B undesministerium des Innern Verfassung Verfassungsschutzbericht 2004 www.bmi.bund.de www.verfassungsschutz.de VERFASSUNGS SCHUTZ Verfassungsschutz und Demokratie Rechtsextremistische Bestrebungen Linksextremistische Bestrebungen Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern Spionage und sonstige nachrichtendienstliche Aktivitäten Geheimschutz, Sabotageschutz Scientology-Organisation (SO) BERICHT Gesetzestexte, Erläuterungen 2004 ISSN: 0177-0357 2 Impressum Herausgeber: Bundesministerium des Innern Berlin: Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin Mai 2005 Hinweis: Der Verfassungsschutzbericht 2004 ist auch über das Internet abrufbar: http://www.bmi.bund.de http://www.verfassungsschutz.de Satz / Layout: Bundesamt für Verfassungsschutz Druck: Druckhaus Locher, Köln Bildnachweis: dpa: S. 49, 59, 136, 196, 197, 198, 211 3 Statement des Bundesministers des Innern anlässlich der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2004 am 17. Mai 2005 Der islamistische Extremismus und Terrorismus stellt die größte Bedrohung der inneren Sicherheit dar - weltweit und auch in Deutschland. Die glücklicherweise abgewendete Gefahr eines Anschlags auf den irakischen Ministerpräsident Allawi während seines Deutschland-Besuchs durch mutmaßliche Mitglieder der "Ansar al Islam" im Dezember des vergangenen Jahres verdeutlicht, dass unser Land Teil eines weltweiten terroristischen Gefahrenraumes ist. Die MujahedinNetzwerke erstrecken sich in unterschiedlicher Dichte über die Kontinente und nehmen Deutschland nicht aus. Eine besonders hohe Gefährdung besteht hier für amerikanische, britische, israelische und jüdische Einrichtungen. Die wichtigsten Antworten auf die daraus resultierenden Herausforderungen sind Aufklärung im Vorfeld und vorbeugende Abwehr. Nirgends sind sie so notwendig wie beim Kampf gegen den islamistischen Extremismus. Die Beobachtung der einschlägigen Aktivitäten ist und bleibt auf absehbare Zeit daher die Kernaufgabe des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Dabei ist die Zahl der Mitglieder und Anhänger islamistischer Organisationen - wie der Verfassungsschutzbericht 2004 ausweist - leicht gestiegen (Anstieg von 30.950 auf 31.800), das ausländerextremistische Potenzial in Deutschland insgesamt stagniert bei rund 57.500 Personen. Als wirksames Instrument der Vorfeldbekämpfung haben sich vereinsrechtliche Organisationsbzw. Betätigungsverbote erwiesen. Das von mir im Jahre 2002 verfügte Verbot des Spendensammelvereins Al-Aqsa e. V. wurde im vergangenen Dezember durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Das Verbot ist damit nun nicht mehr anfechtbar. Mit diesem Verbot habe ich unmissverständlich klar gestellt, dass Organisationen, die mit Spendengeldern Gewalt und Terror im Ausland unterstützen, in Deutschland nicht geduldet werden. Derartigen Vereinen hilft auch nicht der Deckmantel angeblich humanitärer Tätigkeit. 4 Im Februar dieses Jahres habe ich der von der "Yeni Akit GmbH" vertriebenen Europaausgabe der Zeitung "Anadoluda Vakit" Einhalt geboten. Diese Zeitung hatte mit anti-jüdischer und anti-westlicher Hetze fortlaufend die Menschenwürde einzelner Bevölkerungsgruppen verletzt. Ich habe daher den deutschen Verlag verboten. Auch künftig werde ich konsequent von der Verbotsmöglichkeit Gebrauch machen, wenn Belege dafür vorliegen, dass islamistische Organisationen Gewalttätigkeit und Terrorismus unterstützen bzw. extremistische Hetzpropaganda verbreiten. Die Sicherheitsbehörden fahnden und ermitteln in Deutschland mit unablässiger Intensität, um terroristische Strukturen zu erkennen und zu zerschlagen. Derzeit werden bundesweit 171 Ermittlungsverfahren mit islamistisch-terroristischem Hintergrund geführt, rund die Hälfte davon (87) beim Bundeskriminalamt. Zwei dieser Ermittlungsverfahren möchte ich hervorheben, nicht nur wegen ihrer besonderen Bedeutung, sondern auch wegen des wichtigen Beitrags, den das Bundesamt für Verfassungsschutz vor Beginn der jeweiligen Vollzugsmaßnahmen geleistet hat. Gegen mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung "Ansar al Islam" führt der Generalbundesanwalt derzeit umfangreiche Ermittlungen. Nachdem Hinweise auf einen möglichen Anschlag auf den irakischen Ministerpräsidenten Allawi anlässlich seines damals unmittelbar bevorstehenden Besuchs in Deutschland vorlagen, wurden am 3. Dezember 2004 drei irakische Staatsangehörige im Bundesgebiet vorläufig festgenommen. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes hat am darauf folgenden Tag Haftbefehl erlassen. Am 24. Januar wurden bei Durchsuchungen in Bonn und Mainz zwei Personen verhaftet. Einer der Festgenommenen soll sich mehrfach in Ausbildungslagern der Al-Qaida in Afghanistan aufgehalten und dort von hochrangigen Führungskadern den Auftrag erhalten haben, in Europa Selbstmordattentäter zu rekrutieren. Diesem Auftrag folgend konnte er, so die Erkenntnisse der Sicherheitsund Strafverfolgungsbehörden, die zweite festgenommene Person für ein solches Attentat gewinnen. Geplant war deren todbringender Einsatz im Irak. 5 Trotz dieser beachtlichen Ermittlungserfolge ist die Weiterentwicklung des Instrumentariums zur Terrorismusbekämpfung eine ständige Verpflichtung. Dabei kommt dem effizienten Zusammenwirken unserer Sicherheitsbehörden besondere Bedeutung zu. Die Einrichtung des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums im vergangenen Dezember war die logische Folge dieser Überlegung. Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus hat damit qualitativ eine neue Ebene erreicht. Rund 160 Spezialisten der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder (BKA, BfV, BND, MAD, ZKA, GBA, BAMF, LKÄ und LfV) kooperieren nun in engem Schulterschluss. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat zum 1. April zusätzliche Organisationseinheiten nach Berlin verlagert. Dadurch wurde die nachrichtendienstliche Komponente des Zentrums gestärkt. Neben dem Bundesamt sind mit einer Ausnahme alle Landesverfassungsschutzämter in die Nachrichtendienstliche Informationsund Analysestelle des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums eingebunden. Die praktischen Erfahrungen zeigen, dass Informationen ohne jegliche Zeitverzögerung ausgetauscht und aktuelle Gefährdungshinweise schnell und zielgerichtet bearbeitet werden. Alle beteiligten Sicherheitsbehörden sind in die tägliche Lageanalyse einbezogen und durch die räumliche Zusammenführung der Spezialeinheiten in Berlin-Treptow gestaltet sich auch die Abstimmung operativer Maßnahmen einfacher als zuvor. Um den Informationsaustausch weiter zu verbessern, werden wir in Kürze einen Gesetzentwurf zur Errichtung einer gemeinsamen Indexdatei sowie gemeinsamer Projektdateien von Polizeien und Nachrichtendiensten vorlegen. Durch die Indexdatei werden sämtliche Erkenntnisse zu Personen aus dem Bereich des internationalen Terrorismus und des ihn unterstützenden Extremismus, die bei den Polizeien und Nachrichtendiensten vorhanden sind, rasch auffindbar. Gemeinsame Projektdateien sind demgegenüber auf die Unterstützung der einzelnen Projekte zugeschnitten, in denen Polizeien und Nachrichtendienste bereits heute eng zusammenarbeiten. Die für die Durchführung des Ausländerrechts im Wesentlichen zuständigen Länder sind aufgefordert, das erweiterte Instrumentarium voll auszuschöpfen. 6 Mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz hat die Bundesregierung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 umgehend und mit einem umfassenden strategischen Ansatz gehandelt. Besonders sensibel erscheinende Regelungen, insbesondere die neuen nachrichtendienstlichen Kompetenzen, waren dabei zunächst befristet worden. Die nunmehr vorliegende Evaluierung zeigt, dass die sicherheitsbehördlichen Befugnisse erfolgreich waren und dabei verantwortungsvoll genutzt worden sind. Die maßvolle Erweiterung dieser Befugnisse war also richtig. Neben dem islamistischen Extremismus und Terrorismus verdient der Rechtsextremismus weiterhin besondere Aufmerksamkeit. Die erschreckenden Wahlerfolge von rechtsextremistischen Parteien bei zwei Landtagswahlen und das skandalöse Auftreten von deren gewählten Repräsentanten u.a. im Sächsischen Landtag haben für jedermann augenfällig werden lassen, dass es keine Toleranz für diese Feinde der Verfassung geben kann. Die in Sachsen und Brandenburg erzielten Ergebnisse sind nicht nur auf die von NPD und DVU getroffenen Wahlabsprachen zurückzuführen, sondern zeigen auch, dass propagandistische Parolen gegen ausländische Mitbürger und platte Vorschläge zur Lösung der Arbeitsmarktund Wirtschaftsprobleme in Deutschland auf Resonanz stoßen. Alle demokratischen Parteien sind aufgerufen, weiteren Wahlerfolgen der NPD und DVU, die mit ihrem "Deutschlandpakt" den wechselseitigen Kandidaturverzicht auch bei den kommenden Europa-, Bundestagsund Landtagswahlen beschlossen haben, entgegenzuwirken. Auch denjenigen, die NPD oder DVU gewählt haben, um ihren Protest gegen die etablierten Parteien zum Ausdruck zu bringen, muss klar sein: Wer Rechtsextreme wählt, entscheidet sich für Parteien mit verfassungsfeindlichem, rassistischem und teilweise neonazistischem Gedankengut. Er unterstützt Gruppierungen, deren Phrasen der Realitätsbezug fehlt und die keinen Beitrag zur Fortentwicklung unseres Gemeinwesens leisten. Die antidemokratische und antisemitische Ausrichtung der NPD hat ihr Parteivorsitzender Udo VOIGT mehrfach sehr deutlich zum Aus- 7 druck gebracht. Er hat öffentlich das Ziel der "Abwicklung der BRD" postuliert, Hitler als "zweifellos [...] großen deutschen Staatsmann" heroisiert und zu dem in Berlin errichteten Denkmal für die ermordeten Juden Europas erklärt: "Für uns ist das kein Holocaust-Gedenkmal, sondern wir bedanken uns dafür, dass man uns dort jetzt schon die Fundamente der neuen deutschen Reichskanzlei geschaffen hat". Die unsägliche Bezeichnung der Luftangriffe der Alliierten auf Dresden als "Bomben-Holocaust" im Sächsischen Landtag hat dem Ansehen Deutschlands in der ganzen Welt geschadet. Der Bedeutungszuwachs der NPD innerhalb der rechtsextremistischen Szene lässt sich an ihrem Mitgliederstand ablesen: Während sowohl die Zahlen der Parteimitglieder der DVU (um 500 auf nunmehr 11.000) und der Republikaner (um 800 auf 7.500) als auch des gesamten rechtsextremistischen Personenpotenzials in Deutschland (um 800 auf 40.700) rückläufig sind, gehörten der NPD zum Ende des Jahres 2004 mit 5.300 Mitgliedern 300 Personen mehr an als noch im vorherigen Jahr. Durch das von ihr propagierte Konzept einer "deutschen Volksfront" hat sich die NPD zum Mittelpunkt für Einigungsbemühungen innerhalb des rechtsextremistischen Lagers entwickelt. Der NPD ist es gelungen, neben parteigebundenen und parteiunabhängigen Kräften des rechtsextremistischen Lagers in besonderem Maße die neonazistische Szene anzusprechen. Führende Neonazis sind organisatorisch in die Partei eingebunden. Ich hebe hier warnend hervor, dass das neonazistische Personenpotenzial in Deutschland im Jahr 2004 um mehr als 25 % gegenüber dem Vorjahr angestiegen ist. Fakt ist: Die rechtsextremistische Szene bemüht sich verstärkt, durch diverse Maßnahmen Jugendliche und junge Erwachsene für ihre Ideen zu gewinnen. Die NPD führt Werbeaktionen im Umfeld von Schulen durch. Neonazis planten im vergangenen Jahr, bundesweit 50.000 CDs mit rechtsextremistischer Musik an Schülerinnen und Schüler zu verteilen. Dieses "Projekt Schulhof" konnte dank der Aufmerksamkeit und guten Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz verhindert werden. 8 Doch es ist nicht allein die Aufgabe der Sicherheitsbehörden, der Einflussnahme von rechtsextremistischen Aktivisten auf Kinder und Jugendliche entgegenzutreten. Junge Menschen laufen keine Gefahr, in die rechtsextremistische Szene abzudriften, wenn sie rechtzeitig lernen, die Werte der Demokratie und unseres Grundgesetzes zu verstehen und für diese einzutreten. Die Bundesregierung unterstützt daher bürgerschaftliches Engagement, beispielsweise durch das "Bündnis für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt". Das Zurückdrängen rechtsextremistischer Aktionen bedarf der gemeinsamen Anstrengung aller Mitglieder der Gesellschaft. Sei es der Inhaber eines Lokals, der seine Räume nicht für Skinheadkonzerte zur Verfügung stellt, sei es der Bürger auf der Straße, der bei fremdenfeindlichen Angriffen nicht tatenlos zusieht - jeder Einzelne kann dazu beitragen, dass sich rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Ideen und Parolen nicht verbreiten. Der Grundstein für die Bekämpfung dieses Gedankenguts muss aber im Elternhaus und in der Schule gelegt werden. Dies ist angesichts der sozialen Probleme in manchen Städten und Regionen nicht immer eine leichte Aufgabe. Doch müssen wir uns fragen, ob Eltern, Lehrerinnen und Lehrer ihre erzieherischen und pädagogischen Pflichten in diesem so wichtigen Feld immer mit der nötigen Anstrengung ausfüllen. Sie sind diejenigen, die am ehesten verhindern können, dass weniger gefestigte Jugendliche in einen braunen Strudel geraten. Mit antisemitischen und rassistischen Ideen zu sympathisieren oder sich an der Wahlurne für eine fremdenfeindliche Partei zu entscheiden, ist das eine. Strafund Gewalttaten mit rechtsextremistischem Hintergrund zu begehen, ist jedoch etwas anderes. Dementsprechend bedarf es unterschiedlicher Strategien. Wer Straftaten begeht, muss gewärtig sein, dass alle tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten der Strafverfolgung voll gegen ihn ausgeschöpft werden. Mit Blick auf das Leid der Opfer halte ich es für angezeigt, dass die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte auch bei jungen Straftätern, die hier in besonderem Maße in Erscheinung treten, mit der notwendigen Härte ermitteln und entscheiden. Dies gerade mit Blick auf die Tatsache, dass die Straftataffinität rechtsextremistischer Kreise sich 9 im vergangenen Jahr als ungebrochen erwiesen hat. Die Zahl der politisch rechts motivierten Straftaten mit extremistischem Hintergrund ist um mehr als 10 % auf 12.051 gestiegen. Die Gesamtzahl der politisch rechts motivierten Gewaltdelikte ist zwar in geringem Maße gesunken (2004: 832; 2003: 845), der Anteil der rechtsextremistischen Gewalttaten hingegen leicht gestiegen (2004: 776; 2003: 759). Einige aktuelle Urteile sind geeignet, der Szene deutlich vor Augen zu führen, dass rechtsextremistische Strafund Gewalttaten in Deutschland nachhaltig verfolgt und geahndet werden. So hat das Bayerische Oberste Landesgericht am 4. Mai den Anführer der "Kameradschaft Süd", Martin WIESE, sowie drei weitere Personen des inneren Führungszirkels der rechtsextremistischen Vereinigung "Kameradschaft Süd" der Bildung einer terroristischen Vereinigung sowie Verstößen gegen das Waffenund Sprengstoffrecht schuldig gesprochen. Die Täter, die einen Anschlag auf die Grundsteinlegung des Jüdischen Kulturzentrums in München geplant hatten, wurden zu Freiheitsstrafen zwischen zwei und sieben Jahren verurteilt. Bereits am 5. April hatte das Gericht vier weitere Angehörige der "Kameradschaft Süd" wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu Bewährungsfreiheitsstrafen zwischen 16 und 22 Monaten verurteilt. Zu teils mehrjährigen Jugendstrafen hat das Brandenburgische Oberlandesgericht am 7. März zwölf Personen wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Die Verurteilten hatten unter der Bezeichnung "Freikorps" bzw. "Freikorps Havelland" Brandanschläge gegen türkische und asiatische Geschäfte verübt. Die erfolgreiche Zusammenarbeit von Verfassungsschutz und Polizei und Verwaltung hat sich im vergangenen Jahr aber auch in zahlreichen Exekutivmaßnahmen gegen Urheber rechtsextremistischer Internetinhalte und in Verboten rechtsextremistischer Veranstaltungen manifestiert. Dank der am 1. April in Kraft getretenen Novellierungen des Versammlungsund Strafrechts können die Behörden gegen derartige Aufzüge und Versammlungen noch besser agieren: 10 Die Ausweitung des Straftatbestandes der Volksverhetzung auf die Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewaltund Willkürherrschaft erweitert die Befugnisse zu Versammlungsverboten oder -beschränkungen. Darüber hinaus können nunmehr Versammlungen an Orten unterbunden werden, die als Gedenkstätten von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern. So haben wir sichergestellt, dass an dem jüngst eröffneten Mahnmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin rechtsextremistische Aufmärsche verboten werden können. Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat die behördlichen Auflagen eines Aufzugs der NPDJugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" unter Verweis auf das novellierte Versammlungsgesetz als rechtmäßig beurteilt. Das Bundesverfassungsgericht hat den hiergegen gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Beschluss vom 6. Mai abgelehnt. Die Länder haben die Möglichkeit, weitere Gedenkstätten mit vergleichbarer Bedeutung festzulegen. (Entsprechende Landesgesetze werden zurzeit in Brandenburg und Thüringen für die KZ-Gedenkstätten Ravensbrück, Sachsenhausen, Buchenwald und Mittelbau/Dora vorbereitet. Im Übrigen ist die Meinungsbildung auf Länderseite noch nicht abgeschlossen.) Damit besteht nun auch das nötige Instrumentarium, um künftig gegen den jährlichen Aufmarsch von Rechtsextremisten vorzugehen, den die Gemeinde Wunsiedel anlässlich der so genannten "Heß-Gedenkmärsche" in den vergangenen Jahren ertragen musste. Lassen Sie mich zum Schluss noch eine persönliche Bemerkung zu den beiden wichtigen Ereignissen vom 8. und 10. Mai machen; beides Tage, an denen unser Land unter Beweis gestellt hat, dass demokratisches Denken und Handeln 60 Jahre nach dem Ende des Faschismus tief in unserer Gesellschaft verwurzelt sind. Den Demonstranten von NPD und "Jungen Nationaldemokraten" ist es nicht gelungen, an dem symbolträchtigen 60. Jahrestag des Kriegsendes das Bild Deutschlands in der Welt zu beschädigen. Vielmehr hat sich unser Land durch die große Beteiligung von Repräsentanten des Staates und breiter Schichten der Bevölkerung am "Tag der Demokra- 11 tie" und an den offiziellen Feierlichkeiten als gefestigte Demokratie präsentiert, die ihre Lehren aus der Geschichte gezogen hat und ihre neu gewonnenen Werte verteidigt. In besonderer Weise manifestiert sich die Auseinandersetzung mit und das Einstehen auch für die schwärzeste Stunde unserer Geschichte in der Eröffnung des Mahnmals für die ermordeten Juden Europas. Dieser zentrale Ort des Gedenkens soll uns mahnen, Freiheit, Menschenwürde und Demokratie als oberste Prinzipien unseres Zusammenlebens zu ehren, sie nicht als gegeben hinzunehmen, sondern immer wieder neu um ihre Durchsetzung zu ringen. Otto Schily Bundesminister des Innern 12 13 I NHALTSVERZEICHNIS Strukturdaten I. Strukturdaten gemäß SS 16 Abs. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz. . . . . . . . . . . 19 1. Bundesamt für Verfassungsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 2. Militärischer Abschirmdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 II. Weitere Strukturdaten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Verfassungsschutz und Demokratie I. Verfassungsschutz im Grundgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 II. Verfassungsschutzbehörden - Aufgaben und Befugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 III. Kontrolle des Verfassungsschutzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 IV. Verfassungsschutzbericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 V. Verfassungsschutz durch Aufklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Rechtsextremistische Bestrebungen I. Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 1. Ideologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 2. Entwicklungen im Rechtsextremismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 II. Übersicht in Zahlen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 1. Organisationen und Personenpotenzial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 2. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 2.1 Definitionssystem PMK. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 2.2 Politisch motivierte Strafund Gewalttaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 2.3 Rechtsextremistische Strafund Gewalttaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 2.3.1 Überblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 2.3.2 Zielrichtungen der Gewalttaten mit extremistischem Hintergrund. . . . . . . . 41 2.3.3 Verteilung der Gewalttaten auf die Länder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 III. Gewaltbereite Rechtsextremisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 1. Rechtsextremistisches Gewaltpotenzial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 2. Bewaffnung und Gewaltdiskussion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 3. Rechtsextremistische Skinhead-Szene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 3.1 Überregionale Skinhead-Organisationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 3.2 "Blood & Honour" nach dem Verbot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 3.3 Rechtsextremistische Skinhead-Musik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 1 3.4 Rechtsextremistische Skinhead-Musikvertriebe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 3.5 Skinhead-Fanzines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 14 IV. Neonazismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 V. Parteien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 1 1. "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 1 1.1 Zielsetzung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 1.2 Organisation und Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 1.3 "Junge Nationaldemokraten" (JN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 2. "Deutsche Volksunion" (DVU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 1 2.1 Zielsetzung und Methode . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 1 2.2 Organisation und Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 3. "Die Republikaner" (REP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 3.1 Zielsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 3.2 Organisation und Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 VI. Intellektualisierungsbemühungen im Rechtsextremismus . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 VII. Antisemitische Agitation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 VIII. Internationale Verbindungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 1. Veranstaltungen mit internationaler Beteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 2. Rechtsextremistische Aktivitäten im "Europäischen Darstellungsverein für Lebendige Geschichte" (EDLG). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 3. Internationaler Revisionismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 1 1 IX. Agitationsund Kommunikationsmedien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 1. Periodische Publikationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 13 2. Organisationsunabhängige Verlage und Vertriebsdienste . . . . . . . . . . . . . . . 1 13 3. Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 17 Linksextremistische Bestrebungen I. Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 Entwicklungen im Linksextremismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 II. Übersicht in Zahlen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 1. Organisationen und Personenpotenzial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 2. Linksextremistische Strafund Gewalttaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 III. Gewalttätiger Linksextremismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 31 1. Autonome . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 31 1.1 Potenzial und Selbstverständnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 31 1.2 Aktionsformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 1.3 Autonome Strukturen mit terroristischen Ansätzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 2. Traditionelle Anarchisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 IV. Parteien und sonstige Gruppierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144 1. "Partei des Demokratischen Sozialismus" (PDS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144 1.1 Allgemeine Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145 15 1.2 Extremistische Strukturen in der Partei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 1.3 Teilnahme an Wahlen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152 1.4 Zusammenarbeit mit deutschen Linksextremisten außerhalb der Partei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153 1.5 Internationale Verbindungen der Partei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154 2. "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) und Umfeld. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156 2.1 "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156 2.2 Organisationen im Umfeld der DKP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159 3. Trotzkistische Gruppen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 61 3.1 Gruppe "Linksruck" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 61 3.2 "Sozialistische Alternative" (SAV). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163 3.3 Deutsche Anhänger der "Internationalen Arbeitnehmerverbindung" (IAV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164 4. "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 165 5. "Rote Hilfe e. V." (RH) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166 V. Aktionsfelder. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168 1. "Antifaschismus" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168 2. Proteste gegen Sozialund Arbeitsmarktreformen der Bundesregierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 3. Kampagne von Linksextremisten gegen Kernenergie. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 4. Entwicklung der "Anti-Globalisierungsbewegung" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177 VI. Agitationsund Kommunikationsmedien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178 1. Verlage, Vertriebe und periodische Publikationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178 2. Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern I. Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184 II. Übersicht in Zahlen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190 1. Organisationen und Personenpotenzial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190 2. Extremistische Strafund Gewalttaten aus dem Bereich der "Politisch motivierten Ausländerkriminalität" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192 III. Ziele und Aktionsschwerpunkte einzelner Gruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195 1. Araber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195 1.1 "Al-Qaida" (Die Basis)/"Mujahedin"-Netzwerke (Kämpfer für die Sache Allahs)/"Ansar Al-Islam" (AAI; Anhänger/Gefolge des Islam). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195 1.2 Algerische islamistische Gruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202 1.3 "Muslimbruderschaft" (MB)/"Islamische Zentren" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203 16 1.4 Islamistische Gruppen aus dem Nahen Osten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205 1.4.1 "Islamische Widerstandsbewegung" (HAMAS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205 1.4.2 "Hizb Allah" (Partei Gottes) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207 1.4.3 "Hizb ut-Tahrir al-Islami" (HuT) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208 2. Türken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 0 2.1 Türkische Islamisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210 2.1.1 "Kalifatsstaat" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 0 2.1.2 "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V." (IGMG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 1 1 2.2 Linksextremisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 8 2.2.1 "Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front" (DHKPC) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218 2.2.2 "Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten" (TKP/ML) . . . . . 222 2.2.3 "Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei" (MLKP) . . . . . . . . . . . . . . 225 3. Kurden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227 3.1 Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227 3.2 "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK)/"Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans" (KADEK)/ "Volkskongress Kurdistans" (KONGRA GEL) . . . . . . . . 227 3.2.1 Allgemeine Lage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 3.2.2 Organisatorische Situation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229 3.2.3 Propaganda des KONGRA GEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 3.2.4 Finanzielle und wirtschaftliche Aktivitäten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 3.2.5 Strafverfahren gegen ehemalige Funktionäre der PKK/KADEK/KONGRA GEL. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234 4. Iraner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 4.1 "Volksmodjahedin Iran-Organisation" (MEK) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 4.2 "Arbeiterkommunistische Partei Iran" (API) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237 4.3 Iranischer Einfluss auf in Deutschland lebende Schiiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238 5. Kosovo-Albaner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240 6. Tamilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 1 7. Pakistaner. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243 8. Tschetschenen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244 IV. Agitationsund Kommunikationsmedien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245 1. Periodische Schriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245 2. Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246 V. Übersicht über weitere erwähnenswerte Organisationen sowie deren wesentliche Presseerzeugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249 Spionage und sonstige nachrichtendienstliche Aktivitäten I. Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 252 17 II. Die Nachrichtenund Sicherheitsdienste der Russischen Föderation . . . . . . 253 1. Strukturelle Entwicklung sowie Status und Aufgabenstellung der Dienste im russischen Staatswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253 2. Zielbereiche und Aufklärungsschwerpunkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 255 3. Methodische Vorgehensweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 256 3.1 Die Legalresidenturen der russischen Nachrichtendienste . . . . . . . . . . . . . . . 256 3.2 Aktivitäten unter zentraler Steuerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257 III. Die Nachrichtenund Sicherheitsdienste der übrigen Mitgliedsländer der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 258 IV. Aktivitäten von Nachrichtendiensten aus Staaten des Nahen und Mittleren Ostens sowie Nordafrikas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260 1. Iranische Nachrichtendienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260 2. Syrische Nachrichtendienste. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261 3. Libysche Nachrichtendienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261 V. Fernöstliche Nachrichtendienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262 1. Chinesische Nachrichtendienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262 2. Nordkoreanische Nachrichtendienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262 VI. Proliferation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263 VII. Festnahmen und Verurteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266 Geheimschutz, Sabotageschutz Geheimschutz, Sabotageschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268 "Scientology-Organisation" (SO) "Scientology-Organisation" (SO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 272 1. Vorbemerkung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 272 2. Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 272 3. Zielsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 274 4. Werbung in der Öffentlichkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 280 Gesetzestexte, Erläuterungen I. Gesetzestexte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285 1. Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285 2. Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst (MAD-Gesetz - MADG). . . . 306 3. Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BND-G) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 6 18 4. Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Kontrollgremiumgesetz - PKGrG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 322 5. Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 326 II. Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353 III. Register . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 358 S T R U K T U R D AT E N 19 I. Strukturdaten gemäß SS 16 Abs. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz 1. Bundesamt für Verfassungsschutz Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt im Jahr 2004 betrug 141.047.434 EUR (2003: 144.075.146,73 EUR). Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte 2.429 (2003: 2.401) Bedienstete. 2. Militärischer Abschirmdienst Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt im Jahr 2004 betrug 73.446.953 EUR (2003: 64.938.585 EUR). Der Militärische Abschirmdienst hatte 1.277 (2003: 1.249) Bedienstete. II. Weitere Strukturdaten Anfang 2005 waren von Bund und Ländern gemeinsam im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) 1.003.959 (Anfang 2004: 985.300) personenbezogene Eintragungen enthalten, davon 567.636 Eintragungen (56,5 %) aufgrund von Sicherheitsüberprüfungen (Anfang 2004: 57,8 %). BERICHT 2004 20 VERFASSUNGS 21 SCHUTZ Verfassungsschutz und Demokratie Rechtsextremistische Bestrebungen Linksextremistische Bestrebungen Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern Spionage und sonstige nachrichtendienstliche Aktivitäten Geheimschutz, Sabotageschutz Scientology-Organisation (SO) Gesetzestexte, Erläuterungen BERICHT 2004 22 V E R FA S S U N G S S C H U T Z UND D E M O K R AT I E I. Verfassungsschutz im Grundgesetz Das Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland gewährt den Bürgerinnen und Bürgern eine Vielzahl von Freiheitsrechten. Dazu gehören das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 GG), Versammlungs(Art. 8 GG) und Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG). Diese Rechte stehen selbst Gegnern der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unseres Staates zu. Eine klare Grenze bei der Inanspruchnahme dieser Rechte ist allerdings dort zu ziehen, wo deutlich erkennbar wird, dass sie dazu missbraucht werden, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu untergraben und damit das Fundament dieser Freiheitsrechte zu beseitigen. Die leidvollen Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Ende der Weimarer Republik, deren Verfassung keine wirksamen Abwehrmechanismen vorsah, haben dazu geführt, dass im Grundgesetz das Prinzip der wehrhaften und abwehrbereiten Demokratie verankert worden ist. "Wehrhafte Dieses Prinzip ist durch drei Wesensmerkmale gekennzeichnet: Demokratie" 1 - die Wertegebundenheit, d. h., unser Staat bekennt sich zu Werten, denen er eine besondere Bedeutung beimisst und die deshalb nicht zur Disposition stehen, - die Abwehrbereitschaft, d. h., der Staat ist gewillt, diese wichtigsten Werte gegenüber extremistischen Positionen zu verteidigen, und - die Vorverlagerung des Verfassungsschutzes, d. h., der Staat reagiert nicht erst dann, wenn Extremisten gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Das Prinzip der wehrhaften und abwehrbereiten Demokratie findet in einer Reihe von Vorschriften des Grundgesetzes deutlichen Ausdruck: - Art. 79 Abs. 3 GG bestimmt, dass wesentliche Grundsätze der Verfassung - darunter der Schutz der Menschenwürde, Art. 1 Abs. 1 GG - unabänderlich und damit einer Änderung auch durch den Verfassungsgesetzgeber entzogen sind. - Nach Art. 21 Abs. 2 GG können Parteien vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt werden, wenn sie darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. 1 Jesse, Eckhard: Der Verfassungsschutzauftrag der abwehrbereiten Demokratie: Theorie und Praxis, und Lange, Hans-Gert: Verfassungsschutz in der Demokratie - ein Instrument zur Sicherung des inneren Friedens, beide in: Bundesministerium des Innern (Hrsg.), Wehrhafte Demokratie und Rechtsextremismus (Reihe: Texte zur Inneren Sicherheit), Bonn 1992, S. 7 ff. und S. 19 ff. V E R FA S S U N G S S C H U T Z UND D E M O K R AT I E 23 - Art. 9 Abs. 2 GG bestimmt, dass Vereinigungen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, verboten sind. - Nach Art. 18 GG kann das Bundesverfassungsgericht die Verwirkung bestimmter Grundrechte aussprechen, wenn sie zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht werden. - Art. 73 Nr. 10 Buchstabe b und Art. 87 Abs. 1 S. 2 GG sind Grundlage für die Einrichtung und Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder. II. Verfassungsschutzbehörden - Aufgaben und Befugnisse Hauptsächliche Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des BunAufgaben des und der Länder ist nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG) die Sammlung und Auswertung von Informationen über - Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, - sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich des Bundesverfassungsschutzgesetzes für eine fremde Macht, - Bestrebungen im Geltungsbereich des Bundesverfassungsschutzgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, - Bestrebungen im Geltungsbereich des Bundesverfassungsschutzgesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind. Die Verfassungsschutzbehörden gewinnen die zur Erfüllung ihrer InformationsAufgaben für sie wichtigen Informationen in erster Linie aus offen gewinnung zugänglichen Quellen. Sofern das nicht möglich oder nicht effektiv ist, dürfen sie sich im Rahmen gesetzlich genau festgelegter Befugnisse und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit so genannter nachrichtendienstlicher Mittel zur InformationsbeBERICHT 2004 24 V E R FA S S U N G S S C H U T Z UND D E M O K R AT I E schaffung bedienen. Hierzu gehören etwa der Einsatz von Informanten, die Observation, Bildund Tonaufzeichnungen sowie die Überwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Maßgabe des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz - G 10). Durch das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus wurden die Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) ausgeweitet. 2 U. a. wurden dem BfV unter engen Voraussetzungen Auskunftsrechte eingeräumt gegenüber Finanzunternehmen, Luftfahrtunternehmen, Postdienstleistungsunternehmen sowie Telekommunikationsdiensten und Teledienstunternehmen. SicherheitsüberDarüber hinaus haben die Verfassungsschutzbehörden die Aufgabe, prüfungen bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen mitzuwirken, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Informationen anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen. Die Befugnisse für das BfV in diesem Zusammenhang sind im Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (SÜG) im Einzelnen geregelt. Keine polizeilichen Den Verfassungsschutzbehörden stehen bei der Erfüllung ihrer AufBefugnisse gaben keinerlei polizeiliche Befugnisse zu, d. h. sie dürfen u. a. niemanden festnehmen, keine Durchsuchungen durchführen und keine Gegenstände beschlagnahmen. Bindung an Recht Die Verfassungsschutzbehörden sind bei ihrer Tätigkeit an die allgeund Gesetz meinen Rechtsvorschriften gebunden. Daraus folgt vor allem, dass bei der Aufgabenerfüllung keine strafbaren Handlungen begangen werden dürfen. Die Verfassungsschutzbehörden tragen in ihrem Zuständigkeitsbereich dazu bei, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten. Sie arbeiten mit anderen Sicherheitsbehörden, insbesondere den anderen Nachrichtendiensten des Bundes - dem für den Bereich der Bundeswehr zuständigen Militärischen Abschirmdienst (MAD) und dem mit Auslandsaufklärung befassten Bundesnachrichtendienst (BND) - sowie Polizeiund Strafverfolgungsbehörden auf gesetzlicher Grundlage vertrauensvoll und eng zusammen. Das BfV steht darüber hinaus angesichts der zunehmenden Internationalisierung der Bedrohungsphänomene in regem Kontakt zu den Partnerdiensten im Ausland. 2 Befristet bis zum 11. Januar 2007. V E R FA S S U N G S S C H U T Z UND D E M O K R AT I E 25 III. Kontrolle des Verfassungsschutzes Die Tätigkeit des BfV unterliegt der Kontrolle durch die BundesregieBundesregierung rung und den Deutschen Bundestag. Das zu diesem Zweck eingerichtete Parlamentarische Kontrollgremium ist in regelmäßigen AbstänParlamentarisches den umfassend über die allgemeine Tätigkeit des BfV, des MAD und Kontrollgremium des BND und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten (SS 2 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes). Die Bundesregierung hat dem Parlamentarischen Kontrollgremium auf Verlangen Einsicht in Akten und Dateien zu geben und die Anhörung von Mitarbeitern zu gestatten. Beschränkungen des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses nach Maßgabe des Art. 10 GG werden durch die vom Parlamentarischen Kontrollgremium bestellte unabhängige G 10-Kommission G 10-Kommission grundsätzlich vor deren Vollzug auf ihre Zulässigkeit und Notwendigkeit überprüft. Gleiches gilt für die mit dem Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus neu eingeräumten Auskunftsrechte (vgl. Nr. II). Das BfV ist gesetzlich verpflichtet, Betroffenen auf Antrag unentgeltAuskunftsrecht lich Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erteilen, soweit auf einen konkreten Sachverhalt hingewiesen und ein besonderes Interesse an einer Auskunft dargelegt wird (SS 15 Abs. 1 BVerfSchG). Eine Auskunft unterbleibt nur dann, wenn einer der im Absatz 2 dieser Vorschrift ausdrücklich bezeichneten Verweigerungsgründe vorliegt. Maßnahmen des BfV, bezüglich derer der Betroffene geltend macht, Kontrolle durch in seinen Rechten beeinträchtigt zu sein, unterliegen gerichtlicher Gerichte Nachprüfung. Das Bundesverfassungsschutzgesetz enthält zahlreiche datenschutzKontrolle durch rechtliche Bestimmungen, die eine weitreichende Kontrolle durch den Bundesbeaufden Bundesbeauftragten für den Datenschutz ermöglichen. tragten für den Datenschutz IV. Verfassungsschutzbericht Der jährliche Verfassungsschutzbericht dient der Unterrichtung und Jährliche Berichte Aufklärung der Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland. Er beruht auf den Erkenntnissen, die das BfV im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags zusammen mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz gewonnen hat. Er kann keinen erschöpfenden Überblick geben, sondern unterrichtet über die wesentlichen Erkenntnisse, analysiert und bewertet maßgebliche Entwicklungen und Zusammenhänge. BERICHT 2004 26 V E R FA S S U N G S S C H U T Z UND D E M O K R AT I E Bei den im Bericht aufgeführten Personenzusammenschlüssen (Parteien, Organisationen und Gruppierungen) liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Tätigwerden des BfV vor. Die Erkenntnislage zu den dargestellten Gruppierungen kann allerdings im Hinblick auf Umfang und Dichte der angefallenen Informationen jeweils ganz unterschiedlich sein, was wiederum Einfluss auf die Art und Weise der Beobachtung durch das BfV haben kann. Die Bewertung einer Gruppierung als extremistisch bedeutet nicht in jedem Fall, dass alle ihre Mitglieder extremistische Bestrebungen verfolgen. Alle Zahlenangaben zum Mitgliederpotenzial der im Bericht genannten Organisationen und Personenzusammenschlüsse beziehen sich auf Deutschland und sind zum Teil geschätzt und gerundet. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass den Verfassungsschutzbehörden nicht zu allen Personen individuelle Erkenntnisse vorliegen. Dies folgt schon daraus, dass die Verfassungsschutzbehörden hauptsächlich einen Strukturbeobachtungsauftrag haben; umfassende personenbezogene Erkenntnisse zur gesamten Mitgliedschaft der beobachteten Organisationen sind dafür nicht erforderlich. In den Zitaten wurden eventuelle orthographische und grammatikalische Fehler der Originaltexte nicht korrigiert. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass der Verfassungsschutzbericht keine abschließende Aufzählung aller verfassungsschutzrelevanten Personenzusammenschlüsse darstellt. V. Verfassungsschutz durch Aufklärung Wahrgenommen wird die Aufgabe "Verfassungsschutz durch Aufklärung" auf Bundesebene gemeinsam vom Bundesministerium des Innern und dem Bundesamt für Verfassungsschutz, auf Länderebene von den Innenministerien bzw. den Landesbehörden für Verfassungsschutz. Das Hauptaugenmerk gilt dem Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern über die Aufgabenfelder des Verfassungsschutzes. Die Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes bietet Informationen über seine Erkenntnisse an, die es jedermann ermöglichen sollen, sich selbst ein Urteil über die Gefahren zu bilden, die unserem Rechtsstaat durch verfassungsfeindliche Kräfte drohen. Fundamentalismus und Extremismus sowie Fremdenfeindlichkeit und Gewalt sind für den demokratischen und sozialen Rechtsstaat eine stetige Herausforderung. Die umfassende Bekämpfung aller Formen des politischen Extremismus ist daher kontinuierlich ein Schwerpunkt der Innenpolitik. V E R FA S S U N G S S C H U T Z UND D E M O K R AT I E 27 Die Bundesregierung misst der präventiven und repressiven Auseinandersetzung mit diesen Erscheinungen eine herausragende Bedeutung zu. Eine besondere Rolle bei der Festigung des Verfassungskonsenses und der Stärkung der Zivilgesellschaft spielt das von der Bundesregierung initiierte und am 23. Mai 2000 der Öffentlichkeit vorgestellte "Bündnis für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt". Das "Bündnis" bündelt und mobilisiert die gesellschaftlichen Kräfte gegen Extremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt. Eine seiner wichtigsten Aufgaben besteht darin, lokale Initiativen und Projekte durch Information, Beratung und Dokumentation zu fördern, zu unterstützen, zu vernetzen und bekannt zu machen (siehe im Internet unter www.buendnis-toleranz.de). Wichtige öffentliche Förderprogramme wie z. B. XENOS, CIVITAS und ENTIMON im Rahmen des Aktionsprogramms "Jugend für Toleranz und Demokratie - gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus" (siehe auch unter www.bmfsfj.de) stehen unter dem Dach des "Bündnisses". Ein weiteres Instrument im Kampf gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Gewalt ist das "Forum gegen Rassismus". Im März 1998 hat sich dieses Gremium konstituiert und umfasst mittlerweile rund 80 Organisationen und staatliche Stellen, darunter 50 bundesweit bzw. überregional tätige Nichtregierungsorganisationen. Es fungiert auch als "Nationaler runder Tisch" im Sinn der Grundsätze der "Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit" in Wien. Die freiheitliche demokratische Grundordnung kann dauerhaft nicht ohne nachhaltige geistig-politische Auseinandersetzung mit den verschiedenen Formen des Extremismus bewahrt werden. Wesentlich dabei ist eine fundierte Aufklärung und Informationsvermittlung über Art und Umfang extremistischer Bestrebungen. Das Bundesinnenministerium gibt in seiner Reihe "Texte zur Inneren Sicherheit" Themenbände heraus, die - auch unabhängig von den einzelnen Positionen des Herausgebers - Plattform einer grundsätzlichen Diskussion sind. Im Juni 2004 erschien ein neuer Band zum Thema "Extremismus in Deutschland - Erscheinungsformen und aktuelle Bestandsaufnahme". Die Beiträge BERICHT 2004 28 V E R FA S S U N G S S C H U T Z UND D E M O K R AT I E dieses Bandes beleuchten das Phänomen aus verschiedenen Perspektiven und bieten in verständlicher Form einen Überblick zum Zustand des Extremismus in Deutschland. Wissenschaftler und Sicherheitsexperten nehmen Stellung zu Aspekten des Rechts-, Linkssowie Ausländerextremismus. Darüber hinaus werden exemplarisch Möglichkeiten des staatlichen und gesellschaftlichen Umgangs mit extremistischen Bestrebungen beleuchtet. Der Band ist so angelegt, dass er sowohl als Einstieg in die Thematik als auch als Nachschlagewerk genutzt werden kann. Das Bundesamt für Verfassungsschutz informierte im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit mit seiner Interneteinstellung, zahlreichen Ausstellungsund Messeterminen, einem großen Angebot an Publikationen sowie der Beantwortung vielfältiger Bürgeranfragen über seine Arbeitsfelder und die jeweils aktuellen Erkenntnisse. Das Internet ist ein wichtiges Instrument der Öffentlichkeitsarbeit. Die Website des BfV enthält ausführliche Informationen über die Aufgaben und Arbeitsfelder des Verfassungsschutzes. Schwerpunkt dabei sind ca. 30 Publikationen, die zum Herunterladen angeboten werden. Daneben werden regelmäßig Neuigkeiten aus dem Tätigkeitsbereich des Verfassungsschutzes bzw. aktuelle Hinweise zu den Wanderausstellungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz in den Rubriken "Aktuell" und "Ausstellungen" eingestellt. Das Interesse an den beiden Wanderausstellungen des BfV war auch im Jahr 2004 anhaltend groß. Insgesamt sahen etwa 60.000 Besucher an bundesweit 18 verschiedenen Orten die Ausstellungen "Es betrifft Dich! Demokratie schützen - Gegen Extremismus in Deutschland" und "DIE BRAUNE FALLE - Eine rechtsextremistische 'Karriere'". Neben zahlreichen Einzelbesuchern nutzten hauptsächlich Schulklassen die Möglichkeit, sich über Extremismus und seine Erscheinungsformen zu informieren. Während der jeweiligen Laufzeit werden die Ausstellungen vor Ort von Verfassungsschutzmitarbeitern betreut, die den Besuchern Führungen anbieten und für Fragen zur Verfügung stehen. V E R FA S S U N G S S C H U T Z UND D E M O K R AT I E 29 Das BfV beteiligte sich außerdem an verschiedenen Messen, beispielsweise der Bildungsmesse "didacta" in Köln und der "SecurityMesse" in Essen. Die Gesamtauflage der im Jahr 2004 verteilten Broschüren des BfV lag - einschließlich der Nachdrucke - bei rund 65.000 Exemplaren. Zudem ist dieses Angebot auf der Internet-Seite des BfV eingestellt und wird von den Interessenten auch hier in starkem Maße abgerufen. In allen Fragen des Verfassungsschutzes steht das Ansprechpartner Bundesamt für Verfassungsschutz Merianstraße 100 50765 Köln Telefon: 01888 - 792-0 Telefax: 01888 - 10-792-2915 E-Mail: poststelle@bfv.bund.de als Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung. Im Internet ist das Bundesamt für Verfassungsschutz unter www.verfassungsschutz.de erreichbar. BERICHT 2004 30 V E R FA S S U N G S S C H U T Z UND D E M O K R AT I E VERFASSUNGS SCHUTZ Verfassungsschutz und Demokratie Rechtsextremistische Bestrebungen Linksextremistische Bestrebungen Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern Spionage und sonstige nachrichtendienstliche Aktivitäten Geheimschutz, Sabotageschutz Scientology-Organisation (SO) Gesetzestexte, Erläuterungen BERICHT 2004 32 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN I. Überblick 1. Ideologie Nationalismus Das rechtsextremistische Weltbild wird von nationalistischen und und Rassismus rassistischen Anschauungen geprägt. Dabei herrscht die Auffassung vor, die ethnische Zugehörigkeit zu einer Nation oder Rasse entscheide über den Wert eines Menschen. Da nach rechtsextremistischem Verständnis diesem Kriterium auch die Menschenund Bürgerrechte untergeordnet werden, stehen Rechtsextremisten in einem tiefgreifenden Widerspruch zum Grundgesetz, das diesen Rechten besonderen Rang und Schutzwürdigkeit zuweist. So lehnen Rechtsextremisten das für jedes Individuum geltende universale Gleichheitsprinzip ab, wie es Art. 3 des Grundgesetzes konkretisiert. Autoritärer Staat Rechtsextremisten treten in aller Regel für ein autoritäres politiund Volksgemeinsches System ein, in dem Staat und ein - nach ihrer Vorstellung ethschafts-Ideologie nisch homogenes - Volk als angeblich natürliche Ordnung in einer Einheit verschmelzen. Gemäß dieser Ideologie der "Volksgemeinschaft" sollen die staatlichen Führer intuitiv nach dem vermeintlich einheitlichen Willen des Volkes handeln. Dementsprechend würden in einem rechtsextremistisch geprägten Staat die wesentlichen Kontrollelemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, wie das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen auszuüben, oder das Recht auf Bildung und Ausübung einer Opposition, wegfallen. Kein ideologisch Rechtsextremismus tritt in Deutschland mit unterschiedlichen Auseinheitliches prägungen nationalistischer, rassistischer und antisemitischer IdeoGefüge des logieelemente und unterschiedlichen, sich daraus herleitenden ZielRechtsextremismus in Deutschland setzungen auf. Das Weltbild gewaltbereiter Rechtsextremisten, dazu zählen insbesondere rechtsextremistische Skinheads, ist diffus. Ihr Lebensgefühl wird von fremdenfeindlichen, oft rassistischen sowie gewaltbejahenden Ressentiments geprägt. Sie treten mit spontanen Gewalttaten und aggressiver, volksverhetzender Musik in Erscheinung. So wollen sie ihren Willen ausdrücken, Deutschland von allen Fremden zu "befreien". Neonazis konzentrieren sich stärker auf zielgerichtete politische Aktivitäten, die oftmals stark aktionistisch angelegt sind. Ihre Überzeugungen richten sich an nationalsozialistischen Vorstellungen eines totalitären "Führerstaats" auf rassistischer Grundlage aus. Aus ihrer Sicht ist das deutsche Volk höherwertig und deshalb vor "rassisch minderwertigen" Ausländern oder Juden zu schützen. Bei den rechtsextremistischen Parteien finden sich eher nationalistische Positionen. Ihnen gilt die Nation als oberstes Prinzip; damit einher geht eine Abwertung der RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 33 Menschenund Bürgerrechte. Dies hat insbesondere eine Ablehnung der Gleichheitsrechte für diejenigen zur Folge, die nicht dem - von ihnen ausschließlich ethnisch definierten - "Deutschen Volk" angehören. Sie streben nach einem autoritären Staat, in dem die freiheitliche demokratische Grundordnung außer Kraft gesetzt wäre. 2. Entwicklungen im Rechtsextremismus 2004 stieg die Zahl rechtsextremistischer Strafund Gewalttaten an Anstieg (vgl. Kap. II, Nr. 2.3.1). rechtsextremistischer Gewalttaten Im Bereich des rechtsextremistischen Personenpotenzials war erneut Rückgang des ein Rückgang zu verzeichnen (vgl. Kap. II, Nr. 1). Insbesondere die rechtsextremistiParteien des rechtsextremistischen Spektrums - mit Ausnahme der schen Personenpotenzials NPD - verloren Mitglieder. Die Zahl gewaltbereiter Rechtsextremisten hat sich 2004 auf hohem Niveau stabilisiert. Fast 45 Prozent der rechtsextremistischen Skinheads und sonstiger gewaltbereiter Rechtsextremisten leben im Osten Deutschlands. Stark angewachsen ist das neonazistische Personenpotenzial. Vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht waren im Jahr 2004 geEinzelne gen einen Personenkreis um den Anführer der aus Neonazis und Verfahren wegen Skinheads bestehenden "Kameradschaft Süd" (vgl. Kap. III, Nr. 2) zwei des Verdachts rechtsterroristiVerfahren wegen Mitgliedschaft in bzw. Unterstützung einer rechtsscher Bestrebungen extremistischen terroristischen Vereinigung anhängig. Eine Kerngruppe dieser Kameradschaft hatte sich nach dem bisherigen Ermittlungsstand Waffen und Sprengstoff beschafft und - zumindest zeitweise - Überlegungen angestellt, am 9. November 2003 einen Sprengstoffanschlag auf das jüdische Gemeindezentrum in München zu verüben. 1 In einem weiteren Fall hatte das Brandenburgische Oberlandesgericht ein Verfahren gegen zwölf Personen wegen Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung eröffnet. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, unter der Bezeichnung "Freikorps" bzw. "Freikorps Havelland" Brandanschläge gegen türkische und asiatische Geschäfte verübt zu haben. 2 1 In einem ersten Verfahren wurden vier der Angeklagten am 5. April 2005 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie einer der Angeklagten zusätzlich wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz zu Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr und vier Monaten und einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Der fünfte Angeklagte wurde wegen Beihilfe zum Erwerb und Besitz von Waffen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Der 6. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts in München hat am 4. Mai 2005 Martin WIESE wegen Rädelsführerschaft und drei weitere Mitglieder der rechtsextremistischen Vereinigung "Kameradschaft Süd" wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie drei der Angeklagten zusätzlich wegen Verstößen gegen das Waffenund Sprengstoffrecht zu Freiheitsstrafen zwischen sieben Jahren und zwei Jahren drei Monaten verurteilt. In drei Fällen waren unter Einbeziehung vorangegangener Delikte Gesamtstrafen gebildet worden. 2 Das Brandenburgische Oberlandesgericht verurteilte am 7. März 2005 elf Jugendliche u. a. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu teils mehrjährigen BeBERICHT 2004 währungsstrafen. Der 20-jährige Hauptangeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. 34 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN Anhaltspunkte für terroristische Absichten weiterer Rechtsextremisten lagen 2004 nicht vor, allerdings beschlagnahmten die Sicherheitsbehörden wiederholt Waffen und Sprengstoff. In rechtsextremistischen Internetforen finden sich zudem zunehmend Gewaltaufrufe. Eine intensiv geführte Gewaltdiskussion ist in der Szene jedoch nicht feststellbar. Terroristische Gewalttaten zur Durchsetzung politischer Ziele lehnt die überwiegende Zahl der Rechtsextremisten aus taktischen Gründen derzeit ab (vgl. Kap. III, Nr. 2). Prägende rechtsexDie Skinhead-Musik ist nach wie vor für viele Jugendliche attraktiv. tremistische Über sie erhalten diese Jugendlichen Kontakt zur rechtsextremistiSkinhead-Musik schen Szene. Skinhead-Musik hat damit eine bedeutende Funktion bei der Entstehung und Verfestigung von Gruppen rechtsextremistischer gewaltbereiter Jugendlicher. Durch die von Rechtsextremisten unter der Bezeichnung "Projekt Schulhof" geplante bundesweite Verteilung von CDs mit rechtsextremistischen Inhalten versucht die Szene, Jugendliche für sich zu gewinnen. Die subkulturell geprägte Skinhead-Szene ist weiterhin insbesondere mit ihren Musikveranstaltungen aktiv. Die Anzahl der Konzerte hat im Jahr 2004 deutlich zugenommen. Auch die Zahl der Skinhead-Bands ist ähnlich wie die Zahl der Vertriebe und der rechtsextremistischen Fanzines angestiegen. Die Skinhead-Szene steht einer organisatorischen Einbindung durch rechtsextremistische Parteien eher ablehnend gegenüber. Gleichwohl nahmen zahlreiche Skinheads an Großveranstaltungen der NPD teil (vgl. Kap. III, Nr. 3). Gewandeltes Das überwiegend in rund 160 Kameradschaften organisierte neonaVerhältnis der zistische Personenpotenzial hat 2004 weiter zugenommen. Die auf Neonazi-Szene Aktionismus ausgerichtete Strategie der Neonazis, möglichst viele zur NPD Demonstrationen zu organisieren, lässt die Szene für junge Leute attraktiv erscheinen. Durch die Gründung von "Aktionsbüros" oder "Aktionsbündnissen" versuchen die Neonazis, einer Zersplitterung der Szene entgegenzuwirken. Themenschwerpunkte neonazistischer Agitation im Jahr 2004 waren die Sozialreformen der Bundesregierung. Die NPD hat durch die von ihr propagierte "deutsche Volksfront" aus Sicht bedeutender Teile der Neonazi-Szene erheblich an Attraktivität gewonnen. Führende Neonazis haben sich so von der Partei organisatorisch einbinden lassen (vgl. Kap. IV). Erheblicher Die NPD hat 2004 durch ihren Einzug in den Landtag von Sachsen inBedeutungszunerhalb des Rechtsextremismus erheblich an Bedeutung gewonnen. wachs für die NPD Durch das von ihr propagierte Konzept einer "deutschen Volksfront" wurde sie zum Mittelpunkt von Versuchen zur Einigung des rechtsextremistischen Lagers. Ihr ist es gelungen, Wahlabsprachen mit der RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 35 DVU für die Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen sowie für die in den nächsten Jahren anstehenden Wahlen zu vereinbaren. Die Partei hat sich zunehmend der neonazistischen Szene geöffnet. Führende Neonazis traten der Partei bei, einer wurde in den Bundesvorstand gewählt. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnete die NPD in ihrem Mitgliederbestand einen Aufwärtstrend. Das strategische "Drei-Säulen-Konzept" ("Kampf um die Straße", "Kampf um die Köpfe", "Kampf um die Parlamente") wurde um die Säule "Kampf um den organisierten Willen" erweitert. Die Partei hielt unverändert an ihrer aggressiv-kämpferischen Feindschaft gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung fest. Der Parteivorsitzende Udo VOIGT äußerte offen seine Sympathie für Elemente der nationalsozialistischen Ideologie (vgl. Kap. V, Nr. 1). Die DVU blieb mit einer nahezu konstanten Mitgliederzahl die mitDVU gelingt der gliederund finanzstärkste Organisation im parteipolitischen Wiedereinzug in Rechtsextremismus. Die innerparteiliche Machtposition des Vorsitden Landtag von Brandenburg zenden Dr. Gerhard FREY war unangefochten. DVU und NPD vereinbarten für die Landtagswahlen in Sachsen und Brandenburg, sich nicht durch konkurrierende Wahlantritte zu behindern. Der DVU gelang bei der Landtagswahl in Brandenburg am 19. September mit sechs Abgeordneten der Wiedereinzug in den Landtag. Die Parteivorsitzenden von DVU und NPD kamen überein, ihre Bündnisstrategie auch bei künftigen Wahlen auf Landes-, Bundesund Europaebene fortzusetzen (vgl. Kap. V, Nr. 2). Bei den REP liegen weiterhin tatsächliche Anhaltspunkte für rechtsREP von extremistische Bestrebungen vor. Wie in den Vorjahren war das Erinnerparteilichen scheinungsbild der von Dr. Rolf SCHLIERER geführten Partei 2004 Querelen gekennzeichnet von innerparteilichen Streitigkeiten um den Kurs der Partei und von Mitgliederverlusten geprägt. Auch aus Unzufriedenheit mit der Parteiführung suchten zahlreiche Mitglieder Kontakte zu anderen Rechtsextremisten. Dennoch gelang es der Partei, bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und bei der Landtagswahl in Thüringen mehr Stimmen zu erzielen als ihre Konkurrenzparteien aus dem rechtsextremistischen Spektrum. Punktuelle Wahlerfolge konnten die REP auch bei einzelnen Kommunalwahlen erzielen. SCHLIERER wurde bei der Neuwahl des REP-Bundesvorstandes mit lediglich rund 60 Prozent der Stimmen in seinem Amt bestätigt (vgl. Kap. V, Nr. 3). Die Intellektualisierungsbemühungen im Rechtsextremismus, insIntellektualisierbesondere in Richtung einer "kulturellen Hegemonie", blieben auch ungsbemühungen im Jahr 2004 ohne Erfolg. Die NPD hat den "Kampf um die Köpfe" zuerfolglos gunsten des "Kampfes um die Parlamente" und des "Kampfes um den organisierten Willen" zurückgestellt. Auch von anderen rechtsBERICHT 2004 36 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN extremistischen Organisationen gingen insoweit keine Impulse aus (vgl. Kap. VI). Antisemitismus Antisemitismus spielt in allen Bereichen des Rechtsextremismus unverändert eine große Rolle. Neben der offenen Agitation und Hetze gegen Juden hat ein Antisemitismus der Andeutungen zugenommen. Er spekuliert auf ein antisemitisches Einstellungspotenzial in der Bevölkerung und sucht hier Einfluss zu gewinnen (vgl. Kap. VII). Internet als Für Rechtsextremisten ist das Internet das zentrale Kommunikatizentrales Medium onsmedium. Sie nutzen es zur Selbstdarstellung und Agitation, zur szeneinternen Diskussion sowie zur Mobilisierung für Veranstaltungen. Die Zahl der von deutschen Rechtsextremisten betriebenen Homepages blieb 2004 mit 950 auf dem hohen Niveau der Vorjahre. Neben Homepages nutzen Rechtsextremisten verstärkt interaktive Dienste des Internets, um sich zu informieren oder zu diskutieren. Neben Mailinglisten und Newslettern haben Diskussionsforen eine immer größere Bedeutung für die Szene. Mit Hilfe von Spam-Mails verbreiten Rechtsextremisten verstärkt ihre verfassungsfeindliche Propaganda (vgl. Kap. IX, Nr. 3). II. Übersicht in Zahlen 1. Organisationen und Personenpotenzial Erneuter Rückgang Ende des Jahres gab es in Deutschland 168 (2003: 169) rechtsextremides rechtsextrestische Organisationen und Personenzusammenschlüsse. Die Zahl mistischen Persoihrer Mitglieder sowie der nichtorganisierten Rechtsextremisten nenpotenzials liegt mit 40.700 rund 1,7 Prozent unter der des Vorjahres (41.500). Zahl gewaltbereiter Die Zahl der subkulturell geprägten 3 und sonstigen gewaltbereiten Rechtsextremisten Rechtsextremisten beträgt unverändert 10.000. Zu den Gewaltbereiunverändert ten werden auch diejenigen Rechtsextremisten gezählt, die - ohne bislang Gewalttaten verübt zu haben - Gewaltanwendung befürworten. Dazu gehören als weitaus größte Gruppe rechtsextremistische Skinheads, die sich durch ihre subkulturelle Prägung von anderen gewaltbereiten Rechtsextremisten, beispielsweise aus dem Neonazilager, unterscheiden. Zahl der Neonazis Die Zahl der Neonazis ist dagegen mit 3.800 (2003: 3.000) um rund nochmals gestiegen 25 Prozent gestiegen. Rückläufig ist der Organisationsgrad in der Neonazi-Szene: 87 (2003: 95) Gruppierungen ließen ein Mindestmaß 3 Gewaltbereitschaft und Gewalttätigkeiten sind nicht nur bei Skinheads, sondern auch - in geringem Umfang - bei Neonazis und - noch seltener - bei Mitgliedern rechtsextremistischer Parteien festzustellen. Daher kann die Gewaltbereitschaft nicht das einzige Abgrenzungskriterium zwischen Skinheadund Neonazi-Szene sein. Hinzu kommt vielmehr die subkulturelle Komponente, mit der sich die Skinheads von allgemeinen gesellschaftlichen Standards abgrenzen. Dazu gehören beispielsweise martialisches Auftreten, aggressive Musik und exzessiver Alkoholkonsum. RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 37 an organisatorischen Strukturen erkennen. Dazu zählte auch ein beträchtlicher Teil der rund 160 Kameradschaften. In den rechtsextremistischen Parteien sind noch rund 23.800 (2003: Weitere Mitglieder24.500) Personen organisiert. Diese Zahl umfasst auch die Mitglieder verluste rechtsexder REP, ohne dass damit jedes einzelne Mitglied als rechtsextremitremistischer Parteien stisch zu bewerten ist. Der Rückgang um rund vier Prozent ergibt sich aus weiteren Mitgliederverlusten der REP (ca. 500) und der DVU (ca. 500). Die Zahl der sonstigen rechtsextremistischen Organisationen ist auf 76 (2003: 69) angestiegen. Diesem Spektrum gehören rund 4.300 (2003: 4.600) Mitglieder/Aktivisten an. Rechtsextremismuspotenzial 1) 2002 2003 2004 Gruppen Personen Gruppen Personen Gruppen Personen Subkulturell geprägte und sonstige gewaltbereite Rechtsextremisten 2) 1 10.700 2 10.000 2 10.000 Neonazis 3) 72 2.600 95 3.000 87 3.800 Parteien 3 2 8.100 3 24.500 3 23.800 davon "Die Republikaner" (REP)4) 9.000 8.000 7.500 "Deutsche Volksunion" (DVU) 13.000 11. 500 11.000 "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) 6.100 5.000 5.300 Sonstige rechtsextremistische Organisationen 70 4.400 69 4.600 76 4.300 Summe 146 45.800 169 42.100 168 41.900 Nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften 5) 45.000 41.500 40.700 1) Die Zahlen sind zum Teil geschätzt und gerundet. 2) Die meisten subkulturell geprägten und sonstigen gewaltbereiten Rechtsextremisten (hauptsächlich Skinheads) sind nicht in Gruppen organisiert. In die Statistik sind als gewaltbereit nicht nur tatsächlich als Täter/Tatverdächtige festgestellte Personen einbezogen, sondern auch solche Rechtsextremisten, bei denen lediglich Anhaltspunkte für Gewaltbereitschaft gegeben sind. 3) Nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften innerhalb der Neonazi-Szene. In der Zahl der Gruppen sind nur diejenigen neonazistischen Gruppierungen und diejenigen der rund 160 Kameradschaften enthalten, die ein gewisses Maß an Organisierung aufweisen. 4) Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle Mitglieder der REP rechtsextremistische Ziele verfolgen oder unterstützen. 5) Die Mehrfachmitgliedschaften im Bereich der Parteien und sonstigen rechtsextremistischen Organisationen wurden vom gesamten Personenpotenzial abgezogen (für das Jahr 2004: 1200). BERICHT 2004 38 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 2. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 2.1 Definitionssystem PMK Definitionssystem Das Definitionssystem "Politisch motivierte Kriminalität" wurde "Politisch motinach einem Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister vierte Kriminalität" und -senatoren des Bundes und der Länder (IMK) zum 1. Januar 2001 (PMK) eingeführt. Zentrales Erfassungskriterium dieses Meldesystems ist die politische Motivation einer Tat. Als politisch motiviert gilt eine Tat insbesondere dann, wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet. Die erfassten Sachverhalte werden im Rahmen einer mehrdimensionalen Betrachtung unter verschiedenen Gesichtspunkten bewertet. Hierbei werden insbesondere Feststellungen zur Qualität des Delikts, zur objektiven thematischen Zuordnung der Tat, zum subjektiven Tathintergrund, zur möglichen internationalen Dimension der Tat und zu einer ggf. zu verzeichnenden extremistischen Ausprägung der Tat getroffen. In diesem Zusammenhang wurde auch der Bereich der Gewaltdelikte erweitert und bundeseinheitlich festgelegt. Die differenzierte Darstellung ermöglicht eine konkret bedarfsorientierte Auswertung der Daten und bildet damit die Grundlage für den zielgerichteten Einsatz geeigneter repressiver und präventiver Bekämpfungsmaßnahmen. Die im Verfassungsschutzbericht genannten Zahlen zu politisch motivierten Strafund Gewalttaten mit extremistischem Hintergrund basieren auf Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA). 2.2 Politisch motivierte Strafund Gewalttaten Das BKA registrierte für das Jahr 2004 insgesamt 21.178 (2003: 20.477) politisch motivierte Straftaten. In dieser Zahl sind 11.860 (56 %) Propagandadelikte enthalten (2003: 10.669 Delikte = 52 %). 1.800 Delikte (8,5 %) sind der politisch motivierten Gewaltkriminalität zuzuordnen (2003: 1.870 = 9,1 %). Politisch motivierte Nach Phänomenbereichen unterschieden, wurden 12.553 (2003: Straftaten nach 11.576) Straftaten dem Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - Phänomenrechts", 3.521 (2003: 3.614) dem Bereich "Politisch motivierte Krimibereichen nalität - links" und 603 (2003: 1.743) dem Bereich der "Politisch motivierten Ausländerkriminalität" zugeordnet. Bei 4.501 (2003: 3.544) RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 39 Straftaten konnte keine eindeutige Zuordnung zu einem Phänomenbereich getroffen werden. Insgesamt wurden 14.183 Straftaten (67 %) als extremistisch eingeExtremistische stuft (2003: 13.903 = 67,9 %), davon 12.051 (2003: 10.792) aus dem PhäStraftaten nomenbereich "Politisch motivierte Kriminalität - rechts", 1.440 (2003: 1.459) aus dem Phänomenbereich "Politisch motivierte Kriminalität - links" und 461 (2003: 1.473) aus dem Bereich der "Politisch motivierten Ausländerkriminalität". 231 (2003: 179) Straftaten deuten auf Grund der Tatumstände auf einen extremistischen Hintergrund hin, diese wurden ohne Zuordnung zu einem Phänomenbereich gemeldet. 2.3 Rechtsextremistische Strafund Gewalttaten 2.3.1 Überblick Politisch rechts motivierte Strafund Gewalttaten mit extremistiAnstieg schem Hintergrund bilden eine Teilmenge des Phänomenbereichs der rechts"Politisch motivierte Kriminalität - rechts". Dem Phänomenbereich extremistischen Kriminalität "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" wurden 12.553 (2003: 11.576) Straftaten, hiervon 8.455 (2003: 7.951) Propagandadelikte nach SSSS 86, 86a StGB und 832 (2003: 845) Gewalttaten, zugeordnet. Im Phänomenbereich "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" wurden 12.051 (2003: 10.792) Straftaten mit extremistischem Hintergrund, darunter 776 (2003: 759) Gewalttaten erfasst. Damit stieg die Zahl der rechtsextremistischen Straftaten um 11,7 %, die der Gewalttaten mit rechtsextremistischem Hintergrund um 2,2 %. Der Anteil der rechtsextremistischen Gewalttaten an der Gesamtzahl der Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund beträgt 6,4 % (2003: 7 %). Bei 86,3 % (2003: 86,1 %) aller rechtsextremistischen Straftaten handelte es sich entweder um Propagandadelikte (8.337 Taten, 2003: 7.551) oder um Fälle von Volksverhetzung (2.065 Taten, 2003: 1.744). Insgesamt wurden 199 Delikte (2003: 141) im Themenfeld "Gewalttaten gegen Linksextremisten oder vermeintliche Linksextremisten" und 67 Delikte (2003: 70) im Themenfeld "Gewalttaten gegen sonstige politische Gegner" ausgewiesen. BERICHT 2004 40 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN Übersicht über Gewalttaten und sonstige Straftaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" 1) Gewalttaten: 2003 2004 Tötungsdelikte 0 0 Versuchte Tötungsdelikte 7 6 Körperverletzungen 637 640 Brandstiftungen 24 37 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 0 2 Landfriedensbruch 28 25 Gefährliche Eingriffe in Bahn-, Luft-, Schiffsund Straßenverkehr 2 6 Freiheitsberaubung 2 2 Raub 12 9 Erpressung 2 5 Widerstandsdelikte 45 44 Sexualdelikte 0 0 gesamt 759 776 Sonstige Straftaten: Sachbeschädigungen 225 243 Nötigung/Bedrohung 93 97 Propagandadelikte 7.551 8.337 Störung der Totenruhe 26 20 Andere Straftaten, insbesondere Volksverhetzung 2.138 2.578 gesamt 10.033 11.275 Straftaten insgesamt 10.792 12.051 1) Die Zahlen basieren auf Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA). Die Übersicht enthält - mit Ausnahme der Tötungsdelikte - vollendete und versuchte Straftaten. Jede Tat wurde nur einmal gezählt. Ist zum Beispiel während eines Landfriedensbruchs zugleich eine Körperverletzung begangen worden, so erscheint nur die Körperverletzung als das Delikt mit der höheren Strafandrohung in der Statistik. Wurden mehrere Straftaten verübt, wurde ausschließlich der schwerer wiegende Straftatbestand gezählt. Im Jahr 2004 gab es wiederum 4 kein vollendetes rechtsextremistisches Tötungsdelikt. Zu den insgesamt erfassten 6 versuchten Tötungsdelikten zählen folgende Sachverhalte: Am 29. Mai zündete ein 32-Jähriger mit einem Brandbeschleuniger Zeitungen im Hauseingang eines überwiegend von Türken bewohnten Mehrfamilienhauses in Pforzheim (Baden-Württemberg) an. Das Feuer konnte gelöscht werden, ohne dass Personen zu Schaden kamen. In seiner Beschuldigtenvernehmung gab der Tatverdächtige 4 Anm.: Am 12./13. Juli 2002 hatten drei zum Tatzeitpunkt 17 bis 23 Jahre alte Männer in Potzlow (Brandenburg) einen 16-jährigen Jugendlichen wegen seines Aussehens beschimpft, tätlich angegriffen und schließlich getötet. Der Haupttäter wurde wegen vollendeten Mordes, die Mittäter wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Nach abschließendem Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 21. Dezember 2004 wurde die Tat vom zuständigen Landeskriminalamt als politisch rechts motiviert mit extremistischem Hintergrund nachgemeldet. RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 41 an, er habe aus Hass gegen Ausländer gehandelt und bewusst ein Zeichen gegen "Überfremdung" setzen wollen. Das Landgericht Karlsruhe verurteilte den Täter am 23. November wegen versuchten Mordes in 20 Fällen in Tateinheit mit versuchter schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Das Urteil ist rechtskräftig. Am 17. April versuchten mehrere Rechtsextremisten mit einem gestohlenen Pkw zwei der linksextremistischen Szene zugeordnete Personen in Wegeleben (Sachsen-Anhalt) anzufahren. Dabei wurde ein Geschädigter von dem Pkw gestreift, ein anderer von dem Pkw erfasst und auf die Motorhaube geschleudert. Die Beschuldigten schlugen mehrfach mit Eisenstangen auf eines der Opfer ein. Das Landgericht Halberstadt verurteilte die Angeklagten im Juni zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. 2.3.2 Zielrichtungen der Gewalttaten mit extremistischem Hintergrund Mit 368 (2003: 430) Delikten wiesen rund 47,4% der rechtsextremistischen Gewalttaten einen fremdenfeindlichen Hintergrund auf. 199 (25,6 %) Gewaltdelikte (2003: 141 = 18,6 %) richteten sich gegen (mutmaßliche) Linksextremisten, 37 (4,8 %) Taten (2003: 35 = 4,6 %) hatten einen antisemitischen Hintergrund. Gewalttaten mit fremdenfeindlichem Hintergrund 1) Gewalttaten: 2003 2004 Tötungsdelikte 0 0 Versuchte Tötungsdelikte 5 5 Körperverletzungen 377 310 Brandstiftungen 19 29 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 0 1 Landfriedensbruch 12 7 Gefährliche Eingriffe in Bahn-, Luft-, Schiffsund Straßenverkehr 1 1 Freiheitsberaubung 1 1 Raub 6 4 Erpressung 1 2 Widerstandsdelikte 8 8 Sexualdelikte 0 0 gesamt 430 368 1) Die Zahlen basieren auf Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA). Die Übersicht enthält - mit Ausnahme der Tötungsdelikte - vollendete und versuchte Straftaten. Jede Tat wurde nur einmal gezählt. Sind zum Beispiel während eines Landfriedensbruchs zugleich Körperverletzungen begangen worden, so erscheint nur die Körperverletzung als das Delikt mit der höheren Strafandrohung in der Statistik. Wurden mehrere Straftaten verübt, wurde ausschließlich der schwerer wiegende Strafbestand gezählt. BERICHT 2004 42 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN Gewalttaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" 1) [Zielrichtungen] 2003 2004 Gesamt 759 Gesamt 776 430 368 199 141 70 67 35 37 Gesamt Fremdenfeindliche Gewalttaten Antisemitische Gewalttaten Gewalttaten gegen Linksextremisten oder vermeintliche Linksextremisten Gewalttaten gegen sonstige politische Gegner 1) Die Zahlen basieren auf Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA). Es sind nur die wichtigsten Zielrichtungen berücksichtigt. RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 43 2.3.3 Verteilung der Gewalttaten auf die Länder Die - in absoluten Zahlen - meisten Gewalttaten mit rechtsextremistischem Hintergrund ereigneten sich mit 116 registrierten Delikten in Nordrhein-Westfalen, das allerdings bezogen auf je 100.000 Einwohner im Mittelfeld der Statistik steht. Danach folgen Brandenburg (105; bezogen auf die Einwohnerzahl an der Spitze der Statistik), Niedersachsen (101; bezogen auf die Einwohnerzahl im Mittelfeld) sowie Sachsen-Anhalt (71), Baden-Württemberg (67) und Sachsen (63). Nach wie vor ist ein deutlicher Schwerpunkt in den östlichen Ländern festzustellen. Im Durchschnitt wurden dort mit 2,07 Gewalttaten je 100.000 Einwohner mehr als dreimal so viele Gewalttaten registriert wie in den westlichen Bundesländern (0,65). BERICHT 2004 44 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN Gewalttaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" 1) [ in den Ländern ] Nordrhein116 Westfalen 95 105 Brandenburg 87 101 Niedersachsen 80 Sachsen71 Anhalt 50 Baden67 Württemberg 55 63 Sachsen 69 56 Berlin 69 42 Bayern 45 Schleswig41 Holstein 66 34 Thüringen 47 25 Hessen 30 Mecklenburg21 Vorpommern 32 Rheinland17 Pfalz 18 9 Hamburg 4 7 Saarland 10 1 Bremen 2 2004 2003 1) Die Zahlen basieren auf Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA). RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 45 Gewalttaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" 1) [je 100.000 Einwohnern in den Ländern ] 4.08 Brandenburg 3,37 Sachsen2,81 Anhalt 1,96 1,65 Berlin 2,03 Schleswig1,45 Holstein 2,34 1,46 Sachsen 1,59 1,43 Thüringen 1,96 1,26 Niedersachsen 1,00 Mecklenburg1,21 Vorpommern 1,83 0,66 Saarland 0,94 Nordrhein0,64 Westfalen 0,53 Baden0,63 Württemberg 0,52 0,52 Hamburg 0,23 Rheinland0,42 Pfalz 0,44 0,41 Hessen 0,49 0,34 Bayern 0,36 0,15 Bremen 0,30 2004 2003 1) Die Zahlen basieren auf Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Statistischen Bundesamtes zu den Einwohnerzahlen der Länder. BERICHT 2004 46 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN III. Gewaltbereite Rechtsextremisten 1. Rechtsextremistisches Gewaltpotenzial Gewaltbereite Nach dem leichten Rückgang des Potenzials gewaltbereiter RechtsSzene auf hohem extremisten im Jahr 2003 gegenüber dem Vorjahr ist dessen Zahl mit Niveau stabilisiert etwa 10.000 Personen gleich geblieben (2003: 10.000). Den größten Teil hiervon stellen rechtsextremistische Skinheads. 2. Bewaffnung und Gewaltdiskussion "Fall WIESE" Am 1. Juli hat der Generalbundesanwalt (GBA) vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München gegen den Anführer der "Kameradschaft Süd", Martin WIESE, sowie drei weitere Personen des "inneren Führungszirkels" Anklage erhoben. 5 Letzteren wird vorgeworfen, Mitglieder in einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung gewesen zu sein. WIESE ist der Rädelsführerschaft dringend verdächtig. Die Gruppe hatte sich nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen Waffen und Sprengstoff beschafft und - zumindest zeitweise - beabsichtigt, am 9. November 2003 einen Sprengstoffanschlag auf das jüdische Gemeindezentrum in München zu begehen. Bereits am 28. April hatte der GBA vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht Anklage gegen fünf weitere Angehörige der Gruppe um WIESE wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in bzw. Unterstützung einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung erhoben (vgl. Kap. I, Nr. 2). "Freikorps Nachdem der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg am 23. Havelland" November Anklage erhoben hatte, begann am 20. Dezember vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht der Prozess gegen zwölf Beschuldigte im Alter zwischen 15 und 20 Jahren wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung. 6 Dem Personenkreis - der unter der Bezeichnung "Freikorps" bzw. "Freikorps Havelland" agierte - wurde vorgeworfen, zwischen August 2003 und Mai 2004 im Landkreis Havelland (Brandenburg) Brandanschläge gegen insgesamt sieben türkische bzw. asiatische Imbissstände und Geschäfte verübt zu haben. Dabei entstand ein Gesamtsachschaden in Höhe von über 600.000 Euro. Laut Anklageschrift war es Ziel der Gruppierung, mit ihren Anschlägen die ausländischen Imbissbetreiber in der Region so weit einzuschüchtern, dass diese ihre Geschäfte aufgeben (vgl. Kap. I, Nr. 2). 5 Wegen des inzwischen ergangenen Urteils wird auf Fn. 1 verwiesen. 6 Wegen des inzwischen ergangenen Urteils wird auf Fn. 2 verwiesen. RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 47 Militärische Übungen in Wehrsportgruppen können eine Vorstufe Wehrsportrechtsterroristischer Aktivitäten sein. Dies gilt insbesondere, wenn übungen derartige Übungen der Vorbereitung auf gewaltsame Auseinandersetzungen mit dem politischen Gegner dienen. Die Verfassungsschutzbehörden erhielten in den vergangenen Jahren immer wieder Meldungen über solche Wehrsportübungen. So konnten am 18. April in einem Waldstück im Landkreis Barnim (Brandenburg) fünf Personen bei wehrsportähnlichen Aktivitäten festgenommen werden, gegen die die Polizei nun wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Bei den in diesem Zusammenhang erfolgten Durchsuchungen stellte die Polizei Hieb-, Stichund Gaswaffen sowie einen Explosionssimulationskörper sicher. Anders als die Gruppe um WIESE verfügten die Beteiligten jedoch weder über scharfe Waffen noch über Sprengstoff. Auch ergaben sich keine Anhaltspunkte für die Planung schwerer Straftaten. Der Waffenbesitz innerhalb der Szene stellt nach wie vor ein erhebliWaffenund ches Gefahrenpotenzial dar. Zwar liegt die Motivation hierfür zuSprengstofffunde meist in einer allgemeinen Affinität zu Waffen begründet, dennoch besteht die Gefahr, dass Rechtsextremisten Waffen oder Sprengstoffe spontan zu schwersten Straftaten einsetzen. So wurden Anfang des Jahres im Rahmen von Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder von Skinhead-Gruppierungen u. a. Sprengstoff und Waffen gefunden (vgl. Nr. 3.1 und 3.2). Auch in zwei weiteren Fällen konnten Polizeibeamte derartige Gegenstände sicherstellen: - Am 25. August durchsuchte die Polizei im Zusammenhang mit Straftaten anlässlich eines - nicht öffentlichen - SkinheadKonzerts am 3. Juli in Kirtorf (Hessen) mehrere Objekte in Hessen und Bayern. Dabei beschlagnahmte sie eine Vielzahl von Beweismitteln, darunter mehrere Schusswaffen und zum Teil scharfe Munition. - Am 6. Oktober stellte die Polizei bei einem 27-jährigen Rechtsextremisten in Gmund am Tegernsee (Bayern) ein aus dem 2. Weltkrieg stammendes Maschinengewehr, acht Gewehre, mehrere Pistolen und Waffenteile sowie zwei Kilogramm TNT-Sprengstoff sicher. Waffenfund am 6. Oktober in Gmund BERICHT 2004 48 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN Aufrufe zur Gewalt In Internetforen finden sich zunehmend anonyme Bekenntnisse zu in Internetforen Gewalt. So propagierte z. B. ein Nutzer des rechtsextremistischen Forums "Skadi.net" Anschläge auf jüdische Einrichtungen, um den "Antisemitismus der Germanen" zu wecken. Dies könne man mit "Anschlägen auf Politiker oder politische Einrichtungen" fortsetzen. Insbesondere im - Anfang 2004 festgestellten - deutschsprachigen Forum der britischen Homepage "combat18.org" 7 stellten deutsche Rechtsextremisten wiederholt strafrechtlich relevante Beiträge ein, darunter diverse Gewaltaufrufe. Ein Nutzer mit dem Pseudonym "Germanwarrior88" schrieb beispielsweise in einem Eintrag vom 14. Januar: "hi, ich benötige ein paar anleitungen, für Rohrbomben etc.! egal was hauptsache es knallt! Ich will mit meinen Kameraden ein paar bomben bauen und z. B. eine Punkerhütte zerstören oder nen Türkenladen. Für Links oder anleitungen wär ich dankbar!" (Fehler vom Original übernommen) Der Forumsteilnehmer "AusländerRaus" suchte Mittäter für eine gewaltsame Aktion gegen eine Person, von der er u. a. Fotos und Telefonnummer veröffentlichte. Dazu schrieb er: "Den sollte man gleich doppelt töten." An anderer Stelle fordert er, "ein 2tes Rostock, Lichtenhagen muss her". Gewaltdiskussion An derartigen Diskussionen beteiligte sich allerdings nur ein Bruchteil der rechtsextremistischen Szene. Eine intensiv geführte Gewaltdiskussion in der Szene war 2004 nicht feststellbar. So wurden insbesondere keine neuen Publikationen bekannt, die Konzepte für einen bewaffneten Kampf propagierten. Ganz überwiegend lehnen Rechtsextremisten terroristische Gewalttaten zum jetzigen Zeitpunkt schon aus taktischen Gründen ab. Beispielhaft hierfür ist eine Veröffentlichung des rechtsextremistischen Publizisten und NPD-Theoretikers Jürgen SCHWAB in der Märzausgabe des Parteiorgans "Deutsche Stimme" (vgl. Kap. V, Nr. 1). Die Sektion Berlin des "Anti-Antifa Network" (vgl. Kap. IV) sieht allerdings - laut einem Internetbeitrag - in den jüngsten Wahlerfolgen rechtsextremistischer Parteien eine letzte Chance. Sollte diese verspielt werden, sei "DER KAMPF UM UNSER LAND wahrscheinlich nicht mehr über die Politik zu gewinnen ... sondern nur noch mit unseren Fäusten und Waffen!" 7 Unter dem Namen dieser in England bekannt gewordenen - jedoch nach Exekutivmaßnahmen im Frühjahr 2003 weitgehend inaktiven - Organisation propagieren deutsche Rechtsextremisten in Schriften und im Internet den verdeckten (terroristischen) Kampf gegen all diejenigen, die als "Gefahr für die weisse Rasse" gesehen werden und in Opposition zum Nationalsozialismus stehen. RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 49 3. Rechtsextremistische Skinhead-Szene Rechtsextremistische Skinheads sind - wie in den vergangenen JahKein gefestigtes ren - wesentlicher Bestandteil des rechtsextremistischen Spektrums rechtsextremistiin Deutschland. Ihr Lebensstil ist subkulturell geprägt und mehr auf sches Weltbild Unterhaltung als auf politische Arbeit ausgerichtet. Auch verfügen die meisten nicht über ein gefestigtes rechtsextremistisches Weltbild. Jugendliche finden aber über die Zugehörigkeit zur rechtsextremistischen Skinhead-Subkultur Zugang zu einer nationalistischen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Gedankenwelt. Der Schwerpunkt der rechtsextremistischen Skinhead-Szene liegt Schwerpunkt in weiterhin in Ostdeutschland. Bei einem Anteil von rund einem FünfOstdeutschland tel an der Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik Deutschland sind dort etwa 45 Prozent der gewaltbereiten Rechtsextremisten angesiedelt. Insbesondere im Großraum Berlin sowie in einigen Regionen Sachsens und Mecklenburg-Vorpommerns sind bedeutendere Szenepotenziale zu verzeichnen. Das Verhältnis zwischen Skinheads und Neonazis blieb auch 2004 Verhältnis ambivalent. Zwar wirken in vielen Regionen Angehörige beider zu Neonazis Spektren in Kameradschaften zusammen. Allerdings legen die meisten Skinheads mehr Wert auf Aktivitäten mit Erlebniswert, wie etwa Skinhead-Konzerte oder Szenefeiern, als auf politische Betätigung. Ungeachtet dessen bleibt die rechtsextremistische Skinhead-Szene - insbesondere bei öffentlichkeitswirksamen Demonstrationen - wesentliches Mobilisierungspotenzial für Neonazis. Nicht zuletzt deswegen richten einige hochrangige Neonazis ihre Aktivitäten auf das subkulturelle Spektrum aus, wie etwa der ehemalige niedersächsische Landesvorsitzende der 1995 verbotenen "Freiheitlichen Arbeiterpartei Deutschlands" (FAP), Thorsten HEISE, der einen SkinheadMusikversand betreibt. Gegenüber rechtsextremistischen Parteien bleibt die SkinheadVerhältnis zu Szene weiterhin skeptisch. Während es zur DVU und zu den REP rechtsextremistikeine nennenswerten Kontakte gibt, hat die NPD einen gewissen schen Parteien Grad an Akzeptanz bei rechtsextremistischen Skinheads erreicht. Dies resultiert weitgehend aus der seit Jahren propagierten und mittlerweile auch praktizierten Öffnung der NPD gegenüber dem neonazistischen und gewaltbereiten Spektrum. Großangelegte Veranstaltungen wie das NPD-Pressefest am 7. August in Mücka (Sachsen), bei dem neben zwei Liedermachern auch drei Skinhead-Bands vor etwa 7.000 Besuchern auftraten, zogen auch eine große Zahl von Skinheads an. Gleiches Demonstration am 1. Mai in Berlin galt für von der NPD organisierte Demonstrationen, wie BERICHT 2004 50 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN etwa am 1. Mai in Berlin, bei der Skinheads einen großen Teil der 2.300 Teilnehmer stellten. Dennoch bildet die Einbindung von Skinheads in organisatorische Strukturen der Partei und damit eine parteipolitische Mitwirkung von Angehörigen dieser Subkultur die Ausnahme. 3.1 Überregionale Skinhead-Organisationen Überregional waren im Spektrum der rechtsextremistischen Skinheads lediglich die Skinhead-Gruppierungen "Hammerskins" sowie "Furchtlos & Treu" aktiv. "Hammerskins" Den in regionale Untergliederungen - so genannte Chapter - strukturierten "Hammerskins" gehören etwa 100 Personen (2003: rund 120) an. Diese seit Anfang der 90er Jahre aktive, nationalsozialistisch und rassistisch orientierte Gruppierung trat öffentlich kaum in Erscheinung. Nur in einigen wenigen Fällen organisierten Mitglieder der "Hammerskins" Skinhead-Konzerte, so etwa am 17. Juli in Kürnach (Bayern) mit rund 500 Teilnehmern. "Furchtlos & Treu" Die im Jahr 1999 entstandene Gruppierung "Furchtlos & Treu", die nach eigenen Angaben in Deutschland und Kroatien mit jeweils mehreren Sektionen vertreten ist, trat im Jahr 2004 ebenfalls kaum mehr in Erscheinung. Grund hierfür dürften Exekutivmaßnahmen gegen fünf Personen - darunter den Leiter der Gruppierung - gewesen sein, die im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz am 15. Januar durchgeführt worden waren. Bei drei der Tatverdächtigen wurden Plastiksprengstoff, mehrere tausend Schuss Munition, vier Schusswaffen sowie Magazine des Gewehrs G3 beschlagnahmt. 3.2 "Blood & Honour" nach dem Verbot Keine bundesObwohl ehemalige führende "Blood & Honour"-Aktivisten insbesonweiten Strukturen dere in Südwestdeutschland versuchten, Aktivitäten der im Jahr 2000 vom Bundesminister des Innern verbotenen Gruppierung zumindest teilweise aufrecht zu erhalten, ist es ihnen nicht gelungen, Organisationsstrukturen auf Bundesebene fortzuführen oder wieder zu errichten. Auf regionaler Ebene unterhalten ehemalige "Blood & Honour"-Aktivisten dagegen weiterhin enge Kontakte. Zum Teil traten frühere Mitglieder im Ausland in T-Shirts mit dem Logo der verbotenen Vereinigung auf. Wegen des Verdachts der Fortführung einer verbotenen Vereinigung durchsuchte die Polizei am 18. März die Wohnungen von insgesamt zehn Rechtsextremisten in Niedersachsen, Sachsen und Brandenburg sowie eine Druckerei in Niedersachsen. Die Tatverdächtigen sollen 2001 an Planungen für eine Nachfol- RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 51 gepublikation des ehemaligen "Blood & Honour"-Magazins beteiligt gewesen sein. Bei einem der Beschuldigten wurden ein Karabiner, eine weitere Langwaffe und Munition sichergestellt. 3.3 Rechtsextremistische Skinhead-Musik Die Skinhead-Musik spielt in der subkulturell geprägten, gewaltbeGroße Bedeutung reiten rechtsextremistischen Szene eine wichtige Rolle, insbesondere der Skinhead-Musik als Medium, um Jugendliche für die Szene zu gewinnen. Rechtsextremistische Musikveranstaltungen eröffnen die Möglichkeit, zusammen zu treffen, Kontakte zu knüpfen und auszubauen. Die von zahlreichen Skinhead-Bands propagierten nationalistischen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Einstellungsmuster prägen und verstärken das diffus rechtsextremistische Weltbild der Szeneangehörigen. Auf diese Wirkung setzt das von deutschen Rechtsextremisten initi"Projekt Schulhof" ierte "Projekt Schulhof". Durch die bundesweite kostenlose Verteilung von CDs mit rechtsextremistischen Inhalten an Schülerinnen und Schüler beabsichtigen sie, nicht szeneangehörige Jugendliche an diese Musik heranzuführen und ihr Interesse für rechtsextremistische Themen zu wecken. Mit Unterstützung einschlägig bekannter Vertriebe, Bands, Kameradschaften und Einzelpersonen produzierten die Initiatoren dazu mindestens 50.000 Exemplare eines Samplers mit Liedern rechtsextremistischer Musikgruppen und Liedermacher, der in seiner Gesamtheit demokratiefeindliche, rassistische, völkische und nationalsozialistische Ideologien vermittelt. So beschreibt das Lied "Sturm über Europa" der Band "Aryan Brotherhood" den "Flächenbrand", der ganz Europa erfassen und gewaltsam "von dem Feind befreien" soll. Der "Weg zum Sieg" nehme seinen Lauf, endlich gehe es in die "letzte Schlacht". Ziel dieses Krieges sei es, ein europaweites nationalsozialistisches Reich unter deutscher Vorherrschaft wiederauferstehen zu lassen: Die Brüder reichen sich die Hand. Sturm über Europa. Mit ihnen kommt ein Flächenbrand. Sturm über Europa. Wie ein Dolch stößt er hinein. Sturm über Europa, wird sie von dem Feind befreien. Sturm über Europa." Diese CDs, die seit Anfang August einem allgemeinen richterlichen Beschlagnahmebeschluss unterliegen, sind bislang nicht zur Verteilung gekommen. Allerdings wurden im September die Titel und das BERICHT 2004 52 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN Cover des Samplers über ein File-Sharing-System im Internet zum Download angeboten. Seit Anfang November ist die ursprünglich parallel zur CD-Verteilung geplante Website abrufbar. Sie bietet ebenfalls zahlreiche Musikdateien zum Download und darüber hinaus - neben weiteren Informationen zum "Projekt Schulhof" - Verweise auf Kontaktadressen rechtsextremistischer Gruppierungen. Zeitgleich mit der Schaltung der Homepage begannen Plakatierungsaktionen im Umfeld von Schulen, mit denen für das "Projekt Schulhof" geworben und auf die Website hingewiesen wurde. Bis Ende des Jahres erfolgten insgesamt 31 Plakatierungsund Sprayaktionen überwiegend in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Lediglich in Cottbus (Brandenburg) wurden mehrere selbstgebrannte CDs mit Liedern des "Projekt Schulhof"-Samplers verteilt. Die Idee des "Projekt Schulhof" haben andere Rechtsextremisten aufgenommen und eigene Aktionen durchgeführt. So verteilte die NPD während des Landtagswahlkampfs in Sachsen eine eigene - strafrechtlich nicht relevante - CD mit der Bezeichnung "Schnauze voll? - Wahltag ist Zahltag!", die Lieder rechtsextremistischer Bands und Liedermacher enthielt. Im Rahmen einer so genannten "Schulkampagne" kam es zu weiteren Verteilaktionen dieser CD. Auch in den USA erfolgte unter Federführung eines dort ansässigen rechtsextremistischen Tonträgervertriebs eine an das "Projekt Schulhof" angelehnte Aktion. Der Vertrieb produzierte einen - nach deutschem Recht strafbaren - Sampler mit 20 Titeln bekannter rechtsextremistischer Bands aus Großbritannien, Australien und den USA, der vornehmlich an weiße Jugendliche zwischen 13 und 19 Jahren in den USA verteilt werden sollte, aber auch von Interessenten aus anderen Ländern bestellt werden konnte. Bei der Einfuhr nach Deutschland konnte der Zoll mehrere Lieferungen beschlagnahmen. Deutliche Zunahme Die Zahl der rechtsextremistischen Skinhead-Konzerte in Deutschrechtsextremistiland ist mit 137 (2003: 119) deutlich angestiegen. Die Zahl der Veranscher Skinheadstaltungen mit über 300 Besuchern ist von acht auf 14 angestiegen; Konzerte an zwei Konzerten nahmen mehr als 500 Zuschauer (2003: 2) teil. Die durchschnittliche Teilnehmerzahl lag mit 165 Besuchern über der Größenordnung des Vorjahres (160). Der regionale Schwerpunkt lag mit 80 Konzerten in Ostdeutschland. Durch intensive Aufklärungsmaßnahmen sowie Gespräche mit den Inhabern der Veranstaltungslokale, die daraufhin häufig von Verträgen mit den Konzertorganisatoren zurücktraten, aber auch durch Kontrollen an Vortrefforten und Verbote, konnten 22 Veranstaltungen (2003: 22) verhindert werden. Darüber hinaus führte die Polizei häufige Kontrollen der anbzw. abreisenden Besucher durch. 11 Konzerte (2003: 17) löste die Polizei während des Verlaufs auf; zu spontanen Widerstandshandlungen kam es nur in wenigen Fällen. RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 53 Gegen die Mitglieder einer rechtextremistischen Band sowie die Organisatoren eines Skinhead-Konzertes am 3. Juli in Kirtorf (Hessen) leiteten die Strafverfolgungsbehörden wegen des Vortrags volksverhetzender Lieder bei der Veranstaltung ein Ermittlungsverfahren ein. Bei Durchsuchungen im Rahmen dieses Verfahrens stellte die Polizei am 25. August umfangreiches Beweismaterial sicher (vgl. Nr. 2). 8 Die Skinhead-Konzerte in Deutschland finden - wegen des VerfolKonspirative gungsdrucks der Sicherheitsbehörden - nach wie vor überwiegend Organisation unter konspirativen Umständen statt. Vereinzelt scheinen die Verantwortlichen sogar bewusst Fehlinformationen zu verbreiten, um von ihren eigentlichen Planungen abzulenken. Bis kurz vor Beginn der Veranstaltungen sind meist nur wenige Szeneangehörige über den genauen Veranstaltungsort informiert. Die potenziellen Besucher wissen zunächst lediglich, welche Bands auftreten sollen und wo weitere Hinweise zu erhalten sind. Mittels SMS werden sie über Vortreffpunkte zum Veranstaltungsort gelotst. Soweit Räumlichkeiten genutzt werden, die sich nicht in der Verfügungsgewalt von Rechtsextremisten oder Sympathisanten befinden, geben die Organisatoren gegenüber den Inhabern häufig einen falschen Veranstaltungshintergrund (z. B. Geburtstagsoder Verlobungsfeier) an. Auch die Organisatoren rechtsextremistischer Demonstrationen oder anderer Veranstaltungen (z. B. des "Pressefestes" des zur NPD gehörenden "Deutsche Stimme"-Verlages) haben das Potenzial des Mediums Musik erkannt und versuchen, die Anziehungskraft ihrer Veranstaltungen für junge Rechtsextremisten durch Auftritte rechtsextremistischer Bands und Liedermacher zu erhöhen. Die Zahl der aktiven rechtsextremistischen Skinhead-Musikgruppen, Rechtsextremistidie bei einschlägigen Konzerten auftraten oder Tonträger veröffentsche Skinheadlichten, ist mit 106 gegenüber dem Vorjahr (95) gestiegen. Die FlukBands tuation ist weiterhin hoch. Es haben sich rund 34 Bands neu gegründet, während fast eben so viele ihre Aktivitäten einstellten. Rund 30 Musikgruppen sind seit mehreren Jahren aktiv. Trotz der Verurteilung der Mitglieder der Musikgruppe "Landser" im "Landser" Dezember 2003 wegen Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminelweiter populär len Vereinigung ist die Popularität der Band innerhalb der rechtsextremistischen Szene weiterhin hoch; erneut erschienen "Solidaritätssampler". Der als Rädelsführer verurteilte Sänger Michael REGENER führt - obwohl die Musikgruppe in ihrer ursprünglichen personellen Zusammensetzung nicht mehr existiert - seine Aktivitäten fort. Zusammen mit Mitgliedern der rechtsextremistischen Skinhead-Band "Spreegeschwader" agiert er unter der Bezeichnung "Die Lunikoff BERICHT 8 Inzwischen ist in dem Fall Anklage erhoben worden. 2004 54 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN Verschwörung". Allerdings beschränkte er sich - offenbar unter dem Eindruck des im Berichtszeitraum noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens 9 - auf die Darbietung nicht strafrechtlich relevanter Liedtexte. Strafrechtlich relevante Tonträger deutscher rechtsextremistischer Bands erschienen auch im Jahr 2004. Mehrere dieser - u. a. von Musikvertrieben in den USA hergestellten - CDs schüren den Hass gegen Farbige und Juden und befürworten deren Tötung. So heißt es im Lied "Brennende Kohle" der im September von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indizierten CD "Der Ewige Jude" der Band "Volkszorn": "Neger, die sind schwarz wie die Nacht; so schwarz wie Brikett. Ich übergieße euch mit Benzin und zünd' euch an. Oh Nigger, jetzt bist du dran." Darüber hinaus wird die politische Führung Deutschlands als "zionistisch gesteuert" bzw. als "besetzte Regierung" bezeichnet, deren Vertreter bekämpft werden sollen: "Sie ändern Gesetze, wie es ihnen passt oder besser wie ein Jude es diktiert. Du wirst geschmiert von einem Judenschwein ... Diener jüdischer Interessen." 10 "Ihr habt es selbst verschuldet, ihr habt es so gewollt. Doch jetzt ist Zeit zum Sterben, ich bin erst glücklich wenn euer Kopf rollt. Doch mit der Judenkappe auf dem Kopf, da habt ihr euch selbst entstellt. Ich weiß nicht wieso ihr das tut, doch ich weiß warum ich euch töten werde." 11 Die Band "Blitzkrieg" ruft in dem Lied "Zeichen der Zeit" auf der CD "Wir sind zurück" zum "Rassenkrieg" gegen in Deutschland lebende Ausländer auf: "Der ganze Multikulti-Wahn läuft langsam deutlich aus der Bahn. Gewalt in den Städten wohin man sieht, man zwingt das Volk zu einem Rassenkrieg." 12 9 Inzwischen ist das Urteil rechtskräftig. 10 Lied "Politiker" auf der CD "Der ewige Jude" der Band "Volkszorn". 11 Lied "Ihr habt es so gewollt" auf der CD "Der ewige Jude" der Band "Volkszorn". Die CD wurde von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert (Bundesanzeiger Nr. 185 vom 30. September 2004). 12 Die CD wurde von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert (Bundesanzeiger Nr. 207 vom 30. Oktober 2004). RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 55 Im Jahr 2004 traten 15 rechtsextremistische Liedermacher (2003: 18) Auftritte rechtsbei 42 rechtsextremistischen Veranstaltungen (2003: 33) auf. Zu den extremistischer beliebtesten Interpreten gehörten Frank RENNICKE, Michael MÜLLiedermacher LER und Annett MOECK, die überwiegend bei rechtsextremistischen Parteiveranstaltungen spielten. 3.4 Rechtsextremistische Skinhead-Musikvertriebe Für die Verbreitung rechtsextremistischer Musik besteht ein eigenes Zunahme der Vertriebsnetz. Szeneangehörige können entsprechende Tonträger, Vertriebe die im allgemeinen Handel nicht erhältlich sind, derzeit bei rund 60 bundesweit aktiven Versandhändlern beziehen (2003: rund 50). Daneben existieren zahlreiche Szeneläden, die zugleich beliebte Treffpunkte der regionalen Szene darstellen. Bei Konzerten bieten mobile Händler ihr Sortiment an. Die Zunahme der bundesweit tätigen Musikvertriebe ist vor allem Bestellungen auf die überwiegende Nutzung des Internets für Bestellungen per Internet zurückzuführen. Wegen des relativ geringen Aufwands und der begrenzten erforderlichen Mittel nutzen mittlerweile fast alle in Deutschland aktiven Vertriebsfirmen dieses Medium. Mit ihrem regelmäßig aktualisierten Sortiment erreichen sie schnell einen breiten Kundenkreis. Auch Interessenten ohne Szenekontakte finden durch das Internet Zugang zu rechtsextremistischer Musik. Die Mehrzahl der in Deutschland ansässigen Anbieter erzielt ihren Angebote aus dem wesentlichen Umsatz mit legalen CDs und Szenebekleidung. Nach Ausland deutschem Recht strafbare Tonträger werden aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen im Ausland meist von dort ansässigen Vertriebsfirmen produziert und im (Internet-) Handel angeboten. Insbesondere US-amerikanische Firmen richten sich zunehmend auf den deutschen Markt aus und haben für Produktion und Vertrieb volksverhetzender, antisemitischer und den Nationalsozialismus verherrlichender CDs deutscher Musikgruppen eine große Bedeutung. 3.5 Skinhead-Fanzines Die Zahl der rechtsextremistischen Fanzines stieg Erstmals wieder 2004 entgegen dem Trend der Vorjahre an. Ermehr Fanzines schienen 2003 gerade noch ein gutes Dutzend dieser Publikationen, so waren es in diesem Jahr ca. 20. Das Fanzine hat - auch in gedruckter Form - wieder an Bedeutung gewonnen. Die Publikationen enthalten überwiegend Interviews mit rechtsextremistischen Skinhead-Musikgruppen, Erlebnisund Konzertberichte aus BERICHT 2004 56 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN der Szene sowie Rezensionen einschlägiger Tonträger und Fanzines. Programmatische Beiträge oder fremdenfeindliche Inhalte haben in den letzten Jahren abgenommen. Von einigen seit längerem nicht mehr erschienenen Publikationen wurden 2004 neue Auflagen verbreitet. Außerdem gab es in Bayern, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen FanzineNeuerscheinungen. Nutzung des Parallel zur Verbreitung in Heftform hat die Nutzung des Internets Internets weiter an Bedeutung gewonnen. Grund dafür dürften die größere Aktualität sowie die geringen Kosten für Ersteller und Leser sein. Außerdem lassen sich Online-Fanzines sowie fanzineähnliche Homepages - ebenso wie die Homepages von Bands und Vertrieben, Internetforen und Newsletter - als aktuelles Informationsund Kommunikationsmedium für Konzerthinweise und -besprechungen, CD-Kritiken und Neuankündigungen sowie Szene-Neuigkeiten nutzen. In einem Fall existiert zu einer rechtsextremistischen Homepage ein namensgleiches rechtsextremistisches Heft, welches auf der Internetseite sowohl beworben wird als auch über sie bestellt werden kann. IV. Neonazismus Ideologie Das neonazistische Weltbild ist von Rassismus, Antisemitismus und Fremdenhass geprägt. Neonazis orientieren sich an den Vorstellungen eines nationalsozialistischen totalitären Führerstaats. Sie sehen sich als politische Kämpfer für ein "Deutsches Reich" ohne Ausländer und Juden, an dessen Spitze ein Führer und eine alle politischen Bereiche bestimmende Einheitspartei stehen. Nur wenige Neonazis bekennen sich offen zu dieser Ideologie. Intern lassen Neonazis jedoch durch die Verwendung von Grußformen und Parolen aus dem "Dritten Reich" sowie durch ihre programmatischen Aussagen keine Zweifel an ihrer politischen Ausrichtung. Anstieg des Das neonazistische Personenpotenzial ist 2004 auf rund 3.800 (2003: neonazistischen 3.000) Aktivisten angewachsen. Personenpotenzials Der Anstieg des Personenpotenzials ist darauf zurückzuführen, dass die Szene insbesondere für jüngere Menschen attraktiv ist. Ursächlich hierfür dürfte vor allem die von den Neonazis verfolgte aktionistische Strategie sein, durch Demonstrationen, Hausbesetzungen und ähnliche "events" auf sich aufmerksam zu machen. Auch das RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 57 Aufgreifen tagespolitisch aktueller Themen im Rahmen ihrer Agitation dürfte hierzu beigetragen haben. Strukturell veränderte sich die Neonazi-Szene 2004 kaum. NeonaziStrukturen stische Vereine spielten weiterhin nur eine untergeordnete Rolle. Die Szeneangehörigen sind überwiegend in den rund 160 Kameradschaften (2003: 160) organisiert. Viele Neonazis sind von Waffen und Sprengstoff fasziniert. GelegentVerhältnis zur liche Waffenfunde belegen dies. Beliebt sind auch WehrsportübunGewalt gen, die oftmals mit einer paramilitärischen Ausbildung einhergehen. Viele neonazistische Kameradschaftsmitglieder sind bereits durch Gewaltdelikte auffällig geworden. Aus taktischen Gründen lehnen die meisten Kameradschaften allerdings den Einsatz von Gewalt zur Erreichung politischer Ziele ab. Sie geben sich vielmehr möglichst gesetzeskonform, um keine staatlichen Repressionen heraufzubeschwören und die langersehnte positive Resonanz in der Bevölkerung zu erzielen. Die Ereignisse in der "Kameradschaft Süd" - deren "Führer" und einige Mitglieder einen Sprengstoffanschlag planten (vgl. Kap. III) - sind deshalb nicht typisch für die Kameradschaftsszene. Sie zeigen aber, wie gefährlich sich Kameradschaften oder Teile hiervon entwickeln können. Die Gründung von Kameradschaften war eine Reaktion auf die VerKameradschaften einsverbote der 90er Jahre. Durch den weitgehenden Verzicht auf vereinsähnliche Strukturen hoffte die Neonazi-Szene, weitere Verbote zu erschweren bzw. unmöglich zu machen. Als Ersatz sollten die Kameradschaften Zusammenhalt ohne juristisch greifbare Strukturen schaffen. Tatsächlich bildeten sich aber auch in vielen so genannten "autonomen" Kameradschaften unterschiedlich stark ausgeprägte Strukturen. Meist steht einem Mitgliederstamm (in der Regel höchstens 25 Aktivisten mit einem Durchschnittsalter von 23 Jahren) ein "Kameradschaftsführer" vor, der die Aktivitäten vorgibt. Ein Name wie "Kameradschaft Hamm" oder "Festungsstadt Rostock" und ein Emblem schaffen ein Gemeinschaftsgefühl, das durch gemeinsame Aktionen in der Öffentlichkeit - wie die Teilnahme an Demonstrationen - weiter gestärkt wird. Die Aktivitäten der meisten Kameradschaften erschöpfen sich in internen "Kameradschaftsabenden", die häufig Stammtischtreffen ähneln. Einige Gruppierungen führen politische Arbeit im engeren Sinne durch (Diskussionen, politische oder juristische Schulungen). Die Gründung von Kameradschaften zersplitterte die Neonazi-Szene Vernetzung von und beschränkte ihre politische Aktionsfähigkeit auf einen lokalen, Kameradschaften allenfalls regionalen Bereich. Durch den fehlenden "Überbau" war es schwierig geworden, die gesamte neonazistische Szene oder zuminBERICHT 2004 58 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN dest größere Teile hiervon zu erreichen, ideologische Ausrichtungen zu bestimmen oder Kampagnen festzulegen. Um diese Defizite zu beseitigen, bildeten sich locker strukturierte Zusammenschlüsse von Kameradschaften, von den Neonazis meist als "Aktionsbüro" oder "Aktionsbündnis" bezeichnet. Mittlerweile existieren acht solcher Zusammenschlüsse. Die wichtigsten mit überregionaler Bedeutung sind das seit 1997 aktive "Nationale und Soziale Aktionsbündnis Norddeutschland" mit seinem Sprachrohr "Aktionsbüro Norddeutschland" und das "Aktionsbüro Mitteldeutschland" - auch "Nationaler Widerstand Berlin-Brandenburg" genannt. Nicht zuletzt dank dieser "Büros" und "Bündnisse", die mit ihren gut aufbereiteten Homepages Bausteine der virtuellen Vernetzung sind, gelang es den Neonazis, Kampagnen mit Parolen wie "Weg mit Hartz IV - Weg mit dem System", "Keine Agenda 2010" oder "Keine Steuergelder für den Synagogenbau" durchzuführen. Verbot der F.A.F. Am 22. Januar hat das Bayerische Staatsministerium des Innern einen unter der Bezeichnung "Fränkische Aktionsfront" (F.A.F.) agierenden Zusammenschluss von Neonazis aus Mittelfranken verboten. Grund für das Verbot war u. a. die Wesensverwandtschaft der F.A.F. mit dem Nationalsozialismus. "Hilfsorganisation Von den wenigen noch verbliebenen neonazistischen Vereinen für nationale politispielt bundesweit nur noch die "Hilfsorganisation für nationale polische Gefangene tische Gefangene und deren Angehörige e. V." (HNG) eine Rolle. 1979 und deren Angegründet und seit 1991 von Ursula MÜLLER geleitet, ist die HNG mit gehörige e. V." (HNG) rund 600 Mitgliedern nach wie vor die größte neonazistische Organisation in Deutschland. Ihr gehören aber auch Vertreter aus anderen Lagern des Rechtsextremismus an. Das Engagement für den Verein erschöpft sich meist in der Zahlung des Mitgliedsbeitrags. Die HNG besitzt aber dennoch eine in der zersplitterten neonazistischen Szene nicht zu unterschätzende integrierende Funktion. Dies zeigt sich auch bei der immer gut besuchten Jahreshauptversammlung, an der 2004 rund 130 Personen teilnahmen. Die HNG unterstützt inhaftierte Rechtsextremisten insbesondere ideell. Hierdurch soll verhindert werden, dass der Inhaftierte sich während seiner Haftzeit aus der rechtsextremistischen Szene löst. Ziel ist es, ihn nach der Freilassung wieder nahtlos in die Szene zu integrieren. Diesem Zweck dienen auch die monatlich erscheinenden "Nachrichten der HNG". Diese Publikation enthält u. a. eine "Gefangenenliste", mit deren Hilfe Kontakte zu "nationalen Gefangenen" geknüpft werden sollen. Demonstrationen Neonazis werden in der Öffentlichkeit insbesondere durch ihre zahlreichen Demonstrationen wahrgenommen. In diesem Jahr fanden 87 Demonstrationen (2003: 84) mit Teilnehmerzahlen zwischen 13 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 59 und 3.800 Personen (bei der zentralen Heß-Kundgebung, s. u.) statt. Themenschwerpunkte waren die Wirtschaftsund Sozialpolitik der Bundesregierung. Neben Veranstaltungen gegen die "Agenda 2010" fanden insbesondere im 2. Halbjahr zwölf von Rechtsextremisten angemeldete Demonstrationen unter dem Motto "Weg mit Hartz IV" statt. Die Beteiligung daran lag bei durchschnittlich ca. 50 bis 70 Personen. Das bedeutendste alljährliche Ereignis für Neonazis und rechtsextreRudolf-Heßmistische Skinheads ist seit Jahren der Gedenkmarsch zum Tod des Gedenkmarsch Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß 13 in Wunsiedel (Bayern). Seit 2001 sind die Teilnehmerzahlen kontinuierlich gestiegen. Am 21. August marschierten etwa 3.800 Personen (2003: 2.600) durch den Ort. Etwa 20 Prozent der Teilnehmer kamen aus dem Ausland (vgl. auch Kap. VIII). Demonstration am 21. August in Wunsiedel Neonazis beteiligten sich verstärkt auch an bürgerlichen ProtestBeteiligung an kundgebungen - insbesondere gegen die Sozialreformen der Bundemokratischen Veranstaltungen desregierung - und Podiumsveranstaltungen. Sie versuchten, diese für ihre Selbstdarstellung und zur "Besetzung politischer Themenfelder" zu instrumentalisieren oder zumindest zu stören. So nahmen Neonazis vielfach an "Montagsdemonstrationen" teil, z. B. am 2. August in Magdeburg. Weiter beteiligten sich Neonazis auch an einer von Gewerkschaften und Sozialverbänden durchgeführten Demonstration gegen die Sozialreformen der Bundesregierung am 3. April in Stuttgart. Es gelang ihnen aber nicht, diese Demonstrationen zu steuern oder zu beeinflussen. Das Verhältnis weiter Teile der Neonazi-Szene zur NPD (vgl. Kap. V, Verhältnis zur NPD Nr. 1) hat sich gewandelt. Die bisher dominierende anlassbezogene Zusammenarbeit ist einer starken Annäherung gewichen. Bereits bei der 1. Mai-Demonstration in Berlin - zu der der NPD-Vorsitzende Udo VOIGT und der Neonazi Thomas WULFF für die "Freien Nationalisten" gemeinsam mobilisierten - hatte sich das gewandelte Verhältnis zwischen etlichen Neonazis und der NPD öffentlich abgezeichnet (vgl. hierzu auch Kap. V, Nr. 1). Allerdings vertritt die Neonazi-Szene keine einheitliche Position gegenüber der NPD. So führte der Hamburger Rechtsextremist Christian WORCH als Konkurrenzveranstaltung in Leipzig ebenfalls eine 1. Mai-Demonstration durch, an der sich 900 Personen beteiligten. BERICHT 13 Heß verstarb am 17. August 1987 in Berlin-Spandau. 2004 60 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN In der Folge rief Thomas WULFF in einem im Mai im NPD-Parteiorgan "Deutsche Stimme" veröffentlichten Beitrag dazu auf, eine "Volksfront von rechts" zu schaffen. In den Wahlkämpfen sollten alle Aktivisten dafür sorgen, dass die NPD als der "parteipolitische Arm" der Bewegung wieder gestärkt werde. In einem weiteren Aufruf vor den Wahlen in Sachsen forderte WULFF alle "Freien Nationalisten" zur Unterstützung der NPD auf. Er engagierte sich auch selbst im Wahlkampf der sächsischen NPD. Eintritt führender Unmittelbar vor der Wahl erklärten neben WULFF die Protagonisten Neonazis in die NPD der Neonazi-Szene Thorsten HEISE und Ralf TEGETHOFF ihren Eintritt in die NPD. Sie gaben in einer im Internet veröffentlichten Erklärung an, in der Partei für all die "Kameraden" Sprachrohr sein zu wollen, die sich außerhalb der NPD organisieren. Der "Kampf auf parlamentarischer Ebene" sei zur Zeit ebenso wichtig wie der parallel dazu verlaufende "Kampf auf der Straße". Mit dem ehemaligen Sänger der neonazistischen Band "Landser", Michael REGENER, und dem Leiter der "Kameradschaft München", Norman BORDIN, sind in der Folge der Landtagswahl in Sachsen weitere neonazistische Aktivisten mit überregionalem Bekanntheitsgrad der Partei beigetreten. Die Annäherung der Neonazis an die NPD erreichte auf dem NPDBundesparteitag am 30./31. Oktober in Leinefelde (Thüringen) mit der Wahl HEISEs in den Bundesvorstand der Partei ihren vorläufigen Höhepunkt. Die NPD dürfte bei Teilen der - bislang der Partei skeptisch gegenüberstehenden - Neonazis insbesondere durch die positiven Aussagen des NPD-Parteivorsitzenden Udo VOIGT über den Nationalsozialismus sowie über Adolf Hitler (vgl. hierzu auch Kap. V, Nr. 1) erheblich an Attraktivität gewonnen haben. Verschiedentlich sahen Neonazis allerdings durch die enge Zusammenarbeit mit der NPD ihre Führungsrolle im "Nationalen Widerstand" gefährdet. Auch der Hamburger Rechtsextremist WORCH gehörte zunächst zu den schärfsten Kritikern der NPD und der von ihr propagierten "Volksfront". Er geriet jedoch auf Grund seiner kompromisslosen Haltung gegenüber den Befürwortern einer "Volksfront" innerhalb der rechtsextremistischen Szene zunehmend in die Isolation. Im Dezember veröffentlichte WORCH im rechtsextremistischen "Störtebeker-Netz" einen "Offenen Brief", in dem er seine grundsätzliche Bereitschaft zu einer Zusammenarbeit mit der NPD erklärte. In dem an das Parteipräsidium gerichteten Schreiben stellte er fest, die NPD habe schriftlich erklärt, dass die bisher für ihn und andere geltenden Abgrenzungsbeschlüsse und Redeverbote keine Bestandskraft mehr hätten. Hierdurch sei für ihn das wesentliche Hindernis für eine eventuelle neuerliche Zusammenarbeit mit der NPD entfallen. Diese Zusammenarbeit werde allerdings eher punktuelle Züge tragen. Eine einseitige Unterstützung der NPD bzw. RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 61 eines Wahlbündnisses "nationaler" Parteien schließe er aus, eine Zusammenarbeit sei für ihn eine Frage wechselseitiger Leistung und Gegenleistung. Weitergehende Überlegungen seien erst dann sinnvoll, wenn das Konzept der "Volksfront" an Klarheit gewinnen sollte. Es bleibe abzuwarten, ob die nach den Wahlerfolgen von NPD und DVU entstandene Welle der Euphorie anhalten oder wieder abflachen werde. Mit seinem "Offenen Brief" schwenkte WORCH von seiner bisher konsequent gegen die NPD gerichteten Linie ab. Durch diese Kehrtwende versuchte er offensichtlich, seine bröckelnde Anhängerschar zu halten und die eigene Position innerhalb der Szene wieder zu festigen. Die Stellung der NPD wird auch durch den Kurswechsel WORCHs weiter gestärkt. Der Partei ist es durch ihr Strategiekonzept gelungen, einen ihrer schärfsten Kritiker zumindest punktuell einzubinden. Neonazis sammelten auch weiterhin - meist auf regionaler Ebene - "Anti-Antifa" persönliche Daten politischer Gegner. Die Betreiber der neu entstandenen Homepage "Anti-Antifa-Network" (AAN) bieten darüber hinaus regional tätigen Aktivisten eine gemeinsame Plattform zur Veröffentlichung dieser Informationen im Internet. Unterteilt nach den Sektionen Berlin, Potsdam, Brandenburg, Sachsen, Bayern und NordrheinWestfalen enthält die Homepage Namen und Fotos politischer Gegner sowie Treffpunkte der linksextremistischen Szene. Ziel des AAN ist angeblich lediglich eine "Gefahrenabwehr von linken und anarchistischen Gewalttaten". Die Startseite zeigt allerdings das Bild einer Maschinenpistole. Tatsächlich dienen derartige Veröffentlichungen zumindest der Verunsicherung der dort Genannten. Bislang sind keine Fälle bekannt geworden, in denen "Anti-Antifa"-Veröffentlichungen zu militanten Aktionen gegen Personen geführt hätten. V. Parteien 1. "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) gegründet: 1964 Sitz: Berlin Bundesvorsitzender: Udo VOIGT Mitglieder: 5.300 (2003: 5.000) Publikation: "Deutsche Stimme", monatlich, Auflage: 21.000 Unterorganisationen: "Junge Nationaldemokraten" (JN), "Nationaldemokratischer Hochschulbund e. V." (NHB) BERICHT 2004 62 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 1.1 Zielsetzung Die NPD, der bei den Landtagswahlen am 19. September in Sachsen mit zwölf Mandaten (9,2 %) erstmals seit 1968 wieder der Einzug in ein Landesparlament gelang, strebt eigenen Angaben auf ihrer Homepage zufolge die "Schaffung einer deutschen Volksfront" an. Zur Verwirklichung ihrer Ziele setzt die Partei sowohl auf eine Annäherung an die Neonazi-Szene als auch an das übrige rechtsextremistische Parteienspektrum. Ihre zunehmend aggressive Agitation ist unverhohlen auf die Beseitigung der parlamentarischen Demokratie und des demokratischen Rechtsstaats gerichtet. Der Einsatz von Gewalt bei der von ihr angestrebten "nationalen Revolution" wird derzeit aus taktischen Gründen offiziell noch abgelehnt. Verlautbarungen der Partei weisen eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus auf. Darüber hinaus ist die Agitation der NPD rassistisch, antisemitisch sowie revisionistisch und auf eine Verunglimpfung der demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes ausgerichtet. NPD will Die Partei hält unverändert an ihrer offenen, aggressiv-kämpferiDeutschland schen Feindschaft gegenüber der freiheitlichen demokratischen "abwickeln"; Grundordnung fest. Sie will in Deutschland eine neue Ordnung in "Volksgemeinschaft" als neue Form einer "Volksgemeinschaft" errichten. Ihr Ziel ist es - so der ParOrdnung teivorsitzende Udo VOIGT in einem Interview mit der "Jungen Freiheit" 14 - "die BRD ebenso abzuwickeln, wie das Volk vor fünfzehn Jahren die DDR abgewickelt" habe, was "offensichtlich auch über die Wahlurne" funktioniere. Nach Erreichen dieses Zieles wolle die NPD die Politiker - auch rückwirkend - zur Rechenschaft ziehen, die ihren Eid verletzt hätten, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden. Es sei - so VOIGT weiter - offensichtlich, dass das "liberal-kapitalistische System der BRD" kurz vor dem Zusammenbruch stehe. Entweder werde es durch "Verfall zur multikulturellen Gesellschaft erodieren" oder das Volk werde ihm durch "revolutionär verändertes Wahlrecht" ein Ende setzen. VOIGT zufolge müsse sich das Volk über den "Zustand der Entmündigung" bewusst werden, um durch eine "demokratische Erhebung" eine "revolutionäre Veränderung" zu erreichen. Dieser Prozess habe mit dem Wahlerfolg der NPD in Sachsen bereits begonnen. In seiner auch im Internet veröffentlichten Rede auf dem Bundesparteitag der NPD am 30./31. Oktober in Leinefelde (Thüringen) erläuterte VOIGT, was die Partei unter einem "revolutionär veränderten Wahlverhalten" versteht: 14 "Junge Freiheit", Ausgabe vom 24. September 2004, S. 2. RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 63 "Wenn die Deutschen die Denkblocken [Originalzitat] der PC (political correctness) überwinden und dies durch ein revolutionär verändertes Wahlverhalten - durch Absage an die etablierten inländerfeindlichen Parteien - zum Ausdruck bringen, hat die nationale Revolution begonnen." (Text wie im Original) Darüber hinaus behauptete VOIGT, die Forderung der NPD nach einer "Systemüberwindung" sei nicht "staatsfeindlich". Er berief sich dabei auf den "Vorläufigkeitscharakter des Grundgesetzes" und forderte eine "Abwicklung" des "liberalkapitalistischen System(s)" entsprechend der Vorgabe des Artikels 146 des Grundgesetzes. In diesem Zusammenhang betonte der NPD-Bundesgeschäftsführer Frank SCHWERDT am 9. Oktober auf den Internetseiten der Partei: "Die BRD abwickeln - das folgt aus der Präambel und dem Artikel 146 des Grundgesetzes. Danach soll sich das deutsche Volk, wenn es denn frei und wiedervereinigt ist, eine Verfassung geben. Dieser Auftrag ist fünfzehn Jahre nach der Teilvereinigung immer noch nicht erfüllt. Deutschland ist mehr denn je abhängig von der Supermacht USA. ... BRD-Politiker versuchen den Eindruck zu vermitteln, daß das Vasallenverhältnis zur 'westlichen Führungsmacht', die Einbindung in die EU und die Einführung der multikulturellen Gesellschaft Konsens in der Republik sei und Verfassungsrang habe. ... Wenn Deutschland eine Zukunft haben will, dann muß das alles abgewickelt werden, und zwar so schnell wie möglich. Daß dies ein Vorgang ist, der die Bezeichnung 'revolutionär' verdient, darauf hat Udo Voigt hingewiesen und er hat in der 'Jungen Freiheit' einen deutlichen Trennungsstrich zu den Etablierten gezogen. Zwischen uns und denen gibt es keine Gemeinsamkeiten sondern nur Trennendes. Das muß die Devise der NPD jetzt überall sein." Die NPD strebt weiterhin die "Wiederherstellung" des "Deutschen "Reichsidee" Reiches" an. So bezeichnete die Partei in ihrem Programm zur Europawahl am 13. Juni, die "Wiederherstellung der vollen Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches", das seit dem "23. Mai 1945, dem Tag der Verhaftung der Reichsregierung Dönitz", zwar völkerrechtlich fortbestehe, doch nicht mehr handlungsfähig sei, als ihre "Hauptaufgabe". 15 In seinem erwähnten Interview mit der "Jungen Freiheit" stellte VOIGT klar: BERICHT 15 "Europäische Freiheit statt US-Imperialismus"Europawahlprogramm 2004 der NPD, S. 6. 2004 64 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN "Nach 1945 sind in Deutschland zwei Vasallenstaaten entstanden, die DDR ... und die BRD ... . Erst wenn beide Vasallenstaaten verschwunden sind, können die Deutschen sich in Selbstbestimmung einen eigenen Staat schaffen, in dem sie frei leben können." ("Junge Freiheit", Ausgabe vom 24. September 2004, S. 2) Agitation gegen Unter der Überschrift "EU-Verfassung 1. Mit 'Uncle Sam' die Welt beMenschenrechte glücken" schrieb der stellvertretende Vorsitzende des NPD-Landesverbandes in Mecklenburg-Vorpommern, Lutz DESSAU, im Parteiorgan "Deutsche Stimme" 16: "Hinter der Wortfassade von 'Menschenrechten' und 'Nichtdiskriminierung' verbirgt sich der Wille einer Oligarchie, durch Zuwanderung Überangebote an Arbeitskräften zu schaffen, um die Lohnkosten zu drücken und die Profitraten zu erhöhen. ... Ausdruck des Menschenrechtsimperialismus in der geplanten EU-Verfassung ist die 'Gemeinsame Außenund Sicherheitspolitik'." ("Deutsche Stimme" Nr. 8/2004, S. 17) Völkischer Mit der von ihr erstrebten "neuen Ordnung" verbindet die NPD völKollektivismus/ kisch-kollektivistische Vorstellungen, die sich insbesondere im BeVolksgemeinschaft griff der "Volksgemeinschaft" manifestieren. Der Parteivorsitzende VOIGT erklärte in einem Interview mit der "Berliner Zeitung" vom 29. Oktober, um auf die Globalisierung reagieren zu können, "müssen wir zu einer Volksgemeinschaft zurückfinden, in der man den Willen, etwas zu verändern, wieder bündeln kann, in der die Gruppenund Eigeninteressen überwunden werden." Das Mitglied des NPD-Parteivorstandes Jürgen GANSEL äußerte in der "Deutschen Stimme": "Denn wo das Volk zerstört wird, stirbt die Gemeinschaft, wo die Gemeinschaft zerstört wird, stirbt die Kultur und wo die Kultur zerstört wird, stirbt der Einzelne. Vernunftfrommer Individualismus führt zwangsläufig zum Kollektivismus der herunternivellierten Masse. Nicht ein Mehr an Freiheit und Autonomie ist die Lösung für die teilweise richtig diagnostizierte Gesellschaftslage, sondern die Wiedereinwurzelung der verstreuten menschlichen Sozialatome in die sinnstiftende Volksgemeinschaft." ("Deutsche Stimme" Nr. 8/2004, S. 16) 16 Die Auflagenzahl der "Deutschen Stimme" hat sich im Jahr 2004 von 10.000 auf 21.000 Exemplare mehr als verdoppelt. RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 65 Dem Ziel der Erreichung der "Volksgemeinschaft" dient auch die ak"Volksgemeintuelle "Volksfront"-Politik der NPD-Parteiführung. So erklärte VOIGT schaft" und "Volksin seiner Rede auf dem Bundesparteitag: front" "Wir wollen aber eine Volksfront, um dereinst eine nationale Volksgemeinschaft zu schaffen." In der Januar-Ausgabe des Parteiorgans "Deutsche Stimme" schrieb Positive Haltung ein häufiger Autor, das "herrschende liberalkapitalistische System" zu Ideen des sei am Ende. Nur die "Überwindung der Nachkriegs(un)ordnung und Nationalsozialismus damit die Rückkehr zu Volksgemeinschaft und Volkswirtschaft" könne die Alternative sein. 17 Mit dieser Forderung nach "Rückkehr" zur Volksgemeinschaft knüpft die NPD an einen zentralen Begriff des Nationalsozialismus an, der unter Volksgemeinschaft insbesondere eine Blutsund Schicksalsgemeinschaft verstand, in der die Interessen des Einzelnen bedingungslos der Gemeinschaft der Volksgenossen untergeordnet wurden. VOIGT erklärte zum Verhältnis der Partei zum Nationalsozialismus: "Wir sind keine Partei, die nur deshalb etwas schlecht findet, weil es schon zwischen 1933 und 1945 vorhanden war. Tatsächlich hat der Nationalsozialismus die Ideen völkischer Identität von 1848 in hohem Maße realisiert, leider aber war er auch imperialistisch. ... Natürlich ist der Nationalsozialismus als Strömung in Deutschland auch heute vorhanden. Für die NPD ist er nicht maßgebend, aber wir versuchen, neben Nationalliberalen und Nationalkonservativen eben auch die nationalsozialistische Strömung zu integrieren, da eine Abgrenzung nur dem politischen Gegner hilft." ("Junge Freiheit", Ausgabe vom 24. September 2004, S. 2) Die Wesensverwandtschaft der NPD mit dem Nationalsozialismus Heroisierung von wird auch an der Heroisierung führender Repräsentanten des NSNS-Protagonisten; Systems deutlich. So erklärte VOIGT: Verharmlosung des NS-Systems "Zweifellos handelt es sich bei Hitler um einen großen deutschen Staatsmann. Ich verkenne aber nicht, daß er letztlich die Verantwortung für die Niederlage Deutschlands trägt." ("Junge Freiheit", Ausgabe vom 24. September 2004, S. 2) Hierzu erläuterte der Bundesgeschäftsführer SCHWERDT am 9. Oktober auf der Internetseite der Partei: BERICHT 17 "Deutsche Stimme" Nr. 1/2004, S. 5. 2004 66 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN "Adolf Hitler nicht durch die Brille der Umerzieher zu betrachten und ihn anders zu bewerten, ist in einem solchermaßen geistig deformierten Staat unerhört. Und dennoch wird es notwendig sein, die deutsche Öffentlichkeit wegzuführen von Schuldund Sühnekomplexen hin zu einer normalen Sicht der Dinge. Wenn dabei historische Vorgänge in richtige Zusammenhänge gerückt werden, kann das bestimmt nicht verkehrt sein." In einem auf der rechtsextremistischen Homepage "die-kommenden" im November eingestellten Beitrag stellte der rechtsextremistische Publizist und frühere Parteiideologe Jürgen SCHWAB fest, der neu in den NPD-Bundesvorstand gewählte Neonazi Thorsten HEISE "überhitler(e)" noch Udo VOIGT. HEISE habe am Rande des NPD-Bundesparteitages auf die Frage von Fernsehjournalisten nach seinem politischen Vorbild Hitler als "größte(n) Mann des vergangenen Jahrtausends" bezeichnet. Unter der Überschrift "Ehrenaufmarsch für Rudolf Heß. Erhebender Tag für den nationalen Widerstand: 7.000 in Wunsiedel" berichtete die "Deutsche Stimme" über die Demonstration zum Gedenken an den "Friedensflieger Rudolf Heß" am 21. August im bayerischen Wunsiedel. 18 Sie kommt zu dem Fazit: "Sein Tod soll nicht umsonst gewesen sein. Sein Geist und seine Taten leben weiter. Also soll und muß es auch im nächsten Jahr heißen: Rudolf Heß - Märtyrer für Deutschland!" Der Vorsitzende des NPD-Kreisverbandes Köln, Alexander KLEIN, behauptete in einer von ihm Mitte des Jahres herausgegebenen Broschüre mit dem Titel "Evolution. Systemkritische Gedanken eines Deutschen": "Trotz des verlorenen Krieges und der schweren Zeit der 20er Jahre wurde Deutschland ab dem Jahr 1933, aufgrund phantastisch geführter nationaler Politik, wieder zu einem der wirtschaftlich stärksten Staaten der Welt. Über 6 Millionen Arbeitslose, im Jahr 1933, wurden innerhalb von drei Jahren abgebaut. Schon im Jahre 1936 herrschte Vollbeschäftigung in Deutschland. Die in dieser kurzen Zeit wiedererlangte wirtschaftliche Stärke Deutschlands, verursachte bei gewissen Staatsmännern anderer Staaten (Beispiel: Winston Churchill), starkes Magengrimmen. Also wurde Deutschland ein neuer Krieg aufgezwungen, um es zu vernichten." 18 "Deutsche Stimme" Nr. 9/2004, S. 15. RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 67 Aussagen der Partei bzw. maßgeblicher Funktionäre im ZusammenAktiv-kämpferihang mit Angriffen auf die freiheitliche demokratische Grundordsche, aggressive nung und ihre Repräsentanten lassen weiterhin eine aktiv-kämpferiAgitation gegen den politischen sche, aggressive Diktion erkennen, die bis hin zur Militanz reicht. Gegner Zwar hat sich die Parteiführung in ihren offiziellen Stellungnahmen regelmäßig gegen Gewaltanwendung ausgesprochen, gleichwohl weichen maßgebliche Protagonisten der NPD von dieser Linie ab und belegen erneut das nach wie vor ambivalente Verhältnis der Partei zur Gewalt. So erklärte VOIGT in einem Interview mit der "Berliner Zeitung": "Ein Aufstand der Deutschen ist überfällig. Aber ich verstehe unter einem solchen Aufstand keine Revolution, die mit Waffen und Barrikaden gefochten wird. Gewalt sollte da keine Rolle spielen. Wenn aus der Bewegung heraus jedoch etwas entsteht, was wir nicht kontrollieren können, dann ist das eine vollkommen andere Geschichte. Revolution in Deutschland heißt für mich vor allem, dass sich Menschen aus ihren Denkschablonen befreien, in die sie die völlige Umerziehung gepresst hat, dass sie sich wieder deutsch fühlen." ("Berliner Zeitung" vom 29. Oktober 2004, S. 6) Jürgen SCHWAB stellte in der März-Ausgabe der "Deutschen Stimme" dar, unter welchen Voraussetzungen er Gewalt zur Durchsetzung nationalistischer Ziele für zweckdienlich und gerechtfertigt hält. 19 Gewalt sei vielfach negativ besetzt - so SCHWAB in seinem Beitrag "Befreiungsnationalismus und Gewaltfrage" - doch handele es sich tatsächlich um einen neutralen, je nach moralischem Standpunkt auslegbaren Begriff. Zur Durchsetzung ihrer Ziele bleibe Politik auf Gewalt angewiesen. Für Nationalisten erübrigten sich pseudomoralische Einlassungen zur Gewaltfrage, denn diese trügen nur zur Spaltung des eigenen Lagers bei. Sinnvoller sei es, Gewalt unter dem Gesichtspunkt des vorhandenen Gewaltpotenzials zu beurteilen, also im Hinblick auf die Möglichkeit, durch Gewalt Erfolg versprechend seine politischen Ziele anzustreben. Organisierter Nationalismus sollte deshalb gegenwärtig Gewalt aus "nationaler Verantwortung und parteipolitischer Legalität" für sich selbst ausschließen. Allerdings könne erst das wieder herzustellende "nationalbefreite" Deutsche Reich ein wirklich legitimes staatliches Gewaltmonopol beanspruchen. Auf ihren Demonstrationen bot die NPD auch nicht der Partei angehörenden rechtsextremistischen Demagogen ein Forum für Aufrufe zur Gewalt. Der Neonazi Dieter RIEFLING agitierte während einer NPD-Demonstration unter dem Motto "Gegen Sozialabbau, BERICHT 19 "Deutsche Stimme" Nr. 3/2004, S. 20. 2004 68 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN Rentenklau und Korruption" am 23. Oktober in Hannover wie folgt: "Und wenn wir es geschafft haben, wirklich alle in der nationalen Opposition zu vereinigen, unter welchen Vorzeichen auch immer, dann wird es dereinst einen Sternmarsch nach Berlin geben, und da wird uns keiner dieser Hochverräter mehr entkommen. Da wird jede Ausfallstraße gesperrt sein. Barrikaden werden stehen. Dann ist Deutschland wieder erwacht. ... Wenn es zu körperlichen Auseinandersetzungen kommen sollte, mit dem linksfaschistischen Pöbel da vorne, dann weiß ich, dass diese über 200 deutschen Männer und Frauen wie eine Front stehen und in diesen Kampf gehen wie in einen Gottesdienst." Der rechtsextremistische Autor Roland WUTTKE stellte in seiner Rede während einer NPD-Demonstration am 2. Oktober in Erlangen zum Thema "Quittung für Hartz IV - Sozialabbau stoppen - Nationale Solidarität durchsetzen" palästinensische Selbstmordattentäterinnen als Vorbild dar: "Wir haben eine große Botschaft. Wir haben wieder etwas, was die Jugend zum Kampf animiert. Es ist der große Idealismus. Und fragt euch doch einmal: Welche Kraft ist denn mächtiger? Erinnert euch an die Bilder der jungen Palästinenserinnen, junge Mütter, die sich den Sprengstoffgürtel umschnallen, um für ihr Volk, ihre Nation in den Tod zu gehen. Das ist es." "WortergreifungsIn seiner Rede auf dem Bundesparteitag hob VOIGT erneut die Bestrategie" deutung der "Wortergreifungsstrategie" im "nationalen Befreiungskampf" hervor und forderte: "Gehen wir auf die anderen zu, machen wir ihnen klar, daß wir nicht mehr und nicht weniger als eine Volksgemeinschaft anstreben. Drängen wir ihnen unsere Gedanken auf, ja zwingen wir sie dazu, sich mit uns, unseren Forderungen und Zielsetzungen zu beschäftigen." Die NPD setzte diese "Wortergreifungsstrategie" auch in die Praxis um. Am 12. Januar sprengte eine Gruppe von Rechtsextremisten die Podiumsdiskussion "Neofaschismus - eine Gefahr für die Gesellschaft?" in der Volkshochschule in Buxtehude (Niedersachsen); der Veranstaltungsleiter brach die Diskussion aus Sicherheitsgründen bereits zu Beginn ab. Unter den etwa 25 Störern befand sich auch der RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 69 stellvertretende NPD-Landesvorsitzende von Niedersachsen, Adolf DAMMANN. Der NPD-Bundesgeschäftsführer SCHWERDT erklärte am 14. Januar auf der Homepage der Partei, der Abbruch solle jedem Aktivisten "Mut machen, zukünftig immer auf ähnlichen Veranstaltungen Gesicht zu zeigen, um so die Volksverhetzer in der Öffentlichkeit vorzuführen." Die NPD nutzte die Debatte um die Zukunft der sozialen SicherungsAgitation gegen systeme für ihre Propaganda gegen den verhassten "FDGO-Staat". 20 Sozialreformen So erklärte ein regelmäßig für die "Deutsche Stimme" schreibender Autor, die soziale Raubbaupolitik, die sich hinter dem Etikett "Hartz IV" verberge, sei auch ein Angriff des "liberalkapitalistischen Systems" auf seine bisher treueste Gefolgschaft, die Mittelschicht. Wer in der "BRD" aber nichts mehr zu verlieren habe, könne nur in einem neuen Deutschland alles gewinnen. Der soziale Absturz der Mittelschicht berge "gewaltigen politischen Sprengstoff". Der Autor gelangte zu dem Fazit: "Und ob es die Protestierenden nun wahrhaben wollen oder nicht, sie stellen mit ihren Montagsdemonstrationen die Systemfrage und befinden sich damit historisch in allerbester Gesellschaft. ... Eine dauerhafte Besserung der Zustände mit Wiedergewinnung der Vollbeschäftigung kann es im Ausbeutersystem der Globalisierer nicht geben, sondern nur in der raumorientierten Wirtschaft der Volksgemeinschaft, die jedem das Seine gibt. Der Protest gegen Hartz IV darf sich daher nicht in fruchtlosen Diskussionen um sozialpolitische Verbesserungen des abgewirtschafteten Systems erschöpfen, sondern er muß den Systemwechsel einfordern." ("Deutsche Stimme" Nr. 9/2004, S. 9) Jürgen GANSEL, Mitglied im NPD-Bundesvorstand, erklärte in derselben Ausgabe der "Deutschen Stimme" unter der Überschrift "Was lange gärt, wird endlich Wut": "In Berlin und anderswo beginnen die morschen Knochen der Volksbetrüger zu zittern: Zum einen, weil mit den neuen 'Montagsdemos' die Analogie zum Untergang der DDR gezogen wird, zum anderen, weil sich die nationale Opposition erfolgreich an den Protesten beteiligt und durch die Verbindung des Nationalismus mit sozialen und antikapitalistischen Forderungen immer mehr Zustimmung findet. Allem Anschein nach könnte die soziale Kahlschlagpolitik der Kartellparteien einmal als Anfang vom Ende des volksverachtenden BRD-Systems in die Geschichtsbücher eingehen. ... Der FDGO-Staat BERICHT 20 FDGO steht für freiheitliche demokratische Grundordnung. 2004 70 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN entzaubert sich auf der ganzen Linie. ... Wann hat die hiesige nationale Opposition nach dem Katastrophenjahr 1945 jemals eine solche Chance gehabt, auf die Meinungsbildung ihres Volkes Einfluß zu nehmen? ... Die historische Aufgabe der nationalen Opposition besteht heute darin, die sich formierende Volksbewegung mit allen Kräften zu unterstützen und diese in nationalistische Gesinnungsbahnen zu lenken. Dann stürzt nicht nur die SPD-Regierung, sondern die ganze BRD." ("Deutsche Stimme" Nr. 9/2004, S. 1, 4) Die Agitation gegen die Sozialreformen war auch bestimmendes Element im Wahlkampf der NPD zur Landtagswahl in Sachsen am 19. September. Die Partei rief dazu auf, als "Quittung für Hartz IV" die NPD zu wählen. Rassismus und Die NPD agitierte auch 2004 unverändert aggressiv-rassistisch und Fremdenfeindlichfremdenfeindlich. Rassismus ist Bestandteil des im Parteiprogramm keit der NPD zur Grundlage ihrer Politik erklärten "lebensrichtigen Menschenbildes". Dementsprechend erklärte der Beisitzer im NPD-Landesvorstand Rheinland-Pfalz, Safet BABIC, in der Juni-Ausgabe der "Deutschen Stimme" unter der Überschrift "Evolutionsgeschichte. Die 'afrikanische Urmutter' gab es nicht. Erkenntnisse der 'multiregionalen Evolutionstheorie' widerlegen Apostel der Multikultur": "In jedem ghanesischen Asylschnorrer und kenianischen Buschtrommler soll der moderne Europäer seinen 'Urahn' erblicken und diesen entsprechend verehren. Nun haben Wissenschaftler Klarheit geschaffen ... Europäer haben somit andere Stammväter und -mütter als Afrikaner und Chinesen, was auch die starken äußerlichen Unterschiede zwischen den verschiedenen Rassen erklärt. ... Im Rahmen des lebensrichtigen Menschenbildes ist die natürliche Ungleichheit der Menschen die Grundlage nationalistischer Politik. ... Differenzierung darf jedoch nicht mit Wertung verwechselt werden. Man kann eine Eiche nicht objektiv mit einer Palme vergleichen, denn dann müßte es erst einen gerechten Bewertungsmaßstab geben. Ähnlich verhält es sich auch mit Rassen als organischen Gruppen. Gleichzeitig kann man aber sicher sagen, in welche Lebensräume Menschen hineingehören und in welche nicht. Der Ethnopluralismus 21, die Idee des Schutzes der Völkervielfalt, beruht nicht auf Hochmut, sondern auf dem Respekt gegenüber der Natur." ("Deutsche Stimme" Nr. 6/2004, S. 24) 21 Der "Ethnopluralismus", zu dem sich die NPD auch in ihrem im Februar 2002 vom Parteivorstand veröffentlichten Positionspapier "Strategische Leitlinien zur politischen Arbeit der NPD" bekennt, sieht sein Idealbild in einer Völkervielfalt ethnisch homogener Staaten. RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 71 Auch das Programm der NPD zur Europawahl am 13. Juni enthält deutliche Hinweise auf das rassistisch geprägte Weltbild der Partei. So seien "die Europäer" ethnisch als "Sammelbegriff im Menschentypus mit weißer Hautfarbe vereint" und hätten "vor allem in den Stämmen griechischer, romanischer, germanischer, keltischer und slawischer Herkunft ihren Ursprung". Aus dem "unterschiedlichen Mischungsverhältnis der genannten und weiteren Stammesgruppen" leitet die NPD die "spezifischen europäischen Volkscharaktere" ab. Das Mitglied im NPD-Bundesvorstand GANSEL erklärte in der "Deutschen Stimme": "Wenn heute ein 80jähriger französischer Veteran in einem Pariser Stadtteil mit 60 Prozent Arabern und Negern leben muß und sich seines Lebens als Franzose nicht mehr sicher sein kann, müßte er in einem stillen Moment doch einmal auf den Gedanken kommen, daß es bei einem deutschen Waffensieg diese Multiethnisierung im Gefolge der Amerikanisierung niemals gegeben hätte - das Deutsche Reich wäre als Primus inter pares der Schutzschild eines nationalen, sozialen und wehrhaften Reiches Europa geworden." ("Deutsche Stimme" Nr. 7/2004, S. 4) Der Kandidat der NPD zur Europawahl und Vorsitzende des NPD-Kreisverbandes Köln, Alexander KLEIN, agitierte am 26. März auf den Internetseiten der Partei gegen eine Aufnahme der Türkei in die Europäische Union. Er bezeichnete die Türkei als historischen "Erzfeind des Abendlandes" und behauptete, das deutsche Volk wolle "keine Türken dabei haben". KLEIN weiter: "Türken kontrollieren als Produzenten und Händler das internationale Drogengeschäft und sind europaweit jährlich für tausende von Drogentoten verantwortlich. Türken tragen in unverschämter Provokation auf deutschem Boden ihre politischen Händel aus und unterminieren so die öffentliche Ordnung. ... Türken, deren befristete Arbeitsverträge in Zeiten wirtschaftlichen Niedergangs längst ausgelaufen sind, plündern als Massen von Arbeitslosen unbekümmert die deutschen Sozialkassen und beschleunigen so den deutschen Staatsbankrott. ... Jedem Deutschen, der seine Heimat liebt, ist klar: BERICHT 2004 72 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN Würde man der Türkei die Vollmitgliedschaft in der EU gewähren, dann wäre die unmittelbare Folge eine erneute Invasion Europas - diesmal nicht durch türkische Armeen, sondern durch türkische Großfamilien, Arbeitssuchende und Fürsorgeempfänger. ... Was eigentlich berechtigt unsere etablierten Politiker zu der phantastischen Annahme, daß Deutschland und Europa bereit seien, völkischen, ökonomischen und kulturellen Selbstmord zu begehen, um asiatischen Invasoren das Aufbauwerk von zehn Jahrhunderten zu überlassen?" Antisemitismus Trotz gegenteiliger Beteuerungen verbreitete die NPD weiterhin antisemitische Propaganda. In seiner Rede auf einer Parteiveranstaltung im April in Senden (Bayern) verhöhnte VOIGT die Opfer des Holocaust, indem er zu dem Mahnmal in Berlin erklärte: "Für uns ist das kein Holocaust-Gedenkmal, sondern wir bedanken uns dafür, dass man uns dort jetzt schon die Fundamente der neuen deutschen Reichskanzlei geschaffen hat." Die NPD meldete für den 13. und 20. März in Bochum Demonstrationen gegen den Bau einer Synagoge an. Um ein endgültiges Verbot der beiden Veranstaltungen abzuwenden, änderte die Partei das zunächst verwendete Motto "Stoppt den Synagogenbau - 4 Millionen für das Volk" in "Keine Steuermittel für den Synagogenbau! In Bochum soll eine Synagoge gebaut werden. Wir sagen nein!". Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigte mit Beschluss vom 12. März in einem vom NPD-Landesverband angestrengten Eilverfahren das Verbot dieser Demonstrationen. In der Begründung führte das BVerfG aus, das Oberverwaltungsgericht Münster habe in seiner Verbotsentscheidung richtig erkannt, dass die geplante Versammlung ausweislich ihres Mottos und des Textes des Versammlungsaufrufs gegen den Straftatbestand der Volksverhetzung und damit gegen die öffentliche Ordnung verstoße. Das Versammlungsmotto verfolge in hetzerischer und aggressiver Weise das Ziel der Ausgrenzung der in Deutschland lebenden jüdischen Mitbürger. Daran ändere auch die finanzpolitische Forderung nichts, den Neubau der Synagoge jedenfalls nicht mit Steuermitteln zu unterstützen. In einer ersten Reaktion auf die Entscheidung des BVerfG hieß es in einer auf den Internetseiten der NPD veröffentlichten Erklärung des NPDBundesgeschäftsführers vom 14. März: RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 73 "Wenn es um die Durchsetzung jüdischer Interessen geht, funktioniert die Mauschelei zwischen Politik, Verwaltung, Medien und Justiz perfekt. Eben diese Mauschelei ist damit aber auch einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht worden. Insofern kann das Theater um die NPD-Demonstration in Bochum durchaus als erfolgreich bezeichnet werden. Es bleibt dabei: Die NPD fordert weiterhin, keinen Cent für den Bau der Synagoge aus Steuergeldern. ... Die künstlich entfachte Hysterie verpflichtet die Partei an Rhein und Ruhr dazu, verstärkt für Aufklärung zu sorgen." Die NPD versucht, das Geschichtsbild über die Zeit des NationalRevisionismus sozialismus zugunsten einer wohlwollenden bis rechtfertigenden Betrachtung zu korrigieren. Denn sie sieht ihre Vision eines autoritär geführten und ethnisch homogenen Staates durch das wissenschaftlich gesicherte Geschichtsbild des "Dritten Reiches" auf Dauer belastet. Daher leugnet sie die Schuld des Hitler-Regimes am Ausbruch des Zweiten Weltkriegs, die von Teilen der Wehrmacht verübten Verbrechen während des Krieges und diskreditiert Deutschlands Bemühungen um eine Versöhnung mit seinen osteuropäischen Nachbarn als "Selbstbezichtigungsrituale der BRD-Repräsentanten". Darüber hinaus relativiert die NPD den Massenmord an den Juden, indem sie lediglich von gewissen "Fehlentwicklungen" im "Dritten Reich" spricht. Parteivorstandsmitglied GANSEL erklärte in der "Deutschen Stimme" 22 im Zusammenhang mit den Feierlichkeiten zum Gedenken an die "tragisch erfolgreiche(n) Landung der Alliierten in der Normandie" vor sechzig Jahren, man habe die "unheilige Allianz der westlichen Demokraturen" beschworen. Erstmals sei ein deutscher Bundeskanzler zugegen gewesen, der die Niederlage des eigenen Vaterlandes gefeiert "und diese zum 'Sieg für Deutschland'" umgedeutet habe. Die Verbrechen der Waffen-SS negierend fügte GANSEL hinzu: "Nicht fehlen durfte die Verdammung der Waffen-SS und der ihr angelasteten Verbrechen. Neue historische Forschungsstände natürlich unberücksichtigt lassend, mußte wieder einmal Oradour-sur-Glane als Beispiel für teutonisches Barbarentum in schwarzer Uniform herhalten." Darüber hinaus behauptete GANSEL, ganz Europa habe den Zweiten Weltkrieg verloren: BERICHT 22 "Deutsche Stimme" Nr. 7/2004, S. 4. 2004 74 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN "Jeder unvoreingenommene Betrachter der Nachkriegszeit muß doch einräumen ..., daß mit der Niederlage des Deutschen Reiches als Kraftkern Europas und dem Sieg der Flügelmächte USA und Sowjetunion das Todesurteil des ganzen Kontinents unterzeichnet war." Weiter agitiert GANSEL in dem Artikel gegen die "Befreiungslüge" und erläutert: "Wovon sollten sich die Deutschen am 8. Mai 1945 entgegen dem Lügengeschwätz der herrschenden Polit-Klasse also befreit gefühlt haben? Von einer gerechten Wirtschaftsordnung, von staatlicher Einheit, nationaler Souveränität und innerer Befriedung? Die ganz überwiegende Mehrheit der Erlebnisgeneration fühlte sich 1945 - trotz gewisser Fehlentwicklungen im Dritten Reich - keineswegs' befreit', sondern besiegt, unterworfen und gedemütigt." Agitation gegen die In polemischer, diffamierender und verparlamentarische unglimpfender Weise agitierte die NPD Demokratie und auch 2004 gegen die demokratische und den demokratischen Rechtsstaat rechtsstaatliche Ordnung des Grundgesetzes. Das wird deutlich durch die Behauptung einer vermeintlichen Umerziehung der deutschen Bevölkerung und den Vorwurf der Fremdherrschaft; hinzu kommen Verunglimpfungen von Repräsentanten und Institutionen der freiheitlichen Demokratie sowie abwertende Kritik am demokratischen Rechtsstaat. Damit verunglimpft die Partei das parlamentarische System als illegitim, unfähig, korrupt und gegen die Interessen des Volkes gerichtet. Sie greift den demokratischen Rechtsstaat als solchen mit dem Ziel an, ihn abzuschaffen und durch ein anderes System zu ersetzen. Der Bundesgeschäftsführer SCHWERDT stellte in der August-Ausgabe der "Deutschen Stimme" klar, es könne nur im Sinne einer neuen Politik in Deutschland sein, wenn die "Legitimation der Systempolitiker in Frage gestellt" werde. Für Deutschlands Freiheit sei diese Infragestellung "ein gewaltiger Schritt nach vorn". 23 Im Juni hatte SCHWERDT in der "Deutschen Stimme" erklärt: 23 "Deutsche Stimme" Nr. 8/2004, S. 2. RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 75 "Die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges holten sich eine Handvoll williger Kollaborateure zusammen, die den Deutschen die als Grundgesetz bezeichnete 'Verfassung' von oben aufdrückten." ("Deutsche Stimme" Nr. 6/2004, S. 2) Auf ihren Internetseiten erläuterte die NPD am 14. August in diesem Zusammenhang: "Die jüdischen Berater des Präsidenten Roosevelt namens Kaufman und Morgenthau entwickelten bereits 1942 einen Plan, wonach das deutsche Volk nach dem militärischen Zusammenbruch im Zuge von Zwangssterilisation vernichtet werden sollte. Dieser Plan wurde durch den Marshall-Plan ersetzt, denn die Verantwortlichen jenseits des Atlantiks dachten sich, wer nicht mehr existiert, kann auch nicht mehr bezahlen. Dieses durfte natürlich auf keinen Fall passieren. Man brauchte zahlende Vasallen-Deutsche, die man sich über Jahrzehnte durch deutschlandschädigende, korrupte, betrügerische und verlogene Politbonzen bis heute erhalten konnte." Der Parteivorsitzende VOIGT erklärte in seiner Rede auf dem Bundesparteitag: "Deutschland ist für uns seit 1945 ein besetztes Land, geführt von einer Clique mehr oder weniger korrupter Politiker, die hier und da sogar Kollaboration mit den alliierten Kriegsgewinnlern trieben. Unterwerfungsklauseln und Souveränitätseinschränkungen im Grundgesetz, Sonderverträge wie Truppenstatut, Finanzabkommen, Überleitungsvertrag und dem 2+4 Abkommen, Verlust der Währungshoheit und Wegfall der Grenzen stehen einer deutschen Souveränität entgegen." 1.2 Organisation und Entwicklung Die NPD hat sich 2004 zu einem Kristallisationspunkt für Versuche Steigende zur Einigung des rechtsextremistischen Lagers entwickelt. Nachdem Mitgliederzahlen die vom Bundesverfassungsgericht im März 2003 beschlossene Einstellung des NPD-Verbotsverfahrens nicht zu der erhofften Aufbruchstimmung geführt hatte, hielt der Abwärtstrend in der ersten Hälfte des Jahres 2004 zunächst an. Erst in der zweiten Jahreshälfte verzeichnete die Partei - insbesondere vor dem Hintergrund zum Teil BERICHT 2004 76 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN deutlicher Wahlerfolge - einen merklichen Aufwärtstrend. Ende des Jahres gehörten der NPD rund 5.300 Mitglieder (2003: 5.000) an. Finanzielle SituaDie finanzielle Situation der NPD war seit Jahren angespannt. Es ist tion verbessert davon auszugehen, dass sie sich aufgrund der Wahlerfolge und der dadurch zu erwartenden Zahlungen aus der staatlichen Teilfinanzierung konsolidiert. Dazu beigetragen haben dürfte auch ein erhöhtes Spendenaufkommen. So erklärte der Parteivorsitzende Udo VOIGT in einem Interview mit der "Berliner Zeitung" vom 29. Oktober, das Spendenaufkommen der NPD sei schon nach der Landtagswahl im Saarland "gewaltig angesprungen". Es habe sich verfünffacht. Man investiere wieder in die NPD. Demonstrationen Ihren "Kampf um die Straße" setzte die NPD auch 2004 fort und führte - als Erfolg der zumeist zusammen mit Neonazis und Skinheads - rund 40 24 DemonBündnispolitik strationen durch (2003: rund 50). Themenschwerpunkt waren die Proteste gegen die Sozialreformen der Bundesregierung. Die NPD führte zu dieser Thematik - insbesondere in Ostdeutschland - mindestens 15 eigene Demonstrationen mit bis zu 300 Teilnehmern durch. Darüber hinaus beteiligten sich NPD-Mitglieder/-Funktionäre an Protestveranstaltungen des bürgerlichen Lagers gegen "Hartz IV". Am 1. Mai führte die NPD in Berlin-Lichtenberg - gemeinsam mit "Freien Nationalisten" - eine Demonstration durch, an der nach Polizeiangaben rund 2.300 (2003: rund 1.300) Personen teilnahmen. Am Pressefest des zur NPD gehörenden "Deutsche Stimme"-Verlages am 7. August in Mücka (Sachsen) nahmen rund 7.000 Personen teil (2003: rund 2.500). Wesentlicher Anziehungspunkt dürfte hier allerdings erneut das Musikprogramm und nicht der politische Inhalt gewesen sein. Zudem beteiligte sich die NPD wieder an Demonstrationen der Neonazi-Szene. So trat VOIGT anlässlich der Rudolf-Heß-Gedenkveranstaltung am 21. August im bayerischen Wunsiedel als Redner auf (vgl. auch Kap. IV). Annäherung an die Im Jahr 2004 gab die NPD die durch das Verbotsverfahren taktisch Neonazi-Szene bedingte Zurückhaltung gegenüber der Neonazi-Szene auf. Der Partei gelang es, bedeutende Teile der "Freien Nationalisten" in ihr Konzept zur Schaffung einer "deutschen Volksfront" einzubinden. Bereits in der April-Ausgabe der "Deutschen Stimme" erklärte VOIGT: "Wir wollen uns nun als die Partei aller nationalen Kräfte präsentieren ... Der nationale Widerstand auf der Straße braucht einen starken Arm in den Parlamenten. Eine nationale Fundamentalopposition im Parlament braucht eine starke Kraft auf der Straße." ("Deutsche Stimme" Nr. 4/2004, S. 18) 24 Die Zahl erhöht sich durch Infostände und zahlreiche, meist kleinere Wahlkampfveranstaltungen. RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 77 Kurz vor dem Wahlerfolg in Sachsen erklärten mehrere führende Protagonisten der Neonazi-Szene - beispielsweise Thomas WULFF und Thorsten HEISE - ihren Beitritt zur NPD. HEISE wurde auf dem Bundesparteitag am 30./31. Oktober in den NPD-Parteivorstand gewählt. Auch der Neonazi Christian WORCH - bislang einer der profiliertesten Kritiker der NPD - schließt eine punktuelle Zusammenarbeit mit der Partei nicht mehr aus. Zu dem Verhältnis der NPD zu den "Freien und dem nationalen Widerstand" erklärte VOIGT auf dem Bundesparteitag, man plane keine "gegenseitige Übernahme", sondern sehe sich als "Bestandteil des gemeinsamen Widerstandes" (vgl. hierzu auch Kap. IV). Nach dem für die NPD überraschend erfolgreichen Abschneiden bei Annäherung an das der Europawahl am 13. Juni und insbesondere bei den Kommunalübrige rechtsextrewahlen in Sachsen setzte die Parteiführung wieder auf eine Annähemistische Parteienspektrum rung an das übrige rechtsextremistische Parteienspektrum. Auf Initiative der NPD kam es am 23. Juni zu einem Abkommen mit der DVU über die Beteiligung an den Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen am 19. September (vgl. Abschnitt: "Teilnahme an Wahlen"). Nach der für beide Parteien erfolgreichen Wahlabsprache verständigten sich der NPD-Parteivorsitzende Udo VOIGT und der DVU-Vorsitzende Dr. Gerhard FREY am 22. September in Berlin darauf, auch für kommende Wahlen Bündnisse einzugehen. Man sei übereingekommen - so die DVU auf ihrer Homepage - auf Dauer zusammenzuwirken und darauf hinzuarbeiten, dass jeweils nur eine "nationale Liste" zu Landtagswahlen, zur Bundestagswahl und zur Europawahl antrete. Bei einem weiteren Treffen am 12. Oktober in München bekräftigten VOIGT und FREY, dass ihre Parteien bei Landtags-, Bundestagsund Europawahlen nicht gegeneinander oder nebeneinander antreten, sondern "zusammenwirken". Die REP-Bundesführung lehnte dagegen das Bündnisangebot der NPD ab und erklärte im Internet, die "Option einer Annäherung oder Kooperation mit der NPD" stelle sich für die REP überhaupt nicht. 25 Dieser Kurs wurde auf dem Bundesparteitag der REP am 27./28. November in Veitshöchheim bei Würzburg (Bayern) bestätigt (vgl. dazu Nr. 3). Die von der NPD betriebenen Bemühungen um die Schaffung einer Bundesparteitag "deutschen Volksfront" erreichten mit dem Bundesparteitag der Parbestätigt Kurs der tei am 30./31. Oktober in Leinefelde (Thüringen) ihren vorläufigen Schaffung einer "deutschen VolksHöhepunkt. Die Delegierten unterstützten den Kurs des Parteivorsitfront" zenden zur "Schaffung einer Volksfront von rechts", indem sie VOIGT bei der Neuwahl des 19-köpfigen NPD-Parteivorstandes mit 86,8 Prozent der Stimmen in seinem Amt bestätigten. Neu in den Parteivor25 Einem Bericht der "Berliner Zeitung" vom 16. November 2004 zufolge führt die NPD Vorgespräche mit Mitgliedern der "Deutschen Partei" (DP) und der "Deutschen Sozialen Union" BERICHT 2004 (DSU). Ziel sei es - so angeblich ein "Parteisprecher" - die "Nationale Volksfront" auf eine breitere Basis zu stellen. 78 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN stand gewählt wurde als Beisitzer u. a. der Neonazi Thorsten HEISE. Neben ihm haben vier weitere Mitglieder des Bundesvorstandes ebenfalls ihre politischen Wurzeln im Neonazi-Lager. "Vier-SäulenIn seiner Parteitagsrede erklärte VOIGT zur künftigen Strategie, die Konzept" NPD werde an ihrem "Drei-Säulen-Konzept" festhalten. Hier seien der "Kampf um die Parlamente" und der "Kampf um die Straße" erfolgreicher gewesen als der "Kampf um die Köpfe", bei dem die zu gewinnenden "Köpfe" noch "vom Denken unserer Feinde" befreit werden müssten. Als "vierte Säule" fügte VOIGT den "Kampf um den organisierten Willen" in das Konzept ein. Dies sei der "Versuch der Konzentration möglichst aller nationalen Kräfte", um Macht durch den "organisierten Willen" zu erlangen. VOIGT skizzierte das weitere gemeinsame Vorgehen mit der DVU als eine "absolut gleichberechtigte partnerschaftliche Zusammenarbeit". Beide Parteien würden weiterhin bestehen bleiben und künftig Wahlabsprachen bzw. gemeinsame Listen oder Listenverbindungen dort anstreben, wo dies das Wahlrecht ermögliche. So werde die NPD zu den Landtagswahlen in Schleswig-Holstein im Februar 2005 als "einzige nationale Kraft" kandidieren. Zur Bundestagswahl 2006 werde die NPD Listenführerin sein, während Führungskräfte der DVU bereit seien, auf den NPD-Listen zu kandidieren. Im Gegenzug werde die DVU zur Europawahl 2009 Listenführerin mit Kandidaten der NPD auf der DVU-Liste sein. Der "Kampf um den organisierten Willen" erfahre nachhaltige Unterstützung aus den Reihen der "Deutschen Partei", der "Freien" sowie ehemaliger Mitglieder der REP. Teilnahme an Mit Wahlerfolgen, die mit dem Einzug der Partei in den sächsischen Wahlen Landtag gipfelten, erlangte die NPD erstmals seit 1969 26 als Wahlpartei wieder Bedeutung. 2004 beteiligte sie sich an der Wahl zum Europäischen Parlament, an vier Landtagswahlen sowie in sechs Ländern auch an Kommunalwahlen. Bei der Europawahl am 13. Juni konnte die Partei mit 241.743 Stimmen (= 0,9 %) ihren Wähleranteil gegenüber 1999 (107.662 Stimmen = 0,4 %) mehr als verdoppeln. Auch bei den Landtagswahlen konnte sich die NPD gegenüber den vorherigen Wahlen verbessern, teilweise erzielte sie sogar spektakuläre Zugewinne. Bei der Wahl zur Hamburger Bürgerschaft am 29. Februar erhielt die Partei 0,3 % der Stimmen; 2001 hatte sie sich nicht an der Wahl beteiligt. Bei der Landtagswahl am 13. Juni in Thüringen erzielte die NPD einen Stimmenanteil von 1,6 % (1999: 0,2 %). Am 5. September erhielt die NPD bei der saarländischen Landtagswahl 4,0 % der Stimmen (1999 hatte sie nicht an der Wahl teilgenommen). Bei der Landtagswahl in Sachsen am 19. September errang die NPD mit 190.909 Stimmen einen Anteil von 9,2 % (1999: 1,4 %) und zog mit 12 Abgeordneten in den Landtag ein. 26 Im Jahr 1969 verpasste die NPD mit 4,3 % nur knapp den Einzug in den Bundestag. RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 79 Mit nunmehr insgesamt 96 kommunalen Mandaten (bisher 36) konnte die NPD die Zahl ihrer Sitze in Kreistagen, Stadtund Gemeinderäten nahezu verdreifachen. So errang sie am 13. Juni bei den gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern 10 (bisher keine), im Saarland 5 (bisher keine), in Sachsen 40 (bisher 9) und in Sachsen-Anhalt 7 (bisher 1) Mandate. Bei den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen am 26. September erhielt die NPD 12 Mandate (bisher 3). Bei den Wahlen zu den Bezirksversammlungen in Hamburg am 29. Februar konnte die NPD kein Mandat erzielen. Der NPD gelang es insbesondere in ihrem Wahlkampf zur sächsischen Landtagswahl, Kapitalismusund Globalisierungskritik "von rechts" zu popularisieren (vgl. auch Abschnitt "Agitation gegen Sozialreformen"). In einem Spendenaufruf für ihren Wahlkampf in Sachsen erklärte die NPD unter der Überschrift "Möge ein politisches Erdbeben die Republik erschüttern!", wer die "alten Parteien" wähle, wähle "Multikulti, Arbeitslosigkeit und Sozialabbau", wer NPD wähle, entscheide sich für "eine bessere Zukunft unseres Volkes". Darüber hinaus warb die Partei mit Slogans wie "Quittung für Hartz IV: Jetzt NPD", "Schnauze voll? Wahltag ist Zahltag" oder "Grenze dicht für Lohndrücker!". Nach ihrem Erfolg bei der sächsischen Landtagswahl konnte die NPD im Laufe des Jahres ihre dominierende Stellung innerhalb der rechtsextremistischen Szene in Sachsen weiter ausbauen. Die Bedeutung, die Sachsen gegenwärtig für die Arbeit der NPD einnimmt, wird dadurch unterstrichen, dass nach der Landtagswahl führende Protagonisten der Partei und führende rechtsextremistische Publizisten nach Sachsen übergesiedelt sind, um die Arbeit der Landtagsfraktion zu professionalisieren und die NPD in der Öffentlichkeit als seriöse, an fachlicher Arbeit orientierte Partei darzustellen. Ende 2004 wurden rund 90 (2003: 80) aktive Homepages der NPD NPD im Internet und ihrer Jungendorganisation "Junge Nationaldemokraten" (JN) festgestellt. Neben dem NPD-Bundesverband sind auch die meisten NPD-Landesverbände, zahlreiche Kreisverbände sowie Gliederungen der JN im Internet vertreten. Auf den Homepages werden Berichte und Kommentare zu aktuellen Ereignissen, Demonstrationsaufrufe, Pressemitteilungen, programmatische Aussagen sowie sonstige Informationen über die Parteiverbände angeboten. Viele Seiten werden jedoch nur sporadisch aktualisiert (zum Rechtsextremismus im Internet vgl. Kap. IX, Nr. 3). BERICHT 2004 80 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 1.3 "Junge Nationaldemokraten" (JN) gegründet: 1969 Sitz: Riesa (Sachsen) Bundesvorsitzender: Stefan ROCHOW Mitglieder: 350 (2003: 400) Publikation: nur regional Als einzige rechtsextremistische Partei verfügt die NPD über eine zahlenmäßig relevante Jugendorganisation. Die JN sind laut Satzung der NPD "integraler Bestandteil" der Partei. Der JN-Bundesvorsitzende ist kraft Amtes zugleich Mitglied des NPD-Parteivorstands. In einer im Internet veröffentlichten Stellungnahme des JN-Bundesvorstandes zum Jahrestag des Aufstandes vom 17. Juni 1953 heißt es, die JN beschäftigten sich an der Seite der NPD nicht - wie dies die etablierten Parteien in der "BRD" machten - mit der Abmilderung und Verharmlosung von Folgen der politischen Probleme, welche beispielsweise in der Globalisierung, der "kulturellen Verwahrlosung und der Überfremdung" begründet wären, sondern sie wendeten sich den eigentlichen Ursachen der Probleme zu. Weiter heißt es: "Diese Geisteshaltung versetzt uns in eine fundamentaloppositionelle Haltung gegenüber dem herrschenden politischen System der BRD, jedoch ist sie auch gleichzeitig das Fundament für wahre Problemlösungskompetenz im Sinne unseres deutschen Volkes." Ihre frühere eigenständige Bedeutung haben die J N-Schuloffensive 2004 JN mittlerweile fast gänzlich verloren. In der ÖfDen N ationalismus an fentlichkeit werden sie lediglich noch als Andie S c hulen tragen ! hängsel der NPD wahrgenommen. Bis auf ein von den JN am 27. November mit rund 800 Teilnehmern in Mücka (Sachsen) veranstaltetes SkinheadKonzert waren nennenswerte eigene Aktivitäten (z. B. Demonstrationen) kaum zu verzeichnen. Die Anfang des Jahres vom JN-Bundesvorstand beschlossene Schülerzeitungskampagne unter dem Motto "Nationalismus an die Schulen tragen" blieb auf punktuelle Aktionen in Niedersachsen beschränkt. Am 2./3. Oktober führten die JN ihren diesjährigen Bundeskongress in Mosbach bei Eisenach (Thüringen) durch. Der bisherige JN-Bundesvorsitzende Stefan ROCHOW wurde in seinem Amt bestätigt. RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 81 Die Mitgliederentwicklung war rückläufig. Um die Jahreswende 2003/2004 löste sich der JN-Landesverband Berlin-Brandenburg um seinen Vorsitzenden Jens PAKLEPPA auf. PAKLEPPA und andere ehemalige Mitglieder des Landesverbandes setzten - zusammen mit ehemaligen Mitgliedern der NPD aus Berlin und Brandenburg - ihre Aktivitäten in der Anfang 2004 gegründeten rechtsextremistischen "Bewegung Neue Ordnung" fort. 2. "Deutsche Volksunion" (DVU) gegründet: 1987 * Sitz: München Bundesvorsitzender: Dr. Gerhard FREY Mitglieder: 11.000 (2003: 11.500) ** Publikation: "National-Zeitung/ Deutsche Wochen-Zeitung" (NZ), Auflage: 40.000 **, wöchentlich * DVU e. V. 1971 als Verein gegründet, 1987 als Partei konstituiert, 1987 - 1991 "DVU - Liste D" ** geschätzt Die DVU als mitgliederstärkste Partei im rechtsextremistischen Parteienspektrum wird seit ihrer Gründung vom Bundesvorsitzenden Dr. Gerhard FREY zentralistisch und autokratisch geführt sowie weitestgehend finanziert. 27 FREY ist Inhaber der "DSZ - Druckschriftenund Zeitungsverlag GmbH" (DSZ-Verlag) und Herausgeber der wöchentlich erscheinenden "National-Zeitung/Deutsche WochenZeitung" (NZ), der auflagenstärksten periodischen Publikation im Bereich des Rechtsextremismus in Deutschland. 2.1 Zielsetzung und Methode Kernpunkt der verfassungsfeindlichen Ausrichtung der Partei ist ein übersteigerter, deutsche Interessen verabsolutierender Nationalismus. Daraus speisen sich fremdenfeindliche, antisemitische und antiamerikanische Agitationsmuster sowie ein umfassender Revisionismus. Ausländer und Juden werden pauschal diskreditiert und dienen der Partei als antideutsche Feindbilder. 27 So kreditiert FREY im Wesentlichen das Defizit der DVU, das 1989 entstanden war. Die Partei hatte damals als "DVU - Liste D" mit Unterstützung der NPD an der Europawahl teilgenommen und diese Wahl mit einem riesigen Defizit abgeschlossen. Erklärtes Ziel war der Einzug in das Europaparlament. FREY hatte dazu nach eigenen Angaben ca. 9,2 Millionen Euro für zahlreiche spektakuläre Aktionen in den Wahlkampf investiert. Wegen des Ergebnisses von 1,6 % der Stimmen erhielt die DVU jedoch lediglich rund 1,89 Millionen Euro an WahlkampfBERICHT 2004 kostenerstattung. Die seinerzeit entstandene Verschuldung der DVU konnte bislang nicht ausgeglichen werden. 82 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN Eine originäre Parteizeitung existiert nicht; wegen der uneingeschränkt beherrschenden Stellung FREYs kann jedoch die NZ als das Presseorgan der Partei angesehen werden, das deren programmatische Linie widerspiegelt. Für den redaktionellen Teil der "nationalfreiheitlichen" Zeitung werden - ebenso wie für die Eigendarstellung von DVU und DSZ-Verlag im Internet - vorzugsweise politische Themen und Ereignisse ausgewählt, die sich durch verzerrte - häufig verschwörungstheoretisch geprägte - Darstellung in den rechtsextremistischen Themenfeldern der Partei agitatorisch nutzen lassen. Viele NZ-Artikel enden mit dem Hinweis auf einschlägige Bücher aus FREYs Verlagen, die als weiterführende, das angeschnittene Thema vertiefende Literatur empfohlen werden. Bei diesen Publikationen handelt es sich häufig nur um Zusammenstellungen früherer NZ-Berichte. 28 In zahlreichen NZ-Beiträgen wird aber auch auf neu aufgelegte und in Vorbereitung befindliche und zukünftig erscheinende Bücher hingewiesen. Ein wesentliches Interesse FREYs besteht neben der politischen Agitation in der Umsatzund Gewinnmaximierung durch intensive Werbung für seine Verlagsgeschäfte. In der Agitation der NZ nimmt das Thema "Ausländer in Deutschland" einen breiten Raum ein. Einen weiteren Themenschwerpunkt bilden tendenziöse und verharmlosende Beiträge zur nationalsozialistischen Vergangenheit. Außerdem werden Ressentiments gegen Juden geschürt. Ferner werden der demokratische Rechtsstaat und seine Repräsentanten angegriffen. Den Autoren geht es dabei nicht um die sachliche Darstellung in einem demokratischen Meinungsstreit, sondern um Pauschalisierungen und Herabwürdigungen. Dies machen die Vielzahl und ständige Wiederholung solcher Beiträge deutlich. FremdenfeindDie fremdenfeindliche Einstellung der Partei zeigt sich in der einseilichkeit tig-negativen, stereotypen und verzerrenden Berichterstattung der NZ über Ausländer, Ausländerkriminalität und Asylmissbrauch. Durch die ständige Wiederholung aggressiver Schlagzeilen wie "Zigeuner-Banden schicken Kinder auf Diebestour" 29, "Wie Ausländerbanden Deutschland terrorisieren" 30 und "Eine Stadt wehrt sich gegen Ausländerkriminalität - Nächtliche Ausgangssperre für Asylbewerber gefordert" 31 sollen die in Deutschland lebenden Ausländer generell als Kriminelle gebrandmarkt werden. Durch Anreicherung mit Statistiken und eigenen Schaubildern versucht die Zeitung, 28 So beispielsweise die Bücher: "Helden der Wehrmacht - Unsterbliche deutsche Soldaten", "Schweinejournalismus? - Wenn Medien hetzen, türken und linken", "Lexikon der antideutschen Fälschungen - 200 Lügen und populäre Irrtümer von A - Z". 29 NZ Nr. 18/2004, S. 7. 30 NZ Nr. 27/2004, S. 1. 31 NZ Nr. 35/2004, S. 5. RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 83 diese Beiträge plakativ zu verstärken. NZ-Artikel mit reißerischen Schlagzeilen wie "Invasion von Sozialhilfe-Empfängern aus Osteuropa" 32, "Zuwanderungsgesetz - ein Volksbetrug! Statt Begrenzung: Millionen Fremde können zusätzlich kommen" 33 und "Millionen Türken wollen nach Deutschland - In Slums warten sie auf den EU-Beitritt" 34 sollen Ängste vor Massenzuwanderung und "Überfremdung" Deutschlands hervorrufen. Im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung schürt die DVU Ängste vor einem millionenfachen Zuzug von Osteuropäern nach Deutschland. Sie fordert eine von der "Volksmehrheit" angeblich gewollte Ausländerbegrenzung: "Dafür darf Deutschland wieder viele Milliarden zahlen und es kommt zur Freizügigkeit für Osteuropäer. Es ist also ein Ansturm von zusätzlichen Abermillionen Ausländern auf Deutschland zu erwarten. Ganz zu schweigen von einem baldigen Beitritt Rumäniens und Bulgariens, mit ihren vielen Millionen Zigeunern. Da sich die Integrationsprobleme schon bei den vorhandenen Fremden hierzulande türmen und nicht zuletzt angesichts der Massenarbeitslosigkeit, wird sozialer Sprengstoff ohne gleichen angehäuft ..." (Flugblatt "Stoppt den Zuwanderungswahnsinn!", ohne Datum) Hinter der fremdenfeindlichen Agitation der Partei stehen Intoleranz und Diskriminierung. Die unantastbaren Prinzipien der Menschenwürde und des Gleichheitsgrundsatzes sollen so für den ausländischen Teil der Bevölkerung eingeschränkt und ausgehöhlt werden. Die Partei vertritt meist unterschwellig, teilweise aber auch deutlich Antisemitismus erkennbar, einen für Rechtsextremisten typischen Antisemitismus. Die NZ veröffentlichte in dichter Folge Schlagzeilen und Artikel mit antisemitisch gefärbten Botschaften. Darin wird unterstellt, das deutsche Volk werde besonders durch die Juden daran gehindert, einen Schlussstrich unter die NS-Vergangenheit zu ziehen und somit ein gleichberechtigtes Mitglied in der Völkergemeinschaft zu werden. In den Artikeln werden die angeblich übergroße Präsenz von Personen jüdischen Glaubens oder jüdischer Abstammung in Politik, Wirtschaft und Medien behandelt, jüdische Organisationen diskreditiert, deutsche Wiedergutmachungsleistungen verurteilt und 32 NZ Nr. 24/2004, S. 1. 33 NZ Nr. 27/2004, S. 4. BERICHT 34 NZ Nr. 01-02/2004, S. 1. 2004 84 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN Vorgänge in Israel und Palästina polemisch kommentiert. Schon die Vielzahl der einschlägigen Artikel mit Schlagzeilen wie "Wird Deutschland ein zweites Israel? - Judenemigration wird legalisiert" 35 und "Die Macht der 0,12 Prozent - Jüdischer Einfluss am Beispiel von Radio und Fernsehen" 36 soll dem Leser einen angeblich bedrohlichen Einfluss "antideutscher Juden" und eine vor allem gegen Deutschland gerichtete Verschwörung suggerieren. Am Ende der Artikel wird häufig die mit antisemitischen Anklängen durchsetzte Publikation "Das Netz - Israels Lobby in Deutschland" des "FZ - Freiheitlicher Buchund Zeitschriftenverlag GmbH" (FZ-Verlag) 37 als weiterführende Literatur angepriesen. Der FZ-Verlag bietet zudem das Buch "Jüdische Kriegserklärungen an Deutschland" an, in dem ebenfalls der rechtsextremistische Mythos einer massiven Bedrohung durch das Judentum übernommen und fortgeschrieben wird. Revisionistische Die Partei bemühte sich auch weiterhin, den Holocaust zu relativieRelativierung ren. Das historische Wissen über den Völkermord an den europäides Holocaust schen Juden wurde hierbei mit Fälschungsvorwürfen und historisch längst widerlegten, aber als scheinbar aktuell dargestellten Sachverhalten vermengt und in Frage gestellt. In diesem Zusammenhang wird immer wieder eine Opferrolle Deutschlands beschworen. In Beiträgen zum "Holocaust-Gedenktag" am 27. Januar mit Schlagzeilen wie "Holocaust-Tag im hohen Haus - Hitler, fast 60 Jahre tot, im Bundestag so 'präsent' wie nie" und "Kein Gedenktag und kein Mahnmal - Die Deutschen sind bis heute Opfer zweiter Klasse" 38 gerät der Holocaust zur Nebensache; im Vordergrund steht die Aufrechnung von Opferzahlen. Die NZ agitierte erneut in einer Vielzahl von Artikeln gegen die Planung und Errichtung von HolocaustMahnmalen, die sie als Negativsymbole einer angeblich einseitigen Vergangenheitsbewältigung betrachtet. In Beiträgen mit Überschriften wie "208 NS-Gedenkorte allein in München - Vom 'Drückebergergasserl' zum 'Platz der Opfer des Nationalsozialismus'" 39 sowie "Bis hin zu den verfolgten Gartenzwergen - Ein Kranz von NS-Gedenkstätten in Berlin" 40 wurde die Zahl der bereits bestehenden Mahnmale kritisiert. Relativierung Immer wieder relativiert die Wochenzeitung auch weitere NS-Verweiterer NSbrechen, um das "Dritte Reich" in günstigerem Licht darzustellen. Zu Verbrechen diesem Zweck präsentiert die NZ ein weltweites Register der Gräuel35 NZ Nr. 36/2004, S. 4. 36 NZ Nr. 27/2004, S. 11. 37 Der Verlag wird von FREYs Ehefrau geleitet. 38 NZ Nr. 07/2004, S. 8. 39 NZ Nr. 01-02/2004, S. 1. 40 NZ Nr. 04/2004, S. 2. RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 85 taten anderer Völker von der Antike bis zur Gegenwart. Zudem werden die vom nationalsozialistischen Deutschland verübten Verbrechen vornehmlich durch geschichtsklitternde Umdeutung verharmlost oder gar in Frage gestellt: "Die schwerstwiegenden Fälschungen gegen Deutschland ... Starben in Dachau 238.000 Menschen? Auch mit dem entsetzlichen KZ-Unrecht von Dachau ist propagandistisch viel Schindluder getrieben worden. Als wäre es nicht horribel genug, dass tatsächlich fast 30.000 Menschen im NS-Lager sterben mussten, wurde die Opferzahl auf bis zu 238.000 in die Höhe geschrieben. ... Nach dem Einmarsch der amerikanischen Truppen verübten im Übrigen US-Truppen ebenfalls furchtbare Verbrechen in Dachau: es kam zu willkürlichen Erschießungen der Wachmannschaften ... und im nahe gelegenen Webling zu Massakern an Soldaten der Waffen-SS ... und auch zu Folter und Schautribunalen gegen Deutsche mit zahlreichen empörenden Rechtsbrüchen." (NZ Nr. 39/2004, S. 12) Unter der Überschrift "Hat der Oberleutnant wirklich gemordet? Pressetricks bringen Wehrmacht-Greise vor Gericht" wird auf eine Erschießungsaktion ehemaliger SS-Angehöriger während des Zweiten Weltkriegs in Cumiana/Italien eingegangen. Zum Schluss des Artikels wird ein Bezug zur gegenwärtigen Situation im Irak hergestellt: "Gut zu wissen, dass deutsche Soldaten mit den aktuellen Blutbädern im Irak nichts zu tun haben. Italien steckt aber leider mittendrin. Hoffentlich müssen die Italiener nicht eines Tages Gedenkstätten für die Opfer von Bagdad, Basra usw. bei sich daheim einweihen." (NZ Nr. 20/2004, S. 2) Auch die revisionistisch-positive Einstellung der DVU zu Repräsentanten und Institutionen des NS-Regimes verdeutlicht die rechtsextremistische Ausrichtung der Partei. So wird etwa in der NZ Nr. 16/2004 unter dem Titel "Die Wahrheit jetzt auf DVD - Spektakuläre Produktionen auf Siegeszug" für die DVD-Dokumentationen "HitlerDeutschland in Farbe", "Die Geschichte der Hitler-Jugend", "Die großen Feldzüge des Zweiten Weltkrieges", "Weltanschauung und Organisation" und "Spezialkommandos" geworben. In diesen Veröffentlichungen werden vermeintliche Leistungen des NS-Regimes der angeblich verfälschenden Geschichtsschreibung entgegengesetzt. BERICHT 2004 86 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN Dem gleichen Zweck dienten zahlreiche Veröffentlichungen über bekannte Wehrmachtsangehörige, über die deutsche Kriegsführung im Zweiten Weltkrieg und über die NS-Zeit im Allgemeinen. In diese Richtung zielte zum Beispiel die 9-teilige NZ-Artikelserie "Die (50) schwerwiegensten Fälschungen gegen Deutschland - Lügen und populäre Irrtümer über unser Volk". 41 Agitation gegen das Die DVU griff in der NZ - wie schon in den Vorjahren - mit einer VielDemokratieprinzip zahl von Beiträgen den demokratischen Rechtsstaat und seine Repräsentanten in polemischer und diffamierender Weise an. Dadurch soll das Ansehen von Institutionen und Personen beschädigt und damit das Vertrauen des Staatsbürgers in die Politik und in die Werteordnung des Grundgesetzes erschüttert werden: "Die deutschen Parteien, ihre Politiker, wie auch die meisten Manager, die dienen nicht mehr dem Land und nicht mehr dem Volk. Ein System organisierter Verantwortungslosigkeit wurde in ihnen geschaffen zu dem einzigen Zweck, jede nationalstaatliche Politik zu verhindern ..." (NZ Nr. 23/2004, S. 10) "Es ist im übrigen eine Ungeheuerlichkeit, dass die Bundesdeutschen nicht imstande sein sollen, über existenzielle Fragen selbst zu entscheiden, während sich ... die Volksvertreter legitimiert fühlen, laufend gegen die Interessen des eigenen Volkes Politik zu machen ..." (NZ-Nr. 11/2004, S. 2) Fortführung der Ihre antiamerikanische Agitation setzte die Partei mit gleicher IntenAgitation gegen sität wie in den Vorjahren fort. In Kommentaren zum Irak-Krieg und die USA zu Terroranschlägen brachte vor allem die NZ einen rigiden Antiamerikanismus zum Ausdruck. In fast allen ihrer Ausgaben waren die USA mit Schlagzeilen wie "Noch immer Kinder in US-Haft" 42 und "Wie Bush die Welt betrügt - Jüdischer Kronzeuge enthüllt" 43 Hauptthema. Bezogen auf den Terroranschlag am 11. März in Madrid polemisierte die NZ: "Die USA haben seit den Anschlägen des 11. September 2001 mehr als zehntausend Menschen hingemordet, darunter ungezählte Kinder und Wehrlose... Doch die USA werden weiter auf Lüge und Heuchelei setzen, um die Welt zu täuschen." (NZ Nr. 13/2004, S. 2) 41 NZ Nr. 31-39/2004. 42 NZ Nr. 33/2004, S. 5. 43 NZ Nr. 06/2004, S. 1 und 2. RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 87 Im Rahmen von Vergleichen zwischen der US-Armee und der deutschen Wehrmacht glorifizierte die NZ wiederholt die deutsche Wehrmacht mit der Behauptung, diese hätte sich früher moralischer verhalten als die US-Armee heute. Verbrechen der Wehrmacht werden dabei weitgehend ausgeblendet. Der stellvertretende DVU-Bundesvorsitzende Bruno WETZEL stellte in einem mit "Solche und solche Schurkenstaaten" betitelten NZKommentar auf die USA bezogen die Frage "Wer ist der wahre Schurke?" und kommentierte polemisierend eine Aussage des USPräsidenten zur Bekämpfung der sog. "Schurkenstaaten" wie folgt: "'Schurkenstaaten', die nicht zur 'westlichen Wertegemeinschaft' gehörten, so Bush, gebe es überreichlich in der Welt, und er sei entschlossen, nach und nach allen den Garaus zu machen. Das sagt der Führer eines Staatswesens, das auf dem Fundament Abermillionen ermordeter Indianer und Negersklaven steht ..." (NZ Nr. 25/2004, S. 5) In diesem Zusammenhang setzte die Partei auch ihre antisemitische Agitation in Bezug auf den palästinensisch-israelischen Konflikt fort und diffamierte die Politik Israels gegenüber den Palästinensern in der NZ als "rassistisch" und als "Völkermord" und bezichtigte die USA der Unterstützung einer solchen Politik sowie des Massenmords: "Nur hatten diese Leute, wie wohl auch die meisten anderen an der Roadmap beteiligten Politiker, offenbar zu wenig Kenntnis von dem israelischen Vernichtungsfeldzug, der schon bisher gegenüber den Palästinensern praktiziert wurde ... Und es (gemeint ist Israel) setzt seine rassistische Politik gegenüber den Palästinensern noch ungenierter und dreister fort, seit die Freunde aus Übersee dem Land militärisch den Rücken im angrenzenden Irak freihalten ..." (NZ Nr. 21/2004, S. 7) "Die von Bush unterstützte Völkermord-Politik gegen die Palästinenser, finanziert mit ungezählten Dutzenden Milliarden Dollar vom amerikanischen Steuerzahler, stößt bei rechtlich denkenden Menschen aller Völker auf heftige Ablehnung ... Die demokratischen USA stehen für ... eine endlose Reihe von Massenmorden rund um den Globus ..." (NZ Nr. 20/2004, S. 3) BERICHT 2004 88 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 2.2 Organisation und Entwicklung OrganisationsDie DVU ist in 16 Landesverbände untergliedert, denen jedoch aufstruktur grund der unangefochtenen innerparteilichen Machtposition des Bundesvorsitzenden Dr. Gerhard FREY kein Raum für selbstständige politische Arbeit und eigene Initiativen bleibt. FREY legte nach wie vor die ideologischen Positionen und Zielsetzungen der Partei fest, überwachte die wichtigeren personellen Vorgänge auch auf der Ebene der Landesverbände und entschied über die Teilnahme an Wahlen zu Landesparlamenten. Die Mitglieder des nur einige wenige Personen umfassenden Bundesvorstands spielen fast nur eine Statistenrolle. Innerparteiliche Demokratie fehlt mithin weitgehend. FREYs Führungsstil ermöglichte es ihm, die Partei gegen Einflüsse von Seiten der REP, aus dem neonazistischen Bereich und in der Vergangenheit auch seitens der NPD abzuschirmen. Allerdings bewirkten diese Umstände eine mehr oder weniger starke Isolation der DVU im rechtsextremistischen Lager. Ein Ausgleich für den altersbedingten Mitgliederschwund durch junge Rechtsextremisten aus anderen Bereichen der Szene war infolge dessen nur schwer möglich. DVUNeben dem jährlich stattfindenden Bundesparteitag in München Veranstaltungen fanden in drei weiteren Orten gemeinsame Parteitage von insgesamt sieben DVU-Landesverbänden statt. Neben FREY als Hauptredner hielten DVU-Abgeordnete aus Landesparlamenten und DVU-Spitzenfunktionäre Vorträge. Ihr Auftreten sollte eine vorgeblich erfolgreiche Parlamentsund Parteiarbeit der DVU belegen. Die Parteitage hatten eine geschätzte Besucherzahl von je 120 bis 350 Personen. Teilnahme an Mit der Entsendung von Abgeordneten in die Landesparlamente von Wahlen Brandenburg und Bremen sowie in einige Kommunalparlamente konnte sich die DVU neben der NPD als eine derzeit ernstzunehmende Partei im rechtsextremistischen Spektrum etablieren. Der materialund finanzintensive Wahlkampfstil der DVU (massenweise Plakatierungen, flächendeckende Postwurfsendungen etc.) bei gleichzeitig hohem Schuldenstand der Partei zwingt FREY dazu, Kandidaturen von einer "Kosten-Nutzen-Rechnung" abhängig zu machen. So ist er nur bei günstigen Erfolgsprognosen bereit, höhere Summen in einen Wahlkampf zu investieren, da ihm dann zumindest ein teilweiser direkter (durch staatliche Teilfinanzierung der Parteien) und indirekter (durch höhere Verkaufszahlen seiner Verlagsprodukte aufgrund größerer Publizität) Rückfluss garantiert ist. Am 23. Juni beschlossen die Parteivorstände von NPD und DVU angesichts der "zunehmenden Überfremdung und der sozialen Verarmung der Deutschen, sich bei den Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen am 19. September nicht durch gleichzeitige Kandidaturen zu behindern". Die DVU trat dementsprechend nur in Branden- RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 89 burg und die NPD nur in Sachsen zur Wahl an. Das "DVU-Wahlprogramm Brandenburg 2004" versuchte, mit den Kernthemen Massenarbeitslosigkeit, soziale Gerechtigkeit, Überfremdung und Kriminalität auch Wähler außerhalb der rechtsextremistischen Szene anzusprechen. Die Parolen der Plakate enthielten insbesondere die bekannte DVU-Agitation "Schnauze voll?", "Kriminelle Ausländer raus" und "Deutsche Arbeitsplätze zuerst für Deutsche". Angesichts der aufkommenden Kritik an den Sozialreformen der Bundesregierung machte die DVU den angeblichen Sozialabbau zu einem zusätzlichen Thema ihres Wahlkampfes und warb mit Plakaten wie "Sauerei Hartz IV. Wehrt Euch! Diesmal DVU!". Daneben setzte sie Fernsehund Radio-Werbespots ein, die auch im Internet eingestellt waren. In einem Werbespot versuchte die DVU, die politische Arbeit der 2001 verstorbenen SPD-Politikerin Regine Hildebrandt für sich zu instrumentalisieren. Aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Potsdam durfte das Bild von Regine Hildebrandt in dem Fernseh-Spot nicht mehr gezeigt werden. Mit einem Endergebnis von rund 71.000 Zweitstimmen und damit 6,1 % (1999: 5,28 %) ist die DVU im Landtag von Brandenburg nunmehr mit sechs Abgeordneten vertreten. Die fünfköpfige bzw. seit September sechsköpfige DVU-Fraktion im DVU-Abgeordnete Brandenburger Landtag bemühte sich - vor dem Hintergrund einer im Landtag von miserablen Selbstdarstellung von DVU-Fraktionen in verschiedenen Brandenburg früheren Landesparlamenten - um ein seriöses Erscheinungsbild. Sie gab regelmäßig eine Fraktionszeitschrift heraus, die auch auf der eigenen Internet-Homepage eingestellt wurde. Einige Abgeordnete präsentierten sich dort in Videoclips und mit Fotos. Auch ausgewählte Gesetzentwürfe der DVU-Fraktion wurden im Internet eingestellt. Die politische Biografie FREYs und damit auch die Entwicklung der Bündnisse und DVU ist stark von wechselnden Bündnissen und Kooperationen mit Kooperationen Rechtsextremisten bzw. rechtsextremistischen Organisationen (auch im Ausland) geprägt. Obwohl die DVU immer wieder versucht hatte, die NPD für ihre Ziele zu instrumentalisieren, stand sie dieser Partei bis zum Vorfeld der Landtagswahlen in Sachsen und Brandenburg am 19. September eher feindselig gegenüber. Auf einen Vorstoß der NPD hin erfolgte dann jedoch eine Einigung über die jeweilige Wahlteilnahme in Sachsen bzw. Brandenburg. Offensichtlich durch den beiderseitigen Wahlerfolg motiviert, trafen der DVU-Vorsitzende FREY und der NPD-Vorsitzende VOIGT am 22. September die weitere Absprache, "dass beide Parteien auf Dauer zusammenwirken und darauf hinarbeiten, dass jeweils nur eine nationale Liste zu Landtagswahlen, zur Bundestagswahl und zur Europawahl antritt" (vgl. auch Nr. 1.2). BERICHT 2004 90 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 3. "Die Republikaner" (REP) gegründet: 1983 Sitz: Berlin Bundesvorsitzender: Dr. Rolf SCHLIERER Mitglieder: 7.500 (2003: 8.000) Publikation: "Zeit für Protest!" (vormals: "DER REPUBLIKANER"), Auflage: 10.000, zweimonatlich Unterorganisationen: "Republikanische Jugend" (RJ), "Republikanischer Bund der öffentlich Bediensteten" (RepBB), "Republikanischer Bund der Frauen" (RBF), "Republikanischer Hochschulverband" (RHV) 3.1 Zielsetzung Auch 2004 waren bei den REP tatsächliche Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen zu verzeichnen. Nach wie vor machen einflussreiche Gruppen und Funktionäre der REP keinen Hehl aus ihrer Gegnerschaft zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Auch das Bemühen des Parteivorsitzenden Dr. Rolf SCHLIERER, der Partei eine demokratische Fassade zu verleihen, kann darüber nicht hinwegtäuschen. Die Aussagen der Partei beschränken sich nicht auf Kritik an gesellschaftlichen oder politischen Gegebenheiten in der Bundesrepublik Deutschland. Vielmehr greifen sie den Kernbestand unserer Verfassung an. In unterschiedlicher Tiefenschärfe zeigt sich dies in Fremdenfeindlichkeit, Revisionismus und Agitation gegen das Demokratieprinzip sowie in der Zusammenarbeit mit Rechtsextremisten. Allerdings verfolgt nicht jedes Parteimitglied verfassungsfeindliche Ziele. Verstoß gegen die Die Partei führt ihre gegen die Menschenwürde und den Gleichheitsim Grundgesetz grundsatz des Grundgesetzes verstoßende fremdenfeindliche Agitakonkretisierten tion im Wesentlichen unter dem Gesichtspunkt einer Gefahr des UnMenschenrechte tergangs des deutschen Volkes. Hierzu gehört, dass die REP Ausländer pauschal diffamieren, diese für gesellschaftliche Probleme und Konflikte verantwortlich machen sowie gezielt Angst vor Überfremdung und einen gegen Ausländer gerichteten Sozialneid schüren. RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 91 So sprachen die REP in einem Artikel ihres - in diesem Jahr von "DER REPUBLIKANER" in "Zeit für Protest!" umbenannten - Parteiorgans im Zusammenhang mit der Zuwanderung von der "Ausplünderung unserer Sozialkassen": "Und warum decken die Krankenkassen nicht auf, mit wievielen Millionen die Zuwanderung zusätzlich finanziert wird? Die Ausplünderung unserer Sozialkassen ist hierzulande ein Tabu-Thema und in Osteuropa bzw. im Nahen Osten eine Verheißung." ("Zeit für Protest!" Nr. 1-2/2004, S. 1) In einem weiteren Artikel dieser Ausgabe über die Zukunft des Sozialsystems 44 schrieb der Parteivorsitzende SCHLIERER: "Die Zuwanderung in die Segnungen der Sozialversicherung führt zur Ausplünderung der Sozialkassen." Ein REP-Funktionär verkündete im September auf der Homepage des Berliner Landesverbandes zum Thema "Katastrophe Arbeitsmarkt": "Das Dilemma ist groß. Unbegrenzte Zuwanderung, EU-Osterweiterung und niveaulose Schulausbildung haben fatale Folgen: ... Ethnische Konflikte durch Multikultipolitik mit der Schaffung von Subkulturen führen zum Anstieg der Kriminalität - der Wirtschaftsstandort verliert an Attraktivität. ... Der Sozialstaat wird durch die Zuwanderung (Green Card-Lachnummer) und Asylpolitik systematisch ausgesaugt. Bezahlen dürfen die Deutschen, entweder mit neuen Reformsteuern oder mit ihrem Arbeitsplatz." In dem Artikel "Minderheit im eigenen Land" der März/April-Ausgabe von "Zeit für Protest!" sprach der verantwortliche Redakteur der Zeitung, Gerhard TEMPEL, von der "unkontrollierten Zuwanderung" und der damit verbundenen "organisierte(n) Massenkriminalität": "Inzwischen pfeifen es die Spatzen von allen Dächern, daß erstens die Integration nicht gelungen ist, und die nicht mehr zu steuernde multikulturelle Situation uns einige Problemfelder beschert hat, die völlig aus dem Ruder gelaufen sind. Dazu gehört die Bildungskatastrophe, BERICHT 44 "Zeit für Protest!" Nr. 1-2/2004, S. 11. 2004 92 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN die organisierte Massenkriminalität, das zerstörte soziale Sicherungssystem, die Fremdheit im eigenen Land." Eine Pressemitteilung der Bundesgeschäftsstelle vom 26. Mai mit der bezeichnenden Überschrift "Republikaner: Zuwanderung zerstört unser Land" beschäftigte sich mit dem zwischen Bundesregierung und Opposition ausgehandelten Kompromiss zum Zuwanderungsgesetz. SCHLIERER erklärte hier, die Bundesregierung und die im Bundestag vertretenen Parteien beschädigten Deutschland und seine Zukunft durch eine völlig verfehlte und zum Scheitern verurteilte Zuwanderungspolitik. Am Ende stehe ein Kampf der Kulturen als latenter Bürgerkrieg, der dann als sozialer Konflikt schöngeredet werde: "Wir bekommen eine Multi-Konflikt-Gesellschaft, die unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zerstört." Auf der Homepage des REP-Landesverbandes Berlin verunglimpfte der stellvertretende REP-Bundesvorsitzende Björn CLEMENS im Juni in einem Beitrag mit dem Titel "Schwarze Kleidung - weiße Haut" Ausländer, indem er von "Matronen, die sich, bis unter die Achseln verschleiert, durch unsere Städte schieben" sprach, von dem "Albaner mit dem kreuzehrlichen Gesichtsausdruck" und der "außereuropäische(n) Großfamilie, die beim ersten Sonnenstrahl mit ihren Horden in den Stadtpark einfällt, um dort auf stinkendem Grill ihr geschächtetes Fleisch zu garen". Die fremdenfeindliche Grundhaltung der REP wird auch an ihrer Agitation gegen den geplanten EU-Beitritt der Türkei deutlich. So betitelte der REP-Kreisverband Pankow/Prenzlauer Berg/Weißensee ein Flugblatt mit der Aufschrift "Wenn fünf Millionen Türken kommen". Die Antwort auf die rhetorische Frage "Was bringen uns die Türken?" lautete: "National-religiöse Parallelgesellschaften und gebärfreudige, kopftuchtragende Frauen, als wenn die Erde nicht schon ein Übervölkerungsproblem hätte." RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 93 Auf der Rückseite des Flugblattes war eine Karikatur Bundeskanzler Schröders mit einem Schild in der Hand: "Deutschland braucht KEBAB!" abgebildet. Darunter stand: "Wenn Türken-Gerhard Politik macht." In der Juli/August-Ausgabe des Parteiorgans hieß es: "Wien war gestern - jetzt ist Berlin im Visier der islamischen Eroberer. Zehn neue Moscheen sollen in den nächsten Jahren in Berlin gebaut werden. Keineswegs bescheidene Gebetshäuser, wie es sich für Gäste im fremden Land ziemen würde, sondern stolze, protzige Paläste, die wie Leuchttürme der Eroberung in einem strategischen Netz über die ganze Hauptstadt verteilt sein sollen. Die vielzitierte Religionsfreiheit ist da nur ein Vorwand." Mit der gezielten Diffamierung des demokratischen Rechtstaates, Diffamierung des seiner Institutionen und Vertreter soll versucht werden, das Verdemokratischen trauen der Bevölkerung in seine Funktionsweise und -fähigkeit und Rechtsstaats damit in die Werteordnung des Grundgesetzes zu erschüttern. Dazu gehört die pauschale Verunglimpfung der "etablierten Parteien" bzw. "Altparteien", d. h. letztlich des Mehrparteiensystems. Anlässlich der Gründung eines REP-Kreisjugendverbandes in Bad Dürkheim erklärte der Kreisvorsitzende der Partei in einer Pressemitteilung der "Republikanischen Jugend" am 18. Januar: "In der politischen Landschaft bedarf es viel mehr junger Leute, deren Ideale, moralischen Werte und Hoffnungen noch nicht durch das alltägliche Geschäft der Korruption, Machtbesessenheit und Habgier der Altparteien zerstört wurden." In einer im Internet eingestellten Pressemitteilung der REP Herne vom 25. November wird die "inländerfeindliche Politik" der nordrhein-westfälischen Landesregierung kritisiert und erklärt, Rot/Grün entlarvten sich als "Multikulti-Extremisten". Wer das eigene Volk ausplündere und gleichzeitig mehr Geld für Ausländer ausgebe, dürfe sich nicht wundern, wenn er zukünftig als "Multikulti-Extremist" bezeichnet würde. Diese Politiker hätten ihren Amtseid vergessen, auf Grund dessen sie Schaden vom deutschen Volk abhalten sollten. Man erhalte zunehmend den Eindruck, dass hier "meineidige Verräter" am Werke seien, die den Eid umkehrten. BERICHT 2004 94 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN Revisionismus Auch stellt die Partei weiterhin die bestehenden deutschen Grenzen infrage und erhebt grenzrevisionistische Forderungen. So erklärte SCHLIERER im Zusammenhang mit Reparationsforderungen Polens: "Polen hat sich bereits nach dem ersten Weltkrieg deutsche Gebiete unter den Nagel gerissen. ... Die Okkupation Schlesiens nach dem zweiten Weltkrieg stellt einen völkerrechtswidrigen Landraub dar, der nicht hingenommen werden kann und der auch durch den 2+4Vertrag nicht legitimiert wurde. Landräuber haben keinen Anspruch auf Reparationen." 45 3.2 Organisation und Entwicklung Erneuter MitglieDie Partei hatte im Jahr 2004 einen Mitgliederrückgang auf etwa derrückgang 7.500 hinzunehmen (2003: 8.000; 2002: 9.000). Sie trat - wie in den vergangenen Jahren - außerhalb von Wahlkämpfen öffentlich kaum in Erscheinung. An der alljährlichen Aschermittwochsveranstaltung am 25. Februar im bayrischen Geisenhausen nahmen nur noch rund 200 Personen teil (2003: 600). Abwärtstrend Zwar erzielten die REP sowohl bei der Europawahl als auch bei der setzt sich fort Landtagswahl in Thüringen den höchsten Stimmenanteil des "nationalen Lagers" und konnten damit die Wahlniederlagen der letzten Jahre stoppen. Vor dem Hintergrund der - insbesondere durch die Wahlerfolge von NPD und DVU wieder verstärkt aufgetretenen - innerparteilichen Differenzen um den vom REP-Bundesvorsitzenden SCHLIERER vertretenen Abgrenzungskurs der Partei gegenüber anderen Organisationen des rechtsextremistischen Spektrums hat sich der Abwärtstrend der Partei jedoch weiter fortgesetzt. Der Versuch des Bundesvorstandes, eher gemäßigte Positionen innerhalb der Gesamtpartei durchzusetzen, bewirkte vor allem an der Parteibasis Resignation sowie Inaktivität und führte zu weiteren Mitgliederverlusten. Im Vorfeld der Kommunalwahlen am 13. Juni in Sachsen eskalierte der seit längerem zwischen dem sächsischen Landesverband und dem Bundesvorstand schwelende Richtungsstreit erneut. Einer Pressemeldung 46 zufolge distanzierte sich der REP-Bundesvorstand von dem - am 24. April 2003 unter maßgeblicher Beteiligung der NPD gegründeten - "Nationalen Bündnis Dresden" (NB). Sowohl gegen die für das Bündnis werbende sächsische REP-Landesvorsitzende Kerstin 45 Pressemitteilung der REP-Bundesgeschäftsstelle Nr. 39/04 vom 13. September 2004. 46 Vgl. "Sächsische Zeitung online" vom 9. Juni 2004. RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 95 LORENZ als auch ihren für das Bündnis kandidierenden Stellvertreter Harry BAAR werde ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet. Die stellvertretende REP-Bundesvorsitzende Uschi WINKELSETT bezeichnete das NB als "eine Tarnorganisation der NPD". Als Konsequenz aus den zunehmenden Spannungen mit der Bundesführung zog LORENZ am 14. Juli kurzfristig die zunächst eingereichte Landesliste der REP zur Teilnahme an der Landtagswahl vom 19. September mit der offiziellen Begründung fehlender Unterstützungsunterschriften zurück. Tatsächlich aber hatten sich führende Aktivisten des sächsischen Landesverbandes gegen eine Wahlteilnahme ausgesprochen, um damit die Wahlchancen der NPD zu erhöhen. In einem Beitrag im "Nationalen Forum" 47 erklärte LORENZ: "Allerdings bin ich jetzt froh darüber, daß ich denen, die nur die NPD bekämpfen und deren Einzug in den Landtag verhindern wollten, die Suppe versalzen habe! In meinen Augen sind die REP schon lange keine rechte Partei mehr und machen sich immer mehr zum Erfüllungsgehilfen der etablierten Parteien!" Am 18. September gab die NPD-Sachsen auf ihrer Homepage den Parteieintritt von LORENZ bekannt. LORENZ habe ihren Schritt u. a. damit begründet, dass sie nicht länger gewillt sei, tatenlos zuzusehen, wie die REP-Führung die nationale Opposition in Sachsen bekämpfe. Die REP-Bundesführung hielt trotz wachsender innerparteilicher Kritik an ihrem Abgrenzungskurs, insbesondere gegenüber der NPD, fest. In einem auf der Homepage des REP-Bundesverbandes unter der Überschrift "Keine braune Volksfront" eingestellten Beitrag des Bundesvorsitzenden SCHLIERER heißt es, die REP lehnten die Bildung einer "Braunen Volksfront" durch die NPD in Zusammenschluss mit Neonazi-Kameradschaften ab. Weiter erklärte SCHLIERER, die Frage einer so genannten "Vereinigten Rechten" stelle sich für die REP auch aus anderen Gründen nicht, da "NPD und DVU einerseits und REP, DSU und DP andererseits ... nicht kompatibel" seien. Irritationen lösten widersprüchliche Pressemeldungen der REP sowie der DP über angeblich bereits vereinbarte Kooperationen zwischen beiden Parteien aus. So erweckte eine Pressemitteilung der REP vom 1. November den Eindruck, eine so genannte Frankfurter Erklärung der Parteivorsitzenden von REP, DP und DSU sei de facto bereits in Kraft, während der DP-Bundesvorsitzende Dr. KAPPEL am 47 Vgl. Homepage des "Nationalen Forums". Das "Nationale Forum" wurde im Internet als "parteiunabhängiges Forum" am 1. Juli 2003 - als Reaktion auf die Schließung des REP-Sachsen-Forums durch den Parteivorstand der REP - eröffnet. Verantwortlicher ist laut ImpresBERICHT 2004 sum ein sächsisches NPD-Mitglied. Beiträge werden auch von Mitgliedern anderer rechtsextremistischen Parteien eingestellt. 96 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 2. November verlautbarte 48, die drei Parteivorsitzenden hätten vereinbart, zuvor noch die Zustimmung ihrer jeweiligen Parteigremien einzuholen. Innerhalb der DP entbrannte hinsichtlich der Frage einer Zusammenarbeit mit den REP ein Machtkampf. Während Dr. KAPPEL sich offenbar im Alleingang für solche Zusammenarbeit ausgesprochen hatte, lehnte der Bundesvorstand der DP einer Internetveröffentlichung zufolge am 21. November mehrheitlich die so genannte "Frankfurter Erklärung" ab. Ein Bündnis zu dieser Zeit führe nur zu einer weiteren Spaltung des "patriotisch-freiheitlichen Parteiengefüges". 49 Bundesparteitag Am 27./28. November fand in Veitshöchheim bei Würzburg (Bayern) stärkt "Anti-Volksder Bundesparteitag der REP mit Neuwahlen der Führungsgremien front"-Kurs statt. Einer Pressemitteilung der Partei im Internet vom 28. Novemder Parteiführung ber zufolge wurde Dr. Rolf SCHLIERER mit 145 von 249 abgegebenen Stimmen in seinem Amt als Bundesvorsitzender bestätigt. Auf seinen Gegenkandidaten, den stellvertretenden Bundesvorsitzenden und stellvertretenden nordrhein-westfälischen Landesvorsitzenden Björn CLEMENS, seien 99 Stimmen entfallen. In einer mit großer Mehrheit verabschiedeten Resolution hätten die REP ein klares Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie zur parlamentarischen Demokratie abgelegt und die Beteiligung an einer "rechten Volksfront" ebenso wie eine Zusammenarbeit mit Parteien kategorisch abgelehnt, die "unseren Staat oder die freiheitlichdemokratische Grundordnung beseitigen wollen". Ausdrücklich seien gemeinsame Aktivitäten und Kandidaturen mit der "NPD oder neonationalsozialistischen Organisationen und deren Umfeld" ausgeschlossen worden. Mit seiner Wiederwahl hat sich SCHLIERER mit seinem "Anti-Volksfront"-Kurs durchgesetzt. Sein relativ schlechtes Wahlergebnis und das beachtliche Abschneiden seines Gegenkandidaten zeigen aber deutlich, dass es innerhalb der Partei nach wie vor erhebliche Widerstände gegen die Abgrenzungspolitik der Parteiführung gibt. Zusammenarbeit Trotz des nach außen hin stringent vertretenen Abgrenzungskurses mit anderen der Parteiführung belegen die ausbleibenden Sanktionen gegen inRechtsextremisten nerparteiliche Befürworter einer Zusammenarbeit mit anderen rechtsextremistischen Parteien die ambivalente Haltung der REP in dieser Frage: - Unter dem Namen der REP trat ein in Chemnitz anlässlich der Kommunalwahl in Sachsen am 13. Juni kandidierendes 48 Pressemitteilung des Bundesvorsitzenden der DP vom 2. November 2004. 49 Pressemitteilung des Bundespressesprechers der DP vom 21. November 2004. RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 97 Wahlbündnis auch mit einem NPD-Kandidaten an, ohne dass gegen den für dieses Bündnis verantwortlichen damaligen stellvertretenden Landesvorsitzenden Parteiordnungsmaßnahmen verhängt worden wären. - Auch in Düsseldorf kandidierten anlässlich der Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen am 26. September Rechtsextremisten - hier Kandidaten der DVU - auf einer REP-Liste (u. a. mit dem stellvertretenden REP-Bundesvorsitzenden Björn CLEMENS), ohne dass eine Reaktion der Parteiführung bekannt wurde. - In einer am 16. August im rechtsextremistischen "Stoertebeker-Netz" veröffentlichten Erklärung des REP-Landesverbandes Berlin vom 1. August empfahl der Landesverband allen Interessenten und Mitgliedern, bei der bevorstehenden Landtagswahl in Brandenburg für die DVU zu stimmen. Es gelte, die DVU als einzige im Landtag vertretene Rechtspartei zu unterstützen. - In einem Interview mit dem NPD-Parteiorgan "Deutsche Stimme" erklärte die damalige sächsische REP-Landesvorsitzende Kerstin LORENZ im August zu den Abgrenzungsbeschlüssen der REP, diese würden bei der Partei nach Gutdünken umgesetzt. Wer mit Sanktionen abgestraft werde, wisse man nie vorher. Die mangelnde Distanz vieler REP-Mitglieder/-Funktionäre zu anderen Rechtsextremisten belegen weitere Beispiele: - So erklärte der damalige stellvertretende Berliner REPLandesvorsitzende Dr. Konrad VOIGT am 13. Februar bei einem "überparteilichen Gesprächsabend" - an dem auch mehrere führende NPD-Funktionäre, unter ihnen der NPDBundesvorsitzende Udo VOIGT, teilnahmen -, es sei für ihn "ein großes Erlebnis, eine solche Veranstaltung mit deutschen Patrioten unterschiedlicher parteipolitischer Herkunft abhalten zu können. So könne man wieder an die politische Auferstehung des deutschen Volkes glauben" 50. Zu dem Gesprächsabend hatte das "Nationale Bündnis Dresden" im Anschluss an die Demonstration der "Jungen Landsmannschaft Ostpreußen" eingeladen. - Das NPD-Parteiorgan "Deutsche Stimme" berichtet in seiner Februar-Ausgabe unter dem Titel "Erfolgreicher Widerstand gegen Islamisierung" über das "Augsburger BündnisBERICHT 50 "Deutsche Stimme" Nr. 3/2004, S. 11. 2004 98 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN Nationale Opposition", einen "Zusammenschluß von Mitgliedern der NPD, DVU, REP, DP sowie parteifreien Kräften", die gegen den Bau einer Moschee in Augsburg agitiert hätten. - Einer Internet-Meldung der NPD zufolge versammelten sich am 19. Juni zahlreiche Aktivisten von NPD, JN, REP sowie unabhängige Nationalisten in unmittelbarer Nähe eines amerikanischen Konsulates, um "auf die zahlreichen Kriegsverbrechen und die Scheinmoral der 'westlichen Wertegemeinschaft'" aufmerksam zu machen. - Nach Mitteilung des NPD-Bundesgeschäftsführers und thüringer Landesvorsitzenden Frank SCHWERDT wurde die NPD bei den Landtagswahlen in Thüringen am 13. Juni auch von REP-Anhängern unterstützt. 51 - Der Bezirksverband der REP Südwürttemberg berichtete in einer Pressemitteilung vom 20. September über den parteiübergreifenden "Bodensee-Tag" vom Vortag, an dem neben "so genannten 'rechten Parteien'" - die REP seien u. a. durch den baden-württembergischen Landesvorsitzenden Ulrich DEUSCHLE vertreten gewesen - auch der ehemalige REP-Bundesvorsitzende Franz SCHÖNHUBER teilgenommen habe. Teilnahme Die Partei beteiligte sich an den Wahlen zum Europäischen Parlaan Wahlen ment, an der Landtagswahl in Thüringen sowie an Kommunalwahlen in sechs Ländern. Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament am 13. Juni erreichten die REP 1,9 % der Stimmen und konnten damit ihr Ergebnis im Vergleich zur letzen Europawahl nur geringfügig verbessern (1999: 1,7 %). Die besten Wahlergebnisse erzielte die Partei in Sachsen (3,4 %), gefolgt von Baden-Württemberg (2,8 %) und Rheinland-Pfalz (2,7 %). Bei der gleichzeitig stattfindenden Landtagswahl in Thüringen konnte die Partei ihr Wahlergebnis im Vergleich zur letzten Landtagswahl am 12. September 1999 deutlich verbessern. Sie erreichte 2,0 % (1999: 0,8 %). Sehr unterschiedliche Ergebnisse erzielten die REP bei den Kommunalwahlen. So setzte sich der Abwärtstrend bei den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg auch im Jahre 2004 fort. Landesweit errang die Partei am 13. Juni nur noch 40 Mandate (1999: 59 Mandate). 51 Vgl. Homepage der NPD-Thüringen zur Landtagswahl am 13. Juni 2004 in Thüringen. RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 99 In Sachsen-Anhalt (wie 1999 2 Mandate) und in Thüringen (wie 1999 keine Mandate) stagnierten die REP weiter auf niedrigem Niveau. Erfolgreicher verliefen dagegen die Kommunalwahlen in RheinlandPfalz, Sachsen und Nordrhein-Westfalen. In Rheinland-Pfalz erhielten die REP am 13. Juni insgesamt 51 Kreistags-, Stadtratsund Gemeinderatsmandate (1999: 25 Mandate), in Sachsen errangen sie in einer kreisfreien Stadt und zwei weiteren Gemeinden insgesamt sieben Mandate (1999: zwei Mandate). Bei den Kommunalwahlen am 26. September in Nordrhein-Westfalen konnte die Partei ihr Ergebnis im Vergleich zu den Wahlen 1999 erheblich verbessern. Sie erreichte insgesamt 29 Mandate (1999: 17). Ende 2004 wurden rund 110 (2003: 120) REP-Homepages festgestellt, REP im Internet darunter die des Bundesverbandes, von Landes-, Kreisund Ortsverbänden, von Vertretern in Kommunalparlamenten sowie von Funktionsträgern der Partei. Die Homepage des Bundesverbandes enthält u. a. aktuelle Nachrichten, Presseerklärungen sowie das Parteiprogramm (zum Rechtsextremismus im Internet vgl. Kap. IX, Nr. 3). VI. Intellektualisierungsbemühungen im Rechtsextremismus Wie jede andere politisch motivierte Bewegung benötigt auch die extreme Rechte eine ideologische Basis, auf der Alternativen zum bestehenden System entwickelt werden. Allerdings klaffen sowohl bei den bereits zu Beginn der 80er Jahre initiierten Bemühungen um eine "kulturelle Hegemonie" als auch der Besetzung wichtiger Themenfelder des gesellschaftlichen Diskurses Wunsch und Wirklichkeit weit auseinander. Nicht zuletzt aufgrund des Mangels an befähigten politischen Akteuren setzte sich der in den vergangenen Jahren feststellbare Trend zur Vernachlässigung intellektueller programmatischer Arbeit fort. Zum bisherigen Scheitern der Intellektualisierungsbemühungen tragen auch die Unfähigkeit einzelner Protagonisten wie Horst MAHLER und Dr. Reinhold OBERLERCHER bei, ihre mitunter verworrenen Gedankengebilde einer breiteren Anhängerschaft zu vermitteln. Der NPD gelang es auch 2004 nicht, ihr Konzept zur IntellektualisieNPD stellt rung der Partei und der Beeinflussung der politischen Meinung er"Kampf um die folgreich umzusetzen. Der "Kampf um die Köpfe" trat hinter den Köpfe" zu Gunsten anderer strategi"Kampf um die Parlamente" und den "Kampf um die Straße" zurück. scher Ziele zurück Das "Nationaldemokratische Bildungszentrum" auf dem Gelände der NPD-Bundesgeschäftsstelle in Berlin hat immer noch nicht seine Arbeit aufgenommen. Das Parteiorgan "Deutsche Stimme" enthielt 2004 deutlich weniger strategisch-ideologische Beiträge als in den BERICHT 2004 100 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN Vorjahren. Der NPD-Parteivorsitzende Udo VOIGT stellte in seiner Rede auf dem Bundesparteitag am 30./31. Oktober in Leinefelde (Thüringen) fest, bislang laufe der "Kampf um die Straße" und der "Kampf um die Parlamente" erfolgreicher als der "Kampf um die Köpfe". Die Unterstützung "wirklicher Eliten" könne die Partei nur erringen, wenn es gelinge, "Denkschablonen zu überwinden und die bisher erfolgreiche Abstrafung durch Maßnahmen der PC (political correctness) zu unterlaufen". Der rechtsextremistische Publizist Jürgen SCHWAB, in der Vergangenheit einer der wichtigsten Akteure des Intellektualisierungsprozesses in der NPD, kritisierte in einer Internetveröffentlichung, der NPD-Parteiführung sei offenbar entgangen, dass "theorielose Politik auf gedankenloses Phrasendreschen" hinauslaufe. Nach dem Wahlerfolg in Sachsen sei aber im NPD-Parteivorstand alles "platt gemacht" worden, "was bislang überhaupt als Ansprechpartner für Theorieund Bildungsarbeit gelten konnte". "Deutsches Kolleg" Das überwiegend gemeinsam von Dr. Reinhold OBERLERCHER, Horst MAHLER und Uwe MEENEN geleitete "Deutsche Kolleg" (DK) sieht seine zentrale Aufgabe in der Schulung einer "nationalen Intelligenz". 2004 verhinderte jedoch ein gegen die drei Aktivisten vor dem Landgericht Berlin verhandeltes Verfahren wegen gemeinschaftlicher Volksverhetzung größere gemeinsame Aktionen. Während OBERLERCHER und MEENEN am 7. Dezember jeweils zu Geldstrafen verurteilt wurden 52, wurde das Verfahren gegen MAHLER bereits am 20. September gemäß SS 154 Abs. 2 StPO eingestellt. Ein gleichzeitig vor derselben Kammer ausschließlich gegen MAHLER geführtes weiteres Verfahren wegen Volksverhetzung wurde fortgesetzt. 53 Vor allem MAHLER missbrauchte die Prozesse als Bühne für seine - von den Mitangeklagten nicht immer geteilten - revisionistischen und antisemitischen Ausführungen. 54 Aufgrund dieser Selbstdarstellung MAHLERS und offenbar unterschiedlichen Auffassungen über die Prozessstrategie scheint es zu einem Zerwürfnis mit OBERLERCHER gekommen zu sein. Erstmals seit Jahren leitete OBERLERCHER im Oktober eine DK-Schulung ohne MAHLER, der seinerseits seit Anfang des Jahres eigene Seminare in den Räumen des rechtsextremistischen "Collegium Humanum e. V." in Vlotho (Nordrhein-Westfalen) durchführte. Der Einfluss des DK in die rechtsextremistische Szene bleibt überdies begrenzt, da sich die Seminare und Vorträge über hochtheoretische und teils abwegige Themen meist in schwer nachvollziehbaren Bahnen bewegen. 52 Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. 53 In diesem Verfahren verurteilte das Landgericht Berlin MAHLER am 12. Januar 2005 zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten ohne Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 54 Wegen der von MAHLER in seinen Äußerungen vor Gericht betriebenen revisionistischen und antisemitischen Hetze erhob die Staatsanwaltschaft Berlin erneut Anklage gegen MAHLER wegen Volksverhetzung. Dieses Verfahren dauert noch an. RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 101 Ihrem Anspruch, die "geistige Gegenelite" zu bilden, kann auch die "Deutsche teilweise im NPD-Umfeld agierende "Deutsche Akademie" nicht geAkademie" recht werden. Die sich als organisationsübergreifend verstehende Einrichtung will nach Angaben auf ihrer Homepage "ein geistiges Gegenreich zum ... liberalkapitalistischen Vasallensystem auf deutschem Boden" schaffen, ohne dessen Vorrang jedwede politische Arbeit "dilettantisches Stückwerk" bleibe. Mit der Forderung, ideologischer Arbeit gegenüber aktionistischen und politischen Zielen Vorrang einzuräumen, geriet die "Deutsche Akademie" offenbar kurzfristig in Konflikt mit den aktuellen Prioritäten der NPD. Diese hatte am 3. April zu einer Demonstration in Frankfurt am Main aufgerufen, obwohl am selben Tag das von Jürgen SCHWAB geleitete Seminar zum Thema "Gewalt-Verbrechen-Moral" angekündigt war. Die in Berlin erscheinende Wochenzeitung "Junge Freiheit" (JF), die selbst nicht Gegenstand der nachrichtendienstlichen Beobachtung durch das BfV ist, bietet rechtsextremistischen Autoren weiterhin vereinzelt ein Forum. Der Chefideologe der französischen "Neuen Rechten" Alain DE BENOIST kritisiert in dem Artikel "Freiheit braucht Gemeinschaft" 55 die "bemerkenswerte Dürftigkeit" des Begriffs des Individuums und spricht abwertend von der bloßen "Rhetorik der Menschenrechte". Die Bedeutung der Menschenrechte als grundlegende Werte des Verfassungsstaates in Frage stellend fährt er fort: "Das Individuum als solches" könne "kein echtes Rechtssubjekt sein", da Rechte nur mit der "Mitgliedschaft in einem politischen Ganzen einhergehen" könnten. Der Macht der "politischen Obrigkeit" seien Grenzen gesetzt, "nicht weil Individuen von Natur aus unbegrenzte Rechte" hätten, sondern wegen der "Verpflichtung der politischen Obrigkeit, die Freiheit der Gesellschaftsmitglieder zu achten". Bisweilen finden sich in Beiträgen von Redakteuren und Stammautoren gängige rechtsextremistische Argumentationsmuster oder positive Kommentare zu rechtsextremistischen Organisationen, Personen oder Publikationen. Besonderes Augenmerk scheint die JF auf die Relativierung der deutschen Schuld am Zweiten Weltkrieg zu legen. So heißt es im Beitrag eines regelmäßigen Autors, "Deutschlands aggressive Außenpolitik" sei lediglich "einer von mehreren Gründen für den Ausbruch des Zweiten Weltkrieges" 56 gewesen. Der JF-Autor kritisiert weiter, dass die damaligen "Sicherheitsbedürfnisse und machtpolitische(n) Ziele" Deutschlands von vorneherein als illegitim hingestellt würden. Auch Hitler werde zuweilen falsch dargestellt. So habe dieser die gewaltsame Vereinigung Europas - in den 20er Jahren - zunächst abgelehnt, da sie zu "Rassenvermischung" führe. Stattdessen habe er damals ein "Europa freier und unabhängiger Nationalstaaten" propagiert. 55 "Junge Freiheit", Ausgabe 5/04, S. 15. 56 "Die vereinte Entfesselung - Deutschlands aggressive Außenpolitik war einer von mehreren BERICHT 2004 wesentlichen Gründen für den Ausbruch des Zweiten Weltkrieges", "Junge Freiheit", Ausgabe 3/04, S. 16. 102 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN Überdies veröffentlicht die Wochenzeitung kontinuierlich Anzeigen rechtsextremistischer Organisationen. VII. Antisemitische Agitation Die Agitation mit antisemitischen Themen ist 2004 in allen Bereichen des Rechtsextremismus virulent geblieben. Allerdings besteht die Tendenz fort, offene Äußerungen zugunsten von Andeutungen zurückzustellen. Offenbar bedingt durch die Aufmerksamkeit der Strafverfolgungsbehörden der Bundesrepublik Deutschland und den gesellschaftlichen Grundkonsens gegen Antisemitismus bekennen sich Rechtsextremisten im Wesentlichen nur noch in außerhalb Deutschlands produzierten Medien offen zu ihrer Feindschaft gegenüber Juden. Antisemitische Die Zahl der registrierten Schändungen jüdischer Friedhöfe, SynagoStraftaten gen und Gedenkstätten sank im Vergleich zum Vorjahr von 113 57 auf 100 Fälle. Mit 37 Delikten (2003: 35) stieg die Anzahl antisemitisch motivierter Gewalttaten ebenso wie die Gesamtzahl der antisemitisch motivierten Straftaten jedoch wieder an (2004: 1.316, 2003: 1.199). Begriffsdefinition Während dem religiös motivierten Antisemitismus im rechtsextremistischen Diskurs kaum Bedeutung zukommt, spielt die Judenfeindschaft aus rassistischen, sozialen oder politischen Gründen eine größere Rolle. So nutzen Rechtsextremisten verstärkt die im politischen und gesellschaftlichen Alltag geäußerte Kritik an einzelnen politischen Entscheidungen des Staates Israel, um mit einer pauschalen Diffamierung die Existenzberechtigung Israels in Frage zu stellen. Die grundsätzliche Ablehnung Israels ist indes nicht das Resultat politischer Überlegungen zum Nahost-Konflikt, sondern basiert auf der grundsätzlichen Ablehnung des Judentums. Neben dieser "antizionistischen" Variante findet auch der so genannte "sekundäre Antisemitismus" Anhänger unter Rechtsextremisten. Hierbei wird den Juden vorgeworfen, sie benutzten die Verantwortung Deutschlands für den Holocaust als Mittel der Erpressung, um finanzielle und politische Forderungen durchsetzen zu können. Letztlich unterstellen alle Formen antisemitischer Agitation den Juden pauschal negative Eigenschaften, womit ihre Ausgrenzung, Benachteiligung, Verfolgung oder sogar Ermordung als "gerechtfertigt" erscheinen soll. 58 Offener Direkte Angriffe gegen Juden erfolgen insbesondere aus der Antisemitismus Skinheadszene, deren Musikgruppen äußerst aggressive und vulgäre Texte verbreiten. In den Liedern ihrer in den USA produzierten und von dort nach Deutschland vertriebenen CD "Geheime Reichssache" 57 Sofern die Zahlen von früheren Statistiken abweichen, beruhen die jetzigen Angaben auf einem aktuelleren Erkenntnisstand. 58 Zur Definition und Beschreibung der verschiedenen Formen des Antisemitismus vgl. PfahlTraughber, Armin: Antisemitismus in der deutschen Geschichte, Opladen 2002. RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 103 ruft die Skinhead-Band "Kommando Freisler" 59 offen zum Mord an Juden auf. In dem Lied "Judenschwein" heißt es: "Mit deinen Ohren groß wie Segel, ja, diese Nase im Gesicht, dein hutbedeckter Wasserschädel, Jude dich verkennt man nicht. Du solltest besser fliehen, wenn die Braunen durch die Straßen ziehen. Denn in Deutschland weiß ein jedes Kind, dass Juden nur zum Heizen sind. Die Ölvorräte enden bald, dann wird's in der Bude kalt. Aber Leute hört gut her, Juden gibt's wie Sand am Meer." Die Texte sind jeweils zu den Melodien populärer Lieder geschrieben worden. Unter dem Titel des gleichnamigen deutschen Schlagers "Im Wagen vor mir" droht die Band: "Doch irgendwann da bringen wir die ganzen Schweine um. Die haben's verdient, das wäre nur gerecht ... Erschiessen und erhängen und dann allesamt verbrennen und nicht nur hier, in anderen Ländern auch. Und gibt es auf der Welt dann keinen Juden mehr, wird unser Deutschland endlich wieder frei." In direktem Bezug auf die antisemitische Propaganda des "Dritten Reiches" hetzt auch die Skinhead-Band "Volkszorn" gegen Juden. Im Text des Stückes "Der ewige Jude" auf der gleichnamigen CD 60 heißt es: "Der ewige Jude, er ist immer noch da. Der ewige Jude, die weltweite Gefahr. Er vergiftet und bezahlt die ganze weite Welt. Der Jude muss sterben oder unsre Tage sind gezählt." Während sich die erwähnten Skinhead-Bands durch Produktion und Angedeuteter Vertrieb ihrer CDs im Ausland sicher vor der Strafverfolgung wähAntisemitismus nen, greifen Rechtsextremisten in ihren deutschen Publikationen nahezu ausschließlich auf Andeutungen zurück, die nicht unmittelbar strafrechtlich relevant sind. Dennoch wird nahezu immer die Stoßrichtung des Gesagten klar und ist dadurch gleichermaßen geeignet, sowohl bei rechtsextremistisch eingestellten Lesern als auch 59 Der Name "Kommando Freisler" bezieht sich auf den ehemaligen Präsidenten des NSVolksgerichtshofes, Roland Freisler. Die CD wurde von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert (Bundesanzeiger Nr. 163 vom 31. August 2004). BERICHT 2004 60 Die CD wurde von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert (Bundesanzeiger Nr. 185 vom 30. September 2004). 104 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN bei Unbeteiligten vorhandene latent antisemitische Einstellungen zu verstärken. Rechtsextremisten verweisen häufig auf die tatsächliche oder vermeintliche jüdische Herkunft prominenter Persönlichkeiten des aktuellen oder des vergangenen öffentlichen Lebens, obwohl sie in keinerlei Bezug zu deren jeweiliger Tätigkeit steht. Auf diese Weise soll der Eindruck erweckt werden, jeder Jude sei Teil einer verschwörerischen Gruppe, die Nachteiliges für Deutschland und die Welt im Schilde führe. Zum 35. Todestag des Philosophen und Soziologen Theodor W. Adorno - Mitbegründer des Frankfurter Instituts für Sozialwissenschaften - schrieb das NPD-Vorstandsmitglied Jürgen GANSEL im NPD-Parteiorgan "Deutsche Stimme": "1903 wurde Theodor Wiesengrund als Kind eines jüdischen Weingroßhändlers geboren ... Zusammen mit Max Horkheimer, Herbert Marcuse und Friedrich Pollock, allesamt Söhne reicher jüdischer Väter ... rührten diese Köche eine ganz und gar nicht koschere Speise an: einen Giftfraß, der die inneren Organe und das Gehirn des deutschen Volkskörpers angreifen sollte." ("Deutsche Stimme" Nr. 8/2004, S. 16) Die Schließung des Instituts in der NS-Zeit kommentiert GANSEL in einer Weise, die auch als Rechtfertigung für die Judenverfolgung im "Dritten Reich" verstanden werden kann: "Wer sich wie Adorno und seine Mitstreiter ... die Zerstörung der Identität, Halt und Zusammengehörigkeit stiftenden Volksgemeinschaft aufs Panier geschrieben hat, darf sich doch nicht verwundert die Augen reiben, wenn die entwurzelten Einzelnen plötzlich zum manipulierbaren Spielball anonymer Machtstrukturen ... werden." ("Deutsche Stimme" Nr. 8/2004, S. 16) Antisemitische Regelmäßig unterstellen Rechtsextremisten den Juden, sie bildeten Verschwörungsseit Jahrhunderten Verschwörungen mit dem Ziel, die Welt zu betheorien herrschen. Die Legenden über eine angeblich existierende geheime "Hintergrundpolitik" zählen seit Jahren zum festen Bestandteil des rechtsextremistischen Diskurses. Der mehrfach wegen politisch motivierter Taten vorbestrafte Rechtsanwalt Horst MAHLER 61 agitiert wie schon in den vergangenen Jahren offen gegen Juden. Vehikel ist für ihn der Mythos der jüdischen Weltverschwörung, die zur Unterdrückung vor allem Deutschlands den Holocaust erfunden habe: 61 Das Berliner Amtsgericht Tiergarten verhängte u. a. wegen Volksverhetzung am 8. April 2004 gegen Horst MAHLER ein vorläufiges Verbot der Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts (vgl. auch Kap. VI, "Deutsches Kolleg"). RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 105 "Der Weg zur Selbstherrlichkeit des Deutschen Reiches führt über den Sturz der Jüdischen Fremdherrschaft. Die Jüdische Fremdherrschaft stürzt mit der Entlarvung der Auschwitzlüge." 62 In einem Prozess wegen Volksverhetzung vor dem Landgericht Berlin 63 "rechtfertigte" der Angeklagte MAHLER in einer kruden Mischung religiöser und rassistischer Elemente die Vernichtung der Juden: "Wenn die Juden fortfahren, als Knechte Satans die Welt zu zerstören, werden sie wie die Indianer und die Australneger ausgerottet werden ... Die Vernichtung der Juden wäre ebenso wie die Vernichtung der Indianer die Tat Gottes und als solches kein Verbrechen." 64 Meist genügen allerdings auch Andeutungen, um das Bild einer jüdisch geprägten Weltverschwörung präsent zu halten. So titelt die "National-Zeitung/Deutsche Wochen-Zeitung" (NZ) "Bush und Kerry im selben Geheimbund!" 65, um im Text die angebliche Verpflichtung beider Präsidentschaftskandidaten gegenüber "der zionistischen Lobby" zu betonen. Die Zeitschrift "Deutsche Geschichte" reiht die Schlagzeilen "Wer Amerika wirklich regiert" und "Der Einfluß der Israel-Lobby" 66 direkt untereinander. Im Vorspann des entsprechenden Artikels heißt es: "Wer regiert Amerika? - Die jüdische Lobby in den USA. Sie ist die mächtigste Lobby in den Vereinigten Staaten. Wenn Sie den Mund spitzt, pfeift das Weisse Haus und wenn in Jerusalem Ariel Sharon niest, bekommt ganz Washington Schnupfen." ("Deutsche Geschichte", Sonderheft, 15. Jahrgang, September 2004, S. 1 ) Damit ist keine Kritik an der legitimen Arbeit jüdischer Organisationen gemeint, vielmehr wird eine Beherrschung der USA durch Juden suggeriert. 62 MAHLER, Horst: Das Ende der moralischen Geschichtsbetrachtung führt zur Antwort auf die Judenfrage. Einlassung zur Anklage wegen Volksverhetzung vor der 22. Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin (vgl. auch Kap. VI, "Deutsches Kolleg"). 63 Vgl. auch Kap. VI, "Deutsches Kolleg". 64 MAHLER, Horst: Das Ende der moralischen Geschichtsbetrachtung führt zur Antwort auf die Judenfrage. Einlassung zur Anklage wegen Volksverhetzung vor der 22. Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin (vgl. auch Kap. VI, "Deutsches Kolleg"). 65 NZ Nr. 42/2004, S.1. BERICHT 66 "Deutsche Geschichte", Sonderheft, 15. Jahrgang, September 2004. 2004 106 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN Antisemitismus Antisemitische Argumentationsmuster sind mittlerweile auch in in der Esoterik Teilbereichen der eigentlich unpolitischen Esoterik salonfähig geworden. Spätestens seit dem Erscheinen der beiden Bände "Geheimgesellschaften und ihre Macht im zwanzigsten Jahrhundert" 67 des rechtsextremistischen Esoterikers Jan van HELSING (Pseudonym) finden antisemitische Verschwörungstheorien Resonanz in einer Gesellschaftsschicht, die ansonsten eher selten mit rechtsextremistischem Gedankengut in Verbindung gebracht wird. Vehikel der Esoteriker sind dabei meist die so genannten "Protokolle der Weisen von Zion" 68, eine antisemitische Fälschung aus den Anfangsjahren des 20. Jahrhunderts, in denen angeblich der Plan einer umfassenden Verschwörung zur Eroberung der Welt durch den "Weltbund der Freimaurer und Weisen von Zion" niedergelegt ist. In van HELSINGs "Hände weg von diesem Buch!" heißt es zu den Zielen der angeblichen Verschwörer: "Es sind die privaten internationalen Bankiers! ... diejenigen, welche die Wall Street steuern und über die Wall Street Konzerne ruinieren oder übernehmen, ja sogar ganze Länder. Und genau diese Kameraden, welche die Welt über ihr Zinsessystem knechten, werden einen künstlich herbeigeführten Banken-Crash (eventuell mit einem Krieg oder einem weiteren Terroranschlag als Vorwand) dazu nutzen, ... den nächsten Meilenstein zu ihrer Eine-Welt-Regierung, der Neuen Weltordnung zu setzen." 69 Als Beleg für die These einer angestrebten "Neuen Weltordnung" werden auch bei dem esoterischen Autor Stefan ERDMANN die "Protokolle der Weisen von Zion" genannt: "Die Protokolle, die Hauptthesen, wenn man so will, wurden bereits zu großen Teilen umgesetzt - das ist unzweifelhaft!" 70 Die stetige Propagierung einer jüdisch geprägten Weltverschwörung bleibt auch in ihrer angedeuteten Form durchaus geeignet, bei den Lesern Ressentiments zu wecken. Insofern kommt der 67 Beide Bände des Werkes wurden vom Amtsgericht Mannheim mit Wirkung vom 18.03.1996 zunächst bundesweit beschlagnahmt. Das Landgericht Mannheim hob den Beschluss am 09.04.2001 jedoch wieder auf. 68 Bei den "Protokollen der Weisen von Zion" handelt es sich um eine antisemitische Fälschung der zaristischen Geheimpolizei Ochrana, die 1903 zunächst in Rußland veröffentlicht wurde. Bis heute werden sie von Rechtsextremisten aller Schattierungen als "Beweis" für die Existenz einer jüdisch-freimaurerischen Weltverschwörung zitiert (vgl. Ernst Piper, Die jüdische Weltverschwörung, in: Julius H. Schoeps, Joachim Schlör (Hrsg.), Antisemitismus. Vorurteile und Mythen, München Zürich, 1995). 69 HELSING, Jan van: Hände weg von diesem Buch!, Fichtenau 2004, S. 208. 70 ERDMANN, Stefan: Banken, Brot und Bomben, Band 1, Fichtenau 2003, S. 277. RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 107 antisemitischen Esoterik eine Scharnierfunktion zwischen Rechtsextremisten und der überwiegend unpolitischen esoterischen Szene zu. Bestärkt wird dieser Effekt durch die hohe Auflage der Bücher van HELSINGs. Die antisemitische Agitation im gegenwärtigen Rechtsextremismus ist weder in Inhalt noch in Intensität eine neue Entwicklung. Wie bei früheren Gelegenheiten werden aktuelle tagespolitische Ereignisse zum Anlass genommen, Aversionen gegen Juden zu artikulieren. Eine derartige Agitation zielt in erster Linie auf Personenkreise mit latent antisemitischen Einstellungen. Deren Anteil liegt unterschiedlichen sozialwissenschaftlichen Studien zufolge innerhalb der Bevölkerung dauerhaft bei bis zu 20 Prozent. 71 Ob und in welcher Weise antisemitische Agitation auf diese Personenkreise wirkt, wurde bisher noch nicht untersucht. Ein Kausalzusammenhang zwischen der Entwicklung antisemitischer Agitation, antisemitischer Einstellungspotenziale und antisemitischen Straftaten ist jedenfalls nicht belegbar. VIII. Internationale Verbindungen Deutsche Rechtsextremisten unterhalten seit Jahrzehnten vielfältige Kontakte zu ausländischen Gesinnungsgenossen. Zur Festigung der internationalen Beziehungen, dem Informationsaustausch und der Absprache gemeinsamer Aktionen nehmen sie an Zusammenkünften im Inund Ausland teil. Bemühungen, stabile rechtsextremistische internationale Dachorganisationen aufzubauen, sind jedoch wegen ideologischer Divergenzen, der Fragilität vieler rechtsextremistischer Organisationen und persönlicher Egoismen ihrer Führungskader immer wieder gescheitert. 1. Veranstaltungen mit internationaler Beteiligung Nachfolgend sind beispielhaft einige Veranstaltungen mit internationaler Beteiligung aufgeführt: - Die NPD führte am 1. Mai in Berlin-Lichtenberg gemeinsam mit "Freien Nationalisten" unter dem Motto "Arbeitsplätze für Deutsche sichern - Sozialabbau bekämpfen! - Nein zur EU-Osterweiterung und zum EU-Beitritt der Türkei!" eine Demonstration durch, an der nach Polizeiangaben rund 2.300 (2003: rund 1.300) Personen teilnahmen. Darunter befanden sich VerDemonstration am 1. Mai in Berlin 71 Vgl. die zusammenfassende Darstellung zu den Ergebnissen der Einstellungsforschung: Werner Bergmann, Wie viele Deutsche sind rechtsextrem, fremdenfeindlich und antisemitisch? Ergebnisse der empirischen Forschung von 1990 bis 2000, in: Wolfgang Benz (Hrsg.), BERICHT 2004 Auf dem Weg zum Bürgerkrieg? Rechtsextremismus und Gewalt gegen Fremde in Deutschland, Frankfurt/M. 2001, S. 41-62. 108 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN treter "befreundeter ausländischer Organisationen" aus den USA ("National Alliance"), Rumänien ("Eiserne Garde"), Spanien ("La Falange") und Österreich ("Bund freier Jugend"). Bei einer Demonstration gegen die Zerstörung eines Ehrenmals aus dem 2. Weltkrieg trat am 8. Mai in Marienfels (Rheinland-Pfalz) der Vorsitzende der niederländischen rechtsextremistischen Partei "Nederlandse Volks Unie" (NVU), Constantijn KUSTERS, als Redner auf. Unter den ca. 230 Demonstranten befanden sich noch 10 weitere Gesinnungsgenossen aus den Niederlanden. - Nach Angaben der NPD traten anlässlich des "2. Freiheitlichen Kongresses des Deutsche Stimme-Verlages" vom 21. bis 23. Mai u. a. die österreichischen Rechtsextremisten Otto SCRINZI, Gerhoch REISEGGER und Herbert SCHWEIGER sowie der in Südafrika lebende Rechtsextremist Claus NORDBRUCH als Redner auf. Insbesondere die Rede von NORDBRUCH sei mit tosendem Beifall quittiert worden. - An der "Dritten Europäischen Sommeruniversität der NPD" vom 23. bis 25. Juli in Saarbrücken nahmen nach Darstellung der Partei u. a. Vertreter aus Rumänien ("Eiserne Garde"), Spanien ("La Falange") und des "Front National" (Frankreich) teil. - Am 7. August fand in Mücka (Sachsen) das diesjährige Pressefest des zur NPD gehörenden "Deutsche Stimme"-Verlages statt. Als Redner trat u. a. der Auslandsbeauftragte der "Nationalpatriotischen Front Russlands", Alexander KAMKIN, auf. Nach Darstellung der NPD hätten ferner Gäste aus den USA, Kanada, Spanien, Italien, Großbritannien, Ungarn, Tschechien, der Slowakei und Frankreich den "internationalen Stellenwert des Pressefestes für den nationalen Widerstand" unterstrichen. Das Rahmenprogramm wurde von der rechtsextremistischen Skinhead-Band "Youngland" (USA) mitgestaltet. - Am 21. August nahmen etwa 3.800 Rechtsextremisten (2003: 2.600) an der zentralen Gedenkveranstaltung zum 17. Todestag von Rudolf Heß in Wunsiedel teil. Etwa 20 Prozent der Teilnehmer waren aus Großbritannien, Italien, Schweden, Tschechien, der Schweiz, Österreich, Norwegen, Dänemark, den Niederlanden, Belgien, Spanien und Russland angereist. RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 109 - Die traditionelle "Ulrichsberg-Gedenkfeier" zu Ehren der gefallenen Soldaten beider Weltkriege fand in diesem Jahr am 18./19. September in der Nähe von Klagenfurt (Österreich) statt. Die Gedenkfeier wurde von ca. 1000 Personen besucht. Am Rande der Veranstaltung kamen rund 50 (2003: 80) Rechtsextremisten aus Frankreich, Italien, Deutschland und Österreich - darunter ca. 30 (2003: 40) Deutsche - zu einem Treffen zusammen. - Die rechtsextremistische "Arbeitsgemeinschaft für demokratische Politik" (AFP) veranstaltete in der Zeit vom 15. bis zum 17. Oktober in Feldkirchen/Kärnten (Österreich) ihre "39. Politische Akademie". Unter den 70 Teilnehmern befanden sich auch 10 Deutsche. - Bei der alljährlichen Gedenkfeier anlässlich der Todestage von General Franco und dem Falangistenführer Primo de Rivera am 20. November im "Valle de Los Caidos" bei Madrid waren neben den ca. 3.000 spanischen Teilnehmern nur wenige deutsche Rechtsextremisten vertreten. An der von der spanischen "La Falange" am darauf folgenden Tag ausgerichteten politischen Kundgebung in Madrid nahm eine Delegation der NPD teil. - Am diesjährigen Trauermarsch für den vor vier Jahren bei einer Auseinandersetzung mit einer Gruppe ausländischer Jugendlicher ums Leben gekommenen Daniel Wretström am 11. Dezember in Stockholm nahmen ca. 1.600 (2003: ca. 1.500) Personen teil, darunter annähernd 100 (2003: 200) Deutsche, u. a. Aktivisten aus Hamburg, Rostock und dem südwestdeutschen Raum. Als Redner trat - neben Vertretern mehrerer schwedischer Organisationen - der Vorsitzende der NPD-Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten", Stefan ROCHOW, auf. 2. Rechtsextremistische Aktivitäten im "Europäischen Darstellungsverein für Lebendige Geschichte" (EDLG) Der 1995 gegründete "Europäische Darstellungsverein für Lebendige Geschichte" hat seinen Sitz in Bad Oeynhausen (Nordrhein-Westfalen). Er versteht sich als Mitgliedsorganisation der weltumspannenden "Re-Enactment Bewegung", deren Ziel es ist, mit möglichst originalgetreuen Uniformen und Ausrüstungsgegenständen historische Gefechte nachzustellen. Veranstaltungen dieser Art - z. B. das Nachahmen von Ereignissen aus dem amerikanischen Sezessionskrieg - werden auch in Deutschland zunehmend populär. BERICHT 2004 110 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN Ein etwa 25 Personen umfassender Zirkel innerhalb des ca. 80 Mitglieder starken EDLG hatte sich hauptsächlich die "Waffen-SS" zum Vorbild genommen und trat bei "Darstellungsübungen" vorzugsweise als 1. Kompanie des 3. Panzergrenadier-Regiments der Division "Leibstandarte SS Adolf Hitler" auf. Gleichzeitig gingen von diesem Zirkel Bestrebungen aus, neonazistisches Gedankengut innerhalb und außerhalb des Vereins zu verbreiten. Ver"Darstellungsübung" der EDLG einsgründer, Vorsitzender und gleichzeitig ideologischer Vordenker dieser "rechtsextremistischen Plattform" im EDLG war ein wegen Waffenbesitzes vorbestrafter Neonazi. Da es in Deutschland verboten ist, Uniformen mit SS-Emblemen in der Öffentlichkeit zur Schau zu stellen, führten diese Vereinsangehörigen ihre Veranstaltungen überwiegend im Ausland durch. Durch intensive Zusammenarbeit inund ausländischer Sicherheitsbehörden konnte festgestellt werden, dass einige EDLG-Mitglieder über Waffen verfügten, deren Besitz Straftatbestände nach dem Waffen-Gesetz (WaffG) bzw. dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) erfüllen könnten. Das BfV regte daraufhin bei der zuständigen Staatsanwaltschaft die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens an. Am 25. November durchsuchten Beamte des polizeilichen Staatsschutzes die Wohnungen des Leiters des EDLG und eines weiteren Vereinsmitgliedes. Die Polizei beschlagnahmte u. a. eine gebrauchsfähige MP 40, ein MG 42 mit zwei Wechselläufen, das funktionsfähige Verschlussstück eines MG 42 sowie eine Langwaffe PP SH mit Rundmagazin. Gegen beide Personen erging Haftbefehl. Bei der Vernehmung ergaben sich Hinweise auf weitere Vereinsmitglieder, bei denen ebenfalls ein unerlaubter Waffenbesitz vermutet werden konnte. Die daraufhin durchgeführten Durchsuchungsmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und NordrheinWestfalen führten u. a. zur Sicherstellung von 65 Schuss scharfer MGMunition, 2,5 kg Schwarzpulver sowie weiterer scharfer bzw. schussfähiger, dem WaffG bzw. dem KWKG unterfallender Waffen. Die polizeilichen Ermittlungen erbrachten keinen Hinweis darauf, dass die neonazistisch geprägte "Plattform" innerhalb des EDLG mit ihren Bestrebungen weitergehende, insbesondere terroristische Ziele verfolgte. Ferner bestätigte sich die von den Verfassungsschutzbehörden geteilte Einschätzung, dass die meisten Vereinsmitglieder den Aktivitäten des "harten Kerns" neutral bis distanziert gegenüberstanden und damit nicht pauschal als Rechtsextremisten eingestuft werden können. RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 111 3. Internationaler Revisionismus Ein bei unterschiedlichen Organisationen und Aktivisten auftretendes Ideologieelement ist der rechtsextremistische Revisionismus. Darunter fallen sämtliche Versuche, das Geschichtsbild aus politischen Gründen umzudeuten. Die rechtsextremistische Szene konzentriert sich dabei auf die öffentliche Meinung zum "Dritten Reich", da die Erinnerung an dessen Verbrechen Menschen davon abschreckt, sich auf aktuelle Vorstellungen des rechtsextremistischen Lagers einzulassen. Um diese Barriere zu beseitigen, zeichnen verschiedene Autoren ein positives Bild des untergegangenen nationalsozialistischen Staates. Dabei leugnen sie ihre tatsächliche Motivation und versuchen den Eindruck eines wissenschaftlichen Hintergrundes ihrer Aktivitäten zu erwecken. Sie behaupten, im Rahmen einer neutralen Untersuchung der Vergangenheit zu neuen Forschungsergebnissen gelangt zu sein, die eine neue Sicht der Ereignisse notwendig machten. Um dies zu erreichen, nutzen sie unter anderem folgende Vorgehensweisen: - Die Revisionisten verweisen auf einzelne Maßnahmen des "Dritten Reiches" wie den Bau der Autobahnen, die Organisation der Olympischen Spiele 1936 oder soziale Leistungen, ohne diese in einen Gesamtzusammenhang mit der Unterdrückungspolitik des Staates zu setzen. - Sie betonen das im Zweiten Weltkrieg der deutschen Bevölkerung durch Bombenangriffe und Vertreibung zugefügte Leid, während sie gleichzeitig die Taten von Deutschen unterschlagen oder verharmlosen. - Sie bezeichnen Dokumente und Aussagen, die ihren Vorstellungen entgegenstehen, als Fälschungen oder lassen diese unerwähnt. - Sie berufen sich auf angeblich wissenschaftliche Gutachten, die jedoch von Gesinnungsgenossen auf pseudowissenschaftliche Weise erstellt wurden. Die Agitation der international kooperierenden Holocaust-Leugner nahm in den letzten Jahren beständig ab. Den Revisionisten gelang es 2004 nicht, diesen Trend umzukehren. In der Bundesrepublik Deutschland wurden ihre Aktivitäten nicht zuletzt durch Exekutivmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden erheblich eingeschränkt. BERICHT 2004 112 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN Aktivster deutscher Revisionist ist weiterhin Germar RUDOLF, der 1993 in dem so genannten "Rudolf Gutachten" die in den Gaskammern des Konzentrationslagers Auschwitz verübten Massenmorde leugnete und unter anderem dafür 1995 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Dieser entzog er sich jedoch durch Flucht ins Ausland. In Großbritannien gründete er 1998 den Verlag "Castle Hill Publishers" zur Veröffentlichung revisionistischer Erzeugnisse. RUDOLF hält sich mittlerweile in den USA auf und hat die Zentrale seines Unternehmens nach Chicago verlegt. Von dort verbreitet er auch die Zeitschrift "Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung". Seine Bemühungen erlitten im August einen schweren Rückschlag, als im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Vertriebes holocaustleugnender Schriften aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Mannheim auf einem für ihn in Heidenheim (Baden-Württemberg) geführten Bankkonto 213.927,63 Euro gepfändet wurden. Das Konto betreute sein deutscher Unterstützer Rudolf GROßKOPF, gegen den sich die Maßnahme richtete. Bei den beschlagnahmten Geldern handelt es sich um Vertriebserlöse aus dem Versandgeschäft des revisionistischen Internethandels der belgischen "Vrij Historish Onderzoek" (V.H.O., "Freie Historische Forschung"), über die die Schriften RUDOLFs und anderer Holocaustleugner verkauft werden. Die von dem belgischen Revisionisten Siegfried VERBEKE geleitete V.H.O. bot seit Jahren sowohl Nachdrucke früherer revisionistischer Werke aus den 50er und 60er Jahren als auch in Deutschland beschlagnahmte und indizierte Bücher an. In den letzten Jahren gingen die Aktivitäten der V.H.O. allerdings aufgrund von finanziellen Problemen und organisatorischem Unvermögen, aber auch ausgelöst durch das Vorgehen der belgischen Behörden immer mehr zurück. Am 26. November wurde VERBEKE aufgrund eines gegen ihn und RUDOLF am 14. Juli ergangenen Haftbefehls des Amtsgerichts Mannheim in Belgien festgenommen, später aber wieder freigelassen. Eine Auslieferung nach Deutschland konnte nicht erfolgen, da gegen ihn auch in Belgien noch ein Strafverfahren wegen der Verbreitung holocaustleugnender Schriften anhängig ist. Nach der Festnahme VERBEKEs bat die NPD unter dem Titel "Unterstützt die freie Meinungsäußerung - Unterstützt Siegfried Verbeke" im Dezember auf ihrer Homepage um Spenden für einen "optimalen juristischen Schutz" VERBEKEs. Die Gelder sollten an einen Unterstützungsfonds, der im Namen eines belgischen Rechtsanwaltes geführt werde, RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 113 gezahlt werden. Die bereits am 9. November 2003 erfolgte Gründung eines "Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocausts Verfolgten" (VRBHV) führte nicht zu der von den Revisionisten erwarteten Belebung ihrer Agitation. Die Organisation, der neben RUDOLF weitere bekannte Holocaust-Leugner wie der Schweizer Jürgen GRAF, der Franzose Robert FAURISSON, die US-Amerikanerin Ingrid RIMLAND und der Deutsche Ernst ZÜNDEL 72 beitraten, strebt die Wiederaufnahme von Strafverfahren gegen HolocaustLeugner an. Die sich daraus ergebenden Gerichtsverfahren könnte der VRBHV dann als Podium zur Verbreitung seiner Behauptungen missbrauchen. Im Jahr 2004 gelang es dem Verein jedoch nicht, die Wiederaufnahme eines entsprechenden Verfahrens zu erwirken oder sonstige nennenswerte Aktivitäten zu entfalten. IX. Agitationsund Kommunikationsmedien 1. Periodische Publikationen Die Zahl der periodischen rechtsextremistischen Publikationen ist mit 103 (2003: 102) fast gleichgeblieben. Diese hatten eine Gesamtauflage von rund 4,4 Millionen (2003: 4,4 Millionen). 50 Publikationen erschienen mindestens quartalsweise. 2. Organisationsunabhängige Verlage und Vertriebsdienste Zurzeit bestehen 36 (2003: 38) von Parteien und Organisationen unabhängige rechtsextremistische Verlage und Vertriebsdienste unterschiedlicher Größe und Bedeutung. Diese vertreiben zum Teil selbst produzierte Bücher und Zeitschriften, aber auch CDs, DVDs und Videokassetten, mittels derer eigene politische Auffassungen und Wertvorstellungen vermittelt werden sollen. Häufig handelt es sich dabei um revisionistische oder einseitig positive Darstellungen des "Dritten Reiches". Breiten Raum in den Vertriebsprogrammen nehmen in den letzten Jahren zudem antiamerikanische und verschwörungstheoretische Schriften ein. Drehund Angelpunkt der Behauptung einer - oft jüdisch geprägten - Weltverschwörung sind weiterhin die Terroranschläge vom 11. September 2001, die als Werk von Hintergrundmächten beschrieben werden. Die Kritik an der Außenpolitik der Vereinigten Staaten wird von Rechtsextremisten meist genutzt, um demokratische Prinzipien und Institutionen gene72 ZÜNDEL, der seit Februar 2003 nach Stellung eines Asylantrages zur Klärung seines rechtlichen Status in Toronto (Kanada) inhaftiert war, wurde am 1. März 2005 aufgrund einer mit Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidung des Bundesgerichts in Ottawa (Kanada) nach Deutschland abgeschoben, wo er wegen eines seit 1996 bei der StaatsanwaltBERICHT 2004 schaft Mannheim gegen ihn geführten Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Volksverhetzung und anderer Straftaten in Untersuchungshaft genommen wurde. 114 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN rell zu diffamieren. Im Programm vieler Verlage und Vertriebsdienste finden sich zusätzlich Kalender, Poster und Schmuck, in einigen Fällen auch Kleidung, wodurch dem steigenden Bedürfnis der Kundschaft nach symbolischer, nach außen zur Schau gestellter Integration in das rechtsextremistische Spektrum Rechnung getragen wird. Zudem verspricht die breite Palette der Angebote ein größeres Potenzial für die Steigerung des finanziellen Gewinns der Unternehmen. Die rechtsextremistischen Verlage und Vertriebsdienste sind von unterschiedlicher Bedeutung. Wenigen größeren Verlagen stehen vor allem Kleinunternehmen und reine Vertriebsdienste für die Produkte anderer Verlage gegenüber. Zu den etablierten und im rechtsextremistischen Kundenspektrum bekanntesten Verlagen zählen der "Nation Europa Verlag" in Coburg, der "Grabert-Verlag" in Tübingen, der "Arndt-Verlag" in Kiel sowie die "Verlagsgesellschaft Berg" in Inning am Ammersee. Das Angebot dieser Verlage wird in vielen rechtsextremistischen Publikationen beworben. "Nation Europa Besondere Bedeutung hat der "Nation Europa Verlag" weniger aufVerlag" grund von Buchveröffentlichungen als vielmehr wegen der dort erscheinenden Zeitschrift "Nation & Europa. Deutsche Monatshefte". Auch wenn die Auflage des ausschließlich im Abonnement zu beziehenden Blattes im 54. Erscheinungsjahr bei etwa 18.000 Exemplaren stagniert, bildet "Nation & Europa" weiterhin eines der wichtigsten Sprachrohre deutscher Rechtsextremisten. Neben tagesaktuellen Themen widmen sich die Autoren regelmäßig strategischen und ideologischen Fragen. So veröffentlichte der für das Blatt als Redakteur tätige Rechtsextremist Karl RICHTER mehrfach antiamerikanische und globalisierungskritische Beiträge, die in einer grundsätzlichen Ablehnung fundamentaler Grundwerte der westlichen Demokratien münden: "Auch anderen westlichen Werten liegt Betrug zugrunde. Den sogenannten 'Menschenrechten' zum Beispiel. Sie sind nichts anderes als eine freimaurerisch-aufklärerische Fiktion, die ursprünglich nicht einmal von ihren Erfindern ernstgenommen wurde." 73 In einem Beitrag über die "Rückkehr der Rassenkunde" bemüht RICHTER zudem die aktuelle Genforschung als "Beleg" für seine Ab73 RICHTER, Karl: Mit Amerika in den Untergang? Das "Werte"-Trugbild, in: Nation & Europa. Deutsche Monatshefte, Heft 7/8 2004, S. 36-41, hier: S. 40. RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 115 lehnung der Menschenrechte, insbesondere des Postulats der Gleichwertigkeit aller Menschen: "Man kann getrost auf die nächsten Einsichten der Forscher warten: Daß nicht nur Körpergröße, Hautfarbe und Krankheitsdispositionen erbbedingt sind, sondern auch Intelligenz, Begabungsprofile und seelische Eigenschaften ... Der Wahn von der großen Gleichheit, Versuchung der abendländischen Menschheit spätestens seit 1789, kommt an sein Ende." 74 Mit "Aus meiner Sicht" schreibt der ehemalige Bundesvorsitzende der REP, Franz SCHÖNHUBER, weiterhin eine regelmäßig erscheinende Kolumne in "Nation & Europa". Neben fortgesetzten Bemühungen um eine Überwindung der Lagerbildung im rechtsextremistischen Spektrum äußert sich SCHÖNHUBER darin auch in diffamierender Weise über den demokratischen Rechtsstaat: "Und was sind heute 'demokratische' Wahlen? Von den Massenmedien durch Kampagnen beeinflußte Manipulationsprodukte! Und von wo aus wird das Ganze gesteuert? Von Hollywood, Washington und Tel Aviv!" 75 Die gewünschte Delegitimierung des demokratischen Wahlsystems erhält hier noch einen antisemitischen Anstrich, da sie mit dem Hinweis auf eine Steuerungsfunktion "Tel Aviv(s)" den Mythos der jüdischen Weltverschwörung bedient. Seit 2004 sind sowohl der "Grabert-Verlag" als auch sein Schwesterun"Grabert-Verlag" ternehmen, der "Hohenrain-Verlag", mit eigenen Homepages im Internet präsent. Wie in einem Angebotsprospekt werden auf den Webseiten Publikationen vorgestellt und zum Kauf per E-Mail angeboten. Das Programm des "Grabert-Verlages" orientiert sich stärker als in den vergangenen Jahren an tagespolitischen Themen. Nach dem Erfolg des 2003 erschienenen, verschwörungstheoretischen Buches "Wir werden schamlos irregeführt! Vom 11. September zum IrakKrieg" von Gerhoch REISEGGER lag auch 2004 ein Schwerpunkt auf antiamerikanischer Literatur. So legte REISEGGER im "Hohenrain-Verlag" unter dem Titel "11. September: Die Bildbeweise" ein weiteres Buch vor, in dem er die Terrorakte gegen die USA als Erfindungen im Dienste der Errichtung einer "Neuen Weltordnung" darstellt. 74 RICHTER, Karl: Gen-Forschung widerlegt linken Gleichheits-Wahn: Rückkehr der Rassenkunde, in: Nation & Europa. Deutsche Monatshefte, Heft 6 2004, S. 14-19, hier: S. 18 f. BERICHT 2004 75 SCHÖNHUBER, Franz: Aus meiner Sicht. Kardinalfragen, in: Nation & Europa. Deutsche Monatshefte, Heft 2 2004, S. 40-43. 116 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN Revisionistische Bücher zählen weiterhin zum Standardrepertoire des "Grabert-Verlages". Zum Verlagsprogramm gehören zudem der zweimonatlich erscheinende "Euro-Kurier", ein Informationsblatt mit Kurzkommentaren und Verlagsmitteilungen, sowie die quartalsweise erscheinende Zeitschrift "Deutschland in Geschichte und Gegenwart" (DGG). "Arndt-Verlag" Der von Dietmar MUNIER geführte "Arndt-Verlag" gab 2004 kaum noch Eigenveröffentlichungen heraus. Traditionell konzentriert sich das Angebotsspektrum auf Bücher, Kalender und Videos, die einen unkritischen Blick auf das nationalsozialistische Regime werfen. Hierzu zählt insbesondere die Herausgabe der Reihe "Zeitgeschichte in Farbe", in der in loser Folge großformatige Bildbände über vermeintlich positive Aspekte des Nationalsozialismus erscheinen. Im ebenso wie der "Pour le Merite-Verlag" zum Unternehmenskomplex gehörenden "Bonus-Verlag" erschien der Band "Mythos Neuschwabenland", der sich im Atlas-Großformat unter dem Titel "Für Hitler am Südpol" mit der deutschen Antarktisexpedition der Jahre 1938/39 beschäftigt. Ein weiterer Schwerpunkt des "Arndt-Verlags" liegt auf der Bewahrung von Erinnerungen an frühere deutsche Reichsgebiete, wobei die Bandbreite der entsprechenden Produkte neben Büchern über schlesische und ostpreußische Traditionen auch Videos, Kalender und Tonträger umfasst. "VerlagsgesellIn der von Dr. Gert SUDHOLT geleiteten "Verlagsgesellschaft Berg" schaft Berg" sind die früher eigenständigen Verlage "Druffel", "Türmer" und "Vowinckel" zusammengefasst. Nachdem für die "Verlagsgesellschaft Berg" - deren Verlagsprogramm insbesondere aus militärhistorischen und revisionistischen Titeln besteht - in den vergangenen Jahren kaum herausragende Neuveröffentlichungen zu verzeichnen waren, gelang ihr mit der Veröffentlichung des Buches "Churchills Friedensfalle - Das Geheimnis des Heß-Fluges 1941" des Briten Martin ALLEN im "Druffel-Verlag" ein größerer Erfolg. Das bereits zum vierten Mal veranstaltete "Erlebnis-Wochenende Geschichte" der "Verlagsgesellschaft Berg" konnte die verhältnismäßig hohe Besucherzahl des Vorjahres konstant halten. Es traten bekannte rechtsextremistische Autoren zu dem antiamerikanistisch und nationalistisch ausgelegten Thema "Weltpolitik ist Geopolitik. Denken in Kontinenten" als Referenten auf. "Gesellschaft Unter dem Motto "Die neue Achse. Europas Chancen gegen Amefür Freie rika" veranstaltete die mit ca. 500 Mitgliedern größte rechtsextremiPublizistik e. V." stische Kulturvereinigung "Gesellschaft für Freie Publizistik e. V." (GFP) vom 23. bis 25. April im thüringischen Friedrichroda ihren Jahreskongress. Der Leiter des "Thule-Seminars", Dr. Pierre KREBS, referierte dort über "Europas Kultur statt American way of life" und den RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 117 vermeintlichen Niedergang Europas, wobei er rassistisch und fremdenfeindlich argumentierte: "Allein Europa vertritt das Dogma eines Planeten von Mischlingen. Die Integration der Fremden ist selbstverständlich undenkbar ... Die allesbestimmende Grundlage ist und bleibt die biokulturelle Identität." 76 Die GFP wird seit Mai 1992 von Dr. Rolf KOSIEK, dem früheren "Chefideologen" der NPD geleitet. Ihr gehören vor allem Verleger, Redakteure, Schriftsteller und Buchhändler an. Neben der Dokumentation der jeweiligen Jahreskongresse gibt die GFP vierteljährlich die Broschüre "Das Freie Forum" heraus, in der unter anderem über Verurteilungen von Rechtsextremisten in der Bundesrepublik Deutschland berichtet wird. Damit soll der Eindruck erweckt werden, es werde die Meinungsund Pressefreiheit unterdrückt. Eine Sonderstellung unter den organisationsunabhängigen Ver"Patria-Versand" triebsdiensten nimmt der im bayerischen Kirchberg ansässige "Patria-Versand" unter der Leitung von Franz Ludwig GLASAUER ein. Neben Tondokumenten aus der NS-Zeit vertreibt das Unternehmen hauptsächlich Kleidungsstücke, die mit unterschiedlichen rechtsextremistischen Motiven bedruckt sind. Eine eigens für den "Patria-Versand" eingetragene Marke ist das Warenzeichen "Consdaple", dessen Schriftzug auf einem T-Shirt bei offen getragener Jacke lediglich die Buchstabenkombination "NSDAP" freigibt. Mit Symbolen aus der germanischen Sagenwelt, in der Szene gebräuchlichen Zahlenchiffren ("88" für den achten Buchstaben im Alphabet ergibt demnach "HH", "Heil Hitler") und diversen Motiven aus dem rechtsextremistischen Skinheadbereich liefert der Versand damit alle Produkte, durch die Rechtsextremisten ihre Gesinnung und ihr Bedürfnis nach sichtbarer Integration in die Szene öffentlich zur Schau stellen können. 3. Internet Für deutsche Rechtsextremisten ist die Nutzung des Internets, insbesondere des "World Wide Web" (WWW), inzwischen zur Selbstverständlichkeit geworden. Sie haben ihre Präsenz in allen Bereichen dieses Mediums weiter ausgebaut. Zur Verbreitung ihrer verfassungsfeindlichen Propaganda, zur gegenseitigen Absprache oder zur Mobilisierung und Steuerung der rechtsextremistischen Szene nutzen sie nicht nur von ihnen selbst betriebene Homepages. 76 KREBS, Pierre: Europas Kultur statt American Way of life, in: Gesellschaft für Freie PubliziBERICHT 2004 stik e. V. (Hg.): Die neue Achse. Europas Chancen gegen Amerika, Kongress-Protokoll 2004, S. 111-129, hier: S. 115. 118 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN Sie versuchen auch mit Hilfe anderer Internetdienste, ihre verfassungsfeindliche Weltanschauung zu verbreiten und aktiv in die politische Diskussion einzugreifen. Zahl der HomepaDie Anzahl der von Deutschen betriebenen rechtsextremistischen ges auf konstant Homepages blieb 2004 mit ca. 950 Seiten auf konstant hohem Nihohem Niveau veau (2003: 950, 2002: 1.000). Rechtsextremisten instrumentalisieren das Netz zum Kampf gegen den "politischen" Gegner sowie zur Agitation gegen Institutionen des demokratischen Rechtsstaats. Mit dem Internet verfügen sie über ein Hilfsmittel, das ihnen die Möglichkeit bietet, an der so genannten Systempresse vorbei Berichterstattung zu betreiben. Ziel ist es, eine "Gegenöffentlichkeit" zu schaffen. In diesem Zusammenhang thematisieren sie zunehmend auch die bislang dem "linken" Lager zugeordneten Agitationsfelder "Anti-Globalisierung" und "Anti-Amerikanismus". Um eine erhöhte Aufmerksamkeit für die Protestaktivitäten der rechtsextremistischen Szene zu erreichen, richten Homepagebetreiber vermehrt entspreSonderseiten zu chende Sonderseiten ein, auf denen vornehmlich zu Demonstratioaktuellen Themen nen, Kundgebungen, Flugblattverteilungen oder Mahnwachen mobilisiert werden soll. "Köder" für Kinder Die Homepages im multimedialen WWW stellen eine nahezu unerund Jugendliche schöpfliche Fundgrube für Kinder und Jugendliche dar. Rechtsextremisten machen sich deren Neugier zunutze und versuchen mit ihren Seiten gezielt diese Gruppe anzusprechen: Sie bieten Spiele, Musik, verbotene Symbole, Bilder und Szeneinformationen, die insbesondere auf Jugendliche - oft auch wegen des Verbotenen - einen großen Reiz ausüben. Strafbare Inhalte Die Mehrzahl der deutschen Internet-Seiten mit strafbaren Inhalten anonym über (u. a. NS-Symbolik und Musikstücke mit z. T. volksverhetzenden Texausländische ten) wird anonym über das Ausland - vornehmlich über die USA - ins Provider Netz gestellt. Dabei nutzen Rechtsextremisten den Vorteil, dass die dort geltenden Gesetze die Verbreitung derartiger Inhalte weitestgehend zulassen. Den Verfassungsschutzbehörden ist es dank intensiver Recherche in den letzten Jahren dennoch mehrmals gelungen, vermeintlich anonyme Homepagebetreiber zu identifizieren. In mehreren Fällen - in denen aufgrund strafbarer Inhalte Informationen an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben wurden - führte dies zu Exekutivmaßnahmen gegen die Urheber. RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN 119 Rechtsextremisten entfalten auch in anderen Bereichen des InterNutzung von nets Aktivitäten. So werden über Musiktauschbörsen Lieder mit strafFile-Sharingbaren oder indizierten Texten verbreitet. Die Dateien werden dabei Services über die in der Regel kostenfreien File-Sharing-Services wie "KaZaA" oder "eDonkey" bzw. "eMule" ausgetauscht. Am 24. März durchsuchte die Polizei auf Initiative des Bundeskriminalamts bundesweit die Wohnungen von 342 Personen in 333 Objekten. Die zumeist jugendlichen Betroffenen hatten über die Internettauschbörse "KaZaA" rechtsextremistische Musiktitel mit strafbaren Inhalten zum Download angeboten. Sowohl zur Individualals auch zur Gruppenkommunikation tauE-Mail-Kommunischen sich Rechtsextremisten über E-Mail aus. Der Einsatz von kokation stenlos erhältlicher Verschlüsselungssoftware ermöglicht zudem eine geschützte Kommunikation. Dabei werden Daten nicht nur zwischen einzelnen Nutzern, sondern auch via Mailinglisten und Newslettern, also durch automatisierte Rundbriefe, weiterverbreitet. Zeitgleich werden dabei an einen größeren Adressatenkreis beispielsweise Termine und Mobilisierungsaufrufe versandt. Der Empfängerkreis ist unterschiedlich groß. In Einzelfällen erhalten szenebekannte Personen nur durch Passwortvergabe Zugang zu diesen Informationen. Diskussionsforen - mit zum Teil mehreren hundert Teilnehmern - Hohe Beliebtheit sind bei Rechtsextremisten nach wie vor beliebt. Thematisiert wervon Diskussionsden neben tagespolitischen Fragen u. a. auch konkrete Maßnahmen foren gegen Institutionen und Repräsentanten des demokratischen Rechtsstaates. So veröffentlichten Unbekannte unter der Überschrift "Netzanschriften der Volksver..." am 11. Januar in einem rechtsextremistischen Diskussionsforum alle 603 E-Mail-Adressen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. In einem Folgebeitrag merkten andere Teilnehmer des Forums an, der Eintrag sei "keine schlechte Sache um seinem Ärger mal Luft zu machen und dem ein oder anderen Minister mal ne Mail zu schreiben ..." und "Die Adressen müßte man mal kräftig anspammen ... mit Viren und son Kram". Bereits seit geraumer Zeit versenden Rechtsextremisten an unterschiedlichste Empfängerkreise Spam-Mails, d. h. unverlangt zugestellte E-Mails, mit rechtsextremistischen Inhalten. Mitte des Jahres bedienten sie sich bei der Verbreitung ihrer unerwünschten Propaganda einer neuen Variante: BERICHT 2004 120 RECHTSE X TREMISTISCHE BESTREBUNGEN Verbreitung rechtsIn der Nacht zum 10. Juni begannen Unbekannte in einer breit angeextremistischer legten Aktion mit der automatisierten Verbreitung rechtsextremistiE-Mails mittels scher Propaganda per E-Mail durch einen speziellen Computervirus. Computerviren Dieser Virus griff dabei auf einen seit Ende 2003 im Internet kursierenden so genannten "Wurm" mit dem Namen "Sober.G" zurück. Er nutzte dessen Verteilfunktion, indem er jeden nicht entsprechend geschützten Rechner zum Versenden der rechtsextremistischen Mails einsetzte. Somit erschienen als angebliche Absender - neben zahlreichen Privatpersonen - u. a. auch Medienunternehmen. Die Mails enthielten Formulierungen wie "Ausländergewalt: Herr Rau wo waren Sie?" oder "Was Deutschland braucht sind deutsche Kinder!". Über Links verwiesen sie häufig auf bekannte rechtsextremistische Homepages. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München hierzu dauern an. VERFASSUNGS SCHUTZ Verfassungsschutz und Demokratie Rechtsextremistische Bestrebungen Linksextremistische Bestrebungen Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern Spionage und sonstige nachrichtendienstliche Aktivitäten Geheimschutz, Sabotageschutz Scientology-Organisation (SO) Gesetzestexte, Erläuterungen BERICHT 2004 122 LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN I. Überblick Entwicklungen im Linksextremismus Nach dem Verständnis von Linksextremisten repräsentiert das bestehende politische System eine bestimmte Ausprägung oder Phase des Kapitalismus bzw. Imperialismus, die von ihnen bekämpft wird. Je nach konkreter ideologisch-politischer Orientierung wollen sie stattdessen eine sozialistische/kommunistische Gesellschaft oder eine aus ihrer Sicht "herrschaftsfreie Gesellschaft" - eine Anarchie - etablieren. Als Anleitung zum politischen Handeln bedienen sie sich revolutionär-marxistischer oder anarchistischer Ideologien, die zum Teil aus ihrer Sicht entsprechend den aktuellen Verhältnissen angepasst und "weiterentwickelt" sind. Die Aktionsformen von Linksextremisten variieren. Sie reichen von öffentlichen Kundgebungen und offener Agitation (mit Flugblättern, Plakataufrufen, periodischen Schriften, elektronischen Kommunikationsmedien) über die Beteiligung an Wahlen bis zu Bemühungen der verdeckten Einflussnahme in gesellschaftlichen Gremien. Für einige Linksextremisten sind auch Gesetzesverletzungen einschließlich offen oder verdeckt begangener Gewalttaten (wie Sachbeschädigungen, militante Zusammenrottungen und Körperverletzungen) ein Weg zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele. Die Militanz umfasste auch im Jahr 2004 sowohl konspirativ durchgeführte und zum Teil die Grenze zu terroristischem Handeln überschreitende Aktionen als auch bei typischen Straßenkrawallen - etwa in der Auseinandersetzung mit dem "Repressionsapparat" bzw. dem politischen Gegner - festgestellte Taten. Die Straftaten gehen fast alle auf das Konto von Gruppierungen der autonomen Szene bzw. in deren Tradition stehender undogmatischer Zusammenschlüsse. Bei Protesten im Rahmen der traditionellen Kampagnen oder zu aktuellen politischen Konfliktthemen hat die autonome Szene jedoch ihr früheres Aktionsniveau bei weitem nicht erreicht. Vielmehr hält die Suche nach Orientierung und neuen Strategien an. Ihre Schwäche resultiert auch daraus, dass sich die Autonomen unfähig zeigen, ein Mindestmaß an Organisation und systematischer Arbeit zu leisten. Die Rekrutierung und Einbindung junger Anhänger ist angesichts der starken Fluktuation in der Szene nicht ausreichend. Vielerorts haben auch breite Bündnisse demokratischer Kräfte die traditionell linksextremistischen Themenfelder, z. B. das des "antifaschistischen Kampfes", besetzt und verhindern - verbunden mit einer geeigneten Polizeistrategie und -taktik - bestimmte Aktivitäten gewaltbereiter Linksextremisten schon im Ansatz. LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN 123 Zu besonderer Polarisierung und scharfen Auseinandersetzungen bis hin zu Handgreiflichkeiten und dem Zerfall von Gruppenstrukturen in der autonomen Szene führten die zunehmend Resonanz gewinnenden "antideutschen" Positionen. Die Anhänger dieser Strömung kämpften nach der Wiedervereinigung gegen ein angeblich erstarkendes imperialistisches Großdeutschland und unterstellten Deutschland die Anlage zu einem andere Ethnien vernichtenden Nationalismus. Sie fordern - entgegen der traditionellen pro-palästinensischen Position von Linksextremisten - eine besondere Verantwortung gegenüber dem jüdischen Volk und unbedingte Solidarität mit dem Staat Israel einschließlich dessen konsequenter Unterstützung, etwa durch die USA. Wahlerfolge rechtsextremistischer Parteien und das von Linksextremisten häufig als provokativ empfundene Auftreten von Rechtsextremisten in der Öffentlichkeit führten in der zweiten Jahreshälfte dazu, dass die Bedeutung des "antifaschistischen Kampfes" zumindest in den betroffenen ostdeutschen Regionen stieg. Insbesondere einzelne undogmatische Gruppierungen, denen ein vielfach bloßes Reagieren auf öffentliche Auftritte von Rechtsextremisten als unzureichend erschienen war, gaben ihre Zurückhaltung der letzten Zeit zugunsten eines verstärkten Engagements auf. Revolutionär-marxistische Organisationen setzten weiter auf traditionelle Konzepte eines langfristig betriebenen Klassenkampfes. Damit konnten sie sich im Jahr 2004 deutlich in gesellschaftliche Protestkampagnen einbringen. Insbesondere Trotzkisten verlagerten den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten von dem Feld der Globalisierungskritik auf den Kampf gegen "Sozialabbau" und das Projekt einer "neuen Linkspartei". Der "Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands" (MLPD) gelang es, Unmut in der Bevölkerung über die Arbeitsmarktund Sozialreformen der Bundesregierung zu nutzen und im Sommer einige Wochen lang die "Montagsdemonstrationen" unter dem Motto "Weg mit Hartz IV - das Volk sind wir" zu instrumentalisieren. Die Aktivitäten von Linksextremisten im Rahmen der Kampagne gegen Kernenergie - in den letzten Jahren jeweils kulminierend in den Protesten gegen den Castor-Transport von La Hague (Frankreich) in das Brennelemente-Zwischenlager Gorleben (Niedersachsen) - blieben auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Der Transport im November war überschattet von einem folgenschweren Unfall im lothringischen Avicourt, bei dem ein französischer Anti-Atom-Aktivist durch den Castor-Zug tödlich verletzt wurde. Dieser Unfalltod gab zwar exBERICHT 2004 124 LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN tremistischen Atomkraftgegnern zunächst keinen Anlass zu nennenswerten Ausschreitungen - bundesweit kamen insgesamt über 1.000 Demonstranten zu Solidaritätsaktionen -, er hat jedoch einen Teil der Militanten offenbar darin bestärkt, ihren Kampf entschlossen fortzuführen. Bei der "Partei des Demokratischen Sozialismus" (PDS) ging die Auseinandersetzung über das politische Selbstverständnis weiter, allerdings in der öffentlichen Wahrnehmung und Darstellung zum Teil verdeckt durch Wahlerfolge der Partei. Ursache und Kern des Konflikts ist - wie seit Jahren - die Ambivalenz, einerseits auf verschiedenen Ebenen in Regierungen und Verwaltungen mitzuarbeiten, andererseits aber das Endziel der Partei - eine über die Grenzen der bestehenden Gesellschaft hinausweisende sozialistische Ordnung - nicht aus den Augen zu verlieren. II. Übersicht in Zahlen 1. Organisationen und Personenpotenzial Leichter Rückgang Struktur und Erscheinungsbild des organisierten Linksextremismus des linksextremistihaben sich im Jahr 2004 gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig schen Personenverändert; das Gesamtpotenzial weist insgesamt einen leichten potenzials Rückgang auf. Nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften waren Ende 2004 etwa 30.800 Personen (2003: 31.300) Organisationen und sonstigen Personenzusammenschlüssen zuzurechnen, bei denen zumindest Anhaltspunkte für linksextremistische Bestrebungen feststellbar sind. Darin enthalten sind auch die Anhänger der "Kommunistischen Plattform der PDS" (KPF), deren Zahl auf etwa 1.000 zu schätzen ist. Die PDS hatte nach eigenen Angaben Ende 2003 1 etwa 65.800 Mitglieder (Ende 2002: etwa 71.000). Das Spektrum der gewaltbereiten Linksextremisten in überwiegend anarchistisch orientierten Gruppierungen umfasste Ende 2004 rund 5.500 Personen (2003: rund 5.400), darunter wie im Vorjahr bis zu 5.000, die sich selbst als Autonome bezeichnen. Bei marxistisch-leninistischen, trotzkistischen und sonstigen revolutionär-marxistischen Zusammenschlüssen ist mit insgesamt 25.700 Personen (2003: 26.300) ein geringfügiger Rückgang der Mitgliederzahl festzustellen. In Teilbereichen werden sie von Organisationen unterstützt, die linksextremistisch beeinflusst sind. Diesen gehörten zum Jahresende 2004 etwa 18.000 Mitglieder (2003: etwa 19.000) an. 1 Die Mitgliederzahl entspricht dem Stand: 31. Dezember 2003, die aktuelle Mitgliederzahl für 2004 wird in der Regel in der Mitte des Folgejahres veröffentlicht. LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN 125 Linksextremismuspotenzial 1) 2002 2003 2004 Gruppen Personen Gruppen Personen Gruppen Personen Gewaltbereite Linksextremisten 2) 56 5.5003) 55 5.4003) 61 5.5003) Marxisten-Leninisten andere revolutionäre Marxisten 4) - Kernund Nebenorganisationen 43 26.000 49 26.300 49 25.700 - beeinflusste Organisationen 30 15.200 33 19.000 30 18.000 Summe 129 31.500 15.200 137 31.700 19.000 140 31.200 18.000 Nach Abzug von Mehrfachmitgliedca. ca. ca. ca. ca. ca. schaften 31.100 11.700 31.300 14.500 30.800 13.500 "Partei des Demokratischen ca. ca. ca. Sozialismus" (PDS) 5) 78.000 71.000 65.800 1) Die Zahlenangaben sind zum Teil geschätzt und gerundet. 2) In die Statistik sind nicht nur tatsächlich als Täter/Tatverdächtige festgestellte Personen einbezogen, sondern auch solche Linksextremisten, bei denen lediglich Anhaltspunkte für Gewaltbereitschaft gegeben sind. Erfasst sind nur Gruppen, die feste Strukturen aufweisen und über einen längeren Zeitraum aktiv waren. 3) Das Mobilisierungspotenzial der "Szene" umfasst zusätzlich mehrere tausend Personen. 4) Einschließlich "Kommunistischer Plattform der PDS" (KPF). Hinzu kommen die Mitglieder weiterer linksextremistischer Gruppen in der PDS. 5) Die PDS ist wegen ihres ambivalenten Erscheinungsbildes gesondert ausgewiesen. Die angegebenen Mitgliederzahlen entsprechen jeweils dem Stand vom 31. Dezember des Vorjahres. 2. Linksextremistische Strafund Gewalttaten 2 Linksextremistische Strafund Gewalttaten bilden eine Teilmenge des Phänomenbereichs "Politisch motivierte Kriminalität - links". Dem Phänomenbereich "Politisch motivierte Kriminalität - links" wurden 3.521 (2003: 3.614) Straftaten, hiervon 789 (2003: 803) Gewalttaten, zugeordnet. In diesem Bereich wurden 1.440 (2003: 1.459) Straftaten mit extremistischem Hintergrund, darunter 521 (2003: 483) Gewalttaten, erfasst. Von den linksextremistischen Gewalttaten wurden insgesamt 11 (2003: 21) Fälle im Themenfeld "Kampagne gegen Kernenergie", 10 (2003: 1) Delikt(e) im Themenfeld "Antiglobalisierung" und 273 (2003: 226) Delikte im Themenfeld "Gewalttaten gegen Rechtsextremisten oder vermeintliche Rechtsextremisten" ausgewiesen. 2 Zum Definitionssystem "Politisch motivierte Kriminalität" (PMK) und zu den "Politisch moBERICHT 2004 tivierten Strafund Gewalttaten" vgl. Kap. II, Nr. 2.1 und 2.2 im Berichtsteil "Rechtsextremistische Bestrebungen". 126 LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN Übersicht über Gewalttaten und sonstige Straftaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - links" 1) Gewalttaten: 2003 2004 Tötungsdelikte 0 0 Versuchte Tötungsdelikte 1 0 Körperverletzungen 192 226 Brandstiftungen 36 31 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 0 0 Landfriedensbruch 118 144 Gefährliche Eingriffe in Bahn-, Luft-, Schiffsund Straßenverkehr 29 19 Freiheitsberaubung 0 0 Raub 5 12 Erpressung 0 1 Widerstandsdelikte 102 88 Sexualdelikte 0 0 gesamt 483 521 Sonstige Straftaten: Sachbeschädigungen 510 490 Nötigung / Bedrohung 35 19 Andere Straftaten 431 410 gesamt 976 919 Straftaten insgesamt 1.459 1.440 1) Die Zahlen basieren auf Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA). Die Übersicht enthält - mit Ausnahme der Tötungsdelikte - vollendete und versuchte Straftaten. Jede Tat wurde nur einmal gezählt. Ist zum Beispiel während eines Landfriedensbruchs zugleich eine Körperverletzung begangen worden, so erscheint nur die Körperverletzung als das Delikt mit der höheren Strafandrohung in der Statistik. Wurden mehrere Straftaten verübt, wurde ausschließlich der schwerer wiegende Straftatbestand gezählt. LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN 127 Übersicht über Gewalttaten von Linksextremisten gegen Rechtsextremisten oder vermeintliche Rechtsextremisten 1) Gewalttaten: 2003 2004 Tötungsdelikte 0 0 Versuchte Tötungsdelikte 1 0 Körperverletzungen 134 149 Brandstiftungen 6 16 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 0 0 Landfriedensbruch 53 70 Gefährliche Eingriffe in Bahn-, Luft-, Schiffsund Straßenverkehr 1 12 Freiheitsberaubung 0 0 Raub 3 10 Erpressung 0 1 Widerstandsdelikte 28 15 gesamt 226 273 1) Die Zahlen basieren auf Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA). Die Übersicht enthält - mit Ausnahme der Tötungsdelikte - vollendete und versuchte Straftaten. Jede Tat wurde nur einmal gezählt. Ist zum Beispiel während eines Landfriedensbruchs zugleich eine Körperverletzung begangen worden, so erscheint nur die Körperverletzung als das Delikt mit der höheren Strafandrohung in der Statistik. Wurden mehrere Straftaten verübt, wurde ausschließlich der schwerer wiegende Straftatbestand gezählt. BERICHT 2004 128 LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN Gewalttaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - links" 1) [Zielrichtungen] 2003 2004 Gesamt 483 Gesamt 521 273 226 21 11 1 10 Gesamt Links gegen Rechts Kampagne gegen Kernenergie 2) Antiglobalisierung 1) Die Zahlen basieren auf Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA). Es sind nur die wichtigsten Zielrichtungen berücksichtigt. 2) Beinhaltet Aktionen gegen CASTOR-Transporte. LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN 129 Gewalttaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - links" 1) [ in den Ländern ] 155 Berlin 132 81 Niedersachsen 92 55 Sachsen 17 Nordrhein48 Westfalen 24 Baden31 Württemberg 49 27 Bayern 16 22 Brandenburg 14 Mecklenburg22 Vorpommern 12 18 Hessen 28 16 Hamburg 11 Sachsen13 Anhalt 23 Schleswig12 Holstein 44 9 Thüringen 6 Rheinland- 8 Pfalz 11 4 Saarland 3 0 Bremen 1 2004 2003 1) Die Zahlen basieren auf Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA). BERICHT 2004 130 LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN Gewalttaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - links" 1) [ je 100.000 Einwohner in den Ländern ] 4,57 Berlin 3,89 1,27 Sachsen 0,39 Mecklenburg1,27 Vorpommern 0,69 1,01 Niedersachsen 1,15 0,92 Hamburg 0,64 0,85 Brandenburg 0,54 Sachsen0,52 Anhalt 0,90 Schleswig0,43 Holstein 1,56 0,38 Thüringen 0,25 0,38 Saarland 0,28 0,30 Hessen 0,46 Baden0,29 Württemberg 0,46 Nordrhein0,27 Westfalen 0,13 0,22 Bayern 0,13 Rheinland0,20 Pfalz 0,27 0,00 Bremen 0,15 2004 2003 1) Die Zahlen basieren auf Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Statistischen Bundesamtes zu den Einwohnerzahlen der Länder. LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN 131 III. Gewalttätiger Linksextremismus Gewalttätige Linksextremisten vor allem aus der autonomen Szene beeinträchtigten auch im Jahr 2004 die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Insgesamt befand sich diese Szene jedoch weiterhin in einer Phase schwach ausgeprägter Mobilisierungsfähigkeit, verbunden mit der Suche nach neuen Strategien. Doch führten sowohl die allgemeinen Proteste gegen die von der Bundesregierung betriebenen Arbeitsmarktreformen (Agenda 2010, Hartz IV) als auch die Erfolge rechtsextremistischer Parteien bei den Landtagswahlen in Sachsen und in Brandenburg besonders in der zweiten Jahreshälfte zu gesteigerten - auch militanten - Aktivitäten. Einzelne autonome Zusammenhänge überschreiten mit ihren Anschlagsaktivitäten mitunter die Grenze zu terroristischem 3 Gewalthandeln. Gefestigte terroristische Strukturen, wie sie früher die "Rote Armee Fraktion" (RAF) und die "Revolutionären Zellen" (RZ) verkörperten, mit der Bereitschaft, schwerste Anschläge bis hin zu Morden zu verüben, bestehen in Deutschland jedoch nicht. Struktur: Gruppen existieren in fast allen größeren Städten, insbesondere in den Ballungszentren Berlin, Hamburg, Rhein-Main-Gebiet, aber auch in kleineren Universitätsstädten wie Göttingen Anhänger: ca. 5.500 (2003: ca. 5.400) Publikationen: mehr als 50 Szenepublikationen; von bundesweiter Bedeutung ist vor allem das in Berlin erscheinende Blatt "INTERIM"; Beachtung finden auch - meist kostenlos verteilte - "Jugendzeitschriften" 1. Autonome 1.1 Potenzial und Selbstverständnis Der autonomen Szene waren Ende 2004 bundesweit bis zu 5.000 PerAutonome: sonen zuzurechnen. Damit stellen Autonome den weitaus größten größtes Potenzial Anteil des gewaltbereiten linksextremistischen Potenzials. So gut wie gewaltbereiter alle Gewalttaten mit linksextremistischem Hintergrund gehen auf Linksextremisten ihr Konto, darunter Brandanschläge, Körperverletzungen und ge- 3 Terrorismus ist nach der Definition der Verfassungsschutzbehörden der nachhaltig geführte Kampf für politische Ziele, die mit Hilfe von Anschlägen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen, insbesondere durch schwere StraftaBERICHT ten, wie sie in SS 129a Absatz 1 Strafgesetzbuch genannt sind, oder durch andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen. 2004 132 LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN fährliche Eingriffe in den Straßenund Schienenverkehr. Als heterogene Bewegung mehr oder weniger eigenständiger Zusammenhänge verfügt die autonome Szene über kein einheitliches ideologisches Konzept; Führungsstrukturen oder Hierarchien sind ihr fremd. Generell herrscht eine große Fluktuation unter den üblicherweise eher jüngeren Anhängern der Szene. In den letzten Jahren konnten diese "Abgänge" nicht vollständig durch Neurekrutierungen ausgeglichen werden. In außergewöhnlicher Offenheit beschrieb eine über Jahre hinweg im Hamburger Raum aktive militante Gruppe das Szenario: "einige genossInnen haben sich sangund klanglos von uns getrennt und haben sich in ihre 'privatnischen' verzogen. die gründe hierfür waren wie so oft desorientierung, ausgebrannt, so viel mit dem job, studium, familie etc. zu tun. das ist alles sehr bedeutend für die autonome szene." ("INTERIM" Nr. 603 vom 14. Oktober 2004, S. 21/22) Autonome propagieren ein Leben frei von Zwängen - dem Wortsinne nach "autonom" - unter Missachtung von Normen und Autoritäten. Ihr Selbstverständnis ist geprägt von diversen Anti-Einstellungen ("antifaschistisch", "antikapitalistisch", "antipatriarchal"). Diffuse anarchistische und kommunistische Ideologiefragmente bilden den Rahmen ihrer oftmals spontanen Aktivitäten. Ziel: Überwindung Dabei zielen Autonome - wie alle Linksexdes Systems tremisten - im Kern auf die Überwindung des "herrschenden Systems". So bekräftigt ein unter der Bezeichnung "ACT!" auftretender Zusammenschluss mehrerer gewaltbereiter linksextremistischer Gruppen aus Berlin in einem Grundsatzpapier: "ACT! versteht sich als revolutionär in dem Sinne, dass eine Gesellschaft, wie wir sie uns vorstellen, jenseits des Bestehenden liegt. Unsere Herrschaftskritik hat die Beendigung jeder Form von Ausbeutung und Unterdrückung zum Ziel. Das beinhaltet die Überzeugung, dass die Überwindung dieser Verhältnisse nicht im Parlament und nicht am Verhandlungstisch zu erreichen ist. Wir glauben an keinen Sozialstaat, an keine Religion und keinen Dialog mit den Herrschenden. LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN 133 Wir wollen Widerstand zeigen, entwickeln und vorantreiben. Wir wollen aneignen, enteignen und rebellieren. Was danach kommt - werden wir sehen!" ("INTERIM" Nr. 588 vom 12. Februar 2004, S. 24) Die Anwendung von Gewalt halten Autonome in diesem ZusammenEinig in der hang durchweg für legitim. Sie rechtfertigen Gewalt als notwendiBereitschaft zur ges und legitimes Mittel gegen die "strukturelle Gewalt" eines "SyGewaltanwendung stems von Zwang, Ausbeutung und Unterdrückung". Folglich wird das staatliche Gewaltmonopol konsequent abgelehnt. So heißt es in einem Aufruf von Linksextremisten zu einer bundesweiten Demonstration zum "Europäischen Aktionstag gegen Sozialabbau" am 3. April in Berlin: "Tatsächlich ist es erst die staatliche Gewalt, die die kapitalistische Verwertung in Szene setzt. ... Wir pfeifen aufs demokratische Mitbestimmen ..., da wir weder über 'schonende' Reformen noch über die Bedingungen der eigenen Ausbeutung verhandeln wollen. ... Die Verhältnisse müssen umgeworfen werden. ... Widerstand muss da ansetzen, wo es ihnen weh tut. Widerstand muss ungebührlich, unversöhnlich und maßlos sein." ("INTERIM" Nr. 591 vom 25. März 2004, S. 24) Insgesamt wird die gewaltbereite Szene zunehmend vielschichtiger. VernetzungsSo forciert eine Minderheit von autonomen Gruppen trotz grundbestrebungen sätzlicher Organisierungsund Hierarchiefeindlichkeit dieses Spektrums Bestrebungen zu einer stärkeren Strukturierung und Vernetzung - regional wie auch überregional. Ziel ist eine Bündelung der Kräfte sowie eine Koordination der Aktionen; diese Vernetzungsbestrebungen gehen einher mit dem Bemühen um ideologische Fundierung durch verstärkte Theoriearbeit. Diese Aktivitäten gehen über das eher spontaneistische Selbstverständnis "traditioneller" Autonomer deutlich hinaus. Im Gründungspapier des bereits erwähnten Netzwerkes "ACT!" heißt es dazu: "Im Jahr 2004 schauen wir nach vorne und ziehen die Konsequenzen aus den Kämpfen der jüngsten Vergangenheit. Mit ACT! gründen wir ein Netzwerk aus derzeit vier Berliner Gruppen der radikalen Linken. ... Auf der Grundlage unserer gemeinsamen politischen Praxis wollen BERICHT 2004 134 LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN wir zukünftige Aktionen koordinieren und gemeinsame Debatten über politische Ziele führen. ... ACT! wird militante, also unversöhnliche Standpunkte beziehen." ("INTERIM" Nr. 588 vom 12. Februar 2004, S. 24) "Antideutsche" Gleichzeitig gewinnen die seit Jahren unter gewaltbereiten LinksPositionen extremisten eher marginalisierten "antideutschen" Positionen an Bedeutung und führen zu deutlicher Polarisierung. Die Anhänger dieser Ideologie unterstellen eine den Deutschen innewohnende Anlage zur Nationenbildung, die automatisch zur Vernichtung anderer Ethnien führe. Sie vertreten die Überzeugung, die Bundesrepublik habe die nationalsozialistische Vergangenheit weder aufgearbeitet noch bewältigt, sondern nur verdrängt und phantasieren eine als Demokratie getarnte Neuauflage des "Dritten Reiches" herbei. Oberstes Gebot zur Vermeidung eines neuerlichen Holocaust sei daher die Auflösung des deutschen Volkes in eine multikulturelle Gesellschaft. "Antideutsche" fordern unbedingte Solidarität mit dem Staat Israel und befürworten alle Maßnahmen, die dessen Bestand als Refugium für die Überlebenden des nationalsozialistischen Holocausts sichern und Gefahren von ihm abwenden. Dazu gehört auch der Krieg der USA und ihrer Verbündeten gegen den Irak, der in den Augen traditioneller Linksextremisten eine imperialistische Aggression darstellt. Bei Demonstrationen des "antideutschen" Spektrums - zuletzt am 3. Oktober in Erfurt unter dem Motto "Deutschland hassen - Solidarität mit Israel" - werden häufig israelische, amerikanische und britische Nationalfahnen mitgeführt; typisch sind DemoSprüche und Transparente wie "USA - Antifa", "Stalingrad '43 - Wir danken der Roten Armee!" und "Bomber Harris - do it again!". Die "antideutschen" Positionen führten im linksextremistischen Spektrum zu einer ideologischen Konfrontation von ungewöhnlicher Schärfe. Die Auseinandersetzungen vor allem in einschlägigen Internet-Portalen sind häufig hasserfüllt. In der Praxis führte diese Auseinandersetzung bereits zur Auflösung auch langjährig bestehender Gruppenzusammenhänge bis hin zu tätlichen Übergriffen bei Veranstaltungen und Demonstrationen. 1.2 Aktionsformen Autonome Gewalt umfasst eine breite Palette von Aktionsformen. Dazu gehören Brandund Sprengstoffanschläge, gefährliche Eingriffe in den Straßenund Schienenverkehr sowie gewalttätige De- LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN 135 monstrationen, bei denen Steine und andere Wurfgeschosse eingesetzt werden. Die Aktionen richten sich sowohl gegen Personen als auch gegen Sachen; angegriffen werden u. a. vermeintliche "Handlanger" und "Profiteure" des "Systems" (z. B. Polizisten) sowie (angebliche) Rechtsextremisten und deren Strukturen. Neben "offenen" Aktionsformen wie Agitation mit Flugblättern, Plakaten, Internetaufrufen und Szenepublikationen ist Militanz - so drückte es die Redaktion des im Frühjahr nach fünf Jahren erstmals wieder erschienenen Untergrundblattes "radikal" aus - eine "Option des Handelns": "Militanz ist grundsätzlich eines von verschiedenen legitimen Mitteln der politischen Aktion. Wie etwa die Demo, das Happening oder die Verteilung von Flugblättern kann die sinnvoll eingesetzte militante Aktion eine hilfreiche politische Wirkung erzielen. Wenn wir an Nazis denken, an Bonzen, die sich einen Kiez aneignen oder an die Kräfte der Repression. Jede einzelne Praxis hat in bestimmten Situationen ihre Berechtigung. Militanz erweitert die Möglichkeiten politischer Intervention und ist damit weder prinzipiell richtig noch prinzipiell falsch. Es kommt auf den Kontext an. ... Es ist wichtig und richtig vor dem aktuellen politischen Hintergrund die Frage nach dem Sinn militanter Aktionen zu stellen. Die Frage der Mittel sollte jede Gruppe und Generation nach gründlicher Analyse selbstbewusst für sich entscheiden." ("radikal" Nr. 157 vom Frühjahr 2004, S. 4/5) Wichtiges Kriterium bei der Wahl von Angriffsziel und Aktionsform ist dabei die "Vermittelbarkeit" gegenüber Außenstehenden. Insbesondere kommt es Autonomen darauf an, dass keine - so heißt es im Szenejargon - "Unbeteiligten" zu Schaden kommen. Auf diese Weise erwarten gewaltbereite Linksextremisten etwa bei aktuellen "Reizthemen" breite Akzeptanz bis in Teile der "bürgerlichen" Gesellschaft hinein, was sie jedoch nicht erreichen. Eine typische Form autonomer Gewalt sind Straßenkrawalle, sog. Straßenkrawalle Massenmilitanz. Dabei kommt es auch zur Bildung "schwarzer Blöcke" durch vermummte Aktivisten in einheitlicher "Kampfausrüstung". Diese Krawalle sind vor allem typisch bei Protesten gegen Aufmärsche von Rechtsextremisten und regelmäßiger Bestandteil von Demonstrationen zum "Revolutionären 1. Mai", insbesondere in Berlin. BERICHT 2004 136 LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN Zwar verlief der 1. Mai 2004 in Berlin ruhiger als in den Vorjahren, allerdings wurden nach Abschluss der Demonstrationen von mehreren hundert überwiegend vermummten Personen erhebliche Straftaten - wie Abschießen von Böllern und Feuerwerksraketen in Richtung eingesetzter Polizeikräfte, Steinund Flaschenwürfe sowie Brandstiftungen - begangen. Bereits am Nachmittag war es im Zuge von Protesten gegen einen NPD-AufDemonstration am 1. Mai in Berlin marsch zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen. Über 450 Störer mussten von der Polizei mehrere Stunden lang eingekesselt werden. Insgesamt wurden bei den Ausschreitungen 192 Polizeibeamte verletzt, 186 Personen wurden vorläufig festgenommen. In "Nachbetrachtungen" beteiligter Aktivisten wurden vor allem diese abendlichen Krawalle positiv herausgestellt; mit Blick in die Zukunft hieß es z. B.: "Die unangemeldete Abenddemo ... hat ja schon mal gezeigt, wo es langgehen könnte. Ein Kern von organisierten Gruppen und eine fast durchgehende Vermummung waren da ein erster Versuch. Vielleicht läßt sich das ja ausbauen. ... Da ist sicher noch was drin auch für die nächsten Jahre. ... Die Randale war deutlich kürzer und auch räumlich beschränkter als in den vergangenen Jahren, dafür aber entschlossener und politisch eindeutiger gegen die Bullen gerichtet." ("INTERIM" Nr. 597 vom 17. Juni 2004, S. 5, 9) Klandestine Erheblich planvoller und zielgerichteter als Massenmilitanz sind Aktionen klandestine militante Aktionen, d. h. konspirativ vorbereitete und durchgeführte Anschläge. Bei solchen Anschlägen, denen gewöhnlich ein rechtfertigendes Selbstbezichtigungsschreiben folgt, ist die Grenze zur terroristischen Aktion oftmals fließend (vgl. Nr. 1.3). Häufig erfolgen solche Anschläge im Kontext aktueller Kampagnen, z. T. auch zeitlich und räumlich koordiniert. Zu so einem koordinierten Vorgehen kam es beispielsweise am Morgen des 27. April - im Vorfeld des "Revolutionären 1. Mai" - in Berlin: - Gegen 01.30 Uhr warfen unbekannte Täter mit Pflastersteinen mehrere Scheiben der Agentur für Arbeit Berlin-Mitte ein. Gleichzeitig wurden Scheiben der gegenüberliegenden Geschäftsstelle des Berliner SPD-Landesverbandes eingeschlagen. In einer kurzen Erklärung hieß es, die Tat richte LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN 137 sich gegen die Stätten, an denen "Sozialraub" erdacht, legitimiert und umgesetzt werde. - Gegen 01.32 Uhr löste ein Brandmelder in der Agentur für Arbeit Berlin-Südwest Feueralarm aus. Am Brandherd im Erdgeschoss des Gebäudes wurden Reste von zündzeitverzögerten, nicht vollständig zur Umsetzung gelangten Brandsätzen aufgefunden. Im ersten Stock des Gebäudes war versteckt eine weitere zündzeitverzögerte Brandvorrichtung abgelegt worden. Der Tat bezichtigten sich "Autonome Gruppen": "Wir sehen unsere Aktion als Versuch von Gruppen aus der radikalen Linken, dem fortschreitenden Abbau sozialer Rechte, Einschnitten und Minderungen in allen Bereichen des Lebens, etwas entgegenzusetzen." ("INTERIM" Nr. 594 vom 6. Mai 2004, S. 31) - Um 01.55 Uhr ging ein auf dem Parkplatz des Arbeitsamtes Berlin-Nord abgestelltes Beratungsmobil einer Gesellschaft für Datenverarbeitung durch einen Brandsatz in Flammen auf und wurde vollständig zerstört. In einem Selbstbezichtigungsschreiben "Weg mit der Agenda 2010! - Gegen Arbeitszwang und Sozialkontrolle" zeigten sich die Autoren erfreut bezüglich der "wilden Flammenwut", die sie auf dem Gelände des Arbeitsamtes entfacht hätten. Der angegriffenen Firma warfen sie vor, sie sei als "Subunternehmen im Dienste der neuen Hartz-Gesetze mitverantwortlich für verschärften Zwang zur Arbeit unter immer schlechteren Bedingungen". Zum Informationsaustausch bedient sich die autonome Szene weiMedien terhin "bewährter" Methoden wie Szenepublikationen 4, Infoläden und geheimen Treffen. Daneben nutzen Autonome die Mittel der modernen Informationsgesellschaft wie das Internet 5 und Mobiltelefone, einschließlich der Möglichkeiten geschützter Kommunikation. 4 Zahlreiche - z. T. konspirativ hergestellte und verbreitete - Szenepublikationen veröffentlichen regelmäßig Taterklärungen, Positionspapiere, Aufrufe zu Demonstrationen, "Bastelanleitungen" (Anleitungen zur Herstellung u. a. von Brandund Sprengsätzen) und andere für die linksextremistische Diskussion und Praxis relevante Beiträge. Die meisten dieser Publikationen - z. B. "Swing" (Frankfurt am Main), "EinSatz" (Göttingen) oder "incipito" (Leipzig) - haben vorrangig regionale Bedeutung. Von bundesweiter Relevanz ist vor allem die 14-tägig in Berlin erscheinende Schrift "INTERIM" sowie die erstmals nach 1999 wieder erschienene Untergrundzeitschrift "radikal". 5 So sind einzelne Homepages aus dem linksextremistischen Kontext im Internet abrufbar, BERICHT 2004 die - um einer eventuellen Strafverfolgung in Deutschland zu entgehen - gezielt über im Ausland angesiedelte Provider angeboten werden. 138 LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN Dabei begünstigen Kryptotechnologien wie das kostenlose Verschlüsselungsprogramm Pretty Good Privacy das in weiten Teilen konspirative Verhalten von Linksextremisten, erhöhen deren Manövrierfähigkeit und erschweren die Aufklärung. 1.3 Autonome Strukturen mit terroristischen Ansätzen Grenzen zur Innerhalb der militanten autonomen Szene haben sich Strukturen terroristischen verfestigt, die bei ihren Anschlägen die Grenze zu terroristischem Aktion fließend Gewalthandeln überschreiten. "no-name" Angehörige solcher klandestinen Kleingruppen führen nach außen -Militanz hin ein unauffälliges Leben. Sie hinterlassen bei ihren Aktionen kaum auswertbare Spuren und verwenden in der Regel zum Schutz vor Strafverfolgung in Taterklärungen wechselnde oder keine Aktionsnamen ("no-name"-Militanz). Einige Gruppierungen operieren allerdings unter gleichbleibendem "Markennamen", um Kontinuität zum Ausdruck zu bringen sowie erkennbar und "ansprechbar" zu sein. Für alle jedoch gilt: Militanz ist unverzichtbarer, unmittelbarer Ausdruck ihrer Gegnerschaft zum "System" und Bestandteil des eigenen Lebensgefühls. Zwei typische Beispiele für "no-name"-Militanz: - Am 4. Februar brachten unbekannte Täter unter zwei Fahrzeugen auf einem öffentlich zugänglichen Abstellplatz für Gebrauchtfahrzeuge einer Münchener DaimlerChryslerNiederlassung Brandvorrichtungen an, die jedoch - obwohl voll funktionsfähig - nicht zündeten. Unter der Aktionsbezeichnung "Eine Initiative der Maxwell-Schreiber-Group" rechtfertigten die Täter den Anschlag - seinerzeit stand die NATO-Sicherheitskonferenz kurz bevor - mit der Beteiligung des DaimlerChrysler-Konzerns an einer Vielzahl von Rüstungsprojekten weltweit: "Wir finden es nicht nur legitim, sondern auch notwendig, DaimlerChrysler als eine tragende Saeule der in Modernisierung befindlichen europaeischen Ruestungsindustrie kenntlich zu machen." ("INTERIM" Nr. 589 vom 26. Februar 2004, S. 12) Wirtschaftliche, politische und militärische Eliten seien - als alleinige Profiteure dieser Geschäfte - verantwortlich für zunehmende Existenzbedrohung sowie Verelendung und Tod in den vom Krieg betroffenen Regionen. LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN 139 - In den frühen Morgenstunden des 20. März warfen unbekannte Täter mehrere Brandsätze durch eine Fensterscheibe in einen Schulungsraum eines Fahrzeugund Geräteherstellers in Bad Oldesloe (Schleswig-Holstein); es entstand ein Sachschaden von über 100.000 Euro. In derselben Nacht wurden - offenbar abgestimmt - in Berlin zwei Sanitätsfahrzeuge der Bundeswehr in Brand gesetzt, die auf dem Betriebsgelände eines Tochterunternehmens des Bad Oldesloer Betriebes zu Reparaturzwecken abgestellt waren. Dabei wurden ein weiteres in der Nähe befindliches Bundeswehrfahrzeug zerstört sowie zwei zivile Fahrzeuge beschädigt. Auch hier entstand sehr hoher Sachschaden. In einem Selbstbezichtigungsschreiben, unterzeichnet mit "AK Origami (Rüstungsprojekte zusammenfalten)", hieß es, man habe am ersten Jahrestag des imperialistischen Angriffs auf den Irak eine Aktion gegen europäische Rüstungsprojekte - die Firma produziert auch militärisch nutzbare Fahrzeuge - durchgeführt. "Mit unseren Aktionen ... wollen wir zeigen, dass es Anknüpfungspunkte für antimilitaristische Interventionen gibt." ("INTERIM" Nr. 592 vom 8. April 2004, S. 13) Die seit Mitte 2001 andauernde "Militanz"Militanzdebatte" debatte" - eine Diskussion über die Vernetwird fortgeführt zung militanter Gruppenstrukturen sowie die Legitimität "weitergehender", über Sachbeschädigungen hinausreichender Aktionsformen - wurde vor allem von der "militanten gruppe (mg)" auch 2004 fortgeführt. Die mg verübte gleich zu Beginn des Jahres einen Brandanschlag auf das Bürogebäude des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin-Steglitz. Ein Raum brannte vollständig aus, zwei weitere wurden durch Hitze und Rußentwicklung beschädigt. In einer verschiedenen Medien am 1. Januar 2004 per E-Mail zugegangenen "Anschlagserklärung" 6 polemisierten die Verfasser gegen das DIW und dessen Direktor. Das DIW sei kein neutrales Forschungsinstitut, sondern Ideenschmiede und Sprachrohr des Deutschen Arbeitgeberverbandes mit dem Ziel, den Kapitalismus zu perfektionieren. Für viele Menschen bedeute dies, immer weiter in die Armut geBERICHT 6 "INTERIM" Nr. 586 vom 15. Januar 2004, S. 19. 2004 140 LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN drängt zu werden und sich den "Unterdrückungsmechanismen der Sozialtechnokratie" ausgesetzt zu sehen. Kampf gegen die Mit einem weiteren Brandanschlag am 30. März auf ein Großraum"Sozialtechnobüro der Gemeinsamen Anlaufstelle des Arbeitsamtes Berlin-Nord kratie" und des Sozialamtes Pankow forcierte die mg ihren Kampf gegen die "Sozialtechnokratie". In der Taterklärung hieß es, der Sozialstadtrat sei ein Vorreiter des Angriffs auf die untersten Klassensegmente; zusammen mit der Leiterin des Arbeitsamtes gehöre er zu den administrativ Verantwortlichen der "sozialtechnokratischen Schikanierung und Repression gegen die marginalisierten und deklassierten Bevölkerungskreise". In diesem Zusammenhang hob die mg nochmals die Bedeutung ihres Projektes der Vernetzung militanter Gruppenstrukturen - den "Plattformprozess" hervor: "Wir und andere Gruppen sehen dieses Plattformprojekt als einen wichtigen Baustein der Strukturierung und Organisierung des militanten und potentiell bewaffneten Widerstandes in der BRD an. Der Aufbau einer militanten Plattform ist für uns sowohl eine Voraussetzung als auch ein Ausgangspunkt einer Fundierung und (Neu)orientierung revolutionärer Politik, die den organisierten Klassenkampf von unten nicht nur auf geduldiges Papier niederschreibt, sondern mit den verfügbaren Mitteln in die Tat umsetzt." ("INTERIM" Nr. 592 vom 8. April 2004, S. 10) Im Laufe des Jahres folgten in Berlin zwei weitere Aktionen der mg in demselben Begründungszusammenhang: - Brandanschlag auf den Fuhrpark der Deutschen Telekom in Berlin-Wedding am 7. Mai, - koordinierte Brandanschläge auf die Gebäude des Sozialamtes Tempelhof-Schöneberg und des Bezirksamtes Reinickendorf sowie Verschickung einer scharfen 9mm-Patrone an den Sozialstadtrat am 23. September. Die Anschläge am 30. März und am 23. September erfolgten bewusst jeweils im Vorfeld von Großdemonstrationen in Berlin gegen sog. Sozialraub (2./3. April bzw. 2. Oktober). Die mg betrachtete offenbar die Gelegenheit, mit militanten Aktionen auch in breiteren Bevölkerungsschichten auf (positive) Resonanz zu stoßen, als so günstig wie seit langem nicht mehr: LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN 141 "Die Auseinandersetzungen um 'HARTZ IV.' haben in Teilen ein Konfrontationsniveau erreicht, die den rechtsstaatlich normierten Rahmen verlassen. ... Für uns als revolutionäre Linke bedeutet das, die größere Offenheit breiterer Teile der Bevölkerung aufzugreifen und die Proteste in einem sozialrevolutionären und klassenkämpferischen Sinne weiterzuentwickeln. Es bietet sich die Chance, durch gut geplante und durchgeführte Aktionen mehr als nur Sand im Getriebe der sozialtechnokratischen Maschinerie zu sein." ("INTERIM" Nr. 602 vom 30. September 2004, S. 14/15) Gleichzeitig wurde die "Militanzdebatte" mit z. T. umfangreichen PoPapier zur sitionspapieren fortgesetzt - darunter ein 34 Doppelseiten umfassenGeschichtsder Text zur "Geschichtsaufarbeitung" mit dem Titel "Bewaffneter aufarbeitung Kampf - Aufstand - Revolution bei den KlassikerInnen des Frühsozialismus, Kommunismus und Anarchismus" als Auftakt einer ganzen Textserie. Darin kommt die mg zu einem verhalten positiven Resümee des zurückliegenden Diskussionsund Organisierungsprozesses: "Wir sehen es bereits jetzt als Erfolg an, daß sich seit etwa drei Jahren dieser Diskussionsprozeß aufrechterhalten läßt. Es ist vor dem Hintergrund unserer allgemeinpolitischen Bedeutungslosigkeit als revolutionäre Linke und der internen Zerrissenheit in vielen Fragen von antagonistischer Politik nicht selbstverständlich, daß sich in diesem dreijährigen Plattformprozeß beinahe ein Dutzend militanter Zusammenhänge inhaltlich und zum Teil praktisch eingebracht haben." ("INTERIM" Nr. 600 vom 2. September 2004, S. 13) Eine inhaltliche Weiterentwicklung der Militanzdebatte fand 2004 jedoch nicht statt. Diese Einschätzung bestätigen auch als "Friends of INTERIM" auftretende Autoren in einem ansonsten dem Projekt der mg gewogenen Papier: "Die Militanz-Debatte steckt in einer Sackgasse." ("INTERIM" Nr. 600 vom 2. September 2004, S. 4,5) BERICHT 2004 142 LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN "Autonome Zelle Auch die seit einigen Jahren im Hamburger Norden und im dortigen ,In Gedenken an UlUmland aktive militante "Autonome Zelle ,In Gedenken an Ulrike rike Meinhof'" zeigt Meinhof'" beteiligte sich weder aktionistisch noch mit weiterführen"Auflösungsden Papieren an der Debatte. In einer im Oktober veröffentlichten erscheinungen" Stellungnahme führte sie als Ursache gruppeninterne Diskussionsund Erosionsprozesse an: "wie bereits anfangs erwähnt, befindet sich unsere gruppe in auflösungserscheinungen, die wir z. zt. durch intensive inhaltliche diskussionen/zielsetzungen versuchen werden zu stoppen. eines ist uns aber klar, wie auch immer das hier ausgehen wird. sie, die herrschenden, sie haben die kanonen, die fabriken, das geld, aber wir haben die menschlichkeit!" ("INTERIM" Nr. 603 vom 14. Oktober 2004, S. 21, 22) Untergrundblatt Seit 1999 zum ersten Mal erschien im April 2004 eine Ausgabe des "radikal" erscheint Untergrundblattes "radikal". Die Redaktion bezog sich positiv auf die mit neuer Ausgabe "Militanzdebatte". In ihr habe sich eine Diskussion über generelle Probleme militanter Politik entwickelt: "Wir stellen uns mit dieser Ausgabe bewusst in einen solchen Kontext. Auch wenn wir anderen 'nur' technisches Wissen zur Verfügung stellen, erhoffen wir uns dennoch Anregungen in Inhalt und Form und eine weitergehende politische Diskussion." ("radikal" Nr. 157 vom Frühjahr 2004, S. 5) Insgesamt sind rasche Fortschritte in der Debatte, die sich vor allem auch in der Praxis niederschlagen, zunächst also weiterhin nicht zu erwarten. Dennoch gilt es nach wie vor, sorgfältig zu beobachten, inwieweit vor allem die Positionen und Aktionen der "militanten gruppe (mg)" innerhalb der gewaltbereiten autonomen Szene auf weitere Resonanz stoßen und ob sich daraus neue Bedrohungen ergeben. 2. Traditionelle Anarchisten Klassische anarchistische Konzepte werden in Deutschland hauptsächlich von Gruppierungen der "Graswurzelbewegung" sowie von Anhängern der anarcho-syndikalistischen "Freien Arbeiterinnen und Arbeiter Union" (FAU) mit Anbindung an die "Internationale Arbeiter Assoziation" (IAA) vertreten. LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN 143 Anhänger der "Graswurzelbewegung" (nach wie vor etwa 200 Personen) befürworten als loser Personenzusammenhang die aus dem angelsächsischen Kulturkreis stammende Graswurzelidee (engl. grass root movement), durch "Macht von unten" alle Formen von "Gewalt und Herrschaft" abzuschaffen. In ihrer Publikation "Graswurzelrevolution - für eine gewaltfreie, herrschaftslose Gesellschaft" (Nr. 286 vom Februar 2004) heißt es: "Anarchie ist das Ziel, Anarchismus der Weg dahin." Der Zustand der "Anarchie", die "Herrschaftslosigkeit", gilt Anarchisten als gesellschaftlicher Idealzustand. Zu ihren Aktionsformen zählt das Konzept des "Zivilen Ungehorsams", das bei ihren Protesten zum Einsatz kommt. Anhänger der "Graswurzelbewegung" unterscheiden - wie andere traditionelle Anarchisten - zwischen Gewalt gegen Personen, die zumeist abgelehnt wird, und Gewalt gegen Sachen, die als "gewaltfrei" definiert wird, als bewusste Regelübertretung aber auch Straftatbestände wie Sachbeschädigung oder Nötigung einschließt. Anhänger der "Graswurzelbewegung" engagierten sich wie in den Vorjahren im "antimilitaristischen Kampf" u. a. gegen "Atomwaffenstandorte" in Süddeutschland und unterstützten Widerstandsaktionen gegen Atomtransporte. Die in der FAU-IAA organisierten Anarcho-Syndikalisten (nach wie vor etwa 300 Anhänger) bezeichnen sich selbst als kämpferische "basisdemokratische Gewerkschaftsinitiative". Sie streben eine auf Selbstorganisation und Selbstverwaltung gegründete Gesellschaft an und setzen, um dieses Ziel zu erreichen, auf "revolutionäre Arbeit" in Betrieben und auf Mittel der "Direkten Aktion" wie Besetzungen, Boykotts und Streiks. In der im Internet eingestellten "Prinzipienerklärung" beschreibt die FAU-IAA den Anarcho-Syndikalismus als konkrete Vorgehensweise, aus den gegebenen Verhältnissen heraus zur herrschaftsfreien Gesellschaft zu gelangen. Die grundsätzliche Ablehnung und Bekämpfung von Herrschaft basiere auf der Erkenntnis, dass vom internationalen Kapital über die Nationalstaaten bis in den Alltag hinein "die Unterdrückung, Entmündigung, Ausbeutung durch persönliche, wirtschaftliche und politisch/militärische Herrschaftsmechanismen" funktioniere. Die FAU-IAA verstehe sich als "Kraft der Verneinung des Bestehenden", als "umstürzlerisch und im unvereinbaren, grundsätzlichen Widerspruch zu allen Herrschaftssystemen". 7 Die Kritik am vermeintlichen "Sozialkahlschlag" in Deutschland im Zusammenhang mit der "Agenda 2010" stand im Mittelpunkt von Agitation und Aktionen der Anarcho-Syndikalisten. So beteiligte sich die FAU-IAA an zahlreichen Demonstrationen und Veranstaltungen BERICHT 7 "Prinzipienerklärung" der FAU-IAA. 2004 144 LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN zu diesem Thema. In einem Aufruf zu einem "kraftvollen schwarz-roten/antikapitalistischen Block" auf der traditionellen Demonstration am 1. Mai in Frankfurt am Main unter dem Motto "Unsere Agenda heißt Widerstand - Kapitalismus abschaffen!" hieß es: "Die als 'Reform' getarnte gigantische Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums von unten nach oben ist ein Angriff auf das Leben aller in Lohnabhängigkeit stehendenund auf alle armen oder kranken Menschen. Diesem Angriff nach innen entspricht der aggressive Kriegskurs Deutschlands, der EU und der NATO. Sie führen Krieg gegen alles, was ihrer Weltordnung von Ausbeutung, Verelendung, Vertreibung und Naturzerstörung im Wege steht. Der Widerstand gegen diese Entwicklungen ist richtig und wichtig." ("Aufruf zur 1. Mai Demo in Frankfurt/M. der FAU Frankfurt"). IV. Parteien und sonstige Gruppierungen 1. "Partei des Demokratischen Sozialismus" (PDS) gegründet: 1989/90 (Umbenennung SED in PDS) Sitz: Berlin Parteivorsitzender: Lothar BISKY Mitglieder 8: 65.753 (Ende 2002: 70.805), davon in den westlichen Ländern 4.378 (2002: 4.708) Publikationen: "DISPUT", (Auswahl) monatlich; "PDS-Pressedienst", wöchentlich; "Mitteilungen der Kommunistischen Plattform der PDS", monatlich; "Marxistisches Forum", unregelmäßig; "PDS International", unregelmäßig Die innerparteilichen Auseinandersetzungen - letztlich nur um Fragen der Strategie und Taktik - wurden fortgeführt, verloren aber angesichts von Wahlerfolgen der PDS an Intensität. Die Flügelkämpfe um das politische Profil der Partei betreffen wie bisher deren zwie- 8 Die Mitgliederzahl entspricht dem Jahr 2003 (Stand: 31. Dezember 2003), die aktuellen Mitgliederzahl für 2004 wird in der Regel in der Mitte des Folgejahres veröffentlicht. LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN 145 spältiges Erscheinungsbild und Handeln: einerseits innerhalb der bestehenden gesellschaftlichen Verhältnisse - etwa als Koalitionspartner in Landesregierungen - mitzuwirken und andererseits langfristig die Systemüberwindung hin zu einer sozialistischen Gesellschaftsordnung anzustreben. Der Parteitag am 30./31. Oktober in Potsdam verlief ohne große Auseinandersetzungen, da grundlegende existentielle Entscheidungen nicht anstanden. Auf der Basis von Programm und Statut wirken nach wie vor offen extremistische Kräfte innerhalb der Partei. Auch arbeitet die PDS weiter mit inund ausländischen Linksextremisten zusammen. Zudem gründete sie mit ausländischen kommunistischen Parteien die "Europäische Linkspartei". Diese Tatsachen begründen nach wie vor tatsächliche Anhaltspunkte für linksextremistische Bestrebungen. 1.1 Allgemeine Entwicklung Der Parteitag am 30./31. Oktober in Potsdam bestätigte den bisheriParteitag gen Parteivorsitzenden Lothar BISKY und die meisten anderen Mitin Potsdam glieder des Parteivorstandes. Wiedergewählt wurde auch die Vertreterin des traditionellen Flügels Sahra WAGENKNECHT, Mitglied des Bundeskoordinierungsrats der "Kommunistischen Plattform der PDS" (KPF). Erstmals gelangte mit Dorothee MENZNER ein Mitglied des Sprecherrates des linksdogmatischen "Geraer Dialog/Sozialistischer Dialog" (GD/SD) in das Gremium. Der Parteitag, laut Statut der PDS das höchste Organ der Partei, beSystemüberkräftigte die grundsätzliche politische Ausrichtung - trotz der andauwindung ernden kontroversen Diskussion um das im Oktober 2003 verabschiedete neue Parteiprogramm. Die Delegierten stimmten mit großer Mehrheit dem Leitantrag des Parteivorstandes: "Für eine starke PDS: Sozial, mit aller Kraft! - Als sozialistische Partei 2006 in den Deutschen Bundestag" zu. Danach strebt die PDS weiterhin und ungeachtet ihrer Mitarbeit in Regierungen und Parlamenten ein über die Grenzen der Gesellschaftsordnung hinausgehendes System an. Diese Position beschreibt sie unter dem Begriff "strategisches Dreieck": "Die PDS wird sich ... auf eine eigenständige linkssozialistische Politik konzentrieren. ... Für sozialistische Politik nach unserem Verständnis bilden Widerstand und Protest, der Anspruch auf Mitund Umgestaltung sowie über den Kapitalismus hinaus weisende Alternativen ein unauflösbares strategisches Dreieck. Es ist unsere Überzeugung, dass die Gesellschaft verändert werden muss und verändert werden kann - und zwar zum Besseren für die Menschen." (Gemeinschaftsausgabe von "DISPUT" Nr. 11/2004 und "PDS-Pressedienst" Nr. 45/46 vom November 2004, S. 50 f.) BERICHT 2004 146 LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN Um den Sozialismus zu etablieren, hält es die PDS für erforderlich, die "gegebenen Verhältnisse", d. h. die "Kapitalistische Gesellschaft" bzw. die für Ausbeutung und Unterdrückung ursächlichen "Machtund Eigentumsverhältnisse" zurückzudrängen und letztlich zu überwinden. 9 Gedenken an Die Partei ist weiterhin davon überzeugt, dass der Versuch, auf deutGründung und schem Boden den Sozialismus aufzubauen, legitim war. So erinnerte Ende der DDR der frühere Sprecher des Ältestenrates der PDS an den 55. Jahrestag der Gründung der DDR am 7. Oktober 1949, beklagte deren Untergang und behauptete: "Der Sieger schmäht die DDR, die doch untergegangen, ,gescheitert' ist. ... er fürchtet das, was die DDR verkörperte, den Sozialismus. Er ist zwar totgesagt, aber er ist nicht mit der DDR gestorben. Solange es Kapitalismus gibt, heißt die Alternative, die einzige bisher bekannte Alternative, Sozialismus." ("Mitteilungen der KPF", Heft 9/2004, S. 3) Gesellschaftliche Ihre eigene Rolle umschreibt die PDS entsprechend auch mit "GesellOpposition schaftlicher Opposition". So bekräftigte ein leitender Funktionär: "Veränderung beginnt mit Opposition - das bleibt richtig. Wir haben mit unserem damaligen Slogan aber nicht in erster Linie den manchmal engen parlamentarischen Raum gemeint, sondern die gesellschaftliche Opposition, auf der Straße, bei Veranstaltungen, und von dort natürlich auch im Parlament aufgenommen." ("Neues Deutschland" vom 11./12. September 2004, S. 22) Beteiligung an Die PDS war offenbar nicht von vornherein in die Initiierung der Hartz IV-Protesten "Montagsdemonstrationen" im Zusammenhang mit den Hartz IVProtesten involviert, sondern wurde von der Entwicklung überrascht. Im weiteren Verlauf nahmen in den östlichen Bundesländern jedoch überall PDS-Mitglieder an den Demonstrationen teil und traten in einigen Orten sogar als Hauptredner auf. Vielerorts stellte die PDS auch Veranstaltungstechnik zur Verfügung. Zwei maßgebliche Autoren des neuen PDS-Parteiprogramms bezeichneten die Proteste gegen die Hartz-Reformen als möglichen Beginn einer "neuerlichen Transformation der Gesellschaft". 10 9 Programm der PDS a.a.O., S. 2 ff., S. 21 f. 10 "Neues Deutschland" vom 19. August 2004, S. 4. LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN 147 Der seit Jahren zu verzeichnende negative Trend bei der MitgliederMitgliederentwicklung hielt an. Die Partei verfügte Ende 2003 nach eigenen rückgang Angaben über insgesamt 65.753 Mitglieder (Ende 2002: 70.805 Mitglieder; im Vergleich zu 1993: 131.406 Mitglieder hat sich die Mitgliederzahl fast halbiert). Ursache für die negative Entwicklung ist vor allem das sehr hohe Durchschnittsalter: Nach Angaben der Partei sind über 60 Prozent der PDS-Mitglieder über 60 Jahre alt, nur 3,6 Prozent sind jünger als 30 Jahre. 1.2 Extremistische Strukturen in der Partei Die Partei hält u. a. im Programm und Statut daran fest, dass auch offen extremistische Zusammenschlüsse innerhalb der Partei politisch wirken können. Diese Offenheit wird als "Pluralismus" dargestellt, den es zu bewahren gelte. Offen extremistische Gruppierungen sind weiterhin in wichtigen Gremien der Partei vertreten, sie entsenden nach einem festgelegten Schlüssel zusätzlich Delegierte zu den Parteitagen und werden gemäß der Finanzplanung der Partei weiterhin finanziell unterstützt. 11 Im Rahmen der Partei wirken insbesondere die "Kommunistische Plattform der PDS" (KPF), das "Marxistische Forum der PDS" (MF), die Organisationen des "Forum Kommunistischer Arbeitsgemeinschaften" (ehemals "Bund Westdeutscher Kommunisten") und - zumindest noch in zwei Bundesländern - die "Arbeitsgemeinschaft Junger GenossInnen in und bei der PDS" (AGJG). Ferner existiert seit Februar 2003 mit dem "Geraer Dialog/Sozialistischer Dialog" (GD/SD) ein weiterer bundesweiter Zusammenschluss dogmatischer Parteilinker in und im Umfeld der PDS. Die innerparteilichen dogmatischen Zusammenschlüsse bekräftigten mehrfach, sie wollten intensiver zusammenarbeiten. 12 Die KPF steht fest zu und in der marxistisch-leninistischen Tradition. "Kommunistische Ein Mitglied des Bundeskoordinierungsrates der KPF betonte auf eiPlattform der PDS" ner Veranstaltung zum 80. Todestag von Lenin im Januar die Aktualität seiner Lehren. Das Studium u. a. von Lenins Arbeiten zur Strategie und Taktik in der bürgerlich-demokratischen und in der sozialistischen Revolution diene dazu, sich für die Kämpfe der Gegenwart und Zukunft zu rüsten. Das betreffe auch Lenins Einlassung über die Beteiligung an bürgerlichen Parlamenten: 11 "DISPUT" Heft 4/2004 vom April 2004, S. 36 f. 12 Beschluss der 2. Tagung der 12. Bundeskonferenz der KPF, "Mitteilungen der KPF", Heft BERICHT 10/2004, S. 21; Bulletin des GD/SD, Ausgabe 1/April 2004, S. 3. 2004 148 LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN "Was die parlamentarische Problematik angeht, so betonte Lenin vor allem die Notwendigkeit einer engen Verbindung der parlamentarischen Arbeit mit der außerparlamentarischen Aktion. Dabei ließ er keinen Zweifel daran, daß bei aller Bedeutung der Arbeit im Parlament der außerparlamentarische Kampf breiter Massen die wichtigere Komponente ist." ("Mitteilungen der KPF", Heft 2/2004 vom Februar 2004, S. 30) Zum Selbstverständnis einer revolutionären Partei der Arbeiterklasse - und damit auch der PDS - führte der KPF-Funktionär weiter aus, Parteien, die im Geiste von Marx, Engels und Lenin - mit dem Klassenbewusstsein der proletarischen Avantgarde und der engen Verbundenheit mit den breitesten Massen der Werktätigen als Grundlage ihrer Parteidisziplin - gegen das Kapital und für den Sozialismus wirkten, hätten sich nicht überlebt: "Sie können - und müssen - den neuen sozialen Bewegungen echte Partner - nicht ,Führer' - sein, den Bewegungen, die, so machtvoll sie auch sein mögen, auf Grund ihrer Breite, aber auch Spezifik, und ihrer Heterogenität - die gerade ihre Stärke ausmachen - nicht die Aufgaben einer revolutionären politischen Partei erfüllen können. Für sozialistische, kommunistische Parteien, die im Sinne von Marx und Lenin wirken, ist das eine enorme Herausforderung. Das Leninsche Erbe wird helfen, sie zu meistern." ("Mitteilungen der KPF", Heft 2/2004 vom Februar 2004, S. 31) Die KPF ist auch weiterhin in wichtigen Gremien der Partei vertreten. So wurde Sahra WAGENKNECHT, Mitglied des Bundeskoordinierungsrates und bis März eine Bundessprecherin der KPF, von dem Parteitag mit über 60 Prozent der Stimmen im Parteivorstand bestätigt. Der innerparteiliche Einfluss der KPF zeigte sich deutlich bei der Aufstellung der Kandidatenliste für die Europawahl: entgegen der Absicht der Parteiführung gelang es der KPF, ihrer Kandidatin WAGENKNECHT zu einem im Fall der Überwindung der 5-ProzentHürde sicheren Listenplatz zu verhelfen. Als Fünftplazierte wurde WAGENKNECHT Europaabgeordnete der PDS. "Marxistisches Das "Marxistische Forum" ist ein Zusammenschluss orthodox-komForum der PDS" munistisch orientierter Mitglieder und Sympathisanten. Neben dem in Berlin ansässigen bundesweiten MF - es umfasst einen Kreis von etwa 60 Personen - besteht mit dem "Marxistischen Forum Sachsen" eine landesweite, selbständige Arbeitsgemeinschaft in und beim LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN 149 Landesverband Sachsen. Zum politischen Traditionsverständnis erklärte der Sprecher des MF im Januar: "Für die Bourgeoisie ist die Oktoberrevolution natürlich kein Erbe. Was also verbindet uns, wenn wir vom Erbe reden, mit der Oktoberrevolution des Jahres 1917 und ihren Folgen? Für mich jedenfalls ist es der Antikapitalismus und der Kampf für den Sozialismus. ... Die Erfahrungen des großen Ausbruchs von 1917 werden bei jedem neuen Versuch positiv wie negativ, als Mut und Hoffnung erweckendes Beispiel wie als nachdrückliche Lehre, es anders zu machen, von Nutzen sein." ("Mitteilungen der KPF", Heft 1/2004 vom Januar 2004, S. 13, 27) Der "Geraer Dialog/Sozialistischer Dialog" - entstanden in Reaktion "Geraer Dialog/ auf den von heftigen grundsätzlichen Auseinandersetzungen geSozialistischer kennzeichneten Parteitag in Gera (Oktober 2002) - entwickelt sich zuDialog" nehmend als ein Sammelbecken der extremistischen Kräfte in der PDS. So arbeiten Vertreter anderer extremistischer Strukturen wie KPF und MF in seinen Leitungsgremien (Bundessprecherrat und Bundeskoordinierungsrat) mit. In einer Erklärung vom 10. Januar bekräftigte die Gesamtmitgliederversammlung die Rolle als Sammlungsbewegung: "In der PDS gibt es nach wie vor viele Tausende, die am Ziel einer alternativen sozialistischen Gesellschaftsordnung festhalten. Ihnen wollen wir Kraft geben: als eine - möglichst auf vielfältige Weise - wahrnehmbare sozialistische Kraft innerhalb und außerhalb der PDS." (Bulletin des GD/SD, Ausgabe 1/April 2004, S. 3) In seinem auf der Mitgliederversammlung vom 13. Januar in Berlin vorgelegten und beschlossenem "Sozialistischen Aktionsprogramm" spricht sich der GD/SD gegen die bestehenden Herrschaftsverhältnisse und das politische Kräfteverhältnis sowie für grundlegende Umgestaltungen aus und fordert - entsprechend traditioneller Positionen des Marxismus-Leninismus: "Sozialistische Politik muss in dieser Situation klarstellen, dass die Betroffenen im beharrlichen Kampf um die Bewahrung und Verbesserung ihrer Lebenslage zugleich eine grundlegende Veränderung des Kräfteverhältnisses erkämpfen müssen. In diesem Kampf formt sich politisches Bewusstsein, entsteht Gegenmacht. ... Es gilt, die gegenBERICHT 2004 150 LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN wärtigen Kämpfe und Bewegungen gegen die Macht der Konzerne und Banken als einen Teil des Kampfes für progressive gesellschaftliche Veränderungen und langfristig für eine alternative, wir sagen, für eine sozialistische Gesellschaftsordnung zu erkennen. ... Wir halten daher den außerparlamentarischen Kampf um soziale und politische Verbesserungen für entscheidend und wollen uns in ihm gemeinsam mit Anderen engagieren." (Bulletin des GD/SD, Ausgabe 1/April 2004, S. 5, 9) Der GD/SD strebt eine sozialistische, antikapitalistische Erneuerung der Partei an. So erklärte der Sprecherund Koordinierungsrat des GD/SD im Juli: "Wir kämpfen für eine Perspektive der antikapitalistischen Linken in Deutschland. Wir tun dies in und außerhalb der PDS. Wir tun dies im Bewußtsein unserer Kräfte - aber mit der Zuversicht von Menschen, die wissen, daß der Kapitalismus nicht das letzte Wort der Geschichte ist." ("junge Welt" vom 3./4. Juli 2004, S. 11) Dorothee MENZNER, Mitglied des Bundessprecherrates des GD/SD, wurde auf dem Parteitag in Potsdam mit über 50 Prozent der Stimmen in den Bundesvorstand der PDS gewählt. Der GD/SD verfügt vor allem in den westlichen Bundesländern über großen Zuspruch. Jugendverband Der PDS-nahe Jugendverband 13 "['solid] - die sozialistische Jugend" - "['solid]" der Name steht für sozialistisch, links und demokratisch - verfügt nach eigenen Angaben 14 über 1.300 Mitglieder. Die tatsächliche Mitgliederzahl dürfte jedoch bei ca. 800 Personen liegen. Durch Gründung PDS-eigener Landesjugendverbände in Berlin/Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen hatte "['solid]" einige Austritte von Mitgliedern zu verzeichnen. Die PDS unterstützt "['solid]" laut ihrer Jahresfinanzplanung mit 70.000 Euro. 15 "['solid]" bemühte sich weiterhin, die Zusammenarbeit mit ausländischen kommunistischen Jugendverbänden zu vertiefen. So waren Vertreter kommunistischer Jugendverbände aus Griechenland, Frankreich, Italien, Finnland und Dänemark Gäste bei der Bundesde13 Laut Satzung SS 1 Abs. 2 ist "['solid]" ein PDS-naher Jugendverband: "Er ist rechtlich unabhängig von einer Partei i. S. d. Grundgesetzes." 14 "DISPUT" Heft 6/2004 vom Juni 2004, S. 30. 15 "DISPUT" Heft 4/2004 vom April 2004, S. 36 f. LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN 151 legiertenkonferenz vom 2. bis 4. April in Berlin. Eine gemeinsame Delegation von PDSund "['solid]"-Mitgliedern reiste vom 9. bis 12. September zur "Kommunistischen Partei Österreichs" nach Graz. Auf dem Europäischen Sozialforum vom 14. bis 17. Oktober in London veranstaltete "['solid]" zusammen mit den kommunistischen Jugendverbänden "Jeunes Communistes" aus Frankreich, "Giovani Communisti" aus Italien und dem linkssozialistischen Jugendverband "Neolaia Synaspismos" aus Griechenland einen Workshop zum Thema "Consequences of the European Constitution on everyone's life". "['solid]" arbeitet auch mit anderen deutschen Linksextremisten zusammen. So warb der Verband auf seiner Homepage für ein Seminar "Theorie und Praxis der Stadtguerillabewegung" vom 19. bis 21. November und 3. bis 5. Dezember in Trier; als Referenten waren auch ehemalige Mitglieder der "Roten Armee Fraktion" (RAF) vorgesehen. Im Laufe des Jahres bildeten sich in verschiedenen Bundesländern Gründung PDS-eigene Jugendverbände. Als Hauptgrund für die Neugründung PDS-eigener wurde eine rechtliche Distanz zwischen dem bestehenden JugendJugendverbände verband "['solid]" und der PDS angeführt, da "['solid]" nur PDS-nah und nicht "in" der Partei sei. 16 So wurde am 10. Januar das "PDS-Jugendforum NRW" als Landesarbeitsgemeinschaft der PDS Nordrhein-Westfalen gegründet. In Hessen formierte sich am 16. März die "PDS-Jugend Hessen", der auch "['solid]"-Mitglieder angehören. In der Gründungserklärung heißt es: "Wir stehen für eine moderne sozialistische Politik mit realen Ansprüchen [ein], diese Gesellschaft sozialer, gerechter und friedlicher zu gestalten, ohne dabei unser Hauptziel aus den Augen zu verlieren, nämlich den Kapitalismus zurückzudrängen und letztendlich auch zu überwinden. Daher versteht sich die PDS-Jugend Hessen als konsequent antikapitalistisch." ("Neues Offenbach" Nr. 2/2004, ohne Datum, S. 3) Am 17./18. April wurde in Potsdam die "PDS-Jugend Berlin-Brandenburg" gegründet. Diese erwartet als Bedingung der Mitgliedschaft - im Gegensatz zum PDS-nahen Jugendverband "['solid]" - ausdrücklich die Identifikation mit Zielen und Programmatik der PDS. 17 Der Vorsitzende erklärte, man wolle "Kaderschmiede" für die überalterte Partei sein. 18 16 Am 25. März 2002 war "['solid]", so Pressedienst Nummer 14/2002 Seite 6, vom Parteivorstand der PDS als "Jugendorganisation bei der PDS" anerkannt worden. 17 Satzungsentwurf der "PDS-Jugend Berlin-Brandenburg". BERICHT 18 "Neues Deutschland" vom 19. April 2004, S. 16. 2004 152 LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN 1.3 Teilnahme an Wahlen Die PDS konnte im Jahr 2004 überraschend hohe Wahlerfolge verzeichnen. Europawahl Die Wahl zum Europäischen Parlament am 13. Juni wurde von der PDS als Test für die Bundestagswahl 2006 gewertet. Sie erzielte 6,1 % (1.579.693 Stimmen), 0,3 Prozentpunkte mehr als 1999 (1.567.745 Stimmen). Damit ist die Partei mit sieben statt mit sechs Abgeordneten vertreten, darunter Sahra WAGENKNECHT, Mitglied des Bundeskoordinierungsrates der KPF. Führende Parteifunktionäre zeigten sich erfreut über das gute Wahlergebnis; damit habe sich die Partei bundespolitisch zurückgemeldet. Der PDS-Wahlleiter bezeichnete dieses Ergebnis als "bundesweite Botschaft" und "dringend erforderlich für die Perspektive der Partei". 19 Landtagswahlen Nach den Landtagswahlen zeigte sich die Partei aufgrund der guten Ergebnisse zunehmend optimistisch. So erhielt sie bei der Landtagswahl in Thüringen am 13. Juni 26,1 % (264.268 Stimmen; 1999: 21,3 % bei 247.906 Stimmen). Damit erreichte sie insgesamt 28 Mandate, darunter 5 Direktmandate (1999: 21 Mandate, kein Direktmandat). Im Saarland errang sie bei der Landtagswahl am 5. September 2,3 % (10.237 Stimmen) und verdreifachte damit fast ihr Ergebnis von 1999 (0,8 % bei 4.483 Stimmen). Sie verfehlte aber deutlich den angestrebten Einzug ins Landesparlament. Bei der Landtagswahl in Brandenburg am 19. September erhielt die Partei 28 % der Zweitstimmen (326.922 Stimmen; 1999: 23,3 %, 257.294 Stimmen) und wurde mit 29 Abgeordneten (1999: 22), darunter 23 Direktmandate (1999: 5), zweitstärkste Partei im Landesparlament. Auch in Sachsen erreichte die PDS bei der Landtagswahl am 19. September 23,6 % (490.488 Stimmen; 1999: 22,2 %, 480.118 Stimmen) und wurde mit 31 Abgeordneten (1999: 30), darunter vier Direktmandate (1999: keines), erneut zweitstärkste Partei. Kommunalwahlen Bei den Kommunalwahlen am 13. Juni im Saarland, in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz konnte die Partei prozentuale Stimmenzuwächse verzeichnen. In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt verzeichnete die PDS fast überall Verluste, auch wenn die prozentualen Ergebnisse anstiegen. 19 "DISPUT" Heft 4/2004 vom April 2004, S. 47. LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN 153 In Nordrhein-Westfalen erhielt sie bei den Kommunalwahlen am 26. September 1,4 % der Stimmen (1999: 0,8 %). 1.4 Zusammenarbeit mit deutschen Linksextremisten außerhalb der Partei Aufgrund gemeinsamer Traditionen pflegt die PDS zur "Deutschen Verhältnis zur DKP Kommunistischen Partei" (DKP) weiterhin ein kritisch-solidarisches Verhältnis. Die Beziehungen sind vielfältig: Sie reichen von der Teilnahme an Parteitagen über Gespräche bis hin zu Kandidaturen auf gemeinsamen offenen Wahllisten bei Kommunalwahlen. In Vorbereitung der Europawahl kam es zu verschiedenen Kontakten auf Führungsebene. So trafen die Vorsitzenden beider Parteien und weitere Spitzenfunktionäre zu einem Informationsgespräch zusammen. 20 Ein Mitglied des PDS-Bundesvorstandes referierte auf der DKP-Europawahlkonferenz am 10./11. Januar in Berlin. 21 Der DKP-Vorsitzende Heinz STEHR nahm als Gast am Europaparteitag der PDS in Berlin (31. Januar/1. Februar) teil. 22 Bei dieser Europawahl kam es - im Gegensatz zu 1999 - jedoch zu keiner Listenverbindung zwischen PDS und DKP. Im Übrigen erfolgte die Zusammenarbeit vor allem auf lokaler und regionaler Ebene und oftmals über kommunistische Kräfte in der PDS - insbesondere der KPF. So sandte der Vorsitzende der DKP ein Grußwort an die 12. Bundeskonferenz der KPF am 18. September. 23 Bei den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen kandidierten Mitglieder der DKP in verschiedenen Städten (Düsseldorf und Münster) und Landkreisen (Recklinghausen, Düren, Wuppertal und Velbert) auf offenen Listen der PDS. 24 Einzelne Vertreter und Gliederungen oder Strukturen der Partei arZusammenarbeit beiten in Aktionsbündnissen nach wie vor mit gewaltbereiten Linksmit Autonomen extremisten zusammen. So meldete ein Mitglied der PDS-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus für den 20. November in Berlin eine Demonstration überwiegend autonomer Antifa-Gruppen unter dem Motto "Keine Homezone für Faschisten! Antifa heißt Angriff!" an. Der PDS-Bundesvorstand und der PDS-nahe Jugendverband "['solid]" unterstützten eine Großdemonstration am 6. November in Nürnberg unter dem Motto "Gemeinsam gegen Sozialraub, Agenda 20 UZ vom 30. Januar 2004, S. 7. 21 UZ vom 16. Januar 2004, S. 1; UZ vom 6. Februar 2004, S. 6. 22 UZ vom 6. Februar 2004, S. 6. 23 "Mitteilungen der KPF", Heft 10/2004, S. 23. BERICHT 24 UZ vom 1. Oktober 2004, S. 6; UZ vom 3. September 2004, S. 12. 2004 154 LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN 2010 und Hartz IV! Eine andere Welt ist möglich und nötig!" 25. Daran beteiligte sich auch ein "bundesweiter antikapitalistischer Block" unterschiedlicher autonomer Gruppen, initiiert von der "organisierten autonomie" (oa) Nürnberg. 1.5 Internationale Verbindungen der Partei Die PDS bekennt sich zum Internationalismus. Nach wie vor unterhält sie vielfältige Kontakte zu ausländischen kommunistischen Parteien u. a. durch Entsendung von Delegationen zu Parteitagen, Besuche von Pressefesten der Parteizeitungen, Teilnahme an Konferenzen und sonstige bilaterale Gespräche. So unterschrieb die PDS einen "Gemeinsamen Aufruf für die Wahlen zum europäischen Parlament" 26 von 14 kommunistischen, sozialistischen und rot-grünen Parteien, darunter die kommunistischen Parteien Belgiens, Frankreichs, Luxemburgs, Österreichs, Portugals, Tschechiens, der Slowakei sowie zwei italienischen kommunistischen Parteien. Darin sprachen sich die unterzeichnenden Parteien für eine Zusammenarbeit in vielfältigen Formen aus. Gründung der Die PDS war - eigenen Angaben zufolge - maßgeblich an der Initiative "Europäischen zur Gründung der "Europäischen Linkspartei" (EL) beteiligt. So fand Linkspartei" auf Einladung der PDS ein erstes Treffen von 19 Linksparteien aus 17 Ländern am 10./11. Januar in Berlin statt. Auf dem Gründungskongress am 8./9. Mai in Rom schlossen sich 15 Parteien aus 13 Ländern der EL an: neben der PDS die "Partei der Kommunistischen Wiedergründung" aus Italien, die kommunistischen Parteien Frankreichs, Österreichs, San Marinos, der Slowakei, Spaniens und das von dieser dominierte Parteienbündnis "Vereinigte Linke" Spaniens sowie die "Vereinigte Linke" Kataloniens; außerdem linkssozialistische Parteien aus Estland, Griechenland, Rumänien, Ungarn, Schweiz und Tschechien. Die PDS entsendet entsprechend dem Statut - wie alle anderen Mitgliedsorganisationen - zwei Personen in den Vorstand der EL: z. Zt. ein Mitglied sowie ein für internationale Beziehungen zuständiger Mitarbeiter des Parteivorstandes. Zum Selbstverständnis der EL heißt es im Statut, beschlossen auf dem Gründungskongress: "Wir vereinigen demokratische Parteien der alternativen und fortschrittlichen Linken auf dem europäischen Kontinent, die sich - ... - für die konsequente Umgestaltung der heutigen sozialen Verhältnisse hin zu einer friedlichen und sozial gerechten Gesellschaft einsetzen. Wir fühlen uns den Werten und Traditionen der sozialistischen, kom25 Flugblatt "Gemeinsam gegen Sozialraub, Agenda 2010 und Hartz IV! Eine andere Welt ist möglich und nötig!, V.i.S.d.P.: Walter Bauer/Sozialforum Nürnberg; "Neues Deutschland" vom 8. November 2004, S. 3. 26 "Neues Deutschland" vom 22./23. Mai 2004; "PDS-Pressedienst" Nr. 23 vom 4. Juni 2004, S. 9. LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN 155 munistischen und Arbeiterbewegung, ... des Friedens und der internationalen Solidarität, der Menschenrechte, des Humanismus und des Antifaschismus, des progressiven und liberalen Denkens im nationalen und internationalen Rahmen verpflichtet. ... Wir verteidigen die Legitimität unserer Bewegung, die Millionen von Menschen inspiriert und ihnen soziale Sicherheit gebracht hat. Wir halten die Erinnerung an diese Kämpfe, an die Opfer und Leiden wach." (Statut der Partei der Europäischen Linken, zitiert nach "DISPUT", Heft 6/2004 vom Juni 2004) Die EL verfügt über 17 Abgeordnete im neu gewählten EU-Parlament. Diese bilden gemeinsam u. a. mit der "Partei der Italienischen Kommunisten", der "Kommunistischen Partei Böhmens und Mährens" aus Tschechien - beide mit "Beobachterstatus" - und den kommunistischen Parteien Griechenlands und Portugals die "Konföderale Fraktion der Vereinten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke" (KVEL/NGL) im EU-Parlament mit insgesamt 41 Abgeordneten. Innerhalb der KVEL/NGL ist die PDS mit sieben Abgeordneten die stärkste Mitgliedspartei. Weiter gehört sie dem "Forum der Neuen Europäischen Linken" Europäische (NELF) an. Das NELF ist ein Zusammenschluss von 17 kommunistiZusammenarbeit schen, linkssozialistischen und grün-linken Parteien und Organisationen aus 14 europäischen Ländern. Darunter befinden sich die PDS als einzige deutsche Mitgliedsorganisation sowie die kommunistischen Parteien Frankreichs und Italiens. Besonderen Raum nimmt die Solidarität der Partei mit Kuba ein. So Solidaritätsarbeit beschlossen die Delegierten des PDS-Parteitages am 30./31. Oktober, für das sozialistidass alle Parteistrukturen und -gliederungen aufgefordert seien, die sche Kuba politische und materielle Solidarität mit Kuba zu verstärken. 27 Die 1991 gegründete "Arbeitsgemeinschaft Cuba Si beim Parteivorstand der PDS" - nach eigenen Angaben mit 39 regionalen Gruppen - ist wesentlicher Träger der "Solidaritätsarbeit" für Kuba. Sie setzte die eigenen Materialund Spendensammlungen für humanitäre Zwecke fort und beteiligte sich zusammen mit der KPF an dem Projekt "Computer nach Kuba". Dazu erläuterte Cuba Si: "Wir erklären unsere entschiedene Solidarität mit dem Kampf des kubanischen Volkes und seiner revolutionären Regierung für das Recht auf Souveränität und Selbstbestimmung! Hände weg von Kuba!" (Erklärung von Cuba Si, AG beim Parteivorstand der PDS, vom 12. Mai 2004, zitiert nach "Mitteilungen der KPF" Heft 7/2004, S. 16) BERICHT 2004 27 Gemeinschaftsausgabe von "DISPUT" Nr. 11/2004 und "PDS-Pressedienst" Heft 45/46, S. 67. 156 LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN Auch die KPF bekräftigte auf ihrer 12. Bundeskonferenz am 18. September die Solidarität mit Kuba: "Wir intensivieren unsere Solidarität mit dem sozialistischen Cuba ... und damit nicht zuletzt mit den Regierungen dieser Länder." ("Mitteilungen der KPF", Heft 4/2004, S. 22) Solidaritätsarbeit Seit Jahren greift die PDS - sowohl durch einzelne Vertreter als auch für Kurdistan durch Strukturen der Partei - Anliegen des "Volkskongresses Kurdistans" (KONGRA GEL), wie bereits zuvor der in Deutschland mit einem vereinsrechtlichen Betätigungsverbot belegten "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) bzw. des "Freiheitsund Demokratiekongresses Kurdistans" (KADEK) auf. Der PDS-Vorsitzende Lothar BISKY nahm am 20. März in Hannover als Gastredner an einer Kundgebung zum kurdischen Neujahrsfest Newroz mit ca. 25.000 Personen teil. Er rief dazu auf, gemeinsam die Forderung nach Frieden, Gerechtigkeit und Freiheit zu erheben und drückte seine Sympathie und Unterstützung aus, wenn zu Newroz Hunderttausende, mancherorts Millionen Kurden für ihre Rechte demonstrieren. 28 Für Kurden ist Newroz untrennbar verbunden mit der langen Geschichte des kurdischen Kampfes für Freiheit und Frieden und gegen politische, soziale und kulturelle Unterdrückung. Die PDS-nahe "Rosa-Luxemburg-Stiftung" organisierte am 23. Februar in Berlin eine Diskussionsveranstaltung mit dem Titel "Die Türkei, die EU und die Kurden", an der neben PDS-Angehörigen u. a. ein Mitglied des Exekutivrates des KONGRA GEL teilnahm. 2. "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) und Umfeld 2.1 "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) gegründet: 1968 Sitz: Essen Vorsitzender: Heinz STEHR Mitglieder: rund 4.500 (2003: 4.700) Publikationen: "Unsere Zeit" (UZ), Auflage 7.500 (2003: 7.500), wöchentlich Unverändert Die DKP versteht sich weiterhin als "Partei des wissenschaftlichen Sorevolutionäre zialismus", die in der "Arbeiterklasse jene revolutionäre Kraft" sieht, Ausrichtung die im Bündnis mit anderen Teilen der Bevölkerung "die Eigentums28 Kurdistan Report Nr. 113 vom Mai 2004. LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN 157 und Machtverhältnisse revolutionär verändert, den Sozialismus durchsetzen kann." 29 In aktuellen Protestbewegungen will die DKP "entscheidende gesellschaftliche Grundfragen wie die der Eigentumsund Machtverhältnisse" aufwerfen und "sozialistische Zukunftsvorstellungen" einbringen. 30 Als wichtigste Kampffelder definierte der Parteivorstand in seinem Vorschlag für "Arbeitsvorhaben" an den 17. Parteitag im Februar 2005 die "antiimperialistische" Arbeit, den Widerstand gegen Sozialreformen sowie die Ablehnung der EU-Verfassung und der Maßnahmen der Bundesregierung gegen Terrorismus. Die Partei musste einen leichten Rückgang ihrer Mitgliederzahlen, vor allem durch den Verlust älterer Genossen, hinnehmen. Auch die finanziellen Grundlagen blieben schwach. In ihrem ReSchwierige chenschaftsbericht gem. SS 23 PartG wies die DKP für das Jahr 2003 finanzielle Lage noch Einnahmen in Höhe von 1,2 Mio. Euro aus, darunter 512.000 Euro Spenden. 2004 konnte die Zahlungsunfähigkeit der Partei nur abgewendet werden, weil verstorbene Genossen der Partei unerwartet Erbschaften mit erheblichen Geldund Sachmitteln zugewendet hatten. Als besonders kostenträchtig erwies sich wiederum das - von orthodoxen Kommunisten allerdings für unverzichtbar gehaltene - Zentralorgan "Unsere Zeit". Um sein wöchentliches Erscheinen sichern zu können, wurde um Spenden und neue Abonnenten geworben. Größere Probleme ergaben sich für die DKP aber durch die ZuspitInnerparteiliche zung interner Konflikte, die vor allem zwischen westlichen und östliKonflikte chen Parteigliederungen über politisch-ideologische Fragen eskalierten. Sie beeinträchtigen zunehmend die Handlungsfähigkeit und die - für orthodoxe Kommunisten wesentliche - "Einheit und Reinheit" der Partei. Den Konflikten liegen im Kern Differenzen zu Selbstverständnis und ideologischer Ausrichtung sowie zu Strategie und Taktik zugrunde. Die Mehrheit der DKP-Mitglieder, die aus den alten Bundesländern stammt, und die Parteiführung halten an dem "legalistischen" Konzept fest, das die DKP sich bei ihrer "Neukonstituierung" 1968 als Reaktion auf das KPD-Verbot von 1956 verordnet hatte. Demzufolge werden offen verfassungsfeindliche Begriffe wie "Diktatur des Proletariats" durch unverfänglichere Formulierungen wie etwa "Macht der Arbeiterklasse" umschrieben; außerdem wird sorgfältig auf Distanz zu terroristisch agierenden revolutionären Organisationen - etwa im Ausland - geachtet. Eine schrittweise Über29 "Arbeitsvorhaben der DKP für die Jahre 2005/2006 (Handlungsorientierung)", in: DKP-Zentralorgan "Unsere Zeit" (UZ) vom 12. November 2004. BERICHT 30 Ebda. 2004 158 LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN windung der bestehenden Gesellschaftsordnung soll demzufolge mit Hilfe von Bündnispartnern erreicht werden, die man traditionell in den Gewerkschaften und neuerdings in den "sozialen Bewegungen" sieht, die sich gegen den "neoliberalen Kapitalismus" wenden. Dieser bisherige Konsens wird von großen Teilen der ostdeutschen Parteigliederungen, aber auch von einzelnen Befürwortern einer offeneren extremistischen Positionierung im Westen nicht mehr geteilt. Ganze Parteigliederungen in den neuen Bundesländern, zumeist von früheren Funktionären der SED beherrscht, teilen die "legalistische" semantische Zurückhaltung der DKP nicht. Sie haben sich vor allem in der Bezirksorganisation Berlin/Brandenburg und um die neostalinistisch ausgerichtete Zeitschrift "RotFuchs" gesammelt. Die Parteiführung ermahnte die Träger "linksopportunistischer Abweichungen" bereits im Sommer: "Die Grundlagen unserer innerparteilichen Demokratie werden verschieden ausgelegt und hindern uns, die DKP als politikfähige, einheitlich handelnde Kraft zu profilieren. Es wird zu wenig an einem Strang gezogen. Wie ist es beispielsweise zu erklären, dass in regionalen DKP-Zeitungen in Berlin zu wichtigen politischen Problemen wie zum Irak-Konflikt andere Positionen als die im Parteivorstand erarbeiteten dargestellt werden, dass Politik und einzelne Genossen in Leitungsverantwortung öffentlich angegriffen werden ...". (Referat von Heinz STEHR auf der 7. Tagung des Parteivorstandes am 26./27. Juni 2004, "DKP-Informationen" Nr. 4/2004 vom 1. Juli 2004, S. 23) Der Konflikt tangierte auch die "Internationalismusarbeit" der DKP und beschäftigte die Zentrale Schiedskommission beim Parteivorstand: Das DKP-Mitglied Klaus von RAUSSENDORF, vor 1989 DDRAgent im Auswärtigen Amt, forderte über ein von ihm im Juli gegründetes "Deutsches Solidaritätskomitee Freier Irak" offen eine Solidarisierung der DKP mit dem terroristischen "Widerstand" im Irak. 31 Dies lehnte die Parteiführung ab; sie orientiert sich an ihrer "Bruderpartei" im Irak, die mit der derzeitigen irakischen Regierung zusammenarbeitet. Kaum Anbindung Infolge der internen Konflikte hatte die DKP wenig Gelegenheit, sich an Protestkamin aktuelle Protestkampagnen wirksam einzubringen. Sie notierte pagnen andererseits zufrieden Ansätze in einzelnen Gewerkschaften, sich aus der Bindung an die Bundestagsparteien zu lösen: 31 "junge Welt" vom 15. November 2004. LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN 159 "Andererseits erleben wir, wie die Gewerkschaften neue Bündnisse eingehen, zögerlich, aber es ist eine Hinwendung zur Sozialen Bewegung festzustellen." (Referat auf der 8. Tagung des Parteivorstandes am 18./19. September 2004 in: "DKP-Informationen" Nr. 6/2004 vom 25. September 2004, S. 9) Zu der Wahl zum Europäischen Parlament am 13. Juni trat die DKP Teilnahme an mit einem Programm "Ein anderes Europa ist möglich!" an. 32 Sie erWahlen zielte 37.000 Stimmen (0,1 %). Erfolgreicher war sie mit Kandidaturen in einzelnen, ausgewählten Schwerpunkten bei den Kommunalwahlen im Saarland im Juni und in Nordrhein-Westfalen im September. Dabei gelangen ihr punktuell Aufsehen erregende Erfolge. Sie zog mit 15,6 % und sechs Mandaten in den Stadtrat von Püttlingen (Saar) und mit 6,5 % und vier Mandaten in den Stadtrat von Bottrop (Nordrhein-Westfalen) ein. 33 2.2 Organisationen im Umfeld der DKP Eine Anzahl von Organisationen im Umfeld der DKP teilt entweder die politische Ausrichtung der Partei in wesentlichen Teilen oder wird maßgeblich von DKP-Mitgliedern geleitet. Besonders eng verbunden blieben der Partei die Jugendund StudenSDAJ und AMS tenorganisationen "Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend" (SDAJ) und "Assoziation Marxistischer Studierender" (AMS). Sie unterscheiden sich politisch nicht von der DKP, sind aber juristisch selbstständig. Mit ihren etwas mehr als 300 bzw. 50 Anhängern können sie allerdings ihre hergebrachte Rolle als "Kaderreserve" der Partei nur unzureichend ausfüllen. Die "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der AnVVN-BdA tifaschistinnen und Antifaschisten e. V." (VVN-BdA) weist nach wie vor in ihren Leitungsgremien eine Vielzahl von - zumeist älteren - Kommunisten auf. Von dem stark überalterten Verband gingen kaum noch außenwirksame Aktivitäten aus. Er beschränkte sich auf die - typisch kommunistischer Analyse entsprechende - Propaganda, nach der Rechtsextremismus im inneren Zusammenhang mit marktwirtschaftlichen Ordnungssystemen steht und daher staatliche Institutionen in westlichen Demokratien rechtsextremistische Umtriebe eher unterstützten als bekämpften. Die VVN-BdA forderte "effiziente antifaschistische Handlungsstrategien gegen Neonazi-Aufmärsche auf der Straße und gegen deren staatliche Sanktionierung" 34; sie be32 "DKP-Informationen extra" vom 10. Dezember 2003. 33 UZ vom 18. Juni 2004 und UZ vom 1. Oktober 2004. BERICHT 34 VVN-BdA-Organ "Antifa", Dez. 2003/Jan. 2004, S. 15. 2004 160 LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN klagte "die zunehmenden Naziumtriebe und deren Duldung durch Polizei, Justiz und Politik", der eine "Diffamierung der VVN-BdA und anderer antifaschistischer Gruppen" gegenüberstehe. 35 Für das VVNOrgan "Antifa" bildete deshalb der Kampf gegen "Geschichtsrevisionismus", also die Pflege kommunistischer Widerstandslegenden als zentrales Legitimationsmuster kommunistischer Regime, auch 60 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges ein Schwerpunktthema des "ideologischen Kampfes". Der VVN-BdA-Funktionär Dr. Ulrich SCHNEIDER beklagte, dass eine "antifaschistische Perspektive auf die ökonomischen und gesellschaftlichen Triebkräfte für Faschismus und Krieg" im derzeitigen gesellschaftlichen Diskurs zu kurz komme. 36 Darin wusste sich die VVN-BdA mit der DKP einig, die ihrerseits "in den Auseinandersetzungen um die historische Wahrheit und die politischen Schlussfolgerungen" eine "wichtige gesellschaftspolitische Auseinandersetzung" sah. 37 Im Mai übernahm die VVN-BdA die Leitung des ebenfalls weitgehend inaktiven Dachverbandes der kommunistischen Widerstandskämpfer "Federation Internationale des Resistants" (FIR). Dessen Geschäftsstelle wurde von Wien nach Berlin verlegt; SCHNEIDER wurde neuer Generalsekretär der FIR. 38 "Bundesausschuss Der "Bundesausschuss Friedensratschlag" trat im Wesentlichen Friedensratschlag" durch seinen "Friedenspolitischen Ratschlag" am 4./5. Dezember in Kassel in die Öffentlichkeit. Die Konferenz bekräftigte ihr Festhalten an einer leninistischen Kriegsursachenanalyse und stellte eine suggestive Verbindung zwischen der Kriegspolitik der Nationalsozialisten und den Planungen der Europäischen Gemeinschaft für gemeinsame militärische Strukturen her. In einer Entschließung hieß es, die Teilnehmer setzten 60 Jahre nach der Befreiung Deutschlands von Krieg und Faschismus die geschichtliche Mahnung "Nie wieder Faschismus - nie wieder Krieg" gegen die aktuelle Normalität von Krieg, Hochrüstung sowie "Sozialabbau und die Wiederbelebung rassistischer und faschistischer Ideologien". Deshalb sage man Ja zu Europa, aber Nein zum vorliegenden Verfassungsentwurf der EU. "Deutscher Der "Deutsche Freidenker-Verband" (DFV), in dem Kommunisten Freidenker-Vertraditionell mitarbeiten, nahm es hin, dass sein Bundesvorsitzender band" (DFV) Klaus HARTMANN (DKP) namens des Verbandes Erklärungen abgab 39, in denen er den Terrorismus im Irak als völkerrechtlich erlaubten le35 "Antifa" April/Mai 2004, S. 27. 36 "Antifa" April/Mai 2004, S. 9. 37 UZ vom 12. November 2004, S. 19. 38 UZ vom 14. Mai 2004, S. 7. 39 Presseerklärung des Verbandsvorstandes des DFV vom 11. Dezember 2003. LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN 161 gitimen Widerstand bezeichnete und die Maßnahmen der irakischen Regierung und der US-Truppen dagegen mit den Kriegsverbrechen von SSund Wehrmachtseinheiten in Lidice und Oradour während des Zweiten Weltkrieges verglich. 3. Trotzkistische Gruppen Nach wie vor sind in Deutschland 17 internationale trotzkistische Dachverbände mit 21 Sektionen oder Resonanzgruppen aktiv. Die Zahl ihrer Aktivisten betrug insgesamt rund 1.700 (2003: rund 1.800). Sie waren in Zusammenschlüssen organisiert, deren Größe von Splittergruppen bis hin zu handlungsfähigen Strukturen mit mehreren Hundert Mitgliedern reichte. Aktionsorientierte trotzkistische Strömungen konnten sich in erheblichem Umfang in gesellschaftliche Protestkampagnen und typische Handlungsfelder von Linksextremisten einbringen. Ihre Aktivitäten waren wegen ihres oft jugendlichen Anhängerpotenzials, straffer Organisation und internationaler Koordination bisweilen deutlicher wahrnehmbar als diejenigen anderer zahlenmäßig stärkerer linksextremistischer Formationen. Unbedeutend und selbst innerhalb des Linksextremismus isoliert blieben dagegen ideologisch erstarrte Gruppen, die als selbsternannte Hüter trotzkistischer Orthodoxie ihre Aktivitäten weitgehend auf die ideologische Bekämpfung konkurrierender trotzkistischer Zusammenschlüsse beschränkten. Eine dieser Gruppierungen, die "Spartakist-Arbeiterpartei Deutschlands"(SpAD), feierte das vierzigjährige Bestehen ihres internationalen Dachverbandes und gelobte, auch weiterhin für eine "Revolutionäre Avantgardepartei, demokratisch-zentralistisch aufgebaut in der Tradition der frühen Kommunistischen Internationale unter Lenin und Trotzki" kämpfen und die "Kühnsten und Weitblickendsten aus der jungen Generation ... für das Programm der proletarischen Revolution" gewinnen zu wollen. 40 3.1 Gruppe "Linksruck" Die Gruppe "Linksruck" blieb mit rund 400 Mitgliedern (2003: rund 500 Mitglieder) agilste trotzkistische Organisation in Deutschland. Sie folgt als deutsche Sektion bedingungslos dem Kurs des internationalen trotzkistischen Dachverbandes "International Socialist Tendency" (IST) in London. Deren britische Sektion "Socialist Workers Party" (SWP) dominierte politisch das in London im Oktober tagende 40 "Vierzig Jahre Spartacist: Vorwärts zur Wiedergeburt der Vierten Internationale", in: BERICHT "Spartacist" Nr. 24, deutsche Ausgabe, Sommer 2004, S. 5. 2004 162 LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN "European Social Forum" der globalisierungskritischen Bewegung. Kampf gegen "Linksruck" hatte Schwierigkeiten, seine Kräfte auf unterschiedliche "Sozialabbau" Aktionsfelder zu verteilen. Die Organisation legte den Schwerpunkt auf den Kampf gegen "Sozialabbau". Sie witterte in einer Großdemonstration gegen die Sozialpolitik der Bundesregierung am 3. April in Berlin ein "Erdbeben in der deutschen Arbeiterklasse" 41 und forderte "Schluß mit dem Kürzen - Schröder stürzen!" 42 Zugleich rief sie ihre Mitglieder auf, in das Projekt einer "neuen Linkspartei" mit der typischen trotzkistischen Taktik des Entrismus "einzugreifen": Sie sollten sich innerhalb einer solchen Partei für "die Erkenntnis der Unreformierbarkeit des Kapitalismus" und dafür einsetzen, dass der Kampf um Reformen ein Kampf um die Überwindung der kapitalistischen Gesellschaftsordnung sein wird. 43 Das bereits seit Jahren bestehende Engagement von "Linksruck"-Kadern beim globalisierungskritischen Netzwerk ATTAC, so die interne Weisung, habe demgegenüber im Zweifel zurückzustehen. Agitation gegen Die Agitation gegen die US-Intervention im Irak setzte "Linksruck" Irakpolitik der USA fort, zumal diese für den Dachverband IST das dominierende Thema blieb. Für eine Unterschriftenkampagne gegen das in verschiedenen Bundesländern erwogene Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen suchte "Linksruck" den Kontakt zu muslimischen Gruppen; die Aktion fand indessen kaum Beachtung. Weiterhin zeigte die Gruppe keinerlei Scheu, auch terroristische Formen des "Widerstandes" im Irak und in Palästina zu akzeptieren. In einer Stellungnahme zum "European Social Forum" (14. bis 17. Oktober in London) führte ein Mitglied der "Linksruck"-Bundesleitung im Internet zur Position ihrer Gruppe aus: "Ähnlich wie in Florenz spielte auch in London der Krieg gegen den Irak eine zentrale Rolle. Der Grund dafür ist klar: Zum einen braut sich im Irak eine ähnliche Situation zusammen wie vor dreißig Jahren in Vietnam. Wenn die USA eine Niederlage erleiden, ist das ein Sieg für die Bewegungen gegen Krieg, Unterdrückung und Globalisierung auf der ganzen Welt. Wenn nicht, drohen weitere Kriege, was auch auf die neoliberale Agenda der Herrschenden eine beschleunigende Auswirkung hätte." 41 "Linksruck-Notizen" vom 9. Februar 2004, S. 1. 42 "Linksruck - Zeitung für internationalen Sozialismus" Nr.174, 17. März 2004, S. 1. 43 "Sieben Thesen von Linksruck zur Diskussion um eine neue Linkspartei", in: "Linksruck-Notizen" vom 5. April 2004. LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN 163 3.2 "Sozialistische Alternative" (SAV) Die SAV ist die deutsche Sektion des internationalen trotzkistischen Dachverbandes "Committee for a Workers International" (CWI) mit Sitz in London. Ziel der Organisation ist die "weltweite Abschaffung des kapitalistischen Profitsystems und der Aufbau einer Föderation sozialistischer Demokratien". 44 Die SAV konnte ihren Mitgliederbestand leicht auf 400 erhöhen (2003: 380). Ihre stärksten Ortsgruppen unterhält sie am Sitz ihrer Zentrale in Berlin sowie in Hamburg, Kassel, Köln, Aachen und Stuttgart. Die Gruppe erklärte, dass der Kapitalismus "nicht über Reformen, sondern nur auf revolutionäre Weise" gestürzt werden könne. Dazu bedürfe es einer "revolutionär-sozialistischen Partei", für deren Aufbau sich die SAV einsetzen werde. 45 Die SAV beteiligte sich mit punktuellen Erfolgen (Stadtratsmandate Punktuelle in Aachen, Köln und Rostock) an Kommunalwahlen. Sie schätzte zuWahlerfolge gleich die Aussichten sich neu bildender Parteien, Arbeitnehmer, Arbeitslose und Jugendliche zusammenzubringen, größer ein und orientierte ihre Mitglieder auf die Beteiligung an der Neuformierung einer Partei links von der SPD. Dort will sie, wie zuvor schon im globalisierungskritischen Netzwerk ATTAC, für "ein sozialistisches Programm und eine sozialistische Perspektive" eintreten. 46 Die SAV propagierte weiter eine kampagnenfähige GewerkschaftsGewerkschaftsaropposition. Sie beteiligte sich daher an entsprechenden Aktivitäten beit einer "Initiative zur Vernetzung der Gewerkschaftslinken" des "Netzwerkes für eine kämpferische und demokratische ver.di." 47 Das Netzwerk war bereits 1996 auf Betreiben der SAV noch in der damaligen Gewerkschaft ÖTV gegründet worden. Dazu hieß es im SAV-Organ: "Durch Streiks und den beschleunigten Aufbau einer innergewerkschaftlicher Opposition müssen die Gewerkschaften von unten bis oben wieder neu als Kampforganisationen der arbeitenden Menschen aufgebaut werden." ("Solidarität - Sozialistische Zeitung" Nr. 27 vom Juli/August 2004, S. 4) 44 SAV-Organ "Solidarität - Sozialistische Zeitung" Nr. 29 vom Oktober 2004, S. 11. 45 "Solidarität - Sozialistische Zeitung" Nr. 24 vom April 2004, S. 7. 46 Flugblatt der SAV-Zentrale vom Oktober 2004. BERICHT 47 "Solidarität - Sozialistische Zeitung" Nr. 28 vom September 2004, S. 7. 2004 164 LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN 3.3 Deutsche Anhänger der "Internationalen Arbeitnehmerverbindung" (IAV) Langfristiger Eine Sonderrolle im internationalen Trotzkismus nimmt seit 15 JahEntrismus der IAV ren der Dachverband "IV. Internationale/Centre Internationale de la Reconstruction" (Sitz Paris) ein. Seine nach dem "Übervater" der Strömung Pierre LAMBERT "Lambertisten" genannten Anhänger verfolgen die Strategie des so genannten langfristigen Entrismus und arbeiten deshalb ohne irgendeinen Hinweis auf ihren trotzkistischen Hintergrund vorzugsweise in sozialistischen/sozialdemokratischen Parteien. Die "lambertistische" Internationale hatte sich in der zweiten Hälfte der 80er Jahre zu dieser Strategie entschlossen und umgehend unverfängliche Tarnorganisationen gegründet. Sie existieren im Weltmaßstab als "Internationale Arbeitnehmerverbindung" (IAV), für Europa als "Europäische Arbeitnehmerverbindung" (EAV). Beide treten durch regelmäßige "Offene Weltkonferenzen" bzw. "Europäische Konferenzen" hervor. Die Anhänger der früher "Internationale Sozialistische Arbeiterorganisation" (ISA) genannten deutschen Sektion geben seit Anfang der 90er Jahre die Zeitschrift "Soziale Politik & Demokratie - Für eine wirkliche sozialdemokratische Politik" heraus. Darin geben sie sich als Mitglieder der SPD und der Gewerkschaften zu erkennen. Ziel des seit Jahren im Wesentlichen unveränderten Personenkreises ist es, unter sorgfältiger Tarnung des trotzkistischen Hintergrundes nach dem Muster der klassischen Taktik einer "Einheitsfront von unten" die Basis sozialdemokratischer Formationen ihren angeblich "rechten Führern" zu entfremden und für revolutionäre Zwecke zu gewinnen. Deshalb befleißigen sich die "lambertistischen" Trotzkisten einer scheinbaren Loyalität gegenüber der für den Entrismus vorgesehenen Partei. "Wir brauchen unsere SPD wieder - nicht irgendeine Linkspartei", erklärten Anhänger der "Sozialen Politik & Demokratie" im März. 48 Gleichwohl initiierten sie kurz darauf eine Kampagne "Alarmaufruf 'Schröder muss gehen - ob er will oder nicht!'", in dem es u. a. hieß: "Verbinden wir uns, um die Partei von dem Bleideckel zu befreien, der sie mit Schröder und seiner Politik zu ersticken droht. Organisieren wir uns, um Schröder davonzujagen und die Partei zu retten". 49 Eine dazu veranstaltete Konferenz am 9. Oktober in Köln hat allerdings erwartungsgemäß über den Kreis der langjährig aktiven trotzkistischen Kader hinaus keinen Zulauf erfahren. 48 "Soziale Politik & Demokratie" Nr. 112 vom 31. März 2004, S. 3. 49 "Soziale Politik & Demokratie" Nr. 117 vom 15. August 2004, S. 1 - 4. LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN 165 4. "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) gegründet: 1982 Sitz des Zentralkomitees: Gelsenkirchen Vorsitzender: Stefan ENGEL Mitglieder: mehr als 2.000 (2003: rund 2.000) Publikationen: "Rote Fahne", wöchentlich; "REBELL" (Magazin des Jugendverbandes "Rebell"), zweimonatlich; "Lernen und Kämpfen", mehrmals jährlich Die maoistisch-stalinistische MLPD hielt - wie üblich konspirativ und an einem geheimgehaltenen Ort - im Frühjahr ihren VII. Parteitag ab. Sie billigte sich ein großes Potenzial zu, "in Einheit mit der objektiven Destabilisierung des Imperialismus tatsächlich Massen zu bewegen und zu führen und dabei Partei der Massen zu werden". 50 Zugleich kündigte sie ihren Mitstreitern an, die Zeiten würden härter und die Anforderungen an die Genossen größer. 51 Tatsächlich profitierte die Partei zunächst von den aufkommenden InstrumentalisieProtesten gegen die Sozialreformen der Bundesregierung. Sie hatte rung von bereits seit 2003 in ostdeutschen Städten "Montagsdemonstratio"Montagsdemonstrationen" nen" gegen "Sozialabbau" organisiert. Dabei war die auch unter Linksextremisten weitgehend isolierte Partei wie üblich zunächst allein geblieben. Als im Juli spontaner Unmut über die Arbeitsmarktreformen der Bundesregierung aufkam, kamen der MLPD ihre organisatorischen Vorleistungen zugute. Sie vermochte einige Wochen lang die Demonstrationen, zu denen spontan bis zu mehrere Tausend Menschen erschienen, unter ihrem Motto "Weg mit Hartz IV - das Volk sind wir" zu instrumentalisieren: 50 Dokumente des VII. Parteitages der MLPD, Rechenschaftsbericht des ZK, S. 247. BERICHT 51 Dokumente des VII. Parteitages der MLPD, Schlusswort des Parteivorsitzenden, S. 318. 2004 166 LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN "Die MLPD war in vielen Städten Mitinitiatorin der Proteste. Sie vertritt das Prinzip der gleichberechtigten Zusammenarbeit auf antifaschistischer Grundlage und ermutigt die einfachen Menschen, sich selbst zu Wort zu melden und neue Politiker zu werden. Wo die MLPD eigenständig aufgetreten ist, waren z. B. ihre Infostände oft regelrecht umlagert ... Es ist im Interesse der Arbeiterund Volksbewegung, dass die MLPD sich an den Montagsdemonstrationen beteiligt und gestärkt wird." ("Rote Fahne" vom 13. August 2004, S. 4) Es gelang der MLPD nicht, gegen die Intervention konkurrierender Linksextremisten die Kontrolle über die "Montagsdemonstrationen" zu behaupten. Durchaus zutreffend identifizierte sie hinter den "Spaltungsversuchen einiger ATTAC-, PDSund Gewerkschaftsführer" auch Trotzkisten und DKP-nahe Kräfte. 52 Rolle der MLPD Die Ereignisse lösten gleichwohl einen Motivationsschub in der kleibei Opel - nen Partei aus. Sie sah in den oft spontanen Protesten die Entstehung Arbeitsniederleeiner "revolutionären Gärung", die nur auf die Führung durch die gung in Bochum Partei warte. Mitte Oktober glaubte sie sich in dieser Haltung bestärkt, als eine Betriebsgruppe der Partei zur spontanen Arbeitsniederlegung der Belegschaft bei der Bochumer Adam Opel AG beitragen konnte. 5. "Rote Hilfe e. V." (RH) gegründet: 1975 Sitz: Göttingen (Bundesgeschäftsstelle) Mitglieder: über 4.600 (2003: über 4.600) Publikation: "Die Rote Hilfe", vierteljährlich Herausragendes Ereignis für die "Rote Hilfe e. V." (RH) war deren Bundesdelegiertenversammlung (BDV) am 11. und 12. September in Straußberg (Thüringen). Dieses höchste Gremium der Organisation kommt satzungsgemäß im Zweijahresrhythmus zusammen. Die BDV wählte einen neuen Bundesvorstand und entschied über Strukturfragen. Die regelmäßige finanzielle Unterstützung an die Gruppe der "Angehörigen und Freunde der politischen Gefangenen" sowie von "Azadi", dem separaten Rechtshilfefonds zu Gunsten von Kurden, die in Deutschland wegen Betätigung für die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) bzw. den "Freiheitsund Demokra52 "Rote Fahne" (RF) vom 24. September 2004, S. 3, und RF vom 17. September 2004, S. 11. LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN 167 tiekongress Kurdistans" (KADEK) oder den "Volkskongress Kurdistans" (KONGRA GEL) vermeintlich politisch verfolgt werden, wurde aufgestockt. In Straußberg präsentierte sich die RH als stabil und funktionsfähig; ihre organisatorische und finanzielle Schwächephase am Ende der 90er Jahre hat sie offensichtlich überwunden. Ihrem Anspruch folgend, strömungsübergreifend und parteiunabhängig zu sein, umfasst der Mitgliederbestand Anhänger aller linksextremistischen Strömungen. Die über 4.600 Mitglieder sind in 37 Ortsgruppen nahezu im gesamten Bundesgebiet organisiert. Ein wichtiges Betätigungsfeld der RH blieb die finanzielle Unterstützung von Linksextremisten, die nach Auffassung der RH aufgrund ihrer politischen Aktivitäten in der Bundesrepublik strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Dafür gab sie satzungsgemäß fast 50 Prozent ihrer Mittel (nahezu 100.000 Euro) aus. Im Rahmen ihrer "Antirepressionsarbeit" engagierte sich die RH mit gezielten Presseund Solidaritätserklärungen zu verschiedenen Anlässen. So setzte sie sich u. a. zum 18. März, dem "Tag der politischen Gefangenen" 53, anknüpfend an ihre Vorjahreskampagne zu Gunsten eines "Kommandos 'Freilassung aller politischen Gefangenen'" ein. Angehörige dieser Gruppe waren wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung in mehreren Fällen im Dezember 2003 zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. 54 Die RH forderte, die Haftstrafen aufzuheben. Weitere Aktivitäten galten einem Mitglied des Bundesvorstands der RH aus Heidelberg, der als Realschullehrer wegen seines Engagements in einer linksextremistischen, Militanz befürwortenden Gruppierung auf absehbare Zeit nicht zum Schuldienst zugelassen ist. Unter dem Motto "Gegen die Wiedereinführung der Berufsverbotspraxis! Alle Formen staatlicher Repression bekämpfen!" 55 rief die RH zu einer Großdemonstration am 23. Oktober in Heidelberg auf und organisierte zahlreiche weitere Informationsveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet. Im Nachgang zu den Protestaktionen gegen die 40. Münchener Konferenz für Sicherheitspolitik vom 6. bis 8. Februar - Ausschreitungen gewaltbereiter Linksextremisten konnten durch starke Polizeipräsenz verhindert werden - verbreitete die RH im Oktober eine 52-seitige Broschüre mit zugehöriger CD unter dem Titel "Der Umgang des Staates mit den Protesten gegen die Sicherheitskonferenz 2004 in München. Ausnahmezustand - Polizeikessel - Massenfestnahmen - Polizeiübergriffe - Überwachung". 53 Der traditionelle Aktionstag 18. März nimmt Bezug auf den bürgerlichen Widerstand gegen den Feudalismus im Jahre 1848 und den Beginn der Pariser Kommune 1871. Bereits 1923 hat die internationale Rote Hilfe dieses Datum zum "Tag der Solidarität mit den politischen Gefangenen" erklärt. 54 Gegen das Urteil haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Revision eingelegt. Eine Entscheidung steht noch aus. BERICHT 55 Zeitung "Die Rote Hilfe" 1/2004, S. 29. 2004 168 LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN Auch gegen die als "Repressionsverbund Europa" bezeichnete fortschreitende Vernetzung europäischer Staaten agitierte die RH. Schon in der Überschrift eines Beitrags in ihrer Zeitung "Die Rote Hilfe" Nr. 3/2004 behauptete die RH, der Ausbau der nationalen und europäischen Repressionsapparate gehe ohne Widerstand voran. Angeprangert wurden der europäische Haftbefehl, der Aufbau neuer Computer-, Fahndungsund Überwachungssysteme sowie ein neues europäisches "Grenzregime". Als Gegenwehr forderte die RH die europäische Linke und die in "antifaschistischen, antisexistischen, antirassistischen, antiimperialistischen, anarchistischen, kommunistischen ... Zusammenhängen" politisch Tätigen auf, ihren Widerstand zu vernetzen und über den Aufbau europaweiter AntiRepressions-Strukturen zu diskutieren. V. Aktionsfelder 1. "Antifaschismus" Antifaschismus mit Der "Antifaschismus", das traditionelle Aktionsfeld und -thema für systemüberwinAnhänger und Gruppierungen des Linksextremismus, richtet sich dender Stoßrichseit jeher nur vordergründig gegen den tung Rechtsextremismus; er hat letztlich eine systemüberwindende Stoßrichtung, um die angeblich unserer Gesellschaftsordnung immanenten Wurzeln des Faschismus zu beseitigen. Er rückte nach Erfolgen rechtsextremistischer Parteien bei Landtagswahlen wieder mehr in den Mittelpunkt. Zumindest Teile der gewaltbereiten Linksextremisten versuchten bewusst, aus der schon länger andauernden Lethargie - verbunden u. a. mit geringer Mobilisierungsbereitschaft, Verunsicherung und Frustration bis hin zum Zerfall von Strukturen - herauszukommen. "Als ein brandaktuelles Beispiel von erfolgreichem antifaschistischen Kampf lässt sich der Protest vom 1. Mai 2004 in Berlin-Friedrichshain anführen, wo es durch militantes Vorgehen seit Jahren zum ersten Mal wieder gelang einen Naziaufmarsch in Berlin am 1. Mai zu verhindern. An solche Aktionen gilt es anzuknüpfen. ... Den Nazis eine Lektion erteilen - die Staatsrassisten das Fürchten lehren!" LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN 169 Auch die "Partei des Demokratischen Sozialismus" (PDS) stellte in einer Analyse fest, es sei gegenwärtig nicht selbstverständlich, sich mit dem Rechtsextremismus auseinander zu setzen. Dieser sei jedoch keine vorübergehende Erscheinung, auch kein "Abszess" einer einzelnen sozialen Gruppe und nicht nur eine Neuauflage der alten Nazi-Bewegung. Die PDS fährt dann in ihrer Analyse mit der Unterstellung fort: "Der Resonanzbogen für Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit entsteht eindeutig auf dem Boden der gesellschaftlichen Verhältnisse von hier und heute, er ist primär und wesentlich ein Produkt der modernen Gesellschaft mit ihren Wesenszügen und Widersprüchen. Und hier und heute müssen wir uns ihm entgegenstellen." ("K(Ein) vergessenes Thema!?, Einige Gedanken der AG-Rechtsextremismus/Antifaschismus beim Parteivorstand der PDS zur Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus", "Rundbrief" der AG, Nr. 4/04, S. 5) Gewaltbereite Linksextremisten - und zwar solche, die sich für eine verbindlichere Zusammenarbeit in einem festeren organisatorischen Rahmen und gegen eine ausschließliche Ausrichtung auf das Thema "Antifa" einsetzen - forderten unmissverständlich, ohne taktische Zurückhaltung, "die bürgerliche Gesellschaft ... als den Nährboden für faschistische Ressentiments zu bekämpfen". 56 Eine andere Gruppierung formulierte: "Aufgabe radikaler Kritik ist es, die Widersprüche der kapitalistischen Gesellschaft zu benennen und anzugreifen. ... Notwendig ist deshalb auch eine gemeinsame Organisation von Gruppen und Personen mit gemeinsamer inhaltlicher Ausrichtung - nur so kann ein gemeinsamer Widerstand gegen die bestehende Gesellschaftsordnung organisiert werden. Dabei glauben wir auch daran, dass eine andere Welt möglich ist. Diese kann jedoch nur durch die Überwindung der momentanen Gesellschaftsordnung entstehen." Für viele "traditionelle" autonome Antifagruppen blieb die BekämpAktivitäten fung rechtsextremistischer Strukturen in ihrer Region Schwerpunkt ihrer Aktivitäten. Sie suchten dabei die Konfrontation mit dem rechtsextremistischen Gegner auf der Straße und versuchten, dessen Aufmärsche zu verhindern oder zumindest zu behindern. Angehörige der autonomen Szene in Gera (Thüringen) forderten in einem Aufruf mit dem Motto "Nazi-Terror stoppen!": BERICHT 56 Jungle World Nr. 41 vom 29. September 2004, S. 19. 2004 170 LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN "Schlagt die Faschisten, wo ihr sie trefft - Wir werden dem rechten Treiben in Gera nicht länger zusehen, sondern die Nazis bekämpfen - auf allen Ebenen und mit allen Mitteln. ... Schlagen wir zurück - keine Ruhe den Faschisten!" Auch 2004 waren intensive Bemühungen von "Antifas" zu verzeichnen, Aktivitäten von Rechtsextremisten aufzudecken und gewaltsam zu bekämpfen. Im Rahmen der sog. Antifarecherche sammelten autonome Gruppen Informationen über Funktionäre, Schulungseinrichtungen, Trefflokale und andere logistische Einrichtungen zur Veröffentlichung in Publikationen oder im Internet sowie zur Vorbereitung militanter Aktionen. So riefen sächsische Antifagruppen im Rahmen einer Kampagne "Schöner leben ohne Naziläden" dazu auf, das "weitgehend ungestörte Treiben und Wirtschaften der Naziläden" zu verhindern. Sie riefen im Internet dazu auf: "Die Knotenpunkte der Naziszene sollen öffentlich gemacht, die Akteure benannt und die schleichende Übernahme subkultureller Milieus zurückgedrängt werden. ... Nazistrukturen und rechten Lifestyle angreifen!" Militante Aktionen Nachfolgend Beispiele für militante Aktionen von Linksextremisten gegen Rechtsextremisten: - Zum 31. Januar rief ein "antifaschistisches" Bündnis aus Hamburg zu einer Demonstration gegen einen Aufzug von Rechtsextremisten anlässlich der Wanderausstellung "Verbrechen der Wehrmacht. Dimensionen des Vernichtungskrieges 1941 - 1944" auf. Zu den Erstunterzeichnern gehörten neben autonomen/anarchistischen Gruppierungen auch die "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) und die PDS Hamburg. An der Demonstration beteiligten sich etwa 3.500 Personen, darunter ca. 2.000 Linksextremisten, von denen mehr als die Hälfte als gewaltbereit einzuschätzen war. Sie attackierten Polizeikräfte u. a. mit Steinen und Flaschen. Aufgrund der Ausschreitungen wurde die Demonstration von der Polizei für beendet erklärt. Die Teilnehmer mischten sich daraufhin unter eine weitere Gegenveranstaltung und LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN 171 zogen in Gruppen, z. T. vermummt, durch den Stadtbereich. Sie bewarfen ein Polizeikommissariat mit Gullydeckeln, Verkehrszeichen und Stühlen, errichteten und entzündeten Barrikaden. 26 Polizeibeamte wurden verletzt, 15 Demonstranten vorläufig festgenommen. In einem zuvor im Internet veröffentlichen Aufruf "antifaschistischer Gruppen aus Norddeutschland" hieß es: "Kommt alle ... nach Hamburg, um den Nazis in grün und braun die Hölle auf Erden zu zeigen! ... Auf den Tag genau - einige Jahre nach der Kapitulation der 6. Wehrmachtsarmee in Stalingrad, werden wir versuchen Hamburg für die Nazis zum 2. Stalingrad zu machen!" - In der Nacht zum 20. April stellten Unbekannte einen Pkw auf dem Gehweg unmittelbar vor dem Eingang der NPDBundesgeschäftsstelle in Berlin-Köpenick ab und setzten ihn in Brand. Das Feuer verursachte an der Hausfassade großflächige Verrußungen und Hitzeschäden. Das mit einem entwendeten Kfz-Kennzeichen versehene Fahrzeug brannte vollständig aus. In der Umgebung des Tatortes wurden zahlreiche "Krähenfüße" gefunden. In einem in der Berliner autonomen Szenepublikation "INTERIM" (Nr. 598 vom 1. Juli 2004) veröffentlichten Selbstbezichtigungsschreiben hieß es: "In der Nacht zum 20. April 2004 verübten wir einen Anschlag auf die NPD-Zentrale in Berlin-Köpenick. ... Das Scheitern des sog. NPD-Verbotsverfahrens am 18. April 2003 hat deutlich gezeigt, dass wir uns gerade auch beim Antifaschismus auf keine Bundesregierung verlassen können und mehr denn je Eigeninitiative verlangt ist. Das diese möglich ist, haben die vielen erfolgreichen und zum großen Teil auch militanten Aktionen gegen die NPD-Zentrale in Berlin-Köpenick gezeigt." - Am 3. Oktober verhinderten in Leipzig ca. 3.000 Personen, darunter mehrere hundert Angehörige und Sympathisanten der autonomen Szene, einen Aufmarsch des Hamburger Rechtsextremisten Christian WORCH. Die z. T. vermummten Demonstranten zündeten im Stadtgebiet mehrere aus Müllcontainern errichtete Barrikaden an, setzten ein Fahrzeug BERICHT 2004 172 LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN in Brand, kippten weitere Fahrzeuge um und warfen mit Pflastersteinen Fensterscheiben von Geschäften und Banken ein. Einschreitende Polizeibeamte wurden massiv mit Steinen und Flaschen beworfen sowie mit Feuerwerkskörpern beschossen. Dabei wurden insgesamt 16 Polizeibeamte verletzt. - Als Reaktion auf die Erfolge rechtsextremistischer Parteien bei den Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen im September kam es vereinzelt zu militanten Aktionen gegen Funktionäre rechtsextremistischer Organisationen. Die Aktionen beschränkten sich auf die Regionen, in denen Rechtsextremisten bei Wahlen erfolgreich waren. Am 5. Oktober setzten Unbekannte in Dresden den Kleintransporter des stellvertretenden Vorsitzenden des "Nationalen Bündnis Dresden" in Brand. Das Führerhaus wurde vollständig zerstört. Die Täter besprühten das Fahrzeug mit der Parole "Gute Heimreise, NPD". In einem Aufruf der "Antifa Dresden", der auf einer überwiegend von Autonomen genutzten Internetseite verbreitet wurde, verwiesen die Verfasser auf bereits im Vorfeld der Wahlen durchgeführte "antifaschistische Aktionen gegen die NPD" und kündigten weitere an: "Auch wenn die Landtags-Neo-Nazis durch Immunität vorerst im Landtag geschützt sein werden, wird diese Sicherheit mehr als trügerisch sein. Sie fahren Autos, mieten Wahlkreisbüros, beschäftigen Mitarbeiter, nutzen Infrastrukturen, und und und. Das alles und noch viel mehr, wird in Zukunft verstärkt in den Fokus der radikalen Linken rücken." 2. Proteste gegen Sozialund Arbeitsmarktreformen der Bundesregierung Linksextremisten unterschiedlicher ideologischer Ausrichtungen betrachten ihr "Eingreifen" in sozialpolitisch-gesellschaftliche Auseinandersetzungen - im kommunistischen Sprachgebrauch "ökonomischer Kampf" genannt - seit jeher als ihr ureigenstes Metier. Sie glaubten daher, Proteste gegen die offenbar von weiten Bevölkerungskreisen als einschneidend empfundenen Sozialund Arbeitsmarktreformen der Bundesregierung als vermeintlich revolutionäres Potenzial für ihre systemüberwindenden Zwecke nutzen zu können. Bereits für den 3. April hatten linksextremistische Personenzusammenschlüsse mit zahlreichen eigenen Aufrufen zur Teilnahme LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN 173 an Großdemonstrationen in Berlin, Köln und Stuttgart mobilisiert, die im Rahmen eines "Europäischen Aktionstages gegen Sozialabbau" maßgeblich gewerkschaftlich organisiert worden waren. Daneben waren Linksextremisten gemeinsam mit nichtextremistischen Organisatoren in die Planung einer "Herbstkampagne" gegen die Arbeitsmarktreformen eingebunden. Auch gewaltbereite Linksextremisten, vor allem aus der autonomen Szene, nahmen die Proteste gegen die Arbeitsmarktreformen zum Anlass für z. T. militante Aktionen, von Sachbeschädigungen bis hin zu Brandanschlägen. Allein die "militante gruppe (mg)" verübte im Verlauf des Jahres vier Brandanschläge gegen Einrichtungen von Arbeitsagenturen und Sozialämtern. Anfang August jedoch wurden die Kampagnenplanungen durch spontan aufwallende Straßenproteste überholt, die sich vor allem in den ostdeutschen Bundesländern an Reformvorhaben der Bundesregierung ("Agenda 2010", "Hartz IV", "Arbeitslosengeld II") entzündeten. Diese so genannten Montagsdemonstrationen waren, so räumten Linksextremisten ein, auch für sie überraschend entstanden. 57 Allein die selbst im linksextremistischen Spektrum isolierte "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) hatte ebenfalls unter der Bezeichnung "Montagsdemonstrationen" bereits seit geraumer Zeit eigene wöchentliche Demonstrationen veranstaltet. Angesichts der späteren Ausweitung der Proteste und temporär steigender Teilnehmerzahlen verstieg sich der MLPD-Vorsitzende Stefan ENGEL zu der euphorischen Einschätzung: "Politische Massendemonstrationen prägen mehr und mehr das Bild und kündigen ein Ende der relativen Ruhe im Klassenkampf an. Es ist damit zu rechnen, dass diese Massendemonstrationen zu einer politischen Millionenbewegung werden." Weiter betonte er die "führende und organisierende Rolle", welche die MLPD vielerorts bei den "Montagsdemonstrationen" einnehme und schloss daraus - an jeder Realität vorbei - auf einen "engen Schulterschluss der kämpferischen Aktivitäten der Massen mit der MLPD". 58 Neben der MLPD waren auch nahezu alle anderen revolutionär-marxistischen Parteien, Organisationen und Gruppierungen bemüht, sich mit ihrem Know-how und ihren infrastrukturellen Möglichkeiten in die wachsenden Straßenproteste einzubringen und die "Montagsdemonstrationen" für eigene Zwecke zu vereinnahmen. 57 Vgl. z. B. Beitrag "Der Stand der Bewegung: Am Arsch die Räuber!", "Gruppe Internationaler SozialistInnen" (GIS), 28. September 2004. BERICHT 58 MLPD-Zentralorgan "Rote Fahne" vom 18. August 2004. 2004 174 LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN Sie agitierten dabei unterschiedlich aggressiv: Während die "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) routiniert ein "Ende des Sozialraubs" verlangte, forderte die trotzkistische Gruppe "Linksruck" lautstark den Sturz der Bundesregierung 59 - verbunden mit dem Ruf nach einer "neuen Linkspartei". Auch die PDS versuchte, den Protest für eigene Zwecke zu instrumentalisieren. Führende Funktionäre der Partei schlugen vor, "auf die Erfahrungen der DDR-Bürgerrechtsbewegung zurückzugreifen und sofort einen Runden Tisch der Betroffenen, von Regierung, Gewerkschaften, Arbeitslosenund Wohlfahrtsverbänden sowie der Kirche einzurichten." Strategen der Partei werteten die Straßenproteste, an denen sich zahlreiche ihrer Mitglieder und Anhänger beteiligten, in bewusster Anspielung auf die Ereignisse des Jahres 1989 als möglichen Beginn einer "neuerlichen Transformation der Gesellschaft". 60 Solche Vereinnahmungsbemühungen erwiesen sich jedoch für die Dynamik der "Montagsdemonstrationen" als eher abträglich. Linksextremisten nutzten die Proteste vorrangig dazu, sich selbst und damit ihre Zerstrittenheit untereinander darzustellen, wobei die Hauptkonfliktlinie gegenüber dem Dominanzstreben der MLPD gezogen wurde. Als Folge eines heftigen verbalen Schlagabtausches trat rasch eine Spaltung der "Bewegung" ein, die z. B. in Berlin bereits am 23. August zu zwei getrennten "Montagsdemonstrationen", sodann zu zwei konkurrierenden "Bundesweiten Vernetzungstreffen" führte. Insgesamt, so urteilten selbst Linksextremisten, blieben die diversen, "durch Machtkämpfe und Kompetenzgerangel geprägten" Vorbereitungsund Aktionsbündnisse eine "Domäne der Funktionäre und Hobbypolitiker"; "Normalos" hätten sich nur selten dahin "verirrt" und wenn, dann "nur einmal und nie wieder". 61 Die bundesweite Demonstration "Gegen Sozialraub, Agenda 2010 und Hartz IV" am 6. November in Nürnberg war die letzte bedeutsame Protestaktion des Jahres. Daran nahmen bei friedlichem Verlauf bis zu 7.000 Menschen teil, darunter ein etwa 1.000 Personen umfassender "Antikapitalistischer Block", dieser bildete gleichzeitig den Höhepunkt autonomer Mobilisierungsbemühungen gegen den "Sozialabbau". Im Zusammenhang mit den "Montagsdemonstrationen" waren Autonome hingegen nicht prägend in Erscheinung getreten. Sie zählten weder zu den Initiatoren noch zu den Organisatoren der Straßenproteste; selbst ihre Beteiligung war marginal und beschränkte sich 59 Vgl. "Linksruck" Nr. 181 vom 7. Juli 2004, S. 1. 60 Vgl. "Neues Deutschland" (ND) vom 19. August 2004, S. 4. 61 Siehe Fn. 57. LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN 175 zum Teil darauf, tatsächliche oder vermeintliche "Nazis" aus den Kundgebungen zu drängen. 3. Kampagne von Linksextremisten gegen Kernenergie Linksextremisten riefen auch im Jahr 2004 zur Teilnahme an Protestaktionen gegen die friedliche Nutzung der Kernenergie auf. Ihr Einfluss auf die überwiegend von Nichtextremisten getragene AntiAtom-Bewegung blieb jedoch gering. Unmissverständlich machten gewaltbereite Linksextremisten die weiter bestehende, letztlich systemüberwindende Stoßrichtung ihres Kampfes deutlich. So hieß es in einem auf Juli 2004 datierten Aufruf "militanter atomkraftgegnerinnen reloaded (mar)" im Vorfeld des Castor-Transportes Anfang November: "Nach wie vor sind die Autonomen ein wichtiger Teil des Anti-AtomWiderstandes, so wie der Kampf gegen die Atomkraft ein Teil unseres linksradikalen Selbstverständnisses ist. Doch ein gemeinsamer Widerstand mit dem Minimalkonsens gegen Atomkraftnutzung ist uns zu wenig! ... Seit Jahren stagniert in Teilen der Anti-Atom-Bewegung die inhaltliche Kritik am kapitalistischen Gesamtkonstrukt, bleibt bei der quasi personalisierten Kritik an den großen Betreiberfirmen und der Regierung stehen und richten den Fokus lediglich auf den Aspekt Umweltschutz. Als Teil der Autonomen Gruppen ziehen wir hieraus jedoch nicht etwa die Konsequenz, diesen Teilbereich aufzugeben und nicht mehr ins Wendland zu fahren. Im Gegenteil, vielmehr sehen wir hier einen Raum, um weiterführende gesellschaftsund staatskritische Inhalte darzustellen. Dabei suchen wir nicht ein neues revolutionäres Subjekt im Wendland. Aber es gibt hier eine Anzahl von Menschen, die offen für produktive Kritik sind, weil sie hinter der Fassade der vermeintlichen Demokratie zumindest die Auswirkungen der kapitalistischen Wirtschaftsordnung ausgemacht haben und diese nicht hinnehmen wollen. Hier können wir anknüpfen, ein Stück zusammen gehen und neue Strukturen schaffen aus denen eine gemeinsame Gegenkraft entstehen kann." ("INTERIM" Nr. 604 vom 28. Oktober 2004, S. 8) Die insgesamt sechs Castor-Transporte aus Deutschland in die Wiederaufarbeitungsanlagen (WAA) La Hague (Frankreich) und Sellafield (Großbritannien) verliefen nahezu störungsfrei. BERICHT 2004 176 LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN Höhepunkt der Proteste waren auch in diesem Jahr wieder die Aktionen gegen den Castor-Transport von La Hague in das Zwischenlager Gorleben (Niedersachsen) vom 6. bis 9. November. Dazu mobilisierte der oben zitierte Aufruf mit folgenden Schlussparolen: "Deutschland zerlegen, den Atomstaat demontieren! Schraube für Schraube, Schiene für Schiene! no risk, no fun!" ("INTERIM" Nr. 604 vom 28. Oktober 2004, S. 8) Auch in einem anderen Aufruf "Gehet hin mit Gottes Sägen" wurde zu Straftaten animiert: "Rüste dich mit Kampfmitteln ... Ehre den Maulschlüssel. Schraube und Mutter lassen sich leicht lösen ... Achte das Übertreten des Gesetzes ... Die Revolution ist großartig!" ("INTERIM" Nr. 604 vom 28. Oktober 2004, S. 9) Unmittelbar vor und während des Transports beteiligten sich an den Protesten bundesweit bis zu 5.000 Personen (2003: 4.500), darunter - wie im Vorjahr - etwa 250 Aktivisten aus dem linksextremistischen bzw. linksextremistisch beeinflussten Spektrum, einschließlich ca. 100 Autonome. Am Morgen des 7. November wurde der Transport zunächst in der Nähe von Nancy (Frankreich) für zwei Stunden gestoppt. Zwei Atomkraftgegner hatten sich mit Rohren an die Gleise gekettet. Nachmittags ereignete sich im lothringischen Avricourt ein folgenschwerer Unfall, als bei einer versuchten Ankettaktion ein 21-jähriger französischer Anti-Atom-Aktivist durch den Castor-Zug tödlich verletzt wurde. Mehr als 1.000 überwiegend dem linksextremistischen Spektrum zuzuordnende Personen führten daraufhin in zahlreichen Städten des Bundesgebiets "Mahnwachen" und "Solidaritätskundgebungen" durch. Von Protesten der Anti-Atom-Bewegung begleitet wurde auch die politische Diskussion um die geplanten Atommülltransporte vom ehemaligen Forschungszentrum Rossendorf (Sachsen) in das nordrhein-westfälische Brennelementezwischenlager Ahaus. An den verschiedenen, überwiegend friedlich verlaufenen Veranstaltungen beteiligten sich auch Linksextremisten. LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN 177 Auch jenseits der Castor-Transporte gab es vereinzelt militante Aktionen. So hatten im Juni militante Atomkraftgegner die Werksgleise am AKW Philippsburg (Baden-Württemberg) beschädigt. Sie begründeten ihre Tat als Antwort auf Äußerungen von Politikern, die sich diversen Presseberichten zufolge für den Ausbau der Atomenergie stark machten. 4. Entwicklung der "Anti-Globalisierungsbewegung" Nachdem militante linksextremistische Globalisierungskritiker noch 2003 anlässlich internationaler Gipfelveranstaltungen wiederholt z. T. schwere Ausschreitungen provoziert hatten, konnten sie solche 2004 in Europa nicht mehr in Szene setzen, da ihnen ein geeigneter Mobilisierungsanlass in erreichbarer Nähe fehlte: Alle "wichtigen" Gipfel, etwa das jährliche Treffen der Staatsund Regierungschefs der acht bedeutendsten Industrienationen (G8) oder Tagungen des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank, fanden in den USA statt. Lediglich das "World Economic Forum" (WEF) vom 21. bis 25. Januar in Davos (Schweiz) wurde von Krawallen weit überwiegend einheimischer Gewalttäter begleitet. Deren Aggressionen entluden sich jedoch abseits des eigentlichen Konferenzortes. Auswirkungen auf die Durchführung des WEF entfalteten die Proteste nicht, was im Nachgang zu kontroversen Diskussionen und gegenseitigen Schuldzuweisungen der unterschiedlichen Organisatoren von Protesten geführt hatte. In einer im Internet veröffentlichten Stellungnahme resümierten Angehörige eines "Revolutionären Bündnisses gegen das WEF" enttäuscht: "Am Ende steht das WEF nach den Mobilisierungen 04 stärker da als je zuvor; dafür ist der Widerstand in kleine, fast schon rivalisierende Gruppen zerfallen". Höhepunkte der Aktivitäten der "globalisierungskritischen Bewegung" waren das "4. World Social Forum" (WSF) vom 16. bis 21. Januar in Mumbai - ehemals Bombay - (Indien) mit 100.000 Teilnehmern, darunter etwa 250 Deutsche, und das "3. European Social Forum" (ESF) vom 14. bis 17. Oktober in London, 20.000 Teilnehmer, darunter bis zu 1.500 Deutsche 62. Mit der Durchführung derartiger Massendiskussionsveranstaltungen habe sich, so Linksextremisten bereits im Oktober 2003, die globale Bewegung einen wichtigen Raum geschafBERICHT 62 Vgl. "Linksruck" Nr. 187 vom 27. Oktober 2004, Beitrag "London - ein Schritt nach vorne". 2004 178 LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN fen, um Erfahrungen auszutauschen, Analysen zu verfeinern, Strategien zu entwickeln und ihren Widerstand zu koordinieren. 63 Allen Koordinierungsbemühungen zum Trotz führte die ausgeprägte Heterogenität der "Bewegung" aber auch wieder zu Parallelveranstaltungen. So fand neben dem WSF das von terroristischen Gruppen mitorganisierte Treffen "Mumbai Resistance" (MR 2004) statt; das ESF wurde von der "autonomen" Veranstaltungsreihe "Beyond ESF" begleitet. Deutsche Globalisierungskritiker waren im Wesentlichen über die "Initiative für ein Sozialforum in Deutschland", der u. a. auch namhafte Exponenten der "Deutschen Kommunistischen Partei" (DKP), der "Partei des Demokratischen Sozialismus" (PDS) und der trotzkistischen Gruppe "Linksruck" angehören, in den ESF-Vorbereitungsprozess eingebunden. So nahmen Vertreter der Initiative an so genannten Europäischen Vorbereitungsversammlungen zur ESFVorbereitung teil. Ein erstes übergreifendes "Sozialforum in Deutschland", ebenfalls maßgeblich von der "Initiative für ein Sozialforum in Deutschland" vorbereitet, ist im Juli 2005 in Erfurt (Thüringen) geplant. VI. Agitationsund Kommunikationsmedien 1. Verlage, Vertriebe und periodische Publikationen Über 30 Verlage und Vertriebsdienste im Bereich des Linksextremismus verbreiteten im Jahr 2004 Zeitungen, Zeitschriften und sonstige Publikationen. Die Gesamtzahl der von diesen Verlagen und Vertriebsdiensten herausgegebenen Publikationen (nahezu 220) sowie die Gesamtauflage von etwa 8 Millionen Exemplaren blieb gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Beispielhaft wegen seiner Außenwirkung in Folge der Herausgabe einer bundesweit vertriebenen Tageszeitung sei der Verlag "8. Mai GmbH" mit Sitz in Berlin genannt. Die von ihm herausgegebene Tageszeitung "junge Welt" (jW), bei der zumindest tatsächliche Anhaltspunkte für linksextremistische Bestrebungen vorliegen, ist mit ca. 12.000 Exemplaren ein bedeutendes Printmedium im linksextremistischen Bereich. Die unter gleichem Titel in der DDR als Zentralorgan der SED-Jugendorganisation FDJ herausgegebene Zeitung erscheint heute in dem eigenständigen Verlag, dessen Haupteigentümerin die "Linke Presse Verlagsförderungsund Beteiligungsgenossenschaft junge Welt e. G." ist. Einzelne Redaktionsmitglieder und ein großer Teil der Stammund Gastautoren sind dem linksextremistischen Spektrum zuzuordnen. Die Zeitung pflegt eine traditionskommunistische Ausrichtung und propagiert die Errichtung einer 63 Vgl. "junge Welt" Nr. 252 vom 29. Oktober 2003, ESF-Sonderteil, S. 3. LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN 179 sozialistischen Gesellschaft. Berichterstattung und Kommentare zu tagespolitischen Ereignissen sowie Grundsatzbeiträge zu theoretischen Fragen und die Auswahl der Themen erfolgen nach streng ideologischer, antikapitalistischer Ausrichtung. So wird u. a. ein Redebeitrag von der Abschlusskundgebung des "Antikapitalistischen und Sozialrevolutionären Block" am 3. April in Köln dokumentiert: "Eine befreite Gesellschaft lässt sich nur jenseits der kapitalistischen Produktionsverhältnisse und jenseits von Patriarchat, Rassismus und des bürgerlichen Staates errichten". (Beilage zu "junge Welt" vom 10./11./12. April 2004, S. 2) Zunehmend ist festzustellen, dass die jW Gewalt als Mittel im Kampf gegen Kapitalismus und Imperialismus anerkennt. Bewegungen wie der kurdische KONGRA GEL, die baskische ETA und die kolumbianische FARC-EP werden zu "Befreiungsorganisationen" umgedeutet. Kritik oder Distanzierung von deren Gewalttaten erfolgt nicht. Deutlich wird dies vor allem bei der Berichterstattung über Terroraktionen im Irak, wenn von "in jeder Hinsicht gerechtfertigter Gewalt" und "legitimer Reaktion" die Rede ist. Wiederholt wurde Vertretern solcher Terrororganisationen in Form von Interviews ein Forum zur politischen Agitation geboten. So propagierte ein Sprecher der "Kommunistischen Partei Iraks": "Es ist absolut nicht hinzunehmen, daß wir als Unterdrückte angeklagt werden. Der Widerstand im Irak hat nie Zivilisten ins Visier genommen. Die Kollaborateure der Besatzer aber werden als legitimes Angriffsziel betrachtet. Natürlich kommen bei Angriffen auf militärische Ziele mitunter auch Zivilisten zu Schaden. ... Man muss allerdings auch beachten, daß nicht jeder, der Zivilkleidung trägt, ein Zivilist ist. ... Jede Person und jedes Objekt, die der Besatzung dienen, sind ein legitimes Angriffsziel." (Beilage zu "junge Welt" vom 24./25. Januar 2004, S. 5) 2. Internet Das Internet mit seinen Diensten wie u. a. "World Wide Web" (WWW), "Newsgroups" oder "Email" wird von Linksextremisten routiniert als Mittel eingesetzt, um Informationen zu verbreiten oder zu Aktionen zu mobilisieren, gleichwohl aber auch um Vernetzungsbestrebungen der Szene zu unterstützen. Als probates Mittel dient BERICHT 2004 180 LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN hierzu die Archivierungsmöglichkeit der sonst oftmals unstrukturiert und lückenhaft vorhandenen Informationen. Internetportale wie "nadir", "Partisan.net" oder "left-action" bündeln die Internetdarstellungen vieler unterschiedlicher Gruppen, Initiativen und Projekte und machen sie dadurch besser auffindbar: "Sind linke Inhalte erst einmal im Netz, werden sie über die Suchmaschinen auch Menschen zugänglich, die nicht zur Szene gehören. Zeitungen, Bücher und Broschüren, die einmal in nadir veröffentlicht wurden, werden nie vergriffen sein. Sie können außerdem im Netz regelmäßig aktualisiert werden ...". ("nadir", November 2004) Die Portale bieten Informationen zu bundesweit geplanten Aktionen und Veranstaltungen, die für das linksextremistische Spektrum von Bedeutung sind. Aktuelle Informationen werden "szenegerecht" nach Themenschwerpunkten wie "Antifaschismus", "Antirassismus", "Sozialabbau" oder "Anti-Atom" kategorisiert und oftmals mit entsprechenden Audio-/ Videodateien angereichert. Von Linksextremisten initiierte Kampagnen finden ihren Widerhall in ausschließlich zu diesem Zweck ins Netz gestellten "Mobilisierungsseiten", die oftmals längerfristig bestehen bleiben und - wie z. B. bei der jährlichen bundesweiten Mobilisierung zum "Revolutionären 1.Mai" - entsprechend "upgedatet" reaktiviert werden. Einen hohen Stellenwert besitzt auch das Instrument der Mailinglisten. Zumeist textorientierte Informationen werden einem interessierten Personenkreis zur Verfügung gestellt, wobei die Aktualität der Information oftmals die einer Webseite übertrifft. Das etablierte Portal "LINKE SEITE" hat Mitte des Jahres angeblich aufgrund finanzieller Probleme vorerst weitestgehend seine Dienste eingestellt. Lediglich die Option, sich in einen Newsletter einzutragen, wird z. Zt. noch angeboten. Demgegenüber wird das deutsche "Indymedia" Portal verstärkt von Linksextremisten als Informationsquelle genutzt. Laut Eigendarstellung sieht sich "Indymedia" als: LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN 181 "ein internationales Netzwerk von Medieninitiativen und AktivistInnen für unabhängige und unkommerzielle Berichterstattung von unten - vor Ort und weltweit. Es versteht sich als Teil eines weltweiten Widerstands gegen die kapitalistische Globalisierung." ("indymedia" Deutschland, November 2004) Seinem Selbstverständnis nach ist der deutsche Ableger: "ein multimediales Netzwerk unabhängiger und alternativer Medien, MedienmacherInnen, engagierter Einzelpersonen und Gruppen. Es bietet offene, nichtkommerzielle Berichterstattung sowie Hintergrundinformationen zu aktuellen sozialen und politischen Themen. Bereits bestehende alternative Strukturen sollen dadurch in ihrer Arbeit unterstützt werden." ("indymedia" Deutschland, November 2004) Mittelpunkt des "Indymedia Deutschland" Portals bildet der "Open Posting"-Bereich. Hier haben Gruppen wie auch Einzelpersonen die Möglichkeit, ohne besondere Zugangsberechtigung ihre Aufrufe, Berichte und sonstigen Beiträge vom eigenen Computer aus direkt auf der Medienplattform einzustellen. Doch nicht nur die Vorteile des Mediums Internet, sondern auch seine Grenzen werden erkannt und kritisch thematisiert: "Auch die Art zu mobilisieren seitens der Antifa hat sich stark gewandelt. Nicht mehr Flugblätter, Plakate und Infoveranstaltungen bestimmen das Ausmaß der Mobilisierungen, sondern immer häufiger wird auf das Internet als hauptsächlichen Infomultiplikator gesetzt. So ist jede Mobilisierung erst mal eine 'weltweite', zumindest aber eine bundesweite. Da aber über das Internet nur schwer zu kontrollieren ist, wen diese Mobilisierung überhaupt erreicht oder anspricht, ist die Teilnehmeranzahl zu einem großen Unsicherheitsfaktor geworden. Denn auch andersherum lässt sich einer 'bundesweiten' Homepage, anders als bundesweiten Infoveranstaltungen und Plakaten nicht ansehen, wie ernst es den Mobilisierenden überhaupt ist und wie viel Energie in die Vorbereitung gesteckt wird ... Um perspektivisch eine bundesweite Vernetzung zu bewirken, ist es zunächst wichtig, dass sich Gruppen vor Ort organisieren und regional vernetzen." ("Antifaschistisches Info Blatt", Berlin, Nr. 63 vom Sommer 2004, S. 6 - 9) BERICHT 2004 182 LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VERFASSUNGS SCHUTZ Verfassungsschutz und Demokratie Rechtsextremistische Bestrebungen Linksextremistische Bestrebungen Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern Spionage und sonstige nachrichtendienstliche Aktivitäten Geheimschutz, Sabotageschutz Scientology-Organisation (SO) Gesetzestexte, Erläuterungen BERICHT 2004 184 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN I. Überblick Die innere Sicherheit Deutschlands war auch 2004 durch extremistische und terroristische Ausländergruppierungen in unterschiedlichem Maße Gefährdungen ausgesetzt. Die größte Gefahr ging wie im Vorjahr von islamistischen Terrorgruppierungen aus, die sich dem weltweiten "Jihad" (verstanden als gewalttätiger Kampf/"heiliger Krieg" gegen den Westen) verpflichtet fühlen. Trotz in der Vergangenheit vereitelter Anschläge und zahlreicher Festnahmen europaweit - auch in Deutschland - muss Deutschland weiterhin als Teil eines weltweiten Gefahrenraumes angesehen werden und liegt somit auch im Zielspektrum terroristischer Gruppierungen. Die Anschläge vom 11. März 2004 in Madrid, bei denen 191 Menschen starben und über 1.600 verletzt wurden, verdeutlichen die Gefahrenlage und deren Dimension nachdrücklich. "Jihad"-Gruppen Zum Spektrum der "Jihad"Gruppen zählen die von Usama BIN LAund ihre ideologiDEN gegründete "Al-Qaida" (Die Basis) und die mit ihr kooperierenschen Positionen den Netzwerke von "Mujahedin" (Kämpfer für die Sache Allahs) sowie einzelne regionale islamistische Organisationen. Sie haben dem Westen und seiner freiheitlichen Kultur den Krieg erklärt. Aus ihrer Sicht sind insbesondere die USA Sinnbild für die "Unmoral" und den "Verfall" des Westens. Ferner werfen sie den USA Einmischung in die Angelegenheiten muslimischer Staaten, der "Umma" (Gemeinschaft der Muslime), und Parteinahme zugunsten Israels im NahostKonflikt vor. Darüber hinaus sehen sie die USA als Motor der westlich geprägten Globalisierung, die - aus Sicht von Islamisten - zu einer Benachteiligung muslimischer Staaten führen werde. Islamistische Terrorgruppen sehen ihren gewaltsamen Kampf durch den Koran legitimiert. Nach Ansicht ihrer Ideologen ist der gewaltsame "Jihad" gegen "Ungläubige" und vom "wahren Glauben Abgefallene" muslimische Pflicht und zur Verteidigung und Ausweitung des muslimischen Gebiets 1 erlaubt. Dieser "Jihad" sei erst dann beendet, wenn der Islam ihrer Interpretation weltweit die herrschende Religion ist. Träger des "Jihad" sind die "Mujahedin". Die "Mujahedin" haben in der Regel eine paramilitärische Ausbildung, meist in Lagern in Afghanistan und Pakistan, erhalten und können z. T. Kampferfahrungen auf den Schauplätzen des "Jihad" in Afghanistan, Bosnien, Tschetschenien und Irak vorweisen. In den Ausbildungslagern und Kampfeinsätzen entstanden auch jene persönlichen Kontakte, die das Netzwerk der "Mujahedin" tragen. Vor allem Muslime aus arabischen Staaten haben solche Ausbildungslager durchlaufen. Das klandestin agierende Netzwerk erstreckt sich in unterschiedlicher Dichte über die Kontinente und hat sich als fle- 1 Die Muslime unterscheiden zwischen dem muslimischen Gebiet, in dem die Muslime zahlenmäßig die Mehrheit stellen, und der muslimischen "Diaspora". SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 185 xibel und widerstandsfähig erwiesen. Tiefer Hass gegen westliche Werte und Errungenschaften steht dabei der Nutzung neuester Kommunikationstechniken, insbesondere des Internets, durch die "Mujahedin" nicht entgegen. Der breite internationale Fahndungsdruck und die Zugriffe der Sicherheitsbehörden wirkten sich nur zeitweilig auf die Operationsmöglichkeiten sowohl von "Al-Qaida" als auch regionaler Gruppen aus. Die bisher verübten Anschläge und insbesondere die Anschläge in Madrid am 11. März 2004 lassen darauf schließen, dass auch künftig schwer zu schützende "weiche" Ziele im Visier islamistischer Täter bleiben. "Al-Qaida" und ihre Anhänger werden weiter versuchen, aus ihrer Sicht spektakuläre Terrorakte mit hohen Opferzahlen durchzuführen, ihre diesbezügliche Motivation hat sich - vor allem auch bedingt durch den Krieg im Irak und die andauernde Besetzung des Landes - eher verstärkt, wie die wiederholten Äußerungen Usama BIN LADENs und seines Stellvertreters AL-ZAWAHIRI verdeutlichen. Die Anschläge von Istanbul (November 2003) und Madrid zeigen erneut, dass "Al-Qaida" und "Mujahedin"-Gruppierungen Europa als Operationsgebiet betrachten. Die am 15. April von einem arabischen Sender mit einer (qualitativ guten) deutschen Übersetzung ausgestrahlte Verlautbarung Usama BIN LADENs (sog. Versöhnungsinitiative) konkretisierte die durch die Sicherheitsbehörden des Bundes festgestellte Bedrohungslage in Deutschland. Die Bundesrepublik Deutschland, in Augen militanter Islamisten zum Lager der sog. Kreuzzügler zählend, ist Teil eines weltweiten Gefahrenraumes. Daher liegen auch deutsche Interessen und Einrichtungen im Zielspektrum islamistischer Terroristen. Diese Gefährdung ist allerdings im Vergleich zu der hohen Gefährdung, der amerikanische, israelische und jüdische sowie britische Interessen und Einrichtungen auch in Deutschland ausgesetzt sind, als nachrangig zu bewerten. Daneben müssen zudem Einrichtungen anderer Alliierter der USA oder Russlands (Tschetschenienkonflikt) sowie prowestlich ausgerichteter muslimischer Staaten als gefährdet angesehen werden. Der Irak blieb Kristallisationspunkt des aktuellen internationalen "Jihad". Die Situation im Irak hatte und hat für Islamisten, insbesondere aber für "Al-Qaida" und die "Mujahedin" eine erhebliche Mobilisierungswirkung. Ablehnende Äußerungen zur Präsenz des US-Militärs und seiner Alliierten sowie Aufrufe zur Bekämpfung der "Besatzer" und "Folterer" sind Stereotype in der aktuellen Agitation von Islamisten. Diese Argumentation wird häufig dazu eingesetzt, für den "Jihad" zu werben. BERICHT 2004 186 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN In Afghanistan halten die terroristischen Aktivitäten der Taliban und mit ihr verbündeter "Mujahedin" an. Am 26. November wurde eine deutsche ISAF-Patrouille Ziel eines Anschlages. Drei Bundeswehr-Soldaten erlitten Verletzungen. Zu dem Anschlag hat sich die "Revolutionäre Islamische Mujahedin-Armee Afghanistans" bekannt. Islamistische Auch von islamistischen Organisationen, die in Deutschland nicht Organisationen terroristisch agieren, geht eine nicht zu unterschätzende Gefahr für in Deutschland die innere Sicherheit aus. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass von den gegenwärtig mehr als drei Millionen im Bundesgebiet lebenden Muslimen sich lediglich etwa ein Prozent den hier bestehenden islamistischen Organisationen angeschlossen hat. Einige dieser Organisationen zielen darauf ab, die in ihren Herkunftsländern bestehenden Staatsund Gesellschaftsordnungen durch ein strikt islamistisches Staatswesen auf der Grundlage des islamischen Rechts, der Scharia, zu ersetzen. Einige erklären offen, die Weltherrschaft des Islam anzustreben. Die Anhänger der libanesischen "Hizb Allah" (Partei Gottes) und der palästinensischen "Islamischen Widerstandsbewegung" (HAMAS) - beide Organisationen wenden sich gegen die Existenz des Staates Israel - halten sich weitgehend mit öffentlichen Aktivitäten zurück. Ihre Anhänger beschränken sich im Wesentlichen auf die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen in den von ihnen frequentierten Moscheen und auf Spendensammlungen. Die Tötung führender HAMAS-Funktionäre führte unter den Anhängern und Sympathisanten in Deutschland allerdings zu Empörung und Entsetzen. Sie reagierten mit spontanen Kundgebungen und emotionalisierten Debatten. Andere islamistische Gruppierungen verfolgen eine breiter angelegte Strategie. Zwar wollen auch sie die Herrschaftsverhältnisse in ihren Herkunftsländern zugunsten eines islamistischen Staatswesens ändern, zugleich streben sie aber im Rahmen einer legalistischen Strategie an, ihren Anhängern im Bundesgebiet Freiräume für ein schariakonformes Leben zu schaffen. Mit der Scharia ist ihrer Auffassung zufolge ein alle Lebensbereiche regelndes islamisches Gesetzessystem vorgegeben, dessen Umsetzung hier notwendige Voraussetzung zur Ausübung des "wahren" Islam sei. Das angestrebte islamistische Gesellschaftssystem steht in unauflösbarem Widerspruch zu den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, wie der Volkssouveränität, dem Gleichheitsgrundsatz, dem Mehrheitsprinzip oder dem Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition. SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 187 Entsprechende Gruppierungen setzen dabei vor allem auf eine langfristige Strategie der politischen Einflussnahme und gezielten Öffentlichkeitsarbeit. Ein derart geprägter "taktischer" Islamismus stellt das Zusammenleben im Rahmen einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaftsordnung auf lange Sicht vor erhebliche Herausforderungen. Größte dieser Gruppierungen ist die "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V." (IGMG). Mit etwa 26.500 Mitgliedern ist sie gleichzeitig die mitgliederstärkste islamistische Organisation in Deutschland. Sie unterhält nach wie vor Verbindungen zu der von Necmettin ERBAKAN beeinflussten türkisch-islamistischen "Partei der Glückseligkeit" (SP) (vgl. Kap. III, Nr. 2.1.2). Die IGMG versucht sich als integrationswillige und auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehende Organisation zu präsentieren. Ihre auf Stärkung der eigenen religiösen und kulturellen Identität und Bewahrung vor einer vermeintlichen Assimilation an die deutsche Gesellschaft ausgerichteten Bestrebungen sind jedoch in Wahrheit geeignet, die Entstehung und Ausbreitung islamistischer Milieus in Deutschland zu fördern. Der IGMG vergleichbar agieren z. T. auch Anhänger der "Muslimbruderschaft" (MB) in Deutschland. Ihre Ideen werden von der "Islamischen Gemeinschaft in Deutschland e. V." (IGD) und den ihr angeschlossenen "Islamischen Zentren" verbreitet. Wie auch bei der IGMG zählt die Bildungsarbeit zu den Aktivitätsschwerpunkten. In Berlin war für die Zeit vom 1. bis 3. Oktober der "1. Arabisch-Islami"1. Arabischsche Kongress in Europa" geplant. Die Einladung zu der VeranstalIslamischer tung, die im Internet verbreitet wurde, wandte sich gegen "amerikaKongress in Europa" verboten nische Hegemonie" und befürwortete die "Befreiung aller besetzten Territorien und Länder im Kampf gegen die amerikanisch-zionistische Hegemonie und Besatzung". Der Kongress wurde angekündigt als "der erste, ernsthafte Schritt in der Praxis zur Unterstützung der Widerstandsbewegungen gegen Aggression und Okkupation in Palästina und dem Irak". Da der Kongress die Ziele des irakischen und palästinensischen Widerstands und damit auch den Einsatz terroristischer Mittel unterstützen sollte, wurde er am 20. September durch den Innensenator des Landes Berlin verboten. Gleichzeitig leitete der Generalbundesanwalt gegen die drei maßgeblichen Organisatoren ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Werbung um Mitglieder und Unterstützer einer ausländischen terroristischen Vereinigung im Sinne von SS 129b StGB ein. Dem Hauptorganisator wurde am 18. September BERICHT 2004 188 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN bei seiner Rückkehr von einem Libanon-Aufenthalt die befristete Aufenthaltserlaubnis für Deutschland entzogen. Anschließend wurde er in den Libanon abgeschoben. Antisemitismus Der in der Öffentlichkeit kursierende Begriff eines "neuen Antisemitismus" zielt auch auf antisemitische Grundzüge der islamistischen Ideologie und der sie propagierenden islamistischen Organisationen. Im Islamismus ist eine Gemengelage von originären, in der islamischen Welt entstandenen antizionistischen und antijüdischen Positionen sowie aus Europa verstärkt im 20. Jahrhundert importierten antisemitischen Elementen zu verzeichnen. Zudem verbergen islamistische Organisationen ihren Antisemitismus häufig hinter antizionistischer Israelkritik. Von besonderer Bedeutung für die antisemitische Propaganda islamistischer Organisationen und deren stark verschwörungstheoretisch geprägten Antisemitismus sind die in der islamischen Welt weit verbreiteten "Protokolle der Weisen von Zion". 2 Zu den Feindbildern islamistischer Organisationen gehören prinzipiell der Staat Israel bzw. "die Zionisten", denen - je nach Standort im islamistischen Spektrum - die verschwörerische Manipulation westlicher Staaten, vor allem der USA, unterstellt wird. Die jüdische Einwanderung in Palästina, die Entstehung des Staates Israel und der seither ungelöste Konflikt zwischen den arabischen Staaten und Israel waren Auslöser für einen islamistischen Antizionismus, der sich seit den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts zu einem eliminatorischen Antizionismus mit einer ausgeprägten antisemitischen Unterfütterung entwickelt hat (antizionistischer Antisemitismus). In den einschlägigen Verlautbarungen und Programmen islamistischer Organisationen verschwimmen die Begriffe "Zionist", "Israeli" und "Jude". Dieser islamistische Antizionismus war und ist stark antijüdisch gefärbt, insofern auch auf die prinzipielle, nach Auffassung von Islamisten im Koran belegte und durch die islamistische Geschichtsauffassung gestützte ewige Feindschaft "der Juden" gegenüber den Muslimen/dem Islam Bezug genommen wird. 3 Im Unterschied zum Antisemitismus deutscher Rechtsextremisten 4 ist der islamistische Antisemitismus nicht rassistisch begründet. Dennoch werden "den Juden" pauschal negative soziale, kulturelle, religiöse und politische Eigenschaften bzw. Verhaltensweisen zugeschrieben, die ihre Ablehnung, Bekämpfung oder gar Vernichtung als Volk rechtfertigen sollen. In dieser ideologischen Tradition stehen die Aufrufe Usama BIN LADENs seit 1998, in denen er die Tötung von Juden, Amerikanern und ihren Verbündeten an jedem Punkt der Erde zur Verpflichtung der Muslime erklärte. 5 2 Bei den "Protokollen der Weisen von Zion" handelt es sich um eine antisemitische Fälschung; vgl. ausführlich Kap. VII im Berichtsteil "Rechtsextremistische Bestrebungen". 3 Ideologiebildend war in diesem Zusammenhang vor allem Sayyid Qutbs Essay "Unser Kampf gegen die Juden", das etwa Anfang der 50er Jahre entstanden sein soll. 4 Vgl. Kap. VII im Berichtsteil "Rechtsextremistische Bestrebungen". 5 Verlautbarungen vom 23. Februar 1998, 17. Mai 1998 und 16. September 2001. SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 189 Das Verhalten der in Deutschland agierenden - nicht islamistischen - extremistischen Ausländerorganisationen wurde im Jahr 2004 im Wesentlichen durch die Entwicklungen in den jeweiligen Herkunftsländern und die Nachkriegssituation im Irak bestimmt. Linksextremistische Ausländerorganisationen sind ideologisch insLinksextremisbesondere durch eine marxistisch-leninistische sowie maoistische tische Positionen Weltanschauung geprägt. Ziel dieser in der Mehrzahl türkischen Gruppierungen ist noch immer die "revolutionäre" Zerschlagung der bestehenden Gesellschaftsordnung und die Errichtung sozialistischer bzw. kommunistischer Systeme in ihren Heimatländern. Die stark ausgeprägte antiimperialistische Ideologie der türkischen Türkische linksextremistischen Organisationen äußerte sich wie in den Vorjahren linksextremistische auch in Protesten gegen die USA und die NATO. Im zeitlichen ZusamOrganisationen menhang mit dem NATO-Gipfel am 28./29. Juni in Istanbul kam es in der Türkei zu mehreren Sprengstoffanschlägen, für die die "Bewaffneten Kräfte der Armen und Unterdrückten" (FESK), eine von türkischen Sicherheitskräften der "Marxistisch-Leninistischen Kommunistischen Partei" (MLKP) zugerechnete militante Organisation, die Verantwortung übernahmen. Des Weiteren kam es am 24. Juni in Istanbul zu einem fehlgeschlagenen Anschlag, zu dem sich der militärische Arm der "Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front" (DHKP-C) im Internet bekannte. Für die DHKP-C war darüber hinaus die Verlegung "politischer Gefangener" in türkischen Haftanstalten aus Großraumgefängnissen in Einzelzellen das beherrschende Agitationsthema. Der "Volkskongress Kurdistans" (KONGRA GEL), der sich in der zeitliPKK/KADEK/ chen Nachfolge des in Deutschland verbotenen "Freiheitsund DeKONGRA GEL mokratiekongresses Kurdistans" (KADEK) bzw. der "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) gründete, hat den nach eigenem Bekunden auf eine friedliche Lösung der Kurdenfrage gerichteten politischen Kurs in Europa fortgesetzt. Im Juni erklärten die "Volksverteidigungskräfte" (HPG), der militärische Arm des KONGRA GEL, den seit fünf Jahren bestehenden "einseitigen Waffenstillstand" gegenüber der Türkei allerdings für beendet. Daraufhin kam es dort in der zweiten Jahreshälfte verstärkt zu Kampfhandlungen. Vor dem Hintergrund der Debatte über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei führte der KONGRA GEL europaweit eine Kampagne durch, in der die Türkei aufgefordert wurde, ihre militärischen Operationen gegen die HPG einzustellen und die "Isolationshaft" Abdullah ÖCALANs zu beenden. In einer sechs Punkte umfassenden "Roadmap" wurden darüber hinaus konkrete Schritte zur Lösung der Kurdenfrage verlangt. BERICHT 2004 190 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN Nationalistische Nationalistisch geprägte Ausländerorganisationen - auch hier sind Positionen vor allem türkische Gruppierungen zu nennen - bemessen den Wert des Menschen aus der Zugehörigkeit zu einer Rasse bzw. Nation. Der Nation wird sowohl politischterritorial als auch ethnischkulturell der höchste Stellenwert beigemessen. Iranische Ziel extremistischer iranischer Oppositionsgruppen ist nach wie vor Oppositionseine grundlegende Änderung der in der Islamischen Republik Iran gruppen bestehenden Herrschaftsverhältnisse. Die Aktivitäten der "Volksmodjahedin Iran-Organisation" (MEK) und ihres in Europa agierenden Armes "Nationaler Widerstandsrat Iran" (NWRI) richteten sich vor allem gegen die Aufnahme in die EU-Liste terroristischer Organisationen. Asiatische Separatistische Organisationen aus Südasien, in erster Linie die "LibeSeparatisten ration Tigers of Tamil Eelam" (LTTE) aus Sri Lanka, waren insbesondere darum bemüht, durch das Sammeln von Spendengeldern in Deutschland ihre finanzielle Basis zu stärken. II. Übersicht in Zahlen 1. Organisationen und Personenpotenzial Den 24 (2003: 24) aktiven islamistischen Organisationen im Bundesgebiet haben sich nach Schätzungen der Verfassungsschutzbehörden rund 31.800 (2003: etwa 30.950) Personen angeschlossen. Mit rund 27.250 (2003: 27.300) bildeten die Anhänger türkischer islamistischer Organisationen das größte Potenzial. Besonders erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang die mit etwa 26.500 (2003: rund 26.500) Mitgliedern zahlenmäßig größte türkische islamistische Organisation "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V." (IGMG). Das Personenpotenzial islamistischer Organisationen aus dem arabischen Raum ging leicht auf 3.250 (2003: 3.300) zurück. Dabei bildet die "Muslimbruderschaft" (MB) mit rund 1.300 (2003: ca. 1.300) Anhängern die größte Gruppe. Die libanesische "Hizb Allah" verfügt über ca. 850 (2003: ca. 800) Anhänger in Deutschland. Zum Personenpotenzial der internationalen "Mujahedin"-Netzwerke in Deutschland liegen keine gesicherten Zahlen vor. Der beachtliche Anstieg der Anhängerzahl sonstiger islamistischer Ausländerorganisationen auf 1.250 Personen (2003: 300) ist darauf zurückzuführen, dass mit der pakistanischen "Tablighi Jama'at" SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 191 (450 Anhänger) und der tschetschenischen Separatistenbewegung (500 Anhänger) zwei Organisationen erstmals berücksichtigt wurden. Bei den nicht islamistischen sicherheitsgefährdenden bzw. extremistischen Ausländerorganisationen hat sich das Mitgliederund Anhängerpotenzial der 47 Organisationen (2003: 46) mit 25.720 (2003: 26.350) weiter verringert: Das Personenpotenzial der linksextremistischen oder linksextremistischgeprägten Ausländergruppierungen ging auf 17.290 (2003: 17.470), das der nationalistischen Ausländergruppierungen auf 8.430 (2003: 8.880) zurück. BERICHT 2004 192 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN Mitgliederpotenzial extremistischer Ausländerorganisationen 1) Staatsangehörigkeit Linksextremisten Extreme Islamisten Gesamt bzw. Nationalisten Volkszugehörigkeit Gruppen Personen Gruppen Personen Gruppen Personen Gruppen Personen Kurden 2) 2004 21 11.950 21 1 1 .950 2003 21 11.850 21 1 1 .850 2002 22 11.850 22 1 1 .850 Türken 2) 2004 12 3. 1 50 1 7.500 5 27.250 18 37.900 2003 12 3. 3 70 1 8.000 6 27.300 19 3 8.670 2002 12 3.650 1 8.000 5 27.300 18 38.950 Araber 2) 2004 4 150 14 3. 250 18 3.400 2003 4 150 14 3.300 18 3.450 2002 4 150 14 3.1 50 18 3.300 Iraner 2004 2 1. 1 50 1 50 3 1 .200 2003 2 1.200 1 50 3 1 .250 2002 2 1.300 1 50 3 1 . 350 Sonstige 2004 2 890 5 930 4 1 .2 50 11 3.070 2003 2 900 4 880 3 300 9 2.080 2002 2 900 4 900 2 100 8 1. 900 Summe 2004 41 17.290 6 8.430 24 31.800 71 57.520 20 03 41 1 7.470 5 8.880 24 30.950 70 57.300 2002 42 1 7.850 5 8.900 22 30.600 69 5 7. 350 1) Die Zahlenangaben beziehen sich auf Deutschland und sind zum Teil geschätzt und gerundet. 2) Hier werden auch mit Verbot belegte Gruppen gezählt. 2. Extremistische Strafund Gewalttaten aus dem Bereich der "Politisch motivierten Ausländerkriminalität" 6 Extremistische Strafund Gewalttaten aus dem Bereich der Ausländerkriminalität bilden eine Teilmenge des Phänomenbereichs "Politisch motivierte Ausländerkriminalität". Dem Phänomenbereich "Politisch motivierte Ausländerkriminalität" wurden 603 (2003: 1.743) Straftaten, hiervon 86 (2003: 122) Gewalttaten, zugeordnet. In diesem Bereich wurden 461 (2003: 1.473) Straftaten, darunter 61 (2003: 88) Gewalttaten mit extremistischem Hintergrund ausgewiesen. 6 Zum Definitionssystem "Politisch motivierte Kriminalität" (PMK) und zu den "Politisch motivierten Strafund Gewalttaten" vgl. Kap. II, Nr. 2.1 und 2.2 im Berichtsteil "Rechtsextremistische Bestrebungen". SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 193 Übersicht über Gewalttaten und sonstige Straftaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Ausländerkriminalität" 1) Gewalttaten: 2003 2004 Tötungsdelikte 0 4 Versuchte Tötungsdelikte 0 0 Körperverletzungen 32 24 Brandstiftungen 4 0 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 1 0 Landfriedensbruch 9 4 Gefährliche Eingriffe in Bahn-, Luft-, Schiffsund Straßenverkehr 6 0 Freiheitsberaubung 4 1 Raub 2 2 Erpressung 20 17 Widerstandsdelikte 9 9 Sexualdelikte 1 0 gesamt 88 61 Sonstige Straftaten: Sachbeschädigungen 28 31 Nötigung/Bedrohung 17 28 Andere Straftaten 1.340 341 gesamt 1.385 400 Straftaten insgesamt 1.473 461 1) Die Zahlen basieren auf Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA). Die Übersicht enthält - mit Ausnahme der Tötungsdelikte - vollendete und versuchte Straftaten. Jede Tat wurde nur einmal gezählt. Ist zum Beispiel während eines Landfriedensbruchs zugleich eine Körperverletzung begangen worden, so erscheint nur die Körperverletzung als das Delikt mit der höheren Strafandrohung in der Statistik. Wurden mehrere Straftaten verübt, wurde ausschließlich der schwerer wiegende Straftatbestand gezählt. BERICHT 2004 194 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN Gewalttaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Ausländerkriminalität" 1) [ in den Ländern ] Baden20 Württemberg 19 8 Berlin 18 Nordrhein- 8 Westfalen 13 6 Bremen 8 6 Niedersachsen 4 4 Hamburg 5 3 Bayern 1 3 Sachsen 1 Schleswig- 1 Holstein 4 Mecklenburg- 1 Vorpommern 1 Rheinland- 1 Pfalz 1 0 Hessen 7 0 Brandenburg 2 0 Thüringen 2 0 Saarland 1 Sachsen- 0 Anhalt 1 2004 2003 1) Die Zahlen basieren auf Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA). SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 195 III. Ziele und Aktionsschwerpunkte einzelner Gruppen 1. Araber 1.1 "Al-Qaida" (Die Basis)/"Mujahedin"-Netzwerke (Kämpfer für die Sache Allahs)/"Ansar Al-Islam" (AAI; Anhänger/Gefolge des Islam) "AlQaida" (Die Basis) gegründet: Mitte der 80er Jahre Leitung: Usama BIN LADEN Mitglieder/Anhänger: keine gesicherten Zahlen "Mujahedin"Netzwerke Entstehungszeit: Anfang der 80er Jahre in Pakistan/Afghanistan Mitglieder/Anhänger: keine gesicherten Zahlen darin enthalten: "Ansar Al-Islam" (AAI) (Anhänger/Gefolge des Islam) gegründet: im Jahre 2001 als Nachfolgerin der "Jund Al-Islam" (Armee des Islam) Leitung: Abdullah ALSHAFI Mitglieder/Anhänger: keine gesicherten Zahlen Kennzeichnend für die ideologische Ausrichtung der "Mujahedin" ist ein pan-islamischer Ansatz, der weltweit eine Verteidigung der muslimischen Gemeinschaft gegen Ungläubige vorgibt, verbunden mit einer militanten Ablehnung der westlichen Gesellschaft und deren Werten. Kern der "Mujahedin"-Bewegung blieb trotz der militärischen InterTendenz zur vention der US-Streitkräfte in Afghanistan im Herbst 2001 die KaderDezentralisierung organisation Usama BIN LADENs "Al-Qaida" (Die Basis). Der Zusammenbruch des Taliban-Regimes in Afghanistan zwang "Al-Qaida"-Angehörige und andere "Mujahedin" von dort nach Pakistan oder in den Iran, aber auch auf die arabische Halbinsel, nach Südostasien, Tschetschenien oder in den Nord-Irak auszuweichen. Usama BIN LADEN und Dr. Ayman AL-ZAWAHIRI fungieren als "geistige Anführer", die ihre Botschaften mittels Audiound Videoaufzeichnungen verbreiten. BERICHT 2004 196 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN Festnahmen von Auch im Jahr 2004 konnten hochrangige "Al-Qaida"-Angehörige "AlQaida"Mitfestgenommen werden. Im August 2004 verhafteten pakistanische gliedern Sicherheitskräfte den tansanischen "Al-Qaida"-Angehörigen Ahmed GHAILANI, der bereits seit 1998 wegen seiner Beteiligung an den Bombenanschlägen gegen die US-Botschaften in Kenia und Tansania gesucht wurde, sowie den pakistanischen Computerexperten Naem Noor KHAN, der maßgeblich für die Kommunikation innerhalb des "Al-Qaida"-Netzwerks in Pakistan verantwortlich gewesen sein soll. Kurze Zeit später konnte der britische Staatsbürger Dhiren BAROT alias "Abu Issa AL-HINDI" zusammen mit 13 weiteren Personen in Großbritannien festgenommen werden. Die britischen Behörden werfen der von BAROT geleiteten "Al-Qaida"-Zelle vor, einen Anschlag in Großbritannien geplant zu haben. Terroranschläge Am 11. März detonierten in Madrid in vier Pendlerzügen nahezu zeitvon "Mujahedin" gleich Sprengladungen, die 191 Todesopfer und ca. 1.600 Verletzte forderten. Urheber dieser Anschlagsserie waren islamistisch motivierte Terroristen. Spanien befand sich als Teil der US-amerikanisch geführten Koalition im Irak im Zielspektrum der "Mujahedin" bzw. von "Al-Qaida". Mehrere Anschläge im Irak richteten sich gegen dort tätiges spanisches Militärund Nachrichtendienstpersonal sowie Anschlag am 11. März in Madrid einen Diplomaten. Authentisches Am 13. März wurde in der Nähe einer Moschee in Madrid eine auf eiBekennervideo ner Videokassette aufgezeichnete, zweiminütige Tatbekennung aufgefunden. In dieser als authentisch bewerteten Erklärung übernimmt ein "Abu Dujan Al-Afghani", "Sprecher des militärischen Flügels der Anhänger von Al-Qaida in Europa", die Verantwortung für das, was genau zweieinhalb Jahre nach den "gesegneten Anschlägen von New York und Washington in Madrid" geschehen sei. Weitere Attacken würden folgen. SchlussfolgerunDem bisherigen Ermittlungsstand nach wurden die Anschläge von gen für die Madrid von einer autonom agierenden "Mujahedin"-Zelle geplant Sicherheitslage und durchgeführt. Die gewonnenen Erkenntnisse zeigen, dass trotz des hohen Fahndungsdrucks auch kleinere "Mujahedin"-Strukturen Möglichkeiten finden, komplexe und mit hohem Koordinationsaufwand verbundene Anschläge unentdeckt vorzubereiten und durchzuführen. Anschlagserie in Am 21. April wurde in Riad ein Sprengstoffanschlag auf den Sitz des SaudiArabien Inlandsgeheimdienstes von Saudi-Arabien verübt, bei dem vier Menschen getötet und 198 verletzt wurden. Zu dem Anschlag bekannten sich die "Al-Haramain-Brigaden". In ihrem Kommunique heißt es, SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 197 die Helden von "Al-Qaida" seien durch den Krieg mit den Kreuzrittern abgelenkt und könnten sich nicht mit derartigen Aktionen in Saudi-Arabien aufhalten. Sie aber, die "AlHaramain-Brigaden", würden die saudischen Sicherheitskräfte durch Terroraktionen beschäftigen und von "Al-Qaida" ablenken. Weitere Anschläge wurden angedroht. Anschlag am 21. April in Riad Bei einem bewaffneten Überfall islamistischer Terroristen auf die Filiale einer US-amerikanischen Firma am 1. Mai in Janbu (Saudi-Arabien) wurden zwei US-Amerikaner, zwei Briten und ein Australier getötet. Am 29. Mai kam es zu einer Geiselnahme zahlreicher Personen in einer Wohnanlage für Ausländer in Khobar (Saudi-Arabien), die mit einer Befreiungsaktion durch saudische Sicherheitskräfte in der Nacht zum 30. Mai endete und in deren Verlauf 22 Menschen ums Leben kamen. Drei der vier Täter konnten entkommen. Im Internet wurde zu der Geiselnahme eine Erklärung des seinerzeitigen Anführers der "Al-Qaida" in Saudi-Arabien, Abdul Aziz ALMUQRIN, eingestellt. Darin bekräftigte er die Entschlossenheit der "Mujahedin", den "Jihad" weiterzuführen. Am 24. Mai hatte AL-MUQRIN ein mehrseitiges Strategiepapier zum Thema "Kidnapping" veröffentlicht, in dem auch die Exekution von Geiseln angeraten wird, um die eigene Verhandlungsposition zu stärken. AL-MUQRIN war auch verantwortlich für die Entführung des USAmerikaners Paul Marshall Johnson am 15. Juni. In einem im Internet eingestellten Ultimatum wurde die saudische Regierung aufgefordert, binnen 72 Stunden inhaftierte "Mujahedin" frei zu lassen. Nach Ablauf des Ultimatums wurde er ermordet. Fotografien seiner Enthauptung wurden als "Beweis" ins Internet eingestellt. Am 29. Dezember verübten mutmaßliche Mitglieder einer saudischen "Al-Qaida"-Zelle einen Bombenanschlag auf eine staatliche Einrichtung in Riad, ein weiterer geplanter Anschlag konnte durch saudische Sicherheitskräfte vereitelt werden. Durch sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen gelang es, u. a. drei hochrangige Führungsmitglieder der "Al-Qaida" zu stellen. Sie starben beim anschließenden Feuergefecht. BERICHT 2004 198 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN Weitere Anschläge Am 9. September wurde in Jakarta (Indonesien) islamistischer ein Anschlag auf die australische Botschaft verTerroristen übt, bei dem neun Menschen starben und 182 weltweit verletzt wurden. Zu der Tat bekannte sich die islamistische "Jemaah Islamiyah". Bei dem ebenfalls der "Jemaah Islamiyah" zugeschriebenen Anschlag am 12. Oktober 2002 auf Bali waren 202 Menschen ums Leben gekommen, die meisten Anschlag 9. Sept. in Jakarta davon australische Staatsangehörige. Am 7. Oktober wurden bei drei nahezu zeitgleichen Bombenanschlägen auf Touristenzentren in und bei Taba auf der Sinai-Halbinsel (Ägypten) 34 Menschen getötet und mehr als 120 verletzt. Zu diesen Anschlägen gab es insgesamt drei islamistisch motivierte Taterklärungen, deren Authentizität jedoch bis heute nicht geklärt werden konnte. Aufgrund der Ähnlichkeit der Anschläge mit dem von "Al-Qaida" bevorzugten Modus Operandi (Autobomben, mehrere zeitnahe Explosionen, "weiche Ziele"), kann ein Zusammenhang mit "Al-Qaida" nicht ausgeschlossen werden. Ermordung von Am Morgen des 2. November wurde der niederländische Publizist Theo van Gogh und Filmemacher Theo van Gogh in Amsterdam Opfer eines islamistisch motivierten Attentats. Van Gogh war in den Niederlanden u. a. durch einen islamkritischen Film, den er mit der niederländischen Politikerin Ayaan Hirsi Ali fertiggestellt hatte, in den Blickpunkt islamistischer Agitation geraten. An der Leiche war ein an Ayaan Hirsi Ali adressierter, in Niederländisch abgefasster Drohbrief befestigt, darüber hinaus wurde bei dem Täter selbst ein Abschiedsbrief aufgefunden. Der Mord an van Gogh löste auch über die Grenzen der Niederlande hinaus kontroverse Diskussionen aus. Nach dem Attentat wurden in den Niederlanden Anschläge auf Moscheen, islamische Schulen und - vermutlich als Gegenreaktion - auf Kirchen verübt. "Mujahedin"Im Jahr 2004 wurden die Strafverfahren gegen im April 2002 festgeAktivitäten in nommene Angehörige des "Mujahedin"-Netzes von Abu Musab ALDeutschland/ ZARQAWI fortgeführt. Bereits im November 2003 war ein AngehöriFestnahmen und ger dieses "Mujahedin"-Netzes, der Jordanier Shadi ABDALLAH, vom Verurteilungen Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Im Anschluss an dieses Strafverfahren ist zur Zeit gegen vier weitere Personen ein Verfahren wegen Mitgliedschaft in bzw. Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor dem OLG Düsseldorf anhängig. SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 199 Mit Revisionsentscheidung vom 4. März hob der Bundesgerichtshof MOTASSADEQ(BGH) das Urteil des Hanseatischen OLG gegen den marokkanischen Verfahren Staatsangehörigen Mounir EL-MOTASSADEQ auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück. 7 Der BGH hat in erster Linie gerügt, das Hanseatische OLG habe der Tatsache nicht genügend Rechnung getragen, dass seine Möglichkeiten der Wahrheitsfindung eingeschränkt waren und die Verkürzung der Beweisgrundlage durch eine entsprechend vorsichtige Beweiswürdigung zu kompensieren war. Die erneute Verhandlung gegen EL-MOTASSADEQ begann am 10. August vor dem Hanseatischen OLG. Am 4. Mai begann vor dem Berliner Kammergericht der Prozess geGARNAOUIgen den tunesischen Staatsangehörigen Ihsan GARNAOUI u. a. weProzess gen des Versuchs der Gründung einer terroristischen Vereinigung nach SS 129 a StGB. GARNAOUI wird beschuldigt, versucht zu haben, für einen in Berlin geplanten Selbstmordanschlag vier männliche Personen aus dem Umfeld der Berliner Al-Nur-Moschee zu rekrutieren. Bei seiner Verhaftung am 20. März 2003 waren u. a. Straßenkarten von Deutschland und den Niederlanden, ein Computerprogramm mit einem Flugsimulator, eine CD-ROM mit einem Tiefflug über Deutschland, mit der die Möglichkeit zur fototechnischen Vergrößerung von 150 Städten und sensibler Objekte bestand, Materialien zur Sprengstoffherstellung sowie eine schussbereite Pistole sichergestellt worden. 8 Mit zahlreichen Verlautbarungen vor dem Hintergrund des Krieges Feindbilder/ im Irak wurden Muslime aufgefordert, sich am Kampf gegen die USA Verlautbarungen zu beteiligen. Unterstützungsleistungen für die USA und ihre Alliierten wurden angeprangert und deren angeblich negative Folgen - vor allem für muslimische Staaten - aufgezeigt. So hieß es u. a., die USA planten nach der Besetzung des Irak, nach und nach alle anderen muslimischen Länder zu kolonialisieren. Die Zeit der "Stellvertreterregierungen" sei vorbei. Mit der Internetveröffentlichung des Videos der Enthauptung des Bewusster Einsatz US-Amerikaners Nick Berg wurde von AL-ZARQAWI eine neue propavon Schockeffekten gandistische Dimension eröffnet. Der Schockeffekt dieser grausamen Tat wurde bewusst eingesetzt, um internationale mediale Aufmerksamkeit zu erregen. 7 EL-MOTASSADEQ war am 19. Februar 2003 wegen Beihilfe zum Mord in 3.066 Fällen in Tateinheit mit Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001 zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. 8 GARNAOUI wurde am 6. April 2005 vom Berliner Kammergericht wegen Steuerhinterziehung, Verstößen gegen das Waffenund Ausländerrecht sowie wegen Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Vom Vorliegen eines Vorsatzes zur versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung nach SS 129a StGB war das Gericht nicht hinreichend überzeugt. Der Generalbundesanwalt legte am 8. April BERICHT 2005 Revision gegen das Urteil ein. 2004 200 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN Welle von Sie war zugleich ein Signal für andere irakische WiderstandsgrupEntführungen und pen. Es schloss sich eine Serie von Entführungen und Ermordungen Ermordungen an, verbunden teils mit Lösegeldforderungen, teils mit unerfüllbaren politischen Forderungen, wie z. B. nach sofortigem Truppenabzug oder der Forderung an Hilfsorganisationen und private Firmen im Irak, ihre dortigen Arbeiten sofort einzustellen und die Mitarbeiter abzuziehen. Propaganda und Propaganda und Desinformation waren neben dem gewalttätigen Desinformation als "Jihad" wichtige Betätigungsfelder der "Mujahedin". Usama BIN LAKampftaktik DEN und AL-ZAWAHIRI lancierten Videound Tonbandbotschaften an arabische Fernsehsender wie "Al Jazeera" und "Al Arabia". Besondere Aufmerksamkeit erhielt die Audiobotschaft Usama BIN LADENs vom 15. April, in der er den europäischen Regierungen für den Fall des Abzugs ihrer Truppen aus dem Irak, aber auch aus anderen muslimischen Ländern, ein "Friedensangebot" machte. Dabei dürften sich sowohl Usama BIN LADEN als auch andere Islamisten darüber im Klaren gewesen sein, dass keine der Regierungen auf dieses "Angebot" eingehen würde. BIN LADENs Beispiel folgend, richteten sich in der Folgezeit auch andere Islamisten meist über das Internet mit Drohschreiben und Ultimaten an die angeblichen Unterstützer der "US-Besatzer". Insbesondere Italien wurde im Sommer bedroht. Wie bereits im Jahr 2003 veröffentlichten die "Abu Hafs Al-Masri-Brigaden" Tatbezichtigungen zu Anschlägen, z. B. zu denen im März in Madrid. So gelang es dieser Gruppierung immer wieder, die Aufmerksamkeit der Medien zu erregen, wobei nach wie vor Zweifel an der tatsächlichen Existenz dieser Gruppierung bestehen. Die Lage im Irak als "Al-Qaida" und andere "Mujahedin"-Netzwerke nutzen nach wie vor Motivationsfaktor die Situation im Irak als Motiv für die Rekrutierung neuer Kämpfer für den "Jihad". Die USA und deren Alliierte hätten ein muslimisches Land angegriffen und dort Soldaten als "Besatzer" zurückgelassen, die es zu vertreiben gelte. Tatsächlich folgten "Mujahedin" auch aus Europa den Aufrufen, sich in den Irak zu begeben, um dort gegen die "Ungläubigen" zu kämpfen. Vor diesem Hintergrund blieb der Irak 2004 der wichtigste Schauplatz des "Jihad". Lage im Irak Die Sicherheitslage im Irak ist weiterhin sehr angespannt. Nahezu weiterhin unsicher täglich kam es 2004 zu Hinterhalten und Überfällen auf Militärkonvois der US-Streitkräfte oder deren Alliierter, auf Hilfsorganisationen, private Firmen, irakische Einrichtungen und ihre Mitarbeiter. Gruppe um Insbesondere die Gruppe um Abu Musab AL-ZARQAWI verübte zahlALZARQAWI reiche Terroranschläge auf Polizeistationen, Sicherheitskräfte oder SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 201 Regierungsmitglieder. Beispielhaft dafür ist der Anschlag vom 17. Mai, bei dem der Vorsitzende des Provisorischen Regierungsrates Abdel Zahra Uthman Muhammad alias Izzedin Salim getötet wurde. Auch Irakis, die angeblich die "Besatzung" unterstützen, sind Zielobjekt solcher Attentate. Besonders deutlich wurde dies durch die Entführung und Ermordung von 49 irakischen Militärrekruten am 25. Oktober. Im Oktober schwor AL-ZARQAWI Usama BIN LADEN und der "AlQaida" die Treue. Konsequenterweise wechselte die von ihm geleitete Gruppierung "Jamaa Al-Tawhid W-Al-Jihad" (Gemeinschaft der Einheit Gottes und des Jihad) ihren Namen. Sie nennt sich nun "Tanzeem Qaedat Al-Jihad Fi Bilad Al-Rafidayn" (Organisation der "AlQaida" für den Jihad im Zweistromland). Die Gruppierung agiert jedoch weiterhin eigenständig und wird nicht von BIN LADEN oder einem anderen Angehörigen der "Al-Qaida" gesteuert. Ziel der islamistischen kurdischen Gruppierung "Ansar Al-Islam" (AAI) Rolle der ist die Gründung eines eigenen islamischen Staates im kurdischen Teil Gruppierung des Irak. Nach dem offiziellen Ende des Irak-Krieges dehnte die AAI ihr "Ansar AlIslam" ursprüngliches Kampfgebiet um Halabja in den gesamten nördlichen Irak inklusive des sunnitischen Dreiecks um Bagdad aus. Von dort führt sie seitdem einen Guerillakrieg gegen die Besatzungstruppen und deren irakische Verbündete, die "Patriotische Union Kurdistans" (PUK) und die "Demokratische Partei Kurdistan/Irak" (DPK/I). Im Verlauf des Jahres 2004 bildete sich aus der AAI die "Jaish Ansar Al-Sunna" oder auch "Ansar Al-Sunna" (AAS), die als eine Art Dachorganisation und Sammelbecken auch für ausländische "Mujahedin" im Irak fungiert. Ihre Führungsspitze soll mit der der AAI identisch sein. Die AAI verübte u. a. Anfang Februar Anschläge gegen die Parteibüros der PUK und DPK/I in Arbil und Mosul. Die "Jaish Ansar AlSunna" bekannte sich zu der Entführung und anschließenden Ermordung von zwölf Nepalesen. Die "Jaish Ansar Al-Sunna" nutzte das Internet, um die Aufzeichnung der Enthauptung eines und die Erschießung der übrigen Gefangenen zu verbreiten. Bereits am 9. Dezember 2003 hatte der Generalbundesanwalt ein Maßnahmen gegen Strukturermittlungsverfahren wegen des Verdachts der MitgliedMitglieder der schaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung gemäß AAI in Deutschland SS 129b StGB eröffnet. Im Zusammenhang damit war am 2. Dezember 2003 in München der mutmaßliche AAI-Anhänger Amin Lokman MOHAMMED verhaftet worden. Bis zu diesem Zeitpunkt waren in Deutschland hauptsächlich logistische und Geldbeschaffungsaktivitäten von Anhängern der AAI/AAS festzustellen gewesen. BERICHT 2004 202 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN Am 3. Dezember wurden drei mutmaßliche Unterstützer der AAI in Berlin, Stuttgart und Augsburg festgenommen. Sie stehen im Verdacht, einen Anschlag auf den damaligen irakischen Ministerpräsidenten Allawi während seines offiziellen Besuches am 2. und 3. Dezember in Berlin geplant zu haben. 1.2 Algerische islamistische Gruppen "Front Islamique du Salut" (FIS) ("Islamische Heilsfront") gegründet: 1988 in Algier, 1989 in Algerien als Partei zugelassen, seit 1992 dort verboten Leitung: Funktionärsgruppe Publikation: "AlRibat" (Das Band/Die Verbindung), wöchentlich "Groupe Islamique Arme" (GIA) ("Bewaffnete Islamische Gruppe") gegründet: 1992 in Algerien Leitung: Rachid UKALI (im Juli getötet, sein Nachfolger Noureddine BOUDAF wurde im November verhaftet); derzeitige Leitung nicht bekannt "Groupe salafiste pour la Predication et le Combat" (GSPC) ("Salafiyya-Gruppe für die Mission und den Kampf") gegründet: Ende 1997 in Algerien als Abspaltung von der GIA, seit Anfang 1999 unter dem Namen GSPC Leitung: Abdelmalek DOURKADAL alias Abou MOSSAB ABDELOUADOUD Mitglieder/Anhänger insgesamt: ca. 350 (2003: ca. 350) Die Anhängerschaft der FIS im Ausland ist nach wie vor in zwei rivalisierende Flügel gespalten. Das "Nationale Exekutivbüro der FIS im Ausland" unter Leitung des in der Schweiz lebenden Mourad DHINA wurde im Oktober aufgelöst. Konstituiert hatte sich das "Nationale Exekutivbüro" im August 2002. Da die Anhänger des gemäßigten Flügels um Rabah KEBIR kaum an dieser Neugründung beteiligt waren, lehnten sie in der Folgezeit - wie auch die algerische FIS-Führung - sowohl DHINAs Führungsrolle als auch das "Nationale Exekutivbüro" als Auslandsvertretung der FIS ab. Die algerische FIS-Führung verfolgt derzeit einen Kurs, der auf Verständigung mit der algerischen Regierung ausgerichtet ist. So nahm SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 203 der FIS-Führer Abbassi MADANI den Dialog mit dem algerischen Präsidenten wieder auf, nachdem dieser bei den Wahlen im April mit großer Mehrheit in seinem Amt bestätigt worden war. MADANI hatte bereits im Vorfeld der Wahlen seine Gesprächsbereitschaft signalisiert und strebt offenbar eine Einigung mit der algerischen Regierung an, um eine Wiederzulassung der FIS als politische Partei in Algerien - wenn auch unter anderem Namen - zu erreichen. Die Anhänger der FIS in Deutschland sind hinsichtlich dieser neuerlichen Annäherung unterschiedlicher Auffassung über den künftigen Kurs der Organisation. Die Gruppe der FIS-Anhänger um DHINA lehnt einen Kompromiss mit der algerischen Regierung bislang strikt ab, während KEBIR und seine Gefolgsleute die Haltung der FIS in Algerien unterstützen. Insgesamt herrscht eine abwartende Haltung vor, da man sich vom Ergebnis der Verhandlungen der FIS mit der algerischen Regierung richtungsweisende Impulse erhofft. Im Jahre 2004 erfolgte an der Spitze der GSPC 9 ein erneuter Wechsel. Führungswechsel Im Juni wurde der ehemalige nationale Führer der GSPC, Nabil in der GSPC SAHRAOUI, und eine unbestimmte Anzahl seiner Gefolgsleute bei einer Offensive der algerischen Armee im Berbergebiet von Bejaia, ca. 260 Kilometer östlich von Algier, getötet. Sein Nachfolger wurde der bisher weniger bekannte Abdelmalek DOURKADAL alias Abou MOSSAB ABDELOUADOUD. In einem Kommunique vom 6. Juni 2004 drohte die GSPC allen Ausländern in Algerien mit "Krieg". Gegen einzelne ausländische Personen gerichtete Angriffe könnten von kleineren örtlichen Kampfeinheiten durchgeführt werden und seien nicht mit großem logistischen Aufwand verbunden. Um so größer sei im "Erfolgsfall" die internationale Reaktion und die Auswirkung auf wirtschaftliche Interessen Algeriens, wenn durch diese Angriffe ausländische Firmen oder deren Vertreter getroffen werden. 1.3 "Muslimbruderschaft" (MB)/"Islamische Zentren" gegründet: 1928 in Ägypten Leitung: Mohamed Mahdi Othman AKEF in Ägypten Mitglieder/Anhänger: ca. 1.300 (2003: ca. 1.300) Publikationen: "Risalat ulIkhwan" (Rundschreiben der Bruderschaft); 9 Der GSPC ist die Entführung von 32 europäischen Touristen, darunter auch Deutsche, im Februar/März 2003 in der Wüste Algeriens zuzuschreiben. Nachdem eine Gruppe von Geiseln bereits im Mai 2003 durch die algerische Armee befreit wurde, kamen die verbliebeBERICHT nen Geiseln im August 2003 frei. Eine Deutsche starb während der Geiselhaft. 2004 204 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN Die islamistische MB verbreitete sich nach ihrer Gründung 1928 in Ägypten durch Hassan al-Banna in nahezu allen arabischen Staaten, aber auch in Ländern, in denen arabische Muslime leben. Hauptziel der MB ist die Errichtung einer ausschließlich an Koran und Sunna orientierten, nach ihrer Interpretation "wahrhaft islamischen" Staatsordnung in diesen Ländern. Ihre Ziele versucht sie durch Einflussnahme im religiösen, politischen und gesellschaftlichen Bereich zu erreichen. Die MB ist die Mutterorganisation zahlreicher islamistischer Organisationen, wie u. a. der algerischen "Islamischen Heilsfront" (FIS, vgl. Nr. 1.2), der tunesischen "En Nahda" (Bewegung der Erneuerung), der ägyptischen Organisationen "Al-Gama'a al-Islamiyya" (Islamische Gemeinschaft) und "Jihad Islami" (Islamischer Jihad) und der palästinensischen "Islamischen Widerstandsbewegung" (HAMAS, vgl. Nr. 1.4.1). Am 14. Januar wurde Mohamed Mahdi Othman AKEF in Kairo vom höchsten Gremium der ägyptischen MB, dem 16köpfigen "Schurarat", zum Nachfolger ihres am 9. Januar verstorbenen sechsten geistigen Führers, Ma'moun Al-Hudaibi, gewählt. AKEF hatte sich bereits 1948 der MB angeschlossen. Wegen angeblicher Beteiligung an einem Attentatsversuch im Jahr 1954 auf den damaligen Präsidenten Nasser verbüßte er bis 1974 eine 20jährige Haftstrafe. Von 1984 bis 1987 war AKEF Leiter des "Islamischen Zentrums München" (IZM). AKEF befürwortet Selbstmordanschläge im Irak und in den palästinensischen Gebieten: "Die Muslimbruderschaft verurteilt alle Selbstmordanschläge in den unabhängigen arabischen und muslimischen Ländern. Die Anschläge in Palästina und im Irak sind jedoch (religiöse) Pflicht. Bei diesen beiden Ländern handelt es sich um besetzte Gebiete, und die Besatzer müssen mit allen Mitteln vertrieben werden. Daher unterstützt die Muslimbruderschaft Selbstmordanschläge in Palästina und im Irak, um die Zionisten und die Amerikaner zu vertreiben." (Interview mit AKEF in der ägyptischen Wochenzeitung "AlArabi" vom 18. Januar 2004) SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 205 Die in Deutschland mitgliederstärkste Organisation Rolle der IGD von MB-Anhängern ist die "Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V." (IGD) mit Sitz im IZM. Neben dem IZM unterhält die IGD nach eigener Darstellung "Islamische Zentren" u. a. in Nürnberg, Stuttgart, Frankfurt am Main, Köln, Marburg und Münster. 10 Die 26. Jahreskonferenz der IGD, die am 18. September in Essen und am 19. September in Berlin abgehalten wurde, stand unter dem Motto "Muslime in Deutschland, Bereicherung statt Bedrohung!". An den Veranstaltungen nahmen mehrere Tausend Besucher teil. 1.4 Islamistische Gruppen aus dem Nahen Osten 1.4.1 "Islamische Widerstandsbewegung" (HAMAS) gegründet: Anfang 1988 im Gazastreifen/heutiges palästinensisches Autonomiegebiet Leitung: Khaled MASCHAL (Sitz: Damaskus/Syrien) Mitglieder/Anhänger: ca. 300 (2003: ca. 300) Die extremistisch-sunnitische "Islamische Widerstandsbewegung" (HAMAS) wurde Anfang 1988 kurz nach Beginn der ersten "Intifada" (Aufstand der Palästinenser) von palästinensischen Anhängern der "Muslimbruderschaft" (MB) gegründet. Geistiger Führer war bis zu seinem Tod im Frühjahr 2004 Scheich Ahmed Yassin. In der HAMAS-Charta, dem Grundsatzpapier der Organisation, erklären ihre Anhänger die Errichtung eines islamischen Staates auf dem gesamten Gebiet "Palästinas" zu ihrem wichtigsten Ziel. Die HAMAS verfügt mit den "Izza"Izzadin aldin al-Qassam-Brigaden" über einen militärischen Arm, dessen TerQassam-Brigaden" roranschläge in Israel und den palästinensischen Gebieten bis heute zahlreiche Todesopfer gefordert haben. Die Brigaden sind benannt nach dem Syrer Izzadin al-Qassam, der in den 30er Jahren im Kampf gegen die britische Mandatsmacht in Palästina sein Leben verlor. Die ca. 300 in Deutschland lebenden HAMAS-Anhänger verfügen über keine feste Organisationsstruktur. Ihre Aktivitäten im Bundesgebiet beschränkten sich 2004 auf die Sammlung von Spendengeldern und die Teilnahme an Kundgebungen zum Thema Nahost-Konflikt. BERICHT 10 Programm der IGD-Jahreskonferenz am 18. und 19. September 2004. 2004 206 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN Im Jahr 2004 wurden mehrere hochrangige HAMAS-Funktionäre getötet, darunter auch Scheich Ahmed Yassin am 22. März und dessen Nachfolger Abd al-Aziz Rantissi am 17. April. Rantissi hatte kurz nach der Tötung Yassins öffentlich geäußert, dass man an jedem Ort, zu jeder Zeit und mit allen Mitteln gegen israelische Interessen zuschlagen sollte, stellte jedoch später klar, dass er damit nicht Anschläge außerhalb von Israel und den palästinensischen Gebieten gemeint habe. Wie zuvor haben die "Issedin-el-Kassem-Brigaden" ihre terroristischen Aktivitäten ausschließlich auf Israel und die palästinensischen Gebiete beschränkt. Als Reaktion auf den Tod Yassins fanden in mehreren deutschen Städten spontane, friedliche Kundgebungen statt, bei denen meist nur eine geringe Teilnehmerzahl zu verzeichnen war. Teilnehmer einer Demonstration am 26. März in Berlin führten u. a. Transparente mit den Aufschriften "Freiheit für das palästinensische Volk", "Weg mit den Okkupanten" und "Israel ist ein Apartheidsstaat" mit sich. "Al-Aqsa e. V." Der in Aachen ansässige Spendenverein "Al-Aqsa e. V." hat 2004 keine öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten entfaltet. Wegen finanzieller Unterstützung der HAMAS wurde der 1991 gegründete Verein am 5. August 2002 vom Bundesminister des Innern verboten. Bis zu seinem Verbot hatte der Verein regelmäßig Spendengelder an HAMAS-nahe Einrichtungen in der Westbank und im Gazastreifen weitergeleitet. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 3. Dezember 2004 das Verbot des Vereins bestätigt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass "Al-Aqsa e. V." bis zum Verbot über einen langen Zeitraum und in erheblichem Umfang Sozialeinrichtungen der HAMAS in den palästinensischen Gebieten unterstützt hat. Da die HAMAS als einheitliches Gebilde anzusehen sei, habe der Verein damit zugleich die Gewalttaten der HAMAS gegen israelische Staatsbürger unterstützt und sich so gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet. Unmittelbar im Anschluss an die Entscheidung des BVerwG fanden am 3. Dezember in mehreren Bundesländern Exekutivmaßnahmen gegen Spendenvereine statt, die im Verdacht stehen, Nachfolgeorganisationen des "Al-Aqsa e. V." zu sein. SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 207 1.4.2 "Hizb Allah" (Partei Gottes) gegründet: 1982 im Libanon Leitung: Funktionärsgruppe Mitglieder/Anhänger: ca. 850 (2003: ca. 800) Publikationen: u. a. "Al-Ahd" (Die Verpflichtung), wöchentlich (nur im Libanon); "Al-Manar" (Der Leuchtturm), TV-Sender Die 1982 im Libanon gegründete "Hizb Allah" ist eine von iranischer Seite politisch beeinflusste und finanziell unterstützte schiitische Organisation, die seit 1992 als Partei im libanesischen Parlament vertreten ist. Bei den im Frühjahr durchgeführten Kommunalwahlen konnte sie regional deutliche Stimmengewinne erzielen. Die "Hizb Allah" verfügt nach wie vor auch über den bewaffneten Arm "AlMuqawama al-Islamiyya" (Islamischer Widerstand), der zusammen mit dem Sicherheitsdienst der Organisation in der Vergangenheit für die Durchführung von Anschlägen verantwortlich zeichnete und auch noch heute militärische Bedeutung hat. Die "Hizb Allah" unterstützt seit Jahren die "Intifada" (Aufstand der Palästinenser) und spricht Israel das Existenzrecht ab. Die Organisation stellt dabei stets den Rückzug der israelischen Armee aus dem Libanon im Mai 2000 als eigenen Verdienst und als Beispiel für einen erfolgreichen Kampf gegen Israel in den Vordergrund. Gleichzeitig wurde Israel mit militärischen Aktionen gedroht, insbesondere nach dem Tod Ghalib Awwalis, eines hochrangigen Mitarbeiters des Sicherheitsdienstes der "Hizb Allah", am 19. Juli. Die "Hizb Allah"-Gemeindemitglieder in Deutschland zeigen nach wie vor nur geringes Interesse an einer aktiven Mitarbeit in den örtlichen Vereinen. Die Zahl der Gläubigen, die die Moscheen besuchten, stieg nur punktuell an, wie zu "Aschura" (Gedenken an den Märtyrertod des Imam Hussein), dem höchsten schiitischen Feiertag. Im Übrigen blieben die Besucherzahlen in den Moscheen - auch anlässlich religiöser Feiern - konstant auf niedrigem Niveau. Am 23. Mai fanden zum Jahrestag des Abzugs der israelischen Armee aus dem Südlibanon, der als "Tag der Befreiung" seit 2000 jährlich gefeiert wird, vereinzelt so genannte Siegesfeiern statt. An einigen dieser Veranstaltungen nahm auch 2004 wieder einer der "Hizb Allah"-Abgeordneten im libanesischen Parlament, Mohammed YAGHI, teil. BERICHT 2004 208 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN GefangenenMit besonderem Interesse verfolgten die "Hizb Allah"-Sympathisanaustausch ten in Deutschland den Gefangenenaustausch mit Israel im Januar mit Israel und sahen ihn als großen Erfolg des "Hizb Allah"-Führers NASRALLAH. Der Austausch des Deutschen Steven SMYREK, der 1992 zum Islam konvertiert war und 1997 in Israel zu zehn Jahren Haft verurteilt worden war, blieb dabei ein Randthema. 11 1.4.3 "Hizb ut-Tahrir al-Islami" (HuT) gegründet: 1953 in Jordanien Leitung: Ata Abu AL-RASCHTA alias Abu Yassin (seit April 2003) Mitglieder/Anhänger: ca. 200 (2003: ca. 200) Publikationen: "Khilafah Magazine" (englisch), "Hilafet" (türkisch), "Al-Waie" (arabisch), "Expliciet" (niederländisch) Betätigungsverbot: seit 15. Januar 2003 Die "Hizb ut-Tahrir al-Islami" (Islamische Partei der Befreiung) wurde 1953 von dem vormaligen Mitglied der "Muslimbruderschaft" (MB) Taqi ud-din AN-NABHANI in Jordanien gegründet. Im selben Jahr veröffentlichte er das Buch "Die Lebensordnung des Islam" ("Nizamul-islam"), das bis heute als ideologische Grundlage der Organisation dient. Die HuT richtet sich an die gesamte islamische Gemeinschaft (Umma) und versteht sich als pan-islamische Bewegung. Das auf den Erhalt islamischer Nationalstaaten gerichtete Konzept der MB lehnt sie ab. Vorrangige Ziele der HuT sind die Vereinigung der "Umma" in einem weltweiten Kalifat unter der Führung eines Kalifen, die Einführung der Scharia sowie die Befreiung der muslimischen Welt von westlichen Einflüssen. Dabei versteht die HuT den Islam als geistiges System, welches alle Lebensbereiche durchdringt. Aus Sicht der HuT sind alle weltlich ausgerichteten Staatsformen abzulehnen und müssen demnach bekämpft werden: 11 SMYREK war eigenen Angaben zufolge militärisch ausgebildet und beauftragt worden, im Raum Tel Aviv belebte Plätze für einen späteren Selbstmordanschlag auszuspähen. Er hatte Kontakte zur "Hizb Allah" unterhalten. SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 209 "Wir müssen für die Tatsache einstehen, dass der Laizismus, die Demokratie, der Nationalismus, der Pragmatismus, der Kapitalismus und Sozialismus falsch und heidnisch sind, dass der Islam die einzige wahre Religion und Religion Gottes ist und über allen anderen Religionen, Ideologien, Meinungen und Weltordnungen steht. Allein der Islam kann über das Leben der Menschen bestimmen. Es ist notwendig, dass wir alle anderen Religionen und Weltordnungen ablehnen und für die Realisierung dieser Tatsache arbeiten." (Flugblatt der HuT vom 04.12.2002) Die HuT verfügt nach eigenen Angaben über Organisationseinheiten (sog. wilayat, Bedeutung: Verwaltungsbezirke bzw. Provinzen) u. a. im arabischen Raum, in Europa und in Zentralasien. In Deutschland war die Organisation überwiegend in Universitätsstädten aktiv. Mit der Verbreitung von Flugblättern, Zeitschriften und Broschüren richtete sie sich vorrangig an Akademiker und Studenten. Die Schriften enthielten regelmäßig antijüdische, antiisraelische oder antiwestliche Positionen: "Die Versöhnung mit Israel ist ein Verrat, den der Islam verbietet. Die Bekämpfung und Beseitigung Israels ist eine Pflicht, die der Islam auferlegt." (Flugblatt der HuT ohne Datum) Der Bundesminister des Innern hat der HuT mit Wirkung vom 15. JaBetätigungsverbot nuar 2003 die Betätigung im Bundesgebiet untersagt, u. a. weil sich diese gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet und die Organisation Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer Belange befürwortet. Die HuT hat das Betätigungsverbot angefochten. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Zwischenurteil vom 21. Januar 2004 die Zulässigkeit der Klage des Vereins festgestellt. Eine abschließende Entscheidung steht noch aus. Die HuT ist 2004 in Deutschland nicht öffentlich in Erscheinung getreten. BERICHT 2004 210 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 2. Türken 2.1 Türkische Islamisten 2.1.1 "Kalifatsstaat" gegründet: 1984 in Köln Sitz: Köln Leitung (bis zum Verbot): Metin KAPLAN Anhänger: ca. 750 (2003: ca. 800) Publikation: "Barika-i Hakikat" (Das Aufleuchten der Wahrheit) Organisationsverbot: 12. Dezember 2001 Ziel der in Deutschland verbotenen Organisation "Kalifatsstaat" ("Hilafet Devleti") war der Sturz des laizistischen Systems in der Türkei und die Installierung eines ausschließlich auf Koran und Sunna begründeten Gemeinwesens. Demokratische Regierungsformen lehnte die für eine weltweite Herrschaft des Islam eintretende Organisation strikt ab. Von seinen Anhängern forderte der selbsternannte "Emir der Gläubigen und Kalif der Muslime", Metin KAPLAN, u. a. die Bereitschaft zum "Jihad". Die gegen den "Kalifatsstaat" und insgesamt 36 Teilorganisationen gerichteten Vereinsverbote haben auf eine große Zahl ihrer Anhänger abschreckend gewirkt. Zahlreiche anschließende polizeiliche Exekutivmaßnahmen, insbesondere die Durchsuchungen im Dezember 2003 bei ca. 1.200 Beziehern der inzwischen eingestellten Verbandszeitung "Beklenen Asr-i Saadet" (Das erwartete Jahrhundert der Glückseligkeit) verstärkten die Verunsicherung der ehemaligen Mitglieder des "Kalifatsstaats" und führten zu einem weiteren Rückgang der Verbandsaktivitäten. Gleichwohl versuchen verbliebene Anhänger des "Kalifen" weiterhin, organisatorische Zusammenhänge aufrecht zu erhalten und seine Lehren auch in Deutschland zu verbreiten: Zwischen März und Oktober wurde in unregelmäßigen Abständen die Zeitung "Barika-i Hakikat" (Das Aufleuchten der Wahrheit) aus den Niederlanden nach Deutschland versandt, mit der - wenn auch in geringerer Intensität als zuvor - weiterhin Agitation gegen die westliche Staatsund Gesellschaftsordnung sowie die Republik Türkei betrieben wird. Vereinzelt greift die Zeitung auch auf ältere Veröffentlichungen des Organisationsgründers Cemaleddin KAPLAN zurück. Abschiebung Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat mit Beschluss vom 5. Oktober KAPLANs die sofortige Vollziehbarkeit der Abschiebungsverfügung der Stadt SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 211 Köln gegen Metin KAPLAN bestätigt. In seiner Begründung führte das VG u. a. aus, KAPLAN gelte als Identifikationsfigur für den islamischen Extremismus; seine umgehende Entfernung aus dem Bundesgebiet sei daher zwingend geboten. Metin KAPLAN wurde am 12. Oktober in Gewahrsam genommen und in die Türkei abgeschoben. Dort wurde er am folgenden Tag einem Gericht vorgeführt und anschließend unter dem Vorwurf des versuchten gewaltsamen Umsturzes in Haft genommen. Der Prozess wurde am 20. Dezember 2004 eröffnet. Metin Kaplan 2.1.2 "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V." (IGMG) gegründet: 1985 in Köln (als "Vereinigung der neuen Weltsicht in Europa e. V." - AMGT) Leitung: Osman DÖRING (genannt Yavuz Celik KARAHAN) Mitglieder/Anhänger: ca. 26.500 (2003: ca. 26.500) Publikationen: u. a. "Milli Görüs & Perspektive", unregelmäßig Mitgliederzahl, Finanzen und Organisationsgrad machen die IGMG Strukturdaten zur bedeutendsten islamistischen Organisation in Deutschland. Ihre Mitgliederstärke wird auf 26.500 Personen geschätzt, wobei die IGMG aufgrund ihres dichten Netzes an Einrichtungen und ihrer vielfältigen Angebote einen weitaus größeren Personenkreis erreicht. Es handelt sich in der überwiegenden Mehrheit um dauerhaft in Deutschland lebende Zuwanderer aus der Türkei. Nach eigenen Angaben verfügt die IGMG europaweit über mehr als 200.000 Mitglieder in insgesamt 740 Moscheeund Kulturvereinen, davon allein 514 in Deutschland. 12 Mit der Verwaltung ihres umfangreichen Immobilienbesitzes ist seit 1995 die "Europäische Moscheebauund Unterstützungsgemeinschaft e. V." (EMUG) betraut. Die IGMG stand stets in enger Verbindung zu den von Prof. NecmetNähe zu tin ERBAKAN beeinflussten, in der Türkei verbotenen islamistischen islamistischen Parteien "Refah Partisi" ("Wohlfahrtspartei") und nachfolgend "FaziParteien in der Türkei let Partisi" ("Tugendpartei"). Dementsprechend unterhält sie aktuell Kontakte zur "Saadet Partisi" (SP -"Partei der Glückseligkeit"), die in BERICHT 12 Internet-Homepage der IGMG, 22. November 2004. 2004 212 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN der Türkei weiterhin die Abschaffung des Laizismus und die Errichtung einer islamischen Lebensund Gesellschaftsordnung im Sinne einer universalen und allumfassenden Ordnung anstrebt. Die SP stützt sich hierbei auf die von ERBAKAN entwickelten ideologischen Konzepte, die unter den Schlagwörtern "Milli Görüs" (Nationale Sicht) und "Adil Düzen" (Gerechte Ordnung) bekannt sind. Auf die Frage "Was ist Milli Görüs?" gab Mete GÜNDOGAN, einer der stellvertretenden SP-Vorsitzenden, in der "Milli Gazete" (Nationale Zeitung) folgende Antwort: "Auf der politischen Ebene nennen wir die Bewegung, die sich Milli Görüs zu eigen gemacht hat, Saadet Partisi." Welch weitreichende Ansprüche das hinter "Milli Görüs" stehende "moderne Zivilisationsprojekt" stellt, lässt sich weiteren Aussagen GÜNDOGANs entnehmen: "Anders ausgedrückt, dieses Projekt ist abgeschlossen, wenn drei Arbeiten gleichzeitig durchgeführt und erfolgreich beendet werden. Diese sind: 1. Eine lebenswerte Türkei, 2. Die Erneuerung der GroßTürkei, 3. Eine Neue Welt. Die heutige Welt basiert nicht auf gerechten Grundlagen. Ein globales Profitsystem versucht mit aller Macht, sich die gesamte Welt zum Sklaven zu machen. So kann es jedoch nicht weitergehen. Es ist notwendig, dass zunächst unsere Region und später die gesamte Welt auf gerechten Grundlagen neu strukturiert werden. Das ist für Euch die Vision der Milli Görüs." ("Milli Gazete" vom 7. Juni 2004, S. 6) Aufgrund eines lebenslangen Politikverbots übt Necmettin ERBAKAN keine offizielle Funktion in der SP aus, wird aber nach wie vor als die eigentliche Führungspersönlichkeit der Partei angesehen. Anlässlich eines Empfangs des SP-Ortsverbands Ankara im Februar bekräftigte der derzeitige Parteivorsitzende Recai KUTAN die Kontinuität der Führungsrolle ERBAKANs: "Das Gericht mag ein solches Urteil gefällt haben. Aber seine Führung der Milli Görüs wird ebenso (wie bisher) weitergehen." 13 Die IGMG als Teil Dass die IGMG in der "Milli Görüs"-Bewegung verwurzelt ist, verdeutder "Milli Görüs"lichte IGMG-Generalsekretär Oguz ÜCÜNCÜ in einem Interview: Bewegung 13 "Milli Gazete" vom 5. Februar 2004, S. 1. SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 213 "Milli Görüs hat ihren Ursprung in der Türkei. Aber wir haben uns nie als Auslandsorganisation einer Partei empfunden. Wir haben uns als Teil einer Bewegung verstanden." (taz vom 7. Mai 2004, S. 4) ERBAKAN sei weiterhin eine "Integrationsfigur", sein Auftreten bei IGMG-Großveranstaltungen habe in der Vergangenheit "natürlich" "Begeisterungsstürme" ausgelöst. 14 Die letzte entsprechende Großveranstaltung der IGMG, an der ERBAKAN persönlich teilgenommen hat, war der Jahreskongress 2002 im Stadion von Arnheim (Niederlande). Seitdem pflegt ERBAKAN den Kontakt zu seinen Anhängern in Europa meist via Livezuschaltung, mittels derer seine Reden und Grußbotschaften übertragen werden. Auch im Jahr 2004 wurden seine Grußbotschaften bei IGMG-Veranstaltungen in Deutschland live übertragen. 15 Ferner nahmen SPFunktionäre persönlich als Redner an IGMG-Veranstaltungen teil und vertraten dort die Ideologie der Partei. So erläuterte der ehemalige Abgeordnete und Bürgermeister von Corum, Prof. Dr. Arif ERSOY, in einem Vortrag anlässlich eines vom IGMG-Gebiet Südbayern veranstalteten Seminars die Identität und die Ziele der "Milli Görüs"Bewegung. 16 Obwohl ERBAKAN selbst nicht mehr auf der politischen Bühne steht und seine Partei bei den letzten Parlamentswahlen (3. November 2002) mit 2,5 Prozent in die politische Bedeutungslosigkeit abgeglitten ist, besteht nach wie vor eine enge Bindung der IGMG zur "Milli Görüs"-Bewegung. Eine Lösung der Organisation von ihrem geistigen Ziehvater ERBAKAN und die ausschließliche Konzentration auf die Belange der Muslime in Europa - wie dies vereinzelt aus der Organisation heraus gefordert wurde - zeichnet sich derzeit nicht ab. Von zentraler Bedeutung für den Zusammenhalt der "Milli Görüs""Milli Gazete" Bewegung und für die Verbreitung ihrer ideologischen Grundpositionen ist die türkische Tageszeitung "Milli Gazete" (Nationale Zeitung), deren Europaausgabe auch im freien Handel in Deutschland erhältlich ist. Neben Berichten aus der Türkei - Themenschwerpunkte sind die Aktivitäten und Verlautbarungen der SP - berichtet die Zeitung u. a. ausführlich über Veranstaltungen der IGMG, an denen im Übrigen nicht 14 taz vom 7. Mai 2004, S. 4. 15 "Milli Gazete" vom 5. Januar 2004, S. 2, und vom 3. Mai 2004, S. 2. BERICHT 16 "Milli Gazete" vom 28. Mai 2004. 2004 214 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN selten Kolumnisten der Zeitung als Gäste, aber auch als maßgebliche Redner teilnehmen. Die IGMG selbst nutzt die Zeitung u. a. dazu, den Text ihrer Freitagspredigten zu veröffentlichen. In jüngster Zeit hat der ehemalige IGMG-Funktionär Ibrahim GÜMÜSOGLU die Öffentlichkeitsarbeit der "Milli Gazete" übernommen. Die Zeitung ist häufig bei IGMG-Veranstaltungen mit Infoständen vertreten und wirbt im Kreis der IGMG-Mitglieder um neue Abonnenten. Dies wird nicht nur von der IGMG geduldet, sondern sogar unterstützt. So wurde anlässlich einer IGMG-Versammlung auf die "historische Rolle" der "Milli Gazete" hingewiesen und betont, dass nur die Leser der "Milli Gazete" in der Lage seien, die Geschehnisse in der Welt einer "gesunden Hinterfragung" zu unterziehen. 17 Angesichts dieses engen Beziehungsgeflechts können Äußerungen der "Milli Gazete" als repräsentativ für das Islamverständnis und für die ideologische Ausrichtung der IGMG angesehen werden. Islam als OrdnungsFür die "Milli Görüs"-Bewegung ist der Islam ihrer Sichtweise der system für Politik Maßstab, an dem sich nicht nur das Leben des Einzelnen, sondern und Gesellschaft auch das gesellschaftliche und politische Leben auszurichten habe: "Doch alle Präsidenten, Könige und orientalischen Herrscher dieser Welt verfügen nicht über ein Einspruchsrecht gegen einen einzigen Vers im Buch Gottes. Denn wenn man im sozialen, politischen und individuellen Leben ein anderes System als das System Gottes will, kommt es im gesellschaftlichen Gefüge zu einem Erdbeben." ("Milli Gazete" vom 27. Juli 2004, S. 12) Die Absolutheit dieses Anspruchs kommt auch in den Beiträgen Mehmet Sevket EYGIs zum Ausdruck, der in seinen regelmäßigen Kolumnen in der "Milli Gazete" ein kompromissloses, konservatives Islamverständnis propagiert: "Gott täuscht sich nicht. Was er mitgeteilt, welche Bestimmungen er herabgesandt hat, ist richtig. Ich mahne die Muslime: Fallt nicht in die Falle der Reform der Religion, der Erneuerung der Religion und des Historismus ... Fallt nicht in die Falle und auf den Schwindel vom interreligiösen Dialog und der universellen Brüderlichkeit herein." ("Milli Gazete" vom 8. Juni 2004, S. 4) 17 "Milli Gazete" vom 25. März 2004, S. 3. SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 215 Es ist dieses - einen religiösen, aber auch einen gesellschaftlichen und politischen Absolutheitsanspruch erhebende - Islamverständnis, das die IGMG als "richtigen islamischen Glauben" an künftige Generationen weitergeben will. In einer Freitagspredigt hieß es: "Die heutige Menschheit kann nur dann erneut zu einer mustergültigen Gesellschaft werden, wenn sie von den existierenden Perversitäten und dem Aberglauben zu diesem Prinzip des Monotheismus und den Lehren des Propheten zurückkehrt und diese fest umschlingt. Es gibt kein anderes Mittel und keinen anderen Weg. In dieser materialistischen Welt, in der wir leben, ist das wertvollste Geschenk, das wir unseren Kindern geben können, diese Grundlagen des Glaubens. Ebenso ist es das größte Erbe, das wir ihnen hinterlassen können, der richtige islamische Glaube." ("Milli Gazete" vom 1. April 2004, S. 15) Zur Durchsetzung des Geltungsanspruchs des Islam in ihrem Sinne hat die IGMG den Rückgriff auf gewaltsame Mittel stets abgelehnt. Vielmehr versucht sie unter Ausschöpfung aller legalen Mittel, für ihre Anhänger Freiräume zu schaffen, um diesen ein "islamkonformes" Leben zu ermöglichen. Als "Investition in die Zukunft" widmet sich die IGMG mit unverminSozialund derter Intensität der Bildungsund Jugendarbeit, wobei sie für sich in Jugendarbeit der IGMG Anspruch nimmt, die einzige Organisation zu sein, die sich wirklich um die Belange der muslimischen Jugend kümmere. 18 Das Angebot reicht dabei von Sportveranstaltungen über Handarbeitskurse bis hin zu Computerkursen und Nachhilfeunterricht. Im Vordergrund steht jedoch die religiöse Erziehung der Kinder und Jugendlichen im Sinne der IGMG. 19 Hierzu organisiert die IGMG u. a. Korankurse in den Schulferien, getrennt nach Altersstufe und Geschlecht. Diese Ferienkurse werden, wie die Organisation selbst angibt, zum Teil "von Experten, die eigens für diesen Anlass aus der Türkei" anreisen, erteilt. 20 Die IGMG sieht sich selbst als "Motor der Integration", fordert jedoch Integration zugleich die kompromisslose Beibehaltung der eigenen religiösen und kulturellen Identität. So erklärte Generalsekretär Oguz ÜCÜNCÜ anlässlich eines Jugendfestes in Berlin, dass die Muslime ihre Identität bewahren und sich gegen die "Assimilationsbestrebungen" der Mehrheitsgesellschaft zur Wehr setzen müssten. Necmettin ER18 "Milli Gazete" vom 17. Juni 2004, S. 15. 19 "Milli Gazete" vom 17./18. April 2004, S. 2. BERICHT 20 "Milli Gazete" vom 10. Januar 2004, S. 3. 2004 216 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN BAKAN, als Redner zugeschaltet, bezeichnete die Veranstaltung als wichtigen Beitrag für das Selbstbewusstsein der im Ausland lebenden Jugendlichen. 21 Wie eng gefasst der "Integrations"-Begriff der IGMG tatsächlich ist, zeigt ein Beitrag von Yusuf ISIK, einem ehemaligen Führungsfunktionär der IGMG und früheren Geschäftsführer der "Milli Gazete", in seiner regelmäßigen Kolumne: "Da unsere Ehre und unsere Tugend die Garantie unserer Lebensweise sind, muss man sich von allen Medienorganen fernhalten, die Propaganda für unmoralisches Verhalten betreiben; man muss die Familien vor ihnen schützen. Es ist notwendig, die einzelnen Familienmitglieder vor ihren Schlechtigkeiten zu schützen. Im Gegenzug müssen wir die Medien unterstützen, die unsere Kultur und unsere religiösen Werte in den Vordergrund stellen. Unter der Bedingung, dass jeder bei seiner eigenen Triebseele beginnt, müssen wir daher unsere Familie und unsere Kinder sowie unsere Nachbarn, Freunde und Gefährten, die mit uns die gemeinsame Kultur teilen, im Hinblick auf unsere nationalen und geistigen Werte anleiten." ("Milli Gazete" vom 28. April 2004, S. 12) Integration im Sinne eines gesellschaftlichen Miteinanders, das zwingend ein gewisses Maß an Offenheit und Austausch zwischen den gesellschaftlichen Gruppen erfordert, lässt sich mit dieser Art von "Rückzugsmentalität" nicht erreichen. Darüber hinaus wird in der "Milli Gazete" ein Bild der Nichtmuslime, insbesondere Juden und Christen, vermittelt, das einem vertrauensvollen Miteinander zwischen den Religionen widerspricht: "In zahlreichen Suren des Koran wird betont, dass die Juden und die Christen, die sogenannten Schriftbesitzer, Ungläubige sind und dass sie auf ewig in der Hölle brennen werden. Diese Menschen, die selbst Ungläubige sind, bedrängen uns heute, auch Ungläubige zu werden und wollen, dass wir mit ihnen zusammen in die Hölle fahren. Diejenigen, die nicht zu Ungläubigen werden und auf ihrem Muslimsein bestehen, töten sie und behandeln sie wie Terroristen." ("Milli Gazete" vom 25. Mai 2004, S. 12) 21 "Milli Gazete" vom 3. Mai 2004, S. 2. SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 217 Wenngleich die IGMG in ihren offiziellen Verlautbarungen AntiseAntisemitismus/ mitismus grundsätzlich verurteilt, vertritt die "Milli Gazete" antiseAntizionismus mitische Positionen: Wahlweise werden "die Zionisten", "die Juden" oder der Staat Israel für das Übel in der Welt verantwortlich gemacht. Häufig werden diese Verschwörungstheorien noch durch den Hinweis untermauert, dass bereits in zahlreichen Koranversen vor den Juden gewarnt würde. Mit dieser Haltung liegt die "Milli Gazete" auf einer Linie mit Necmettin ERBAKAN, der einem Artikel der Zeitung zufolge im Rahmen eines Kongresses betonte, dass "die Zionisten die größte Geißel der Menschheit sind, die gesamte Erde ausbeuteten, um die Welt zu beherrschen. Um ihre Pläne zu verwirklichen, verübten sie heute Massenmorde im Nahen Osten." 22 Entsprechend dieser Geisteshaltung macht Süleyman Arif EMRE, langjähriger Weggefährte ERBAKANs und hochrangiges SP-Mitglied, in seiner Kolumne in der "Milli Gazete" die Zionisten für den weltweiten Terror verantwortlich: "Die Zionisten sind weltweit der Kopf des Terrors. Hier ist es angebracht, die nichtzionistischen Juden auszunehmen. Das Ziel des Zionismus ist die Weltherrschaft. Doch die Welt ist sich dieser Gefahr nicht bewusst; sie wird unvorbereitet getroffen werden. Viele nehmen die Angelegenheit auf die leichte Schulter und sagen: Was ist schon die Stärke einer Handvoll zionistischer Juden, dass sie eine Gefahr für die Welt darstellen könnten. Sie halten diese Warnungen für eine Verschwörungstheorie. Tatsächlich ist die Sache anders, als man denkt. Es verhält sich anders, weil es den Juden gelungen ist, die USA, die größte militärische, wirtschaftliche und politische Macht der Welt, in ihre Hände zu bekommen. Wenn sie mir den Ausdruck gestatten, sie haben sich in das Gehirn dieses Riesen eingeschlichen und begonnen, diesen zu benutzen wie sie wollen. Ich sagte bereits, dass der Kopf des weltweiten Terrors die Zionisten sind. Wenn wir diesen weltweiten Terror mit einer Krake vergleichen, sind die Zionisten der Kopf, die USA der Körper und die FreimaurerLogen, die sich weltumspannend organisiert haben, die Arme dieses Ungeheuers. Indem sie die Twin Towers mit Flugzeugen zum Einsturz brachten, spielen die Zionisten die Hauptrolle in dem Vorhaben, das amerikanische Volk gegen die gesamte islamische Welt aufzuhetzen." ("Milli Gazete" vom 10. Dezember 2003, S. 10) BERICHT 22 "Milli Gazete" vom 24. April 2004, S. 1. 2004 218 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN In einem Leitartikel heißt es außerdem: "Diesem Glauben zufolge, der seine Wurzeln im Terror hat, teilt sich die Menschheit in zwei Teile: Eine geringe Zahl sind Menschen, erste Klasse, Herren. Dies sind die Zionisten. Der Rest der Menschheit ist nur dazu erschaffen worden, Sklaven der Söhne Israels zu sein. Sie scheuen nicht davor zurück, im Namen ihres Glaubens die ganze Welt in Brand zu setzen." ("Milli Gazete" vom 25. Mai 2004, S. 1) 2.2 Linksextremisten Die Agitation türkischer linksextremistischer Organisationen und ihrer Anhänger in Deutschland wird zu einem großen Teil von den politischen Ereignissen und Entwicklungen in der Türkei bestimmt. Kulminationspunkt war der NATO-Gipfel am 28./29. Juni in Istanbul. Auf dieses Ereignis reagierten türkische Linksextremisten mit vehementen Verbalattacken, aber auch mit Sprengstoffanschlägen im zeitlichen sowie regionalen Umfeld des Gipfels. Ein weiteres Agitationsfeld, zumindest auf Seiten der "Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front" (DHKP-C), war erneut der seit langem andauernde Hungerstreik inhaftierter Gesinnungsgenossen - ein Thema, das für andere türkische Gruppierungen bereits seit Jahren in den Hintergrund getreten ist. Daneben fanden internationale Ereignisse wie die Nachkriegssituation im Irak und die politisch brisante Lage im Nahen Osten Aufmerksamkeit im türkischen linksextremistischen Spektrum. Die Stellungnahmen zu beiden Konfliktherden sind dabei konsequenter Ausdruck einer auf revolutionär-marxistischer Basis fundierenden Antiimperialismus-Ideologie. 2.2.1 "Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front" (DHKP-C) gegründet: 1994 in Damaskus (Syrien) nach Spaltung der 1978 in der Türkei gegründeten, 1983 in Deutschland verbotenen "Devrimci Sol" (Revolutionäre Linke) Leitung: Generalsekretär Dursun KARATAS Mitglieder/Anhänger: ca. 650 (2003: 700) Publikationen: u. a. "Devrimci Sol" (Revolutionäre Linke), unregelmäßig; "Ekmek ve Adalet" (Brot und Gerechtigkeit), wöchentlich Organisationsverbot: seit 13. August 1998 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 219 Die DHKP-C spricht sich in ihren Veröffentlichungen nach wie vor für eine revolutionäre Zerschlagung der bestehenden Staatsund Gesellschaftsordnung in der Türkei aus und strebt die Errichtung einer sozialistischen Gesellschaft an. Aus ihrer marxistisch-leninistischen Einstellung leitet sie ein Feindbild ab, welches sich gleichermaßen gegen die als "Oligarchie" diffamierte Türkei, gegen Faschismus und Imperialismus richtet. Sie propagiert den bewaffneten Volkskampf unter der Führung ihres militärischen Arms "Revolutionäre Volksbefreiungsfront" (DHKC). Im Anschluss an eine Militäroperation türkischer Sicherheitskräfte, bei der fünf Kämpfer der DHKC ums Leben kamen, beschwor die DHKC ihre Anhänger: "Nichts kann uns von unserem vereinten revolutionären Kampf abhalten. Die Befreiung unserer Völker in den Bergen und Städten wird mit der Strategie des bewaffneten Widerstandes möglich sein. Diese Strategie ist die einzig revolutionäre und wir werden auf unserem Weg fortschreiten." (Erklärung Nr. 342 der DHKC vom 2. Oktober 2004) Entsprechend ihrer ideologischen Zielrichtung unterhält die DHKPAnschläge C in der Türkei einen bewaffneten Zweig, der auch im Jahr 2004 mit in der Türkei terroristischen Aktionen hervortrat. Während bei einem Angriff auf einen Militärbus am 22. April nur Sachschaden zu verzeichnen war, starben bei einem fehlgeschlagenen Anschlag am 24. Juni in Istanbul vier Menschen, rund 15 wurden verletzt. Offensichtlich war der Sprengsatz, den die bei der Detonation getötete Aktivistin der DHKC in einem vollbesetzten Reisebus transportierte, verfrüht explodiert. Die DHKC bekannte sich einen Tag später in einer im Internet verbreiteten Erklärung zu der Tat: "Es sind Menschen vom Volk umgekommen. Wir tragen die Verantwortung. Wir akzeptieren unsere Schuld und bitten unser Volk um Entschuldigung." (Erklärung Nr. 335 der DHKC vom 25. Juni 2004) Den Tod ihrer "Genossin" und der drei weiteren Personen stellte die Organisation wie auch bei vorangegangenen Anschlägen in einen Begründungszusammenhang mit dem Hungerstreik bzw. dem "Todesfasten" von "politischen Gefangenen" in türkischen Haftanstalten. BERICHT 2004 220 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN Dieser Hungerstreik, der kurz nach seinem Beginn im Oktober 2000 in ein so genanntes unbefristetes "Todesfasten" umgewandelt worden war, ist nach wie vor das beherrschende Agitationsthema der Organisation. Agitation Ein weiteres bedeutsames Agitationsfeld der gegen die NATO DHKP-C ist der Kampf gegen "Imperialismus", USA und NATO. Bereits weit im Vorfeld des NATO-Gipfels am 28. und 29. Juni in Istanbul versuchte die DHKP-C ihre Anhänger zu mobilisieren. So wurde die NATO als "Aggressionsmaschinerie" bezeichnet, die Interessen der "Imperialisten", gleichbedeutend mit der Politik der USA, vertrete: "Die NATO ... weitet ihre Politik nach dem Zerfall des Warschauer Paktes auf eine Osterweiterung aus. Man versucht eigentlich, mit Hilfe der NATO ... (in) Ländern außerhalb der Reichweite der imperialistischen Ausbeutung ... die Herrschaft der imperialistischen Ausbeutung sicherzustellen." (Erklärung der DHKC vom 5. Februar 2004) In Deutschland beteiligten sich Anhänger der DHKP-C gelegentlich an Demonstrationen der deutschen linksextremistischen Szene. Im Vordergrund standen jedoch interne Saalveranstaltungen mit musikalisch-folkloristischem Programm, die praktisch keine Außenwirkung erzielten. Mit mehreren Veranstaltungen versuchten Anhänger des "Solidaritätsvereins mit den politischen Gefangenen und deren Familien in der Türkei" (TAYAD), thematisch im Einklang mit der DHKP-C, auf das "Todesfasten" der in der Türkei inhaftierten DHKP-C-Anhänger aufmerksam zu machen. Die Beteiligung an den vom TAYAD organisierten Aktionen (Kundgebungen, Fackelzüge, "Hungerstreikzelte") ging allerdings im Vergleich zu früheren Jahren spürbar zurück. Am 5. August durchsuchte die Polizei aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Karlsruhe auf einem Campingplatz in Eberbach (Kreis Heidelberg) ein Zeltlager der "Anatolischen Föderation e. V.", weil der Verdacht bestand, dass diese Gruppierung das Zeltlager zur Durchführung einer politischen Schulung für die verbotene DHKP-C nutze. Zeitgleich wurden Durchsuchungen in Räumlichkeiten der "Anatolischen Föderation e. V." in Köln durchgeführt. Dabei wurden u. a. zahlreiche Ausgaben der Publikation "Ekmek ve Adalet" und weitere schriftliche Unterlagen sichergestellt. SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 221 Als Reaktion auf die polizeilichen Maßnahmen wurde in der "Ekmek ve Adalet" ein Artikel veröffentlicht, in dem die rechtsstaatliche Ordnung der Bundesrepublik diffamiert wird: "Deutschland macht weiter mit seiner Politik gegen Andersdenkende ... Vor allem, wenn es sich um Ausländer handelt und vor allem, wenn es um Widerstandskämpfer aus der Türkei geht. Dann zeigen sie, dass sie keine gesetzlichen Bestimmungen einhalten." ("Ekmek ve Adalet" Nr. 118 vom 8. August 2004) Im gleichen Sinne reagierte auch der Verein TAYAD in einer am 9. August im Internet verbreiteten Erklärung: "Mit Bedauern haben wir die Ereignisse vom 5. und 6. August 2004 mitverfolgt ... Die deutsche Polizei hat an jenen Tagen ein Familienund Jugendcamp mit der Begründung, dort würden sich Mitglieder der DHKP- C befinden, angegriffen. ... Wir finden für das Vorgehen der deutschen Polizei nur eine Bezeichnung: Terrorisierung!" Das Landgericht Koblenz verurteilte am 16. Februar ein 36jähriges Mitglied der DHKP-C wegen räuberischer Erpressung unter Einbeziehung früherer Taten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren. Am 5. Juli verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf einen DHKPC-Aktivisten wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Am 30. März nahm die Polizei in Griechenland einen 29jährigen DHKP-C-Funktionär fest, der von der Bundesanwaltschaft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Brandstiftung (gegen türkische Banken in Deutschland) und Verabredung zum Mord zur Fahndung ausgeschrieben war. Dem Auslieferungsantrag wurde nicht stattgegeben. Am 29. Juni wurde in Rotterdam ein weiterer DHKP-C-Funktionär aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof festgenommen. Dem Funktionär werden für den Zeitraum 1996 bis 1997 u. a. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach SS 129a StGB und die Begehung von Brandstiftungsdelikten vorgeworfen. Des Weiteren soll er sich um die Weiterleitung von Spendengeldern gekümmert haben. BERICHT 2004 222 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 2.2.2 "Türkische Kommunistische Partei/MarxistenLeninisten" (TKP/ML) gegründet: 1972 in der Türkei Mitglieder/Anhänger: ca. 1.300 (2003: ca. 1.400) Die Organisation ist gespalten in: "Partizan" Leitung: Funktionärsgruppe Mitglieder/Anhänger: ca. 800 (2003: ca. 850) Publikationen: "Özgür Gelecek Yolunda Isci Köylü" (Arbeiter und Bauern auf dem Weg der freien Zukunft), vierzehntäglich; "Komünist" (Der Kommunist), monatlich und "Maoistische Kommunistische Partei" (MKP) (bis Dezember 2002 "Ostanatolisches Gebietskomitee" - DABK - ) Leitung: Funktionärsgruppe Mitglieder/Anhänger: ca. 500 (2003: ca. 550) Publikationen: "Halk Icin Devrimci Demokrasi" (Revolutionäre Demokratie für das Volk), vierzehntäglich; "Halk Savasi" (Volkskrieg), monatlich Die TKP/ML ist seit 1994 in die beiden rivalisierenden Fraktionen "Partizan" und MKP gespalten. Entsprechend ihrem Selbstverständnis als jeweilige Nachfolgerin der ursprünglichen Mutterorganisation berufen sich beide Fraktionen auf deren Ideologie und Zielsetzung, die auf den Lehren des Marxismus, Leninismus und Maoismus beruht. Darauf basierend wird ein mit Waffengewalt herbeigeführter revolutionärer Umsturz in der Türkei, geleitet von einer aus professionellen Kadern bestehenden Partei, propagiert, nach dessen Realisierung eine kommunistische Gesellschaftsordnung etabliert werden soll. Seine ideologische Kernaussage beschreibt "Partizan" in einem im Mai 2004 erschienenen Flugblatt wie folgt: SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 223 "Auch 31 Jahre nach dem Tod unseres Parteigründers Ibrahim Kaypakkaya setzen wir unseren Kampf für den Kommunismus fort. ... Die MLMIdeologie (Anmerkung: MarxismusLeninismusMaoismus), die der Genosse Ibrahim geformt hat, ist zweifelsohne der Wegweiser unserer Partei gewesen und wird es auch bleiben. ... Es lebe der Volkskrieg!" Zur gewaltsamen Umsetzung der angestrebten Ziele unterhalten beide Fraktionen der TKP/ML Guerillaeinheiten in der Türkei, die nach eigenen Angaben auch im Jahr 2004 in bewaffnete Auseinandersetzungen mit türkischen Sicherheitskräften involviert waren. Auf Seiten der MKP handelt es sich um die "Volksbefreiungsarmee" (HKO). "Partizan" verfügt über eine bewaffnete Einheit mit der Bezeichnung "Türkische Arbeiterund Bauernbefreiungsarmee" (TIKKO). Beide Fraktionen bedienen sich örtlicher Vereine und Komitees, um ihre Aktivitäten in Deutschland entfalten zu können. Sowohl "Partizan" als auch MKP sind in diesem Zusammenhang darauf bedacht, nach außen keinen direkten Bezug zwischen ihnen und diesen Vereinen bzw. Komitees erkennen zu lassen. Sie treten in der Bundesrepublik vornehmlich durch die Verbreitung von Flugschriften in Erscheinung. Darüber hinaus führten sowohl "Partizan" als auch MKP interne Saalveranstaltungen zum Gedenken an den 1973 verstorbenen Gründer der TKP/ML, Ibrahim Kaypakkaya, durch. So organisierte "Partizan" am 22. Mai in der Universitätshalle in Wuppertal eine zentrale Veranstaltung mit rund 2.500 Teilnehmern aus Deutschland und Westeuropa. Die MKP führte in diesem Zusammenhang im Mai mehrere dezentrale Veranstaltungen, u. a. in Köln, Hamburg, Frankfurt am Main und Stuttgart durch, an denen jeweils mehrere hundert Personen teilnahmen. Ein Agitationsschwerpunkt richtet sich gegen die USA und die NATO Agitation gegen mit der Behauptung, diese würden politische und ökonomische InNATO und USA teressen mit militärischen Mitteln durchzusetzen versuchen. So polemisierte "Partizan" in einem anlässlich des NATO-Gipfels (28./29. Juni in Istanbul) herausgegebenen Flugblatt: BERICHT 2004 224 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN "Die NATO ist eine Kriegsorganisation, die sich unter Vorsitz der USA aus verschiedenen Imperialisten und ihren Kollaborateuren und deren Dienern zusammensetzt. ... Wir müssen die Imperialisten und die Faschisten aufhalten. Mehr noch, wir müssen sie zur Zurückwerfung, zum Niedergang und zur Niederlage zwingen. ... Einen Gipfel, auf dem die Imperialisten darüber diskutieren, wie man den Mittleren Osten in ein Blutbad verwandeln kann, kann man nur mit einem militanten Widerstand verhindern. ... Nieder mit der NATO, dem Mörder der Weltbevölkerung!" Derartige Agitationsthemen werden auch von den der "Partizan"Fraktion offenbar nahestehenden Gruppierungen "Föderation der Arbeiter aus der Türkei in Deutschland e. V." (ATIF) und "Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa" (ATIK) aufgegriffen. Auf Seiten der MKP erfüllen die "Konföderation für demokratische Rechte in Europa" (ADHK) und die "Föderation für demokratische Rechte in Deutschland e. V." (ADHF) durch ihre thematische Nähe eine Sprachrohrfunktion. So polemisierten u. a. ATIK und ADHK anlässlich des NATO-Gipfels in einem von ihnen mit unterzeichneten Faltblatt: "Nein zum imperialistischen NATO Gipfel ... Die imperialistischen Verbrecher der NATO unter Federführung der USA werden am 28. und 29. Juni in der Türkei ein Gipfeltreffen veranstalten. Die Mörder der Völker, unter anderem auch der Hitler von heute, G.W. Bush, werden sich nach Istanbul begeben. ... Die NATO ist eine internationale terroristische Vereinigung, deren Ziel es ist, den Kampf der Völker zu unterdrücken. Die NATO... ist eine schmutzige Kriegsorganisation ... eine blutrünstige Kriegsbande ... eine Verbrecherorganisation ... der bewaffnete Arm imperialistischer Finanzund Handelsorganisationen, ... sie ist der Garant für die monopolistische Ausbeutung ... . Auflösung der NATOKriegsmaschinerie. Schließung aller USund NATOStützpunkte." SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 225 2.2.3 "Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei" (MLKP) gegründet: 1994 in der Türkei durch einen Zusammenschluss der "TKP/MLHareketi" (Bewegung) und der "Türkischen Kommunistischen Arbeiterbewegung" (TKIH) Leitung: Funktionärsgruppe Mitglieder/Anhänger: ca. 600 (2003: ca. 600) Publikationen: "Yeni Atilim" (Der neue Vorstoß) bzw. "Atilim" (Vorstoß), wöchentlich; "Internationales Bulletin der MLKP", monatlich; "Partinin Sesi" (Stimme der Partei), zweimonatlich Ziel der MLKP ist es, die Staatsund Verfassungsordnung der Türkei durch einen revolutionären Akt in eine Diktatur des Proletariats umzuwandeln. Sie beruft sich auf ideologische Ansätze von Marx, Engels, Lenin und Stalin. Einzige nennenswerte öffentliche Aktivität der MLKP in Deutschland im Jahr 2004 war die Durchführung eines Open-Air-Festivals am 18. September in Gelsenkirchen. Zu der Veranstaltung aus Anlass des zehnjährigen Jubiläums der Organisation, die überwiegend aus kulturellen Beiträgen bestand, kamen ca. 1.800 Besucher. Zu ihrem Jubiläum erklärte die MLKP im Sinne ihrer antiimperialistiReaktionen auf den schen Grundhaltung und in Reaktion auf den NATO-Gipfel (28./29. NATO-Gipfel in Juni in Istanbul): Istanbul "Mit dem Kampf der MLKP gegen die NATO in Istanbul hat die Partei einen Punkt erreicht, an dem alle Linien und Besonderheiten der gesamten politischen Praxis vor ihrer Zeit verinnerlicht und darauf aufbauend ein Aufschwung erreicht werden konnte. Dies bedeutet, dass sie sich vorwärts entwickeln konnte. Die MLKP bewies dies, indem sie die revolutionären und fortschrittlichen Kräfte auf der Grundlage der Gegnerschaft der NATO zum antiimperialistischen Kampf mitgerissen hat, alle Kampfformen, eingeschlossen revolutionäre Gewaltaktionen, einsetzte und mit einer zentralen politischen Führung alle Kräfte auf einem Gebiet auf das gleiche Ziel hinführte." ("Internationales Bulletin" Nr. 24 vom August 2004) BERICHT 2004 226 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN Im zeitlichen Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel verübten die "Bewaffneten Kräfte der Armen und Unterdrückten" (FESK) - eine von den türkischen Sicherheitsbehörden der MLKP zugerechnete, nur in der Türkei agierende militante Organisation - mehrere Sprengstoffanschläge: - In der Nacht zum 14. Juni auf mehrere Bankgebäude u. a. in Ankara, - am 24. Juni auf das Hilton-Hotel in Ankara, wo US-Präsident Bush vor dem NATO-Gipfel übernachten sollte, sowie - am 29. Juni auf ein NATO-Gebäude in Ankara und auf ein am Flughafen Istanbul gelandetes Flugzeug der Turkish Airlines. Die Anschläge verursachten Sachund geringe Personenschäden. Die FESK bekannten sich in einer Erklärung zu diesen Anschlägen: "FESK ... bombardierten die Firmen der NATOSponsoren, den Flughafen von Istanbul, der zur 'Zone mit Risikofaktor Null' erklärt worden war, das Hotel, in dem Bush bleiben sollte und die Einrichtungen der NATO. ... Ihr, die ihr die Häuser und Hochzeiten im Irak und Palästina bombardiert, die ihr versucht, Kuba und Venezuela zu würgen, den Menschen der Welt furchtbares Leid zuzufügen und die Menschheit zu versklaven; ihr, die ihr verantwortlich für Ebu Ghraib, Guantanamo und die F- Typ Isolationsgefängnisse 23 seid, ihr alle müsst wissen, dass ihr für alles bezahlen werdet und nicht ihr, sondern die Völker der Welt werden siegen! Ihr werdet besiegt werden!" ("Internationales Bulletin" Nr. 23 vom Juli 2004) Auch die "Föderation der Arbeiterimmigranten aus der Türkei in Deutschland e. V." (AGIF), eine der MLKP thematisch nahestehende Organisation, propagierte Widerstand gegen den NATO-Gipfel, in dem sie sich an der Anti-NATO-Plattform "RESISTANBUL 2004" beteiligte. 23 Türkische Haftanstalten mit kleineren Zellen bzw. Einzelzellen. SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 227 In einem Flugblatt von "RESISTANBUL 2004" heißt es: "Die NATO ist eine internationale terroristische Vereinigung, deren Ziel es ist, den Kampf der Völker zu unterdrücken. ... Widerstand ist der einzige Weg gegen die von den USA angeführte imperialistische, kapitalistische Ausbeutung und Plünderung, gegen die NATO und EUArmee, die als Werkzeug der Aggression und des Krieges dienen und die Gipfel, auf denen die Angriffe und Kriege gegen Fortschrittliche, Revolutionäre und die Völker beschlossen werden. In der Türkei haben deshalb mehr als 120 Organisationen und Institutionen die 'Allianz gegen NATO und Bush' gegründet, welche eine effiziente Kampagne dagegen führt. Um dieses Bündnis im Ausland zu unterstützen und eine ähnliche Kampagne zu organisieren, haben wir RESISTANBUL 2004 gegründet." 3. Kurden 3.1 Überblick Die Aktivitäten extremistischer kurdischer Organisationen in Deutschland werden entscheidend von der Lage in der Türkei und den übrigen kurdischen Siedlungsgebieten beeinflusst. Von den rund 500.000 in Deutschland lebenden Kurden sind ungefähr 12.000 extremistischen Organisationen zuzurechnen. Dabei verfügt der "Volkskongress Kurdistans" (KONGRA GEL), der sich in der zeitlichen Nachfolge der "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) und des "Freiheitsund Demokratiekongresses Kurdistans" (KADEK) gründete, nach wie vor über das größte Mobilisierungspotenzial. Übereinstimmende Zielsetzung solcher Gruppierungen ist die Forderung nach größerer politischer und kultureller Eigenständigkeit der Kurden in ihren Herkunftsländern. 3.2 "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK)/"Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans" (KADEK)/ "Volkskongress Kurdistans" (KONGRA GEL) gegründet: 1978 als "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) in der Türkei Leitung: Zübeyir AYDAR (in Abhängigkeit vom "Kurdischen Volksführer" Abdullah ÖCALAN und dem Leitungsrat) Mitglieder/Anhänger: ca. 11.500 (2003: ca. 11.500) BERICHT 2004 228 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN Publikationen: u. a. "Serxwebun" (Unabhängigkeit), monatlich Betätigungsverbot: seit 26. November 1993 (KADEK und KONGRA GEL sind von dem Betätigungsverbot der PKK mit umfasst) 3.2.1 Allgemeine Lage Die PKK hatte 1984 hauptsächlich im Südosten der Türkei einen Guerillakrieg gegen das türkische Militär begonnen, um auf diesem Wege die Errichtung eines eigenständigen kurdischen Staates zu erzwingen. Auch in Deutschland zeigte sie über viele Jahre eine stark militante Ausrichtung. Dies führte nach terroristischen Anschlägen und zahlreichen gewalttätigen Demonstrationen im Jahr 1993 zu einem vereinsrechtlichen Betätigungsverbot, das sich auch auf solche Organisationen erstreckt, die, wie der KONGRA GEL - lediglich unter veränderter Bezeichnung - , das Organisationsund Handlungskonzept der PKK übernehmen und fortsetzen. 1999 hatte der in der Türkei inhaftierte PKK-Vorsitzende Abdullah ÖCALAN die Einstellung des bewaffneten Kampfes erklärt. Die Guerillaverbände der PKK zogen sich daraufhin hauptsächlich in den Nord-Irak zurück. Laut ÖCALAN sollte damit eine neue Phase beginnen, in der sich die PKK nur noch auf friedlichem und politischem Wege für die Erfüllung ihrer Forderungen einsetzen werde. Ziel sei es auch nicht mehr, einen eigenen kurdischen Staat zu erkämpfen, sondern kulturelle Autonomie der Kurden innerhalb der Grenzen einer demokratischen Türkei zu erlangen. Auch nach Gründung des "Freiheitsund Demokratiekongresses Kurdistans" (KADEK) im Frühjahr 2002 wurde der Friedenskurs offiziell fortgesetzt. Allerdings setzte der KADEK der türkischen Regierung mehrfach Ultimaten, verbunden mit der Drohung, seine bisherige Strategie zu überdenken und möglicherweise in der Türkei auch zu terroristischen Aktionen zurückzukehren, wenn in der Kurdenfrage keine Fortschritte erzielt würden. Im November 2003 kam es zur Auflösung des KADEK und zur Gründung des "Kurdischen Volkskongresses" (KONGRA GEL). Ungeachtet offizieller Beteuerungen, wonach hierdurch eine Neustrukturierung der Organisation im Einklang mit einer demokratischen, ökologischen Ausrichtung eröffnet sei und an die Stelle der bisherigen Kaderpartei leninistischer Prägung eine demokratische Massenorganisation mit zivilem politischen Charakter treten solle, handelt es sich beim KONGRA GEL sowohl personell als SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 229 auch konzeptionell um die konsequente Fortsetzung von PKK und KADEK. Daher sind in der EU-Liste terroristischer Organisationen neben der PKK auch KADEK und KONGRA GEL genannt. Nach dem Ablauf eines weiteren Ultimatums an die Türkei erklärten Aufhebung des die Guerillaverbände der PKK, die sich seit dem Jahr 2000 als "VolksWaffenstillstandes verteidigungskräfte" (HPG) bezeichnen, zum 1. Juni den aus ihrer Sicht "einseitigen Waffenstillstand" für beendet. Der KONGRA GELVorsitzende Zübeyir AYDAR äußerte hierzu, dass seine Organisation diesen Schritt unterstütze. In der zweiten Jahreshälfte kam es daraufhin zu verstärkten Kampfhandlungen zwischen türkischer Armee und der HPG. Die Einheiten der Guerilla sahen sich dabei in einer Position "legaler Selbstverteidigung", zeigten aber durch "Vergeltungsaktionen" gegenüber türkischen Sicherheitskräften und Angriffe auch auf zivile Ziele eine zunehmend offensive Ausrichtung. Auch ist in der Türkei im August unter der Bezeichnung "Freiheitsfalken Kurdistans" (kurd.: "Teyrebaze Azadiya Kurdistan" -TAK) eine vorher unbekannte Gruppierung in Erscheinung getreten, die kurdische Interessen mit terroristischen Mitteln durchzusetzen sucht. Die Gruppe hat sich zu mehreren Anschlägen bekannt und weitere Aktionen angekündigt, falls die "Angriffe auf das unterdrückte kurdische Volk" nicht eingestellt würden. Die Situation des KONGRA GEL war geprägt von Machtkämpfen und Machtkämpfe in internen Zerwürfnissen. Bereits im Februar hatte sich eine Gruppe der Organisation von Funktionären um den Bruder Abdullah ÖCALANs, Osman ÖCALAN, vom KONGRA GEL abgespalten, war aber nach Verhandlungen kurze Zeit später wieder in das Operationsgebiet zurückgekehrt. Nach dem zweiten außerordentlichen Kongress des KONGRA GEL im Mai kam es dann zu einer endgültigen Trennung. Im Oktober erklärte die "Abspaltergruppe" die Gründung einer neuen Organisation unter der Bezeichnung "Patriotisch-Demokratische Partei" (kurd.: "Partiya Welatpareze Demokratik"-PWD). Die neue Gruppierung will sich für eine demokratische Lösung der Kurdenfrage einsetzen, wobei insbesondere eine engere Zusammenarbeit mit den USA und den irakischen Kurdenparteien "Patriotische Union Kurdistans" (PUK) und "Demokratische Partei Kurdistan/Irak" (DPK-I) angestrebt wird. 3.2.2 Organisatorische Situation Auch nach dem Übergang vom KADEK zum KONGRA GEL bestehen die illegalen und im Kernbereich konspirativ agierenden Strukturen der Organisation in Deutschland ohne wesentliche Änderungen fort. In ihrem Gliederungsschema sind auf oberster Ebene weiterhin die BERICHT 2004 230 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN so genannten Serits Nord, Mitte und Süd angesiedelt. Jedem Serit sind sieben bis neun von insgesamt 26 "Gebieten" untergeordnet. Die Vorgaben und Anordnungen der Führungsspitze erreichen die Organisationsbasis über verschiedene Hierarchieebenen. In der Regel werden sie durch die örtlichen Vereine umgesetzt, in denen die Anhänger des KONGRA GEL überwiegend organisiert sind. Diese Vereine sind unter dem Dach der "Föderation kurdischer Vereine in Deutschland e. V." (YEK-KOM) zusammengefasst. Außerdem engagieren sich in den vom KONGRA GEL unterhaltenen Massenverbänden Kurden aus verschiedenen Berufs- , Religionsund Interessengruppen für die Ziele der Organisation. Unter ihnen treten die "Freie Jugendbewegung Kurdistans" (TECAK), die "Union der freien Frauen" (YJA) sowie die "Union der StudentInnen aus Kurdistan" (YXK) am deutlichsten in Erscheinung. Im Übrigen handelt es sich um die "Union der kurdischen Lehrer" (YMK), die "Union der Journalisten Kurdistans" (YRK), die "Union der Juristen Kurdistans" (YHK), die "Union der Schriftsteller Kurdistans" (YNK), die "Islamische Bewegung Kurdistans" (HIK), die "Union der Yeziden aus Kurdistan" (YEK), die "Union kurdischer Familien" (YEK-MAL) und die "Union der Aleviten aus Kurdistan" (KAB). Daneben gibt es Organisationseinheiten, die unter besonderer Geheimhaltung agieren. Hierzu zählt insbesondere das so genannte Heimatbüro (Ülke-Büro), welches von Europa aus die Aktivitäten der Organisation im Nahen Osten unterstützt, namentlich durch die Schleusung von Funktionären und damit verbundene Passfälschungen. Im Juni beschloss die aus der 1993 verbotenen "Nationalen Befreiungsfront Kurdistans" (ERNK) hervorgegangene "Kurdische Demokratische Volksunion" (YDK) - der politische Arm des KONGRA GEL in Europa - auf ihrem "5. Ordentlichen Kongress" ihre Selbstauflösung und Reorganisation unter der Bezeichnung "Koordination der kurdischen demokratischen Gesellschaft in Europa" (CDK). Unter der neuen Bezeichnung soll ein "basisdemokratischer" Aufbau mit Beteiligung aller Volksschichten erfolgen. Bereits auf dem am 26. Mai beendeten "2. Außerordentlichen Kongress" des KONGRA GEL war beschlossen worden, den "Volkscharakter" der Organisation wieder mehr in den Mittelpunkt zu stellen. Bislang sind die hierarchischen Organisationsformen und das weitgehend zentralistisch gesteuerte Funktionärswesen jedoch praktisch keinem grundlegenden Wandel unterzogen worden. 3.2.3 Propaganda des KONGRA GEL Deutschland war auch im Jahr 2004 wieder Schauplatz zahlreicher propagandistischer Aktivitäten des KONGRA GEL, mit denen die An- SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 231 liegen der Organisation einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollten. Hauptthemen waren weiterhin die Haftbedingungen des "kurdischen Volksführers" Abdullah ÖCALAN sowie Forderungen nach Anerkennung der politischen und kulturellen Identität der Kurden in der Türkei und die verstärkte Einbeziehung der Kurdenfrage in den Diskussionsprozess um einen Beitritt der Türkei in die EU. Die große Beteiligung von Anhängern und Sympathisanten des KONHohe GRA GEL an zahlreichen Veranstaltungen belegt die anhaltende MobilisierungsFähigkeit der Organisation zur Mobilisierung. fähigkeit Vor dem Hintergrund des fünften Jahrestages der Festnahme Abdullah ÖCALANs in Kenia (15. Februar 1999) veranstalteten Anhänger des KONGRA GEL am 14. Februar in Straßburg eine Großdemonstration unter dem Motto "Freedom for Öcalan-Peace in Kurdistan" mit etwa 12.000 Teilnehmern aus mehreren europäischen Staaten. Anlässlich des kurdischen Neujahresfestes Newroz (21. März) wurde - neben kleineren Kundgebungen in mehreren deutschen Städten - wieder eine zentrale Demonstration durchgeführt, die in diesem Jahr am 20. März in Hannover stattfand. Zu der Veranstaltung unter dem Motto "Frieden, Freiheit und Demokratie" hatten die "Föderation kurdischer Vereine in Deutschland e. V." (YEK-KOM) und das "Kurdistan Zentrum Hannover e. V." aufgerufen. Im Mittelpunkt stand die Forderung nach einer demokratischen und friedlichen Lösung der Kurdenfrage in der Türkei sowie eine Verbesserung der Haftbedingungen Abdullah ÖCALANs. In Reaktion auf den Beschluss des Rats der Europäischen Union vom 2. April, den KADEK sowie den KONGRA GEL als Aliasbezeichnungen der PKK auf die europäische Liste terroristischer Organisationen aufzunehmen, initiierten Anhänger und Sympathisanten der Organisation eine europaweite Protestkampagne. Auch in Deutschland gab es in diesem Zusammenhang vielfältige demonstrative Aktionen in zahlreichen Städten. Im Mai begann eine europaweit angelegte Kampagne zur Verhinderung einer möglichen Auslieferung von Nuriye KESBIR, einem führenden Mitglied der ehemaligen PKK, durch die Niederlande an die Türkei. Dabei kam es auch in zahlreichen deutschen Städten zu vielfältigen - friedlich verlaufenen - Aktionen, insbesondere vor den diplomatischen Vertretungen der Niederlande. Höhepunkte der Kampagne waren zwei vom "Dachverband kurdischer Vereine in den Niederlanden" (FEDKOM) veranstaltete Demonstrationen in BERICHT 2004 232 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN Den Haag am 22. Mai und am 30. Oktober. An diesen Veranstaltungen nahmen jeweils zwischen 3.000 und 4.000 Personen - überwiegend aus Deutschland und dem angrenzenden Ausland - teil. Am 8. November entschied der oberste Gerichtshof der Niederlande gegen eine Auslieferung KESBIRs an die Türkei. Am 9. Juni führte die "Föderation der kurdischen Vereine in Frankreich" (FEYKA KURDISTAN) in Straßburg eine zentrale Großdemonstration unter dem Motto "Freiheit für Öcalan und ein freies Kurdistan" durch, an der sich 7.500 Kurden aus mehreren europäischen Ländern - überwiegend aus Deutschland - beteiligten. Anlass war die Eröffnung eines erneuten Verfahrens im Fall Abdullah ÖCALAN durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Am 30. und 31. Juli fand in Köln das von der YEK-KOM organisierte "7. Mazlum Dogan Jugend-, Kulturund Sportfestival" statt, das zum zweiten Mal in Deutschland veranstaltet wurde. Zu der Veranstaltung waren etwa 6.000 kurdische Jugendliche aus dem gesamten Bundesgebiet und den angrenzenden europäischen Staaten angereist. In Grußbotschaften kurdischer Organisationen wurden die Jugendlichen aufgefordert, den politischen Kampf im Sinne Abdullah ÖCALANs zu verstärken. Am 25. September führte die YEK-KOM unter dem Motto "Kurdische Perspektiven - Wegweiser für Partnerschaft in Europa und im Nahen Osten" in Gelsenkirchen das "12. Internationale KurdistanKulturfestival" durch. Im Mittelpunkt der Veranstaltung mit etwa 35.000 Teilnehmern aus verschiedenen Ländern standen kulturelle und folkloristische Darbietungen sowie politische Redebeiträge, in denen vor allem eine friedliche und demokratische Lösung der Kurdenfrage gefordert wurde. Darüber hinaus wurde auch eine Grußbotschaft von Abdullah ÖCALAN verlesen, in der dieser dazu aufrief, der oppositionellen Gruppe um seinen Bruder, Osman ÖCALAN, keine Chance für politische Agitation zu geben. Kampagne zu Mit einer Vielzahl propagandistischer Aktivitäten versuchte der einem möglichen KONGRA GEL, die Diskussion über einen EU-Beitritt der Türkei für EU-Beitritt seine Zwecke zu nutzen. Zahlreiche Veranstaltungen, u. a. Demonder Türkei strationen, Flugblattaktionen und Kundgebungen, sollten dazu beitragen, die Forderung der Organisation nach verstärkter Beachtung der Kurdenfrage im Einzelnen deutlich zu machen. Höhepunkt war eine Großdemonstration mit etwa 10.000 Teilnehmern am 11. Dezember in Brüssel unter dem Motto "Die Kurden möchten den Dialog und eine Lösung". Am 12. Februar wurde der Sendebetrieb des unter französischer SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 233 Lizenz ausgestrahlten Fernsehsenders "MEDYA-TV", der sowohl vom KONGRA GEL wie zuvor auch von PKK und KADEK zur Verbreitung ihrer politischen Ideen genutzt worden war, nach einer Entscheidung des französischen Conseil d'Etat 24 eingestellt. An seine Stelle trat am 1. März der mit dänischer Lizenz arbeitende Fernsehsender "ROJ TV", der - wie vorher "MEDYATV" - in Deutschland über Satellit empfangen werden kann. Auch "ROJ TV" berichtete regelmäßig über die Aktivitäten des KONGRA GEL und seiner Anhänger, zum Beispiel anlässlich verschiedener kurdischer Großveranstaltungen. Teil des Programms waren darüber hinaus Diskussionssendungen, in denen sich führende Funktionäre des KONGRA GEL zu aktuellen politischen Fragen äußerten. Auch die türkischsprachige Tageszeitung "Özgür Politika" bietet dem KONGRA GEL ein Forum, indem sie Interviews oder Stellungnahmen von Führungsfunktionären der Organisation veröffentlicht. Regelmäßig wird auch auf Veranstaltungen mit Bezug zum KONGRA GEL hingewiesen oder darüber berichtet. 3.2.4 Finanzielle und wirtschaftliche Aktivitäten Der KONGRA GEL finanziert sich in Europa u. a. aus den Beiträgen seiner Mitglieder, dem Verkauf von Publikationen und durch Erlöse aus der Durchführung von Veranstaltungen. Den größten Teil ihrer Finanzkraft schöpft die Organisation jedoch aus ihrer jährlichen Spendensammlung. Das Ergebnis lag bei leicht rückläufiger Tendenz im Trend früherer Jahre. Die Einnahmen wurden überwiegend für den Unterhalt des aufwändigen Propagandaapparates und zur Unterstützung von Kaderstrukturen verwendet. Mit Hilfe der "Union Kurdischer Arbeitgeber" (KARSAZ), die ihren Sitz in Frankfurt am Main hat, versucht der KONGRA GEL weiterhin die Wirtschaftskraft kurdischer Unternehmen und Geschäftsleute zu vereinheitlichen. Die KARSAZ will sich an den wirtschaftlichen und demokratischen Werten Europas orientieren und moderne Entwicklungen auf "Kurdistan" übertragen. Vom 3. bis 4. April veranstaltete die KARSAZ in Raunheim (Hessen) ihren "4. Ordentlichen Kongress" mit ca. 100 Delegierten. An der Veranstaltung nahm auch ein Vertreter des vom KONGRA GEL dominierten "Kurdistan Nationalkongress" (KNK) teil. Der KNK (Sitz in Belgien) wirkt als politische Interessenvertretung von Kurden im Ausland. Die Aktivitäten der KARSAZ liegen schwerpunktmäßig im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Sie gibt die regelmäßige Publikation 24 Oberstes französisches Verwaltungsorgan, das sowohl administrative als auch gerichtliche BERICHT Kompetenzen hat (u. a. auch als Kassationsgerichtshof). 2004 234 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN "Denge KARSAZ" (Stimme von KARSAZ) heraus, informiert über ihre Aktivitäten auf einer eigenen Internet-Seite und führt Werbeveranstaltungen für neue Mitglieder durch. 3.2.5 Strafverfahren gegen ehemalige Funktionäre der PKK/KADEK/KONGRA GEL Ein hochrangiger Führungsfunktionär des KADEK/KONGRA GEL wurde am 25. Mai in Unna aufgrund eines Haftbefehls des Bundesgerichtshofs wegen Verdachts auf Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Beteiligung an einer gefährlichen Körperverletzung festgenommen. Er wird u. a. verdächtigt, Gebietsverantwortlicher für den Bereich Bremen gewesen zu sein. Der Beschuldigte befand sich Ende 2004 noch in Untersuchungshaft. Am 29. Juni verhängte das Landgericht Düsseldorf gegen ein Mitglied des Exekutivrates des KONGRA GEL und ein Führungsmitglied der YEK-KOM Geldstrafen wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte am 30. Juni einen früheren PKK-Funktionär wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten mit dreijähriger Bewährungszeit. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er unter anderem im Rahmen aktionistischer Aktivitäten maßgeblich an der Organisation der "Identitätskampagne" der PKK beteiligt gewesen sei. Aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof vom 28. April wurde am 2. Mai in Düsseldorf ein kurdischstämmiger Türke festgenommen. Er soll sich in Deutschland mehrere Jahre als Führungsfunktionär für PKK/KADEK/KONGRA GEL betätigt und damit der Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung strafbar gemacht haben. Der Beschuldigte befand sich Ende 2004 noch in Untersuchungshaft. Im Oktober 2004 hat der Bundesgerichtshof in einem Revisionsverfahren den Schuldspruch des Oberlandesgerichts Celle vom 20. Oktober 2003 gegen einen führenden PKK bzw. KADEK-Funktionär bestätigt. Er soll unter anderem die Funktion eines Gebietsleiters in Frankfurt am Main und Mainz bekleidet haben. In seiner Entscheidung befand der BGH außerdem, dass eine Einstufung der Führungsebene der PKK als kriminelle Vereinigung im Sinne des SS 129 StGB weiterhin gerechtfertigt sei, auch nachdem die Organisation seit dem Jahr 2000 in Europa einem weitgehend friedlichen Kurs folge. Am 12. November wurde in Rüsselsheim (Rheinland-Pfalz) ein kur- SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 235 dischstämmiger Türke aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung festgenommen. Der Festgenommene, der sich in Untersuchungshaft befindet, soll sich seit November 2003 als Funktionär des KONGRA GEL betätigt haben. 4. Iraner Iranische oppositionelle Gruppen in Deutschland versuchten auch 2004 mit vielfältigen Protestkundgebungen auf ihre Anliegen in der Öffentlichkeit aufmerksam zu machen. Anhänger des "Nationalen Widerstandsrates Iran" (NWRI), des politischen Arms der "Volksmodjahedin Iran-Organisation" (MEK), zielten primär darauf ab, eine Streichung der MEK von internationalen Listen terroristischer Organisationen zu erreichen. Als Sieg in seinem Widerstandskampf begrüßte der NWRI die Entwicklung im Irak, wo die USA den Angehörigen der MEK bzw. ihres früheren militärischen Arms "Nationale Befreiungsarmee" (NLA) ein Bleiberecht nach der Genfer Konvention zugesprochen haben. Andere Gruppen, z. B. die "Arbeiterkommunistische Partei Iran" (API), setzten den Schwerpunkt ihrer Agitation und Demonstrationstätigkeit auf die Anprangerung von Menschenrechtsverletzungen im Iran und die Forderung nach Verteidigung der Rechte von iranischen Frauen. 4.1 "Volksmodjahedin Iran-Organisation" (MEK) gegründet: 1965 im Iran Sitz: ehemals in Bagdad Leitung: Massoud RADJAVI Publikation: u. a. "Modjahed" (Glaubenskämpfer), wöchentlich Außerhalb der Heimatregion vertreten durch: "Nationaler Widerstandsrat Iran" (NWRI) gegründet: 1981 in Paris - in Deutschland vertreten seit 1994 - Sitz: Berlin Leitung: Deutschlandsprecherin Dr. Massoumeh BOLOURCHI Mitglieder: ca. 900 (2003: ca. 900) BERICHT 2004 236 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN Bis zur Entmachtung des Regimes von Saddam HUSSEIN galt die revolutionär-marxistische MEK mit ihrem im Irak angesiedelten militärischen Arm "Nationale Befreiungsarmee" (NLA) als schlagkräftigste und militanteste iranische Oppositionsgruppe. Sie war für zum Teil schwere Terroranschläge im Iran verantwortlich. Durch die veränderte Situation im Irak ist die Organisation nun an einem Wendepunkt angelangt: Die rund 3.800 im Irak verbliebenen Angehörigen der im Mai 2003 durch die Streitkräfte der USA entwaffneten NLA wurden durch die irakische Übergangsregierung aufgefordert, das Land bis zum Ende des Jahres 2003 zu verlassen. In Folge dessen fanden Ende 2003/Anfang 2004 nahezu täglich friedliche Protestaktionen von Anhängern des NWRI vor amerikanischen Vertretungen in Berlin, Frankfurt am Main, Düsseldorf und Hamburg statt. Den Höhepunkt bildete eine Demonstration von etwa 500 Sympathisanten des NWRI am 2. Januar vor der amerikanischen Botschaft in Berlin. Das den MEK/NLA-Angehörigen von der irakischen Übergangsregierung gesetzte Ultimatum zur Ausreise verstrich ohne erkennbare Konsequenzen. Inzwischen haben die USA den Volksmodjahedin-Angehörigen den Status "geschützter Personen" im Sinne des IV. Genfer Abkommens vom 12. August 1949 zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten zugesprochen. Auf Seiten der MEK wurde dies als Beweis dafür gewertet, dass die Organisation nach wie vor zu Unrecht als Terrororganisation eingestuft werde. Die vom NWRI als "künftige Präsidentin des Iran" gewählte Maryam RADJAVI bezeichnete die Anwendung der Genfer Konvention als einen "Sieg für den Widerstand und die Bevölkerung Irans". Dieser Status hebe "mehr denn je die Trennlinie zwischen dem berechtigten und legitimen Widerstand der iranischen Nation für Freiheit und Demokratie mit dem Terrorismus, Fundamentalismus und der Gewalt" hervor. 25 Aktivitäten gegen Die weiteren Aktivitäten des NWRI zielten unverändert auf eine verdie Listung als stärkte politische Selbstdarstellung ab. So war die Organisation terroristische bemüht, sich als freiheitsliebende und "demokratische" ExilbeweOrganisation gung zu präsentieren. Damit verfolgte sie das Ziel, die Streichung der MEK von internationalen Listen terroristischer Organisationen zu erreichen und sich auf diesem Wege in westlichen Ländern einen Freiraum für politische Aktivitäten gegen die iranische Regierung zu schaffen. Die Aufnahme der MEK in die EU-Liste terroristischer Organisationen stand daher im Mittelpunkt der Agitation des NWRI. Am 13. September versammelten sich etwa 5.000 Anhänger des NWRI zu einer Demonstration vor dem EU-Parlament in Brüssel und forderten die Streichung von der Liste. 25 Presseerklärung des Sekretariats des NWRI vom 25. Juli 2004. SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 237 Zur Finanzierung seiner Aktivitäten ging der NWRI dazu über, die seit dem Jahr 2002 ausgebliebenen Straßensammlungen wiederaufzunehmen. Er bediente sich hierzu insbesondere des "Hilfswerks für iranische Frauen e. V.", Hannover, und des "Menschenrechtsvereins für iranische Migranten" (MIM), Düsseldorf. Im Namen eines in Aachen eingetragenen "Menschenrechtsvereins für Migranten" wurden u. a. ehemalige Spender der im Oktober 2003 aufgelösten "Flüchtlingshilfe Iran e. V." (FHI) kontaktiert. Der MIM beschloss Ende Dezember seine Umbenennung in "Menschenrechtszentrum für ExiliranerInnen e. V." (MEI). Sitz des Vereins ist weiterhin Düsseldorf. 4.2 "Arbeiterkommunistische Partei Iran" (API) gegründet: 1991 als Abspaltung der "Kommunistischen Partei Irans" Mitglieder/Anhänger: ca. 250 (2003: 300 insgesamt in Deutschland vor der Spaltung) Die Organisation ist gespalten in: "Arbeiterkommunistische Partei Iran" (API) Leitung: Hamid TAGHWAI und "Arbeiterkommunistische Partei Iran - Hekmatist" (HEKMATIST) Leitung: Koroush MODARESI Seit August 2004 ist die API in die beiden konkurrierenden Fraktionen "Arbeiterkommunistische Partei Iran" (API) und "Arbeiterkommunistische Partei Iran -Hekmatist" (HEKMATIST) gespalten. Sowohl API als auch HEKMATIST berufen sich auf die Ideologie des 2002 verstorbenen API-Gründers Mansour Hekmat. Ziel ist es, die derzeitige iranische Regierung abzulösen und durch ein sozialistisches Rätesystem zu ersetzen. Ideologische Unterschiede zwischen den beiden Fraktionen treten allenfalls im Hinblick auf die Frage nach der praktischen Umsetzung der politischen Ziele zu Tage: HEKMATIST zufolge könne die Machtübernahme im Iran auch pragmatisch durch Eingehen politischer Bündnisse mit anderen oppositionellen Bewegungen vorbereitet werden. In einem Strategiepapier der Organisation, verabschiedet auf der Gründungskonferenz im August 2004, heißt es: BERICHT 2004 238 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN "Das sofortige und unmittelbare Ziel der Partei ist die politische Machtübernahme, die Gründung einer sozialistischen Republik sowie die Organisation der sozialen Revolution der Arbeiterklasse im Iran. Erste Voraussetzung dafür ist der Sturz der islamischen Regierung. ... Dies ist nur durch die politische Machtübernahme der Partei möglich. Die Arbeiterklasse wird nur durch ihre eigene Partei an die Macht kommen." Die API setzt dagegen in orthodoxer Sichtweise auf eine Revolution der Arbeiterklasse zum Sturz der Regierung, um dann in einem zweiten Schritt eine neue Herrschaftsund Gesellschaftsordnung herbeizuführen und distanziert sich hierbei von der HEKMATIST-Fraktion: "Die Verschiebung der sozialistischen Revolution nach Ergreifung der politischen Macht ... basiert auf der veralteten bourgeoisen, linken These, die behauptet, dass 'der Sozialismus sich über die Menschen verbreiten wird', und dass eine sozialistische Revolution 'gegenwärtig unmöglich ist'. Obwohl sie (Anm.: die HEKMATIST) behaupten, dass die Methode zur Ergreifung der politischen Macht ihr starker Punkt ist, in der Tat ist es utopisch und unmöglich." (Communique der API über die Trennung einer Sektion des Zentralkomitees, Internetveröffentlichung vom Oktober 2004) Bedingt durch die parteiinternen Querelen vor und nach der Spaltung konnten die beiden Fraktionen nur vereinzelt kleinere Kundgebungen durchführen, die zumeist die Menschenrechtssituation im Iran und die Rechte der iranischen Frauen thematisierten. Hierbei traten als Veranstalter der Partei nahestehende Organisationen wie die "Internationale Föderation der iranischen Flüchtlingsund Immigrantenräte" (IFIR, in Farsi: Hambastegi) und die "Internationale Kampagne zur Verteidigung von Frauenrechten im Iran e. V." auf. 4.3 Iranischer Einfluss auf in Deutschland lebende Schiiten "Islamisches Das "Islamische Zentrum Hamburg" (IZH) ist nach wie vor das bedeuZentrum tendste offizielle iranische islamische Zentrum schiitischer AusrichHamburg" tung in der Bundesrepublik Deutschland. Europaweit ist es eines der aktivsten Propagandazentren und eine hochrangige Verbindungsstelle zum obersten geistlichen Revolutionsführer des Iran, Ayatollah KHAMENEI. Die iranische Verfassung sieht die Verbreitung des im Jahre 1979 von Ayatollah Khomeini begründeten so genannten islamischen Systems iranischer Prägung in der gesamten Welt vor. In sei- SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 239 nem Testament hält Khomeini die Umsetzung dieses Leitmotivs durch eine islamische Revolution für erforderlich. Das IZH ist Anlaufstelle für Schiiten anderer Länder wie der Türkei oder dem Libanon. Zu den bekanntesten Publikationen gehört das Monatsmagazin "Al-Fadschr" (Die Morgendämmerung). Dort werden u. a. koranbezogene Themen, Berichte über regelmäßig stattfindende Veranstaltungen, Auszüge aus Freitagspredigten sowie "Nachrichten aus der islamischen Welt" verbreitet. Nach dem Weggang von Dr. Seyyid Reza HOSSEINI-NASSAB im September 2003 wurde Anfang Januar Seyyed Abbas GHAEM-MAGHAMI neuer Leiter des IZH. Im Bundesgebiet gibt es - dem IZH angeschlossen - noch weitere iranische Einrichtungen in Berlin, Frankfurt am Main und München. Am 13. November fand in Berlin die alljährliche Demonstration zum "Al-Quds"-Tag "Al-Quds"-Tag (Jerusalem-Tag) statt. Bei dieser Großveranstaltung tritt das IZH regelmäßig als Mitorganisator auf. Der "Al-Quds"-Tag wird seit 1996 in Deutschland von Angehörigen der Berliner iranischen Gemeinde organisiert und von Schiiten verschiedener Herkunft (u. a. Libanesen, Türken, Kurden, Araber und Deutsche) begangen. Dabei soll an die Besetzung Jerusalems (arab.: al-quds = die Heilige (Stadt)) erinnert werden. Ayatollah Khomeini hatte diesen Gedenktag im Jahre 1979 ausgerufen. 2004 nahmen an der Veranstaltung rund 800 Personen u. a. iranischer, libanesischer und türkischer Nationalität aus dem ganzen Bundesgebiet teil. Sie fand wie schon 2003 ein deutlich geringeres Echo als erwartet (es wurde mit ca. 2.000 Teilnehmern gerechnet). Bedingt war dies vor allem durch strenge Auflagen der Polizei. Eine alternative Veranstaltung, wie sie noch in den beiden Vorjahren in Bottrop organisiert worden war, fand nicht statt. Der türkischstämmige Schiit Dr. Yavuz ÖZOGUZ ist Betreiber des In"Muslim-Markt" ternet-Portals "Muslim-Markt" (MM). In diesem Zusammenhang wurde er Anfang 2004 wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Staatsanwaltschaft und Beschuldigter legten Berufung ein. 26 Gegenstand des Verfahrens waren zwei über den MM zugängliche Artikel auf der Website "Palästina Spezial". Dort waren Bilddokumente aus der NSZeit mit aktuellen Aufnahmen aus dem israelisch besetzten Westjordanland ohne Kommentierung kombiniert worden. Dies bewertete das Gericht als "feindselige Agitation" gegen die Juden. Der zweite Anklagepunkt basierte auf der ausschnittsweisen Wiedergabe einer Rede des geistlichen Führers des Iran, Ali KHAMENEI, zur Authentizität des Holocaust. ÖZOGUZ ist in der Vergangenheit bereits häufiger mit islamistischen Äußerungen in Erscheinung getre26 Das Landgericht Oldenburg hat das zunächst unter Auflage vorläufig eingestellte Verfahren am 18. März 2005 nach Zahlung von 1.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung BERICHT endgültig eingestellt. 2004 240 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN ten. Antizionistische und antiisraelische Propaganda werden über den MM seit längerer Zeit direkt oder indirekt verbreitet. So hieß es unter der Rubrik "Palästina-Spezial" in einem Einladungstext: "Die Arbeiten richten sich ausschließlich gegen die Verantwortlichen des Zionismus und Pseudostaates Israel, der auf Unrecht aufgebaut ist". Eine enge Bindung zum iranischen islamistischen Regierungssystem, repräsentiert durch Ayatollah KHAMENEI, offenbarten die Brüder Yavuz und Gürhan ÖZOGUZ im Juni in einem Interview mit den Aussagen: "eine wirkliche Verfassung, die hat nur der Gottesstaat allein" und "Imam KHAMENEI weist uns an". Auch die Internet-Aktivitäten von Yavuz ÖZOGUZ im MM sind damit im Zusammenhang zu sehen. 5. Kosovo-Albaner "Albanische Nationalarmee" (AKSh)/"Front für die albanische nationale Vereinigung" (FBKSh) gegründet: 1999 im Kosovo Leitung: Vorsitzender Gafurr ADILI, pol. Sekretär Idajet BEQIRI Mitglieder/Anhänger: ca. 50 Die Sicherheitslage im Gebiet des ehemaligen Jugoslawien hat sich in den letzten Jahren dank internationaler militärischer und administrativer Präsenz sowie entsprechender vertraglicher Regelungen zunehmend gebessert. In der Region sind aber nach wie vor extremistische Kräfte aktiv, die angesichts der noch instabilen Lage vor allem im Kosovo und in Mazedonien längerfristig eine Gefahr für den Friedensprozess darstellen können. Zu diesen gehören die AKSh sowie ihr politischer Flügel, die FBKSh. Deren Ziel ist es, ggf. unter Einsatz von Gewalt, über bestehende Staatsgrenzen hinweg die Bildung eines "Großalbaniens" zu erreichen. Selbst als die albanische Nationale Befreiungsarmee (UCK) im September 2001 nach dem sog. Ohrid-Abkommen 27 ihren Kampf einstellte und sich auflöste, propagierte die AKSh in der Folge die Fortsetzung des "Befreiungskampfes" in allen albanisch besiedelten Gebieten - so neben dem Kosovo und Mazedonien auch in Serbien, Montenegro und Griechenland - und versuchte dort Strukturen aufzubauen. Aufgabe der FBKSh war es dabei, auch im Ausland - so z. B. in Deutschland - ein Unterstützernetzwerk zu initiieren. Die AKSh führte von 2001 bis 2003 in der Region eine Vielzahl von militanten bzw. terroristischen Aktionen durch und wurde deshalb von der UNÜbergangsverwaltung im Kosovo (UNMIK) zur terroristischen Verei27 Am 1. August 2001 geschlossenes Abkommen zwischen der mazedonischen Zentralregierung und den aufständischen Albanern zur Verbesserung der rechtlichen Situation der Albaner. SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 241 nigung erklärt und verboten. Die FBKSh ihrerseits propagierte ihre Ziele in Westeuropa publizistisch sowie bei Veranstaltungen mit Landsleuten und bemühte sich um eine länderübergreifende Vernetzung der Kräfte. Im Jahr 2004 sind Anschläge und sonstige militante Aktionen der AKSh stark zurückgegangen. Die propagandistischen Aktivitäten der FBKSh in Westeuropa wurden ebenfalls reduziert. Zur Verunsicherung der Organisation hat beigetragen, dass zwei mutmaßliche - früher in der Schweiz und in Belgien ansässige - Führer der FBKSh in Albanien u. a. wegen Volksverhetzung zu Haftstrafen verurteilt wurden. Eine der Personen war im Dezember 2003 aufgrund eines internationalen Haftbefehls in Deutschland festgenommen und im Juni 2004 an Albanien ausgeliefert worden. Angesichts der instabilen Sicherheitslage im Kosovo - die Unruhen im März 28 sind ein Indiz hierfür - und fortbestehender Destabilisierungsrisiken in Mazedonien können die Spannungen sehr schnell wieder zunehmen, wenn sich z. B. die Erwartungen der Albaner in Bezug auf eine Eigenstaatlichkeit des Kosovo nicht erfüllen. Dies wiederum dürften Gruppierungen wie AKSh und FBKSh für ihre Ziele nutzen, indem sie sich wieder stärker als (militante) Speerspitze des "Befreiungskampfes" anbieten. 6. Tamilen "Liberation Tigers of Tamil Eelam" (LTTE) gegründet: 1972 in Sri Lanka Leitung: Führungskader der deutschen Sektion Mitglieder/Anhänger: ca. 750 (2003: ca. 750) Publikationen: "Viduthalai Puligal", vierzehntäglich Wenngleich der Waffenstillstand zwischen den Separatisten der tamilischen LTTE und der singhalesischen Regierung von beiden Seiten im Wesentlichen eingehalten wurde, kann dennoch nicht von einer weiteren Entspannung der Situation gesprochen werden. Die Ungewissheit, ob es zu Fortschritten bei den Friedensverhandlungen oder einem möglichen Wiederaufflammen der Auseinandersetzungen kommt, hält nach wie vor an. 28 Nach der Kolportierung eines Berichts durch albanischsprachige Medien, demzufolge zwei albanische Kinder von einem Serben mit einem scharfen Hund gehetzt in der Stadt Mitrovica in einem Fluss ertrunken seien, war es Mitte März 2004 an zwei aufeinanderfolgenden Tagen im Kosovo zu pogromartigen Auseinandersetzungen gekommen. Die Ausschreitungen richteten sich vorgeblich gegen Häuser und Kirchen des serbischen Bevölkerungsteils, jedoch auch gegen die Minderheiten der Roma und Ashkali sowie Fahrzeuge der UNMIKBERICHT Verwaltung. 2004 242 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN Gefährdung des Gefährdet ist der ins Stocken geratene Friedensprozess einerseits Friedensprozesses durch veränderte politische Rahmenbedingungen auf der singhalesischen Seite. Bei den von der Präsidentin Sri Lankas erwirkten Neuwahlen Anfang 2004 verlor die bis dahin agierende - allem Anschein nach konzessionsbereite - Regierung ihre Mehrheit. Zwar hat auch die Präsidentin die Bereitschaft bekundet, die Friedensverhandlungen fortzuführen, allerdings dürfte sich dies aufgrund einer härteren Haltung der neuen Regierungskoalition, die teilweise einer Wiederaufnahme der Gespräche skeptisch gegenübersteht, schwieriger gestalten. Andererseits ist innerhalb der LTTE selbst ein Konflikt entstanden, von dem die Organisation behauptet, die Regierung Sri Lankas habe ihn zumindest gefördert, um einen Keil in die LTTE zu treiben und sie zu schwächen. Im Frühjahr hatte der Kommandant der angeblich 6.000 Mann starken LTTE-Kampfeinheiten im Osten Sri Lankas gegen die im Norden des Landes ansässige Führung der Organisation rebelliert. Als LTTEEinheiten aus dem Norden militärisch gegen ihn und seine Anhänger vorgingen, floh dieser in den von der Regierung kontrollierten Süden. Seitdem wird die Auseinandersetzung innerhalb der LTTE auch durch politische Morde bestimmt. Obwohl die LTTE nach wie vor behaupten gegenüber der Regierung gesprächsbereit zu sein, wenn diese den LTTE-Vorschlag von Oktober 2003 als Verhandlungsgrundlage akzeptiert, wurden die Verhandlungen bisher noch nicht wieder aufgenommen. Die organisationsinternen Auseinandersetzungen in Sri Lanka führten zwar zu Irritationen innerhalb des LTTESpektrums in Deutschland, korrespondierende Konflikte unter den hier lebenden Tamilen blieben jedoch aus. Die Organisation versuchte, etwaigen Absplitterungstendenzen propagandistisch entgegenzuwirken, nutzte die kritische Situation im Heimatland aber auch, um ihre Landsleute in der Bundesrepublik zu einer vermehrten Spendenbereitschaft anzuhalten. Die LTTE und ihre Hilfsund Tarnorganisationen begründeten dies mit einem verstärkten finanziellen Bedarf zur Erfüllung administrativer und entwicklungspolitischer Aufgaben in den von den LTTE verwalteten Gebieten Sri Lankas. Da sie jedoch keinen Zweifel an der Bereitschaft ließen, bei einem möglichen Scheitern der Friedensverhandlungen ihren bewaffneten Kampf wieder aufzunehmen, spricht viel dafür, dass zumindest ein Teil der Spenden auch im Zusammenhang mit Beschaffungsaktivitäten im militärischen Bereich Verwendung findet. SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 243 7. Pakistaner "Tablighi Jama'at" (TJ) (Gemeinschaft der Verkündigung und Mission) gegründet: etwa 1926 in (Britisch)Indien Mitglieder/Anhänger: ca. 450 Die TJ wurde um 1926 als eine pietistische Wiedererweckungsbewegung durch Maulawi Muhammad Ilyas gegründet. Er war Anhänger der indischen "Dar al-Ulum" oder Deoband-Schule. Die Lehre der Deoband-Schule zielt auf die Verteidigung und Abgrenzung des Islam gegenüber anderen Religionen, insbesondere den Hinduismus, ab. Darüber hinaus soll die "klassische Kultur", d. h. ein Leben gemäß Koran und Sunna, vermittelt werden. Bei der TJ handelt es sich um eine internationale Massenbewegung ohne feste Strukturen. Die "Zentrale" der TJ für Europa befindet sich in Dewsbury (Großbritannien). Die in Deutschland lebenden Anhänger der TJ nutzen Moscheen u. a. in München, Nürnberg, Erfurt und Köln. Zu den obligatorischen Pflichten der Anhänger der TJ gehört es, regelmäßige, freiwillige und unbezahlte missionarische Tätigkeit auszuüben. Das Ziel der Missionierung ist die Islamisierung der Gesellschaft durch das überzeugende, vorbildhafte Leben des islamischen Glaubens durch jeden Einzelnen. Als Ziel wird ein Wandel der durch westliche Werte geprägten Gesellschaft hin zu einer islamischen angestrebt. Die Anhänger vertreten eine eng am Wortlaut ausgerichtete Auslegung des Koran, was in der Konsequenz zur Ausgrenzung der Frauen, zur strikten Einhaltung von muslimischen Familienrechten und zu einer Abgrenzung von Nicht-Muslimen führt. Zudem beinhaltet diese wortgetreue Auslegung des Koran zwangsläufig eine Ablehnung des westlichen Wertesystems. Die TJ, die sich selbst als unpolitisch begreift, lehnt Gewalt grundsätzlich ab. Aufgrund ihres strengen Islamverständnisses und der weltweiten Ausbreitung besteht jedoch die Gefahr, dass die Strukturen der Bewegung auch von gewaltbereiten islamistischen Gruppierungen und Netzwerken genutzt und für deren Ziele instrumentalisiert werden. Auch in Deutschland versuchen Anhänger der TJ insbesondere wirtschaftlich und sozial benachteiligte junge Muslime in intensiven perBERICHT 2004 244 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN sönlichen Gesprächen anzuwerben. Dabei stellen diese Gespräche für viele eine erstmalige vertiefte Auseinandersetzung mit ihrem Glauben dar. "Neugeworbenen" werden nicht selten mehrmonatige Lehrgänge in Koranschulen in Pakistan vermittelt. Solche intensiven Schulungen sind geeignet, die Teilnehmer religiös zu indoktrinieren und auch für islamistische Positionen empfänglich zu machen. Im April fand in Hamburg ein Treffen der TJ mit ca. 800 Teilnehmern aus dem Inund Ausland statt. Andere größere Treffen führte die TJ in Südfrankreich, den Niederlanden und Belgien durch. Darüber hinaus gibt es alljährlich ein weltweites Treffen der TJ in Raiwind (Pakistan), an dem Millionen Menschen teilnehmen. 8. Tschetschenen Tschetschenische Separatistenbewegung gegründet: Anfang der 90er Jahre im Kaukasus Leitung: Schamil BASSAJEW und Aslan Maschadow 29 Mitglieder/Anhänger: ca. 500 Der Konflikt in der russischen Kaukasusrepublik Tschetschenien wurde 2004 durch verschiedene Attentate auf Einrichtungen in der Russischen Föderation und die Geiselnahme in einer Schule in der nordossetischen Stadt Beslan (Anfang September) mit mehreren hundert Toten erneut in das Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt. Beeinflusst durch die mit dreijähriger Unterbrechung seit 1994 andauernden kriegerischen Auseinandersetzungen radikalisierten sich Teile der tschetschenischen Bevölkerung. Der Konflikt entwickelte sich zu einem Anziehungspunkt für den internationalen "Jihad". Tschetschenische Separatistenführer, die schon in den 80er Jahren in Afghanistan gekämpft hatten, nutzten diese Situation, um mit Unterstützung durch "Mujahedin"-Strukturen die wahhabitische Ausprägung des Islam im Nordkaukasus mit dem Ziel zu etablieren, einen islamischen Staat auf dem Gebiet Tschetscheniens zu gründen. Die überwiegend militärisch strukturierte tschetschenische Separatistenbewegung ist bestrebt, die russische Armee mit Gewalt zum Rückzug aus Tschetschenien zu zwingen und die Macht zu ergreifen. Die in Deutschland existierende Unterstützerbewegung ist vielfältig. Neben Anhängern der von Moskau nicht anerkannten tschetscheni29 Am 8. März 2005 wurde Maschadow in Tschetschenien von russischen Spezialeinheiten getötet. Seine Nachfolge hat der ehemalige Vorsitzende des Islamischen Gerichts in Tschetschenien, Abdul Khalim SADULAJEW, angetreten. SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 245 schen Untergrundregierung des getöteten Maschadow und Unterstützern des Rebellenanführers BASSAJEW sind auch Zusammenschlüsse festzustellen, die für ein friedliches Ende des Konflikts im Kaukasus eintreten. Insgesamt ist eine Zunahme der Aktivitäten und ein verstärkter Zulauf zur Unterstützerbewegung zu beobachten. Die im gesamten Bundesgebiet feststellbaren Aktivitäten aus der Unterstützerszene (regionale Schwerpunkte bilden die Städte Berlin, Hamburg, Köln, Mannheim und München) reichen von Propaganda für die tschetschenische Separatistenbewegung bis hin zu Geldsammlungen für vornehmlich humanitäre Projekte. Gewaltaktionen der tschetschenischen Separatistenbewegung in Deutschland konnten bislang nicht festgestellt werden. IV. Agitationsund Kommunikationsmedien 1. Periodische Schriften Im Jahr 2004 wurden von extremistischen Ausländergruppierungen 73 (2003: 71) regelmäßig erscheinende Schriften herausgegeben. Von diesen waren 23 (2003: 21) islamistischen, 48 (2003: 47) linksextremistischen und 2 (2003: 3) nationalistischen Ursprungs. Die meisten Schriften, nämlich 25 (2003: 24), wurden wie auch schon in den Vorjahren von türkischen linksextremistischen Gruppierungen herausgegeben. Unter den islamistischen Zeitschriften fiel die türkische Tageszei"Anadoluda Vakit" tung "Anadoluda Vakit" (Zeit in Anatolien) im Jahr 2004 durch einen besonders aggressiven Antisemitismus auf. Sie erschien seit Dezember 2001 in einer Europaausgabe, die von der Yeni Akit GmbH mit Sitz in Mörfelden-Walldorf (Hessen) in einer Auflage von 10.000 Exemplaren (Eigenangabe) vertrieben wurde. Sie war sowohl im Abonnement als auch im freien Handel erhältlich. Das Bundesministerium des Innern hat mit am 25. Februar 2005 veröffentlichter Verfügung die Yeni Akit GmbH verboten. Die türkischsprachige Zeitung war keiner bestimmten Organisation zuzuordnen, wies aber ein islamistisches Profil auf, das sich insbesondere in antisemitischen und antiamerikanischen Beiträgen zeigte. Es wurde offen gegen Juden und den Staat Israel agitiert. So bezeichnete ein Kolumnist den Holocaust als eine Lüge, die dazu gedient habe, die in Deutschland lebenden Juden zur Auswanderung nach Palästina zu bewegen: BERICHT 2004 246 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN "So etwas wie Völkermord gibt es nicht. Gaskammern sind eine Lüge. Es ist nichts anderes, als nur zionistischer Jazz. Als die Juden in Deutschland nicht nach Palästina auswandern wollten, machte man ihnen Angst. Aus Mücken wurden Elefanten gemacht. Dieser Tatsache ist es zu verdanken, dass die Fundamente des Staates Israel gelegt wurden." ("Anadoluda Vakit" vom 1. Dezember 2004, S. 11) Nicht erst seit den Kriegsgeschehnissen im Irak standen auch die USA im Visier der Zeitung. So wurde die Politik des amerikanischen Präsidenten mit der von Adolf Hitler verglichen: "Mit seiner Einstellung zeigt Bush, dass er sich vollkommen auf die Linie Hitlers begeben hat, die gesamte Welt herausfordert und versucht, der Welt die Botschaft zu vermitteln, dass nur Gewalt die Welt beherrschen kann und dass auch die USA diese Macht besitzen. Aber man darf nicht vergessen, die Linie Hitlers ist eine Linie, die in den Abgrund und ins Verderben führt." ("Anadoluda Vakit" vom 18. November 2004, S. 6) 2. Internet Für ausländische extremistische Organisationen ist das Internet zu einem selbstverständlichen Medium geworden, welches nicht nur der Kommunikation dient. Auf professionell erstellten Homepages werden die Ziele der Organisationen dargestellt; Parteischriften und Propagandamaterial sind online einsehbar. Der überwiegende Teil der in Deutschland vertretenen islamistischen Organisationen betreibt Internetseiten, auf denen aktuelle und ideologische Inhalte zur Verfügung gestellt werden. Islamisten nutzen das Netz vor allem zu Propagandazwecken. Aber auch als Mittel zur verdeckten Kommunikation hat das Internet eine besondere Bedeutung. "Mujahedin" nutzen einschlägige Internetseiten in arabischer und englischer Sprache insbesondere für die Veröffentlichung von Verlautbarungen der Anführer oder von Propagandamaterial. Die "Mujahedin"-Gruppe um den im Irak terroristisch aktiven Jordanier Ahmed Nazzal Fadhil AL-KHALALIYAH alias Abu Musab AL-ZARQAWI veröffentlichte erstmals Anfang Mai im Internet eine Auf- SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 247 nahme von der Enthauptung einer amerikanischen Geisel. Mit der Verbreitung dieser schockierenden Bilder im Internet erreichten die Terroristen weltweite Aufmerksamkeit. Die Aufnahme zeigt außerdem eine vermummte Person (vermutlich AL-ZARQAWI selbst), die eine Erklärung der Terrorgruppe verliest. Darin werden die USA aufgefordert, den Irak zu verlassen. Geschehe dies nicht, so würden weitere Geiseln genommen und ermordet. Seit Ende 2003/Anfang 2004 wurden zwei Internetpublikationen veröffentlicht, die dem Spektrum "Al-Qaida"/"Mujahedin" zuzurechnen sind. Die Internet-Zeitschrift "Sawt al-Jihad" (Stimme des Jihad) erschien bis November alle zwei Wochen. Im April 2005 wurde eine weitere Ausgabe veröffentlicht. Die Internet-Zeitschrift befasst sich mit islamistischen Positionen. Islamistische Ideologen, aber auch Anführer von islamistischen Gruppierungen, kommen hier zu Wort. Das Hauptthema war der Krieg im Irak, aber auch der Nahost-Konflikt und der Krieg in Tschetschenien wurden thematisiert. Die zweite Publikation "Mu'askar al-Battar" (Trainingslager), die sich ausschließlich mit dem militärischen Aspekt des "Jihad" befasst, erschien ebenfalls bis November alle zwei Wochen. Es wurden Waffen erläutert, die Ausbildung für den "Jihad" beschrieben und zur Teilnahme am "Jihad" aufgerufen. "Mujahedin" und "Al-Qaida" nutzen - neben dem Fernsehsender "AlJazeera" - auch das Internet zur Verbreitung von Verlautbarungen. So wurde am 9. September eine Rede des BIN LADEN-Stellvertreters, Dr. Ayman AL-ZAWAHIRI, zum Jahrestag der Anschläge vom 11. September 2001 im Internet veröffentlicht. BIN LADEN selbst meldete sich am 29. Oktober kurz vor den Präsidentschaftswahlen (2. November) in den USA über den Fernsehsender "Al Jazeera" zu Wort. Die Rede wurde später im Internet verbreitet; darin benennt er erstmals "Al-Qaida" als Urheber für die Anschläge vom 11. September 2001. Im August erschien eine Publikation unter dem Namen "Al Khansaa" (es handelt sich um den Namen einer Gefährtin Mohammeds), die explizit islamistische Frauen anspricht. Die Schrift befasst sich mit der für Frauen vorgeschriebenen Kleidung sowie mit der Thematik, wie Frauen ihre Kinder, insbesondere die Söhne, für den "Jihad" erziehen sollen. Sie sollte nach eigenen Angaben monatlich erscheinen, bisher wurde jedoch lediglich eine Ausgabe veröffentlicht. Das "Palestinian Information Centre" (PIC) bot auch 2004 aktuelle Bewertungen zum Nahost-Konflikt. Beherrscht wurde die Seite thematisch vom Vorgehen BERICHT 2004 248 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN der israelischen Armee in den palästinensischen Gebieten. Insbesondere die Tötung der Führer der "Islamischen Widerstandsbewegung" (HAMAS) im März und April (vgl. Kap. III, Nr. 1.4.1) waren Anlass für massive antiisraelische Propaganda über das Internet. Auch die Anhänger des verbotenen türkischen "Kalifatsstaat" nutzen das Internet. So war die neue Publikation "Barika-i Hakikat" (Das Aufleuchten der Wahrheit) - vgl. Kap. III, Nr. 2.1.1 - bis Dezember im Internet abrufbar. Insgesamt ist ein Bedeutungszuwachs des Internets für das islamistische Spektrum festzustellen. Täglich erscheinen zahlreiche neue Internetseiten in verschiedenen Sprachen, insbesondere die Zahl der arabischsprachigen Internetseiten ist stark angestiegen. Der "Volkskongress Kurdistans" (KONGRA GEL) ist seit Anfang 2004 mit einer eigenen mehrsprachigen Homepage im Internet vertreten. Hier finden sich politische Ansichten und Forderungen der Organisation, darüber hinaus wird auf Aktivitäten und Kampagnen aufmerksam gemacht. Die "Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front" (DHKP-C) verbreitet über zahlreiche mehrsprachige Internetseiten neben Solidaritätserklärungen und Informationen über den Hungerstreik und das "Todesfasten" von "politischen Gefangenen" in türkischen Gefängnissen auch Kritik an der NATO, am "Imperialismus" sowie an der türkischen Regierung. Auf der regelmäßig aktualisierten Webseite des "Nationalen Widerstandsrats Iran" (NWRI) - politischer Arm der iranischen "Volksmodjahedin Iran-Organisation" (MEK) - sind Informationen zur Situation der im Irak verbliebenen Angehörigen der MEK abrufbar. Auf dieser, wie auf zahlreichen, als neutral bzw. rein kulturell oder informatorisch getarnten Webseiten ohne offensichtlichen MEK-Bezug, wird für die Teilnahme an Veranstaltungen und Demonstrationen geworben und dabei zum Protest gegen die iranische Regierung aufgerufen. SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 249 V. Übersicht über weitere erwähnenswerte Organisationen sowie deren wesentliche Presseerzeugnisse Organisation Mitglieder/Anhänger Publikationen - einschl. Sitz (z.T. geschätzt) (einschl. Erscheinungsweise) 2004 2003 Türken (ohne Kurden) "Föderation der türkisch7.500 8.000 demokratischen Idealistenvereine in Europa e.V." (ADÜTDF) "Föderation der demokrati600 650 "Tatsachen" schen Arbeitervereine e.V." - zweimonatlich - (DIDF) Kurden Irakische Organisationen - "Demokratische Partei zusammen zusammen Kurdistans/Irak" (DPK-I) 450 350 - "Patriotische Union Kurdistans" (PUK) Araber "Gruppen des libanesischen 150 200 "Al Awassef" Widerstandes" (AMAL) (Die Stürme) - wöchentlich - Ägypten "Al-Gama' a al-Islamiyya" (GI) nur Einzelne nur Einzelne (Islamische Gemeinschaft) "Jihad Islami" (JI) nur Einzelne nur Einzelne (Islamischer Heiliger Krieg) Iraner "Union islamischer 50 50 u.a. "Quds" Studentenvereine" (U.I.S.A.) (Jerusalem) - unregelmäßig - Sikhs "International Sikh Youth 600 600 Federation" (ISYF) "Babbar Khalsa 200 200 International" (BK) "Kamagata Maru Dal 40 40 International" (KMDI) BERICHT 2004 250 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN VERFASSUNGS SCHUTZ Verfassungsschutz und Demokratie Rechtsextremistische Bestrebungen Linksextremistische Bestrebungen Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern Spionage und sonstige nachrichtendienstliche Aktivitäten Geheimschutz, Sabotageschutz Scientology-Organisation (SO) Gesetzestexte, Erläuterungen BERICHT 2004 252 SPIONAGE UND SONSTIGE NACHRICHTENDIENSTLICHE A K T I V I T ÄT E N I. Überblick Aufklärungsziel Das Bedrohungsszenario im Aufgabenbereich der Spionageabwehr Deutschland hat sich auch im Jahr 2004 nicht verändert. Deutschland ist ein vorrangiges Aufklärungsziel für die Nachrichtendienste einer Reihe fremder Staaten. Dazu zählen neben einigen Ländern aus der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) 1 - vornehmlich der Russischen Föderation - auch solche aus dem nah- , mittelund fernöstlichen sowie dem nordafrikanischen Raum. Präsenz ausländiDie Nachrichtendienste dieser Staaten sind in unterschiedlicher Perschen Nachrichtensonalstärke an den amtlichen bzw. halbamtlichen Vertretungen ihdienstpersonals rer Länder in Deutschland präsent. Ihre dort als "Diplomaten" oder "Journalisten" auf Tarndienstposten in den so genannten Legalresidenturen eingesetzten Mitarbeiter betreiben entweder selbst - offen oder verdeckt - Informationsbeschaffung oder leisten Unterstützung bei nachrichtendienstlichen Operationen, die direkt von den Zentralen der Dienste in den Heimatländern geführt werden. Werden z. B. solchen "Diplomaten" statuswidrige Aktivitäten nachgewiesen, kann das dazu führen, dass die Personen aus Deutschland ausgewiesen werden. "Klassische Die Aufklärungsziele ausländischer Dienste reichen von "klassischer Spionage" und Spionage" - d. h. der Informationsbeschaffung aus Politik, WirtOppositionellenschaft, Militär etc. - bis hin zur Ausspähung und Unterwanderung in ausspähung Deutschland ansässiger Organisationen und Personen, die in Opposition zu ihren Regierungen im Heimatland stehen. Dabei wird versucht, ausgewählte Personen mit dem Ziel einer Verpflichtung zur nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit anzusprechen. Wird das abgelehnt, wird den betreffenden Personen oder ihren in der Heimat lebenden Angehörigen oftmals mit Repressalien gedroht. Proliferation Schließlich bemühen sich einige Länder unverändert darum, in den Besitz atomarer, biologischer oder chemischer Massenvernichtungswaffen sowie der dazu erforderlichen Trägersysteme zu gelangen und die zu deren Herstellung notwendigen Güter und das erforderliche Knowhow zu erwerben (Proliferation). Die Aktualität der Proliferationsthematik wird z. B. an einem am 28. Mai vom Stuttgarter Landgericht verkündeten Urteil deutlich (vgl. Kap. VI). 1 Zur GUS gehören: Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldau, Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und Weißrussland. SPIONAGE UND SONSTIGE NACHRICHTENDIENSTLICHE A K T I V I T ÄT E N 253 II. Die Nachrichtenund Sicherheitsdienste der Russischen Föderation 1. Strukturelle Entwicklung sowie Status und Aufgabenstellung der Dienste im russischen Staatswesen Die im Jahr 2003 eingeleitete strukturelle Neuordnung im Gefüge Veränderungen der russischen Nachrichtenund Sicherheitsdienste hatte 2004 weibeim FSB tere Auswirkungen auf den Inlandsdienst FSB 2. Dort wurden mit einem Erlass des russischen Präsidenten im Juli 2004 zusätzliche personelle und organisatorische Veränderungen angeordnet. Der Status des FSB-Direktors wurde aufgewertet und dem eines Ministers im Kabinettsrang gleichgestellt. Nach Angaben des Leiters der Diensteinheit für Organisation und Personal Jewgenij LOWYREW sollen durch den Präsidialerlass die Vollmachten des FSB-Leiters erweitert werden. Dieser könne künftig die Personalstärke und die Zusammensetzung hochrangiger Beratungsgremien im FSB eigenverantwortlich bestimmen. Die bisherigen unselbständigen "Departements" werden als eigenständige Einheiten definiert und führen künftig in Verbindung mit ihrer Aufgabenstellung die neue Organisationsbezeichnung "Dienst". Damit soll die Effizienz der Tätigkeit erhöht und die Eigenverantwortung gestärkt werden. Mit dieser Reform des FSB ist der Status des Dienstes als tragendes Element der staatlichen Sicherheitsstruktur weiter gefestigt worden. An der Vorbereitung des Präsidialerlasses war der FSB unmittelbar beteiligt. Dabei wurden alle Vorschläge der FSB-Führung berücksichtigt, an deren Spitze mit Armeegeneral Nikolaj PATRUSCHEW ein langjähriger Weggefährte und enger Vertrauter des russischen Präsidenten steht. Nach den Vorgaben des Präsidialerlasses soll der FSB-Leiter dem Präsidenten Vorschläge für weitere Strukturveränderungen innerhalb des Inlandsdienstes unterbreiten. Damit erhalten Gerüchte in den russischen Medien neue Nahrung, nach denen auch der zivile russische Auslandsnachrichtendienst SWR 3 für eine Übernahme durch den FSB in Betracht komme. In Presseberichten war auch von der beabsichtigten Schaffung eines neuen einheitlichen Sicherheitssystems die Rede, das die Einrichtung eines "Ministeriums für Staatssicherheit" oder eines "Supermachtamtes" zum Ziel habe. BERICHT 2004 2 FSB = Federalnaja Slushba Besopasnosti (Russischer Inlandsnachrichtendienst) 3 SWR = Slushba Wneschnej Raswedkij (Ziviler russischer Auslandsnachrichtendienst) 254 SPIONAGE UND SONSTIGE NACHRICHTENDIENSTLICHE A K T I V I T ÄT E N Zuständigkeiten Der Inlandsnachrichtendienst FSB ist für die zivile und militärische des FSB Spionageabwehr, die Beobachtung des politischen Extremismus sowie die Bekämpfung von Terrorismus und Organisierter Kriminalität (OK) zuständig. Er ist sowohl in die "antiterroristischen Operationen" im Nordkaukasus eingebunden wie auch für den Schutz der russischen Industrie vor Wirtschaftsspionage und OK verantwortlich und soll ausländische Investoren vor Wirtschaftskriminalität sichern. Zur Bekämpfung von Terrorismus, OK und Proliferation darf der Dienst auch grenzüberschreitend tätig werden. Mit der Begründung, Maßnahmen der Spionageabwehr vorzunehmen, versucht der FSB zudem, mit Hilfe von ausländischen Staatsangehörigen, die bei Aufenthalten in Russland angeworben werden, Auslandsaufklärung zu betreiben. So gibt es Anzeichen, dass der Dienst seine Aktivitäten mit Zielrichtung Deutschland nicht auf das russische Hoheitsgebiet beschränkt, sondern versucht, auch im Bundesgebiet selbst Informationen zu beschaffen. Bei seinen Abwehraktivitäten in Russland betreibt der FSB eine intensive Internet-Überwachung. Daher müssen auch ausländische Staatsangehörige in Russland damit rechnen, bei der Nutzung des Internets in das Blickfeld des FSB zu geraten und gezielt geheimdienstlich überwacht zu werden. Inzwischen ist der FSB zudem für den Schutz der russischen Staatsgrenze und die Kontrolle einund ausreisender Personen zuständig. Auch erhielt er eine Reihe von Aufgaben zur Gewährleistung der Fernmeldesicherheit im Bereich der Telekommunikation. Die Personalstärke des FSB beträgt z. Zt. 350.000. Die Auslandsdienste Die Organisationsstruktur der russischen Auslandsnachrichtendienste sowie deren Aufgabenstellung blieb im Jahr 2004 konstant. Sie sollen durch breit gefächerte Informationsbeschaffung im Ausland vor allem bei der Verwirklichung russischer Interessen unterstützend tätig werden. Obwohl sich das politische Verhältnis zwischen der Russischen Föderation und der Bundesrepublik Deutschland seit Jahren positiv entwickelt, wird Deutschland von den russischen Geheimdiensten weiterhin als wichtiges Zielland angesehen und mit unverminderter Intensität bearbeitet. SWR Der SWR ist für die Auslandsaufklärung in zivilen Beschaffungsbereichen zuständig und soll bei der Bekämpfung der Proliferation und des internationalen Terrorismus mitwirken. Infolge der Umstrukturierung der russischen Dienste im Jahr 2003 dürften dem SWR auch maßgebliche Aufgaben im Bereich der elek- SPIONAGE UND SONSTIGE NACHRICHTENDIENSTLICHE A K T I V I T ÄT E N 255 tronischen Fernmeldeaufklärung übertragen worden sein. Er verfügt derzeit über mehr als 13.000 Mitarbeiter. Die GRU 4 ist der militärische Auslandsnachrichtendienst der RussiGRU schen Föderation. Sie untersteht dem russischen Verteidigungsministerium und hat etwa 12.000 Mitarbeiter. 2. Zielbereiche und Aufklärungsschwerpunkte Den russischen Aufklärungsdiensten ist die InforZiele mationsbeschaffung in den klassischen Zielbereichen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie sowie im militärischen Komplex als Grundauftrag vorgegeben. Der Schwerpunkt der Aufklärungsaktivitäten richtet sich jeweils nach dem aktuellen Informationsbedürfnis der russischen Staatsführung. Konkretes Beschaffungsinteresse war aktuell in folgenden Bereichen zu verzeichnen: Bei der politischen Aufklärung lag die Beschaffung von InformatioPolitik nen mit sicherheitsund wirtschaftspolitischer Relevanz sowie mit Bezug zur nationalen Sicherheitslage der Russischen Föderation im Interesse. Insbesondere der Tschetschenienkonflikt ist für die russischen Geheimdienste von großer Bedeutung. Die Aufklärung war hier beispielsweise auf den Standpunkt der deutschen Politik gegenüber der russischen Haltung und den Aktivitäten Russlands im Tschetschenienkonflikt gerichtet. Auch die EU und die NATO stehen permanent im Blickfeld der russischen Aufklärungsbemühungen. Im militärischen Bereich zielte die Informationsbeschaffung der rusMilitär sischen Nachrichtendienste auf die technische Ausstattung der Bundeswehr sowie deren Einsatzplanung im Inund Ausland. Auch die Rüstungsindustrie stand in ihrem Blickfeld. Im Zielbereich Ökonomie konzentrierte sich das nachrichtendienstliÖkonomie che Informationsbedürfnis auf finanzpolitische und energiewirtschaftliche Fragestellungen. Besonderes Interesse bestand an den ökonomischen Auswirkungen des Irakkrieges. Auf dem Gebiet Wissenschaft und Technologie richteten sich die Wissenschaft und Bemühungen auf die Beschaffung von Informationen über SicherTechnik heits- , Informationsund Kommunikationstechnik. Gefragt waren auch Produkte, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können ("dual use"). BERICHT 2004 4 GRU = Glawnoje Raswedywatelnoje Uprawlenije (Militärischer russischer Auslandsnachrichtendienst) 256 SPIONAGE UND SONSTIGE NACHRICHTENDIENSTLICHE A K T I V I T ÄT E N 3. Methodische Vorgehensweise Wesentlicher Bestandteil der nachrichtendienstlichen Arbeitsmethodik ist die offene Informationsbeschaffung durch gesprächsweise Abschöpfung von Kontaktpersonen sowie die Nutzung allgemein zugänglicher Informationsquellen, wie z. B. des Internets. Allerdings wenden die russischen Dienste bei ihren Aufklärungsaktivitäten nach wie vor konspirative Beschaffungsmethoden an, wie beispielsweise den Einsatz von Agenten. 3.1 Die Legalresidenturen der russischen Nachrichtendienste Bei den Aufklärungsaktivitäten der russischen Nachrichtendienste in Deutschland spielen die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Russischen Föderation sowie die Niederlassungen der russischen Medienagenturen eine wichtige Rolle. Hohe Präsenz Bei fast allen diesen Einrichtungen ist eine große Anzahl von Stellen von nachrichtenfür den verdeckten Einsatz von Nachrichtendienstangehörigen undienstlichem ter diplomatischer oder journalistischer Tarnung reserviert. Das Personal nachrichtendienstliche Personal bildet innerhalb dieser Institutionen die so genannte Legalresidentur. Damit verfügen die russischen Dienste in Deutschland über feste Stützpunkte, aus denen vor Ort Geheimdienstaktivitäten aller Art entfaltet werden können. Der Anteil der Nachrichtendienstangehörigen am Gesamtpersonal der russischen Auslandsvertretungen in Deutschland lag auch im Jahr 2004 auf hohem Niveau. Im europäischen Vergleich sind die russischen Dienste in Deutschland deutlich überrepräsentiert. Diese starke Präsenz unterstreicht den Stellenwert der Bundesrepublik als Aufklärungsziel. Die nachrichtendienstlichen Tarndienstposten werden überwiegend von den Aufklärungsdiensten SWR und GRU besetzt. Schwerpunkt Ihren größten Stützpunkt auf deutschem Boden unterhalten die rusBerlin sischen Dienste in der Botschaft der Russischen Föderation in Berlin. Offene Beschaffung Für ihre offene Informationsbeschaffung unterhalten Residenturoffiziere ein Netz von Kontakten zu Gesprächspartnern in allen Aufklärungsbereichen und auf vielen gesellschaftlichen Ebenen. Die Kontakte werden im Rahmen der offiziellen Aufgaben geknüpft. Schon durch geschickte Gesprächsführung gelangen die Geheimdienstangehörigen in manchen Fällen an schutzbedürftige Informationen. SPIONAGE UND SONSTIGE NACHRICHTENDIENSTLICHE A K T I V I T ÄT E N 257 Frei zugängliches Material sammeln sie des Weiteren bei politischen oder militärischen Vortragsveranstaltungen und auch durch Teilnahme an Industriemessen. Bei den Aufklärungsaktivitäten aus russischen Legalresidenturen "halboffene" werden auch konspirative Vorgehensweisen festgestellt. Die "halbBeschaffung offene" Beschaffung zeigt einzelne Merkmale der verdeckten Agentenführung. Die Residenturangehörigen legen für weitere Zusammenkünfte mit ihren Kontaktpersonen bereits vorher die Modalitäten fest. Damit werden auffällige Terminabsprachen überflüssig. Die Treffen erfolgen auf "neutralem Boden", z. B. in Restaurants. Diese Kontakte, die von russischen Diensten als "vertrauliche Verbindungen" angesehen werden, sind langfristig auf die Lieferung von Informationen gegen Geld oder andere Vorteile angelegt. Die Residenturoffiziere vermeiden es jedoch, den nachrichtendienstlichen Charakter ihres Kontakts offen zur Sprache zu bringen. Diese zurückhaltendere Variante wird nach wie vor insbesondere durch den SWR praktiziert. Eine verdeckte Agentenführung nach klassischen Methoden pflegt vor Verdeckte allem das Residenturpersonal der GRU. Hierbei hat der Schutz der VerAgentenführung bindung vor Enttarnung Vorrang. Dazu werden die Sicherheitsvorkehrungen zur Gewährleistung einer konspirativen Treffabwicklung deutlich verstärkt. Zwischen Führungsoffizier und Kontaktperson werden spezielle Varianten zur sicheren Kommunikation vereinbart, die der Verbindung - unübersehbar auch für die Kontaktperson - den Charakter einer klassischen Agentenoperation verleihen. 3.2 Aktivitäten unter zentraler Steuerung SWR und GRU machen zudem unvermindert von der Möglichkeit GeSteuerung brauch, Zielländer durch Aktivitäten aufzuklären, die unmittelbar durch die Zentralen durch die Zentralen der Dienste aus Moskau gesteuert werden. Obwohl nachrichtendienstliche Verbindungen zu Agenten in Deutschland wegen der Entfernung schwierig zu führen sind, hat der weitgehende Verzicht auf die Einbindung der Legalresidenturen im Zielland den Vorteil eines vergleichsweise geringen Entdeckungsrisikos. Die Gefahr, nachrichtendienstlich verstrickt und als Agent geworben Zielpersonen zu werden, besteht insbesondere für Personen, die aus beruflichen oder familiären Gründen häufig nach Russland reisen oder sich längere Zeit dort aufhalten, wie etwa Geschäftsleute oder Angehörige der diplomatischen Vertretungen. Dieser Personenkreis steht verstärkt im Blickfeld der russischen Geheimdienste und muss daher mit nachrichtendienstlichen Ansprachen rechnen. BERICHT 2004 258 SPIONAGE UND SONSTIGE NACHRICHTENDIENSTLICHE A K T I V I T ÄT E N Potenzielle Zielpersonen sind auch Zuwanderer aus Russland, die ihre frühere Heimat besuchen oder wegen ihrer Sprachund Länderkenntnisse in Geschäftstätigkeiten zwischen Deutschland und Russland eingebunden sind. Der FSB besitzt über diesen Personenkreis umfangreiche Informationen, weil er die Gruppen der Deutschstämmigen in Russland intensiv beobachtet und vereinzelt durch geheime Mitarbeiter unterwandert. Anlässlich von Reisen dieses Personenkreises nach Russland können sowohl nachrichtendienstliche Werbungsversuche als auch Treffen stattfinden. Verbindungswesen Für Agenten, die direkt aus den Zentralen der Dienste geführt werden und nur selten nach Russland reisen, wird ein aufwändiges Kommunikationssystem eingerichtet. Nach wie vor sind hierbei Geheimschreibverfahren und Funk, verbunden mit Verschlüsselungstechniken, im Einsatz. Geld und Unterlagen werden mittels "Toter Briefkästen" 5 ausgetauscht. Bei solchen Operationen leisten Legalresidenturmitarbeiter im Zielland Hilfestellung. Praktikanten Wertvolle Informationen über Deutschland erhalten die russischen Dienste auch durch die Befragung von Landsleuten, die sich aus beruflichen Gründen vorübergehend in Deutschland aufgehalten haben. So wurden mehrere Fälle bekannt, in denen der FSB russische Praktikanten im Anschluss an ihre Stipendiatsaufenthalte in Deutschland intensiv nach ihren Tätigkeiten und Kontaktpartnern in Deutschland befragt hat. III. Die Nachrichtenund Sicherheitsdienste der übrigen Mitgliedsländer der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) Nachrichtendienste Außer in Russland bestehen auch in allen elf übrigen GUS-Mitgliedsin allen Ländern der staaten Nachrichtenund Sicherheitsdienste. Beim Aufbau dieser GUS Dienste wurde auf noch vorhandene regionale Strukturen der früheren Nachrichtendienste der Sowjetunion zurückgegriffen. Unterschiedliche Die "zivile" Aufklärung und die Inlandsabwehr sind bei den übrigen Strukturen GUSNachrichtendiensten in den meisten Fällen, wie beim früheren KGB, in einem Dienst vereint. Mehrere Mitgliedsstaaten der GUS haben neben den zivilen Diensten auch noch einen militärischen Aufklärungsdienst eingerichtet. Zu den Sicherheitsstrukturen der Staaten zählen darüber hinaus noch Präsidentenund Grenzschutzdienste, die teilweise in die "zivilen" Nachrichtendienste integriert sind. 5 Getarnte (Erd)Verstecke zum Informationsund Materialaustausch oder für finanzielle Zuwendungen an geheime Mitarbeiter SPIONAGE UND SONSTIGE NACHRICHTENDIENSTLICHE A K T I V I T ÄT E N 259 Die Nachrichtendienste üben ihre Tätigkeiten auf gesetzlicher Gesetzliche Grundlage aus. 2004 wurden die Befugnisse des Informationsund Grundlagen Sicherheitsdienstes der Republik Moldau mit einem neuen Gesetz ausgeweitet. Der weißrussische Nachrichtendienst KDB 6 soll weitere Möglichkeiten auf gesetzlicher Grundlage erhalten. Der geplante Kompetenzzuwachs - z. B. im Hinblick auf eine unbeschränkte Erlaubnis, fremden Grundbesitz zu betreten, sowie eine Ausweitung der Internetüberwachung - könnte auch deutsche Staatsbürger in Weißrussland berühren. Aufgabe der Nachrichtendienste ist grundsätzlich die Beschaffung Aufgaben von Informationen für ihre Regierungen auf den Gebieten der Polider Dienste tik, Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und des Militärs. Darüber hinaus bestimmen tagesaktuelle Themen die Tätigkeiten der Dienste. Einschränkungen, vor allem bei der Informationsbeschaffung im Ausland, existieren aufgrund finanzieller Engpässe. Die Dienste der Ukraine und Weißrusslands sind mit eigenem Personal, aber auch an ihren offiziellen Vertretungen in Deutschland präsent. Nach einem Erlass des ukrainischen Präsidenten vom 14. Oktober Neuer Dienst 2004 wurde in der Ukraine ein eigenständiger Auslandsnachrichtenin der Ukraine dienst mit der Bezeichnung "Sluzhba Wneschnej Raswedki Ukrainy" (SWRU) ins Leben gerufen. Die Auslandsaufklärung war bisher Bestandteil des zivilen Sicherheitsdienstes SBU 7. Zu den Aufgaben des neuen Dienstes gehöre - so der Erlass - die Informationsbeschaffung im politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlich-technischen und militärisch-technologischen Bereich sowie die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus. Ein hoher Offizier des ukrainischen Nachrichtendienstes SBU an der Ukrainische ukrainischen Botschaft in Deutschland weigerte sich Anfang 2004, Aktivitäten seiner Abberufung in die Heimat nachzukommen. Er erhob vor der Presse schwere Vorwürfe gegen die Staatsführung seines Landes und die Leitung der SBU-Aufklärungsabteilung wegen ihres Umganges mit der ukrainischen Opposition: Die ukrainische Regierung lasse oppositionelle Abgeordnete bei Auslandsreisen durch den SBU überwachen. Der SBU-Offizier gab an, dass bei der Überwachung auch deutsche Politiker ins Blickfeld des SBU geraten seien. Ziel der SBUAufklärung seien aber auch Teile der deutschen Presse gewesen. Er sei von der SBU-Führung aufgefordert worden, die Ausstrahlung eines Fernsehberichts über bestimmte Missstände in der Ukraine zu verhindern. Im Zusammenhang mit diesem Bericht habe er über weitere Personen, die in das Blickfeld des SBU geraten waren, berichten sollen. BERICHT 2004 6 KDB = Kamitet Dzyazauny Byaspeki (Komitee für Staatssicherheit) 7 SBU = Sluzhba Bezpeky Ukrainy (Ziviler Sicherheitsdienst) 260 SPIONAGE UND SONSTIGE NACHRICHTENDIENSTLICHE A K T I V I T ÄT E N Aussiedler Allgemein sind alle GUSNachrichtendienste am Verbleib und an den Tätigkeiten ehemaliger Staatsangehöriger ihrer Länder interessiert, die nach Deutschland ausgewandert sind. Wegen noch bestehender Verbindungen in die frühere Heimat sind diese Personen häufig in wirtschaftliche Beziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten der GUS und Deutschland eingebunden. Auch aus diesem Grund unterliegen Reisen dieser Personen in die GUS der Überwachung durch die dortigen Nachrichtendienste. Deutsche, die sich auf dem Staatsgebiet der GUS-Mitglieder befinden, müssen nach wie vor damit rechnen, von den Nachrichtendiensten beobachtet und mit dem Ziel einer nachrichtendienstlichen Werbung angesprochen zu werden. Insbesondere Firmenangehörige und Mitarbeiter der deutschen diplomatischen Vertretungen sind Ziel nachrichtendienstlicher Aktivitäten. IV. Aktivitäten von Nachrichtendiensten aus Staaten des Nahen und Mittleren Ostens sowie Nordafrikas Schwerpunkt Auch 2004 war Deutschland Operationsgebiet von NachrichtendienOppositionellensten einiger nahund mittelöstlicher sowie nordafrikanischer Länder. ausspähung Schwerpunkt der Aktivitäten bildete die Beobachtung und Ausspähung der in Deutschland ständig oder vorübergehend wohnenden Landsleute, insbesondere solcher Personen, die in Opposition zur Regierung ihres Heimatlandes stehen. Aufklärungsziel sind Strukturen, Funktionäre, Mitglieder sowie Zielsetzungen der in Deutschland aktiven oppositionellen Organisationen. Aufgrund der Bedrohung durch den internationalen islamistischen Terrorismus beschaffen die Dienste auch vermehrt Informationen über islamistische Gruppen. Die klassischen Aufklärungsbereiche der Spionage, nämlich Politik, Militär, Wissenschaft, Forschung und Technik, befinden sich ebenso im Blickfeld der nachrichtendienstlichen Arbeit. 1. Iranische Nachrichtendienste Die in eine Vielzahl von Organisationen und Kleingruppen zersplitterte iranische Auslandsopposition beansprucht unverändert die Aufmerksamkeit des iranischen Nachrichtendienstes VEVAK 8. Das Spektrum der Opposition reicht von Monarchisten über Demokraten und Linksliberale bis hin zu Kommunisten. Die gewaltbereite revolutionär-marxistische "Volksmodjahedin Iran-Organisation" (MEK) mit ihrem politischen Arm, dem "Nationalen Widerstandsrat Iran" (NWRI), steht besonders im Fokus des VEVAK. 8 VEVAK = Vezerate Etala'at Va Amniate Keshvar (Ziviler Inund Auslandsnachrichtendienst des Iran) SPIONAGE UND SONSTIGE NACHRICHTENDIENSTLICHE A K T I V I T ÄT E N 261 Bei seiner Ausspähungstätigkeit nutzt der iranische Nachrichtendienst ein Netz von Agenten, welches sich aus dem Umfeld der unter Beobachtung stehenden Organisationen bzw. Gruppierungen rekrutiert. Zur Anwerbung als Agenten werden Zielpersonen zumeist bei Besuchsreisen nach Iran angesprochen. Im Verlaufe dieser Ansprachen werden die Betroffenen unter Druck gesetzt - beispielsweise durch Androhung von Repressalien gegen in Iran lebende Familienangehörige. Personen, die nicht nach Iran reisen, werden telefonisch aus Iran angesprochen. 2. Syrische Nachrichtendienste In Deutschland unterhalten die als Diplomaten an der syrischen BotBeachtliches schaft in Berlin abgetarnt tätigen Angehörigen mehrerer syrischer Informantennetz Nachrichtendienste zur Überwachung und Ausspähung von Oppositionellen ein beachtliches Agentenund Informantennetz. Gegenstand ihrer systematisch betriebenen Aufklärungsaktivitäten sind die zahlreichen regimekritischen Parteien und Vereinigungen, insbesondere auch von syrischen Kurden, von Libanesen sowie der islamistischen Muslimbruderschaft. Zur Werbung neuer Agenten und zur Einschüchterung von Regimegegnern schrecken sie vor Repressalien gegen Betroffene oder deren im Heimatland wohnende Angehörige nicht zurück. In Deutschland lebende Zielpersonen müssen bei einem Besuch in Syrien mit ihrer Festnahme, mit Verhören und mit Misshandlungen rechnen. Die nachrichtendienstlichen Aktivitäten syrischer Dienste in Deutschland erfolgen in Fortsetzung der in Syrien herrschenden Überwachung praktisch aller Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Eine direkte Opposition zu dem Regime, z. B. in Form von unabhängigen Parteien, ist nicht möglich. Anhänger regimekritischer Strömungen müssen mit massiven Repressalien rechnen. In der Hoffnung, sich dem Zugriff der zahlreichen omnipotenten Sicherheitsdienste zu entziehen, flüchten Dissidenten ins Ausland. Aber auch dort erreicht sie der lange Arm der syrischen Sicherheitsorgane. 3. Libysche Nachrichtendienste Libyen hat seine Außenpolitik 2004 neu ausgerichtet. Die von der Herauslösung UNO, der EU und den USA verhängten Embargomaßnahmen wurden aus der Isolation daraufhin aufgehoben, die Regierungschefs zahlreicher westlicher Länder besuchten das Land und knüpften neue politische und wirtschaftliche Beziehungen. Die langjährige Isolation des Landes scheint gebrochen. BERICHT 2004 262 SPIONAGE UND SONSTIGE NACHRICHTENDIENSTLICHE A K T I V I T ÄT E N Keine Änderung Die innenpolitischen Strukturen sind jedoch unverändert. Das Land der Innenpolitik wird nach wie vor diktatorisch regiert. Oppositionelle Bestrebungen im Ausland lebender libyscher Staatsangehöriger werden vom Sicherheitsapparat überwacht. Das gilt auch für in Deutschland lebende Libyer. V. Fernöstliche Nachrichtendienste Auch die Nachrichtendienste einzelner fernöstlicher Staaten entwickeln Aktivitäten, die deutsche Interessen berühren. Zu nennen sind hier vor allem die Dienste der Volksrepubliken China und Nordkorea. 1. Chinesische Nachrichtendienste Ausspähungsziele Die Volksrepublik China entwickelt sich immer mehr zu einem bedeutsamen Faktor in der internationalen Politik. Entsprechend stark ist das Bestreben der chinesischen Staatsführung, weltweit Informationen aus den Bereichen Politik, Militär, Wissenschaft und Forschung zu gewinnen. Aber auch Oppositionsbestrebungen im Ausland, sei es von Anhängern der Demokratiebewegung, von ethnischen Minderheiten - u. a. den turkstämmigen Uiguren - oder Aktivitäten der als staatsfeindlich eingestuften verbotenen Falun GongBewegung werden systematisch ausgespäht. In Deutschland nutzen die chinesischen Nachrichtendienste die amtlichen Vertretungen ihres Landes, um durch dort tätige Nachrichtendienstmitarbeiter Kontakte zu knüpfen. Im Rahmen der überwiegend praktizierten offenen Informationsbeschaffung bauen die als Diplomaten abgetarnten Nachrichtendienstoffiziere freundschaftliche Verbindungen zu wichtigen Informationsträgern auf. Ihre Absicht ist es - beispielsweise durch wiederholte Einladungen zum Essen - eine aus dem Gedanken der Freundschaft resultierende verpflichtende Beziehung herzustellen, um auf diese Weise unauffällig Informationen zu erlangen, die auf andere Weise grundsätzlich nicht zu beschaffen wären. Meistens werden solche Beziehungen über Jahre hinweg gepflegt. Dabei halten die verdeckt arbeitenden Nachrichtendienstoffiziere ihre Legende strikt aufrecht und lassen ihre Gesprächspartner über die tatsächlichen nachrichtendienstlichen Absichten im Unklaren. 2. Nordkoreanische Nachrichtendienste Das nordkoreanische Regime unterhält sechs Nachrichtenund Sicherheitsdienste. Diese sind dem Staatsund Parteichef unterstellt. Darüber hinaus sind weitere Organisationen bekannt, die nach nach- SPIONAGE UND SONSTIGE NACHRICHTENDIENSTLICHE A K T I V I T ÄT E N 263 richtendienstlichen Gesichtspunkten gegliedert sind und entsprechende Arbeitsmethoden anwenden. Von den sechs Nachrichtendiensten betreiben die "Abteilung Staatssicherheit", die "Abteilung Einheitsfront" sowie das "Aufklärungsbüro der Abteilung Streitkräfte" in der Botschaft in Berlin Legalresidenturen. Als Schwerpunkt der Aktivitäten der "Abteilung Staatssicherheit" Aktivitäten wurden im Jahr 2004 neben der personellen und materiellen Sicherheit der nordkoreanischen Einrichtungen in Deutschland sowie in anderen europäischen Ländern die Betreuung von in Deutschland lebenden nordkoreanischen Praktikanten und Studenten unter Sicherheitsaspekten festgestellt. Nordkorea zeigte ein unvermindertes Interesse am Kauf sensitiver, d. Sensitive Exporte h. für das nordkoreanische Rüstungsoder Proliferationsprogramm bestimmter Güter. Als Reaktion auf wirksame Ausfuhrbestimmungen und Kontrollmaßnahmen zur Verhinderung derartiger Lieferungen aus Deutschland versuchen nordkoreanische Beschaffungsorganisationen und Nachrichtendienste zur Zeit, die Einkäufe über Drittländer (z. B. China, Singapur) abzuwickeln. Auf diese Art und Weise soll gegenüber dem deutschen Geschäftspartner die tatsächliche Verwendung seines Produktes in einem sensitiven Bereich verschleiert werden. Das nordkoreanische Beschaffungsinteresse wird auch weiterhin stark gebremst durch den permanenten Devisenmangel des Landes. VI. Proliferation Unter Proliferation wird das Bemühen einiger Länder verstanden, in den Besitz atomarer, biologischer oder chemischer Waffen sowie der dazu erforderlichen Trägersysteme zu gelangen und die zu deren Herstellung notwendigen Güter und das erforderliche Know-how zu erwerben. Hierbei wird unterschieden zwischen "primärer bzw. vertikaler Proliferation" (Relevanter Waren-und Know-how-Transfer aus den Industriestaaten in Richtung proliferationsrelevanter Länder) und "sekundärer bzw. horizontaler Proliferation" (Relevanter Warenund Know-how-Transfer innerhalb der proliferationsrelevanten Länder). Die nach wie vor ungeklärten Fragen zur Existenz und zum Umfang Allgemeine Lage eines iranischen und nordkoreanischen Atomwaffenprogramms sowie Meldungen über die zunehmende Weiterverbreitung von Trägertechnologie geben weiterhin Anlass zur Sorge. BERICHT 2004 264 SPIONAGE UND SONSTIGE NACHRICHTENDIENSTLICHE A K T I V I T ÄT E N So genannte proliferationsrelevante Länder - wie z. B. Iran, Nordkorea, Syrien und Pakistan - verfügen bereits gegenwärtig über Massenvernichtungswaffen und Trägersysteme zu deren Ausbringung oder streben den Ausbau bereits vorhandener Programme an. Angesichts anhaltender, zum Teil sehr intensiver Bemühungen dieser Staaten, proliferationsrelevante Produkte oder einschlägiges Wissen auch in Deutschland zu beschaffen, wird von einer unvermindert hohen weltweiten Proliferationsgefahr ausgegangen. Im Dezember 2003 hatte der libysche Staatschef verkündet, seine Massenvernichtungswaffenprogramme einzustellen. Auf Grund der weiteren Entwicklung gilt es als unwahrscheinlich, dass von Libyen zukünftig noch proliferationsrelevante Gefahren ausgehen. BeschaffungsZum Teil sind die genannten Länder bereits jetzt in der Lage, den Bebemühungen darf an einschlägiger Ware und Know-how zum Aufbzw. Ausbau eines Massenvernichtungswaffenprogramms im eigenen Land zu decken. Ist dies nicht der Fall, sind sie gezwungen, auf dem Weltmarkt aktiv zu werden. In jüngster Zeit hat das Phänomen der "sekundären bzw. horizontalen Proliferation" an Bedeutung gewonnen. Einzelne proliferationsrelevante Länder treten selbst als Verkäufer auf und bieten beispielsweise Maschinen, Ausrüstungsgegenstände oder gar vollständige und einsatzfähige Raketensysteme zum Verkauf an. Unverdächtige Schwellenländer 9 außerhalb der Exportkontrollregime werden genutzt, um für Massenvernichtungswaffenprogramme benötigte Produktionen dort aufzubauen oder relevante Güter dort einzukaufen. Diese Entwicklung darf dennoch nicht zu der Annahme führen, die proliferationsrelevanten Länder könnten generell auf illegale Beschaffungsaktivitäten in den Industrieländern verzichten. Aktuelle Erkenntnisse belegen unverändert das Interesse der proliferationsrelevanten Länder an Geschäftsbeziehungen mit deutschen Herstellerfirmen oder mit hier ansässigen Zwischenhändlern, um auf diesem Wege einschlägige (Spezial- ) Produkte beschaffen zu können. Methoden Die in Europa und Deutschland bestehenden strengen Exportkontrollmaßnahmen zur Verhinderung von proliferationsrelevanten Warenlieferungen ins Ausland haben das Beschaffungsverhalten der proliferationsrelevanten Länder beeinflusst. Sie mussten verschiedene Methoden entwickeln, um die gesetzlichen Bestimmungen zu umgehen. So nutzen sie beispielsweise konspirativ arbeitende Beschaffungsnetze, verschleiern gegenüber dem deutschen Hersteller 9 Als Schwellenländer werden Staaten bezeichnet, die zu den fortgeschrittenen Entwicklungsländern gehören, da sie auf Grund hoher wirtschaftlicher Eigendynamik beachtliche Industrialisierungsfortschritte erzielen konnten und in ihrem Entwicklungsstand deutlich gegenüber den Industrienationen aufgeholt haben (z. B. China). SPIONAGE UND SONSTIGE NACHRICHTENDIENSTLICHE A K T I V I T ÄT E N 265 oder Händler die tatsächliche Endverwendung der gekauften Ware oder schalten Firmen in Drittländern ein. Ähnlich verfahren die proliferationsrelevanten Länder, wenn sie Informationen aus den Bereichen Wissenschaft und Bildung benötigen. Bestehende Kontakte zu Universitäten, Instituten oder Forschungseinrichtungen in Firmen werden genutzt, um sich Grundlagenwissen oder Spezialkenntnisse anzueignen, die auch bei der Weiterentwicklung von Massenvernichtungswaffen zum Einsatz kommen können. Als mögliche Informationsquelle kommen Kooperationsprogramme, Forschungsprojekte, internationale Fachtagungen, Internetforen etc. in Betracht. Der Verfassungsschutz wendet sich an Firmen, Institute und wissenSensibilisierung schaftliche Einrichtungen und klärt über die Gefahren und Risiken durch Proliferation auf. Informationen über die aktuelle Situation in den proliferationsrelevanten Ländern und deren Methoden zur Beschaffung von Produkten und Know-how in Deutschland sind wesentliche Bestandteile dieses Aufklärungsund Sensibilisierungsprogramms. Im Juni 2004 haben die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder eine aktualisierte Fassung der Broschüre "Proliferation - das geht uns an!" herausgegeben. Sie ist auch im Internet abrufbar (www.verfassungsschutz.de). Die aktuelle Brisanz der Proliferationsthematik wird an folgendem Fall deutlich: Am 28. Mai verurteilte das Landgericht Stuttgart einen deutschen InVerurteilung genieur wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) und das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Ingenieur als Verantwortlicher einer deutschen Handelsfirma versucht hatte, spezielle Aluminiumrohre über China nach Nordkorea zu verkaufen. Experten zufolge eigneten sich die Rohre zur Herstellung von Gasultrazentrifugen, mit denen Uran bis zur Waffentauglichkeit angereichert werden kann. Trotz eines vorherigen Hinweises des Bundesamtes für Wirtschaft "Notbremse" und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dem zufolge für die von der Handelsauf See firma beantragte Lieferung der Rohre nach China keine Exportgenehmigung zu erwarten sei, da die angebliche Verwendung der Rohre in der chinesischen Flugzeugindustrie aus technischen Gründen nicht plausibel und vielmehr mit einem Einsatz der Spezialrohre im nordkoreanischen Atomwaffenprogramm zu rechnen sei, hatte der Ingenieur im April 2003 die Verschiffung der Rohre nach China auf den Weg gebracht. Auf sofortige Veranlassung der BundesregieBERICHT 2004 266 SPIONAGE UND SONSTIGE NACHRICHTENDIENSTLICHE A K T I V I T ÄT E N rung hin wurde der Frachter im Mittelmeer gestoppt und der entsprechende Container mit den Spezialrohren nach Deutschland zurückgebracht. VII. Festnahmen und Verurteilungen Im Jahr 2004 wurden durch den Generalbundesanwalt 25 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit bzw. wegen Landesverrats eingeleitet. Gegen 10 Personen wurde Haftbefehl erlassen. Im gleichen Zeitraum verurteilten Gerichte in der Bundesrepublik vier Angeklagte wegen Straftaten im Bereich "Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit" (SSSS 93 - 101a StGB). VERFASSUNGS SCHUTZ Verfassungsschutz und Demokratie Rechtsextremistische Bestrebungen Linksextremistische Bestrebungen Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern Spionage und sonstige nachrichtendienstliche Aktivitäten Geheimschutz, Sabotageschutz Scientology-Organisation (SO) Gesetzestexte, Erläuterungen BERICHT 2004 268 G E H E I M S C H U T Z , S A B O TA G E S C H U T Z Geheimschutz, Sabotageschutz Aufgaben des Der Geheimschutz ist für den demokratischen Rechtsstaat unverGeheimschutzes zichtbar. Er sorgt dafür, dass Informationen und Vorgänge, deren Bekanntwerden den Bestand, lebenswichtige Interessen oder die Sicherheit des Bundes oder eines seiner Länder gefährden kann, vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt werden. Verschlusssache Unabhängig von ihrer Darstellungsform sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die geheim zu halten sind, Verschlusssachen (VS) und mit einem Geheimhaltungsgrad STRENG GEHEIM, GEHEIM, VS-VERTRAULICH oder VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH zu kennzeichnen. Materieller Der materielle Geheimschutz schafft die orgaGeheimschutz nisatorischen und technischen Vorkehrungen zum Schutz von VS. Diese Aufgabe wird in erster Linie vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wahrgenommen. Die Mitwirkung des BfV auf diesem Gebiet folgt aus SS 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) und bezieht sich auf die Mitteilung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse, die für den materiellen Schutz von VS bedeutsam sein können. Personeller Zentrale Aufgabe ist der Schutz von VerschlussGeheimschutz sachen. Das hierzu genutzte Instrument ist die Sicherheitsüberprüfung von Personen, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen. Das Sicherheitsüberprüfungsverfahren ist im Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) geregelt. Die Mitwirkung des BfV beruht auf SS 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BVerfSchG in Verbindung mit SS 3 Abs. 2 SÜG. Zuständigkeit Die Zuweisung des personellen Geheimschutzes als "Mitwirkungsaufgabe" bedeutet, dass das BfV keine originäre Zuständigkeit besitzt, sondern die Verantwortung für die Sicherheitsmaßnahmen bei den zuständigen Stellen liegt. Im öffentlichen Bereich des Bundes ist die zuständige Stelle in der Regel die Beschäftigungsbehörde. Nicht nur in öffentlichen Institutionen, sondern z. B. auch in Wirtschaftsunternehmen wird mit staatlichen VS umgegangen, deren G E H E I M S C H U T Z , S A B O TA G E S C H U T Z 269 Schutz gewährleistet werden muss. Hier nimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Verantwortung wahr. Der vorbeugende personelle Sabotageschutz wurde als eine Reaktion Personeller auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 mit dem TerrorismusSabotageschutz bekämpfungsgesetz vom 9. Januar 2002 in das SÜG eingeführt. Das im personellen Geheimschutz bewährte Instrument der SicherSicherheitsheitsüberprüfung soll verhindern, dass Personen mit Sicherheitsrisiüberprüfung ken an Schlüsselpositionen in sensiblen Bereichen beschäftigt werden. Überprüft werden Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen innerhalb von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen. Einrichtungen sind lebenswichtig, wenn deren Beeinträchtigung auf Lebenswichtige Grund der ihnen anhaftenden betrieblichen Eigengefahr die GeEinrichtungen sundheit oder das Leben großer Teile der Bevölkerung erheblich gefährden kann. Die betriebliche Eigengefahr bezeichnet die Gefahr, die vom Arbeitsprozess oder von den genutzten Produktionsoder Arbeitsmitteln ausgeht (z. B. Brand-, Explosionsoder Verseuchungsgefahr). Lebenswichtig sind außerdem solche Einrichtungen, die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind und deren Beeinträchtigung erhebliche Unruhe in großen Teilen der Bevölkerung und somit Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen lassen würde. Dazu gehört z. B. die Versorgung der Bevölkerung mit Postund Telekommunikationsdienstleistungen. In den vorbeugenden personellen Sabotageschutz werden auch verVerteidigungsteidigungswichtige Einrichtungen außerhalb des Geschäftsbereichs wichtige des Bundesministeriums der Verteidigung einbezogen. Dies sind EinEinrichtungen richtungen, die der Herstellung oder dem Erhalt der Verteidigungsbereitschaft dienen und deren Beeinträchtigung die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr, verbündeter Streitkräfte sowie der Zivilen Verteidigung erheblich gefährden kann. Zu ihnen zählen auch Schlüsselbetriebe der Rüstungsund Ausrüstungsindustrie sowie zentrale Verkehrsund Fernmeldeeinrichtungen. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ist der Anwendungsbereich Sicherheitsdes vorbeugenden personellen Sabotageschutzes auf sicherheitsempfindliche empfindliche Stellen innerhalb der lebensbzw. verteidigungswichStellen tigen Einrichtungen beschränkt. Damit sind die kleinsten selbständig handelnden Organisationseinheiten gemeint, die vor unberechtigtem Zugang geschützt sind. Nur diejenigen, die dort beschäftigt sind, werden sicherheitsüberprüft. Für den Sabotageschutz ist die BERICHT 2004 270 G E H E I M S C H U T Z , S A B O TA G E S C H U T Z Überprüfungsform vorgeschrieben, die den Betroffenen möglichst wenig belastet (sog. einfache Sicherheitsüberprüfung). Rechtsverordnung, In der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung vom Leitfaden 30.07.2003 (BGBl. I S. 1553) werden die lebensund verteidigungswichtigen Einrichtungen verbindlich genannt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat einen Leitfaden für den personellen Sabotageschutz in der Wirtschaft verfasst. Er kann im Internet unter www.bmwa-sicherheitsforum.de abgerufen werden. Zustimmung Hervorzuheben ist, dass eine Sicherheitsüberprüfung nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Betroffenen erfolgen darf. VERFASSUNGS SCHUTZ Verfassungsschutz und Demokratie Rechtsextremistische Bestrebungen Linksextremistische Bestrebungen Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern Spionage und sonstige nachrichtendienstliche Aktivitäten Geheimschutz, Sabotageschutz Scientology-Organisation (SO) Gesetzestexte, Erläuterungen BERICHT 2004 272 S C I E N T O L O G Y- O R G A N I S AT I O N "Scientology-Organisation" (SO) gegründet: 1954 in den USA, erste Niederlassung in Deutschland 1970 Sitz: Los Angeles ("Church of Scientology International", CSI) Mitglieder: in Deutschland geschätzt: ca. 5.000 bis 6.000 (2003: ca. 5.000 bis 6.000) * Publikationen: u. a. "FREIHEIT", "IMPACT", "SOURCE", "INTERNATIONAL SCIENTOLOGY NEWS", "ADVANCE!", "THE AUDITOR" Teilorganisationen: in Deutschland zehn "Kirchen", (Auswahl) darunter zwei "Celebrity Centres", und elf "Missionen" * * Nach Eigenangaben der SO beträgt die Zahl der Mitglieder 12.000 und die der "Missionen" zehn. 1. Vorbemerkung Die Feststellung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) vom 5./6. Juni 1997, dass hinsichtlich der SO tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen und deshalb die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden gegeben sind, gilt unverändert fort. 2. Grundlagen Der Organisationsgründer L. Ron Hubbard (1911 - 1986) sah sich als Erfüllung einer Prophezeiung des indischen Religionsstifters Gautama Siddharta (genannt "Buddha"), der zufolge "zu einer Zeit weltweiter Degeneration ein Mann aus dem Westen mit einer befreienden Technologie in Erscheinung treten würde, um ein geistiges Goldenes Zeitalter auf Erden herbeizuführen". 1 1 Vgl. "ADVANCE!", Ausgabe 140, 2000, S. 9. S C I E N T O L O G Y- O R G A N I S AT I O N 273 Die SO betrachtet ihre von Hubbard entwickelte "Lehre" 2 als eine "Erlösungsreligion" in der Tradition ostasiatischer Religionen, insbesondere des Buddhismus, die angeblich "dem Menschen den Zustand vollständiger spiritueller Freiheit von dem endlosen Kreislauf von Geburt, Tod und Wiedergeburt vermitteln und ihn von seinen Banden im materiellen Universum" befreien will. 3 Die "Person" bzw. die "Identität" des Menschen ist nach Vorstellung der SO zum Beispiel nicht sein Körper oder Name, sondern der "Thetan"; er hat "keine Masse, keine Wellenlänge also nichts Gegenständliches". 4 Er ist im Idealzustand als "Operierender Thetan" "völlig Ursache über Materie, Energie, Raum, Zeit und Denken" und "nicht in einem Körper". 5 Um diesen Zustand zu erreichen, ist Ziel der Scientology zunächst der "Clear", d. h. der Mensch, der "als Ergebnis der dianetischen Therapie weder aktiv noch potenziell vorhandene psychosomatische Krankheiten oder Aberrationen hat". 6 Letzteres bedeutet für Scientologen "eine Abweichung vom rationalen Denken oder Verhalten". 7 Abweichungen von der Rationalität können auf so genannte Engramme zurückgehen. Unter einem Engramm verstehen Scientologen "ein geistiges Vorstellungsbild, welches eine Aufzeichnung einer Zeit von physischem Schmerz und Bewußtlosigkeit ist". 8 Mit Hilfe des so genannten Auditings 9 können diese "Engramme" entdeckt und ihre Auswirkungen eliminiert werden. Bei diesem Verfahren soll der Auditor ("jemand der zuhört"; ein so bezeichneter Geistlicher der "Scientology-Kirche" oder jemand, der dazu ausgebildet wird) 10 dem so genannten Preclear ("jemand, der noch nicht Clear ist") 11 durch eine festgelegte Abfolge von Fragen oder Anweisungen helfen, Bereiche von Kummer oder Schmerz aufzuspüren. 12 Als Hilfsmittel steht dabei dem Auditor das so genannte E-Meter zur Verfügung. Dieses Gerät soll "den Körperwiderstand und dessen Schwankungen aufgrund seelischer Interaktion" gegen einen elektrischen Strom messen, wenn der Teilnehmer am Auditing die 2 Zu den Fachbegriffen vgl. auch Internetseite der SO, Glossar der Fachbegriffe, Stand: 12. November 2004. 3 Vgl. SS 3 der Satzung des "Scientology Kirche Deutschland e. V." vom 21. März 2002 (AG München, VR 6322); SS 3 der Mustersatzung einer SO-Mission. 4 Vgl. zum Begriff "Thetan": Hubbard, Fachwortsammlung für Dianetics und Scientology, 4. Auflage, Kopenhagen 1985 (zitiert: Hubbard, Fachwortsammlung) S. 98; Hubbard, Scientology - Die Grundlagen des Denkens, 2. Auflage, Kopenhagen 1973, S. 37. 5 Vgl. zum Begriff "Operierender Thetan": Hubbard, Fachwortsammlung, S. 67. 6 Vgl. zum Begriff "Clear": Hubbard, Dianetik - Die moderne Wissenschaft der geistigen Gesundheit, 8. Auflage, Kopenhagen 1984 (zitiert: Hubbard, Dianetik), S. 215. 7 Vgl. zum Begriff "Aberration": Hubbard, Fachwortsammlung, S. 1. 8 Vgl. zum Begriff "Engramm": Hubbard, Fachwortsammlung, S. 27. 9 Vgl. zum Begriff "Auditing": Hubbard, Das Scientology-Handbuch, Kopenhagen 1994, S. XX. 10 Vgl. zum Begriff "Auditor": Was ist Scientology?, Kopenhagen 1998, S. 164 ff. 11 Vgl. zum Begriff "Preclear": Was ist Scientology?, a.a.O., S. 164. BERICHT 12 Vgl. zum Ablauf des "Auditing": Was ist Scientology?, a.a.O., S. 164 f. 2004 274 S C I E N T O L O G Y- O R G A N I S AT I O N beiden Elektroden des Geräts in der Hand hält und vom sog. Auditor befragt wird. 13 Die durch den Stromfluss verursachten Ausschläge der Nadel des E-Meters sollen dem Auditor anzeigen, ob der richtige Bereich von Kummer und Schmerz von ihm angesprochen wurde. 14 Über das "Auditing" hinaus bietet die Organisation in Deutschland noch eine Reihe weiterer Kurse an; diese beinhalten überwiegend Anweisungen für eine aus scientologischer Sicht erfolgreiche Lebensführung. Die Veranstaltungen und entsprechende Publikationen werden nach Art eines gewinnorientierten Unternehmens gegen Entgelt angeboten. Die Gewinnerzielung ist Hauptaufgabe und -tätigkeit der "Kirchen" oder "Missionen" in Deutschland. 15 3. Zielsetzung Klage der SO gegen Die "Scientology Kirche Deutschland e. V." (SKD) und die "Scientodie Beobachtung logy Kirche Berlin e. V." (SKB) hatten 2003 Klage beim Verwaltungsdurch das BfV gericht Köln gegen die Beobachtung durch das Bundesamt für Verabgewiesen fassungsschutz erhoben. Die Kläger begründeten ihre Anträge im Wesentlichen damit, dass sie als Glieder einer angeblich weltweit anerkannten Religionsgemeinschaft keine politischen Ziele verfolgten. Mit Urteil vom 11. November 2004, Az.: 20 K 1882/03, hat das Gericht die Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz in vollem Umfang abgewiesen; wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache wurde die Berufung zugelassen. 16 Tatsächliche Das Verwaltungsgericht erklärte die Beobachtung der SKD und der Anhaltspunkte SKB durch das Bundesamt für Verfassungsschutz sowohl mit offenen für verfassungsals auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln für rechtmäßig. Es läfeindliche gen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die Kläger BestrebunBestrebungen gen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgten. Aus einer Vielzahl, teilweise auch nicht öffentlich zugänglicher Quellen, ergebe sich, dass wesentliche Grundund Menschenrechte, wie die Menschenwürde, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf Gleichbehandlung, außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt werden sollten. Zudem strebe Scientology eine Gesellschaft ohne allgemeine und gleiche Wahlen an. Die Beobachtung der Kläger durch das Bundesamt für Verfassungsschutz sei daher auch erforderlich sowie angemessen und damit insgesamt ver13 Vgl. zum Begriff "E-Meter": Was ist Scientology?, a.a.O., S. 165 ff. 14 Vgl. Was ist Scientology?, a.a.O., S. 164 ff. 15 Auf die Gefahren, die der Besuch der Kurse oder die Anwendung scientologischer Methoden für den Einzelnen darstellen können, wird unter anderem in der im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durch das Bundesverwaltungsamt herausgegebenen Broschüre "Die Scientology Organisation - Gefahren, Ziele und Praktiken" (Stand: November 1998) hingewiesen. 16 http://www.justiz.nrw.de S C I E N T O L O G Y- O R G A N I S AT I O N 275 hältnismäßig. Dies gelte auch für den Fall, dass man unterstelle, die Kläger seien - wie von ihnen behauptet - eine Religionsgemeinschaft. Die SO wirkt - wie im Urteil festgestellt - nach wie vor mit verfassungsfeindlicher Zielrichtung auf die politische Willensbildung ihrer Mitglieder ein. Sie veröffentlicht wiederkehrend 17 und ohne inhaltliche Einschränkung die für die Organisation unabänderlichen Schriften ihres Gründers L. Ron Hubbard. Zu deren unabänderlicher Geltung heißt es in der Satzung der SKD: "Die Scientology-Kirche soll die Scientology-Religion vorstellen, bekannt machen, verbreiten, ausüben, sowie ihre Reinheit und Unversehrtheit erhalten und bewahren, mit dem Ziel, dass jede Person ... den von L. Ron Hubbard aufgezeigten Weg der Erlösung gehen kann, so wie er es in seinen Schriften und anderen Werken bezüglich der Scientology-Religion oder Scientology-Kirchen - allgemein als 'die Schriften' bezeichnet - beschrieben hat". 18 Die exakte Umsetzung der Vorgaben Hubbards wird als so entscheidend angesehen, dass in Zeitschriften der SO regelmäßig dazu aufgerufen wird, dem SO-eigenen "Religious Technology Center" (RTC) "Wissensberichte" zu schreiben, sobald jemand die scientologischen "Technologien", wie sie "in Büchern, Bulletins, Richtlinien und Schreiben von LRH dargelegt sind", zu verändern versucht. 19 Diese Schriften enthalten Passagen, nach denen Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zum Aufbau einer "neuen OT-Zivilisation" 20 abgeschafft werden sollen. Darüber hinaus schult die SO ihre Funktionsträger und Mitglieder in deutschen Einrichtungen durch Kurse, in denen auch anhand der Schriften ihres Gründers antidemokratisches Denken und Handeln vermittelt wird. In einem "Richtlinienbrief" von L. Ron Hubbard mit dem Titel "Die Funktionsfähigkeit der Scientology erhalten", der in der Publikation "INTERNATIONAL SCIENTOLOGY NEWS" in Deutschland Verbreitung fand, wird z. B. die demokratische Staatsform verächtlich gemacht: 17 Vgl. eine SO-eigene Seite für den Bücherkauf im Internet; Dianetik und Scientology, Katalog 2004. 18 SS 2 Nr. 3 der Satzung des SKD vom 21. März 2002 (AG München, VR 6322). Vgl. auch SS 5 Nr. 3 der Satzung und den Mitgliedsantrag der "International Association of Scientologists" (IAS) in "IMPACT", Ausgabe 109, 2004; dort bezeichnet die IAS es als ihren Organisationszweck, "Die Scientology-Religion und Scientologen in allen Teilen der Welt zu vereinigen, zu unterstützen und zu schützen, damit die Ziele der Scientology, wie L. Ron Hubbard sie aufgestellt hat, erreicht werden". Antragsteller müssen im Mitgliedsantrag "geloben", sich an "die Regeln, Kodizes und Richtlinien von Scientology zu halten". 19 Vgl. "INTERNATIONAL SCIENTOLOGY NEWS", Ausgabe 28, 2004, S. 54 f. 20 Vgl. zum Begriff "neue OT-Zivilisation": Freewinds - FSM Newsletter, Ausgabe 38, 2003, TiBERICHT telseite. 2004 276 S C I E N T O L O G Y- O R G A N I S AT I O N "Und ich sehe nicht, dass populäre Maßnahmen, Selbstverleugnung und Demokratie dem Menschen irgendetwas gebracht haben, außer ihn weiter in den Schlamm zu stoßen. Heutzutage finden entartete Gesetzesneuerungen Anklang; Selbstverleugnung hat die Dschungel Südostasiens mit steinernen Götzen und Leichen angefüllt; und die Demokratie hat uns Inflation und die Einkommensteuer gebracht." ("INTERNATIONAL SCIENTOLOGY NEWS", 2004, Ausgabe 29, S. 47 f.) Eingeschränkte Hubbard hat das von ihm angestrebte scientologische System u. a. als Geltung der GrundRechtsordnung beschrieben, in der die Existenz des Einzelnen vom rechte und keine willkürlichen Ermessen der SO abhängt. Grundrechte stehen demzuGleichheit vor dem Gesetz folge nur den Personen zu, die aus Sicht der Organisation nach einer Auslese im "Auditing"-Verfahren zu den "Ehrlichen" gehören: "um ... Hilfe zu erhalten, muß man seinem Auditor gegenüber ehrlich sein ... Dies ist der Weg zur geistigen Gesundheit ... und wirklicher Freiheit ... Jemandes Recht auf Überleben ist direkt mit seiner Ehrlichkeit verknüpft ... Freiheit ist für ehrliche Menschen da." (Hubbard, "Einführung in die Ethik der Scientology", Kopenhagen 1998, S. 36 f.; 46) Das Verwaltungsgericht Köln stellt in dem erwähnten Urteil fest, dass sich u. a. aus dieser Schrift ergibt, dass aus SO-Sicht nur Scientologen "ehrliche" Menschen sein können und - nach der Auffassung Hubbards - nur diesen in einer scientologischen Gesellschaft staatsbürgerliche Rechte zustehen sollten. 21 In einer Schulungsunterlage für einen 2004 im Internet unter der Rubrik "Einführende Dianetikund Scientology-Veranstaltungen" beworbenen Kurs lassen sich tatsächliche Anhaltspunkte finden, dass in einer von der SO beherrschten Gesellschaft den Menschen, die von der Organisation als Gegner angesehen werden, wesentliche Bürgerund Menschenrechte vorenthalten werden würden: "Es ist ein Fehler, 'die Rechte des Individuums' und 'Freiheit' als Argumente zu benutzen, um diejenigen zu schützen, die nur zerstören würden. Die Rechte des Individuums wurden nicht geschaffen, um Verbrecher zu schützen, sondern um ehrlichen Menschen Freiheit zu bringen. ... Freiheit ist für ehrliche Menschen da. Kein Mensch, der nicht selbst ehrlich ist, kann frei sein ... Freiheit muss verdient sein, bevor irgend21 Siehe Fn. 16. S C I E N T O L O G Y- O R G A N I S AT I O N 277 eine Freiheit möglich ist. ... Dadurch, dass jemand versucht, sich auf seine 'individuellen Rechte' zu berufen, um sich selbst vor einer Untersuchung seiner Taten zu schützen, verringert er genau in dem Ausmaß die Zukunft individueller Bürgerrechte - denn er selbst ist nicht frei. ... Das Recht einer Person zu überleben steht in direkter Beziehung zu ihrer Ehrlichkeit. ... Freiheit ist für ehrliche Menschen da. Individuelle Bürgerrechte existieren nur für die, die die Fähigkeit besitzen, frei zu sein." ("Persönliche Werte und Integrität - Gegründet auf die Werke von L. Ron Hubbard", Kopenhagen 1991, S. 201 f.; 208) In einem weiteren von der SO in Deutschland 2004 intensiv beworbeKeine Rechte für nen Kurs 22 werden auf L. Ron Hubbard zurückgehende Textpassagen "unterdrückerische vermittelt, denen zufolge insbesondere vermeintliche Gegner der SO Personen" keinerlei Rechte haben dürfen. Dieser Kurs scheint für die SO besondere Bedeutung zu haben. In den großformatigen Werbeanzeigen heißt es: "Zerschlagen Sie Unterdrückung! Wenn Sie auf dem Planeten Erde leben, müssen Sie diesen Kurs absolvieren! Absolvieren Sie den ' Wie man Unterdrückung konfrontiert und zerschlägt'PTS/SP -Kurs in Ihrer Scientology Kirche ...". ("INTERNATIONAL SCIENTOLOGY NEWS", Ausgabe 28, 2004, S. 53) In den Kursunterlagen wird ausgeführt: "Unterdrückerische Handlungen sind eindeutig diejenigen versteckten und offenen Handlungen, die bewußt darauf abzielen, den Einfluß oder die Aktivitäten der Scientology zu verringern bzw. zu zerstören ... Da Personen oder Gruppen, die so etwas tun würden, nur aus Eigeninteresse heraus zum Schaden aller anderen handeln, können ihnen die Rechte, die normalerweise vernünftigen Wesen zuerkannt werden, nicht gewährt werden ..." ("Wie man Unterdrückung konfrontiert und zerschlägt - PTS/SP - Kurs", Kopenhagen 2001, S. 138 f.) "Unterdrückerische Handlungen" sind für die SO hiernach u. a.: "Öffentliches Lossagen von Scientology ... Öffentliche Aussagen gegen die Scientology oder Scientologen ... 22 Vgl. "INTERNATIONAL SCIENTOLGY NEWS", 2004, Ausgabe 26, S. 20, Ausgabe 27, S. 45, Ausgabe 28, S. 53. In der Beilage zur Ausgabe 26 wird als "Spendenbeitrag" in Deutschland für BERICHT den Kurs 1.482,75 Euro angegeben. 2004 278 S C I E N T O L O G Y- O R G A N I S AT I O N Das Schreiben von Anti-Scientology-Briefen an die Presse oder das Geben von Anti-Scientologyoder Anti-Scientologen-Informationen an die Presse ... Damit fortzufahren, einer Person oder Gruppe treu zu bleiben, die ... zu einer unterdrückerischen Person oder Gruppe erklärt worden ist. ... Es ist ein Schwerverbrechen, öffentlich mit der Scientology zu brechen ...". ("Wie man Unterdrückung konfrontiert und zerschlägt - PTS/SPKurs", Kopenhagen 2001, S. 126 ff.) Hier wird besonders deutlich, dass die SO jeden Gegner, der auch nur versucht, den Einfluss von Scientology zu verringern als "unterdrückerische Person" disqualifiziert und ihm allein aus diesem Grund "die Rechte, die normalerweise vernünftigen Wesen zuerkannt werden, nicht gewähren" will. Auch das Verwaltungsgericht Köln stellt ausdrücklich fest, es sei Ausdruck des menschenverachtenden Weltbildes von Scientology, dass "unterdrückerische Personen" bzw. "Unterdrücker", also Gegner von Scientology, durch Zwang entfernt werden bzw. möglichst ruiniert werden sollen und als "Freiwild" bezeichnet werden, das seines Eigentums beraubt, verletzt, verklagt, hereingelegt, belogen oder zerstört werden darf. 23 Unbeschränkt Nach einer Aussage Hubbards ist ein Scientologe "jemand, der Persoherrschender nen, Umgebungen und Situationen kontrolliert" 24. DementspreNachrichtendienst chend soll ein organisationseigener Nachrichtendienst, der nicht an Recht und Gesetz gebunden ist, Sachverhalte mit möglichem Fehlverhalten erforschen sowie aus Sicht der Organisation erforderliche präventive und repressive Maßnahmen treffen, ohne dass es einen Schutz durch unabhängige Gerichte für den Betroffenen gibt: "Wir kennen unsere Feinde, ehe sie zuschlagen. Wir halten sie von wichtigen Positionen fern. Wenn wir einen zufälligerweise in eine Schlüsselposition bringen und er anfängt, Fehler zu machen, dann schießen wir schnell und sprechen später Recht ...". (Hubbard, "Handbuch des Rechts", Kopenhagen 1979, S. 2 f.) Eines der Mittel, die die SO gegen "unterdrückerische Personen" und Institutionen anwenden will, beschreibt ein führender Scientologe in einer 2004 in Deutschland verbreiteten SO-Zeitschrift: 23 Siehe Fn. 16. 24 Vgl. "IMPACT", Ausgabe 106, 2003, S. 4. S C I E N T O L O G Y- O R G A N I S AT I O N 279 "Genauso, wie wir es auch bei irgendeiner Person tun, ... ziehen wir, wenn Regierungsstellen unterdrückerisch oder vernunftwidrig handeln, ihre Withholds." ("IMPACT", Ausgabe 106, 2003, S. 24) Unter einem "Withhold" versteht die SO eine "nicht ausgesprochene, nicht bekannt gemachte Überschreitung eines Moralkodex, an den die Person gebunden war". 25 Die politischen Fernziele sollen nach Hubbard nicht durch TeilLangfristige nahme der SO am Prozess der politischen Willensbildung erreicht Veränderungen des werden, sondern durch ständige Vergrößerung der Organisation politischen Systems durch "Expansion" und ihrer Einnahmen. der SO Das Expansionsstreben der SO, das die Schaffung einer anderen Gesellschaft zum Ziel hat, kommt in mehreren aktuellen Publikationen deutlich zum Ausdruck: "Zum Abschluss der Neujahrsveranstaltung rief der Vorsitzende des Vorstands RTC, Mr. David Miscavige, alle Scientologen auf, sich zusammenzuschließen, um gemeinsam die nächsten gigantischen Schritte in Richtung eines planetarischen Klärens zu unternehmen." ("INTERNATIONAL SCIENTOLOGY NEWS", Ausgabe 26, 2004, S. 22) "Unsere Programme wirken sich buchstäblich auf ganze Nationen aus - nicht Stück für Stück, sondern gerade nach oben, vertikal, - und verändern die Zukunft ganzer Gebiete und Nationen. ... Wie man den Planeten in Sitzung bringt ... 'Das Schaffen dieser idealen Orgs ist nicht einfach ein Ziel für sich selbst. Es hat vielmehr das Ziel, Inseln der Vernunft zu kreieren, die stabile Punkte sind, um die gesamte Tech in die Gesellschaft zu bringen, sodass eine neue Kultur kreiert wird.'" ("INTERNATIONAL SCIENTOLOGY NEWS", Ausgabe 28, 2004, S. 9, 20) "Überwindung von Barrieren zur Expansion ,In den vielen Kriegen, die wir gegen diejenigen gewonnen haben, die versuchen, den Menschen versklavt zu halten, und in den paar Schlachten, die noch im Gang sind, ... kämpfen wir mit der gleichen Zielsetzung, die jede andere Ethikmaßnahme verfolgt: es der Tech zu ermöglichen hineinzugehen und auch drin zu bleiben.'" ("IMPACT", Ausgabe 106, 2003, S. 24) BERICHT 25 Vgl. Hubbard, Fachwortsammlung, S. 111. 2004 280 S C I E N T O L O G Y- O R G A N I S AT I O N 4. Werbung in der Öffentlichkeit Broschüren und Das Verhalten der Organisation in der öffentliche WerbeÖffentlichkeit ist nach wie vor relativ veranstaltungen statisch. Sie warb unverändert mit Publikationen, Broschüren und Flugblättern, die sie in Fußgängerzonen deutscher Großstädte verteilte und an zahlreiche Privatpersonen und staatliche Behörden versandte. Viele Werbesendungen der SO gingen u. a. bei Dienststellen der Bundespolizei und verschiedenen Polizeipräsidien ein. Schwerpunkte der Werbeaktionen waren soziale Themen wie Betäubungsmittelund Alkoholmissbrauch oder die aus Sicht der SO bestehenden Missstände in der Psychiatrie. Darüber hinaus versuchte die Organisation durch öffentliche Werbeveranstaltungen, wie der so genannten Kavalkade der ehrenamtlichen Geistlichen (u. a. Demonstration des "Auditings" in dafür errichteten gelben Zelten), in mehreren deutschen Großstädten Aufmerksamkeit zu erregen und Kursbesucher zu gewinnen. 26 Mit einer neuen, groß angelegten Propagandaaktion will die SO sich direkt an die "Opinionleader und gewählten Volksvertreter Europas" sowie an die "höchsten Regierungsebenen" wenden. Sie will mit diesem "Programm" die Ideologie der Organisation verbreiten und Interesse an ihren "Lösungen" für verschiedene gesellschaftliche Probleme wecken. Die Organisation will seit Beginn dieses Programms bereits 550.000 Werbebroschüren in Europa verteilt haben. In einer neuen Ausstellung sollen zudem "Lösungen von L. Ron Hubbard zur Verbesserung der Gesellschaft" präsentiert werden. 27 Internet-Angebote Auch 2004 bot die Organisation umfangreiche und technisch aufwändig gestaltete mehrsprachige Seiten im Internet an, die Angaben über ihre Ziele, Teilorganisationen und aktuelle Publikationen enthalten. Daneben werben Scientologen - darunter mehrere hundert deutsche Mitglieder - für die Organisation weiterhin mit eigenen Internetseiten, auf denen sie sich zur SO bekennen. Kaum Resonanz in Die Werbeaktionen der SO blieben - wie in den vergangenen Jahren - der Öffentlichkeit in der Regel erfolglos. Der Organisation gelang es weiterhin nur in sehr geringem Umfang, neue Mitglieder zu gewinnen und sie für eine längere Zeitdauer an sich zu binden. Der größte Teil der neu ge26 Vgl. "INTERNATIONAL SCIENTOLOGY NEWS", Ausgabe 26, 2004, S. 25; Neue Zivilisation, Sonderausgabe Nr. 3, 2004, S. 9. 27 Vgl. "INTERNATIONAL SCIENTOLGY NEWS", 2004, Ausgabe 29, S. 30 ff. S C I E N T O L O G Y- O R G A N I S AT I O N 281 wonnenen Mitglieder tritt schon nach kurzer Zeit wieder aus der SO aus. Die öffentlichen Werbeveranstaltungen verzeichneten kaum Besucher oder Aufmerksamkeit in den Medien. Die regionalen Schwerpunkte des Mitgliederbestandes und der Mitgliederbestand Tätigkeit sind unverändert der Großraum Hamburg sowie die Länder und Tätigkeit Baden-Württemberg und Bayern. Daneben lässt sich eine größere weiterhin ungleichmäßig verteilt Zahl von Mitgliedern jeweils den Ländern Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zuordnen. BERICHT 2004 282 S C I E N T O L O G Y - O R G A N I S AT I O N VERFASSUNGS SCHUTZ Verfassungsschutz und Demokratie Rechtsextremistische Bestrebungen Linksextremistische Bestrebungen Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern Spionage und sonstige nachrichtendienstliche Aktivitäten Geheimschutz, Sabotageschutz Scientology-Organisation (SO) Gesetzestexte, Erläuterungen BERICHT 2004 284 B U N D E S V E R FA S S U N G S S C H U T Z G E S E T Z 285 I. Gesetzestexte 1. Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG) vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2970), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) Erster Abschnitt Zusammenarbeit, Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden SS1 Zusammenarbeitspflicht (1) Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. (2) Der Bund und die Länder sind verpflichtet, in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. (3) Die Zusammenarbeit besteht auch in gegenseitiger Unterstützung und Hilfeleistung. SS2 Verfassungsschutzbehörden (1) Für die Zusammenarbeit des Bundes mit den Ländern unterhält der Bund ein Bundesamt für Verfassungsschutz als Bundesoberbehörde. Es untersteht dem Bundesminister des Innern. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden. (2) Für die Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund und der Länder untereinander unterhält jedes Land eine Behörde zur Bearbeitung von Angelegenheiten des Verfassungsschutzes. SS3 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden (1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, BERICHT 2004 286 B U N D E S V E R FA S S U N G S S C H U T Z G E S E T Z über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 4. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes ) gerichtet sind. (2) Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder wirken mit 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, 2. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen, 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. Die Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei der Mitwirkung nach Satz 1 Nr. 1 und 2 sind im Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 20. April 1994 (BGBI. I S. 867) geregelt. B U N D E S V E R FA S S U N G S S C H U T Z G E S E T Z 287 (3) Die Verfassungsschutzbehörden sind an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes). SS4 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind a) Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen; b) Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen; c) Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdrücklich unterstützt. Voraussetzung für die Sammlung und Auswertung von Informationen im Sinne des SS 3 Abs. 1 ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung BERICHT 2004 288 B U N D E S V E R FA S S U N G S S C H U T Z G E S E T Z auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, c) das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, d) die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, e) die Unabhängigkeit der Gerichte, f) der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und g) die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. SS5 Abgrenzung der Zuständigkeiten der Verfassungsschutzbehörden (1) Die Landesbehörden für Verfassungsschutz sammeln Informationen, Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen zur Erfüllung ihrer Aufgaben, werten sie aus und übermitteln sie dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den Landesbehörden für Verfassungsschutz, soweit es für deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist. (2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf in einem Lande im Benehmen mit der Landesbehörde für Verfassungsschutz Informationen, Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen im Sinne des SS 3 sammeln. Bei Bestrebungen und Tätigkeiten im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ist Voraussetzung, dass 1. sie sich ganz oder teilweise gegen den Bund richten, 2. sie sich über den Bereich eines Landes hinaus erstrecken, 3. sie auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland berühren oder 4. eine Landesbehörde für Verfassungsschutz das Bundesamt für Verfassungsschutz um ein Tätigwerden ersucht. B U N D E S V E R FA S S U N G S S C H U T Z G E S E T Z 289 Das Benehmen kann für eine Reihe gleichgelagerter Fälle hergestellt werden. (3) Das Bundesamt für Verfassungsschutz unterrichtet die Landesbehörden für Verfassungsschutz über alle Unterlagen, deren Kenntnis für das Land zum Zwecke des Verfassungsschutzes erforderlich ist. SS6 Gegenseitige Unterrichtung der Verfassungsschutzbehörden Die Verfassungsschutzbehörden sind verpflichtet, beim Bundesamt für Verfassungsschutz zur Erfüllung der Unterrichtungspflichten nach SS 5 gemeinsame Dateien zu führen, die sie im automatisierten Verfahren nutzen. Diese Dateien enthalten nur die Daten, die zum Auffinden von Akten und der dazu notwendigen Identifizierung von Personen erforderlich sind. Die Speicherung personenbezogener Daten ist nur unter den Voraussetzungen der SSSS 10 und 11 zulässig. Der Abruf im automatisierten Verfahren durch andere Stellen ist nicht zulässig. Die Verantwortung einer speichernden Stelle im Sinne der allgemeinen Vorschriften des Datenschutzrechts trägt jede Verfassungsschutzbehörde nur für die von ihr eingegebenen Daten; nur sie darf diese Daten verändern, sperren oder löschen. Die eingebende Stelle muss feststellbar sein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz trifft für die gemeinsamen Dateien die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach SS 9 des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Führung von Textdateien oder Dateien, die weitere als die in Satz 2 genannten Daten enthalten, ist unter den Voraussetzungen dieses Paragraphen nur zulässig für eng umgrenzte Anwendungsgebiete zur Aufklärung von sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten für eine fremde Macht oder von Bestrebungen, die darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewaltanwendung vorzubereiten. Die Zugriffsberechtigung ist auf Personen zu beschränken, die unmittelbar mit Arbeiten in diesem Anwendungsgebiet betraut sind; in der Dateianordnung (SS 14) ist die Erforderlichkeit der Aufnahme von Textzusätzen in der Datei zu begründen. SS7 Weisungsrechte des Bundes Die Bundesregierung kann, wenn ein Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes erfolgt, den obersten Landesbehörden die für die Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund auf dem Gebiete des Verfassungsschutzes erforderlichen Weisungen erteilen. BERICHT 2004 290 B U N D E S V E R FA S S U N G S S C H U T Z G E S E T Z Zweiter Abschnitt Bundesamt für Verfassungsschutz SS8 Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz (1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit nicht die anzuwendenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes oder besondere Regelungen in diesem Gesetz entgegenstehen. Ein Ersuchen des Bundesamtes für Verfassungsschutz um Übermittlung personenbezogener Daten darf nur diejenigen personenbezogenen Daten enthalten, die für die Erteilung der Auskunft unerlässlich sind. Schutzwürdige Interessen des Betroffenen dürfen nur in unvermeidbarem Umfang beeinträchtigt werden. (2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung, wie den Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen, Bildund Tonaufzeichnungen, Tarnpapiere und Tarnkennzeichen anwenden. Diese sind in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zuständigkeit für die Anordnung solcher Informationsbeschaffungen regelt. Die Dienstvorschrift bedarf der Zustimmung des Bundesministers des Innern, der das Parlamentarische Kontrollgremium unterrichtet. (3) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen dem Bundesamt für Verfassungsschutz nicht zu; es darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen es selbst nicht befugt ist. (4) Werden personenbezogene Daten beim Betroffenen mit seiner Kenntnis erhoben, so ist der Erhebungszweck anzugeben. Der Betroffene ist auf die Freiwilligkeit seiner Angaben hinzuweisen. (5) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf im Einzelfall bei Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen unentgeltlich Auskünfte zu Konten, Konteninhabern und sonstigen Berechtigten sowie weiteren am Zahlungsverkehr Beteiligten und zu Geldbewegungen und Geldanlagen einholen, wenn dies zur Erfüllung seiner Aufgaben nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 erforderlich ist und tatsächliche Anhaltspunkte für schwerwiegende Gefahren für die in SS 3 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 genannten Schutzgüter vorliegen. B U N D E S V E R FA S S U N G S S C H U T Z G E S E T Z 291 (6) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf im Einzelfall zur Erfüllung seiner Aufgaben nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 unter den Voraussetzungen des SS 3 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes bei Personen und Unternehmen, die geschäftsmäßig Postdienstleistungen erbringen, sowie bei denjenigen, die an der Erbringung dieser Dienstleistungen mitwirken, unentgeltlich Auskünfte zu Namen, Anschriften, Postfächern und sonstigen Umständen des Postverkehrs einholen. (7) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf im Einzelfall bei Luftfahrtunternehmen unentgeltlich Auskünfte zu Namen, Anschriften und zur Inanspruchnahme von Transportleistungen und sonstigen Umständen des Luftverkehrs einholen, wenn dies zur Erfüllung seiner Aufgaben nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 erforderlich ist und tatsächliche Anhaltspunkte für schwerwiegende Gefahren für die in SS 3 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 genannten Schutzgüter vorliegen. (8) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf im Einzelfall zur Erfüllung seiner Aufgaben nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 unter den Voraussetzungen des SS 3 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes bei denjenigen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste und Teledienste erbringen oder daran mitwirken, unentgeltlich Auskünfte über Telekommunikationsverbindungsdaten und Teledienstenutzungsdaten einholen. Die Auskunft kann auch in Bezug auf zukünftige Telekommunikation und zukünftige Nutzung von Telediensten verlangt werden. Telekommunikationsverbindungsdaten und Teledienstenutzungsdaten sind: 1. Berechtigungskennungen, Kartennummern, Standortkennung sowie Rufnummer oder Kennung des anrufenden und angerufenen Anschlusses oder der Endeinrichtung, 2. Beginn und Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit, 3. Angaben über die Art der vom Kunden in Anspruch genommenen Telekommunikationsund Teledienst-Dienstleistungen, 4. Endpunkte festgeschalteter Verbindungen, ihr Beginn und ihr Ende nach Datum und Uhrzeit. (9) Auskünfte nach den Absätzen 5 bis 8 dürfen nur auf Antrag eingeholt werden. Der Antrag ist durch den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder seinen Vertreter schriftlich zu stellen und zu begründen. Über den Antrag entscheidet das vom Bundeskanzler beauftragte Bundesministerium. Es unterrichtet monatlich die G 10-Kommission (SS 1 Abs. 2 des Artikel 10-Gesetzes) über BERICHT 2004 292 B U N D E S V E R FA S S U N G S S C H U T Z G E S E T Z die beschiedenen Anträge vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzuge kann das Bundesministerium den Vollzug der Entscheidung auch bereits vor der Unterrichtung der Kommission anordnen. Die G 10Kommission prüft von Amts wegen oder auf Grund von Beschwerden die Zulässigkeit und Notwendigkeit der Einholung von Auskünften. SS 15 Abs. 5 des Artikel 10-Gesetzes ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die Kontrollbefugnis der Kommission sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach den Absätzen 5 bis 8 erlangten personenbezogenen Daten erstreckt. Entscheidungen über Auskünfte, die die G 10-Kommission für unzulässig oder nicht notwendig erklärt, hat das Bundesministerium unverzüglich aufzuheben. Für die Verarbeitung der nach den Absätzen 5 bis 8 erhobenen Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. Das Auskunftsersuchen und die übermittelten Daten dürfen dem Betroffenen oder Dritten vom Auskunftsgeber nicht mitgeteilt werden. SS 12 Abs. 1 und 3 des Artikel 10-Gesetzes findet entsprechende Anwendung. (10) Das nach Absatz 9 Satz 3 zuständige Bundesministerium unterrichtet im Abstand von höchsten sechs Monaten das Parlamentarische Kontrollgremium über die Durchführung der Absätze 5 bis 9; dabei ist insbesondere ein Überblick über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum durchgeführten Maßnahmen nach den Absätzen 5 bis 8 zu geben. Das Gremium erstattet dem Deutschen Bundestag jährlich sowie nach Ablauf von drei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zusammenfassend zum Zweck der Evaluierung einen Bericht über die Durchführung sowie Art, Umfang und Anordnungsgründe der Maßnahmen nach den Absätzen 5 bis 8; dabei sind die Grundsätze des SS 5 Abs. 1 des Kontrollgremiumgesetzes zu beachten. (11) Die Befugnisse nach den Absätzen 5 bis 8 stehen den Verfassungsschutzbehörden der Länder nur dann zu, wenn das Antragsverfahren, die Beteiligung der G 10-Kommission, die Verarbeitung der erhobenen Daten und die Mitteilung an den Betroffenen gleichwertig wie in Absatz 9 und ferner eine Absatz 10 gleichwertige parlamentarische Kontrolle sowie eine Verpflichtung zur Berichterstattung über die durchgeführten Maßnahmen an das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundes unter entsprechender Anwendung des Absatzes 10 Satz 1 Halbsatz 2 für dessen Berichte nach Absatz 10 Satz 2 durch den Landesgesetzgeber geregelt ist. (12) Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe der Absätze 6, 8, 9 und 11 eingeschränkt. B U N D E S V E R FA S S U N G S S C H U T Z G E S E T Z 293 (13) Von mehreren geeigneten Maßnahmen hat das Bundesamt für Verfassungsschutz diejenige zu wählen, die den Betroffenen voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme darf keinen Nachteil herbeiführen, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. SS9 Besondere Formen der Datenerhebung (1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf Informationen, insbesondere personenbezogene Daten, mit den Mitteln gemäß SS 8 Abs. 2 erheben, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass 1. auf diese Weise Erkenntnisse über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 oder die zur Erforschung solcher Erkenntnisse erforderlichen Quellen gewonnen werden können oder 2. dies zum Schutz der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Quellen des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderlich ist. Die Erhebung nach Satz 1 ist unzulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere, den Betroffenen weniger beeinträchtigende Weise möglich ist; eine geringere Beeinträchtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Information aus allgemein zugänglichen Quellen oder durch eine Auskunft nach SS 18 Abs. 3 gewonnen werden kann. Die Anwendung eines Mittels gemäß SS 8 Abs. 2 darf nicht erkennbar außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhaltes stehen. Die Maßnahme ist unverzüglich zu beenden, wenn ihr Zweck erreicht ist oder sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass er nicht oder nicht auf diese Weise erreicht werden kann. (2) Das in einer Wohnung nicht öffentlich gesprochene Wort darf mit technischen Mitteln nur heimlich mitgehört oder aufgezeichnet werden, wenn es im Einzelfall zur Abwehr einer gegenwärtigen gemeinen Gefahr oder einer gegenwärtigen Lebensgefahr für einzelne Personen unerlässlich ist und geeignete polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Satz 1 gilt entsprechend für einen verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen. Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 werden durch den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder seinen Vertreter angeordnet, wenn eine richterliche Entscheidung nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann. Die richterliche Entscheidung ist unverzügBERICHT 2004 294 B U N D E S V E R FA S S U N G S S C H U T Z G E S E T Z lich nachzuholen. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Sitz hat. Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend. Die erhobenen Informationen dürfen nur nach Maßgabe des SS 4 Abs. 4 des Artikel 10-Gesetzes verwendet werden. Technische Mittel im Sinne der Sätze 1 und 2 dürfen überdies zum Schutz der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen verwendet werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für deren Leben, Gesundheit oder Freiheit unerlässlich ist. Maßnahmen nach Satz 8 werden durch den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder seinen Vertreter angeordnet. Außer zu dem Zweck nach Satz 8 darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die hierbei erhobenen Daten nur zur Gefahrenabwehr im Rahmen seiner Aufgaben nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 sowie für Übermittlungen nach Maßgabe des SS 4 Abs. 4 Nr. 1 und 2 des Artikel 10-Gesetzes verwenden. Die Verwendung ist nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen. SS 4 Abs. 6 des Artikel 10-Gesetzes gilt entsprechend. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes ) wird insoweit eingeschränkt. (3) Bei Erhebungen nach Absatz 2 und solchen nach Absatz 1, die in ihrer Art und Schwere einer Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses gleichkommen, wozu insbesondere das Abhören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit dem verdeckten Einsatz technischer Mittel gehören, ist 1. der Eingriff nach seiner Beendigung dem Betroffenen mitzuteilen, sobald eine Gefährdung des Zweckes des Eingriffs ausgeschlossen werden kann, und 2. das Parlamentarische Kontrollgremium zu unterrichten. (4) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf zur Erfüllung seiner Aufgaben nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 unter den Voraussetzungen des SS 3 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes auch technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes und zur Ermittlung der Geräteund Kartennummern einsetzen. Die Maßnahme ist nur zulässig, wenn ohne die Ermittlung die Erreichung des Zwecks der Überwachungsmaßnahme aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Für die Verarbeitung der Daten gilt SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend. Personenbezogene Daten eines Dritten dürfen anlässlich solcher Maßnahmen nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gründen zur Erreichung des Zwecks nach Satz 1 unvermeidbar ist. Sie unterliegen einem absolu- B U N D E S V E R FA S S U N G S S C H U T Z G E S E T Z 295 ten Verwendungsverbot und sind nach Beendigung der Maßnahme unverzüglich zu löschen. SS 8 Abs. 9 und 10 gilt entsprechend. Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes ) wird insoweit eingeschränkt. SS 10 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten (1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf zu Erfüllung seiner Aufgaben personenbezogene Daten in Dateien speichern, verändern und nutzen, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 vorliegen, 2. dies für die Erforschung und Bewertung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 erforderlich ist oder 3. das Bundesamt für Verfassungsschutz nach SS 3 Abs. 2 tätig wird. (2) (aufgehoben) (3) Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Speicherungsdauer auf das für seine AufgabenerfülIung erforderliche Maß zu beschränken. SS 11 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen (1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf unter den Voraussetzungen des SS 10 Daten über Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres in zu ihrer Person geführten Akten nur speichern, verändern und nutzen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Minderjährige eine der in SS 3 des Artikel 10-Gesetzes genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. In Dateien ist eine Speicherung von Daten oder über das Verhalten Minderjähriger vor Vollendung des 16. Lebensjahres nicht zulässig. (2) In Dateien oder zu ihrer Person geführten Akten gespeicherte Daten über Minderjährige sind nach zwei Jahren auf die Erforderlichkeit der Speicherung zu überprüfen und spätestens nach fünf Jahren zu löschen, es sei denn, dass nach Eintritt der Volljährigkeit weitere Erkenntnisse nach SS 3 Abs. 1 angefallen sind. BERICHT 2004 296 B U N D E S V E R FA S S U N G S S C H U T Z G E S E T Z SS 12 Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten in Dateien (1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. (2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig war oder ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist. Die Löschung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch sie schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt würden. In diesem Falle sind die Daten zu sperren. Sie dürfen nur noch mit Einwilligung des Betroffenen übermittelt werden. (3) Das Bundesamt für Verfassungsschutz prüft bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, spätestens nach fünf Jahren, ob gespeicherte personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu löschen sind. Gespeicherte personenbezogene Daten über Bestrebungen nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1 sind spätestens zehn Jahre, über Bestrebungen nach SS 3 Abs. 1 Nr. 3 und 4 sind spätestens 15 Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu löschen, es sei denn, der Behördenleiter oder sein Vertreter trifft im Einzelfall ausnahmsweise eine andere Entscheidung. (4) Personenbezogene Daten, die ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, dürfen nur für diese Zwecke verwendet werden. SS 13 Berichtigung und Sperrung personenbezogener Daten in Akten (1) Stellt das Bundesamt für Verfassungsschutz fest, dass in Akten gespeicherte personenbezogene Daten unrichtig sind oder wird ihre Richtigkeit von dem Betroffenen bestritten, so ist dies in der Akte zu vermerken oder auf sonstige Weise festzuhalten. (2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat personenbezogene Daten zu sperren, wenn es im Einzelfall feststellt, dass ohne die Sperrung schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt würden und die Daten für seine künftige Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind. Gesperrte Daten sind mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen; sie dürfen nicht mehr genutzt oder übermit- B U N D E S V E R FA S S U N G S S C H U T Z G E S E T Z 297 telt werden. Eine Aufhebung der Sperrung ist möglich, wenn ihre Voraussetzungen nachträglich entfallen. SS 14 Dateianordnungen (1) Für jede automatisierte Datei beim Bundesamt für Verfassungsschutz nach SS 6 oder SS 10 sind in einer Dateianordnung, die der Zustimmung des Bundesministers des Innern bedarf, festzulegen: 1. Bezeichnung der Datei, 2. Zweck der Datei, 3. Voraussetzungen der Speicherung, Übermittlung und Nutzung (betroffener Personenkreis, Arten der Daten), 4. Anlieferung oder Eingabe, 5. Zugangsberechtigung, 6. Überprüfungsfristen, Speicherungsdauer, 7. Protokollierung. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz ist vor Erlass einer Dateianordnung anzuhören. (2) Die Speicherung personenbezogener Daten ist auf das erforderliche Maß zu beschränken. In angemessenen Abständen ist die Notwendigkeit der Weiterführung oder Änderung der Dateien zu überprüfen. (3) In der Dateianordnung über automatisierte personenbezogene Textdateien ist die Zugriffsberechtigung auf Personen zu beschränken, die unmittelbar mit Arbeiten in dem Gebiet betraut sind, dem die Textdateien zugeordnet sind; Auszüge aus Textdateien dürfen nicht ohne die dazugehörenden erläuternden Unterlagen übermittelt werden. SS 15 Auskunft an den Betroffenen (1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz erteilt dem Betroffenen über zu seiner Person gespeicherte Daten auf Antrag unentgeltlich Auskunft, soweit er hierzu auf einen konkreten Sachverhalt hinweist BERICHT 2004 298 B U N D E S V E R FA S S U N G S S C H U T Z G E S E T Z und ein besonderes Interesse an einer Auskunft darlegt. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit 1. eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Auskunftserteilung zu besorgen ist, 2. durch die Auskunftserteilung Quellen gefährdet sein können oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu befürchten ist, 3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheimgehalten werden müssen. Die Entscheidung trifft der Behördenleiter oder ein von ihm besonders beauftragter Mitarbeiter. (3) Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen. (4) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Die Gründe der Auskunftsverweigerung sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist der Betroffene auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, dass er sich an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz wenden kann. Dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen, soweit nicht der Bundesminister des Innern im Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde. Mitteilungen des Bundesbeauftragten an den Betroffenen dürfen keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand des Bundesamtes für Verfassungsschutz zulassen, sofern es nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. SS 16 Berichtspflicht des Bundesamtes für Verfassungsschutz (1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz unterrichtet den Bun- B U N D E S V E R FA S S U N G S S C H U T Z G E S E T Z 299 desminister des Innern über seine Tätigkeit. (2) Die Unterrichtung nach Absatz 1 dient auch der Aufklärung der Öffentlichkeit durch den Bundesminister des Innern über Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1, die mindestens einmal jährlich in einem zusammenfassenden Bericht erfolgt. Dabei dürfen auch personenbezogene Daten bekannt gegeben werden, wenn die Bekanntgabe für das Verständnis des Zusammenhanges oder der Darstellung von Organisationen oder unorganisierten Gruppierungen erforderlich ist und die Interessen der Allgemeinheit das schutzwürdige Interesse des Betroffenen überwiegen. In dem Bericht sind die Zuschüsse des Bundeshaushaltes an das Bundesamt für Verfassungsschutz und den Militärischen Abschirmdienst sowie die jeweilige Gesamtzahl ihrer Bediensteten anzugeben. Dritter Abschnitt Übermittlungsvorschriften SS 17 Zulässigkeit von Ersuchen (1) Wird nach den Bestimmungen dieses Abschnittes um Übermittlung von personenbezogenen Daten ersucht, dürfen nur die Daten übermittelt werden, die bei der ersuchten Behörde bekannt sind oder aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können. (2) Absatz 1 gilt nicht für besondere Ersuchen der Verfassungsschutzbehörden, des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesnachrichtendienstes um solche Daten, die bei der Wahrnehmung grenzpolizeilicher Aufgaben bekannt werden. Die Zulässigkeit dieser besonderen Ersuchen und ihre Erledigung regelt der Bundesminister des Innern in einer Dienstanweisung. Er unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium über ihren Erlass und erforderliche Änderungen. Satz 2 und 3 gilt nicht für die besonderen Ersuchen zwischen Behörden desselben Bundeslandes. SS 18 Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörden (1) Die Behörde des Bundes, der bundesummittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizeien, die Behörden des Zollfahndungsdienstes sowie anBERICHT 2004 300 B U N D E S V E R FA S S U N G S S C H U T Z G E S E T Z dere Zolldienststellen, soweit diese Aufgaben nach dem Bundespolizeigesetz wahrnehmen, unterrichten von sich aus das Bundesamt für Verfassungsschutz oder die Verfassungsschutzbehörde des Landes über die ihnen bekannt gewordenen Tatsachen, die sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht oder Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes erkennen lassen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 genannten Schutzgüter gerichtet sind. Über Satz 1 hinausgehende Unterrichtungspflichten nach dem Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst oder dem Gesetz über den Bundesnachrichtendienst bleiben unberührt. Auf die Übermittlung von Informationen zwischen Behörden desselben Bundeslandes findet Satz 1 keine Anwendung. (1a) Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge übermittelt von sich aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz, die Ausländerbehörden eines Landes übermitteln von sich aus der Verfassungsschutzbehörde des Landes ihnen bekannt gewordene Informationen einschließlich personenbezogener Daten über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Übermittlung für die Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden erforderlich ist. Die Übermittlung dieser personenbezogenen Daten an ausländische öffentliche Stellen sowie an überund zwischenstaatliche Stellen nach SS 19 Abs. 3 unterbleibt, es sei denn, die Übermittlung ist völkerrechtlich geboten. (2) Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizeien, die Behörden des Zollfahndungsdienstes sowie andere Zolldienststellen, soweit diese Aufgaben nach dem Bundespolizeigesetz wahrnehmen, und der Bundesnachrichtendienst dürfen von sich aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz oder der Verfassungsschutzbehörde des Landes auch alle anderen ihnen bekannt gewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten über Bestrebungen nach SS 3 Abs. 1 übermitteln, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung für die Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde erforderlich ist. Absatz 1 Satz 3 findet Anwendung. (3) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf zur Erfüllung seiner Aufgaben die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizeien sowie andere Behörden um Übermittlung der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezoge- B U N D E S V E R FA S S U N G S S C H U T Z G E S E T Z 301 ner Daten ersuchen wenn sie nicht aus allgemein zugänglichen Quellen oder nur mit übermäßigem Aufwand oder nur durch eine den Betroffenen stärker belastende Maßnahme erhoben werden können. Unter den gleichen Voraussetzungen dürfen Verfassungsschutzbehörden der Länder 1. Behörden des Bundes und der bundesummittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, 2. Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, Polizeien des Bundes und anderer Länder um die Übermittlung solcher Informationen ersuchen. (4) Würde durch die Übermittlung nach Absatz 3 Satz 1 der Zweck der Maßnahme gefährdet oder der Betroffene unverhältnismäßig beeinträchtigt, darf das Bundesamt für Verfassungsschutz bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 sowie bei der Beobachtung terroristischer Bestrebungen amtliche Register einsehen. (5) Die Ersuchen nach Absatz 3 sind aktenkundig zu machen. Über die Einsichtnahme nach Absatz 4 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz einen Nachweis zu führen, aus dem der Zweck und die Veranlassung, die ersuchte Behörde und die Aktenfundstelle hervorgehen; die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. (6) Die Übermittlung personenbezogener Daten, die auf Grund einer Maßnahme nach SS 100 a der Strafprozessordnung bekannt geworden sind, ist nach den Vorschriften der Absätze 1, 2 und 3 nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass jemand eine der in SS 3 des Artikel 10-Gesetzes genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. Auf die einer Verfassungsschutzbehörde nach Satz 1 übermittelten Kenntnisse und Unterlagen findet SS 4 Abs. 1 und 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechende Anwendung. SS 19 Übermittlung personenbezogener Daten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an inländische Behörden übermitteln, wenn dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist oder der Empfänger die Daten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder BERICHT 2004 302 B U N D E S V E R FA S S U N G S S C H U T Z G E S E T Z sonst für Zwecke der öffentlichen Sicherheit benötigt. Der Empfänger darf die übermittelten Daten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. (2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte übermitteln, soweit die Bundesrepublik Deutschland dazu im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl 1961 Il S. 1183, 1218) verpflichtet ist. (3) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an ausländische öffentliche Stellen sowie an überund zwischenstaatliche Stellen übermitteln, wenn die Übermittlung zur Erfüllung seiner Aufgaben oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfängers erforderlich ist. Die Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegenstehen. Die Übermittlung ist aktenkundig zu machen. Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie ihm übermittelt wurden, und das Bundesamt für Verfassungsschutz sich vorbehält, um Auskunft über die vorgenommene Verwendung der Daten zu bitten. (4) Personenbezogene Daten dürfen an andere Stellen nur übermittelt werden, wenn dies zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Gewährleistung der Sicherheit von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen nach SS 1 Abs. 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes erforderlich ist. Übermittlungen nach Satz 1 bedürfen der vorherigen Zustimmung durch das Bundesministerium des Innern. Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt einen Nachweis über den Zweck, die Veranlassung, die Aktenfundstelle und die Empfänger der Übermittlungen nach Satz 1. Die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind. Der Empfänger ist auf die Verwendungsbeschränkung und darauf hinzuweisen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz sich vorbehält, um Auskunft über die Verwendung der Daten zu bitten. Die Übermittlung der personenbezoge- B U N D E S V E R FA S S U N G S S C H U T Z G E S E T Z 303 nen Daten ist dem Betroffenen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz mitzuteilen, sobald eine Gefährdung seiner Aufgabenerfüllung durch die Mitteilung nicht mehr zu besorgen ist. Die Sätze 2 und 3 finden keine Anwendung, wenn personenbezogene Daten zum Zweck von Datenerhebungen nach SS 8 Abs. 1 Satz 2 übermittelt werden. SS 20 Übermittlung von Informationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz an Strafverfolgungsund Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten des Staatsund Verfassungsschutzes (1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz übermittelt den Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, den Polizeien von sich aus die ihm bekannt gewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist. Delikte nach Satz 1 sind die in SSSS 74a und 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Straftaten sowie sonstige Straftaten, bei denen auf Grund ihrer Zielsetzung, des Motivs des Täters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die in Artikel 73 Nr. 10 Buchstabe b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzgüter gerichtet sind. Das Bundesamt für Verfassungsschutz übermittelt dem Bundesnachrichtendienst von sich aus die ihm bekannt gewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Empfängers erforderlich ist. (2) Die Polizeien dürfen zur Verhinderung von Staatsschutzdelikten nach Absatz 1 Satz 2 das Bundesamt für Verfassungsschutz um Übermittlung der erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten ersuchen. Der Bundesnachrichtendienst darf zur Erfüllung seiner Aufgaben das Bundesamt für Verfassungsschutz um die Übermittlung der erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten ersuchen. SS 21 Übermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbehörden der Länder an Strafverfolgungsund Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten des Staatsund Verfassungsschutzes (1) Die Verfassungsschutzbehörden der Länder übermitteln den BERICHT 2004 304 B U N D E S V E R FA S S U N G S S C H U T Z G E S E T Z Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, den Polizeien Informationen einschließlich personenbezogener Daten unter den Voraussetzungen des SS 20 Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie Abs. 2 Satz 1. Auf die Übermittlung von Informationen zwischen Behörden desselben Bundeslandes findet Satz 1 keine Anwendung. (2) Die Verfassungsschutzbehörden der Länder übermitteln dem Bundesnachrichtendienst und dem Militärischen Abschirmdienst Informationen einschließlich personenbezogener Daten unter den Voraussetzungen des SS 20 Abs. 1 Satz 3 sowie Abs. 2 Satz 2. SS 22 Übermittlung von Informationen durch die Staatsanwaltschaften und Polizeien an den Militärischen Abschirmdienst Für die Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten durch die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizeien, die Behörden des Zollfahndungsdienstes sowie andere Zolldienststellen, soweit diese Aufgaben nach dem Bundespolizeigesetz wahrnehmen, an den Militärischen Abschirmdienst findet SS 18 entsprechende Anwendung. SS 23 Übermittlungsverbote Die Übermittlung nach den Vorschriften dieses Abschnitts unterbleibt, wenn 1. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art der Informationen und ihrer Erhebung die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen, 2. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder 3. besondere gesetzliche Übermittlungsregelungen entgegenstehen; die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleibt unberührt. SS 24 Minderjährigenschutz B U N D E S V E R FA S S U N G S S C H U T Z G E S E T Z 305 (1) Informationen einschließlich personenbezogener Daten über das Verhalten Minderjähriger dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelt werden, solange die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 11 erfüllt sind. Liegen diese Voraussetzungen nicht mehr vor, bleibt eine Übermittlung nur zulässig, wenn sie zur Abwehr einer erheblichen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist. (2) Informationen einschließlich personenbezogener Daten über das Verhalten Minderjähriger vor Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes nicht an ausländische oder überoder zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden. SS 25 Pflichten des Empfängers Der Empfänger prüft, ob die nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelten personenbezogenen Daten für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Prüfung, dass sie nicht erforderlich sind, hat er die Unterlagen zu vernichten. Die Vernichtung kann unterbleiben, wenn die Trennung von anderen Informationen, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich ist; in diesem Fall sind die Daten zu sperren. SS 26 Nachberichtspflicht Erweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer Übermittlung nach den Vorschriften dieses Gesetzes als unvollständig oder unrichtig, so sind sie unverzüglich gegenüber dem Empfänger zu berichtigen, es sei denn, dass dies für die Beurteilung eines Sachverhalts ohne Bedeutung ist. Vierter Abschnitt Schlussvorschriften SS 27 Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes Bei der Erfüllung der Aufgaben nach SS 3 durch das Bundesamt für Verfassungsschutz finden SS 3 Abs. 2 und 8 Satz 1, SS 4 Abs. 2 und 3, SSSS 4 b und 4 c sowie SSSS 10 und 13 bis 20 des Bundesdatenschutzgesetzes keine Anwendung. BERICHT 2004 306 GESETZ ÜBER DEN MILITÄRISCHEN ABSCHIRMDIENST 2. Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst (MAD-Gesetz - MADG) vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. April 2005 (BGBl. I S. 1106) SS1 Aufgaben (1) Aufgabe des Militärischen Abschirmdienstes des Bundesministeriums der Verteidigung ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht, wenn sich diese Bestrebungen oder Tätigkeiten gegen Personen, Dienststellen oder Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung richten und von Personen ausgehen oder ausgehen sollen, die diesem Geschäftsbereich angehören oder in ihm tätig sind. Darüber hinaus obliegt dem Militärischen Abschirmdienst die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über die Beteiligung von Angehörigen des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums der Verteidigung sowie von Personen, die in ihm tätig sind oder tätig sein sollen, an Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. SS 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes findet Anwendung. (2) Darüber hinaus obliegt dem Militärischen Abschirmdienst zur Beurteilung der Sicherheitslage 1. von Dienststellen und Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung und 2. von Dienststellen und Einrichtungen der verbündeten Streitkräfte und der internationalen militärischen Haupt- GESETZ ÜBER DEN MILITÄRISCHEN ABSCHIRMDIENST 307 quartiere, wenn die Bundesrepublik Deutschland in internationalen Vereinbarungen Verpflichtungen zur Sicherheit dieser Dienststellen und Einrichtungen übernommen hat und die Beurteilung der Sicherheitslage im Einvernehmen zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und den zuständigen obersten Landesbehörden dem Militärischen Abschirmdienst übertragen worden ist, die Auswertung von Informationen über die in Absatz 1 genannten Bestrebungen und Tätigkeiten gegen diese Dienststellen und Einrichtungen, auch soweit sie von Personen ausgehen oder ausgehen sollen, die nicht dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung angehören oder in ihm tätig sind. (3) Der Militärische Abschirmdienst wirkt mit 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung angehören, in ihm tätig sind oder werden sollen und a) denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, oder b) die an sicherheitsempfindlichen Stellen des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung eingesetzt sind oder werden sollen, 2. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. Die Befugnisse des Militärischen Abschirmdienstes bei der Mitwirkung nach Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a und b sind im Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 20. April 1994 (BGBI. I S. 867) geregelt. (4) Der Militärische Abschirmdienst darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden. (5) Der Militärische Abschirmdienst ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes). BERICHT 2004 308 GESETZ ÜBER DEN MILITÄRISCHEN ABSCHIRMDIENST SS2 Zuständigkeit in besonderen Fällen (1) Zur Fortführung von Aufgaben nach SS 1 Abs. 1 kann der Militärische Abschirmdienst, soweit es im Einzelfall zwingend erforderlich ist, seine Befugnisse gegenüber Personen ausüben, die dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung nicht angehören oder nicht in ihm tätig sind. Dies ist nur zulässig 1. gegenüber dem Ehegatten oder Lebenspartner sowie gegenüber dem Verlobten, auch im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, einer in SS 1 Abs. 1 genannten Person oder dem mit ihr in eheähnlicher Gemeinschaft Lebenden, wenn angenommen werden muss, dass Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 1 Abs. 1 auch von ihm ausgehen, 2. im Benehmen mit der zuständigen Verfassungsschutzbehörde gegenüber Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie mit einer in SS 1 Abs. 1 genannten Person bei Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 1 Abs. 1 zusammenarbeiten, und wenn anderenfalls die weitere Erforschung des Sachverhalts gefährdet oder nur mit übermäßigem Aufwand möglich wäre. (2) Zum Schutz seiner Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Quellen gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten kann der Militärische Abschirmdienst in Wahrnehmung seiner Aufgaben nach SS 1 Abs. 1, soweit es im Einzelfall zwingend erforderlich ist, im Benehmen mit der zuständigen Verfassungsschutzbehörde seine Befugnisse gegenüber Personen ausüben, die dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung nicht angehören oder nicht in ihm tätig sind. SS3 Zusammenarbeit mit den Verfassungsschutzbehörden (1) Der Militärische Abschirmdienst und die Verfassungsschutzbehörden arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. Die Zusammenarbeit besteht auch in gegenseitiger Unterstützung und Hilfeleistung. (2) Zur Fortführung von Aufgaben nach SS 3 Abs. 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes kann eine Verfassungsschutzbehörde, soweit es im Einzelfall zwingend erforderlich ist, im Benehmen mit dem Militärischen Abschirmdienst Maßnahmen auf Personen erstrecken, die dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Vertei- GESETZ ÜBER DEN MILITÄRISCHEN ABSCHIRMDIENST 309 digung angehören oder in ihm tätig sind und der Zuständigkeit des Militärischen Abschirmdienstes unterliegen. Dies ist nur zulässig gegenüber Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie mit einer Person aus dem Zuständigkeitsbereich der Verfassungsschutzbehörden bei Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes zusammenarbeiten, und wenn anderenfalls die weitere Erforschung des Sachverhalts gefährdet oder nur mit übermäßigem Aufwand möglich wäre. (3) Der Militärische Abschirmdienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz unterrichten einander über alle Angelegenheiten, deren Kenntnis für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. SS4 Befugnisse des Militärischen Abschirmdienstes (1) Der Militärische Abschirmdienst darf die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten erheben, verarbeiten und nutzen nach SS 8 Abs. 2, 4 und 13 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, soweit nicht die anzuwendenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes oder besondere Regelungen in diesem Gesetz entgegenstehen. Er ist nicht befugt, personenbezogene Daten zur Erfüllung seiner Aufgaben nach SS 1 Abs. 2 zu erheben. SS 8 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes findet Anwendung; die Zustimmung zur Dienstanweisung erteilt das Bundesministerium der Verteidigung. (2) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen dem Militärischen Abschirmdienst nicht zu; er darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen er selbst nicht befugt ist. SS5 Besondere Formen der Datenerhebung Der Militärische Abschirmdienst darf Informationen, insbesondere personenbezogene Daten, nach SS 9 des Bundesverfassungsschutzgesetzes erheben, soweit es 1. zur Erfüllung seiner Aufgaben nach SS 1 Abs. 1 und SS 2 Abs. 1 sowie zur Erforschung der dazu erforderlichen Quellen oder 2. um Schutz der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Quellen des Militärischen Abschirmdienstes gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten, auch nach SS 2 Abs. 2, BERICHT 2004 310 GESETZ ÜBER DEN MILITÄRISCHEN ABSCHIRMDIENST erforderlich ist; SS 9 Abs. 2 bis 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes findet entsprechende Anwendung. SS6 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten (1) Der Militärische Abschirmdienst darf personenbezogene Daten nach SS 10 des Bundesverfassungsschutzgesetzes speichern, verändern und nutzen, soweit es zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Zur Erfüllung der Aufgaben nach SS 1 Abs. 2 gespeicherte Daten über Personen, die nicht dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung angehören oder in ihm tätig sind, dürfen für andere Zwecke nicht verwendet werden, es sei denn, die Verwendung wäre auch für die Erfüllung der Aufgaben nach SS 1 Abs. 1 zulässig. (2) In Dateien oder zu ihrer Person geführten Akten gespeicherte Daten über Minderjährige sind nach zwei Jahren auf die Erforderlichkeit der Speicherung zu überprüfen und spätestens nach fünf Jahren zu löschen, es sei denn, dass nach Eintritt der Volljährigkeit weitere Erkenntnisse nach SS 1 Abs. 1 oder SS 2 angefallen sind. Dies gilt nicht, wenn der Betroffene nach SS 1 Abs. 3 überprüft wird. Die Speicherung personenbezogener Daten über Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres in zu ihrer Person geführten Akten und Dateien ist unzulässig. SS7 Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten (1) Der Militärische Abschirmdienst hat die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu berichtigen, zu löschen und zu sperren nach SS 12 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. (2) Der Militärische Abschirmdienst hat personenbezogene Daten in Akten zu berichtigen und zu sperren nach SS 13 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. SS8 Dateianordnungen Der Militärische Abschirmdienst hat für jede automatisierte Datei mit personenbezogenen Daten eine Dateianordnung nach SS 14 des Bundesverfassungsschutzgesetzes zu treffen, die der Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung bedarf. SS 14 Abs. 2 und 3 GESETZ ÜBER DEN MILITÄRISCHEN ABSCHIRMDIENST 311 des Bundesverfassungsschutzgesetzes findet Anwendung. SS9 Auskunft an den Betroffenen Der Militärische Abschirmdienst erteilt dem Betroffenen über zu seiner Person gespeicherte Daten Auskunft entsprechend SS 15 des Bundesverfassungsschutzgesetzes; an die Stelle des dort genannten Bundesministers des Innern tritt das Bundesministerium der Verteidigung. SS 10 Übermittlung von Informationen an den Militärischen Abschirmdienst (1) Die Behörden des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts unterrichten von sich aus den Militärischen Abschirmdienst über die ihnen bekannt gewordenen Tatsachen, die sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht oder Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes erkennen lassen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 genannten Schutzgüter gerichtet sind, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Unterrichtung zur Erfüllung seiner Aufgaben nach SS 1 Abs. 1 und 2 erforderlich ist. (2) Der Militärische Abschirmdienst darf nach SS 18 Abs. 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes jede Behörde um die Übermittlung der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten ersuchen. Im Rahmen der Erfüllung seiner Aufgaben darf er zur Feststellung, ob eine Person dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung angehört oder in ihm tätig ist, den Familiennamen, den Vornamen, frühere Namen, das Geburtsdatum, den Dienstgrad, die Dienststellennummer und das Dienstzeitende des Betroffenen aus dem Personalführungsund Informationssystem der Bundeswehr abrufen. Die Verantwortung für den einzelnen Abruf trägt der Militärische Abschirmdienst. Das Bundesministerium der Verteidigung überprüft die Zulässigkeit der Abrufe nur, wenn dazu Anlass besteht. Es regelt in einer Dienstvorschrift 1. den Kreis der zum Abruf berechtigten Angehörigen des Militärischen Abschirmdienstes, 2. das bei einem Abruf zu beachtende Verfahren, BERICHT 2004 312 GESETZ ÜBER DEN MILITÄRISCHEN ABSCHIRMDIENST 3. die bei einem Abruf einzeln oder kumulativ einzugebenden Daten einschließlich der Suche mit unvollständigen Angaben, 4. die Begrenzung der auf Grund eines Abrufs zu übermittelnden Personendatensätze auf das für eine Identifizierungsnotwendige Maß, 5. die Löschung der auf einen Abruf übermittelten, aber nicht mehr benötigten Daten und 6. die Protokollierung aller Abrufe und die Kontrolle durch die behördliche Datenschutzbeauftragte oder den behördlichen Datenschutzbeauftragten. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz ist vor Erlass und vor Änderung der Dienstvorschrift anzuhören. (3) Der Militärische Abschirmdienst darf im Einzelfall zur Erfüllung seiner Aufgaben nach SS 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 unter den Voraussetzungen des SS 3 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes bei denjenigen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste und Teledienste erbringen oder daran mitwirken, unentgeltlich Auskünfte über Telekommunikationsverbindungsdaten und Teledienstnutzungsdaten einholen. Die Auskunft kann auch in Bezug auf zukünftige Telekommunikation und zukünftige Nutzung von Telediensten verlangt werden. Telekommunikationsverbindungsdaten und Teledienstnutzungsdaten sind: 1. Berechtigungskennungen, Kartennummern, Standortkennung sowie Rufnummer oder Kennung des anrufenden und angerufenen Anschlusses oder der Endeinrichtung, 2. Beginn und Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit, 3. Angaben über die Art der vom Kunden in Anspruch genommenen Telekommunikationsund Teledienst-Dienstleistungen, 4. Endpunkte festgeschalteter Verbindungen, ihr Beginn und ihr Ende nach Datum und Uhrzeit. Die Auskünfte dürfen nur auf Antrag eingeholt werden. Der Antrag ist durch den Präsidenten des Militärischen Abschirmdienstes oder seinen Vertreter schriftlich zu stellen und zu begründen. SS 8 Abs. 9 Satz 3 bis 11 und Abs. 10 des Bundesverfassungsschutzgesetzes findet GESETZ ÜBER DEN MILITÄRISCHEN ABSCHIRMDIENST 313 entsprechende Anwendung. Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. (4) Würde durch die Übermittlung nach Absatz 2 der Zweck der Maßnahme gefährdet oder der Betroffene unverhältnismäßig beeinträchtigt, darf der Militärische Abschirmdienst bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach SS 1 Abs. 1 Nr. 2 amtliche Register einsehen. Diese Einsichtnahme bedarf der Zustimmung des Amtschefs für den Militärischen Abschirmdienst oder seines Vertreters. (5) SS 17 Abs. 1 sowie SS 18 Abs. 5 des Bundesverfassungsschutzgesetzes sind entsprechend anzuwenden. SS 11 Übermittlung personenbezogener Daten durch den Militärischen Abschirmdienst (1) Der Militärische Abschirmdienst darf personenbezogene Daten nach SS 19 des Bundesverfassungsschutzgesetzes übermitteln. An die Stelle der Zustimmung des Bundesministeriums des Innern tritt diejenige des Bundesministeriums der Verteidigung. Für vom Verfassungsschutz übermittelte personenbezogene Daten im Sinne des SS 18 Abs. 1a Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes gilt SS 18 Abs. 1a Satz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. (2) Der Militärische Abschirmdienst übermittelt Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Staatsanwaltschaften, Polizeien und den Bundesnachrichtendienst nach SS 20 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. SS 12 Verfahrensregeln für die Übermittlung von Informationen Für die Übermittlung von Informationen nach diesem Gesetz finden die SSSS 23 bis 26 des Bundesverfassungsschutzgesetzes entsprechende Anwendung. SS 13 Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes Bei der Erfüllung der Aufgaben nach SS 1 Abs. 1 bis 3, SS 2 und SS 14 finden SS 3 Abs. 2 und 8 Satz 1, SS 4 Abs. 2 und 3, SSSS 4b und 4c sowie SSSS 10 und 13 bis 20 des Bundesdatenschutzgesetzes keine Anwendung. BERICHT 2004 314 GESETZ ÜBER DEN MILITÄRISCHEN ABSCHIRMDIENST SS 14 Besondere Auslandsverwendungen (1) Der Militärische Abschirmdienst sammelt während besonderer Auslandsverwendungen der Bundeswehr im Sinne des SS 62 Abs. 1 des Soldatengesetzes oder bei humanitären Maßnahmen auf Anordnung des Bundesministers der Verteidigung Informationen, insbesondere sachund personenbezogene Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen, die zur Sicherung der Einsatzbereitschaft der Truppe oder zum Schutz der Angehörigen, der Dienststellen und Einrichtungen des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums der Verteidigung erforderlich sind, im Inland sowie im Ausland nur in Liegenschaften, in denen sich Dienststellen und Einrichtungen der Truppe befinden, und wertet sie aus. Zu diesem Zweck dürfen auch öffentliche Stellen im Einsatzland um Auskünfte ersucht werden. SS 1 Abs. 2 des BND-Gesetzes bleibt unberührt. (2) Darüber hinaus wertet der Militärische Abschirmdienst während besonderer Auslandsverwendungen der Bundeswehr nach Absatz 1 entsprechend SS 1 Abs. 2 Informationen auch aus über Personen oder Personengruppen, die nicht zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung gehören oder in ihm tätig sind, wenn sich deren Bestrebungen oder Tätigkeiten gegen die eingesetzten Personen, Dienststellen oder Einrichtungen richten. Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Ist die Sammlung von Informationen nach Satz 1 erforderlich, ersucht der Militärische Abschirmdienst den Bundesnachrichtendienst um entsprechende Maßnahmen. (3) Der Militärische Abschirmdienst wirkt während besonderer Auslandsverwendungen der Bundeswehr nach Absatz 1 auch im Ausland in den Liegenschaften nach Absatz 1 mit an Überprüfungen von Personen und an technischen Sicherheitsmaßnahmen entsprechend SS 1 Abs. 3. Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. (4) Ist es zur Erfüllung der Aufgaben nach den Absätzen 1 bis 3 erforderlich, Informationen einschließlich personenbezogener Daten im Inland oder über deutsche Staatsangehörige zu erheben, richten sich die Erhebung, weitere Verarbeitung und Nutzung der Informationen nach den SSSS 4 bis 8 und 10 bis 12. Im Ausland sind besondere Formen der Datenerhebung nach SS 5 außerhalb der Liegenschaften nach Absatz 1 in keinem Fall zulässig. Die Erhebung der Informationen im Inland darf nur im Benehmen mit den zuständigen Verfassungsschutzbehörden erfolgen und wenn anderenfalls die weitere Erforschung des Sachverhalts gefährdet oder nur mit übermäßigem Aufwand möglich wäre. Das Benehmen kann für eine Reihe gleichgelagerter Fälle hergestellt werden. GESETZ ÜBER DEN MILITÄRISCHEN ABSCHIRMDIENST 315 (5) Die Aufgaben nach den Absätzen 1 bis 3 und die Befugnisse sind zeitlich und räumlich auch durch die Auslandsverwendung der Bundeswehr begrenzt. (6) Die Unterrichtung nach SS 10 Abs. 1 erstreckt sich auf alle Informationen, die für die Aufgaben des Militärischen Abschirmdienstes nach den Absätzen 1 bis 3 erforderlich sind. Zur Erfüllung der Aufgaben nach den Absätzen 1 bis 3 arbeiten der Militärische Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse zusammen. Der Militärische Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst unterrichten einander über alle Angelegenheiten, deren Kenntnis zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Die Einzelheiten der Zusammenarbeit des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesnachrichtendienstes bei besonderen Auslandsverwendungen der Bundeswehr oder bei humanitären Maßnahmen sind für jeden Einsatz in einer Vereinbarung zwischen dem Militärischen Abschirmdienst und dem Bundesnachrichtendienst zu regeln, die der Zustimmung des Chefs des Bundeskanzleramtes und des Bundesministers der Verteidigung bedarf und über die das Parlamentarische Kontrollgremium zu unterrichten ist. (7) Die Bundesregierung unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium vor Beginn des Einsatzes des Militärischen Abschirmdienstes im Ausland. BERICHT 2004 316 GESETZ ÜBER DEN BUNDESNACHRICHTENDIENST 3. Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BND-G) vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2979), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) SS1 Organisation und Aufgaben (1) Der Bundesnachrichtendienst ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Chefs des Bundeskanzleramtes. Einer polizeilichen Dienststelle darf er nicht angegliedert werden. (2) Der Bundesnachrichtendienst sammelt zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außenund sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, die erforderlichen Informationen und wertet sie aus. Werden dafür im Geltungsbereich dieses Gesetzes Informationen einschließlich personenbezogener Daten erhoben, so richtet sich ihre Erhebung, Verarbeitung und Nutzung nach den SSSS 2 bis 6 und 8 bis 11. SS2 Befugnisse (1) Der Bundesnachrichtendienst darf die erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit nicht die anzuwendenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes oder besondere Regelungen in diesem Gesetz entgegenstehen, 1. zum Schutz seiner Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Quellen gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten, 2. für die Sicherheitsüberprüfung von Personen, die für ihn tätig sind oder tätig werden sollen, 3. für die Überprüfung der für die Aufgabenerfüllung notwendigen Nachrichtenzugänge und 4. über Vorgänge im Ausland, die von außenund sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, wenn sie nur auf diese Weise zu erlangen sind und für ihre Erhebung keine andere Behörde zuständig ist. GESETZ ÜBER DEN BUNDESNACHRICHTENDIENST 317 (1a) Der Bundesnachrichtendienst darf im Einzelfall bei Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen unentgeltlich Auskünfte zu Konten, Konteninhabern und sonstigen Berechtigten sowie weiteren am Zahlungsverkehr Beteiligten und zu Geldbewegungen und Geldanlagen einholen, soweit dies im Rahmen seiner Aufgaben nach SS 1 Abs. 2 Satz 1 für die Sammlung von Informationen über die in SS 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 bis 4 und 6 des Artikel 10-Gesetzes genannten Gefahrenbereiche erforderlich ist und tatsächliche Anhaltspunkte für schwerwiegende Gefahren für die außenund sicherheitspolitischen Belange der Bundesrepublik Deutschland vorliegen. Die Auskünfte dürfen nur auf Antrag eingeholt werden. Der Antrag ist durch den Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes oder seinen Vertreter schriftlich zu stellen und zu begründen. SS 8 Abs. 9 Satz 3 bis 11 und Abs. 10 des Bundesverfassungsschutzgesetzes findet entsprechende Anwendung, wobei an die Stelle des vom Bundeskanzler beauftragten Bundesministeriums der Chef des Bundeskanzleramtes tritt. (2) Werden personenbezogene Daten beim Betroffenen mit seiner Kenntnis erhoben, so ist der Erhebungszweck anzugeben. Der Betroffene ist auf die Freiwilligkeit seiner Angaben und bei einer Sicherheitsüberprüfung nach Absatz 1 Nr. 2 auf eine dienstund arbeitsrechtliche oder sonstige vertragliche Mitwirkungspflicht hinzuweisen. Bei Sicherheitsüberprüfungen ist das Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867) anzuwenden. (3) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen dem Bundesnachrichtendienst nicht zu. Er darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen er selbst nicht befugt ist. (4) Von mehreren geeigneten Maßnahmen hat der Bundesnachrichtendienst diejenige zu wählen, die den Betroffenen voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme darf keinen Nachteil herbeiführen, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. SS3 Besondere Formen der Datenerhebung Der Bundesnachrichtendienst darf zur heimlichen Beschaffung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten die Mittel gemäß SS 8 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes anwenden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. SS 9 des Bundesverfassungsschutzgesetzes ist entsprechend anzuwenden. BERICHT 2004 318 GESETZ ÜBER DEN BUNDESNACHRICHTENDIENST SS4 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten (1) Der Bundesnachrichtendienst darf personenbezogene Daten nach SS 10 des Bundesverfassungsschutzgesetzes speichern, verändern und nutzen, soweit es zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. (2) Die Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten über Minderjährige ist nur unter den Voraussetzungen des SS 11 des Bundesverfassungsschutzgesetzes zulässig. SS5 Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten (1) Der Bundesnachrichtendienst hat die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu berichtigen, zu löschen und zu sperren nach SS 12 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. (2) Der Bundesnachrichtendienst hat personenbezogene Daten in Akten zu berichtigen und zu sperren nach SS 13 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. SS6 Dateianordnungen Der Bundesnachrichtendienst hat für jede automatisierte Datei mit personenbezogenen Daten eine Dateianordnung nach SS 14 des Bundesverfassungsschutzgesetzes zu treffen, die der Zustimmung des Chefs des Bundeskanzleramtes bedarf. SS 14 Abs. 2 und 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes ist anzuwenden. SS7 Auskunft an den Betroffenen Der Bundesnachrichtendienst erteilt dem Betroffenen auf Antrag Auskunft über zu seiner Person nach SS 4 gespeicherte Daten entsprechend SS 15 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. An die Stelle des dort genannten Bundesministers des Innern tritt der Chef des Bundeskanzleramtes. SS8 Übermittlung von Informationen an den Bundesnachrichtendienst (1) Die Behörden des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts dürfen von sich aus dem Bundesnachrichtendienst die ihnen bekanntgewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten übermitteln, wenn tatsächliche Anhaltspunkte GESETZ ÜBER DEN BUNDESNACHRICHTENDIENST 319 dafür bestehen, daß die Übermittlung 1. für seine Eigensicherung nach SS 2 Abs. 1 Nr. 1 oder 2. im Rahmen seiner Aufgaben nach SS 1 Abs. 2 zur Sammlung von Informationen über die in SS 5 Abs. 1 Satz 3 des Artikel 10-Gesetzes genannten Gefahrenbereiche erforderlich ist. (2) Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizeien, die Behörden des Zollfahndungsdienstes sowie andere Zolldienststellen, soweit diese Aufgaben nach dem Bundespolizeigesetz wahrnehmen, übermitteln dem Bundesnachrichtendienst von sich aus die ihnen bekanntgewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die Übermittlung für seine Eigensicherung nach SS 2 Abs. 1 Nr. 1 erforderlich ist. Darüber hinaus dürfen sie dem Bundesnachrichtendienst von sich aus die ihnen bekannt gewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten nach Maßgabe des Absatzes 1 Nr. 2 übermitteln. (3) Der Bundesnachrichtendienst darf nach SS 18 Abs. 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes jede Behörde um die Übermittlung der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten ersuchen und nach SS 18 Abs. 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes amtlich geführte Register einsehen, soweit es zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. SS 17 Abs. 1 und SS 18 Abs. 5 des Bundesverfassungsschutzgesetzes sind anzuwenden. (3a) Der Bundesnachrichtendienst darf im Einzelfall, soweit dies im Rahmen seiner Aufgaben nach SS 1 Abs. 2 Satz 1 für die Sammlung von Informationen über die in SS 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 bis 4 und 6 des Artikel 10-Gesetzes genannten Gefahrenbereiche erforderlich ist, bei denjenigen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste und Teledienste erbringen oder daran mitwirken, unentgeltlich Auskünfte über Telekommunikationsverbindungsdaten und Teledienstenutzungsdaten einholen. Die Auskunft kann auch in Bezug auf zukünftige Telekommunikation und zukünftige Nutzung von Telediensten verlangt werden. Telekommunikationsverbindungsdaten und Teledienstenutzungsdaten sind: 1. Berechtigungskennungen, Kartennummern, Standortkennung sowie Rufnummer oder Kennung des anrufenden BERICHT 2004 320 GESETZ ÜBER DEN BUNDESNACHRICHTENDIENST und angerufenen Anschlusses oder der Endeinrichtung, 2. Beginn und Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit, 3. Angaben über die Art der vom Kunden in Anspruch genommenen Telekommunikationsund Teledienst-Dienstleistungen, 4. Endpunkte festgeschalteter Verbindungen, ihr Beginn und ihr Ende nach Datum und Uhrzeit. Die Auskünfte dürfen nur auf Antrag eingeholt werden. Der Antrag ist durch den Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes oder seinen Vertreter schriftlich zu stellen und zu begründen. SS 8 Abs. 9 Satz 3 bis 11 und Abs. 10 des Bundesverfassungsschutzgesetzes findet entsprechende Anwendung, wobei an die Stelle des vom Bundeskanzler beauftragen Bundesministeriums der Chef des Bundeskanzleramtes tritt. Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. (4) Für die Übermittlung personenbezogener Daten, die auf Grund einer Maßnahme nach SS 100a der Strafprozeßordnung bekanntgeworden sind, ist SS 18 Abs. 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes entsprechend anzuwenden. SS9 Übermittlung von Informationen durch den Bundesnachrichtendienst (1) Der Bundesnachrichtendienst darf Informationen einschließlich personenbezogener Daten an inländische Behörden übermitteln, wenn dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist oder wenn der Empfänger die Daten für Zwecke der öffentlichen Sicherheit benötigt. Der Empfänger darf die übermittelten Daten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. (2) Für die Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an andere Stellen ist SS 19 Abs. 2 bis 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes entsprechend anzuwenden; dabei ist die Übermittlung nach Absatz 4 dieser Vorschrift nur zulässig, wenn sie zur Wahrung außenund sicherheitspolitischer Belange der Bundesrepublik Deutschland erforderlich ist und der Chef des Bundeskanzleramtes seine Zustimmung erteilt hat. Für vom Verfassungsschutz übermittelte personenbezogene Daten im Sinne des SS 18 Abs. 1 a Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes gilt SS 18 Abs. 1a Satz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. GESETZ ÜBER DEN BUNDESNACHRICHTENDIENST 321 (3) Der Bundesnachrichtendienst übermittelt Informationen einschließlich personenbezogener Daten an die Staatsanwaltschaften, die Polizeien und den Militärischen Abschirmdienst entsprechend SS 20 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. SS 10 Verfahrensregeln für die Übermittlung von Informationen Für die Übermittlung von Informationen nach SSSS 8 und 9 sind die SSSS 23 bis 26 des Bundesverfassungsschutzgesetzes entsprechend anzuwenden. SS 11 Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes Bei der Erfüllung der Aufgaben des Bundesnachrichtendienstes finden SS 3 Abs. 2 und 8 Satz 1, SS 4 Abs. 2 und 3, SSSS 4b und 4c sowie SSSS 10 und 13 bis 20 des Bundesdatenschutzgesetzes keine Anwendung. SS 12 Berichtspflicht Der Bundesnachrichtendienst unterrichtet den Chef des Bundeskanzleramtes über seine Tätigkeit. Über die Erkenntnisse aus seiner Tätigkeit unterrichtet er darüber hinaus auch unmittelbar die Bundesminister im Rahmen ihrer Zuständigkeiten; hierbei ist auch die Übermittlung personenbezogener Daten zulässig. BERICHT 2004 322 KO N T RO L LG R E M I U M G E S E T Z 4. Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Kontrollgremiumgesetz - PKGrG) vom 11. April 1978 (BGBl. I S. 453), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254) SS1 (1) Die Bundesregierung unterliegt hinsichtlich der Tätigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesnachrichtendienstes der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium. (2) Die Rechte des Deutschen Bundestages, seiner Ausschüsse und der Kommission nach dem Artikel 10-Gesetz bleiben unberührt. SS2 Die Bundesregierung unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium umfassend über die allgemeine Tätigkeit der in SS 1 Abs. 1 genannten Behörden und über die Vorgänge von besonderer Bedeutung. Auf Verlangen des Parlamentarischen Kontrollgremiums hat die Bundesregierung auch über sonstige Vorgänge zu berichten. SS2a Die Bundesregierung hat dem Parlamentarischen Kontrollgremium im Rahmen der Unterrichtung nach SS 2 auf Verlangen Einsicht in Akten und Dateien der Dienste zu geben, die Anhörung von Mitarbeitern der Dienste zu gestatten und Besuche bei den Diensten zu ermöglichen. SS2b (1) Die Verpflichtung der Bundesregierung nach den SSSS 2 und 2a erstreckt sich nur auf Informationen und Gegenstände, die der Verfügungsberechtigung der Nachrichtendienste des Bundes unterliegen. (2) Die Bundesregierung kann die Unterrichtung nach den SSSS 2 und 2a nur verweigern, wenn dies aus zwingenden Gründen des Nachrichtenzuganges oder aus Gründen des Schutzes von Persönlichkeitsrechten Dritter notwendig ist oder wenn der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung betroffen ist. Lehnt die Bundesregierung eine Unterrichtung ab, so hat der für den betroffenen KO N T RO L LG R E M I U M G E S E T Z 323 Nachrichtendienst zuständige Bundesminister (SS 2 Abs. 1 Satz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, SS 1 Abs. 1 Satz 1 des MAD-Gesetzes) und, soweit der Bundesnachrichtendienst betroffen ist, der Chef des Bundeskanzleramtes (SS 1 Abs. 1 Satz 1 des BND-Gesetzes) dies dem Parlamentarischen Kontrollgremium auf dessen Wunsch zu begründen. SS2c Das Parlamentarische Kontrollgremium kann mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder nach Anhörung der Bundesregierung im Einzelfall einen Sachverständigen beauftragen, zur Wahrnehmung seiner Kontrollaufgaben Untersuchungen durchzuführen. Der Sachverständige hat dem Parlamentarischen Kontrollgremium über das Ergebnis seiner Untersuchungen zu berichten; SS 5 Abs. 1 gilt entsprechend. SS2d Angehörigen der Nachrichtendienste ist es gestattet, sich in dienstlichen Angelegenheiten, jedoch nicht im eigenen oder Interesse anderer Angehöriger dieser Behörden, mit Eingaben an das Parlamentarische Kontrollgremium zu wenden, soweit die Leitung der Dienste entsprechenden Eingaben nicht gefolgt ist. An den Deutschen Bundestag gerichtete Eingaben von Bürgern über ein sie betreffendes Verhalten der in SS 1 Abs. 1 genannten Behörden können dem Parlamentarischen Kontrollgremium zur Kenntnis gegeben werden. SS2e (1) Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und ein beauftragtes Mitglied können an den Sitzungen des Vertrauensgremiums nach SS 10a der Bundeshaushaltsordnung mitberatend teilnehmen. In gleicher Weise haben der Vorsitzende des Vertrauensgremiums nach SS 10a der Bundeshaushaltsordnung, sein Stellvertreter und ein beauftragtes Mitglied die Möglichkeit, mitberatend an den Sitzungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums teilzunehmen. (2) Die Entwürfe der jährlichen Wirtschaftspläne der Dienste werden dem Parlamentarischen Kontrollgremium zur Mitberatung überwiesen. Die Bundesregierung unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium über den Vollzug der Wirtschaftspläne im Haushaltsjahr. Bei den Beratungen der Wirtschaftspläne der Dienste und deren Vollzug können die Mitglieder wechselseitig mitberatend an den Sitzungen beider Gremien teilnehmen. BERICHT 2004 324 KO N T RO L LG R E M I U M G E S E T Z SS3 Die politische Verantwortung der Bundesregierung für die in SS 1 genannten Behörden bleibt unberührt. SS4 (1) Der Deutsche Bundestag wählt zu Beginn jeder Wahlperiode die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums aus seiner Mitte. (2) Er bestimmt die Zahl der Mitglieder, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Parlamentarischen Kontrollgremiums. (3) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages auf sich vereint. (4) Scheidet ein Mitglied aus dem Deutschen Bundestag oder seiner Fraktion aus oder wird ein Mitglied zum Bundesminister oder Parlamentarischen Staatssekretär ernannt, so verliert es seine Mitgliedschaft im Parlamentarischen Kontrollgremium; SS 5 Abs. 4 bleibt unberührt. Für dieses Mitglied ist unverzüglich ein neues Mitglied zu wählen; das gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium ausscheidet. SS5 (1) Die Beratungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums sind geheim. Die Mitglieder des Gremiums und die an den Sitzungen teilnehmenden Mitglieder des Vertrauensgremiums nach SS 10a der Bundeshaushaltsordnung sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit im Parlamentarischen Kontrollgremium bekannt geworden sind. Dies gilt auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus beiden Gremien. Das gleiche gilt für Angelegenheiten, die den Mitgliedern des Gremiums anlässlich der Teilnahme an Sitzungen des Vertrauensgremiums nach SS 10a der Bundeshaushaltsordnung bekannt geworden sind. Satz 1 gilt nicht für die Bewertung aktueller Vorgänge, wenn eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums ihre vorherige Zustimmung erteilt. (2) Das Parlamentarische Kontrollgremium tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. Es gibt sich eine Geschäftsordnung. (3) Jedes Mitglied kann die Einberufung und die Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums verlangen. KO N T RO L LG R E M I U M G E S E T Z 325 (4) Das Parlamentarische Kontrollgremium übt seine Tätigkeit auch über das Ende einer Wahlperiode des Deutschen Bundestages so lange aus, bis der nachfolgende Deutsche Bundestag gemäß SS 4 entschieden hat. SS6 Das Parlamentarische Kontrollgremium erstattet dem Deutschen Bundestag in der Mitte und am Ende jeder Wahlperiode einen Bericht über seine bisherige Kontrolltätigkeit. Dabei sind die Grundsätze des SS 5 Abs. 1 zu beachten. SS 14 Abs. 1 Satz 2 des Artikel 10-Gesetzes bleibt unberührt. BERICHT 2004 326 SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSGESETZ 5. Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften SS1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes (1) Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung einer Person, die von der zuständigen Stelle mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden ist (Wiederholungsüberprüfung). (2) Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt aus, wer 1. Zugang zu Verschlußsachen hat oder ihn sich verschaffen kann, die STRENG GEHEIM, GEHEIM ODER VS-VERTRAULICH eingestuft sind, 2. Zugang zu Verschlußsachen überstaatlicher Einrichtungen und Stellen hat oder ihn sich verschaffen kann, wenn die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist, nur sicherheitsüberprüfte Personen hierzu zuzulassen, 3. in einer Behörde oder einer sonstigen öffentlichen Stelle des Bundes oder in einem Teil von ihr tätig ist, die auf Grund des Umfanges und der Bedeutung dort anfallender Verschlußsachen von der jeweils zuständigen obersten Bundesbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern als Nationale Sicherheitsbehörde zum Sicherheitsbereich erklärt worden ist. (3) Verpflichten sich Stellen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Stellen anderer Staaten durch Übereinkünfte, bei Personen, die Zugang zu Verschlußsachen ausländischer Staaten haben oder sich verschaffen können, zuvor Sicherheitsüberprüfungen nach deutschem Recht durchzuführen, ist in diesen Übereinkünften festzulegen, welche Verschlußsachengrade des Vertragspartners Verschlußsachengraden nach diesem Gesetz vergleichbar sind. Derartige SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSGESETZ 327 Festlegungen müssen sich im Rahmen der Bewertungen dieses Gesetzes halten und insbesondere den Maßstäben des SS 4 entsprechen. (4) Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt auch aus, wer an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb einer lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtung oder wer innerhalb einer besonders sicherheitsempfindlichen Stelle des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums der Verteidigung ("Militärischer Sicherheitsbereich") beschäftigt ist oder werden soll (vorbeugender personeller Sabotageschutz). (5) Lebenswichtig sind solche Einrichtungen, 1. deren Beeinträchtigung auf Grund der ihnen anhaftenden betrieblichen Eigengefahr die Gesundheit oder das Leben großer Teile der Bevölkerung erheblich gefährden kann oder 2. die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind und deren Beeinträchtigung erhebliche Unruhe in großen Teilen der Bevölkerung und somit Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen lassen würde. Verteidigungswichtig sind außerhalb des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums der Verteidigung solche Einrichtungen, die der Herstellung oder Erhaltung der Verteidigungsbereitschaft dienen und deren Beeinträchtigung auf Grund 1. fehlender kurzfristiger Ersetzbarkeit die Funktionsfähigkeit, insbesondere die Ausrüstung, Führung und Unterstützung der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie der Zivilen Verteidigung, oder 2. der ihnen anhaftenden betrieblichen Eigengefahr die Gesundheit oder das Leben großer Teile der Bevölkerung erheblich gefährden kann. Sicherheitsempfindliche Stelle ist die kleinste selbständig handelnde Organisationseinheit innerhalb einer lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtung, die vor unberechtigtem Zugang geschützt ist und von der im Falle der Beeinträchtigung eine erhebliche Gefahr für die in den Sätzen 1 und 2 genannten Schutzgüter ausgeht. BERICHT 2004 328 SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSGESETZ SS2 Betroffener Personenkreis (1) Eine Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (Betroffener), ist vorher einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Die Sicherheitsüberprüfung bedarf der Zustimmung des Betroffenen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Zustimmung ist schriftlich zu erteilen, aber nicht in elektronischer Form. Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit darf erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres übertragen werden. Auf eine Sicherheitsüberprüfung nach diesem Gesetz kann verzichtet werden, wenn für den Betroffenen bereits eine gleichoder höherwertige Sicherheitsüberprüfung durchgeführt worden ist. (2) Der volljährige Ehegatte, der Lebenspartner oder der volljährige Partner, mit dem der Betroffene in einer auf Dauer angelegten Gemeinschaft lebt (Lebensgefährte), soll in die Sicherheitsüberprüfung nach den SSSS 9 und 10 einbezogen werden. Über Ausnahmen entscheidet die zuständige Stelle. Im Falle der Einbeziehung ist die Zustimmung des Ehegatten, Lebenspartners oder Lebensgefährten erforderlich. Die Zustimmung ist schriftlich zu erteilen, aber nicht in elektronischer Form. Geht der Betroffene die Ehe während oder erst nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung ein oder begründet er die Lebenspartnerschaft oder die auf Dauer angelegte Gemeinschaft in dem entsprechenden Zeitraum, so ist die zuständige Stelle zu unterrichten, um sie in die Lage zu versetzen, die Einbeziehung des Ehegatten, Lebenspartners oder Lebensgefährten in die Sicherheitsüberprüfung nachzuholen. Das gleiche gilt bei später eintretender Volljährigkeit des Ehegatten oder Lebensgefährten. (3) Dieses Gesetz gilt nicht für 1. die Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes, 2. Richter, soweit sie Aufgaben der Rechtsprechung wahrnehmen, 3. ausländische Staatsangehörige, die in der Bundesrepublik Deutschland im Interesse zwischenstaatlicher Einrichtungen und Stellen eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit nach SS 1 Abs. 2 Nr. 2 ausüben sollen. SS3 Zuständigkeit (1) Zuständig für die Sicherheitsüberprüfung ist SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSGESETZ 329 1. die Behörde oder sonstige öffentliche Stelle des Bundes, die einer Person eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit zuweisen, übertragen oder sie dazu ermächtigen will, 2. bei deutschen Staatsangehörigen aus Anlaß ihrer Tätigkeit im sicherheitsempfindlichen Bereich bei der NATO oder anderen zwischenstaatlichen Einrichtungen und Stellen das Bundesministerium des Innern als Nationale Sicherheitsbehörde, soweit nichts anderes bestimmt ist, 3. bei politischen Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes sowie deren Stiftungen die Parteien selbst, 4. im übrigen die Behörde oder sonstige öffentliche Stelle des Bundes, die eine Verschlußsache an eine nicht-öffentliche Stelle weitergeben will, 5. die Behörde oder sonstige öffentliche Stelle des Bundes, die auf Grund einer Rechtsverordnung gemäß SS 34 Aufgaben nach SS 1 Abs. 4 wahrnimmt und eine Person mit einer derartigen sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betrauen will. In den Fällen der Nummern 1 und 4 kann bei nachgeordneten Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes deren oberste Bundesbehörde Aufgaben der zuständigen Stelle übernehmen. Die Aufgaben der zuständigen Stelle nach diesem Gesetz sind von einer von der Personalverwaltung getrennten Organisationseinheit wahrzunehmen. (2) Mitwirkende Behörde bei der Sicherheitsüberprüfung ist das Bundesamt für Verfassungsschutz nach SS 3 Abs. 2 Nr. 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes und im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung der Militärische Abschirmdienst nach SS 1 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a und b des MAD-Gesetzes, soweit nicht in Rechtsvorschriften zwischenstaatlicher Einrichtungen oder in völkerrechtlichen Verträgen, denen die gesetzgebenden Körperschaften gemäß Artikel 59 Abs. 2 des Grundgesetzes zugestimmt haben, etwas anderes bestimmt ist. (3) Der Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst führen Sicherheitsüberprüfungen bei Bewerbern und Mitarbeitern des eigenen Dienstes allein durch. Sie wenden hierbei die Vorschriften dieses Gesetzes an. Gleiches gilt, wenn der Bundesnachrichtendienst oder der Militärische Abschirmdienst eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 und 4 zuweisen, übertragen oder dazu ermächtigen will. BERICHT 2004 330 SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSGESETZ SS4 Verschlußsachen (1) Verschlußsachen sind im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, unabhängig von ihrer Darstellungsform. Sie werden entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung eingestuft. (2) Eine Verschlußsache ist 1. STRENG GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden kann, 2. GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann, 3. VS-VERTRAULICH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein kann, 4. VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann. SS5 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse (1) Im Sinne dieses Gesetzes liegt ein Sicherheitsrisiko vor, wenn tatsächliche Anhaltspunkte 1. Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit begründen oder 2. eine besondere Gefährdung durch Anbahnungsund Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste, insbesondere die Besorgnis der Erpreßbarkeit, begründen oder 3. Zweifel am Bekenntnis des Betroffenen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes oder am jederzeitigen Eintreten für deren Erhaltung begründen. SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSGESETZ 331 Ein Sicherheitsrisiko kann auch auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte zur Person des Ehegatten, Lebenspartners oder Lebensgefährten vorliegen. (2) Eine Erkenntnis ist sicherheitserheblich, wenn sich aus ihr ein Anhaltspunkt für ein Sicherheitsrisiko ergibt. SS6 Rechte des Betroffenen (1) Vor Ablehnung der Zulassung zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit ist dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, sich persönlich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Der Betroffene kann zur Anhörung mit einem Rechtsanwalt erscheinen. Die Anhörung erfolgt in einer Weise, die den Quellenschutz gewährleistet und den schutzwürdigen Interessen von Personen, die im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung befragt wurden, Rechnung trägt. Sie unterbleibt, wenn sie einen erheblichen Nachteil für die Sicherheit des Bundes oder eines Landes zur Folge hätte, insbesondere bei Sicherheitsüberprüfungen der Bewerber bei den Nachrichtendiensten des Bundes. (2) Liegen in der Person des Ehegatten, Lebenspartners oder Lebensgefährten Anhaltspunkte vor, die ein Sicherheitsrisiko begründen, ist ihm Gelegenheit zu geben, sich vor der Ablehnung der Zulassung des Betroffenen zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit persönlich zu dem für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Absatz 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. (3) Die Absätze 1 und 2 sind auch im Falle der Ablehnung einer Weiterbeschäftigung in einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit anzuwenden. Zweiter Abschnitt Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen SS7 Arten der Sicherheitsüberprüfung (1) Entsprechend der vorgesehenen sicherheitsempfindlichen Tätigkeit wird entweder eine 1. einfache Sicherheitsüberprüfung oder BERICHT 2004 332 SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSGESETZ 2. erweiterte Sicherheitsüberprüfung oder 3. erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen durchgeführt. (2) Ergeben sich bei der Sicherheitsüberprüfung sicherheitserhebliche Erkenntnisse, die nur durch Maßnahmen der nächsthöheren Art der Sicherheitsüberprüfung geklärt werden können, kann die zuständige Stelle mit Zustimmung des Betroffenen und der einbezogenen Person die nächsthöhere Art der Sicherheitsüberprüfung anordnen. SS 12 Abs. 5 bleibt unberührt. SS8 Einfache Sicherheitsüberprüfung (1) Die einfache Sicherheitsüberprüfung ist für Personen durchzuführen, die 1. Zugang zu VS-VERTRAULICH eingestuften Verschlußsachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, 2. Tätigkeiten in Bereichen nach SS 1 Abs. 2 Nr. 3 wahrnehmen sollen, 3. Tätigkeiten in Bereichen nach SS 1 Abs. 4 wahrnehmen sollen. (2) In den Fällen von Absatz 1 Nr. 2 kann die zuständige Stelle von der Sicherheitsüberprüfung absehen, wenn Art oder Dauer der Tätigkeit dies zulassen. SS9 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung Eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung ist für Personen durchzuführen, die 1. Zugang zu GEHEIM eingestuften Verschlußsachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, 2. Zugang zu einer hohen Anzahl VS-VERTRAULICH eingestuften Verschlußsachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSGESETZ 333 soweit nicht die zuständige Stelle im Einzelfall nach Art und Dauer der Tätigkeit eine Sicherheitsüberprüfung nach SS 8 für ausreichend hält. SS 10 Erweitere Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen Eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen ist für Personen durchzuführen, 1. die Zugang zu STRENG GEHEIM eingestuften Verschlußsachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, 2. die Zugang zu einer hohen Anzahl GEHEIM eingestuften Verschlußsachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, 3. die bei einem Nachrichtendienst des Bundes oder einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle des Bundes tätig werden sollen, die nach Feststellung der Bundesregierung gemäß SS 34 Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wahrnimmt, soweit nicht die zuständige Stelle im Einzelfall nach Art und Dauer der Tätigkeit eine Sicherheitsüberprüfung nach SS 8 oder SS 9 für ausreichend hält. SS 11 Datenerhebung (1) Die zuständige Stelle und die mitwirkende Behörde dürfen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlichen Daten erheben. Der Betroffene sowie die sonstigen zu befragenden Personen und nicht-öffentlichen Stellen sind auf den Zweck der Erhebung, die Auskunftspflichten nach diesem Gesetz und auf eine dienst-, arbeitsrechtliche oder sonstige vertragliche Mitwirkungspflicht, ansonsten auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben hinzuweisen. Bei Sicherheitsüberprüfungen der in SS 3 Abs. 3 Satz 1 genannten Personen kann die Angabe der erhebenden Stelle gegenüber den sonstigen zu befragenden Personen oder nicht-öffentlichen Stellen unterbleiben, wenn dies zum Schutz des Betroffenen oder des Nachrichtendienstes erforderlich ist. (2) Die zuständige Stelle erhebt die personenbezogenen Daten beim Betroffenen oder bei dem in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Ehegatten, Lebenspartners oder Lebensgefährte. BERICHT 2004 334 SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSGESETZ Reicht diese Erhebung nicht aus oder stehen ihr schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder seines Ehegatten, Lebenspartners oder Lebensgefährten entgegen, können andere geeignete Personen oder Stellen befragt werden. SS 12 Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten (1) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach SS 8 trifft die mitwirkende Behörde folgende Maßnahmen: 1. sicherheitsmäßige Bewertung der Angaben in der Sicherheitserklärung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, 2. Einholung einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister, 3. Anfragen an das Bundeskriminalamt, die Bundespolizeidirektion und die Nachrichtendienste des Bundes. (2) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach SS 9 trifft die mitwirkende Behörde zusätzlich zu Absatz 1 folgende Maßnahmen: 1. Anfragen an die Polizeidienststellen der innegehabten Wohnsitze des Betroffenen, in der Regel beschränkt auf die letzten fünf Jahre, 2. Prüfung der Identität des Betroffenen. Wird der Ehegatte, Lebenspartner oder Lebensgefährte des Betroffenen in die Sicherheitsüberprüfung gemäß SS 2 Abs. 2 einbezogen, trifft die mitwirkende Behörde bezüglich der einzubeziehenden Person die in den Absätzen 1 und 2 genannten Maßnahmen. (3) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach SS 10 befragt die mitwirkende Behörde zusätzlich von dem Betroffenen in seiner Sicherheitserklärung angegebene Referenzpersonen und weitere geeignete Auskunftspersonen, um zu prüfen, ob die Angaben des Betroffenen zutreffen und ob tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die auf ein Sicherheitsrisiko schließen lassen. (4) Die zuständige Stelle fragt zur Feststellung einer hauptamtlichen oder inoffiziellen Tätigkeit des Betroffenen oder der einbezogenen Person für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik bei dem Bundesbeauftragten für SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSGESETZ 335 die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik an, wenn der Betroffene oder die einbezogene Person vor dem 1. Januar 1970 geboren wurde und in dem Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik wohnhaft war oder Anhaltspunkte für eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vorliegen. Ergibt die Anfrage sicherheitserhebliche Erkenntnisse, übermittelt sie die zuständige Stelle zur Bewertung an die mitwirkende Behörde. (5) Soweit es eine sicherheitserhebliche Erkenntnis erfordert und die Befragung des Betroffenen oder seines Ehegatten, Lebenspartners oder Lebensgefährten nicht ausreicht oder ihr schutzwürdige Interessen entgegenstehen, kann die mitwirkende Behörde neben den Maßnahmen nach den Absätzen 1 bis 3 weitere geeignete Auskunftspersonen oder andere geeignete Stellen, insbesondere Staatsanwaltschaften oder Gerichte, befragen oder Einzelmaßnahmen der nächsthöheren Art der Sicherheitsüberprüfung durchführen. Dritter Abschnitt Verfahren SS 13 Sicherheitserklärung (1) In der Sicherheitserklärung sind vom Betroffenen anzugeben: 1. Namen, auch frühere, Vornamen, 2. Geburtsdatum-, -ort, 3. Staatsangehörigkeit, auch frühere und doppelte Staatsangehörigkeiten, 4. Familienstand, 5. Wohnsitze und Aufenthalte von längerer Dauer als zwei Monate, und zwar im Inland in den vergangenen fünf Jahren, im Ausland ab dem 18. Lebensjahr, 6. ausgeübter Beruf, 7. Arbeitgeber und dessen Anschrift, 8. Anzahl der Kinder, BERICHT 2004 336 SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSGESETZ 9. im Haushalt lebende Personen über 18 Jahre (Namen, auch frühere, Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort und Verhältnis zu dieser Person), 10. Eltern, Stiefoder Pflegeeltern (Namen, auch frühere, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz), 11. Ausbildungsund Beschäftigungszeiten, Wehroder Zivildienstzeiten mit Angabe der Ausbildungsstätten, Beschäftigungsstellen sowie deren Anschriften, 12. Nummer des Personalausweises oder Reisepasses, 13. Angaben über in den vergangenen fünf Jahren durchgeführte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, und ob zur Zeit die finanziellen Verpflichtungen erfüllt werden können, 14. Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten oder zu Nachrichtendiensten der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, die auf einen Anbahnungsund Werbungsversuch hindeuten können, 15. Beziehungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen, 16. anhängige Strafund Disziplinarverfahren, 17. Angaben zu Wohnsitzen, Aufenthalten, Reisen, nahen Angehörigen und sonstigen Beziehungen in und zu Staaten, in denen nach Feststellung des Bundesministeriums des Innern als Nationale Sicherheitsbehörde besondere Sicherheitsrisiken für die mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit befaßten Personen zu besorgen sind, 18. zwei Auskunftspersonen zur Identitätsprüfung des Betroffenen nur bei der Sicherheitsüberprüfung nach den SSSS 9 und 10 (Namen, Vornamen, Anschrift und Verhältnis zur Person), 19. drei Referenzpersonen (Namen, Vornamen, Beruf, berufliche und private Anschrift und Rufnummern sowie zeitlicher Beginn der Bekanntschaft) nur bei einer Sicherheitsüberprüfung nach SS 10, 20. Angaben zu früheren Sicherheitsüberprüfungen. SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSGESETZ 337 Der Erklärung sind zwei aktuelle Lichtbilder mit der Angabe des Jahres der Aufnahme beizufügen. (2) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach SS 8 entfallen die Angaben zu Absatz 1 Nr. 8, 11 und 12 und die Pflicht, Lichtbilder beizubringen; Absatz 1 Nr. 10 entfällt, soweit die dort genannten Personen nicht in einem Haushalt mit dem Betroffenen leben. Zur Person des Ehegatten, Lebenspartners oder Lebensgefährten sind mit deren Einverständnis die in Absatz 1 Nr. 1 bis 4, 14 und 15 genannten Daten anzugeben. Ergeben sich aus der Sicherheitserklärung oder auf Grund der Abfrage aus einer der in SS 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes genannten Verbunddateien sicherheitserhebliche Erkenntnisse über den Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten des Betroffenen, sind weitere Überprüfungsmaßnahmen nur zulässig, wenn der Ehegatte oder Lebenspartner mit seiner Zustimmung in die erweiterte Sicherheitsüberprüfung einbezogen wird. (3) Wird der Ehegatte, Lebenspartner oder Lebensgefährte in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen, so sind zusätzlich die in Absatz 1 Nr. 5 bis 7, 12, 13, 16, 17 und 18 genannten Daten anzugeben. (4) Bei Sicherheitsüberprüfungen der in SS 3 Abs. 3 genannten Personen, sind zusätzlich die Wohnsitze seit der Geburt, die Geschwister und abgeschlossene Straf und Disziplinarverfahren sowie alle Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten oder zu Nachrichtendiensten der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik anzugeben. (5) Der Betroffene kann Angaben verweigern, die für ihn, einen nahen Angehörigen im Sinne des SS 52 Abs. 1 der Strafprozeßordnung, den Lebenspartner oder Lebensgefährten die Gefahr strafrechtlicher oder disziplinarischer Verfolgung, der Entlassung oder Kündigung begründen könnten. Über das Verweigerungsrecht ist der Betroffene zu belehren. (6) Die Sicherheitserklärung ist vom Betroffenen der zuständigen Stelle zuzuleiten. Sie prüft die Angaben des Betroffenen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit. Zu diesem Zweck können die Personalakten eingesehen werden. Die zuständige Stelle leitet die Sicherheitserklärung an die mitwirkende Behörde weiter und beauftragt diese, eine Sicherheitsüberprüfung durchzuführen, es sei denn, die zuständige Stelle hat bereits bei der Prüfung der Sicherheitserklärung festgestellt, daß ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegensteht. Die mitwirkende Behörde kann mit Zustimmung der zuständigen Stelle und des BeBERICHT 2004 338 SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSGESETZ troffenen in die Personalakte Einsicht nehmen, wenn dies zur Klärung oder Beurteilung sicherheitserheblicher Erkenntnisse unerläßlich ist. SS 14 Abschluß der Sicherheitsüberprüfung (1) Kommt die mitwirkende Behörde zu dem Ergebnis, daß kein Sicherheitsrisiko nach SS 5 Abs. 1 vorliegt, so teilt sie dies der zuständigen Stelle mit. Fallen Erkenntnisse an, die kein Sicherheitsrisiko begründen, aber weiterhin sicherheitserheblich sind, so werden diese mitgeteilt. (2) Kommt die mitwirkende Behörde zu dem Ergebnis, daß ein Sicherheitsrisiko vorliegt, unterrichtet sie schriftlich unter Darlegung der Gründe und ihrer Bewertung die zuständige Stelle. Bei nachgeordneten Stellen erfolgt die Unterrichtung über deren oberste Bundesbehörde. (3) Die zuständige Stelle entscheidet, ob ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit des Betroffenen entgegensteht. Im Zweifel hat das Sicherheitsinteresse Vorrang vor anderen Belangen. SS 6 Abs. 1 und 2 ist zu beachten. (4) Lehnt die zuständige Stelle die Betrauung mit der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit ab, teilt sie dies dem Betroffenen mit. SS 15 Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit Die zuständige Stelle kann in Ausnahmefällen abweichend von SS 2 Abs. 1 die sicherheitsempfindliche Tätigkeit des Betroffenen vor Abschluß der Sicherheitsüberprüfung erlauben, wenn die mitwirkende Behörde 1. bei der einfachen Sicherheitsüberprüfung die Angaben in der Sicherheitserklärung unter Berücksichtigung der eigenen Erkenntnisse bewertet hat oder 2. bei der erweiterten Sicherheitsüberprüfung und bei der erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen die Maßnahmen der nächstniederen Art der Sicherheitsüberprüfung abgeschlossen hat und sich daraus keine tatsächlichen Anhaltspunkte für ein Sicherheitsrisiko ergeben haben. SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSGESETZ 339 SS 16 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluß der Sicherheitsüberprüfung (1) Die zuständige Stelle und die mitwirkende Behörde haben sich unverzüglich gegenseitig zu unterrichten, wenn sicherheitserhebliche Erkenntnisse über den Betroffenen oder den in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährte bekanntwerden oder sich mitgeteilte Erkenntnisse als unrichtig erweisen. (2) Die mitwirkende Behörde prüft die sicherheitserheblichen Erkenntnisse und stellt fest, ob ein Sicherheitsrisiko nach SS 5 Abs. 1 vorliegt und unterrichtet die zuständige Stelle über das Ergebnis der Prüfung. Im übrigen ist SS 14 Abs. 3 und 4 entsprechend anzuwenden. SS 17 Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung (1) Die Sicherheitserklärung ist dem Betroffenen, der eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübt, in der Regel alle fünf Jahre erneut zuzuleiten und im Falle eingetretener Veränderungen vom Betroffenen zu ergänzen. (2) Bei sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten nach SS 10 ist in der Regel im Abstand von zehn Jahren eine Wiederholungsüberprüfung einzuleiten. Im übrigen kann die zuständige Stelle eine Wiederholungsüberprüfung einleiten, wenn sicherheitserhebliche Erkenntnisse dies nahelegen. Das Verfahren bei der Wiederholungsüberprüfung entspricht dem der Erstüberprüfung; die mitwirkende Behörde kann von einer erneuten Identitätsprüfung absehen. Die Wiederholungsüberprüfung erfolgt nur mit Zustimmung des Betroffenen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, und mit der Zustimmung seines Ehegatten, Lebenspartners oder Lebensgefährten, falls er einbezogen wird. Vierter Abschnitt Akten über die Sicherheitsüberprüfung, Datenverarbeitung SS 18 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte (1) Die zuständige Stelle führt über den Betroffenen eine Sicherheitsakte, in die alle die Sicherheitsüberprüfung betreffenden InforBERICHT 2004 340 SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSGESETZ mationen aufzunehmen sind. (2) Informationen über die persönlichen, dienstlichen und arbeitsrechtlichen Verhältnisse der Personen, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit befaßt sind, sind zur Sicherheitsakte zu nehmen, soweit sie für die sicherheitsmäßige Beurteilung erheblich sind. Dazu zählen insbesondere: 1. Zuweisung, Übertragung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, die dazu erteilte Ermächtigung sowie deren Änderungen und Beendigung, 2. Umsetzung, Abordnung, Versetzung und Ausscheiden, 3. Änderungen des Familienstandes, des Namens, eines Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit, 4. Anhaltspunkte für Überschuldung, insbesondere Pfändungsund Überweisungsbeschlüsse, 5. Strafund Disziplinarsachen sowie dienstund arbeitsrechtliche Maßnahmen. (3) Die Sicherheitsakte ist keine Personalakte. Sie ist gesondert zu führen und darf weder der personalverwaltenden Stelle noch dem Betroffenen zugänglich gemacht werden; SS 23 Abs. 6 bleibt unberührt. Im Falle des Wechsels der Dienststelle oder des Dienstherrn ist die Sicherheitsakte nach dorthin abzugeben, wenn auch dort eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausgeübt werden soll. (4) Die mitwirkende Behörde führt über den Betroffenen eine Sicherheitsüberprüfungsakte, in die aufzunehmen sind: 1. Informationen, die die Sicherheitsüberprüfung, die durchgeführten Maßnahmen und das Ergebnis betreffen, 2. das Ausscheiden aus oder die Nichtaufnahme der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, 3. Änderungen des Familienstandes, des Namens, eines Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit. Die in Absatz 2 Nr. 4 und 5 genannten Daten sind zur Sicherheitsüberprüfungsakte zu nehmen, wenn sie sicherheitserheblich sind. (5) Die zuständige Stelle ist verpflichtet, die in Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSGESETZ 341 und Satz 2 genannten Daten unverzüglich der mitwirkenden Behörde zu übermitteln. Die Übermittlung der in Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 genannten Daten erfolgt nach den in SS 22 Abs. 2 Nr. 1 festgelegten Fristen. SS 19 Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen (1) Die Unterlagen über die Sicherheitsüberprüfung sind gesondert aufzubewahren und gegen unbefugten Zugriff zu schützen. (2) Die Unterlagen über die Sicherheitsüberprüfung sind bei der zuständigen Stelle innerhalb eines Jahres zu vernichten, wenn der Betroffene keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aufnimmt, es sei denn, der Betroffene willigt in die weitere Aufbewahrung ein. Im übrigen sind die Unterlagen über die Sicherheitsüberprüfung bei der zuständigen Stelle fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit zu vernichten, es sei denn, der Betroffene willigt in die weitere Aufbewahrung ein oder es ist beabsichtigt, dem Betroffenen in absehbarer Zeit erneut eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit zuzuweisen, zu übertragen oder ihn dazu zu ermächtigen. (3) Die Unterlagen über die Sicherheitsüberprüfung bei der mitwirkenden Behörde sind nach den in SS 22 Abs. 2 Nr. 2 genannten Fristen zu vernichten. Gleiches gilt bezüglich der Unterlagen zu den in SS 3 Abs. 3 genannten Personen. SS 20 Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten in Dateien (1) Die zuständige Stelle darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz die in SS 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 genannten personenbezogenen Daten, ihre Aktenfundstelle und die der mitwirkenden Behörde sowie die Beschäftigungsstelle, Verfügungen zur Bearbeitung des Vorganges und beteiligte Behörden in Dateien speichern, verändern und nutzen. (2) Die mitwirkende Behörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben 1. die in SS 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 genannten personenbezogenen Daten des Betroffenen und des in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Ehegatten, Lebenspartners oder Lebensgefährten und die Aktenfundstelle, BERICHT 2004 342 SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSGESETZ 2. Verfügungen zur Bearbeitung des Vorgangs sowie 3. sicherheitserhebliche Erkenntnisse und Erkenntnisse, die ein Sicherheitsrisiko begründen, in Dateien speichern, verändern und nutzen. Die Daten nach Nummer 1 dürfen auch in die nach SS 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes zulässigen Verbunddateien gespeichert werden. SS 21 Übermittlung und Zweckbindung (1) Die im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung gespeicherten personenbezogenen Daten dürfen von der zuständigen Stelle oder mitwirkenden Behörde nur für 1. die mit der Sicherheitsüberprüfung verfolgten Zwecke, 2. Zwecke der Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung, 3. Zwecke parlamentarischer Untersuchungsausschüsse genutzt und übermittelt werden. Die Strafverfolgungsbehörden dürfen die ihnen nach Satz 1 Nr. 2 übermittelten Daten für Zwecke eines Strafverfahrens nur verwenden, wenn die Strafverfolgung auf andere Weise erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert wäre. Die zuständige Stelle darf die gespeicherten personenbezogenen Daten darüber hinaus für Zwecke der disziplinarrechtlichen Verfolgung sowie dienstoder arbeitsrechtlicher Maßnahmen nutzen und übermitteln, wenn dies zur Gewährleistung des Verschlußsachenschutzes erforderlich ist. Die mitwirkende Behörde darf die gespeicherten personenbezogenen Daten darüber hinaus im Rahmen des erforderlichen Umfangs nutzen und übermitteln zur Aufklärung von sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten für eine fremde Macht oder von Bestrebungen, die darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewaltanwendung vorzubereiten oder zur Aufklärung sonstiger Bestrebungen von erheblicher Bedeutung. (2) Die Übermittlung der nach SS 20 in Dateien gespeicherten Daten ist nur zulässig, soweit sie für die Erfüllung der in Absatz 1 genannten Zwecke erforderlich ist. Die nach SS 20 Abs. 2 Nr. 1 gespeicherten Daten dürfen zur Erfüllung aller Zwecke des Verfassungsschutzes genutzt und übermittelt werden. SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSGESETZ 343 (3) Die mitwirkende Behörde darf personenbezogene Daten nach den Absätzen 1 und 2 nur an öffentliche Stellen übermitteln. (4) Die Nutzung oder Übermittlung unterbleibt, soweit gesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen. (5) Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur für den Zweck verarbeiten und nutzen, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt werden, und zum Zweck der Strafverfolgung gemäß Absatz 1 Satz 1 Nr. 2. Eine nicht-öffentliche Stelle ist darauf hinzuweisen. SS 22 Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogener Daten (1) Die zuständige Stelle und die mitwirkende Behörde haben personenbezogene Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Wird festgestellt, daß personenbezogene Daten unrichtig sind oder wird ihre Richtigkeit vom Betroffenen bestritten, so ist dies, soweit sich die personenbezogenen Daten in Akten befinden, dort zu vermerken oder auf sonstige Weise festzuhalten. (2) In Dateien gespeicherte personenbezogene Daten sind zu löschen 1. von der zuständigen Stelle a) innerhalb eines Jahres, wenn der Betroffene keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aufnimmt, es sei denn, der Betroffene willigt in die weitere Speicherung ein, b) nach Ablauf von fünf Jahren nach dem Ausscheiden des Betroffenen aus der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, es sei denn, der Betroffene willigt in die weitere Speicherung ein oder es ist beabsichtigt, dem Betroffenen in absehbarer Zeit eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit zuzuweisen, zu übertragen oder ihn dazu zu ermächtigen, 2. von der mitwirkenden Behörde a) bei einfachen Sicherheitsüberprüfungen nach Ablauf von fünf Jahren nach dem Ausscheiden des Betroffenen aus der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, b) bei den übrigen Überprüfungsarten nach Ablauf von zehn Jahren, beim Bundesnachrichtendienst nach Ablauf von 25 Jahren, nach den in Nummer 1 genannten Fristen, BERICHT 2004 344 SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSGESETZ c) die nach SS 20 Abs. 2 Nr. 3 gespeicherten Daten, wenn feststeht, daß der Betroffene keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aufnimmt oder aus ihr ausgeschieden ist. Im übrigen sind in Dateien gespeicherte personenbezogene Daten zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist. (3) Die Löschung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, daß durch sie schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt würden. In diesem Fall sind die Daten zu sperren. Sie dürfen nur noch mit Einwilligung des Betroffenen verarbeitet und genutzt werden. SS 23 Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten (1) Auf Antrag ist von der zuständigen Stelle oder mitwirkenden Behörde unentgeltlich Auskunft zu erteilen, welche Daten über die anfragende Person im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung gespeichert wurden. (2) Bezieht sich die Auskunftserteilung auf die Übermittlung personenbezogener Daten an die mitwirkenden Behörden, ist sie nur mit deren Zustimmung zulässig. (3) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit 1. die Auskunft die ordnungsgemäße Erfüllung der in der Zuständigkeit der speichernden Stelle liegenden Aufgaben gefährden würde, 2. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder 3. die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheimgehalten werden müssen und deswegen das Interesse des Anfragenden an der Auskunftserteilung zurücktreten muß. (4) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf einer Begründung nicht, soweit durch die Mitteilung der tatsächlichen und rechtlichen Gründe, auf die die Entscheidung gestützt wird, der mit SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSGESETZ 345 der Auskunftsverweigerung verfolgte Zweck gefährdet würde. In diesem Fall sind die Gründe der Auskunftsverweigerung aktenkundig zu machen. Die anfragende Person ist auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, daß sie sich an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz wenden kann. (5) Wird dem Anfragenden keine Auskunft erteilt, so ist sie auf sein Verlangen dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz zu erteilen, soweit nicht die jeweils zuständige oberste Bundesbehörde im Einzelfall feststellt, daß dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde. Die Mitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz darf keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der speichernden Stelle zulassen, sofern diese nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. (6) Die zuständige Stelle gewährt der anfragenden Person Einsicht in die Sicherheitsakte, soweit eine Auskunft für die Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen nicht ausreicht und sie hierfür auf die Einsichtnahme angewiesen ist. Die Regelungen der Absätze 2 bis 5 gelten entsprechend. (7) Die Auskunft ist unentgeltlich. Fünfter Abschnitt Sonderregelungen bei Sicherheitsüberprüfungen für nicht-öffentliche Stellen SS 24 Anwendungsbereich Bei Sicherheitsüberprüfungen von Betroffenen, die von der zuständigen Stelle zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit nach SS 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 bei einer nicht-öffentlichen Stelle ermächtigt oder mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit nach SS 1 Abs. 4 bei einer nichtöffentlichen Stelle betraut werden sollen, gelten folgende Sonderregelungen. SS 25 Zuständigkeit (1) Zuständige Stelle für sicherheitsempfindliche Tätigkeiten nach SS 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, soweit nicht im Einvernehmen mit ihm eine andere oberste Bundesbehörde die Aufgabe als zuständige Stelle wahrnimmt. BERICHT 2004 346 SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSGESETZ (2) Zuständige Stelle für sicherheitsempfindliche Tätigkeiten nach SS 1 Abs. 4 ist dasjenige Bundesministerium, dessen Zuständigkeit für die nichtöffentliche Stelle in einer Rechtsverordnung nach SS 34 festgelegt ist. Das zuständige Bundesministerium kann seine Befugnis auf eine von ihm bestimmte sonstige öffentliche Stelle des Bundes übertragen. (3) Die Aufgaben der nicht-öffentlichen Stelle nach diesem Gesetz sind grundsätzlich von einer von der Personalverwaltung getrennten Organisationseinheit wahrzunehmen. Die zuständige Stelle kann Ausnahmen zulassen, wenn die nicht-öffentliche Stelle sich verpflichtet, Informationen, die ihr im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung bekanntwerden, nur für solche Zwecke zu gebrauchen, die mit der Sicherheitsüberprüfung verfolgt werden. SS 26 Sicherheitserklärung Abweichend von SS 13 Abs. 6 leitet der Betroffene seine Sicherheitserklärung der nicht-öffentlichen Stelle zu, in der er beschäftigt ist. Im Falle der Einbeziehung des Ehegatten, Lebenspartners oder Lebensgefährten nach SS 2 Abs. 2 fügt er dessen Zustimmung bei. Die nichtöffentliche Stelle prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben und darf, soweit dies erforderlich ist, die Personalunterlagen beiziehen. Sie gibt die Sicherheitserklärung an die zuständige Stelle weiter und teilt dieser vorhandene sicherheitserhebliche Erkenntnisse mit. SS 27 Abschluß der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse Die zuständige Stelle unterrichtet die nicht-öffentliche Stelle nur darüber, daß der Betroffene zur sicherheitsempfindlichen Tätigkeit ermächtigt oder nicht ermächtigt wird. Erkenntnisse, die die Ablehnung der Ermächtigung zur sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betreffen, dürfen nicht mitgeteilt werden. Zur Gewährleistung des Verschlußsachenschutzes können sicherheitserhebliche Erkenntnisse an die nicht-öffentliche Stelle übermittelt werden und dürfen von ihr ausschließlich zu diesem Zweck genutzt werden. Die nicht-öffentliche Stelle hat die zuständige Stelle unverzüglich zu unterrichten, wenn sicherheitserhebliche Erkenntnisse über den Betroffenen oder den in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten bekanntwerden. SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSGESETZ 347 SS 28 Aktualisierung der Sicherheitserklärung (1) Die nicht-öffentliche Stelle leitet dem Betroffenen, der eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübt, auf Anforderung der zuständigen Stelle die Sicherheitserklärung in der Regel alle fünf Jahre erneut zu. (2) Der Betroffene hat die in der Sicherheitserklärung angegebenen Daten im Falle eingetretener Veränderungen zu ergänzen. Die zuständige Stelle beauftragt die mitwirkende Behörde, die Maßnahmen nach SS 12 Abs. 1 Nr. 2 und 3 erneut durchzuführen und zu bewerten. SS 29 Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse Die nicht-öffentliche Stelle hat der zuständigen Stelle das Ausscheiden aus sicherheitsempfindlicher Tätigkeit, Änderungen des Familienstandes, des Namens, eines Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit unverzüglich mitzuteilen. SS 30 Sicherheitsakte der nicht-öffentlichen Stelle Für die Sicherheitsakte in der nicht-öffentlichen Stelle gelten die Vorschriften dieses Gesetzes über die Sicherheitsakte entsprechend mit der Maßgabe, daß die Sicherheitsakte der nicht-öffentlichen Stelle bei einem Wechsel des Arbeitgebers nicht abgegeben wird. SS 31 Datenverarbeitung, -nutzung und -berichtigung in automatisierten Dateien Die nicht-öffentliche Stelle darf die nach diesem Gesetz zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen personenbezogenen Daten des Betroffenen in automatisierten Dateien speichern, verändern und nutzen. Die für die zuständige Stelle geltenden Vorschriften zur Berichtigung, Löschung und Sperrung finden Anwendung. BERICHT 2004 348 SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSGESETZ Sechster Abschnitt Reisebeschränkungen, Sicherheitsüberprüfungen auf Antrag ausländischer Dienststellen und Schlußvorschriften SS 32 Reisebeschränkungen (1) Personen, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben, die eine Sicherheitsüberprüfung nach den SSSS 9 und 10 erfordert, können verpflichtet werden, Dienstund Privatreisen in und durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten, der zuständigen Stelle oder der nicht-öffentlichen Stelle rechtzeitig vorher anzuzeigen. Die Verpflichtung kann auch für die Zeit nach dem Ausscheiden aus der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit angeordnet werden. (2) Die Reise kann von der zuständigen Stelle untersagt werden, wenn Anhaltspunkte zur Person oder eine besondere sicherheitsempfindliche Tätigkeit vorliegen, die eine erhebliche Gefährdung durch fremde Nachrichtendienste erwarten lassen. (3) Ergeben sich bei einer Reise in und durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten, Anhaltspunkte, die auf einen Anbahnungsund Werbungsversuch fremder Nachrichtendienste hindeuten können, so ist die zuständige Stelle nach Abschluß der Reise unverzüglich zu unterrichten. SS 33 Sicherheitsüberprüfung auf Antrag ausländischer Dienststellen (1) Ersucht eine ausländische Dienststelle die mitwirkenden Behörden um die Mitwirkung bei einer Sicherheitsüberprüfung, so richtet sie sich nach den Bestimmungen dieses Gesetzes, soweit nicht in Rechtsvorschriften zwischenstaatlicher Einrichtungen oder völkerrechtlichen Verträgen, denen die gesetzgebenden Körperschaften gemäß Artikel 59 Abs. 2 des Grundgesetzes zugestimmt haben, etwas anderes bestimmt ist. (2) Die Mitwirkung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegenstehen. Dies gilt auch bei der Übermittlung personenbezogener Daten an die ausländische Dienststelle. (3) Die ausländische Dienststelle ist darauf hinzuweisen, daß die im SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSGESETZ 349 Rahmen der Sicherheitsüberprüfung übermittelten personenbezogenen Daten nur für Zwecke der Sicherheitsüberprüfung verwendet werden dürfen und die mitwirkende Behörde sich vorbehält, um Auskunft über die vorgenommene Verwendung der Daten zu bitten. SS 34 Ermächtigung zur Rechtsverordnung Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung festzustellen, welche Behörden oder sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes oder nichtöffentlichen Stellen oder Teile von ihnen lebensoder verteidigungswichtige Einrichtungen mit sicherheitsempfindlichen Stellen im Sinne des SS 1 Abs. 4 sind, welches Bundesministerium für die nichtöffentliche Stelle zuständig ist und welche Behörden oder sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes Aufgaben im Sinne des SS 10 Satz 1 Nr. 3 wahrnehmen. SS 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften (1) Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Ausführung dieses Gesetzes erläßt das Bundesministerium des Innern, soweit in den Absätzen 2 bis 4 nichts anderes bestimmt ist. (2) Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Ausführung dieses Gesetzes im Bereich der Sicherheitsüberprüfung in der Wirtschaft erläßt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern. (3) Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Ausführung dieses Gesetzes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung erläßt das Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern. (4) Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Ausführung dieses Gesetzes bei den Nachrichtendiensten des Bundes erläßt die jeweils zuständige oberste Bundesbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern. SS 36 Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes, Bundesverfassungsschutzgesetzes, MAD-Gesetzes und BND-Gesetzes (1) Die Vorschriften des Ersten Abschnitts mit Ausnahme von SS 3 Abs. 2 und 8 Satz 1, SS 4 Abs. 2 und 3, SSSS 4b und 4c sowie SS 13 Abs. 1a und des Fünften Abschnitts sowie die SSSS 18 und 39 des BundesdatenBERICHT 2004 350 SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSGESETZ schutzgesetzes, des Ersten Abschnitts und die SSSS 14 und 23 Nr. 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes auch in Verbindung mit SS 12 des MAD-Gesetzes und SS 10 des BND-Gesetzes sowie die SSSS 1 und 8 des MAD-Gesetzes und SS 6 des BND-Gesetzes finden Anwendung. (2) Für die Datenschutzkontrolle der von öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen nach diesem Gesetz gespeicherten personenbezogenen Daten gelten die SSSS 21 und 24 bis 26 des Bundesdatenschutzgesetzes. SS 37 Strafvorschriften (1) Wer unbefugt von diesem Gesetz geschützte personenbezogene Daten, die nicht offenkundig sind, 1. speichert, verändert oder übermittelt, 2. zum Abruf mittels automatisierten Verfahrens bereithält oder 3. abruft oder sich oder einem anderen aus Dateien verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer 1. die Übermittlung von durch dieses Gesetz geschützten personenbezogenen Daten, die nicht offenkundig sind, durch unrichtige Angaben erschleicht oder 2. entgegen SS 21 Abs. 1 oder SS 27 Satz 3 Daten für andere Zwecke nutzt, indem er sie innerhalb der Stelle an einen anderen weitergibt. (3) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. (4) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSGESETZ 351 SS 38 (nicht abgedruckt) SS 39 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. BERICHT 2004 352 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 353 II. Abkürzungsverzeichnis A AAI Ansar Al-Islam AAS Ansar Al-Sunna ADHF Föderation für demokratische Rechte in Deutschland e. V. ADHK Konföderation für demokratische Rechte in Europa ADÜTDF Föderation der türkisch-demokratischen Idealistenvereine in Europa e. V. AGIF Föderation der Arbeiterimmigranten aus der Türkei in Deutschland e. V. AKSh Albanische Nationalarmee AMAL Gruppen des libanesischen Widerstandes AMS Assoziation Marxistischer Studierender API Arbeiterkommunistische Partei Iran ATIF Föderation der Arbeiter aus der Türkei in Deutschland e. V. ATIK Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa B BK Babbar Khalsa International C CDK Koordination der kurdischen demokratischen Gesellschaft in Europa D DABK Ostanatolisches Gebietskomitee DGG Deutschland in Geschichte und Gegenwart DHKC Revolutionäre Volksbefreiungsfront DHKP-C Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front DIDF Föderation der demokratischen Arbeitervereine e. V. DKP Deutsche Kommunistische Partei DP Deutsche Partei DPK-I Demokratische Partei Kurdistans/Irak DSZ-Verlag DSZ-Druckschriftenund Zeitungsverlag GmbH DSU Deutsche Soziale Union DVU Deutsche Volksunion E EDLG Europäischer Darstellungsverein für Lebendige Geschichte BERICHT 2004 354 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS EMUG Europäische Moscheebauund Unterstützungsgemeinschaft e. V. ERNK Nationale Befreiungsfront Kurdistans F F.A.F. Fränkische Aktionsfront FAU-IAA Freie Arbeiterinnen und Arbeiter UnionInternationale Arbeiter Assoziation FBKSh Front für die albanische nationale Vereinigung FEDKOM Dachverband kurdischer Vereine in den Niederlanden FESK Bewaffnete Kräfte der Armen und Unterdrückten FEYKA KURDISTAN Föderation der kurdischen Vereine in Frankreich FHI Flüchtlingshilfe Iran e. V. FIS Front Islamique (Islamische Heilsfront) FP Fazilet Partisi (Tugendpartei) FSB Russischer Inlandsnachrichtendienst F+T Furchtlos & Treu FZ-Verlag FZ-Freiheitlicher Buchund Zeitschriftenverlag GmbH G GD/SD Geraer Dialog/Sozialistischer Dialog GFP Gesellschaft für Freie Publizistik e. V. GI Al-Gama'a al-Islamyya (Islamische Gemeinschaft) GIA Groupe Islamique Arme (Bewaffnete Islamische Gruppe) GRU Militärischer russischer Auslandsnachrichtendienst GSPC Groupe Salafiste pour la Predication et le Combat (Salafiya-Gruppe für die Mission und den Kampf) H HAMAS Islamische Widerstandsbewegung HEKMATIST Arbeiterkommunistische Partei Iran-Hekmatist HIK Islamische Bewegung Kurdistans HKO Volksbefreiungsarmee HNG Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V. HPG Volksverteidigungskräfte HuT Hizb ut-Tahrir al-Islami (Partei der Befreiung) I IAV Internationale Arbeitnehmerverbindung IFIR Internationale Föderation der iranischen Flüchtlingsund Immigrantenräte ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 355 IGD Islamische Gemeinschaft Deutschland e. V. IGMG Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V. ISYF International Sikh Youth Federation IZH Islamisches Zentrum Hamburg IZM Islamisches Zentrum München J JI Jihad Islami (Islamischer Heiliger Krieg) JF Junge Freiheit JLO Junge Landsmannschaft Ostpreußen JN Junge Nationaldemokraten jW junge Welt K KAB Union der Aleviten aus Kurdistan KADEK Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans KARSAZ Union der Kurdischen Arbeitgeber KMDI Kamagata Maru Dal International KNK Kurdistan Nationalkongress KONGRA GEL Volkskongress Kurdistans KPF Kommunistische Plattform der PDS L LTTE Liberation Tigers of Tamil Eelam M MB Muslimbruderschaft MEI Menschenrechtszentrum für ExiliranerInnen e. V. MEK Volksmodjahedin Iran-Organisation MF Marxistisches Forum der PDS mg militante gruppe MID Nachrichtendienst der chinesischen "Volksbefreiungsarmee" MIM Menschenrechtsverein für iranische Migranten MKP Maoistische Kommunistische Partei MLKP Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands MM Muslim-Markt N NB Nationales Bündnis Dresden NHB Nationaldemokratischer Hochschulbund e. V. NLA Nationale Befreiungsarmee NPD Nationaldemokratische Partei Deutschlands NVU Nederlandse Volks Unie NWRI Nationaler Widerstandsrat Iran BERICHT 2004 356 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS NZ National-Zeitung/Deutsche Wochen-Zeitung P PDS Partei des Demokratischen Sozialismus PKK Arbeiterpartei Kurdistans PMK Politisch motivierte Kriminalität PUK Patriotische Union Kurdistans PWD Patriotisch-Demokratische Partei R RBF Republikanischer Bund der Frauen REP Die Republikaner RepBB Republikanischer Bund der öffentlich Bediensteten RH Rote Hilfe e. V. RHV Republikanischer Hochschulverband RJ Republikanische Jugend RP Refah Partisi (Wohlfahrtspartei) S SAV Sozialistische Alternative SDAJ Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend SKB Scientology Kirche Berlin e. V. SKD Scientology Kirche Deutschland e. V. SO Scientology-Organisation SP Saadet Partisi (Glückseligkeits-Partei) SpAD Spartakist-Arbeiterpartei Deutschlands SWR Ziviler russischer Auslandsnachrichtendienst T TAK Freiheitsfalken Kurdistans TAYAD Solidaritätsverein mit den politischen Gefangenen und deren Familien in der Türkei TECAK Bewegung der freien Jugend Kurdistans TIKKO Türkische Arbeiterund Bauernbefreiungsarmee TJ Tablighi Jama'at (Gemeinschaft für Verkündigung und Mission) TKIH Türkische Kommunistische Arbeiterbewegung TKP/ML Türkische Kommunistische Partei/MarxistenLeninisten U UCK Nationale Befreiungsarmee U.I.S.A. Union islamischer Studentenvereine UZ Unsere Zeit ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 357 V VGB Verlagsgesellschaft Berg mbH VRBHV Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten VVN-BdA Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e. V. Y YDK Kurdische Demokratische Volksunion YEK Union der Yeziden aus Kurdistan YEK-KOM Förderation kurdischer Vereine in Deutschland e. V. YEK-MAL Union kurdischer Familien YHK Union der Juristen Kurdistans YJA Union der freien Frauen YMK Union kurdischer Lehrer YNK Union der Schriftsteller Kurdistans YRK Union der Journalisten Kurdistans YXK Union der StudentInnen aus Kurdistan BERICHT 2004 358 REGISTER III. Register Anatolische Föderation e. V. 220 Anti-Antifa 48, 61 A Anti-Antifa-Network 48 ABDALLAH, Shadi 198 Antifa 134, 153 Abu Hafs Al-Masri-Brigaden 200 Antifaschismus 155, 168, 180 Adil Düzen (Gerechte Ordnung) 212 Anti-Globalisierungsbewegung 177 ADILI, Gafur 240 Antisemitismus islamistischer Prägung 188 AKEF, Mohammad Mahdi Othman 202, 204 Arbeiterkommunistische Partei Iran (API) 235, 237 Aktionsbüro Norddeutschland 58 Arbeiterkommunistische Partei Iran-Hekmatist (HEKMATIST) 237 f. AL-AFGHANI, Abu Dujan 196 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) 189, 227 Al Ahd (Die Verpflichtung) 207 Arbeitsgemeinschaft Cuba Si beim Al-Aqsa e. V. 206 Parteivorstand der PDS 155 f. Albanische Nationalarmee (AKSh) 240 Arbeitsgemeinschaft Junger GenossInnen in und bei der PDS 147 Al Banna, Hassan 204 Arndt-Verlag 114, 116 AL-FADSCHR (Die Morgenröte) 239 Aryan Brotherhood 51 Al-Gama'a al-Islamiyya (GI) (Islamische Gemeinschaft) 204, 249 Assoziation Marxistischer Studierender (AMS) 159 AL GHAILANI, Ahmed 196 Atilim (Vorstoß) 225 Al-Haramain-Brigaden 196 f. Autonome 122, 124, 131 ff. AL-HUDAIBI, Mamoun 204 Awwalis, Ghalib 207 AL-KHALALIYAH, Ahmed Nazzal Fadlil (alias Abu Musab AL-ZARKAWI) 246 AYDAR, Zübeyir 227, 229 Al Khansaa 247 Al-Manar (Der Leuchtturm) 207 B Al-Muqawama al-Islamiyya (Islamischer Widerstand) 207 Babbar Khalsa International (BK) 249 AL-MUQRIN, Abdul Aziz 197 BABIC, Safet 70 Al-Qaida (Die Basis) 184 f., 195 ff., 247 Barika-i Hakikat (Das Aufleuchten der Wahrheit) 210, 248 Al-Quds-Tag (Jerusalem Tag) 239, 249 BAROT, Dhiren (alias Abu Issa AL-HINDI) 196 Al-Ribat (Das Band/Die Verbindung) 202 BASSAJEW, Schamil 244 f. AL-RASCHTA, Ata Abu (alias Abu Yassin) 208 Beklenen ASR-I SAADET (Das erwartete AL-SHAFI, Abdullah 195 Jahrhundert der Glückseligkeit) 210 Al-Waie 208 BEQIRI, Idajet 240 AL-ZAWAHIRI, Dr. Ayman 185, 195, 200, 247 Bewaffnete Islamische Gruppe (Groupe Islamique Arme) (GIA) 202 ALLEN, Martin 116 Bewaffnete Kräfte der Armen und Anadoluda Vakit (Zeit in Anatolien) 245 f. Unterdrückten (FESK) 189, 226 Anarchisten 142 f. Bewegung der Erneuerung 204 AN-NABHANI, Taqi ud-Din 208 BIN LADEN, Usama 184 f., 188, 195, 200 f., 247 Ansar Al-Islam BISKY, Lothar 144 f., 156 (Anhänger/Gefolge des Islam) 195, 201 Blitzkrieg 54 Ansar Al-Sunna (Anhänger/Gefolge der Sunna) 201 Blood & Honour 50 f. REGISTER 359 BOLOURCHI, Dr. Massoumeh 235 DOURKADAL, Abdelmalek (alias Abou MOSSAB ABDEL ABDELOUADOUD) 202 f. Bonus-Verlag 116 DSZ-Druckschriftenund Zeitungsverlag GmbH BORDIN, Norman 60 (DSZ-Verlag) 81 f. Bundesausschuss Friedensratschlag 160 DVU e. V. 81 Bund freier Jugend 108 DVU - Liste D 81 C E Castle Hill Publishers 112 Eiserne Garde 108 CLEMENS, Björn 92, 96 f. Ekmek ve Adalet (Brot und Gerechtigkeit) 218, 220 f. Collegium Humanum e. V. 100 EL-MOTASSADEQ, Mounir 199 Combat 18 (C 18) 48 EMRE, Süleyman Arif 217 Consdaple 117 ENGEL, Stefan 165, 173 D EN NAHDA (Bewegung der Erneuerung) 204 ERBAKAN, Necmettin 187, 211 ff., 217 Dachverband kurdischer Vereine in den Niederlanden (FEDKOM) 232 ERDMANN, Stefan 106 DAMMANN, Adolf 69 ERSOY, Prof. Dr. Arif 213 de BENOIST, Alain 101 Euro-Kurier 116 Demokratische Partei Kurdistans/Irak Europäische Moscheebauund Unterstütz(DPK-I) 201, 229, 249 ungsgemeinschaft e. V. (EMUG) 211 Denge KARSAZ (Stimme von KARSAZ) 234 Europäischer Darstellungsverein für Lebendige Geschichte (EDLG) 109 f. Der Republikaner 90 f. EYGI, Mehmet Sevket 214 DESSAU, Lutz 64 F DEUSCHLE, Ulrich 98 Deutsche Akademie 101 FAURISSON, Robert 113 Deutsche Geschichte 105 Fazilet Partisi (FP) (Tugendpartei) 211 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 153, 156 ff., 166, 170, 178 Flüchtlingshilfe Iran e. V. (FHI) 237 Deutsche Partei (DP) 95 f., 98 Forum Kommunistischer Arbeitsgemeinschaften 147 Deutsche Soziale Union (DSU) 77, 95 Föderation der Arbeiter aus der Türkei Deutsche Stimme 48, 53, 60 f., 64 ff., 76, 97, 104, 108 in Deutschland e. V. (ATIF) 224 Deutsche Volksunion Föderation der Arbeiterimmigranten aus (DVU) 35, 37, 49, 61, 77 f., 81 ff. der Türkei in Deutschland e. V. (AGIF) 224 Deutscher Freidenker-Verband (DFV) 160 Föderation der demokratischen ArbeiterDeutsches Kolleg 100, 104 f. vereine e. V. (DIDF) 249 Deutschland in Geschichte und Föderation der kurdischen Vereine in Frankreich Gegenwart (DGG) 116 (FEYKA KURDISTAN) 232 Devrimci Sol (Revolutionäre Linke) 218 Föderation der türkisch-demokratischen Idealistenvereine in Europa e. V. DHINA, Dr. Mourad 202 f. (ADÜTDF) 249 Die Republikaner 37, 90 ff. Föderation für demokratische Rechte in Deutschland e. V. (ADHF) 224 DÖRING, Osman (alias Yavuz Celik KARAHAN) 211 BERICHT 2004 360 REGISTER Föderation kurdischer Vereine HEISE, Thorsten 49, 60, 66, 77 f. in Deutschland e. V. (YEK-KOM) 230 ff. HEKMAT, Mansour 237 f. Fränkische Aktionsfront (F.A.F.) 58 HELSING van, Jan 106 Freie Arbeiterinnen und Arbeiter UnionInternationale Arbeiter Assoziation (FAU-IAA) 143 Hilafet Devleti (Kalifatsstaat) 208, 210 Freie Jugendbewegung Kurdistans (TECAK) 230 Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V. (HNG) 58 Freie Nationalisten 59 f., 76, 107 Hilfswerk für iranische Frauen e. V. 237 Freiheitsfalken Kurdistans (TAK) 229 Hizb Allah (Partei Gottes) 186, 190, 207 f. Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans (KADEK) 189, 227 ff., 231, 233 f. Hizb ut-Tahrir al-Islami (HuT) (Islamische Partei der Befreiung) 208 f. Freikorps Havelland 33, 46 Hohenrain-Verlag 115 FREY, Dr. Gerhard 35, 77, 81 f., 88 f. HOSSEIN-NASSAB, Dr. Seyyed Reza 239 Front für die albanische nationale Vereinigung (FBKSh) 240 f. Front National 108 I Furchtlos & Treu (F+T) 50 ILYAS, Manlawi Muhammed 243 FZ-Freiheitlicher Buchund Zeitschriftenverlag IMPACT 275, 279 GmbH (FZ-Verlag) 84 Internationale Arbeitnehmerverbindung (IAV) 164 G Internationale Föderation der iranischen Flüchtlingsund Immigrantenräte (IFIR) 238 GANSEL, Jürgen 64, 69, 71, 73 f., 104 Internationale Kampagne zur Verteidigung von GARNAOUI, Ihsan 199 Frauenrechten im Iran e. V. 238 Geheimschutz 268 f. INTERNATIONAL SCIENTOLOGY NEWS 275 Geraer Dialog/Sozialistischer Dialog Internationales Bulletin der MLKP 225 f. (GD/SD) 145, 147, 149 International Sikh Youth Federation (ISYF) 249 Gesellschaft für Freie Publizistik e. V. (GFP) 116 f. Interim 131, 133, 141, 177 GHAEM-MAGHAMI, Seyyed Abbas 139 Intifada 205, 207 GLASAUER, Franz Ludwig 117 ISIK, Yusuf 216 Grabert-Verlag 114 ff. Islamische Bewegung Kurdistans (HIK) 230 GRAF, Jürgen 113 Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V. GROßKOPF, Rudolf 112 (IGD) 187, 205 Gruppen des libanesischen Widerstandes Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V. (AMAL) 249 (IGMG) 187, 190, 211 ff. GÜMÜSOGLU, Ibrahim 214 Islamische Heilsfront (Front Islamique du Salut) (FIS) 202 ff. GÜNDOGAN, Mete 212 Islamische Widerstandsbewegung (HAMAS) 186, 204 ff., 248 H Islamische Zentren 187, 203, 205 Halk Icin Devrimci Demokrasi Islamisches Zentrum Hamburg (IZH) 238 (Revolutionäre Demokratie für das Volk) 222 Islamisches Zentrum München (IZM) 204 Halk Savasi (Volkskrieg) 222 Izzadin al-Qassam-Brigaden 205 f. HAMAS (Islamische Widerstandsbewegung) 186, 204 ff., 248 Hammerskins 50 REGISTER 361 J Kurdische Demokratische Volksunion (YDK) 230 Jaish Ansar Al-Sunna Kurdistan Nationalkongress (KNK) 233 (auch Ansar Al-Sunna) 201 Kurdistan Zentrum Hannover e. V. 231 Jamaa Al-Tawhid W-Al-Jihad (Gemeinschaft der Einheit Gottes und des Jihad) 201 KUSTERS, Constantijn 108 Jemaah Islamiyah (JI) 198 KUTAN, Recai 212 Jihad 184 f., 197, 200 Jihad Islami (JI) (Islamischer Heiliger Krieg) Junge Freiheit (JF) 204 62, 64 f., 101 L La Falange 108 f. Junge Landsmannschaft Ostpreußen (JLO) 97 Landser 53, 60 Junge Nationaldemokraten (JN) 61, 79 ff. Liberation Tigers of Tamil Eelam junge Welt (jW) 150, 158, 178 f. (LTTE) 190, 241 f. Linksruck 161 f., 174, 178 K LORENZ, Kerstin 95, 97 Kalifatsstaat (Hilafet Devleti) 208, 210 Kamagata Maru Dal International (KMDI) 249 M Kameradschaft Süd 33, 46, 57 MADANI, Abassi 203 KAMKIN, Alexander 108 MAHLER, Horst 99 f., 104 f. Kampagne gegen Kernenergie 123, 125, 128, 175 Maoistische Kommunistische Partei (MKP) 222 KAPPEL, Dr. Heiner 95 f. Marxistisches Forum der PDS (MF) 144 KAPLAN, Metin 210 f. Marxistisch-Leninistische Kommunistische KARAHAN, Yavuz Celik 211 Partei (MLKP) 189, 225 f. KARATAS, Dursun 218 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) 123, 165 f., 173 f. KAYPAKKAYA, Ibrahim 223 MASCHADOW, Aslan 244 f. KEBIR, Rabah 202 f. MASCHAL, Khaled 205 KESBIR, Nuriye 231 f. MEDYA-TV 233 KHAN, Naem Noor 196 MEENEN, Uwe 100 Khilafah 208 Menschenrechtszentrum für ExiliranerInnen e. V. KLEIN, Alexander 66, 71 (MEI) 237 Kommando Freisler 103 Menschenrechtsverein für iranische Migranten Kommunistische Plattform der PDS (MIM) 237 (KPF) 124 f., 145, 147 Menschenrechtsverein für Migranten 237 Komünist (Der Kommunist) 222 militante gruppe (mg) 139 ff., 173 Konföderation der Arbeiter aus Milli Gazete (Nationale Zeitung) 212 f., 216 f. der Türkei in Europa (ATIK) 224, 229 Milli Görüs (Nationale Sicht) 187, 190, 211 ff. Konföderation für demokratische Rechte in Europa (ADHK) 224 Milli Görüs & Perspektive 211 Koordination der kurdischen demokratischen MISCAVIGE, David 279 Gesellschaft in Europa (CDK) 230 MODARESI, Kourush 237 KOSIEK, Dr. Rolf 117 Modjahed (Glaubenskämpfer) 235 KREBS, Dr. Pierre 117 MOECK, Annett 55 BERICHT 2004 362 REGISTER MOHAMED, Mahdi Othman 203 f. ÖCALAN, Abdullah 189, 227 ff., 231 f. Mu' askar al-Battar (Trainingslager) 247 ÖCALAN, Osman 229, 232 Mujahedin (Kämpfer für die Ostanatolisches Gebietskomitee (DABK) 222 Sache Allahs) 184 ff., 190, 195 ff., 200 f. Özgür Gelecek Yolunda Isci Köylü (Arbeiter und Mujahedin-Netzwerke 184, 190, 195 Bauern auf dem Weg der freien Zukunft) 222 MÜLLER, Michael 55 Özgür Politika 233 MÜLLER, Ursula 58 ÖZOGUZ, Gürhan 240 MUNIER, Dietmar 116 ÖZOGUZ, Dr. Yavuz 240 Muslimbruderschaft (MB) 187, 190, 203 ff., 208 Muslim-Markt (MM) 239 P PAKLEPPA, Jens 81 N Palestine Information Center (PIC) 247 Nachrichten der HNG 58 Partei der Glückseligkeit (Saadet Partisi) (SP) 211 f. NASRALLAH, Hassan 208 Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) 124 f., 144 ff., 166, 169 f., 174, 178 Nation & Europa. Deutsche Monatshefte 114 f. Partinin Sesi (Stimme der Partei) 225 Nation Europa Verlag GmbH 114 Partizan 222 ff. National Alliance 108 Patria-Versand 117 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 33 ff., 48 ff., 59 ff., 94 ff. Patriotisch-Demokratische Partei (PWD) 229 Nationaldemokratischer Hochschulbund e. V. Patriotische Union Kurdistans (PUK) 201, 229, 249 (NHB) 61 Pour le Merite-Verlag 116 Nationale Befreiungsarmee (NLA) 235 f. Projekt Schulhof 34, 51 f. Nationale Befreiungsarmee (UCK) 240 Proliferation 252, 254, 263 ff. Nationale Befreiungsfront Kurdistans (ERNK) 230 Proteste gegen Sozialund ArbeitsmarktNationale Liste 77, 89 reformen 172 Q Nationaler Widerstand Berlin-Brandenburg 58 Nationaler Widerstandsrat Iran (NWRI) 190, 235 ff., 248, 260 Quds (Jerusalem) 249 Nationales Bündnis Dresden (NB) 94, 97 R Nationales Exekutivbüro der FIS im Ausland 202 Nationales und Soziales Aktionsbündnis Norddeutschland (NSAN) 58 radikal 135 f., 142 Nationalpatriotische Front Russlands 108 RADJAVI, Maryam 236 National-Zeitung/Deutsche Wochen-Zeitung RADJAVI, Massoud 235 (NZ) 81, 105 RANTISSI, Abd al-Aziz 206 Nederlandse Volks Unie (NVU) 108 Refah Partisi (RP) (Wohlfahrtspartei) 211 Nizamul-islam (Die Lebensordnung des Islam) 208 REGENER, Michael 53, 60 NORDBRUCH, Claus 108 REISEGGER, Gerhoch 108, 115 RENNICKE, Frank 55 O Republikanische Jugend (RJ) 90 Republikanischer Bund der Frauen (RBF) 90 OBERLERCHER, Dr. Reinhold 99 f. REGISTER 363 Republikanischer Bund der öffentlich Solidaritätsverein mit den politischen Bediensteten (RepBB) 90 Gefangenen und deren Familien in der Türkei (TAYAD) 220 Republikanischer Hochschulverband (RHV) 90 Sozialistische Alternative (SAV) 163 Resistanbul 2004 226 f. Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) 159 Revolutionäre Volksbefreiungsfront (DHKC) 219 f. Spartakist-Arbeiterpartei Deutschlands (SpAD) 161 Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) 189, 218 ff., 248 Spreegeschwader 53 RICHTER, Karl 114 f. STEHR, Heinz 153, 156, 158 RIEFLING, Dieter 67 Störtebeker-Netz 60 RIMLAND, Ingrid 113 SUDHOLT, Dr. Gert 116 Risalat ul-Ikhwan (Rundschreiben der Bruderschaft) 203 ROCHOW, Stefan 80, 109 T ROJ TV 233 Tablighi Jama'at (TJ) (Gemeinschaft für Verkündigung und Mission) 190 Rote Fahne 166, 173 Taliban 186, 195 Rote Hilfe e. V. (RH) 166, 168 Tanzeem Qaedat Al-Jihad Fi Bilad Al-Rafidayn RUDOLF, Germar 112 (Organisation der 'Al-Qaida' für den Jihad) 201 TAGHWAI, Hamid 237 S Tatsachen 249 Saadet Partisi TEGETHOFF, Ralf 60 (SP) (Partei der Glückseligkeits) 211 ff. TEMPEL, Gerhard 91 SAHRAOUI, Nabil Thule-Seminar 116 (alias Abu Mustafa IBRAHIM) 203 Tugendpartei (Fazilet-Partisi) (FP) 211 Salafiyya-Gruppe für die Mission und den Kampf (Groupe Salafiste pour la Predication et le Combat) Türkische Arbeiterund Bauernbefreiungsarmee (GSPC) 202 f. (TIKKO) 223 Sawt al-Jihad (Stimme des Jihad) 247 Türkische Kommunistische Arbeiterbewegung (TKIH) 225 Scharia (Islamisches Rechtssystem) 186, 208 Türkische Kommunistische Partei/ SCHLIERER, Dr. Rolf 35, 90 ff. Marxisten-Leninisten (TKP/ML) 222 f., 225 SCHÖNHUBER, Franz 98, 115 SCHWAB, Jürgen SCHWEIGER, Herbert 48, 66 f., 100 f. 108 U ÜCÜNCÜ, Oguz 212, 215 SCHWERDT, Frank 63, 65, 69, 74, 98 UKALI, Rachid 202 Scientology-Organisation (SO) 272 ff. ÜLKE-Büro (Heimatbüro) 230 Scientology Kirche Deutschlands e. V. (SKD) 274 f. Umma (Gemeinschaft der Muslime) 184, 208 Scientology Kirche Berlin e. V. (SKB) 274 Union der Aleviten aus Kurdistan (KAB) 230 SCRINZI, Otto 108 Union der freien Frauen (YJA) 230 Serxwebun (Unabhängigkeit) 228 Union der Journalisten Kurdistans (YRK) 230 SMYREK, Steven 208 Union der Juristen Kurdistans (YHK) 230 ['solid]die sozialistische Jugend 160 f., 163 Union der Kurdischen Arbeitgeber (KARSAZ) 233 BERICHT 2004 364 REGISTER Union der Schriftsteller Kurdistans (YNK) 230 Y Union der StudentInnen aus Kurdistan (YXK) 230 YAGHI, Mohammed 207 Union der Yeziden aus Kurdistan (YEK) 230 Yassin, Scheich Ahmed 205 f. Union Islamischer Studentenvereine (U.I.S.A.) 249 Yeni Atilim (Der neue Vorstoß) 225 Union kurdischer Familien (YEK-MAL) 230 Youngland 108 Union der kurdischen Lehrer (YMK) 230 Z Unsere Zeit (UZ) 156 f. V Zeit für Protest 90 f. ZÜNDEL, Ernst 113 VERBEKE, Siegfried 112 Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten (VRBHV) 113 Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e. V. (VVN-BdA) 159 f. Verlagsgesellschaft Berg mbH (VGB) 114, 116 Viduthalai Puligal 241 Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung 112 VOIGT, Udo 35, 59 ff. VOIGT, Dr. Konrad 97 Volksbefreiungsarmee (HKO) 223 Volkskongress Kurdistans (KONGRA GEL) 189, 227 ff., 248 Volksmodjahedin Iran-Organisation (MEK) 190, 235 f., 248, 260 Volksverteidigungskräfte (HPG) 189, 229 Volkszorn 54, 103 Vrij Historisch Onderzoek 112 W WAGENKNECHT, Sahra 145, 148, 152 WETZEL, Bruno 87 WIESE, Martin 46 f. WINKELSETT, Uschi 95 Wohlfahrtspartei (Refah-Partisi) (RP) 211 WORCH, Christian 59 ff., 77 WULFF, Thomas 59 f., 77 WUTTKE, Roland 68 NOTIZEN 365 BERICHT 2004 366 NOTIZEN