Verfassungsschutzbericht Brandenburg 2016 Ein Handbuch Mit dem vorliegenden Jahresbericht 2016 unterrichtet die Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg in Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags die Öffentlichkeit. Das Land Brandenburg begeistert nicht nur durch seine bedeutenden kulturellen und wissenschaftlichen Einrichtungen, sondern auch durch beeindruckende Landschaft und Architektur. Das diesjährige Titelbild des Verfassungsschutzberichts steht dafür. Es zeigt den aus lebenden Weiden errichteten Weidendom in Schlepzig, einem kleinen Dorf nahe Lübben (Spreewald). 2016 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg Impressum Herausgeber: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Redaktion: Abteilung Verfassungsschutz, Referat 52 Henning-von-Tresckow-Straße 9 - 13 14467 Potsdam Telefon: 0331 866-2699 Fax: 0331 866-2609 E-Mail: info@verfassungsschutz-brandenburg.de Internet www.verfassungsschutz.brandenburg.de Auflage: 2.500 Satz und Druck: Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg Redaktionsschluss: 19.06.2017 Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Kein Teil darf in irgendeiner Form durch Fotografie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren ohne schriftliche Genehmigung durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Vorwort des Ministers Liebe Bürgerinnen und Bürger, der Verfassungsschutz des Landes Brandenburg ist kein Selbstzweck, sondern unverzichtbar für die Sicherheit unseres Landes. Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen zu sammeln und die Landesregierung, den Landtag und die Bürgerinnen und Bürger des Landes Brandenburg darüber zu informieren. Diese nachrichtendienstliche Aufgabe des Verfassungsschutzes ist wichtiger denn je. Im Jahr 2016 hat sich die Sicherheitslage in ganz Deutschland durch den politischen Extremismus deutlich verschärft, was sich im laufenden Jahr erwartungsgemäß fortsetzt. Europa ist ein bevorzugtes Ziel des islamistischen Terrorismus geworden. Die Anschläge in Nizza und Brüssel im Jahr 2016 und zuletzt im August 2017 in Barcelona beweisen das. Terroristische Angriffe mit einem islamistischen Hintergrund wurden auch in Deutschland verübt, so in Hannover, Essen, Würzburg, Ansbach und im Dezember 2016 in Berlin. Der vorliegende Verfassungsschutzbericht zeigt einmal mehr, dass vom politischen Extremismus erhebliche Gefahren für die gesamte Gesellschaft ausgehen. Diese Gefahren haben sich langsam, aber stetig entwickelt. So ist das rechtsextremistische Personenpotenzial in Brandenburg 2016 nach wie vor hoch. Besonders Rechtsextremisten versuchten angesichts der weltweiten Fluchtmigration in den vergangenen Jahren, Profit aus einem diffusen Gefühl der gesamtgesellschaftlichen Überforderung und Bedrohung zu schlagen. Vor allem in den sozialen Medien nahm die rechtsextremistische Propaganda, Verrohung und rassistische Hetze stetig zu. Hier hat sich in den vergangenen Jahren ein Nährboden für Radikalisierung entwickelt. Der Verfassungsschutz nimmt auch Gruppierungen ins Visier, die nicht auf den ersten Blick als extremistisch erkennbar sind. Dazu zählt die rechtsextremistische "Identitäre Bewegung". Auch sie knüpft - wenn auch etwas geschickter - an vorhandene Stereotype und Vorurteile gegenüber 3 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Zuwanderern in unserer Gesellschaft an und formt dadurch letztendlich Feindbilder. Ob die "Identitäre Bewegung" - wie oft behauptet - tatsächlich eines Tages die "Etablierten" aus der politischen Bewegung des Rechtsextremismus verdrängen wird, ist noch nicht ausgemacht. Der offene Pakt mit einflussreichen Brandenburger Rechtsextremisten lässt jedoch generell nichts Gutes erwarten. Seit der Tötung eines Polizeibeamten im Oktober 2016 beobachten die Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern das Milieu der "Reichsbürger und Selbstverwalter" nicht mehr nur in Teilen sondern umfassend. Unsere Verfassungsschutzbehörde tut das schon seit dem Jahr 2012. Anhänger dieser Bewegung leugnen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und damit die Zuständigkeit der Behörden. In Brandenburg erleben wir seit Jahren eine deutliche Zunahme der Aktivitäten sowie eine erhöhte Gewaltbereitschaft gegenüber behördlichen Vertretern. Die ohnehin schon komplexe Gefährdungslage wird durch die Entwicklungen im Linksextremismus komplettiert. Befeuert durch die Entwicklungen im Rechtsextremismus ist auch die linksextremistische Gewalt im Land angestiegen. Auch die Zahl gewaltbereiter Linksextremisten hat sich erhöht. Die jüngsten Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg haben zudem einmal mehr bestätigt, dass Gewalt - vor allem Gewalt gegen Polizisten - in großen Teilen der linksextremistischen Szene nach wie vor als probates Mittel der politischen Auseinandersetzung angesehen wird. Damit ist der Linksextremismus ebenso als ein Feind der freiheitlich demokratischen Grundordnung anzusehen wie Extremisten anderer Ausrichtungen. Auf diese und weitere Herausforderungen - wie zum Beispiel Spionage - müssen Politik, Staat und Gesellschaft Antworten finden. Wichtigste Voraussetzung dafür ist, vor der Realität nicht die Augen zu schließen. Extremisten und Terroristen mit den sie bedingenden Milieus und Ideologien zu bekämpfen heißt zwingend, sie als solche auch schonungslos kenntlich zu machen. Diesem Ziel dient der vorliegende Verfassungsschutzbericht. Eine informierte und aufgeklärte Öffentlichkeit ist die stärkste Abwehr gegenüber extremistischen Bestrebungen. Verfassungsschutz, Polizei und Staatsanwaltschaften bilden das Grundgerüst unserer Sicherheitsarchitektur. Sie sind in der Lage, ihre Aufgaben zum Wohle aller und zum Schutz unserer Demokratie zu erfüllen, wenn 4 Vorwort des Ministers sie über die notwendigen Mittel verfügen. Innere Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif - sie hat ihren Preis. Sie, die Bürgerinnen und Bürger Brandenburgs, erwarten zu Recht, dass die Politik hierbei ihren Teil des Gesellschaftsvertrages erfüllt. Für die Innere Sicherheit und das Durchsetzen des Rechtsstaats müssen unsere Sicherheitsbehörden über geschultes und geeignetes Personal, über finanzielle Mittel und über notwendige gesetzliche Befugnisse verfügen. Um dem gesetzlichen Auftrag auch in Zukunft gerecht werden zu können, braucht der Verfassungsschutz eine gute personelle Ausstattung. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Brandenburger Verfassungsschutzes gilt mein besonderer Dank. Sie leisten bei der Abwehr der vielfältigen Gefahren für unsere Demokratie und dem Erhalt unserer offenen Gesellschaft einen unverzichtbaren Beitrag. Für ihre engagierte Arbeit möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken. Ihr Karl-Heinz Schröter Minister des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg 5 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 6 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung ................................................................................ 10 1. Aufgaben, Befugnisse und Kontrolle des Verfassungsschutzes ............................................................ 21 2. Rechtsextremismus...................................................................... 25 2.1 Rechtsextremistische Parteien ....................................................... 29 2.2 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) und Junge Nationaldemokraten (JN) .............................................. 30 2.3 DIE RECHTE .................................................................................. 54 2.4 DER DRITTE WEG ......................................................................... 59 2.5 Neonationalsozialisten und subkulturell geprägte Rechtsextremisten .......................................................................... 68 2.6 Identitäre Bewegung ....................................................................... 88 2.7 Rechtsextremistische Hass-Musik .................................................. 93 2.8 Immobilien der rechtsextremistischen Szene ............................... 107 2.9 Beispiele rechtsextremistischer Straftaten.................................... 110 2.10 Überblick über die Landkreise ...................................................... 127 3. Reichsbürger und Selbstverwalter ........................................... 139 4. Linksextremismus ...................................................................... 147 4.1 Autonome ..................................................................................... 148 4.2 Rote Hilfe e.V. (RH) ...................................................................... 154 4.3 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) ...................................... 157 4.4 Marxistisch Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) ............... 160 5. Islamistischer Extremismus ...................................................... 163 6. Ausländerextremismus .............................................................. 177 7. Spionageabwehr, Wirtschaftsschutz, Proliferation und Geheimschutz...................................................................... 183 7.1 Spionageabwehr ........................................................................... 183 7.2 Wirtschaftsschutz.......................................................................... 187 7.3 Proliferation................................................................................... 189 7.4 Geheimschutz und Sicherheitsüberprüfungen.............................. 192 7 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 8. Verfassungsschutz durch Aufklärung ...................................... 197 9. Anhang ........................................................................................ 201 9.1 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus .................... 203 9.2 Glossar ......................................................................................... 241 9.3 Gesetzestexte............................................................................... 259 BbgVerfSchG............................................................................... 259 Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Brandenburg (Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz) BVerfSchG ................................................................................... 280 Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz) Artikel 10-Gesetz - G 10 ............................................................. 287 Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses G10AGBbg................................................................................... 310 Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes VereinsG ...................................................................................... 313 Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz) BbgSÜG ....................................................................................... 319 Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz) 9.4 Register ........................................................................................ 345 Ortsregister ................................................................................... 345 Personenregister .......................................................................... 353 Sachregister.................................................................................. 356 9.5 Auflistung extremistischer Organisationen/Gruppierungen im Verfassungsschutzbericht 2016 ............................................... 366 9.6 Bildnachweis ................................................................................. 371 8 Inhaltsverzeichnis 9 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Zusammenfassung Für das Jahr 2016 ist in allen relevanten extremistischen Phänomenbereichen ein Aufwuchs der Personenpotenziale feststellbar. Wie bereits im Jahr zuvor gilt das insbesondere für gewaltbereite Extremisten. Personenpotenzial gewaltbereiter Extremisten in Brandenburg 1993 - 2016 ohne Ausländerextremisten und islamistische Extremisten 600 530 500 400 300 210 200 100 0 1993 1996 1997 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2008 2009 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gewaltbereite Rechtsextremisten Gewaltbereite Linksextremisten (Autonome) Bei der Erstellung der Diagramme wurde auf die Darstellung von Jahreszahlen, die keine bzw. unwesentliche Veränderungen zum Vorjahr aufweisen zu Gunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet. Parallel dazu stiegen ebenfalls die Gewaltstraftaten und erreichten in Brandenburg teilweise historische Höchststände. Im Bereich "politisch motivierte Gewaltkriminalität - rechts" wurden 2016 insgesamt 167 (+ 38) Straftaten erfasst. Das ist der höchste Wert seit 1993. Im Bereich "politisch motivierte Gewaltkriminalität - links" kam es zu 53 (+ 5) Straftaten, das ist der höchste jemals in Brandenburg festgestellte Wert. Im Zuge der Flüchtlingskrise war ab Herbst 2015 eine deutliche Radikalisierung der rechtsextremistischen Szene in Brandenburg festzustellen. Die Szene nutzte die Anti-Asyl-Kampagne, um sowohl Nachwuchs zu gewinnen als auch "Alt-Nazis" zu reaktivieren. Gewaltbereite Linksextremisten reagierten darauf mit einer Zunahme von Gewalt. Hier ist eine gefährliche Eskalationsspirale in Bewegung geraten. Ebenso tritt der Süden des Landes, besonders der Raum Cottbus wieder stärker in Erscheinung. Vor dieser Entwicklung warnt der Verfassungsschutz bereits seit längerem. Die dortige rechtsextremistische Szene ist hochgradig gewaltorientiert. Sie 10 Zusammenfassung bündelt Neonationalsozialisten, Rocker, Angehörige des Bewachungsgewerbes, Kampfsportler, Hass-Musiker sowie Hooligans. Diese Dynamik kann und muss mit dem Schwert des Rechtsstaats gebrochen werden. "Politisch motivierte Gewaltkriminalität" in Brandenburg 1992 - 2016 300 250 200 167 150 100 53 50 0 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2003 2004 2005 2007 2008 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 politisch motivierte Gewaltkriminalität - rechts politisch motivierte Gewaltkriminalität - links Bei der Erstellung der Diagramme wurde auf die Darstellung von Jahreszahlen, die keine bzw. unwesentliche Veränderungen zum Vorjahr aufweisen zu Gunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet. Für das Jahr 2016 werden insgesamt 1.390 (+ 160) Rechtsextremisten gezählt. Darunter sind 355 (+ 15) Mitglieder rechtsextremistischer Parteien. Rechtsextremistisches Personenpotenzial in Brandenburg 1993 - 2016 - unter Abzug von Doppelzählungen - 1700 1665 1600 1500 1490 1400 1385 1390 1370 1320 1320 1300 1280 1290 1290 1230 1230 1230 1200 1190 1170 1170 1160 1140 1125 1100 1000 1993 1995 1997 1999 2000 2001 2002 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2012 2013 2014 2015 2016 Bei der Erstellung der Diagramme wurde auf die Darstellung von Jahreszahlen, die keine bzw. unwesentliche Veränderungen zum Vorjahr aufweisen zu Gunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet. 11 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Davon entfallen 300 (+ 10) auf die "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD). Unverändert 25 Mitglieder zählt die den Parteienstatus beanspruchende Organisation "DIE RECHTE". Die ebenfalls den Parteienstatus anstrebende, stramm neonationalsozialistisch ausgerichtete Organisation "DER DRITTE WEG" kam 2016 auf 30 (+ 5) Mitglieder. Eher parteiferne Neonationalsozialisten, die sich beispielsweise "Freie Kräfte", "Freie Nationalisten" oder "Autonome Nationalisten" nennen, konnten 2016 deutlich zulegen. Ihnen werden jetzt 505 (+ 55) Personen zugeordnet. Seit Beginn der Zählung im Jahr 1993 ist das der höchste, jemals ermittelte Wert. Subkulturell geprägte, gewaltbereite Rechtsextremisten haben auf 530 (+ 60) deutlich zugelegt. Das ist deren höchster Wert seit 2006.1 Rechtsextremistisches Personenpotenzial in Brandenburg 1993 - 2016 - anhand ausgewählter Kategorien / Doppelzählungen möglich - 900 800 700 600 500 400 300 200 100 0 1993 1997 1998 1999 2000 2003 2004 2006 2008 2009 2010 2012 2015 2016 Parteimitglieder Neonationalsozialisten Gewaltbereite Bei der Erstellung der Diagramme wurde auf die Darstellung von Jahreszahlen, die keine bzw. unwesentliche Veränderungen zum Vorjahr aufweisen zu Gunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet. Die NPD Brandenburg konnte nicht von der Flüchtlingsproblematik profitieren. Zwar initiierte sie zahlreiche Anti-Asyl-Kampagnen auf Facebook und meldete Demonstrationen an. Doch diese Protestwelle ist im Laufe des Jahres abgeebbt und mit ihr die NPD-Anstrengungen. Ihre Hoffnung, zur 1 Der Verfassungsschutz unterscheidet innerhalb des Rechtsextremismus drei Bereiche: (1) "Mitglieder rechtsextremistischer Parteien"; (2) "Neonationalsozialisten" und (3) "Subkulturell geprägte, gewaltbereite Rechtsextremisten". Da es zu Doppelzählungen kommen kann, ist die Summe dieser drei Bereiche nicht zwingend identisch mit der Zahl des gesamten rechtsextremistischen Personenpotenzials. 12 Zusammenfassung zentralen Kraft dieser Protestbewegung zu werden, hat sich inzwischen zerschlagen. Auch von ihren ursprünglich erzielten 49 kommunalen Mandaten kann sie längst nicht mehr alle besetzen. Sie unterhält neun (+ 1) mehr oder weniger aktive Kreisverbände und einen Landesverband der "Jungen Nationaldemokraten". Mitgliederentwicklung NPD in Brandenburg 1993 - 2016 - unter Berücksichtigung der Mitglieder der Jungen Nationaldemokraten (JN) - 400 350 370 350 300 320 320 300 300 290 290 250 260 250 235 230 200 205 205 190 150 155 150 100 50 65 30 25 0 1993 1994 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2015 2016 Bei der Erstellung der Diagramme wurde auf die Darstellung von Jahreszahlen, die keine bzw. unwesentliche Veränderungen zum Vorjahr aufweisen zu Gunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet. "DIE RECHTE" verfügt in Brandenburg nur über den "Kreisverband Märkisch-Oderland-Barnim" (KMOB). Eingetreten sind überwiegend Mitglieder der neonationalsozialistischen "Kameradschaft Märkisch Oder Barnim" (KMOB). Die bereits 2014 eingebrochenen Aktivitäten erholten sich 2016 nicht. Die Internetpräsenz des Landesverbandes ist verwaist und konnte im Mai 2017 nicht mehr aufgerufen werden. Der Facebook-Auftritt ist seit Frühjahr 2016 gesperrt. Offenbar erfüllt "DIE RECHTE" in Brandenburg nur einen Zweck: Angehörige der "Kameradschaft Märkisch Oder Barnim" missbrauchen den Schutzschirm des Parteienrechts, um so ihre neonationalsozialistischen Aktivitäten ungestört fortzusetzen. "DER DRITTE WEG" missbraucht ebenfalls den Schutzschirm des Parteienrechts. Er ist aktionsorientiert, elitär und neonationalsozialistisch ausgerichtet. Im Gegensatz zu "DIE RECHTE" sind jedoch Bemühungen erkennbar, Strukturen bundesweit zu festigen und auszudehnen. In Brandenburg werden drei (+ 1) "Stützpunkte" unterhalten. "DER DRITTE WEG" will die rechtsextremistische Anti-Asyl-Kampagne aggressiv vorantreiben. Der Wille zur bedingungslosen neonationalsozialistischen Agitation ist stark aus13 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 geprägt. Er mag wenige Mitglieder haben, deren Einfluss auf die gesamte Szene steigt jedoch kontinuierlich. Das treibt die Radikalisierung voran. 20 (+ 1) neonationalsozialistische Gruppierungen waren 2016 in Brandenburg aktiv. Eine davon, die "Weisse Wölfe Terrorcrew", wurde am 16. März 2016 vom Bundesinnenminister verboten. Das erstmalig im Jahresbericht 2014 kenntlich gemachte Phänomen von Personenzusammenschlüssen, welche sich am Rocker-Lifestyle orientieren, ist nach wie vor präsent. Die aufgrund ihrer Gewaltbereitschaft derzeitig aggressivsten Neonationalsozialisten sind weiterhin im Raum Spremberg anzutreffen. Im Verfassungsschutzbericht wird die "Identitäre Bewegung Berlin-Brandenburg" erstmals vollständig dem Rechtsextremismus zugeordnet. Sie unterscheidet sich zwar in Ideologie und Erscheinungsbild teilweise erheblich vom bisherigen Rechtsextremismus. Jedoch treten bei ihr - wenn auch außerhalb Brandenburgs - zunehmend Akteure mit rechtsextremistischer Biografie in Erscheinung und sorgen so für entsprechende Personenkontinuität. Ebenso ist der von der "Identitären Bewegung" propagierte "Ethnopluralismus" geeignet, als zunächst wohlklingende Hülse rassistische Überzeugungen zu verdecken und geschönt zu transportieren. In Bandenburg verfügt die "Identitäre Bewegung" über etwa 20 Unterstützer. Die künftige Entwicklung dieser Gruppierung bleibt abzuwarten. 2016 konnte die rechtsextremistische Musikszene in Brandenburg ihren bereits hohen Aktivitätslevel der Vorjahre halten. Die Zahl der Bands ist auf 24 (- 2) leicht gesunken. Hinzu kommen 14 Liedermacher (+ 1). Aufgrund des hohen und erfolgreichen Drucks der Sicherheitsbehörden, insbesondere der Polizei, bewegen sich die Konzertaktivitäten 2016 weiterhin auf niedrigem Niveau. Erneut konnten nur zwei Konzerte durchgeführt werden. Fünf (+ 3) Konzerte wurden im Vorfeld verhindert. Zusätzlich fanden sechs (+ 6) Liederabende statt. Die Produktion neuer Tonträger liegt unverändert bei 12, darunter drei "Rereleases". 14 Zusammenfassung Rechtsextremistische Bands in Brandenburg 1993 - 2016 - ohne Liedermacher - 30 25 26 26 25 24 24 23 23 22 20 15 13 10 9 5 4 0 1993 2002 2005 2007 2008 2009 2010 2011 2014 2015 2016 Bei der Erstellung der Diagramme wurde auf die Darstellung von Jahreszahlen, die keine bzw. unwesentliche Veränderungen zum Vorjahr aufweisen zu Gunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet. Die Zahl verfassungsschutzrelevanter "Reichsbürger und Selbstverwalter" hat auf 440 (+140) zugenommen. Linksextremistisches Personenpotenzial in Brandenburg 1993 - 2016 - unter Abzug von Doppelzählungen - 800 700 715 670 660 600 630 620 615 605 605 600 565 570 545 500 530 500 548 490 500 400 410 300 200 100 0 1993 1994 1995 1999 2000 2001 2002 2004 2005 2006 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2015 2016 Bei der Erstellung der Diagramme wurde auf die Darstellung von Jahreszahlen, die keine bzw. unwesentliche Veränderungen zum Vorjahr aufweisen zu Gunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet. Im Linksextremismus ist das Personenpotenzial leicht auf 500 (+ 10) gestiegen. Jedoch haben sich die Verschiebungen innerhalb der Szene fortgesetzt. 15 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Linksextremistisches Personenpotenzial in Brandenburg 1993 - 2016 - anhand ausgewählter Kategorien / Doppelzählungen möglich - 450 400 350 300 250 200 150 100 50 0 1993 1996 1997 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Parteimitglieder Rote Hilfe e.V. Gewaltbereite (Autonome) Bei der Erstellung der Diagramme wurde auf die Darstellung von Jahreszahlen, die keine bzw. unwesentliche Veränderungen zum Vorjahr aufweisen zu Gunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet. Die Zahl gewaltbereiter Autonomer hat erneut auf jetzt 210 (+ 10) zugelegt. Das ist der höchste Wert seit 2012. Offenbar ist hier eine Trendwende zu beobachten. Seit Januar 2016 ist zusätzlich eine neue Qualität linksextremistischer Gewalt erkennbar. Beispielsweise haben die Entwicklungen in den einzelnen Potsdamer Hausprojekten zu einer Radikalisierung der Szene beigetragen. Mit Hilfe von Demonstrationsund Blockadetrainings hat sich die Szene nach und nach professionalisiert. Die "Rote Hilfe" unterstützt dabei mit Rechtsberatung. Damit wächst die Gefahr, dass in den Rückzugsräumen zunehmend Aktionen gegen den politischen Gegner und die Polizei geplant werden. In 13 (+ 3) Kommunen beziehungsweise Regionen sind Autonome aktiv. Erneut gewachsen ist die "Rote Hilfe e.V." Sie zählt rund 215 (+ 5) Mitglieder. Das ist die höchste jemals in Brandenburg festgestellte Mitgliederzahl. Innerhalb des Linksextremismus behauptet sie ihre Rolle als übergreifende, zwischen allen Strömungen vermittelnde Konsensorganisation und kümmert sich unter anderem um Rechtsbeistand für politischmotivierte Straftäter. Auf nur noch 55 (- 5) Mitglieder bringt es die "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP). Ihre Reststrukturen werden weiter zerfallen. Für den Bereich islamistischer Extremismus gibt der Verfassungsschutzbericht 100 (+ 30) Personen an. Unverändert werden rund zehn islamistische Extremisten als Gefährder eingestuft. Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, dass Einzelpersonen von Brandenburg aus in Richtung Syrien ausgereist sind, wahrscheinlich um an Kampfhandlungen teilzunehmen. Der ra16 Zusammenfassung pide Anstieg des islamistischen Personenpotenzials ist unter anderem auf die verbesserte Erkenntnislage der Sicherheitsbehörden zurückzuführen. In immer kürzeren Abständen gehen Hinweise auf potenzielle Islamisten bei den Sicherheitsbehörden ein. Meist sind es Einzelhinweise ohne Bezug zu einem Netzwerk, weshalb sie schwer zu verifizieren sind. Hinzu kommt die teilweise unübersichtliche Lage infolge verstärkter Migration. Nachhaltige Strukturen konnten nicht festgestellt werden, jedoch etablieren sich bestimmte personelle Netzwerke, welche auf Kennverhältnissen beruhen und über das Land streuen. Allerdings gibt es in Berlin islamistisch beeinflusste Einrichtungen. Diese dienen auch in Brandenburg lebenden Einzelpersonen als Anlaufpunkte. Personenpotenzial "Islamistische Extremisten" in Brandenburg 2001 - 2016 100 100 90 80 70 70 60 60 50 50 50 50 50 40 45 40 40 30 35 30 20 10 10 10 0 2001 2002 2006 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Bei der Erstellung der Diagramme wurde auf die Darstellung von Jahreszahlen, die keine bzw. unwesentliche Veränderungen zum Vorjahr aufweisen zu Gunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet. Noch verfügen islamistische Extremisten in Brandenburg mehrheitlich über Bezüge zum "Kaukasus-Emirat". Da sich dortige Gruppierungen teilweise dem terroristischen "Islamischen Staat" (IS) unterstellt haben, ist damit eine hohe abstrakte Gefahr für Brandenburg verbunden. Islamistische Extremisten binden enorme personelle, materielle und finanzielle Ressourcen unserer Sicherheitsbehörden. Mit einem weiteren Anstieg dieses Personenpotenzials muss gerechnet werden. Denn unsere Sicherheitsbehörden gewinnen ständig neue Erkenntnisse. Ebenso ist immer noch nicht absehbar, wie viele Extremisten und Terroristen den Flüchtlingsstrom ab September 2015 genutzt haben, um nach Deutschland zu gelangen. Dass sie diesen Strom genutzt haben, ist aber klar. Unklar ist ebenso, wie viele der bei uns Schutz Suchenden erst hier zu Extremisten oder Terroristen werden. 17 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Personenpotenzial Ausländerextremisten in Brandenburg 1995 - 2016 300 290 275 250 235 235 200 205 200 170 150 155 140 125 100 110 100 105 50 50 20 40 10 30 5 0 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2006 2007 2008 2009 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Bei der Erstellung der Diagramme wurde auf die Darstellung von Jahreszahlen, die keine bzw. unwesentliche Veränderungen zum Vorjahr aufweisen zu Gunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet. Das größte Personenpotenzial im Bereich Ausländerextremismus weist in Brandenburg unverändert die bundesweit mit einem Betätigungsverbot belegte "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) auf. Ende 2016 wurden ihr nur rund 85 (- 10) Personen zugerechnet. Neben der Beobachtung extremistischer Bestrebungen wirkt der Verfassungsschutz an Zuverlässigkeitsüberprüfungen mit. Besonders hier zeigt sich der wichtige Service-Charakter der Behörde. Sie sammelt Daten über Extremisten, um zu verhindern, dass solche Personen beispielsweise beruflichen Zugang zum Sicherheitsbereich von Flughäfen erlangen. 2016 gingen insgesamt 5.004 (- 54) entsprechende Anfragen ein: davon 3.565 gemäß Luftsicherheitsgesetz, 49 gemäß Atomgesetz, 240 gemäß Sprengstoffgesetz und 1.150 auf der Grundlage der Bewachungsverordnung. Sollte der Neubau des Flughafens Berlin-Brandenburg wirklich mal abgeschlossen sein und Tegel parallel dazu schließen, werden die wichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß Luftsicherheitsgesetz ausschließlich vom brandenburgischen Verfassungsschutz durchgeführt, was eine erhebliche Zusatzbelastung darstellen wird. Der Verfassungsschutz wirkt ebenfalls als Sicherheitsdienstleister an den personalintensiven Sicherheitsüberprüfungen mit, die Mitarbeiter von etwa 20 Behörden (unter anderem: Polizei, Staatskanzlei und Ministerien, Landtag, Gerichte sowie Staatsanwaltschaften) betreffen. 312 (+ 190) Sicherheitsüberprüfungen waren es 2016. 18 Zusammenfassung Informationsangebote des Verfassungsschutzes waren 2016 erneut stark nachgefragt. In 102 (+ 38) Veranstaltungen wurden Vorträge gehalten. Rund 4.000 (+ 1.500) Bürger nahmen teil. Damit summiert sich die Zahl solcher Veranstaltungen seit 2008 auf insgesamt 968 mit 35.400 Zuhörern. Aufgrund des großen Beratungsbedarfs vieler Behörden zum Thema "Reichsbürger" bot der Verfassungsschutz 28 Vorträge dazu 2016 mit an. Insgesamt 1.200 Interessierte, überwiegend Mitarbeiter von Behörden, nahmen daran teil. Ebenso wirkte der Verfassungsschutz an dem Ende 2015 veröffentlichten Handbuch "Reichsbürger" mit. Mit einer aktualisierten Neuauflage ist im Laufe des Jahres 2017 zu rechnen. In Erfurt fand 2016 zudem die gemeinsame Fachtagung der Verfassungsschutzbehörden Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen unter dem Titel "Migration und Sicherheit - Wie Extremisten Flüchtlingsbewegungen zu instrumentalisieren versuchen" statt. 19 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 20 Aufgaben, Befugnisse und Kontrolle des Verfassungsschutzes 1. Aufgaben, Befugnisse und Kontrolle des Verfassungsschutzes Zu den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehören nach der Definition des Bundesverfassungsgerichts die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip, die Chancengleichheit aller politischen Parteien und das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Ohne die Achtung dieser Prinzipien ist eine Demokratie nicht möglich. Um diese zu schützen, sammelt der Verfassungsschutz Informationen über Bestrebungen, die gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Er wertet sie aus und unterrichtet zuständige Stellen. In unserer Demokratie zählen dazu die Bevölkerung, die Landesregierung, die öffentliche Verwaltung, die Polizei und viele andere. Auf diesem Wege über verfassungsfeindliche Bestrebungen zu informieren, ist daher eine zentrale Aufgabe des Verfassungsschutzes. Denn der beste Schutz der Verfassung ist der informierte Bürger. Freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland Menschenrechte Volkssouveränität Gewaltenteilung Verantwortlichkeit der Regierung Gesetzmäßigkeit der Verwaltung Unabhängigkeit der Gerichte Mehrparteienprinzip Chancengleichheit für Parteien Recht auf parlamentarische Opposition 21 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Am 31. Dezember 2016 hatte der brandenburgische Verfassungsschutz im Ministerium des Innern und für Kommunales 86 Mitarbeiter (2015: 90).2 An Sachmitteln standen der Verfassungsschutzbehörde im Haushaltsjahr 2016 insgesamt 1.258.190 Euro zur Verfügung. Davon wurden 1.258.176 Euro verausgabt. Der Verfassungsschutz ist der Inlandsnachrichtendienst Deutschlands. Diese Aufgabe fällt sowohl in die Zuständigkeit des Bundes als auch der Länder. Anders als die Polizei hat der Verfassungsschutz keine exekutiven Befugnisse. Kein Verfassungsschützer darf Wohnungen durchsuchen, Personen festnehmen oder Zeugen vernehmen. Verfassungsschützer sind unbewaffnet und tragen keine Uniform. Im demokratischen Rechtsstaat wachen parlamentarische Gremien über alle Aktivitäten des Verfassungsschutzes. Im Landtag Brandenburg sind das die "Parlamentarische Kontrollkommission" (PKK) und die "G 10-Kommission". Die PKK ist von der Landesregierung unter anderem umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde, das Lagebild und Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten (SS 25 Abs. 1 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz). Die "Parlamentarische Kontrollkommission" kann von der Landesregierung alle für ihre Kontrollaufgaben erforderlichen Auskünfte, Unterlagen, Aktenund Dateneinsicht, Stellungnahmen und Zutritt zur Verfassungsschutzbehörde verlangen. Bei besonderem Aufklärungsbedarf können Bedienstete mit Zustimmung des Innenministers zum Sachverhalt befragt werden. Darüber hinaus wird die PKK regelmäßig ohne Aufforderung nach SS 7 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 4 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz über Quellen und Observationen sowie in anonymisierter Form über Beschränkungen des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses informiert. Der Landtag beschließt über Größe und Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission. Sie soll nicht mehr als neun Mitglieder haben. Hierbei muss die parlamentarische Opposition angemessen vertreten sein (SS 24 Abs. 1 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz). Das Gremium tritt in der Regel alle zwei Monate zusammen, Beratungen erfolgen in geheimer Sitzung. 2 Die Zahl umfasst auch Teilzeitbeschäftigte. Wie in den vorangegangen Berichten werden einzelne Abordnungsplätze nicht ausgewiesen. 22 Aufgaben, Befugnisse und Kontrolle des Verfassungsschutzes Beschränkungen des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses werden durch die vom Landtag gewählte "G 10-Kommission" vor ihrer Durchführung auf ihre Zulässigkeit und Notwendigkeit überprüft. Anordnungen, welche die "G 10-Kommission" für unzulässig oder nicht notwendig erachtet, hat das Innenministerium unverzüglich einzustellen. Die Kontrollbefugnis erstreckt sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach dem "Artikel 10-Gesetz" erlangten personenbezogenen Daten. Die "G 10-Kommission" besteht aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen oder Diplomjurist sein muss, und zwei Beisitzern. Mitglieder der "G 10-Kommission" sind in ihrer Amtsführung unabhängig und Weisungen nicht unterworfen (SS 2 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes). Alle Bürger haben das Recht, ein Auskunftsersuchen gemäß SS 12 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz beim Verfassungsschutz zu stellen. Davon machten im Jahr 2016 insgesamt 194 (2015: 200) Personen Gebrauch. Der Verfassungsschutz hält den Einsatz von menschlichen Quellen zur Erfüllung seines Auftrages für unabdingbar. Denn Quellen sind durch andere nachrichtendienstliche Mittel nicht zu ersetzen. Im Bereich des Rechtsextremismus haben Quellen maßgeblich dazu beigetragen, dass die jewei23 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 ligen brandenburgischen Innenminister bislang acht Vereinsverbote erlassen konnten. Mit solchen Verboten wird die Ausbreitung extremistischer Ideologien maßgeblich unterbunden. Ebenso trägt der Quelleneinsatz zur Aufklärung politisch motivierter Kriminalität bei. Dies gilt beispielsweise für die Eindämmung rechtsextremistischer Hasskonzerte. Der Einsatz nachrichtendienstlicher Quellen ist im Verfassungsschutzgesetz des Landes Brandenburg und insbesondere detailliert in der "Dienstanweisung Beschaffung" geregelt. Festgelegt sind Mindeststandards bei der Werbung von Quellen als auch bei der Informationserhebung durch Quellen. 24 Rechtsextremismus 2. Rechtsextremismus Rechtsextremistisches Personenund Organisationspotenzial in Brandenburg (zum Teil geschätzt) 2015 2016 Subkulturell geprägte, gewaltbereite Rechtsextremisten 470 530 Neonationalsozialisten 450 505 NPD 290 300 DER DRITTE WEG 25 30 DIE RECHTE 25 25 sonstige rechtsextremistische Organisationen 60 105 gesamt 1.320 1.495 Mehrfachmitgliedschaften 90 105 Personenpotenzial (nach Abzug von Mehrfachzählungen) 1.230 1.390 Seit dem Jahr 2015 ist eine deutliche Radikalisierung der rechtsextremistischen Szene in Brandenburg festzustellen. Dies ist unter anderem an dem rasanten Anstieg des rechtsextremistischen Personenpotenzials auf 1.390 (2015: 1.230) erkennbar. Seit dem Jahr 2000 war die Zahl der Rechtsextremisten in Brandenburg nicht mehr so hoch. Besonders starken Zulauf verzeichnen derzeit subkulturell geprägte, gewaltbereite Rechtsextremisten (+50) und Neonationalsozialisten (+55). Die Anti-Asyl-Thematik erwies sich als geeignet, sowohl junge "Asylgegner" an die Szene heranzuführen als auch gestandene "Alt-Nazis", die ihre politische Sozialisierung während der Flüchtlingskrise zu Beginn der neunziger Jahre erfuhren, wieder zu reaktivieren. Zugleich ist ein Anstieg der Gewaltstraftaten im Bereich "politisch-motivierter Kriminalität - rechts" festzustellen. Insgesamt 167 Fälle sind bekannt geworden (2015: 129). Das ist der höchste Stand seit 1993 und eine Zunahme gegenüber 2015 von 25 Prozent. Im Vergleich zum Jahr 2011, in dem mit 36 Gewaltstraftaten der niedrigste Wert in der Geschichte des Landes Brandenburg verzeichnet wurde, bedeutet dies eine Verfünffa25 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 chung. Besonders die Stadt Cottbus mit 30 und der Landkreis Spree-Neiße mit 20 Gewaltstraftaten stechen hervor. Auch der Landkreis OstprignitzRuppin (19) und Frankfurt (Oder) (13) fallen durch überdurchschnittlich hohe Deliktzahlen auf. Körperverletzungen machen den größten Anteil der Gewaltdelikte aus. Die Radikalisierung der rechtsextremistischen Szene steht in einem direkten Zusammenhang mit der Verschärfung der Flüchtlingskrise in Europa. Die Agitation gegen Flüchtlinge und Asylsuchende war im Jahr 2016 der programmatische Drehund Angelpunkt der extremen Rechten. Die Anti-Asyl-Kampagne besteht dabei im Wesentlichen aus drei Bestandteilen: 1. Demonstrationen und Kundgebungen, 2. Übergriffe auf Flüchtlinge beziehungsweise Flüchtlingsunterkünfte und 3. Hetze im Internet. Demonstrationen und Kundgebungen Im Jahr 2016 wurden im Land Brandenburg 176 asylfeindliche Demonstrationen durchgeführt, was noch einmal einen Anstieg zum Vorjahr bedeutet. Insbesondere zu Beginn des Jahres gelang es der rechtsextremistischen Szene, regelmäßig mehrere hundert Teilnehmer zu asylfeindlichen Demonstrationen zu versammeln. Zwischen Januar und April 2016 fanden einschlägige Versammlungen in enger Taktung im ganzen Land statt. Ab Mai 2016 war das Demonstrationsgeschehen spürbar rückläufig. Die zahlreichen Kundgebungsformate, die sich an den Pegida-Demonstrationen in Dresden (Sachsen) orientierten, lockten zunehmend weniger Teilnehmer auf die Straße. Die Organisatoren resignierten zu großen Teilen und verzichteten in den letzten Monaten des Jahres teilweise ganz auf die Durchführung von Kundgebungen. Zu den größten asylfeindlichen Demonstrationen im Jahr 2016 zählte der "Abendappell der guten Hoffnung" am 26. Februar 2016 in Oranienburg (OHV) mit 700 Teilnehmern und die Versammlung des "Bürgerbündnisses Havelland" am 12. Januar 2016 in Rathenow (HVL) mit über 600 Teilnehmern. An beiden Veranstaltungen nahmen auch zahlreiche Rechtsextremisten teil. Besorgniserregend sind insbesondere die Versuche von Rechtsextremisten, bürgerliche asylkritische Demonstrationen zu beeinflussen. Deutlich ist in den vergangenen zwei Jahren eine Erosion der Abgrenzung festzustellen. Scheinbar bestehen an immer weniger Orten Berührungsängste zwischen Bürgerinitiativen, Rechtspopulisten und Rechtsextremisten. Grenzen verwischen zunehmend. Stillschweigende Kooperationen werden 26 Rechtsextremismus häufiger. Nur selten ist die Einflussnahme durch Rechtsextremisten augenscheinlich. Häufig wird aus der Deckung agiert. Für die Öffentlichkeit nicht sichtbar, kümmern sich Rechtsextremisten im Hintergrund um Logistik, Infrastruktur und Planung. Die fremdenfeindliche Weltsicht soll soweit wie möglich hinter der Fassade der "bürgerlichen" Proteste verborgen bleiben. Die Szene hat schnell gemerkt, dass sie da, wo sie offen auftritt, deutlich weniger Protestpotenzial mobilisieren kann, als dort, wo sie im Hintergrund wirkt. Übergriffe auf Flüchtlinge bzw. Flüchtlingsunterkünfte Die Zahl der Übergriffe auf Flüchtlinge beziehungsweise auf Flüchtlingsunterkünfte stieg im Jahr 2016 noch einmal rasant an. Während im Jahr 2015 insgesamt 141 Straftaten festgestellt wurden, waren es im vergangenen Jahr 312 Fälle und somit mehr als eine Verdopplung. Besorgniserregend ist insbesondere, dass nicht nur die Quantität der Straftaten sprunghaft in die Höhe geschnellt ist, sondern auch die Qualität. Gerade die Brandanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte wie etwa in Jüterbog (TF), und Nauen (HVL) sind Beweis für die neue Qualität rechtsextremistisch motivierter Straftaten. Es gilt genau zu beobachten, ob die aktuelle Situation den Nährboden für einen neuen Rechtsterrorismus bilden könnte. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Gewalt gegen Asylbewerber und Anschläge gegen deren Unterkünfte auch in Zukunft signifikant abnehmen wird. Ebenfalls steht zu befürchten, dass die Konfrontationsgewalt zwischen Rechtsund Linksextremisten durch die aktuelle Flüchtlingsdebatte weiter angefeuert wird. Hetze im Internet Rechtsextremisten nutzen die Möglichkeiten des Internets, um dort ihre menschenverachtende und rassistische Propaganda zu verbreiten. Bewusst werden hier Ängste und Neid geschürt. Insbesondere "Hasspostings", die sich in allen sozialen Netzwerken breit machen, kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Die Rolle des Internets bei der Radikalisierung, Mobilisierung und Rekrutierung der Szene kann nicht überschätzt werden. Die vermeintliche Anonymität des Internets befeuert viele Rechtsextremisten, gegen Flüchtlinge, Ausländer und Andersdenkende zu hetzen. Zudem werden Halbwahrheiten und bewusste Falschmeldungen ("Fake News") lanciert, die insbesondere kriminelle Handlungen von 27 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Flüchtlingen thematisieren. Nachweisbar sind viele dieser Meldungen erfunden oder übertrieben. Im Netz werden sie jedoch schnell geteilt und weiterverbreitet. Auf diese Weise werden Unwahrheiten verbreitet und Tatsachen verdreht. Besonders häufig werden vermeintliche Straftaten von Flüchtlingen geschildert und Auseinandersetzungen zwischen Asylbewerbern als Beleg für deren Gewalttätigkeit herangezogen. Ziel der "Fake News" ist, die Flüchtlinge pauschal als kriminelle Gewaltverbrecher darzustellen und zu diskreditieren. Zugleich versuchen die Urheber, zum Beispiel durch manipulierte Bilder von Flüchtlingen mit Luxusartikeln, Sozialneid zu schüren. Die Asylbewerber werden als begünstigte Sozialschmarotzer dargestellt, denen es an Dankbarkeit und Wertschätzung fehle. Nicht selten wird der tatsächliche Urheber der "Fake News" verschleiert. Die erfundenen "Nachrichten" werden auf diese Weise in großer Dynamik innerhalb der Szene verbreitet und befeuern den Ausländerhass. Auch die Nutzung von "Memes" oder Videos verschafft der rechtsextremistischen Szene einen großen Resonanzraum in der Welt der sozialen Netzwerke. Grundsätzlich ist eine zunehmende Verrohung der Sprache und der Bilder festzustellen. Immer häufiger wird im Internet offen und unverhohlen zu Gewalt gegen Ausländer, politisch Andersdenkende und "Staatsrepräsentanten" aufgerufen. Die steigenden Zahlen der Gewaltstraftaten zeigen, dass dieser Verbalradikalismus immer häufiger in die reale Welt übertragen wird. Die lautstarken Agitatoren in den sozialen Netzwerken werden zu geistigen Brandstiftern und Impulsgebern für die Ausübung von schweren und schwersten Gewaltstraftaten. 28 Rechtsextremismus 2.1 Rechtsextremistische Parteien Den rechtsextremistischen Parteien, von denen in Brandenburg im Jahr 2016 die "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD), "DIE RECHTE" und "DER DRITTE WEG" aktiv waren, gelang es bisher nicht, Profit aus der politischen Situation zu schlagen. Ihre Mitgliederzahlen blieben konstant oder nahmen lediglich unwesentlich zu. Die NPD, die sich einmal als Motor und Taktgeber der Anti-Asyl-Kampagne verstanden hat, wurde von der Entwicklung abgehängt. Rechtspopulisten haben der Partei schon lange den Rang abgelaufen. Der NPD fiel im Jahr 2016 eher die Funktion des begleitenden Kommentators zu als die des Meinungsführers. Bei "DIE RECHTE" sah es sogar noch finsterer aus. Lange erhoffte man sich, ein Auffangbecken für NPD-Anhänger zu werden, die dem Parteiverbot durch das Bundesverfassungsgericht zuvor kommen wollten. Dieser Wunsch erfüllte sich nicht. Nach ewigen Streitereien um die Führung des Landesverbandes steht die Partei in Brandenburg vor einem Scherbenhaufen. Der Landesverband ist de facto inaktiv. Lediglich ein einzelner Kreisverband hält die Parteistandarte mehr schlecht als recht hoch. Auch "DER DRITTE WEG", der erst im April 2015 seinen ersten Stützpunkt im Land Brandenburg gründete, konnte nicht richtig Fahrt aufnehmen. Zwar existieren mittlerweile drei Stützpunkte in Brandenburg. Der Partei gelang es bisher jedoch nicht, die Führungsrolle in der rechtsextremistischen Szene zu übernehmen, die sie sich selbst zuspricht. Dies liegt unter anderem daran, dass die Partei bislang mit ihrer Strategie scheiterte, bei den Mitgliedern auf "Klasse" statt auf "Masse" zu setzen. Auch "DER DRITTE WEG" musste erkennen, dass die gewünschte "Klasse" in der rechtsextremistischen Szene in Brandenburg eher Mangelware ist. Dennoch ist dem "DRITTEN WEG" von allen in Brandenburg vertretenden rechtsextremistischen Parteien am meisten Potenzial zuzugestehen. 29 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 2.2 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) und Junge Nationaldemokraten (JN) Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands wurde 1964 mit dem Ziel gegründet, national-konservative Strömungen zu bündeln. 1969 scheiterte sie mit 4,3 Prozent am Einzug in den Bundestag. Sie verfügte zu diesem Zeitpunkt über fast 30.000 Mitglieder und war in sieben Länderparlamenten vertreten. Die Wahlniederlage führte zu Streitigkeiten. Die Wahlergebnisse und Mitgliederzahlen brachen ein. 1972 verlor sie ihre letzten Landtagsmandate und versank für Jahrzehnte in der Bedeutungslosigkeit. Die ursprünglich eher kleinbürgerlich-deutschnational ausgerichtete Partei erfuhr 1991 mit ihrem dritten Parteivorsitzenden Günther Deckert eine neue Orientierung. Vor allem revisionistische aber auch sozialrevolutionäre und ausländerfeindliche Themen machten die ursprüngliche Abgrenzung von Neonationalsozialisten brüchig. Während Deckert Mitte der 1990er Jahre eine mehrjährige Haftstrafe unter anderem wegen Volksverhetzung verbüßte, konnte der innerparteiliche Konkurrent Udo Voigt an die Spitze gelangen. Der heutige NPD-Europaabgeordnete leitete endgültig die Nazifizierung der Partei ein und öffnete die Partei gezielt für Neonationalsozialisten. Bis heute propagiert er die "Dreisäulenstrategie" der NPD: "Kampf um die Köpfe", "Kampf um die Parlamente" und "Kampf um die Straße". Später kam die vierte Säule "Kampf um den organisierten Willen" hinzu, was ein gemeinsames Antreten von NPD und Neonationalsozialisten bei Wahlen meint. Nach 30 Jahren errang die Partei im Jahr 2004 wieder erste Mandate bei der Landtagswahl in Sachsen. Zehn Jahre später, 2014, scheiterte sie an der Fünfprozenthürde. In Mecklenburg-Vorpommern war sie von 2006 bis 2016 im Landtag vertreten. In zahlreichen Kommunalvertretungen hat die NPD bis heute Sitze. Finanzskandale unter dem Vorsitz von Udo Voigt erschütterten die Partei grundlegend. Zwar nahm sie gerne an der Parteienfinanzierung des abgelehnten "Systems" teil, fälschte aber die Parteibilanzen. Die Folgen 30 Rechtsextremismus der Strafzahlungen in Millionenhöhe führen zu einer anhaltend klammen Parteikasse. Infolge des Finanzskandals konnte sich am 11. November 2011 auf dem Bundesparteitag in Neuruppin (OPR) Holger Apfel in einer Kampfkandidatur mit seinem Leitmotiv des "seriösen Radikalismus" gegen Udo Voigt durchsetzen. Die Partei sollte vor Ort als politische Kraft wahrgenommen werden, indem die bürgerlichen Kompetenzen der Partei gestärkt würden. Der in dieser Hinsicht erfolglose Apfel legte im Dezember 2013 alle Ämter und Mandate nieder und verließ die Partei. Grund für diesen Schritt waren Gerüchte und Vorwürfe hinsichtlich seiner sexuellen Orientierung, deren Wahrheitsgehalt nicht öffentlich geklärt wurde. Zweifler vermuteten eine Intrige. Die Machtkämpfe und die versuchten Strategiewechsel in der Partei dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass in der NPD-Führung seit den 1990ern nie ein Paradigmenwechsel vollzogen wurde. Es wurde lediglich vermieden, die neonationalsozialistischen Konzepte zu offensichtlich in die Öffentlichkeit zu tragen, um sich für nationalkonservative Kreise als Wahlalternative anzubieten. Dies gelang bisher jedoch nicht, da die Partei nie ihr "Schmuddel-Image" ablegen konnte. Daher fordern innerparteiliche Kritiker öffentlich, zu der radikaleren Linie zu stehen und sich nicht weichgespült zu geben. Der Übergangsvorsitzende Udo Pastörs wurde im November 2014 auf dem Bundesparteitag in Weinheim (Baden-Württemberg) vom saarländischen NPD-Funktionär Frank Franz abgelöst. Dieser führt nun eine Partei, die unter einem rasanten Mitgliederschwund leidet (2011: 6.300, 2012: 6.000, 2013: 5.500, 2014: 5.200). Hinzu kommen die Neugründungen zweier Organisationen, die der NPD im rechtsextremistischen Lager Konkurrenz machen. Im Mai 2012 wurde "DIE RECHTE" vom bekannten Neonationalsozialisten Christian Worch ins Leben gerufen, während Ende September 2013 "DER DRITTE WEG" in Rheinland Pfalz gegründet wurde. Für viele Neonationalsozialisten sind diese zwei Neugründungen anziehender als die NPD. Die NPD verliert ihr Monopol auf den legalen Schutzschirm, unter dem Kameradschaften hoffen, Vereinsverboten entgehen zu können. Inzwischen ist auch ein Urteil zum zweiten NPD-Verbotsverfahren gefallen. Am 3. Dezember 2013 reichte der Bundesrat Antrag beim Bundesverfassungsgericht ein. Als wesentliche Verbotsgründe wurden die verfassungs31 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 widrige Ideologie sowie ein aktiv-kämpferisches und aggressives Handeln der NPD angeführt. Die Materialsammlung belegt auf gut tausend Seiten die Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus, einhergehend mit der Relativierung nationalsozialistischen Unrechts und die antisemitische Haltung der Partei. Vorn an steht der ethnisch verwendete Volksund Personenbegriff, der als Verstoß gegen die Menschenwürde zu werten ist: "Ein Afrikaner, Asiate oder Orientale wird nie Deutscher werden können, weil die Verleihung bedruckten Papiers ja nicht die biologischen Erbanlagen verändert, die für die Ausprägung körperlicher, geistiger und seelischer Merkmale von Einzelmenschen und Völkern verantwortlich sind. Angehörige anderer Rassen bleiben deshalb körperlich, geistig und seelisch immer Fremdkörper, egal, wie lange sie in Deutschland leben. Sie mutieren durch die Verleihung des Passes ja nicht zu Deutschen."3 Das politische Handeln der NPD zielt darauf ab, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen und abzuschaffen. Aufgeführt werden Rechtsverstöße der Partei und ihrer führenden Mitglieder. Insgesamt wurden in dem zweiten NPD-Verfahrenen alle Vorkehrungen zur Sicherstellung eines rechtsstaatlichen Verfahrens getroffen. Schon das Erreichen des Hauptverfahrens ist als Erfolg der Sicherheitsbehörden zu werten. Das Bundesverfassungsgericht hat im Verbotsverfahren gegen die NPD am 17. Januar 2017 den Verbotsantrag als unbegründet abgewiesen. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts vertritt die NPD zwar ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept. Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten "Volksgemeinschaft" ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Die NPD arbeitet auch planvoll und mit hinreichender Intensität auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin. Allerdings fehlt es (derzeit) an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt. 3 Argumentationsbroschüre des NPD-Parteivorstands, 2012 32 Rechtsextremismus NPD im Land Brandenburg In Brandenburg gründete sich 2003 ein eigener Landesverband der NPD, der zuvor gemeinsam mit Berlin bestand. Nach dem Einzug der NPD in die Landtage von Sachsen (2004) sowie Mecklenburg-Vorpommern (2006) und der Öffnung der Partei für Neonationalsozialisten entsprechend Voigts "Dreisäulenstrategie" stieg 2010 die Mitgliederzahl der NPD in Brandenburg auf ihren Höchststand von 370. Insbesondere die Säule "Kampf um die Straße" war attraktiv für Neonationalsozialisten. Entsprechend traten Aktivisten aus den verbotenen Organisationen "Nationalistische Front" (NF), "Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei" (FAP) und "Heimattreue Deutsche Jugend" (HDJ) bei. Der Eintritt der vom Verbot bedrohten Organisation "Die Nationalen" um den Neonationalsozialisten Frank Schwerdt brachte dem Landesverband damals einen spürbaren Zuwachs. Mitgliederentwicklung NPD in Brandenburg 1993 - 2016 - unter Berücksichtigung der Mitglieder der Jungen Nationaldemokraten (JN) - 400 350 370 350 300 320 320 300 300 290 290 250 260 250 235 230 200 205 205 190 150 155 150 100 50 65 30 25 0 1993 1994 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2015 2016 Bei der Erstellung der Diagramme wurde auf die Darstellung von Jahreszahlen, die keine bzw. unwesentliche Veränderungen zum Vorjahr aufweisen zu Gunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet. Das Scheitern bei der Landtagswahl 2009 zeigt, dass es der NPD in Brandenburg weniger gut gelang, die "Freien Kräfte" einzubeziehen. Obwohl einige neonationalsozialistische "Freie Kräfte" zur Kooperation mit der NPD bereit waren, lehnten andere die Partei ab, da sie durch ihr politisches Handeln selbst als Teil des verhassten Systems auftrete. Diese 33 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Auffassung vertrat etwa die rechtskräftig verbotene Gruppierung "Widerstand Südbrandenburg" (auch als "Spreelichter" oder "Widerstandsbewegung in Südbrandenburg" bekannt). Funktionierende Schnittmengen zwischen der NPD und den Neonationalsozialisten fanden und finden sich in den Kreisverbänden Havel-Nuthe, Prignitz-Ruppin, Oberhavel und Dahmeland. Die Schwäche des Landesverbandes samt seinem Vorstand stellt das größte Problem der NPD dar. Seit 2009 richtete die NPD immer weniger Veranstaltungen aus, für die sich der Landesverband in Brandenburg verantwortlich zeigte. Im Landtagswahlkampf wurde deutlich, wie wenig Personen landesweit öffentliches Engagement für die Partei zeigen. Es gibt nur wenige Ausnahmen: So führte der Landesverband Brandenburg am 25. Juni 2016 eine Kundgebungstour durch, wobei er von einigen Ortsverbänden unterstützt wurde. Am 24. September 2016 lud der brandenburgische Landesverband zu seinem Familienfest unter dem Motto "Märkischer Herbstanfang" ein. Die Veranstaltung wurde behördlich untersagt und fiel ersatzlos aus. Klaus Beier ist seit 2004 Vorsitzender des NPD-Landesverbandes Brandenburg und seit 2003 Vertreter der NPD im Kreistag Oder-Spree. Als Bundespressesprecher war er bis 2011 viele Jahre Funktionär auf Bundesebene. Mit dem Wechsel von Voigt auf Apfel verlor Beier vorübergehend sein Sprecheramt. Auf dem Bundesparteitag im November 2014 in Weinheim (Baden Württemberg) konnte er es zurückerringen. Im Landesvorstand wird Beier von Thomas Salomon und Ronny Zasowk vertreten. Salomon ist gleichzeitig verantwortlich für die regionale vierteljährlich erscheinende Parteipublikation "Zündstoff - Deutsche Stimme für Berlin und Brandenburg". Zasowk, der zugleich Stadtverordneter in Cottbus ist, war bis zum Ausscheiden der NPD aus dem sächsischen Landtag im August 2014 in der dortigen Landtagsfraktion angestellt. 2014 ist er zum stellvertretenden Bundesvorsitzenden gewählt worden. Weitere brandenburgische NPD-Vorstandsmitglieder sind Aileen Rokohl (Vorsitzende des NPD-Kreisverbandes Barnim), die seit 2015 Landesschatzmeisterin ist. Michel Müller (Vorsitzender des NPD-Kreisverbandes Havel-Nuthe) und Robert Wolinski sind für die Organisation im Landesverband zuständig. Benjamin Mertsch (Vorsitzender des NPD-Kreisver34 Rechtsextremismus bandes Lausitz) trägt die Verantwortung für Kommunales. Florian Stein, der Pressesprecher des Landesverbandes, ist außerdem seit 2014 parlamentarischer Mitarbeiter des NPD-Europaabgeordneten Udo Voigt und Mitglied im Bundesvorstand der NPD. Auf Bundesebene haben einige Vorstandsmitglieder einen vergleichsweise guten Stand. Dem nicht besonders erfolgreichen Landesverband hingegen fehlt jedoch die Tätigkeit und Energie ihrer auf Bundesebene aktiven Funktionäre. Die Organisationskraft der NPD in Brandenburg lebt von einigen Multifunktionären. Schon der Ausfall eines Aktivpostens kann zur Stagnation eines ganzen Kreisverbandes führen. Derzeit ist die Mitgliederzahl der NPD im Land Brandenburg mit rund 300 Mitgliedern nahezu unverändert (2015: 290). Von der sowohl verdeckt als auch offen betriebenen Anti-Asyl-Kampagne konnte die NPD hinsichtlich der Mitgliederzahlen im Jahr 2016 kaum profitieren. Der Trend, die Partei mit Anhängern neonationalsozialistischer Strukturen zu verstärken und zu verjüngen, stagniert. Die NPD unterhielt im Jahr 2016 in Brandenburg die Kreisverbände: Dahmeland, Havel-Nuthe, Lausitz, Märkisch-Oderland, Prignitz-Ruppin, Oberhavel und Oderland. Der ehemalige Kreisverband Barnim-Uckermark spaltete sich am 1. Januar 2017 in die Kreisverbände Barnim und Uckermark auf. Damit erhöhte sich die Zahl der Kreisverbände in Brandenburg von ehemals acht auf neun. 35 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Strukturen von NPD und JN Brandenburg 2016 4 NPD NPD KV Barnim-Uckermark* NPD KV UM 6 KV Prignitz-Ruppin Oberhavel PR 5 OPR 2 1 BAR OHV 3 1 HVL NPD MOL NPD 7 8 KV Havel-Nuthe KV Märkisch-Oderland 9 16 NPD 11 10 2 17 KV Oderland 13 19 20 PM 14 NPD 18 LOS 12 KV Dahmeland LDS 15 TF 3 21 JN-Stützpunkte SPN OSL 1 Oranienburg 22 23 2 Potsdam 24 EE NPD 4 3 Schenkenländchen 4 Lausitz KV Lausitz 25 NPD: Ortsbereiche, Ortsgruppen, Stadtverbände oder Stützpunkte (Bezeichnungen werden von der NPD synonym gebraucht) 1 Neuruppin 9 Nauen 17 Schöneiche 2 Gransee 10 Brandenburg an der Havel 18 Scharmützelsee 3 Oranienburg 11 Potsdam 19 Fürstenwalde 4 Prenzlau 12 Bad Belzig 20 Frankfurt (Oder) 5 Joachimsthal 13 Königs Wusterhausen 21 Guben 6 Schwedt/Oder 14 Teltow-Fläming 22 Cottbus 7 Bernau 15 Schenkenländchen 23 Calau 8 Rathenow 16 Strausberg 24 Herzberg 25 Lauchhammer * Der Kreisverband Barnim-Uckermark spaltete sich am 1. Januar 2017 in die Kreisverbände Barnim und Uckermark auf. 36 Rechtsextremismus Dazu kommt der im April 2014 gegründete Landesverband der Jungen Nationaldemokraten (JN). Sowohl in den Kreisverbänden als auch bei den JN gehen die Aktivitäten von einigen wenigen Protagonisten aus. Der Landesverband der JN führte am 26. März 2016 einen Landeskongress durch, bei dem ein neuer Vorsitzender gewählt wurde. Der 25-jährige Vorsitzende erklärte auf der konstituierenden Sitzung des neuen Vorstandes: "Es gilt einen positiven Nationalismus, der die Vielfalt der einzelnen Völker erhalten will, in den sich anbahnenden gesellschaftlichen Paradigmenwechsel einfließen zu lassen. Junger Nationaldemokrat kann nur derjenige werden, der diese Notwendigkeit begreift und dem unsere weltanschaulichen Grundpfeiler immanent geworden sind."4 Bei den Kommunalwahlen errang die NPD 49 Mandate im Land, davon sind jedoch nur noch knapp 40 besetzt. Beispielsweise trat ein Mandatsträger im Kreistag Havelland aus persönlichen Gründen zurück. Hier erfolgte die Nachbesetzung durch Maik Schneider, welcher zu diesem Zeitpunkt bereits der Stadtverordnetenversammlung Nauen (HVL) angehörte. Schneider wurde inzwischen unter anderem wegen eines Brandanschlages gegen eine geplante Flüchtlingsunterkunft im August 2015 zu insgesamt neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Damit verliert er seine Sitze. Thomas Haberland, der jetzige Vorsitzende des Kreisverbandes Uckermark, verlor durch seinen Wegzug das Mandat der Stadtverordnetenversammlung Joachimsthal (BAR). Eine Nachbesetzung ist bisher nicht gelungen. Auch eine dritte Mandatsträgerin verzichtete Ende 2016 auf ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung Fürstenberg (OHV). Auch für sie wurde bisher innerhalb der Partei kein Ersatz gefunden. Der Landesverband sowie die Kreisverbände sind im Internet mit eigenen Webseiten vertreten. Wesentlich für die Parteiarbeit und die politischen Aktivitäten sind jedoch die Facebook-Auftritte des Landesverbandes, der Kreisverbände und einzelner Parteifunktionäre. 4 Homepage JN Bundesverband: "Zweiter ordentlicher Landeskongress der JN Brandenburg: Eine neue Führungsmannschaft für Brandenburgs nationalistische Jugend", 30.03.2016 (letzter Zugriff am 16.05.2017). 37 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 NPD-Kreisverbände "Märkisch-Oderland" (MOL) Der Kreisverband umfasst den gleichnamigen Landkreis. Im Kreisverband existiert der Stadtverband Strausberg, in dem nur wenige Einzelmitglieder aktiv sind. Der Kreisverband verfügt über keinen eigenen Internetauftritt. Im Jahr 2016 waren keine nennenswerten Aktivitäten zu verzeichnen. "Lausitz" (SPN, OSL, EE, CB) Der Kreisverband Lausitz besteht aus den Ortsbereichen Cottbus, Guben (SPN), Calau (OSL), Herzberg (EE) und Lauchhammer (OSL). Die Mitgliederzahl liegt wie in den Vorjahren bei 65. Er gehört zu den aktiveren Kreisverbänden der NPD in Brandenburg. Auf der Webseite werden interessierte "Landsleute" vom ehemaligen Kreisverbandsvorsitzenden Zasowk begrüßt. "Die NPD steht auch hier in Südbrandenburg politisch für die Eckpfeiler unseres Denkens ein, die da wären: nationale Identität, nationale Souveränität und nationale Solidarität. Mit verschiedensten Aktivitäten wie Verteilaktionen, Infoständen, Kundgebungen, Demonstrationen, Rednerund Informationsveranstaltungen und kulturellen Veranstaltungen machen wir auf unser Wollen aufmerksam." Zum Kreisverband gehören die kreisfreie Stadt Cottbus sowie die Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster. Vorsitzender ist seit Dezember 2015 Benjamin Mertsch. Kommunalpolitisch ist die NPD in allen Landkreisen der Lausitz vertreten. Im Internet verfügt der Kreisverband über eine Webseite und einen Facebook-Auftritt. Wie bei den meisten NPD-Kreisverbänden dient Facebook als zentrales Kommunikationsmittel. Inhaltlich befasst sich der Kreisverband mit der Flüchtlingspolitik und schürt Ängste vor "islamistischem Terror"5, "Asylströmen" und "AusländerKrawallen". Als Autor vieler Beiträge versucht Zasowk das Sicherheitsempfinden der Bürger für seine Zwecke zu beeinflussen. Er zeichnet Bilder einer überforderten Polizei, fordert Bürgerwehren und will "Bio-Deutsche" durch Selbstverteidigungskurse, Pfefferspray und Waffen aufrüsten. Im 5 Homepage NPD Laustiz: "Wie viel Terror braucht es, damit Deutschland reagiert?", 18.01.2016 (letzter Zugriff am 16.05.2017) 38 Rechtsextremismus Dezember 2016 verteilten Anhänger des Kreisverbandes nach Eigenangaben Abwehrsprays an Frauen.6 Fast schon traditionell wurde auch im Jahr 2016 der Jahrestag der Bombardierung von Cottbus im 2. Weltkrieg thematisiert und zu einem Gedenkmarsch am 15. Februar 2016 aufgerufen. Zasowk formulierte hierzu: "Während nun schon seit Jahren immer wieder aufrechte Deutsche zusammen finden, um der Opfer der Bombardierung in Ruhe und Würde zu gedenken, missbrauchen Gutmenschen von allen etablierten Parteien bis hin zu den Gewerkschaften dieses Datum, um ihren nationalen Selbsthass offen zur Schau zu stellen."7 An der von Zasowk für den NPD-Verband Lausitz angemeldeten Versammlung nahmen 47 Personen aus dem regionalen rechtsextremistischen Spektrum teil. An Gegenveranstaltungen nahmen hingegen rund 1.350 Personen teil. Die einzelnen Ortsbereiche des Kreisverbandes Lausitz bemühen sich um regelmäßige Beiträge auf ihren Facebook-Auftritten. Der Ortsbereich Herzberg (EE) lädt zu politischen Stammtischen ein oder wirbt für eine Versammlung des Kreisverbandes Lausitz am 29. Oktober 2016 in Spremberg (SPN) und Cottbus mit dem Thema: "Asylflut stoppen! Wir sind nicht das Sozialamt der Welt!" Am 3. Oktober 2016, dem Tag der Deutschen Einheit, berichten die Ortsbereiche Lauchhammer (LOS) und Herzberg über eine gemeinsam durchgeführte Mahnwache in Herzberg und Falkenberg (EE), um "auf die immer noch bestehenden Defizite der nationalen Souveränität Deutschlands aufmerksam zu machen".8 Flugblätter mit der Schlagzeile "Asylflut in Südbrandenburg endlich stoppen"9 und dem Konterfei Mertschs sind zumindest in Falkenberg im Dezember 2016 verteilt worden. Der Ortsbereich Calau (OSL) berichtete über Informationsstände in Altdöbern (OSL) und Großräschen (OSL). Eingeladen wurde auch zu einer Versammlung am 9. Juli 2016 in Spremberg zum Thema: "Spremberg sagt NEIN zum Asylheim".10 Auch der Ortsbereich Lauchhammer postete regelmäßig Einladungen zu politischen Stammtischen und stellte Berichte über Informationsstände ein, beispielsweise in Elsterwerda (EE). Die letzte Mahnwache des Jahres hielt er gemeinsam mit dem Ortsbereich Cottbus vor der Stadthalle 6 Facebookseite NPD Laustiz, 18.12.2016 (letzter Zugriff am 16.05.2017) 7 Homepage NPD Lausitz: "Gedenken der Bombardierung von Cottbus", 26.01.2016 (letzter Zugriff am 16.05.2017) 8 Facebook-Seite NPD Herzberg, 03.10.2016 (letzter Zugriff am 16.05.2017 9 Facebook-Seite NPD Herzberg, 23.11.2016 (letzter Zugriff am 16.05.2017) 10 Facebook-Seite NPD Calau, 28.06.2016 (letzter Zugriff am 16.05.2017) 39 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 in Cottbus Ende November 2016 ab. Des Weiteren führte er regelmäßig Infostände, Mahnwachen und Verteilaktionen im Stadtbereich Cottbus durch. Ähnlich verhält es sich mit dem Ortsbereich Guben (SPN). Hier versuchte man beispielsweise in Peitz (SPN) und Lieberose (LDS) sowie im Gubener Umland Bürger anzusprechen. Im Dezember 2016 wurden hier die "Lausitzstimme" und in Elbe-Elster die "Elbe-Elster-Stimme" verteilt. "Oderland" (Frankfurt (Oder), LOS) Der Kreisverband Oderland erstreckt sich über Frankfurt (Oder) und den Landkreis Oder-Spree. Hierzu gehören die Stadtverbände Frankfurt (Oder) und Fürstenwalde (LOS) sowie die Ortsbereiche Scharmützelsee (LOS) und Schöneiche (LOS). Die Vorsitzende des Kreisverbandes ist Manuela Kokott, eine langjährige Parteifunktionärin, die bei der Bundestagswahl 2017 als Direktkandidatin antreten soll11. Kokott und ihr Kreisverband beteiligten sich auch bei der bundesweiten Verteilaktion von CS-Gas im Dezember 2016. Mit der Aktion, die insbesondere junge deutsche Frauen ansprechen sollte, wollte man laut Selbstdarstellung "Deutschland ein Stück sicherer machen". Tatsächlich geht es eher darum, Angst zu verbreiten und Wählerstimmen einzusammeln. Auf der Internetseite des Kreisverbandes Oderland wird dazu ausgeführt: "Jedoch reicht meist eine Armlänge Abstand nicht aus, um sich vor Zugriffen dieser 'Kulturbereicherer' zu schützen. Wir haben mit unserer Aktion vielen jungen Frauen ein Stück Selbstvertrauen übergeben. Dieses System kann und will uns nicht schützen. Es ist an uns, für unsere Sicherheit selbst zu sorgen!"12 11 Homepage NPD Oderland, 31.01.2017 (letzter Zugriff am 16.05.2017) 12 Homepage NPD Oderland, 19.12.2016 (letzter Zugriff am 16.05.2017) 40 Rechtsextremismus Kokott sitzt für die NPD in der Gemeindevertretung Spreenhagen (LOS). Anfang 2015 war sie aus dem Landesvorstand ausgetreten und treibt seitdem die regionale Vernetzung der Szene voran. Als Organisatorin und Rednerin gehört sie zu den treibenden Aktivistinnen in der Region. Auch über die Region des Kreisverbandes hinaus spricht sie auf Versammlungen und versucht mit den "Freien Kräften" oder anderen Organisationen wie "DIE RECHTE" oder "DER DRITTE WEG" zu kooperieren. Auch Klaus Beier, der Landesvorsitzende der NPD Brandenburg, entstammt diesem Kreisverband und ist als Angehöriger des Kreistags im Landkreis Oder-Spree aktiv. Wie Kokott versucht er eine Angstwelle herbeizuschreiben, auf der er surfen kann. Auf der Internetseite des Kreisverbandes Oderland sprach er von dem "Katastrophenfall": "Die NPD warnt seit Jahren vor der Asyl-Katastrophe und wurde dafür im Kreistag Oder-Spree nur abfällig belächelt. Die noch im April ausgerufene gutmenschliche Willkommenskultur im Kreistag zu Beeskow schwappt jetzt mit tausenden Fremden über das Oderland."13 Facebook wird vom Kreisverband verwendet, um Flugblattverteilungen zu dokumentieren und auf Versammlungen aufmerksam zu machen. An einer Anti-Asyl-Versammlung am 20. Februar 2016 in Frankfurt (Oder) mit etwa 180 Teilnehmern nahmen auch Vertreter des NPD-Kreisverbandes teil. Am 30. April 2016 fand eine ähnliche Veranstaltung in Müncheberg (MOL) und Erkner (LOS) statt. Für die Veranstaltung warb ein Flyer, den die NPD gemeinsam mit "DIE RECHTE" und der "Europäischen Aktion" (EA) verantwortete. Der Flyer ruft zum Widerstand auf: "Oderland im Widerstand. Deutscher Deine Heimat ist in Gefahr. Wehrt Euch!" Kokott war sowohl Anmelderin der Veranstaltung als auch Rednerin. Gemeinsam mit der Kleinpartei "DIE RECHTE" initiierte der Kreisverband Oderland am 3. Oktober 2016 in Bad Freienwalde (MOL) eine Versammlung zum Thema "Kriminelle Ausländer raus". Diese wurde vorher über Facebook mit dem Flyer "Bad Freienwalde wehrt sich" beworben. Auch hier wird die NPD durch Kokott und Beier vertreten. Am Volkstrauertag gedachte der Kreisverband Oderland in Ketschendorf, Fürstenwalde (beide LOS) und Halbe (LDS) denen "die für ihren Glauben an unser Volk und unsere Zukunft 13 Facebook-Seite NPD Oderland, 01.02.2016 (letzter Zugriff am 07.02.2017) 41 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 gefallen sind". Die Berichterstattung auf der eigenen Internetseite zeigt Kokott und Beier.14 "Dahmeland" (LDS, TF) Der wenig aktive Kreisverband umfasst die Landkreise Dahme-Spreewald und Teltow-Fläming. Der Kreisverband gliedert sich mit seinen etwa 30 Mitgliedern in den Stadtverband Königs Wusterhausen (LDS) und den Regionalverband Teltow-Fläming sowie den Ortsbereich Schenkenländchen (LDS). Vorsitzender ist Benjamin Weise. Sein Vertreter ist der ehemalige Landesvorsitzende der Jungen Nationaldemokraten (JN), Pierre Dornbrach. Von diesem Kreisverband gehen keine bedeutsamen öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten aus. Allenfalls sind die Jungen Nationaldemokraten (JN) im Landkreis wahrnehmbar. Im Mai 2016 wanderten sie zwischen Jüterbog und Luckenwalde (beide TF), unter anderem durch ein ehemaliges militärisches Übungsgelände. Hier standen die "Bunkeranlagen des ehemaligen Luftstützpunktes der Wehrmacht"15 im Mittelpunkt ihres Interesses. Selbst die netzwerkende Unterstützung von vorgeblich bürgerlichen Initiativen wie "Nein zum Heim" in Ludwigsfelde, Luckenwalde oder Wünsdorf (alle TF) führte nicht zu Kundgebungen oder anderen wahrnehmbaren Aktionen im Landkreis. Der Internet-Auftritt des Kreisverbandes beschränkt sich auf die Facebook-Seite "NPD in Teltow-Fläming". Eigene Aktivitäten lassen sich auch hier nicht finden. Ähnlich passiv verhält sich der Kreisverband auf der brandenburgischen NPD-Internetseite. "Havel-Nuthe" (HVL, Potsdam, PM, Brandenburg an der Havel) Der Verband besteht aus den Stadtverbänden Brandenburg a. d. H., Nauen (HVL), Rathenow (HVL), Potsdam sowie Bad Belzig (PM) und deckt geografisch die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark sowie die kreisfreien Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel ab. Der Kreisvorsitzende Michel Müller wurde Anfang des Jahres 2016 auf der Jahreshauptversammlung in seinem Amt bestätigt. Er ist zugleich auch Beisitzer im Bundesvorstand. Der Facebook-Auftritt "NPD Havel-Nuthe" 14 Homepage NPD Oderland: "Volkstrauertag im Oderland", 13.11.2016 (letzter Zugriff am 30.05.2017) 15 Homepage JN Bundesverband: "Gemeinschaft statt Vollsuff", 09.05.2016 (letzter Zugriff am 16.05.2017) 42 Rechtsextremismus beschränkt sich hauptsächlich darauf, Beiträge des Landesverbandes und anderer Kreisverbände zu teilen. Eigene Aktivitäten lassen sich kaum erkennen. Rege Unterstützung durch den Kreisverband erfährt insbesondere das "Bürgerbündnis gegen die Islamisierung des Havellandes" in Rathenow (HVL). Für deren Kundgebungen am 12. Januar 2016 und am 5. März 2016 rührte die NPD kräftig die Werbetrommel. Ende Januar wurde auf der Facebook-Seite des Kreisverbandes darüber berichtet, dass der NPD-Stadtverordnete Maik Schneider in der Stadtverordnetenversammlung Anfragen zum Thema Asyl einreichte. Wiederholt fiel er durch seine Hetze gegen Asylbewerber beziehungsweise gegen den Bau von Flüchtlingsunterkünften auf. Ende des Jahres 2016 stand er neben fünf weiteren Angeklagten vor dem Landgericht Potsdam. Hauptanklagegrund war der Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen (HVL), der bundesweite Beachtung fand. Die Turnhalle brannte komplett aus und hinterließ einen Millionenschaden. Schneider räumte zwar die Tat ein, erklärte jedoch gleichzeitig, dass er lediglich ein Zeichen setzen und die Halle nur einrußen wollte. Neben diesem Hauptanklagepunkt wurden weitere Delikte verhandelt. So hat die Gruppe um Schneider ein Auto eines polnischen Bürgers in Brand gesetzt und immer wieder ein Büro der Partei "DIE LINKE" mit Farbbeuteln attackiert. Sowohl Schneider, der der Verfassungsschutzbehörde seit 2006 bekannt ist, als auch einige weitere Angeklagte blicken auf eine lange kriminelle Karriere und tiefe Verwurzelung in der rechtsextremistischen Szene zurück. So stand ein Mitangeklagter bereits 2005 wegen Gründung und Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung vor Gericht. Diese Gruppe - das "Freikorps Havelland" - verübte Brandanschläge gegen Ausländer und deren Geschäfte. Maik Schneider wurde zu einer Gesamtstrafe von neun Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, davon für die Brandstiftung und die Sachbeschädigung acht Jahre, dazu ein Jahr und sechs Monate für Nötigung und Hakenkreuzschmierereien. Dennis W. wurde zu sieben Jahren für Brandstiftung und Sachbeschädigung, Christopher L. zu zwei Jahren auf Bewährung wegen Beihilfe zur Brandstiftung und Sachbeschädigung, Christian B. zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung wegen Beihilfe zur Brandstiftung, Sebastian F. zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung wegen Beihilfe zur Brandstiftung und Thomas E. zu acht Monaten auf Bewährung wegen Sachbeschädigung verurteilt. 43 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Die Art und Weise, wie sich die brandenburgische NPD mit der Tat auseinandersetzt, ist typisch für sie. Sie reagierte erst auf das Urteil und schloss Schneider kurzer Hand aus der Partei aus. Auf ihrer Internetpräsenz erklärte sie: "Maik Schneider ist kein Mitglied der NPD [...] Gegen jede weitere Falschdarstellung dieses Sachverhalts wird die Brandenburger NPD juristisch vorgehen."16 Bei der Landratswahl am 10. April 2016 trat im Landkreis Havelland NPDMann Frank Kittler an. Er fand Unterstützung in seinem Kreisverband durch das Aufhängen und Verteilen von Plakaten und Flugblättern. Im Ergebnis erreichte er 1,4 Prozent der Wählerstimmen. Am 20. Februar 2016 organisierte die NPD in Bad Belzig und Brück (beide PM) gemeinsam mit "Freien Kräften" unter dem Motto "Überfremdung? Nein Danke! - Bad Belzig und Brück wehrt sich" eine Kundgebung. Auch hier waren Manuela Kokott und Andre Schär aktiv daran beteiligt. Andre Schär kandidierte am 25. September 2016 zur Bürgermeisterwahl in Bad Belzig (PM). Der Stadtverband verteilte Flyer und informierte auf Facebook über Wahlkampfaktivitäten. Im Juli 2016 postete die NPD Potsdam-Mittelmark auf ihrer Facebook-Seite: "Oberster Bezugspunkt nationaldemokratischer Politik ist die Verantwortung für Überleben und Fortbestand des deutschen Volkes in seinem angestammten mitteleuropäischen Lebensraum. In Übereinstimmung mit den Vorgaben der UN-Charta lehnen wir die Massenzuwanderung und die Veränderung der ethnischen Mehrheiten in den urbanen Ballungsräumen unseres Landes als Anschlag auf die Integrität und Identität unseres Volkes konsequent ab." Bebildert wird der Post mit einem Plakat: "Wenn eine Regierung ihr Volk austauschen will, muss das Volk die Regierung austauschen!"17 Mit immerhin 5,5 Prozent der Wählerstimmen gehörte Schär aber zu den deutlich abgeschlagenen Kandidaten. 16 Homepage NPD Brandenburg: "Maik Schneider ist kein Mitglied der NPD", 10.02.2017 (letzter Zugriff am 16.05.2017) 17 Facebook-Seite NPD Potsdam-Mittelmark, 17.07.2016 (letzter Zugriff am 15.05.2017) 44 Rechtsextremismus Der Stadtverband beteiligte sich ebenfalls an der bundesweiten NPD-Aktion vom Dezember 2016 und verteilte in Bad Belzig (PM) und Umgebung CS-Gas an Frauen. Die Facebook-Profile "NPD Brieselang" und "NPD Potsdam" werden zwar gepflegt, lassen aber keine nennenswerten Aktivitäten erkennen. Der Stadtverband Potsdam versucht Präsenz in der Landeshauptstadt zu zeigen. Laut Eigenangaben konnte Anfang März 2016 ein neuer Vorstand gewählt werden. Jedoch blieb es für den Rest des Jahres aufgrund fehlender aktiver Mitglieder still. "Prignitz-Ruppin" (PR, OPR) Der 2015 aktivierte Kreisverband der NPD Prignitz-Ruppin erstreckt sich über die Landkreise Prignitz sowie Ostprignitz-Ruppin und unterhält einen Stadtverband Neuruppin (OPR). Kreisverbandsvorsitzender ist Peter Börs. Sowohl der Facebook-Auftritt des Kreisverbandes als auch dessen Homepage lassen sehr wenig nennenswerte eigene Aktivitäten erkennen. Der Stadtverband Neuruppin ist regsamer und postet regelmäßig auf seinem Facebook-Auftritt. Die Partei arbeitet vor Ort mit regionalen "Freien Kräften" zusammen. Der Stadtverband Neuruppin (OPR) mobilisiert auch für Veranstaltungen, die von den "Freien Kräften" organisiert werden. Beispiele hierfür sind die Versammlungen in Glöwen (PR) und Rheinsberg (OPR). An der Kundgebungsreihe "Friedlich ist nicht wer schweigt, sondern wer das Unrecht beim Namen nennt!" nahmen am 6. Februar 2016 etwa 110 Personen teil, darunter die "Freien Kräfte Neuruppin" und die "Freien Kräfte Prignitz". Aber auch der Kreisverband Oderland mit Manuela Kokott an der Spitze schloss sich an.18 Anlass war die Sexualstraftat eines jugendlichen Asylbewerbers, die bis zum Herbst 2016 regelmäßig vom Kreisverband aufgegriffen wurde. Der Kreisverband Prignitz-Ruppin führte einige Aktionen gemeinsam mit dem Kreisverband Havel-Nuthe durch, darunter Flugblattaktionen. Er unterstützte auch Frank Kittler, den Landratskandidaten der NPD im Landkreis Havelland. Ebenso nahm man an den Gedenkveranstaltungen am 4. März 2016 in Rathenow (HVL) beziehungsweise am 20. April 2016 am "Gefallenendenkmal" in Nauen (HVL) teil. 18 Facebook-Seite NPD Oderland, 09.02.2016 (letzter Zugriff am 07.02.2017) 45 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Auch überregional ist der Stadtverband Neuruppin (OPR) aktiv. So berichtet er über die Teilnahme an einem "Trauermarsch" in Dresden19, um den Bombenopfern vom Februar 1945 zu gedenken. In Plauen (Sachsen) nahm die NPD am 1. Mai 2016 an einer Kundgebung teil. Ebenfalls reihte man sich in den revisionistischen Aufmarsch am Volkstrauertag in Wunsiedel (Bayern) ein, den die Konkurrenzpartei "DER DRITTE WEG" organisierte. Auch in Neuruppin (OPR) und in Wusterhausen/Dosse (OPR) gab es im Dezember 2016 Verteilaktionen von CS-Gas im Rahmen der bundesweiten NPD-Kampagne "Deutschland ein Stück sicherer machen".20 "Barnim-Uckermark" (BAR, UM) Für die Landkreise Barnim und Uckermark bestand bis Ende des Jahres 2016 ein gemeinsamer Kreisverband. Die Vorsitzende Aileen Rokohl sitzt als Schatzmeisterin im Landesvorstand und vertritt die Partei in der Stadtverordnetenversammlung Bernau (BAR). Darüber hinaus ist sie in der Bundesgeschäftsstelle der NPD in Berlin beschäftigt. Vom Stadtverband Bernau gehen im Gegensatz zum Stadtverband Joachimstal (BAR) einige Aktivitäten aus. 19 Facebook-Seite NPD Neuruppin, 13.02.2016 (letzter Zugriff am 07.02.2017), 20 Facebook-Seite NPD Neuruppin, 30.12.2016 (letzter Zugriff 07.02.2017) 46 Rechtsextremismus Am 5. März 2016 führte die NPD in Templin (UM) eine Kundgebung: "Asylflut stoppen - Das Boot ist voll" durch.21 Unter den Teilnehmern waren sowohl Thomas Haberland als auch Rokohl. Als Rednerin trat erneut Manuela Kokott auf. Eine Besonderheit des Kreisverbandes ist sein "Flaggschiff", ein plakatierter LKW. Am 16. April 2016 fuhr er durch den Landkreis Barnim. Haltepunkte in Bernau, Wandlitz, Klosterfelde, Ützdorf, Rüdnitz, allesamt Orte, an denen Asylbewerber aufgenommen werden sollen, wurden fotografisch dokumentiert. Vor der Asylbewerber-Unterkunft in Bernau-Waldfrieden hielt das "Flaggschiff" an und verkündete mit übergroßen Buchstaben: "Das Schiff ist voll"22. Eine weitere Fahrt im Barnim führte am 21. Mai 2016 nach Bernau, Eberswalde und Wandlitz. Als Hauptredner waren Aileen Rokohl und Ronny Zasowk an Bord. Am 11. Juni 2016 ging es dann weiter in die Uckermark. Station wurde in Templin, Lychen, Prenzlau und Angermünde gemacht. Diesmal sprachen der Landesvorsitzende, Klaus Beier, und Aileen Rokohl. Über ein halbes Jahr, bis zum Ende des Jahres 2016, fanden im Kreisverband keine weiteren nennenswerten Aktivitäten statt. Der Kreisverband Barnim-Uckermark spaltete sich am 1. Januar 201723 in die Kreisverbände 21 Facebook-Seite NPD Barnim-Uckermark, 05.03.2016 (letzter Zugriff am 07.02.2017) 22 Facebook-Seite NPD Barnim-Uckermark, 16.04.2016 (letzter Zugriff am 07.02.2017) 23 Homepage NPD Brandenburg: "NPD gründet neue Kreisverbände im Barnim und der Uckermark", 02.01.2017 (letzter Zugriff am 17.05.2017) 47 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Barnim und Uckermark auf. Vorsitzende des Kreisverbands Barnim wurde Aileen Rokohl. Vorsitzender des Kreisverbandes Uckermark Thomas Haberland. Zuversichtlich wurde in einer Pressemitteilung erklärt, dass es mit "der weiteren Verankerung vor Ort [...] den Aktivposten in beiden Verbänden künftig gelingen (wird), noch mehr Vertrauen bei den Bürgern aufzubauen". Der Kreisverband Uckermark verfügt noch über einen weiteren Aktivisten, David Weide aus Schwedt/Oder. Mehr oder weniger als Einzelkämpfer führt er regelmäßig Mahnwachen, Infostände und Kranzniederlegungen in Angermünde und Schwedt/Oder durch. Auf seinem Facebook-Profil berichtet er darüber. Selten sind mehr als zwei Teilnehmer bei Weides Veranstaltungen vor Ort. Dies zeugt nicht nur von dem Zerwürfnis innerhalb des Kreisverbandes, es zeigt auch, wie wenig Unterstützung die NPD in den eigenen Reihen, geschweige durch die regionalen "Freien Kräfte" erfährt. Das viel beworbene Familienfest "Märkischer Herbstanfang der NPD", welches durch den NPD-Landesvorstand für den 24. September 2016 geplant wurde, musste aufgrund behördlicher Intervention abgesagt werden.24 "Oberhavel" (OHV) Der Kreisverband Oberhavel umfasst den gleichnamigen Landkreis und verfügt lediglich über den Stadtverband in Oranienburg (OHV) und den Ortsbereich GranseeZehdenick (OHV). Der Kreisvorsitzende ist Burkhard Sahner. Vertreten wird er von Thomas Schulz und Landesvorstandsmitglied Robert Wolinski. Nach Angaben der NPD ist der Kreisverband mit seinen etwa 70 Mitgliedern der stärkste Kreisverband in Brandenburg.25 Seit Jahren organisiert der Kreisverband regelmäßig interne Informationsveranstaltungen. Als Referenten sind überregional bekannte NPD-Funk24 Facebook-Seite NPD Oberhavel, 23.09.2016 (letzter Zugriff am 07.02.2017) 25 Facebook-Seite NPD Oberhavel, 11.02.2016 (letzter Zugriff am 07.02.2017) 48 Rechtsextremismus tionäre vertreten. Im November 2016 hielt der Bundesvorsitzende Frank Franz einen Vortrag.26 Auch Frank Rennicke war am 23. September 2016 zu Gast und bestritt in Zehdenick (OHV) einen Liederund Vortragsabend. Tags darauf besuchte der Kreisverband mit seinen Gästen als Ersatz für das untersagte Familienfest "Märkischer Herbstanfang der NPD" die Gedenkstätte Sachsenhausen.27 Auf der Facebook-Seite der NPD Oberhavel wird aktiv Öffentlichkeitsarbeit, im Wesentlichen "Anti-Asylpropaganda" betrieben. Die seit Ende 2014 in Oranienburg stattfindenden "Abendspaziergänge für eine angemessene Asylpolitik" sind zwar offiziell keine Parteiveranstaltungen, deren Organisation wird aber durch NPD-Mitglieder aktiv unterstützt. NPD-Funktionäre, JN-Mitglieder und "Freie Kräfte" nahmen an "Abendspaziergängen" teil, so auch Robert Wolinski, einer der führenden Aktivisten des Kreisverbandes. Überdies stehen die "Abendspaziergänge" im Fokus der Berichterstattung auf der Facebook-Seite des Kreisverbandes. Junge Nationaldemokraten (JN) Gemäß NPD-Satzung sind die JN "integraler Bestandteil" der Partei. Seit 1969 gibt es die Jugendorganisation für den "Nachwuchskader". Gegliedert ist die Organisation in einen Bundesverband, mehrere Landesverbände und regionale Stützpunkte. Nicht in allen Bundesländern sind die JN präsent. Bereits Mitte der 1990er Jahre leiteten die JN die spätere Kooperation der Mutterpartei mit neonationalsozialistischen "Freien Kräften" ein, obwohl diese grundsätzlich parteifern sind. Der Tätigkeitsschwerpunkt der JN ist im "vorpolitischen Raum" zu finden. In einem Strategiepapier aus dem Jahr 2010 setzten sich die JN die Aufgabe, den freiheitlich demokratischen Wertekanon der Bundesrepublik Deutschland durch eine nationalistische Weltanschauung zu ersetzen: 26 Facebook-Seite NPD Oberhavel, 05.11.2016 (letzter Zugriff am 07.02.2017) 27 Facebook-Seite NPD Oberhavel, 26.09.2016 (letzter Zugriff am 07.02.2017) 49 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 "Geistige Produkte dessen, wie die 'demokratische Zivilgesellschaft' oder die 'westliche Wertegemeinschaft', sind im vorpolitischen Raum zu hinterfragen und ggf. am Beispiel zu entkräften, um das bestehende Ideenkonstrukt in seiner Gesamtheit langfristig zu destabilisieren. In das entstandene Vakuum sollten dann umgehend Alternativen Platz finden, die auf den Fundamenten einer modernen nationalpolitischen Ideengeschichte stehen."28 Die JN erheben den Anspruch als Kaderorganisation eine Bewegung anzuführen und verfolgen drei Hauptziele, die der JN-Bundesvorsitzende Sebastian Richter als Dreiklang bezeichnet: "Volk - Wir bekennen uns als einzige Jugendorganisation in Deutschland zum deutsch-europäischen Abstammungsprinzip. Wir wollen die Völker erhalten und fordern daher Gleichberechtigung der Völker statt den öden Multikulti-Völkerbrei, der schon heute gescheitert ist. Heimat - Wir wollen unsere Kultur leben und bewahren. Deshalb setzen wir die Traditionen unserer Jahrtausende alten Geschichte fort, die so eng mit dem Land verbunden ist, in dem wir leben. Freiheit - Heute wird zwar Meinungsfreiheit gepredigt, jedoch gilt diese nur für eine kleine politische Kaste der Bundesrepublik und für deren dumpfe Mitläufer, die idiotischem Konsumwahn und totaler Ich-Sucht verfallen sind. Selbstdenker, Idealisten und Nationalisten bekommen die Härte des Staatsapparates zu spüren, wenn sie echte Freiheit einfordern und ihr Leben nach ihren Idealen führen. Doch die deutsche Jugend lässt sich nichts verbieten. Wir stehen auf gegen Unfreiheit, Werteverlust, moralische Verkommenheit und die herrschende Heuchelei. Freiheit liegt uns im Blut."29 In Brandenburg wird die Mutterpartei wesentlich stärker wahrgenommen als ihre Jugendorganisation. Insofern wird durch die JN eine Zersplitterung der "Nationalisten" kritisiert. Der Führungsanspruch und das elitäre Selbstverständnis der JN machen es ihr jedoch schwer, eine Bewegung zu formen. 28 Homepage JN Bundesverband: "Vorpolitscher Raum-Strategie zur Aufgabendifferenzierung in der Volksfront von Rechts unter besonderer Betrachtung der Notwendigkeit einer neuen JN", 07.03.2010 (letzter Zugriff am 17.05.2017) 29 Homepage JN Bundesverband: "Unsere Ziele", ohne Datum (letzter Zugriff am 17.05.2017) 50 Rechtsextremismus Der JN-Landesverband Brandenburg gründete sich am 12. April 2014. Landesvorsitzender wurde Pierre Dornbrach, der sich zugleich im JN-Bundesvorstand für die Bildungsarbeit verantwortlich zeigt. Dornbrach zog sich Mitte 2015 von den JN Brandenburg zurück. Im März 2016 wählte der Landesverband auf seinem Landeskongress einen neuen Landesvorsitzenden, der bislang nicht von sich reden machte. Während der konstituierenden Sitzung ergoss sich der 25-Jährige in einer Fülle JN-typischer Sprechblasen: "Aufgabe der JN Brandenburg ist es, an der Bildung eines neuen Typus der nationalen Jugend mitzuwirken. Deutschland braucht eine konsequente seiner Linie treu bleibende Jugend, die auf einem weltanschaulichen Fundament basiert. Die fehlende Stringenz und Integrität im heutigen vermeintlich nationalen Lager macht es notwendig sich von jenen abzugrenzen, denen der Kampf um die Freiheit nur Selbstzweck ist. In der volkstreuen Jugendbewegung ist kein Platz für Halbherzigkeit und schnöden Chauvinismus. Es gilt einen positiven Nationalismus, der die Vielfalt der einzelnen Völker erhalten will, in den sich anbahnenden gesellschaftlichen Paradigmenwechsel einfließen zu lassen. Junger Nationaldemokrat kann nur derjenige werden, der diese Notwendigkeit begreift und dem unsere weltanschaulichen Grundpfeiler immanent geworden sind."30 Die Gründung des Landesverbandes verschaffte den JN in Brandenburg jedoch keinen neuen Schwung. Von den vier ursprünglichen Stützpunkten Oranienburg (OHV), Potsdam, Lausitz und Schenkenländchen (LDS) gingen 2016 wenige nennenswerte Aktivitäten aus. Am aktivsten sind die JN Schenkenländchen. In Oberhavel gibt es Überschneidungen mit dem Kreisverband der NPD und mit den "Freien Kräften". Inzwischen werden die sozialen Netzwerke als wesentliche PropagandaPlattform genutzt. Bildungsseminare, Kundgebungen, Plakatierungsund 30 Homepage JN Bundesverband: "Zweiter ordentlicher Landeskongress der JN Brandenburg: Eine neue Führungsmannschaft für Brandenburgs nationalistische Jugend", 30.03.2016 (letzter Zugriff am 17.05.2017) 51 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Flyer-Verteilungsaktionen, Wanderungen und Sportveranstaltungen sind die Aktivitäten, mit denen man Kadernachwuchs ansprechen will. Zumeist beteiligen sich die JN lediglich an Aktionen der Mutterpartei oder anderer Strukturen. Auf der Facebook-Seite der JN Brandenburg wird über die verschiedenen Aktionen berichtet. Im vierten Quartal 2016 gab es keine Postings. Die JN Brandenburg unterstützten asylkritische Initiativen, etwa die Bürgerinitiative "Zukunft Heimat" in Golßen (LDS), indem sie zu Kundgebungen mobilisiert und selbst daran teilnimmt, wie beispielsweise in Zossen (TF) am 3. Februar 2017.31 Bei einer Tour durch die Landkreise Dahme-Spreewald und Teltow-Fläming wurde im Februar 2016 auf einem Pkw-Anhänger ein Holzkreuz mit der Aufschrift "Dresden 1945" von Ort zu Ort gefahren und vor verschiedenen Ortseingängen fotografiert.32 Wichtiger als die Aktionen selbst ist deren virale Verbreitung auf Plattformen im Netz. Sie soll den JN das Image und den Wiedererkennungswert einer überall präsenten Aktivistentruppe verschaffen. Veranstaltungen mit Freizeitwert sind die von den JN durchgeführten Wanderungen sowie das sportliche Kräftemessen mit anderen Rechtsextremisten. Stolz berichteten die JN auf Facebook, dass sie beim "6. Germanischen Achtkampf" den Sieg über die anderen rechtsextremistischen Gruppierungen davon trugen.33 Fazit Die NPD in Brandenburg verliert weiter an Einfluss. Die Mitgliederzahlen stagnieren und lassen keinen Aufwärtstrend erwarten. Die Anti-Asyl-Kampagne brachte nicht den erhofften Zulauf und ist thematisch erschöpft. Die Partei mit Anhängern der neonationalsozialistischen Szene aufzufrischen, scheint der NPD auch nicht mehr zu gelingen. Durch die "gemäßigte" Außendarstellung der NPD profitieren vielmehr andere neonationalsozialistische Organisationen, wie die rechtsextremistische Splittergruppe "DER DRITTE WEG", in der sich zum Teil auch ehemalige enttäuschte NPDUnterstützer wiederfinden. 31 Facebook-Seite JN Brandenburg, 05.02.2016 (letzter Zugriff am 31.05.2017) 32 Facebook-Seite JN Brandenburg, 13.02.2016 (letzter Zugriff am 31.05.2017) 33 Facebook-Seite JN Brandenburg, 22.08.2016 (letzter Zugriff am 31.05.2017) 52 Rechtsextremismus Anzahl und Wirkungsgrad von Aktionen der brandenburgischen NPD waren im Jahr 2016 übersichtlich. Selbst der strukturell vergleichsweise gut aufgestellte Kreisverband Oberhavel ist nach Beendigung der "Abendspaziergänge" im Frühjahr 2016 kaum noch in Erscheinung getreten. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren vom 17. Januar 2017 stellt fest, dass die NPD nachweislich die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anstrebt. Das Gericht kommt jedoch auch zu dem Schluss, dass es der Partei an Gewicht fehle, ihre Ziele zu erreichen. 53 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 2.3 "DIE RECHTE" Die Partei "DIE RECHTE" wurde am 27. Mai 2012 in Hamburg auf Initiative des bekennenden Neonationalsozialisten Christian Worch gegründet. Der seit Jahrzehnten aktive Rechtsextremist ist gleichzeitig ihr Bundesvorsitzender. Die Gründung erfolgte als ablehnende Reaktion auf die Fusion von "Deutscher Volksunion" (DVU) und NPD. Unzufriedene ehemalige DVU-Mitglieder konnten in "DIE RECHTE" eine Alternative zur NPD finden. Auch ehemalige Mitglieder verbotener neonationalsozialistischer Vereinigungen traten ein, um ihre Aktivitäten unter dem Schutzmantel des Parteienprivilegs ungestört und ungefährdet fortsetzen zu können. Folglich finden sich in vielen Landesverbänden Anhänger neonationalsozialistischer, antisemitischer und fremdenfeindlicher Organisationen wieder. Erkennbar insbesondere beim Landesverband Nordrhein-Westfalen, der kurz nach dem Verbot der neonationalsozialistischen Organisationen "Nationaler Widerstand Dortmund", "Kameradschaft Hamm" und "Kameradschaft Aachener Land" im September 2012 entstand. Die Partei hat eigenen Angaben zufolge 650 Mitglieder und zehn Landesverbände.34 Am 27. November 2016 hat der siebente Bundesparteitag in Erfurt (Thüringen) stattgefunden. Auf der Homepage des Bundesverbands wird darüber berichtet und den Landesverbänden Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu ihrer "kontinuierlich guten Arbeit" sowie dem damit angeblich einhergehenden Mitgliederzuwachs gratuliert.35 Das Parteiprogramm36 von "DIE RECHTE" ist von der alten DVU mehr oder weniger abgekupfert, in etlichen Punkten allerdings sprachlich wie inhaltlich modernisiert und ergänzt worden. Mit einem Lippenbekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der Vermeidung expliziter neonationalsozialistischer Standpunkte gibt sich die "DIE RECHTE" 34 Homepage Bundesverband "DIE RECHTE" unter Rubrik "Verbände", (letzter Zugriff am 31.05.2017) 35 Homepage Bundesverband "DIE RECHTE": "Kurzer Bericht zum 7. Bundesparteitag von DIE RECHTE in Erfurt", 12.12.2016 (letzter Zugriff am 17.05.2017) 36 Homepage Bundesverband "DIE RECHTE", Rubrik "Programm", ohne Datum (letzter Zugriff am 17.05.2017) 54 Rechtsextremismus den Anschein einer bürgerlichen, seriösen Partei. Dennoch finden sich in der Programmatik unter den 15 propagierten Zielen klassisch rechtsextremistische Inhalte. Die Wahrung einer tausendjährigen Identität, der Schutz des Volkes vor Übergriffen und die Aufhebung der Duldung von Ausländern sind Kernanliegen der Partei. "DIE RECHTE" verortet sich selber zwischen der radikaleren NPD und den "Republikanern" bzw. den "PRO-Parteien". Auch die Assoziation zur Partei "Die Linke" ist bewusst und gewollt.37 Namen und Logo folgen dem gleichen logischen Prinzip, nur dass die rote Pfeilspitze in die andere Richtung weist. Bald fünf Jahre nach der Gründung macht die Partei allenfalls durch Provokationen von sich reden. Auch wenn die rechtsextremistischen Parteien keine gemeinsame Linie erkennen lassen, so haben sie mit dem Flüchtlingsthema ein gemeinsames Betätigungsfeld gefunden, zu dem sie anlassbezogen kooperieren. So fand der "Tag der deutschen Zukunft" als "parteiund spektrenübergreifende Protestkampagne gegen Multikulti und Überfremdung"38 am 4. Juni 2016 in Dortmund (Nordrhein-Westfalen) unter maßgeblicher Regie von "DIE RECHTE" statt. Nach eigenen Angaben nahmen Mitglieder der Partei "DIE RECHTE" im Dezember 2016 an einer überparteilichen Kundgebung wegen des islamistischen Terroranschlags in Berlin teil. Die Kundgebung trug das Thema: "Grenzen dicht machen - an Merkels Händen klebt Blut". Mit etwa 37 Homepage Bundesverband "DIE RECHTE": "Warum DIE RECHTE?", 08.06.2012 (letzter Zugriff am 17.05.2017) 38 Homepage Bundesverband "DIE RECHTE": "Dortmund: Größte Demonstration seit Beginn der TddZ-Kampagne erfolgreich verlaufen!", 06.06.2016 (letzter Zugriff am 17.05.2017) 55 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 200 Teilnehmern erhoffte man sich in Berlin ein Zeichen gegen die vermeintlich fatale Einwanderungspolitik der herrschenden Parteien zu setzen. Als Redner fungierten unter anderem David Köckert und Alexander Kurth von dem PEGIDA-Ableger "THÜGIDA" sowie Mitglieder der AfD und der NPD.39 Auch wenn sich "DIE RECHTE" formal zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt, inhaltlich kommt sie mit Meinungsfreiheit und Pluralismus nicht klar. Statt das Gewaltmonopol des Staates zu akzeptieren, setzt sie auf Selbstjustiz und befeuert eine Militanzdebatte gegen ihre politischen Gegner. In einem Internetbeitrag heißt es: "Wir haben wieder einmal eine erfreuliche Nachricht zu vermelden: Angesichts des immer deutlicher voranschreitenden staatlichen Kontrollverlustes nehmen immer mehr deutsche Landsleute ihren Schutz selbst in die Hand und beantragen einen Kleinen Waffenschein. [...] Doch wenn das Regime nicht mehr für unsere Sicherheit sorgen kann oder will, müssen wir Deutschen unseren Schutz selbst in die Hand nehmen. Unter Losungen wie "Ein Volk hilft sich selbst" und "Deutsche helfen Deutschen" schließen sich überall in unserem Land Menschen zusammen, die das Vertrauen in das politische System längst vollständig verloren haben. [...] Doch wir müssen natürlich auch darauf hinweisen, dass es mit dem Kleinen Waffenschein und dem Kauf einer Gasoder Schreckschusspistole nicht getan ist. Vor allem müssen wir auch mental darauf vorbereitet sein, die Waffe im Notfall tatsächlich einzusetzen und den Angreifer mit einem sauber platzierten Schuss außer Gefecht zu setzen."40 Vor dem Hintergrund von weiteren Facebook-Beiträgen zur Krisenvorsorge durch Selbstverteidigung und Waffenaneignung ist der letzte Satz ein mehr als bedenkliches Statement. Zumal der Dank des Bundesvorstandes zum Jahreswechsel 2016/2017 mit den Worten: 39 Homepage Bundesverband "DIE RECHTE": "Überparteiliche Kundgebung 'Grenzen dicht machen - an Merkels Händen klebt Blut' in Berlin", 29.12.2016 (letzter Zugriff am 17.05.2016) 40 Homepage Bundesverband " DIE RECHTE": "Erfreulich: Immer mehr Deutsche beantragen Kleinen Waffenschein", 29.11.2016 (letzter Zugriff am 17.05.2017) 56 Rechtsextremismus "Deutschland braucht deshalb auch im Jahr 2017 aufrechte Streiter, ehrbare Kämpfer und politische Soldaten, die unser Volk in seiner tiefen Erniedrigung nicht im Stich lassen und für seine Freiheit kämpfen"41 einem ähnlichen Duktus folgt. "DIE RECHTE" im Land Brandenburg Der Landesverband Brandenburg wurde am 26. Januar 2013 gegründet. Er umfasst etwa 25 Mitglieder. Erster Landesvorsitzender wurde der ehemalige DVU-Landesvorsitzende Klaus Mann aus Finowfurt (BAR). Sein Nachfolger wurde am 2. Mai 2015 Rene Herrmann aus Chorin (BAR). Zum Stellvertreter wurde Robert Gebhardt aus Bad Freienwalde (MOL) gewählt. Rene Herrmann betreibt einen Internetversandhandel und vertreibt unter anderem Materialien des "DIE RECHTE"-Landesverbandes. Robert Gebhardt kandidierte 2014 auf einer gemeinsamen Liste von NPD und "DIE RECHTE" für den Kreistag Märkisch-Oderland und konnte einen Sitz erringen. Er ist zudem Hauptakteur der neonationalsozialistischen "Kameradschaft Märkisch Oder Barnim" (KMOB). Die Kameradschaft erklärte im Juli 2010 nach einem vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren ihre Auflösung, trat jedoch ab 2013 wieder in Erscheinung. Im Februar 2014 wurde der "Kreisverband Märkisch Oderland Barnim" der Partei "DIE RECHTE" gegründet, welcher ebenfalls mit "KMOB" abgekürzt wird. Kameradschaft und Kreisverband sind annähernd personenidentisch. Robert Gebhardt leitet sowohl den Kreisverband als auch die Kameradschaft. Es liegt nahe, dass die Mitglieder der Kameradschaft in die Partei eingetreten sind, um sich einem Vereinsverbot zu entziehen, indem sie sich unter den Schutzschirm des Parteienprivilegs begeben. Räumlich und organisatorisch ist "DIE RECHTE" auf ihren bisher einzigen Kreisverband im Raum Märkisch-Oderland und Barnim beschränkt. Darüber hinaus gibt es nur noch vereinzelte Mitglieder. Die Partei machte im Jahr 2016 kaum von sich reden. Lediglich an einer Kundgebung des NPD-Kreisverbandes Oderland am 30. April 2016 in Müncheberg (MOL) nahmen einzelne Mitglieder teil. Ferner beteiligte man sich bei einer Kundgebung des NPD-Kreisverbandes am 3. Oktober 41 Homepage Bundesverband "DIE RECHTE": "Zum Jahreswechsel: Danke!", 30.12.2016 (letzter Zugriff am 17.05.2017) 57 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 2016 mit dem Thema "Bad Freienwalde wehrt sich! Gegen Ausländergewalt - Kriminelle Ausländer raus!". Auch die innerparteilichen Aktivitäten sind 2016 weitgehend eingeschlafen. Die Internetpräsenz des Landesverbandes ist verwaist und konnte im Mai 2017 nicht mehr aufgerufen werden. Der Facebook-Auftritt ist seit dem Frühjahr 2016 nicht mehr erreichbar. Facebook selbst hat mehrere Seiten der rechtsextremistischen Partei, darunter die des Bundesverbandes und weiterer Unterorganisationen, wegen Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen gesperrt.42 Alles deutet auf einen Rückzug des Landesverbandes und auf eine anstehende Auflösung von "DIE RECHTE" in Brandenburg hin, denn die wenig aktiven Mitglieder sind kaum in der Lage, Einfluss auf rechtsextremistische Aktivitäten in Brandenburg zu nehmen. Wäre da nicht die Angst der "Kameradschaft Märkisch Oder Barnim" vor einem Verbot, hätte sich der Landesverband der Partei "DIE RECHTE" vermutlich längst aufgelöst. Fazit Die Aktivitäten von "DIE RECHTE" sind in Brandenburg erneut zurückgegangen. Der Landesoder auch Kreisverband ist in den sozialen Netzwerken nicht mehr präsent und zeigt sich organisatorisch schwach entwickelt. Wesentliche Tätigkeiten, politische Willensbildung oder gezielte Einflussnahme auf andere sind nicht erkennbar. Vielmehr scheint sich das Kalkül zu bestätigen, die Organisationsform Partei aus taktischen Erwägungen zu nutzen, um weiterhin unter dem Schutzschirm des Parteienstatus rechtsextremistisch agieren zu können. "DIE RECHTE" führt in Brandenburg allenfalls ein Nischendasein. Von der inzwischen abebbenden Anti-AsylProblematik konnte sie nicht profitieren. Die konkurrierende rechtsextremistische Splitterorganisation "DER DRITTE WEG" unterscheidet sich erheblich in Organisationsgrad, Programmatik und Aktivitäten. Insofern ist sie für aktive Rechtsextremisten attraktiver. 42 www.spiegel.de: "Facebook sperrt offenbar 'Die Rechte'-Seiten", 13.01.2016 (letzter Zugriff am 17.05.2017) 58 Rechtsextremismus 2.4 "DER DRITTE WEG" "Wir sind NATIONAL - Wir sind REVOLUTIONÄR - Wir sind SOZIALISTISCH".43 So beschreibt "DER DRITTE WEG" sein Selbstverständnis auf seiner Internetseite. Die Splitterorganisation "DER DRITTE WEG" wurde am 28. September 2013 in Heidelberg (Baden-Württemberg) vor allem von ehemaligen NPD-Funktionären sowie Anhängern der neonationalsozialistischen Szene gegründet. Insbesondere Mitglieder der 2014 verbotenen Organisation "Freies Netz Süd" fanden sich in der Kleinpartei wieder. Ähnlich wie bei "DIE RECHTE" diente auch die Gründung von "DER DRITTE WEG" der Umgehung von Verbotsmaßnahmen auf Grundlage des Vereinsrechts. Schließlich kann die Verfassungswidrigkeit einer Partei nur durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt werden. "DER DRITTE WEG" hofft, er falle unter diese gesetzliche Bestimmung. "DER DRITTE WEG" hat gemäß Parteiengesetz Unterlagen beim Bundeswahlleiter hinterlegt und wird im Verzeichnis der Parteien und politischen Vereinigungen geführt. Bundesvorsitzender ist Klaus Armstroff, ein ehemaliger NPD-Funktionär. Trotz der bundesweit nur etwas mehr als 200 Mitglieder ist die Splitterorganisation bestrebt "in allen Teilen Deutschlands wirksam zu werden".44 "DER DRITTE WEG" ist ein Sammelbecken für Neonationalsozialisten. Einen Großteil seiner Mitglieder hat er in Bayern. Ideologisch vertritt "DER DRITTE WEG" einen strikten neonationalsozialistischen Rechtsextremismus mit völkischen, fremdenfeindlichen und antidemokratischen Positionen. Er bezeichnet sich selbst als "Volkspartei, die politisch die Deutsche Volksherrschaft und wirtschaftlich die Deutsche Volkswirtschaft anstrebt." Revisionistische Gebietsansprüche deutet sie in ihrem Zehn-Punkte-Programm an. Darin heißt es "Deutschland ist größer als die BRD" und "Heimat bewahren". Auch "DER DRITTE WEG" folgt in seiner Ideologie dem identitären "Volk und Raum"-Schema. "Zur Beibehaltung der nationalen Identität des deutschen Volkes sind die Überfremdung 43 Homepage Bundesverband "DER DRITTE WEG": "Zehn-Punkte-Programm", ohne Datum (letzter Zugriff am 17.05.2017) 44 Auf der Internetseite des Bundeswahlleiters lässt sich die Satzung abrufen (letzter Zugriff am 17.05.2017) 59 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Deutschlands und der anhaltende Asylmissbrauch umgehend zu stoppen." Zur "Abwendung des drohendes Volkstodes" wird vorgeschlagen, kinderreiche Familien zu fördern. "Wir sind nicht bürgerlich sondern volksnah", heißt es auf der Internetseite. Doch bei Betrachtung der fremdenfeindlichen, antidemokratischen und rassistischen Positionen wird klar, dass mit "volksnah" eher "völkisch" gemeint ist. Auch bei der NPD und Denkern der "Neuen Rechten" werden Anleihen gemacht. Anklänge an deren metapolitisches Konzept sind unverkennbar. Die römische "III" im Parteisymbol möchte "DER DRITTE WEG" als die drei Säulen der Partei verstanden wissen: 1. Politischer Kampf, 2. Kultureller Kampf, 3. Kampf um die Gemeinschaft. Die Kleinpartei gliedert sich in die Gebietsverbände Süd, West, Nord und Mitte. Anstatt der zu erwartenden Bezeichnung als Gebietsverband Ost, unterstreicht die Partei mit der Verwendung des Begriffes Mitte, "Deutschland ist größer als die BRD". Der Gebietsverband Mitte setzt sich satzungsgemäß aus den Bundesländern Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen zusammen. Gebietsverbandsleiter ist Matthias Fischer, der seit seinem Umzug von Bayern zurück nach Brandenburg den Aufbau der Strukturen im Land vorantreibt. Laut Satzung ist ein Kreisverband die kleinste selbständige organisatorische Einheit. In Gebieten, in denen keine Untergliederungen bestehen, können "Stützpunkte" eingerichtet werden. In Brandenburg existieren derzeit mangels Kreisverbänden die Stützpunkte "Potsdam / Mittelmark" (Gründung 18. April 2015), "Uckermark" (Gründung 12. Dezember 2015) und "Mittelmark (Havel)" (Gründung 9. Januar 2016). Die Struktur-Bezeichnungen werden jedoch losgelöst von Gebietskörperschaftsgrenzen verwendet. So erstreckt sich der Stützpunkt "Potsdam / Mittelmark" über das Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark hinaus und reicht bis nach Sachsen-Anhalt. Der Stützpunkt "Uckermark" umfasst "den gesamten nordöstlichen Teil Brandenburgs". Der Stützpunkt "Mittelmark (Havel)" deckt die gesamte Havelregion der Mittelmark, einschließlich Werder (Havel), Brandenburg an der Havel bis Potsdam ab. Auch der Stützpunkt "Berlin" umfasst nicht nur die Stadt, sondern angrenzende Randgebiete Brandenburgs. Derzeit wird von etwa 30 Mitgliedern im Land Brandenburg ausgegangen. 60 Rechtsextremismus Mitglieder und Sympathisanten von "DER DRITTE WEG" traten seit Ende des Jahres 2015 vorrangig mit landesweiten Verteilaktionen asylfeindlicher Flugblätter und Anmeldungen von Versammlungen in Erscheinung. Außerdem beteiligten sie sich an bundesweiten Kampagnen wie der "Winterhilfe", in deren Rahmen Kleidung für Bedürftige und Obdachlose gesammelt wurde. Diese Kampagne knüpft an das Vorbild des nationalsozialistischen "Winterhilfswerks" an, das Sachund Geldspenden für "Volksgenossen" zur Stärkung der "Volksgemeinschaft" sammelte. Mitglieder von "DER DRITTE WEG" nahmen auch im September 2016 am Aktionswochenende "Deutschland ist größer als die BRD" teil. Aktionen hierzu fanden beispielsweise in Bergholz-Rehbrücke (PM), Prenzlau (UM) und Angermünde (UM) statt. Darüber hinaus wurden im April 2016 zahlreiche asylfeindliche Postkarten mit dem Aufdruck "Wer Deutschland nicht liebt, soll Deutschland verlassen - Gutschein für die Ausreise aller Überfremdungsbefürworter Richtung Afrika" versandt. Auf der Rückseite der Karte befand sich das "Angebot", die ungeliebte Heimat auf verschiedenen Wegen (Boot, Balkan-Route, Flug) zu verlassen. Die Karte sollte ausgefüllt an das Postfach von "DER DRITTE WEG" zurückgeschickt werden. Zum Empfängerkreis zählten insbesondere Kommunalund Landespolitiker, Stadtund Gemeindeverwaltungen, Journalisten, Vertreter von Pro-Asyl-Initiativen, Integrationsbeauftragte sowie Bündnisse beziehungsweise Bürger, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren. Mit dem Versand der Postkarten wurde offenkundig eine Aktion kopiert, die "DER DRITTE WEG" bereits im Landtagswahlkampf in Rheinland-Pfalz durchführte. 61 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Für die Öffentlichkeitsarbeit nutzt "DER DRITTE WEG" eine eigene Internetseite, einen YouTube-Channel und soziale Netzwerke wie Twitter und Facebook. Über die Internetseite können neben Flugblättern und Fahnen auch Kleidungsstücke erworben werden. Die Kleidung ist Uniform ähnlich gestaltet und trägt die römische "III" im Lorbeerkranz als Parteiemblem. Die Splitterorganisation stellt sich als Gruppierung mit elitärem Selbstverständnis dar. Sie verhält sich distanziert zu den Parteien des rechten Spektrums. Versammlungen, Mahnwachen und öffentlichkeitswirksame Aktionen, die von "DER DRITTE WEG" initiiert werden, erfolgen in Brandenburg weitestgehend ohne Einbeziehung anderer Gruppierungen. Mitglieder und Anhänger der Partei treten zu politischen Aktionen überwiegend mit einheitlichem Erscheinungsbild auf, grenzen sich damit auch ab. Jedoch gibt es mit den Themen "Asylmissbrauch" und "Überfremdung" ein gemeinsames Aktionsfeld von Rechtsextremisten, welches punktuell und anlassbezogen von allen gemeinsam bedient wird. Stützpunkt "Uckermark" Vom Stützpunkt "Uckermark" aus entfaltet die Kleinpartei die meisten Aktivitäten. Diese werden anschließend auf der parteieigenen Internetseite präsentiert. Im Wesentlichen geht es um die Darstellung asylfeindlicher Flugblattaktionen. Außerdem werden auch Versammlungen und "Heldengedenkfeiern" thematisiert. Zum Jahreswechsel 2015/2016 führte man nach eigener Darstellung im Rahmen der bundesweiten Kampagne "Futter statt Böller" eine Spendenaktion für das Tierheim in Angermünde (UM) durch. Außerdem wurden im Juli "Tausende Flugblätter verteilt, die sich kritisch mit dem Thema Asyl beschäftigen". Im gleichen Monat wurden "in mehreren Städten und Gemeinden aktuelle Flugblätter [...] zum Thema Kapitalismus und die damit einhergehende Überfremdung unserer Heimat" verteilt. Des Weiteren versucht sich die Kleinpartei als Veranstalterin von bislang ausschließlich fremdenfeindlichen Versammlungen zu präsentieren. Am 12. März 2016 fanden in der Uckermark gleich drei zum Thema "Grenzen dicht - Asylflut stoppen!" statt: zwei in Angermünde mit 12 Personen, eine in Templin unter Beteiligung von 38 Personen. 62 Rechtsextremismus Im Mai und September 2016 betätigte sich "DER DRITTE WEG" als "Grabpfleger". "In Angermünde, Prenzlau und vielen anderen kleineren Gemeinden wurden an Denkmälern des Krieges Gedichte gelesen und Kerzen aufgestellt. Am 13. November 2016 folgte ein regionales "Heldengedenken [...] an vielen Gräbern und Gedenkstätten in unserer Heimat, der Uckermark".45 Mit der morbiden Heldenverehrung stellt sich "DER DRITTE WEG" in die Tradition des Dritten Reiches, das den Begriff "Heldengedenken" 1934 verordnete, um sowohl den Gefallenen des 1. Weltkriegs zu gedenken, aber auch die "Gefallenen der Bewegung" zu verklären, wie die beim HitlerPutsches von 1923 getöteten Nationalsozialisten genannt wurden. Am 18. Juni 2016 fand zum zweiten Mal das "Sommerfest des Stützpunktes "Uckermark" mit anschließender Sonnenwendfeier" statt. Während dieser Veranstaltung verkündete Gebietsverbandsleiter Matthias Fischer: "Schon Morgen stehen wir wieder konzentriert auf den Straßen Deutschlands um für unsere Sache zu streiten und der politische Alltag hat uns zurück. Unsere Partei wächst und bleibt sich mit dem heutigen Fest treu und lebt mit der gesamten Familie im Kleinen das vor, was wir täglich im Großen fordern." Darüber hinaus hielt er die Parteiaktivisten dazu an, sich mit den Mitgliedern anderer Stützpunkte auszutauschen. Die Verteilung von Stützpunktfahnen an die vier Stützpunktleiter aus Brandenburg und Berlin wurde mit pathetischen Worten begleitet: "Mögen sie ehrenhaft vorangetragen werden, wenn wir für die Neuordnung eines nationalen und sozialistischen Deutschlands marschieren!"46 45 Homepage Bundesverband DER DRITTE WEG: "Heldengedenken in der Uckermark, 21.11.2016 (letzter Zugriff am 30.05.2017) 46 Homepage Bundesverband "DER DRITTE WEG": "Sommer, Sonne, Uckermark!", 21.06.2016 (letzter Zugriff am 17.05.2017) 63 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Im November 2016 tat sich der Stützpunkt mit Angstmacherei hervor, indem er eine "Nationalen Streife" in Prenzlau47 ankündigte. Die Bildung einer Bürgerwehr sei nötig geworden, "denn wo Angst das Leben bestimmt und unsere Ordnungshüter an ihre Grenzen kommen, ist die Gemeinschaft und somit wahre Zivilcourage gefragt". Stützpunkte "Mittelmark (Havel)" und "Potsdam-Mittelmark" Größtenteils spielen sich die Aktivitäten der beiden Stützpunkte "Mittelmark (Havel)" und "Potsdam-Mittelmark" auf der parteieigenen Internetpräsens ab. Es wird über Spendenaktionen im Rahmen des bundesweiten Projekts der Kleinpartei zur "Winterhilfe" berichtet. So habe man am 29. Februar 2016 die Teeund Wärmestube in Werder (Havel) (PM) mit Sachspenden unterstützt. Bei der Gelegenheit stellte sich "DER DRITTE WEG" als eine "junge, nationalrevolutionäre Partei" vor. Die "Deutsche Winterhilfe" sei ein Projekt "Deutsche helfen Deutschen". "DER DRITTE WEG" sei angetreten, um sich den Missständen der heutigen Zeit entgegenzustellen und sich auf der Grundlage naturwissenschaftlicher Fakten für eine gerechte Ordnungsform innerhalb des Volkes einzusetzen."48 Auch im Winter 2016 wurde der Aufruf gestartet, im Rahmen der Aktion "Winterhilfe" für "deutsche Obdachlose" und "notleidende Volksgenossen" zu spenden.49 47 Homepage Bundesverband "DER DRITTE WEG": "Afrikaner legt in Prenzlau los, und der III. Weg läuft Streife!", 08.11.2016 (letzter Zugriff am 17.05.2017 48 Homepage Bundesverband "DER DRITTE WEG": "Deutsche Winterhilfe in Werder (Havel)", 08.03.2016 (letzter Zugriff am 17.05.2017) 49 Homepage Bundesverband "DER DRITTE WEG": "Winterhilfe in PotsdamMittelmark", 21.12.2016 (letzter Zugriff am 17.05.2017) 64 Rechtsextremismus Internetberichten zufolge sind "asylkritische" Flugblätter Anfang Februar 2016 in Schönefeld (bei Beelitz)50, Treuenbrietzen51 und im März in Bergholz-Rehbrücke52 sowie Werder (Havel) (alle PM) verteilt worden. "Um über diese bereits herrschende Überfremdung unserer Heimat und die daraus resultierenden Zustände aufzuklären, verteilten mittelmärkische "III. Weg"-Aktivisten mehr als tausend Flugblätter in der Baumblütenstadt Werder (Havel)."[...] Verpackt in ein Zitat des Dichters Karl Theodor Körner waren die Flugblätter mit einer unverhohlenen Drohung gegen die Regierung garniert: "Noch sitzt ihr da oben ihr feigen Gestalten, vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk und es gnade euch Gott!"53 Im Rahmen der "Märkischen Literaturtage" fand am 24. Februar 2016 eine Lesung des Eritreers Zekarias Kebraeb zu seinem Buch "Hoffnung im Herzen, Freiheit im Sinn" statt. Sie wurde von einer "Wortergreifungsaktion" der Kleinpartei überschattet. Eigenangaben zufolge positionierten sich Anhänger von "DER DRITTE WEG" vor der Bibliothek in Werder (Havel) (PM), verteilten "Anti-Asylflut-Flugblätter" und debattierten hierüber mit Veranstaltungsteilnehmern und Veranstaltern. Der Kritik des Veranstalters auf dieses Verhalten sei entgegnet worden: "Wir sind die Stimme gegen die kranke Asylpolitik der BRD, die Stimme gegen die massenhafte Überfremdung unserer Heimat mit kulturfremden Menschen. Wir werden nicht weichen!"54 50 Homepage Bundesverband "DER DRITTE WEG": "100 Asylanten für 100 Einwohner!", 22.01.2016 (letzter Zugriff am 17.05.2017) 51 Homepage Bundesverband "DER DRITTE WEG": "Asylkritische Verteilung in der Sabinchenstadt Treuenbrietzen", 16.02.2016 (letzter Zugriff am 17.05.2017) 52 Homepage Bundesverband "DER DRITTE WEG": "Asylkritsche Flugblatt-Verteilung in Bergholz-Rehbrücke!", 09.03.2016 (letzter Zugriff am 17.05.2017) 53 Homepage Bundesverband "DER DRITTE WEG": "Werder (Havel) und die "alleinreisenden Männer"!, 19.03.2016 (letzter Zugriff am 17.05.2017) 54 Homepage Bundesverband "DER DRITTE WEG": "Hoffnung im Herzen, Freiheit im Sinn...", 04.03.2016 (letzter Zugriff am 17.05.2017) 65 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Als Veranstalterin trat "DER DRITTE WEG" am 9. April 2016 in Beelitz und Brück (beide PM) mit zwei Kundgebungen zum Thema "Grenzen dicht - Asylflut stoppen!" in Erscheinung. An den beiden Versammlungen nahmen jeweils 20 Personen teil. Eine für den 20. August 2016 angemeldete Mahnwache zum gleichen Thema in Teltow (PM) wurde von lediglich acht Personen unterstützt. Auch die kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel wurde im Jahr 2016 von den Tätigkeiten erreicht. Nach Eigenangaben verteilten Aktivisten im Winter 2016 eine Fahrzeugladung Sachspenden an die "in Not geratenen Volksgenossen" und präsentierten sich hiermit kämpferisch auf der eigenen Internetseite: "DER DRITTE WEG ist angetreten, um der deutschen Identität eine Bresche in die Zukunft zu schlagen!"55 Im Landkreis Teltow-Fläming beschränkten sich die Aktivitäten auf die Verteilung von fremdenund asylfeindlichen Flyern. Der Stützpunkt "Mittelmark (Havel)" übernahm die Verteilung im Juli in Blankenfelde-Mahlow, der Stützpunkt "Potsdam-Mittelmark" rechnete sich eine Verteilaktion in Wünsdorf56 zu. Außer in den drei offiziellen Stützpunkten im Land Brandenburg sind insbesondere in der Region Frankfurt (Oder) und im Landkreis Oder-Spree Aktivitäten der Partei zu verzeichnen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass hier die Gründung eines weiteren Stützpunktes in Vorbereitung ist. Am 3. Januar 2016 nahmen Mitglieder der Partei an einer Versammlung zum Thema "Stopp dem Asylmissbrauch" in Beeskow (LOS) teil.57 Unter den Teilnehmern waren auch der Gebietsverbandsleiter "Mitte", Matthias Fischer, und der mutmaßliche Koordinator im Landkreis Oder-Spree, Pascal Stolle. 55 Homepage Bundesverband "DER DRITTE WEG": "Winterhilfe in Brandenburg a. d. Havel", 26.02.2016 (letzter Zugriff am 17.05.2017) 56 Homepage Bundesverband "DER DRITTE WEG": "Erneute Verteilung in Wünsdorf", 01.09.2016 (letzter Zugriff am 17.05.2017) 57 Homepage Bundesverband "DER DRITTE WEG": "Die Partei 'Der III. Weg' unterstützt Anti-Überfremdungsaktivitäten in Beeskow!", 10.01.2016 (letzter Zugriff am 17.05.2017) 66 Rechtsextremismus Fazit Es ist anzunehmen, dass "DER DRITTE WEG" weiterhin am Ausbau seiner Strukturen arbeitet und weitere Stützpunkte in der Fläche Brandenburgs gründen will. Vermutlich wird sich die Kleinpartei auch im Bundestagswahlkampf aktiv beteiligen, um dem Parteistatus gerecht zu werden. Allzu viele Wählerstimmen wird sie sich nicht versprechen. Aber darauf kommt es ihr auch nicht an. Letztlich verstehen sich ihre Mitglieder weniger als Parteisoldaten als eine Bewegungsavantgarde. Grundsätzlich könnte "DER DRITTE WEG" auch Mitgliedern anderer rechtsextremistischer Organisationen als Auffangbecken dienen. Allerdings ist der Druck nach dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren nicht besonders groß. Die Kleinpartei wird wahrscheinlich ihre flüchtlingsfeindliche Anti-Asyl-Kampagne aggressiv fortführen. Auch wenn die Thematik nicht mehr ergiebig genug sein sollte, ist anzunehmen, dass sich "DER DRITTE WEG" seinem Lieblingsthema widmet, dem "Mythos der Volksgemeinschaft".58 58 Homepage Bundesverband "DER DRITTE WEG": "Ja zur Familie Teil 1", 20.11.2016 (letzter Zugriff am 17.05.2017) 67 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 2.5 Neonationalsozialisten und subkulturell geprägte Rechtsextremisten Neonationalsozialisten unterscheiden sich grundlegend von "subkulturell geprägten, gewaltbereiten Rechtsextremisten". Natürlich können auch hier Übergänge fließend sein und personelle Überschneidungen bestehen. Dennoch lassen sich die unterschiedlichen "Szenen" voneinander abgrenzen. Subkulturell geprägte Rechtsextremisten verbindet insbesondere die SzeneMusik, die für sie ein identitätsstiftendes Element ist und ihren Lebensstil prägt. Sie scheuen es, in feste und auf Dauer angelegte Organisationsstrukturen eingegliedert zu werden. Misstrauisch halten "Subkulturelle" Abstand zu rechtsextremistischen Parteien oder anderen Personenzusammenschlüssen. Im vergangenen Jahr stieg ihre Zahl auf 530 (2015: 470). In ähnlichem Maße stieg auch die Anzahl der Neonationalsozialisten auf 505 (2015: 450). Anders als die "subkulturell geprägten, gewaltbereiten Rechtsextremisten" zeichnen sich die Neonationalsozialisten durch einen mehr oder weniger hohen Organisationsgrad aus. Dabei unterliegt die Szene einem steten Wandel. Personenpotenzial Neonationalsozialisten in Brandenburg 1993 - 2016 500 505 450 450 450 430 400 410 380 350 350 300 320 300 250 270 260 240 200 220 210 190 190 175 150 125 120 100 50 0 1993 1995 1996 1997 1999 2000 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2014 2015 2016 Bei der Erstellung der Diagramme wurde auf die Darstellung von Jahreszahlen, die keine bzw. unwesentliche Veränderungen zum Vorjahr aufweisen zu Gunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet. Nach der Wiedervereinigung sammelten sich Neonationalsozialisten in den neuen Ländern insbesondere in hierarchisch organisierten Vereinen und Strukturen. Nach zahlreichen Vereinsverboten auf Bundesund Landesebene suchten die Aktivisten nach alternativen Organisationsformen. Diese fanden sie zunächst im Kameradschaftswesen. Doch auch die Kameradschaften erwiesen sich nur als bedingt geeignet, rechtsstaatliche Vereinsverbote zu umgehen. Bis Mitte der 2000er Jahre kam es zu zahlreichen Verbotsverfahren, weil neonatio68 Rechtsextremismus nalsozialistischen Gruppierungen nachgewiesen werden konnte, dass sie sich aktiv-kämpferisch gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richteten oder weil der Zweck der Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwider lief. Bis heute konnten auf diese Weise sieben rechtsextremistische Personenzusammenschlüsse in Brandenburg verboten werden: 1995: Direkte Aktion/Mitteldeutschland (JF) 1997: Kameradschaft Oberhavel 2005: Kameradschaft Hauptvolk, sowie die Untergliederung Sturm 27 2005: Alternative Nationale Strausberger Dart-, Piercingund TattooOffensive (ANSDAPO) 2006: Kameradschaft Schutzbund Deutschland 2011: Freie Kräfte Teltow-Fläming (FKTF) 2012: Widerstand in Südbrandenburg ("Spreelichter") Heute ist das Spektrum der Organisationsformen breit aufgefächert. Neonationalsozialisten führen ihren Kampf gegen das verhasste "System" und die verfassungsmäßige Ordnung in ganz unterschiedlichen Zusammenschlüssen. Noch immer existieren vereinzelt klassische rechtsextremistische Vereine und Kameradschaften. Häufiger schließen sich Neonationalsozialisten jedoch als "Freie Kräfte", "Autonome Nationalisten", "Bruderschaften" oder auch in Form loser (häufig internetbasierter) Netzwerke zusammen. Gemeinsam ist ihnen die Ablehnung fester Parteiorganisationen, weil Parteien bereits Teil des "Systems" seien. Trotz der grundsätzlichen Ablehnung von Parteistrukturen hält Neonationalsozialisten nichts davon ab, anlassbezogen mit Parteien zu kooperieren. Sogar ein kompletter Übertritt in Parteien ist für Neonationalsozialisten nicht ausgeschlossen, sofern damit die Hoffnung verbunden ist, unter dem Dach einer Partei ein drohendes Vereinsverbot abzuwenden. Diesen Weg beschritt in Brandenburg beispielsweise die "Kameradschaft Märkisch Oder Barnim" (KMOB), die 2014 geschlossen als "Kreisverband Märkisch Oderland Barnim" (KMOB) in die Partei "DIE RECHTE" eintrat. Zumeist unterscheiden sich "Freie Kräfte" und "Autonome Nationalisten" auch im äußeren Erscheinungsbild von den althergebrachten Kameradschaften oder Skinhead-Gruppierungen. Nicht mehr Springerstiefel und Bomberjacke gehören zu den Erkennungszeichen. In den letzten Jahren hat eine grundsätzliche und vielschichtige Erneuerung des Auftretens und der Ästhetik der rechtsextremistischen Szene stattgefunden. Das Ziel ist Anschlussfähigkeit an die jüngere und erlebnisorientierte Generation. Dies 69 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Verbotene und selbstaufgelöste neonationalsozialistische Strukturen in Brandenburg FNUM UM PR Märkischer Schutzbund OPR HeimatOberhavel OHV schutz Deutschland BAR Interessengemeinschaft Sturm Oranienburg HVL JF MOL Hauptvolk Sturm 27 FKTF LOS ANSDAPO PM TF LDS SPN OSL GGSOBB SC LFG EE Widerstandsbewegung in Südbrandenburg * Kameradschaft "Oberhavel" - verboten am 14.08.1997 * "Freie Nationalisten Uckermark" (FNUM) - Selbstauflösung am 02.07.2010 * "Schutzbund Deutschland" - verboten am 26.06.2006 * Kameradschaften "Hauptvolk" und "Sturm 27" - verboten am 06.04.2005 * "ANSDAPO" - verboten am 04.07.2005 * "Gesinnungsgemeinschaft Süd-Ost Brandenburg" (GGSOBB) - Scheinauflösung am 23.08.2006 * "Märkischer Heimatschutz" - eigenständige Auflösung am 04.11.2006 * "Interessengemeinschaft Sturm Oranienburg" - Beendigung der Aktivitäten nach Durchsuchungen der Polizei am 06.12.2006 * "Lausitzer Front Guben" (LFG) - Scheinauflösung am 24.08.2006 * "Sturm Cottbus" (SC) - Scheinauflösung am 23.08.2006 * "Direkte Aktion/Mitteldeutschland" (JF) - War in ganz Brandenburg aktiv und wurde am 05.05.1995 verboten. * "Freie Kräfte Teltow-Fläming" (FKTF) - verboten am 11.04.2011 * "Widerstandsbewegung in Südbrandenburg" - verboten am 19.06.2012 70 Rechtsextremismus führt dazu, dass "Autonome Nationalisten" oder "Freie Kräfte" im Auftreten äußerlich kaum mehr etwa von linksautonomen Szenegängern unterschieden werden können. Schwarze, legere Kleidung, Basecaps und Turnschuhe statt Springerstiefel sind die vorherrschenden Modeartikel bei rechtsextremistischen Zusammenkünften geworden. Eine Besonderheit bilden die "Bruderschaften" oder "Brotherhoods". Deren Mitglieder kopieren den Lifestyle der "Outlaw Motorcycle Gangs" (OMCG). Dafür werden sowohl Äußerlichkeiten wie beispielsweise Lederkutten mit Patches (Vereinsabzeichen) als auch die streng hierarchischen Strukturen der Rocker übernommen. Nicht selten benennen die braunen Bruderschaften auch Funktionen und Ämter innerhalb ihres Clubs nach dem Vorbild der OMCG. So stehen den Bruderschaften für gewöhnlich ein President und ein Vice-President vor. Der Kassierer wird zum Treasurer. Vollwertige Mitglieder sind "Fullmembers", Anwärter auf eine Mitgliedschaft werden "Prospects" genannt. Auch wenn Rituale, Sprachcodes und Outfit aus der Welt der OMCGs stammen - mit einem wesentlichen Element des Rockerlebens fremdeln die Neonationalsozialisten: mit dem Motorrad. Ziel der Bruderschaften ist es vor allem, den inneren Zusammenhalt zu fördern und einen vermeintlich elitären Zirkel zu formen. Öffentliche, politische Auftritte sind eher die Ausnahme. In Brandenburg existierten 2016 insgesamt sieben dieser Bruderschaften. Nazis in Kutten sind damit in Brandenburg alles andere als ein seltenes Bild. So vielfältig die Erscheinungsformen "moderner" Neonationalsozialisten auch sein mögen, verbindendes Element ist die rechtsextremistische Ideologie. Allen Neonationalsozialisten ist gemein, dass sie sich - wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung - ideologisch auf das Dritte Reich als Ideal einer staatlichen Ordnung beziehen. Der Nationalsozialismus wird verherrlicht, die Verbrechen des Dritten Reiches werden verharmlost, relativiert oder verleugnet. Der militaristische Führerstaat wird als politisches Ziel ausgegeben. Demokratische Institutionen und Repräsentanten des Staates werden diffamiert und zu "Volksfeinden" erklärt. Neonationalsozialisten propagieren eine Volksgemeinschaft auf rassistisch-biologistischer Basis. Hinzu kommt ein aggressiver Nationalismus gepaart mit fremdenfeindlichem, rassistischem und antisemitischem Gedankengut. An die Stelle eines demokratischen Pluralismus tritt bei Neonationalsozialisten ein antipluralistischer Volkskollektivismus. All dies verkörpert eine fundamentale Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Grundsätzlich sind Neonationalsozialisten gewaltbereit, pflegen aber ein taktisches 71 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Verhältnis zur Gewalt, das heißt, sie behalten sich den richtigen Moment für den Einsatz von Gewalt vor, etwa den Zeitpunkt der "Machtergreifung". Regional lassen sich 2016 deutliche Schwerpunkte in Brandenburg erkennen. Insbesondere das südliche Brandenburg stellt einen "Hot Spot" der subkulturell geprägten Szene dar. Cottbus und der angrenzende Landkreis Spree-Neiße beherbergen überdurchschnittlich viele Angehörige dieser Szene. Aber auch Frankfurt (Oder) und der Landkreis Oder-Spree heben sich vom Landesdurchschnitt ab. Die Landkreise im nördlichen Brandenburg zählen hingegen eher zu den Hochburgen der Neonationalsozialisten. Insbesondere in der Prignitz, in Ostprignitz-Ruppin sowie im Barnim und Märkisch-Oderland sind überdurchschnittlich häufig "Freie Kräfte" oder "Autonome Nationalisten" in ihren verschiedenen Ausprägungen zu finden. Insgesamt waren im Jahr 2016 im Land Brandenburg 20 neonationalsozialistische Personenzusammenschlüsse aktiv: Neonationalsozialistische Strukturen 2016 in Brandenburg UM 9/20 PR 11 10 OPR 1 OHV BAR 16 17 8 3 MOL HVL 2/6 5/7 LOS PM 15 TF LDS 19 SPN ohne regionale Zuordnung OSL 4 12 14 EE 18 13 72 Rechtsextremismus Nr. Bezeichnung Organisationsform Region 1 Antikapitalistische Autonome PR/OPR Kollektive/Aktionsgruppe Nationalisten Nord-Ost (AKK/AGNO) 2 AO Strausberg Bruderschaft Strausberg (MOL) 3 Barnimer Freundschaft Bruderschaft Wandlitz (BAR) (BF 25) 4 Brigade 8 Bruderschaft ohne regionale Zuordnung 5 Bruderschaft 25 Bruderschaft Frankfurt (Oder) 6 Bruderschaft H8 Bruderschaft Strausberg (MOL) 7 Europäische Aktion (EA) Verein Frankfurt (Oder) 8 Freie Kräfte Neuruppin/ Freie Kräfte Neuruppin (OPR) Osthavelland (FKN/O) 9 Freie Kräfte Ost/Freie Freie Kräfte Wittstock (OPR) Kräfte Wittstock 10 Freie Kräfte Prignitz Freie Kräfte Wittenberge/ (FKP) Lenzen (PR) 11 Freie Kräfte Freie Kräfte Schwedt/Oder Schwedt/Oder (FKS) (UM) 12 Hammerskin-Supporter Bruderschaft ohne regionale (Crew 38) Zuordnung 13 Identitärer Aufbruch Freie Kräfte Senftenberg (OSL) 14 Inferno Cottbus Hooligans Cottbus (inkl. Unbequeme Jugend) 15 Kameradschaft Bruderschaft Frankfurt (Oder) Kommando Werwolf (KSKW) 16 Kameradschaft Märkisch Kameradschaft Bad Freienwalde Oder Barnim (KMOB) (MOL) 17 Märkische Skinheads 88 Kameradschaft OHV (MS88) 18 Nationalisten Spremberg Freie Kräfte Spremberg (SPN) 19 North Side Crew Kampfsportverein Lübben (LDS) 20 Weisse Wölfe Terrorcrew Bruderschaft Wittstock (OPR) (WWT) 73 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Antikapitalistische Kollektive/Aktionsgruppe Nord-Ost (AKK/AGNO) Die 2016 verstärkt öffentlichkeitswirksam in Erscheinung tretenden Gruppierungen des "Antikapitalistischen Kollektivs" (AKK) agieren vordergründig, als wären es Linksextremisten, nämlich antikapitalistisch und antiimperialistisch. Die "Aktionsgruppe Nord-Ost" (AGNO) ist aber ein Zusammenschluss von "Autonomen Nationalisten", die sich als Teil des AKK-Berlin/ Brandenburg verstehen und inhaltlich dem (AKN/ACN) nahestehen. Die Gruppe bezeichnet sich selbst als "Autonome Nationalisten" und kopiert das Autonomie-Konzept der Linksautonomen. Die Mitglieder grenzen sich zum einen durch das äußere Erscheinungsbild von gängigen Szeneklischees ab. Sie kleiden sich eben nicht "szenetypisch", sondern verzichten auf einschlägige Marken beziehungsweise Kleidungsstücke. So sollen Vorurteile und Hemmnisse innerhalb der jugendlichen "Zielgruppe" abgebaut werden. Der Zugang zu Jugendlichen wird durch ein junges, frisches, "poppiges" Erscheinungsbild der Aktivisten und ihrer Publikationen erheblich erleichtert. Zudem grenzt sich die AGNO bewusst von festen Strukturen, wie Parteien ab. Das bietet ihnen Raum für "kreative Aktionen", die eben nicht erst "von oben" abgesegnet werden müssen. Die AGNO propagiert (wie ihr linkes Vorbild) die Bildung von "Schwarzen Blöcken" auf Demonstrationen und ist dem gewalttätigen Straßenkampf nicht abgeneigt. Ihre Akteure verstehen sich selbst als neue und moderne "Nationale Sozialisten", die den Kampf auf der Straße aufgenommen haben, um jegliche Jugendkulturen zu unterwandern. Sie bezeichnen sich selbst als sozialistisch und antikapitalistisch denkende Nationalisten, die den Fortbestand von Volk, Nation und Kultur durch "Multikulti", "Überfremdung" und "Vermischung" gefährdet sehen. Ziel sei es, ein freies, nationales und sozialistisches Deutschland in einem Europa der Nationalstaaten zu schaffen.59 59 AGNO Homepage: "Wir über uns", ohne Datum (letzter Zugriff am 17.5.2017) 74 Rechtsextremismus Inhaltlich werden Themenfelder wie Antikapitalismus, Naturschutz oder gesunde Ernährung besetzt und in einen völkischen, nationalen Kontext gerückt. Der Kampf gegen das "raffende Kapital" bildet einen Kernpunkt der Kampagnen. Das "raffende Kapital" wird dem "schaffenden Kapital" entgegengehalten und ist ähnlich wie "jüdische Hochfinanz", "Ostküste" oder "ZOG" (Zionist Occupied Government) eine Chiffre für das vermeintliche Streben von Juden nach Weltherrschaft. Die AGNO stellt sich als Globalisierungsgegner dar und propagiert einen Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union. Der Kapitalismus soll in eine staatlich kontrollierte Volkswirtschaft überführt werden, in der Schlüsselindustrien in der Hand des Staates bleiben. Die Zuwanderung "billiger Arbeitskräfte" soll abgeschafft werden, sodass der deutsche Arbeiter nicht mehr gezwungen ist, unter Billiglohngegebenheiten arbeiten zu müssen.60 Stil und Präsentation der Botschaften gleichen denen der antikapitalistischen Linken. Parallelen bestehen auch zu anderen alternativen, linken Jugendkulturen, wie zum Beispiel der "Straight Edge"Bewegung.61 So wird unter anderem für einen gesunden Lebenswandel geworben. Übermäßiger Alkoholund Zigarettenkonsum wird kritisiert und Drogenkonsum strikt abgelehnt. Ebenso steht der Naturund Umweltschutz auf der Agenda. Gesellschaftlich interessierte Jugendliche können sich mit diesen Standpunkten leichter identifizieren und werden erst auf den "zweiten Blick" mit dem rechtsextremistischen Hintergrund konfrontiert. Die AGNO steigert ihre Attraktivität innerhalb der Jugendszene, indem sie die Grenzen verwischt und eben keine strikte Trennung zwischen den einzelnen Jugendkulturen praktiziert. Die Gruppierung zeichnete sich in den Jahren 2015 und 2016 vor allem durch häufige, auch überregionale Demonstrationsteilnahmen aus, so zum Beispiel am 6. Januar 2016 bei einem Fackelmarsch in Wittstock/Dosse (OPR) und am 6. Februar 2016 sowie am 20. Februar 2016 in Plattenburg, Ortsteil Glöwen (PR). Im Rahmen der 1. Mai-Kundgebung in Plauen (Sachsen) formierten sich etwa 200 AKK-Angehörige und -Sympathisanten zu einem "Schwarzen Block", aus dem heraus es zu Angriffen auf Polizisten und Gegendemonstranten kam. AKK-Gruppierungen beteiligten sich unter anderem an den bundesweiten Protesten gegen die Freihandelsabkommen CETA und TTIP. Bei der Auswertung der regionalen Veranstaltun60 AGNO Homepage: "Nationaler Sozialismus", ohne Datum (letzter Zugriff am 17.05.2017) 61 AGNO Homepage: "Gesunder Lifestyle", ohne Datum (letzter Zugriff am 17.05.2017) 75 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 gen fällt auf, dass die Mitglieder der AGNO regional gut vernetzt sind und persönliche Kontakte zu Akteuren anderer Organisationen pflegen. Dazu zählen insbesondere die "Freien Kräfte Neuruppin/Osthavelland" und die "Freien Kräfte Prignitz". Persönliche Kontakte untereinander werden auch überregional unterhalten. So sind die Akteure der AGNO mit antikapitalistischen Gruppierungen wie etwa den "NS Müritz" aus Mecklenburg-Vorpommern und dem Erfurter "Kollektiv 56" aus Thüringen gut vernetzt. AO Strausberg Die rund zehn Mitglieder der "AO Strausberg" sind regional in der rechtsextremistischen Szene in und um Strausberg (MOL) verankert. "AO" steht vermutlich für "Aufbauorganisation". 2005 war die "Alternative Nationale Strausberger Dart-, Piercingund Tattoo-Offensive" (ANSDAPO) verboten worden. Hier rahmten das A und das O das Kürzel NSDAP ein. Damit lehnte man sich offensichtlich seinerseits an die "Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei / Aufbauorganisation (NSDAP/AO) an, ein nationalsozialistischer Versandhandel mit Sitz in den USA. Die Zahlenund Buchstaben-Mimikry ist für rechtsextremistische Subkulturen typisch. Sie trennt zwischen Eingeweihten und Nicht-Eingeweihten und verschafft somit Ersteren das Gefühl von Zusammengehörigkeit, Identität und Kontinuität. Vereinzelt nahmen Mitglieder der AO Strausberg an asylfeindlichen Versammlungen teil, ohne dabei einen Bezug zu der Gruppierung erkennen zu lassen. Die AO Strausberg tritt bei szeneinternen Veranstaltungen mit rockerähnlichen Kutten auf und wird daher zu den "Bruderschaften" gezählt. Barnimer Freundschaft (BF 25) Eine weitere "Bruderschaft" ist die "Barnimer Freundschaft". Die Gruppierung besteht aus Personen aus dem Landkreis Barnim und Berlin. Die Mitglieder tragen auf Szeneveranstaltungen Lederkutten mit eigenen Logos und Schriftzügen. Die Gruppe unterhält gute Beziehungen zum NPDKreisverband Barnim-Uckermark sowie zu Rechtsextremisten aus Berlin und Thüringen. Der bundesweit durch sein öffentlich gezeigtes KZ-Tattoo bekanntgewordene Marcel Zech sowie der rechtsextremistische Liedermacher "Recht auf Wahrheit" (R.a.W.) und der rechtsextremistische Berliner Rapper "Villain051" sind Mitglieder in der "Barnimer Freundschaft". Bei76 Rechtsextremismus de Musiker gehören dem Musikprojekt "A3stus" an. Dass die "Barnimer Freundschaft" in der rechtsextremistischen Szene bestens vernetzt ist, zeigte sich am 15. Oktober 2016. Die Gruppe stellte die Security für eines der größten rechtsextremistischen Konzerte der letzten Jahre in Unterwasser (Schweiz) mit 5.000 Besuchern. Am 10. September 2016 wurde durch die Polizei ein rechtsextremistisches Konzert im Clubhaus unterbunden. Darüber hinaus waren hier Auftritte mehrerer Liedermacher und Bands geplant. Das Clubhaus befindet sich in Wandlitz, OT Klosterfelde (BAR). Brigade 8 (B8) Die in Schleswig-Holstein gegründete "Brigade 8" ist ein rechtsextremistischer Personenzusammenschluss, welcher wie ein Rockerclub strukturiert ist. B8 ist ebenfalls ein Versteckspiel mit Zahlen und Buchstaben. Das Kürzel ist eine Reminiszenz an die im Jahr 2000 verbotene neonazistische Skinheadorganisation "Blood and Honour" (B&H). In Brandenburg verfügt die "Brigade 8" über keine eigene feste Struktur. Im Raum Cottbus/Spree-Neiße gibt es mehrere Anhänger des in Weißwasser (Sachsen) beheimateten "Brigade 8"-Chapters "Eastside". Bruderschaft 25 Die aus Frankfurt (Oder) und Umgebung stammende "Bruderschaft 25" zählt fünf Mitglieder. "25" ist ein oft genutzter Szenecode und steht für den 2. ("B") und den 5. ("E") Buchstaben des Alphabets. Dabei handelt es sich um eine Anspielung auf den Wahlspruch der Hitlerjugend: "Blut und Ehre". Die Namensähnlichkeit zur verbotenen rechtsextremistischen Vereinigung "Blood and Honour" ("Blut und Ehre") ist offensichtlich und zeigt die Verbundenheit der Gruppe zur rechtsextremistischen Musikszene. Bruderschaft H8 Die aus der Region Strausberg (MOL) stammende "Bruderschaft H8" hat etwa zehn Mitglieder. Bei Veranstaltungen tragen sie Lederkutten mit Symbolen und Schriftzügen. Das Symbol der "Bruderschaft H8" sind zwei in Form eines "X" gekreuzte Doppelpfeile. Dieses Erkennungszeichen ist 77 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 angelehnt an das Symbol der "Pfeilkreuzler", einer bis 1945 in Ungarn existierenden faschistischen Partei. Der Zusatz "H8" hat eine doppelte Bedeutung. Zum einen wird "H8" auf Englisch wie "hate" ausgesprochen, steht also für "Hass". Zum anderen wird die Kombination von "H" und "8" in der rechtsextremistischen Szene auch als Abkürzung für "Heil Hitler" verwendet, da der 8. Buchstabe des Alphabets das "H" ist. Die "Bruderschaft H8" ist überregional gut vernetzt, besonders mit Rechtsextremisten aus Berlin und Thüringen. Im Oktober 2016 konnte die Polizei in Letschin (MOL) eine als private Geburtstagsfeier deklarierte Konzertveranstaltung der "Bruderschaft H8" verhindern. Europäische Aktion (EA) Die "Europäische Aktion" (EA) wurde zu Beginn des Jahres 2010 gegründet und hat ihren offiziellen Sitz in der Schweiz. Unter ihrem Dach versammeln sich Rechtsextremisten unterschiedlicher Couleur. An der Gründung waren unter anderem ehemalige Mitglieder der 2008 verbotenen rechtsextremistischen Organisationen "Collegium Humanum" (CH) und "Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten" (VRBHV) beteiligt. Die EA betreibt eine ausgeprägte antisemitische und revisionistische Agitation. Sie unterhält in Frankfurt (Oder) einen Stützpunkt mit einer Handvoll Mitgliedern. Wie auch in den beiden Vorjahren nahmen Mitglieder des Stützpunktes am 16. Juli 2016 am "Autonomiemarsch für Oberschlesien" in Katowice (Polen) teil. Freie Kräfte Neuruppin / Osthavelland (FKN/O) Etwa 15 Aktivisten sind dem Kern der "Freien Kräfte Neuruppin/Osthavelland" (FKN/O) zuzurechnen. Sie waren auch 2015 und 2016 wieder die aktivste rechtsextremistische Gruppierung in der Region. Die FKN/O organisieren teilweise mit hohem Aufwand eigene Demonstrationen und Mahnwachen und künden auf ihrer Facebook-Seite regelmäßig Termine an. Im Mittelpunkt ihrer Agitation stand auch 2016 wieder die "Anti-Asyl-Kampagne". Die FKN/O war zumindest mitverantwortlich für eine Reihe von Veranstaltungen, wie zum Beispiel die Demonstrationen in Plattenburg/OT Glöwen (PR). Sie fanden 78 Rechtsextremismus unter dem Motto "Friedlich ist nicht, wer schweigt, sondern der das Unrecht beim Namen nennt!" am 6. Februar 2016, 20. Februar 2016 und 3. Juni 2016 statt. Am 30. September 2016 wurde in Perleberg (PR) ein weiteres Mal unter dem Motto demonstriert. Hintergrund war der Urteilsspruch gegen einen afghanischen Jugendlichen wegen sexueller Belästigung. Die FKN/O meinten das Urteil skandalisieren und für sich ausschlachten zu können. Doch es kamen nur etwa 30 Demonstranten. Am 20. April 2016, dem Jahrestag der Bombardierung von Nauen (HVL) durch Alliierte und des in der Szene gerne gefeierten "Führergeburtstags", halten die "Freien Kräfte Neuruppin/Osthavelland" regelmäßig Mahnwachen ab. 2016 wurden sie durch Vertreter der NPD und von "DER DRITTE WEG" unterstützt. Am 2. Juli 2016 beteiligten sich FKN/O-Mitglieder an provokativen Gegenaktionen zum "Emil-Wendland-Gedenken", mit dem in Neuruppin (OPR) an den Obdachlosen erinnert wird, der 1992 von Neonationalsozialisten ermordet wurde. Diese Aktionen, wie auch regelmäßige interne Events, dienen zum einen der Bindung der Kameraden an die FKN/O, zum anderen aber auch der Kontaktpflege zu anderen rechtsextremistischen Organisationen, insbesondere der NPD. Mehrere Aktivisten der FKN/O sind Mitglied der NPD. Freie Kräfte Ost (FKO) / Freie Kräfte Wittstock/Dosse Im Jahr 2011 etablierte sich in Wittstock/Dosse (OPR) die neonationalsozialistische Struktur "Freie Kräfte Ost" (FKO). Dieser Zusammenschluss gewaltbereiter Jugendlicher setzte sich zunächst nicht nur aus Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Stadt Wittstock/Dosse, sondern auch aus der Altmark und dem Raum Waren (Müritz) (Mecklenburg-Vorpommern) zusammen. Der Aktionsradius erstreckte sich schnell auf die Nachbarstadt Neuruppin (OPR). Einige Aktivisten der FKO zeichnen sich durch besonders häufige Demonstrationsteilnahmen aus. An die Stelle des Namens "Freie Kräfte Ost" (FKO) trat in den letzten Jahren die Bezeichnung "Freie Kräfte Wittstock/Dosse". Der Personenkreis blieb jedoch identisch. Auch die engen Beziehungen in die Altmark und zu "Freien Kräften" in und um Waren/Müritz sind geblieben. Die Mitglieder fielen häufig durch Gewalttaten auf. Einige Rechtsextremisten aus der Stadt pflegen enge Beziehungen zum inzwischen verbotenen "Hamburger Nationalkollektiv / Weiße Wölfe Terror Crew" (HNK/WWT). Zudem existieren enge Verflech79 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 tungen und zumindest personelle Überschneidungen zur "Aktionsgruppe Nord/Ost" (AGNO). Banner und Transparente der "Freien Kräfte Wittstock/ Dosse" tauchen immer wieder bei Demonstrationen und Veranstaltungen neben denen der AGNO auf, so zum Beispiel beim "Fackelmarsch" in Wittstock/Dosse am 6. Dezember 2015 und am 6. Februar 2016 in Plattenburg, OT Glöwen (PR). Freie Kräfte Prignitz (FKP) Unter der Bezeichnung "Freie Kräfte Prignitz" (FKP) traten Angehörige der rechtsextremistischen Szene aus Wittenberge und Lenzen (beide PR) erstmals am 18. Januar 2014 bei einer Demonstration in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) auf. Es handelt sich um einen lockeren, aber gut vernetzten Zusammenschluss von rund 15 Personen. Sie pflegen einen engen und regen Kontakt zu den "Freien Kräften Neuruppin/Osthavelland". Die FKP sind auch überregional gut vernetzt und unterhalten Kontakte zur rechtsextremistischen Szene in Sachsen-Anhalt und MecklenburgVorpommern. Im Jahr 2016 bildete die "Anti-Asyl-Kampagne" einen Schwerpunkt ihrer Aktivitäten. So versuchten die FKP den sexuellen Übergriff eines jugendlichen Afghanen auf Kinder in der Gemeinde Plattenburg auszuschlachten und beteiligten sich an der Organisation sowie Durchführung mehrerer lokaler Demonstrationen. Auf ihrer FacebookSeite geben sie Veranstaltungshinweise, posten Kommentare und Bilder zu eigenen Aktionen und teilen Berichte über Aktionen anderer rechtsextremistischer Gruppierungen. Dazu zählen die NPD, "DER DRITTE WEG" und weitere "Freie Kräfte". Freie Kräfte Schwedt/Oder Die "Freien Kräfte Schwedt/ Oder" (UM) traten erstmals im Jahr 2013 in Erscheinung und hatten in der Vergangenheit keine Berührungsscheu mit der örtlichen NPD. Es gab gemeinsame Aktionen, die im Internet kundgetan wurden. Am 23. Februar 2016 - Todestag von Horst Wessel - wurde auf dem Face80 Rechtsextremismus book-Profil "Wahrheit für Schwedt" darüber berichtet, dass in Schwedt/ Oder (UM) Transparente mit der Abbildung von Horst Wessel angebracht wurden, untertitelt mit den Worten "ERMORDET DURCH ROTE HAND". Man erfährt über die Nazi-Ikone: "Horst Wessel war ein vorbildlicher SA Sturmführer und ein Deutscher Freiheitskämpfer. [...] Horst Wessel und auch andere SA Kämpfer sollten für uns ein Vorbild sein." Die Aktion trägt die Handschrift der "Freien Kräfte Schwedt (Oder)".62 Ebenfalls über das Facebook-Profil "Wahrheit für Schwedt" wurde unter dem Motto "8. Mai, wir feiern nicht!" berichtet, dass "am 8. Mai 2016 die Freien Kräfte Schwedt (Oder) und Mitglieder des NPD Ortsbereiches ein Gesteck auf dem Soldatenfriedhof in Schwedt (Oder) [ablegten], um an die deutschen Opfer zu gedenken, die durch die Besatzer ermordet worden sind." Der Bericht endet mit den Worten: "Wir feiern den 8. Mai nicht, denn! Befreier morden nicht! Befreier rauben nicht! Befreier schänden nicht!". Den Internetbeitrag unterzeichnete David Weide, Kreistagsund Stadtabgeordneter für die NPD Barnim-Uckermark. Auf der Schleife des Gestecks war zu lesen: "Im Kampf für die Freiheit gestorben, NPD Ortsbereich Schwedt/O., freie Kräfte Schwedt/O."63 62 Facebook-Seite "Wahrheit für Schwedt", 23.02.2016 (letzter Zugriff am 08.03.2016 63 Facebook-Seite "David Weide", 08.05.2016 (letzter Zugriff am 09.05.2016) 81 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Anlässlich der Wiederkehr des Todestages von Rudolf Hess fand in Schwedt/Oder (UM) am 17. August 2016 wieder eine Plakatierung statt. Es wurde an einem Brückengeländer ein Bettlaken festgestellt, auf dem das Abbild von Rudolf Hess sowie der Schriftzug "MÄRTYRER STERBEN NIE" angebracht waren. Auch diese Aktion trägt die Handschrift der "Freien Kräfte Schwedt/Oder".64 Anlässlich des "Heldengedenkens" am 13. November 2016 legten der NPD-Ortsbereich Schwedt und die "Freien Kräfte Schwedt/Oder" wieder einen gemeinsamen Grabstrauß in Schwedt/Oder ab. Die Aktion wurde auf der Facebook-Seite "Wahrheit für Schwedt" dokumentiert.65 Hammerskin-Supporter/Crew 38 In Brandenburg existiert seit 2012 die "Crew 38 Brandenburg". Hinter "Crew 38" verbirgt sich eine Supporter-Gruppierung der "Hammerskins". Die "Hammerskins", die ursprünglich aus den USA stammen, sind der rechtsextremistischen Musikszene zugehörig und organisieren europaweit Konzerte. Die "Crew 38" erledigt dabei vorrangig Hilfsaufgaben wie bei64 Facebook-Seite "Wahrheit für Schwedt", 17.08.2016 (letzter Zugriff am 07.09.2016) 65 Facebook-Seite "Wahrheit für Schwedt", 13.11.2016 (letzter Zugriff am 15.11.2016) 82 Rechtsextremismus spielsweise Ordnerdienste. Vereinzelt werden durch die "Crew 38" auch eigenständig Konzerte durchgeführt. "38" ist ebenfalls ein Szenecode. Er steht für den 3. ("C") und den 8. ("H") Buchstaben des Alphabets und die wiederum für "Crossed Hammers", also gekreuzte Hammer, das Emblem der "Hammerskins". Identitärer Aufbruch "Identitärer Aufbruch" ist der Name einer kleinen Aktionstruppe von Rechtsextremisten, die unter wechselnden Bezeichnungen aktiv sind und verschiedene öffentlichkeitswirksame Aktionen zum Thema "Volkstod" inszenierten. Bekannt geworden sind vor allem Aktionen, bei denen sich Rechtsextremisten als "Krümelmonster" kostümierten. Zwischen 2013 und 2015 sorgten Aktionen an Schulen der Region Lausitz für Aufsehen, als Rechtsextremisten Gräber aushoben und Propagandamaterial verteilten. Damit wollten sie symbolisch zum Ausdruck bringen, Demokraten hätten "das deutsche Volk" getötet. Seit Mitte 2015 versuchte diese zahlenmäßig sehr kleine Gruppe aufkeimende Anti-Asyl-Proteste ebenfalls für sich zu nutzen. Sie gab sich eine seriöser klingende Bezeichnung und trat seit Ende 2015 als Bürgerinitiative "Heimat & Zukunft" im Internet auf und ist nicht zu verwechseln mit der asylkritischen Bürgerinitiative "Zukunft Heimat". Obwohl die Themen Massenabwanderung, Arbeitslosigkeit und Zuwanderung die Menschen in der Lausitz durchaus beschäftigen, stieß die "Volkstod"-Kampagne nie auf Resonanz. Auch die Versuche, auf die AntiAsyl-Proteste aufzusatteln, schlugen fehl. Im Jahre 2016 nahm die Popularität der "Identitären Bewegung" stark zu. Die Lausitzer Kleinstgruppierung wollte auf dieser Welle mitschwimmen gab sich die neue Bezeichnung "Identitärer Aufbruch", schuf sich ein Logo in den Farben der "Identitären Bewegung" und richtete Profile in verschiedenen sozialen Netzwerken ein. Es folgten mehrere Aktionen im Stile der "Identitären Bewegung", über die umgehend auf den entsprechenden Seiten des "Identitären Aufbruch" berichtet wurde. Am 7. November 2016 wurde am Haupteingang des Landratsamtes in Senftenberg (OSL) ein Plakat mit der Aufschrift "An euren Händen klebt Blut" angebracht. Weiterhin wurden drei Figuren aufgestellt, die die Bundeskanzlerin, den Landrat und den Bürgermeister darstellen sollten. An den Figuren befanden sich die Schriftzüge "Überfremdung, Asylwahn, Volksaustausch". Der "Identitäre Aufbruch" in der Lausitz ist keine Teilgliederung der Organisation "Identitären Bewegung". Die Lausitzer Aktionsgruppe orientiert sich lediglich an der "Identitären Bewegung". 83 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Inferno Cottbus (IC99) / Unbequeme Jugend Cottbus (UJC) "Inferno Cottbus" existiert nach eigenem Bekunden seit 1999 und ist eine rechtsextremistische Fußball-Hooligan-Gruppierung des "FC Energie Cottbus". Sie verfügen zusammen mit ihrer Jugend-/Nachwuchsorganisation "Unbequeme Jugend Cottbus" über ein Personenpotenzial im hohen zweistelligen Bereich. Die Mitglieder, die aus Cottbus, dem nahen Umland und vereinzelt sogar aus dem nördlichen Sachsen stammen, sind bestens in der rechtsextremistischen Szene Südbrandenburgs und mit anderen rechtsextremistischen Fangruppierungen vernetzt. Der Gruppierung wurde durch den "FC Energie Cottbus" ein Erscheinungsund Auftrittsverbot im eigenen Stadion ausgesprochen. Einige Mitglieder haben zum Teil jahrelange bundesweite Stadionverbote. Kameradschaft Kommando Werwolf (KSKW) Die "KSKW" setzt sich aus Rechtsextremisten aus Frankfurt (Oder), Beeskow (LOS) und Gardelegen (Sachsen-Anhalt) zusammen. Die Gruppierung verfügt über 10 bis 15 Mitglieder. Einige der Beeskower Mitglieder gehören ebenfalls der rechtsextremistischen Band "Frontfeuer" an. Mitglieder nehmen sporadisch an asylfeindlichen Versammlungen teil, geben sich dabei aber nicht als Mitglieder der "KSKW" zu erkennen. 84 Rechtsextremismus Kameradschaft Märkisch Oder Barnim (KMOB) "KMOB" - diese Abkürzung steht für "Kameradschaft Märkisch Oder Barnim". Seit Februar 2014 steht sie auch für "Kreisverband Märkisch-Oderland-Barnim" der Partei "DIE RECHTE". An der Gründung des Kreisverbands am 1. Februar 2014 waren Angehörige der Kameradschaft beteiligt. Die Deckungsgleichheit der Abkürzung ist kein Zufall: Die aus der Kameradschaft kommenden Mitglieder haben den Schutzschirm des Parteienprivilegs gesucht, um einem möglichen Organisationsverbot zuvorzukommen. Die Führungsperson der Kameradschaft, Robert Gebhardt, ist auch der Vorsitzende des Kreisverbandes. Märkische Skinheads 88 (MS 88) Die aus der Region stammende Gruppierung "Märkische Skinheads 88" (MS88) ist seit 2011 bekannt und insbesondere in der Konzertszene aktiv. Führende Aktivisten sind im NPD-Kreisverband Oberhavel aktiv. Die Gruppierung ist unter anderem an der Organisation und Durchführung von Konzerten und Musikveranstaltungen beteiligt. Hier spielt insbesondere Robert Wolinski und dessen Veranstaltungsdienst "MVD" eine tragende Rolle. So waren die "MS88" beispielsweise im Jahr 2014 für ein Konzert in Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) sowie ein Konzert in Staupitz (Sachsen) verantwortlich. Nachdem es im Jahr 2015 wieder ruhiger um die Gruppierung geworden war, wurden die "MS88" mit Liederabenden am 29. Januar 2016 in Mecklenburg-Vorpommern und am 30. Januar 2016 in der Region Oranienburg wieder aktiv. Nationalisten Spremberg Die rechtsextremistische Szene Spremberg (SPN) ist seit Jahren eine der aktivsten und aggressivsten im Land Brandenburg. Es handelt sich um eine Szene mit auffallend vielen minderjährigen Mitgliedern. Nicht wenige haben Straftaten zu verantworten, zumeist Schmierereien, die häufig öffentlichkeitswirksam an stark frequentierten Orten wie Bahnhof oder Busbahnhof angebracht werden, sodass die rechtsextremistische Szene im Stadtbild präsent ist. Die Szene in Spremberg zeichnet eine starke Fluktuation aus. Einige der Jugendlichen sind im "Fanclub Spremberg" des "FC Energie Cottbus e. V." organisiert. Bereits seit vielen Jahren sind Verbindungen der Spremberger Rockerszene zur rechtsextremistischen 85 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Szene bekannt. In den 90er Jahren entstand der "MC Berserker". Im Jahre 2002 trat der "MC Berserker" zum "MC Gremium Cottbus" über. Seit 2004 existiert ein eigenes Chapter Spremberg des "MC Gremium". Einige ältere Neonazis der Region sind bei den Rockern aktiv, unterhalten aber zumindest weiterhin persönliche Beziehungen zur rechtsextremistischen Szene. Northsidecrew (NSC) Der in Lübben (LDS) beheimatete rechtsextremistische Kampfsportverein "Northsidecrew" (NSC) hat ca. 15 Mitglieder und verfügt mit der ehemaligen Diskothek "Players" über eigene Trainingsund Clubräume. Bereits die Abkürzung "NSC" lässt den Charakter der Gruppe erahnen. Auch das Vereinssymbol erinnert nicht rein zufällig an Dolche, welche die zur NSDAP gehörende "Sturmabteilung" (SA) trug. Die SA nutzte das Motiv des Dolchs ebenso im "Wehr-" und im "Sportabzeichen". Die "NSC" ist in der regionalen rechtsextremistischen Szene Südbrandenburgs gut vernetzt, besonders mit der rechtsextremistischen Fußballhooligan-Szene und führt in unregelmäßigen Abständen Szene-Veranstaltungen in ihren Trainingsräumen mit mehreren Dutzend Teilnehmern durch. So konnte die Polizei beispielsweise am 30. April 2016 ein Konzert mit ca. 80 Teilnehmern verhindern. Weisse Wölfe Terrorcrew (WWT) Die "Weisse Wölfe Terrorcrew" (WWT) entstand 2007 in der rechtsextremistischen Skinheadszene in Hamburg als Fangruppierung der rechtsextremistischen Musikgruppe "Weisse Wölfe" aus Nordrhein-Westfalen. In der Folgezeit begingen die Mitglieder mehrere rechtsextremistisch motivierte Straftaten und offenbarten ihre Sympathie zu dem in Deutschland verbotenen "Blood & Honour"-Netzwerk. 2011 formierte sich die "WWT" neu. Sie verlor Mitglieder aus der subkulturell geprägten rechtsextremistischen Szene, nahm neue Mitglieder aus dem Spektrum der "Autonomen Nationalisten" auf und wurde politisch aktiver. 2014 gründete die "WWT" Sektionen in mehreren Bundesländern. In der Hochzeit konnten der "WWT" rund 70 bis 100 Mitglieder in elf Bundesländern zugerechnet werden. Die "WWT" war streng hierarchisch gegliedert. Das Sagen hatte der Sektionsleiter. Die "WWT"-Mitglieder besuchten nicht nur Konzerte, sondern organisierten auch welche. Identitätsstiftend waren die regelmäßigen Demo-Teilnahmen, uniforme Kleidung, mit der man sich auf Veranstaltungen blicken ließ, 86 Rechtsextremismus sowie Gewalttaten aus der Gruppe heraus. Die "WWT" sah sich als elitäre Vereinigung innerhalb der Szene. Mitglieder der "WWT" trugen auf Demonstrationen ein Banner mit der Aufschrift: "Die Schonzeit ist vorbei! Nationalen Sozialismus durchsetzen! Mit allen Mitteln... Auf allen Ebenen..." Am 16. März 2016 hat der Bundesminister des Innern die gewaltbereite rechtsextremistische Vereinigung "Weisse Wölfe Terrorcrew" verboten, deren Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider lief und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtete. Es wurden Durchsuchungsmaßnahmen in zehn Bundesländern, so auch in Brandenburg, durchgeführt. Die Mitglieder der bundesweit aktiven Gruppierung waren über Jahre hinweg durch Neonazi-Propaganda und Gewaltstraftaten gegen Migranten, "linke" Szeneangehörige und Polizeibeamte aufgefallen. Das Verbot ist mittlerweile bestandskräftig. Einzelpersonen der WWT waren auch in Brandenburg, insbesondere in Wittstock (OPR) aktiv. 87 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 2.6 "Identitäre Bewegung" Auch wenn sie sich anders nennen, die "Identitären" sind mehr Organisation als Bewegung. In Deutschland sind sie als eingetragener Verein organisiert. Es gibt Funktionäre, einfache Mitglieder, Fördermitglieder, eine Satzung, Landesund Ortsverbände und eine Spendenkasse. Programmatische Schriften sind auf ein Minimum reduziert. Die "Identitäre Bewegung" wird der "Neuen Rechten" zugerechnet. Die "Neue Rechte" distanziert sich vom Nationalsozialismus der Vergangenheit sowie vom Neonationalsozialismus der Gegenwart und ist rechtsintellektuell ausgerichtet. Die "Identitären" richten sich an ein eher jugendliches Klientel mit konservativ-revolutionärer Ausrichtung. Ein zeitgemäßer Auftritt mit neuer Symbolik und gemäßigter Rhetorik eröffnet ihnen Zugänge sowohl zur aktionsorientierten Jugendszene als auch zum konservativ bürgerlichen Milieu. Dennoch verfolgen sie das Ziel, zentrale Verfassungsnormen abzuschaffen und einen völkischen Nationalstaat zu errichten. Die "Identitäre Bewegung" ist ein aktionsorientiertes und stark internetbasiertes Netzwerk. Ihr Logo ist das Symbol des gelben griechischen Buchstabens Lambda auf schwarzem Grund. Ihren Ursprung hat die "Identitäre Bewegung" im "Bloc identitaire", einer aus verschiedenen regionalen Gruppen entstandene politische Bewegung in Frankreich, die der "Neuen Rechten" zugerechnet wird. Im Oktober 2012 besetzten französische "Identitäre" ein Moscheedach in Poitiers (Frankreich). Es handelte sich um eine symbolische Aktion, denn Poitiers war der Ort einer Schlacht, bei der im Jahr 732 ein fränkisches Reiterheer unter Karl Martell erstmals die Sarazenen besiegen konnte. Zuvor hatte diese Gruppierung auf YouTube eine "Kriegserklärung" eingestellt. Im Jahr 2012 weitete sich die "Identitäre Bewegung" nach Österreich und Deutschland aus. Am 10. Oktober 2012 gründete sich die "Identitäre Bewegung Deutschland" (IDB) als Facebook-Gruppe. Im August 2014 wurde der Verein "Identitäre Bewegung Deutschland e.V." gegründet. Er ist beim Amtsgericht Paderborn (Nordrhein-Westfalen) registriert. Die Anhänger vertreten ethnopluralistische Ideen. Demnach sind alle Völker gleichwertig, solange sie sich nicht 88 Rechtsextremismus vermischen. Sonst werden sie dekadent und minderwertig. Unter "identitär" verstehen sie, ihre jeweils eigene regionale, nationale und kulturelle Herkunft gegen Einflüsse von außen zu verteidigen und Traditionen zu bewahren. Auf der Homepage "www.identitaerebewegung.de" wird behauptet, man stehe für "100% Identität, 0% Rassismus". Allerdings tauschen sie nur die Begriffe "Rasse" gegen "Identität" aus. Der Begriff "Identität" ist jedoch nichts anderes als ein kulturalistisches Deckmäntelchen für das biologistische Abstammungsprinzip, denn er wird ebenfalls durch die Kategorien "Volk" und "Raum" bestimmt. Letztlich läuft das identitäre Modell auf Abschottung und Apartheit hinaus. Seit dem Jahr 2015 trat die "Identitäre Bewegung" verstärkt mit der Kampagne "Der große Austausch" an die Öffentlichkeit, einem Szenario, wonach die einheimische Bevölkerung verschwindet und durch fremde Einwanderer ersetzt wird. Die einheimische Bevölkerung laufe Gefahr, binnen kurzer Zeit zur Minderheit zu werden. Eine islamische Mehrheit und eine islamisch geprägte Gesellschaft drohten. Es wird auch der Begriff "Ethnosuizid" ins Feld geführt. "Identitäre Bewegung" in Brandenburg Anhänger der "Identitären Bewegung" aus Berlin und Brandenburg starteten am 20. April 2014 ihren Facebook-Auftritt. Nachdem die "Identitäre Bewegung" in Brandenburg in den ersten zweieinhalb Jahren ihres Bestehens nicht an das bürgerlichkonservative Milieu andocken konnte, änderte sich die Situation im Zuge der gesellschaftlichen Herausforderungen, die mit dem verstärkten Flüchtlingsstrom ab Mitte 2015 einhergingen. Themen der "Identitären" wie "nationale und kulturelle Identität" sowie "Islamisierung" wurden plötzlich populär. Es entstand eine Schnittmenge zwischen asylkritischen Bürgern und asylfeindlichen Rechtsextremisten, die für die Ideologie und Aktionsformen der "Identitären Bewegung" durchaus empfänglich war. Am 3. Dezember 2015 kündigte die "Identitäre Bewegung Berlin-Brandenburg" auf ihrer Facebook-Seite an, nunmehr auch in Brandenburg aktiv werden zu wollen und rief für das Jahr 2016 zur "Märkischen Offensive". 89 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Die "Identitäre Bewegung" nutzte asylkritische Proteste, um ihre Botschaft zu transportieren. Im PEGIDA-Umfeld stieß sie auf ein aufgeschlossenes Publikum und offene Ohren. Da die "Identitären" als rechtsextremistische Bewegung der breiten Öffentlichkeit eher unbekannt waren und auch nicht dem Image eines rechtsextremistischen "Bürgerschrecks" entsprechen, begegneten ihnen auf derartigen Veranstaltungen kaum Vorbehalte. Die "Identitären" fanden hier eine Spielwiese und ihre dezent verpackten rassistischen Thesen fielen gelegentlich auf fruchtbaren Boden. Die erste Kundgebung der "PEGIDA Havelland" am 23. Januar 2016 in Schönwalde (HVL) bezeichnete die "Identitäre Bewegung Berlin-Brandenburg" auf ihrer Facebook-Seite als Auftakt ihrer Kampagne "Märkische Offensive!" Eine Person der "Identitären Bewegung" trat als Redner auf. An einer asylkritischen Demonstration am 19. März 2016 in Lübben (LDS) nahm erstmals eine ganze Gruppe "Identitärer" teil. Gelegentlich fanden kleinere Propagandaaktionen im Land Brandenburg statt. Es wurden mehrere Ausflüge durch das Land unternommen, über die dann im Internet berichtet wurde. Die "Identitäre Bewegung Berlin-Brandenburg" berichtet auf ihrer Facebook-Seite über ein "IB-Sommercamp Berlin-Brandenburg 2016", das am Wochenende vom 23. bis 25. September im Oderbruch stattfand. Das Camp galt dem gegenseitigen Kennenlernen, Vermitteln "identitärer Ansichten", dem Erlernen von KampfsportTechniken einschließlich Übungskämpfen. Zudem wurden "Vorträge über grundlegende Standpunkte der Identitären Bewegung und Massenpsychologie" gehalten. 90 Rechtsextremismus Große öffentlichkeitswirksame Aktionen veranstaltete die "Identitäre Bewegung" jedoch nicht im Land Brandenburg, sondern in Berlin. Am 17. Juni 2016 demonstrierte sie dort unter dem Motto "Aufstand gegen das Unrecht und für unsere Zukunft" unter anderem gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung. Obwohl viele "Identitäre" von auswärts anreisten, kamen letztlich nur 150 Teilnehmer zusammen. Am 27. August 2016 kletterten "Identitäre", unter ihnen auch mehrere Brandenburger, auf das "Brandenburger Tor" in Berlin, brachten Transparente an, zündeten Bengalos und schwenkten "Lambda"-Fahnen. In der Folge feierten sich die "Identitären" für ihren gelungenen Coup ausgiebig im Internet. Diese logistisch gut vorbereitete Aktion an einem derart symbolträchtigen Ort sicherte der "Identitären Bewegung" die Aufmerksamkeit der Medien, fachte aber zugleich die Diskussion über den Umgang mit dieser Gruppierung an. Am 19. November 2016 besetzten "Identitäre" einen Balkon der Bundesgeschäftsstelle der Partei "BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN" in Berlin. Sie entrollten dort ein Transparent, schwenkten Fahnen und zündeten Pyrotechnik. Eine Person wandte sich mit einem Megaphon an die Öffentlichkeit. Die Aktion richtete sich gegen "Multikulti und Masseneinwanderung" und sollte auf Frauenrechte aufmerksam machen. Für sofortige Grenzschließung, Remigration und gegen Islamisierung und Terror protestierte die "Identitäre Bewegung" am 21. Dezember 2016 mit einer Sitzblockade an der CDU-Parteizentrale in Berlin-Mitte. Es nahmen rund 50 Personen teil. Einer Aufforderung der Polizei zur Auflösung der Blockade kamen die Teilnehmer nicht nach. An diesen Aktionen nahmen jeweils "Identitäre" aus Brandenburg teil. Führender Aktivist der "Identitären Bewegung Berlin-Brandenburg" und zunehmend das "Gesicht" dieser Gruppierung ist der Student Robert Timm. Er tritt offen im Internet als Repräsentant der Gruppierung auf. Fazit Die "Identitäre Bewegung Berlin-Brandenburg" hat schätzungsweise 20 Mitglieder und Unterstützer in Brandenburg. Hinzu kommt eine nicht näher bezifferbare Anzahl von Sympathisanten. Sie setzt auf Flashmob-Aktionen und zivilen Ungehorsam. Grundsätzlich gelten die Mitglieder nicht als gewaltbereit. Dennoch wird ein gewisses Maß an Gewalt offensichtlich toleriert beziehungsweise die körperliche Auseinandersetzung mit dem "Gegner" gezielt durch Kampfsport-Training geschult. Hinzu kommt, dass die "Identitären" offen mit Rechtsextremisten paktieren. So trat beispiels91 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 weise Marcel Forstmeier, ehemals führender Kopf der verbotenen "Widerstandsbewegung in Südbrandenburg" ("Spreelichter"), bei der "identitären Sitzblockade" vor der CDU-Parteizentrale in Berlin-Mitte am 21.12.2016 in Erscheinung. In puncto Bekanntheitsgrad konnte die "Identitäre Bewegung" im Jahr 2016 deutlich zulegen. Denn all diese Aktionen wurden gefilmt und ins Internet gestellt. Mit ihrer Provokationsstrategie gelingt es der "Identitären Bewegung", trotz ihrer Mitgliederschwäche ein Maximum an medialer Aufmerksamkeit zu erzielen. Dafür werden sie von anderen Rechtsextremisten, von den "Jungen Nationaldemokraten" bis zum "Identitären Aufbruch", beneidet und kopiert. Zwar kamen auch neue Mitglieder hinzu, gleichwohl stellt die Struktur nach wie vor kein Massenphänomen dar und blieb 2016 in der rechtsextremistischen Szene des Landes Brandenburg eher randständig. Mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen - auch im Land Brandenburg - wird jedoch weiterhin gerechnet. 92 Rechtsextremismus 2.7 Rechtsextremistische Hass-Musik Rechtsextremistische Musik ist das verbindende und identitätsstiftende Element der Szene. Sie ist häufig der erste Berührungspunkt für Jugendliche und stellt damit eine Art "Einstiegsdroge" dar. Dabei dient die Musik als Vehikel, um das neonationalsozialistische Gedankengut zu transportieren. Die verschiedenen Versatzstücke der rechtsextremistischen Ideologie werden in der Musik in griffigen Parolen und Slogans verpackt. Die Bandbreite der Liedtexte ist entsprechend groß. Sie reicht von antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Inhalten über germanische Mythologie und White-Supremacy-Dünkel bis hin zu antidemokratischen und systemfeindlichen Hetzereien und der Verherrlichung des NS-Regimes. Der Soundtrack des Rechtsextremismus umfasst mittlerweile eine Fülle von Genres. Die verschiedenen Musikstile haben sich in den vergangenen Jahren immer mehr diversifiziert: Hardcore, Blackmetal, Hiphop, Rap, Soldatenund Heimatlieder. Musik ist Teil der Erlebniswelt und dient der weltanschaulichen Orientierung ihrer meist jungen Hörer. Insbesondere die zumeist konspirativ vorbereiteten und durchgeführten Konzerte haben eine immense Bedeutung für den inneren Zusammenhalt der Szene. Der Musik kommt damit eine gemeinschaftsstiftende Funktion zu. Sie hat sich als probates Lockmittel erwiesen, um neue Anhänger an das rechtsextremistische Gedankengut heranzuführen. Zudem ist die Veranstaltung von Konzerten häufig die einzige Möglichkeit für rechtsextremistische Gruppierungen, Gelder zu generieren, die für den politischen Kampf benötigt werden. 2016 konnte die rechtsextremistische Musikszene in Brandenburg ihren bereits hohen Aktivitätslevel in etwa halten. Die Zahl der Bands hat zwar mit 24 (2015: 26; 2014: 23) leicht abgenommen, die der Liedermacher ist jedoch auf 14 weiter angestiegen (2015:13; 2014: 10). Aufgrund des hohen und erfolgreichen Drucks der Sicherheitsbehörden bewegten sich die Konzertaktivitäten 2016 erneut auf geringem Niveau. 2016 konnten wieder zwei Konzerte (2015: 2; 2014: 1) durchgeführt werden. Fünf Konzerte wurden im Vorfeld verhindert (2015: 2; 2014: 7). Darüber hinaus fanden sechs Liederabende statt (2015: 0; 2014: 3). Die Produktion neuer Tonträger ist mit zwölf Veröffentlichungen auf demselben Niveau wie im Vorjahr geblieben (2015:12; 2014: 15). 93 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Rechtsextremistische Bands in Brandenburg 1993 - 2016 - ohne Liedermacher - 30 25 26 26 25 24 24 23 23 22 20 15 13 10 9 5 4 0 1993 2002 2005 2007 2008 2009 2010 2011 2014 2015 2016 Bei der Erstellung der Diagramme wurde auf die Darstellung von Jahreszahlen, die keine bzw. unwesentliche Veränderungen zum Vorjahr aufweisen zu Gunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet. Die Aktivitäten brandenburgischer Bands sind vergleichsweise hoch. Das wird von der Nähe zu Sachsen begünstigt, denn im dortigen Torgau (Ortsteil Staupitz) befindet sich nahe der Landesgrenze ein Konzertort von bundesweiter Bedeutung, in dem auch 2016 wieder zahlreiche Aktivitäten stattfanden. Brandenburgische Bands sind daran seit Jahren beteiligt. So ist es nicht verwunderlich, dass das Musiklabel "Rebel Records" (Cottbus) und die Band "Hausmannskost" (Cottbus) für ein CD-Release-Konzert am 29. Oktober 2016 als Veranstaltungsort Staupitz auswählten. Die brandenburgischen Bands waren nicht nur im Bundesgebiet gefragt. "Confident of Victory" (OSL), "Exzess" (MOL) und "Frontalkraft" (Cottbus) traten in der Schweiz vor 5.000 Konzertbesuchern auf. Besonderen Beifall erntete die Band "Frontalkraft", als sie das Lied "Schwarz ist die Nacht..." anstimmte: "Wir haben lang genug gewartet, war'n der Arsch dieser Nation. Jahrelang wurden wir entartet, unsre Rache ist euer Lohn. All die Lügen, die ihr sätet über uns und unser Land, machten uns nur noch viel stärker, er bricht los - der Widerstand! Eure schlimmsten Befürchtungen werden nun Realität. Für Entschuldigungen ist es längst zu spät. Ihr habt unser Volk entmachtet, unsere Heimat ausgeschlachtet, doch der Wind hat sich nun gedreht. Schwarz ist die Nacht, in der wir euch kriegen. Weiß sind die Männer, die für Deutschland siegen. Rot ist das Blut auf dem Asphalt. Gewalt ist keine Lösung, doch wir wehren uns entschieden. Nein, wir geben niemals her unsre Heimat, die wir lieben. Das Schweigen hat ein Ende, jetzt erfolgt die Gegenwehr. Reicht dem Himmel eure Hände, Deutschlands große Wiederkehr. Aus Hundert werden Tausend 94 Rechtsextremismus und aus Tausenden dann Millionen. Keine Angst, ihr Volksverräter, keinen werden wir verschonen. Die Stärke deutschen Glaubens habt ihr deutlich unterschätzt. Doch die Antwort darauf, sie kommt jetzt." Rechtsextremistische Bands im Land Brandenburg Folgende Bands waren 2016 aktiv: 1. Aryan Brotherhood (A.B.); Potsdam 2. Blutflagge; LOS 3. Burn Down (B.D.); Potsdam 4. Confident of Victory (C.O.V.); OSL; hinzu kommen das Black MetalProjekt Obskur sowie das Projekt Against Music Industry, bestehend aus Confident of Victory und der sächsischen Band Magog 5. Deathfeud; LDS 6. Exempel; BAR; (Neuaufnahme für 2016) vormals Klänge des Blutes 7. Exzess; MOL 8. Frontalkraft (FK); Cottbus 9. Frontfeuer; LOS 10. Feuer Frei; ohne regionale Zuordnung; (Neuaufnahme für 2016) 11. Handstreich; Potsdam; vormals Glaskammer und Cynic; hinzu kommt das Projekt Natürlich 12. Hausmannskost (HMK); Cottbus 13. Jungvolk; UM 14. Mogon; LOS 15. Outlaw; OSL 16. Projekt 8.8; LOS; vormals Projekt 88 17. Skrew You; LOS; (Neuaufnahme für 2016) 18. Stonehammer; LOS 19. Tätervolk; MOL 20. Tätervolks Stimme und die Söhne Potsdam; MOL und Potsdam; (Neuaufnahme für 2016) 21. Treueschwur; PM 22. Uwocaust und RAConquista; Potsdam; vormals Uwocaust und alte Freunde; vereinzelt wird nur Uwocaust genannt oder auch Uwocaust und Helfershelfer 23. Wolfskraft (WK); LOS; hinzu kommt das Projekt Wehrmut 24. Volkstroi; LOS 95 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Die Bands "Autan" (OHV), "Helle und die RACker (H&R)" (ohne regionale Zuordnung) und "Hallgard/Märkische Klänge" (OHV) werden auf Grund des Wegzugs wesentlicher Bandmitglieder nicht mehr als rechtsextremistische Bands aus dem Land Brandenburg geführt. Die Bands "Preussenstolz" (Potsdam), "Redrum" (Potsdam) und "Quadriga" (ohne regionale Zuordnung) waren im Jahr 2016 inaktiv. Rechtsextremistische Liedermacher im Land Brandenburg Von folgenden Liedermachern wurden 2016 Aktivitäten festgestellt: 1. Morgenröte; OPR 2. Toitonicus; HVL; auch mit den Namen Preussen.Wut und Thomas aktiv 3. Martin; Potsdam 4. Son of the Wind (S.o.W.); BAR, vormals R.a.W. (Recht auf Wahrheit); tritt mit dem Berliner Liedermacher Villain 051 und als Trio zusätzlich mit Evil Goat aus Oberhavel unter dem Namen A3stus auf 5. Sten; Cottbus 6. Björn Brusak; Frankfurt (Oder) 7. Preußen Standarte; ohne regionale Zuordnung 8. AK - Solingen (47); Cottbus 9. Griffin; LOS 10. Brenner; SPN 11. Fylgien; UM; Neuaufnahme für 2016 12. Mike; OPR 13. Heimattreue; ohne Regionale Zuordnung; Neuaufnahme für 2016 14. Marci; MOL; Neuaufnahme für 2016 Der Liedermacher "Helle" (OHV) ist in ein anderes Bundesland verzogen. Von den Liedermachern "Rapvolution" (OPR) und "Artgerecht" (ohne räumliche Zuordnung) wurden 2016 keine Aktivitäten festgestellt. Alle genannten Bands sowie Liedermacher verbreiten - teils offen, teils verdeckt - rechtsextremistische, antisemitische sowie fremdenfeindliche Propaganda, hetzen gegen ihre politischen Gegner und Polizisten und stacheln zu Gewalt an. Auf Konzerten kommt es immer wieder zu strafbaren Handlungen wie das Rufen von "Sieg Heil" und "Heil Hitler". Auch der verbotene Hitler-Gruß wird gezeigt. 96 Rechtsextremismus Alle Bands und Liedermacher aus dem Land Brandenburg pflegen regelmäßigen Kontakt zu anderen rechtsextremistischen Gruppierungen. Bands und Liedermacher können sich langfristig nur etablieren, wenn sie über geeignete Proberäume und Unterstützung von bekannten Bands und Musikern verfügen. Vor allem der Vertrag mit bekannten Musiklabels ist sehr wichtig. Für die rechtsextremistische Musikszene bedeutsame Label wie "Rebel Records", "Opos Records" (beide aus Brandenburg) und "PC Records" aus Sachsen sorgen dafür, dass rechtsextremistische Bands ihre Botschaften bei Konzerten oder über Tonträgerveröffentlichungen an das Publikum bringen können. Folgende rechtsextremistische Vertriebsund Tonträgerproduktionsstrukturen sind im Land Brandenburg aktiv: * Rebel Records (Cottbus): Label, Vertrieb, Ladengeschäft * Zentralversand (Chorin, BAR): Vertrieb * Itsh84u-Streetwear (Perleberg, PR): Vertrieb * Exzess Records (Strausberg, MOL): Label, Vertrieb * OPOS Records (Lindenau, OSL): Label, Vertrieb * Fylgien-Versand (Templin, UM) Vertrieb Insbesondere der Vertrieb "Zentralversand" in Chorin (BAR) macht aus seiner Verbundenheit mit dem Nationalsozialismus keinen Hehl. So findet man folgendes Bekleidungsstück. Der Preis ist ein Szenecode: "14,88". Dahinter verbirgt sich ein rassistisches Glaubensbekenntnis des szenebekannten US-amerikanischen Neonationalsozialisten David Lane, welches eben genau 14 Wörter umfasst.66 Die Cent-Angabe "88" steht bekanntermaßen für "Heil Hitler". Das Motiv selbst bringt leicht abgewandelt "I Love Hitler" zum Ausdruck. 66 "We must secure the existence of our people and a future for white children." 97 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Rechtsextremistische Bands und Liedermacher in Brandenburg PR OPR 1 12X OHV BA 6 HVL 2 Liedermacher 1 3 1. Morgenröte 2. Toitonicus 11 18 20 3. Martin 22 3 4. Son of the Wind PM 5. Sten 21 TF 6. Björn Brusak 7. Preußen Standarte (ohne regionale Zuordnung) 8. AK - Solingen (47) 9. Griffin 10. Brenner 11. Fylgien 12. Mike EE 13. Heimattreue (ohne regionale Zuordnung) 14. Marci 98 Rechtsextremismus Bands 1. Aryan Brotherhood (A.B.) 2. Blutflagge UM 13 11 X 3. Burn Down (B.D.) 4. Confident of Victory (C.O.V.) 5. Deathfeud R 6. Exempel 6 4 7. Exzess 8. Frontalkraft (FK) 9. Frontfeuer MOL 10. Feuer Frei 7 19 20 14X (ohne regionale Zuordnung) 11. Handstreich 12. Hausmannskost (HMK) 6 13. Jungvolk LOS 14. Mogon 2 9 14 15. Outlaw 16 17 18 23 24 LDS 9 16. Projekt 8.8 (Projekt 88) 5 17. Skrew You 9 10 18. Stonehammer SPN 19. Tätervolk OSL 8 20. Tätervolks Stimme und 5 4 15 12 die Söhne Potsdams 8 21. Treueschwur 22. Uwocaust und RAConquista 23 Wolfskraft (WK) 24 Volkstroi 99 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Konzertgeschehen und Liederabende Im Jahr 2016 fanden insgesamt nur zwei rechtsextremistische Konzerte im Land Brandenburg statt. Eines am 12. November 2016 in Wandlitz (Ortsteil Klosterfelde, BAR) mit 70 Teilnehmern und ein weiteres am 3. Dezember 2016 in Wittstock/Dosse (OPR). Damit bewegt sich das Konzertgeschehen in Brandenburg auf einem vergleichsweise sehr geringen Niveau. Fünf Konzerte konnten im Jahr 2016 verhindert werden: am 29. April 2016 in Cottbus; am 30. April 2016 in Lübben (LDS), wo bereits 80 Teilnehmer vor Ort waren; am 1. Oktober 2016 in Falkenberg (LOS); am 8. Oktober 2016 in Letschin (MOL) und eines im Zeitraum 17. Juni 2016 bis 19. Juni 2016 in Finowfurt (BAR). Rechtsextremistische Konzerte 1993 - 2016 - inklusive der aufgelösten / ohne verhinderte / ohne Liederabende - 20 15 14 10 9 9 9 7 5 4 4 1 1 2 2 0 1993 1998 2003 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Bei der Erstellung der Diagramme wurde auf die Darstellung von Jahreszahlen, die keine bzw. unwesentliche Veränderungen zum Vorjahr aufweisen zu Gunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet. Im Jahr 2016 fanden sechs Liederabende statt: am 30. Januar 2016; am 2. Juli 2016 (OPR) am 23. September 2016 (OHV); am 24. September 2016 (OHV); am 16. Dezember 2016 in Prenzlau (UM) und am 17. Dezember 2016 (OHV). Insgesamt sechs Liederabende konnten im Jahr 2016 verhindert werden: am 30. April / 1. Mai 2016 in Finowfurt (BAR); am 11. Juni 2016 in Finowfurt (BAR); am 30. Juli 2016 in Halbe (LDS); 100 Rechtsextremismus am 24. September 2016 in Finowfurt (BAR); am 10. September 2016 in Wandlitz (BAR) und am 5. November 2016 in Seddin (PM) mit Griffin und Fylgien. Bei dem Liederabend am 30. April 2016 in Lübben (LDS) musste die Polizei mehrere Platzverweise anordnen. Ebenso nahm die Polizei zum Liederabend vom 30. April und am 1. Mai 2016 in Finowfurt (BAR) zwei Straftanzeigen auf und ordnete vier Platzverweise an. Zahlreiche Bands aus Brandenburg traten im Jahr 2016 bundesweit und zum Teil auch im Ausland auf. Ebenso waren brandenburgische Rechtsextremisten in die Konzertorganisation, vorrangig im Land Sachsen, eingebunden. Einige der Konzerte in Staupitz (Sachsen) wurden von brandenburgischen Rechtsextremisten (mit)organisiert. VeranstaltungsDatum Bandname Teilnehmer ort 09.01.2016 MecklenburgTätervolk (MOL), ca. 70 Vorpommern Frontfeuer (LOS); Konzert wurde aufgelöst. 06.02.2016 Staupitz Personen aus Brandenburg (Sachsen) wurden als Ordner vorgesehen. 20.02.2016 Staupitz Deathfeud (Bereich LDS); ca. 240 (Sachsen) Personen aus Brandenburg waren in die Organisation eingebunden und als Ordner vorgesehen. 27.02.2016 Kirchheim Exzess (MOL), ca. 250 (Thüringen) Frontalkraft (Cottbus) 12.03.2016 Kirchheim Confident of Victory ca. 250 (Thüringen) (OSL) 16.04.2016 Staupitz Frontalkraft (Cottbus); ca. 300 (Sachsen) Personen aus Brandenburg wurden als Ordner vorgesehen. 15.05.2016 Staupitz Uwocaust & Helfershelfer ca. 300 (Sachsen) (Potsdam) 101 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 VeranstaltungsDatum Bandname Teilnehmer ort 28.05.2016 Staupitz Confident of Victory (OSL); ca. 230 (Sachsen) Personen aus Brandenburg sowie "MS 88" (OHV) waren in die Organisation eingebunden, Personen aus Brandenburg wurden als Ordner vorgesehen. 28.05.2016 Leinefelde Tätervolks Stimme und die ca. 400 (Thüringen) Söhne Potsdam (MOL und Potsdam) 04.06.2016 Grevesmühlen Exzess (MOL), ca. 90 (MecklenburgHausmannskost (Cottbus) Vorpommern) 04.06.2016 Frontalkraft (Cottbus), Frontfeuer (LOS), Uwocaust (Potsdam) 02.07.2016 Frontfeuer (LOS); geplant 13.08.2016 Eisenach Toitonicus (HVL), (Thüringen) Marci (MOL); geplant 20.08.2016 Thüringen Frontfeuer (LOS), Tätervolk (MOL), Uwocaust und Helfershelfer (Potsdam) 01.09.Treviso (Italien) Skrew You (Gesang ca. 1500 04.09.2016 durch Griffin); während des Auftritts erhob Griffin mehrmals den Arm zum Hitlergruß. 23.09.England "Blood&Honour"-Gedenk24.09.2016 konzert für Ian Stuart; dem Liedermacher Griffin wurde die Einreise verweigert. 15.10.2016 Schweiz Confident of Victory ca. 5000 (OSL), Exzess (MOL), Frontalkraft (CB) 102 Rechtsextremismus VeranstaltungsDatum Bandname Teilnehmer ort 29.10.2016 Staupitz Hausmannskost (CB), ca. 230 (Sachsen) Frontalkraft (CB); Personen aus Brandenburg sowie das Label Rebel Records (CB) waren in die Organisation eingebunden, Personen aus Brandenburg wurden als Ordner vorgesehen. 05.11.2016 Weißwasser Feuer Frei (Sachsen) 12.11.2016 Memmingen Griffin ca. 50 (Bayern) 19.11.2016 Italien Frontfeuer (LOS) 10.12.2016 Thüringen Griffin; geplant 17.12.2016 Staupitz u.a. mit Uwocaust; ca. 230 (Sachsen) Personen aus Brandenburg waren in die Organisation eingebunden, Personen aus Brandenburg wurden als Ordner vorgesehen. 103 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Tonträger Die Produktion und der Vertrieb von Tonträgern erfolgen meist über rechtsextremistische Musiklabel. Sie stellen Aufnahmetechnik zur Verfügung und verkaufen Tonträger über das Internet und in Ladengeschäften. Wie in den letzten Jahren waren "PC Records" in Chemnitz (Sachsen) und "Rebel Records" in Cottbus für die brandenburgische Szene ein wichtiger Auflaufpunkt. Ein weiterer bekannter Vertrieb ist "One People One Struggle Records" (OPOS Records) mit Sitz in Lindenau (OSL), vormals in Dresden (Sachsen). Er gehört einem Brandenburger. An elf Tonträgern (2015: 12; 2014:14; 2013: 12) waren rechtsextremistische Musiker beziehungsweise Bands aus Brandenburg beteiligt. Lfd. Bandname Titel Art Hersteller Nr. 1 Hausmannskost "Wir wollen sein" CD Rebel Records (Cottbus) 2 Hausmannskost "Auf in die Schlacht" CD Rebel Records (Re-Release) (Cottbus) 3 Confident of "The Unfeeling" (ReCD Victory Release) 4 Tätervolks "Wir sind bereit" CD PC Records Stimme und die (Chemnitz, Söhne Potsdams Sachsen) 5 Uwocaust und "Uns leite einzig Blut CD PC Records RAConquista und Treue" (Chemnitz, Sachsen) 6 Griffin "From the heart" (ReCD Release) 7 Preußen "Untergrund CD Standarte Marschiert / Der 4. Streich" 8 Preußen "Wir rocken weiter - Standarte Mit Freunden - Für Downeuch!" load 104 Rechtsextremismus Lfd. Bandname Titel Art Hersteller Nr. 9 Handstreich "Kein Nationalstolz CD PC Records ist auch keine (Chemnitz, Lösung" Sachsen) 10 Frontfeuer "Unser Treueschwur" CD Rebel Records (Cottbus) 11 Tätervolk u.a. "Hoffnungsträger" CD 12 u.a. mit Outlaw, Sampler zum "8. CD PC Records Exempel, Tag der Deutschen (Chemnitz, Uwocaust, Zukunft" (4. Juni Sachsen) Handstreich, 2016 in Dortmund Brenner unter dem Motto "Unser Signal gegen Überfremdung") Fazit Rechtsextremistische Musik bleibt ein starkes Bindemittel für die gesamte Szene. Konzerte sind ein wichtiger Bestandteil der rechtsextremistischen Erlebniswelt. Daher wird der hohe Druck der brandenburgischen Sicherheitsbehörden auf die Szene konsequent aufrechterhalten. So konnten 2016 rechtsextremistische Konzerte und Liederabende im Land Brandenburg wieder verhindert werden. Davon betroffen war erneut die Liegenschaft der Familie Mann in Finowfurt (BAR). Das strikte Vorgehen des Rechtsstaates zeigt Wirkung. Für größere Konzertaktivitäten ist Brandenburg unattraktiv. Zu hoch ist das Risiko eines Verbotes oder einer Auflösung. Bei den Organisatoren ist das mit Kosten und letztendlich sinn105 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 losem Zeitaufwand verbunden. Ausbleibende Erfolgserlebnisse lassen das Interesse der Szene an der Liegenschaft in Finowfurt zunehmend sinken. Rechtsextremistische Bands und Organisatoren wissen das. Sie nutzen daher lieber Objekte in anderen Bundesländern, vornehmlich im Freistaat Sachsen und im Land Mecklenburg-Vorpommern. Trotz allem wird der Trend zur Produktion rechtsextremistischer Tonträger anhalten. Bekannte Labels besorgen die Produktion und Vermarktung. Insbesondere Neulinge sowie Bands mit geändertem Namen nutzen das Internet, um sich bekannt zu machen. Auf diesem Wege verbreiten sie in eigener Verantwortung selbstproduzierte Tonträger in kleinen Stückzahlen. 106 Rechtsextremismus 2.8 Immobilien der rechtsextremistischen Szene Um Veranstaltungen wie Konzerte, Liederabende oder Schulungen möglichst ohne behördliche oder zivilgesellschaftliche Störungen durchführen zu können, braucht die rechtsextremistische Szene Immobilien. Idealerweise ist es das Eigentum eines Anhängers oder Sympathisanten. Die Räumlichkeiten beziehungsweise die damit verbundenen Veranstaltungen dienen in erster Linie dem Aufbau und der Verfestigung der rechtsextremistischen Infrastruktur. Die Anforderungen an die Objekte sind vielfältig und unterscheiden sich je nach Anlass. Entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag beobachtet der Verfassungsschutz jedoch nicht Immobilien als solche, sondern Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Eine einheitliche Definition, wann eine Immobilie dem Extremismus zuzurechnen ist, ob Eigentum, Besitz oder nur Nutzung das entscheidende Merkmal ist, existiert nicht. So erklärt es sich, dass Bund und Länder unterschiedliche Angaben zu rechtsextremistischen Szeneobjekten veröffentlichen. Die folgende Aufzählung führt nur Immobilien auf, die sich im Besitz von Rechtsextremisten befinden und von der Szene entsprechend genutzt werden. Lübben (LDS) In Lübben hat der aus etwa einem Dutzend Neonationalsozialisten bestehende Kickbox-Verein "Northsidecrew" (NSC) in den Räumlichkeiten der ehemaligen Diskothek "Players" seine Clubund Trainingsräume. Das Objekt wird durch die Mitglieder für das Kickbox-Training sowie für Kameradschaftsabende und rechtsextremistische Musikveranstaltungen genutzt. Am 30. April 2016 wurde durch die Polizei ein geplantes rechtsextremistisches Konzert in den Räumlichkeiten unterbunden. Mühlenfließ (Ortsteil Grabow, PM) Die aus mehreren kleinen Häusern bestehende Immobilie gehört dem ehemaligen Leiter des Potsdamer Stützpunktes der Jungen Nationaldemokraten und Initiators der rechtsextremistischen "Gefangenenhilfe", Maik Eminger. Er ist ebenfalls Mitglied der Partei "DER DRITTE WEG". Sein Bruder, Andre Eminger, ist als Unterstützer des "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) vor dem Oberlandesgericht München angeklagt und wurde auf diesem Grundstück im Jahr 2011 von der GSG 9 festgenommen. Die Immobilie wurde in den Vorjahren regelmäßig als Treffpunkt für Rechtsextremisten genutzt. 107 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Immobilienübersicht UM PR OPR OHV BAR 4 HVL 5 MOL 3 LOS PM TF 2 LDS 1 SPN OSL 1 Lübben (LDS) 2 Mühlenfließ, OT Grabow (PM) EE 3 Brandenburg an der Havel, OT Kirchmöser 4 Schorfheide, OT Finowfurt (BAR) 5 Wandlitz (BAR) Brandenburg an der Havel, OT Kirchmöser Der "Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff) e.V." (BfG) besitzt in Kirchmöser einen zur Tagungsund Veranstaltungsstätte umgebauten Vierseitenhof, der in unregelmäßigen Abständen für Tagungen und Ferienlager genutzt wird. Der regionale Schwerpunkt der Gruppierung liegt in Pähl bei Weilheim (Bayern). In Brandenburg sind nur wenige Mitglieder wohnhaft. Der BfG wurzelt ideologisch in der völkischen Bewegung des 19. Jahrhunderts und wendet sich gezielt an rechtsextremistisch ausgerichtete Familien. Die Organisation bestand schon zur Zeit des Nationalsozialismus und wurde 1951 von Mathilde Ludendorff (1877-1966), Ehefrau von Erich Ludendorff, wiedergegründet. Ludendorff war General im Ersten Weltkrieg und 1923 am Hitlerputsch beteiligt. Der BfG bezeichnet sich als Weltanschauungsgemeinschaft und sieht es als seine Aufgabe an, "die Erkenntnisse der Philosophin Mathilde Ludendorff zu pflegen und weltanschaulich suchenden Menschen zu übermitteln". 108 Rechtsextremismus Schorfheide (Ortsteil Finowfurt, BAR) Das vom ehemaligen Landesvorsitzenden der Partei "DIE RECHTE" Klaus Mann und seiner Familie genutzte Wald-Grundstück war in den letzten Jahren aufgrund des zivilgesellschaftlichen Protestes und polizeilicher sowie ordnungsbehördlicher Maßnahmen für die rechtsextremistische Szene unattraktiv geworden. Im Jahr 2016 wollte man an einem "Comeback" arbeiten und an vergangene Zeiten anknüpfen. Offenbar will Klaus Mann aber nicht mehr direkt in die Aktivitäten auf seinem Grundstück involviert sein, da bei allen Veranstaltungen Robert Wolinski, ein 28-jähriger NPD-Funktionär aus dem Landkreis Oberhavel, als Initiator auftrat. Dieser meldete für den 30. April 2016 eine private Veranstaltung mit dem Titel "Tanz in den Mai" auf dem Grundstück an. Nachdem er im Internet Werbung für die Veranstaltung machte, wurde sie durch die Polizei verboten, da der private Charakter entfallen war. Vermutlich aus Trotz meldete der 28-Jährige im Mai drei als "Grillfeste" deklarierte Veranstaltungen auf dem Gelände bei der Gemeinde an. Sie wurden von der Gemeinde ebenfalls verboten. Für das Wochenende vom 17. bis 19. Juni 2016 plante der 28-Jährige ein rechtsextremistisches Open-Air-Konzert mit bis zu 500 Besuchern und namhaften Szenebands. Gegen die Verbotsverfügung der Gemeinde Schorfheide legte der Anwalt des Anmelders erfolgreich Widerspruch ein, so dass die Veranstaltung hätte stattfinden können. Offenbar selbst überrascht vom juristischen Erfolg hatte der 28-Jährige sein geplantes Konzert jedoch schon nach MecklenburgVorpommern verlagert, so dass es in Finowfurt nicht zu der geplanten Veranstaltung kam. Am 6. August 2016 wurde wie auch schon im Jahr 2015 ein "Germanischer Achtkampf", eine Art Szene-Sportfest, auf dem Grundstück durchgeführt. Die Polizei stellte 40 Personen, darunter vier Kinder fest. Der 28-Jährige meldete schließlich für den 24. September 2016 eine NPDVeranstaltung mit bis zu 150 Teilnehmern auf dem Grundstück an, welche abermals durch die Gemeinde verboten wurde. Wandlitz (BAR) In Wandlitz hat die ca. 10-köpfige rechtsextremistische Gruppierung "Barnimer Freundschaft" ihr Clubhaus. Das auf einem ehemaligen Industriegelände gelegene Objekt wird für Szenefeiern sowie für Liederabende genutzt und zieht regelmäßig mehrere Dutzend Rechtsextremisten an. So konnte die Polizei am 10. September 2016 einen geplanten Liederabend vor Veranstaltungsbeginn verhindern. 109 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 2.9 Beispiele rechtsextremistischer Straftaten Personenpotenzial gewaltbereite Rechtsextremisten und Gewaltstraftaten "politisch motivierte Kriminalität - rechts" Brandenburg 1992 - 2016 600 600 580 580 560 550 550 550 530 510 500 500 500 500 500 470 450 420 420 410 400 390 300 254 186 200 167 129 108 106 105 87 84 90 93 74 82 73 68 71 66 100 58 45 36 0 1992 1993 1994 1995 1997 1998 2001 2002 2003 2004 2006 2007 2008 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gewaltbereite Rechtsextremisten Gewaltstraftaten "politisch motivierte Kriminalität" - rechts" Bei der Erstellung der Diagramme wurde auf die Darstellung von Jahreszahlen, die keine bzw. unwesentliche Veränderungen zum Vorjahr aufweisen zu Gunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet. Im Jahr 2016 wurden 1.664 Straftaten mit einem rechtsextremistischen Hintergrund in Brandenburg verübt. Im Jahr 2015 lag die Zahl noch bei 1.581. Insgesamt 530 Rechtsextremisten galten im Jahr 2016 (2015: 470) als gewaltbereit. Ebenfalls schnellte die Zahl der Gewaltdelikte in die Höhe. Insgesamt 167 (2015: 129) Fälle sind bekannt geworden. Das ist der höchste Stand seit 1993. Exemplarisch werden im folgenden Strafund Gewalttaten dargestellt, die 1. fremdenfeindlich motiviert waren, 2. sich gegen Flüchtlinge beziehungsweise Flüchtlingsunterkünfte, 3. den politischen Gegner, 4. Behinderte, 5. Homosexuelle, 6. Polizisten richteten und 7. antisemitisch motiviert waren. 110 Rechtsextremismus Gewaltorientierte Rechtsextremisten in den Landkreisen und kreisfreien Städten UM PR OHV BAR OPR HVL MOL TF PM LOS LDS SPN [?] < 25 Personen OSL [?] 25 bis < 50 Personen EE [?] > 50 Personen Fremdenfeindliche Strafund Gewalttaten Cottbus, 5. Mai 2016: Eine Gruppe Jugendlicher hielt sich am Badesee Branitz auf. Auf Grund ihrer Kleidung und der abgespielten Musik waren sie als Punks beziehungsweise linksorientierte Personen erkennbar. Darunter ein junger Mann mit dunkler Hautfarbe. Schließlich wurden sie aus einer Gruppe von etwa 20 - 25 männlichen Personen beschimpft: "Scheiß Zecken, Scheiß Neger, Scheiß Antifa, verpisst euch!" Die dunkelhäutige Person wurde zu Boden gestoßen. Seinen Freunden, die ihm halfen, wurde vorgehalten, sie würden "den Neger beschützen". In der Folge wurde eine weitere Person angegriffen, zu Boden gebracht, geschlagen und getreten. 111 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Cottbus, 16. Oktober 2016: Ein Syrer wurde vor dem Bebel-Club von einem 28-jährigen Cottbuser mit den Worten: "Was macht ihr hier? Geht in euer Land zurück! Scheiß Dreckkanake!" angepöbelt. Nach der Beleidigung schlug der 28-Jährige den Syrer mit der Faust ins Gesicht und hielt dabei mit der linken Hand den Kopf des Opfers fest. Das Opfer ging zu Boden und blutete aus der Nase und wurde nochmals getreten. Cottbus, 17. September 2016: Ein 14-jähriger Libanese wurde aus einer Gruppe von 20 bis 30 Personen von einem männlichen Unbekannten mit dem Fuß ins Gesicht getreten. Der 14-Jährige saß mit anderen Jugendlichen auf einer Bank und wurde bereits zuvor aus dieser Gruppe heraus mit Flaschen beworfen. Es wurden Sprüche wie: "Wo sind die Kanaken!" gerufen. Der Jugendliche musste zur Behandlung ins Krankenhaus verbracht werden. Eberswalde (BAR), 25. Juli 2016: Auf der Facebook-Seite "Brandenburg wehrt sich" wird als Kommentar ein volksverhetzendes Bild gepostet. Zu sehen ist ein menschlicher Kopf in einer Fleischverpackung mit der Aufschrift: "Angebote der Woche", "500 g Achmett, Nur 1,99 Euro". Eisenhüttenstadt (LOS), 15. Juni 2016: Ein 39-Jähriger wurde durch zwei junge Männer fremdenfeindlich beleidigt und anschließend geschlagen und getreten. Frankfurt (Oder), 21. Mai 2016: Drei Studenten der Europa-Universität Viadrina wurden aus einer Gruppe heraus fremdenfeindlich beleidigt und anschließend mit Pfefferspray attackiert, geschlagen und getreten. Einem bewusstlosen Opfer wurde das Handy geraubt. Frankfurt (Oder), 23.01.2016: Aus einer Gruppe von etwa sieben Personen heraus kam es zu Beleidigungen und einer gefährlichen Körperverletzung an drei jungen Männern aufgrund ihres ausländischen Aussehens. Fürstenwalde/Spree (LOS), 3. April 2016: Ein 40-Jähriger beschimpfte eine Nachbarin als "Neger" und schlug ihr zweimal mit der Faust ins Gesicht. Das Opfer musste operiert werden. 112 Rechtsextremismus Groß Schönebeck (BAR), 5. März 2016: Ein Zuschauer beleidigt während eines Fußballspiels mehrmals einen somalisch-stämmigen Feldspieler der gegnerischen Mannschaft als "Bimbo". Guben (SPN), 19. Mai 2016: Einem Kameruner wurde aus einer Gruppe von vier bis fünf Personen Reizgas ins Gesicht gesprüht. Er erlitt dabei Augenund Hautreizungen. Zuvor wurde er mit "Afrika, Afrika"Rufen und "Bananen"-Gesten beleidigt. Hennigsdorf (OHV), 4. November 2016: Der Beschuldigte beschimpfte zunächst den Geschädigten mit dem Wort "Neger", worauf sich zwischen Beiden ein Streitgespräch entwickelte. Infolgedessen wurde der Beschuldigte handgreiflich, schubste sein Opfer und trat gegen dessen rechtes Knie. Als Abwehrreaktion versetzte der Geschädigte den Beschuldigten einen Faustschlag ins Gesicht. Anwesende trennten zunächst die zwei Personen. Der Beschuldigte kontaktierte mit seinem Handy drei weitere Personen und setzte die Auseinandersetzung eine halbe Stunde später fort. Karstädt (PR), 12. August 2016: Vier Jugendliche hielten sich auf einem Spielplatz auf und konsumierten Alkohol. Sie warfen etwas zu Boden und forderten den Geschädigten mit Migrationshintergrund auf, es aufzuheben. Dies lehnte er ab, worauf einer der Jugendlichen dem Geschädigten mit der Hand ins Gesicht schlug. Königs Wusterhausen (LDS), 23. August 2016: Zwei Rechtsextremisten beleidigten auf dem Bahnhof zwei serbische Staatsangehörige mit den Worten: "Ihr Juden, verpisst euch! Ihr seid hier Gäste, also benehmt euch!" Daraufhin wollten die Serben den Bahnhof verlassen und wurden von den beiden Männern verfolgt. Dabei erhielt ein Serbe einen Faustschlag. Als sie wegliefen, warfen die Täter Bierflaschen nach ihnen. Neuruppin (OPR), 31. Mai 2016: Ein Täter schlug einem achtjährigen bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen, der in Begleitung seiner 26-jährigen Mutter unterwegs war, unvermittelt gegen den Kopf. Das Kind kam zu Fall und prallte mit dem Kopf auf den Gehweg. Der Achtjährige trug keine sichtbaren Verletzungen davon, die Mutter erlitt einen Schock. Drei Stunden nach der Tat wurde ein alkoholisierter 23-jähriger deutscher Staatsbürger als Tatverdächtiger festgestellt. 113 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Neuruppin (OPR), 27. August 2016: Die Beschuldigte und die Geschädigte hielten sich in einem Jugenddorf am Ruppiner See auf. Sie gehörten zu verschiedenen Reisegruppen. Die Beschuldigte äußerte der Geschädigten gegenüber "Scheiß Ausländer" und "Scheiß Moslems" und schlug ihr mit der flachen Hand ins Gesicht. Diese fiel gegen einen Stuhl, blutete aus dem Mund und musste im Krankenhaus behandelt werden. Während der polizeilichen Maßnahmen vor Ort zeigte die Beschuldigte gegenüber einer Polizeibeamtin den "Stinkefinger". Oranienburg (OHV), 21. August 2016: Der Beschuldigte wurde mittels Rettungswagen zur Rettungsstelle gebracht. Im Behandlungszimmer wollte ihn ein dunkelhäutiger Arzt behandeln. Er beschimpfte den Arzt mit "Du scheiß Neger, scheiß Ausländer, fass mich nicht an, du Fotze". Zudem äußerte der Täter: "Ich bringe dich um, ich weiß wie du aussiehst, ich weiß wo du arbeitest." Er forderte eine Krankenschwester auf, die Kanülen aus seinem Arm zu entfernen und beleidigte auch sie grob. Danach sprang der Beschuldigte auf, schubste den Arzt und spuckte ihm ins Gesicht. Es folgten weitere Beleidigungen und fremdenfeindliche Äußerungen. Spremberg (SPN), 5. Mai 2016: Zwei 18beziehungsweise 23-jährige Spremberger riefen zu einem 18-Jährigem mit südländischem Erscheinungsbild "Sieg Heil!" und gingen anschließend auf diesen zu. Einer der Beiden stieß ihn mit der Hand gegen den Hals. Der Andere rief "Verpiss dich!" und schlug dem Geschädigten mit der Faust ins Gesicht. Aufgrund herbeieilender Personen ließen die Täter von ihrem Opfer ab. Storkow (LOS), 14. August 2016: Ein 25-Jähriger wurde einer Hochzeitsgesellschaft verwiesen und dabei von mehreren Personen mit "Deutschland den Deutschen ... Pack zu Pack ...Deutsche zu Deutschen" beleidigt. Ein 21-Jähriger brachte den Geschädigten zu Fall, so dass dieser mit dem Kopf auf das Pflaster schlug. Templin (UM), 5. Juli 2016: Der Beschuldigte zeigte gegenüber zwei Ausländern den "Stinkefinger". Die Ausländer stellen ihn auf Englisch zur Rede und es folgte eine gegenseitige Schubserei. Danach warf der Beschuldigte den Ausländern eine Glasflasche ohne zu treffen hinterher. 114 Rechtsextremismus Wittstock/Dosse (OPR), 5. Mai 2016: Die pakistanischen Geschädigten wurden aus einer Gruppe mit einer Bierflasche beworfen. Es wurde niemand verletzt. Zuvor wurden die Geschädigten verbal beleidigt. Wittstock/Dosse (OPR, 5. September 2016: Auf einer öffentlichen Facebook-Seite wird unter anderem dazu aufgefordert, eine Moschee in die Luft zu sprengen. Wittstock/Dosse (OPR), 4. Dezember 2016: Die drei Beschuldigten skandierten gegenüber den beiden Geschädigten zunächst "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!". Im Weiteren kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung, in deren Folge sich die Geschädigten zu entziehen versuchten. Beide rannten weg, wurden jedoch von den drei Tatverdächtigten eingeholt, geschlagen und getreten. Strafund Gewalttaten gegen Asylbewerber Bad Freienwalde (MOL), 09. September 2016: Ein Asylbewerber aus dem Iran war mit seinem Fahrrad unterwegs, als ihm ein Auto mit drei Personen entgegenkam. Das Auto stellte sich quer vor den Asylbewerber und der Fahrer äußerte: "Stopp, komm mal her." Der Iraner ignorierte diese Aufforderung, wollte weiter gehen und wurde vom Fahrer dann mit Reizgas ins Gesicht gesprüht. Bad Freienwalde (MOL), 22. September 2016: Ein mit vier Männern besetztes Fahrzeug näherte sich zwei syrischen Asylbewerbern. Im Vorbeifahren zeigte der Beifahrer aus dem geöffneten Fenster mehrfach den Mittelfinger. Dann stieg der Beifahrer aus, stieß einem der Syrer mit dem Oberkörper gegen seine Brust und beschimpfte beide mit den Worten "Scheiß Ausländer", "Scheiß Asylanten, "Motherfucker". Im Weiteren schlug er einem seiner Opfer mit dem Handrücken auf die Brust. Bernau (BAR), 29. Dezember 2016: Ein 14und ein 15-Jähriger provozieren drei Flüchtlinge aus Mali und Guinea mit den Äußerungen: "Euch Asylanten müsste man alle vergasen", "Euch Schwarze muss man alle vergasen", "Du scheiß Asylantensau" und "Asylanten wie Juden vergasen". 115 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Bernau (BAR), 27. Juli 2016: Drei syrische Flüchtlinge wurden im Bernauer Stadtpark von zwei offenbar stark betrunkenen Männern verbal angegangen: "Was wollt ihr hier in Deutschland, geht in Euer Land zurück". Einem Syrer wurde mit dem Zeigefinger gegen die Nase gehauen, den beiden anderen wurde ins Gesicht gespuckt. Daraufhin schlug ein Syrer einen Beschuldigten mit der Faust ins Gesicht. Der zweite Beschuldigte holte ein Messer aus der Hose und versuchte in Richtung eines Syrers zu stechen, ohne ihn zu treffen. Birkenwerder (OHV), 9. Dezember 2016: Durch unbekannte Täter wurde ein Fahrzeug der "Nordbahngemeinden mit Courage" in Brand gesetzt. Das Fahrzeug trug auf dem Dach ein Schild mit der Aufschrift "Willkommenskultur gestalten". Es entstand Totalschaden. Birkenwerder (OHV), 4. September 2016: Zwei syrische Flüchtlinge wurden von drei Beschuldigten mit "Hallo" angesprochen und gefragt, ob sie aus dem Heim kämen. Als sie dieses bejahten wurde einer der Geschädigten geschubst, sodass er zu Boden fiel. Dann traten die anderen beiden Täter auf ihn ein. Die Syrer flüchteten daraufhin in das Wohnheim und hielten sich dort in einem Zimmer versteckt. Die Beschuldigten erreichten kurze Zeit später das Wohnheim und verschafften sich mit Gewalt Zutritt. Sie riefen lautstark "Wo sind die Schweine, wo sind die Kanaken", "die schlagen wir alle tot", "unser schönes Birkenwerder". Anschließend beschädigten sie mehrere Türen. Cottbus, 18. Dezember 2016: Ein Cottbuser Rechtsextremist sprach einen syrischen Flüchtling mit den Worten: "Verpiss dich Ausländer!" und "Ausländer raus!" an. Als der Syrer ausweichen wollte, schlug der Täter ihm mit einem Teleskopschlagstock auf den Hinterkopf. Das Opfer kam zu Fall. Passanten halfen ihm wieder auf die Beine. Der Angreifer stieß sie jedoch zur Seite und schlug den Syrer noch zweimal mit dem Schlagstock. Dieser erlitt eine Platzwunde an Hinterkopf. Der Täter floh vom Tatort konnte durch Zeugenbefragungen jedoch festgestellt werden. Eberswalde (BAR), 1. September 2016: Zwei Personen pöbelten an einer Bushaltstelle eine Gruppe Asylbewerber an und beschimpften sie im Gespräch mit einer anderen Person mit den Worten "... scheiß 116 Rechtsextremismus Staat ... die holen das ganze Pack hierher ... ganzen Kanaken müsste man erschießen ... die Schwarzen müsste man ausrotten ...". Als die Gruppe Asylbewerber gerade in den eintreffenden Linienbus einsteigen wollte, beschimpften die beiden diese nun direkt als "... Kanaken ... scheiß Ausländer...". Zeitgleich erhob eine Person den rechten Arm zum Hitlergruß und skandierte dazu "Heil Hitler". Anschließend folgten die beiden Personen der Gruppe in den Bus. Dort wurde erneut "Sieg Heil" skandiert, bevor sie an der nächsten Haltestelle wieder ausstiegen. Eberswalde (BAR), 15. Mai 2016: Eine in einem Mehrfamilienhaus gelegene und von mehreren Flüchtlingen bewohnte Wohnung wurde vermutlich mit einer Druckluftwaffe mindestens zehn Mal von außen beschossen. Durch den Beschuss wurde die äußere Glasscheibe eines geschlossenen Doppelglasfensters durch zwei Einschläge oberflächlich beschädigt (kein Durchschuss). Zum Tatzeitpunkt hielten sich im dahinterliegenden Zimmer zwei Flüchtlinge auf. Frankfurt (Oder), 1. Mai 2016: Ein Flüchtling wurde auf dem Frankfurter Stadtfest von einem 21-Jährigen unvermittelt ins Gesicht geschlagen und auf dem Boden liegend getreten. Gransee (OHV), 28. Februar 2016: Der Beschuldigte erschreckte einen Asylbewerber aus Eritrea durch Mimik und Gestik. Als der Asylbewerber weglief, warf der Beschuldigte eine Bierflasche nach ihm. Diese traf den Geschädigten an der Schulter. Der Beschuldigte verfolgte danach den Geschädigten, umklammerte ihn und rief unter anderem "Neger, Neger". Dabei schlug er ihn mit der Faust an den Hals. Groß Schönebeck (BAR), 4. November 2016: Ein 12-jähriger syrischer Flüchtling wurde auf einem Spielplatz von einem 16und einem 18-Jährigen geschlagen und getreten. Dabei fielen Beschimpfungen wie "Du scheiß Ausländer. Hau ab dahin, wo du hergekommen bist!" Hennigsdorf (OHV), 15. Januar 2016: Der Beschuldigte drohte unter anderem Asylbewerbern in einem Einkaufszentrum mit einer Schreckschusswaffe. Dabei sollen auch fremdenfeindliche Beleidigungen durch den Täter ausgesprochen worden sein. 117 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Jüterbog (TF), 11. Oktober 2016: Ein Täter warf zwei Molotowcocktails gegen zwei angeklappte Fenster des ehemaligen Krankenhauses, in dem zwanzig alleinreisende, minderjährige Flüchtlinge untergebracht waren. Es wurde jeweils die äußere Scheibe der Fenster beschädigt, die inneren blieben unversehrt. Die brennende Flüssigkeit spritzte in ein zurzeit unbewohntes Zimmer und entzündete die Gardinen. Die Flaschen prallten vom Fenster ab und entzündeten den dortigen Rasen. Die Fassade des Hauses sowie ein von außen angebrachtes Rollo wurden durch das Feuer beschädigt. Personen kamen nicht zu Schaden. Weiterhin wurde ein am Giebel des Gebäudes geparkter PKW der Johanniter mit einer brennbaren Flüssigkeit überschüttet und entzündet. Ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes löschte die Brände. Jüterbog (TF), 11. September 2016: Unbekannte Täter warfen einen Stein in das halbgeöffnete Fenster der Unterkunft für alleinreisende Asylsuchende Jugendliche. Die Geschädigten, welche sich im Zimmer befanden und schliefen, blieben unverletzt. Ketzin (HVL), 28. Juli 2016: Die 64-jährige Besitzerin eines Mehrfamilienhauses in Ketzin teilte der Polizei mit, dass Unbekannte einen nicht frankierten Brief an ihrer Berliner Wohnadresse in den Briefkasten eingeworfen haben. Darin stand unter anderem: "(...) Du hast uns die kanacken vor lauter Geldgier nach ketzin gebracht. Dafür wirst du mit brennen. Die russenmafia ist unterwegs. (...) Das wirst du nicht überleben. Versprochen!! Die ketziner bürgerwehr". Königs Wusterhausen (LDS), 5. März 2016: Zwei Männer aus Königs Wusterhausen und Wildau (LDS) betraten unberechtigt eine Asylunterkunft für minderjährige Flüchtlinge in Königs Wusterhausen und beleidigten die Bewohner als "Dreckspack". Ein paar Minuten später erschienen die Beiden erneut vor Ort und warfen eine Flasche in ein Fenster der Unterkunft. Leegebruch (OHV), 10. Oktober 2016: Durch einen Angestellten eines Wachschutzunternehmens, der in einem Übergangswohnheim für Flüchtlinge tätig war, kam es zur Auslösung eines Feueralarms. Videoaufzeichnungen zeigten, dass der Beschuldigte in der Gemeinschaftsküche alle Herdplatten voll aufgedreht hatten, wodurch es zu einer er118 Rechtsextremismus heblichen Rauchentwicklung kam. Der Beschuldigte schloss zuvor alle Fenster des Gemeinschaftsraums, was die starke Rauchentwicklung noch begünstigte. Neuruppin (OPR), 1. Juni 2016: Der zunächst unbekannte Täter griff eine somalische Asylbewerberin körperlich an und verletzte sie am Finger. Dabei äußerte er "Kleiner schwarzer Neger" und "Jetzt rennt ihr". Dabei deutete er mit der Hand eine Schlagbewegung an. Die Handlung konnte durch einen anderen Geschädigten mit dem Handy aufgezeichnet werden. Neutrebbin (MOL), 19. Februar 2016: Als Asylbewerberkinder an einer Bushaltestelle aus dem Bus stiegen, wurden sie von einem 14-Jährigen als "Scheiß Ausländer" beschimpft. Auf die Frage, was er gegen Ausländer habe, antwortete er mit den Worten "fick dich" und schlug dem fragenden 11-Jährigen ins Gesicht. Oderberg (BAR), 28. April 2016: Auf Facebook wurde im Rahmen einer Flüchtlingsdebatte folgender Hasskommentar eingestellt: "ab in die Gaskammer mit dem Dreckspack". Perleberg, 24. September 2016: Ein minderjähriger Flüchtling wurde von der Beschuldigten mit der Faust in den Bauch-/Brustkorbbereich geboxt. Weiter schlug sie das Kind mit einem Schlüsselanhänger und zog es an dessen Kleidung. Die Beschuldigte war mit der Unterbringung von Asylbewerbern/Flüchtlingen in ihrer Nachbarschaft nicht einverstanden. Premnitz (HVL), 12. Juli 2016: Unbekannte Täter entzündeten Gegenstände auf zwei Balkonen. Bei den Wohnungsinhabern handelte es sich um Asylbewerber. Prenzlau (UM), 6. März 2016: Zwischen den Beschuldigten und Flüchtlingen aus dem Iran kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung. Die Flüchtlinge wurden anschließend der Disco verwiesen. In unmittelbarer Nähe kam es dann zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen beiden Gruppen. Dabei wurden die Geschädigten im Gesicht verletzt. Es fielen Worte wie "Fuck Afghanistan, Fuck Syrien, Fuck Flüchtlinge". 119 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Prenzlau (UM), 29. Dezember 2016: Drei Männer im Alter zwischen 17 und 21 Jahren beschimpften zwei syrische Asylbewerber vor einem Einkaufsmarkt mit den Worten "Was wollt ihr hier?" und versuchten sie mit Fäusten zu schlagen. Die Asylbewerber flüchteten und hörten, wie Flaschen in ihrer Nähe auf dem Gehweg zersplitterten. Einer der Tatverdächtigen verfolgte die Syrer mit einem abgebrochenen Bierflaschenhals. Sie blieben unverletzt. Rheinsberg (OPR), 15. Mai 2016: Der Beschuldigte versetzte dem Geschädigten einen Faustschlag und eine Ohrfeige. Gegenüber vor Ort eintreffenden Polizeibeamten äußerte er spontan, er habe "einem Molukken eine rein gehauen". Rheinsberg (OPR), 15. Mai 2016: Eine Gruppe jugendlicher, syrischer Flüchtlinge traf auf eine Gruppe Einheimischer. Es kam zu einer Auseinandersetzung, in deren Folge der Beschuldigte mit der Faust nach dem Geschädigten schlug. Da sich der Geschädigte wegdrehte, traf der Schlag den Hals des Opfers. Schwedt/Oder (UM), 4. Mai 2016: Der Beschuldigte wurde auf dem Spielplatz neben dem Flüchtlingsheim festgestellt, nachdem er vier blutende Schweinefüße in die Fußballtore gebunden hatte. Der Spielund Bolzplatz wurde zu dieser Zeit durch erwachsene und minderjährige Flüchtlinge genutzt. Vor dem Eintreffen der Polizei zeigte der Beschuldigte mehrmals öffentlichkeitswirksam den Hitlergruß und äußerte beim Anblick der spielenden Flüchtlingskinder lautstark gegenüber Zeugen: "Alles Kanaken, die sollen sich verpissen, die sollen verrecken!", "Verpisst euch, Hurenpack!", "Das Haus (Flüchtlingsheim) steht nicht mehr lange. Jetzt kommen die Bullen, aber nachts schlafen die alle, da geht's los!" Während der Identitätsfeststellung erklärte der Beschuldigte, er sei Reichsbürger und verweigerte die Aushändigung von Personendokumenten. Zudem beleidigte er die Polizeibeamten. Schwedt/Oder (UM), 18. September 2016: Vier Personen gelangten durch ein Nebentor auf das Grundstück des Asylbewerberheimes und schossen gezielt eine Silvesterrakete in Richtung eines geöffneten Fensters. Dahinter befand sich der Waschmaschinenraum der Asylbewerberunterkunft. Das Eindringen der Rakete hätte zur Inbrandsetzung 120 Rechtsextremismus dort gelagerter Wäsche und Geräten führen können. Die Rakete verfehlte nur knapp das geöffnete Fenster. Schwedt/Oder (UM), 23. Oktober 2016: Eine Asylbewerberin aus dem Kamerun bemerkte, dass ihr jemand folgte. Ein Unbekannter griff sie von hinten an und schüttelte sie. Dabei äußerte er: "Ich töte alle schwarzen Leute." Die Kamerunerin wehrte sich und wollte sich losreißen. Der Unbekannte schubste sie in Richtung der Fahrbahn. Zu diesem Zeitpunkt näherte sich ein Fahrzeug. Das bremste noch rechtzeitig. Seelow (MOL), 1. Juni 2016: Zwei Asylbewerber liefen an einem 39-Jährigen vorbei. Dieser sprühte ohne Vorwarnung einem der Asylbewerber Reizgas in die Augen und gab zu verstehen, dass er keine Asylbewerber in seiner Nähe haben möchte. Seelow (MOL), 7. Juni 2016: Ein eritreischer Asylbewerber lief am Hausaufgang eines 39-Jährigen vorbei. Dieser nahm einen Knüppel aus Holz, schlug ohne jede Vorwarnung auf den Asylbewerber ein und verletzte ihn. Der 39-Jährige gab an, aus Rache gehandelt zu haben, da er wegen einer weiteren Körperverletzung an einem afghanischen Asylbewerber angezeigt worden sei und dadurch jetzt Ärger hätte. Er möge keine Ausländer und wolle die "kleinen Pisser" nicht in seiner Umgebung haben. Spremberg (SPN), 31. Oktober 2016: Ein 19-jähriger Spremberger wollte syrische Flüchtlinge, die mit ihm im selben Haus wohnen, nicht hineinlassen. Um seinen Absichten Nachdruck zu verleihen, hatte er einen Baseballschläger bei sich. Es kam zu einer Auseinandersetzung mit gegenseitigen Körperverletzungen (ohne Einsatz des Schlägers). Die Mutter des 19-Jährigen eilte diesem zu Hilfe und sprühte einem Flüchtling Pfefferspray ins Gesicht. Storkow (LOS), 2. März 2016: Ein 17-jähriger Flüchtling wurde durch einen Jugendlichen mit einem Billardqueue geschlagen. Storkow (LOS), 26. Februar 2016: Zwei Flüchtlinge wurden fremdenfeindlich beleidigt und ins Gesicht geschlagen. Einer der Täter zeigte den Hitlergruß. 121 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Templin (UM), 18. Juli 2016: Zwei syrische Flüchtlinge befanden sich auf dem Weg zum Busbahnhof und passierten eine Gruppe einschlägig bekannter Tatverdächtiger, die Alkohol konsumierten. Auf Höhe der Gruppe wurden die Flüchtlinge angerempelt und angepöbelt. Sie gingen in eine Begegnungsstätte zurück und berichteten dort. Anschließend gingen sie erneut in Richtung des Busbahnhofs und wurden sofort aus der Gruppe der deutschen Tatverdächtigen aufgefordert, weiterzugehen. Eine Tatverdächtige ging zu den beiden syrischen Flüchtlingen und wollte diese "vertreiben". Ein Syrer verstand die Aufforderung nicht und wurde daraufhin sofort durch die männlichen Täter geschupst, geschlagen und beleidigt. Es kamen vier weitere Syrer und ein Flüchtling aus Afghanistan hinzu. Es begann ein gegenseitiges Gerangel. Die Geschädigten wurden mit "Kanaken", "Pack" beschimpft. Es wurde "Kanaken, verpisst euch ihr Scheiß Ausländer!" gerufen. Templin (UM), 29. Juni 2016: Ein afghanischer Asylbewerber wurde vor einem Supermarkt öffentlich mit "Scheiß Ausländer!", "Haut ab hier, euch will hier keiner!", "Ihr seid Fotzen, alle Fotzen!", "Scheiß Türken!" beschimpft und beleidigt. Vetschau (OSL), 19. März 2016: Während eines Willkommensfestes für Flüchtlinge fuhren zwei Fahrzeuge vor. Es stiegen mehrere männliche Personen aus und begannen zu fotografieren. Eine Person äußerte auf Nachfrage, sie könne Fotos machen, wann und wo sie wolle. Eine weitere Person, ein 39-Jähriger aus Vetschau, fragte, ob solch ein Fest nicht auch mal für deutsche Kinder ausgerichtet werden könne. Danach folgten mehrere schlimme Beleidigungen gegenüber Flüchtlingen. Werneuchen (BAR), 23. August 2016: Ein 25-jähriger forderte einen syrischen Flüchtling auf, "sich aus seinem Land zu verpissen". Es folgte eine verbale Auseinandersetzung, ein Schlag des Syrers ins Gesicht des Beschuldigten und eine Rangelei, bei der beide zu Boden gingen. Der Beschuldigte holte Reizgas aus seiner Hosentasche und sprühte es dem Syrer ins Gesicht. Der Beschuldigte berief sich gegenüber der eintreffenden Polizei auf Notwehr. Er bekannte sich zu seiner fremdenfeindlichen Gesinnung. Auch habe er bereits eine Stunde vor der Tat in seinem Freundeskreis bekanntgegeben, er wolle sich noch prügeln und dafür ordentlich provozieren, damit die andere Person zuerst zuschlage. 122 Rechtsextremismus Strafund Gewalttaten gegen den politischen Gegner Bad Belzig (PM), 18. Mai 2016: Täter entzündeten Pyrotechnik am Schaufenster des Info-Cafes des "Belziger Forum e. V." und beschädigten eine Schaufensterscheibe. Beim Info-Cafe handelt es sich um ein Infozentrum für Toleranz und gegen Rechtsextremismus. Bad Belzig (PM), 29. Mai 2016: Unbekannte Täter beschädigten erneut mit einem pyrotechnischen Erzeugnis die Scheibe der Eingangstür vom Info-Cafe des "Belziger Forum e. V." An der Scheibe entstand ein Loch von 10 cm x 10 cm und der Rahmen einer Schaufensterscheibe wurde beschädigt. Cottbus, 24. September 2016: Eine Gruppe von etwa 20 schwarz gekleideten und teilweise vermummten Personen griff den als linksalternativ geltenden Club "Chekov" an. Zuvor rief die Gruppe in Nähe des "Chekovs": "Ihr verfickten Zecken" und "Zecken-Pack". Partygäste wurden angepöbelt; ein Partygast wurde geschlagen. Nachdem die Angreifer bemerkt hatten, dass es sich nicht um eine "linke" Veranstaltung, sondern um eine Studentenparty handelte, zogen sie sich zurück. Elsterwerda (EE), 7. Januar 2016: Die Räumlichkeiten des "FreiraumElsterwerda e.V.", ein Verein, der sich vorwiegend um die Integration Asylsuchender kümmert, wurden angegriffen. Zwei aus Panzerglas bestehende Glaselemente der Eingangstür wurden mit Steinen eingeschlagen. An der beschädigten Tür wurden Aufkleber angebracht: "Freiheit www.RADIO-FSN.de" "GIB NAZIS EINE CHANCE fsn-tv.de" und ein roter Aufkleber mit einem Satz in fünf verschiedenen Sprachen, deren Übersetzung sinngemäß "Haut ab!" bedeutet. Ein doppelverglastes Fenster an der Straßenseite des Objektes wurde ebenfalls beschädigt. An den Fallrohren des Objektes wurden weitere Aufkleber angebracht: "WEHR DICH, ES IST DEIN LAND!" und "REFUGEES NOT WELCOME": An einer Straßenlaterne vor dem Hauseingang befanden sich zwei Aufkleber mit der Aufschrift: "ASYLFLUT stoppen-www.DER-DRITTE-WEG.de" und "Alternative für Deutschland-Bündnis mit Russland". Guben (SPN), 13. August 2016: Sechs Personen verschafften sich unberechtigt Zutritt zu einem Gartengrundstück in Guben, das als Treffpunkt 123 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 der "linken" und alternativen Szene gilt. Sie waren teilweise mit Sturmhauben vermummt und schlugen unter anderem mit einem Totschläger auf die Anwesenden ein. Bei der späteren Feststellung der Angreifer im Stadtgebiet wurden weitere Hiebund Stichwaffen (Eisenrohr, BowieMesser, Baseballschläger) sowie eine geladene Schreckschusswaffe in den Fahrzeugen festgestellt. Die Personen gehörten zum überwiegenden Teil der aktiven rechtsextremistischen gewaltbereiten Szene an. Nauen (HVL), 13. Februar 2016: Die Täter brachten auf den hinteren Reifen der Beifahrerseite des PKW eine Brandquelle an und entzündeten diese. Durch die Brandeinwirkung wurde der innere Radkasten beschädigt. Beim Halter des Fahrzeuges handelt es sich um den Ortsvorsitzenden der Partei DIE LINKE. Spremberg (SPN), 5. Januar 2016: Im Stadtgebiet wurden mit grüner Farbe verschiedene Parolen gesprüht: "Spremberg gegen Flüchtlinge", "SPB bleibt Deutsch" und "SPREMBERG GEGEN LINKS!" mit durchgestrichenem Antifa-Symbol. Wittstock/Dosse (OPR), 28. Februar 2016: Im Zug von Wittenberge (PR) nach Wittstock hob der Beschuldigte den rechten Arm, zeigte dem Geschädigten den "Hitlergruß" und nannte ihn "Ausländerfreund". Außerdem schlug er dem Geschädigten mehrfach auf den Rücken. Strafund Gewalttaten gegen Behinderte Rheinsberg (OPR), 15. Mai 2016: Der Geschädigte und seine drei Bekannten (alle geistig behindert) wurden durch den Beschuldigten und dessen zwei Begleiter beleidigt. Kurze Zeit später schlug der Täter den Geschädigten unvermittelt mehrfach mit der Faust an Kopf und Schulter. Strafund Gewalttaten gegen Polizisten Cottbus, 10. Juni 2016: Ein Polizeibeamter mit Migrationshintergrund wurde bei einer polizeilichen Maßnahme mit den Worten "Drecksausländer, scheiß Türke! Verpiss dich, du Drecksbulle!" beleidigt. 124 Rechtsextremismus Guben (SPN), 3. Juni 2016: Während des Stadtfestes begab sich eine Gruppe Jugendlicher zur Polizeiwache und postierte sich unmittelbar vor dem Eingang an der Wechselsprechanlage. Sie skandierten mehrfach die Parolen "ACAB" und "Bullenschweine" in die Anlage. Dabei blickten die Jugendlichen zu den Polizisten in der Wache. Dabei konnten vier Personen erkannt werden, die alle der rechtsextremistischen Szene angehören. Strausberg (MOL), 16. Oktober 2016: Rollläden, ein Hinweisschild "Revierpolizei" sowie eine Trennwand wurden mit dem Schriftzug "FUCK THE POLICE" sowie einem Hakenkreuz in der Größe von 50 cm x 60 cm besprüht. Antisemitisch motivierte Strafund Gewaltstraftaten Bad Freienwalde (MOL), 24. Februar 2016: Ein 31-Jähriger wurde durch eine Polizeistreife festgestellt, als er versuchte, eine doppeltverglaste Außenscheibe mit einem Stein einzuschlagen. Als die Polizeibeamten ihn in Gewahrsam nehmen wollten, brüllte der 31-Jährige in der Öffentlichkeit lautstark "Sieg Heil", "Heil Hitler", "Judenschweine", "Deutschland erwache", "Bullenschweine" und anderes. Außerdem sang er Lieder, die Juden im Zusammenhang mit ihrer Massenvernichtung in Auschwitz verunglimpften sowie Liedtexte der Gruppe "Landser". Cottbus, 26. Februar 2016: Ein 19-Jähriger brachte an der Eingangstür der Synagoge einen Aufkleber mit dem Schriftzug "Hooligans Energie Cottbus", einem Totenkopf der Waffen-SS und dem Vereinsemblem des FC Energie Cottbus an. Bei dem Wort "Hooligans" war der Buchstabe "S" als Sigrune dargestellt. Der Aufkleber ist der Fan-Gruppierung "INFERNO" zuzuordnen. Eberswalde (BAR), 4. April 2016: An der jüdischen Synagoge wurden Farbschmierereien in rotbrauner Farbe aufgebracht: "Juden ab in die Negev" und "SS". Der Schriftzug maß 200 cm x 20 cm. Herzberg (Elster) (EE), 21. März 2016: In der Osterodaer Straße wurden die Schriftzüge "Sieg Heil", "Fuck the Police", "JUDEN TOD" sowie mehrere Hakenkreuze angebracht. 125 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Jamlitz (LDS), 10. Mai 2016: Zwei Gedenktafeln der Dokumentationsstätte des ehemaligen KZ-Außenlagers Lieberose in Jamlitz, die den Massenmord an Juden im Dritten Reich thematisieren, wurden beschädigt. 126 Rechtsextremismus 2.10 Überblick über die Landkreise Landkreis Barnim (BAR) Rechtsextremistisches 61 Personenpotenzial Gewaltbereite Rechtsextremisten 18 Rechtsextremistische Parteien NPD Kreisverband BarnimUckermark (seit 2017: eigener Kreisverband Barnim); "DIE RECHTE" Kreisverband Märkisch Oderland Barnim Rechtsextremistische OrganisaBarnimer Freundschaft tionen (Kameradschaften, "Freie Kräfte" etc.) Immobilien Barnimer Freundschaft, Wandlitz; Klaus Mann, Schorfheide Bands Exempel Liedermacher Son of the Wind (S.o.W.) Konzerte und Liederabende Konzert am 12.11.2016, Wandlitz; verhindertes Konzert vom 17.06.2016 bis 19.06.2016, Finowfurt; verhinderter Liederabend am 30.04/01.05.2016, Finowfurt; verhinderter Liederabend am 11.06.2016, Finowfurt; verhinderter Liederabend am 24.09.2016, Finowfurt; verhinderter Liederabend am 10.09.2016, Wandlitz Vertriebe Zentralversand, Chorin 127 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel Rechtsextremistisches 31 Personenpotenzial Gewaltbereite Rechtsextremisten 12 Rechtsextremistische Parteien NPD Kreisverband Havel-Nuthe; "DER DRITTE WEG" Stützpunkt Mittelmark (Havel) Rechtsextremistische Organisa- - tionen (Kameradschaften, "Freie Kräfte" etc.) Immobilien Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff) e. V., Kirchmöser Bands - Liedermacher - Konzerte und Liederabende - Vertriebe - kreisfreie Stadt Cottbus Rechtsextremistisches 145 Personenpotenzial Gewaltbereite Rechtsextremisten 36 Rechtsextremistische Parteien NPD Kreisverband Lausitz; Junge Nationaldemokraten Stützpunkt Lausitz Rechtsextremistische OrganisaInferno Cottbus (IC99) / tionen (Kameradschaften, "Freie Unbequeme Jugend Cottbus Kräfte" etc.) (UJC) Immobilien - Bands Frontalkraft; Hausmannskost Liedermacher Sten; AK - Solingen (47) Konzerte und Liederabende verhindertes Konzert am 29.04.2016, Cottbus 128 Rechtsextremismus Vertriebe Rebel Records, Cottbus Landkreis Elbe Elster (EE) Rechtsextremistisches 31 Personenpotenzial Gewaltbereite Rechtsextremisten 7 Rechtsextremistische Parteien NPD Kreisverband Lausitz Rechtsextremistische Organisa- - tionen (Kameradschaften, "Freie Kräfte" etc.) Immobilien - Bands - Liedermacher - Konzerte und Liederabende - Vertriebe - kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) Rechtsextremistisches 61 Personenpotenzial Gewaltbereite Rechtsextremisten 22 Rechtsextremistische Parteien NPD Kreisverband Oderland Rechtsextremistische OrganisaBruderschaft 25; tionen (Kameradschaften, "Freie Europäische Aktion (EA); Kräfte" etc.) Kameradschaft Kommando Werwolf (KSKW) Immobilien - Bands - Liedermacher Konzerte und Liederabende - Vertriebe - 129 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Landkreis Havelland (HVL) Rechtsextremistisches 81 Personenpotenzial Gewaltbereite Rechtsextremisten 22 Rechtsextremistische Parteien NPD Kreisverband Havel-Nuthe; "DER DRITTE WEG" Stützpunkt Mittelmark (Havel) Rechtsextremistische Freie Kräfte Neuruppin/ Organisationen Osthavelland (FKN/O) (Kameradschaften, "Freie Kräfte" etc.) Immobilien - Bands - Liedermacher Toitonicus Konzerte und Liederabende - Vertriebe - Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) Rechtsextremistisches 87 Personenpotenzial Gewaltbereite Rechtsextremisten 13 Rechtsextremistische Parteien NPD Kreisverband Dahmeland; Junge Nationaldemokraten Stützpunkt Schenkenländchen Rechtsextremistische NorthsSidecCrew, Lübben Organisationen (Kameradschaften, "Freie Kräfte" etc.) Immobilien NorthsSidecCrew, Lübben Bands Deathfeud Liedermacher - 130 Rechtsextremismus Konzerte und Liederabende verhindertes Konzert am 30.04.2016, Lübben; verhinderter Liederabend am 30.07.2016, Halbe Vertriebe - Landkreis Oder-Spree (LOS) Rechtsextremistisches 84 Personenpotenzial Gewaltbereite Rechtsextremisten 20 Rechtsextremistische Parteien NPD Kreisverband Oderland Rechtsextremistische Organisa- - tionen (Kameradschaften, "Freie Kräfte" etc.) Immobilien - Bands Blutflagge; Feuer Frei (oder überregional); Frontfeuer; Mogon; Projekt 8.8; Stonehammer; Skrew You; Wolfskraft; Volkstroi Liedermacher Griffin, Björn Brusak Konzerte und Liederabende verhindertes Konzert am 01.10.2016, Falkenberg Vertriebe - Landkreis Märkisch-Oderland (MOL) Rechtsextremistisches 81 Personenpotenzial Gewaltbereite Rechtsextremisten 29 Rechtsextremistische Parteien NPD Kreisverband Märkisch Oderland; Die Rechte Kreisverband Märkisch Oderland Barnim 131 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Rechtsextremistische OrganisaAO Strausberg; tionen (Kameradschaften, "Freie" Bruderschaft H8; Kräfte etc.) Kameradschaft Märkisch Oder Barnim (KMOB) Immobilien - Bands Exzess; Tätervolk; Tätervolks Stimme und die Söhne Potsdam Liedermacher Marci Konzerte und Liederabende verhindertes Konzert am 08.10.2016, Letschin Vertriebe Exzess Records, Strausberg Landkreis Oberhavel (OHV) Rechtsextremistisches 131 Personenpotenzial Gewaltbereite Rechtsextremisten 50 Rechtsextremistische Parteien NPD Kreisverband Oberhavel; Junge Nationaldemokraten Stützpunkt Oranienburg Rechtsextremistische OrganisaMärkische Skinheads 88 (MS88) tionen (Kameradschaften, "Freie Kräfte" etc.) Immobilien - Bands - Liedermacher - Konzerte und Liederabende Liederabend am 23.09.2016; Liederabend am 24.09.2016; Live-Musikveranstaltung am 17.12.2016 Vertriebe - 132 Rechtsextremismus Landkreis Ostprignitz-Ruppin (OPR) Rechtsextremistisches 81 Personenpotenzial Gewaltbereite Rechtsextremisten 45 Rechtsextremistische Parteien NPD Kreisverband PrignitzRuppin Rechtsextremistische OrganisaAntikapitalistisches Kollektiv/ tionen (Kameradschaften, "Freie Aktionsgruppe Nord-Ost (AKK/ Kräfte" etc.) AGNO); Freie Kräfte Neuruppin/ Osthavelland (FKN/O); Freie Kräfte Ost (FKO) / Freie Kräfte Wittstock/Dosse; Weisse Wölfe Terrorcrew (WWT) Immobilien - Bands - Liedermacher Morgenröte Mike Konzerte und Liederabende Konzert am 03.12.2016, Wittstock/Dosse; Liederabend am 02.07.2016 Vertriebe - Landkreis Oberspreewald-Lausitz (OSL) Rechtsextremistisches 77 Personenpotenzial Gewaltbereite Rechtsextremisten 12 Rechtsextremistische Parteien NPD Kreisverband Lausitz Rechtsextremistische OrganisaIdentitärer Aufbruch tionen (Kameradschaften, "Freie Kräfte" etc.) Immobilien - 133 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Bands Confident of Victory (C.O.V.); Outlaw Liedermacher - Konzerte und Liederabende - Vertriebe OPOS Records - Label / Vertrieb - Lindenau (OSL) kreisfreie Stadt Potsdam Rechtsextremistisches 54 Personenpotenzial Gewaltbereite Rechtsextremisten 28 Rechtsextremistische Parteien NPD Kreisverband Havel-Nuthe; "DER DRITTE WEG" Stützpunkt Potsdam/Mittelmark Rechtsextremistische Organisa- - tionen (Kameradschaften, "Freie Kräfte" etc.) Immobilien - Bands Aryan Brotherhood (A.B.); Burn Down (B.D.); Handstreich; Tätervolks Stimme und die Söhne Potsdam; Uwocaust und RAConquista Liedermacher Martin Konzerte und Liederabende - Vertriebe - Landkreis Potsdam-Mittelmark (PM) Rechtsextremistisches 66 Personenpotenzial Gewaltbereite Rechtsextremisten 8 134 Rechtsextremismus Rechtsextremistische Parteien NPD Kreisverband Havel-Nuthe; Junge Nationaldemokraten Stützpunkt Potsdam; "DER DRITTE WEG" Stützpunkt Potsdam/Mittelmark Rechtsextremistische Organisa- - tionen (Kameradschaften, "Freie Kräfte" etc.) Immobilien Maik Eminger, Mühlenfließ Bands Treueschwur Liedermacher - Konzerte und Liederabende Verhinderter Liederabend am 05.11.2016, Seddin Vertriebe - Landkreis Prignitz (PR) Rechtsextremistisches 65 Personenpotenzial Gewaltbereite Rechtsextremisten 25 Rechtsextremistische Parteien NPD Kreisverband PrignitzRuppin Rechtsextremistische OrganisaFreie Kräfte Prignitz tionen (Kameradschaften, "Freie Kräfte" etc.) Immobilien - Bands - Liedermacher - Konzerte und Liederabende - Vertriebe Itsh84u-Streetwear, Perleberg (Karstädt) 135 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Landkreis Spree-Neiße (SPN) Rechtsextremistisches 110 Personenpotenzial Gewaltbereite Rechtsextremisten 77 Rechtsextremistische Parteien NPD Kreisverband Lausitz Rechtsextremistische OrganisaNationalisten Spremberg tionen (Kameradschaften, "Freie Kräfte" etc.) Immobilien - Bands - Liedermacher Brenner Konzerte und Liederabende - Vertriebe - Landkreis Teltow-Fläming (TF) Rechtsextremistisches 89 Personenpotenzial Gewaltbereite Rechtsextremisten 20 Rechtsextremistische Parteien NPD Kreisverband Dahmeland; "DER DRITTE WEG" Stützpunkt Potsdam/Mittelmark Rechtsextremistische Organisa- - tionen (Kameradschaften, "Freie Kräfte" etc.) Immobilien - Bands - Liedermacher - Konzerte und Liederabende - Vertriebe - 136 Rechtsextremismus Landkreis Uckermark (UM) Rechtsextremistisches 160 Personenpotenzial Gewaltbereite Rechtsextremisten 73 Rechtsextremistische Parteien NPD KV Barnim-Uckermark (seit 2017: KV Uckermark) "DER DRITTE WEG" Stützpunkt Uckermark Rechtsextremistische OrganisaFreie Kräfte Schwedt/Oder tionen (Kameradschaften, "Freie Kräfte" etc.) Immobilien Bands Jungvolk Liedermacher Fylgien Konzerte und Liederabende Liederabend am 16.12.2016, Prenzlau Vertriebe Fylgien-Versand, Templin 137 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 138 Reichsbürger und Selbstverwalter 3. Reichsbürger und Selbstverwalter Die heterogene Szene der "Reichsbürger und Selbstverwalter" ist aktiver und in Teilen auch aggressiver geworden. Seit November 2016 werden "Reichsbürger" vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als Beobachtungsobjekt eingestuft. Die 16 Landesämter für Verfassungsschutz verfahren ebenso. "Reichsbürger" und ihre Aktivitäten können seitdem in ganz Deutschland mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Bei "Reichsbürgern und Selbstverwaltern" handelt es sich um Vereine, personelle Netzwerke und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen, demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation absprechen oder sich als außerhalb der Rechtsordnung stehend definieren. Bedrohungen von kommunalen Verwaltungsmitarbeitern durch dieses Milieu werden schon seit einigen Jahren in allen Bundesländern registriert. Auch Richter, Staatsanwälte, Justizmitarbeiter und die Polizei stehen im Fokus dieser Personen. Das Entsetzen war groß, als im August und Oktober 2016 bei Polizeieinsätzen gegen "Selbstverwalter" in Reuden (Sachsen-Anhalt) und Georgensgmünd (Bayern) ein Polizist getötet und mehrere Polizisten zum Teil schwer verletzt wurden. Oberstes Ziel ist es, den Waffenbesitz in diesem Milieu einzudämmen. Deshalb werden "Reichsbürger und Selbstverwalter" mittlerweile bundesweit auf waffenrechtliche Erlaubnisse hin überprüft, um diese gegebenenfalls zu entziehen und die Waffen sicherzustellen. Verfassungsschutz und Polizei betrachten das Milieu als eigenständiges Extremismusphänomen, wenngleich ein Teil - die "Reichsbürger" im engeren Sinne - rechtsextremistisch argumentiert. Diese Personen behaupten, dass "Deutsche Reich" existiere fort, Deutschland habe seit Beendigung des Zweiten Weltkriegs keinen Friedensvertrag geschlossen und existiere daher nicht oder sei immer noch von den Alliierten besetzt. Das Milieu existiert schon seit über 30 Jahren und definiert sich über selbst hergestellte Fantasieausweise, mit denen sie sich als Angehörige des "Deutschen Reiches" ausweisen wollen. Die führende Organisation in diesem Spektrum ist "Die Exilregierung Deutsches Reich", die sich in den letzten Jahren personell verjüngt und neu aufgestellt hat. 139 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 "Selbstverwalter" hingegen behaupten, dass Deutschland im Einigungsprozess untergegangen sei oder es seit der Abdankung des deutschen Kaisers keine gültige deutsche Verfassung mehr auf deutschem Boden gegeben habe. Untermauert durch diverse Fantasiepapiere, wie "Bestallungsurkunden", "Lebenderklärungen", "internationale Geburtsurkunden" oder "Personenund Identitätsausweise" erklären sie sich für "souverän". Vorbild für diesen Teil der Szene sind die "Souveränen Bürger" (Sovereign Citizens) in den USA. Ähnlich wie diese, gründen "Selbstverwalter" seit einigen Jahren "Samt"oder "Landgemeinden" sowie andere Fantasiegebilde. Die eigens dafür geschriebenen "Verfassungen" dokumentieren in der Regel deutlich, wie fundamental dieses Milieu die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnt. Der demokratische Rechtsstaat in Form einer unabhängigen Justiz hat in den Vorstellungen dieser Aktivisten, die auf Fehlinterpretation naturund vernunftrechtlicher Überlegungen fußen, keinen Platz. Hinzu kommen weitere Einzelpersonen, die als "Milieumanager" ein wirtschaftliches Interesse an einer Vergrößerung des Milieus haben. Meistens verbreiten sie esoterisches und verschwörungstheoretisches Gedankengut über Seminare, Bücher, Zeitschriften und Internetplattformen sowie über die sozialen Netzwerke. Einige treiben zusätzlich Handel mit eigenen Pässen, Nummernschildern und anderen Fantasiedokumenten. "Milieumanager" sind in der Regel gesinnungsfest. Sie wirken oft über die Grenzen einzelner Bundesländer hinaus. Mittlerweile sind die Wege, die von einem normalen bürgerlichen Leben zu "Reichsregierungen", "Bundesräthen", "Freistaaten", "Bundesstaaten" oder ähnliche Milieus führen können, nachvollziehbarer geworden. Hervorgerufen werden solche Entwicklungen oft durch grundlegend empfundene gesellschaftliche Umbrüche, die bisherige Deutungsmuster, Verhaltensweisen und Wertvorstellungen in Frage stellen, da sie keine Erklärungen mehr für die plötzlichen Veränderungen liefern. Zusätzlich führen finanzielle und soziale Nöte im Leben dieser Bürger zu Verunsicherungen über den eigenen gesellschaftlichen Status. Dieser wird als bedroht wahrgenommen. An diese Stelle treten oft verschwörungsideologische Erklärungen, die sich verfestigen und später kaum noch zu korrigieren sind. Das "Reichsbürgerund Selbstverwalter"-Milieu bietet in solchen Situationen willkommene Vernetzungsmöglichkeiten und ermöglicht den Austausch mit Menschen, die ähnliche Ängste und Auffassungen haben. Erste Fantasiepapiere werden im Internet erworben. Dazu muss man in der Regel die eigenen, 140 Reichsbürger und Selbstverwalter amtlichen Identitätspapiere "einreichen". Gemeinsame Amtsgänge mit "erfahrenen Reichsbürgern" und der Besuch von Stammtischen und Informationsveranstaltungen folgen. Zum Schluss werden eigene Visitenkarten mit Fantasiefunktionen gedruckt. So werden die verschwörungsideologischen Vorstellungen der "Reichsbürger und Selbstverwalter" sozial wirksam, verändern nachhaltig die politische Wahrnehmung sowie das politische und gesellschaftliche Handeln der betroffenen Personen. "Reichsbürger und Selbstverwalter" in Brandenburg In Brandenburg sind 440 "Reichsbürger und Selbstverwalter" bekannt (2016: 300). Davon sind 40 Personen (9 Prozent) behördlich bekannte Rechtsextremisten. Jeder zweite "Reichsbürger" oder "Selbstverwalter" ist über 50 Jahre alt. Die meisten sind männlich (71 Prozent). Rund fünf Prozent des Milieus verfügen über waffenrechtliche Genehmigungen. Im Vergleich zur brandenburgischen Gesamtbevölkerung ist dieser Anteil vier Mal höher. Bei Hausdurchsuchungen in diesem Milieu deckt die Polizei auch immer wieder illegalen Waffenbesitz auf. "Reichsbürger und Selbstverwalter" sind überwiegend ein Phänomen des ländlichen Raums. Dort spielen sich die meisten Vorfälle ab. Besonders der Süden und Osten des Landes sind betroffen. Dabei dominiert der Landkreis Dahme-Spreewald, gefolgt von Oberspreewald-Lausitz, ElbeElster, Oder-Spree und Märkisch-Oderland. 141 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Unstrukturierte Formen der "Reichsbürger und Selbstverwalter" in Brandenburg Die meisten "Reichsbürger und Selbstverwalter" sind Einzelpersonen oder gehören zu kleineren, unstrukturierten Milieus, die sich regionalund ortsbezogen in den letzten Jahren durch Nachbarschaftsund Kennverhältnisse herausgebildet haben. Die Mehrheit dieses unstrukturierten Milieus eint die Ablehnung des demokratischen Rechtsstaates mitsamt seiner Verwaltung. Sympathien für ein monarchisches System und kollektivistische Vorstellungen sind daher nicht selten anzutreffen in diesem Milieu. In allererster Linie fallen "Reichsbürger und Selbstverwalter" allerdings auf, weil sie sich hartnäckig Bußgeldern, kommunalen Gebühren, Rundfunkbeiträgen und Steuerzahlungen widersetzen. Dazu richten sie umfangreiche Schreiben an die Kommunaloder Steuerverwaltung, für die der Begriff des "Papierterrorismus" geprägt wurde. Auch Gerichte und andere Behörden sind davon betroffen. In diesen Schreiben bemängeln sie oft aus ihrer Sicht fehlende Unterschriften oder fehlende Rechtsgrundlagen. Zwar sind die Konsequenzen für die hartnäckige Verweigerungshaltung oft hohe Mahngebühren, Pfändungen, gerichtliche Verfahren oder Erzwingungshaft. Aber bevor es so weit kommt, müssen die kommunalen Mitarbeiter - im Innenwie im Außendienst - oft dem hohen Druck des Milieus standhalten. Im Innendienst werden Kommunalbedienstete oft kurz vor Dienstschluss und des Öfteren von mehreren Personen dieses Milieus aufgesucht und unter Druck gesetzt. Mitarbeiter sollen sich ausweisen, belegen, dass sie Beamte sind oder "Gründungsurkunden" ihrer Behörde vorweisen. Viele Anliegen, wie die Rückgabe von Personalausweisen, die Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen oder die Siegelung von Grundbuchauszügen entbehren darüber hinaus nachvollziehbarer rechtlicher Grundlagen. Ihre Abwehr kostet aber viel Zeit. Versuche von Verwaltungsmitarbeitern, säumige Gebühren und Steuern einzutreiben, werden von "Reichsbürgern und Selbstverwaltern" als "Plünderung" oder "Kriegserklärung" aufgefasst. Dementsprechend setzen sie auch hier die Bediensteten unter Druck, indem sie diese beispielsweise bei ihrem Dienstgeschäft filmen. In vielen Fällen werden solche Videos auf YouTube im Internet veröffentlicht. Diese Vorgehensweise bezweckt, Verwaltungsmitarbeiter als inkompetentes Personal der "Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH" darzustellen und die Legitimität sowie Berechtigung ihrer Entscheidungen zu untergraben. 142 Reichsbürger und Selbstverwalter Strukturierte Formen der "Reichsbürger und Selbstverwalter" in Brandenburg Teile des "Reichsbürger"-Milieus sind den Verfassungsschutzbehörden schon seit 1985 als rechtsextremistische "Kommissarische Reichsregierungen" (KRR) bekannt.67 Sie waren Teil der rechtsextremistischen Kampagne zur Wiederherstellung des "Deutschen Reiches", die bis zur Wiedervereinigung Deutschlands einen großen Stellenwert in der rechtsextremistischen Bewegung hatte. Schon damals stellten diese Gruppierungen Fantasiepapiere her und richteten zahlreiche Schreiben an Verwaltungen. Die Bedeutung "Kommissarischer Reichsregierungen" für die Szene insgesamt ist in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2016 war in Brandenburg nur eine Gruppierung aus dem Milieu der früheren KRR oder "Exilregierungen" aktiv: Die "Exilregierung Deutsches Reich". Sie ist bundesweit tätig und lädt jeden Monat an verschiedenen Orten in Deutschland zu "Bürgertreffen" beziehungsweise "Informationsveranstaltungen" ein, mit denen sie ihre Anhängerschaft zu vergrößern versucht. Ziel der "Exilregierung", die sich selbst als "legitime Regierung der Deutschen" ansieht, ist die Reorganisation des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1871 als Kaiserreich. Verfassung und Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland sieht die Gruppierung als nichtig an. Die Behauptung, die Bundesrepublik Deutschland sei illegal und existiere nicht, wird mit der Aufforderung verbunden, keine Steuern, Abgaben oder Bußgelder zu bezahlen. Die Exilregierung bietet vorgefertigte Beschwerdebeziehungsweise Widerspruchsschreiben zum Download aus dem Internet an. Haupteinnahmequelle ist der Verkauf wertloser "Reichsdokumente", für die bis zu 100 EUR Gebühren verlangt werden. Die Hauptakteure der "Exilregierung" sind in Brandenburg und Berlin ansässig. In Berlin befindet sich die Kontaktadresse der Gruppe. 67 "Kommissarische Reichsregierungen" und "Reichsbürger" wurden in den Verfassungsschutzberichten des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg in regelmäßigen Abständen immer wieder erwähnt. 143 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Seit Beginn der Fluchtbewegung aus den Kriegsgebieten Syrien und Irak versucht die "Exilregierung", Überfremdungsängste zu stärken und die verschwörungsideologische Vision vom Untergang der Deutschen zu schüren. Sie kündigt eine bevorstehende Weltherrschaft des "politischen Zionismus" an. Nationalstaaten sollen unter Druck gesetzt und zugunsten einer von Juden beherrschten "Neuen Weltordnung" ausgelöscht werden. Die Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland lehnt die "Exilregierung" ab und spricht davon, dass der "Holocaust gegen die deutschen Völker" inzwischen eine neue Qualität erreicht habe. Flüchtlinge nennt sie "Invasoren" und Flüchtlingsunterkünfte "Invasorenunterkünfte". Die völkische, antisemitische und rassistische Ideologie der Gruppierung wird durch solche Auffassungen deutlich. Neben der "Exilregierung Deutsches Reich" existieren in Brandenburg sechs weitere Zusammenschlüsse: "Freistaat Preußen", "Provinz Brandenburg", "Verein zur Förderung des Rechtssachverstands" (RSV), "Freistaat Preußen - Deutsches Flagge die von der Reichsbürger-Szene Reich", "Landgemeinde Hosena" genutzt wird und "Stadtgemeinde Cottbus". Die Gruppierung "Freistaat Preußen" wurde 2014 von einer Kleinstunternehmerin gegründet, deren unternehmerische Aktivitäten mehrfach in der Insolvenz endeten. Die Gruppierung war in Brandenburg gut vernetzt und hat in einigen Regionen des Landes "Reichsbürger" aus regionalen Milieus in Cottbus, Potsdam und Brück (PM) für Funktionen gewinnen können. Der "Freistaat Preußen" hält das Grundgesetz für ein Besatzungskonstrukt und ist in den Vorjahren durch geschichtsrevisionistische Thesen auf seinen Internetseiten aufgefallen. Später wurde der Betrieb der Internetseite eingestellt. Die Gruppierung wird aus Cottbus geschäftsführend verwaltet. Die dort ansässige "Provinz Brandenburg" organisiert für die rund 50 Mitglieder und Interessenten aus der Region "Preußenrunden" und Seminare, bei denen unter anderem die Geschichtsmythen des Rechtsextremismus und antisemitisch gefärbte Verschwörungsideologien vermittelt werden. Personell eng verwoben mit der Struktur "Provinz Brandenburg" ist der "Verein zur Förderung des Rechtssachverstands" (RSV) aus Cottbus. Im Jahr 2015 hatte er versucht, mit einer Liste zur Kommunalwahl anzutreten. In Cottbus zirkulieren immer wieder Flugblätter dieser Gruppierung, die zehn 144 Reichsbürger und Selbstverwalter bis zwölf örtliche Sympathisanten hat. Der RSV pflegt eine eigene Internetseite, die vor allem das esoterisch verbrämte Gedankengut und die antisemitischen Thesen der schweizer "Anti-Zensur-Konferenz" wiedergibt. Deren Organ "Stimme & Gegenstimme" wird ebenfalls auf der Internetseite angeboten. Bei der Führungsperson des RSV wurde wegen des Verdachts auf illegalen Munitionsbesitz eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei wurde die Polizei fündig. Die Gruppe "Freistaat Preußen - Deutsches Reich" hat sich 2016 vom "Freistaat Preußen" abgespalten und unterhält vom südlichen Brandenburg aus Beziehungen zu Gruppierungen mit ähnlichen Namen im gesamten Bundesgebiet wie "Bundesstaat Bayern", "Bundesstaat Sachsen" oder "Bundesstaat Baden". Teilweise verschicken diese Zusammenschlüsse gemeinsame "Anordnungen" an Verwaltungen in ganz Deutschland. Derzeit wird gegen einige der Mitglieder dieser "Bundesstaaten" strafrechtlich ermittelt. Die "Landgemeinde Hosena" wurde 2016 von Aktivisten der "Reichsbürgerund Selbstverwalter"-Szene" aus Senftenberg (OSL) und Hoyerswerda (Sachsen) gegründet. Hosena ist ein Stadtteil von Senftenberg und gehörte früher zu Schlesien. Das Ausrufen von "Landgemeinden", "Samtgemeinden" oder "reaktivierten Gemeinden" ist eine neuere Aktionsform des Milieus und wird ebenso in anderen Bundesländern, wie etwa Sachsen-Anhalt, Bayern oder Nordrhein-Westfalen praktiziert. Seit 2016 ist die "Stadtgemeinde Cottbus" aktiv. Solche informellen Zusammenschlüsse des Milieus sind meistens nicht von langer Dauer. In den Jahren 2012 und 2013 gab es einen ähnlichen Versuch bereits in der Gemeinde Gosen (LOS), wo für die Dauer von eineinhalb Jahren eine "Samtgemeinde" gegründet wurde. 145 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 146 Linksextremismus 4. Linksextremismus Linksextremistisches Personenund Organisationspotenzial in Brandenburg (zum Teil geschätzt) 2015 2016 Parteien Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 60 55 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) EP EP parteiunabhängige bzw. parteiungebundene Strukturen - Rote Hilfe e.V. - 210 215 weitgehend unstrukturiertes linksextremistisches Personenpotenzial - Autonome - 200 210 sonstige linksextremistische Organisationen 70 70 Mehrfachzählungen Linksextremismus 50 50 Gesamtzahl der Linksextremisten (nach Abzug von Mehrfachzählungen) 490 500 Der Linksextremismus präsentiert sich strukturell in drei Erscheinungsformen. Dies sind Parteien, parteiunabhängige, beziehungsweise parteiungebundene Strukturen und ein weitgehend unstrukturiertes linksextremistisches Personenpotenzial. Letzteres wird in Brandenburg durch gewaltbereite Autonome dominiert. Sie bilden zugleich den größten Personenanteil des Phänomenbereichs Linksextremismus in Brandenburg. 147 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 4.1 Autonome Personenpotenzial gewaltbereite autonome Linksextremisten und Gewaltstraftaten "politisch motivierte Kriminalität - links" Brandenburg 1993 - 2016 450 450 400 400 350 350 350 350 350 340 340 330 320 310 300 300 300 300 250 250 225 210 200 200 190 190 150 100 48 53 44 36 32 34 30 24 21 21 22 22 26 25 27 50 8 16 14 17 15 0 1993 1994 1995 1997 1998 1999 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2008 2009 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Gewaltbereite autonome Linksextremisten Gewaltstraftaten "politisch motivierte Kriminalität - links" Bei der Erstellung der Diagramme wurde auf die Darstellung von Jahreszahlen, die keine bzw. unwesentliche Veränderungen zum Vorjahr aufweisen zu Gunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet. Die autonome linksextremistische Szene im Land Brandenburg umfasst etwa 210 Personen. Sie setzt sich aus mehreren lokalen, in sich homogenen Gruppierungen zusammen. Größere Bündnisse existieren in Brandenburg nicht. Die Gruppierungen engagieren sich in zum Teil unterschiedlichen Themenfeldern. Sie sind vor allem in größeren Städten wie Potsdam, Cottbus und Frankfurt (Oder) aktiv. Auch in Finsterwalde (EE) gibt es eine erwähnenswerte linksextremistische Szene. Mit einem Personenpotenzial von etwa 80 Mitgliedern ist die autonome Szene Potsdam die stärkste in Brandenburg. Sie rekrutiert sich zu einem nicht geringen Teil aus der Studentenschaft. Fluktuationsbedingte Abgänge kann sie immer wieder ausgleichen. Seit Anfang 2016 hat eine Verjüngung eingesetzt. So ist zu beobachten, dass zunehmend auch Schüler aktiv werden. Zwar ist die autonome Szene arg fragmentiert, aber einzelne Gruppierungen kooperieren anlassbezogen mit anderen Kleinund Kleinstgruppen in verschiedenen Bündnissen und Initiativen. Alle eint das Themenfeld "Antifaschismus". Hier liegt ihr gemeinsamer Agitationsschwerpunkt. Dieses Kampagnethema ist wie kaum ein anderes auch in linksalternativen Kreisen anschlussfähig. Im Unterschied zum linksalterna148 Linksextremismus Autonome Gruppen in Brandenburg 2016 Autonome Gruppen in Brandenburg 2016 Prenzlau UM PR OPR OHV Neuruppin BAR Bernau Eberswalde HVL Oranienburg MOL Westhavelland Frankfurt (Oder) Potsdam LOS Teltow / Stahnsdorf / PM Kleinmachnow TF LDS SPN OSL Cottbus EE Forst Finsterwalde Spremberg tiven Antifaschismus schließt der autonome Antifaschismus die gewaltsame Konfrontation mit dem politischen Gegner ein. Das autonome antifaschistische Feindbild umfasst nicht nur "Rechte", also Rechtsextremisten einschließlich Rechtspopulisten, sondern auch Vertreter des "staatlichen Repressionsapparates", insbesondere die Polizei. Denn der demokratische Verfassungsstaat dient aus ihrer Sicht genauso wie der Faschismus der Absicherung und der Legitimation des verhassten Kapitalismus. Der "Arbeitskreis Antifa Potsdam" formulierte in seinem Aufruf "They shall not pass" zu Gegenaktionen gegen eine NPD-Demonstration bereits 2012 unmissverständlich: "Der demokratisch-bürgerliche Protest gegen Neonazis bleibt hoffnungslos, solange nicht die kapitalistische Ideologie, sondern nur ihre zugespitzte Form kritisiert wird. Antifaschistische Kritik bedeutet, dass der deutsche Staat als das erkannt wird was er ist: Gewaltherrschaft. Und die Faschist/innen sind seine Kinder." 149 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 In den letzten zehn Jahren hat sich die autonome Szene ein Stück weit ausdifferenziert. Aus den Autonomen sind Postautonome hervorgegangen. Sie existieren inzwischen neben den Autonomen. Der Wandel bewirkte eine gewisse gesellschaftliche Öffnung der Szene. Postautonome wissen, dass sie Kompromisse machen müssen, um politische Ziele durchsetzen zu können und betreiben daher eine intensive Bündnispolitik mit anderen linken Strömungen. Sie avancieren mehr und mehr zum Scharnier der Szene. Außerdem interessieren sie sich für Theoriearbeit. Ihre Gewaltbereitschaft hingegen ist geringer als die von Autonomen. Seit Januar 2016 ist eine neue Qualität linksextremistischer Gewalt erkennbar. Die Entwicklungen in den einzelnen Potsdamer Hausprojekten haben zu einer Radikalisierung der Szene beigetragen. Mit Hilfe von Demonstrationsund Blockadetrainings hat sich die Szene sukzessive professionalisiert. Die "Rote Hilfe e.V." unterstützt dabei mit Rechtsberatung und -hilfe. Damit wächst die Gefahr, dass in den Rückzugsräumen zunehmend Aktionen gegen den politischen Gegner und die Polizei geplant werden. Dies bezeugen die Ausschreitungen gegen POGIDA-Demonstrationen Anfang 2016 deutlich. Zwischen dem 11. Januar und dem 18. Mai 2016 fanden insgesamt elf Demonstrationen des "Bündnisses Potsdam gegen die Islamisierung des Abendlandes" (POGIDA) statt, bei denen es immer wieder zu Konfrontationen zwischen Linksextremisten, POGIDAAnhängern und der Polizei kam. Insbesondere bei den Veranstaltungen im Januar konnten bis zu 400 gewaltbereite Linksextremisten ausgemacht werden, die zum Teil aus dem Umland und Berlin angereist waren. Bei solchen Veranstaltungen und Demonstrationen sind Konfrontationsdelikte von Beleidigungen bis hin zu körperlichen Angriffen auf Angehörige des rechten Spektrums und der Polizei zu verzeichnen. Dabei wurden derartige Tatgelegenheiten seitens der Szene gezielt gesucht oder provoziert. Mit Besorgnis ist festzustellen, dass Gewalt zunehmend enthemmt und offenbar unter Inkaufnahme von schweren Körperverletzungen ausgeübt wird. Linksextremisten feierten die Ausschreitungen vom 11. Januar 2016 in den Sozialen Medien. Auf der Seite "linksunten.indymedia" fand sich eine "Randale Bundesliga". Danach war Potsdam "Randalemeister des Monats". 150 Linksextremismus Infolge der Flüchtlingskrise haben sich die Positionen weiter polarisiert. Die Aktionen gegen die POGIDA-Demonstrationen zeigen eine Ausweitung des Feindbildes. Dazu zählen mittlerweile nicht mehr ausschließlich Rechtsextremisten, sondern auch Rechtspopulisten wie Organisatoren und Anhänger diverser GIDA-Bündnisse oder die Partei "Alternative für Deutschland" (AfD). Es herrscht eine aggressive Stimmung gegen die Polizei, der vorgeworfen wird, "Nazis zu schützen". Mit dem Ende der POGIDA-Proteste rückte die AfD zunehmend in das Visier der Potsdamer linksextremistischen Szene. Seit Mai 2016 verzeichnen die Sicherheitsbehörden zunehmend Aktionen gegen Abgeordnete. Wohnhäuser werden beschmiert oder brennende Barrikaden errichtet. Brandenburgische Linksextremisten bekannten sich zu diesen Aktionen auf der Internetseite "linksunten.indymedia". Ein weiteres Indiz, wie unverhohlen linksextremistische Gewalt zur Schau gestellt wird, ist die versuchte Brandstiftung an einem vor dem "Ministerium des Innern und für Kommunales" abgestellten Streifenwagen in der Nacht vom 18. auf den 19. Mai 2016. Um in verschiedenen Potsdamer Milieus Einfluss zu gewinnen, suchte die Szene in den vergangen Jahren den Schulterschluss mit Gruppierungen wie der im Dezember 2015 gegründeten "Potsdamer Antirassistischen Aktion" (PARA). Nach eigenen Angaben stellte sich die PARA gegen die angeblich zu rigide Flüchtlingspolitik der Bundesrepublik. Ihr Protest richtete sich gegen die Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber in "Flüchtlingslagern" und gegen eine Asylrechtsverschärfung. Ihr Ziel war es, die Abschiebepolitik öffentlich zu kritisieren und den Abschiebeprozess zu blockieren. Im zweiten Halbjahr 2016 war eine deutliche Reduzierung der Proteste zu verzeichnen. Dem Abflachen der Flüchtlingszuzüge entsprach ein Rückgang der Aktivitäten der PARA. Ende 2016 löste sie sich schließlich wieder auf. Deutlich radikaler sind die brandenburgischen Vertreter der "Red and Anarchy Skinheads - Berlin Brandenburg" (RASH). Diese Potsdamer Gruppierung, wenn auch in Brandenburg nur mit wenigen Anhängern vertreten, schaffte als erste einen Brückenschlag nach Berlin und nimmt auch dort an Aktivitäten teil. Dies stellt bis dato ein Novum in der hiesigen linksextremistischen Szene dar. Zwischen Anfang 2014 und November 2015 versuchte auch die Potsdamer Ortsgruppe der "Neuen antikapitalistischen Organisation" (NaO) jenen Brückenschlag. Es handelte sich um eine trotzkistisch ausge151 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 richtete Gruppe. Das Projekt scheiterte jedoch kläglich und die Organisation löste sich schnell wieder auf. Danach verblieben einige ihrer Mitglieder zwar in Potsdam, sind nunmehr allerdings ohne Organisationsbezug. Die autonome Szene Cottbus verfügt über ein Personenpotenzial von etwa 35 Personen, darunter auch Gewaltbereite. Mehrere einschlägige Szenetrefforte und Hausprojekte existieren in der Stadt und ermöglichen eine subkulturelle linke Szene, die sich zunehmend radikalisiert. Auch hier bereitet man sich mit Hilfe von Demonstrationsund Blockadetrainings gezielt auf gewaltsame Auseinandersetzungen mit dem politischen Gegner und vor allem mit der Polizei vor. Wieder leistet die "Rote Hilfe e.V." tatkräftig ihren Beitrag. Szeneangehörige, die mit dem Gewaltmonopol des Staates in Konflikt geraten, sichert sie rechtlichen Beistand und finanzielle Solidarität zu. Zum Teil rekrutiert sich die Szene aus der Studentenschaft der BTU, die fluktuationsbedingte Abgänge immer wieder ausgleicht. Während die Aktivitäten der lokalen Antifa in Zahl und Kontinuität zwar auf hohem Niveau verharren, ist die Zahl der linksextremistischen Straftaten auch in dieser Region deutlich gestiegen. Die Antifa Cottbus ist besonders bei der Koordination überregionaler Veranstaltungen tonangebend. Eine enge Zusammenarbeit besteht zudem mit der Szene Spremberg (SPN), beide verfügen außerdem über Kontakte zu den Szenen in Forst (SPN) und Finsterwalde (EE). Vom 9. bis 16. Mai 2016 fand in Proschim (SPN) ein "Klimaund Energiecamp" unter dem Motto "Kohlebagger stoppen! Klima schützen!" statt, mitorganisiert vom Bündnis "Ende Gelände!". Dieses Camp wurde auch von Linksextremisten als Agitationsplattform genutzt. Die Koordination und Vorbereitungen wurden unter anderem in Cottbuser Szenetreffs durchgeführt. Diese waren während des Camps ein Anlaufpunkt der Extremisten. Besonders die "Interventionistische Linke" (IL) versuchte im Bündnis und während des Camps Einfluss zu nehmen. Zahlreiche Protestaktionen richteten sich gegen den dortigen Braunkohletageabbau, die Kohlekraftwerke sowie die dazu gehörige Infrastruktur. Kohlebagger wurden besetzt, Blockaden auf Schienen der werkseigenen Kohlebahn errichtet und eine Demonstration in Welzow (SPN) durchgeführt. Mit diesen Aktionen wollten die Aktivisten den Braunkohle-Abbau in der Lausitz lahmlegen. Insgesamt haben sich über 2.000 Teilnehmer verschiedener Nationalitäten im Camp befunden, darunter auch etwa 10 Prozent Linksextremisten, die beispielsweise aus Berlin und Leipzig (Sachsen) angereist waren. Die IL 152 Linksextremismus war im Camp und bei den Aktionen stets präsent und hat grundsätzlich den Eindruck erweckt, die Konfrontation mit der Polizei suchen zu wollen. Bei der Räumung des Kraftwerkes "Schwarze Pumpe" kam es zu Ausschreitungen, auf die sich insbesondere die Linksextremisten fokussiert hatten. Die Polizei nahm zahlreiche Besetzer und Blockierer fest. Die meisten Festgenommenen hatten keine Ausweispapiere dabei. Sie mussten zur Überprüfung ihrer Identität ins Gewahrsam genommen werden. Zur autonome Szene Frankfurt (Oder) gehören rund 30 Personen. Enge Verbindungen existieren zu Teilen der Studentenschaft, wo neue Mitglieder gewonnen werden. Damit bleibt sie seit Jahren auf einem stabilen Personenpotenzial, wenngleich sich die Szene fluktuationsbedingt erneuert. Ein besonderer Akteur ist die "Libertäre Aktion Frankfurt/Oder (LAFFO)". Am 28. Dezember 2013 hatte sie ihre Gründung auf der Internet-Plattform "indymedia.org" verkündet. Sie gibt seither klar zu verstehen, dass sie ein "ausdrückliches Interesse an Vernetzungen" hat und sich zwar als anarchistische Gruppierung versteht, aufgrund der negativen Belegung des Begriffes aber "den weniger abschreckenden Begriff 'libertär' gewählt" hat. Bereits binnen eines Jahres ist sie Mitglied der "Föderation deutschsprachiger Anarchisten" (FDA) geworden. Die Mitgliederzahl der autonomen Szene in Finsterwalde (EE) liegt bei rund 20 Personen. Neben der autonomen Szene existiert ein breites subkulturell geprägtes Umfeld (darunter Punks und antirassistische Skinheads), das aktionsabhängig mobilisiert werden kann. Häufig kommt es zu Konfrontationen zwischen Angehörigen der linken und der rechten Szene. Darüber hinaus existieren weitere autonome Strukturen in Neuruppin (OPR), Prenzlau (UM), Bernau, Eberswalde (beide BAR), Oranienburg (OHV), Teltow, Stahnsdorf, Kleinmachnow (alle drei PM) und dem Westhavelland (Region HVL). 153 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 4.2 Rote Hilfe e.V. (RH) "Rote Hilfe e.V." (RH) Gründungsjahr: 1975 Sitz: Göttingen in Brandenburg aktiv seit: 1993 Mitglieder in Brandenburg: 215 für Brandenburg relevante überregionale Publikationen: "Die Rote Hilfe" Internetadressen: www.rote-hilfe.de Mitglieder "Rote Hilfe e.V." in Brandenburg 1997 - 2016 250 215 210 200 200 180 175 170 160 160 150 150 150 130 100 100 80 60 50 40 0 1997 1999 2000 2001 2003 2005 2006 2007 2009 2010 2012 2013 2014 2015 2016 Bei der Erstellung der Diagramme wurde auf die Darstellung von Jahreszahlen, die keine bzw. unwesentliche Veränderungen zum Vorjahr aufweisen zu Gunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet. Die Rote Hilfe e.V. (RH) konnte innerhalb der letzten Jahre ihre Strukturen ausbauen und auch einen personellen Zuwachs verzeichnen. Damit ist sie derzeit die einzige linksextremistische Organisation in Brandenburg, die unabhängig von jedwedem Trend kontinuierlich wächst. Mittlerweile verfügt sie in Brandenburg über 215 (2015: 210) Mitglieder. Gegliedert ist die RH in fünf Ortsgruppen (OG): Königs Wusterhausen (LDS), Potsdam, Strausberg (MOL), Neuruppin (OPR) und Cottbus. Wobei 154 Linksextremismus die OG Potsdam die größte und bedeutsamste in Brandenburg ist. Die OG Cottbus hat sich zur zweitgrößten und zugleich aktivsten in Brandenburg entwickelt. Sie profitiert insbesondere von ihrer lokalen Mitarbeit in nichtextremistischen Bündnissen. Ortsgruppen der Roten Hilfe e.V. in Brandenburg Ortsgruppen der 2016Roten Hilfe e.V. in Brandenburg 2016 UM PR OPR OHV Neuruppin BAR MOL HVL Strausberg Potsdam LOS PM Königs Wusterhausen TF LDS SPN OSL Cottbus EE Offiziell stellt sich die RH bundesweit als gemeinnützige Organisation dar, die vermeintliche Opfer polizeilicher Gewalt oder angeblicher Justizirrtümer unterstützt. Ihr Ziel ist nach eigenem Bekunden, über ihre OG Unterstützung für "politische Gefangene" zu organisieren sowie diesen eine Plattform zu geben. Das staatliche Gewaltmonopol wird als Repression diffamiert und damit zur Legitimation der eigenen Existenz genutzt. Ebenso wurde in den letzten Jahren immer wieder eine angebliche "Bespitzelung und Kriminalisierung von Besuchern von Kulturprojekten, Fußballfans und Bands" durch den Verfassungsschutz behauptet. Programmgemäß unter155 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 stützt die RH in Brandenburg Demonstrationen gegen Rechtsextremisten und Rechtspopulisten. 2016 waren dies unter anderem Demonstrationen und Aktionen gegen Versammlungen des POGIDA-Bündnissees in Potsdam. Die RH versorgt verschiedene Gruppen und Akteure mit Know-how und veranstaltet Vorträge und Schulungen zum Umgang mit Polizeibeamten und Sicherheitsbehörden. Damit hat sie maßgeblich zur Professionalisierung der gewaltbereiten autonomen Szene beigetragen und die Gewalteskalation im Frühjahr 2016 befördert. Der Linksextremismus ist zwar weitgehend fragmentiert, doch die RH wird von allen als Konsensorganisation akzeptiert. Das verschafft ihr weit über das linksextremistische Spektrum hinaus Reputation. In bestimmten Kreisen gehört es quasi zum guten Ton, Mitglied in der RH zu sein. 156 Linksextremismus 4.3 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) Gründungsjahr: 1968 Sitz: Essen in Brandenburg aktiv seit: 1990 Jugendorganisation: "Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend" (SDAJ) Studentenorganisation: "Assoziation Marxistischer StudentInnen" (AMS) Mitglieder in Brandenburg: 55 für Brandenburg relevante regionale und überregionale Publikationen: "Unsere Zeit" (UZ), "Roter Brandenburger" (DKP Landesverband Brandenburg), "Trotz alledem!" (Zeitung der DKP Potsdam & Umland), "Rote Kalenderblätter" (DKP Landesverband Brandenburg) Internetadressen: www.dkpbrandenburg.de www.dkp.de Während im Jahr 2016 sämtliche linksextremistischen Gruppierungen einen Zuwachs an Mitgliedern, Akteuren und Sympathisanten verzeichnen konnten, hat sich die Abwärtsspirale der linksextremistischen Parteien in Brandenburg nochmals beschleunigt. 157 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Mitglieder linksextremistischer Parteien und "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) Brandenburg 1993 - 2016 200 180 170 155 155 155 160 150 145 140 135 140 130 130 125 115 115 120 130 95 100 100 100 100 100 85 90 90 75 80 90 90 70 80 65 60 70 60 60 60 55 55 40 45 35 20 1993 1994 1995 1996 1998 2000 2002 2003 2004 2005 2006 2009 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Linksextremistische Parteien Deutsche Kommunistische Partei (DKP) Bei der Erstellung der Diagramme wurde auf die Darstellung von Jahreszahlen, die keine bzw. unwesentliche Veränderungen zum Vorjahr aufweisen zu Gunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet. Die "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) tritt öffentlich quasi nicht mehr in Erscheinung. Statt selber Aktionen zu organisieren, schließt sie sich anderen Akteuren an. Zwar verspricht sich die Partei davon die Anerkennung ihrer marxistisch-leninistischen Ideologie, doch es bleibt ein Ausweis der Schwäche. Zusätzlich erschwert wird ihre Arbeit durch fortwährende innere Zerstrittenheit. Die DKP ist in Brandenburg laut Homepage quasi flächendeckend vertreten. Offiziell unterhält sie zehn "Grundorganisationen": Strausberg (MOL), Schwedt/Oder (UM), Eberswalde (BAR), Bernau (BAR), Teltow-Fläming, Elsterwerda (EE), Königs Wusterhausen (LDS), Cottbus, Potsdam und Havel-Oberhavel. Landesweit verfügt die DKP jedoch nur noch über etwa 55 158 Linksextremismus Mitglieder (2015: 60). Handlungsfähig wirkt dabei keine der DKP-Grundorganisationen mehr. Die größten existieren noch in Potsdam und in Cottbus. Beide verfügen über eigene Homepages, auf denen der Anschein eines geregelten Parteilebens erweckt wird. Dazu bietet die Cottbuser Internetpräsenz die DKP-Zeitung "Komm' Cottbus!" zum Download an. Die letzte Ausgabe datiert jedoch aus April/Mai 2015. Dies ist zugleich die bisher einzige Ausgabe. Auch der Landesverband betreibt eine eigene Homepage, auf der allerdings in erster Linie parteifremde Artikel und Inhalte angeboten werden. Ferner ist hier die vom Landesverband herausgegebene Zeitung "Roter Brandenburger" abrufbar. Komplettiert wird das Online-Angebot durch eine eigene Facebook-Seite, die die Themen des Tages aufzugreifen und im Lichte des orthodoxen Marxismus-Leninismus zu deuten versucht. Allerdings stößt auch dieses Angebot auf wenig Widerhall in der brandenburgischen Wählerschaft. An der Landtagswahl 2014 nahm die Partei mit einer Landesliste teil und erreichte 0,2 %. Bei der Europawahl 2014 erhielt die DKP 0,3 %. Größtes Problem der Partei ist die Überalterung der Mitglieder. Verschiedene Versuche, einen Zugewinn von jüngeren Interessierten zu realisieren, scheiterten - auch bundesweit. Ihre offizielle Jugendorganisation, die "Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend" (SDAJ) verfügt zwar ebenfalls über einen brandenburgischen Facebookauftritt ("SDAJ Lausitz"), kann damit aber kaum junge Menschen ansprechen. Allerdings zeigt das Facebookprofil, dass sich die SDAJ durch betont radikaleres Gebaren zum einen von der "Mutterpartei" abgrenzen und sich zum anderen autonomen Kreisen zuwenden will. In der realen Welt tritt die SDAJ in Brandenburg aber kaum in Erscheinung. 159 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 4.4 Marxistisch Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) Die "Marxistisch Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) hat die Mitglieder der Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern in einem gemeinsamen Landesverband Nord-Ost gebündelt. Dieser wird von einer zentralen Geschäftsstelle in Berlin betreut. Eigene Strukturen der MLPD sind in Brandenburg nicht mehr vorhanden. Lediglich Einzelmitglieder, die nur sporadisch aktiv sind, haben hier ihren Wohnsitz. Die seltenen Aktionen der Partei werden federführend von Berlin oder anderen Bundesländern aus gesteuert und durchgeführt. Obwohl gelegentlich bei Demonstrationen oder Kundgebungen Fahnen oder Plakate der MLPD feststellbar sind, kommt die MLPD in Brandenburg über den Status einer Splitterpartei nicht hinaus. Genau wie die DKP hat auch die MLPD mit einer Überalterung ihrer Mitglieder zu kämpfen. An politischen Diskussionen innerhalb der linksextremistischen Szene Brandenburgs hat sich die MLPD bisher nicht gewinnbringend beteiligt. Somit ist eine politisch-ideologische Wirkung der Partei nicht vorhanden. Ausblick Die linksextremistische Szene in Brandenburg ist wieder im Aufwind. Befördert durch die Flüchtlingskrise und als Gegenpol zu rechtspopulistischen Strömungen und Parteien hat sie ihre Chance genutzt, organisiert und mobilisiert wieder mehr öffentliche Gegenproteste. Seit 2015 wächst die linksautonome Szene in Brandenburg wieder. Ein Teil der Anhänger wird mit zunehmendem Alter zwar angepasster, neue, jüngere Mitglieder, die zumeist dem studentischen Milieu entstammen, schließen aber diese Lücke. Seit 2016 ist außerdem festzustellen, dass zunehmend auch Schüler mit der Szene sympathisieren und sich ihr anschließen. Besonders die Proteste gegen die asylfeindliche POGIDA in Potsdam während der ersten Monate des Jahres 2016 haben diesen Trend befördert. Die schwierige Flüchtlingssituation hatte der Szene bereits im Vorjahr neuen Zulauf verschafft. Mehr denn je lassen sich mit dem Kampagnenthema "Antifaschismus" neue Anhänger gewinnen. Deutlich wurde dies bei Ausschreitungen gegen POGIDA-Demonstrationen. Zwischen dem 11. Januar und dem 18. Mai 2016 fühlten sich bei Demonstrationen jeweils bis zu 400 gewaltbereite Linksextremisten berufen, dem vermeintlichen 160 Linksextremismus Faschisten auf der Straße entgegenzutreten. Seit Mai 2016 sind zunehmend auch Aktionen gegen Abgeordnete der AfD festzustellen. Neben Bedrohungen sind es insbesondere Sachbeschädigungen, die auf das Konto der Linksextremisten gehen. Dabei steigt nicht nur die Bereitschaft zur Gewaltanwendung gegen den politischen Gegner, ebenso rückt die Polizei als Vertreter des Staates zunehmend ins Fadenkreuz der Extremisten. Autonome sprechen ihnen das Recht auf körperliche Unversehrtheit ab. Antifaschismus ist der Kitt, der sämtliche linke Strömungen vereint und ihnen zuletzt auch zu einem gewissen Mitgliederzuwachs verholfen hat. Die Fluktuation innerhalb der autonomen Szene bleibt hoch. Die Großund Universitätsstädte der benachbarten Bundesländer dürften auch in Zukunft auf Autonome eine starke Anziehungskraft ausüben und für Abwanderungen sorgen. Solange sich die Szene jedoch durch jüngere Semester erneuern kann, wird sie fortexistieren. Durch die politische Situation im Gefolge der Flüchtlingswanderung ist der Anschluss von Linksextremisten an Teile der Zivilgesellschaft deutlich leichter geworden. Besonderen Erfolg haben sie dabei vor allem im Rahmen von Initiativen wie "Refugees Welcome". Die meisten linksextremistisch motivierten Straftaten werden nach wie vor am Rande von rechtsextremistischen Demonstrationen begangen. Zusätzlich professionalisiert sich die autonome Szene mit Blockadetrainings und Selbstverteidigungskursen. Da die Gefahr besteht, dass sich die Konfrontationsgewalt in Wahlkämpfen weiter aufschaukelt, ist mit einem weiteren Anstieg entsprechender Straftaten zu rechnen. Am 7. und 8. Juli 2017 findet in Hamburg das jährliche Treffen der Staatsund Regierungschefs der "Gruppe der 20 wichtigsten Industrieund Schwellenländer der Welt" (G20) statt. Das Treffen ist europaweit ein Kristallisationspunkt des Protestes gewaltbereiter Linksextremisten, insbesondere im Aktionsfeld "Antikapitalismus". Ihre Proteste richten sich hauptsächlich gegen die Teilnehmer des G20-Gipfels als Repräsentanten des kapitalistischen Systems, welches sie bekämpfen. Generell birgt ein derartiges Ereignis mit internationaler Beachtung stets ein hohes Mobilisierungspotenzial sowohl innerhalb verschiedener extremistischer Spektren als auch bei nicht-extremistischen Gruppierungen. 161 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Bundesweit sind die Proteste gegen den G20-Gipfel innerhalb der linksextremistischen Szene der Aktionsschwerpunkt 2017. Die Mobilisierung findet bereits seit Mitte 2016 in großer Intensität statt. Umfangreiche Aktionsplanungen und Koordinierungstreffen wurden bereits veranstaltet und sind für 2017 auch in Brandenburg (u. a. in Potsdam) vorgesehen. Dabei initiiert gerade die "Interventionistische Linke" (IL) Berlin Mobilisierungsveranstaltungen, bei denen sie von der Potsdamer Antifa-Szene unterstützt wird. Das Ziel der Aktionen im Juli ist im Besonderen die Störung des Gipfelablaufes. Die "Rote Hilfe e. V." ist seit Jahren die konstanteste linksextremistische Bestrebung innerhalb Brandenburgs. Als übergreifende Konsensorganisation ist sie gut organisiert und teilweise konspirativ tätig. Nach Außen gibt sie gern vor, sich lediglich um angebliche Opfer staatlicher "Repression" zu kümmern. Tatsächlich richtet sich Ihr Vorgehen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Für Rechtsextremisten, die eine "Gefangenenhilfe" etablieren wollen, ist sie ein organisatorisch unerreichtes Vorbild. Die RH wächst völlig losgelöst von aktuellen politischen Gegebenheiten kontinuierlich von Jahr zu Jahr. Wann diese Entwicklung durchbrochen wird, ist momentan nicht absehbar. Die zunehmend überalterten Parteien DKP und MLPD sind in Brandenburg seit Jahren ohne Bedeutung und mittlerweile auch ohne Zukunft. Die MLPD besteht in Brandenburg lediglich aus Einzelpersonen, die nicht in der Lage sind, sich zu organisieren. Die DKP konnte in Brandenburg nie richtig Fuß fassen und versinkt durch zunehmende Überalterung immer mehr in der Bedeutungslosigkeit. Auf dem Papier existieren elf Ortsgruppen, die allerdings kaum Aktivitäten aufweisen. Intern ist die Partei so zerstritten, dass sie praktisch nicht einmal in den eigenen Reihen einen politischen Willensbildungsprozess gestalten kann. 162 Islamistischer Extremismus 5. Islamistischer Extremismus Aktuelle Entwicklungen im islamistischen Extremismus Anzahl islamistischer Extremisten (geschätzt) Brandenburg 2014 2015 2016 Islamistische Extremisten 40 70 100 Am Abend des 19. Dezember 2016 bestätigt sich endgültig die These, dass es nur eine Frage der Zeit sei, bis in Deutschland ein größerer Terroranschlag stattfindet. Getroffen hatte es völlig unschuldige Menschen, die den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin besuchten. In den Abendstunden raste ein Lastwagen in die Menge und tötete dabei 11 Menschen, über 50 weitere wurden verletzt. Die Opferzahl wäre vermutlich weit höher ausgefallen, wenn sich die Bremsautomatik des Lasters nicht aktiviert hätte. Gesteuert wurde die tödliche Waffe von einem Tunesier namens Anis Amri. Er hatte den Lastwagen Stunden zuvor entführt und den polnischen Fahrer erschossen. Dessen Leiche wurde auf dem Beifahrersitz gefunden. Amri nutze das Chaos am Anschlagsort, um zu fliehen. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln reiste er durch mehrere europäische Länder und wurde schließlich in der Nähe von Mailand bei einem Schusswechsel durch die italienische Polizei getötet. Eine besonders schockierende Tatsache ist, dass Amri den Sicherheitsbehörden bekannt war. Er galt als Gefährder, das heißt, es lagen tatsächliche Anhaltspunkte vor, aufgrund derer die Sicherheitsbehörden ihm zutrauten, eine schwere politisch motivierte Straftat nach SS100a Strafprozessordnung zu begehen. Der Anschlag kurz vor den Festtagen im Herzen der Hauptstadt in unmittelbarer Nähe zur Gedächtniskirche, gerichtet gegen Besucher eines christlichen Weihnachtsmarkts, traf Deutschland hart, doch nicht völlig unerwartet. Die Entwicklungen im Jahr 2016 zeigten deutlich, der Terrorismus hatte Deutschland bereits erreicht. Die Anschläge wurden intensiver und entschlossener vorgetragen. Die Medien berichteten regelmäßig von Verhaftungen und Hausdurchsuchungen, Anschlagsund Bombenbauversuchen. Die Ereignisse folgten in immer kürzeren Abständen. Im Oktober 163 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 verhaftete die Polizei in Leipzig (Sachsen) den 22-jährigen Syrer Jaber Albakr, der einen Sprengstoffanschlag auf den Berliner Flughafen plante und den benötigten Sprengstoff bereits selbst hergestellt hatte. Während zu Beginn des Jahres die Bedrohung von dem französisch-belgischen Netzwerk um Abdelhamid Abaaoud und Salah Abdeslam ausging, wurde in der zweiten Jahreshälfte die Gefährdungslage von weitgehend unabhängig agierenden Einzeltätern dominiert. Diese brauchen kein Netzwerk, keine ausgefeilte Logistik oder spezielles Training. Es gab zwar Kontaktpersonen, die die Ideologie des Attentäters teilten, aber keine systematische gemeinsame Anschlagsplanung wie in Paris (Frankreich) und Brüssel (Belgien). Hier genügen Alltagsgegenstände und die hemmungslose Entschlossenheit zu töten. Dass sich auch diese Terroristen zum sog. "Islamischen Staat" (IS) bekennen, bedeutet keineswegs, dass dieser im Vorfeld von der Tat wusste oder gar Flagge "Islamischer Staat" Unterstützung leistete. Die wichtigsten Anschläge, die dem "Islamischen Staat" (IS) zuzurechnen sind: 12.01.2016 Türkei Bei dem Terroranschlag in Istanbul am 12. Januar 2016 sprengte sich ein Terrorist inmitten einer deutschen Touristengruppe in Istanbul in die Luft. 10 Tote, 15 Verletzte. 14.01.2016 Indonesien Die Anschläge in Jakarta am 14. Januar 2016 wurden von 14 Terroristen mit Schnellfeuergewehren, Handgranaten und Sprengsätzen begangen. Mindestens 9 Menschen starben. 12.02.2016 Deutschland In einer "Märtyreroperation" für den "Islamischen Staat" provozierte eine 15 Jahre alte Terroristin eine Personenkontrolle, um bei dieser Gelegenheit mit einem Messer auf 164 Islamistischer Extremismus Polizisten einzustechen. Ein Polizist wurde dabei lebensgefährlich verletzt. 22.03.2016 Belgien Bei den Terroranschlägen in Brüssel sprengten sich zwei Terroristen im Flughafen Brüssel-Zaventem in die Luft, ein weiterer im U-Bahnhof Maalbeek. 32 Tote, über 300 Verletzte. 12.06.2016 USA Bei dem Massaker in Orlando schoss ein Terrorist in einem von Homosexuellen besuchten Nachtclub mit mehreren Waffen um sich. Bei der Erstürmung durch die Polizei wurde der Täter getötet. 49 Tote und 53 Verletzte. 13.06.2016 Frankreich Bei dem Anschlag in Magnanville tötete der Terrorist zwei Polizeiangehörige und nahm deren dreijährigen Sohn als Geisel. Die Polizei stürmte das Haus und tötete den Attentäter. 14.07.2016 Frankreich Ein islamistischer Extremist raste mit einem Lastwagen an der Strandpromenade in Nizza in die Menge. Er tötete 84 Menschen, weitere 200 wurden zum Teil schwer verletzt. 18.07.2016 Deutschland Ein islamistischer Extremist griff in einem Regionalzug in der Nähe von Würzburg Fahrgäste mit einer Axt und einem Messer an. Fünf Personen, darunter vier Hongkong-Chinesen, wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt. Der Attentäter wurde von einem sich zufällig in der Nähe befindlichen Spezialeinsatzkommando auf der Flucht erschossen. 165 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 24.07.2016 Deutschland In Ansbach sprengte sich ein Selbstmordattentäter in der Nähe eines Musikfestivals, zu dem ihm zuvor der Zutritt verweigert wurde, selbst in die Luft. Der Attentäter starb, 15 Menschen wurden verletzt. 26.07.2016 Frankreich Anschlag in Saint-Etienne-du-Rouvray: In einer Kirche enthaupteten zwei Attentäter einen 86-jährigen Priester, verletzten einen Mann schwer und nahmen Nonnen als Geiseln. Die zwei Terroristen wurden von der Polizei erschossen. 7.08.2016 Belgien Ein Mann verletzte vor einer Polizeiwache zwei Polizistinnen mit einer Machete, wobei er "Allahu Akbar" rief. Er wurde während des Angriffs von Polizisten erschossen. 18.09.2016 USA Ein 22-jähriger Täter stach in einer Einkaufspassage auf 9 Menschen ein. Er wurde von Polizisten erschossen. 19.12.2016 Deutschland Ein bekannter Gefährder aus Tunesien steuerte einen Lastwagen auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz. 12 Tote, über 50 Verletzte. Das französisch-belgische Netzwerk schlug nach nur wenigen Monaten am 22. März 2016 zum zweiten Mal zu. Ziel waren Verkehrsknotenpunkte in Brüssel (Belgien). Zwei Selbstmordattentäter hatten ihre Sprengstoffwesten gezündet, einer am Flughafen und einer in einer U-Bahn in unmittelbarer Nähe zum Europäischen Parlament. Es sollten so viele Menschen wie möglich mit in den Tod gerissen werden. Insgesamt verloren 35 Per166 Islamistischer Extremismus sonen ihr Leben, über 300 wurden verletzt. Die Täter gehörten demselben Netzwerk an, das im Jahr zuvor für die Anschläge in Paris (Frankreich) verantwortlich war. Somit ist es erstmals einer Gruppe gelungen, nach einer Tat abzutauchen und später erneut zuzuschlagen. An dem Attentat in Brüssel (Belgien) waren vier Männer im Alter zwischen 24 und 31 Jahren beteiligt, die sich dem internationalen Jihad verschrieben hatten. Drei davon waren belgische Staatsbürger, einer Marokkaner. Die Täter waren polizeibekannt und hatten bereits Haftstrafen verbüßt. Der Belgier Ibrahim Bakraoui war wegen Raub mit Schusswaffengebrauch zu 10 Jahren Haft verurteilt worden, wurde aber wegen guter Führung vorzeitig entlassen. Sein jüngerer Bruder Khalid war ebenfalls vorbestraft. Der jüngste der Täter, ein Marokkaner namens Najim Laachraoui, geriet bereits in den Sichtkreis der Sicherheitsbehörden. Er galt als Sprengstoffexperte der Gruppe und hatte wahrscheinlich auch die Sprengsätze für die Attentate am 13. November 2015 in Paris (Frankreich) hergestellt. Alle drei Attentäter sind bei dem Anschlag gestorben. Der vierte, Mohamed Abrini, konnte zunächst fliehen, wurde dann aber drei Wochen später mit fünf weiteren Personen von der belgischen Polizei in der Nähe von Brüssel verhaftet. Das französisch-belgische Netzwerk hat durch die Maßnahmen der Sicherheitsbehörden weitgehend an Handlungsfähigkeit verloren. Mit der Verhaftung von Saleh Abdesalam am 18. März 2016 ist den Behörden einer der wichtigsten Drahtzieher ins Netz gegangen. Abdesalam sitzt derzeit in Frankreich in Haft und verweigert die Aussage. Offensichtlich ist, dass viele der Jihadisten zu den sozialen Verlierern zählen. Abdeslam, dessen Familie aus Marokko stammt, ist mit vier Geschwistern in Molenbeek, einem Vorort von Brüssel (Belgien), aufgewachsen. Molenbeek hat einen Ausländeranteil von 27 Prozent, ein Viertel davon stammt aus Marokko. Die Jugendarbeitslosigkeit liegt bei 45 Prozent. Drogen und Straftaten sind an der Tagesordnung. Abdeslam hatte zunächst Glück und fand Arbeit als Mechaniker. Doch Alkohol und Drogenkonsum führten schon bald dazu, dass er die Stelle verlor. Danach betrieb er mit seinem älteren Bruder eine zwielichtige Bar, welche von den Behörden geschlossen wurde. Bis dahin verlief das Leben der beiden Brüder eher wie das von Kleinkriminellen und nicht wie das streng gläubiger Muslime. 167 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Der ältere Bruder des Attentäters, Brahim Abdeslam, versuchte im Januar 2015 über die Türkei nach Syrien zu reisen. Die türkischen Sicherheitsbehörden verhinderten das und schickten ihn nach Belgien zurück. Die Namen der Brüder standen daraufhin auf der Gefährderliste. Spätestens ab diesem Zeitpunkt war Abdeslam auf dem Radar der Sicherheitsbehörden. Noch im August 2015 hielt er sich wahrscheinlich in Syrien auf und beteiligte sich aktiv an der Vorbereitung der Attentate. Konspirativität und die Verwendung von Falschpapieren sind in diesen Kreisen Normalität. Die Erleichterung über die Zerschlagung der Molenbeeker Gruppe währte nicht lange. Am 14. Juli 2016 raste in Nizza (Frankreich) ein Lastwagen entlang der Strandpromenade in eine Menschenmenge, die sich dort zum Feiern des Nationalfeiertags versammelt hatte. Der Lastwagen war im Zickzack gefahren, um größtmöglichen Schaden anzurichten. Die Menschen hatten kaum eine Chance zu entkommen. 84 Menschen verloren dabei ihr Leben. Unter den Toten war auch eine Lehrerin aus Berlin mit zwei ihrer Schüler. Am Steuer saß der 31-jährige Tunesier Mohamed Lahoraiej Bouhel. Bouhel trank Alkohol, nahm Drogen und galt nicht als religiös. In der Moschee hat man ihn nie gesehen. Er arbeitete als Lieferant, war verheiratet und hatte drei Kinder. Seit 2010 beging er mehrere Straftaten und wurde unter anderem wegen einer gewaltsamen Auseinandersetzung zu sechs Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde auf Bewährung ausgesetzt. Gewalttätig war er auch in der Familie. Er schlug seine Frau, welche daraufhin die Scheidung einreichte. Die Auswertung seines Computers zeigte, dass er erst in den letzten Wochen vor der Tat gezielt nach jihadistischen Seiten gesucht hatte. Warum sich sein Verhalten so schlagartig geändert hatte, konnte bislang nicht geklärt werden. Demnach müsste sich seine Radikalisierung sehr schnell vollzogen haben. Das Attentat selbst war jedoch keine Kurzschlusshandlung, sondern sorgfältig geplant. Bereits eine Woche zuvor hatte er den Lastwagen reserviert, der später als Tatwaffe diente. Die Überwachungskameras haben im Nachgang gezeigt, wie er mehrmals das Gelände an der Strandpromenade ausgespäht hatte. Bouhel war allein in dem Lastwagen. Ob er die Tat alleine oder mit Hintermännern geplant hatte, liegt derzeit noch im Dunkeln. Fest steht, dass er per SMS Kontakt zu Mitwissern hatte. Es ist jedoch möglich, dass sich diese Kontakte auf den virtuellen Raum beschränkten. 168 Islamistischer Extremismus Drei Tage später kam es auch in Deutschland zu einem islamistisch motivierten Angriff. In der Nähe von Würzburg (Bayern) attackierte der 17-jährige Flüchtling Rias Khan Ahmadzi in einem Regionalzug eine fünfköpfige Touristengruppe aus Hongkong (Volksrepublik China) mit Beil und Messer. Vier Personen wurden lebensgefährlich verletzt, ebenso eine Frau, die dem Täter nach Verlassen des Zuges zufällig über den Weg gelaufen war. Als Polizisten einer Spezialeinheit ihn stellen wollten, griff er auch diese an und wurde erschossen. Die Hintergründe auch dieser Tat liegen weitgehend im Dunkeln. Ahmadzi lebte bei einer Pflegefamilie, galt als eher ruhig und hatte Aussichten auf einen Ausbildungsplatz. Seine ideologische Ausrichtung konnte er vor seinem Umfeld verbergen. Erst nach der Tat haben Ermittler in seinem Zimmer eine Flagge des "Islamischen Staates" gefunden und einen Abschiedsbrief an seinen Vater. Kurz danach verbreitete "Amaq", die Propagandaagentur des IS, ein Bekennervideo. Schon drei Tage später kam es zu einem weiteren dramatischen Fall: Mohammad Daleel verübte das erste Selbstmordattentat auf deutschem Boden. Er wollte seine Sprengstoffweste auf einem Musikfestival in Ansbach (Bayern) zünden, um einen Aufsehen erregenden Anschlag mit vielen Toten zu verüben. Über 2.000 Personen hatten sich zum Konzert auf dem Festivalgelände versammelt. Die Tat war jedoch nicht sorgfältig vorbereitet. Der Attentäter hatte keine Eintrittskarte und konnte folglich nicht auf das Festivalgelände gelangen. Er sprengte sich ein paar Meter weiter vor einem Weinlokal in die Luft. 15 Menschen wurden verletzt, zum Glück gab es keine Todesopfer. Seine letzten Minuten sind durch einen Chat mit einem Mitwisser gut dokumentiert und lassen auf eine Art Fernsteuerung durch Jihadisten schließen. So hieß es beispielsweise: "Such Dir einen Platz und tauche in die Menge ein. Durch die Polizei brechen, rennen, und tue es". Daleel antwortet: "bete für mich. Du weißt ja nicht, was gerade mit mir passiert". Darauf der Chat-Partner: "Vergiss das Fest und gehe zum Restaurant. Mann, was ist mit Dir los? Ich würde es wegen zwei Personen durchführen. Vertrau Gott und lauf zum Restaurant los". Daleel kam über Bulgarien nach Deutschland. 2013 gibt er in Bulgarien ein Interview über die Zustände in Aleppo (Syrien). Seine Frau und sein Kind waren von einer Bombe getötet worden, er selbst habe schwere Verletzungen durch Granatsplitter davongetragen. Er habe in Aleppo Kriegsoper fotografiert und die Bilder im Internet veröffentlicht, um auf die grausamen Zustände vor Ort aufmerksam zu machen. Vor der Kamera zeigt er seine Verletzungen. 169 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Daleels Ziel war Deutschland. In Bulgarien wollte er nicht bleiben, jedoch fehlte das Geld für die Weiterreise. Wie er an das Geld für den Flug nach Österreich gekommen war, konnte bislang nicht geklärt werden. Vielleicht hatte er damals schon Kontakte zu jihadistischen Kreisen. Er gelangte schließlich nach Lindau am Bodensee (Bayern) und begab sich freiwillig in Therapie. Seinem Therapeuten gegenüber hat er mehrmals Selbstmordgedanken geäußert. Beispielsweise hat er gedroht sich mit Benzin zu übergießen und sich anzuzünden. Sympathien für den internationalen Jihad kamen jedoch nicht zum Ausdruck. Dass er sich selbst für einen "Gotteskrieger" des IS hielt, konnte er auch vor seinem Therapeuten verbergen. Die Anschläge von Würzburg (Bayern) uns Ansbach gehen auf das Konto von Einzeltätern, die als Flüchtlinge nach Deutschland eingereist sind. Die Sicherheitsbehörden stehen vor dem Problem, eine Vielzahl von Personen auf ihre Gefährlichkeit zu überprüfen und gegebenenfalls einschreiten zu müssen, ohne diesen Personenkreis unter Generalverdacht zu stellen und damit Islamhassern in die Hände zu spielen. Die Situation ist im Jahr 2016 unübersichtlicher geworden. Nicht wenige Migranten sind mit zahlreichen Aliasnamen unterwegs, bewegen sich von Bundesland zu Bundesland und sind über Facebook, Twitter oder Telegramm bestens vernetzt. Die Netzaffinität der jugendlichen Migranten wird vom IS effizient genutzt. Auch der Attentäter von Berlin, Anis Amri, nutzte intensiv die sozialen Netzwerke. Die Auswertung seiner Verbindungsdaten zeigte, dass er bis kurz vor dem Anschlag mit seinen Glaubensbrüdern in Berlin und im Ruhrgebiet chattete. Er versendete sogar ein Selfie aus dem Führerhaus des Lastwagens, mit dem er einige Minuten später 11 Menschen tötete. Noch ist nicht klar, wer im Vorfeld über seine Anschlagspläne informiert war und ob ihm jemand half. Die zunehmende Relevanz der sozialen Netzwerke ergibt sich aus der Entwicklung des internationalen Terrorismus. Das Klientel für Rekrutierung und Radikalisierung ist wesentlich jünger geworden und damit auch netzaffiner. Das Internet bietet zudem exzellente Möglichkeiten der gezielten Kontaktaufnahme mit potenziellen Rekruten und Sympathisanten. Die Propaganda kann unabhängig von dem jeweiligen Aufenthaltsort gezielt gesteuert werden. Der IS hat in seine Propagandaabteilung ein Vermögen investiert, Spezialisten angeheuert und die modernste Technik angeschafft. Unter den Spezialisten sind nicht nur Informatiker, sondern auch 170 Islamistischer Extremismus Personen, die Erfahrung in der Filmindustrie aufweisen und genau wissen, welche Bilder wie auf Jugendliche wirken. Es ist kein Zufall, dass manche Videoclips des IS an Actionfilme oder angesagte Computerspiele erinnern. Je mehr militärische Niederlagen der IS in seinem Kernterritorium hinnehmen muss, desto mehr setzt er auf lokale Provinzen und einen virtuellen Herrschaftsbereich. Lokale Provinzen ("wilayat") gibt es nicht nur im Irak, Afghanistan oder Jemen, sondern auch im Kaukasus, in Libyen, Ägypten, Algerien, dem Tschad, Mauretanien, Sudan und Nigeria. Auf den Philippinen und in Indonesien hat der "Islamische Staat" ebenfalls Ableger. Diese wilayat agieren weitgehend autonom und sind wirtschaftlich unabhängig vom Kerngebiet in Syrien. Verbindend ist der Treueschwur auf den "Kalifen" Al Bagdadi, der durch Propagandavideos publikumswirksam inszeniert wird. Das Territorium des IS ist weltweit zerstreut. Erst die Klammer des virtuellen Kalifats macht daraus eine politisch propagandistische Einheit. Deshalb impliziert der Gebietsverlust des IS in Syrien keineswegs einen Bedeutungsverlust der Organisation selbst. Hier spielt vor allem die ausgefeilte Propagandastrategie des IS eine große Rolle. Man wirbt nicht mehr für die Ausreise nach Syrien, sondern für den "individuellen Jihad". Das heißt, die Sympathisanten werden dazu angehalten, im eigenen Land Anschläge nach den jeweils eigenen Möglichkeiten durchzuführen. Das Steuern eines Fahrzeugs in eine Menschenmenge ist ein gängiges Szenario, das sich auch in vielen Propagandaschriften findet. "Deutschland ist Kriegsgebiet" ließ Denis Cuspert in einem Video verlauten. Cuspert, ein ehemaliger Rapper aus Berlin, ist eine der wichtigsten Identifikationsfiguren des "Islamischen Staates" und dient vor allem der jugendlichen salafistischen Szene als Vorbild. Als Belohnung für das Ermorden Unschuldiger wird den Terroristen ein Platz im Paradies versprochen, wo angeblich 72 Jungfrauen auf jeden islamistischen Märtyrer warten. Verehrt werden die Täter ebenso in sozialen Netzwerken. Immer wieder gehen den Sicherheitsbehörden potenzielle Attentäter ins Netz. Doch die tatsächliche Anzahl der Jihadisten, die sich aktuell in Europa aufhalten, ist unbekannt. Die von den Behörden angegebenen Personenpotenziale bilden nur das Hellfeld ab. Wie hoch das Dunkelfeld ist, kann nicht einmal halbwegs seriös geschätzt werden. 171 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Lage in Brandenburg Personenpotenzial "Islamistische Extremisten" in Brandenburg 2001 - 2016 100 100 90 80 70 70 60 60 50 50 50 50 50 40 45 40 40 30 35 30 20 10 10 10 0 2001 2002 2006 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Bei der Erstellung der Diagramme wurde auf die Darstellung von Jahreszahlen, die keine bzw. unwesentliche Veränderungen zum Vorjahr aufweisen zu Gunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet. Obwohl Brandenburg im Vergleich zu andern Bundesländern ein eher geringes islamistisches Personenpotenzial aufweist, sollte die Gefahr, die davon ausgeht, nicht unterschätzt werden. Im Verfassungsschutzbericht 2015 wurden 70 Personen zu den islamistischen Extremisten gezählt, für 2016 geht der Verfassungsschutz von einer Steigerung auf 100 aus. Der rapide Anstieg ist unter anderem auf die verbesserte Erkenntnislage der Sicherheitsbehörden zurückzuführen. In immer kürzeren Abständen gehen Hinweise auf potenzielle Islamisten bei den Sicherheitsbehörden ein. Meist sind es Einzelhinweise ohne Bezug zu einem Netzwerk, weshalb sie schwer zu verifizieren sind. Maßgeblich ist ebenso die Bedeutung des Internets für die Jihadisten. Konspiratives Verhalten und Sprachbarrieren erschweren es den Sicherheitsbehörden, Kenntnis davon zu bekommen. Hinzu kommt die teilweise unübersichtliche Lage infolge verstärkter Migration. Im Jahr 2015 hatte sich die Zahl der Personen, die in Brandenburg Schutz gesucht haben, um ein Vielfaches gesteigert. Sie kamen vorwiegend aus Syrien, Irak, Russland (Kaukasus) und aus Nordafrika. Charakteristisch für diese Regionen sind unklare politische Verhältnisse und rechtsfreie Räume, die islamistische Organisationen als Operationsbasis für terroristische Anschläge vor Ort nutzen. Verstärkte Interventionen verschiedener Staaten verfolgen das Ziel, islamistisch-terroristische Organisationen zurückzudrängen und handlungsunfähig zu machen. Der Druck auf die jeweiligen 172 Islamistischer Extremismus Gruppierungen, insbesondere den IS, wird immer stärker. Aus manchen Gebieten wurde er bereits erfolgreich zurückgedrängt. Unter seinen Anhängern verliert er an Legitimität. Diese Entwicklung setzt den IS unter Handlungsdruck. In die Enge getrieben verfolgt er die Strategie, sich außerhalb der umkämpften Gebiete neue Betätigungsfelder und Rekrutierungspools zu erschließen. Gezielt nutzt er die Flüchtlingsmigration, um islamistische Extremisten nach Europa einsickern zu lassen. Diese verfügen mit hoher Wahrscheinlichkeit über Kampfund Gewalterfahrungen. Die Strategie des IS ist es, mittels terroristischer Anschläge Angst und Schrecken zu verbreiten und den eigenen Anhängern Stärke zu demonstrieren. Es gehört zum Kalkül des IS, die westlichen Gesellschaften zu einer Überreaktion gegen Muslime schlechthin zu provozieren, um so große Mehrheit der gemäßigten Muslime in den Konflikt hineinziehen zu wollen. Ermittlungen zu den Attentätern von Paris und Brüssel ergaben, dass einige als Flüchtlinge getarnt nach Europa gekommen sind. Der Attentäter vom Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz hatte ebenfalls einen Asylantrag gestellt. Auch das islamistische Potenzial in Brandenburg rekrutiert sich fast ausschließlich aus Migranten. Die Anschläge in Ansbach oder Würzburg (beide Bayern) zeigen, dass die Kampfzone nunmehr auch weiche Ziele außerhalb der Metropolen umfasst. Folglich ist ein Anschlag in Brandenburg keineswegs auszuschließen. Der islamistische Extremismus in Brandenburg ist vorwiegend durch Migranten aus dem Nordkaukasus geprägt. Über 4.000 Flüchtlinge aus dieser Region wurden Brandenburg in den letzten zwei Jahren zugewiesen. Unter diesen Nordkaukasiern sind Anhänger des "Kaukasischen Emirates" (KE), einer terroristischen Organisation im Nordkaukasus, die vor Ort einen unabhängigen Gottesstaat anstrebt. In erster Linie waren diese Bestrebungen separatistischer Natur. Das Gebiet, das das KE beansprucht, gehört zu Russland. Folglich richteten sich die Aktionen vordergründig gegen die "Russische Föderation". Deutschland wird als Rückzugsund Ruheraum genutzt. 2015 hat sich die Lage im Kaukasus gewandelt. Ein Großteil der Emire des KE hat sich zum IS bekannt und dem selbst ernannten Kalifen Al-Bagdadi die Treue geschworen. Für den IS aber ist Deutschland ein erklärtes Anschlagsziel. Dies belegen nicht zuletzt deutschsprachige Drohvideos. Der IS propagiert die individuelle Pflicht, jeden "Ungläubigen" überall zu töten. 173 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Folglich stellen die in Brandenburg aufhältigen Anhänger des KE, soweit sie ihren Emiren Folge leisten, ein Personenpotenzial dar, auf das der IS für terroristische Aktivitäten zugreifen könnte. Die Sicherheitslage in Brandenburg hat sich damit erheblich verschärft. Flagge "Kaukasisches Emirat" Ausblick Im Jahr 2016 wurde Deutschland von mehreren Anschlägen getroffen. Der schlimmste kostete 12 Menschen das Leben. Trotz zahlreicher Verhaftungen ist die Gefahr keineswegs gebannt. Anhänger des islamistisch-jihadistischen Spektrums werben in unzähligen Facebook-Profilen, auf Twitter und mit professionell aufgemachten Online-Magazinen für ein Leben im IS. In ihren Augen kann man nur dort in einer angeblich gottgewollten islamischen Gemeinschaft zusammenleben. Der Krieg im Nahen Osten bot den Extremisten eine Projektionsfläche für ihr Ideal eines "Islamischen Staates" und wurde real zum Ort, wo sie ihre Allmachtund Gewaltfantasien ausleben konnten. Inzwischen hat sich der Fokus verlagert. Der IS ist in Syrien und Irak militärisch in die Defensive geraten. Legitimation, Propaganda und Präsenz haben sich in die virtuelle Realität verlagert. Somit ist das Kalifat universell präsent und jeder Anschlag wird zum Ausweis seiner Handlungsfähigkeit verklärt. Folgerichtig ruft er seine Anhänger auf, zu Hause zu bleiben und vor Ort zu kämpfen, also terroristische Anschläge zu begehen. Um die ganze Entwicklung zu beschleunigen, werden Flüchtlingsströme genutzt und Terroristen nach Europa geschleust. Besorgniserregend ist vor allem, dass diese Terroristen sich unerkannt in Europa bewegen können. Die meisten verfügen über mehrere AliasPersonalien. Doch auch wenn die Personen bereits auf dem Radar der 174 Islamistischer Extremismus Sicherheitsbehörden sind, heißt das keineswegs, die Gefahr ist gebannt. Anis Amri war bekannt. Er hatte bereits im Ausland Straftaten begangen und mehrfach mit Anschlägen gedroht. Die Polizei wusste von den Drohungen. Für die Sicherheitsbehörden ist es sehr schwierig im Vorfeld festzustellen, ob sie es mit islamistischen Extremisten oder gar angehenden Terroristen oder mit Maulhelden zu tun haben. Bei mittlerweile über 9.000 Salafisten in Deutschland wird eine adäquate Überprüfung der Vorhaben und Absichten immer schwieriger. Als Gefährder sind derzeit 520 Personen eingestuft. Die Kategorie Gefährder ist ein Arbeitsbegriff der Sicherheitsbehörden und kein Straftatsbestand. Er besagt lediglich, dass es sich um Personen handelt, bei denen "bestimmte Tatsachen die Annahme der Polizei rechtfertigen, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden." Wie in Zukunft mit den Gefährdern umzugehen ist und wie viele Ressourcen in die Sicherheitsbehörden investiert werden, um terroristische Gefahren abzuwehren, wird die Politik entscheiden müssen. Die bundesweite Dynamik des islamistischen Extremismus spiegelt sich auch im Land Brandenburg wieder. Obwohl das größte Problem nach wie vor Islamisten aus dem Nordkaukasus darstellen, vermehren sich Hinweise, dass auch Syrer, Afghanen und Nordafrikaner mit dem IS oder anderen islamistischen Terrororganisationen sympathisieren und Anschläge befürworten. Seit das KE zu einer Provinz des IS geworden ist, beziehen sich Tschetschenen eher auf die Vorgänge in den nahöstlichen Kampfgebieten als auf die politische Unabhängigkeit Tschetscheniens. Sie suchen ihren Jihad bei islamistischen Organisationen in Syrien und im Irak. Anlass zur Sorge bereitet ebenso die Tatsache, dass islamistische Extremisten die Flüchtlinge als ihren Rekrutierungspool sehen. Sie wissen nur zu gut, dass entwurzelte Menschen Gemeinschaft brauchen und bieten ihnen Hilfe bei Streitigkeiten und Behördengängen an. Vermehrt wurden Aktivisten salafistischer Organisationen im Umfeld von Asylbewerberheimen festgestellt. Unter dem Deckmantel humanitärer Hilfe versuchen sie, Asylbewerber für ihre eigenen Zwecke zu instrumentalisieren. Die Hilfsbedürftigkeit der Geflüchteten, ihre Entwurzelung, der Stress angesichts der Ungewissheit, wie es ihren zurückgebliebenen Familien geht, Orientierungslosigkeit und Ängste angesichts einer ungewissen Zukunft werden ausgenutzt, um neue Anhänger zu werben. Der Preis dafür ist deren Unterwerfung unter eine fanatische Auslegung des Islam. 175 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Das Scheitern von Integrationsbemühungen wäre Wasser auf die Mühlen islamistisch-salafistischer Werber. Die Sicherheitsbehörden werden auch künftig in der Lage sein, den einen oder anderen Anschlag im Vorfeld zu verhindern. Doch all ihre Anstrengungen würden am Ende nichts ausrichten, wenn die Integration der Geflüchteten misslingt. Daher ist es für die Sicherheit des Landes und der hier lebenden Menschen so wichtig, den Entwurzelten zu helfen hier neue Wurzeln zu schlagen, zumindest solange die Kriegsgebiete im Chaos versinken. 176 Ausländerextremismus 6. Ausländerextremismus Mitgliederzahlen ausländerextremistischer Gruppierungen (zum Teil geschätzt) Brandenburg 2014 2015 2016 Linksextremisten 110 100 100 davon KONGRA-GEL* 100 95 85 Nationalistische Extremisten 15 10 15 gesamt* 125 110 105 * Hier werden auch mit Verbot belegte Gruppen mitgezählt. Ausländerextremistische Bestrebungen sind in Brandenburg nach wie vor von untergeordneter Bedeutung und stellen eher ein Randphänomen dar. Die Szene umfasste im Jahr 2016 etwa 105 Personen (2015: 110). Damit blieb das entsprechende Personenpotenzial auch weiterhin auf einem konstant niedrigen Niveau. Bundesweit waren es 2016 insgesamt 30.100. Personenpotenzial Ausländerextremisten in Brandenburg 1995 - 2016 300 290 275 250 235 235 200 205 200 170 150 155 140 125 100 110 100 105 50 50 20 40 10 30 5 0 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2006 2007 2008 2009 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Bei der Erstellung der Diagramme wurde auf die Darstellung von Jahreszahlen, die keine bzw. unwesentliche Veränderungen zum Vorjahr aufweisen zu Gunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet. 177 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Es sind die politischen oder religiösen Konflikte in den Heimatländern der Aktivisten, die ihre Ziele und Aktionen in Deutschland bestimmen. Die Bundesrepublik dient den verschiedenen Gruppierungen hauptsächlich als Rückzugsund Unterstützungsraum. Hier werden beispielsweise auf Demonstrationen, Vortragsoder sonstigen Veranstaltungen Sympathisanten geworben und Spenden gesammelt, die zur Finanzierung benötigt werden. Seit 2014 werden zudem auch Kämpfer für die militärischen Ableger der Organisationen im Ausland rekrutiert. Anlässlich des Putschversuches in der Türkei vom 15. bis 16. Juli 2016 kam es in vielen deutschen Städten zu Demonstrationen und Auseinandersetzungen verschiedener Sympathisantengruppen. Gerade an dem darauffolgenden Wochenende gerieten Kurden, Anhänger der für den Putsch verantwortlich gemachten Gülen-Bewegung und türkische Nationalisten aneinander. Insbesondere in Westdeutschland kam es zu Körperverletzungen. Am Samstag den 18. Juli griffen etwa 150 Sympathisanten Erdogans und der AKP in Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) einen Jugendtreff der Gülen-Bewegung an und zerstörten zwei Fensterscheiben. Im Vergleich zu Westdeutschland leben in Brandenburg allerdings deutlich weniger Ausländer, wenngleich ihre Anzahl - bedingt durch die Ende 2015 eingetretene Flüchtlingssituation - gestiegen ist. Dennoch bleiben Strukturen ausländerextremistischer Gruppierungen kaum feststellbar. Lediglich Einzelpersonen sind in Brandenburg wohnhaft, die sich mit ihren Aktivitäten im Land Brandenburg allerdings zurückhalten. Sie orientieren sich meistens nach Berlin oder in Großstädte benachbarter Bundesländer, wo entsprechende Strukturen bestehen. 178 Ausländerextremismus "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) "Volkskongress Kurdistans" (KONGRA-GEL) Gründungsjahr (als PKK): 1978 in der Türkei Sitz: Nord-Irak in Brandenburg aktiv seit: 1993 Mitglieder in Brandenburg: ca. 85 Publikationen: "Serxwebun" (Unabhängigkeit), "Yeni Özgür Politika" (Neue Freie Politik) internationale Teilorganisation: "Koordination der kurdischdemokratischen Gesellschaft in Europa" (CDK) Betätigungsverbot für die PKK in Deutschland durch den Bundesminister des Innern am 26.11.1993 Die 1978 von Abdullah Öcalan in der Türkei gegründete "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) sieht sich als einzige legitime Interessenvertretung der Kurden. In vergangenen Jahrzehnten hat sie sich immer wieder umbenannt (KADEK, KONGRA-GEL, KKK beziehungsweise KCK). Im Kern blieben die Strukturen und die Ausrichtung der PKK allerdings bestehen. Ursprünglich trat sie für die Errichtung eines unabhängigen Staates "Kurdistan" ein und versuchte, mit militärischen Mitteln und Anschlägen diese Ziele zu erreichen. Während sich auf türkischem Gebiet die PKK zur Interessenvertretung der Kurden erklärt hat, übernimmt diese Rolle in Syrien ihre Schwesterpartei PYD ("Partei der Demokratischen Union"). Proklamierten die Akteure in den vergangen Jahren, dass es ihnen angeblich nur noch um kulturelle Autonomie gehe, streben sie nunmehr nicht zuletzt aufgrund ihrer militärischen Erfolge in Syrien einen länderübergreifenden föderalen Verbund aller Kurden im Nahen Osten an. Von einem vereinigten "Kurdistan" ist die Rede. 179 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Aufgrund ihres gewalttätigen Vorgehens auch in Deutschland wurde die PKK am 26. November 1993 vom Bundesinnenminister mit einem vereinsrechtlichen Betätigungsverbot belegt. Seit 2002 ist sie von der Europäischen Union als terroristische Organisation gelistet. 2014 wurde diese Einstufung von der Europäischen Union erneut bekräftigt. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 28. Oktober 2010 wird sie in Deutschland als terroristische Vereinigung im Ausland eingestuft. Damit können ihre Mitglieder nach SSSS129a und b StGB strafrechtlich verfolgt werden, was ein höheres Strafmaß ermöglicht. Durch die aktuelle politische Lage im Irak, Syrien und den türkischen Grenzgebieten hat die "Arbeiterpartei Kurdistans" in den letzten Jahren wieder an Bedeutung und internationaler Beachtung gewonnen. Gemeinsam mit ihrer syrischen Schwesterpartei PYD und deren militärischem Arm YPG ("Volksverteidigungseinheiten") bekämpfen PKK-Angehörige in Syrien die Terrormiliz IS ("Islamischer Staat"). Im Frühjahr 2015 konnte die kurdische Allianz die Angriffe des IS auf die Städte Rojava und Kobane erfolgreich abwehren. Seither sieht sich allerdings die Türkei durch das angrenzende kurdische Autonomiegebiet bedroht. Als bei den Parlamentswahlen am 7. Juni 2015 die kurdische Partei HDP (Demokratische Partei der Völker) die 10%-Hürde überwinden konnte, spitzte sich der innertürkische Konflikt weiter zu. Kurdische Organisationen und Akteure rückten ins Fadenkreuz der türkischen Polizei und Justiz. Nach dem Putschversuch in der Türkei Mitte Juli 2016 und zahlreichen Verhaftungen auch kurdischer Amtsinhaber verschärfte sich die Situation im Land weiter. Der türkische Staat intensivierte seine militärischen Anstrengungen im syrischen Bürgerkrieg und wendete sich dabei nicht nur gegen den IS, sondern auch gegen die YPG, die syrisch-kurdische Schwesterorganisation der PKK, die ihrerseits mit dem IS befehdet ist. Die kurdische Arbeiterpartei ihrerseits verübt Anschläge auf türkische Militäreinrichtungen, bei denen bereits zahlreiche Menschen ihr Leben verloren. So sprengte sich beispielsweise im Oktober 2016 ein Attentäter in der südosttürkischen Provinz Hakkari mit Hilfe von fünf Tonnen Sprengstoff in einem Kleinlaster vor einem Kontrollposten der Gendarmerie in die Luft. Die PKK bekannte sich zu dem Attentat, bei dem 19 Menschen starben. Weitere Anschläge in türkischen Touristengebieten und Istanbul gingen auf das Konto der seit 2005 aktiven "Freiheitsfalken Kurdistan" (TAK). Darunter 180 Ausländerextremismus unter anderem zwei Bombenanschläge in der Nähe der Vodafone-Arena im Istanbuler Stadtteil Besiktas im Dezember 2016. 38 Menschen wurden getötet. Als Tatbegründung führte die TAK die Gefangenschaft Öcalans und die Militäroperationen der türkischen Armee im Südosten des Landes an. Die "Freiheitsfalken" setzen sich aus jungen Kurden zusammen, die häufig dem militärischen Arm der PKK (HPG) entstammen. Sie haben sich zum Ziel gesetzt, mit militärischen Mitteln den türkischen Staat, den sie als Aggressor verstehen, zu bekämpfen. Das Vorgehen der HPG geht ihnen bisweilen nicht weit genug. Zwar bestreitet die PKK Verbindungen zur TAK, allerdings beweisen Banner von Abdullah Öcalan auf Veranstaltungen der TAK bestimmte Zusammenhänge. Bereits seit Ende 2014 machten die PKK und ihre legalen Ableger in zahlreichen deutschen Städten auf die Lage der Kurden in der umkämpften nordsyrischen Stadt Kobane aufmerksam. Zudem wurde gegen die Aufhebung der Immunität der prokurdischen HDP-Abgeordneten im türkischen Parlament protestiert. Die PKK rekrutierte in Europa Kämpfer gegen den "Islamischen Staat" im Rahmen ihrer Rojava-Kampagne. Auch von Deutschland aus wurden entsprechende Ausreisen registriert. PKK-nahe Kurden und zumeist dem politisch linken Spektrum zuzuordnende Sympathisanten des kurdischen Freiheitskampfes schlossen sich der YPG an, um die zeitweilig belagerte Stadt Kobane gegen den IS zu verteidigen. Wurde in der linken Szene 2015 noch zu Spendenkampagnen aufgerufen und versucht, eine Aufhebung des PKK-Verbots anzustoßen, so verstummten diese Stimmen zusehends, nachdem der Konflikt zwischen Kurden und Türken erneut mit voller Wucht entbrannt war. Lediglich in linksextremistischen Kreisen ist die Kurdistansolidarität nach wie vor ungebrochen. Am 9. Februar 2016 fand erstmals eine PKK-Demonstration in Potsdam statt. Allerdings nahmen nur 25 überwiegend aus Berlin angereiste Personen teil. 181 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Ausblick Die PKK verkörpert mit ihren etwa 85 Anhängern unverändert die größte ausländerextremistische Gruppierung in Brandenburg. Wesentliches Betätigungsfeld brandenburgischer PKK-Mitglieder bleibt das Sammeln von Spendengeldern. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass eine weitere Verschärfung des Konfliktes in der Türkei und im syrischen Grenzgebiet hiesige Aktivitäten gerade junger PKK-Mitglieder unmittelbar beeinflussen kann. Obgleich sich die PKK-Anhänger derzeit in Europa überwiegend friedlich verhalten, sind in Abhängigkeit aktueller Entwicklungen in der Türkei, im Nord-Irak und Nord-Syrien eskalierende Demonstrationen und militante Aktivitäten jederzeit möglich. Die PKK und insbesondere ihre jugendlichen Anhänger gilt es besonders im Blick zu behalten. 182 Spionageabwehr, Wirtschaftsschutz, Proliferation und Geheimschutz 7. Spionageabwehr, Wirtschaftsschutz, Proliferation und Geheimschutz 7.1 Spionageabwehr Fremde Regierungen und zugehörige Organisationen oder Unternehmen, die sich einen Wissensvorsprung in politischen, militärischen, wirtschaftlichen sowie technologischen Zusammenhängen verschaffen wollen, bedienen sich der Spionage. Sie erhoffen sich von frühzeitigen Erkenntnissen einen Informationsvorsprung mit dem Ziel, ihr Handeln entsprechend auszurichten. Die Bundesrepublik Deutschland und somit auch das Land Brandenburg sind auf Grund der wirtschaftlichen Stärke, seiner Hochtechnologien, seiner geopolitischen Lage in der EU und der NATO eines der wichtigsten Aufklärungsziele fremder Nachrichtendienste. Staaten nutzen ihre Nachrichtendienste ebenso, um oppositionelle Gruppen und Personen in anderen Ländern auszuspähen und zu bekämpfen. Im politischen Bereich zielt Spionage insbesondere auf die geheime Gewinnung von Informationen über Entscheidungsprozesse in der Bundesregierung, der EU und der NATO ab. Das betrifft gerade taktische und strategische Planungen sowie Rüstungsprojekte und Waffentechnologien. Hauptakteure in Deutschland sind die Russische Föderation, die Volksrepublik China und der Iran. Daneben gibt es weitere Länder, die in und gegen Deutschland spionieren. Naivität und Untätigkeit gegenüber solchen sicherheitsgefährdenden Bestrebungen fremder Dienste auf deutschem Boden würde schwerwiegende Risiken und konkrete Gefahren nach sich ziehen. Dem Rechnung tragend ist nicht außer Acht zu lassen, dass die "360-GradBeobachtung bzw. Betrachtung" einen wichtigen Teil der Arbeit des Verfassungsschutzes ausmacht. Dennoch lässt sich ein deutlicher Trend ablesen. 183 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Während 2015 noch die Volksrepublik China der Hauptakteur war, hat diese Rolle im Jahr 2016 eindeutig die Russische Föderation übernommen. Brandenburg ist als mittlerer Wirtschaftsstandort, in dessen Zentrum sich die Bundeshauptstadt Berlin befindet, unmittelbar von den Aktivitäten fremder Nachrichtendienste betroffen. Vor diesem Hintergrund richtet der brandenburgische Verfassungsschutz sein Handeln entsprechend aus, um geheimdienstliche Tätigkeiten fremder Nachrichtendienste in Brandenburg zu verhindern beziehungsweise aufzuklären. Neben der Enttarnung von Agenten geht es natürlich auch um das Erkennen von Arbeitsweisen, Informationsnetzen, Strukturen und Zielrichtungen der Akteure. Fremde Nachrichtendienste gewinnen ihre Erkenntnisse sowohl durch offene als auch verdeckte Methoden und bedienen sich dafür oft ihrer Legalresidenturen (Botschaften, Konsulate, Handels-, Reiseund Presseagenturen). Der überwiegende Teil erlangter Informationen stammt jedoch aus frei zugänglichen Quellen, wie dem Internet und Printmedien. Weiterhin werden durch Delegationsbesuche auf Tagungen, Messen, Kongressen, und Symposien Informationen generiert. Oft unter Vorspiegelung falscher Tatsachen wird über "Social Engineering" das Vertrauen von Zielpersonen gewonnen, um sie abzuschöpfen. Im Visier fremder Dienste stehen Behördenvertreter, Angehörige der Bundeswehr, Wissenschaftler, hochkarätige Manager und "einfache" Mitarbeiter. Neben der klassischen Beschaffung von Informationen wird durch fremde Nachrichtendienste versucht, Einflussnahme durch Propaganda und Desinformation auszuüben. Hierbei sind insbesondere die russischen Nachrichtendienste zu nennen, welche über staatlich gelenkte Medien, soziale Netzwerke und staatliche Institutionen versuchen, andere Länder und Bündnisse zu schwächen und für Verunsicherung in der Bevölkerung zu sorgen. Beachtung kommt den zum Ende 2016 mehr als 5.000 in Brandenburg schutzsuchenden tschetschenischen Flüchtlingen zu. Hier muss von einer nicht unerheblichen Zahl angeblicher Flüchtlinge ausgegangen werden, die tschetschenische Regimekritiker ausspähen sollen und die so gewonnenen Informationen russischen Geheimdiensten zur Verfügung stellen. Das ist besonders verwerflich, da echte Flüchtlinge diskreditiert werden und möglicherweise unter Generalverdacht gestellt werden. 184 Spionageabwehr, Wirtschaftsschutz, Proliferation und Geheimschutz Die klassische Beschaffung von Informationen wird im digitalen Zeitalter von der elektronischen Ausrichtung der Spionage überlagert. Die Informationstechnik, ihre Verbreitung und Vernetzung in industrialisierten Gesellschaften, ist von höchstem nachrichtendienstlichem Interesse. Der Welthandel ist in der heutigen Form ohne IT nicht möglich. Verwaltung und staatliches Handeln sind ohne IT undenkbar. Mit relativ überschaubaren Mitteln und wenig Risiko lassen sich leicht Informationen beschaffen. Die Gefährdung durch Ausspähung von vertraulichen und geheimzuhaltenden elektronischen Informationen, welche in falschen Händen zu erheblichen Schäden führen können, steigt zunehmend. Dabei werden immer öfter auch Scheinidentitäten zur Kontaktaufnahme verwendet. Oftmals ist den Opfern gar nicht klar, dass ein fremder Dienst Interesse an ihnen hat. Daher gilt beispielsweise bei unerklärlichen Jobangeboten und ähnlichen unerwarteten Kontaktversuchen höchste Vorsicht. Ein sehr freizügiger Umgang mit persönlichen Daten im Internet macht es den Tätern sehr leicht, an ihre "Beute" zu gelangen. In der Spionageabwehr lassen sich die Teilbereiche nicht mehr so klar trennen, wie das noch vor 20 Jahren der Fall war. Spionageabwehr, Wirtschaftsspionage, Sabotageschutz, Proliferation (Verhinderung der Verbreitung von Waren zu Waffenherstellung, Waffen und Massenvernichtungswaffen) und Wirtschaftsschutz haben neben den herkömmlichen Mitteln der Angreifer durch die elektronische Ausrichtung viele Gemeinsamkeiten aufzuweisen. Das bedeutet natürlich auch immer höhere Anforderungen an die technische und personelle Ausstattung sowie an die Ausund Weiterbildung innerhalb des Verfassungsschutzes. Der Verfassungsschutz wird immer dann tätig, wenn der Verdacht besteht, dass sich die Bestrebungen beispielsweise gegen Privatpersonen, Vereine, Universitäten, Unternehmen, Parteien oder die "kritischen Infrastrukturen"68 unseres Landes richten. Dabei geht es den fremden Nachrichtendiensten nicht nur um das Erlangen von Informationen oder 68 KRITIS: Kritische Infrastrukturen sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden. Z.B. Energie, Finanzen/Versicherungen, Informationstech-nik/Telekommunikation, Ernährung, Wasser, Medien/Kultur, Staat/Verwaltung, Gesundheit, Transport/Verkehr. 185 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Zerstören von Datenbanken. Immer häufiger ist es Ziel der "Angreifer", Verwirrung zu stiften, falsche Information zu lancieren oder Zwietracht zu säen. Einige Angriffsversuche erwecken zusätzlich den Eindruck, als würden "Übungen für den Ernstfall" abgehalten werden. Bei der Analyse der nachrichtendienstlich gesteuerten elektronischen Angriffe zeigt sich in der Regel eine hohe informationstechnische Qualität. So werden zum Beispiel bisher unbekannte Sicherheitslücken in Softwareprodukten ausgenutzt. Andererseits zeigen Spear-Phishing-Angriffe einen im Vorlauf auf einzelne Personen ausgerichteten intensiven Rechercheeinsatz auf, in dessen Ergebnis dem Opfer individuell zugeschnittene unauffällige E-Mails mit versteckter Schadsoftware zugespielt werden. Ein Beispiel für die Qualität von Angriffen, welches inzwischen weltweit "Berühmtheit" erlangte, zeigt die Gefahr besonders deutlich auf. Es ist laut US-Regierung und US-Geheimdiensten davon auszugehen, dass es russischen Nachrichtendiensten durch geschicktes Eindringen in Computernetze gelang, sensible Informationen der dortigen Demokratischen Partei in die Öffentlichkeit zu schleusen und somit die Wahlentscheidung vieler US-amerikanischer Bürger zu manipulieren. Die beispielsweise im Verlauf des Krieges der Ukraine mit Separatisten im Osten des Landes zum Teil großangelegten Manipulationsmaßnahmen in sozialen Netzwerken im Internet sowie die gesteuerten Falschmeldungen in den Medien sind neben anderen Möglichkeiten nur ein weiteres, aber an Bedeutung stark zunehmendes Instrument fremder Nachrichtendienste. Auch der Fall des angeblich von Flüchtlingen vergewaltigten russischen Mädchens (Deutschlandrussin) ging durch alle Medien. Demonstrationen besorgter Russen beziehungsweise deutscher Putin-Anhänger wurden abgehalten - selbst nachdem längst feststand, dass jenes Mädchen die Geschichte erfunden hatte. In russischen Medien wurde wider besseres Wissen wochenlang von Großkundgebungen gegen die Bundesregierung, gegen die Bundeskanzlerin und für Putin berichtet, die in der Größe und Häufigkeit nie stattfanden. Der angebliche Vergewaltigungsfall wurde weiter instrumentalisiert, obwohl klar war, dass er eine Erfindung war. Diese Beispiele zeigen auf, dass mit allen Mitteln und Methoden gearbeitet wird, um das jeweilige Ziel zu erreichen. 186 Spionageabwehr, Wirtschaftsschutz, Proliferation und Geheimschutz 7.2 Wirtschaftsschutz Elektronische Angriffe sind ein weit verbreitetes Mittel und zuweilen auch erfolgversprechend. Aus diesem Grund werden sie auch in allen Bereichen eingesetzt. Der jährliche Schaden für die deutsche Volkswirtschaft geht in die Milliarden. Nicht alle Delikte kommen zur Anzeige, da sie aus Angst vor Nachahmern, Scham oder Angst vor Rufschädigung nicht angezeigt werden oder schlicht weg nicht bemerkt wurden. Insbesondere "Hidden Champions" (Unternehmen, die auf dem Weltmarkt in ihrer Branche die Nummer 1, 2 oder 3 oder die Nummer 1 im eigenen Land und öffentlich weniger bekannt sowie inhabergeführt sind) stehen im Fokus von Angriffen. Um dem vorbeugen zu können, unternimmt der Verfassungsschutz in Brandenburg große Anstrengungen im Wirtschaftsschutz, um durch präventive Maßnahmen vor Wirtschaftsspionage, den damit einhergehenden Wettbewerbsnachteilen, vor Sabotage, Terroristen und Angriffen politischer Extremisten zu schützen. Durch persönliche Beratung in den Unternehmen, Teilnahme an Kongressen, Messen und Foren, bei denen durch Vorträge und das Beantworten unterschiedlichster Fragen Hilfestellung gegeben wird. Unterhalten werden Sicherheitspartnerschaften beispielsweise mit der Industrieund Handelskammer. Hinzu kommen eine intensive Zusammenarbeit im Rahmen des Verfassungsschutzverbundes, Kontakte mit Universitäten und eine enge Kooperation mit anderen Sicherheitsbehörden im Land. Insbesondere in der Abwehr von Cyber-Kriminalität fremder Dienste steht der Verfassungsschutz aktiv an der Seite der brandenburgischen Unternehmen. Allein im Rahmen der "Raodshow Wirtschaftsschutz" - einer gemeinsamen Veranstaltungsreihe der Investitionsbank des Landes Brandenburg, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und der Abteilung für Verfassungsschutz des Landes Brandenburg in Kooperation mit dem Bundeskriminalamt und dem Landeskriminalamt Brandenburg konnten rund 400 Unternehmen erreicht werden. Ebenso konnten durch viele Einzelvorträge Unternehmen sensibilisiert werden. 187 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Auch wenn der Bereich der Cyberattacken von außen ein großes Problem darstellt, sind 70 Prozent der Täter Innentäter. Das bedeutet, es handelt sich um Mitarbeiter der betroffenen Einrichtung, die teils unbewusst, fahrlässig oder vorsätzlich mit unterschiedlichsten Motivationen Ausspähen oder Ausspähungen ermöglichen. Alle diese Fakten, Veränderungen in den Bestrebungen fremder Nachrichtendienste und Entwicklungen werden auch in Zukunft vom Verfassungsschutz in Brandenburg ernst genommen und die notwendigen Schritte im Einklang mit den gesetzlichen Grundlagen unternommen, um dem politischen Auftrag gerecht zu werden. Die Bedrohungen sind allgegenwärtig und dessen müssen wir uns alle bewusst sein. 188 Spionageabwehr, Wirtschaftsschutz, Proliferation und Geheimschutz 7.3 Proliferation Als proliferationsrelevante Beschaffungsaktivitäten bezeichnet man die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen und chemischen Massenvernichtungswaffen. Der Verfassungsschutz arbeitet eng mit dem Zollkriminalamt, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, dem Bundesnachrichtendienst sowie mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen. So soll die illegale Beschaffung von Gütern, Technologien und Wissen über Massenvernichtungswaffen aufgeklärt und verhindert werden. Länder wie Syrien, Nordkorea, Pakistan und der Iran versuchen seit Jahren, ihre Produktion von Massenvernichtungswaffen weiter voranzutreiben. Die Forschungsund Entwicklungsprogramme für Massenvernichtungswaffen sind in diesen Ländern unterschiedlich hoch entwickelt. Die dortigen Streitkräfte versuchen ihre Waffenarsenale zu ergänzen, die Lagerungssicherheit dieser Waffen zu verbessern sowie Einsatzmöglichkeiten, Präzision, Reichweite und Effizienz zu erhöhen. Dazu benötigen sie das Wissen und die Technologien der führenden Industrienationen. Diese Dinge beschaffen sie auf illegalem Wege und unter Umgehung der Exportkontrollen im Ausland. So streben sie eine möglichst weitgehende Unabhängigkeit in der Rüstungstechnik an. Trotz verbesserter Infrastruktur in den Krisenländern und ungeachtet anderer Anbieterländer sind bestimmte hochwertige Technologien und spezifisches Know-how nur bei brandenburgischen Unternehmen zu beziehen. Um die restriktiven Exportkontrollbestimmungen zu umgehen, nutzen die Risikostaaten verschiedene konspirative Methoden. Sie täuschen mit neutralen Handelsfirmen den tatsächlichen Kauf von proliferationsrelevanten Gütern durch ein staatlich gesteuertes Unternehmen vor. Häufig setzen die betroffenen Staaten Nachrichtendienste ein, deren Mitarbeiter sich dann als potenzielle Einkäufer oder Besteller ausgeben. Durch diese Vorgehensweisen wird es für Lieferfirmen schwierig, den effektiven Verwendungszweck ihres Produktes zu erkennen. 189 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Die Bundesregierung hat deswegen eine Frühwarnliste erarbeitet, auf der Kundennamen beziehungsweise die Kundenanschriften möglicher potenzieller Proliferationsbeschaffer verzeichnet sind. Mit diesen Hinweisen soll vermieden werden, dass deutsche Unternehmen unabsichtlich in die Beschaffung von Gütern im Rahmen des illegalen Transfers eingebunden werden könnten. Anhaltspunkte für Proliferationsbeschaffungen sind beispielsweise: * Endverbraucher tarnen sich hinter einem unverdächtigen Firmennamen oder einer Universität oder legen gefälschte Exportdokumente vor; * Kundenname beziehungsweise Kundenanschrift ist bereits von der Frühwarnliste erfasst oder es bestehen auffällige Ähnlichkeiten; * nicht zum Herkunftsland des anfragenden Unternehmens passende ausländische Namen von Firmen, Geschäftsführern und/oder Personal (zum Beispiel Koreanisch bei einer angeblichen Firmenzentrale in Russland); * der Kunde hat geringe Erfahrungen in geschäftlichen Dingen; * der tatsächliche Endverbleib der Waren ist nicht eindeutig und kann durch den Auftraggeber auch nicht nachweislich erklärt werden; * die Abwicklung von Anfragen und Lieferungen findet über eine oder mehrere Firmen in Drittländern statt (Umweglieferungen); * Widersprüche zwischen den angefragten Parametern des Produktes und den tatsächlichen Gegebenheiten im Land des Endverbrauchers; * keine Wartungsverträge bzw. routinemäßige Installationsarbeiten, Schulungen oder fehlendes Interesse an Service und Gewährleistungen nach dem Kauf; * vage Liefertermine oder Lieferungen an nicht bekannte Orte erwünscht. In den Fokus ausländischer Nachrichtendienste können auch Universitäten, Fachhochschulen und wissenschaftliche Institute gelangen. Der Missbrauch von Wissen ist nur sehr schwer zu erkennen und sicher nicht vollständig über Gesetze und Verordnungen einzudämmen. Für den Schutz geheimhaltungswürdiger oder sonstiger proliferationswichtiger Informationen ist Problembewusstsein Voraussetzung. Damit wird das Risiko eigenen Reputationsverlustes ebenso minimiert. Deswegen ist bei der Entscheidung über die personelle Besetzung an Forschungsprojekten erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung ist erwünscht, ein illegaler Missbrauch muss aber verhindert werden. 190 Spionageabwehr, Wirtschaftsschutz, Proliferation und Geheimschutz In erster Linie sind Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen für die Einhaltung der Exportkontrollbestimmungen selbst verantwortlich. Jedoch sind sie oft nicht in der Lage, vorgetäuschte Absichten ihrer Partner aus Risikoländern zu erkennen. So kann es unwissentlich zu strafbaren Handlungen kommen, wie beispielsweise verbotene Exportgeschäfte oder Geschäfte mit fremden Nachrichtendiensten. Der brandenburgische Verfassungsschutz tritt nicht als Exportkontrollbehörde auf. Er klärt in seiner Funktion als "Frühwarnsystem" vielmehr im Vorfeld über Beschaffungsbemühungen und -methoden der teilweise nachrichtendienstlich arbeitenden Einkäufer auf, ohne dass diese unter Generalverdacht gestellt werden. Dadurch können Firmen bei Geschäftsanbahnungen etwaige Proliferationsbezüge frühzeitig erkennen und auf einen Vertragsabschluss verzichten. Im Informationsaustausch mit den anderen Sicherheitsbehörden können zielgruppengerechte Sensibilisierungskonzepte für Wissensstandorte und Unternehmen erarbeitet und Forschungseinrichtungen als auch Wirtschaftsunternehmen durch Vorträge über die Gefahren der Proliferation sensibilisiert werden. Der Verfassungsschutz bietet der Wirtschaft und der Wissenschaft seine vertrauensvolle Hilfe an. Interessierte können sich mit Fragen jederzeit an die Mitarbeiter der Behörde wenden: Telefon: 0331 866 2500 oder E-Mail: info-wirtschaftsschutz@verfassungsschutz-brandenburg.de 191 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 7.4 Geheimschutz und Sicherheitsüberprüfungen "Verschlusssachen" sind im öffentlichen Interesse geschützte Informationen, deren Preisgabe die Sicherheit der Menschen und die unseres freiheitlichen demokratischen Rechtsstaats gefährden würde. Schriftstücke, Bildmaterialien, das gesprochene Wort und weitere Informationsträger können "Verschlusssachen" sein. Die Einstufung in die gesetzlich vorgesehenen und bundesweit einheitlich definierten Geheimhaltungsgrade - "VS-Nur für den Dienstgebrauch", "VS-Vertraulich", "Geheim" und "Streng Geheim" - richtet sich nach dem Inhalt. Am häufigsten sind die beiden erstgenannten Geheimhaltungsgrade. Der damit verbundene Geheimschutz erfolgt in materieller sowie personeller Hinsicht. Gegenüber anderen Behörden und Einrichtungen wirkt der Verfassungsschutz hier insgesamt als Sicherheitsdienstleister. Materieller Geheimschutz Der materielle Geheimschutz umfasst technische und organisatorische Maßnahmen gegen die unbefugte Kenntnisnahme von Verschlusssachen. Bei der entsprechenden Umsetzung unterstützt der Verfassungsschutz Behörden und geheimschutzbetreute Unternehmen. Grundlage dafür ist die Verschlusssachenanweisung des Landes Brandenburg vom 16. April 1991. Sie enthält Regelungen zur Aufbewahrung und Weitergabe von Verschlusssachen. Die Bearbeitung von Verschlusssachen erfolgt heutzutage fast ausschließlich im Bereich computergestützter Informationstechniken. Auch hierbei ergreift der Verfassungsschutz entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität (Unverfälschtheit) der Daten. Vor einer Übermittlung werden sie hochgradig verschlüsselt. Auch die Speicherung erfolgt aufgrund der sehr hohen Schutzbedürftigkeit nach strengen Maßga192 Spionageabwehr, Wirtschaftsschutz, Proliferation und Geheimschutz ben. Sie sind höher als die des IT-Grundschutzes des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Grundlage dafür ist ein IT-Sicherheitskonzept. Es wird regelmäßig auf Wirksamkeit geprüft und neu angepasst. Personeller Geheimschutz Zuverlässigkeitsüberprüfung Der Verfassungsschutz ist auf Antrag an Zuverlässigkeitsüberprüfungen beteiligt. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen dafür sind das Luftsicherheits-, Atomund Sprengstoffgesetz. Zusätzlich fällt der Abfrage des nachrichtendienstlichen Informationssystems zur Prüfung der Zuverlässigkeit nach Bewachungsverordnung ebenfalls eine wichtige Rolle zu. Bewachungsaufgaben haben generell an Bedeutung und Komplexität gewonnen, insbesondere im Hinblick auf den Schutz spezieller Infrastrukturen oder von Großveranstaltungen. Die Ordnungsbehörde hat zur Prüfung der Zuverlässigkeit des Beschäftigten die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister einzuholen und je nach Einsatzort kann darüber hinaus auch der Verfassungsschutz über Personenerkenntnisse angefragt werden. All dies regelt die Bewachungsverordnung. Es gibt seit vielen Jahren bereits die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Diese stellt einen regulären Berufsabschluss dar. Daneben gibt es noch weitere Qualifikationen, bis hin zum studierten Sicherheitsfachwirt. Insbesondere öffentliche Auftraggeber sollten in ihren Ausschreibungen diese hoch qualifizierten Kräfte verlangen, um den hohen und sensiblen Ansprüchen gerecht zu werden. 2016 gingen insgesamt 5.004 Anfragen im Rahmen von Zuverlässigkeitsüberprüfungen ein: davon 3.565 gemäß Luftsicherheitsgesetz, 49 gemäß Atomgesetz, 240 gemäß Sprengstoffgesetz und 1.150 auf der Grundlage der Bewachungsverordnung. 193 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Zuverlässigkeitsüberprüfungen 2011 - 2016 - nach Luftsicherheits-, Sprengstoffund Atomgesetz sowie auf Grundlage der Bewachungsverordnung - 7000 6.438 6000 6.153 5000 5.140 5.004 4000 3000 2.795 2.525 2000 1000 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Sicherheitsüberprüfung Rechtliche Grundlage ist das "Brandenburgische Sicherheitsüberprüfungsgesetz" (BbgSÜG). Es gibt die Voraussetzungen und das Verfahren für Sicherheitsüberprüfungen vor. So soll festgestellt werden, ob ein vorgesehener Geheimnisträger nach seinem bisherigen Verhalten prognostisch geeignet ist, mit übertragenen Verschlusssachen vertraulich umzugehen. Die Art der Sicherheitsüberprüfung (Ü1 / Ü2 / Ü3) richtet sich nach der Einstufung und der Anzahl der Verschlusssachen, zu denen eine Person künftig Zugang haben darf. Anhaltspunkte, die dem erfolgreichen Abschluss einer Sicherheitsüberprüfung entgegenstehen, sind: * Zweifel an der Zuverlässigkeit bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit; * eine besondere Gefährdung durch Anbahnungsoder Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste oder * Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Solche Anhaltspunkte können selbstverschuldet sein (beispielsweise Straftaten, finanziell bedenklicher Lebensstil) oder auch beim Lebenspartner bestehen, sofern er in eine Sicherheitsüberprüfung mit einzubeziehen ist (beispielsweise Ehepartner mit erheblicher Anzahl von Straftaten). In solchen Fällen kann es unter Umständen wegen vorliegender Sicherheitsrisiken zur Ablehnung kommen. 194 Spionageabwehr, Wirtschaftsschutz, Proliferation und Geheimschutz Im Jahr 2016 wirkte die Verfassungsschutzabteilung beim Abschluss von insgesamt 312 Sicherheitsüberprüfungen mit. In Brandenburg betrifft das Mitarbeiter von etwa 20 Behörden: Polizei, Staatskanzlei und Ministerien, Landtag, Gerichte sowie Staatsanwaltschaften. Sicherheitsüberprüfungen 2011 - 2016 400 382 300 312 278 200 139 121 122 100 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 195 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 196 Verfassungsschutz durch Aufklärung 8. Verfassungsschutz durch Aufklärung Prävention und Öffentlichkeitsarbeit sind unerlässliche Säulen in der Auseinandersetzung mit Extremisten. Daher wird "Verfassungsschutz durch Aufklärung" von vielen Verfassungsschützern aktiv betrieben. In zahlreichen Vorträgen, Lagebildern und Hintergrundberichten informieren unsere Mitarbeiter über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, über Spionageabwehr und über Wirtschaftsschutz. Sie zeigen damit Gesicht und stellen sich Debatten über die Feinde der Demokratie. Das ist wichtig für eine effektive Informationsvermittlung. Dafür gehen Verfassungsschützer auf die Zivilgesellschaft zu. Je mehr Informationen über Extremisten vermittelt werden, desto geringer sind deren Erfolgsaussichten. Und für den Verfassungsschutz gilt: Je mehr die Zivilgesellschaft über den Verfassungsschutz weiß, desto eher wird sie ihn als Kommunikationspartner und Demokratiedienstleister akzeptieren. Die Öffentlichkeit, an die sich der Verfassungsschutz richtet, ist so vielfältig wie die brandenburgische Gesellschaft. Rund 4.000 interessierte Bürgerinnen und Bürger besuchten 2016 unsere 102 Vortragsveranstaltungen. Damit summiert sich die Zahl solcher Veranstaltungen seit 2008 auf insgesamt 968 mit 35.400 Zuhörern. Veranstaltungen im Rahmen des Konzepts "Verfassungsschutz durch Aufklärung" Veranstaltungen Teilnehmer 150 6000 6000 142 133 5000 120 116 4800 112 4000 4300 100 102 4000 4000 90 3000 3200 60 70 64 2500 2000 2100 30 1000 0 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Aufgrund des großen Beratungsbedarfs vieler Behörden zum Thema "Reichsbürger" bot der Verfassungsschutz 2016 dazu 28 Vorträge an. Insgesamt 1.200 Interessierte, überwiegend Mitarbeiter von Behörden, nahmen daran teil. Ebenso wirkte der Verfassungsschutz an dem Ende 2015 veröffentlichten Handbuch "Reichsbürger" mit. Es kann über die 197 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Homepage des brandenburgischen Verfassungsschutzes als PDF-Datei runtergeladen werden. Mit einer aktualisierten Neuauflage ist im Laufe des Jahres 2017 zu rechnen. Um die Aufklärungsund Präventionsarbeit möglichst zielgruppenorientiert und wirkungsvoll zu gestalten, hat der Verfassungsschutz Brandenburg seine strategische Kommunikation kontinuierlich ausgebaut und sich mit wichtigen Kooperationspartnern vernetzt. Mit dem Landesfeuerwehrverband besteht seit 2007 eine Kooperation. Hierbei werden insbesondere Jugendwarte und Feuerwehrführer der freiwilligen Feuerwehren sowie Angehörige der Berufsfeuerwehren an der Landesfeuerwehrschule in Eisenhüttenstadt (LOS) über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung informiert. Diese Kooperation ist inzwischen fester Bestandteil im dortigen Ausbildungsprogramm. Von 2007 bis Ende 2016 nahmen daran etwa 1.470 Feuerwehrleute in 67 Veranstaltungen teil. Ein Mitarbeiter des brandenburgischen Verfassungsschutzes referiert im Rahmen der Veranstaltung "Extremisten im Aufwind - aktuelle Herausforderungen vor dem Hintergrund der Flüchtlingssituation" Verstetigt hat sich die erfolgreiche Kooperation mit dem "Toleranten Brandenburg", "demos - Brandenburgisches Institut für Gemeinwesenberatung", dem "Städteund Gemeindebund", dem "Landkreistag", der 198 Verfassungsschutz durch Aufklärung "Polizeifachhochschule" und der "Brandenburgischen Kommunalakademie". Gemeinsam wurden seit Sommer 2008 unter anderem an der Polizeifachhochschule in Oranienburg (OHV) an insgesamt 39 Tagen Info-Veranstaltungen angeboten. Daran haben rund 1.730 Personen von Polizei, Kommunalbehörden und weiteren Einrichtungen teilgenommen. Zielsetzungen waren unter anderem der Umgang mit unterschiedlichen extremistischen Aktivitäten aus polizeilicher, ordnungsund arbeitsrechtlicher Sicht im Zusammenhang mit Wahlkämpfen sowie der Umgang mit extremistischen Mandatsträgern in kommunalen Vertretungen. Nachdem die Reihe aufgrund personeller Herausforderungen 2015 pausieren musste, konnten 2016 wieder vier Veranstaltungen zum Thema "Extremisten im Aufwind - aktuelle Herausforderungen vor dem Hintergrund der Flüchtlingssituation" angeboten werden. Daran nahmen 210 Personen teil. Zwei dieser ganztägigen Informationsveranstaltungen wurden in der Nähe der sächsischen Grenze in Kooperation mit dem Verfassungsschutz Sachsen durchgeführt. Damit Informationen breiter gestreut werden können, nutzt der Verfassungsschutz Brandenburg ein Info-Mobil. Unter dem Motto "Unterwegs für Freiheit und Demokratie" werden Messen, Feste, Konzerte und weitere Veranstaltungen besucht. So steht die Behörde in direktem Kontakt mit den Bürgern. Das Info-Mobil war im Jahr 2016 mehrmals unterwegs, beispielsweise auf dem Brandenburg-Tag in Hoppegarten. 199 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Für Vorträge legten die Verfassungsschutzmitarbeiter 2016 mehr als 17.000 Kilometer zurück. Dabei verbrachten sie rund 225 Stunden auf den Straßen. Über 220 Stunden beanspruchten die Einsätze vor Ort. Die Vorund Nachbereitung aller Einsätze umfasste weitere rund 360 Stunden. Fachtagungen zu aktuellen Themen sind eine weitere Säule der Aufklärungsarbeit des Verfassungsschutzes. Seit 2014 werden sie gemeinsam von den Verfassungsschutzbehörden der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen angeboten: "Hass als politisches Programm - Die Entwürdigung des Gegners durch Extremisten" (Berlin, 2014), "Unsere Jugend im Visier von Extremisten - Der Missbrauch 'Sozialer Medien' im Kampf gegen Demokratie und Freiheit" (Potsdam, 2015) und "Migration und Sicherheit - Wie Extremisten Flüchtlingsbewegungen zu instrumentalisieren versuchen" (Erfurt 2016). Zwischen 2005 und 2015 hat der brandenburgische Verfassungsschutz insgesamt 16 Fachtagungen veranstaltet. Daran haben rund 2.570 Personen teilgenommen. Informationsmaterialien des Verfassungsschutzes sind sehr begehrt. In erster Linie betrifft das den jeweils aktuellen Verfassungsschutzbericht. Daneben sind zahlreiche und ständig aktualisierte Faltblätter zu verschiedenen Themenfeldern des Extremismus und Wirtschaftsschutzes sowie Dokumentationen von Fachtagungen im Angebot. Alle bisher in Brandenburg erschienenen Verfassungsschutzberichte und weitere Informationsmaterialien sind über die Homepage www.verfassungsschutz.brandenburg.de abrufbar. Das meiste davon kann ebenfalls als Printausgabe kostenlos bestellt werden. 200 Anhang ANHANG 201 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 202 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus 9.1 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Rechtsextremisten denken in rassistischen Kategorien von Überund Unterordnung und drücken dies unter anderem durch Symbole und Kennzeichen aus. In der Gruppe definieren sich Rechtsextremisten über ihre "Gemeinschaft" und grenzen sich von anderen ab, die sie zu ihren "Feinden" erklären. Durch Symbole werden Feindbilder sowie Gemeinschaftsgefühl gestärkt und in die Öffentlichkeit getragen. Vorbild ist die Symbolik des Nationalsozialismus. Es ist in Deutschland strafbar, Kennzeichen verbotener und ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen öffentlich zu zeigen. Deswegen suchen Rechtsextremisten nach Alternativen, um die Verbundenheit untereinander und ihre Ablehnung der Demokratie zum Ausdruck zu bringen. Dabei greifen sie auf Symbole, Codes und Modemarken zurück. Zeichen, die dem "Germanischen" oder allgemein "Nordischen" zugeordnet werden, sind zentral für die rechtsextremistische Symbolik. Die Runenschrift soll die angebliche Überlegenheit der "nordischen Rasse" demonstrieren. Die Frakturschrift wird als besonders "deutsche" Schrift verstanden, obwohl gerade sie 1941 im "Dritten Reich" als "Judenlettern" verboten wurde. Auch Zeichen aus internationalen rassistischen Zusammenhängen werden gebraucht, so etwa die "White Power"-Symbolik USamerikanischer Rassisten. Mittlerweile ist das ursprünglich in der "linken" Protestkultur der 1980er Jahre verbreitete Palästinensertuch sogar bei Rechtsextremisten, besonders unter den "Autonomen Nationalisten", ein sehr beliebtes Accessoire. Schließlich lassen sich darüber antisemitische Einstellungen zum Ausdruck bringen. Mittels der Symbolik erkennen Rechtsextremisten Gleichgesinnte und grenzen sich gleichzeitig von ihrer Umwelt ab. Dabei setzen sie auch auf Zahlencodes. Die als Gruß verwendete Zahl "14" zum Beispiel steht für die von USamerikanischen Rassisten verwendete, aus vierzehn Worten bestehende Formel "We must secure the existence of our people and a future for white children" (Wir müssen den Bestand unseres Volkes und eine Zukunft für weiße Kinder sichern). Die "18" steht für den ersten und achten Buchstaben 203 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 im Alphabet (Adolf Hitler). "88" wiederum signalisiert den verbotenen Gruß "Heil Hitler". Symbolträchtig sind für Rechtsextremisten auch Daten: Der Todestag des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß oder der "Heldengedenktag" geben Rechtsextremisten immer wieder Anlass zu demonstrativen Aktionen. In geschlossenen Szeneveranstaltungen scheuen sich Rechtsextremisten wenig, strafbare Kennzeichen zu verwenden oder entsprechende Handlungen zu begehen. Das Zeigen des "Hitlergrußes" und das Brüllen von "Sieg Heil" sind ritualisierte Bestandteile bei Konzerten. In der Öffentlichkeit siegt hingegen regelmäßig die Angst vor Bestrafung über die politische Gesinnung. Rechtsextremisten versuchen öffentlich oft nur solche Symbole zu verwenden, die die Strafbarkeitsschwelle noch nicht überschreiten. Manche Kleiderlabel wie "LONSDALE" haben eindeutig demonstriert, dass sie sich nicht mit ihrer rechtsextremistischen Kundschaft gemein machen. "LONSDALE" war bei Rechtsextremisten beliebt, weil dieser Firmenname die Buchstaben NSDA und damit in ihren Augen einen Hinweis auf die NSDAP enthält. Es gibt allerdings immer noch Markenbekleidung, die wenig Zweifel an der Gesinnung ihrer Hersteller und Träger aufkommen lässt: "CONSDAPLE" etwa ist solch ein Kleiderlabel, das sich bei Rechtsextremisten regelrecht anbiedert. Im Wort selbst befindet sich die Buchstabenfolge "NSDAP". Die Marke "Thor Steinar" ist bei Rechtsextremisten ebenfalls beliebt. Das Tragen von "Thor Steinar" dient als identitätsstiftendes Erkennungszeichen unter Rechtsextremisten. Die in Königs Wusterhausen ansässige Marke "Eric and Sons" ist bemüht, daran anzuknüpfen. Nicht umsonst bezeichnete der einschlägig rechtsextremistisch bekannte Internet-Versandhandel "RockNord" die Käufer von "Thor Steinar"Artikeln als "patriotische" Kunden. Die Mittel des Rechtsstaates können zwar rechtsextremistische Symbolik nicht völlig aus dem Licht der Öffentlichkeit verbannen. Allerdings sind Staat und Gesellschaft aufmerksam gegenüber einschlägigen Kennzeichen. Das zeigt sich auch am Verhalten der Brandenburgerinnen und Brandenburger, die in ihrer ganz großen Mehrheit keine rechtsextremistischen Zeichen und Symbole dulden und zur Anzeige bringen. Die Strafverfolgung tut ihr Übriges. Dies nimmt Rechtsextremisten öffentlichen Raum und Aufmerksamkeit und dient damit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. 204 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Unter den Straftaten, die aus einer rechtsextremistischen Motivation heraus begangen werden, ragen in der Statistik regelmäßig Propagandadelikte heraus. Das nun folgende Kapitel soll Hinweise für die öffentliche Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus und seinen Kennzeichen und Symbolen geben. 205 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Gesetzliche Grundlagen SS 86 Strafgesetzbuch Strafrechtlich versteht man unter Propagandadelikten die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (SS 86 Strafgesetzbuch - StGB) und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (SS 86a StGB). Bundesweit machen sie den größten Anteil der rechtsextremistischen Delikte aus. SS 86 Strafgesetzbuch - Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (1) Wer Propagandamittel 1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist, 2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist, 3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder 4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (SS 11 Abs. 3 StGB), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist. 206 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus (3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient. (4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Das Gesetz nennt zwar nur den Begriff "Schriften", hierzu zählen nach SS 11 Abs. 3 StGB jedoch auch: Tonträger: zum Beispiel CDs, Magnetbänder, -kassetten und -platten, Schallplatten und Walzen, Bildträger: zum Beispiel Videos, DVDs, CD-ROMs, Abbildungen: unmittelbar durch Gesichtsoder Tastsinn wahrnehmbare Wiedergaben der Außenwelt, vor allem Fotos, Dias und in der Regel auch Filme, Darstellungen: jedes Gebilde von gewisser Dauer, das sinnlich wahrnehmbar Vorstellungen oder Gedanken ausdrückt, zum Beispiel abstrakte Bilder, Plastiken, Datenträger, Bildschirmtexte aber auch Kennzeichen. Verwenden bedeutet jeden Gebrauch, der das Kennzeichen optisch oder akustisch wahrnehmbar macht, also insbesondere das Tragen, Zeigen, Ausstellen, Vorführen, Vorspielen, Ausrufen, Veröffentlichen auf Webseiten. Vorrätig halten ist der Besitz zu einem bestimmten Verwendungszweck. Es genügen einzelne Stücke, die zur freien Verfügung stehen. Der Täter muss über den Absatz zumindest bestimmen können. Zu beachten ist: Die reine Lagerung ist für die Erfüllung eines Straftatbestands nicht ausreichend. Verbreiten umfasst das öffentliche Zugänglichmachen beziehungsweise die Weitergabe an eine größere, nicht mehr kontrollierbare Zahl von Personen. Auch die Weitergabe an eine einzelne Person kann bereits Verbreiten im Sinne des Gesetzes sein, wenn es von der Vorstellung getragen ist, dass die Sache von dieser Person weiteren Personen zugänglich gemacht wird. 207 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Vorkonstitutionelle Schriften Vorkonstitutionelle, das heißt vor Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 entstandene Schriften SS (und andere Propagandamittel), zum Beispiel das 1923 von Adolf Hitler diktierte Buch "Mein SS Kampf", stellen in erhalten gebliebenen historischen Exemplaren einen Sonderfall dar: Sie SS fallen nicht unter SS 86 StGB. Dennoch ist etwa die unveränderte Neuauflage von "Mein Kampf" SS in Deutschland nicht erlaubt. SS 86a Strafgesetzbuch - Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. im Inland Kennzeichen einer der in SS 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (SS 11 Abs. 3 Strafgesetzbuch) verwendet oder 2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt. (2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind. (3) SS 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend. Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sind oftmals ohne besondere Fachkenntnisse erkennbar. Vor allem aus der Zeit des Nationalsozialismus sind eine Vielzahl von Beispielen bekannt. Für diese Epoche und das uneingeschränkte Bekenntnis zum damaligen Unrechtsregime sind insbesondere die Verwendung von Hakenkreuz oder "Sig"-Rune charakteristisch. 208 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus SS SS SS SS SS Parteiabzeichen der NSDAP SS Doppelte "Sig"-Rune der SS Allerdings bezieht sich SS 86a StGB nicht nur auf Kennzeichen aus der Zeit des Nationalsozialismus. Auch Kennzeichen von neonationalsozialistischen Organisationen, die erst nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden sind und sich oft der Symbolik des Nationalsozialismus in abgewandelter Form bedienen, sind nach SS 86a StGB strafrechtlich relevant. Nach dem Verbot einer Organisation dürfen auch deren Kennzeichen nicht mehr verwendet werden. Durch ihr nur begrenztes Erscheinen in der Öffentlichkeit sind diese im Gegensatz zum Hakenkreuz und der "Sig"-Rune jedoch weit weniger im öffentlichen Bewusstsein präsent und werden oft nicht sofort mit einem extremistischen Hintergrund verbunden. Hinzu kommen nicht durch das Strafrecht erfasste, vergleichsweise neue und in vielen Fällen verschlüsselte Symbole und Parolen der rechtsextremistischen und neonationalsozialistischen Szene, die nur deren Angehörigen selbst oder dem geschulten Beobachter die Verbindung zum Rechtsextremismus zeigen. Gleichwohl verrät der Benutzer damit einen bestimmten ideologischen Standort. Sozialadäquanzklausel SS 86 Abs. 3 und SS 86a Abs. 3 StGB enthalten eine Sozialadäquanzklausel, das heißt, die Verbote gelten nicht für bestimmte Verwendungen von Kennzeichen in den Bereichen der Wissenschaft und Lehre, der Kunst oder der staatsbürgerlichen Aufklärung, wie auch im Fall dieser Veröffentlichung. Gleichermaßen ist auch das Verwenden von Kennzeichen nicht strafbar, aus denen der unbefangene Beobachter eine Ablehnung der NS-Ideologie erkennen kann. Beispielhaft dafür sind Darstellungen, auf denen das Hakenkreuz abgebildet ist, um zum Beispiel gegen die Veröffentlichung rechtsextremistischer Zeitungen zu protestieren. 209 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Beispiele für die Verwendung des Hakenkreuzes gemäß der Sozialadäquanzklausel Ebenfalls erlaubt ist die Verwendung des Hakenkreuzes in durchgestrichener Form. Der Bundesgerichtshof hat hierzu entschieden, dass der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation nicht von SS 86a StGB erfasst wird, wenn der Inhalt der Darstellung in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt.69 Symbole und Kennzeichen Hakenkreuz Das Hakenkreuz ist das bekannteste, untrennbar SS mit dem Nationalsozialismus verbundene Zeichen. Doch es ist keine Erfindung Hitlers. Bereits in frühSS geschichtlicher Zeit war es in verschiedenen Kulturen verbreitet. Es findet sich auf Abbildungen in Tempeln und auf Götterdarstellungen in Asien und SS Vorderasien. Ebenso kommt es auf antiken Vasenmalereien und als Verzierung auf Alltagsgegenständen bei Germanen und Kelten vor. In Deuschland wurde das Hakenkreuz Ende des 19. Jahrhunderts vor allem durch völkisch-nationalistische und esoterische Gruppen wiederentdeckt. Dem Hakenkreuz wurde eine arisch-germanische sowie antisemitische Bedeutung gegeben. Einige Organisationen und Jugendbewegungen machten es zu ihrem Erkennungszeichen. 69 Vgl. Urteil des BHG vom 15. März 2007, Az.: 3 StR 486/06 210 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Später wählte Adolf Hitler das Hakenkreuz als Symbol für die nationalsozialistische Bewegung. Ab 1920 war es Kennzeichen der "Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei" (NSDAP). Nach der nationalsozialistischen Machtübergreifung im Jahr 1933 wurde das ursprüngliche Parteikennzeichen am 5. November 1935 zum Hoheitszeichen des Deutschen Reiches. Mit dem Reichsadler symbolisierte es die Einheit von Partei und Staat. Flaggen SS Die von 1935 bis 1945 verwendete ReichsSS kriegsflagge des "Dritten Reiches" ist heute SS verboten. Auf der Suche nach einem Ersatz SS nutzen Rechtsextremisten bei ihren AufmärSS schen oft Flaggen anderer Epochen, die nicht mit dem nationalsozialistischen Regime und seiner Ideologie verbunden sind. Insbesondere die Flagge des Norddeutschen Bundes und des deutschen Kaiserreiches sowie die Fahne der Reichswehr ab 1933 - vor der Bildung der Deutschen Wehrmacht 1935 und noch ohne Hakenkreuz - dienen häufig als Ersatzsymbole. 1867 - 1921 Diese Fahne wurde 1867 vom Norddeutschen Bund zur Flagge der Kriegsund Handelsmarine bestimmt und 1892 zur Kriegsflagge des Deutschen Reiches erhoben. 1922 - 1933 Reichskriegsflagge der Weimarer Republik 1933 - 1935 Fahne der Reichswehr 211 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Eine Straftat ist die Verwendung dieser historischen Flaggen nicht. Da aber Rechtsextremisten diese Flaggen immer wieder bei Aufmärschen mitführen, werden sie kaum noch als Teil der Traditionspflege, sondern eher als Ausdruck einer politischen Gesinnung verstanden. Deshalb weisen in manchen Bundesländern, so auch in Brandenburg, Erlasse der Innenministerien die Polizei an, "das Zeigen oder Verwenden der Reichskriegsflagge aus der Zeit vor 1933 in der Öffentlichkeit zu unterbinden und die Flagge [...] sicherzustellen". Die öffentliche Verwendung der Flagge kann in diesem Kontext als "Verstoß gegen die öffentliche Ordnung" gewertet werden. In dem Erlass des brandenburgischen Innenministeriums vom 17. April 2014 heißt es: "Die Reichskriegsflagge ist weiterhin Symbol nationalsozialistischer Anschauungen und/oder von Ausländerfeindlichkeiten. Ihre Verwendung in der Öffentlichkeit stellt eine nachhaltige Beeinträchtigung der Voraussetzungen für ein geordnetes staatsbürgerliches Zusammenleben und damit eine Gefahr für die öffentliche Ordnung dar. Reichskriegsflaggen im Sinne dieses Erlasses sind nachfolgend genannte Flaggen: - Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes/Deutschen Reiches von 1867 bis 1921 - Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933 - Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935 Die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1935 bis 1945 enthält neben dem Eisernen Kreuz zusätzlich das Hakenkreuz. Das Zeigen dieser Flagge ist nach SS86a StGB strafbar. Nach SS86a Abs.2 Satz 2 StGB ist auch das Verbreiten und Verwenden solcher Kennzeichen strafbar, die den Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zum Verwechseln ähnlich sind." 212 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Schriftzeichen Runen sind die ältesten germanischen Schriftzeichen. Sie stellten jedoch keine Schrift im eigentlichen Sinne dar, sondern dienten vor allem Priestern zu magischen und kultischen Zwecken. Mit der völkischen Verklärung des Germanentums entdeckten die Nationalsozialisten die von der lateinischen Schrift verdrängten Runen neu und sahen in diesen Zeichen einen wichtigen Bestandteil der "arischen Kultur". Das "Runenalphabet" (nach der ersten Buchstabenreihe "Futhark" genannt) unterlag im Laufe der Zeit Veränderungen, was sowohl die Anzahl der Zeichen als auch ihre Form und Benennung betraf. SS Unter der Vielzahl überlieferter Runen aus germanischer Zeit wurden jedoch nur wenige tatsächlich SS im Nationalsozialismus verwendet und instrumentalisiert. Am bekanntesten ist die "Sig"-Rune als SS Kennzeichen des "Deutschen Jungvolks" (DJ) und - als doppelte "Sig"-Rune - auch Kennzeichen der "Schutzstaffel" (SS) der NSDAP. Der Ursprung der "Sig"-Rune ist umstritten, wahrscheinlich entspricht sie der "Sowulo"-Rune (auch "Sol"-Rune genannt) als Symbol für die Sonne. Die SS verwendete die doppelte "Sig"-Rune in ihrem Abzeichen und machte sich damit die aggressive dynamische Form (Blitz) und die Assoziation mit dem Wort "Sieg" zu Eigen. Fehu (f) Hagalaz (h) Teiwaz (t) Uruz (u) Nauthiz (n) Berkana (b) Thurisaz (th) Isa (i) Ehwaz (e) Ansuz (a) Jera (j, y) Mannaz (m) Raido (r) Eihwaz (e) Laguz (l) Kenaz (k) Perthro (p) Inguz (ng) Gebo (g) Algiz (z) Othila (o) Wunjo (w,v) Sowulo (s) Dagaz (d) "Runenalphabet" 213 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 In der heutigen Zeit verwenden Rechtsextremisten neben der "Sig"-Rune vor allem noch die "Odal"("Othila") sowie die "Lebens"bzw. "Todes"-Rune ("Algiz"). "Lebens"und "Todes"-Rune dienen ihnen oft zur Kennzeichnung entsprechender Geburtsund Todesdaten. "Lebens"-Rune "Odal"-Rune "Todes"-Rune Hinzu kommen Symbole, die aus ursprünglichen Runen abgeleitet worden sind, zum Beispiel die so genannten Wolfsangeln. Der seit September 2000 verbotene Personenzusammenschluss "Blood & Honour" verwendete insbesondere eine an ein abgewandeltes, dreiarmiges Hakenkreuz erinnernde Triskele. SS DIVISION DEUTSCHLAND SS SS SS SS Triskele Logo B&H Eine Strafbarkeit der Verwendung dieser Zeichen ist allerdings nur dann gegeben, wenn sie bei einem unbefangenen Dritten den Eindruck erwecken, es handele sich um Erkennungszeichen einer verbotenen Organisation. Rechtsextremisten gebrauchen darüber hinaus häufig eine den Runen ähnelnde Schriftform, um so den heidnisch-germanischen Ursprung des deutschen Volkes zu betonen und eine Traditionslinie zu ihrem eigenen vermeintlichen Germanentum zu ziehen. Eine weitere, heute mitunter in rechtsextremistischen Kreisen gebräuchliche Schriftform ist die Frakturschrift. Diese Schriftart war vom 16. bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts im deutschsprachigen Raum üblich. 214 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Runenähnliche Schrift und Odalrune - hier in Verbindung mit der verbotenen Wiking-Jugend Grußformen, Parolen und Losungen Während Symbole und Kennzeichen als optische Erkennungszeichen der nationalsozialistischen Ideologie unter das Strafrecht fallen, sind bestimmte Grußformen, Parolen und Lieder vor allem wegen ihrer Inhalte und ihrer Verwendung in der Zeit des "Dritten Reiches" als Ausdruck besonderer Systemnähe heute verboten. Zu derartigen Grußformen gehören: * "Heil Hitler", * "Sieg Heil", * "Sieg und Heil für Deutschland", * "Mit Deutschem Gruß" (unter anderem als Schlussformel für Briefe). Zu den Grußformen des Nationalsozialismus ist als charakteristische Geste auch der "Deutsche Gruß" beziehungsweise "Hitlergruß" zu rechnen. Der "Deutsche Gruß" beziehungsweise "Hitlergruß" ist ein Verstoß gegen SS 86a StGB. Deutsche Neonationalsozialisten verwendeten seit den 1970er Jahren eine durch Michael Kühnen70 initiierte Abwandlung des "Deutschen Grußes", den "Widerstandsgruß" beziehungsweise "Kühnengruß". Hierbei sind bei erhobenem und ausgestrecktem rechten Arm Daumen, Zeigeund Mittelfinger der Hand von einer Faust abgespreizt, wobei sie praktisch ein "W" bilden. Diese Grußform ist ebenfalls strafbar. 70 Michael Kühnen (1955 - 1991) war ein führender Kopf der neonationalsozialistischen Szene und Organisationsleiter der 1983 verbotenen "Aktionsfront Nationaler Sozialisten / Nationaler Aktivisten" (ANS / NA) 215 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 "Deutscher Gruß" oder "Hitlergruß" "Widerstands-" oder "Kühnengruß" Rechtsextremistische Bands zeigen bei ihren Auftritten häufig den "Hitlergruß" und animieren auch das Publikum dazu. Zusammen mit einschlägigen Texten ist das ein offenes Bekenntnis zum Nationalsozialismus. Verbotene Losungen des "Dritten Reiches" sind: * "Ein Volk, ein Reich, ein Führer" (allgemeine Losung des "Dritten Reiches"), * "Deutschland erwache" (Losung der SA), * "Meine / Unsere Ehre heißt Treue" (Losung der SS), * "Blut und Ehre" (Losung der Hitlerjugend). Die im Rahmen rechtsextremistischer Proteste gegen die Wehrmachtsausstellung im Jahr 1999 aufgekommene Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" war in ihrer strafrechtlichen Relevanz umstritten. Sie wurde zunächst als Verstoß gegen SS 86a Abs. 2 Satz 2 StGB angesehen. Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsauffassung nicht bestätigt. Jedoch kommt eine Strafbarkeit nach SS 130 Abs. 4 StGB in Betracht, wenn öffentlich oder in einer Versammlung der öffentliche Friede in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch gestört wird, dass die nationalsozialistische Gewaltund Willkürherrschaft gebilligt, gerechtfertigt oder verherrlicht wird. 216 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Codes Häufig verwendet die rechtsextremistische Szene Codes aus Ziffernoder Buchstabenkombinationen. 14 Words ist die Abkürzung der Parole des amerikanischen Neonazi-Führers David Lane ("American Nazi Party") "We must secure the existence of our people and a future for white children" - von deutschen Rechtsextremisten übernommen: "Wir müssen den Erhalt unserer Rasse sichern und eine Zukunft für weiße Kinder". 168 : 1 bezieht sich auf das Bombenattentat des amerikanischen Rechtsextremisten Timothy Mc Veigh auf ein Regierungsgebäude in Oklahoma City im Jahr 1995, bei dem 168 Menschen getötet wurden. Mc Veigh wurde zum Tode verurteilt und 2001 hingerichtet. ZOG/JOG bedeutet "Zionist/Jewish Occupied Government" ("Zionistisch / Jüdisch Okkupierte Regierung"). WAR bedeutet "White Arian Resistance" ("Weißer Arischer Widerstand"). 18 steht für den ersten ("A") und achten ("H") Buchstaben des Alphabets - als Abkürzung für "Adolf Hitler". 28 steht für den zweiten ("B") und achten ("H") Buchstaben des Alphabets - als Abkürzung für die in Deutschland verbotene Organisation "Blood & Honour" (B & H). 88 steht für den achten ("H") Buchstaben des Alphabets - als Abkürzung für "Heil Hitler". Auch die Ziffernkombination "14 / 88" ist eine häufig gebrauchte, rechtsextremistische Grußformel mit der oben genannten Bedeutung. Auf diese Weise lässt sich jede Aussage verschlüsseln. 217 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Kritische Kombinationen auf Kfz-Kennzeichen Häufig wollen Menschen auf ihren Kfz-Kennzeichen ihre Initialen und das Geburtsjahr verwenden. Manchmal kommt es dann zu Kombinationen, die besonders gern von Rechtsextremisten genutzt werden. Daher empfiehlt die Bundesregierung den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen, keine Buchstabenund Ziffernkombinationen bei Kfz-Kennzeichen zu vergeben, die auf den Nationalsozialismus sowie andere umstrittene Organisationen und Parteien hinweisen. In Brandenburg gesperrte Buchstabenkombinationen sind daher: D TF HJ 032 HJ = Hitler Jugend Jugendund Nachwuchsorganisation der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeitspartei (NSDAP) D P NS 065 NS = Nationalsozialismus Völkisch-antisemitisch-national-sozial-revolutionäre Bewegung in Deutschland unter Führung der Partei NSDAP (1920-1945) D CB KZ 029 KZ = Konzentrationslager Auf Veranlassung der nationalsozialistischen Führung erfolgte im "Dritten Reich" (1933-1945) in den Konzentrationslagern bürokratisch und industriell durchorganisierter Massenmord an unzähligen Menschen. D LDS SA 31 SA = Sturmabteilung Sie war die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP (1920-1945). D PR SS 071 SS = Schutzstaffel der NSDAP Urspünglich Truppe der NSDAP zum Schutz von Adolf Hitler, übernahm die SS zunehmend weitere Kompetenzen. Die SS-Totenkopfverbände organisierten den 218 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Völkermord während des Zweiten Weltkrieges und führten ihn maßgeblich durch. Rechtsextremisten nutzen daher andere Ziffernkombinationen, damit Gleichgesinne sie erkennen. Ebenso dokumentieren sie damit nach außen ihre antidemokratische Einstellung. Zu diesen rechtextremistischen Kombinationen zählen: D FF ABB 14 14 (words) ist die Abkürzung der Parole des amerikanischen Neonazi-Führers David Lane ("American Nazi Party") - "We must secure the existence of our people and a future for white children" D OSL AKH 18 18 steht für den ersten ("A") und den achten ("H") Buchstaben des Alphabets - als Abkürzung für Adolf Hitler. D BAR AOP 28 28 steht für den zweiten ("B") und den achten ("H") Buchstaben des Alphabets - als Abkürzung für Blood & Honour (eine im Jahr 2000 verbotene Skinheadorganisation). D PR AZY 88 88 steht für den achten ("H") Buchstaben des Alphabets - als Abkürzung für Heil Hitler. D OHV JN 18 JN 18 Manchmal verbinden Rechtsextremisten eine Buchstabenkombinationen mit einer kritischen Ziffernkombination: "JN" steht für "Junge Nationaldemokraten", die Jugendorganisation der rechtsextremistischen NPD; "18" für Adolf Hitler. 219 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Seit Dezember 2009 werden von brandenburgischen Kfz-Zulassungsstellen keine Kennzeichen mehr neu vergeben, die wie folgt enden: "88" "188" "888" "1888" "8888" "8818" Auch die Kombinationen "HH 18" sowie "AH 18" sind seitdem für Neuvergaben gesperrt. Rechtsextremistische Symbole auf Kraftfahrzeugen Rechtsextremisten wollen ihre Gesinnung nach außen demonstrieren und sich von anderen abgrenzen. Dafür nutzen sie auch bestimmte Aufkleber, die vorrangig an der Heckschutzscheibe angebracht werden. Als Motiv dient der teilweise nur leicht veränderte Reichsadler der Nationalsozialisten. Nur thront dieser nicht auf einem Hakenkreuz im Eichenkranz. Er sitzt stattdessen auf den Emblemen von Kfz-Herstellern. Der Reichsadler selbst ist kein strafbares Kennzeichen. Jedoch sind Embleme der Fahrzeughersteller eingetragene Bildmarken und durch das Markengesetz streng geschützt. Unerlaubte Herstellung und unerlaubter Vertrieb verstoßen gegen die Rechte der Markeninhaber. Wer sich daran nicht hält, riskiert empfindliche Geldstrafen. Es liegt in der Verantwortung der Fahrzeughersteller, den Missbrauch ihrer Embleme zu verfolgen. Das tun sie auch mit Nachdruck. Ebenso kann die Nutzung eines solchen Aufklebers auf dem eigenen Kraftfahrzeug zivilrechtliche Folgen haben. Schließlich liegt es nicht im Interesse der Fahrzeughersteller, dass ihre Marken für nationalsozialistische Sympathiebekundungen missbraucht werden. Bekleidung Aktionsorientierte Rechtsextremisten haben in der Vergangenheit ihre Gesinnung häufig durch ein nahezu uniformiertes Erscheinungsbild zum Ausdruck gebracht. Dieses Aussehen orientierte sich vor allem an der an sich ursprünglich nicht rechtsextremistischen Subkultur der Skinheads: So genannte Bomberjacken, Kampfstiefel und kurzrasierte Haare prägen 220 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus auch heute noch das mediale Bild vom Rechtsextremismus. Allerdings hat sich der Bekleidungsstil des Rechtsextremismus stark verändert und bietet kein eindeutiges Zuweisungsmerkmal mehr. Zum einen ist der Skinhead-Stil auch bei nicht rechtsextremistischen Jugendlichen anzutreffen. Zum anderen vermeiden Rechtsextremisten zunehmend ein martialisches, uniformiertes Auftreten und orientieren sich in der Öffentlichkeit eher an der Mainstream-Jugendkultur oder kopieren sogar Formen der linksextremistischen Autonomen-Szene. Nachfolgend werden einige bei Rechtsextremisten beliebten Labels dokumentiert. Daneben gibt es beispielsweise noch "Masterrace" ("Herrenrasse") oder "Rizist" (für Widerstand): "LONSDALE" Beim Tragen unter der geöffneten Jacke sind die Buchstaben "NSDA" zu erkennen. Es handelt sich aber um einen weitverbreiteten Sportartikelhersteller, der sich von dem Missbrauch seiner Produkte ausdrücklich distanziert und in Kampagnen gegen Rassismus engagiert. "CONSDAPLE" Auch bei "CONSDAPLE" ist die Sichtbarkeit der Buchstaben "NSDAP" das ausschlaggebende Element. Das Label dürfte im Gegensatz zu "LONSDALE" gezielt für einen Absatz unter Rechtsextremisten kreiert worden sein, da es ausschließlich in entsprechenden Szeneläden oder im einschlägigen Versandhandel erhältlich ist. "ERIC AND SONS" ER Die in Königs Wusterhausen ansässige Modemarke D "Erik and Sons" unterstützte neben bekannten Vertrie- B ING RAN IK ben aus der Musikszene wie zum Beispiel PC Records AND SO K und Opos Records den "Nationalen Widerstand Berlin". S V I N So geschehen am 10. Juli 2009 bei der Solidaritätsfeier des "Nationalen Widerstands Berlin". 221 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 "Thor Steinar" Die Marke "Thor Steinar" betont einen nordischen Hintergrund. "Thor Steinar" verwendete zunächst ein aus zwei Runen zusammengesetztes, bei Rechtsextremisten beliebtes Logo. Dieses Logo wird von der Rechtsprechung in neu alt Berlin und Brandenburg sowie in anderen Bundesländern nicht als strafbar angesehen. Seit Anfang 2005 gebraucht die Firma ein strafrechtlich neutrales Logo. Immer seltener tragen Rechtsextremisten Aufnäher mit Losungen wie "Ich bin stolz ein Deutscher zu sein" oder die so genannten "Gaudreiecke", die sich an Kennzeichen der Hitlerjugend orientieren und der regionalen Zuordnung des Trägers dienen. Die öffentliche Verwendung von "GaudreiSS ecken" ist nach einem Urteil des BundesgeSS Brandenburg SS richtshofs gemäß SS 86a StGB strafbar, da sie unabhängig davon, ob sie mit den von der Hitlerjugend verwendeten Abzeichen im Detail übereinstimmen, mit diesen zumindest verwechselbar sind. Zudem vermitteln sie ihren Trägern die gleichen Symbolwerte und erfüllen eine wichtige gruppeninterne Funktion als sichtbares Symbol geteilter Überzeugungen. Rechtsextremistische Musik Einen besonderen Fall rechtsextremistischer Symbolik stellt die SzeneMusik als gemeinschaftsbildendes Erkennungszeichen dar. Unter rechtsextremistischer Musik versteht man die Kombination rechtsextremistischer Texte mit verschiedenen Musikstilen (unter anderem Rock / Hardrock, "Hatecore", Heavy Metal, Gothic, Dark Wave, Schlager, Rockabilly, Volkslieder). Die Aufzählung zeigt, dass rechtsextremistische Musik nicht mit einem Musikstil verbunden ist, sondern ganz unterschiedlich klingen kann. Entscheidend für die Bewertung sind die Textinhalte. 222 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Musik des "Dritten Reichs" Die Zeit des Nationalsozialismus brachte eine Vielzahl von Kampfund Propagandaliedern SS hervor, die insbesondere zur Verherrlichung des Systems und seiner Organisationen dienten. An SS erster Stelle ist das so genannte "Horst-WesselLied" ("Die Fahne hoch, die Reihen fest geschlossen ...") zu nennen, das während der NS-Diktatur SS zu einer zweiten Nationalhymne bestimmt worden war. Das Absingen oder -spielen dieses Liedes verwirklicht wegen seiner deutlichen Übereinstimmung mit der Ideologie des Nationalsozialismus einen Straftatbestand. Weitere mit der nationalsozialistischen Ideologie eng verknüpfte und daher unter den SS 86a StGB fallende Lieder sind beispielsweise: * "Vorwärts! Vorwärts!" ("Unsre Fahne flattert uns voran"), * "Ein junges Volk steht auf" (Lieder der Hitlerjugend), * "Sturm, Sturm, Sturm" (Liedgut der NSDAP), * "Brüder in Zechen und Gruben" (Kampflied der NSDAP), * "Siehst Du im Osten das Morgenrot" (NSDAP-Liedgut), * "Es stehet in Deutschland" (Kampflied der SA) und * "Wir sind die Sturmkolonnen ... es lebe Adolf Hitler" (SA-Liedgut). Das Oberlandesgericht Oldenburg hat 1987 entschieden, dass ein Straftatbestand auch dann gegeben ist, wenn ein Lied ohne oder mit anderem Text gespielt wird: "Gerade die Melodie macht Symbolkraft aus"71. Allerdings haben Nationalsozialisten vor allem in den 1920er Jahren einige Melodien von Arbeitervolksliedern übernommen und deren Texte geringfügig, aber an entscheidenden Stellen verändert. Deshalb sind bei der Beurteilung von Liedern, erst recht von einzelnen Melodien, immer die konkreten Umstände sowie die erkennbare Zielrichtung zu berücksichtigen. 71 Urteil des OLG Oldenburg vom 5.10.1987, Az.: 1 Ss 481/87 223 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 "Reichsbürger" Die rechtsextremistische "Reichsideologie" geht zurück bis in die Gründungszeit der Bundesrepublik Deutschland. "Reichsbürger" und ihre "Reichsregierungen" behaupten, die Bundesrepublik Deutschland sei illegal und existiere daher nicht. Oft bezeichnen sie die Bundesrepublik als "GmbH". Stattdessen bestünde das Deutsche Reich beispielsweise in den Grenzen von 1937 bis heute fort. Solche Einstellungen werden als "Revisionismus" bezeichnet. "Revisionismus" ist eine ideologische Klammer, die Rechtsextremisten verbindet. Ziel der "Reichsbürger" ist die Delegitimierung der Bundesrepublik Deutschland und das Stiften von Verwirrung. So wollen sie einen gesellschaftlichen Resonanzboden für ihr rechtsextremistisches Gedankengut schaffen. Die Akteure sind teilweise sehr tief in der rechtsextremistischen Szene verankert. Volksverhetzende Äußerungen, Holocaust-Leugnung und Werbung für rechtsextremistische Parteien sind keine Seltenheit. Jedoch: Nicht jeder "Reichsbürger" ist zwingend ein Rechtsextremist. Einige geraten in die Fänge von "Reichsregierungen", ohne die Hintergründe zu erkennen. Auf der "Reichsideologie" von "Reichsbürgern" beruhen "Reichsregierungen". Sie entstanden erst in den 1980er Jahren. Die sektenartigen Gruppen stehen untereinander in Konkurrenz. Nicht selten zerstreiten sich die Akteure und gründen weitere Gegen-"Reichsregierungen". Oft verbreiten sie im Internet ihre Ideologie. Manchmal handelt es sich nur um Einzelaktivisten. Verbotene Personenzusammenschlüsse Bundesweit wurden seit 1951 mehr als 100 rechtsextremistische Personenzusammenschlüsse verboten, deren Ziele sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richteten oder nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderliefen. Zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung hat der Gesetzgeber unter anderem folgende Instrumente vorgesehen: 224 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus * Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz (verbotene Vereinigungen), * Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz (Verfassungswidrigkeit und Verbot von Parteien), * SS 32 Parteiengesetz (Vollstreckung eines Parteiverbotes), * SS 3 Vereinsgesetz (Vereinsverbot). Weil ein Parteioder Vereinsverbot in einer von Meinungsvielfalt und der Achtung der Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen geprägten Gesellschaft nur letztes Abwehrinstrument sein kann, muss vor einem Verbot die Verfassungsfeindlichkeit des Personenzusammenschlusses ausdrücklich nachgewiesen werden. Ein Verbot einer Partei kann nur das Bundesverfassungsgericht aussprechen. Vereine können dagegen durch Verfügung des Bundesinnenministers und bei ausschließlich regionalen Aktivitäten durch den Innenminister oder -senator des jeweiligen Bundeslandes verboten werden. Voraussetzung für ein Verbot ist eine aggressiv-kämpferische Tätigkeit gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Dabei kommt es nicht auf die Erfolgsaussichten an. Diese Zielrichtung ist insbesondere dann zu unterstellen, wenn eine Vereinigung in programmatischer Ausrichtung, Vorstellungswelt und Gesamtstil eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufweist. In Brandenburg wurden bisher sieben rechtsextremistische Organisationen verboten: "Widerstand in Südbrandenburg" (2012), "Freie Kräfte TeltowFläming" (2011), "Kameradschaft Schutzbund Deutschland" (2006), "Alternative Nationale Strausberger Dart Piercing und Tattoo Offensive" (ANSDAPO), "Kameradschaft Hauptvolk" und deren Untergliederung "Sturm 27" (beide 2005), "Kameradschaft Oberhavel" (1997), "Direkte Aktion/Mitteldeutschland" (1995). 225 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Verbotene rechtsextremistische Organisationen Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland wurden folgende rechtsextremistische Organisationen verboten: Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Senat von Berlin, Bund junger Deutscher 06.08.1951 Senator für Inneres Deutsche Sozialistische Senat von Berlin, 09.08.1951 Partei (DSP) Senator für Inneres Bund für Wahrheit und Freie und Hansestadt 21.03.1952 Recht Hamburg Polizeibehörde Deutsche Arbeiterpartei Bayerisches Staats17.09.1952 (DAP) ministerium des Innern Unpolitische InteressenBayerisches Staats17.09.1952 gemeinschaft (UIG) ministerium des Innern Vereinigung ehemaliger Bayerisches Staats17.09.1952 Internierter in Moosburg ministerium des Innern Sozialistische ReichsBundesverfassungsgericht 23.10.1952 partei (SRP) Deutscher ArbeiterHessischer Minister Verband (DAV), später: 11.11.1952 des Innern Bund der Schaffenden Bund Deutscher Jugend Innenminister des 07.01.1953 Hessen Landes Hessen Stadtund Polizeiamt Bund Deutscher Jugend 13.01.1953 Bremen Technischer Dienst Niedersächsischer 13.01.1953 (Niedersachsen) Minister des Innern Deutscher Heimatschutz Bayerisches Staats13.01.1953 (DHS) ministerium des Innern Freie und Hansestadt Bund Deutscher Jugend 14.01.1953 Hamburg Polizeibehörde 226 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Regierungspräsident Bund Deutscher Jugend 15.01.1953 Hannover Diskussionskreis der Bayerisches Staats24.01.1953 ehemaligen SS ministerium des Innern Technischer Dienst Bayerisches Staats24.01.1953 (Bayern) ministerium des Innern Nationale SammlungsInnenministerium 27.01.1953 bewegung (NSB) Baden-Württemberg Arbeitsgemeinschaft Senator für Inneres Berlin 29.01.1953 Nation Europa Deutsche Gemeinschaft Regierungspräsident 09.02.1953 (DG) Koblenz Freie und Hansestadt Freikorps Deutschland 11.02.1953 Hamburg, Polizeibehörde Innenministerium Bund Deutscher Jugend 18.02.1953 BadenWürttemberg Deutsche Gemeinschaft Regierungspräsident 24.02.1953 (DG) Montabaur Sozialistische Jugend Senator für Inneres 11.03.1953 Europas von Berlin Vereinigung freier unabSenator für Inneres 11.03.1953 hängiger Deutscher von Berlin Deutsche Gemeinschaft Niedersächsischer (DG) Landesgemeinschaft 19.03.1953 Minister des Innern Niedersachsen Sozialistische Reichspartei (SRP), einschließlich: Reichsfront Deutsche Bundesverfassungsgericht 23.10.1953 Reichsjugend, SRP-Frauenbund Europäische VerbindungsInnenminister des Landes stelle (EVS) Nationale 15.06.1954 Schleswig-Holstein Sektion 227 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Vereinigung ehemaliger Angehöriger des SSHessischer Minister 12.04.1956 Kavallerie-Korps in Bad des Innern Wildungen Bund Deutscher NationalBundesminister 25.09.1956 sozialisten (BDNS) des Innern Bund für Deutschlands Senator für Inneres, 25.09.1956 Erneuerung Berlin Arbeitsgemeinschaft nie Senator für Inneres, 25.09.1956 vergessene Heimat Berlin Gründungsausschuss der Senat von Berlin, 10.11.1956 "Deutschen Gemeinschaft" Senator für Inneres Regierungspräsident "Reichsjugend" (Höller) 08.06.1957 Düsseldorf Bundesverband der ehemaligen Internierten Regierungspräsident Köln 17.04.1959 und Entnazifizierungsgeschädigten e. V. (BIE) Soziales Hilfswerk für Regierungspräsident 17.04.1959 Zivilinternierte e. V. (SHW) Düsseldorf Bund Nationaler Senator für Inneres, 14.01.1960 Studenten (BNS) Berlin Nationaljugend Senator für Inneres, 20.01.1960 Deutschlands (NJD) Berlin Bund Nationaler StuOberbürgermeister der denten (BNS) Hochschul01.04.1960 Stadt Marburg/Lahn gruppe Marburg/Lahn Bezirksregierung für RheinBund Nationaler hessen auf Weisung des 01.04.1960 Studenten (BNS) Ministeriums des Innern Bund Nationaler Freie und Hansestadt Studenten (BNS) Hoch12.04.1960 Hamburg, Polizeibehörde schulgruppe Hamburg 228 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Bund Nationaler Regierungspräsident 19.08.1960 Studenten (BNS) Hildesheim Präsident des NiederBund Nationaler sächsischen Verwaltungs25.08.1960 Studenten (BNS) bezirks Braunschweig Bund Nationaler Regierungspräsident 25.08.1960 Studenten (BNS) Aurich Bund Nationaler Regierungspräsident 05.01.1961 Studenten (BNS) Aachen Bund Nationaler Regierungspräsident Köln 06.01.1961 Studenten (BNS) Bund Nationaler Regierungspräsident 09.01.1961 Studenten (BNS) Münster Bund Nationaler Innenminister des Landes 14.02.1961 Studenten (BNS) Schleswig-Holstein Bund Nationaler Bayerisches Staats24.02.1961 Studenten (BNS) ministerium des Innern Bund Nationaler Innenminister des Landes 06.03.1961 Studenten (BNS) Baden-Württemberg Bund Vaterländischer Regierungspräsident 12.07.1962 Jugend (BVJ) Hildesheim Bund Vaterländischer Regierungspräsident 12.07.1962 Jugend (BVJ) Lüneburg Bund Vaterländischer Regierungspräsident 12.07.1962 Jugend (BVJ) Osnabrück Bund Vaterländischer Innenministerium 13.07.1962 Jugend (BVJ) Baden-Württemberg Präsident des NiederBund Vaterländischer sächsischen Verwaltungs13.07.1962 Jugend (BVJ) bezirks Braunschweig Präsident des NiederBund Vaterländischer sächsischen Verwaltungs13.07.1962 Jugend (BVJ) bezirks Oldenburg 229 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Bund Vaterländischer Regierungspräsident 13.07.1962 Jugend (BVJ) Stade Bund Vaterländischer Ministerium des Innern des 13.07.1962 Jugend (BVJ) Landes Rheinland-Pfalz Bund Vaterländischer Regierungspräsident 13.07.1962 Jugend (BVJ) Aachen Bund Vaterländischer Regierungspräsident 13.07.1962 Jugend (BVJ) Arnsberg Bund Vaterländischer Regierungspräsident 13.07.1962 Jugend (BVJ) Detmold Bund Vaterländischer Regierungspräsident 13.07.1962 Jugend (BVJ) Düsseldorf Bund Vaterländischer Regierungspräsident Köln 13.07.1962 Jugend (BVJ) Bund Vaterländischer Regierungspräsident 13.07.1962 Jugend (BVJ) Münster Bund Vaterländischer Innenminister des Landes 13.07.1962 Jugend (BVJ) Schleswig-Holstein Bund Vaterländischer Bayerisches Staats14.07.1962 Jugend (BVJ) ministerium des Innern Bund Vaterländischer Freie und Hansestadt Jugend (BVJ) und Hamburg, Behörde für 16.07.1962 Freundeskreis Inneres Vaterländischer Jugend Bund Vaterländischer Regierungspräsident 17.07.1962 Jugend (BVJ) Aurich Bund Vaterländischer Regierungspräsident 17.07.1962 Jugend (BVJ) Hannover Stahlheim e.V. - Bund der Ministerpräsident des Frontsoldaten, Ortsgruppe 03.03.1966 Landes Rheinland-Pfalz Bad Bergzabern 230 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Vereinigung der ehemaligen Niedersächsischer 03.05.1966 SS-Division "Nordland" Minister des Innern Wehrsportgruppe Bundesminister des 16.01.1980 Hoffmann (WSG) Innern Volkssozialistische Bewegung Deutschlands/Partei Bundesminister des 14.01.1982 der Arbeit (VSBD/PdA), Innern einschl. Junge Front (JF) Wehrsportgruppe Ministerium des Innern und 14.04.1983 Wolfspack/Sturm 12 für Sport Rheinland-Pfalz Freundeskreis Deutsche Bundesminister 24.11.1983 Politik (FK) des Innern Aktionsfront Nationaler Bundesminister Sozialisten/Nationale 24.11.1983 des Innern Aktivisten (ANS/NA) Unabhängiger Wählerkreis Würzburg - Arbeitskreis Bayerisches Staats17.02.1984 für Wiedervereinigung und ministerium des Innern Volksgesundheit (UWK) Nationale Sammlung (NS) Bundesminister des Innern 27.01.1989 Nationalistische Front (NF) Bundesminister des Innern 26.11.1992 Bundesminister des Deutsche Alternative (DA) 08.12.1992 Innern Deutscher KameradNiedersächsischer schaftsbund Wilhelms18.12.1992 Minister des Innern haven (DKB) Bundesminister des Nationale Offensive (NO) 21.12.1992 Innern Bayerisches StaatsNationaler Block (NB) 07.06.1993 ministerium des Innern 231 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Heimattreue Vereinigung Innenministerium 08.07.1993 Deutschlands (HVD) Baden-Württemberg Freundeskreis Freiheit Innenministerium 25.08.1993 für Deutschland (FFD) Nordrhein-Westfalen Bundesminister Wiking-Jugend e.V. (WJ) 10.11.1994 des Innern Freiheitliche Deutsche Bundesminister 22.02.1995 Arbeiterpartei (FAP) des Innern Freie und Hansestadt HamNationale Liste (NL) 23.02.1995 burg, Behörde für Inneres Direkte Aktion / Innenminister des 05.05.1995 Mitteldeutschland (JF) Landes Brandenburg Bayerisches StaatsSkinheads Allgäu 23.07.1996 ministerium des Innern Innenminister des Kameradschaft Oberhavel 14.08.1997 Landes Brandenburg Heide-Heim e.V. (HamInnenministerium burg) mit Heideheim e.V. 09.02.1998 Niedersachsen (Buchholz) Behörde für Inneres Hamburger Sturm 11.08.2000 Hamburg Blood & Honour (B&H), Bundesminister des Division Deutschland, 14.09.2000 Innern einschl. White Youth (WY) Skinheads Sächsische Schweiz (SSS), einschließlich deren AufbauSächsisches Staatsorganisation" (SSS-AO) 05.04.2001 ministerium des Innern und der Nachfolgeorganisation Nationaler Widerstand Pirna * 232 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Bündnis nationaler SoziaInnenministerium des Lan07.03.2003 listen für Lübeck (BNS) des Schleswig-Holstein Bayerisches StaatsFränkische Aktionsfront 19.12.2003 ministerium des Innern Kameradschaft Tor Innensenator des "Mädelgruppe" der 07.03.2005 Landes Berlin Kameradschaft Tor Berliner Alternative Innensenator des 07.03.2005 Süd-Ost (BASO) Landes Berlin Kameradschaft Hauptvolk Ministerium des Innern mit Untergliederung Sturm 06.04.2005 des Landes Brandenburg 27 Ministerium des Innern ANSDAPO 04.07.2005 des Landes Brandenburg Ministerium des Innern Schutzbund Deutschland 26.06.2006 des Landes Brandenburg Sächsisches StaatsKameradschaft Sturm 34 23.04.2007 ministerium des Innern Innenministerium des Blue White Street Elite 01.04.2008 Landes Sachsen-Anhalt Bundesministerium des Collegium Humanum (CH) 07.05.2008 Innern Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens Bundesministerium des 07.05.2008 des Holocaust Verfolgten Innern (VRBHV) Heimattreue Deutsche Bundesministerium des 31.03.2009 Jugend e.V. (HDJ Innern Kameradschaft MecklenInnenministerium des burgische Aktionsfront Landes Mecklenburg28.05.2009 (M.A.F.) Vorpommern 233 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Innensenator des Frontbann 24 05.11.2009 Landes Berlin Freie Kräfte Ministerium des Innern 11.04.2011 Teltow-Fläming des Landes Brandenburg Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene Bundesministerium des 21.09.2011 und deren Angehörige Innern e.V. (HNG) Kameradschaft Walter Innenministerium 09.05.2012 Spangenberg Nordrhein-Westfalen Widerstand in Ministerium des Innern 19.06.2012 Südbrandenburg des Landes Brandenburg Nationaler Widerstand Innenministerium 23.08.2012 Dortmund Nordrhein-Westfalen Innenministerium Kameradschaft Hamm 23.08.2012 Nordrhein-Westfalen Kameradschaft Aachener Innenministerium 23.08.2012 Land Nordrhein-Westfalen Niedersächsischer Besseres Hannover 25.09.2012 Minister des Innern Nationale Sozialisten Sächsisches StaatsDöbeln einschließlich 18.02.2013 ministerium des Innern Band "Inkubation" Bayerisches StaatsFreies Netz Süd ministerium des Innern, 23.07.2014 für Bau und Verkehr Nationale Sozialisten Chemnitz (NSC) alias Interessengemeinschaft Sächsisches Chemnitzer StadtgeStaatsministerium 20. 03.2014 schichte alias Aktionsdes Innern gruppe Raus in die Zukunft 234 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Autonome Nationalisten Innenministerium 10.12.2014 Göppingen Baden-Württemberg Hessischen Ministerium Sturm 18 e.V. 29.10.2015 des Innern und für Sport Betreiberverein des Bundesminister des Internetportals Altermedia 27.01.2016 Innern Deutschland Bundesminister des Weisse Wölfe Terrorcrew 16.03.2016 Innern Kennzeichen verbotener Personenzusammenschlüsse Das Keltenkreuz war Symbol der VSBD. Deren Verbot im Jahre 1982 beinhaltete auch das Verbot des Keltenkreuzes in der von dieser Organisation verwendeten Form. Eine "isolierte" Verwendung des Keltenkreuzes ist nur dann strafbar, wenn weitere konkrete Umstände auf die VSBD hinweisen. SS SS SS SS SS SS SS V S B DSS "Volkssozialistische Bewegung Deutschlands / Partei der Arbeit" (VSBD / PDA) SS SS SS SS SS AKTIONSFRONT NATIONALER SOZIALISTEN SS ANS SS SS negatives Hakenkreuz "Sig"-Rune mit angesetzten Spitzen "Aktionsfront Nationaler Sozialisten" (ANS) 235 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 SS SS Mitgliedsausweis DEUTSCHE SS SS D SSA SS SS ALTERNATIVE N S SS SS Die nationale Protestpartei SS "Nationale Sammlung" "Deutsche Alternative" (ANSErsatzorganisation) (DA) SS SS SS SS SS SS SS SS SS "Blood & Honour" (B & H) "White Youth" mit Triskele SS SS SS SS SS SS Die "Wiking-Jugend" verwendete als eines ihrer Symbole auch die "Odalrune". Ohne Bezug zur WJ ist dieses Zeichen nicht strafbar. SS SS SS "Nationale Offensive" (NO) Nationaler Block (NB) 236 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus SS SS SS "Förderwerk Mitteldeutsche Jugend" (FMJ), später "Direkte Aktion / Mitteldeutschland" (JF) SS SS SS SS SS SS "Nationale Liste" (NL) "Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei" (FAP) SS SS Kameradschaft Oberhavel SS SS SS SS "Kameradschaft Oberhavel" "Kameradschaft Hauptvolk" SS SS SS SS SS SS ANSDAPO mit Sonnenrad "Nationalistische Front" (NF) Die Darstellung des Sonnenrades ist ohne Bezug zur ANSDAPO nicht strafbar. 237 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Rat und Hilfe Mit rechtsextremistischen Phänomenen beschäftigt sich eine Vielzahl von Behörden und - teils staatliche, teils private - Institutionen, Gremien und Initiativen. Verfassungsschutz Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder haben die gesetzlich bestimmte Aufgabe, Strukturen und Aktivitäten von extremistischen Organisationen auch mit verdeckten Methoden, so genannten nachrichtendienstlichen Mitteln, zu beobachten, aktuelle Entwicklungen festzustellen und hierüber die politisch Verantwortlichen sowie die Öffentlichkeit zu unterrichten. Sie haben keine polizeilichen Zwangsbefugnisse. Neben den jährlich erscheinenden Verfassungsschutzberichten veröffentlichen die Verfassungsschutzbehörden regelmäßig Informationsmaterial zu Themen des politischen Extremismus und bieten für interessierte Gruppen nach Vereinbarung auch fachbezogene Informationsvorträge an. Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Abteilung Verfassungsschutz Henning-von-Tresckow-Str. 9 - 13 14467 Potsdam Tel.: 0331 866-2500 Fax: 0331 866-2609 E-Mail: info@verfassungsschutz-brandenburg.de Internet: www.verfassungsschutz.brandenburg.de Polizeilicher Staatsschutz Aufgabe des polizeilichen Staatsschutzes ist die Ermittlung und Aufklärung politisch motivierter Straftaten nach der Strafprozessordnung (StPO). Zur Gefahrenabwehr hat der Staatsschutz die in den Polizeigesetzen der Länder vorgesehenen Befugnisse. Im Land Brandenburg gibt es ein Polizeipräsidium mit vier Direktionen und 15 Polizeiinspektionen. Dort bieten Beamte Unterstützung an, wenn es darum geht, Straftaten vorzubeugen und anzuzeigen. 238 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Polizeipräsidium des Landes Brandenburg Kaiser-Friedrich-Straße 143 14469 Potsdam Tel.: 0700 3333 0331 (Bürgertelefon) E-Mail: praesidium.potsdam@polizei-internet.brandenburg.de Weitere Informationen finden sie unter: www.polizei.brandenburg.de Koordinierungsstelle Tolerantes Brandenburg Die Koordinierungsstelle unterstützt die Umsetzung des Handlungskonzeptes Tolerantes Brandenburg der Landesregierung gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit. Sie initiiert und begleitet den Aufund Ausbau von Trägerstrukturen und Netzwerken zur Festigung der Bürgergesellschaft. Sie fungiert dabei als Ansprechpartner für regionale und landesweite Akteure, Initiativen und lokale Bündnisse und nimmt eine Brückenfunktion zwischen Zivilgesellschaft und Landesregierung wahr. Wichtige Partner sind - neben den Ressorts der Landesregierung - vor allem das landesweit wirkende Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit, die Mobilen Beratungsteams (MBT), die Regionalen Arbeitsstellen für Ausländerfragen, Jugendarbeit und Schule Brandenburg (RAA) und der Verein Opferperspektive. Gefördert und begleitet werden außerdem Träger und Projekte mit örtlicher beziehungsweise regionaler Ausrichtung. Koordinierungsstelle "Tolerantes Brandenburg" Staatskanzlei des Landes Brandenburg Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Tel.: 0331 866-11-70/63/64/65/66/67 Fax.: 0331 866-3566 E-Mail: angelika.thiel-vigh@stk.brandenburg.de Internet: www.tolerantes.brandenburg.de 239 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelte Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) überprüft Veröffentlichungen aller Art - zum Beispiel Bücher, Filme, CDs, Computerprogramme, Homepages im Internet auf jugendgefährdende Inhalte. Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende sowie den Krieg verherrlichende Schriften. Die BPjM wird auf Antrag einer Stelle, die vom Gesetz dazu besonders ermächtigt ist, oder durch die Anregung einer Behörde beziehungsweise eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe aktiv. Im Falle eines jugendgefährdenden Inhalts wird das jeweilige Produkt "indiziert", das heißt seine Verbreitung unterliegt Beschränkungen. Es darf zum Beispiel Kindern und Jugendlichen nicht mehr frei zugänglich gemacht werden. Die BPjM veröffentlicht regelmäßig fortgeschriebene Übersichten zu den indizierten Medien. Von einer Indizierung zu unterscheiden sind die in Zusammenhang mit einem Strafverfahren ergehenden Entscheidungen wie die polizeiliche Beschlagnahmung oder die spätere gerichtliche Einziehung solcher Produkte. Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Rochusstr. 8 - 10 53123 Bonn Tel.: 0228 962103-0 Fax: 0228 379014 E-Mail: info@bpjm-bund.de-mail.de Internet: www.bundespruefstelle.de 240 Glossar 9.2 Glossar Anarchismus Die Anhänger des Anarchismus streben eine "herrschaftsfreie" Gesellschaft ohne gesellschaftliche Normen an. In Deutschland gibt es anarchistische Kleinparteien und Kleingruppen, die sich zum Teil auf klassische Theoretiker des Anarchismus wie Michael Bakunin, Errico Malatesta oder Pierre-Joseph Proudhon berufen. Sie haben im Gesamtspektrum des Linksextremismus nur eine randständige Bedeutung. Symbole und einige Forderungen der Anarchisten werden zum Teil auch von Autonomen (siehe "Autonome / Autonome Antifa") genutzt. Diese lehnen jedoch die festen Organisationsformen der "klassischen" Anarchisten ab. Anti-Antifa Die "Anti-Antifa" ist eine überwiegend von Neonationalsozialisten (siehe "Neonazismus / Neonationalsozialismus") betriebene Kampagne. Sie richtet sich gegen die "Antifa" (siehe "Autonome / Autonome Antifa"). So wie "Antifa"-Angehörige Daten über Rechtsextremisten sammeln, kopieren Rechtsextremisten dieses Vorgehen und tragen Daten über "Antifa"-Aktivisten zusammen. Hierbei können auch Vertreter demokratischer Verbände oder staatlicher Instanzen ins Visier der Extremisten geraten. Die gesammelten Daten tauschen Neonationalsozialisten untereinander aus. Sie dienen der Einschüchterung und Bedrohung. Anti-Deutsche "Anti-Deutsche" sind eine Bewegung, die aus der "autonomen Antifa" (siehe "Autonome / Autonome Antifa") hervorgegangen ist. Ihr Verständnis von "Antifaschismus" benennt den von den Nationalsozialisten propagierten Antisemitismus als den Kern des Faschismus (zum Faschismus siehe "Rechtsextremismus" und "Nationalsozialismus"). Wer Antifaschist sein wolle, so argumentieren sie, müsse deswegen in erster Linie ein Anti-Antisemit sein. "Anti-Deutsche" sehen ihre unbedingte Solidarität mit Israel in dieser Haltung begründet. "Anti-Deutsche" tragen oft auf Demonstrationen Israel-Fahnen mit sich. Der Name "Anti-Deutsche" geht auf die Überzeugung zurück, dass jeder deutsche Staat antisemitisch und somit faschis241 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 tisch sei und deswegen schon von vorn herein jegliche Daseinsberechtigung verwirkt habe. Slogans wie "Wer Deutschland liebt, muss scheiße sein, wir hau'n alles kurz und klein" dokumentieren diese Ideologie. Antisemitismus Antisemiten behaupten, es gebe eine geheime weltweite Verschwörung des Judentums gegen den Rest der Welt. Der Kapitalismus wird genauso als Auswuchs der jüdischen Weltverschwörung angesehen wie der Kommunismus, Rassismus, Islamismus und Imperialismus. Der Erfinder des Begriffes "Antisemitismus", Wilhelm Marr (1819-1904), betrachtete sogar die gesamte moderne Welt als Ergebnis eines angeblichen jüdischen Komplotts. Oft wird von Antisemiten ein Buch mit dem Titel "Protokolle der Weisen von Zion" als Beleg für ihre Verschwörungsfantasien herangezogen. Jedoch ist das Buch eine plumpe Fälschung, welche Anfang des 20. Jahrhunderts entstand. Rechtsextremistische Antisemiten meinen, Demokratie sei den Deutschen "wesensfremd" und nach 1945 von "Angloamerikanern sowie Juden" mittels "Umerziehung" aufgezwungen worden. Sie bezeichnen die freiheitliche demokratische Grundordnung als "ZOG" (siehe auch "Zionist Occupied Government"), als "Zionistisch Besetzte Regierung". Kritische Auseinandersetzung mit dem "Dritten Reich" betrachten sie als jüdischen Angriff auf die "deutsche Art". Einerseits leugnen sie den organisierten Massenmord an Juden im "Dritten Reich", andererseits beschuldigen sie die Überlebenden, vom Holocaust-Gedenken profitieren zu wollen. Linksextremistische Antisemiten verstehen Israel als "Brückenkopf des US-Imperialismus im Nahen Osten" und streiten dem Land jede Daseinsberechtigung ab. Islamistische Extremisten sind zum Teil - wie Rechtsextremisten auch - Rassisten, die Juden als Angehörige einer "verfluchten Rasse" verunglimpfen. Ähnlich wie linksextremistische Antisemiten betrachten Islamisten Israel als Teil einer "westlichen Verschwörung" gegen den Islam. Deswegen glauben sie auch nicht an einen Frieden im Nahen Osten, sondern fordern eine "Beendigung der jüdischen Existenz in Palästina", die sie durch Terroranschläge und Krieg erreichen wollen. Ausländerextremismus Extremisten ausländischer Herkunft verfolgen in Deutschland Ziele, die ihren Ursprung in den politischen und religiösen Konflikten der jeweiligen 242 Glossar Herkunftsländer haben. Sie gehen mit aggressiv-kämpferischer Propaganda und Gewalt gegen ihre Gegner vor. Damit schaden sie den auswärtigen Belangen der Bundesrepublik und dem inneren Frieden. Sie fordern mitunter extremen Gehorsam ihrer Mitglieder und treiben mit Gewalt "Spenden"Gelder ein. Hinzu kommen Bestrafungsaktionen gegen ehemalige Mitglieder, die als "Verräter" bezeichnet werden. Solch aggressives Vorgehen hat bereits zu Betätigungsverboten ausländerextremistischer Organisationen geführt (siehe "Ausländerorganisationen, extremistische"). Ausländerorganisationen, extremistische Zu Organisationen ausländischer Extremisten in Deutschland zählen: a) linksextremistische Organisationen, die die bestehende soziale und politische Ordnung in ihren Heimatländern gewaltsam beseitigen und durch ein sozialistisches beziehungsweise kommunistisches Regime ersetzen wollen; b) extrem-nationalistische Vereinigungen, die Machtbeziehungsweise Gebietszuwachs für die eigene Nation und die Abschaffung oder Nichtgewährung von Minderheitenrechten aggressiv propagieren; c) separatistische Organisationen, die für die Loslösung ihrer Heimatregion aus bestehenden Staaten eintreten; d) islamistische Gruppierungen, die die Trennung von Religion und Staat zugunsten eines autoritären theokratischen Systems aufheben wollen und e) Gruppierungen, die in Verbindung mit Regierungsstellen ihrer Länder gegen Landsleute im Ausland, insbesondere Regimegegner, repressiv oder sogar terroristisch vorgehen. Autonome / Autonome Antifa Autonome lehnen gesellschaftliche Normen als Zwang ab und suchen nach einem freien, selbst bestimmten Leben in herrschaftsfreien Räumen. Bei ihnen kommen kommunistische und anarchistische Überzeugungen zusammen. Ideologisch reicht ihr Ursprung bis in die Anfänge der studentischen Protestbewegung der 1960er Jahre zurück. Sie werden dann als Extremisten vom Verfassungsschutz beobachtet, wenn sie gewalttätig oder gewaltbereit sind, oder Gewalt befürworten. Autonome besitzen meist kein einheitliches, verbindliches Weltbild. Oft folgen sie verschwommenen anarchistischen und anarcho-kommunistischen 243 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Vorstellungen oder spontanen aktionistischen Antrieben. Sie wollen das demokratisch verfasste Gemeinwesen bekämpfen und möglichst zerschlagen, da der Staat und sein "Repressionsapparat" sie an der Verwirklichung ihrer Absichten hindere. Gewalt - zum Beispiel gegen die Polizei - ist für Autonome oft die einzige Möglichkeit, einen Zusammenhalt innerhalb der Gruppe herzustellen, da alle Versuche sich zu organisieren, als "Machtgier" abgelehnt werden. Gewaltbereite Autonome bilden bei Demonstrationen "Schwarze Blöcke", von denen ein erhebliches Gewaltpotenzial ausgeht. Die "Autonome Antifa" hat sich dem Kampf gegen den "Faschismus" verschrieben. Der Faschismus-Begriff der "Autonomen Antifa" ist dabei sehr weit gespannt. Polizisten werden genauso als "Faschisten" bezeichnet, wie beispielsweise Lehrer, Selbständige oder sonstige Bürger, die sich den reißerischen Parolen nicht anschließen wollen. Wenn die "Autonome Antifa" gegen tatsächliche Rechtsextremisten vorgeht, sucht sie oft Anschluss an demokratische Gruppen. Innerhalb der "Autonomen Antifa" gibt es verschiedene, einander mitunter deutlich widersprechende Strömungen. Zusammenschlüsse halten oft nicht lange und zerbrechen aufgrund interner Streitigkeiten. Eine Strömung innerhalb der "Autonomen Antifa" sind die "Anti-Deutschen" (siehe "Anti-Deutsche"). Autonome Nationalisten "Autonome Nationalisten" werden dem rechtsextremistischen Spektrum der "Freien Kräfte" (siehe "Freie Kräfte / Freie Nationalisten") zugeordnet. Sie orientieren sich ideologisch unter anderem an nationalrevolutionären Ideen. Besonderes Merkmal ist die Übernahme von Verhaltensformen, die militanten Linksextremisten (siehe "Autonome / Autonome Antifa") zugerechnet werden. "Autonome Nationalisten" treten oft mit einem hohen Maß an Militanz gegen Polizeibeamte und politische Gegner auf. Wie gewaltbereite Linksextremisten bilden auch sie "Schwarze Blöcke". Innerhalb der neonationalsozialistischen Szene sind "Autonome Nationalisten" vor allem wegen ihres öffentlichen Erscheindungsbildes umstritten. Dschihad Dschihad bedeutet im Arabischen Anstrengung, innerer Kampf aber auch Heiliger Krieg. In der islamischen Kultur hat der Begriff verschiedene Bedeutungen. Ein "Heiliger Krieg" kann beispielsweise eine innere spirituelle Auseinandersetzung sein. Andere wiederum verstehen darunter den be244 Glossar waffneten Kampf gegen "Ungläubige" und "Feinde des Islam". Für militante Islamisten ist der bewaffnete Dschihad eine religiöse Pflicht. In ihrer angestrebten Ordnung eines idealisierten Islam hält sich angeblich jeder aus Einsicht und Gottesfurcht ganz von selbst an angestrebte moralische wie soziale Maßstäbe. Nur der Islam kenne die alleinige Herrschaft Gottes über alle Menschen, alle anderen politischen und sozialen Systeme sähen menschliche Einrichtungen vor (zum Beispiel das Parlament in der Demokratie), die die Menschen führen wollten. Dschihad sei deswegen ein Krieg zur Befreiung der Menschen von der Knechtschaft der Menschen. Durch den Dschihad werde der Mensch zum "Stellvertreter Gottes", dem es gelingen könne, ein "Reich Gottes auf Erden" zu errichten. In dieser Zielsetzung einer totalen Gesellschaft ähnelt der Dschihadismus kommunistischen Bewegungen (siehe "Kommunismus"). Es kann angesichts ihres totalitären Religionsverständnisses nicht verwundern, dass sich dschihadistische Gewalt zumeist gegen Muslime selbst richtet. Extremismus In der Alltagssprache werden die Begriffe "Extremismus" und "Radikalismus" häufig gleichbedeutend verwendet. Für den Verfassungsschutz bestehen hier aber entscheidende Unterschiede. Denn "radikale" Bestrebungen werden nicht vom Verfassungsschutz beobachtet, "extremistische" hingegen schon. Als "radikal" wird eine Bestrebung dann verstanden, wenn sie eine politische Problemstellung von der Wurzel (lateinisch "radix") her anpacken will, ohne dabei die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen zu wollen. Im Gegensatz dazu stehen "extremistische" Bestrebungen. Sie richten sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. So streben Teile des linksextremistischen Spektrums beispielsweise eine "Diktatur des Proletariats" an. Rechtsextremisten wollen statt dessen einen rassistischen "totalen Führerstaat" errichten. Und Islamisten sind auf einen "Gottesstaat" ausgerichtet. Gewalt wird dabei häufig als Mittel zur Durchsetzung der jeweiligen Ziele befürwortet, propagiert oder sogar praktiziert. Gemeinsam ist diesen extremistischen Gegenentwürfen die Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO). Das Bundesverfassungsgericht hat die Prinzipien der fdGO 1952 folgendermaßen definiert: a) die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte; b) die Volkssouveränität; c) die Gewaltenteilung; 245 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 d) die Verantwortlichkeit der Regierung; e) die Gesetzmäßigkeit der Regierung; f) die Unabhängigkeit der Gerichte; g) das Mehrparteienprinzip; h) die Chancengleichheit aller politischen Parteien und i) das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Extremistische Bestrebungen, die einen oder mehrere dieser Grundwerte abschaffen wollen, werden vom Verfassungsschutz beobachtet (siehe auch "Ausländerextremismus"; "Islamistischer Extremismus", "Linksextremismus"; "Rechtsextremismus"; "Terrorismus"). Extremistische Gefangenenhilfsorganisationen Sowohl Rechtsals auch Linksextremisten und islamistische Extremisten betreuen inhaftierte Sympathisanten und Mitglieder. Dazu stellen sie beispielsweise Rechtsanwälte zur Verfügung und Kontakte zur Außenwelt her. Für Extremisten ist die Arbeit mit Gefängnisinsassen deswegen bedeutsam, weil sie den Häftlingen einreden, "Kämpfer für die richtige Sache" zu sein. Das deutsche Strafrecht wird als "Gesinnungsstrafrecht" diffamiert. Solche Gefangenenhilfsorganisationen stellen ein Netzwerk zwischen Gefängnisinsassen und Extremisten her, das meist noch lange über die Haftdauer hinaus Bestand hat. Auf diese Weise "vermitteln" sie oft Häftlinge nach deren Entlassung in extremistische Kreise. Die "Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V." (HNG) war die aktivste rechtsextremistische Gefangenenhilfsorganisationen in Deutschland. Sie wurde 1979 gegründet und vermittelte vornehmlich Kontakte zwischen Szeneangehörigen und Häftlingen und sorgte auf diesem Weg dafür, dass Rechtsextremisten auch während ihrer Haftzeit nicht ihre Haltung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung änderten. Sie wurde 2011 verboten. Zumindest inhaltlich verfolgt die Organisation "Gefangenenhilfe" die selben Ziele. Die "Rote Hilfe e.V." (RH) ist eine bundesweite Organisation, die politisch Aktive aus dem gesamten linksextremistischen Spektrum auf vielfältige Weise unterstützt. Die RH hat bundesweit mehrere Tausend Mitglieder. Sie rekrutieren sich überwiegend aus dem autonomen Spektrum. Mit Beratungsangeboten, Prozessbegleitung und Gefangenenbesuchen steht die RH tatsächlichen oder vermeintlichen linksextremistischen Tatverdächtigen und Straftätern bei. Sie beteiligt sich an den Rechtsanwaltsund 246 Glossar Prozesskosten. Bei hohen Geldstrafen, Verlust des Arbeitsplatzes oder Haftstrafen gewährt sie auch finanzielle Hilfen zum Lebensunterhalt. Obwohl eigenständige Gefangenenhilfsorganisationen von islamistischen Extremisten bislang nicht bekannt sind, bemühen sich einzelne islamistische Gruppierungen intensiv um Gefangene in deutschen Gefängnissen, um sie auf Dauer für ihre jeweiligen Ideologien zu gewinnen. Faschismus siehe "Rechtsextremismus" und "Nationalsozialismus" Freie Kräfte / Freie Nationalisten Mitte der 1990er Jahre entwickelten Neonationalsozialisten das Konzept der "Freien Kräfte" beziehungsweise "Freien Nationalisten" als Reaktion auf zahlreiche Vereinsverbote. Ihre wesentlichsten Ausprägungen sind Kameradschaften (siehe "Kameradschaften") und "Autonome Nationalisten" (siehe "Autonome Nationalisten"). Einerseits bezeichnen sich Kameradschaftsmitglieder zum Teil selber als "Freie Kräfte" beziehungsweise "Freie Nationalisten", um sich von rechtsextremistischen Parteistrukturen abzugrenzen. Andererseits verwenden auch rechtsextremistische Personenzusammenschlüsse, die sich nicht als Kameradschaft definieren, diese Begrifflichkeit. Insbesondere seit den Verboten von Kameradschaften in mehreren Bundesländern nutzen viele Neonationalsozialisten auf ihren Transparenten oder Internet-Seiten nur noch den Begriff "Freie Kräfte" und versehen ihn mit einem lokalen Namenszusatz. Der Begriff kommt bei Neonationalsozialisten zunehmend nur noch unverbindlich zur Anwendung, um das eigene parteiungebundene Konzept zu verdeutlichen. Sie hoffen, damit den Sicherheitsbehörden weniger Angriffsflächen zu bieten. Fremdenfeindlichkeit Berührungsängste zwischen Personen unterschiedlicher Herkunft, die einander nicht kennen, sind menschlich und überwindbar. Jedoch sehen Rechtsextremisten in "Fremden" generell einen zu bekämpfenden Feind. Ihre Fremdenfeindlichkeit richten Rechtsextremisten gegen alle Menschen, die sie als "fremd" betrachten. Als vordergründige Unterscheidungsmerkmale ziehen sie Hautfarbe, Religion, vermutete Herkunft und Ähnliches heran. Opfer von Fremdenfeindlichkeit sind demnach Ausländer und Deut247 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 sche. Hierbei kommt es zu fremdenfeindlich motivierten Straftaten und nicht selten zu Gewaltstraftaten. Ihren Opfern sprechen Rechtsextremisten allein wegen des vermuteten "Fremdseins" die Menschenwürde und die Menschenrechte ab (siehe auch "Rassismus"). Geheimschutz Als Geheimschutz wird der Schutz staatlicher Interessen vor Ausspähungen und unbefugtem Zugriff bezeichnet. Insbesondere Informationen über verteidigungswichtige militärische Einrichtungen und kritische Infrastruktur (zum Beispiel Flughäfen) zählen dazu. Man unterscheidet den materiellen Geheimschutz (beispielsweise Nutzung von Panzerschränken, IT-Sicherheit) und den personellen Geheimschutz (Sicherheitsüberprüfungen). Rechtsgrundlage im Bereich personeller Geheimschutz ist das Brandenburgische Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Die Kennzeichnung, Aufbewahrung, Verwaltung und den Transport von Verschlusssachen (materieller Geheimschutz) regelt verbindlich für alle Landesbehörden die Verschlusssachenanweisung. Globalisierung Unter Globalisierung wird der Prozess zunehmender internationaler Verflechtung in den Bereichen Wirtschaft, Politik, Kultur und Kommunikation verstanden. Dieses gegenseitige globale Durchdringen und Zusammenrücken, welches beispielsweise Geldtransfer in Echtzeit rund um den Globus ermöglicht, vollzieht sich nicht überall gleich. Ebenso wirken sich vorhandene Chancen und Risiken in vielfältiger Weise unterschiedlich aus. Jedoch: All dies ist nichts Neues. Im Gegenteil. Seit der Mensch Räume erschlossen, besiedelt und angefangen hat, Handel zu treiben, globalisiert er sich und damit die Welt. In diesem prozesshaften Lauf der Dinge werden Dynamik, Strukturen und Mitteleinsatz angepasst, verbessert und so einer unermüdlichen Modernisierung unterworfen. Individuen, Gesellschaften, Institutionen, Unternehmen, Kommunikationssysteme und Staaten sind daran beteiligt. Die Liberalisierung des Welthandels bildet den Rahmen und bindet in diesen Prozess immer mehr Akteure ein. Kritiker, Gegner und Skeptiker der Globalisierung finden sich im extremistischen wie im demokratischen Spektrum der Bevölkerung. Besonders Linksund Rechtsextremisten haben die Globalisierungskritik als eigenes Themenfeld entdeckt. Teilweise kann von extremistischen Kritikern erhebliche Gewalt ausgehen. 248 Glossar Islamistischer Extremismus Islamistischer Extremismus ist eine Sammelbezeichnung für eine politische, sozialrevolutionäre und in sich teilweise sehr zerstrittene Bewegung, die von einer Minderheit der Muslime getragen wird. Ihre Anhänger fordern unter Berufung auf einen von ihnen politisch idealisierten Islam die "Wiederherstellung" einer "islamischen Ordnung". Sie verstehen den Islam als Gegenmodell zu westlichen, demokratischen Staatsund Gesellschaftsformen. Die von ihnen propagierte "islamische Ordnung" göttlichen Ursprungs (Scharia), die im Koran, in der Praxis der muslimischen Urgemeinde (Sunna) und in den biographischen Berichten über den Propheten (Hadithe) verbindlich vorgegeben sei, müsse alle Lebensbereiche regeln. Islamistische Extremisten glauben sich legitimiert, die "islamische Ordnung" mit Gewalt durchzusetzen. Sie beziehen sich dabei auf im Koran enthaltene Aufforderungen zum "Dschihad" (siehe "Dschihad"), den sie, abweichend von der Mehrheit der Muslime, als heilige Pflicht zum unablässigen Krieg gegen alle "Feinde" des Islams sowohl in muslimischen als auch in nichtmuslimischen Ländern verstehen. Manche greifen zu Mitteln des Terrorismus (siehe "Terrorismus"). Gewalt gegen "Verräter des wahren Islam" richtet sich sehr häufig auch gegen Muslime, die nicht in das enge Weltbild der islamistischen Extremisten passen. Kameradschaften Kameradschaften (siehe auch "Freie Kräfte / Freie Nationalisten") entstanden als Reaktion auf Verbote rechtsextremistischer Organisationen in den 1990er Jahren. Rechtsextremisten glaubten, dass sie durch diese Art der Zusammenschlüsse einem vereinsrechtlichen Verbotsverfahren ausweichen könnten. Ihr Wirkungskreis ist lokal oder regional begrenzt, oft spiegelt sich dies in der Namensgebung wieder. Innerhalb der Kameradschaften besteht eine Übereinstimmung zu gemeinsamer politischer Arbeit auf Basis rechtsextremistischer Grundorientierung. Ihre Binnenstruktur ist in der Regel streng hierarchisch aufgebaut. Letztlich ist das Selbstverständnis der NSDAP (siehe "Nationalsozialismus"), die sich nie als Partei, sondern immer als Hitler-Bewegung verstanden hat, das historisches Vorbild, dem Kameradschaften nacheifern. Die Verbote mehrerer neonationalsozialistischer Kameradschaften in Brandenburg haben zur Folge gehabt, dass sich Mitläufer von einem kleinen harten Kern überzeugter Rechtsextremisten losgelöst haben und in der 249 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 rechtsextremistischen Szene nicht mehr in Erscheinung traten. Andere Neonationalsozialisten nutzen mittlerweile die Strukturen von NPD, JN, "Die Rechte" oder "Der III. Weg" für ihre Aktivitäten. Das Kameradschaftsmodell hat für Rechtsextremisten an Bedeutung verloren. Kommunismus Kommunisten glauben an die Lehre von Karl Marx (1818-1883), der zufolge sich die gesamte Menschheitsgeschichte als Wechselspiel von Ausbeutung und Revolte dagegen verstehen ließe. Daran beteiligten Gruppen werden materielle Interessen unterstellt, die in der kommunistischen Lehre als "objektiv" verstanden werden. Sollen es in der Geschichtsauffassung der Kommunisten erst Sklavenhalter und Sklaven, dann Feudalherren und Bauern gewesen sein, die einen "Klassenkampf" führten, so stünden sich heute "Bourgeoisie" und das "Proletariat" gegenüber. Dieses "Proletariat" solle eine Diktatur errichten, die den Übergang zu einer klassenlosen Gesellschaft einleiten werde. Besonders die von Wladimir I. Lenin (18701924) eingeführte Lehre, wonach das "Proletariat" dabei von einer Avantgarde geführt werden müsse, hat die Erscheinungsform kommunistischer Gruppen in den letzten Jahrzehnten geprägt. Von der marxistisch-leninistischen Orthodoxie abweichende kommunistische Strömungen berufen sich oft auf Leo Trotzki, Josef Stalin oder Mao Zedong. Linksextremismus Kommunisten, Anarchisten, Trotzkisten und Autonome (siehe auch jeweils "Kommunismus", "Anarchismus" und "Autonome / Autonome Antifa") stellen die Hauptströmungen des Linksextremismus dar. Sie unterscheiden sich in einigen Punkten stark voneinander, sind sich aber in der Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einig. Für Linksextremisten ist die Demokratie in Deutschland nur ein Deckmantel für die von ihnen unterstellte eigentliche Macht des Kapitals. Sie gehen davon aus, dass sowohl Gewaltenteilung als auch die Unabhängigkeit der Gerichte in Wirklichkeit gar nicht gegeben, sondern nur vorgespielt seien. Ihr Ziel ist ein System, dass nichts mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu tun hat, sondern eine Diktatur über die Mehrheit und damit eine Bevormundung Andersdenkender bedeutet. Die von ihnen häufig genannten Werte "Gleichheit", "Freiheit" und "Gerechtigkeit" stellen sich bei näherem Hinsehen als Synonyme für die Zerstörung demokratischer 250 Glossar Errungenschaften (zum Beispiel die Gewaltenteilung), für die Einschränkung persönlicher Freiheitsrechte (zum Beispiel die freie Berufswahl) und die Beseitigung des Rechts auf Eigentum dar. So unterschiedlich sie auch ausgerichtet sein mögen, verstehen sich doch alle linksextremistischen Organisationen als "antifaschistisch". Damit ist allerdings nur teilweise der Kampf gegen Rechtsextremismus gemeint. Gemeinsam ist linksextremistischen Gruppen die Ausdehnung des Faschismus-Begriffes auf demokratische Einrichtungen. Linksextremistische Parteien Linksextremistische Parteien verstehen sich als Kaderorganisationen, die eine revolutionäre Umwälzung vorbereiten wollen. Die in Brandenburg aktive linksextremistische Partei "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) ist marxistisch-leninistisch ausgerichtet. Die "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) orientiert sich daneben noch an den Lehren Josef Stalins und Mao Zedongs. Sporadisch treten auch trotzkistische Parteien, zum Beispiel die "Partei für Soziale Gleichheit" (PSG), bei Wahlen in Erscheinung. Nachrichtendienstliche Mittel Der Verfassungsschutz unterrichtet die Landesregierung und die Öffentlichkeit über Bestrebungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) richten, damit Maßnahmen für deren Verteidigung eingeleitet werden können. Für diesen Gesetzesauftrag sammelt der Verfassungsschutz Informationen über Extremisten. Der Verfassungsschutz gewinnt seine Informationen aus offen zugänglichen Quellen (beispielsweise Internet-Seiten, Zeitschriften, Flugblätter) und durch den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Die sachund personenbezogenen Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen werden ausgewertet und die daraus gewonnen Erkenntnisse an zuständige Stellen weitergegeben, um so die fdGO zu schützen. Das Brandenburgische Verfassungsschutzgesetz gestattet in SS 6, Absatz 3 unter anderem folgende nachrichtendienstliche Mittel: Einsatz nachrichtendienstlicher Quellen, Observation, Anwendung technischer Hilfsmittel wie Bildund Tonaufzeichnungen außerhalb des Schutzbereichs der Wohnung sowie Überwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs. Die Intensität solcher Maßnahmen ist unterschiedlich. Nach streng geregelten 251 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Verfahren genehmigen und kontrollieren parlamentarische Kontrollgremien den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Nachrichtendienstliche Quellen Das brandenburgische Verfassungsschutzgesetz erlaubt im SS 6, Absatz 3 den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel (siehe "Nachrichtendienstliche Mittel"), darunter unter anderem den Einsatz nachrichtendienstlicher Quellen. Das sind Personen, die aus unterschiedlichen Interessen Informationen aus dem Bereich des politischen Extremismus weitergeben, dem sie angehören oder in dem sie sich bewegen können. Sie sind keine Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörde. Ein Vertrauensverhältnis besteht zu solchen Personen ausdrücklich nicht. Der Geheimhaltung bedarf es, weil Identität und Verbindung zum Verfassungsschutz im Interesse der weiteren Informationsgewinnung geschützt werden müssen. Nationalsozialismus Nationalsozialismus war eine völkisch-antisemitisch-national-sozial-revolutionäre Bewegung in Deutschland (1919-1945), die sich 1920 als "Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei" (NSDAP) organisierte und unter Führung Adolf Hitlers 1933 eine totalitäre Diktatur in Deutschland errichtete. Neonazismus / Neonationalsozialismus Die Begriffe "Neonazismus", "Neonationalsozialismus" und "Rechtsextremismus" werden umgangssprachlich häufig synonym verwandt. Der Verfassungsschutz dagegen versteht unter Neonationalsozialisten diejenigen Rechtsextremisten, die ein politisches System nach dem Vorbild des nationalsozialistischen "Dritten Reichs" (siehe "Nationalsozialismus") mit "rassenreiner Volksgemeinschaft" (siehe "Rassismus") und totalitärem Führerstaat anstreben. Die Verbrechen, die vom nationalsozialistischen Regime 1933-1945 begangen wurden, verharmlosen, verherrlichen und leugnen sie gleichzeitig. Adolf Hitler und Rudolf Heß sind für Neonationalsozialisten Identifikationsfiguren. Je nach Strömung werden zusätzlich andere Verbrecher des Regimes verehrt, zum Beispiel Otto und Gregor Strasser oder Ernst Röhm. Kleine Teile des neonationalsozialistischen Spektrums knüpfen an die Ideologie des Nationalbolschewismus an. Einige Neonationalsozialisten stellen gegenwartsbezogene Themen in den Mittelpunkt ihrer völkischen und rassistischen Agitation. 252 Glossar Observation Observation ist die verdeckte Beobachtung durch besonders ausgebildete Mitarbeiter mit Unterstützung technischer Mittel. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus dem brandenburgischen Verfassungsschutzgesetz (SS 6, Absatz 3 Nr. 2 und 3). Ziel ist, unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit Informationen über extremistische oder sicherheitsgefährdende Bestrebungen sowie über staatlich gelenkte Spionage zu gewinnen. Proliferation Unter Proliferation versteht man die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Waffenträgersystemen beziehungsweise von Produkten und Kenntnissen, die zur Herstellung solcher Waffen dienen können. Oftmals ist bei Lieferungen solcher Produkte die beabsichtigte Rüstungsproduktion nicht erkennbar oder wird verschleiert, zumal sie häufig sowohl im militärischen als auch im zivilen Bereich verwendet werden können - so genannte Dual-Use-Güter. Radikalismus siehe "Extremismus" Rassismus Alle Ausprägungen des Rechtsextremismus sind rassistisch. Rassisten teilen Menschen anhand bestimmter Merkmale in höherund minderwertige Gruppen ein. Merkmale sind beispielsweise die Hautfarbe, die Nationalität oder Herkunft, Kultur und Religion. Um diese Gruppen voneinander abbeziehungsweise auszugrenzen, verlangen Rassisten "ethnisch homogene" Nationen. Gewöhnlich gehen Rassisten davon aus, dass Angehörige "weißer Rassen" anderen überlegen seien. Daraus ziehen Rechtsextremisten ihre Rechtfertigung für Diskriminierung und Ausgrenzung aller ihnen unliebsamen Gruppen. Solch eine Diskriminierung verstößt gegen Verfassungsgrundsätze. Rassismus wird auch als Begründung für Fremdenfeindlichkeit (siehe "Fremdenfeindlichkeit") benutzt. Eine spezielle Form des Rassismus ist der Antisemitismus (siehe "Antisemitismus"). 253 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Rechtsextremismus Folgende Einstellungen charakterisieren Rechtsextremisten: Ablehnung der Menschenrechte; Ablehnung der Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz; übersteigerter, oft aggressiver Nationalismus, verbunden mit einer Feindschaft gegen Fremde oder fremd Aussehende, gegen Minderheiten, fremde Völker und Staaten (siehe "Rassismus"); Verschweigen, Verharmlosen oder Leugnen der nationalsozialistischen Verbrechen von 19331945 (siehe "Revisionismus, rechtsextremistischer"). In unterschiedlicher Gewichtung und Ausprägung lassen sich in den einzelnen rechtsextremistischen Strömungen folgende Kernelemente ausmachen: Rassismus, ein biologistisch geprägtes Menschenbild und Antisemitismus; völkischer Kollektivismus, also pauschale Überbewertung einer meist rassistisch definierten "Volksgemeinschaft" zu Lasten der Rechte und Interessen des Individuums; Militarismus samt dem Bestreben, auch zivile Bereiche des gesellschaftlichen Lebens nach hierarchischen Prinzipien ("Führer und Gefolgschaft") zu ordnen; Etatismus, also die Forderung nach einer autoritären oder diktatorischen staatlichen Ordnung. Angesichts der vielfältigen Ausprägungen des Rechtsextremismus ist es nicht sachgerecht, Rechtsextremisten unterschiedslos als "Nazis", "Neonazis", "Neonationalsozialisten" oder "Faschisten" zu bezeichnen. Den Nationalsozialismus von 1933 bis 1945 betrachten nur die Anhänger des Neonationalsozialismus (siehe auch "Neonazismus" / "Neonationalsozialismus") als fortgeltendes Leitbild. Auf den Faschismus, das in Italien 1922 bis 1944 bestehende Herrschaftssystem und dessen von Benito Mussolini geprägte faschistische Ideologie, berufen sich in Deutschland allenfalls rechtsextremistische Splittergruppen. Dennoch wird in der Alltagssprache "Faschismus" oft mit "Rechtsextremismus" gleichgesetzt. Rechtsextremistische Parteien Rechtsextremistische Parteien wollen den demokratischen Staat des Grundgesetzes "abwickeln" und durch einen totalitären Führerstaat ersetzen. Sie propagieren beispielsweise ein "lebensrichtiges Menschenbild", das rassistisch ist. Rechtsextremistische Parteien arbeiten teilweise mit Neonationalsozialisten zusammen. In Brandenburg nimmt die "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) an Wahlen teil. 254 Glossar Revisionismus, rechtsextremistischer Als (Geschichts-)Revisionismus bezeichnet man den politisch motivierten Versuch, Verbrechen unter nationalsozialistischer Herrschaft im Wege einer "nochmaligen Betrachtung" zu relativieren oder zu leugnen. Durch vermeintlich entlastende und verzerrende Darstellung der Geschichte soll die rechtsextremistische Ideologie wieder politikfähig werden. Insbesondere im Rahmen einer gezielten "Revisionismus-Kampagne" versuchen Rechtsextremisten aus aller Welt seit Jahren, den millionenfachen Mord an den Juden zu bestreiten oder zumindest die Zahl der Opfer in Frage zu stellen. Dazu berufen sich Revisionisten auf häufig von ihnen selbst in Auftrag gegebene pseudowissenschaftliche "Gutachten" ("Leuchter-Report", "Rudolf-Gutachten"), in denen versucht wird, die Massenvernichtung in den Konzentrationslagern als technisch unmöglich darzustellen. In der Bundesrepublik wird dieses Verhalten strafrechtlich geahndet. Sicherheitsüberprüfung siehe "Geheimschutz" Skinheads Die Wurzeln der Skinheadbewegung liegen im Großbritannien der späten 1960er Jahre. Sie war ursprünglich eine unpolitische, der Arbeiterschicht entstammende Jugendbewegung. Auch heute interessiert sich ein großer Teil der Skinheadszene nicht für politische Themen, sondern fühlt sich lediglich einer von einschlägiger Musik und Mode geprägten Subkultur zugehörig. Die Öffentlichkeit nimmt allerdings von der vielschichtigen Skinheadszene hauptsächlich den rechtsextremistischen Flügel ("Boneheads", "White-Power-Skins" und "Fascho-Skins") wahr, der sich über eine bestimmte Mode sowie Musik und über eine von neonationalsozialistischen Ideologieelementen durchsetzte Einstellung definiert. Wichtige Bindeglieder der internationalen rechtsextremistischen Skinheadszene sind Skinhead-Musik, die auf Tonträgern und bei Konzerten mit oft aggressiven, zum Teil neonationalsozialistischen Texten verbreitet wird, und Skinhead-Modeartikel. Die Produkte werden von zahlreichen Vertriebsdiensten im Versandhandel angeboten sowie über einschlägige Internetseiten, in Foren und Skin-Magazinen (Fanzines) beworben. In den letzten Jahren ist das Skinhead-Outfit 255 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 jedoch stark rückläufig. Die Szene hat innerhalb des Rechtsextremismus dadurch an Bedeutung verloren. Bei Szene-Musikkonzerten sind Skinheads jedoch noch gehäuft wahrnehmbar. Eine Minderheit in der Skinheadszene ist dem linksextremistischen Spektrum zuzuordnen. "Red Skins", SHARPs ("Skinheads Against Racial Prejudice") oder R.A.S.H.s ("Red and Anarchist Skinheads") grenzen sich energisch gegen "Nazis und Rassismus" ab. Ein kleiner Teil dieses Personenkreises vertritt linksextremistische Vorstellungen. Linksextremistische Skinheads finden sich auch in der autonomen Szene und engagieren sich zum Teil in der autonomen Antifa (siehe "Autonome / autonome Antifa"). Spionage Wenn ein Staat mit verdeckten Mitteln und Methoden politische Entscheidungsprozesse sowie wirtschaftliche, wissenschaftliche und militärische Potenziale eines anderen Staates ausforscht, um auf unerlaubte Weise Vorteile und Informationen zu gewinnen, betreibt er Spionage. Spionageabwehr ist Auftrag des Verfassungsschutzes. Die politische und militärische Spionage erreichte während des "Kalten Krieges" ihren Höhepunkt, bleibt aber auch heute angesichts zahlreicher Interessengegensätze in der Staatenwelt aktuell. Insbesondere die staatlich gelenkte Wirtschaftsspionage ist eine Bedrohung und Belastung, die sich gegen Firmen, Unternehmen und Verbände richtet. Sie ist zu unterscheiden von der wirtschaftlichen Konkurrenzspionage, mit der ein privates Unternehmen gegen ein anderes vorgeht. Diese Form der Spionage ist nicht Gegenstand des Verfassungsschutzauftrages. Terrorismus Terrorismus ist Gewalt gegen eine bestehende Ordnung, um einen politischen Wandel über schwere Straftaten zu erzwingen. Terror dient dabei als Druckmittel, indem Angst und Schrecken verbreitet werden. Terrorismus benötigt mediale Öffentlichkeit, die er gerade über zivile Opfer erzeugt. Trotzkismus Der Trotzkismus ist eine politisch-ideologische Richtung im Kommunismus (siehe "Kommunismus"), die auf Leo Trotzki (1879-1940), einen der Hauptakteure der russischen Oktoberrevolution 1917, zurückgeht. Ziel der 256 Glossar Trotzkisten ist eine "permanente Revolution" und die "Diktatur des Proletariats" unter ihrer Führung. Trotzkistische Parteien stehen abseits von den übrigen kommunistischen Parteien. Um dennoch über ihre engen Zirkel hinaus Einfluss zu gewinnen, bedienen Trotzkisten sich der Methode des gezielten Unterwanderns. Verbotene Kennzeichen Nach SS 86 a Strafgesetzbuch ist das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar. Kennzeichen sind Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Das Verbot umfasst Kennzeichen verbotener Parteien, verbotener Vereinigungen, Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen oder zum Verwechseln ähnliche Kennzeichen. Bekannteste Beispiele solcher Straftaten sind das Schmieren von Hakenkreuzen oder das Zeigen des "Hitler-Grußes". Verschlusssachen siehe Geheimschutz Wirtschaftsschutz Der Wirtschaftsschutz beinhaltet alle relevanten Maßnahmen des Verfassungsschutzes, die geeignet sind, einen illegalen Know-how-Transfer durch fremde Nachrichtendienste aus deutschen Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu verhindern oder zumindest zu erschweren (siehe "Spionage"). Zionist Occupied Government (ZOG) "Zionist Occupied Government" (ZOG) kommt aus dem Englischen und heißt wörtlich übersetzt "zionistisch besetzte Regierung". Die Abkürzung ist eine in rechtsextremistischen Bewegungen übliche antisemitische Schmiererei. Mit dem Ausdruck ist gemeint, dass eine Regierung von Juden angeblich "besetzt" beziehungsweise "erobert", also fremdbestimmt sei und demnach das Staatsvolk nicht repräsentiere, sondern unterdrücke. Darin glauben Rechtsextremisten wiederum, eine angebliche jüdische Weltverschwörung zu erkennen. 257 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 258 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG 9.3 Gesetzestexte Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Brandenburg (Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG) Vom 05. April 1993 (GVBl.I/93, [Nr. 04], S.78), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 44]) Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften SS1 Zweck des Verfassungsschutzes; Auftrag der Verfassungsschutzbehörde (1) Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. (2) Die Verfassungsschutzbehörde unterrichtet die Landesregierung und andere zuständige Stellen über Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder. Dadurch soll es ihnen insbesondere ermöglicht werden, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren zu ergreifen. SS2 Zuständigkeit der Verfassungsschutzbehörde (1) Verfassungsschutzbehörde ist das Ministerium des Innern. Es unterhält für diese Aufgaben eine besondere Abteilung. (2) Die Verfassungsschutzbehörde darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden. (3) Verfassungsschutzbehörden anderer Länder dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur im Rahmen der Bestimmungen dieses Gesetzes im Einvernehmen, die des Bundes nach Maßgabe bundesrechtlicher Vorschriften nur im Benehmen mit der Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg tätig werden. 259 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 SS3 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde (1) Zur Erfüllung ihres Auftrages sammelt die Verfassungsschutzbehörde Informationen, insbesondere sachund personenbezogene Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen, über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland für eine fremde Macht, 3. Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 4. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. und wertet sie aus. Voraussetzung für ihr Tätigwerden ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte. (2) Die Verfassungsschutzbehörde wirkt mit 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, 2. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen, 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. 260 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG Die Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde bei der Mitwirkung nach Satz 1 Nr. 1 und 2 sind in dem Brandenburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz geregelt. SS4 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen, 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, den Bund, die Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen, 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die in Absatz 3 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. (2) Eine Bestrebung im Sinne dieses Gesetzes ist insbesondere dann gegeben, wenn sie auf Gewaltanwendung gerichtet ist oder sonst ein kämpferisches und aggressives Verhalten gegenüber den in Absatz 3 genannten Grundsätzen erkennen lässt. (3) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: 1. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, 2. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, 261 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 3. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 4. das Recht auf die Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, 5. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, 6. die Unabhängigkeit der Gerichte und 7. der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft. (4) Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen aktiv unterstützt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet oder aufgrund ihrer Wirkungsweise sonst geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. (5) Straftaten von erheblicher Bedeutung im Sinne der SSSS 16 Abs. 1 und 20 Abs. 1 sind Verbrechen oder Vergehen, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bedroht sind, sowie Rauschgifthandel, Falschgeld-, Sprengstoffund Waffendelikte und Straftaten nach SS 129 des Strafgesetzbuches. SS5 Unterrichtung der Öffentlichkeit Die Verfassungsschutzbehörde informiert die Öffentlichkeit in zusammenfassenden Berichten über Bestrebungen und Tätigkeiten im Sinne von SS 3 Abs. 1. Sie unterrichtet jährlich die Öffentlichkeit über die Summe ihrer Haushaltsmittel und über die Gesamtzahl ihrer Bediensteten. Zweiter Abschnitt Befugnisse SS6 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde ist an Gesetz und Recht gebunden. (2) Die Verfassungsschutzbehörde darf die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten verarbeiten, soweit nicht die Bestimmungen des Brandenburgi262 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG schen Datenschutzgesetzes oder besondere Regelungen in diesem Gesetz entgegenstehen. (3) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Informationsbeschaffung als nachrichtendienstliche Mittel die folgenden Maßnahmen anwenden: 1. Einsatz von Vertrauensleuten, sonstigen geheimen Informanten, zum Zwecke der Spionageabwehr überworbenen Agenten, Gewährspersonen und verdeckten Ermittlern; 2. Observationen; 3. Bildaufzeichnungen (Fotografieren, Videografieren und Filmen) außerhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes; 4. verdeckte Ermittlungen und Befragungen; 5. Mithören ohne Inanspruchnahme technischer Mittel; 6. Mithören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel außerhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes; 7. Beobachtung des Funkverkehrs auf nicht für den allgemeinen Empfang bestimmten Kanälen sowie die Sichtbarmachung, Beobachtung, Aufzeichnung und Entschlüsselung von Signalen in Kommunikationssystemen; 8. Verwendung fingierter biographischer, beruflicher oder gewerblicher Angaben (Legenden); 9. Beschaffung, Erstellung und Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen; 10. Überwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Maßgabe des Artikel 10-Gesetzes. Minderjährige dürfen nicht als Vertrauensleute, sonstige geheime Informanten, Gewährspersonen oder verdeckte Ermittler eingesetzt werden. Soweit sich Personen aus beruflichen Gründen auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen können, darf die Verfassungsschutzbehörde diese nicht von sich aus für ihre Zwecke in Anspruch nehmen; Informationen, die diese Personen unter Verletzung des SS 203 des Strafgesetzbuches rechtswidrig an die Verfassungsschutzbehörde weiterzugeben beabsichtigen, dürfen von dieser nicht entgegengenommen werden. Tarnpapiere und Tarnkennzeichen dürfen auch zu dem in SS 7 Abs. 1 Nr. 5 genannten Zweck verwendet werden; die zuständigen Behörden des Landes sowie 263 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 die Gemeinden und Gemeindeverbände sind verpflichtet, der Verfassungsschutzbehörde für diese Tarnmaßnahmen Hilfe zu leisten. (4) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen der Verfassungsschutzbehörde nicht zu. Sie darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. (5) Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person mit ihrer Kenntnis erhoben, so ist sie über den Verwendungszweck aufzuklären. Die Aufklärungspflicht umfasst bei einer beabsichtigten Übermittlung auch den Empfänger der Daten. Die Aufklärung kann unterbleiben, wenn die Tatsache, dass die Erhebung für Zwecke der Verfassungsschutzbehörde erfolgt, aus besonderen Gründen nicht bekannt werden soll. Die betroffene Person ist auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben hinzuweisen. (6) Von mehreren geeigneten Maßnahmen hat die Verfassungsschutzbehörde diejenige zu wählen, die die betroffene Person voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme darf keinen Nachteil herbeiführen, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. (7) Beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel dürfen keine Straftaten begangen werden. Die abschließende Aufzählung der Straftatbestände, die verwirklicht werden dürfen, erfolgt in einer Dienstvorschrift nach Vorlage in der Parlamentarischen Kontrollkommission. SS7 Besondere Formen der Datenerhebung (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben Informationen, insbesondere personenbezogene Daten, mit den Mitteln gemäß SS 6 Abs. 3 nur erheben, wenn 1. sich ihr Einsatz gegen Personenzusammenschlüsse, in ihnen oder einzeln tätige Personen richtet, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht der Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 bestehen, 2. sich ihr Einsatz gegen andere als die in Nummer 1 genannten Personen richtet, von denen aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie für diese bestimmte oder von diesen herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben, 264 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG 3. ihr Einsatz gegen andere als in den Nummern 1 und 2 genannten Personen unumgänglich ist, um Erkenntnisse über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht oder Bestrebungen zu gewinnen, die sich durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 genannten Schutzgüter wenden, 4. auf diese Weise die zur Erforschung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 erforderlichen Quellen in Personenzusammenschlüssen nach Nummer 1 gewonnen werden können oder 5. dies zum Schutz der Bediensteten, Einrichtungen, Gegenstände und Quellen der Verfassungsschutzbehörde gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderlich ist. Die Erhebung nach Satz 1 ist unzulässig, wenn die Erforschung des Sachverhaltes auf andere, die betroffene Person weniger beeinträchtigende Weise möglich ist; eine geringere Beeinträchtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Information aus allgemein zugänglichen Quellen oder durch eine Auskunft nach SS 15 gewonnen werden kann. Die Anwendung eines Mittels gemäß SS 6 Abs. 3 darf nicht erkennbar außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhaltes stehen, insbesondere nicht zu der Gefahr, die von der jeweiligen Bestrebung oder Tätigkeit im Sinne von SS 3 Abs. 1 ausgeht. Die Maßnahme ist unverzüglich zu beenden, wenn ihr Zweck erreicht ist oder sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass er nicht oder nicht auf diese Weise erreicht werden kann. (2) Die mit den Mitteln nach SS 6 Abs. 3 gewonnenen Informationen dürfen nur für den jeweiligen Erhebungszweck genutzt werden. Eine anderweitige Nutzung ist nur zulässig, wenn das zur Informationsgewinnung verwendete Mittel auch für den jeweils anderen Nutzungszweck hätte eingesetzt werden dürfen. Sie ist ferner zulässig im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen nach SS 3 Abs. 2 und in Verwaltungsverfahren, in denen die Beteiligung der Verfassungsschutzbehörde gesetzlich vorgeschrieben ist. (3) Das Mithören oder Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel oder sonstige Maßnahmen nach SS 6 Abs. 3, die in ihrer Art und Schwere einer Beschränkung des Brief-, Post und Fernmeldegeheimnisses gleichkommen, sind zulässig, wenn dadurch Erkenntnisse über sicherheitsgefährdende 265 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht oder Bestrebungen, die auf Gewaltanwendung gerichtet sind oder sonst ein kämpferisches und aggressives Verhalten gegenüber den in SS 4 Abs. 3 genannten Grundsätzen erkennen lassen, gewonnen werden können. Ein solcher Eingriff bedarf im Einzelfall der vorherigen Zustimmung des Ministers des Innern, im Falle seiner Verhinderung der seines Vertreters. Die Parlamentarische Kontrollkommission ist in der jeweils nächsten Sitzung, bei Fortdauer der Maßnahmen jeweils in Abständen von drei Monaten, zu unterrichten. Die durch den Eingriff erhobenen Informationen dürfen nur nach Maßgabe des SS 4 Abs. 2 des Artikel 10-Gesetzes, zur Erforschung oder Verfolgung einer Straftat nach SS 129 des Strafgesetzbuches sowie für die in Absatz 2 Satz 3 genannten Zwecke genutzt werden. (4) Beim Einsatz von Vertrauensleuten und verdeckten Ermittlern sowie bei Observationen finden die Bestimmungen in Absatz 3 Satz 3 entsprechende Anwendung, ohne dass die Identität der Vertrauensleute oder verdeckten Ermittler, auch nicht in mittelbarer Form, offenbart wird. SS8 Speicherung, Veränderung, Nutzung, Berichtigung, Sperrung und Löschung personenbezogener Daten (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach SS 3 Abs. 1 Informationen, insbesondere personenbezogene Daten, speichern, verändern und nutzen, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen nach SS 3 Abs. 1 vorliegen oder 2. dies für die Erforschung und Bewertung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 erforderlich ist. Die Speicherung von Informationen über das Verhalten Minderjähriger vor Vollendung des 14. Lebensjahres zu ihrer Person ist unzulässig. Mittels automatisierter Datenverarbeitung zu ihrer Person gespeicherte Daten Minderjähriger dürfen nur einem besonders beschränkten Personenkreis zugänglich gemacht werden. Die Speicherdauer ist auf das für die Aufgabenerfüllung erforderliche Maß zu beschränken. (2) Gespeicherte Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Wird die Richtigkeit von der betroffenen Person bestritten, so ist dies im Zusammenhang mit dem Datum, dessen Richtigkeit be266 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG stritten wird, zu vermerken. Sie sind zu ergänzen, wenn sie unvollständig sind und dadurch schutzwürdige Interessen Betroffener beeinträchtigt sein können. (3) Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig war oder ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nach SS 3 Abs. 1 nicht mehr erforderlich ist. Die Verfassungsschutzbehörde prüft bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, spätestens nach fünf Jahren, sofern Minderjährige betroffen sind, nach zwei Jahren, ob gespeicherte personenbezogene Daten zu löschen oder zu berichtigen sind. Die Löschung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass dadurch schutzwürdige Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt würden. In diesem Fall sind die Daten zu sperren; sie dürfen nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person verwendet werden. Ein schutzwürdiges Interesse liegt auch vor, wenn die betroffene Person einen Antrag nach SS 12 Abs. 1 gestellt hat. (4) Gespeicherte personenbezogene Daten über Bestrebungen nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 oder 4 sind spätestens zehn Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu löschen, es sei denn, der Leiter der Verfassungsschutzabteilung im Ministerium des Innern, im Falle seiner Verhinderung sein Vertreter, trifft im Einzelfall ausnahmsweise eine andere Entscheidung. (5) Informationen aus der engeren Persönlichkeitssphäre des Betroffenen, die mittels automatisierter Datenverarbeitung gespeichert sind, dürfen nur einem besonders beschränkten Personenkreis zugänglich gemacht werden. (6) Personenbezogene Daten, die ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, dürfen nur für diese Zwecke sowie zum Nachweis strafbarer Handlungen nach SS 38 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes verwendet werden. SS9 (aufgehoben) SS 10 (aufgehoben) 267 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 SS 11 (aufgehoben) Dritter Abschnitt Auskunft und Einsicht SS 12 Auskunft, Einsicht und Benachrichtigung (1) Die Verfassungsschutzbehörde erteilt auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zur antragstellenden Person gespeicherten Daten sowie den Zweck und die Rechtsgrundlage ihrer Speicherung. Soweit sich die personenbezogenen Daten in Akten befinden, ist auf Antrag der antragstellenden Person Einsicht zu gewähren. Die Akteneinsicht ist auf die Teile der Akten beschränkt, die personenbezogene Daten der antragstellenden Person enthalten. Auskunft oder Akteneinsicht können sich auf Antrag auch auf die Herkunft der Daten, den Zweck ihrer Übermittlung und die Empfänger von Übermittlungen innerhalb der letzten zwei Jahre erstrecken. Auskunft aus Akten oder Einsicht in Akten, die nicht zur Person des Betroffenen geführt werden, sind zu gewähren, soweit die antragstellende Person Angaben macht, die das Auffinden der Daten mit angemessenem Aufwand ermöglichen. (1a) Soweit Daten zur Person mittels automatisierter Datenverarbeitung gespeichert sind, erhält die antragstellende Person Einsicht in Ausdrucke der gespeicherten Datensätze. Absatz 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend. (2) Auskunftserteilung oder Einsichtsgewährung können nur unterbleiben, wenn 1. das öffentliche Interesse an der Geheimhaltung der Erkenntnisse sowie der nachrichtendienstlichen Arbeitsmethoden und Mittel der Verfassungsschutzbehörde gegenüber dem Interesse der antragstellenden Person an der Auskunftserteilung oder Einsicht überwiegt oder 2. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der überwiegenden berechtigten Interessen von Dritten geheimgehalten werden müssen. Die Entscheidung trifft der Leiter der Verfassungsschutzabteilung im Ministerium des Innern oder ein von ihm besonders beauftragter Mitarbeiter unter Abwägung der in den Nummern 1 und 2 genannten Interessen mit 268 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG dem Interesse der antragstellenden Person an der Auskunftserteilung oder Einsicht. (3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung oder der Einsichtsgewährung bedarf keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Verweigerung gefährdet würde; die Gründe sind aber festzuhalten. Die antragstellende Person ist auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen einer Begründung und darauf hinzuweisen, dass sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden kann. Dem Landesbeauftragten ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen und Einsicht zu gewähren. Stellt der Minister des Innern, im Falle seiner Verhinderung der Staatssekretär, im Einzelfall fest, dass durch die Auskunft oder die Einsicht die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde, erhält nur der Landesbeauftragte persönlich Auskunft oder Einsicht. Mitteilungen des Landesbeauftragten an die antragstellende Person dürfen keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Verfassungsschutzbehörde zulassen, sofern sie nicht einer weitergehenden Auskunft zugestimmt hat. (4) Bezieht sich die Auskunftserteilung oder die Einsicht auf die Herkunft personenbezogener Daten von anderen Verfassungsschutzbehörden, der Staatsanwaltschaft und der Polizei, von Landesfinanzbehörden, soweit diese personenbezogene Daten in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben im Anwendungsbereich der Abgabenordnung zur Überwachung und Prüfung speichern, vom Bundesnachrichtendienst, vom Militärischen Abschirmdienst und, soweit die Sicherheit des Bundes berührt wird, von anderen Behörden des Bundesministers der Verteidigung, ist sie nur mit Zustimmung dieser Stellen zulässig. Das gleiche gilt, wenn diese Behörden Empfänger von Übermittlungen personenbezogener Daten sind. Soweit es sich um Behörden des Landes handelt, gelten für die Versagung der Zustimmung die Absätze 2 und 3 entsprechend. (5) Von der ohne ihre Kenntnis erfolgten Erhebung personenbezogener Daten ist die betroffene Person zu benachrichtigen, sobald der Zweck der Erhebung es zulässt. Bei Eingriffen nach SS 7 Abs. 3 und 4 ist die Parlamentarische Kontrollkommission spätestens drei Jahre nach der Beendigung des Eingriffes zu unterrichten, sofern eine Mitteilung an die betroffene Person nicht erfolgt ist. (6) Wird der Landesbeauftragte für den Datenschutz nach SS 12 Abs. 3 tätig, so kann er die Parlamentarische Kontrollkommission von sich aus 269 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 unterrichten, wenn sich im Einzelfall Beanstandungen ergeben, eine Auskunft an die betroffene Person aber aus Geheimhaltungsgründen unterbleiben muss. Vierter Abschnitt Informationsübermittlung SS 13 Zulässigkeit von Ersuchen Wird nach den Bestimmungen dieses Abschnittes um die Übermittlung von personenbezogenen Daten ersucht, dürfen nur die Daten übermittelt werden, die bei der ersuchten Behörde bekannt sind oder aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können. SS 14 Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörde (1) Die Behörden, Betriebe und Einrichtungen des Landes sowie die der Aufsicht des Landes Brandenburg unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts unterrichten von sich aus die Verfassungsschutzbehörde über die ihnen bekannt gewordenen Tatsachen einschließlich personenbezogener Daten, die sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht oder Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes erkennen lassen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 genannten Schutzgüter gerichtet sind. (2) Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei übermitteln darüber hinaus von sich aus der Verfassungsschutzbehörde auch alle anderen ihnen bekanntgewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten über Bestrebungen nach SS 3 Abs. 1, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung für die Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde erforderlich ist. (3) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei sowie andere Behörden um Übermittlung der zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten ersuchen, wenn sie nicht aus allgemein zugänglichen Quellen oder nur mit übermä270 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG ßigem Aufwand oder nur durch eine die betroffene Person stärker belastende Maßnahme erhoben werden können. Die Ersuchen sind festzuhalten. (4) Die Übermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund einer Maßnahme nach SS 100 a der Strafprozessordnung bekanntgeworden sind, ist nach den Vorschriften der Absätze 1 bis 3 nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass jemand eine der in SS 3 des Artikel 10-Gesetzes genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. Auf die dabei übermittelten Kenntnisse und Unterlagen finden SS 4 Abs. 1 Satz 2 und 3 und SS 4 Abs. 2 Satz 2 des Artikel 10-Gesetzes entsprechende Anwendung. Die Übermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund anderer strafprozessualer Maßnahmen bekanntgeworden sind, ist zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 bestehen. Sie dürfen nur zur Erforschung dieser Bestrebungen oder Tätigkeiten genutzt werden. SS 14a Übermittlung von Informationen durch nicht-öffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbehörde (1) Auskünfte nach SS 8 Abs. 5 bis 8 des Bundesverfassungsschutzgesetzes dürfen nur auf schriftlichen Antrag des Leiters der Verfassungsschutzabteilung im Ministerium des Innern, im Falle seiner Verhinderung seines Vertreters, eingeholt werden. Über den Antrag entscheidet der Minister des Innern, im Falle seiner Verhinderung sein Vertreter. (2) Das Ministerium des Innern unterrichtet die G 10-Kommission über die beschiedenen Anträge vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzug kann das Ministerium des Innern den Vollzug der Entscheidung auch vor Unterrichtung der Kommission anordnen. Die G 10-Kommission prüft von Amts wegen oder aufgrund von Beschwerden die Zulässigkeit und Notwendigkeit der Einholung von Auskünften. Entscheidungen über Auskünfte, die die G 10-Kommission für nicht notwendig oder unzulässig erklärt, hat das Ministerium des Innern unverzüglich aufzuheben. (3) Die Kontrollbefugnis der Kommission erstreckt sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach Absatz 1 erlangten Daten. 271 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 (4) Für die Verarbeitung der nach SS 8 Abs. 5 bis 8 des Bundesverfassungsschutzgesetzes erhobenen Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. (5) Für die Mitteilung an den Betroffenen findet SS 12 Abs. 1 und 3 des Artikel 10-Gesetzes entsprechende Anwendung. (6) Das Ministerium des Innern unterrichtet im Abstand von höchstens sechs Monaten die Parlamentarische Kontrollkommission über die Durchführung von Maßnahmen nach Absatz 1. (7) Das Ministerium des Innern unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundes jährlich über die nach Absatz 1 durchgeführten Maßnahmen nach Maßgabe des SS 8 Abs. 10 Satz 1 zweiter Halbsatz des Bundesverfassungsschutzgesetzes. (8) Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz, Artikel 16 Verfassung des Landes Brandenburg) wird nach Maßgabe des Absatzes 1 in Verbindung mit SS 8 Abs. 6 und 8 des Bundesverfassungsschutzgesetzes eingeschränkt. SS 15 Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Aufklärung 1. von sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland für eine fremde Macht oder 2. von Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, oder 3. von Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 4. von Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. von öffentlichen Stellen geführte Register einsehen. 272 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG (2) Eine solche Einsichtnahme ist nur zulässig, wenn 1. die Aufklärung auf andere Weise nicht möglich erscheint, insbesondere durch eine Übermittlung der Daten durch die registerführende Stelle der Zweck der Maßnahme gefährdet würde oder 2. die betroffene Person durch eine anderweitige Aufklärung unverhältnismäßig beeinträchtigt würde und 3. eine besondere gesetzliche Geheimhaltungsvorschrift oder ein Berufsgeheimnis der Einsichtnahme nicht entgegensteht. (3) Die Anordnung für die Maßnahme nach Absatz 1 trifft der Leiter der Verfassungsschutzabteilung im Ministerium des Innern, im Falle seiner Verhinderung sein Vertreter. (4) Die auf diese Weise gewonnenen Erkenntnisse dürfen nur zu den in Absatz 1 genannten Zwecken verwendet werden. Gespeicherte Informationen sind zu löschen und Unterlagen zu vernichten, sobald sie für diese Zwecke nicht mehr benötigt werden. (5) Über die Einsichtnahme ist ein gesonderter Nachweis zu führen, aus dem ihr Zweck, die in Anspruch genommene Stelle sowie die Namen der betroffenen Person, deren Daten für eine weitere Verwendung erforderlich sind, hervorgehen. Der Nachweis ist gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des zweiten Kalenderjahres, das dem Jahr der Erstellung folgt, zu vernichten. SS 16 Übermittlung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten an inländische Behörden übermitteln, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist oder die empfangende Behörde die Daten zum Schutz vor Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1, zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung (SS 4 Abs. 5) benötigt oder wenn eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht. Die Übermittlung ist festzuhalten. Die empfangende Behörde darf die übermittelten Daten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihr übermittelt wurden. (2) Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten an ausländische öffentliche Stellen sowie an überund zwischenstaatli273 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 che Stellen übermitteln, wenn dies zum Schutz von Leib oder Leben oder zur Erfüllung eigener Aufgaben, insbesondere bei grenzüberschreitenden Bestrebungen oder Tätigkeiten im Sinne von SS 3 Abs. 1, erforderlich ist. Die Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person, insbesondere die Gefahr einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. Die Übermittlung ist festzuhalten. Die empfangende Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie ihr übermittelt wurden, und dass die Verfassungsschutzbehörde sich vorbehält, um Auskunft über die Verwendung der Daten zu bitten. (3) Personenbezogene Daten dürfen an andere Stellen nicht übermittelt werden, es sei denn, dass 1. die betroffene Person zugestimmt hat, 2. dies zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder 3. zum Schutz der in SS 3 Abs. 2 Nr. 2 genannten Einrichtungen erforderlich ist und der Minister des Innern oder von ihm besonders bestellte Beauftragte ihre Zustimmung im Einzelfall erteilt haben. Die Verfassungsschutzbehörde führt hierüber einen Nachweis, aus dem der Zweck der Übermittlung, ihre Veranlassung, die Fundstelle und der Empfänger hervorgehen. Der Nachweis ist gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des zweiten Kalenderjahres, das dem Jahr der Erstellung folgt, zu vernichten. Die empfangende Stelle darf die übermittelten Daten nur für den Zweck verwenden, zu dem sie ihr übermittelt wurden. Sie ist auf die Verwendungsbeschränkung und darauf hinzuweisen, dass die Verfassungsschutzbehörde sich vorbehält, um Auskunft über die Verwendung der Daten zu bitten. SS 17 Übermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbehörde an Strafverfolgungsund Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten des Staatsund Verfassungsschutzes (1) Die Verfassungsschutzbehörde übermittelt den Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, 274 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG der Polizei von sich aus die ihr bekanntgewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist. Delikte nach Satz 1 sind die in den SSSS 74 a und 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Straftaten sowie sonstige Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des Täters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die in Artikel 73 Nr. 10 Buchstabe b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzgüter gerichtet sind. (2) Die Polizei darf zur Verhinderung von Staatsschutzdelikten nach Absatz 1 Satz 2 die Verfassungsschutzbehörde um Übermittlung der erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten ersuchen. (3) Übermittlungen nach den Absätzen 1 und 2 sind festzuhalten. SS 18 Übermittlung personenbezogener Informationen an die Öffentlichkeit Bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit über Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörde dürfen personenbezogene Daten nur bekanntgegeben werden, wenn dies für das Verständnis des Zusammenhanges oder der Darstellung von Organisationen oder unorganisierten Gruppierungen zwingend erforderlich ist und die Interessen der Allgemeinheit das schutzwürdige Interesse der betroffenen Person überwiegen. Personenbezogene Informationen über Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen oder Amtsträger in Ausübung ihres Amtes dürfen veröffentlicht werden, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen dieser Personen nicht beeinträchtigt werden. SS 19 Übermittlungsverbote Die Übermittlung nach den Vorschriften dieses Abschnittes unterbleibt, wenn 1. eine Prüfung durch die übermittelnde Stelle ergibt, dass die Information zu löschen oder für die empfangende Stelle nicht mehr erforderlich ist, 275 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 2. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art der Information und ihrer Erhebung die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person das öffentliche Interesse an der Übermittlung überwiegen, wovon in der Regel auszugehen ist, wenn die Information die engere Persönlichkeitssphäre der betroffenen Person berührt, 3. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder 4. besondere gesetzliche Übermittlungsregelungen entgegenstehen; die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleibt unberührt. SS 20 Minderjährigenschutz (1) Informationen einschließlich personenbezogener Daten über das Verhalten Minderjähriger dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelt werden, solange die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 8 Abs.1 Satz 2 erfüllt sind. Liegen diese Voraussetzungen nicht mehr vor, ist eine Übermittlung nur zulässig, wenn sie zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung (SS 4 Abs. 5) erforderlich ist. (2) Informationen einschließlich personenbezogener Daten über das Verhalten Minderjähriger vor Vollendung des sechzehnten Lebensjahres dürfen nicht an ausländische oder überoder zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden. SS 21 Pflichten der empfangenden Stelle Die empfangende Stelle prüft, ob die nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelten personenbezogenen Daten für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Prüfung, dass die Daten nicht erforderlich sind, hat sie die Unterlagen zu vernichten. Die Vernichtung kann unterbleiben, wenn die Trennung von anderen Informationen, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich wäre; in diesem Fall sind die Daten zu sperren. 276 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG SS 22 Nachberichtspflicht Erweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer Übermittlung gemäß den Vorschriften dieses Gesetzes als unvollständig oder unrichtig, so sind sie unverzüglich gegenüber der empfangenden Stelle zu berichtigen. Fünfter Abschnitt Parlamentarische Kontrolle SS 23 Parlamentarische Kontrollkommission In Angelegenheiten des Verfassungsschutzes unterliegt die Landesregierung unbeschadet der Rechte des Landtages der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission. SS 24 Zusammensetzung und Amtsdauer der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission wird vom Landtag gebildet. Der Landtag beschließt über ihre Größe, die neun Mitglieder nicht überschreiten soll, und Zusammensetzung und wählt die Mitglieder. Die parlamentarische Opposition muss angemessen vertreten sein. (2) Scheidet ein Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission aus dem Landtag oder aus seiner Fraktion aus oder wird es Mitglied der Landesregierung, so verliert es seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission. Ein neues Mitglied ist unverzüglich zu bestimmen. Das gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus anderen Gründen aus der Parlamentarischen Kontrollkommission ausscheidet. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission übt ihre Tätigkeit auch über das Ende einer Wahlperiode des Landtages hinaus solange aus, bis der nachfolgende Landtag nach Absatz 1 eine neue Parlamentarische Kontrollkommission gebildet hat. SS 25 Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Die Landesregierung unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde, das Lagebild und Vorgänge von besonderer 277 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Bedeutung und auf Verlangen der Kommission über Einzelfälle. Die Kommission hat Anspruch auf diese Unterrichtung. Sie kann von der Landesregierung alle für ihre Kontrollaufgaben erforderlichen Auskünfte, Unterlagen, Aktenund Dateneinsicht, Stellungnahmen und den Zutritt zur Verfassungsschutzbehörde verlangen sowie bei besonderem Aufklärungsbedarf mit Zustimmung des Innenministers Bedienstete zum Sachverhalt befragen, sofern dem nicht überwiegende öffentliche oder private Belange entgegenstehen; die Landesregierung hat dies vor der Parlamentarischen Kontrollkommission zu begründen. (2) Die Landesregierung unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission auch über die Herstellung des Einvernehmens für das Tätigwerden von Verfassungsschutzbehörden anderer Länder im Land Brandenburg gemäß SS 2 Abs. 2 sowie in allgemeiner Form über die Herstellung des Benehmens für das Tätigwerden des Bundesamtes für Verfassungsschutz gemäß SS 5 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. (3) Eingaben einzelner Bürger (Petenten) über ein sie betreffendes Verhalten der Verfassungsschutzbehörde sind nach Zustimmung des Petenten der Parlamentarischen Kontrollkommission zur Kenntnis zu geben, wenn sie nicht an sie selbst gerichtet sind. Sie hat auf Antrag eines Mitgliedes Petenten zu hören. (4) Die Kontrolle der Durchführung des Artikel 10-Gesetzes bleibt den aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz von der Volksvertretung bestellten Organen und Hilfsorganen vorbehalten. (5) Für die Parlamentarische Kontrollkommission gilt SS 23 Abs. 3 Satz 1 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes entsprechend. SS 26 Verfahrensweise der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission gibt sich eine Geschäftsordnung; im übrigen gelten die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Landtages. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission tagt nicht öffentlich. Auf Antrag eines Mitgliedes beschließt die Kommission über die Herstellung der Öffentlichkeit, soweit das öffentliche Interesse oder berechtigte Interessen eines einzelnen dem nicht entgegenstehen. Sofern die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist, sind die Mitglieder der Kom278 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG mission zur Verschwiegenheit über Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen dabei bekannt geworden sind. Das gilt auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus der Kommission. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit kann von der Kommission aufgehoben werden, wenn die Gründe für die Verschwiegenheit nachträglich weggefallen sind. Die Aufhebung der Vertraulichkeit von Beratungsgegenständen, die in die Verantwortlichkeit des Bundes oder eines anderen Landes fallen, ist nur mit deren Zustimmung möglich. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichtet den Landtag jährlich über ihre Tätigkeit. Sechster Abschnitt Schlussvorschriften SS 27 Geltung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes Bei der Erfüllung der Aufgaben nach SS 3 durch die Verfassungsschutzbehörde finden die SSSS 4a, 9, 12 bis 19, 33c und 33d des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes keine Anwendung. SS 28 Erlass von Verwaltungsvorschriften Der Minister des Innern wird ermächtigt, die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften zu erlassen. Über solche, die nachrichtendienstliche Mittel nach SS 6 Abs. 3 betreffen, ist die Parlamentarische Kontrollkommission vorab zu unterrichten. SS 29 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten) 279 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG) vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954) FNA 12-4 zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 1 Erstes G zur Änd. des SicherheitsüberprüfungsG vom 16.6.2017 (BGBl. I S. 1634) - Auszug - Erster Abschnitt Zusammenarbeit, Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden SS1 Zusammenarbeitspflicht (1) Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. (2) Der Bund und die Länder sind verpflichtet, in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. (3) Die Zusammenarbeit besteht auch in gegenseitiger Unterstützung und Hilfeleistung. SS2 Verfassungsschutzbehörden (1) Für die Zusammenarbeit des Bundes mit den Ländern unterhält der Bund ein Bundesamt für Verfassungsschutz als Bundesoberbehörde. Es untersteht dem Bundesministerium des Innern. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden. (2) Für die Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund und der Länder untereinander unterhält jedes Land eine Behörde zur Bearbeitung von Angelegenheiten des Verfassungsschutzes. Mehrere Länder können eine gemeinsame Behörde unterhalten. 280 Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG SS3 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden (1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 4. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. (2) Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder wirken mit 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, 2. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen, 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte, 4. bei der Überprüfung von Personen in sonstigen gesetzlich bestimmten Fällen, 5. bei der Geheimschutzbetreuung von nichtöffentlichen Stellen durch den Bund oder durch ein Land. 281 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Die Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei der Mitwirkung nach Satz 1 Nr. 1, 2 und 4 sind im Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867) geregelt. Bei der Mitwirkung nach Satz 1 Nummer 5 ist das Bundesamt für Verfassungsschutz zur sicherheitsmäßigen Bewertung der Angaben der nichtöffentlichen Stelle unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder befugt. Sofern es im Einzelfall erforderlich erscheint, können bei der Mitwirkung nach Satz 1 Nummer 5 zusätzlich die Nachrichtendienste des Bundes sowie ausländische öffentliche Stellen um Übermittlung und Bewertung vorhandener Erkenntnisse und um Bewertung übermittelter Erkenntnisse ersucht werden. (3) Die Verfassungsschutzbehörden sind an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes). SS 4 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind a) Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen; b) Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen; c) Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Für einen Personenzusammenschluß handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdrücklich unterstützt. Voraussetzung für die Sammlung und Auswertung von Informationen im Sinne des SS 3 Abs. 1 ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluß handeln, sind 282 Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, c) das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, d) die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, e) die Unabhängigkeit der Gerichte, f) der Ausschluß jeder Gewaltund Willkürherrschaft und g) die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. SS5 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf in einem Lande im Benehmen mit der Landesbehörde für Verfassungsschutz Informationen, Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen im Sinne des SS 3 sammeln. Bei Bestrebungen und Tätigkeiten im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ist Voraussetzung, daß 1. sie sich ganz oder teilweise gegen den Bund richten, 2. sie darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden, Gewaltanwendung vorzubereiten, zu unterstützen oder zu befürworten, 3. sie sich über den Bereich eines Landes hinaus erstrecken, 4. sie auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland berühren oder 283 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 5. eine Landesbehörde für Verfassungsschutz das Bundesamt für Verfassungsschutz um ein Tätigwerden ersucht. Das Benehmen kann für eine Reihe gleichgelagerter Fälle hergestellt werden. (2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz wertet unbeschadet der Auswertungsverpflichtungen der Landesbehörden für Verfassungsschutz zentral alle Erkenntnisse über Bestrebungen und Tätigkeiten im Sinne des SS 3 Absatz 1 aus. Es unterrichtet die Landesbehörden für Verfassungsschutz nach SS 6 Absatz 1, insbesondere durch Querschnittsauswertungen in Form von Strukturund Methodikberichten sowie regelmäßig durch bundesweite Lageberichte zu den wesentlichen Phänomenbereichen unter Berücksichtigung der entsprechenden Landeslageberichte. (3) Das Bundesamt für Verfassungsschutz koordiniert die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden. Die Koordinierung schließt insbesondere die Vereinbarung von 1. einheitlichen Vorschriften zur Gewährleistung der Zusammenarbeitsfähigkeit, 2. allgemeinen Arbeitsschwerpunkten und arbeitsteiliger Durchführung der Aufgaben sowie 3. Relevanzkriterien für Übermittlungen nach SS 6 Absatz 1 ein. (4) Das Bundesamt für Verfassungsschutz unterstützt als Zentralstelle die Landesbehörden für Verfassungsschutz bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach SS 3 insbesondere durch 1. Bereitstellung des nachrichtendienstlichen Informationssystems (SS 6 Absatz 2), 2. zentrale Einrichtungen im Bereich besonderer technischer und fachlicher Fähigkeiten, 3. Erforschung und Entwicklung von Methoden und Arbeitsweisen im Verfassungsschutz und 4. Fortbildung in speziellen Arbeitsbereichen. (3) Dem Bundesamt für Verfassungsschutz obliegt der für Aufgaben nach SS 3 erforderliche Dienstverkehr mit zuständigen öffentlichen 284 Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG Stellen anderer Staaten. Die Landesbehörden für Verfassungsschutz können solchen Dienstverkehr führen 1. mit den Dienststellen der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Streitkräfte, 2. mit den Nachrichtendiensten angrenzender Nachbarstaaten in regionalen Angelegenheiten oder 3. im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz. SS6 Gegenseitige Unterrichtung der Verfassungsschutzbehörden (1) Die Landesbehörden für Verfassungsschutz und das Bundesamt für Verfassungsschutz übermitteln sich unverzüglich die für ihre Aufgaben relevanten Informationen, einschließlich der Erkenntnisse ihrer Auswertungen. Wenn eine übermittelnde Behörde sich dies vorbehält, dürfen die übermittelten Daten nur mit ihrer Zustimmung an Stellen außerhalb der Behörden für Verfassungsschutz übermittelt werden. (2) Die Verfassungsschutzbehörden sind verpflichtet, beim Bundesamt für Verfassungsschutz zur Erfüllung der Unterrichtungspflichten nach Absatz 1 gemeinsame Dateien zu führen, die sie im automatisierten Verfahren nutzen. Die Speicherung personenbezogener Daten ist nur unter den Voraussetzungen der SSSS 10 und 11 zulässig. Der Abruf im automatisierten Verfahren durch andere Stellen ist nicht zulässig; SS 3 Absatz 3 Satz 2 des MAD-Gesetzes bleibt unberührt. Die Verantwortung einer speichernden Stelle im Sinne der allgemeinen Vorschriften des Datenschutzrechts trägt jede Verfassungsschutzbehörde nur für die von ihr eingegebenen Daten; nur sie darf diese Daten verändern, sperren oder löschen. Die eingebende Stelle muss feststellbar sein. Eine Abfrage von Daten ist nur zulässig, soweit dies zur Erfüllung von Aufgaben, mit denen der Abfragende unmittelbar betraut ist, erforderlich ist. Die Zugriffsberechtigung auf Daten, die nicht zum Auffinden von Akten und der dazu notwendigen Identifizierung von Personen erforderlich sind, ist auf Personen zu beschränken, die mit der Erfassung von Daten oder Analysen betraut sind. Die Zugriffsberechtigung auf Unterlagen, die gespeicherte Angaben belegen, ist zudem auf Personen zu beschränken, die unmittelbar mit Arbeiten in diesem Anwendungsgebiet betraut sind. 285 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 (3) Das Bundesamt für Verfassungsschutz trifft für die gemeinsamen Dateien die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach SS 9 des Bundesdatenschutzgesetzes. Es hat bei jedem Zugriff für Zwecke der Datenschutzkontrolle den Zeitpunkt, die Angaben, die die Feststellung der abgefragten Datensätze ermöglichen, sowie die abfragende Stelle zu protokollieren. Die Auswertung der Protokolldaten ist nach dem Stand der Technik zu gewährleisten. Die protokollierten Daten dürfen nur für Zwecke der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs der Datenverarbeitungsanlage verwendet werden. Die Protokolldaten sind am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Protokollierung folgt, zu löschen. SS7 Weisungsrechte des Bundes Die Bundesregierung kann, wenn ein Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes erfolgt, den obersten Landesbehörden die für die Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund auf dem Gebiete des Verfassungsschutzes erforderlichen Weisungen erteilen. 286 Artikel 10-Gesetz - G 10 Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz - G 10) Vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, ber. S. 2298, 2017 S. 154), Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 2 Erstes G zur Änd. des SicherheitsüberprüfungsG vom 16.6.2017 (BGBl. I S. 1634) Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen SS1 Gegenstand des Gesetzes (1) Es sind 1. die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst zur Abwehr von drohenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes einschließlich der Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages, 2. der Bundesnachrichtendienst im Rahmen seiner Aufgaben nach SS 1 Abs. 2 des BND-Gesetzes auch zu den in SS 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 bis 8 und SS 8 Abs. 1 Satz 1 bestimmten Zwecken berechtigt, die Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen, in den Fällen der Nummer 1 auch die dem Briefoder Postgeheimnis unterliegenden Sendungen zu öffnen und einzusehen. (2) Soweit Maßnahmen nach Absatz 1 von Behörden des Bundes durchgeführt werden, unterliegen sie der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium und durch eine besondere Kommission (G 10-Kommission). SS2 Pflichten der Anbieter von Postund Telekommunikationsdiensten (1) Wer geschäftsmäßig Postdienste erbringt oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt, hat der berechtigten Stelle auf Anordnung Auskunft über die näheren Umstände des Postverkehrs zu erteilen 287 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 und Sendungen, die ihm zum Einsammeln, Weiterleiten oder Ausliefern anvertraut sind, auszuhändigen. Der nach Satz 1 Verpflichtete hat der berechtigten Stelle auf Verlangen die zur Vorbereitung einer Anordnung erforderlichen Auskünfte zu Postfächern zu erteilen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Anordnung bedarf. Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt, hat der berechtigten Stelle auf Anordnung Auskunft über die näheren Umstände der nach Wirksamwerden der Anordnung durchgeführten Telekommunikation zu erteilen, Sendungen, die ihm zur Übermittlung auf dem Telekommunikationsweg anvertraut sind, auszuhändigen sowie die Überwachung und Auf-zeichnung der Telekommunikation zu ermöglichen. SS 8a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, SS 4a des MADGesetzes und SS 3 des BND-Gesetzes bleiben unberührt. Ob und in welchem Umfang der nach Satz 3 Verpflichtete Vorkehrungen für die technische und organisatorische Umsetzung der Überwachungsmaßnahme zu treffen hat, bestimmt sich nach SS 110 des Telekommunikationsgesetzes und der dazu erlassenen Rechtsverordnung. (2) Der nach Absatz 1 Satz 1 oder 3 Verpflichtete hat vor Durchführung einer beabsichtigten Beschränkungsmaßnahme unverzüglich die Personen, die mit der Durchführung der Maßnahme betraut werden sollen, 1. auszuwählen, 2. einer einfachen Sicherheitsüberprüfung unterziehen zu lassen und 3. über Mitteilungsverbote nach SS 17 sowie die Strafbarkeit eines Verstoßes nach SS 18 zu belehren; die Belehrung ist aktenkundig zu machen. Mit der Durchführung einer Beschränkungsmaßnahme dürfen nur Personen betraut werden, die nach Maßgabe des Satzes 1 überprüft und belehrt worden sind. Nach Zustimmung des Bundesministeriums des Innern, bei Beschränkungsmaßnahmen einer Landesbehörde des zuständigen Landesministeriums, kann der Behördenleiter der berechtigten Stelle oder dessen Stellvertreter die nach Absatz 1 Satz 1 oder 3 Verpflichteten schriftlich auffordern, die Beschränkungsmaßnahme bereits vor Abschluss der Sicherheitsüberprüfung durchzuführen. Der nach Absatz 1 Satz 1 oder Satz 3 Verpflichtete hat sicherzustellen, dass die Geheimschutzmaßnahmen zum Schutz als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestufter Infor288 Artikel 10-Gesetz - G 10 mationen gemäß der nach SS 35 Absatz 1 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes zu erlassenden allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz in der jeweils geltenden Fassung getroffen werden. (3) Die Sicherheitsüberprüfung nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 ist entsprechend dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz durchzuführen. Für Beschränkungsmaßnahmen einer Landesbehörde gilt dies nicht, soweit Rechtsvorschriften des Landes vergleichbare Bestimmungen enthalten; in diesem Fall sind die Rechtsvorschriften des Landes entsprechend anzuwenden. Zuständig ist bei Beschränkungsmaßnahmen von Bundesbehörden das Bundesministerium des Innern; im Übrigen sind die nach Landesrecht bestimmten Behörden zuständig. Soll mit der Durchführung einer Beschränkungsmaßnahme eine Person betraut werden, für die innerhalb der letzten fünf Jahre bereits eine gleichoder höherwertige Sicherheitsüberprüfung nach Bundesoder Landesrecht durchgeführt worden ist, soll von einer erneuten Sicherheitsüberprüfung abgesehen werden. Abschnitt 2 Beschränkungen in Einzelfällen SS3 Voraussetzungen (1) Beschränkungen nach SS 1 Abs. 1 Nr. 1 dürfen unter den dort bezeichneten Voraussetzungen angeordnet werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass jemand 1. Straftaten des Friedensverrats oder des Hochverrats (SSSS 80a bis 83 des Strafgesetzbuches), 2. Straftaten der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (SSSS 84 bis 86, 87 bis 89b, 89c Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuches, SS 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 des Vereinsgesetzes), 3. Straftaten des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit (SSSS 94 bis 96, 97a bis 100a des Strafgesetzbuches), 4. Straftaten gegen die Landesverteidigung (SSSS 109e bis 109g des Strafgesetzbuches), 5. Straftaten gegen die Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages (SSSS 87, 89, 94 bis 96, 98 bis 289 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 100, 109e bis 109g des Strafgesetzbuches in Verbindung mit SS 1 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes), 6. Straftaten nach a) den SSSS 129a bis 130 des Strafgesetzbuches sowie b) den SSSS 211, 212, 239a, 239b, 306 bis 306c, 308 Abs. 1 bis 3, SS 315 Abs. 3, SS 316b Abs. 3 und SS 316c Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches, soweit diese sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten, 7. Straftaten nach SS 95 Abs. 1 Nr. 8 des Aufenthaltsgesetzes, 8. Straftaten nach den SSSS 202a, 202b und 303a, 303b des Strafgesetzbuches, soweit sich die Straftat gegen die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere gegen sicherheitsempfindliche Stellen von lebenswichtigen Einrichtungen richtet, oder 9. Straftaten nach SS 13 des Völkerstrafgesetzbuches plant, begeht oder begangen hat. Gleiches gilt, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass jemand Mitglied einer Vereinigung ist, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind. (1a) Beschränkungen nach SS 1 Abs. 1 Nr. 1 dürfen unter den dort bezeichneten Voraussetzungen für den Bundesnachrichtendienst auch für Telekommunikationsanschlüsse, die sich an Bord deutscher Schiffe außerhalb deutscher Hoheitsgewässer befinden, angeordnet werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, dass jemand eine der in SS 23a Abs. 1 und 3 des Zollfahndungsdienstgesetzes genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. (2) Die Anordnung ist nur zulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Sie darf sich nur gegen den Verdächtigen oder gegen Personen richten, von denen auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie für den Verdächtigen bestimmte oder von ihm herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder dass der Verdächtige ihren Anschluss benutzt. Maßnahmen, die sich auf Sendungen beziehen, sind nur hinsichtlich solcher Sendungen zulässig, bei 290 Artikel 10-Gesetz - G 10 denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie von dem, gegen den sich die Anordnung richtet, herrühren oder für ihn bestimmt sind. Abgeordnetenpost von Mitgliedern des Deutschen Bundestages und der Parlamente der Länder darf nicht in eine Maßnahme einbezogen werden, die sich gegen einen Dritten richtet. SS 3a Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung Beschränkungen nach SS 1 Abs. 1 Nr. 1 sind unzulässig, soweit tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, dass durch sie allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erfasst würden. Soweit im Rahmen von Beschränkungen nach SS 1 Abs. 1 Nr. 1 neben einer automatischen Aufzeichnung eine unmittelbare Kenntnisnahme erfolgt, ist die Maßnahme unverzüglich zu unterbrechen, soweit sich während der Überwachung tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Inhalte, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, erfasst werden. Bestehen insoweit Zweifel, darf nur eine automatische Aufzeichnung fortgesetzt werden. Automatische Aufzeichnungen nach Satz 3 sind unverzüglich einem bestimmten Mitglied der G10-Kommission oder seinem Stellvertreter zur Entscheidung über die Verwertbarkeit oder Löschung der Daten vorzulegen. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung. Die Entscheidung des Mitglieds der Kommission, dass eine Verwertung erfolgen darf, ist unverzüglich durch die Kommission zu bestätigen. Ist die Maßnahme nach Satz 2 unterbrochen worden, so darf sie für den Fall, dass sie nicht nach Satz 1 unzulässig ist, fortgeführt werden. Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung, die durch eine Beschränkung nach SS 1 Abs. 1 Nr. 1 erlangt worden sind, dürfen nicht verwertet werden. Aufzeichnungen hierüber sind unverzüglich zu löschen. Die Tatsachen der Erfassung der Daten und der Löschung sind zu dokumentieren. Die Dokumentation darf ausschließlich für Zwecke der Datenschutzkontrolle verwendet werden. Sie ist zu löschen, wenn sie für diese Zwecke nicht mehr erforderlich ist, spätestens jedoch am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Dokumentation folgt. SS 3b Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen (1) Maßnahmen nach SS 1 Abs. 1 Nr. 1, die sich gegen eine in SS 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 oder Nr. 4 der Strafprozessordnung genannte Person richten und voraussichtlich Erkenntnisse erbringen würden, über die diese Person das Zeugnis verweigern dürfte, sind unzulässig. Den291 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 noch erlangte Erkenntnisse dürfen nicht verwertet werden. Aufzeichnungen hierüber sind unverzüglich zu löschen. Die Tatsache ihrer Erlangung und Löschung ist zu dokumentieren. Die Sätze 2 bis 3 gelten entsprechend, wenn durch eine Maßnahme, die sich nicht gegen eine in SS 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 oder Nr. 4 der Strafprozessordnung genannte Person richtet, von einer dort genannten Person Erkenntnisse erlangt werden, über die sie das Zeugnis verweigern dürfte. (2) Soweit durch eine Beschränkung eine in SS 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 3b oder Nr. 5 der Strafprozessordnung genannte Person betroffen wäre und dadurch voraussichtlich Erkenntnisse erlangt würden, über die diese Person das Zeugnis verweigern dürfte, ist dies im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit unter Würdigung des öffentlichen Interesses an den von dieser Person wahrgenommenen Aufgaben und des Interesses an der Geheimhaltung der dieser Person anvertrauten oder bekannt gewordenen Tatsachen besonders zu berücksichtigen. Soweit hiernach geboten, ist die Maßnahme zu unterlassen oder, soweit dies nach der Art der Maßnahme möglich ist, zu beschränken. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, soweit die in SS 53a der Strafprozessordnung Genannten das Zeugnis verweigern dürften. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht, sofern die zeugnisverweigerungsberechtigte Person Verdächtiger im Sinne des SS 3 Abs. 2 Satz 2 ist oder tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass sie dessen in SS 3 Abs. 1 bezeichnete Bestrebungen durch Entgegennahme oder Weitergabe von Mitteilungen bewusst unterstützt. SS4 Prüf-, Kennzeichnungsund Löschungspflichten, Übermittlungen, Zweckbindung (1) Die erhebende Stelle prüft unverzüglich und sodann in Abständen von höchstens sechs Monaten, ob die erhobenen personenbezogenen Daten im Rahmen ihrer Aufgaben allein oder zusammen mit bereits vorliegenden Daten für die in SS 1 Abs. 1 Nr. 1 bestimmten Zwecke erforderlich sind. Soweit die Daten für diese Zwecke nicht erforderlich sind und nicht für eine Übermittlung an andere Stellen benötigt werden, sind sie unverzüglich unter Aufsicht eines Bediensteten, der die Befähigung zum Richteramt hat, zu löschen. Die Löschung ist zu protokollieren. Die Protokolldaten dürfen ausschließlich 292 Artikel 10-Gesetz - G 10 zur Durchführung der Datenschutzkontrolle verwendet werden. Die Protokolldaten sind am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Protokollierung folgt, zu löschen. Die Löschung der Daten unterbleibt, soweit die Daten für eine Mitteilung nach SS 12 Abs. 1 oder für eine gerichtliche Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Beschränkungsmaßnahme von Bedeutung sein können. In diesem Fall sind die Daten zu sperren; sie dürfen nur zu diesen Zwecken verwendet werden. (2) Die verbleibenden Daten sind zu kennzeichnen. Nach einer Übermittlung ist die Kennzeichnung durch den Empfänger aufrechtzuerhalten. Die Daten dürfen nur zu den in SS 1 Abs. 1 Nr. 1 und den in Absatz 4 genannten Zwecken verwendet werden. (3) Der Behördenleiter oder sein Stellvertreter kann anordnen, dass bei der Übermittlung auf die Kennzeichnung verzichtet wird, wenn dies unerlässlich ist, um die Geheimhaltung einer Beschränkungsmaßnahme nicht zu gefährden, und die G 10-Kommission oder, soweit es sich um die Übermittlung durch eine Landesbehörde handelt, die nach Landesrecht zuständige Stelle zugestimmt hat. Bei Gefahr im Verzuge kann die Anordnung bereits vor der Zustimmung getroffen werden. Wird die Zustimmung versagt, ist die Kennzeichnung durch den Übermittlungsempfänger unverzüglich nachzuholen; die übermittelnde Behörde hat ihn hiervon zu unterrichten. (4) Die Daten dürfen nur übermittelt werden 1. zur Verhinderung oder Aufklärung von Straftaten, wenn a) tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass jemand eine der in SS 3 Abs. 1 und 1a genannten Straftaten plant oder begeht, b) bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand eine sonstige in SS 7 Abs. 4 Satz 1 genannte Straftat plant oder begeht, 2. zur Verfolgung von Straftaten, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand eine in Nummer 1 bezeichnete Straftat begeht oder begangen hat, oder 3. zur Vorbereitung und Durchführung eines Verfahrens nach Artikel 21 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes oder einer Maßnahme nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 des Vereinsgesetzes soweit sie zur Erfüllung der Aufgaben des Empfängers erforderlich sind. 293 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 (5) Sind mit personenbezogenen Daten, die übermittelt werden dürfen, weitere Daten des Betroffenen oder eines Dritten in Akten so verbunden, dass eine Trennung nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich ist, ist die Übermittlung auch dieser Daten zulässig; eine Verwendung dieser Daten ist unzulässig. Über die Übermittlung entscheidet ein Bediensteter der übermittelnden Stelle, der die Befähigung zum Richteramt hat. Die Übermittlung ist zu protokollieren. (6) Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur für die Zwecke verwenden, zu deren Erfüllung sie ihm übermittelt worden sind. Er prüft unverzüglich und sodann in Abständen von höchstens sechs Monaten, ob die übermittelten Daten für diese Zwecke erforderlich sind. Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Der Empfänger unterrichtet die übermittelnde Stelle unverzüglich über die erfolgte Löschung. Abschnitt 3 Strategische Beschränkungen SS5 Voraussetzungen (1) Auf Antrag des Bundesnachrichtendienstes dürfen Beschränkungen nach SS 1 für internationale Telekommunikationsbeziehungen, soweit eine gebündelte Übertragung erfolgt, angeordnet werden. Die jeweiligen Telekommunikationsbeziehungen werden von dem nach SS 10 Abs. 1 zuständigen Bundesministerium mit Zustimmung des Parlamentarischen Kontrollgremiums bestimmt. Beschränkungen nach Satz 1 sind nur zulässig zur Sammlung von Informationen über Sachverhalte, deren Kenntnis notwendig ist, um die Gefahr 1. eines bewaffneten Angriffs auf die Bundesrepublik Deutschland, 2. der Begehung internationaler terroristischer Anschläge mit unmittelbarem Bezug zur Bundesrepublik Deutschland, 3. der internationalen Verbreitung von Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen sowie des unerlaubten Außenwirtschaftsverkehrs mit Waren, Datenverarbeitungsprogrammen und Technologien in Fällen von erheblicher Bedeutung, 4. der unbefugten gewerbsoder bandenmäßig organisierten Verbringung von Betäubungsmitteln in das Gebiet der Europäischen 294 Artikel 10-Gesetz - G 10 Union in Fällen von erheblicher Bedeutung mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland, 5. der Beeinträchtigung der Geldwertstabilität im Euro-Währungsraum durch im Ausland begangene Geldfälschungen, 6. der international organisierten Geldwäsche in Fällen von erheblicher Bedeutung, 7. des gewerbsoder bandenmäßig organisierten Einschleusens von ausländischen Personen in das Gebiet der Europäischen Union in Fällen von erheblicher Bedeutung mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland a) bei unmittelbarem Bezug zu den Gefahrenbereichen nach Nr. 1 bis 3 oder b) in Fällen, in denen eine erhebliche Anzahl geschleuster Personen betroffen ist, insbesondere wenn durch die Art der Schleusung von einer Gefahr für ihr Leib oder Leben auszugehen ist, oder c) in Fällen von unmittelbarer oder mittelbarer Unterstützung oder Duldung durch ausländische öffentliche Stellen oder 8. des internationalen kriminellen, terroristischen oder staatlichen Angriffs mittels Schadprogrammen oder vergleichbaren schädlich wirkenden informationstechnischen Mitteln auf die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit von IT-Systemen in Fällen von erheblicher Bedeutung mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland rechtzeitig zu erkennen und einer solchen Gefahr zu begegnen. In den Fällen von Satz 3 Nr. 1 dürfen Beschränkungen auch für Postverkehrsbeziehungen angeordnet werden; Satz 2 gilt entsprechend. (2) Bei Beschränkungen von Telekommunikationsbeziehungen darf der Bundesnachrichtendienst nur Suchbegriffe verwenden, die zur Aufklärung von Sachverhalten über den in der Anordnung bezeichneten Gefahrenbereich bestimmt und geeignet sind. Es dürfen keine Suchbegriffe verwendet werden, die 1. Identifizierungsmerkmale enthalten, die zu einer gezielten Erfassung bestimmter Telekommunikationsanschlüsse führen, oder 2. den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betreffen. 295 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Dies gilt nicht für Telekommunikationsanschlüsse im Ausland, sofern ausgeschlossen werden kann, dass Anschlüsse, deren Inhaber oder regelmäßige Nutzer deutsche Staatsangehörige sind, gezielt erfasst werden. Die Durchführung ist zu protokollieren. Die Protokolldaten dürfen ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle verwendet werden. Sie sind am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Protokollierung folgt, zu löschen. SS 5a Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung Durch Beschränkungen nach SS 1 Abs. 1 Nr. 2 dürfen keine Kommunikationsinhalte aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erfasst werden. Sind durch eine Beschränkung nach SS 1 Abs. 1 Nr. 2 Kommunikationsinhalte aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erfasst worden, dürfen diese nicht verwertet werden. Sie sind unverzüglich unter Aufsicht eines Bediensteten, der die Befähigung zum Richteramt hat, zu löschen. SS 3a Satz 2 bis 7 gilt entsprechend. Die Tatsache der Erfassung der Daten und ihrer Löschung ist zu protokollieren. Die Protokolldaten dürfen ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der Datenschutzkontrolle verwendet werden. Sie sind zu löschen, wenn sie für diese Zwecke nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Protokollierung folgt. SS6 Prüf-, Kennzeichnungsund Löschungspflichten, Zweckbindung (1) Der Bundesnachrichtendienst prüft unverzüglich und sodann in Abständen von höchstens sechs Monaten, ob die erhobenen personenbezogenen Daten im Rahmen seiner Aufgaben allein oder zusammen mit bereits vorliegenden Daten für die in SS 5 Abs. 1 Satz 3 bestimmten Zwecke erforderlich sind. Soweit die Daten für diese Zwecke nicht erforderlich sind und nicht für eine Übermittlung an andere Stellen benötigt werden, sind sie unverzüglich unter Aufsicht eines Bediensteten, der die Befähigung zum Richteramt hat, zu löschen. Die Löschung ist zu protokollieren. Die Protokolldaten dürfen ausschließlich zur Durchführung der Datenschutzkontrolle verwendet werden. Die Protokolldaten sind am Ende des Kalenderjahres zu löschen, das dem Jahr der Protokollierung folgt. Außer in den Fällen der erstmaligen Prüfung nach Satz 1 unterbleibt die Löschung, soweit die Daten für eine Mitteilung nach SS 12 Abs. 2 oder für eine gerichtliche Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Beschränkungsmaßnahme von 296 Artikel 10-Gesetz - G 10 Bedeutung sein können. In diesem Fall sind die Daten zu sperren; sie dürfen nur zu diesen Zwecken verwendet werden. (2) Die verbleibenden Daten sind zu kennzeichnen. Nach einer Übermittlung ist die Kennzeichnung durch den Empfänger aufrechtzuerhalten. Die Daten dürfen nur zu den in SS 5 Abs. 1 Satz 3 genannten Zwecken und für Übermittlungen nach SS 7 Abs. 1 bis 4a und SS 7a verwendet werden. (3) Auf Antrag des Bundesnachrichtendienstes dürfen zur Prüfung der Relevanz erfasster Telekommunikationsverkehre auf Anordnung des nach SS 10 Abs. 1 zuständigen Bundesministeriums die erhobenen Daten in einem automatisierten Verfahren mit bereits vorliegenden Rufnummern oder anderen Kennungen bestimmter Telekommunikationsanschlüsse abgeglichen werden, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie in einem Zusammenhang mit dem Gefahrenbereich stehen, für den die Überwachungsmaßnahme angeordnet wurde. Zu diesem Abgleich darf der Bundesnachrichtendienst auch Rufnummern oder andere Kennungen bestimmter Telekommunikationsanschlüsse im Inland verwenden. Die zu diesem Abgleich genutzten Daten dürfen nicht als Suchbegriffe im Sinne des SS 5 Abs. 2 Satz 1 verwendet werden. Der Abgleich und die Gründe für die Verwendung der für den Abgleich genutzten Daten sind zu protokollieren. Die Protokolldaten dürfen ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle verwendet werden. Sie sind am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Protokollierung folgt, zu vernichten. SS7 Übermittlungen durch den Bundesnachrichtendienst (1) Durch Beschränkungen nach SS 5 erhobene personenbezogene Daten dürfen nach SS 33 des BND-Gesetzes zur Unterrichtung über die in SS 5 Abs. 1 Satz 3 genannten Gefahren übermittelt werden. (2) Durch Beschränkungen nach SS 5 erhobene personenbezogene Daten dürfen an die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sowie an den Militärischen Abschirmdienst übermittelt werden, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Daten erforderlich sind zur Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch 297 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes genannten Schutzgüter gerichtet sind, 2. bestimmte Tatsachen den Verdacht sicherheitsgefährdender oder geheimdienstlicher Tätigkeiten für eine fremde Macht begründen oder 3. im Falle des SS 5 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 3 Nummer 8 tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Angriffe von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes ausgehen. (3) Durch Beschränkungen nach SS 5 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 3 Nr. 3 erhobene personenbezogene Daten dürfen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übermittelt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Kenntnis dieser Daten erforderlich ist 1. zur Aufklärung von Teilnehmern am Außenwirtschaftsverkehr über Umstände, die für die Einhaltung von Beschränkungen des Außenwirtschaftsverkehrs von Bedeutung sind, oder 2. im Rahmen eines Verfahrens zur Erteilung einer ausfuhrrechtlichen Genehmigung oder zur Unterrichtung von Teilnehmern am Außenwirtschaftsverkehr, soweit hierdurch eine Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von Gütern begründet wird. (4) Durch Beschränkungen nach SS 5 erhobene personenbezogene Daten dürfen zur Verhinderung von Straftaten an die mit polizeilichen Aufgaben betrauten Behörden übermittelt werden, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass jemand a) Straftaten nach den SSSS 89a, 89b, 89c Absatz 1 bis 4 oder SS 129a, auch in Verbindung mit SS 129b Abs. 1, sowie den SSSS 146, 151 bis 152a oder SS 261 des Strafgesetzbuches, b) vorsätzliche Straftaten nach den SSSS 17 und 18 des Außenwirtschaftsgesetzes, SSSS 19 bis 21 oder SS 22a Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder c) Straftaten nach SS 29a Abs. 1 Nr. 2, SS 30 Abs. 1 Nr. 1, 4 oder SS 30a des Betäubungsmittelgesetzes plant oder begeht oder 298 Artikel 10-Gesetz - G 10 2. bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand eine der in SS 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 5, 7 und 9, Satz 2 oder Absatz 1a dieses Gesetzes oder eine sonstige der in SS 100a Absatz 2 der Strafprozessordnung genannten Straftaten plant oder begeht. Die Daten dürfen zur Verfolgung von Straftaten an die zuständigen Behörden übermittelt werden, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand eine in Satz 1 bezeichnete Straftat begeht oder begangen hat. (4a) Durch Beschränkungen nach SS 5 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 3 Nummer 8 erhobene personenbezogene Daten dürfen an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik übermittelt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Daten erforderlich sind zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes oder zur Sammlung und Auswertung von Informationen über Sicherheitsrisiken auch für andere Stellen und Dritte. (5) Die Übermittlung ist nur zulässig, soweit sie zur Erfüllung der Aufgaben des Empfängers erforderlich ist. Sind mit personenbezogenen Daten, die übermittelt werden dürfen, weitere Daten des Betroffenen oder eines Dritten in Akten so verbunden, dass eine Trennung nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich ist, ist die Übermittlung auch dieser Daten zulässig; eine Verwendung dieser Daten ist unzulässig. Über die Übermittlung entscheidet ein Bediensteter des Bundesnachrichtendienstes, der die Befähigung zum Richteramt hat. Die Übermittlung ist zu protokollieren. (6) Der Empfänger darf die Daten nur für die Zwecke verwenden, zu deren Erfüllung sie ihm übermittelt worden sind. Er prüft unverzüglich und sodann in Abständen von höchstens sechs Monaten, ob die übermittelten Daten für diese Zwecke erforderlich sind. SS 4 Abs. 6 Satz 4 und SS 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 gelten entsprechend. SS 7a Übermittlungen durch den Bundesnachrichtendienst an ausländische öffentliche Stellen (1) Der Bundesnachrichtendienst darf durch Beschränkungen nach SS 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, 3, 7 und 8 erhobene personenbezogene Daten an die mit nachrichtendienstlichen Aufgaben betrauten ausländischen öffentlichen Stellen übermitteln, soweit 299 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 1. die Übermittlung zur Wahrung außenoder sicherheitspolitischer Belange der Bundesrepublik Deutschland oder erheblicher Sicherheitsinteressen des ausländischen Staates erforderlich ist, 2. überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen, insbesondere in dem ausländischen Staat ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist sowie davon auszugehen ist, dass die Verwendung der Daten durch den Empfänger in Einklang mit grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien erfolgt, und 3. das Prinzip der Gegenseitigkeit gewahrt ist. Die Übermittlung bedarf der Zustimmung des Bundeskanzleramtes. (2) Der Bundesnachrichtendienst darf unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 durch Beschränkungen nach SS 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, 3, 7 und 8 erhobene personenbezogene Daten ferner im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218) an Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der in deren Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich ist. (3) Über die Übermittlung entscheidet ein Bediensteter des Bundesnachrichtendienstes, der die Befähigung zum Richteramt hat. Die Übermittlung ist zu protokollieren. Der Bundesnachrichtendienst führt einen Nachweis über den Zweck, die Veranlassung, die Aktenfundstelle und die Empfänger der Übermittlungen nach Absatz 1 und 2. Die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. (4) Der Empfänger ist zu verpflichten, 1. die übermittelten Daten nur zu dem Zweck zu verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden, 2. eine angebrachte Kennzeichnung beizubehalten und 3. dem Bundesnachrichtendienst auf Ersuchen Auskunft über die Verwendung zu erteilen. 300 Artikel 10-Gesetz - G 10 (5) Das zuständige Bundesministerium unterrichtet monatlich die G10Kommission über Übermittlungen nach Absatz 1 und 2. (6) Das Parlamentarische Kontrollgremium ist in Abständen von höchstens sechs Monaten über die vorgenommenen Übermittlungen nach Absatz 1 und 2 zu unterrichten. SS8 Gefahr für Leib oder Leben einer Person im Ausland (1) Auf Antrag des Bundesnachrichtendienstes dürfen Beschränkungen nach SS 1 für internationale Telekommunikationsbeziehungen im Sinne des SS 5 Abs. 1 Satz 1 angeordnet werden, wenn dies erforderlich ist, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für Leib oder Leben einer Person im Ausland rechtzeitig zu erkennen oder ihr zu begegnen und dadurch Belange der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar in besonderer Weise berührt sind. (2) Die jeweiligen Telekommunikationsbeziehungen werden von dem nach SS 10 Abs. 1 zuständigen Bundesministerium mit Zustimmung des Parlamentarischen Kontrollgremiums bestimmt. Die Zustimmung bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder. Die Bestimmung tritt spätestens nach zwei Monaten außer Kraft. Eine erneute Bestimmung ist zulässig, soweit ihre Voraussetzungen fortbestehen. (3) Die Anordnung ist nur zulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Der Bundesnachrichtendienst darf nur Suchbegriffe verwenden, die zur Erlangung von Informationen über die in der Anordnung bezeichnete Gefahr bestimmt und geeignet sind. SS 5 Abs. 2 Satz 2 bis 6 gilt entsprechend. Ist die Überwachungsmaßnahme erforderlich, um einer im Einzelfall bestehenden Gefahr für Leib oder Leben einer Person zu begegnen, dürfen die Suchbegriffe auch Identifizierungsmerkmale enthalten, die zu einer gezielten Erfassung der Rufnummer oder einer anderen Kennung des Telekommunikationsanschlusses dieser Person im Ausland führen. (4) Der Bundesnachrichtendienst prüft unverzüglich und sodann in Abständen von höchstens sechs Monaten, ob die erhobenen personenbezogenen Daten im Rahmen seiner Aufgaben allein oder zusammen mit bereits vorliegenden Daten zu dem in Absatz 1 bestimmten Zweck erforderlich sind. Soweit die Daten für diesen Zweck nicht 301 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 erforderlich sind, sind sie unverzüglich unter Aufsicht eines Bediensteten, der die Befähigung zum Richteramt hat, zu löschen. Die Löschung ist zu protokollieren. SS 6 Abs. 1 Satz 4 und 5, Abs. 2 Satz 1 und 2 gilt entsprechend. Die Daten dürfen nur zu den in den Absätzen 1, 5 und 6 genannten Zwecken verwendet werden. (5) Die erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nach SS 33 des BND-Gesetzes zur Unterrichtung über die in Absatz 1 genannte Gefahr übermittelt werden. (6) Die erhobenen personenbezogenen Daten dürfen zur Verhinderung von Straftaten an die zuständigen Behörden übermittelt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass jemand eine Straftat plant oder begeht, die geeignet ist, zu der Entstehung oder Aufrechterhaltung der in Absatz 1 bezeichneten Gefahr beizutragen. Die Daten dürfen zur Verfolgung von Straftaten an die zuständigen Behörden übermittelt werden, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand eine in Satz 1 bezeichnete Straftat begeht oder begangen hat. SS 7 Abs. 5 und 6 sowie SS 7a Abs. 1 und 3 bis 6 gelten entsprechend. Abschnitt 4 Verfahren SS9 Antrag (1) Beschränkungsmaßnahmen nach diesem Gesetz dürfen nur auf Antrag angeordnet werden. (2) Antragsberechtigt sind im Rahmen ihres Geschäftsbereichs 1. das Bundesamt für Verfassungsschutz, 2. die Verfassungsschutzbehörden der Länder, 3. der Militärische Abschirmdienst und 4. der Bundesnachrichtendienst durch den Behördenleiter oder seinen Stellvertreter. (3) Der Antrag ist schriftlich zu stellen und zu begründen. Er muss alle für die Anordnung erforderlichen Angaben enthalten. In den Fällen der SSSS 3 und 8 hat der Antragsteller darzulegen, dass die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. 302 Artikel 10-Gesetz - G 10 SS 10 Anordnung (1) Zuständig für die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen ist bei Anträgen der Verfassungsschutzbehörden der Länder die zuständige oberste Landesbehörde, im Übrigen das Bundesministerium des Innern. (2) Die Anordnung ergeht schriftlich. In ihr sind der Grund der Anordnung und die zur Überwachung berechtigte Stelle anzugeben sowie Art, Umfang und Dauer der Beschränkungsmaßnahme zu bestimmen. (3) In den Fällen des SS 3 muss die Anordnung denjenigen bezeichnen, gegen den sich die Beschränkungsmaßnahme richtet. Bei einer Überwachung der Telekommunikation ist auch die Rufnummer oder eine andere Kennung des Telekommunikationsanschlusses oder die Kennung des Endgerätes, wenn diese allein diesem Endgerät zuzuordnen ist, anzugeben. (4) In den Fällen der SSSS 5 und 8 sind die Suchbegriffe in der Anordnung zu benennen. Ferner sind das Gebiet, über das Informationen gesammelt werden sollen, und die Übertragungswege, die der Beschränkung unterliegen, zu bezeichnen. Weiterhin ist festzulegen, welcher Anteil der auf diesen Übertragungswegen zur Verfügung stehenden Übertragungskapazität überwacht werden darf. In den Fällen des SS 5 darf dieser Anteil höchstens 20 vom Hundert betragen. (5) In den Fällen der SSSS 3 und 5 ist die Anordnung auf höchstens drei Monate zu befristen. Verlängerungen um jeweils nicht mehr als drei weitere Monate sind auf Antrag zulässig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. (6) Die Anordnung ist dem nach SS 2 Abs. 1 Satz 1 oder 3 Verpflichteten insoweit mitzuteilen, als dies erforderlich ist, um ihm die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu ermöglichen. Die Mitteilung entfällt, wenn die Anordnung ohne seine Mitwirkung ausgeführt werden kann. (7) Das Bundesamt für Verfassungsschutz unterrichtet die jeweilige Landesbehörde für Verfassungsschutz über die in deren Bereich getroffenen Beschränkungsanordnungen. Die Landesbehörden für Verfassungsschutz teilen dem Bundesamt für Verfassungsschutz die in ihrem Bereich getroffenen Beschränkungsanordnungen mit. 303 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 SS 11 Durchführung (1) Die aus der Anordnung sich ergebenden Beschränkungsmaßnahmen sind unter Verantwortung der Behörde, auf deren Antrag die Anordnung ergangen ist, und unter Aufsicht eines Bediensteten vorzunehmen, der die Befähigung zum Richteramt hat. (2) Die Maßnahmen sind unverzüglich zu beenden, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vorliegen. Die Beendigung ist der Stelle, die die Anordnung getroffen hat, und dem nach SS 2 Abs. 1 Satz 1 oder 3 Verpflichteten, dem die Anordnung mitgeteilt worden ist, anzuzeigen. Die Anzeige an den Verpflichteten entfällt, wenn die Anordnung ohne seine Mitwirkung ausgeführt wurde. (3) Postsendungen, die zur Öffnung und Einsichtnahme ausgehändigt worden sind, sind dem Postverkehr unverzüglich wieder zuzuführen. Telegramme dürfen dem Postverkehr nicht entzogen werden. Der zur Einsichtnahme berechtigten Stelle ist eine Abschrift des Telegramms zu übergeben. SS 12 Mitteilungen an Betroffene (1) Beschränkungsmaßnahmen nach SS 3 sind dem Betroffenen nach ihrer Einstellung mitzuteilen. Die Mitteilung unterbleibt, solange eine Gefährdung des Zwecks der Beschränkung nicht ausgeschlossen werden kann oder solange der Eintritt übergreifender Nachteile für das Wohl des Bundes oder eines Landes absehbar ist. Erfolgt die nach Satz 2 zurückgestellte Mitteilung nicht binnen zwölf Monaten nach Beendigung der Maßnahme, bedarf die weitere Zurückstellung der Zustimmung der G10-Kommission. Die G10-Kommission bestimmt die Dauer der weiteren Zurückstellung. Einer Mitteilung bedarf es nicht, wenn die G10-Kommission einstimmig festgestellt hat, dass 1. eine der Voraussetzungen in Satz 2 auch nach fünf Jahren nach Beendigung der Maßnahme noch vorliegt, 2. sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft vorliegt und 3. die Voraussetzungen für eine Löschung sowohl bei der erhebenden Stelle als auch beim Empfänger vorliegen. 304 Artikel 10-Gesetz - G 10 (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Beschränkungsmaßnahmen nach den SSSS 5 und 8, sofern die personenbezogenen Daten nicht unverzüglich gelöscht wurden. Die Frist von fünf Jahren beginnt mit der Erhebung der personenbezogenen Daten. (3) Die Mitteilung obliegt der Behörde, auf deren Antrag die Anordnung ergangen ist. Wurden personenbezogene Daten übermittelt, erfolgt die Mitteilung im Benehmen mit dem Empfänger. SS 13 Rechtsweg Gegen die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen nach den SSSS 3 und 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und ihren Vollzug ist der Rechtsweg vor der Mitteilung an den Betroffenen nicht zulässig. Abschnitt 5 Kontrolle SS 14 Parlamentarisches Kontrollgremium (1) Das nach SS 10 Abs. 1 für die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen zuständige Bundesministerium unterrichtet in Abständen von höchstens sechs Monaten das Parlamentarische Kontrollgremium über die Durchführung dieses Gesetzes. Das Gremium erstattet dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über Durchführung sowie Art und Umfang der Maßnahmen nach den SSSS 3, 5, 7a und 8; dabei sind die Grundsätze des SS 10 Absatz 1 des Kontrollgremiumgesetzes zu beachten. (2) Bei Gefahr im Verzug kann das zuständige Bundesministerium die Bestimmungen nach den SSSS 5 und 8 vorläufig treffen und das Parlamentarische Kontrollgremium durch seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter vorläufig zustimmen. Die Zustimmung des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist unverzüglich einzuholen. Die Bestimmung tritt außer Kraft, wenn die vorläufige Zustimmung nicht binnen drei Tagen und die Zustimmung nicht binnen zwei Wochen erfolgt. SS 15 G 10-Kommission (1) Die G 10-Kommission besteht aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen muss, und drei Beisitzern sowie vier stellvertretenden Mitgliedern, die an den Sitzungen mit Redeund 305 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Fragerecht teilnehmen können. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Mitglieder der G 10-Kommission sind in ihrer Amtsführung unabhängig und Weisungen nicht unterworfen. Sie nehmen ein öffentliches Ehrenamt wahr und werden von dem Parlamentarischen Kontrollgremium nach Anhörung der Bundesregierung für die Dauer einer Wahlperiode des Deutschen Bundestages mit der Maßgabe bestellt, dass ihre Amtszeit erst mit der Neubestimmung der Mitglieder der Kommission, spätestens jedoch drei Monate nach Ablauf der Wahlperiode endet. Die oder der Ständige Bevollmächtigte des Parlamentarischen Kontrollgremiums nimmt regelmäßig an den Sitzungen der G 10-Kommission teil. (2) Die Beratungen der G 10-Kommission sind geheim. Die Mitglieder der Kommission sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit in der Kommission bekannt geworden sind. Dies gilt auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus der Kommission. (3) Der G 10-Kommission ist die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendige Personalund Sachausstattung zur Verfügung zu stellen; sie ist im Einzelplan des Deutschen Bundestages gesondert im Kapitel für die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste auszuweisen. Der Kommission sind Mitarbeiter mit technischem Sachverstand zur Verfügung zu stellen. (4) Die G 10-Kommission tritt mindestens einmal im Monat zusammen. Sie gibt sich eine Geschäftsordung, die der Zustimmung des Parlamentarischen Kontrollgremiums bedarf. Vor der Zustimmung ist die Bundesregierung zu hören. (5) Die G 10-Kommission entscheidet von Amts wegen oder auf Grund von Beschwerden über die Zulässigkeit und Notwendigkeit von Beschränkungsmaßnahmen. Die Kontrollbefugnis der Kommission erstreckt sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach diesem Gesetz erlangten personenbezogenen Daten durch Nachrichtendienste des Bundes einschließlich der Entscheidung über die Mitteilung an Betroffene. Der Kommission und ihren Mitarbeitern ist dabei insbesondere 1. Auskunft zu ihren Fragen zu erteilen, 2. Einsicht in alle Unterlagen, insbesondere in die gespeicherten Daten und in die Datenverarbeitungsprogramme, zu gewähren, die 306 Artikel 10-Gesetz - G 10 im Zusammenhang mit der Beschränkungsmaßnahme stehen, und 3. jederzeit Zutritt in alle Diensträume zu gewähren. Die Kommission kann dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz Gelegenheit zur Stellungnahme in Fragen des Datenschutzes geben. (6) Das zuständige Bundesministerium unterrichtet monatlich die G 10-Kommission über die von ihm angeordneten Beschränkungsmaßnahmen vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzuge kann es den Vollzug der Beschränkungsmaßnahmen auch bereits vor der Unterrichtung der Kommission anordnen. Bei Gefahr im Verzug darf am Tag der Beantragung bereits vor der Anordnung der Beschränkungsmaßnahme mit der Datenerhebung begonnen werden. Die bereits erhobenen Daten dürfen erst nach der Anordnung genutzt werden. Erfolgt die Anordnung nicht binnen 24 Stunden nach Beantragung, sind die erhobenen Daten unverzüglich automatisiert und unwiederbringlich zu löschen. Anordnungen, die die Kommission für unzulässig oder nicht notwendig erklärt, hat das zuständige Bundesministerium unverzüglich aufzuheben. In den Fällen des SS 8 tritt die Anordnung außer Kraft, wenn sie nicht binnen drei Tagen vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter bestätigt wird. Die Bestätigung der Kommission ist unverzüglich nachzuholen. (7) Das zuständige Bundesministerium unterrichtet monatlich die G 10-Kommission über Mitteilungen von Bundesbehörden nach SS 12 Abs. 1 und 2 oder über die Gründe, die einer Mitteilung entgegenstehen. Hält die Kommission eine Mitteilung für geboten, ist diese unverzüglich vorzunehmen. SS 12 Abs. 3 Satz 2 bleibt unberührt, soweit das Benehmen einer Landesbehörde erforderlich ist. (8) Die G 10-Kommission und das Parlamentarische Kontrollgremium tauschen sich regelmäßig unter Wahrung der jeweils geltenden Geheimhaltungsvorschriften über allgemeine Angelegenheiten ihrer Kontrolltätigkeit aus. SS 16 Parlamentarische Kontrolle in den Ländern Durch den Landesgesetzgeber wird die parlamentarische Kontrolle der nach SS 10 Abs. 1 für die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen zuständigen obersten Landesbehörden und die Überprüfung der von ihnen angeordneten Beschränkungsmaßnahmen geregelt. Personenbezogene 307 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Daten dürfen nur dann an Landesbehörden übermittelt werden, wenn die Kontrolle ihrer Verarbeitung und Nutzung durch den Landesgesetzgeber geregelt ist. Abschnitt 6 Strafund Bußgeldvorschriften SS 17 Mitteilungsverbote (1) Wird die Telekommunikation nach diesem Gesetz oder nach den SSSS 100a, 100b der Strafprozessordnung überwacht, darf diese Tatsache von Personen, die Telekommunikationsdienste erbringen oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirken, anderen nicht mitgeteilt werden. (2) Wird die Aushändigung von Sendungen nach SS 2 Abs. 1 Satz 1 oder 3 angeordnet, darf diese Tatsache von Personen, die zur Aushändigung verpflichtet oder mit der Sendungsübermittlung betraut sind oder hieran mitwirken, anderen nicht mitgeteilt werden. (3) Erfolgt ein Auskunftsersuchen oder eine Auskunftserteilung nach SS 2 Abs. 1, darf diese Tatsache oder der Inhalt des Ersuchens oder der erteilten Auskunft von Personen, die zur Beantwortung verpflichtet oder mit der Beantwortung betraut sind oder hieran mitwirken, anderen nicht mitgeteilt werden. SS 18 Straftaten Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen SS 17 eine Mitteilung macht. SS 19 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. einer vollziehbaren Anordnung nach SS 2 Abs. 1 Satz 1 oder 3 zuwiderhandelt, 2. entgegen SS 2 Abs. 2 Satz 2 eine Person betraut oder 3. entgegen SS 2 Abs. 2 Satz 3 nicht sicherstellt, dass eine Geheimschutzmaßnahme getroffen wird. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro geahndet werden. 308 Artikel 10-Gesetz - G 10 (3) Bußgeldbehörde im Sinne des SS 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die nach SS 10 Abs. 1 zuständige Stelle. Abschnitt 7 Schlussvorschriften SS 20 Entschädigung (1) Die nach SS 1 Abs. 1 berechtigten Stellen haben für die Leistungen nach SS 2 Abs. 1 eine Entschädigung zu gewähren, deren Umfang sich nach SS 23 des Justizvergütungsund -entschä-digungsgesetzes bemisst. In den Fällen der SSSS 5 und 8 ist eine Entschädigung zu vereinbaren, deren Höhe sich an den nachgewiesenen tatsächlichen Kosten orientiert. SS 21 Einschränkung von Grundrechten Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird durch dieses Gesetz eingeschränkt. 309 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes (G10AGBbg) Vom 14. Dezember 1995 (GVBl.I/95, [Nr. 23], S.286), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. September 2002 (GVBl.I/02, [Nr. 10], S.154, 155) SS1 Anordnung von Beschränkungen (1) Oberste Landesbehörde im Sinne des SS 10 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes ist das Ministerium des Innern. (2) Antragsberechtigt nach SS 9 Abs. 2 Nr. 2 des Artikel 10-Gesetzes ist der Leiter der Verfassungsschutzabteilung im Ministerium des Innern, im Falle seiner Verhinderung sein Vertreter. (3) Die Anordnung von Beschränkungen ist durch den Minister des Innern, im Falle seiner Verhinderung durch seinen Vertreter zu unterzeichnen. SS2 G 10-Kommission (1) Der Landtag wählt eine Kommission, die die vom Ministerium des Innern angeordneten Beschränkungsmaßnahmen überprüft. Sie ist auch zuständige Stelle im Sinne von SS 4 Abs. 3 Satz 1 des Artikel 10-Gesetzes. Sie besteht aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen oder Diplomjurist sein muss, und zwei Beisitzern. Für jedes Mitglied der Kommission wird ein Vertreter gewählt; der Vertreter des Vorsitzenden muss die Befähigung zum Richteramt besitzen oder Diplomjurist sein. Jede Fraktion hat das Recht, ein Kommissionsmitglied sowie dessen Vertreter vorzuschlagen. (2) Die Bestellung der Mitglieder der Kommission erfolgt für die Dauer einer Wahlperiode. Die Amtszeit endet mit der Neuwahl der Mitglieder, spätestens jedoch drei Monate nach Ablauf der Wahlperiode. (3) Die Mitglieder der Kommission sind in ihrer Amtsführung unabhängig und Weisungen nicht unterworfen. Sie treffen ihre Entscheidungen mehrheitlich. (4) Die Kommission gibt sich eine Geschäftsordnung, die nach Anhörung der Landesregierung der Bestätigung durch die Parlamentarische 310 Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes - G10AGBbg Kontrollkommission nach SS 23 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes vom 5. April 1993 (GVBl. I S. 78) bedarf. (5) Die Beratungen der Kommission sind geheim. Ihre Mitglieder sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Kommission bekanntgeworden sind. Dies gilt auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus der Kommission. (6) Die Mitglieder der Kommission und ihre Vertreter erhalten eine Entschädigung für Aufwand, die vom Präsidium des Landtages festgesetzt wird. Daneben werden als Kosten für Reisen die notwendigen Fahrkosten nach den für Landesbeamte der Besoldungsgruppe A 15 geltenden Bestimmungen erstattet. (7) Der G 10-Kommission ist die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendige Personalund Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. SS3 Überprüfung angeordneter Beschränkungsmaßnahmen (1) Das Ministerium des Innern unterrichtet unverzüglich die G 10-Kommission über die von ihm angeordneten Beschränkungsmaßnahmen vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzuge kann es den Vollzug der Beschränkungsmaßnahme bereits vor der Unterrichtung der Kommission anordnen; die Unterrichtung hat dann unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach der Anordnung zu erfolgen. Die Kommission entscheidet von Amts wegen oder aufgrund von Beschwerden über die Zulässigkeit und Notwendigkeit von Beschränkungsmaßnahmen. Anordnungen, die die Kommission für unzulässig oder nicht notwendig erklärt, hat das Ministerium des Innern unverzüglich aufzuheben. Die Kontrollbefugnis der Kommission erstreckt sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach dem Artikel 10-Gesetz erlangten personenbezogenen Daten. Die Kommission kann dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Gelegenheit zur Stellungnahme in Fragen des Datenschutzes geben. (2) Das Ministerium des Innern unterrichtet nach Einstellung einer Beschränkungsmaßnahme in der nächsten Sitzung, spätestens innerhalb von drei Monaten, die Kommission über das Ergebnis der Maßnahme und die von ihm nach SS 12 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes vorgenommene Mitteilung an betroffene Personen oder über die Gründe, die einer Mitteilung an die betroffene Person entgegenste311 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 hen. Kann zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht abschließend über die Mitteilung entschieden werden, unterrichtet es die Kommission auf ihr Verlangen weiterhin, spätestens alle drei Jahre. Hält die Kommission eine Mitteilung für geboten, hat das Ministerium des Innern diese unverzüglich zu veranlassen. Betroffenen Personen steht nachträglich der Rechtsweg offen. SS4 Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission Das Ministerium des Innern unterrichtet auf Anforderung, mindestens jedoch im Abstand von drei Monaten, die Parlamentarische Kontrollkommission in allgemeiner und anonymisierter Form über die Durchführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz sowie über die Ergebnisse der angeordneten Beschränkungsmaßnahmen. Der Bericht wird in geheimer Sitzung behandelt. SS5 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. 312 Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts - VereinsG Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz) - VereinsG Vom 5. August 1964 (BGBl. I S. 593) zuletzt geändert durch Art. 1 Zweites ÄndG vom 10.3. 2017 (BGBl. I S. 419) - Auszug - Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften SS1 Vereinsfreiheit (1) Die Bildung von Vereinen ist frei (Vereinsfreiheit). (2) Gegen Vereine, die die Vereinsfreiheit mißbrauchen, kann zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nur nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschritten werden. SS2 Begriff des Vereins (1) Verein im Sinne dieses Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat. (2) Vereine im Sinne dieses Gesetzes sind nicht 1. politische Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, 2. Fraktionen des Deutschen Bundestages und der Parlamente der Länder. Zweiter Abschnitt Verbot von Vereinen SS3 Verbot (1) Ein Verein darf erst dann als verboten (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) behandelt werden, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, daß seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder daß er sich gegen die verfassungsmä313 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 ßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet; in der Verfügung ist die Auflösung des Vereins anzuordnen (Verbot). Mit dem Verbot ist in der Regel die Beschlagnahme und die Einziehung 1. des Vereinsvermögens, 2. von Forderungen Dritter, soweit die Einziehung in SS 12 Abs. 1 vorgesehen ist, und 3. von Sachen Dritter, soweit der Berechtigte durch die Überlassung der Sachen an den Verein dessen verfassungswidrige Bestrebungen vorsätzlich gefördert hat oder die Sachen zur Förderung dieser Bestrebungen bestimmt sind, zu verbinden. (2) Verbotsbehörde ist 1. die obersten Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Behörde für Vereine und Teilvereine, deren erkennbare Organisation und Tätigkeit sich auf das Gebiet eines Landes beschränken; 2. der Bundesminister des Innern für Vereine und Teilvereine, deren Organisation oder Tätigkeit sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt. Die oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Behörde entscheidet im Benehmen mit dem Bundesminister des Innern, wenn sich das Verbot gegen den Teilverein eines Vereins richtet, für dessen Verbot nach Satz 1 Nr. 2 der Bundesminister des Innern zuständig ist. Der Bundesminister des Innern entscheidet im Benehmen mit Behörden, die nach Satz 1 Nr. 1 für das Verbot von Teilvereinen zuständig gewesen wären. (3) Das Verbot erstreckt sich, wenn es nicht ausdrücklich beschränkt wird, auf alle Organisationen, die dem Verein derart eingegliedert sind, daß sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse als Gliederung dieses Vereins erscheinen (Teilorganisationen). Auf nichtgebietliche Teilorganisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit erstreckt sich das Verbot nur, wenn sie in der Verbotsverfügung ausdrücklich benannt sind. (4) Das Verbot ist schriftlich oder elektronisch mit einer dauerhaft überprüfbaren Signatur nach SS 37 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes abzufassen, zu begründen und dem Verein, im Falle des 314 Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts - VereinsG Absatzes 3 Satz 2 auch den Teilorganisationen, zuzustellen. Der verfügende Teil des Verbots ist im Bundesanzeiger und danach im amtlichen Mitteilungsblatt des Landes bekanntzumachen, in dem der Verein oder, sofern sich das Verbot hierauf beschränkt, der Teilverein seinen Sitz hat; Verbote nach SS 15 werden nur im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Das Verbot wird mit der Zustellung, spätestens mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger, wirksam und vollziehbar; SS 80 der Verwaltungsgerichtsordnung bleibt unberührt. (5) Die Verbotsbehörde kann das Verbot auch auf Handlungen von Mitgliedern des Vereins stützen, wenn 1. ein Zusammenhang zur Tätigkeit im Verein oder zu seiner Zielsetzung besteht, 2. die Handlungen auf einer organisierten Willensbildung beruhen und 3. nach den Umständen anzunehmen ist, daß sie vom Verein geduldet werden. SS5 Vollzug des Verbots (1) Soweit das Verbot nach diesem Gesetz nicht von der Verbotsbehörde selbst oder den von ihr gemäß SS 10 Abs. 3 und SS 11 Abs. 3 beauftragten Stellen zu vollziehen ist, wird es von den von der Landesregierung bestimmten Behörden vollzogen. (2) Folgt dem Verbot eines Teilvereins, bevor es unanfechtbar geworden ist, ein den Teilverein einschließendes Verbot des Gesamtvereins, so ist von diesem Zeitpunkt an nur noch das Verbot des Gesamtvereins zu vollziehen. SS6 Anfechtung des Verbotsvollzugs (1) Wird eine Maßnahme zum Vollzug des Verbots angefochten und kommt es für die Entscheidung darauf an, ob das Verbot rechtmäßig ist, so hat das Verwaltungsgericht, wenn es die Rechtmäßigkeit des Verbots bezweifelt, das Verfahren auszusetzen, bis über das Verbot unanfechtbar entschieden ist, und dieses Ergebnis seiner Entscheidung zugrunde zu legen. (2) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen zum Vollzug des Verbots haben keine aufschiebende Wirkung. 315 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 SS8 Verbot der Bildung von Ersatzorganisationen (1) Es ist verboten, Organisationen zu bilden, die verfassungswidrige Bestrebungen (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) eines nach SS 3 dieses Gesetzes verbotenen Vereins an dessen Stelle weiterverfolgen (Ersatzorganisationen) oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzuführen. (2) Gegen eine Ersatzorganisation, die Verein im Sinne dieses Gesetzes ist, kann zur verwaltungsmäßigen Durchführung des in Absatz 1 enthaltenen Verbots nur auf Grund einer besonderen Verfügung vorgegangen werden, in der festgestellt wird, daß sie Ersatzorganisation des verbotenen Vereins ist. Die SSSS 3 bis 7 und 10 bis 13 gelten entsprechend. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Verfügung haben keine aufschiebende Wirkung. Die für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden und Dienststellen sind bei Gefahr im Verzug zu vorläufigen Maßnahmen berechtigt, die außer Kraft treten, wenn die Verbotsbehörde nicht binnen zweier Wochen die in Satz 1 bestimmte Verfügung trifft. SS9 Kennzeichenverbot (1) Kennzeichen des verbotenen Vereins dürfen für die Dauer der Vollziehbarkeit des Verbots nicht mehr 1. öffentlich, in einer Versammlung oder 2. in Schriften, Tonoder Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen, die verbreitet werden oder zur Verbreitung bestimmt sind, verwendet werden. Ausgenommen ist eine Verwendung von Kennzeichen im Rahmen der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen und ähnlicher Zwecke. (2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind insbesondere Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind. (3) Absatz 1 gilt entsprechend für Kennzeichen eines verbotenen Vereins, die in im Wesentlichen gleicher Form von anderen nicht verbotenen Teilorganisationen oder von selbständigen Vereinen verwendet 316 Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts - VereinsG werden. Ein Kennzeichen eines verbotenen Vereins wird insbesondere dann in im Wesentlichen gleicher Form verwendet, wenn bei ähnlichem äußerem Gesamterscheinungsbild das Kennzeichen des verbotenen Vereins oder Teile desselben mit einer anderen Ortsoder Regionalbezeichnung versehen wird. (4) Diese Vorschriften gelten auch für die Verwendung von Kennzeichen einer Ersatzorganisation für die Dauer der Vollziehbarkeit einer Verfügung nach SS 8 Abs. 2 Satz 1. Vierter Abschnitt Sondervorschriften SS 14 Ausländervereine (1) Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend Ausländer sind (Ausländervereine), können über die in Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes genannten Gründe hinaus unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 verboten werden. Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend ausländische Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, gelten nicht als Ausländervereine. SS 3 Abs. 1 Satz 2 und SS 12 Abs. 1 und 2 sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Beschlagnahme und die Einziehung von Forderungen und Sachen Dritter auch im Falle des Absatzes 2 zulässig sind. (2) Ausländervereine können verboten werden, soweit ihr Zweck oder ihre Tätigkeit 1. die politische Willensbildung in der Bundesrepublik Deutschland oder das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern oder von verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet, die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet, 2. den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zuwiderläuft, 3. Bestrebungen außerhalb des Bundesgebiets fördert, deren Ziele oder Mittel mit den Grundwerten einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung unvereinbar sind, 317 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 4. Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer, religiöser oder sonstiger Belange unterstützt, befürwortet oder hervorrufen soll oder 5. Vereinigungen innerhalb oder außerhalb des Bundesgebiets unterstützt, die Anschläge gegen Personen oder Sachen veranlassen, befürworten oder androhen. (3) Anstelle des Vereinsverbots kann die Verbotsbehörde gegenüber Ausländervereinen Betätigungsverbote erlassen, die sie auch auf bestimmte Handlungen oder bestimmte Personen beschränken kann. Im übrigen bleiben Ausländervereinen gegenüber die gesetzlichen Vorschriften zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unberührt. 318 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG) Vom 30. Juli 2001 (GVBl.I/01, [Nr. 11], S.126), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 16]) Abschnitt 1 Allgemeines SS1 Anwendungsbereich und Zweck des Gesetzes (1) Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung einer Person, die von der zuständigen Stelle mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden ist (Wiederholungsüberprüfung). (2) Die in diesem Gesetz verwendeten Funktions-, Statusund anderen Bezeichnungen gelten für Frauen und Männer. (3) Zweck dieses Gesetzes ist es, 1. im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftngelegenheiten vor der Kenntnisnahme durch Unbefugte zu schützen und den Zugang von Personen zu verhindern, bei denen ein Sicherheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann (personeller Geheimschutz), und 2. die Beschäftigung von Personen an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen zu verhindern, bei denen ein Sicherheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann (personeller Sabotageschutz). Abschnitt 2 Geheimund Sabotageschutz bei öffentlichen Stellen SS2 Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten (1) Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt aus, wer 1. Zugang zu Verschlusssachen hat oder ihn sich verschaffen kann, die STRENG GEHEIM, GEHEIM oder VS-VERTRAULICH eingestuft sind, 319 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 2. Zugang zu entsprechenden Verschlusssachen ausländischer Stellen sowie zwischenund überstaatlicher Einrichtungen und Stellen hat oder ihn sich verschaffen kann, wenn eine Verpflichtung für die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder besteht, nur sicherheitsüberprüfte Personen hierzu zuzulassen, 3. in Behörden, Teilen von ihnen oder sonstigen öffentlichen Stellen des Landes tätig ist, die aufgrund des Umfanges und der Bedeutung dort anfallender Verschlusssachen von der jeweils zuständigen Aufsichtsoder obersten Landesbehörde im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern zum Sicherheitsbereich mit dem Erfordernis einer Sicherheitsüberprüfung nach den SSSS 10 (Ü 1), 11 (Ü 2) oder 12 (Ü 3) erklärt worden sind. (2) Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt auch aus, wer an einer sicherheitsempfindlichen Stelle einer lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtung beschäftigt ist. Lebenswichtig sind solche Einrichtungen, 1. deren Ausfall aufgrund ihrer kurzfristig nicht ersetzbaren Produktion oder Dienstleistung oder 2. deren Zerstörung aufgrund der ihnen anhaftenden betrieblichen Eigengefahr in besonderem Maße die Gesundheit oder das Leben großer Teile der Bevölkerung gefährden kann oder 3. die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind und deren Ausfall erhebliche Unruhe in großen Teilen der Bevölkerung und somit in Krisenzeiten eine Bedrohung der öffentlichen Ordnung entstehen lassen würde. Verteidigungswichtig sind Einrichtungen, die der Herstellung oder Erhaltung der Verteidigungsbereitschaft und Verteidigungsfähigkeit dienen und deren Ausfall oder schwere Beschädigung aufgrund ihrer fehlenden kurzfristigen Ersetzbarkeit gefährliche oder ernsthafte Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit, insbesondere der Ausrüstung, Führung und Unterstützung der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie für die Zivile Verteidigung verursacht. Sicherheitsempfindliche Stellen sind solche Teile von Anlagen oder Funktionen, die für Betriebsabläufe oder die Weiterführung des Gesamtbetriebes von erheblicher Bedeutung sind, so dass im Sabotagefall Teiloder Totalausfälle mit Folgen für die nach dem Gesetz geschützten Güter drohen. 320 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG SS3 Betroffener Personenkreis (1) Eine Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (zu überprüfende Person), ist vorher einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit darf erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres übertragen werden. Auf eine Sicherheitsüberprüfung nach diesem Gesetz kann verzichtet werden, wenn für die zu überprüfende Person bereits eine gleichoder höherwertige Sicherheitsüberprüfung durchgeführt worden ist und die Sicherheitsakte sowie die Sicherheitsüberprüfungsakte nach SS 21 verfügbar ist. (2) Die volljährige Person, mit der die zu überprüfende Person in einer Ehe, eingetragener Lebenspartnerschaft oder auf Dauer angelegter Lebensgemeinschaft lebt, soll in die Sicherheitsüberprüfung nach SS 11 (Ü 2) und SS 12 (Ü 3) einbezogen werden (einzubeziehende Person). Über Ausnahmen entscheidet die zuständige Aufsichtsoder oberste Landesbehörde. (3) Dieses Gesetz gilt nicht für 1. die Mitglieder des Landtages und der Landesregierung im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Stellung, 2. Richter, soweit sie Aufgaben der Rechtsprechung wahrnehmen, 3. ausländische Staatsangehörige, die in der Bundesrepublik Deutschland im Interesse zwischenstaatlicher Einrichtungen und Stellen eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit nach SS 2 Abs. 1 Nr. 2 ausüben sollen. SS4 Zuständigkeit (1) Zuständige Stelle für die Sicherheitsüberprüfung ist 1. die Behörde oder sonstige öffentliche Stelle, die eine Person mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betrauen will, es sei denn, die jeweils zuständige Aufsichtsoder oberste Landesbehörde übernimmt die Aufgaben der zuständigen Stelle oder überträgt sie einer anderen Behörde ihres Geschäftsbereichs, 2. bei Leitern von Landesbehörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde, 321 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 3. bei Mitarbeitern politischer Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes und deren Stiftungen, die Partei selbst, 4. bei Personen, die vom Landtag in ein öffentlich-rechtliches Amtsoder Dienstverhältnis gewählt werden, bei Fraktionsmitarbeitern sowie bei Mitarbeitern von Mitgliedern des Landtages, der Präsident des Landtages, 5. bei Landräten, Oberbürgermeistern, hauptamtlichen Bürgermeistern und Amtsdirektoren die Kommunalaufsichtsbehörde, 6. bei sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen die zuständige Aufsichtsoder oberste Landesbehörde. (2) Mitwirkende Behörde bei der Sicherheitsüberprüfung ist gemäß SS 3 Abs. 2 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes die Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg. Sie führt die Sicherheitsüberprüfungen bei Bewerbern und Mitarbeitern des eigenen Dienstes nach den Vorschriften dieses Gesetzes selbst durch. SS5 Bestellung von Geheimschutzbeauftragten Bei Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen, bei denen mindestens fünf Personen mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut sind, ist ein Geheimschutzbeauftragter und dessen Stellvertreter zu bestellen. Er nimmt die Aufgaben der zuständigen Stelle gemäß SS 4 Abs. 1 und deren im Folgenden geregelten Befugnisse wahr und ist bei der Ausübung dieser Tätigkeit der jeweiligen Leitung unmittelbar unterstellt. Er darf nicht zugleich Aufgaben der Personalverwaltung wahrnehmen. Soweit weniger als fünf Personen mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut sind, nimmt die Aufgaben des Geheimschutzbeauftragten der Leiter der Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle oder sein Vertreter wahr. SS6 Verschlusssachen (1) Verschlusssachen sind im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, unabhängig von ihrer Darstellungsform. Sie werden entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung eingestuft. (2) Eine Verschlusssache ist 322 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG 1. STRENG GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden kann, 2. GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann, 3. VS-VERTRAULICH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein kann, 4. VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann. SS7 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse (1) Ein Sicherheitsrisiko schließt die Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit aus. Es liegt vor, wenn tatsächliche Anhaltspunkte 1. Zweifel an der Zuverlässigkeit der zu überprüfenden Person bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit begründen oder 2. eine besondere Gefährdung durch Anbahnungsoder Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste, insbesondere die Besorgnis der Erpressbarkeit, begründen oder 3. Zweifel am Bekenntnis der zu überprüfenden Person zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes oder am jederzeitigen Eintreten für deren Erhaltung begründen. Ein Sicherheitsrisiko kann auch aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte bei der einzubeziehenden Person vorliegen. (2) Eine Erkenntnis ist sicherheitserheblich, wenn sich aus ihr ein Anhaltspunkt für ein Sicherheitsrisiko ergibt. SS8 Rechte und Pflichten der zu überprüfenden und der einzubeziehenden Person (1) Die zu überprüfende Person ist von der zuständigen Stelle über den Zweck und die Art der beabsichtigten Sicherheitsüberprüfung, damit 323 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 verbundene Maßnahmen sowie über den Umfang der Datenverarbeitung zu unterrichten. Wird eine weitergehende Sicherheitsüberprüfung als ursprünglich vorgesehen erforderlich (SS 9 Abs. 2), so hat auch für diese die entsprechende Unterrichtung zu erfolgen. (2) Die Einwilligung der zu überprüfenden Person ist Voraussetzung für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung. Die Einwilligung ist schriftlich zu erteilen, aber nicht in elektronischer Form. Sie muss sich auf alle Maßnahmen beziehen, die Gegenstand der Unterrichtung waren. Die Sicherheitsüberprüfung ist undurchführbar, wenn die zu überprüfende Person nicht einwilligt. Ihr darf dann keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übertragen werden. Auf die sich aus der Weigerung ergebenden dienst-, arbeitsrechtlichen oder sonstigen vertraglichen Konsequenzen ist sie von der zuständigen Stelle hinzuweisen. (3) Hat die zu überprüfende Person in die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung eingewilligt, ist sie verpflichtet, die zur Sicherheitsüberprüfung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Sie kann Angaben verweigern, die für sie, nahe Angehörige im Sinne von SS 52 Absatz 1 der Strafprozessordnung oder die Person, mit der sie in einer Ehe, eingetragenen Lebenspartnerschaft oder auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft verbunden ist, die Gefahr einer strafoder disziplinarrechtlichen Verfolgung, der Entlassung oder Kündigung begründen könnten. Über das Verweigerungsrecht ist die zu überprüfende Person zu belehren. (4) Sollen Angaben zur durch Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft oder auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft verbundenen Person erhoben werden oder sollen diese Personen in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen werden, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. SS 3 Absatz 2 Satz 2 bleibt unberührt. Geht die zu überprüfende oder bereits überprüfte Person die Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft oder eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft während oder erst nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung ein, so hat sie die zuständige Stelle zu unterrichten, damit diese die Erhebung von Angaben zu den in Satz 1 genannten Personen und die Einbeziehung in die Sicherheitsüberprüfung nachholen kann. (5) Bevor die zuständige Stelle die Betrauung der zu überprüfenden Person mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit ablehnt, hat sie ihr Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Die zu überprüfende Person kann zur Anhö324 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG rung einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Bei der Anhörung ist der Quellenschutz zu gewährleisten und den schutzwürdigen Belangen von Personen, die während der Sicherheitsüberprüfung befragt wurden, Rechnung zu tragen. Die Anhörung unterbleibt, wenn sie einen erheblichen Nachteil für die Sicherheit des Bundes oder eines Bundeslandes zur Folge hätte, insbesondere bei Sicherheitsüberprüfungen der in SS 12 Nr. 4 genannten Personen. Unterbleibt die Anhörung, ist die zu überprüfende Person unter Hinweis auf die Rechtsgrundlage darüber zu unterrichten. (6) Liegen bei der einzubeziehenden Person Anhaltspunkte vor, die ein Sicherheitsrisiko begründen, ist ihr Gelegenheit zu geben, sich vor der Ablehnung der Betrauung der zu überprüfenden Person mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit persönlich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Absatz 5 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. (7) Die Absätze 1 bis 6 gelten auch für die Wiederholungsüberprüfungen. (8) Die Absätze 5 und 6 sind auch im Falle der Ablehnung einer Weiterbeschäftigung in einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit anzuwenden. SS9 Arten der Sicherheitsüberprüfung (1) Entsprechend der vorgesehenen sicherheitsempfindlichen Tätigkeit wird entweder eine 1. einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1) oder 2. erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) oder 3. erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) durchgeführt. (2) Ergeben sich bei der Sicherheitsüberprüfung sicherheitserhebliche Erkenntnisse, die eine weitergehende Überprüfung erfordern, kann die zuständige Stelle die nächsthöhere Art der Sicherheitsüberprüfung mit Zustimmung der zu überprüfenden und der einzubeziehenden Person anordnen. Diese ist jedoch nur soweit durchzuführen, wie der Überprüfungszweck dies erfordert. SS 16 Abs. 5 bleibt unberührt. SS 10 Einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1) (1) Die einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1) ist für Personen durchzuführen, die 325 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 1. Zugang zu VS-VERTRAULICH eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, oder 2. eine Tätigkeit in entsprechend eingestuften Bereichen nach SS 2 Abs. 1 Nr. 3 wahrnehmen sollen. (2) In den Fällen von Absatz 1 Nr. 2 kann die zuständige Stelle von der Sicherheitsüberprüfung absehen, wenn Art oder Dauer der Tätigkeit dies zulassen. SS 11 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) Eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) ist für Personen durchzuführen, die 1. Zugang zu GEHEIM eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, oder 2. Zugang zu einer hohen Anzahl von VS-VERTRAULICH eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, oder 3. eine Tätigkeit in entsprechend eingestuften Bereichen nach SS 2 Abs. 1 Nr. 3 wahrnehmen sollen, oder 4. an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen, soweit nicht die zuständige Stelle im Einzelfall nach Art und Dauer der Tätigkeit eine Sicherheitsüberprüfung nach SS 10 (Ü 1) für ausreichend hält. SS 12 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) Eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) ist für Personen durchzuführen, die 1. Zugang zu STRENG GEHEIM eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, oder 2. Zugang zu einer hohen Anzahl von GEHEIM eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, oder 3. eine Tätigkeit in entsprechend eingestuften Bereichen nach SS 2 Abs. 1 Nr. 3 wahrnehmen sollen, oder 326 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG 4. bei der Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg tätig werden sollen, soweit nicht die zuständige Stelle im Einzelfall nach Art und Dauer der Tätigkeit eine Sicherheitsüberprüfung nach SS 10 (Ü 1) oder SS 11 (Ü 2) für ausreichend hält. SS 13 Datenerhebung (1) Die zuständige Stelle und die mitwirkende Behörde dürfen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlichen Daten erheben. Die zu überprüfende und die einzubeziehende Person sowie die sonstigen zu befragenden Personen und die nichtöffentlichen Stellen sind auf den Zweck der Erhebung, die Auskunftspflichten nach diesem Gesetz und auf eine dienstoder arbeitsrechtliche oder sonstige vertragliche Mitwirkungspflicht, ansonsten auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben hinzuweisen. Bei Sicherheitsüberprüfungen gemäß SS 4 Abs. 2 Satz 2 kann die Angabe der erhebenden Stelle gegenüber den sonstigen zu befragenden Personen oder nichtöffentlichen Stellen unterbleiben, wenn dies zum Schutz der zu überprüfenden Person oder der Verfassungsschutzbehörde erforderlich ist. (2) Die zuständige Stelle erhebt die personenbezogenen Daten bei der zu überprüfenden Person und, falls erforderlich, bei der einzubeziehenden Person. Reicht diese Erhebung nicht aus oder stehen ihr schutzwürdige Interessen der zu überprüfenden oder der einzubeziehenden Person entgegen, können andere geeignete Personen oder Stellen befragt werden. Die zusätzliche Erhebung von Daten ist der Person zur Kenntnis zu geben, sobald der Zweck der Erhebung dies zulässt. Ist zum Zwecke der Sammlung von Informationen die Weitergabe personenbezogener Daten unerlässlich, so dürfen schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen nur in unvermeidbarem Umfang beeinträchtigt werden. SS 14 Einleitung der Sicherheitsüberprüfung und Angaben zur Sicherheitserklärung (1) Die personalverwaltende Stelle teilt der zuständigen Stelle mit, dass eine Person in einer bestimmten sicherheitsempfindlichen Tätigkeit eingesetzt werden soll. 327 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 (2) Die zuständige Stelle fordert die zu überprüfende Person zur Abgabe der Sicherheitserklärung auf und unterrichtet sie über ihre sowie die Rechte und Pflichten der einzubeziehenden Person gemäß SS 8. (3) In der Sicherheitserklärung sind anzugeben 1. Namen, auch frühere, Vornamen, auch frühere, 2. Geburtsdatum, -ort, Kreis, Bundesland, Staat, 3. Staatsangehörigkeit, auch frühere und doppelte Staatsangehörigkeiten, 4. Familienstand, 5. Wohnsitze und Aufenthalte von längerer Dauer als zwei Monate, und zwar im Inland in den vergangenen fünf Jahren, im Ausland ab dem 18. Lebensjahr, 6. ausgeübter Beruf, 7. derzeitiger oder letzter Arbeitgeber und dessen Anschrift, Anzahl der Kinder, 8. im Haushalt lebende Personen über 18 Jahre (Namen, auch frühere, und Vornamen, auch frühere; Geburtsdatum und ort; Verhältnis zu dieser Person), 9. Eltern, Stiefoder Pflegeeltern (Namen, auch frühere, und Vornamen, auch frühere; Geburtsdatum und -ort; Staatsangehörigkeit und Wohnsitz), 10. Ausbildungsund Beschäftigungszeiten, Wehroder Zivildienstzeiten mit Angabe der Ausbildungsstätten, Beschäftigungsstellen sowie deren Anschriften, 11. Nummer des Personalausweises oder Reisepasses, 12. Angaben über in den vergangenen fünf Jahren durchgeführte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und darüber, ob die derzeitigen finanziellen Verpflichtungen erfüllt werden können, 13. Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten oder Nachrichtendiensten der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, die auf einen Anbahnungsund Werbungsversuch hindeuten können, 14. Beziehungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen, 15. Beziehungen zu Organisationen, die von ihren Anhängern unbedingten Gehorsam verlangen oder die unbedingte Ausrichtung 328 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG auf bestimmte Lehren oder Grundsätze erwarten und deshalb die zu überprüfende Person in Konflikt mit ihrer Verschwiegenheitspflicht oder den Anforderungen der von ihr ausgeübten sicherheitsempfindlichen Tätigkeit führen können, 16. anhängige Strafund Disziplinarverfahren, 17. Angaben zu Wohnsitzen, Aufenthalten, nahen Angehörigen und sonstigen Beziehungen in und zu Staaten, von denen das Ministerium des Innern festgestellt hat, dass besondere Sicherheitsrisiken für die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betrauten Personen zu besorgen sind, 18. Reisen, deren Durchführung Schlüsse auf Sicherheitsrisiken ermöglichen, 19. drei Referenzpersonen (Namen und Vornamen, Berufe, berufliche und private Anschriften und Rufnummern sowie zeitlicher Beginn der Bekanntschaften), 20. Angaben zu früheren Sicherheitsüberprüfungen. Der Sicherheitserklärung ist ein aktuelles Lichtbild mit der Angabe des Jahres der Aufnahme beizufügen. (4) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach SS 10 (Ü 1) entfallen die Angaben zu Absatz 3 Nr. 8, 11 und 12 sowie die Pflicht, ein Lichtbild beizubringen; Absatz 3 Nr. 10 entfällt, soweit die dort genannten Personen nicht in einem Haushalt mit der zu überprüfenden Person leben. Die Angaben zu Absatz 3 Nr. 20 werden nur bei einer Sicherheitsüberprüfung nach SS 12 (Ü 3) erhoben. (5) Bei jeder Sicherheitsüberprüfung werden zu den in SS 8 Absatz 4 Satz 1 genannten Personen mit deren Zustimmung die Angaben nach Absatz 3 Nummer 1 bis 4 und 14 bis 16 erhoben. Die Zustimmung ist schriftlich zu erteilen, aber nicht in elektronischer Form. Werden die in SS 8 Absatz 4 Satz 1 genannten Personen in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen, sind zusätzlich die in Absatz 3 Nummer 5 bis 7, Nummer 12 und 13 sowie Nummer 17 bis 19 genannten Daten anzugeben. (6) Ergeben sich bei einer Sicherheitsüberprüfung gemäß SS 10 (Ü 1) aus der Sicherheitserklärung oder aufgrund der Maßnahmen gemäß SS 16 Abs. 2 Nr. 1 sicherheitserhebliche Erkenntnisse über die in SS 8 Absatz 4 Satz 1 genannten Personen, ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung gemäß SS 11 (Ü 2) durchzuführen. 329 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 (7) Bei Sicherheitsüberprüfungen der in SS 12 Nr. 4 genannten Personen sind zusätzlich die Wohnsitze seit der Geburt, die Geschwister (Namen, auch frühere, und Vornamen, auch frühere; Geburtsdatum, -ort; Staatsangehörigkeit und Wohnsitze) und abgeschlossene Strafund Disziplinarverfahren sowie alle Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten oder zu Nachrichtendiensten der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik anzugeben. SS 15 Maßnahmen der zuständigen Stelle (1) Die Sicherheitserklärung ist von der zu überprüfenden Person der zuständigen Stelle zuzuleiten, die die Angaben auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sicherheitserhebliche Erkenntnisse prüft. Zu diesem Zweck können die Personalakten der zu überprüfenden Person von der zuständigen Stelle eingesehen werden. (2) Die zuständige Stelle richtet eine Anfrage an den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, wenn die zu überprüfende oder die einzubeziehende Person vor dem 1. Dezember 1971 geboren wurde, es sei denn, dessen Auskunft an die personalverwaltende Stelle liegt nicht länger als sechs Monate zurück. Ergibt die Anfrage sicherheitserhebliche Erkenntnisse, übermittelt die zuständige Stelle diese zur Bewertung an die mitwirkende Behörde. (3) Die zuständige Stelle leitet die Sicherheitserklärung unter Darlegung etwaiger sicherheitserheblicher Erkenntnisse an die mitwirkende Behörde weiter, teilt dieser mit, in welcher sicherheitsempfindlichen Tätigkeit die zu überprüfende Person eingesetzt werden soll und beauftragt diese, die entsprechende Sicherheitsüberprüfung durchzuführen. Die Weiterleitung an die mitwirkende Behörde entfällt, wenn die zuständige Stelle bereits bei der Prüfung der Sicherheitserklärung ein Sicherheitsrisiko festgestellt hat, das der Aufnahme oder Fortführung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegensteht. SS 16 Maßnahmen der mitwirkenden Behörde bei den einzelnen Überprüfungsarten (1) Die mitwirkende Behörde (SS 4 Abs. 2 Satz 1) wird nur auf Antrag der zuständigen Stelle tätig. 330 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG (2) Bei einer Sicherheitsüberprüfung nach SS 10 (Ü 1) trifft die mitwirkende Behörde zur Feststellung und Aufklärung eines Sicherheitsrisikos folgende Maßnahmen: 1. Sicherheitsmäßige Bewertung der Angaben in der Sicherheitserklärung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Bundesländer, 2. Anfragen unter Beteiligung der Landeskriminalämter an die Polizeidienststellen der Wohnsitze der zu überprüfenden Person, in der Regel beschränkt auf die letzten fünf Jahre, 3. Einholung einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister und einer Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, 4. Anfragen an das Bundeskriminalamt, die Grenzschutzdirektion und die Nachrichtendienste des Bundes und 5. Anfragen an andere geeignete Stellen, insbesondere Staatsanwaltschaften und Gerichte, wenn trotz der vorherigen Maßnahmen ein Aufklärungsbedarf bleibt. (3) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach SS 11 (Ü 2) trifft die mitwirkende Behörde zusätzlich zu Absatz 2 folgende Maßnahmen: 1. Prüfung der Identität der zu überprüfenden Person, 2. Überprüfung der einzubeziehenden Person in dem in Absatz 2 genannten Umfang und hinsichtlich ihrer Identität. (4) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach SS 12 (Ü 3) befragt die mitwirkende Behörde zusätzlich zu den Maßnahmen nach den Absätzen 2 und 3 die von der zu überprüfenden Person in ihrer Sicherheitserklärung benannten Referenzpersonen, um zu prüfen, ob die Angaben der zu überprüfenden Person zutreffen und ob tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die auf ein Sicherheitsrisiko schließen lassen. (5) Soweit es eine sicherheitserhebliche Erkenntnis erfordert und die Befragung der zu überprüfenden oder der einzubeziehenden Person nicht ausreicht oder ihr schutzwürdige Interessen entgegenstehen, kann die mitwirkende Behörde neben den Maßnahmen nach den Absätzen 2 bis 4 weitere geeignete Auskunftspersonen befragen oder Einzelmaßnahmen der nächsthöheren Art der Sicherheitsüberprüfung durchführen. Die zusätzliche Erhebung von Daten ist der Person zur Kenntnis zu geben, sobald der Zweck der Erhebung dies zulässt. 331 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 (6) Die mitwirkende Behörde kann mit Zustimmung der zuständigen Stelle und der zu überprüfenden Person Einsicht in deren Personalakte nehmen, wenn dies zur Klärung oder Beurteilung sicherheitserheblicher Erkenntnisse unerlässlich ist. Die Zustimmung ist schriftlich zu erteilen, aber nicht in elektronischer Form. SS 17 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung (1) Kommt die mitwirkende Behörde zu dem Ergebnis, dass kein Sicherheitsrisiko nach SS 7 Abs. 1 vorliegt, teilt sie dies der zuständigen Stelle mit. Hat die mitwirkende Behörde Erkenntnisse, die kein Sicherheitsrisiko begründen, aber weiterhin sicherheitserheblich sind, so werden diese übermittelt. (2) Kommt die mitwirkende Behörde zu dem Ergebnis, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt, unterrichtet sie schriftlich unter Darlegung der Gründe und ihrer Bewertung die zuständige Stelle, bei nachgeordneten Behörden oder sonstigen öffentlichen Stellen über deren zuständige Aufsichtsoder oberste Landesbehörde. (3) Die zuständige Stelle entscheidet, gegebenenfalls nach Anhörung gemäß SS 8 Abs. 5 oder 6, ob ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit der überprüften Person entgegensteht. Kann die Sicherheitsüberprüfung nicht mit der Feststellung abgeschlossen werden, dass kein Sicherheitsrisiko vorliegt, hat das Sicherheitsinteresse Vorrang vor anderen Belangen. (4) Liegt nach Entscheidung der zuständigen Stelle kein Sicherheitsrisiko vor, teilt sie dies der personalverwaltenden Stelle mit. 5) Lehnt die zuständige Stelle die Betrauung der überprüften Person mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit ab, hat sie diese zu unterrichten. Eine Begründungspflicht besteht nicht. (6) Die zuständige Stelle teilt der personalverwaltenden Stelle das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung gemäß Absatz 5 ohne Angabe von Gründen mit. Diese führt die erforderlichen Maßnahmen durch. (7) Die zuständige Stelle teilt der mitwirkenden Behörde das Ergebnis des Abschlusses der Sicherheitsüberprüfung mit. (8) Die Absätze 1 bis 7 gelten in den Fällen des SS 20 Abs. 2 entsprechend. 332 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG SS 18 Vorläufige Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit (1) Die zuständige Stelle kann in Ausnahmefällen abweichend von SS 3 Abs. 1 die sicherheitsempfindliche Tätigkeit der zu überprüfenden Person vor Abschluss der Sicherheitsüberprüfung erlauben, wenn die mitwirkende Behörde 1. bei einer Sicherheitsüberprüfung nach SS 10 (Ü 1) die Angaben in der Sicherheitserklärung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse gemäß SS 16 Abs. 2 Nr. 1 bewertet hat oder 2. bei Sicherheitsüberprüfungen nach SS 11 (Ü 2) oder SS 12 (Ü 3) die Maßnahmen der nächstniederen Art der Sicherheitsüberprüfung abgeschlossen hat und sich daraus keine Erkenntnisse ergeben haben, die auf ein Sicherheitsrisiko hindeuten. Dies gilt auch, wenn zu diesem Zeitpunkt bei der zuständigen Stelle die Auskunft nach SS 15 Abs. 2 noch nicht vorliegt. (2) SS 17 Abs. 4 gilt entsprechend. SS 19 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung (1) Die zuständige Stelle und die mitwirkende Behörde haben sich unverzüglich gegenseitig zu unterrichten, wenn nachträglich sicherheitserhebliche Erkenntnisse zu der überprüften oder der einbezogenen Person bekannt werden oder sich mitgeteilte Erkenntnisse als unrichtig erweisen. (2) Für das weitere Verfahren gilt SS 17 entsprechend. SS 20 Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung (1) Die Sicherheitserklärung ist der überprüften Person, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübt, in der Regel alle fünf Jahre von der zuständigen Stelle zuzuleiten und von ihr zu ergänzen, soweit sich die Daten verändert haben oder ergänzungsbedürftig sind. Unabhängig hiervon hat die überprüfte Person der zuständigen Stelle von sich aus Veränderungen gemäß SS 8 Abs. 4 Satz 3 sowie Ände333 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 rungen des Familienstandes, des Namens, des Vornamens, eines Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit mitzuteilen. (2) Bei einer Sicherheitsüberprüfung nach SS 12 (Ü 3) ist darüber hinaus in der Regel im Abstand von zehn Jahren eine Wiederholungsüberprüfung einzuleiten. Im Übrigen kann die zuständige Stelle eine Wiederholungsüberprüfung einleiten, wenn sicherheitserhebliche Erkenntnisse dies nahelegen. Auf die Wiederholungsüberprüfung finden die Vorschriften für die Erstüberprüfung Anwendung. Sie ist jedoch nur insoweit durchzuführen, als der Überprüfungszweck dies erfordert. SS 21 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte (1) Die zuständige Stelle führt über die überprüfte Person eine Sicherheitsakte, in die alle die Sicherheitsüberprüfung betreffenden Informationen aufzunehmen sind. Informationen über die persönlichen, dienstlichen, dienstund arbeitsrechtlichen Verhältnisse der überprüften Person sind zur Sicherheitsakte zu nehmen, soweit sie für die sicherheitsmäßige Beurteilung erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere: 1. Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, die dazu erteilte Ermächtigung oder Beauftragung sowie deren Einschränkung oder Aufhebung, 2. Umsetzung, Abordnung, Zuweisung, Versetzung und Ausscheiden, 3. Änderungen des Familienstandes, des Namens, des Vornamens, eines Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit, 4. Anhaltspunkte für Überschuldung, insbesondere Pfändungsund Überweisungsbeschlüsse, 5. Strafund Disziplinarsachen sowie dienstund arbeitsrechtliche Maßnahmen. (2) Die zuständige Stelle teilt der personalverwaltenden Stelle die Sachverhalte gemäß Absatz 1 Nr. 1 mit. (3) Die personalverwaltende Stelle teilt der zuständigen Stelle Änderungen in den Sachverhalten nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 sowie Nr. 4 und 5 mit. (4) Die mitwirkende Behörde führt über die überprüfte Person eine Sicherheitsüberprüfungsakte, in die aufzunehmen sind: 334 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG 1. Informationen, die die Sicherheitsüberprüfung, die durchgeführten Maßnahmen und das Ergebnis betreffen, 2. die Betrauung mit, das Ausscheiden aus oder die Nichtaufnahme der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, 3. Änderungen des Familienstandes, des Namens, des Vornamens, eines Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit, 4. die in Absatz 1 Nr. 4 und 5 genannten Sachverhalte, wenn sie sicherheitserheblich sind. (5) Die zuständige Stelle ist verpflichtet, die in Absatz 4 Nr. 2 bis 4 sowie die in SS 17 Abs. 6 genannten Daten unverzüglich der mitwirkenden Behörde zu übermitteln. (6) Die Sicherheitsakte und die Sicherheitsüberprüfungsakte sind nicht Teil der Personalakte. Sie sind gesondert zu führen und dürfen der personalverwaltenden Stelle nicht zugänglich gemacht werden. Der überprüften Person stehen die Auskunftsund Akteneinsichtsrechte nach SS 26 zu. Bei einem Wechsel der überprüften Person zu einer anderen Dienststelle ist die Sicherheitsakte auf Anforderung an die nunmehr zuständige Stelle abzugeben, wenn dort eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausgeübt werden soll. Die Sicherheitsüberprüfungsakte ist auf Anforderung an die nunmehr zuständige mitwirkende Behörde abzugeben. SS 22 Aufbewahrung und Vernichtung der Sicherheitsakte und der Sicherheitsüberprüfungsakte (1) Die Sicherheitsakte und die Sicherheitsüberprüfungsakte ist gesondert aufzubewahren und gegen unbefugten Zugriff zu schützen. (2) Die Sicherheitsakte ist innerhalb eines Jahres zu vernichten, wenn die überprüfte Person keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aufnimmt, es sei denn, die überprüfte Person und die einbezogene Person willigt in schriftlicher, aber nicht in elektronischer Form in die weitere Aufbewahrung ein. Im Übrigen ist die Sicherheitsakte fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit zu vernichten, es sei denn die überprüfte Person und die einbezogene Person willigt in die weitere Aufbewahrung ein oder es ist beabsichtigt, sie in absehbarer Zeit erneut mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit zu betrauen. Willigt eine der genannten Personen nicht in 335 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 die weitere Aufbewahrung ein, so ist die Sicherheitsakte zu vernichten. SS 25 Abs. 4 bleibt unberührt. (3) Die Sicherheitsüberprüfungsakte ist nach den in SS 25 Abs. 3 Nr. 2 a und b genannten Fristen zu vernichten. Gleiches gilt bezüglich der Sicherheitsakte und der Sicherheitsüberprüfungsakte zu den in SS 4 Abs. 2 Satz 2 genannten Personen. SS 25 Abs. 4 bleibt unberührt. (4) Das Brandenburgische Archivgesetz vom 7. April 1994 (GVBl. I S. 94) findet auf Sicherheitsakten und Sicherheitsüberprüfungsakten keine Anwendung. SS 23 Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten (1) Die zuständige Stelle darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben 1. die nach diesem Gesetz in SS 14 Abs. 3 Nr. 1 bis 6 genannten personenbezogenen Daten, ihre Aktenfundstelle und die der mitwirkenden Behörde, 2. die Beschäftigungsstelle und 3. Verfügungen zur Bearbeitung des Vorgangs einschließlich des in SS 25 Abs. 3 Nr. 1 genannten Zeitpunkts und beteiligte Behörden auch automatisiert speichern, verändern und nutzen. (2) Die mitwirkende Behörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben 1. die in SS 14 Abs. 3 Nr. 1 bis 6 genannten personenbezogenen Daten der überprüften Person und der in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Person und die Aktenfundstelle, 2. Verfügungen zur Bearbeitung des Vorgangs einschließlich des in SS 25 Abs. 3 Nr. 2 genannten Zeitpunkts und 3. sicherheitserhebliche Erkenntnisse und Erkenntnisse, die ein Sicherheitsrisiko begründen auch automatisiert speichern, verändern und nutzen. Die Daten nach Nr. 1 dürfen auch in den nach SS 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes zulässigen Verbunddateien gespeichert und genutzt werden. SS 24 Übermittlung und Zweckbindung (1) Die im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung erhobenen personenbezogenen Daten dürfen sowohl von der zuständigen Stelle als auch von der mitwirkenden Behörde nur für Zwecke 336 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG 1. der Sicherheitsüberprüfung, 2. der Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung (SS 10 Abs. 3 des Brandenburgischen Polizeigesetzes), 3. parlamentarischer Untersuchungsausschüsse genutzt und übermittelt werden. Die Strafverfolgungsbehörden dürfen die ihnen nach Satz 1 Nr. 2 übermittelten Daten für Zwecke eines Strafverfahrens nur verwenden, wenn die Strafverfolgung auf andere Weise erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert wäre. Die zuständige Stelle darf die gespeicherten personenbezogenen Daten außerdem für Zwecke der disziplinarrechtlichen Verfolgung sowie dienstoder arbeitsrechtlicher Maßnahmen nutzen und übermitteln, wenn dies zur Gewährleistung des Verschlusssachenschutzes erforderlich ist. Die mitwirkende Behörde darf die gespeicherten personenbezogenen Daten darüber hinaus im Rahmen des erforderlichen Umfangs zur Aufklärung von sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten für eine fremde Macht oder von Bestrebungen, die darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewaltanwendung vorzubereiten oder zur Aufklärung sonstiger Bestrebungen von erheblicher Bedeutung nutzen und übermitteln. (2) Die mitwirkende Behörde darf die nach SS 23 Abs. 2 Nr. 1 gespeicherten Daten zur Erfüllung aller Zwecke des Verfassungsschutzes übermitteln. (3) Die mitwirkende Behörde darf personenbezogene Daten nach Absatz 1 nur an öffentliche Stellen übermitteln. (4) Die Übermittlung personenbezogener Daten ist aktenkundig zu machen. Die Nutzung oder Übermittlung personenbezogener Daten unterbleibt, soweit gesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen. Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur für den Zweck verarbeiten, zu dem sie ihm übermittelt wurden. Eine nichtöffentliche Stelle ist darauf hinzuweisen. SS 25 Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogener Daten (1) Die zuständige Stelle und die mitwirkende Behörde haben personenbezogene Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Wird die Richtigkeit personenbezogener Daten von der betroffenen Person 337 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 bestritten, ist dies, wenn sich die personenbezogenen Daten in Akten befinden, dort zu vermerken, in automatisierten und nicht-automatisierten Verfahren auf sonstige Weise festzuhalten. Zuständige Stelle und mitwirkende Behörde haben sich gegenseitig zu unterrichten. (2) Die in automatisierten und nicht-automatisierten Verfahren und Akten gespeicherten personenbezogenen Daten sind zu löschen soweit ihre Speicherung unzulässig ist. (3) Personenbezogene Daten in automatisierten und nicht-automatisierten Verfahren sind ferner zu löschen, wenn sie nicht mehr benötigt werden, 1. von der zuständigen Stelle a. innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Sicherheitsüberprüfung, wenn die überprüfte Person keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aufnimmt, es sei denn, die überprüfte und die einbezogene Person willigen in die weitere Speicherung ein, b. nach Ablauf von fünf Jahren nach dem Ausscheiden der überprüften Person aus der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, es sei denn, die überprüfte und die einzubeziehende Person willigen in die weitere Speicherung ein, oder es ist beabsichtigt, die überprüfte Person in absehbarer Zeit erneut mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit zu betrauen. Willigt eine der Personen nicht in die weitere Speicherung ein, so sind die Daten zu löschen. 2. von der mitwirkenden Behörde a. bei Sicherheitsüberprüfungen gemäß SS 10 (Ü 1) nach Ablauf von fünf Jahren nach den in Nr. 1 genannten Fristen, b. bei Sicherheitsüberprüfungen gemäß SS 11 (Ü 2) oder SS 12 (Ü 3) nach Ablauf von zehn Jahren nach den in Nr. 1 genannten Fristen, c. die nach SS 23 Abs. 2 Nr. 3 gespeicherten Daten, wenn feststeht, dass die überprüfte Person die sicherheitsempfindliche Tätigkeit nicht aufnimmt oder aus ihr ausgeschieden ist. (4) Die Löschung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass dadurch schutzwürdige Interessen der überprüften Person beeinträchtigt würden. In diesem Fall sind die Daten zu sperren. Sie dürfen nur noch mit Einwilligung der überprüften Person verarbeitet 338 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG oder genutzt werden. Die Sperrung ist aufzuheben, wenn ihre Voraussetzungen entfallen. SS 26 Auskunft, Akteneinsicht (1) Die zuständige Stelle oder die mitwirkende Behörde erteilt auf schriftlichen, aber nicht elektronischen Antrag unentgeltlich Auskunft über die bei ihr im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung zur anfragenden Person (Antragsteller) gespeicherten Daten. (2) Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen. Bezieht sich die Auskunft auf personenbezogene Daten, die von der zuständigen Stelle oder der mitwirkenden Behörde der jeweils anderen übermittelt wurden, so ist die Auskunft nur mit deren Einwilligung zulässig. (3) Die Auskunft unterbleibt, wenn 1. eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung der zuständigen Stelle oder der mitwirkenden Behörde durch die Auskunftserteilung zu besorgen ist, oder 2. dies zu einer Gefährdung von Nachrichtenzugängen führen kann oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der mitwirkenden Behörde zu befürchten ist, oder 3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Bundeslandes Nachteile bereiten würde oder 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen Dritter, geheimgehalten werden müssen und deswegen das Interesse des Antragstellers an der Auskunftserteilung zurücktreten muss. (4) Die Ablehnung der Auskunft bedarf keiner Begründung, wenn dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Die Gründe für die Auskunftsverweigerung sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunft ganz oder teilweise abgelehnt, ist der Antragsteller auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, dass er sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wenden kann. Diesem 339 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 ist auf Verlangen des Antragstellers persönlich Auskunft zu erteilen, soweit nicht die jeweils zuständige Aufsichtsoder oberste Landesbehörde im Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Bundeslandes gefährdet würde. Personenbezogene Daten einer Person, der Vertraulichkeit zugesichert worden ist, dürfen auch dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht gegenüber nicht offenbart werden. Mitteilungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht an den Antragsteller dürfen keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der zuständigen Stelle oder der mitwirkenden Behörde zulassen. (5) Die zuständige Stelle oder die mitwirkende Behörde gewährt dem Antragsteller auf schriftlichen, aber nicht elektronischen Antrag Einsicht in die Teile der Sicherheitsakte oder der Sicherheitsüberprüfungsakte, die Daten zu seiner Person enthalten, soweit eine Auskunft für die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen nicht ausreicht und er hierfür auf die Einsichtnahme angewiesen ist. Die Regelungen der Absätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Abschnitt 3 Geheimund Sabotageschutz bei nichtöffentlichen Stellen SS 27 Anwendungsbereich Bei Sicherheitsüberprüfungen von Personen, die von der zuständigen Stelle zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit bei einer nichtöffentlichen Stelle ermächtigt werden sollen, gelten die für Sicherheitsüberprüfungen bei öffentlichen Stellen anzuwendenden Vorschriften dieses Gesetzes, soweit sich aus den folgenden Regelungen nichts Anderes ergibt. SS 28 Zuständigkeit Die Aufgaben der zuständigen Stelle werden wahrgenommen für 1. den Geheimschutz a. von der Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle, die eine Verschlusssache an eine nichtöffentliche Stelle weitergeben will, es sei denn, die für Wirtschaft zuständige oberste Landesbehörde übernimmt im Einvernehmen mit der jeweils zuständigen obersten Landesbehörde die Aufgaben der zuständigen Stelle, 340 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG b. von der für Wirtschaft zuständigen obersten Landesbehörde, soweit eine Verschlusssache von einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle eines anderen Bundeslandes an eine nichtöffentliche Stelle im Land Brandenburg weitergegeben werden soll. 2. den Sabotageschutz von der für Wirtschaft zuständigen obersten Landesbehörde, soweit nicht im Einvernehmen mit dieser eine andere oberste Landesbehörde die Aufgabe als zuständige Stelle wahrnimmt. SS 29 Bestellung eines Sicherheitsbevollmächtigten (1) Die nichtöffentliche Stelle benennt der zuständigen Stelle einen geeigneten leitenden Mitarbeiter als Sicherheitsbevollmächtigten, der nach Maßgabe dieses Gesetzes an den Sicherheitsüberprüfungen zu beteiligen ist. Der Sicherheitsbevollmächtigte ist der Leitung der nichtöffentlichen Stelle unmittelbar zu unterstellen, ohne dass deren Verantwortung hiervon berührt wird. (2) Der Sicherheitsbevollmächtigte muss nach der höchsten bei der nichtöffentlichen Stelle vorkommenden Verschlusssacheneinstufung sicherheitsüberprüft sein. SS 30 Sicherheitserklärung, Sicherheitsakte (1) Abweichend von SS 15 Abs. 1 nimmt der Sicherheitsbevollmächtigte der nichtöffentlichen Stelle die Sicherheitserklärung entgegen. Er prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben gegebenenfalls unter Beiziehung der Personalunterlagen, gibt sie an die zuständige Stelle weiter und teilt ihr alle sicherheitserheblichen Erkenntnisse mit. (2) Für die Sicherheitsakte über die überprüfte Person, die die nichtöffentliche Stelle führt, gilt SS 21 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Sicherheitsakte der nichtöffentlichen Stelle bei einem Wechsel des Arbeitgebers nicht abzugeben ist. SS 31 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe von sicherheitserheblichen Erkenntnissen Die zuständige Stelle unterrichtet den Sicherheitsbevollmächtigten darüber, ob die überprüfte Person zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit ermächtigt oder nicht ermächtigt werden kann. Erkenntnisse, auf denen diese Entscheidung beruht, dürfen nicht mitgeteilt werden. Um den Ge341 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 heimund Sabotageschutz zu gewährleisten, können sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach SS 7 Abs. 2 an die nichtöffentliche Stelle übermittelt werden; sie dürfen von dieser ausschließlich zu diesem Zweck genutzt werden. Die nichtöffentliche Stelle hat die zuständige Stelle unverzüglich zu unterrichten, wenn ihr sicherheitserhebliche Erkenntnisse über die überprüfte oder die einbezogene Person bekannt werden. SS 32 Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung Die Sicherheitserklärung ist der überprüften Person, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübt, auf Anforderung der zuständigen Stelle in der Regel alle fünf Jahre von der nichtöffentlichen Stelle erneut zuzuleiten. Die überprüfte Person hat die Sicherheitserklärung zu ergänzen, soweit sich die Daten verändert haben oder ergänzungsbedürftig sind. Die zuständige Stelle beauftragt die mitwirkende Behörde, die Maßnahmen gemäß SS 16 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 erneut durchzuführen. SS 33 Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten Die nichtöffentliche Stelle darf die nach diesem Gesetz zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen personenbezogenen Daten der überprüften Person in einer Sicherheitsakte und auch automatisiert speichern, verändern und nutzen. Die personenbezogenen Daten der einbezogenen Person dürfen nur in der Sicherheitsakte gespeichert, verändert und genutzt werden. Die Regelungen der SSSS 22 und 25 gelten entsprechend. Abschnitt 4 Reisebeschränkungen und Schlussvorschriften SS 34 Reisebeschränkungen (1) Personen, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut sind, die eine Sicherheitsüberprüfung nach SS 11 (Ü 2) oder SS 12 (Ü 3) erfordert, können verpflichtet werden, Dienstoder Privatreisen in und durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten, der zuständigen Stelle oder der nichtöffentlichen Stelle rechtzeitig vorher anzuzeigen. Die Verpflichtung kann auch für die Zeit nach dem Ausscheiden aus der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit angeordnet werden. 342 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG (2) Die zuständige Stelle kann die Reise untersagen, wenn Anhaltspunkte zur Person oder eine besonders sicherheitsempfindliche Tätigkeit vorliegen, die eine erhebliche Gefährdung der überprüften Person durch fremde Nachrichtendienste erwarten lassen. Eine besonders sicherheitsempfindliche Tätigkeit ist in der Regel bei den in SS 12 Nr. 4 genannten Personen anzunehmen. (3) Ergeben sich bei einer Reise in oder durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten, Anhaltspunkte, die auf einen Anbahnungsoder Werbungsversuch fremder Nachrichtendienste hindeuten können, so hat die überprüfte Person die zuständige Stelle unverzüglich nach Rückkehr zu unterrichten. SS 35 Ermächtigung zur Rechtsverordnung Die jeweils zuständige oberste Landesbehörde wird ermächtigt im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern durch Rechtsverordnung die lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen im Sinne des SS 2 Abs. 2 zu bestimmen. SS 36 Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften (1) Das Ministerium des Innern wird ermächtigt, die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften zu erlassen. (2) Das für Wirtschaft zuständige Ministerium erlässt im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Ausführung dieses Gesetzes im Bereich der nichtöffentlichen Stellen. (3) Die jeweils zuständige Aufsichtsoder oberste Landesbehörde bestimmt im Einvernehmen mit der mitwirkenden Behörde (SS 4 Abs. 2) die sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen. 343 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 344 Ortsregister 9.4 Register Ortsregister Landkreis Barnim.......................................................................... BAR Landkreis Dahme-Spreewald ........................................................LDS Landkreis Elbe-Elster ......................................................................EE Landkreis Havelland ......................................................................HVL Landkreis Märkisch-Oderland....................................................... MOL Landkreis Oberhavel ....................................................................OHV Landkreis Oberspreewald-Lausitz .................................................OSL Landkreis Oder-Spree .................................................................. LOS Landkreis Ostprignitz-Ruppin .......................................................OPR Landkreis Potsdam-Mittelmark ....................................................... PM Landkreis Prignitz ............................................................................PR Landkreis Spree-Neiße................................................................. SPN Landkreis Teltow-Fläming ................................................................ TF Landkreis Uckermark...................................................................... UM A Afghanistan............................................................................ 119, 122, 171 Ägypten ................................................................................................. 171 Aleppo (Syrien) ...................................................................................... 169 Algerien ................................................................................................. 171 Altdöbern (OSL)....................................................................................... 39 Angermünde (UM) ........................................................... 47, 48, 61, 62, 63 Ansbach (Bayern) .......................................................... 166, 169, 170, 173 B Bad Belzig (PM)................................................................... 42, 44, 45, 123 Bad Freienwalde (MOL) ........................................ 41, 57, 58, 73, 115, 125 Bayern ......................... 46, 59, 60, 103, 108, 139, 145, 169, 170, 173, 227 Beeskow (LOS) ........................................................................... 41, 66, 84 345 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Belgien................................................................... 164, 165, 166, 167, 168 Bergholz-Rehbrücke (PM) ................................................................. 61, 65 Berlin ............ 14, 17, 18, 19, 33, 34, 46, 55, 56, 60, 63, 74, 76, 78, 89, 90, 91, 92, 96, 118, 143, 150, 151, 152, 160, 162, 163, 164, 166, 168, 170, 171, 178, 181, 184, 200, 221, 222, 226, 227, 228, 233, 234, 369, 371 Berlin-Tegel.............................................................................................. 18 Bernau (BAR) .....................................................46, 47, 115, 116, 153, 158 Bernau-Waldfrieden (BAR) ...................................................................... 47 Birkenwerder (OHV) .............................................................................. 116 Blankenfelde-Mahlow (TF) ...................................................................... 66 Brandenburg an der Havel .................................................. 42, 60, 66, 128 Brandenburg an der Havel, OT Kirchmöser .......................................... 108 Brück (PM)................................................................................. 44, 66, 144 Brüssel (Belgien) ................................................... 164, 165, 166, 167, 173 Bulgarien ....................................................................................... 169, 170 C Calau (OSL)....................................................................................... 38, 39 Chemnitz (Sachsen) .............................................................. 104, 105, 234 Chorin (BAR) ............................................................................. 57, 97, 127 Cottbus ........ 10, 26, 34, 38, 39, 40, 72, 73, 77, 84, 85, 94, 95, 96, 97, 100 101, 102, 104, 105, 111, 112, 116, 123, 124, 125, 128, 129, 144, 145, 148, 152, 154, 155, 158, 159 D Dortmund (Nordrhein-Westfalen) ...................................... 54, 55, 105, 234 Dresden (Sachsen).................................................................... 26, 46, 104 E Eberswalde (BAR) ....................................47, 112, 116, 117, 125, 153, 158 Eisenach (Thüringen) ............................................................................ 102 Eisenhüttenstadt (LOS) ................................................................. 112, 198 Elsterwerda (EE) ..................................................................... 39, 123, 158 England ................................................................................................. 102 Erfurt (Thüringen) ................................................................ 19, 54, 76, 200 Erkner (LOS) ........................................................................................... 41 Europa ....................................... 26, 74, 171, 173, 174, 179, 181, 182, 227 346 Ortsregister F Falkenberg (EE) ...................................................................................... 39 Falkenberg (LOS) .................................................................................. 100 Finowfurt (BAR) ....................................... 57, 100, 101, 105, 106, 109, 127 Frankfurt (Oder) .................26, 40, 41, 66, 72, 73, 77, 78, 84, 96, 112, 117, 129, 148, 153 Frankreich........................................................ 88, 164, 165, 166, 167, 168 Fürstenberg (OHV) .................................................................................. 37 Fürstenwalde/Spree (LOS) ........................................................ 40, 41, 112 G Gardelegen (Sachsen-Anhalt) ................................................................. 84 Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) ................................................... 178 Georgensmünd (Bayern) ....................................................................... 139 Glöwen (PR) .......................................................................... 45, 75, 78, 80 Golßen (LDS) .......................................................................................... 52 Gosen (LOS) ......................................................................................... 145 Gransee (OHV)...................................................................................... 117 Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) .................................................. 85 Grevesmühlen (Mecklenburg-Vorpommern) ......................................... 102 Groß Schönebeck (BAR) ................................................................113, 117 Großräschen (OSL) ................................................................................. 39 Guben (SPN) ............................................................. 38, 40, 113, 123, 125 H Halbe (LDS) ............................................................................. 41, 100, 131 Hamburg ...................................... 54, 79, 86, 161, 226, 227, 228, 230, 232 Heidelberg (Baden-Württemberg) ........................................................... 59 Hennigsdorf (OHV) .........................................................................113, 117 Herzberg (Elster) (EE) ............................................................... 38, 39, 125 Hongkong (Volksrepublik China) ........................................................... 169 Hoyerswerda (Sachsen) ........................................................................ 145 I Indonesien ..................................................................................... 164, 171 Irak................................................. 144, 171, 172, 174, 175, 179, 180, 182 Iran .................................................................................115, 119, 183, 189 Istanbul (Türkei)..................................................................... 164, 180, 181 Italien ..................................................................................... 102, 103, 254 347 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 J Jakarta (Indonesien) .............................................................................. 164 Jamlitz (LDS) ......................................................................................... 126 Jemen .................................................................................................... 171 Joachimsthal (BAR) ................................................................................. 37 Jüterbog (TF) ............................................................................. 27, 42, 118 K Kamerun ................................................................................................ 121 Karstädt (PR)................................................................................. 113, 135 Katowice (Polen) ..................................................................................... 78 Kaukasus ......................................................................... 17, 171, 172, 173 Ketschendorf (LOS) ................................................................................. 41 Ketzin (HVL) .......................................................................................... 118 Kirchheim (Thüringen) ........................................................................... 101 Kleinmachnow (PM) .............................................................................. 153 Klosterfelde (BAR) ..................................................................... 47, 77, 100 Kobane (Syrien)............................................................................. 180, 181 Königs Wusterhausen (LDS) ....................42, 113, 118, 154, 158, 204, 221 L Landkreis Barnim..................................................... 46, 47, 57, 72, 76, 127 Landkreis Dahme-Spreewald ............................................ 42, 52, 130, 141 Landkreis Elbe-Elster ................................................................ 38, 40, 141 Landkreis Havelland ............................................................ 42, 44, 45, 130 Landkreis Märkisch-Oderland...................................... 38, 57, 72, 131, 141 Landkreis Oberhavel ......................................................... 51, 96, 109, 132 Landkreis Oberspreewald-Lausitz ........................................... 38, 133, 141 Landkreis Oder-Spree ........................................... 40, 41, 66, 72, 131, 141 Landkreis Ostprignitz-Ruppin .............................................. 26, 45, 72, 133 Landkreis Potsdam-Mittelmark ............................................ 42, 60, 64, 134 Landkreis Prignitz ...................................................................... 45, 72, 135 Landkreis Spree-Neiße.................................................. 26, 38, 72, 77, 136 Landkreis Teltow-Fläming .................................................... 42, 52, 66, 136 Landkreis Uckermark..................................................... 46, 47, 62, 63, 137 Lauchhammer (OSL) ......................................................................... 38, 39 Leegebruch (OHV) ................................................................................ 118 Leinefelde (Thüringen) .......................................................................... 102 Leipzig (Sachsen) .......................................................................... 152, 164 348 Ortsregister Lenzen (PR) ...................................................................................... 73, 80 Letschin (MOL) ........................................................................ 78, 100, 132 Libyen .................................................................................................... 171 Lieberose (LDS) ...................................................................................... 40 Lindau am Bodensee (Bayern) .............................................................. 170 Lindenau (OSL) ....................................................................... 97, 104, 134 Lübben (LDS) ...................................... 73, 86, 90, 100, 101, 107, 130, 131 Luckenwalde (TF) .................................................................................... 42 Ludwigsfelde (TF) .................................................................................... 42 Lychen (UM) ............................................................................................ 47 M Magdeburg (Sachsen-Anhalt).................................................................. 80 Magnanville (Frankreich) ....................................................................... 165 Marokko ................................................................................................. 167 Mauretanien........................................................................................... 171 Mecklenburg-Vorpommern ................. 19, 30, 33, 76, 79, 80, 85, 101, 102, 106, 109, 160, 200, 233 Memmingen (Bayern) ............................................................................ 103 Molenbeek (Belgien)...................................................................... 167, 168 Mühlenfließ, OT Grabow (PM)....................................................... 107, 135 Müncheberg (MOL) ........................................................................... 41, 57 N Nauen (HVL)...................................................... 27, 37, 42, 43, 45, 79, 124 Neuruppin (OPR) ......................31, 45, 46, 73, 79, 113, 114, 119, 153, 154 Neutrebbin (MOL) .................................................................................. 119 Nigeria ................................................................................................... 171 Nizza (Frankkreich) ....................................................................... 165, 168 Nordafrika ...................................................................................... 172, 175 Nordkaukasus................................................................................ 173, 175 Nordkorea .............................................................................................. 189 Nordrhein-Westfalen.............................. 54, 55, 86, 88, 145, 178, 232, 234 O Oderberg (BAR)..................................................................................... 119 Oranienburg (OHV) ................................. 26, 48, 49, 51, 85, 114, 153, 199 Orlando (USA) ....................................................................................... 165 Österreich ........................................................................................ 88, 170 349 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 P Paderborn (Nordrhein-Westfalen) ........................................................... 88 Pakistan ................................................................................................. 189 Paris (Frankreich) .................................................................. 164, 167, 173 Peitz (SPN) .............................................................................................. 40 Perleberg (PR)................................................................... 79, 97, 119, 135 Philippinen ............................................................................................. 171 Plattenburg OT Glöwen (PR)....................................................... 75, 78, 80 Plauen (Sachsen) .............................................................................. 46, 75 Poitiers (Frankreich) ................................................................................ 88 Polen ....................................................................................................... 78 Potsdam ............................... 16, 42, 43, 45, 51, 60, 95, 96, 101, 102, 107, 134, 144, 148, 149, 150, 151, 152, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160, 162, 181, 200, 238, 239 Premnitz (HVL) ...................................................................................... 119 Prenzlau (UM) ............................... 47, 61, 63, 64, 100, 119, 120, 137, 153 Proschim (SPN) ..................................................................................... 152 R Rathenow (HVL) .................................................................... 26, 42, 43, 45 Reuden (Sachsen-Anhalt) ..................................................................... 139 Rheinland-Pfalz ....................................................................... 61, 230, 231 Rheinsberg (OPR) ................................................................... 45, 120, 124 Rojava (Westkurdistan, Syrien) ..................................................... 180, 181 Rüdnitz (BAR).......................................................................................... 47 Russische Föderation .................................... 123, 172, 173, 183, 184, 190 S Sachsen.......................... 19, 26, 30, 33, 46, 54, 60, 75, 77, 84, 85, 94, 97, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 145, 152, 164, 199, 200 Sachsen-Anhalt ............................... 19, 54, 60, 80, 84, 139, 145, 200, 233 Saint-Etienne-du-Rouvray (Frankreich) ................................................. 166 Scharmützelsee (LOS) ............................................................................ 40 Schenkenländchen (LDS).......................................................... 42, 51, 130 Schleswig-Holstein .................................................. 77, 227, 229, 230, 233 Schönefeld (bei Beelitz) (PM) .................................................................. 65 Schöneiche bei Berlin (LOS) ................................................................... 40 Schönwalde (HVL)................................................................................... 90 Schorfheide, OT Finowfurt (BAR) .................................................. 109, 127 350 Ortsregister Schwedt/Oder (UM) ......................... 48, 73, 80, 81, 82, 120, 121, 137, 158 Schweiz ....................................................................... 77, 78, 94, 102, 145 Seddin (PM)................................................................................... 101, 135 Seelow (MOL)........................................................................................ 121 Senftenberg (OSL) .................................................................... 73, 83, 145 Senftenberg, OT Hosena (OSL) .................................................... 144, 145 Spreenhagen (LOS) ................................................................................ 41 Spremberg (SPN) .................... 14, 39, 73, 85, 86, 114, 121, 124, 136, 152 Stahnsdorf (PM) .................................................................................... 153 Staupitz (Sachsen) .................................................... 85, 94, 101, 102, 103 Storkow (LOS) ............................................................................... 114, 121 Strausberg (MOL) .............. 38, 69, 73, 76, 77, 97, 125, 132, 154, 158, 225 Sudan .................................................................................................... 171 Syrien ...... 16, 119, 144, 168, 169, 171, 172, 174, 175, 179, 180, 182, 189 T Teltow (PM)...................................................................................... 66, 153 Templin (UM) ....................................................... 47, 62, 97, 114, 122, 137 Thüringen ........................................ 19, 54, 60, 76, 78, 101, 102, 103, 200 Torgau, OT Staupitz (Sachsen) ................................. 85, 94, 101, 102, 103 Treuenbrietzen (PM) ................................................................................ 65 Treviso (Italien) ...................................................................................... 102 Tschad ................................................................................................... 171 Tschetschenien...................................................................................... 175 Tunesien ................................................................................................ 166 Türkei............................................................. 164, 168, 178, 179, 180, 182 U Ukraine .................................................................................................. 186 Ungarn ..................................................................................................... 78 Unterwasser (Schweiz)............................................................................ 77 USA ........................................................................... 76, 82, 140, 165, 166 Ützdorf (BAR) .......................................................................................... 47 V Vetschau (OSL) ..................................................................................... 122 Volksrepublik China ............................................................... 169, 183, 184 351 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 W Wandlitz (BAR) ............................................ 47, 73, 77, 100, 101, 109, 127 Wandlitz OT Klosterfelde (BAR) ...................................................... 77, 100 Waren (Müritz) (Mecklenburg-Vorpommern) ........................................... 79 Weinheim (Baden-Württemberg) ....................................................... 31, 34 Weißwasser (Sachsen) ................................................................... 77, 103 Werder (Havel) (PM) ................................................................... 60, 64, 65 Werneuchen (BAR) ............................................................................... 122 Wittenberge (PR) ....................................................................... 73, 80, 124 Wittstock/Dosse (OPR)................................ 75, 79, 80, 100, 115, 124, 133 Wünsdorf (TF) ................................................................................... 42, 66 Wunsiedel (Bayern) ................................................................................. 46 Würzburg (Bayern) ................................................ 165, 169, 170, 173, 231 Wusterhausen/Dosse (OPR) ................................................................... 46 Z Zehdenick (OHV) ............................................................................... 48, 49 352 Personenregister Personenregister A Abdelhamid Abaaoud ............................................................................ 164 Abdeslam, Brahim ................................................................................. 168 Abdeslam, Saleh ........................................................................... 164, 167 Abrini, Mohamed ................................................................................... 167 Ahmadzi, Rias Khan .............................................................................. 169 Al-Bagdadi ............................................................................................. 173 Albakr, Jaber.......................................................................................... 164 Amri, Anis .............................................................................. 163, 170, 175 Apfel, Holger ...................................................................................... 31, 34 Armstroff, Klaus ....................................................................................... 59 B B., Christian ............................................................................................. 43 Bakraoui, Ibrahim .................................................................................. 167 Bakraoui, Khalid .................................................................................... 167 Beier, Klaus ........................................................................... 34, 41, 42, 47 Börs, Peter............................................................................................... 45 Bouhel, Mohamed Lahoraiej.................................................................. 168 C Cuspert, Denis ....................................................................................... 171 D Daleel, Mohammad ....................................................................... 169, 170 Deckert, Günter ....................................................................................... 30 Dornbrach, Pierre .............................................................................. 42, 51 E E., Thomas .............................................................................................. 43 Eminger, Andre ...................................................................................... 107 Eminger, Maik ................................................................................ 107, 135 Erdogan, Recep Tayyip ......................................................................... 178 F F., Sebastian ............................................................................................ 43 Fischer, Matthias ......................................................................... 60, 63, 66 353 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Forstmeier, Marcel ................................................................................... 92 Franz, Frank ...................................................................................... 31, 49 G Gebhardt, Robert ............................................................................... 57, 85 H Haberland, Thomas ..................................................................... 37, 47, 48 Herrmann, Rene ...................................................................................... 57 Hess, Rudolf............................................................................................ 82 K Kebraeb, Zekarias ................................................................................... 65 Kittler, Frank ...................................................................................... 44, 45 Köckert, David ......................................................................................... 56 Kokott, Manuela......................................................... 40, 41, 42, 44, 45, 47 Kurth, Alexander ...................................................................................... 56 L L., Christopher ......................................................................................... 43 Laachraoui, Najim.................................................................................. 167 Ludendorff, Erich ................................................................................... 108 Ludendorff, Mathilde .............................................................................. 108 M Mann, Klaus............................................................................. 57, 109, 127 Martell, Karl ............................................................................................. 88 Mertsch, Benjamin ....................................................................... 34, 38, 39 Müller, Michel..................................................................................... 34, 42 O Öcalan, Abdullah ........................................................................... 179, 181 P Pastörs, Udo ............................................................................................ 31 Putin, Wladimir ...................................................................................... 186 354 Personenregister R Rennicke, Frank ...................................................................................... 49 Richter, Sebastian ................................................................................... 50 Rokohl, Aileen........................................................................ 34, 46, 47, 48 S Sahner, Burkhard..................................................................................... 48 Salomon, Thomas ................................................................................... 34 Schär, Andre ............................................................................................ 44 Schneider, Maik........................................................................... 37, 43, 44 Schulz, Thomas ....................................................................................... 48 Schwerdt, Frank ...................................................................................... 33 Stein, Florian ........................................................................................... 35 Stolle, Pascal ........................................................................................... 66 T Timm, Robert ........................................................................................... 91 V Voigt, Udo ........................................................................ 30, 31, 33, 34, 35 W W., Dennis ............................................................................................... 43 Weide, David ..................................................................................... 48, 81 Weise, Benjamin...................................................................................... 42 Wessel, Horst ............................................................................ 80, 81, 223 Wolinski, Robert ............................................................ 34, 48, 49, 85, 109 Worch, Christian ................................................................................ 31, 54 Z Zasowk, Ronny ...................................................................... 34, 38, 39, 47 Zech, Marcel ............................................................................................ 76 355 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Sachregister A A3stus................................................................................................ 77, 96 Abendspaziergänge........................................................................... 49, 53 Against Music Industry ............................................................................ 95 AK - Solingen (47) .......................................................................... 96, 128 Aktionsgruppe Nord/Ost (AGNO) ............................................................ 80 Alternative für Deutschland (AfD) ............................................ 56, 151, 161 Alternative Nationale Strausberger Dart-, Piercingund Tattoo-Offensive (ANSDAPO) ............. 69, 76, 225, 233, 237 Anti-Asyl-Kampagne ...................... 6, 10, 12, 13, 26, 29, 35, 52, 67, 78, 80 Antifa Cottbus ........................................................................................ 152 Antikapitalistische Kollektive/Aktionsgruppe Nord-Ost (AKK/AGNO) ............................................................................. 73, 74, 133 Anti-Zensur-Konferenz .......................................................................... 145 AO Strausberg ........................................................................... 73, 76, 132 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) .............................. 18, 179, 180, 181, 182 Arbeitskreis Antifa Potsdam................................................................... 149 Artgerecht (Liedermacher)....................................................................... 96 Artikel 10-Gesetz (s. Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes) .................... 23, 263, 266, 271, 272, 278, 287f., 310f. Aryan Brotherhood (A.B.) ................................................................ 95, 134 Atomgesetz...................................................................................... 18, 193 Autan ....................................................................................................... 96 Autonome .............. 16, 147, 148f., 159, 161, 221, 241, 243, 244, 250, 256 Autonome Nationalisten (AN) .....12, 69, 71, 72, 73, 74, 86, 203, 235, 244, 247 B Barnimer Freundschaft (BF 25) ......................................... 73, 76, 109, 127 Belziger Forum e. V. .............................................................................. 123 Bewachungsverordnung (BewachV) ............................................... 18, 193 Björn Brusak (Liedermacher)........................................................... 96, 131 Bloc identitaire ......................................................................................... 88 Blood & Honour (B&H) .................................... 86, 214, 217, 219, 232, 236 Blutflagge......................................................................................... 95, 131 Brandenburgische Kommunalakademie ................................................. 199 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BbgSÜG) .................................................................... 194, 248, 261, 319f. 356 Sachregister Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz (BbgVerfSchG) .......................... 22, 23, 24, 251, 252, 253, 259f., 311, 322 Brenner (Liedermacher) .......................................................... 96, 105, 136 Brigade 8 ........................................................................................... 73, 77 Bruderschaft 25 ......................................................................... 73, 77, 129 Bruderschaft H8................................................................... 73, 77, 78, 132 Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff) e.V. (BfG) ........................... 108, 128 Bundesamt für Verfassungsschutz ...................... 139, 187, 280f., 302, 303 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ............................ 189, 298 Bundesgerichtshof......................................................... 180, 210, 216, 222 Bundeskriminalamt ........................................................................ 187, 331 Bundesnachrichtendienst .................................... 189, 269, 287, 290, 294f. Bundesrat ................................................................................................ 31 Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH ............................. 142 Bundesstaat Baden ............................................................................... 145 Bundesstaat Bayern .............................................................................. 145 Bundesstaat Sachsen............................................................................ 145 Bundestag ............................................................... 30, 291, 305, 306, 313 Bundesverfassungsgericht ..... 21, 29, 31, 32, 53, 59, 206, 225, 226, 227, 245 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN .................................................................. 91 Bündnis Potsdam gegen die Islamisierung des Abendlandes (POGIDA) ................... 150, 151, 156, 160 Bürgerbündnis gegen die Islamisierung des Havellandes .......................... 43 Bürgerbündnis Havelland ........................................................................ 26 Burn Down (B.D.) ............................................................................ 95, 134 C CETA ....................................................................................................... 75 Chekov .................................................................................................. 123 Collegium Humanum (CH) .............................................................. 78, 233 Confident of Victory (C.O.V.) ............................. 94, 95, 101, 102, 104, 134 Crew 38 ............................................................................... 73, 82, 83, 367 Crew 38 Brandenburg ............................................................................. 82 Cynic (s. Handstreich) ............................................................................. 95 D Deathfeud ................................................................................ 95, 101, 130 Demokratische Partei der Völker (HDP) ................................................ 180 demos - Brandenburgisches Institut für Gemeinwesenberatung........... 198 357 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Der DRITTE WEG .......................... 12, 13, 25, 29, 31, 41, 46, 52, 58, 59f., 79, 80, 107, 128, 130, 134, 135, 136, 137 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) ....... 16, 147, 157f., 160, 162, 251 Deutsche Volksunion (DVU) ................................................................... 54 Deutsche Winterhilfe ............................................................................... 64 Die Exilregierung Deutsches Reich ....................................... 139, 143, 144 DIE LINKE ................................................................................. 43, 55, 124 Die Nationalen ......................................................................................... 33 DIE RECHTE ......... 12, 13, 25, 29, 31, 41, 54f., 69, 85, 109, 127, 131, 250 Die Republikaner (REP) .......................................................................... 55 Dienstanweisung Beschaffung ................................................................ 24 Direkte Aktion/Mitteldeutschland ..................................... 69, 225, 232, 237 E Eastside (Brigade 8-Chapter) .................................................................. 77 Elbe-Elster-Stimme.................................................................................. 40 Ende Gelände!....................................................................................... 152 Europäische Aktion (EA)............................................................ 73, 78, 129 Europäische Union (EU) .......................................... 75, 180, 294, 295, 317 Europa-Universität Viadrina................................................................... 112 Europaweites Aktionsbündnis gegen den Kapitalismus (AKN/ACN) ....... 74 Evil Goat .................................................................................................. 96 Exempel................................................................................... 95, 105, 127 Exilregierung.................................................................................. 143, 144 Exilregierung Deutsches Reich ............................................. 139, 143, 144 Exzess ....................................................................... 94, 95, 101, 102, 132 Exzess Records............................................................................... 97, 132 F Fanclub Spremberg ................................................................................. 85 FC Energie Cottbus ................................................................... 84, 85, 125 Feuer Frei ................................................................................ 95, 103, 131 Flughafen Berlin-Brandenburg ................................................................... 18 Föderation deutschsprachiger Anarchisten (FDA)................................. 153 Freie Kräfte (FK) ..................................... 12, 33, 41, 44, 45, 48, 49, 51, 69, 71, 72, 73, 127f., 244, 247, 249 Freie Kräfte Neuruppin/Osthavelland (FKN/O) ............... 45, 73, 76, 78, 79, 130, 133 Freie Kräfte Ost (FKO) / Freie Kräfte Wittstock ......................... 73, 79, 133 358 Sachregister Freie Kräfte Prignitz ....................................................... 45, 73, 76, 80, 135 Freie Kräfte Schwedt/Oder ....................................................... 80, 82, 137 Freie Kräfte Teltow-Fläming (FKTF) ................................................ 69, 225 Freie Nationalisten........................................................... 12, 244, 247, 249 Freies Netz Süd ............................................................................... 59, 234 freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) ....... 6, 21, 32, 53, 54, 56, 71, 107, 140, 162, 194, 197, 198, 204, 206, 242, 245, 246, 250, 251, 259, 260, 261, 272, 274, 280, 281, 282, 283, 287, 290, 323 Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP) ............................ 33, 232, 237 Freiheitsfalken Kurdistan (TAK)............................................................. 180 Freikorps Havelland................................................................................. 43 Freiraum-Elsterwerda e. V. .................................................................... 123 Freistaat Preußen .......................................................................... 144, 145 Freistaat Preußen - Deutsches Reich ........................................... 144, 145 Frontalkraft (FK) ................................................ 94, 95, 101, 102, 103, 128 Frontfeuer ................................................... 84, 95 101, 102, 103, 105, 131 Fylgien ..................................................................................... 96, 101, 137 Fylgien-Versand....................................................................................... 97 G G 10-Kommission .......................................... 22, 23, 271, 293, 305f., 310f. G20-Gipfel ..................................................................................... 161, 162 Gefährder ........................................................................ 16, 163, 166, 175 Gefangenenhilfe e.V. ............................................................. 107, 162, 246 Geheimschutz................................................ 192, 193, 248, 289, 319, 340 Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes ........................... 23, 310f. GIDA .............................................................................................. 151, 156 Glaskammer (s. Handstreich) .................................................................. 95 Griffin ............................................................... 96, 101, 102, 103, 104, 131 GSG 9.................................................................................................... 107 H Hallgard/Märkische Klänge...................................................................... 96 Hamburger Nationalkollektiv / Weiß Wölfe Terror Crew" (HNK/WWT) .... 79 Hammerskins..................................................................................... 82, 83 Hammerskin-Supporter (Crew 38)..................................................... 73, 82 Handstreich ............................................................................. 95, 105, 134 Hasskonzerte........................................................................................... 24 Hass-Musiker........................................................................................... 11 359 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Hausmannskost (HMK) ..................................... 94, 95, 102, 103, 104, 128 Heimat & Zukunft (Bürgerinitiative).......................................................... 83 Heimattreue (Liedermacher).................................................................... 96 Heimattreue Deutsche Jugend (HDJ).............................................. 33, 233 Helle (Liedermacher) ............................................................................... 96 Helle und die RACker (H&R) ................................................................... 96 Hooligans................................................................................... 11, 73, 125 I Identitäre Bewegung ...........................................................................14, 83, 88f. Identitärer Aufbruch ................................................................... 73, 83, 133 indymedia .............................................................................. 150, 151, 153 Inferno Cottbus (IC99) / Unbequeme Jugend Cottbus (UJC)...............73, 84, 128 Interventionistische Linke (IL) ........................................................ 152, 162 Investitionsbank des Landes Brandenburg ........................................... 187 Islamischer Staat (IS) .............................. 17, 164, 169, 171, 174, 180, 181 Itsh84u-Streetwear .......................................................................... 97, 135 J Junge Nationaldemokraten (JN) ............................... 13, 30, 37, 42, 49, 92, 107, 128, 130, 132, 135, 219 Jungvolk .......................................................................................... 95, 137 K KADEK (siehe Arbeiterpartei Kurdistans) .............................................. 179 Kameradschaft Aachener Land ....................................................... 54, 234 Kameradschaft Hamm ..................................................................... 54, 234 Kameradschaft Hauptvolk ............................................... 69, 225, 233, 237 Kameradschaft Kommando Werwolf (KSKW) ........................... 73, 84, 129 Kameradschaft Märkisch Oder Barnim (KMOB) ... 13, 57, 58, 69, 73, 85, 132 Kameradschaft Oberhavel ............................................... 69, 225, 232, 237 Kameradschaft Schutzbund Deutschland ....................................... 69, 225 Kampfsportler .......................................................................................... 11 Kaukasisches Emirat (KE) ....................................................... 17, 173, 174 KCK (siehe Arbeiterpartei Kurdistans) ................................................... 179 KKK (siehe Arbeiterpartei Kurdistans) ................................................... 179 Klänge des Blutes (s. Exempel) .............................................................. 95 Kommissarische Reichsregierungen (KRR) .......................................... 143 360 Sachregister KONGRA-GEL (siehe Arbeiterpartei Kurdistans) .......................... 177, 179 Koordination der kurdischdemokratischen Gesellschaft in Europa (CDK) ............................................................... 179 Kreisverband Märkisch-Oderland-Barnim (KMOB) ............... 13, 57, 69, 85 Krümelmonster ........................................................................................ 83 L Landesfeuerwehrschule ........................................................................ 198 Landesfeuerwehrverband ...................................................................... 198 Landeskriminalamt Brandenburg........................................................... 187 Landgemeinde Hosena ................................................................. 144, 145 Landkreistag .......................................................................................... 198 Landtag Brandenburg .............................................................................. 22 Lausitzstimme.......................................................................................... 40 Libertäre Aktion Frankfurt (Oder) (LAFFO) ............................................ 153 Luftsicherheitsgesetz ....................................................................... 18, 193 M Magog...................................................................................................... 95 Marci (Liedermacher) .............................................................. 96, 102, 132 Märkische Skinheads 88 (MS 88).............................................. 73, 85, 132 Martin (Liedermacher) ..................................................................... 96, 134 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) ...... 147, 160f., 251 MC Berserker .......................................................................................... 86 MC Gremium Cottbus .............................................................................. 86 MC Gremium Spremberg ........................................................................ 86 Mike (Liedermacher)........................................................................ 96, 133 Mogon.............................................................................................. 95, 131 Morgenröte ...................................................................................... 96, 133 N Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) ..... 12, 25, 29, 30f., 54, 56, 57, 59, 60, 67, 76, 80, 81, 82, 85, 109, 127, 127f., 149, 219, 250, 254 Nationale Sozialisten ....................................................................... 59, 234 Nationaler Widerstand Dortmund .................................................... 54, 234 Nationalisten Spremberg ........................................................... 73, 85, 136 Nationalistische Front (NF) ...................................................... 33, 231, 237 Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei / Aufbauorganisation (NSDAP/AO).................................................... 76, 252 361 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) ............................................. 107 NATO ............................................................................................. 183, 290 Natürlich .................................................................................................. 95 Neonationalsozialisten.............. 11, 12, 14, 25, 30, 31, 33, 34, 54, 59, 68f., 97, 107, 215, 241, 247, 250, 252, 254 Neue antikapitalistische Organisation (NaO)......................................... 151 Neue Rechte...................................................................................... 60, 88 Northsidecrew.................................................................................. 86, 107 NPD-Kampagne "Deutschland ein Stück sicherer machen"................. 40, 46 NPD-Verbotsverfahren ................................................................ 31, 53, 67 NS Müritz ................................................................................................. 76 O Oberlandesgericht München ................................................................. 107 Obskur ..................................................................................................... 95 One People One Struggle Records (OPOS Records) ........................... 104 Outlaw ..................................................................................... 95, 105, 134 Outlaw Motorcycle Gangs (OMCG) ......................................................... 71 P Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) ................. 22, 266, 269, 272, 277, 278, 279, 310, 312 Partei der Demokratischen Union (PYD) ............................................... 179 PC Records ..................................................................... 97, 104, 105, 221 PEGIDA ....................................................................................... 26, 56, 90 PEGIDA Havelland .................................................................................. 90 Pfeilkreuzler ............................................................................................. 78 POGIDA......................................................................... 150, 151, 156, 160 Polizei ............... 14, 16, 18, 21, 22, 38, 77, 78, 86, 91, 101, 107, 109, 118, 120, 122, 139, 141, 145, 149, 150, 151, 152, 153, 161, 163, 164, 165, 166, 167, 169, 175, 180, 195, 199, 212, 244, 269, 270, 275 Polizeifachhochschule ........................................................................... 199 Potsdamer Antirassistische Aktion (PARA)............................................ 151 Preußen Standarte .......................................................................... 96, 104 Preussen.Wut und Thomas (s. Toiton) .................................................... 96 Preussenstolz .......................................................................................... 96 Projekt 8.8 ....................................................................................... 95, 131 Projekt 88 (s. Projekt 8.8) ........................................................................ 95 Proliferation ................................................................. 183, 185, 189f., 253 362 Sachregister PRO-Parteien .......................................................................................... 55 Provinz Brandenburg ............................................................................. 144 Q Quadriga .................................................................................................. 96 R R.a.W. (Recht auf Wahrheit) (s. Son of the Wind) ............................. 76, 96 Randale Bundesliga .............................................................................. 150 Rapvolution.............................................................................................. 96 Rebel Records ................................................... 94, 97, 103, 104, 105, 129 Red and Anarchy Skinheads - Berlin Brandenburg (RASH).........................151 Redrum.................................................................................................... 96 Reichsbürger ................................................... 15, 19, 120, 139f., 197, 224 Rote Hilfe e. V. (RH) .................................16, 147, 150, 152, 154f., 162, 246 Roter Brandenburger ............................................................................. 159 Russische Föderation ............................................................ 173, 183, 184 S Schwarze Blöcke ....................................................................... 74, 75, 244 Selbstverwalter .............................................................................. 15, 139f. Serxwebun (Unabhängigkeit) ................................................................ 179 Sicherheitsüberprüfung .......................18, 192f., 248, 260, 281, 288, 289, 319f. Skrew You................................................................................ 95, 102, 131 Son of the Wind (S.o.W.) ................................................................. 96, 127 Souveräne Bürger (Sovereign Citizens) ................................................ 140 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) ............................ 157, 159 Spionageabwehr.......................................................... 183f., 197, 256, 263 Spreelichter (s. Widerstandsbewegung in Südbrandenburg) .......................... 34, 69, 92 Sprengstoffgesetz............................................................................ 18, 193 Städteund Gemeindebund .................................................................. 198 Stadtgemeinde Cottbus ................................................................. 144, 145 Sten (Liedermacher) ........................................................................ 96, 128 Stimme & Gegenstimme........................................................................ 145 Stonehammer .................................................................................. 95, 131 Straight Edge-Bewegung......................................................................... 75 Sturm 27 .......................................................................................... 69, 233 Sturmabteilung (SA) ........................................................................ 86, 218 363 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 T Tag der deutschen Einheit ....................................................................... 39 Tag der deutschen Zukunft .............................................................. 55, 105 Tätervolk .................................................................. 95, 101, 102, 105, 132 Tätervolks Stimme und die Söhne Potsdam ........... 95, 102, 104, 132, 134 Telegramm ..................................................................................... 170, 304 THÜGIDA................................................................................................. 56 Toitonicus (s. Preussen.Wut und Thomas) .............................. 96, 102, 130 Tolerantes Brandenburg..........................................................................198, 239 Treueschwur............................................................................ 95, 135, 171 TTIP ......................................................................................................... 75 Twitter ...................................................................................... 62, 170, 174 U Uwocaust ................................................. 95, 101, 102, 103, 104, 105, 134 V Verein zur Förderung des Rechtssachenverstands (RSV) ...................... 144 Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten (VRBHV) .............................. 78, 233 Verfassungsschutz ............. 10, 12, 18, 19, 21f., 107, 139, 155, 172, 183f., 197f., 238, 243, 245, 246, 251, 252, 256, 257, 259f., 280f., 302, 303, 337 Verfassungsschutzgesetz .......... 22, 23, 24, 251, 252, 253, 259f., 311, 322 Verschlusssachenanweisung ........................................................ 192, 248 Villain051 ................................................................................................. 76 Volkskongress Kurdistans (KONGRA-GEL) .................................. 179, 369 Volksrepublik China ............................................................... 169, 183, 184 Volkstod-Kampagne ................................................................................ 83 Volkstroi ........................................................................................... 95, 131 W Wahrheit für Schwedt ........................................................................ 81, 82 Wehrmut .................................................................................................. 95 Weisse Wölfe (Band) ............................................................................... 86 Weisse Wölfe Terrorcrew (WWT) .......................... 14, 73, 86, 87, 133, 235 Widerstand in Südbrandenburg ....................................................... 69, 225 Winterhilfe.................................................................................... 61, 64, 66 Winterhilfswerk ........................................................................................ 61 364 Sachregister Wirtschaftsschutz ........................................ 183, 185, 187f., 197, 200, 257 Wirtschaftsspionage .............................................................. 185, 187, 256 Wolfskraft (WK) ............................................................................... 95, 131 Y Yeni Özgür Politika (Neue Frei Politik)................................................... 179 YouTube .................................................................................... 62, 88, 142 YPG (Volksverteidigungseinheiten) ............................................... 180, 181 Z Zentralversand................................................................................. 97, 127 Zollkriminalamt ...................................................................................... 189 Zukunft Heimat e. V. .......................................................................... 52, 83 Zündstoff - Deutsche Stimme für Berlin und Brandenburg ........................ 34 Zuverlässigkeitsüberprüfung ........................................................... 18, 193 365 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Auflistung extremistischer Gruppierungen/ Organisationen im Verfassungsschutzbericht Brandenburg 2016 Rechtsextremismus Gruppierung/Organisation Anmerkung Seite(n) Aryan Brotherhood (A.B.) Band 95, 134 Blutflagge 95, 131 Burn Down (B.D.) 95, 134 Confident of Victory (C.O.V.) 94, 95, 101, 102, 104, 134 Deathfeud 95, 101, 130 Exempel 95, 105, 127 Exzess 94, 95, 101, 102, 132 Frontalkraft (FK) 94, 95, 101, 102, 103, 128 Frontfeuer 84, 95 101, 102, 103, 105, 131 Feuer Frei 95, 103, 131 Handstreich 95, 105, 134 Hausmannskost (HMK) 94, 95, 102, 103, 104, 128 Jungvolk 95, 137 Mogon 95, 131 Outlaw 95, 105, 134 Projekt 8.8 95, 131 Skrew You 95, 102, 131 Stonehammer 95, 131 Tätervolk 95, 101, 102, 105, 132 Tätervolks Stimme und 95, 102, 104, 132, die Söhne Potsdam 134 Treueschwur 95, 135 Uwocaust und RAConquista 95, 101, 102, 103, (Uwocaust und Helfershelfer) 104, 105, 134 Wolfskraft (WK) 95, 131 Volkstroi 95, 131 366 Auflistung extremistischer Gruppierungen/Organisationen Gruppierung/Organisation Anmerkung Seite(n) Obskur Band95 Against Music Industry Projekt 95 Natürlich 95 Wehrmut 95 Morgenröte Lieder96, 133 Toitonicus (Preussen.Wut und macher/in 96, 102, 130 Thomas) Martin 96, 134 Son of the Wind (S.o.W) (mit Evil 96, 127 Goat aus OHV unter dem Namen A3stus) Sten 96, 128 Björn Brusak 96, 131 Preußen Standarte 96, 104 AK - Solingen (47) 96, 128 Griffin 96, 101, 102, 103, 104, 131 Brenner 96, 105, 136 Fylgien 96, 101, 137 Mike 96, 133 Heimattreue 96 Marci 96, 102, 132 Antikapitalistische Kollektive/ Neo73, 74 Aktionsgruppe Nord-Ost (AKK/ NationalAGNO) sozialisten AO Strausberg 73, 76, 132 Barnimer Freundschaft (BF 25) 73, 76, 109, 127 Brigade 8 73, 77 Bruderschaft 25 73, 77, 129 Bruderschaft H8 73, 77, 78, 132 Europäische Aktion (EA) 73, 78, 129 Freie Kräfte Neuruppin/ 45, 73, 76, 78, 79, Osthavelland (FKN/O) 130, 133 Freie Kräfte Ost/Freie Kräfte 73, 79, 133 Wittstock 367 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Gruppierung/Organisation Anmerkung Seite(n) Freie Kräfte Prignitz (FKP) Neo45, 73, 76, 80, 135 Freie Kräfte Schwedt/Oder (FKS) National80, 82, 137 sozialisten Hammerskin-Supporter (Crew 38) 73, 82 Heimat & Zukunft 83 Identitärer Aufbruch 73, 83, 133 Inferno Cottbus (inkl. 73, 84, 128 Unbequeme Jugend) Kameradschaft Kommando 73, 84, 129 Werwolf (KSKW) Kameradschaft Märkisch Oder 13, 57, 58, 69, 73, Barnim (KMOB) 85, 132 Märkische Skinheads 88 (MS88) 73, 85, 132 Nationalisten Spremberg 73, 85, 136 North Side Crew 73 Weisse Wölfe Terrorcrew (WWT) 14, 73, 86, 133, 235 Partei 12, 13, 25, 29, 31, Die Rechte 41, 54f., 69, 85, 109, 127, 131, 250 12, 13, 29, 31, 41, 46, 52, 58, 59f., 66, 79, Der III. Weg 80, 107, 128, 130, 134, 135, 136, 137 13, 30, 37, 42, 49, Junge Nationaldemokraten (JN) 92, 107, 128, 130, 132, 135, 219 12, 25, 29, 30f., 54, 56, 57, 59, 60, 67, Nationaldemokratische Partei 76, 80, 81, 82, 85, Deutschlands (NPD) 109, 127, 127f., 149, 219, 250, 254 Identitäre Bewegung Verein 14, 83, 88f. Berlin-Brandenburg Northsidecrew (NSC) 86, 107 368 Auflistung extremistischer Gruppierungen/Organisationen Gruppierung/Organisation Anmerkung Seite(n) Bund für Gotterkenntnis Verein 108, 128 (Ludendorff) e.V. Exilregierung Deutsches Reich Reichs139, 143, 144 Freistaat Preußen bürger 144, 145 Provinz Brandenburg 144 Verein zur Förderung des 144 Rechtssachverstands (RSV) Freistaat Preußen - 144, 145 Deutsches Reich Landgemeinde Hosena 144, 145 Stadtgemeinde Cottbus 144, 145 Linksextremismus Gruppierung/Organisation Anmerkung Seite(n) Deutsche Kommunistische Partei Partei 16, 147, 157f., 160, (DKP) 162, 251 Sozialistische Deutsche 157, 159 Arbeiterjugend (SDAJ) 72 Marxistisch-Leninistische Partei 147, 160f., 251 Deutschlands (MLPD) Autonome in/um Potsdam Szene, 148f. Autonome in/um Cottbus teilweise 148f. unstruktuAutonome in/um Spremberg riert 148f. Autonome in/um Forst 148f. Autonome in/um Finsterwalde 148f. Autonome in/um Frankfurt (Oder) 148f. Autonome in/um Neuruppin 148f. Autonome in/um Prenzlau 148f. Autonome in/um Bernau 148f. 72 Jugendorganisation der DKP 369 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 Gruppierung/Organisation Anmerkung Seite(n) Autonome in/um Eberswalde Szene, 148f. Autonome in/um Oranienburg teilweise 148f. unstruktuAutonome in/um Teltow/ riert 148f. Stahnsdorf/Kleinmachnow Autonome in/um Westhavelland 148f. Potsdamer Antirassistische 151 Aktion (PARA) Red and Anarchy Skinheads - 151 Berlin Brandenburg Libertäre Aktion Frankfurt/Oder 153 (LAFFO) Rote Hilfe e.V. Verein 16, 147, 150, 152, 154f., 162, 246 Islamismus/islamistischer Terrorismus Gruppierung/Organisation Anmerkung Seite(n) Nordkaukasische Separatisten Bezüge 173f. Bewegung von Einzelpersonen zum "Kaukasischen Emirat" sowie zum "Islamischen Staat" Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern (ohne Islamismus) Gruppierung/Organisation Anmerkung Seite(n) Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) Verein, mit 18, 179f. bzw. Volkskongress Kurdistans Tätigkeits(KONGRAGEL) verbot belegt 370 Bildnachweis 9.6 Bildnachweis Titel (c) Brigitte Dittmar S. 3 (c) Fotoatelier Mielke Potsdam S. 10ff. Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK BB) S. 30 https://wikimedia.org, abgerufen am 18.07.2016 S. 33 oben: Homepage "NPD Brandenburg", abgerufen am 19.12.2014 unten: MIK BB S. 36 MIK BB S. 40 Facebook-Seite "NPD Oderland", 18.01.2017 S. 46 Facebook-Seite "NPD Neuruppin", 29.12.2016 S. 47 Facebook-Seite "NPD Barnim-Uckermark", 16.04.2016 S. 48 Facebook-Seite "NPD Oberhavel", 23.03.2015 S. 49ff. MIK BB S. 55 Homepage Bundesverband "DIE RECHTE", 29.05.2016 S. 57ff. MIK BB S. 61 Homepage Bundesverband "DER DRITTE WEG", 04.03.2016 S. 66 Homepage Bundesverband "DER DRITTE WEG", 26.02.2016 S. 68ff. MIK BB S. 74 Homepage "Aktionsgruppe Nord-Ost", abgerufen am 16.06.2017 S. 77 Facebook-Seite "Brigade 8", 24.10.2016 S. 78 Facebook-Seite "Freie Kräfte Neuruppin-Osthavelland", 09.08.2016 S. 80 Facebook-Seite "Wahrheit für Schwedt", 23.02.2016 S. 81 Facebook-Seite "David Weide", 08.05.2016 S. 82 Facebook-Seite "Wahrheit für Schwedt", 17.08.2016 S. 84 Facebook-Seite "Identitärer Aufbruch", 07.11.2016 S. 88 Facebook-Seite "Identitäre Bewegung Deutschland", 15.05.2016 371 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2016 S. 89 Facebook-Seite "Identitäre Bewegung Berlin-Brandenburg", 15.05.2016 S. 90 Facebook-Seite "Identitäre Bewegung Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 S. 94 MIK BB S. 97 oben: Homepage "Fylgien Versand", abgerufen am 16.06.2017 unten: Homepage "Zentralversand", abgerufen am 16.06.2017 S. 98f, MIK BB S. 100 oben: inforiot, 02.05.2016 unten: MIK BB S. 103 links: inforiot, 23.11.2016 rechts: linksunten.indymedia, abgerufen am 16.06.2017 S. 105ff. MIK BB S. 143 friendsvertrag, abgerufen am 16.06.2017 S. 144ff. MIK BB S. 150 linksunten.indymedia, abgerufen am 28.03.2017 S. 151 YouTube "RASH Berlin/Brandenburg.avi", abgerufen am 28.03.2017 S. 153 laffo.blogsport, abgerufen am 16.06.2017 S. 154ff. MIK BB S. 174 https://wikimedia.org, abgerufen am 28.03.2017 S. 177ff. MIK BB S. 181 Internetseite: teyrenbaz, abgerufen am 16.06.2017 S. 183 Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) S. 187 MIK BB S. 189 BfV S. 192ff. MIK BB S. 221 mittig: http://www.consdaple.de, 28.02.2012 unten: MIK BB S. 222ff. MIK BB S. 239 Koordinierungsstelle "Tolerantes Brandenburg" S. 240 Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien 372 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Brandenburg unentgeltlich herausgegeben. Sie ist nicht zum gewerblichen Vertrieb bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Das gilt für Landtags-, Bundestagsund Kommunalwahlen sowie für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemitteln. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die auf Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. I. Grundrechte Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Artikel 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.