Verfassungsschutzbericht Brandenburg 2015 Ein Handbuch Mit dem vorliegenden Jahresbericht 2015 unterrichtet die Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg in Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags die Öffentlichkeit. Brandenburg verfügt über eine vielfältige Kulturund Wissenslandschaft. Auch der Sport ist von hoher Bedeutung. Das diesjährige Titelbild des Verfassungsschutzberichts steht dafür. Es zeigt die Regattastrecke Beetzsee der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel. Die Stadt wird auch "Wiege der Mark" genannt. 2016 haben dort die Ruder-Europameisterschaften und die 95. Deutschen Kanu-Rennsport-Meisterschaften stattgefunden. 2015 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg Impressum Herausgeber: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Redaktion: Abteilung Verfassungsschutz, Referat 52 Henning-von-Tresckow-Straße 9 - 13 14467 Potsdam Telefon: 0331 866-2699 Fax: 0331 866-2609 E-Mail: info@verfassungsschutz-brandenburg.de Internet www.verfassungsschutz.brandenburg.de Auflage: 2.000 Satz und Druck: Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg Redaktionsschluss: 18.07.2016 Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Kein Teil darf in irgendeiner Form durch Fotografie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren ohne schriftliche Genehmigung durch das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Vorwort des Ministers Liebe Bürgerinnen und Bürger, der hier gedruckt vorliegende Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2015 enthält Nachrichten, die mich sehr nachdenklich stimmen. Denn alle wesentlichen extremistischen Strömungen sind im vergangenen Jahr gewachsen. Und ich muss hier gleich vorwegnehmen: Diese Entwicklung setzt sich offenbar im laufenden Jahr fort. Im Jahr 2015 ist vor allem die Zahl gewaltbereiter Extremisten gestiegen. Das gilt sowohl für den Rechtsund Linksextremismus als auch den Islamismus. Wobei in Brandenburg weiterhin der Rechtsextremismus die größte Herausforderung ist. Die Zahl der gewaltbereiten Rechtsextremisten stieg auf den Rekordstand von 470, die Zahl der Rechtsextremisten insgesamt erhöhte sich auf etwa 1.230. Unter den rund 490 Linksextremisten galten landesweit etwa 200 als gewaltbereit. Für den Bereich der islamistischen Extremisten geht der Verfassungsschutz von etwa 70 Anhängern aus, darunter 50 gewaltbereite. Diese Entwicklung ist durchaus Besorgnis erregend. Für den islamistischen Bereich verzeichnen wir im Jahr 2016 eine weiter steigende Anhängerschaft. 2015 hat aber auch gezeigt, wie weltoffen und tolerant unser Land ist. Denn als die Flüchtlingskrise ab September eine ungeahnte und nie dagewesene Dynamik entwickelte und Zehntausende Asylsuchende in unser Land kamen, waren es neben den professionellen Helfern vor allem auch Hunderte ehrenamtliche Helfer, die dafür sorgten, dass die Flüchtlinge zumindest ein Dach über dem Kopf bekamen. Damit ist Brandenburg viel besser durch die Krise gekommen, als manch anderes Bundesland. Und das hat viel mit der starken und engagierten Zivilgesellschaft zu tun. Allerdings sind auch hier Asylbewerber oder ihre Unterkünfte angegriffen worden. Der traurige Höhepunkt war erreicht, als in Nauen eine geplante Notunterkunft für Flüchtlinge in einer Sporthalle in Flammen stand und vollständig niederbrannte. Die Zahl der politisch motivierten Gewaltstraftaten in Brandenburg erreichte im Jahr 2015 in mehreren extremistischen 3 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Strömungen historische Höchststände. Allein im Bereich politisch rechts motivierte Gewaltkriminalität wurden 129 Straftaten erfasst. Das waren 56 mehr als im Jahr zuvor. Und das war der dritthöchste Wert seit 1992. Aber auch die politisch links motivierte Gewaltkriminalität stieg - und zwar um 18 auf den bisherigen Höchstwert von 48. Seit dem Spätsommer 2015 sind internetbasierte und manchmal verdeckt von Rechtsextremisten gesteuerte Anti-Asyl-Kampagnen massiv ausgeweitet worden. Rechtsextremisten betreiben dabei nicht selten einen regelrechten Tarnkappen-Extremismus. Sie versuchen, mit ihren (unbeliebten und erfolglosen) Organisationen im Hintergrund zu bleiben, um die Bürger bewusst zu täuschen. Der Verfassungsschutz hat im vergangenen Jahr mehr als 80 asylfeindliche Facebook-Seiten untersucht. Etwa 65 Prozent wurden dem Rechtsextremismus zugeordnet. Teilweise ist es Rechtsextremisten gelungen, in bürgerliche Proteststrukturen einzudringen. Die rechten Kampagnen befeuerten wiederum den Linksextremismus. Beim sogenannten "antifaschistischen" Widerstand werden auch Polizisten und andere Staatsdiener angegriffen. Aus dem Bestreben sowohl der Rechtsals auch der Linksextremisten zur Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ergibt sich eine komplexe Gefährdungslage - zumal auch der islamistische Extremismus wächst. Islamistische Extremisten binden in zunehmendem Maße personelle, materielle und finanzielle Ressourcen der Sicherheitsbehörden. Es ist ganz eindeutig mit einem weiteren Anstieg dieses Personenpotenzials zu rechnen. Der Verfassungsschutz ist heute wichtiger denn je. Wir sind auf seine Informationen angewiesen. Die Antwort auf manche Fehlleistungen und Probleme der Verfassungsschutzbehörden in Deutschland in der Vergangenheit kann nicht sein: kein Verfassungsschutz - sondern muss lauten: ein besserer Verfassungsschutz! Gerade mit Blick auf die jüngsten Terroranschläge in Deutschland und anderen europäischen Ländern ist klar: Der Druck auf die europäische Sicherheitsarchitektur steigt von außen wie von innen. Wir brauchen Prävention und Repression und wir müssen die rechtsstaatlich klar geregelten Möglichkeiten unserer Nachrichtendienste zum Schutz der Bürger vor Extremismus und Gewalt nutzen. Wir brauchen personell gut aufgestellte Sicherheitsbehörden; dazu gehört auch der 4 Vorwort des Ministers Verfassungsschutz. Er ist und bleibt ein wichtiger Partner bei der streitbaren Verteidigung der Demokratie. Wir brauchen ihn, um Radikalisierungstendenzen und Extremismusbestrebungen rechtzeitig zu erkennen. Der Verfassungsschutz sammelt Erkenntnisse und teilt sein Wissen. Er informiert Landtag und Landesregierung sowie auch die Bürgerinnen und Bürger. Sein Motto "Verfassungsschutz durch Aufklärung" ist kein Deckmäntelchen, sondern Grundlage seiner Tätigkeit. Der Verfassungsschutz ist daher ein gefragter Ansprechpartner der Zivilgesellschaft bei uns in Brandenburg. Ich möchte dazu beitragen, dass das auch in Zukunft so bleibt! Ihr Karl-Heinz Schröter Minister des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg 5 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 6 Vorwort des Ministers 7 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Zusammenfassung ................................................................................ 10 1. Aufgaben, Befugnisse und Kontrolle des Verfassungsschutzes ........................................................... 21 2. Die rechtsextremistische Anti-Asyl-Kampagne......................... 25 3. Rechtsextremismus ..................................................................... 29 3.1 NPD ................................................................................................ 30 3.2 JN................................................................................................... 61 3.3 Der III. Weg .................................................................................... 74 3.4 Die Rechte...................................................................................... 79 3.5 Neonationalsozialisten ................................................................... 85 3.6 Rechtsextremistische Hass-Musik ................................................. 98 3.7 Immobilien und Rechtsextremismus .............................................111 3.8 Beispiele rechtsextremistischer Straftaten ................................... 114 3.9 Reichsbürger ................................................................................ 127 3.10 Rechtsextremismus und Schule ................................................... 133 4. Linksextremismus ...................................................................... 135 4.1 Autonome ..................................................................................... 136 4.2 Rote Hilfe...................................................................................... 140 4.3 DKP und MLPD ............................................................................ 142 4.4 Beispiele linksextremistischer Straftaten ...................................... 146 4.5 Ausblick ........................................................................................ 148 5. Islamistischer Extremismus ...................................................... 151 5.1 Aktuelle Entwicklungen im islamistischen Extremismus .............. 151 5.2 Salafisten und der "Islamische Staat"........................................... 156 5.3 Islamistischer Extremismus in Brandenburg ............................... 158 5.4 Ausblick ........................................................................................ 160 6. Ausländerextremismus.............................................................. 163 7. Spionageabwehr, Wirtschaftsschutz, Proliferation und Geheimschutz ............................................................................. 167 7.1 Spionageabwehr .......................................................................... 167 7.2 Wirtschaftsschutz ......................................................................... 169 7.3 Proliferation .................................................................................. 172 8 Inhaltsverzeichnis 7.4 Geheimschutz und Sicherheitsüberprüfungen ............................ 175 8. Verfassungsschutz durch Aufklärung ...................................... 179 9. Anhang ........................................................................................ 181 9.1 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus .................... 183 9.2 Glossar ......................................................................................... 219 9.3 Gesetzestexte ............................................................................... 237 BbgVerfSchG Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Brandenburg (Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz)........................... 237 BVerfSchG Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz) ............................................... 258 Artikel 10-Gesetz - G 10 Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses ...................................................................... 263 G10AGBbg Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes .......................... 285 VereinsG Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz) ............................................................................. 288 BbgSÜG Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz) ................. 294 9.4 Register ........................................................................................ 319 Ortsregister ................................................................................... 319 Personenregister .......................................................................... 326 Sachregister.................................................................................. 329 9.5 Bildnachweis ................................................................................. 339 9 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Zusammenfassung Für das Jahr 2015 ist in wesentlichen extremistischen Phänomenbereichen ein Aufwuchs der Personenpotenziale feststellbar. Das gilt insbesondere für die Teilbereiche der Gewaltbereiten. Personenpotenzial gewaltbereiter Extremisten in Brandenburg 1993 - 2015 ohne Ausländerextremisten und islamistische Extremisten 700 600 500 400 300 200 100 0 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Gewaltbereite Rechtsextremisten Gewaltbereite Linksextremisten (Autonome) Parallel dazu stiegen ebenfalls die Gewaltstraftaten an und erreichten in Brandenburg teilweise historische Höchststände. Im Bereich "politisch motivierte Gewaltkriminalität - rechts" wurden 2015 insgesamt 129 (+ 56) Straftaten erfasst, das ist der dritthöchste Wert seit 1992. Im Bereich "politisch motivierte Gewaltkriminalität - links" kam es zu 48 (+ 18) Straftaten, das ist der höchste jemals in Brandenburg festgestellte Wert. Hinzu kommt eine massive Ausdehnung internetbasierter und oftmals verdeckt von Rechtsextremisten gesteuerter Anti-Asyl-Kampagnen, welche im Kontext der ab Spätsommer 2015 eingetretenen Flüchtlingskrise erneut an Ausbreitung zunahmen und zahlreiche Demonstrationen und weitere Kampagnen nach sich zogen. 2015 betraf dieser "Tarnkappen-Extremismus" etwa 65 Prozent der rund 85 einschlägigen Facebook-Seiten in Brandenburg, die der Verfassungsschutz untersucht hat. Rechtsextremisten betreiben so gezielt die Delegitimierung des freiheitlichen demokratischen 10 Zusammenfassung "Politischmotivierte "Politisch motivierte Gewaltkriminalität" Gewaltkriminalität" ininBrandenburg Brandenburg 19921992 - 2015 - 2015 1 300 250 200 150 100 50 0 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 politisch motivierte Gewaltkriminalität politisch motivierte Gewaltkriminalität - rechts - links Rechtsstaats. Sie unterstellen, dieser betreibe - gesteuert von finsteren, im Hintergrund wirkenden Mächten - den "Volkstod" der Deutschen. Das wiederum befeuert Linksextremisten, welche diesen Kampagnen ihren antifaschistischen Widerstand entgegensetzen wollen, diesen jedoch gleich auf den Staat und seine Organe ausdehnen. So streben beide Phänomenbereiche die Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung an und sind gewillt, für diese Zielsetzung in zunehmendem Maße Gewalt einzusetzen. Die aktuell feststellbare Radikalisierung an den politischen Rändern, das Anwachsen des islamistisch-extremistischen Personenpotenzials und der teilweise erfolgreiche Versuch von Rechtsextremisten, gezielt in bürgerliche Proteststrukturen einzutauchen, stellen in dieser Verdichtung sowohl die Sicherheitsbehörden als auch die Zivilgesellschaft vor bis dato unbekannte Herausforderungen. 1 2001 wurde bundesweit die Zählweise im Bereich "politisch motivierte Kriminalität" umgestellt. Zwar wurden solche Taten bereits zuvor erfasst, jedoch wurde die ab 2001 geltende Zählweise nicht rückwirkend mit umgestellt. Insofern werden hier Werte aus zwei von einander abweichenden Zählperioden ausgewiesen, um die historische Entwicklung aufzuzeigen. 11 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Rechtsextremistisches Personenpotenzial in Brandenburg 1993 - 2015 - unter Abzug von Doppelzählungen - 1700 1665 1600 1500 1490 1435 1400 1385 1370 1300 1315 1320 1320 1290 1290 1280 1265 1230 1230 1230 1200 1210 1190 1170 1170 1160 1150 1140 1100 1125 1000 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Unter allen extremistischen Erscheinungsformen stellt der Rechtsextremismus für Brandenburg weiterhin die größte konkrete Herausforderung dar. Für das Jahr 2015 werden 1.230 (+ 70) Rechtsextremisten gezählt.2 Das Personenpotenzial "rechtsextremistischer Parteien" lag 2015 bei insgesamt 340 (+ 25). Davon entfallen unverändert 290 auf die "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD). Darunter sind 30 (- 5) "Junge Nationaldemokraten" (JN). Unverändert 25 Mitglieder zählt die den Parteienstatus anstrebende "Die Rechte". Die ebenfalls den Parteienstatus anstrebende und zuvörderst stringent neonationalsozialistisch ausgerichtete Organisation "Der III. Weg" kam 2015 ebenfalls auf 25 Mitglieder. Hinzu kommen eher parteiferne Neonationalsozialisten, die sich beispielsweise "Freie Kräfte" oder "Freie Nationalisten" nennen. Ihnen werden unverändert 450 Personen zugeordnet; das ist der höchste Wert seit Beginn der Zählung im Jahr 1993. Deutlich zugelegt auf 470 (+ 50) haben gewaltbereite Rechtsextremisten. Das ist deren höchster Wert seit 2009. Insbesondere durch das Anwachsen rechtsextremistisch motivierter AntiAsyl-Kampagnen hat sich das rechtsextremistische Schwerpunktgebiet erweitert. 2014 konzentrierten sich die Hauptaktivitäten unter anderem im Raum Havelland, Potsdam-Mittelmark, im Süden des Landkreises Oberhavel und im süd-östlichen Teil von Ostprignitz-Ruppin. Der Verfassungsschutz warnte im Frühjahr 2015 davor, dass dort eine "höhere und insge- 2 Die Zahl wird unter Abzug von Doppelzählungen ermittelt. 12 Zusammenfassung Rechtsextremistisches Personenpotenzial in Brandenburg 1993 - 2015 - anhand ausgewählter Kategorien / Doppelzählungen möglich - 900 800 700 600 500 400 300 200 100 0 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Mitglieder rechtsextremistischer Parteien Neonationalsozialisten gewaltbereite Rechtsextremisten samt szeneübergreifende Dynamik" feststellbar ist. "Dort überschneiden sich vor allem Strukturen von NPD, JN und Neonationalsozialisten, die von persönlichen Kontakten getragen werden." Diese Aktivitäten haben das ganze Jahr 2015 entsprechend angehalten und zogen schwere Straftaten wie beispielsweise den Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen (HVL) nach sich. Hier konnte der Verfassungsschutz zum polizeilichen Fahndungserfolg wesentlich beitragen. Ebenfalls bleibt der Raum Frankfurt (Oder) eine weitere Schwerpunktregion. Im Süden des Landes haben die Aktivitäten 2015 wieder an Dynamik zugelegt. Mitgliederentwicklung NPD in Brandenburg 1993 - 2015 - unter Berücksichtigung der Mitglieder der Jungen Nationaldemokraten (JN) - 400 370 350 350 320 320 300 300 290 290 290 250 260 250 235 230 200 205 205 210 190 150 155 150 100 65 50 30 25 25 25 0 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 13 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Die NPD Brandenburg konnte in einigen Regionen leicht von der Flüchtlingsproblematik profitieren, zumeist dort, wo sie noch halbwegs gut aufgestellt war und mit "Freien Kräften" zusammengearbeitet hat. Aufgrund ihres "Schmuddel-Images" und der wachsenden Parteikonkurrenz im rechtsextremistischen Lager konnte die NPD jedoch keine durchgreifenden Erfolge feiern, obwohl sie mit ihrer jahrelangen Propaganda durchaus als Stichwortgeberin für die aktuellen Hetzparolen gegen Flüchtlinge gelten kann. Um Anschluss zu finden, versucht sie ihre internetbasierten Anti-Asyl-Kampagnen als Nichtparteiveranstaltungen zu tarnen. Im Landkreis Oberhavel und in Nauen (HVL) hatte sie damit teilweise Erfolg. Ihre Hoffnung, sie könnte im Zuge der Flüchtlingskrise eine revolutionäre Volksbewegung etablieren, hat sie noch nicht aufgegeben. Der Ton, mit dem sie dieses Ziel verfolgt, wird zunehmend militanter. Von ihren 2014 ursprünglich erzielten 49 kommunalen Mandaten sind nicht mehr alle besetzt. Sie unterhält acht mehr oder weniger aktive Kreisverbände und einen Landesverband der "Jungen Nationaldemokraten". "Die Rechte" verfügt seit 2013 über einen Landesverband in Brandenburg. Im Februar 2014 wurde der erste und bisher einzige "Kreisverband Märkisch-Oderland-Barnim" (KMOB) gegründet. Eingetreten sind überwiegend Mitglieder der neonationalsozialistischen "Kameradschaft Märkisch Oder Barnim" (KMOB). Räumlich ist "Die Rechte" auf diese Region beschränkt. Die sehr überschaubaren Aktivitäten brachen bereits im Sommer 2014 ein, ohne sich 2015 nennenswert zu erholen. "Die Rechte" ist aufgrund mangelnder Aktivitäten innerhalb der Szene keine wirkliche Konkurrenz für oder gar Alternative zur NPD. Diese Rolle fällt vielmehr der aktionsorientiert, elitär und neonationalsozialistisch ausgerichteten Organisation "Der III. Weg" zu. Er ist bemüht, bundesweit Strukturen zu errichten und mit Leben zu füllen. In Brandenburg wurden Aktivitäten bereits 2014 festgestellt, wobei es erst 2015 zur ersten Stützpunktgründung kam. Im Frühjahr 2016 folgten weitere. "Der III. Weg" war sehr stark bemüht, sich an der rechtsextremistischen Anti-Asyl-Kampagne zu beteiligen. Ebenso spiegelt "Der III. Weg" einen Trend zur "SA-isierung" von Teilen der Szene wider. 19 (- 2) neonationalsozialistische Gruppierungen waren 2015 in Brandenburg aktiv. Das erstmalig im Jahresbericht 2014 kenntlich gemachte Phänomen von Personenzusammenschlüssen, welche sich am RockerLifestyle orientieren, ist nach wie vor präsent. Sie bilden "Chapter", tragen Kutten und vergeben an Interessenten einen "Anwärter"-Status. Im Gegensatz zu eher agitationsorientierten Neonationalsozialisten wirken 14 Zusammenfassung diese "Nazi-Rocker" eher nach innen, meiden die Öffentlichkeit und lassen sich beispielsweise im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Musikveranstaltungen als "Supporter" einbinden. Die aufgrund ihrer Gewaltbereitschaft derzeitig aggressivsten Neonationalsozialisten sind weiterhin im Raum Spremberg (SPN) anzutreffen. Dort überlagern sich gewaltbereite und neonationalsozialistisch orientierte Akteure. Sie unterhalten Bezüge in den Raum Cottbus und zu älteren, der Szene teilweise Richtung Rockerund Security-Milieu entwachsenen Rechtsextremisten. Auffällig ist der teilweise sehr junge Szenenachwuchs im Raum Spremberg. 2015 konnte die rechtsextremistische Musikszene in Brandenburg ihren bereits hohen Aktivitätslevel der Vorjahre in wesentlichen Bereichen steigern. Die Zahl der Bands ist auf 26 (2014: 23) angestiegen. Das ist zusammen mit dem des Jahres 2007 der höchste jemals im Land registrierte Wert. Hinzu kommen 13 Liedermacher (2014: 10). Aufgrund des hohen und erfolgreichen Drucks der Sicherheitsbehörden, insbesondere der Polizei, bewegten sich die Konzertaktivitäten 2015 erneut auf geringem Niveau. Nur zwei Konzerte (2014: 1) mit insgesamt 130 Teilnehmern (2014: 100) konnten durchgeführt werden. Zwei Konzerte wurden im Vorfeld verhindert (2014: 7). Liederabende fanden keine statt (2014: 3). Die Produktion neuer Tonträger ist 2015 auf 12 gesunken (2014: 15). Im bundesweiten Vergleich sind Aktivitäten brandenburgischer Bands vergleichsweise hoch. Das wird von der Nähe zu Sachsen begünstigt, denn dort finden bundesweit die meisten rechtsextremistischen Konzerte statt. Hierbei ist insbesondere Torgau (Ortsteil Staupitz) in Sachsen von Bedeutung. Linksextremistisches Personenpotenzial in Brandenburg 1993 - 2015 - unter Abzug von Doppelzählungen - 800 700 600 500 400 300 200 100 0 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 15 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Im Linksextremismus beträgt das Personenpotenzial weiterhin 490. Jedoch sind Verschiebungen innerhalb der Szene erkennbar. Linksextremistisches Personenpotenzial in Brandenburg 1993 - 2015 - anhand ausgewählter Kategorien / Doppelzählungen möglich - 500 450 400 350 300 250 200 150 100 50 0 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Mitglieder linksextremistischer Parteien Rote Hilfe Gewaltbereite (Autonome) Die Zahl gewaltbereiter Autonomer hat zum ersten Mal seit Jahren des Niedergangs wieder auf 200 zugelegt (+10). Tendenziell scheint sich hier eine längerfristige Trendumkehr anzudeuten. In unverändert zehn Kommunen beziehungsweise Regionen sind Autonome aktiv. Erneut gewachsen ist die "Rote Hilfe e.V." Sie zählt rund 210 Mitglieder (+ 10). Das ist die höchste jemals in Brandenburg festgestellte Mitgliederzahl. Innerhalb des Linksextremismus behauptet sie ihre Rolle als übergreifende, zwischen allen Strömungen vermittelnde Konsensorganisation und kümmert sich unter anderem um Rechtsbeistand für politisch-motivierte Straftäter. Auf nur noch 60 (-10) Mitglieder bringt es die "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP). Ihre Reststrukturen werden weiter zerfallen. Für den Bereich islamistischer Extremismus gibt der Verfassungsschutzbericht 70 (+ 30) Personen an. Erneut konnten keine nachhaltigen Strukturen festgestellt werden, jedoch etablieren sich bestimmte personelle Netzwerke, welche auf Kennverhältnissen beruhen und über das Land streuen. Allerdings gibt es in Berlin islamistisch beeinflusste Einrichtungen. Diese dienen auch in Brandenburg lebenden Einzelpersonen als Anlaufpunkte. Darüber hinaus liegen erneut Erkenntnisse vor, dass Einzelpersonen von Brandenburg aus in Richtung Syrien ausgereist sind, wahrscheinlich, um an Kampfhandlungen teilzunehmen. Die Zahl entsprechender Ausreisen ist inzwischen knapp zweistellig. 16 Zusammenfassung Personenpotenzial "Islamistische Extremisten" in Brandenburg 2001 - 2015 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Islamistische Extremisten unterhalten in Brandenburg überwiegend Bezüge zum kaukasischen Extremismus. Da sich dortige Gruppierungen teilweise dem terroristischen "Islamischen Staat" (IS) unterstellt haben, ist damit eine weitere Erhöhung der abstrakten Gefahr für Brandenburg verbunden. In zunehmendem Maße binden islamistische Extremisten inzwischen personelle, materielle und finanzielle Ressourcen der Sicherheitsbehörden. Es muss zukünftig mit einem weiteren Anstieg des Personenpotenzials in diesem Phänomenbereich gerechnet werden. Zum einen generieren die Sicherheitsbehörden zunehmend weitere Erkenntnisse. Zum anderen ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar, inwieweit der Ende 2015 eingesetzte Flüchtlingsstrom von Extremisten und Terroristen genutzt wurde, um nach Deutschland zu gelangen. Die Festnahmen von IS-Terrorismusverdächtigen Anfang Juni 2016 unterstreichen diese Einschätzung. Hier ist weitere Aufklärungsund Präventionsarbeit zwingend notwendig. Personenpotenzial Ausländerextremisten in Brandenburg 1995 - 2015 300 250 200 150 100 50 0 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 17 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Das größte Personenpotenzial im Bereich Ausländerextremismus weist in Brandenburg unverändert die bundesweit mit einem Betätigungsverbot belegte "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) auf. Ende 2015 wurden ihr nur rund 95 (- 5) Personen zugerechnet. Offenbar hat die PKK ihre Aktivitäten in Brandenburg zurückgefahren und seit 2009 zahlreiche Anhänger verloren, obwohl die regionalen Konflikte wieder entfacht sind. Neben der Beobachtung extremistischer Bestrebungen wirkt der Verfassungsschutz an Zuverlässigkeitsüberprüfungen mit. 2015 gingen insgesamt 5.158 (- 986) entsprechende Anfragen ein: davon 4.103 gemäß Luftsicherheitsgesetz, 50 gemäß Atomgesetz, 308 gemäß Sprengstoffgesetz und 697 auf der Grundlage der Bewachungsverordnung. Sollte der Neubau des Flughafens Berlin-Brandenburg tatsächlich mal abgeschlossen sein und Tegel parallel dazu schließen, werden die wichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß Luftsicherheitsgesetz ausschließlich vom brandenburgischen Verfassungsschutz durchgeführt, was eine erhebliche Zusatzbelastung für seine seit Jahren sinkende Mitarbeiterzahl darstellen wird. Informationsangebote des Verfassungsschutzes waren 2015 erneut stark nachgefragt. In 64 Veranstaltungen wurden Vorträge gehalten. Rund 2.500 Bürger nahmen teil. Damit summiert sich die Zahl solcher Veranstaltungen seit 2008 auf insgesamt 866 mit 31.400 Zuhörern. Aufgrund des großen Beratungsbedarfs vieler Behörden zum Thema "Reichsbürger" bot der Verfassungsschutz 2015 erneut mehrere Vorträge dazu an. Insgesamt 1066 Personen besuchten diese Veranstaltungen. Ebenso wirkte der Verfassungsschutz an dem Ende 2015 veröffentlichten Handbuch "Reichsbürger" mit. Jährliche Fachtagungen zu aktuellen Themen sind seit 2007 eine weitere Säule der Aufklärungsarbeit des Verfassungsschutzes. Im Mai 2015 nahmen in Potsdam mehr als 200 Gäste an der zweiten gemeinsamen Fachtagung der Verfassungsschutzbehörden Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen unter dem Titel "Unsere Jugend im Visier von Extremisten - Der Missbrauch 'Sozialer Medien' im Kampf gegen Demokratie und Freiheit" teil. Aufgrund personeller Engpässe beim Verfassungsschutz musste jedoch erstmals die seit 2008 bestehende strategische Kooperation von "Tolerantes Brandenburg", "Brandenburgisches Institut für Gemeinwesenberatung - demos", "Brandenburgische Kommunalakademie", Landkreistag und "Städteund Gemeindebund" pausieren. Gemeinsam wurden zwischen 2008 und 2014 18 Zusammenfassung unter anderem an der Polizeifachhochschule in Oranienburg (OHV) an insgesamt 35 Tagen Info-Veranstaltungen angeboten. Daran haben rund 1.520 Personen von Polizei, Kommunalbehörden und weiteren Einrichtungen teilgenommen. Zielsetzungen waren unter anderem der Umgang mit unterschiedlichen extremistischen Aktivitäten aus polizeilicher, ordnungsund arbeitsrechtlicher Sicht im Zusammenhang mit Wahlkämpfen sowie der Umgang mit extremistischen Mandatsträgern in kommunalen Vertretungen und deren Anfrageverhalten. 19 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 20 Aufgaben, Befugnisse und Kontrolle des Verfassungsschutzes 1. Aufgaben, Befugnisse und Kontrolle des Verfassungsschutzes Zu den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehören nach der Definition des Bundesverfassungsgerichts die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip, die Chancengleichheit aller politischen Parteien und das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Ohne die Achtung dieser Prinzipien ist eine Demokratie nicht möglich. Um diese zu schützen, sammelt der Verfassungsschutz Informationen über Bestrebungen, die gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Er wertet sie aus und unterrichtet zuständige Stellen. In unserer Demokratie zählen dazu die Bevölkerung, die Landesregierung, die öffentliche Verwaltung, die Polizei und viele andere. Auf diesem Wege über verfassungsfeindliche Bestrebungen zu informieren, ist daher eine zentrale Aufgabe des Verfassungsschutzes. Denn der beste Schutz der Verfassung ist der informierte Bürger (siehe Kapitel 8). Freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland Menschenrechte Volkssouveränität Gewaltenteilung Verantwortlichkeit der Regierung Gesetzmäßigkeit der Verwaltung Unabhängigkeit der Gerichte Mehrparteienprinzip Chancengleichheit für Parteien Recht auf parlamentarische Opposition 21 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Am 31. Dezember 2015 hatte der brandenburgische Verfassungsschutz im Ministerium des Innern und für Kommunales 90 Mitarbeiter3 (2014: 94). An Sachmitteln standen der Verfassungsschutzbehörde im Haushaltsjahr 2015 insgesamt 1.205.116 Euro zur Verfügung. Davon wurden 1.205.115 Euro verausgabt. Der Verfassungsschutz ist der Inlandsnachrichtendienst Deutschlands. Diese Aufgabe fällt sowohl in die Zuständigkeit des Bundes als auch der Länder. Anders als die Polizei hat der Verfassungsschutz keine exekutiven Befugnisse. Kein Verfassungsschützer darf Wohnungen durchsuchen, Personen festnehmen oder Zeugen vernehmen. Verfassungsschützer sind unbewaffnet und tragen keine Uniform. Im demokratischen Rechtsstaat wachen parlamentarische Gremien über alle Aktivitäten des Verfassungsschutzes. Im Landtag Brandenburg sind das die "Parlamentarische Kontrollkommission" (PKK) und die "G 10-Kommission". Die PKK ist von der Landesregierung unter anderem umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde, das Lagebild und Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten (SS 25 Abs. 1 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz). Die "Parlamentarische Kontrollkommission" kann von der Landesregierung alle für ihre Kontrollaufgaben erforderlichen Auskünfte, Unterlagen, Aktenund Dateneinsicht, Stellungnahmen und Zutritt zur Verfassungsschutzbehörde verlangen. Bei besonderem Aufklärungsbedarf können Bedienstete mit Zustimmung des Innenministers zum Sachverhalt befragt werden. Darüber hinaus wird die PKK regelmäßig ohne Aufforderung nach SS 7 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 4 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz über Quellen und Observationen sowie in anonymisierter Form über Beschränkungen des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses informiert. Der Landtag beschließt über Größe und Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission. Sie soll seit Ende 2014 nicht mehr als neun Mitglieder haben. Hierbei muss die parlamentarische Opposition angemessen vertreten sein (SS 24 Abs. 1 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz). Das Gremium tritt in der Regel alle zwei Monate zusammen, Beratungen erfolgen in geheimer Sitzung. 3 Die Zahl umfasst auch Teilzeitbeschäftigte. Wie in den vorangegangenen Berichten werden einzelne Abordnungsplätze nicht ausgewiesen. 22 Aufgaben, Befugnisse und Kontrolle des Verfassungsschutzes Beschränkungen des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses werden durch die vom Landtag gewählte "G 10-Kommission" vor ihrer Durchführung auf ihre Zulässigkeit und Notwendigkeit überprüft. Anordnungen, welche die "G 10-Kommission" für unzulässig oder nicht notwendig erachtet, hat das Innenministerium unverzüglich einzustellen. Die Kontrollbefugnis erstreckt sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach dem "Artikel 10-Gesetz" erlangten personenbezogenen Daten. Die "G 10-Kommission" besteht aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen oder Diplomjurist sein muss, und zwei Beisitzern. Mitglieder der "G 10-Kommission" sind in ihrer Amtsführung unabhängig und Weisungen nicht unterworfen (SS 2 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes). Alle Bürger haben das Recht, ein Auskunftsersuchen gemäß SS 12 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz beim Verfassungsschutz zu stellen. Davon machten im Jahr 2015 rund 200 (2014: 480) Personen Gebrauch. Der Verfassungsschutz hält den Einsatz von menschlichen Quellen zur Erfüllung seines Auftrages für unabdingbar. Denn Quellen sind durch andere nachrichtendienstliche Mittel nicht zu ersetzen. Im Bereich des Rechtsextremismus haben Quellen maßgeblich dazu beigetragen, dass die jeweiligen brandenburgischen Innenminister bislang acht Vereinsverbote erlas23 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 sen konnten. Mit solchen Verboten wird die Ausbreitung extremistischer Ideologien maßgeblich unterbunden. Ebenso trägt der Quelleneinsatz zur Aufklärung politisch motivierter Kriminalität bei. Dies gilt beispielsweise für die Eindämmung rechtsextremistischer Hasskonzerte. Der Einsatz nachrichtendienstlicher Quellen ist im Verfassungsschutzgesetz des Landes Brandenburg und insbesondere detailliert in der "Dienstanweisung Beschaffung" geregelt. Festgelegt sind Mindeststandards bei der Werbung von Quellen als auch bei der Informationserhebung durch Quellen. 24 Die rechtsextremistische Anti-Asyl-Kampagne 2. Die rechtsextremistische Anti-Asyl-Kampagne Die Agitation gegen Flüchtlinge war im Jahr 2015 das zentrale Thema der brandenburgischen Rechtsextremisten. Die Szene versucht mit allen Mitteln, radikalisierenden Einfluss auf die Asyldebatte zu nehmen. Die auf die Straße getragene Ablehnung der Flüchtlingspolitik wird dabei zum finalen Abwehrkampf gegen den "Volkstod" verklärt. Die "Angst vor Überfremdung" ist im propagandistischen Duktus der Extremisten schon lange "dem völkischen Exodus" oder dem "großen Bevölkerungsaustausch" gewichen. Schwerpunkte der Anti-Asyl-Agitation liegen aktuell insbesondere im südlichen (insbesondere Cottbus) und östlichen Brandenburg (insbesondere im Landkreis Oder-Spree) und in Frankfurt (Oder). Zudem lassen sich Zentren in den Landkreisen Havelland und Ostprignitz-Ruppin verorten. Die politischen Erfolge rechtspopulistischer Parteien beflügeln die Szene. Immer häufiger kann eine Art Mimikry-Strategie der Rechtsextremisten beobachtet werden, die sich bemühen, an den Erfolg der Rechtspopulisten anzudocken. Dabei bedienen sich die Neonationalsozialisten insbesondere dreierlei Komponenten: asylfeindlichen Demonstrationen und Kundgebungen, Gewalttaten gegen Flüchtlinge und Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte, asylfeindliche Hetze im Internet. Asylfeindliche Demonstrationen und Kundgebungen Die überwiegende Mehrzahl der Anti-Asyl-Kundgebungen im Land Brandenburg wurde durch die NPD organisiert. Ebenso sind die eher parteiferne neonationalsozialistische Szene sowie "Der III. Weg" für viele Demonstrationsanmeldungen verantwortlich. Zu den größten Demonstrationen zählten dabei der "Tag der deutschen Zukunft" am 6. Juni 2015 mit insgesamt 600 Teilnehmern in Neuruppin (OPR) und die NPD-Demonstration am 30. Oktober 2015 in Cottbus mit über 450 Teilnehmern. Insbesondere die zunehmende Einflussnahme von Rechtsextremisten auf vermeintlich bürgerliche Proteste wird mit Sorge beobachtet. Immer häufiger bleibt bei Anti-Asyl-Veranstaltungen eine deutliche Abgrenzung 25 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 von rechtsextremistischen Positionen beziehungsweise Akteuren aus. Die Grenzen zwischen Bürgerinitiativen, Rechtspopulisten und Rechtsextremisten verwischen zunehmend. Stattdessen lässt sich an vielen Stellen eine stillschweigende Zusammenarbeit beobachten. Berührungsängste scheinen nur noch selten zu bestehen. Rechtsextremisten agieren dabei meistens nicht in der ersten Reihe, sondern unterstützen aus der Deckung heraus in Bereichen wie Planung, Mobilisierung und (Video-)Dokumentation. Ihre fremdenfeindliche Weltsicht soll soweit wie möglich hinter der Fassade der "bürgerlichen" Proteste verborgen bleiben. Gewalttaten gegen Flüchtlinge und Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte Im Jahr 2015 stiegen Straftaten gegen Asylunterkünfte massiv an. Nachdem im Vorjahr insgesamt 16 Straftaten registriert wurden, mussten im Jahr 2015 bereits 67 Straftaten festgestellt werden. Unter anderem kam es zu fünf Brandstiftungen: am 16. Mai 2015 in Zossen (TF), am 25. August 2015 in Nauen (HVL), am 25. Oktober 2015 in Blankenfelde (TF), am 2. November 2015 in Spremberg (SPN) und am 27. November 2015 in Brandenburg an der Havel. Es ist davon auszugehen, dass die Gewalt gegen Asylbewerber und Anschläge gegen deren Unterkünfte auch in Zukunft an Quantität und Qualität zunehmen werden. Ebenfalls steht zu befürchten, dass die Konfrontationsgewalt zwischen Rechtsund Linksextremisten durch die aktuelle Flüchtlingsdebatte weiter angefeuert wird. Asylfeindliche Hetze im Internet Ausländerfeindliche Hetze im Internet insbesondere in Form von "Hasspostings" nimmt einen hohen Stellenwert in der Anti-Asyl-Kampagne der rechtsextremistischen Szene ein. Die Nutzung der sozialen Medien spielt im Bereich Radikalisierung, Mobilisierung und Rekrutierung eine zentrale Rolle. Die NPD fokussierte sich schon sehr früh im Rahmen ihrer internetbasierten "Nein-zum-Heim-Kampagne" auf das Thema Flüchtlingspolitik. Allerdings gelang es der rechtsextremistischen Partei nicht, maßgeblichen Profit aus der aufgeheizten Stimmung in der Szene zu schlagen. Andere - jüngere und aktionsorientierte - Kräfte wie "Der III. Weg" oder regionale "Freie Kräfte" laufen der NPD hier den Rang ab. Rechtsextremisten bemühen sich im Internet darum, Ängste und Neidgefühle in der Bevölkerung zu schüren. Es werden Unwahrheiten verbreitet, 26 Die rechtsextremistische Anti-Asyl-Kampagne Tatsachen verdreht und Bilder manipuliert. Ausführlich werden vermeintliche Straftaten von Asylbewerbern geschildert und Auseinandersetzungen zwischen Flüchtlingen als Beleg für deren Gewalttätigkeit dargestellt. Ziel ist es, die Asylbewerber pauschal zu kriminalisieren, zu diskreditieren und eine Sozialneiddebatte zu entfachen. Zudem werden vermeintliche Verbindungen zu islamistischen Gruppierungen unterstellt, um das Bedrohungsszenario zu verstärken. Im besten Fall werden Asylbewerber als Sozialschmarotzer dargestellt, die in luxuriösen Unterkünften beherbergt werden und denen es an Dankbarkeit und Wertschätzung fehlt. Im schlimmsten Fall sollen die Flüchtlinge gewaltbereite Islamisten sein, die sexuelle Übergriffe auf deutsche Frauen verüben und aus dem Schutz der Flüchtlingsheime Anschläge in Europa vorbereiten. Im Rahmen dieser Hass-Kampagne im Internet ist eine zunehmende Verrohung der Sprache und der Bilder festzustellen. Nicht selten finden sich direkte und unverhohlene Gewaltaufrufe. Dabei richtet sich die Hetze nicht ausschließlich gegen Asylbewerber. Zunehmend sind auch die demokratischen Strukturen und Politiker das Ziel der Angriffe. Grundsätzlich bemüht sich die Szene, das Vertrauen in die staatliche Handlungsfähigkeit in Frage zu stellen. Die steigenden Zahlen der Gewaltstraftaten zeigen, dass dieser Verbalradikalismus immer häufiger in die reale Welt übertragen wird. Den HassPostings im Internet scheint eine impulsgebende Wirkung bei der Umsetzung tatsächlicher Gewalt zuzukommen. Bisher beteiligt sich zwar nur eine kleine Minderheit an der asylfeindlichen Hetze im Netz. Jedoch ist dort der Resonanzraum unüberschaubar groß. Ausblick Die Ablehnung der Flüchtlingspolitik hat sich zum gemeinsamen Nenner des ansonsten heterogenen rechtsextremistischen Milieus entwickelt. Gruppierungen, die sich noch bis kurzem spinnefeind gegenüberstanden, haben in der Flüchtlingsproblematik einen ideologischen Konsens gefunden. Egal ob Kameradschaften, "Freie Kräfte", Hooligan-Gruppierungen wie "Hogesa" (Hooligans gegen Salafisten) oder "Gemeinsam-Stark", egal ob rockerähnliche Bruderschaften, rechte Think-Tanks oder rechtsextremistische Organisationen wie NPD, "Die Rechte" oder "Der III. Weg", egal ob bündische Gruppierungen, "Neue Rechte", Identitäre oder Pegida27 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 ähnliche "Bürgerinitiativen" - sie alle eint ihre auf Rassismus beruhende asylfeindliche Haltung und der Hass auf die Verantwortlichen in Politik und Staat. Aktuell verzeichnen die Sicherheitsbehörden ein deutliches Erstarken des Rechtsextremismus. Das Personenpotenzial wächst kontinuierlich, die Gewaltbereitschaft steigt und zugleich erodiert die Abgrenzung zwischen extremistischen und nicht-extremistischen Protesten. Die rechtsextremistische Szene nutzt die Stimmungslage und ist bemüht, ideologisch und steuernd bürgerliche Protest-Strukturen zu unterwandern. Zugleich ist ein deutlicher Vertrauensverlust in staatliche, demokratische Strukturen erkennbar. Auch hierfür erschließen sich für Rechtsextremisten neue Anbindungsmöglichkeiten an die bürgerliche Mitte. Ein weiteres Problem ist, dass sich Radikalisierungsprozesse durch die Möglichkeiten des Internets um ein Vielfaches beschleunigt haben. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es auch im Rechtsextremismus Blitzradikalisierungen geben wird, die bisher nur aus dem islamistischen Extremismus bekannt waren und die im schlimmsten Fall in einem neuen Rechtsterrorismus münden können. Die Wirkungsund Erfolglosigkeit der gängigen Anti-Asyl-Demonstrationen könnte in Teilen der rechtsextremistischen Szene zu Frustration und weiterer Radikalisierung führen. Bereits jetzt werden zunehmend Stimmen laut, die darüber klagen, dass die gängigen Protestformen nicht ausreichend seien. Die Zunahme von Brandanschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte belegt, dass durchaus das Potenzial für rechtsterroristische Aktionen vorhanden ist. Einzelne Fallbeispiele belegen, dass die Straftäter nicht unbedingt über einen langen (und behördenbekannten) Szene-Vorlauf verfügten. Immer häufiger haben wir es mit jungen und bisher nicht einschlägig in Erscheinung getretenen Tätern zu tun. Das Beispiel des Attentats auf die Kölner Oberbürgermeisterkandidatin Henriette Reker am 17. Oktober 2015 belegt zudem, dass der Fokus der Sicherheitsbehörden analog zum islamistischen Extremismus zusätzlich auf alleine handelnde Einzeltäter gerichtet sein muss. 28 Rechtsextremismus 3. Rechtsextremismus Rechtsextremistisches Personenund Organisationspotenzial in Brandenburg 2015 2014 2015 Subkulturell geprägte, gewaltbereite Rechtsextremisten 420 470 Neonationalsozialisten 450 450 Parteien Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)* 290 290 Der III. Weg** - 25 Die Rechte** 25 25 sonstige rechtsextremistische Organisationen 60 60 Gesamt 1.245 1.320 Mehrfachmitgliedschaften 85 90 Personenpotenzial (nach Abzug von Mehrfachzählungen) 1.160 1.230 * Die Mitglieder der "Jungen Nationaldemokraten" sind berücksichtigt. ** "Der III. Weg" und "Die Rechte" erheben den Anspruch, jeweils Partei sein zu wollen. 29 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 3.1 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Die NPD wurde 1964 gegründet. Ihr Ziel war es, die rechten Strömungen der alten Bundesrepublik zu bündeln. Ein Anlass für die Gründung war die erste nennenswerte Wirtschaftskrise, in der sich die junge Republik befand. Der Zeitpunkt war gut gewählt. Bis 1969 konnte die Partei in sieben Länderparlamente einziehen und scheiterte 1969 mit 4,3 % nur knapp am Einzug in den Bundestag. Rückschläge waren aber offensichtlich bei den damaligen NPD-Anhängern nicht vorgesehen, viele resignierten. Mitgliederzahlen und Wahlergebnisse brachen ein. Dem damaligen Parteivorsitzenden Adolf von Thadden gelang es nicht, die Streitigkeiten zwischen den unterschiedlichen Strömungen zu schlichten. In Folge versank die NPD in den nächsten 30 Jahren in Bedeutungslosigkeit. Ideologisch war die NPD in den ersten zwanzig Jahren ihres Bestehens eher eine kleinbürgerlich deutschnationale Partei, die sich, zumindest offiziell, vom historischen Nationalsozialismus abzugrenzen versuchte. Diese Ausrichtung endete 1991 mit ihrem dritten Parteivorsitzenden, Günter Deckert. Die NPD setzte von nun an verstärkt auf sozialrevolutionäre, ausländerfeindliche aber vor allem auf revisionistische Themen. Die Abgrenzung gegenüber Neonationalsozialisten wurde immer stärker aufgeweicht. Auch wenn Günter Deckerts revisionistische Brandreden in der Partei viel Anklang fanden, so war seine Strategie insgesamt eher kontraproduktiv. Vor allem, weil die NPD so hauptsächlich als Partei der Ewiggestrigen wahrgenommen wurde und weil sie Deckert Mitte der 1990er Jahre eine mehrjährige Haftstrafe unter anderem wegen Volksverhetzung einbrachte. Das nutzte Deckerts innerparteilicher Konkurrent Udo Voigt, um sich an die Parteispitze zu bringen. Mit Voigt begann die endgültige Nazifizierung der NPD. Er propagierte die bis heute gültige "Dreisäulenstrategie" der NPD. Unter dem Motto "Kampf um die Köpfe - Kampf um die Parlamente - Kampf um die Straße" greift die NPD die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik offen an und propagiert den "nationalen Sozialismus". In der Folgezeit wurde die "Dreisäulenstrategie" um die vierte Säule "Kampf um den organisierten Willen" ergänzt. Damit 30 Rechtsextremismus ist das gemeinsame Antreten von NPD und Neonationalsozialisten bei Wahlen gemeint. Nach dem ersten Einzug in ein Landesparlament seit der Wiedervereinigung in Sachsen 2004, sahen viele Rechtsextremisten endlich eine Chance für eine rechtsextremistische Einheitsbewegung gekommen und setzten verstärkt auf die NPD. Offiziell wurde die sogenannte "Volksfront" im Jahr 2004 im Zuge des Bundesparteitages, als mit Thorsten Heise zum ersten Mal ein namhafter Vertreter der "Freien Kameradschaften" in den Bundesvorstand der NPD gewählt wurde. Damals hatten im Vorfeld drei führende Vertreter der "Freien Kräfte" (Thorsten Heise, Thomas "Steiner" Wulff und Ralph Tegethoff) im Internet unter der Überschrift "Eine Bewegung werden..." zur Einigung aufgerufen. Dieser Richtungswechsel band die neonationalsozialistischen Kader viele Jahre an die Partei. Im Jahr 2006 gelang in Mecklenburg-Vorpommern ein weiterer Einzug in einen Landtag. Dieser, sowie der Einzug in diverse ostdeutsche Kommunalparlamente, in einigen Regionen mit massiver Unterstützung der "Freien Kräfte", schien dem neuen Parteivorsitzenden erst einmal Recht zu geben. Die Wahlergebnisse in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern konnte Voigt allerdings nicht unbedingt als persönlichen Erfolg verkaufen. Regionale Parteikader, wie Udo Pastörs aus MecklenburgVorpommern oder der inzwischen verstorbene Uwe Leichsenring aus Sachsen waren aufgrund ihrer regionalen Verortung erfolgreiche Werbeträger für die Partei. Bald rieben zudem zahlreiche Finanzskandale die Partei immer mehr auf. Die NPD nimmt zwar gerne die Parteienfinanzierung des verhassten "Systems" an, mit ihren Parteibilanzen nimmt sie es dabei anscheinend aber nicht immer so genau. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Sachsen) verurteilte die NPD deshalb am 12. Dezember 2012 zu einer Strafe in Höhe von rund 1,27 Millionen Euro. Angefangen hatte das finanzielle NPD-Desaster 2006 in Thüringen. Die Tricksereien der dortigen NPD mit fingierten Spendenquittungen führten zu Rückforderungen der Bundestagsverwaltung in Höhe von 890.000 Euro. Hinzu kam ein fehlerhafter Rechenschaftsbericht im Jahr 2007. Dem Parteivorsitzenden Voigt wurde dabei selbst von wohlmeinenden Parteikameraden zumindest eine mangelnde Aufsicht über die Finanzverantwortlichen der Partei vorgeworfen. An den Folgen der selbst verschuldeten Finanzkrise leidet die Partei bis heute. Gedeckt durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerich31 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 tes war die Bundestagsverwaltung im November 2013 dazu übergegangen, die fälligen Strafzahlungen mit den Mitteln aus der staatlichen Parteienfinanzierung zu verrechnen. In der Folge musste die Partei Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle entlassen, ansonsten wären ihre finanziellen Mittel für die Wahlkämpfe 2014 sehr knapp geworden. Die Entscheidung des Gerichtes bezüglich der Rechtmäßigkeit der Verrechnung der Strafzahlungen durch die Bundestagsverwaltung hatte für die Partei auch einen positiven Effekt: Im Februar 2015, mit der Verrechnung der letzten Rate, war die Partei schuldenfrei. Bedingt unter anderem durch die finanzielle Misere konnte sich am 11. November 2011 auf dem Bundesparteitag in Neuruppin (OPR) Holger Apfel gegen Udo Voigt in einer Kampfkandidatur als Bundesvorsitzender durchsetzen. Sein Leitmotiv lautete "seriöser Radikalismus". Ein klares Konzept dazu bleibt die Partei schuldig. Die bürgerlichen Kompetenzen der Partei sollten gestärkt werden, sie sollte vor Ort als die politische Kraft wahrgenommen werden, die sich kümmert. Dieses Konzept war aufgrund des Personalmangels in der Partei in den meisten Regionen zum Scheitern verurteilt. Nicht einmal die vergleichsweise bürgerlichen Mitglieder der "Deutschen Volksunion" (DVU) konnte Apfel von der "seriösen Radikalität" überzeugen. Nur wenige von ihnen fanden im Zuge der Fusion von DVU und NPD den Weg in die NPD. Im Gegenteil: Die Partei verlor in den Folgejahren immer mehr Mitglieder. 2014 waren es bundesweit noch 5.200. Die Erfolglosigkeit der Partei rief wiederum die innerparteilichen Gegner Holger Apfels auf den Plan. Diese Machtkämpfe innerhalb der Partei sollten über eines nicht hinwegtäuschen: Tatsächlich gab es innerhalb der NPD-Führung seit 1996 nie einen wirklichen Paradigmenwechsel. Sie vermied nur eine zu offensichtliche Bezugnahme auf neonationalsozialistische Konzepte. Der Versuch, auf diese Weise nationalkonservative Kreise stärker an die Partei zu binden und als Wähler zu gewinnen, ist gescheitert. Ihr "Schmuddel-Image" begleitet die NPD weiterhin. Die innerparteilichen Kritiker der "seriösen Radikalität" fordern also nur, dass die Partei zu ihrer radikalen Linie auch öffentlich steht und sich nicht nach außen weichgespült gibt. Seit 2012 entstanden zwei Organisationen, die als selbsterklärte Parteien der NPD im rechtsextremistischen Lager zunehmend Konkurrenz machen. Im Mai 2012 gründete der aus Hamburg stammende Neonationalsozialist 32 Rechtsextremismus Christian Worch "Die Rechte" (siehe Kapitel 3.4). In Brandenburg bot sich "Die Rechte" zunächst als Ersatz für die DVU an, bis Neonationalsozialisten der "Kameradschaft Märkisch Oder Barnim" (KMOB) den Landesverband von "Die Rechte" in der Hoffnung übernahmen, so unter den Schutzschirm des Parteienprivilegs zu schlüpfen, um einem Vereinsverbot zu entgehen. Während "Die Rechte" stärker im Norden Deutschlands ihre Basis hat, ist "Der III. Weg" eher im Süden verankert. Letzterer wurde Ende September 2013 in Rheinland-Pfalz gegründet und unterhält seit 2015 Strukturen in Brandenburg (siehe Kapitel 3.3). Für viele Neonationalsozialisten sind die beiden Neugründungen interessanter als die NPD. Sie brauchen die NPD als "legalen Schutzraum" nicht mehr. Nachdem die Wahlen Anfang 2013 für die NPD katastrophal verliefen, besann sie sich bereits zur Bundestagswahl 2013 mit der "Anti-Asyl-Kampagne" wieder auf ihre "Kernkompetenz", die Ausländerfeindlichkeit. Die gestiegenen Flüchtlingszahlen nutzte sie von Anfang an, um Ängste von Anwohnern für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. In dieser Situation hätte die Bundesführung für einen kraftvollen Aufbruch in das wichtige Wahljahr 2014 sorgen können, stattdessen zerlegte sich der Bundesvorstand Ende 2013 selbst. Am 19. Dezember 2013 trat Holger Apfel von seinem Posten als Bundesvorsitzender und NPD-Fraktionsvorsitzender im sächsischen Landtag zurück. Fünf Tage später verließ er die Partei und gab am 17. Januar 2014 sein Landtagsmandat ab. Grund für diesen Schritt waren Gerüchte, er sei gegen ein jüngeres Parteimitglied sexuell übergriffig geworden. Der Wahrheitsgehalt wurde öffentlich nie geklärt. Zweifler vermuteten hinter der Affäre eine Intrige gegen den ungeliebten Vorsitzenden. Kommissarischer Interimsvorsitzender wurde der ebenfalls in der Partei nicht sonderlich gelittene Udo Pastörs. Das Wahljahr 2014 verlief für die NPD mehr als enttäuschend. Negativer Höhepunkt war der knapp verpasste Wiedereinzug in den sächsischen Landtag. Bundespolitisch brachte auch die Wahl des saarländischen NPDFunktionärs Frank Franz zum Vorsitzenden auf dem Bundesparteitag vom 1. bis 2. November 2014 in Weinheim (BW) nicht die erhoffte Wende, zumal Franz sein Amt eher dem Mangel personeller Alternativen als einer konzeptionellen politischen Arbeit verdankt. Charisma wird ihm nicht gerade attestiert. Insgesamt handelt es sich beim NPD-Bundesvorstand eher um einen Kompromiss aus altbewährten Parteikadern und Vertretern aller Lager. Politische Persönlichkeiten gibt es in diesem Vorstand nicht. 33 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Wie dünn die Personaldecke der NPD selbst auf Bundesebene ist, zeigte sich einmal mehr nach dem Rücktritt des aus Sachsen stammenden Bundesgeschäftsführers Holger Szymanski. Dessen Amt hat Klaus Beier übernommen, seines Zeichens Bundespressesprecher und Vorsitzender des Brandenburger Landesverbandes. Eine Person, die eine Klammer um die widerstreitenden Strömungen der NPD bildet, ist nicht in Sicht. Bundespolitisch konnte die Partei 2015 keine Akzente setzen. Sollten sich die Akteure wider Erwarten an diese "Parteidisziplin" halten, bliebe der Partei eine weitere Zerreißprobe zunächst erspart. Aber spätestens 2016, wenn in Mecklenburg-Vorpommern ein neuer Landtag gewählt wird, werden die Konflikte wieder aufflammen, insbesondere wenn die NPD auch dort den Wiedereinzug in den Landtag verpasst. Derzeit scheint die Partei, wenn auch im geringen Umfang, frustrierte Gegner der Flüchtlingspolitik für sich gewinnen zu können. Offiziell verkündet die Partei einen Mitgliederzuwachs. Aus ihrer politischen Nische wird die NPD bedingt durch ihr "Schmuddel-Image" und ihre Politikunfähigkeit aber nicht herauskommen. Das ist der Partei durchaus bewusst. Deshalb geht sie zunehmend dazu über, ihre Steuerung von Protestaktionen mit einem bürgerlichen Mäntelchen zu verschleiern. Die Zivilgesellschaft wird sich in naher Zukunft darauf einstellen müssen, dass die Akteure der rechtsextremistischen Szene nicht mehr so einfach zu identifizieren sind. Man wird genauer hinschauen müssen, wer sich mit welchen Absichten hinter welcher Fahne befindet und daran die politische Auseinandersetzung ausrichten müssen. NPD in Brandenburg Bis Ende der 1990er Jahre war die Mitgliederzahl der NPD in Brandenburg verschwindend gering. Ihre meist lebensälteren Mitglieder waren schon mangels Masse nicht zu einer nennenswerten Parteiarbeit fähig. Berührungspunkte zu neonationalsozialistischen Zusammenhängen bestanden kaum. Dieses änderte sich im Jahr 1999. Innerhalb von zwei Jahren stieg die Mitgliederzahl von 65 auf 205 Personen. 2003 wurde dann ein eigenständiger Landesverband der NPD für Brandenburg gegründet. Bis dahin gab es einen gemeinsamen 34 Rechtsextremismus Mitgliederentwicklung NPD Brandenburg 1993 - 2015 400 370 350 350 320 320 300 300 290 290 290 250 260 250 235 230 200 205 205 210 190 150 155 150 100 65 50 30 25 25 25 0 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Landesverband mit Berlin. Mit den Wahlerfolgen in den Nachbarbundesländern Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern stieg die Mitgliederzahl der NPD von 2004 bis 2010 auf ihren Höchststand von 370. In Folge der Neupositionierung der Gesamtpartei vor rund zehn Jahren durch den damaligen Bundesvorsitzenden Voigt öffnete sich auch der Landesverband Brandenburg für Neonationalsozialisten. Der NPD Brandenburg traten Kader aus der verbotenen "Freiheitlichen Arbeiterpartei" (FAP), der verbotenen "Nationalistischen Front" (NF), den "Nationalen" sowie der verbotenen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) bei. Insbesondere der Eintritt der von einem Verbot bedrohten "Nationalen" um den Neonationalsozialisten Frank Schwerdt brachte der an Mitgliedern schwachen NPD Zuwachs. Die oben genannte "Dreisäulenstrategie", insbesondere der "Kampf um die Straße", hat die Partei für Neonationalsozialisten interessant gemacht. Personelle wie organisatorische Schnittmengen zwischen NPD und Neonationalsozialisten gibt es derzeit vor allem in den Kreisverbänden "Havel-Nuthe" (Raum BRG, HVL, P, PM, TF), "Prignitz-Ruppin" (Raum OPR, PR), "Oberhavel" (OHV) und "Oder-Spree" (Raum FF, LOS, MOL). In der Frage "Wie hältst du es mit der NPD?" waren sich die Neonationalsozialisten seit Öffnung der Partei uneins. Ein Teil trat ihr bei, ein anderer Teil unterstützt sie von außen, ein weiterer lehnt sie vehement ab und ist nicht zur Kooperation bereit. Für die "Freien Kräfte" ist die NPD eine "Systempartei". Indem sie in die Parlamente drängt, wird sie als Teil 35 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 des verhassten "Systems" betrachtet. Dieser Auffassung folgte auch die mittlerweile rechtskräftig verbotene Gruppierung "Widerstand in Südbrandenburg". Das größte Problem der NPD in Brandenburg ist jedoch die Schwäche des Landesverbandes und seines Vorstandes. Seit 2009 richtet der Landesvorstand immer weniger Veranstaltungen aus. Der "Preußentag" war eine solche Ausnahme. Der letzte fand 2012 statt. Ebenso hakt es in der Parteiorganisation. In Brandenburg unterhält die NPD nach wie vor acht Kreisverbände: Barnim-Uckermark, Dahmeland, Havel-Nuthe, Lausitz, MärkischOderland, Oberhavel und Oderland. Im Landkreis Prignitz-Ruppin konnten Strukturen reaktiviert werden. Im April 2014 wurde der Landesverband der "Jungen Nationaldemokraten" (JN) gegründet (siehe Kapitel 3.2). In den Kreisverbänden und bei den JN hängen die Aktivitäten an wenigen Protagonisten. Schon der Ausfall eines einzigen Aktivisten kann zur Stagnation eines ganzen Kreisverbandes führen. NPD-Landesvorsitzender ist seit 2004 Klaus Beier. Er war bis 2011 Bundespressesprecher und damit viele Jahre hauptamtlicher Funktionär der Bundespartei. Mit dem Wechsel von Voigt auf Apfel verlor er seinen Posten. Auf dem Bundesparteitag im November 2014 in Weinheim (BW) konnte er ihn zurückerlangen. Beiers Stellvertreter im Landesvorstand sind Thomas Salomon und Ronny Zasowk. Zasowk ist zudem Stadtverordneter in Cottbus. Das politische Ziehkind des ehemaligen NPD-Vorsitzenden Holger Apfel war bis zum Ausscheiden der NPD aus dem sächsischen Landtag im August 2014 in der dortigen Landtagsfraktion angestellt. Auf dem Bundesparteitag 2014 wurde er zum stellvertretenden Parteivorsitzenden gewählt. Weitere Vorstandsmitglieder in Brandenburg sind Thomas Salomon (stellvertretender Landesvorsitzender), Aileen Rokohl (Landesschatzmeisterin), Michel Müller und Robert Wolinski (verantwortlich für die Organisation im Landesverband), Benjamin Mertsch (Koordinator der Kommunalpolitik) sowie Florian Stein (Pressesprecher). Stein ist überdies seit 2014 parlamentarischer Mitarbeiter des NPD-Europaabgeordneten Udo Voigt und Mitglied im Bundesvorstand der NPD. Recht erstaunlich ist es, dass die eher blassen Funktionäre des nicht sonderlich erfolgreichen Landesverbandes Brandenburg auf Bundesebene einen vergleichsweise guten Stand haben. Auch Aileen Rokohl ist inzwischen in der Bundesgeschäftsstelle in Berlin beschäftigt. Die zahlreichen 36 Rechtsextremismus Multifunktionäre der brandenburgischen NPD werden auf Landesebene immer mehr zur Hypothek. Die Energie, die sie in die Bundespartei stecken, fehlt der Landespartei. Die Mitgliederzahl der NPD Brandenburg hat sich 2015 nicht verändert. Sie liegt unter Berücksichtigung ihrer Jugendorganisation JN bei unverändert 290. Von der sowohl verdeckt als auch offen von der NPD massiv betriebenen Anti-Asyl-Kampagne konnte sie nicht profitieren. Bis auf die JN gibt es in Brandenburg keine weiteren nennenswerten organisatorischen Unterorganisationen. Der "Ring Nationaler Frauen" (RNF) sowie die "Kommunalpolitische Vereinigung" (KPV) spielen hier, abgesehen von wenigen Einzelpersonen, weiterhin keine Rolle. In den letzten Jahren konnte auch die NPD Brandenburg davon profitieren, dass Anhänger neonationalsozialistischer Kameradschaften nach einem Verbot oder um einem Verbot zuvorzukommen eintraten. Insbesondere in Potsdam-Mittelmark und Oberhavel konnte die Partei mit solchen Neonationalsozialisten Strukturen aufbauen beziehungsweise reaktivieren und verjüngen. Dieser "Trend" setzte sich 2015 nicht mehr fort. Ein wesentlicher Grund dürfte vor allem die Konkurrenz durch die neonationalsozialistische Organisation "Der III. Weg" (siehe Kapitel 3.3) sein, die insbesondere im Raum PotsdamMittelmark der NPD und den JN Mitglieder streitig machen konnte. Bekanntester Fall dürfte der NPD-Stadtverordnete für Bad Belzig (PM), Pascal Stolle, sein. Mit ihm verlor die Partei einen Aktivposten in der Region. Seit den Kommunalwahlen 2014 verfügt die NPD über 20 Mandate in Kreistagen und kreisfreien Städten und über 27 Mandate in Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen. Hier haben sich 2015 wenige Veränderungen ergeben. Der zur "Der III. Weg" gewechselte Belziger (PM) Stadtverordnete Pascal Stolle überließ sein Mandat dem nachrückenden Andre Schär, der für die Partei bereits ein Mandat im Kreistag Potsdam-Mittelmark innehat. Aus persönlichen Gründen trat der zweite Abgeordnete der NPD im Kreistag Havelland zurück. Sein Mandat übernahm als Nachrücker Maik Schneider, der die Partei auch in der Stadtverordnetenversammlung Nauen (HVL) vertritt. Der Vertreter der NPD in der Stadtverordnetenversammlung Joachimsthal (BAR) ist in die Uckermark (UM) gezogen und hat aus diesem Grund sein Mandat verloren. Eine Nachbesetzung ist der Partei bisher nicht gelungen. 37 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Auf Landesebene veröffentlicht die Partei vierteljährlich die Publikation "Zündstoff - Deutsche Stimme für Berlin und Brandenburg". Seit 2014 existiert auch eine Onlineausgabe der Publikation. Der Landesverband sowie die Kreisverbände sind im Internet mit eigenen Seiten vertreten. Entscheidender für die aktuelle Politik der Partei sind inzwischen die Facebook-Auftritte des Landesverbandes, der Kreisverbände und einzelner Parteifunktionäre. Die Internetseite des Stadtverbandes Potsdam wurde im Oktober 2015 wiederbelebt. Im Juni 2015 hat der neue NPD-Stützpunkt Brieselang (HVL) ein Facebook-Profil eingerichtet. Die "Anti-Asyl-Kampagne" und ihr Bezug zur neonationalsozialistischen Ideologie Jahrelang hatte die NPD in Brandenburg versucht, sich ein neues Image zu geben. Man wollte weg von der Partei der "Ewiggestrigen" und "Ausländerfeinde" hin zu einer kommunalpolitischen Kompetenzpartei, die sich um die Probleme der "kleinen Leute" kümmert. Abwasseranschlüsse, Braunkohletagebaue, Firmenund Schulschließungen, das sollten die Themen werden, mit denen die Partei vor Ort wahrgenommen werden wollte. Schon aufgrund ihres chronischen Mangels an qualitativem Personal gelang dieses nie. Bereits im Bundestagswahlkampf 2013 kam die NPD verstärkt auf ihre tatsächliche "Kernkompetenz" zurück und rückte Ausländerfeindlichkeit ins Zentrum ihrer Propaganda. Auslöser waren die steigenden Asylbewerberzahlen. Die Flüchtlingskrise, die ab Sommer 2015 zum politischen Hauptthema in Deutschland wurde, bestärkte die NPD in ihrer Schwerpunktsetzung. Die rassistische Propaganda der NPD ist zentraler Bestandteil ihrer Ideologie. Sie propagiert ein biologistisch determiniertes Menschenbild, das sie als "lebensrichtig" bezeichnet. Das Volk kann sie sich nur als eine ethnischhomogene Gemeinschaft (Volksgemeinschaft) vorstellen. Das "Deutschsein" stecke in den Genen jedes einzelnen oder eben auch nicht. Wenn die NPD von "Volk" spricht, meint sie nicht die Menschen, die in einem Staatsgebiet zusammenleben, sondern ihre Vorstellung einer ethnischhomogenen Herkunftsgemeinschaft. In der vom Parteivorstand 2006 herausgegebenen Handreichung: "Argumente für Kandidaten und Funktionsträger" heißt es dazu: 38 Rechtsextremismus "Ein Afrikaner, Asiate oder Orientale wird nie Deutscher werden können, weil die Verleihung bedruckten Papiers (eines BRD-Passes) ja nicht die biologischen Erbanlagen verändert, die für die Ausprägung körperlicher, geistiger und seelischer Merkmale von Einzelmenschen und Völkern verantwortlich sind. Längst ist erwiesen, daß das Erbliche bei Einzelnen wie bei Völkern und Rassen (als evolutionsbiologischen Lebensordnungen verwandter Menschen) gleichermaßen für die Ausbildung körperlicher wie nicht-körperlicher Merkmale verantwortlich ist. Angehörige anderer Rassen bleiben deshalb körperlich, geistig und seelisch immer Fremdkörper, gleich wie lange sie in Deutschland leben, und mutieren durch die Verleihung bedruckten Papiers nicht zu Germanisch stämmigen Deutschen." Mit dieser Ideologie einher geht der im rechtsextremistischen Lager und somit auch von der NPD herbeigeredete "Volkstod". Damit ist der Austausch einer angeblich existierenden ethnisch homogenen deutschen Volksgemeinschaft durch Ausländer gemeint. Demokratisch gewählten Politikern wird vorgeworfen, sie betreiben diesen "großen Austausch" zur Sicherung ihrer Macht durch die Erschaffung einer manipulierbaren inhomogenen Masse beziehungsweise "Multi-Kulti-Gesellschaft". "Volkstod", "großer Austausch" oder die Parole "Merkel tauscht das Volk aus" erinnern stark an den nationalsozialistischen Topos der "Umvolkung". Die Geschichte dieses ideologischen Begriffs lässt tief blicken. In der nationalsozialistischen Kriegspropaganda bezeichnete "Umvolkung" zunächst die aggressive Expansionspolitik zur Gewinnung "neuen Lebensraums im Osten". Später wurde mit dem gleichen Begriff die "Vertreibung" der Deutschen aus den Ostgebieten gegeißelt. Diente der Begriff den Nationalsozialisten zunächst zur Beschönigung eigener Verbrechen, wurde er fortan umgemünzt, um tatsächliche und vermeintliche Verbrechen der Alliierten zu geißeln. Bis heute glauben Rechtsextremisten an ein geheimes Programm der Siegermächte, demzufolge das deutsche Volk durch "Umerziehung" und "Schuldkult" geistig moralisch geschwächt werden soll, damit es sich durch Rassenmischung ausrotten beziehungsweise "umvolken" lässt. Als Drahtzieher dieser Verschwörung werden Juden verantwortlich gemacht. Den demokratischen Politikern kommt dabei nur die Rolle von Erfüllungsgehilfen zu. Die Ängste vor dem "Volkstod" oder dem "großen Austausch" knüpfen nahtlos an den nationalsozialistischen Begriff der "Umvolkung" an und haben die gleiche Funktion, nämlich Nicht-Deutschstämmige auszugrenzen und Demokraten als "Volksverräter" zu denunzieren. 39 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Unter der Überschrift "Der deutschfeindliche Kreis schließt sich: Alter Landtag wird 'Flüchtlings'heim" behauptet der brandenburgische Landesvorsitzende im Zusammenhang mit der möglichen Unterbringung von Flüchtlingen im alten Landtagsgebäude auf dem Brauhausberg in Potsdam: "Wurden im ehemaligen Landtagsgebäude auf dem Brauhausberg in Potsdam von 1990 bis 2013 schon hundertfach deutschfeindliche Entscheidungen gefällt, braut sich dort jetzt neues Ungemach für die Bürger Potsdams zusammen. Denn jetzt wird auch in einem zentralen Gebäude der Stadt Potsdam die Gutmenschenpolitik und Willkommenskultur der rot-roten Landesregierung Einzug finden. (...) Deutschland wird derzeit von einer Asylflut beispiellosen Ausmaßes heimgesucht. Auch in Brandenburg sprießen immer mehr Heime aus dem Boden. Der Großteil der Asylbewerber kommt ausschließlich in unsere schöne Heimat, um Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. (...) Jetzt muß sogar der alte Landtag, als Symbol der Unfähigkeit der herrschenden Politik, dem Asylirrsinn geopfert werden. Weitere Turnhallen, Schulen, Feuerwehrgebäude und Vereinsheime werden dann einer Zweckentfremdung folgen. Wenn das nicht mehr ausreicht, bleiben sicherlich auch Privatwohnungen von einer Zweckentfremdung nicht verschont. (...) Wer möchte, daß Deutschland das Land der Deutschen bleibt, unterstützt am Freitag die Demonstration in Cottbus und am Sonnabend die Kundgebungen u.a. in Schönefeld, Velten und Spremberg! Die Parole muß lauten: Das Boot ist voll - Asylbetrüger abschieben!"4 Beliebt sind in diesem Zusammenhang immer wieder auch offene Briefe an Bürgermeister oder Landräte in diesem Fall beispielsweise an den Oberbürgermeister von Cottbus: "Die zweiwöchentlich stattfindenden Demonstrationen [Anmerkung: Gemeint sind Demonstrationen am 16.10.2015 und 30.10.2015 in Cottbus] verfolgen das Ziel, Druck auf die Rathausspitze aufzubauen, damit Sie und Ihre Rathausmannschaft erkennen, dass durch die Unterbringung der Asylbewerber in den oben genannten Turnhallen die Interessen der Einheimischen massiv verletzt werden. Diese Demonstrationen werden so lange in Sachsendorf durchgeführt werden, bis Sie die Entscheidung treffen, die Turnhallen zu 4 Homepage NPD Brandenburg, 15.10.2015 (Zugriff am 4.5.2016) 40 Rechtsextremismus räumen und sie wieder ihrem eigentlichen Zweck zuzuführen. Ich fordere Sie hiermit auf, die Turnhallen in der Poznaner Straße zu räumen und wieder ihrem Zweck zuzuführen."5 Alternativvorschläge zur Unterbringung? Fehlanzeige, wenn man mal von Ausweisung und Heimreise absieht. Selbstverständlich verbreitete die NPD auch 2015 ihre bekannten Parolen zum Thema: "Das Boot ist voll!", "Masseneinwanderung stoppen!", "Asylbetrug macht uns arm!" Gezielt werden die niederen Instinkte Neid, Hass und Angst geschürt. Asylsuchende und Flüchtlinge würden privilegiert, dabei seien es doch nur Asylbetrüger und -schmarotzer, die überdies als potenzielle Sexualverbrecher, Terroristen und Krankheitsträger ein Sicherheitsrisiko darstellen. Entsprechende Kommentare finden sich bei allen NPD-Kreisverbänden Brandenburgs. Hier eine Auswahl: "Wir sehen unsere Heimat durch etablierte Steuerverschwendungen, multikultureller Gewalt, muslimischer Glaubensdiktaten, Kriminalität, Krankheiten, bewusster Verblendung, uvm. bedroht."6 "Bis der Tag X kommt und wir unseren eigenen Grund und Boden verlassen müssen für Menschen, die keinerlei Anrecht auf Asyl haben. Mein armes Fürstenberg. Ich wünsche die min. 200 Asylanten auf den Mond."7 "Am Sonnabend, den 12.09.2015 hielt der KV Havel-Nuthe zwei Kundgebungen in Bad Belzig ab. Thematisiert wurde, wie könnte es anders sein, die zur Zeit (noch) herrschende Zuwanderungspolitik der etablierten Parteien, seien sie nun Treibende oder Getriebene. Die Rechnung für beide wird am Ende ähnlich aussehen. Andre Schär, Abgeordneter für die NPD in der Stadt Bad Belzig und dem Kreis Potsdam-Mittelmark sprach in seiner Rede an, was allerdings alle schon wissen müssten: Wir werden mit Fremden überflutet, die unsere Deutsche Heimat dauerhaft verändern werden. Diese Fremden werden mit den uns durch Steuern und Abga- 5 Homepage NPD Brandenburg, 3.11.2015 (Zugriff am 4.5.2016) 6 Facebook-Seite NPD Oberhavel, 13.10.2015 Zugriff am 6.11.2015) 7 Facebook-Seite NPD Oberhavel, 11.10.2015 (Zugriff am 6.11.2015) 41 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 ben abgepressten Geldern solange durchgefüttert bis deren Begehrlichkeiten wachsen und sie dann direkt auf Beutejagd gehen werden. Ich vermute allerdings, dass die ersten Objekte der Begierde dann zuerst die Unterstützer_I_nnen sein werden - das ist eine Eigenschaft der Jagd. Wir prangern diese kommenden Zustände seit Jahren an und wir sind auch handlungsfähig, auch wenn uns das momentan von weiten Bevölkerungsteilen nicht zugetraut wird. Auch darauf wies Andre Schär hin, die Ergebnisse der letzten Wahlen im Auge. Ein starker Anteil von Wählerstimmen für die NPD hätte sicherlich einiges beeinflusst. Aber wenn . . . Das Volk hat gewählt - wir werden sehen, wie es wählen wird wenn die Bedrohungen größer, die Einschläge näher kommen. Die Dinge geraten gerade ins Tanzen und wir werden Akteure sein. Freuen wir uns darauf! (Oder bereiten wir uns darauf vor.)"8 "Bürger wehrt euch! Aus zuverlässiger Quelle (da könnt ihr uns vertrauen) haben wir erfahren, dass es in diesem Monat schon mindestens zwei Vorfälle mit Asylanten am Krankenhaus in Ludwigsfelde gab. Die dort arbeitenden Frauen trauten sich am Abend nicht mehr nach Hause, da vor dem Krankenhaus einige Asylanten scheinbar auf sie warteten. Die benachrichtigte Polizei kam leider auch nicht, sodass die Partner und Ehemänner den Frauen zur Hilfe kommen mussten! Wenn der Staat seine Bürger nicht mehr beschützen kann, dann müssen es die Bürger selber tun. Bildet Bürgerwehren und schützt eure Familien vor diesen 'Kulturbereicherern'!"9 "Milliardensummen werden sogenannten Flüchtlingen in den Rachen geschmissen. Damit muß endlich Schluß sein! Masseneinwanderung stoppen!"10 "Nicht der Islam, sondern die Armut ist mittlerweile ein Teil Deutschlands. Doch beides - soziale Ungerechtigkeit und Überfremdung - hängt mehr zusammen, als es auf den ersten Blick den Anschein macht. Die Differenz zwischen dem Bruttolohn und dem tatsächlich auf dem Konto der Erwerbstätigen landenden Nettolohn ist unter anderem deswegen so hoch, weil der Staat sich und damit die Bürger 8 Facebook-Seite NPD Potsdam-Mittelmark, 14.9.2015 (Zugriff am 4.5.2016) 9 Facebook-Seite NPD Dahmeland, 13.9.2015 (Zugriff am 6.11.2015) 10 Facebook-Seite NPD Barnim-Uckermark, 26.10.2015 (Zugriff am 6.11.2015) 42 Rechtsextremismus finanziell verausgabt. Dauerhaft arbeitslose Ausländer, Asylbewerber und Sozialtouristen bringen Kosten in Milliardenhöhe mit sich, die jeder Steuerund Sozialbeitragszahler anteilig aufbringen muss."11 Manchmal ist die Argumentation auch etwas inkonsequent. Da besteht das uckermärkische NPD-Kreistagsmitglied, David Weide, darauf, dass von einem pakistanischen Restaurantbesitzer geschaffene Arbeitsplätze für zwei Hilfsköche zuerst an deutsche Bewerber zu vergeben sind und nicht an zwei Asylbewerber in Prenzlau (UM), die sich um eine Arbeitserlaubnis bemühten.12 Auf extreme und allzu offensichtliche Hetzparolen verzichtet die Partei in der Regel. Aber mit ihrer Propaganda heizt sie die Spannungen an und liefert die Stichworte für potenzielle Brandstifter. Hierzu zwei Beispiele: In Nauen (HVL) begann Anfang des Jahres eine öffentliche Diskussion un11 Homepage NPD Lausitz, 25.1.2015 (Zugriff am 9.11.2015) 12 Vgl. Facebook-Seite von David Weide (NPD), 23.2.2015 (Zugriff am 24.2.2015) 43 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 ter anderem über den Neubau eines Heims für Asylbewerber. Vertreter der örtlichen NPD versuchten die öffentliche Stimmung gegen diese Pläne anzuheizen. In Folge kam es in Nauen immer wieder zu Straftaten, beispielsweise gegen die Befürworter der Flüchtlingspolitik. Am Ende brannte die als Notunterkunft vorgesehene Sporthalle infolge einer gezielten Brandstiftung ab. Am 11. Februar 2015 wurde im Nauener Rathaus ein Flugblatt mit der Überschrift "Asylbewerberheim - Wir sagen NEIN!" gefunden. Der Inhalt dieses Flugblattes richtet sich gegen die Aufnahme von Asylbewerbern und es wird die Abwahl des Bürgermeisters von Nauen gefordert. Im Flugblatt heißt es: "Bürger schreit es raus - wir wollen kein Asylantenhaus", "Schluss mit der Zuwanderung arbeitsunwilliger Asylschmarotzer nach Deutschland, nach Brandenburg und vor allem nicht in unsere geliebte Kleinstadt NAUEN". Unterzeichnet ist das Flugblatt mit "Bürgerinitiative Ausländerstopp". Als Verantwortlicher wurde ein NPD-Stadtverordneter ermittelt. Am 12. Februar 2015 fand in Nauen eine öffentliche Stadtverordnetenversammlung statt. Auf der Tagesordnung stand der Neubau des Asylheimes. Die Plätze zu dieser Versammlung waren alle besetzt, sodass etwa 100 weiteren Personen der Zutritt vom eingesetzten Ordnungsdienst verweigert wurde. In der Folge wurde die Veranstaltung von außen gestört. An der durchgehenden Fensterfront wurde ein Transparent in der Größe von 1,20 m x 1,20 m mit der Aufschrift: "Asylbetrug ist kein Menschenrecht, Nein zum Heim" hochgehalten. Daran beteiligte sich unter anderem ein NPD-Stadtverordneter. In der weiteren Folge soll er die Personen vor dem Versammlungsgebäude zu den Rufen: "Wir wollen keine Asylheime", "Nauen will kein Asylantenheim", Bürgermeister "Fleischmann muss weg", "Wer Deutschland nicht liebt soll Deutschland verlassen" animiert haben. Die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung musste abgebrochen werden. Die Polizei ermittelt wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Im Zusammenhang mit den Protesten während der Stadtverordnetenversammlung kam es zu einer weiteren Straftat. Beim Verlassen des Tagungsortes durch die Stadtverordneten kam es zu lautstarken Protesten gegen den Bau des Asylheimes. Aus der Gruppe heraus rief eine Beschuldigte: "Das Ding wird brennen. Das Ding wird eh nicht fertig." Sie ist nicht als NPD-Mitglied bekannt. Am 14. März 2015 wurde eine angemeldete Mahnwache zum Thema "Unser Signal gegen Überfremdung" mit 69 Personen abgehalten. Der Teilnehmerkreis bestand im Wesentlichen aus Mitgliedern der regionalen rechtsextremistischen Szene. Organisator war der Vorsit44 Rechtsextremismus zende des NPD-Kreisverbandes Havel-Nuthe. Ebenfalls friedlich verlief am 16. April 2015 ein Aufzug zum Thema "Gegen den Bau des geplanten Asylantenheims, Asylbetrug ist kein Menschenrecht", an dem etwa 130 Personen teilnahmen. Teilnehmerkreis: "Freie Kräfte" und NPD. Redner war der JN-Landesvorsitzende Pierre Dornbrach. Am selben Tag kam es aber zu einer Sachbeschädigung gegen ein Fahrzeug des Vereins MIKADO mit der unverhohlenen Drohung: "Liebe Asylantenfreunde Tröglitz ist auch hier, bis bald". Bei einem Aufzug der NPD ("Nauen schlägt zurück, Ausländergewalt stoppen") mit 84 Teilnehmern am 15. Mai 2015 hob eine Person mehrfach den rechten Arm mit ausgestreckter Hand zum Hitlergruß. Die Person ist nicht als NPD-Mitglied bekannt. Am 29. Mai 2015 und am 10. Juli 2015 kam es in Nauen erneut zu Kundgebungen von NPD und "Freien Kräften". Zwischen März und Mitte Juni 2015 kam es zu sieben Sachbeschädigungen gegen das Parteibüro "Der Linken" in Nauen. Und am 25. August 2015 brannte schließlich die für die Unterbringung von Flüchtlingen vorgesehene Sporthalle in Nauen durch Brandstiftung ab. Inzwischen ist der Vorsitzende des NPD-Stadtverbandes Nauen in Untersuchungshaft. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, an der Brandstiftung beteiligt gewesen zu sein. Ein weiteres Beispiel für die Stimmungsmache der NPD findet sich in Bernau (BAR). Die Agitation zielte in diesen Fall auf den Bürgermeister. Seit September 2015 verteilt die Partei Flugblätter, in denen sie den Rücktritt des Bürgermeisters fordert. Hintergrund des Flugblattes ist eine der zahlreichen Anfragen der NPD zum Thema Asyl in der Bernauer Stadtverordnetenversammlung. 45 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Kurz nach dem fremdenfeindlich motivierten Messerattentat auf die Kölner Oberbürgermeisterkandidatin am 17. Oktober 2015 war die Stimmung anscheinend so aufgeheizt, dass eine entsprechende Morddrohung gegen den Bürgermeister an eine Hauswand in Bernau gesprüht wurde. Im Zuge der Flüchtlingskrise sieht die NPD ihre Chance für eine nationalistische Volksbewegung gekommen. Als nach eigenen Aussagen einzig wahre Oppositionspartei in Deutschland hofft sie - so unrealistisch dieses auch erscheinen mag - diese Bewegung in absehbarer Zukunft dominieren zu können. Im Mittelpunkt der Agitation stehen nicht so sehr die von ihr abgelehnten Flüchtlinge. Diese aus Deutschland zumindest abschieben zu wollen, ist nur ein Aspekt des viel umfassenderen Ziels, nämlich der Errichtung einer ethnisch homogenen Volksgemeinschaft. Die Partei hat in Brandenburg allerdings mit einem miserablen Image zu kämpfen. Im Unterschied zu anderen politischen Kräften konnte sie bisher nur wenig von der Flüchtlingskrise profitieren. Dies ist der Grund dafür, dass sie inzwischen Demonstrationen kaum noch unter ihrem eigenen Namen anmeldet. Solche Veranstaltungen sind beispielsweise die Abendspaziergänge in Oranienburg (OHV), die vom NPD-Kreisverband Oberhavel und regionalen "Freien Kräften" organisiert werden. Die NPD versteckt sich hinter Strohmännern. Sie betreibt Mimikri. Schaut man näher hin, ist die NPD leicht als Urheber oder logistischer Unterstützer der vermeintlich bürgerlichen Veranstaltungen zu erkennen. Ein paar Beispiele: Eine Facebook-Initiative "Vom Ich zum Wir" meldete für den 3. Oktober 2015 insgesamt 16 Kundgebungen und Infostände in Brandenburg an. Im Impressum wird die NPD-Gemeindevertreterin für Spreenhagen (LOS), Manuela Kokott, als Verantwortliche genannt. Unterstützt werden diese Veranstaltungen von der NPD, "Die Rechte", "Der III. Weg" und "Freien Kräften". Die Kundgebungen "Ostbrandenburg erwacht!" und "Zum Schutz der Heimat" unter anderem am 31. Oktober 2015 und 8. November 2015 in Bad Freienwalde (MOL) wurden im Wesentlichen von der NPD und "Die Rechte" getragen. Hinter "Cottbus wehrt sich", beispielsweise am 16. und 30. Oktober 2015 sowie am 13. November 2015, stehen der NPD-Kreisverband Lausitz und regionale "Freie Kräfte". 46 Rechtsextremismus Bei der Kundgebung am 11. November 2015 in Schwedt/Oder (UM) "Wahrheit für Schwedt" hatte der örtliche NPD-Stadtverordnete eine führende Rolle inne. Die "Anti-Asyl"-Agitation der NPD ist durchaus militant. Auf vielen Flyern der NPD findet sich der Zusatz "Viele kleine Feuer werden zum Flächenbrand". Hier wird mit Worten gezündelt. Angesichts zahlreicher Brandstiftungen in jüngster Zeit lässt sich die Formulierung nicht mehr als bildhafte Sprache abtun, sondern nur noch als unverhohlene Sympathie mit den Brandstiftern deuten. Interessant sind auch die verschiedenen Motive, welche die Flyer zur Kampagne schmücken. Neben dem Reichskanzler Bismarck und der Siegesgöttin Viktoria ist es Albert Leo Schlageter, auf den Bezug genommen wird.13 Ein anderes Beispiel ist ein Mobilisierungsvideo für die Demonstration "Cottbus wehrt sich" am 31. Oktober 2015. Der Sprecher im Video behauptet, es sei keine NPD-Demonstration, sondern eine solidarische Aktion von Deutschen gegen eine äußere Gefahr. Pikant ist die historische Parallele, die gezogen wird. Zitiert der Sprecher doch Kaiser Wilhelm II: "Ich kenne keine Parteien mehr, ich kenne nur noch Deutsche". Der Anlass, der Wilhelm II. zu diesem Ausspruch verleitete, wird allerdings unterschlagen. Es war der Beginn des 1. Weltkrieges. Die umfassende Mobilmachung anlässlich des 1. Weltkrieges wird mit einer Mobilmachung gegen Zuwanderer und Flüchtlinge gleichgesetzt. Die Militanz einer solchen Aussage 13 Schlageter war Soldat im 1. Weltkrieg. Danach schloss er sich mehreren Freikorps (paramilitärische Organisationen) an. Seine Einheit war 1920 am "Kapp-Putsch" gegen die Weimarer Republik beteiligt. Schlageter soll zumindest Kontakt zu Mitgliedern der NSDAP gehabt haben. Während der Besetzung des Ruhrgebietes durch die Franzosen beteiligte er sich an terroristischen Sabotage-Akten hauptsächlich gegen den Zugverkehr. Die Bevölkerung im Ruhrgebiet war von diesen Taten wenig begeistert, auch weil sie den passiven Widerstand der Bevölkerung, der im Wesentlichen von Gewerkschaftlern getragen wurde, konterkarierten. 1923 wurde Schlageter von französischen Sicherheitsbehörden verhaftet und im gleichen Jahr wegen Spionage und Sabotage zum Tode verurteilt. In nationalkonservativen Kreisen galt er danach als Idealbild eines heimatverbundenen Patrioten. Die Nationalsozialisten verklärten ihn später zum Märtyrer und Nationalhelden. Bis heute wird Schlageter von Rechtsextremisten und Neonationalsozialisten verehrt. Man muss nicht lange nachdenken, um zu erkennen, dass das auf dem Flyer Schlageter zugeschriebene Zitat: "Ihr werdet erleben, wie sie unser Land verschachern, um ihre eigene erbärmliche Macht zu sichern", nun auf die Bundesrepublik Deutschland bezogen werden soll. Das kann als Hinweis angenommen werden, dass man die "Diktatur der 'Gutmenschen'!" auch mit Gewalt beseitigen will. 47 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 ist unverkennbar: Man befindet sich im Krieg. Unterlegt ist das Video mit dramatischer Musik und endet mit "Wir sind das Volk"-Rufen.14 Sehr deutliche Worte fielen dagegen im Anschluss einer Kundgebung vom 11. November 2015 in Schwedt/Oder (UM) von NPD-Anhängern und "Freien Kräften", die sich über die Facebook-Seite "Wahrheit für Schwedt" organisieren. Am Folgetag stand dort: "Am gestrigen Tag, führten Schwedter Bürger wie angekündigt, eine kleine Kundgebung, auf dem Platz der 'Befreiung' durch. Die Bürger traten diszipliniert und ordentlich auf. Ein großen Dank an den Redner, David Weide, der mit seinen Systemkritischen Reden ganz klar aufgezeigt hat, wer für den Austausch, des Deutschen Volkes verantwortlich ist. Es sind und das waren sie nämlich auch schon immer, die Demokraten. Bei manchen Deutschen, mögen solche Aussagen, auf taube Ohren stoßen, aber es ist leider die Wahrheit. Deshalb werden Parteien, wie die AFD oder auch NPD, in Zukunft nichts ändern können. Das BRD System lässt sich nicht reformieren. Sehr gut und wichtig war es auch noch, dass David Weide, den Anwesenden Zuschauern mitgeteilt hat, dass wir immer noch ein besetztes Land sind, durch die USA. Das erklärt deshalb auch die Anti-Deutsche Politik der Demokraten. Unten im Anhang, haben wir auch ein paar Videos zu diesem Thema. Es ist bereits schon kurz vor halb eins und nicht mehr fünf vor zwölf, so wie es einige auch gerne sagen. Die Zeichen stehen leider ganz klar auf Bürgerkrieg, auch wenn das viele Deutsche noch nicht wahrhaben wollen. Tagtäglich, strömen Zigtausende, Kultur und uns Wesensfremde Menschen, in unser Land hinein. Aber was macht der Deutsche momentan?? Genau, nämlich nichts. Egal ob Polizei, Feuerwehr, THW, Bundeswehr oder einfach nur der normale Bürger, keiner unternimmt irgendetwas. Obwohl man aus Gesprächen ganz genau weiß, dass die Realität anders aussieht. Überall regen sich die Leute, über die verlogene Politik der Demokraten auf. Aber solange wir uns als Volk nicht wehren und uns weiterhin Duckmäusern, wird auch in Zukunft nichts passieren. Da nützt auch keine AFD oder Pegida auf Dauer irgendetwas. Wir müssen spontan auf die Straße gehen und die Verantwortlichen Demokraten stellen und ihnen dabei aufzeigen, dass es so nicht mehr weiter geht. Dies wird die einzige 14 Facebook-Seite "Cottbus/Spree-Neiße wehrt sich", 29.10.2015 (Zugriff am 5.4.2016) 48 Rechtsextremismus Sprache sein, die diese Herren in Zukunft verstehen werden. Politisch, Demokratisch, oder gar friedlich, wird sich diese befremdliche und AntiDeutsche Situation, in unserem Land nicht mehr ändern lassen. Dafür sind und das muss man einfach mal ehrlich sagen, die Demokraten schon viel zu weit gegangen. Wer eigene Landsleute, jahrelang hinter Gittern sperrt wegen angeblicher Meinungsdelikte, wer das eigene Volk als Pack bezeichnet, oder wer, wie unser SuperBürgermeister Polzehl behauptet, dass Deutsche, die von einer Überfremdung in Schwedt reden, Ideologisch vorbelastet seien, die brauchen sich dann auch bald nicht mehr zu wundern, wenn das Volk mal zurück schlägt. Ihr Demokraten brecht selbst euer eigenes Besatzer Grundgesetz und verlangt aber von uns, dass wir alles hinnehmen sollen und uns bei der leisesten Kritik, auch noch von euch und euren dummen Helfern, beschimpfen lassen müssen. Deshalb werte Schwedter, macht euch auf die nächsten Jahre gefasst, sie werden für uns alle nicht einfach werden. Im Endeffekt liegt es aber an jedem selber, etwas zu ändern. Die Revolution muss zuerst bei euch im Kopf beginnen;-) Ohne Revolutionäres Denken, wird Deutschland in den nächsten Jahren untergehen."15 15 Facebook-Seite "Wahrheit für Schwedt", 12.11.2015 (Zugriff am 4.5.2016) 49 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 NPDKreisverbände Lausitz Der Kreisverband Lausitz zählt zu den aktiveren in der NPD Brandenburg. Offiziell bestehen fünf Ortsbereiche im Kreisverband: Cottbus, Guben (SPN), Calau (OSL), Herzberg (EE) und Lauchhammer (OSL). Zum Kreisverband gehören die kreisfreie Stadt Cottbus sowie die Landkreise SpreeNeiße, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster. Seit langem stagniert seine Mitgliederzahl bei 65. Seit Dezember 2015 hat der Kreisverband einen neuen Vorsitzenden. Der langjährige Vorsitzende Ronny Zasowk trat nicht mehr an, da er sich zukünftig stärker seinen Aufgaben im Bundesund im Landesvorstand der Partei widmen will. Neuer Vorsitzender ist Benjamin Mertsch aus Burg (SPN). Er gehört ebenfalls dem NPD-Landesvorstand an. Der Kreisverband verfügt über eine Internetseite und ist ebenfalls auf Facebook vertreten. Wie bei allen NPD-Kreisverbänden dient das eigene Facebook-Profil als zentrales Kommunikationsmittel. Die Internetseiten werden weniger gepflegt. Auch im Jahr 2015 griff die NPD Lausitz den Jahrestag der Bombardierung von Cottbus während des 2. Weltkrieges auf. Für einen Marsch reichten die Teilnehmerzahlen nicht mehr. An der Kundgebung beteiligten sich rund 40 Rechtsextremisten. 2014 waren es noch 130. Die ritualisierte Form dieser Veranstaltung gerät in der Szene zunehmend in die Kritik. Thematisch setzt der Kreisverband auf die Flüchtlingspolitik und versucht in bekannter Form, Ängste und Vorurteile zu schüren. 50 Rechtsextremismus Regelmäßig führte der Kreisverband Infostände, Kundgebungen und Demonstrationen durch. An den meisten dieser Veranstaltungen nahmen weniger als zehn Personen teil. Größere, von der NPD Lausitz organisierte Veranstaltungen gab es unter anderem am 7. März 2015 und am 16. Mai 2015 jeweils in Guben (SPN) mit 75 beziehungsweise 53 Teilnehmern. Letztere Veranstaltung war allerdings auch als Gegendemonstration zu einem Picknick für Asylbewerber angemeldet worden. Ende Oktober 2015 versuchte die NPD, Proteste gegen die Unterbringung von Flüchtlingen in Cottbus-Sachsendorf für sich zu instrumentalisieren. Getarnt als Bürgerinitiative "Cottbus wehrt sich" meldete man alle 14 Tage Demonstrationen an. Anfangs konnte die NPD auch Personen aus dem bürgerlichen Lager für ihre Proteste gewinnen. Diese zogen sich aber zurück, sobald sie merkten, wer hinter den Veranstaltungen stand. Allerdings konnte die NPD zwischenzeitlich über 200 Anhänger aus den eigenen Reihen mobilisieren. Mitte November nahmen die Teilnehmerzahlen dann aber schon wieder ab. Der Ton bei diesen Demonstrationen verriet eine zunehmende Militanz. Oderland Der Kreisverband Oderland erstreckt sich über Frankfurt (Oder) und dem Landkreis Oder-Spree. Ortsbereiche existieren laut NPD in Frankfurt (Oder), Fürstenwalde, Scharmützelsee und Schöneiche bei Berlin (alle LOS). Vorsitzende des Kreisverbandes ist die langjährige Parteifunktionärin Manuela Kokott. Eine weitere Führungsfigur ist Florian Stein aus Schöneiche bei Berlin (LOS). Stein bekleidet ebenso das Amt des Landespressesprechers und ist Mitarbeiter des NPD-Europaabgeordneten Udo Voigt sowie Mitglied im Bundesvorstand der Partei. Auch der Landesvorsitzende der NPD Brandenburg Klaus Beier entstammt diesem Kreisverband. Der Kreisverband verfügt über eine Internetseite, die sporadisch aktualisiert wird. Der einzige Ortsbereich mit einer eigenen Internetpräsenz ist der Ortsverband Schöneiche bei Berlin (LOS). Der Kreisverband hat inzwischen auch einen Facebook-Auftritt, daneben verfügen auch die Führungspersonen des Kreisverbandes über Facebook-Profile. Ähnlich wie beim Kreisverband Lausitz scheint der regionale Internetauftritt von Schreibtischen in Berlin und Brüssel gepflegt zu werden. Verbale Ausfälle versucht man zu vermeiden. Die Hetze überlässt man dann gern den Kommentierenden: 51 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Mehr regionale Bezüge weist die Facebook-Seite des Kreisverbandes auf. Dessen Kreisvorsitzende, Manuela Kokott, wird zunehmend zur treibenden Aktivistin vor Ort. Sie sitzt für die NPD in der Gemeindevertretung Spreenhagen (LOS) und war bis Anfang 2015 noch Schatzmeisterin des NPD-Landesverbands. Inzwischen ist sie aus dem Landesvorstand ausgetreten und treibt nun die Vernetzung der Szene in Ostbrandenburg voran. Zwischenzeitlich gab es kaum eine öffentliche Veranstaltung in der Region, bei der Manuela Kokott nicht als Organisatorin oder Rednerin vertreten war. Auch über ihre Region hinaus ist sie als Sprecherin im Einsatz. Manuela Kokott hat kein Problem damit, mit Vertretern von "Die Rechte", "Der III. Weg" sowie "Freien Kräften" zusammenzuarbeiten. Ohne ihre Aktivitäten wäre der Stellenwert der NPD in der Region, zumindest in der Szene, marginal. 52 Rechtsextremismus Dahmeland Der Kreisverband Dahmeland ist kaum aktiv. Der Verband umfasst die Einzugsgebiete Dahme-Spreewald und Teltow-Fläming. Er wird seit Mai 2015 unter dem neuen Vorsitzenden Benjamin Weise geführt. Stellvertreter ist der ehemalige JN-Landesvorsitzende Pierre Dornbrach. Dementsprechend ist der Einfluss der JN auf den Kreisverband relativ stark. Der Kreisverband gliedert sich mit seinen 30 Mitgliedern in den Stadtverband Königs Wusterhausen (LDS) und die Ortsbereiche Teltow-Fläming sowie Schenkenländchen (LDS). Sowohl NPD und JN als auch die regionalen "Freien Kräfte" stehen hinter den regionalen Facebook-Kampagnen "Nein zum Heim ..." und hetzen gegen Flüchtlinge in Ludwigsfelde, Luckenwalde, Wünsdorf, Zossen (alle TF) und im nahen Pätz (LDS). Zu öffentlichen Protestkundgebungen kam es bisher aber kaum. Im Februar und März 2015 organisierten JN-Mitglieder eine Mahnwache und einen Abendspaziergang in Luckenwalde. Am 16. Mai 2015 gab es in Königs Wusterhausen (LDS) noch eine Werbeveranstaltung für den "Tag der deutschen Zukunft". Die Internetpräsenz des Kreisverbandes wurde kaum noch gepflegt. Ende 2015 wartete sie mit der Neuigkeit auf, dass ihr eine Erneuerung bevorstehe. Der Kreisverband verfügt über ein eigenes Facebook-Profil. Aber es mangelt den Machern an Initiative. Womöglich fehlt es auch an Aktivitäten, über die es sich zu berichten lohnt. Auch "Eselaktionen" erfreuen sich bei Rechtsextremisten seit Jahren einer gewissen Beliebtheit. Sie gehen auf eine Aktionsform des verstorbenen Neonationalsozialisten Michael Kühnen zurück. Kühnen leugnete so in den 1980er Jahren den Holocaust. 53 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 wenn das Profil regelmäßig aktualisiert wird, beinhaltet es kaum Informationen über eigene Parteiaktivitäten. Themenschwerpunkt sind Flüchtlinge. Havel-Nuthe Der Kreisverband Havel-Nuthe besteht aus den Stadtverbänden Brandenburg/Havel, Nauen (HVL), Rathenow (HVL) und Potsdam. Seit Juni existiert auch ein Stützpunkt in Brieselang. Der Kreisverband deckt die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark sowie die kreisfreien Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel ab. Kreisvorsitzender ist nach wie vor Michel Müller aus Rathenow. Er ist auch Mitglied im NPD-Landesvorstand. Seine Mitgliederzahl konnte der Kreisverband 2015 nach eigenen Aussagen leicht erhöhen. Vor allem mit Kundgebungen und Aufmärschen will man die Öffentlichkeit erreichen und arbeitet dabei mit den "Freien Kräften Neuruppin / Osthavelland", der "Gefangenenhilfe e.V." und "Der III. Weg" zusammen. Hauptagitationsfeld ist die Asylpolitik. Wie überall will man verunsicherte Bürger instrumentalisieren und für die Ziele der NPD gewinnen. Hauptakteur in Nauen (HVL) war 2015 Maik Schneider. Die Propaganda der NPD sorgte für die Zuspitzung der Diskussion um die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft. In Folge kam es am 25. August 2015 zu einem Brandanschlag gegen eine als Notunterkunft gedachte Sporthalle. Hauptakteur in Potsdam-Mittelmark ist Andre Schär aus Bad Belzig (PM). Bis April 2015 hatte Schär mit Pascal Stolle noch einen Mitstreiter vor Ort. Dieser wechselte zwischenzeitlich zu "Der III. Weg". Aufgrund guter persönlicher Kontakte kooperierten NPD und "Der III. Weg" trotz allem vor Ort weiter. Am 30. Mai 2015 nahmen beispielsweise Mitglieder der regionalen NPD und von "Der III. Weg" an einem von der "Gefangenenhilfe e.V." organisierten Fußballturnier im Landkreis Potsdam-Mittelmark teil. Bei den mehr als ein Dutzend durchgeführten Veranstaltungen unter Beteiligung der NPD - regionale Schwerpunkt waren hier Nauen und Bad Belzig (PM), aber auch Werder (Havel) (PM) und Brandenburg an der Havel - blieben die Rechtsextremisten in der Regel unter sich. Die Teilnehmerzahlen der Kundgebungen schwankten zwischen 30 und 70 Personen. Ausnahme war eine Demonstration am 16. April 2015 in Nauen mit 130 Teilnehmern. Der Kreisverband verfügt über eine eigene Internet-Seite und ein Facebook-Profil. Diese Seiten werden regelmäßig aktualisiert. Der Stadtverband Brieselang (HVL) verfügt ebenfalls über ein Facebook-Profil. Inzwischen ist auch die Internet-Seite des Stadtverbandes Potsdam wieder abrufbar. Die NPD war immer bemüht, in der Landeshauptstadt Präsenz zu zeigen. Auch 54 Rechtsextremismus wenn ihr das faktisch kaum gelungen ist, muss mit der Gründung eines eigenen Stadtverbandes in Potsdam gerechnet werden. Der Partei gehörten in Potsdam immer nur wenige Personen an. Diese waren bis auf Einzelfälle nur wenig aktiv. Es gab zwar noch einen JN-Stützpunkt Potsdam-Mittelmark, dem auch Personen aus dem Großraum Potsdam angehörten. Dieser Personenkreis findet sich aber zwischenzeitlich eher bei "Der III. Weg" wieder. Beim Thema "Asyl" kooperieren beide Parteien weiterhin regelmäßig. Bei einer Flugblattaktion in Potsdam-Drewitz wurden im Oktober 2015 Flugblätter beider zugleich verteilt. Die neue Internetpräsenz der Potsdamer NPD gibt es ebenfalls seit Oktober 2015. Inzwischen eher untypisch wurde zunächst auf eine Facebook-Seite verzichtet. Aktuelle Beiträge finden sich nicht auf der Internetpräsenz. Stattdessen werden teilweise schon ältere Einträge vom Bundesund Landesverband eingepflegt. Ende 2015 wurde auf der Seite ein vergleichsweise detaillierter Forderungskatalog zur Politik in der Stadt Potsdam veröffentlicht. Die Flüchtlingspolitik spielt in diesem Forderungskatalog eine wichtige, aber nicht die zentrale, Rolle. Allerdings findet sich das von der NPD-Führung seit Jahren propagierte eurozentristische Weltbild bei gleichzeitiger konsequenter Ausgrenzung aller NichtDeutschen und Nicht-Europäer. So sollen beispielsweise getrennte Schulen für Deutsche oder Europäer und Nicht-Europäer eingerichtet werden. Nichteuropäischen Kindern soll eine naturwissenschaftliche Ausbildung beziehungsweise Allgemeinbildung komplett verwehrt werden. Unterricht soll ganz im Zeichen der baldigen Rückführung in die jeweiligen Heimatländer stehen. Und - obwohl der Begriff in Anführungsstrichen steht - es werden "Lebensborn"-Heime für Frauen mit einer (ungewollten) Schwangerschaft im Forderungskatalog der Potsdamer NPD aufgegriffen.16 Oberhavel Der Kreisverband Oberhavel verfügt über einen Stadtverband in Oranienburg (OHV) und den Ortsbereich Gransee-Zehdenick (OHV). Kreisvorsitzender ist Burkhard Sahner. Seit Jahren führt der Kreisverband interne Informationsveranstaltungen durch. Bei den Referenten handelt es sich meist um überregional bekannte NPD-Funktionäre. 2015 traten Udo Voigt und der Bundesvorsitzende Frank Franz auf. Außer den eigenen Verbandsmitglie16 Der "Lebensborn e. V." war während des Nationalsozialismus ein von der SS getragener Verein, dessen Ziel es war, "arischen Nachwuchs" zu fördern. Er stand insbesondere Frauen offen, die Nachwuchs von SS-Angehörigen erwarteten. Diese konnten ihre Kinder dort auch anonym zur Welt bringen und zur Adoption freigeben. 55 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 dern sind meistens auch JN-Mitglieder und "Freie Kräfte" anwesend. Die in den letzten Jahren eingeleitete Verjüngung des Altersdurchschnitts und die engere Einbindung von JN-Strukturen hat dazu geführt, dass der Kreisverband bei der Anti-Asyl-Propaganda taktisch der wohl am besten aufgestellte in Brandenburg ist. Mit den bereits 2014 gestarteten "FacebookBürgerinitiativen" "Nein zum Heim in Oranienburg" und "Nein zum Heim in Gransee" (beide OHV) hat die Partei frühzeitig versucht, ihre Aktivitäten als vermeintliche Bürgerproteste zu tarnen. Inzwischen existiert außerdem die Seite "Nein zum Heim in Hennigsdorf" (OHV). Bei den Ende 2014 ins Leben gerufenen "Abendspaziergängen für eine angemessene Asylpolitik" in Oranienburg handelt es sich offiziell nicht um Parteiveranstaltungen. Bei genauerer Betrachtung stellt man aber fest, dass NPD-Mitglieder bei der Organisation immer wieder prominent vertreten sind. So zum Beispiel einer der führenden Aktivisten des Kreisverbandes, Landesvorstandsmitglied Robert Wolinski. Bei der Mehrheit der Teilnehmer - die Teilnehmerzahlen schwanken zwischen 140 und 400 Personen - handelt es sich aber nicht nur um Rechtsextremisten. Einige dieser Abendspaziergänger konnte man anscheinend als Neumitglieder gewinnen. Dafür spricht, dass sie sich an 56 Rechtsextremismus einer der zahlreichen Flugblattaktionen im Landkreis beteiligten. Ableger der "Abendspaziergänge" werden von der NPD und "Freien Kräften" auch in Velten (OHV) und Rheinsberg (OPR) beworben. Ein Asylbewerber herabsetzendes Foto aus dem Vorjahr fand man im Kreisverband anscheinend so interessant, dass es auch 2015 wieder auf der Facebook-Seite mit neuem Text versehen und eingestellt wurde. Die offensichtliche Täuschung der abgebildeten Personen kann man nur als zynisch bezeichnen. Märkisch-Oderland Der Kreisverband Märkisch-Oderland umfasst nur den gleichnamigen Landkreis. Es existiert nur ein Stadtverband in Strausberg. Vor Ort sind für die Partei nur noch Einzelmitglieder aktiv. Über einen eigenen Internet-Auftritt verfügt der Kreisverband nicht. Entsprechend waren hier 2015 kaum Aktivitäten zu verzeichnen. Bei den wenigen öffentlichen Aktionen der Partei war sie auf Unterstützung angewiesen. So zum Beispiel bei einer Kundgebung am 31. Oktober 2015 in Bad Freienwalde. Hier arbeitete die NPD mit "Die Rechte" zusammen. Prignitz-Ruppin 2015 ist es der NPD gelungen, den Kreisverband Prignitz-Ruppin zu aktivieren. Er erstreckt sich über die Landkreise Prignitz sowie Ostprignitz-Ruppin und verfügt in Neuruppin (OPR) über einen Stadtverband. Dieser ist der Motor des Kreisverbandes. Führender Funktionär der Partei ist Dave Trick aus Neuruppin. Er ist auf Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene Westbrandenburgs präsent. Ebenso war er einer der Organisatoren des "Tages der deutschen Zukunft", der am 6. Juni 2015 in Neuruppin stattfand. Hierbei handelt es sich traditionell um eine bundesweite Veranstaltung der rechtsextremistischen Szene. Die Reaktivierung des Kreisverbandes konnte auch deshalb gelingen, weil die Partei hier seit Jahren mit regionalen "Freien Kräften" zusammenarbeitet. Seit Ende 2014 pflegt man ebenso Kontakt zu "Der III. Weg". So trat deren Funktionär Matthias Fischer während einer gemeinsamen Demonstration mit NPD und "Freien Kräften" in Neuruppin am 24. Oktober 2015 als Redner auf. Inzwischen organisiert man in der Ostprignitz wieder Vortragsveranstaltungen. So konnte Dave Trick Anfang November 2015 den sächsischen JN-Funktionär Maik Müller zu einem Vortrag begrüßen. Fünf Monate zuvor hielt der brandenburgische NPD-Funktionär Ronny Zasowk in der Prignitz ebenfalls einen Vortrag. Zentrales Thema im 57 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Kreisverband ist selbstverständlich die Flüchtlingspolitik. Außer in Neuruppin gab es dazu Aufmärsche am 31. Januar, 1. Februar und 7. November 2015 in Wittstock (Dosse), am 1. Februar 2015 in Friesack und Wusterhausen (Dosse) und am 3. Oktober 2015 eine Kundgebung in Rheinsberg (alle OPR). Letztere war Teil der NPD-Kampagne "Vom Ich zum Wir" im Zusammenhang mit dem Tag der deutschen Einheit. Eine "Wandermahnwache" fand am 29. Juni 2015 in Wusterhausen, Wittstock und Rheinsberg statt. An den Kundgebungen nehmen selten mehr als 20 Personen teil. Der Teilnehmerkreis setzt sich fast ausschließlich aus Mitgliedern von NPD und "Freien Kräften" zusammen, die von Ort zu Ort ziehen. Ende September 2015 lud man Mitglieder und Freunde zum "4. Sommerund Kinderfest" der NPD in Ostprignitz-Ruppin ein. Gastredner reisten aus Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern an. Flugblattverteilaktionen fanden laut NPD in Rheinsberg, Neuruppin, Lentzke (OPR) statt. Sowohl der Kreisverband als auch der Stadtverband verfügen über ein Facebookprofil. Beide Profile überschneiden sich teilweise inhaltlich. Dass Aktivisten des Kreisverbandes inzwischen auch überregionale Kontakte geknüpft haben und am Volkstrauertag in Wunsiedel (Bayern) an einem revisionistischen Aufmarsch von "Der III. Weg" teilnehmen, zeigt dieser Facebook-Eintrag: 58 Rechtsextremismus Barnim-Uckermark Für die Landkreise Barnim und Uckermark besteht nach wie vor ein gemeinsamer Kreisverband. Er unterhält einen Internet-Auftritt und eine Facebook-Seite. Vorsitzende ist Aileen Rokohl aus Bernau (BAR). Sie sitzt auch im Landesvorstand und vertritt die Partei in der Stadtverordnetenversammlung Bernau. Ihre Aktivitäten beschränkten sich bisher weitgehend auf den Landkreis Barnim. Allerdings war die Kreisvorsitzende 2015 auch sehr viel außerhalb des Kreisverbandes für die Partei unterwegs. Als Rednerin trat sie unter anderem in Berlin, Cottbus, Velten (OHV) und Königs Wusterhausen (LDS) auf. Inzwischen ist Aileen Rokohl in der Berliner Bundesgeschäftsstelle der NPD beschäftigt und hat deshalb hin und wieder Verpflichtungen außerhalb Brandenburgs. Während der Stadtverband Bernau Aktivitäten aufweist, ist der Stadtverband Joachimsthal (BAR) praktisch inaktiv. Beherrschendes Thema im Kreisverband war die Flüchtlingspolitik. Aileen Rokohl nutzt ihr Amt als Stadtverordnete, um sich und ihre Partei mit Hilfe zahlreicher Anfragen an die Stadtverwaltung als unermüdliche Kämpferin gegen den "Asylbetrug" profilieren zu wollen. Das ganze gipfelte dann in einer Flugblattkampagne, die den Bernauer Bürgermeister zum Rücktritt aufforderte. Bei Kundgebungen der Partei in Bernau, zum Beispiel am 11. Juli, 3. Oktober und 24. Oktober 2015 blieben die wenigen Parteianhänger unter sich. Der NPD gelang es nicht, weitere Bevölkerungskreise für ihre Proteste gegen Asylbewerber zu mobilisieren. In der Uckermark unterhält die NPD nach eigenen Angaben Stadtverbände in Prenzlau und Schwedt/ Oder. Die führenden Aktivisten in der Region sind Thomas Haberland aus Prenzlau und David Weide aus Schwedt/Oder. Beiden gelingt es nicht, aktionsfähige Parteistrukturen aufzubauen. Allerdings bemühte sich David Weide als Einzelkämpfer für die NPD und in Zusammenarbeit mit den "Freien Kräften Schwedt/Oder" regelmäßig, Kundgebungen und Mahnwachen abzuhalten. Dafür unterhält er auch ein eigenes Facebook-Profil. Bei einer Mahnwache "Gegen Überfremdung und Asylpolitik in der Uckermark" am 24. Januar 2015 in Angermünde (UM) kam es zu einem öffentlichen Zerwürfnis mit Teilen der "Freien Kräften". Einige Teilnehmer verhielten sich zwischenzeitlich nicht friedlich, was Weide dazu veranlasste, diese als "Agent Provokateures" zu verdächtigen. Seit dem sind die Teilnehmerzahlen bei von Weide initiierten Veranstaltungen nochmals drastisch rückläufig. Mehr als 15 Personen sind hier selten anwesend. Weide kooperiert auch mit der Facebook-Initiative "Wahrheit für Schwedt", die durch das Propagieren von Militanz, Revisionismus und Verschwörungstheorien 59 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 auffällt. Da der Kreisvorsitzenden die Strukturschwäche in der Uckermark anscheinend langsam bewusst wird, wurden zum Ende des Jahres zunehmend Kundgebungen im Landkreis organisiert. Am 3. Oktober 2015 gab es eine Veranstaltung in Templin (UM) und am 21. November 2015 Anti-AsylKundgebungen in Templin und Angermünde. Fazit: In einigen Regionen konnte die NPD leicht von der Flüchtlingsproblematik profitieren, zumeist in Regionen, in denen sie noch halbwegs gut aufgestellt war und mit "Freien Kräften" zusammenarbeitet. Aufgrund ihres "Schmuddel-Images" und der wachsenden Parteikonkurrenz im rechtsextremistischen Lager fällt die Bilanz aber trotz allem schwach aus und das, obwohl sie mit ihrer jahrelangen Propaganda durchaus als Stichwortgeberin für die aktuellen Hetzparolen gegen Flüchtlinge gelten kann. Um Anschluss zu finden, versucht sie ihre Veranstaltungen und Aktionen als Nichtparteiveranstaltungen zu tarnen. Im Landkreis Oberhavel und in Nauen (HVL) hatte sie damit teilweise Erfolg. Ihre Hoffnung, sie könnte im Zuge der Flüchtlingskrise eine revolutionäre Volksbewegung mit dem Ziel einer ethnisch homogenen Volksgemeinschaft etablieren, hat sie noch nicht aufgegeben. Der Ton, mit dem sie dieses Ziel propagiert, wird zunehmend militanter. 60 Rechtsextremismus 3.2 "Junge Nationaldemokraten" (JN) Seit 1969 gibt es die "Jungen Nationaldemokraten" (JN). Von den rechtsextremistischen Parteien leistet sich nur die "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) eine Organisation für "Nachwuchskader". Laut NPD-Satzung sind die JN ihr "integraler Bestandteil". Zudem entscheidet der NPD-Vorstand über "Neufassungen und Änderungen des JN-Status". Gegliedert ist die Organisation in einen Bundesverband, mehrere Landesverbände und regionale Stützpunkte. Nicht in allen Bundesländern sind die JN präsent. Obgleich die JN organisatorisch in ihre Mutterpartei eingebunden sind, bemühten sie sich in der Vergangenheit um Abgrenzung und Profilschärfung. Bereits Mitte der 1990er Jahre begaben sich die JN auf den Weg, der zur späteren Kooperation der Mutterpartei und den "Freien Kräften" führen sollte. Ideologisch wesentlich radikaler und konsequenter als die Mutterpartei griff man neonationalsozialistische Töne auf. So äußerte sich der damalige JN-Vorsitzende Holger Apfel 1996 in der den JN zuzurechnenden Publikation "Einheit und Kampf": "Die Geschichte lehrt, daß in revolutionären Phasen jeweils die Kräfte den Neubeginn bestimmen, die den alten Vorstellungen am radikalsten entgegengetreten sind. In unserem Fall heißt dies antikapitalistisch, nationalrevolutionär. Unsere Grundsätze werden aber erst dann Anwendung finden, wenn wir es geschafft haben, zum Zeitpunkt des Unterganges des BRD-Systems eine umfassend geschulte und gut organisierte Gemeinschaft herausgebildet zu haben, die am Tag X in der Lage ist, die Bevölkerung in unserem Sinne zu führen."17 Die JN erheben also den Anspruch als Kaderorganisation eine Bewegung anzuführen. Bis heute versuchen die JN diesen Anspruch umzusetzen. In einem aktuellen Werbevideo der Partei auf YouTube meint der Bundesvorsitzende Sebastian Richter aus Mecklenburg-Vorpommern, dass in Anbetracht des angestrebten Dreiklangs von Bildung, Gemeinschaft und Aktionismus nur 17 "Einheit und Kampf", Nr. 15, Februar 1996, S. 11 f. 61 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 eine bundesweite Organisation wie die JN in der Lage sei, die Arbeit zentral zu lenken und zu leiten.18 Der Anspruch, den die JN erheben, verhallt in der rechtsextremistischen Szene fast ungehört. In Brandenburg wird die Mutterpartei überdies wesentlich stärker in der Öffentlichkeit wahrgenommen, als der Parteinachwuchs. Die JN sind sich dieser Situation durchaus bewusst und sie kritisieren die Zersplitterung der "Nationalisten". Ein einfacher Zusammenschluss aller Organisationen reicht ihnen aber nicht, denn ihre Kader beanspruchen auch weiterhin die Führung der Bewegung: "Jeder der also meint, dass man die vorhandenen Aktivisten zuerst einmal in eine Organisation bekommen sollte, liegt augenscheinlich falsch. Denn diese Aktivisten waren schon vorher nicht in der Lage, unser Volk von unseren Ideen zu überzeugen und werden es in den meisten Fällen auch nicht sein, wenn sie den Namen ihrer Gruppierung zum zehnten Mal wechseln. Die Stärke einer Bewegung liegt in ihrem Kern. Sie muss gesund aus ihm wachsen. Ist dieser verdorben, ist es auch die gesamte Organisation. Nehmen wir den 'Konkurrenzkampf' doch lieber an und lassen die 'konkurrierenden' Gruppen hinter uns. Nur so wird endlich einmal deutlich werden, welches Konzept und welche weltanschauliche Ausrichtung für uns und unser Volk am besten ist. Statt der Verbindung zweier Organisationen zu einer Einzigen ohnehin nicht mehr lebensfähigen, müssen die Mitglieder frei zu der Bewegung stoßen. Nur wenn wir das kompromisslose Erkämpfen wieder aufnehmen, bedingungslos unsere Weltanschauung vertreten, haben wir eine Chance frei zu leben."19 Dieses Selbstverständnis wirkt extrem elitär, zumal wenn es noch mit einer beleidigenden Kritik an der Lebensführung vieler Anhänger der rechten Szene und sogar der eigenen Partei verbunden wird. In der NPD-Parteizeitung beklagt der JN-Vize und brandenburgische Landesvorsitzende Pierre Dornbrach, dass es in der Partei zu wenige "Idealisten" gäbe und bei vielen Teilnehmern der öffentlichen Parteiversamm18 Das Video wurde zuletzt am 8.12.2015 abgerufen, ist aber nicht mehr verfügbar (Abrufversuch am 3.2.2016). 19 Homepage JN-Bundesverband: "Gedanken zu den verschiedenen nationalen Organisationen.", 9.5.2015 (Abruf am 3.2.2016). 62 Rechtsextremismus lungen sieht er nicht mehr als den "Intellekt eines Pantoffeltierchens".20 Es ist fraglich, ob solche Äußerungen hilfreich sind, eine Bewegung zu formen. Tatsächlich laufen die JN weiterhin der Entwicklung im rechtsextremistischen Lager hinterher. Als "Trittbrettfahrer" hängt man sich meist an rechtsextremistische Kampagnen ran, etwa an die "Volkstodkampagne" der verbotenen "Widerstandsbewegung in Südbrandenburg" oder an 'intellektuelle' Ansätze wie die der "Identitären". Mit der im Frühjahr 2015 gestarteten Kampagne gegen den Kapitalismus versuchen die JN zumindest ihr politisches Profil zu schärfen. Bezugsrahmen der Kritik ist der von den JN propagierte "nationale Sozialismus". Kapitalismus ist in diesem Sinne eine kleine Schicht international operierender US-Finanzoligarchen, die versuchen, über ein globalisiertes Zinswirtschaftssystem zu ihrem eigenen Vorteil nationale Volkswirtschaften zu vernichten. Unterstützt werden die Finanzoligarchen durch Politiker, die sich dem System verschrieben haben. Mit dem Begriff "US-Finanzoligarchen" wird der antisemitische Verschwörungsmythos nur schlecht versteckt, denn er ist austauschbar mit dem Begriff "jüdischer Hochfinanz an der Ostküste" oder einfach "raffendes Kapital", wie schon die Nationalsozialisten formuliert haben. Und weiter: "Der Liberalismus ist individualistisch und stellt die persönlichen Bedürfnisse über das Ganze. Ergo ist der Liberalismus eine volksfeindliche Ideologie, die mit dem Kapitalismus einhergeht. Sie hebt die persönlichen Interessen des Einzelnen hervor und missachtet das Bestehen des Ganzen, das auf einer natürlich gewachsenen Ordnung aufbaut. So sprechen Liberalisten und Kapitalisten bei Kultur, Herkunft und Volkszugehörigkeit oft nur von tradierten Werten, die der, als leerer Sack auf die Welt gekommene Mensch, eingetrichtert bekommt. Die liberalkapitalistische Ideologie leugnet demzufolge die naturwissenschaftlichen Erkenntnisse der Genetik, Anthropologie und der Neurowissenschaften."21 20 "Deutsche Stimme", Ausgabe 08/2015. 21 Homepage JN-Bundesverband: "Warum der Nationalismus antikapitalistisch ist - Teil 2", 4.2.2015 (Abruf am 3.2.2016). 63 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 "Das hemmungslose Streben nach dem "Big Money" führt zur Verrohung und Zerrüttung der völkischen Gemeinschaften, welche dann zu Gesellschaften verkommen. Kriminalität und Global-Kapital feiern dann gemeinsame Hochzeit. Letztlich wird für die Völker dann nicht mehr erkennbar sein, von welchen Kräften sie regiert werden. Der ethnische, kulturelle und soziale Zersetzungsprozess endet dann mit der ethischen (oder ethnisch?) Zerstörung der Welt."22 Die außereuropäische Zuwanderung ist danach selbstverständlich ein wesentlicher Teil, der zur Zerrüttung der deutschen Volksgemeinschaft führt: "Es geht darum, dass unsere Identität gefährdet ist. Zum Einen mag das daran liegen, dass die Herrschenden uns verraten haben. Zum Anderen jedoch sind wir auch selber daran schuld. Über Jahrzehnte hat unser Volk diese unverantwortliche Kaste schalten und walten lassen. Der Bundestag ist zu einem Gremium der Minderheiten verkommen. Anstatt den Willen und das Antlitz des deutschen Volkes zu vertreten, halten sie uns zum Narren und repräsentieren lediglich die Lobbyisten, die 'unsere' Politiker tagtäglich bearbeiten. (...) Jahrzehnte schon versuchen volkstreue Deutsche den Menschen da draußen klarzumachen, dass es bald schon kein Deutschland mehr geben wird, wenn es so weiter geht. Und wenn Deutschland stirbt, dann sterben wir alle. Selbst ein individualistisch eingestellter Mensch, sollte - vorausgesetzt er kann rational denken - begreifen können, dass er als Einzelner arm dran sein wird. Wer soll das Rentensystem stützen und wer seinen Pflegedienst bezahlen, wenn er mal alt ist? Etwa die Fachkräfte aus Afrika oder aus dem Morgenland? Diese Gestalten also, die hierherkommen, ihre Familien und ihr Land zu Hause im Stich gelassen haben um iPhones und Sozialhilfe zu kassieren? Jedem halbwegs klardenkenden Menschen sollte da ein Licht aufgehen beim Anblick der Tausenden, die übers Meer nach Deutschland und Europa kommen."23 Die Errichtung einer Volksgemeinschaft, die auf einer angeblich natürlich gewachsenen, ethnisch homogenen Ordnung basiert, ist das eigentliche Ziel der JN. Individuelle Freiheitsrechte werden ihr untergeordnet. Die 22 Homepage JN-Bundesverband: "Wenn die Religion des Geldes siegt", 9.2.2015 (Abruf am 3.2.2016). 23 Homepage JN-Bundesverband: "Jeder ist seines Glückes Schmied! Komm zu uns!", 3.3.2015 (Abruf am 3.2.2016). 64 Rechtsextremismus Weltanschauung der JN ist durch und durch biologistisch und sozialdarwinistisch. Dabei nehmen sie Bezug auf die Evolutionsbiologie, verkürzen und verfälschen sie aber bis zur Unkenntlichkeit. Das Ordnungsprinzip der Jungen Nationaldemokraten lässt sich auf die Formel bringen: 'Der Stärkere setzt sich durch'. Das menschliche Zusammenleben unterläge naturwissenschaftlichen Grundlagen beziehungsweise. "Lebensgesetzen", verkörpert in der Volksgemeinschaft. Eine Gesellschaft, wie sie das Grundgesetz vorsieht, in der Individuen ihre Interessen frei vertreten sowie untereinander aushandeln und ausgleichen können, ist für die JN ein Verstoß gegen die natürliche Ordnung, was letztendlich zu Chaos und Untergang führe: "Entgegen aller politischen Strömungen stellen wir dabei das biologische Denken ins Zentrum. Dies bedeutet letztlich nichts anderes, als die Beachtung der Gesetze, welche die Natur und damit unsere Lebensgrundlage erhalten. Wir sprechen daher von Lebensgesetzen. Grundlage dieser Lebensgesetze ist der Wille zum Überleben. Dies impliziert einen fortwährenden Kampf, welcher bestimmte Handlungen voraussetzt, darunter die Fortpflanzung der eigenen Art, die Behauptung eines ausreichenden, eigenen Lebensraumes und seiner Nahrungsquellen sowie das Eingehen von Bündnissen zur gegenseitigen Unterstützung gleichartiger Interessen. Nehmen wir nun an, dass das Leben untrennbar mit dem Kampf verbunden ist. Und berücksichtigen wir die beiden letztgenannten Punkte, so ist die Verteidigung unseres Europas in Form einer Lebenskampfgemeinschaft nichts anderes, als der Ausdruck unseres naturgesetzlichen Handelns. Dieses allein ist in der Lage das Überleben unseres Volkes als auch aller anderen Völker Europas zu sichern."24 Auch praktisch will man sich bei den JN auf diese Lebenskampfgemeinschaft vorbereiten: 24 Homepage JN-Bundesverband: "Europa - Unsere Lebenskampfgemeinschaft", 9.12.2015 (Abruf 3.2.2016). 65 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Die Bundesführung der JN bringt es in einem Internetartikel auf diesen Nenner: "Das Bekenntnis zu den großen natürlichen Gemeinschaften Rasse, Volk und Familie sei Richtschnur für unser politisches Handeln."25 Das biologistische Konzept der JN wird seit Jahren mit dem Konzept des Ethnopluralismus kombiniert. Bis heute ist es ein zentrales Konzept im Parteiprogramm der NPD. Beim Ethnopluralismus steht nicht so sehr die biologische Abstammung im Vordergrund, sondern es wird vielmehr die Zugehörigkeit zu einer Kultur eines Volkes betont. Zwar seien die Völker an sich gleichwertig, dürfen sich aber nicht vermischen, da dieses den Untergang der jeweiligen Kultur zur Folge hätte. Insofern wird das Fremde auch hier zur Bedrohung. Genau wie bei der Volksgemeinschaft kann das Individuum seiner eigenen Kultur nicht entrinnen. Ein Zuwiderhandeln würde als Entartung gesehen. Gesellschaftlicher Pluralismus sei somit unmöglich. Für unterschiedliche aber vermeintlich gleichwertige Kulturen können dann auch unterschiedliche Moralund Rechtsvorstellungen gelten beziehungsweise nicht gelten. Allgemein gültige Menschenrechte wären somit Makulatur. Letztendlich ist der kulturelle Rassismus des Ethnopluralismus genauso rassistisch wie der biologisch begründete Rassismus. Jedoch unterscheiden sie sich nur in der Begrifflichkeit. Wird auf der einen Seite 25 Homepage JN-Bundesverband: "JN Bundesführung zu Gast in Rom", 3.12.2015 (Abruf am 3.2.2016). 66 Rechtsextremismus von Rassen gesprochen, spricht man auf der anderen Seite von Kulturen oder Ethnien. Auch wenn der Eindruck entstehen könnte, dass der Ethnopluralismus eine vermeintliche Gleichwertigkeit der Völker unterstellt, wird doch deutlich, dass man die europäischen Völker für überlegen hält. Zu diesem Zweck werden zum Beispiel die Begriffspaare Kultur und Zivilisation gegenübergestellt. Wobei behauptet wird, dass Zivilisation ein Zustand ist, in dem das Geistige überwiegt und die menschliche Natur geleugnet wird: "Ein Affe kann zwar erlernen einen Lichtschalter zu betätigen, doch wird er nie verstehen, warum das Licht an und aus geht. Er kann sich also durch erlernen zivilisieren, doch das Geheimnis vom Licht wird er nie lüften können. Genauso können sich afrikanische oder asiatische Völker dem europäischen anpassen, indem sie Verhaltensweisen und Kleidung übernehmen. Dennoch werden sie nie zu Europäern, weil sie eben keine sind. Der Psychologe Prof. Dr. Müller-Freienfels schrieb einst 'Was wir Kultur im edlen Sinne nennen, ist ein harmonisches Wechselverhältnis, dass der Geist den Menschen, aber auch der Mensch den Geist beherrscht. Überwuchert der Geist allzusehr, so sprechen wir von Zivilisation, worin das naturhafte Menschliche unterdrückt wird.'"26 Im Hintergrund versuchen die JN die Vernetzung der Rechtsextremisten in Europa voranzutreiben. Sie pflegten 2015 Kontakte unter anderem zu rechtsextremistischen Gruppierungen in Tschechien, Polen, Belgien und Italien. Am Europakongress der Partei, der unter dem Motto "Reconquista Europa" stand und vom 9. bis 10.10.2015 in Sachsen stattfand, nahmen nach JN-Aussagen Vertreter aus Flandern, Finnland, Italien, Kroatien, Norwegen, Polen, Rumänien, Serbien, Spanien und Tschechien teil. Der Begriff der Reconquista ist bewusst gewählt. Historisch bezeichnet er die Rückeroberung der iberischen Halbinsel durch christliche Nachfahren der Westgoten von den aus Nordafrika stammenden muslimischen Eroberern. Die Reconquista begann 718 in Nordspanien und endete erst 1492 mit der vollständigen Vertreibung der Mauren und der Juden aus Spanien. Schon die "Identitäre Bewegung" hatte sich in diesen Jahrtausende umspannenden historischen Zusammenhang gestellt. Die JN brauchten nur abzukupfern. 26 Facebook-Seite JN Brandenburg, 21.2.2015 (Abruf am 9.12.2015). 67 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Im Facebook-Aufruf zur Veranstaltung klingt das dann so: "Unser Europa befindet sich im Würgegriff des Kapitalismus. Islamisierung, Aufweichung der Kultur und Tradition und 'Demokratisierung' sind die Übel der alten Welt. Schüttelt sie ab und holt euch EUER Land zurück! RECONQUISTA."27 Die JN und ihre europäischen Verbündeten wollen Europa von einer angeblichen muslimischen Besetzung, aber vor allem von dessen Verursacher, dem Kapitalismus, befreien. Anlässlich des 1. Mai schickte Pierre Dornbrach an die tschechische rechtsextremistische Jugendorganisation "Delnicka mladez" folgende Grußworte: "Es geht heute nicht mehr nur allein um ein Stück Land oder einen geografischen Fetzen auf der Landkarte. Es geht um einen ganzen Kontinent. Dieser Erdteil, der sich im Zuge der Jahrtausende als 'Europa' konsolidierte, ist jedoch mehr als nur Standort oder Festland auf dem blauen Planeten, den wir 'Erde' nennen. Es ist der Lebensraum eines bestimmten Menschenschlages. Es ist ein anderer Begriff für das 'Abendland', das unsere Väter und Mütter, unsere Großväter und Großmütter sowie deren Vorfahren aufgebaut, beschützt und stets gehegt haben. Besonders für uns Nationalisten ist dieses Europa ein befreiendes Wort, das als Gegengewicht dieser abscheulichen naturzerstörenden Europäischen Union (EU) verstanden werden kann. Europa steht heute an einem entscheidenden Punkt. Die Entwicklung in den letzten Jahrzehnten ist eine Degression in Richtung Untergang. Die Eurokraten haben durch ihre parlamentarischen Gremien Institutionen errichtet, die stets darum bemüht sind, dieses von uns so heißgeliebte Europa auszuplündern und zu einer multikulturellen Börsenkolonie umzufunktionieren. Unsere Vorfahren haben uns ein Erbe hinterlassen. Dieses Erbe gilt es nun zu verteidigen. Anders als zu Zeiten Karl Martells (732), wo die muslimischen Araber vor den Toren Europas standen und erfolgreich abgewehrt werden konnten, stehen sie heute mitten in den Mauern unserer geliebten Heimat. Damals kamen sie mit Säbeln, Pfeil und Bogen bewaffnet auf Pferden angeritten. Heute stellen sie einen Antrag auf Asyl und bekommen einen Platz im Sozialamt der Welt bereitgehalten. Der Feind ist längst nicht mehr außerhalb der Mauern Europas. Er befindet sich mitten unter uns. Und was noch schlimmer 27 Facebook-Seite JN Brandenburg, 2.10.2015 (Abruf am 5.10.2015). 68 Rechtsextremismus ist, wir nennen sie fälschlicherweise 'unsere Politiker'. Dabei handelt es sich um nichts weiter als Schauspieler, die vorgeben souverän und unabhängig zu handeln. Sie gehören und gehorchen den internationalen Finanzoligarchen. Europa befindet sich im Würgegriff des US-amerikanischen Großkapitalismus, der sich weitestgehend auf dem weißen Kontinent ausgebreitet hat."28 "Die 'Europäische Union' gibt vor, für ein Europa zu stehen, welches sich in Freiheit und Brüderlichkeit entwickelt. Als Beweis dafür wird die bereits so lang anhaltende 'Friedensperiode' seit Ende des Zweiten Weltkrieges angeführt. Doch ist nur zu offensichtlich, dass sich dieser mit Waffen geführte Krieg letztlich nur verlagert hat. Heute dienen sogenannte 'Flüchtlinge' als die Armeen des Kapitals, welches sich auch für die vergangenen großen Kriege verantwortlich zeigte. (...) Während unsere Völker sich einander den schwarzen Peter zuschieben, formen die Institutionen der Hochfinanz mit ihrer Politik des billigen Geldes bereits die nächsten Blasen. (...) Es ist also wichtig herauszustellen, dass für uns als Nationalisten der 'Europa'-Begriff weit mehr als eine rein geographische Bezeichnung oder der Name eines Wirtschaftsstandortes ist. Europa ist für uns der rechtmäßige Lebensraum und Ursprung aller europäisch-germanischen Völker und somit auch unseres deutschen Volkes, welches den Mittelpunkt und Maßstab unseres gesamten politischen Handelns darstellt.29 JN in Brandenburg Am 12. April 2014 hatte sich der JN-Landesverband Brandenburg gegründet. Landesvorsitzender wurde Pierre Dornbrach. Einen Auftrieb hat die Gründung des Landesverbandes den JN in Brandenburg nicht eingebracht. 2015 konnten noch in zwei JNStützpunkten Aktivitäten festgestellt werden: Oranienburg (OHV) und Schenkenländchen (LDS). Die Mitglieder des JN-Stützpunktes Potsdam engagieren sich inzwischen eher in "Der III. Weg". Dementsprechend ist die Mitgliederzahl der JN in Branden28 Homepage JN-Bundesverband: "Grußworte der Jungen Nationaldemokraten nach Böhmen und Mähren", 11.5.2015 (Abruf am 9.12.2015). 29 Homepage JN-Bundesverband: "Europa - Unsere Lebenskampfgemeinschaft", 9.12.2015 (Abruf am 9.12.2015). 69 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 burg 2015 auf rund 30 Mitglieder (2014: 35) leicht gesunken. Am aktivsten sind die JN Schenkenländchen. Hier ist auch am ehesten von einer eigenständigen JN-Struktur auszugehen. Das mag daran liegen, dass der Landesvorsitzende in der Region wohnt. In Oberhavel gibt es starke Überschneidungen mit dem Kreisverband der NPD, aber auch mit den "Freien Kräften". Das Internet ist inzwischen ihre wesentliche Propaganda-Plattform. Seit dem 10. Oktober 2013 verfügen die JN Brandenburg über eine Facebook-Seite. Bildungsseminare, Kundgebungen, Demonstrationen, Plakatierungsund Flyerverteilungsaktionen, Wanderungen, Sportveranstaltungen sind die Aktionsformen, mit denen die JN junge "Kader" an sich binden will. Dabei beteiligten sich JN-Mitglieder 2015 mehrheitlich an Aktionen anderer Strukturen beziehungsweise an denen der Mutterpartei. Im Rahmen der Anti-Asylkundgebungen dieses Jahres beteiligten sich die JN an folgenden Veranstaltungen (Auszug): Am 4.2.2015 mobilisierten die JN zu einer Mahnwache "Nein zum Heim in Luckenwalde. Für eine angemessene Asylpolitik" (TF) mit zeitweise 130 Teilnehmern. Am 21.3.2015 nahmen 75 Personen an einer JN-Demonstration "Nein zum Heim in Luckenwalde! Für eine angemessene Asylpolitik!" (TF) teil. Die Demonstration führte am Übergangswohnheim in Luckenwalde vorbei. Zu einer Werbeveranstaltung für den "Tag der deutschen Zukunft" (am 6.6.2015 in Neuruppin) mobilisierten die JN am 16.5.2015 in Königs Wusterhausen (LDS) unter dem Motto "Zukunft statt Überfremdung". Es nahmen gut 50 Anhänger der rechtsextremistischen Szene aus Brandenburg daran teil. Selbstverständlich waren Mitglieder der JN dann auch am 6.6.2015 in Neuruppin (OPR) anwesend. JN-Mitglieder finden sich auch regelmäßig bei den Abendspaziergängen gegen die Asylpolitik im Landkreis Oberhavel und auf den von Anhängern der rechtsextremistischen Szene angemeldeten Demonstrationen in Frankfurt (Oder) sowie bei den Protesten von "Zukunft Heimat e.V." im Spreewald. Neben Kundgebungen bieten die JN ihren Anhängern auch ein "Freizeitangebot". Am 4.4.2015 lud man zum Ostermarsch in den Landkreis Dahme-Spreewald (LDS). Immerhin 35 Kilometer sollten von den Teilnehmern absolviert werden. Dabei waren JNler aus Brandenburg, dem sachsen70 Rechtsextremismus anhaltinischen Magdeburg, Nordrhein-Westfalen und NPD-Mitglieder des Kreisverbandes Dahmeland. Im August ging es bei einer Kanufahrt auf der Dahme wohl etwas sommerlich entspannter zu. An zwei sportlichen Veranstaltungen anderer rechtsextremistischer Gruppierungen beteiligten sich ebenfalls JN-Mitglieder: am 31.5.2015 an einem von der rechtsextremistischen "Gefangenenhilfe e.V." organisiertem Fußballturnier in Potsdam-Mittelmark (bei diesem Turnier traten außerdem Vertreter von "Die Rechte" und "Der III. Weg" an) und am 25.7.2015 am "5. Germanischen Achtkampf" in Finowfurt (BAR). NPD und JN sehen sich als einzig konsequente Systemalternative für Deutschland und lehnen die AfD in der Regel ab. Ihr wird Anpassung an das System unterstellt. Die Konkurrenz um eine bestimmte Wählerklientel 71 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 verstärkt diese ablehnende Haltung. Umso erstaunlicher ist es, dass die JN sehr offensiv für eine AfD-Kundgebung am 26.11.2015 in Wünsdorf (TF) mobilisierten. Daneben waren Vertreter der JN und der NPD immer wieder bei Veranstaltungen von PEGIDA in Dresden (Sachsen) zugegen. So veröffentlichten die JN Brandenburg auf ihrer Facebook-Seite ein Foto, das unter anderem Pierre Dornbrach auf einer PEGIDA-Demonstration am 26.10.2015 in Dresden zeigt. Er nutzte dort die Gelegenheit, um sich mit Vertretern einer polnischen rechten Gruppierung zu treffen. Offensichtlich sieht man in der Flüchtlingskrise die Möglichkeit, eher bürgerlich orientierten Protest zu vereinnahmen und für die eigene Bewegung zu gewinnen. Gleichzeitig gibt man sich auch schon fast martialisch-kämpferisch. Dabei übernehmen die JN die Sprache der NSDAP: Am bekanntesten wurde der Satz in seiner abgewandelten Version durch die Sportpalastrede Joseph Goebbels vom 18.3.1943, mit der er die Deutschen auf die totale Mobilmachung einschwören sollte. Dass es bei Auseinandersetzungen mit dem politischen Gegner nicht nur bei verbaler Gewalt bleibt, wurde am Tag der Arbeit deutlich. Etwa 40 JN-Anhänger, vorwiegend aus Brandenburg und Sachsen, störten eine DGB-Kundgebung in Weimar (Thüringen). Hierbei ist es zu gewalttätigen Übergriffen seitens der JN-Anhänger gekommen. Die Polizei ermittelte gegen knapp 20 Tatverdächtige aus Brandenburg, darunter auch der JNLandesvorsitzende. Ein weiterer Tatverdächtiger ist zudem verdächtig, an 72 Rechtsextremismus der Brandstiftung einer zukünftigen Asylbewerberunterkunft am 16.5.2015 in Zossen (TF) beteiligt gewesen zu sein. Fazit Die JN sehen sich immer noch als Kaderorganisation. Tatsächlich nimmt ihr Einfluss auf die rechtsextremistische Szene in Brandenburg immer mehr ab. Zumindest in Brandenburg können sie ihre Ideen kaum in innovative Kampagnen und Aktionen umsetzen. Die Prägung einer Szene bleibt aus. Selbst in der rechtsextremistischen Parteienlandschaft hat sie mit "Der III. Weg" eine Konkurrenz bekommen, die insbesondere für "Freie Kräfte" attraktiver erscheint. Die Orientierung von "Der III. Weg" am Neonationalsozialismus ist viel offener als bei den JN. Das elitäre Kaderdenken gepaart mit den Ansprüchen an Disziplin, Ordnung und Körperertüchtigung und relativ wenig "Aktivismus" wirkt auf Jugendliche, die in einer offenen Gesellschaft aufgewachsen sind, zudem eher abschreckend. Konsequenterweise wollen die JN auf solche Mitglieder auch von vornherein verzichten. Eine Bewegung lässt sich so aber nicht aufbauen. 73 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 3.3 "Der III. Weg" "National, Revolutionär & Sozialistisch" - so charakterisiert sich "Der III. Weg". Er versucht sich als Spitze einer national-revolutionären Bewegung, die von der Bevölkerung getragen wird. "Der III. Weg" ist eine Kleinstorganisation, die am 28. September 2013 in Heidelberg (Baden-Württemberg) durch ehemalige NPD-Funktionäre und Neonationalsozialisten gegründet wurde. Ideologisch vertritt "Der III. Weg" einen strikten neonationalsozialistischen Rechtsextremismus mit völkischen, fremdenfeindlichen und antidemokratischen Positionen. In seinem "Zehn-Punkte-Programm" fordert "Der III. Weg" bereits zu Beginn einen "Deutschen Sozialismus". Laut Satzung sieht man sich als "Volkspartei, die politisch die Deutsche Volksherrschaft und wirtschaftlich die Deutsche Volkswirtschaft anstrebt". "Der III. Weg" erhebt den Anspruch, Partei sein zu wollen. So glaubt man sich vor Verbotsmaßnahmen auf Grundlage des Vereinsrechts sicher. Schließlich kann die rechtskräftige Verfassungswidrigkeit von Parteien nur durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt werden. Anlässlich des Parteitages im Jahr 2015 formulierte "Der III. Weg" seine "drei Grundpfeiler in einem Internetbeitrag so: "Der 'III. Weg' versteht sich als ganzheitliche politische Bewegung. Die römische III. symbolisiert die drei Säulen der Partei: * Politischer Kampf * Kultureller Kampf * Kampf um die Gemeinschaft Neben dem Kampf auf der Straße und um die Parlamente betätigt sich ,Der III. Weg' auf dem kulturellen Sektor. Die Partei und deren Mitglieder versuchen verstärkt, eigenes Kulturgut zu schaffen bzw. wieder aufleben zu lassen und wollen sich verstärkt von einem reinen Konsumentendasein lossagen. Kulturund Ahnenfeiern wie zum Beispiel die Sonnenwendfeiern oder auch Heldengedenken gehören zum festen Bestandteil eines jeden Stützpunktes im Jahreslauf. Außerdem wird dem Gemeinschaftsgefühl sowie der Kameradschaft an der Basis eine hohe Bedeutung zugemessen. 74 Rechtsextremismus Diese wird immer wieder durch Ausflüge, auf Fahrt und Lager, bei Wanderungen oder bei Sport und Spiel gefestigt."30 "Der III. Weg" gliedert sich laut Satzung in die Gebietsverbände Süd, West, Nord und Mitte. Brandenburg gehört neben den Bundesländern Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen zum Gebietsverband Mitte. Am 9. Januar 2016 wurde der Brandenburger Matthias Fischer zum Gebietsverbandsleiter "Mitte" gewählt. Der Kreisverband ist die kleinste selbständige organisatorische Einheit. In Gebieten, in denen keine Untergliederungen bestehen, können "Stützpunkte" eingerichtet werden. Am 29. März 2015 wurde der Stützpunkt Berlin gegründet. Er umfasst nicht nur die Stadt Berlin, sondern auch ihr Umland und reicht somit in das Land Brandenburg hinein. Am 18. April 2015 wurde im Zuge zweier Kundgebungen unter dem Motto "Ausländerstopp - Für eine Zukunft deutscher Familien" in Werder (Havel) (PM) und Brandenburg an der Havel die Gründung des Stützpunktes "Potsdam/Mittelmark" bekannt gegeben. Im Dezember 2015 kamen der Stützpunkt "Uckermark" und im Januar 2016 der Stützpunkt "Mittelmark/Havel" hinzu. Derartige Struktur-Bezeichnungen sieht "Der III. Weg" als geographischen Begriff losgelöst von Gebietskörperschaftsgrenzen an. Somit umfasst der Stützpunkt "Potsdam/ Mittelmark" weit mehr als das Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark und erstreckt sich bis nach Sachsen-Anhalt. Einzelne Anhänger des neuen Stützpunkts weisen Bezüge zum gewaltorientierten Rechtsextremismus auf. Ebenso verfügen einige über Führungsund Organisationserfahrungen, sind gut vernetzt und innerhalb der rechtsextremistischen Szene angesehen. Stützpunkt-Leiter Potsdam/Mittelmark ist Maik Eminger. Hauptaktionsfeld ist die von "Der III. Weg" Anfang 2015 gestartete Kampagne "Kein Asylantenheim in meiner Nachbarschaft". Gleichzeitig wird dazu aufgerufen, sich aktiv an der Sammlung von Standortdaten der Unterkünfte zu beteiligen. Im Rahmen der Kampagne wurden eine Online-Landkarte mit Standorten von Asylbewerberheimen und ein Leitfaden "Kein Asylantenheim in meiner Nachbarschaft!" veröffentlicht sowie entsprechende Propagandamaterialien verteilt. 30 Homepage "Der III. Weg": "Tag der Gemeinschaft 2015: Bismarcks Erbe - unser Auftrag", 25.9.2015 (Zugriff am 10.2.2016). 75 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Nach ersten vereinzelten Aktivitäten im Jahr 2014 wuchs mit Beginn des Jahres 2015 die Zahl der öffentlichkeitswirksamen Aktionen von "Der III. Weg" im Land Brandenburg zunehmend an. Insbesondere wurde damit begonnen, die Kampagne gegen Asylbewerberheime auch im Land Brandenburg ganz gezielt vor Ort umzusetzen. Ins Visier genommen wurden vor allem Gemeinden, in denen Asylbewerberunterkünfte geplant oder im Entstehen sind. Mehrmals erschienen Vertreter von "Der III. Weg" bei öffentlichen Informationsveranstaltungen von Ämtern und Gemeinden. Da diese den Anwohnern vorbehalten blieben, bekamen "Der III. Weg"-Mitglieder nur selten Zugang und verteilten schließlich in unmittelbarer Nähe der Veranstaltungen ihre Materialien. Das Internet nutzen die Rechtsextremisten dazu, um über solche Aktionen zu berichten: "Jene Deutschen in Cottbus, die noch Deutsch sein wollen, sind somit aufgerufen sich der nationalrevolutionären Bewegung anzuschließen und sich unter Kontakt zu melden. Nur so kann der Widerstand gegen die volksfeindlichen Zustände aufgebaut werden, damit unsere nachfolgenden Generationen nicht zur Minderheit im eigenen Land werden."31 Zum anderen versuchte sich "Der III. Weg" über Demonstrationen zu präsentieren. Diese Veranstaltungen wurden sowohl selbst als auch von neonationalsozialistischen "Freien Kräften" oder der NPD organisiert. Als Veranstalter trat "Der III. Weg" am 1. August 2015 in Zossen (TF) und in Kloster Lehnin Ortsteil Damsdorf (PM) auf. Daran nahmen jeweils etwa 50 Personen teil, darunter Vertreter der NPD, von "Die Rechte", der "Europäischen Aktion" und "Freie Kräfte". Die Brandenburger Maik Eminger, Matthias Fischer (beide "Der III. Weg), Manuela Kokott (NPD) und ein Vertreter der "Europäischen Aktion" redeten zu den Teilnehmern. Unterstützung war zudem aus Bayern und Sachsen angereist. "Der III. Weg" bemüht sich einerseits um Akzeptanz bei den neonationalsozialistischen "Freien Kräften", aber auch bei Mitgliedern der konkurrierenden rechtsextremistischen Parteien "Die Rechte" und der NPD, andererseits versucht er deren Mitglieder abzuwerben. Am 28. März 2015 trat bei einer Anti-Asyl-Demonstration in Wittstock (OPR) Pascal Stolle als Redner auf. Er saß noch bis Anfang des Jahres 2015 für die NPD in der Stadtverordnetenversammlung von Bad 31 Homepage "Der III. Weg", "Asylflut stoppen - auch in Cottbus!", 6.5.2015 (Zugriff am 3.5.2016) 76 Rechtsextremismus Belzig (PM). Das Mandat gab er auf, als er im Februar 2015 Mitglied von "Der III. Weg" wurde. In Brandenburg zählte die Organisation Ende 2015 etwa 25 Mitglieder. Die Aktionen des "III. Weges" werden medial flankiert. Unter anderem betreibt er eine eigene Internetseite und ist in sozialen Netzwerken wie Twitter und Facebook präsent. Hierüber werden Berichte von Aktionen und Aktivitäten verbreitet. Zudem können diverse Werbemittel wie Fahnen, Flugblätter, T-Shirts, Jacken, Kopfbedeckungen erworben werden. Diese werden von Mitgliedern und Sympathisanten bei öffentlichen Veranstaltungen offensiv präsentiert. Unverkennbar sind die Verbindungen zur rechtsextremistischen griechischen Partei "Chrysi Avgi/Goldene Morgenröte". Anfang Januar 2015 wurde über einen Vortragsabend in Brandenburg mit dem Thema "Die nationale Bewegung in Griechenland" berichtet. Höhepunkt des Abends soll eine Live-Schaltung nach Athen gewesen sein. Im Juli 2015 wird im Internet über eine Veranstaltung des Berliner Stützpunkts zum Thema "Die Nationale Bewegung in Griechenland - Aufstieg der Chrysi Avgi!" berichtet: "In einem zweistündigen Vortrag erläuterte der bekannte ParteiAktivist Matthias Fischer die derzeitige Lage im Land und die Bestrebungen der aufsteigenden nationalistischen Partei Chrysi Avgi. Durch einige Reisen nach Athen und gute Kontakte zur hellenischen Bewegung konnte er so mit Bildern und Filmen einen kleinen Eindruck in die Situation vor Ort geben." Aus dem Beitrag geht auch hervor, warum sich Neonationalsozialisten für die "Goldene Morgenröte" interessieren. Sie war aufgrund der Wirtschaftskrise bei den griechischen Parlamentswahlen im Mai 2012 erstmals erfolgreich und stellt dort nach wie vor eine Fraktion. Daher gilt sie Neonationalsozialisten wie schon die NSDAP als Vorbild. Der Beitrag endet mit: "Die nationale Bewegung sollte aber gut organisiert sein, um den kommenden Aufgaben gewachsen zu sein. Wie man sich logistisch und personell seinem Volk gegenüber in der Not präsentiert, kann auch in Griechenland exemplarisch verfolgt werden. In Deutschland ist die nationale Bewegung noch weit davon entfernt und beschäftigt sich eher mit sich selbst. Die Partei 'Der III. Weg' geht hier einen eigenen Weg und löste sich schon früh von bestehenden Strukturen. Wir leben im Kleinen das, was wir täglich im Großen auf der Straße 77 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 einfordern. Allein das unterscheidet uns schon von allen anderen nationalen Parteien. Eins ist sicher, dieses System hat seine Glanzzeit bereits hinter sich, unsere wird noch kommen."32 "Der III. Weg" wird ein Auffangbecken für enttäuschte Anhänger konkurrierender rechtsextremistischer Parteien und Neonationalsozialisten bleiben, die ein Organisationsverbot über das Vereinsgesetz bereits erlebt haben oder ein solches befürchten, aber ihre Aktivitäten unter dem Schutz des Parteienprivilegs fortführen wollen. Es ist davon auszugehen, dass "Der III. Weg" unvermindert intensiv und aggressiv seine fremdenfeindliche und fremdenverachtende Anti-Asyl-Kampagne vorantreibt, um an Einfluss zu gewinnen. Hierbei zielt "Der III. Weg" insbesondere auf die Anti-Asyl-Protestbewegung ab. Hauptsächlich wird "Der III. Weg" Orte ins Visier nehmen, in denen Asylbewerberheime geplant oder errichtet werden. 32 Homepage "Der III. Weg", "'Nationales Griechenland' - Vortrag in Berlin", 22.7.2015 (Zugriff am 3.5.2016) 78 Rechtsextremismus 3.4 "Die Rechte" "Die Rechte" wurde am 27. Mai 2012 vom Neonationalsozialisten Christian Worch in Hamburg gegründet. Er ist gleichzeitig ihr Bundesvorsitzender. Worch ist seit Jahrzehnten bekennender Neonationalsozialist und stammt aus dem Umfeld des verstorbenen Neonationalsozialisten Michael Kühnen (+ 25. April 1991). Kühnen war bis zu seinem Tod der führende Szeneaktivist in Deutschland. "Die Rechte" entstand als Reaktion auf den Zusammenschluss der "Deutschen Volksunion" (DVU) mit der NPD. Ehemalige DVU-Mitglieder waren mit der NPD als Alternative unzufrieden und suchten ein neues Umfeld. Hinzu stießen neonationalsozialistische "Freie Kräfte", die für ihre Aktivitäten eine organisatorische Basis unter dem Schutzschirm des Parteienrechts suchten. "Die Rechte" sagt über sich selbst: Sie ist "weniger radikal als die NPD, gleichviel, ob die NPD ihre Radikalität nun für seriös erklärt oder nicht. Und sie ist radikaler als die REPs und die "PRO-Bewegung".33 Beim Namen und Logo orientiert man sich an der Partei "Die Linke". Die rote Pfeilspitze zeigt jedoch in die andere Richtung. Laut "Die Rechte" ist diese "Assoziation zu DIE LINKE bewußt und gewollt".34 Die Anzahl der Parteimitglieder hat sich 2015 auf 650 Personen erhöht (2014: 500). Elf Landesverbände soll es laut Bundesverband inzwischen geben. Die LandesverbändeThüringen und Sachsen wurden im Sommer 2015 neu gegründet beziehungsweise wiedergegründet. Bereits im Mai 2015 fand die Gründung des Landesverbandes Bayern statt. Andere Landesverbände wie Berlin bestehen nur noch auf dem Papier. Tatsächlich wurden wohl nur wenige Landesverbände von "Die Rechte" als Auffangbecken für politisch heimatlose ehemalige DVU-Mitglieder ins Leben gerufen. Hauptsächlich enttäuschte NPD-Mitglieder, "Freie Kräfte" auf Suche nach einer festeren Organisationsbasis, aber auch Mitglieder verbotener oder vermeintlich von einem Verbot betroffener rechtsextremistischer Strukturen, nutzen "Die Rechte" für ihre Zwecke. Dementsprechend sind viele Landesverbände zumeist eindeutig neonationalsozialistisch ausgerichtet. Dies gilt insbesondere für den Landesverband Nordrhein33 Homepage "Die Rechte": "Warum DIE RECHTE?", 8.6.2012 (Zugriff am 4.5.2016). 34 Vgl. ebd. 79 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Westfalen. Dieser wurde kurz nach dem Verbot der neonationalsozialistischen Organisationen "Nationaler Widerstand Dortmund", "Kameradschaft Hamm" und "Kameradschaft Aachener Land" im September 2012 gegründet. Eine gemeinsame Linie von "Die Rechte", NPD und "Der III. Weg" ist nicht zu erkennen. Da aber alle rechtsextremistischen Organisationen durch die Flüchtlingsproblematik ihre Positionen gestärkt sehen, ist man zunehmend zumindest zu anlassbezogenen Kooperationen bereit. So nahm beispielsweise eine Delegation von "Die Rechte" auch am "Tag der deutschen Zukunft" am 6. Juni 2015 in Neuruppin (OPR) (siehe Kapitel 3.1) teil. 2016 findet der "Tag der deutschen Zukunft" in Dortmund unter maßgeblicher Regie von "Die Rechte" statt. Vor dem Hintergrund der Flüchtlingszahlen nimmt in "Die Rechte" die Bereitschaft zur Militanz anscheinend zu. So veröffentlichte sie am 23. Oktober 2015 auf ihrer Facebookseite den Beitrag "Möglichkeiten zum Selbstschutz, zur legalen Bewaffnung und allgemeinen Krisenvorsorge". Darin heißt es, dass "das Regime zunehmend die Kontrolle über sein eigenes Herrschaftsgebiet verliert. Jeden Tag dringen zigtausend illegale Einwanderer in unser Land ein - das Regime reagiert hilflos, machtlos und offensichtlich auch willenlos, diese Völkerwanderung zu stoppen. (...) Deshalb müssen wir Deutsche nun selbst für unseren Schutz und den Schutz unserer Nächsten sorgen: Mit der Aneignung von Selbstverteidigungs-Techniken, legaler Bewaffnung zum Selbstschutz und mit einer umfassenden Krisenvorsorge!" Im ersten Teil dieses als Reihe angelegten Beitrages stellt die Partei "7 legale Waffen für deinen Schutz in der Krise" vor. Zu diesem Zweck verweist man auf die nicht als extremistisch bekannte Internetseite "Vorbereiter - Der Survival Blog". Bisher wurde die Reihe nicht fortgesetzt. Geht es in diesem Fall vorgeblich noch um den Selbstschutz vor angeblich tausenden illegalen, gewalttätigen und kriminellen Einwanderern, scheinen die Mitglieder einer militanten Neonationalsozialistentruppe in Mittelund Oberfranken schon weiter gehen zu wollen. Am 21.Oktober 2015 durchsuchte die Polizei ein Dutzend Objekte in Bayern und stellte unter anderem Waffen und erhebliche Mengen illegaler Feuerwerkskörper aus Osteuropa sicher. Sie sollten mutmaßlich für Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte genutzt werden. Dreizehn Verdächtige wurden vorläufig in Gewahrsam genommen. Für drei Personen wurde Untersuchungshaft angeordnet. Unter den Verdächtigen sind auch Mitglieder des Kreisverbandes Bamberg von "Die Rechte". 80 Rechtsextremismus Gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 23.Oktober 2015 distanziert sich der Bundesvorsitzende nur insoweit von diesen Mitgliedern, als er ihnen vorwirft, "seit Ewigkeiten die Grundregeln der Konspiration" zu missachten. Auf die Haftbefehle will er nicht mit einem Parteiausschlussverfahren reagieren. Selbst wenn die Täter rechtskräftig verurteilt würden, würde Worch prüfen lassen, ob die gefundenen Waffen auch einer "sinnvollen Selbstverteidigung" hätten dienen können und ob die Feuerwerkskörper ebenso Silvester hätten genutzt werden können. Des Weiteren betrachtet er das Unterwassersetzen von Asylbewerberheimen als "elegante Aktion", weil die Täter strafrechtlich kein so hohes Risiko eingehen.35 Auf der Internetseite von "Die Rechte" sieht man das Ganze etwas differenzierter: "Allerdings sollte bei dieser Gelegenheit auf zwei Dinge hingewiesen werden, die zu beachten wir unsere Parteifreunde (und sonstige Leser dieser Seite) bitten. Auch wenn diese sogenannten 'Polenböller' oder 'Kugelbomben' im östlichen Nachbarland legal sind; in Deutschland sind sie es wegen strengerer Vorschriften nicht. Egal, ob man sich eine Kiste davon kommen läßt, um Asylbewerber oder Flüchtlinge zu erschrecken oder sie ganz harmlos zur Sylvesterfeier zünden möchte. Besitz und Verwendung sind in jedem Fall strafbar. Und Flüchtlingsheime anzugreifen, ist ohnehin völlig unsinnig. Es geht nicht allein um die philosophische Frage, ob damit schlimmstenfalls Menschen in Gefahr gebracht werden oder 'bestenfalls' 'nur' eine Sachbeschädigung begangen wird. Wer politisch aktiv ist, sollte es sowohl im eigenen Interesse als auch in dem seines politischen Umfeldes vermeiden, sich überhaupt strafbar zu machen. Und wenn ein Flüchtlingsheim abgebrannt oder durch Wasserschaden oder Buttersäure o.ä. mindestens zeitweilig unbewohnbar gemacht wird, kehrt deshalb kein einziger Flüchtling von sich aus in seine Heimat zurück. (Die sind von dort viel schlimmere Dinge gewöhnt!) Und ebenso wenig wird kein einziger von denen, die bereits in den Startlöchern hocken, deshalb darauf verzichten, in Deutschland auf unsere Kosten ein nicht nur sichereres, sondern vor allem auch wirtschaftlich besseres Leben zu suchen. Gewalt ist kein sinnvolles Mittel der politischen Auseinandersetzung."36 35 Vgl. http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/rechtsextremismus/vereitelter-anschlagpartei-die-rechte-distanziert-sich-nicht-von-tatverdaechtigen-13872886.html 36 Homepage "Die Rechte": "Bamberg", 24.10.2015 (Zugriff am 4.5.2016) 81 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 "Die Rechte" in Brandenburg Am 26. Januar 2013 wurde der Landesverband Brandenburg gegründet. Landesvorsitzender wurde der ehemalige DVU-Landesvorsitzende Klaus Mann aus Finowfurt (BAR). Mann versucht parteipolitische und finanzielle Interessen miteinander zu verbinden. Sein Grundstück wurde oftmals für Veranstaltungen rechtsextremistischer Organisationen wie von "Die Rechte" oder der NPD sowie für rechtsextremistische Konzerte genutzt. Dadurch versuchte Mann zusätzliche Einnahmen zu akquirieren. Verbote durchkreuzten immer wieder diese Pläne. Dadurch wurde das Grundstück für die rechtsextremistische Szene immer weniger attraktiv. 2015 fanden keine Veranstaltungen mehr in Finowfurt statt. Den Landesvorsitz hat Klaus Mann inzwischen aufgegeben. Am 2. Mai 2015 wurde Rene Herrmann aus Chorin (BAR) Landesvorsitzender. Stellvertretender wurde Robert Gebhardt aus Bad Freienwalde (MOL). Rene Herrmann betreibt einen eigenen Versandhandel, über den er auch die Materialen des Landesverbandes Brandenburg von "Die Rechte" vertreibt. Robert Gebhardt hat einen Sitz im Kreistag Märkisch-Oderland. Er war 2014 einer der Mitglieder von "Die Rechte", die über eine gemeinsame Liste mit der NPD für den Kreistag kandidiert haben. Er ist zudem Vorsitzender des Kreisverbandes Märkisch-Oderland-Barnim, kurz KMOB. Dieser einzige brandenburgische Kreisverband von "Die Rechte" wurde im Februar 2014 gegründet. Robert Gebhardt war bereits einige Jahre vor der Gründung des Kreisverbandes Hauptakteur der neonationalsozialistischen "Kameradschaft Märkisch Oder Barnim", ebenfalls kurz KMOB. Die Kameradschaft hatte ursprünglich nach einem vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren ihre Selbstauflösung im Juli 2010 erklärt. Jedoch trat sie im Herbst 2012 wieder in Erscheinung. Die gleichlautende Abkürzung KMOB, die sowohl für die Kameradschaft als auch für den Kreisverband von "Die Rechte" steht, ist offensichtlich kein Zufall. Viele Mitglieder der früheren "Kameradschaft Märkisch Oder Barnim" traten in "Die Rechte" ein. Es ist davon auszugehen, dass die aus der Kameradschaft kommenden Mitglieder bewusst diesen Weg gegangen sind. Denn "Die Rechte" glaubt, im rechtlichen Sinne über den Status einer Partei zu verfügen. Somit glauben die ehemaligen Kameradschaftsmitglieder, sie könnten ihre Aktivitäten unter diesen Schutzschirm verlagern und sich so vereinsrechtlichen Verbotsmaßnahmen entziehen. 82 Rechtsextremismus Mit dem neuen Vorsitzenden haben sich die Aktivitäten von "Die Rechte" in Brandenburg kaum erhöht. Auch die Mitgliederzahl ist mit rund 25 gleich geblieben. "Die Rechte" verfügt" über eine sporadisch gepflegte Internetseite. Die regelmäßig gepflegte Facebook-Seite war im Frühjahr 2016 nicht mehr erreichbar.37 Schon in den Jahren zuvor hatte der Landesverband Probleme mit seinem Facebook-Auftritt. Thematisch dominiert die Asylproblematik. Neben einigen Flyern und Terminankündigungen sind jedoch keine inhaltlich aussagekräftigen Texte vorhanden. Allerdings versucht der neue Landesvorstand stärker mit anderen rechtsextremistischen Strukturen im Land zu kooperieren. Das erscheint schon deshalb notwendig, weil die Partei kaum eigene Angebote für Mitglieder und die Öffentlichkeit anbietet. Das gilt für die Programmatik und für Aktivitäten. Bereits seit Anfang des Jahres nahmen einzelne Mitglieder an organisationsübergreifenden Anti-Asyl-Demonstrationen der rechtsextremistischen Szene in Frankfurt (Oder) teil. Am 31. Mai 2015 beteiligte man sich an einem von der rechtsextremistischen "Gefangenenhilfe e.V." organisierten Fußballturnier in Potsdam-Mittelmark. Am 6. Juni 2015 beteiligten sich Mitglieder von "Die Rechte" am "Tag der deutschen Zukunft" in Neuruppin (OPR). Am 1. August 2015 besuchten einzelne Mitglieder eine Kundgebung von "Der III. Weg" in Zossen (TF). "Der III. Weg" lud Vertreter von "Die Rechte" daraufhin zum Sommerfest in die Uckermark ein. Am 3. Oktober 2015 beteiligte man sich an einer vom NPD-Landesverband initiierten Kundgebungstour zum Tag der deutschen Einheit. Die Veranstaltungsreihe war über Facebook unter dem Motto "Vom Ich zum Wir" beworben worden. "Die Rechte" meldete in diesem Zusammenhang eine Kundgebung in Eberswalde (BAR) an. 25 Personen nahmen teil. 37 http://www.morgenpost.de/web-wissen/web-technik/article206914155/Facebooknimmt-Seiten-von-Die-Rechte-aus-dem-Netz.html 83 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Am 8. November 2015 besuchten in Bad Freienwalde (MOL) 150 Personen eine Versammlung unter dem Motto: "Frieden - Freiheit - Gerechtigkeit Aufklärung über Masseneinwanderung". Bei den Teilnehmern handelte es sich überwiegend um Szeneangehörige, darunter "Die Rechte"-Aktivisten. In Brandenburg hat sich "Die Rechte" im Jahr 2015 auf Veranstaltungen im Land konzentriert. Seit seiner Gründung führt der Landesverband von "Die Reche" nur ein Nischendasein. Von den landesweiten Anti-Asyl-Aktivitäten der rechtsextremistischen Szene konnte er nicht profitieren. Auch die jüngste Konkurrenz, "Der III. Weg", ist ihm im Hinblick auf Programmatik, Organisation und Aktionen weit voraus. Sowohl die NPD als auch "Der III. Weg" nutzen "Die Rechte" hauptsächlich als Lückenfüller. "Die Rechte" wiederum benötigt konkurrierende Szene-Akteure, um überhaupt noch Plattformen für öffentliche Auftritte zu bekommen. Mit ihren wenigen und überdies wenig aktiven Mitgliedern ist sie zu eigenen Aktionen kaum in der Lage. Aufgrund der stagnierenden Mitgliederentwicklung ist derzeit nicht damit zu rechnen, dass "Die Rechte" größeren Einfluss in der rechtsextremistischen Szene Brandenburgs ausüben kann. 84 Rechtsextremismus 3.5 Neonationalsozialisten Was den Rechtsextremismus betrifft, so lassen sich seit Jahren zwei gegenläufige Tendenzen feststellen. Auf der einen Seite gibt es die Bemühungen der Szene, sich zu vernetzen und in einer organisationsübergreifenden Zusammenarbeit unter Einbeziehung der Neonationalsozialisten zu einen. Auf der anderen Seite kommt es immer wieder zu Verweigerungen. Ein beachtlicher Teil der Neonationalsozialisten will unabhängig agieren und beharrt auf eigenständige Aktionsund Organisationsformen. Nationalsozialisten streben ein am "Dritten Reich" ausgerichtetes System an. Sie teilen das Selbstverständnis der "Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei" (NSDAP) und wollen "Bewegung" sein. Sie streben in der Tradition des historischen Nationalsozialismus nach einem völkisch-rassistischen Nationalstaat, der nach dem Führerprinzip funktioniert. Obwohl viele Neonationalsozialisten nur noch oberflächliche Kenntnisse des historischen Nationalsozialismus haben, verehren sie heute noch Hitler und andere nationalsozialistische Führungspersonen. Symbole und Schlagworte aus der Zeit des Dritten Reiches werden nach wie vor genutzt, teilweise aber auch abgeändert, um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen. Die Propaganda bedient sich zunehmend der sozialen Netzwerke, in denen zu Aktionen aufgerufen wird und in denen man sich und seine Aktionen propagandistisch überhöht. Im Land Brandenburg ist seit einigen Jahren zu beobachten, dass vermehrt Personen bei rechtsextremistischen Demonstrationen auftreten, die in ihrem Erscheinungsbild nicht dem Klischee eines typischen Neonationalsozialisten entsprechen: mit einer Kleidung, die ursprünglich den eher "linken" Bereichen entstammt, Transparenten und Sprüchen, die Anglizismen verwenden, vor allem aber mit Forderungen nach einer offensiveren, gewaltbereiten Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner und der Polizei. Schwarz ist Trend - Kleidung, Turnschuhe, Sonnenbrillen, Baseball-Kappen und Kapuzenpullover -, auf den ersten Blick sind sie so von links-autonomen Gewaltbereiten kaum zu unterscheiden. Bescheidene historische Kenntnisse, nachgeahmte linke Szene-Outfits, Verwendung von Anglizismen - schaffen sich die Neonationalsozialisten ab? Nein, seit Jahren steigt ihr Anteil unter den Rechtsextremisten. 85 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 In den 1990er Jahren wurde eine Reihe von neonationalsozialistischen Organisationen verboten. Vor diesem Hintergrund musste sich die Szene reorganisieren und neue Strukturen schaffen. Einige Neonationalsozialisten organisierten sich in "Kameradschaften", in der Hoffnung, sich so vor den Sicherheitsbehörden und weiteren Verboten schützen zu können. Aber auch diese wurden verboten oder verloren zunehmend an Bedeutung und spielen heute kaum noch eine Rolle. Andere wurden in der NPD, und hier insbesondere in deren Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" aktiv. Ein erheblicher Teil findet sich in den "Freien Kräften" zusammen. Sie nennen sich "Nationale Sozialisten", "Freie Nationalisten" oder "Nationaler Widerstand". Wieder ein anderer Teil verzichtet fast gänzlich auf Strukturen und organisiert seine Aktionen fast ausschließlich über soziale Netzwerke. Autonome Nationalisten "Autonome Nationalisten" (AN) sind Neonationalsozialisten, die sich weniger als eine ideologische Richtung charakterisieren lassen, sondern vielmehr als gemeinsame Aktionsform. Deren revolutionäres Auftreten, antibürgerlicher und provokativer Habitus zielen vornehmlich auf Jugendliche und Heranwachsende ab. Gewalt als die "Propaganda der Tat" gegen tatsächliche oder vermeintliche Ausländer, Behinderte, "Linke", Polizisten und Juden ist das Transportmittel ihrer Weltanschauung. Sie verstehen sich als "politische Soldaten", als Straßenkämpfer und machen sich für eine strikt antiparlamentarische Politik stark. Dafür kopieren sie den "linken" Protest, Aktionsformen, Klamotten, Agitation und Sprache. Manche Parolen sind für sich genommen kaum zu unterscheiden, zum Beispiel "Kapitalismus zerschlagen. Autonomen Widerstand organisieren", "Statt neue Weltordnung - Revolution". Erst aus dem Kontext ergibt sich, welcher politischen Provenienz die AN-Aktivisten sind. AN unterscheiden sich damit deutlich von den herkömmlichen Rechtsextremisten - sowohl von den eher biedermännischen Parteien als auch von der sonstigen neonationalsozialistischen und Skinheadszene. Sie stehen für den Versuch, rechtsextremistischen Politikinhalten außerhalb der bisherigen Grenzen Gehör zu verschaffen. So heißt es beispielsweise, es spiele "keine Rolle, welche Musik man hört, wie lang man seine Haare trägt oder welche Klamotten man anzieht". Vielmehr gehe es darum, "alle relevanten Teile der Jugend und der Gesellschaft zu unterwandern und für unsere Zwecke zu instrumentalisieren". Die politische Orientierung steht damit an erster Stelle. 86 Rechtsextremismus Rechtsextremistische Rocker-Bruderschaften ohne Motorrad Auch subkulturelle Organisationsformen wie Rocker und Bruderschaften werden von Rechtsextremisten vereinnahmt. Wo früher fast ausschließlich von "Kameradschaft" die Rede war, tauchen zusehends Begriffe wie "Bruderschaft" oder "Brotherhood" auf. Ohne eigene Ideen kopieren Neonationalsozialisten den klassischen Rocker-Lifestyle. Lederkutten mit Clubabzeichen ("Patches"), hierarchische Strukturen und öffentliches Gebaren - alles nur geklaut, um einen vermeintlich elitären Zirkel zu schaffen. Die Aufnahme als Mitglied auf Probe und der Aufstieg zum Vollmitglied sind häufig mit bestimmten Ritualen und Regeln verbunden. Aber der klassische Rocker verfolgt keine politischen Zielsetzungen. Sie sind in aller Regel transnational und multiethnisch aufgestellt. Ausländer als Mitglieder sind daher kein Problem. Ihnen geht es schlicht um ihre spezielle subkulturelle Lebensweise, die enge Verbundenheit mit Clubbrüdern, ums Motorradfahren und letztendlich um Geld, welches nicht selten aus verschiedenen legalen und illegalen Aktivitäten wie Prostitution, Drogenhandel, Schutzgelderpressung oder Security-Aktivitäten stammt. Was verlockt also Rechtsextremisten, sich ausgerechnet die Rocker zum Vorbild zu nehmen? Vermutlich Machotum und eine verschworene, sich elitär gebende Gemeinschaft, in der sie ihre Lust, sich und andere zu unterwerfen, und ihre autoritären Führerphantasien ausleben können. Die erstmalige Erwähnung dieser Erscheinungsformen im brandenburgischen Verfassungsschutzbericht 2014 hat dazu geführt, dass einige ihre Aktivitäten spürbar zurückgeführt, oder zumindest weniger öffentlich zur Schau gestellt haben. Verbote Die Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern beobachten die neonationalsozialistische Szene seit Jahren ganz genau. Immer wieder werden Organisationen verboten. Das Land Brandenburg hat bisher sieben Verbote ausgesprochen. Damit greift Brandenburg im Verhältnis zu anderen Ländern ziemlich häufig zum Mittel des Vereinsverbots und verunsichert damit die Szene. Auch in Zukunft wird es nötig sein, die Szene genau zu beobachten, denn die Strategie der Neonationalsozialisten geht zunehmend auf. Sie erreichen mit ihrer Hasspropaganda größere Teile der Gesellschaft. Die aktuelle Flüchtlingssituation ist dabei ein besonderer Helfer, um Angst und Hass zu schüren und um Gewalt auf die Straße zu bringen. Das ideale Klima für Neonationalsozialisten, um ihrem Ziel, die 87 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 freiheitliche demokratische Grundordnung anzugreifen und zu überwinden, näher zu kommen. Neonationalsozialisten in Brandenburg In Brandenburg sind mehrere neonationalistische Gruppierungen aktiv. Das Spektrum von einer reinen erlebnisorientierten Musikszene bis hin zur "Europäischen Aktion" ist breit. Personenpotenzial Neonationalsozialisten in Brandenburg 1993 - 2015 500 450 450 450 430 430 400 410 380 350 350 320 300 300 270 250 260 240 220 200 210 200 190 190 190 175 150 125 120 120 120 100 50 0 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Aryan Blood Brothers (ABB) Die "Aryan Blood Brothers" sind eine über die Grenzen Brandenburgs hinaus vernetzte Gruppierung, die seit 2012 besteht. Sie umfasst rund 15 Mitglieder, die größtenteils aus Oranienburg (OHV) und Königs Wusterhausen (LDS) stammen. Ihre Mitglieder tragen einheitliche Kleidung, die mit dem Vereinslogo "122%" versehen ist. Die Zahl 122 steht dabei für die Buchstaben "ABB". Das Prozentzeichen ist der Rockerszene entlehnt. Die Gruppierung trat im Jahr 2015 nicht öffentlich in Erscheinung. Barnimer Freundschaft Die "Barnimer Freundschaft" ist ein Personenzusammenschluss aus dem Landkreis Barnim und Berlin. Die Mitglieder tragen Lederkutten mit eigenen Logos und Schriftzügen. Die Gruppe unterhält gute Beziehungen zum NPDKreisverband Barnim-Uckermark. Der rechtsextremistische Liedermacher "Recht auf Wahrheit" (R.a.W.) sowie der rechtsextremistische Berliner Rap88 Rechtsextremismus per "Villain051" sind Mitglieder in der "Barnimer Freundschaft". Beide gehören dem Musikprojekt "A3stus" an. Aufgrund ihrer CD-Erstveröffentlichung ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung. In der Folge kam es zur Durchsuchung des Clubraumes der "Barnimer Freundschaft", der einen Steinwurf hinter der Landesgrenze im Berliner Norden liegt. Mitglieder der "Barnimer Freundschaft" waren wie bereits im letzten Jahr an der Aktion "Schwarze Kreuze Deutschland" am 13. Juli 2015 beteiligt und stellten schwarzgefärbte Holzkreuze im öffentlichen Straßenraum auf. Blood Brother Nation (BBN) Die "Blood Brother Nation" (BBN) verfügt lediglich über eine Handvoll Anhänger in Brandenburg, zu denen unter anderem der rechtsextremistische Liedermacher "Toitonicus" gehört. Die ursprünglich aus Schweden stammende Gruppierung bedient sich Rocker-Stilelementen (Kutten mit Patches und Zahlencodes), ohne selbst ein Motorradclub zu sein. Die BBN unterhält "Chapter" in Schweden, Deutschland, Russland und den USA. Öffentlichkeitswirksamkeit entfaltete die Gruppe im Jahr 2015 nicht. Brigade 8 Die in Schleswig-Holstein gegründete "Brigade 8" ist ein rechtsextremistischer Personenzusammenschluss, welcher sich strukturell wie ein Rockerclub ausrichtet. In Brandenburg verfügt die "Brigade 8" nicht über feste Strukturen, sondern lediglich über einzelne Anhänger. Das in Weißwasser (SN) beheimatete Brigade 8-Chapter "Eastside" hat durch seine regionale Nähe den größten Einflussbereich nach Brandenburg. So traten beispielsweise der Liedermacher "Brenner" und der ehemalige Cottbuser Liedermacher "Handschu" bei Clubhausfeiern der Brigade 8 in Weißwasser auf. Bruderschaft 25 Die aus Frankfurt (Oder) und Umgebung stammende "Bruderschaft 25" zählt etwa fünf Mitglieder. Die "25" ist ein oft genutzter Szenecode und steht für den 2. ("B") und den 5. ("E") Buchstaben des Alphabets. Das ist eine Anspielung auf den Wahlspruch der Hitlerjugend "Blut und Ehre". Die Namensähnlichkeit zur verbotenen rechtsextremistischen Vereinigung "Blood & Honour" ("Blut und Ehre") ist ebenfalls offensichtlich und zeigt auch die Verbundenheit der Gruppe zur rechtsextremistischen Musikszene. 89 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Bruderschaft H8 Die aus der Region Strausberg (MOL) stammende "Bruderschaft H8" hat bis zu zehn Mitglieder. Bei Veranstaltungen tragen die Mitglieder Lederkutten mit Symbolen und Schriftzügen. Das Symbol der "Bruderschaft H8" sind zwei in Form eines "X" gekreuzte Doppelpfeile. Dieses Erkennungszeichen ist angelehnt an das Symbol der "Pfeilkreuzler", einer bis 1945 in Ungarn existierenden faschistischen Partei. Der Zusatz "H8" hat eine doppelte Bedeutung. Zum einen wird "H8" auf Englisch als "H-Eight" beziehungsweise "hate" (auf deutsch: "Hass") ausgesprochen. Zum anderen wird die Kombination von "H" und "8" in der rechtsextremistischen Szene auch als Abkürzung für "Heil Hitler" genutzt, da das "H" der achte Buchstabe im Alphabet ist. Bruderschaft SG 44 Die Mitglieder der Gruppierung "Bruderschaft SG 44" stammen überwiegend aus dem Landkreis Barnim und Mecklenburg-Vorpommern. Sie fielen in der Vergangenheit unter anderem bei rechtsextremistischen Veranstaltungen durch das Tragen von Lederwesten und Sweatshirts mit der Aufschrift "SG 44" sowie "Sturmgruppe" auf. Die Aktivitäten der Gruppierung sind vor allem im Bereich des rechtsextremistischen Szenetreffs "Schweinestall" in Viereck (MV) zu verorten. Crew 38 In Brandenburg existiert seit 2012 die "Crew 38 Brandenburg" (ohne regionale Zuordnung). Hinter "Crew 38" verbirgt sich eine Supporter-Gruppierung der "Hammerskins". Die "Hammerskins", die ursprünglich aus den USA stammen, sind der rechtsextremistischen Musikszene zugehörig und organisieren europaweit Konzerte. Die "Crew 38" erledigt dabei "Hilfsaufgaben" wie beispielsweise Ordnerdienste. Europäische Aktion (EA) Die "Europäische Aktion" (EA) wurde zu Beginn des Jahres 2010 gegründet und hat ihren offiziellen Sitz in der Schweiz. Unter ihrem Dach versammeln sich Rechtsextremisten unterschiedlicher Couleur. An der Gründung waren unter anderem ehemalige Mitglieder der 2008 verbotenen Organi90 Rechtsextremismus sationen "Collegium Humanum" und "Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten" beteiligt. Die EA betreibt eine ausgeprägt antisemitische und revisionistische Agitation. Ihre Anhänger sind Holocaust-Leugner und neigen zu entsprechenden Verschwörungstheorien. Sie bewegen sich im Umfeld von "Wutbürgern" und "Wahnwichteln". Die EA unterhält in Frankfurt (Oder) einen Stützpunkt mit einer Handvoll Mitgliedern. Einer der dortigen Protagonisten trat bei nahezu allen asylfeindlichen Versammlungen im Landkreis Oder-Spree sowie bei vereinzelten Versammlungen in übrigen Landesteilen als Redner auf. Er vermied es jedoch, dabei den Bezug zur Europäischen Aktion herzustellen. Trotz alledem konnten auf vereinzelten Versammlungen Fahnen und T-Shirts der EA unter den Teilnehmern festgestellt werden. Wie auch im Jahr zuvor nahmen Mitglieder des Stützpunktes am 11. Juli 2015 am "Autonomiemarsch" für Oberschlesien im polnischen Katowice teil. Im Rahmen der Anfahrt besuchten die Rechtsextremisten den "Sender Gleiwitz" im polnischen Gliwice.38 Die Aktivisten der EA bezeichneten im Anschluss die Ausstellung des an den Sender angeschlossenen Museums öffentlich als "fremdgesteuert". Dieser Begriff ist eine unter Rechtsextremisten gängige Chiffre für die antisemitische Theorie einer "jüdischen Weltverschwörung". Freie Kräfte Neuruppin/Osthavelland (FKN) Diese Gruppierung besteht aus etwa einem Dutzend Rechtsextremisten, die überwiegend aus Neuruppin (OPR) und Nauen (HVL) stammen. Diese Aktivisten - zum Teil NPD-Mitglieder - mobilisieren regelmäßig zu rechtsextremistischen Demonstrationen und Mahnwachen. Ihre Internetseite dient hauptsächlich der Ankündigung von Terminen sowie der Veröffentlichung von Kommentaren zu aktuellen politischen Themen. Seit Anfang Juni 2015 benutzen die FKN eine eigene Facebook-Seite, um Medienartikel zu zitieren und zu kommentieren, die sich hauptsächlich mit Fragen der Flüchtlingsund Asylpolitik beschäftigen. Das größte Ereignis für die rechtsextremistische Szene des Jahres war der "7. Tag der deutschen Zukunft" (TddZ) 38 Der angebliche Überfall polnischer Freischärler auf diesen Sender wurde am 31. August 1939 vom NS-Regime vorgetäuscht. Er diente als propagandistischer Vorwand, um mit der Wehrmacht am 1. September 1939 in Polen einzufallen, was den Beginn des Zweiten Weltkriegs darstellt. Die Sowjetunion zog am 17. September 1939 vom Osten her nach, was gemäß des "Hitler-Stalin-Pakts" vom 24. September 1939 in Verbindung mit dem "Deutsch-Sowjetischen Grenzund Freundschaftsvertrag" vom 28. September 1939 zur Aufteilung Polens führte. 91 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 am 6. Juni 2015 in Neuruppin. Diese seit 2009 von der Initiative "Zukunft statt Überfremdung" alljährlich durchgeführte Veranstaltung war seit Juni 2014 auf zahlreichen rechtsextremistischen Internetportalen beworben worden. Rund 600 Rechtsextremisten aus Berlin, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Bayern und vor allem aus den nordwestlichen Landkreisen Brandenburgs versammelten sich zu einem Umzug durch die Stadt. Mit dabei waren "Der III. Weg", NPD und JN, "Die Rechte", "Ein Licht für Deutschland", "Gefangenenhilfe", "Weisse Wölfe Terrorcrew" sowie "Freie Kräfte" aus verschiedenen Regionen. Nachdem die TddZ-Aufmärsche in den vergangenen Jahren stets ungehindert von statten gingen, wurde die Veranstaltung in Neuruppin wegen der frühzeitigen Blockade auch in der rechtsextremistischen Szene als Misserfolg gewertet. Der "8. Tag der deutschen Zukunft" fand am 4. Juni 2016 in Dortmund (Nordrhein-Westfalen) statt. Freie Kräfte Prignitz Die aus etwa 15 Rechtsextremisten aus Wittenberge und Lenzen (beide PR) bestehende Gruppierung, die seit 2014 unter der Bezeichnung "Freie Kräfte Prignitz" auftritt, beteiligt sich an Demonstrationen, Mahnwachen, Fackelmärschen und Flugblattaktionen und pflegt gute Kontakte zu anderen rechtsextremistischen Gruppen in Nord-Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Freie Kräfte Schwedt/Oder Die aus der "Oderfront" hervorgegangenen "Freien Kräfte Schwedt/Oder" (UM) traten erstmals im Jahr 2013 in Erscheinung. Auch im Jahr 2015 fanden die "Freien Kräfte Schwedt/Oder" und die örtliche NPD wieder zusammen: Im Internet wurde darüber berichtet und dokumentiert, wie die "Freien Kräfte Schwedt/Oder" und der NPD-Ortsbereich Schwedt/Oder der Wiederkehr des 8. Mai 1945 mit einem gemeinsamen Grabgesteck gedachten. David Weide, NPD-Kreistagsmitglied und Stadtverordneter in Schwedt/Oder, beschrieb die Aktion so: "Anlässlich des Tag der angeblichen Befreiung gedachten Schwedter Bürger mit Unterstützung des NPD Ortsbereichs den gefallenen Soldaten im 2. Weltkrieg."39 39 Facebook-Seite von David Weide (NPD), 11.5.2015 (Beitrag ist nicht mehr abrufbar) 92 Rechtsextremismus Kameradschaft Kommando Werwolf (KSKW) Die 10 bis 15 Mitglieder der "Kameradschaft Kommando Werwolf" (KSKW) stammen aus Frankfurt (Oder) und dem Landkreis Oder-Spree sowie aus Gardelegen (Sachsen-Anhalt). Zum harten Kern gehören auch Mitglieder der rechtsextremistischen Band "Frontfeuer" aus Beeskow (LOS). Die Aktivitäten konzentrierten sich in der Vergangenheit zumeist auf den Besuch oder die Organisation rechtsextremistischer Konzerte. Durch die Flüchtlingskrise wurde auch die KSKW aktiver und nahm regelmäßig an regionalen Anti-Asyl-Versammlungen teil. Im Februar 2015 wurde eine solche Versammlung in Frankfurt (Oder) durch ein Mitglied der KSKW angemeldet. 93 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Kameradschaft Märkisch Oder Barnim (KMOB) KMOB - diese Abkürzung stand bis Januar 2014 für "Kameradschaft Märkisch Oder Barnim". Angehörige von ihr waren an der Gründung des "Kreisverbands Märkisch-Oderland-Barnim" (KMOB) von "Die Rechte" am 1. Februar 2014 beteiligt (siehe Kapitel 3.4). Die aus der Kameradschaft kommenden Mitglieder hoffen offenbar, so einem möglichen Organisationsverbot zu entgehen. Sie glauben, "Die Rechte" sei eine Partei und stünde so unter dem Schutz des Parteienprivilegs. Dementsprechend wurden im Jahr 2015 zwar keine öffentlichkeitswirksamen Aktionen der alten KMOB bekannt. Jedoch wurde das alten Kameradschaftszeiten entstammende Transparent mit der Aufschrift "frei - sozial - national / www.kmob. de" auf öffentlichen Versammlungen zur Schau gestellt. Hinter diesem Transparent liefen Teilnehmer mit einem T-Shirt von "Die Rechte", so wie auch am "Tag der deutschen Zukunft" am 6. Juni 2015 in Neuruppin (OPR). Märkische Skinheads 88 (MS 88) In Oranienburg (OHV) und Umgebung ist seit 2011 die Gruppierung "Märkische Skinheads 88" (MS 88) bekannt, deren Aktivitäten hauptsächlich im Zusammenhang mit der Konzertszene stehen. Im Berichtsjahr wurden keine öffentlichen Aktionen bekannt. Nationalsozialisten Ortrand Immer wieder kommt es in Ortrand (OSL) zu Schmierereien mit dem Schriftzug "NSO". Dieser steht für "Nationalsozialisten Ortrand". Durch die Verwendung dieses Schriftzuges bekennen sich die wenigen handelnden Personen klar zum Nationalsozialismus. Der Inhalt der Schmierereien weist auf eine neonationalsozialistische Grundeinstellung dieser Gruppierung hin. Im August 2015 wurden an zwei gegenüberliegenden Tunnelseiten je ein Hakenkreuz und die Schriftzüge "No Asyl" beziehungsweise "Wir wollen keine Asylantenschweine" gemalt. Auf der Gemeindestraße wurde ein Hakenkreuz sowie die Buchstabenkombination NSO aufgebracht. Nationalisten Spremberg Die rechtsextremistische Szene Spremberg (SPN) ist eine der aktivsten und aggressivsten in Brandenburg. Sie ist sehr gewaltbereit und tritt provo94 Rechtsextremismus kant in der Öffentlichkeit auf. Es kommt immer wieder zu körperlichen Auseinandersetzungen mit linksgerichteten Jugendlichen und ausländischen Mitbürgern. Auffällig ist der hohe Anteil Jugendlicher, die zum Teil erst 15 oder 16 Jahre alt sind. Sie begehen Straftaten, zumeist Schmierereien, aber auch Gewalttaten. Die Schmierereien werden häufig öffentlichkeitswirksam an Orten wie rings um den Bismarckturm im Stadtpark angebracht. Ein weiterer Aktionsschwerpunkt sind Angriffe auf die Pressefreiheit, die sich hier konkret gegen die "Lausitzer Rundschau" richten. Im Jahr 2015 ist eine Zunahme von ausländerfeindlichen Aktionen in Spremberg zu verzeichnen. Höhepunkt dieser Entwicklung war ein Brandanschlag auf ein noch nicht bewohntes Asylbewerberheim am 2. November 2015. Im Internet existiert die Facebook-Seite "Nein zum Heim in Spremberg", auf der unter dem Slogan "Refugees not welcome" die Stimmung gegen Flüchtlinge angeheizt wird. Unter den etwa 300 Teilnehmern einer Anti-AsylKundgebung am 17. Oktober 2015 befanden sich zahlreiche Rechtsextremisten. Bereits seit Jahren sind ebenso Verbindungen zur Spremberger Rockerszene bekannt. Seit 2004 existiert ein eigenes Chapter Spremberg des MC Gremium. Einige ältere Neonationalsozialisten der Region haben sich angeschlossen, sind aber zum Teil weiterhin in der rechtsextremistischen Szene aktiv oder unterhalten zumindest persönliche Beziehungen. Über diese Kennverhältnisse sind auch gemeinsame Absprachen und Aktionen möglich, insbesondere bei der Planung und Durchführung rechtsextremistischer Musikveranstaltungen. Im Clubhaus des MC Spremberg fanden in der Vergangenheit häufig rechtsextremistische Konzerte statt. Einige Spremberger Rechtsextremisten sind zudem im "Fanclub Spremberg" organisiert, welcher den FC Energie Cottbus unterstützt. Weisse Wölfe Terrorcrew (WWT) Die am 16. März 2016 vom Bundesinnenminister verbotene Organisation "Weisse Wölfe Terrorcrew" (WWT) wurde 2008 als Fangruppe der rechtsextremistischen Band "Weisse Wölfe" in Hamburg gegründet. Schon zu den Gründungsmitgliedern gehörte ein Rechtsextremist aus Wittstock/ Dosse (OPR). Die WWT entwickelte sich bundesweit und gliederte sich in Sektionen, die in mehreren Bundesländern aktiv waren. In Brandenburg gab es bis zu 5 Aktivisten, die alle aus dem Raum Wittstock/Dosse (OPR) stammen. Drei davon waren im Zuge des Verbots von Exekutivmaßnahmen betroffen. WWT-Mitglieder nahmen wiederholt an regionalen AntiAsyl-Versammlungen und am "Tag der deutschen Zukunft" in Neuruppin 95 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 teil. Sie waren ebenso am Angriff auf das alternative Jugendwohnprojekt "Mittendrin" am 12. September 2015 in Neuruppin (OPR) beteiligt. Dort zerschlugen sie Scheiben und forderten die Bewohner zum Herauskommen auf. Nach dieser Tat verprügelten sie an einer Tankstelle und an einem Einkaufszentrum vermeintlich linksorientierte Jugendliche. Die Polizei konnte die Täter vor Ort stellen. "Zukunftsstimmen" / "Krümelmonster" / "Volkstod"-Kampage Vor knapp zehn Jahren entdeckte die rechtsextremistische Szene das Thema "Volkstod" neu. Neonationalsozialisten versuchten insbesondere in der Lausitz, Ängste vor dem drohenden "Volkstod" zu schüren. Unter "Volkstod" verstanden sie den Untergang des deutschen Volkes durch Massenabwanderung aus strukturschwachen Gebieten, Arbeitslosigkeit, demographischen Wandel infolge des Geburtenrückgangs und Überfremdung. Die "Volkstod"-Kampagne ist antisemitisch unterlegt. Danach versucht das "internationale Judentum" das "deutsche Volk" durch "Masseneinwanderung" und "Rassenmischung" sowie durch "Umerziehung" und "Schuldkult" in seiner biologischen und geistig-kulturellen Substanz zu vernichten. Demokraten gelten Rechtsextremisten als Helfershelfer und willige Vollstrecker, daher auch der Slogan "Die Demokraten bringen uns den Volkstod". Vor allem die im Jahre 2012 verbotene "Widerstandsbewegung in Südbrandenburg" nahm dieses Thema in zahlreichen Propagandaaktionen auf. Nach dessen Verbot war in Brandenburg ein deutlicher Rückgang von "Volkstod"-Aktivitäten zu verzeichnen. Im Bereich Senftenberg (OSL) / Cottbus blieb sie jedoch präsent. Seit mehreren Jahren kommt es im Raum Senftenberg zu entsprechenden Aktivitäten (Schmierereien, öffentlichkeitswirksame Aktionen und Internetaktivitäten). Ein Großteil der Aktionen geht auf das Konto einer kleinen Aktionstruppe, die mit dem "Krümelmonster" auf Werbetour geht und versucht, über das Internet Öffentlichkeit herzustellen. Seit September 2013 wurden auf der inzwischen nicht mehr aktiven Internetseite "Zukunftsstimmen" Videos und Fotos mit dem "Krümelmonster" veröffentlicht. Die Selbstinszenierung der Aktionstruppe erfolgt derzeit unter wechselnden Bezeichnungen auf anderen Kanälen im Internet, beispielsweise auf Twitter. Die verschiedenen Gruppennamen im Internet sollen die Existenz mehrerer Gruppierungen im Raum Senftenberg suggerieren, was tatsächlich jedoch nicht der Fall ist. Seit April 2015 erlebt die "Volkstod"-Kampagne ein Comeback. Es kam 96 Rechtsextremismus wieder zu mehreren Aktionen an Schulen. Anfang Juli 2015 wurden auf dem Gelände der Friedrich-Hoffmann-Oberschule in Großräschen (OSL) vier Gräber ausgehoben sowie Holzkreuze und brennende Kerzen aufgestellt. Es wurden Zettel mit den Texten "Die Demokraten bringen uns den Volkstod"; "Deutsche Jugend. Wir suchen Dich..." und "Wann bist du der Letzte Deutsche..." auf dem Schulgelände verteilt. Obwohl die Themen Massenabwanderung, Arbeitslosigkeit und Zuwanderung die Menschen in der Lausitz durchaus beschäftigen, stieß die "Volkstod"-Kampagne nie auf Resonanz in der Öffentlichkeit. Doch nicht zuletzt infolge der Asylsituation hat die Kampagne wieder an Fahrt aufgenommen. Im September 2015 erreichte sie eine neue Qualität und verknüpfte erstmals den "Volkstod" mit "Asyl". Am 30. September 2015 wurden auf dem Bahnhof in Ruhland (OSL) zwei symbolische Grabstellen aus Erde mit je einem Holzkreuz und der Aufschrift: "Die Demokraten bringen uns den Volkstod" sowie zwei Grabkerzen festgestellt. Weiterhin wurden 150 entsprechende A4-Plakate angebracht. Am 22. September 2015 zündeten drei männliche dunkel gekleidete Personen vor der Bibliothek in Schipkau (OSL) und vor dem Landratsamt in Senftenberg jeweils eine Rauchbombe. In Schipkau entrollten sie ein Plakat mit der Aufschrift "Nein zu Asylanten...wir wollen kein Austausch des Volkes...". Darüber hinaus machten sie mit einer Sirene auf sich aufmerksam. In Senftenberg trug das Plakat die Aufschrift "Stoppt den Wahnsinn" und "Keine Asylanten". Eine Person filmte das Geschehen. Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich am 25. September 2015 vor der Stadtverwaltung in Lauchhammer (OSL). 97 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 3.6 Rechtsextremistische Hass-Musik Musik von Rechtsextremisten dient der Verherrlichung von Gewalt sowie Nationalsozialismus und prägt damit die Erlebniswelt und Orientierung ihrer meist jungen Hörer. Für die Szene erfüllt Musik zudem eine gemeinschaftsstiftende Funktion, um neue Anhänger zu gewinnen. Von ersten Rap-Versuchen abgesehen, wird überwiegend Rock gespielt. Darüber hinaus steigt die Zahl der Liedermacher. 2015 konnte die rechtsextremistische Musikszene in Brandenburg ihren bereits hohen Aktivitätslevel der Vorjahre in wesentlichen Bereichen steigern. Die Zahl der Bands hat mit 26 (2014: 23) zugenommen. Hinzu kommen 13 Liedermacher (2014: 10). Aufgrund des hohen und erfolgreichen Drucks der Sicherheitsbehörden, insbesondere der Polizei, bewegen sich die Konzertaktivitäten 2015 erneut auf geringem Niveau. Nur zwei Konzerte (2014: 1) konnten durchgeführt werden. 130 Konzertteilnehmer nahmen teil (2014: 100). Zwei Konzerte wurden im Vorfeld verhindert (2014: 7). Liederabende fanden keine statt (2014: 3). Die Produktion neuer Tonträger ist 2015 auf 12 gesunken (2014: 15). Im bundesweiten Vergleich sind Aktivitäten brandenburgischer Bands vergleichsweise hoch. Das wird von der Nähe zu Sachsen begünstigt, denn dort finden bundesweit die meisten rechtsextremistischen Konzerte statt. Hierbei ist insbesondere Torgau (Ortsteil Staupitz) in Sachsen von Bedeutung. Rechtsextremistische Bands in Brandenburg 30 25 26 25 26 23 24 24 24 23 20 22 15 13 10 5 0 2005 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Von folgenden Bands wurden 2015 Aktivitäten festgestellt: 98 Rechtsextremismus 1. Aryan Brotherhood (A.B.); Potsdam 2. Autan; Oranienburg (OHV) 3. Blutflagge; Beeskow (LOS) 4. Burn Down (B.D.); Potsdam 5. Confident of Victory (C.O.V.); Senftenberg (OSL); hinzu kommen das Black Metal-Projekt Obskur sowie das Projekt Against Music Industry (bestehend aus Confident of Victory und der sächsischen Band Magog) 6. Deathfeud; (Bereich LDS); Neuaufnahme 2015; pausierten seit 2012; letzte Aktivitäten 2011 7. Exzess; Strausberg (MOL) 8. Frontalkraft (FK); Cottbus 9. Frontfeuer; Beeskow (LOS) 10. Hallgard; (OHV); hinzu kommt das Projekt Märkische Klänge 11. Handstreich; Potsdam; vormals Glaskammer, Cynic; hinzu kommt das Projekt Natürlich 12. Hausmannskost (HMK); Cottbus 13. Helle und die RACker (H&R); auch mit der Schreibweise Helle und die RACer zu finden (ohne regionale Zuordnung) 14. Jungvolk; (Bereich UM); Wiederaufnahme für 2015 15. Mogon; Beeskow (LOS) 16. Outlaw; (Bereich OSL); Neuaufnahme 2015; pausierten seit 2008; letzte Aktivitäten 2007 17. Preussenstolz; Potsdam 18. Projekt 8.8; Beeskow (LOS); vormals Projekt 88 19. Quadriga; (ohne regionale Zuordnung; vormals Berlin; ein Bandmitglied stammt aus der Region Potsdam) 20. Redrum; Potsdam 21. Stonehammer; (ohne regionale Zuordnung); Neuaufnahme für 2015 22. Tätervolk; (Raum MOL; vormals Berlin); Neuaufnahme für 2015 23. Treueschwur; (Bereich PM); Neuaufnahme 2015; pausierten seit 2008; letzte Aktivitäten 2007 24. Uwocaust und RAConquista; (Potsdam); vormals Uwocaust und alte Freunde 25. Wolfskraft (WK); Beeskow (LOS); hinzu kommt das Projekt Wehrmut 26. Volkstroi; (Raum LOS); Wiederaufnahme für 2015 99 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Die beiden aus Potsdam stammenden Bands "Bloodshed" (B.S.) und "Uwocaust und alte Freunde" sowie "Klänge des Blutes" (BAR) haben sich 2015 laut Eigendarstellung aufgelöst. Jedoch setzen einzelne Band-Mitglieder ihre musikalischen Aktivitäten innerhalb der rechtsextremistischen Szene fort. Im Fall von "Uwocaust und alte Freunde" wurde jedoch lediglich der Name in "Uwocaust und RAConquista" geändert. "Die weißen Jäger (D.W.J.)" (LOS) haben 2015 ihre Aktivitäten offenbar ruhen lassen. Von folgenden Liedermachern wurden 2015 Aktivitäten festgestellt: 1. Morgenröte; (OPR); es handelt sich um eine Liedermacherin 2. Helle; (OHV); auch mit anderen Namen aktiv 3. Toitonicus; Rathenow (HVL); auch mit den Namen Preussen.Wut und Thomas aktiv 4. Martin; (Potsdam) 5. Son of the Wind (S.o.W.); (BAR); vormals R.a.W. (Recht auf Wahrheit); tritt mit dem Berliner Liedermacher Villain 051 und als Trio zusätzlich mit Evil Goat (OHV) unter dem Namen A3stus auf 6. RAPvolution; (OPR) 7. Sten; (Cottbus) 8. Björn Brusak; (Frankfurt (Oder)) 9. Preußen Standarte; (vermutlich aus dem Land Brandenburg); Neuaufnahme 2015 10. AK - Solingen (47); (Cottbus); Neuaufnahme 2015 11. Griffin; (LOS) 12. Brenner; (Raum SPN); Neuaufnahme 2015 13. Artgerecht; (ohne räumliche Zuordung); Neuaufnahme 2015 Die Liedermacherin "Karin (Wut aus Liebe)" und der Liedermacher "Handschu" sind in andere Bundesländer verzogen. Alle genannten Bands sowie Liedermacher verbreiten - teils offen, teils verdeckt - rechtsextremistische, antisemitische sowie fremdenfeindliche Propaganda, Zerrbilder des politischen Gegners und rufen zu Gewalt sowie anderen Delikten auf. Ebenso wird gegen Polizeibeamte gehetzt. Auf Konzerten gehen vom Publikum häufig strafbare Handlungen wie das Rufen von "Sieg Heil" und "Heil Hitler" aus. Auch der verbotene HitlerGruß wird gezeigt. Konzertbesucher sind gewaltbereite Rechtsextremis100 Rechtsextremismus ten, Neonationalsozialisten, Anhänger der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) und ihrer Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten (JN), Personen aus der Rockerszene sowie Hooligans. Liedermacher aus Brandenburg pflegen regelmäßig Kontakte zu anderen rechtsextremistischen Gruppierungen. Der Liedermacher "Brenner" trat bei der "Brigade 8" in Weißwasser (Sachsen) mehrfach bei verschiedenen Veranstaltungen auf. Aus diesem Grund ist es nicht verwunderlich, dass rechtsextremistische Musiker und Liedermacher an Veranstaltungen wie Demonstrationen teilnehmen und dort auftreten oder sich als Redner versuchen. Björn Brusak war Redner bei einer Vielzahl von Demonstrationen gegen Asylbewerber in Frankfurt (Oder), Eisenhüttenstadt (LOS), Brieskow-Finkenheerd (LOS), Beeskow (LOS) und Spremberg (SPN). Die Liedermacherin "Karin (Wut aus Liebe)" war Rednerin bei einer Demonstration am 28. März 2015 in Wittstock (OPR). Der Sänger von "Frontalkraft" war Teilnehmer bei mehreren Demonstrationen gegen Asylbewerber. Der Sänger von "Tätervolk" nahm an der bundesweiten Kundgebung "Tag der Deutschen Zukunft" am 6. Juni 2015 in Neuruppin (OPR) teil. Während der Demonstration soll er eine Flasche in Richtung Gegendemonstranten geworfen haben. Viele Bands, Bandprojekte sowie Aktivitäten von Liedermachern sind oft kurzlebiger Natur. Hinzu kommen vermeintliche Bands wie "Blanka Perforto", "Invasion 13", "KSL 13 Crew", "Invasion 13 Techno Rechts" und Liedermacher wie "Sacutra" und "Steve", die sich ihre Konzerte herbeilügen. Neugegründeten Bands gelingt es nur langfristig, sich zu etablieren, wenn sie über geeignete Proberäume und über Unterstützung von bekannten Bands verfügen. Auch die Unterstützung eines Musiklabels fördert deren Bekanntheitsgrad und sorgt für Auftritte sowie für Publikum außerhalb des Landes Brandenburg. Die Label "Rebel Records" und "PC Records" sorgten wie bereits in den letzten Jahren dafür, dass rechtsextremistische Bands Ihre Botschaften an die Hörer bringen konnten. Viele Akteure wirken in mehreren Bands und Bandprojekten gleichzeitig mit. Es wäre daher falsch von der überdurchschnittlich hohen Anzahl an Bands in Brandenburg auf eine ebenso überdurchschnittlich hohe Anzahl von Musikern zu schließen. 101 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Zwei Konzerte fanden 2015 in Brandenburg statt. Eines in Frankfurt (Oder) mit etwa 30 Teilnehmern am 20. Juni. Das andere in Gransee, Ortsteil Neulögow (OHV). Die etwa 50 Gäste konnten die schwedische Band "Wafflor Waffen" hören. Verhindert wurden Konzerte am 18. April in Friedland, Ortsteil Leißnitz (LOS), und am 12. September in Finowfurt, Ortsteil Schorfheide (BAR). Tonträger 2015 Tonträgerproduktionen und deren Vertrieb erfolgen meist über rechtsextremistische Musiklabel. Sie stellen Aufnahmetechnik zur Verfügung und verkaufen Tonträger über das Internet und in Ladengeschäften. Wie in den letzten Jahren waren "PC Records" in Chemnitz (Sachsen) und "Rebel Records" in Cottbus für die brandenburgische Szene ein wichtiger Auflaufpunkt. Ein weiterer bekannter Vertrieb ist "One People One Struggle Records" (OPOS Records) in Dresden (Sachsen), geleitet von einem Brandenburger. An zwölf Tonträgern (2014:14; 2013: 12) waren rechtsextremistische Musiker beziehungsweise Bands aus Brandenburg beteiligt. Darüber hinaus leisteten Brandenburger Musiker nicht nur gesangliche Unterstützung. So sollen laut Eigendarstellung die Texte des Tonträgers "Kein Leben Ohne Kampf - Same CD" - erschienen bei "Das Zeughaus" - von "Uwocaust" stammen. TonLfd.Band / Bands Titel trägerHersteller Nr. art "Braune 1 Preußen Standarte CD Revolution" "Die Zweite 2 Preußen Standarte Mitschnitt CD Proberaum" "Treue bis in PC Records 3 Aryan Brotherhood CD den Tod" (Sachsen) "Bereit zu Rebel Records 4 Frontalkraft CD Wagen" (Cottbus) 102 Rechtsextremismus TonLfd.Band / Bands Titel trägerHersteller Nr. art Oiram und Froinde "Rebellen- 5 (u.a. mit Beteiligung CD lieder" von HandschuRAP) Sturmrebellen (u.a. "Von göttlichem PC Records 6 mit Unterstützung CD Geschlecht" (Sachsen) von Handstreich Wewelsburg "In Gedenken u.a. mit Records 7 an Hammer CD Preussenstolz (Leer, NiederMax" (Sampler) sachsen) u.a. Tätervolk, Uwocaust und alte "7. Tag der Freunde, Klänge Deutschen des Blutes, Helle Zukunft PC Records 8 CD und die RACer, 06/06/2015 (Sachsen) RAPvolution, Neuruppin" Treueschwur, (Sampler) Exzess Oldschool Abtrimo - Spirit "United against Records of the Patriot u.a. 9 Everyone" CD (Wolfertmit Uwocaust als (Split) schwenden, Gastsänger Bayern) Abendland Tätervolk und "Chefsache" 10 CD Records Valhöll (Split) (Berlin) Liedermacher "Demos & 11 CD nicht bekannt Artgerecht Promo" Oldschool Records Jungvolk und "Geist ist geil" 12 CD (WolfertGegenpol (Split) schwenden, Bayern) 103 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Sonstige Musikproduktionen Zum 50. Wiegenfest eines bekannten rechtsextremistischen Sängers aus Berlin wurde ein Musikvideo mit dem Titel "50 Jahre Lunikoff" über "PC Records" Chemnitz veröffentlicht. Dabei ließen es sich auch einige Brandenburger Bands und Musiker ("Exzess", "Frontalkraft", "Tätervolk", "Griffin" und "Uwocaust") nicht nehmen, dem Jubilar zu seinen Ehrentag mit einem musikalischen Ständchen zu gratulieren. Indizierungen Im Jahr 2015 wurde unter anderem durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) der Tonträger "Die Zweite - Mitschnitt Proberaum" von "Preußen Standarte" indiziert und in Teil B der Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen. Die Split-CD "Chefsache" der Gruppen "Tätervolk" und "Valhöll" (Abendland Records, Berlin) beinhaltet zwölf Lieder und wurde ebenfalls indiziert. Hierbei stammen die Titel 1 bis 6 von "Tätervolk" und die Titel 7 bis 12 von "Valhöll". Die SamplerCD "7. Tag der Deutschen Zukunft 06/06/2015 Neuruppin " (PC Records, Chemnitz, Sachsen) wurde in Teil B der Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen. Der Tonträger enthält in den Titeln 5, 12 und 15 den Nationalsozialismus verherrlichende sowie in den Titeln 6, 9 und 17 zum Rassenhass anreizende Aussagen. In Titel 5 "Gemeinsam" der Interpreten "RAPvolution" wird für den Aufzug von Rechtsextremisten in Neuruppin am 6. Juni 2015 geworben ("Lasst uns jetzt an einem Strang ziehen / Und zwar am 06.06. in Neuruppin"). Den Hörern wird nahe gelegt, sich den Rechtsextremisten anzuschließen, um sich aus einer vermeintlichen Zwangslage zu befreien: 104 Rechtsextremismus "Glaube mir es ist nicht schwer / Und somit werfe ich für dich den ersten Stein / Mach' für dich den ersten Schritt / Reih' dich bei uns ein / Leg' die Scheu ab, jetzt [...] Du verlierst nur deine Ketten/Verdammt, mehr auch nicht" Hierbei wird an mehreren Stellen ein Bezug zum Nationalsozialismus hergestellt. Die Zeit des Dritten Reiches wird unterschwellig als ruhmreiche Zeit beschrieben, in der sich das Volk schon einmal "befreit" habe. So heißt es etwa: "Doch du fühlst doch wie wir / Ich kann es in deinen Augen sehen / Wenn vor deinem Fenster / Die schwarz-weiß-roten Fahnen wehen [...] Und um zu schaffen, was unsere Ahnen einst schafften / Als zwischen arm und reich nicht große Lücken klafften / Als Jung und Alt ein Band des Blutes verbannt / Als man noch zählte auf Heimat, Volk und Land / War der Kampf aussichtslos wie zur jetzigen Zeit / Unser Volk hat sich doch schon einmal befreit / Von der Lüge, der Hetze und der Repression" Die Interpreten bekennen sich zu ihren revisionistischen Ansichten und suggerieren, dass die Erfüllung des Tatbestandes der Volksverhetzung in SS 130 StGB lediglich der Ausspruch der Wahrheit sei: "Scheißegal, ob sie uns ewiggestrig nennen [...] Auch ein Richterspruch kann die Wahrheit nicht verändern" Insbesondere gefährdungsgeneigte Jugendliche könnten dieses Lied zum Anlass nehmen, sich der rechtsextremistischen Szene anzuschließen. Eine Verherrlichung und Verharmlosung des Nationalsozialismus und seiner Kriegsführung erfolgt auch in Titel 12 "Mein Leben" der Gruppe "Klänge des Blutes". Hier werden Geschehnisse des Zweiten Weltkrieges in einer verklärenden, romantisierenden und für Kinder und Jugendliche desorientierenden Weise dargestellt. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund problematisch, dass Kinder und Jugendliche häufig noch nicht über ein gründliches historisches Wissen verfügen und daher die Schilderungen nicht korrekt einordnen können. So wird Russland als Aggressor des Zweiten Weltkrieges dargestellt und die Kriegsschuld Deutschlands verneint. Es heißt beispielsweise: 105 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 "Du wurdest Opfer russischer Gewalt / Sie machten vor gar nichts halt / Missbraucht und geschändet [...] Ich habe dich am Kriegsende verloren / Hab' dir ewige Treue geschworen [...] Ich konnte es nicht verhindern / War im russischen Winter / Gefangen und eingesperrt / Und nicht mehr viel wert / Meiner Menschenwürde beraubt [...] Du konntest es nicht ertragen / Mit 25 Jahren / Dein Volk am Boden zu sehen / Konntest du einfach nicht verstehen / So gabst du dein Leben einfach hin" In eine ähnliche Richtung geht auch Titel 15 "Für ein Auferstehen" der Gruppe "Treueschwur". Hier werden ebenfalls die Taten der Soldaten im Zweiten Weltkrieg glorifiziert und diese als Helden verehrt. Eine Erwähnung der Gräueltaten der Nationalsozialisten sowie eine Distanzierung hiervon finden nicht statt: "Ihr habt gewacht, gekämpft und gestritten / Für Deutschland, für uns, für ein Auferstehen / Ihr habt gedarbt, gehungert, gelitten / In Flandern und an den Masurischen Seen [...] So habt ihr gewacht, gekämpft und gerungen / In Flandern und an den Masurischen Seen / Bis still der Schlag des Herzens verklungen / Für Deutschland, für ein Auferstehen [...] Und selbst in Atemnot errang von der Kehle der Ruf sich / Deutschland und Freiheit und Recht" Die Interpreten lassen in den Titeln 6, 9 und 17 überdies ihre fremdenfeindliche und antisemitische Grundhaltung deutlich erkennen. Im Titel 6 "In der Nacht..." der Gruppe "Thrima" wird Angst gegenüber in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund geschürt. Sie werden pauschal als Gefahr für die deutsche Bevölkerung beschrieben, als Gewalttäter, Totschläger und Vergewaltiger verunglimpft. Der Hass auf Migranten wird weiter durch die Behauptung, die Masse verschweige und toleriere deren Taten, verstärkt. So heißt es: "Auf dem Weg in deine Stadt / Traf es dich mitten in der Nacht / Unerwartet schlugen sie auf dich ein / Das Dunkle brach' über dich herein / Ihrer Gewalt konntest du nicht entfliehen / Dich diesem Grauen nicht entziehen [...] Tausende Opfer, deren Namen niemand kennt / Tausende Opfer für die heute keine Kerze brennt / Geschlagene Kinder in der Schule / Geschändete Mädchen in der Nacht / Wie oft waren getötete Menschen / Durch Migrantenhand / Von der Masse 106 Rechtsextremismus ignoriert / In der Öffentlichkeit verschwiegen / Von der Politik toleriert" Ähnlich wird im Titel 17 "Welt ihres Gleichen" der Interpreten "Stimme der Vergeltung" argumentiert. Es wird eine irrationale Angst vor einer Überfremdung geschürt und propagiert, die Straßen seien "schon längst in ihrer Hand". In dem Lied wird eine aggressive Grundstimmung erzeugt, indem Migranten als "Untergang" der deutschen Gesellschaft beschrieben werden. Zudem wird erneut eine besondere Gewalttätigkeit und Feindseligkeit der in Deutschland lebenden Migranten behauptet. So heißt es auszugsweise: "Wer hat uns gefragt / Wer hat uns gewarnt / Wer hat es erlaubt / Wir schreien raus / Die Straßen in deiner Stadt / Sind schon längst in ihrer Hand [...] Jetzt sollen wir dem Untergang weichen / Sollen uns integrieren in einer Welt ihres Gleichen [...] Die Lebensart verrückt / Unser Lebensraum eingeengt / Wohin man geht / Man kann sich nicht frei entfalten [...] Sie wetzen ihre Messer / Und die Ohnmacht schaut zu / Bedrohen unsere Kinder in den Schulen" Besonders drastische, antisemitische Aussagen finden sich im Titel 9 "Fight against ZOG" der Gruppe "Wolfsfront" wieder. Die Abkürzung "ZOG" steht hierbei für "Zionist Occupied Government" (zionistisch besetzte Regierung) und ist ein in rechtsextremistischen Kreisen verwendetes politisches Schlagwort, das eine angeblich jüdisch beherrschte Regierung bezeichnet. Der Begriff greift die alte Verschwörungstheorie nach einer jüdischen Weltverschwörung auf. Dadurch trägt der Text dieses Liedes dazu bei, rechtsextremistisches und antisemitisches Gedankengut zu verbreiten sowie Hass gegenüber Personen jüdischen Glaubens zu schüren. Überdies wird zum Kampf gegen die vermeintliche Kontrolle aufgerufen. Derartige Formulierungen sind geeignet, eine über bloße Abneigung hinausgehende feindselige Handlung gegen Juden zu erzeugen und den geistigen Nährboden für - auch gewaltsame - Exzesse gegen diese zu bereiten. So heißt es: "Seit langer Zeit kontrolliert uns eine Weltmacht / Die für Geld und Kapital alles macht / Schürt Elend und Krieg in der ganzen Welt / Dem Kapitalismus geht es nicht um dich sondern ums Geld / Zerschlagt die Ketten, dann ist's geschafft / Entmachtet endlich die Weltmacht 107 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 [...] Und ZOG wird dann endlich untergehen / Fight against ZOG ... / Kämpft gegen ZOG ... / Fremde Länder werden überfallen / Die Grenzen fallen weg / Ganze Länder werden ausgeplündert / Und ihr schaut einfach weg / Doch bald sind wir endlich wieder frei" Erst 2015 wurde der Tonträger "Nie Vergessen" der Band "Blutflagge" aus dem Jahr 2014 indiziert. Konzerte außerhalb Brandenburgs mit Beteiligung brandenburgischer Bands Rechtsextremistische Bands aus dem Land Brandenburg traten bundesweit und zum Teil im Ausland wie in Italien auf. Ebenso waren brandenburgische Rechtsextremisten in die Konzertorganisation, vorrangig im Land Sachsen, eingebunden. In einigen Fällen wie beispielsweise in Staupitz (Sachsen) waren die Veranstalter Brandenburger. Datum Ort Bands aus Brandenburg bzw. Teil(Gemeinde, sonstiger Bezug nehmer Bundesland ca. bzw. Staat) 17.01.2015 Kirchheim u.a. mit "Tätervolk" und 200 (Thüringen) "Frontfeuer" 07.02.2015 Staupitz u.a. mit "Frontalkraft" 400 (Sachsen) 14.03.2015 Staupitz u.a. mit "Exzess" (Sachsen) 05.04.2015 Staupitz u.a. mit "Hausmannkost"; die Teil400 (Sachsen) nehmer forderten Band erfolgreich auf, das Lied "Blut" zu spielen. 24.05.2015 Bayern Gründungsparteitag von "Die 80 Rechte" Bayern; u.a. mit "Wut aus Liebe" und "Preußen Standarte" 13.06.2015 Leinefelde NPD-Eichsfeldtag; u.a. mit (Thüringen) "Stonehammer" 108 Rechtsextremismus Datum Ort Bands aus Brandenburg bzw. Teil(Gemeinde, sonstiger Bezug nehmer Bundesland ca. bzw. Staat) 08.08.2015 Staupitz Kartenvorverkauf über "Rebel 250 - (Sachsen) Records"; Verkaufsstand von 300 "Rebel Records"; unter den Konzertteilnehmern waren Mitglieder von "Inferno Cottbus" und von "MC Gremium Spremberg"; aufgetreten sind "Confident of Victory" (als "Überraschungsband") und "Frontalkraft"; vereinzelt wurde der "Hitler-Gruß" gezeigt 05.09.2015 Sachsen u.a. mit "Uwocaust" und ca. 600 "Tätervolk" 12.09.2015 Thüringen u.a. mit "Helle und die RACker" 31.10.2015 Thüringen u.a. mit "Stonehammer" und ca. 250 "Hausmannskost" 109 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Ermittlungsverfahren und Durchsuchungsmaßnahmen im Land Brandenburg Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Zwickau wegen einer CD des Liedermachers "Freilich Frei" kam es am 16. April 2015 in Brandenburg zu Durchsuchungsmaßnahmen gegen die Vertriebe "NMV-Versand" in Eberswalde (BAR) und "Rebel Records" in Cottbus. Eine weitere Durchsuchungsmaßnahme wurde am 7. Mai 2015 unter anderem im Land Brandenburg wegen des Verdachts der Volksverhetzung vollstreckt. Betroffen waren Mitglieder von "A3stus". Am 30. Dezember 2015 wurde gegen Betreiber / Inhaber von "Rebel Records" (Cottbus) ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da der indizierte Tonträger "7.Tag der deutschen Zukunft-Soli CD 06/06/2015 Neuruppin" über die Homepage vertrieben wurde. 110 Rechtsextremismus 3.7 Immobilien und Rechtsextremismus Das bürgerschaftliche Engagement und eine wirksame Arbeit der Zivilgesellschaft haben es extremistischen Parteien in der Vergangenheit immer schwerer gemacht, Veranstaltungsorte anzumieten. Deshalb versuchen extremistische Parteien und Gruppierungen, eigene Immobilien zu erwerben sowie Räumlichkeiten und Grundstücke für ihre politische Arbeit und Netzwerkbildung zu erschließen. Oft werden besonders solche Grundstücke bevorzugt, die zwar abgeschieden und dem Blick der Öffentlichkeit verborgen sind, gleichzeitig aber so verkehrsgünstig liegen, dass eine Erreichbarkeit aus allen Landesteilen möglich ist. Solche Orte dienen für Veranstaltungen jeder Art, sei es Parteiarbeit oder seien es Kameradschaftsabende, Konzertveranstaltungen und Schulungen. In einem besonderen Fall ist es sogar der Trainingsraum eines rechtsextremistischen Kampfsportvereins. Konzerte sind für den Zusammenhalt innerhalb der Szene von großer Bedeutung. Besonders für die Veranstalter lohnt sich dies finanziell. Schließlich werden Eintrittsgelder eingenommen und mit dem Verkauf von Speisen, Getränken, CDs und Werbeartikeln zusätzliche Gewinne erwirtschaftet. Veranstaltungsorte für solche Konzerte zu finden, ist ebenfalls immer wieder ein Problem von Extremisten. Schorfheide OT Finowfurt (BAR) Das vom ehemaligen Landesvorsitzenden der Partei "Die Rechte" Klaus Mann und seiner Familie genutzte Wald-Grundstück ist aufgrund des zivilgesellschaftlichen Protestes und polizeilicher sowie ordnungsbehördlicher Maßnahmen für die rechtsextremistische Szene unattraktiv geworden. So wurde im Jahr 2015 nur eine Veranstaltung auf dem Grundstück durchgeführt. Ein NPD-Mitglied aus dem Landkreis Oberhavel veranstaltete dort am 25. Juli 2015 den "5. Germanischen Achtkampf". Die Polizei stellte etwa 80 Personen, darunter acht Kinder, bei der Anreise fest. Der Veranstalter setzte eine Plane als Sichtschutz ein. Diese trug die Aufschrift "Staatsschutz = Staatssicherheit". Dasselbe NPD-Mitglied meldete für den 12. September 2015 ein Konzert mit dem Titel "Rock für Meinungsfreiheit" an. Als Headliner war eine Band aus dem rechtsextremistischen HooliganMilieu geplant. Der Anmelder zog jedoch kurzfristig und ohne Begründung zurück. Ob dies der drohenden Verbotsverfügung oder dem Umstand geschuldet war, dass die Szene an diesem Tag zu einer Großdemonstration in Hamburg mobilisierte, bleibt offen. 111 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Mühlenfließ, Ortsteil Grabow (PM) Die aus mehreren kleinen Häusern bestehende Immobilie gehört dem ehemaligen Leiter des Potsdamer Stützpunktes der Jungen Nationaldemokraten und aktiven Unterstützer der rechtsextremistischen "Gefangenenhilfe" (GH) Maik Eminger. Er ist ebenfalls Mitglied von "Der III. Weg". Sein Bruder, Andre Eminger, ist als Unterstützer des "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) vor dem Oberlandesgericht München angeklagt und wurde auf diesem Grundstück im Jahr 2011 von der GSG 9 festgenommen. Die Immobilie wird als Treffpunkt für Rechtsextremisten genutzt und bleibt im Visier der Sicherheitsbehörden. Lübben (LDS) In Lübben hat der aus etwa einem Dutzend Neonationalsozialisten bestehende Kickbox-Verein "Northsidecrew" (NSC) in den Räumlichkeiten der ehemaligen Diskothek "Players" seine Clubund Trainingsräume. Das Objekt wird durch die Mitglieder für das Kickbox-Training sowie für Kameradschaftsabende und rechtsextremistische Musikveranstaltungen genutzt. Brandenburg an der Havel OT Kirchmöser Der "Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff) e.V." (BfG) besitzt hier einen zur Tagungsund Veranstaltungsstätte umgebauten Vierseitenhof, der in unregelmäßigen Abständen für Tagungen und Ferienlager genutzt wird. Der regionale Schwerpunkt der Gruppierung liegt in Pähl bei Weilheim (Bayern). In Brandenburg sind nur wenige Mitglieder wohnhaft. Der BfG wurzelt ideologisch in der völkischen Bewegung des 19. Jahrhunderts und wendet sich gezielt an rechtsextremistisch geprägte Familien. Die Organisation bestand schon zur Zeit des Nationalsozialismus und wurde 1951 von Mathilde Ludendorff (1877-1966), Ehefrau von Erich Ludendorff, wiedergegründet. Ludendorff war unter anderem General im Ersten Weltkrieg und 1923 am Hitlerputsch beteiligt. Der BfG bezeichnet sich als Weltanschauungsgemeinschaft und sieht es als seine Aufgabe an, "die Erkenntnisse der Philosophin Mathilde Ludendorff zu pflegen und weltanschaulich suchenden Menschen zu übermitteln". 112 Rechtsextremismus In der Immobilie in Brandenburg an der Havel veranstaltete der Verein am Wochenende vom 14. bis 15. März 2015 seine Frühjahrstagung und lud neben seinen Mitgliedern auch interessierte Anwohner mittels Flyer zu der Veranstaltung ein. Kauf-Versuch einer Immobilie in Lindenau (OSL) Vermutlich durch einen Strohmann versuchte offenbar derselbe Rechtsextremist, der schon 2014 einen leerstehenden Gasthof in Ortrand (OSL) erwerben wollte, ein ehemaliges Schulgebäude zu erstehen. Der Kauf der Immobilie kam jedoch nicht zustande, da einem anderen Interessenten der Zuschlag erteilt wurde. Es ist davon auszugehen, dass dies nicht der letzte Versuch war. Der tief in der rechtsextremistischen Musikszene verwurzelte Rechtsextremist wird auch weiterhin versuchen, geeignete Objekte in der Region zu erwerben, um sie unter anderem für Szeneveranstaltungen nutzen zu können. 113 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 3.8 Beispiele rechtsextremistischer Straftaten Gewaltbereite Rechtsextremisten und Gewaltstraftaten "politisch motivierte Kriminalität - rechts" Brandenburg 1992 - 2015 700 600 600 600 580 580 580 570 560 550 550 550 550 500 510 500 500 500 500 480 470 450 400 420 410 420 390 300 200 100 0 0 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Gewaltstraftaten politisch motivierte Kriminalität - rechts Gewaltbereite Rechtsextremisten Fremdenfeindliche Strafund Gewalttaten40 Übergriffe auf "Ausländer" oder Personen mit "fremdländischem" Aussehen sind sehr häufig festzustellende Motive rechtsextremistischer Gewalt. Cottbus, 19. Februar 2015: Der Beschuldigte versetzt einem Deutschen mit dunkler Hautfarbe eine Ohrfeige, da er eine Abneigung gegen dunkelhäutige Menschen hat und seine Freundin von einem Schwarzafrikaner geschlagen worden sein soll. Wittenberge (PR), 28. Februar 2015: Zwei 14und 16-jährige Brüder aus Jordanien werden von dem Beschuldigten als "Kanaken" beschimpft. Im weiteren Verlauf kommt es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Brüdern und drei Deutschen. Nauen (HVL), 16. April 2015: Eine bulgarische Staatsbürgerin wird während des Telefonierens auf der Straße angerempelt und aufgefordert, 40 In diesem Verfassungsschutzbericht werden erstmals Angriffe gegen Asylbewerber gesondert dargestellt. 114 Rechtsextremismus sie solle deutsch sprechen und sich in ihr Land verpissen. Der Täter drückt sie dann gegen die Hauswand und tritt sie. Fürstenwalde/Spree (LOS), 1. Mai 2015: Der Beschuldigte äußert gegenüber einem bulgarischen Staatsbürger, dass Ausländer dahin gehen sollen, wo sie hergekommen sind. Dann tritt er ihm gegen den Kopf. Als der Geschädigte zu Fall kommt, tritt der Täter ihm nochmals gegen den Kopf und in den Bauch. Potsdam, 9. Mai 2015: Ein aus dem Kosovo stammender Mann wird vom Beschuldigten gefragt, ob er dessen Fahrrad kaufen möchte. Als er ablehnt, holt der Beschuldigte einen schwarzen Revolver aus der Jackentasche und bedroht den Geschädigten. Dabei beschimpft er ihn mit "Scheiß Ausländer, ich knalle dich gleich ab". Als der Geschädigte eine Holzlatte aufhebt, flieht der Beschuldigte. Cottbus, 10. Mai 2015: Der Geschädigte (Deutscher mit Migrationshintergrund) und weitere Personen werden vom Beschuldigten angesprochen, ob er sie begleiten dürfe, da er nicht allein laufen möchte. In der Folge beleidigt er den Geschädigten mit den Worten: "Du wirst schon sehen, was du davon hast, wenn du in Cottbus wohnst". Anschließend schlägt er ihm zwei Mal mit der Faust ins Gesicht. Cottbus, 19.Juni 2015: Ein kenianischer Staatsbürger wird auf einem Stadtfest aus einer Gruppe von Deutschen heraus mit den Worten "warte hier du Nigger, wir kommen gleich wieder" angesprochen. Etwas später wird der Geschädigte beim erneuten Zusammentreffen von mehreren Personen geschlagen und gewürgt. Zehdenick (OHV), 27. Juni 2015: Eine deutsche Zeitungsbotin wird während ihrer Tätigkeit mit einem Gegenstand beworfen. Der Täter entreißt ihr anschließend ihre Jacke und ruft "Negerschlampe", da sie sich zuvor mit afrikanischen Mitbürgern unterhalten habe. Cottbus, 14. Juli 2015: Einer Tschetschenin wird im Supermarkt ein Einkaufswagen mit Wucht seitlich in die Rippen gestoßen. Der alkoholisierte Beschuldigte beleidigt sie mit Worten wie "Ausländerschwein" und "Kopftuchschlampe". 115 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Potsdam, 21. Juli 2015: Als eine Mutter aus Syrien mit ihrem Kleinkind die Straßenbahn verlässt, wird sie vom Beschuldigten mit "Fick dich Ausländer, fick dich" beschimpft und bekommt den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt. Im weiteren Verlauf schlägt der Täter ihr mit der flachen Hand ins Gesicht. Eine zu Hilfe eilende Person wird vom Täter mit einer Bierflasche angegriffen. Strausberg (MOL), 14. August 2015: Beim Abstellen seines Fahrzeugs wird ein Kenianer von zwei Personen mehrmals als "Neger" bezeichnet und erhält anschließend einen Faustschlag ins Gesicht. Cottbus, 16. August 2015: Ein kamerunischer Student steht mit einer Bekannten, ebenfalls aus Kamerun, an einer Haltestelle, als er vom Beschuldigten mit den Worten: "Du Neger! Du nach Afrika zurück. Wir brauchen dich nicht hier. Du musst gehen nach Afrika" beleidigt und mit der Hand gestoßen wird. Da sich der Student nicht provozieren lässt, bekommt er mehrere Faustschläge ins Gesicht. Cottbus, 24. August 2015: Ein kolumbianischer Staatsbürger wird mit den Worten "du Ausländer geh zurück nach Hause, was willst du hier" und "du Schwarzer hau ab" beschimpft. Nach einem kurzen Wortwechsel zieht der Täter ein Taschenmesser aus der Tasche und droht: "Wenn ich dich alleine sehe, werde ich dich abstechen." Schwedt/Oder (UM), 26. August 2015: Als ein Somalier mit seinem Fahrrad an einer Gruppe von fünf Personen vorbeifährt, wird er mit einem Stein beworfen. Er stürzt zu Boden und verletzt sich. Aus der Gruppe hört er das Wort "Neger". Spremberg (SPN), 26. August 2015: Ein irakischer Staatsbürger wird von einem Radfahrer mehrfach zu Gefahrenbremsungen genötigt. In einem Fall stößt der Täter einen Jugendlichen vor das Auto des Geschädigten. Er ist Angehöriger der rechten Szene und trat bereits mehrfach aggressiv und mit rassistischen Äußerungen gegenüber dem Stiefsohn des Geschädigten auf. Schwedt/Oder (UM), 27. August 2015: Einem Kunden aus Somalia wird in einem Supermarkt vor die Brust gestoßen. Der Täter äußert ihm ge116 Rechtsextremismus genüber, dass er "ihn töten werde". Als Geste deutet er dabei einen kreuzförmigen Schnitt vor dem Hals an. Eisenhüttenstadt (LOS), 6. September 2015: Der aus Indien stammende Betreiber eines Bistros erhält unvermittelt einen Schlag ins Gesicht. Der Täter ruft den ausländischen Gästen zu "Ihr scheiß Ausländer", "Scheiß Kanaken", "Deutschland den Deutschen - Ausländer raus" und hindert sie daran, das Bistro zu verlassen. Potsdam, 9. September 2015: Der Geschädigte wird auf der Freundschaftsinsel von einer männlichen Person angesprochen und gefragt, ob er Araber sei. Als er diese Frage bejaht, wird er mit den Worten "scheiß Ausländer, fick dich, fick deine Mutter und deine Schwester" beleidigt und mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Potsdam, 26. September 2015: Ein aus Russland stammender Täter fordert eine Frau islamischen Glaubens auf, dass sie ihr "Scheiß Kopftuch" abnehmen soll und versucht, es ihr vom Kopf zu reißen. Als sich ihm der Ehemann entgegenstellt, erhält er vom Täter einen Schlag ins Gesicht. Der Sohn, der seinem Vater zu Hilfe kommen will, kann einen Schlag mit einer Glasflasche gerade noch abwehren. Cottbus, 9. Oktober 2015: Ein Kind aus dem Irak wird von einer Frau ohne ersichtlichen Grund mit den Worten beleidigt: "Wenn Hitler hier wäre, wärt ihr nicht hier". Sodann tritt die Täterin gegen den Oberschenkel des Kindes. Finsterwalde (EE), 3. Oktober 2015: Ein Besucher aus der französischen Partnerstadt von Finsterwalde, Montataire, wird auf der Straße durch eine stark alkoholisierte Person mit den Worten "Scheiß Franzosen" beschimpft. Als er sein Hotel betreten will, wird er vom Täter geschubst und fällt mit dem Gesicht auf eine Treppenstufe, wodurch er Abschürfungen im Gesicht und am Knie erleidet. Frankfurt (Oder), 6. November 2015: Drei Türken werden an einer Straßenbahnhaltestelle von zwei Männern verbal angegriffen und - teilweise auf Englisch - mit "Wenn Eure Mütter nach Deutschland kommen, werden wir sie ficken", "Wir bezahlen für Euch", "Geht zurück in Eure 117 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Länder", "Ihr könnt nicht an den Islam glauben" und "Hier ist Deutschland, ihr habt deutsch zu reden" beschimpft. Als sie die Beschuldigten zur Rede stellen, bekommt einer von ihnen einen Schlag mit der Faust in den Bauch. Pritzwalk (PR), 29. November 2015: In einem Zug schlagen und treten drei Personen auf einen Fahrgast ein und rufen: "Du scheiß Russe hast nichts in unserem Land zu suchen." Cottbus, 29. Dezember 2015: Ein nigerianischer Student der BTU wird mit den Worten "Du bist scheiße" beleidigt. Anschließend sprüht ihm der Täter unvermittelt Pfefferspray ins Gesicht. Strafund Gewalttaten gegen Asylbewerber Rechtsextremisten machen sich die seit dem Sommer 2015 stark angestiegene Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern zunutze, ihre ausländerfeindliche Ideologie zu verbreiten. Dadurch ermutigt kommt es zu Gewalt gegen Flüchtlinge. Potsdam, Ortsteil Groß Glienicke, 19. März 2015: Bei einer Informationsveranstaltung zur Asylbewerberunterkunft wird die Zufahrt zur Preußenhalle für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Der an der Absperrung als Ordner eingesetzte Geschädigte wird von einem Besucher angesprochen: "So, ich will jetzt hier durchfahren. Von euch Kanaken lass ich mir gar nichts sagen. Verpisst euch". Er fährt zügig auf den Ordner zu, wobei dieser angefahren wird und auf die Motorhaube des Pkw fällt. Der Fahrer beschimpft den Geschädigten mit "Komm her du dummer Kanake" und versucht, ihn zu schlagen. Forst (SPN), 20. März 2015: Eine aus Syrien stammende Frau und ihre Kinder werden vor dem Asylbewerberheim von einem vorbeifahrenden Fahrradfahrer bespuckt. Frankfurt (Oder), 21. März 2015: Als ein syrischer Asylbewerber in einer Gaststätte seine Rechnung mit einem 50 Euro-Schein bezahlt und ein zweiter Asylbewerber ein Smartphone in der Hand hält, beschimpfen 118 Rechtsextremismus die Beschuldigten sie mit den Worten "das ist von meinem Steuergeld", "wir wollen keine Asylbewerberheime", "Ausländer aus", "Sieg Heil" und "Heil Hitler". Danach werden die beiden Syrer geschlagen und getreten. Potsdam, 14. Mai 2015: Als ein somalischer Asylbewerber und eine weitere Person an einer Werkstatt vorbei gehen, kommt eine männliche Person heraus und sagt "Das ist mein Land!", "Scheiß Schwarze" und "Geht zurück nach Afrika!". Er greift nach dem Rucksack des Geschädigten und wirft diesen zu Boden. Als der Asylbewerber den Rucksack aufheben will, bekommt er Tritte in den Brustbereich und an den Kopf. Als eine zweite Person aus der Werkstatt kommt, ziehen sich der Geschädigte und sein Begleiter auf das Gelände des Asylheimes zurück. Die beiden Personen aus der Werkstatt folgen ihnen auf das Gelände und schlagen auf den Geschädigten ein. Weitere Personen aus der Werkstatt kommen hinzu, von denen einer mit einem Werkzeugschlüssel auf den Geschädigten einschlägt. Dieser wird dann von allen Seiten mit Füßen, Händen, Knien und Fäusten geschlagen und verletzt. Angermünde (UM), 16. Juli 2015: Eine Person wirft aus einer Gruppe heraus eine Bierflasche auf das Gelände des umfriedeten Flüchtlingsheimes und verfehlt einen syrischen Flüchtling nur knapp. Cottbus, 21. Juli 2015: Auf der Facebookseite "Nein zum Asylheim in Cottbus" wird das Foto eines Zeitungsartikels veröffentlicht. Darunter wird ein Kommentar gepostet: "KZs wieder errichten und sanieren, Öfen anschmeißen und die Asylanten verbrennen, das bringt sogar Strom." Gransee (OHV), 25. Juli 2015: Ein albanischer Asylbewerber wird nach Feuer gefragt und erhält einen Schlag mit einem metallischen Gegenstand auf den Oberarm. Zudem wird er mit Reizgas besprüht. Zuvor hatte der Täter ihn aufgefordert, nach Hause zu gehen, sonst sei er tot. Brandenburg an der Havel, 31. Juli 2015: Unbekannte Täter werfen einen gezündeten Sprengkörper in den Briefkasten einer irakischen Familie. Nauen (HVL), 27. August 2015: In der rbb-Sendung "Brandenburg aktuell" wird ein Beitrag über die Brandstiftung an einer Turnhalle für Asyl119 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 bewerber in Nauen ausgestrahlt. Eine männliche Person äußert sich folgendermaßen: "...für mich reine Materialverschwendung... die hätten schon drinne sein müssen". Mühlberg/Elbe (EE), 28. Juli 2015: In der Facebook-Gruppe "Gegen das Asylbewerberheim in Thalberg" wird folgender Kommentar gepostet: "Also ich würde jeden einzelnen Asylbewerber kopfüber an einen Baum hängen und Lagerfeuer drunter machen. So hat jeder was davon. Die deutschen ihren frieden und die Asylbewerber sind ihrem so ziemlich nah gekommen." Der Beitrag bezieht sich auf eine außerordentliche Bürgerversammlung im Ort Thalberg (EE) zum geplanten Asylheim. Guben (SPN), 7. August 2015: Ein Asylbewerber aus Eritrea wird geschlagen, als er mit dem Fahrrad fährt. Der Täter tritt nach dem Rad und den Beinen des Geschädigten, so dass er zu Fall kommt, und beschimpft ihn mit den Worten "Scheiß Afrika, Neger und Fuck You". Dabei schubst er ihn vor sich her. Oderberg (BAR), 30. August 2015: Die äußere Scheibe eines zweifach verglasten Fensters des Asylbewerberheims wird vermutlich mit einem Luftdruckgewehr oder ähnlichem beschädigt. Die Scheibe weist ein Loch auf, welches mit einem kreisrunden Splitterfeld umgeben ist. Glassplitter befinden sich im Zwischenraum der beiden Scheiben. Spremberg (SPN), 13. September 2015: An einer Diskothek-Veranstaltung im City-Center-Spremberg nimmt auch eine sechsköpfige Gruppe pakistanischer Asylbewerber teil. Als einer von ihnen auf der Tanzfläche von einem deutschen Gast mit einem Fausthieb zu Boden gestreckt und der Täter vor die Tür gesetzt wird, verlassen alle Pakistaner geschlossen die Diskothek. Aus einer Gruppe von 10 - 15 vor der Diskothek wartenden Deutschen werden ausländerfeindliche Parolen gerufen ("Scheiß Ausländer", "Ausländer raus") und in der Folge werden vier Pakistaner auch körperlich angegriffen und geschlagen. Schorfheide (BAR), 20. September 2015: Ein unbekannter Quadfahrer zeigt zwei Asylbewerbern aus Eritrea eine Geste, die allgemein als "Kopf ab" zu verstehen ist. Er ruft "Drecks-Nigger, ich werde dich töten, wenn du hier nicht abhaust" und zeigt dabei ein Messer. 120 Rechtsextremismus Jüterbog (TF), 15. Oktober 2015: Einem afghanischen Asylbewerber wird an einer Bushaltestelle Reizgas in die Augen gesprüht. Prenzlau (UM), 3. November 2015: Als ein eritreischer Asylbewerber mit seinem Fahrrad unterwegs ist, wird er von mehreren Personen mit Bierflaschen beworfen und stürzt. Die Täter treten dann auf ihn ein und werfen das Fahrrad zweimal auf ihn. Weiterhin wird er mit "Neger" beschimpft und verletzt. Schwedt/Oder (UM), 13. November 2015: Als zwei syrische Asylbewerber auf eine vierköpfige Personengruppe treffen, spricht eine Person aus dieser Gruppe sie an und fragt "...was sie in Deutschland wollen, woher sie kommen und ob sie nur Geld wollen". Ein Asylbewerber erhält einen Schlag ins Gesicht, der zweite einen Tritt gegen das linke Bein. Potsdam, 24. November 2015: In einem anonymen Brief an die "Märkische Allgemeine Zeitung" äußert sich der Verfasser zu der Berichterstattung über das Flüchtlingshilfeportal "HelpTo" aus Potsdam: "In Ihrer ... Ausgabe machten Sie uns im Artikel über die Flüchtlingsorganisation 'HelpTo' auf drei weitere Volksverräter aufmerksam. Die Ermittlung der entsprechenden privaten Daten dürfte kein Problem darstellen. Ebenso ist es unerheblich, ob die dort dargestellten Personen aus Geldgier, Profilierungssucht, Deutschlandfeindlichkeit oder einfach nur aus Dummheit heraus agieren. Die entsprechenden Folgen werden diese, genau wie Ihresgleichen zu gegebener Zeit zu spüren bekommen. Wir befinden uns im Krieg! Aus Sicherheitsgründen wurde dieses Schreiben anonym verfasst. Wir sind uns aber sicher, dass der eine oder andere von Ihnen mit uns noch Bekanntschaft machen wird." Brandenburg an der Havel, 27. November 2015: Mittels Sprengsatz wird ein Kellerfenster der ehemaligen Nikolaischule in Brand gesetzt. Das Gebäude wird als Notunterkunft für Asylbewerber hergerichtet. Finsterwalde (EE), 12. Dezember 2015: Als drei Flüchtlinge aus Tschetschenien von einem Pkw überholt werden, wird aus diesem in Richtung Himmel geschossen. Der Pkw entfernt sich in Richtung der Asylunterkunft, von wo die Geschädigten erneut mehrere Schüsse vernehmen. 121 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Strafund Gewalttaten gegen den politischen Gegner Rechtsextremistisch motivierte Übergriffe richten sich auch gegen Personen, die politisch "anders" denken oder aufgrund ihres Aussehens als Gegner angesehen werden. Vorwiegend sind Angehörige der linken Szene und Teilnehmer von linken und bürgerlichen Gegendemonstrationen Ziel der Aggressionen. Guben, (SPN), 31. Januar 2015: Ein Zeitsoldat der Bundeswehr wird in einer Bar von zwei Beschuldigten mit rechtsextremistischem Gedankengut konfrontiert. Als der Zeitsoldat für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt, schlägt ihm der Täter plötzlich mit der Faust ins Gesicht. Der Soldat geht zu Boden und der Beschuldigte tritt ihm gegen den Hals. Auf der Straße schlägt der zweite Beschuldigte dem Geschädigten ins Gesicht, an den Kopf und an den Oberkörper. Wittstock/Dosse (OPR), 21. Februar 2015: Drei einschlägig bekannte Rechtsextremisten verschaffen sich gewaltsam Zutritt zu der Wohnung des linksorientierten Geschädigten. Dieser wird zu Boden gestoßen, getreten und mit Fäusten geschlagen. Cottbus, 6. März 2015: Als ein Pärchen Lärm, unter anderem durch das Herunterfallen einer Bierflasche verursacht, schauen der Geschädigte und eine Zeugin lediglich in die Richtung der beiden Personen, was der Mann als Provokation auffasst. Er beschimpft den Geschädigten, zeigt den Hitlergruß und skandiert "Sieg Heil". Dann schlägt er dem Geschädigten mit der Faust ins Gesicht, was eine Prellung des Jochbeines, eine Platzwunde unter dem linken Auge und den Verlust zweier Zähne zur Folge hat. Frankfurt (Oder), 22. August 2015: Drei Personen mit punkertypischem Outfit werden aus einer Gruppe heraus als "dreckige Zecken" beschimpft. Auf die Entgegnung "dreckige Faschos" bekommt einer der drei einen Schlag mit einer Bierflasche ins Gesicht. Eine weitere Person wird zu Boden geschubst und getreten. Neuruppin (OPR), 12. September 2015: Ein rechtsorientierter Täter greift im Einkaufszentrum "REIZ" ein linksorientiertes Paar an, schubst 122 Rechtsextremismus die weibliche Geschädigte zu Boden und schlägt und tritt auf sie ein. Zwei Begleiter des Täters beteiligen sich an den Misshandlungen, die sich nun gegen beide Geschädigte richten. Nach Hilferufen lassen die Täter von ihnen ab. Beim Eintreffen der Polizei wird das Einsatzfahrzeug durch das Fluchtfahrzeug der Täter beschädigt. Noch am selben Abend greifen die Täter eine weitere weibliche Person an, die ein T- Shirt mit Aufdruck "Good Night White Pride" trägt. Diese wird geschlagen und zu Boden geschubst. Anschließend schlagen und treten zwei weitere Täter auf die Geschädigte ein. Danach werfen die Täter fünf Fensterscheiben des alten "JWP-Mittendrin"-Gebäudes ein. An den genannten drei Straftaten ist eine weibliche Person beteiligt, welche die Täter zu den jeweiligen Tatorten fährt. Neuhardenberg (MOL), 19. September 2015: Unbekannte Täter setzen einen Pkw und ein Wohnmobil in Brand. Durch die Hitzeentwicklung des brennenden Wohnmobils wird ein daneben stehendes Fahrzeug beschädigt. Die beiden erstgenannten Fahrzeuge gehören Mitgliedern der örtlichen freiwilligen Helfergruppierung "Flüchtlinge willkommen". Im Nahbereich des Tatorts werden mehrere Aufkleber mit dem Slogan "BITTE FLÜCHTEN SIE WEITER! ES GIBT HIER NICHTS ZU WOHNEN! REFUGEES NOT WELCOME!" an Haustüren und Straßenlaternen vorgefunden. Bernau (BAR), 19. Oktober 2015: Die Außenwand einer Lagerhalle wird mit den Worten: "erst Henriette Reker, dann Andre Stahl" besprüht. Der Schriftzug droht dem Bernauer Bürgermeister Andre Stahl ein ähnliches Schicksal wie der Kölner Oberbürgermeisterkandidatin Henriette Reker an, die kurz zuvor von einem Rechtsextremisten niedergestochen und lebensgefährlich verletzt wurde. Cottbus, 22. Oktober 2015: Zwei Teilnehmer einer Veranstaltung auf dem Gelände der BTU Cottbus werden von mehreren vermummten Personen verfolgt. Zwei der Vermummten drohen mit den Worten "Scheiß Zecken" und "Passt bloß auf was ihr macht". Einer der Geschädigten wird von einer Person in die Kniekehle getreten und mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Auch dem anderen Geschädigten schlägt man ins Gesicht. 123 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Strafund Gewalttaten gegen Behinderte Das folgende Beispiel verdeutlicht, dass rechtsmotivierte Gewalttäter nicht davor zurückschrecken, sich an wehrlosen Personen zu vergreifen und diese für verfassungsfeindliche Gesten zu missbrauchen. Pritzwalk (PR), 15. August 2015: Der Beschuldigte betritt unaufgefordert den Garten des Geschädigten und beleidigt ihn mit den Worten "Nazi-Schwein", "Judenschwein" und "du Pisser". Er nötigt eine weitere - geistig behinderte - Person, "Heil Hitler" zu rufen und den rechten Arm zum Hitlergruß zu heben. Im weiteren Verlauf greift er den Geschädigten an, indem er ihm von hinten einen Arm um den Hals legt und ihm die Luft abdrückt. Strafund Gewalttaten gegen Polizisten Regelmäßige Blockaden und polizeiliche Maßnahmen bei rechtsextremistischen Aufzügen erzeugen Frust, der sich in Gewalt gegen Polizisten entlädt. Auch als "Repräsentanten" des verhassten Systems sind Polizisten immer wieder das Ziel entsprechender Straftaten. Angermünde (UM), 24. Januar 2015: Nach der rechtsmotivierten Demo "Gegen Überfremdung und die Asylflut in der Uckermark" ignorieren mehrere Teilnehmer die polizeilichen Weisungen und gehen mit Gewalt gegen die eingesetzten Polizeibeamten vor. Als einige Teilnehmer versuchen, gewaltsam eine Polizeikette zu durchbrechen, können die Angriffe nur durch den Einsatz von Blendschlägen abgewehrt werden. Großräschen (OSL), 10. April 2015: Während einer polizeilichen Maßnahme geht der Beschuldigte in seiner Wohnung gewaltsam gegen die Beamten vor, indem er sie schlägt, schubst und bedrängt. Guben (SPN), 10. Juni 2015: Gegenüber einem Beschuldigten, der sichtbar ein Messer im Hosenbund trägt und sich weigert, dieses herauszugeben, können Polizeibeamte nur unter Einsatz von körperlichem Zwang die Herausgabe des Messers erzwingen. 124 Rechtsextremismus Antisemitisch motivierte Strafund Gewalttaten Bei antisemitischen Beleidigungen und Bedrohungen ist eine Zunahme zu verzeichnen. Dabei ist es unerheblich, ob die Opfer dem jüdischen Glauben angehören. Die Bezeichnung "Jude" wird eher als Schimpfwort benutzt. Wandlitz-Klosterfelde (BAR), 23. Juni 2015: Eine deutsche und eine tschetschenische Schülerin werden seit Wochen von einem Mitschüler bedrängt und beleidigt. Zur Tatzeit beschimpft er sie mit den Worten "Euch Drecksjuden müsste man alle vergasen". Cottbus, 26. Juni 2015: Besucher eines Parks werden mir "Heil Hitler" begrüßt und mit den Worten "einmal Jude, immer Jude" und "Scheiß Kanaken" beschimpft. Bernau (BAR), 14. Juli 2015: Das Spielhaus eines Kinderspielplatzes in Schönow wird mit insgesamt 58 Hakenkreuzen und den Parolen "Sieg Heil" und "Juden ausrotten" beschmiert. Oranienburg (OHV), 30. Juni 2015: In einem auf YouTube hochgeladenen Lied ("Rap für das Land") heißt es "schwanzloses missgeficktes Judenschwein". Im späteren Verlauf des Textes lautet eine Passage "Deine Leute haben Angst, also Vorsicht ich kille deine Dorfkids" Es konnte der Name des Verfassers ermittelt werden. Müllrose (LOS), 29. August 2015: Während eines Fußballspiels der Landesklasse Ost kommt es zu Störungen durch eine Gruppe von 14 alkoholisierten Personen, die laut Zeugenaussagen das Deutschlandlied singen und den Vereinspräsidenten des Müllroser SV mehrmals als "Judensau" beleidigen. Des Weiteren zünden sie am Spielfeldrand Pyrotechnik. Die Personengruppe ist einheitlich mit einem schwarzen T-Shirt mit der Aufschrift: "Wir erweisen unserem Kameraden die letzte Ehre" - darunter zwei ineinander verschlungene Trauringe - darunter "in Freiheit" bekleidet. Eine Person trägt ein schwarzes T-Shirt mit der Aufschrift "Das Rasseund Siedlungsamt hat zugestimmt" - darunter ebenfalls zwei ineinander verschlungene Trauringe. 125 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Mittenwalde OT Motzen (LDS), 24. Oktober 2015: Der Beschuldigte äußert lautstark im Hausflur für alle Bewohner des Hauses deutlich vernehmbar: "...der Vermieter des Hauses ist eine Judensau" und "...dass Hitler seine Arbeit hätte vollenden sollen. Dann hätten wir die aktuellen Probleme nicht." 126 Rechtsextremismus 3.9 Reichsbürger Für "Reichsbürger" ist die Bundesrepublik Deutschland ein "Geschäftsmodell" zur "Ausplünderung des Volkes" und daher "illegitim". Ihr Sehnsuchtsort ist das "Deutsche Reich", an dessen Fortexistenz sie trotz des Untergangs 1945 glauben. "Reichsbürger" sind der Auffassung, dass sie eine "latente, verborgene Staatsangehörigkeit", die sie über die Abstammung ererbt hätten, zu Angehörigen dieses Reiches mache. Obwohl solche und zahlreiche andere ähnliche verschwörungsideologische Vorstellungen jeglicher rechtlichen und historischen Grundlage entbehren, führen sie dazu, dass "Reichsbürger" immer häufiger mit den Gesetzen in Brandenburg in Konflikt geraten. "Reichsbürger" belästigen Gerichte, Gerichtsvollzieher sowie Finanzund Kommunalbeamte mit ihren Eingaben. Sie behaupten, Beamte und Angestellte des Landes und der Kommunen hätten keine Berechtigung, Steuern zu erheben, Bescheide zu erlassen oder Bußgelder zu verhängen. Gerne werden auch Formfehler im Verwaltungsakt moniert und "Nichtigkeit" unterstellt. "Reichsbürger" stören Gerichtsverhandlungen oder widersetzen sich den Gerichtsvollziehern bei der Vollstreckung säumiger Verbindlichkeiten. Zunehmend beklagen Mitarbeiter der Kommunal-, Finanz-, und Justizverwaltung, "Reichsbürger" suchen sie gezielt in Überzahl auf, drohen unverhohlen und stalken sie nach Dienstschluss bis hin zu Gewalttätigkeiten. Immer öfter muss die Polizei in solchen Fällen Amtshilfe leisten. Große Probleme haben die Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, wenn "Reichsbürger" die Situationen Filmoder Tonaufnahmen anfertigen und später im Internet veröffentlicht. In Brandenburg sind etwa 300 Reichsbürger bekannt, wobei von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden muss. Nur etwa acht Prozent sind behördlich bekannte Rechtsextremisten. Mittlerweile sind die Wege, die von einem normalen bürgerlichen Leben zu "Reichsregierungen", "Bundesräthen", "Freistaaten", "Bundesstaaten" oder ähnliche Milieus führen können, nachvollziehbarer geworden. Hervorgerufen werden solche Entwicklungen oft durch von als grundlegend empfundenen gesellschaftlichen Umbrüchen, die bisherige Deutungsmuster, Verhaltensweisen und Wertvorstellungen in Frage stellen, da sie keine Erklärungen mehr für die plötzlichen Veränderungen liefern. Zusätzlich führen finanzielle und soziale Nöte im Leben dieser Bürger zu Verunsicherungen über den eigenen 127 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 gesellschaftlichen Status. Dieser wird als bedroht wahrgenommen. Als Ursache dafür bedient man sich schließlich oft verschwörungsideologischer Erklärungen, die sich verfestigen und später kaum noch zu korrigieren sind. Das "Reichsbürger"-Milieu unterbreitet hier willkommene Vernetzungsmöglichkeiten für Menschen, die ähnliche Ängste und Auffassungen haben. Schließlich werden erste Fantasiepapiere im Internet erworben. Gemeinsame Amtsgänge mit "erfahrenen Reichsbürgern" und der Besuch von Stammtischen sowie Informationsveranstaltungen folgen. Ebenso werden eigene Visitenkarten mit Fantasiefunktionen des "Reichbürgermilieus" gedruckt. So werden die verschwörungsideologischen Vorstellungen der "Reichsbürger" wirksam und verändern nachhaltig sowohl die politische Wahrnehmung als auch das politische und gesellschaftliche Handeln der betroffenen Personen. In Brandenburg sind "Reichsbürger" eher ein Phänomen des ländlichen Raums, insbesondere des Süd-Westens. Dabei dominiert der Landkreis Dahme-Spreewald, gefolgt von Oberspreewald-Lausitz, Potsdam-Mittelmark, Elbe-Elster und Teltow-Fläming. Die meisten "Reichsbürger" gehören zu kleineren, unstrukturierten Milieus, die sich regionalund ortsbezogen in den letzten Jahren herausgebildet haben. Daneben existieren zwei Zusammenschlüsse, deren ideologische Wurzeln und symbolische Aktionsformen tief in der rechtsextremistischen Geschichte verankert sind. Diese "Reichsbürger" sind Revisionisten und damit Teil der politischen Bewegung des Rechtsextremismus. Unstrukturiertes "Reichsbürger"-Milieu Die zahlreichen örtlichen "Reichsbürger"-Milieus sind als Ausdruck einer Sondervariante des "Wutbürgers" keine herkömmliche Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Tiefergehende Detailkenntnisse über die örtlichen Milieus liegen deshalb nicht vor. Gleichwohl werden vom Verfassungsschutz Brandenburg Informationen aus offen zugänglichen Quellen über deren Aktivitäten mit der gebotenen Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen, um zumindest die tatsächlich rechtsextremistisch motivierten Teilsegmente beobachten zu können. Aus Sicht der Verfassungsschutzbehörde eint die Mehrheit des unstrukturierten "Reichsbürger"-Milieus der Protest gegen das etablierte Parteiensystem und die politischen Eliten. Eine solche Haltung unterliegt der Meinungsfreiheit. Das Vorgehen entsprechender Personenzusammenschlüsse 128 Rechtsextremismus kann jedoch dann als Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstanden werden, wenn es sich beispielsweise gegen die Unverletzlichkeit der Würde von Mitarbeitern der Kommunal-, Finanz-, und Justizverwaltung richtet. Darüber hinaus untergräbt die von "Reichsbürgern" vertretene Behauptung, die Bundesrepublik sei nicht existent, die verfassungsmäßige Ordnung. Die damit einhergehende Nichtanerkennung bestehender Staatsgrenzen - sowohl die Deutschlands als auch die von Nachbarländern - richtet sich zudem direkt gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Daraus können sich grundsätzlich weitere und zwar schwerwiegende Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen der "Reichsbürger"-Szene auch für die Teilbereiche ergeben, welche nicht bereits eindeutig rechtsextremistisch motiviert sind. Argumentativ orientieren sich "Reichsbürger" - auch wenn es nicht jeder einzelne Milieuangehörige realisiert - an den Verschwörungsideologien und -mythen des Rechtsextremismus. Sie sind eine wesentliche Grundlage ihrer Protesthaltung. Sowohl die Behauptung von der Fortexistenz des "Deutschen Reiches" als auch die Thesen vom fehlenden Friedensvertrag und der mangelnden Souveränität Deutschlands sind feste Bestandteile rechtsextremistischer Propaganda seit Ende des Zweiten Weltkriegs. Es sind nichts anderes als Verschwörungsideologien. Sie unterstellen der Politik, ihr mangele es an Bereitschaft, die Interessen des Volkes zu vertreten und zielen darauf ab, die repräsentative Demokratie in Deutschland zu delegitimieren. Anschlussfähig an die rechtsextremistische Vorstellung, dass nur ein ethnisch homogenes Volk zur Demokratie fähig sei, ist auch eine andere im "Reichsbürger"-Milieu weit verbreitete Verschwörungsideologie. "Reichsbürger" behaupten, dass es seit der Abdankung des deutschen Kaisers im Jahr 1918 keine gültige Verfassung mehr in Deutschland gegeben hätte. Alle Deutschen seien daher staatenlos. Nur derjenige, der den Nachweis deutscher Vorfahren im Kaiserreich ab 1871 erbringe, könne sich von der aktuellen Situation der "Staatenlosigkeit" befreien und sei Angehöriger des "Deutschen Reiches". Aus diesem Konstrukt leiten "Reichsbürger" die wirre Überzeugung ab, die Bundesrepublik sei eine GmbH und die Deutschen Angestellte dieser "Firma". Solche Verlautbarungen sollen ein Bild erzeugen, wonach die politische Elite in Deutschland korrupt sei und ein großes persönliches Interesse an diesem "Geschäftsmodell" habe, um so alle Deutschen für immer und ewig als Sklaven ausbeuten zu können. Man müsse also nur diese sklavenhaltende BRD GmbH und die dahinter im Geheimen wirkenden fiesen Mächte zerschlagen und schon 129 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 lebt jeder Deutsche endlich als freier Bürger in einem befreiten deutschen Reich - am besten in tiefer und inniger Freundschaft mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin. Offen rechtsextremistisches "Reichsbürger"-Milieu Teile des "Reichsbürger"-Milieus sind den Verfassungsschutzbehörden schon seit 1985 als rechtsextremistische "Kommissarische Reichsregierungen" (KRR) bekannt.41 Sie waren Teil der rechtsextremistischen Kampagne zur Wiederherstellung des "Deutschen Reiches", die bis zur Wiedervereinigung Deutschlands einen großen Stellenwert in der rechtsextremistischen Bewegung hatte. Schon damals stellten diese Gruppierungen Fantasiepapiere her und richteten zahlreiche Schreiben an Verwaltungen. Später erweiterte sich das Spektrum der "Reichsbürger" durch eine Reihe revisionistisch orientierter rechtsextremistischer Vereinigungen, wie der "Europäischen Aktion" (EA), die viel zielgerichteter als die "Kommissarischen Reichsregierungen" an einer Erneuerung der "Reichsidee" arbeiten. Die EA ist eine seit 2010 schwerpunktmäßig in Deutschland aktive rechtsextremistische Organisation, die versucht, im europäischen Raum ein antisemitisch-rassistisches Netzwerk aufzubauen (siehe dazu Kapitel 3.5). Im Jahr 2015 waren in Brandenburg zwei Gruppierungen aus dem Milieu der früheren KRR beziehungsweise "Exilregierungen" aktiv: "Die Exilregierung Deutsches Reich" und die Gruppierung "Freistaat Preußen". "Die Exilregierung Deutsches Reich" ist bundesweit tätig und lädt jeden Monat an verschiedenen Orten zu "Bürgertreffen" und "Informationsveranstaltungen" ein. Sie sieht sich selbst als "legitime Regierung der Deutschen" und strebt eine Reorganisation des "Deutschen Reiches" in den Grenzen von 1871 an. Verfassung und Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland werden als nichtig angesehen. Die Behauptung, die Bundesrepublik Deutschland sei illegal und existiere nicht, wird durch die Gruppierung mit der Aufforderung verbunden, keine Steuern, Abgaben oder Bußgelder zu bezahlen. "Die Exilregierung Deutsches Reich" bietet vorgefertigte Beschwerdebeziehungsweise Widerspruchsschreiben zum Download aus dem Internet an. Haupteinnahmequelle ist der Verkauf von wertlosen "Reichsdokumenten", für die bis zu 100 EUR Gebühren verlangt 41 "Kommissarische Reichsregierungen" und "Reichsbürger" wurden in den Verfassungsschutzberichten des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg in regelmäßigen Abständen immer wieder erwähnt. 130 Rechtsextremismus werden. Die Hauptakteure der "Exilregierung Deutsches Reich" sind in Brandenburg und Berlin ansässig. In Berlin befindet sich die Kontaktadresse der Gruppe. Aktuell versucht "Die Exilregierung Deutsches Reich" Überfremdungsängste zu stärken und Visionen des Untergangs der Deutschen zu schüren. Sie fantasiert von einer bevorstehenden Weltherrschaft des "politischen Zionismus". Nationalstaaten sollen unter Druck gesetzt und zugunsten einer von Juden beherrschten "Neuen Weltordnung" ausgelöscht werden. Die Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland lehnt die "Exilregierung" ab und spricht davon, dass der "Holocaust gegen die deutschen Völker" inzwischen eine neue Qualität erreicht habe. Flüchtlinge nennt sie "Invasoren" und Flüchtlingsunterkünfte "Invasorenunterkünfte". Die völkische, antisemitische und rassistische Ideologie der Gruppierung wird durch solche Auffassungen deutlich. Die Gruppierung unterhält darüber hinaus Kontakte zu Rechtsextremisten. Eine Abordnung der "Exilregierung" nahm im Juli 2015 am Sommerfest des "Freundeskreises Udo Voigt" in der Gedächtnisstätte Guthmannshausen (Thüringen) teil. Dieser Ort ist Sitz des revisionistischen Vereins "Verein Gedächtnisstätte e.V.". Der ehemalige NPD-Vorsitzende hatte zu diesem Termin eingeladen. Mitveranstalter war die "Europäische Aktion" (EA). Ähnlich verhält es sich mit der Gruppierung "Freistaat Preußen". Sie wurde vor 2014 von Kleinstunternehmern gegründet, deren unternehmerische Aktivitäten wenig erfolgreich waren. Die Gruppierung ist in Brandenburg gut vernetzt und hat in einigen Regionen des Landes "Reichsbürger" aus regionalen Milieus in Cottbus, Beeskow (LOS), Forst (SPN), Prenzlau (UM), Potsdam und Brück (PM) für Funktionen gewinnen können. Der "Freistaat Preußen" hält das Grundgesetz für ein Besatzungskonstrukt: "Ein Grundgesetz wird von einer Besatzungsmacht diktiert, es ist somit ein besatzungsrechtliches Mittel zur Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Disziplin". Es diene damit der Organisation eines Besatzungsgebietes. Darüber hinaus hält man die Geschichtsschreibung über das III. Reich für einseitig und verfälscht: "Wichtig zu wissen ist, dass die meisten Bücher sehr einseitig und verfälscht die Geschichte wiedergeben, die Sieger schreiben die Geschichtsund auch Schulbücher. [...] Im Gegensatz zu einer Diktatur, haben die Nationalsozialisten nicht die 'Macht' ergriffen, sondern 131 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Adolf Hitler wurde vom deutschen Volk in freier Selbstbestimmung mit relativer Mehrheit zum Reichskanzler gewählt. Auch während der Zeit des Nationalsozialismus wurden wichtige Beschlüsse stets mit Zustimmung des deutschen Volkes wie z.B. Wiederangliederung des Saarlandes, Austritt aus dem Völkerbund unter Mithilfe der verfassungsrechtlich garantierten Volksentscheide umgesetzt. Von einer Nazi-Diktatur kann daher wohl kaum die Rede sein!" Diese geschichtsrevisionistischen Einlassungen machen deutlich, wie schnell sich die Geschichtsmythen des Rechtsextremismus im Milieu der "Reichsbürger" durchgesetzt haben und zur Radikalisierung der Szene insgesamt beitragen. 132 Rechtsextremismus 3.10 Rechtsextremismus und Schule Die Schule hat einen gesetzlichen Bildungsauftrag.42 Gleichzeitig ist sie die Institution, in der sich jedes Kind mindestens zehn Jahre seines Lebens aufhält. Schule ist damit ein Ort, an dem die Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus nachhaltig sowie effektiv geführt werden kann und bei entsprechenden Anlässen auch geführt werden muss. Rechtsextremisten verfolgen intensiv die Strategie, Jugendliche zu rekrutieren, um sie letztendlich zu radikalisieren. Daher stehen auch Schulen im Fokus der Propaganda. "SchulhofCDs" der NPD haben das mehrfach bewiesen. Daneben nutzen Rechtsextremisten Zahlen-Codes, Symbole, Musik und Chats, um Jugendliche zu erreichen. Hierbei fällt auf, dass sich Rechtsextremisten für ihr rein optisches Auftreten mittlerweile häufig bei anderen Jugendkulturen bedienen. So wie in allen Teilen der Gesellschaft kann es auch an Schulen zu rechtsextremistischen Ereignissen kommen. Dabei spielen Propagandadelikte wie die Verwendung verbotener Symbole eine Rolle. In Brandenburg drangen beispielsweise drei Täter im Alter von 17, 19 und 21 Jahren in den Turnhallenkomplex einer Schule ein. Dort malten sie unter anderem etwa 200 Hakenkreuze sowie "Sieg Heil", "88" und "Anti-Antifa". An einer anderen Schule unterbrach ein Schüler den Klassenvortrag einer Mitschülerin mit den Worten "die hat einen Flüchtlingsfreund, der in den Hochofen gehört". Neben Propagandadelikten ereignen sich auch Gewaltdelikte. So sprühte ein 16jähriger einem somalischen Asylbewerber Reizgas ins Gesicht. Ein 14jähriger bezeichnete eine Mitschülerin auf Grund ihres asiatischen Aussehens als "Fitschischlampe" und wirkte körperlich auf sie ein. In einem weiteren Fall beleidigte ein 15jähriger den Geschädigten polnischer Herkunft mit fremdenfeindlichen Parolen und wirkte ebenfalls körperlich auf ihn ein. Präventionsund Öffentlichkeitsarbeit sind unerlässliche Säulen in der Auseinandersetzung mit Extremisten. Daher wird "Verfassungsschutz durch Aufklärung" von vielen Verfassungsschützern aktiv betrieben. Je mehr Informationen über Extremisten vermittelt werden, desto geringer sind deren Erfolgsaussichten. Der Verfassungsschutz informiert ebenfalls an Schulen über Extremismus. Dabei steht er unter pädagogischer Aufsicht. 42 Vgl. SS 4 Abs. 4 BbgSchulG 133 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 134 Linksextremismus 4. Linksextremismus Linksextremistisches Personenund Organisationspotenzial in Brandenburg 2014 2015 Parteien Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 70 60 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) EP EP parteiunabhängige bzw. parteiungebundene Strukturen - Rote Hilfe e.V. - 200 210 Weitgehend unstrukturiertes linksextremistisches Personenpotenzial - Autonome - 190 200 Sonstige linksextremistische Organisationen 80 70 Mehrfachzählungen Linksextremismus 50 50 Gesamtzahl der Linksextremisten (nach Abzug von Mehrfachzählungen) 490 490 135 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 4.1 Autonome Personenpotenzial gewaltbereite autonome Linksextremisten und Gewaltstraftaten "politisch motivierte Kriminalität - links" Brandenburg 1993 - 2015 500 450 450 400 400 350 360 350 350 350 350 350 340 340 330 320 300 310 300 300 300 300 300 250 250 225 200 200 190 190 150 100 50 0 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Gewaltstraftaten politisch motivierte Kriminalität - links Gewaltbereite autonome Linksextremisten Im Land Brandenburg existiert eine autonome linksextremistische Szene, die in sich nicht homogen ist. Es gibt verschiedene regionale Gruppierungen mit unterschiedlichen Agitationsschwerpunkten. Insgesamt werden den Autonomen aktuell 200 Personen zugerechnet. Diese sind vor allem in Potsdam, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Finsterwalde (EE) aktiv. Aufgrund der dramatischen Entwicklungen in den von Kurden bevölkerten Gebieten in der Türkei, dem Irak und Syrien, dem zeitweisen Vorrücken der Terrormilizen des "Islamischen Staates" auf die kurdische Hochburg Kobane sowie Militäroperationen der Türkei in eben jenen Gebieten, ist bundesweit eine zunehmende Solidarisierung der linksextremistischen Szene mit den Anliegen kurdischer Organisationen wie der mit einem Betätigungsverbot belegten PKK (siehe Kapitel 6) zu beobachten. Es kam vielerorts zu Solidaritätskundgebungen, Mahnwachen, Demonstrationen und Informationsveranstaltungen. Zudem gab es Spendenaufrufe für konkrete Unterstützung, beispielsweise für zivile Projekte wie auch für Waffen. Denn die autonomen kurdischen Gebiete stehen in den Augen von Linksextremisten Modell sowohl für den Aufbau einer gesellschaftlichen Alternative, unter anderem mit Basisdemokratie und Frauenrechten, wie auch für die Möglichkeit zur Überwindung "kapitalistischer Herrschafts136 Linksextremismus strukturen", welche Linksextremisten oft als faschistisch betrachten. Die Kampagne wurde auch in Brandenburg aufgenommen. Weil die PKK in Brandenburg strukturell schwach ist, konnte es hier jedoch kaum zu einer konkreten Zusammenarbeit mit ihr kommen. Es blieb weitgehend bei Spendensammlungen. Die mit etwa 75 Personen zahlenmäßig stärkste autonome Szene Brandenburgs existiert derzeit in der Stadt Potsdam. Die Szene rekrutiert sich zum Teil aus der Studentenschaft, die fluktuationsbedingte Abgänge teilweise ausgleicht. Trotz der geographischen Nähe bestehen zu autonomen Gruppen in Berlin keine intensiven Beziehungen. Während sich die autonome Szene Potsdam noch vor einigen Jahren zu einem großen Teil aus den extremistischen Teilen des ehemaligen Hausbesetzermilieus rekrutierte, ist inzwischen, insbesondere durch studentischen Zuzug bedingt, ein Generationswechsel eingetreten. Mit dem Wandel von einer traditionell autonomen hin zu einer eher postautonomen Ausrichtung war in den vergangen Jahren ein Rückgang der Gewaltbereitschaft feststellbar. Trotz allem sind nach wie vor gewaltbereite Personen aktiv. Seit 2014 existierte ein Facebook-Auftritt der "Neuen antikapitalistischen Organisation" (NaO) Potsdam. Deren ideologische Ausrichtung ist trotzkistisch mit einem eindeutigen Bekenntnis zur Militanz. Das Manifest der Organisation ist ins Internet eingestellt, zudem wurde auf Veranstaltungen in Berlin verwiesen und entsprechend mobilisiert. Es findet sich auch ein Link zur Kampagne "Waffen für Rojava". Derzeit sind allerdings keine Aktivitäten mehr festzustellen. Die autonome Szene konzentriert sich in Potsdam neben dem identitätsstiftenden "Antifaschismus" vor allem auf den "Kampf um Freiräume". Insbesondere geht es darum, dass "Wohnund Kulturobjekte", die sie beispielsweise der Stadt Potsdam abgerungen hat, möglichst weiter subventioniert, also mit staatlichen Mitteln alimentiert werden. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen gehören jedoch die Entwicklungen rund um die PKK zu den zentralen Themen, ebenso wie die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe. Die autonome Szene Cottbus verfügt über ein Personenpotenzial von etwa 35 Personen, darunter Gewaltbereite. Die Szene bekam Zulauf, als Vertreter nach vorangegangenen Übergriffen der relativ starken rechtsextremistischen Szene in Cottbus proklamierten, es sei legitim, sich unter Umgehung demokratischer Spielregeln mit Gewalt gegen Rechtsextremisten zur Wehr zu setzen. Zum Teil rekrutiert sich die Szene aus der Studenten137 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 schaft der BTU, die fluktuationsbedingte Abgänge ausgleicht. Die Aktivitäten der Antifa Cottbus bleiben in Zahl und Kontinuität auf vergleichsweise hohem Niveau. In der Region übernimmt sie die Koordination von überörtlichen Veranstaltungen. Eine enge Zusammenarbeit besteht mit der Szene Spremberg (SPN), beide verfügen über Kontakte zu den Szenen in Forst (SPN) und Finsterwalde (EE). Anlässlich von Gegendemonstrationen des Bündnisses gegen rechtsextremistische Aufzüge kommt es immer wieder am 15. Februar in Cottbus durch Gegendemonstranten zu Widerstandshandlungen gegen Polizisten und gefährlichen Körperverletzungen gegen Teilnehmer der rechtsextremistischen Demonstration. Auch in Frankfurt (Oder) existiert eine autonome Szene, zu der etwa 30 Personen gehören. Dabei hat sich im Laufe des letzten Jahres die "Libertäre Aktion Frankfurt (Oder) (LAFFO)" hervorgetan. Am 28. Dezember 2013 hatte sie ihre Gründung auf der von Linksextremisten genutzten InternetPlattform "indymedia.org" verkündet. Die LAFFO stellte sich am 4. Januar 2014 erstmals auf dem Blog "Anarchistischer Funke" vor. Dabei gab sie klar zu verstehen, dass sie ein "ausdrückliches Interesse an Vernetzungen" habe. Ihre Gründung kommentierte sie, dass sie sich zwar als anarchistische Gruppierung verstehe, aufgrund der negativen Belegung des Begriffes "den weniger abschreckenden Begriff 'libertär' gewählt" habe. Sie ist innerhalb eines Jahres Mitglied der deutschlandweit operierenden "Föderation deutschsprachiger Anarchisten" (FDA) geworden. Die Mitgliederzahl der autonomen Szene in Finsterwalde (EE) liegt bei rund 20 Personen. Darüber hinaus gibt es ein breites subkulturell geprägtes Umfeld (unter anderem Punks und antirassistische Skinheads), das teilweise zu Aktionen mobilisiert werden kann. Es finden sich vielfältige linksextremistische Schmierereien im Stadtgebiet. Häufig kommt es zu Konfrontationen zwischen Angehörigen der linken und der rechten Szene. Seit etwa Herbst 2014 macht die "Antifa-Crew Finsterwalde" von sich reden. Sie betreibt einen Internetauftritt, der über Termine und Aktionen informiert. Am 12. Oktober 2014 plakatierte die Gruppe großflächig an einer Bahnbrücke "IS STOPPEN! Solidarität mit den Freiheitskämpferinnen in Rojava - Kobane!". Seither fanden auch Kundgebungen und Spontandemonstrationen statt. Der Aktionsradius der Szene Finsterwalde beschränkt sich in der Regel auf den Raum Südbrandenburg. Kontakte bestehen zu anderen autonomen Szenen im Süden Brandenburgs und nach Sachsen. 138 Linksextremismus Weitere autonome Strukturen existieren in Neuruppin (OPR), Prenzlau (UM), Bernau, Eberswalde (beide BAR), Oranienburg (OHV), Teltow, Stahnsdorf, Kleinmachnow (alle drei PM) und dem Westhavelland (Region HVL). 139 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 4.2 Die Rote Hilfe e.V. (RH) "Rote Hilfe e.V." (RH) Gründungsjahr: 1975 Sitz: Göttingen in Brandenburg aktiv seit: 1993 Mitglieder in Brandenburg: 210 für Brandenburg relevante überregionale Publikationen: "Die Rote Hilfe" Internetadressen: www.rote-hilfe.de Mitglieder "Rote Hilfe e.V." in Brandenburg 1997 - 2015 250 210 200 200 175 180 170 170 160 160 160 150 150 150 130 130 110 100 100 80 60 50 40 40 0 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Die Rote Hilfe e.V. (RH) ist die einzige linksextremistische Organisation in Brandenburg, die innerhalb der letzten zwei Jahre ihre Strukturen ausbauen konnte. Sie verfügt in Brandenburg nunmehr über etwa 210 Mitglieder (2014:200) und gliedert sich in Brandenburg in fünf Ortsgruppen (OG): Königs Wusterhausen, Potsdam, Strausberg, Neuruppin und Cottbus Nach außen stellt sich die RH zunächst als Organisation dar, die angebliche Opfer polizeilichen Fehlverhaltens oder angeblicher Justizirrtümer un140 Linksextremismus terstützen will. Ebenso will die RH über ihre Ortsgruppen Unterstützung für angebliche "politische Gefangene" organisieren und diesen eine Plattform geben. Sie ist dabei stets darauf bedacht, jegliches staatliches Handeln als Repression zu diffamieren. In diesem Kontext ist auch der Verfassungsschutz ein erklärter Gegner. So widmete im Januar 2015 das auch von Linksextremisten besuchte Potsdamer "Kulturzentrum Spartacus" den ihm von der Stadt Potsdam verliehenen Ehrenamtspreis der "Roten Hilfe" Potsdam. Als Begründung wurde deren Einsatz gegen die "Bespitzelung und Kriminalisierung von Besuchern von Kulturprojekten, Fussballfans und Bands" durch den Verfassungsschutz genannt. In diesem Zusammenhang erklärte die Sprecherin der "Roten Hilfe" Potsdam, man freue sich über die Spende und werde nunmehr noch intensiver gegen "die Bespitzelung durch den Verfassungsschutz" vorgehen sowie sich "gegen die geheimdienstliche Beobachtung der Alternativkultur in Potsdam wehren". In Brandenburg unterstützt die RH Demonstrationen gegen Rechtsextremisten, was ihr wiederum bei vielen Demonstrationsteilnehmern eine gewisse Reputation verschafft. Im Februar 2015 wurden beispielsweise auf den Homepages der OG Königs Wusterhausen und Cottbus anlässlich regionaler rechtsextremistischer Demonstrationen Aufrufe zu Gegendemonstrationen eingestellt. In der späteren Darstellung auf der Homepage der RH zu der Cottbuser Demonstration wird insbesondere das angebliche Fehlverhalten der eingesetzten Polizeikräfte thematisiert und an Einzelbeispielen vermeintlich überhartes Vorgehen gegen Gegendemonstranten dargelegt. Dies alles geschieht unter dem Aspekt, die Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns in Frage zu stellen und es zu diskreditieren. 141 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 4.3 DKP und MLPD auf dem Weg in die Bedeutungslosigkeit Mitglieder linksextremistischer Parteien und "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) Brandenburg 1993 - 2015 200 180 170 160 155 155 155 155 150 140 145 140 140 140 135 130 130 130 130 120 125 125 115 115 100 95 85 80 75 70 60 40 20 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) Linksextremistische Parteien Öffentlich tritt die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) nur noch selten in Erscheinung. Wenn, dann jedoch weniger mit eigenen Aktionen. Meistens schließt sie sich anderen Bewegungen an, wie beispielsweise dem Protest gegen die Neuerrichtung der Potsdamer Garnisonkirche oder dem Aufruf zur Blockade des "Tages der Deutschen Zukunft" am 6. Juni 2015 in Neuruppin (OPR). Davon verspricht sich die Partei die Anerkennung ihrer marxistisch-leninistischen Ideologie. Die DKP ist in Brandenburg laut Homepage fast flächendeckend vertreten. Sie will zehn "Grundorganisationen" unterhalten: Strausberg (MOL), 142 Linksextremismus "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) Gründungsjahr: 1968 Sitz: Essen in Brandenburg aktiv seit: 1990 Jugendorganisation: "Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend" (SDAJ) Studentenorganisation: "Assoziation Marxistischer StudentInnen" (AMS) Mitglieder in Brandenburg: 60 für Brandenburg relevante regionale und überregionale Publikationen: "Unsere Zeit" (UZ), "Roter Brandenburger" (DKP Landesverband Brandenburg), "Trotz alledem!" (Zeitung der DKP Potsdam & Umland), "Rote Kalenderblätter" (DKP Landesverband Brandenburg) Internetadressen: www.dkpbrandenburg.de www.dkp.de Schwedt/Oder (UM), Eberswalde (BAR), Bernau (BAR), Teltow-Fläming, Elsterwerda (EE), Königs Wusterhausen (LDS), Cottbus, Potsdam und Havel-Oberhavel. Landesweit verfügt die DKP über etwa 60 Mitglieder (2014: 70). Handlungsfähig wirken dabei nur noch die DKP-Grundorganisationen in Potsdam und in Cottbus. Beide verfügen über eigene Homepages, auf denen der Anschein eines geregelten Parteilebens erweckt wird. So werden auf der Potsdamer Homepage unter anderem Termine für monatlich stattfindende Mitgliederversammlungen angekündigt. Darüber hinaus kann sich der Interessierte auf der Cottbuser Internetpräsenz die Zeitung der DKP Cottbus mit dem Titel "Komm' Cottbus!" herunterladen. Die letzte Ausgabe datiert jedoch aus April/Mai 2015. Der Landesverband der DKP betreibt ebenfalls eine Homepage, auf der hauptsächlich parteifremde Artikel und Inhalte dargestellt werden. Ferner 143 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 gibt der Landesverband die Zeitung "Roter Brandenburger" heraus und stellt sie online. Mittlerweile verfügt die DKP Brandenburg in den sozialen Medien über eine eigene Facebook-Seite. Hier werden tagesaktuelle Themen aufgegriffen, beispielsweise der "Tag der Bundeswehr" in Storkow (LOS) am 13. Juni 2015, mit eigenen Aktionen verknüpft sowie mit Bildern unterlegt. In einem "Post" wurde der "Tag der Bundeswehr" als "Tag der BundesWehrmacht" diffamiert. Darüber hinaus wurde am 29.August 2015 eine Gedenkveranstaltung in Ziegenhals (LDS) an der Ernst-Thälmann-Gedenkstätte abgehalten. Hierbei zeigt sich die DKP in enger Tradition zur KPD. Zuletzt nahm die Partei 2014 mit einer Landesliste an der Landtagswahl in Brandenburg teil und erreichte 0,2 % der Wählerstimmen. Bei der Europawahl 2014 erhielt die DKP 0,3 %. Die Überalterung der Mitglieder stellt für die Brandenburger DKP ein Problem dar. Damit liegt sie im Bundestrend. Bislang konnte kein erfolgreicher Zugewinn von jüngeren Interessierten realisiert werden. Die "Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend" (SDAJ) Brandenburgs, die inoffizielle Jugendorganisation der DKP, verfügt ebenfalls über einen Internetaufritt bei Facebook ("SDAJ Lausitz"). Diesen nutzt sie verstärkt für Aufrufe zu Teilnahmen an antifaschistischen Aktionen, wie zum Beispiel Gegendemonstrationen. Weiterhin schloss man sich der bundesweiten Mobilisierung gegen den G7-Gipfel in Elmau (Bayern) an. Es wird in ihren Auftritten bei Facebook deutlich, dass sich die SDAJ durch radikaleres Gebaren zum einen von der "Mutterpartei" abgrenzen und sich zum anderen mehr den autonomen Kreisen zuwenden will. In der realen Welt tritt die SDAJ aber so gut wie nicht in Erscheinung. Marxistisch Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) Die Mitglieder aus den Ländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sind in einem gemeinsamen Landesverband Nord-Ost gebündelt, der von einer zentralen Geschäftsstelle in Berlin betreut wird. Die MLPD ist in Brandenburg faktisch nicht mit eigenen Strukturen vertreten, verfügt lediglich über Einzelmitglieder und entfaltet nur sporadische Aktivitäten, die meist federführend von Berlin oder anderen Bundesländern aus gesteuert und durchgeführt werden. Gelegentlich wurden bei Demonstrationen 144 Linksextremismus oder Kundgebungen, wie beispielsweise den Ostermärschen, Fahnen oder Plakate der MLPD festgestellt. Insgesamt ist die MLPD in Brandenburg eine lediglich von Einzelpersonen unterstützte Splitterpartei. Beiträge der MLPD zu politischen Diskussionen innerhalb der linksextremistischen Szene Brandenburgs, die große Resonanz oder Reaktionen hervorgerufen hätten, ließen sich bisher nicht feststellen. Somit ist die ideologische Wirkung der Partei gleich null. 145 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 4.4 Beispiele linksextremistischer Straftaten Gewaltstraftaten aus dem Bereich "politisch motivierte Kriminalität - links" sind im Jahr 2015 auf 48 (2014: 30) angestiegen. Das ist der höchste jemals für Brandenburg festgestellte Wert. Insbesondere Vertreter rechtsextremistischer Parteien und Anhänger asylund islamkritischer Zusammenschlüsse standen im Fokus gewaltbereiter Linksextremisten. Darüber hinaus ist zunehmend die Polizei als Repräsentant des Staates Ziel von Gewaltstraftaten. Viele Delikte ereigneten sich im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen Rechtsextremisten, wobei eine zunehmende Konfrontationsgewalt festzustellen ist. Hauptagitationspunkt der linken Szene waren die Gegenveranstaltungen zum rechtsextremistischen Aufmarsch "Tag der Deutschen Zukunft" am 6. Juni 2015 in Neuruppin (OPR). Besonders zum Ende des Jahres war eine Radikalisierung und "Militarisierung" der in sich nicht homogenen Brandenburger autonomen Szene festzustellen. Ausdruck fand dies unter anderem in "Selbstverteidigungskursen", Demonstrationsund Blockadetrainings. Bereits im Frühjahr 2016 kam es dann in Potsdam erneut zu regelrechten Gewaltexzessen, um eine Pogida-Demonstration zu verhindern. Finsterwalde (EE), 26. April 2015: Während sich eine Gruppe linksorientierter Jugendlicher in einer polizeilichen Maßnahme befand, erschien eine fünfköpfige Gruppe rechtsorientierter Jugendlicher. Diese begrüßte lautstark die Handlungen der Polizei, weshalb sich die Linken provoziert fühlten und die Konfrontation suchten. Dabei sprühten sie Pfefferspray und trafen dabei die Polizeibeamten. Mehrere Anzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung wurden aufgenommen. Finsterwalde (EE), 14. Mai 2015: Vermeintliche Rechtsextremisten wurden als "Faschos" und "Nazis" beschimpft, geschlagen und getreten. Einem der Geschädigten wurde ein T-Shirt mit dem Aufdruck "SS Lazio" (italienische Fußballmannschaft) entrissen und vor Ort verbrannt. Anzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung wurden aufgenommen. Potsdam, 2. Juni 2015: An einem Lautsprecherwagen der NPD wurde auf der Bereifung der linken Fahrzeugseite ein unbekannter Brandbeschleuniger entzündet. Offenbar reichte die Menge des Brandbeschleu146 Linksextremismus nigers nicht zum Entzünden des Fahrzeuges aus. Es entstand geringer Sachschaden. Ein Verfahren bezüglich versuchter Brandstiftung wurde eingeleitet. Neuruppin, 6. Juni 2015: Im Zusammenhang mit den Gegendemonstrationen zum rechtsextremistischen Aufzug "Tag der deutschen Zukunft" kam es zu zahlreichen linksmotivierten Straftaten. Neben mehreren Versuchen, die Polizeiabsperrungen zu überwinden, entzündeten Autonome Pyrotechnik und trugen zudem diverse verbotene Gegenstände bei sich. Im weiteren Verlauf der Demonstration kam es zu gewalttätigen Ausschreitungen, bei denen Vermummungen festgestellt und Wasserflaschen, Pyrotechnik sowie Steine auf Polizeibeamte geworfen wurden. Darüber hinaus gab es Gleisblockaden und zahlreiche tätliche Angriffe gegen Polizeibeamte, bei denen es zu Verletzungen kam. Mehrere Anzeigen wegen Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz wurden aufgenommen. Frankfurt (Oder), 25. Juli 2015: Im Rahmen der Veranstaltung gegen eine Anti-Asylkundgebung kam es zu Ausschreitungen zwischen den politischen Lagern. Eine Gruppe von etwa 30 linksorientierten Gegendemonstranten versuchte gewaltsam die Polizeikette zu durchbrechen. Anschließend griffen sie die Polizeibeamten an und leisteten Widerstand bei Identitätsfeststellungen. Anzeigen wegen Landfriedensbruchs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung wurden aufgenommen. Potsdam, 14. Dezember 2015: Nach Beendigung einer NPD-Veranstaltung versammelte sich eine größere Menge Gegendemonstranten im Bereich des Hauptbahnhofes. Sie formierte sich in zwei Gruppen von etwa 30 Personen. Es wurde versucht, die möglichen Abfahrtswege der NPD-Veranstaltung zu blockieren. In der weiteren Folge wurden Gegenstände in Richtung der Kraftfahrzeuge geworfen. Scheiben eines LKW gingen zu Bruch. Als sich die Fahrzeuge in Bewegung setzten, sprangen unvermittelt mehrere Personen auf die Fahrbahn, um die Fahrzeuge zu stoppen. Sie wurden von der Polizei von der Fahrbahn entfernt. Personalien wurden nicht festgestellt. 147 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 4.5 Ausblick Erstmals seit Jahren ist die linksautonome Szene in Brandenburg im Jahr 2015 wieder leicht gewachsen. Jedoch wird ein Großteil der 200 Anhänger mit zunehmendem Alter immer bürgerlicher und geht zur übrigen Szene auf Abstand. Die neuen, jüngeren Mitglieder entstammen hauptsächlich dem studentischen Milieu. Wenngleich die Anzahl des Nachwuchses nach wie vor gering bleibt, hat besonders die schwierige Flüchtlingssituation der Szene neuen Zulauf verschafft. Mehr denn je lassen sich mit dem Kampagnethema "Antifaschismus" neue Anhänger generieren. Besonders am 6. Juni 2015 zeigte sich die Bedeutung des Themas für die Brandenburger Szene. Zeitlich parallel fand im bayrischen Elmau der G7-Gipfel statt. Aus dem gesamten Bundesgebiet reisten linke Aktivisten an, um gegen das Freihandelsabkommen TTIP, Globalisierung und das Wirtschaftssystem zu demonstrieren. Brandenburg war allerdings nur durch eine Handvoll Einzelpersonen in Bayern vertreten. Der Großteil des Personenpotenzials machte sich stattdessen auf den Weg nach Neuruppin (OPR), um dort gegen den von Rechtsextremisten veranstalteten "Tag der deutschen Zukunft" zu demonstrieren und diesen zu verhindern. Aber nicht nur der "Antifaschismus" war es, der die Aktivisten nach Neuruppin und nicht nach Elmau trieb. Vielmehr war auch die räumliche Nähe des Events und die damit verbundenen Bequemlichkeiten ein nicht zu unterschätzender Faktor. Während eine Anreise nach Bayern einigen Aufwand erfordert, hatte der Gegenprotest in Neuruppin mehr den Charakter eines Tagesausfluges. Gleichzeitig zeigt diese Priorisierung auch eine abnehmende ideologische Standfestigkeit der brandenburgischen Linksextremisten. Gegen den "nahen Feind" konnte deutlich mehr mobilisiert werden, als gegen Globalisierung. Das Spannungsverhältnis zwischen Ideologie und Realität erschwert die Nachwuchsgewinnung nach wie vor. Phrasenhaftes Festhalten an überholten ideologischen Positionen ist ein weiteres Hemmnis. Zudem ist die Fluktuation in der autonomen Szene in Brandenburg hoch. Die Großund Universitätsstädte der benachbarten Bundesländer sind für Autonome interessanter. Viele Autonome suchen Anschluss bei der Zivilgesellschaft, um auf diesem Weg ihre demokratiefeindliche Gesinnung zu verbreiten. Dies gelingt derzeit vor allem im Rahmen von Initiativen wie "Refugees Welcome". Die 148 Linksextremismus meisten linksextremistisch motivierten Straftaten werden am Rande von rechtsextremistischen Demonstrationen begangen. Beispiele: Cottbus am 15. Februar und Neuruppin (OPR) am 6. Juni 2015. Autonome sprechen dem politischen Gegner und der Polizei das Recht auf körperliche Unversehrtheit ab. Bedingt durch die Lagerbildung während der Flüchtlingskrise seit Mitte 2015 hat diese Tendenz sogar noch zugenommen. Zusätzlich professionalisiert sich die autonome Szene mit Blockadetrainings und Selbstverteidigungskursen. Da die Gefahr besteht, dass sich die Konfrontationsgewalt weiter aufschaukelt, ist zukünftig mit einem Anstieg entsprechender Straftaten zu rechnen. Die "Rote Hilfe e. V." hat sich zu einer konstanten und weiter wachsenden linksextremistischen Bestrebung innerhalb Brandenburgs entwickelt. Als übergreifende Konsensorganisation ist sie gut organisiert und teilweise konspirativ tätig. Nach Außen gibt sie gern vor, sich lediglich um angebliche Opfer staatlicher "Repression" zu kümmern. Tatsächlich richtet sich Ihr Vorgehen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Für Rechtsextremisten, die eine "Gefangenenhilfe" etablieren wollen, ist sie ein organisatorisch unerreichtes Vorbild. Die zunehmend überalterten Parteien DKP und MLPD sind in Brandenburg seit Jahren ohne Bedeutung und mittlerweile auch ohne Zukunft. Die MLPD besteht in Brandenburg lediglich aus Einzelpersonen, die nicht in der Lage sind, sich zu organisieren. Die DKP konnte in Brandenburg nie richtig Fuß fassen und versinkt, bis auf wenige regionale Ausnahmen, durch zunehmende Überalterung immer mehr in der Bedeutungslosigkeit. Auf dem Papier existieren elf Ortsgruppen, die allerdings kaum Aktivitäten aufweisen. Innerlich ist die Partei so zerstritten, dass sie de facto keinen Einfluss auf Willensbildungsprozesse nehmen kann. 149 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 150 Islamistischer Extremismus 5. Islamistischer Extremismus 5.1 Aktuelle Entwicklungen im islamistischen Extremismus Anzahl islamistischer Extremisten (teilsweise geschätzt) Brandenburg 2013 2014 2015 Islamistische Extremisten 30 40 70 Gleich zu Beginn des Jahres 2015 erschütterte ein Anschlag die westliche Welt. Maskierte islamistische Terroristen drangen in die Redaktionsräume der Satirezeitschrift "Charlie Hebdo" ein. Elf Mitarbeiter wurden dabei getötet. Ein Polizist fiel den Tätern zum Opfer, als diese auf der Flucht um sich schossen. Später stellte sich heraus, dass die Terroristen dem Terrornetzwerk al-Qaida im Jemen angehörten. Am gleichen Tag verlor im Süden von Paris eine Polizistin ihr Leben. Der Täter gab sich später als ein Anhänger des "Islamischen Staates" zu erkennen. Kurz danach überfiel dieser einen Supermarkt für koschere Speisen und nahm zahlreiche Geiseln. Vier Menschen starben. Sowohl der Geiselnehmer als auch die Attentäter von "Charlie Hebdo" - die Brüder Kouachi - waren den Sicherheitsbehörden keine Unbekannten. Cherif und Said Kouachi, Söhne von algerischen Einwanderern, gehörten zu den Anhängern des radikalislamistischen Predigers Benyettou. Dieser versammelte eine Gruppe arabischstämmiger junger islamistischer Extremisten um sich. Er plädierte in seinen Predigten für die Durchsetzung islamistischer Glaubensvorstellungen mit Waffengewalt. Die Brüder setzten dies in den Redaktionsräumen von "Charlie Hebdo" in drastischer Weise um. Schon zuvor waren Cherif und Said Kouachi mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Ihre Namen standen auf der französischen Terror-Beobachtungsliste. Zudem waren beide zur verdeckten Beobachtung im Schengen-Raum ausgeschrieben und auf der No-Fly-Liste der USA vermerkt. Als Cherif im Januar 2005 nach Damaskus reisen wollte, um sich Al Qaida 151 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 im Irak anzuschließen, wurde er verhaftet. 2008 kam es zum Prozess. Der Prediger Benyettou war ebenfalls angeklagt, weil er junge Männer für den Kampf im Irak radikalisiert hatte. Cherif wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, davon 18 Monate auf Bewährung. Obwohl Cherif nach seiner Haft ein eher zurückgezogenes Leben führte, pflegte er weiterhin Kontakt zu islamistischen Extremisten. Sein Bruder Said war in diesen Kreisen ebenfalls aktiv. 2011 trainierte er im Jemen bei einem Al Qaida-Ableger und hatte dabei engen Kontakt zu dem radikalen Geistlichen Anwar alAwlaki. Dieser hatte zur Ermordung der Karikaturisten von "Charlie Hebdo" aufgerufen, kurz bevor er bei einem amerikanischen Drohnenangriff ums Leben kam. Aufgrund der hohen Anzahl von marginalisierten Gruppen und wegen seiner kolonialen Vergangenheit steht Frankreich auf der schwarzen Liste des "Islamischen Staates" weit oben. Gleichwohl haben die Anschläge die ganze westliche Welt tief getroffen. Am 13. November 2015 erreichte die Terrorwelle des "Islamischen Staates" seinen Höhepunkt. Drei Gruppen bestens organisierter Terroristen verübten Anschläge in Paris, die die schlimmsten Befürchtungen übertrafen. Der Angriff erfolgte zeitgleich an mehreren Stellen. Drei Selbstmordattentäter sprengten sich vor einem voll besetzten Fußballstadion in die Luft, eine andere Gruppe erschoss wahllos Menschen sowohl in Cafes als auch in Restaurants. Die dritte Gruppe richtete ein Blutbad während eines Rockkonzertes an. Die Terroristen töteten 137 Menschen und verletzen weitere 350 teilweise schwer. Der Drahtzieher der Anschläge war den Sicherheitsbehörden bekannt. Abdelhamid Abaaoud, ein Belgier aus dem Problemviertel MolenbeekSaint-Jean, schloss sich zwei Jahre vor den Anschlägen dem "Islamischen Staat" an. Dabei hätte sein Leben ganz anders verlaufen können. Sein Vater, ein Algerier, der in den 70er Jahren nach Brüssel eingewandert war, legte großen Wert auf den sozialen Aufstieg seiner Familie. Er schickte Abdelhamid auf eine exzellente Schule in einem vornehmen Wohnviertel. Seine Bemühungen liefen ins Leere. Abdelhamid verbrachte nach wie vor die meiste Zeit mit seinen Freunden in Molenbeek und brach die Schule ab. Er radikalisierte sich zusehends und schloss sich dem "Islamischen Staat" an. Kurz nach den Anschlägen auf "Charlie Hebdo" reiste Abaaoud als Anführer einer kleinen jihadistischen Zelle nach Belgien ein. Die Zel152 Islamistischer Extremismus le plante den Angriff auf mehrere Kioske, die das Satiremagazin führen. Doch die belgische Polizei konnte die Anschläge verhindern. Bei dem Zugriff der Polizei wurden zwei der Mitverschwörer getötet, Abaaoud selbst konnte nach Syrien fliehen. Über die Propagandamaschinerie des "Islamischen Staates" drohte er mit Anschlägen, die schließlich im November 2015 traurige Wahrheit geworden sind. Abaaoud starb am 18. November, als die Polizei seine Wohnung in Saint-Denis, einem Vorort von Paris, stürmte. Ein Großteil der Attentäter von Paris hatte sich bei den Anschlägen oder im Verlauf der Polizeimaßnahmen in die Luft gesprengt. Einige wurden bei der Stürmung von Gebäuden getötet oder verhaftet. Doch wie groß die Zelle insgesamt war und welche Verbindungen sie nach Deutschland hatte, ist noch nicht abschließend geklärt. Zu denken gibt jedenfalls die Tatsache, dass zwei der Jihadisten mit gefälschten Pässen als Flüchtlinge eingereist sind. Pässe aus derselben Fälscherwerkstatt hat man auch bei Flüchtlingen in Deutschland festgestellt. Die erschreckenden Ereignisse in Frankreich zeigen deutlich, welche Gefahr von Personen ausgehen kann, die in den Kampfgebieten der Jihadisten ausgebildet und indoktriniert worden sind. Die Brüder Kouachi und die Zelle um Abaaoud sind keine Einzelfälle. Die Pariser Anschläge stehen im Zusammenhang mit dem Torroranschlag am 22. März 2016 in Brüssel. Es detonierten mehrere Sprengsätze. Beroffen waren sowohl der Flughafen "Brüssel-Zaventem" als auch die in direkter Nähe zu Gebäuden der Europäischen Union liegende U-Bahnstation "Maalbeek". Die Terroristen rissen 32 Menschen mit in den Tod. Mehr als 300 wurden verletzt. Bereits im Frühjahr 2015 wurden in Kopenhagen am 14. und 15. Februar zwei Menschen von einem 22 jährigen Attentäter erschossen und weitere verletzt. Zunächst traf es den Filmemacher Finn Norgaard. Er besuchte eine Kulturveranstaltung zum Thema "Meinungsfreiheit" an der auch der Karikaturist Lars Viks teilnahm, was sie zum Ziel islamistischer Terroristen werden ließ. Noch in derselben Nacht schoss der Attentäter einem Wachmann vor einer jüdischen Synagoge in den Kopf. Zum Glück konnte ein Eindringen des Täters in die Synagoge verhindert werden. Am 21. August 2015 zog ein schwerbewaffneter Mann im Thalys-Schnellzug von Amsterdam nach Paris unter anderem eine Schnellfeuerwaffe. Ei153 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 nen Schuss konnte er abgeben, dann wurde er von drei von mitreisenden US-amerikanischen Militärangehörigen überwältigt. Dieser mutige Eingriff verhinderte ein Blutbad. All diesen Anschlägen war gemein, dass sie auf weiche Ziele ausgerichtet waren. Gerade das führt zu einer extremen Verunsicherung der Menschen. In dem Bewusstsein, dass es jeden überall treffen kann, nehmen Misstrauen und Angst zu. Die Freiheit hat dadurch erhebliche Einschränkungen erfahren. Mehrere hundert selbsternannte Gotteskrieger sind von Europa nach Syrien, in den Irak oder nach Afghanistan gereist, um terroristische Organisationen zu unterstützen. Allein aus Deutschland sind bis Ende 2015 rund 780 Personen in die Kampfgebiete aufgebrochen. Ein Drittel der Personen ist mittlerweile wieder zurückgekommen. Die Gründe der Rückkehr sind meist unklar. Einige haben sicherlich dem "Islamischen Staat" den Rücken gekehrt. Aber zumindest ein Teil wird an der jihadistischen Ideologie festhalten. Ob, wann und in welcher Art und Weise diese Personen die politischen Forderungen des "Islamischen Staates" in Deutschland umsetzen, ist zurzeit noch offen. Anhänger des "Islamischen Staates" werben in unzähligen FacebookProfilen, auf Twitter und mit professionell aufgemachten Onlinemagazinen für ein Leben in Syrien. In ihren Augen ist dort die wahre gottgewollte und somit einzig legitime Form des Zusammenlebens durch den "Islamischen Staat" gewährleistet. Die Botschaft richtet sich auch an Frauen, die als Hausfrauen und Mütter ihren Teil zum Jihad (hier: heiliger Krieg in Form von bewaffneter Auseinandersetzung) beitragen sollen. Sollte eine Ausreise nicht möglich sein, werden Alternativen aufgezeigt, den Jihad in Deutschland mit geringem logistischem Aufwand durchzuführen. Als Beispiel wird das Rasen durch eine Fußgängerzone angeführt, bei dem möglichst viele der "Ungläubigen" sterben sollen, sowie das blinde Schießen in eine Menschenmenge. Diese weitgehend unabhängig agierenden Einzeltäter - auch "einsame Wölfe" genannt - dürften für Sicherheitsbehörden im Vorfeld schwer zu erkennen sein. Kommen Jihadisten zurück, nutzen sie teilweise Falschpapiere und werden Einreisen nicht immer bemerkt. Selbst wenn die Sicherheitsbehörden eine Einreise feststellen, lässt sie sich nicht immer verhindern, insbeson154 Islamistischer Extremismus dere dann nicht, wenn die Rückkehrer deutsche Staatsbürger sind. Die Gefährlichkeit der Rückreisenden lässt sich kaum vorhersagen. Aufgrund der steigenden Fallzahlen ist es nahezu ausgeschlossen, alle Rückkehrer ständig unter Beobachtung zu halten. Ein weiterer Faktor, der Auswirkungen auf die Sicherheitslage hat, ist der wachsende Zustrom von Flüchtlingen. Obwohl die Flüchtlinge vor Terrorismus und Gewalt fliehen, kann niemand ausschließen, dass sich unter den Geflüchteten islamistische Extremisten befinden. In den Sommermonaten 2015 wurde von den Medien gemeldet, dass der "Islamische Staat" die Flüchtlingsströme nutzt, um Kämpfer und so genannte "Schläfer" einzuschleusen, die in Deutschland Anschläge begehen sollen. Zwar lässt sich solch operatives Vorgehen des "Islamischen Staates" bislang nicht belegen. Grundsätzlich ist es jedoch nicht abwegig, dass der "Islamische Staat" die Flüchtlingsströme nutzt, um die Kampfzone nach Europa auszuweiten. Die Sicherheitsbehörden sehen sich vor diesem Hintergrund verstärkt mit Hinweisen auf eingeschleuste Kämpfer konfrontiert, denen nachgegangen werden muss. Bislang haben sich die Hinweise zumeist als Fehlmeldungen oder gar Denunziationen entpuppt. Anlass zur Sorge bereitet auch die Tatsache, dass islamistische Extremisten die Flüchtlinge als ihren Rekrutierungspool sehen. Vermehrt wurden Aktivisten salafistischer Organisationen im Umfeld von Asylbewerberheimen festgestellt. Teils unter dem Deckmantel humanistischer Hilfe versuchen sie, Asylbewerber für ihre eigenen Zwecke zu instrumentalisieren. Die Hilfsbedürftigkeit der Geflüchteten, ihre Entwurzelung, der Stress angesichts der Ungewissheit, wie es ihren zurückgebliebenen Familien geht, Orientierungslosigkeit und Ängste angesichts einer ungewissen Zukunft werden ausgenutzt, um neue Anhänger zu werben. Ob die Bemühungen der Salafisten auf fruchtbaren Boden fallen, kann derzeit noch nicht abschließend bewertet werden. 155 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 5.2 Salafisten und der "Islamische Staat" Der Begriff "Salafismus" bezeichnet eine islamistische Ideologie, die sich durch ihre Rückwärtsgewandtheit und besondere Prinzipientreue auszeichnet. Dabei geben Salafisten vor, sich an dem Leben des Propheten Mohammeds und der so genannten Altvorderen (as-salaf), den Gefährten Mohammeds zu orientieren, wobei die frühislamische Gesellschaft stark idealisiert wird. Dies äußert sich beispielsweise in dem persönlichen Lebensstil von Salafisten. So eifert man den Altvorderen nicht nur bezüglich deren Wertvorstellungen, sondern etwa auch in Kleidungsstil und Haartracht nach. Salafisten streben eine Gesellschaftsordnung an, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar ist. Dabei verfolgen sie einen extrem dogmatischen Ansatz, der unterschiedliche Interpretationen des Islam sowie nicht-islamische Lebensstile strikt ablehnt. Daher handelt es sich beim Salafismus um eine extremistische Ideologie mit einem allumfassenden Wahrheitsanspruch, welcher nicht nur auf das politische System, sondern auch auf die Privatsphäre jedes Einzelnen abzielt. Salafisten missbrauchen den Islam und legen ihn äußerst streng und einseitig aus. Ideologische Grundlage dieses allumfassenden Wahrheitsanspruches ist die einseitige Interpretation des Korans und der Scharia, der islamischen Rechtsordnung. Sie verabsolutieren ihre Auffassung vom Islam als die göttliche Wahrheit, welche über den Gesetzen der Menschen steht - auch über dem Grundgesetz. Geraten sie mit staatlichen Gesetzen in Konflikt, beharren Salafisten darauf, dass sie sich keinem vom Menschen gemachten Gesetz unterwerfen werden. Salafisten streben einen islamistischen Gottesstaat an. Auf dem Weg dorthin sind sie bestrebt, ihre Interpretation des Islam zu verbreiten und größtmöglichen Einfluss auf die Gesellschaft zu nehmen. Denn die strengen Regeln und Vorschriften der Salafisten als göttliches Recht sind nach ihrer Ansicht nicht nur für sie, sondern für die gesamte Menschheit bindend. Wer ihrer Überzeugung nicht folgt, kommt in die Hölle, so salafistische Prediger. Somit geraten Salafisten nicht nur mit Gläubigen anderer Religionen und Atheisten in Konflikt, sondern auch mit der großen Mehrheit nicht-salafistischer Muslime. 156 Islamistischer Extremismus Die Ziele der Salafisten sind mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar, da Demokratie, Gewaltenteilung, Unabhängigkeit der Gerichte, Pluralismus und Menschenrechte - wie etwa Religionsfreiheit und rechtliche Gleichstellung zwischen Mann und Frau - der salafistischen Auffassung eines gottgefälligen Lebens widersprechen. Salafisten wollen das gesamte Leben eines Menschen gemäß ihrer Auslegung der Scharia regeln. Dazu gehört auch die Anwendung der von der Scharia geforderten Körperstrafen. Salafistische Rekruteure haben es vor allem auf junge Menschen abgesehen. Sie sind eine erfolgversprechende Zielgruppe. Noch nicht gefestigt in ihren Wertvorstellungen sind sie leicht zu begeistern und zu beeinflussen. Prediger treten wie Popstars auf und bedienen sich aller Elemente der Jugendkultur. Die Szene hat ihre eigene Musik und ihre eigenen Codes und Vorbilder. Symbolfiguren wie der zwischenzeitlich in Syrien verstorben geglaubt ehemalige Gangsta-Rapper "Deso Dogg" (alias Denis Cuspert) und Mohamad Mahmoud üben eine enorme Zugkraft auf Jugendliche aus und betreiben eine intensive auf Deutschland zielende Propaganda. Der Salafismus hat es geschafft, sich unter anderem auch als Protestkultur zu etablieren. Seine kulturellen Werte stehen im krassen Gegensatz zur westlichen Kultur und bieten sich vor allen für sozial desintegrierte Jugendliche als alternative Identität an. Er beruht auf einfachen bipolaren Gegensätzen und es bedarf keiner intellektuellen Klimmzüge, ihn zu erlernen. Die Teilnahme am bewaffneten Kampf auf Seiten der Jihadisten lässt sich als die extremste Form der islamistischen Protestkultur verstehen. In Milieus, in denen islamistische Protestkultur wuchert und der Salafismus gedeiht, gilt es als "cool", ein "Gotteskrieger" zu sein. Nahezu alle Kämpfer, die nach Syrien reisen, rekrutieren sich aus diesem Umfeld. Durch VideoBotschaften, Facebook-Seiten, in Internet-Foren und über Twitter wird das Leben im "Islamischen Staat" glorifiziert und romantisiert. Nicht nur selbsternannte Kämpfer sondern auch junge Frauen sind für diese Botschaften anfällig. Die Anhängerschaft wächst stetig und verjüngt sich. Manche Ausreisenden sind minderjährig. Die Mädchen, die eine Heirat mit einem Jihadisten anstreben, sind meist gerade mal 15 Jahre alt, in Einzelfällen sogar noch jünger. 157 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 5.3 Islamistischer Extremismus in Brandenburg Personenpotenzial "Islamistische Extremisten" in Brandenburg 2001 - 2015 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Die Zahl der islamistischen Extremisten in Brandenburg ist dieses Jahr erneut gestiegen. Während das Personenpotenzial 2014 noch 40 islamistische Extremisten betrug, ist es im Jahr 2015 auf 70 Personen angestiegen. Eigene Strukturen gibt es in Brandenburg nicht, als Anlaufstellen dienen Einrichtungen in Berlin. Jedoch zeichnet sich immer stärker ab, dass auch die islamistischen Extremisten in Brandenburg untereinander bestens vernetzt sind. Einige haben sich bereits auf den Weg nach Syrien gemacht, mit dem Ziel, die Aktivitäten des "Islamischen Staates" oder einer anderen jihadistischen Gruppe zu unterstützen. Die islamistischen Extremisten, die sich derzeit in Brandenburg aufhalten, stammen vorwiegend aus dem Nordkaukasus. Es handelt sich dabei um Anhänger des "Kaukasischen Emirates", einer terroristischen Organisation im Nordkaukasus, die in der Region einen unabhängigen Gottesstaat anstrebt. In erster Linie waren diese Bestrebungen separatistischer Natur. Das Gebiet, das das "Kaukasische Emirat" beansprucht, steht unter russischer Verwaltung. Folglich richteten sich die Aktionen gegen die "Russische Föderation". Deutschland wurde als Rückzugsund Ruheraum genutzt. Im letzten Jahr hat sich die Lage im Kaukasus gewandelt. Ein Großteil der Emire des "Kaukasischen Emirates" hat sich zum "Islamischen Staat" bekannt und dem selbsternannten Kalifen Al-Bagdadi die Treue geschworen. 158 Islamistischer Extremismus Für den "Islamischen Staat" aber ist Deutschland ein erklärtes Anschlagsziel. Dies belegen nicht zuletzt die auf Deutsch erschienenen Drohvideos. Der "Islamische Staat" propagiert die individuelle Pflicht, jeden "Ungläubigen" überall zu töten. Folglich stellen die in Brandenburg aufhältigen Anhänger des "Kaukasischen Emirates" ein Personenpotenzial dar, auf das im Bedarfsfall für terroristische Aktivitäten zugegriffen werden könnte. Die Sicherheitslage in Brandenburg hat sich damit verschärft. 159 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 5.4 Ausblick Die Bedrohung durch den islamistischen Extremismus ist nach wie vor hoch. Die Anschläge im Jahr 2015 und die Attentate in Brüssel (Belgien) im März 2016 zeigen, dass der "Islamische Staat" nicht nur auf territoriale Expansion im syrisch-irakischen Raum setzt, sondern seine Gegner - d.h. alle, die Freiheit und Demokratie befürworten - überall bekämpft. Auch Deutschland wird in Drohvideos als "Kreuzfahrernation" bezeichnet und steht somit unmittelbar im Focus islamistischer Terroristen. Darüber hinaus ist die Gewaltaffinität der salafistischen Szene in Deutschland nicht nur ein ernstes Sicherheitsproblem, sondern im Falle eines Anschlages auch eine Gefahr für den gesamtgesellschaftlichen Frieden. Fast alle Personen, die den gewaltsamen Jihad befürworten und/oder sich ihm angeschlossen haben, standen zuvor mit salafistischen Strukturen in Kontakt. Da das Personenpotenzial gestiegen ist und sich vermehrt Personen mit Kampfund Gewalterfahrung in Deutschland aufhalten, hat sich die Sicherheitslage verschärft. Die Ausreisezahlen nehmen weiterhin zu und die potenzielle Gefahr durch radikalisierte Rückkehrer aus dem Ausland stellt ein unkalkulierbares Risiko dar. Gerade die Fokussierung auf Jugendliche in Verbindung mit der Heroisierung der "einsamen Wölfe" stellt die Sicherheitsbehörden vor neue Herausforderungen. Besonders hervorzuheben ist hier die Rolle des Internets, speziell die der sozialen Netzwerke und Chatforen. Wichtigste Propagandaund Kommunikationsmittel sind Kurznachrichtendienste wie Twitter. Die bundesweite Dynamik des salafistischen Phänomenbereichs spiegelt sich auch im Land Brandenburg wieder: Das "Kaukasische Emirat" ist zu einer Provinz des "Islamischen Staates" geworden und hat somit seine lokale Fokussierung aufgegeben. Junge Tschetschenen orientieren sich zunehmend weniger an ihrer Heimat. Sie suchen den Jihad bei den salafistischen Organisationen in Syrien und Irak. Der Krieg im Nahen Osten bietet den Salafisten eine Projektionsfläche für ihr Ideal eines "Islamischen Staates" und wird real zum Ort, wo sie ihre Machtund Gewaltfantasien ausleben können. In immer kürzerem Takt erreichen den Verfassungsschutz Informationen über vermeintlich oder tatsächlich radikalisierte Personen in Asylbewer160 Islamistischer Extremismus berheimen, über Werber für den Jihad und Ausreisekandidaten. Dieses Muster entspricht einer verstärkten Missionsund Rekrutierungsarbeit im Hintergrund. Die tschetschenischen Islamisten, die in Brandenburg leben, sind ideologisch gefestigt, gewaltbereit und agieren professionell. Einige bieten neuen Asylbewerbern ihre Hilfe zum Beispiel bei Behördengängen an und helfen bei der Streitschlichtung. Im Gegenzug halten sie die Asylsuchenden zu gemeinsamen Besuchen salafistischer Moscheen an, wo sie weiter radikalisiert werden. Gruppendynamiken in den Heimen verstärken die Radikalisierungstendenzen, mit der Folge, dass sich das Sympathisantenund Unterstützerumfeld erheblich erweitert. Entsprechend dem bundesweiten Trend werden auch in Brandenburg die Anhängerzahlen sowohl des politischen wie des jihadistischen Salafismus weiterhin steigen. 161 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 162 Ausländerextremismus 6. Ausländerextremismus Mitgliederzahlen ausländerextremistischer Gruppierungen (zum Teil geschätzt) Brandenburg 2013 2014 2015 Linksextremisten 150 110 100 davon KONGRA-GEL* 115 100 95 Nationalistische Extremisten 20 15 10 gesamt* 170 125 110 * Hier werden auch mit Verbot belegte Gruppen mitgezählt. Ausländerextremistische Bestrebungen spielen im Land Brandenburg nach wie vor eine untergeordnete Rolle. Nur etwa 110 Personen wurden Ende des Jahres 2015 (2014: 125) gezählt. Damit blieb das Personenpotenzial dieser Gruppierungen auf einem konstant niedrigen Niveau. Diese Entwicklung entspricht nicht dem Bundestrend. Es sind die politischen oder religiösen Konflikte in den Heimatländern der Gruppierungen, welche die Ziele und Aktionen von Ausländerextremisten bestimmen. Deutschland wird vornehmlich als Rückzugsund Unterstützungsraum genutzt. Gleichzeitig dient die Bundesrepublik als Präsentationsraum für einige Gruppierungen. Hier werden mit Hilfe von Demonstrationen Sympathisanten geworben oder Spenden gesammelt. Im Vergleich zu Westdeutschland leben in Brandenburg deutlich weniger Ausländerextremisten. Dies hat zur FolPersonenpotenzial Ausländerextremisten in Brandenburg 1995 - 2015 300 250 200 150 100 50 0 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 163 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 ge, dass bisher kaum Strukturen ausländerextremistischer Gruppierungen feststellbar sind. Lediglich Einzelpersonen sind in Brandenburg wohnhaft, die sich mit Aktivitäten im Land Brandenburg bisher allerdings zurückhalten. Sie orientieren sich meistens nach Berlin oder in andere Großstädte, wo entsprechende Strukturen bestehen. "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) "Volkskongress Kurdistans" (KONGRA-GEL) Gründungsjahr (als PKK): 1978 in der Türkei Sitz: Nord-Irak in Brandenburg aktiv seit: 1993 Mitglieder in Brandenburg: 95 Publikationen: "Serxwebun" (Unabhängigkeit), "Yeni Özgür Politika" (Neue Freie Politik) internationale Teilorganisation: "Koordination der kurdischdemokratischen Gesellschaft in Europa" (CDK) Betätigungsverbot für die PKK in Deutschland durch den Bundesminister des Innern am 26.11.1993 Aufgrund der fortschreitenden Destabilisierung Syriens und besonders des wieder aufgeflammten Konflikts zwischen der Türkei und den Kurden ist die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) international wieder in den Focus der Öffentlichkeit gerückt. Gemeinsam mit der syrischen Schwesterpartei PYD (Partei der Demokratischen Union) und deren militärischem Arm YPG (Volksverteidigungseinheiten) bekämpfen PKK-Angehörige in Syrien die Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS). Im Frühjahr 2015 konnte die kurdische Allianz die Angriffe des IS auf Rojava (Westkurdistan) und insbesondere auf die Stadt Kobane erfolgreich abwehren. Seither sieht sich allerdings die Türkei durch das angrenzende kurdische Autonomiegebiet bedroht. Nachdem bei den Parlamentswah164 Ausländerextremismus len am 7. Juni 2015 die kurdische Partei HDP (Demokratische Partei der Völker) die 10-Prozent-Hürde überwinden konnte, hat sich der kurdischtürkische Konflikt weiter zugespitzt. Die 1978 von Abdullah Öcalan in der Türkei gegründete "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) sieht sich als einzige legitime Interessenvertretung der Kurden. In den vergangenen Jahrzehnten hat sie sich immer wieder umbenannt - KADEK, KONGRA-GEL, KKK beziehungsweise KCK -, im Kern blieben die Strukturen und die politisch-ideologische Ausrichtung der PKK allerdings bestehen. Ursprünglich trat sie für die Errichtung eines unabhängigen Staates "Kurdistan" ein, den sie mit militärischen Mitteln und Anschlägen auf zivile Ziele erreichen wollte. Inzwischen geht es ihr mehr noch um kulturelle Autonomie. Sie strebt einen länderübergreifenden föderalen Verbund für alle Kurden im Nahen Osten an. Aufgrund ihres gewalttätigen Vorgehens auch in Deutschland wurde die PKK am 26. November 1993 vom Bundesinnenminister mit einem vereinsrechtlichen Betätigungsverbot belegt. Seit 2002 ist sie von der Europäischen Union als terroristische Organisation gelistet. 2014 wurde diese Einstufung von der Europäischen Union erneut bekräftigt. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes wird sie in Deutschland als terroristische Vereinigung im Ausland eingestuft. Seit 2013 beherrscht die Auseinandersetzung mit dem IS und seit 2015 die Aufkündigung des einseitig erklärten Waffenstillstandes mit der Türkei die Aktivitäten der PKK. In zahlreichen Städten machte sie mit Demonstrationen und Kundgebungen auf die Lage in Kurdistan aufmerksam. Kämpfer gegen den IS werden unter anderem in Deutschland rekrutiert. Durch die Ereignisse im Nordirak und in Syrien hat die PKK bereits seit 2014 eine wesentlich bessere Lobby bekommen. Ihre Angehörigen werden mehr und mehr als Freiheitskämpfer gegen den IS betrachtet. Dies hat sich durch die deutsche Unterstützung der Yeziden und die Lieferung von Waffen an die syrischen "Peschmerga" (Kämpfer) nochmals verstärkt. Insbesondere Angehörige der "linken" Szene rufen zu Spendenkampagnen wie "Waffen für Rojava" auf und versuchen eine Aufhebung des PKK-Verbots anzustoßen. In Brandenburg gehören gegenwärtig etwa 95 Personen (2014: 100) der PKK an. Die PKK verkörpert damit unverändert das größte Personenpotenzial im Bereich Ausländerextremismus. Die Aktivitäten der PKK-Mitglie165 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 der in Brandenburg werden sich zukünftig weitgehend auf die Sammlung von Spendengeldern beschränken. Obgleich sich die PKK-Anhänger derzeit in Europa überwiegend friedlich verhalten, sind militante Aktivitäten aufgrund aktueller Entwicklungen jederzeit möglich. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass eine weitere Verschärfung des Kurdenkonfliktes in der Türkei und im syrischen Grenzgebiet unmittelbar die Aktivitäten gerade der jungen PKK-Mitglieder beeinflussen kann. Sollte sich der Krieg in Rojava wieder verschärfen, könnte es auch zu Rekrutierungswellen kurdischer Krieger und Kriegerinnen kommen. Auch hier könnte sich eine "Rückkehrer"-Problematik ergeben, wenn nämlich traumatisierte und ans Töten gewöhnte Kämpfer aus den Kampfgebieten zurückkehren und hier zu einer Gefahr für die innere Sicherheit werden. 166 Spionageabwehr, Wirtschaftsschutz, Proliferation und Geheimschutz 7. Spionageabwehr, Wirtschaftsschutz, Proliferation und Geheimschutz 7.1 Spionageabwehr Spionage bezeichnet das Beschaffen und Erlangen nicht-öffentlich zugänglicher Informationen oder geschützten Wissens durch eine fremde staatliche Macht. Unverändert setzen Staaten ihre Nachrichtendienste ein, um Informationen von politischem, militärischem und wirtschaftlichem Interesse zu gewinnen. Spionage stellt für sie ein effektives Mittel zur Sicherung unlauterer Interessenvorteile dar. Denn grundsätzlich gilt: Wer über aktuelle Ereignisse und zukünftige Entwicklungen frühzeitig unterrichtet ist, verfügt über einen entscheidenden Informationsvorsprung gegenüber anderen und kann sein Handeln danach ausrichten. Spionageabwehr gehört auch zu den Aufgaben des brandenburgischen Verfassungsschutzes. Ziel ist, Spionageaktivitäten gegnerischer Nachrichtendienste aufzuklären und zu verhindern. Aus diesem Grund werden Informationen über geheimdienstliche Aktivitäten gesammelt und ausgewertet. Hierbei geht es nicht allein um die Enttarnung von Agenten, sondern auch um die Aufklärung von Strukturen, Aktivitäten, Arbeitsmethoden und Zielrichtungen fremder Dienste. Die Bundesrepublik Deutschland bleibt wegen ihrer geopolitischen Lage, ihrer Rolle in der Europäischen Union und der NATO sowie als innovativer und dynamischer Wirtschaftsraum ein wichtiges Aufklärungsziel ausländischer Nachrichtendienste. Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Militär bilden die vorrangigen Aufklärungsfelder. Die frühzeitige Ausspähung politischer Positionen Deutschlands sowie die Gewinnung von Informationen über wirtschaftspolitische Planungen, aktuelle Forschungsprojekte und militärische Strategien sind für fremde Nachrichtendienste daher von besonderem Interesse. Zu den Hauptakteuren der Spionageaktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland zählen nach wie vor die Russische Föderation und die Volksrepublik China. Ein weiterer Schwerpunkt fremder Dienste ist die Ausforschung von in Deutschland aktiven Organisationen und Einzelpersonen, die in Opposition zum Regime in ihren Heimatländern stehen. 167 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Ausländische Nachrichtendienste betreiben Spionage sowohl offen als auch verdeckt. Dazu zählt beispielsweise die klassische Agentenführung. Die meisten Informationen werden jedoch offen gewonnen: Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen wie Zeitungen, Internet und Datenbanken sowie Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen oder wissenschaftlichen Projekten. Zur Erlangung besonders sensibler und deshalb auch entsprechend geschützter Informationen werden zumeist geheime Beschaffungsmethoden eingesetzt: Eindringen in Informationssysteme, Überwachung der Telekommunikation oder Einsatz von Agenten im Zielobjekt. Botschaften, Handels-, Reiseund Presseagenturen dienen den ausländischen Nachrichtendiensten als Spionagestützpunkte. Im digitalen Zeitalter eröffnen sich ständig neue Wege und Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung und somit auch immer wieder neue Herausforderungen für die Spionageabwehr. Angriffspunkte sind die deutschen Kommunikationsund Internetverbindungen. Hier lassen sich ohne besondere Risiken massenhaft Informationen beschaffen, was fremde Nachrichtendienste nachgewiesenerweise teilweise in großem Umfang praktizieren. Eine weitere Methode sind "elektronische Angriffe". Ziele sind neben der Informationsausspähung insbesondere Sabotageakte, also die manipulative Veränderung von Daten. In besonderem Maße waren in der Vergangenheit Bundesbehörden und Wirtschaftsunternehmen davon betroffen. 168 Spionageabwehr, Wirtschaftsschutz, Proliferation und Geheimschutz 7.2 Wirtschaftsschutz Der Schutz vor Wirtschaftsspionage zählt zu den zentralen Aufgaben der Spionageabwehr der deutschen Verfassungsschutzbehörden. Die zunehmende Globalisierung der Märkte und die internationale Ausrichtung vieler deutscher Firmen sorgen dafür, dass die Wirtschaftsspionage in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen hat. Viele Länder bedienen sich der Wirtschaftsspionage, um den technologischen Rückstand ihrer Industrie durch das illegale Ausspähen von wirtschaftlichem Know-how aufzuholen. Für gewöhnlich werden zu diesem Zweck die jeweiligen Nachrichtendienste mit der geheimen Beschaffung von Spitzentechnologie und Forschungsergebnissen beauftragt. Als rohstoffarmes und exportorientiertes Land ist Deutschland auf Ideenfreude, Entdeckergeist und Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen angewiesen. Der Schutz von Innovationen, Forschungsergebnissen und Firmeninterna sollte daher an oberster Stelle stehen. Angriffe richten sich keineswegs nur gegen Global Player und internationale Großkonzerne. Sie richten sich überwiegend gegen kleine und mittelständische Unternehmen, die sich gerade in Deutschland durch große Innovationskraft und Kreativität auszeichnen. Doch ausgerechnet in diesen Unternehmen mangelt es häufig an geeigneten Schutzvorkehrungen. Laut einer aktuellen Studie der Beratungsfirma Corporate Trust verzeichneten knapp 27 Prozent aller Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren einen konkreten Spionagefall. In etwa ebenso groß ist der Prozentsatz der Firmen, die von einem Verdachtsfall berichteten. Zusammengerechnet bedeutet dies, mehr als jedes zweite Unternehmen in Deutschland musste sich seit 2012 mit einem Spionagefall auseinandersetzen. Befragt nach den finanziellen Schäden berichtete mehr als jedes zehnte Unternehmen von einem Schaden zwischen 100.000 Euro und einer Million Euro. Jedes zwanzigste Unternehmen verzeichnete sogar einen Schaden von über einer Million Euro. Solche Schadenssummen sind insbesondere für mittelständische Unternehmen existenzbedrohend. Dabei errechnet sich die Schadenssumme keineswegs nur durch den Verlust von Wettbewerbsvorteilen infolge eines Know-how-Abflusses. Eventu169 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 elle Rechtsstreitigkeiten und der Ausfall beziehungsweise die Schädigung der IT-Infrastruktur ziehen teilweise immense Kosten nach sich. Weitere Konsequenzen können negative Berichterstattung, damit verbundene Imageschädigung und Patentrechtsverletzungen sein. Wirtschaftsspionage führt ebenso zu immensen volkswirtschaftlichen Schäden. Eine genaue Schätzung der Gesamtschadenssumme ist allerdings schwierig, da betroffene Unternehmen dazu häufig schweigen. Experten gehen jedoch mindestens von einer mittleren zweistelligen Milliardenhöhe aus. Der Ingenieursverband VDI schätzte die Summe sogar auf über 100 Milliarden Euro. Die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern haben in den vergangenen Jahren ihre Anstrengungen zur Bekämpfung der Wirtschaftsspionage stetig verstärkt. Insbesondere die Aufklärung über Angriffsmethoden, Schutzmaßnahmen und die maßgeblichen Akteure steht dabei im Vordergrund. Zu den Hauptakteuren zählen nach wie vor die Russische Föderation und die Volksrepublik China. Beide Staaten verfügen über leistungsfähige Nachrichtendienste, die sich neben den "klassischen" Aufklärungszielen Politik, Militär und Opposition auch der Beschaffung von wirtschaftlichwissenschaftlichen Know-how widmen. Seit den Enthüllungen des "Whistleblowers" Edward Snowden im Zusammenhang mit der "National Security Agency" (NSA) wird eine intensive Debatte über Art und Ausmaß von Spionageaktivitäten westlicher Nachrichtendienste geführt. Vielfach wurde dabei auch der Vorwurf gegen verschiedene westliche Dienste erhoben, sie würden Wirtschaftsspionage gegen Deutschland betreiben. Entsprechende Belege liegen dem Verfassungsschutz Brandenburg bislang jedoch nicht vor. Dennoch geht der Verfassungsschutz allen Verdachtsmomenten nach. Die NSA-Affäre hat deutlich gemacht, wie weitreichend die Möglichkeiten mancher hochentwickelter Nachrichtendienste sind. Dies sollte auch als Weckruf verstanden werden, sich der Themen "Informationssicherheit" und "Know-how-Schutz" in Gesellschaft, Politik sowie Wirtschaft mit neuer Intensität und Ernsthaftigkeit anzunehmen. 170 Spionageabwehr, Wirtschaftsschutz, Proliferation und Geheimschutz Eine ausschließliche Fokussierung auf den Bereich der Cyberspionage würde jedoch zu kurz greifen. Nach wie vor sind elektronische Angriffe nur ein Mittel von vielen zur Informationsbeschaffung. Selbstverständlich agieren Nachrichtendienste (auch im Bereich der Wirtschaftsspionage) weiterhin mit Hilfe klassischer Spionagemittel. Dazu zählen das: * Anwerben oder Einschleusen von Innentätern, * Aushorchen von Mitarbeitern mittels Social Engineerings (gezielte psychologische Manipulation), * Abhören von Besprechungen und Telefonaten. Aufgrund der Vielfalt möglicher Angriffsmethoden ist ein hundertprozentiger Schutz vor Spionage nur schwer zu erreichen. Es ist aber möglich, die Hürden für potenzielle Angreifer so hoch zu legen, dass sie bei Nichterreichung ihrer Ziele von weiteren Aktivitäten absehen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei, tatsächlich schützenswertes Firmenwissen zu identifizieren. In der Regel handelt es sich nur um wenige Prozent der allgemeinen Firmendaten, welche die "Kronjuwelen" eines Unternehmens ausmachen. Diese sollten mit entsprechendem Aufwand vor illegalem Zugriff geschützt werden. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, eine Risikound Schwachstellenanalyse durchzuführen und entsprechende Notfallpläne vorzuhalten. Verbindliche Sicherheitsrichtlinien und die Durchsetzung des Prinzips "Kenntnis nur wenn nötig!" sind für den Schutz von Firmen-Know-how eine unabdingbare Voraussetzung. Regelmäßige Schulungen tragen dazu bei, Gefahren entsprechend sensibel zu begegnen und sämtliche Mitarbeiter mit einem grundlegenden Sicherheitsbewusstsein vertraut zu machen. Gerne unterstützt der Verfassungsschutz Firmen bei der Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen. Auch Unternehmen, die bereits von Wirtschaftsspionage betroffen waren oder einen entsprechenden Verdacht hegen, sollten sich direkt an den Verfassungsschutz wenden. Ein vertrauensvoller und vertraulicher Informationsaustausch wird garantiert. Der Verfassungsschutz ist Ansprechpartner bei allen Fragen des Know-how-Schutzes. Er informiert diskret, kostenfrei und leistet praxisgerechte und fachkundige Unterstützung bei der Klärung von Spionageverdachtsfällen. 171 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 7.3 Proliferation Als proliferationsrelevante Beschaffungsaktivitäten bezeichnet man die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen und chemischen Massenvernichtungswaffen. Der Verfassungsschutz arbeitet eng mit dem Zollkriminalamt, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, dem Bundesnachrichtendienst sowie mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen. So soll die illegale Beschaffung von Gütern, Technologien und Wissen über Massenvernichtungswaffen aufgeklärt und verhindert werden, Länder wie Syrien, Nordkorea, Pakistan und der Iran versuchen seit Jahren, ihre Produktion von Massenvernichtungswaffen weiter voranzutreiben. Die Forschungsund Entwicklungsprogramme für Massenvernichtungswaffen sind in diesen Ländern unterschiedlich hoch entwickelt. Die dortigen Streitkräfte versuchen ihre Waffenarsenale zu ergänzen, die Lagerungssicherheit dieser Waffen zu verbessern sowie Einsatzmöglichkeiten, Präzision, Reichweite und Effizienz zu erhöhen. Dazu benötigen sie das Wissen und die Technologien der führenden Industrienationen. Diese Dinge beschaffen sie auf illegalem Wege und unter Umgehung der Exportkontrollen im Ausland. So streben sie eine möglichst weitgehende Unabhängigkeit in der Rüstungstechnik an. Trotz verbesserter Infrastruktur in den Krisenländern und ungeachtet anderer Anbieterländer sind bestimmte hochwertige Technologien und spezifisches Know-how nur bei brandenburgischen Unternehmen zu beziehen. Um die restriktiven Exportkontrollbestimmungen zu umgehen, nutzen die Risikostaaten verschiedene konspirative Methoden. Sie täuschen mit neutralen Handelsfirmen den tatsächlichen Kauf von proliferationsrelevanten Gütern durch ein staatlich gesteuertes Unternehmen vor. Häufig setzen die betroffenen Staaten Nachrichtendienste ein, deren Mitarbeiter sich dann als potenzielle Einkäufer oder Besteller ausgeben. Durch diese Vorgehensweisen wird es für Lieferfirmen schwierig, den effektiven Verwendungszweck ihres Produktes zu erkennen. Die Bundesregierung hat deswegen eine Frühwarnliste erarbeitet, auf der Kundennamen beziehungsweise die Kundenanschriften möglicher potenzieller Proliferationsbeschaffer verzeichnet sind. Mit diesen Hinweisen soll vermieden werden, dass deutsche Unternehmen unabsichtlich in die 172 Spionageabwehr, Wirtschaftsschutz, Proliferation und Geheimschutz Beschaffung von Gütern im Rahmen des illegalen Transfers eingebunden werden könnten. Anhaltspunkte für Proliferationsbeschaffungen sind beispielsweise: * Endverbraucher tarnen sich hinter einem unverdächtigen Firmennamen oder einer Universität oder legen gefälschte Exportdokumente vor; * Kundenname beziehungsweise Kundenanschrift ist bereits von der Frühwarnliste erfasst oder es bestehen auffällige Ähnlichkeiten; * nicht zum Herkunftsland des anfragenden Unternehmens passende ausländische Namen von Firmen, Geschäftsführern und/oder Personal (zum Beispiel Koreanisch bei einer angeblichen Firmenzentrale in Russland); * der Kunde hat geringe Erfahrungen in geschäftlichen Dingen; * der tatsächliche Endverbleib der Waren ist nicht eindeutig und kann durch den Auftraggeber auch nicht nachweislich erklärt werden; * die Abwicklung von Anfragen und Lieferungen findet über eine oder mehrere Firmen in Drittländern statt (Umweglieferungen); * Widersprüche zwischen den angefragten Parametern des Produktes und den tatsächlichen Gegebenheiten im Land des Endverbrauchers; * keine Wartungsverträge bzw. routinemäßige Installationsarbeiten, Schulungen oder fehlendes Interesse an Service und Gewährleistungen nach dem Kauf; * vage Liefertermine oder Lieferungen an nicht bekannte Orte erwünscht. In den Fokus ausländischer Nachrichtendienste können auch Universitäten, Fachhochschulen und wissenschaftliche Institute gelangen. Der Missbrauch von Wissen ist nur sehr schwer zu erkennen und sicher nicht vollständig über Gesetze und Verordnungen einzudämmen. Für den Schutz geheimhaltungswürdiger oder sonstiger proliferationswichtiger Informationen ist Problembewusstsein Voraussetzung. Damit wird das Risiko eigenen Reputationsverlustes ebenso minimiert. Deswegen ist bei der Entscheidung über die personelle Besetzung an Forschungsprojekten erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung ist erwünscht, ein illegaler Missbrauch muss aber verhindert werden. In erster Linie sind Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen für die Einhaltung der Exportkontrollbestimmungen selbst verantwortlich. Jedoch sind sie oft nicht in der Lage, vorgetäuschte Absichten ihrer Partner aus 173 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Risikoländern zu erkennen. So kann es unwissentlich zu strafbaren Handlungen kommen, wie beispielsweise verbotene Exportgeschäfte oder Geschäfte mit fremden Nachrichtendiensten. Der brandenburgische Verfassungsschutz tritt nicht als Exportkontrollbehörde auf. Er klärt in seiner Funktion als "Frühwarnsystem" vielmehr im Vorfeld über Beschaffungsbemühungen und -methoden der teilweise nachrichtendienstlich arbeitenden Einkäufer auf, ohne dass diese unter Generalverdacht gestellt werden. Dadurch können Firmen bei Geschäftsanbahnungen etwaige Proliferationsbezüge frühzeitig erkennen und auf einen Vertragsabschluss verzichten. Im Informationsaustausch mit den anderen Sicherheitsbehörden können zielgruppengerechte Sensibilisierungskonzepte für Wissensstandorte und Unternehmen erarbeitet und Forschungseinrichtungen als auch Wirtschaftsunternehmen durch Vorträge über die Gefahren der Proliferation sensibilisiert werden. Der Verfassungsschutz bietet der Wirtschaft und der Wissenschaft seine vertrauensvolle Hilfe an. Interessierte können sich mit Fragen jederzeit an die Mitarbeiter der Behörde wenden: Telefon: 0331 866 2500 oder E-Mail: info-wirtschaftsschutz@verfassungsschutz-brandenburg.de 174 Spionageabwehr, Wirtschaftsschutz, Proliferation und Geheimschutz 7.4 Geheimschutz und Sicherheitsüberprüfungen "Verschlusssachen" sind im öffentlichen Interesse geschützte Informationen, deren Preisgabe die Sicherheit der Menschen und die unseres freiheitlichen demokratischen Rechtsstaats gefährden würde. Schriftstücke, Bildmaterialien, das gesprochene Wort und weitere Informationsträger können "Verschlusssachen" sein. Die Einstufung in die gesetzlich vorgesehenen und bundesweit einheitlich definierten Geheimhaltungsgrade - "VS-Nur für den Dienstgebrauch", "VS-Vertraulich", "Geheim" und "Streng Geheim" - richtet sich nach dem Inhalt. Am häufigsten sind die beiden erstgenannten Geheimhaltungsgrade. Der damit verbundene Geheimschutz erfolgt in materieller sowie personeller Hinsicht. Gegenüber anderen Behörden und Einrichtungen wirkt der Verfassungsschutz hier insgesamt als Sicherheitsdienstleister. Materieller Geheimschutz Der materielle Geheimschutz umfasst technische und organisatorische Maßnahmen gegen die unbefugte Kenntnisnahme von Verschlusssachen. Bei der entsprechenden Umsetzung unterstützt der Verfassungsschutz Behörden und geheimschutzbetreute Unternehmen. Grundlage dafür ist die Verschlusssachenanweisung des Landes Brandenburg vom 16. April 1991. Sie enthält Regelungen zur Aufbewahrung und Weitergabe von Verschlusssachen. Die Bearbeitung von Verschlusssachen erfolgt heutzutage fast ausschließlich im Bereich computergestützter Informationstechniken. Auch hierbei ergreift der Verfassungsschutz entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität (Unverfälschtheit) der Daten. Vor einer Übermittlung werden sie hochgradig verschlüsselt. Auch die Speicherung erfolgt aufgrund der sehr hohen Schutzbedürftigkeit nach strengen Maßgaben. Sie sind höher als die des IT-Grundschutzes des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Grundlage dafür ist ein IT-Sicherheitskonzept. Es wird regelmäßig auf Wirksamkeit geprüft und neu angepasst. 175 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Personeller Geheimschutz Zuverlässigkeitsüberprüfung Der Verfassungsschutz ist auf Antrag an Zuverlässigkeitsüberprüfungen beteiligt. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen dafür sind das Luftsicherheits-, Atomund Sprengstoffgesetz. Neben diesen Bestimmungen fällt der Abfrage des nachrichtendienstlichen Informationssystems zur Prüfung der Zuverlässigkeit nach "Bewachungsverordnung" ebenfalls eine wichtige Rolle zu. Die Bewachungsverordnung (BewachV) sieht vor, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit notwendigen rechtlichen Vorschriften, fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung vertraut zu machen. Die Beschäftigten sollen vor allem zuverlässig sein. Bewachungsaufgaben haben generell an Bedeutung und Komplexität gewonnen, insbesondere im Hinblick auf den Schutz spezieller Infrastrukturen oder von Großveranstaltungen. Da genügt es nicht, dass der Wachmann nur ein aktuelles Führungszeugnis vorlegt. Die Ordnungsbehörde hat zur Prüfung der Zuverlässigkeit des Beschäftigten die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister einzuholen und je nach Einsatzort kann darüber hinaus auch der Verfassungsschutz über Personenerkenntnisse angefragt werden. All dies regelt die Bewachungsverordnung. Es gibt seit vielen Jahren bereits die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Diese stellt einen regulären Berufsabschluss dar. Daneben gibt es noch weitere Qualifikationen, bis hin zum studierten Sicherheitsfachwirt. Insbesondere öffentliche Auftraggeber sollten in ihren Ausschreibungen diese hoch qualifizierten Kräfte verlangen, um den hohen und sensiblen Ansprüchen gerecht zu werden. 2015 gingen insgesamt 5158 Anfragen im Rahmen von Zuverlässigkeitsüberprüfungen ein: davon 4103 gemäß Luftsicherheitsgesetz, 50 gemäß Atomgesetz, 308 gemäß Sprengstoffgesetz und 697 auf der Grundlage der Bewachungsverordnung. 176 Spionageabwehr, Wirtschaftsschutz, Proliferation und Geheimschutz Sicherheitsüberprüfung Rechtliche Grundlage ist das "Brandenburgische Sicherheitsüberprüfungsgesetz" (BbgSÜG). Es gibt die Voraussetzungen und das Verfahren für Sicherheitsüberprüfungen vor. So soll festgestellt werden, ob ein vorgesehener Geheimnisträger nach seinem bisherigen Verhalten prognostisch geeignet ist, mit übertragenen Verschlusssachen vertraulich umzugehen. Die Art der Sicherheitsüberprüfung (Ü1 / Ü2 / Ü3) richtet sich nach der Einstufung und der Anzahl der Verschlusssachen, zu denen eine Person künftig Zugang haben darf. Anhaltspunkte, die dem erfolgreichen Abschluss einer Sicherheitsüberprüfung entgegenstehen, sind: * Zweifel an der Zuverlässigkeit bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit; * eine besondere Gefährdung durch Anbahnungsoder Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste oder * Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Solche Anhaltspunkte können selbstverschuldet sein (beispielsweise Straftaten, finanziell bedenklicher Lebensstil) oder auch beim Lebenspartner bestehen, sofern er in eine Sicherheitsüberprüfung mit einzubeziehen ist (beispielsweise Ehepartner mit erheblicher Anzahl von Straftaten). In solchen Fällen kann es unter Umständen wegen vorliegender Sicherheitsrisiken zur Ablehnung kommen. Im Jahr 2015 wirkte die Verfassungsschutzabteilung beim Abschluss von insgesamt 122 Sicherheitsüberprüfungen mit. In Brandenburg betrifft das Mitarbeiter von etwa 20 Behörden: Polizei, Staatskanzlei und Ministerien, Landtag, Gerichte sowie Staatsanwaltschaften. 177 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 178 Verfassungsschutz durch Aufklärung 8. Verfassungsschutz durch Aufklärung Prävention und Öffentlichkeitsarbeit sind wichtige Säulen in der Auseinandersetzung mit Extremisten. In Vorträgen, Lagebildern und Hintergrundberichten informieren unsere Mitarbeiter über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, über Spionageabwehr und über Wirtschaftsschutz. Je mehr Informationen über Extremisten vermittelt werden, desto geringer sind deren Erfolgsaussichten. Und je mehr die Zivilgesellschaft über den Verfassungsschutz weiß, desto eher wird sie ihn als Kommunikationspartner und Demokratiedienstleister akzeptieren. Die Öffentlichkeit, an die sich der Verfassungsschutz richtet, ist so vielfältig wie die brandenburgische Gesellschaft. Rund 2.500 interessierte Bürgerinnen und Bürger besuchten 2015 die 64 Vortragsveranstaltungen, in denen Verfassungsschützer über Rechtsund Linksextremismus, islamistischen Extremismus sowie Wirtschaftsschutz informierten. Damit summiert sich die Zahl solcher Veranstaltungen seit 2008 auf insgesamt 866 mit 31.400 Zuhörern. Aufgrund des großen Beratungsbedarfs vieler Behörden zum Thema "Reichsbürger" bot der Verfassungsschutz 2015 erneut mehrere Vorträge dazu an. Insgesamt 1066 Personen besuchten diese Veranstaltungen. Ebenso wirkte der Verfassungsschutz an dem Ende 2015 veröffentlichten Handbuch "Reichsbürger" mit. Die gedruckte Fassung kann beim Verfassungsschutz Brandenburg bestellt oder über die Homepage als PDF-Datei runtergeladen werden. Jährliche Fachtagungen zu aktuellen Themen sind seit 2007 eine weitere Säule der Aufklärungsarbeit des Verfassungsschutzes. Im Mai 2015 nahmen in Potsdam mehr als 200 Gäste an der zweiten gemeinsamen Fachtagung der Verfassungsschutzbehörden Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen unter dem 179 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Titel "Unsere Jugend im Visier von Extremisten - Der Missbrauch 'Sozialer Medien' im Kampf gegen Demokratie und Freiheit" teil. Alle bisher in Brandenburg erschienenen Verfassungsschutzberichte und weitere Informationsmaterialien sind über die Homepage www.verfassungsschutz.brandenburg.de abrufbar. Das meiste davon kann ebenfalls als Printausgabe kostenlos bestellt werden. 180 Anhang ANHANG 181 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 182 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus 9.1 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Rechtsextremisten denken in rassistischen Kategorien von Überund Unterordnung und drücken dies unter anderem durch Symbole und Kennzeichen aus. In der Gruppe definieren sich Rechtsextremisten über ihre "Gemeinschaft" und grenzen sich von anderen ab, die sie zu ihren "Feinden" erklären. Durch Symbole werden Feindbilder sowie Gemeinschaftsgefühl gestärkt und in die Öffentlichkeit getragen. Vorbild ist die Symbolik des Nationalsozialismus. Es ist in Deutschland strafbar, Kennzeichen verbotener und ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen öffentlich zu zeigen. Deswegen suchen Rechtsextremisten nach Alternativen, um die Verbundenheit untereinander und ihre Ablehnung der Demokratie zum Ausdruck zu bringen. Dabei greifen sie auf Symbole, Codes und Modemarken zurück. Zeichen, die dem "Germanischen" oder allgemein "Nordischen" zugeordnet werden, sind zentral für die rechtsextremistische Symbolik. Die Runenschrift soll die angebliche Überlegenheit der "nordischen Rasse" demonstrieren. Die Frakturschrift wird als besonders "deutsche" Schrift verstanden, obwohl gerade sie 1941 im "Dritten Reich" als "Judenlettern" verboten wurde. Auch Zeichen aus internationalen rassistischen Zusammenhängen werden gebraucht, so etwa die "White Power"-Symbolik US-amerikanischer Rassisten. Mittlerweile ist das ursprünglich in der "linken" Protestkultur der 1980er Jahre verbreitete Palästinensertuch sogar bei Rechtsextremisten, besonders unter den "Autonomen Nationalisten", ein sehr beliebtes Accessoire. Schließlich lassen sich darüber antisemitische Einstellungen zum Ausdruck bringen. Mittels der Symbolik erkennen Rechtsextremisten Gleichgesinnte und grenzen sich gleichzeitig von ihrer Umwelt ab. Dabei setzen sie auch auf Zahlencodes. Die als Gruß verwendete Zahl "14" zum Beispiel steht für die von USamerikanischen Rassisten verwendete, aus vierzehn Worten bestehende Formel "We must secure the existence of our people and a future for white children" (Wir müssen den Bestand unseres Volkes und eine Zukunft für weiße Kinder sichern). Die "18" steht für den ersten und achten Buchstaben im Alphabet (Adolf Hitler). "88" wiederum signalisiert den verbotenen Gruß "Heil Hitler". Symbolträchtig sind für Rechtsextremisten auch Daten: Der Todestag des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß oder der "Heldengedenktag" geben Rechtsextremisten immer wieder Anlass zu demonstrativen Aktionen. 183 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 In geschlossenen Szeneveranstaltungen scheuen sich Rechtsextremisten wenig, strafbare Kennzeichen zu verwenden oder entsprechende Handlungen zu begehen. Das Zeigen des "Hitlergrußes" und das Brüllen von "Sieg Heil" sind ritualisierte Bestandteile bei Konzerten. In der Öffentlichkeit siegt hingegen regelmäßig die Angst vor Bestrafung über die politische Gesinnung. Rechtsextremisten versuchen öffentlich oft nur solche Symbole zu verwenden, die die Strafbarkeitsschwelle noch nicht überschreiten. Manche Kleiderlabel wie "LONSDALE" haben eindeutig demonstriert, dass sie sich nicht mit ihrer rechtsextremistischen Kundschaft gemein machen. "LONSDALE" war bei Rechtsextremisten beliebt, weil dieser Firmenname die Buchstaben NSDA und damit in ihren Augen einen Hinweis auf die NSDAP enthält. Es gibt allerdings immer noch Markenbekleidung, die wenig Zweifel an der Gesinnung ihrer Hersteller und Träger aufkommen lässt: "CONSDAPLE" etwa ist solch ein Kleiderlabel, das sich bei Rechtsextremisten regelrecht anbiedert. Im Wort selbst befindet sich die Buchstabenfolge "NSDAP". Die Marke "Thor Steinar" ist bei Rechtsextremisten ebenfalls beliebt. Das Tragen von "Thor Steinar" dient als identitätsstiftendes Erkennungszeichen unter Rechtsextremisten. Die in Königs Wusterhausen ansässige Marke "Eric and Sons" ist bemüht, daran anzuknüpfen. Nicht umsonst bezeichnete der einschlägig rechtsextremistisch bekannte Internet-Versandhandel "RockNord" die Käufer von "Thor Steinar"Artikeln als "patriotische" Kunden. Die Mittel des Rechtsstaates können zwar rechtsextremistische Symbolik nicht völlig aus dem Licht der Öffentlichkeit verbannen. Allerdings sind Staat und Gesellschaft aufmerksam gegenüber einschlägigen Kennzeichen. Das zeigt sich auch am Verhalten der Brandenburgerinnen und Brandenburger, die in ihrer ganz großen Mehrheit keine rechtsextremistischen Zeichen und Symbole dulden und zur Anzeige bringen. Die Strafverfolgung tut ihr Übriges. Dies nimmt Rechtsextremisten öffentlichen Raum und Aufmerksamkeit und dient damit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Unter den Straftaten, die aus einer rechtsextremistischen Motivation heraus begangen werden, ragen in der Statistik regelmäßig Propagandadelikte heraus. Das nun folgende Kapitel soll Hinweise für die öffentliche Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus und seinen Kennzeichen und Symbolen geben. 184 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Gesetzliche Grundlagen SS 86 Strafgesetzbuch Strafrechtlich versteht man unter Propagandadelikten die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (SS 86 Strafgesetzbuch - StGB) und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (SS 86 a StGB). Bundesweit machen sie den größten Anteil der rechtsextremistischen Delikte aus. SS 86 Strafgesetzbuch - Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (1) Wer Propagandamittel 1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist, 2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist, 3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder 4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (SS 11 Abs. 3 StGB), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist. 185 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 (3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient. (4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Das Gesetz nennt zwar nur den Begriff "Schriften", hierzu zählen nach SS 11 Abs. 3 StGB jedoch auch: Tonträger: zum Beispiel CDs, Magnetbänder, -kassetten und -platten, Schallplatten und Walzen, Bildträger: zum Beispiel Videos, DVDs, CD-ROMs, Abbildungen: unmittelbar durch Gesichtsoder Tastsinn wahrnehmbare Wiedergaben der Außenwelt, vor allem Fotos, Dias und in der Regel auch Filme, Darstellungen: jedes Gebilde von gewisser Dauer, das sinnlich wahrnehmbar Vorstellungen oder Gedanken ausdrückt, zum Beispiel abstrakte Bilder, Plastiken, Datenträger, Bildschirmtexte aber auch Kennzeichen. Verwenden bedeutet jeden Gebrauch, der das Kennzeichen optisch oder akustisch wahrnehmbar macht, also insbesondere das Tragen, Zeigen, Ausstellen, Vorführen, Vorspielen, Ausrufen, Veröffentlichen auf Webseiten. Vorrätig halten ist der Besitz zu einem bestimmten Verwendungszweck. Es genügen einzelne Stücke, die zur freien Verfügung stehen. Der Täter muss über den Absatz zumindest bestimmen können. Zu beachten ist: Die reine Lagerung ist für die Erfüllung eines Straftatbestands nicht ausreichend. Verbreiten umfasst das öffentliche Zugänglichmachen beziehungsweise die Weitergabe an eine größere, nicht mehr kontrollierbare Zahl von Personen. Auch die Weitergabe an eine einzelne Person kann bereits Verbreiten im Sinne des Gesetzes sein, wenn es von der Vorstellung getragen ist, dass die Sache von dieser Person weiteren Personen zugänglich gemacht wird. Vorkonstitutionelle Schriften Vorkonstitutionelle, das heißt vor Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 entstandene Schriften (und andere Propagandamittel), zum Beispiel das 1923 von Adolf Hitler diktierte Buch "Mein Kampf", stellen in erhalten ge186 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus SS bliebenen historischen Exemplaren einen Sonderfall dar: Sie fallen nicht unter SS 86 StGB. Dennoch SS ist etwa die unveränderte Neuauflage von "Mein Kampf" in Deutschland nicht erlaubt. SS SS SS 86 a Strafgesetzbuch - Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. im Inland Kennzeichen einer der in SS 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (SS 11 Abs. 3 Strafgesetzbuch) verwendet oder 2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt. (2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind. (3) SS 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend. Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sind oftmals ohne besondere Fachkenntnisse erkennbar. Vor allem aus der Zeit des Nationalsozialismus sind eine Vielzahl von Beispielen bekannt. Für diese Epoche und das uneingeschränkte Bekenntnis zum damaligen Unrechtsregime sind insbesondere die Verwendung von Hakenkreuz oder "Sig"-Rune charakteristisch. Allerdings bezieht sich SS 86 a StGB nicht nur auf Kennzeichen aus der Zeit des Nationalsozialismus. Auch Kennzeichen von neonationalsozialistischen Organisationen, die erst nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden 187 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 SS SS SS SS SS Parteiabzeichen der NSDAP SS Doppelte "Sig"-Rune der SS sind und sich oft der Symbolik des Nationalsozialismus in abgewandelter Form bedienen, sind nach SS 86 a StGB strafrechtlich relevant. Nach dem Verbot einer Organisation dürfen auch deren Kennzeichen nicht mehr verwendet werden. Durch ihr nur begrenztes Erscheinen in der Öffentlichkeit sind diese im Gegensatz zum Hakenkreuz und der "Sig"-Rune jedoch weit weniger im öffentlichen Bewusstsein präsent und werden oft nicht sofort mit einem extremistischen Hintergrund verbunden. Hinzu kommen nicht durch das Strafrecht erfasste, vergleichsweise neue und in vielen Fällen verschlüsselte Symbole und Parolen der rechtsextremistischen und neonationalsozialistischen Szene, die nur deren Angehörigen selbst oder dem geschulten Beobachter die Verbindung zum Rechtsextremismus zeigen. Gleichwohl verrät der Benutzer damit einen bestimmten ideologischen Standort. Sozialadäquanzklausel SS 86 Abs. 3 und SS 86 a Abs. 3 StGB enthalten eine Sozialadäquanzklausel, das heißt, die Verbote gelten nicht für bestimmte Verwendungen von Kennzeichen in den Bereichen der Wissenschaft und Lehre, der Kunst oder der staatsbürgerlichen Aufklärung, wie auch im Fall dieser Veröffentlichung. Gleichermaßen ist auch das Verwenden von Kennzeichen nicht strafbar, Beispiele für die Verwendung des Hakenkreuzes gemäß der Sozialadäquanzklausel 188 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus aus denen der unbefangene Beobachter eine Ablehnung der NS-Ideologie erkennen kann. Beispielhaft dafür sind Darstellungen, auf denen das Hakenkreuz abgebildet ist, um zum Beispiel gegen die Veröffentlichung rechtsextremistischer Zeitungen zu protestieren. Ebenfalls erlaubt ist die Verwendung des Hakenkreuzes in durchgestrichener Form. Der Bundesgerichtshof hat hierzu entschieden, dass der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation nicht von SS 86 a StGB erfasst wird, wenn der Inhalt der Darstellung in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt.81 Symbole und Kennzeichen Hakenkreuz Das Hakenkreuz ist das bekannteste, untrennbar SS mit dem Nationalsozialismus verbundene Zeichen. Doch es ist keine Erfindung Hitlers. Bereits in frühSS geschichtlicher Zeit war es in verschiedenen Kulturen verbreitet. Es findet sich auf Abbildungen in SS Tempeln und auf Götterdarstellungen in Asien und Vorderasien. Ebenso kommt es auf antiken Vasenmalereien und als Verzierung auf Alltagsgegenständen bei Germanen und Kelten vor. In Deuschland wurde das Hakenkreuz Ende des 19. Jahrhunderts vor allem durch völkisch-nationalistische und esoterische Gruppen wiederentdeckt. Dem Hakenkreuz wurde eine arisch-germanische sowie antisemitische Bedeutung gegeben. Einige Organisationen und Jugendbewegungen machten es zu ihrem Erkennungszeichen. Später wählte Adolf Hitler das Hakenkreuz als Symbol für die nationalsozialistische Bewegung. Ab 1920 war es Kennzeichen der "Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei" (NSDAP). Nach der nationalsozialistischen Machtübergreifung im Jahr 1933 wurde das ursprüngliche Parteikennzeichen am 5. November 1935 zum Hoheitszeichen des Deutschen Reiches. Mit dem Reichsadler symbolisierte es die Einheit von Partei und Staat. 81 Vgl. Urteil des BHG vom 15. März 2007, Az.: 3 StR 486/06 189 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Flaggen SS Die von 1935 bis 1945 verwendete ReichsSS kriegsflagge des "Dritten Reiches" ist heute verboten. Auf der Suche nach einem ErSS satz nutzen Rechtsextremisten bei ihren SS Aufmärschen oft Flaggen anderer EpoSS chen, die nicht mit dem nationalsozialistischen Regime und seiner Ideologie verbunden sind. Insbesondere die Flagge des Norddeutschen Bundes und des deutschen Kaiserreiches sowie die Fahne der Reichswehr ab 1933 - vor der Bildung der Deutschen Wehrmacht 1935 und noch ohne Hakenkreuz - dienen häufig als Ersatzsymbole. 1867 - 1921 Diese Fahne wurde 1867 vom Norddeutschen Bund zur Flagge der Kriegsund Handelsmarine bestimmt und 1892 zur Kriegsflagge des Deutschen Reiches erhoben. 1922 - 1933 Reichskriegsflagge der Weimarer Republik 1933 - 1935 Fahne der Reichswehr Eine Straftat ist die Verwendung dieser historischen Flaggen nicht. Da aber Rechtsextremisten diese Flaggen immer wieder bei Aufmärschen mitführen, werden sie kaum noch als Teil der Traditionspflege, sondern eher als Ausdruck einer politischen Gesinnung verstanden. Deshalb weisen in manchen Bundesländern, so auch in Brandenburg, Erlasse der Innenministerien die Polizei an, "das Zeigen oder Verwenden 190 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus der Reichskriegsflagge aus der Zeit vor 1933 in der Öffentlichkeit zu unterbinden und die Flagge [...] sicherzustellen". Die öffentliche Verwendung der Flagge kann in diesem Kontext als "Verstoß gegen die öffentliche Ordnung" gewertet werden. In dem Erlass des brandenburgischen Innenministeriums vom 17. April 2014 heißt es: "Die Reichskriegsflagge ist weiterhin Symbol nationalsozialistischer Anschauungen und/oder von Ausländerfeindlichkeiten. Ihre Verwendung in der Öffentlichkeit stellt eine nachhaltige Beeinträchtigung der Voraussetzungen für ein geordnetes staatsbürgerliches Zusammenleben und damit eine Gefahr für die öffentliche Ordnung dar. Reichskriegsflaggen im Sinne dieses Erlasses sind nachfolgend genannte Flaggen: - Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes/Deutschen Reiches von 1867 bis 1921 - Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933 - Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935 Die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1935 bis 1945 enthält neben dem Eisernen Kreuz zusätzlich das Hakenkreuz. Das Zeigen dieser Flagge ist nach SS86a StGB strafbar. Nach SS86a Abs.2 Satz 2 StGB ist auch das Verbreiten und Verwenden solcher Kennzeichen strafbar, die den Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zum Verwechseln ähnlich sind." Schriftzeichen Runen sind die ältesten germanischen Schriftzeichen. Sie stellten jedoch keine Schrift im eigentlichen Sinne dar, sondern dienten vor allem Priestern zu magischen und kultischen Zwecken. Mit der völkischen Verklärung des Germanentums entdeckten die Nationalsozialisten die von der lateinischen Schrift verdrängten Runen neu und sahen in diesen Zeichen einen wichtigen Bestandteil der "arischen Kultur". Das "Runenalphabet" (nach der ersten Buchstabenreihe "Futhark" genannt) unterlag im Laufe der Zeit Veränderungen, was sowohl die Anzahl der Zeichen als auch ihre Form und Benennung betraf. 191 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 SS Unter der Vielzahl überlieferter Runen aus germanischer Zeit wurden jedoch nur wenige tatsächlich SS im Nationalsozialismus verwendet und instrumentalisiert. Am bekanntesten ist die "Sig"-Rune als SS Kennzeichen des "Deutschen Jungvolks" (DJ) und - als doppelte "Sig"-Rune - auch Kennzeichen der "Schutzstaffel" (SS) der NSDAP. Der Ursprung der "Sig"-Rune ist umstritten, wahrscheinlich entspricht sie der "Sowulo"-Rune (auch "Sol"-Rune genannt) als Symbol für die Sonne. Die SS verwendete die doppelte "Sig"-Rune in ihrem Abzeichen und machte sich damit die aggressive dynamische Form (Blitz) und die Assoziation mit dem Wort "Sieg" zu Eigen. Fehu (f) Hagalaz (h) Teiwaz (t) Uruz (u) Nauthiz (n) Berkana (b) Thurisaz (th) Isa (i) Ehwaz (e) Ansuz (a) Jera (j, y) Mannaz (m) Raido (r) Eihwaz (e) Laguz (l) Kenaz (k) Perthro (p) Inguz (ng) Gebo (g) Algiz (z) Othila (o) Wunjo (w,v) Sowulo (s) Dagaz (d) "Runenalphabet" In der heutigen Zeit verwenden Rechtsextremisten neben der "Sig"-Rune vor allem noch die "Odal"("Othila") sowie die "Lebens"bzw. "Todes"-Rune ("Algiz"). "Lebens"und "Todes"-Rune dienen ihnen oft zur Kennzeichnung entsprechender Geburtsund Todesdaten. "Lebens"-Rune "Odal"-Rune "Todes"-Rune Hinzu kommen Symbole, die aus ursprünglichen Runen abgeleitet worden sind, zum Beispiel die so genannten Wolfsangeln. 192 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Der seit September 2000 verbotene Personenzusammenschluss "Blood & Honour" verwendete insbesondere eine an ein abgewandeltes, dreiarmiges Hakenkreuz erinnernde Triskele. SS DIVISION DEUTSCHLAND SS SS SS SS Triskele Logo B&H Eine Strafbarkeit der Verwendung dieser Zeichen ist allerdings nur dann gegeben, wenn sie bei einem unbefangenen Dritten den Eindruck erwecken, es handele sich um Erkennungszeichen einer verbotenen Organisation. Rechtsextremisten gebrauchen darüber hinaus häufig eine den Runen ähnelnde Schriftform, um so den heidnisch-germanischen Ursprung des deutschen Volkes zu betonen und eine Traditionslinie zu ihrem eigenen vermeintlichen Germanentum zu ziehen. Eine weitere, heute mitunter in rechtsextremistischen Kreisen gebräuchliche Schriftform ist die Frakturschrift. Diese Schriftart war vom 16. bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts im deutschsprachigen Raum üblich. Runenähnliche Schrift und Odalrune - hier in Verbindung mit der verbotenen Wiking-Jugend Grußformen, Parolen und Losungen Während Symbole und Kennzeichen als optische Erkennungszeichen der nationalsozialistischen Ideologie unter das Strafrecht fallen, sind bestimmte Grußformen, Parolen und Lieder vor allem wegen ihrer Inhalte und ih193 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 rer Verwendung in der Zeit des "Dritten Reiches" als Ausdruck besonderer Systemnähe heute verboten. Zu derartigen Grußformen gehören: * "Heil Hitler", * "Sieg Heil", * "Sieg und Heil für Deutschland", * "Mit Deutschem Gruß" (unter anderem als Schlussformel für Briefe). Zu den Grußformen des Nationalsozialismus ist als charakteristische Geste auch der "Deutsche Gruß" beziehungsweise "Hitlergruß" zu rechnen. Der "Deutsche Gruß" beziehungsweise "Hitlergruß" ist ein Verstoß gegen SS 86 a StGB. Deutsche Neonationalsozialisten verwendeten seit den 1970er Jahren eine durch Michael Kühnen82 initiierte Abwandlung des "Deutschen Grußes", den "Widerstandsgruß" beziehungsweise "Kühnengruß". Hierbei sind bei erhobenem und ausgestrecktem rechten Arm Daumen, Zeigeund Mittelfinger der Hand von einer Faust abgespreizt, wobei sie praktisch ein "W" bilden. Diese Grußform ist ebenfalls strafbar. "Deutscher Gruß" oder "Hitlergruß" "Widerstands-" oder "Kühnengruß" Rechtsextremistische Bands zeigen bei ihren Auftritten häufig den "Hitlergruß" und animieren auch das Publikum dazu. Zusammen mit einschlägigen Texten ist das ein offenes Bekenntnis zum Nationalsozialismus. Verbotene Losungen des "Dritten Reiches" sind: 82 Michael Kühnen (1955 - 1991) war ein führender Kopf der neonationalsozialistischen Szene und Organisationsleiter der 1983 verbotenen "Aktionsfront Nationaler Sozialisten / Nationaler Aktivisten" (ANS / NA) 194 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus * "Ein Volk, ein Reich, ein Führer" (allgemeine Losung des "Dritten Reiches"), * "Deutschland erwache" (Losung der SA), * "Meine / Unsere Ehre heißt Treue" (Losung der SS), * "Blut und Ehre" (Losung der Hitlerjugend). Die im Rahmen rechtsextremistischer Proteste gegen die Wehrmachtsausstellung im Jahr 1999 aufgekommene Parole "Ruhm und Ehre der WaffenSS" war in ihrer strafrechtlichen Relevanz umstritten. Sie wurde zunächst als Verstoß gegen SS 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB angesehen. Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsauffassung nicht bestätigt. Jedoch kommt eine Strafbarkeit nach SS 130 Abs. 4 StGB in Betracht, wenn öffentlich oder in einer Versammlung der öffentliche Friede in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch gestört wird, dass die nationalsozialistische Gewaltund Willkürherrschaft gebilligt, gerechtfertigt oder verherrlicht wird. Codes Häufig verwendet die rechtsextremistische Szene Codes aus Ziffernoder Buchstabenkombinationen. 14 Words ist die Abkürzung der Parole des amerikanischen Neonazi-Führers David Lane ("American Nazi Party") "We must secure the existence of our people and a future for white children" - von deutschen Rechtsextremisten übernommen: "Wir müssen den Erhalt unserer Rasse sichern und eine Zukunft für weiße Kinder". 168 : 1 bezieht sich auf das Bombenattentat des amerikanischen Rechtsextremisten Timothy Mc Veigh auf ein Regierungsgebäude in Oklahoma City im Jahr 1995, bei dem 168 Menschen getötet wurden. Mc Veigh wurde zum Tode verurteilt und 2001 hingerichtet. ZOG/JOG bedeutet "Zionist/Jewish Occupied Government" ("Zionistisch / Jüdisch Okkupierte Regierung"). WAR bedeutet "White Arian Resistance" ("Weißer Arischer Widerstand"). 18 steht für den ersten ("A") und achten ("H") Buchstaben des Alphabets - als Abkürzung für "Adolf Hitler". 28 steht für den zweiten ("B") und achten ("H") Buchstaben des Alphabets - als Abkürzung für die in Deutschland verbotene Organisation "Blood & Honour" (B & H). 195 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 88 steht für den achten ("H") Buchstaben des Alphabets - als Abkürzung für "Heil Hitler". Auch die Ziffernkombination "14 / 88" ist eine häufig gebrauchte, rechtsextremistische Grußformel mit der oben genannten Bedeutung. Auf diese Weise lässt sich jede Aussage verschlüsseln. Kritische Kombinationen auf Kfz-Kennzeichen Häufig wollen Menschen auf ihren Kfz-Kennzeichen ihre Initialen und das Geburtsjahr verwenden. Manchmal kommt es dann zu Kombinationen, die besonders gern von Rechtsextremisten genutzt werden. Daher empfiehlt die Bundesregierung den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen, keine Buchstabenund Ziffernkombinationen bei Kfz-Kennzeichen zu vergeben, die auf den Nationalsozialismus sowie andere umstrittene Organisationen und Parteien hinweisen. In Brandenburg gesperrte Buchstabenkombinationen sind daher: D TF HJ 032 HJ = Hitler Jugend Jugendund Nachwuchsorganisation der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeitspartei (NSDAP) D P NS 065 NS = Nationalsozialismus Völkisch-antisemitisch-national-sozial-revolutionäre Bewegung in Deutschland unter Führung der Partei NSDAP (1920-1945) D CB KZ 029 KZ = Konzentrationslager Auf Veranlassung der nationalsozialistischen Führung erfolgte im "Dritten Reich" (1933-1945) in den Konzentrationslagern bürokratisch und industriell durchorganisierter Massenmord an unzähligen Menschen. D LDS SA 31 SA = Sturmabteilung Sie war die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP (1920-1945). 196 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus D PR SS 071 SS = Schutzstaffel der NSDAP Urspünglich Truppe der NSDAP zum Schutz von Adolf Hitler, übernahm die SS zunehmend weitere Kompetenzen. Die SS-Totenkopfverbände organisierten den Völkermord während des Zweiten Weltkrieges und führten ihn maßgeblich durch. Rechtsextremisten nutzen daher andere Ziffernkombinationen, damit Gleichgesinne sie erkennen. Ebenso dokumentieren sie damit nach außen ihre antidemokratische Einstellung. Zu diesen rechtextremistischen Kombinationen zählen: D FF ABB 14 14 (words) ist die Abkürzung der Parole des amerikanischen Neonazi-Führers David Lane ("American Nazi Party") - "We must secure the existence of our people and a future for white children" D OSL AKH 18 18 steht für den ersten ("A") und den achten ("H") Buchstaben des Alphabets - als Abkürzung für Adolf Hitler. D BAR AOP 28 28 steht für den zweiten ("B") und den achten ("H") Buchstaben des Alphabets - als Abkürzung für Blood & Honour (eine im Jahr 2000 verbotene Skinheadorganisation). D PR AZY 88 88 steht für den achten ("H") Buchstaben des Alphabets - als Abkürzung für Heil Hitler. D OHV JN 18 JN 18 Manchmal verbinden Rechtsextremisten eine Buchstabenkombinationen mit einer kritischen Ziffernkombination: "JN" steht für "Junge Nationalde197 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 mokraten", die Jugendorganisation der rechtsextremistischen NPD; "18" für Adolf Hitler. Seit Dezember 2009 werden von brandenburgischen Kfz-Zulassungsstellen keine Kennzeichen mehr neu vergeben, die wie folgt enden: "88" "188" "888" "1888" "8888" "8818" Auch die Kombinationen "HH 18" sowie "AH 18" sind seitdem für Neuvergaben gesperrt. Rechtsextremistische Symbole auf Kraftfahrzeugen Rechtsextremisten wollen ihre Gesinnung nach außen demonstrieren und sich von anderen abgrenzen. Dafür nutzen sie auch bestimmte Aufkleber, die vorrangig an der Heckschutzscheibe angebracht werden. Als Motiv dient der teilweise nur leicht veränderte Reichsadler der Nationalsozialisten. Nur thront dieser nicht auf einem Hakenkreuz im Eichenkranz. Er sitzt stattdessen auf den Emblemen von Kfz-Herstellern. Der Reichsadler selbst ist kein strafbares Kennzeichen. Jedoch sind Embleme der Fahrzeughersteller eingetragene Bildmarken und durch das Markengesetz streng geschützt. Unerlaubte Herstellung und unerlaubter Vertrieb verstoßen gegen die Rechte der Markeninhaber. Wer sich daran nicht hält, riskiert empfindliche Geldstrafen. Es liegt in der Verantwortung der Fahrzeughersteller, den Missbrauch ihrer Embleme zu verfolgen. Das tun sie auch mit Nachdruck. Ebenso kann die Nutzung eines solchen Aufklebers auf dem eigenen Kraftfahrzeug zivilrechtliche Folgen haben. Schließlich liegt es nicht im Interesse der Fahrzeughersteller, dass ihre Marken für nationalsozialistische Sympathiebekundungen missbraucht werden. Bekleidung Aktionsorientierte Rechtsextremisten haben in der Vergangenheit ihre Gesinnung häufig durch ein nahezu uniformiertes Erscheinungsbild zum Ausdruck gebracht. Dieses Aussehen orientierte sich vor allem an der an sich ursprünglich nicht rechtsextremistischen Subkultur der Skinheads: So ge198 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus nannte Bomberjacken, Kampfstiefel und kurzrasierte Haare prägen auch heute noch das mediale Bild vom Rechtsextremismus. Allerdings hat sich der Bekleidungsstil des Rechtsextremismus stark verändert und bietet kein eindeutiges Zuweisungsmerkmal mehr. Zum einen ist der Skinhead-Stil auch bei nicht rechtsextremistischen Jugendlichen anzutreffen. Zum anderen vermeiden Rechtsextremisten zunehmend ein martialisches, uniformiertes Auftreten und orientieren sich in der Öffentlichkeit eher an der Mainstream-Jugendkultur oder kopieren sogar Formen der linksextremistischen Autonomen-Szene. Nachfolgend werden einige bei Rechtsextremisten beliebten Labels dokumentiert. Daneben gibt es beispielsweise noch "Masterrace" ("Herrenrasse") oder "Rizist" (für Widerstand): "LONSDALE" Beim Tragen unter der geöffneten Jacke sind die Buchstaben "NSDA" zu erkennen. Es handelt sich aber um einen weitverbreiteten Sportartikelhersteller, der sich von dem Missbrauch seiner Produkte ausdrücklich distanziert und in Kampagnen gegen Rassismus engagiert. "CONSDAPLE" Auch bei "CONSDAPLE" ist die Sichtbarkeit der Buchstaben "NSDAP" das ausschlaggebende Element. Das Label dürfte im Gegensatz zu "LONSDALE" gezielt für einen Absatz unter Rechtsextremisten kreiert worden sein, da es ausschließlich in entsprechenden Szeneläden oder im einschlägigen Versandhandel erhältlich ist. "ERIC AND SONS" Die in Königs Wusterhausen ansässige Modemarke ER D "Erik and Sons" unterstützte neben bekannten Vertrie- B ING RAN IK ben aus der Musikszene wie zum Beispiel PC Records AND SO K und Opos Records den "Nationalen Widerstand Berlin". V I N S So geschehen am 10. Juli 2009 bei der Solidaritätsfeier des "Nationalen Widerstands Berlin". 199 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 "Thor Steinar" Die Marke "Thor Steinar" betont einen nordischen Hintergrund. "Thor Steinar" verwendete zunächst ein aus zwei Runen zusammengesetztes, bei Rechtsextremisten beliebtes Logo. Dieses Logo wird von der Rechtsprechung in neu Berlin und Brandenburg sowie in anderen Bunalt desländern nicht als strafbar angesehen. Seit Anfang 2005 gebraucht die Firma ein strafrechtlich neutrales Logo. Immer seltener tragen Rechtsextremisten Aufnäher mit Losungen wie "Ich bin stolz ein Deutscher zu sein" oder die so genannten "Gaudreiecke", die sich an Kennzeichen der Hitlerjugend orientieren und der regionalen Zuordnung des Trägers dienen. Die öffentliche Verwendung von "GaudreiSS ecken" ist nach einem Urteil des BundesgeSS Brandenburg SS richtshofs gemäß SS 86 a StGB strafbar, da sie unabhängig davon, ob sie mit den von der Hitlerjugend verwendeten Abzeichen im Detail übereinstimmen, mit diesen zumindest verwechselbar sind. Zudem vermitteln sie ihren Trägern die gleichen Symbolwerte und erfüllen eine wichtige gruppeninterne Funktion als sichtbares Symbol geteilter Überzeugungen. Rechtsextremistische Musik Einen besonderen Fall rechtsextremistischer Symbolik stellt die SzeneMusik als gemeinschaftsbildendes Erkennungszeichen dar. Unter rechtsextremistischer Musik versteht man die Kombination rechtsextremistischer Texte mit verschiedenen Musikstilen (unter anderem Rock / Hardrock, "Hatecore", Heavy Metal, Gothic, Dark Wave, Schlager, Rockabilly, Volkslieder). Die Aufzählung zeigt, dass rechtsextremistische Musik nicht mit einem Musikstil verbunden ist, sondern ganz unterschiedlich klingen kann. Entscheidend für die Bewertung sind die Textinhalte. Musik des "Dritten Reichs" Die Zeit des Nationalsozialismus brachte eine Vielzahl von Kampfund Propagandaliedern hervor, die insbesondere zur Verherrlichung des Systems und seiner Organisationen dienten. An erster Stelle ist das so genann200 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus te "Horst-Wessel-Lied" ("Die Fahne hoch, die Reihen fest geschlossen ...") zu nennen, das während SS der NS-Diktatur zu einer zweiten Nationalhymne bestimmt worden war. Das Absingen oder -spielen SS dieses Liedes verwirklicht wegen seiner deutlichen Übereinstimmung mit der Ideologie des NationalsoSS zialismus einen Straftatbestand. Weitere mit der nationalsozialistischen Ideologie eng verknüpfte und daher unter den SS 86 a StGB fallende Lieder sind beispielsweise: * "Vorwärts! Vorwärts!" ("Unsre Fahne flattert uns voran"), * "Ein junges Volk steht auf" (Lieder der Hitlerjugend), * "Sturm, Sturm, Sturm" (Liedgut der NSDAP), * "Brüder in Zechen und Gruben" (Kampflied der NSDAP), * "Siehst Du im Osten das Morgenrot" (NSDAP-Liedgut), * "Es stehet in Deutschland" (Kampflied der SA) und * "Wir sind die Sturmkolonnen ... es lebe Adolf Hitler" (SA-Liedgut). Das Oberlandesgericht Oldenburg hat 1987 entschieden, dass ein Straftatbestand auch dann gegeben ist, wenn ein Lied ohne oder mit anderem Text gespielt wird: "Gerade die Melodie macht Symbolkraft aus"83. Allerdings haben Nationalsozialisten vor allem in den 1920er Jahren einige Melodien von Arbeitervolksliedern übernommen und deren Texte geringfügig, aber an entscheidenden Stellen verändert. Deshalb sind bei der Beurteilung von Liedern, erst recht von einzelnen Melodien, immer die konkreten Umstände sowie die erkennbare Zielrichtung zu berücksichtigen. "Reichsbürger" Die rechtsextremistische "Reichsideologie" geht zurück bis in die Gründungszeit der Bundesrepublik Deutschland. "Reichsbürger" und ihre "Reichsregierungen" behaupten, die Bundesrepublik Deutschland sei illegal und existiere daher nicht. Oft bezeichnen sie die Bundesrepublik als "GmbH". Stattdessen bestünde das Deutsche Reich beispielsweise in den Grenzen von 1937 bis heute fort. Solche Ein83 Urteil des OLG Oldenburg vom 5.10.1987, Az.: 1 Ss 481/87 201 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 stellungen werden als "Revisionismus" bezeichnet. "Revisionismus" ist eine ideologische Klammer, die Rechtsextremisten verbindet. Ziel der "Reichsbürger" ist die Delegitimierung der Bundesrepublik Deutschland und das Stiften von Verwirrung. So wollen sie einen gesellschaftlichen Resonanzboden für ihr rechtsextremistisches Gedankengut schaffen. Die Akteure sind teilweise sehr tief in der rechtsextremistischen Szene verankert. Volksverhetzende Äußerungen, Holocaust-Leugnung und Werbung für rechtsextremistische Parteien sind keine Seltenheit. Jedoch: Nicht jeder "Reichsbürger" ist zwingend ein Rechtsextremist. Einige geraten in die Fänge von "Reichsregierungen", ohne die Hintergründe zu erkennen. Auf der "Reichsideologie" von "Reichsbürgern" beruhen "Reichsregierungen". Sie entstanden erst in den 1980er Jahren. Die sektenartigen Gruppen stehen untereinander in Konkurrenz. Nicht selten zerstreiten sich die Akteure und gründen weitere Gegen-"Reichsregierungen". Oft verbreiten sie im Internet ihre Ideologie. Manchmal handelt es sich nur um Einzelaktivisten. Verbotene Personenzusammenschlüsse Bundesweit wurden seit 1951 mehr als 100 rechtsextremistische Personenzusammenschlüsse verboten, deren Ziele sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richteten oder nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderliefen. Zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung hat der Gesetzgeber unter anderem folgende Instrumente vorgesehen: * Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz (verbotene Vereinigungen), * Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz (Verfassungswidrigkeit und Verbot von Parteien), * SS 32 Parteiengesetz (Vollstreckung eines Parteiverbotes), * SS 3 Vereinsgesetz (Vereinsverbot). Weil ein Parteioder Vereinsverbot in einer von Meinungsvielfalt und der Achtung der Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen geprägten Gesellschaft nur letztes Abwehrinstrument sein kann, muss vor einem Verbot die Verfassungsfeindlichkeit des Personenzusammenschlusses ausdrücklich nachgewiesen werden. Ein Verbot einer Partei kann nur das Bundesver202 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus fassungsgericht aussprechen. Vereine können dagegen durch Verfügung des Bundesinnenministers und bei ausschließlich regionalen Aktivitäten durch den Innenminister oder -senator des jeweiligen Bundeslandes verboten werden. Voraussetzung für ein Verbot ist eine aggressiv-kämpferische Tätigkeit gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Dabei kommt es nicht auf die Erfolgsaussichten an. Diese Zielrichtung ist insbesondere dann zu unterstellen, wenn eine Vereinigung in programmatischer Ausrichtung, Vorstellungswelt und Gesamtstil eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufweist. In Brandenburg wurden bisher sieben rechtsextremistische Organisationen verboten: "Widerstand in Südbrandenburg" (2012), "Freie Kräfte Teltow-Fläming" (2011), "Kameradschaft Schutzbund Deutschland" (2006), "Alternative Nationale Strausberger Dart Piercing und Tattoo Offensive" (ANSDAPO), "Kameradschaft Hauptvolk" und deren Untergliederung "Sturm 27" (beide 2005), "Kameradschaft Oberhavel" (1997), "Direkte Aktion/Mitteldeutschland" (1995). Verbotene rechtsextremistische Organisationen Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland wurden folgende rechtsextremistische Organisationen verboten: Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Senat von Berlin, Senator Bund junger Deutscher 06.08.1951 für Inneres Deutsche Sozialistische Senat von Berlin, Senator 09.08.1951 Partei (DSP) für Inneres Bund für Wahrheit und Freie und Hansestadt 21.03.1952 Recht Hamburg Polizeibehörde Bayerisches Deutsche Arbeiterpartei Staatsministerium des 17.09.1952 (DAP) Innern 203 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Bayerisches Unpolitische InteressenStaatsministerium des 17.09.1952 gemeinschaft (UIG) Innern Bayerisches Vereinigung ehemaliger Staatsministerium des 17.09.1952 Internierter in Moosburg Innern Sozialistische ReichsparBundesverfassungsgericht 23.10.1952 tei (SRP) Deutscher Arbeiter-VerHessischer Minister des band (DAV), später: Bund 11.11.1952 Innern der Schaffenden Bund Deutscher Jugend Innenminister des Landes 07.01.1953 Hessen Hessen Stadtund Polizeiamt Bund Deutscher Jugend 13.01.1953 Bremen Technischer Dienst (NieNiedersächsischer Mini13.01.1953 dersachsen) ster des Innern Bayerisches Deutscher Heimatschutz Staatsministerium des 13.01.1953 (DHS) Innern Freie und Hansestadt Bund Deutscher Jugend 14.01.1953 Hamburg Polizeibehörde Regierungspräsident Bund Deutscher Jugend 15.01.1953 Hannover Bayerisches Diskussionskreis der Staatsministerium des 24.01.1953 ehemaligen SS Innern Bayerisches Technischer Dienst Staatsministerium des 24.01.1953 (Bayern) Innern Nationale SammlungsbeInnenministerium Baden27.01.1953 wegung (NSB) Württemberg 204 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Arbeitsgemeinschaft Senator für Inneres Berlin 29.01.1953 Nation Europa Deutsche Gemeinschaft Regierungspräsident 09.02.1953 (DG) Koblenz Freie und Hansestadt Freikorps Deutschland 11.02.1953 Hamburg, Polizeibehörde Innenministerium BadenBund Deutscher Jugend 18.02.1953 Württemberg Deutsche Gemeinschaft Regierungspräsident 24.02.1953 (DG) Montabaur Sozialistische Jugend Senator für Inneres von 11.03.1953 Europas Berlin Vereinigung freier unabSenator für Inneres von 11.03.1953 hängiger Deutscher Berlin Deutsche Gemeinschaft Niedersächsischer Mini(DG) Landesgemeinschaft 19.03.1953 ster des Innern Niedersachsen Sozialistische Reichspartei (SRP), einschließlich: Reichsfront Deutsche Bundesverfassungsgericht 23.10.1953 Reichsjugend, SRPFrauenbund Europäische VerbindungsInnenminister des Landes stelle (EVS) Nationale 15.06.1954 Schleswig-Holstein Sektion Vereinigung ehemaliger Angehöriger des SSHessischer Minister des 12.04.1956 Kavallerie-Korps in Bad Innern Wildungen Bund Deutscher NationalBundesminister des 25.09.1956 sozialisten (BDNS) Innern Bund für Deutschlands Senator für Inneres, Berlin 25.09.1956 Erneuerung 205 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Arbeitsgemeinschaft nie Senator für Inneres Berlin 25.09.1956 vergessene Heimat Gründungsausschuss der Senat von Berlin, Senator 10.11.1956 "Deutschen Gemeinschaft" für Inneres Regierungspräsident "Reichsjugend" (Höller) 08.06.1957 Düsseldorf Bundesverband der ehemaligen Internierten Regierungspräsident Köln 17.04.1959 und Entnazifizierungsgeschädigten e. V. (BIE) Soziales Hilfswerk für Regierungspräsident 17.04.1959 Zivilinternierte e. V. (SHW) Düsseldorf Bund Nationaler StuSenator für Inneres, Berlin 14.01.1960 denten (BNS) Nationaljugend DeutschSenator für Inneres, Berlin 20.01.1960 lands (NJD) Bund Nationaler StuOberbürgermeister der denten (BNS) Hochschul01.04.1960 Stadt Marburg/Lahn gruppe Marburg/Lahn Bezirksregierung für Bund Nationaler StuRheinhessen auf Weisung 01.04.1960 denten (BNS) des Ministeriums des Innern Bund Nationaler StuFreie und Hansestadt denten (BNS) Hochschul12.04.1960 Hamburg, Polizeibehörde gruppe Hamburg Bund Nationaler StuRegierungspräsident 19.08.1960 denten (BNS) Hildesheim Präsident des NiederBund Nationaler Stusächsischen Verwaltungs25.08.1960 denten (BNS) bezirks Braunschweig Bund Nationaler StuRegierungspräsident 25.08.1960 denten (BNS) Aurich 206 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Bund Nationaler StuRegierungspräsident 05.01.1961 denten (BNS) Aachen Bund Nationaler StuRegierungspräsident Köln 06.01.1961 denten (BNS) Bund Nationaler StuRegierungspräsident 09.01.1961 denten (BNS) Münster Bund Nationaler StuInnenminister des Landes 14.02.1961 denten (BNS) Schleswig-Holstein Bayerisches Bund Nationaler StuStaatsministerium des 24.02.1961 denten (BNS) Innern Bund Nationaler StuInnenminister des Landes 06.03.1961 denten (BNS) Baden-Württemberg Bund Vaterländischer Regierungspräsident 12.07.1962 Jugend (BVJ) Hildesheim Bund Vaterländischer Regierungspräsident 12.07.1962 Jugend (BVJ) Lüneburg Bund Vaterländischer Regierungspräsident 12.07.1962 Jugend (BVJ) Osnabrück Bund Vaterländischer Innenministerium Baden13.07.1962 Jugend (BVJ) Württemberg Bund Vaterländischer Präsident des Niedersächsischen Verwaltungsbezirks 13.07.1962 Jugend (BVJ) Braunschweig Präsident des NiederBund Vaterländischer sächsischen Verwaltungs13.07.1962 Jugend (BVJ) bezirks Oldenburg Bund Vaterländischer Regierungspräsident 13.07.1962 Jugend (BVJ) Stade Ministerium des Innern Bund Vaterländischer des Landes Rheinland13.07.1962 Jugend (BVJ) Pfalz 207 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Bund Vaterländischer Regierungspräsident 13.07.1962 Jugend (BVJ) Aachen Bund Vaterländischer Regierungspräsident 13.07.1962 Jugend (BVJ) Arnsberg Bund Vaterländischer Regierungspräsident 13.07.1962 Jugend (BVJ) Detmold Bund Vaterländischer Regierungspräsident 13.07.1962 Jugend (BVJ) Düsseldorf Bund Vaterländischer Regierungspräsident Köln 13.07.1962 Jugend (BVJ) Bund Vaterländischer Regierungspräsident 13.07.1962 Jugend (BVJ) Münster Bund Vaterländischer Innenminister des Landes 13.07.1962 Jugend (BVJ) Schleswig-Holstein Bayerisches Bund Vaterländischer Staatsministerium des 14.07.1962 Jugend (BVJ) Innern Bund Vaterländischer Freie und Hansestadt Jugend (BVJ) und FreunHamburg, Behörde für 16.07.1962 deskreis Vaterländischer Inneres Jugend Bund Vaterländischer Regierungspräsident 17.07.1962 Jugend (BVJ) Aurich Bund Vaterländischer Regierungspräsident 17.07.1962 Jugend (BVJ) Hannover Stahlheim e.V. - Bund der Ministerpräsident des Frontsoldaten, Ortsgruppe 03.03.1966 Landes Rheinland-Pfalz Bad Bergzabern Vereinigung der eheNiedersächsischer Minimaligen SS-Division 03.05.1966 ster des Innern "Nordland" Wehrsportgruppe HoffBundesminister des 16.01.1980 mann (WSG) Innern 208 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Volkssozialistische Bewegung Deutschlands/Partei Bundesminister des 14.01.1982 der Arbeit (VSBD/PdA), Innern einschl. Junge Front (JF) Wehrsportgruppe WolfsMinisterium des Innern und 14.04.1983 pack/Sturm 12 für Sport Rheinland-Pfalz Freundeskreis Deutsche Bundesminister des 24.11.1983 Politik (FK) Innern Aktionsfront Nationaler Bundesminister des Sozialisten/Nationale 24.11.1983 Innern Aktivisten (ANS/NA) Unabhängiger Wählerkreis Bayerisches Würzburg - Arbeitskreis Staatsministerium des 17.02.1984 für Wiedervereinigung und Innern Volksgesundheit (UWK) Nationale Sammlung (NS) Bundesminister des Innern 27.01.1989 Nationalistische Front (NF) Bundesminister des Innern 26.11.1992 Bundesminister des Deutsche Alternative (DA) 08.12.1992 Innern Deutscher KameradNiedersächsischer Minischaftsbund Wilhelms18.12.1992 ster des Innern haven (DKB) Bundesminister des Nationale Offensive (NO) 21.12.1992 Innern Bayerisches StaatsminisNationaler Block (NB) 07.06.1993 terium des Innern Heimattreue Vereinigung Innenministerium Baden08.07.1993 Deutschlands (HVD) Württemberg Freundeskreis Freiheit für Innenministerium Nord25.08.1993 Deutschland (FFD) rhein-Westfalen 209 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Bundesminister des Wiking-Jugend e.V. (WJ) 10.11.1994 Innern Freiheitliche Deutsche Bundesminister des 22.02.1995 Arbeiterpartei (FAP) Innern Freie und Hansestadt Nationale Liste (NL) Hamburg, Behörde für 23.02.1995 Inneres Direkte Aktion / MittelInnenminister des Landes 05.05.1995 deutschland (JF) Brandenburg Bayerisches Skinheads Allgäu Staatsministerium des 23.07.1996 Innern Innenminister des Landes Kameradschaft Oberhavel 14.08.1997 Brandenburg Heide-Heim e.V. (HamInnenministerium Nieburg) mit Heideheim e.V. 09.02.1998 dersachsen (Buchholz) Behörde für Inneres Hamburger Sturm 11.08.2000 Hamburg Blood & Honour (B&H), DiBundesminister des vision Deutschland, einschl. 14.09.2000 Innern White Youth (WY) Skinheads Sächsische Schweiz (SSS), einschließlich deren AufbauSächsisches organisation" (SSS-AO) Staatsministerium des 05.04.2001 und der NachfolgeorganiInnern sation Nationaler Widerstand Pirna * Bündnis nationaler SoziaInnenministerium des Lan07.03.2003 listen für Lübeck (BNS) des Schleswig-Holstein Bayerisches Fränkische Aktionsfront Staatsministerium des 19.12.2003 Innern 210 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Kameradschaft Tor "MäInnensenator des Landes delgruppe" der Kamerad07.03.2005 Berlin schaft Tor Berliner Alternative SüdInnensenator des Landes 07.03.2005 Ost (BASO) Berlin Kameradschaft Hauptvolk Ministerium des Innern mit Untergliederung Sturm 06.04.2005 des Landes Brandenburg 27 Ministerium des Innern ANSDAPO 04.07.2005 des Landes Brandenburg Ministerium des Innern Schutzbund Deutschland 26.06.2006 des Landes Brandenburg Sächsisches Kameradschaft Sturm 34 Staatsministerium des 23.04.2007 Innern Innenministerium des Blue White Street Elite 01.04.2008 Landes Sachsen-Anhalt Bundesministerium des Collegium Humanum (CH) 07.05.2008 Innern Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens Bundesministerium des 07.05.2008 des Holocaust Verfolgten Innern (VRBHV) Heimattreue Deutsche Bundesministerium des 31.03.2009 Jugend e.V. (HDJ Innern Kameradschaft MecklenInnenministerium des burgische Aktionsfront Landes Mecklenburg28.05.2009 (M.A.F.) Vorpommern Innensenator des Landes Frontbann 24 05.11.2009 Berlin Freie Kräfte TeltowMinisterium des Innern 11.04.2011 Fläming des Landes Brandenburg 211 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene Bundesministerium des 21.09.2011 und deren Angehörige Innern e.V. (HNG) Kameradschaft Walter Innenministerium Nord09.05.2012 Spangenberg rhein-Westfalen Widerstand in SüdbranMinisterium des Innern 19.06.2012 denburg des Landes Brandenburg Nationaler Widerstand Innenministerium Nord23.08.2012 Dortmund rhein-Westfalen Innenministerium NordKameradschaft Hamm 23.08.2012 rhein-Westfalen Kameradschaft Aachener Innenministerium Nord23.08.2012 Land rhein-Westfalen Niedersächsischer MiniBesseres Hannover 25.09.2012 ster des Innern Nationale Sozialisten DöSächsisches beln einschließlich Band Staatsministerium des 18.02.2013 "Inkubation" Innern Bayerisches StaatsminisFreies Netz Süd terium des Innern, für Bau 23.07.2014 und Verkehr Kennzeichen verbotener Personenzusammenschlüsse Das Keltenkreuz war Symbol der VSBD. Deren Verbot im Jahre 1982 beinhaltete auch das Verbot des Keltenkreuzes in der von dieser OrganiSS SS SS SS SS SS SS V S B DSS "Volkssozialistische Bewegung Deutschlands / Partei der Arbeit" (VSBD / PDA) 212 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus sation verwendeten Form. Eine "isolierte" Verwendung des Keltenkreuzes ist nur dann strafbar, wenn weitere konkrete Umstände auf die VSBD hinweisen. SS SS SS SS SS AKTIONSFRONT NATIONALER SOZIALISTEN SS ANS SS SS negatives Hakenkreuz "Sig"-Rune mit angesetzten Spitzen "Aktionsfront Nationaler Sozialisten" (ANS) SS SS Mitgliedsausweis DEUTSCHE SS SS D SSA SS SS ALTERNATIVE N S SS SS Die nationale Protestpartei SS "Nationale Sammlung" "Deutsche Alternative" (ANSErsatzorganisation) (DA) SS SS SS SS SS SS SS SS SS "Blood & Honour" (B & H) "White Youth" mit Triskele SS SS SS SS SS SS Die "Wiking-Jugend" verwendete als eines ihrer Symbole auch die "Odalrune". Ohne Bezug zur WJ ist dieses Zeichen nicht strafbar. 213 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 SS SS SS "Nationale Offensive" (NO) Nationaler Block (NB) SS SS SS "Förderwerk Mitteldeutsche Jugend" (FMJ), später "Direkte Aktion / Mitteldeutschland" (JF) SS SS SS SS SS SS "Nationale Liste" (NL) "Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei" (FAP) SS SS Kameradschaft Oberhavel SS SS SS SS "Kameradschaft Oberhavel" "Kameradschaft Hauptvolk" 214 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus SS SS SS SS SS SS ANSDAPO mit Sonnenrad "Nationalistische Front" (NF) Die Darstellung des Sonnenrades ist ohne Bezug zur ANSDAPO nicht strafbar. Rat und Hilfe Mit rechtsextremistischen Phänomenen beschäftigt sich eine Vielzahl von Behörden und - teils staatliche, teils private - Institutionen, Gremien und Initiativen. Verfassungsschutz Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder haben die gesetzlich bestimmte Aufgabe, Strukturen und Aktivitäten von extremistischen Organisationen auch mit verdeckten Methoden, so genannten nachrichtendienstlichen Mitteln, zu beobachten, aktuelle Entwicklungen festzustellen und hierüber die politisch Verantwortlichen sowie die Öffentlichkeit zu unterrichten. Sie haben keine polizeilichen Zwangsbefugnisse. Neben den jährlich erscheinenden Verfassungsschutzberichten veröffentlichen die Verfassungsschutzbehörden regelmäßig Informationsmaterial zu Themen des politischen Extremismus und bieten für interessierte Gruppen nach Vereinbarung auch fachbezogene Informationsvorträge an. Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Abteilung Verfassungsschutz Henning-von-Tresckow-Str. 9 - 13 14467 Potsdam Tel.: 0331 866-2500 Fax: 0331 866-2609 E-Mail: info@verfassungsschutz-brandenburg.de Internet: www.verfassungsschutz.brandenburg.de 215 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Polizeilicher Staatsschutz Aufgabe des polizeilichen Staatsschutzes ist die Ermittlung und Aufklärung politisch motivierter Straftaten nach der Strafprozessordnung (StPO). Zur Gefahrenabwehr hat der Staatsschutz die in den Polizeigesetzen der Länder vorgesehenen Befugnisse. Im Land Brandenburg gibt es ein Polizeipräsidium mit vier Direktionen und 15 Polizeiinspektionen. Dort bieten Beamte Unterstützung an, wenn es darum geht, Straftaten vorzubeugen und anzuzeigen. Polizeipräsidium des Landes Brandenburg Kaiser-Friedrich-Straße 143 14469 Potsdam Tel.: 0700 3333 0331 (Bürgertelefon) E-Mail: praesidium.potsdam@polizei-internet.brandenburg.de Weitere Informationen finden sie unter: www.internetwache.brandenburg.de Koordinierungsstelle Tolerantes Brandenburg Die Koordinierungsstelle unterstützt die Umsetzung des Handlungskonzeptes Tolerantes Brandenburg der Landesregierung gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit. Sie initiiert und begleitet den Aufund Ausbau von Trägerstrukturen und Netzwerken zur Festigung der Bürgergesellschaft. Sie fungiert dabei als Ansprechpartner für regionale und landesweite Akteure, Initiativen und lokale Bündnisse und nimmt eine Brückenfunktion zwischen Zivilgesellschaft und Landesregierung wahr. Wichtige Partner sind - neben den Ressorts der Landesregierung - vor allem das landesweit wirkende Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit, die Mobilen Beratungsteams (MBT), die Regionalen Arbeitsstellen für Ausländerfragen, Jugendarbeit und Schule Brandenburg (RAA) und der Verein Opferperspektive. Gefördert und begleitet werden außerdem Träger und Projekte mit örtlicher beziehungsweise regionaler Ausrichtung. 216 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Koordinierungsstelle "Tolerantes Brandenburg" Staatskanzlei des Landes Brandenburg Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Tel.: 0331 866-11-70/63/64/65/66/67 Fax.: 0331 866-3566 E-Mail: angelika.thiel-vigh@stk.brandenburg.de Internet: www.tolerantes.brandenburg.de Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelte Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) überprüft Veröffentlichungen aller Art - zum Beispiel Bücher, Filme, CDs, Computerprogramme, Homepages im Internet auf jugendgefährdende Inhalte. Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende sowie den Krieg verherrlichende Schriften. Die BPjM wird auf Antrag einer Stelle, die vom Gesetz dazu besonders ermächtigt ist, oder durch die Anregung einer Behörde beziehungsweise eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe aktiv. Im Falle eines jugendgefährdenden Inhalts wird das jeweilige Produkt "indiziert", das heißt seine Verbreitung unterliegt Beschränkungen. Es darf zum Beispiel Kindern und Jugendlichen nicht mehr frei zugänglich gemacht werden. Die BPjM veröffentlicht regelmäßig fortgeschriebene Übersichten zu den indizierten Medien. Von einer Indizierung zu unterscheiden sind die in Zusammenhang mit einem Strafverfahren ergehenden Entscheidungen wie die polizeiliche Beschlagnahmung oder die spätere gerichtliche Einziehung solcher Produkte. Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Rochusstr. 8 - 10 53123 Bonn Tel.: 0228 962103-0 Fax: 0228 379014 E-Mail: info@bpjm-bund.de-mail.de Internet: www.bundespruefstelle.de 217 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 218 Glossar 9.2 Glossar Anarchismus Die Anhänger des Anarchismus streben eine "herrschaftsfreie" Gesellschaft ohne gesellschaftliche Normen an. In Deutschland gibt es anarchistische Kleinparteien und Kleingruppen, die sich zum Teil auf klassische Theoretiker des Anarchismus wie Michael Bakunin, Errico Malatesta oder Pierre-Joseph Proudhon berufen. Sie haben im Gesamtspektrum des Linksextremismus nur eine randständige Bedeutung. Symbole und einige Forderungen der Anarchisten werden zum Teil auch von Autonomen (siehe "Autonome / Autonome Antifa") genutzt. Diese lehnen jedoch die festen Organisationsformen der "klassischen" Anarchisten ab. Anti-Antifa Die "Anti-Antifa" ist eine überwiegend von Neonationalsozialisten (siehe "Neonazismus / Neonationalsozialismus") betriebene Kampagne. Sie richtet sich gegen die "Antifa" (siehe "Autonome / Autonome Antifa"). So wie "Antifa"-Angehörige Daten über Rechtsextremisten sammeln, kopieren Rechtsextremisten dieses Vorgehen und tragen Daten über "Antifa"-Aktivisten zusammen. Hierbei können auch Vertreter demokratischer Verbände oder staatlicher Instanzen ins Visier der Extremisten geraten. Die gesammelten Daten tauschen Neonationalsozialisten untereinander aus. Sie dienen der Einschüchterung und Bedrohung. Anti-Deutsche "Anti-Deutsche" sind eine Bewegung, die aus der "autonomen Antifa" (siehe "Autonome / Autonome Antifa") hervorgegangen ist. Ihr Verständnis von "Antifaschismus" benennt den von den Nationalsozialisten propagierten Antisemitismus als den Kern des Faschismus (zum Faschismus siehe "Rechtsextremismus" und "Nationalsozialismus"). Wer Antifaschist sein wolle, so argumentieren sie, müsse deswegen in erster Linie ein Anti-Antisemit sein. "Anti-Deutsche" sehen ihre unbedingte Solidarität mit Israel in dieser Haltung begründet. "Anti-Deutsche" tragen oft auf Demonstrationen Israel-Fahnen mit sich. Der Name "Anti-Deutsche" geht auf die Überzeugung zurück, dass jeder deutsche Staat antisemitisch und somit faschistisch sei und deswegen schon von vorn herein jegliche Daseinsberechti219 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 gung verwirkt habe. Slogans wie "Wer Deutschland liebt, muss scheiße sein, wir hau'n alles kurz und klein" dokumentieren diese Ideologie. Antisemitismus Antisemiten behaupten, es gebe eine geheime weltweite Verschwörung des Judentums gegen den Rest der Welt. Der Kapitalismus wird genauso als Auswuchs der jüdischen Weltverschwörung angesehen wie der Kommunismus, Rassismus, Islamismus und Imperialismus. Der Erfinder des Begriffes "Antisemitismus", Wilhelm Marr (1819-1904), betrachtete sogar die gesamte moderne Welt als Ergebnis eines angeblichen jüdischen Komplotts. Oft wird von Antisemiten ein Buch mit dem Titel "Protokolle der Weisen von Zion" als Beleg für ihre Verschwörungsfantasien herangezogen. Jedoch ist das Buch eine plumpe Fälschung, welche Anfang des 20. Jahrhunderts entstand. Rechtsextremistische Antisemiten meinen, Demokratie sei den Deutschen "wesensfremd" und nach 1945 von "Angloamerikanern sowie Juden" mittels "Umerziehung" aufgezwungen worden. Sie bezeichnen die freiheitliche demokratische Grundordnung als "ZOG" (siehe auch "Zionist Occupied Government"), als "Zionistisch Besetzte Regierung". Kritische Auseinandersetzung mit dem "Dritten Reich" betrachten sie als jüdischen Angriff auf die "deutsche Art". Einerseits leugnen sie den organisierten Massenmord an Juden im "Dritten Reich", andererseits beschuldigen sie die Überlebenden, vom Holocaust-Gedenken profitieren zu wollen. Linksextremistische Antisemiten verstehen Israel als "Brückenkopf des US-Imperialismus im Nahen Osten" und streiten dem Land jede Daseinsberechtigung ab. Islamistische Extremisten sind zum Teil - wie Rechtsextremisten auch - Rassisten, die Juden als Angehörige einer "verfluchten Rasse" verunglimpfen. Ähnlich wie linksextremistische Antisemiten betrachten Islamisten Israel als Teil einer "westlichen Verschwörung" gegen den Islam. Deswegen glauben sie auch nicht an einen Frieden im Nahen Osten, sondern fordern eine "Beendigung der jüdischen Existenz in Palästina", die sie durch Terroranschläge und Krieg erreichen wollen. Ausländerextremismus Extremisten ausländischer Herkunft verfolgen in Deutschland Ziele, die ihren Ursprung in den politischen und religiösen Konflikten der jeweiligen Herkunftsländer haben. Sie gehen mit aggressiv-kämpferischer Propaganda und Gewalt gegen ihre Gegner vor. Damit schaden sie den auswärtigen 220 Glossar Belangen der Bundesrepublik und dem inneren Frieden. Sie fordern mitunter extremen Gehorsam ihrer Mitglieder und treiben mit Gewalt "Spenden"Gelder ein. Hinzu kommen Bestrafungsaktionen gegen ehemalige Mitglieder, die als "Verräter" bezeichnet werden. Solch aggressives Vorgehen hat bereits zu Betätigungsverboten ausländerextremistischer Organisationen geführt (siehe "Ausländerorganisationen, extremistische"). Ausländerorganisationen, extremistische Zu Organisationen ausländischer Extremisten in Deutschland zählen: a) linksextremistische Organisationen, die die bestehende soziale und politische Ordnung in ihren Heimatländern gewaltsam beseitigen und durch ein sozialistisches beziehungsweise kommunistisches Regime ersetzen wollen; b) extrem-nationalistische Vereinigungen, die Machtbeziehungsweise Gebietszuwachs für die eigene Nation und die Abschaffung oder Nichtgewährung von Minderheitenrechten aggressiv propagieren; c) separatistische Organisationen, die für die Loslösung ihrer Heimatregion aus bestehenden Staaten eintreten; d) islamistische Gruppierungen, die die Trennung von Religion und Staat zugunsten eines autoritären theokratischen Systems aufheben wollen und e) Gruppierungen, die in Verbindung mit Regierungsstellen ihrer Länder gegen Landsleute im Ausland, insbesondere Regimegegner, repressiv oder sogar terroristisch vorgehen. Autonome / Autonome Antifa Autonome lehnen gesellschaftliche Normen als Zwang ab und suchen nach einem freien, selbst bestimmten Leben in herrschaftsfreien Räumen. Bei ihnen kommen kommunistische und anarchistische Überzeugungen zusammen. Ideologisch reicht ihr Ursprung bis in die Anfänge der studentischen Protestbewegung der 1960er Jahre zurück. Sie werden dann als Extremisten vom Verfassungsschutz beobachtet, wenn sie gewalttätig oder gewaltbereit sind, oder Gewalt befürworten. Autonome besitzen meist kein einheitliches, verbindliches Weltbild. Oft folgen sie verschwommenen anarchistischen und anarcho-kommunistischen Vorstellungen oder spontanen aktionistischen Antrieben. Sie wollen das demokratisch verfasste Gemeinwesen bekämpfen und möglichst zerschla221 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 gen, da der Staat und sein "Repressionsapparat" sie an der Verwirklichung ihrer Absichten hindere. Gewalt - zum Beispiel gegen die Polizei - ist für Autonome oft die einzige Möglichkeit, einen Zusammenhalt innerhalb der Gruppe herzustellen, da alle Versuche sich zu organisieren, als "Machtgier" abgelehnt werden. Gewaltbereite Autonome bilden bei Demonstrationen "Schwarze Blöcke", von denen ein erhebliches Gewaltpotenzial ausgeht. Die "Autonome Antifa" hat sich dem Kampf gegen den "Faschismus" verschrieben. Der Faschismus-Begriff der "Autonomen Antifa" ist dabei sehr weit gespannt. Polizisten werden genauso als "Faschisten" bezeichnet, wie beispielsweise Lehrer, Selbständige oder sonstige Bürger, die sich den reißerischen Parolen nicht anschließen wollen. Wenn die "Autonome Antifa" gegen tatsächliche Rechtsextremisten vorgeht, sucht sie oft Anschluss an demokratische Gruppen. Innerhalb der "Autonomen Antifa" gibt es verschiedene, einander mitunter deutlich widersprechende Strömungen. Zusammenschlüsse halten oft nicht lange und zerbrechen aufgrund interner Streitigkeiten. Eine Strömung innerhalb der "Autonomen Antifa" sind die "Anti-Deutschen" (siehe "Anti-Deutsche"). Autonome Nationalisten "Autonome Nationalisten" werden dem rechtsextremistischen Spektrum der "Freien Kräfte" (siehe "Freie Kräfte / Freie Nationalisten") zugeordnet. Sie orientieren sich ideologisch unter anderem an nationalrevolutionären Ideen. Besonderes Merkmal ist die Übernahme von Verhaltensformen, die militanten Linksextremisten (siehe "Autonome / Autonome Antifa") zugerechnet werden. "Autonome Nationalisten" treten oft mit einem hohen Maß an Militanz gegen Polizeibeamte und politische Gegner auf. Wie gewaltbereite Linksextremisten bilden auch sie "Schwarze Blöcke". Innerhalb der neonationalsozialistischen Szene sind "Autonome Nationalisten" vor allem wegen ihres öffentlichen Erscheindungsbildes umstritten. Dschihad Dschihad bedeutet im Arabischen Anstrengung, innerer Kampf aber auch Heiliger Krieg. In der islamischen Kultur hat der Begriff verschiedene Bedeutungen. Ein "Heiliger Krieg" kann beispielsweise eine innere spirituelle Auseinandersetzung sein. Andere wiederum verstehen darunter den bewaffneten Kampf gegen "Ungläubige" und "Feinde des Islam". Für militante Islamisten ist der bewaffnete Dschihad eine religiöse Pflicht. In ihrer 222 Glossar angestrebten Ordnung eines idealisierten Islam hält sich angeblich jeder aus Einsicht und Gottesfurcht ganz von selbst an angestrebte moralische wie soziale Maßstäbe. Nur der Islam kenne die alleinige Herrschaft Gottes über alle Menschen, alle anderen politischen und sozialen Systeme sähen menschliche Einrichtungen vor (zum Beispiel das Parlament in der Demokratie), die die Menschen führen wollten. Dschihad sei deswegen ein Krieg zur Befreiung der Menschen von der Knechtschaft der Menschen. Durch den Dschihad werde der Mensch zum "Stellvertreter Gottes", dem es gelingen könne, ein "Reich Gottes auf Erden" zu errichten. In dieser Zielsetzung einer totalen Gesellschaft ähnelt der Dschihadismus kommunistischen Bewegungen (siehe "Kommunismus"). Es kann angesichts ihres totalitären Religionsverständnisses nicht verwundern, dass sich dschihadistische Gewalt zumeist gegen Muslime selbst richtet. Extremismus In der Alltagssprache werden die Begriffe "Extremismus" und "Radikalismus" häufig gleichbedeutend verwendet. Für den Verfassungsschutz bestehen hier aber entscheidende Unterschiede. Denn "radikale" Bestrebungen werden nicht vom Verfassungsschutz beobachtet, "extremistische" hingegen schon. Als "radikal" wird eine Bestrebung dann verstanden, wenn sie eine politische Problemstellung von der Wurzel (lateinisch "radix") her anpacken will, ohne dabei die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen zu wollen. Im Gegensatz dazu stehen "extremistische" Bestrebungen. Sie richten sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. So streben Teile des linksextremistischen Spektrums beispielsweise eine "Diktatur des Proletariats" an. Rechtsextremisten wollen statt dessen einen rassistischen "totalen Führerstaat" errichten. Und Islamisten sind auf einen "Gottesstaat" ausgerichtet. Gewalt wird dabei häufig als Mittel zur Durchsetzung der jeweiligen Ziele befürwortet, propagiert oder sogar praktiziert. Gemeinsam ist diesen extremistischen Gegenentwürfen die Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO). Das Bundesverfassungsgericht hat die Prinzipien der fdGO 1952 folgendermaßen definiert: a) die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte; b) die Volkssouveränität; c) die Gewaltenteilung; 223 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 d) die Verantwortlichkeit der Regierung; e) die Gesetzmäßigkeit der Regierung; f) die Unabhängigkeit der Gerichte; g) das Mehrparteienprinzip; h) die Chancengleichheit aller politischen Parteien und i) das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Extremistische Bestrebungen, die einen oder mehrere dieser Grundwerte abschaffen wollen, werden vom Verfassungsschutz beobachtet (siehe auch "Ausländerextremismus"; "Islamistischer Extremismus", "Linksextremismus"; "Rechtsextremismus"; "Terrorismus"). Extremistische Gefangenenhilfsorganisationen Sowohl Rechtsals auch Linksextremisten und islamistische Extremisten betreuen inhaftierte Sympathisanten und Mitglieder. Dazu stellen sie beispielsweise Rechtsanwälte zur Verfügung und Kontakte zur Außenwelt her. Für Extremisten ist die Arbeit mit Gefängnisinsassen deswegen bedeutsam, weil sie den Häftlingen einreden, "Kämpfer für die richtige Sache" zu sein. Das deutsche Strafrecht wird als "Gesinnungsstrafrecht" diffamiert. Solche Gefangenenhilfsorganisationen stellen ein Netzwerk zwischen Gefängnisinsassen und Extremisten her, das meist noch lange über die Haftdauer hinaus Bestand hat. Auf diese Weise "vermitteln" sie oft Häftlinge nach deren Entlassung in extremistische Kreise. Die "Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V." (HNG) war die aktivste rechtsextremistische Gefangenenhilfsorganisationen in Deutschland. Sie wurde 1979 gegründet und vermittelte vornehmlich Kontakte zwischen Szeneangehörigen und Häftlingen und sorgte auf diesem Weg dafür, dass Rechtsextremisten auch während ihrer Haftzeit nicht ihre Haltung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung änderten. Sie wurde 2011 verboten. Zumindest inhaltlich verfolgt die Organisation "Gefangenenhilfe" die selben Ziele. Die "Rote Hilfe e.V." (RH) ist eine bundesweite Organisation, die politisch Aktive aus dem gesamten linksextremistischen Spektrum auf vielfältige Weise unterstützt. Die RH hat bundesweit mehrere Tausend Mitglieder. Sie rekrutieren sich überwiegend aus dem autonomen Spektrum. Mit Beratungsangeboten, Prozessbegleitung und Gefangenenbesuchen steht die RH tatsächlichen oder vermeintlichen linksextremistischen Tatverdäch224 Glossar tigen und Straftätern bei. Sie beteiligt sich an den Rechtsanwaltsund Prozesskosten. Bei hohen Geldstrafen, Verlust des Arbeitsplatzes oder Haftstrafen gewährt sie auch finanzielle Hilfen zum Lebensunterhalt. Obwohl eigenständige Gefangenenhilfsorganisationen von islamistischen Extremisten bislang nicht bekannt sind, bemühen sich einzelne islamistische Gruppierungen intensiv um Gefangene in deutschen Gefängnissen, um sie auf Dauer für ihre jeweiligen Ideologien zu gewinnen. Faschismus siehe "Rechtsextremismus" und "Nationalsozialismus" Freie Kräfte / Freie Nationalisten Mitte der 1990er Jahre entwickelten Neonationalsozialisten das Konzept der "Freien Kräfte" beziehungsweise "Freien Nationalisten" als Reaktion auf zahlreiche Vereinsverbote. Ihre wesentlichsten Ausprägungen sind Kameradschaften (siehe "Kameradschaften") und "Autonome Nationalisten" (siehe "Autonome Nationalisten"). Einerseits bezeichnen sich Kameradschaftsmitglieder zum Teil selber als "Freie Kräfte" beziehungsweise "Freie Nationalisten", um sich von rechtsextremistischen Parteistrukturen abzugrenzen. Andererseits verwenden auch rechtsextremistische Personenzusammenschlüsse, die sich nicht als Kameradschaft definieren, diese Begrifflichkeit. Insbesondere seit den Verboten von Kameradschaften in mehreren Bundesländern nutzen viele Neonationalsozialisten auf ihren Transparenten oder Internet-Seiten nur noch den Begriff "Freie Kräfte" und versehen ihn mit einem lokalen Namenszusatz. Der Begriff kommt bei Neonationalsozialisten zunehmend nur noch unverbindlich zur Anwendung, um das eigene parteiungebundene Konzept zu verdeutlichen. Sie hoffen, damit den Sicherheitsbehörden weniger Angriffsflächen zu bieten. Fremdenfeindlichkeit Berührungsängste zwischen Personen unterschiedlicher Herkunft, die einander nicht kennen, sind menschlich und überwindbar. Jedoch sehen Rechtsextremisten in "Fremden" generell einen zu bekämpfenden Feind. Ihre Fremdenfeindlichkeit richten Rechtsextremisten gegen alle Menschen, die sie als "fremd" betrachten. Als vordergründige Unterscheidungsmerkmale ziehen sie Hautfarbe, Religion, vermutete Herkunft und Ähnliches heran. Opfer von Fremdenfeindlichkeit sind demnach Ausländer und Deutsche. Hierbei kommt es zu fremdenfeindlich motivierten Strafta225 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 ten und nicht selten zu Gewaltstraftaten. Ihren Opfern sprechen Rechtsextremisten allein wegen des vermuteten "Fremdseins" die Menschenwürde und die Menschenrechte ab (siehe auch "Rassismus"). Geheimschutz Als Geheimschutz wird der Schutz staatlicher Interessen vor Ausspähungen und unbefugtem Zugriff bezeichnet. Insbesondere Informationen über verteidigungswichtige militärische Einrichtungen und kritische Infrastruktur (zum Beispiel Flughäfen) zählen dazu. Man unterscheidet den materiellen Geheimschutz (beispielsweise Nutzung von Panzerschränken, IT-Sicherheit) und den personellen Geheimschutz (Sicherheitsüberprüfungen). Rechtsgrundlage im Bereich personeller Geheimschutz ist das Brandenburgische Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Die Kennzeichnung, Aufbewahrung, Verwaltung und den Transport von Verschlusssachen (materieller Geheimschutz) regelt verbindlich für alle Landesbehörden die Verschlusssachenanweisung. Globalisierung Unter Globalisierung wird der Prozess zunehmender internationaler Verflechtung in den Bereichen Wirtschaft, Politik, Kultur und Kommunikation verstanden. Dieses gegenseitige globale Durchdringen und Zusammenrücken, welches beispielsweise Geldtransfer in Echtzeit rund um den Globus ermöglicht, vollzieht sich nicht überall gleich. Ebenso wirken sich vorhandene Chancen und Risiken in vielfältiger Weise unterschiedlich aus. Jedoch: All dies ist nichts Neues. Im Gegenteil. Seit der Mensch Räume erschlossen, besiedelt und angefangen hat, Handel zu treiben, globalisiert er sich und damit die Welt. In diesem prozesshaften Lauf der Dinge werden Dynamik, Strukturen und Mitteleinsatz angepasst, verbessert und so einer unermüdlichen Modernisierung unterworfen. Individuen, Gesellschaften, Institutionen, Unternehmen, Kommunikationssysteme und Staaten sind daran beteiligt. Die Liberalisierung des Welthandels bildet den Rahmen und bindet in diesen Prozess immer mehr Akteure ein. Kritiker, Gegner und Skeptiker der Globalisierung finden sich im extremistischen wie im demokratischen Spektrum der Bevölkerung. Besonders Linksund Rechtsextremisten haben die Globalisierungskritik als eigenes Themenfeld entdeckt. Teilweise kann von extremistischen Kritikern erhebliche Gewalt ausgehen. 226 Glossar Islamistischer Extremismus Islamistischer Extremismus ist eine Sammelbezeichnung für eine politische, sozialrevolutionäre und in sich teilweise sehr zerstrittene Bewegung, die von einer Minderheit der Muslime getragen wird. Ihre Anhänger fordern unter Berufung auf einen von ihnen politisch idealisierten Islam die "Wiederherstellung" einer "islamischen Ordnung". Sie verstehen den Islam als Gegenmodell zu westlichen, demokratischen Staatsund Gesellschaftsformen. Die von ihnen propagierte "islamische Ordnung" göttlichen Ursprungs (Scharia), die im Koran, in der Praxis der muslimischen Urgemeinde (Sunna) und in den biographischen Berichten über den Propheten (Hadithe) verbindlich vorgegeben sei, müsse alle Lebensbereiche regeln. Islamistische Extremisten glauben sich legitimiert, die "islamische Ordnung" mit Gewalt durchzusetzen. Sie beziehen sich dabei auf im Koran enthaltene Aufforderungen zum "Dschihad" (siehe "Dschihad"), den sie, abweichend von der Mehrheit der Muslime, als heilige Pflicht zum unablässigen Krieg gegen alle "Feinde" des Islams sowohl in muslimischen als auch in nichtmuslimischen Ländern verstehen. Manche greifen zu Mitteln des Terrorismus (siehe "Terrorismus"). Gewalt gegen "Verräter des wahren Islam" richtet sich sehr häufig auch gegen Muslime, die nicht in das enge Weltbild der islamistischen Extremisten passen. Kameradschaften Kameradschaften (siehe auch "Freie Kräfte / Freie Nationalisten") entstanden als Reaktion auf Verbote rechtsextremistischer Organisationen in den 1990er Jahren. Rechtsextremisten glaubten, dass sie durch diese Art der Zusammenschlüsse einem vereinsrechtlichen Verbotsverfahren ausweichen könnten. Ihr Wirkungskreis ist lokal oder regional begrenzt, oft spiegelt sich dies in der Namensgebung wieder. Innerhalb der Kameradschaften besteht eine Übereinstimmung zu gemeinsamer politischer Arbeit auf Basis rechtsextremistischer Grundorientierung. Ihre Binnenstruktur ist in der Regel streng hierarchisch aufgebaut. Letztlich ist das Selbstverständnis der NSDAP (siehe "Nationalsozialismus"), die sich nie als Partei, sondern immer als Hitler-Bewegung verstanden hat, das historisches Vorbild, dem Kameradschaften nacheifern. Die Verbote mehrerer neonationalsozialistischer Kameradschaften in Brandenburg haben zur Folge gehabt, dass sich Mitläufer von einem kleinen harten Kern überzeugter Rechtsextremisten losgelöst haben und in der rechtsextremistischen Szene nicht mehr in Erscheinung traten. Andere Neonatio227 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 nalsozialisten nutzen mittlerweile die Strukturen von NPD, JN, "Die Rechte" oder "Der III. Weg" für ihre Aktivitäten. Das Kameradschaftsmodell hat für Rechtsextremisten an Bedeutung verloren. Kommunismus Kommunisten glauben an die Lehre von Karl Marx (1818-1883), der zufolge sich die gesamte Menschheitsgeschichte als Wechselspiel von Ausbeutung und Revolte dagegen verstehen ließe. Daran beteiligten Gruppen werden materielle Interessen unterstellt, die in der kommunistischen Lehre als "objektiv" verstanden werden. Sollen es in der Geschichtsauffassung der Kommunisten erst Sklavenhalter und Sklaven, dann Feudalherren und Bauern gewesen sein, die einen "Klassenkampf" führten, so stünden sich heute "Bourgeoisie" und das "Proletariat" gegenüber. Dieses "Proletariat" solle eine Diktatur errichten, die den Übergang zu einer klassenlosen Gesellschaft einleiten werde. Besonders die von Wladimir I. Lenin (18701924) eingeführte Lehre, wonach das "Proletariat" dabei von einer Avantgarde geführt werden müsse, hat die Erscheinungsform kommunistischer Gruppen in den letzten Jahrzehnten geprägt. Von der marxistisch-leninistischen Orthodoxie abweichende kommunistische Strömungen berufen sich oft auf Leo Trotzki, Josef Stalin oder Mao Zedong. Linksextremismus Kommunisten, Anarchisten, Trotzkisten und Autonome (siehe auch jeweils "Kommunismus", "Anarchismus" und "Autonome / Autonome Antifa") stellen die Hauptströmungen des Linksextremismus dar. Sie unterscheiden sich in einigen Punkten stark voneinander, sind sich aber in der Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einig. Für Linksextremisten ist die Demokratie in Deutschland nur ein Deckmantel für die von ihnen unterstellte eigentliche Macht des Kapitals. Sie gehen davon aus, dass sowohl Gewaltenteilung als auch die Unabhängigkeit der Gerichte in Wirklichkeit gar nicht gegeben, sondern nur vorgespielt seien. Ihr Ziel ist ein System, dass nichts mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu tun hat, sondern eine Diktatur über die Mehrheit und damit eine Bevormundung Andersdenkender bedeutet. Die von ihnen häufig genannten Werte "Gleichheit", "Freiheit" und "Gerechtigkeit" stellen sich bei näherem Hinsehen als Synonyme für die Zerstörung demokratischer Errungenschaften (zum Beispiel die Gewaltenteilung), für die Einschränkung per228 Glossar sönlicher Freiheitsrechte (zum Beispiel die freie Berufswahl) und die Beseitigung des Rechts auf Eigentum dar. So unterschiedlich sie auch ausgerichtet sein mögen, verstehen sich doch alle linksextremistischen Organisationen als "antifaschistisch". Damit ist allerdings nur teilweise der Kampf gegen Rechtsextremismus gemeint. Gemeinsam ist linksextremistischen Gruppen die Ausdehnung des Faschismus-Begriffes auf demokratische Einrichtungen. Linksextremistische Parteien Linksextremistische Parteien verstehen sich als Kaderorganisationen, die eine revolutionäre Umwälzung vorbereiten wollen. Die in Brandenburg aktive linksextremistische Partei "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) ist marxistisch-leninistisch ausgerichtet. Die "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) orientiert sich daneben noch an den Lehren Josef Stalins und Mao Zedongs. Sporadisch treten auch trotzkistische Parteien, zum Beispiel die "Partei für Soziale Gleichheit" (PSG), bei Wahlen in Erscheinung. Nachrichtendienstliche Mittel Der Verfassungsschutz unterrichtet die Landesregierung und die Öffentlichkeit über Bestrebungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) richten, damit Maßnahmen für deren Verteidigung eingeleitet werden können. Für diesen Gesetzesauftrag sammelt der Verfassungsschutz Informationen über Extremisten. Der Verfassungsschutz gewinnt seine Informationen aus offen zugänglichen Quellen (beispielsweise Internet-Seiten, Zeitschriften, Flugblätter) und durch den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Die sachund personenbezogenen Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen werden ausgewertet und die daraus gewonnen Erkenntnisse an zuständige Stellen weitergegeben, um so die fdGO zu schützen. Das Brandenburgische Verfassungsschutzgesetz gestattet in SS 6, Absatz 3 unter anderem folgende nachrichtendienstliche Mittel: Einsatz nachrichtendienstlicher Quellen, Observation, Anwendung technischer Hilfsmittel wie Bildund Tonaufzeichnungen außerhalb des Schutzbereichs der Wohnung sowie Überwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs. Die Intensität solcher Maßnahmen ist unterschiedlich. Nach streng geregelten Verfahren genehmigen und kontrollieren parlamentarische Kontrollgremien den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. 229 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Nachrichtendienstliche Quellen Das brandenburgische Verfassungsschutzgesetz erlaubt im SS 6, Absatz 3 den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel (siehe "Nachrichtendienstliche Mittel"), darunter unter anderem den Einsatz nachrichtendienstlicher Quellen. Das sind Personen, die aus unterschiedlichen Interessen Informationen aus dem Bereich des politischen Extremismus weitergeben, dem sie angehören oder in dem sie sich bewegen können. Sie sind keine Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörde. Ein Vertrauensverhältnis besteht zu solchen Personen ausdrücklich nicht. Der Geheimhaltung bedarf es, weil Identität und Verbindung zum Verfassungsschutz im Interesse der weiteren Informationsgewinnung geschützt werden müssen. Nationalsozialismus Nationalsozialismus war eine völkisch-antisemitisch-national-sozial-revolutionäre Bewegung in Deutschland (1919-1945), die sich 1920 als "Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei" (NSDAP) organisierte und unter Führung Adolf Hitlers 1933 eine totalitäre Diktatur in Deutschland errichtete. Neonazismus / Neonationalsozialismus Die Begriffe "Neonazismus", "Neonationalsozialismus" und "Rechtsextremismus" werden umgangssprachlich häufig synonym verwandt. Der Verfassungsschutz dagegen versteht unter Neonationalsozialisten diejenigen Rechtsextremisten, die ein politisches System nach dem Vorbild des nationalsozialistischen "Dritten Reichs" (siehe "Nationalsozialismus") mit "rassenreiner Volksgemeinschaft" (siehe "Rassismus") und totalitärem Führerstaat anstreben. Die Verbrechen, die vom nationalsozialistischen Regime 1933-1945 begangen wurden, verharmlosen, verherrlichen und leugnen sie gleichzeitig. Adolf Hitler und Rudolf Heß sind für Neonationalsozialisten Identifikationsfiguren. Je nach Strömung werden zusätzlich andere Verbrecher des Regimes verehrt, zum Beispiel Otto und Gregor Strasser oder Ernst Röhm. Kleine Teile des neonationalsozialistischen Spektrums knüpfen an die Ideologie des Nationalbolschewismus an. Einige Neonationalsozialisten stellen gegenwartsbezogene Themen in den Mittelpunkt ihrer völkischen und rassistischen Agitation. Observation Observation ist die verdeckte Beobachtung durch besonders ausgebildete Mitarbeiter mit Unterstützung technischer Mittel. Die rechtliche Grundlage 230 Glossar ergibt sich aus dem brandenburgischen Verfassungsschutzgesetz (SS 6, Absatz 3 Nr. 2 und 3). Ziel ist, unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit Informationen über extremistische oder sicherheitsgefährdende Bestrebungen sowie über staatlich gelenkte Spionage zu gewinnen. Proliferation Unter Proliferation versteht man die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Waffenträgersystemen beziehungsweise von Produkten und Kenntnissen, die zur Herstellung solcher Waffen dienen können. Oftmals ist bei Lieferungen solcher Produkte die beabsichtigte Rüstungsproduktion nicht erkennbar oder wird verschleiert, zumal sie häufig sowohl im militärischen als auch im zivilen Bereich verwendet werden können - so genannte Dual-Use-Güter. Radikalismus siehe "Extremismus" Rassismus Alle Ausprägungen des Rechtsextremismus sind rassistisch. Rassisten teilen Menschen anhand bestimmter Merkmale in höherund minderwertige Gruppen ein. Merkmale sind beispielsweise die Hautfarbe, die Nationalität oder Herkunft, Kultur und Religion. Um diese Gruppen voneinander abbeziehungsweise auszugrenzen, verlangen Rassisten "ethnisch homogene" Nationen. Gewöhnlich gehen Rassisten davon aus, dass Angehörige "weißer Rassen" anderen überlegen seien. Daraus ziehen Rechtsextremisten ihre Rechtfertigung für Diskriminierung und Ausgrenzung aller ihnen unliebsamen Gruppen. Solch eine Diskriminierung verstößt gegen Verfassungsgrundsätze. Rassismus wird auch als Begründung für Fremdenfeindlichkeit (siehe "Fremdenfeindlichkeit") benutzt. Eine spezielle Form des Rassismus ist der Antisemitismus (siehe "Antisemitismus"). Rechtsextremismus Folgende Einstellungen charakterisieren Rechtsextremisten: Ablehnung der Menschenrechte; Ablehnung der Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz; übersteigerter, oft aggressiver Nationalismus, verbunden mit einer Feindschaft gegen Fremde oder fremd Aussehende, gegen Minderheiten, fremde Völker und Staaten (siehe "Rassismus"); Verschweigen, 231 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Verharmlosen oder Leugnen der nationalsozialistischen Verbrechen von 1933-1945 (siehe "Revisionismus, rechtsextremistischer"). In unterschiedlicher Gewichtung und Ausprägung lassen sich in den einzelnen rechtsextremistischen Strömungen folgende Kernelemente ausmachen: Rassismus, ein biologistisch geprägtes Menschenbild und Antisemitismus; völkischer Kollektivismus, also pauschale Überbewertung einer meist rassistisch definierten "Volksgemeinschaft" zu Lasten der Rechte und Interessen des Individuums; Militarismus samt dem Bestreben, auch zivile Bereiche des gesellschaftlichen Lebens nach hierarchischen Prinzipien ("Führer und Gefolgschaft") zu ordnen; Etatismus, also die Forderung nach einer autoritären oder diktatorischen staatlichen Ordnung. Angesichts der vielfältigen Ausprägungen des Rechtsextremismus ist es nicht sachgerecht, Rechtsextremisten unterschiedslos als "Nazis", "Neonazis", "Neonationalsozialisten" oder "Faschisten" zu bezeichnen. Den Nationalsozialismus von 1933 bis 1945 betrachten nur die Anhänger des Neonationalsozialismus (siehe auch "Neonazismus" / "Neonationalsozialismus") als fortgeltendes Leitbild. Auf den Faschismus, das in Italien 1922 bis 1944 bestehende Herrschaftssystem und dessen von Benito Mussolini geprägte faschistische Ideologie, berufen sich in Deutschland allenfalls rechtsextremistische Splittergruppen. Dennoch wird in der Alltagssprache "Faschismus" oft mit "Rechtsextremismus" gleichgesetzt. Rechtsextremistische Parteien Rechtsextremistische Parteien wollen den demokratischen Staat des Grundgesetzes "abwickeln" und durch einen totalitären Führerstaat ersetzen. Sie propagieren beispielsweise ein "lebensrichtiges Menschenbild", das rassistisch ist. Rechtsextremistische Parteien arbeiten teilweise mit Neonationalsozialisten zusammen. In Brandenburg nimmt die "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) an Wahlen teil. Revisionismus, rechtsextremistischer Als (Geschichts-)Revisionismus bezeichnet man den politisch motivierten Versuch, Verbrechen unter nationalsozialistischer Herrschaft im Wege einer "nochmaligen Betrachtung" zu relativieren oder zu leugnen. Durch vermeintlich entlastende und verzerrende Darstellung der Geschichte soll die rechtsextremistische Ideologie wieder politikfähig werden. Insbesondere im Rahmen einer gezielten "Revisionismus-Kampagne" versuchen 232 Glossar Rechtsextremisten aus aller Welt seit Jahren, den millionenfachen Mord an den Juden zu bestreiten oder zumindest die Zahl der Opfer in Frage zu stellen. Dazu berufen sich Revisionisten auf häufig von ihnen selbst in Auftrag gegebene pseudowissenschaftliche "Gutachten" ("Leuchter-Report", "Rudolf-Gutachten"), in denen versucht wird, die Massenvernichtung in den Konzentrationslagern als technisch unmöglich darzustellen. In der Bundesrepublik wird dieses Verhalten strafrechtlich geahndet. Sicherheitsüberprüfung siehe "Geheimschutz" Skinheads Die Wurzeln der Skinheadbewegung liegen im Großbritannien der späten 1960er Jahre. Sie war ursprünglich eine unpolitische, der Arbeiterschicht entstammende Jugendbewegung. Auch heute interessiert sich ein großer Teil der Skinheadszene nicht für politische Themen, sondern fühlt sich lediglich einer von einschlägiger Musik und Mode geprägten Subkultur zugehörig. Die Öffentlichkeit nimmt allerdings von der vielschichtigen Skinheadszene hauptsächlich den rechtsextremistischen Flügel ("Boneheads", "White-Power-Skins" und "Fascho-Skins") wahr, der sich über eine bestimmte Mode sowie Musik und über eine von neonationalsozialistischen Ideologieelementen durchsetzte Einstellung definiert. Wichtige Bindeglieder der internationalen rechtsextremistischen Skinheadszene sind Skinhead-Musik, die auf Tonträgern und bei Konzerten mit oft aggressiven, zum Teil neonationalsozialistischen Texten verbreitet wird, und Skinhead-Modeartikel. Die Produkte werden von zahlreichen Vertriebsdiensten im Versandhandel angeboten sowie über einschlägige Internetseiten, in Foren und Skin-Magazinen (Fanzines) beworben. In den letzten Jahren ist das Skinhead-Outfit jedoch stark rückläufig. Die Szene hat innerhalb des Rechtsextremismus dadurch an Bedeutung verloren. Bei Szene-Musikkonzerten sind Skinheads jedoch noch gehäuft wahrnehmbar. Eine Minderheit in der Skinheadszene ist dem linksextremistischen Spektrum zuzuordnen. "Red Skins", SHARPs ("Skinheads Against Racial Prejudice") oder R.A.S.H.s ("Red and Anarchist Skinheads") grenzen sich energisch gegen "Nazis und Rassismus" ab. Ein kleiner Teil dieses Personenkreises vertritt linksextremistische Vorstellungen. Linksextremistische 233 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Skinheads finden sich auch in der autonomen Szene und engagieren sich zum Teil in der autonomen Antifa (siehe "Autonome / autonome Antifa"). Spionage Wenn ein Staat mit verdeckten Mitteln und Methoden politische Entscheidungsprozesse sowie wirtschaftliche, wissenschaftliche und militärische Potenziale eines anderen Staates ausforscht, um auf unerlaubte Weise Vorteile und Informationen zu gewinnen, betreibt er Spionage. Spionageabwehr ist Auftrag des Verfassungsschutzes. Die politische und militärische Spionage erreichte während des "Kalten Krieges" ihren Höhepunkt, bleibt aber auch heute angesichts zahlreicher Interessengegensätze in der Staatenwelt aktuell. Insbesondere die staatlich gelenkte Wirtschaftsspionage ist eine Bedrohung und Belastung, die sich gegen Firmen, Unternehmen und Verbände richtet. Sie ist zu unterscheiden von der wirtschaftlichen Konkurrenzspionage, mit der ein privates Unternehmen gegen ein anderes vorgeht. Diese Form der Spionage ist nicht Gegenstand des Verfassungsschutzauftrages. Terrorismus Terrorismus ist Gewalt gegen eine bestehende Ordnung, um einen politischen Wandel über schwere Straftaten zu erzwingen. Terror dient dabei als Druckmittel, indem Angst und Schrecken verbreitet werden. Terrorismus benötigt mediale Öffentlichkeit, die er gerade über zivile Opfer erzeugt. Trotzkismus Der Trotzkismus ist eine politisch-ideologische Richtung im Kommunismus (siehe "Kommunismus"), die auf Leo Trotzki (1879-1940), einen der Hauptakteure der russischen Oktoberrevolution 1917, zurückgeht. Ziel der Trotzkisten ist eine "permanente Revolution" und die "Diktatur des Proletariats" unter ihrer Führung. Trotzkistische Parteien stehen abseits von den übrigen kommunistischen Parteien. Um dennoch über ihre engen Zirkel hinaus Einfluss zu gewinnen, bedienen Trotzkisten sich der Methode des gezielten Unterwanderns. Verbotene Kennzeichen Nach SS 86 a Strafgesetzbuch ist das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar. Kennzeichen sind Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Das Verbot umfasst Kennzeichen verbotener Parteien, verbotener Vereinigungen, Kennzeichen 234 Glossar ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen oder zum Verwechseln ähnliche Kennzeichen. Bekannteste Beispiele solcher Straftaten sind das Schmieren von Hakenkreuzen oder das Zeigen des "Hitler-Grußes". Verschlusssachen siehe Geheimschutz Wirtschaftsschutz Der Wirtschaftsschutz beinhaltet alle relevanten Maßnahmen des Verfassungsschutzes, die geeignet sind, einen illegalen Know-how-Transfer durch fremde Nachrichtendienste aus deutschen Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu verhindern oder zumindest zu erschweren (siehe "Spionage"). Zionist Occupied Government (ZOG) "Zionist Occupied Government" (ZOG) kommt aus dem Englischen und heißt wörtlich übersetzt "zionistisch besetzte Regierung". Die Abkürzung ist eine in rechtsextremistischen Bewegungen übliche antisemitische Schmiererei. Mit dem Ausdruck ist gemeint, dass eine Regierung von Juden angeblich "besetzt" beziehungsweise "erobert", also fremdbestimmt sei und demnach das Staatsvolk nicht repräsentiere, sondern unterdrücke. Darin glauben Rechtsextremisten wiederum, eine angebliche jüdische Weltverschwörung zu erkennen. 235 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 236 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG 9.3 Gesetzestexte Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Brandenburg (Brandenburgisches VerfassungsschutzgesetzBbgVerfSchG) Vom 05. April 1993 (GVBl.I/93, [Nr. 04], S.78), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 44]) Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften SS1 Zweck des Verfassungsschutzes; Auftrag der Verfassungsschutzbehörde (1) Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. (2) Die Verfassungsschutzbehörde unterrichtet die Landesregierung und andere zuständige Stellen über Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder. Dadurch soll es ihnen insbesondere ermöglicht werden, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren zu ergreifen. SS2 Zuständigkeit der Verfassungsschutzbehörde (1) Verfassungsschutzbehörde ist das Ministerium des Innern. Es unterhält für diese Aufgaben eine besondere Abteilung. (2) Die Verfassungsschutzbehörde darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden. (3) Verfassungsschutzbehörden anderer Länder dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur im Rahmen der Bestimmungen dieses Gesetzes im Einvernehmen, die des Bundes nach Maßgabe bundesrechtlicher Vorschriften nur im Benehmen mit der Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg tätig werden. 237 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 SS3 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde (1) Zur Erfüllung ihres Auftrages sammelt die Verfassungsschutzbehörde Informationen, insbesondere sachund personenbezogene Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen, über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland für eine fremde Macht, 3. Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 4. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. und wertet sie aus. Voraussetzung für ihr Tätigwerden ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte. (2) Die Verfassungsschutzbehörde wirkt mit 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, 2. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen, 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. 238 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG Die Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde bei der Mitwirkung nach Satz 1 Nr. 1 und 2 sind in dem Brandenburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz geregelt. SS4 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen, 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, den Bund, die Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen, 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die in Absatz 3 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. (2) Eine Bestrebung im Sinne dieses Gesetzes ist insbesondere dann gegeben, wenn sie auf Gewaltanwendung gerichtet ist oder sonst ein kämpferisches und aggressives Verhalten gegenüber den in Absatz 3 genannten Grundsätzen erkennen lässt. (3) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: 1. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, 2. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, 239 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 3. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 4. das Recht auf die Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, 5. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, 6. die Unabhängigkeit der Gerichte und 7. der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft. (4) Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen aktiv unterstützt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet oder aufgrund ihrer Wirkungsweise sonst geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. (5) Straftaten von erheblicher Bedeutung im Sinne der SSSS 16 Abs. 1 und 20 Abs. 1 sind Verbrechen oder Vergehen, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bedroht sind, sowie Rauschgifthandel, Falschgeld-, Sprengstoffund Waffendelikte und Straftaten nach SS 129 des Strafgesetzbuches. SS5 Unterrichtung der Öffentlichkeit Die Verfassungsschutzbehörde informiert die Öffentlichkeit in zusammenfassenden Berichten über Bestrebungen und Tätigkeiten im Sinne von SS 3 Abs. 1. Sie unterrichtet jährlich die Öffentlichkeit über die Summe ihrer Haushaltsmittel und über die Gesamtzahl ihrer Bediensteten. Zweiter Abschnitt Befugnisse SS6 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde ist an Gesetz und Recht gebunden. (2) Die Verfassungsschutzbehörde darf die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten verarbeiten, soweit nicht die Bestimmungen des Brandenburgi240 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG schen Datenschutzgesetzes oder besondere Regelungen in diesem Gesetz entgegenstehen. (3) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Informationsbeschaffung als nachrichtendienstliche Mittel die folgenden Maßnahmen anwenden: 1. Einsatz von Vertrauensleuten, sonstigen geheimen Informanten, zum Zwecke der Spionageabwehr überworbenen Agenten, Gewährspersonen und verdeckten Ermittlern; 2. Observationen; 3. Bildaufzeichnungen (Fotografieren, Videografieren und Filmen) außerhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes; 4. verdeckte Ermittlungen und Befragungen; 5. Mithören ohne Inanspruchnahme technischer Mittel; 6. Mithören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel außerhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes; 7. Beobachtung des Funkverkehrs auf nicht für den allgemeinen Empfang bestimmten Kanälen sowie die Sichtbarmachung, Beobachtung, Aufzeichnung und Entschlüsselung von Signalen in Kommunikationssystemen; 8. Verwendung fingierter biographischer, beruflicher oder gewerblicher Angaben (Legenden); 9. Beschaffung, Erstellung und Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen; 10. Überwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Maßgabe des Artikel 10-Gesetzes. Minderjährige dürfen nicht als Vertrauensleute, sonstige geheime Informanten, Gewährspersonen oder verdeckte Ermittler eingesetzt werden. Soweit sich Personen aus beruflichen Gründen auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen können, darf die Verfassungsschutzbehörde diese nicht von sich aus für ihre Zwecke in Anspruch nehmen; Informationen, die diese Personen unter Verletzung des SS 203 des Strafgesetzbuches rechtswidrig an die Verfassungsschutzbehörde weiterzugeben beabsichtigen, dürfen von dieser nicht entgegengenommen werden. Tarnpapiere und Tarnkennzeichen dürfen auch zu dem in SS 7 Abs. 1 Nr. 5 genannten Zweck verwendet werden; die zuständigen Behörden des Landes sowie 241 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 die Gemeinden und Gemeindeverbände sind verpflichtet, der Verfassungsschutzbehörde für diese Tarnmaßnahmen Hilfe zu leisten. (4) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen der Verfassungsschutzbehörde nicht zu. Sie darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. (5) Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person mit ihrer Kenntnis erhoben, so ist sie über den Verwendungszweck aufzuklären. Die Aufklärungspflicht umfasst bei einer beabsichtigten Übermittlung auch den Empfänger der Daten. Die Aufklärung kann unterbleiben, wenn die Tatsache, dass die Erhebung für Zwecke der Verfassungsschutzbehörde erfolgt, aus besonderen Gründen nicht bekannt werden soll. Die betroffene Person ist auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben hinzuweisen. (6) Von mehreren geeigneten Maßnahmen hat die Verfassungsschutzbehörde diejenige zu wählen, die die betroffene Person voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme darf keinen Nachteil herbeiführen, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. (7) Beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel dürfen keine Straftaten begangen werden. Die abschließende Aufzählung der Straftatbestände, die verwirklicht werden dürfen, erfolgt in einer Dienstvorschrift nach Vorlage in der Parlamentarischen Kontrollkommission. SS7 Besondere Formen der Datenerhebung (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben Informationen, insbesondere personenbezogene Daten, mit den Mitteln gemäß SS 6 Abs. 3 nur erheben, wenn 1. sich ihr Einsatz gegen Personenzusammenschlüsse, in ihnen oder einzeln tätige Personen richtet, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht der Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 bestehen, 2. sich ihr Einsatz gegen andere als die in Nummer 1 genannten Personen richtet, von denen aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie für diese bestimmte oder von diesen herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben, 242 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG 3. ihr Einsatz gegen andere als in den Nummern 1 und 2 genannten Personen unumgänglich ist, um Erkenntnisse über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht oder Bestrebungen zu gewinnen, die sich durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 genannten Schutzgüter wenden, 4. auf diese Weise die zur Erforschung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 erforderlichen Quellen in Personenzusammenschlüssen nach Nummer 1 gewonnen werden können oder 5. dies zum Schutz der Bediensteten, Einrichtungen, Gegenstände und Quellen der Verfassungsschutzbehörde gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderlich ist. Die Erhebung nach Satz 1 ist unzulässig, wenn die Erforschung des Sachverhaltes auf andere, die betroffene Person weniger beeinträchtigende Weise möglich ist; eine geringere Beeinträchtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Information aus allgemein zugänglichen Quellen oder durch eine Auskunft nach SS 15 gewonnen werden kann. Die Anwendung eines Mittels gemäß SS 6 Abs. 3 darf nicht erkennbar außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhaltes stehen, insbesondere nicht zu der Gefahr, die von der jeweiligen Bestrebung oder Tätigkeit im Sinne von SS 3 Abs. 1 ausgeht. Die Maßnahme ist unverzüglich zu beenden, wenn ihr Zweck erreicht ist oder sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass er nicht oder nicht auf diese Weise erreicht werden kann. (2) Die mit den Mitteln nach SS 6 Abs. 3 gewonnenen Informationen dürfen nur für den jeweiligen Erhebungszweck genutzt werden. Eine anderweitige Nutzung ist nur zulässig, wenn das zur Informationsgewinnung verwendete Mittel auch für den jeweils anderen Nutzungszweck hätte eingesetzt werden dürfen. Sie ist ferner zulässig im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen nach SS 3 Abs. 2 und in Verwaltungsverfahren, in denen die Beteiligung der Verfassungsschutzbehörde gesetzlich vorgeschrieben ist. (3) Das Mithören oder Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel oder sonstige Maßnahmen nach SS 6 Abs. 3, die in ihrer Art und Schwere einer Beschränkung des Brief-, Post und Fernmeldegeheimnisses gleichkommen, sind zulässig, wenn dadurch Erkenntnisse über sicherheitsgefährdende 243 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht oder Bestrebungen, die auf Gewaltanwendung gerichtet sind oder sonst ein kämpferisches und aggressives Verhalten gegenüber den in SS 4 Abs. 3 genannten Grundsätzen erkennen lassen, gewonnen werden können. Ein solcher Eingriff bedarf im Einzelfall der vorherigen Zustimmung des Ministers des Innern, im Falle seiner Verhinderung der seines Vertreters. Die Parlamentarische Kontrollkommission ist in der jeweils nächsten Sitzung, bei Fortdauer der Maßnahmen jeweils in Abständen von drei Monaten, zu unterrichten. Die durch den Eingriff erhobenen Informationen dürfen nur nach Maßgabe des SS 4 Abs. 2 des Artikel 10-Gesetzes, zur Erforschung oder Verfolgung einer Straftat nach SS 129 des Strafgesetzbuches sowie für die in Absatz 2 Satz 3 genannten Zwecke genutzt werden. (4) Beim Einsatz von Vertrauensleuten und verdeckten Ermittlern sowie bei Observationen finden die Bestimmungen in Absatz 3 Satz 3 entsprechende Anwendung, ohne dass die Identität der Vertrauensleute oder verdeckten Ermittler, auch nicht in mittelbarer Form, offenbart wird. SS8 Speicherung, Veränderung, Nutzung, Berichtigung, Sperrung und Löschung personenbezogener Daten (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach SS 3 Abs. 1 Informationen, insbesondere personenbezogene Daten, speichern, verändern und nutzen, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen nach SS 3 Abs. 1 vorliegen oder 2. dies für die Erforschung und Bewertung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 erforderlich ist. Die Speicherung von Informationen über das Verhalten Minderjähriger vor Vollendung des 14. Lebensjahres zu ihrer Person ist unzulässig. Mittels automatisierter Datenverarbeitung zu ihrer Person gespeicherte Daten Minderjähriger dürfen nur einem besonders beschränkten Personenkreis zugänglich gemacht werden. Die Speicherdauer ist auf das für die Aufgabenerfüllung erforderliche Maß zu beschränken. (2) Gespeicherte Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Wird die Richtigkeit von der betroffenen Person bestritten, so ist dies im Zusammenhang mit dem Datum, dessen Richtigkeit be244 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG stritten wird, zu vermerken. Sie sind zu ergänzen, wenn sie unvollständig sind und dadurch schutzwürdige Interessen Betroffener beeinträchtigt sein können. (3) Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig war oder ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nach SS 3 Abs. 1 nicht mehr erforderlich ist. Die Verfassungsschutzbehörde prüft bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, spätestens nach fünf Jahren, sofern Minderjährige betroffen sind, nach zwei Jahren, ob gespeicherte personenbezogene Daten zu löschen oder zu berichtigen sind. Die Löschung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass dadurch schutzwürdige Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt würden. In diesem Fall sind die Daten zu sperren; sie dürfen nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person verwendet werden. Ein schutzwürdiges Interesse liegt auch vor, wenn die betroffene Person einen Antrag nach SS 12 Abs. 1 gestellt hat. (4) Gespeicherte personenbezogene Daten über Bestrebungen nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 oder 4 sind spätestens zehn Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu löschen, es sei denn, der Leiter der Verfassungsschutzabteilung im Ministerium des Innern, im Falle seiner Verhinderung sein Vertreter, trifft im Einzelfall ausnahmsweise eine andere Entscheidung. (5) Informationen aus der engeren Persönlichkeitssphäre des Betroffenen, die mittels automatisierter Datenverarbeitung gespeichert sind, dürfen nur einem besonders beschränkten Personenkreis zugänglich gemacht werden. (6) Personenbezogene Daten, die ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, dürfen nur für diese Zwecke sowie zum Nachweis strafbarer Handlungen nach SS 38 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes verwendet werden. SS9 (aufgehoben) SS 10 (aufgehoben) 245 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 SS 11 (aufgehoben) Dritter Abschnitt Auskunft und Einsicht SS 12 Auskunft, Einsicht und Benachrichtigung (1) Die Verfassungsschutzbehörde erteilt auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zur antragstellenden Person gespeicherten Daten sowie den Zweck und die Rechtsgrundlage ihrer Speicherung. Soweit sich die personenbezogenen Daten in Akten befinden, ist auf Antrag der antragstellenden Person Einsicht zu gewähren. Die Akteneinsicht ist auf die Teile der Akten beschränkt, die personenbezogene Daten der antragstellenden Person enthalten. Auskunft oder Akteneinsicht können sich auf Antrag auch auf die Herkunft der Daten, den Zweck ihrer Übermittlung und die Empfänger von Übermittlungen innerhalb der letzten zwei Jahre erstrecken. Auskunft aus Akten oder Einsicht in Akten, die nicht zur Person des Betroffenen geführt werden, sind zu gewähren, soweit die antragstellende Person Angaben macht, die das Auffinden der Daten mit angemessenem Aufwand ermöglichen. (1a) Soweit Daten zur Person mittels automatisierter Datenverarbeitung gespeichert sind, erhält die antragstellende Person Einsicht in Ausdrucke der gespeicherten Datensätze. Absatz 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend. (2) Auskunftserteilung oder Einsichtsgewährung können nur unterbleiben, wenn 1. das öffentliche Interesse an der Geheimhaltung der Erkenntnisse sowie der nachrichtendienstlichen Arbeitsmethoden und Mittel der Verfassungsschutzbehörde gegenüber dem Interesse der antragstellenden Person an der Auskunftserteilung oder Einsicht überwiegt oder 2. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der überwiegenden berechtigten Interessen von Dritten geheimgehalten werden müssen. Die Entscheidung trifft der Leiter der Verfassungsschutzabteilung im Ministerium des Innern oder ein von ihm besonders beauftragter Mitarbeiter unter Abwägung der in den Nummern 1 und 2 genannten Interessen mit 246 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG dem Interesse der antragstellenden Person an der Auskunftserteilung oder Einsicht. (3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung oder der Einsichtsgewährung bedarf keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Verweigerung gefährdet würde; die Gründe sind aber festzuhalten. Die antragstellende Person ist auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen einer Begründung und darauf hinzuweisen, dass sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden kann. Dem Landesbeauftragten ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen und Einsicht zu gewähren. Stellt der Minister des Innern, im Falle seiner Verhinderung der Staatssekretär, im Einzelfall fest, dass durch die Auskunft oder die Einsicht die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde, erhält nur der Landesbeauftragte persönlich Auskunft oder Einsicht. Mitteilungen des Landesbeauftragten an die antragstellende Person dürfen keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Verfassungsschutzbehörde zulassen, sofern sie nicht einer weitergehenden Auskunft zugestimmt hat. (4) Bezieht sich die Auskunftserteilung oder die Einsicht auf die Herkunft personenbezogener Daten von anderen Verfassungsschutzbehörden, der Staatsanwaltschaft und der Polizei, von Landesfinanzbehörden, soweit diese personenbezogene Daten in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben im Anwendungsbereich der Abgabenordnung zur Überwachung und Prüfung speichern, vom Bundesnachrichtendienst, vom Militärischen Abschirmdienst und, soweit die Sicherheit des Bundes berührt wird, von anderen Behörden des Bundesministers der Verteidigung, ist sie nur mit Zustimmung dieser Stellen zulässig. Das gleiche gilt, wenn diese Behörden Empfänger von Übermittlungen personenbezogener Daten sind. Soweit es sich um Behörden des Landes handelt, gelten für die Versagung der Zustimmung die Absätze 2 und 3 entsprechend. (5) Von der ohne ihre Kenntnis erfolgten Erhebung personenbezogener Daten ist die betroffene Person zu benachrichtigen, sobald der Zweck der Erhebung es zulässt. Bei Eingriffen nach SS 7 Abs. 3 und 4 ist die Parlamentarische Kontrollkommission spätestens drei Jahre nach der Beendigung des Eingriffes zu unterrichten, sofern eine Mitteilung an die betroffene Person nicht erfolgt ist. (6) Wird der Landesbeauftragte für den Datenschutz nach SS 12 Abs. 3 tätig, so kann er die Parlamentarische Kontrollkommission von sich aus 247 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 unterrichten, wenn sich im Einzelfall Beanstandungen ergeben, eine Auskunft an die betroffene Person aber aus Geheimhaltungsgründen unterbleiben muss. Vierter Abschnitt Informationsübermittlung SS 13 Zulässigkeit von Ersuchen Wird nach den Bestimmungen dieses Abschnittes um die Übermittlung von personenbezogenen Daten ersucht, dürfen nur die Daten übermittelt werden, die bei der ersuchten Behörde bekannt sind oder aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können. SS 14 Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörde (1) Die Behörden, Betriebe und Einrichtungen des Landes sowie die der Aufsicht des Landes Brandenburg unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts unterrichten von sich aus die Verfassungsschutzbehörde über die ihnen bekannt gewordenen Tatsachen einschließlich personenbezogener Daten, die sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht oder Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes erkennen lassen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 genannten Schutzgüter gerichtet sind. (2) Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei übermitteln darüber hinaus von sich aus der Verfassungsschutzbehörde auch alle anderen ihnen bekanntgewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten über Bestrebungen nach SS 3 Abs. 1, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung für die Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde erforderlich ist. (3) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei sowie andere Behörden um Übermittlung der zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten ersuchen, wenn sie nicht aus allgemein zugänglichen Quellen oder nur mit übermäßigem Auf248 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG wand oder nur durch eine die betroffene Person stärker belastende Maßnahme erhoben werden können. Die Ersuchen sind festzuhalten. (4) Die Übermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund einer Maßnahme nach SS 100 a der Strafprozessordnung bekanntgeworden sind, ist nach den Vorschriften der Absätze 1 bis 3 nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass jemand eine der in SS 3 des Artikel 10-Gesetzes genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. Auf die dabei übermittelten Kenntnisse und Unterlagen finden SS 4 Abs. 1 Satz 2 und 3 und SS 4 Abs. 2 Satz 2 des Artikel 10-Gesetzes entsprechende Anwendung. Die Übermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund anderer strafprozessualer Maßnahmen bekanntgeworden sind, ist zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 bestehen. Sie dürfen nur zur Erforschung dieser Bestrebungen oder Tätigkeiten genutzt werden. SS 14a Übermittlung von Informationen durch nicht-öffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbehörde (1) Auskünfte nach SS 8 Abs. 5 bis 8 des Bundesverfassungsschutzgesetzes dürfen nur auf schriftlichen Antrag des Leiters der Verfassungsschutzabteilung im Ministerium des Innern, im Falle seiner Verhinderung seines Vertreters, eingeholt werden. Über den Antrag entscheidet der Minister des Innern, im Falle seiner Verhinderung sein Vertreter. (2) Das Ministerium des Innern unterrichtet die G 10-Kommission über die beschiedenen Anträge vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzug kann das Ministerium des Innern den Vollzug der Entscheidung auch vor Unterrichtung der Kommission anordnen. Die G 10-Kommission prüft von Amts wegen oder aufgrund von Beschwerden die Zulässigkeit und Notwendigkeit der Einholung von Auskünften. Entscheidungen über Auskünfte, die die G 10-Kommission für nicht notwendig oder unzulässig erklärt, hat das Ministerium des Innern unverzüglich aufzuheben. (3) Die Kontrollbefugnis der Kommission erstreckt sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach Absatz 1 erlangten Daten. 249 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 (4) Für die Verarbeitung der nach SS 8 Abs. 5 bis 8 des Bundesverfassungsschutzgesetzes erhobenen Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. (5) Für die Mitteilung an den Betroffenen findet SS 12 Abs. 1 und 3 des Artikel 10-Gesetzes entsprechende Anwendung. (6) Das Ministerium des Innern unterrichtet im Abstand von höchstens sechs Monaten die Parlamentarische Kontrollkommission über die Durchführung von Maßnahmen nach Absatz 1. (7) Das Ministerium des Innern unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundes jährlich über die nach Absatz 1 durchgeführten Maßnahmen nach Maßgabe des SS 8 Abs. 10 Satz 1 zweiter Halbsatz des Bundesverfassungsschutzgesetzes. (8) Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz, Artikel 16 Verfassung des Landes Brandenburg) wird nach Maßgabe des Absatzes 1 in Verbindung mit SS 8 Abs. 6 und 8 des Bundesverfassungsschutzgesetzes eingeschränkt. SS 15 Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Aufklärung 1. von sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland für eine fremde Macht oder 2. von Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, oder 3. von Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 4. von Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. von öffentlichen Stellen geführte Register einsehen. 250 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG (2) Eine solche Einsichtnahme ist nur zulässig, wenn 1. die Aufklärung auf andere Weise nicht möglich erscheint, insbesondere durch eine Übermittlung der Daten durch die registerführende Stelle der Zweck der Maßnahme gefährdet würde oder 2. die betroffene Person durch eine anderweitige Aufklärung unverhältnismäßig beeinträchtigt würde und 3. eine besondere gesetzliche Geheimhaltungsvorschrift oder ein Berufsgeheimnis der Einsichtnahme nicht entgegensteht. (3) Die Anordnung für die Maßnahme nach Absatz 1 trifft der Leiter der Verfassungsschutzabteilung im Ministerium des Innern, im Falle seiner Verhinderung sein Vertreter. (4) Die auf diese Weise gewonnenen Erkenntnisse dürfen nur zu den in Absatz 1 genannten Zwecken verwendet werden. Gespeicherte Informationen sind zu löschen und Unterlagen zu vernichten, sobald sie für diese Zwecke nicht mehr benötigt werden. (5) Über die Einsichtnahme ist ein gesonderter Nachweis zu führen, aus dem ihr Zweck, die in Anspruch genommene Stelle sowie die Namen der betroffenen Person, deren Daten für eine weitere Verwendung erforderlich sind, hervorgehen. Der Nachweis ist gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des zweiten Kalenderjahres, das dem Jahr der Erstellung folgt, zu vernichten. SS 16 Übermittlung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten an inländische Behörden übermitteln, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist oder die empfangende Behörde die Daten zum Schutz vor Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1, zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung (SS 4 Abs. 5) benötigt oder wenn eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht. Die Übermittlung ist festzuhalten. Die empfangende Behörde darf die übermittelten Daten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihr übermittelt wurden. (2) Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten an ausländische öffentliche Stellen sowie an überund zwischenstaatli251 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 che Stellen übermitteln, wenn dies zum Schutz von Leib oder Leben oder zur Erfüllung eigener Aufgaben, insbesondere bei grenzüberschreitenden Bestrebungen oder Tätigkeiten im Sinne von SS 3 Abs. 1, erforderlich ist. Die Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person, insbesondere die Gefahr einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. Die Übermittlung ist festzuhalten. Die empfangende Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie ihr übermittelt wurden, und dass die Verfassungsschutzbehörde sich vorbehält, um Auskunft über die Verwendung der Daten zu bitten. (3) Personenbezogene Daten dürfen an andere Stellen nicht übermittelt werden, es sei denn, dass 1. die betroffene Person zugestimmt hat, 2. dies zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder 3. zum Schutz der in SS 3 Abs. 2 Nr. 2 genannten Einrichtungen erforderlich ist und der Minister des Innern oder von ihm besonders bestellte Beauftragte ihre Zustimmung im Einzelfall erteilt haben. Die Verfassungsschutzbehörde führt hierüber einen Nachweis, aus dem der Zweck der Übermittlung, ihre Veranlassung, die Fundstelle und der Empfänger hervorgehen. Der Nachweis ist gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des zweiten Kalenderjahres, das dem Jahr der Erstellung folgt, zu vernichten. Die empfangende Stelle darf die übermittelten Daten nur für den Zweck verwenden, zu dem sie ihr übermittelt wurden. Sie ist auf die Verwendungsbeschränkung und darauf hinzuweisen, dass die Verfassungsschutzbehörde sich vorbehält, um Auskunft über die Verwendung der Daten zu bitten. SS 17 Übermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbehörde an Strafverfolgungsund Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten des Staatsund Verfassungsschutzes (1) Die Verfassungsschutzbehörde übermittelt den Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, 252 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG der Polizei von sich aus die ihr bekanntgewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist. Delikte nach Satz 1 sind die in den SSSS 74 a und 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Straftaten sowie sonstige Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des Täters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die in Artikel 73 Nr. 10 Buchstabe b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzgüter gerichtet sind. (2) Die Polizei darf zur Verhinderung von Staatsschutzdelikten nach Absatz 1 Satz 2 die Verfassungsschutzbehörde um Übermittlung der erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten ersuchen. (3) Übermittlungen nach den Absätzen 1 und 2 sind festzuhalten. SS 18 Übermittlung personenbezogener Informationen an die Öffentlichkeit Bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit über Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörde dürfen personenbezogene Daten nur bekanntgegeben werden, wenn dies für das Verständnis des Zusammenhanges oder der Darstellung von Organisationen oder unorganisierten Gruppierungen zwingend erforderlich ist und die Interessen der Allgemeinheit das schutzwürdige Interesse der betroffenen Person überwiegen. Personenbezogene Informationen über Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen oder Amtsträger in Ausübung ihres Amtes dürfen veröffentlicht werden, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen dieser Personen nicht beeinträchtigt werden. SS 19 Übermittlungsverbote Die Übermittlung nach den Vorschriften dieses Abschnittes unterbleibt, wenn 1. eine Prüfung durch die übermittelnde Stelle ergibt, dass die Information zu löschen oder für die empfangende Stelle nicht mehr erforderlich ist, 253 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 2. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art der Information und ihrer Erhebung die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person das öffentliche Interesse an der Übermittlung überwiegen, wovon in der Regel auszugehen ist, wenn die Information die engere Persönlichkeitssphäre der betroffenen Person berührt, 3. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder 4. besondere gesetzliche Übermittlungsregelungen entgegenstehen; die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleibt unberührt. SS 20 Minderjährigenschutz (1) Informationen einschließlich personenbezogener Daten über das Verhalten Minderjähriger dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelt werden, solange die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 8 Abs.1 Satz 2 erfüllt sind. Liegen diese Voraussetzungen nicht mehr vor, ist eine Übermittlung nur zulässig, wenn sie zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung (SS 4 Abs. 5) erforderlich ist. (2) Informationen einschließlich personenbezogener Daten über das Verhalten Minderjähriger vor Vollendung des sechzehnten Lebensjahres dürfen nicht an ausländische oder überoder zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden. SS 21 Pflichten der empfangenden Stelle Die empfangende Stelle prüft, ob die nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelten personenbezogenen Daten für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Prüfung, dass die Daten nicht erforderlich sind, hat sie die Unterlagen zu vernichten. Die Vernichtung kann unterbleiben, wenn die Trennung von anderen Informationen, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich wäre; in diesem Fall sind die Daten zu sperren. 254 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG SS 22 Nachberichtspflicht Erweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer Übermittlung gemäß den Vorschriften dieses Gesetzes als unvollständig oder unrichtig, so sind sie unverzüglich gegenüber der empfangenden Stelle zu berichtigen. Fünfter Abschnitt Parlamentarische Kontrolle SS 23 Parlamentarische Kontrollkommission In Angelegenheiten des Verfassungsschutzes unterliegt die Landesregierung unbeschadet der Rechte des Landtages der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission. SS 24 Zusammensetzung und Amtsdauer der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission wird vom Landtag gebildet. Der Landtag beschließt über ihre Größe, die neun Mitglieder nicht überschreiten soll, und Zusammensetzung und wählt die Mitglieder. Die parlamentarische Opposition muss angemessen vertreten sein. (2) Scheidet ein Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission aus dem Landtag oder aus seiner Fraktion aus oder wird es Mitglied der Landesregierung, so verliert es seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission. Ein neues Mitglied ist unverzüglich zu bestimmen. Das gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus anderen Gründen aus der Parlamentarischen Kontrollkommission ausscheidet. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission übt ihre Tätigkeit auch über das Ende einer Wahlperiode des Landtages hinaus solange aus, bis der nachfolgende Landtag nach Absatz 1 eine neue Parlamentarische Kontrollkommission gebildet hat. SS 25 Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Die Landesregierung unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde, das Lagebild und Vorgänge von besonderer 255 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Bedeutung und auf Verlangen der Kommission über Einzelfälle. Die Kommission hat Anspruch auf diese Unterrichtung. Sie kann von der Landesregierung alle für ihre Kontrollaufgaben erforderlichen Auskünfte, Unterlagen, Aktenund Dateneinsicht, Stellungnahmen und den Zutritt zur Verfassungsschutzbehörde verlangen sowie bei besonderem Aufklärungsbedarf mit Zustimmung des Innenministers Bedienstete zum Sachverhalt befragen, sofern dem nicht überwiegende öffentliche oder private Belange entgegenstehen; die Landesregierung hat dies vor der Parlamentarischen Kontrollkommission zu begründen. (2) Die Landesregierung unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission auch über die Herstellung des Einvernehmens für das Tätigwerden von Verfassungsschutzbehörden anderer Länder im Land Brandenburg gemäß SS 2 Abs. 2 sowie in allgemeiner Form über die Herstellung des Benehmens für das Tätigwerden des Bundesamtes für Verfassungsschutz gemäß SS 5 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. (3) Eingaben einzelner Bürger (Petenten) über ein sie betreffendes Verhalten der Verfassungsschutzbehörde sind nach Zustimmung des Petenten der Parlamentarischen Kontrollkommission zur Kenntnis zu geben, wenn sie nicht an sie selbst gerichtet sind. Sie hat auf Antrag eines Mitgliedes Petenten zu hören. (4) Die Kontrolle der Durchführung des Artikel 10-Gesetzes bleibt den aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz von der Volksvertretung bestellten Organen und Hilfsorganen vorbehalten. (5) Für die Parlamentarische Kontrollkommission gilt SS 23 Abs. 3 Satz 1 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes entsprechend. SS 26 Verfahrensweise der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission gibt sich eine Geschäftsordnung; im übrigen gelten die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Landtages. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission tagt nicht öffentlich. Auf Antrag eines Mitgliedes beschließt die Kommission über die Herstellung der Öffentlichkeit, soweit das öffentliche Interesse oder berechtigte Interessen eines einzelnen dem nicht entgegenstehen. Sofern die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist, sind die Mitglieder der Kom256 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG mission zur Verschwiegenheit über Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen dabei bekannt geworden sind. Das gilt auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus der Kommission. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit kann von der Kommission aufgehoben werden, wenn die Gründe für die Verschwiegenheit nachträglich weggefallen sind. Die Aufhebung der Vertraulichkeit von Beratungsgegenständen, die in die Verantwortlichkeit des Bundes oder eines anderen Landes fallen, ist nur mit deren Zustimmung möglich. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichtet den Landtag jährlich über ihre Tätigkeit. Sechster Abschnitt Schlussvorschriften SS 27 Geltung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes Bei der Erfüllung der Aufgaben nach SS 3 durch die Verfassungsschutzbehörde finden die SSSS 4a, 9, 12 bis 19, 33c und 33d des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes keine Anwendung. SS 28 Erlass von Verwaltungsvorschriften Der Minister des Innern wird ermächtigt, die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften zu erlassen. Über solche, die nachrichtendienstliche Mittel nach SS 6 Abs. 3 betreffen, ist die Parlamentarische Kontrollkommission vorab zu unterrichten. SS 29 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten) 257 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG) vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2970) zuletzt geändert durch Art. 6 des G. v. 20.06.2013 BGBl. I S. 1602 - Auszug - Erster Abschnitt Zusammenarbeit, Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden SS1 Zusammenarbeitspflicht (1) Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. (2) Der Bund und die Länder sind verpflichtet, in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. (3) Die Zusammenarbeit besteht auch in gegenseitiger Unterstützung und Hilfeleistung. SS2 Verfassungsschutzbehörden (1) Für die Zusammenarbeit des Bundes mit den Ländern unterhält der Bund ein Bundesamt für Verfassungsschutz als Bundesoberbehörde. Es untersteht dem Bundesministerium des Innern. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden. (2) Für die Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund und der Länder untereinander unterhält jedes Land eine Behörde zur Bearbeitung von Angelegenheiten des Verfassungsschutzes. SS3 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden (1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbeson258 Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG dere von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 4. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. (2) Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder wirken mit 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, 2. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen, 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte, 4. bei der Überprüfung von Personen in sonstigen gesetzlich bestimmten Fällen. Die Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei der Mitwirkung nach Satz 1 Nr. 1, 2 und 4 sind im Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867) geregelt. 259 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 (3) Die Verfassungsschutzbehörden sind an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes). SS4 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind a) Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen; b) Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweck gerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen; c) Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdrücklich unterstützt. Voraussetzung für die Sammlung und Auswertung von Informationen im Sinne des SS 3 Abs. 1 ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, 260 Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, c) das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, d) die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, e) die Unabhängigkeit der Gerichte, f) der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und g) die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. SS5 Abgrenzung der Zuständigkeiten der Verfassungsschutzbehörden (1) Die Landesbehörden für Verfassungsschutz sammeln Informationen, Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen zur Erfüllung ihrer Aufgaben, werten sie aus und übermitteln sie dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den Landesbehörden für Verfassungsschutz, soweit es für deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist. (2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf in einem Lande im Benehmen mit der Landesbehörde für Verfassungsschutz Informationen, Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen im Sinne des SS 3 sammeln. Bei Bestrebungen und Tätigkeiten im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ist Voraussetzung, dass 1. sie sich ganz oder teilweise gegen den Bund richten, 2. sie sich über den Bereich eines Landes hinaus erstrecken, 3. sie auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland berühren oder 4. eine Landesbehörde für Verfassungsschutz das Bundesamt für Verfassungsschutz um ein Tätigwerden ersucht. Das Benehmen kann für eine Reihe gleichgelagerter Fälle hergestellt werden. (3) Das Bundesamt für Verfassungsschutz unterrichtet die Landesbehörden für Verfassungsschutz über alle Unterlagen, deren Kenntnis für das Land zum Zwecke des Verfassungsschutzes erforderlich ist. 261 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 SS6 Gegenseitige Unterrichtung der Verfassungsschutzbehörden Die Verfassungsschutzbehörden sind verpflichtet, beim Bundesamt für Verfassungsschutz zur Erfüllung der Unterrichtungspflichten nach SS 5 gemeinsame Dateien zu führen, die sie im automatisierten Verfahren nutzen. Diese Dateien enthalten nur die Daten, die zum Auffinden von Akten und der dazu notwendigen Identifizierung von Personen erforderlich sind. Die Speicherung personenbezogener Daten ist nur unter den Voraussetzungen der SSSS 10 und 11 zulässig. Der Abruf im automatisierten Verfahren durch andere Stellen ist nicht zulässig. Die Verantwortung einer speichernden Stelle im Sinne der allgemeinen Vorschriften des Datenschutzrechts trägt jede Verfassungsschutzbehörde nur für die von ihr eingegebenen Daten; nur sie darf diese Daten verändern, sperren oder löschen. Die eingebende Stelle muss feststellbar sein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz trifft für die gemeinsamen Dateien die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach SS 9 des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Führung von Textdateien oder Dateien, die weitere als die in Satz 2 genannten Daten enthalten, ist unter den Voraussetzungen dieses Paragraphen nur zulässig für eng umgrenzte Anwendungsgebiete zur Aufklärung von sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten für eine fremde Macht, von rechtsextremistischen Bestrebungen oder von Bestrebungen, die darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewaltanwendung vorzubereiten. Die Zugriffsberechtigung ist auf Personen zu beschränken, die unmittelbar mit Arbeiten in diesem Anwendungsgebiet betraut sind; in der Dateianordnung (SS 14) ist die Erforderlichkeit der Aufnahme von Textzusätzen in der Datei zu begründen. SS7 Weisungsrechte des Bundes Die Bundesregierung kann, wenn ein Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes erfolgt, den obersten Landesbehörden die für die Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund auf dem Gebiete des Verfassungsschutzes erforderlichen Weisungen erteilen. 262 Artikel 10-Gesetz - G 10 Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz - G 10) Vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, 2298), zuletzt geändert Art. 2 Abs. 4 G v. 6.6.2013 I 1482 Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen SS1 Gegenstand des Gesetzes (1) Es sind 1. die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst zur Abwehr von drohenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes einschließlich der Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaatendes Nordatlantikvertrages, 2. der Bundesnachrichtendienst im Rahmen seiner Aufgaben nach SS 1 Abs. 2 des BND-Gesetzes auch zu den in SS 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 bis 7 und SS 8 Abs. 1 Satz 1 bestimmten Zwecken berechtigt, die Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen, in den Fällen der Nummer 1 auch die dem Briefoder Postgeheimnis unterliegenden Sendungen zu öffnen und einzusehen. (2) Soweit Maßnahmen nach Absatz 1 von Behörden des Bundes durchgeführt werden, unterliegen sie der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium und durch eine besondere Kommission (G 10-Kommission). SS2 Pflichten der Anbieter von Postund Telekommunikationsdiensten (1) Wer geschäftsmäßig Postdienste erbringt oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt, hat der berechtigten Stelle auf Anordnung Auskunft über die näheren Umstände des Postverkehrs zu erteilen und Sendungen, die ihm zum Einsammeln, Weiterleiten oder Ausliefern anvertraut sind, auszuhändigen. Der nach Satz 1 Verpflichtete 263 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 hat der berechtigten Stelle auf Verlangen die zur Vorbereitung einer Anordnung erforderlichen Auskünfte zu Postfächern zu erteilen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Anordnung bedarf. Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt, hat der berechtigten Stelle auf Anordnung Auskunft über die näheren Umstände der nach Wirksamwerden der Anordnung durchgeführten Telekommunikation zu erteilen, Sendungen, die ihm zur Übermittlung auf dem Telekommunikationsweg anvertraut sind, auszuhändigen sowie die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation zu ermöglichen. SS 8a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, SS 4a des MADGesetzes und SS 2a des BND-Gesetzes bleiben unberührt. Ob und in welchem Umfang der nach Satz 3 Verpflichtete Vorkehrungen für die technische und organisatorische Umsetzung der Überwachungsmaßnahme zu treffen hat, bestimmt sich nach SS 110 des Telekommunikationsgesetzes und der dazu erlassenen Rechtsverordnung. (2) Der nach Absatz 1 Satz 1 oder 3 Verpflichtete hat vor Durchführung einer beabsichtigten Beschränkungsmaßnahme unverzüglich die Personen, die mit der Durchführung der Maßnahme betraut werden sollen, 1. auszuwählen, 2. einer einfachen Sicherheitsüberprüfung unterziehen zu lassen und 3. über Mitteilungsverbote nach SS 17 sowie die Strafbarkeit eines Verstoßes nach SS 18 zu belehren; die Belehrung ist aktenkundig zu machen. Mit der Durchführung einer Beschränkungsmaßnahme dürfen nur Personen betraut werden, die nach Maßgabe des Satzes 1 überprüft und belehrt worden sind. Nach Zustimmung des Bundesministeriums des Innern kann der Behördenleiter der berechtigten Stelle oder dessen Stellvertreter die nach Absatz 1 Satz 1 oder 3 Verpflichteten schriftlich auffordern, die Beschränkungsmaßnahme bereits vor Abschluss der Sicherheitsüberprüfung durchzuführen. Der nach Absatz 1 Satz 1 oder 3 Verpflichtete hat sicherzustellen, dass die Geheimschutzmaßnahmen nach den Abschnitten 1.1 bis 1.4, 1.6, 2.1 und 2.3 bis 2.5 der Anlage 7 zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen vom 29. April 1994 (GMBl S. 674) getroffen werden. 264 Artikel 10-Gesetz - G 10 (3) Die Sicherheitsüberprüfung nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 ist entsprechend dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz durchzuführen. Für Beschränkungsmaßnahmen einer Landesbehörde gilt dies nicht, soweit Rechtsvorschriftendes Landes vergleichbare Bestimmungen enthalten; in diesem Fall sind die Rechtsvorschriften des Landes entsprechend anzuwenden. Zuständig ist bei Beschränkungsmaßnahmen von Bundesbehörden das Bundesministerium des Innern; im Übrigen sind die nach Landesrecht bestimmten Behörden zuständig. Soll mit der Durchführung einer Beschränkungsmaßnahme eine Person betraut werden, für die innerhalb der letzten fünf Jahre bereits eine gleichoder höherwertige Sicherheitsüberprüfung nach Bundesoder Landesrecht durchgeführt worden ist, soll von einer erneuten Sicherheitsüberprüfung abgesehen werden. Abschnitt 2 Beschränkungen in Einzelfällen SS3 Voraussetzungen (1) Beschränkungen nach SS 1 Abs. 1 Nr. 1 dürfen unter den dort bezeichneten Voraussetzungen angeordnet werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass jemand 1. Straftaten des Friedensverrats oder des Hochverrats (SSSS 80 bis 83 des Strafgesetzbuches), 2. Straftaten der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (SSSS 84 bis 86, 87 bis 89a des Strafgesetzbuches, SS 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 des Vereinsgesetzes), 3. Straftaten des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit (SSSS 94 bis 96, 97a bis 100a des Strafgesetzbuches), 4. Straftaten gegen die Landesverteidigung (SSSS 109e bis 109g des Strafgesetzbuches), 5. Straftaten gegen die Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages (SSSS 87, 89, 94 bis 96, 98 bis 100, 109e bis 109g des Strafgesetzbuches in Verbindung mit SS 1 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes), 6. Straftaten nach a) den SSSS 129a bis 130 des Strafgesetzbuches sowie 265 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 b) den SSSS 211, 212, 239a, 239b, 306 bis 306c, 308 Abs. 1 bis 3, SS 315 Abs. 3, SS 316b Abs. 3 und SS 316c Abs.1 und 3 des Strafgesetzbuches, soweit diese sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten, oder 7. Straftaten nach SS 95 Abs. 1 Nr. 8 des Aufenthaltsgesetzes plant, begeht oder begangen hat. Gleiches gilt, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass jemand Mitglied einer Vereinigung ist, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind. (1a) Beschränkungen nach SS 1 Abs. 1 Nr. 1 dürfen unter den dort bezeichneten Voraussetzungen für den Bundesnachrichtendienst auch für Telekommunikationsanschlüsse, die sich an Bord deutscher Schiffe außerhalbdeutscher Hoheitsgewässer befinden, angeordnet werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, dass jemand eine der in SS 23a Abs. 1 und 3 des Zollfahndungsdienstgesetzes genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. (2) Die Anordnung ist nur zulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Sie darf sich nur gegen den Verdächtigen oder gegen Personen richten, von denen auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie für den Verdächtigen bestimmte oder von ihm herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder dass der Verdächtige ihren Anschluss benutzt. Maßnahmen, die sich auf Sendungen beziehen, sind nur hinsichtlich solcher Sendungen zulässig, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie von dem, gegen den sich die Anordnung richtet, herrühren oder für ihn bestimmt sind. Abgeordnetenpost von Mitgliedern des Deutschen Bundestages und der Parlamente der Länder darf nicht in eine Maßnahme einbezogen werden, die sich gegen einen Dritten richtet. SS 3a Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung Beschränkungen nach SS 1 Abs. 1 Nr. 1 sind unzulässig, soweit tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, dass durch sie allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erfasst würden. Soweit im Rahmen von Beschränkungen nach SS 1 Abs. 1 Nr. 1 neben einer 266 Artikel 10-Gesetz - G 10 automatischen Aufzeichnung eineunmittelbare Kenntnisnahme erfolgt, ist die Maßnahme unverzüglich zu unterbrechen, soweit sich während der Überwachung tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Inhalte, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, erfasst werden. Bestehen insoweit Zweifel, darf nur eine automatische Aufzeichnung fortgesetzt werden. Automatische Aufzeichnungen nach Satz 3 sind unverzüglich einembestimmten Mitglied der G10-Kommission oder seinem Stellvertreter zur Entscheidung über die Verwertbarkeit oder Löschung der Daten vorzulegen. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung. Die Entscheidung des Mitglieds der Kommission, dass eine Verwertung erfolgen darf, ist unverzüglich durch die Kommission zu bestätigen. Ist die Maßnahme nach Satz 2 unterbrochen worden, so darf sie für den Fall, dass sie nicht nach Satz 1 unzulässig ist, fortgeführt werden. Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung, die durch eine Beschränkung nach SS 1 Abs. 1 Nr. 1 erlangt worden sind, dürfen nicht verwertet werden. Aufzeichnungen hierüber sind unverzüglich zu löschen. Die Tatsachen der Erfassung der Daten und der Löschung sind zu dokumentieren. Die Dokumentation darf ausschließlich für Zwecke der Datenschutzkontrolle verwendet werden. Sie ist zu löschen, wenn sie für diese Zwecke nicht mehr erforderlich ist, spätestens jedoch am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Dokumentation folgt. SS 3b Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen (1) Maßnahmen nach SS 1 Abs. 1 Nr. 1, die sich gegen eine in SS 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 oder Nr. 4 der Strafprozessordnung genannte Person richten und voraussichtlich Erkenntnisse erbringen würden, über die diese Person das Zeugnis verweigern dürfte, sind unzulässig. Dennoch erlangte Erkenntnisse dürfen nicht verwertet werden. Aufzeichnungen hierüber sind unverzüglich zu löschen. Die Tatsache ihrer Erlangung und Löschung ist zu dokumentieren. Die Sätze 2 bis 3 gelten entsprechend, wenn durch eine Maßnahme, die sich nicht gegen eine inSS 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 oder Nr. 4 der Strafprozessordnung genannte Person richtet, von einer dort genannten Person Erkenntnisse erlangt werden, über die sie das Zeugnis verweigern dürfte. (2) Soweit durch eine Beschränkung eine in SS 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 3b oder Nr. 5 der Strafprozessordnung genannte Person betroffen wäre und dadurch voraussichtlich Erkenntnisse erlangt würden, über die diese Person das Zeugnis verweigern dürfte, ist dies im Rahmen der 267 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Prüfung der Verhältnismäßigkeit unter Würdigung des öffentlichen Interesses an den von dieser Person wahrgenommenen Aufgaben und des Interesses an der Geheimhaltung der dieser Person anvertrauten oder bekannt gewordenen Tatsachen besonders zu berücksichtigen. Soweit hiernach geboten, ist die Maßnahme zu unterlassen oder, soweit dies nach der Art der Maßnahme möglich ist, zu beschränken. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, soweit die in SS 53a der Strafprozessordnung Genannten das Zeugnis verweigern dürften. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht, sofern die zeugnisverweigerungsberechtigte Person Verdächtiger im Sinne des SS 3 Abs. 2 Satz 2 ist oder tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass sie dessen in SS 3 Abs. 1 bezeichnete Bestrebungen durch Entgegennahme oder Weitergabe von Mitteilungen bewusst unterstützt. SS4 Prüf-, Kennzeichnungsund Löschungspflichten, Übermittlungen, Zweckbindung (1) Die erhebende Stelle prüft unverzüglich und sodann in Abständen von höchstens sechs Monaten, ob die erhobenen personenbezogenen Daten im Rahmen ihrer Aufgaben allein oder zusammen mit bereits vorliegenden Daten für die in SS 1 Abs. 1 Nr. 1 bestimmten Zwecke erforderlich sind. Soweit die Daten für diese Zwecke nichterforderlich sind und nicht für eine Übermittlung an andere Stellen benötigt werden, sind sie unverzüglich unter Aufsicht eines Bediensteten, der die Befähigung zum Richteramt hat, zu löschen. Die Löschung ist zu protokollieren. Die Protokolldaten dürfen ausschließlich zur Durchführung der Datenschutzkontrolle verwendet werden. Die Protokolldaten sind am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Protokollierung folgt, zu löschen. Die Löschung der Daten unterbleibt, soweit die Daten für eine Mitteilung nach SS 12 Abs. 1 oder für eine gerichtliche Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Beschränkungsmaßnahme von Bedeutung sein können. In diesem Fall sind die Daten zu sperren; sie dürfen nur zu diesen Zwecken verwendet werden. (2) Die verbleibenden Daten sind zu kennzeichnen. Nach einer Übermittlung ist die Kennzeichnung durch den Empfänger aufrechtzuerhalten. Die Daten dürfen nur zu den in SS 1 Abs. 1 Nr. 1 und den in Absatz 4 genannten Zwecken verwendet werden. 268 Artikel 10-Gesetz - G 10 (3) Der Behördenleiter oder sein Stellvertreter kann anordnen, dass bei der Übermittlung auf die Kennzeichnung verzichtet wird, wenn dies unerlässlich ist, um die Geheimhaltung einer Beschränkungsmaßnahme nicht zu gefährden, und die G 10-Kommission oder, soweit es sich um die Übermittlung durch eine Landesbehörde handelt, die nach Landesrecht zuständige Stelle zugestimmt hat. Bei Gefahr im Verzuge kann die Anordnung bereits vor der Zustimmung getroffen werden. Wird die Zustimmung versagt, ist die Kennzeichnung durch den Übermittlungsempfänger unverzüglich nachzuholen; die übermittelnde Behörde hat ihn hiervon zu unterrichten. (4) Die Daten dürfen nur übermittelt werden 1. zur Verhinderung oder Aufklärung von Straftaten, wenn a) tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass jemand eine der in SS 3 Abs. 1 und 1a genannten Straftaten plant oder begeht, b) bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand eine sonstige in SS 7 Abs. 4 Satz 1 genannte Straftat plant oder begeht, 2. zur Verfolgung von Straftaten, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand eine in Nummer 1 bezeichnete Straftat begeht oder begangen hat, oder 3. zur Vorbereitung und Durchführung eines Verfahrens nach Artikel 21 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes odereiner Maßnahme nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 des Vereinsgesetzes, soweit sie zur Erfüllung der Aufgaben des Empfängers erforderlich sind. (5) Sind mit personenbezogenen Daten, die übermittelt werden dürfen, weitere Daten des Betroffenen odereines Dritten in Akten so verbunden, dass eine Trennung nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich ist, ist die Übermittlung auch dieser Daten zulässig; eine Verwendung dieser Daten ist unzulässig. Über die Übermittlung entscheidet ein Bediensteter der übermittelnden Stelle, der die Befähigung zum Richteramt hat. Die Übermittlung ist zu protokollieren. (6) Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur für die Zwecke verwenden, zu deren Erfüllung sie ihm übermittelt worden sind. Er prüft unverzüglich und sodann in Abständen von höchstens sechs Monaten, ob die übermittelten Daten für diese Zwecke erforderlich sind. 269 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Der Empfänger unterrichtet die übermittelnde Stelle unverzüglich über die erfolgte Löschung. Abschnitt 3 Strategische Beschränkungen SS5 Voraussetzungen (1) Auf Antrag des Bundesnachrichtendienstes dürfen Beschränkungen nach SS 1 für internationale Telekommunikationsbeziehungen, soweit eine gebündelte Übertragung erfolgt, angeordnet werden. Die jeweiligen Telekommunikationsbeziehungen werden von dem nach SS 10 Abs. 1 zuständigen Bundesministerium mit Zustimmung des Parlamentarischen Kontrollgremiums bestimmt. Beschränkungen nach Satz 1 sind nur zulässig zur Sammlung von Informationen über Sachverhalte, deren Kenntnis notwendig ist, um die Gefahr 1. eines bewaffneten Angriffs auf die Bundesrepublik Deutschland, 2. der Begehung internationaler terroristischer Anschläge mit unmittelbarem Bezug zur Bundesrepublik Deutschland, 3. der internationalen Verbreitung von Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen sowie des unerlaubten Außenwirtschaftsverkehrs mit Waren, Datenverarbeitungsprogrammen und Technologien in Fällen von erheblicher Bedeutung, 4. der unbefugten gewerbsoder bandenmäßig organisierten Verbringung von Betäubungsmitteln in das Gebiet der Europäischen Union in Fällen von erheblicher Bedeutung mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland, 5. der Beeinträchtigung der Geldwertstabilität im Euro-Währungsraum durch im Ausland begangeneGeldfälschungen, 6. der international organisierten Geldwäsche in Fällen von erheblicher Bedeutung oder 7. des gewerbsoder bandenmäßig organisierten Einschleusens von ausländischen Personen in das Gebiet der Europäischen Union in Fällen von erheblicher Bedeutung mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland a) bei unmittelbarem Bezug zu den Gefahrenbereichen nach Nr. 1 bis 3 oder 270 Artikel 10-Gesetz - G 10 b) in Fällen, in denen eine erhebliche Anzahl geschleuster Personen betroffen ist, insbesondere wenn durch die Art der Schleusung von einer Gefahr für ihr Leib oder Leben auszugehen ist, oder c) in Fällen von unmittelbarer oder mittelbarer Unterstützung oder Duldung durch ausländische öffentliche Stellen rechtzeitig zu erkennen und einer solchen Gefahr zu begegnen. In den Fällen von Satz 3 Nr. 1 dürfen Beschränkungen auch für Postverkehrsbeziehungen angeordnet werden; Satz 2 gilt entsprechend. (2) Bei Beschränkungen von Telekommunikationsbeziehungen darf der Bundesnachrichtendienst nur Suchbegriffe verwenden, die zur Aufklärung von Sachverhalten über den in der Anordnung bezeichneten Gefahrenbereich bestimmt und geeignet sind. Es dürfen keine Suchbegriffe verwendet werden, die 1. Identifizierungsmerkmale enthalten, die zu einer gezielten Erfassung bestimmter Telekommunikationsanschlüsse führen, oder 2. den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betreffen. Dies gilt nicht für Telekommunikationsanschlüsse im Ausland, sofern ausgeschlossen werden kann, dass Anschlüsse, deren Inhaber oder regelmäßige Nutzer deutsche Staatsangehörige sind, gezielt erfasst werden. Die Durchführung ist zu protokollieren. Die Protokolldaten dürfen ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle verwendet werden. Sie sind am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Protokollierung folgt, zu löschen. SS 5a Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung Durch Beschränkungen nach SS 1 Abs. 1 Nr. 2 dürfen keine Kommunikationsinhalte aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erfasst werden. Sind durch eine Beschränkung nach SS 1 Abs. 1 Nr. 2 Kommunikationsinhalte aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erfasst worden, dürfen diese nicht verwertet werden. Sie sind unverzüglich unter Aufsicht eines Bediensteten, der die Befähigung zum Richteramt hat, zu löschen. SS 3a Satz 2 bis 7 gilt entsprechend. Die Tatsache der Erfassung der Daten und ihrer Löschung ist zu protokollieren. Die Protokolldaten dürfen ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der Datenschutzkontrolle verwendet werden. Sie sind zu löschen, wenn sie für diese Zwecke nicht 271 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 mehr erforderlich sind, spätestens jedoch am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Protokollierung folgt. SS6 Prüf-, Kennzeichnungsund Löschungspflichten, Zweckbindung (1) Der Bundesnachrichtendienst prüft unverzüglich und sodann in Abständen von höchstens sechs Monaten, ob die erhobenen personenbezogenen Daten im Rahmen seiner Aufgaben allein oder zusammen mit bereits vorliegenden Daten für die in SS 5 Abs. 1 Satz 3 bestimmten Zwecke erforderlich sind. Soweit die Daten für diese Zwecke nicht erforderlich sind und nicht für eine Übermittlung an andere Stellen benötigt werden, sind sie unverzüglich unter Aufsicht eines Bediensteten, der die Befähigung zum Richteramt hat, zu löschen. Die Löschung ist zu protokollieren. Die Protokolldaten dürfen ausschließlich zur Durchführung der Datenschutzkontrolle verwendet werden. Die Protokolldaten sind am Ende des Kalenderjahres zu löschen, das dem Jahr der Protokollierung folgt. Außer in den Fällen der erstmaligen Prüfung nach Satz 1 unterbleibt die Löschung, soweit die Daten für eine Mitteilung nach SS 12 Abs. 2 oder für eine gerichtliche Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Beschränkungsmaßnahme von Bedeutung sein können. In diesem Fall sind die Daten zusperren; sie dürfen nur zu diesen Zwecken verwendet werden. (2) Die verbleibenden Daten sind zu kennzeichnen. Nach einer Übermittlung ist die Kennzeichnung durch den Empfänger aufrechtzuerhalten. Die Daten dürfen nur zu den in SS 5 Abs. 1 Satz 3 genannten Zwecken und für Übermittlungen nach SS 7 Abs. 1 bis 4 und SS 7a verwendet werden. (3) Auf Antrag des Bundesnachrichtendienstes dürfen zur Prüfung der Relevanz erfasster Telekommunikationsverkehre auf Anordnung des nach SS 10 Abs. 1 zuständigen Bundesministeriums die erhobenen Daten in einem automatisierten Verfahren mit bereits vorliegenden Rufnummern oder anderen Kennungen bestimmter Telekommunikationsanschlüsse abgeglichen werden, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie in einem Zusammenhang mit dem Gefahrenbereich stehen, für den die Überwachungsmaßnahme angeordnet wurde. Zu diesem Abgleich darf der Bundesnachrichtendienst auch Rufnummern oder andere Kennungen bestimmter Telekommunikationsanschlüsse im Inland verwenden. Die zu diesem 272 Artikel 10-Gesetz - G 10 Abgleich genutzten Daten dürfen nicht als Suchbegriffe im Sinne des SS 5 Abs. 2 Satz 1 verwendet werden. Der Abgleich und die Gründe für die Verwendung der für den Abgleich genutzten Daten sind zu protokollieren. Die Protokolldaten dürfen ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle verwendet werden. Sie sind am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Protokollierung folgt, zu vernichten. SS7 Übermittlungen durch den Bundesnachrichtendienst (1) Durch Beschränkungen nach SS 5 erhobene personenbezogene Daten dürfen nach SS 12 des BND-Gesetzes zur Unterrichtung über die in SS 5 Abs. 1 Satz 3 genannten Gefahren übermittelt werden. (2) Durch Beschränkungen nach SS 5 erhobene personenbezogene Daten dürfen an die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sowie an den Militärischen Abschirmdienst übermittelt werden, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Daten erforderlich sind zur Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes genannten Schutzgüter gerichtet sind, oder 2. bestimmte Tatsachen den Verdacht sicherheitsgefährdender oder geheimdienstlicher Tätigkeiten für eine fremde Macht begründen. (3) Durch Beschränkungen nach SS 5 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 3 Nr. 3 erhobene personenbezogene Daten dürfen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übermittelt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Kenntnis dieser Daten erforderlich ist 1. zur Aufklärung von Teilnehmern am Außenwirtschaftsverkehr über Umstände, die für die Einhaltung von Beschränkungen des Außenwirtschaftsverkehrs von Bedeutung sind, oder 2. im Rahmen eines Verfahrens zur Erteilung einer ausfuhrrechtlichen Genehmigung oder zur Unterrichtung von Teilnehmern am Außenwirtschaftsverkehr, soweit hierdurch eine Genehmigungspflicht für die Ausfuhr vonGütern begründet wird. 273 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 (4) Durch Beschränkungen nach SS 5 erhobene personenbezogene Daten dürfen zur Verhinderung von Straftaten an die mit polizeilichen Aufgaben betrauten Behörden übermittelt werden, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass jemand a) Straftaten nach SS 89a oder SS 129a, auch in Verbindung mit SS 129b Abs. 1, sowie den SSSS 146, 151 bis 152a oder SS 261 des Strafgesetzbuches, b) vorsätzliche Straftaten nach den SSSS 17 und 18 des Außenwirtschaftsgesetzes, SSSS 19 bis 21 oder SS 22a Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder c) Straftaten nach SS 29a Abs. 1 Nr. 2, SS 30 Abs. 1 Nr. 1, 4 oder SS 30a des Betäubungsmittelgesetzes plant oder begeht oder 2. bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand a) Straftaten, die in SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 und 7, Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 1a dieses Gesetzes oder in SS 129a Abs. 1 des Strafgesetzbuches bezeichnet sind, b) Straftaten nach den SSSS 130, 232 Abs. 3, 4 oder Abs. 5 zweiter Halbsatz, SSSS 249 bis 251, 255, 305a, 306 bis 306c, 307 Abs. 1 bis 3, SS 308 Abs. 1 bis 4, SS 309 Abs. 1 bis 5, SSSS 313, 314, 315 Abs. 1, 3 oder Abs. 4, SS 315b Abs. 3, SSSS 316a, 316b Abs. 1 oder Abs. 3 oder SS 316c Abs. 1 bis 3 des Strafgesetzbuches oder c) Straftaten nach SS 96 Abs. 2, auch in Verbindung mit Absatz 4, und SS 97 Abs. 1 bis 3 des Aufenthaltsgesetzes plant oder begeht. Die Daten dürfen zur Verfolgung von Straftaten an die zuständigen Behörden übermittelt werden, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand eine in Satz 1 bezeichnete Straftat begeht oder begangen hat. (5) Die Übermittlung ist nur zulässig, soweit sie zur Erfüllung der Aufgaben des Empfängers erforderlich ist. Sind mit personenbezogenen Daten, die übermittelt werden dürfen, weitere Daten des Betroffenen oder eines Dritten in Akten so verbunden, dass eine Trennung nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich ist, ist die Übermittlung auch dieser Daten zulässig; eine Verwendung dieser Daten ist unzulässig. Über die Übermittlung entscheidet ein Bediensteter des 274 Artikel 10-Gesetz - G 10 Bundesnachrichtendienstes, der die Befähigung zum Richteramt hat. Die Übermittlung ist zu protokollieren. (6) Der Empfänger darf die Daten nur für die Zwecke verwenden, zu deren Erfüllung sie ihm übermittelt worden sind. Er prüft unverzüglich und sodann in Abständen von höchstens sechs Monaten, ob die übermittelten Daten für diese Zwecke erforderlich sind. SS 4 Abs. 6 Satz 4 und SS 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 gelten entsprechend. SS 7a Übermittlungen durch den Bundesnachrichtendienst an ausländische öffentliche Stellen (1) Der Bundesnachrichtendienst darf durch Beschränkungen nach SS 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, 3 und 7 erhobene personenbezogene Daten an die mit nachrichtendienstlichen Aufgaben betrauten ausländischen öffentlichen Stellen übermitteln, soweit 1. die Übermittlung zur Wahrung außenoder sicherheitspolitischer Belange der Bundesrepublik Deutschland oder erheblicher Sicherheitsinteressen des ausländischen Staates erforderlich ist, 2. überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen, insbesondere in dem ausländischen Staat ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist sowie davon auszugehen ist, dass die Verwendung der Daten durch den Empfänger in Einklang mit grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien erfolgt, und 3. das Prinzip der Gegenseitigkeit gewahrt ist. Die Übermittlung bedarf der Zustimmung des Bundeskanzleramtes. (2) Der Bundesnachrichtendienst darf unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 durch Beschränkungen nach SS 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, 3 und 7 erhobene personenbezogene Daten ferner im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218) an Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der in deren Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich ist. 275 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 (3) Über die Übermittlung entscheidet ein Bediensteter des Bundesnachrichtendienstes, der die Befähigung zum Richteramt hat. Die Übermittlung ist zu protokollieren. Der Bundesnachrichtendienst führt einen Nachweis über den Zweck, die Veranlassung, die Aktenfundstelle und die Empfänger der Übermittlungen nach Absatz 1 und 2. Die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. (4) Der Empfänger ist zu verpflichten, 1. die übermittelten Daten nur zu dem Zweck zu verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden, 2. eine angebrachte Kennzeichnung beizubehalten und 3. dem Bundesnachrichtendienst auf Ersuchen Auskunft über die Verwendung zu erteilen. (5) Das zuständige Bundesministerium unterrichtet monatlich die G10Kommission über Übermittlungen nachAbsatz 1 und 2. (6) Das Parlamentarische Kontrollgremium ist in Abständen von höchstens sechs Monaten über dievorgenommenen Übermittlungen nach Absatz 1 und 2 zu unterrichten. SS8 Gefahr für Leib oder Leben einer Person im Ausland (1) Auf Antrag des Bundesnachrichtendienstes dürfen Beschränkungen nach SS 1 für internationale Telekommunikationsbeziehungen im Sinne des SS 5 Abs. 1 Satz 1 angeordnet werden, wenn dies erforderlich ist, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für Leib oder Leben einer Person im Ausland rechtzeitig zu erkennen oder ihr zu begegnen und dadurch Belange der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar in besonderer Weiseberührt sind. (2) Die jeweiligen Telekommunikationsbeziehungen werden von dem nach SS 10 Abs. 1 zuständigen Bundesministerium mit Zustimmung des Parlamentarischen Kontrollgremiums bestimmt. Die Zustimmung bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder. Die Bestimmung tritt spätestens nach zwei Monaten außer Kraft. Eine erneute Bestimmung ist zulässig, soweit ihre Voraussetzungen fortbestehen. (3) Die Anordnung ist nur zulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. 276 Artikel 10-Gesetz - G 10 Der Bundesnachrichtendienst darf nur Suchbegriffe verwenden, die zur Erlangung von Informationen über die in der Anordnung bezeichnete Gefahr bestimmt und geeignet sind. SS 5 Abs. 2 Satz 2 bis 6 gilt entsprechend. Ist die Überwachungsmaßnahme erforderlich, um einer im Einzelfall bestehenden Gefahr für Leib oder Leben einer Person zu begegnen, dürfen die Suchbegriffe auch Identifizierungsmerkmale enthalten, die zu einer gezielten Erfassung der Rufnummer oder einer anderen Kennung des Telekommunikationsanschlusses dieser Person im Ausland führen. (4) Der Bundesnachrichtendienst prüft unverzüglich und sodann in Abständen von höchstens sechs Monaten, ob die erhobenen personenbezogenen Daten im Rahmen seiner Aufgaben allein oder zusammen mit bereits vorliegenden Daten zu dem in Absatz 1 bestimmten Zweck erforderlich sind. Soweit die Daten für diesen Zweck nicht erforderlich sind, sind sie unverzüglich unter Aufsicht eines Bediensteten, der die Befähigung zum Richteramt hat, zu löschen. Die Löschung ist zu protokollieren. SS 6 Abs. 1 Satz 4 und 5, Abs. 2 Satz 1 und 2 gilt entsprechend. Die Daten dürfen nur zu den in den Absätzen 1, 5 und 6 genannten Zwecken verwendet werden. (5) Die erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nach SS 12 des BND-Gesetzes zur Unterrichtung über die in Absatz 1 genannte Gefahr übermittelt werden. (6) Die erhobenen personenbezogenen Daten dürfen zur Verhinderung von Straftaten an die zuständigen Behörden übermittelt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass jemand eine Straftat plant oder begeht, die geeignet ist, zu der Entstehung oder Aufrechterhaltung der in Absatz 1 bezeichneten Gefahr beizutragen. Die Daten dürfen zur Verfolgung von Straftaten an die zuständigen Behörden übermittelt werden, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand eine in Satz 1 bezeichnete Straftat begeht oder begangen hat. SS 7 Abs. 5 und 6 sowie SS 7a Abs. 1 und 3 bis 6 gelten entsprechend. Abschnitt 4 Verfahren SS9 Antrag (1) Beschränkungsmaßnahmen nach diesem Gesetz dürfen nur auf Antrag angeordnet werden. 277 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 (2) Antragsberechtigt sind im Rahmen ihres Geschäftsbereichs 1. das Bundesamt für Verfassungsschutz, 2. die Verfassungsschutzbehörden der Länder, 3. das Amt für den Militärischen Abschirmdienst und 4. der Bundesnachrichtendienst durch den Behördenleiter oder seinen Stellvertreter. (3) Der Antrag ist schriftlich zu stellen und zu begründen. Er muss alle für die Anordnung erforderlichen Angaben enthalten. In den Fällen der SSSS 3 und 8 hat der Antragsteller darzulegen, dass die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. SS 10 Anordnung (1) Zuständig für die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen ist bei Anträgen der Verfassungsschutzbehörden der Länder die zuständige oberste Landesbehörde, im Übrigen das Bundesministerium des Innern. (2) Die Anordnung ergeht schriftlich. In ihr sind der Grund der Anordnung und die zur Überwachung berechtigte Stelle anzugeben sowie Art, Umfang und Dauer der Beschränkungsmaßnahme zu bestimmen. (3) In den Fällen des SS 3 muss die Anordnung denjenigen bezeichnen, gegen den sich die Beschränkungsmaßnahme richtet. Bei einer Überwachung der Telekommunikation ist auch die Rufnummer oder eine andere Kennung des Telekommunikationsanschlusses oder die Kennung des Endgerätes, wenn diese alleindiesem Endgerät zuzuordnen ist, anzugeben. (4) In den Fällen der SSSS 5 und 8 sind die Suchbegriffe in der Anordnung zu benennen. Ferner sind das Gebiet, über das Informationen gesammelt werden sollen, und die Übertragungswege, die der Beschränkung unterliegen, zu bezeichnen. Weiterhin ist festzulegen, welcher Anteil der auf diesen Übertragungswegen zur Verfügung stehenden Übertragungskapazität überwacht werden darf. In den Fällen des SS 5 darf dieser Anteil höchstens 20 von Hundert betragen. (5) In den Fällen der SSSS 3 und 5 ist die Anordnung auf höchstens drei Monate zu befristen. Verlängerungen um jeweils nicht mehr als drei 278 Artikel 10-Gesetz - G 10 weitere Monate sind auf Antrag zulässig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. (6) Die Anordnung ist dem nach SS 2 Abs. 1 Satz 1 oder 3 Verpflichteten insoweit mitzuteilen, als dies erforderlich ist, um ihm die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu ermöglichen. Die Mitteilung entfällt, wenn die Anordnung ohne seine Mitwirkung ausgeführt werden kann. (7) Das Bundesamt für Verfassungsschutz unterrichtet die jeweilige Landesbehörde für Verfassungsschutz über die in deren Bereich getroffenen Beschränkungsanordnungen. Die Landesbehörden für Verfassungsschutz teilendem Bundesamt für Verfassungsschutz die in ihrem Bereich getroffenen Beschränkungsanordnungen mit. SS 11 Durchführung (1) Die aus der Anordnung sich ergebenden Beschränkungsmaßnahmen sind unter Verantwortung der Behörde, auf deren Antrag die Anordnung ergangen ist, und unter Aufsicht eines Bediensteten vorzunehmen, der die Befähigung zum Richteramt hat. (2) Die Maßnahmen sind unverzüglich zu beenden, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vorliegen. Die Beendigung ist der Stelle, die die Anordnung getroffen hat, und dem nach SS 2 Abs. 1 Satz 1 oder 3 Verpflichteten, dem die Anordnung mitgeteilt worden ist, anzuzeigen. Die Anzeige an den Verpflichteten entfällt, wenn die Anordnung ohne seine Mitwirkung ausgeführt wurde. (3) Postsendungen, die zur Öffnung und Einsichtnahme ausgehändigt worden sind, sind dem Postverkehr unverzüglich wieder zuzuführen. Telegramme dürfen dem Postverkehr nicht entzogen werden. Der zur Einsichtnahme berechtigten Stelle ist eine Abschrift des Telegramms zu übergeben. SS 12 Mitteilungen an Betroffene (1) Beschränkungsmaßnahmen nach SS 3 sind dem Betroffenen nach ihrer Einstellung mitzuteilen. Die Mitteilung unterbleibt, solange eine Gefährdung des Zwecks der Beschränkung nicht ausgeschlossen werden kann oder solange der Eintritt übergreifender Nachteile für das Wohl des Bundes oder eines Landes absehbar ist. Erfolgt die 279 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 nach Satz 2 zurückgestellte Mitteilung nicht binnen zwölf Monaten nach Beendigung der Maßnahme, bedarf die weitere Zurückstellung der Zustimmung der G10-Kommission. Die G10-Kommission bestimmt die Dauer der weiteren Zurückstellung. Einer Mitteilung bedarf es nicht, wenn die G10-Kommission einstimmig festgestellt hat, dass 1. eine der Voraussetzungen in Satz 2 auch nach fünf Jahren nach Beendigung der Maßnahme noch vorliegt, 2. sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft vorliegt und 3. die Voraussetzungen für eine Löschung sowohl bei der erhebenden Stelle als auch beim Empfänger vorliegen. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Beschränkungsmaßnahmen nach den SSSS 5 und 8, sofern die personenbezogenen Daten nicht unverzüglich gelöscht wurden. Die Frist von fünf Jahren beginnt mit der Erhebung der personenbezogenen Daten. (3) Die Mitteilung obliegt der Behörde, auf deren Antrag die Anordnung ergangen ist. Wurden personenbezogene Daten übermittelt, erfolgt die Mitteilung im Benehmen mit dem Empfänger. SS 13 Rechtsweg Gegen die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen nach den SSSS 3 und 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und ihren Vollzug ist der Rechtsweg vor der Mitteilung an den Betroffenen nicht zulässig. Abschnitt 5 Kontrolle SS 14 Parlamentarisches Kontrollgremium (1) Das nach SS 10 Abs. 1 für die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen zuständige Bundesministerium unterrichtet in Abständen von höchstens sechs Monaten das Parlamentarische Kontrollgremium über die Durchführung dieses Gesetzes. Das Gremium erstattet dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über Durchführung sowie Art und Umfang der Maßnahmen nach den SSSS 3, 5, 7a und 8; dabei sind die Grundsätze des SS10 Absatz 1 des Kontrollgremiumgesetzes zu beachten. 280 Artikel 10-Gesetz - G 10 (2) Bei Gefahr im Verzuge kann die Zustimmung zu Bestimmungen nach den SSSS 5 und 8 durch den Vorsitzendendes Parlamentarischen Kontrollgremiums und seinen Stellvertreter vorläufig erteilt werden. Die Zustimmung desParlamentarischen Kontrollgremiums ist unverzüglich einzuholen. Die vorläufige Zustimmung tritt spätestens nach zwei Wochen außer Kraft. SS 15 G 10-Kommission (1) Die G 10-Kommission besteht aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen muss, und drei Beisitzern sowie vier stellvertretenden Mitgliedern, die an den Sitzungen mit Redeund Fragerecht teilnehmen können. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Mitglieder der G10-Kommission sind in ihrer Amtsführung unabhängig und Weisungen nicht unterworfen. Sie nehmen ein öffentliches Ehrenamt wahr und werden von dem Parlamentarischen Kontrollgremium nach Anhörung der Bundesregierung für die Dauer einer Wahlperiode des Deutschen Bundestages mit der Maßgabe bestellt, dass ihre Amtszeit erst mit der Neubestimmung der Mitglieder der Kommission, spätestens jedoch drei Monate nach Ablauf der Wahlperiode endet. (2) Die Beratungen der G 10-Kommission sind geheim. Die Mitglieder der Kommission sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit in der Kommission bekannt geworden sind. Dies gilt auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus der Kommission. (3) Der G 10-Kommission ist die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendige Personalund Sachausstattung zur Verfügung zu stellen; sie ist im Einzelplan des Deutschen Bundestages gesondert auszuweisen. Der Kommissionsind Mitarbeiter mit technischem Sachverstand zur Verfügung zu stellen. (4) Die G 10-Kommission tritt mindestens einmal im Monat zusammen. Sie gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Parlamentarischen Kontrollgremiums bedarf. Vor der Zustimmung ist die Bundesregierung zu hören. (5) Die G 10-Kommission entscheidet von Amts wegen oder auf Grund von Beschwerden über die Zulässigkeit und Notwendigkeit von Be281 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 schränkungsmaßnahmen. Die Kontrollbefugnis der Kommission erstreckt sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach diesem Gesetz erlangten personenbezogenen Datendurch Nachrichtendienste des Bundes einschließlich der Entscheidung über die Mitteilung an Betroffene. Der Kommission und ihren Mitarbeitern ist dabei insbesondere 1. Auskunft zu ihren Fragen zu erteilen, 2. Einsicht in alle Unterlagen, insbesondere in die gespeicherten Daten und in die Datenverarbeitungsprogramme, zu gewähren, die im Zusammenhang mit der Beschränkungsmaßnahme stehen, und 3. jederzeit Zutritt in alle Diensträume zu gewähren. Die Kommission kann dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz Gelegenheit zur Stellungnahme in Fragendes Datenschutzes geben. (6) Das zuständige Bundesministerium unterrichtet monatlich die G 10-Kommission über die von ihm angeordneten Beschränkungsmaßnahmen vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzuge kann es den Vollzug der Beschränkungsmaßnahmen auch bereits vor der Unterrichtung der Kommission anordnen. Anordnungen, die die Kommission für unzulässig oder nicht notwendig erklärt, hat das zuständige Bundesministerium unverzüglich aufzuheben. In den Fällen des SS 8 tritt die Anordnung außer Kraft, wenn sie nicht binnen drei Tagen vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter bestätigt wird. Die Bestätigung der Kommission ist unverzüglich nachzuholen. (7) Das zuständige Bundesministerium unterrichtet monatlich die G 10-Kommission über Mitteilungen von Bundesbehörden nach SS 12 Abs. 1 und 2 oder über die Gründe, die einer Mitteilung entgegenstehen. Hält die Kommission eine Mitteilung für geboten, ist diese unverzüglich vorzunehmen. SS 12 Abs. 3 Satz 2 bleibt unberührt, soweit das Benehmen einer Landesbehörde erforderlich ist. SS 16 Parlamentarische Kontrolle in den Ländern Durch den Landesgesetzgeber wird die parlamentarische Kontrolle der nach SS 10 Abs. 1 für die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen zuständigen obersten Landesbehörden und die Überprüfung der von ihnen angeordneten Beschränkungsmaßnahmen geregelt. Personenbezogene Daten dürfen nur dann an Landesbehörden übermittelt werden, wenn die 282 Artikel 10-Gesetz - G 10 Kontrolle ihrer Verarbeitung und Nutzung durch den Landesgesetzgeber geregelt ist. Abschnitt 6 Strafund Bußgeldvorschriften SS 17 Mitteilungsverbote (1) Wird die Telekommunikation nach diesem Gesetz oder nach den SSSS 100a, 100b der Strafprozessordnung überwacht, darf diese Tatsache von Personen, die Telekommunikationsdienste erbringen oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirken, anderen nicht mitgeteilt werden. (2) Wird die Aushändigung von Sendungen nach SS 2 Abs. 1 Satz 1 oder 3 angeordnet, darf diese Tatsache von Personen, die zur Aushändigung verpflichtet oder mit der Sendungsübermittlung betraut sind oder hieran mitwirken, anderen nicht mitgeteilt werden. (3) Erfolgt ein Auskunftsersuchen oder eine Auskunftserteilung nach SS 2 Abs. 1, darf diese Tatsache oder der Inhalt des Ersuchens oder der erteilten Auskunft von Personen, die zur Beantwortung verpflichtet oder mit der Beantwortung betraut sind oder hieran mitwirken, anderen nicht mitgeteilt werden. SS 18 Straftaten Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen SS 17 eine Mitteilung macht. SS 19 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. einer vollziehbaren Anordnung nach SS 2 Abs. 1 Satz 1 oder 3 zuwiderhandelt, 2. entgegen SS 2 Abs. 2 Satz 2 eine Person betraut oder 3. entgegen SS 2 Abs. 2 Satz 3 nicht sicherstellt, dass eine Geheimschutzmaßnahme getroffen wird. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro geahndet werden. 283 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 (3) Bußgeldbehörde im Sinne des SS 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die nach SS 10 Abs.1 zuständige Stelle. Abschnitt 7 Schlussvorschriften SS 20 Entschädigung Die nach SS 1 Abs. 1 berechtigten Stellen haben für die Leistungen nach SS 2 Abs. 1 eine Entschädigung zugewähren, deren Umfang sich nach SS 23 des Justizvergütungsund -entschädigungsgesetzes bemisst. In den Fällen der SSSS 5 und 8 ist eine Entschädigung zu vereinbaren, deren Höhe sich an den nach gewiesenen tatsächlichen Kosten orientiert. SS 21 Einschränkung von Grundrechten Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird durch dieses Gesetz eingeschränkt. 284 Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes - G10AGBbg Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes (G10AGBbg) Vom 14. Dezember 1995 (GVBl.I/95, [Nr. 23], S.286), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. September 2002 (GVBl.I/02, [Nr. 10], S.154, 155) SS1 Anordnung von Beschränkungen (1) Oberste Landesbehörde im Sinne des SS 10 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes ist das Ministerium des Innern. (2) Antragsberechtigt nach SS 9 Abs. 2 Nr. 2 des Artikel 10-Gesetzes ist der Leiter der Verfassungsschutzabteilung im Ministerium des Innern, im Falle seiner Verhinderung sein Vertreter. (3) Die Anordnung von Beschränkungen ist durch den Minister des Innern, im Falle seiner Verhinderung durch seinen Vertreter zu unterzeichnen. SS2 G 10-Kommission (1) Der Landtag wählt eine Kommission, die die vom Ministerium des Innern angeordneten Beschränkungsmaßnahmen überprüft. Sie ist auch zuständige Stelle im Sinne von SS 4 Abs. 3 Satz 1 des Artikel 10-Gesetzes. Sie besteht aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen oder Diplomjurist sein muss, und zwei Beisitzern. Für jedes Mitglied der Kommission wird ein Vertreter gewählt; der Vertreter des Vorsitzenden muss die Befähigung zum Richteramt besitzen oder Diplomjurist sein. Jede Fraktion hat das Recht, ein Kommissionsmitglied sowie dessen Vertreter vorzuschlagen. (2) Die Bestellung der Mitglieder der Kommission erfolgt für die Dauer einer Wahlperiode. Die Amtszeit endet mit der Neuwahl der Mitglieder, spätestens jedoch drei Monate nach Ablauf der Wahlperiode. (3) Die Mitglieder der Kommission sind in ihrer Amtsführung unabhängig und Weisungen nicht unterworfen. Sie treffen ihre Entscheidungen mehrheitlich. (4) Die Kommission gibt sich eine Geschäftsordnung, die nach Anhörung der Landesregierung der Bestätigung durch die Parlamentarische 285 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Kontrollkommission nach SS 23 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes vom 5. April 1993 (GVBl. I S. 78) bedarf. (5) Die Beratungen der Kommission sind geheim. Ihre Mitglieder sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Kommission bekanntgeworden sind. Dies gilt auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus der Kommission. (6) Die Mitglieder der Kommission und ihre Vertreter erhalten eine Entschädigung für Aufwand, die vom Präsidium des Landtages festgesetzt wird. Daneben werden als Kosten für Reisen die notwendigen Fahrkosten nach den für Landesbeamte der Besoldungsgruppe A 15 geltenden Bestimmungen erstattet. (7) Der G 10-Kommission ist die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendige Personalund Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. SS3 Überprüfung angeordneter Beschränkungsmaßnahmen (1) Das Ministerium des Innern unterrichtet unverzüglich die G 10-Kommission über die von ihm angeordneten Beschränkungsmaßnahmen vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzuge kann es den Vollzug der Beschränkungsmaßnahme bereits vor der Unterrichtung der Kommission anordnen; die Unterrichtung hat dann unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach der Anordnung zu erfolgen. Die Kommission entscheidet von Amts wegen oder aufgrund von Beschwerden über die Zulässigkeit und Notwendigkeit von Beschränkungsmaßnahmen. Anordnungen, die die Kommission für unzulässig oder nicht notwendig erklärt, hat das Ministerium des Innern unverzüglich aufzuheben. Die Kontrollbefugnis der Kommission erstreckt sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach dem Artikel 10-Gesetz erlangten personenbezogenen Daten. Die Kommission kann dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Gelegenheit zur Stellungnahme in Fragen des Datenschutzes geben. (2) Das Ministerium des Innern unterrichtet nach Einstellung einer Beschränkungsmaßnahme in der nächsten Sitzung, spätestens innerhalb von drei Monaten, die Kommission über das Ergebnis der Maßnahme und die von ihm nach SS 12 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes vorgenommene Mitteilung an betroffene Personen oder über die Gründe, die einer Mitteilung an die betroffene Person entgegenste286 Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes - G10AGBbg hen. Kann zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht abschließend über die Mitteilung entschieden werden, unterrichtet es die Kommission auf ihr Verlangen weiterhin, spätestens alle drei Jahre. Hält die Kommission eine Mitteilung für geboten, hat das Ministerium des Innern diese unverzüglich zu veranlassen. Betroffenen Personen steht nachträglich der Rechtsweg offen. SS4 Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission Das Ministerium des Innern unterrichtet auf Anforderung, mindestens jedoch im Abstand von drei Monaten, die Parlamentarische Kontrollkommission in allgemeiner und anonymisierter Form über die Durchführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz sowie über die Ergebnisse der angeordneten Beschränkungsmaßnahmen. Der Bericht wird in geheimer Sitzung behandelt. SS5 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. 287 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz) - VereinsG Vom 05.08.1964 (BGBl. I S. 593), zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198) -AuszugErster Abschnitt Allgemeine Vorschriften SS1 Vereinsfreiheit (1) Die Bildung von Vereinen ist frei (Vereinsfreiheit). (2) Gegen Vereine, die die Vereinsfreiheit missbrauchen, kann zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nur nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschritten werden. SS2 Begriff des Vereins (1) Verein im Sinne dieses Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat. (2) Vereine im Sinne dieses Gesetzes sind nicht 1. politische Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, 2. Fraktionen des Deutschen Bundestages und der Parlamente der Länder. Zweiter Abschnitt Verbot von Vereinen SS3 Verbot (1) Ein Verein darf erst dann als verboten (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) behandelt werden, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, dass seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafge288 Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts - VereinsG setzen zuwiderlaufen oder dass er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet; in der Verfügung ist die Auflösung des Vereins anzuordnen (Verbot). Mit dem Verbot ist in der Regel die Beschlagnahme und die Einziehung 1. des Vereinsvermögens, 2. von Forderungen Dritter, soweit die Einziehung in SS 12 Abs. 1 vorgesehen ist, und 3. von Sachen Dritter, soweit der Berechtigte durch die Überlassung der Sachen an den Verein dessenverfassungswidrige Bestrebungen vorsätzlich gefördert hat oder die Sachen zur Förderung dieser Bestrebungen bestimmt sind, zu verbinden. (2) Verbotsbehörde ist 1. die obersten Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Behörde für Vereine und Teilvereine, deren erkennbare Organisation und Tätigkeit sich auf das Gebiet eines Landes beschränken; 2. der Bundesminister des Innern für Vereine und Teilvereine, deren Organisation oder Tätigkeit sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt. Die oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Behörde entscheidet im Benehmen mit dem Bundesminister des Innern, wenn sich das Verbot gegen den Teilverein eines Vereins richtet, für dessen Verbot nach Satz 1 Nr. 2 der Bundesminister des Innern zuständig ist. Der Bundesminister des Innern entscheidet im Benehmen mit Behörden, die nach Satz 1 Nr. 1 für das Verbot von Teilvereinen zuständig gewesen wären. (3) Das Verbot erstreckt sich, wenn es nicht ausdrücklich beschränkt wird, auf alle Organisationen, die dem Verein derart eingegliedert sind, dass sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse als Gliederung dieses Vereins erscheinen (Teilorganisationen). Auf nichtgebietliche Teilorganisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit erstreckt sich das Verbot nur, wenn sie in der Verbotsverfügung ausdrücklich benannt sind. (4) Das Verbot ist schriftlich oder elektronisch mit einer dauerhaft überprüfbaren Signatur nach SS 37 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes abzufassen, zu begründen und dem Verein, im Falle des Absatzes 3 Satz 2 auch den Teilorganisationen, zuzustellen. Der 289 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 verfügende Teil des Verbots ist im Bundesanzeiger und danach im amtlichen Mitteilungsblatt des Landes bekannt zumachen, in dem der Verein oder, sofern sich das Verbot hierauf beschränkt, der Teilverein seinen Sitz hat; Verbote nach SS 15 werden nur im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Das Verbot wird mit der Zustellung, spätestens mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger, wirksam und vollziehbar; SS 80 der Verwaltungsgerichtsordnung bleibt unberührt. (5) Die Verbotsbehörde kann das Verbot auch auf Handlungen von Mitgliedern des Vereins stützen, wenn 1. ein Zusammenhang zur Tätigkeit im Verein oder zu seiner Zielsetzung besteht, 2. die Handlungen auf einer organisierten Willensbildung beruhen und 3. nach den Umständen anzunehmen ist, dass sie vom Verein geduldet werden. SS5 Vollzug des Verbots (1) Soweit das Verbot nach diesem Gesetz nicht von der Verbotsbehörde selbst oder den von ihr gemäß SS 10 Abs. 3 und SS 11 Abs. 3 beauftragten Stellen zu vollziehen ist, wird es von den von der Landesregierung bestimmten Behörden vollzogen. (2) Folgt dem Verbot eines Teilvereins, bevor es unanfechtbar geworden ist, ein den Teilverein einschließendes Verbot des Gesamtvereins, so ist von diesem Zeitpunkt an nur noch das Verbot des Gesamtvereins zu vollziehen. SS6 Anfechtung des Verbotsvollzugs (1) Wird eine Maßnahme zum Vollzug des Verbots angefochten und kommt es für die Entscheidung darauf an, ob das Verbot rechtmäßig ist, so hat das Verwaltungsgericht, wenn es die Rechtmäßigkeit des Verbots bezweifelt, das Verfahren auszusetzen, bis über das Verbot unanfechtbar entschieden ist, und dieses Ergebnis seiner Entscheidung zugrunde zu legen. (2) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen zum Vollzug des Verbots haben keine aufschiebende Wirkung. 290 Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts - VereinsG SS8 Verbot der Bildung von Ersatzorganisationen (1) Es ist verboten, Organisationen zu bilden, die verfassungswidrige Bestrebungen (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) eines nach SS 3 dieses Gesetzes verbotenen Vereins an dessen Stelle weiterverfolgen (Ersatzorganisationen) oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzuführen. (2) Gegen eine Ersatzorganisation, die Verein im Sinne dieses Gesetzes ist, kann zur verwaltungsmäßigen Durchführung des in Absatz 1 enthaltenen Verbots nur auf Grund einer besonderen Verfügung vorgegangen werden, in der festgestellt wird, dass sie Ersatzorganisation des verbotenen Vereins ist. Die SSSS 3 bis 7 und 10 bis 13 gelten entsprechend. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Verfügung haben keine aufschiebende Wirkung. Die für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden und Dienststellen sind bei Gefahr im Verzug zu vorläufigen Maßnahmen berechtigt, die außer Kraft treten, wenn die Verbotsbehörde nicht binnen zweier Wochen die in Satz 1 bestimmte Verfügung trifft. SS9 Kennzeichenverbot (1) Kennzeichen des verbotenen Vereins dürfen für die Dauer der Vollziehbarkeit des Verbots nicht mehr 1. öffentlich, in einer Versammlung oder 2. in Schriften, Tonoder Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen, die verbreitet werden oder zur Verbreitung bestimmt sind, verwendet werden. Ausgenommen ist eine Verwendung von Kennzeichen im Rahmen der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen und ähnlicher Zwecke. (2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind insbesondere Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind. (3) Absatz 1 gilt entsprechend für Kennzeichen eines verbotenen Vereins, die in im Wesentlichen gleicher Form von anderen nicht verbotenen Teilorganisationen oder von selbständigen, die Zielrichtung des verbotenen Vereins teilenden Vereinen verwendet werden. 291 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 (4) Diese Vorschriften gelten auch für die Verwendung von Kennzeichen einer Ersatzorganisation für die Dauer der Vollziehbarkeit einer Verfügung nach SS 8 Abs. 2 Satz 1. Vierter Abschnitt Sondervorschriften SS 14 Ausländervereine (1) Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend Ausländer sind (Ausländervereine), können über die in Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes genannten Gründe hinaus unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 verboten werden. Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend ausländische Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, gelten nicht als Ausländervereine. SS 3 Abs. 1 Satz 2 und SS 12 Abs. 1 und 2 sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Beschlagnahme und die Einziehung von Forderungen und Sachen Dritter auch im Falle des Absatzes 2 zulässig sind. (2) Ausländervereine können verboten werden, soweit ihr Zweck oder ihre Tätigkeit 1. die politische Willensbildung in der Bundesrepublik Deutschland oder das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern oder von verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet, die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet, 2. den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zuwiderläuft, 3. Bestrebungen außerhalb des Bundesgebiets fördert, deren Ziele oder Mittel mit den Grundwerten einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung unvereinbar sind, 4. Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer, religiöser oder sonstiger Belange unterstützt, befürwortet oder hervorrufen soll oder 292 Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts - VereinsG 5. Vereinigungen innerhalb oder außerhalb des Bundesgebiets unterstützt, die Anschläge gegen Personen oder Sachen veranlassen, befürworten oder androhen. (3) Anstelle des Vereinsverbots kann die Verbotsbehörde gegenüber Ausländervereinen Betätigungsverbote erlassen, die sie auch auf bestimmte Handlungen oder bestimmte Personen beschränken kann. Im Übrigen bleiben Ausländervereinen gegenüber die gesetzlichen Vorschriften zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unberührt. 293 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG) Vom 30. Juli 2001 (GVBl.I/01, [Nr. 11], S.126), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 16]) Abschnitt 1 Allgemeines SS1 Anwendungsbereich und Zweck des Gesetzes (1) Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung einer Person, die von der zuständigen Stelle mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden ist (Wiederholungsüberprüfung). (2) Die in diesem Gesetz verwendeten Funktions-, Statusund anderen Bezeichnungen gelten für Frauen und Männer. (3) Zweck dieses Gesetzes ist es, 1. im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftngelegenheiten vor der Kenntnisnahme durch Unbefugte zu schützen und den Zugang von Personen zu verhindern, bei denen ein Sicherheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann (personeller Geheimschutz), und 2. die Beschäftigung von Personen an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen zu verhindern, bei denen ein Sicherheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann (personeller Sabotageschutz). Abschnitt 2 Geheimund Sabotageschutz bei öffentlichen Stellen SS2 Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten (1) Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt aus, wer 1. Zugang zu Verschlusssachen hat oder ihn sich verschaffen kann, die STRENG GEHEIM, GEHEIM oder VS-VERTRAULICH eingestuft sind, 294 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG 2. Zugang zu entsprechenden Verschlusssachen ausländischer Stellen sowie zwischenund überstaatlicher Einrichtungen und Stellen hat oder ihn sich verschaffen kann, wenn eine Verpflichtung für die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder besteht, nur sicherheitsüberprüfte Personen hierzu zuzulassen, 3. in Behörden, Teilen von ihnen oder sonstigen öffentlichen Stellen des Landes tätig ist, die aufgrund des Umfanges und der Bedeutung dort anfallender Verschlusssachen von der jeweils zuständigen Aufsichtsoder obersten Landesbehörde im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern zum Sicherheitsbereich mit dem Erfordernis einer Sicherheitsüberprüfung nach den SSSS 10 (Ü 1), 11 (Ü 2) oder 12 (Ü 3) erklärt worden sind. (2) Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt auch aus, wer an einer sicherheitsempfindlichen Stelle einer lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtung beschäftigt ist. Lebenswichtig sind solche Einrichtungen, 1. deren Ausfall aufgrund ihrer kurzfristig nicht ersetzbaren Produktion oder Dienstleistung oder 2. deren Zerstörung aufgrund der ihnen anhaftenden betrieblichen Eigengefahr in besonderem Maße die Gesundheit oder das Leben großer Teile der Bevölkerung gefährden kann oder 3. die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind und deren Ausfall erhebliche Unruhe in großen Teilen der Bevölkerung und somit in Krisenzeiten eine Bedrohung der öffentlichen Ordnung entstehen lassen würde. Verteidigungswichtig sind Einrichtungen, die der Herstellung oder Erhaltung der Verteidigungsbereitschaft und Verteidigungsfähigkeit dienen und deren Ausfall oder schwere Beschädigung aufgrund ihrer fehlenden kurzfristigen Ersetzbarkeit gefährliche oder ernsthafte Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit, insbesondere der Ausrüstung, Führung und Unterstützung der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie für die Zivile Verteidigung verursacht. Sicherheitsempfindliche Stellen sind solche Teile von Anlagen oder Funktionen, die für Betriebsabläufe oder die Weiterführung des Gesamtbetriebes von erheblicher Bedeutung sind, so dass im Sabotagefall Teiloder Totalausfälle mit Folgen für die nach dem Gesetz geschützten Güter drohen. 295 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 SS3 Betroffener Personenkreis (1) Eine Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (zu überprüfende Person), ist vorher einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit darf erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres übertragen werden. Auf eine Sicherheitsüberprüfung nach diesem Gesetz kann verzichtet werden, wenn für die zu überprüfende Person bereits eine gleichoder höherwertige Sicherheitsüberprüfung durchgeführt worden ist und die Sicherheitsakte sowie die Sicherheitsüberprüfungsakte nach SS 21 verfügbar ist. (2) Die volljährige Person, mit der die zu überprüfende Person in einer Ehe, eingetragener Lebenspartnerschaft oder auf Dauer angelegter Lebensgemeinschaft lebt, soll in die Sicherheitsüberprüfung nach SS 11 (Ü 2) und SS 12 (Ü 3) einbezogen werden (einzubeziehende Person). Über Ausnahmen entscheidet die zuständige Aufsichtsoder oberste Landesbehörde. (3) Dieses Gesetz gilt nicht für 1. die Mitglieder des Landtages und der Landesregierung im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Stellung, 2. Richter, soweit sie Aufgaben der Rechtsprechung wahrnehmen, 3. ausländische Staatsangehörige, die in der Bundesrepublik Deutschland im Interesse zwischenstaatlicher Einrichtungen und Stellen eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit nach SS 2 Abs. 1 Nr. 2 ausüben sollen. SS4 Zuständigkeit (1) Zuständige Stelle für die Sicherheitsüberprüfung ist 1. die Behörde oder sonstige öffentliche Stelle, die eine Person mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betrauen will, es sei denn, die jeweils zuständige Aufsichtsoder oberste Landesbehörde übernimmt die Aufgaben der zuständigen Stelle oder überträgt sie einer anderen Behörde ihres Geschäftsbereichs, 2. bei Leitern von Landesbehörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde, 296 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG 3. bei Mitarbeitern politischer Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes und deren Stiftungen, die Partei selbst, 4. bei Personen, die vom Landtag in ein öffentlich-rechtliches Amtsoder Dienstverhältnis gewählt werden, bei Fraktionsmitarbeitern sowie bei Mitarbeitern von Mitgliedern des Landtages, der Präsident des Landtages, 5. bei Landräten, Oberbürgermeistern, hauptamtlichen Bürgermeistern und Amtsdirektoren die Kommunalaufsichtsbehörde, 6. bei sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen die zuständige Aufsichtsoder oberste Landesbehörde. (2) Mitwirkende Behörde bei der Sicherheitsüberprüfung ist gemäß SS 3 Abs. 2 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes die Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg. Sie führt die Sicherheitsüberprüfungen bei Bewerbern und Mitarbeitern des eigenen Dienstes nach den Vorschriften dieses Gesetzes selbst durch. SS5 Bestellung von Geheimschutzbeauftragten Bei Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen, bei denen mindestens fünf Personen mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut sind, ist ein Geheimschutzbeauftragter und dessen Stellvertreter zu bestellen. Er nimmt die Aufgaben der zuständigen Stelle gemäß SS 4 Abs. 1 und deren im Folgenden geregelten Befugnisse wahr und ist bei der Ausübung dieser Tätigkeit der jeweiligen Leitung unmittelbar unterstellt. Er darf nicht zugleich Aufgaben der Personalverwaltung wahrnehmen. Soweit weniger als fünf Personen mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut sind, nimmt die Aufgaben des Geheimschutzbeauftragten der Leiter der Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle oder sein Vertreter wahr. SS6 Verschlusssachen (1) Verschlusssachen sind im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, unabhängig von ihrer Darstellungsform. Sie werden entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung eingestuft. (2) Eine Verschlusssache ist 297 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 1. STRENG GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden kann, 2. GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann, 3. VS-VERTRAULICH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein kann, 4. VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann. SS7 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse (1) Ein Sicherheitsrisiko schließt die Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit aus. Es liegt vor, wenn tatsächliche Anhaltspunkte 1. Zweifel an der Zuverlässigkeit der zu überprüfenden Person bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit begründen oder 2. eine besondere Gefährdung durch Anbahnungsoder Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste, insbesondere die Besorgnis der Erpressbarkeit, begründen oder 3. Zweifel am Bekenntnis der zu überprüfenden Person zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes oder am jederzeitigen Eintreten für deren Erhaltung begründen. Ein Sicherheitsrisiko kann auch aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte bei der einzubeziehenden Person vorliegen. (2) Eine Erkenntnis ist sicherheitserheblich, wenn sich aus ihr ein Anhaltspunkt für ein Sicherheitsrisiko ergibt. SS8 Rechte und Pflichten der zu überprüfenden und der einzubeziehenden Person (1) Die zu überprüfende Person ist von der zuständigen Stelle über den Zweck und die Art der beabsichtigten Sicherheitsüberprüfung, damit 298 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG verbundene Maßnahmen sowie über den Umfang der Datenverarbeitung zu unterrichten. Wird eine weitergehende Sicherheitsüberprüfung als ursprünglich vorgesehen erforderlich (SS 9 Abs. 2), so hat auch für diese die entsprechende Unterrichtung zu erfolgen. (2) Die Einwilligung der zu überprüfenden Person ist Voraussetzung für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung. Die Einwilligung ist schriftlich zu erteilen, aber nicht in elektronischer Form. Sie muss sich auf alle Maßnahmen beziehen, die Gegenstand der Unterrichtung waren. Die Sicherheitsüberprüfung ist undurchführbar, wenn die zu überprüfende Person nicht einwilligt. Ihr darf dann keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übertragen werden. Auf die sich aus der Weigerung ergebenden dienst-, arbeitsrechtlichen oder sonstigen vertraglichen Konsequenzen ist sie von der zuständigen Stelle hinzuweisen. (3) Hat die zu überprüfende Person in die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung eingewilligt, ist sie verpflichtet, die zur Sicherheitsüberprüfung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Sie kann Angaben verweigern, die für sie, nahe Angehörige im Sinne von SS 52 Absatz 1 der Strafprozessordnung oder die Person, mit der sie in einer Ehe, eingetragenen Lebenspartnerschaft oder auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft verbunden ist, die Gefahr einer strafoder disziplinarrechtlichen Verfolgung, der Entlassung oder Kündigung begründen könnten. Über das Verweigerungsrecht ist die zu überprüfende Person zu belehren. (4) Sollen Angaben zur durch Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft oder auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft verbundenen Person erhoben werden oder sollen diese Personen in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen werden, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. SS 3 Absatz 2 Satz 2 bleibt unberührt. Geht die zu überprüfende oder bereits überprüfte Person die Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft oder eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft während oder erst nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung ein, so hat sie die zuständige Stelle zu unterrichten, damit diese die Erhebung von Angaben zu den in Satz 1 genannten Personen und die Einbeziehung in die Sicherheitsüberprüfung nachholen kann. (5) Bevor die zuständige Stelle die Betrauung der zu überprüfenden Person mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit ablehnt, hat sie ihr Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Die zu überprüfende Person kann zur Anhö299 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 rung einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Bei der Anhörung ist der Quellenschutz zu gewährleisten und den schutzwürdigen Belangen von Personen, die während der Sicherheitsüberprüfung befragt wurden, Rechnung zu tragen. Die Anhörung unterbleibt, wenn sie einen erheblichen Nachteil für die Sicherheit des Bundes oder eines Bundeslandes zur Folge hätte, insbesondere bei Sicherheitsüberprüfungen der in SS 12 Nr. 4 genannten Personen. Unterbleibt die Anhörung, ist die zu überprüfende Person unter Hinweis auf die Rechtsgrundlage darüber zu unterrichten. (6) Liegen bei der einzubeziehenden Person Anhaltspunkte vor, die ein Sicherheitsrisiko begründen, ist ihr Gelegenheit zu geben, sich vor der Ablehnung der Betrauung der zu überprüfenden Person mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit persönlich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Absatz 5 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. (7) Die Absätze 1 bis 6 gelten auch für die Wiederholungsüberprüfungen. (8) Die Absätze 5 und 6 sind auch im Falle der Ablehnung einer Weiterbeschäftigung in einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit anzuwenden. SS9 Arten der Sicherheitsüberprüfung (1) Entsprechend der vorgesehenen sicherheitsempfindlichen Tätigkeit wird entweder eine 1. einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1) oder 2. erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) oder 3. erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) durchgeführt. (2) Ergeben sich bei der Sicherheitsüberprüfung sicherheitserhebliche Erkenntnisse, die eine weitergehende Überprüfung erfordern, kann die zuständige Stelle die nächsthöhere Art der Sicherheitsüberprüfung mit Zustimmung der zu überprüfenden und der einzubeziehenden Person anordnen. Diese ist jedoch nur soweit durchzuführen, wie der Überprüfungszweck dies erfordert. SS 16 Abs. 5 bleibt unberührt. SS 10 Einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1) (1) Die einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1) ist für Personen durchzuführen, die 300 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG 1. Zugang zu VS-VERTRAULICH eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, oder 2. eine Tätigkeit in entsprechend eingestuften Bereichen nach SS 2 Abs. 1 Nr. 3 wahrnehmen sollen. (2) In den Fällen von Absatz 1 Nr. 2 kann die zuständige Stelle von der Sicherheitsüberprüfung absehen, wenn Art oder Dauer der Tätigkeit dies zulassen. SS 11 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) Eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) ist für Personen durchzuführen, die 1. Zugang zu GEHEIM eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, oder 2. Zugang zu einer hohen Anzahl von VS-VERTRAULICH eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, oder 3. eine Tätigkeit in entsprechend eingestuften Bereichen nach SS 2 Abs. 1 Nr. 3 wahrnehmen sollen, oder 4. an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen, soweit nicht die zuständige Stelle im Einzelfall nach Art und Dauer der Tätigkeit eine Sicherheitsüberprüfung nach SS 10 (Ü 1) für ausreichend hält. SS 12 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) Eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) ist für Personen durchzuführen, die 1. Zugang zu STRENG GEHEIM eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, oder 2. Zugang zu einer hohen Anzahl von GEHEIM eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, oder 3. eine Tätigkeit in entsprechend eingestuften Bereichen nach SS 2 Abs. 1 Nr. 3 wahrnehmen sollen, oder 301 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 4. bei der Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg tätig werden sollen, soweit nicht die zuständige Stelle im Einzelfall nach Art und Dauer der Tätigkeit eine Sicherheitsüberprüfung nach SS 10 (Ü 1) oder SS 11 (Ü 2) für ausreichend hält. SS 13 Datenerhebung (1) Die zuständige Stelle und die mitwirkende Behörde dürfen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlichen Daten erheben. Die zu überprüfende und die einzubeziehende Person sowie die sonstigen zu befragenden Personen und die nichtöffentlichen Stellen sind auf den Zweck der Erhebung, die Auskunftspflichten nach diesem Gesetz und auf eine dienstoder arbeitsrechtliche oder sonstige vertragliche Mitwirkungspflicht, ansonsten auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben hinzuweisen. Bei Sicherheitsüberprüfungen gemäß SS 4 Abs. 2 Satz 2 kann die Angabe der erhebenden Stelle gegenüber den sonstigen zu befragenden Personen oder nichtöffentlichen Stellen unterbleiben, wenn dies zum Schutz der zu überprüfenden Person oder der Verfassungsschutzbehörde erforderlich ist. (2) Die zuständige Stelle erhebt die personenbezogenen Daten bei der zu überprüfenden Person und, falls erforderlich, bei der einzubeziehenden Person. Reicht diese Erhebung nicht aus oder stehen ihr schutzwürdige Interessen der zu überprüfenden oder der einzubeziehenden Person entgegen, können andere geeignete Personen oder Stellen befragt werden. Die zusätzliche Erhebung von Daten ist der Person zur Kenntnis zu geben, sobald der Zweck der Erhebung dies zulässt. Ist zum Zwecke der Sammlung von Informationen die Weitergabe personenbezogener Daten unerlässlich, so dürfen schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen nur in unvermeidbarem Umfang beeinträchtigt werden. SS 14 Einleitung der Sicherheitsüberprüfung und Angaben zur Sicherheitserklärung (1) Die personalverwaltende Stelle teilt der zuständigen Stelle mit, dass eine Person in einer bestimmten sicherheitsempfindlichen Tätigkeit eingesetzt werden soll. 302 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG (2) Die zuständige Stelle fordert die zu überprüfende Person zur Abgabe der Sicherheitserklärung auf und unterrichtet sie über ihre sowie die Rechte und Pflichten der einzubeziehenden Person gemäß SS 8. (3) In der Sicherheitserklärung sind anzugeben 1. Namen, auch frühere, Vornamen, auch frühere, 2. Geburtsdatum, -ort, Kreis, Bundesland, Staat, 3. Staatsangehörigkeit, auch frühere und doppelte Staatsangehörigkeiten, 4. Familienstand, 5. Wohnsitze und Aufenthalte von längerer Dauer als zwei Monate, und zwar im Inland in den vergangenen fünf Jahren, im Ausland ab dem 18. Lebensjahr, 6. ausgeübter Beruf, 7. derzeitiger oder letzter Arbeitgeber und dessen Anschrift, Anzahl der Kinder, 8. im Haushalt lebende Personen über 18 Jahre (Namen, auch frühere, und Vornamen, auch frühere; Geburtsdatum und ort; Verhältnis zu dieser Person), 9. Eltern, Stiefoder Pflegeeltern (Namen, auch frühere, und Vornamen, auch frühere; Geburtsdatum und -ort; Staatsangehörigkeit und Wohnsitz), 10. Ausbildungsund Beschäftigungszeiten, Wehroder Zivildienstzeiten mit Angabe der Ausbildungsstätten, Beschäftigungsstellen sowie deren Anschriften, 11. Nummer des Personalausweises oder Reisepasses, 12. Angaben über in den vergangenen fünf Jahren durchgeführte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und darüber, ob die derzeitigen finanziellen Verpflichtungen erfüllt werden können, 13. Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten oder Nachrichtendiensten der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, die auf einen Anbahnungsund Werbungsversuch hindeuten können, 14. Beziehungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen, 15. Beziehungen zu Organisationen, die von ihren Anhängern unbedingten Gehorsam verlangen oder die unbedingte Ausrichtung 303 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 auf bestimmte Lehren oder Grundsätze erwarten und deshalb die zu überprüfende Person in Konflikt mit ihrer Verschwiegenheitspflicht oder den Anforderungen der von ihr ausgeübten sicherheitsempfindlichen Tätigkeit führen können, 16. anhängige Strafund Disziplinarverfahren, 17. Angaben zu Wohnsitzen, Aufenthalten, nahen Angehörigen und sonstigen Beziehungen in und zu Staaten, von denen das Ministerium des Innern festgestellt hat, dass besondere Sicherheitsrisiken für die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betrauten Personen zu besorgen sind, 18. Reisen, deren Durchführung Schlüsse auf Sicherheitsrisiken ermöglichen, 19. drei Referenzpersonen (Namen und Vornamen, Berufe, berufliche und private Anschriften und Rufnummern sowie zeitlicher Beginn der Bekanntschaften), 20. Angaben zu früheren Sicherheitsüberprüfungen. Der Sicherheitserklärung ist ein aktuelles Lichtbild mit der Angabe des Jahres der Aufnahme beizufügen. (4) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach SS 10 (Ü 1) entfallen die Angaben zu Absatz 3 Nr. 8, 11 und 12 sowie die Pflicht, ein Lichtbild beizubringen; Absatz 3 Nr. 10 entfällt, soweit die dort genannten Personen nicht in einem Haushalt mit der zu überprüfenden Person leben. Die Angaben zu Absatz 3 Nr. 20 werden nur bei einer Sicherheitsüberprüfung nach SS 12 (Ü 3) erhoben. (5) Bei jeder Sicherheitsüberprüfung werden zu den in SS 8 Absatz 4 Satz 1 genannten Personen mit deren Zustimmung die Angaben nach Absatz 3 Nummer 1 bis 4 und 14 bis 16 erhoben. Die Zustimmung ist schriftlich zu erteilen, aber nicht in elektronischer Form. Werden die in SS 8 Absatz 4 Satz 1 genannten Personen in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen, sind zusätzlich die in Absatz 3 Nummer 5 bis 7, Nummer 12 und 13 sowie Nummer 17 bis 19 genannten Daten anzugeben. (6) Ergeben sich bei einer Sicherheitsüberprüfung gemäß SS 10 (Ü 1) aus der Sicherheitserklärung oder aufgrund der Maßnahmen gemäß SS 16 Abs. 2 Nr. 1 sicherheitserhebliche Erkenntnisse über die in SS 8 Absatz 4 Satz 1 genannten Personen, ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung gemäß SS 11 (Ü 2) durchzuführen. 304 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG (7) Bei Sicherheitsüberprüfungen der in SS 12 Nr. 4 genannten Personen sind zusätzlich die Wohnsitze seit der Geburt, die Geschwister (Namen, auch frühere, und Vornamen, auch frühere; Geburtsdatum, -ort; Staatsangehörigkeit und Wohnsitze) und abgeschlossene Strafund Disziplinarverfahren sowie alle Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten oder zu Nachrichtendiensten der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik anzugeben. SS 15 Maßnahmen der zuständigen Stelle (1) Die Sicherheitserklärung ist von der zu überprüfenden Person der zuständigen Stelle zuzuleiten, die die Angaben auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sicherheitserhebliche Erkenntnisse prüft. Zu diesem Zweck können die Personalakten der zu überprüfenden Person von der zuständigen Stelle eingesehen werden. (2) Die zuständige Stelle richtet eine Anfrage an den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, wenn die zu überprüfende oder die einzubeziehende Person vor dem 1. Dezember 1971 geboren wurde, es sei denn, dessen Auskunft an die personalverwaltende Stelle liegt nicht länger als sechs Monate zurück. Ergibt die Anfrage sicherheitserhebliche Erkenntnisse, übermittelt die zuständige Stelle diese zur Bewertung an die mitwirkende Behörde. (3) Die zuständige Stelle leitet die Sicherheitserklärung unter Darlegung etwaiger sicherheitserheblicher Erkenntnisse an die mitwirkende Behörde weiter, teilt dieser mit, in welcher sicherheitsempfindlichen Tätigkeit die zu überprüfende Person eingesetzt werden soll und beauftragt diese, die entsprechende Sicherheitsüberprüfung durchzuführen. Die Weiterleitung an die mitwirkende Behörde entfällt, wenn die zuständige Stelle bereits bei der Prüfung der Sicherheitserklärung ein Sicherheitsrisiko festgestellt hat, das der Aufnahme oder Fortführung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegensteht. SS 16 Maßnahmen der mitwirkenden Behörde bei den einzelnen Überprüfungsarten (1) Die mitwirkende Behörde (SS 4 Abs. 2 Satz 1) wird nur auf Antrag der zuständigen Stelle tätig. 305 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 (2) Bei einer Sicherheitsüberprüfung nach SS 10 (Ü 1) trifft die mitwirkende Behörde zur Feststellung und Aufklärung eines Sicherheitsrisikos folgende Maßnahmen: 1. Sicherheitsmäßige Bewertung der Angaben in der Sicherheitserklärung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Bundesländer, 2. Anfragen unter Beteiligung der Landeskriminalämter an die Polizeidienststellen der Wohnsitze der zu überprüfenden Person, in der Regel beschränkt auf die letzten fünf Jahre, 3. Einholung einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister und einer Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, 4. Anfragen an das Bundeskriminalamt, die Grenzschutzdirektion und die Nachrichtendienste des Bundes und 5. Anfragen an andere geeignete Stellen, insbesondere Staatsanwaltschaften und Gerichte, wenn trotz der vorherigen Maßnahmen ein Aufklärungsbedarf bleibt. (3) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach SS 11 (Ü 2) trifft die mitwirkende Behörde zusätzlich zu Absatz 2 folgende Maßnahmen: 1. Prüfung der Identität der zu überprüfenden Person, 2. Überprüfung der einzubeziehenden Person in dem in Absatz 2 genannten Umfang und hinsichtlich ihrer Identität. (4) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach SS 12 (Ü 3) befragt die mitwirkende Behörde zusätzlich zu den Maßnahmen nach den Absätzen 2 und 3 die von der zu überprüfenden Person in ihrer Sicherheitserklärung benannten Referenzpersonen, um zu prüfen, ob die Angaben der zu überprüfenden Person zutreffen und ob tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die auf ein Sicherheitsrisiko schließen lassen. (5) Soweit es eine sicherheitserhebliche Erkenntnis erfordert und die Befragung der zu überprüfenden oder der einzubeziehenden Person nicht ausreicht oder ihr schutzwürdige Interessen entgegenstehen, kann die mitwirkende Behörde neben den Maßnahmen nach den Absätzen 2 bis 4 weitere geeignete Auskunftspersonen befragen oder Einzelmaßnahmen der nächsthöheren Art der Sicherheitsüberprüfung durchführen. Die zusätzliche Erhebung von Daten ist der Person zur Kenntnis zu geben, sobald der Zweck der Erhebung dies zulässt. 306 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG (6) Die mitwirkende Behörde kann mit Zustimmung der zuständigen Stelle und der zu überprüfenden Person Einsicht in deren Personalakte nehmen, wenn dies zur Klärung oder Beurteilung sicherheitserheblicher Erkenntnisse unerlässlich ist. Die Zustimmung ist schriftlich zu erteilen, aber nicht in elektronischer Form. SS 17 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung (1) Kommt die mitwirkende Behörde zu dem Ergebnis, dass kein Sicherheitsrisiko nach SS 7 Abs. 1 vorliegt, teilt sie dies der zuständigen Stelle mit. Hat die mitwirkende Behörde Erkenntnisse, die kein Sicherheitsrisiko begründen, aber weiterhin sicherheitserheblich sind, so werden diese übermittelt. (2) Kommt die mitwirkende Behörde zu dem Ergebnis, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt, unterrichtet sie schriftlich unter Darlegung der Gründe und ihrer Bewertung die zuständige Stelle, bei nachgeordneten Behörden oder sonstigen öffentlichen Stellen über deren zuständige Aufsichtsoder oberste Landesbehörde. (3) Die zuständige Stelle entscheidet, gegebenenfalls nach Anhörung gemäß SS 8 Abs. 5 oder 6, ob ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit der überprüften Person entgegensteht. Kann die Sicherheitsüberprüfung nicht mit der Feststellung abgeschlossen werden, dass kein Sicherheitsrisiko vorliegt, hat das Sicherheitsinteresse Vorrang vor anderen Belangen. (4) Liegt nach Entscheidung der zuständigen Stelle kein Sicherheitsrisiko vor, teilt sie dies der personalverwaltenden Stelle mit. 5) Lehnt die zuständige Stelle die Betrauung der überprüften Person mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit ab, hat sie diese zu unterrichten. Eine Begründungspflicht besteht nicht. (6) Die zuständige Stelle teilt der personalverwaltenden Stelle das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung gemäß Absatz 5 ohne Angabe von Gründen mit. Diese führt die erforderlichen Maßnahmen durch. (7) Die zuständige Stelle teilt der mitwirkenden Behörde das Ergebnis des Abschlusses der Sicherheitsüberprüfung mit. (8) Die Absätze 1 bis 7 gelten in den Fällen des SS 20 Abs. 2 entsprechend. 307 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 SS 18 Vorläufige Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit (1) Die zuständige Stelle kann in Ausnahmefällen abweichend von SS 3 Abs. 1 die sicherheitsempfindliche Tätigkeit der zu überprüfenden Person vor Abschluss der Sicherheitsüberprüfung erlauben, wenn die mitwirkende Behörde 1. bei einer Sicherheitsüberprüfung nach SS 10 (Ü 1) die Angaben in der Sicherheitserklärung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse gemäß SS 16 Abs. 2 Nr. 1 bewertet hat oder 2. bei Sicherheitsüberprüfungen nach SS 11 (Ü 2) oder SS 12 (Ü 3) die Maßnahmen der nächstniederen Art der Sicherheitsüberprüfung abgeschlossen hat und sich daraus keine Erkenntnisse ergeben haben, die auf ein Sicherheitsrisiko hindeuten. Dies gilt auch, wenn zu diesem Zeitpunkt bei der zuständigen Stelle die Auskunft nach SS 15 Abs. 2 noch nicht vorliegt. (2) SS 17 Abs. 4 gilt entsprechend. SS 19 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung (1) Die zuständige Stelle und die mitwirkende Behörde haben sich unverzüglich gegenseitig zu unterrichten, wenn nachträglich sicherheitserhebliche Erkenntnisse zu der überprüften oder der einbezogenen Person bekannt werden oder sich mitgeteilte Erkenntnisse als unrichtig erweisen. (2) Für das weitere Verfahren gilt SS 17 entsprechend. SS 20 Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung (1) Die Sicherheitserklärung ist der überprüften Person, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübt, in der Regel alle fünf Jahre von der zuständigen Stelle zuzuleiten und von ihr zu ergänzen, soweit sich die Daten verändert haben oder ergänzungsbedürftig sind. Unabhängig hiervon hat die überprüfte Person der zuständigen Stelle von sich aus Veränderungen gemäß SS 8 Abs. 4 Satz 3 sowie Ände308 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG rungen des Familienstandes, des Namens, des Vornamens, eines Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit mitzuteilen. (2) Bei einer Sicherheitsüberprüfung nach SS 12 (Ü 3) ist darüber hinaus in der Regel im Abstand von zehn Jahren eine Wiederholungsüberprüfung einzuleiten. Im Übrigen kann die zuständige Stelle eine Wiederholungsüberprüfung einleiten, wenn sicherheitserhebliche Erkenntnisse dies nahelegen. Auf die Wiederholungsüberprüfung finden die Vorschriften für die Erstüberprüfung Anwendung. Sie ist jedoch nur insoweit durchzuführen, als der Überprüfungszweck dies erfordert. SS 21 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte (1) Die zuständige Stelle führt über die überprüfte Person eine Sicherheitsakte, in die alle die Sicherheitsüberprüfung betreffenden Informationen aufzunehmen sind. Informationen über die persönlichen, dienstlichen, dienstund arbeitsrechtlichen Verhältnisse der überprüften Person sind zur Sicherheitsakte zu nehmen, soweit sie für die sicherheitsmäßige Beurteilung erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere: 1. Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, die dazu erteilte Ermächtigung oder Beauftragung sowie deren Einschränkung oder Aufhebung, 2. Umsetzung, Abordnung, Zuweisung, Versetzung und Ausscheiden, 3. Änderungen des Familienstandes, des Namens, des Vornamens, eines Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit, 4. Anhaltspunkte für Überschuldung, insbesondere Pfändungsund Überweisungsbeschlüsse, 5. Strafund Disziplinarsachen sowie dienstund arbeitsrechtliche Maßnahmen. (2) Die zuständige Stelle teilt der personalverwaltenden Stelle die Sachverhalte gemäß Absatz 1 Nr. 1 mit. (3) Die personalverwaltende Stelle teilt der zuständigen Stelle Änderungen in den Sachverhalten nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 sowie Nr. 4 und 5 mit. (4) Die mitwirkende Behörde führt über die überprüfte Person eine Sicherheitsüberprüfungsakte, in die aufzunehmen sind: 309 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 1. Informationen, die die Sicherheitsüberprüfung, die durchgeführten Maßnahmen und das Ergebnis betreffen, 2. die Betrauung mit, das Ausscheiden aus oder die Nichtaufnahme der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, 3. Änderungen des Familienstandes, des Namens, des Vornamens, eines Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit, 4. die in Absatz 1 Nr. 4 und 5 genannten Sachverhalte, wenn sie sicherheitserheblich sind. (5) Die zuständige Stelle ist verpflichtet, die in Absatz 4 Nr. 2 bis 4 sowie die in SS 17 Abs. 6 genannten Daten unverzüglich der mitwirkenden Behörde zu übermitteln. (6) Die Sicherheitsakte und die Sicherheitsüberprüfungsakte sind nicht Teil der Personalakte. Sie sind gesondert zu führen und dürfen der personalverwaltenden Stelle nicht zugänglich gemacht werden. Der überprüften Person stehen die Auskunftsund Akteneinsichtsrechte nach SS 26 zu. Bei einem Wechsel der überprüften Person zu einer anderen Dienststelle ist die Sicherheitsakte auf Anforderung an die nunmehr zuständige Stelle abzugeben, wenn dort eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausgeübt werden soll. Die Sicherheitsüberprüfungsakte ist auf Anforderung an die nunmehr zuständige mitwirkende Behörde abzugeben. SS 22 Aufbewahrung und Vernichtung der Sicherheitsakte und der Sicherheitsüberprüfungsakte (1) Die Sicherheitsakte und die Sicherheitsüberprüfungsakte ist gesondert aufzubewahren und gegen unbefugten Zugriff zu schützen. (2) Die Sicherheitsakte ist innerhalb eines Jahres zu vernichten, wenn die überprüfte Person keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aufnimmt, es sei denn, die überprüfte Person und die einbezogene Person willigt in schriftlicher, aber nicht in elektronischer Form in die weitere Aufbewahrung ein. Im Übrigen ist die Sicherheitsakte fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit zu vernichten, es sei denn die überprüfte Person und die einbezogene Person willigt in die weitere Aufbewahrung ein oder es ist beabsichtigt, sie in absehbarer Zeit erneut mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit zu betrauen. Willigt eine der genannten Personen nicht in 310 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG die weitere Aufbewahrung ein, so ist die Sicherheitsakte zu vernichten. SS 25 Abs. 4 bleibt unberührt. (3) Die Sicherheitsüberprüfungsakte ist nach den in SS 25 Abs. 3 Nr. 2 a und b genannten Fristen zu vernichten. Gleiches gilt bezüglich der Sicherheitsakte und der Sicherheitsüberprüfungsakte zu den in SS 4 Abs. 2 Satz 2 genannten Personen. SS 25 Abs. 4 bleibt unberührt. (4) Das Brandenburgische Archivgesetz vom 7. April 1994 (GVBl. I S. 94) findet auf Sicherheitsakten und Sicherheitsüberprüfungsakten keine Anwendung. SS 23 Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten (1) Die zuständige Stelle darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben 1. die nach diesem Gesetz in SS 14 Abs. 3 Nr. 1 bis 6 genannten personenbezogenen Daten, ihre Aktenfundstelle und die der mitwirkenden Behörde, 2. die Beschäftigungsstelle und 3. Verfügungen zur Bearbeitung des Vorgangs einschließlich des in SS 25 Abs. 3 Nr. 1 genannten Zeitpunkts und beteiligte Behörden auch automatisiert speichern, verändern und nutzen. (2) Die mitwirkende Behörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben 1. die in SS 14 Abs. 3 Nr. 1 bis 6 genannten personenbezogenen Daten der überprüften Person und der in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Person und die Aktenfundstelle, 2. Verfügungen zur Bearbeitung des Vorgangs einschließlich des in SS 25 Abs. 3 Nr. 2 genannten Zeitpunkts und 3. sicherheitserhebliche Erkenntnisse und Erkenntnisse, die ein Sicherheitsrisiko begründen auch automatisiert speichern, verändern und nutzen. Die Daten nach Nr. 1 dürfen auch in den nach SS 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes zulässigen Verbunddateien gespeichert und genutzt werden. SS 24 Übermittlung und Zweckbindung (1) Die im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung erhobenen personenbezogenen Daten dürfen sowohl von der zuständigen Stelle als auch von der mitwirkenden Behörde nur für Zwecke 311 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 1. der Sicherheitsüberprüfung, 2. der Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung (SS 10 Abs. 3 des Brandenburgischen Polizeigesetzes), 3. parlamentarischer Untersuchungsausschüsse genutzt und übermittelt werden. Die Strafverfolgungsbehörden dürfen die ihnen nach Satz 1 Nr. 2 übermittelten Daten für Zwecke eines Strafverfahrens nur verwenden, wenn die Strafverfolgung auf andere Weise erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert wäre. Die zuständige Stelle darf die gespeicherten personenbezogenen Daten außerdem für Zwecke der disziplinarrechtlichen Verfolgung sowie dienstoder arbeitsrechtlicher Maßnahmen nutzen und übermitteln, wenn dies zur Gewährleistung des Verschlusssachenschutzes erforderlich ist. Die mitwirkende Behörde darf die gespeicherten personenbezogenen Daten darüber hinaus im Rahmen des erforderlichen Umfangs zur Aufklärung von sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten für eine fremde Macht oder von Bestrebungen, die darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewaltanwendung vorzubereiten oder zur Aufklärung sonstiger Bestrebungen von erheblicher Bedeutung nutzen und übermitteln. (2) Die mitwirkende Behörde darf die nach SS 23 Abs. 2 Nr. 1 gespeicherten Daten zur Erfüllung aller Zwecke des Verfassungsschutzes übermitteln. (3) Die mitwirkende Behörde darf personenbezogene Daten nach Absatz 1 nur an öffentliche Stellen übermitteln. (4) Die Übermittlung personenbezogener Daten ist aktenkundig zu machen. Die Nutzung oder Übermittlung personenbezogener Daten unterbleibt, soweit gesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen. Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur für den Zweck verarbeiten, zu dem sie ihm übermittelt wurden. Eine nichtöffentliche Stelle ist darauf hinzuweisen. SS 25 Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogener Daten (1) Die zuständige Stelle und die mitwirkende Behörde haben personenbezogene Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Wird die Richtigkeit personenbezogener Daten von der betroffenen Person 312 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG bestritten, ist dies, wenn sich die personenbezogenen Daten in Akten befinden, dort zu vermerken, in automatisierten und nicht-automatisierten Verfahren auf sonstige Weise festzuhalten. Zuständige Stelle und mitwirkende Behörde haben sich gegenseitig zu unterrichten. (2) Die in automatisierten und nicht-automatisierten Verfahren und Akten gespeicherten personenbezogenen Daten sind zu löschen soweit ihre Speicherung unzulässig ist. (3) Personenbezogene Daten in automatisierten und nicht-automatisierten Verfahren sind ferner zu löschen, wenn sie nicht mehr benötigt werden, 1. von der zuständigen Stelle a. innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Sicherheitsüberprüfung, wenn die überprüfte Person keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aufnimmt, es sei denn, die überprüfte und die einbezogene Person willigen in die weitere Speicherung ein, b. nach Ablauf von fünf Jahren nach dem Ausscheiden der überprüften Person aus der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, es sei denn, die überprüfte und die einzubeziehende Person willigen in die weitere Speicherung ein, oder es ist beabsichtigt, die überprüfte Person in absehbarer Zeit erneut mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit zu betrauen. Willigt eine der Personen nicht in die weitere Speicherung ein, so sind die Daten zu löschen. 2. von der mitwirkenden Behörde a. bei Sicherheitsüberprüfungen gemäß SS 10 (Ü 1) nach Ablauf von fünf Jahren nach den in Nr. 1 genannten Fristen, b. bei Sicherheitsüberprüfungen gemäß SS 11 (Ü 2) oder SS 12 (Ü 3) nach Ablauf von zehn Jahren nach den in Nr. 1 genannten Fristen, c. die nach SS 23 Abs. 2 Nr. 3 gespeicherten Daten, wenn feststeht, dass die überprüfte Person die sicherheitsempfindliche Tätigkeit nicht aufnimmt oder aus ihr ausgeschieden ist. (4) Die Löschung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass dadurch schutzwürdige Interessen der überprüften Person beeinträchtigt würden. In diesem Fall sind die Daten zu sperren. Sie dürfen nur noch mit Einwilligung der überprüften Person verarbeitet 313 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 oder genutzt werden. Die Sperrung ist aufzuheben, wenn ihre Voraussetzungen entfallen. SS 26 Auskunft, Akteneinsicht (1) Die zuständige Stelle oder die mitwirkende Behörde erteilt auf schriftlichen, aber nicht elektronischen Antrag unentgeltlich Auskunft über die bei ihr im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung zur anfragenden Person (Antragsteller) gespeicherten Daten. (2) Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen. Bezieht sich die Auskunft auf personenbezogene Daten, die von der zuständigen Stelle oder der mitwirkenden Behörde der jeweils anderen übermittelt wurden, so ist die Auskunft nur mit deren Einwilligung zulässig. (3) Die Auskunft unterbleibt, wenn 1. eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung der zuständigen Stelle oder der mitwirkenden Behörde durch die Auskunftserteilung zu besorgen ist, oder 2. dies zu einer Gefährdung von Nachrichtenzugängen führen kann oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der mitwirkenden Behörde zu befürchten ist, oder 3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Bundeslandes Nachteile bereiten würde oder 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen Dritter, geheimgehalten werden müssen und deswegen das Interesse des Antragstellers an der Auskunftserteilung zurücktreten muss. (4) Die Ablehnung der Auskunft bedarf keiner Begründung, wenn dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Die Gründe für die Auskunftsverweigerung sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunft ganz oder teilweise abgelehnt, ist der Antragsteller auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, dass er sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wenden kann. Diesem 314 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG ist auf Verlangen des Antragstellers persönlich Auskunft zu erteilen, soweit nicht die jeweils zuständige Aufsichtsoder oberste Landesbehörde im Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Bundeslandes gefährdet würde. Personenbezogene Daten einer Person, der Vertraulichkeit zugesichert worden ist, dürfen auch dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht gegenüber nicht offenbart werden. Mitteilungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht an den Antragsteller dürfen keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der zuständigen Stelle oder der mitwirkenden Behörde zulassen. (5) Die zuständige Stelle oder die mitwirkende Behörde gewährt dem Antragsteller auf schriftlichen, aber nicht elektronischen Antrag Einsicht in die Teile der Sicherheitsakte oder der Sicherheitsüberprüfungsakte, die Daten zu seiner Person enthalten, soweit eine Auskunft für die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen nicht ausreicht und er hierfür auf die Einsichtnahme angewiesen ist. Die Regelungen der Absätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Abschnitt 3 Geheimund Sabotageschutz bei nichtöffentlichen Stellen SS 27 Anwendungsbereich Bei Sicherheitsüberprüfungen von Personen, die von der zuständigen Stelle zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit bei einer nichtöffentlichen Stelle ermächtigt werden sollen, gelten die für Sicherheitsüberprüfungen bei öffentlichen Stellen anzuwendenden Vorschriften dieses Gesetzes, soweit sich aus den folgenden Regelungen nichts Anderes ergibt. SS 28 Zuständigkeit Die Aufgaben der zuständigen Stelle werden wahrgenommen für 1. den Geheimschutz a. von der Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle, die eine Verschlusssache an eine nichtöffentliche Stelle weitergeben will, es sei denn, die für Wirtschaft zuständige oberste Landesbehörde übernimmt im Einvernehmen mit der jeweils zuständigen obersten Landesbehörde die Aufgaben der zuständigen Stelle, 315 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 b. von der für Wirtschaft zuständigen obersten Landesbehörde, soweit eine Verschlusssache von einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle eines anderen Bundeslandes an eine nichtöffentliche Stelle im Land Brandenburg weitergegeben werden soll. 2. den Sabotageschutz von der für Wirtschaft zuständigen obersten Landesbehörde, soweit nicht im Einvernehmen mit dieser eine andere oberste Landesbehörde die Aufgabe als zuständige Stelle wahrnimmt. SS 29 Bestellung eines Sicherheitsbevollmächtigten (1) Die nichtöffentliche Stelle benennt der zuständigen Stelle einen geeigneten leitenden Mitarbeiter als Sicherheitsbevollmächtigten, der nach Maßgabe dieses Gesetzes an den Sicherheitsüberprüfungen zu beteiligen ist. Der Sicherheitsbevollmächtigte ist der Leitung der nichtöffentlichen Stelle unmittelbar zu unterstellen, ohne dass deren Verantwortung hiervon berührt wird. (2) Der Sicherheitsbevollmächtigte muss nach der höchsten bei der nichtöffentlichen Stelle vorkommenden Verschlusssacheneinstufung sicherheitsüberprüft sein. SS 30 Sicherheitserklärung, Sicherheitsakte (1) Abweichend von SS 15 Abs. 1 nimmt der Sicherheitsbevollmächtigte der nichtöffentlichen Stelle die Sicherheitserklärung entgegen. Er prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben gegebenenfalls unter Beiziehung der Personalunterlagen, gibt sie an die zuständige Stelle weiter und teilt ihr alle sicherheitserheblichen Erkenntnisse mit. (2) Für die Sicherheitsakte über die überprüfte Person, die die nichtöffentliche Stelle führt, gilt SS 21 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Sicherheitsakte der nichtöffentlichen Stelle bei einem Wechsel des Arbeitgebers nicht abzugeben ist. SS 31 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe von sicherheitserheblichen Erkenntnissen Die zuständige Stelle unterrichtet den Sicherheitsbevollmächtigten darüber, ob die überprüfte Person zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit ermächtigt oder nicht ermächtigt werden kann. Erkenntnisse, auf denen diese Entscheidung beruht, dürfen nicht mitgeteilt werden. Um den Ge316 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG heimund Sabotageschutz zu gewährleisten, können sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach SS 7 Abs. 2 an die nichtöffentliche Stelle übermittelt werden; sie dürfen von dieser ausschließlich zu diesem Zweck genutzt werden. Die nichtöffentliche Stelle hat die zuständige Stelle unverzüglich zu unterrichten, wenn ihr sicherheitserhebliche Erkenntnisse über die überprüfte oder die einbezogene Person bekannt werden. SS 32 Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung Die Sicherheitserklärung ist der überprüften Person, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübt, auf Anforderung der zuständigen Stelle in der Regel alle fünf Jahre von der nichtöffentlichen Stelle erneut zuzuleiten. Die überprüfte Person hat die Sicherheitserklärung zu ergänzen, soweit sich die Daten verändert haben oder ergänzungsbedürftig sind. Die zuständige Stelle beauftragt die mitwirkende Behörde, die Maßnahmen gemäß SS 16 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 erneut durchzuführen. SS 33 Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten Die nichtöffentliche Stelle darf die nach diesem Gesetz zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen personenbezogenen Daten der überprüften Person in einer Sicherheitsakte und auch automatisiert speichern, verändern und nutzen. Die personenbezogenen Daten der einbezogenen Person dürfen nur in der Sicherheitsakte gespeichert, verändert und genutzt werden. Die Regelungen der SSSS 22 und 25 gelten entsprechend. Abschnitt 4 Reisebeschränkungen und Schlussvorschriften SS 34 Reisebeschränkungen (1) Personen, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut sind, die eine Sicherheitsüberprüfung nach SS 11 (Ü 2) oder SS 12 (Ü 3) erfordert, können verpflichtet werden, Dienstoder Privatreisen in und durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten, der zuständigen Stelle oder der nichtöffentlichen Stelle rechtzeitig vorher anzuzeigen. Die Verpflichtung kann auch für die Zeit nach dem Ausscheiden aus der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit angeordnet werden. 317 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 (2) Die zuständige Stelle kann die Reise untersagen, wenn Anhaltspunkte zur Person oder eine besonders sicherheitsempfindliche Tätigkeit vorliegen, die eine erhebliche Gefährdung der überprüften Person durch fremde Nachrichtendienste erwarten lassen. Eine besonders sicherheitsempfindliche Tätigkeit ist in der Regel bei den in SS 12 Nr. 4 genannten Personen anzunehmen. (3) Ergeben sich bei einer Reise in oder durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten, Anhaltspunkte, die auf einen Anbahnungsoder Werbungsversuch fremder Nachrichtendienste hindeuten können, so hat die überprüfte Person die zuständige Stelle unverzüglich nach Rückkehr zu unterrichten. SS 35 Ermächtigung zur Rechtsverordnung Die jeweils zuständige oberste Landesbehörde wird ermächtigt im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern durch Rechtsverordnung die lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen im Sinne des SS 2 Abs. 2 zu bestimmen. SS 36 Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften (1) Das Ministerium des Innern wird ermächtigt, die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften zu erlassen. (2) Das für Wirtschaft zuständige Ministerium erlässt im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Ausführung dieses Gesetzes im Bereich der nichtöffentlichen Stellen. (3) Die jeweils zuständige Aufsichtsoder oberste Landesbehörde bestimmt im Einvernehmen mit der mitwirkenden Behörde (SS 4 Abs. 2) die sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen. 318 Ortsregister 9.4 Register Ortsregister Landkreis Barnim.......................................................................... BAR Landkreis Dahme-Spreewald ........................................................LDS Landkreis Elbe-Elster ......................................................................EE Landkreis Havelland ......................................................................HVL Landkreis Märkisch-Oderland....................................................... MOL Landkreis Oberhavel ....................................................................OHV Landkreis Oberspreewald-Lausitz .................................................OSL Landkreis Oder-Spree .................................................................. LOS Landkreis Ostprignitz-Ruppin .......................................................OPR Landkreis Potsdam-Mittelmark ....................................................... PM Landkreis Prignitz ............................................................................PR Landkreis Spree-Neiße................................................................. SPN Landkreis Teltow-Fläming ................................................................ TF Landkreis Uckermark...................................................................... UM A Afghanistan............................................................................................ 154 Afrika ................................................................................64, 116, 119, 120 Amsterdam (Niederlande) ..................................................................... 153 Angermünde (UM) ............................................................. 59, 60, 119, 124 Athen (Griechenland) .............................................................................. 77 B Bad Belzig (PM)..................................................................... 37, 41, 54, 77 Bad Freienwalde (MOL) ........................................................ 46, 57, 82, 84 Bamberg (Bayern) ................................................................................... 80 Bayern ............................. 58, 76, 79, 80, 92, 103, 108, 112, 144, 148, 204 Beeskow (LOS) ................................................................. 93, 99, 101, 131 Belgien..................................................................................... 67, 152, 160 319 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Berlin .........................16, 18, 35, 36, 38, 51, 59, 75, 77-79, 88, 89, 92, 99, 100, 103, 104, 131, 137, 144, 158, 164, 179, 200, 203, 205, 206, 211 Bernau (BAR) .............................................. 45, 46, 59, 123, 125, 139, 143 Bernau, OT Schönow (BAR) ................................................................. 125 Blankenfelde (TF) .................................................................................... 26 Brandenburg an der Havel ...................................26, 54, 75, 113, 119, 121 Brandenburg an der Havel, OT Kirchmöser .......................................... 112 Brieselang (HVL) ............................................................................... 38, 54 Brieskow-Finkenheerd (LOS) ................................................................ 101 Brück (PM)............................................................................................. 131 Brüssel (Belgien) ............................................................. 51, 152, 153, 160 Bundesrepublik Deutschland .....21, 47, 127, 130, 167, 201-203, 238, 250, 252, 259, 261, 263, 265, 270, 273, 275, 276, 292, 295, 296, 298 Burg (SPN) .............................................................................................. 50 C Calau (OSL)............................................................................................. 50 Chemnitz (Sachsen) ...................................................................... 102, 104 Chorin (BAR) ........................................................................................... 82 Cottbus ........ 15, 25, 36, 40, 46, 47, 48, 50, 51, 59, 76, 89, 95, 96, 99, 100 102, 110, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 122, 123, 125, 131, 136, 137, 138, 140, 141, 143, 149 Cottbus-Sachsendorf ............................................................................... 51 D Damaskus (Syrien) ................................................................................ 151 Deutschland...........................17, 21, 22, 33, 38-40, 42, 44, 46, 47, 49, 64, 71, 77, 79, 81, 89, 105-107, 117, 118, 121, 127, 129-131, 153-155, 157-160, 163-165, 167, 169, 170, 183, 187, 194-196, 201-203, 219-221, 224, 228, 230, 232, 238, 250, 252, 259, 261, 263, 265, 270, 273, 275, 276, 292, 295, 296, 298 Dortmund (Nordrhein-Westfalen) .............................................. 80, 92, 212 Dresden (Sachsen).......................................................................... 72, 102 E Eberswalde (BAR) ........................................................... 83, 110, 139, 143 Eisenhüttenstadt (LOS) ................................................................. 101, 117 Elmau (Bayern).............................................................................. 144, 148 Elsterwerda (EE) ................................................................................... 143 320 Ortsregister Eritrea.................................................................................................... 120 Europa ............................................... 27, 64, 65, 67, 68, 69, 154, 155, 166 F Finnland ................................................................................................... 67 Finowfurt (BAR) ......................................................................... 71, 82, 102 Finowfurt, OT Schorfheide (BAR) ...........................................102, 111, 120 Finsterwalde (EE) .................................................. 117, 121, 136, 138, 146 Flandern (Belgien) ........................................................................... 67, 106 Forst (SPN)............................................................................ 118, 131, 138 Frankfurt (Oder) ............................................ 13, 25, 51, 70, 83, 89, 91, 93, 100, 101, 102, 117, 118, 122, 136, 138, 147 Frankreich...................................................................................... 152, 153 Friedland, OT Leißnitz (LOS) ................................................................ 102 Friesack (OPR) ................................................................................ 58, 322 Fürstenberg (OHV) .................................................................................. 41 Fürstenwalde/Spree (LOS) .............................................................. 51, 115 G Gardelegen (Sachsen-Anhalt) ................................................................. 93 Gliwice (Polen) ........................................................................................ 91 Gransee (OHV)........................................................................................ 56 Gransee, OT Neulögow (OHV).............................................................. 102 Griechenland ........................................................................................... 77 Großräschen (OSL) ......................................................................... 97, 124 Guben (SPN) ............................................................. 50, 51, 120, 122, 124 Guthmannshausen (Thüringen)............................................................. 131 H Hamburg ...............................32, 79, 95, 111, 203, 204, 205, 206, 208, 210 Heidelberg (Baden-Württemberg) ........................................................... 74 Hennigsdorf (OHV) .................................................................................. 56 Herzberg (EE).......................................................................................... 50 I Indien ..................................................................................................... 117 Irak......................................................................................................... 117 Iran ........................................................................................................ 172 Italien ....................................................................................... 67, 108, 232 321 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 J Jemen ............................................................................................ 151, 152 Joachimsthal (BAR) ........................................................................... 37, 59 Jordanien ............................................................................................... 114 Jüterbog (TF) ......................................................................................... 121 K Kamerun ................................................................................................ 116 Katowice (Polen) ..................................................................................... 91 Kaukasus............................................................................................... 158 Kirchheim (Thüringen) ........................................................................... 108 Kleinmachnow (PM) .............................................................................. 139 Kloster Lehnin, OT Damsdorf (PM) ......................................................... 76 Kobane (Syrien)..................................................................... 136, 138, 164 Köln (Nordrhein-Westfalen) ............................... 28, 46, 123, 206, 207, 208 Königs Wusterhausen (LDS) ................. 53, 59, 70, 88, 140, 143, 184, 199 Kopenhagen (Dänemark) ...................................................................... 153 Kosovo................................................................................................... 115 Kroatien ................................................................................................... 67 L Landkreis Barnim......................................................................... 59, 88, 90 Landkreis Dahme-Spreewald .......................................................... 70, 128 Landkreis Elbe-Elster ...................................................................... 50, 128 Landkreis Havelland .................................................................... 12, 25, 54 Landkreis Märkisch-Oderland.................................................................. 57 Landkreis Oberhavel ..........................................12, 14, 37, 55, 60, 70, 111 Landkreis Oberspreewald-Lausitz ................................................... 50, 128 Landkreis Oder-Spree ........................................................... 25, 51, 91, 93 Landkreis Ostprignitz-Ruppin ................................................ 12, 25, 57, 58 Landkreis Potsdam-Mittelmark .......................... 12, 37, 54, 71, 75, 83, 128 Landkreis Prignitz .................................................................................... 57 Landkreis Spree-Neiße............................................................................ 50 Landkreis Teltow-Fläming ........................................................ 53, 128, 143 Landkreis Uckermark............................................... 37, 59, 60, 75, 83, 124 Lauchhammer (OSL) ......................................................................... 50, 97 Leinefelde (Thüringen) .......................................................................... 108 Leipzig (Sachsen) .................................................................................... 31 Lentzke (OPR) ......................................................................................... 58 322 Ortsregister Lenzen (PR) ............................................................................................ 92 Lindenau (OSL) ..................................................................................... 113 Lübben (LDS) ........................................................................................ 112 Luckenwalde (TF) .............................................................................. 53, 70 Ludwigsfelde (TF) .............................................................................. 42, 53 M Magdeburg (Sachsen-Anhalt).................................................................. 71 Mecklenburg-Vorpommern .... 18, 31, 34, 35, 58, 61, 90, 92, 144, 179, 211 Mittenwalde, OT Motzen (LDS) ............................................................. 126 Montataire (Frankreich) ......................................................................... 117 Mühlberg/Elbe (EE) ............................................................................... 120 Mühlenfließ, OT Grabow (PM)............................................................... 112 Müllrose (LOS) ...................................................................................... 125 München (Bayern) ................................................................................. 112 N Nauen (HVL)...............13, 14, 26, 37, 43, 44, 45, 54, 60, 91, 114, 119, 120 Neuhardenberg (MOL) .......................................................................... 123 Neuruppin (OPR) .... 25, 32, 54, 57, 58, 70, 80, 83, 91, 92, 94, 95, 96, 101, 103, 104, 122, 139, 140, 142, 146, 147, 148, 149 Nordafrika ................................................................................................ 67 Nordkorea .............................................................................................. 172 Nordrhein-Westfalen.......................................................... 71, 92, 209, 212 Norwegen ................................................................................................ 26 O Oderberg (BAR)..................................................................................... 120 Oranienburg (OHV) ....................... 19, 46, 55, 56, 69, 88, 94, 99, 125, 139 Ortrand (OSL) .................................................................................. 94, 113 Osteuropa ................................................................................................ 80 P Pähl bei Weilheim (Bayern) ................................................................... 112 Pakistan ................................................................................................. 172 Paris (Frankreich) .......................................................................... 151-153 Pätz (LDS) ............................................................................................... 53 Polen ....................................................................................................... 67 323 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Potsdam ............ 18, 40, 54, 55, 69, 99, 100, 115, 116, 117, 118, 119, 121, 131, 136, 137, 140, 141, 143, 146, 147, 179 Potsdam, OT Groß Glienicke ................................................................ 118 Potsdam-Drewitz ..................................................................................... 55 Prenzlau (UM) ........................................................... 43, 59, 121, 131, 139 Pritzwalk (PR) ................................................................................ 118, 124 R Rathenow (HVL) .............................................................................. 54, 100 Rheinland-Pfalz ............................................................... 33, 207, 208, 209 Rheinsberg (OPR) ............................................................................. 57, 58 Rojava (Westkurdistan) ......................................... 137, 138, 164, 165, 166 Ruhland (OSL)......................................................................................... 97 Rumänien ................................................................................................ 67 Russland.......................................................................... 89, 105, 117, 173 S Saarland ................................................................................................ 132 Sachsen................................ 15, 18, 31, 34, 35, 67, 72, 75, 76, 79, 92, 98, 101-104, 108, 109, 138, 179 Sachsen-Anhalt ............................................... 18, 58, 75, 92, 93, 179, 211 Sachsendorf (MOL) ................................................................................. 40 Scharmützelsee (LOS) ............................................................................ 51 Schenkenländchen (LDS)............................................................ 53, 69, 70 Schipkau (OSL) ....................................................................................... 97 Schleswig-Holstein .................................................. 89, 205, 207, 208, 210 Schönefeld (LDS) .................................................................................... 40 Schöneiche bei Berlin (LOS) ................................................................... 51 Schorfheide (BAR)......................................................................... 102, 120 Schweden ................................................................................................ 89 Schwedt/Oder (UM) ....................................... 47, 48, 59, 92, 116, 121, 143 Schweiz ................................................................................................... 90 Senftenberg (OSL) ...................................................................... 96, 97, 99 Serbien .................................................................................................... 67 Somalia.................................................................................................. 116 Spanien ................................................................................................... 67 Spreenhagen (LOS) .......................................................................... 46, 52 Spremberg (SPN) ............................ 15, 26, 40, 94, 95, 101, 116, 120, 138 Stahnsdorf (PM) .................................................................................... 139 324 Ortsregister Storkow (LOS) ....................................................................................... 144 Strausberg (MOL) ................................................ 57, 90, 99, 116, 140, 142 Syrien ...............16, 116, 118, 136, 153, 154, 157, 158, 160, 164, 165, 172 T Teltow (PM)............................................................................................ 139 Templin (UM) ........................................................................................... 60 Thalberg (EE) ........................................................................................ 120 Thüringen .................................. 18, 31, 72, 75, 79, 92, 108, 109, 131, 179 Torgau, OT Staupitz (Sachsen) ......................................... 15, 98, 108, 109 Tröglitz (Sachsen-Anhalt) ........................................................................ 45 Tschechien .............................................................................................. 67 Tschetschenien...................................................................................... 121 Türkei............................................................................. 136, 164, 165, 166 U Ungarn ..................................................................................................... 90 USA ..................................................................................... 48, 89, 90, 151 V Velten (OHV) ............................................................................... 40, 57, 59 Viereck (Mecklenburg-Vorpommern) ....................................................... 90 W Wandlitz-Klosterfelde (BAR) .................................................................. 125 Weimar (Thüringen)................................................................................. 72 Weinheim (Baden-Württemberg) ....................................................... 33, 36 Weißwasser (Sachsen) ................................................................... 89, 101 Werder (Havel) (PM) ......................................................................... 54, 75 Wittenberge (PR) ............................................................................. 39, 114 Wittstock/Dosse (OPR).................................................................... 95, 122 Wolfertschwenden (Bayern) .................................................................. 103 Wünsdorf (TF) ................................................................................... 53, 72 Wusterhausen (Dosse) (OPR)................................................................. 58 Z Zehdenick (OHV) ................................................................................... 115 Ziegenhals (LDS)................................................................................... 144 Zossen (TF) ..................................................................... 26, 53, 73, 76, 83 Zwickau (Sachsen) ................................................................................ 110 325 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Personenregister A Abdelhamid Abaaoud ............................................................................ 152 Al-Bagdadi ............................................................................................. 158 Anwar al-Awlaki ..................................................................................... 152 Apfel, Holger .......................................................................... 32, 33, 36, 61 B Beier, Klaus ................................................................................. 34, 36, 51 Benyettou ...................................................................................... 151, 152 Bismarck .................................................................................................. 47 Brusak, Björn ................................................................................. 100, 101 D Deckert, Günter ....................................................................................... 30 Deso Dogg (alias Denis Cuspert) .......................................................... 157 Dornbrach, Pierre ...................................................... 45, 53, 62, 68, 69, 72 E Eminger, Andre ...................................................................................... 112 Eminger, Maik ............................................................................ 31, 75, 112 Fischer, Matthias ................................................................... 57, 75, 76, 77 F Fleischmann ............................................................................................ 44 Franz, Frank ...................................................................................... 33, 56 G Gebhardt, Robert ..................................................................................... 82 Goebbels, Joseph.................................................................................... 72 H Haberland, Thomas ................................................................................. 59 Heise, Thorsten ....................................................................................... 31 Herrmann, Rene ...................................................................................... 82 Hitler, Adolf ...... 85, 117, 126, 132, 183, 186, 189, 195, 197, 198, 201, 230 326 Personenregister K Kaiser Wilhelm II...................................................................................... 47 Kokott, Manuela..................................................................... 46, 51, 52, 76 Kouachi, Cherif .............................................................................. 151, 153 Kouachi, Said ................................................................................ 151, 153 Kühnen, Michael ................................................................................ 53, 79 L Leichsenring, Uwe ................................................................................... 31 Ludendorff, Erich ................................................................................... 112 Ludendorff, Mathilde .............................................................................. 112 M Mahmoud, Mohamad............................................................................. 157 Mann, Klaus......................................................................................82, 111 Martells, Karl............................................................................................ 68 Mertsch, Benjamin ............................................................................. 36, 50 Mohammed (unter Mohammeds) .......................................................... 156 Müller, Maik ............................................................................................. 57 Müller, Michel..................................................................................... 36, 54 Müller-Freienfels Prof. Dr......................................................................... 67 N Norgaard, Finn ...................................................................................... 153 O Öcalan, Abdullah ................................................................................... 165 P Pastörs, Udo ...................................................................................... 31, 33 Polzehl ..................................................................................................... 49 Putin, Wladimir ...................................................................................... 130 R Reker, Henriette .............................................................................. 28, 123 Richter, Sebastian ................................................................................... 61 Rokohl, Aileen.................................................................................... 36, 59 327 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 S Sahner, Burkhard..................................................................................... 55 Salomon, Thomas ................................................................................... 36 Schär, Andre ............................................................................................ 37 Schlageter, Albert Leo ............................................................................. 47 Schneider, Maik ................................................................................. 37, 54 Schwerdt, Frank ...................................................................................... 35 Siegesgöttin Viktoria ................................................................................ 47 Snowden, Edward ................................................................................. 170 Stahl, Andre........................................................................................... 123 Stein, Florian ..................................................................................... 36, 51 Stolle, Pascal ............................................................................... 37, 54, 76 Szymanski, Holger................................................................................... 34 T Tegethoff, Ralph ...................................................................................... 31 Trick, Dave .............................................................................................. 57 V Viks, Lars ............................................................................................... 153 Voigt, Udo .................................................... 30, 31, 32, 35, 36, 51, 55, 131 von Thadden, Adolf.................................................................................. 30 W Weide, David ......................................................................... 43, 48, 59, 92 Weise, Benjamin...................................................................................... 53 Wolinski, Robert ................................................................................ 36, 56 Worch, Christian .......................................................................... 33, 79, 81 Wulff, Thomas (alias Steiner) .................................................................. 31 Z Zasowk, Ronny ............................................................................ 36, 50, 57 328 Sachregister Sachregister A A3stus...................................................................................... 89, 100, 110 Abendland Records ....................................................................... 103, 104 Abendspaziergänge für eine angemessene Asylpolitik ......... 46, 56, 57, 70 Abtrimo - Spirit of the Patriot ................................................................. 103 Against Music Industry ............................................................................ 99 AK - Solingen (47) ................................................................................ 100 al-Qaida................................................................................................. 151 Alternative für Deutschland (AfD) ................................................ 48, 71, 72 Anarchistischer Funke ........................................................................... 138 Anti-Asyl-Kampagne ................................ 10, 12, 14, 25, 26, 33, 37, 38, 78 Antifa-Crew Finsterwalde ...................................................................... 138 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) .............................................. 18, 164, 165 Artgerecht ...................................................................................... 100, 103 Aryan Blood Brothers (ABB) .................................................................... 88 Aryan Brotherhood (A.B.) ................................................................ 99, 102 Atomgesetz...................................................................................... 18, 176 Autan ....................................................................................................... 99 Autonome ..............10, 16, 85, 135-139, 146-149, 219, 221, 222, 228, 234 Autonome Nationalisten (AN) .......................................... 86, 183, 222, 225 B Barnimer Freundschaft ...................................................................... 88, 89 Bewachungsverordnung (BewachV) ............................................... 18, 176 Björn Brusak (Liedermacher)......................................................... 100, 101 Blanka Perforto ...................................................................................... 101 Blood & Honour ............................................... 89, 193, 195, 197, 210, 213 Blood Brother Nation (BBN) .................................................................... 89 Bloodshed (B.S.) ................................................................................... 100 Blutflagge......................................................................................... 99, 108 Brandenburgische Kommunalakademie.................................................. 18 Brandenburgisches Institut für Gemeinwesenberatung - demos ............ 18 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BbgSÜG) ......... 294f. Brenner (Liedermacher) .......................................................... 89, 100, 101 Brigade 8 ......................................................................................... 89, 101 Bruderschaft 25 ....................................................................................... 89 Bruderschaft H8....................................................................................... 90 329 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Bruderschaft SG 44 ................................................................................. 90 BTU Cottbus (auch nur unter "BTU")..................................... 118, 123, 138 Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff) e.V. (BfG) ................................... 112 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ............................ 175 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ............................ 172, 273 Bundesgerichtshof ......................................................... 165, 189, 195, 200 Bundesnachrichtendienst ................172, 247, 263, 266, 270-273, 275-278 Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) .............. 104, 217 Bundestag ......................................................... 30, 64, 266, 280, 281, 288 Bundesverfassungsgericht ................................ 21, 74, 185, 204, 205, 223 Bundesverwaltungsgericht ...................................................................... 31 Bürgerinitiative Ausländerstopp ............................................................... 44 Burn Down (B.D.) .................................................................................... 99 C Charlie Hebdo................................................................................ 151, 152 Chrysi Avgi/Goldene Morgenröte............................................................. 77 Collegium Humanum ....................................................................... 91, 211 Confident of Victory (C.O.V.) ................................................... 99, 109, 339 Cottbus wehrt sich ....................................................................... 46, 47, 51 Crew 38 ................................................................................................... 90 Cynic........................................................................................................ 99 D Das Zeugenhaus ................................................................................... 102 Deathfeud ................................................................................................ 99 Delnicka mladez ...................................................................................... 68 Der III. Weg ......................12, 14, 25-27, 29, 33, 37, 46, 52, 54, 55, 57-69, 71, 73, 74f., 92, 112, 228 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) ....................... 16, 135, 142f., 229 Deutsche Volksunion (DVU) .............................................................. 32, 79 Die Exilregierung Deutsches Reich ............................................... 130, 131 DIE LINKE (auch unter "Der Linken") ................................................ 45, 79 Die Rechte .................... 12, 14, 27, 29, 33, 46, 52, 57, 71, 76, 79f., 92, 94, 108, 111, 228 Die weißen Jäger (D.W.J.)..................................................................... 100 Dienstanweisung Beschaffung ................................................................ 24 330 Sachregister E Eastside (Brigade 8-Chapter) .................................................................. 89 Ein Licht für Deutschland......................................................................... 92 Einheit und Kampf ................................................................................... 61 Eselaktionen ............................................................................................ 53 Europäische Aktion (EA)........................................ 76, 88, 90, 91, 130, 131 Europäische Union (EU) ............................ 68, 69, 153, 165, 167, 270, 292 Europakongress "Reconquista Europa" .................................................. 67 Evil Goat ................................................................................................ 100 Exzess............................................................................. 99, 103, 104, 108 F Facebook .......................... 10, 38, 41f., 46, 48f., 67, 68, 70, 72, 77, 80, 83, 91, 92, 95, 119, 120, 137, 144, 154, 157 Fanclub Spremberg ................................................................................. 95 FC Energie Cottbus ................................................................................. 95 Flüchtlinge willkommen (Helfergruppierung) ......................................... 123 Flughafen Berlin-Brandenburg ................................................................ 18 Föderation deutschsprachiger Anarchisten (FDA)................................. 138 Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) ..................................................... 81 Freie Kräfte (FK) ........................................... 12, 26, 27, 31, 35, 45, 46, 48, 52, 53, 56-61, 70, 73, 76, 79, 86, 92, 222, 225, 227 Freie Kräfte Neuruppin / Osthavelland (FKN).................................... 54, 91 Freie Kräfte Prignitz ................................................................................. 92 Freie Kräfte Schwedt/Oder ................................................................ 59, 92 Freie Nationalisten..................................................... 12, 86, 222, 225, 227 Freie Kameradschaften ........................................................................... 31 freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) ..... 21, 30, 88, 122, 128, 129, 149, 179, 185, 220, 223, 229, 237, 238, 239, 250, 259, 260, 263, 266 Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP) .................................. 210, 214 Freilich Frei ............................................................................................ 110 Freistaat Preußen .......................................................................... 130, 131 Freundeskreis Udo Voigt ....................................................................... 131 Frontalkraft (FK) .............................................. 99, 101, 102, 104, 108, 109 Frontfeuer .................................................................................. 93, 99, 108 G G 10-Kommission .................................. 22, 23, 249, 263, 269, 281f., 285f. G7-Gipfel ....................................................................................... 144, 148 331 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Gefangenenhilfe e.V. ..................................... 54, 71, 83, 92, 112, 149, 224 Gegen das Asylbewerberheim in Thalberg (Facebook-Gruppe) ........... 120 Gegen Überfremdung und Asylpolitik in der Uckermark (Mahnwache) ... 59 Gegenpol ............................................................................................... 103 Geheimschutz.............................................................. 167f., 226, 294, 315 Gemeinsam-Stark.................................................................................... 27 Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes ........................... 23, 285f. Glaskammer ............................................................................................ 99 Griffin ............................................................................................. 100, 104 Grundgesetz............... 21, 49, 65, 131, 156, 186, 202, 223, 232, 238, 239, 241, 250, 253, 256, 259-261, 269, 284, 287, 288, 291, 292, 297, 298 H Hallgard ................................................................................................... 99 Hammerskins........................................................................................... 90 Handschu ................................................................................ 89, 100, 103 Handstreich ..................................................................................... 99, 103 Hausmannskost (HMK) ................................................................... 99, 109 Demokratische Partei der Völker (HDP) ................................................ 165 Heimattreue Deutsche Jugend (HDJ).................................................... 211 Helle (Liedermacher) ............................................................................. 100 Helle und die RACker (H&R) ........................................................... 99, 109 Helle und die RACer (siehe Helle und die RACker) ........................ 99, 103 HelpTo (Flüchtlingshilfeportal) ............................................................... 121 Hooligans gegen Salafisten (Hogesa) ..................................................... 27 I Identitäre............................................................................................ 27, 63 Identitäre Bewegung................................................................................ 67 indymedia.org ........................................................................................ 138 Inferno Cottbus ...................................................................................... 109 Invasion 13 ............................................................................................ 101 Invasion 13 Techno Rechts ................................................................... 101 Islamischer Staat (IS) .................................................... 17, 136, 151f., 164 J Junge Nationaldemokraten (JN) ............... 12-14, 29, 36, 61f., 86, 101, 112 Jungvolk .................................................................................. 99, 103, 192 332 Sachregister K KADEK (siehe Arbeiterpartei Kurdistans) .............................................. 165 Kameradschaft Aachener Land ....................................................... 80, 212 Kameradschaft Hamm ..................................................................... 80, 212 Kameradschaft Kommando Werwolf (KSKW) ......................................... 93 Kameradschaft Märkisch Oder Barnim (KMOB).................... 14, 33, 82, 94 Karin (Wut aus Liebe) .................................................................... 100, 101 Kaukasisches Emirat (KE) ..............................................................158-160 KCK (siehe Arbeiterpartei Kurdistans) ................................................... 165 Kein Asylantenheim in meiner Nachbarschaft (Kampagne) .................... 75 KKK (siehe Arbeiterpartei Kurdistans) ................................................... 165 Klänge des Blutes.................................................................. 100, 103, 105 Komm' Cottbus!..................................................................................... 143 Kommissarische Reichsregierungen (KRR) .......................................... 130 Kommunalpolitische Vereinigung (KPV) .................................................. 37 KONGRA-GEL (siehe Arbeiterpartei Kurdistans) ...........................163-165 Koordination der kurdischdemokratischen Gesellschaft in Europa (CDK) .................................................................................... 164 KPD ....................................................................................................... 144 Kreisverband Märkisch-Oderland-Barnim (KMOB) ........................... 14, 94 Krümelmonster ........................................................................................ 96 KSL 13 Crew ......................................................................................... 101 Kulturzentrum Spartacus ....................................................................... 141 L Landkreistag ............................................................................................ 18 Landtag Brandenburg .............................................................................. 22 Lausitzer Rundschau ............................................................................... 95 Lebensborn e. V. ..................................................................................... 55 Libertäre Aktion Frankfurt (Oder) (LAFFO) ............................................ 138 Luftsicherheitsgesetz ....................................................................... 18, 176 M Magog...................................................................................................... 99 Märkische Allgemeine Zeitung............................................................... 121 Märkische Klänge .................................................................................... 99 Märkische Skinheads 88 (MS 88)............................................................ 94 Martin (Liedermacher) ........................................................................... 100 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) ................ 135, 229 333 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 MC Gremium Spremberg ...................................................................... 109 MIKADO .................................................................................................. 45 Mittendrin ......................................................................................... 96, 123 Mogon...................................................................................................... 99 Morgenröte ............................................................................................ 100 N National Security Agency (NSA) ............................................................ 170 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) .... 12, 29, 30f., 61, 232 Nationale Sozialisten............................................................................... 86 Nationaler Widerstand ............................................................................. 86 Nationaler Widerstand Dortmund .................................................... 80, 212 Nationalisten Spremberg ......................................................................... 94 Nationalistische Front (NF) ...................................................... 35, 209, 215 Nationalsozialismus ........................ 30, 55, 85, 94, 98, 104, 105, 112, 132, 183, 187-189, 192, 194, 196, 200, 201, 203, 219, 225, 227, 230, 232 Nationalsozialisten Ortrand (NSO) .......................................................... 94 Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) ..... 47, 72, 77, 85, 184, 188, 189, 192, 196, 197, 199, 201, 227, 230 Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) ............................................. 112 NATO ..................................................................................................... 167 Natürlich .................................................................................................. 99 Nazi-Rocker ............................................................................................. 15 Nein zum Asylheim in Cottbus ............................................................... 119 Nein zum Heim in Gransee ..................................................................... 56 Nein zum Heim in Hennigsdorf ................................................................ 56 Nein zum Heim in Oranienburg ............................................................... 56 Nein zum Heim in Spremberg ................................................................. 95 Nein-zum-Heim-Kampagne ..................................................................... 26 Neonationalsozialisten...................................12-15, 25, 29, 30, 31, 33, 35, 37, 47, 53, 74, 77-80, 85f., 112, 194, 219, 225, 230, 232 Neue antikapitalistische Organisation (NaO)......................................... 137 Neue Rechte............................................................................................ 27 NMV-Versand ........................................................................................ 110 Northsidecrew (NSC)............................................................................. 112 O Oberlandesgericht München ................................................................. 112 Obskur ..................................................................................................... 99 334 Sachregister Oderfront ................................................................................................. 92 Oiram und Froinde................................................................................. 103 Oldschool Records ................................................................................ 103 One People One Struggle Records (OPOS Records) ........................... 102 Ostbrandenburg erwacht (Kundgebung) ................................................. 46 Outlaw ..................................................................................................... 99 P Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) ...22, 244, 247, 250, 255f., 287 Partei der Demokratischen Union (PYD)............................................... 164 PC Records ............................................................................101-104, 199 Pegida (Schreibweise PEGIDA) ........................................................ 27, 72 Pfeilkreuzler ............................................................................................. 90 Players (ehemalige Diskothek) .............................................................. 112 Polizei....................15, 19, 21, 22, 42, 44, 48, 72, 80, 85, 96, 98, 111, 123, 124, 127, 146, 147, 149, 153, 177, 190, 216, 222, 242, 247, 248, 253 Polizeifachhochschule ............................................................................. 19 Preußen Standarte ........................................................ 100, 102, 104, 108 Preussenstolz .................................................................................. 99, 103 Preußentag .............................................................................................. 36 PRO-Bewegung....................................................................................... 79 Projekt 8.8 ............................................................................................... 99 Proliferation ......................................................................... 167, 172f., 231 Q Quadriga .................................................................................................. 99 R RAPvolution ........................................................................... 100, 103, 104 Rebel Records ............................................................... 101, 102, 109, 110 Recht auf Wahrheit (R.a.W.) ............................................................ 88, 100 Redrum .................................................................................................... 99 Reichsbürger ......................................................... 18, 127f., 179, 201, 202 REP (Die Republikaner) .......................................................................... 79 Ring Nationaler Frauen (RNF)................................................................. 37 Rote Hilfe e. V. (RH) ...................................................... 16, 135, 140f., 224 Roter Brandenburger ..................................................................... 143, 144 Russische Föderation ............................................................ 158, 167, 170 335 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 S Sacutra .................................................................................................. 101 Salafismus ............................................................................. 156, 157, 161 Salafisten ............................................................................... 27, 155, 156f. Scharia .................................................................................. 156, 157, 227 Schwarze Kreuze Deutschland (Aktion) .................................................. 89 Schweinestall (Szenetreff) ....................................................................... 90 Sender Gleiwitz ....................................................................................... 91 Serxwebun (Unabhängigkeit) ................................................................ 164 Sicherheitsüberprüfung ............. 175f., 226, 238, 243, 259, 264, 265, 294f. Son of the Wind (S.o.W.) ....................................................................... 100 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) .................................... 144 Spionageabwehr.......................................................... 167f., 179, 234, 241 Sprengstoffgesetz............................................................................ 18, 176 Städteund Gemeindebund .................................................................... 18 Sten (Liedermacher) .............................................................................. 100 Steve (Liedermacher) ............................................................................ 101 Stimme der Vergeltung .......................................................................... 107 Stonehammer .......................................................................... 99, 108, 109 Sturmrebellen ........................................................................................ 103 T Tag der deutschen Einheit ................................................................. 58, 83 Tag der deutschen Zukunft (auch unter "Tages...") ........ 25, 53, 57, 70, 80, 83, 91, 92, 94, 95, 101, 103, 104, 110, 142, 146-148 Tarnkappen-Extremismus ........................................................................ 10 Tätervolk .......................................................... 99, 101, 103, 104, 108, 109 Thrima ................................................................................................... 106 Toitonicus......................................................................................... 89, 100 Tolerantes Brandenburg .................................................................. 18, 216 Treueschwur ............................................................................ 99, 103, 106 Twitter ........................................................................ 77, 96, 154, 157, 160 U Uwocaust und RAConquista............................................................ 99, 100 V Valhöll ............................................................................................ 103, 104 Verein Gedächtnisstätte e.V. ................................................................. 131 336 Sachregister Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten...................................................... 91 Verfassungsschutz .................................................10-13, 16, 18, 21f.,128, 133, 141, 160, 167, 170,-172, 174-176, 179f., 237f. 258f., 263, 278, 279 Verfassungsschutzgesetz .......... 22, 23, 24, 229, 230, 231, 237f., 286, 297 Verschlusssachenanweisung ........................................................ 175, 226 Villain051 ................................................................................................. 89 Volksfront ................................................................................................. 31 Volkskongress Kurdistans (KONGRA-GEL) .......................................... 164 Volksrepublik China....................................................................... 167, 170 Volkstod-Kampagne ................................................................................ 63 Volkstroi ................................................................................................... 99 Vom Ich zum Wir (Facebook-Initiative) ........................................ 46, 58, 83 Vorbereiter - Der Survival Blog (Internetseite) ......................................... 80 W Waffen für Rojava (Kampagne) ..................................................... 137, 165 Wafflor Waffen ....................................................................................... 102 Wahrheit für Schwedt (Kundgebung, Facebook-Seite) ................47-49, 59 Wehrmut .................................................................................................. 99 Weisse Wölfe..................................................................................... 92, 95 Weisse Wölfe Terrorcrew (WWT) ............................................................ 95 Wewelsburg Records ............................................................................ 103 Widerstand in Südbrandenburg ............................................... 36, 203, 212 Wirtschaftsschutz ................................................................ 169f., 179, 235 Wirtschaftsspionage .................................................................... 169f., 234 Wolfsfront .............................................................................................. 107 Wolfskraft (WK) ....................................................................................... 99 Y Yeni Özgür Politika (Neue Frei Politik)................................................... 164 YouTube .......................................................................................... 61, 125 YPG (Volksverteidigungseinheiten) ....................................................... 164 Z Zollkriminalamt ...................................................................................... 172 Zukunft Heimat e. V. ................................................................................ 70 Zukunft statt Überfremdung (Initiative) .............................................. 70, 92 Zukunftsstimmen ..................................................................................... 96 337 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 Zum Schutz der Heimat (Kundgebung) ................................................... 46 Zündstoff - Deutsche Stimme für Berlin und Brandenburg ..................... 38 Zuverlässigkeitsüberprüfung ........................................................... 18, 176 338 Bildnachweis 9.5 Bildnachweis Titel Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) S. 3ff. MIK S. 30 https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/7/7d/NPDLogo-2013.svg (18.7.2016) S. 34 Homepage "NPD Brandenburg"; abgerufen am 19.12.2014 S. 35 MIK S. 43 Facebook-Seite "NPD Oberhavel", 6.1.2015 (Zugriff am 4.5.2016) S. 45 Facebook-Seite "NPD Barnim-Uckermark", 12.9.2015 (Zugriff am 11.11.2015) S. 49 Facebook-Seite von David Weide (NPD), 11.11.2015 (Zugriff am 13.11.2015) S. 50 Facebook-Seite Ronny Zasowk (NPD), 3.11.2015 (Zugriff am 4.5.2016) S. 52 Bild: Facebook-Seite von Florian Stein (NPD), 13.11.2015 (Zugriff am 17.11.2015) S. 53 Facebook-Seite NPD Dahmeland, 3.3.2015 (Zugriff am 17.11.2015) S. 56 Facebook-Seite NPD Oberhavel, 6.5.2015 (Zugriff am 19.11.2015) S. 58 Facebook-Seite NPD Neuruppin, 14.11.2015 (Zugriff am 19.11.2015) S. 61 MIK S. 66 Facebook-Seite JN Bundesverband, 22.9.2015 (Abruf am 9.12.2015) S. 69 MIK S. 71 Facebook-Seite JN Brandenburg, 29.9.2015 (abgerufen am 9.12.2015) S. 72 Facebook-Seite JN Brandenburg, 30.3.2015 (abgerufen am 11.12.2015) S. 74 MIK 339 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2015 S. 79ff. MIK S. 83 Facebook-Seite "Die Rechte" Brandenburg, 7.7.2015 (Zugriff am 4.12.2015; nicht mehr erreichbar) S. 84 Facebook-Seite "Die Rechte" Brandenburg, 8.10.2015 (Zugriff am 4.12.2015; nicht mehr erreichbar) S. 88 MIK S. 93 Facebook-Seite von David Weide (NPD), 11.5.2015 (Beitrag ist nicht mehr abrufbar) S. 98ff. MIK 340 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Brandenburg unentgeltlich herausgegeben. Sie ist nicht zum gewerblichen Vertrieb bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Das gilt für Landtags-, Bundestagsund Kommunalwahlen sowie für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemitteln. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die auf Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. I. Grundrechte Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Artikel 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.