Verfassungsschutzbericht Brandenburg 2014 Ein Handbuch Mit dem vorliegenden Jahresbericht 2014 unterrichtet die Verfas sungsschutzbehörde des Landes Brandenburg in Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags die Öffentlichkeit. Das Land Brandenburg hat in den vergangenen Jahren wesentliche Entwicklungen in den Be reichen Forschung, Wirtschaft, Tourismus und Städtebau vollzogen. Das Titelbild des jährlichen Verfassungsschutzberichts steht dafür. Es zeigt das Rathaus in Hennigsdorf im Landkreis Oberhavel. Seit 2004 befindet sich dort die Stadtverwaltung. 2014 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg Impressum Herausgeber: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Redaktion: Abteilung Verfassungsschutz, Referat 52 Henning-von-Tresckow-Straße 9 - 13 14467 Potsdam Telefon: 0331 866-2699 Fax: 0331 866-2609 E-Mail: info@verfassungsschutz-brandenburg.de Internet www.verfassungsschutz.brandenburg.de Auflage: 4.000 Druck: Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg Redaktionsschluss: 30. April 2015 Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Kein Teil darf in irgendeiner Form durch Fotografie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren ohne schriftliche Genehmigung durch das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Vorwort des Ministers Liebe Leserin, lieber Leser, Brandenburg ist ein weltoffenes und tolerantes Land. Weltoffenheit und Toleranz sind wichtige Grundlagen unserer Demokratie. Dies ist nicht nur Bekenntnis, sondern auch Auftrag. Denn Weltoffenheit und Toleranz kommen nicht von allein. Sie müssen jeden Tag neu erstritten und auch verteidigt werden. Schließlich ruhen die entschlossenen Gegner unserer freiheitlichen Demokratie nicht. Ein wichtiger Partner bei der Verteidigung der Demokratie ist der Verfassungsschutz. Er leistet einen unverzichtbaren Beitrag dazu, Radikalisierungstendenzen und extremistische Bestrebungen in unserem Land rechtzeitig zu erkennen. Er behält seine Erkenntnisse nicht für sich, sondern teilt sein Wissen. Er informiert nicht nur Landtag und Landesregierung, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger über extremistische Aktivitäten. Diese Offenheit macht den brandenburgischen Verfassungsschutz seit Jahren unter dem Motto "Verfassungsschutz durch Aufklärung" zu einem gefragten Partner von Verbänden und zivilgesellschaftlichen Initiativen. Das alles ist Ausdruck eines Selbstverständnisses des Verfassungsschutzes als moderner, transparenter und bürgerorientierter Demokratiedienstleister. Er leistet viel auf diesem Feld - auch im bundesdeutschen Vergleich. Dies schlägt sich nieder in einer Vielzahl von Veranstaltungen, an denen Vertreter des Verfassungsschutzes als Referenten und Diskutanten teilnehmen. Dazu gehört nach meinem Verständnis auch, dass der Verfassungsschutz an Schulen auftritt, wo er dazu eingeladen wird. Unser Verfassungsschutz drängt sich nicht auf. Er unterbreitet Angebote und reagiert auf Einladungen. Daran ist nichts auszusetzen. Im Gegenteil! Auch junge Menschen können für die Parolen von Verfassungsfeinden der unterschiedlichsten Ausrichtung empfänglich sein. Aufklärung und - durchaus streitbare - Diskussionen sind hier die beste Prävention. Informationen aus erster Hand über extremistische Gefahren leisten dazu einen wichtigen Beitrag. Auch der vorliegende Verfassungsschutzbericht 2014 ist ein Teil der ständigen öffentlichen Information. Er gibt einen fundierten und differenzierten Überblick über die Entwicklungen der extremistischen Ränder in Brandenburg. Dieser Bericht unterstreicht, dass der Rechtsextremismus die Hauptherausforderung für Sicherheitsbehörden, Politik und Gesellschaft in Brandenburg bleibt. Das ist auch in den vergangenen Jahren so gewesen. Der Bericht vernachlässigt 3 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 dabei nicht andere extremistische Bestrebungen. Der brandenburgische Verfassungsschutz ist auf keinem Auge blind. Das darf er auch nicht sein, sonst kann er seine gesetzliche Aufgabe nicht erfüllen. Der Rückblick auf das vergangene Jahr zeigt erneut, wie wichtig es ist, den Rechtsextremismus genau im Blick zu behalten. Rechtsextremisten in unserem Land bleiben der Verherrlichung ihrer völkischen Ideologie treu. Ihre Propagandaaktivitäten und Organisationsversuche verändern sie jedoch. Die Szene ist ständig in Bewegung. Nur ein leistungsstarker, moderner und engagierter Verfassungsschutz kann solche Entwicklungen beobachten, analysieren und vor Gefahren warnen. Zurzeit fliehen immer mehr Menschen vor kriegerischen Konflikten und suchen Schutz und Hilfe in Europa. Rechtsextremisten missbrauchen die Not dieser Menschen. Sie schüren auf den Straßen und im Internet Vorurteile sowie Hass. Das dürfen wir keinesfalls zulassen. Vor allem versuchen Rechtsextremisten mit ihrer Anti-Asyl-Kampagne Fuß zu fassen. Sie tarnen sich dabei zum Teil als vorgebliche Bürgerinitiativen - vornehmlich gegen die Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen in unseren Kommunen. Es ist deshalb wichtig, diese Aktivitäten zu analysieren. Nur dann ist eine Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger über die Hintermänner und Drahtzieher solcher Kampagnen möglich. Für die Analyse solcher Aktivitäten ist unser Verfassungsschutz mit seiner Informationspolitik zwingend erforderlich. Es bestreitet niemand, dass die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern Probleme verursacht. Eine freiheitliche demokratische Gesellschaft muss diese Probleme rechtsstaatlich und human lösen. Das Gift und der Hass von Rechtsextremisten leisten keine Beiträge dazu. Sie hetzen gegen alles, was ihnen fremd erscheint, selbst dort, wo überhaupt oder fast keine "Fremden" leben. Die derzeitige Dynamik in der Asylbewerberentwicklung dient Rechtsextremisten somit lediglich als willkommener aktueller Aufhänger für ihre stets gleiche ausländerfeindliche Propaganda, die schon seit Jahren sattsam bekannt ist. Die Zahl der Rechtsextremisten in Brandenburg blieb 2014 nahezu unverändert, doch ist diese Szene weiter in Veränderung begriffen. Einerseits fällt es der NPD offensichtlich immer schwerer, ihre Strukturen aufrecht zu erhalten. Anderseits entstehen neben ihr und ihrer Nachwuchsorganisation "Junge Nationaldemokraten" neue Splitterorganisationen wie "Die Rechte" oder "Der III. Weg". Ebenso hält der Trend zu eher parteifernen neonationalsozialistischen Zusammenschlüssen wie "Freien Kräften" an. Nennenswerte Erfolge bleiben dieser Szene im Land Brandenburg allerdings auch weiterhin verwehrt. 4 Vorwort des Ministers Der Rechtsextremismus bleibt zwar das wichtigste, aber nicht das einzige Thema, mit dem sich unser Verfassungsschutz auseinanderzusetzen hat. Die linksextremistische Szene weist - wenn auch auf insgesamt niedrigem Niveau - eine nahezu unveränderte Zahl von Angehörigen auf. Die rückläufige Tendenz der vergangenen Jahre hat sich 2014 nicht fortgesetzt. Das gilt auch für die Zahl gewaltbereiter Linksautonomer. Hinzu kommen Ausländerextremisten und islamistische Extremisten. Ihre Zahlen bleiben weiterhin gering. Auch sind bislang in Brandenburg keine islamistisch-extremistischen Strukturen erkennbar. Gleichwohl gilt es im Interesse der Sicherheit der Menschen in unserem Land, diesen Personenkreis im Auge zu behalten. Das gilt insbesondere für die Aufklärung von Netzwerken. Der islamistische Extremismus ist - das haben nicht zuletzt die jüngsten Anschläge in Europa gezeigt - keine eingebildete, sondern eine tatsächliche Gefahr für das friedliche Zusammenleben der Menschen. Diese Gefahren angesichts der Gewaltbereitschaft dieses Spektrums ausgesprochen ernst zu nehmen hat mit "Islamophobie" nicht das Geringste zu tun. Dieses Beispiel unterstreicht auch die Notwendigkeit der engen Zusammenarbeit des brandenburgischen Verfassungsschutzes mit den entsprechenden Behörden benachbarter Länder und des Bundes. Nur so ist effektiver Demokratieschutz möglich. Ausdruck dieser Zusammenarbeit ist ein intensiver Informationsaustausch auf unterschiedlichsten Ebenen. Dazu zählen ebenso gemeinsame Fachtagungen. Es gibt für den Verfassungsschutz also weiter viel zu tun - und es sind neue und andere Gefahren in den letzten Jahren entstanden. Von ihnen kann Deutschland jederzeit betroffen sein. Wir brauchen daher einen gut aufgestellten und leistungsfähigen Dienst, der diese und andere Gefahren frühzeitig erkennt und vor ihnen warnt, damit wir rechtzeitig reagieren können. Der Verfassungsschutz bleibt deshalb auch in Zukunft ein unverzichtbares Element unserer Sicherheitsarchitektur. Ihr Karl-Heinz Schröter Minister des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg 5 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Zusammenfassung Unter allen extremistischen Erscheinungsformen stellt der Rechtsextremismus für Brandenburg weiterhin die größte konkrete Herausforderung dar. Jedoch verändert sich die Gefahrenlage im Bereich des islamistischen Extremismus. Auf ihn konzentrieren sich auch in Brandenburg zunehmend technische wie personelle Maßnahmen. Linksextremisten zeigen im Land ebenfalls Präsenz. Für das Jahr 2014 werden 1.160 (+ 35) Rechtsextremisten1 gezählt. Das Personenpotenzial "rechtsextremistischer Parteien" lag 2014 bei insgesamt 315 (+ 20). Davon entfallen unverändert 290 auf die "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD). Darunter sind 35 (+ 15) "Junge Nationaldemokraten" (JN). 25 (+ 20) Mitglieder zählt die Partei "Die Rechte". Neonationalsozialisten, die sich oft "Freie Kräfte" oder "Freie Nationalisten" nennen, werden 450 (+ 20) Personen zugeordnet. Die Zahl steigt seit Jahren an. Zugelegt auf 420 (+ 30) hat ebenfalls das Personenpotenzial gewaltbereiter Rechtsextremisten. Zuvor war es fünf Jahre lang rückläufig. Das rechtsextremistische Schwerpunktgebiet hat sich verlagert. Früher war es nur der Süden Brandenburgs. Dort sind zwar nach wie vor hohe Aktivitäten zu verzeichnen, doch eine Region, welche die Landkreise Havelland und Potsdam-Mittelmark, den südlichen Teil von Oberhavel und Rechtsextremistisches Personenpotenzial in Brandenburg* 1700 1665 1600 1500 1490 1400 1385 1370 1320 1320 1300 1280 1290 1290 1230 1230 1200 1190 1170 1170 1160 1150 1140 1125 1100 1000 1993 1995 1997 1999 2000 2001 2002 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 *unter Abzug von Doppelzählungen 1 Diese Zahl wird unter Abzug von Doppelzählungen ermittelt. 6 Zusammenfassung den süd-östlichen Teil von Ostprignitz-Ruppin umfasst, weist mittlerweile eine höhere und insgesamt szeneübergreifende Dynamik auf. Dort überschneiden sich vor allem Strukturen von NPD, JN und Neonationalsozialisten, die von persönlichen Kontakten getragen werden. Ebenfalls rückt Frankfurt (Oder) in den Fokus. An ihren strukturellen, finanziellen und personellen Schwächen ist die NPD Brandenburg im Wahljahr 2014 erneut mehrfach gescheitert. Bei der Landtagswahl entfaltete sie eher dürftige Aktivitäten und erzielte lediglich 2,2 Prozent der Zweitstimmen (- 1,5 Prozent unter Berücksichtigung der "Deutschen Volksunion", mit der sie 2011 fusionierte). Ihre Landesliste umfasste nur 14 (- 6) Kandidaten und in gerade mal 13 (- 24) von 44 Wahlkreisen konnte sie Direktkandidaten ins Rennen schicken. Die Kommunalwahlen verliefen ähnlich enttäuschend, wobei die Partei hier etwas mehr Wahlkampfaktivitäten zeigte. Am Ende kam sie auf 49 kommunale Mandate. Das sind zwei weniger, als sie 2008 zusammen mit der DVU gewann. Eines der 49 Mandate war sie Ende 2014 bereits wieder los. All dies sind deutliche Hinweise darauf, dass es der NPD immer schwerer fällt, ihre Strukturen im Land aufrechtzuerhalten. Dafür spricht auch die Mitgliederentwicklung. Ohne leichten Zuwachs bei ihrer Jugendorganisation hätte sie 2014 Mitglieder verloren. Vergleichsweise aktivere und mitgliederstärkere Landesverbände in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern bleiben für die NPD Brandenburg weiterhin unerreichbar, wobei bisherige Unterstützung aus Sachsen durch das dortige Ausscheiden aus dem Landtag nun zusätzlich entfällt. Zumindest ein einflussreicher brandenburgischer NPD-Funktionär Rechtsextremistisches Personenpotenzial in Brandenburg anhand ausgewählter Kategorien 900 800 700 600 500 400 300 200 100 0 1993 1997 1998 1999 2000 2003 2004 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Parteimitglieder Neonationalsozialisten Gewaltbereite 7 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 hat dadurch seine Arbeitsstelle verloren. In Brandenburg unterhält die NPD weiterhin acht mehr oder weniger aktive Kreisverbände. Einige zeigten im Laufe des Jahres 2014 deutliche Auflösungserscheinungen. Von den 24 (+ 1) Ortsverbänden existieren viele nur virtuell im Internet. Hinzu kommt der 2014 gegründete JN-Landesverband mit unverändert vier JN"Stützpunkten". Hier trat insbesondere der im Schenkenländchen (LDS) erneut hervor. Wie bereits im letzten Verfassungsschutzbericht prognostiziert, konzentrierten sich die Parteiaktivitäten im Laufe des Jahres 2014 inhaltlich voll auf die von der NPD seit 2013 betriebene, ausnahmslos rassistisch motivierte Anti-Asylkampagne. Dazu zählen insbesondere Kundgebungen und zahlreiche zumindest NPD-beeinflusste Internetauftritte. Angelehnt an die Dresdener Demonstrationen unter dem Motto "Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes" (Pegida) ist die NPD seit Dezember 2014 bemüht, sich zunehmend in diese Kampagne einzuklinken, um so ihre Anti-Asyl-Kampagne neu aufleben zu lassen. Andere Rechtsextremisten tun es ihr gleich. Dabei kann die NPD weiterhin mit Unterstützung durch eher parteiferne neonationalsozialistische "Freie Kräfte" rechnen. Aufgrund ihrer inhaltlichen Eindimensionalität wird die NPD an dieser rassistischen Kampagne festhalten. Die Kooperation der NPD mit neonationalsozialistischen "Freien Kräften" ist regional unterschiedlich. Seit Jahren ist es das erklärte Ziel der NPD, diese einzubinden. Als Scharnier dienen die JN. Mit Hilfe "Freier Kräfte" versucht die Partei, ihre zahlreichen Defizite auszugleichen. Neonationalsozialisten weisen eine eindeutige Wesensverwandtschaft mit der NSDAP auf. Sie haben in den letzten Jahren maßgeblich dazu beigetragen, mit ihren Vorstellungen das ideologische Profil der NPD zu bestimmen. Der Verfassungsschutz Brandenburg bezeichnet diesen Prozess als Nazifizierung der NPD. Andere Neonationalsozialisten lehnen diese Zusammenarbeit mit der NPD jedoch ab. Zum einen wollen sie keine Parteien unterstützen, weil sie Parteien als Bestandteil des Systems betrachten, welches sie überwinden wollen. Zum anderen orientieren sich "Freie Kräfte" ebenso in Richtung der erst 2012 gegründeten Partei "Die Rechte". "Die Rechte" unterhält seit 2013 einen Landesverband in Brandenburg. Im Februar 2014 wurde der erste und bisher einzige "Kreisverband MärkischOderland-Barnim" (KMOB) gegründet. Eingetreten sind überwiegend Mitglieder der neonationalsozialistischen "Kameradschaft Märkisch Oder Barnim" (KMOB). Räumlich ist die Partei auf diese Region beschränkt. Die 8 Zusammenfassung sehr überschaubaren Aktivitäten brachen im Sommer 2014 über mehrere Monate hinweg ein. Zuvor scheiterte "Die Rechte" daran, bundesweit die notwendigen Unterstützerunterschriften für eine Teilnahme an der Europawahl zu sammeln. Bei den nachfolgenden Kommunalwahlen kooperierte sie mit der NPD. Offenbar ist die NPD daran interessiert, mögliche Konkurrenz durch frühzeitige Einbindung unter Kontrolle zu bekommen. Das gilt ebenso für neonationalsozialistische Bestrebungen wie die "Gefangenenhilfe" und "Der III. Weg". "Der III. Weg" ist bereits dabei, Strukturen in Brandenburg zu errichten. Die Organisation beansprucht wie "Die Rechte" das Parteienprivileg.2 21 (+13) neonationalsozialistische Gruppierungen waren 2014 in Brandenburg aktiv. Die Zunahme beruht unter anderem auf der Neuaufnahme kleiner Personenzusammenschlüsse, welche sich am Rocker-Lifestyle orientieren. Sie bilden "Chapter", tragen Kutten und vergeben an Interessenten einen "Anwärter"-Status. Im Gegensatz zu eher agitationsorientierten Neonationalsozialisten wirken diese "Nazi-Rocker" eher nach innen, meiden die Öffentlichkeit und lassen sich beispielsweise im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Musikveranstaltungen als "Supporter" einbinden. Neu gelistet wird ebenso die "Gefangenenhilfe", welche sich an der verbotenen "Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V." (HNG) zumindest inhaltlich orientiert. Die aufgrund ihrer Gewaltbereitschaft derzeitig aggressivsten Neonationalsozialisten sind weiterhin im Raum Spremberg (SPN) anzutreffen. Die Zahl rechtsextremistischer Hass-Bands bleibt mit 23 (- 1) hoch. Nur in einem Bundesland gibt es mehr. Insgesamt 15 (+ 3) neue Tonträgerproduktionen wurden festgestellt. Ein (- 4) Konzert hat stattgefunden. Aufgrund des hohen Drucks der Sicherheitsbehörden treten brandenburgische Hass-Bands oft außerhalb des Landes auf. Die Liegenschaft des "Die Rechte"-Funktionärs Klaus Mann in Schorfheide, Ortsteil Finowfurt (BAR), hat erheblich an Attraktivität verloren. Neben Bands erfreuen sich Liedermacher zunehmender Szene-Beliebtheit. Zehn Liedermacher werden erstmals im Verfassungsschutzbericht erwähnt. Sie haben drei Liederabende durchgeführt. Einer wurde verhindert. 2 Die aktuelle Entwicklung von "Der III. Weg" in Brandenburg betrifft nicht das Berichtsjahr 2014. Zu den aktuellen Entwicklungen hat der Verfassungsschutz Brandenburg am 14. April 2015 auf seiner Homepage ausführlich berichtet. 9 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Im Linksextremismus ist das Personenpotenzial nicht weiter abgesunken und beträgt in Brandenburg 490 (+ 5). Die Zahl gewaltbereiter Autonomer liegt weiterhin bei 190. In unverändert zehn Kommunen beziehungsweise Regionen sind sie aktiv. Auf nur noch 70 (-10) Mitglieder bringt es die "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP). Ihre Reststrukturen werden absehbar zerfallen. Erneut gewachsen ist die "Rote Hilfe e.V." Sie zählt etwa 200 Mitglieder (+ 20). Innerhalb des Linksextremismus behauptet sie ihre Rolle als übergreifende, zwischen allen Strömungen vermittelnde Konsensorganisation und kümmert sich unter anderem um Rechtsbeistand für politisch-motivierte Straftäter. Linksextremistisches Personenpotenzial in Brandenburg 800 700 600 500 400 300 200 100 0 1993 1995 1997 1999 2001 2002 2003 2004 2005 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 linksextremistisches Personenpotenzial (unter Abzug von Doppelzählungen) davon weitgehend unstrukturiertes linksextremistisches Personenpotenzial (gewaltbereite Autonome) Für den Bereich islamistischer Extremismus gibt der Verfassungsschutzbericht 40 (+ 10) Personen an. Erneut konnten keine entsprechenden Strukturen festgestellt werden. Allerdings gibt es in Berlin islamistisch beeinflusste Einrichtungen. Diese dienen auch in Brandenburg lebenden Einzelpersonen als Anlaufpunkte. Darüber hinaus liegen wie im Vorjahr Erkenntnisse vor, dass Einzelpersonen in Richtung Syrien ausgereist sind, wahrscheinlich, um dort an Kampfhandlungen teilzunehmen. Das größte Personenpotenzial im Bereich Ausländerextremismus weist in Brandenburg unverändert die bundesweit mit einem Betätigungsverbot belegte "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) auf. Ende 2014 wurden ihr rund 100 (- 15) Personen zugerechnet. Neben der Beobachtung extremistischer Bestrebungen ist der Verfassungsschutz in Zuverlässigkeitsüberprüfungen eingebunden. 2014 gingen ins10 Zusammenfassung gesamt 6.144 (+ 3.349) entsprechende Anfragen ein: davon 5.561 gemäß Luftsicherheitsgesetz, 29 gemäß Atomgesetz, 254 gemäß Sprengstoffgesetz und 300 auf der Grundlage der Bewachungsverordnung. Informationsangebote des Verfassungsschutzes waren 2014 erneut stark nachgefragt. In 70 Veranstaltungen wurden Vorträge gehalten. Rund 2.100 Bürger nahmen teil. Fortgesetzt wurde die seit 2008 bestehende strategische Kooperation mit folgenden Einrichtungen und Organisationen: "Tolerantes Brandenburg", "Brandenburgisches Institut für Gemeinwesenberatung - demos", "Brandenburgische Kommunalakademie", Landkreistag, "Städteund Gemeindebund" sowie Landesjugendamt. Gemeinsam wurden vier Veranstaltungen zum Thema "Rechtsextremisten im Wahlkampf" mit 190 Teilnehmern durchgeführt, zwei davon in Kooperation mit dem sächsischen Verfassungsschutz in Südbrandenburg. Hohe Nachfrage verzeichneten Vorträge zum Thema Reichsbürger. Daran nahmen 420 Interessierte teil. Eingebunden ist der Verfassungsschutz weiterhin in die Ausbildung von Jugendwarten der Freiwilligen Feuerwehren. Und mit seinem Info-Mobil präsentierte sich der Verfassungsschutz 10 Mal auf Dorffesten und weiteren Veranstaltungen. Im Mai 2014 boten die Verfassungsschutzbehörden Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine gemeinsame Fachtagung unter dem Titel "Hass als politisches Programm - die Entwürdigung des Gegners durch Extremisten" an. Daran nahmen 200 Personen teil. 11 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Aufgaben, Befugnisse und Kontrolle des Verfassungsschutzes ............................................................ 17 2. Rechtsextremismus...................................................................... 23 2.1 NPD: Vom Wähler links liegen gelassen ........................................ 24 2.2 NPD-Jugend: Drei Dutzend im "Widerstand" .................................. 56 2.3 "Die Rechte": Familienbetrieb mit angeschlossenem Kreisverband ..................... 67 2.4 Neonationalsozialisten .................................................................... 72 2.5 Rechtsextremistische Hass-Musik .................................................. 96 2.6 Immobilien und Rechtsextremismus ..............................................111 2.7 Beispiele rechtsextremistischer Straftaten.................................... 116 2.8 Verschwörungsmentalität bei Reichsbürgern ............................... 126 2.9 Ausblick ........................................................................................ 128 3. Linksextremismus ...................................................................... 133 3.1 Autonome verlieren immer mehr an Bedeutung ........................... 134 3.2 "Rote Hilfe".................................................................................... 140 3.3 DKP und MLPD: Bei Wahlen kaum messbar ................................ 144 3.4 Beispiele linksextremistischer Straftaten ..................................... 148 3.5 Ausblick ........................................................................................ 149 4. Islamistischer Extremismus ...................................................... 151 4.1 Aktuelle Entwicklungen im islamistischen Extremismus ............... 151 4.2 Salafismus ohne Resonanz .......................................................... 155 4.3 Sicherheitsgefährdende Bestrebungen durch Islamisten mit Bezügen in den Kaukasus ...................................................... 158 4.4 Ausblick ........................................................................................ 160 5. Ausländerextremismus ............................................................. 163 6. Spionageabwehr, Wirtschaftsschutz, Proliferation und Geheimschutz...................................................................... 167 12 Inhaltsverzeichnis 6.1 Spionageabwehr ........................................................................... 167 6.2 Wirtschaftsschutz.......................................................................... 169 6.3 Proliferation................................................................................... 172 6.4 Geheimschutz und Sicherheitsüberprüfungen.............................. 175 7. Verfassungsschutz durch Aufklärung ...................................... 179 8. Anhang ........................................................................................ 185 8.1 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus .................... 187 8.2 Glossar ......................................................................................... 223 8.3 Gesetzestexte ............................................................................... 241 BbgVerfSchG Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Brandenburg (Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz)........................... 241 BVerfSchG Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz) ............................................... 262 Artikel 10-Gesetz - G 10 Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses ...................................................................... 267 G10AGBbg Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes .......................... 289 VereinsG Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz) ............................................................................. 292 BbgSÜG Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz) ................. 298 8.4 Register ........................................................................................ 324 Ortsregister ................................................................................... 324 Personenregister .......................................................................... 332 Sachregister.................................................................................. 336 13 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Auflistung extremistischer Organisationen/Gruppierungen im Verfassungsschutzbericht Brandenburg 2014 ......................... 348 8.5 Bildnachweis ................................................................................. 354 14 Inhaltsverzeichnis 15 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 16 Aufgaben, Befugnisse und Kontrolle des Verfassungsschutzes 1. Aufgaben, Befugnisse und Kontrolle des Verfassungsschutzes Zu den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehören nach der Definition des Bundesverfassungsgerichts die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip, die Chancengleichheit aller politischen Parteien und das Recht auf verfassungsmäInformationen des Verfassungsschutzes ßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Ohne Was wir schützen die Achtung dieser Prinzipien ist eine Demokratie Wie wir schützen nicht möglich. Um diese zu schützen, sammelt der Verfassungsschutz Informationen über Bestrebungen, die gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Er wertet sie aus und unterrichtet zuständige Stellen. In unserer Demokratie zählen dazu die Bevölkerung, die Landesregierung, die öffentliche Verwaltung, die Polizei und viele andere. Auf diesem Wege über verfassungsfeindliche Bestrebungen zu informieren, ist eine zentrale Aufgabe des Verfassungsschutzes. Denn der beste Schutz der Verfassung ist der informierte Bürger (siehe Kapitel 7). Am 31. Dezember 2014 hatte der brandenburgische Verfassungsschutz im Ministerium des Innern und für Kommunales 94 Mitarbeiter (2013: 99). An Sachmitteln standen im Haushaltsjahr 2014 insgesamt 1.299.100 Euro zu Verfügung. Davon wurden 1.299.062 Euro ausgegeben. Der Verfassungsschutz ist der Inlandsnachrichtendienst Deutschlands. Diese Aufgabe fällt sowohl in die Zuständigkeit des des Bundes als auch der Länder. Anders als die Polizei hat der Verfassungsschutz keine exekutiven Befugnisse. Kein Verfassungsschützer darf Wohnungen durchsuchen, Personen festnehmen oder Zeugen vernehmen. Verfassungsschützer sind unbewaffnet und tragen keine Uniform. Im demokratischen Rechtsstaat wachen parlamentarische Gremien über alle Aktivitäten des Verfassungsschutzes. Im Landtag Brandenburg sind das die "Parlamentarische Kontrollkommission" (PKK) und die "G 10-Kom17 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 mission". Die PKK ist von der Landesregierung unter anderem umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde, das Lagebild und Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten (SS 25 Abs. 1 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz). Die "Parlamentarische Kontrollkommission" kann von der Landesregierung alle für ihre Kontrollaufgaben erforderlichen Auskünfte, Unterlagen, Aktenund Dateneinsicht, Stellungnahmen und Zutritt zur Verfassungsschutzbehörde verlangen. Bei besonderem Aufklärungsbedarf können Bedienstete mit Zustimmung des Innenministers zum Sachverhalt befragt werden. Darüber hinaus wird die PKK regelmäßig ohne Aufforderung nach SS 7 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 4 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz über Quellen und Observationen sowie in anonymisierter Form über Beschränkungen des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses informiert. Der Landtag beschließt über Größe und Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission. Sie soll seit Ende 2014 nicht mehr als neun Mitglieder haben. Hierbei muss die parlamentarische Opposition angemessen vertreten sein (SS 24 Abs. 1 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz). Das Gremium tritt in der Regel alle zwei Monate zusammen. Beratungen erfolgen in geheimer Sitzung. Beschränkungen des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses werden durch die vom Landtag gewählte "G 10-Kommission" vor ihrer DurchfühFreiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland Menschenrechte Volkssouveränität Gewaltenteilung Verantwortlichkeit der Regierung Gesetzmäßigkeit der Verwaltung Unabhängigkeit der Gerichte Mehrparteienprinzip Chancengleichheit für Parteien Recht auf parlamentarische Opposition 18 Aufgaben, Befugnisse und Kontrolle des Verfassungsschutzes rung auf ihre Zulässigkeit und Notwendigkeit überprüft. Anordnungen, welche die "G 10-Kommission" für unzulässig oder nicht notwendig erachtet, hat das Innenministerium unverzüglich einzustellen. Die Kontrollbefugnis erstreckt sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach dem "Artikel 10-Gesetz" erlangten personenbezogenen Daten. Die "G 10-Kommission" besteht aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen oder Diplomjurist sein muss, und zwei Beisitzern. Mitglieder der "G 10-Kommission" sind in ihrer Amtsführung unabhängig und Weisungen nicht unterworfen (SS 2 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes). Alle Bürger haben das Recht, ein Auskunftsersuchen gemäß SS 12 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz beim Verfassungsschutz zu stellen. Davon machten im Jahr 2014 rund 480 (2013: 190) Personen Gebrauch. Der Verfassungsschutz hält den Einsatz von menschlichen Quellen zur Erfüllung seines Auftrages für unabdingbar. Denn Quellen sind durch andere nachrichtendienstliche Mittel nicht zu ersetzen. Im Bereich des Rechtsextremismus haben Quellen maßgeblich dazu beigetragen, dass die jeweiligen brandenburgischen Innenminister acht Vereinsverbote erlassen konnten. Mit solchen Verboten wird die Ausbreitung extremistischer Ideologien maßgeblich unterbunden. Ebenso ermöglicht der Quelleneinsatz 19 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 beispielsweise die Eindämmung rechtsextremistischer Hasskonzerte. Auch beschaffen Quellen rechtsextremistische Tonträger als Grundlage für Indizierungen. Strafrechtliche Maßnahmen gegen die Hersteller und Verbreiter solcher Tonträger sind weitere Konsequenzen, die daraus entstehen. Der Quelleneinsatz spielt sich nicht in der Öffentlichkeit ab. Der Einsatz nachrichtendienstlicher Quellen ist im Verfassungsschutzgesetz des Landes Brandenburg und insbesondere detailliert in der "Dienstanweisung Beschaffung" geregelt. Festgelegt sind Mindeststandards bei der Werbung von Quellen als auch bei der Informationserhebung durch Quellen. 20 Aufgaben, Befugnisse und Kontrolle des Verfassungsschutzes 21 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 22 Rechtsextremismus 2. Rechtsextremismus Mitgliederzahlen rechtsextremistischer Gruppierungen (zum Teil geschätzt) Brandenburg 2013 2014 unorganisierte, insbesondere subkulturelle und gewaltbereite Rechtsextremisten* 390 420 organisierte und unorganisierte Neonationalsozialisten 430 450 NPD** 290 290 Die Rechte 5 25 sonstige rechtsextremistische Organisationen 70 60 gesamt 1.185 1.245 Mehrfachmitgliedschaften 60 85 Personenpotenzial 1.125 1.160 * Die Zahl der subkulturell geprägten und sonstigen gewaltbereiten Rechtsextremisten, darunter Skinheads, wird unter Berücksichtigung von Dunkelziffern und möglichen Doppelzählungen aus folgenden Teilgrößen errechnet: a) namentlich bekannte extremistisch motivierte Gewalttäter, die im Berichtsjahr straffällig geworden sind; b) bezifferbare Gruppen extremistisch motivierter, namentlich nicht bekannter Gewalttäter, die im betrachteten Jahr straffällig geworden sind; c) namentlich bekannte extremistisch motivierte Gewalttäter, die in vergangenen Jahren straffällig geworden und bei denen konkrete Anhaltspunkte für eine fortdauernde Gewaltbereitschaft gegeben sind; d) extremistisch orientierte Personen, denen keine einschlägigen Gewalttaten nachzuweisen sind, die aber aufgrund konkreter Einzelerkenntnisse (mutmaßliche Beteiligung an Gewalttaten, Verhalten, Äußerungen und so weiter) als gewaltbereit gelten müssen. ** Die Mitgliederzahl der NPD wird unter Berücksichtigung der Unterorganisation "Junge Nationaldemokraten" (JN) angegeben. 23 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 2.1 NPD: Vom Wähler links liegengelassen Die "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) wurde 1964 als Sammelbecken für national-konservative Strömungen gegründet. Bis 1969 konnte die Partei in sieben Länderparlamente einziehen und zählte fast 30.000 Mitglieder. 1969 scheiterte sie mit 4,3 Prozent am Einzug in den Bundestag. Infolgedessen griffen Resignation und Flügelkämpfe in der NPD um sich. Mitgliederzahlen und Wahlergebnisse brachen dramatisch ein, Streitigkeiten nahmen weiter zu. 1972 verlor die NPD ihre letzten damaligen Landtagsmandate. Schließlich versank sie für Jahrzehnte in der Bedeutungslosigkeit. Infolgedessen trat die eher deutschnationale Ausrichtung gegenüber einer sich verschärfenden Radikalisierung zusehends in den Hintergrund. Eingeleitet wurde dieser Prozess insbesondere unter dem dritten Parteivorsitzenden Günter Deckert ab 1991. Sozialrevolutionäre, ausländerfeindliche und vor allem revisionistische Themen machten sich zusehends in der NPD breit. Auch die Abgrenzung von Neonationalsozialisten wurde brüchig. Deckert verbüßte ab Mitte der 1990er Jahre unter anderem wegen Volksverhetzung für längere Zeit eine Haftstrafe und wurde von seinem innerparteilichen Konkurrenten Udo Voigt abgelöst. Dieser öffnete die NPD gezielt für Neonationalsozialisten und leitete damit die Nazifizierung der Partei ein. Voigt propagierte die bis heute gültige und gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gerichtete neonationalsozialistische "Dreisäulenstrategie": "Kampf um die Köpfe", "Kampf um die Parlamente" und "Kampf um die Straße". Später wurde der "Kampf um den organisierten Willen" hinzugefügt. Ziel der NPD ist die Errichtung eines "nationalen Sozialismus". Die Orientierung an dem Begriff "Nationalsozialismus" ist nicht zu verkennen. So gelang es der NPD, neonationalsozialistische Kader bis heute an die Partei zu binden und mit wichtigen Positionen zu betrauen. Vorübergehend konnte die NPD insbesondere in den neuen Bundesländern parlamentarisch in Erscheinung treten. Erstmals nach 30 Jahren erzielte sie 2004 wieder Landtagsmandate und zwar in Sachsen. 2009 zog 24 Rechtsextremismus sie dort noch mal in den Landtag ein, scheiterte jedoch 2014 knapp an der Fünfprozenthürde. In Mecklenburg-Vorpommern ist sie seit 2006 im Landtag vertreten. 2016 wird dort neu gewählt. Zurzeit liegt die NPD in Umfragen auch dort deutlich unter der Fünfprozenthürde. Ebenso erringt sie in ostdeutschen Kommunalvertretungen - wenn auch auf niedrigem Niveau - vergleichsweise mehr Sitze als in Westdeutschland. Ähnlich wie in Mecklenburg-Vorpommern nahmen eindeutig neonationalsozialistisch geprägte Aktivitäten überhand und prägten zusehends das Nazi-Krawallimage der Partei. Dennoch konnte die NPD mangels personeller und materieller Ressourcen in anderen Bundesländern keine vergleichbaren Ergebnisse erzielen. Unter dem Vorsitz von Udo Voigt ereigneten sich zahlreiche Finanzskandale, welche die Partei bis ins Mark erschütterten. So nimmt die NPD zwar gerne an der Parteienfinanzierung des verhassten "Systems" teil. Mit ihren Parteibilanzen scheint sie es jedoch nicht immer so genau genommen zu haben. Spendenquittungen wurden über Jahre systematisch gefälscht, Rechenschaftsberichte waren fehlerhaft und ein Bundesschatzmeister griff zudem richtig tief in die Parteikasse. Bis heute halten die Folgen an, da Strafzahlungen in Millionenhöhe fällig wurden. Im November 2013 ereilte die ständig vor dem Bankrott stehende NPD eine weitere Hiobsbotschaft: Gedeckt von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war die Bundestagsverwaltung dazu übergegangen, die fälligen Strafzahlungen der NPD mit Mitteln der staatlichen Parteienfinanzierung zu verrechnen. Somit fehlten der NPD plötzlich dringend benötigte Gelder. Prompt folgten Entlassungen in der Bundesgeschäftsstelle. Die Entscheidung, die Strafzahlungen mit den Mitteln der Parteienfinanzierung zu verrechnen, hat für die Partei auch einen positiven Effekt: Ab Februar 2015, mit der Verrechnung der letzten Rate, wäre die Partei schuldenfrei. Im November 2011 wurde Udo Voigt vom damaligen Vorsitzenden der sächsischen NPD-Landtagsfraktion, Holger Apfel, in einer Kampfkandidatur gestürzt. Apfels Leitmotiv lautete "seriöser Radikalismus". Als Gerüchte und Vorwürfe im Zusammenhang mit seiner sexuellen Orientierung aufkamen, legte der als Parteivorsitzender in jeder Hinsicht glückund erfolglose Apfel im Dezember 2013 schlagartig alle Mandate und Ämter nieder und verließ die Partei. Mittlerweile ist er Ausländer und versucht einen Neuanfang als Wirt auf der spanischen Insel Mallorca. Der auf Apfel folgende Übergangsvorsitzende Udo Pastörs wurde im November 2014 vom Saarländer Frank Franz abgelöst, der bis dahin NPD-Parteisprecher war. 25 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 All die personellen Verwerfungen konnten führende NPD-Funktionäre jedoch nicht davon abhalten, außerhalb des politischen Betriebs weiterhin und regelmäßig für Schlagzeilen zu sorgen. Die "Peniskuchen-Affäre" um den im April 2014 zurückgetretenen NPD-Generalsekretär Peter Marx im Zusammenhang mit einer sich der NPD andienenden ehemaligen Pornodarstellerin ist noch vergleichsweise harmlos. Im thüringischen Landtagswahlkampf kamen öffentlich gemachte Vorwürfe gegen den Spitzenkandidaten Patrick Wieschke auf. Der bereits mehrfach mit Gewaltstraftaten aufgefallene Wieschke soll als junger Mann sowohl seine Mutter als auch seine Schwester verprügelt beziehungsweise misshandelt haben. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe zog sich Wieschke aus der NPD-Bundesspitze zurück. Wenig später wurde der bayerische Vize-Chef der NPD, Sascha Roßmüller, in Untersuchungshaft genommen. Hintergrund ist eine gewalttätige Auseinandersetzung zwischen rivalisierenden Rockern, an der Roßmüller, selbst "Bandidos"-Mitglied, beteiligt gewesen sein soll. In Haft sitzend wurde er im November 2014 wieder in den Landesvorstand der bayerischen NPD gewählt. Der Saarländer Frank Franz führt nun eine Partei, die unter rasantem Mitgliederschwund leidet (2013: 5.500; 2012: 6.000; 2011: 6.300), der zumindest die Protestwähler davonlaufen, die nur noch über eine Landtagsfraktion verfügt, die praktisch pleite ist, die vom Kopf bis in die Glieder nazifiziert ist und die sich in Karlsruhe mit dem NPD-Verbotsverfahren konfrontiert sieht. Hinzu kommt das langsame aber stetige Anwachsen der Konkurrenz "Die Rechte" (siehe Kapitel 2.3) unter der Führung des Hamburger Neonationalsozialisten Christian Worch. Ebenso versucht sich die Partei "Der III. Weg" im rechtsextremistischen Lager zu verankern. Inhaltlich tritt die Partei seit dem 2013er Bundestagswahlkampf fast ausnahmslos nur noch mit Ausländerfeindlichkeit und damit verbundenen Aktivitäten gegen Asylbewerber in Erscheinung. NPD in Brandenburg Bis Ende der 1990er Jahre war die Mitgliederzahl der NPD in Brandenburg verschwindend gering. Die Mitglieder waren meist fortgeschrittenen Alters und schon mangels Masse nicht zu nennenswerter Parteiarbeit fähig. Berührungspunkte zu neonationalsozialistischen Zusammenhängen bestanden kaum. Dies änderte sich 1999. Innerhalb von zwei Jahren 26 Rechtsextremismus stieg die Mitgliederzahl von 60 auf 200. 2003 entstand ein eigenständiger brandenburgischer Landesverband. Bis dahin gab es einen gemeinsamen mit Berlin. Als die NPD in Sachsen (2004) und Mecklenburg-Vorpommern (2006) erstmals wieder in Landtage einzog, stieg ihre Mitgliederzahl in Brandenburg ebenfalls an und erreichte 2010 ihren Höchststand mit 370. Aufgrund der Neupositionierung der Gesamtpartei vor rund zehn Jahren durch den damaligen Bundesvorsitzenden Voigt (siehe oben) öffnete sich auch der Landesverband Brandenburg für Neonationalsozialisten. Entsprechend traten Aktivisten aus den verbotenen Organisationen "Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei" (FAP), "Nationalistische Front" (NF) und "Heimattreue Deutsche Jugend" (HDJ) bei. Insbesondere Mitglieder der von einem Verbot bedrohten "Nationalen" um den Neonationalsozialisten Frank Schwerdt brachten der NPD spürbaren Zuwachs. Das Scheitern bei der Landtagswahl 2009 zeigte, dass es die NPD in Brandenburg schwerer als in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern hatte. Hier gelang es der NPD weniger gut, "Freie Kräfte" einzubinden. Zwar bestehen nach wie vor viele personelle wie organisatorische Schnittmengen zwischen NPD und Neonationalsozialisten, wie etwa in den NPD-Kreisverbänden Havel-Nuthe, Prignitz-Ruppin, Oberhavel und Dahmeland. Teilweise sehen Neonationalsozialisten in einer NPDoder JN-Mitgliedschaft die Chance, ihre Aktivitäten unter dem Schutzschirm des Parteienprivilegs zu entfalten. Doch nicht alle neonationalsozialistischen "Freien Kräfte" sind zur Kooperation bereit. Manche lehnen Parteien schon deswegen ab, weil sie am politischen Betrieb teilnehmen und damit schon Bestandteil des verhassten "Systems" sind. Folgerichtig verweigert ein Teil der "Freien Kräfte" die Zusammenarbeit mit der NPD und hält ihr vor, "Systempartei" zu sein. Dieser Auffassung innerhalb der "Freien Kräfte" folgte etwa die rechtskräftig verbotene Gruppierung "Widerstand in Südbrandenburg". Das größte Problem der NPD in Brandenburg ist die Schwäche des Landesverbandes und der damit verbundenen Vorstandsebene. Seit 2009 fanden nur noch wenige Veranstaltungen statt, für die sich der Landesvorstand verantwortlich zeigte. Der "Preußentag" der NPD war in den letzten Jahren eine solche Ausnahme. Aber selbst dieser findet seit zwei Jahren nicht mehr statt. Insbesondere im Landtagswahlkampf wurde deutlich, dass nur wenige Personen bereit sind, sich landesweit öffentlich für die Partei zu engagieren. Im Wesentlichen tauchten an den Wahlinfoständen 27 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 immer die gleichen fünf Funktionäre auf. Häufig blieben diese dann weitgehend unter sich. Strukturen von NPD und JN Brandenburg 2014 4 NPD NPD KV Barnim-Uckermark NPD KV UM 6 KV Prignitz-Ruppin Oberhavel PR 5 OPR 2 1 BAR OHV 3 1 HVL NPD MOL NPD 7 8 KV Havel-Nuthe KV Märkisch-Oderland 9 15 NPD 11 16 KV Oderland 10 2 12 18 19 17 PM 13 NPD LOS KV DahmelandLDS 14 TF 3 20 JN-Stützpunkte SPN OSL 1 Oranienburg 21 22 2 Potsdam 23 EE NPD 4 3 Schenkenländchen 4 Lausitz KV Lausitz 24 NPD: Ortsbereiche, Ortsgruppen, Stadtverbände oder Stützpunkte (Bezeichnungen werden von der NPD synonym gebraucht) 1 Neuruppin 9 Nauen 17 Scharmützelsee 2 Gransee 10 Brandenburg an der Havel 18 Fürstenwalde 3 Oranienburg 11 Potsdam 19 Frankfurt (Oder) 4 Prenzlau 12 Königs Wusterhausen 20 Guben 5 Joachimsthal 13 TeltowFläming 21 Cottbus 6 Schwedt/Oder 14 Schenkenländchen 22 Calau 7 Bernau 15 Strausberg 23 Herzberg 8 Rathenow 16 Schöneiche 24 Lauchhammer* * Gründung Ortsbereich Lauchhammer am 25.04.2014 (Quelle: Internetseite NPD Kreisverband Lausitz) Eine ozielle Bestätigung seitens des NPD Landesverbandes Brandenburg liegt derzeit noch nicht vor. 28 Rechtsextremismus Ebenso hakt es in der Parteiorganisation. In Brandenburg unterhält die NPD nur acht Kreisverbände: Barnim-Uckermark, Dahmeland, HavelNuthe, Lausitz, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Pritnitz-Ruppin und Oderland. Hinzu kommt der im April 2014 gegründete Landesverband der "Jungen Nationaldemokraten" (JN) mit seinen vier "Stützpunkten" (siehe Kapitel 2.2). In den Kreisverbänden und bei den JN hängen die Aktivitäten und die damit verbundene öffentliche Wahrnehmung jedoch an wenigen Protagonisten. NPD-Landesvorsitzender ist seit 2004 Klaus Beier. Er war bis 2011 Bundespressesprecher und damit viele Jahre hauptamtlicher Funktionär der Bundespartei. Mit dem Wechsel von Voigt auf Apfel verlor Beier vorübergehend sein Amt und damit an Einfluss in der Partei. Auf dem letzten Bundesparteitag vom 1. bis 2. November 2014 in Weinheim (Baden-Württemberg) erhielt er den Sprecherposten zurück. Beiers Stellvertreter im Landesvorstand sind Thomas Salomon und Ronny Zasowk. Zasowk ist zudem Vorsitzender des Kreisverbandes Lausitz und Stadtverordneter in Cottbus. Er war ein politisches Ziehkind des ehemaligen NPD-Bundesvorsitzenden Holger Apfel. Bis zum Ausscheiden der NPD aus dem sächsischen Landtag im August 2014 war Zasowk bei der dortigen Fraktion beschäftigt. Auf dem Bundesparteitag wurde er zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Weitere Landesvorstandsmitglieder sind nach Parteiangaben: Manuela Kokott als Landesschatzmeisterin, Michel Müller als Landesorganisationsleiter, Lore Lierse als Koordinatorin der Kommunalpolitik, Aileen Rokohl als Landesgeschäftsführerin sowie Florian Stein als Pressesprecher. Stein ist zudem Mitarbeiter des Europaabgeordneten Udo Voigt und Mitglied im NPD-Bundesvorstand. Im Gegensatz beispielsweise zu Sachsen ist es der brandenburgischen NPD bisher nirgendwo gelungen, auf kommunaler Ebene einen anerkannten und etablierten Bürger als Aushängeschild für die Partei zu gewinnen. Das Nazi-Krawall-Image der Partei stößt viele ab. Das verbleibende Personal ist in seinen politischen Fähigkeiten beschränkt und mit Blick auf Aktionen wenig kreativ. Beispielsweise laufen brandenburgische NPD-Mitglieder seit 2014 gelegentlich mit dem Tierkostüm "Schlauer Fuchs" in der Gegend rum. Sogar ein Facebook-Profil wurde eingerichtet. Mit dieser scheinbar harmlosen Figur sollen Personen angesprochen werden, die bei einem offen auftretenden NPD-Aktivisten normalerweise die Flucht ergreifen. Die Lust von Rechtsextremisten, sich zu verkleiden, ist nicht neu. Bereits Ende der 70er Jahre griff der 1991 verstorbene Neonationalsozialist Michael 29 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Kühnen zum Eselskopf. Später nutzte die im September 2012 verbotene Gruppierung "Besseres Hannover" ein Tierkostüm für Propagandazwecke. Das kopierten schließlich die NPD-Landesverbände Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Letzterer rückte eine "Hirsch-Figur" sogar ins Zentrum seines - erfolglosen - 2014er Landtagswahlkampfs. Zwischenzeitlich fand auch ein Neonationalsozialist aus Südbrandenburg Geschmack daran, sich in ein Kostüm der Sesamstraßen-Figur "Krümelmonster" zu zwängen. Die Tier-Travestieshow einiger Aktivisten der NPD Brandenburg wirkte jedoch eher verunglückt und im wahrsten Sinne des Wortes aufgesetzt. Die politische Botschaft verliert sich hinter der Maskerade. Nach Verlusten in den letzten Jahren stagniert nun die Mitgliederentwicklung der NPD Brandenburg. Ende 2014 zählte die Partei wie 2013 rund 290 Mitglieder; darunter 35 (2013: 20) "Junge Nationaldemokraten". Der "Ring Nationaler Frauen" (RNF) sowie die "Kommunalpolitische Vereinigung" (KPV) spielen innerhalb der NPD Brandenburg bis auf wenige Einzelpersonen weiterhin keine Rolle. Mitgliederzahlen von NPD und JN in Brandenburg 400 370 350 350 320 320 300 300 290 290 250 250 225 230 200 200 180 150 130 100 50 60 20 0 1993 1997 1999 2000 2003 2004 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 So ist es nicht verwunderlich, dass die NPD in der Analyse ihrer Landtagswahlniederlage zu folgendem Schluss kommt: "Die NPD Brandenburg wird sich in den kommenden Jahren primär auf den Ausbau der Strukturen konzentrieren. In zu vielen Gebieten des Flächenlandes ist die NPD personell noch zu schwach, um permanent politisch wirken und somit Stammwähler binden zu können."3 3 Homepage NPD Brandenburg: "NPD Brandenburg wird nach enttäuschendem Wahlergebnis den Strukturaufbau fortsetzen", 15.09.2014 (letzter Zugriff am 06.11.2014) 30 Rechtsextremismus Offenbar schielt die NPD hier weiterhin auf die neonationalsozialistische Szene, aus deren Reihen sie in der Vergangenheit viele Aktivisten rekrutieren oder zumindest organisatorisch an sich binden konnte. Neonationalsozialisten nutzten die NPD, um ihre bereits verbotenen oder von Verboten bedrohten Aktivitäten unter dem Schutzschirm des Parteienprivilegs weiter zu betreiben. NPD und "Freie Kräfte" pflegten lange Zeit eine symbiotische Beziehung. Doch nun erwächst der NPD zusehends Konkurrenz. In Brandenburg gilt dies insbesondere für die Partei "Die Rechte". Sie konnte Anfang 2014 einige Eintritte aus dem Umfeld der "Kameradschaft Märkisch Oder Barnim" (KMOB) verzeichnen (siehe Kapitel 2.3 und 2.4). Doch auch die NPD und ihre JN verfügen nach wie vor über Ausstrahlungskraft auf Neonationalsozialisten. Insbesondere in den Landkreisen PotsdamMittelmark, Oberhavel und Havelland konnte die Partei neue Strukturen aufbauen beziehungsweise alte reaktivieren und sich teilweise verjüngen. Bewegt sich die NPD Brandenburg, was ihre Mitgliederzahl betrifft, noch im Mittelfeld der ostdeutschen Landesverbände, so zählt sie in finanzieller Hinsicht eindeutig zu den schwächeren Landesverbänden. Nur ein geringer Anteil der Mitglieder in Brandenburg entrichtet - wenn überhaupt - Mitgliedsbeiträge regelmäßig und in voller Höhe. Für die NPD Brandenburg weist der am 6. Februar 2014 von der Bundestagsverwaltung veröffentlichte Rechenschaftsbericht Gesamteinnahmen von 100.621 Euro für das Jahr 2012 aus. Darunter sind staatliche Zuwendungen in Höhe von rund 30.000 EUR. Der Verlust der sächsischen Landtagsmandate dürfte auch die NPD Brandenburg schmerzen. Denn von dort erhielt sie viel Unterstützung. Sei es in Form von Anstellungen bei der Fraktion (Ronny Zasowk) oder in Form anderer Zuwendungen. Ob Posten im Bundesvorstand diesen Verlust ausgleichen können, ist fraglich. Schließlich ist die Bundespartei seit Jahren so gut wie pleite. Insgesamt ist es schon erstaunlich, dass die eher blassen Funktionäre des nicht sonderlich erfolgreichen Landesverbandes Brandenburg auf Bundesebene einen vergleichsweise guten Stand haben. Nach den zahlreichen Skandalen der letzten Jahre handelt es sich bei ihnen wahrscheinlich um eine Art letztes Aufgebot, welches von den diversen Parteiströmungen akzeptiert wird. Auch das sagt einiges über den Zustand der Gesamtpartei aus. Die Einbindung brandenburgischer NPD-Kader in den Bundesvorstand könnte die ohnehin schwache Partei in Brandenburg zusätzlich schwächen. 31 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Vorsorglich hat der neue Pressesprecher der Bundespartei, der brandenburgische Landesvorsitzende Klaus Beier, über Facebook Thomas "Steiner" Wulff schon mal "gelikt". Wulff tritt offen als Neonationalsozialist auf und sieht sich seit längerem mit einem Parteiausschlussverfahren konfrontiert.4 Zur Beerdigung des NPD-Mitglieds und Neonationalsozialisten Friedhelm Busse im Juli 2008 entfaltete Wulff eine Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz und legte sie auf den Sarg. Direkt dabei stand der damalige Parteivorsitzende Voigt. Anfang November 2014 wurde Wulff zum wiederholten Male in den NPD-Bundesvorstand gewählt. Kommunalwahlen 2014 Bei den Kommunalwahlen 2014 schickte die NPD bis auf Potsdam, Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und den Landkreis Prignitz überall Kandidaten ins Rennen. In Ostprignitz-Ruppin war es jedoch nur ein Kandidat für Neuruppin (OPR). 2008 paktierte sie noch mit der "Deutschen Volksunion" (DVU) und trat daher nicht überall an. Dieses Mal ging die NPD in den Landkreisen Barnim, Märkisch-Oderland und Uckermark ein 'Joint Venture' mit der Partei "Die Rechte" ein. Beide stehen jedoch weiterhin in einem Konkurrenzverhältnis. "Die Rechte" wäre jedoch ohne Unterstützung der NPD zu keiner eigenständigen Kandidatur in der Lage gewesen. Die NPD wiederum benötigte vor allem in Märkisch-Oderland Kandidaten, die sie dort selbst kaum aufbringen konnte. Im Zuge der punktuellen Kooperation traten schließlich im Barnim Vertreter neonationalsozialistischer "Freier Kräfte" für die NPD an. Der Wahlkampf bestand aus Plakatierungen und dem Verteilen von Materialien. Daneben organisierte die Partei zahlreiche Infostände in Brandenburg. Die meisten waren kleine "Wanderinfostände", mit denen die NPD an mehreren Orten nacheinander auftauchte, um Materialien loszuwerden. Unter Einbindung von Neonationalsozialisten waren jeweils drei bis 15 Personen aus dem entsprechenden Kreisverband vertreten. Gelegentlich gesellten sich örtliche NPD-Anhänger hinzu. Die Veranstaltungen verliefen in der Regel ohne Störung. Die Partei kam so auf ungefähr 100 Infostände im Land. Wahlkampfleiter war der Berliner NPD-Landesvorsitzende Sebastian Schmidtke. Größere Unterstützung aus der Bundeshauptstadt konnte er nicht mobilisieren. 4 Vgl. u.a. Verfassungsschutzbericht Brandenburg 2013, Seiten 30 bis 31 32 Rechtsextremismus Kommunale NPD-Mandate Dezember 2014 Ä 2 UM M PR Z OPR V OHV B BAR N 2 Q 1 HVL P R 2 J L O A MOL K C I 1 H U F LOS PM T E TF 2 1 W 1 Y LDS D G 2 X SPN OSL NPD-Mandate in Kreistagen 1 2 1 und kreisfreien Städten (20) EE 2 S NPD-Mandate in Stadtverordnetenversammlungen (SVV) und Gemeindevertretungen (GV) - (28) A 1 x Bernau (BAR) SVV O 1 x Mühlenbecker Land (OHV) GV B 1 x Joachimsthal (BAR) SVV P 1 x Oberkrämer (OHV) GV C 1 x Panketal (BAR) GV Q 2 x Oranienburg (OHV) SVV D 1 x Halbe (LDS) GV R 1 x Velten (OHV) SVV E 1 x Heidesee (LDS) GV S 1 x Lauchhammer (OSL) SVV F 1 x Königs Wusterhausen (LDS) SVV T 1 x Storkow (LOS) SVV G 1 x Märkisch Buchholz (LDS) SVV U 1 x Spreenhagen (LOS) GV H 1 x Schulzendorf (LDS) GV V 1 x Neuruppin (OPR) SVV I 1 x Brieselang (HVL) GV W 1 x Bad Belzig (PM) SVV J 1 x Nauen (HVL) SVV X 1 x Guben (SPN) SVV K 1 x Rathenow (HVL) SVV Y 1 x Luckenwalde (TF) SVV L 1 x SchönwaldeGlien (HVL) GV Z 1 x Schwedt/Oder (UM) SVV M 1 x Fürstenwalde/Havel (OHV) SVV Ä 1 x Prenzlau (UM) SVV N 1 x Kremmen (OHV) SVV 33 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Infomaterialien und Kandidatenfotos wirkten professioneller als früher. Die parteieigenen Facebook-Seiten waren wesentlicher Bestandteil im Wahlkampf. Die "Nein zum Heim"-Seiten spielten dagegen eine nachrangige Rolle. Bei den Kommunalwahlen 2008 unterhielten DVU und NPD noch ihren "Deutschlandpakt" und erzielten gemeinsam 51 kommunale Mandate. Nach der Fusion beider Parteien5 blieben der NPD davon später nur noch 26, denn die meisten DVU-Mandatsträger verweigerten den Übertritt. Daher konnte damit gerechnet werden, dass die NPD bei den 2014er Kommunalwahlen mehr als 26 Mandate erringen wird. Das gelang ihr auch mit erzielten 49 Sitzen. Einen davon hatte sie Ende 2014 bereits wieder verloren. Im Landesdurchschnitt erhielt die Partei 2,2 Prozent der Stimmen.6 Das sind 0,4 Prozent weniger als bei der vorangegangenen Bundestagswahl 2013. Auch der Vergleich zur Kommunalwahl 2008 fällt für die NPD ernüchternd aus. Damals kamen DVU und NPD zusammen noch auf etwa 100.000 Stimmen (bei den Kommunalwahlen hat jeder Wähler drei Stimmen), was einem Stimmenanteil von 3,4 Prozent entsprach. 2014 konnte die NPD nur noch 62.471 Stimmen mobilisieren, was den eben erwähnten 2,2 Prozent entspricht. Im Süden des Landes ist die Bereitschaft zur Wahl der NPD generell größer als im Norden. Ihr bestes Ergebnis erhielt sie im Landkreis SpreeNeiße mit 4,4 Prozent (+ 0,4). In der einstigen DVU-Hochburg Elbe-Elster (2008, 5,1 Prozent) schmierte die Partei aber mit 1,2 Prozent heftig ab. Ihr schlechtestes Ergebnis erhielt sie mit 1,1 Prozent im Landkreis PotsdamMittelmark. 2008 erzielte die DVU dort noch 2,4 Prozent. Landtagswahl 2014 Verlief der Kommunalwahlkampf der NPD eher wenig ambitioniert, vermittelte die Partei im Landtagswahlkampf gar den Eindruck von Lustlosigkeit. Vermutlich glaubte kaum jemand an einen Landtagseinzug. Der Gewinn von Sitzen in Kommunalvertretungen war dagegen wesentlich wahrscheinlicher. 5 Die Fusion von DVU und NPD trat am 1. Januar 2011 in Kraft. 6 Diese und die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die Wahlen der Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen kreisfreier Städte. 34 Rechtsextremismus Die Hinweise auf nachlassendes Engagement im Landtagswahlkampf waren deutlich: So stellte die NPD auf ihrer Landesliste weniger Kandidaten (14) als bei der Landtagswahl 2009 (20) auf. 2009 trat sie in 37 von 44 Wahlkreisen mit Direktkandidaten an, 2014 nur noch in 13. Teilweise scheiterten die Direktkandidaturen daran, ausreichend viele Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Zudem mobilisierte die NPD nicht mehr so viele Unterstützer aus den Reihen der "Freien Kräfte". Im Gegensatz zur Kommunalwahl 2014 standen auch keine Mitglieder beziehungsweise Unterstützer der Partei "Die Rechte" bereit. Offenbar glaubte in der gesamten rechtsextremistischen Szene niemand an einen Wahlerfolg. Auf den Infoveranstaltungen der NPD traten insbesondere gegen Ende des Wahlkampfes immer die gleichen fünf Parteiaktivisten auf: Aileen Rokohl, Ronny Zasowk, Sebastian Schmidtke, Klaus Beier sowie Florian Stein. Unterstützung aus anderen Landesverbänden erhielt die Partei kaum. In der Endphase war jedoch der nordrhein-westfälische NPD-Funktionär Claus Cramer dauerhaft im Wahlkampfteam. Auf ihrer Facebook-Seite prägten einsame Funktionäre vor verlassener Kulisse das Bild. Besonders in Potsdam, wo am 11. September 2014 eine Handvoll NPD-Anhänger auf 200 Gegendemonstranten traf, wurde das überdeutlich. Hier zeigte das Facebook-Foto drei NPD-Funktionäre. Sie lächelten zweckoptimistisch in die Kamera, während eine Polizeikette zahlreiche Gegendemonstranten auf Distanz hielt. In Oberhavel kam es zu ähnlichen Szenen. Selbst die NPD scheint diese Bilder inzwischen eher als kontraproduktiv einzustufen. Inzwischen sind viele wieder von ihren Internetseiten verschwunden. Das einzige, was noch halbwegs funktionierte, waren einige Briefkastenaktionen. Inwieweit daran jedoch immer Parteimitglieder beziehungsweise Unterstützer beteiligt waren, ist unklar. Solche und andere Aktionen schienen insbesondere dem aufstrebenden JN-Funktionär Pierre Dornbrach aus Märkisch-Buchholz (LDS) schon im Bundestagswahlkampf 2013 nicht mehr auszureichen. Im August 2013 veröffentlichte er folgenden Aufruf: 35 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 "Es ist sinnvoller die Veranstaltungen unserer Bundesmarionetten zu besuchen, dort das Wort zu ergreifen, sie zu stören, unsere Flugblätter dort zu verteilen, sie lächerlich zu machen und ihnen das Fürchten zu lehren, als Dorf für Dorf oder Stadt für Stadt die Briefkästen zu füllen. Ich will damit nicht sagen, dass es vergebens wäre lediglich Flugis zu verteilen. Dennoch ist Angriff immer die beste Verteidigung. Um unsere Identität zu schützen müssen wir kaputt machen, was uns kaputt macht. Was wollen sie denn ausrichten, wenn wir ihre Bürgerdialoge und Volksversammlungen besuchen? Sie laden schließlich alle Bürger ein. Damit sollten auch wir uns angesprochen fühlen. Dabei müssen wir nur auf die Wahrheit aufmerksam machen. Sie müssen sich fürchten das Volk zu ihren Versammlungen einzuladen, vor Angst, dass wir auftauchen und sie bloßstellen. Ihre Knochen müssen zittern, wenn sie unseren Namen hören oder uns bereits von weiten sehen. Wir müssen aus unserer Verteidigungsecke raus und sie in die Ecke drängen. Sie sollen wanken und wir werden stoßen. Sie sollen bangen und wir werden nehmen, was uns gehört".7 Besonders in der heißen Wahlkampfphase besuchten NPD-Aktivisten verstärkt Veranstaltungen demokratischer Parteien. Allerdings verliefen die Auftritte bei weitem nicht so kämpferisch wie erwünscht. Meistens tauchten die bereits genannten NPD-Wahlkämpfer auf. Mit Verweis auf das Hausrecht wurden sie oft schnell abgewiesen. Bevorzugt wurden Veranstaltungen der SPD aufgesucht. So am 26. August 2014 in Bad Saarow (LOS), am 2. September 2014 in Oranienburg (OHV) und am 10. September 2014 in Zossen (TF). Allerdings muss immer damit gerechnet werden, dass die NPD öffentliche Drohkulissen aufbaut, wenn andere ihr die Tür weisen. So verweigerten die Eigentümer von Schloss Hubertushöhe in Storkow (LOS) zwei kommunalen NPD-Vertretern den Zutritt zu einem Sommerfest für Wirtschaft, Politik und Verwaltung. Daher führte der NPD-Kreisverband Oderland vor dem Schloss eine Kleinst-Kundgebung unter dem Motto "Meinungsfreiheit auch auf Schloß Hubertushöhe" durch. Über die Besitzer des Schlosses hatte sich die NPD bereits vorher geärgert. Finanzierten diese doch 500 Plakate 7 Pierre Dornbrach: "Der Wahlkampf und das demokratische Spiel", Homepage JN Bundesverband, 05.12.2013 (letzter Zugriff am 04.12.2014) 36 Rechtsextremismus mit der Aufschrift "Nazis einen Vogel zeigen", die im Großraum Storkow (LOS) oberhalb von den Wahlkampfplakaten der NPD angebracht wurden. Im Ergebnis der Landtagswahl erzielte die Partei bei einer deutlich geringeren Wahlbeteiligung als 2009 letztlich nur 2,2 Prozent (- 0,4). Nur in den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree und Frankfurt (Oder) konnte sie ihre Stimmenanteile erhöhen. Ihr bestes Ergebnis bekam sie im Landkreis Oder-Spree mit 3,5 Prozent (+ 0,6); ihr schlechtestes in Potsdam mit 0,8 Prozent (- 0,3). "Kernkompetenz" Rassismus Die "Kompetenzthemen" der NPD sind "Überfremdung" und "Asylflut". So sieht es ihr Landesvorsitzender. Sie sollten der "Treibstoff" sein, um in Brandenburg die "deutsche Stimme" verstärkt zu Gehör zu bringen.8 Im Landtagswahlprogramm fanden sich für den Bereich "Arbeit und Soziales" 21 Forderungen. Zehn davon richteten sich konkret gegen Asylbewerber und ausländische Arbeitnehmer, beispielsweise positionierte sich die NPD "gegen die Einrichtung weiterer Asylbewerberunterkünfte! Das Boot ist voll!"9 In dem Katalog wurden zahlreiche Forderungen gelistet, die von einer Landesregierung gar nicht umgesetzt werden können, beispielsweise diese: "Schaffung einer einheitlichen, beitragsgerechten Rentenund Krankenkasse für alle Erwerbstätigen!" Auch bei der Kinderbetreuung kommt die NPD an ihrer "Kernkompetenz" nicht vorbei: "Vergegenwärtigt man sich, daß alljährlich bundesweit Milliardenbeträge in die Umsorgung und Unterbringung von Scheinasylanten und ausländischen Sozialtouristen gesteckt werden, sieht man, wo Einsparpotentiale zu realisieren sind, um eine angemessene Kinderbetreuung ermöglichen zu können. Die brandenburgische NPD will sich im Potsdamer Landtag dafür einsetzen, daß deutsches Geld für deutsche Aufgaben, also für Kinder und Familien statt für Wirtschaftsflüchtlinge aus aller Welt verwendet wird."10 8 "Brandenburgischer Landesparteitag 2014", Video der NPD Brandenburg auf Youtube, 01.04.2014 (letzter Zugriff am 04.12.2014) 9 "Wahlprogramm der Brandenburger NPD zur Landtagswahl am 14. September 2014", Homepage NPD Brandenburg, 24.05.2012 (letzter Zugriff am 05.12.2014) 10 Ronny Zasowk: "Bisher nur halbherziger Ausbau der Kita-Strukturen", Homepage NPD Barnim-Uckermark, 27.07.2014 (letzter Zugriff am 5.12.2014) 37 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Brücken sollen Menschen verbinden, beispielsweise Deutsche und Polen über die Neiße hinweg. Doch die NPD stört das. Reflexartig denkt sie an Grenzkriminalität. So schreibt der Landesvorsitzende Klaus Beier: "Diese Brücke und ihre 'kriminellen Folgen' werden wir nicht nur im Wahlkampf im Auge behalten... Übrigens gibt es bereits acht Kilometer weiter südlich in Guben gleich zwei Möglichkeiten, die Neiße zu überqueren - per Auto und Zug. Das hätte doch gereicht...".11 Am 1. September 2014 demonstrierten schließlich einige NPD-Aktivisten nach eigenen Angaben 12 Stunden gegen Brückenund Grenzkriminalität. Verschroben wird es, wenn NPD-Aktivisten unter dem Wahlkampfslogan "Wir erhöhen die Sicherheit, Rot-Rot nur die Steuern" die Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern auf die Probe stellen. Am 25. Mai 2014 fanden sich einige NPD-Anhänger auf dem Marktplatz von Bad Belzig (PM) zu einer öffentlichen Aktion ein. Als eine Person davon Fotos machen wollte, wurde sie vom neu gewählten NPD-Stadtverordneten angegriffen und geschlagen. Gewalt und Gewaltandrohung scheint bei NPD-Mitgliedern im Raum Bad Belzig keine Seltenheit zu sein. Im Vorfeld der Kommunalwahl bedrohte ein mittlerweile gewähltes NPD-Kreistagsmitglied Unterstützer der Partei "Die Linke" mit den Worten: "Was ist los? Willste ne Schelle oder was?" Brisant sind daher Versuche von NPD12 und Neonationalsozialisten13 sowohl im Zusammenhang mit Wahlkampfaktivitäten als auch mit Verweisen auf angebliche Defizite der Polizeistruktur das "JedermannFestnahmerecht" zu bewerben. Insbesondere dann, wenn die neonationalsozialistischen NPD-Unterstützer bereits in entsprechende Auseinandersetzungen verwickelt waren. Die "Anti-Asylkampagne" und ihr Bezug zur neonationalsozialistischen Ideologie Bereits im Bundestagswahlkampf 2013 rückte die NPD immer stärker die wachsende Zahl von Asylsuchenden und Kriegsflüchtlingen ins Zentrum ihrer Aktivitäten. Im Wahljahr 2014 hielt sie daran fest und versuchte ge11 Facebook-Seite von Klaus Beier, 17.08.2014 (letzter Zugriff am 04.11.2014) 12 Ronny Zasowk: "Bürgerwehren dürfen nicht kriminalisiert werden!", Homepage NPD Lausitz, 12.05.2014 (letzter Zugriff am 05.12.2014) 13 "Jedermann-Festnahmerecht", Homepage "Freie Kräfte Neuruppin/Osthavelland", 06.05.2014 (letzter Zugriff am 05.12.2014) 38 Rechtsextremismus zielt, Ängste, Neid und Hass zu schüren. Der Kreisverband Barnim sieht das auf seiner Internetseite so: "Wieder einmal hat sich bestätigt, daß der deutsche Steuerzahler für fremde Interessen bezahlt und ein Ende nicht in Sicht ist! Steigende Sozialausgaben, steigende Arbeitslosigkeit, steigende Perspektivlosigkeit sowie steigende Kriminalität - das ist die Realität! Doch damit muß endlich Schluß sein! Die Asylflut muss gestoppt werden, denn Deutschland ist nicht das Sozialamt der ganzen Welt!"14 Die "Anti-Asylkampagne" der gesamten rechtsextremistischen Szene - maßgeblich motiviert von der NPD - bestand und besteht im Wesentlichen aus Demonstrationen, Kundgebungen, Mahnwachen und Facebook-Auftritten ("Bürgerinitiativen gegen das Heim in XY"). Hinzu kommen Flugblattaktionen und Besuche von Bürgerversammlungen. Demonstrationen wurden meist in unmittelbarer Nähe zu tatsächlichen oder vermuteten Unterbringungseinrichtungen abgehalten. Die NPD Brandenburg versuchte dabei, an Mobilisierungserfolge der Partei in Berlin Hellersdorf/Marzahn und im sächsischen Schneeberg anzuknüpfen. Bei der Bundestagswahl gelang es der NPD, in dem an das geplante Asylbewerberheim in Berlin Hellersdorf/Marzahn angrenzenden Wahlbüro gut 10 Prozent der Stimmen zu holen. In Schneeberg konnte sie bei Demonstrationen gegen ein bereits bestehendes Übergangswohnheim bis zu 1.800 Personen mobilisieren, unter denen mutmaßlich nicht nur NPDAnhänger waren. Eine vergleichbare Instrumentalisierung der örtlichen Bevölkerung gelang ihr in Brandenburg aber nicht mal ansatzweise. Das dürfte der Grund gewesen sein, warum die Landespartei am Anfang des Wahljahres 2014 die "Anti-Asylkampagne" nicht mehr so ausdrücklich bedienen wollte. Stattdessen wurde der Slogan: "Unsere Mark! Unsere Heimat!" in den Vordergrund gerückt. Mit Beiträgen zur Sicherheits-, Familienund Bildungspolitik versuchte die NPD nun, ihr Image als "KümmererPartei" aufzupolieren. Wie oben bereits dargestellt, wurden diese Themen aber ebenfalls massiv mit Fremdenfeindlichkeit verknüpft. So zeigte sich der NPD-Kreistagsvertreter für die Uckermark auf seiner Facebook-Seite entsetzt über Pläne zur Unterbringung von Asylbewerbern im Stadtzentrum von Angermünde (UM) und verbreitete Unwahrheiten: 14 David Weide: "Asylbewerberzahlen im Landkreis Uckermark", Homepage NPD Barnim-Uckermark, 06.08.2014 (letzter Zugriff am 05.12.2014) 39 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 "Die komplette Finanzierung für die Unterbringung trägt der Landkreis Uckermark alleine. Mir persönlich stellt sich dabei die Frage, an welche Stelle, wo anders wieder eingespart bzw. gekürzt wird. Aber man kennt es ja, in der Bundesrepublik Deutschland wird lieber Geld für fremde Interessen ausgegeben, anstatt für das eigene deutsche Volk!!! Liebe Uckermärker, damit muss endlich Schluss!!! Langsam sollte man wieder auf die Straße gehen, damit man den etablierten Politiker der Blockparteien zeigt, daß man mit deren Politik nicht einverstanden ist!!! Es muss sich um die deutschen Interessen und deutsche Belange des deutschen Volkes gekümmert werden und nicht um fremde Interessen und Belange!!! Wir sind nicht das Sozialamt der Welt!!! 'Wir wollen keine Asylanten in der Uckermark haben!'"15 Auch Fragen der Kommunalfinanzierung klärt die NPD Brandenburg problemlos unter Rückgriff auf ihre "Kernkompetenz". So erklärt der Landesverband, die Erhöhung kommunaler Steuern und Gebühren sei auf die steigende Zahl von Asylbewerbern zurückzuführen: Allerdings scheint der NPD entgangen zu sein, dass das Land für die Kosten der Unterbringung aufkommt, da es sich um eine zugewiesene Pflichtaufgabe handelt. Bei der NPD hilft man sich gegenseitig, beispielsweise bei Formulierungen. So stellten kommunale NPD-Mandatsträger wie in Panketal (BAR) und Bernau (BAR) dieselben Anfragen. 15 Facebook-Seite von David Weide (NPD), 04.11.2014 (letzter Zugriff am 05.12.2014) 40 Rechtsextremismus Mit ihren zahlreichen Internetpräsenzen will die NPD Bürgernähe vortäuschen. Sämtliche Kreisverbände, einige Ortsverbände, Landespartei und Jugendorganisation verfügen über eigene Homepages. Hier folgt die Partei, was Aufwand und Ergebnis betrifft, dem Minimal-Prinzip, denn die Inhalte werden zumeist nur kopiert. Landesverband, JN, die meisten Kreisverbände und einige NPD-Aktivisten verfügen zusätzlich über Facebook-Profile. Daneben verteilten die meisten Kreisverbände in der Vergangenheit Publikationen. Früher gaben die Kreisverbände Barnim/Uckermark, Oderland, Havel-Nuthe, Dahmeland einbis zweimal im Jahr ihre "Barnim-Stimme", "Uckermark-Stimme", "Havelland-Stimme" und so weiter heraus. Nach Angaben der Partei sollen die jeweiligen Auflagen angeblich bei rund 15.000 Exemplaren gelegen haben. Über die Internetseiten waren sie ebenfalls abrufbar. Doch 2014 erschien keine dieser Publikationen. Die Partei beschränkte sich ausschließlich auf Wahlwerbematerialen. Dafür ist die vierteljährlich erscheinende Parteizeitung "Zündstoff - Deutsche Stimme für Berlin und Brandenburg" seit 2014 mit einer eigenen Internetseite online. Größere Kundgebungen der NPD gab es am 1. Mai 2014 in Falkensee (HVL), Frankfurt (Oder) und in Eisenhüttenstadt (LOS). In Eisenhüttenstadt demonstrierten laut Polizei teilweise bis zu 50 Personen (Motto: "Das eigene Volk zuerst! Wir sind nicht das Sozialamt der Welt!") unter anderem vor der "Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg". In Frankfurt (Oder) kam es kurzzeitig zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Am 10. Mai 2014 kamen etwa 80 Personen zu einer gemeinsamen Kundgebung von NPD und "Die Rechte" nach Bad Freienwalde (MOL). Zuvor waren in Strausberg (MOL) erst 25 Anhänger beider Parteien anwesend. In Strausberg kam es zu Übergriffen von Gegendemonstranten auf Rechtsextremisten. Im Endspurt zur Landtagswahl griff die NPD das Thema Asyl wieder verstärkt auf. Nach gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Asylbewerbern (Tschetschenen und Afrikanern) in Forst (SPN), kündigte sie an, ihre Kreistagsmitglieder am 5. September 2014 zur Inaugenscheinnahme in die jeweiligen Einrichtungen zu schicken.16 Vorbild war wieder die NPD Sachsen. Dort gaben sich NPD-Landtagsabgeordnete als "sächsische Heimkommission" aus und verschafften sich Zutritt. Anschließend wurde ein Video mit aus dem Zusammenhang gerissenen Äußerungen von Mit16 Homepage NPD Brandenburg: "NPD besucht Asylbewerberheime in ganz Brandenburg", 27. August 2014 (letzter Zugriff am 05.12.2014) 41 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 arbeitern der Heimverwaltung ins Netz gestellt. So wollte die NPD vermeintlich unhaltbare Zustände belegen. Der sächsische Landtagspräsident erstattete Anzeige wegen Amtsanmaßung. Das Berliner Landgericht untersagte die Verbreitung des Videos durch die Partei. Auch in Brandenburg nimmt es die NPD mit der Wahrheit nicht sonderlich genau. Sie behauptete, nach vorheriger Terminabsprache das Asylbewerberheim in Cottbus in Augenschein genommen zu haben. Angeblich wären die Ansprechpartner aber nicht in der Lage gewesen, Fragen des NPD-Stadtverordneten umfassend zu beantworten. Tatsächlich wurde NPD-Aktivisten der Besuch des Asylbewerberheimes von der Heimleitung untersagt. Anders als von der NPD angenommen, haben kommunale Mandatsträger kein grundsätzliches Zutrittsrecht in Asylbewerberheimen. Nach der Landtagswahl wollte die Partei weitere Orte besuchen. So begehrten Mitglieder und kommunale Mandatsträger der NPD, Anhänger der neonationalsozialistischen "Barnimer Freundschaft" sowie Mitglieder der rechtsextremistischen Band "A3stus" am 12. November 2014 unangemeldet Einlass in den Bernauer Jugendclub "Dosto", der für sein Engagement gegen Rechtsextremismus bekannt ist. Zwar erhielten die ungebetenen Gäste Hausverbot, doch die Aktion hatte durchaus einschüchternden Charakter. Anschließend versuchten die NPD-Aktivisten laut Aussage des Jugendclubs über das Stadtarchiv Zutritt zu erlangen.17 "Dosto" und Archiv teilen sich ein Gebäude. Dieses Vorgehen unterstreicht die Tendenz, dass die NPD praktisch keine Hemmungen hat, sich in der Öffentlichkeit zusammen mit Neonationalsozialisten zu zeigen und ein Verhalten an den Tag legt, welches den politischen Gegner einschüchtern soll. Nach den Wahlen im Mai 2014 wurden Demonstrationen der NPD mit direktem Bezug zur "Anti-Asylkampagne" zunächst seltener. Am 29. Juni 2014 fand in Pätz/Bestensee (LDS) in der Nähe des Asylbewerberwohnheimes eine unangemeldete Veranstaltung und Flugblattaktion mit 15 Teilnehmern statt. Zwei Holzkreuze wurden aufgestellt. An einem befand sich laut Polizei ein weißer Zettel mit der Aufschrift: "Mehr als 7500 Opfer! Setzt ein Zeichen gegen Ausländergewalt!" Offiziell wurde die Versammlung von einer "Initiative Pätz" initiiert. Unter den Teilnehmern waren Aktivisten von JN und NPD. 17 Homepage Jugendclub DOSTO: "Versuchter Neonaziangriff auf Jugendtreff DOSTO", 13.11.2014 (letzter Zugriff am 05.12.2014) 42 Rechtsextremismus Am 8. November 2014 kam es in Wittstock (Dosse) und Neuruppin (beide OPR) zu zwei größeren Veranstaltungen gegen Asylbewerber. Der Stadtverordnete der NPD in Neuruppin meldete für die Initiative "Zukunft statt Überfremdung" beziehungsweise "Unser Signal gegen Überfremdung" zwei Mahnwachen an. In Wittstock (Dosse) nahmen laut Polizei 70 Personen teil, in Neuruppin waren es 16. Der Zuspruch zu den bekannten Facebook-Profilen "Nein zum Heim", die bereits 2013 größtenteils auf Initiative der NPD eingerichtet wurden, hat inzwischen jedoch stark nachgelassen. Vergleichsweise wenig Aktivitäten waren insbesondere Ende 2014 feststellbar. Allerdings tauchten im Juli und August 2014 zwei neue Profile auf: "Nein zum Heim in Eisenhüttenstadt" und "Brandenburg wehrt sich". "Nein zum Heim in Eisenhüttenstadt" erreichte zwar schnell über mehr als 2000 "Gefällt mir"-Klicks, stagnierte anschließend jedoch. In der Aufmachung ähnelt sie den bisherigen von der NPD gesteuerten Seiten. "Brandenburg wehrt sich" war Ende 2014 die aktivste Seite mit fast 5000 "Gefällt mir"-Klicks. Das Profil weist auffällig starke Bezüge zur Facebook-Seite des NPD-Kreisverbandes Dahmeland auf. Rassismus und Ideologie der Volksgemeinschaft bedingen einander. Die Partei propagiert ein biologistisches Menschenbild, welches "lebensrichtig" sein soll. Ein Volk ist für die NPD nur als ethnisch-homogene Gemeinschaft vorstellbar. Das "Deutschsein" stecke demnach in den Genen, oder eben nicht. Und dieses "Deutschsein" gelte es vor Einwanderung zu schützen. Denn Einwanderung habe Vermischung zur Folge. Darin sieht die NPD den Untergang Deutschlands. In der vom Parteivorstand 2006 herausge43 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 gebenen Handreichung: "Argumente für Kandidaten und Funktionsträger" heißt es dazu: "Ein Afrikaner, Asiate oder Orientale wird nie Deutscher werden können, weil die Verleihung bedruckten Papiers (eines BRDPasses) ja nicht die biologischen Erbanlagen verändert, die für die Ausprägung körperlicher, geistiger und seelischer Merkmale von Einzelmenschen und Völkern verantwortlich sind. Längst ist erwiesen, daß das Erbliche bei Einzelnen wie bei Völkern und Rassen (als evolutionsbiologischen Lebensordnungen verwandter Menschen) gleichermaßen für die Ausbildung körperlicher wie nicht-körperlicher Merkmale verantwortlich ist. Angehörige anderer Rassen bleiben deshalb körperlich, geistig und seelisch immer Fremdkörper, gleich wie lange sie in Deutschland leben, und mutieren durch die Verleihung bedruckten Papiers nicht zu germanischstämmigen Deutschen."18 Die NPD schürt also Vorurteile gegenüber allem, was nach ihrer Auffassung nicht zum ersehnten biologischen Volksganzen zählt. Jedes Mittel scheint da Recht zu sein. Und sie ist gewillt, sollte sie einmal die Macht dazu haben, entsprechend zu handeln, also Deutschland nach ihren Vorstellungen ethnisch zu säubern. Ronny Zasowk erläuterte in dem Dokumentarfilm "Die Arier" die rassistische Programmatik seiner Partei. Das Interview führte die deutsche Filmemacherin Mo Asumang:19 18 NPD-Parteivorstand (Hrsg.): "Argumente für Kandidaten und Funktionsträger. Eine Handreichung für die öffentliche Auseinandersetzung", Berlin, 2006 19 Dokumentarfilm "Die Arier" von Mo Asumang (2014 uraufgeführt) 44 Rechtsextremismus Asumang: "Was würden Sie denn machen mit den ganzen Menschen, die eben so sind wie ich, die eine andere Hautfarbe haben?" Zasowk: "Also die Prognose ist so, dass, wenn ein Staat sich wieder nationalisiert, das sehen Sie bei anderen Nationalstaaten auch, dass Leute wie Sie dann wahrscheinlich eher dazu tendieren, in Vielvölkerstaaten oder in multikulturelle Schmelztiegel wie die USA auszuwandern." Asumang: "Wie wollen Sie die zurückführen, bitte?" Zasowk: "Die kriegen einen Ausweisungsbescheid und werden dann ausgewiesen aus Deutschland. Wird aber auch jetzt schon so praktiziert, in diesem Rechtsstaat, der hier sich befindet." Asumang: "Was passiert denn dann mit den Wohnungen? Was passiert mit den Häusern?" Zasowk: "Mit welchen Wohnungen?" Asumang: "Na so zum Beispiel, was passiert mit meiner Wohnung? Was passiert mit meinen Klamotten, meinen Möbeln, wenn ich ausgewiesen bin?" Zasowk: "Die können Sie doch behalten. Die können Sie doch behalten" Asumang: "Das nehme ich alles mit?" Zasowk: "Die mobilen Güter können Sie doch behalten und der Rest wird Ihnen ausgezahlt, der Wert den das Ganze hat und dann ist gut." Asumang: "Aber schreiben Sie nicht immer überall 'guten Heimflug'? Wie soll ich denn den ganzen Plunder ins Flugzeug kriegen?" Zasowk: "Das ist eine Scherzfrage, denke ich, oder?" Asumang: "Nein, wenn ich das behalten darf, muss ich es ja irgendwie mitnehmen." Zasowk: "Das Problem werden Sie dann sicher privat lösen. Mit solchen Problemen möchte ich mich jetzt ungern beschäftigen, wie Sie auf Ihrem Heimflug Ihre Sachen mitgeschleppt bekommen." Asumang: "Haben Sie denn da überhaupt irgendwie eine Struktur?" Zasowk: "Zur Not helfe ich Ihnen dabei." Asumang: "Das würden Sie machen?" Zasowk: "Ja, das würde ich machen. Also da habe ich, da bin ich Gentleman." 45 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Das Streben der NPD nach "ethnisch-kultureller Homogenität"20 in Form eines "Volksganzen"21, basierend auf gemeinsamen "biologischen Erbanlagen" steht in direkter Kontinuität mit der Ideologie und Programmatik der "Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei" (NSDAP). Sie hat bereits 1920 gefordert: "Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist".22 Der NPD-Aktivist Jörg Schröder führt im Internet ein weiteres Argument an, warum der NPD das Ideal einer "ethnisch homogenen Volksgemeinschaft"23 so wichtig ist: "Unabhängig davon wie der Staat der Deutschen in diesem Kontext zukünftig organisiert sein wird, steht fest: Jede wirkliche Demokratie - sei sie nun parlamentarisch verfasst oder nicht - beruht darauf, dass nicht nur Gleiches gleich, sondern, mit unvermeidlicher Konsequenz, das Nichtgleiche nicht gleich behandelt wird. Denn nur so kann die für eine demokratische Willensvereinheitlichung erforderliche Homogenität sowie die Anteilnahme des Volkes am Staate dauerhaft gewährleistet werden. In diesem Zusammenhang werden Politiker wie Annegret Kramp-Karrenbauer noch lernen müssen, dass das Engagement der identitären Rechten für die Wiederherstellung der Volkssouveränität kein Kampf gegen die FdGO, sondern - bei aller Kritik an der derzeitigen Auslegung seitens der etablierten Parteien - ein politischer Kampf um die FdGO ist."24 Unter "Demokratie" verstehen NPD-Vertreter also "Willensvereinheitlichung". Pluralismus und demokratischen Meinungsstreit gilt es zugunsten einer "erforderlichen Homogenität" gleichzuschalten. Als im November 2014 Lokführer streikten, fragte die NPD Oberhavel: "Wisst ihr warum man einst Gewerkschaften verboten hatte?"25 Das bezog 20 Homepage NPD-Bundesverband: "Oft gefragt: Was versteht die NPD unter Nationalismus?", ohne Datum (letzter Zugriff am 05.12.2014) 21 Homepage Udo Voigt: "Überzeugung", ohne Datum (letzter Zugriff am 19.01.2015) 22 "25 Punkte-Programm der NSDAP" von 1920 23 NPD-Parteivorstand (Hrsg.): "Aktionsprogramm für ein besseres Deutschland", Berlin (2002 vom Parteivorstand beschlossen, später ohne Datum veröffentlicht) 24 Jörg Schröder: "Anmerkungen zur 'freiheitlich demokratischen Grundordnung' (FdGO)", Internetseite "Barnimer Perspektiven", 11.05.2014 (letzter Zugriff am 05.12.2014) 25 Facebook-Seite NPD Oberhavel, 04.11.2014, (letzter Zugriff am 14.11.2014) 46 Rechtsextremismus sich offensichtlich auf die Zerschlagung von unabhängigen Einzelgewerkschaften und deren Zwangsgleichschaltung in der "Deutschen Arbeitsfront" durch die NSDAP im Zuge ihrer Machtübernahme 1933. Bietet sich die Gelegenheit, bedient die NPD antisemitische Erwartungshaltungen ihrer Anhänger. So behauptete Ronny Zasowk auf der Internetseite seines Kreisverbandes Lausitz unter der Überschrift "Die rot-rote Landesregierung zweckentfremdet Steuergelder für jüdische Gemeinde": "Kirchen werden dem Verfall preisgegeben, wenn sich keine privaten Geldoder Darlehensgeber finden. Der jüdischen Gemeinde wird das Geld hinterhergeschmissen." Damit soll nicht nur Neid gegen Juden geschürt werden. Ebenso bedient er auch noch islamfeindliche Reflexe, indem er mutmaßt, demnächst würden "islamische Grüppchen ihre eigenen vom Steuerzahler finanzierten Gotteshäuser einfordern".26 NPD-Kreisverbände Lausitz Der Kreisverband Lausitz mit seinem Kreisvorsitzenden Ronny Zasowk zählt weiterhin zu den aktivsten in Brandenburg. Obwohl sich der Kreisverband strukturell erweitert hat, blieb die Mitgliederzahl unverändert bei rund 65. Geografisch umfasst der Kreisverband die kreisfreie Stadt Cottbus sowie die Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und ElbeElster. Zu den Ortsbereichen Cottbus, Guben, Calau und Herzberg kam am 25. April 2014 Lauchhammer hinzu, ohne besonders in Erscheinung zu treten. Er besitzt keine eigene Postanschrift. Weder auf der Webseite der NPD Brandenburg noch der des Kreisverbandes wird er erwähnt. Ortsbereichsvorsitzender ist Thomas Gürtler. 26 Homepage NPD Lausitz: "Rot-rote Landesregierung zweckentfremdet Steuergelder für jüdische Gemeinde", 25.04.2014 (letzter Zugriff am 05.12.2014) 47 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Wie schon in den Vorjahren nahm die NPD am 15. Februar die Bombardierung von Cottbus im Zweiten Weltkrieg zum Anlass für einen Gedenkmarsch. Rund 130 Personen nahmen teil, also knapp 50 weniger als 2013. Verdoppelt hatten sich dagegen die Zahl der Gegendemonstranten. Rund 2.000 Personen machten es der NPD unmöglich, ihren Marsch wie erhofft durchzuführen. Sitzblockaden verursachten einen Stillstand. Anschließend wurde die Veranstaltung vorzeitig beendet. Dieser jährliche Marsch in Cottbus gehörte bisher zu den größten Veranstaltungen der NPD in Brandenburg. Der Rückgang der Teilnehmerzahl lässt auf eine Mobilisierungsschwäche schließen. Etwa 20 Kundgebungen und Infostände führte der Kreisverband durch. Die Zahl ist ähnlich hoch wie im Vorjahr. Da 2014 jedoch insgesamt drei Wahlen stattfanden, ist die Bilanz eher spärlich. Oderland Der Kreisverband deckt Frankfurt (Oder) und den Landkreis Oder-Spree ab. Er zählt zu den aktiveren. Der NPD-Landesvorsitzende Klaus Beier ist gleichzeitig Kreisvorsitzender. Die Aktivitäten waren jedoch überschaubar. Erwähnenswert ist eine Wandermahnwache unter dem Motto "Das eigene Volk zuerst! Wir sind nicht das Sozialamt der Welt" am 1. Mai 2014. Anlaufpunkte waren unter anderem Frankfurt (Oder) und Eisenhüttenstadt (LOS). Etwa 60 NPD-Anhängern standen mehr als viermal so viele Gegendemonstranten gegenüber, die zudem den Versammlungsort der NPD blockierten. Die Polizei registrierte Auseinandersetzungen. Die Resonanz der Frankfurter Bevölkerung war gering, so dass die NPD nach Eisenhüttenstadt vor die "Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg" weiterzog. Hier trafen die verbliebenen etwa 45 NPD-Anhänger auf 120 Gegendemonstranten. Andere Aktivitäten, wie beispielsweise eine zwölfstündige "Mahnwache" am 1. September 2014 bei Coschen (LOS), wurden von der Bevölkerung kaum registriert. Meistens halten bei solchen Aktionen nur eine Handvoll NPD-Kader die Stellung wie hier an einer Brücke und sind froh, wenn ein paar Anhänger hinzustoßen. Einzig Eigenwerbung in sozialen Netzwerken wie Facebook machen solche Aktionen der NPD öffentlich. Der Pressesprecher der NPD Brandenburg und Ortsbereichsvorsitzende von Schöneiche bei Berlin, Florian Stein, und Klaus Beier unterhalten eigene und häufig aktualisierte Facebook-Profile. Stein profitiert insbesondere vom 48 Rechtsextremismus Einzug des ehemaligen NPD-Bundesvorsitzenden Udo Voigt ins Europaparlament. Er ist dessen parlamentarischer Mitarbeiter. Die Internetadressen der Ortsbereiche Frankfurt (Oder), Scharmützelsee und Fürstenwalde verweisen auf die Webseite des Kreisverbandes. Das heißt, in diesen Ortsbereichen sind die Aktivitäten sogar für virtuelle Propaganda noch zu gering. Lediglich der Ortsbereich Schöneiche bei Berlin hat einen eigenen Internetauftritt. Dahmeland Der wenig aktive Kreisverband mit seinen etwa 30 Mitgliedern umfasst die Landkreise Dahme-Spreewald und Teltow-Fläming. Vorsitzende ist Stella Hähnel, Mitglied im Kreistag Teltow-Fläming. Sie trat 2014 kaum in Erscheinung. Zum Kreisverband gehören der Stadtverband Königs-Wusterhausen sowie die Ortsbereiche Teltow-Fläming und Schenkenländchen. Im Landkreis Dahme-Spreewald wurden Aktionen wie "Nein zum Heim" durchgeführt. Das Asylbewerberheim Bestensee/Pätz (LDS) ist der Stein des Anstoßes. Maßgeblicher Aktivist ist das NPD-Kreistagsmitglied Frank Knuffke. Aufsehen erregt der Kreisverband durch die Aktivitäten des Landesvorsitzenden der Jungen Nationaldemokraten (JN), Pierre Dornbrach. Mit ihrer Kampagne "Sag was du denkst" wollen die JN neuen Nachwuchs gewinnen. Eine solche Aktion fand am 30. August 2014 vor dem A10 Einkaufscenter in Wildau (LDS) statt. Anstatt Zuspruch zu erhalten, bekamen die Anwesenden eine Anzeige vom A10 Centermanagement wegen Hausfriedensbruchs. Havel-Nuthe Der Kreisvorsitzende Michel Müller wurde 2014 erneut im Amt bestätigt. Sein Verband besteht aus den Stadtverbänden Brandenburg an der Havel, 49 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Nauen, Rathenow sowie Potsdam und deckt geografisch die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark sowie die kreisfreien Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel ab. Die meisten Aktivitäten waren erneut in den Stadtverbänden Nauen und Rathenow zu verzeichnen. Aufgrund der Landtagswahl wurde Potsdam zusätzlich als Bühne genutzt. Im Vergleich zu anderen NPD-Kreisverbänden wird weniger das Internet eingesetzt. Die Facebook-Seite des Kreisverbandes kann auch mal zwei Monate ohne Aktualisierung sein. Die Webseite des Stadtverbandes Potsdam ist überhaupt nicht mehr erreichbar. Auch andere Verknüpfungen der Homepage sind tot. Weitere Stadtverbände haben keine eigene Internetpräsenz. Die online abrufbare Verbandszeitung "Havelland-Stimme" wurde seit Februar 2013 nicht mehr aktualisiert. Sehr aktiv ist dagegen der Facebook-Auftritt der NPD Potsdam-Mittelmark, obwohl diese Struktur offiziell nicht existiert. Der Kreisverband versucht vor allem, mit Kundgebungen die Öffentlichkeit zu erreichen und arbeitet dabei mit den JN und neonationalsozialistischen "Freien Kräften" zusammen. Unter dem Motto "Nein zum Heim - Ja zum Volk" führte der Kreisverband unter anderem am 23. März 2014 eine Kundgebung in Bad Belzig (PM) durch. Unter den etwa 30 Teilnehmern waren auch Pierre Dornbrach (Landesvorsitzender JN Brandenburg) und Maik Eminger. Am 25. Oktober 2014 demonstrierten Rechtsextremisten in Brandenburg an der Havel unter dem Motto "Solidarität gegen staatliche Repressionen". Anmelderin war zwar die NPD, doch ganz offensichtlich wurde die Demonstration von der rechtsextremistischen "Gefangenenhilfe" organisiert (siehe Kapitel 2.4). Der NPD-Kreisverband Havel-Nuthe schrieb kurz danach auf seiner Homepage: "Vertreten waren FK, die Gefangenenhilfe, III. Weg, JN, Tag der Deutschen Zukunft und die NPD."27 Knapp 80 Personen waren anwesend. Redner für die NPD waren der Berliner NPD-Landesvorsitzende Sebastian Schmidtke und der Landesvorsitzende der JN Brandenburg, Pierre Dornbrach. So vereinte die NPD an diesem Tag ein großes Spektrum: "FK" (= neonationalsozialistische "Freie Kräfte"), Anhänger der neonationalsozialistisch orientierten Organisation "Der III. Weg"28, Organisatoren der Veranstaltung "Tag der deutschen Zukunft" und "Die 27 Homepage NPD Havel-Nuthe: "Kundgebung in Brandenburg an der Havel", 20.10.2014 (letzter Zugriff am 06.12.2014) 28 "Der III.Weg" verfügt in Brandenburg über keine Strukturen, jedoch über vereinzelte Anhänger. 50 Rechtsextremismus Gefangenenhilfe". Bei letzter handelt es sich um die neue Spielwiese des ehemaligen JN-Aktivisten Maik Eminger, dessen Bruder Andre Eminger im Prozess gegen das NSU-Mitglied Beate Zschäpe Mitangeklagter ist. Oberhavel Der Kreisverband verfügt lediglich über den Stadtverband Oranienburg und den Ortsbereich Gransee-Zehdenick. 2014 konnten nur wenige öffentliche Aktivitäten festgestellt werden. Vor dem Oranienburger Stadtschloss ließ die NPD schwarze Luftballons steigen, um an die Bombardierung Oranienburgs im Zweiten Weltkrieg zu erinnern. Der Kreisverband führte im Wahlkampf einige Infoveranstaltungen und Kundgebungen durch. An Aktionen wie "Nein zum Heim" in Gransee, Hennigsdorf (OHV) und Oranienburg (OHV) war der Kreisverband beteiligt. Interne Veranstaltungen fanden dagegen häufiger statt. Daran nahmen auch JN-Aktivisten und neonationalsozialistische "Freie Kräfte" teil. Durch Verjüngung der Mitglieder wird versucht, eine bessere Verzahnung mit rechtsextremistischen Strukturen außerhalb der NPD herzustellen. Zum 1. Todestag des in Hennigsdorf geborenen Kriegsverbrechers Erich Priebke veröffentlichte der Kreisverband auf seiner Facebook-Seite einen Artikel. Beiträge über andere NS-Kriegsverbrecher wie Rudolf Hess sind dort ebenfalls zu finden - ein weiterer Beleg für die Ausrichtung der NPD an der NSDAP und die damit verbundene Verherrlichung des Dritten Reiches. 51 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Auf der Facebook-Seite des Kreisverbandes finden sich ebenfalls rassistische Kommentare anderer NPD-Aktivisten, darunter kommunale Mandatsträger. Zumindest ein Aktivist der NPD Oberhavel war auch außerhalb des Landkreises tätig und wohl am 1. November 2014 an der Organisation eines unangemeldeten rechtsextremistischen Konzertes in Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) beteiligt. Als die Polizei dem ein Ende setzte, kam es zu gewalttätigen Übergriffen der Konzertbesucher. Märkisch-Oderland Der recht kleine Kreisverband mit nur einem Stadtverband in Strausberg trat wie schon in den Jahren zuvor kaum in Erscheinung. Im Landtagswahlkampf gab es lediglich einige Infostände und Kundgebungen. Prignitz-Ruppin Anfang 2014 kamen Gerüchte auf, Parteimitglieder wollen aufgrund von internen Querelen dem Verband den Rücken kehren und er solle aufgelöst werden. Offiziell wurde das nie bestätigt, Aktivitäten des Kreisverbandes wurden jedoch ebenso wenig festgestellt. Einzig und allein der Stadtverband Neuruppin war aktiv und überwiegend eng vernetzt mit Neonationalsozialisten der "Freien Kräfte Neuruppin/Osthavelland". Beide veranstalteten zusammen ein Kinderund Sommerfest am 16. August 2014 in Neuruppin. Kundgebungen wurden nur im Landtagswahlkampf vom NPDLandesverband durchgeführt. Barnim-Uckermark Die Landkreise Barnim und Uckermark sind seit Jahren in einem gemeinsamen Kreisverband zusammengefasst. In der Uckermark befinden sich laut NPD Stadtverbände in Prenzlau und Schwedt/Oder. Beide waren kaum aktiv. In der Vergangenheit verfügten sie noch über eigene Internet52 Rechtsextremismus seiten. Ende 2014 gab es die nicht mehr. Auch "Die Uckermark-Stimme" ist seit Mitte 2013 nicht mehr erschienen. Die wenigen NPD-Aktivisten sind auf die Zusammenarbeit mit neonationalsozialistischen "Freien Kräften" angewiesen. Dieses bestätigte der NPD-Stadtverordnete David Weide aus Schwedt/Oder in einem Facebook-Eintrag zum 3-jährigen Bestehen seines Ortsbereichs. Er dankt ihnen ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit. Am Ende seines Postings steht eine Aussage, die als Drohung gelesen werden kann: "Auch in Zukunft wird sich der NPD Ortsbereich Schwedt/Oder zusammen mit den freien Kräften für die deutschen Interessen und deutsche Belange des Schwedter Bürgers gnadenlos einsetzen!!!"29 In der Regel finden die Kreisverbands-Aktivitäten im Barnim statt. Dort listet die NPD die zwei Stadtverbände Bernau und Joachimsthal, welche jedoch über keine eigenen Internetauftritte verfügen. Die regionale Parteizeitung "Die Barnim-Stimme" ist 2013 zuletzt erschienen. Bei der Jahreshauptversammlung im Januar 2014 wurde die Kreisverbandsvorsitzende Aileen Rokohl im Amt bestätigt und äußerte sich ebenfalls positiv über "die gute Zusammenarbeit mit den Freien Kameradschaften".30 Zwar bemühte sich die Kreisvorsitzende erneut, Themen wie Naturschutz, Bildungs-, Energieund Familienpolitik anzusprechen. Doch ihr Hauptaugenmerk lag auf der Stimmungsmache gegen Asylbewerber. 29 Facebook-Seite von David Weide (NPD), 03.11.2014 (letzter Zugriff am 19.01.2015) 30 Homepage NPD Brandenburg: "Jahreshauptversammlung: Aileen Rokohl weiterhin Kreisvorsitzende der NPD Barnim-Uckermark", 10.01.2014 (letzter Zugriff am 06.12.2014) 53 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Fazit Die Geister, die die NPD rief, wird sie nicht mehr los. Griff sie erst nach Neonationalsozialisten, so greifen diese jetzt nach ihr und treiben die innerparteiliche Nazifizierung voran. Dieser zunächst schleichende Prozess prägt nunmehr das Erscheinungsbild der NPD und ihre - in wesentlichen Punkten an der NSDAP orientierte - Programmatik. Zwar droht der NPD das Parteienverbot, das hält die Partei aber dennoch nicht davon ab, ihr Nazi-Krawall-Image weiter zu pflegen. Zwar soll der neue NPD-Bundesvorsitzende Frank Franz eher für den unter Holger Apfel ausgerufenen Kurs einer wie auch immer gearteten "seriösen Radikalität" stehen. Doch das vollständige Eintauchen seiner Partei in den braunen Sumpf wird auch er nicht verhindern können. Die NPD hat erneut ein dramatisches Jahr hinter sich: Noch immer pleite, aus dem sächsischen Landtag geflogen und in Thüringen sowie in Brandenburg zum wiederholten Male deutlich an der Fünfprozenthürde gescheitert. In Brandenburg schaffte sie es zudem kaum, Direktkandidaten ins Rennen zu schicken. Die dafür notwendigen 100 Unterstützungsunterschriften pro Landtagswahlkreis waren offenbar zu viel. Da hilft auch der eine Sitz nicht, den sie bei der Wahl des Europaparlaments mit einem mickrigen Prozentpunkt ergattern konnte, nachdem durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die zunächst von fünf auf drei Prozent abgesenkte Sperrklausel vollständig aufgehoben worden war. Bei den Kommunalwahlen in Brandenburg blieb sie mit rund zwei Prozent ebenfalls weit hinter ihren Erwartungen zurück. Sie erzielte weniger Sitze als 2008 zusammen mit der DVU. Die NPD ist nicht in der Lage, im Flächenland Brandenburg ihre teilweise nur virtuell vorgehaltenen Fantasie-Strukturen mit Leben zu füllen. 2014 scheinen die strukturellen Probleme eher noch zugenommen zu haben. Wer so kaputt ist, bewacht tatsächlich 12 Stunden eine "im Bau befindliche Kriminalitätsbrücke"31 und glaubt, das sei der große politische Wurf. Inhaltlich kennt die NPD nur ein Thema: rassistische Fremdenfeindlichkeit. Mit ihren Aktivitäten und Verlautbarungen unterstreicht sie das regelmäßig. Wenn also das sorbisch-stämmige NPD-Bundesvorstandsmitglied Ronny Zasowk einer in Deutschland geborenen Deutschen erklärt, die NPD 31 Homepage NPD Brandenburg: "NPD sorgt für Sicherheit in Coschen", 27.08.2014 (letzter Zugriff am 07.12.2014) 54 Rechtsextremismus werde sie ausweisen, dann ist das kein Versprecher. Es ist NPD pur. Da derzeit viele Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge nach Deutschland kommen, wird die NPD unter Einbindung des gesamten rechtsextremistischen Spektrums weiterhin versuchen, vor Ort Neid, Angst und Unfrieden zu stiften. Das geht einher mit offen zur Schau gestellter Verachtung der Demokratie. So gehört es bei Extremisten zum guten Ton, beispielsweise den Bundespräsidenten zu diffamieren, indem man ihm "kriegshetzerisches Auftreten"32 nachsagt, das "BRD-System" schlicht als "volksfeindlich"33 zu bezeichnen und Vertreter demokratischer Parteien als "Demokröten"34 zu verhöhnen. Das Aufkommen der "Alternative für Deutschland" (AfD) gräbt der NPD ein Wählerreservoir ab, auf welches sie immer schielte, die "Wutbürger". Von anderer Seite gerät die Partei ebenfalls unter Druck, da sich mit "Die Rechte" eine extremistische Konkurrenz zu etablieren versucht, die wie die NPD Neonationalsozialisten einbindet. Trotz allem paktierten beide Parteien bei den Kommunalwahlen 2014 in Brandenburg. Offenbar versucht der NPD-Landesverband, durch solche Kooperationen die Konkurrenz unter Kontrolle zu bekommen. Denn für Anhänger von "Der III. Weg" und weitere Neonationalsozialisten bot sie sich Ende Oktober 2014 als Kundgebungsanmelderin in Brandenburg an der Havel an. Ebenso sucht sie den Schulterschluss mit gewaltbereiten Hooligans. Am 26. Oktober 2014 demonstrierten diese in Köln (Nordrhein-Westfalen) zusammen mit Rechtsextremisten gegen islamistischen Extremismus. 49 Polizisten wurden verletzt. Der inzwischen zum stellvertretenden NPDBundesvorsitzenden aufgestiegene Ronny Zasowk schrieb dazu, "offenbar" hätte "das repressive Verhalten der Polizei" die Ausschreitungen "provoziert" und glaubt darin einen "Startschuss für kollektive, politische Notwehr" zu erkennen.35 32 Pierre Dornbrach: "Schulden - Krieg - Gauck: Wie ein Bundespräsident gemacht wurde", Homepage NPD Brandenburg, 27.06.2014 (letzter Zugriff am 06.12.2014) 33 Homepage NPD Thüringen: "Kommunalwahlen 2014: Ein akzeptables Ergebnis", 12.06.2014 (letzter Zugriff am 06.12.2014) 34 Pierre Dornbrach: "Der Wahlkampf und das demokratische Spiel", Homepage JN Bundesverband, 05.08.2013 (letzter Zugriff 06.12.2014) 35 Ronny Zasowk: "Tausende Deutsche gehen auf die Straße, weil der Staat versagt hat", Homepage NPD Brandenburg, 29.10.2014 (letzter Zugriff am 07.12.2014) 55 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 2.2 NPD-Jugend: Drei Dutzend im "Widerstand" Die "Jungen Nationaldemokraten" (JN) bestehen seit 1969 als offizielle Jugendorganisation der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD). Damit verfügt die NPD als einzige rechtsextremistische Partei über eine Jugendorganisation. Laut NPD-Satzung ist sie "integraler Bestandteil" der Partei. Zudem entscheidet der NPDVorstand über "Neufassungen und Änderungen des JN-Statuts". Trotz allem bemüht sich die Jugendorganisation um Abgrenzung und Profilschärfung. Sie gliedert sich in einen Bundesverband, mehrere Landesverbände und regionale Stützpunkte. Nicht in allen Bundesländern sind die JN präsent. Tatsächlich sind ihre Strukturen in den vergangenen Jahren rückläufig. Im Jahr 2013 hatten die JN bundesweit 380 Mitglieder. Bereits Mitte der 1990er Jahre leiteten die JN die spätere Kooperation der Mutterpartei mit neonationalsozialistischen "Freien Kräften" ein. So äußerte sich der damalige JN-Vorsitzende Holger Apfel 1996 in der den JN zuzurechnenden Publikation "Einheit und Kampf" in einem Interview über Strukturen, Ziele und Zukunft der Organisation: "Die Geschichte lehrt, daß in revolutionären Phasen jeweils die Kräfte den Neubeginn bestimmen, die den alten Vorstellungen am radikalsten entgegengetreten sind. In unserem Fall heißt dies antikapitalistisch, nationalrevolutionär. Unsere Grundsätze werden aber erst dann Anwendung finden, wenn wir es geschafft haben, zum Zeitpunkt des Unterganges des BRD-Systems eine umfassend geschulte und gut organisierte Gemeinschaft herausgebildet zu haben, die am Tag X in der Lage ist, die Bevölkerung in unserem Sinne zu führen."36 Während sich die NPD eher darauf konzentriert, über die Teilnahme an Wahlen Mandate zu erzielen, verlagerten die JN ihren Tätigkeitsschwerpunkt bereits früh in den "vorpolitischen Raum". In einem im März 2010 36 Holger Apfel in: "Einheit und Kampf", Nr. 15, Februar 1996 56 Rechtsextremismus veröffentlichten Strategiepapier zum gleichnamigen Thema setzten sich die JN die Aufgabe, den freiheitlichen demokratischen Wertekanon der Bundesrepublik Deutschland langfristig durch eine nationalistische Weltanschauung zu ersetzen: "Geistige Produkte dessen, wie die 'demokratische Zivilgesellschaft' oder die 'westliche Wertegemeinschaft', sind im vorpolitischen Raum zu hinterfragen und ggf. am Beispiel zu entkräften, um das bestehende Ideenkonstrukt in seiner Gesamtheit langfristig zu destabilisieren. In das entstandene Vakuum sollten dann umgehend Alternativen Platz finden, die auf den Fundamenten einer modernen nationalpolitischen Ideengeschichte stehen."37 Daher vernetzen sich die JN für die angestrebte Systemüberwindung insbesondere mit neonationalsozialistischen "Freien Kräften", die ebenfalls weit abseits der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Zwar sind "Freie Kräfte" grundsätzlich parteifern, weil sie Wahlen und damit Parteien ablehnen, die daran teilnehmen. Doch über die JN gelang es der Mutterpartei, Teile dieser Szene an sich heranzuführen und einzubinden. Auf deren Unterstützung ist sie insbesondere in Wahlkämpfen angewiesen. So konnte beispielsweise die neonationalsozialistische "Gefangenenhilfe" auf der Gründungsveranstaltung der JN Brandenburg am 12. April 2014 in Markgrafpieske (LOS) prominent für sich werben. Am 4. Oktober 2014 fand in Döbeln (Sachsen) die Abschlussdemonstration der "Sag was Du denkst"-Kampagne statt. Die wurde zwar im Wesentlichen von JN-Aktivisten getragen, Unterstützung gab es jedoch auch von "Freien Kräften". Wie die NPD sehnen sich auch die JN nach einer ethnisch homogenen und kollektivistischen Volksgemeinschaft: Die Zugehörigkeit zu einem Volk hänge demnach - analog der Ideologie der NSDAP - von der biologischen Abstammung ab. Danach stehe das Volk über allem: "Du bist nichts, dein Volk ist alles!" Der JN-Bundesschulungsleiter, der Brandenburger Pierre Dornbrach, umschreibt das so: "Als Nationalisten steht für uns das Volk an oberster Stelle. Es macht den Kern unserer Weltanschauung aus. Die gesamte nationale Politik richtet sich nach dem Volke aus. (...) Nationalistisch, weil das Volk im Mittelpunkt steht. Sozialistisch, weil der Volksge37 Homepage JN Bundesverband: "Vorpolitischer Raum - Strategie zur Aufgabendifferenzierung in der Volksfront von Rechts unter besonderer Betrachtung der Notwendigkeit einer neuen JN", 07.03.2010 (letzter Zugriff am 07.01.2015) 57 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 nosse ein Teil einer Gemeinschaft ist, die nur gemeinsam stark sein kann."38 Die einzeln stehenden Begriffe "nationalistisch" und "sozialistisch" stehen für die oft vorgetragene Forderung eines "nationalen Sozialismus". So verschleiern Rechtsextremisten aus strafrechtlichen Erwägungen ihren Wunsch nach der Wiedereinführung des "Nationalsozialismus". Die JN umschreiben das auch folgendermaßen: "Wir JN reden oft davon, die von uns geforderte Volksgemeinschaft bereits im Hier und Jetzt vorzuleben. Dabei verstehen wir in erster Linie die Umsetzung eines gelebten Sozialismus, dem Sozialismus der Tat. Dies beinhaltet die Übersetzung der in einem gesunden Volk natürlich vorherrschenden nationalen Solidarität in das tägliche Handeln. Wir behandeln jeden Volksgenossen und Mitstreiter so, wie wir auch behandelt werden möchten. (...) Das einzige was bei uns zählt, ist die Bereitschaft sich mit all seinen persönlichen Fähigkeiten in die Arbeit der JN und in unsere kleine Volksgemeinschaft einzubringen. Wir haben längst begriffen, dass der Kampf nicht zwischen Bauer, Arbeiter und Unternehmer, sondern zwischen ehrlich schaffenden Menschen und Kapitalisten geführt wird."39 Schon vor Jahren banden die JN Elemente des "Ethnopluralismus"40 in ihre Programmatik und in die der NPD ein. Von den aus Frankreich stammenden "Identitären"41, welche sich ebenfalls am "Ethnopluralismus" bedienen, 38 Homepage JN-Bundesverband: "Die deutsche Volksgemeinschaft - Eine Vision deutscher Nationalisten", 14.08.2013 (letzter Zugriff am 07.01.2015) 39 Homepage JN-Bundesverband: "Handwerker und Akademiker - JN eine Jugendgemeinschaft", 13.12.2014 (letzter Zugriff am 08.01.2015) 40 Der "Ethnopluralismus" ist eine Ideologie der "Neuen Rechten". Er stellt weniger die biologische Abstammung in den Vordergrund, sondern definiert Nationen vielmehr über die kulturelle Herkunft. Hierbei wird das Recht der Völker auf kulturelle Identität sowie die Gleichwertigkeit von Kulturen formal betont. Die jeweilige kulturelle Identität eines Volks beziehungsweise einer Ethnie könne jedoch nur aufrechterhalten werden, wenn es keine Vermischung gebe. Der "Ethnopluralismus" ist als Gegenentwurf zum "Multikulturalismus" zu verstehen. Wollen Rechtsextremisten ihren biologischvölkischen Rassismus verschleiern oder zumindest sprachlich frisieren, so liefert ihnen der "Ethnopluralismus" dafür ein Baukastensystem mit vielen Vorlagen. Man ersetzt "Rasse" einfach durch "Kultur" oder "Ethnie", hält aber letztendlich an derselben rassistischen Ideologie fest. 41 Siehe Verfassungsschutzbericht Brandenburg 2013, Seite 134 ff. 58 Rechtsextremismus haben die JN den Begriff der kulturellen "Identität" übernommen und völkisch zugespitzt. Für die JN ist der "Kulturalismus" der "Identitären" kein Ersatz für den "Rassismus", sondern eine willkommene Ergänzung, die mal mehr oder mal weniger offen präsentiert wird. Meistens bemühen sie sich aber erst gar nicht darum: "Am nächsten Morgen waren wir schon sehr früh wach und nutzten die Zeit für einen Spaziergang im Dunklen. Bei diesem wurde dann aber wieder ein anderes Bild sichtbar. Die Überfremdung hinterließ auch in Brünn ihre Spuren. Überall lungerte das Pack, welches kein europäisches Antlitz trägt, auf den Straßen herum."42 Daran wie an anderen Beispielen ist erkennbar, dass sich die Übernahme "ethnopluralistischer" beziehungsweise "identitärer" Ideologieversatzstücke am europäischen Bezugsrahmen erkennen lässt, auf welchen die JN ihren Rassismus projizieren: Im Vorfeld der Europawahl 2014 war auch der brandenburgische JN-Landesvorsitzende Pierre Dornbrach bemüht, Europa irgendwie verstehen zu wollen. Er schwingt sich zum Historiker auf und schreibt die Geschichte um. So seien beide Weltkriege des letzten Jahrhunderts von den USA und von Großbritannien provoziert worden, um deren "angelsächsische Vorherrschaft zu sichern" und um "ein erwachendes Europa zu verhindern": "Woran machen wir unser Europa eigentlich fest? (...) Geht unser Blick über den großen Teich nach Amerika, sehen wir ein künstliches Konstrukt von verschiedenen Völkern und Rassen ... ein Zwangskorsett und Zusammenpferchen von Menschengruppen verschiedenster Artung. (...) Die beiden großen Kriege des 20. Jahrhunderts sind, anders als es pseudowissenschaftliche Histori42 Homepage JN-Bundesverband: "Im Osten geht die Sonne auf - Tschechienfahrt 2.0", 27.11.2014 (letzter Zugriff am 08.01.2014) 59 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 ker verklären, der Beweis für die naturgemäße Einheit der europäischen Völker. Diese beiden Kriege waren - wie wir heute wissen - von außen her provoziert. (...) Nicht Deutschland oder der Nationalsozialismus waren die Ziele der Aggressionen. Ziel der Feinde war es vielmehr, ein erwachendes Europa zu verhindern, um die angelsächsische Vorherrschaft zu sichern. (...) Europa als eine Einheitsversion soll ... ein Bollwerk gegen den US-Kapitalismus an der Ostküste sein."43 Wie so oft laufen die JN aber auch hier Entwicklungen im rechtsextremistischen Lager hinterher. Zuvor hängten sie sich bereits an Kampagnen der verbotenen "Widerstandsbewegung in Südbrandenburg" und warnten vor dem "Volkstod". Als Motor für eine Einigung der rechtsextremistischen Szene haben die JN längst ihre Funktion verloren. Mit "Die Rechte" (siehe Kapitel 2.3) und "Der III. Weg" (siehe Kapitel 2.4) sind in den letzten Jahren Strukturen entstanden, die als Auffangbecken für neonationalsozialistische "Freie Kräfte" wesentlich interessanter sind. Vor allem ist dort keine Gängelung durch eine Mutterpartei zu befürchten. Die JN haben sich besonders im Europawahlkampf und im sächsischen Landtagswahlkampf für die Mutterpartei engagiert. In Sachsen trat sie mit einem "Hirsch"-Kostüm auf. Hierfür wurden insbesondere soziale Netzwerke im Internet eingebunden. Die Wahlniederlage der NPD in Sachsen (siehe Kapitel 2.1) hat die JNFührung besonders hart getroffen. Andy Knape, Michael Schäfer und Julian Monaco waren eng mit der Landtagsfraktion verbunden. Der Verlust ihrer Posten führte anscheinend zu einer Absetzbewegung. So fand man auf der Facebook-Seite von Andy Knape im Oktober 2014 keinerlei Hinweis mehr auf seine politische Vergangenheit.44 Ebenfalls kamen die JNInternetaktivitäten zeitweise zum Erliegen, was mit Serverumstellungen begründet wurde. Die lange Zeitdauer weist aber darauf hin, dass den JN sowohl Administratoren als auch Autoren abhandengekommen sind. Mitte Dezember 2014 wählten die JN ihren neuen Vorstand. Neuer Vorsitzender ist Sebastian Richter aus Mecklenburg-Vorpommern. Er ist ehemaliger Aktivist der verbotenen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) 43 JN-Publikation "Der Aktivist" (Ausgabe 1/2014): "Die Vision Europa als eine Lebenskampfgemeinschaft", Seiten 12 und 13, Mai 2014 44 Seite ist inzwischen öffentlich nicht mehr abrufbar. 60 Rechtsextremismus und steht für einen eindeutigen neonationalsozialistischen Kurs. Das konspirative Vorgehen im Zusammenhang mit den Vorstandswahlen erinnerte stark an HDJ-Zeiten. Dementsprechend hat sich der Ton in den aktuellen Verlautbarungen seitdem verändert. Es wird wieder offener Bezug auf die Blutund Bodenideologie, wie sie auch die NSDAP vertreten hat, genommen. Ethnopluralistische Versatzstücke sind rückläufig. So schreibt der Landesverband Brandenburg: "Ein Volk ist eine organisch gewachsene Gemeinschaft gleichen BLUTES, gleicher GESCHICHTE, mit gleichem LEBENSRAUM/ BODEN und gleicher KULTUR. Sollte eines dieser Merkmale zerstört werden, kann das Volk langfristig nicht mehr bestehen. Momentan versuchen die BRD-Demokraten, unser Volk auf allen vier Ebenen, also alle vier Merkmale, zu zersetzen. BLUT: Zersetzung durch massenhafte Zuwanderung. BODEN: Verkauf von Grundstücken an Nicht-Deutsche und der völkerrechtswidrige Gebietsverlust nach den beiden Weltkriegen. GESCHICHTE: Verfälschung deutscher Geschichte und damit einhergehenden Büßertum. KULTUR: Entartung der deutschen Sprache. Amerikanisierung in allen Lebensbereichen."45 45 Facebook-Seite JN Brandenburg, 9.12.2014 (abgerufen am 12.12.2014; mittlerweile nicht mehr online) 61 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Mit einer Mischung aus Pessimismus, durchsichtiger Taktik und völlig überzogenem Wunschdenken meldete sich Anfang Dezember 2014 der neue Bundesvorsitzende zu Wort: "Wir sind keine völkischen Träumer oder gesellschaftliche Totalaussteiger! Wir wollen die JN zu dem machen, was sie immer sein wollte: Kaderorganisation einer nationalistischen Partei. Will heißen, dass wir nach innen bedingungslos ein Leitbild verfolgen, welches sich an Geschichte, Genetik und Schicksal unseres Volkes ausrichtet. Gleichwohl müssen wir begreifen, dass wir nach außen durchaus moderat und, im positiven Sinne, zeitgemäß agieren müssen. Eine andere Möglichkeit zu wirken ist derzeit nicht erkennbar. Weder politische Erfolge noch nationale Massenbewegungen sind in Zukunft sichtbar. Vielmehr scheint es, dass sich unser Volk auf 'Deutsche Inseln' in Mitteldeutschland zurückzieht. Und in der derzeitigen Lage sieht es ganz danach aus, als müßten wir tatenlos zusehen. Wollen wir das nicht dulden, haben wir alle Hände voll damit zu tun, die aufbegehrenden Massen zu lenken und die Proteste zu steuern. Dazu bedarf es einer starken Jugendbewegung mit Tradition. Jugend voran!"46 JN Brandenburg Nach längerer Anlaufzeit wurde am 12. April 2014 in Markgrafpieske (LOS) auf dem Grundstück zweier Brandenburger NPD-Aktivisten ein JNLandesverband gegründet. Landesvorsitzender ist Pierre Dornbrach. Etwa 80 Personen nahmen daran teil, darunter "Freie Kräfte" und Vertreter der "Gefangenenhilfe" (siehe Kapitel 2.4). Eine Zunahme der Aktivitäten konnte danach nicht festgestellt werden. Jedoch ist die Mitgliederzahl von 20 auf etwa 35 gestiegen. Die Zahl der Stützpunkte blieb mit vier unverändert: Oranienburg, Potsdam, Lausitz und Schenkenländchen. Der Stützpunkt Schenkenländchen ist der aktivste. Dort wohnt Dornbrach. Wo es real hapert, geht es virtuell umso heftiger zur Sache. Die wichtigste Internet-Plattform der JN Brandenburg ist Facebook. Dort ist die Jugend46 Homepage JN-Bundesverband: "Jugend voran!", 10.12.2014 (letzter Zugriff 12.12.2014) 62 Rechtsextremismus organisation seit dem 10. Oktober 2013 vertreten und zählte im Dezember 2014 insgesamt 1.745 "Gefällt mir"-Klicks. Die eigene Homepage wird nur noch sporadisch bedient. Bildungsseminare, Kundgebungen, Demonstrationen, Plakatierungsund Flyerverteilungsaktionen, Fackelmärsche, Wanderungen, Sportveranstaltungen, Liederabende und Pflege von Gräbern, damit wollen die JN nach eigenen Angaben junge "Kader" an sich binden. Am 15. Februar 2014 beteiligten sich die JN an einer NPD-Demonstration in Cottbus zur Erinnerung an die Bombardierung der Stadt im Zweiten Weltkrieg. Kurz darauf standen am 8. März 2014 einige JNund NPD-Aktivisten in Luckenwalde (TF), um gegen Asylbewerber zu demonstrieren. Die Veranstaltung verlief mit sieben Teilnehmern ohne große Außenwirkung. Am 16. März 2014 organisierten die JN mit Unterstützung "Freier Kräfte" und der NPD eine Kundgebung in Ludwigsfelde (TF). Wieder ging es gegen Asylbewerber. Mit 25 Teilnehmern gehörte die Veranstaltung für JNbeziehungsweise NPD-Verhältnisse zu den größeren im letzten Jahr. Am 1. Mai 2014 waren auch einige JN-Mitglieder bei NPD-Demonstrationen in Falkensee (HVL) sowie Frankfurt (Oder). Ebenso fanden sich dann noch mal acht JN-Anhänger unter dem Motto "Für die Zukunft unserer Kinder in unserem Landkreis Teltow-Fläming!" am 15. Mai 2014 in Luckenwalde ein. Nach dem schlechten Abschneiden der NPD bei der Landtagswahl 2014 (siehe Kapitel 2.1) scheinen die JN einen radikaleren Kurs einzuschlagen. Dazu zählt auch das gemeinsame Auftreten mit "Freien Kräften" beispielsweise am 25. Oktober 2014 in Brandenburg an der Havel (siehe Kapitel 2.4). Am 9. November 2014 begaben sich JN-Anhänger nach Berlin, um dort an Kundgebungen teilzunehmen. Dabei trafen sie auf politische Gegner und beteiligten sich an gewalttätigen Auseinandersetzungen. Im Nachgang veröffentlichten die JN auf ihrer Facebookseite ein Foto, auf dem unter anderem der JN-Landesvorsitzende zu erkennen ist. Das martialische Auftreten der Abgebildeten wurde mit der Überschrift "Deutsche Jungs. Wir wehren uns. 30 Deutsche: 500 Antideutsche" versehen.47 Von der Facebook-Seite ebenfalls wieder gelöscht wurde ein Eintrag von August 2014 zum Gedenken an den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß. Neben seinem Foto stand kommentarlos sein bekanntestes Zitat: "Stünde 47 Der entsprechende Eintrag auf der Facebook-Seite der JN Brandenburg wurde später wieder gelöscht. 63 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 ich wieder am Anfang würde ich wieder handeln wie ich handelte. Auch wenn ich wüßte, daß am Ende der Scheiterhaufen für meinen Flammentod brennt. Gleichgültig was Menschen tun dereinst stehe ich vor dem Richterstuhl des Ewigen ihm werde ich mich verantworten und ich weiß: Er spricht mich frei." Das ist ein eindeutiges Bekenntnis der JN zur NSDAP-Ideologie des Dritten Reichs. Wohl der Gemeinschaftspflege diente eine Bunkerführung am Pfingstsonntag in Wünsdorf (TF) mit anschließendem Baden und Kameradschaftsabend. Am 31. Mai 2014 fand bereits ein Fußballturnier mit sieben Mannschaften statt. Mit solchen Aktivitäten sollen auch neue Mitglieder gewonnen sowie Interessenten und "Freie Kräfte" an die JN gebunden werden. In die "Sag was Du denkst"-Kampagne waren die JN Brandenburg ebenfalls eingebunden. Die auffälligste Aktion war am 30. August 2014 ein Flashmob vor dem A 10 Einkaufscenter in Wildau (LDS). Auf ihrer Facebookseite veröffentlichten die JN ein Video, das ein Dutzend Aktivisten zeigt, die gemeinsam mit der Liedermacherin "Wut aus Liebe" den Song "Die Gedanken sind frei" übten. Anstatt Zuspruch zu erhalten, bekamen die Anwesenden eine Anzeige vom A10 Centermanagement wegen Hausfriedensbruchs. Möglicherweise ist das der Grund, warum auch dieses Video auf der Facebook-Seite der JN nicht mehr zu finden ist. Die "Sag was Du denkst"-Kampagne zielt auf Jugendliche und junge Erwachsene ab. Sie soll ähnlich wie die "Volkstod"-Kampagne der verbotenen "Widerstandsbewegung in Südbrandenburg'" über ein modernes Erscheinungsbild neue Zielgruppen erreichen. Auf den ersten Blick ist ein direkter Bezug zu den JN nicht erkennbar. Ein Blick auf die entsprechende Internetseite offenbart die JN jedoch als Initiatoren. Schon das Logo mit dem charakteristischen Pfeil ist ein eindeutiger Hinweis. Neben Brandenburg waren die sächsischen JN führend in die Aktionen eingebunden. 64 Rechtsextremismus Die Kampagne ist darauf ausgerichtet, die Auseinandersetzung der demokratischen Gesellschaft mit dem Rechtsextremismus als Kampf zwischen Meinungsdiktatur und Meinungsfreiheit umzudeuten. Daran beteiligt seien "verlogene Politiker, linke Demagogen und geldraffende Kapitalisten" sowie Medien. Die JN sehen sich als Opfer einer Meinungsdiktatur.48 Höhepunkt der Kampagne war eine Demonstration am 4. Oktober in Döbeln (SN) mit etwa 250 Teilnehmern, darunter auch Mitglieder der JN Brandenburg. Unter der Überschrift: "Über die Grenzen hinweg - Gemeinsam eine Zukunft schaffen" posteten die JN Brandenburg in diesem Zusammenhang einen Beitrag, der die Schicksalsgemeinschaft aller Deutschen beschwört: "Es wird Zeit sich auf das Wesentliche zu besinnen. Es wird Zeit zu verstehen, dass nicht einzelne Gruppen, Organisationen oder Parteien zum Sieg über die Unterdrücker führen, sondern einzig und allein der Zusammenhalt zwischen Deutschen und Deutschen. Egal welcher Gruppierung der einzelne angehören mag. Egal aus welcher sozialen oder geistigen Schicht er kommt. In erster Linie sind wir alle zunächst Deutsche und somit schicksalhaft miteinander verbunden."49 Fazit Die JN sehen sich als Kaderorganisation und wollen das rechtsextremistische Lager wenn möglich unter ihrer Führung vereinen. Tatsächlich nimmt ihr Einfluss ab. Für innovative Kampagnen fehlen ihr Ideen und für die Umsetzung die Mitglieder. Die von ihnen angestrebte Rolle, "Freie Kräfte" an die NPD heranzuführen, wird ihr von Organisationen wie "Die Rechte" und "Der III. Weg" streitig gemacht. Wenn die JN von Europa sprechen, dann nur im Zusammenhang mit der Überlegenheit einer europäischen weißen Rasse. Trotz sprachlicher Neuausrichtungen sehen die JN im Deutschen nach wie vor die überlegene Kultur und Rasse. Für die Mutterpartei verlieren die JN anscheinend auch zunehmend an Bedeutung. Die Neuwahl des Bundesvorstandes war ihr nur einen kurzen Facebook-Artikel wert. Auffällig ist, dass mit Sebastian Richter der Landes48 "Sag was Du denkst"-Homepage: "Selbstverständis", ohne Datum (zuletzt abgerufen am 18.12.2014) 49 Homepage JN-Bundesverband: "Über die Grenzen hinweg - Gemeinsam eine Zukunft schaffen", 30. Oktober 2014 (letzter Zugriff 09.01.2014) 65 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 verband Mecklenburg-Vorpommern seinen Einfluss auf die Jugendorganisation vergrößern konnte. Manchmal kommt es bei den JN aber zu sonst eher seltenen Lichtblicken. So hält der neue Bundesvorsitzende Richter quasi als Weihnachtsgruß an seine Kameraden fest: "Die kleinen und großen Skandale der jüngsten Vergangenheit lassen unsere Bewegung als lächerlichen Haufen dastehen. All die Wieschkes, Apfels oder auch Wagners haben Spuren hinterlassen. Früher waren wir die Bösen, Gewaltbereiten oder auch Dummen. Heute sind wir einfach nur noch die Loser, die Verlierer, die Frauenschläger und die sexuell Desorientierten."50 50 Homepage JN-Bundesverband: "Protestbewegung muß Partei ergreifen", 19.12.2014 (letzter Zugriff am 8.1.2015) 66 Rechtsextremismus 2.3 "Die Rechte": Familienbetrieb mit angeschlossenem Kreisverband Am 27. Mai 2012 wurde die Partei "Die Rechte" vom Hamburger Neonationalsozialisten Christian Worch gegründet. Er ist ihr Vorsitzender und entstammt dem Umfeld des 1991 verstorbenen Neonationalsozialisten Michael Kühnen. Namen und Logo von "Die Rechte" orientieren sich an der Partei "Die Linke". Diese "Assoziation" sei "bewußt und gewollt".51 Mittlerweile ist die Partei in mehreren Bundesländern vertreten. Ende 2013 hatte sie etwa 500 Mitglieder. "Die Rechte" ist aus zwei grundverschiedenen rechtsextremistischen Strömungen entstanden. Zum einen konnte sie ehemalige Mitglieder der "Deutschen Volksunion" (DVU) zum Eintritt bewegen, die sich der Fusion mit der NPD widersetzten. Zum anderen kommen insbesondere in Nordrhein-Westfalen aber auch andernorts zahlreiche Eintritte von Neonationalsozialisten hinzu. Sie nutzen "Die Rechte" in der Hoffnung, ihre Aktivitäten unter dem Schutzschirm des Parteienprivilegs52 fortzusetzen. So wollen sie bereits erfolgte oder bevorstehende Vereinsverbote unterlaufen. "Die Rechte" sagt über sich selbst, sie sei "weniger radikal als die NPD ... und ... radikaler als die REPs und die PRO-Bewegung".53 Laut Worch soll das Parteiprogramm von der DVU übernommen, "in etlichen Punkten allerdings sprachlich wie inhaltlich modernisiert und ergänzt" worden sein. Somit baue die Partei "nicht unwesentlich auf den Trümmern der DVU auf".54 Das hohe Gewicht von Neonationalsozialisten in "Die Rechte" ist ausschlaggebend und bestimmt ihre entsprechende Ausrichtung. 51 Homepage Bundesverband "Die Rechte": "Warum DIE RECHTE?", 08.06.2012 (letzter Zugriff am 07.12.2014) 52 Das Parteienprivileg ergibt sich aus Artikel 21 Grundgesetz. Damit verbunden sind besondere Rechte, welche für andere Vereinigungen nicht gelten. 53 Homepage Bundesverband "Die Rechte": "Warum DIE RECHTE?", 08.06.2012 (letzter Zugriff am 07.12.2014) 54 Vgl. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/neue-neonazi-partei-die-rechte-machtrechtsextremer-npd-konkurrenz-a-846528.html (letzter Zugriff am 07.12.2014) 67 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Neun Landesverbände erwähnte die Partei Ende 2014 auf ihrer Homepage.55 Davon ist Niedersachsen online überhaupt nicht vertreten. Selbiges gilt für den Landesverband Rheinland-Pfalz, dessen Facebook-Link tot ist. Und der Landesverband Sachsen scheint seine Homepage seit Oktober 2013 inhaltlich auch nicht mehr angefasst zu haben. Zumindest im Internet präsentiert sich der Landesverband Nordrhein-Westfalen mit neun Kreisverbänden erwartungsgemäß breit aufgestellt. Schließlich wurde dieser Landesverband bereits im Jahr 2012 kurz nach den Verboten der neonationalsozialistischen Organisationen "Nationaler Widerstand Dortmund", "Kameradschaft Hamm" und "Kameradschaft Aachener Land" gegründet. Deren Aktivisten sind sowohl im Landesvorstand als auch im Bundesvorstand vertreten. Insofern wirkt "Die Rechte" eher wie eine nordrhein-westfälische Regionalorganisation mit ein paar Außenstellen. Von lokalen Besonderheiten abgesehen ist ein gemeinsames Vorgehen von "Die Rechte" und NPD nicht erkennbar. Im Internet wettert der Bundesverband schon mal gegen Aktivitäten und Personen der NPD. Es ist davon auszugehen, dass Worchs Partei mit einem möglichen Verbot der NPD liebäugelt, um seine Partei mit NPD-Mitgliedern aufzufüllen und so die Strukturen außerhalb von Nordrhein-Westfalen auszubauen. Die Partei-Aktivitäten waren 2014 sehr überschaubar. Am 5. Juli fand der 5. Bundesparteitag statt. Worch wurde im Amt bestätigt und der Vorstand um acht Beisitzer erweitert. Der Versuch, an der Europawahl teilzunehmen, scheiterte schon an der Sammlung der dafür notwendigen 4.000 Unterstützungsunterschriften. Auf kommunaler Ebene sieht die Bilanz etwas anders aus. Mit dem Dortmunder Kreisvorsitzenden Siegfried Borchardt ("SS-Siggi") erzielte sie im Mai einen Sitz im Stadtrat von Dortmund (Nordrhein-Westfalen). Doch schon Ende Juli 2014 sah sich Borchard aus zeitlichen und gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, das Amt weiterzuführen. Nun sitzt sein Landesvorsitzender, der Neonationalsozialist Dennis Giemsch, im Stadtrat. In Nordrhein-Westfalen fällt die Partei auch im Umfeld gewalttätiger Aktionen auf. So beteiligte sich Siegfried Borchardt Ende Oktober 2014 an der Demonstration "Hooligans gegen Salafisten" in Köln (NRW). Es kam zu gewalttätigen Ausschreitungen, bei denen unter anderem 49 Polizisten verletzt wurden. 55 Homepage Bundesverband "Die Rechte": "DIE RECHTE vor Ort", ohne Datum (letzter Zugriff am 07.12.2014) 68 Rechtsextremismus "Die Rechte" in Brandenburg Als eine der bereits oben genannten "regionalen Außenstellen" wurde am 26. Januar 2013 der Landesverband Brandenburg gegründet. Geführt wird er seitdem vom ehemaligen DVU-Landesvorsitzenden Klaus Mann. Seine Ehefrau und sein Sohn unterstützen ihn dabei. Klaus Mann versucht schon seit längerem, parteipolitische mit finanziellen Interessen zu verbinden. Das über 9.300 Quadratmeter große Familiengrundstück in der Gemeinde Schorfheide (Ortsteil Finowfurt, BAR) ist der Kapitaleinsatz. Es wurde und wird von Parteien ebenso gerne genutzt wie von rechtsextremistischen Bands für ihre Hass-Konzerte. Und die Manns kassieren. Maßnahmen des freiheitlichen demokratischen Rechtsstaats haben dem schon oft einen Riegel vorgeschoben. Am 5. Juli und am 27. September 2014 wurden entsprechende Aktivitäten polizeilich untersagt. Die immer wiederkehrenden rechtlichen Probleme bei Mann lösen bei seinen Kameraden keine Freude aus. Schließlich werden oftmals langfristige und kostenintensive Planungen durchkreuzt. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Attraktivität des Grundstücks innerhalb der Szene gelitten hat und den Manns diese Einnahmequelle allmählich versiegt. Öffentliche Partei-Aktivitäten waren 2014 kaum zu verzeichnen. In der Themenauswahl versuchte "Die Rechte" die Anti-Asylkampagne zu befeuern. So fanden am 4. Januar 2014 zwei Veranstaltungen unter dem Motto "Nein zum Heim" mit jeweils 55 Teilnehmern statt: eine in Oderberg (BAR) die andere in Bad Freienwalde (MOL). Eine weitere Veranstaltung dieser 69 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Art folgte mit 34 Teilnehmern am 10. Mai 2014 wieder in Bad Freienwalde. Dieses Mal zusammen mit der NPD, mit der "Die Rechte" bei den Kommunalwahlen kooperierte. Zählte "Die Rechte" Ende 2013 rund fünf Mitglieder, die sich im Wesentlichen aus der Familie Mann rekrutierten, wuchs die Partei am 1. Februar 2014 auf über 20 auf. Denn an diesem Tag wurde der "Kreisverband Märkisch-Oderland-Barnim" (KMOB) gegründet. Eingetreten waren viele Aktivisten der "Kameradschaft Märkisch Oder Barnim" (KMOB). Die Deckungsgleichheit der Abkürzungen ist wohl kein Zufall und als politische Botschaft zu verstehen. Sie lautet, Neonationalsozialisten können "Die Rechte" als Plattform für ihre Aktivitäten nutzen. Ursprünglich hatte die Kameradschaft nach einem vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren im Juli 2010 ihre Selbstauflösung erklärt. Zuvor war sie mit einer Reihe öffentlichkeitswirksamer Aktionen aufgefallen. Ab Herbst 2012 trat sie jedoch wieder in Erscheinung. Der Hauptakteur der Kameradschaft, Robert Gebhardt, ist Vorsitzender des Kreisverbands. Der Mitgliederzuwachs des Landesverbandes führte jedoch zu keiner nennenswerten Steigerung der Parteiaktivitäten in den Landkreisen Barnim und Märkisch-Oderland. Die führenden KMOB-Köpfe haben sich inzwischen zerstritten. Somit sind die Aktionen von "Die Rechte" nach den Kommunalwahlen im Mai 2014 fast zum Erliegen gekommen. Ende 2014 zählte "Die Rechte" etwa 30 Mitglieder. Anders als der Bundesverband hat der Landesvorsitzende Klaus Mann keine Berührungsprobleme mit der NPD. Kein Wunder, schließlich will er 70 Rechtsextremismus das oben erwähnte Grundstück weiterhin überparteilich als Geldeinnahmequelle nutzen. Bei den Kommunalwahlen 2014 traten einige Kandidaten von "Die Rechte" auf Listen der NPD im Raum Märkisch-Oderland und Barnim an. Letztlich konnte nur Robert Gebhardt einen Sitz im Kreistag Märkisch-Oderland gewinnen. An der Landtagswahl 2014 war "Die Rechte" nicht beteiligt. Eine Unterstützung der NPD fand ebenfalls nicht statt. Am Bundesparteitag im Juli 2014 nahm kein Vertreter aus Brandenburg teil. Auch die virtuellen Aktivitäten waren im August 2014 vollständig zum Erliegen gekommen. Auf der Homepage des Landesverbandes war zwischen dem 27. August und dem 17. November 2014 völlige Funkstille. Auch die ursprüngliche Facebook-Seite des Landesverbandes stellte ihre Aktivitäten am 29. August 2014 ein. Am 13. November 2014 ist der Landesverband mit "Die Rechte LV Brandenburg 2.0" Facebook erneut beigetreten. 71 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 2.4 Neonationalsozialisten In den letzten 30 Jahren hat der organisierte Neonationalsozialismus mehrere Wandlungen vollzogen. Bis in die frühen 1990er Jahre waren hierarchisch strukturierte Vereine die typische Organisationsform. Die Mehrzahl davon wurde bis Mitte der 1990er Jahre von Innenministern verboten, auch in Brandenburg. Als Reaktion darauf suchte die Szene nach neuen Organisationsformen. Zunächst kamen "Kameradschaften" auf. Damit wollte man den Sicherheitsbehörden möglichst keine Angriffsflächen bieten und trotzdem neue Zielgruppen, zumeist Jugendliche, für die "Bewegung" gewinnen. Doch auch diese Personenzusammenhänge wurden verboten und spielen in dieser Form kaum noch eine Rolle. Auf die Kameradschaftsverbote hat die Szene unterschiedlich reagiert. Ein Teil hat sich zurückgezogen. Andere wurden in der NPD (siehe 2.1), insbesondere in deren Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" (JN, siehe Kapitel 2.2) aktiv. Seit dem Frühjahr 2013 bietet in Brandenburg auch die Kleinstpartei "Die Rechte" asylsuchenden Aktivisten den erhofften Schutzschirm des Parteienprivilegs an (siehe 2.3). Ein erheblicher Teil organisiert sich jedoch in "Freien Kräften"56. Das sind lose strukturierte, eher informelle Personennetzwerke mit geringem Organisationsgrad. Herkömmliche Merkmale wie Vereinskassen, Mitgliederlisten, programmatische Schriften und klare Organisationsbezeichnungen existieren oft nicht, um den Verbotsbehörden möglichst wenig Angriffsfläche zu bieten. Wenn "Freie Kräfte" auf diesem Weg ihr Widerstandsgeschäft verrichten, glauben sie, das Vereinsgesetz ließe sich so unterlaufen. Zusammengehalten werden "Freie Kräfte" von der gemeinsamen neonationalsozialistischen und nationalrevolutionären Weltanschauung. Diese eignen sie sich durch ideologische Schulungen in Lesezirkeln an und drücken sie über öffentliche Propagandaaktivitäten, selbstinszenierende Internetauftritte und "Helden"-Gedenken aus. Ihr Ziel ist es, die freiheitliche demokratische Grundordnung anzugreifen und zu überwinden. Zudem sollen häufige Namenswechsel Vereinsverbote erschweren und eine besondere Lebendigkeit der Szene vortäuschen. 56 Die Bezeichnungen "Nationale Sozialisten", "Freie Nationalisten" oder "Nationaler Widerstand" werden häufig als Synonym benutzt. 72 Rechtsextremismus Das Personenpotenzial von Neonationalsozialisten betrug Ende 2014 insgesamt 450 (2013: 430). Rechtsextremistisches Personenpotenzial: Neonationalsozialisten in Brandenburg 500 450 430 430 400 410 380 300 320 300 270 260 240 200 220 190 175 125 120 120 100 0 1993 1997 1998 1999 2000 2003 2004 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 "Autonome Nationalisten" (AN) sind besonders gewaltbereite Neonationalsozialisten. Sie orientieren sich optisch, taktisch und habituell an linksextremistischen Autonomen ("Schwarze Blöcke") und übernehmen teils in abgewandelter Form auch deren Phrasen. Hierbei handelt es sich häufig um überwiegend junge und aktionsorientierte Rechtsextremisten. Ihre erhöhte Gewaltbereitschaft auf der Straße unterscheidet AN von anderen Teilen der neonationalsozialistischen Szene. Bei AN handelt es sich eher um eine Aktionsform als um eine feste Struktur. Bundesweit stagniert die Anhängerzahl. In Brandenburg hatten AN Ende 2014 etwa 100 Anhänger (2013: 100). Dazu zählen vereinzelt sogar Mitglieder von NPD und JN. In den letzten Jahren haben Neonationalsozialisten innerhalb des Rechtsextremismus an Bedeutung gewonnen. Denn ihnen gelingt es weitaus besser als beispielsweise der NPD, sich in einem jugendkulturellen und modernen Gewand zu präsentieren. Ihr nationalsozialistischer Kern wird so geschickt verhüllt. Wenn sie nach außen mit Aktionen in Erscheinung treten, achten sie verstärkt darauf, neonationalsozialistische Motive nicht auf Anhieb preiszugeben. Die Möglichkeiten des Internets werden voll ausgelotet. Sie bedienen sich sowohl angesagter Kommunikationsplattformen als auch sozialer Netzwerke, gestalten aufwendig Homepages und stellen professionelle Tonund Videoaufzeichnungen in Downloadportale. 73 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Neonationalsozialisten als Möchtegern-Rocker ohne Bike Innerhalb der Szene tauchen auch zusehends Begriffe wie "Bruderschaft" oder "Brotherhood" auf. Hier ahmen Neonationalsozialisten den klassischen Rocker-Lifestyle nach. Dafür werden Äußerlichkeiten wie Lederkutten mit Clubabzeichen ("Patches") ebenso wie deren hierarchische Strukturen übernommen. Als konkrete Vorbilder dienen "Outlaw Motorcycle Gangs" (OMCG). So haben beispielsweise einige rechtsextremistische "Bruderschaften" wie die "Barnimer Freundschaft" die eigentlich rockertypische Unterscheidung in "Prospects" (Anwärter) und "Fullmember" (Vollmitglieder) übernommen. Rituale, Sprachcodes, Symbole, Outfit und Strukturen werden kopiert. Lediglich mit dem Motorradfahren fremdeln die Rechtsextremisten. Vereinzelt existieren solche Bruderschaften schon länger. 1982 gründete sich beispielsweise in Ostberlin die rockerähnliche Gruppierung "Vandalen - Ariogermanische Kampfgemeinschaft". Sie ist wie eine OMCG organisiert und ähnelt durch das einheitliche Tragen von Kutten auch im Auftreten einem klassischen Rockerclub. Die "Vandalen" sind insbesondere in der rechtsextremistischen Musikszene aktiv. Prominentestes Mitglied ist Michael Regener, ehemaliger Sänger der als kriminelle Vereinigung verbotenen Musikgruppe "Landser". Regener tritt aktuell insbesondere mit seinem Soloprojekt "Die Lunikoff-Verschwörung" auf. Auch die in Bayern ansässige rechtsextremistische Gruppierung "Jagdgeschwader D.S.T." (Deutsch, Stolz, Treu) präsentierte sich bis zu ihrer Selbstauflösung im Jahr 2012 im Rocker-Outfit. Neben der bereits erwähnten "Barnimer Freundschaft" tritt das NaziRocker-ohne-Motorrad-Symptom auch bei folgenden Gruppierungen in Brandenburg auf: "Blood Brother Nation" (Frankfurt (Oder) und Umland), "Bruderschaft SG 44" (BAR), "Kameradschaft Kommando Werwolf" (Frankfurt (Oder)), Beeskow und Friedland (beide LOS), "Brigade 8" (ohne regionale Zuordnung), "Bruderschaft 25" (Frankfurt (Oder) und Umland) und "Crew 38" (ohne regionale Zuordnung) als Supportervereinigung der "Hammerskins"57. Auf ihrer Homepage beschreibt beispielsweise die "Blood Brother Nation" (BBN) ihr Selbstverständnis so: 57 Die "Hammerskins" wurden 1986 in den USA gegründet. In Deutschland und Europa organisieren sie rechtsextremistische Konzerte. 74 Rechtsextremismus "Die Blood Brother Nation ist eine Bruderschaft weißer Nationalisten. (...) Wir sind kein Rockerclub und werden es nie sein. Unser Ziel ist es, eine starke Bruderschaft zu errichten, die auf Respekt, Loyalität und Ehre basiert. (...) Wir wollen die '14 words' und das Erwachen unseres Volkes unterstützen und unserem Volk wieder einen Sinn für die Selbstwertschätzung verschaffen. Weißer Stolz! Wir stehen der Kooperation mit anderen Organisationen weißer Nationalisten aufgeschlossen gegenüber. Manche Doppelmitgliedschaften in einer Partei oder Organisation (die nicht der BBN ähnelt) weißer Nationalisten sind möglich, soweit dies nicht die Blood Brother Nation beeinträchtigt."58 Auch die "Brigade 8", die in Brandenburg noch keine eigenen Strukturen aufbauen konnte und nur mit Einzelpersonen vertreten ist, macht keinen Hehl daraus, sich im Erscheinungsbild und Habitus an den OMCG zu orientieren: "Die Brigade 8 wurde 2012 in Schleswig gegründet und breitete sich rasant in Deutschland aus. Immer mehr Brüder konnten sich mit unserer Idee anfreunden und kehrten dem 'pöbelnden normalen' Skinhead Leben den Rücken. Die Brigade 8 ist erwachsen und macht Schluss mit dem Klischee Schubladen denken. Natürlich hat bei uns jeder seine politische Gesinnung doch diese ist nicht der Fokus unserer Bruderschaft. (...) Wir kleiden uns ähnlich wie 58 US-Homepage der "Blood Brother Nation", ohne Datum (letzter Zugriff am 18.12.2014): "Blood Brother Nation is a White Nationalist brotherhood. (...) We are not an MC and will never be. our goal is building a strong brotherhood built on respect-loyalty-honour (...) we intend to promote the 14 words and our people's awakening. and restore a sense of self value in our people. White Pride! we are positive minded to cooperate with other WN organizations. some dual memberships in a WN minded Party or organization (not of the same kind as BBN) is allowed. as long as it can not be considered to damage BBN."; "14 Words" ist ein Code unter Rechtsextremisten und bezieht sich auf ein im Original 14 Worte langes Zitat des US-amerikanischen Rechtsterroristen und Rassisten David Eden Lane ("Wir müssen den Fortbestand unseres Volkes und die Zukunft weißer Kinder sichern.") 75 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 ein Rockerclub, mit Kutte usw um uns auch optisch vom Klischee denken zu distanzieren. (...) Auch wenn unser auftreten ähnlich wie bei Rockern ist, haben wir nichts mit deren Geschäften und Machenschaften am Hut und distanzieren uns davon."59 Ziel der Rechtsextremisten ist es, durch die Bildung rockerähnlicher Clans einen vermeintlich elitären Zirkel zu schaffen. Die Aufnahme als Mitglied auf Probe und der Aufstieg zum Vollmitglied sind häufig mit bestimmten Ritualen verbunden. Auf diese Weise soll eine verschworene Gemeinschaft von "Brüdern" geschaffen werden, die sich auch rein äußerlich durch das Tragen einer Art Vereinsuniform abgrenzt. Die strengen Hierarchien und klaren Regeln der OMCG passen dabei hervorragend mit den autoritären Führerfantasien mancher Rechtsextremisten zusammen. Auch das martialische Auftreten und die kameradschaftlich-brüderliche Verbundenheit der Rocker fügen sich in die Welt von Neonationalsozialisten ein. Gemeinsam ist allen rechtsextremistischen Kuttenträgern, dass gemeinschaftliche, öffentliche Auftritte eher gemieden werden. Kutten und sonstige Erkennungsmerkmale werden insbesondere bei internen Veranstaltungen und Konzerten getragen. Auf öffentliche Machtdemonstrationen, wie es bei klassischen OMCG üblich ist, wird für gewöhnlich verzichtet. Dies mag zum einen daran liegen, dass es vielen Gruppierungen schlichtweg an Masse mangelt. Zum anderen treibt die Möchtegern-Nazi-Rocker die Sorge um, durch ihre Uniformierung zu leicht als "Verein" identifiziert und damit Gegenstand vereinsrechtlicher Exekutivmaßnahmen zu werden. Dies dürfte auch der Grund dafür sein, dass sich die rockerähnlichen Bruderschaften bisher kaum zu öffentlichkeitswirksamen politischen Aktionen haben durchringen können. Die Gemeinschaft soll voll und ganz im Vordergrund stehen. Eine gefestigte Ideologie beziehungsweise gezielte Meinungsäußerungen zu speziellen Themen - wie man es von vielen "Freien Kräften" oder "Kameradschaften" kennt - sind zweitrangig. Die Bruderschaften wollen nach innen wirken, weniger nach außen. Bisher leben die Bruderschaften in friedlicher Koexistenz neben den klassischen Rockerclubs. Obwohl sich an manchen Stellen die Interessen der unterschiedlichen Gruppierungen im politischen wie im wirtschaftlichkriminellen Bereich vermischen, kann bisher keine strategische Allianz zwischen Rockern und ihren rechtsextremistischen Nachahmern beobachtet werden. Selbiges gilt für eine gezielte Politisierung oder Unterwanderung 59 Homepage "Brigade Acht Eastside", ohne Datum, (letzter Zugriff am 18.01.2014) 76 Rechtsextremismus herkömmlicher Rockerclubs. Jedoch zeigen sich viele Rockerclubs offen für die Aufnahme von Rechtsextremisten und tolerieren deren politische Weltanschauung. Eine Abkehr von rechtsextremistischer Ideologie wird für gewöhnlich nicht eingefordert. Die Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern beobachten seit Jahren aufmerksam die Berührungspunkte und Verflechtungen, die zwischen den Milieus bestehen. Auch wenn vereinzelt Übertritte von Rechtsextremisten in OMCG bekannt wurden, kann von einer strukturierten Zusammenarbeit oder einer ideologischen Annäherung bisher nicht gesprochen werden. Überschneidungen bestehen vielmehr bei Einzelpersonen und in den Grauzonen ähnlich gelagerter Interessen und Aktivitäten. Das gilt insbesondere für wirtschaftliche Betätigungen im Security-Gewerbe oder bei Konzertveranstaltungen. Anders als Neonationalsozialisten verfolgen klassische Rocker im Normalfall keine politischen Zielsetzungen. Sie sind in aller Regel transnational und multiethnisch aufgestellt. Ausländer werden selbstverständlich in ihren Reihen aufgenommen. Bei Rechtsextremisten wäre dies undenkbar. Den OMCG geht es um die Gewährleistung ihrer speziellen subkulturellen Lebensweise, der engen Verbundenheit mit den Clubbrüdern und letztendlich um finanzielle Gewinne aus den verschiedenen legalen und illegalen Aktivitäten wie Prostitution, Drogenhandel, Schutzgelderpressung oder Security-Aktivitäten. Neonationalsozialistische Weltanschauung Neonationalsozialisten streben ein am "Dritten Reich" ausgerichtetes System an. Sie teilen das Selbstverständnis der "Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei" (NSDAP), "Bewegung" sein zu wollen. Ihr mittlerweile von der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD) und den "Jungen Nationaldemokraten" (JN) übernommenes Ziel lautet "nationaler Sozialismus". Trotzdem lehnen Neonationalsozialisten eine Mitwirkung in rechtsextremistischen Parteien mehrheitlich ab. Parteien sind für sie Ausdruck des 77 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 verhassten demokratischen Systems, welches sie durch eine rassistische, totalitäre Herrschaftsordnung samt Führerprinzip ersetzen wollen. Neonationalsozialisten verstehen sich als Hüter der NS-Ideologie und glauben sich von außen umzingelt: von Systemmedien, Systemparteien und allen anderen "Systemlingen". Dahinter vermuten sie eine jüdische Weltverschwörung, die sich insbesondere gegen Deutschland richte. Dieser düstere Tunnelblick führt sie in ihre kleine, von Verschwörungstheorien, Rassismus und totalitärem Gedankengut zersetzte Welt. Haben sich die Möchtegern-Herrenmenschen dort erst mal eingerichtet, lassen sie sich durch nichts mehr beirren. Zerfressen von Narzissmus bilden sie mit ihrer neonationalsozialistischen Ideologie ein auf sich selbst bezogenes System. Da mutiert die Bevölkerung Nordkoreas plötzlich zu einem der "letzten freien Völker der Welt"60. Oder es wird - mal wieder - die seit Jahrzehnten andauernde "physische und wirtschaftliche Vernichtung der Deutschen" aufgedeckt, fußend auf Plänen zur "Endlösung der Deutschenfrage".61 Wenn Neonationalsozialisten darüber grübeln, warum sich ihre Weltsicht außerhalb der rechtsextremistischen Szene nicht durchsetzen will, sind sie sich schnell einig. In Deutschland werde "das Niveau der Bürger mit Absicht nach unten reguliert um diese gefügiger zu machen"62. Demnach seien die Menschen einer "systematischen Volksverdummung" ausgesetzt. In einschlägigen Internetdiskussionen wird aus dem Demokraten auch schnell mal der "BRD-Zombie". Vereinsverbote Neonationalsozialisten stehen seit Jahren im besonderen Fokus der Sicherheitsbehörden. Staatliche Exekutivund Verbotsmaßnahmen sorgen innerhalb der Szene für erhebliche Verunsicherung. So wurden von brandenburgischen Innenministern bislang sieben rechtsextremistische Organisationen verboten. Brandenburg greift damit vergleichsweise häufig zum Mittel des Vereinsverbots. Das letzte erfolge am 11. Juni 2012 gegen die "Widerstandsbewegung in Südbrandenburg" und wurde Ende 2013 gerichtlich bestätigt. Zuvor traf es folgende Personenzusammenschlüs60 Homepage "Freie Kräfte Neuruppin/Osthavelland": "Nordkorea und der gewollte Konflikt", 15.04.2013 (letzter Zugriff am 18.12.2014) 61 Homepage "Freie Kräfte Neuruppin/Osthavelland": "Endlösung der Deutschenfrage", 31.03.2013 (letzter Zugriff am 18.12.2014) 62 Homepage "Freie Kräfte Neuruppin/Osthavelland": "Allerlei politisches oder politisches Allerlei", 17.02.2013 (letzter Zugriff am 18.12.2014) 78 Rechtsextremismus Verbotene und selbstaufgelöste neonationalsozialistische Strukturen in Brandenburg FNUM UM PR Märkischer Schutzbund OPR HeimatOberhavel OHV schutz Deutschland BAR Interessengemeinschaft Sturm Oranienburg HVL JF MOL Hauptvolk Sturm 27 FKTF LOS ANSDAPO PM TF LDS SPN OSL GGSOBB SC LFG EE Widerstandsbewegung in Südbrandenburg * Kameradschaft "Oberhavel" - verboten am 14.08.1997 * "Freie Nationalisten Uckermark" (FNUM) - Selbstauflösung am 02.07.2010 * "Schutzbund Deutschland" - verboten am 26.06.2006 * Kameradschaften "Hauptvolk" und "Sturm 27" - verboten am 06.04.2005 * "ANSDAPO" - verboten am 04.07.2005 * "Gesinnungsgemeinschaft Süd-Ost Brandenburg" (GGSOBB) - Scheinauflösung am 23.08.2006 * "Märkischer Heimatschutz" - eigenständige Auflösung am 04.11.2006 * "Interessengemeinschaft Sturm Oranienburg" - Beendigung der Aktivitäten nach Durchsuchungen der Polizei am 06.12.2006 * "Lausitzer Front Guben" (LFG) - Scheinauflösung am 24.08.2006 * "Sturm Cottbus" (SC) - Scheinauflösung am 23.08.2006 * "Direkte Aktion/Mitteldeutschland" (JF) - War in ganz Brandenburg aktiv und wurde am 05.05.1995 verboten. * "Freie Kräfte Teltow-Fläming" (FKTF) - verboten am 11.04.2011 * "Widerstandsbewegung in Südbrandenburg" - verboten am 19.06.2012 79 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 se: "Freie Kräfte Teltow-Fläming" (2011), "Kameradschaft Schutzbund Deutschland" (2006), "Alternative Nationale Strausberger Dart Piercing und Tattoo Offensive" (ANSDAPO), "Kameradschaft Hauptvolk" und deren Untergliederung "Sturm 27" (beide 2005), "Kameradschaft Oberhavel" (1997) sowie "Direkte Aktion/Mitteldeutschland (JF)" (1995). Im Nachgang zu erfolgten Verboten überbieten sich Neonationalsozialisten gerne mit öffentlichen Kampfansagen und Solidarisierungsaufrufen. Die tatsächliche Gemütslage steht hierzu aber im krassen Widerspruch, denn große Teile der Szene plagt eine Heidenangst vor solchen und weiteren Maßnahmen. Nicht selten führt dies soweit, dass neben der betroffenen Organisation auch befreundete Personenzusammenschlüsse ihre Aktivitäten über einen längeren Zeitraum einstellen oder vorauseilend ihre Selbstauflösung erklären. Neonationalsozialistische Strukturen 2014 in Brandenburg UM PR 10 14 OPR OHV BAR 17 1/18 12 2/6 MOL HVL 13 3 5/8 1/11 LOS PM 15 16 TF 9 LDS SPN ohne regionale Zuordnung OSL 4 7 21 EE 19 20 80 Rechtsextremismus Nr. Bezeichnung Region Oranienburg (OHV), Königs 1 "Aryan Blood Brothers" (ABB) Wusterhausen (LDS) 2 "Barnimer Freundschaft" Landkreis Barnim (BAR) 3 "Blood Brother Nation" (BBN) Frankfurt (Oder) ohne regionale Zuordnung 4 "Brigade 8" (nur Einzelanhänger) 5 "Bruderschaft 25" Frankfurt (Oder) 6 "Bruderschaft SG 44" Landkreis Barnim (BAR) ohne regionale Zuordnung 7 "Crew 38" (nur Einzelanhänger) 8 "Europäische Aktion" (EA) Frankfurt (Oder) 9 "Fläming Front Belzig" Bad Belzig (PM) 10 "Freie Kräfte Schwedt/Oder" Schwedt/Oder (UM) 11 "Freie Kräfte Königs Wusterhausen" Königs Wusterhausen (LDS) "Freie Kräfte Neuruppin/OsthavelNeuruppin (OPR) und 12 land" (FKN) Nauen (HVL) 13 "Freie Kräfte Potsdam" Potsdam Wittenberge (PR) und Len14 "Freie Kräfte Prignitz" zen (PR) Landkreis Potsdam-Mittel15 "Gefangenenhilfe" mark (PM) "Kameradschaft Kommando Stadt Frankfurt (Oder) und 16 Werwolf" (KSKW) Landkreis Oder-Spree (LOS) Landkreis Barnim (BAR) "Kameradschaft Märkisch Oder 17 und Landkreis MärkischBarnim" (KMOB) Oderland (MOL) 18 "Märkische Skinheads 88" (MS 88) Oranienburg (OHV) 19 "Nationalisten Spremberg" Spremberg (SPN) 20 "Nationalsozialisten Ortrand" (NSO) Ortrand (OSL) Landkreis Oberspreewald21 "Zukunftsstimmen" Lausitz (OSL) 81 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 1. Aryan Blood Brothers (ABB) Die "Aryan Blood Brothers" (ABB) sind eine über die Grenzen Brandenburgs hinaus vernetzte Gruppierung, die seit 2012 besteht. Sie umfasst rund 15 Mitglieder, die insbesondere über Facebook miteinander in Kontakt stehen. Regionale Schwerpunkte in Brandenburg sind Oranienburg (OHV) und Königs Wusterhausen (LDS). Öffentlich trat die Vereinigung 2014 kaum in Erscheinung. Ihre Mitglieder tragen einheitliche Kleidung, die mit dem Vereinslogo "122%" versehen ist. Die Zahl 122 steht dabei für die Buchstaben "ABB". Das Prozentzeichen ist der Rockerszene entlehnt. 2. Barnimer Freundschaft Die "Barnimer Freundschaft" ist ein kleiner Personenzusammenschluss im Landkreis Barnim. Die Mitglieder tragen Lederkutten mit eigenen Logos und Schriftzügen. Sie nehmen an regionalen und überregionalen Szeneaktivitäten und -veranstaltungen teil. Es besteht eine enge Verbindung zur lokalen NPD. Zur Kommunalwahl am 25. Mai 2014 kandidierten zwei Mitglieder der "Barnimer Freundschaft" für die NPD. Ein Mitglied sitzt seit dem sowohl im Kreistag Barnim als auch in der Gemeindevertretung Panketal (BAR). Ebenso unterhält die "Barnimer Freundschaft" enge Kontakte in die rechtsextremistische Musikszene und überschneidet sich mit dieser teilweise. Der Liedermacher "Recht auf Wahrheit" (R.a.W.) ist Mitglied. Gemeinsam mit dem rechtsextremistischen Berliner Liedermacher Patrick Killat ("Villain051") betreibt "R.a.W." das Musikprojekt "A3Stus". Am 13. Juli 2014 beteiligte sich die "Barnimer Freundschaft" an der obskuren Gedenkaktion "Schwarze Kreuze Deutschland", mit der man an die vermeintlichen "deutschen Opfer von Ausländergewalt" erinnern wollte. Patrick Killat hatte dazu über das Internet aufgerufen. 82 Rechtsextremismus 3. Blood Brother Nation (BBN) Die "Blood Brother Nation" (BBN) verfügt in Raum Frankfurt (Oder) über eine Handvoll Anhänger. Ursprünglich stammt die BBN aus Schweden. Sie bedient sich Rockerstilelementen (Kutten mit Patches und Zahlencodes), ohne selbst ein Motorradclub zu sein. Die BBN unterhält "Chapter" in Schweden, Deutschland und den USA. Ihre deutschen Mitglieder verteilen sich bisher auf die Bundesländer Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Bisher gab es keine Aktivitäten, die über Mitgliedertreffen hinausgingen. Allerdings tut sich ein 36-jähriges Mitglied der BBN mit besonders menschenverachtenden Kommentaren auf Facebook hervor. In der Gruppe "Bürgerwehr Frankfurt (O)" schrieb es zur geplanten Errichtung eines Asylbewerberheims in Frankfurt (Oder): "Ich bin dafür, dass wir dieses kleine Problemchen mit einem großen Knall lösen! Lichtenhagen und Hoyerswerda sollten dagegen klein erscheinen!"63 Dafür erhielt er Besuch von der Polizei, die ein Strafverfahren gegen ihn einleitete. Die offenbar durch ihn selbst ins Leben gerufene Facebook-Gruppe wurde daraufhin aufgelöst. Trotz der Anzeige wird er jedoch nicht müde, sich im Internet ausländerfeindlich und rassistisch zu betätigen. Er machte Werbung für rechtsextremistisch beeinflusste "Hooligans gegen Salafismus"Demonstrationen, rief zu eigenen Demonstrationen gegen Ausländer in Frankfurt (Oder) auf und hetzte gegen Ausländer. 63 Facebook-Seite "Bürgerwehr Frankfurt (O)", eingestellt am 03.09.2014 (letzter Zugriff am 04.09.2014) 83 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 4. Brigade 8 Die "Brigade 8" ist ein 2012 in Schleswig-Holstein gegründeter rechtsextremistischer Personenzusammenschluss, welcher sich strukturell an Rockern ausrichtet. In Brandenburg verfügt die "Brigade 8" nicht über feste Strukturen, sondern lediglich über einzelne Anhänger. 5. Bruderschaft 25 Die "Bruderschaft 25" kommt ebenfalls aus Frankfurt (Oder) und dem nahen Umland. Sie trat erstmals 2012 in Erscheinung und zählt etwa fünf Mitglieder. Die "25" ist ein oft genutzter Szenecode und steht für den 2. und den 5. Buchstaben des Alphabets - also "B" und "E". Die Zahlenbeziehungsweise Buchstabenkombination spielt auf den Wahlspruch der Hitlerjugend "Blut und Ehre" an. Die Namensähnlichkeit zur verbotenen rechtsextremistischen Vereinigung "Blood & Honour" ("Blut und Ehre") ist offensichtlich und gewollt. Die Gruppe trat 2014 kaum öffentlich in Erscheinung. 6. Bruderschaft SG 44 Die Mitglieder der Gruppierung "Bruderschaft SG 44" stammen überwiegend aus dem Landkreis Barnim und Mecklenburg-Vorpommern. Sie fielen in der Vergangenheit unter anderem bei rechtsextremistischen Veranstaltungen durch das Tragen von Lederwesten und Sweatshirts mit der Aufschrift "SG 44" sowie "Sturmgruppe" auf. Jedoch waren in der jüngsten Zeit kaum Aktivitäten feststellbar. 7. Crew 38 In Brandenburg existiert seit 2012 die "Crew 38 Brandenburg" (ohne regionale Zuordnung). Hinter "Crew 38" verbirgt sich eine Supporter-Gruppierung für "Hammerskins". Die "Hammerskins" wurden 1986 in den USA gegründet. Sie organisieren in Deutschland und anderen Teilen Europas rechtsextremistische Konzerte. Die "Crew 38" erledigt dann "Hilfsaufgaben" wie beispielsweise Ordnerdienste. Die Gruppierung hat in Brandenburg bisher keine Konzerte organisiert. 8. Europäische Aktion (EA) Die "Europäische Aktion" (EA) wurde zu Beginn des Jahres 2010 gegründet und hat ihren offiziellen Sitz in der Schweiz. Unter ihrem Dach versammeln sich Rechtsextremisten unterschiedlicher Couleur. Der lebensältere Revisionist trifft auf den jungen aktionsorientierten Neonationalsozialisten. Von 84 Rechtsextremismus ihrem eigenen Anspruch, eine europaweite Sammlungsbewegung darzustellen, ist die EA allerdings weit entfernt. An der Gründung waren unter anderem ehemalige Mitglieder der 2008 verbotenen rechtsextremistischen Organisationen "Collegium Humanum" und "Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten" beteiligt. Die EA betreibt eine ausgeprägte antisemitische und revisionistische Agitation und wendet sich gegen die angeblichen "Maulkorbgesetze wie den 'Volksverhetzungs'Paragraphen in der BRD"64. In der Bundesrepublik Deutschland obliegt die Führung Dr. Rigolf Hennig, einem früheren NPD-Mandatsträger und rechtsextremistischen Publizisten. Diesem sind mehrere Gebietsleiter untergeordnet, in deren Zuständigkeitsbereich wiederum kleinere Stützpunkte fallen. In letzteren sollen sich regionale Aktivisten organisieren. In Brandenburg trat im Jahr 2014 der Stützpunkt Frankfurt (Oder) an die Öffentlichkeit. Dieser wird jedoch trotz diverser kleiner Veranstaltungen und versuchter Mitgliederrekrutierung nur mühevoll mit einer Handvoll Aktivisten am Leben erhalten. 9. Fläming Front Belzig In der Vergangenheit haben sich Neonationalsozialisten aus der Region um Bad Belzig (PM) unter verschiedenen Labeln präsentiert. Aktuell nennen sie sich "Fläming Front Belzig". Gemeinsam mit NPD und JN trat man im Vorfeld der Kommunalwahlen 2014 regelmäßig in der Kreisstadt gegen die geplante Sanierung des Flüchtlingsheims auf. Die Facebook-Seite "Bürgerinitiative Nein zum Heim in Bad Belzig" dürfte ebenso Protagonisten der "Fläming Front Belzig" wie der regional aktiven NPD zuzurechnen sein. Das Logo der "Fläming Front Belzig" ist eine fast exakte Kopie des in Deutschland seit dem Jahr 2000 verbotenen militanten "Blood & Honour"-Netzwerks, welches unter anderem den "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) unterstützt hatte. Pascal Stolle, einer der führenden regionalen Köpfe der "Fläming Front Belzig" und bis Ende Februar 2015 NPD-Stadtverordneter, wurde mehrfach wegen Gewaltdelikten verurteilt. Er ist mittlerweile Mitglied bei "Der III. Weg". 64 Homepage "Europäische Aktion": "Die 7 Ziele der Europäischen Aktion", ohne Datum (letzter Zugriff am 18.12.2014) 85 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 10. Freie Kräfte Schwedt/Oder Die aus der mittlerweile inaktiven "Oderfront" hervorgegangenen "Freien Kräfte Schwedt/Oder" (UM) traten erstmals 2013 in Erscheinung. Sie machten 2014 insbesondere durch öffentlichkeitswirksame Propagandaund Plakataktionen auf sich aufmerksam. Anlässlich der Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg will man im Februar 2014 insgesamt 5.000 Flugblätter als "Volksaufklärung" verteilt und mehrere Transparente angebracht haben. Im Februar 2014 wurden zusätzlich Transparente aufgehängt, um an bestimmte NSDAP-Mitglieder zu erinnern. Ebenso wurde die Gruppe um den 8. Mai 2014 aktiv: "Es muss deshalb auch in Zukunft unsere Aufgabe und Pflicht sein, das deutsche Volk im Kampf gegen die Lüge und Hetze der Demokraten gegenüber unser Volk aufzuklären. Kein Fußbreit den Antideutschen - Freie Kräfte Schwedt/Oder."65 Die "Freien Kräfte Schwedt/Oder" unterstützen die örtliche NPD. David Weide, NPD-Kreistagsmitglied und Stadtverordneter in Schwedt/Oder dankte "den freien Kräften für diese Unterstützung in den letzten drei Jahren! Auch in Zukunft wird die sehr gute Zusammenarbeit mit den freien Kräften weiter geführt!!! (...) Auch in Zukunft wird sich der NPD Ortsbereich Schwedt/Oder zusammen mit den freien Kräften für die deutschen Interessen und deutsche Belange des Schwedter Bürgers gnadenlos einzusetzen!!!"66 11. Freie Kräfte Königs Wusterhausen Die "Freien Kräfte Königs Wusterhausen" (LDS) sind ein loser Zusammenschluss von Einzelpersonen. In der Vergangenheit nahm die Gruppierung 65 Neonationalsozialistische Internetseite "Altermedia": "Schwedt - 8. Mai - Wir feiern nicht", 12.05.2014 (letzter Zugriff 18.12.2014) 66 Facebook-Seite David Weide (NPD): "3 Jahre NPD Ortsbereich Schwedt/Oder", 3. November 2014 (letzter Zugriff am 18.12.2014) 86 Rechtsextremismus regelmäßig an Demonstrationen teil und organisierte Mahnwachen zum 8. Mai. Zuletzt nahmen die Aktivitäten der "Freien Kräfte Königs Wusterhausen" stark ab, da sich die maßgeblichen Akteure zunehmend nach Berlin orientieren. 12. Freie Kräfte Neuruppin/Osthavelland (FKN) Die 2009 erstmals in Erscheinung getretenen "Freien Kräfte Neuruppin/ Osthavelland" sind ein Zusammenschluss von etwa 10 Rechtsextremisten aus Neuruppin (OPR) und Nauen (HVL). Sie betreiben eine Internetseite, mobilisieren regelmäßig zu rechtsextremistischen Demonstrationen und kooperieren mit der regionalen NPD. Auch 2014 waren die "Freien Kräfte Neuruppin/Osthavelland" (FKN) die aktivste rechtsextremistische Gruppierung in der Region westliches Nordbrandenburg. Sie organisiert mit teilweise hohem Aufwand eigene Demonstrationen und veröffentlicht auf ihrer Internetseite regelmäßig Terminankündigungen, Aufrufe zur Teilnahme an Demonstrationen und Mahnwachen, Berichte über diese Veranstaltungen und Kommentare zu politischen Entwicklungen, insbesondere zur Flüchtlingsproblematik und brandmarkt Ausländerkriminalität. Aktuell wird dort und andernorts der "7. Tag der deutschen Zukunft" (TddZ) am 6. Juni 2015 in Neuruppin beworben.67 Er findet mit bundesweiter Mobilisierung seit 2009 jährlich an einem anderen Ort statt - 2014 in Dresden (Sachsen) mit etwa 450 Teilnehmern - und richtet sich gegen Ausländer. Die Werbung erfolgt maßgeblich über das Internet. Daneben werden T-Shirts, Buttons und CDs mit Bezug zum TddZ angeboten. Zwar war die Teilnehmerzahl zuletzt rückläufig, doch könnte es zumindest für Brandenburg die größte rechtsextremistische Kundgebung im Jahr 2015 werden. Da auch linke Gruppierungen mit zum Teil gewaltbereitem Potenzial für Gegendemonstrationen mobilisieren, sind Auseinandersetzungen nicht auszuschließen. 67 Homepage "Tag der deutschen Zukunft" (letzter Zugriff am 18.12.2014) 87 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 FKN und NPD-Stadtverband Neuruppin sind eng miteinander verzahnt. Zusammen veranstalteten sie am 16. August 2014 ein "Kinderund Sommerfest", bei dem bereits für den TddZ geworben wurde. Die FKN organisierten 2014 zudem am 5. April 2014 eine Demonstration in Wittenberge (PR). Sogar Werbevideos wurden produziert. Daran nahmen 200 Personen teil, aufgrund rechtswidriger Blockaden kamen sie jedoch nicht weit. Daher beteiligten sich etwa 50 Rechtsextremisten in Neustadt (Dosse) (OPR) an einer spontanen Protestdemonstration. 13. Freie Kräfte Potsdam Die Internetseite "Licht und Schatten" wird von mehreren Neonationalsozialisten der "Freien Kräfte Potsdam" betrieben. Auch personelle Bezüge zum NPD-Kreisverband "Havel-Nuthe" sind vorhanden. Ähnlich wie die seit 2012 verbotene Internetseite "Spreelichter" wird in zahlreichen Artikeln die Demokratie verunglimpft: "Heute ist klar, die Demokratie ist der wahre Feind der freien Welt. Die Demokratie ist der Feind freier Völker und freier Menschen - ja, der Feind der Freiheit!"68. In ihre Beiträge streuen sie gerne Hitler-Zitate ein. 14. Freie Kräfte Prignitz Unter der Bezeichnung "Freie Kräfte Prignitz" traten Angehörige der rechtsextremistischen Szene aus Wittenberge und Lenzen (beide PR) erstmals am 18. Januar 2014 bei einer rechtsextremistischen Demonstration in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) auf. Es handelt sich um einen lockeren, aber gut vernetzten Zusammenschluss von rund 15 Personen. Sie pflegen engen Kontakt zu den "Freien Kräften Neuruppin / Osthavelland" und führten mit diesen zusammen am 5. April 2014 in Wittenberge eine Demonstra68 Homepage "Lichtschatten" (letzter Zugriff 08.01.2015) 88 Rechtsextremismus tion durch. Auf Facebook wurden zudem Fotos von einer Mahnwache am 27. September 2014 in Lenzen (Prignitz) veröffentlicht. 15. Gefangenenhilfe Die "Gefangenhilfe" verfolgt weitgehend dieselben Ziele wie die 2011 vom Bundesinnenminister verbotene HNG ("Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V."). Sie will inhaftierte Neonationalsozialisten betreuen, um deren dauerhafte Verankerung in der Szene zu sichern. In ihrer Selbstdarstellung beschreibt sie dieses Ziel als "Wiedereingliederung in unsere Gemeinschaft nach einer verbüßten Haftstrafe".69 In einem Interview äußerte sich die "Gefangenenhilfe" so: "Wir bieten dort, wo Aktivisten der GH sind z.B. auch Rechtsschulungen an. Wir planen Kundgebungen bzw. auch Demos zu veranstalten, um dieses Thema in die Öffentlichkeit zu tragen.(...) Jedes Land, ja sogar jede Region, muss seine eigene GH organisieren".70 Im Land Brandenburg tritt Maik Eminger, Zwillingsbruder des im Münchener NSU-Prozess Mitangeklagten Andre Eminger, als regionaler Hauptakteur der "Gefangenenhilfe" in Erscheinung. Die Gruppe wird von rund einem Dutzend Sympathisanten unterstützt. Am 25. Oktober 2014 demonstrierten Rechtsextremisten in Brandenburg an der Havel unter dem Motto "Solidarität gegen staatliche Repressionen". Anmelderin war zwar die NPD, doch ganz offensichtlich wurde die Demonstration maßgeblich von der rechtsextremistischen "Gefangenenhilfe" organisiert. Im Internet warb die "Gefangenenhilfe" für die Kundgebung: "Noch niemals in der Geschichte der Deutschen haben Verbote oder Unterdrückung den Drang zur Freiheit hindern können, sich im Volke, wie eine Flamme lodernd zu erheben. Immer erwachten aus dieser Flamme, in Zeiten der Unterdrückung, Helden, die ihr Leben für die Freiheit Deutschlands einsetzten. Die sich in den Kerkern des herrschenden Systems wiederfanden oder stolz in den Tod gingen mit einem: 'Mein Deutschland', auf den Lippen. 69 Homepage "Gefangenenhilfe": "Wir über uns", ohne Datum (letzter Zugriff 22.01.2015) 70 Homepage "Der III. Weg": "Im Gespräch mit der Gefangenenhilfe", 20.10.2014 (letzter Zugriff 22.01.2015) 89 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Immer trieb sie der Befehl des Gewissens an. Immer führten sie unbeeindruckt der Repressionen den Freiheitskampf fort."71 Hinter der Kundgebung stand der Neonationalsozialist Maik Eminger. Er trat als einer der Hauptredner auf. Nach seiner Ansicht sind "nationale Gefangene" "für die Freiheit Deutschlands" kämpfende Patrioten. Das ist offenbar die Sichtweise von Neonationalsozialisten auf Angeklagte im NSU-Prozess. Der NPD-Kreisverband Havel-Nuthe schrieb kurz danach auf seiner Homepage: "Vertreten waren FK, die Gefangenenhilfe, III. Weg, JN, Tag der Deutschen Zukunft und die NPD."72 Knapp 80 Personen waren anwesend. Redner für die NPD waren der Berliner NPD-Landesvorsitzende Sebastian Schmidtke und der Landesvorsitzende der JN Brandenburg, Pierre Dornbrach. So vereinte die NPD an diesem Tag ein großes Spektrum: "FK" (= neonationalsozialistische "Freie Kräfte"), Anhänger der neonationalsozialistisch orientierten Organisation "Der III. Weg", Organisatoren der Veranstaltung "Tag der deutschen Zukunft" und die "Gefangenenhilfe". In diesem Zusammenhang fällt der Schulterschluss der "Gefangenenhilfe" mit der aus dem südlichen Deutschland stammenden Organisation "Der III. Weg"73 auf, die für die Veranstaltung in Brandenburg an der Havel eben71 Homepage "Gefangenenhilfe": "Solidarität jetzt!", 20.10.2014 (letzter Zugriff am 19.12.2014) 72 Homepage NPD Havel-Nuthe: "Kundgebung in Brandenburg an der Havel", 20.10.2014 (letzter Zugriff am 06.12.2014) 73 2014 verfügte "Der III. Weg" in Brandenburg über keine Strukturen. Aus dem Umfeld der Organisation stammt jedoch der 2014 nach Brandenburg gezogene Matthias Fischer. Er war eine Führungsperson der in Bayern am 23. Juli 2014 verbotenen Gruppierung "Freies Netz Süd". 90 Rechtsextremismus falls warb, dort eine Flagge zeigte und mit Rico Döhler aus Sachsen einen Hauptredner stellte. Eminger unterhält Kontakte zur lokalen NPD und in die lokale neonationalsozialistische Szene, insbesondere zur Gruppierung "Fläming Front Belzig". Gemeinsam trat man im Vorfeld der Kommunalwahlen 2014 regelmäßig in der Kreisstadt gegen die geplante Sanierung des Flüchtlingsheims auf. 16. Kameradschaft Kommando Werwolf (KSKW) Die "Kameradschaft Kommando Werwolf" (KSKW) besteht aus etwa 15 Mitgliedern, die insbesondere aus Frankfurt (Oder), Beeskow (LOS), Friedland (LOS) und aus Gardelegen (Sachsen-Anhalt) stammen. Zum harten Kern gehören auch die Mitglieder der rechtsextremistischen Band "Frontfeuer" aus Beeskow. Die Aktivitäten konzentrierten sich zumeist auf Konzertbesuche oder Konzertorganisation. So versuchte die Gruppe am 19. April 2014 in Friedland (Ortsteil Lindenberg, LOS) ein nicht angemeldetes Konzert in einem Gewerbeobjekt zu veranstalten, welches im Vorhinein unterbunden werden konnte. Dass zumindest einzelne Mitglieder gewaltbereit sind, zeigte sich am 13. August 2014. Ein knappes Dutzend von ihnen drang in eine Gaststätte in Gardelegen ein. Die Betreiberin ist bekannt dafür, sich aktiv für Asylbewerber und gegen Rechtsextremismus einzusetzen. In der Folge kam es zu Beleidigungen und körperlichen Auseinandersetzungen mit anderen Gästen. Die Polizei ermittelt gegen die Beteiligten wegen Landfriedensbruchs. 17. Kameradschaft Märkisch Oder Barnim (KMOB) Die Abkürzung KMOB stand bis Januar 2014 für "Kameradschaft Märkisch Oder Barnim". Ursprünglich hatte die Gruppierung nach Exekutivmaßnahmen der Sicherheitsbehörden am 3. Juli 2010 ihre Selbstauflösung erklärt und verschwand tatsächlich vorübergehend von der Bildfläche. Jedoch wurde im Herbst 2012 die "Wiederauferstehung" mit etwa 75 Personen gefeiert. Danach wurden Transparente und T-Shirts mit dem Aufdruck "KMOB" öffentlich gezeigt. Im Herbst 2013 wollten rund 120 Personen eine weitere Jahresfeier begehen, welche von der Polizei aufgelöst wurde. Seit Februar 2014 steht "KMOB" nun auch als Abkürzung für den "Kreisverband Märkisch-Oderland-Barnim" der Partei "Die Rechte" (siehe Kapitel 2.3). An der Gründung waren Angehörige der Kameradschaft beteiligt. Kreisvorsitzender ist Robert Gebhardt, der ebenfalls die Kameradschaft führt. 91 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Offenbar sind hier Neonationalsozialisten bemüht, unter den Schutzschirm des Parteienprivilegs zu kriechen. Zurzeit ist offen, wie sich die "Kameradschaft Märkisch Oder Barnim" (KMOB) als Kreisverband in der sich als Partei bezeichnenden Organisation "Die Rechte" entwickeln wird. 18. Märkische Skinheads 88 (MS 88) Die aus der Region Oranienburg (OHV) stammende Gruppierung "Märkische Skinheads 88" (MS 88) ist seit 2011 bekannt und insbesondere in der Konzertszene aktiv. Der Kopf der Gruppierung sowie weitere Aktivisten sind im NPD-Kreisverband Oberhavel aktiv. 2014 war die Gruppierung wieder an der Organisation und Durchführung verschiedener Veranstaltungen beteiligt. So war sie beispielsweise am 31. Oktober 2014 für die Organisation eines Konzertes in Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) mit 500 Besuchern und am 1. November 2014 für ein Konzert in Staupitz (Sachsen) mit 22 Besuchern verantwortlich. 19. Nationalisten Spremberg Im April 2012 wurde ein Foto von Rechtsextremisten vor dem Bismarckturm, dem Wahrzeichen der Stadt Spremberg (SPN), im Internet veröffentlicht. Abgebildet waren knapp 30 überwiegend schwarz gekleidete und vermummte Personen. Sie standen hinter einem Plakat mit der Aufschrift "Deutsche Jugend voran! Nationalisten Spremberg". Seitdem kommt es in Spremberg immer wieder zu rechtsextremistisch motivierten Straftaten, darunter auch Gewaltstraftaten. Unklar ist jedoch, ob die Täter der Gruppierung "Nationalisten Spremberg" angehören. Die Spremberger Szene ist vergleichsweise gewaltbereit. Von ihr geht ein entsprechend hohes Gefährdungspotenzial aus. Vier Personen der rechtsextremistischen Szene Spremberg gehörten der am 19.06.2012 verbotenen Vereinigung "Widerstandsbewegung in Südbrandenburg" an. Allerdings ließen sich diese Personen vom Verbot nicht beeindrucken, gehen weiterhin ihren rechtsextremistischen Aktivitäten nach und begehen Straftaten. Neben einigen wenigen langjährig aktiven Neonationalsozialisten, die unbeeindruckt von sämtlichen staatlichen Maßnahmen immer wieder Straftaten begehen, gehören der Spremberger Szene sehr viele auffallend junge Leute an, die insbesondere Schmierereien im Bereich des Busbahnhofs und des Bahnhofs begehen, aber auch Gewalttaten verüben. 92 Rechtsextremismus Die Spremberger Rechtsextremisten treten aggressiv und provokant in Erscheinung. Es kommt immer wieder zu gewalttätigen Übergriffen auf den politischen Gegner und andere "missliebige" Personen. Durch häufige Schmierereien an Verkehrsknotenpunkten, Einschüchterung von Andersdenkenden und provozierende Auftritte bei öffentlichen Veranstaltungen erreichen sie ein gewisses Maß an Präsenz im öffentlichen Leben. Bei den Schmierereien handelt es sich meist um Hakenkreuze. Andere Verstöße betreffen das Zeigen des Hitlergrußes oder "Sieg Heil!"-Rufe. Ein weiteres "Hassobjekt" ist die Lokalredaktion der Tageszeitung "Lausitzer Rundschau". Seit 2012 kommt es immer wieder zu Aktionen gegen die Pressefreiheit. Die "Lausitzer Rundschau" berichtet häufig über die örtliche Szene, was dieser offenbar missfällt. Ein hinlänglich bekannter Rechtsextremist brachte am 5. September 2014 an die Scheiben der Lokalredaktion die Schriftzüge "Juden", "Kill them Jude"; "Judas VE.G"; "wir kriegen euch alle" sowie mehrere Hakenkreuze an. In der Nacht auf den 1. Januar 2015 wurde ein Briefkasten der Zeitung von Angehörigen der rechtsextremistischen Szene mit Silvesterböllern gesprengt. Bereits seit vielen Jahren sind in Spremberg Überschneidungen zwischen Rockern und Rechtsextremisten bekannt. Da der "harte" Kern über Präventionsarbeit nicht mehr zu erreichen ist und sich von staatlichen Maßnahmen unbeeindruckt zeigt, ist mit weiteren Aktivitäten zu rechnen. 93 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 20. Nationalsozialisten Ortrand (NSO) Die "Nationalsozialisten Ortrand" wurden 2014 erstmalig bekannt. Die Personenzahl liegt unter 10. Sie fielen mit mehreren Schmierereien in der Stadt Ortrand (OSL) auf. Am 11. August 2014 brachten Unbekannte auf zwei CDU-Wahlaufstellern den Schriftzug "NSO" mit Fadenkreuz an und bemalten die abgebildeten Kandidaten mit einem Oberlippenbart. Im Zeitraum vom 13. bis 15. August 2014 wurden weitere Schmierereien mit dem Logo "NSO" im Stadtgebiet festgestellt. 21. "Zukunftsstimmen" Von September 2013 bis in das Jahr 2014 hinein trat eine neonationalsozialistische Aktionsgruppe, die ihren regionalen Schwerpunkt in Senftenberg (OSL) hat, mit der Sesamstraßenfigur "Krümelmonster" in der Öffentlichkeit auf und stellte davon Videos ins Internet. Die Propaganda erfolgte insbesondere über die Internetseite "Zukunftsstimmen". Auch Twitter wurde eingebunden. Beispielsweise wurde am 23. Oktober 2013 ein Bild mit dem "Krümelmonster" veröffentlicht, das ein Schild mit der Aufschrift "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage" in den Händen hält. In dem darunter veröffentlichten Text wird gegen Überfremdung und "deutschfeindliche Gesinnung" gehetzt. Das Schild wurde zuvor der Oberschule "Am Wehlenteich" in Lauchhammer (OSL) entwendet. In der Folge kam es zu einer Vielzahl ähnlicher Aktionen an Schulen in Senftenberg, Lauchhammer, Schwarzheide (alle OSL) und Cottbus. Schließlich wurden am 26. März 2014 zwei Personen auf frischer Tat beim Verteilen rechtsextremistischer Propagandamaterialien an der BernhardKellermann-Oberschule in Senftenberg ertappt. Eine Person war als "Krümelmonster" verkleidet, die andere Person fotografierte die Aktion. Es handelte sich um zwei bekannte Rechtsextremisten aus Cottbus und Schwarzheide. Die Aktivitäten kamen - zumindest im Internet - in der Folgezeit nicht vollständig zum Erliegen. Weiterhin wurden auf "Zukunftsstimmen", auf der Facebook-Seite "Nein zum Heim in Lauchhammer" und auf Twitter Aktionen des "Krümelmonsters" thematisiert und Stimmung gegen Asylbewerber gemacht. Der letzte Eintrag auf "Zukunftsstimmen" erfolgte Anfang Juni 2014. 94 Rechtsextremismus Fazit In Brandenburg haben Neonationalsozialisten innerhalb des Rechtsextremismus das größte Personenpotenzial. Von ihnen werden auch weiterhin vielfältige Aktionen ausgehen. Sie kooperieren teilweise mit der NPD und mit "Die Rechte", sind insbesondere für fremdenfeindliche Anti-Asylkampagnen mobilisierbar und initiieren sie auch selbst. Neonationalsozialisten verbreiten ihre Propaganda offen über das Internet, melden Demonstrationen an und versuchen auf weiteren Wegen, öffentlich in Erscheinung zu treten. Einen Sonderfall stellen rockerähnliche Personenzusammenschlüsse dar, die ihre Aktivitäten abschotten. Das neonationalsozialistische Personenpotenzial wächst seit Jahren langsam aber stetig an. Daher kann für 2015 mit einem Abflauen entsprechender Aktivitäten nicht gerechnet werden. Obwohl die Akteure zurzeit eher selten mit Gewaltstraftaten auffallen, ist die neonationalsozialistische Ideologie gewaltorientiert. Somit ist und bleibt der Versuch der Szene, eher mit Taten und Aktionen unterhalb der Gewaltschwelle auf die Gesellschaft einzuwirken, rein taktischer Natur. Diese taktische Zurückhaltung ist eine Reaktion auf das entschiedene Vorgehen des Rechtsstaates gegen politisch motivierte Straftäter und aggressiv-kämpferische Strukturen. Insofern muss neben Prävention und Aufklärung dieser konsequente Druck des Rechtsstaats aufrechterhalten bleiben. 95 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 2.5 Rechtsextremistische Hass-Musik Musik von Rechtsextremisten dient der Verherrlichung von Gewalt sowie Nationalsozialismus und prägt damit die Erlebniswelt und Orientierung ihrer meist jungen Hörer. Für die Szene erfüllt Musik zudem eine gemeinschaftsstiftende Funktion, um neue Anhänger zu gewinnen. Von ersten Rap-Versuchen abgesehen, wird überwiegend Rock gespielt. Darüber hinaus steigt die Zahl der Liedermacher. 2014 konnte die rechtsextremistische Musikszene in Brandenburg ihr hohes Aktivitätslevel der Vorjahre nur zum Teil aufrechterhalten. Die Zahl der Bands ist mit 23 (2013: 24) leicht rückläufig. Hinzu kommen 10 Liedermacher (2013: keine Angabe). Aufgrund des hohen und erfolgreichen Drucks der Sicherheitsbehörden, insbesondere der Polizei, sind die Konzertaktivitäten 2014 deutlich eingebrochen. Nur noch ein Konzert (2013: 5) konnte durchgeführt werden. Sieben weitere wurden im Vorfeld verhindert (2013: 2). Dadurch ist ebenfalls die Zahl der Konzertteilnehmer gegenüber den Vorjahren auf 100 deutlich gesunken (2013: 1.600). Drei von vier geplanten "Liederabenden" wurden durchgeführt. Daran nahmen etwa 180 Personen teil (2013: keine Angaben). Ein Liederabend wurde verhindert. Die Produktion neuer Tonträger ist 2014 auf 15 angestiegen (2013: 12). Im bundesweiten Vergleich sind Aktivitäten brandenburgischer Bands vergleichsweise hoch. Das wird von der Nähe zu Sachsen begünstigt, denn dort finden bundesweit die meisten rechtsextremistischen Konzerte statt. Hierbei ist insbesondere Torgau (Ortsteil Staupitz) in Sachsen von Bedeutung. Rechtsextremistische Bands in Brandenburg 30 25 26 25 23 24 24 24 23 20 22 15 13 10 5 0 2005 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Von folgenden Bands wurden 2014 Aktivitäten festgestellt: 96 Rechtsextremismus Rechtsextremistische Bands 2014 in Brandenburg 1. Aryan Brotherhood (A.B.); Potsdam 2. Autan; Oranienburg (OHV) 3. Bloodshed (B.S.); Potsdam 4. Blutflagge; Beeskow (LOS) 5. Burn Down (B.D.); Potsdam 6. Confident of Victory (C.O.V.); Senftenberg (OSL); hinzu kommen das Black Metal-Projekt Obskur sowie das Projekt Against Music Industry (bestehend aus C.O.V. und der sächsischen Band Magog) 7. Die Weißen Jäger (D.W.J.); (LOS) 8. Exzess; Strausberg (MOL) 9. Frontalkraft (FK); Cottbus 10. Frontfeuer; Beeskow (LOS) 11. Hallgard; (OHV); hinzu kommt das Projekt Märkische Klänge 12. Handstreich; Potsdam; vormals Glaskammer, Cynic; hinzu kommt das Projekt Natürlich 13. Hausmannskost (HMK); Cottbus 14. Helle und die RACker (H&R); auch mit der Schreibweise Helle und die RACer zu finden (ohne regionale Zuordnung) 15. Blanka Perforto; Lübbenau (OSL); andere Namen: Invasion 13, KSL 13 Crew, Invasion 13 Techno Rechts 16. Klänge des Blutes; (BAR); tritt auch unter dem Namen Raritäten auf; Nachfolge der 2011 aufgelösten Band Preußenfront 17. Mogon; Beeskow (LOS) 18. Preussenstolz; Potsdam 19. Projekt 8.8; Beeskow (LOS); vormals Projekt 88 20. Quadriga; ein Bandmitglied stammt aus der Region Potsdam (ohne regionale Zuordnung, vormals Berlin) 21. Redrum; Potsdam 22. Uwocaust; Potsdam; auch mit der Schreibweise Uwocaust und alte Freunde) zu finden 23. Wolfskraft (WK); Beeskow (LOS); hinzu kommt das Projekt Wehrmut 97 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Rechtsextremistische Bands und Liedermacher in Brandenburg PR OPR 1 6 OHV 2 BA 11 2 16 HVL 3 1 3 5 12 18 21 22 4 PM TF Liedermacher 1. Morgenröte 2. Helle 3. Toitonicus 4. Martin 5. R.a.W. (Recht auf Wahrheit) 6. Rapvolution 7. Sten EE 8. Björn Brusak 9. Karin (Wut aus Liebe) 10. Sacutra / Steve 98 Rechtsextremismus Bands UM 1. Aryan Brotherhood (A.B.) 2. Autan 3. Bloodshed (B.S.) 4. Blutflagge R 5 5. Burn Down (B.D.) 6. Confident of Victory (C.O.V.) 7. Die weißen Jäger (D.W.J.) 8. Exzess MOL 9. Frontalkraft (FK) 8 10. Frontfeuer 7 11. Hallgard 12. Handstreich 8 LOS 13. Hausmannskost (HMK) 4 10 17 14. Helle und die RACker (H&R) 19 23 (ohne regionale Zuordnung) LDS 15. Blanka Perforto 16. Klänge des Blutes 9 SPN 17. Mogon 15 10 18. Preussenstolz OSL 9 7 19. Projekt 8.8 (Projekt 88) 13 20. Quadriga (ohne regionale Zuordnung) 6 21. Redrum 22. Uwocaust 23 Wolfskraft (WK) 99 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Von den Bands "Himmelfahrtskommando" (ohne regionale Zuordnung), "Jungvolk" (UM) und "Volkstroi / USK" (Fürstenwalde und Beeskow, beide LOS) wurden 2014 keine Aktivitäten mehr festgestellt. Jedoch haben einzelne Mitglieder dieser Bands ihre musikalischen Karrieren in anderen rechtsextremistischen Bands fortgesetzt. Die Band "Hassgesang (H.G.)" (Teltow, PM) mit den Projekten "Agnar", "No Escape" und "Anger Within" wird nicht mehr als brandenburgische Band gezählt. Grund hierfür ist der Umzug des Sängers nach Bayern. Von folgenden Liedermachern wurden 2014 Aktivitäten festgestellt: 1. Morgenröte; (OPR); es handelt sich um eine Liedermacherin 2. Helle; (OHV); auch mit anderen Namen aktiv 3. Toitonicus; (Rathenow, HVL); auch mit den Namen Preussen.Wut und Thomas aktiv 4. Martin; (Potsdam) 5. R.a.W. (Recht auf Wahrheit); (BAR); tritt mit dem Berliner Liedermacher Villain 051 und als Trio zusätzlich mit Evil Goat (OHV) unter dem Namen A3stus auf 6. Rapvolution; (OPR) 7. Sten; (Cottbus) 8. Björn Brusak; (Frankfurt (Oder)) 9. Karin (Wut aus Liebe); (Lübben, LDS); es handelt sich um eine Liedermacherin 10. Sacutra / Steve; (Lübbenau, OLS) Von den Liedermachern "Handschuh" (Cottbus), "Netze" (OSL), "Wecki" (PR) und "Ein Freund aus Potsdam" (Potsdam) wurden 2014 keine Aktivitäten festgestellt. Alle genannten Bands sowie Liedermacher verbreiten - teils offen, teils verdeckt - rechtsextremistische, antisemitische sowie fremdenfeindliche Propaganda, Zerrbilder des politischen Gegners und rufen zu Gewalt sowie anderen Delikten auf. Ebenso wird gegen Polizeibeamte gehetzt. Auf Konzerten gehen vom Publikum häufig strafbare Handlungen wie das Rufen von "Sieg Heil" und "Heil Hitler" aus. Auch der verbotene HitlerGruß wird gezeigt. Konzertbesucher sind gewaltbereite Rechtsextremisten, Neonationalsozialisten, Anhänger der Nationaldemokratischen Partei 100 Rechtsextremismus Deutschlands (NPD) und ihrer Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten (JN), Personen aus der Rockerszene sowie Hooligans. Aus diesem Grund ist es nicht verwunderlich, dass Liedermacher bei Veranstaltungen und Demonstrationen von Hooligans auftreten. Am 26. Oktober 2014 trat in Köln die Liedermacherin "Karin (Wut aus Liebe)" bei der Demonstration "Hooligans Gegen Salafisten" (HoGeSa) und am 30. August 2014 im Rahmen der JN-Kampagne "Sag was du denkst" in Teltow (PM) sowie Wildau (LDS) auf. Viele Bands, Bandprojekte sowie Aktivitäten von Liedermachern sind oft von nur kurzlebiger Natur. Nachwuchsbands können sich zeitweilig dann etablieren und ihre Popularität vergrößern, wenn sie über ungestörten Zugang zu Probeund Produktionsmöglichkeiten verfügen. Viele Akteure wirken in mehreren Bands und Bandprojekten gleichzeitig mit. Es wäre daher falsch von der überdurchschnittlich hohen Anzahl an Bands in Brandenburg auf eine ebenso überdurchschnittlich hohe Anzahl von Musikern zu schließen. In der jüngeren Vergangenheit entstanden verschiedene Bands im direkten Umfeld neonationalsozialistischer Organisationen. So gibt es beispielsweise enge Verflechtungen zwischen der "Kameradschaft Kommando Werwolf" (KSKW) und den Bands "Frontfeuer", "Blutflagge" und "Projekt 88" sowie zwischen der kuttentragenden Bruderschaft "Sturmgruppe SG 44" und der Band "Klänge des Blutes". Die neonationalsozialistische Gruppierung "Märkische Skinheads (MS 88)" aus Oberhavel war 2014 ebenfalls aktiv. Sie war insbesondere an der Organisation und Durchführung von Konzerten in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern beteiligt. In Brandenburg organisierte "MS 88" zuletzt am 27. Juli 2013 ein Freiluftkonzert in Finowfurt (BAR). Neben diesen Gruppierungen existiert im Land Brandenburg seit 2012 die "Crew 38 Brandenburg". Die "Crew 38" ist eine Supporter-Gruppierung für Hammerskins. Die Hammerskins wurden 1986 in den USA gegründet. In Deutschland und Europa organisieren sie rechtsextremistische Konzerte und benötigen dafür "Supporter" wie die "Crew 38", welche dann "Hilfsaufgaben" wie beispielsweise Ordnerdienste erledigen. Die "Crew 38 Branden101 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 burg" hat bisher im Land Brandenburg keine Konzerte organisiert (siehe zu diesem Absatz Kapitel 2.4). Die von Liedermachern aus Berlin und Brandenburg betriebene Band "A3Stus" (Berlin/Brandenburg) ist 2014 im Umfeld extremistischer Strukturen wie der "Barnimer Freundschaft" entstanden. Der daran beteiligte und aus Brandenburg stammende Liedermacher "R.a.W. (Recht auf Wahrheit)" ist Mitglied der "Barnimer Freundschaft" und trägt Bekleidungstücke mit entsprechenden Symbolen und Schriftzügen. Konzerte 2014 in Brandenburg Teilnehmerzahl Jahr Konzert Ort Band/Bands und weitere 2014 wurde Angaben geplant u. a. mit Lindenberg "Frontfeuer", verhin47 waren bereits 1 19.04. (LOS) "Klänge des dert vor Ort Blutes" 200 erwartet, 22 Finowfurt verhin- 2 05.07. Platzverweise (BAR) dert ausgesprochen Hennickenverhin- 3 25.07. dorf (MOL) dert geplanter Auftritt Eberswalde von "A3Stus" verhin- 4 16.08. (BAR) (Berlin/Brandendert burg) geplanter Auftritt Finowfurt von "A3Stus" verhin- 5 27.09. Verbotsverfügung (BAR) (Berlin/Brandendert burg) durch- 6 17.10. OHV mehrere Bands ca. 100 geführt Sergen verhin- 7 01.11. ca. 100 erwartet (SPN) dert Gramzow verhin- 8 20.12. (UM) dert 102 Rechtsextremismus Rechtsextremistische Konzerte in Brandenburg ohne Liederabende 15 durchgeführt 15 verhindert aufgelöst 12 9 6 7 6 3 4 4 3 3 2 1 1 0 2011 2012 2013 2014 Regionale Verteilung von Konzerten und Liederabenden UM 8 PR OPR OHV 3 BAR 6 2 4 5 HVL MOL 4 3 1 2 LOS PM TF 1 LDS SPN Konzerte OSL Liederabende 7 EE 103 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Liederabende 2014 in Brandenburg Jahr Liederabend TeilnehOrt Liedermacher 2014 wurde merzahl Brandenburg 1 22.03. nicht bekannt verhindert an der Havel MarkgrafAuftritt u. a. eines 2 12.04. pieske Liedermachers durchgeführt 80 (LOS) aus Sachsen 3 Nov. OPR nicht bekannt durchgeführt ca. 50 Premnitz 4 08.11. nicht bekannt durchgeführt 50 (HVL) Tonträger 2014 Tonträgerproduktionen und deren Vertrieb erfolgen meist über rechtsextremistische Musiklabel. Sie stellen Aufnahmetechnik zur Verfügung und verkaufen Tonträger über das Internet und in Ladengeschäften. Wie in den letzten Jahren waren "PC Records" in Chemnitz (Sachsen) und "Rebel Records" in Cottbus für die brandenburgische Szene ein wichtiger Auflaufpunkt. Ein weiterer bekannter Vertrieb ist "One People One Struggle Records" (OPOS Records) in Dresden (Sachsen), geleitet von einem Brandenburger. An 15 Tonträgern (2013: 12) waren rechtsextremistische Musiker beziehungsweise Bands aus Brandenburg beteiligt. TonBand/Bands Titel Hersteller träger "KEINE GNAPC Records 1 "Burn Down" DE - Wider den CD (Chemnitz, Wahnsinn" Sachsen) 104 Rechtsextremismus TonBand/Bands Titel Hersteller träger u. a. "Handstreich" PC Records "Solidarität Vol. 2 und "Aryan BrotherCD (Chemnitz, V" (CD-Sampler) hood" Sachsen) OPOS-Records "Die Preussen 3 "Quadriga" CD (Dresden, Sachkommen" sen) "Tag der deutu. a. "HausmannsPC Records schen Zukunft 4 kost" und "Aryan CD (Chemnitz, (2014)" (CDBrotherhood" Sachsen) Sampler) "Jungsturm" u. a. Gjallarhorn mit Unterstützung Klangschmiede 5 "Kameraden" CD "Confident of (Ludwigshafen, Victory" Rheinland-Pfalz) u. a. mit "Bloodshed", "Burn Down", "Confident of Victory", "Die Weißen Jäger", "Exzess", "Frontalkraft", "Frontfeuer", "Hassgesang (inzwi"Berlins Glanz schen in Bayern), & Preussens Rebel Records 6 "Hausmannskost", CD Gloria" (CD(Cottbus) "Handstreich", Sampler) "Klänge des Blutes", "Märkische Klänge", "Preussenstolz", "Redrum", "Sturm & Drang" (alter Name von "Confident of Victory", "Uwocaust & alte Freunde" 105 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 TonBand/Bands Titel Hersteller träger "Helle & die "Lieder zum Rebel Records 7 CD RACker" Mitsingen" (Cottbus) OPOS-Records "Momente der 8 "Morgenröte" CD (Dresden, SachWahrheit" sen) OPOS-Records 9 "Wut aus Liebe" "Wut aus Liebe" CD (Dresden, Sachsen) "A3Stus" (mit Lie"Wehret den 10 CD Eigenvertrieb dermacher "R.a.W.) Anfängen" Rebel Records 11 "Blutflagge" "Nie vergessen" CD (Cottbus) PC Records 12 "Handstreich" "Zehn" CD (Chemnitz, Sachsen) "Label 13 Re13 "Blanka Perforto" "Der Untergang" cords Lübbenau" Rebel Records 14 Wehrmut "Das Ende naht" CD (Cottbus) "Wir werden Exzess Records 15 Exzess CD leben" (Eberswalde) Beispieltexte Noch immer werden die "Protokolle der Weisen von Zion"74 besungen, beispielsweise von den teilweise aus Brandenburg stammenden Liedermachern, die unter dem Namen "A3Stus" auftreten. Im Song "Gegen die Pest" auf der CD "Wehret den Anfängen" heißt es: 74 Bei den "Protokollen" handelt es sich um eine antisemitisch motivierte Fälschung, die 1903 in Russland verfasst wurde, um eine angebliche jüdische Weltverschwörung zu belegen. "Deutsche! Wehrt euch!" war die Losung der NSDAP, mit der am 1. April 1933 zum Boykott jüdischer Einrichtungen und Geschäfte aufgerufen wurde. Dabei kam es zu zahlreichen Übergriffen auf Juden und Personen, denen unterstellt wurde, sie seien Juden. 106 Rechtsextremismus "A3Stus": "Gegen die Pest" (CD "Wehret den Anfängen") Ich guck mich um in den Straßen meiner Mutterstadt, Ich frag mich jeden Tag: "Wer hat sie kaputtgemacht?" Wenn die Kanaken-Banden Drogen oder Waffen ticken, Stirbt ein Stück Kultur. Wann haben wir die Faxen dicke? Es geht nicht weiter so, wir müssen das Land befreien, Zusammenhalten, Bruder, nur so kannst du was erreichen. Wenn wir, die Fahne haltend, unverblümt zum Kampfe schreiten, Geht die Welt in Deckung. Wir müssen dieses Pack zerreißen! Noch lohnt es sich zu wehren gegen ihre Tyrannei, Bald kannst du nichts mehr tun, dann haben die ihr Ziel erreicht. Dann steht der Plan der Weisen auf dem Deutschen Bundestag, Ticktack im Sekundentakt - Hört ihr nicht eure Stunde schlagen? Die Protokolle sind geschrieben, nichts ist mehr echt. Die Weisen von Zion haben sich durchgesetzt. Wir müssen zusammenhalten gegen die Pest, Wir sind alle bald tot, ob links oder rechts. Ich richte mein Wort ans Volk - Deutsche, wehrt euch! Sie hassen jeden, horten Gold. Ja, ihr beschwert euch. Doch wenn es heißt: Bewegt den Arsch auf die Street, Habt ihr was Besseres zu tun, zum Beispiel Karten zu spielen. Hier hört man viel Gerede vom Kampf für Freiheit, Doch ihr scheißt euch ein, hier im Land der Feigheit. Deutsche Emanzipation, jeder nennt sich "Patriot", Deutscher Hass ist tot und das Land erstickt an Atemnot. Das Erbe deiner Ahnen verkommt, dein Glaube ist gebrochen, Es war alles umsonst, sie sind für nichts gestorben. Weiße Kreuze stehen ungeehrt in aller Welt. Wo ist der Kampfgeist der Germanen, der unsere Feinde in den Schatten stellt? Der Song "Obama Lied" stammt von Liedermacher "Wecki" und wurde im Oktober 2014 noch unter dem Namen "Invasion 13" im Internet veröffentlicht. Etwas später folgte dann das Album "Der Untergang" von der Band "Blanka Perforto". Der Name der Band ist Programm. "Blanka Perforto" bedeutet auf Esperanto "Weiße Gewalt" - entsprechend rassistisch sind die Texte. Der Song "Obama Lied" ist auf der CD "Der Untergang" und beinhaltet nationalsozialistische Allmachtsphantasien: 107 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Obama du altes Niggerschwein Geh' zurück in deine Heimat heim Deine Heimat ist der Busch Also wieder hin, aber husch husch husch Und fühlst du dich dann mal allein Dann nimm deine Frau, du Niggerschwein Schwarze Haare, schwarze Haut Eine dreckige Negerbraut Obama, Obama - du altes Niggerschwein Ich leg' dir eine Schlinge um den Hals Und dann wirst du mein Sklave Obama, Obama - du altes Niggerschwein Auf der Flucht, das musst du sein Weil sonst wirst du mein Bimbo sein Politik kannst du nicht, also lass' das sein Steck' deine Fresse nicht überall rein Du kannst es nicht und hast es nicht drauf Wir hängen dich an einer Eiche auf Und bist du erst tot und vergammelst im Nu Endlich haben wir vor dem Nigger Ruh' Und deine Sippe, die fällt auch zugleich Es lebe die Rasse, das Großdeutsche Reich (Am Ende des Songs ist ein Schuss zu hören.) Konzerte brandenburgischer Bands außerhalb des Landes 2014 Rechtsextremistische Bands aus Brandenburg traten auch bundesweit und zum Teil im Ausland auf. Brandenburgische Rechtsextremisten waren auch in die Konzertorganisation, vorrangig im Land Sachsen, eingebunden. Dort traten sie teilweise als Veranstalter auf. Ort (Gemeinde, Bands aus TeilJahr Bundesland bzw. Brandenburg/sonstiger neh2013 Staat) Bezug mer u. a. "Helle und die 1 08.03. Staupitz (Sachsen) RACker"; Organisation: 220 Rebel Records (Cottbus) 108 Rechtsextremismus Ort (Gemeinde, Bands aus TeilJahr Bundesland bzw. Brandenburg/sonstiger neh2013 Staat) Bezug mer u. a. mit "Confident of Victory", "Frontalkraft"; 2 05.04. Staupitz (Sachsen) 230 Kartenvorverkauf durch Rebel Records (Cottbus) Eichsfeld / Leinefelde 3 17.05. u. a. mit "Hausmannskost" 300 (Thüringen) u. a. "Helle und die 4 05.07. Gera (Thüringen) 300 RACker" 5 19.07. Staupitz (Sachsen) u. a. mit "Burn Down" 220 6 27.09. Schweden u. a. mit "Frontalkraft" 150 u. a. Liedermacherin "Karin (Wut aus Liebe)" ist zusammen mit dem BerliKöln 7 26.10. ner Liedermacher "Villain (Nordrhein-Westfalen) 051" bei der Demonstration "Hooligans Gegen Salafisten" aufgetreten Anmeldung und OrganiGreifswald (Mecklen- 8 31.10. sation: Umfeld "Märkische 500 burg-Vorpommern) Skinheads (MS 88)" u. a. "Confident of Victory"; Anmeldung und Organi- 9 01.11. Staupitz (Sachsen) 220 sation: Umfeld "Märkische Skinheads (MS 88)" Fazit Konzerte bleiben ein wichtiger Bestandteil der rechtsextremistischen Erlebniswelt. Daher wird der hohe Druck der brandenburgischen Sicherheitsbehörden konsequent aufrecht gehalten. So konnten 2014 erneut rechtsextremistische Konzerte im Land verhindert werden. Davon betroffen war die Liegenschaft der Familie Mann in Finowfurt (BAR). Das Vorgehen des freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates zeigt damit Wirkung. Für Konzertaktivitäten gilt Brandenburg innerhalb der Szene als heißes Pflaster. Zu hoch ist die Gefahr eines Verbotes oder einer Auflösung. Bei 109 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 den Organisatoren ist das mit Kosten und letztendlich sinnlosem Zeitaufwand verbunden. Ausbleibende Erfolgserlebnisse lassen das Interesse der Szene an der Liegenschaft in Finowfurt zunehmend sinken. Rechtsextremistische Bands und die Organisatoren wissen das. Sie nutzen daher verstärkt Objekte in anderen Bundesländern. Rechtsextremistische Musik bleibt ein starkes Bindemittel für die gesamte Szene. Der Trend zur Produktion rechtsextremistischer Tonträger wird anhalten. Bekannte Labels besorgen Produktion und Vermarktung. Insbesondere Neulinge sowie Bands mit geändertem Namen nutzen zur Bekanntmachung ihrer Musik weiterhin das Internet. Auf diesem Wege verbreiten sie in eigener Verantwortung selbstproduzierte Tonträger in kleinen Stückzahlen. 110 Rechtsextremismus 2.6 Immobilien und Rechtsextremismus Politische Arbeit und der Kontakt innerhalb der Szene gestalten sich mit einer eigenen Immobilie deutlich leichter. Extremistische Parteien und Gruppierungen sind immer auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten oder Grundstücken. Diese sollten abgeschieden und trotzdem verkehrsgünstig liegen. Ebenso sollte eine Einsichtnahme von außen nicht oder kaum möglich sein. Solche Orte dienen für Veranstaltungen jeder Art, sei es Parteiarbeit, Kameradschaftsabende, Konzertveranstaltungen, Schulungen oder - wie in einem besonderen Fall - als Trainingsraum für einen rechtsextremistischen Kickbox-Verein. Gerade Konzerte sind für den Zusammenhalt innerhalb der Szene von großer Bedeutung (siehe Kapitel 2.5). Mit ihnen lassen sich über Eintrittsgebühren und den Verkauf von Speisen, Getränken, CDs sowie Fanartikeln Gewinne erzielen. BehördliImmobilienübersicht UM PR OPR OHV BAR 1 HVL 7 MOL 6 2 LOS PM 5 TF 3 LDS 4 SPN 1 Schorfheide, OT Finowfurt (BAR) OSL 2 Spreenhagen, OT Markgrafpieske (LOS) 3 Mühlenfließ, OT Grabow (PM) 4 Lübben (LDS) EE 5 Märkisch Buchholz (LDS) 6 Brandenburg an der Havel, OT Kirchmöser 7 Biesenthal (BAR) 111 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 che Auflagen, Verbote und zivilgesellschaftliches Engagement zeigen jedoch zunehmend Wirkung. Dies ist besonders gut am Beispiel Finowfurt (Ortsteil Schorfheide, BAR) zu erkennen. 1. Schorfheide (Ortsteil Finowfurth, BAR) Das vom Landesvorsitzenden der Partei "Die Rechte" Klaus Mann und seiner Familie bewohnte Wald-Grundstück wurde auch 2014 für rechtsextremistische Veranstaltungen genutzt. Im Vergleich zu früher ist aber ein deutlicher Rückgang feststellbar. Der zivilgesellschaftliche Protest sowie polizeiliche und ordnungsbehördliche Maßnahmen scheinen das Grundstück für Szeneveranstaltungen zunehmend unattraktiver werden zu lassen. Wer möchte schon gern Geld für Veranstaltungen bezahlen, die dann regelmäßig von der Polizei beendet werden? Noch im Februar 2014 musste Klaus Mann eine Hausdurchsuchung der Polizei aufgrund des Verdachtes der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen über sich ergehen lassen. Denn auf dem Facebook-Profil des Landesverbandes von "Die Rechte" wurde ein Bild von Rudolf Heß samt Hakenkreuzarmbinde eingestellt. Später meldete Mann über die Internetwache der Polizei eine Jubiläumsfeier für den 5. Juli 2014 auf seinem Grundstück an. Da der Gemeindeverwaltung keine Anmeldung vorlag und sich der Verdacht auf eine kommerzielle, gewerbliche Veranstaltung in Form eines Konzertes begründete, wurde die Veranstaltung durch das Ordnungsamt verboten. Am 26. Juli 2014 fand auf dem Grundstück der "4. Germanische Achtkampf" statt. Die Polizei stellte bereits auf der Anreise 28 Personen fest, darunter 11 Kinder. Unter den Teilnehmern waren einige bekanntere rechtsextremistische Brandenburger. Am Grundstückszaun wurde ein Sichtschutz mit der Aufschrift "Körper und Geist" angebracht. Für den 27. September 2014 meldete Mann ein "Sommerfest" von "Die Rechte" an. Offenkundig sollte damit über eine kommerzielle Musikveranstaltung hinweggetäuscht werden. Jedoch wurde auf Facebook-Profilen einschlägiger Bands dafür geworben. Auch diese Veranstaltung wurde untersagt. 112 Rechtsextremismus 2. Spreenhagen (Ortsteil Markgrafpieske, LOS) Der ehemalige Bauernhof gehört unter anderem der Schatzmeisterin der NPD Brandenburg, Manuela Kokott. Am 12. April 2014 wurde dort der Landesverband der "Jungen Nationaldemokraten" (JN) gegründet (siehe Kapitel 2.2). Ob das Grundstück weiterhin für Aktivitäten der rechtsextremistischen Szene genutzt wird, bleibt abzuwarten. 3. Mühlenfließ (Ortsteil Grabow, PM) Die aus mehreren kleinen Häusern bestehende Immobilie gehört dem Neonationalsozialisten Maik Eminger. Er war früher Leiter des Potsdamer Stützpunkts der "Jungen Nationaldemokraten" (JN, siehe Kapitel 2.2), ist eng mit der Szene verbandelt und unterstützte 2014 insbesondere die rechtsextremistische "Gefangenenhilfe" (siehe Kapitel 2.4). Sein Bruder, Andre Eminger, der als Unterstützer des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) vor dem Oberlandesgericht München angeklagt ist, wurde 2011 auf diesem Grundstück von der Spezialeinheit GSG 9 festgenommen. Die Immobilie wird auch weiterhin als Treffpunkt für Rechtsextremisten genutzt und bleibt im Visier der Sicherheitsbehörden. 4. Lübben (LDS) In die Räumlichkeiten der ehemaligen Diskothek "Players" ist der rechtsextremistische Kickbox-Verein Northsidecrew (NSC) gezogen. Der Verein besteht aus etwa einem Dutzend Neonationalsozialisten aus Lübben und Umgebung. Bereits die Abkürzung "NSC" lässt den Charakter der Gruppe erahnen. Auch das 113 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Vereinssymbol erinnert nicht rein zufällig an Dolche, welche die zur NSDAP gehö- S rende "Sturmabteilung" (SA) trug. Die SA nutzte das Motiv des Dolchs ebenso im N C "Wehr-" und im "Sportabzeichen". Das STRIKE FIRST Objekt wird für das Kickbox-Training, STRIKE HARD Kameradschaftsabende und rechtsextremistische Musikveranstaltungen genutzt. 5. Märkisch Buchholz (LDS) Das Erdgeschoss des zweigeschossigen Wohnhauses wurde ursprünglich als Gaststätte genutzt. Auf dem Hof befindet sich ein Seitenflügel mit drei kleinen Wohneinheiten. Alle Gebäude haben hohen Sanierungsbedarf. Die Liegenschaft wird vom NPD-Funktionär Sven Haverlandt bewohnt und ist Stützpunkt der "Jungen Nationaldemokraten" (JN) Schenkenländchen (siehe Kapitel 2.2). 6. Brandenburg an der Havel (Ortsteil Kirchmöser) Die Immobilie gehört dem "Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff) e.V." (BfG) und wird als Tagungshaus genutzt. Schwerpunkt des BfG ist jedoch Pähl bei Weilheim (Bayern). In Brandenburg sind nur wenige Mitglieder wohnhaft. Der BfG wurzelt ideologisch in der völkischen Bewegung des 19. Jahrhunderts und wendet sich gezielt an rechtsextremistisch geprägte Familien. Die Organisation bestand schon zur Zeit des Nationalsozialismus und wurde 1951 von Mathilde Ludendorff (1877-1966), Ehefrau von Erich Ludendorff, wiedergegründet. Ludendorff war unter anderem General im Ersten Weltkrieg und 1923 am Hitlerputsch beteiligt. Der BfG bezeichnet sich als Weltanschauungsgemeinschaft und sieht es als seine Aufgabe an, "die Erkenntnisse der Philosophin Mathilde Ludendorff zu pflegen und weltan114 Rechtsextremismus schaulich suchenden Menschen zu übermitteln". In der Immobilie führt der Verein in unregelmäßigen Abständen Tagungen und Ferienlager durch. 7. Biesenthal (BAR) Die Immobilie wurde offensichtlich durch die von der Gemeinde verfassten Nutzungsauflagen für die Szene unattraktiv. Im Jahr 2014 konnten keine relevanten Aktivitäten im Objekt festgestellt werden. Kauf-Versuch einer Immobilie in Ortrand (OSL) Für einen leerund zum Verkauf stehenden Gasthof hatte ein Rechtsextremist ein Kaufangebot unterbreitet. Auch aufgrund lokaler Aktivitäten kam das Geschäft 2014 nicht zustande. Es stand zu befürchten, dass der tief in der rechtsextremistischen Musikszene verwurzelte Kaufinteressent das Objekt unter anderem für Szeneveranstaltungen hätte nutzen können. 115 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 2.7 Beispiele rechtsextremistischer Straftaten Im polizeilichen Definitionssystem "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" wurden 2014 in Brandenburg 73 Gewaltdelikte registriert (2013: 45). Wie in den Vorjahren sind die Tatverdächtigen hauptsächlich zwischen 18 und 30 Jahre alt. Die gewalttätigen Aktionen richteten sich in erster Linie gegen als "fremd" angesehene Personen, aber auch gegen "politische Gegner" und Polizeibeamte. 420 Rechtsextremisten galten Ende 2014 in Brandenburg als gewaltbereit. Gewaltbereite Rechtsextremisten in Brandenburg 600 600 580 580 550 550 560 550 500 500 500 510 480 450 400 420 410 420 390 300 200 100 0 1993 1997 1998 1999 2000 2003 2004 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Fremdenfeindliche Strafund Gewalttaten Übergriffe auf "Ausländer" oder Personen mit "fremdländischem" Aussehen sind sehr häufig festzustellende Motive rechtsextremistischer Gewalt. Potsdam, 1. Januar 2014: In der Silvesternacht wird ein Bürger türkischer Herkunft von zwei männlichen Personen mit "Ausländer raus" beschimpft. Während eine Person versucht, ihn zu treten, wirft die zweite Person eine Flasche. Bernau (BAR), 13. Februar 2014: Ein Schwarzafrikaner wird von einem Täter erst beschimpft, dann bedrängt und schließlich mit einer Flasche beworfen. Sie verfehlt ihn nur knapp. Cottbus, 1. März 2014: Ein Deutscher libanesischer Herkunft wird beim Verlassen einer Gaststätte von drei männlichen Personen mit Fäusten 116 Rechtsextremismus Gewaltbereite Rechtsextremisten in den Landkreisen und kreisfreien Städten UM PR OHV BAR OPR HVL MOL TF PM LOS LDS SPN OSL [?] 1 29 Personen EE [?] 30 59 Personen mehrfach ins Gesicht geschlagen. Am Boden liegend erhält er Tritte ins Gesicht und gegen den Körper. Die Täter beschimpfen ihn dabei mit "Kanake", "Scheiß Türke" und "Scheiß Ausländer". Ein Täter kann mittels "Facebook" später identifiziert werden. Gerswalde (UM), 3. März 2014: Eine Person mit Migrationshintergrund wird als "Türkensau" beschimpft und anschließend dreimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Prenzlau (UM), 24. März 2014: Gegenüber somalischen Asylbewerbern geben sich zwei Personen als zivile Polizeibeamte aus, betreten ungebeten die Wohnung und beleidigen, bedrohen und nötigen sie. Einer der Täter versucht, einen Asylbewerber zu schlagen. Die Täter hindern die Bewohner am Verlassen der Wohnung, kontrollieren Papiere und entwenden eine Aufenthaltsgenehmigung. 117 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Potsdam, 30. März 2014: Als einem Kunden an einem Döner-Imbiss sein Döner herunterfällt und er nach einem neuen verlangt, entbrennt ein verbaler Streit. In dessen Folge wird der Imbissbetreiber vom Beschuldigten mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Weiterhin sagt er: "Scheiß Türke. Verpisst euch in euer Land." Joachimsthal (BAR), 3. April 2014: Ein indischer Staatsbürger wird in einem Zugabteil von einer männlichen Person mit Glatze beim Vorbeigehen gegen das Schienbein getreten und zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Cottbus, 7. April 2014: Vor einem Döner-Imbiss ruft eine Person: "Scheiß Ausländer, Schlampe, du scheiß Kanake, komm raus!" Der Betreiber türkischer Herkunft fordert den Beschuldigten auf, leiser zu sein. Dieser und eine weitere Person drängen den Betreiber in seinen Imbiss, wobei er festgehalten und gewürgt wird. Als er sich befreien kann, wird er mit "...ich werde dich in den Arsch ficken, du bist in meinem Land, du scheiß Kanake, es herrschen meine Regeln! ...ich werde dafür sorgen, dass du abgeschoben wirst und wieder zurück in dein Land gehst, du bist Abschaum, scheiß Ausländer!" beleidigt. Hennigsdorf (OHV), 11. April 2014: Ein türkischer Imbiss-Betreiber wird mit "Scheiß Ausländer, scheiß Kanake, euern Laden mach ich zu, ich zeig euch beim Gesundheitsamt an!" beleidigt. Der Täter versucht anschließend, mit einer Bierflasche auf den Imbiss-Betreiber einzuschlagen. Beeskow (LOS), 11. April 2014: Eine Mitarbeiterin des Roten Kreuzes ist mit einem Kollegen im Stadtgebiet unterwegs, um Mitglieder zu werben. An einer Haustür beschimpft die Wohnungsinhaberin sie mit "Was willst du hier ... Sie scheiß Ausländer, raus hier, sie sind doch alle Betrüger". Während dessen kommt eine weitere Bewohnerin hinzu und äußert "Was wollt ihr hier, wir wollen euch nicht, ihr Ausländer ..." und drückt der Geschädigten beim Schließen der Haustür den Türknauf in den Magen. Birkenwerder (OHV), 18. April 2014: Eine Person uriniert an einen Döner-Imbiss. Der Betreiber fordert sie auf, dies zu unterlassen. Der Täter und eine weitere Person beleidigen das Opfer daraufhin mit "Du Arsch, Scheiß Kanake verpiss dich, du hast mir nichts zu sagen, komm doch her, dann kriegst du eine aufs Maul". Ebenso schlagen und treten beide 118 Rechtsextremismus Täter auf ihn ein, so dass er Verletzungen an Kopf, Bein, Oberlippe und im Bauchbereich davonträgt. Werder (PM), 4. Mai 2014: Ein Kolumbianer wird von einer Person mit den Worten "Ey kennst du Nazis?" angesprochen. Es kommt zu einer verbalen Auseinandersetzung, wobei das Opfer gegen den Oberschenkel getreten wird. Elsterwerda (EE), 13. Mai 2014: Ein Deutscher libanesischer Herkunft wird von einem Unbekannten mit "Du Kanake, verpiss dich, wir wollen dich hier nicht haben" beleidigt. Anschließend erhält er einen Fußtritt in den Genitalbereich. Senftenberg (OSL), 19. Mai 2014: Ein indischer Staatsbürger wird von zwei männlichen und einer weiblichen Jugendlichen nach Zigaretten und danach gefragt, aus welchem Land er kommt. Auf seine Antwort, dass er keine Zigaretten habe und er aus Indien komme, beleidigt ihn die Jugendliche mit "Du bist Türke, ich fick dich". Sie und ein männlicher Begleiter schlagen dem Opfer mehrmals mit der Faust ins Gesicht. Wittenberge (PR), 3. Juli 2014: Die Geschädigte russischer Herkunft wird seit Jahren von einem benachbarten Ehepaar beleidigt ("dumm, blöd, dick, nichts taugend"; "Scheiß Ausländer"). Als sie ihren Müll in den Hof bringt, wird sie wieder von der Nachbarin beschimpft. Beim Aufschließen des Schuppens packt der Nachbar sie mit beiden Händen am Hals und schüttelt sie, so dass sie mehrfach mit dem Kopf gegen die Schuppentür schlägt. Potsdam, 15. August 2014: Drei Asylbewerber, darunter eine Frau, werden von zwei Personen mit den Worten "Russen" und "Schweine" beschimpft. Die Täter ziehen der Frau von hinten an den Haaren und treten ihr gegen das linke Bein. Als sie zu Boden geht, tritt man ihr gegen den Oberkörper. Ihr mitgeführter Rollator wird beschädigt. Frankfurt (Oder), 16. August 2014: Bei der Begegnung von Asylbewerbern und jugendlichen Deutschen kommt es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung. Nachfolgend schubst ein Jugendlicher einen Asylbewerber zu Boden, wobei sich dieser verletzt. Potsdam, 6. September 2014: Der Geschädigte nigerianischer Abstammung wird von einer weiblichen und einer männlichen Person ange119 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 sprochen. Letztere sprüht mit Reizgas und schlägt ihm ins Gesicht, wobei sie einen Schlüssel in der Hand hält. Luckenwalde (PM), 16. September 2014: Die Geschädigte und ihr aus Nigeria stammender Mann werden vom Beschuldigten mit "Nigger" und "Negerschwein" beleidigt. Als sie einen Imbiss betreten, folgt ihnen der Täter und schlägt der Frau mit der Faust ins Gesicht. Auch der Ehemann wird zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Lübben (LDS), 27. September 2014: Die Geschädigte russischer Nationalität hält sich mit ihrem dreijährigen Sohn am Bahnhof auf. Zwei männliche Personen treten an sie heran und schreien ihr und ihrem Sohn laut ins Gesicht. Verängstigt geht sie in den nahegelegenen Aldi-Markt. Die Täter folgen ihr. Einer von ihnen springt sie mit dem Oberkörper frontal an, schreit erneut und versucht sie ins Gesicht zu schlagen. Das Opfer kann den Schlag abwehren und schubst die Person von sich weg. Die zweite Person ruft "Hau ab hier! Deutschland den Deutschen!". Prenzlau (UM), 16. Oktober 2014: Nachdem er zwei somalische Asylbewerber geschlagen und getreten hat, äußert der Täter, er ist überzeugter Nazi und kann Ausländer nicht leiden. Er trägt ein tätowiertes Hakenkreuz am linken Unterarm und ein Totenkopfsymbol mit "WHITE POWER" am rechten Oberarm. Hennigsdorf (OHV), 26. Oktober 2014: Der Beschuldigte packt den aus Kamerun stammenden Geschädigten am Kragen und würgt ihn. Als Motiv gibt er an, ihm gehe der Geschädigte wegen seiner Hautfarbe und fremden Sprache "auf den Sack". Finsterwalde (EE), 29. Oktober 2014: Der Täter beleidigt die Betreiber eines türkischen Geschäfts mit den Worten: "Was willst du, du Wichser, scheiß Ausländer, Ausländer raus, ich hau dir auf die Fresse!" Dann bespuckt er seine Opfer, greift sie körperlich an, brüllt mehrfach "Sieg Heil" und hebt den rechten Arm zum Hitlergruß. Eisenhüttenstadt (LOS), 5. November 2014: Ein vietnamesischer Imbissbetreiber wird volksverhetzend beleidigt. Als er die Täter fotografieren will, kommt es zu einem Handgemenge, bei dem er sich ein Handgelenk bricht. 120 Rechtsextremismus Althüttendorf (BAR), 20. November 2014: Zwei aus Eritrea stammende Fahrgäste werden in der Bahn beschimpft. Der Täter schlägt einem mit der flachen Hand ins Gesicht und tritt den anderen gegen das Schienbein. Schwedt (UM), 22. November 2014: Zwei Asylbewerber aus Syrien und Kenia werden unter anderem als "Neger" und "Bimbo" beleidigt. Der Täter schlägt dem syrischen Geschädigten die Mütze vom Kopf, zweimal mit der Faust ins Gesicht und stößt ihn zu Boden, wobei er "Heil Hitler" skandiert. Rehfelde (MOL), 23. November 2014: Einem aus Kamerun stammenden Asylbewerber wird am Bahnhof mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Gleichzeitig brüllt der Täter mehrfach "Neger" sowie "Geh dahin, wo du herkommst!". Das Opfer trägt eine Platzwunde an der Oberlippe davon. Strafund Gewalttaten gegen den politischen Gegner Personen, denen eine "linke" Gesinnung unterstellt wird, sind politisch motivierten Übergriffen ausgesetzt. Das gilt ebenso für grundsätzlich "Andersdenkende" sowie für ehemalige rechtsgerichtete Personen, die sich von der Szene abgewendet haben. Spremberg (SPN), 18. Januar 2014: Eine männliche Person spricht den Geschädigten mit den Worten: "Bist du Zecke oder was?" an, stößt ihn mit dem Kopf auf die Nase und schlägt ihn mit der Faust ins Gesicht. Einen weiteren Schlag kann der Geschädigte abwehren. Anschließend droht der Täter mit den Worten "Verpiss Dich bloß aus Spremberg!". Prenzlau (UM), 28. Januar 2014: Der Täter schlägt dem äußerlich als Punk erkennbaren Geschädigten vom Fahrrad aus mit der flachen Hand ins Gesicht. Das Mobiltelefon des Opfers fällt zu Boden und zerbricht. Groß Leine (LDS), 1. Februar 2014: Auf einer Fastnachtsveranstaltung ruft eine Person mehrfach "Sieg Heil" und wird von einem anderen Besucher aufgefordert, das zu unterlassen. Der Täter schlägt ihm daraufhin die Nase blutig. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX 121 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Templin, (UM), 7. März 2014: Als eine Person in einer Gaststätte in Anwesenheit von Zeugen den rechten Arm zum Hitlergruß hebt und "Heil Hitler" ruft, fordert der Gaststätteninhaber ihn auf, dies zu unterlassen. Daraufhin schlägt der Beschuldigte dem Wirt mit der Faust ins Gesicht. Dieser muss sich in ärztliche Behandlung begeben. Ortrand (OSL), 12. März 2014: Der Bürgermeister wird aus einer Gruppe Jugendlicher heraus mit Bierflaschen beworfen und mit den Worten "Du bist eine Fotze" beleidigt. Falkenberg/Elster (EE), 19. März 2014: Eine Person zeigt auf dem Bahnsteig sichtbar den Hitlergruß. Sie wird vom Zugbegleiter aufgefordert, dies zu unterlassen. Daraufhin stößt sie diesen zu Boden. Panketal (BAR), 17. April 2014: Eine Person reißt ein NPD-Wahlplakat von einem Laternenmast. Ein Unbekannter gibt sich als Kriminalbeamter aus und verlangt von der Person den Ausweis. Sie bekommt den Ausweis nicht zurück, dafür aber von einer weiteren Person einen Schlag ins Gesicht. Als das Opfer flüchten will, stellt ihr eine dritte Person ein Bein. Das Opfer geht zu Boden und wird getreten. Bei den Beschuldigten werden mehrere Kleidungsstücke der Gruppierung "Barnimer Freundschaft" sichergestellt und beschlagnahmt. 122 Rechtsextremismus Frankfurt (Oder), 1. Mai 2014: Während einer NPD-Mahnwache in der Innenstadt beobachten Polizeibeamte, wie ein Teilnehmer mit einem NPD-Schild einer Person auf Kopf und Schulter schlägt und sie dabei leicht verletzt. Königs Wusterhausen (LDS), 6. Mai 2014: Der Geschädigte kratzt an einem alten NPD-Aufkleber. Er wird von einem Unbekannten ermahnt, das Rumkratzen zu unterlassen. Der Unbekannte erklärt zudem, der Geschädigte sei nun im Visier der NPD, er solle besser die Stadt verlassen und zukünftig meiden. Weiterhin werden dem Opfer zwei Buttons von der Jacke entwendet, Schläge angedroht und er wird mit Pfefferspray besprüht, woraufhin er sich in ärztliche Behandlung begeben muss. Bad Belzig (PM), 25. Mai 2014: Eine Person beobachtet auf dem Marktplatz eine Wahlparty der NPD. Die Frage an einen Teilnehmer, ob er Fotos machen darf, wird verneint. Anschließend schlägt der Gefragte dem Geschädigten mit der Hand ins Genick. Lübbenau (OSL), 17. Juni 2014: Der Geschädigte wird von einem einschlägig bekannten Rechtsextremisten zunächst verbal attackiert, dann unvermittelt ins Gesicht geschlagen und dabei an einen Zaun gedrückt. Hier geht er zu Boden und wird vom Täter mit Füßen getreten. In der Folge leidet der Geschädigte unter Kopfschmerzen, Schmerzen im Gesicht sowie im linken Unterarm und Handgelenk. Er hat eine Schürfwunde über der rechten Augenbraue. Spremberg (SPN), 23. Juni 2014: Ein Fahrgast, der beim Einsteigen in den Bus nicht bezahlen will, schlägt dem Busfahrer mit der Faust ins Gesicht. Als der Busfahrer die Polizei rufen und den Täter am Ausstieg hindern will, ruft dieser "Heil Hitler" und bespuckt den Busfahrer. Brandenburg an der Havel, 1. Juli 2014: Während einer öffentlichen Übertragung des WM-Spiels Algerien gegen Deutschland skandiert ein Besucher "Sieg Heil" und "Heil Hitler". Als ein anderer Besucher ihn auffordert, das zu unterlassen, verletzt er diesen durch einen Schlag mit einer Flasche. Am Boden liegend wird das Opfer weiter geschlagen und getreten. Schorfheide (BAR), 26. Juli 2014: Bei einem Streit zwischen zwei Angetrunkenen ruft ein Beteiligter, er solle mit dem "Hitlerund Sieg Heil123 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Scheiß" aufhören. Daraufhin schlägt der Angesprochene seinen Widersacher und beschimpft ihn mit "Du Neger sagst nicht Sieg Heil". Spremberg (SPN), 1. August 2014: Ein Angehöriger der rechtsextremistischen Szene beschimpft einen anderen Szeneangehörigen als Verräter und schlägt ihm mehrfach mit der Faust ins Gesicht. Zuvor hatte der Geschädigte in einem Ermittlungsverfahren ausgesagt. Spremberg (SPN), 24. August 2014: Eine Person wird von zwei mit Sturmhauben maskierten Tätern mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Beide Täter tragen Pullover mit der Aufschrift "Frontalkraft". Ein Täter äußert "pass auf, mit wem du dich in Spremberg anlegst!". Der Geschädigte war bereits zuvor Opfer rechtsextremistischer Übergriffe. Strafund Gewalttaten gegen Polizisten Die konsequente und erfolgreiche Verfolgung sowie Ahndung rechtsextremistischer Umtriebe verursachen bei den Betroffenen Frust und Gewaltbereitschaft, was auch zu Straftaten führt, die sich gegen Polizeibeamte richten. Cottbus, 11. März 2014: Der Beschuldigte hebt am Bahnhof den rechten ausgestreckten Arm zum Hitlergruß und ruft mehrmals "Sieg Heil". Anschließend versucht er zu fliehen, kann aber von der Polizei gestellt werden. Dabei verletzt er einen Beamten mit einem Tritt am Schienbein. Prenzlau (BAR), 15. September 2014: Eine alkoholisierte Person pöbelt Passanten an, skandiert mehrfach öffentlichkeitswirksam "Sieg Heil" und "Heil Hitler", beleidigt die eingesetzten Beamten als "Scheiß Bullenschweine" und leistet Widerstand. Ein Beamter wird leicht verletzt. Antisemitisch motivierte Strafund Gewalttaten Antisemitische Beleidigungen und Bedrohungen waren auch 2014 zu beklagen, wobei die Opfer nicht unbedingt dem jüdischen Glauben angehören. Rangsdorf (TF), 22. Februar 2014: Der Geschädigte wird von den Tätern als "Vaterlandsverräter" und "Jude" beschimpft und anschließend gestoßen. Als er zu Boden geht, wird er getreten und trägt eine Rippenprellung davon. 124 Rechtsextremismus Jacobsdorf (LOS), 23. März 2014: Der Geschädigte wird mit folgenden Worten am Telefon bedroht: "Wenn ich dich zu fassen kriege, bringe ich dich um, du Judensau." Fürstenwalde (LOS), 15. März 2014: Derselbe Täter beschimpft den Geschädigten mit folgenden Worten: "Benny, du Judensau, ich werde dich und deine Familie ausrotten. Dein Auto wird brennen und wenn ich dich zu fassen kriege, werde ich dich umbringen. Ich werde deine Mutter ficken und deinen Bruder und seine Familie ebenfalls umbringen, einen nach dem anderen." 125 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 2.8 Verschwörungsmentalität bei Reichsbürgern Reichsbürger behaupten, die Bundesrepublik existiere eigentlich nicht oder sei im Zuge der Wiedervereinigung untergegangen. Stattdessen bestünde das Deutsche Reich beispielsweise in den Grenzen von 1937 fort, die alliierten Westmächte würden die Politik Deutschlands bestimmen oder die Bundesrepublik sei eine GmbH und heiße eigentlich "Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH". Solcherlei Denkmuster sind Bestandteil einer Verschwörungsmentalität, die sich in den letzten Jahren sprunghaft in Brandenburg ausgebreitet hat. Die Anhänger sehen die Welt als Resultat von Entscheidungen ominöser Mächte, die im Hintergrund handelten. Dies ist oft mit persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Problemlagen und Gefühlen des Kontrollverlustes über das eigene Leben verbunden. Durch die Annahme, man habe die Verschwörung durchschaut und den Gegner erkannt, stellen die betroffenen Personen eine Art inneres Gleichgewicht her. In Brandenburg sind etwa 150 bis 200 Reichsbürger aktiv. Nur ein geringer Anteil davon sind Rechtsextremisten. Manche geraten aus wirtschaftlicher oder sozialer Not in die Fänge von "Reichsregierungen". Andere suchen bewusst die Nähe zu den Gruppierungen und Einzelinitiativen dieser bizarren Szene. Sie belästigen Gerichte, Gerichtsvollzieher sowie Finanzund Kommunalbeamte mit ihren Eingaben. Oft drohen Reichsbürger unverhohlen oder werden sogar gewalttätig. Rechtsextremisten nutzen die Agitationsformen der Reichsbürger, um einen gesellschaftlichen Resonanzboden für ihr rechtsextremistisches Gedankengut zu schaffen. Verschwörungstheorien sind ihr Lebenselixier und Grundlage für ihren Kampf gegen die Demokratie. Volksverhetzende Äußerungen, Holocaust-Leugnung und Werbung für rechtsextremistische Parteien sind keine Seltenheit. Im Jahr 2014 war in Brandenburg nur die Gruppierung "Die Exilregierung Deutsches Reich" aktiv. Letztere hat sich im Jahr zuvor von der "Exilregierung Deutsches Reich", die von Norbert Schittke geführt wird, abgespalten. "Die Exilregierung Deutsches Reich" belästigt seither Landkreise, Stadtverwaltungen und Gerichte im Land Brandenburg mit ihren verschwörungstheoretischen Schreiben. Nach wie vor tritt der sich "Staatssekretär im Reichsministerium des Innern" nennende Alexander Schlowak bei Veranstaltungen in Brandenburg und in anderen Bundesländern auf. Auch die NPD hat weiterhin Berührungspunkte zur Reichsbürgerszene. Ihre Vertreterin in der Stadtverordnetenversammlung 126 Rechtsextremismus Luckenwalde unterzeichnete auch 2014 immer noch Fantasiedokumente der "Zentralverwaltung Freistaat Preußen administrative Regierung Freistaat Preußen". 127 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 2.9 Ausblick Seit Anfang der 1990er Jahre haben sich in der rechtsextremistischen Szene des Landes Brandenburg tiefgreifende strukturelle Veränderungen vollzogen. Lag das Personenpotenzial 1993 bei 1.190, so schnellte es bis 1999 auf rund 1.665 hoch. Dieser Anstieg vollzog sich auf zwei Ebenen. Zum einen gab es 1999 mit 845 Personen den höchsten Mitgliederstand "rechtsextremistischer Parteien". Die meisten davon (400) zählte die "Deutsche Volksunion" (DVU), gefolgt von den damals noch unter Beobachtung stehenden "Republikanern" (240). Die "Nationaldemokratische Partei Deutschland" (NPD) lag mit 205 an dritter Stelle. Im Jahr 2000 wurde mit 600 der höchste Stand für das gewaltbereite rechtsextremistische Personenpotenzial festgestellt. Dieser Personenkreis war insbesondere für schlimmste Gewaltstraftaten - darunter mehrere Tötungsdelikte - im Land verantwortlich. Neonationalsozialisten kamen im Jahr 2000 erst auf 190 Personen. Rechtsextremistisches Personenpotenzial in Brandenburg anhand ausgewählter Kategorien 900 800 700 600 500 400 300 200 100 0 1993 1997 1998 1999 2000 2003 2004 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Parteimitglieder Neonationalsozialisten Gewaltbereite Für das Jahr 2014 stellt sich die Lage völlig anders dar. Das rechtsextremistische Personenpotenzial ist abgeschmolzen und bewegt sich mit 1.160 auf ähnlichem Niveau wie im Jahr 1993. Nur noch 315 Mitglieder "rechtsextremistischer Parteien" werden gezählt, wobei hier die NPD (290) deutlich vor "Die Rechte" (25) liegt. Geschrumpft - wenn auch nicht linear - ist ebenfalls das gewaltbereite Personenpotenzial auf nun 420. Par128 Rechtsextremismus allel dazu sind auch die rechtsextremistisch motivierten Gewaltstraftaten im Vergleich zu 2004 - wenn auch nicht linear - rückläufig (2004 wurden 105 rechtsextremistisch motivierte Gewaltstraftaten gezählt; das war der höchste Stand seit 1997 mit 106 entsprechenden Delikten; 2014 waren es 73). An die Spitze gesetzt hat sich die Gruppe der Neonationalsozialisten mit jetzt 450 Personen. Diese strukturelle wie auch inhaltliche Verschiebung vollzog sich langsam, aber kontinuierlich und prägt zusehends das Erscheinungsbild des brandenburgischen Rechtsextremismus. Früher rekrutierten sich neonationalsozialistische Personenzusammenschlüsse aus Kennverhältnissen, die meist lokal und regional begrenzt waren. Überregionale Zusammenarbeit zwischen einzelnen Gruppierungen war punktuell und zeitlich befristet. Gleichzeitig hielten sich Neonationalsozialisten insbesondere aus ideologischen Gründen von Parteien wie der NPD fern. Diese Trennung wurde vor rund zehn Jahren durch den damaligen NPD-Bundesvorsitzenden Voigt durchbrochen. Infolgedessen sickerten Neonationalsozialisten vielfach in die Partei ein und funktionierten sie in weiten Teilen zum parteipolitischen Arm des deutschen Neonationalsozialismus um. Nun bündelt, organisiert und verdichtet die NPD die ursprünglich getrennt voneinander agierenden neonationalsozialistischen Gruppierungen. Dort, wo dieser Prozess nahezu abgeschlossen ist, überlagern sich die Szenen mit koordinierten Aktivitäten und entfalten gemeinsam besondere Dynamik. In Brandenburg gilt das für die Region Havelland und Potsdam-Mittelmark, den südlichen Teil von Oberhavel und den süd-östlichen Teil von Ostprignitz-Ruppin. Die Wahl des Ortes Neuruppin für den "Tag der deutschen Zukunft" am 6. Juni 2015 unterstreicht das. Mittlerweile ist mit "Die Rechte" ein weiterer parteipolitischer Akteur in Brandenburg entstanden, der in Konkurrenz zur NPD Neonationalsozialisten umwirbt. Der Aktionsradius von "Die Rechte" beschränkt sich jedoch mangels Masse auf den Raum Barnim-Uckermark, wo Anhänger der "Kameradschaft Märkisch Oder Barnim" im Februar 2014 eintraten. Mit "Der III. Weg", eine kleinere Organisation aus dem Südwesten Deutschlands, bildet zurzeit eine weitere Möchtegern-Partei Strukturen in Brandenburg. Auf diese Entwicklung versucht die personell und strukturell schwächelnde NPD mit Kooperationen zu reagieren. Ebenso will sie damit ihren Führungsanspruch innerhalb der "Bewegung" durchsetzen. Mit "Die Rechte" trat sie bei den brandenburgischen Kommunalwahlen 2014 bereits gemeinsam an und anderen wie der "Gefangenenhilfe" ist sie bei Anmeldungen von Demonstrationen behilflich. 129 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Strukturell und personell stellen Neonationalsozialisten die rechtsextremistische Hauptströmung in Brandenburg. Das macht sich in vielerlei Hinsicht deutlich bemerkbar. Während sie früher meist eher feste Strukturen ausbildeten, sich gerne uniformierten und so regelmäßig in Richtung Vereinsverbote marschierten, haben sie heute ihre Organisationsform, ihr Erscheinen und ebenso ihre Interaktion verändert. Sie bilden weniger feste Gebilde, treten nach außen selten uniformiert auf und verfolgen gerade mit Kampagnen und darauf aufbauenden Internetseiten teilweise professionelle sowie aktionsorientierte Propagandastrategien. Gleichzeitig führen sie ein subkulturell abgeschottetes, konspiratives Binnenleben, bilden NS-Lesezirkel, treffen sich auf illegalen Musikkonzerten und treiben gemeinsam Sport. In der Übernahme und Anpassung optischer Kulturcodes anderer Szenen zeigen sich Neonationalsozialisten flexibel. So wollen sie ihrer Ideologie einen modernen, jugendkompatiblen und individuellen Anstrich verpassen. Totalitäre Ideologien unterscheiden sich schon durch ihr Streben nach uniformierter optischer Gleichschaltung von ausdifferenzierten pluralistischdemokratischen Gesellschaften. Denn die Demokratie betont das Recht auf Freiheit und Individualität, was totalitäre Ideologien wiederum als Bedrohung betrachten. Träfe der 1991 verstorbene Michael Kühnen auf heutige Neonationalsozialisten, er würde häufig glauben müssen, der politische Gegner stünde vor ihm. Statt kurzhaariger Männer in HJ-artigen Uniformen sähe er zahlreiche volltätowierte Langhaarige, von denen einige auch noch riesige Tunnel-Ohrringe tragen. Kühnens Neonationalsozialismus war offen auf Krawall ausgerichtet. Bereits optisch verkörperte seine damalige Bewegung ihren am Dritten Reich ausgerichteten totalitären Anspruch und ihre Gewaltorientierung. Der heutige Neonationalsozialismus bleibt im ideologischen Kern und in seiner Zielsetzung damit identisch. Doch er zeigt sich jugendkulturell durchlässig und anpassungsfähig, um Ausgrenzungen schon aufgrund falscher Dresscodes zu vermeiden. Kühnens Neonationalsozialismus war hauptsächlich auf Kampfund Umsturzfantasien ausgerichtet. Der politische Betrieb der Demokratie wurde verachtet und weitgehend ignoriert. Der heutige Neonationalsozialismus verachtet ebenfalls die Demokratie. Ebenso sind ihm Kampfund Umsturzfantasien nicht fremd. Trotzdem hat er sich optisch mehr als nur gehäutet und seine Propaganda-Instrumente modernisiert. Darauf aufbauend entwirft er aktionsorientierte Kampagnen, um auf politische Debatten und Entwicklungen einwirken zu wollen. 130 Rechtsextremismus Der Neonationalsozialismus als Taktgeber des brandenburgischen Rechtsextremismus hat in der Gesamtbetrachtung eine an sich paradoxe Entwicklung vollzogen: Er hat sich als ursprünglich homogene Erscheinungsform mittlerweile ausdifferenziert und so zumindest strukturell pluralisiert: manche Neonationalsozialisten sind in Parteien eingetreten und streben dort sogar Ämter sowie kommunale Mandate an, während andere Parteien weiterhin ablehnen; wieder andere ziehen es vor, sich in nach innen gerichteten Kleinstgruppen einem Rocker-Lifestyle hinzugeben. Teile der Szene sind von Kopf bis Fuß gepierct und tätowiert. Die einen besuchen Rechtsrockkonzerte, die anderen ziehen Liedermacher vor. Einige tüfteln aufwendige Kampagnen aus und setzen auf Kommunikation und Propaganda. Manche nehmen an Schulungen teil und lesen gemeinsam NS-Schriften. Nicht wenige trainieren Kampfsport. Andere studieren Sozialwissenschaften, Jura oder Technik. Es gibt Neonationalsozialisten, die zwängen sich in Tierkostüme, um sich für Propaganda-Videos in Szene zu setzen, während andere von einer Demonstration zur nächsten ziehen. Das sind insgesamt nur wenige Beispiele. Der Neonationalsozialismus des Jahres 2014 hat bis auf die ideologische Zielsetzung mit dem Neonationalsozialismus der 1980er Jahre wenig gemein. Seine heutige Erscheinungsform müsste treffender eher als Neo-Neonationalsozialismus bezeichnet werden. Diese nun teilweise von der NPD zusammengeklammerte sehr aktive Szene unterhält eine eigene Subkultur mit Musikbands, Labeln und jugendkulturellen Codes. Das schlägt wiederum auf die NPD selbst zurück. Aktivitäten von NPD und Neonationalsozialisten - mal getrennt aber zusehends vereint - werden in Brandenburg keinesfalls abflauen. Es muss eher von einer weiteren Professionalisierung und regionalen Verdichtung ausgegangen werden, was sich insbesondere - aber nicht nur - in Aktionen gegen Asylbewerber niederschlagen wird. 131 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 132 Linksextremismus 3. Linksextremismus Mitgliederzahlen linksextremistischer Gruppierungen (zum Teil geschätzt) Brandenburg 2013 2014 Autonome* 190 190 Anarchisten Einzelpersonen (EP) DKP 80 70 MLPD EP EP Rote Hilfe 180 200 sonstige linksextremistische Organisationen 75 80 gesamt** 525 540 Mehrfachmitgliedschaften 40 50 tatsächliches Personenpotenzial 485 490 * Die Zahl der Angehörigen autonomer Gruppen wird unter Berücksichtigung von Dunkelziffern und möglichen Doppelzählungen aus folgenden Teilgrößen errechnet: a) namentlich bekannte extremistisch motivierte Gewalttäter, die im Berichtsjahr straffällig geworden sind; b) bezifferbare Gruppen extremistisch motivierter, namentlich nicht bekannter Gewalttäter, die im betrachteten Jahr straffällig geworden sind; c) namentlich bekannte extremistisch motivierte Gewalttäter, die in vergangenen Jahren straffällig geworden und bei denen konkrete Anhaltspunkte für eine fortdauernde Gewaltbereitschaft gegeben sind; d) extremistisch orientierte Personen, denen keine einschlägigen Gewalttaten nachzuweisen sind, die aber aufgrund konkreter Einzelerkenntnisse (mutmaßliche Beteiligung an Gewalttaten, Verhalten, Äußerungen usw.) als gewaltbereit gelten müssen. ** Mitglieder linksextremistisch beeinflusster Organisationen sind nicht mitgezählt. 133 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 3.1 Autonome verlieren immer mehr an Bedeutung Im Wesentlichen werden drei Kategorien von Linksextremisten unterschieden: 1. Parteien (siehe Kapitel 3.3), 2. "parteiunabhängige beziehungsweise parteiungebundene Strukturen" wie die "Rote Hilfe" (siehe Kapitel 3.2) und 3. "weitgehend unstrukturiertes linksextremistisches Personenpotenzial". Zur dritten Gruppe zählen in Brandenburg ausnahmslos gewaltbereite "Autonome". Deren Personenpotenzial betrug Ende 2014 wie im Vorjahr 190. Bundesweit wurden 2013 insgesamt 6.100 Autonome erfasst. Anarchisten spielen in Brandenburg keine Rolle. Weitgehend unstrukturiertes linksextremistisches Personenpotenzial (gewaltbereite Autonome) 500 450 400 400 350 360 350 330 320 300 300 310 300 300 250 200 225 190 190 100 0 1993 1996 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2008 2009 2011 2012 2013 2014 In Brandenburg sind Autonome vorwiegend in größeren Städten wie Potsdam und Cottbus sowie in den Regionen Spremberg (SPN) und Forst (SPN) aktiv. Schwächere Szenen gibt es mit Abstrichen auch in Frankfurt (Oder), Neuruppin (OPR), Finsterwalde (EE), Königs Wusterhausen (LDS), Strausberg (MOL) und in der Region Eberswalde/Bernau (BAR). Vorrangiges Thema ist Antifaschismus. Doch die autonome Szene ist keineswegs homogen. Auch sympathisierende Punks, Redskins und sonstige Subkulturen lassen sich für bestimmte Aktionen mobilisieren, ohne die extremistische Ideologie gewaltbereiter Autonomer vollständig teilen zu müssen. Autonome und andere Linksextremisten zielen auf den breiten gesellschaftlichen Konsens gegen Rechtsextremismus ab und streben Bünd134 Linksextremismus Autonome Gruppen in Brandenburg 2014 UM PR OPR OHV BAR Neuruppin Region Eberswalde/Bernau HVL MOL Strausberg Potsdam Frankfurt (Oder) LOS PM Königs Wusterhausen TF LDS SPN OSL Cottbus EE Forst Finsterwalde Spremberg nisse mit Demokraten an. Dass autonome Zielsetzungen letztendlich weit über die Bekämpfung des Rechtsextremismus hinausgehen, ist nicht allen Sympathisanten, Mitläufern und Bündnispartnern bewusst. Dies macht es sehr schwierig, autonome Szenen trennscharf abzugrenzen oder gar die Größe ihres Umfeldes zu bestimmen. Autonome sehen sowohl in Rechtsextremisten als auch in Polizisten ihre Gegner. So gehört es zum Ton, sich beispielsweise des Slogans "ACAB" ("All Cops are Bastards" = "Alle Polizisten sind Bastards") zu bedienen. Der Slogan "Antifa heißt Angriff" macht insbesondere die Haltung zu Gewalt deutlich. Solche Aufkleber vertreibt nach eigenen Angaben die "Antifa Neuruppin". Darauf ist eine vermummte Person mit einem Baseballschläger abgebildet. Bei Aufklebern und anderen Propagandaaktionen bleibt es nicht. Auseinandersetzungen werden besonders im Zusammenhang mit rechtsextre135 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 mistischen Demonstrationen gesucht. Als die NPD am 15. Februar 2014 in Cottbus demonstrierte, gingen Teilnehmer einer Gegenveranstaltung dagegen gewaltsam vor. Müllcontainer, Pyrotechnik und andere Gegenstände wurden gegen Polizeibeamte geschleudert sowie Absperrungen gewaltsam durchbrochen (siehe Kapitel 3.4). Inhaltlich hat sich die autonome Szene Brandenburgs schon vor längerer Zeit von ihren traditionellen Vorläufern entfernt und verkörpert eher postautonome Strukturen. Klassische Autonome, wie sie in der Hausbesetzerszene der Altbundesländer in den 1980er Jahren vorzufinden waren, gab es in Brandenburg praktisch nur in den 1990er Jahren. Die Befriedung der Hausbesetzerszene, szenetypische Fluktuation und ein inzwischen vollzogener Generationswechsel haben diesen klassischen Autonomen inzwischen zur Seltenheit werden lassen. Heutige Szeneangehörige leben in zunehmendem Maße in selbstverwalteten autonomen Zentren. Ihr autonomes Outfit haben sie ebenso überwunden. Viele sind nicht mehr Sozialhilfeempfänger, sondern versuchen ihr Leben selbst in die Hände zu nehmen, studieren oder stehen im Berufsleben. Diese von staatlichen Stellen oftmals unterstützte sozio-ökonomische Verbürgerlichung haben Autonome jedoch nicht immer in der Ideologie mitvollzogen. Denn viele Szeneangehörige glauben noch an alte autonome Ideen. Dazu zählen insbesondere Versatzstücke des Marxismus/Leninismus, die man zu einer eigenen Faschismustheorie verkürzt. Danach sind der freiheitliche demokratische Rechtsstaat und seine Vertreter potenziell faschistisch und das eigentlich zu bekämpfende Übel. Insofern beruht autonome Gewalt und damit einhergehende Selbstjustiz auf einem gänzlich unreflektierten Politikverständnis. Komplexe Zusammenhänge werden konsequent ausgeblendet und durch Schwarz-Weiß-Denken ersetzt. So wird der Mensch Polizist zum faschistischen "Schwein", das angegriffen und verletzt werden darf. Die Nutzung der Vorteile und Rechte in einer Demokratie verbunden mit der Sicherheit und den Leistungen des Sozialund Rechtsstaats widerspricht dieser Theorie anscheinend nicht. Das Festhalten an klassischen Ideologieversatzstücken sowie an ritualisierten Blockadeaktionen und Krawallen bei Demonstrationen zieht mitt136 Linksextremismus lerweile eine Sinnkrise unter Autonomen nach sich. Im April 2014 fand in Berlin die internationale Konferenz "Antifa in der Krise?!" statt. Vor dem Hintergrund des europaweiten Erfolgs rechtsorientierter Protestparteien wurde versucht, die eigene Position zu bestimmen. Die klassische Antifa, die sich bei Demonstrationen dem politischen Gegner entgegenstellt, ist zum Auslaufmodell geworden. Immer wieder rücken Themen wie AntiKapitalismus in den Vordergrund. Einige fürchten sogar, dass der "Antifaschismus (...) zur konformistischen Verteidigung des Kapitals" werden könne.75 Damit wäre die autonome Antifa-Ideologie praktisch auf den Kopf gestellt, denn für Autonome ist die soziale Marktwirtschaft lediglich der Ausdruck eines potenziell faschistischen Systems. Vor allem in Berlin ist die Krise deutlich zu spüren. Am 8. September 2014 gab die "Antifaschistische Linke Berlin" (ALB) im Internet ihre Auflösung bekannt: "Wir haben uns nicht im Streit zur Auflösung entschlossen, doch mittlerweile sind die Ideen, Strategien und Ziele zu unterschiedlich, die wir hinsichtlich einer linksradikalen Praxis, Organisierung und Perspektive haben. [...] Festhalten können wir, dass wir es bereits seit einiger Zeit nicht mehr geschafft haben, die unterschiedlichen Antworten auf diese Fragen in Kraft und Enthusiasmus zu kanalisieren, sondern lediglich in Ratlosigkeit, Resignation und Austritten."76 75 "junge Welt": "Antifa in der Krise", 08.10.2014, Seite 15 76 Internetseite "Antifa.de": "Alles geht weiter?!", 08.09.2014 (letzter Zugriff am 17.12.2014) 137 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Die Mehrzahl der Mitglieder hat sich anderen Organisationen angeschlossen. Einige setzen ihre politische Arbeit in der Interventionistischen Linken (IL) fort, andere wenden sich der "Antifaschistischen Revolutionären Aktion Berlin" (ARAB) zu. Während die IL eher die Nähe zum bürgerlichen Lager sucht, sieht die ARAB die Straße als ihr Operationsgebiet und befürwortet Militanz. Einen Monat nach der Auflösung der ALB verkündet die ARAB im Internet ihre Fusion mit der "Neuen antikapitalistischen Organisation" (NaO). Die ideologische Ausrichtung der NaO ist trotzkistisch mit einem eindeutigen Bekenntnis zur Militanz. In Brandenburg existieren eher lokale Szenen und keine größeren Bündnisse. Auflösungserscheinungen und Krisen kommen so weniger offen zum Ausdruck. Bislang war auch keine intensive Vernetzung mit Berlin zu verzeichnen. Mit dem Aufkommen der NaO könnte sich dies ändern. Seit dem 18. August 2014 ist eine Facebook-Seite der "NaO-Potsdam" online. Eingestellt ist das Manifest der Organisation, es wird auf Veranstaltungen in Berlin verwiesen und mobilisiert. Ob und wie weit die Organisation in Potsdam personell unterfüttert ist, bleibt offen. Die Mitte Dezember 2014 vorhandenen 30 "Likes" weisen jedoch eher auf eine kleine Gruppierung hin. Trotz ideologischer Krise haben die jüngsten Entwicklungen in Syrien und im Nordirak ein Thema nach vorne geschoben, welches in allen noch so unterschiedlichen Gruppierungen konsensfähig ist: Solidarität mit der in Deutschland mit einem Betätigungsverbot belegten kurdischen Arbeiterpartei (PKK, siehe auch Kapitel 5). Ideologisch fühlt man sich mit ihr verbunden. Hinzu kommt Solidarität mit Kurden jesidischen Glaubens, welche als angebliche "Ungläubige" vom "Islamischen Staat" (siehe Kapitel 4.1) in brutalster Weise bekämpft werden. Demonstrationen von Kurden werden daher auch von Linksextremisten besucht. Die "NaO-Potsdam" beteiligte sich an der Solidarisierung mit einer Spendensammlung. 138 Linksextremismus "52000,00 Euro ist der aktuelle Spendenstand der Kampagne: Waffen für die YPG/YPJ. 50000,00 Euro sind an die Volksverteidigungskräfte überwiesen. es gibt viele kleine Basisinitiativen, die Geld sammeln. Zum Beispiel werden auf Geburtstagsfeiern Sammlungen veranstaltet. Wir können gemeinsam noch viel mehr erreichen. Verbreitert diese Kampagne und sammelt weiter."77 77 Facebook-Seite "NaO-Potsdam", 04.11.2014 (letzter Zugriff am 17.12.2014) 139 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 3.2 "Rote Hilfe" "Rote Hilfe e.V." (RH) Gründungsjahr: 1975 Sitz: Göttingen in Brandenburg aktiv seit: 1993 Mitglieder in Brandenburg: 200 für Brandenburg relevante überregionale Publikationen: "Die Rote Hilfe" Internetadressen: www.rote-hilfe.de Bei der "Roten Hilfe e.V." (RH) handelt es sich um eine der wenigen Konsensorganisationen des linksextremistischen Spektrums. Auch Autonome, die normalerweise organisierten Strukturen skeptisch gegenüberstehen, sind hier bereit, einen monatlichen Solidaritätsbeitrag zu leisten. Die RH bezeichnet sich in ihrer Satzung als eine "parteiunabhängige, strömungsübergreifende linke Schutzund Solidaritätsorganisation". Ihr Arbeitsschwerpunkt liegt auf der Unterstützung von Strafund Gewalttätern aus dem "linken" Spektrum, die "wegen ihres politischen Engagements zum Ziel staatlicher Repression" werden. Unter bestimmten Voraussetzungen bietet die RH sowohl Angeklagten in laufenden Verfahren als auch nichtinhaftierten Verurteilten vor allem rechtlichen Beistand und stellt damit eine wichtige Infrastruktur innerhalb der Szene. Der Begriff "politischer Gefangener" wird auch auf Terroristen bezogen. So werden bezeichnenderweise Verfahren gegen die "Rote Armee Fraktion" (RAF) von der RH nach wie vor als "Repression" bezeichnet. Die RAF ist unter anderem für 34 Morde, zahlreiche Entführungen, Sprengstoffanschläge und Banküberfälle verantwortlich. 140 Linksextremismus Die RH unterstützt Demonstrationen und organisiert Informationssowie Diskussionsveranstaltungen zu Themen wie "Rechtshilfe" sowie "staatliche Repression". Adressen von Inhaftierten, die es materiell und politisch zu unterstützen gelte, werden bekanntgemacht. Mit Mitgliedsbeiträgen, Spenden und dem Verkauf der Publikation "Die Rote Hilfe" werden die Aktivitäten finanziert. Örtlich sind aber meist nur wenige Mitglieder für die Organisation aktiv. Der Verein ist bundesweit organisiert und zählte 2013 etwa 6.000 Mitglieder, die in 48 Ortsgruppen organisiert waren. In ihrer heutigen Form besteht die RH seit 1986. Wie der Vereinsname hat auch der alljährlich begangene "Tag des politischen Gefangenen" am 18. März 2014 seinen Ursprung in den 1920er Jahren.78 Rote Hilfe e.V. in Brandenburg In Brandenburg gliedert sich die "Rote Hilfe" in fünf Ortsgruppen: Potsdam, Cottbus, Neuruppin, Königs Wusterhausen und Strausberg. Ende 2014 kam sie auf etwa 200 Mitglieder (2013: 180). Im Gegensatz zur wachsenden Mitgliederentwicklung stehen die wenigen öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, die die einzelnen Ortsgruppen auf ihren Internetseiten veröffentlichen. Cottbus hat die aktivste Ortsgruppe. Bereits am 23. Januar 2014 bot sie im "quasiMono" unter der Überschrift "Was tun, wenn's brennt? Ruhe bewahren!" zu den Themen "Demo 1 x 1" und "Verhalten bei Festnahmen" eine "Informationsveranstaltung" an. Laut Einladungstext ging es unter anderem um "Opfer polizeilicher Übergriffe" und Schutz "vor solchen Repressionen". Und darum: "Was sollte vor einer Demonstration beachtet werden, was sollte eingepackt und was lieber zu Hause gelassen werden und was passiert wenn ihr doch mal festgenommen werdet? Das sind einige 78 Hintergrund waren die Repressalien gegen Revolutionäre infolge des kommunistischen Aufstandes in Mitteldeutschland im März 1921. 141 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 der Fragen, die uns an diesem Abend beschäftigen werden und die wir mit euch zusammen diskutieren wollen."79 Der Einladungstext bezog sich auf Maßnahmen gegen einen Aufzug der rechtsextremistischen NPD am 15. Februar 2014 in Cottbus. Zu einer Gegendemonstration rief erneut unter anderem die "Antifa Cottbus" auf, welche sich auf ihrer Homepage als Unterstützerin der RH Cottbus ausweist. Auch in Brandenburg will die RH Unterstützung für "politische Gefangene" organisieren. Der freiheitliche demokratische Rechtsstaat wird als "Repressionsapparat" diffamiert. Dessen Gefangene sind "Opfer", auch wenn es sich um Gewalttäter handelt. Bezeichnend dafür sind zwei "Soli"-Veranstaltungen der RH Cottbus. Zunächst gab es am 9. Mai 2014 ein "SoliOrtsgruppen der Roten Hilfe in Brandenburg 2014 UM PR OPR OHV Neuruppin BAR MOL HVL Strausberg Potsdam LOS PM Königs Wusterhausen TF LDS SPN OSL Cottbus EE 79 Homepage Rote Hilfe Cottbus: "Infoveranstaltung 'Was tun, wenn's brennt? Ruhe bewahren!'", 11.01.2014 (letzter Zugriff am 10.12.2014) 142 Linksextremismus Konzert" im "Muggefug". Die Einnahmen sollten "von der Repression betroffenen Antifaschist*Innen" zugutekommen. Bei einem "Soli-Brunch" am 1. Juni 2014 wurde die Solidarisierung ausgedehnt. Um nicht nur finanzielle Hilfeleistung zu bieten sollten auch Briefe an Inhaftierte geschrieben werden, "um ihnen zu zeigen, dass sie nicht vergessen sind". Im Vergleich zu den Cottbuser RH-Aktivisten zeigten sich die anderen Ortsgruppen eher zurückhaltend. Die RH Königs Wusterhausen beließ es bei einem Spendenaufruf für Griechenland, während die RH Potsdam einmal im Monat einen Beratungstermin anbot. Bei der RH Neuruppin konnten 2014 keine öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten festgestellt werden. Und die RH Strausberg verfügt noch nicht einmal über eine eigene Internetseite. 143 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 3.3 DKP und MLPD: Bei Wahlen kaum messbar "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) Die "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) wurde am 26. September 1968 als eine von mehreren Nachfolgeorganisationen der verbotenen "Kommunistischen Partei Deutschlands" (KPD) in Essen (Nordrhein-Westfalen) gegründet. Ihr erklärtes Ziel ist, den "Sozialismus als erste Stufe auf dem Weg zur klassenlosen Gesellschaft" zu verwirklichen. Hierbei beruft sie sich auf die "wissenschaftliche Theorie von Marx, Engels und Lenin". Parteiorgan ist die Wochenzeitung "Unsere Zeit" "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) Gründungsjahr: 1968 Sitz: Essen in Brandenburg aktiv seit: 1990 Jugendorganisation: "Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend" (SDAJ) Studentenorganisation: "Assoziation Marxistischer StudentInnen" (AMS) Mitglieder in Brandenburg: 70 für Brandenburg relevante regionale und überregionale Publikationen: "Unsere Zeit" (UZ), "Roter Brandenburger" (DKP Landesverband Brandenburg), "Trotz alledem!" (Zeitung der DKP Potsdam & Umland), "Rote Kalenderblätter" (DKP Landesverband Brandenburg) Internetadressen: www.dkpbrandenburg.de www.dkp.de 144 Linksextremismus (UZ). Die "Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend" (SDAJ) mit Sitz in Essen wurde ebenfalls 1968 gegründet. Sie ist eine unabhängige, aber der DKP nahestehende Jugendorganisation. Mit bis zu 30.000 Mitgliedern war die DKP vor der deutschen Wiedervereinigung die mitgliederstärkste linksextremistische Organisation in der Bundesrepublik. Nachdem die Unterstützung durch die DDR weggefallen war, brach sie dramatisch ein. 2013 zählte sie bundesweit nur noch 3.500 Mitglieder. Wenige davon sind jünger als 30. Als Auffangbecken für entmachtete ostdeutsche Kommunisten konnte sie sich nie etablieren. In den letzten Jahren war sie bemüht, sich an neuere soziale Bewegungen anzuhängen, um nicht völlig in der Bedeutungslosigkeit zu versinken. Diesen Kurs befürworten die "reformerischen" Parteikräfte. Dagegen setzen die alten Kräfte wie eh und je auf die Revolution. Die DKP Brandenburg ist Teil des alten Parteiflügels. Nominell ist die DKP in Brandenburg fast flächendeckend vertreten. Sie gliedert sich laut ihrer Internetseite in elf Grundorganisationen: Strausberg, Schwedt/Oder, Bernau, Eberswalde, Teltow-Fläming, Elsterwerda, Königs Wusterhausen, Cottbus, Havel-Oberhavel und Potsdam. Im September 2014 soll Fürstenwalde hinzugekommen sein. In Brandenburg hatte sie Ende 2014 etwa 70 Mitglieder (2013: 80). Im Gegensatz zum vergangenen Jahr sind auch die Aktivitäten der bislang einzigen tatsächlich aktiven Gruppe in Potsdam endgültig erlahmt. Äußerte man sich im Jahr 2013 noch in Form von Flugblättern und anderen Publikationen zu bestimmten Themen, sind in dieser Hinsicht keine Bemühungen mehr feststellbar. Einzig Termine für regelmäßige Mitgliederversammlungen veröffentlicht die DKP Potsdam noch, so dass von einem halbwegs aktiven, aber ausschließlich internen Parteileben auszugehen ist. Im Wahljahr 2014 bemühte sich der Landesverband bei der Europaund Landtagswahl Aktivitäten zu entfalten. Unter anderem wurden im Juni Unterstützungsunterschriften für die Landtagskandidatur beispielsweise in Oranienburg (OHV), Potsdam und Frankfurt (Oder) gesammelt. Im September wurden Info-Tische unter anderem in Beeskow (LOS), Cottbus und 145 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Schwedt/Oder (UM) aufgestellt. Teilweise war daran nur ein Mitglied beteiligt. Ebenso weitgehend unbeachtet war ein "rotes Wahlmobil" unterwegs. Dieser Wahlkampf-Einsatz erstaunt umso mehr, da der Landesvorsitzende noch am 15. Juli 2014 in einem Interview mit der Tageszeitung "junge Welt" erklärte, "dass man sich nicht von der Illusion eines Parlamentarismus leiten lasse" und "Probleme nicht im Parlament gelöst werden".80 Dass man mit solchen Aussagen keine Wähler an sich binden kann, bewiesen die Wahlergebnisse sowohl bei der Europaals auch bei der Landtagswahl, bei denen die DKP 0,3 beziehungsweise 0,2 Prozent erzielte. Von der DKP-Jugendorganisation "Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend" (SDAJ) sind im Jahr 2014 keine öffentlichen Aktivitäten in Brandenburg ausgegangen. MLPD Die "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) zählte Ende 2013 bundesweit etwa 1.900 Mitglieder. Ihr Schwerpunkt liegt in Nordrhein-Westfalen. Dort wurde sie 1982 in Gelsenkirchen gegründet. Sie ist aus dem "Kommunistischen Arbeiterbund Deutschlands" hervorgegangen. Im Partei-Statut heißt es in der Präambel: "Die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) versteht sich als politische Vorhutorganisation der Arbeiterklasse in Deutschland. Ihr grundlegendes Ziel ist der revolutionäre Sturz der Diktatur des Monopolkapitals und die Errichtung der Diktatur des Proletariats für den Aufbau des Sozialismus als Übergangsstadium zur klassenlosen kommunistischen Gesellschaft." Die maoistisch-stalinistisch ausgerichtete Partei hält an den revolutionären Zielsetzungen von Marx und Lenin fest. Wegen ihrer maoistischen Positionen und der Relativierung stalinistischer Verbrechen ist sie im linksextremistischen Spektrum weitgehend isoliert. Hinzu kommt der Anspruch auf den "wahren Sozialismus". Zur Gewinnung der Jugend stützt sich 80 Interview mit Mario Berrios Miranda in "junge Welt": "Probleme werden nicht im Parlament gelöst", Homepage DKP Brandenburg, 15.07.2014 (letzter Zugriff am 17.12.2014) 146 Linksextremismus die MLPD auf ihren Jugendverband "Rebell"; "Rotfüchse" nennt sich die Kinderorganisation. Die Mitglieder der Länder Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern werden in einem gemeinsamen Landesverband Nord-Ost gebündelt, der von einer zentralen Geschäftsstelle in Berlin-Neukölln betreut wird. In Brandenburg ist die MLPD mit eigenen Strukturen praktisch nicht vertreten und verfügte Ende 2014 wie im Vorjahr lediglich über Einzelmitglieder. Sporadische Aktivitäten sind gelegentlich feststellbar. Diese werden meist federführend aus Berlin oder anderen Bundesländern gesteuert. Gelegentlich sind bei Demonstrationen oder Kundgebungen Fahnen oder Plakate der MLPD zu sehen. Solche sichtbaren Aktivitäten im Umfeld anderer sind für die MLPD in Brandenburg kennzeichnend. Im Gegensatz zur DKP ist die MLPD nicht zur Landtagswahl 2014 angetreten. Dafür verfügt sie in Brandenburg weder über Strukturen noch über entsprechende Mitglieder. Einzig zur Europawahl trat sie in Brandenburg an und untermauerte mit dem Ergebnis von 0,1 Prozent ihre bisherigen Misserfolge. Insgesamt ist die MLPD Brandenburg eine Splitterpartei, die lediglich von Einzelpersonen unterstützt wird. Beiträge zu politischen Diskussionen innerhalb der linksextremistischen Szene, die Reaktionen hervorgerufen hätten, ließen sich bisher ebenfalls nicht feststellen. Weder der DKP noch der MLPD ist es im vergangenen Jahr gelungen, angeblich vorhandene Potenziale für sich zu gewinnen. Vielmehr fristen beide Parteien nach wie vor ein Schattendasein. Sie scheinen für die Menschen und ihre heutigen Probleme keine Antworten parat zu haben. Die Brandenburger Bevölkerung fühlt sich von beiden jedenfalls nicht angesprochen. Beide Parteien wirken sektiererisch und rückwärtsgewandt. Das macht sie insbesondere für junge Menschen unattraktiv. 147 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 3.4 Beispiele linksextremistischer Straftaten Linksextremistische motivierte Gewaltstraftaten sind im Jahr 2014 auf 30 angestiegen (2013: 15). Betroffen waren insbesondere Vertreter rechtsextremistischer Parteien während Wahlkampfaktivitäten. Einige Delikte ereigneten sich im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen Rechtsextremisten. Hierbei war auch die Polizei betroffen, die aus Sicht einiger Linksextremisten mit dem politischen Gegner angeblich "zusammenarbeitet". Ebenso wurden wieder Sabotageversuche festgestellt, um alltägliche Funktionsabläufe zu stören. Cottbus, 15. Februar 2014: Polizeiabsperrungen werden durchbrochen und eine genehmigte NPD-Demonstration wird blockiert. Hierbei kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Blockierern. Es werden Anzeigen wegen Körperverletzung, Landfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte aufgenommen. Wittenberge (PR), 5. April 2014: Eine genehmigte rechtsextremistische Demonstration wird mit Sitzblockaden gestoppt und dadurch vorzeitig beendet. Von Seiten der Gegendemonstranten kommt es zu gewalttätigen Ausschreitungen. Mehrere Anzeigen wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte werden aufgenommen. Cottbus, 5. Mai 2014: Ein PKW hält neben einem flugblätterverteilenden NPD-Wahlhelfer. Der Fahrer ruft: "Verteile deinen Dreck hier nicht weiter, hau ab!" Schließlich steigt der Fahrer aus und versucht, Flugblätter zu entwenden. Als andere Personen auftauchten, verschwindet der Fahrer, kommt jedoch kurze Zeit später zurück. Der Beifahrer droht: "Du bist ja immer noch nicht verschwunden, du sollst deinen Dreck mitnehmen, du kriegst auf die Schnauze!" Der Geschädigte erhält einen Stoß vor die Brust und der PKW-Fahrer entwendet Flugblätter. Bei Karstädt (PR), 8. November 2014: Unbekannte öffnen an der Bahnstrecke Berlin-Hamburg einen Schacht der Deutschen Bahn und entzünden Kabel mit Brandbeschleuniger. Im Internet wird dazu ein Bekennerschreiben der "Autonomen Gruppen" veröffentlicht. 148 Linksextremismus 3.5 Ausblick In Brandenburg hat sich die bisherige Erosion der linksautonomen Szene im Jahr 2014 nicht weiter fortgesetzt. Jedoch müssen sich die verbliebenen 190 Anhänger immer mehr ihrer eigenen Überalterung stellen. Es gibt nur wenig Nachwuchs. Ebenso lockt die Verbürgerlichung. So manch ein Szeneangehöriger partizipiert sozial und ökonomisch an einem gesellschaftlichen Modell, welches er gleichzeitig ablehnt und bekämpft oder dies zumindest vorgibt. Mit dieser von einigen älteren Autonomen zur Schau gestellten Lebenslüge lässt sich potenzieller Nachwuchs kaum ködern geschweige denn indoktrinieren. Das Spannungsverhältnis zwischen Ideologie und Realität erschwert die Nachwuchsgewinnung. Phrasenhaftes Festhalten an überholten ideologischen Vorstellungen besorgt das Übrige. Umso mehr suchen Restautonome Anschluss bei der Zivilgesellschaft, um auf diesem Weg ihre demokratiefeindliche Gesinnung zu verbreiten. Weiterhin problematisch bleibt das Verhalten bei Demonstrationen. Autonome sprechen dem politischen Gegner und der Polizei oft das Recht auf körperliche Unversehrtheit ab. So wird auch künftig mit entsprechenden Straftaten zu rechnen sein. Im Gegensatz zur angeschlagenen autonomen Szene hat sich die "Rote Hilfe e. V." zu einer konstanten und weiter wachsenden linksextremistischen Bestrebung innerhalb Brandenburgs entwickelt. Als übergreifende Konsensorganisation ist sie straff organisiert und teilweise konspirativ tätig. Nach Außen gibt sie gern vor, sich lediglich um Opfer staatlicher "Repression" zu kümmern. Tatsächlich richtet sich Ihr Vorgehen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Für Rechtsextremisten, die eine "Gefangenenhilfe e.V." etablieren wollen, ist sie ein organisatorisch unerreichtes Vorbild. Die hoffnungslos überalterten Parteien DKP und MLPD sind in Brandenburg ohne Bedeutung und ohne Zukunft. Die Anhänger der MLPD sind in Brandenburg nicht einmal mehr in der Lage, sich zu organisieren. Über Strukturen im Land verfügen sie nicht. Die DKP hat hie und da noch Ortsgruppen, von denen die meisten wohl in absehbarer Zeit zerfallen werden. 149 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 150 Islamistischer Extremismus 4. Islamistischer Extremismus 4.1 Aktuelle Entwicklungen im islamistischen Extremismus Anzahl islamistischer Extremisten (geschätzt) Brandenburg 2013 2014 Islamistische Extremisten 30 40 2014 ließen sich weltweit große Veränderungen im islamistischen Extremismus und daraus resultierendem Terrorismus feststellen. Diese Entwicklungen und damit verbundene Bedrohungen wirken sich direkt auf das Sicherheitsgefüge der Bundesrepublik Deutschland aus. Hierbei scheint al-Qaida zusehends in den Hintergrund zu rücken. Die aufsehenerregendsten Aktivitäten gingen von der jihadistisch-salafistischen Organisation "Islamischer Staat" (IS) aus, die aus "al-Qaida im Irak" entstanden ist, aber inzwischen mit al-Qaida konkurriert. Als sunnitische Organisation kämpft der IS im Irak gegen die schiitisch dominierte Zentralregierung und die Kurden in ihren Autonomiegebieten im Nordirak. Im syrischen Bürgerkrieg bekämpft der IS die Regierung des Assad-Regimes, die "Freie Syrische Armee", die kurdische Minderheit in Nordsyrien und den al-Qaida-Ableger Flagge "Islamistischer Staat" (IS) "Al-Nusra-Front". Der IS widerrief Mitte 2013 nach internen Konflikten sein Bekenntnis zu al-Qaida. Seither befinden sich die beiden Organisationen in einem Konkurrenzverhältnis und der IS versucht, al-Qaida an Gewalttätigkeit unter anderem in Form von Massenhinrichtungen, Vergewaltigungen, Entführungen und Folter noch zu übertreffen. Durch militärische Eroberungen nahm der IS im Jahr 2014 große Teile Syriens sowie des Irak ein und rief am 29. Juni 2014 das Kalifat unter Abu Bakr al-Baghdadi aus. Infolge dessen entschlossen sich 40 Länder, den Vormarsch des IS militärisch zu bekämpfen. 151 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Abu Mohammad al-Adnani, der offizielle Sprecher des IS, veröffentlichte am 22. September 2014 eine Audio-Botschaft, in der er zum ersten Mal Anhänger des IS dazu aufrief, "Ungläubige" in ihren westlichen Heimatländern zu töten. Als Ziele nennt er Amerikaner, Franzosen, Australier und Kanadier und "alle, die in die Koalition gegen den Islamischen Staat eingetreten sind." Seine Wortwahl ist drastisch: "Töte ihn auf jede Art. Zerschlage seinen Kopf mit einem Stein, schlachte ihn mit einem Messer, überfahre ihn mit einem Auto, wirf ihn von einem hohen Platz herunter, erwürge oder vergifte ihn." Deutschland steht also im erklärten Zielspektrum des IS und anderer internationaler jihadistischer Organisationen. Aufgrund der Unvereinbarkeit seiner Ziele mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hat der Bundesminister des Innern den IS am 12. September 2014 verboten. Seitdem ist beispielsweise das Zeigen von IS-Flaggen bei politischen Veranstaltungen wie Demonstrationen eine Straftat, die konsequent verfolgt wird. Islamistisch-extremistisch motivierte Terroristen verübten wie schon in den Jahren zuvor auch 2014 weltweit zahlreiche Anschläge, insbesondere in Afghanistan, in Syrien und im Irak. Daran waren nicht nur Jihadisten aus der jeweiligen Region beteiligt, sondern auch "Reise-Mujahedin" aus anderen muslimischen oder aus westlichen Ländern - auch aus Deutschland: Am 19. Juli 2014 sprengte sich nach einer Reihe von Autoexplosionen ein Selbstmordattentäter im Süden Bagdads in die Luft. Unter den 54 Toten befanden sich viele Schulkinder. Es wird davon ausgegangen, dass der Anschlag vom 21-jährigen deutschen Staatsbürger Ahmet C. begangen wurde, welcher sich zuvor dem IS angeschlossen hatte. In den westlichen Ländern haben 2014 keine Anschläge der großen jihadistischen Organisationen stattgefunden, doch jihadistisch motivierte Einzeltäter - oftmals psychisch labil oder bereits durch Gewalttaten auffällig geworden - sind den Aufrufen des IS und al-Qaidas zu autonom durchgeführten Taten gefolgt. Beispielsweise erschoss mutmaßlich der 29-jährige französische Staatsbürger Mehdi Nemmouche im jüdischen Museum in Brüssel am 24. Mai 2014 vier Menschen. Es wird vermutet, dass er während eines Syrien-Aufenthaltes im Vorjahr in Kontakt zu jihadistischen Gruppen stand. Bei einem Anschlag auf das kanadische Regierungsviertel in Ottawa am 22. Oktober 2014 erschoss ein maskierter Mann einen Soldaten und stürmte in das Parlamentsgebäude, bevor er selbst getötet wurde. Die Lei152 Islamistischer Extremismus che konnte als der 32-jährige Michael Zehaf-Bibeau identifiziert werden, welcher kurz vor der Tat zum Islam konvertiert war. Am 14. Dezember 2014 nahm der 50-jährige Iraner Man Haron Monis in einem Cafe in Sydney 18 Geiseln. Zwei davon wurden zusammen mit dem Geiselnehmer getötet, als die Polizei das Cafe stürmte. Monis zwang Geiseln, ein Banner mit dem islamischen Glaubensbekenntnis an eine Scheibe des Cafes zu halten. Er behauptete, für den IS zu handeln und forderte, ihm eine Flagge des IS zu bringen. Am 7. Januar 2015 erfolgte schließlich das Attentat auf die Redaktion des französischen Satire-Magazins "Charlie Hebdo" in Paris. 12 Personen, darunter ein großer Teil der Redaktion, wurden von zwei islamistisch153 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 extremistischen Terroristen erschossen. Ein dritter Terrorist nahm später Geiseln in einem jüdischen Supermarkt und erschoss vier von ihnen. Das Internet wird für die islamistisch-extremistische Propaganda immer bedeutsamer. Es dient der Mobilisierung und bietet virtuelle Aktionsräume. Über unterschiedliche Kommunikationsplattformen werden Selbstdarstellungen veröffentlicht, um Interessenten zu werben und Macht zu demonstrieren. Mit Enthauptungsund Massenerschießungsvideos sollen gewaltbereite Anhänger angestachelt, die militärischen Gegner und die Zivilbevölkerung vor Ort abgeschreckt und die Weltgemeinschaft schockiert und provoziert werden. Gleichzeitig führen al-Qaida und der IS im Internet einen propagandistischen Kampf um die ideologische Vorherrschaft im globalisierten Jihad. Al-Qaida gibt das professionell aufgemachte und weltweit rezipierte Magazin "Inspire" heraus. Die intensive Internetpropaganda der Islamisten trägt zu ihrem unverminderten Zulauf an Sympathisanten bei. Zudem ist durch die Verbreitung mobiler Endgeräte die Nutzung islamistischer Netzwerke nicht mehr ortsgebunden. Die Kommunikation erfolgt auf vielfältige Weise: Facebook-Profile, salafistische Foren, Homepages, WhatsApp-Gruppen, Twitter, Threema, Skype und vieles mehr wird genutzt. Auffällig sind hierbei sowohl das ausgeprägte Geltungsund Mitteilungsbedürfnis der Betroffenen als auch der teilweise hohe Grad an Konspirativität. Ebenso sind die verschiedenen Kommunikationsplattformen untereinander vernetzt und lassen den Austausch von Bildern, Videos und Nachrichten plattformübergreifend zu. Die IS-Zeitschrift "Dabiq" erscheint sogar auf Deutsch. Bundesweit wurden 2013 insgesamt 43.190 islamistische Extremisten gezählt. In Brandenburg waren es Ende 2014 rund 40 (2013: 30). 154 Islamistischer Extremismus 4.2 Salafismus ohne Resonanz Der Begriff "Salafismus" bezeichnet eine islamistisch-extremistische Ideologie. Innerhalb der verschiedenen islamistischen Strömungen zeichnet sich der Salafismus durch konsequente Rückwärtsgewandtheit und besonders rigide Prinzipien aus. Salafisten geben vor, sich am frühmittelalterlichen Leben des Propheten Mohammed, seiner Gefährten sowie deren erste Nachfahren (Salaf = "Altvordere") zu orientieren. Die urislamische Frühgesellschaft - beziehungsweise das, was die Salafisten dafür halten - wird in höchstem Maße idealisiert. Dies zeigt sich beispielsweise im Lebensstil von Salafisten: In Kleidung und Haartracht eifern sie dem vermeintlichen Vorbild der "Salaf" nach. Sie sind jedoch nicht zu verwechseln mit traditionalistischen Muslimen, die dies ebenfalls tun, jedoch als nicht islamistisch gelten. Ideologische Grundlage der Salafisten ist ihre eigene Interpretation des Korans und der islamischen Rechtsordnung, der Scharia. Salafisten wollen das gesamte Leben aller Menschen gemäß ihrer Scharia-Auslegung regeln. Das schließt die Anwendung von Strafen wie Handabschneiden bei Dieben oder Steinigung von Ehebrechern ein. Für Salafisten ist ihre Scharia-Auslegung das einzige göttliche Gebot und steht damit über allen von Menschen geschaffenen Gesetzen, somit auch über dem Grundgesetz. Geraten Salafisten mit weltlichen Gesetzen in Konflikt, beharren sie darauf, sich keinem von Menschen gemachten Gesetz zu unterwerfen. Die Ziele der Salafisten sind mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar. Die salafistische Auffassung eines vorgeblich gottgefälligen Lebens steht im Widerspruch zur Gewaltenteilung, zur Unabhängigkeit der Gerichte, zu Pluralismus und Menschenrechten - wie etwa der Religionsfreiheit und der rechtlichen Gleichstellung von Mann und Frau. Salafisten streben daher - auch in Deutschland - einen totalitären Gottesstaat an, der ihrer Auslegung des Islams entspricht und dem sich alle vollständig zu unterwerfen haben. Auf dem Weg dorthin sind sie bestrebt, größtmöglichen Einfluss auf die Gesellschaft zu nehmen und ihre Interpretation des Islams zu verbreiten. Konsequenterweise werden andere Interpretationen des Islams und angeblich unislamische Lebensstile strikt abgelehnt. Somit geraten Salafisten zwangsweise mit Gläubigen anderer Religionen sowie Atheisten und mit allen nicht-salafistisch orientierten Muslimen in Konflikt. 155 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Der Verfassungsschutz unterscheidet zwischen einem politischen und einem jihadistischen Salafismus. Politische Salafisten versuchen in der Regel, ihre islamistisch-extremistische Ideologie auf friedlichem Weg zu erreichen. Das ist jedoch nur Theorie. Denn in der Praxis wäre das Ziel, die Errichtung eines totalitären Gottesstaates, ohne Terror und Gewalt schlicht unerreichbar. Jihadistische Salafisten geben erst gar nicht vor, ihren islamistischen Gottesstaat mit friedlichen Mitteln errichten zu wollen. Sie betrachten Gewalt als legitimes Mittel und interpretieren den an sich vielschichtigen Begriff "Jihad" ausschließlich gewalttätig. Konsequenterweise ist der Übergang zwischen den beiden Strömungen - jihadistischer Salafismus und politischer Salafismus - fließend. Salafistische Prediger zielen besonders auf junge Muslime und Konvertiten ab. In flammenden Reden werden scheinbar simple Lösungen für komplexe gesellschaftliche Probleme angeboten. Wem also eine moderne, pluralistische und freiheitlich-rechtsstaatliche Lebensführung zu kompliziert, zu anstrengend oder zu unübersichtlich ist, dem bieten diese salafistischen Scharlatane einen Ausweg. Und schon wäre der Einzug ins Paradies angeblich sicher. Alle anderen kämen natürlich in die Hölle. In Deutschland sind zahlreiche politische Salafisten im Rahmen der "Dawa", also der Missionierung und Verbreitung ihrer IslamInterpretation aktiv. Markant ist hierbei die Kampagne "Lies!", über die in deutschen Städten kostenlos Koranexemplare an Passanten verteilt werden. Attraktiv für Sympathisanten waren 2014 erneut Veranstaltungen mit bekannten salafistischen PrediPierre Vogel während einer Kundgebung in gern wie Pierre Vogel oder Sven Freiburg im Breisgau am 7. Juni 2014 Lau. Ebenso betreiben Salafisten umfangreiche Internetpropaganda. In zahllosen WhatsApp-Gruppen, Facebook-Accounts und Internetforen wird der vermeintliche "wahre Islam" erklärt. Jihadistisch ausgerichtete Salafisten laden auf dem Musikportal YouTube "Nasheeds" hoch, Sprechgesänge, 156 Islamistischer Extremismus die den Jihad und die Verbreitung des salafistischen Glaubens propagieren. Dies kann im Extremfall zur Radikalisierung von Einzelpersonen führen, wie im Jahr 2011 der Fall des Arid U. zeigte, der zwei US-Soldaten am Flughafen Frankfurt am Main erschoss. Mittlerweile wird von 7.000 Salafisten in Deutschland ausgegangen. Salafisten in der Bundesrepublik Deutschland 2014 7.000 2013 5.500 2012 4.500 2011 3.800 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000 8000 0 Besondere Besorgnis erregen Ausreisen nach Syrien und in den Irak, die fast alle einen salafistischen Hintergrund haben. Manche reisen in das Kriegsgebiet, um dort ein gottgefälliges Leben im Kalifat zu führen. Die Mehrheit aber wünscht, das neue islamistisch-extremistische Staatsgebilde zu unterstützen - auch mit der Waffe in der Hand. Rekruten aus Deutschland werden beim IS in der Regel für Propagandaund LogistikJobs sowie als einfache Kämpfer und Kanonenfutter eingesetzt. Auch Selbstmordattentäter sind darunter. Ende 2014 sind die Sicherheitsbehörden von knapp 550 in die Kriegsgebiete ausgereisten Personen ausgegangen. Etwa 180 kamen bisher zurück. Auch sie stehen im Fokus der Sicherheitsbehörden, da sie mitunter Kampferfahrungen gesammelt haben und in Terrorcamps ausgebildet wurden. Damit ist ein hohes Sicherheitsrisiko verbunden. Einige sind ernüchtert, andere wiederum verroht und posttraumatisch gestört. Es besteht die Gefahr, dass solche Rückkehrer weitere Ausreisen organisieren oder terroristische Anschläge auf deutschem Boden verüben. In Brandenburg konnten auch 2014 keine salafistischen Strukturen festgestellt werden. Salafistische oder entsprechend beeinflusste Einrichtungen in Berlin dienen jedoch als Anlaufpunkte für das sich im niedrigen zweistelligen Bereich bewegende salafistische Personenpotenzial Brandenburgs. Von Brandenburg aus kam es bereits 2013 zu vereinzelten Ausreisen in die Kriegsgebiete in Syrien und im Irak. Wahrscheinlich, um sich den Aktivitäten der IS anzuschließen. 2014 wurden erneut solche vereinzelten Ausreisen festgestellt. 157 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 4.3 Sicherheitsgefährdende Bestrebungen durch Islamisten mit Bezügen in den Kaukasus Bezügen in den Die "Nordkaukasische Separatistenbewegung" (NKSB) umfasst die voneinander unabhängigen Organisationen "Kaukasisches Emirat" (KE) und "Tschetschenische Republik Itschkeria" (CRI). Beide wollen einen von der Russischen Föderation unabhängigen Staat errichten. Die CRI verfolgt dies auf politischem, das KE auf terroristischem Wege. Im März 2014 meldete eine islamistische Internetseite, KE-Anführer Dokku Umarov sei den Märtyrertod gestorben. Diese Meldung wurde kurz danach von Russland bestätigt. Umarov wurde für mehrere Attentate in Russland mitverantwortlich gemacht und fiel zuletzt durch seinen Internetaufruf auf, die Olympischen Winterspiele in Sotchi 2014 mit allen Mitteln zu verhindern. Sein Nachfolger und neuer Emir des "Kaukasischen Emirates" ist Aliaskhab Kebekov, auch Ali Abu Muhammad Al-Dagestani genannt. Deutschland und der westeuropäische Raum dienten den tschetschenischen Unabhängigkeitskämpfern bisher als strategischer Rückzugsund Unterstützungsraum. Der Anschlag auf den Boston-Marathon im April 2013 zeigte jedoch auf dramatische Art und Weise, dass radikalisierte Tschetschenen mittlerweile den Bereich gewaltfreier Unterstützungshandlungen überschreiten und sich auch im Ausland terroristisch betätigen. Mittlerweile ziehen die Kampfplätze in Syrien und im Irak tschetschenische Islamisten an. Sie sind dort unter dem Banner des IS in erheblichem Umfang vertreten. Dahin reisen sie direkt aus der tschetschenischen Heimat 158 Islamistischer Extremismus oder aus europäischen Ländern. In Syrien und im Irak sollen sie sich durch einen hohen Grad an Kampfbereitschaft und Grausamkeit auszeichnen. 2014 kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit maßgeblicher Beteiligung von Salafisten und Tschetschenen. So am 6. Oktober 2014 in Celle (Niedersachsen), als rund 400 salafistische Tschetschenen und jesidische Kurden aneinandergerieten und mehrere Menschen verletzt wurden. Am Folgetag ereigneten sich in Hamburg ebenfalls gewalttätige Auseinandersetzungen. Zunächst demonstrierten mehrere Hundert Kurden in der Hamburger Innenstadt friedlich für Solidarität gegenüber den vom IS bedrängten Kurden in der syrischen Stadt Kobane. Am Abend eskalierte die Lage jedoch, als die Demonstranten im Hamburger Stadtteil St. Georg auf salafistische Anhänger des IS trafen. Trotz großem personellen Polizeiaufgebots wurden mehrere Menschen verletzt. Wie bereits im Vorjahr kam es auch 2014 zu gewaltsamen Vorfällen in brandenburgischen Asylunterkünften. Am 12. und 13. März 2014 griffen zwei Tschetschenen das Personal im Übergangswohnheim Luckenwalde (TF) an. Es gab zwei Verletzte. In Forst (SPN) gab es am 19. und 20. August 2014 bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen afrikanischen und tschetschenischen Bewohnern des Asylbewerberheimes. Hier fiel wie bei ähnlichen Konflikten in anderen Bundesländern die schnelle Mobilisierung der Tschetschenen auf. Sie konnten binnen kurzer Zeit Verstärkung von Personen derselben Herkunft hinzurufen. Die hohe Gewaltbereitschaft Einzelner sowie die starke regionale und überregionale Vernetzung des tschetschenischen Spektrums stellen hier ein Sicherheitsrisiko für Aufnahmeeinrichtungen dar und könnten als Plattform zur Radikalisierung und Rekrutierung islamistischer Extremisten genutzt werden. 159 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 4.4 Ausblick Die neuesten Entwicklungen zeigen eine Zunahme gewalttätiger Ausschreitungen in Deutschland, an denen islamistische Extremisten maßgeblich beteiligt sind. Jihadistische Gruppierungen sind durch das Internet mittlerweile bis in kleinste Unterorganisationen weit vernetzt. Hieraus resultiert ein hohes Mobilisierungspotenzial für zahlreiche extremistische Bestrebungen. Dazu zählt insbesondere die Gefahr terroristischer Anschläge, welche von stark radikalisierten Einzeltätern oder Kleingruppen verübt werden könnten. Solche "einsamen Wölfe" müssen keinen direkten Bezug zu einschlägigen Organisationen aufweisen, weshalb von ihnen verübte Anschläge nur schwer vorhersehbar sind. Daher muss ein verstärktes Augenmerk auf die Internetpropaganda sowie auf Ausreisewillige gelegt werden. Als neues Risikofeld kommt hinzu, dass die Bundesrepublik Deutschland seit 2014 kurdische Einheiten unterstützt, welche gegen den terroristischen IS kämpfen. Bedenklich ist ebenso die von Rückkehrern ausgehende Gefahr der Verbreitung jihadistischer Ideologie. Denn als gestandene Kämpfer genießen sie hohes Ansehen und werden als Helden verehrt. Jüngeren könnten sie als Vorbilder dienen, ihnen nachzueifern. Auch Personen und Einrichtungen in Deutschland gehören zum Zielspektrum islamistischer Terroristen. 160 Islamistischer Extremismus 161 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 162 Ausländerextremismus 5. Ausländerextremismus Mitgliederzahlen ausländerextremistischer Gruppierungen (zum Teil geschätzt) Brandenburg 2013 2014 Linksextremisten 150 110 davon KONGRA-GEL* 115 100 Nationalistische Extremisten 20 15 gesamt* 170 125 * Hier werden auch mit Verbot belegte Gruppen mitgezählt. Ausländerextremistische Bestrebungen spielen im Land Brandenburg eine nach wie vor untergeordnete Rolle. Nur etwa 125 Personen gehörten Ende 2014 solchen Organisationen an (2013: 170). Bundesweit waren es 2013 insgesamt 28.810. Ihre Ziele werden durch politische oder religiöse Konflikte in den jeweiligen Heimatländern bestimmt. Deutschland dient überwiegend als Rückzugsund Unterstützungsraum. Anders als in Westdeutschland leben in Brandenburg nur wenige Ausländer. Dementsprechend sind Strukturen ausländerextremistischer Gruppierungen hier so gut wie nicht feststellbar. Lediglich Einzelpersonen sind in Brandenburg wohnhaft. Sie orientieren sich meistens nach Berlin oder in andere Großstädte, wo entsprechende Strukturen bestehen. "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) Durch die aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten hat die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) wieder mehr Beachtung gefunden. Gemeinsam mit der syrischen Schwesterpartei PYD (Partei der Demokratischen Union) und deren militärischem Arm YPG (Volksverteidigungseinheiten) bekämpfen PKK-Angehörige in Syrien die Terrormiliz "Islamischer Staat". 163 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 "Volkskongress Kurdistans" (KONGRA-GEL) Gründungsjahr (als PKK): 1978 in der Türkei Sitz: Nord-Irak in Brandenburg aktiv seit: 1993 Mitglieder in Brandenburg: 100 Publikationen: "Serxwebun" (Unabhängigkeit), "Yeni Özgür Politika" (Neue Freie Politik) internationale Teilorganisation: "Koordination der kurdischdemokratischen Gesellschaft in Europa" (CDK) Betätigungsverbot für die PKK in Deutschland durch den Bundesminister des Innern am 26.11.1993 Die 1978 von Abdullah Öcalan in der Türkei gegründete "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) sieht sich als einzige legitime Interessenvertretung der Kurden. Sie hat sich immer wieder umbenannt - KADEK, KONGRA-GEL, KKK beziehungsweise KCK - ist aber mehr unter dem Namen PKK bekannt. Sie trat ursprünglich für die Errichtung eines unabhängigen Staates "Kurdistan" ein, den sie mit militärischen Mitteln und Anschlägen auf zivile Ziele erreichen wollte. Inzwischen geht es ihr mehr noch um kulturelle Autonomie. Sie strebt einen länderübergreifenden föderalen Verbund aller Kurden im Nahen Osten an. Aufgrund ihres gewalttätigen Vorgehens auch in Deutschland wurde die PKK am 26. November 1993 vom Bundesinnenminister mit einem vereinsrechtlichen Betätigungsverbot belegt. Seit 2002 ist sie von der Europäischen Union als terroristische Organisation gelistet. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes wird sie in Deutschland als terroristische Vereinigung im Ausland eingestuft. Seit 2013 beherrscht das Thema Syrien die Aktivitäten der PKK auch in Deutschland. In zahlreichen Städten machte sie mit Demonstrationen und Kundgebungen auf die Lage im Nahen Osten aufmerksam. Kämpfer gegen den "Islamischen Staat" werden ebenfalls in Deutschland rekrutiert. Durch die Ereignisse im Nordirak und in Syrien (siehe Kapitel 4.1) hat die PKK im Jahr 2014 eine wesentlich bessere Lobby bekommen. Als Geg164 Ausländerextremismus ner der Terror-Organisation "Islamischer Staat" werden ihre Angehörigen mehr und mehr als Freiheitskämpfer betrachtet. Dies gilt insbesondere für Angehörige der linken Szene, die zu Spendenkampagnen aufrufen (beispielsweise "Waffen für Kobane"). Es ist davon auszugehen, dass die Waffen, die von diesem Geld gekauft werden sollen, letztendlich auch in die Hände der PKK gelangen. Obgleich sich die PKK-Anhänger derzeit in Europa überwiegend friedlich verhalten, sind militante Aktivitäten aufgrund aktueller Entwicklungen jederzeit möglich. In Brandenburg gehören gegenwärtig etwa 100 Personen (2013: 115) der PKK an. Ende 2013 waren es bundesweit 13.000. Die PKK verkörpert damit unverändert das größte Personenpotenzial im Bereich Ausländerextremismus. 165 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 166 Spionageabwehr, Wirtschaftsschutz, Proliferation und Geheimschutz 6. Spionageabwehr, Wirtschaftsschutz, Proliferation und Geheimschutz 6.1 Spionageabwehr Spionage bezeichnet das Beschaffen und Erlangen nicht-öffentlich zugänglicher Informationen oder geschützten Wissens durch eine fremde staatliche Macht. Unverändert setzen Staaten ihre Nachrichtendienste ein, um Informationen von politischem, militärischem und wirtschaftlichem Interesse zu gewinnen. Spionage stellt für sie ein effektives Mittel zur Sicherung unlauterer Interessenvorteile dar. Denn grundsätzlich gilt: Wer über aktuelle Ereignisse und zukünftige Entwicklungen frühzeitig unterrichtet ist, verfügt über einen entscheidenden Informationsvorsprung gegenüber anderen und kann sein Handeln danach ausrichten. Spionageabwehr gehört auch zu den Aufgaben des brandenburgischen Verfassungsschutzes. Ziel ist, Spionageaktivitäten gegnerischer Nachrichtendienste aufzuklären und zu verhindern. Aus diesem Grund werden Informationen über geheimdienstliche Aktivitäten gesammelt und ausgewertet. Hierbei geht es nicht allein um die Enttarnung von Agenten, sondern auch um die Aufklärung von Strukturen, Aktivitäten, Arbeitsmethoden und Zielrichtungen fremder Dienste. Die Bundesrepublik Deutschland bleibt wegen ihrer geopolitischen Lage, ihrer Rolle in der Europäischen Union und der NATO sowie als innovativer und dynamischer Wirtschaftsraum ein wichtiges Aufklärungsziel ausländischer Bundesamt für Verfassungsschutz Nachrichtendienste. Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Militär bilden die vorrangigen Aufklärungsfelder. Die frühzeitige Ausspähung politischer Positionen Deutschlands sowie die Gewinnung von Informationen über wirtschaftspolitische Planungen, aktuelle Forschungsprojekte und militärische Strategien sind für fremde Nachrichtendienste daher von besonSpionage Ihre Ziele derem Interesse. Zu den Hauptakteuren Ihre Methoden der Spionageaktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland zählen nach wie 167 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 vor die Russische Föderation und die Volksrepublik China. Ein weiterer Schwerpunkt fremder Dienste ist die Ausforschung von in Deutschland aktiven Organisationen und Einzelpersonen, die in Opposition zum Regime in ihren Heimatländern stehen. Ausländische Nachrichtendienste betreiben Spionage sowohl offen als auch verdeckt. Dazu zählt beispielsweise die klassische Agentenführung. Die meisten Informationen werden jedoch offen gewonnen: Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen wie Zeitungen, Internet und Datenbanken sowie Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen oder wissenschaftlichen Projekten. Zur Erlangung besonders sensibler und deshalb auch entsprechend geschützter Informationen werden zumeist geheime Beschaffungsmethoden eingesetzt: Eindringen in Informationssysteme, Überwachung der Telekommunikation oder Einsatz von Agenten im Zielobjekt. Botschaften, Handels-, Reiseund Presseagenturen dienen den ausländischen Nachrichtendiensten als Spionagestützpunkte. Im digitalen Zeitalter eröffnen sich ständig neue Wege und Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung und somit auch immer wieder neue Herausforderungen für die Spionageabwehr. Angriffspunkte sind die deutschen Kommunikationsund Internetverbindungen. Hier lassen sich ohne besondere Risiken massenhaft Informationen beschaffen, was fremde Nachrichtendienste nachgewiesenerweise teilweise in großem Umfang praktizieren. Eine weitere Methode sind "elektronische Angriffe". Ziele sind neben der Informationsausspähung insbesondere Sabotageakte, also die manipulative Veränderung von Daten. In besonderem Maße waren in der Vergangenheit Bundesbehörden und Wirtschaftsunternehmen davon betroffen. 168 Spionageabwehr, Wirtschaftsschutz, Proliferation und Geheimschutz 6.2 Wirtschaftsschutz Der Schutz vor Wirtschaftsspionage zählt zu den zentralen Aufgaben der Spionageabwehr der deutschen Verfassungsschutzbehörden. Die zunehmende Globalisierung der Märkte und die internationale Ausrichtung vieler deutscher Firmen sorgen dafür, dass die Wirtschaftsspionage in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen hat. Viele Länder bedienen sich der Wirtschaftsspionage, um den technologischen Rückstand ihrer Industrie durch das illegale Schutz vor Wirtschaftsspionage Ausspähen von wirtschaftlichem Know-how aufzuEine Information des holen. Für gewöhnlich werden zu diesem Zweck die Verfassungsschutzes jeweiligen Nachrichtendienste mit der geheimen Beschaffung von Spitzentechnologie und Forschungsergebnissen beauftragt. Als rohstoffarmes und exportorientiertes Land ist Deutschland auf Ideenfreude, Entdeckergeist und Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen angewiesen. Der Schutz von Innovationen, Forschungsergebnissen und Firmeninterna sollte daher an oberster Stelle stehen. Angriffe richten sich keineswegs nur gegen Global Player und internationale Großkonzerne. Sie richten sich überwiegend gegen kleine und mittelständische Unternehmen, die sich gerade in Deutschland durch große Innovationskraft und Kreativität auszeichnen. Doch ausgerechnet in diesen Unternehmen mangelt es häufig an geeigneten Schutzvorkehrungen. Laut einer aktuellen Studie der Beratungsfirma Corporate Trust verzeichneten knapp 27 Prozent aller Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren einen konkreten Spionagefall. In etwa ebenso groß ist der Prozentsatz der Firmen, die von einem Verdachtsfall berichteten. Zusammengerechnet bedeutet dies, mehr als jedes zweite Unternehmen in Deutschland musste sich seit 2012 mit einem Spionagefall auseinandersetzen. Befragt nach den finanziellen Schäden berichtete mehr als jedes zehnte Unternehmen von einem Schaden zwischen 100.000 Euro und einer Million Euro. Jedes zwanzigste Unternehmen verzeichnete sogar einen Schaden von über einer Million Euro. Solche Schadenssummen sind insbesondere für mittelständische Unternehmen existenzbedrohend. Dabei errechnet sich die Schadenssumme keineswegs nur durch den Verlust von Wettbewerbsvorteilen infolge eines Know-how-Abflusses. Eventu169 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 elle Rechtsstreitigkeiten und der Ausfall beziehungsweise die Schädigung der IT-Infrastruktur ziehen teilweise immense Kosten nach sich. Weitere Konsequenzen können negative Berichterstattung, damit verbundene Imageschädigung und Patentrechtsverletzungen sein. Wirtschaftsspionage führt ebenso zu immensen volkswirtschaftlichen Schäden. Eine genaue Schätzung der Gesamtschadenssumme ist allerdings schwierig, da betroffene Unternehmen dazu häufig schweigen. Experten gehen jedoch mindestens von einer mittleren zweistelligen Milliardenhöhe aus. Der Ingenieursverband VDI schätzte die Summe zuletzt sogar auf über 100 Milliarden Euro. Die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern haben in den vergangenen Jahren ihre Anstrengungen zur Bekämpfung der Wirtschaftsspionage stetig verstärkt. Insbesondere die Aufklärung über Angriffsmethoden, Schutzmaßnahmen und die maßgeblichen Akteure steht dabei im Vordergrund. Zu den Hauptakteuren zählen nach wie vor die Russische Föderation und die Volksrepublik China. Beide Staaten verfügen über leistungsfähige Nachrichtendienste, die sich neben den "klassischen" Aufklärungszielen Politik, Militär und Opposition auch der Beschaffung von wirtschaftlichwissenschaftlichen Know-how widmen. Seit den Enthüllungen des "Whistleblowers" Edward Snowden im Zusammenhang mit der "National Security Agency" (NSA) wird eine intensive Debatte über Art und Ausmaß von Spionageaktivitäten westlicher Nachrichtendienste geführt. Vielfach wurde dabei auch der Vorwurf gegen verBundesamt für schiedene westliche Dienste erhoben, sie würden Wirtschaftsspionage gegen Verfassungsschutz Zentralorganisation der Wirtschaft Deutschland betreiben. Entsprechende Belege liegen dem Verfassungsschutz Brandenburg bislang jedoch nicht vor. Proaktiver W irtschaftsschutz: Dennoch geht der Verfassungsschutz alPrävention durch I nformation len Verdachtsmomenten nach. 8. Sicherheitstagung des BfV und der ASW am 03. Juli 2014 in Berlin Tagungsband Die NSA-Affäre hat deutlich gemacht, wie weitreichend die Möglichkeiten mancher hochentwickelter Nachrichtendienste sind. Dies sollte auch als Weckruf verstanden werden, sich der Themen "Informationssicherheit" und "Know-how170 Spionageabwehr, Wirtschaftsschutz, Proliferation und Geheimschutz Schutz" in Gesellschaft, Politik sowie Wirtschaft mit neuer Intensität und Ernsthaftigkeit anzunehmen. Eine ausschließliche Fokussierung auf den Bereich der Cyberspionage würde jedoch zu kurz greifen. Nach wie vor sind elektronische Angriffe nur ein Mittel von vielen zur Informationsbeschaffung. Selbstverständlich agieren Nachrichtendienste (auch im Bereich der Wirtschaftsspionage) weiterhin mit Hilfe klassischer Spionagemittel. Dazu zählen das: * Anwerben oder Einschleusen von Innentätern, * Aushorchen von Mitarbeitern mittels Social Engineerings (gezielte psychologische Manipulation), * Abhören von Besprechungen und Telefonaten. Aufgrund der Vielfalt möglicher Angriffsmethoden ist ein hundertprozentiger Schutz vor Spionage nur schwer zu erreichen. Es ist aber möglich, die Hürden für potenzielle Angreifer so hoch zu legen, dass sie bei Nichterreichung ihrer Ziele von weiteren Aktivitäten absehen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei, tatsächlich schützenswertes Firmenwissen zu identifizieren. In der Regel handelt es sich nur um wenige Prozent der allgemeinen Firmendaten, welche die "Kronjuwelen" eines Unternehmens ausmachen. Diese sollten mit entsprechendem Aufwand vor illegalem Zugriff geschützt werden. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, eine Risikound Schwachstellenanalyse durchzuführen und entsprechende Notfallpläne vorzuhalten. Verbindliche Sicherheitsrichtlinien und die Durchsetzung des Prinzips "Kenntnis nur wenn nötig!" sind für den Schutz von Firmen-Know-how eine unabdingbare Voraussetzung. Regelmäßige Schulungen tragen dazu bei, Gefahren entsprechend sensibel zu begegnen und sämtliche Mitarbeiter mit einem grundlegenden Sicherheitsbewusstsein vertraut zu machen. Gerne unterstützt der Verfassungsschutz Firmen bei der Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen. Auch Unternehmen, die bereits von Wirtschaftsspionage betroffen waren oder einen entsprechenden Verdacht hegen, sollten sich direkt an den Verfassungsschutz wenden. Ein vertrauensvoller und vertraulicher Informationsaustausch wird garantiert. Der Verfassungsschutz ist Ansprechpartner bei allen Fragen des Know-how-Schutzes. Er informiert diskret, kostenfrei und leistet praxisgerechte und fachkundige Unterstützung bei der Klärung von Spionageverdachtsfällen. 171 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 6.3 Proliferation Als proliferationsrelevante Beschaffungsaktivitäten bezeichnet man die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen und chemischen Massenvernichtungswaffen. Der Verfassungsschutz arbeitet eng mit dem Zollkriminalamt, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, dem Bundesnachrichtendienst sowie mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen. So soll die illegale Beschaffung von Gütern, Technologien und Wissen über Massenvernichtungswaffen aufgeklärt und verhindert werden, Länder wie Syrien, Nordkorea, Pakistan und der Iran versuchen seit Jahren, ihre Produktion von Massenvernichtungswaffen weiter voranzutreiben. Die Forschungsund Entwicklungsprogramme für Massenvernichtungswaffen sind in diesen Ländern unterschiedlich hoch entwickelt. Die dortigen Streitkräfte versuchen ihre Waffenarsenale zu ergänzen, die Lagerungssicherheit dieser Waffen zu verbessern sowie Einsatzmöglichkeiten, Präzision, Reichweite und Effizienz zu erhöhen. Dazu benötigen sie das Wissen und die Technologien der führenden Industrienationen. Diese Dinge beschaffen sie auf illegalem Wege und unter Umgehung der Exportkontrollen im Ausland. So streben sie eine möglichst weitgehende Unabhängigkeit in der Rüstungstechnik an. Trotz verbesserter InfrastrukDie Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern tur in den Krisenländern und ungeachtet anderer AnbieterProliferation länder sind bestimmte hochwertige Technologien und spezifisches Know-how nur bei brandenburgischen Unternehmen zu beziehen. Um die restriktiven Exportkontrollbestimmungen zu umgehen, nutzen die Risikostaaten verschiedene konspirative Methoden. Sie täuschen mit Wir haben neutralen Handelsfirmen den tatsächlichen Kauf von proVerantwortung liferationsrelevanten Gütern durch ein staatlich gesteuerProliferation 1 tes Unternehmen vor. Häufig 172 Spionageabwehr, Wirtschaftsschutz, Proliferation und Geheimschutz setzen die betroffenen Staaten Nachrichtendienste ein, deren Mitarbeiter sich dann als potenzielle Einkäufer oder Besteller ausgeben. Durch diese Vorgehensweisen wird es für Lieferfirmen schwierig, den effektiven Verwendungszweck ihres Produktes zu erkennen. Die Bundesregierung hat deswegen eine Frühwarnliste erarbeitet, auf der Kundennamen beziehungsweise die Kundenanschriften möglicher potenzieller Proliferationsbeschaffer verzeichnet sind. Mit diesen Hinweisen soll vermieden werden, dass deutsche Unternehmen unabsichtlich in die Beschaffung von Gütern im Rahmen des illegalen Transfers eingebunden werden könnten. Anhaltspunkte für Proliferationsbeschaffungen sind beispielsweise: * Endverbraucher tarnen sich hinter einem unverdächtigen Firmennamen oder einer Universität oder legen gefälschte Exportdokumente vor; * Kundenname beziehungsweise Kundenanschrift ist bereits von der Frühwarnliste erfasst oder es bestehen auffällige Ähnlichkeiten; * nicht zum Herkunftsland des anfragenden Unternehmens passende ausländische Namen von Firmen, Geschäftsführern und/oder Personal (zum Beispiel Korea bei einer angeblichen Firmenzentrale in Russland); * Kunde hat geringe Erfahrungen in geschäftlichen Dingen; * Endverbleib der Waren ist nicht eindeutig und kann durch den Auftraggeber auch nicht nachweislich erklärt werden; * Abwicklung von Anfragen und Lieferungen findet über eine oder mehrere Firmen in Drittländern statt (Umweglieferungen); * Widersprüche zwischen den angefragten Parametern des Produktes und den tatsächlichen Gegebenheiten im Land des Endverbrauchers; * keine Wartungsverträge bzw. routinemäßige Installationsarbeiten, Schulungen oder fehlendes Interesse an Service und Gewährleistungen nach dem Kauf; * vage Liefertermine oder Lieferungen an nicht bekannte Orte erwünscht. In den Fokus ausländischer Nachrichtendienste können auch Universitäten, Fachhochschulen und wissenschaftliche Institute gelangen. Der Missbrauch von Wissen ist nur sehr schwer zu erkennen und sicher nicht vollständig über Gesetze und Verordnungen einzudämmen. Für den Schutz 173 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 geheimhaltungswürdiger oder sonstiger proliferationswichtiger Informationen ist Problembewusstsein Voraussetzung. Damit wird das Risiko eigenen Reputationsverlustes ebenso minimiert. Deswegen ist bei der Entscheidung über die personelle Besetzung an Forschungsprojekten erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung ist erwünscht, ein illegaler Missbrauch muss aber verhindert werden. In erster Linie sind Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen für die Einhaltung der Exportkontrollbestimmungen selbst verantwortlich. Jedoch sind sie oft nicht in der Lage, vorgetäuschte Absichten ihrer Partner aus Risikoländern zu erkennen. So kann es unwissentlich zu strafbaren Handlungen kommen, wie beispielsweise verbotene Exportgeschäfte oder Geschäfte mit fremden Nachrichtendiensten. Der brandenburgische Verfassungsschutz tritt nicht als Exportkontrollbehörde auf. Er klärt in seiner Funktion als "Frühwarnsystem" vielmehr im Vorfeld über Beschaffungsbemühungen und -methoden der teilweise nachrichtendienstlich arbeitenden Einkäufer auf, ohne dass diese unter Generalverdacht gestellt werden. Dadurch können Firmen bei Geschäftsanbahnungen etwaige Proliferationsbezüge frühzeitig erkennen und auf einen Vertragsabschluss verzichten. Im Informationsaustausch mit den anderen Sicherheitsbehörden können zielgruppengerechte Sensibilisierungskonzepte für Wissensstandorte und Unternehmen erarbeitet und Forschungseinrichtungen als auch Wirtschaftsunternehmen durch Vorträge über die Gefahren der Proliferation sensibilisiert werden. Der Verfassungsschutz bietet der Wirtschaft und der Wissenschaft seine vertrauensvolle Hilfe an. Interessierte können sich mit Fragen jederzeit an die Mitarbeiter der Behörde wenden: Telefon: 0331 866 2500 oder E-Mail: info-wirtschaftsschutz@verfassungsschutz-brandenburg.de 174 Spionageabwehr, Wirtschaftsschutz, Proliferation und Geheimschutz 6.4 Geheimschutz und Sicherheitsüberprüfungen "Verschlusssachen" sind im öffentlichen Interesse geschützte Informationen, deren Preisgabe die Sicherheit der Menschen und die unseres freiheitlichen demokratischen Rechtsstaats gefährden würde. Schriftstücke, Bildmaterialien, das gesprochene Wort und weitere Informationsträger können "Verschlusssachen" sein. Die Einstufung in die gesetzlich vorgesehenen und bundesweit einheitlich definierten Geheimhaltungsgrade - "VS-Nur für den Dienstgebrauch", "VS-Vertraulich", "Geheim" und "Streng Geheim" - richtet sich nach dem Inhalt. Am häufigsten sind die beiden erstgenannten Geheimhaltungsgrade. Der damit verbundene Geheimschutz erfolgt in materieller sowie personeller Hinsicht. Gegenüber anderen Behörden und Einrichtungen wirkt der Verfassungsschutz hier insgesamt als Sicherheitsdienstleister. Materieller Geheimschutz Der materielle Geheimschutz umfasst technische und organisatorische Maßnahmen gegen die unbefugte Kenntnisnahme von Verschlusssachen. Bei der entsprechenden Umsetzung unterstützt der Verfassungsschutz Behörden und geheimschutzbetreute Unternehmen. Grundlage dafür ist die Verschlusssachenanweisung des Landes Brandenburg vom 16. April 1991. Sie enthält Regelungen zur Aufbewahrung und Weitergabe von Verschlusssachen. Die Bearbeitung von Verschlusssachen erfolgt heutzutage fast ausschließlich im Bereich computergestützter Informationstechniken. Auch hierbei ergreift der Verfassungsschutz entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität (Unverfälschtheit) der Daten. Vor einer Übermittlung werden sie hochgradig verschlüsselt. Auch die Speicherung erfolgt aufgrund der sehr hohen Schutzbedürftigkeit nach strengen Maßgaben. Sie sind höher als die des IT-Grundschutzes des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Grundlage dafür ist ein ITSicherheitskonzept. Es wird regelmäßig auf Wirksamkeit geprüft und neu angepasst. 175 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Personeller Geheimschutz Wo Informationen, die im staatlichen Interesse geheim zu halten sind, bearbeitet werden oder zugänglich sind, dürfen nur vertrauenswürdige Personen beschäftigt sein. Dies soll durch den "Personellen Geheimschutz" gewährleistet werden. Dafür gibt es die Sicherheitsüberprüfung. Sie ist das zentrale Instrument des personellen Geheimschutzes. Rechtliche Grundlage ist das "Brandenburgische Sicherheitsüberprüfungsgesetz" (BbgSÜG). Es gibt die Voraussetzungen und das Verfahren für Sicherheitsüberprüfungen vor. So soll festgestellt werden, ob ein vorgesehener Geheimnisträger nach seinem bisherigen Verhalten prognostisch geeignet ist, mit übertragenen Verschlusssachen vertraulich umzugehen. Die Stufe der Sicherheitsüberprüfung richtet sich nach der Art und der Anzahl der Verschlusssachen, zu denen eine Person künftig Zugang haben darf. Im Jahr 2014 wirkte die Verfassungsschutzbehörde am Abschluss von insgesamt 121 (2013: 278) Sicherheitsüberprüfungen mit. In Brandenburg betrifft das Mitarbeiter von etwa 20 Behörden: Polizei, Staatskanzlei und Ministerien, Landtag, Gerichte sowie Staatsanwaltschaften. Die Intensität einer Sicherheitsüberprüfung richtet sich nach dem zu vergebenden Überprüfungsgrad: "Ü 1" (niedrigster) über "Ü 2" (mittlerer) bis "Ü 3" (höchster). Generell werden Bundeskriminalamt, Landeskriminalämter, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst, Bundespolizei, Bundeszentralregister und Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister angefragt sowie Auskünfte des "Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik" bewertet. Bei einer "Ü 2" wird der Partner einbezogen. Bei einer "Ü 3" werden zusätzlich Referenzpersonen befragt. Anhaltspunkte, die dem erfolgreichen Abschluss einer Sicherheitsüberprüfung entgegenstehen, sind: Zweifel an der Zuverlässigkeit bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit; eine besondere Gefährdung durch Anbahnungsoder Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste oder Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. 176 Spionageabwehr, Wirtschaftsschutz, Proliferation und Geheimschutz Solche Anhaltspunkte können selbstverschuldet sein (beispielsweise Straftaten, finanziell bedenklicher Lebensstil) oder auch beim Lebenspartner bestehen, sofern er in eine Sicherheitsüberprüfung mit einzubeziehen ist (beispielsweise Ehepartner mit erheblicher Anzahl von Straftaten). In solchen Fällen kann es unter Umständen wegen vorliegender Sicherheitsrisiken zur Ablehnung kommen. Der Verfassungsschutz ist auf Antrag überdies an Zuverlässigkeitsüberprüfungen beteiligt. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen dafür sind das Luftsicherheits-, Atomund Sprengstoffgesetz. Auch die Bewachungsverordnung sieht für Mitarbeiter des Bewachungsgewerbes die Möglichkeit vor, die Datenbank der Verfassungsschutzbehörde zur Prüfung der Zuverlässigkeit abzufragen. Damit wird gewährleistet, dass nur entsprechend zuverlässige Personen in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeiten. Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheits-, dem Atomoder dem Sprengstoffgesetz zielen insbesondere darauf ab, Terroroder Sabotageakte zu verhindern. Die Zuverlässigkeit des Bewachungsgewerbes ist zusätzlich von Bedeutung, weil deren Mitarbeiter eine Außenwirkung entfalten und ebenfalls zur Sicherung von Asylbewerberunterkünften eingesetzt werden. 2014 gingen insgesamt 6144 Anfragen (2013: 2.795) im Rahmen von Zuverlässigkeitsüberprüfungen ein: davon 5561 gemäß Luftsicherheitsgesetz, 29 gemäß Atomgesetz, 254 gemäß Sprengstoffgesetz und 300 auf der Grundlage der Bewachungsverordnung. Anfragen im Rahmen von Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß: Sprengstoffgesetz Bewachungsverordnung Atomgesetz Luftsicherheitsgesetz 300 300 80 6000 70 250 250 5000 60 200 200 4000 50 150 150 40 3000 30 100 100 2000 20 50 50 1000 10 0 0 0 0 2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014 2012 2013 2014 177 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 178 Verfassungsschutz durch Aufklärung 7. Verfassungsschutz durch Aufklärung Prävention und Öffentlichkeitsarbeit sind unerlässliche Säulen in der Auseinandersetzung mit Extremisten. Daher wird "Verfassungsschutz durch Aufklärung" von vielen Verfassungsschützern aktiv betrieben. In zahlreichen Vorträgen, Lagebildern und Hintergrundberichten informieren unsere Mitarbeiter über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, über Spionageabwehr und über Wirtschaftsschutz. Sie zeigen damit Gesicht und stellen sich Debatten über die Feinde der Demokratie. Das ist wichtig für eine effektive Informationsvermittlung. Dafür gehen Verfassungsschützer auf die Zivilgesellschaft zu. Je mehr Informationen über Extremisten vermittelt werden, desto geringer sind deren Erfolgsaussichten. Und für den Verfassungsschutz gilt: Je mehr die Zivilgesellschaft über den Verfassungsschutz weiß, desto eher wird sie ihn als Kommunikationspartner und Demokratiedienstleister akzeptieren. Die Öffentlichkeit, an die sich der Verfassungsschutz richtet, ist so vielfältig wie die brandenburgische Gesellschaft: Studenten, Feuerwehrangehörige, Justizmitarbeiter, Unternehmer, Polizisten, Soldaten, Sozialarbeiter, Schüler, Angehörige von Verwaltungen sowie von politischen Gremien und noch viele mehr ließen sich im vergangenen Jahr von Verfassungsschützern über Rechtsund Linksextremismus, islamistischen Extremismus sowie Wirtschaftsschutz informieren. Im Jahr 2014 gab es hierzu 70 entsprechende Vorträge. Daran nahmen rund 2.100 interessierte Bürgerinnen und Bürger teil. Damit summiert sich die Zahl solcher Veranstaltungen seit 2008 auf insgesamt 802 mit 28.900 Zuhörern. Veranstaltungen im Rahmen des Konzepts "Verfassungsschutz durch Aufklärung" Veranstaltungen Teilnehmer 150 6000 6000 142 5000 120 133 116 4800 112 4000 4300 90 100 4000 3000 3200 60 70 2000 2100 30 1000 0 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2009 2010 2011 2012 2013 2014 179 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Um die Aufklärungsund Präventionsarbeit möglichst zielgruppenorientiert und wirkungsvoll zu gestalten, hat der Verfassungsschutz Brandenburg seine strategische Kommunikation kontinuierlich ausgebaut und sich mit wichtigen Kooperationspartnern vernetzt. Mit dem Landesfeuerwehrverband besteht seit 2007 eine Kooperation. Hierbei werden insbesondere Jugendwarte und Feuerwehrführer der freiwilligen Feuerwehren sowie Angehörige der Berufsfeuerwehren an der Landesfeuerwehrschule in Eisenhüttenstadt (LOS) über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung informiert. Diese Kooperation ist inzwischen fester Bestandteil im dortigen Ausbildungsprogramm. Von 2007 bis Ende 2014 nahmen daran 1.425 Feuerwehrleute in 65 Veranstaltungen teil. Verstetigt hat sich die erfolgreiche Kooperation mit dem "Toleranten Brandenburg", "demos - Brandenburgisches Institut für Gemeinwesenberatung", dem "Städteund Gemeindebund", dem "Landkreistag", der "Polizeifachhochschule" und der "Brandenburgischen Kommunalakademie". Gemeinsam wurden seit Sommer 2008 unter anderem an der Polizeifachhochschule in Oranienburg (OHV) an insgesamt 35 Tagen InfoVeranstaltungen angeboten. Daran haben rund 1.520 Personen von Polizei, Kommunalbehörden und weiteren Einrichtungen teilgenommen. Zielsetzungen waren unter anderem der Umgang mit unterschiedlichen extremistischen Aktivitäten aus polizeilicher, ordnungsund arbeitsrechtlicher Sicht im Zusammenhang mit Wahlkämpfen sowie der Umgang mit extremistischen Mandatsträgern in kommunalen Vertretungen und deren Anfrageverhalten. 2014 gab es vier Veranstaltungen zum Thema "RechtsFeinde der Demokratie Feinde der Demokratie Feinde der Demokratie Rechtsextremisten Linksextremisten Islamistische Extremisten Eine Information des Eine Information des Eine Information des Verfassungsschutzes Verfassungsschutzes Verfassungsschutzes 180 Verfassungsschutz durch Aufklärung extremisten im Wahlkampf". Daran nahmen 190 Personen teil. Zwei dieser ganztägigen Informationsveranstaltungen wurden in der Nähe der sächsischen Grenze in Kooperation mit dem Verfassungsschutz Sachsen durchgeführt. Aufgrund des großen Beratungsbedarfs vieler Behörden zum Thema "Reichsbürger" bot der Verfassungsschutz 2014 erneut mehrere Vorträge dazu an. Insgesamt 420 Personen besuchten diese Veranstaltungen. Der brandenburgische Verfassungsschutz ist seit 2012 ebenfalls Kooperationspartner des "Arbeitslosenverbandes Brandenburg" und damit Bestandteil des Bundesprogramms "Demokratie verstehen, Transparenz zeigen, Beteiligung eröffnen" (DEM-TRA-BE), finanziert durch das Bundesinnenministerium. Diese Kooperation wird 2015 fortgesetzt. Damit Informationen breiter gestreut werden können, nutzt der Verfassungsschutz Brandenburg ein Info-Mobil. Unter dem Motto "Unterwegs für Freiheit und Demokratie" werden Messen, Feste, Konzerte und weitere Veranstaltungen besucht. So steht die Behörde in direktem Kontakt mit den Bürgern. Das Info-Mobil war zehn Mal im Jahr 2014 unterwegs. Einsätze gab es beispielsweise auf der Messe "INKONTAKT" in Schwedt/ Oder (UM), bei Festen der Freiwilligen Feuerwehren und auf dem Brandenburg-Tag in Spremberg (SPN). Darüber hinaus dient es als Fahrzeug für Vorträge im Land. Für Vorträge und Info-Mobil-Einsätze legten die Verfassungsschutzmitarbeiter 2014 mehr als 11.000 Kilometer zurück. Dabei verbrachten sie knapp 160 Stunden auf den Straßen. Über 300 Stunden beanspruchten die Einsätze vor Ort. Die Vorund Nachbereitung aller Einsätze umfasste weitere 440 Stunden. Fachtagungen zu aktuellen Themen sind eine weitere Säule der Aufklärungsarbeit des Verfassungsschutzes. Im Mai 2014 nahmen in Berlin rund 200 Gäste an der ersten gemeinsamen Fachtagung der Verfassungsschutzbehörden Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen unter dem Titel "Hass als politisches Programm - Die Entwürdigung des Gegners durch Extremisten" teil. Die vorangegangenen lauteten: "Hass-Musik" (2005), "Antisemitismus - Gleichklang zwischen den Extremen" (2007), "Freiheit, Islam und Extremismus" (2007), "Fußball, Gewalt und Rechtsextremismus" (2008), "Extremismus 2.0 - die dunkle Seite des Internets" (2009), 181 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 "Islamistischer Extremismus, Konvertiten und Terrorismus - Bedrohungen im Wandel" (2009), "Schwarze Blöcke rechts und links - Autonome Extremisten auf Gewaltkurs (2010), "Kultur des Hasses - Extremisten und Musik" (2011), "Verfassungsfeinde und das Kapital - Finanzströme im Rechtsextremismus" (2012) und "Rechtsextremismus zwischen 'Mitte der Gesellschaft' und Gegenkultur" (2013). Zwei Wirtschaftsschutztagungen gab es im Jahr 2010: das "1. Brandenburger Forum Wirtschaftsschutz, Wirtschaftsspionage - Risiko für Unternehmen" und das "2. Brandenburger Forum Wirtschaftsschutz - Innovationsschutz in Universitäten und Unternehmen". Hinzu kommt der "Wirtschaftsschutztag Berlin-Brandenburg 2011". Er wurde von den Verfassungsschutzbehörden Berlin und Brandenburg sowie der "Beuth Hochschule für Technik Berlin" organisiert. An diesen insgesamt 14 Veranstaltungen haben zwischen 2005 und 2014 rund 2.200 Personen teilgenommen. Zu jeder Fachtagung sind Dokumentationen auf der Homepage des brandenburgischen Verfassungsschutzes abrufbar (die Dokumentation der gemeinsamen 2014er Fachtagung ist über die Homepage des Berliner Verfassungsschutzes erhältlich). Informationsmaterialien des Verfassungsschutzes sind sehr begehrt. In erster Linie betrifft das den jeweils aktuellen Verfassungsschutzbericht. Daneben sind zahlreiche und ständig aktualisierte Faltblätter zu verschiedenen Themenfeldern des Extremismus und Wirtschaftsschutzes verfügbar. Von diesen Materialien wurden 2014 weit über 14.000 Exemplare verteilt und verschickt. Alle bisher in Brandenburg erschienenen Verfassungsschutzberichte und weitere Informationsmaterialien sind über die Homepage www.verfassungsschutz.brandenburg.de abrufbar. Das meiste davon kann ebenfalls als Printausgabe kostenlos bestellt werden. 2014 verzeichnete die Homepage 947.000 Zugriffe. 182 Verfassungsschutz durch Aufklärung 183 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 184 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus ANHANG 185 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 186 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus 8.1 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Rechtsextremisten denken in rassistischen Kategorien von Überund Unterordnung und drücken dies unter anderem durch Symbole und Kennzeichen aus. In der Gruppe definieren sich Rechtsextremisten über ihre "Gemeinschaft" und grenzen sich von anderen ab, die sie zu ihren "Feinden" erklären. Durch Symbole werden Feindbilder sowie Gemeinschaftsgefühl gestärkt und in die Öffentlichkeit getragen. Vorbild ist die Symbolik des Nationalsozialismus. Es ist in Deutschland strafbar, Kennzeichen verbotener und ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen öffentlich zu zeigen. Deswegen suchen Rechtsextremisten nach Alternativen, um die Verbundenheit untereinander und ihre Ablehnung der Demokratie zum Ausdruck zu bringen. Dabei greifen sie auf Symbole, Codes und Modemarken zurück. Zeichen, die dem "Germanischen" oder allgemein "Nordischen" zugeordnet werden, sind zentral für die rechtsextremistische Symbolik. Die Runenschrift soll die angebliche Überlegenheit der "nordischen Rasse" demonstrieren. Die Frakturschrift wird als besonders "deutsche" Schrift verstanden, obwohl gerade sie 1941 im "Dritten Reich" als "Judenlettern" verboten wurde. Auch Zeichen aus internationalen rassistischen Zusammenhängen werden gebraucht, so etwa die "White Power"-Symbolik US-amerikanischer Rassisten. Mittlerweile ist das ursprünglich in der "linken" Protestkultur der 1980er Jahre verbreitete Palästinensertuch sogar bei Rechtsextremisten, besonders unter den "Autonomen Nationalisten", ein sehr beliebtes Accessoire. Schließlich lassen sich darüber antisemitische Einstellungen zum Ausdruck bringen. Mittels der Symbolik erkennen Rechtsextremisten Gleichgesinnte und grenzen sich gleichzeitig von ihrer Umwelt ab. Dabei setzen sie auch auf Zahlencodes. Die als Gruß verwendete Zahl "14" zum Beispiel steht für die von USamerikanischen Rassisten verwendete, aus vierzehn Worten bestehende Formel "We must secure the existence of our people and a future for white children" (Wir müssen den Bestand unseres Volkes und eine Zukunft für weiße Kinder sichern). Die "18" steht für den ersten und achten Buchstaben im Alphabet (Adolf Hitler). "88" wiederum signalisiert den verbotenen Gruß "Heil Hitler". Symbolträchtig sind für Rechtsextremisten auch Daten: Der Todestag des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß oder der "Heldengedenktag" geben Rechtsextremisten immer wieder Anlass zu demonstrativen Aktionen. 187 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 In geschlossenen Szeneveranstaltungen scheuen sich Rechtsextremisten wenig, strafbare Kennzeichen zu verwenden oder entsprechende Handlungen zu begehen. Das Zeigen des "Hitlergrußes" und das Brüllen von "Sieg Heil" sind ritualisierte Bestandteile bei Konzerten. In der Öffentlichkeit siegt hingegen regelmäßig die Angst vor Bestrafung über die politische Gesinnung. Rechtsextremisten versuchen öffentlich oft nur solche Symbole zu verwenden, die die Strafbarkeitsschwelle noch nicht überschreiten. Manche Kleiderlabel wie "LONSDALE" haben eindeutig demonstriert, dass sie sich nicht mit ihrer rechtsextremistischen Kundschaft gemein machen. "LONSDALE" war bei Rechtsextremisten beliebt, weil dieser Firmenname die Buchstaben NSDA und damit in ihren Augen einen Hinweis auf die NSDAP enthält. Es gibt allerdings immer noch Markenbekleidung, die wenig Zweifel an der Gesinnung ihrer Hersteller und Träger aufkommen lässt: "CONSDAPLE" etwa ist solch ein Kleiderlabel, das sich bei Rechtsextremisten regelrecht anbiedert. Im Wort selbst befindet sich die Buchstabenfolge "NSDAP". Die Marke "Thor Steinar" ist bei Rechtsextremisten ebenfalls beliebt. Das Tragen von "Thor Steinar" dient als identitätsstiftendes Erkennungszeichen unter Rechtsextremisten. Die in Königs Wusterhausen ansässige Marke "Eric and Sons" ist bemüht, daran anzuknüpfen. Nicht umsonst bezeichnete der einschlägig rechtsextremistisch bekannte Internet-Versandhandel "RockNord" die Käufer von "Thor Steinar"Artikeln als "patriotische" Kunden. Die Mittel des Rechtsstaates können zwar rechtsextremistische Symbolik nicht völlig aus dem Licht der Öffentlichkeit verbannen. Allerdings sind Staat und Gesellschaft aufmerksam gegenüber einschlägigen Kennzeichen. Das zeigt sich auch am Verhalten der Brandenburgerinnen und Brandenburger, die in ihrer ganz großen Mehrheit keine rechtsextremistischen Zeichen und Symbole dulden und zur Anzeige bringen. Die Strafverfolgung tut ihr Übriges. Dies nimmt Rechtsextremisten öffentlichen Raum und Aufmerksamkeit und dient damit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Unter den Straftaten, die aus einer rechtsextremistischen Motivation heraus begangen werden, ragen in der Statistik regelmäßig Propagandadelikte heraus. Das nun folgende Kapitel soll Hinweise für die öffentliche Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus und seinen Kennzeichen und Symbolen geben. 188 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Gesetzliche Grundlagen SS 86 Strafgesetzbuch Strafrechtlich versteht man unter Propagandadelikten die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (SS 86 Strafgesetzbuch - StGB) und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (SS 86 a StGB). Bundesweit machen sie den größten Anteil der rechtsextremistischen Delikte aus. SS 86 Strafgesetzbuch - Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (1) Wer Propagandamittel 1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist, 2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist, 3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder 4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (SS 11 Abs. 3 StGB), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist. 189 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 (3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient. (4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Das Gesetz nennt zwar nur den Begriff "Schriften", hierzu zählen nach SS 11 Abs. 3 StGB jedoch auch: Tonträger: zum Beispiel CDs, Magnetbänder, -kassetten und -platten, Schallplatten und Walzen, Bildträger: zum Beispiel Videos, DVDs, CD-ROMs, Abbildungen: unmittelbar durch Gesichtsoder Tastsinn wahrnehmbare Wiedergaben der Außenwelt, vor allem Fotos, Dias und in der Regel auch Filme, Darstellungen: jedes Gebilde von gewisser Dauer, das sinnlich wahrnehmbar Vorstellungen oder Gedanken ausdrückt, zum Beispiel abstrakte Bilder, Plastiken, Datenträger, Bildschirmtexte aber auch Kennzeichen. Verwenden bedeutet jeden Gebrauch, der das Kennzeichen optisch oder akustisch wahrnehmbar macht, also insbesondere das Tragen, Zeigen, Ausstellen, Vorführen, Vorspielen, Ausrufen, Veröffentlichen auf Webseiten. Vorrätig halten ist der Besitz zu einem bestimmten Verwendungszweck. Es genügen einzelne Stücke, die zur freien Verfügung stehen. Der Täter muss über den Absatz zumindest bestimmen können. Zu beachten ist: Die reine Lagerung ist für die Erfüllung eines Straftatbestands nicht ausreichend. Verbreiten umfasst das öffentliche Zugänglichmachen beziehungsweise die Weitergabe an eine größere, nicht mehr kontrollierbare Zahl von Personen. Auch die Weitergabe an eine einzelne Person kann bereits Verbreiten im Sinne des Gesetzes sein, wenn es von der Vorstellung getragen ist, dass die Sache von dieser Person weiteren Personen zugänglich gemacht wird. Vorkonstitutionelle Schriften Vorkonstitutionelle, das heißt vor Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 entstandene Schriften (und andere Propagandamittel), zum Beispiel das 1923 von Adolf Hitler diktierte Buch "Mein Kampf", stellen in erhalten ge190 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus SS bliebenen historischen Exemplaren einen Sonderfall dar: Sie fallen nicht unter SS 86 StGB. Dennoch SS ist etwa die unveränderte Neuauflage von "Mein Kampf" in Deutschland nicht erlaubt. Der Freistaat SS Bayern besitzt bis Ende 2015 die Urheberrechte und gestattet keinen Nachdruck. Auch danach SS wird Herstellung und Verbreitung dieser Schrift in ihrer ursprünglichen Form eine Straftat sein. SS 86 a Strafgesetzbuch - Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. im Inland Kennzeichen einer der in SS 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (SS 11 Abs. 3 Strafgesetzbuch) verwendet oder 2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt. (2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind. (3) SS 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend. Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sind oftmals ohne besondere Fachkenntnisse erkennbar. Vor allem aus der Zeit des Nationalsozialismus sind eine Vielzahl von Beispielen bekannt. Für diese Epoche und das uneingeschränkte Bekenntnis zum damaligen Unrechtsregime sind insbesondere die Verwendung von Hakenkreuz oder "Sig"-Rune charakteristisch. Allerdings bezieht sich SS 86 a StGB nicht nur auf Kennzeichen aus der Zeit des Nationalsozialismus. Auch Kennzeichen von neonationalsozialistischen Organisationen, die erst nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden 191 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 SS SS SS SS SS Parteiabzeichen der NSDAP SS Doppelte "Sig"-Rune der SS sind und sich oft der Symbolik des Nationalsozialismus in abgewandelter Form bedienen, sind nach SS 86 a StGB strafrechtlich relevant. Nach dem Verbot einer Organisation dürfen auch deren Kennzeichen nicht mehr verwendet werden. Durch ihr nur begrenztes Erscheinen in der Öffentlichkeit sind diese im Gegensatz zum Hakenkreuz und der "Sig"-Rune jedoch weit weniger im öffentlichen Bewusstsein präsent und werden oft nicht sofort mit einem extremistischen Hintergrund verbunden. Hinzu kommen nicht durch das Strafrecht erfasste, vergleichsweise neue und in vielen Fällen verschlüsselte Symbole und Parolen der rechtsextremistischen und neonationalsozialistischen Szene, die nur deren Angehörigen selbst oder dem geschulten Beobachter die Verbindung zum Rechtsextremismus zeigen. Gleichwohl verrät der Benutzer damit einen bestimmten ideologischen Standort. Sozialadäquanzklausel SS 86 Abs. 3 und SS 86 a Abs. 3 StGB enthalten eine Sozialadäquanzklausel, das heißt, die Verbote gelten nicht für bestimmte Verwendungen von Kennzeichen in den Bereichen der Wissenschaft und Lehre, der Kunst oder der staatsbürgerlichen Aufklärung, wie auch im Fall dieser Veröffentlichung. Gleichermaßen ist auch das Verwenden von Kennzeichen nicht strafbar, Beispiele für die Verwendung des Hakenkreuzes gemäß der Sozialadäquanzklausel 192 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus aus denen der unbefangene Beobachter eine Ablehnung der NS-Ideologie erkennen kann. Beispielhaft dafür sind Darstellungen, auf denen das Hakenkreuz abgebildet ist, um zum Beispiel gegen die Veröffentlichung rechtsextremistischer Zeitungen zu protestieren. Ebenfalls erlaubt ist die Verwendung des Hakenkreuzes in durchgestrichener Form. Der Bundesgerichtshof hat hierzu entschieden, dass der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation nicht von SS 86 a StGB erfasst wird, wenn der Inhalt der Darstellung in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt.81 Symbole und Kennzeichen Hakenkreuz Das Hakenkreuz ist das bekannteste, untrennbar SS mit dem Nationalsozialismus verbundene Zeichen. Doch es ist keine Erfindung Hitlers. Bereits in frühSS geschichtlicher Zeit war es in verschiedenen Kulturen verbreitet. Es findet sich auf Abbildungen in SS Tempeln und auf Götterdarstellungen in Asien und Vorderasien. Ebenso kommt es auf antiken Vasenmalereien und als Verzierung auf Alltagsgegenständen bei Germanen und Kelten vor. In Deuschland wurde das Hakenkreuz Ende des 19. Jahrhunderts vor allem durch völkisch-nationalistische und esoterische Gruppen wiederentdeckt. Dem Hakenkreuz wurde eine arisch-germanische sowie antisemitische Bedeutung gegeben. Einige Organisationen und Jugendbewegungen machten es zu ihrem Erkennungszeichen. Später wählte Adolf Hitler das Hakenkreuz als Symbol für die nationalsozialistische Bewegung. Ab 1920 war es Kennzeichen der "Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei" (NSDAP). Nach der nationalsozialistischen Machtübergreifung im Jahr 1933 wurde das ursprüngliche Parteikennzeichen am 5. November 1935 zum Hoheitszeichen des Deutschen Reiches. Mit dem Reichsadler symbolisierte es die Einheit von Partei und Staat. 81 Vgl. Urteil des BHG vom 15. März 2007, Az.: 3 StR 486/06 193 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Flaggen SS Die von 1935 bis 1945 verwendete ReichsSS kriegsflagge des "Dritten Reiches" ist heute verboten. Auf der Suche nach einem ErSS satz nutzen Rechtsextremisten bei ihren SS Aufmärschen oft Flaggen anderer EpoSS chen, die nicht mit dem nationalsozialistischen Regime und seiner Ideologie verbunden sind. Insbesondere die Flagge des Norddeutschen Bundes und des deutschen Kaiserreiches sowie die Fahne der Reichswehr ab 1933 - vor der Bildung der Deutschen Wehrmacht 1935 und noch ohne Hakenkreuz - dienen häufig als Ersatzsymbole. 1867 - 1921 Diese Fahne wurde 1867 vom Norddeutschen Bund zur Flagge der Kriegsund Handelsmarine bestimmt und 1892 zur Kriegsflagge des Deutschen Reiches erhoben. 1922 - 1933 Reichskriegsflagge der Weimarer Republik 1933 - 1935 Fahne der Reichswehr Eine Straftat ist die Verwendung dieser historischen Flaggen nicht. Da aber Rechtsextremisten diese Flaggen immer wieder bei Aufmärschen mitführen, werden sie kaum noch als Teil der Traditionspflege, sondern eher als Ausdruck einer politischen Gesinnung verstanden. Deshalb weisen in manchen Bundesländern, so auch in Brandenburg, Erlasse der Innenministerien die Polizei an, "das Zeigen oder Verwenden 194 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus der Reichskriegsflagge aus der Zeit vor 1933 in der Öffentlichkeit zu unterbinden und die Flagge [...] sicherzustellen". Die öffentliche Verwendung der Flagge kann in diesem Kontext als "Verstoß gegen die öffentliche Ordnung" gewertet werden. In dem Erlass des brandenburgischen Innenministeriums vom 17. April 2014 heißt es: "Die Reichskriegsflagge ist weiterhin Symbol nationalsozialistischer Anschauungen und/oder von Ausländerfeindlichkeiten. Ihre Verwendung in der Öffentlichkeit stellt eine nachhaltige Beeinträchtigung der Voraussetzungen für ein geordnetes staatsbürgerliches Zusammenleben und damit eine Gefahr für die öffentliche Ordnung dar. Reichskriegsflaggen im Sinne dieses Erlasses sind nachfolgend genannte Flaggen: - Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes/Deutschen Reiches von 1867 bis 1921 - Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933 - Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935 Die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1935 bis 1945 enthält neben dem Eisernen Kreuz zusätzlich das Hakenkreuz. Das Zeigen dieser Flagge ist nach SS86a StGB strafbar. Nach SS86a Abs.2 Satz 2 StGB ist auch das Verbreiten und Verwenden solcher Kennzeichen strafbar, die den Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zum Verwechseln ähnlich sind." Schriftzeichen Runen sind die ältesten germanischen Schriftzeichen. Sie stellten jedoch keine Schrift im eigentlichen Sinne dar, sondern dienten vor allem Priestern zu magischen und kultischen Zwecken. Mit der völkischen Verklärung des Germanentums entdeckten die Nationalsozialisten die von der lateinischen Schrift verdrängten Runen neu und sahen in diesen Zeichen einen wichtigen Bestandteil der "arischen Kultur". Das "Runenalphabet" (nach der ersten Buchstabenreihe "Futhark" genannt) unterlag im Laufe der Zeit Veränderungen, was sowohl die Anzahl der Zeichen als auch ihre Form und Benennung betraf. 195 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 SS Unter der Vielzahl überlieferter Runen aus germanischer Zeit wurden jedoch nur wenige tatsächlich SS im Nationalsozialismus verwendet und instrumentalisiert. Am bekanntesten ist die "Sig"-Rune als SS Kennzeichen des "Deutschen Jungvolks" (DJ) und - als doppelte "Sig"-Rune - auch Kennzeichen der "Schutzstaffel" (SS) der NSDAP. Der Ursprung der "Sig"-Rune ist umstritten, wahrscheinlich entspricht sie der "Sowulo"-Rune (auch "Sol"-Rune genannt) als Symbol für die Sonne. Die SS verwendete die doppelte "Sig"-Rune in ihrem Abzeichen und machte sich damit die aggressive dynamische Form (Blitz) und die Assoziation mit dem Wort "Sieg" zu Eigen. Fehu (f) Hagalaz (h) Teiwaz (t) Uruz (u) Nauthiz (n) Berkana (b) Thurisaz (th) Isa (i) Ehwaz (e) Ansuz (a) Jera (j, y) Mannaz (m) Raido (r) Eihwaz (e) Laguz (l) Kenaz (k) Perthro (p) Inguz (ng) Gebo (g) Algiz (z) Othila (o) Wunjo (w,v) Sowulo (s) Dagaz (d) "Runenalphabet" In der heutigen Zeit verwenden Rechtsextremisten neben der "Sig"-Rune vor allem noch die "Odal"("Othila") sowie die "Lebens"bzw. "Todes"-Rune ("Algiz"). "Lebens"und "Todes"-Rune dienen ihnen oft zur Kennzeichnung entsprechender Geburtsund Todesdaten. "Lebens"-Rune "Odal"-Rune "Todes"-Rune Hinzu kommen Symbole, die aus ursprünglichen Runen abgeleitet worden sind, zum Beispiel die so genannten Wolfsangeln. 196 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Der seit September 2000 verbotene Personenzusammenschluss "Blood & Honour" verwendete insbesondere eine an ein abgewandeltes, dreiarmiges Hakenkreuz erinnernde Triskele. SS DIVISION DEUTSCHLAND SS SS SS SS Triskele Logo B&H Eine Strafbarkeit der Verwendung dieser Zeichen ist allerdings nur dann gegeben, wenn sie bei einem unbefangenen Dritten den Eindruck erwecken, es handele sich um Erkennungszeichen einer verbotenen Organisation. Rechtsextremisten gebrauchen darüber hinaus häufig eine den Runen ähnelnde Schriftform, um so den heidnisch-germanischen Ursprung des deutschen Volkes zu betonen und eine Traditionslinie zu ihrem eigenen vermeintlichen Germanentum zu ziehen. Eine weitere, heute mitunter in rechtsextremistischen Kreisen gebräuchliche Schriftform ist die Frakturschrift. Diese Schriftart war vom 16. bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts im deutschsprachigen Raum üblich. Runenähnliche Schrift und Odalrune - hier in Verbindung mit der verbotenen Wiking-Jugend Grußformen, Parolen und Losungen Während Symbole und Kennzeichen als optische Erkennungszeichen der nationalsozialistischen Ideologie unter das Strafrecht fallen, sind bestimmte Grußformen, Parolen und Lieder vor allem wegen ihrer Inhalte und ih197 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 rer Verwendung in der Zeit des "Dritten Reiches" als Ausdruck besonderer Systemnähe heute verboten. Zu derartigen Grußformen gehören: * "Heil Hitler", * "Sieg Heil", * "Sieg und Heil für Deutschland", * "Mit Deutschem Gruß" (unter anderem als Schlussformel für Briefe). Zu den Grußformen des Nationalsozialismus ist als charakteristische Geste auch der "Deutsche Gruß" beziehungsweise "Hitlergruß" zu rechnen. Der "Deutsche Gruß" beziehungsweise "Hitlergruß" ist ein Verstoß gegen SS 86 a StGB. Deutsche Neonationalsozialisten verwendeten seit den 1970er Jahren eine durch Michael Kühnen82 initiierte Abwandlung des "Deutschen Grußes", den "Widerstandsgruß" beziehungsweise "Kühnengruß". Hierbei sind bei erhobenem und ausgestrecktem rechten Arm Daumen, Zeigeund Mittelfinger der Hand von einer Faust abgespreizt, wobei sie praktisch ein "W" bilden. Diese Grußform ist ebenfalls strafbar. "Deutscher Gruß" oder "Hitlergruß" "Widerstands-" oder "Kühnengruß" Rechtsextremistische Bands zeigen bei ihren Auftritten häufig den "Hitlergruß" und animieren auch das Publikum dazu. Zusammen mit einschlägigen Texten ist das ein offenes Bekenntnis zum Nationalsozialismus. Verbotene Losungen des "Dritten Reiches" sind: 82 Michael Kühnen (1955 - 1991) war ein führender Kopf der neonationalsozialistischen Szene und Organisationsleiter der 1983 verbotenen "Aktionsfront Nationaler Sozialisten / Nationaler Aktivisten" (ANS / NA) 198 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus * "Ein Volk, ein Reich, ein Führer" (allgemeine Losung des "Dritten Reiches"), * "Deutschland erwache" (Losung der SA), * "Meine / Unsere Ehre heißt Treue" (Losung der SS), * "Blut und Ehre" (Losung der Hitlerjugend). Die im Rahmen rechtsextremistischer Proteste gegen die Wehrmachtsausstellung im Jahr 1999 aufgekommene Parole "Ruhm und Ehre der WaffenSS" war in ihrer strafrechtlichen Relevanz umstritten. Sie wurde zunächst als Verstoß gegen SS 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB angesehen. Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsauffassung nicht bestätigt. Jedoch kommt eine Strafbarkeit nach SS 130 Abs. 4 StGB in Betracht, wenn öffentlich oder in einer Versammlung der öffentliche Friede in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch gestört wird, dass die nationalsozialistische Gewaltund Willkürherrschaft gebilligt, gerechtfertigt oder verherrlicht wird. Codes Häufig verwendet die rechtsextremistische Szene Codes aus Ziffernoder Buchstabenkombinationen. 14 Words ist die Abkürzung der Parole des amerikanischen Neonazi-Führers David Lane ("American Nazi Party") "We must secure the existence of our people and a future for white children" - von deutschen Rechtsextremisten übernommen: "Wir müssen den Erhalt unserer Rasse sichern und eine Zukunft für weiße Kinder". 168 : 1 bezieht sich auf das Bombenattentat des amerikanischen Rechtsextremisten Timothy Mc Veigh auf ein Regierungsgebäude in Oklahoma City im Jahr 1995, bei dem 168 Menschen getötet wurden. Mc Veigh wurde zum Tode verurteilt und 2001 hingerichtet. ZOG/JOG bedeutet "Zionist/Jewish Occupied Government" ("Zionistisch / Jüdisch Okkupierte Regierung"). WAR bedeutet "White Arian Resistance" ("Weißer Arischer Widerstand"). 18 steht für den ersten ("A") und achten ("H") Buchstaben des Alphabets - als Abkürzung für "Adolf Hitler". 28 steht für den zweiten ("B") und achten ("H") Buchstaben des Alphabets - als Abkürzung für die in Deutschland verbotene Organisation "Blood & Honour" (B & H). 199 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 88 steht für den achten ("H") Buchstaben des Alphabets - als Abkürzung für "Heil Hitler". Auch die Ziffernkombination "14 / 88" ist eine häufig gebrauchte, rechtsextremistische Grußformel mit der oben genannten Bedeutung. Auf diese Weise lässt sich jede Aussage verschlüsseln. Kritische Kombinationen auf Kfz-Kennzeichen Häufig wollen Menschen auf ihren Kfz-Kennzeichen ihre Initialen und das Geburtsjahr verwenden. Manchmal kommt es dann zu Kombinationen, die besonders gern von Rechtsextremisten genutzt werden. Daher empfiehlt die Bundesregierung den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen, keine Buchstabenund Ziffernkombinationen bei Kfz-Kennzeichen zu vergeben, die auf den Nationalsozialismus sowie andere umstrittene Organisationen und Parteien hinweisen. In Brandenburg gesperrte Buchstabenkombinationen sind daher: D TF HJ 032 HJ = Hitler Jugend Jugendund Nachwuchsorganisation der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeitspartei (NSDAP) D P NS 065 NS = Nationalsozialismus Völkisch-antisemitisch-national-sozial-revolutionäre Bewegung in Deutschland unter Führung der Partei NSDAP (1920-1945) D CB KZ 029 KZ = Konzentrationslager Auf Veranlassung der nationalsozialistischen Führung erfolgte im "Dritten Reich" (1933-1945) in den Konzentrationslagern bürokratisch und industriell durchorganisierter Massenmord an unzähligen Menschen. D LDS SA 31 SA = Sturmabteilung Sie war die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP (1920-1945). 200 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus D PR SS 071 SS = Schutzstaffel der NSDAP Urspünglich Truppe der NSDAP zum Schutz von Adolf Hitler, übernahm die SS zunehmend weitere Kompetenzen. Die SS-Totenkopfverbände organisierten den Völkermord während des Zweiten Weltkrieges und führten ihn maßgeblich durch. Rechtsextremisten nutzen daher andere Ziffernkombinationen, damit Gleichgesinne sie erkennen. Ebenso dokumentieren sie damit nach außen ihre antidemokratische Einstellung. Zu diesen rechtextremistischen Kombinationen zählen: D FF ABB 14 14 (words) ist die Abkürzung der Parole des amerikanischen Neonazi-Führers David Lane ("American Nazi Party") - "We must secure the existence of our people and a future for white children" D OSL AKH 18 18 steht für den ersten ("A") und den achten ("H") Buchstaben des Alphabets - als Abkürzung für Adolf Hitler. D BAR AOP 28 28 steht für den zweiten ("B") und den achten ("H") Buchstaben des Alphabets - als Abkürzung für Blood & Honour (eine im Jahr 2000 verbotene Skinheadorganisation). D PR AZY 88 88 steht für den achten ("H") Buchstaben des Alphabets - als Abkürzung für Heil Hitler. D OHV JN 18 JN 18 Manchmal verbinden Rechtsextremisten eine Buchstabenkombinationen mit einer kritischen Ziffernkombination: "JN" steht für "Junge Nationalde201 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 mokraten", die Jugendorganisation der rechtsextremistischen NPD; "18" für Adolf Hitler. Seit Dezember 2009 werden von brandenburgischen Kfz-Zulassungsstellen keine Kennzeichen mehr neu vergeben, die wie folgt enden: "88" "188" "888" "1888" "8888" "8818" Auch die Kombinationen "HH 18" sowie "AH 18" sind seitdem für Neuvergaben gesperrt. Rechtsextremistische Symbole auf Kraftfahrzeugen Rechtsextremisten wollen ihre Gesinnung nach außen demonstrieren und sich von anderen abgrenzen. Dafür nutzen sie auch bestimmte Aufkleber, die vorrangig an der Heckschutzscheibe angebracht werden. Als Motiv dient der teilweise nur leicht veränderte Reichsadler der Nationalsozialisten. Nur thront dieser nicht auf einem Hakenkreuz im Eichenkranz. Er sitzt stattdessen auf den Emblemen von Kfz-Herstellern. Der Reichsadler selbst ist kein strafbares Kennzeichen. Jedoch sind Embleme der Fahrzeughersteller eingetragene Bildmarken und durch das Markengesetz streng geschützt. Unerlaubte Herstellung und unerlaubter Vertrieb verstoßen gegen die Rechte der Markeninhaber. Wer sich daran nicht hält, riskiert empfindliche Geldstrafen. Es liegt in der Verantwortung der Fahrzeughersteller, den Missbrauch ihrer Embleme zu verfolgen. Das tun sie auch mit Nachdruck. Ebenso kann die Nutzung eines solchen Aufklebers auf dem eigenen Kraftfahrzeug zivilrechtliche Folgen haben. Schließlich liegt es nicht im Interesse der Fahrzeughersteller, dass ihre Marken für nationalsozialistische Sympathiebekundungen missbraucht werden. Bekleidung Aktionsorientierte Rechtsextremisten haben in der Vergangenheit ihre Gesinnung häufig durch ein nahezu uniformiertes Erscheinungsbild zum Ausdruck gebracht. Dieses Aussehen orientierte sich vor allem an der an sich ursprünglich nicht rechtsextremistischen Subkultur der Skinheads: So ge202 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus nannte Bomberjacken, Kampfstiefel und kurzrasierte Haare prägen auch heute noch das mediale Bild vom Rechtsextremismus. Allerdings hat sich der Bekleidungsstil des Rechtsextremismus stark verändert und bietet kein eindeutiges Zuweisungsmerkmal mehr. Zum einen ist der Skinhead-Stil auch bei nicht rechtsextremistischen Jugendlichen anzutreffen. Zum anderen vermeiden Rechtsextremisten zunehmend ein martialisches, uniformiertes Auftreten und orientieren sich in der Öffentlichkeit eher an der Mainstream-Jugendkultur oder kopieren sogar Formen der linksextremistischen Autonomen-Szene. Nachfolgend werden einige bei Rechtsextremisten beliebten Labels dokumentiert. Daneben gibt es beispielsweise noch "Masterrace" ("Herrenrasse") oder "Rizist" (für Widerstand): "LONSDALE" Beim Tragen unter der geöffneten Jacke sind die Buchstaben "NSDA" zu erkennen. Es handelt sich aber um einen weitverbreiteten Sportartikelhersteller, der sich von dem Missbrauch seiner Produkte ausdrücklich distanziert und in Kampagnen gegen Rassismus engagiert. "CONSDAPLE" Auch bei "CONSDAPLE" ist die Sichtbarkeit der Buchstaben "NSDAP" das ausschlaggebende Element. Das Label dürfte im Gegensatz zu "LONSDALE" gezielt für einen Absatz unter Rechtsextremisten kreiert worden sein, da es ausschließlich in entsprechenden Szeneläden oder im einschlägigen Versandhandel erhältlich ist. "ERIC AND SONS" Die in Königs Wusterhausen ansässige Modemarke ER D "Erik and Sons" unterstützte neben bekannten Vertrie- B ING RAN IK ben aus der Musikszene wie zum Beispiel PC Records AND SO K und Opos Records den "Nationalen Widerstand Berlin". V I N S So geschehen am 10. Juli 2009 bei der Solidaritätsfeier des "Nationalen Widerstands Berlin". 203 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 "Thor Steinar" Die Marke "Thor Steinar" betont einen nordischen Hintergrund. "Thor Steinar" verwendete zunächst ein aus zwei Runen zusammengesetztes, bei Rechtsextremisten beliebtes Logo. Dieses Logo wird von der Rechtsprechung in neu Berlin und Brandenburg sowie in anderen Bunalt desländern nicht als strafbar angesehen. Seit Anfang 2005 gebraucht die Firma ein strafrechtlich neutrales Logo. Immer seltener tragen Rechtsextremisten Aufnäher mit Losungen wie "Ich bin stolz ein Deutscher zu sein" oder die so genannten "Gaudreiecke", die sich an Kennzeichen der Hitlerjugend orientieren und der regionalen Zuordnung des Trägers dienen. Die öffentliche Verwendung von "GaudreiSS ecken" ist nach einem Urteil des BundesgeSS Brandenburg SS richtshofs gemäß SS 86 a StGB strafbar, da sie unabhängig davon, ob sie mit den von der Hitlerjugend verwendeten Abzeichen im Detail übereinstimmen, mit diesen zumindest verwechselbar sind. Zudem vermitteln sie ihren Trägern die gleichen Symbolwerte und erfüllen eine wichtige gruppeninterne Funktion als sichtbares Symbol geteilter Überzeugungen. Rechtsextremistische Musik Einen besonderen Fall rechtsextremistischer Symbolik stellt die SzeneMusik als gemeinschaftsbildendes Erkennungszeichen dar. Unter rechtsextremistischer Musik versteht man die Kombination rechtsextremistischer Texte mit verschiedenen Musikstilen (unter anderem Rock / Hardrock, "Hatecore", Heavy Metal, Gothic, Dark Wave, Schlager, Rockabilly, Volkslieder). Die Aufzählung zeigt, dass rechtsextremistische Musik nicht mit einem Musikstil verbunden ist, sondern ganz unterschiedlich klingen kann. Entscheidend für die Bewertung sind die Textinhalte. Musik des "Dritten Reichs" Die Zeit des Nationalsozialismus brachte eine Vielzahl von Kampfund Propagandaliedern hervor, die insbesondere zur Verherrlichung des Systems und seiner Organisationen dienten. An erster Stelle ist das so genann204 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus te "Horst-Wessel-Lied" ("Die Fahne hoch, die Reihen fest geschlossen ...") zu nennen, das während SS der NS-Diktatur zu einer zweiten Nationalhymne bestimmt worden war. Das Absingen oder -spielen SS dieses Liedes verwirklicht wegen seiner deutlichen Übereinstimmung mit der Ideologie des NationalsoSS zialismus einen Straftatbestand. Weitere mit der nationalsozialistischen Ideologie eng verknüpfte und daher unter den SS 86 a StGB fallende Lieder sind beispielsweise: * "Vorwärts! Vorwärts!" ("Unsre Fahne flattert uns voran"), * "Ein junges Volk steht auf" (Lieder der Hitlerjugend), * "Sturm, Sturm, Sturm" (Liedgut der NSDAP), * "Brüder in Zechen und Gruben" (Kampflied der NSDAP), * "Siehst Du im Osten das Morgenrot" (NSDAP-Liedgut), * "Es stehet in Deutschland" (Kampflied der SA) und * "Wir sind die Sturmkolonnen ... es lebe Adolf Hitler" (SA-Liedgut). Das Oberlandesgericht Oldenburg hat 1987 entschieden, dass ein Straftatbestand auch dann gegeben ist, wenn ein Lied ohne oder mit anderem Text gespielt wird: "Gerade die Melodie macht Symbolkraft aus"83. Allerdings haben Nationalsozialisten vor allem in den 1920er Jahren einige Melodien von Arbeitervolksliedern übernommen und deren Texte geringfügig, aber an entscheidenden Stellen verändert. Deshalb sind bei der Beurteilung von Liedern, erst recht von einzelnen Melodien, immer die konkreten Umstände sowie die erkennbare Zielrichtung zu berücksichtigen. "Reichsbürger" Die rechtsextremistische "Reichsideologie" geht zurück bis in die Gründungszeit der Bundesrepublik Deutschland. "Reichsbürger" und ihre "Reichsregierungen" behaupten, die Bundesrepublik Deutschland sei illegal und existiere daher nicht. Oft bezeichnen sie die Bundesrepublik als "GmbH". Stattdessen bestünde das Deutsche Reich beispielsweise in den Grenzen von 1937 bis heute fort. Solche Ein83 Urteil des OLG Oldenburg vom 5.10.1987, Az.: 1 Ss 481/87 205 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 stellungen werden als "Revisionismus" bezeichnet. "Revisionismus" ist eine ideologische Klammer, die Rechtsextremisten verbindet. Ziel der "Reichsbürger" ist die Delegitimierung der Bundesrepublik Deutschland und das Stiften von Verwirrung. So wollen sie einen gesellschaftlichen Resonanzboden für ihr rechtsextremistisches Gedankengut schaffen. Die Akteure sind teilweise sehr tief in der rechtsextremistischen Szene verankert. Volksverhetzende Äußerungen, Holocaust-Leugnung und Werbung für rechtsextremistische Parteien sind keine Seltenheit. Jedoch: Nicht jeder "Reichsbürger" ist zwingend ein Rechtsextremist. Einige geraten in die Fänge von "Reichsregierungen", ohne die Hintergründe zu erkennen. Auf der "Reichsideologie" von "Reichsbürgern" beruhen "Reichsregierungen". Sie entstanden erst in den 1980er Jahren. Die sektenartigen Gruppen stehen untereinander in Konkurrenz. Nicht selten zerstreiten sich die Akteure und gründen weitere Gegen-"Reichsregierungen". Oft verbreiten sie im Internet ihre Ideologie. Manchmal handelt es sich nur um Einzelaktivisten. Verbotene Personenzusammenschlüsse Bundesweit wurden seit 1951 mehr als 100 rechtsextremistische Personenzusammenschlüsse verboten, deren Ziele sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richteten oder nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderliefen. Zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung hat der Gesetzgeber unter anderem folgende Instrumente vorgesehen: * Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz (verbotene Vereinigungen), * Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz (Verfassungswidrigkeit und Verbot von Parteien), * SS 32 Parteiengesetz (Vollstreckung eines Parteiverbotes), * SS 3 Vereinsgesetz (Vereinsverbot). Weil ein Parteioder Vereinsverbot in einer von Meinungsvielfalt und der Achtung der Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen geprägten Gesellschaft nur letztes Abwehrinstrument sein kann, muss vor einem Verbot die Verfassungsfeindlichkeit des Personenzusammenschlusses ausdrücklich nachgewiesen werden. Ein Verbot einer Partei kann nur das Bundesver206 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus fassungsgericht aussprechen. Vereine können dagegen durch Verfügung des Bundesinnenministers und bei ausschließlich regionalen Aktivitäten durch den Innenminister oder -senator des jeweiligen Bundeslandes verboten werden. Voraussetzung für ein Verbot ist eine aggressiv-kämpferische Tätigkeit gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Dabei kommt es nicht auf die Erfolgsaussichten an. Diese Zielrichtung ist insbesondere dann zu unterstellen, wenn eine Vereinigung in programmatischer Ausrichtung, Vorstellungswelt und Gesamtstil eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufweist. In Brandenburg wurden bisher sieben rechtsextremistische Organisationen verboten: Rechtsextremistische "Widerstand in SüdbrandenOrganisationen in burg" (2012), "Freie Kräfte Teltow-Fläming" (2011), "KameradBrandenburg schaft Schutzbund Deutschland" (2006), "Alternative Nationale Strausberger Dart Piercing und Tattoo Offensive" (ANSDAPO), "Kameradschaft Hauptvolk" und deren Untergliederung "Sturm 27" (beide 2005), "Kameradschaft Oberhavel" (1997), "Direkte Aktion/Mitteldeutschland" (1995). Verbotene rechtsextremistische Organisationen Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland wurden folgende rechtsextremistische Organisationen verboten: Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Senat von Berlin, Senator Bund junger Deutscher 06.08.1951 für Inneres Deutsche Sozialistische Senat von Berlin, Senator 09.08.1951 Partei (DSP) für Inneres Bund für Wahrheit und Freie und Hansestadt 21.03.1952 Recht Hamburg Polizeibehörde Bayerisches Deutsche Arbeiterpartei Staatsministerium des 17.09.1952 (DAP) Innern 207 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Bayerisches Unpolitische InteressenStaatsministerium des 17.09.1952 gemeinschaft (UIG) Innern Bayerisches Vereinigung ehemaliger Staatsministerium des 17.09.1952 Internierter in Moosburg Innern Sozialistische ReichsparBundesverfassungsgericht 23.10.1952 tei (SRP) Deutscher Arbeiter-VerHessischer Minister des band (DAV), später: Bund 11.11.1952 Innern der Schaffenden Bund Deutscher Jugend Innenminister des Landes 07.01.1953 Hessen Hessen Stadtund Polizeiamt Bund Deutscher Jugend 13.01.1953 Bremen Technischer Dienst (NieNiedersächsischer Mini13.01.1953 dersachsen) ster des Innern Bayerisches Deutscher Heimatschutz Staatsministerium des 13.01.1953 (DHS) Innern Freie und Hansestadt Bund Deutscher Jugend 14.01.1953 Hamburg Polizeibehörde Regierungspräsident Bund Deutscher Jugend 15.01.1953 Hannover Bayerisches Diskussionskreis der Staatsministerium des 24.01.1953 ehemaligen SS Innern Bayerisches Technischer Dienst Staatsministerium des 24.01.1953 (Bayern) Innern Nationale SammlungsbeInnenministerium Baden27.01.1953 wegung (NSB) Württemberg 208 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Arbeitsgemeinschaft Senator für Inneres Berlin 29.01.1953 Nation Europa Deutsche Gemeinschaft Regierungspräsident 09.02.1953 (DG) Koblenz Freie und Hansestadt Freikorps Deutschland 11.02.1953 Hamburg, Polizeibehörde Innenministerium BadenBund Deutscher Jugend 18.02.1953 Württemberg Deutsche Gemeinschaft Regierungspräsident 24.02.1953 (DG) Montabaur Sozialistische Jugend Senator für Inneres von 11.03.1953 Europas Berlin Vereinigung freier unabSenator für Inneres von 11.03.1953 hängiger Deutscher Berlin Deutsche Gemeinschaft Niedersächsischer Mini(DG) Landesgemeinschaft 19.03.1953 ster des Innern Niedersachsen Sozialistische Reichspartei (SRP), einschließlich: Reichsfront Deutsche Bundesverfassungsgericht 23.10.1953 Reichsjugend, SRPFrauenbund Europäische VerbindungsInnenminister des Landes stelle (EVS) Nationale 15.06.1954 Schleswig-Holstein Sektion Vereinigung ehemaliger Angehöriger des SSHessischer Minister des 12.04.1956 Kavallerie-Korps in Bad Innern Wildungen Bund Deutscher NationalBundesminister des 25.09.1956 sozialisten (BDNS) Innern Bund für Deutschlands Senator für Inneres, Berlin 25.09.1956 Erneuerung 209 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Arbeitsgemeinschaft nie Senator für Inneres Berlin 25.09.1956 vergessene Heimat Gründungsausschuss der Senat von Berlin, Senator 10.11.1956 "Deutschen Gemeinschaft" für Inneres Regierungspräsident "Reichsjugend" (Höller) 08.06.1957 Düsseldorf Bundesverband der ehemaligen Internierten Regierungspräsident Köln 17.04.1959 und Entnazifizierungsgeschädigten e. V. (BIE) Soziales Hilfswerk für Regierungspräsident 17.04.1959 Zivilinternierte e. V. (SHW) Düsseldorf Bund Nationaler StuSenator für Inneres, Berlin 14.01.1960 denten (BNS) Nationaljugend DeutschSenator für Inneres, Berlin 20.01.1960 lands (NJD) Bund Nationaler StuOberbürgermeister der denten (BNS) Hochschul01.04.1960 Stadt Marburg/Lahn gruppe Marburg/Lahn Bezirksregierung für Bund Nationaler StuRheinhessen auf Weisung 01.04.1960 denten (BNS) des Ministeriums des Innern Bund Nationaler StuFreie und Hansestadt denten (BNS) Hochschul12.04.1960 Hamburg, Polizeibehörde gruppe Hamburg Bund Nationaler StuRegierungspräsident 19.08.1960 denten (BNS) Hildesheim Präsident des NiederBund Nationaler Stusächsischen Verwaltungs25.08.1960 denten (BNS) bezirks Braunschweig Bund Nationaler StuRegierungspräsident 25.08.1960 denten (BNS) Aurich 210 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Bund Nationaler StuRegierungspräsident 05.01.1961 denten (BNS) Aachen Bund Nationaler StuRegierungspräsident Köln 06.01.1961 denten (BNS) Bund Nationaler StuRegierungspräsident 09.01.1961 denten (BNS) Münster Bund Nationaler StuInnenminister des Landes 14.02.1961 denten (BNS) Schleswig-Holstein Bayerisches Bund Nationaler StuStaatsministerium des 24.02.1961 denten (BNS) Innern Bund Nationaler StuInnenminister des Landes 06.03.1961 denten (BNS) Baden-Württemberg Bund Vaterländischer Regierungspräsident 12.07.1962 Jugend (BVJ) Hildesheim Bund Vaterländischer Regierungspräsident 12.07.1962 Jugend (BVJ) Lüneburg Bund Vaterländischer Regierungspräsident 12.07.1962 Jugend (BVJ) Osnabrück Bund Vaterländischer Innenministerium Baden13.07.1962 Jugend (BVJ) Württemberg Präsident des NiedersächBund Vaterländischer sischen Verwaltungsbezirks 13.07.1962 Jugend (BVJ) Braunschweig Präsident des NiederBund Vaterländischer sächsischen Verwaltungs13.07.1962 Jugend (BVJ) bezirks Oldenburg Bund Vaterländischer Regierungspräsident 13.07.1962 Jugend (BVJ) Stade Ministerium des Innern Bund Vaterländischer des Landes Rheinland13.07.1962 Jugend (BVJ) Pfalz 211 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Bund Vaterländischer Regierungspräsident 13.07.1962 Jugend (BVJ) Aachen Bund Vaterländischer Regierungspräsident 13.07.1962 Jugend (BVJ) Arnsberg Bund Vaterländischer Regierungspräsident 13.07.1962 Jugend (BVJ) Detmold Bund Vaterländischer Regierungspräsident 13.07.1962 Jugend (BVJ) Düsseldorf Bund Vaterländischer Regierungspräsident Köln 13.07.1962 Jugend (BVJ) Bund Vaterländischer Regierungspräsident 13.07.1962 Jugend (BVJ) Münster Bund Vaterländischer Innenminister des Landes 13.07.1962 Jugend (BVJ) Schleswig-Holstein Bayerisches Bund Vaterländischer Staatsministerium des 14.07.1962 Jugend (BVJ) Innern Bund Vaterländischer Freie und Hansestadt Jugend (BVJ) und FreunHamburg, Behörde für 16.07.1962 deskreis Vaterländischer Inneres Jugend Bund Vaterländischer Regierungspräsident 17.07.1962 Jugend (BVJ) Aurich Bund Vaterländischer Regierungspräsident 17.07.1962 Jugend (BVJ) Hannover Stahlheim e.V. - Bund der Ministerpräsident des Frontsoldaten, Ortsgruppe 03.03.1966 Landes Rheinland-Pfalz Bad Bergzabern Vereinigung der eheNiedersächsischer Minimaligen SS-Division 03.05.1966 ster des Innern "Nordland" Wehrsportgruppe HoffBundesminister des 16.01.1980 mann (WSG) Innern 212 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Volkssozialistische Bewegung Deutschlands/Partei Bundesminister des 14.01.1982 der Arbeit (VSBD/PdA), Innern einschl. Junge Front (JF) Wehrsportgruppe WolfsMinisterium des Innern und 14.04.1983 pack/Sturm 12 für Sport Rheinland-Pfalz Freundeskreis Deutsche Bundesminister des 24.11.1983 Politik (FK) Innern Aktionsfront Nationaler Bundesminister des Sozialisten/Nationale 24.11.1983 Innern Aktivisten (ANS/NA) Unabhängiger Wählerkreis Bayerisches Würzburg - Arbeitskreis Staatsministerium des 17.02.1984 für Wiedervereinigung und Innern Volksgesundheit (UWK) Nationale Sammlung (NS) Bundesminister des Innern 27.01.1989 Nationalistische Front (NF) Bundesminister des Innern 26.11.1992 Bundesminister des Deutsche Alternative (DA) 08.12.1992 Innern Deutscher KameradNiedersächsischer Minischaftsbund Wilhelms18.12.1992 ster des Innern haven (DKB) Bundesminister des Nationale Offensive (NO) 21.12.1992 Innern Bayerisches StaatsminisNationaler Block (NB) 07.06.1993 terium des Innern Heimattreue Vereinigung Innenministerium Baden08.07.1993 Deutschlands (HVD) Württemberg Freundeskreis Freiheit für Innenministerium Nord25.08.1993 Deutschland (FFD) rhein-Westfalen 213 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Bundesminister des Wiking-Jugend e.V. (WJ) 10.11.1994 Innern Freiheitliche Deutsche Bundesminister des 22.02.1995 Arbeiterpartei (FAP) Innern Freie und Hansestadt Nationale Liste (NL) Hamburg, Behörde für 23.02.1995 Inneres Direkte Aktion / MittelInnenminister des Landes 05.05.1995 deutschland (JF) Brandenburg Bayerisches Skinheads Allgäu Staatsministerium des 23.07.1996 Innern Innenminister des Landes Kameradschaft Oberhavel 14.08.1997 Brandenburg Heide-Heim e.V. (HamInnenministerium Nieburg) mit Heideheim e.V. 09.02.1998 dersachsen (Buchholz) Behörde für Inneres Hamburger Sturm 11.08.2000 Hamburg Blood & Honour (B&H), DiBundesminister des vision Deutschland, einschl. 14.09.2000 Innern White Youth (WY) Skinheads Sächsische Schweiz (SSS), einschließlich deren AufbauSächsisches organisation" (SSS-AO) Staatsministerium des 05.04.2001 und der NachfolgeorganiInnern sation Nationaler Widerstand Pirna * Bündnis nationaler SoziaInnenministerium des Lan07.03.2003 listen für Lübeck (BNS) des Schleswig-Holstein Bayerisches Fränkische Aktionsfront Staatsministerium des 19.12.2003 Innern 214 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Kameradschaft Tor "MäInnensenator des Landes delgruppe" der Kamerad07.03.2005 Berlin schaft Tor Berliner Alternative SüdInnensenator des Landes 07.03.2005 Ost (BASO) Berlin Kameradschaft Hauptvolk Ministerium des Innern mit Untergliederung Sturm 06.04.2005 des Landes Brandenburg 27 Ministerium des Innern ANSDAPO 04.07.2005 des Landes Brandenburg Ministerium des Innern Schutzbund Deutschland 26.06.2006 des Landes Brandenburg Sächsisches Kameradschaft Sturm 34 Staatsministerium des 23.04.2007 Innern Innenministerium des Blue White Street Elite 01.04.2008 Landes Sachsen-Anhalt Bundesministerium des Collegium Humanum (CH) 07.05.2008 Innern Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens Bundesministerium des 07.05.2008 des Holocaust Verfolgten Innern (VRBHV) Heimattreue Deutsche Bundesministerium des 31.03.2009 Jugend e.V. (HDJ Innern Kameradschaft MecklenInnenministerium des burgische Aktionsfront Landes Mecklenburg28.05.2009 (M.A.F.) Vorpommern Innensenator des Landes Frontbann 24 05.11.2009 Berlin Freie Kräfte TeltowMinisterium des Innern 11.04.2011 Fläming des Landes Brandenburg 215 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene Bundesministerium des 21.09.2011 und deren Angehörige Innern e.V. (HNG) Kameradschaft Walter Innenministerium Nord09.05.2012 Spangenberg rhein-Westfalen Widerstand in SüdbranMinisterium des Innern 19.06.2012 denburg des Landes Brandenburg Nationaler Widerstand Innenministerium Nord23.08.2012 Dortmund rhein-Westfalen Innenministerium NordKameradschaft Hamm 23.08.2012 rhein-Westfalen Kameradschaft Aachener Innenministerium Nord23.08.2012 Land rhein-Westfalen Niedersächsischer MiniBesseres Hannover 25.09.2012 ster des Innern Nationale Sozialisten DöSächsisches beln einschließlich Band Staatsministerium des 18.02.2013 "Inkubation" Innern Bayerisches StaatsminisFreies Netz Süd terium des Innern, für Bau 23.07.2014 und Verkehr Kennzeichen verbotener Personenzusammenschlüsse Das Keltenkreuz war Symbol der VSBD. Deren Verbot im Jahre 1982 beinhaltete auch das Verbot des Keltenkreuzes in der von dieser OrganiSS SS SS SS SS SS SS V S B DSS "Volkssozialistische Bewegung Deutschlands / Partei der Arbeit" (VSBD / PDA) 216 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus sation verwendeten Form. Eine "isolierte" Verwendung des Keltenkreuzes ist nur dann strafbar, wenn weitere konkrete Umstände auf die VSBD hinweisen. SS SS SS SS SS AKTIONSFRONT NATIONALER SOZIALISTEN SS ANS SS SS negatives Hakenkreuz "Sig"-Rune mit angesetzten Spitzen "Aktionsfront Nationaler Sozialisten" (ANS) SS SS Mitgliedsausweis DEUTSCHE SS SS D SSA SS SS ALTERNATIVE N S SS SS Die nationale Protestpartei SS "Nationale Sammlung" "Deutsche Alternative" (ANSErsatzorganisation) (DA) SS SS SS SS SS SS SS SS SS "Blood & Honour" (B & H) "White Youth" mit Triskele SS SS SS SS SS SS Die "Wiking-Jugend" verwendete als eines ihrer Symbole auch die "Odalrune". Ohne Bezug zur WJ ist dieses Zeichen nicht strafbar. 217 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 SS SS SS "Nationale Offensive" (NO) Nationaler Block (NB) SS SS SS "Förderwerk Mitteldeutsche Jugend" (FMJ), später "Direkte Aktion / Mitteldeutschland" (JF) SS SS SS SS SS SS "Nationale Liste" (NL) "Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei" (FAP) SS Kameradschaft Oberhavel SS SS "Kameradschaft Oberhavel" "Kameradschaft Hauptvolk" 218 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus SS SS SS SS SS SS ANSDAPO mit Sonnenrad "Nationalistische Front" (NF) Die Darstellung des Sonnenrades ist ohne Bezug zur ANSDAPO nicht strafbar. Rat und Hilfe Mit rechtsextremistischen Phänomenen beschäftigt sich eine Vielzahl von Behörden und - teils staatliche, teils private - Institutionen, Gremien und Initiativen. Verfassungsschutz Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder haben die gesetzlich bestimmte Aufgabe, Strukturen und Aktivitäten von extremistischen Organisationen auch mit verdeckten Methoden, so genannten nachrichtendienstlichen Mitteln, zu beobachten, aktuelle Entwicklungen festzustellen und hierüber die politisch Verantwortlichen sowie die Öffentlichkeit zu unterrichten. Sie haben keine polizeilichen Zwangsbefugnisse. Neben den jährlich erscheinenden Verfassungsschutzberichten veröffentlichen die Verfassungsschutzbehörden regelmäßig Informationsmaterial zu Themen des politischen Extremismus und bieten für interessierte Gruppen nach Vereinbarung auch fachbezogene Informationsvorträge an. Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Abteilung Verfassungsschutz Henning-von-Tresckow-Str. 9 - 13 14467 Potsdam Tel.: 0331 866-2500 Fax: 0331 866-2609 E-Mail: info@verfassungsschutz-brandenburg.de Internet: www.verfassungsschutz.brandenburg.de 219 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Polizeilicher Staatsschutz Aufgabe des polizeilichen Staatsschutzes ist die Ermittlung und Aufklärung politisch motivierter Straftaten nach der Strafprozessordnung (StPO). Zur Gefahrenabwehr hat der Staatsschutz die in den Polizeigesetzen der Länder vorgesehenen Befugnisse. Im Land Brandenburg gibt es ein Polizeipräsidium mit vier Direktionen und 15 Polizeiinspektionen. Dort bieten Beamte Unterstützung an, wenn es darum geht, Straftaten vorzubeugen und anzuzeigen. Polizeipräsidium des Landes Brandenburg Kaiser-Friedrich-Straße 143 14469 Potsdam Tel.: 0700 3333 0331 (Bürgertelefon) E-Mail: praesidium.potsdam@polizei-internet.brandenburg.de Weitere Informationen finden sie unter: www.internetwache.brandenburg.de Koordinierungsstelle Tolerantes Brandenburg Die Koordinierungsstelle unterstützt die Umsetzung des Handlungskonzeptes Tolerantes Brandenburg der Landesregierung gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit. Sie initiiert und begleitet den Aufund Ausbau von Trägerstrukturen und Netzwerken zur Festigung der Bürgergesellschaft. Sie fungiert dabei als Ansprechpartner für regionale und landesweite Akteure, Initiativen und lokale Bündnisse und nimmt eine Brückenfunktion zwischen Zivilgesellschaft und Landesregierung wahr. Wichtige Partner sind - neben den Ressorts der Landesregierung - vor allem das landesweit wirkende Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit, die Mobilen Beratungsteams (MBT), die Regionalen Arbeitsstellen für Ausländerfragen, Jugendarbeit und Schule Brandenburg (RAA) und der Verein Opferperspektive. Gefördert und begleitet werden außerdem Träger und Projekte mit örtlicher beziehungsweise regionaler Ausrichtung. 220 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Koordinierungsstelle Tolerantes Brandenburg Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Tel.: 0331 866-3560 Fax.: 0331 866-3566 E-Mail: angelika.thiel-vigh@mbjs.brandenburg.de Internet: www.tolerantes.brandenburg.de Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelte Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) überprüft Veröffentlichungen aller Art - zum Beispiel Bücher, Filme, CDs, Computerprogramme, Homepages im Internet auf jugendgefährdende Inhalte. Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende sowie den Krieg verherrlichende Schriften. Die BPjM wird auf Antrag einer Stelle, die vom Gesetz dazu besonders ermächtigt ist, oder durch die Anregung einer Behörde beziehungsweise eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe aktiv. Im Falle eines jugendgefährdenden Inhalts wird das jeweilige Produkt "indiziert", das heißt seine Verbreitung unterliegt Beschränkungen. Es darf zum Beispiel Kindern und Jugendlichen nicht mehr frei zugänglich gemacht werden. Die BPjM veröffentlicht regelmäßig fortgeschriebene Übersichten zu den indizierten Medien. Von einer Indizierung zu unterscheiden sind die in Zusammenhang mit einem Strafverfahren ergehenden Entscheidungen wie die polizeiliche Beschlagnahmung oder die spätere gerichtliche Einziehung solcher Produkte. Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Rochusstr. 10 53123 Bonn Tel.: 0228 962103-0 Fax: 0228 379014 E-Mail: info@bpjm.bund.de Internet: www.bundespruefstelle.de 221 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 222 Glossar 8.2 Glossar Anarchismus Die Anhänger des Anarchismus streben eine "herrschaftsfreie" Gesellschaft ohne gesellschaftliche Normen an. In Deutschland gibt es anarchistische Kleinparteien und Kleingruppen, die sich zum Teil auf klassische Theoretiker des Anarchismus wie Michael Bakunin, Errico Malatesta oder Pierre-Joseph Proudhon berufen. Sie haben im Gesamtspektrum des Linksextremismus nur eine randständige Bedeutung. Symbole und einige Forderungen der Anarchisten werden zum Teil auch von Autonomen (siehe "Autonome / Autonome Antifa") genutzt. Diese lehnen jedoch die festen Organisationsformen der "klassischen" Anarchisten ab. Anti-Antifa Die "Anti-Antifa" ist eine überwiegend von Neonationalsozialisten (siehe "Neonazismus / Neonationalsozialismus") betriebene Kampagne. Sie richtet sich gegen die "Antifa" (siehe "Autonome / Autonome Antifa"). So wie "Antifa"-Angehörige Daten über Rechtsextremisten sammeln, kopieren Rechtsextremisten dieses Vorgehen und tragen Daten über "Antifa"-Aktivisten zusammen. Hierbei können auch Vertreter demokratischer Verbände oder staatlicher Instanzen ins Visier der Extremisten geraten. Die gesammelten Daten tauschen Neonationalsozialisten untereinander aus. Sie dienen der Einschüchterung und Bedrohung. Anti-Deutsche "Anti-Deutsche" sind eine Bewegung, die aus der "autonomen Antifa" (siehe "Autonome / Autonome Antifa") hervorgegangen ist. Ihr Verständnis von "Antifaschismus" benennt den von den Nationalsozialisten propagierten Antisemitismus als den Kern des Faschismus (zum Faschismus siehe "Rechtsextremismus" und "Nationalsozialismus"). Wer Antifaschist sein wolle, so argumentieren sie, müsse deswegen in erster Linie ein Anti-Antisemit sein. "Anti-Deutsche" sehen ihre unbedingte Solidarität mit Israel in dieser Haltung begründet. "Anti-Deutsche" tragen oft auf Demonstrationen Israel-Fahnen mit sich. Der Name "Anti-Deutsche" geht auf die Überzeugung zurück, dass jeder deutsche Staat antisemitisch und somit faschistisch sei und deswegen schon von vorn herein jegliche Daseinsberechti223 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 gung verwirkt habe. Slogans wie "Wer Deutschland liebt, muss scheiße sein, wir hau'n alles kurz und klein" dokumentieren diese Ideologie. Antisemitismus Antisemiten behaupten, es gebe eine geheime weltweite Verschwörung des Judentums gegen den Rest der Welt. Der Kapitalismus wird genauso als Auswuchs der jüdischen Weltverschwörung angesehen wie der Kommunismus, Rassismus, Islamismus und Imperialismus. Der Erfinder des Begriffes "Antisemitismus", Wilhelm Marr (1819-1904), betrachtete sogar die gesamte moderne Welt als Ergebnis eines angeblichen jüdischen Komplotts. Oft wird von Antisemiten ein Buch mit dem Titel "Protokolle der Weisen von Zion" als Beleg für ihre Verschwörungsfantasien herangezogen. Jedoch ist das Buch eine plumpe Fälschung, welche Anfang des 20. Jahrhunderts entstand. Rechtsextremistische Antisemiten meinen, Demokratie sei den Deutschen "wesensfremd" und nach 1945 von "Angloamerikanern sowie Juden" mittels "Umerziehung" aufgezwungen worden. Sie bezeichnen die freiheitliche demokratische Grundordnung als "ZOG" (siehe auch "Zionist Occupied Government"), als "Zionistisch Besetzte Regierung". Kritische Auseinandersetzung mit dem "Dritten Reich" betrachten sie als jüdischen Angriff auf die "deutsche Art". Einerseits leugnen sie den organisierten Massenmord an Juden im "Dritten Reich", andererseits beschuldigen sie die Überlebenden, vom Holocaust-Gedenken profitieren zu wollen. Linksextremistische Antisemiten verstehen Israel als "Brückenkopf des US-Imperialismus im Nahen Osten" und streiten dem Land jede Daseinsberechtigung ab. Islamistische Extremisten sind zum Teil - wie Rechtsextremisten auch - Rassisten, die Juden als Angehörige einer "verfluchten Rasse" verunglimpfen. Ähnlich wie linksextremistische Antisemiten betrachten Islamisten Israel als Teil einer "westlichen Verschwörung" gegen den Islam. Deswegen glauben sie auch nicht an einen Frieden im Nahen Osten, sondern fordern eine "Beendigung der jüdischen Existenz in Palästina", die sie durch Terroranschläge und Krieg erreichen wollen. Ausländerextremismus Extremisten ausländischer Herkunft verfolgen in Deutschland Ziele, die ihren Ursprung in den politischen und religiösen Konflikten der jeweiligen Herkunftsländer haben. Sie gehen mit aggressiv-kämpferischer Propaganda und Gewalt gegen ihre Gegner vor. Damit schaden sie den auswärtigen 224 Glossar Belangen der Bundesrepublik und dem inneren Frieden. Sie fordern mitunter extremen Gehorsam ihrer Mitglieder und treiben mit Gewalt "Spenden"Gelder ein. Hinzu kommen Bestrafungsaktionen gegen ehemalige Mitglieder, die als "Verräter" bezeichnet werden. Solch aggressives Vorgehen hat bereits zu Betätigungsverboten ausländerextremistischer Organisationen geführt (siehe "Ausländerorganisationen, extremistische"). Ausländerorganisationen, extremistische Zu Organisationen ausländischer Extremisten in Deutschland zählen: a) linksextremistische Organisationen, die die bestehende soziale und politische Ordnung in ihren Heimatländern gewaltsam beseitigen und durch ein sozialistisches beziehungsweise kommunistisches Regime ersetzen wollen; b) extrem-nationalistische Vereinigungen, die Machtbeziehungsweise Gebietszuwachs für die eigene Nation und die Abschaffung oder Nichtgewährung von Minderheitenrechten aggressiv propagieren; c) separatistische Organisationen, die für die Loslösung ihrer Heimatregion aus bestehenden Staaten eintreten; d) islamistische Gruppierungen, die die Trennung von Religion und Staat zugunsten eines autoritären theokratischen Systems aufheben wollen und e) Gruppierungen, die in Verbindung mit Regierungsstellen ihrer Länder gegen Landsleute im Ausland, insbesondere Regimegegner, repressiv oder sogar terroristisch vorgehen. Autonome / Autonome Antifa Autonome lehnen gesellschaftliche Normen als Zwang ab und suchen nach einem freien, selbst bestimmten Leben in herrschaftsfreien Räumen. Bei ihnen kommen kommunistische und anarchistische Überzeugungen zusammen. Ideologisch reicht ihr Ursprung bis in die Anfänge der studentischen Protestbewegung der 1960er Jahre zurück. Sie werden dann als Extremisten vom Verfassungsschutz beobachtet, wenn sie gewalttätig oder gewaltbereit sind, oder Gewalt befürworten. Autonome besitzen meist kein einheitliches, verbindliches Weltbild. Oft folgen sie verschwommenen anarchistischen und anarcho-kommunistischen Vorstellungen oder spontanen aktionistischen Antrieben. Sie wollen das demokratisch verfasste Gemeinwesen bekämpfen und möglichst zerschla225 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 gen, da der Staat und sein "Repressionsapparat" sie an der Verwirklichung ihrer Absichten hindere. Gewalt - zum Beispiel gegen die Polizei - ist für Autonome oft die einzige Möglichkeit, einen Zusammenhalt innerhalb der Gruppe herzustellen, da alle Versuche sich zu organisieren, als "Machtgier" abgelehnt werden. Gewaltbereite Autonome bilden bei Demonstrationen "Schwarze Blöcke", von denen ein erhebliches Gewaltpotenzial ausgeht. Die "Autonome Antifa" hat sich dem Kampf gegen den "Faschismus" verschrieben. Der Faschismus-Begriff der "Autonomen Antifa" ist dabei sehr weit gespannt. Polizisten werden genauso als "Faschisten" bezeichnet, wie beispielsweise Lehrer, Selbständige oder sonstige Bürger, die sich den reißerischen Parolen nicht anschließen wollen. Wenn die "Autonome Antifa" gegen tatsächliche Rechtsextremisten vorgeht, sucht sie oft Anschluss an demokratische Gruppen. Innerhalb der "Autonomen Antifa" gibt es verschiedene, einander mitunter deutlich widersprechende Strömungen. Zusammenschlüsse halten oft nicht lange und zerbrechen aufgrund interner Streitigkeiten. Eine Strömung innerhalb der "Autonomen Antifa" sind die "Anti-Deutschen" (siehe "Anti-Deutsche"). Autonome Nationalisten "Autonome Nationalisten" werden dem rechtsextremistischen Spektrum der "Freien Kräfte" (siehe "Freie Kräfte / Freie Nationalisten") zugeordnet. Sie orientieren sich ideologisch unter anderem an nationalrevolutionären Ideen. Besonderes Merkmal ist die Übernahme von Verhaltensformen, die militanten Linksextremisten (siehe "Autonome / Autonome Antifa") zugerechnet werden. "Autonome Nationalisten" treten oft mit einem hohen Maß an Militanz gegen Polizeibeamte und politische Gegner auf. Wie gewaltbereite Linksextremisten bilden auch sie "Schwarze Blöcke". Innerhalb der neonationalsozialistischen Szene sind "Autonome Nationalisten" vor allem wegen ihres öffentlichen Erscheindungsbildes umstritten. Dschihad Dschihad bedeutet im Arabischen Anstrengung, innerer Kampf aber auch Heiliger Krieg. In der islamischen Kultur hat der Begriff verschiedene Bedeutungen. Ein "Heiliger Krieg" kann beispielsweise eine innere spirituelle Auseinandersetzung sein. Andere wiederum verstehen darunter den bewaffneten Kampf gegen "Ungläubige" und "Feinde des Islam". Für militante Islamisten ist der bewaffnete Dschihad eine religiöse Pflicht. In ihrer 226 Glossar angestrebten Ordnung eines idealisierten Islam hält sich angeblich jeder aus Einsicht und Gottesfurcht ganz von selbst an angestrebte moralische wie soziale Maßstäbe. Nur der Islam kenne die alleinige Herrschaft Gottes über alle Menschen, alle anderen politischen und sozialen Systeme sähen menschliche Einrichtungen vor (zum Beispiel das Parlament in der Demokratie), die die Menschen führen wollten. Dschihad sei deswegen ein Krieg zur Befreiung der Menschen von der Knechtschaft der Menschen. Durch den Dschihad werde der Mensch zum "Stellvertreter Gottes", dem es gelingen könne, ein "Reich Gottes auf Erden" zu errichten. In dieser Zielsetzung einer totalen Gesellschaft ähnelt der Dschihadismus kommunistischen Bewegungen (siehe "Kommunismus"). Es kann angesichts ihres totalitären Religionsverständnisses nicht verwundern, dass sich dschihadistische Gewalt zumeist gegen Muslime selbst richtet. Extremismus In der Alltagssprache werden die Begriffe "Extremismus" und "Radikalismus" häufig gleichbedeutend verwendet. Für den Verfassungsschutz bestehen hier aber entscheidende Unterschiede. Denn "radikale" Bestrebungen werden nicht vom Verfassungsschutz beobachtet, "extremistische" hingegen schon. Als "radikal" wird eine Bestrebung dann verstanden, wenn sie eine politische Problemstellung von der Wurzel (lateinisch "radix") her anpacken will, ohne dabei die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen zu wollen. Im Gegensatz dazu stehen "extremistische" Bestrebungen. Sie richten sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. So streben Teile des linksextremistischen Spektrums beispielsweise eine "Diktatur des Proletariats" an. Rechtsextremisten wollen statt dessen einen rassistischen "totalen Führerstaat" errichten. Und Islamisten sind auf einen "Gottesstaat" ausgerichtet. Gewalt wird dabei häufig als Mittel zur Durchsetzung der jeweiligen Ziele befürwortet, propagiert oder sogar praktiziert. Gemeinsam ist diesen extremistischen Gegenentwürfen die Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO). Das Bundesverfassungsgericht hat die Prinzipien der fdGO 1952 folgendermaßen definiert: a) die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte; b) die Volkssouveränität; c) die Gewaltenteilung; 227 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 d) die Verantwortlichkeit der Regierung; e) die Gesetzmäßigkeit der Regierung; f) die Unabhängigkeit der Gerichte; g) das Mehrparteienprinzip; h) die Chancengleichheit aller politischen Parteien und i) das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Extremistische Bestrebungen, die einen oder mehrere dieser Grundwerte abschaffen wollen, werden vom Verfassungsschutz beobachtet (siehe auch "Ausländerextremismus"; "Islamistischer Extremismus", "Linksextremismus"; "Rechtsextremismus"; "Terrorismus"). Extremistische Gefangenenhilfsorganisationen Sowohl Rechtsals auch Linksextremisten und islamistische Extremisten betreuen inhaftierte Sympathisanten und Mitglieder. Dazu stellen sie beispielsweise Rechtsanwälte zur Verfügung und Kontakte zur Außenwelt her. Für Extremisten ist die Arbeit mit Gefängnisinsassen deswegen bedeutsam, weil sie den Häftlingen einreden, "Kämpfer für die richtige Sache" zu sein. Das deutsche Strafrecht wird als "Gesinnungsstrafrecht" diffamiert. Solche Gefangenenhilfsorganisationen stellen ein Netzwerk zwischen Gefängnisinsassen und Extremisten her, das meist noch lange über die Haftdauer hinaus Bestand hat. Auf diese Weise "vermitteln" sie oft Häftlinge nach deren Entlassung in extremistische Kreise. Die "Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V." (HNG) war die aktivste rechtsextremistische Gefangenenhilfsorganisationen in Deutschland. Sie wurde 1979 gegründet und vermittelte vornehmlich Kontakte zwischen Szeneangehörigen und Häftlingen und sorgte auf diesem Weg dafür, dass Rechtsextremisten auch während ihrer Haftzeit nicht ihre Haltung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung änderten. Sie wurde 2011 verboten. Zumindest inhaltlich verfolgt die Organisation "Gefangenenhilfe" die selben Ziele. Die "Rote Hilfe e.V." (RH) ist eine bundesweite Organisation, die politisch Aktive aus dem gesamten linksextremistischen Spektrum auf vielfältige Weise unterstützt. Die RH hat bundesweit mehrere Tausend Mitglieder. Sie rekrutieren sich überwiegend aus dem autonomen Spektrum. Mit Beratungsangeboten, Prozessbegleitung und Gefangenenbesuchen steht die RH tatsächlichen oder vermeintlichen linksextremistischen Tatverdäch228 Glossar tigen und Straftätern bei. Sie beteiligt sich an den Rechtsanwaltsund Prozesskosten. Bei hohen Geldstrafen, Verlust des Arbeitsplatzes oder Haftstrafen gewährt sie auch finanzielle Hilfen zum Lebensunterhalt. Obwohl eigenständige Gefangenenhilfsorganisationen von islamistischen Extremisten bislang nicht bekannt sind, bemühen sich einzelne islamistische Gruppierungen intensiv um Gefangene in deutschen Gefängnissen, um sie auf Dauer für ihre jeweiligen Ideologien zu gewinnen. Faschismus siehe "Rechtsextremismus" und "Nationalsozialismus" Freie Kräfte / Freie Nationalisten Mitte der 1990er Jahre entwickelten Neonationalsozialisten das Konzept der "Freien Kräfte" beziehungsweise "Freien Nationalisten" als Reaktion auf zahlreiche Vereinsverbote. Ihre wesentlichsten Ausprägungen sind Kameradschaften (siehe "Kameradschaften") und "Autonome Nationalisten" (siehe "Autonome Nationalisten"). Einerseits bezeichnen sich Kameradschaftsmitglieder zum Teil selber als "Freie Kräfte" beziehungsweise "Freie Nationalisten", um sich von rechtsextremistischen Parteistrukturen abzugrenzen. Andererseits verwenden auch rechtsextremistische Personenzusammenschlüsse, die sich nicht als Kameradschaft definieren, diese Begrifflichkeit. Insbesondere seit den Verboten von Kameradschaften in mehreren Bundesländern nutzen viele Neonationalsozialisten auf ihren Transparenten oder Internet-Seiten nur noch den Begriff "Freie Kräfte" und versehen ihn mit einem lokalen Namenszusatz. Der Begriff kommt bei Neonationalsozialisten zunehmend nur noch unverbindlich zur Anwendung, um das eigene parteiungebundene Konzept zu verdeutlichen. Sie hoffen, damit den Sicherheitsbehörden weniger Angriffsflächen zu bieten. Fremdenfeindlichkeit Berührungsängste zwischen Personen unterschiedlicher Herkunft, die einander nicht kennen, sind menschlich und überwindbar. Jedoch sehen Rechtsextremisten in "Fremden" generell einen zu bekämpfenden Feind. Ihre Fremdenfeindlichkeit richten Rechtsextremisten gegen alle Menschen, die sie als "fremd" betrachten. Als vordergründige Unterscheidungsmerkmale ziehen sie Hautfarbe, Religion, vermutete Herkunft und Ähnliches heran. Opfer von Fremdenfeindlichkeit sind demnach Ausländer und Deutsche. Hierbei kommt es zu fremdenfeindlich motivierten Strafta229 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 ten und nicht selten zu Gewaltstraftaten. Ihren Opfern sprechen Rechtsextremisten allein wegen des vermuteten "Fremdseins" die Menschenwürde und die Menschenrechte ab (siehe auch "Rassismus"). Geheimschutz Als Geheimschutz wird der Schutz staatlicher Interessen vor Ausspähungen und unbefugtem Zugriff bezeichnet. Insbesondere Informationen über verteidigungswichtige militärische Einrichtungen und kritische Infrastruktur (zum Beispiel Flughäfen) zählen dazu. Man unterscheidet den materiellen Geheimschutz (beispielsweise Nutzung von Panzerschränken, IT-Sicherheit) und den personellen Geheimschutz (Sicherheitsüberprüfungen). Rechtsgrundlage im Bereich personeller Geheimschutz ist das Brandenburgische Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Die Kennzeichnung, Aufbewahrung, Verwaltung und den Transport von Verschlusssachen (materieller Geheimschutz) regelt verbindlich für alle Landesbehörden die Verschlusssachenanweisung. Globalisierung Unter Globalisierung wird der Prozess zunehmender internationaler Verflechtung in den Bereichen Wirtschaft, Politik, Kultur und Kommunikation verstanden. Dieses gegenseitige globale Durchdringen und Zusammenrücken, welches beispielsweise Geldtransfer in Echtzeit rund um den Globus ermöglicht, vollzieht sich nicht überall gleich. Ebenso wirken sich vorhandene Chancen und Risiken in vielfältiger Weise unterschiedlich aus. Jedoch: All dies ist nichts Neues. Im Gegenteil. Seit der Mensch Räume erschlossen, besiedelt und angefangen hat, Handel zu treiben, globalisiert er sich und damit die Welt. In diesem prozesshaften Lauf der Dinge werden Dynamik, Strukturen und Mitteleinsatz angepasst, verbessert und so einer unermüdlichen Modernisierung unterworfen. Individuen, Gesellschaften, Institutionen, Unternehmen, Kommunikationssysteme und Staaten sind daran beteiligt. Die Liberalisierung des Welthandels bildet den Rahmen und bindet in diesen Prozess immer mehr Akteure ein. Kritiker, Gegner und Skeptiker der Globalisierung finden sich im extremistischen wie im demokratischen Spektrum der Bevölkerung. Besonders Linksund Rechtsextremisten haben die Globalisierungskritik als eigenes Themenfeld entdeckt. Teilweise kann von extremistischen Kritikern erhebliche Gewalt ausgehen. 230 Glossar Islamistischer Extremismus Islamistischer Extremismus ist eine Sammelbezeichnung für eine politische, sozialrevolutionäre und in sich teilweise sehr zerstrittene Bewegung, die von einer Minderheit der Muslime getragen wird. Ihre Anhänger fordern unter Berufung auf einen von ihnen politisch idealisierten Islam die "Wiederherstellung" einer "islamischen Ordnung". Sie verstehen den Islam als Gegenmodell zu westlichen, demokratischen Staatsund Gesellschaftsformen. Die von ihnen propagierte "islamische Ordnung" göttlichen Ursprungs (Scharia), die im Koran, in der Praxis der muslimischen Urgemeinde (Sunna) und in den biographischen Berichten über den Propheten (Hadithe) verbindlich vorgegeben sei, müsse alle Lebensbereiche regeln. Islamistische Extremisten glauben sich legitimiert, die "islamische Ordnung" mit Gewalt durchzusetzen. Sie beziehen sich dabei auf im Koran enthaltene Aufforderungen zum "Dschihad" (siehe "Dschihad"), den sie, abweichend von der Mehrheit der Muslime, als heilige Pflicht zum unablässigen Krieg gegen alle "Feinde" des Islams sowohl in muslimischen als auch in nichtmuslimischen Ländern verstehen. Manche greifen zu Mitteln des Terrorismus (siehe "Terrorismus"). Gewalt gegen "Verräter des wahren Islam" richtet sich sehr häufig auch gegen Muslime, die nicht in das enge Weltbild der islamistischen Extremisten passen. Kameradschaften Kameradschaften (siehe auch "Freie Kräfte / Freie Nationalisten") entstanden als Reaktion auf Verbote rechtsextremistischer Organisationen in den 1990er Jahren. Rechtsextremisten glaubten, dass sie durch diese Art der Zusammenschlüsse einem vereinsrechtlichen Verbotsverfahren ausweichen könnten. Ihr Wirkungskreis ist lokal oder regional begrenzt, oft spiegelt sich dies in der Namensgebung wieder. Innerhalb der Kameradschaften besteht eine Übereinstimmung zu gemeinsamer politischer Arbeit auf Basis rechtsextremistischer Grundorientierung. Ihre Binnenstruktur ist in der Regel streng hierarchisch aufgebaut. Letztlich ist das Selbstverständnis der NSDAP (siehe "Nationalsozialismus"), die sich nie als Partei, sondern immer als Hitler-Bewegung verstanden hat, das historisches Vorbild, dem Kameradschaften nacheifern. Die Verbote mehrerer neonationalsozialistischer Kameradschaften in Brandenburg haben zur Folge gehabt, dass sich Mitläufer von einem kleinen harten Kern überzeugter Rechtsextremisten losgelöst haben und in der rechtsextremistischen Szene nicht mehr in Erscheinung traten. Andere Neonatio231 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 nalsozialisten nutzen mittlerweile die Strukturen von NPD, JN, "Die Rechte" oder "Der III. Weg" für ihre Aktivitäten. Das Kameradschaftsmodell hat für Rechtsextremisten an Bedeutung verloren. Kommunismus Kommunisten glauben an die Lehre von Karl Marx (1818-1883), der zufolge sich die gesamte Menschheitsgeschichte als Wechselspiel von Ausbeutung und Revolte dagegen verstehen ließe. Daran beteiligten Gruppen werden materielle Interessen unterstellt, die in der kommunistischen Lehre als "objektiv" verstanden werden. Sollen es in der Geschichtsauffassung der Kommunisten erst Sklavenhalter und Sklaven, dann Feudalherren und Bauern gewesen sein, die einen "Klassenkampf" führten, so stünden sich heute "Bourgeoisie" und das "Proletariat" gegenüber. Dieses "Proletariat" solle eine Diktatur errichten, die den Übergang zu einer klassenlosen Gesellschaft einleiten werde. Besonders die von Wladimir I. Lenin (18701924) eingeführte Lehre, wonach das "Proletariat" dabei von einer Avantgarde geführt werden müsse, hat die Erscheinungsform kommunistischer Gruppen in den letzten Jahrzehnten geprägt. Von der marxistisch-leninistischen Orthodoxie abweichende kommunistische Strömungen berufen sich oft auf Leo Trotzki, Josef Stalin oder Mao Zedong. Linksextremismus Kommunisten, Anarchisten, Trotzkisten und Autonome (siehe auch jeweils "Kommunismus", "Anarchismus" und "Autonome / Autonome Antifa") stellen die Hauptströmungen des Linksextremismus dar. Sie unterscheiden sich in einigen Punkten stark voneinander, sind sich aber in der Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einig. Für Linksextremisten ist die Demokratie in Deutschland nur ein Deckmantel für die von ihnen unterstellte eigentliche Macht des Kapitals. Sie gehen davon aus, dass sowohl Gewaltenteilung als auch die Unabhängigkeit der Gerichte in Wirklichkeit gar nicht gegeben, sondern nur vorgespielt seien. Ihr Ziel ist ein System, dass nichts mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu tun hat, sondern eine Diktatur über die Mehrheit und damit eine Bevormundung Andersdenkender bedeutet. Die von ihnen häufig genannten Werte "Gleichheit", "Freiheit" und "Gerechtigkeit" stellen sich bei näherem Hinsehen als Synonyme für die Zerstörung demokratischer Errungenschaften (zum Beispiel die Gewaltenteilung), für die Einschränkung per232 Glossar sönlicher Freiheitsrechte (zum Beispiel die freie Berufswahl) und die Beseitigung des Rechts auf Eigentum dar. So unterschiedlich sie auch ausgerichtet sein mögen, verstehen sich doch alle linksextremistischen Organisationen als "antifaschistisch". Damit ist allerdings nur teilweise der Kampf gegen Rechtsextremismus gemeint. Gemeinsam ist linksextremistischen Gruppen die Ausdehnung des Faschismus-Begriffes auf demokratische Einrichtungen. Linksextremistische Parteien Linksextremistische Parteien verstehen sich als Kaderorganisationen, die eine revolutionäre Umwälzung vorbereiten wollen. Die in Brandenburg aktive linksextremistische Partei "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) ist marxistisch-leninistisch ausgerichtet. Die "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) orientiert sich daneben noch an den Lehren Josef Stalins und Mao Zedongs. Sporadisch treten auch trotzkistische Parteien, zum Beispiel die "Partei für Soziale Gleichheit" (PSG), bei Wahlen in Erscheinung. Nachrichtendienstliche Mittel Der Verfassungsschutz unterrichtet die Landesregierung und die Öffentlichkeit über Bestrebungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) richten, damit Maßnahmen für deren Verteidigung eingeleitet werden können. Für diesen Gesetzesauftrag sammelt der Verfassungsschutz Informationen über Extremisten. Der Verfassungsschutz gewinnt seine Informationen aus offen zugänglichen Quellen (beispielsweise Internet-Seiten, Zeitschriften, Flugblätter) und durch den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Die sachund personenbezogenen Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen werden ausgewertet und die daraus gewonnen Erkenntnisse an zuständige Stellen weitergegeben, um so die fdGO zu schützen. Das Brandenburgische Verfassungsschutzgesetz gestattet in SS 6, Absatz 3 unter anderem folgende nachrichtendienstliche Mittel: Einsatz nachrichtendienstlicher Quellen, Observation, Anwendung technischer Hilfsmittel wie Bildund Tonaufzeichnungen außerhalb des Schutzbereichs der Wohnung sowie Überwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs. Die Intensität solcher Maßnahmen ist unterschiedlich. Nach streng geregelten Verfahren genehmigen und kontrollieren parlamentarische Kontrollgremien den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. 233 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Nachrichtendienstliche Quellen Das brandenburgische Verfassungsschutzgesetz erlaubt im SS 6, Absatz 3 den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel (siehe "Nachrichtendienstliche Mittel"), darunter unter anderem den Einsatz nachrichtendienstlicher Quellen. Das sind Personen, die aus unterschiedlichen Interessen Informationen aus dem Bereich des politischen Extremismus weitergeben, dem sie angehören oder in dem sie sich bewegen können. Sie sind keine Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörde. Ein Vertrauensverhältnis besteht zu solchen Personen ausdrücklich nicht. Der Geheimhaltung bedarf es, weil Identität und Verbindung zum Verfassungsschutz im Interesse der weiteren Informationsgewinnung geschützt werden müssen. Nationalsozialismus Nationalsozialismus war eine völkisch-antisemitisch-national-sozial-revolutionäre Bewegung in Deutschland (1919-1945), die sich 1920 als "Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei" (NSDAP) organisierte und unter Führung Adolf Hitlers 1933 eine totalitäre Diktatur in Deutschland errichtete. Neonazismus / Neonationalsozialismus Die Begriffe "Neonazismus", "Neonationalsozialismus" und "Rechtsextremismus" werden umgangssprachlich häufig synonym verwandt. Der Verfassungsschutz dagegen versteht unter Neonationalsozialisten diejenigen Rechtsextremisten, die ein politisches System nach dem Vorbild des nationalsozialistischen "Dritten Reichs" (siehe "Nationalsozialismus") mit "rassenreiner Volksgemeinschaft" (siehe "Rassismus") und totalitärem Führerstaat anstreben. Die Verbrechen, die vom nationalsozialistischen Regime 1933-1945 begangen wurden, verharmlosen, verherrlichen und leugnen sie gleichzeitig. Adolf Hitler und Rudolf Heß sind für Neonationalsozialisten Identifikationsfiguren. Je nach Strömung werden zusätzlich andere Verbrecher des Regimes verehrt, zum Beispiel Otto und Gregor Strasser oder Ernst Röhm. Kleine Teile des neonationalsozialistischen Spektrums knüpfen an die Ideologie des Nationalbolschewismus an. Einige Neonationalsozialisten stellen gegenwartsbezogene Themen in den Mittelpunkt ihrer völkischen und rassistischen Agitation. Observation Observation ist die verdeckte Beobachtung durch besonders ausgebildete Mitarbeiter mit Unterstützung technischer Mittel. Die rechtliche Grundlage 234 Glossar ergibt sich aus dem brandenburgischen Verfassungsschutzgesetz (SS 6, Absatz 3 Nr. 2 und 3). Ziel ist, unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit Informationen über extremistische oder sicherheitsgefährdende Bestrebungen sowie über staatlich gelenkte Spionage zu gewinnen. Proliferation Unter Proliferation versteht man die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Waffenträgersystemen beziehungsweise von Produkten und Kenntnissen, die zur Herstellung solcher Waffen dienen können. Oftmals ist bei Lieferungen solcher Produkte die beabsichtigte Rüstungsproduktion nicht erkennbar oder wird verschleiert, zumal sie häufig sowohl im militärischen als auch im zivilen Bereich verwendet werden können - so genannte Dual-Use-Güter. Radikalismus siehe "Extremismus" Rassismus Alle Ausprägungen des Rechtsextremismus sind rassistisch. Rassisten teilen Menschen anhand bestimmter Merkmale in höherund minderwertige Gruppen ein. Merkmale sind beispielsweise die Hautfarbe, die Nationalität oder Herkunft, Kultur und Religion. Um diese Gruppen voneinander abbeziehungsweise auszugrenzen, verlangen Rassisten "ethnisch homogene" Nationen. Gewöhnlich gehen Rassisten davon aus, dass Angehörige "weißer Rassen" anderen überlegen seien. Daraus ziehen Rechtsextremisten ihre Rechtfertigung für Diskriminierung und Ausgrenzung aller ihnen unliebsamen Gruppen. Solch eine Diskriminierung verstößt gegen Verfassungsgrundsätze. Rassismus wird auch als Begründung für Fremdenfeindlichkeit (siehe "Fremdenfeindlichkeit") benutzt. Eine spezielle Form des Rassismus ist der Antisemitismus (siehe "Antisemitismus"). Rechtsextremismus Folgende Einstellungen charakterisieren Rechtsextremisten: Ablehnung der Menschenrechte; Ablehnung der Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz; übersteigerter, oft aggressiver Nationalismus, verbunden mit einer Feindschaft gegen Fremde oder fremd Aussehende, gegen Minderheiten, fremde Völker und Staaten (siehe "Rassismus"); Verschweigen, 235 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Verharmlosen oder Leugnen der nationalsozialistischen Verbrechen von 1933-1945 (siehe "Revisionismus, rechtsextremistischer"). In unterschiedlicher Gewichtung und Ausprägung lassen sich in den einzelnen rechtsextremistischen Strömungen folgende Kernelemente ausmachen: Rassismus, ein biologistisch geprägtes Menschenbild und Antisemitismus; völkischer Kollektivismus, also pauschale Überbewertung einer meist rassistisch definierten "Volksgemeinschaft" zu Lasten der Rechte und Interessen des Individuums; Militarismus samt dem Bestreben, auch zivile Bereiche des gesellschaftlichen Lebens nach hierarchischen Prinzipien ("Führer und Gefolgschaft") zu ordnen; Etatismus, also die Forderung nach einer autoritären oder diktatorischen staatlichen Ordnung. Angesichts der vielfältigen Ausprägungen des Rechtsextremismus ist es nicht sachgerecht, Rechtsextremisten unterschiedslos als "Nazis", "Neonazis", "Neonationalsozialisten" oder "Faschisten" zu bezeichnen. Den Nationalsozialismus von 1933 bis 1945 betrachten nur die Anhänger des Neonationalsozialismus (siehe auch "Neonazismus" / "Neonationalsozialismus") als fortgeltendes Leitbild. Auf den Faschismus, das in Italien 1922 bis 1944 bestehende Herrschaftssystem und dessen von Benito Mussolini geprägte faschistische Ideologie, berufen sich in Deutschland allenfalls rechtsextremistische Splittergruppen. Dennoch wird in der Alltagssprache "Faschismus" oft mit "Rechtsextremismus" gleichgesetzt. Rechtsextremistische Parteien Rechtsextremistische Parteien wollen den demokratischen Staat des Grundgesetzes "abwickeln" und durch einen totalitären Führerstaat ersetzen. Sie propagieren beispielsweise ein "lebensrichtiges Menschenbild", das rassistisch ist. Rechtsextremistische Parteien arbeiten teilweise mit Neonationalsozialisten zusammen. In Brandenburg nimmt die "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) an Wahlen teil. Revisionismus, rechtsextremistischer Als (Geschichts-)Revisionismus bezeichnet man den politisch motivierten Versuch, Verbrechen unter nationalsozialistischer Herrschaft im Wege einer "nochmaligen Betrachtung" zu relativieren oder zu leugnen. Durch vermeintlich entlastende und verzerrende Darstellung der Geschichte soll die rechtsextremistische Ideologie wieder politikfähig werden. Insbesondere im Rahmen einer gezielten "Revisionismus-Kampagne" versuchen 236 Glossar Rechtsextremisten aus aller Welt seit Jahren, den millionenfachen Mord an den Juden zu bestreiten oder zumindest die Zahl der Opfer in Frage zu stellen. Dazu berufen sich Revisionisten auf häufig von ihnen selbst in Auftrag gegebene pseudowissenschaftliche "Gutachten" ("Leuchter-Report", "Rudolf-Gutachten"), in denen versucht wird, die Massenvernichtung in den Konzentrationslagern als technisch unmöglich darzustellen. In der Bundesrepublik wird dieses Verhalten strafrechtlich geahndet. Sicherheitsüberprüfung siehe "Geheimschutz" Skinheads Die Wurzeln der Skinheadbewegung liegen im Großbritannien der späten 1960er Jahre. Sie war ursprünglich eine unpolitische, der Arbeiterschicht entstammende Jugendbewegung. Auch heute interessiert sich ein großer Teil der Skinheadszene nicht für politische Themen, sondern fühlt sich lediglich einer von einschlägiger Musik und Mode geprägten Subkultur zugehörig. Die Öffentlichkeit nimmt allerdings von der vielschichtigen Skinheadszene hauptsächlich den rechtsextremistischen Flügel ("Boneheads", "White-Power-Skins" und "Fascho-Skins") wahr, der sich über eine bestimmte Mode sowie Musik und über eine von neonationalsozialistischen Ideologieelementen durchsetzte Einstellung definiert. Wichtige Bindeglieder der internationalen rechtsextremistischen Skinheadszene sind Skinhead-Musik, die auf Tonträgern und bei Konzerten mit oft aggressiven, zum Teil neonationalsozialistischen Texten verbreitet wird, und Skinhead-Modeartikel. Die Produkte werden von zahlreichen Vertriebsdiensten im Versandhandel angeboten sowie über einschlägige Internetseiten, in Foren und Skin-Magazinen (Fanzines) beworben. In den letzten Jahren ist das Skinhead-Outfit jedoch stark rückläufig. Die Szene hat innerhalb des Rechtsextremismus dadurch an Bedeutung verloren. Bei Szene-Musikkonzerten sind Skinheads jedoch noch gehäuft wahrnehmbar. Eine Minderheit in der Skinheadszene ist dem linksextremistischen Spektrum zuzuordnen. "Red Skins", SHARPs ("Skinheads Against Racial Prejudice") oder R.A.S.H.s ("Red and Anarchist Skinheads") grenzen sich energisch gegen "Nazis und Rassismus" ab. Ein kleiner Teil dieses Personenkreises vertritt linksextremistische Vorstellungen. Linksextremistische 237 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Skinheads finden sich auch in der autonomen Szene und engagieren sich zum Teil in der autonomen Antifa (siehe "Autonome / autonome Antifa"). Spionage Wenn ein Staat mit verdeckten Mitteln und Methoden politische Entscheidungsprozesse sowie wirtschaftliche, wissenschaftliche und militärische Potenziale eines anderen Staates ausforscht, um auf unerlaubte Weise Vorteile und Informationen zu gewinnen, betreibt er Spionage. Spionageabwehr ist Auftrag des Verfassungsschutzes. Die politische und militärische Spionage erreichte während des "Kalten Krieges" ihren Höhepunkt, bleibt aber auch heute angesichts zahlreicher Interessengegensätze in der Staatenwelt aktuell. Insbesondere die staatlich gelenkte Wirtschaftsspionage ist eine Bedrohung und Belastung, die sich gegen Firmen, Unternehmen und Verbände richtet. Sie ist zu unterscheiden von der wirtschaftlichen Konkurrenzspionage, mit der ein privates Unternehmen gegen ein anderes vorgeht. Diese Form der Spionage ist nicht Gegenstand des Verfassungsschutzauftrages. Terrorismus Terrorismus ist Gewalt gegen eine bestehende Ordnung, um einen politischen Wandel über schwere Straftaten zu erzwingen. Terror dient dabei als Druckmittel, indem Angst und Schrecken verbreitet werden. Terrorismus benötigt mediale Öffentlichkeit, die er gerade über zivile Opfer erzeugt. Trotzkismus Der Trotzkismus ist eine politisch-ideologische Richtung im Kommunismus (siehe "Kommunismus"), die auf Leo Trotzki (1879-1940), einen der Hauptakteure der russischen Oktoberrevolution 1917, zurückgeht. Ziel der Trotzkisten ist eine "permanente Revolution" und die "Diktatur des Proletariats" unter ihrer Führung. Trotzkistische Parteien stehen abseits von den übrigen kommunistischen Parteien. Um dennoch über ihre engen Zirkel hinaus Einfluss zu gewinnen, bedienen Trotzkisten sich der Methode des gezielten Unterwanderns. Verbotene Kennzeichen Nach SS 86 a Strafgesetzbuch ist das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar. Kennzeichen sind Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Das Verbot umfasst Kennzeichen verbotener Parteien, verbotener Vereinigungen, Kennzeichen 238 Glossar ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen oder zum Verwechseln ähnliche Kennzeichen. Bekannteste Beispiele solcher Straftaten sind das Schmieren von Hakenkreuzen oder das Zeigen des "Hitler-Grußes". Verschlusssachen siehe Geheimschutz Wirtschaftsschutz Der Wirtschaftsschutz beinhaltet alle relevanten Maßnahmen des Verfassungsschutzes, die geeignet sind, einen illegalen Know-how-Transfer durch fremde Nachrichtendienste aus deutschen Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu verhindern oder zumindest zu erschweren (siehe "Spionage"). Zionist Occupied Government (ZOG) "Zionist Occupied Government" (ZOG) kommt aus dem Englischen und heißt wörtlich übersetzt "zionistisch besetzte Regierung". Die Abkürzung ist eine in rechtsextremistischen Bewegungen übliche antisemitische Schmiererei. Mit dem Ausdruck ist gemeint, dass eine Regierung von Juden angeblich "besetzt" beziehungsweise "erobert", also fremdbestimmt sei und demnach das Staatsvolk nicht repräsentiere, sondern unterdrücke. Darin glauben Rechtsextremisten wiederum, eine angebliche jüdische Weltverschwörung zu erkennen. 239 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 240 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG 8.3 Gesetzestexte Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Brandenburg (Brandenburgisches VerfassungsschutzgesetzBbgVerfSchG) Vom 05. April 1993 (GVBl.I/93, [Nr. 04], S.78), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Januar 2010 (GVBl.I/10, [Nr. 01]) Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften SS1 Zweck des Verfassungsschutzes; Auftrag der Verfassungsschutzbehörde (1) Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. (2) Die Verfassungsschutzbehörde unterrichtet die Landesregierung und andere zuständige Stellen über Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder. Dadurch soll es ihnen insbesondere ermöglicht werden, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren zu ergreifen. SS2 Zuständigkeit der Verfassungsschutzbehörde (1) Verfassungsschutzbehörde ist das Ministerium des Innern. Es unterhält für diese Aufgaben eine besondere Abteilung. (2) Die Verfassungsschutzbehörde darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden. (3) Verfassungsschutzbehörden anderer Länder dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur im Rahmen der Bestimmungen dieses Gesetzes im Einvernehmen, die des Bundes nach Maßgabe bundesrechtlicher Vorschriften nur im Benehmen mit der Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg tätig werden. 241 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 SS3 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde (1) Zur Erfüllung ihres Auftrages sammelt die Verfassungsschutzbehörde Informationen, insbesondere sachund personenbezogene Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen, über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland für eine fremde Macht, 3. Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 4. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. und wertet sie aus. Voraussetzung für ihr Tätigwerden ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte. (2) Die Verfassungsschutzbehörde wirkt mit 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, 2. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen, 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. 242 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG Die Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde bei der Mitwirkung nach Satz 1 Nr. 1 und 2 sind in dem Brandenburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz geregelt. SS4 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen, 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, den Bund, die Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen, 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die in Absatz 3 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. (2) Eine Bestrebung im Sinne dieses Gesetzes ist insbesondere dann gegeben, wenn sie auf Gewaltanwendung gerichtet ist oder sonst ein kämpferisches und aggressives Verhalten gegenüber den in Absatz 3 genannten Grundsätzen erkennen lässt. (3) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: 1. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, 2. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, 243 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 3. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 4. das Recht auf die Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, 5. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, 6. die Unabhängigkeit der Gerichte und 7. der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft. (4) Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen aktiv unterstützt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet oder aufgrund ihrer Wirkungsweise sonst geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. (5) Straftaten von erheblicher Bedeutung im Sinne der SSSS 16 Abs. 1 und 20 Abs. 1 sind Verbrechen oder Vergehen, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bedroht sind, sowie Rauschgifthandel, Falschgeld-, Sprengstoffund Waffendelikte und Straftaten nach SS 129 des Strafgesetzbuches. SS5 Unterrichtung der Öffentlichkeit Die Verfassungsschutzbehörde informiert die Öffentlichkeit in zusammenfassenden Berichten über Bestrebungen und Tätigkeiten im Sinne von SS 3 Abs. 1. Sie unterrichtet jährlich die Öffentlichkeit über die Summe ihrer Haushaltsmittel und über die Gesamtzahl ihrer Bediensteten. Zweiter Abschnitt Befugnisse SS6 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde ist an Gesetz und Recht gebunden. (2) Die Verfassungsschutzbehörde darf die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten verarbeiten, soweit nicht die Bestimmungen des Brandenburgischen 244 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG Datenschutzgesetzes oder besondere Regelungen in diesem Gesetz entgegenstehen. (3) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Informationsbeschaffung als nachrichtendienstliche Mittel die folgenden Maßnahmen anwenden: 1. Einsatz von Vertrauensleuten, sonstigen geheimen Informanten, zum Zwecke der Spionageabwehr überworbenen Agenten, Gewährspersonen und verdeckten Ermittlern; 2. Observationen; 3. Bildaufzeichnungen (Fotografieren, Videografieren und Filmen) außerhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes; 4. verdeckte Ermittlungen und Befragungen; 5. Mithören ohne Inanspruchnahme technischer Mittel; 6. Mithören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel außerhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes; 7. Beobachtung des Funkverkehrs auf nicht für den allgemeinen Empfang bestimmten Kanälen sowie die Sichtbarmachung, Beobachtung, Aufzeichnung und Entschlüsselung von Signalen in Kommunikationssystemen; 8. Verwendung fingierter biographischer, beruflicher oder gewerblicher Angaben (Legenden); 9. Beschaffung, Erstellung und Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen; 10.Überwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Maßgabe des Artikel 10-Gesetzes. Minderjährige dürfen nicht als Vertrauensleute, sonstige geheime Informanten, Gewährspersonen oder verdeckte Ermittler eingesetzt werden. Soweit sich Personen aus beruflichen Gründen auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen können, darf die Verfassungsschutzbehörde diese nicht von sich aus für ihre Zwecke in Anspruch nehmen; Informationen, die diese Personen unter Verletzung des SS 203 des Strafgesetzbuches rechtswidrig an die Verfassungsschutzbehörde weiterzugeben beabsichtigen, dürfen von dieser nicht entgegengenommen werden. Tarnpapiere und Tarnkennzeichen dürfen auch zu dem in SS 7 Abs. 1 Nr. 5 genannten Zweck verwendet werden; die zuständigen Behörden des Landes sowie die Gemeinden 245 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 und Gemeindeverbände sind verpflichtet, der Verfassungsschutzbehörde für diese Tarnmaßnahmen Hilfe zu leisten. (4) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen der Verfassungsschutzbehörde nicht zu. Sie darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. (5) Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person mit ihrer Kenntnis erhoben, so ist sie über den Verwendungszweck aufzuklären. Die Aufklärungspflicht umfasst bei einer beabsichtigten Übermittlung auch den Empfänger der Daten. Die Aufklärung kann unterbleiben, wenn die Tatsache, dass die Erhebung für Zwecke der Verfassungsschutzbehörde erfolgt, aus besonderen Gründen nicht bekannt werden soll. Die betroffene Person ist auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben hinzuweisen. (6) Von mehreren geeigneten Maßnahmen hat die Verfassungsschutzbehörde diejenige zu wählen, die die betroffene Person voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme darf keinen Nachteil herbeiführen, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. (7) Beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel dürfen keine Straftaten begangen werden. Die abschließende Aufzählung der Straftatbestände, die verwirklicht werden dürfen, erfolgt in einer Dienstvorschrift nach Vorlage in der Parlamentarischen Kontrollkommission. SS7 Besondere Formen der Datenerhebung (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben Informationen, insbesondere personenbezogene Daten, mit den Mitteln gemäß SS 6 Abs. 3 nur erheben, wenn 1. sich ihr Einsatz gegen Personenzusammenschlüsse, in ihnen oder einzeln tätige Personen richtet, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht der Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 bestehen, 2. sich ihr Einsatz gegen andere als die in Nummer 1 genannten Personen richtet, von denen aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie für diese bestimmte oder von diesen herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben, 246 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG 3. ihr Einsatz gegen andere als in den Nummern 1 und 2 genannten Personen unumgänglich ist, um Erkenntnisse über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht oder Bestrebungen zu gewinnen, die sich durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 genannten Schutzgüter wenden, 4. auf diese Weise die zur Erforschung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 erforderlichen Quellen in Personenzusammenschlüssen nach Nummer 1 gewonnen werden können oder 5. dies zum Schutz der Bediensteten, Einrichtungen, Gegenstände und Quellen der Verfassungsschutzbehörde gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderlich ist. Die Erhebung nach Satz 1 ist unzulässig, wenn die Erforschung des Sachverhaltes auf andere, die betroffene Person weniger beeinträchtigende Weise möglich ist; eine geringere Beeinträchtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Information aus allgemein zugänglichen Quellen oder durch eine Auskunft nach SS 15 gewonnen werden kann. Die Anwendung eines Mittels gemäß SS 6 Abs. 3 darf nicht erkennbar außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhaltes stehen, insbesondere nicht zu der Gefahr, die von der jeweiligen Bestrebung oder Tätigkeit im Sinne von SS 3 Abs. 1 ausgeht. Die Maßnahme ist unverzüglich zu beenden, wenn ihr Zweck erreicht ist oder sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass er nicht oder nicht auf diese Weise erreicht werden kann. (2) Die mit den Mitteln nach SS 6 Abs. 3 gewonnenen Informationen dürfen nur für den jeweiligen Erhebungszweck genutzt werden. Eine anderweitige Nutzung ist nur zulässig, wenn das zur Informationsgewinnung verwendete Mittel auch für den jeweils anderen Nutzungszweck hätte eingesetzt werden dürfen. Sie ist ferner zulässig im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen nach SS 3 Abs. 2 und in Verwaltungsverfahren, in denen die Beteiligung der Verfassungsschutzbehörde gesetzlich vorgeschrieben ist. (3) Das Mithören oder Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel oder sonstige Maßnahmen nach SS 6 Abs. 3, die in ihrer Art und Schwere einer Beschränkung des Brief-, Post und Fernmeldegeheimnisses gleichkommen, sind zulässig, wenn dadurch Erkenntnisse über sicherheitsgefährdende 247 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht oder Bestrebungen, die auf Gewaltanwendung gerichtet sind oder sonst ein kämpferisches und aggressives Verhalten gegenüber den in SS 4 Abs. 3 genannten Grundsätzen erkennen lassen, gewonnen werden können. Ein solcher Eingriff bedarf im Einzelfall der vorherigen Zustimmung des Ministers des Innern, im Falle seiner Verhinderung der seines Vertreters. Die Parlamentarische Kontrollkommission ist in der jeweils nächsten Sitzung, bei Fortdauer der Maßnahmen jeweils in Abständen von drei Monaten, zu unterrichten. Die durch den Eingriff erhobenen Informationen dürfen nur nach Maßgabe des SS 4 Abs. 2 des Artikel 10-Gesetzes, zur Erforschung oder Verfolgung einer Straftat nach SS 129 des Strafgesetzbuches sowie für die in Absatz 2 Satz 3 genannten Zwecke genutzt werden. (4) Beim Einsatz von Vertrauensleuten und verdeckten Ermittlern sowie bei Observationen finden die Bestimmungen in Absatz 3 Satz 3 entsprechende Anwendung, ohne dass die Identität der Vertrauensleute oder verdeckten Ermittler, auch nicht in mittelbarer Form, offenbart wird. SS8 Speicherung, Veränderung, Nutzung, Berichtigung, Sperrung und Löschung personenbezogener Daten (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach SS 3 Abs. 1 Informationen, insbesondere personenbezogene Daten, speichern, verändern und nutzen, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen nach SS 3 Abs. 1 vorliegen oder 2. dies für die Erforschung und Bewertung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 erforderlich ist. Die Speicherung von Informationen über das Verhalten Minderjähriger vor Vollendung des 14. Lebensjahres zu ihrer Person ist unzulässig. Mittels automatisierter Datenverarbeitung zu ihrer Person gespeicherte Daten Minderjähriger dürfen nur einem besonders beschränkten Personenkreis zugänglich gemacht werden. Die Speicherdauer ist auf das für die Aufgabenerfüllung erforderliche Maß zu beschränken. (2) Gespeicherte Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Wird die Richtigkeit von der betroffenen Person bestritten, so ist dies im Zusammenhang mit dem Datum, dessen Richtigkeit bestrit248 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG ten wird, zu vermerken. Sie sind zu ergänzen, wenn sie unvollständig sind und dadurch schutzwürdige Interessen Betroffener beeinträchtigt sein können. (3) Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig war oder ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nach SS 3 Abs. 1 nicht mehr erforderlich ist. Die Verfassungsschutzbehörde prüft bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, spätestens nach fünf Jahren, sofern Minderjährige betroffen sind, nach zwei Jahren, ob gespeicherte personenbezogene Daten zu löschen oder zu berichtigen sind. Die Löschung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass dadurch schutzwürdige Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt würden. In diesem Fall sind die Daten zu sperren; sie dürfen nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person verwendet werden. Ein schutzwürdiges Interesse liegt auch vor, wenn die betroffene Person einen Antrag nach SS 12 Abs. 1 gestellt hat. (4) Gespeicherte personenbezogene Daten über Bestrebungen nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 oder 4 sind spätestens zehn Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu löschen, es sei denn, der Leiter der Verfassungsschutzabteilung im Ministerium des Innern, im Falle seiner Verhinderung sein Vertreter, trifft im Einzelfall ausnahmsweise eine andere Entscheidung. (5) Informationen aus der engeren Persönlichkeitssphäre des Betroffenen, die mittels automatisierter Datenverarbeitung gespeichert sind, dürfen nur einem besonders beschränkten Personenkreis zugänglich gemacht werden. (6) Personenbezogene Daten, die ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, dürfen nur für diese Zwecke sowie zum Nachweis strafbarer Handlungen nach SS 38 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes verwendet werden. SS9 (aufgehoben) SS 10 (aufgehoben) 249 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 SS 11 (aufgehoben) Dritter Abschnitt Auskunft und Einsicht SS 12 Auskunft, Einsicht und Benachrichtigung (1) Die Verfassungsschutzbehörde erteilt auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zur antragstellenden Person gespeicherten Daten sowie den Zweck und die Rechtsgrundlage ihrer Speicherung. Soweit sich die personenbezogenen Daten in Akten befinden, ist auf Antrag der antragstellenden Person Einsicht zu gewähren. Die Akteneinsicht ist auf die Teile der Akten beschränkt, die personenbezogene Daten der antragstellenden Person enthalten. Auskunft oder Akteneinsicht können sich auf Antrag auch auf die Herkunft der Daten, den Zweck ihrer Übermittlung und die Empfänger von Übermittlungen innerhalb der letzten zwei Jahre erstrecken. Auskunft aus Akten oder Einsicht in Akten, die nicht zur Person des Betroffenen geführt werden, sind zu gewähren, soweit die antragstellende Person Angaben macht, die das Auffinden der Daten mit angemessenem Aufwand ermöglichen. (1a) Soweit Daten zur Person mittels automatisierter Datenverarbeitung gespeichert sind, erhält die antragstellende Person Einsicht in Ausdrucke der gespeicherten Datensätze. Absatz 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend. (2) Auskunftserteilung oder Einsichtsgewährung können nur unterbleiben, wenn 1. das öffentliche Interesse an der Geheimhaltung der Erkenntnisse sowie der nachrichtendienstlichen Arbeitsmethoden und Mittel der Verfassungsschutzbehörde gegenüber dem Interesse der antragstellenden Person an der Auskunftserteilung oder Einsicht überwiegt oder 2. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der überwiegenden berechtigten Interessen von Dritten geheimgehalten werden müssen. Die Entscheidung trifft der Leiter der Verfassungsschutzabteilung im Ministerium des Innern oder ein von ihm besonders beauftragter Mitarbeiter unter Abwägung der in den Nummern 1 und 2 genannten Interessen mit 250 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG dem Interesse der antragstellenden Person an der Auskunftserteilung oder Einsicht. (3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung oder der Einsichtsgewährung bedarf keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Verweigerung gefährdet würde; die Gründe sind aber festzuhalten. Die antragstellende Person ist auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen einer Begründung und darauf hinzuweisen, dass sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden kann. Dem Landesbeauftragten ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen und Einsicht zu gewähren. Stellt der Minister des Innern, im Falle seiner Verhinderung der Staatssekretär, im Einzelfall fest, dass durch die Auskunft oder die Einsicht die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde, erhält nur der Landesbeauftragte persönlich Auskunft oder Einsicht. Mitteilungen des Landesbeauftragten an die antragstellende Person dürfen keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Verfassungsschutzbehörde zulassen, sofern sie nicht einer weitergehenden Auskunft zugestimmt hat. (4) Bezieht sich die Auskunftserteilung oder die Einsicht auf die Herkunft personenbezogener Daten von anderen Verfassungsschutzbehörden, der Staatsanwaltschaft und der Polizei, von Landesfinanzbehörden, soweit diese personenbezogene Daten in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben im Anwendungsbereich der Abgabenordnung zur Überwachung und Prüfung speichern, vom Bundesnachrichtendienst, vom Militärischen Abschirmdienst und, soweit die Sicherheit des Bundes berührt wird, von anderen Behörden des Bundesministers der Verteidigung, ist sie nur mit Zustimmung dieser Stellen zulässig. Das gleiche gilt, wenn diese Behörden Empfänger von Übermittlungen personenbezogener Daten sind. Soweit es sich um Behörden des Landes handelt, gelten für die Versagung der Zustimmung die Absätze 2 und 3 entsprechend. (5) Von der ohne ihre Kenntnis erfolgten Erhebung personenbezogener Daten ist die betroffene Person zu benachrichtigen, sobald der Zweck der Erhebung es zulässt. Bei Eingriffen nach SS 7 Abs. 3 und 4 ist die Parlamentarische Kontrollkommission spätestens drei Jahre nach der Beendigung des Eingriffes zu unterrichten, sofern eine Mitteilung an die betroffene Person nicht erfolgt ist. (6) Wird der Landesbeauftragte für den Datenschutz nach SS 12 Abs. 3 tätig, so kann er die Parlamentarische Kontrollkommission von sich aus 251 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 unterrichten, wenn sich im Einzelfall Beanstandungen ergeben, eine Auskunft an die betroffene Person aber aus Geheimhaltungsgründen unterbleiben muss. Vierter Abschnitt Informationsübermittlung SS 13 Zulässigkeit von Ersuchen Wird nach den Bestimmungen dieses Abschnittes um die Übermittlung von personenbezogenen Daten ersucht, dürfen nur die Daten übermittelt werden, die bei der ersuchten Behörde bekannt sind oder aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können. SS 14 Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörde (1) Die Behörden, Betriebe und Einrichtungen des Landes sowie die der Aufsicht des Landes Brandenburg unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts unterrichten von sich aus die Verfassungsschutzbehörde über die ihnen bekannt gewordenen Tatsachen einschließlich personenbezogener Daten, die sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht oder Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes erkennen lassen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 genannten Schutzgüter gerichtet sind. (2) Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei übermitteln darüber hinaus von sich aus der Verfassungsschutzbehörde auch alle anderen ihnen bekanntgewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten über Bestrebungen nach SS 3 Abs. 1, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung für die Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde erforderlich ist. (3) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei sowie andere Behörden um Übermittlung der zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten ersuchen, wenn sie nicht aus allgemein zugänglichen Quellen oder nur mit übermäßigem Auf252 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG wand oder nur durch eine die betroffene Person stärker belastende Maßnahme erhoben werden können. Die Ersuchen sind festzuhalten. (4) Die Übermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund einer Maßnahme nach SS 100 a der Strafprozessordnung bekanntgeworden sind, ist nach den Vorschriften der Absätze 1 bis 3 nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass jemand eine der in SS 3 des Artikel 10-Gesetzes genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. Auf die dabei übermittelten Kenntnisse und Unterlagen finden SS 4 Abs. 1 Satz 2 und 3 und SS 4 Abs. 2 Satz 2 des Artikel 10-Gesetzes entsprechende Anwendung. Die Übermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund anderer strafprozessualer Maßnahmen bekanntgeworden sind, ist zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 bestehen. Sie dürfen nur zur Erforschung dieser Bestrebungen oder Tätigkeiten genutzt werden. SS 14a Übermittlung von Informationen durch nicht-öffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbehörde (1) Auskünfte nach SS 8 Abs. 5 bis 8 des Bundesverfassungsschutzgesetzes dürfen nur auf schriftlichen Antrag des Leiters der Verfassungsschutzabteilung im Ministerium des Innern, im Falle seiner Verhinderung seines Vertreters, eingeholt werden. Über den Antrag entscheidet der Minister des Innern, im Falle seiner Verhinderung sein Vertreter. (2) Das Ministerium des Innern unterrichtet die G 10-Kommission über die beschiedenen Anträge vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzug kann das Ministerium des Innern den Vollzug der Entscheidung auch vor Unterrichtung der Kommission anordnen. Die G 10-Kommission prüft von Amts wegen oder aufgrund von Beschwerden die Zulässigkeit und Notwendigkeit der Einholung von Auskünften. Entscheidungen über Auskünfte, die die G 10-Kommission für nicht notwendig oder unzulässig erklärt, hat das Ministerium des Innern unverzüglich aufzuheben. (3) Die Kontrollbefugnis der Kommission erstreckt sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach Absatz 1 erlangten Daten. 253 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 (4) Für die Verarbeitung der nach SS 8 Abs. 5 bis 8 des Bundesverfassungsschutzgesetzes erhobenen Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. (5) Für die Mitteilung an den Betroffenen findet SS 12 Abs. 1 und 3 des Artikel 10-Gesetzes entsprechende Anwendung. (6) Das Ministerium des Innern unterrichtet im Abstand von höchstens sechs Monaten die Parlamentarische Kontrollkommission über die Durchführung von Maßnahmen nach Absatz 1. (7) Das Ministerium des Innern unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundes jährlich über die nach Absatz 1 durchgeführten Maßnahmen nach Maßgabe des SS 8 Abs. 10 Satz 1 zweiter Halbsatz des Bundesverfassungsschutzgesetzes. (8) Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz, Artikel 16 Verfassung des Landes Brandenburg) wird nach Maßgabe des Absatzes 1 in Verbindung mit SS 8 Abs. 6 und 8 des Bundesverfassungsschutzgesetzes eingeschränkt. SS 15 Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Aufklärung 1. von sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland für eine fremde Macht oder 2. von Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, oder 3. von Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 4. von Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. von öffentlichen Stellen geführte Register einsehen. 254 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG (2) Eine solche Einsichtnahme ist nur zulässig, wenn 1. die Aufklärung auf andere Weise nicht möglich erscheint, insbesondere durch eine Übermittlung der Daten durch die registerführende Stelle der Zweck der Maßnahme gefährdet würde oder 2. die betroffene Person durch eine anderweitige Aufklärung unverhältnismäßig beeinträchtigt würde und 3. eine besondere gesetzliche Geheimhaltungsvorschrift oder ein Berufsgeheimnis der Einsichtnahme nicht entgegensteht. (3) Die Anordnung für die Maßnahme nach Absatz 1 trifft der Leiter der Verfassungsschutzabteilung im Ministerium des Innern, im Falle seiner Verhinderung sein Vertreter. (4) Die auf diese Weise gewonnenen Erkenntnisse dürfen nur zu den in Absatz 1 genannten Zwecken verwendet werden. Gespeicherte Informationen sind zu löschen und Unterlagen zu vernichten, sobald sie für diese Zwecke nicht mehr benötigt werden. (5) Über die Einsichtnahme ist ein gesonderter Nachweis zu führen, aus dem ihr Zweck, die in Anspruch genommene Stelle sowie die Namen der betroffenen Person, deren Daten für eine weitere Verwendung erforderlich sind, hervorgehen. Der Nachweis ist gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des zweiten Kalenderjahres, das dem Jahr der Erstellung folgt, zu vernichten. SS 16 Übermittlung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten an inländische Behörden übermitteln, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist oder die empfangende Behörde die Daten zum Schutz vor Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1, zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung (SS 4 Abs. 5) benötigt oder wenn eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht. Die Übermittlung ist festzuhalten. Die empfangende Behörde darf die übermittelten Daten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihr übermittelt wurden. (2) Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten an ausländische öffentliche Stellen sowie an überund zwischenstaat255 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 liche Stellen übermitteln, wenn dies zum Schutz von Leib oder Leben oder zur Erfüllung eigener Aufgaben, insbesondere bei grenzüberschreitenden Bestrebungen oder Tätigkeiten im Sinne von SS 3 Abs. 1, erforderlich ist. Die Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person, insbesondere die Gefahr einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. Die Übermittlung ist festzuhalten. Die empfangende Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie ihr übermittelt wurden, und dass die Verfassungsschutzbehörde sich vorbehält, um Auskunft über die Verwendung der Daten zu bitten. (3) Personenbezogene Daten dürfen an andere Stellen nicht übermittelt werden, es sei denn, dass 1. die betroffene Person zugestimmt hat, 2. dies zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder 3. zum Schutz der in SS 3 Abs. 2 Nr. 2 genannten Einrichtungen erforderlich ist und der Minister des Innern oder von ihm besonders bestellte Beauftragte ihre Zustimmung im Einzelfall erteilt haben. Die Verfassungsschutzbehörde führt hierüber einen Nachweis, aus dem der Zweck der Übermittlung, ihre Veranlassung, die Fundstelle und der Empfänger hervorgehen. Der Nachweis ist gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des zweiten Kalenderjahres, das dem Jahr der Erstellung folgt, zu vernichten. Die empfangende Stelle darf die übermittelten Daten nur für den Zweck verwenden, zu dem sie ihr übermittelt wurden. Sie ist auf die Verwendungsbeschränkung und darauf hinzuweisen, dass die Verfassungsschutzbehörde sich vorbehält, um Auskunft über die Verwendung der Daten zu bitten. SS 17 Übermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbehörde an Strafverfolgungsund Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten des Staatsund Verfassungsschutzes (1) Die Verfassungsschutzbehörde übermittelt den Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, 256 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG der Polizei von sich aus die ihr bekanntgewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist. Delikte nach Satz 1 sind die in den SSSS 74 a und 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Straftaten sowie sonstige Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des Täters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die in Artikel 73 Nr. 10 Buchstabe b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzgüter gerichtet sind. (2) Die Polizei darf zur Verhinderung von Staatsschutzdelikten nach Absatz 1 Satz 2 die Verfassungsschutzbehörde um Übermittlung der erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten ersuchen. (3) Übermittlungen nach den Absätzen 1 und 2 sind festzuhalten. SS 18 Übermittlung personenbezogener Informationen an die Öffentlichkeit Bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit über Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörde dürfen personenbezogene Daten nur bekanntgegeben werden, wenn dies für das Verständnis des Zusammenhanges oder der Darstellung von Organisationen oder unorganisierten Gruppierungen zwingend erforderlich ist und die Interessen der Allgemeinheit das schutzwürdige Interesse der betroffenen Person überwiegen. Personenbezogene Informationen über Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen oder Amtsträger in Ausübung ihres Amtes dürfen veröffentlicht werden, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen dieser Personen nicht beeinträchtigt werden. SS 19 Übermittlungsverbote Die Übermittlung nach den Vorschriften dieses Abschnittes unterbleibt, wenn 1. eine Prüfung durch die übermittelnde Stelle ergibt, dass die Information zu löschen oder für die empfangende Stelle nicht mehr erforderlich ist, 257 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 2. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art der Information und ihrer Erhebung die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person das öffentliche Interesse an der Übermittlung überwiegen, wovon in der Regel auszugehen ist, wenn die Information die engere Persönlichkeitssphäre der betroffenen Person berührt, 3. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder 4. besondere gesetzliche Übermittlungsregelungen entgegenstehen; die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleibt unberührt. SS 20 Minderjährigenschutz (1) Informationen einschließlich personenbezogener Daten über das Verhalten Minderjähriger dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelt werden, solange die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 8 Abs.1 Satz 2 erfüllt sind. Liegen diese Voraussetzungen nicht mehr vor, ist eine Übermittlung nur zulässig, wenn sie zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung (SS 4 Abs. 5) erforderlich ist. (2) Informationen einschließlich personenbezogener Daten über das Verhalten Minderjähriger vor Vollendung des sechzehnten Lebensjahres dürfen nicht an ausländische oder überoder zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden. SS 21 Pflichten der empfangenden Stelle Die empfangende Stelle prüft, ob die nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelten personenbezogenen Daten für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Prüfung, dass die Daten nicht erforderlich sind, hat sie die Unterlagen zu vernichten. Die Vernichtung kann unterbleiben, wenn die Trennung von anderen Informationen, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich wäre; in diesem Fall sind die Daten zu sperren. 258 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG SS 22 Nachberichtspflicht Erweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer Übermittlung gemäß den Vorschriften dieses Gesetzes als unvollständig oder unrichtig, so sind sie unverzüglich gegenüber der empfangenden Stelle zu berichtigen. Fünfter Abschnitt Parlamentarische Kontrolle SS 23 Parlamentarische Kontrollkommission In Angelegenheiten des Verfassungsschutzes unterliegt die Landesregierung unbeschadet der Rechte des Landtages der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission. SS 24 Zusammensetzung und Amtsdauer der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission wird vom Landtag gebildet. Der Landtag beschließt über ihre Größe, die sieben Mitglieder nicht überschreiten soll, und Zusammensetzung und wählt die Mitglieder. Die parlamentarische Opposition muss angemessen vertreten sein. (2) Scheidet ein Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission aus dem Landtag oder aus seiner Fraktion aus oder wird es Mitglied der Landesregierung, so verliert es seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission. Ein neues Mitglied ist unverzüglich zu bestimmen. Das gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus anderen Gründen aus der Parlamentarischen Kontrollkommission ausscheidet. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission übt ihre Tätigkeit auch über das Ende einer Wahlperiode des Landtages hinaus solange aus, bis der nachfolgende Landtag nach Absatz 1 eine neue Parlamentarische Kontrollkommission gebildet hat. SS 25 Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Die Landesregierung unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde, das Lagebild und Vorgänge von beson259 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 derer Bedeutung und auf Verlangen der Kommission über Einzelfälle. Die Kommission hat Anspruch auf diese Unterrichtung. Sie kann von der Landesregierung alle für ihre Kontrollaufgaben erforderlichen Auskünfte, Unterlagen, Aktenund Dateneinsicht, Stellungnahmen und den Zutritt zur Verfassungsschutzbehörde verlangen sowie bei besonderem Aufklärungsbedarf mit Zustimmung des Innenministers Bedienstete zum Sachverhalt befragen, sofern dem nicht überwiegende öffentliche oder private Belange entgegenstehen; die Landesregierung hat dies vor der Parlamentarischen Kontrollkommission zu begründen. (2) Die Landesregierung unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission auch über die Herstellung des Einvernehmens für das Tätigwerden von Verfassungsschutzbehörden anderer Länder im Land Brandenburg gemäß SS 2 Abs. 2 sowie in allgemeiner Form über die Herstellung des Benehmens für das Tätigwerden des Bundesamtes für Verfassungsschutz gemäß SS 5 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. (3) Eingaben einzelner Bürger (Petenten) über ein sie betreffendes Verhalten der Verfassungsschutzbehörde sind nach Zustimmung des Petenten der Parlamentarischen Kontrollkommission zur Kenntnis zu geben, wenn sie nicht an sie selbst gerichtet sind. Sie hat auf Antrag eines Mitgliedes Petenten zu hören. (4) Die Kontrolle der Durchführung des Artikel 10-Gesetzes bleibt den aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz von der Volksvertretung bestellten Organen und Hilfsorganen vorbehalten. (5) Für die Parlamentarische Kontrollkommission gilt SS 23 Abs. 3 Satz 1 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes entsprechend. SS 26 Verfahrensweise der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission gibt sich eine Geschäftsordnung; im übrigen gelten die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Landtages. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission tagt nicht öffentlich. Auf Antrag eines Mitgliedes beschließt die Kommission über die Herstellung der Öffentlichkeit, soweit das öffentliche Interesse oder berechtigte Interessen eines einzelnen dem nicht entgegenstehen. Sofern die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist, sind die Mitglieder der Kommission 260 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG zur Verschwiegenheit über Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen dabei bekannt geworden sind. Das gilt auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus der Kommission. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit kann von der Kommission aufgehoben werden, wenn die Gründe für die Verschwiegenheit nachträglich weggefallen sind. Die Aufhebung der Vertraulichkeit von Beratungsgegenständen, die in die Verantwortlichkeit des Bundes oder eines anderen Landes fallen, ist nur mit deren Zustimmung möglich. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichtet den Landtag jährlich über ihre Tätigkeit. Sechster Abschnitt Schlussvorschriften SS 27 Geltung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes Bei der Erfüllung der Aufgaben nach SS 3 durch die Verfassungsschutzbehörde finden die SSSS 4a, 9, 12 bis 19, 33c und 33d des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes keine Anwendung. SS 28 Erlass von Verwaltungsvorschriften Der Minister des Innern wird ermächtigt, die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften zu erlassen. Über solche, die nachrichtendienstliche Mittel nach SS 6 Abs. 3 betreffen, ist die Parlamentarische Kontrollkommission vorab zu unterrichten. SS 29 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten) 261 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG) vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2970) zuletzt geändert durch Art. 6 des G. v. 20.06.2013 BGBl. I S. 1602 - Auszug - Erster Abschnitt Zusammenarbeit, Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden SS1 Zusammenarbeitspflicht (1) Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. (2) Der Bund und die Länder sind verpflichtet, in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. (3) Die Zusammenarbeit besteht auch in gegenseitiger Unterstützung und Hilfeleistung. SS2 Verfassungsschutzbehörden (1) Für die Zusammenarbeit des Bundes mit den Ländern unterhält der Bund ein Bundesamt für Verfassungsschutz als Bundesoberbehörde. Es untersteht dem Bundesministerium des Innern. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden. (2) Für die Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund und der Länder untereinander unterhält jedes Land eine Behörde zur Bearbeitung von Angelegenheiten des Verfassungsschutzes. SS3 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden (1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere 262 Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 4. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. (2) Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder wirken mit 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, 2. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen, 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte, 4. bei der Überprüfung von Personen in sonstigen gesetzlich bestimmten Fällen. Die Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei der Mitwirkung nach Satz 1 Nr. 1, 2 und 4 sind im Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867) geregelt. 263 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 (3) Die Verfassungsschutzbehörden sind an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes). SS4 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind a) Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen; b) Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweck gerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen; c) Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdrücklich unterstützt. Voraussetzung für die Sammlung und Auswertung von Informationen im Sinne des SS 3 Abs. 1 ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, 264 Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, c) das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, d) die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, e) die Unabhängigkeit der Gerichte, f) der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und g) die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. SS5 Abgrenzung der Zuständigkeiten der Verfassungsschutzbehörden (1) Die Landesbehörden für Verfassungsschutz sammeln Informationen, Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen zur Erfüllung ihrer Aufgaben, werten sie aus und übermitteln sie dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den Landesbehörden für Verfassungsschutz, soweit es für deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist. (2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf in einem Lande im Benehmen mit der Landesbehörde für Verfassungsschutz Informationen, Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen im Sinne des SS 3 sammeln. Bei Bestrebungen und Tätigkeiten im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ist Voraussetzung, dass 1. sie sich ganz oder teilweise gegen den Bund richten, 2. sie sich über den Bereich eines Landes hinaus erstrecken, 3. sie auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland berühren oder 4. eine Landesbehörde für Verfassungsschutz das Bundesamt für Verfassungsschutz um ein Tätigwerden ersucht. Das Benehmen kann für eine Reihe gleichgelagerter Fälle hergestellt werden. (3) Das Bundesamt für Verfassungsschutz unterrichtet die Landesbehörden für Verfassungsschutz über alle Unterlagen, deren Kenntnis für das Land zum Zwecke des Verfassungsschutzes erforderlich ist. 265 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 SS6 Gegenseitige Unterrichtung der Verfassungsschutzbehörden Die Verfassungsschutzbehörden sind verpflichtet, beim Bundesamt für Verfassungsschutz zur Erfüllung der Unterrichtungspflichten nach SS 5 gemeinsame Dateien zu führen, die sie im automatisierten Verfahren nutzen. Diese Dateien enthalten nur die Daten, die zum Auffinden von Akten und der dazu notwendigen Identifizierung von Personen erforderlich sind. Die Speicherung personenbezogener Daten ist nur unter den Voraussetzungen der SSSS 10 und 11 zulässig. Der Abruf im automatisierten Verfahren durch andere Stellen ist nicht zulässig. Die Verantwortung einer speichernden Stelle im Sinne der allgemeinen Vorschriften des Datenschutzrechts trägt jede Verfassungsschutzbehörde nur für die von ihr eingegebenen Daten; nur sie darf diese Daten verändern, sperren oder löschen. Die eingebende Stelle muss feststellbar sein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz trifft für die gemeinsamen Dateien die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach SS 9 des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Führung von Textdateien oder Dateien, die weitere als die in Satz 2 genannten Daten enthalten, ist unter den Voraussetzungen dieses Paragraphen nur zulässig für eng umgrenzte Anwendungsgebiete zur Aufklärung von sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten für eine fremde Macht, von rechtsextremistischen Bestrebungen oder von Bestrebungen, die darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewaltanwendung vorzubereiten. Die Zugriffsberechtigung ist auf Personen zu beschränken, die unmittelbar mit Arbeiten in diesem Anwendungsgebiet betraut sind; in der Dateianordnung (SS 14) ist die Erforderlichkeit der Aufnahme von Textzusätzen in der Datei zu begründen. SS7 Weisungsrechte des Bundes Die Bundesregierung kann, wenn ein Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes erfolgt, den obersten Landesbehörden die für die Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund auf dem Gebiete des Verfassungsschutzes erforderlichen Weisungen erteilen. 266 Artikel 10-Gesetz - G 10 Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz - G 10) Vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, 2298), zuletzt geändert Art. 2 Abs. 4 G v. 6.6.2013 I 1482 Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen SS1 Gegenstand des Gesetzes (1) Es sind 1. die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst zur Abwehr von drohenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes einschließlich der Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaatendes Nordatlantikvertrages, 2. der Bundesnachrichtendienst im Rahmen seiner Aufgaben nach SS 1 Abs. 2 des BND-Gesetzes auch zu den in SS 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 bis 7 und SS 8 Abs. 1 Satz 1 bestimmten Zwecken berechtigt, die Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen, in den Fällen der Nummer 1 auch die dem Briefoder Postgeheimnis unterliegenden Sendungen zu öffnen und einzusehen. (2) Soweit Maßnahmen nach Absatz 1 von Behörden des Bundes durchgeführt werden, unterliegen sie der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium und durch eine besondere Kommission (G 10-Kommission). SS2 Pflichten der Anbieter von Postund Telekommunikationsdiensten (1) Wer geschäftsmäßig Postdienste erbringt oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt, hat der berechtigten Stelle auf Anordnung Auskunft über die näheren Umstände des Postverkehrs zu erteilen und Sendungen, die ihm zum Einsammeln, Weiterleiten oder Ausliefern anvertraut sind, auszuhändigen. Der nach Satz 1 Verpflichtete hat der 267 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 berechtigten Stelle auf Verlangen die zur Vorbereitung einer Anordnung erforderlichen Auskünfte zu Postfächern zu erteilen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Anordnung bedarf. Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt, hat der berechtigten Stelle auf Anordnung Auskunft über die näheren Umstände der nach Wirksamwerden der Anordnung durchgeführten Telekommunikation zu erteilen, Sendungen, die ihm zur Übermittlung auf dem Telekommunikationsweg anvertraut sind, auszuhändigen sowie die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation zu ermöglichen. SS 8a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, SS 4a des MAD-Gesetzes und SS 2a des BND-Gesetzes bleiben unberührt. Ob und in welchem Umfang der nach Satz 3 Verpflichtete Vorkehrungen für die technische und organisatorische Umsetzung der Überwachungsmaßnahme zu treffen hat, bestimmt sich nach SS 110 des Telekommunikationsgesetzes und der dazu erlassenen Rechtsverordnung. (2) Der nach Absatz 1 Satz 1 oder 3 Verpflichtete hat vor Durchführung einer beabsichtigten Beschränkungsmaßnahme unverzüglich die Personen, die mit der Durchführung der Maßnahme betraut werden sollen, 1. auszuwählen, 2. einer einfachen Sicherheitsüberprüfung unterziehen zu lassen und 3. über Mitteilungsverbote nach SS 17 sowie die Strafbarkeit eines Verstoßes nach SS 18 zu belehren; die Belehrung ist aktenkundig zu machen. Mit der Durchführung einer Beschränkungsmaßnahme dürfen nur Personen betraut werden, die nach Maßgabe des Satzes 1 überprüft und belehrt worden sind. Nach Zustimmung des Bundesministeriums des Innern kann der Behördenleiter der berechtigten Stelle oder dessen Stellvertreter die nach Absatz 1 Satz 1 oder 3 Verpflichteten schriftlich auffordern, die Beschränkungsmaßnahme bereits vor Abschluss der Sicherheitsüberprüfung durchzuführen. Der nach Absatz 1 Satz 1 oder 3 Verpflichtete hat sicherzustellen, dass die Geheimschutzmaßnahmen nach den Abschnitten 1.1 bis 1.4, 1.6, 2.1 und 2.3 bis 2.5 der Anlage 7 zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen vom 29. April 1994 (GMBl S. 674) getroffen werden. 268 Artikel 10-Gesetz - G 10 (3) Die Sicherheitsüberprüfung nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 ist entsprechend dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz durchzuführen. Für Beschränkungsmaßnahmen einer Landesbehörde gilt dies nicht, soweit Rechtsvorschriftendes Landes vergleichbare Bestimmungen enthalten; in diesem Fall sind die Rechtsvorschriften des Landes entsprechend anzuwenden. Zuständig ist bei Beschränkungsmaßnahmen von Bundesbehörden das Bundesministerium des Innern; im Übrigen sind die nach Landesrecht bestimmten Behörden zuständig. Soll mit der Durchführung einer Beschränkungsmaßnahme eine Person betraut werden, für die innerhalb der letzten fünf Jahre bereits eine gleichoder höherwertige Sicherheitsüberprüfung nach Bundesoder Landesrecht durchgeführt worden ist, soll von einer erneuten Sicherheitsüberprüfung abgesehen werden. Abschnitt 2 Beschränkungen in Einzelfällen SS3 Voraussetzungen (1) Beschränkungen nach SS 1 Abs. 1 Nr. 1 dürfen unter den dort bezeichneten Voraussetzungen angeordnet werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass jemand 1. Straftaten des Friedensverrats oder des Hochverrats (SSSS 80 bis 83 des Strafgesetzbuches), 2. Straftaten der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (SSSS 84 bis 86, 87 bis 89a des Strafgesetzbuches, SS 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 des Vereinsgesetzes), 3. Straftaten des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit (SSSS 94 bis 96, 97a bis 100a des Strafgesetzbuches), 4. Straftaten gegen die Landesverteidigung (SSSS 109e bis 109g des Strafgesetzbuches), 5. Straftaten gegen die Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages (SSSS 87, 89, 94 bis 96, 98 bis 100, 109e bis 109g des Strafgesetzbuches in Verbindung mit SS 1 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes), 6. Straftaten nach a) den SSSS 129a bis 130 des Strafgesetzbuches sowie 269 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 b) den SSSS 211, 212, 239a, 239b, 306 bis 306c, 308 Abs. 1 bis 3, SS 315 Abs. 3, SS 316b Abs. 3 und SS 316c Abs.1 und 3 des Strafgesetzbuches, soweit diese sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten, oder 7. Straftaten nach SS 95 Abs. 1 Nr. 8 des Aufenthaltsgesetzes plant, begeht oder begangen hat. Gleiches gilt, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass jemand Mitglied einer Vereinigung ist, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind. (1a) Beschränkungen nach SS 1 Abs. 1 Nr. 1 dürfen unter den dort bezeichneten Voraussetzungen für den Bundesnachrichtendienst auch für Telekommunikationsanschlüsse, die sich an Bord deutscher Schiffe außerhalbdeutscher Hoheitsgewässer befinden, angeordnet werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, dass jemand eine der in SS 23a Abs. 1 und 3 des Zollfahndungsdienstgesetzes genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. (2) Die Anordnung ist nur zulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Sie darf sich nur gegen den Verdächtigen oder gegen Personen richten, von denen auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie für den Verdächtigen bestimmte oder von ihm herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder dass der Verdächtige ihren Anschluss benutzt. Maßnahmen, die sich auf Sendungen beziehen, sind nur hinsichtlich solcher Sendungen zulässig, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie von dem, gegen den sich die Anordnung richtet, herrühren oder für ihn bestimmt sind. Abgeordnetenpost von Mitgliedern des Deutschen Bundestages und der Parlamente der Länder darf nicht in eine Maßnahme einbezogen werden, die sich gegen einen Dritten richtet. SS 3a Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung Beschränkungen nach SS 1 Abs. 1 Nr. 1 sind unzulässig, soweit tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, dass durch sie allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erfasst würden. Soweit im Rahmen von Beschränkungen nach SS 1 Abs. 1 Nr. 1 neben einer 270 Artikel 10-Gesetz - G 10 automatischen Aufzeichnung eineunmittelbare Kenntnisnahme erfolgt, ist die Maßnahme unverzüglich zu unterbrechen, soweit sich während der Überwachung tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Inhalte, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, erfasst werden. Bestehen insoweit Zweifel, darf nur eine automatische Aufzeichnung fortgesetzt werden. Automatische Aufzeichnungen nach Satz 3 sind unverzüglich einembestimmten Mitglied der G10-Kommission oder seinem Stellvertreter zur Entscheidung über die Verwertbarkeit oder Löschung der Daten vorzulegen. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung. Die Entscheidung des Mitglieds der Kommission, dass eine Verwertung erfolgen darf, ist unverzüglich durch die Kommission zu bestätigen. Ist die Maßnahme nach Satz 2 unterbrochen worden, so darf sie für den Fall, dass sie nicht nach Satz 1 unzulässig ist, fortgeführt werden. Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung, die durch eine Beschränkung nach SS 1 Abs. 1 Nr. 1 erlangt worden sind, dürfen nicht verwertet werden. Aufzeichnungen hierüber sind unverzüglich zu löschen. Die Tatsachen der Erfassung der Daten und der Löschung sind zu dokumentieren. Die Dokumentation darf ausschließlich für Zwecke der Datenschutzkontrolle verwendet werden. Sie ist zu löschen, wenn sie für diese Zwecke nicht mehr erforderlich ist, spätestens jedoch am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Dokumentation folgt. SS 3b Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen (1) Maßnahmen nach SS 1 Abs. 1 Nr. 1, die sich gegen eine in SS 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 oder Nr. 4 der Strafprozessordnung genannte Person richten und voraussichtlich Erkenntnisse erbringen würden, über die diese Person das Zeugnis verweigern dürfte, sind unzulässig. Dennoch erlangte Erkenntnisse dürfen nicht verwertet werden. Aufzeichnungen hierüber sind unverzüglich zu löschen. Die Tatsache ihrer Erlangung und Löschung ist zu dokumentieren. Die Sätze 2 bis 3 gelten entsprechend, wenn durch eine Maßnahme, die sich nicht gegen eine inSS 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 oder Nr. 4 der Strafprozessordnung genannte Person richtet, von einer dort genannten Person Erkenntnisse erlangt werden, über die sie das Zeugnis verweigern dürfte. (2) Soweit durch eine Beschränkung eine in SS 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 3b oder Nr. 5 der Strafprozessordnung genannte Person betroffen wäre und dadurch voraussichtlich Erkenntnisse erlangt würden, über die diese Person das Zeugnis verweigern dürfte, ist dies im Rahmen der 271 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Prüfung der Verhältnismäßigkeit unter Würdigung des öffentlichen Interesses an den von dieser Person wahrgenommenen Aufgaben und des Interesses an der Geheimhaltung der dieser Person anvertrauten oder bekannt gewordenen Tatsachen besonders zu berücksichtigen. Soweit hiernach geboten, ist die Maßnahme zu unterlassen oder, soweit dies nach der Art der Maßnahme möglich ist, zu beschränken. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, soweit die in SS 53a der Strafprozessordnung Genannten das Zeugnis verweigern dürften. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht, sofern die zeugnisverweigerungsberechtigte Person Verdächtiger im Sinne des SS 3 Abs. 2 Satz 2 ist oder tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass sie dessen in SS 3 Abs. 1 bezeichnete Bestrebungen durch Entgegennahme oder Weitergabe von Mitteilungen bewusst unterstützt. SS4 Prüf-, Kennzeichnungsund Löschungspflichten, Übermittlungen, Zweckbindung (1) Die erhebende Stelle prüft unverzüglich und sodann in Abständen von höchstens sechs Monaten, ob die erhobenen personenbezogenen Daten im Rahmen ihrer Aufgaben allein oder zusammen mit bereits vorliegenden Daten für die in SS 1 Abs. 1 Nr. 1 bestimmten Zwecke erforderlich sind. Soweit die Daten für diese Zwecke nichterforderlich sind und nicht für eine Übermittlung an andere Stellen benötigt werden, sind sie unverzüglich unter Aufsicht eines Bediensteten, der die Befähigung zum Richteramt hat, zu löschen. Die Löschung ist zu protokollieren. Die Protokolldaten dürfen ausschließlich zur Durchführung der Datenschutzkontrolle verwendet werden. Die Protokolldaten sind am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Protokollierung folgt, zu löschen. Die Löschung der Daten unterbleibt, soweit die Daten für eine Mitteilung nach SS 12 Abs. 1 oder für eine gerichtliche Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Beschränkungsmaßnahme von Bedeutung sein können. In diesem Fall sind die Daten zu sperren; sie dürfen nur zu diesen Zwecken verwendet werden. (2) Die verbleibenden Daten sind zu kennzeichnen. Nach einer Übermittlung ist die Kennzeichnung durch den Empfänger aufrechtzuerhalten. Die Daten dürfen nur zu den in SS 1 Abs. 1 Nr. 1 und den in Absatz 4 genannten Zwecken verwendet werden. 272 Artikel 10-Gesetz - G 10 (3) Der Behördenleiter oder sein Stellvertreter kann anordnen, dass bei der Übermittlung auf die Kennzeichnung verzichtet wird, wenn dies unerlässlich ist, um die Geheimhaltung einer Beschränkungsmaßnahme nicht zu gefährden, und die G 10-Kommission oder, soweit es sich um die Übermittlung durch eine Landesbehörde handelt, die nach Landesrecht zuständige Stelle zugestimmt hat. Bei Gefahr im Verzuge kann die Anordnung bereits vor der Zustimmung getroffen werden. Wird die Zustimmung versagt, ist die Kennzeichnung durch den Übermittlungsempfänger unverzüglich nachzuholen; die übermittelnde Behörde hat ihn hiervon zu unterrichten. (4) Die Daten dürfen nur übermittelt werden 1. zur Verhinderung oder Aufklärung von Straftaten, wenn a) tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass jemand eine der in SS 3 Abs. 1 und 1a genannten Straftaten plant oder begeht, b) bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand eine sonstige in SS 7 Abs. 4 Satz 1 genannte Straftat plant oder begeht, 2. zur Verfolgung von Straftaten, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand eine in Nummer 1 bezeichnete Straftat begeht oder begangen hat, oder 3. zur Vorbereitung und Durchführung eines Verfahrens nach Artikel 21 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes odereiner Maßnahme nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 des Vereinsgesetzes, soweit sie zur Erfüllung der Aufgaben des Empfängers erforderlich sind. (5) Sind mit personenbezogenen Daten, die übermittelt werden dürfen, weitere Daten des Betroffenen odereines Dritten in Akten so verbunden, dass eine Trennung nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich ist, ist die Übermittlung auch dieser Daten zulässig; eine Verwendung dieser Daten ist unzulässig. Über die Übermittlung entscheidet ein Bediensteter der übermittelnden Stelle, der die Befähigung zum Richteramt hat. Die Übermittlung ist zu protokollieren. (6) Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur für die Zwecke verwenden, zu deren Erfüllung sie ihm übermittelt worden sind. Er prüft unverzüglich und sodann in Abständen von höchstens sechs Monaten, ob die übermittelten Daten für diese Zwecke erforderlich sind. 273 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Der Empfänger unterrichtet die übermittelnde Stelle unverzüglich über die erfolgte Löschung. Abschnitt 3 Strategische Beschränkungen SS5 Voraussetzungen (1) Auf Antrag des Bundesnachrichtendienstes dürfen Beschränkungen nach SS 1 für internationale Telekommunikationsbeziehungen, soweit eine gebündelte Übertragung erfolgt, angeordnet werden. Die jeweiligen Telekommunikationsbeziehungen werden von dem nach SS 10 Abs. 1 zuständigen Bundesministerium mit Zustimmung des Parlamentarischen Kontrollgremiums bestimmt. Beschränkungen nach Satz 1 sind nur zulässig zur Sammlung von Informationen über Sachverhalte, deren Kenntnis notwendig ist, um die Gefahr 1. eines bewaffneten Angriffs auf die Bundesrepublik Deutschland, 2. der Begehung internationaler terroristischer Anschläge mit unmittelbarem Bezug zur BundesrepublikDeutschland, 3. der internationalen Verbreitung von Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen sowie des unerlaubten Außenwirtschaftsverkehrs mit Waren, Datenverarbeitungsprogrammen und Technologien in Fällen von erheblicher Bedeutung, 4. der unbefugten gewerbsoder bandenmäßig organisierten Verbringung von Betäubungsmitteln in das Gebiet der Europäischen Union in Fällen von erheblicher Bedeutung mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland, 5. der Beeinträchtigung der Geldwertstabilität im Euro-Währungsraum durch im Ausland begangeneGeldfälschungen, 6. der international organisierten Geldwäsche in Fällen von erheblicher Bedeutung oder 7. des gewerbsoder bandenmäßig organisierten Einschleusens von ausländischen Personen in das Gebiet der Europäischen Union in Fällen von erheblicher Bedeutung mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland a) bei unmittelbarem Bezug zu den Gefahrenbereichen nach Nr. 1 bis 3 oder 274 Artikel 10-Gesetz - G 10 b) in Fällen, in denen eine erhebliche Anzahl geschleuster Personen betroffen ist, insbesondere wenn durch die Art der Schleusung von einer Gefahr für ihr Leib oder Leben auszugehen ist, oder c) in Fällen von unmittelbarer oder mittelbarer Unterstützung oder Duldung durch ausländische öffentliche Stellen rechtzeitig zu erkennen und einer solchen Gefahr zu begegnen. In den Fällen von Satz 3 Nr. 1 dürfen Beschränkungen auch für Postverkehrsbeziehungen angeordnet werden; Satz 2 gilt entsprechend. (2) Bei Beschränkungen von Telekommunikationsbeziehungen darf der Bundesnachrichtendienst nur Suchbegriffe verwenden, die zur Aufklärung von Sachverhalten über den in der Anordnung bezeichneten Gefahrenbereich bestimmt und geeignet sind. Es dürfen keine Suchbegriffe verwendet werden, die 1. Identifizierungsmerkmale enthalten, die zu einer gezielten Erfassung bestimmter Telekommunikationsanschlüsse führen, oder 2. den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betreffen. Dies gilt nicht für Telekommunikationsanschlüsse im Ausland, sofern ausgeschlossen werden kann, dass Anschlüsse, deren Inhaber oder regelmäßige Nutzer deutsche Staatsangehörige sind, gezielt erfasst werden. Die Durchführung ist zu protokollieren. Die Protokolldaten dürfen ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle verwendet werden. Sie sind am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Protokollierung folgt, zu löschen. SS 5a Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung Durch Beschränkungen nach SS 1 Abs. 1 Nr. 2 dürfen keine Kommunikationsinhalte aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erfasst werden. Sind durch eine Beschränkung nach SS 1 Abs. 1 Nr. 2 Kommunikationsinhalte aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erfasst worden, dürfen diese nicht verwertet werden. Sie sind unverzüglich unter Aufsicht eines Bediensteten, der die Befähigung zum Richteramt hat, zu löschen. SS 3a Satz 2 bis 7 gilt entsprechend. Die Tatsache der Erfassung der Daten und ihrer Löschung ist zu protokollieren. Die Protokolldaten dürfen ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der Datenschutzkontrolle verwendet werden. Sie sind zu löschen, wenn sie für diese Zwecke nicht 275 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 mehr erforderlich sind, spätestens jedoch am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Protokollierung folgt. SS6 Prüf-, Kennzeichnungsund Löschungspflichten, Zweckbindung (1) Der Bundesnachrichtendienst prüft unverzüglich und sodann in Abständen von höchstens sechs Monaten, ob die erhobenen personenbezogenen Daten im Rahmen seiner Aufgaben allein oder zusammen mit bereits vorliegenden Daten für die in SS 5 Abs. 1 Satz 3 bestimmten Zwecke erforderlich sind. Soweit die Daten für diese Zwecke nicht erforderlich sind und nicht für eine Übermittlung an andere Stellen benötigt werden, sind sie unverzüglich unter Aufsicht eines Bediensteten, der die Befähigung zum Richteramt hat, zu löschen. Die Löschung ist zu protokollieren. Die Protokolldaten dürfen ausschließlich zur Durchführung der Datenschutzkontrolle verwendet werden. Die Protokolldaten sind am Ende des Kalenderjahres zu löschen, das dem Jahr der Protokollierung folgt. Außer in den Fällen der erstmaligen Prüfung nach Satz 1 unterbleibt die Löschung, soweit die Daten für eine Mitteilung nach SS 12 Abs. 2 oder für eine gerichtliche Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Beschränkungsmaßnahme von Bedeutung sein können. In diesem Fall sind die Daten zusperren; sie dürfen nur zu diesen Zwecken verwendet werden. (2) Die verbleibenden Daten sind zu kennzeichnen. Nach einer Übermittlung ist die Kennzeichnung durch den Empfänger aufrechtzuerhalten. Die Daten dürfen nur zu den in SS 5 Abs. 1 Satz 3 genannten Zwecken und für Übermittlungen nach SS 7 Abs. 1 bis 4 und SS 7a verwendet werden. (3) Auf Antrag des Bundesnachrichtendienstes dürfen zur Prüfung der Relevanz erfasster Telekommunikationsverkehre auf Anordnung des nach SS 10 Abs. 1 zuständigen Bundesministeriums die erhobenen Daten in einem automatisierten Verfahren mit bereits vorliegenden Rufnummern oder anderen Kennungen bestimmter Telekommunikationsanschlüsse abgeglichen werden, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie in einem Zusammenhang mit dem Gefahrenbereich stehen, für den die Überwachungsmaßnahme angeordnet wurde. Zu diesem Abgleich darf der Bundesnachrichtendienst auch Rufnummern oder andere Kennungen bestimmter Telekommunikationsanschlüsse im Inland verwenden. Die zu diesem 276 Artikel 10-Gesetz - G 10 Abgleich genutzten Daten dürfen nicht als Suchbegriffe im Sinne des SS 5 Abs. 2 Satz 1 verwendet werden. Der Abgleich und die Gründe für die Verwendung der für den Abgleich genutzten Daten sind zu protokollieren. Die Protokolldaten dürfen ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle verwendet werden. Sie sind am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Protokollierung folgt, zu vernichten. SS7 Übermittlungen durch den Bundesnachrichtendienst (1) Durch Beschränkungen nach SS 5 erhobene personenbezogene Daten dürfen nach SS 12 des BND-Gesetzes zur Unterrichtung über die in SS 5 Abs. 1 Satz 3 genannten Gefahren übermittelt werden. (2) Durch Beschränkungen nach SS 5 erhobene personenbezogene Daten dürfen an die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sowie an den Militärischen Abschirmdienst übermittelt werden, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Daten erforderlich sind zur Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes genannten Schutzgüter gerichtet sind, oder 2. bestimmte Tatsachen den Verdacht sicherheitsgefährdender oder geheimdienstlicher Tätigkeiten für eine fremde Macht begründen. (3) Durch Beschränkungen nach SS 5 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 3 Nr. 3 erhobene personenbezogene Daten dürfen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übermittelt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Kenntnis dieser Daten erforderlich ist 1. zur Aufklärung von Teilnehmern am Außenwirtschaftsverkehr über Umstände, die für die Einhaltung von Beschränkungen des Außenwirtschaftsverkehrs von Bedeutung sind, oder 2. im Rahmen eines Verfahrens zur Erteilung einer ausfuhrrechtlichen Genehmigung oder zur Unterrichtung von Teilnehmern am Außenwirtschaftsverkehr, soweit hierdurch eine Genehmigungspflicht für die Ausfuhr vonGütern begründet wird. 277 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 (4) Durch Beschränkungen nach SS 5 erhobene personenbezogene Daten dürfen zur Verhinderung von Straftaten an die mit polizeilichen Aufgaben betrauten Behörden übermittelt werden, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass jemand a) Straftaten nach SS 89a oder SS 129a, auch in Verbindung mit SS 129b Abs. 1, sowie den SSSS 146, 151 bis 152a oder SS 261 des Strafgesetzbuches, b) vorsätzliche Straftaten nach den SSSS 17 und 18 des Außenwirtschaftsgesetzes, SSSS 19 bis 21 oder SS 22a Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder c) Straftaten nach SS 29a Abs. 1 Nr. 2, SS 30 Abs. 1 Nr. 1, 4 oder SS 30a des Betäubungsmittelgesetzes plant oder begeht oder 2. bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand a) Straftaten, die in SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 und 7, Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 1a dieses Gesetzes oder in SS 129a Abs. 1 des Strafgesetzbuches bezeichnet sind, b) Straftaten nach den SSSS 130, 232 Abs. 3, 4 oder Abs. 5 zweiter Halbsatz, SSSS 249 bis 251, 255, 305a, 306 bis 306c, 307 Abs. 1 bis 3, SS 308 Abs. 1 bis 4, SS 309 Abs. 1 bis 5, SSSS 313, 314, 315 Abs. 1, 3 oder Abs. 4, SS 315b Abs. 3, SSSS 316a, 316b Abs. 1 oder Abs. 3 oder SS 316c Abs. 1 bis 3 des Strafgesetzbuches oder c) Straftaten nach SS 96 Abs. 2, auch in Verbindung mit Absatz 4, und SS 97 Abs. 1 bis 3 des Aufenthaltsgesetzes plant oder begeht. Die Daten dürfen zur Verfolgung von Straftaten an die zuständigen Behörden übermittelt werden, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand eine in Satz 1 bezeichnete Straftat begeht oder begangen hat. (5) Die Übermittlung ist nur zulässig, soweit sie zur Erfüllung der Aufgaben des Empfängers erforderlich ist. Sind mit personenbezogenen Daten, die übermittelt werden dürfen, weitere Daten des Betroffenen oder eines Dritten in Akten so verbunden, dass eine Trennung nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich ist, ist die Übermittlung auch dieser Daten zulässig; eine Verwendung dieser Daten ist unzulässig. Über die Übermittlung entscheidet ein Bediensteter des Bun278 Artikel 10-Gesetz - G 10 desnachrichtendienstes, der die Befähigung zum Richteramt hat. Die Übermittlung ist zu protokollieren. (6) Der Empfänger darf die Daten nur für die Zwecke verwenden, zu deren Erfüllung sie ihm übermittelt worden sind. Er prüft unverzüglich und sodann in Abständen von höchstens sechs Monaten, ob die übermittelten Daten für diese Zwecke erforderlich sind. SS 4 Abs. 6 Satz 4 und SS 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 gelten entsprechend. SS 7a Übermittlungen durch den Bundesnachrichtendienst an ausländische öffentliche Stellen (1) Der Bundesnachrichtendienst darf durch Beschränkungen nach SS 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, 3 und 7 erhobene personenbezogene Daten an die mit nachrichtendienstlichen Aufgaben betrauten ausländischen öffentlichen Stellen übermitteln, soweit 1. die Übermittlung zur Wahrung außenoder sicherheitspolitischer Belange der Bundesrepublik Deutschland oder erheblicher Sicherheitsinteressen des ausländischen Staates erforderlich ist, 2. überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen, insbesondere in dem ausländischen Staat ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist sowie davon auszugehen ist, dass die Verwendung der Daten durch den Empfänger in Einklang mit grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien erfolgt, und 3. das Prinzip der Gegenseitigkeit gewahrt ist. Die Übermittlung bedarf der Zustimmung des Bundeskanzleramtes. (2) Der Bundesnachrichtendienst darf unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 durch Beschränkungen nach SS 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, 3 und 7 erhobene personenbezogene Daten ferner im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218) an Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der in deren Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich ist. 279 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 (3) Über die Übermittlung entscheidet ein Bediensteter des Bundesnachrichtendienstes, der die Befähigung zum Richteramt hat. Die Übermittlung ist zu protokollieren. Der Bundesnachrichtendienst führt einen Nachweis über den Zweck, die Veranlassung, die Aktenfundstelle und die Empfänger der Übermittlungen nach Absatz 1 und 2. Die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. (4) Der Empfänger ist zu verpflichten, 1. die übermittelten Daten nur zu dem Zweck zu verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden, 2. eine angebrachte Kennzeichnung beizubehalten und 3. dem Bundesnachrichtendienst auf Ersuchen Auskunft über die Verwendung zu erteilen. (5) Das zuständige Bundesministerium unterrichtet monatlich die G10Kommission über Übermittlungen nachAbsatz 1 und 2. (6) Das Parlamentarische Kontrollgremium ist in Abständen von höchstens sechs Monaten über dievorgenommenen Übermittlungen nach Absatz 1 und 2 zu unterrichten. SS8 Gefahr für Leib oder Leben einer Person im Ausland (1) Auf Antrag des Bundesnachrichtendienstes dürfen Beschränkungen nach SS 1 für internationale Telekommunikationsbeziehungen im Sinne des SS 5 Abs. 1 Satz 1 angeordnet werden, wenn dies erforderlich ist, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für Leib oder Leben einer Person im Ausland rechtzeitig zu erkennen oder ihr zu begegnen und dadurch Belange der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar in besonderer Weiseberührt sind. (2) Die jeweiligen Telekommunikationsbeziehungen werden von dem nach SS 10 Abs. 1 zuständigen Bundesministerium mit Zustimmung des Parlamentarischen Kontrollgremiums bestimmt. Die Zustimmung bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder. Die Bestimmung tritt spätestens nach zwei Monaten außer Kraft. Eine erneute Bestimmung ist zulässig, soweit ihre Voraussetzungen fortbestehen. (3) Die Anordnung ist nur zulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. 280 Artikel 10-Gesetz - G 10 Der Bundesnachrichtendienst darf nur Suchbegriffe verwenden, die zur Erlangung von Informationen über die in der Anordnung bezeichnete Gefahr bestimmt und geeignet sind. SS 5 Abs. 2 Satz 2 bis 6 gilt entsprechend. Ist die Überwachungsmaßnahme erforderlich, um einer im Einzelfall bestehenden Gefahr für Leib oder Leben einer Person zu begegnen, dürfen die Suchbegriffe auch Identifizierungsmerkmale enthalten, die zu einer gezielten Erfassung der Rufnummer oder einer anderen Kennung des Telekommunikationsanschlusses dieser Person im Ausland führen. (4) Der Bundesnachrichtendienst prüft unverzüglich und sodann in Abständen von höchstens sechs Monaten, ob die erhobenen personenbezogenen Daten im Rahmen seiner Aufgaben allein oder zusammen mit bereits vorliegenden Daten zu dem in Absatz 1 bestimmten Zweck erforderlich sind. Soweit die Daten für diesen Zweck nicht erforderlich sind, sind sie unverzüglich unter Aufsicht eines Bediensteten, der die Befähigung zum Richteramt hat, zu löschen. Die Löschung ist zu protokollieren. SS 6 Abs. 1 Satz 4 und 5, Abs. 2 Satz 1 und 2 gilt entsprechend. Die Daten dürfen nur zu den in den Absätzen 1, 5 und 6 genannten Zwecken verwendet werden. (5) Die erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nach SS 12 des BND-Gesetzes zur Unterrichtung über die in Absatz 1 genannte Gefahr übermittelt werden. (6) Die erhobenen personenbezogenen Daten dürfen zur Verhinderung von Straftaten an die zuständigen Behörden übermittelt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass jemand eine Straftat plant oder begeht, die geeignet ist, zu der Entstehung oder Aufrechterhaltung der in Absatz 1 bezeichneten Gefahr beizutragen. Die Daten dürfen zur Verfolgung von Straftaten an die zuständigen Behörden übermittelt werden, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand eine in Satz 1 bezeichnete Straftat begeht oder begangen hat. SS 7 Abs. 5 und 6 sowie SS 7a Abs. 1 und 3 bis 6 gelten entsprechend. Abschnitt 4 Verfahren SS9 Antrag (1) Beschränkungsmaßnahmen nach diesem Gesetz dürfen nur auf Antrag angeordnet werden. 281 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 (2) Antragsberechtigt sind im Rahmen ihres Geschäftsbereichs 1. das Bundesamt für Verfassungsschutz, 2. die Verfassungsschutzbehörden der Länder, 3. das Amt für den Militärischen Abschirmdienst und 4. der Bundesnachrichtendienst durch den Behördenleiter oder seinen Stellvertreter. (3) Der Antrag ist schriftlich zu stellen und zu begründen. Er muss alle für die Anordnung erforderlichen Angaben enthalten. In den Fällen der SSSS 3 und 8 hat der Antragsteller darzulegen, dass die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. SS 10 Anordnung (1) Zuständig für die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen ist bei Anträgen der Verfassungsschutzbehörden der Länder die zuständige oberste Landesbehörde, im Übrigen das Bundesministerium des Innern. (2) Die Anordnung ergeht schriftlich. In ihr sind der Grund der Anordnung und die zur Überwachung berechtigte Stelle anzugeben sowie Art, Umfang und Dauer der Beschränkungsmaßnahme zu bestimmen. (3) In den Fällen des SS 3 muss die Anordnung denjenigen bezeichnen, gegen den sich die Beschränkungsmaßnahme richtet. Bei einer Überwachung der Telekommunikation ist auch die Rufnummer oder eine andere Kennung des Telekommunikationsanschlusses oder die Kennung des Endgerätes, wenn diese alleindiesem Endgerät zuzuordnen ist, anzugeben. (4) In den Fällen der SSSS 5 und 8 sind die Suchbegriffe in der Anordnung zu benennen. Ferner sind das Gebiet, über das Informationen gesammelt werden sollen, und die Übertragungswege, die der Beschränkung unterliegen, zu bezeichnen. Weiterhin ist festzulegen, welcher Anteil der auf diesen Übertragungswegen zur Verfügung stehenden Übertragungskapazität überwacht werden darf. In den Fällen des SS 5 darf dieser Anteil höchstens 20 von Hundert betragen. (5) In den Fällen der SSSS 3 und 5 ist die Anordnung auf höchstens drei Monate zu befristen. Verlängerungen um jeweils nicht mehr als drei 282 Artikel 10-Gesetz - G 10 weitere Monate sind auf Antrag zulässig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. (6) Die Anordnung ist dem nach SS 2 Abs. 1 Satz 1 oder 3 Verpflichteten insoweit mitzuteilen, als dies erforderlich ist, um ihm die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu ermöglichen. Die Mitteilung entfällt, wenn die Anordnung ohne seine Mitwirkung ausgeführt werden kann. (7) Das Bundesamt für Verfassungsschutz unterrichtet die jeweilige Landesbehörde für Verfassungsschutz über die in deren Bereich getroffenen Beschränkungsanordnungen. Die Landesbehörden für Verfassungsschutz teilendem Bundesamt für Verfassungsschutz die in ihrem Bereich getroffenen Beschränkungsanordnungen mit. SS 11 Durchführung (1) Die aus der Anordnung sich ergebenden Beschränkungsmaßnahmen sind unter Verantwortung der Behörde, auf deren Antrag die Anordnung ergangen ist, und unter Aufsicht eines Bediensteten vorzunehmen, der die Befähigung zum Richteramt hat. (2) Die Maßnahmen sind unverzüglich zu beenden, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vorliegen. Die Beendigung ist der Stelle, die die Anordnung getroffen hat, und dem nach SS 2 Abs. 1 Satz 1 oder 3 Verpflichteten, dem die Anordnung mitgeteilt worden ist, anzuzeigen. Die Anzeige an den Verpflichteten entfällt, wenn die Anordnung ohne seine Mitwirkung ausgeführt wurde. (3) Postsendungen, die zur Öffnung und Einsichtnahme ausgehändigt worden sind, sind dem Postverkehr unverzüglich wieder zuzuführen. Telegramme dürfen dem Postverkehr nicht entzogen werden. Der zur Einsichtnahme berechtigten Stelle ist eine Abschrift des Telegramms zu übergeben. SS 12 Mitteilungen an Betroffene (1) Beschränkungsmaßnahmen nach SS 3 sind dem Betroffenen nach ihrer Einstellung mitzuteilen. Die Mitteilung unterbleibt, solange eine Gefährdung des Zwecks der Beschränkung nicht ausgeschlossen werden kann oder solange der Eintritt übergreifender Nachteile für das Wohl des Bundes oder eines Landes absehbar ist. Erfolgt die 283 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 nach Satz 2 zurückgestellte Mitteilung nicht binnen zwölf Monaten nach Beendigung der Maßnahme, bedarf die weitere Zurückstellung der Zustimmung der G10-Kommission. Die G10-Kommission bestimmt die Dauer der weiteren Zurückstellung. Einer Mitteilung bedarf es nicht, wenn die G10-Kommission einstimmig festgestellt hat, dass 1. eine der Voraussetzungen in Satz 2 auch nach fünf Jahren nach Beendigung der Maßnahme noch vorliegt, 2. sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft vorliegt und 3. die Voraussetzungen für eine Löschung sowohl bei der erhebenden Stelle als auch beim Empfänger vorliegen. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Beschränkungsmaßnahmen nach den SSSS 5 und 8, sofern die personenbezogenen Daten nicht unverzüglich gelöscht wurden. Die Frist von fünf Jahren beginnt mit der Erhebung der personenbezogenen Daten. (3) Die Mitteilung obliegt der Behörde, auf deren Antrag die Anordnung ergangen ist. Wurden personenbezogene Daten übermittelt, erfolgt die Mitteilung im Benehmen mit dem Empfänger. SS 13 Rechtsweg Gegen die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen nach den SSSS 3 und 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und ihren Vollzug ist der Rechtsweg vor der Mitteilung an den Betroffenen nicht zulässig. Abschnitt 5 Kontrolle SS 14 Parlamentarisches Kontrollgremium (1) Das nach SS 10 Abs. 1 für die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen zuständige Bundesministerium unterrichtet in Abständen von höchstens sechs Monaten das Parlamentarische Kontrollgremium über die Durchführung dieses Gesetzes. Das Gremium erstattet dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über Durchführung sowie Art und Umfang der Maßnahmen nach den SSSS 3, 5, 7a und 8; dabei sind die Grundsätze des SS10 Absatz 1 des Kontrollgremiumgesetzes zu beachten. 284 Artikel 10-Gesetz - G 10 (2) Bei Gefahr im Verzuge kann die Zustimmung zu Bestimmungen nach den SSSS 5 und 8 durch den Vorsitzendendes Parlamentarischen Kontrollgremiums und seinen Stellvertreter vorläufig erteilt werden. Die Zustimmung desParlamentarischen Kontrollgremiums ist unverzüglich einzuholen. Die vorläufige Zustimmung tritt spätestens nach zwei Wochen außer Kraft. SS 15 G 10-Kommission (1) Die G 10-Kommission besteht aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen muss, und drei Beisitzern sowie vier stellvertretenden Mitgliedern, die an den Sitzungen mit Redeund Fragerecht teilnehmen können. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Mitglieder der G10-Kommission sind in ihrer Amtsführung unabhängig und Weisungen nicht unterworfen. Sie nehmen ein öffentliches Ehrenamt wahr und werden von dem Parlamentarischen Kontrollgremium nach Anhörung der Bundesregierung für die Dauer einer Wahlperiode des Deutschen Bundestages mit der Maßgabe bestellt, dass ihre Amtszeit erst mit der Neubestimmung der Mitglieder der Kommission, spätestens jedoch drei Monate nach Ablauf der Wahlperiode endet. (2) Die Beratungen der G 10-Kommission sind geheim. Die Mitglieder der Kommission sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit in der Kommission bekannt geworden sind. Dies gilt auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus der Kommission. (3) Der G 10-Kommission ist die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendige Personalund Sachausstattung zur Verfügung zu stellen; sie ist im Einzelplan des Deutschen Bundestages gesondert auszuweisen. Der Kommissionsind Mitarbeiter mit technischem Sachverstand zur Verfügung zu stellen. (4) Die G 10-Kommission tritt mindestens einmal im Monat zusammen. Sie gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Parlamentarischen Kontrollgremiums bedarf. Vor der Zustimmung ist die Bundesregierung zu hören. (5) Die G 10-Kommission entscheidet von Amts wegen oder auf Grund von Beschwerden über die Zulässigkeit und Notwendigkeit von Beschränkungsmaßnahmen. Die Kontrollbefugnis der Kommission er285 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 streckt sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach diesem Gesetz erlangten personenbezogenen Datendurch Nachrichtendienste des Bundes einschließlich der Entscheidung über die Mitteilung an Betroffene. Der Kommission und ihren Mitarbeitern ist dabei insbesondere 1. Auskunft zu ihren Fragen zu erteilen, 2. Einsicht in alle Unterlagen, insbesondere in die gespeicherten Daten und in die Datenverarbeitungsprogramme, zu gewähren, die im Zusammenhang mit der Beschränkungsmaßnahme stehen, und 3. jederzeit Zutritt in alle Diensträume zu gewähren. Die Kommission kann dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz Gelegenheit zur Stellungnahme in Fragendes Datenschutzes geben. (6) Das zuständige Bundesministerium unterrichtet monatlich die G 10-Kommission über die von ihm angeordneten Beschränkungsmaßnahmen vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzuge kann es den Vollzug der Beschränkungsmaßnahmen auch bereits vor der Unterrichtung der Kommission anordnen. Anordnungen, die die Kommission für unzulässig oder nicht notwendig erklärt, hat das zuständige Bundesministerium unverzüglich aufzuheben. In den Fällen des SS 8 tritt die Anordnung außer Kraft, wenn sie nicht binnen drei Tagen vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter bestätigt wird. Die Bestätigung der Kommission ist unverzüglich nachzuholen. (7) Das zuständige Bundesministerium unterrichtet monatlich die G 10-Kommission über Mitteilungen von Bundesbehörden nach SS 12 Abs. 1 und 2 oder über die Gründe, die einer Mitteilung entgegenstehen. Hält die Kommission eine Mitteilung für geboten, ist diese unverzüglich vorzunehmen. SS 12 Abs. 3 Satz 2 bleibt unberührt, soweit das Benehmen einer Landesbehörde erforderlich ist. SS 16 Parlamentarische Kontrolle in den Ländern Durch den Landesgesetzgeber wird die parlamentarische Kontrolle der nach SS 10 Abs. 1 für die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen zuständigen obersten Landesbehörden und die Überprüfung der von ihnen angeordneten Beschränkungsmaßnahmen geregelt. Personenbezogene Daten dürfen nur dann an Landesbehörden übermittelt werden, wenn die 286 Artikel 10-Gesetz - G 10 Kontrolle ihrer Verarbeitung und Nutzung durch den Landesgesetzgeber geregelt ist. Abschnitt 6 Strafund Bußgeldvorschriften SS 17 Mitteilungsverbote (1) Wird die Telekommunikation nach diesem Gesetz oder nach den SSSS 100a, 100b der Strafprozessordnung überwacht, darf diese Tatsache von Personen, die Telekommunikationsdienste erbringen oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirken, anderen nicht mitgeteilt werden. (2) Wird die Aushändigung von Sendungen nach SS 2 Abs. 1 Satz 1 oder 3 angeordnet, darf diese Tatsache von Personen, die zur Aushändigung verpflichtet oder mit der Sendungsübermittlung betraut sind oder hieran mitwirken, anderen nicht mitgeteilt werden. (3) Erfolgt ein Auskunftsersuchen oder eine Auskunftserteilung nach SS 2 Abs. 1, darf diese Tatsache oder der Inhalt des Ersuchens oder der erteilten Auskunft von Personen, die zur Beantwortung verpflichtet oder mit der Beantwortung betraut sind oder hieran mitwirken, anderen nicht mitgeteilt werden. SS 18 Straftaten Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen SS 17 eine Mitteilung macht. SS 19 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. einer vollziehbaren Anordnung nach SS 2 Abs. 1 Satz 1 oder 3 zuwiderhandelt, 2. entgegen SS 2 Abs. 2 Satz 2 eine Person betraut oder 3. entgegen SS 2 Abs. 2 Satz 3 nicht sicherstellt, dass eine Geheimschutzmaßnahme getroffen wird. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro geahndet werden. 287 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 (3) Bußgeldbehörde im Sinne des SS 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die nach SS 10 Abs.1 zuständige Stelle. Abschnitt 7 Schlussvorschriften SS 20 Entschädigung Die nach SS 1 Abs. 1 berechtigten Stellen haben für die Leistungen nach SS 2 Abs. 1 eine Entschädigung zugewähren, deren Umfang sich nach SS 23 des Justizvergütungsund -entschädigungsgesetzes bemisst. In den Fällen der SSSS 5 und 8 ist eine Entschädigung zu vereinbaren, deren Höhe sich an den nach gewiesenen tatsächlichen Kosten orientiert. SS 21 Einschränkung von Grundrechten Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird durch dieses Gesetz eingeschränkt. 288 Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes - G10AGBbg Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes (G10AGBbg) Vom 14. Dezember 1995 (GVBl.I/95, [Nr. 23], S.286), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. September 2002 (GVBl.I/02, [Nr. 10], S.154, 155) SS1 Anordnung von Beschränkungen (1) Oberste Landesbehörde im Sinne des SS 10 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes ist das Ministerium des Innern. (2) Antragsberechtigt nach SS 9 Abs. 2 Nr. 2 des Artikel 10-Gesetzes ist der Leiter der Verfassungsschutzabteilung im Ministerium des Innern, im Falle seiner Verhinderung sein Vertreter. (3) Die Anordnung von Beschränkungen ist durch den Minister des Innern, im Falle seiner Verhinderung durch seinen Vertreter zu unterzeichnen. SS2 G 10-Kommission (1) Der Landtag wählt eine Kommission, die die vom Ministerium des Innern angeordneten Beschränkungsmaßnahmen überprüft. Sie ist auch zuständige Stelle im Sinne von SS 4 Abs. 3 Satz 1 des Artikel 10-Gesetzes. Sie besteht aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen oder Diplomjurist sein muss, und zwei Beisitzern. Für jedes Mitglied der Kommission wird ein Vertreter gewählt; der Vertreter des Vorsitzenden muss die Befähigung zum Richteramt besitzen oder Diplomjurist sein. Jede Fraktion hat das Recht, ein Kommissionsmitglied sowie dessen Vertreter vorzuschlagen. (2) Die Bestellung der Mitglieder der Kommission erfolgt für die Dauer einer Wahlperiode. Die Amtszeit endet mit der Neuwahl der Mitglieder, spätestens jedoch drei Monate nach Ablauf der Wahlperiode. (3) Die Mitglieder der Kommission sind in ihrer Amtsführung unabhängig und Weisungen nicht unterworfen. Sie treffen ihre Entscheidungen mehrheitlich. (4) Die Kommission gibt sich eine Geschäftsordnung, die nach Anhörung der Landesregierung der Bestätigung durch die Parlamentarische 289 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Kontrollkommission nach SS 23 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes vom 5. April 1993 (GVBl. I S. 78) bedarf. (5) Die Beratungen der Kommission sind geheim. Ihre Mitglieder sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Kommission bekanntgeworden sind. Dies gilt auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus der Kommission. (6) Die Mitglieder der Kommission und ihre Vertreter erhalten eine Entschädigung für Aufwand, die vom Präsidium des Landtages festgesetzt wird. Daneben werden als Kosten für Reisen die notwendigen Fahrkosten nach den für Landesbeamte der Besoldungsgruppe A 15 geltenden Bestimmungen erstattet. (7) Der G 10-Kommission ist die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendige Personalund Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. SS3 Überprüfung angeordneter Beschränkungsmaßnahmen (1) Das Ministerium des Innern unterrichtet unverzüglich die G 10-Kommission über die von ihm angeordneten Beschränkungsmaßnahmen vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzuge kann es den Vollzug der Beschränkungsmaßnahme bereits vor der Unterrichtung der Kommission anordnen; die Unterrichtung hat dann unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach der Anordnung zu erfolgen. Die Kommission entscheidet von Amts wegen oder aufgrund von Beschwerden über die Zulässigkeit und Notwendigkeit von Beschränkungsmaßnahmen. Anordnungen, die die Kommission für unzulässig oder nicht notwendig erklärt, hat das Ministerium des Innern unverzüglich aufzuheben. Die Kontrollbefugnis der Kommission erstreckt sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach dem Artikel 10-Gesetz erlangten personenbezogenen Daten. Die Kommission kann dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Gelegenheit zur Stellungnahme in Fragen des Datenschutzes geben. (2) Das Ministerium des Innern unterrichtet nach Einstellung einer Beschränkungsmaßnahme in der nächsten Sitzung, spätestens innerhalb von drei Monaten, die Kommission über das Ergebnis der Maßnahme und die von ihm nach SS 12 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes vorgenommene Mitteilung an betroffene Personen oder über die Gründe, die einer Mitteilung an die betroffene Person entgegenste290 Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes - G10AGBbg hen. Kann zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht abschließend über die Mitteilung entschieden werden, unterrichtet es die Kommission auf ihr Verlangen weiterhin, spätestens alle drei Jahre. Hält die Kommission eine Mitteilung für geboten, hat das Ministerium des Innern diese unverzüglich zu veranlassen. Betroffenen Personen steht nachträglich der Rechtsweg offen. SS4 Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission Das Ministerium des Innern unterrichtet auf Anforderung, mindestens jedoch im Abstand von drei Monaten, die Parlamentarische Kontrollkommission in allgemeiner und anonymisierter Form über die Durchführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz sowie über die Ergebnisse der angeordneten Beschränkungsmaßnahmen. Der Bericht wird in geheimer Sitzung behandelt. SS5 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. 291 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz) - VereinsG Vom 05.08.1964 (BGBl. I S. 593), zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198) -AuszugErster Abschnitt Allgemeine Vorschriften SS1 Vereinsfreiheit (1) Die Bildung von Vereinen ist frei (Vereinsfreiheit). (2) Gegen Vereine, die die Vereinsfreiheit missbrauchen, kann zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nur nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschritten werden. SS2 Begriff des Vereins (1) Verein im Sinne dieses Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat. (2) Vereine im Sinne dieses Gesetzes sind nicht 1. politische Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, 2. Fraktionen des Deutschen Bundestages und der Parlamente der Länder. Zweiter Abschnitt Verbot von Vereinen SS3 Verbot (1) Ein Verein darf erst dann als verboten (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) behandelt werden, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, dass seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafge292 Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts - VereinsG setzen zuwiderlaufen oder dass er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet; in der Verfügung ist die Auflösung des Vereins anzuordnen (Verbot). Mit dem Verbot ist in der Regel die Beschlagnahme und die Einziehung 1. des Vereinsvermögens, 2. von Forderungen Dritter, soweit die Einziehung in SS 12 Abs. 1 vorgesehen ist, und 3. von Sachen Dritter, soweit der Berechtigte durch die Überlassung der Sachen an den Verein dessenverfassungswidrige Bestrebungen vorsätzlich gefördert hat oder die Sachen zur Förderung dieser Bestrebungen bestimmt sind, zu verbinden. (2) Verbotsbehörde ist 1. die obersten Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Behörde für Vereine und Teilvereine, deren erkennbare Organisation und Tätigkeit sich auf das Gebiet eines Landes beschränken; 2. der Bundesminister des Innern für Vereine und Teilvereine, deren Organisation oder Tätigkeit sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt. Die oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Behörde entscheidet im Benehmen mit dem Bundesminister des Innern, wenn sich das Verbot gegen den Teilverein eines Vereins richtet, für dessen Verbot nach Satz 1 Nr. 2 der Bundesminister des Innern zuständig ist. Der Bundesminister des Innern entscheidet im Benehmen mit Behörden, die nach Satz 1 Nr. 1 für das Verbot von Teilvereinen zuständig gewesen wären. (3) Das Verbot erstreckt sich, wenn es nicht ausdrücklich beschränkt wird, auf alle Organisationen, die dem Verein derart eingegliedert sind, dass sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse als Gliederung dieses Vereins erscheinen (Teilorganisationen). Auf nichtgebietliche Teilorganisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit erstreckt sich das Verbot nur, wenn sie in der Verbotsverfügung ausdrücklich benannt sind. (4) Das Verbot ist schriftlich oder elektronisch mit einer dauerhaft überprüfbaren Signatur nach SS 37 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes abzufassen, zu begründen und dem Verein, im Falle des Absatzes 3 Satz 2 auch den Teilorganisationen, zuzustellen. Der 293 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 verfügende Teil des Verbots ist im Bundesanzeiger und danach im amtlichen Mitteilungsblatt des Landes bekannt zumachen, in dem der Verein oder, sofern sich das Verbot hierauf beschränkt, der Teilverein seinen Sitz hat; Verbote nach SS 15 werden nur im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Das Verbot wird mit der Zustellung, spätestens mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger, wirksam und vollziehbar; SS 80 der Verwaltungsgerichtsordnung bleibt unberührt. (5) Die Verbotsbehörde kann das Verbot auch auf Handlungen von Mitgliedern des Vereins stützen, wenn 1. ein Zusammenhang zur Tätigkeit im Verein oder zu seiner Zielsetzung besteht, 2. die Handlungen auf einer organisierten Willensbildung beruhen und 3. nach den Umständen anzunehmen ist, dass sie vom Verein geduldet werden. SS5 Vollzug des Verbots (1) Soweit das Verbot nach diesem Gesetz nicht von der Verbotsbehörde selbst oder den von ihr gemäß SS 10 Abs. 3 und SS 11 Abs. 3 beauftragten Stellen zu vollziehen ist, wird es von den von der Landesregierung bestimmten Behörden vollzogen. (2) Folgt dem Verbot eines Teilvereins, bevor es unanfechtbar geworden ist, ein den Teilverein einschließendes Verbot des Gesamtvereins, so ist von diesem Zeitpunkt an nur noch das Verbot des Gesamtvereins zu vollziehen. SS6 Anfechtung des Verbotsvollzugs (1) Wird eine Maßnahme zum Vollzug des Verbots angefochten und kommt es für die Entscheidung darauf an, ob das Verbot rechtmäßig ist, so hat das Verwaltungsgericht, wenn es die Rechtmäßigkeit des Verbots bezweifelt, das Verfahren auszusetzen, bis über das Verbot unanfechtbar entschieden ist, und dieses Ergebnis seiner Entscheidung zugrunde zu legen. (2) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen zum Vollzug des Verbots haben keine aufschiebende Wirkung. 294 Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts - VereinsG SS8 Verbot der Bildung von Ersatzorganisationen (1) Es ist verboten, Organisationen zu bilden, die verfassungswidrige Bestrebungen (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) eines nach SS 3 dieses Gesetzes verbotenen Vereins an dessen Stelle weiterverfolgen (Ersatzorganisationen) oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzuführen. (2) Gegen eine Ersatzorganisation, die Verein im Sinne dieses Gesetzes ist, kann zur verwaltungsmäßigen Durchführung des in Absatz 1 enthaltenen Verbots nur auf Grund einer besonderen Verfügung vorgegangen werden, in der festgestellt wird, dass sie Ersatzorganisation des verbotenen Vereins ist. Die SSSS 3 bis 7 und 10 bis 13 gelten entsprechend. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Verfügung haben keine aufschiebende Wirkung. Die für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden und Dienststellen sind bei Gefahr im Verzug zu vorläufigen Maßnahmen berechtigt, die außer Kraft treten, wenn die Verbotsbehörde nicht binnen zweier Wochen die in Satz 1 bestimmte Verfügung trifft. SS9 Kennzeichenverbot (1) Kennzeichen des verbotenen Vereins dürfen für die Dauer der Vollziehbarkeit des Verbots nicht mehr 1. öffentlich, in einer Versammlung oder 2. in Schriften, Tonoder Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen, die verbreitet werden oder zur Verbreitung bestimmt sind, verwendet werden. Ausgenommen ist eine Verwendung von Kennzeichen im Rahmen der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen und ähnlicher Zwecke. (2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind insbesondere Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind. (3) Absatz 1 gilt entsprechend für Kennzeichen eines verbotenen Vereins, die in im Wesentlichen gleicher Form von anderen nicht verbotenen Teilorganisationen oder von selbständigen, die Zielrichtung des verbotenen Vereins teilenden Vereinen verwendet werden. 295 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 (4) Diese Vorschriften gelten auch für die Verwendung von Kennzeichen einer Ersatzorganisation für die Dauer der Vollziehbarkeit einer Verfügung nach SS 8 Abs. 2 Satz 1. Vierter Abschnitt Sondervorschriften SS 14 Ausländervereine (1) Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend Ausländer sind (Ausländervereine), können über die in Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes genannten Gründe hinaus unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 verboten werden. Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend ausländische Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, gelten nicht als Ausländervereine. SS 3 Abs. 1 Satz 2 und SS 12 Abs. 1 und 2 sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Beschlagnahme und die Einziehung von Forderungen und Sachen Dritter auch im Falle des Absatzes 2 zulässig sind. (2) Ausländervereine können verboten werden, soweit ihr Zweck oder ihre Tätigkeit 1. die politische Willensbildung in der Bundesrepublik Deutschland oder das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern oder von verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet, die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet, 2. den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zuwiderläuft, 3. Bestrebungen außerhalb des Bundesgebiets fördert, deren Ziele oder Mittel mit den Grundwerten einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung unvereinbar sind, 4. Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer, religiöser oder sonstiger Belange unterstützt, befürwortet oder hervorrufen soll oder 296 Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts - VereinsG 5. Vereinigungen innerhalb oder außerhalb des Bundesgebiets unterstützt, die Anschläge gegen Personen oder Sachen veranlassen, befürworten oder androhen. (3) Anstelle des Vereinsverbots kann die Verbotsbehörde gegenüber Ausländervereinen Betätigungsverbote erlassen, die sie auch auf bestimmte Handlungen oder bestimmte Personen beschränken kann. Im Übrigen bleiben Ausländervereinen gegenüber die gesetzlichen Vorschriften zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unberührt. 297 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG) Vom 30. Juli 2001 (GVBl.I/01, [Nr. 11], S.126), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 16]) Abschnitt 1 Allgemeines SS1 Anwendungsbereich und Zweck des Gesetzes (1) Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung einer Person, die von der zuständigen Stelle mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden ist (Wiederholungsüberprüfung). (2) Die in diesem Gesetz verwendeten Funktions-, Statusund anderen Bezeichnungen gelten für Frauen und Männer. (3) Zweck dieses Gesetzes ist es, 1. im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftngelegenheiten vor der Kenntnisnahme durch Unbefugte zu schützen und den Zugang von Personen zu verhindern, bei denen ein Sicherheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann (personeller Geheimschutz), und 2. die Beschäftigung von Personen an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen zu verhindern, bei denen ein Sicherheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann (personeller Sabotageschutz). Abschnitt 2 Geheimund Sabotageschutz bei öffentlichen Stellen SS2 Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten (1) Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt aus, wer 1. Zugang zu Verschlusssachen hat oder ihn sich verschaffen kann, die STRENG GEHEIM, GEHEIM oder VS-VERTRAULICH eingestuft sind, 298 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG 2. Zugang zu entsprechenden Verschlusssachen ausländischer Stellen sowie zwischenund überstaatlicher Einrichtungen und Stellen hat oder ihn sich verschaffen kann, wenn eine Verpflichtung für die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder besteht, nur sicherheitsüberprüfte Personen hierzu zuzulassen, 3. in Behörden, Teilen von ihnen oder sonstigen öffentlichen Stellen des Landes tätig ist, die aufgrund des Umfanges und der Bedeutung dort anfallender Verschlusssachen von der jeweils zuständigen Aufsichtsoder obersten Landesbehörde im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern zum Sicherheitsbereich mit dem Erfordernis einer Sicherheitsüberprüfung nach den SSSS 10 (Ü 1), 11 (Ü 2) oder 12 (Ü 3) erklärt worden sind. (2) Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt auch aus, wer an einer sicherheitsempfindlichen Stelle einer lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtung beschäftigt ist. Lebenswichtig sind solche Einrichtungen, 1. deren Ausfall aufgrund ihrer kurzfristig nicht ersetzbaren Produktion oder Dienstleistung oder 2. deren Zerstörung aufgrund der ihnen anhaftenden betrieblichen Eigengefahr in besonderem Maße die Gesundheit oder das Leben großer Teile der Bevölkerung gefährden kann oder 3. die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind und deren Ausfall erhebliche Unruhe in großen Teilen der Bevölkerung und somit in Krisenzeiten eine Bedrohung der öffentlichen Ordnung entstehen lassen würde. Verteidigungswichtig sind Einrichtungen, die der Herstellung oder Erhaltung der Verteidigungsbereitschaft und Verteidigungsfähigkeit dienen und deren Ausfall oder schwere Beschädigung aufgrund ihrer fehlenden kurzfristigen Ersetzbarkeit gefährliche oder ernsthafte Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit, insbesondere der Ausrüstung, Führung und Unterstützung der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie für die Zivile Verteidigung verursacht. Sicherheitsempfindliche Stellen sind solche Teile von Anlagen oder Funktionen, die für Betriebsabläufe oder die Weiterführung des Gesamtbetriebes von erheblicher Bedeutung sind, so dass im Sabotagefall Teiloder Totalausfälle mit Folgen für die nach dem Gesetz geschützten Güter drohen. 299 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 SS3 Betroffener Personenkreis (1) Eine Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (zu überprüfende Person), ist vorher einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit darf erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres übertragen werden. Auf eine Sicherheitsüberprüfung nach diesem Gesetz kann verzichtet werden, wenn für die zu überprüfende Person bereits eine gleichoder höherwertige Sicherheitsüberprüfung durchgeführt worden ist und die Sicherheitsakte sowie die Sicherheitsüberprüfungsakte nach SS 21 verfügbar ist. (2) Die volljährige Person, mit der die zu überprüfende Person in einer Ehe, eingetragener Lebenspartnerschaft oder auf Dauer angelegter Lebensgemeinschaft lebt, soll in die Sicherheitsüberprüfung nach SS 11 (Ü 2) und SS 12 (Ü 3) einbezogen werden (einzubeziehende Person). Über Ausnahmen entscheidet die zuständige Aufsichtsoder oberste Landesbehörde. (3) Dieses Gesetz gilt nicht für 1. die Mitglieder des Landtages und der Landesregierung im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Stellung, 2. Richter, soweit sie Aufgaben der Rechtsprechung wahrnehmen, 3. ausländische Staatsangehörige, die in der Bundesrepublik Deutschland im Interesse zwischenstaatlicher Einrichtungen und Stellen eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit nach SS 2 Abs. 1 Nr. 2 ausüben sollen. SS4 Zuständigkeit (1) Zuständige Stelle für die Sicherheitsüberprüfung ist 1. die Behörde oder sonstige öffentliche Stelle, die eine Person mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betrauen will, es sei denn, die jeweils zuständige Aufsichtsoder oberste Landesbehörde übernimmt die Aufgaben der zuständigen Stelle oder überträgt sie einer anderen Behörde ihres Geschäftsbereichs, 2. bei Leitern von Landesbehörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde, 300 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG 3. bei Mitarbeitern politischer Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes und deren Stiftungen, die Partei selbst, 4. bei Personen, die vom Landtag in ein öffentlich-rechtliches Amtsoder Dienstverhältnis gewählt werden, bei Fraktionsmitarbeitern sowie bei Mitarbeitern von Mitgliedern des Landtages, der Präsident des Landtages, 5. bei Landräten, Oberbürgermeistern, hauptamtlichen Bürgermeistern und Amtsdirektoren die Kommunalaufsichtsbehörde, 6. bei sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen die zuständige Aufsichtsoder oberste Landesbehörde. (2) Mitwirkende Behörde bei der Sicherheitsüberprüfung ist gemäß SS 3 Abs. 2 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes die Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg. Sie führt die Sicherheitsüberprüfungen bei Bewerbern und Mitarbeitern des eigenen Dienstes nach den Vorschriften dieses Gesetzes selbst durch. SS5 Bestellung von Geheimschutzbeauftragten Bei Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen, bei denen mindestens fünf Personen mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut sind, ist ein Geheimschutzbeauftragter und dessen Stellvertreter zu bestellen. Er nimmt die Aufgaben der zuständigen Stelle gemäß SS 4 Abs. 1 und deren im Folgenden geregelten Befugnisse wahr und ist bei der Ausübung dieser Tätigkeit der jeweiligen Leitung unmittelbar unterstellt. Er darf nicht zugleich Aufgaben der Personalverwaltung wahrnehmen. Soweit weniger als fünf Personen mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut sind, nimmt die Aufgaben des Geheimschutzbeauftragten der Leiter der Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle oder sein Vertreter wahr. SS6 Verschlusssachen (1) Verschlusssachen sind im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, unabhängig von ihrer Darstellungsform. Sie werden entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung eingestuft. (2) Eine Verschlusssache ist 301 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 1. STRENG GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden kann, 2. GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann, 3. VS-VERTRAULICH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein kann, 4. VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann. SS7 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse (1) Ein Sicherheitsrisiko schließt die Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit aus. Es liegt vor, wenn tatsächliche Anhaltspunkte 1. Zweifel an der Zuverlässigkeit der zu überprüfenden Person bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit begründen oder 2. eine besondere Gefährdung durch Anbahnungsoder Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste, insbesondere die Besorgnis der Erpressbarkeit, begründen oder 3. Zweifel am Bekenntnis der zu überprüfenden Person zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes oder am jederzeitigen Eintreten für deren Erhaltung begründen. Ein Sicherheitsrisiko kann auch aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte bei der einzubeziehenden Person vorliegen. (2) Eine Erkenntnis ist sicherheitserheblich, wenn sich aus ihr ein Anhaltspunkt für ein Sicherheitsrisiko ergibt. SS8 Rechte und Pflichten der zu überprüfenden und der einzubeziehenden Person (1) Die zu überprüfende Person ist von der zuständigen Stelle über den Zweck und die Art der beabsichtigten Sicherheitsüberprüfung, damit 302 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG verbundene Maßnahmen sowie über den Umfang der Datenverarbeitung zu unterrichten. Wird eine weitergehende Sicherheitsüberprüfung als ursprünglich vorgesehen erforderlich (SS 9 Abs. 2), so hat auch für diese die entsprechende Unterrichtung zu erfolgen. (2) Die Einwilligung der zu überprüfenden Person ist Voraussetzung für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung. Die Einwilligung ist schriftlich zu erteilen, aber nicht in elektronischer Form. Sie muss sich auf alle Maßnahmen beziehen, die Gegenstand der Unterrichtung waren. Die Sicherheitsüberprüfung ist undurchführbar, wenn die zu überprüfende Person nicht einwilligt. Ihr darf dann keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übertragen werden. Auf die sich aus der Weigerung ergebenden dienst-, arbeitsrechtlichen oder sonstigen vertraglichen Konsequenzen ist sie von der zuständigen Stelle hinzuweisen. (3) Hat die zu überprüfende Person in die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung eingewilligt, ist sie verpflichtet, die zur Sicherheitsüberprüfung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Sie kann Angaben verweigern, die für sie, nahe Angehörige im Sinne von SS 52 Absatz 1 der Strafprozessordnung oder die Person, mit der sie in einer Ehe, eingetragenen Lebenspartnerschaft oder auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft verbunden ist, die Gefahr einer strafoder disziplinarrechtlichen Verfolgung, der Entlassung oder Kündigung begründen könnten. Über das Verweigerungsrecht ist die zu überprüfende Person zu belehren. (4) Sollen Angaben zur durch Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft oder auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft verbundenen Person erhoben werden oder sollen diese Personen in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen werden, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. SS 3 Absatz 2 Satz 2 bleibt unberührt. Geht die zu überprüfende oder bereits überprüfte Person die Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft oder eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft während oder erst nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung ein, so hat sie die zuständige Stelle zu unterrichten, damit diese die Erhebung von Angaben zu den in Satz 1 genannten Personen und die Einbeziehung in die Sicherheitsüberprüfung nachholen kann. (5) Bevor die zuständige Stelle die Betrauung der zu überprüfenden Person mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit ablehnt, hat sie ihr Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Die zu überprüfende Person kann zur Anhörung 303 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Bei der Anhörung ist der Quellenschutz zu gewährleisten und den schutzwürdigen Belangen von Personen, die während der Sicherheitsüberprüfung befragt wurden, Rechnung zu tragen. Die Anhörung unterbleibt, wenn sie einen erheblichen Nachteil für die Sicherheit des Bundes oder eines Bundeslandes zur Folge hätte, insbesondere bei Sicherheitsüberprüfungen der in SS 12 Nr. 4 genannten Personen. Unterbleibt die Anhörung, ist die zu überprüfende Person unter Hinweis auf die Rechtsgrundlage darüber zu unterrichten. (6) Liegen bei der einzubeziehenden Person Anhaltspunkte vor, die ein Sicherheitsrisiko begründen, ist ihr Gelegenheit zu geben, sich vor der Ablehnung der Betrauung der zu überprüfenden Person mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit persönlich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Absatz 5 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. (7) Die Absätze 1 bis 6 gelten auch für die Wiederholungsüberprüfungen. (8) Die Absätze 5 und 6 sind auch im Falle der Ablehnung einer Weiterbeschäftigung in einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit anzuwenden. SS9 Arten der Sicherheitsüberprüfung (1) Entsprechend der vorgesehenen sicherheitsempfindlichen Tätigkeit wird entweder eine 1. einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1) oder 2. erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) oder 3. erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) durchgeführt. (2) Ergeben sich bei der Sicherheitsüberprüfung sicherheitserhebliche Erkenntnisse, die eine weitergehende Überprüfung erfordern, kann die zuständige Stelle die nächsthöhere Art der Sicherheitsüberprüfung mit Zustimmung der zu überprüfenden und der einzubeziehenden Person anordnen. Diese ist jedoch nur soweit durchzuführen, wie der Überprüfungszweck dies erfordert. SS 16 Abs. 5 bleibt unberührt. SS 10 Einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1) (1) Die einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1) ist für Personen durchzuführen, die 304 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG 1. Zugang zu VS-VERTRAULICH eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, oder 2. eine Tätigkeit in entsprechend eingestuften Bereichen nach SS 2 Abs. 1 Nr. 3 wahrnehmen sollen. (2) In den Fällen von Absatz 1 Nr. 2 kann die zuständige Stelle von der Sicherheitsüberprüfung absehen, wenn Art oder Dauer der Tätigkeit dies zulassen. SS 11 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) Eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) ist für Personen durchzuführen, die 1. Zugang zu GEHEIM eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, oder 2. Zugang zu einer hohen Anzahl von VS-VERTRAULICH eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, oder 3. eine Tätigkeit in entsprechend eingestuften Bereichen nach SS 2 Abs. 1 Nr. 3 wahrnehmen sollen, oder 4. an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen, soweit nicht die zuständige Stelle im Einzelfall nach Art und Dauer der Tätigkeit eine Sicherheitsüberprüfung nach SS 10 (Ü 1) für ausreichend hält. SS 12 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) Eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) ist für Personen durchzuführen, die 1. Zugang zu STRENG GEHEIM eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, oder 2. Zugang zu einer hohen Anzahl von GEHEIM eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, oder 3. eine Tätigkeit in entsprechend eingestuften Bereichen nach SS 2 Abs. 1 Nr. 3 wahrnehmen sollen, oder 305 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 4. bei der Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg tätig werden sollen, soweit nicht die zuständige Stelle im Einzelfall nach Art und Dauer der Tätigkeit eine Sicherheitsüberprüfung nach SS 10 (Ü 1) oder SS 11 (Ü 2) für ausreichend hält. SS 13 Datenerhebung (1) Die zuständige Stelle und die mitwirkende Behörde dürfen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlichen Daten erheben. Die zu überprüfende und die einzubeziehende Person sowie die sonstigen zu befragenden Personen und die nichtöffentlichen Stellen sind auf den Zweck der Erhebung, die Auskunftspflichten nach diesem Gesetz und auf eine dienstoder arbeitsrechtliche oder sonstige vertragliche Mitwirkungspflicht, ansonsten auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben hinzuweisen. Bei Sicherheitsüberprüfungen gemäß SS 4 Abs. 2 Satz 2 kann die Angabe der erhebenden Stelle gegenüber den sonstigen zu befragenden Personen oder nichtöffentlichen Stellen unterbleiben, wenn dies zum Schutz der zu überprüfenden Person oder der Verfassungsschutzbehörde erforderlich ist. (2) Die zuständige Stelle erhebt die personenbezogenen Daten bei der zu überprüfenden Person und, falls erforderlich, bei der einzubeziehenden Person. Reicht diese Erhebung nicht aus oder stehen ihr schutzwürdige Interessen der zu überprüfenden oder der einzubeziehenden Person entgegen, können andere geeignete Personen oder Stellen befragt werden. Die zusätzliche Erhebung von Daten ist der Person zur Kenntnis zu geben, sobald der Zweck der Erhebung dies zulässt. Ist zum Zwecke der Sammlung von Informationen die Weitergabe personenbezogener Daten unerlässlich, so dürfen schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen nur in unvermeidbarem Umfang beeinträchtigt werden. SS 14 Einleitung der Sicherheitsüberprüfung und Angaben zur Sicherheitserklärung (1) Die personalverwaltende Stelle teilt der zuständigen Stelle mit, dass eine Person in einer bestimmten sicherheitsempfindlichen Tätigkeit eingesetzt werden soll. 306 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG (2) Die zuständige Stelle fordert die zu überprüfende Person zur Abgabe der Sicherheitserklärung auf und unterrichtet sie über ihre sowie die Rechte und Pflichten der einzubeziehenden Person gemäß SS 8. (3) In der Sicherheitserklärung sind anzugeben 1. Namen, auch frühere, Vornamen, auch frühere, 2. Geburtsdatum, -ort, Kreis, Bundesland, Staat, 3. Staatsangehörigkeit, auch frühere und doppelte Staatsangehörigkeiten, 4. Familienstand, 5. Wohnsitze und Aufenthalte von längerer Dauer als zwei Monate, und zwar im Inland in den vergangenen fünf Jahren, im Ausland ab dem 18. Lebensjahr, 6. ausgeübter Beruf, 7. derzeitiger oder letzter Arbeitgeber und dessen Anschrift, Anzahl der Kinder, 8. im Haushalt lebende Personen über 18 Jahre (Namen, auch frühere, und Vornamen, auch frühere; Geburtsdatum und ort; Verhältnis zu dieser Person), 9. Eltern, Stiefoder Pflegeeltern (Namen, auch frühere, und Vornamen, auch frühere; Geburtsdatum und -ort; Staatsangehörigkeit und Wohnsitz), 10. Ausbildungsund Beschäftigungszeiten, Wehroder Zivildienstzeiten mit Angabe der Ausbildungsstätten, Beschäftigungsstellen sowie deren Anschriften, 11. Nummer des Personalausweises oder Reisepasses, 12. Angaben über in den vergangenen fünf Jahren durchgeführte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und darüber, ob die derzeitigen finanziellen Verpflichtungen erfüllt werden können, 13. Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten oder Nachrichtendiensten der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, die auf einen Anbahnungsund Werbungsversuch hindeuten können, 14. Beziehungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen, 15. Beziehungen zu Organisationen, die von ihren Anhängern unbedingten Gehorsam verlangen oder die unbedingte Ausrichtung 307 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 auf bestimmte Lehren oder Grundsätze erwarten und deshalb die zu überprüfende Person in Konflikt mit ihrer Verschwiegenheitspflicht oder den Anforderungen der von ihr ausgeübten sicherheitsempfindlichen Tätigkeit führen können, 16. anhängige Strafund Disziplinarverfahren, 17. Angaben zu Wohnsitzen, Aufenthalten, nahen Angehörigen und sonstigen Beziehungen in und zu Staaten, von denen das Ministerium des Innern festgestellt hat, dass besondere Sicherheitsrisiken für die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betrauten Personen zu besorgen sind, 18. Reisen, deren Durchführung Schlüsse auf Sicherheitsrisiken ermöglichen, 19. drei Referenzpersonen (Namen und Vornamen, Berufe, berufliche und private Anschriften und Rufnummern sowie zeitlicher Beginn der Bekanntschaften), 20. Angaben zu früheren Sicherheitsüberprüfungen. Der Sicherheitserklärung ist ein aktuelles Lichtbild mit der Angabe des Jahres der Aufnahme beizufügen. (4) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach SS 10 (Ü 1) entfallen die Angaben zu Absatz 3 Nr. 8, 11 und 12 sowie die Pflicht, ein Lichtbild beizubringen; Absatz 3 Nr. 10 entfällt, soweit die dort genannten Personen nicht in einem Haushalt mit der zu überprüfenden Person leben. Die Angaben zu Absatz 3 Nr. 20 werden nur bei einer Sicherheitsüberprüfung nach SS 12 (Ü 3) erhoben. (5) Bei jeder Sicherheitsüberprüfung werden zu den in SS 8 Absatz 4 Satz 1 genannten Personen mit deren Zustimmung die Angaben nach Absatz 3 Nummer 1 bis 4 und 14 bis 16 erhoben. Die Zustimmung ist schriftlich zu erteilen, aber nicht in elektronischer Form. Werden die in SS 8 Absatz 4 Satz 1 genannten Personen in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen, sind zusätzlich die in Absatz 3 Nummer 5 bis 7, Nummer 12 und 13 sowie Nummer 17 bis 19 genannten Daten anzugeben. (6) Ergeben sich bei einer Sicherheitsüberprüfung gemäß SS 10 (Ü 1) aus der Sicherheitserklärung oder aufgrund der Maßnahmen gemäß SS 16 Abs. 2 Nr. 1 sicherheitserhebliche Erkenntnisse über die in SS 8 Absatz 4 Satz 1 genannten Personen, ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung gemäß SS 11 (Ü 2) durchzuführen. 308 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG (7) Bei Sicherheitsüberprüfungen der in SS 12 Nr. 4 genannten Personen sind zusätzlich die Wohnsitze seit der Geburt, die Geschwister (Namen, auch frühere, und Vornamen, auch frühere; Geburtsdatum, -ort; Staatsangehörigkeit und Wohnsitze) und abgeschlossene Strafund Disziplinarverfahren sowie alle Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten oder zu Nachrichtendiensten der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik anzugeben. SS 15 Maßnahmen der zuständigen Stelle (1) Die Sicherheitserklärung ist von der zu überprüfenden Person der zuständigen Stelle zuzuleiten, die die Angaben auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sicherheitserhebliche Erkenntnisse prüft. Zu diesem Zweck können die Personalakten der zu überprüfenden Person von der zuständigen Stelle eingesehen werden. (2) Die zuständige Stelle richtet eine Anfrage an den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, wenn die zu überprüfende oder die einzubeziehende Person vor dem 1. Dezember 1971 geboren wurde, es sei denn, dessen Auskunft an die personalverwaltende Stelle liegt nicht länger als sechs Monate zurück. Ergibt die Anfrage sicherheitserhebliche Erkenntnisse, übermittelt die zuständige Stelle diese zur Bewertung an die mitwirkende Behörde. (3) Die zuständige Stelle leitet die Sicherheitserklärung unter Darlegung etwaiger sicherheitserheblicher Erkenntnisse an die mitwirkende Behörde weiter, teilt dieser mit, in welcher sicherheitsempfindlichen Tätigkeit die zu überprüfende Person eingesetzt werden soll und beauftragt diese, die entsprechende Sicherheitsüberprüfung durchzuführen. Die Weiterleitung an die mitwirkende Behörde entfällt, wenn die zuständige Stelle bereits bei der Prüfung der Sicherheitserklärung ein Sicherheitsrisiko festgestellt hat, das der Aufnahme oder Fortführung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegensteht. SS 16 Maßnahmen der mitwirkenden Behörde bei den einzelnen Überprüfungsarten (1) Die mitwirkende Behörde (SS 4 Abs. 2 Satz 1) wird nur auf Antrag der zuständigen Stelle tätig. 309 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 (2) Bei einer Sicherheitsüberprüfung nach SS 10 (Ü 1) trifft die mitwirkende Behörde zur Feststellung und Aufklärung eines Sicherheitsrisikos folgende Maßnahmen: 1. Sicherheitsmäßige Bewertung der Angaben in der Sicherheitserklärung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Bundesländer, 2. Anfragen unter Beteiligung der Landeskriminalämter an die Polizeidienststellen der Wohnsitze der zu überprüfenden Person, in der Regel beschränkt auf die letzten fünf Jahre, 3. Einholung einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister und einer Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, 4. Anfragen an das Bundeskriminalamt, die Grenzschutzdirektion und die Nachrichtendienste des Bundes und 5. Anfragen an andere geeignete Stellen, insbesondere Staatsanwaltschaften und Gerichte, wenn trotz der vorherigen Maßnahmen ein Aufklärungsbedarf bleibt. (3) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach SS 11 (Ü 2) trifft die mitwirkende Behörde zusätzlich zu Absatz 2 folgende Maßnahmen: 1. Prüfung der Identität der zu überprüfenden Person, 2. Überprüfung der einzubeziehenden Person in dem in Absatz 2 genannten Umfang und hinsichtlich ihrer Identität. (4) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach SS 12 (Ü 3) befragt die mitwirkende Behörde zusätzlich zu den Maßnahmen nach den Absätzen 2 und 3 die von der zu überprüfenden Person in ihrer Sicherheitserklärung benannten Referenzpersonen, um zu prüfen, ob die Angaben der zu überprüfenden Person zutreffen und ob tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die auf ein Sicherheitsrisiko schließen lassen. (5) Soweit es eine sicherheitserhebliche Erkenntnis erfordert und die Befragung der zu überprüfenden oder der einzubeziehenden Person nicht ausreicht oder ihr schutzwürdige Interessen entgegenstehen, kann die mitwirkende Behörde neben den Maßnahmen nach den Absätzen 2 bis 4 weitere geeignete Auskunftspersonen befragen oder Einzelmaßnahmen der nächsthöheren Art der Sicherheitsüberprüfung durchführen. Die zusätzliche Erhebung von Daten ist der Person zur Kenntnis zu geben, sobald der Zweck der Erhebung dies zulässt. 310 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG (6) Die mitwirkende Behörde kann mit Zustimmung der zuständigen Stelle und der zu überprüfenden Person Einsicht in deren Personalakte nehmen, wenn dies zur Klärung oder Beurteilung sicherheitserheblicher Erkenntnisse unerlässlich ist. Die Zustimmung ist schriftlich zu erteilen, aber nicht in elektronischer Form. SS 17 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung (1) Kommt die mitwirkende Behörde zu dem Ergebnis, dass kein Sicherheitsrisiko nach SS 7 Abs. 1 vorliegt, teilt sie dies der zuständigen Stelle mit. Hat die mitwirkende Behörde Erkenntnisse, die kein Sicherheitsrisiko begründen, aber weiterhin sicherheitserheblich sind, so werden diese übermittelt. (2) Kommt die mitwirkende Behörde zu dem Ergebnis, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt, unterrichtet sie schriftlich unter Darlegung der Gründe und ihrer Bewertung die zuständige Stelle, bei nachgeordneten Behörden oder sonstigen öffentlichen Stellen über deren zuständige Aufsichtsoder oberste Landesbehörde. (3) Die zuständige Stelle entscheidet, gegebenenfalls nach Anhörung gemäß SS 8 Abs. 5 oder 6, ob ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit der überprüften Person entgegensteht. Kann die Sicherheitsüberprüfung nicht mit der Feststellung abgeschlossen werden, dass kein Sicherheitsrisiko vorliegt, hat das Sicherheitsinteresse Vorrang vor anderen Belangen. (4) Liegt nach Entscheidung der zuständigen Stelle kein Sicherheitsrisiko vor, teilt sie dies der personalverwaltenden Stelle mit. 5) Lehnt die zuständige Stelle die Betrauung der überprüften Person mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit ab, hat sie diese zu unterrichten. Eine Begründungspflicht besteht nicht. (6) Die zuständige Stelle teilt der personalverwaltenden Stelle das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung gemäß Absatz 5 ohne Angabe von Gründen mit. Diese führt die erforderlichen Maßnahmen durch. (7) Die zuständige Stelle teilt der mitwirkenden Behörde das Ergebnis des Abschlusses der Sicherheitsüberprüfung mit. (8) Die Absätze 1 bis 7 gelten in den Fällen des SS 20 Abs. 2 entsprechend. 311 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 SS 18 Vorläufige Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit (1) Die zuständige Stelle kann in Ausnahmefällen abweichend von SS 3 Abs. 1 die sicherheitsempfindliche Tätigkeit der zu überprüfenden Person vor Abschluss der Sicherheitsüberprüfung erlauben, wenn die mitwirkende Behörde 1. bei einer Sicherheitsüberprüfung nach SS 10 (Ü 1) die Angaben in der Sicherheitserklärung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse gemäß SS 16 Abs. 2 Nr. 1 bewertet hat oder 2. bei Sicherheitsüberprüfungen nach SS 11 (Ü 2) oder SS 12 (Ü 3) die Maßnahmen der nächstniederen Art der Sicherheitsüberprüfung abgeschlossen hat und sich daraus keine Erkenntnisse ergeben haben, die auf ein Sicherheitsrisiko hindeuten. Dies gilt auch, wenn zu diesem Zeitpunkt bei der zuständigen Stelle die Auskunft nach SS 15 Abs. 2 noch nicht vorliegt. (2) SS 17 Abs. 4 gilt entsprechend. SS 19 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung (1) Die zuständige Stelle und die mitwirkende Behörde haben sich unverzüglich gegenseitig zu unterrichten, wenn nachträglich sicherheitserhebliche Erkenntnisse zu der überprüften oder der einbezogenen Person bekannt werden oder sich mitgeteilte Erkenntnisse als unrichtig erweisen. (2) Für das weitere Verfahren gilt SS 17 entsprechend. SS 20 Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung (1) Die Sicherheitserklärung ist der überprüften Person, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübt, in der Regel alle fünf Jahre von der zuständigen Stelle zuzuleiten und von ihr zu ergänzen, soweit sich die Daten verändert haben oder ergänzungsbedürftig sind. Unabhängig hiervon hat die überprüfte Person der zuständigen Stelle von sich aus Veränderungen gemäß SS 8 Abs. 4 Satz 3 sowie Änderungen des Fa312 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG milienstandes, des Namens, des Vornamens, eines Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit mitzuteilen. (2) Bei einer Sicherheitsüberprüfung nach SS 12 (Ü 3) ist darüber hinaus in der Regel im Abstand von zehn Jahren eine Wiederholungsüberprüfung einzuleiten. Im Übrigen kann die zuständige Stelle eine Wiederholungsüberprüfung einleiten, wenn sicherheitserhebliche Erkenntnisse dies nahelegen. Auf die Wiederholungsüberprüfung finden die Vorschriften für die Erstüberprüfung Anwendung. Sie ist jedoch nur insoweit durchzuführen, als der Überprüfungszweck dies erfordert. SS 21 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte (1) Die zuständige Stelle führt über die überprüfte Person eine Sicherheitsakte, in die alle die Sicherheitsüberprüfung betreffenden Informationen aufzunehmen sind. Informationen über die persönlichen, dienstlichen, dienstund arbeitsrechtlichen Verhältnisse der überprüften Person sind zur Sicherheitsakte zu nehmen, soweit sie für die sicherheitsmäßige Beurteilung erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere: 1. Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, die dazu erteilte Ermächtigung oder Beauftragung sowie deren Einschränkung oder Aufhebung, 2. Umsetzung, Abordnung, Zuweisung, Versetzung und Ausscheiden, 3. Änderungen des Familienstandes, des Namens, des Vornamens, eines Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit, 4. Anhaltspunkte für Überschuldung, insbesondere Pfändungsund Überweisungsbeschlüsse, 5. Strafund Disziplinarsachen sowie dienstund arbeitsrechtliche Maßnahmen. (2) Die zuständige Stelle teilt der personalverwaltenden Stelle die Sachverhalte gemäß Absatz 1 Nr. 1 mit. (3) Die personalverwaltende Stelle teilt der zuständigen Stelle Änderungen in den Sachverhalten nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 sowie Nr. 4 und 5 mit. (4) Die mitwirkende Behörde führt über die überprüfte Person eine Sicherheitsüberprüfungsakte, in die aufzunehmen sind: 313 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 1. Informationen, die die Sicherheitsüberprüfung, die durchgeführten Maßnahmen und das Ergebnis betreffen, 2. die Betrauung mit, das Ausscheiden aus oder die Nichtaufnahme der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, 3. Änderungen des Familienstandes, des Namens, des Vornamens, eines Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit, 4. die in Absatz 1 Nr. 4 und 5 genannten Sachverhalte, wenn sie sicherheitserheblich sind. (5) Die zuständige Stelle ist verpflichtet, die in Absatz 4 Nr. 2 bis 4 sowie die in SS 17 Abs. 6 genannten Daten unverzüglich der mitwirkenden Behörde zu übermitteln. (6) Die Sicherheitsakte und die Sicherheitsüberprüfungsakte sind nicht Teil der Personalakte. Sie sind gesondert zu führen und dürfen der personalverwaltenden Stelle nicht zugänglich gemacht werden. Der überprüften Person stehen die Auskunftsund Akteneinsichtsrechte nach SS 26 zu. Bei einem Wechsel der überprüften Person zu einer anderen Dienststelle ist die Sicherheitsakte auf Anforderung an die nunmehr zuständige Stelle abzugeben, wenn dort eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausgeübt werden soll. Die Sicherheitsüberprüfungsakte ist auf Anforderung an die nunmehr zuständige mitwirkende Behörde abzugeben. SS 22 Aufbewahrung und Vernichtung der Sicherheitsakte und der Sicherheitsüberprüfungsakte (1) Die Sicherheitsakte und die Sicherheitsüberprüfungsakte ist gesondert aufzubewahren und gegen unbefugten Zugriff zu schützen. (2) Die Sicherheitsakte ist innerhalb eines Jahres zu vernichten, wenn die überprüfte Person keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aufnimmt, es sei denn, die überprüfte Person und die einbezogene Person willigt in schriftlicher, aber nicht in elektronischer Form in die weitere Aufbewahrung ein. Im Übrigen ist die Sicherheitsakte fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit zu vernichten, es sei denn die überprüfte Person und die einbezogene Person willigt in die weitere Aufbewahrung ein oder es ist beabsichtigt, sie in absehbarer Zeit erneut mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit zu betrauen. Willigt eine der genannten Personen nicht in die weite314 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG re Aufbewahrung ein, so ist die Sicherheitsakte zu vernichten. SS 25 Abs. 4 bleibt unberührt. (3) Die Sicherheitsüberprüfungsakte ist nach den in SS 25 Abs. 3 Nr. 2 a und b genannten Fristen zu vernichten. Gleiches gilt bezüglich der Sicherheitsakte und der Sicherheitsüberprüfungsakte zu den in SS 4 Abs. 2 Satz 2 genannten Personen. SS 25 Abs. 4 bleibt unberührt. (4) Das Brandenburgische Archivgesetz vom 7. April 1994 (GVBl. I S. 94) findet auf Sicherheitsakten und Sicherheitsüberprüfungsakten keine Anwendung. SS 23 Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten (1) Die zuständige Stelle darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben 1. die nach diesem Gesetz in SS 14 Abs. 3 Nr. 1 bis 6 genannten personenbezogenen Daten, ihre Aktenfundstelle und die der mitwirkenden Behörde, 2. die Beschäftigungsstelle und 3. Verfügungen zur Bearbeitung des Vorgangs einschließlich des in SS 25 Abs. 3 Nr. 1 genannten Zeitpunkts und beteiligte Behörden auch automatisiert speichern, verändern und nutzen. (2) Die mitwirkende Behörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben 1. die in SS 14 Abs. 3 Nr. 1 bis 6 genannten personenbezogenen Daten der überprüften Person und der in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Person und die Aktenfundstelle, 2. Verfügungen zur Bearbeitung des Vorgangs einschließlich des in SS 25 Abs. 3 Nr. 2 genannten Zeitpunkts und 3. sicherheitserhebliche Erkenntnisse und Erkenntnisse, die ein Sicherheitsrisiko begründen auch automatisiert speichern, verändern und nutzen. Die Daten nach Nr. 1 dürfen auch in den nach SS 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes zulässigen Verbunddateien gespeichert und genutzt werden. SS 24 Übermittlung und Zweckbindung (1) Die im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung erhobenen personenbezogenen Daten dürfen sowohl von der zuständigen Stelle als auch von der mitwirkenden Behörde nur für Zwecke 315 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 1. der Sicherheitsüberprüfung, 2. der Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung (SS 10 Abs. 3 des Brandenburgischen Polizeigesetzes), 3. parlamentarischer Untersuchungsausschüsse genutzt und übermittelt werden. Die Strafverfolgungsbehörden dürfen die ihnen nach Satz 1 Nr. 2 übermittelten Daten für Zwecke eines Strafverfahrens nur verwenden, wenn die Strafverfolgung auf andere Weise erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert wäre. Die zuständige Stelle darf die gespeicherten personenbezogenen Daten außerdem für Zwecke der disziplinarrechtlichen Verfolgung sowie dienstoder arbeitsrechtlicher Maßnahmen nutzen und übermitteln, wenn dies zur Gewährleistung des Verschlusssachenschutzes erforderlich ist. Die mitwirkende Behörde darf die gespeicherten personenbezogenen Daten darüber hinaus im Rahmen des erforderlichen Umfangs zur Aufklärung von sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten für eine fremde Macht oder von Bestrebungen, die darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewaltanwendung vorzubereiten oder zur Aufklärung sonstiger Bestrebungen von erheblicher Bedeutung nutzen und übermitteln. (2) Die mitwirkende Behörde darf die nach SS 23 Abs. 2 Nr. 1 gespeicherten Daten zur Erfüllung aller Zwecke des Verfassungsschutzes übermitteln. (3) Die mitwirkende Behörde darf personenbezogene Daten nach Absatz 1 nur an öffentliche Stellen übermitteln. (4) Die Übermittlung personenbezogener Daten ist aktenkundig zu machen. Die Nutzung oder Übermittlung personenbezogener Daten unterbleibt, soweit gesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen. Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur für den Zweck verarbeiten, zu dem sie ihm übermittelt wurden. Eine nichtöffentliche Stelle ist darauf hinzuweisen. SS 25 Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogener Daten (1) Die zuständige Stelle und die mitwirkende Behörde haben personenbezogene Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Wird die Richtigkeit personenbezogener Daten von der betroffenen Person 316 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG bestritten, ist dies, wenn sich die personenbezogenen Daten in Akten befinden, dort zu vermerken, in automatisierten und nicht-automatisierten Verfahren auf sonstige Weise festzuhalten. Zuständige Stelle und mitwirkende Behörde haben sich gegenseitig zu unterrichten. (2) Die in automatisierten und nicht-automatisierten Verfahren und Akten gespeicherten personenbezogenen Daten sind zu löschen soweit ihre Speicherung unzulässig ist. (3) Personenbezogene Daten in automatisierten und nicht-automatisierten Verfahren sind ferner zu löschen, wenn sie nicht mehr benötigt werden, 1. von der zuständigen Stelle a. innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Sicherheitsüberprüfung, wenn die überprüfte Person keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aufnimmt, es sei denn, die überprüfte und die einbezogene Person willigen in die weitere Speicherung ein, b. nach Ablauf von fünf Jahren nach dem Ausscheiden der überprüften Person aus der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, es sei denn, die überprüfte und die einzubeziehende Person willigen in die weitere Speicherung ein, oder es ist beabsichtigt, die überprüfte Person in absehbarer Zeit erneut mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit zu betrauen. Willigt eine der Personen nicht in die weitere Speicherung ein, so sind die Daten zu löschen. 2. von der mitwirkenden Behörde a. bei Sicherheitsüberprüfungen gemäß SS 10 (Ü 1) nach Ablauf von fünf Jahren nach den in Nr. 1 genannten Fristen, b. bei Sicherheitsüberprüfungen gemäß SS 11 (Ü 2) oder SS 12 (Ü 3) nach Ablauf von zehn Jahren nach den in Nr. 1 genannten Fristen, c. die nach SS 23 Abs. 2 Nr. 3 gespeicherten Daten, wenn feststeht, dass die überprüfte Person die sicherheitsempfindliche Tätigkeit nicht aufnimmt oder aus ihr ausgeschieden ist. (4) Die Löschung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass dadurch schutzwürdige Interessen der überprüften Person beeinträchtigt würden. In diesem Fall sind die Daten zu sperren. Sie dürfen nur noch mit Einwilligung der überprüften Person verarbeitet oder ge317 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 nutzt werden. Die Sperrung ist aufzuheben, wenn ihre Voraussetzungen entfallen. SS 26 Auskunft, Akteneinsicht (1) Die zuständige Stelle oder die mitwirkende Behörde erteilt auf schriftlichen, aber nicht elektronischen Antrag unentgeltlich Auskunft über die bei ihr im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung zur anfragenden Person (Antragsteller) gespeicherten Daten. (2) Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen. Bezieht sich die Auskunft auf personenbezogene Daten, die von der zuständigen Stelle oder der mitwirkenden Behörde der jeweils anderen übermittelt wurden, so ist die Auskunft nur mit deren Einwilligung zulässig. (3) Die Auskunft unterbleibt, wenn 1. eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung der zuständigen Stelle oder der mitwirkenden Behörde durch die Auskunftserteilung zu besorgen ist, oder 2. dies zu einer Gefährdung von Nachrichtenzugängen führen kann oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der mitwirkenden Behörde zu befürchten ist, oder 3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Bundeslandes Nachteile bereiten würde oder 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen Dritter, geheimgehalten werden müssen und deswegen das Interesse des Antragstellers an der Auskunftserteilung zurücktreten muss. (4) Die Ablehnung der Auskunft bedarf keiner Begründung, wenn dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Die Gründe für die Auskunftsverweigerung sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunft ganz oder teilweise abgelehnt, ist der Antragsteller auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, dass er sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wenden kann. Diesem ist auf 318 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG Verlangen des Antragstellers persönlich Auskunft zu erteilen, soweit nicht die jeweils zuständige Aufsichtsoder oberste Landesbehörde im Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Bundeslandes gefährdet würde. Personenbezogene Daten einer Person, der Vertraulichkeit zugesichert worden ist, dürfen auch dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht gegenüber nicht offenbart werden. Mitteilungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht an den Antragsteller dürfen keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der zuständigen Stelle oder der mitwirkenden Behörde zulassen. (5) Die zuständige Stelle oder die mitwirkende Behörde gewährt dem Antragsteller auf schriftlichen, aber nicht elektronischen Antrag Einsicht in die Teile der Sicherheitsakte oder der Sicherheitsüberprüfungsakte, die Daten zu seiner Person enthalten, soweit eine Auskunft für die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen nicht ausreicht und er hierfür auf die Einsichtnahme angewiesen ist. Die Regelungen der Absätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Abschnitt 3 Geheimund Sabotageschutz bei nichtöffentlichen Stellen SS 27 Anwendungsbereich Bei Sicherheitsüberprüfungen von Personen, die von der zuständigen Stelle zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit bei einer nichtöffentlichen Stelle ermächtigt werden sollen, gelten die für Sicherheitsüberprüfungen bei öffentlichen Stellen anzuwendenden Vorschriften dieses Gesetzes, soweit sich aus den folgenden Regelungen nichts Anderes ergibt. SS 28 Zuständigkeit Die Aufgaben der zuständigen Stelle werden wahrgenommen für 1. den Geheimschutz a. von der Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle, die eine Verschlusssache an eine nichtöffentliche Stelle weitergeben will, es sei denn, die für Wirtschaft zuständige oberste Landesbehörde übernimmt im Einvernehmen mit der jeweils zuständigen obersten Landesbehörde die Aufgaben der zuständigen Stelle, 319 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 b. von der für Wirtschaft zuständigen obersten Landesbehörde, soweit eine Verschlusssache von einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle eines anderen Bundeslandes an eine nichtöffentliche Stelle im Land Brandenburg weitergegeben werden soll. 2. den Sabotageschutz von der für Wirtschaft zuständigen obersten Landesbehörde, soweit nicht im Einvernehmen mit dieser eine andere oberste Landesbehörde die Aufgabe als zuständige Stelle wahrnimmt. SS 29 Bestellung eines Sicherheitsbevollmächtigten (1) Die nichtöffentliche Stelle benennt der zuständigen Stelle einen geeigneten leitenden Mitarbeiter als Sicherheitsbevollmächtigten, der nach Maßgabe dieses Gesetzes an den Sicherheitsüberprüfungen zu beteiligen ist. Der Sicherheitsbevollmächtigte ist der Leitung der nichtöffentlichen Stelle unmittelbar zu unterstellen, ohne dass deren Verantwortung hiervon berührt wird. (2) Der Sicherheitsbevollmächtigte muss nach der höchsten bei der nichtöffentlichen Stelle vorkommenden Verschlusssacheneinstufung sicherheitsüberprüft sein. SS 30 Sicherheitserklärung, Sicherheitsakte (1) Abweichend von SS 15 Abs. 1 nimmt der Sicherheitsbevollmächtigte der nichtöffentlichen Stelle die Sicherheitserklärung entgegen. Er prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben gegebenenfalls unter Beiziehung der Personalunterlagen, gibt sie an die zuständige Stelle weiter und teilt ihr alle sicherheitserheblichen Erkenntnisse mit. (2) Für die Sicherheitsakte über die überprüfte Person, die die nichtöffentliche Stelle führt, gilt SS 21 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Sicherheitsakte der nichtöffentlichen Stelle bei einem Wechsel des Arbeitgebers nicht abzugeben ist. SS 31 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe von sicherheitserheblichen Erkenntnissen Die zuständige Stelle unterrichtet den Sicherheitsbevollmächtigten darüber, ob die überprüfte Person zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit ermächtigt oder nicht ermächtigt werden kann. Erkenntnisse, auf denen diese Entscheidung beruht, dürfen nicht mitgeteilt werden. Um den Ge320 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG heimund Sabotageschutz zu gewährleisten, können sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach SS 7 Abs. 2 an die nichtöffentliche Stelle übermittelt werden; sie dürfen von dieser ausschließlich zu diesem Zweck genutzt werden. Die nichtöffentliche Stelle hat die zuständige Stelle unverzüglich zu unterrichten, wenn ihr sicherheitserhebliche Erkenntnisse über die überprüfte oder die einbezogene Person bekannt werden. SS 32 Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung Die Sicherheitserklärung ist der überprüften Person, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübt, auf Anforderung der zuständigen Stelle in der Regel alle fünf Jahre von der nichtöffentlichen Stelle erneut zuzuleiten. Die überprüfte Person hat die Sicherheitserklärung zu ergänzen, soweit sich die Daten verändert haben oder ergänzungsbedürftig sind. Die zuständige Stelle beauftragt die mitwirkende Behörde, die Maßnahmen gemäß SS 16 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 erneut durchzuführen. SS 33 Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten Die nichtöffentliche Stelle darf die nach diesem Gesetz zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen personenbezogenen Daten der überprüften Person in einer Sicherheitsakte und auch automatisiert speichern, verändern und nutzen. Die personenbezogenen Daten der einbezogenen Person dürfen nur in der Sicherheitsakte gespeichert, verändert und genutzt werden. Die Regelungen der SSSS 22 und 25 gelten entsprechend. Abschnitt 4 Reisebeschränkungen und Schlussvorschriften SS 34 Reisebeschränkungen (1) Personen, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut sind, die eine Sicherheitsüberprüfung nach SS 11 (Ü 2) oder SS 12 (Ü 3) erfordert, können verpflichtet werden, Dienstoder Privatreisen in und durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten, der zuständigen Stelle oder der nichtöffentlichen Stelle rechtzeitig vorher anzuzeigen. Die Verpflichtung kann auch für die Zeit nach dem 321 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Ausscheiden aus der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit angeordnet werden. (2) Die zuständige Stelle kann die Reise untersagen, wenn Anhaltspunkte zur Person oder eine besonders sicherheitsempfindliche Tätigkeit vorliegen, die eine erhebliche Gefährdung der überprüften Person durch fremde Nachrichtendienste erwarten lassen. Eine besonders sicherheitsempfindliche Tätigkeit ist in der Regel bei den in SS 12 Nr. 4 genannten Personen anzunehmen. (3) Ergeben sich bei einer Reise in oder durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten, Anhaltspunkte, die auf einen Anbahnungsoder Werbungsversuch fremder Nachrichtendienste hindeuten können, so hat die überprüfte Person die zuständige Stelle unverzüglich nach Rückkehr zu unterrichten. SS 35 Ermächtigung zur Rechtsverordnung Die jeweils zuständige oberste Landesbehörde wird ermächtigt im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern durch Rechtsverordnung die lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen im Sinne des SS 2 Abs. 2 zu bestimmen. SS 36 Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften (1) Das Ministerium des Innern wird ermächtigt, die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften zu erlassen. (2) Das für Wirtschaft zuständige Ministerium erlässt im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Ausführung dieses Gesetzes im Bereich der nichtöffentlichen Stellen. (3) Die jeweils zuständige Aufsichtsoder oberste Landesbehörde bestimmt im Einvernehmen mit der mitwirkenden Behörde (SS 4 Abs. 2) die sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen. 322 Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG 323 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 8.4 Register Ortsregister Landkreis Barnim.......................................................................... BAR Landkreis Dahme-Spreewald ........................................................LDS Landkreis Elbe-Elster ......................................................................EE Landkreis Havelland ......................................................................HVL Landkreis Märkisch-Oderland....................................................... MOL Landkreis Oberhavel ....................................................................OHV Landkreis Oberspreewald-Lausitz .................................................OSL Landkreis Oder-Spree .................................................................. LOS Landkreis Ostprignitz-Ruppin .......................................................OPR Landkreis Potsdam-Mittelmark ....................................................... PM Landkreis Prignitz ............................................................................PR Landkreis Spree-Neiße................................................................. SPN Landkreis Teltow-Fläming ................................................................ TF Landkreis Uckermark...................................................................... UM A Afghanistan............................................................................................ 152 Althüttendorf (BAR) ............................................................................... 121 Angermünde (UM) ................................................................................... 39 B Bad Belzig (PM)............................................................. 38, 50, 81, 85, 123 Bad Freienwalde (MOL) .................................................................. 41, 69f. Bad Saarow (LOS) .................................................................................. 36 Bayern ....................................................................... 74, 90, 100, 105, 114 Beeskow (LOS) ................................................... 74, 91, 97, 100, 118, 145 Berlin .................................................. 10f., 27, 39, 41, 44, 46, 48f., 63, 87, 324 Ortsregister 97, 102, 137f., 147f., 157, 163, 182 Bernau (BAR) ............................................................ 40, 53, 116, 134, 145 Biesenthal (BAR) ................................................................................... 115 Birkenwerder (OHV) .............................................................................. 118 Brandenburg ........6-11, 20, 23, 26f., 29-32., 37, 39, 41f., 47f., 50, 54f., 69, 71-75, 78, 82-85, 87, 89f., 95f., 97, 101f., 104, 106, 108f., 114, 116, 126, 128-131, 134, 136, 138, 140-142, 145-147, 149, 151, 154, 157, 163f., 165, 170, 175f., 182 Brandenburg an der Havel .................. 32, 49f., 55, 63, 89f., 104, 114, 123 Brandenburg an der Havel, OT Kirchmöser .......................................... 114 Brüssel (Belgien) ................................................................................... 152 Bundesrepublik Deutschland ........... 18, 24, 40, 57, 85, 126, 151, 160, 167 C Calau (OSL)............................................................................................. 47 Celle (Niedersachsen) ........................................................................... 159 Cottbus ..................................29, 42, 47f., 63, 94, 97, 100, 104-106, 108f., 116, 118, 124, 134, 136, 141f., 145, 148 D Deutschland...........18, 39f., 44f., 54f., 57, 60, 67, 74f., 78, 80, 83-85, 89f., 101, 120, 123, 126, 138, 151f., 155-157, 160, 163f., 167-170 Döbeln (Sachsen) .............................................................................. 57, 65 Dortmund (Nordrhein-Westfalen) ............................................................ 68 Dresden (Sachsen)...................................................................87, 104-106 E Eberswalde (BAR) ......................................................... 102, 106, 134, 145 Eichsfeld/Leinefelde (Thüringen) ........................................................... 109 Eisenhüttenstadt (LOS) ....................................................... 41, 43, 48, 120 Elsterwerda (EE) ........................................................................... 119, 145 Essen (Nordrhein-Westfalen) .............................................................. 144f. Europa ............................................................. 59f., 65, 74, 101, 145f., 165 325 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 F Falkenberg/Elster (EE) .......................................................................... 122 Falkensee (HVL)................................................................................ 41, 63 Finsterwalde (EE) .......................................................................... 120, 134 Forst (SPN).............................................................................. 41, 134, 159 Frankfurt am Main (Hessen) .................................................................. 157 Frankfurt (Oder) ............................................ 7, 32, 37, 41, 48f., 63, 74, 81, 83-85, 91, 100, 119, 123, 134, 145 Frankreich................................................................................................ 58 Friedland (LOS) ................................................................................. 74, 91 Friedland, OT Lindenberg (LOS) ..................................................... 91, 102 Fürstenwalde/Spree (LOS) .............................................. 49, 100, 125, 145 G Gardelegen (Sachsen-Anhalt) ................................................................. 91 Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) ................................................... 146 Gera (Thüringen) ................................................................................... 109 Gramzow (UM) ...................................................................................... 102 Gransee (OHV)........................................................................................ 51 Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) .................................... 52, 92, 109 Griechenland ......................................................................................... 143 Groß Leine (LDS) .................................................................................. 121 Guben (SPN) ..................................................................................... 38, 47 H Hamburg ................................................................................................ 159 Havelland (HVL) .................................................................... 6, 31, 50, 129 Hennickendorf (MOL) ............................................................................ 102 Hennigsdorf (OHV) .................................................................. 51, 118, 120 Herzberg (EE).......................................................................................... 47 Hoyerswerda (Sachsen) .......................................................................... 83 I Irak................................................................................151f., 157-159, 164 326 Ortsregister Iran ........................................................................................................ 172 J Jacobsdorf (LOS) .................................................................................. 125 Joachimsthal (BAR) ......................................................................... 53, 118 K Kobane (Syrien)............................................................................. 159, 165 Köln (Nordrhein-Westfalen) ............................................... 55, 68, 101, 109 Königs Wusterhausen (LDS) ................. 81f., 86f., 123, 134, 141, 143, 145 Kurdistan ............................................................................................... 164 L Landkreis Barnim (BAR) ........................... 9, 32, 40, 52, 53, 69, 70, 71, 74, 81, 82, 84, 97, 100, 101, 102, 109, 112, 115, 116, 118, 121, 122, 123, 124, 134 Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) ............... 8, 35, 42, 49, 64, 81, 82, 86, 100, 101, 113, 114, 120, 121, 123, 134 Landkreis Elbe-Elster (EE) ...................................... 34, 47, 119f., 122, 134 Landkreis Havelland (HVL).................................... 41, 63, 81, 87, 100, 104 Landkreis Märkisch-Oderland (MOL) ............ 41, 69, 81, 97, 102, 121, 134 Landkreis Oberhavel (OHV) ................................. 6, 36, 27, 29, 31, 35, 51, 81f., 92, 97, 100102, 118, 120, 129, 145 Landkreis Oberspreewald-Lausitz (OSL) ...81, 94, 97, 100, 115, 119, 122f. Landkreis Oder-Spree (LOS)................ 36f., 41, 48, 57, 62, 74, 81, 91, 97, 100, 102, 104, 113, 118, 120, 125, 145 Landkreis Ostprignitz-Ruppin (OPR) ................................ 7, 32, 43, 81, 87, 88, 100, 104, 129,134 Landkreis Potsdam-Mittelmark (PM) .. 6, 31, 34, 38, 50, 81, 85, 100f., 113, 119f., 123 ,129 Landkreis Prignitz (PR)...................................... 32, 81, 88f., 100, 119, 148 Landkreis Spree-Neiße (SPN) ....... 9, 41, 81, 92, 102, 121, 123f., 134, 159 Lankreis Teltow-Fläming (TF) ............................ 36, 49, 63f., 124, 145, 159 Landkreis Uckermark (UM)........................................... 32, 39f., 52, 81, 86, 100, 102, 117, 120-122, 146 327 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Lauchhammer (OSL) ......................................................................... 47, 94 Lenzen (PR) .................................................................................... 81, 88f. Lübbenau (OSL) .............................................................. 97, 100, 106, 123 Lübben (LDS) ........................................................................ 100, 113, 120 Luckenwalde(PM) ............................................................ 63, 120, 127, 159 Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz)............................................................ 105 M Magdeburg (Sachsen-Anhalt).................................................................. 88 Mallorca (Spanien) .................................................................................. 25 Märkisch-Buchholz (LDS) ........................................................................ 35 Mecklenburg-Vorpommern ......................................... 7, 11, 25, 27, 30, 52, 60, 66, 84, 92, 101, 109, 147 Mühlenfließ, OT Grabow (PM)............................................................... 113 N Nauen (HVL)................................................................................ 50, 81, 87 Neuruppin (OPR) ............. 32, 38, 43, 52, 78, 81, 87f., 129, 134f., 141, 143 Neustadt (Dosse) (OPR) ......................................................................... 88 Niedersachsen........................................................................... 68, 83, 159 Nordkorea ........................................................................................ 78, 172 O Oberspreewald-Lausitz................................................................ 37, 47, 81 Oderberg (BAR)....................................................................................... 69 Oranienburg (OHV) ......................................... 36, 51, 62, 81f., 92, 97, 145 Ortrand (OSL) .................................................................... 81, 94, 115, 122 Ottawa (Kanada) ................................................................................... 152 P Pakistan ................................................................................................. 172 Panketal (BAR) .......................................................................... 40, 82, 122 Pätz/Bestensee (LDS) ............................................................................. 42 328 Ortsregister Potsdam ................................................. 2, 6, 31f., 34f., 37, 50, 62, 81, 88, 97, 100, 116, 118f., 129, 134, 138f., 141, 143-145 Premnitz (HVL) 104 Prenzlau (UM) ......................................................... 52, 117, 120, 121, 124 R Rangsdorf (TF) ...................................................................................... 124 Rathenow (HVL) .............................................................................. 50, 100 Rehfelde (MOL) ..................................................................................... 121 Rostock, OT Lichtenhagen (Mecklenburg-Vorpommern) ........................ 83 Russland................................................................................ 106, 158, 173 S Sachsen.................................................. 7, 11, 24, 27, 29f., 41, 57, 60, 68, 83, 87f., 91f., 96, 101, 104-106, 108f. Sachsen-Anhalt ..................................................................... 11, 83, 88, 91 Schleswig-Holstein .................................................................................. 84 Schleswig (Schleswig-Holstein)............................................................... 75 Schneeberg (Sachsen) ............................................................................ 39 Schorfheide (BAR)............................................................... 9, 69, 112, 123 Schorfheide, OT Finowfurt (BAR) ............................ 9, 69, 101f., 109f., 112 Schwarzheide (OSL) ............................................................................... 94 Schweden ........................................................................................ 83, 109 Schwedt/Oder (UM) ......................................................... 52f., 81, 86, 145f. Spreenhagen, OT Markgrafpieske (LOS) .......................... 57, 62, 104, 113 Spremberg (SPN) .............................................. 9, 81, 92f., 121, 123f., 134 Storkow (LOS) ....................................................................................... 36f. Strausberg (MOL) ........................................ 41, 52, 97, 134, 141, 143, 145 Sydney (Australien) ............................................................................... 153 Syrien .............................. 10, 121, 138, 152, 157, 158, 159, 163, 164, 172 T Templin (UM) ......................................................................................... 122 329 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Thüringen ............................................................................ 11, 54, 55, 109 Torgau, OT Staupitz (Sachsen) ............................................... 92, 96, 108f. Tschetschenien........................................................................................ 12 Türkei..................................................................................................... 164 U USA ......................................................................... 45, 59, 74, 83, 84, 101 V Volksrepublik China ....................................................................... 168, 170 W Weinheim (Baden-Württemberg) ............................................................. 29 Werder (PM) .......................................................................................... 119 Wildau (LDS) ............................................................................. 49, 64, 101 Wittenberge (PR) ............................................................... 81, 88, 119, 148 Wittstock .................................................................................................. 43 Wünsdorf (TF) ......................................................................................... 64 Z Zossen (TF) ............................................................................................. 36 330 Ortsregister 331 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Personenregister A al-Adnani, Abu Mohammed ................................................................... 152 al-Baghdadi, Abu Bakir .......................................................................... 151 Apfel, Holger .......................................................................... 25, 29, 54, 56 B Beier, Klaus ..................................................................... 29, 32, 35, 38, 48 Berrios Miranda, Mario .......................................................... 146, 146-185 Borchardt, Siegfried (alias SS-Sigi) ......................................................... 68 Busse, Friedhelm..................................................................................... 32 C C., Ahmed .............................................................................................. 152 Cramer, Claus.......................................................................................... 35 D Deckert, Günter ....................................................................................... 24 Döhler, Rico ............................................................................................. 91 Dornbrach, Pierre ........................................ 35, 36, 49f., 55, 57, 59, 62, 90 E Eminger, Andre .......................................................................... 51, 89, 113 Eminger, Maik ........................................................................ 50f., 89f., 113 Engels, Friedrich.................................................................................... 144 F Fischer, Matthias ..................................................................................... 90 Franz, Frank .................................................................................... 25f., 54 G Gebhardt, Robert ............................................................................. 70f., 91 Giemsch, Dennis ..................................................................................... 68 332 Personenregister Gürtler, Thomas ....................................................................................... 47 H Hähnel, Stella .......................................................................................... 49 Hennig Dr., Rolf ....................................................................................... 85 Hess, Rudolf ............................................................................................ 51 Heß, Rudolf ..................................................................................... 63, 112 K Kebekov, Aliaskhab (alias Ali Abu Muhammad al-Dagestani) ............... 158 Killat, Patrick (alias Villain051) ................................................................ 82 Knuffke, Frank ......................................................................................... 49 Kokott, Manuele............................................................................... 29, 113 Kühnen, Michael ........................................................................ 30, 67, 130 L Lane, David Eden .................................................................................... 75 Lau, Sven .............................................................................................. 156 Lenin, Wladimir-Iljitsch................................................................... 144, 146 Lierse, Lore.............................................................................................. 29 M Mann, Klaus....................................................................... 9, 69f., 109, 112 Marx, Karl ...................................................................................... 144, 146 Marx, Peter .............................................................................................. 26 Mohammed............................................................................................ 155 Monis, Man Haron ................................................................................. 153 Müller, Michel..................................................................................... 29, 49 N Nemmouche, Mehdi .............................................................................. 152 O Öcalan, Abdullah ................................................................................... 164 P Pastörs, Udo ............................................................................................ 25 333 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Priebke, Erich .......................................................................................... 51 R Regener, Michael..................................................................................... 74 Rokohl, Aileen.............................................................................. 29, 35, 53 Roßmüller, Sascha .................................................................................. 26 S Salomon, Thomas ................................................................................... 29 Schittke, Norbert .................................................................................... 126 Schlowak, Alexander ............................................................................. 126 Schmidtke, Sebastian ............................................................ 32, 35, 50, 90 Schröder, Jörg ......................................................................................... 46 Schwerdt, Frank ...................................................................................... 27 Snowden, Edward ................................................................................. 170 Stein, Florian ............................................................................... 29, 35, 48 Stolle, Pascal ........................................................................................... 85 U U., Arid ................................................................................................... 157 Umarov, Dokku ...................................................................................... 158 V Vogel, Pierre .......................................................................................... 156 Voigt, Udo .................................................... 24, 25, 27, 29, 32, 46, 49, 129 W Weide, David ......................................................................... 39, 40, 53, 86 Wieschke, Patrick .................................................................................... 26 Worch, Christian .......................................................................... 26, 67, 68 Wulff, Thomas (alias Steiner) .................................................................. 32 Z Zasowk, Ronny .............................................. 29, 31, 35, 37f., 44f., 47, 54f. 334 Personenregister Zehaf-Bibeau, Michael........................................................................... 153 Zschäpe, Beate ...................................................................................... 51. 335 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Sachregister 4. Germanischer Achtkampf .................................................................. 112 7. Tag der deutschen Zukunft (TddZ) ..................................................... 87f. 25 Punkte-Programm der NSDAP ........................................................... 46 A A3stus.............................................................................................. 42, 100 Against Music Industry ...................................................................... 97, 99 Agnar ..................................................................................................... 100 Aktionsprogramm für ein besseres Deutschland ..................................... 46 al-Nusra-Front ....................................................................................... 151 al-Qaida ......................................................................................... 151, 154 Altermedia ............................................................................................... 86 Alternative für Deutschland (AfD) ............................................................ 55 Alternative Nationale Strausberger Dart Piercing und Tattoo (ANSDAPO) ........................................................................... 80 Anger Within .......................................................................................... 100 Anti-Asylkampagne................................................................ 8, 38f., 42, 69 Antifa ..................................................................................... 135, 137, 142 Antifa Neuruppin .................................................................................... 135 Antifaschistische Linke Berlin (ALB) ...................................................... 137 Antifaschistischen Revolutionären Aktion Berlin (ARAB) ...................... 138 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) .......................................10, 138, 163-165 Aryan Blood Brothers (ABB) .................................................................. 81f. Aryan Brotherhood (A.B.) .................................................................. 97, 99 Atomgesetz...................................................................................... 11, 177 Autan ................................................................................................. 97, 99 Autonome ...........................................................12, 73, 133-140, 149, 182 Autonome Nationalisten (AN) .................................................................. 73 B Barnimer Freundschaft .............................................. 42, 74, 81f., 102, 122 336 Sachregister Barnimer Perspektiven ............................................................................ 46 Berufsfeuerwehren ................................................................................ 180 Besseres Hannover ................................................................................. 30 Beuth Hochschule für Technik Berlin ..................................................... 182 Bewachungsverordnung (BewachV) ............................................... 11, 177 Björn Brusak (Liedermacher)........................................................... 98, 100 Blanka Perforto ........................................................................ 97, 99, 106f. Blood Brother Nation (BBN) ...................................................... 74f., 81, 83 Blood & Honour ..................................................................................... 84f. Bloodshed (B.S.) ............................................................................... 97, 99 Blutflagge........................................................................... 97, 99, 101, 106 Brandenburgische Kommunalakademie.................................................. 11 Brandenburg wehrt sich........................................................................... 43 Brigade 8 ................................................................................... 74f., 81, 84 Bruderschaft 25 ........................................................................... 74, 81, 84 Bruderschaft SG 44 ..................................................................... 74, 81, 84 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle .................................... 172 Bundesgerichtshof ................................................................................. 164 Bundeskriminalamt ................................................................................ 176 Bundesnachrichtendienst .............................................................. 172, 176 Bundespolizei ........................................................................................ 176 Bundesregierung ................................................................................... 173 Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH ............................. 126 Bundestagsverwaltung ...................................................................... 25, 31 Bundeszentralregister............................................................................ 176 Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff) e.V. (BfG) ................................... 114 Bürgerinitiative Nein zum Heim in Bad Belzig ......................................... 85 Bürgerwehr Frankfurt (O) ........................................................................ 83 Burn Down (B.D.) .............................................................................. 97, 99 C Charlie Hebdo........................................................................................ 153 337 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Collegium Humanum ............................................................................... 85 Confident of Victory (C.O.V.) ............................................................. 97, 99 Crew 38 ............................................................................... 74, 81, 84, 101 Cyberspionage ...................................................................................... 171 Cynic........................................................................................................ 97 D Dabiq ..................................................................................................... 154 Dawa ..................................................................................................... 156 Demokratie verstehen, Transparenz zeigen, Beteiligung eröffnen (DEM-TRA-BE) ..................................................... 181 demos - Brandenburgisches Institut für Gemeinwesenberatung .......... 180 Der Aktivist............................................................................................... 60 Der III. Weg ....................................................... 9, 55, 60, 65, 85, 89f., 129 Der Untergang ..................................................................................... 106f. Deutsche Demokratische Repubilk (DDR) ............................................ 145 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) ............10, 12, 133, 144-147, 149 Deutsche Volksunion (DVU) ................................ 7, 32, 34, 54, 67, 69, 128 Die Arier (Dokumentarfilm) ...................................................................... 44 Die Barnim-Stimme ................................................................................. 53 Die Exilregierung Deutsches Reich ....................................................... 126 DIE LINKE ......................................................................................... 38, 67 Die Rechte 6, 8f., 12, 23, 26, 31f., 35, 41, 55, 60, 65, 67-72, 91f., 95, 112, 128f. Die Uckermark-Stimme ........................................................................... 53 Die Weißen Jäger (D.W.J.) ................................................................ 97, 99 Direkte Aktion/Mitteldeutschland (JF) ...................................................... 80 Dosto (Bernauer Jugendclub).................................................................. 42 E Ein Freund aus Potsdam ....................................................................... 100 Einheit und Kampf ................................................................................... 56 Ethnopluralismus ..................................................................................... 58 338 Sachregister Europäische Aktion (EA).................................................................. 81, 84f. Europäischen Union (EU) .............................................................. 164, 167 Europaparlament ..................................................................................... 49 Europawahl............................................................................ 9, 59, 68, 147 Evil Goat ................................................................................................ 100 Exilregierung Deutsches Reich ............................................................. 126 Exzess ..................................................................................... 97, 99, 105f. F Facebook 29, 32, 34f., 38-41, 43, 46, 48, 50-53, 60-65, 68, 71, 82f., 85f., 89, 94, 112, 117, 138f., 154, 156 Fläming Front Belzig.................................................................... 81, 85, 91 Freie Kräfte (FK) ................................................................................ 50, 90 Freie Kräfte Königs Wusterhausen.................................................... 81, 86 Freie Kräfte Neuruppin/Osthavelland (FKN).................................... 81, 87f. Freie Kräfte Potsdam......................................................................... 81, 88 Freie Kräfte Prignitz ........................................................................... 81, 88 Freie Kräfte Schwedt/Oder ................................................................ 81, 86 Freie Nationalisten............................................................................... 6, 72 Freies Netz Süd ....................................................................................... 90 Freie Syrische Armee ............................................................................ 151 freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGo) .......... 17f., 24, 46, 57, 72, 149, 152, 155, 176, 179f. Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP) ............................................ 27 Frontalkraft (FK) ................................................................................ 97, 99 Frontfeuer .................................................................. 91, 97, 99, 101f., 105 G G 10-Kommission .................................................................................. 18f. Gefangenenhilfe .............................. 9, 50f., 57, 62, 81, 89f., 113, 129, 149 Glaskammer ............................................................................................ 97 Grundgesetz .............................................................................. 17, 67, 155 339 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 H Hallgard ............................................................................................. 97, 99 Hammerskins............................................................................. 74, 84, 101 Handschuh ............................................................................................ 100 Handstreich ............................................................................. 97, 99, 105f. Hassgesang (H.G.) ................................................................................ 100 Hausmannskost (HMK) ..................................................................... 97, 99 Havelland-Stimme ............................................................................. 41, 50 Heimattreue Deutsche Jugend (HDJ).............................................. 27, 60f. Helle und die RACker (H&R) ........................................... 97, 99, 106, 108f. Helle und die RACer. Siehe Helle und die RACker (H&R) Helle (Liedermacher) ....................................................................... 98, 100 Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V. ................................................................................................. 9, 89 Himmelfahrtskommando........................................................................ 100 I Ingenieursverband VDI .......................................................................... 170 Initiative Pätz ........................................................................................... 42 Inspire .................................................................................................... 154 Interventionistische Linke (IL) ................................................................ 138 Invasion 13 Techno Rechts ............................................................. 97, 107 Islamischer Staat (IS) ......................................................151-154, 157-160 J Jagdgeschwader D.S.T............................................................................ 74 Junge Nationaldemokraten (JN) 6-8, 23, 27, 29, 31, 35f., 41f., 49-51, 55-66, 72f., 77, 85, 90, 101, 113f. Jungsturm .............................................................................................. 105 Jungvolk ................................................................................................ 100 K KADEK. Siehe PKK 340 Sachregister Kameradschaft Aachener Land ............................................................... 68 Kameradschaft Hamm ............................................................................. 68 Kameradschaft Hauptvolk ....................................................................... 80 Kameradschaft Kommando Werwolf (KSKW) ........................... 81, 91, 101 Kameradschaft Märkisch Oder Barnim (KMOB).......... 8, 31, 70, 81, 91, 92 Kameradschaft Oberhavel ....................................................................... 80 Kameradschaft Schutzbund Deutschland ............................................... 80 Kampagne "Lies!" .................................................................................. 156 Karin (Wut aus Liebe) ............................................................ 98, 100f., 109 Kaukasisches Emirat (KE) ..................................................................... 158 KCK. Siehe PKK KKK. Siehe PKK Klänge des Blutes............................................................ 97, 99, 101f., 105 Kommunalpolitische Vereinigung (KPV) .................................................. 30 Kommunalwahlen .................................. 7, 9, 32, 34, 54f., 70f., 85, 91, 129 Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) ........................................ 144 Kommunistischer Arbeiterbund Deutschland......................................... 146 KONGRA-GEL. Siehe PKK KSL 13 Crew ........................................................................................... 97 L Landesfeuerwehrschule ........................................................................ 180 Landesfeuerwehrverband ...................................................................... 180 Landeskriminalämter ............................................................................. 176 Landesregierung........................................................................ 17f., 37, 47 Landkreistag .................................................................................... 11, 180 Landser.................................................................................................... 74 Landtag Brandenburg .............................................................................. 17 Landtagswahl ...............................7, 27, 34f., 37, 41f., 50, 63, 71, 145-147 Lausitzer Rundschau ............................................................................... 93 Licht und Schatten ................................................................................... 88 Luftsicherheitsgesetz ....................................................................... 11, 177 341 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Lunikoff-Verschwörung ............................................................................ 74 M Magog...................................................................................................... 97 Märkische Klänge ............................................................................ 97, 105 Märkische Skinheads 88 (MS 88)...................................... 81, 92, 101, 109 Martin (Liedermacher) ..................................................................... 98, 100 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) .................................................................. 12, 133, 144, 146f., 149 Militärischer Abschirmdienst .................................................................. 176 Mogon................................................................................................ 97, 99 Morgenröte .............................................................................. 98, 100, 106 N Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD).................................................. 6-9, 12, 23-27, 29-32, 34-44, 46-58, 60, 62f., 65, 67f.,70-73, 77, 82, 85-92, 95, 101, 113f., 122f., 126, 128f., 131, 136, 142, 148 Nationaler Widerstand Dortmund ............................................................ 68 Nationale Sozialisten ............................................................................... 72 Nationalisten Spremberg ................................................................... 81, 92 Nationalistische Front (NF) ...................................................................... 27 National Security Agency (NSA) ............................................................ 170 Nationalsozialisten Ortrand (NSO) .................................................... 81, 94 Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) .................................. 8, 46f., 51, 54, 57, 61, 64, 77, 86, 106, 114 Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) ......................... 51, 85, 89f., 113 Natürlich .................................................................................................. 97 Nein zum Heim .....................................................34, 43, 49-51, 69, 85, 94 Nein zum Heim in Eisenhüttenstadt ........................................................ 43 Nein zum Heim in Lauchhammer ............................................................ 94 Neonationalsozialisten...........................6-9, 12, 23f., 26f., 31f., 38, 42, 52, 54f., 67, 70, 72-74, 76-78, 80, 84f., 88-90, 92, 95, 100, 113, 128-131 342 Sachregister Netze (Liedermacher) ...................................................................... 98, 100 Neue antikapitalistische Organisation (NaO)....................................... 138f. No Escape ............................................................................................. 100 Nordkaukasische Separatisten Bewegung (NKSB)............................... 158 North Atlantic Treaty Organization (NATO) ............................................ 167 Northsidecrew (NSC)............................................................................. 113 O Obama Lied ........................................................................................... 107 Obskur ..................................................................................................... 97 Oderfront ................................................................................................. 86 One People One Struggle Records (OPOS Records) ....................104-106 Outlaw Motorcycle Gangs (OMCG) ....................................................74-77 P Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) ........................................ 17f. Partei der Demokratischen Union (PYD) ............................................... 163 PC Records ....................................................................................104-106 Polizei... 17, 41-43, 48, 52, 55, 83, 91, 96, 112, 123f., 148f., 153, 176, 180 Polizeifachhochschule ........................................................................... 180 Preußenfront............................................................................................ 97 Preussenstolz ............................................................................ 97, 99, 105 Preußentag .............................................................................................. 27 Preussen.Wut ........................................................................................ 100 Projekt 8.8 ......................................................................................... 97, 99 Proliferation ................................................................... 12f., 167, 172, 174 Protokolle der Weisen von Zion............................................................. 106 Q Quadriga .................................................................................... 97, 99, 105 R (R.a.W) Recht auf Wahrheit....................................... 82, 98, 100, 102, 106 343 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Rapvolution...................................................................................... 98, 100 Raritäten .................................................................................................. 97 Rebell .................................................................................................... 147 Rebel Records ......................................................................104-106, 108f. Redrum...................................................................................... 97, 99, 105 Reichsbürger ........................................................................... 11, 126, 181 Ring Nationaler Frauen (RNF)................................................................. 30 Rote Armee Fraktion (RAF) ................................................................... 140 Rote Hilfe (RH) ...............................................................................140-143 Rotfüchse .............................................................................................. 147 S Sacutra/Steve .................................................................................. 98, 100 Sag was du denkst .......................................................................... 49, 101 Salafismus ............................................................................... 12, 83, 155f. Salafisten ..........................................................68, 101, 109, 155-157, 159 Scharia .................................................................................................. 155 Schlauer Fuchs........................................................................................ 29 Schwarze Blöcke ............................................................................. 73, 182 Schwarze Kreuze Deutschland ............................................................... 82 Sicherheitsüberprüfung ....................................................................... 176f. Skype..................................................................................................... 154 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) ................................... 36 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) .............................144-146 Spionageabwehr.............................................................12f., 167-169, 179 Spreelichter ............................................................................................. 88 Sprengstoffgesetz............................................................................ 11, 177 Sten (Liedermacher) ........................................................................ 98, 100 Sturm 27 .................................................................................................. 80 Sturmabteilung (SA) .............................................................................. 114 Sturm & Drang ....................................................................................... 105 Sturmgruppe SG 44............................................................................... 101 344 Sachregister T Threema ................................................................................................ 154 Toitonicus......................................................................................... 98, 100 Tolerantes Brandenburg .......................................................................... 11 Twitter .............................................................................................. 94, 154 U Unsere Zeit (UZ) .................................................................................. 144f. Uwocaust ................................................................................... 97, 99, 105 Uwocaust und alte Freunde. Siehe Uwocaust V Vandalen - Ariogermanische Kampfgemeinschaft ................................... 74 Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten......................................................................... 85 Verfassungsschutz ..................................................... 2, 8, 10f., 13, 17, 19, 156, 170-172, 174f., 177, 179-181 Verschlusssachenanweisung ................................................................ 175 "Volkstod"-Kampagne .............................................................................. 64 Volkstroi / USK....................................................................................... 100 W Waffen für Kobane ................................................................................. 165 Wecki ............................................................................................. 100, 107 Wehrmut .......................................................................................... 97, 106 WhatsApp ...................................................................................... 154, 156 Widerstandsbewegung in Südbrandenburg .................... 27, 60, 64, 78, 92 Wirtschaftsschutz .................................................. 12f., 167, 169, 179, 182 Wirtschaftsspionage ...............................................................169-171, 182 Wolfskraft (WK) ................................................................................. 97, 99 Y YouTube ................................................................................................ 156 YPG ............................................................................................... 139, 163 345 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 YPJ ........................................................................................................ 139 Z Zukunftsstimmen ............................................................................... 81, 94 346 Sachregister 347 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Auflistung extremistischer Organisationen/ Gruppierungen im Verfassungsschutzbericht Brandenburg 2014 Rechtsextremismus Gruppierung / Organisation Anmerkung Seite(n) Aryan Brotherhood (A.B.) Band 97, 99 Autan 97, 99 Blanka Perforto 97, 99, 106f. Bloodshed (B.S.) 97,99 Blutflagge 97, 99, 101, 106 Burn Down (B.D.) 97, 99 Confident of Victory (C.O.V.) 97, 99 Die weißen Jäger (D.W.J.) 97, 99 Exzess 97, 99, 105f. Frontalkraft (FK) 97, 99 Frontfeuer 91, 97, 99, 101f., 105 Hallgard 97, 99 Handstreich 97, 99, 105f. Hausmannskost (HMK) 97, 99 Helle und die RACker (H&R) 97, 99, 106, 108f. Klänge des Blutes 97, 99, 101f., 105 (tritt auch unter "Raritäten" auf) Mogon 97, 99 Preussenstolz 97, 99, 105 Projekt 8.8 (Projekt 88) 97, 99 Quadriga 97, 99, 105 Redrum 97, 99, 105 Uwocaust 97, 99, 105 Wolfskraft (WK) 97, 99 348 Auflistung extremistischer Organisationen/Gruppierungen Gruppierung / Organisation Anmerkung Seite(n) Obskur 97 Märkische Klänge Band97, 105 Natürlich Projekt 97 Wehrmut 97, 106 Morgenröte 98, 100, 106 Helle 98, 100 Toitonicus 98, 100 (auch Preussen.Wut" und "Thomas") Martin 98, 100 R.a.W. (Recht auf Wahrheit) Lieder82, 98, 100, 102, 106 macher/in Rapvolution 98, 100 Sten 98, 100 Björn Brusak 98, 100 Karin (Wut aus Liebe) 98, 100f., 109 Sacutra/Steve 98, 100 Aryan Blood Brothers (ABB) 81f. Barnimer Freundschaft 42, 74, 81f., 102, 122 Blood Brother Nation (BBN) 74f., 81, 83 Brigade 8 74f., 81, 84 Bruderschaft 25 74, 81, 84 Bruderschaft SG 44 74, 81, 84 Crew 28 Neo74, 81, 84, 101 Europäische Aktion (EA) national81, 84f. Fläming Front Belzig sozialisten 81, 85, 91 Freie Kräfte Königs Wusterhausen 81, 86 Freie Kräfte Neuruppin/Osthavelland 81, 87f. (FKN) Freie Kräfte Potsdam 81, 88 Freie Kräfte Prignitz 81, 88 Freie Kräfte Schwedt/Oder 81, 86 349 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Gruppierung / Organisation Anmerkung Seite(n) 9, 50f., 57, 62, 81, Gefangenenhilfe 89f., 113, 129, 149 Kameradschaft Kommando Werwolf 81, 91, 101 (KSKW) Kameradschaft Märkisch Oder Barnim Neo8, 31, 70, 81, (KMOB) national91, 92 Märkische Skinheads 88 (MS 88) sozialisten 81, 92, 101, 109 Nationalisten Spremberg 81, 92 Nationalisten Ortrand (NSO) 81, 94 Zukunftsstimmen 81, 94 6, 8f., 12, 23, 26, 31f., 35, 41, 55, 60, Die Rechte 65, 67-72, 91f., 95, 112, 128f. 9, 55, 60, 65, 85, Der III. Weg 89f., 129 6-8, 23, 27, 29, 31, 35f., 41f., 49-51, Junge Nationaldemokraten (JN)84 55-66, 72f., 77, 85, Partei 90, 101, 113f. 6-9, 12, 23-27, 29-32, 34-44, 46-58, 60, 62f., 65, Nationaldemokratische Partei 67f.,70-73, 77, 82, Deutschlands (NPD) 85-92, 95, 101, 113f., 122f., 126, 128f., 131, 136, 142, 148 84 NPD-Jugendorganisation 350 Auflistung extremistischer Organisationen/Gruppierungen Gruppierung / Organisation Anmerkung Seite(n) Bund für Gotterkenntnis Verein 114 (Ludendorff) e.V. Die Exilregierung Deutsches Reich Reichs126 bürger Linksextremismus Gruppierung / Organisation Anmerkung Seite(n) Deutsche Kommunistische Partei 10, 12, 133, 144(DKP) 147, 149 Marxistisch-Leninistische Partei 12, 133, 144, Deutschlands (MLPD) Partei 146f., 149 Sozialistische Deutsche Arbeiter144-146 jugend (SDAJ)85 Autonome in/um Potsdam 134f. Autonome in/um Cottbus 134f. Autonome in/um Spremberg 134f. Autonome in/um Forst 134f. Autonome in/um Frankfurt (Oder) Szene, 134f. Autonome in/um Neuruppin teilweise 134f. Autonome in/um Finsterwalde unstruk134f. Autonome in/um Königs Wusterturiert 134f. hausen Autonome in/um Strausberg 134f. Autonome in der Region Eberswalde/ 134f. Bernau Rote Hilfe e.V. Verein 104-143 85 DKP-Jugendorganisation 351 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Islamismus/islamistischer Terrorismus Gruppierung / Organisation Anmerkung Seite(n) Bezüge von EinzelNordkaukasische Separatisten personen 158 Bewegung zum "Kaukasischen Emirat" Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern (ohne Islamismus) Gruppierung / Organisation Anmerkung Seite(n) Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) bzw. Verein, mit Volkskongress Kurdistans (KONGRATätigkeits10, 138, 163-165 GEL) verbot belegt 352 Auflistung extremistischer Organisationen/Gruppierungen 353 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 8.5 Bildnachweis Titel (C)2007 Frank Liebke, all rights reserved Seite 3ff. Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg (MIK) Seite 24 Homepage "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD); abgerufen am 19.12.2011 Seite 26 Homepage "NPD Brandenburg"; abgerufen am 19.12.2014 Seite 28ff. MIK Seite 35 Facebook-Seite von Florian Stein (NPD), 12.09.2014, abgerufen am 14.11.2014 Seite 40 Facebook NPD Brandenburg, 17.09.2014, abgerufen am 05.11.2014 Seite 43 Facebook-Seite "Brandenburg wehrt sich", abgerufen am 14.11.2014 Seite 44 "Mo Asymang interviewt Ronny Zasowk", Screenshot aus: "Die Arier" (Dokumentarfilm, 2014), (c) Mo Asymang Management Seite 47 Homepage "NPD Brandenburg-Lausitz", abgerufen am 09.01.2014 Seite 49 Facebook-Seite NPD Dahmeland, 01.09.2014, abgerufen am 05.12.2014 Seite 51 Facebook-Seite NPD Potsdam-Mittelmark, 20.10.2014, abgerufen am 06.12.2014 Seite 52 Facebook-Seite NPD Oberhavel, 29.03.2014, abgerufen am 17.10.2014 Seite 53 Facebook-Seite NPD Barnim-Uckermark, 10.09.2014, abgerufen am 06.12.2014, Eintrag wurde zwischenzeitlich entfernt. Seite 56 MIK Seite 59 Facebook-Seite JN Brandenburg, 16.12.2014, abgerufen am 17.12.2014 Seite 61 Facebook-Seite JN Brandenburg, 09.12.2014, abgerufen am 12.12.2014, Eintrag ist mittlerweile nicht mehr online. 354 Bildnachweis Seite 62 MIK Seite 64 Homepage "Sag was du denkst", abgerufen am 13.02.2014 Seite 67 MIK Seite 69 oben: MIK unten: Facebook-Seite "Die Rechte" Landesverband Brandenburg, 11.05.2014, abgerufen am 07.12.2014 Seite 70 Facebook-Seite "Die Rechte" Landesverband Brandenburg, 06.05.2014, abgerufen am 07.12.2014 Seite 73ff. MIK Seite 77 Homepage "Licht & Schatten", abgerufen am 23.04.2015 Seite 79ff. MIK Seite 83 oben: Homepage "Blood Brother Nation", abgerufen am 20.12.2014 unten: Facebook-Seite eines Rechtsextremisten in Frankfurt (Oder), eingestellt am 13.11.2014, abgerufen am 13.11.2014 Seite 85 MIK Seite 86 Homepage "Altermedia Deutschland", abgerufen am 05.01.2015 Seite 87 Homepage "Tag der deutschen Zukunft", abgerufen am 18.12.2014 Seite 88 Homepage "Licht & Schatten", abgerufen am 20.04.2015 Seite 90 MIK Seite 93 LAUSITZER RUNDSCHAU Seite 94 Stadt Ortrand Seite 96ff. MIK Seite 110 Facebook-Seite "Frontalkraft Cottbus", abgerufen am 12.08.2014 Seite 111ff. MIK Seite 136 Facebook-Seite "Antifa Info Tresen Neuruppin", 09.11.2014, abgerufen am 16.12.2014 Seite 137 Facebook-Seite "Antifa Info Tresen Neuruppin", 12.12.2014, abgerufen am 16.12.2014 355 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2014 Seite 138 Facebook-Seite "NaO Potsdam", 18.08.2014, abgerufen am 19.12.2014 Seite 140 Rote Hilfe Bundesverband: Internetsonderseite "18. März. Tag der politischen Gefangenen", abgerufen am 21. April 2015 Seite 141f. MIK Seite 143 Homepage "linksunten Indymedia", 27.01.2014, abgerufen am 10.12.2014 Seite 144ff. MIK Seite 156 http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/b/b9/201406-07_pierre_vogel_001.jpg (10.02.2014) Seite 157ff. MIK Seite 167 Bundesamt für Verfassungsschutz Seite 169 MIK Seite 170ff. Bundesamt für Verfassungsschutz Seite 177 MIK 356 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Brandenburg unentgeltlich herausgegeben. Sie ist nicht zum gewerblichen Vertrieb bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Das gilt für Landtags, Bundestags und Kommunalwahlen sowie für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipoli tischer Informationen oder Werbemitteln. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet wer den, die auf Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. I. Grundrechte Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist un antastbar. Sie zu achten und zu schüt zen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unver äußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Ge meinschaft, des Friedens und der Ge rechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als un mittelbar geltendes Recht. Artikel 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, so weit er nicht die Rechte anderer ver letzt und nicht gegen die verfassungs mäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.