Verfassungsschutzbericht Brandenburg 2010 Ein Handbuch Mit dem vorliegenden Jahresbericht 2010 unterrichtet die Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg in Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages die Öffentlichkeit. Die Zukunftsregion Brandenburg ist modern und reich an Schönheit. Das Titelbild des jährlichen Verfassungschutzberichts steht dafür. Es zeigt das innovative, Vergangenheit und Zukunft verbindende "Hans Otto Theater" am Havelufer des Tiefen Sees in Potsdam. Seit September 2006 wird dort gespielt. Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Verfassungsschutzbericht 2010 Land Brandenburg Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Impressum Herausgeber: Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Redaktion: Abteilung Verfassungsschutz, Referat V/2 Henning - von - Tresckow - Straße 9 - 13 14467 Potsdam Telefon: 0331 - 866 2699 Fax: 0331 - 866 2609 E-Mail: info@verfassungsschutz-brandenburg.de Internet: www.verfassungsschutz.brandenburg.de Auflage: 6.000 Druck: Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg Redaktionsschluss: 02. März 2011 Vorwort VORWORT Das Leben in einer Demokratie ist für die meisten von uns inzwischen selbstverständlich, es ist Alltag. Das ist gut und richtig so, schließlich zeigt es, dass wir nicht um unsere demokratische Grundordnung fürchten. Sie ist der Fixstern unserer freiheitlichen Gesellschaft. Aber auch das Selbstverständliche müssen wir aus unserem Selbstverständnis heraus verteidigen. Unser Rechtsstaat muss aufmerksam sein und die Kräfte im Auge behalten, die die freiheitlich demokratische Grundordnung in Frage stellen oder gar aktiv bekämpfen. Denn verfassungsfeindliche Bestrebungen richten sich nicht nur gegen ein Stück Papier oder gegen den Staat als Institution, sondern sind ein Angriff auf die unveräußerlichen Rechte jedes Einzelnen. Eine wehrhafte und streitbare Demokratie braucht mündige Bürger und einen Staat, der es als seine vornehmste Aufgabe begreift, ihre Rechte zu schützen. Hier ist der Verfassungsschutz ein wichtiges Instrument. Er spürt den Gefahren nach, die von außen wie von innen für unser Land und seine verfassungsmäßige Ordnung aufkommen. Politischer Extremismus, Terrorismus und Spionage - der Verfassungsschutz muss Schritt halten mit dynamischen Risiken. Er erkennt und benennt diese Bedrohungen. Der Verfassungsschutzbericht macht die Ergebnisse dieser Arbeit transparent und greifbar. Extremismus birgt Gefahren, egal, aus welcher Richtung - rechts oder links - er kommt. Hier in Brandenburg bereitet uns immer noch der Rechtsextremismus die größte Sorge. Allerdings: In den vergangenen Jahren hat das gemeinsame Wirken von Staat und Zivilgesellschaft die Aktivitäten der Neonazis zurückgedrängt. Bundesweit anerkannt ist das Brandenburger Konzept "Verfassungsschutz durch Aufklärung", und die offensive Aufklärungsund Informationsarbeit unseres Verfassungsschutzes tragen genauso wie seine Beratung für Vereine, Verbände und Kommunen weiterhin dazu bei, die Szene erfolgreich zu bekämpfen. Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Der Kampf gegen Rechts darf aber nicht zur Legitimierung oder auch nur zur Duldung von linkem Extremismus führen. Mit dem einen Extremismus gegen den anderen vorzugehen, kann nicht im Sinne von Freiheit und Demokratie sein. Extremismus, gleich welche Couleur, höhlt unseren Rechtsstaat aus - und gefährdet das scheinbar Selbstverständliche, nämlich ein Leben in Freiheit und Sicherheit. Das gilt auch für die abstrakte Bedrohung durch islamistischen Terrorismus, der sich Deutschland in jüngster Zeit ausgesetzt sieht. Und auch wenn es hier in Brandenburg zurzeit keine organisierten Strukturen zu verzeichnen gibt, ist stete Wachsamkeit gefragt. Der Verfassungsschutz braucht viele Augen, um den Staat, seine Bürger und auch die Wirtschaft vor Bedrohungen durch Extremismus, Terror und Spionage zu bewahren. Bei all denen, die daran mitarbeiten, bedanke ich mich. Dr. Dietmar Woidke Minister des Innern Vorwort Liebe Bürgerinnen und Bürger, unter den Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bleibt der Rechtsextremismus weiterhin eine Herausforderung für Brandenburg. In diesem Phänomenbereich wird für das Jahr 2010 ein an der Einwohnerzahl gemessenes erhebliches Potenzial von 1.170 (- 60) Personen festgestellt. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf den vollständigen Zusammenbruch der DVU zurückzuführen; dem steht aber ein Zuwachs bei Neonationalsozialisten gegenüber. 2009 zählte die DVU noch 150 Mitglieder, Ende 2010 existierte sie in Brandenburg nicht mehr. Nach der Fusion mit der NPD traten nur knapp 40 DVU-Mitglieder in diese ein. Für die NPD gibt der brandenburgische Verfassungsschutz jetzt 370 (+ 50) Mitglieder an, darunter 40 (- 10) "Junge Nationaldemokraten" (JN). Auf insgesamt 380 (+ 60) Personen ist die Gruppe der Neonationalsozialisten angewachsen. Für die gewaltorientierte und hauptsächlich aus Neonationalsozialisten bestehende Aktionsform "Autonome Nationalisten" konnten 2010 etwa 100 (- 60) Rechtsextremisten mobilisiert werden. Mit 450 (- 30) ist die Zahl gewaltbereiter, unorganisierter Rechtsextremisten erneut leicht rückläufig. Die NPD Brandenburg hat sich auch im Jahr 2010 bemüht, ihre Strukturen auf kommunaler Ebene weiter auszubauen, um sich eine Basis für die Landtagswahl 2014 zu schaffen. Vorbild sind die vergleichsweise aktiveren und mitgliederstärkeren Landesverbände Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. In Brandenburg unterhält die NPD acht Kreisverbände. Hinzu kommen unverändert drei JN-"Stützpunkte". Eine Steigerung ihrer bisher schwachen Aktivitäten gelang der NPD jedoch nicht. Ihre Strategie, die Konkurrentin DVU mit dem Bruch des Deutschland-Paktes und der damit verbundenen Gegenkandidatur bei der Landtagswahl 2009 zunächst auszuschalten und später komplett zu übernehmen, ist ins Leere gelaufen. Zwar hat die NPD den Wiedereinzug der DVU in den Landtag wie geplant verhindert. Doch der Großteil der ehemals 150 brandenburgischen DVU-Mitglieder verweigert sich nun der NPD. Für kommunale DVU-Mandatsträger gilt das ebenso. Von den ursprünglich 25 DVU-Mandaten konnte die NPD bis Mitte Februar 2011 gerade einmal zwei übernehmen. Damit kommt die Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 NPD nun auf 27 kommunale Mandate (17 in Kreistagen und kreisfreien Städten sowie 10 in Gemeindevertretungen), womit sie lediglich ihren Stand der Kommunalwahl 2008 wieder erreicht hat. Regional unterschiedlich ausgeprägt ist die Zusammenarbeit neonationalsozialistischer "Freier Kräfte" mit der NPD. Es ist das erklärte Ziel der NPD, ihre Mitgliederund Strukturschwäche über die Einbindung von Neonationalsozialisten auszugleichen. Sie dienen der Partei als Hilfstruppen und Fußvolk zur Erledigung niederer Aufgaben. Da Neonationalsozialisten eine eindeutige Wesensverwandtschaft mit der NSDAP aufweisen, gerät die NPD immer tiefer in den Strudel einer Nazifizierung. Als Scharnierfunktion für die Einbindung neonationalsozialistischer "Freier Kräfte" dienen besonders die JN. In der NPD-Jugendorganisation ist diese Nazifizierung bereits weit vorangeschritten und prägt sie maßgeblich. 2011 kann mit Versuchen der JN gerechnet werden, ihre Strukturen im Land weiter auszubauen. Neonationalsozialistische "Freie Kräfte" bemühen sich weiterhin, unabhängig von Parteistrukturen zu agieren und dabei nach außen möglichst lose, internetgestütze Netzwerke zu unterhalten. Ihre Aktivitäten und ihr Personenpotenzial konnten sie im Jahr 2010 ausdehnen. Entsprechende Aktions-Zellen wurden in acht (- 1) Regionen des Landes festgestellt. Schwerpunkt ist nach wie vor das südliche Brandenburg. Die Anzahl rechtsextremistischer Hass-Bands ist minimal auf 22 (- 1) zurückgegangen. Damit verfügt Brandenburg nun nicht mehr über die meisten solcher Hass-Bands in Deutschland. Im Land wurden lediglich vier (- 3) Konzerte durchgeführt. Im Zusammenhang mit dem Linksextremismus sind allerdings gleichfalls Hass-Bands anzutreffen. Im Linksextremismus bleibt das Personenpotenzial mit 615 (+ 15) nahezu unverändert. Diesem Spektrum werden unter anderem 300 (+/0) gewaltbereite Autonome zugerechnet. Sie unterhalten im Land Gruppierungen in 13 Kommunen, einige davon sind nur ansatzweise ausgeprägt. 100 Mitglieder zählt die DKP (+/0), 170 (+ 20) die "Rote Hilfe" und 15 (- 5) die MLPD. Erstmals erwähnt der Verfassungsschutzbericht die "Kommunistische Initiative" mit 15 Mitgliedern. Für den Bereich Ausländerextremismus und islamistischer Extremismus gibt der Verfassungsschutzbericht insgesamt 295 Personen (- 45) an, darunter 60 (+ 10) islamistische Extremisten sowie 150 (- 50) An- Inhaltsverzeichnis hänger der mit einem Betätigungsverbot belegten linksextremistischen Kurden-Organisation "KONGRA-GEL". Intensiviert wurden 2010 die besonderen Präventionsangebote des Verfassungsschutzes. In 142 Veranstaltungen wurden Vorträge gehalten. Über 6.000 Bürger nahmen teil. Zielgruppen waren insbesondere Jugendwarte im Bereich Sport und Feuerwehr, Schüler, Polizisten, Mitarbeiter kommunaler Einrichtungen, Zollanwärter, Lehrer und viele mehr. Ausgebaut wurde die strategische Kooperation mit der Polizei, dem "Toleranten Brandenburg", dem "Institut für Gemeinwesenberatung - demos", der "Brandenburgischen Kommunalakademie", dem Landkreistag, dem "Städteund Gemeindebund" sowie dem "Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit". 2011 wird das Landesjugendamt hinzustoßen. Ein weiterer Baustein ist die Veranstaltungsreihe "Integration, Radikalisierung und islamistischer Extremismus" (IRIS). Sie wird in Zusammenarbeit mit der Landesintegrationsbeauftragen seit Sommer 2009 in allen Landkreisen und kreisfreien Städten angeboten. Rund 650 Teilnehmer wurden bisher gezählt. Mit IRIS beteiligte sich der brandenburgische Verfassungsschutz am Integrationswettbewerb 2010 der Deutschen Islamkonferenz. Zwar gehörte IRIS nicht zu den Preisträgern, aber die Jury nahm das bundesweit einmalige Projekt in die engere Wahl und bewertete es als "innovativ und vorbildhaft". Winfriede Schreiber Leiterin Verfassungsschutz Ministerium des Innern Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 INHALTSVERZEICHNIS 1. Rechtsechtremistische Parteien NPD und DVU 1.1 DVU: Von der NPD abgewickelt und einverleibt ...................... 11 1.2 NPD in der Nazifizierungs-Sackgasse ..................................... 15 1.3 NPD weiterhin erfolglos bei Immobiliensuche ......................... 37 1.4 Ausblick ................................................................................... 43 2. Neonationalsozialisten und Gewaltbereite 2.1 Junge Nationaldemokraten ködern Neonationalsozialisten für die NPD ......................................... 45 2.2 Neonationalsozialisten in Brandenburg ................................... 56 2.3 Fußball-Hooliganismus und andere gewaltbereite Milieus ...... 73 2.4 Beispiele rechtsextremistischer Straftaten und Gewalt ........... 80 2.5 Ausblick ................................................................................... 87 3. Kinder im Visier brandenburgischer Rechtsextremisten ..... 91 4. Hass-Musik im Extremismus 4.1 Rechtsextremistische Hass-Musik ........................................... 99 4.2 Hass-Musik mit linksextremistischen Bezügen ...................... 115 5. Linksextremismus: Gewaltbereite, Bündnisversuche und überalterte Kader 5.1 Ideologische Grundlagen im Wandel ..................................... 123 5.2 Autonome und Gelegenheitsrevolutionäre ............................ 128 5.3 Beeinträchtigung zivilgesellschaftlichen Engagements ......... 137 5.4 Linksextremistische Parteien als letzte Dinosaurier .............. 142 5.5 Beispiele linksextremistischer Straftaten ............................... 149 5.6 Ausblick ................................................................................. 153 6. Islamistischer Extremismus und Ausländerextremismus 6.1 Islamistischer Extremismus im Wandel ................................. 157 Inhaltsverzeichnis 6.2 Islamistischer Extremismus in Brandenburg ohne Breitenentwicklung........................................................ 163 6.3 Ausländerextremismus verbleibt auf niedrigem Niveau ......... 171 6.4 Ausblick ................................................................................. 175 7. Spionageabwehr, Geheimschutz und Wirtschaftsschutz 7.1 Spionageabwehr und Bekämpfung von Proliferation............. 179 7.2 Geheimschutz und Sicherheitsüberprüfungen....................... 183 7.3 Wirtschaftsschutz: Know-how-Abfluss verhindern ................. 186 8. Verfassungsschutz durch Aufklärung ............................... 195 9. Anhang 9.1 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus ............. 205 9.2 Personenpotenziale ............................................................... 240 9.3 Extremistische Parteien und Gruppierungen ......................... 243 9.4 Glossar .................................................................................. 247 9.5 Gesetzestexte Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz ...................... 265 Bundesverfassungsschutzgesetz .......................................... 285 Artikel 10-Gesetz ................................................................... 290 G10AGBbg ............................................................................ 306 Vereinsgesetz ........................................................................ 309 Brandenburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz ............. 314 9.6 Register Ortsregister ............................................................................ 339 Personenregister ................................................................... 348 Sachregister........................................................................... 352 9.7 Bildnachweis .......................................................................... 364 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Rechtsextremistische Parteien DVU und NPD 1. Rechtsextremistische Parteien DVU und NPD 1.1 DVU: Von der NPD abgewickelt und einverleibt Am Ende ging alles ganz schnell: Im Dezember 2010 wurde der Internetauftritt der "Deutschen Volksunion" (DVU) endgültig aus dem Netz genommen und zeitweilig auf die Seite der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD) umgeleitet. Seitdem existiert die DVU praktisch nicht mehr. Reste ihrer Mitgliedschaft sind der NPD beigetreten. Die DVU war 1987 auf Initiative des Münchner Verlegers Dr. Gerhard Frey gegründet worden. Er führte die Partei bis Januar 2009 zentralistisch sowie autoritär und sie war Teil seines Finanzimperiums. In DVUSchriften und -Flugblättern warb Frey ständig für Produkte aus seinen Verlagen. Von außen betrachtet wirkte die DVU wie ein Versandhandel mit angeschlossener Partei. Den Landesund Kreisverbänden blieb wenig Raum für selbstständige politische Arbeit. Die von Dr. Frey herausgegebene "National-Zeitung" (NZ) - auflagenstärkste rechtsextremistische Publikation in Deutschland - war lange Zeit das Presseorgan der Partei. Ihren Mitgliederhöchststand hatte sie Anfang der 1990er Jahre mit rund 26.000. Die DVU vertrat unterschwellig, teilweise aber auch unverhohlen, ein für Rechtsextremisten typisches Gemenge an Revisionismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Die DVU wirkte in der Ära Frey fast nie in der Öffentlichkeit. Allenfalls in Wahlkampfzeiten machte sie mit inhaltlich plumpen Massenplakatierungen auf sich aufmerksam. Dieses Verhalten zog die DVU in den letzten Jahren abwärts. Dem FreyNachfolger Matthias Faust fehlten in jeder Hinsicht Mittel und Befähigung, daran das Geringste zu ändern. Anfangs hoffte er noch, von Machtkämpfen innerhalb der NPD-Führung zu profitieren und Teile der neonationalsozialistischen "Freien Kräfte" an die DVU heranführen zu können. Ihm gelang lediglich ein modernerer Internetauftritt. Im NPD-Führungskonflikt 11 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 hatte Faust auf die falsche Fraktion gesetzt. Dazu zählte unter anderem Andreas Molau. Er konnte sich im Machtkampf gegen Udo Voigt jedoch nicht durchsetzen, trat zusätzlich der DVU bei und wurde dann aus der NPD geworfen. Der innerhalb der Szene nicht selten gemiedene Neonationalsozialist Christian Worch, den Faust für Wahlkämpfe in Brandenburg an Land gezogen hatte, brachte die sowieso schon desorientierte DVU endgültig durcheinander. So rutschte die Mitgliederzahl der DVU bundesweit bereits 2009 auf etwa 4.500 ab. 2010 verlor sie rasant weiter. Damit einher gingen Wahlniederlagen. Bei der Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 2009 erzielte die DVU nur 0,4 Prozent und lag damit sogar außerhalb der Wahlkampfkostenerstattung. Danach scheiterte sie im selben Jahr bei der Landtagswahl in Brandenburg mit 1,1 Prozent deutlich an der Fünfprozenthürde und verlor ihre letzten Landtagssitze in Deutschland. Vor dieser Wahl hatte die NPD den "Deutschland-Pakt" von 2005 gebrochen und war in Brandenburg gegen die DVU angetreten. Zwar erzielte die NPD mit 2,6 Prozent ebenso ein schwaches Ergebnis, doch für einen der DVU beigebrachten Fangschuss reichte das allemal. Für die hoch verschuldete DVU und ihren Vorsitzenden Faust gestaltete sich die Situation im Jahr 2010 immer aussichtsloser. Alsbald reifte in der DVU der Gedanke, doch noch mit der vertragsbrüchig gewordenen NPD anzubandeln. Nicht jeder verbliebene DVU-Funktionär war damit einverstanden. So betrieb der Landesverband Nordrhein-Westfalen sogar ein Verfahren gegen Faust, an dessen Ende sein Parteiausschluss stehen sollte. Als das Fusionsverfahren ausgehandelt war, torpedierten es die Gegner weiter. Die Landesverbände Niedersachen, Schleswig-Holstein, Berlin und Nordrhein-Westfalen scheiterten mit dem Versuch, Faust per einstweiliger Verfügung die Unterzeichnung des Verschmelzungsvertrages zu untersagen. Letztlich stimmten die Teilnehmer des DVU-Parteitags mehrheitlich am 12. Dezember 2010 der Fusion zu. Andere klagten dagegen. 12 Rechtsextremistische Parteien DVU und NPD Bereits im November 2010 wurde Faust mit dem Posten des stellvertretenden NPD-Bundesvorsitzenden belohnt und darf sich im Mai 2011 bei der Wahl zur Bremer Bürgerschaft beweisen. Sollte er dort die in ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllen können, kann das schon der Anfang vom Ende seiner NPD-Karriereträume sein. Neben Faust stiegen im November 2010 weitere demonstrative Fusionsbefürworter der DVU in den Bundesvorstand der NPD auf: der DVU-Vize Ingmar Knop sowie das DVUBundesvorstandsmitglied Heiner Höving. Einzig dem Rechtsanwalt Knop, der bereits lange Zeit vor der Fusion als Berater der sächsischen NPDFraktion tätig war, ist eine dauerhafte Verankerung in der NPD zuzutrauen. DVU in Brandenburg Zwar war die Homepage des DVU-Landesverbandes noch im Januar 2011 online. Doch die Rest-Strukturen der Partei brachen bereits Mitte 2010 vollständig zusammen. Letzter DVU-Landesvorsitzender war Klaus Mann. Der pflegt schon seit Jahren offen Kontakt zu neonationalsozialistischen "Freien Kräften" und stellt sein Grundstück in Finowfurt (BAR) immer wieder für rechtsextremistische Hass-Konzerte zur Verfügung. Von den wenigen zum Zeitpunkt der Fusion verbliebenen Mitgliedern sind etwa 40 zur NPD übergetreten. Andere hatten diesen Schritt noch im Februar 2011 verweigert, darunter zahlreiche kommunale Mandatsträger, die jetzt als parteilos eingestuft werden müssen. Sie verweigern sich wohl auch deshalb, weil sie von einer sich immer stärker nazifizierenden NPD regelrecht abgeschreckt werden. Hinzu kommt der von der NPD betriebene Bruch des "Deutschland-Paktes". In ihren Augen war damit das schlechte Mitgliederzahlen der DVU in Brandenburg 400 400 350 300 280 300 230 230 250 250 200 220 200 150 150 100 40 40 50 0 0 1993 1997 1998 1999 2000 2003 2004 2006 2007 2008 2009 2010 13 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Abschneiden der DVU bei der Landtagswahl 2009 verbunden. Und das können viele DVU-Anhänger der NPD nicht verzeihen. In der rechtsextremistischen Szene wird über das Ende der DVU kaum getrauert. Zum einen war die Partei kaum wahrnehmbar und galt als 'altbacken'. Zum anderen war die DVU innerparteilich immer nahezu tot, während die NPD zumindest bemüht ist, Parteiaktivitäten nach innen wie außen zu betreiben. Letztendlich war die DVU eine lästige Konkurrentin der NPD, besonders in Brandenburg, weil sie dort über zwei Legislaturperioden die Landtagssitze gewonnen hatte, welche die NPD für sich beansprucht. 14 Rechtsextremistische Parteien DVU und NPD 1.2 NPD in der Nazifizierungs-Sackgasse Nach dem Verbot der "Sozialistischen Reichspartei" (SRP) im Jahr 1952 entstand mit der 1964 gegründeten "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD) wieder ein Sammelbecken für Rechtsextremisten. Ihre Jugendorganisation heißt "Junge Nationaldemokraten" (JN). Bis 1968 zog die NPD in mehrere Landesparlamente ein. Diese Phase endete jedoch bereits 1969 mit dem Scheitern an der Fünfprozenthürde bei der Bundestagswahl. Ein Grund hierfür wurde damals im mangelnden Bekenntnis der Partei zur Demokratie gesehen. Auf ihrem Parteitag 1970 beschloss die NPD das "Wertheimer Manifest". Darin ist ein Lippenbekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung enthalten. In der Partei war dieser Kurs umstritten und zog Zersplitterung sowie Mitgliederschwund nach sich. Auch deshalb flog die NPD wieder aus allen Landtagen heraus und versank in der Bedeutungslosigkeit. Als Udo Voigt 1996 den Vorsitz der NPD übernahm, zählt sie noch 3.500 Mitglieder (1969: 28.000). 2009 waren es knapp 6.400. Mit der von der "Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei" (NSDAP) entlehnten "Viersäulenstrategie" ("Kampf um die Köpfe - Kampf um die Parlamente - Kampf um die Straße - Kampf um den organisierten Willen") strebt die NPD unter Voigt die Vorreiterrolle in der rechtsextremistischen Szene an. Für den "Kampf um die Straße" hat sie sich dafür bereits vor Jahren neonationalsozialistischen "Freien Kräften" geöffnet, welche besonders über die JN an die Partei herangeführt werden. Parallel zu diesem Nazifizierungsprozess wird in der NPD der Ruf nach einem "nationalen Sozialismus" immer lauter. Inhaltlich orientiert sie sich damit an den Programmen der verbotenen SRP und der NSDAP. Wichtigstes NPD-Ziel war 2010 die Einverleibung zerstreuter Überreste der "Deutschen Volksunion" (DVU). Chaotische Zustände in der DVU führten allerdings zu Verzögerungen (siehe Kapitel 1.1). So konnte die Fusion im letzten Jahr nicht mehr abgeschlossen werden. Auf ihrem Bundesparteitag am 5. und 6. Juni 2010 in Bamberg (Bayern) beschloss die NPD ein neues Programm. In den darin formulierten "Grundgedanken" werden "nationale Identität", "nationale Souveränität", "nationale Solidarität", der "soziale Nationalstaat" und "Nein zur Globalisierung" gefordert. "Existentielle Bedrohungen" sieht die Partei im "Ge15 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 burtenrückgang" (Stichwort: "Volkstod"), in einer "rasch voranschreitenden Überfremdung" ("Ausländer", "Islamisierung" und "Amerikanisierung"), in der "Fremdbestimmung durch übernationale Institutionen" (beispielsweise durch EU, UNO, WTO, NATO) und in der "Globalisierung mit ihren verheerenden sozialen Folgen" (Import "ausländischer Lohndrücker" sowie "vom Globalkapital geförderte Masseneinwanderung"). Im Tunnelblick der NPD ist "Globalisierung" die "Weltdiktatur des Großkapitals, das die Völker kulturell gleichschaltet, politisch entmündigt, wirtschaftlich ausbeutet und ethnisch zerstört". Den "Systemparteien" - wie schon die NSDAP bezeichnet die NPD so demokratische Parteien - wird dabei unterstellt, diese Prozesse zu befördern, um sich durch den daraus resultierenden "Austausch des Volkes an der Macht [zu] halten". Im Gegensatz dazu strebe die NPD "den Austausch der Herrschenden" an. Anschließend soll die "deutsche Volksgemeinschaft", die am rassischen Abstammungsprinzip zu orientieren wäre, im "nationalen Sozialismus" organisiert werden. Volksgemeinschaft Der Begriff "Volksgemeinschaft" kam Ende des 19. Jahrhunderts auf und hatte im Ersten Weltkrieg seine erste Hochkonjunktur. Mit ihm wurde an die nationale Geschlossenheit als Garant des militärischen Sieges appelliert, um die Massen für das millionenfache Sterben an den Fronten zu begeistern. In der Weimarer Republik konkurrierten völkisch-rassistische, liberale, sozialistische und konservative Varianten des "Volksstaates" gegeneinander. Je nach politischer Ausrichtung bewegten sich die Vorstellungen zwischen sozialromantischer Einbindung und Ausgrenzung anhand der Klassenbeziehungsweise Rassenzugehörigkeit, um das Ziel einer wie auch immer gearteten völkischen Homogenität zu erreichen. Im "Dritten Reich" setzten die Nationalsozialisten auf Ausgrenzung derjenigen, denen sie rassische Minderwertigkeit zuwiesen. Das mündete schließlich in der industriellen Massenvernichtung von Menschen. NPD-Parteiprogramm und Bezüge zum Nationalsozialismus Im NPD Parteiprogramm bilden "Abstammung" und die "Rückführung hier lebender Ausländer" die Grundlage ihres "Volksgemeinschafts"-Konzeptes. Wer nicht dazu gehört, davon hat die NPD klare und zwar rassistisch motivierte Vorstellungen. So schreibt sie auf ihrer Homepage: 16 Rechtsextremistische Parteien DVU und NPD "Deutscher ist, wer deutsche Eltern hat, also wer deutscher Abstammung ist. Deutsch ist eine ethnische Herkunftsbezeichnung und keine Bezeichnung des momentanen Wohnortes oder des Passes. (...) Angehörige anderer Rassen bleiben deshalb körperlich, geistig und seelisch immer Fremdkörper ..." Daher fordert die NPD in ihrem Parteiprogramm eine "Regelung zur Rückführung der derzeit hier lebenden Ausländer". Denn "Integration" sei angeblich "gleichbedeutend mit Völkermord". Damit steht die NPD nicht mehr auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGo). Denn die fdGo garantiert Menschenrechte, Bürgerrechte und -pflichten, den demokratisch verfassten Rechtsstaat, Pluralismus und Parlamentarismus - also all das, was den Einzelnen bei der Entfaltung seiner Freiheit schützt, solange er andere dabei nicht einschränkt. Deswegen bekennt sich die NPD in ihrem Parteiprogramm auch ganz offen zu einem "Gegensatz von Gesellschaft und Volksgemeinschaft", wobei der Begriff "Gesellschaft" als Synonym für die von ihr abgelehnte Bundesrepublik Deutschland (BRD) samt fdGo zu betrachten ist. Nicht ohne Grund erklärte der NPD-Vorsitzende Voigt 2004 gegenüber der Zeitung "Junge Freiheit": "Es ist unser Ziel, die BRD ... abzuwickeln ... Dies geht offensichtlich auch über die Wahlurne." Welches Ziel Voigt verfolgt, ist einer NPD-Pressemitteilung vom Juni 2010 zu entnehmen: "Der Bamberger Parteitag habe auf überzeugende Weise die Vision der Nationaldemokraten von einem künftigen 'nationalen und sozialen Volksstaat' bekräftigt." Ähnlichkeiten der Inhalte zwischen NSDAP und NPD sind deshalb kein Zufall. So führte Hitler beispielsweise in "Mein Kampf" aus: 17 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 "Wer das deutsche Volk ... befreien will, wird es erst erlösen müssen vom fremden Erreger ... Ohne klarste Erkenntnis des Rassenproblems ... wird ein Wiederaufstieg der deutschen Nation nicht mehr erfolgen. Die Rassenfrage gibt ... den Schlüssel ... zur menschlichen Kultur überhaupt." Der Führer der "Sturmabteilung" (SA), Ernst Röhm, schrieb in "Die nationalsozialistische Revolution und die SA": "Zwei große eherne Gesetze stehen in den fünfundzwanzig Thesen des nationalsozialistischen Programms [von 1920], wenn man dieses auf seinen innersten Wesenskern zurückführen will: Die Überwindung des Eigennutzes durch den Gemeinnutz und die Verwirklichung der wahren Volksgemeinschaft". Alfred Rosenberg, "Chefideologe" der NSDAP, sagte: "Denn aus dem Rassengedanken heraus ist erst der Gedanke des echten Volksstaates Wirklichkeit geworden." Oft bemüht die NPD den Slogan "Sozial geht nur national". Auch diese Formel ist nur eine Umformulierung nationalsozialistischer Ideologie. Hitler betonte bereits in einer Rede im Jahre 1922: "Jeder wahrhaft nationale Gedanke ist letzten Endes sozial". Ein Jahr später sagte er: "Je fanatischer national wir sind, um so mehr muss uns die Wohlfahrt der Volksgemeinschaft am Herzen liegen, d.h. um so fanatischer sozialistisch werden wir sein." Festzuhalten ist, dass die NPD mit ihrer rassisch definierten "Volksgemeinschaft" oder ihrem "Volksstaat" einen Teil der deutschen Gesellschaft verbiegen und den anderen als fremdartig ausschließen will. Ziel ist die Herstellung einer ethnisch homogenen Bevölkerung. Die "Volksgemeinschaft" im "volksganzen" "Volksstaat" der NPD beruht damit auf derselben Grundlage, 18 Rechtsextremistische Parteien DVU und NPD wie diejenige des Nationalsozialismus. In der "Volksgemeinschaft" sieht die NPD ein Zwangskollektiv, sie schafft "die Verpflichtung für die Mitwirkung aller im Volk" ("Politisches Lexikon" auf der Homepage der NPD). Während sich die NPD ihr zwanghaftes "Volksganzes" in schillernden Farben ausmalt, lehnt sie pluralistische Gesellschaften ab, die konkurrierende Interessen zwischen Einzelnen und Gruppen über demokratische Verfahren sowie Kompromisse regulieren und friedlich ausgleichen. Bei der NPD verbirgt sich hinter dem scheinbar harmonischen Begriff "Volksgemeinschaft" plumpe, aber nicht minder gefährliche Nazi-Folklore samt Diktaturanspruch. NPD in der Praxis Die NPD verunglimpft die Freiheit und setzt auf die "Systemüberwindung". Dafür fehlen ihr jedoch personelle und erst recht materielle Ressourcen - selbst in Ostdeutschland, wo sie in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern in Landesparlamenten mit kleinen Fraktionen vertreten ist. Trotz alledem ist es ihrem Vorsitzenden Udo Voigt in den letzten 15 Jahren gelungen, unterschiedliche rechtsextremistische Strömungen in die Partei zu integrieren. Aktuell betrifft das die überschaubaren DVU-Reste. Die ganz offen praktizierte Zusammenarbeit mit Teilen neonationalsozialistischer "Freier Kräfte" unterstreicht den Führungsanspruch der Partei, macht ihre demonstrativ nach außen gekehrte Gewaltfreiheit aber unglaubwürdig. Auch eine Anbindung an oder gar Einbindung in die europäische Rechte gelingt kaum. Belastbare Beziehungen werden allenfalls zur "British National Party" (BNP) unterhalten. Charismatische Figuren mit Profil und Verstand sucht man in der NPD vergeblich. Daher scheitert sie regelmäßig beim Versuch, überregionale Themen zu skandalisieren. Und auf kommunaler Ebene will sie als 'Kümmerer-Partei' Punkte sammeln, doch zeigen sich hier schnell ihre begrenzten Fähigkeiten. Ihre Mittel sind Demonstrationen, Mahnwachen oder Infostände. Ebenso ist das Internet von stetig wachsender Bedeutung. Meist jedoch versucht sie erfolglos auf Themen aufzuspringen, mit denen sie Überfremdungsängste schüren will. Ein Beispiel dafür ist der selbst ernannte NPD-"Ausländerrückführungsbeauftragte" Jörg Hähnel. Das in Brandenburg wohnhafte Bundesvorstandsmitglied hatte bereits im Bundestagswahlkampf 2009 den Versuch unternommen, seinen "Posten" mit Leben zu erfüllen. Er verschickte zahlreiche "Bekanntmachungen" zur Ausländerrückführung und fand sich vor Gericht wieder. Als Verteidiger nahm er sich den ebenfalls in Brandenburg wohnhaften Rechtsextremisten Wolfram Nahrath. Das Amtsgericht Berlin-Tier19 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 garten verurteilte Hähnel wegen zweifacher Volksverhetzung zu zehn Monaten Haft. Die Vollstreckung der Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Rechtsextremist muss zudem je 1.000 Euro an die Organisation "Human Rights Watch" und an die "DAV-Stiftung contra Rechtsextremismus und Gewalt" bezahlen. Das Urteil war bei Redaktionsschluss noch nicht rechtskräftig. Ihr Ausländerrückführungsbeauftragter informiert: Bekanntmachung Nichtamtliche über die geordnete Durchführung der Heimreise von Personen mit Migrationshintergrund in ihre Herkunftsländer. Liebe ausländische Mitbürger, gemäß dem Fünf-Punkte-Plan zur Ausländerrückführung bin ich als Ausländerrückführungsbeauftragter der NPD angehalten, Sie mit den Einzelheiten Ihrer Heimreise vertraut zu machen. 1. Personen mit Migrationshintergrund, die straffällig geworden sind, kehren fristlos in ihre Heimat zurück. 2. Personen ohne Soderaufenthaltserlaubnis und Personen ohne Arbeitserlaubnis oder den Nachweis eines Arbeitsplatzes verlassen Deutschland nach längstens drei Monaten. 3. Die übrigen Ausländer werden schrittweise in ihre Heimatländer zurückgeführt. 4. Ausländer werden aus dem deutschen Sozialversicherungssystem ausgegliedert. Abschrift des Originals NPD in Brandenburg Im April 2003 ging der Landesverband Brandenburg aus dem 1991 gegründeten gemeinsamen Landesverband Berlin-Brandenburg hervor. Die Abspaltung der neonationalsozialistischen "Bewegung Neue Ordnung" (BNO) hatte die Partei 2004 auf 130 Mitglieder zurückgeworfen (siehe Verfassungsschutzbericht Brandenburg 2004, Seiten 57 - 59 und Seite 70). Seit dem Einzug der NPD in den sächsischen Landtag steigen die Zahlen an. Zusammen mit den "Jungen Nationaldemokraten" zählte die brandenburgische NPD 2007 über 250 Mitglieder. 2008 konnten trotz des Kommunalwahlkampfes keine Zuwächse erzielt werden. 2009 erfolgte durch die Einbindung "Freier Kräfte" - zumeist südlich von Berlin - ein leichter Anstieg 20 Rechtsextremistische Parteien DVU und NPD auf 320. 2010 hoffte die Partei schließlich, bei der DVU weitere Mitglieder, darunter kommunale Mandatsträger, abzugreifen. 2009 zählte die DVU noch 150 Mitglieder. Doch daraus wurde so gut wie nichts, weil gerade der brandenburgischen DVU der Bruch des "Deutschland-Paktes" teuer zu stehen kam (siehe Kapitel 1.1). 2010 zählte die NPD Brandenburg 370 Mitglieder; sie konnte lediglich 40 von der DVU zum Übertritt bewegen. Mitgliederzahlen der NPD/JN in Brandenburg 400 350 300 370 300 250 320 250 200 180 200 150 225 130 230 150 100 20 50 60 0 1993 1997 1998 1999 2000 2003 2004 2006 2007 2008 2009 2010 Vorbild für die brandenburgische NPD ist weiterhin der Landesverband Sachsen. Dort ist sie flächendeckend mit Kreisverbänden vertreten. In Brandenburg unterhält sie sieben Kreisverbände: Barnim-Uckermark, Dahmeland, Havel-Nuthe, Lausitz, Märkisch-Oderland, Oberhavel und Oderland. Ein achter Kreisverband Prignitz-Ruppin besteht nur virtuell. Mit Flugblattverteilaktionen wie "Herbstoffensive" ist die NPD anhaltend aber ohne Erfolg bemüht, den brachliegenden Strukturen in den Landkreisen Prignitz und Ostprignitz-Ruppin Leben einzuhauchen. Nach der Gründung des Kreisverbandes Märkisch-Oderland am 5. September 2009 kam es zu keinen weiteren Neugründungen auf Kreisebene. Unterhalb der Kreisverbände verfügt die Partei über Ortsbereiche (OB), die von wenigen Ausnahmen abgesehen ohne sonderliche Bedeutung sind. Eine solche Ausnahme ist der OB Prenzlau (Uckermark) im ansonsten führungsschwachen Kreisverband Barnim-Uckermark. Im November 2010 hat der OB-Vorsitzende Kneider daher den Vorsitz des Kreisverbandes gleich mit übernommen. Der OB Teltow-Fläming im Kreisverband Dahmeland ist bemerkenswert, da er zwar theoretisch einen Landkreis umfasst, aber nur auf Zossen beschränkt ist. 21 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Aktive Strukturen der NPD Brandenburg 2010 1 NPD KV Barnim-Uckermark NPD KV Prignitz-Ruppin 2 NPD KV Oberhavel 3 NPD KV Märkisch-Oderland 4 5 NPD NPD KV Havel-Nuthe 6 7 KV Oderland 8 9 NPD KV Dahmeland 10 Orts-, Stadtverband oder Ortsbereich 11 (Bezeichnungen werden von der NPD NPD synonym gebraucht) KV Lausitz 1 Prenzlau 2 Gransee 3 Oranienburg 4 Rathenow 5 Nauen 6 Potsdam 7 Schöneiche 8 Königs Wusterhausen 9 Teltow-Fläming 10 Guben 11 Cottbus Der NPD-Landesverband tritt selten geschlossen auf. Obwohl eine Koordinierung stattfindet, spielt sich das politische Leben im Wesentlichen in den Kreisverbänden ab. Dennoch lassen einige Veranstaltungen des Jahres 2010 den Wunsch erkennen, Aktivitäten auf Landesebene ausbauen zu wollen. Am 17. Januar 2010 veranstaltete man wieder einmal eine "Reichsgründungsfeier". Damit wollte die NPD an die Gründung des Deutschen Reiches am 18. Januar 1871 erinnern. Als Redner nach Potsdam geladen war der Innenpolitische Sprecher der sächsischen NPD-Landtagsfraktion und frühere Bundesvorsitzende der Jungen Nationaldemokraten, Andreas Storr. Ebenso wurden drei Landesverbandsschulungen in der Berliner NPD-Parteizentrale angeboten, da die brandenburgische NPD nicht über geeignete Räumlichkeit verfügt. 22 Rechtsextremistische Parteien DVU und NPD Die erste Schulung fand am 22. Mai 2010 statt. Als Leiter betätigte sich der NPD-Multifunktionär Ronny Zasowk. Der 24-jährige Student setzt auf eine Funktionärskarriere und ist stellvertretender Landesvorsitzender, Vorsitzender des Kreisverbandes Lausitz und Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Cottbus. Sein Thema: "Volkskonzepte der sogenannten multikulturellen Gesellschaft im Vergleich zur deutschen Volksgemeinschaft". Nach seinen Worten führe das "Aufeinandertreffen verschiedener Volksgruppen zu Auseinandersetzungen (...) In einer von der NPD angestrebten deutschen Volksgemeinschaft gibt es solche Verdrängungskampfe nicht." Der Vorsitzende des NPD-Kreisverbandes Oberhavel, Thomas Salomon, redete "über das Grundgesetz und den rechtlichen Status der BRD". Dabei behauptete er, "die Besatzungsmächte haben weiterhin das Sagen (...) In einem freien Land gäbe es solch einen Wahnsinn nicht." Rentner Dieter Brose, Mitglied des Landesvorstandes und Kreistagsabgeordneter im Havelland, pries die Vorzüge einer "raumorientierten Volkswirtschaft". Hierzu heißt es im offenbar an Nordkorea orientieren Parteiprogramm wortwörtlich: "Die Selbstversorgung (Autarkie) ist als wirtschaftspolitisches Staatsziel zu definieren." Weitere Schulungen folgten am 14. August (wieder mit Ronny Zasowk) und im November 2010. Insgesamt wird das für die NPD schwierige Unterfangen erkennbar, sowohl Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder verstärkt mit Programminhalten zu konfrontieren. NPD-Funktionär Ronny Zasowk Der Student (Jahrgang 1986) ist stellvertretender Landesvorsitzender, Vorsitzender des Kreisverbandes Lausitz und Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Cottbus. Seit etwa zwei Jahren tritt er in der NPD immer stärker in Erscheinung. Er scheitert regelmäßig mit seinen Versuchen, die NPD als gegenwartsund zukunftstauglich erscheinen zu lassen und so vom Nationalsozialismus 23 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 abzugrenzen. Das zeigt sich besonders in seinen oftmals großspurig daherkommenden, antisemitischen Floskeln. So sprach er am 15. Februar 2009 in Cottbus anlässlich der Bombardierung ostdeutscher Städte von der "judäo-amerikanischen Idee des Marktradikalismus". Ein mit ihm geführtes Interview, eingestellt auf der Homepage der NPD Brandenburg, lässt ebenso tief blicken: "Das System, welches uns momentan das Leben in der BRD schwer macht, kann unmöglich heute noch Demokratie genannt werden. (...) Uns geht es nicht um kleine Reförmchen, uns geht es um radikale Veränderungen am System der BRD. (...) Wir sind eine nationalistische und soziale Partei, ob darin eine Wesensverwandtschaft mit der NSDAP zu sehen ist, kann ich nicht sagen." Der überhebliche Versuch der NPD Brandenburg, den Feierlichkeiten zum "Tag der Deutschen Einheit" einen eigenen "ersten Preußentag der nationalen Opposition" (Motto: "Für eine echte Wiedervereinigung!") am 2. Oktober 2010 in Nauen (HVL) entgegenzustellen, scheiterte kläglich. Am Ende zogen sich einige zurück auf das Grundstück des wohl letzten brandenburgischen DVU-Landesvorsitzenden, Klaus Mann, in Finowfurt (BAR). Dort versuchten sie, den Reden von Klaus Beier (NPD-Landesvorsitzender), Ronny Zasowk (KV Lausitz), Manuela Kokott (KV Oderland) und Michel Müller (KV Havel-Nuthe) zu folgen. Als Gastredner war der rechtsextremistische Publizist Ralph Tegethoff, NPD-Mitglied aus Bad Honnef (NRW), vor Ort. Für das musikalische Rahmenprogramm sorgten die rechtsextremistischen Bands "Preussenstolz" sowie "Preußenfront" (beide aus Brandenburg) und der Liedermacher "Fylgien" aus Berlin (siehe Kapitel 4.1). "Preußentag" der NPD Brandenburg (links: "Preußenfront") 24 Rechtsextremistische Parteien DVU und NPD Ring Nationaler Frauen Die NPD-Frauenorganisation "Ring Nationaler Frauen" (RNF) versucht seit September 2006, weibliche NPD-Mitglieder für Parteiarbeit nutzbar zu machen und neue zu gewinnen. Bislang hat der RNF allerdings den Nachweis für eine berechtigte Existenz nicht erbringen können. Die Aktivitäten des Rings beschränken sich im Wesentlichen auf vereinzelte regionale oder bundesweite Treffen. Öffentlich tritt der RNF dagegen selten in Erscheinung. Er ist demzufolge bundesweit kaum und in Brandenburg gar nicht wahrnehmbar. Die Mitgliederzahlen verharren in Brandenburg auf niedrigem Niveau Publikationen und Internet Offiziell wird der "Zündstoff" als gemeinsames Mitteilungsblatt der NPDLandesverbände Berlin und Brandenburg geführt. 2010 erschienen lediglich zwei Ausgaben. Im Internet publizierte der brandenburgische Landesverband "Wahrheit für Brandenburg". Veröffentlichungen der Kreisverbände erschienen unregelmäßig oder gar nicht mehr. Die "Märkische Stimme", "Havelland Stimme", "Oberhavel Stimme" und "Oderland Stimme" wurden 2010 nicht weitergeführt. Lediglich von der "Dahmeland Stimme" kam eine Ausgabe heraus. Der dem NPD-Kreisverband HavelNuthe zugehörige Stadtverband Potsdam veröffentlichte drei Ausgaben der "Potsdamer Fackel". Landesverband, Kreisverbände (außer der Kreisverband Prignitz-Ruppin) sowie viele Ortsbereiche unterhalten Websites. Manche wurden nur selten, andere gelegentlich bis regelmäßig aktualisiert. Beiträge schreiben wenige Personen. Im Kreisverband Lausitz war das beispielsweise der Kreisvorsitzende Ronny Zasowk. Seine Artikel wurden gelegentlich vom NPD-Bundesverband auf "npd.de" übernommen oder in der NPD-Zeitung "Deutsche Stimme" abgedruckt. Daran wird deutlich, dass es der NPD nach wie vor nicht gelingt, den Mangel an hinreichend qualifizierten Mitgliedern zu beheben. 25 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Straßenaktivitäten Die NPD ist bemüht, mit Info-Ständen, Mahnwachen und Demonstrationen den Eindruck eines sozialen und bürgernahen Engagements zu erwecken, um ihre antisemitische, rassistische und demokratiefeindliche Propaganda zu verbreiten. Allerdings ist es ihr in Brandenburg nicht gelungen, tragfähige Strukturen aufzubauen. Schließlich bekommt sie ohne regionale Unterstützung neonationalsozialistischer "Freier Kräfte" noch nicht mal genug Plakate an die Laternen. Beispiele Am 24. April 2010 veranstaltete der NPD-Kreisverband Lausitz eine Mahnwache zum Thema "Arbeit statt Abwanderung" in Guben (SPN). Am NPD-Stand hielten sich zeitweise bis zu 14 Sympathisanten auf. Nur 20 Personen beteiligten sich am 5. Juni 2010 an der Mahnwache "Deutsche Arbeit zuerst für Deutsche" in Calau (OSL). Veranstalter war der NPD-Kreisverband Lausitz mit Unterstützung "Freier Kräfte". Am 30. Juli 2010 führte der NPD-Kreisverband Märkisch-Oderland nacheinander zwei Versammlungen "Gegen die Schließung der Polizeiwache Bad Freienwalde" in Bad Freienwalde (MOL) durch. Jeweils acht Personen nahmen teil. Eine ähnliche Veranstaltung "NPD für den Erhalt der Polizeiwache Seelow" fand bereits am 6. Juli 2010 mit drei Personen in Seelow (MOL) statt. Im Zusammenhang mit einem Fußballspiel zwischen "Turbine Potsdam" und einer Bundeswehrmannschaft am 15. September 2010 in Ludwigsfelde (TF) versuchte sich der NPD-Ortsbereich Teltow-Fläming mit sechs Teilnehmern an einer Mahnwache vor dem Stadion. Motto: "Kehrt Marsch - Kein Bundeswehreinsatz in Afghanistan!" Rund 70 Rechtsextremisten demonstrierten am 23. Oktober 2010 in Joachimsthal (BAR). Veranstalter war der NPD-Kreisverband BarnimUckermark. Motto: "Keine Gnade für Täter - Geborgenheit statt Angst". Es wurden insbesondere von den "Freien Kräften" Parolen wie "Nationaler Sozialismus - Jetzt" sowie "BRD - Scheißsystem, morgen wirst du untergehen" skandiert. 26 Rechtsextremistische Parteien DVU und NPD Kommunalpolitische Ansätze der NPD In Sachsen ist die NPD seit mehr als sechs Jahren ununterbrochen im Landtag vertreten. Dieser Landesverband verfügt demzufolge über die größten Erfahrungen im parlamentarischen Raum. Der 1974 geborene 'Westimport' und sächsische Landtagsabgeordnete Jürgen Gansel schrieb auf der Homepage der NPD Mansfeld-Südharz (Sachsen-Anhalt): "Die finanzielle Enteignung der Deutschen und die Finanznot ihrer Städte und Gemeinden ist nicht nur das Werk einzelner Politiker, sondern sie ist in diesem volksfeindlichen System angelegt und damit Staatsräson. Die Bundesrepublik wurde 1949 unter Anleitung der westlichen Siegermächte erklärtermaßen als Gegendeutschland gegründet. (...) Die Krise des Systems beginnt also in seinem kommunalen Unterbau. So wie das System von unten nach oben fault, muss die NPD von unten nach oben politische Gegenmacht aufbauen. In den Städten, Gemeinden und Landkreisen haben wir uns als Stachel im Fleisch der Volksbetrüger und als Schutzmacht der 'kleinen Leute' unseres Volkes festzusetzen - parlamentarisch wie außerparlamentarisch. Nationale Graswurzelarbeit war noch nie so erfolgversprechend wie in diesen Tagen!" Diesem Ziel soll auch die "Kommunalpolitische Vereinigung der NPD" (NPDKPV) dienen, an der sich die NPD seit 2003 versucht. Mit ihr will sie ihre kommunalen Mandatsträger vernetzen. Gerade in der Parteiarbeit auf kommunaler Ebene sieht die NPD den Hebel, um Landtagsmandate erlangen zu können. Dabei profitiert sie, neben anderen Kleinstparteien, auch von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008, welches die Fünfprozenthürde bei Kommunalwahlen für verfassungswidrig erklärt hat. Nach Angaben des NPD-KPV-Vorsitzenden Hartmut Krien in der "Deutschen Stimme" (1/2010) könne seine Vereinigung mittlerweile auf "nationale Mandatsträger in 14 der 16 Bundesländer (außer Bremen und Hamburg)" zurückgreifen. Diese werden mit Anträgen und Geschäftsordnungskniffen versorgt. Die Zahl der Mandate soll sich nach Kriens Wünschen in den nächsten Jahren weiter erhöhen: "Ich würde die Partei gerne dafür sensibilisieren, daß der Aufbau geschulter Kader für die mittlere und untere Verwaltungsebene ge27 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 nauso wichtig ist wie regelmäßige Flugblattaktionen oder Demonstrationen. (...) Ich schätze unser Wählerpotenzial gegenwärtig auf 1.000 bis 1.200 kommunalpolitische Mandate in ganz Deutschland." Wie weit die NPD von diesem Ziel noch entfernt ist, zeigt die Tatsache, dass es 2010 bundesweit gerade einmal 280 NPD-Mandatsträger gab, die rund 340 Kommunalmandate wahrnahmen. Mehr als drei Viertel dieser Mandate - nämlich 265 - wurden in den neuen Bundesländern gezählt. Die Tatsache, dass die NPD in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern besser als woanders verankert scheint, schlägt sich im kommunalen Bereich nieder. Hier kam die NPD 2010 auf 114 (Sachsen) beziehungsweise 61 (Mecklenburg-Vorpommern) Mandate. Mit Blick auf die Wähler ist die NPD von einer deutschen zu einer ostdeutschen Partei geschrumpft. Für die Funktionäre gilt das weniger, sie stammen häufig aus Westdeutschland. 2 Bundesweite Verteilung der NPD-Kommunalmandate 61 15 10 NPD-Mandate insgesamt: 336 25 30 24 114 120 114 23 17 100 7 80 4 61 60 3 1 40 30 25 24 23 20 17 15 10 7 2 4 1 3 0 0 Quelle: Bundesamt für Verfassungsschutz 0 Stand: 16.06.2010 BB BR BW BY HB HE HH MV NI NW RP SH SL SN ST TH In Brandenburg ist diese Entwicklung nochmals abgeschwächt erkennbar. Lediglich der Wegfall der Fünfprozenthürde hat es ihr überhaupt erlaubt, vereinzelte Mandate in Kreistagen zu erzielen. Von den mehr als 7.000 kommunalen Mandaten, die bei der 2008er Kommunalwahl vergeben wurden, gewann die NPD insgesamt 27 (17 in Kreistagen und kreisfreien Städten sowie 10 in Gemeindevertretungen). Nach Ausund Übertritten (nur zwei von der DVU im Zuge der Fusion) hatte die NPD Mitte Februar 2011 noch immer 27 Mandate. 23 Personen nahmen diese Mandate wahr, darunter fünf Frauen. Das Durchschnittsalter der Mandatsträger ist etwa 28 Rechtsextremistische Parteien DVU und NPD Kommunale NPD-Mandate Februar 2011 A G E F J H D C I B NPD-Mandate in Kreistagen und kreisfreien Städten NPD-Mandate in Kreistagen und kreisfreien Städten (17) Mandatsträger sind aus der NPD ausgetreten - agieren aber weiterhin im Sinne der NPD (2) NPD-Mandate in Gemeindevertretungen A 1 x Fürstenberg (Havel) B 1 x Guben C 1 x Königs Wusterhausen D 1 x Ludwigsfelde E 1 x Mühlenbecker Land F 1 x Nauen G 2 x Oranienburg H 1 x Woltersdorf I 1 x Luckenwalde J 1 x Biesenthal: Mandatsträger ist aus der NPD ausgetreten - agiert aber weiterhin im Sinne der NPD 29 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 42 Jahre. Der jüngste ist der 1989 geborene Marcus Noack. Er gehört dem Kreistag Spree-Neiße an. Die 74-jährige Irmgard Hack begleitet als älteste Abgeordnete die Geschehnisse im Kreistag Uckermark. Die Mehrzahl der kommunalen Mandatsträger ist gleichzeitig stark in Parteifunktionen eingebunden - ein Indiz für die Begrenztheit des Personenreservoirs der NPD. Die NPD in kommunalen Vertretungen Dem NPD-Stadtverordneten Detlef Appel wird vorgeworfen, am 22. Februar 2010 im Stadtparlament von Oranienburg (OHV) einen fremdenfeindlichen Eklat ausgelöst zu haben. Als es um die Einsetzung eines Schulsozialarbeiters an der Havelschule ging, soll er eingewandt haben, es sei dringender, die Ursache für die Probleme in der Mittelstadt zu bekämpfen. "Deshalb müssen die Migranten dort beseitigt werden." Appel bestritt, das so gesagt zu haben. In seiner drei Tage später veröffentlichten "Richtigstellung" will er stattdessen ausgeführt haben, "daß wir Nationaldemokraten die Einsetzung eines Sozialarbeiters unterstützen bzw. dem zustimmen. Allerdings wäre es dringender, die Ursachen zu beseitigen, die mit den Migranten zusammenhängen." Der Bürgermeister stellte trotzdem Strafanzeige wegen Volksverhetzung. Appel hat seinerseits eine Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam gegen die Stadtverordnetenversammlung eingereicht. Damit will er erreichen, dass eine persönliche Erklärung nachträglich in die Niederschrift zur Sitzung aufgenommen wird. Übrigens votierte das Stadtparlament bei drei Enthaltungen (zwei von der NPD) einstimmig dafür, zum neuen Schuljahr einen Schulsozialarbeiter an der Havelschule einzustellen. Im Mai 2010 wandte sich NPD-Mann Appel mit einer mündlichen Anfrage an den Kreistag Oberhavel und behelligte später die Stadtverordnetenversammlung Oranienburg mit derselben Sache. Anlass war eine Veranstaltung der "Courage-Elser-Initiative" am 9. April 2010 im Bürgerzentrum Oranienburg. Daran nahm unter anderem die frühere Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes, Frau Prof. Jutta Limbach, teil. Appel schrieb: "Diese Veranstaltung sollte dazu dienen, das Mitglied des paramilitärischen Rotfrontkämpferbundes, den Bombenleger und Verantwortlichen für den Tod von acht unschuldigen Menschen, Georg Elser, zu ehren und als Vorbild für Zivilcourage darzustellen." 30 Rechtsextremistische Parteien DVU und NPD Der Eklat aus Sicht Appels bestand letztendlich darin, dass er als eingeladenes Kreistagsmitglied "ohne Angabe von Gründen vom Veranstalter aus dem Saal des Bürgerzentrums verwiesen" wurde.1 Begleitet wurde Appels Aktion mit einem Flugblatt des NPD-Kreisverbandes Oberhavel ("Ein Bombenleger und Anti-Demokrat kann niemals ein Vorbild sein!"). Das NPD-Mitglied Andreas Rokohl begleitete diese Veranstaltung von außen. Er trug Schilder mit den Namen der Opfer des Bombenattentats um den Hals. Als sich jemand über diese Aktion beschwerte, soll Rokohl laut erwidert haben: "Dich hat man damals vergessen". Wegen Beleidigung wurde Rokohl am 11. Januar 2011 zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.750 Euro verurteilt. Seit 1996 ist der 27. Januar nationaler "Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus". Die NPD, die regelmäßig den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß "ehrt", hat damit offenkundig Probleme. Sie spricht daher vom "Holotag". Zwar befasste sich der Kreistag Oder-Spree am 27. Januar 2010 nicht mit diesem Ereignis, trotzdem veröffentlichten die drei NPDKreistagsmitglieder Klaus Beier, Manuela Kokott und Andreas Kavalir über die Internetseite der NPD Oderland einen aufschlussreichen "Protestbrief". Darin wehren sie sich "auf das Schärfste gegen den Versuch", den Kreistag "durch scheinheilige Gedenkrituale mit parteipolitisch einseitiger Belegung zu instrumentalisieren und mit diesem Trick die Öffentlichkeit zu desinformieren". Der Linkspartei wurde vorgeworfen, "den Kreistag für ... antifaschistische' Propaganda [zu] missbrauchen", um "uns Deutsche als ganzes Volk [zu] diffamieren". "Einen derartigen rassistisch motivierten Angriff" wolle die NPD nicht hinnehmen. Schließlich wurde die Frage nachgeschoben, "ob denn jetzt evtl. der Landrat, die Kreistagsvorsitzende oder gar die Fraktionsvorsitzenden wegen 'unterlassener Hololeistung' zur Rechenschaft gezogen werden. Also Frau Knobloch: übernehmen Sie!" Dass ihre angebliche Bürgernähe letztlich doch nur rassistisch motiviert ist, bewies die NPD in einer Stellungnahme am 24. März 2010. Im Zusammenhang mit der Kommunalisierung des Rettungsdienstes im Landkreis Oder-Spree titelte sie auf ihrer Homepage "Rettungsdienst bleibt in deutscher Hand". 1 Der Schreiner Georg Elser verübte am 8. November 1939 im Münchener Bürgerbräukeller ein Bombenattentat auf Hitler. Da dieser den Saal früher als geplant verließ, wurden acht Personen getötet und 63 verletzt, 16 davon schwer. Auf Befehl Hitlers wurde Elser am 9. April 1945 im Konzentrationslager Dachau getötet. 31 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Gerne will sich die NPD als "Freund und Helfer" der Polizei darstellen. Wenn es ihr an eigenen Ideen fehlt, klaut sie dafür beim "System"-Gegner. Im Zusammenhang mit der Debatte um eine Polizeireform in Brandenburg war das eine "Volksinitiative" der Gewerkschaft der Polizei. Erst Zusätze wie "Zeigt mit Eurer Unterschrift dem volksfeindlichen Landtagsabgeordneten die Rote Karte!" legten die NPD als Urheberin offen. Zwei der drei NPD-Mandatsträger im Kreistag Oder-Spree, Manuela Kokott und Andreas Kavalir, koordinieren die Parteiaktivitäten in Schöneiche (LOS). Darin eingebunden sind der lokale NPD-Ortsbereich sowie die Initiatorin des Bürgerbegehrens "Schule statt Rathaus!", Antje Manuela Kokott Kottusch, die ebenfalls NPDMitglied ist. Mit Hilfe anderer NPD-Kreisverbände und neonationalsozialistischer "Freier Kräfte" wird hier exemplarisch versucht, Wasser auf die Mühlen des Rechtsextremismus zu leiten. Ihren Hauptgegner sehen die Rechtsextremisten im davon unbeeindruckten Bürgermeister Heinrich Jüttner. Der NPD geht es allerdings nicht darum, die Schulsituation oder anderes in der Stadt zu verbessern. Sie versucht mit solchen Themen lediglich und erfolglos, die verhassten "Systemparteien" vorzuführen. Vorläufiger Höhepunkt dieser NPD-Aktivitäten war eine "Mahnwache" am 17. November 2010 ("Schule statt Rathaus!"). Die 50 Teilnehmer kamen aus Berlin, Cottbus, Landkreise Märkisch-Oderland und Landkreis OderSpree sowie aus Schöneiche. Im Internet hieß es danach auf der Seite des NPD-Ortsbereichs Schöneiche, man hätte "dem Willen des Volkes Ausdruck" verliehen. Das Volk war aber nicht da. Von der DVU zur NPD: Neonationalsozialist Marcel Guse Die fortschreitende Nazifizierung der NPD wird ebenso beim Nachwuchspersonal deutlich. Im Januar 2010 verkündete der NPD-Kreisverband Havel-Nuthe die Gründung des Potsdamer Stadtverbandes. Vorsitzender ist der NPD-Stadtverordnete und Ex-DVU'ler Marcel Guse, der seit Oktober 2010 auch dem NPD-Landesvorstand angehört. Guse rückte für den tödlich verunglückten 32 Rechtsextremistische Parteien DVU und NPD DVU-Funktionär Günther Schwemmer in die Potsdamer Stadtverordnetenversammlung nach. Noch am Abend der für die DVU vernichtenden Landtagswahl am 27. September 2009 erklärte Guse seinen Übertritt zur NPD. Das war sehr früh. Denn zu diesem Zeitpunkt waren Fusionsgespräche zwischen beiden Parteien nicht absehbar. Guse begründete seinen Übertritt damals im Internet so: Ich stand meinen Kameraden von der DVU bis heute treu zur Seite, obwohl mein Herz nicht für die BRD, sondern für Deutschland schlägt. (...) Morgen trete ich aus der DVU aus, lege mein Amt als stellvertretender Bundesvorsitzender der Jungen Rechten nieder und trete aus der Jungen Rechten aus. Zusammen mit weiteren DVU-Kameraden, die keiner System-Partei angehören wollen, werde ich natürlich in die NPD eintreten." Die "Junge Rechte" war der gescheiterte Versuch der DVU, eine Jugendorganisation zu gründen. Seit seinem Übertritt fällt das NPD-Neumitglied durch neonationalsozialistischen Aktivismus auf. So versuchte er sich am 21. Mai 2010 in Brandenburg an der Havel an einer Rede zum Thema "Multikultopias Abgesang - auf dem Weg in eine unruhige Zeit". Dabei redete er zur gesamten Themenpalette des Rechtsextremismus: "Die Stimme des Blutes", "Der Kapitalismus als Geißel der freien Völker und Dieb von Volkseigentum", "Afghanistan - ein Söldnereinsatz für die Interessen der USA und Israels", "Der deutsche Volkstod - das Ziel der Besatzer und ihrer willigen Marionetten mit deutschen Antlitzen", "Der nahende Zusammenbruch des liberalkapitalistischen Systems". Abschließend empfahl er "Nationalen Sozialismus" als Lösung aller Probleme. Als Fazit des Abends wurde auf der Homepage des NPD-Kreisverbandes Havel-Nuthe festgehalten: "... die Kameraden haben praktische Tipps zum Überleben in einem möglichen Bürgerkrieg erhalten." Gefolgt von dem Zusatz: "Der Nationale Widerstand schläft nicht. Unsere Stunde kommt!" Ein weiteres Betätigungsfeld von Guse ist das Schreiben von Artikeln auf den Internetseiten seines NPD-Kreisverbandes und an anderen Stellen. Zum Tod des polnischen Präsidenten Lech Kaczynski und etlichen hochrangigen Vertretern des Landes bei einem Flugzeugabsturz am 10. April 2010 in Smolensk (Russland) äußerte sich Guse nach acht Tagen wie folgt: "Odin hat sich geräuspert. Dadurch legte der polnische Präsident samt Gefolge eine Bruchlandung hin. (...) Ich weiß um die Verge33 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 waltigungen, Plünderungen und Morde, die die Polen in Zivil im deutsch-polnischen Grenzgebiet Oberschlesiens vor 1939 begangen haben. (...) Und deshalb ist es mir völlig egal ob ein polnischer Präsident, der obendrein noch deutschfeindlich eingestellt war, samt Gefolge ins Gras beißt. Mich interessiert nur eine Frage: Wann kehrt die Heimat meiner Vorfahren wieder heim ins Reich?" Dieser Beitrag ging sogar dem NPD-Kreisverband Havel-Nuthe zu weit und wurde wieder entfernt. Auf der Homepage seines NPD-Kreisverbandes erklärt Guse zu dem von ihm oft bemühten Begriff "Weltanschauung", sie sei "die Quelle der Gemeinschaft und der Keim aus dem alles Große erwächst, was dereinst sein soll. Sie ist Auftrag, Marschbefehl und Ziel zugleich. Ihre einzige Daseinsberechtigung ist der Erhalt und die Heraufführung unseres Volkes - des Deutschen Volkes. Sie allein ist die Triebfeder, die uns folgerichtig zum Widerstand gegen das kapitalistische System in Stellung bringt. Durch die Schulen der BRD, die Medien der BRD und durch die Systemparteien der BRD wird die Deutsche Weltanschauung verteufelt und zertreten. Sie haben kein Interesse daran, daß unser Volk sich wieder selbst findet. Sie wollen keine Verständigung zwischen den einzelnen Ständen und Volksgenossen." Im Juni 2010 korrigierte er ein von Linksextremisten zu seiner Person ins Internet gestelltes "Portrait eines nationalsozialistischen Stadtverordneten" nur in bestimmten Punkten. Die von den Verfassern ihm zugeordneten Zitate blieben von seiner Kritik unberührt. Er legte allerdings Wert darauf, den Autoren den Unterschied zwischen "Ideologie" und "Weltanschauung" zu erklären. Im Gegensatz zu Kommunisten, sei er (Guse), kein Vaterlandsverräter, sondern "kämpfe für einen Nationalen Sozialismus". An anderer Stelle führte er aus: "Was die Vaterlandslosen nicht verstehen: Auch ein so genannter linker Gegendemonstrant gehört zur deutschen Volksgemeinschaft, sofern er deutscher Abstammung ist. Er soll nicht zusammengeschlagen werden - er muss überzeugt werden. Er soll die Möglichkeit erhalten, wieder in die deutsche Volksgemeinschaft hineinzuwachsen." Was mit den "Vaterlandslosen" oder Demokraten passieren soll, die sich der Weltanschauung "Nationaler Sozialisten" dauerhaft entziehen, bleibt 34 Rechtsextremistische Parteien DVU und NPD unausgesprochen. Der Feststellung, seine politische Laufbahn habe bei der brandenburgischen DVU begonnen, widersprach Guse ebenfalls. In seinen Augen ist die Formulierung "politische Laufbahn" für das, was er anstrebt, offensichtlich zu unideologisch. Zur Begründung bemühte er lieber nationalsozialistisch durchdrungene Prosa: "Die Stimme des Blutes, sie sprach immer lauter und immer öfter zu mir: Du bist Deutscher. Dies ist die Heimat Deiner Vorfahren. Du bist kein Blatt im Wind, Du bist Teil einer langen Kette, die sich aus den vergangenen Jahrhunderten bis zu Dir fortsetzt. Kämpfe für das, was Du bist und was Du sein willst. Dieser Boden wurde von Deinen Vorfahren durch Blut und Schweiß zu einer fruchtbaren Erde geformt. Er ist Dein Erbe. Verwalte dieses Erbe gut, damit die Generationen Deines Volkes, die nach Dir kommen, ebenfalls leben können. Und so kam ich zur DVU." Die sich an dieser Stelle aufdrängende Frage, warum gerade die DVU, warum nicht gleich die NPD, beantwortete der Nachwuchs-Neonationalsozialist Guse folgendermaßen: "Ich erinnere mich an einen Aufkleber, der vor einigen Jahren im Umlauf gewesen ist. Darauf stand: 'NPD und DVU - Einigkeit macht stark!' Der Zusammenhalt aller deutschen Widerstandkämpfer benötigt allerdings ein gemeinsames Fundament. Dieses muss weltanschaulich sein, dann klappt es auch mit der Zurückstellung der eigenen persönlichen Interessen. Der Widerstand muss gelebt werden, auch im privaten Bereich. Wir brauchen den ganzen Menschen. Der Widerstand fängt bei jedem selbst an. Wenn wir ein Idealbild unseres Volkes im Herzen tragen, so müssen wir uns in diesem Bild wiederfinden können." (Quelle: Internetseite "ex-k3berlin - Neueste Nationale Nachrichten") Als Befürworter der Fusion von NPD und DVU richtete er 2010 "fünf Fragen an die aufrechten DVU-Kameraden". Dafür nutzte er die Homepage der fusionskritischen DVU in Niedersachsen. Er stellt darin die Existenzberechtigung einer Partei in Frage, die nicht bereit ist, das "Grundübel an der Wurzel zu packen" (gemeint ist der "Systemwechsel"), sondern "stattdessen 'patriotischen Dünger' an die faule Wurzel zu geben gedenkt". Auf seine Bemerkung, eine "deutsche Weltanschauung" sei nötig, um das deutsche Volk einer großen Zukunft entgegenzuführen, reagierte der DVU-Vertreter ablehnend. Da der DVU-Mann mit der wie selbstverständlich benutzten 35 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Begrifflichkeit "deutsche Weltanschauung" nichts anzufangen wusste, half Guse ihm mit einer Erklärung aus, die er teilweise wörtlich beim NS-Ideologen Harry Grießdorf ("Unsere Weltanschauung", 1941) abschreibt. Im Original heißt es bei Grießdorf: "Alle fremdartigen und fremdrassischen Gesetze, sooft sie unsere Eigengesetze verdrängten, verzehrten unsere Kräfte nutzlos und ließen das Gebaute nicht bestehen, weil das tiefe Fundament fehlte, das wir Deutschen nur aus unserem Seelengut und aus unseren Werten legen dürfen. Und doch hat die Vorsehung gerade die Deutschen durch die ihnen angewiesenen Fähigkeiten und Anlagen zu Baumeistern bestimmt. Gerade wir Deutschen sind immer gesegnet worden durch einzigartige Genies auf allen Gebieten des Lebens, wie wir auch heute einen Führer haben, so überragend, wie uns noch keiner geschenkt wurde. Diese Gabe verpflichtet; sie wurde nicht verliehen, damit wir nun nichts mehr tun und uns bloß von dieser Sonne bestrahlen lassen sollen. Im Gegenteil, sie ist Aufgabe, heilige Aufgabe, uns aus zurichten, wie der Führer ausgerichtet ist, in einer geschlossenen, seelischen Haltung, in unserer nationalsozialistischen Weltanschauung." Und Guse macht daraus, ohne seine Quelle zu nennen, folgendes: "Alle fremden Einflüsse aber, die unser Eigengesetz verdrängen, verzehren unserer Kräfte nutzlos und lassen das Gebaute nicht bestehen, weil das tiefe Fundament fehlt, das wir Deutschen nur aus unserem Seelengut und aus unseren Werten legen dürfen. Gerade wir Deutschen sind immer gesegnet worden durch einzigartige Genies auf allen Gebieten des Lebens. Diese Gabe verpflichtet; sie wurde nicht verliehen, damit wir nichts mehr tun müssen und uns von der Sonne bescheinen lassen können. Im Gegenteil fordert sie uns unerbittlich herauf, uns weiter auszurichten, in einer geschlossenen, seelischen Haltung, in der Deutschen Weltanschauung." Deutlicher, klarer und eindeutiger kann sich ein NPD-Funktionär nicht mehr zur Ideologie der NSDAP bekennen. Die Übernahme der Zitate kann nicht bestritten werden. Es sind solche Belege, die eine Wesensverwandtschaft zwischen NPD und NSDAP mehr als nur nahelegen und den auch in Brandenburg deutlich spürbaren Nazifizierungsschub in der NPD untermauern. 36 Rechtsextremistische Parteien DVU und NPD 1.3 NPD weiterhin erfolglos bei Immobilien Rechtsextremisten benötigen Immobilien für die Festigung und Erweiterung ihrer Strukturen. Das gilt insbesondere für die "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD). Sie will ungestört Schulungen, Treffen oder auch Konzerte durchführen. Ansonsten ist Parteiarbeit schwer zu leisten. Zugleich liegen Anhaltspunkte vor, dass die NPD gelegentlich Interesse an Objekten vortäuschte, oder dass Verkäufer ein angebliches NPD-Interesse vorgaben. Damit sollte Druck auf Kommunen erzeugt werden, damit diese solche Immobilien zu überhöhtem Preis erwerben, um eine befürchtete Ansiedlung der NPD zu verhindern. Möglicherweise wollten NPD-Mitglieder im Hintergrund dann die Hand aufhalten und "Provision" kassieren. Losgelöst von einem konkreten NPD-Kaufinteresse verbucht sie öffentliche Aufmerksamkeit und entsprechende Berichterstattungen als Erfolg. Zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist es wichtig, Immobilienübersicht 1 Finowfurth (BAR) 2 Biesenthal (BAR) 3 Uckerland (UM) 4 Jagow (UM) 5 Brandenburg an der Havel 6 Buberow (OHV) 7 Oranienburg (OHV) 8 Mühlenfließ (PM) 9 Rauen (LOS) 10 Märkisch Buchholz (LDS) 11 Potsdam Mittelmark 37 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 strategische Immobiliennutzung durch rechtsextremistische Strukturen zu verhindern. Bei entsprechenden Versuchen berät der brandenburgische Verfassungsschutz die Betroffenen. 1. Finowfurt (BAR) Im Jahr 2006 erwarb der damalige DVU-Funktionär und spätere letzte DVU-Landesvorsitzende Klaus Mann ein 9.300 Quadratmeter großes Grundstück in Finowfurt (BAR). Darauf befindet sich ein Wohnhaus mit Nebengebäuden. Das Gelände wird seitdem für rechtsextremistische Hass-Konzerte und andere Aktivitäten genutzt. Zeitweilig war die Liegenschaft der wichtigste Ort für solche Konzertereignisse in Brandenburg. Hierbei kam es zu Straftaten: Am 12. Mai 2007 wurde das HakenkreuzLied ("Hisst die rote Fahne, hisst die rote Fahne mit dem Hakenkreuz") und am 5. August 2007 das nationalsozialistische Lied "Blut" ("Wetzt die Messer auf dem Bürgersteig / lasst die Messer flutschen ...") gespielt. Aufgrund des hohen Kontrolldrucks der Behörden haben die Konzertaktivitäten mittlerweile nachgelassen. 2010 wurden dennoch zwei Veranstaltungen durchgeführt, welche für die regionale rechtsextremistische Szene von Bedeutung waren. Zum Sommerfest der brandenburgischen DVU am 19. Juni 2010 kamen rund 250 Teilnehmer. Bemerkenswert war die hohe Teilnehmerzahl von neonationalsozialistischen "Freien Kräften" und NPD-Mitgliedern, darunter der NPD-Landesvorsitzende Klaus Beier. Am 2. Oktober 2010 folgte der "Preußentag" des NPD-Landesverbandes mit ebenfalls rund 250 Teilnehmern. Es spielten die rechtsextremistischen Bands "Preussenstolz" und "Preußenfront". 2. Biesenthal (BAR) Im Jahr 2007 wurde ein ehemaliges Asylbewerberheim in Biesenthal (BAR) von der "DEVASTA GmbH" erworben. Verwalter ist ein Rechtsextremist aus Thüringen. Die NPD ist bislang mit ihren Bemühungen gescheitert, die Im38 Rechtsextremistische Parteien DVU und NPD mobilie für Parteiarbeit nutzbar zu machen. Ein Gebäudekomplex wurde durch ein baurechtliches Nutzungsverbot im Jahr 2009 in seinen Nutzungsmöglichkeiten weiter beschränkt. Anfang 2010 erfolgte zusätzlich eine Umwidmung des Grundstücks zum Wald im Flächennutzungsplan der Stadt Biesenthal. Der Versuch von Rechtsextremisten, die Liegenschaft durch die Gründung eines Vereins besser nutzen zu können, scheiterte. Größere Konzerte können in keinem Gebäude mehr veranstaltet werden. Szeneveranstaltungen gingen im Jahr 2010 - auch aufgrund erheblichen Drucks brandenburgischer Sicherheitsbehörden - spürbar zurück. Insgesamt sind rechtsextremistische Veranstaltungen wie Konzerte, Schulungen und Treffen nur noch in kleinerem, zumeist konspirativem Rahmen möglich. 3. Uckerland (UM) Irmgard Hack ist Mitglied der NPD und sitzt im Kreistag Uckermark. Ihr Grundstück in Uckerland (UM) ist für die lokale rechtsextremistische Szene gelegentlich von Bedeutung. Die letzte Veranstaltung war eine Sonnenwendfeier am 19. Juni 2010 mit etwa 15 Teilnehmern aus der Region. 4. Jagow (UM) Ein Wohnhaus mit Grundstück in Jagow (UM) wird von der regionalen rechtsextremistischen Szene genutzt. Letzte Veranstaltung war das regionale NPD-Sommerfest am 14. August 2010 mit etwa 50 Teilnehmern aus der Region Barnim und Uckermark. 39 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 5. Brandenburg an der Havel, OT Kirchmöser In Brandenburg an der Havel (Ortsteil Kirchmöser) besitzt der "Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff) e.V." (BfG) eine Immobilie. Der BfG mit Hauptsitz in Tutzing (Bayern) ist bundesweit aktiv und fällt mit einer Mischung aus Rechtsextremismus sowie sektenhaftem Verhalten auf. 6. Buberow (OHV) Das NPD-Mitglied Reimar Leibner ist Besitzer einer Immobilie in Buberow (OHV). In unregelmäßigen Abständen finden dort rechtsextremistische Zusammenkünfte statt. Zuletzt trafen sich dort am 21. August 2010 etwa 25 Rechtsextremisten aus Oberhavel sowie Vertreter der rechtsextremistischen Szenen aus Neuruppin (OPR) und Nauen (HVL). 7. Oranienburg (OHV) Die Immobilie "Alter Speicher" ist etwa einen Kilometer vom Bahnhof Oranienburg (OHV) entfernt. Vertreter des örtlichen Stützpunktes der NPDJugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" (JN) haben sich eingemietet und nutzen die Örtlichkeit regelmäßig mit Sympathisanten. Vertreter der JN-Stützpunkte Potsdam (Maik Eminger) und Lausitz (Pierre Dornbrach) sowie JN-Anhänger aus Berlin werden eingeladen. Genutzt wird die 40 Rechtsextremistische Parteien DVU und NPD Räumlichkeit auch für Treffen anderer Rechtsextremisten aus Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. JN-Bundesvorstandsmitglied Sebastian Richter aus Hohen Neuendorf (OHV) nahm ebenfalls an Veranstaltungen teil. 8. Mühlenfließ, OT Grabow (PM) Im Mühlenfließer Ortsteil Grabow (PM) finden in einer aus mehreren kleinen Gebäuden bestehenden Immobilie Treffen statt. Die Liegenschaft ist in schlechtem baulichem Zustand. Das Grundstück wurde gegen eine Einsichtnahme von Außen abgeschottet. Besitzer ist der Leiter des Potsdamer JN-Stützpunktes, Maik Eminger. 9. Rauen (LOS) Aussenansicht des Johanneshofes Nach der Räumung durch die NPD 2007 versuchte der damalige NPD-Funktionär Andreas Molau mit finanzieller Unterstützung eines mittlerweile verstorbenen neonationalsozialistischen Anwalts, dem damaligen NPD-Bundesvorstandsmitglied Jürgen Rieger, in Rauen (LOS) den "Johanneshof" samt Nebengebäuden und stillgelegter Diskothek zu erwerben. Nach längerem Rechtsstreit unterlag die NPD vor dem Oberlandesgericht und musste den Rückzug 41 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 antreten. Im Mai 2010 räumte die Partei das Gelände endgültig und ließ ein ziemliches Chaos zurück. 10. Märkisch Buchholz (LDS) In Märkisch Buchholz (LDS) steht ein zweigeschossiges Wohnhaus, dessen Erdgeschoss als Gaststätte genutzt wurde. Auf dem Hof befindet sich unter anderem ein Seitenflügel mit drei kleinen Wohneinheiten. Alle Gebäude haben einen hohen Sanierungsbedarf. Nutzer ist der NPDLandesverband. 11. Potsdam-Mittelmark Ein Immobilienbesitzer in Potsdam-Mittelmark wandte sich an die Gemeinde und bot dieser ein Vorkaufsrecht für sein Gehöft an (mehrere Gebäude mit 250 Quadratmetern Wohnfläche samt Gründstück mit 11.000 Quadratmetern). Um die Gemeinde unter Druck zu setzen, legte er ein Schriftstück des brandenburgischen NPD-Landesvorsitzenden Klaus Beier vor. Darin stand, die NPD habe Interesse, die Immobilie zu erwerben. Zurzeit fehle jedoch das Geld. Sie schlug dem Besitzer zudem vor, ein NPD-Fest auf dem Grundstück zu veranstalten. So könne man den Mitgliedern das Anwesen "schmackhaft" machen. Die Gemeinde ließ sich jedoch nicht hinters Licht führen und handelte umsichtig sowie unverzüglich. 42 Rechtsextremistische Parteien DVU und NPD 1.4 Ausblick Im Jahr 2010 hat sich die Nazifizierung der NPD fortgesetzt. Die Partei ist weiterhin bemüht, neonationalsozialistische "Freie Kräfte" anund einzubinden. Teilweise fügen sich "Freie Kräfte" in die Rolle, die ihnen zugewiesen wird. Als Hilfstruppen für den "Kampf um die Straße" sollen sie die strukturellen Schwächen der Partei ausbügeln. Nicht alle "Freien Kräfte" lassen sich darauf ein. Ein Teil verweigert sich. Andere drehen den Spieß um. Sie treten ein, nutzen so den formal legalen Rahmen einer Partei als Schutzschirm für ihre extremistischen Aktivitäten und übernehmen teilweise ganze Partei-Segmente. Der Preis, den die NPD dafür zahlt, ist ihre Nazifizierung. So wachsen "Freie Kräfte" langsam aber sicher aus ihrer Plakate-Kleber-Hilfsrolle heraus. Eine besondere Funktion fällt dabei den "Jungen Nationaldemokraten" zu. Obwohl sie nach außen Eigenständigkeit vortäuschen, sind sie doch fester Bestandteil der NPD. Sie sind der Köder, den die NPD auswirft, um "Freie Kräfte" an den Haken zu bekommen, weil diese in den "Jungen Nationaldemokraten" oftmals das kleinere Übel sehen. Selbst für rechtsextremistische Gewaltstraftäter aus der neonationalsozialistischen Szene steht die NPD sperrangelweit offen. In Brandenburg wird die NPD weiterhin nach einer abgeschirmten multifunktionalen Immobilie nahe Berlin suchen. Brandenburg ist aufgrund seiner geographischen Lage zwischen Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern dafür gefährdet. Bisher sind jedoch alle Versuche wie in Rauen (LOS) oder Biesenthal (BAR) gescheitert. Der Bruch des "Deutschland-Paktes" durch die NPD im Sommer 2009 hat sich insgesamt als Bumerang erwiesen. Schließlich ist die DVU aus dem Landtag Brandenburg ausgeschieden und in der Folge völlig zusammengebrochen. Der NPD gelang es dagegen nicht, in den Landtag einzuziehen. Nur noch versprengte DVU-Reste haben im Zuge der Fusionsbestrebungen beider Parteien Ende 2010 den Weg zur NPD gefunden. Viele brandenburgische DVU-Mitglieder, darunter kommunale Mandatsträger, verweigern sich der NPD. Vor der Fusion kam die brandenburgische DVU in Vertretungen von Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden auf 25 Mandate. Mitte Februar 2011 waren davon nur zwei zur NPD übergetreten: ein Kreistagsmitglied in Teltow-Fläming und ein Gemeindevertreter in Luckenwalde. Der Rest ist mittlerweile parteilos, abwartend oder hat sich anderen Gruppierungen angeschlossen. Ebenso wurden Mandate nach Tod und Wegzug nicht nachbesetzt. 43 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 44 Neonationalsozialisten und Gewaltbereite 2. Neonationalsozialisten und Gewaltbereite 2.1 Junge Nationaldemokraten ködern Neonationalsozialisten für die NPD Die "Jungen Nationaldemokraten" (JN) sind die offizielle Jugendorganisation der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD). Ihre Gründung erfolgte 1969. Die Bundesgeschäftsstelle ist in Bernburg (Sachsen-Anhalt). Die NPD verfügt damit als einzige rechtsextremistische Partei über eine Jugendorganisation mit wenigen Hundert Mitgliedern. Die JN gliedern sich in einen Bundesverband und mehrere Landesverbände sowie weitere regional oder lokal agierende Stützpunkte. Nicht in allen Bundesländern ist die Organisation präsent. Momentan liegt der Schwerpunkt vor allem im Südosten und Südwesten Deutschlands. Von wenigen Ausnahmen abgesehen ist der Norden der Republik kaum von Bedeutung. Eigenen Angaben zufolge gibt es in Baden-Württemberg dreizehn, in Sachsen acht sowie in Thüringen und Sachsen-Anhalt je vier Stützpunkte. In Brandenburg sind gegenwärtig drei Stützpunkte aktiv. Auch 2010 gelang es den JN nicht, einen Landesverband aufzubauen. In der Satzung der NPD steht: "Die Jugendorganisation der NPD sind die 'Jungen Nationaldemokraten (JN)'. Sie sind integraler Bestandteil der NPD." Zudem entscheidet der Vorstand der Mutterpartei über "Neufassungen und Änderungen des JN-Statuts". Ein JN-Bundesvorsitzender ist automatisch Mitglied im NPD-Parteivorstand. Seit Oktober 2007 ist das der Politikstudent Michael Schäfer. Er entstammt der neonationalsozialistischen Szene Sachsen-Anhalts. Seit seinem Amtsantritt bemüht er sich um die Profilschärfung der JN und um eine stärkere Emanzipation von der Mutterpartei. Was bereits im Kapitel 1.2 zur Nazifizierung der NPD ausgeführt wurde, gilt umso mehr für die JN: Diese besetzen eine Scharnierfunktion zwischen 45 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 der NPD und parteifernen, neonationalsozialistischen "Freien Kräften", um letztere an die Mutterpartei heranzuführen und schließlich einzubinden. Auf dem 37. Bundeskongress am 26. Juni 2010 in Korb (Baden-Württemberg) wählten rund 100 Teilnehmer ihre neue Führung. Neben dem Bundesvorsitzenden kommen drei weitere Bundesvorstandsmitglieder aus Sachsen-Anhalt: Andy Knape (JN-Landesvorsitzender und stellvertretender JN-Bundesvorsitzender), Phillip Valenta und Matthias Gärtner. Sie belegten bei der dortigen Landtagswahl am 20. März 2011 vier der ersten zehn Plätze auf der Landesliste, was den wachsenden Einfluss der Jugendorganisation auf die Mutterpartei unterstreicht. Ein stellvertretender Bundesvorsitzender kommt aus Brandenburg: Sebastian Richter. Er leitet die JN-Organisation "Interessengemeinschaft Fahrt & Lager". Nach Angaben ihres Bundesvorsitzenden Schäfer wollen die JN ein Deutschland, "das sozialistisch ist im Wirtschaftlichen, national im Staatlichen, völkisch im Kulturellen und freiheitlich im Denken". Ihr Selbstverständnis gegenüber der Mutterpartei formulieren die JN in Sachsen-Anhalt so: "Die NPD als nationale parlamentarische Kraft kommunal und regional zu festigen ist Voraussetzung, um weitere politische Operationen zu ermöglichen." Das heißt: "1. Bildung und Ausbildung, 2. Kultur und Brauchtum, 3. politischer Aktionismus und provokante Methode, sowie 4. Auslese und Spezialisierung." Um ihre Mitglieder gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in Stellung zu bringen, setzen die JN verstärkt auf interne Informationsvermittlung. Dem dient der "Nationale Bildungskreis" (NBK). Mit seiner Hilfe sollen Möglichkeiten gesucht werden, "gemeinschaftlich zu schulen, zu lernen, zu verstehen und zu wachsen". Ziel ist eine "einheitliche Weltanschauung". Bildungsarbeit ist nach JN-Auffassung der Schlüssel für "die Erschaffung einer neuen und längst notwendigen Institution auf dem Weg von der Organisation zur Bewegung". "Bewegung" nannten sich schon die Nationalsozialisten. Freizeitangebote dienen bei den JN dem Ziel, eine "widerstandsfähige Gemeinschaft" zu "erschaffen und der Jugend eine Alternative zum abgestumpft, widerlichen BRD-Konsumalltag zu bieten". Dieser 46 Neonationalsozialisten und Gewaltbereite Part soll offenbar hauptsächlich von der "Interessengemeinschaft Fahrt & Lager" abgedeckt werden. Die JN schreiben dazu auf ihrer Homepage: "Alles in allem nehmen wir die Idee der Volksgemeinschaft auch in unserem Freizeitangebot auf: Jeder an seinem Platz!" Ähnlichkeiten mit der am 31. März 2009 vom Bundesinnenminister wegen Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus - insbesondere mit der früheren Hitlerjugend - verbotenen rechtsextremistischen Organisation "Heimattreue Deutsche Jugend" (HDJ) sind zumindest personell gegeben: Organisationsleiter Richter war bereits HDJ-Funktionär. Im Vorfeld des "Jahreswechsellagers" der "Interessengemeinschaft Fahrt & Lager" fanden daher am 21. Dezember 2010 Hausdurchsuchungen durch die Polizei in vier Bundesländern statt. Richter war davon betroffen. Zum geplanten Jahreswechsellager in Rheinland-Pfalz kam es nicht mehr. Vorpolitischer Raum Als NPD-Vorfeldorganisation wollen die JN gerade im vorpolitischen Raum wirken, um in die "Mitte des Volkes' zu gelangen". Ausführliche Feststellungen dazu trafen Michael Schäfer und Matthias Gärtner bereits Anfang 2009 unter der Überschrift "Die organisierte Volksfront - Die JN im Kampf um den vorpolitischen Raum" in der JN-Zeitschrift "Der Aktivist": "weg von der 'Jugendorganisation', weg vom Bild der 'Junior-NPD' und hin zur Kampfgemeinschaft im vorpolitischen Raum, hin zur bundesweiten Formation politischer Soldaten!" Das Konzept scheiterte und Gärtner musste das Papier den Realitäten anpassen. Er hatte eingesehen, dass es auf absehbare Zeit weder gelingen wird, die "Mitte der Gesellschaft" zu erreichen, noch in den "vorpolitischen Raum" einzudringen. Denn der vorpolitische Raum einer auf Freiheit und Demokratie beruhenden Gesellschaft überlässt einer rechtsextremistischen Jugendorganisation und ihren im Schlepptau daherkommenden neonationalsozialistischen "Freien Kräften" generell keine "Räume". Sein neues Papier schrieb Gärtner dann ohne Schäfer und nannte es: "Vorpolitischer Raum - Strategie zur Aufgabendifferenzierung in der Volksfront von Rechts unter besonderer Betrachtung der Notwendigkeit einer neuen JN". Bemerkenswert an diesen Vorgängen ist, dass die JN nach 47 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Bildungsarbeit streben und bemüht sind, eine Art nazifizierte Intellektualisierung voranzutreiben, um daraus Handlungsstrategien abzuleiten. Im Ergebnis stellt Gärtner die Rolle der JN als NPD-Jugendorganisation grundlegend in Frage: "Die Entwicklung von Persönlichkeiten zu tragenden Säulen der deutschen Volksgemeinschaft vollzieht sich ... nicht in parteifreien Zusammenschlüssen, aber auch nicht in Parteiverbänden, sondern muss in der Sphäre zwischen Parlament und Alltagswelt verankert werden. Die JN-Organisation sollte zukünftig als Schnittstelle eines solchen Netzwerkes bezeichnet werden können. (...) Dass bedeutet, daß das Sinnbild der 'Junior-NPD' durch einen integrativen politischen Bestandteil der organisierten Strukturen des deutschen Nationalismus ersetzt werden muss." Letztendlich verhüllen diese wirren Formulierungen nur dürftig den einzigen pragmatischen Zweck: Durch ein vorgetäuschtes Abrücken von der NPD sollen parteiferne "Freie Kräfte" zum Aufrücken verleitet werden. Schließlich kann eine Jugendorganisation mit ein paar Hundert Mitgliedern keinerlei Kraft entfalten - schon gar nicht im "vorpolitischen Raum". JN wie NPD sind zwingend auf neonationalsozialistische "Freie Kräfte" als steuerbare Aushilfskolonnen angewiesen, um vielerorts überhaupt in Erscheinung treten zu können. "Freie Kräfte" werden schlicht als Wahlhelfer, Plakatekleber, Fußvolk bei NPD-Demonstrationen und Unterstützer von Info-Ständen benötigt - und auch so betrachtet. Jedoch lassen sich viele "Freie Kräfte" darauf nicht ein. Sie wollen das verhasste "System" überwinden. Und NPD sowie oft auch die JN sind in ihren Augen bereits Bestandteil des "Systems". Aktivitäten Da es den JN an eigenen Ideen fehlt, klauen sie bei anderen. Die Volksabstimmung in der Schweiz über ein Minarettverbot war Anlass für einen Wettbewerb zu den Themen "Volkstod" und "Islamisierung". Die besonders von brandenburgischen Neonationalsozialisten betriebene "Volkstod"Kampagne wird von den JN weitgehend übernommen. Der JN-Stützpunkt Chemnitz hat dafür extra eine Internetseite eingerichtet. Inhaltlich bemüht man dort Autoren der "Konservativen Revolution" aus den 1920er sowie 1930er Jahren und zitiert beispielsweise Arthur Moeller van den Bruck oder 48 Neonationalsozialisten und Gewaltbereite Friedrich Wilhelm Heinz. Verwoben werden deren Ausführungen mit den Kernaussagen der JN: "Und die Leute fragen: Wer ist dann euer Feind? Und Wir antworten: Unser Feind ist der Westen! (...) Wenn wir sagen, unser Feind ist der Westen und seine Werte, dann meinen wir damit vielmehr seine Geisteshaltung. Der Liberalismus, also jener Geist von dem ich so eben sprach, in sämtlichen Formen und jeglichen Auswüchsen ist unser Feind!" Seit März 2010 betreiben die JN in Sachsen-Anhalt die Kampagne "Bundeswehr - raus aus Afghanistan". Andere Landesverbände und Stützpunkte haben sie aufgegriffen - auch die NPD. Die JN betrachten die Beteiligung der Bundeswehr am UNO-Mandat in Afghanistan als Beleg dafür, dass "Deutschland seit 1945 Vasall der USA ist und Souveränitätsrechte und Handlungsfreiheiten nicht mehr vorhanden sind". Daher werden die deutsche Einheit mit dem auf Freiheit und Demokratie beruhenden Grundgesetz abgelehnt. Dagegen setzen die JN ihren am Nationalsozialismus des Dritten Reichs orientierten "nationalen Sozialismus". Auch deswegen versuchte sich die NPD-Jugend in Halberstadt (Sachsen-Anhalt) am 3. Oktober 2010 an einer Demonstration unter dem Motto "1990 Vom Regen in die Traufe! Wir wollen Leben, Freiheit, Einheit & einen souveränen Staat". Der stellvertretende hessische NPD-Vorsitzende Daniel Knebel sagte vor Ort: " Wir werden das zu Ende und zum Erfolg führen, was unsere Brüder und Schwestern in der DDR angefangen haben ... jetzt gilt es, die Vereinigung perfekt zu machen und jene anzugreifen, die dieser im Wege stehen." 49 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Auf dem neonationalsozialistischen Internet-Portal "Altermedia" wurde Knebel dafür mit "Heil Hitler Kamerad Knebel" gelobt. Trotzdem hinterließ der Protestmarsch erhebliche Ernüchterung. Die JN selbst fassten es auf der Homepage ihres Landesverbandes so zusammen: "Unglaublich diese Bilder von eintreffenden Demonstrationsteilnehmer mit Bierflaschen bewaffnet, unglaublich das Reihumgehen von Kräuterlikör unter der Mittagszeit, unglaublich das Erscheinungsbild etlicher Teilnehmer mit Jogginghosen und Landser-Hemden. Der Ordnungsdienst - niemand wird ihn an diesem Tag um seinen Dienst beneidet haben - hatte kein leichtes Auskommen". Der Nutzer "BremerSturm" schrieb dazu auf "Altermedia": "Natürlich braucht der Widerstand Kämpfer ... Aber braucht es dazu Menschen, die früh Morgens schon am saufen sind? Die sich eine Glatze rasieren und Lonsdale etc zur Demo kommen? Menschen (und ich erinnere mich grausig an Bad Nenndorf) ohne Zähne, ungewaschen und abstoßend?" Ob derartige Äußerungen - aus denen das elitäre und dünkelhafte Weltbild der JN spricht - den "Freien Kräften" gefallen, welche die JN unterstützen, darf bezweifelt werden. JN in Brandenburg In Brandenburg unterhalten die JN drei Stützpunkte: Oranienburg (seit Juni 2007), Potsdam (seit November 2008) und Lausitz (seit Mai 2009). Landesweit liegt die Mitgliederzahl bei etwa 40 Personen. Die hierarchisch strukturierten Stützpunkte betreiben eine rege Lesezirkeltätigkeit mit festem Teilnehmerkreis. In Potsdam und in der Lausitz wurden 2010 die meisten Aktivitäten entfaltet. Ihr elitärer Anspruch hindert die JN an der Gewinnung neuer Mitglieder. Eine am 20. August 2010 im Raum Schöneiche (LOS) durchgeführte "Interessentenveranstaltung für Jugendliche" sowie eine über die Homepage der NPD-Oderland im September 2010 in Umlauf gebrachte Verlautbarung deuten darauf hin, dass dort mit einer weiteren Stützpunktgründung gerechnet werden kann. Stützpunkt Potsdam JN und neonationalsozialistische "Freie Kräfte" sind in Potsdam eng verbandelt. Neonationalsozialisten nutzen die NPD-Jugend hier als Aktions50 Neonationalsozialisten und Gewaltbereite plattform. Zu den Handlungsfeldern zählen die Internetseiten "alternativejugend-potsdam" und "infoportal-potsdam". Am 7. Februar 2010 unternahmen Mitglieder des JN-Stützpunkts Potsdam zusammen mit der "Alternativen Jugend Potsdam" einen "Ausflug in das KL [Konzentrationslager] Sachsenhausen" und stellten über "infoportalpotsdam" einen die Verbrechen des Nationalsozialismus leugnenden Bericht online: "Sie gingen objektiv an die Geschichte, da sie es nicht für nötig hielten, ihre Häupter im Sinne des Schuldkultes zu senken und für Taten Reue und Sühne zu zeigen, die von einem nicht objektivem Gremium 'erforscht' wurden und somit wertund gehaltlos sind!" Abschließend folgten neonationalsozialistische Fantasien: "In diesem Sinne wird einst die Lüge, die Dummheit, Feigheit und der Aberglaube dem scharfen Schwert der Wahrheit weichen müssen, so wie das alte System dem neuen Reich weichen wird!" 51 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Kurz darauf gedachten Mitglieder des Potsdamer JN-Stützpunktes mit Sachbeschädigungen am 23. Februar 2010 des Nationalsozialisten Horst Wessel. Mit Postwurfsendungen und erneuten Sachbeschädigungen wollte die NPD-Jugend im April 2010 an Opfer alliierter Bombenangriffe in Potsdam erinnern. JN-Aktivisten bilden sich ein, die häufig als träge empfundene Mutterpartei mit solchen Aktionen unter Druck setzen zu können: "Versuchen sie [die NPD-Parteiführer] doch einzig mit dem Wort, wie all die anderen Demokraten auch, zu überzeugen, nicht aber durch die Tat. Das Wort allein ist aber nichts als eine leere Phrase. Zudem versucht man sich dem politischen Zeitgeist anzupassen, anstatt sich ihm entgegen zustellen." (infoportal-potsdam) Die "Volkstod"-Kampagne wurde auf den Internetseiten, die zum Umfeld des Potsdamer JN-Stützpunktes zählen, in zahlreichen Texten aufgegriffen. Unter der Überschrift "Dekadent geht die Welt zugrunde" zitieren die Autoren auf dem "infoportal-potsdam" ganz ungeniert den Mann, der Europa in den Abgrund gerissen hatte: "Es gibt zwei Welten im Leben eines Volkes: die Welt der Frau und die Welt des Mannes. Die Natur hat es richtig eingestellt, dass sie den Mann noch vor der Familie stellt und ihm noch eine weitere Verpflichtung auf bürgt, den Schutz des Volkes, der Gesamtheit. Die Welt der Frau ist, wenn sie glücklich ist, die Familie, ihr Mann, ihre Kinder, ihr Heim. Wir sehen in der Frau die ewige Mutter unseres Volkes und die Lebens-, Arbeitsund Kampfgefährtin des Mannes. Beide Welten zusammen ergeben eine Gemeinsamkeit, in der ein Volk zu leben und zu bestehen vermag. A.H." "A.H." steht für Adolf Hitler. Neonationalsozialist Marcel Guse, Potsdamer NPD-Vorsitzender und Mitglied der Stadtverordnetenversammlung, lobte auf der Homepage seines NPD-Kreisverbandes Havel-Nuthe diesen Beitrag so: Der "Nationale Widerstand in der Landeshauptstadt spricht hier wieder einmal mit einer Stimme". Später wurde dieses Lob von der Homepage entfernt. Mit Transparenten versuchten JN-Aktivisten und ihr Umfeld auf die Potsdamer Oberbürgermeisterwahl am 19. September 2010 einzuwirken. Im Internet hielten sie auf "infoportal-potsdam" dazu ihre neonationalsozialistische Gesinnung fest: 52 Neonationalsozialisten und Gewaltbereite "Die wohl reinste Form der geistig-seelischen Erhebung des deutschen Menschen fand in der Zeit des Dritten Reiches unter der Führung von Adolf Hitler statt! Hier erhält die deutsche Weltanschauung zum ersten Mal ein Gesicht, welches auch nach außen hin erkennbar und vom ewigen Völkerfeind (noch heute!) gefürchtet wird - die Rede ist vom Nationalsozialismus! Er zerschlägt die Ideologien der alten Welt und bietet bis heute als einziger eine allgemeine Lebensordnung für das deutsche Volk. (...) All diese Errungenschaften zeugten vom revolutionären Geist der nationalsozialistischen Bewegung und waren der Grund, warum das Weltjudentum 1933 dem deutschen Volke den Krieg erklärte!" Eine eindeutigere Bezugnahme auf die nationalsozialistische Ideologie ist schwer möglich. Eine Abgrenzung der NPD gegenüber diesen Inhalten erfolgte nicht. Stützpunkt Lausitz Eindeutige Bezüge zur Ideologie des Nationalsozialismus finden sich ebenso beim JN-Stützpunkt Lausitz. Auf der Homepage des regionalen NPD-Kreisverbandes findet sich der Beitrag "Jugendorganisation (JN)", verfasst vom JN-Stützpunktleiter Pierre Dornbrach. Dieser prangert darin einen "Tagesmaterialismus" an und zitiert damit den Angehörigen der "Leibstandarte-SS Adolf Hitler" und auch später unbelehrbaren Rechtsex53 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 tremisten Herbert Schweiger, ohne das Zitat kenntlich zu machen. Dazu gesellen sich Sätze wie "Wir machen Praxis aus der Theorie" und "Wir erklären unserer Zeit den Krieg!" Hinzu kommen einige Versatzstücke, welche - ohne Quellenangabe - Hitlers "Mein Kampf" entnommen sind. An zwei vom NPD-Kreisverband Lausitz angemeldeten Demonstrationen beteiligte sich der Stützpunkt. Am 7. Februar 2010 ging es in Cottbus um die Parole "US-Imperialismus und Bomben-Terror". Und am 15. Mai 2010 lautete in Elsterwerda (EE) das Motto: "Arbeit statt Abwanderung! Gegen Globalisierung und Kapitalismus!" Eigene Veranstaltungen mit angestrebter Öffentlichkeitswirksamkeit sind ebenso zu verzeichnen. So führte der Stützpunkt am 17. Juli 2010 eine Mahnwache zum Thema "Wir wollen leben! Nationaler Sozialismus oder Volkstod" in Großräschen (OSL) durch. Etwa zehn Personen beteiligten sich. Auf der neonationalsozialistischen Internetseite "senftenberger. blogspot" hieß es dazu: "Deshalb werden wir auch nicht ruhen oder rasten, werden auch in Großräschen um die Herzen unseres Volkes kämpfen, ob bei Tag oder Nacht, bevor der Totengräber Demokratie auch noch das letzte Stück Leben unseres Volkes beerdigt hat, wir warten nicht mehr, es ist an der Zeit!" Über eine mit sächsischen JN-Mitgliedern am 18. September 2010 durchgeführte Veranstaltung zum Thema "Vorbild statt Abbild - die Revolution beginnt zuerst bei uns selbst!" wurde anschließend auf "senftenberger. blogspot" mit Blick auf die NPD festgehalten: "Auch der heutige Parteiendünkel der demokratischen Rechtsparteien, will ... sich der Tröge des Systems bedienen, will Machtpositionen unter dem Deckmantel der Herrschenden. Deshalb müssen wir uns ganz aus diesem System ausklinken ... und eine völkische 'Parallelgesellschaft' mit einheitlicher Weltanschauung und Weltbild formen." 54 Neonationalsozialisten und Gewaltbereite Stützpunkt Oranienburg Im Jahr 2010 hat sich der JN-Stützpunkt Oranienburg (OHV) mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen zurückgehalten. Die vom brandenburgischen JNFunktionär Sebastian Richter angemeldeten Aktionen scheiterten kläglich. So wollten die JN am 5. Juli 2010 in Oranienburg eine Mahnwache unter dem Motto "FREIHEIT statt BRD" abhalten. Etwa 30 Gegendemonstranten hielten die NPD-Jugend davon ab. Richter selbst war offensichtlich gar nicht erst erschienen. Einen Tag später wurde eine weitere Aktion in Hennigsdorf kurzfristig abgesagt. Am 7. Juli 2010 verloren sich ganze sieben Personen bei einer knapp einstündigen JN-Mahnwache in Oranienburg. Die Versammlungsteilnehmer führten ein Plakat mit der Aufschrift "FREIHEIT statt BRD" mit. Es wurden mehrere Redebeiträge gehalten. Ausblick 2010 hat sich die Situation der JN kaum verändert. Die Feststellung des alten und neuen Bundesvorsitzenden: "Wir sind eine gesellschaftliche Randgruppe und wenn wir uns nicht langsam anfangen zu entwickeln, werden wir eine gesellschaftliche Randgruppe bleiben" bleibt weiterhin richtig. Nach wie vor pendeln die JN zwischen NPD und neonationalsozialistischen "Freien Kräften", zwischen Elitewunsch und Massenkompatibilität - zwischen überhöhtem Anspruch und harter Wirklichkeit. In Brandenburg haben die JN vereinzelte Aktivisten. Sie sind weit davon entfernt, selbst rechtsextremistisch orientierte Jugendliche in Massen anzusprechen. In den Augen vieler neonationalsozialistischer "Freier Kräfte" ist die Anbindung der JN an die "Systempartei" NPD eine unüberwindliche Hürde für die Zusammenarbeit. Die JN sind trotz allem bemüht, ihre Scharnierfunktion zu erfüllen. Sie wollen "Freie Kräfte" als Fußvolk und Plakatkleberkolonnen für die Mutterpartei gewinnen. Das gelingt in Brandenburg selten und auch nur punktuell. Gelegentlich drehen "Freie Kräfte" den Spieß einfach um und übernehmen einen JN-Stützpunkt. Sie schlüpfen in deren Korsett, um so ihre Aktivitäten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung über Strukturen einer nicht verbotenen Partei zu führen. Für die NPD entstehen damit weitere Probleme. Auch deshalb wird sich der Nazifizierungsprozess bei den JN und der NPD weiter beschleunigen. Die eindeutig neonationalsozialistische Ausrichtung der JN tritt bereits überdeutlich hervor und prägt deren Ausrichtung. 55 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 2.2 Neonationalsozialisten in Brandenburg Eine wachsende Strömung innerhalb des brandenburgischen Rechtsextremismus sind neonationalsozialistische "Freie Kräfte". Sie sind das Ergebnis eines Wandels der neonationalsozialistischen Szene und versuchen sich an weniger formal organisierten Strukuren. Sie nennen sich "Nationale Sozialisten", "Freie Nationalisten" oder "Nationaler Widerstand". Der Begriff "Kameradschaft" wird nur noch selten genutzt. In Brandenburg betrug das Personenpotenzial im Jahr 2010 etwa 380 (2009: 320) Personen; bundesweit wurden im Jahr 2009 rund 5.000 Neonationalsozialisten gezählt. Sie streben ein System an, dass am "Dritten Reich" und an der "Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei" (NSDAP) ausgerichtet ist. Sie teilen das Selbstverständnis der NSDAP, "Bewegung" sein zu wollen. Ihr mittlerweile von der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD) und den "Jungen Nationaldemokraten" (JN) übernommenes Ziel lautet "nationaler Sozialismus". Trotzdem lehnen Neonationalsozialisten eine Mitwirkung in rechtsextremistischen Parteien mehrheitlich ab. Parteien sind für sie Ausdruck des demokratischen Systems, das sie durch eine rassistische, totalitäre Herrschaftsordnung ersetzen wollen. Eine besondere neonationalsozialistische Aktionsform stellen gewaltbereite "Autonome Nationalisten" dar, die sich optisch wie taktisch an linksextremistischen Autonomen orientieren und auch deren Phrasen übernehmen. Bis in die frühen 1990er Jahre waren hierarchisch strukturierte Vereine die typische neonationalsozialistische Organisationsform. Die Mehrzahl dieser Vereine wurde bis Mitte der 1990er Jahre auch von brandenburgischen Innenministern verboten. Bundesweit ist zuletzt der Verein "Heimattreue Deutsche Jugend) (HDJ) im Jahr 2009 verboten worden. Einer der wenigen verbliebenen neonationalsozialistischen Vereine ist heute die "Hilfsgemeinschaft für Nationale Politische Gefangene und deren Angehörige" (HNG). In Brandenburg hat die bundesweit tätige Organisation nie über nennenswerte Strukturen verfügt. Ziel der HNG ist eine ideologische Verfestigung inhaftierter Straftäter; sie arbeitet so der Resozialisierung entgegen. Vor diesem Hintergrund erfolgten auf Veranlassung des Bundesinnenministers am 7. September 2010 bundesweit Durchsuchungen und Beschlagnahmungen. Als Reaktion auf die Verbote zahlreicher rechtsextremistischer Vereine suchte die neonationalsozialistische Szene ab Mitte der 1990er Jahre neue 56 Neonationalsozialisten und Gewaltbereite Organisationsformen. Zunächst kamen "Kameradschaften" auf. Getragen wurden diese von einem starken Band gemeinsamer ideologischer Überzeugungen und einer klaren Fixierung auf lokale Führungspersonen. Sie wollten den Sicherheitsbehörden möglichst keine Angriffsflächen bieten und trotzdem neue Zielgruppen, zumeist Jugendliche, für die neonationalsozialistische Strömung gewinnen. Doch auch diese Personenzusammenhänge wurden verboten und spielen in der neonationalsozialistischen Szene Brandenburgs in dieser herkömmlichen Form kaum noch eine Rolle. Auf die Kameradschaftsverbote haben Neonationalsozialisten unterschiedlich reagiert. Ein kleiner Teil hat sich zurückgezogen. Andere wurden in der NPD, insbesondere in deren Jugendorganisation JN aktiv. Ein erheblicher Teil findet sich jedoch in "Freien Kräften" zusammen. Das sind sehr lose strukturierte, informelle Personenzusammenschlüsse, in denen typische Organisationsmerkmale wie Vereinskassen, Mitgliederlisten und Organisationsnamen ohne Bedeutung sind. Zusammengehalten werden sie durch eine gemeinsame neonationalsozialistische und nationalrevolutionäre Weltanschauung, öffentliche Propagandaaktivitäten, selbstinszenierende Internetauftritte, "Helden"-Gedenken und ideologische Schulungen in Lesezirkeln. Neuerdings wird der Kampfsport als Lockmittel und Szenekitt entdeckt. Hierbei kommen Neonationalsozialisten konspirativ zusammen und verprügeln sich gegenseitig im Glauben, dies diene einer höheren Sinnstiftung. Besonders dem Internet fällt die Rolle der personalen Vernetzung zu. Dennoch ist nicht zu erkennen, dass ernsthafte Bemühungen innerhalb der neonationalsozialistischen Szene unternommen werden, die Vielzahl regional agierender "Freier Kräfte" organisatorisch und ideologisch zu vereinen. Ebenso zeichnet sich kein internetbasiertes Gesamtnetzwerk ab. Aktionsform "Autonome Nationalisten" Für Auseinandersetzungen sorgen regelmäßig "Autonome Nationalisten" (AN). Die AN sind eine gewalttätige und innerhalb der Szene seit einigen Jahren populäre Aktionsform. Sie haben Erscheinungsbild und Taktik in weiten Teilen von linksextremistischen Autonomen übernommen. Die Herausbildung dieser noch recht jungen Aktionsform ist eine neonationalsozialistische Reaktion auf szeneinterne Diskussionen über den Umgang mit dem Gewaltmonopol des demokratischen Rechtsstaates. Ideologisch beziehen sich AN wie alle Neonationalsozialisten auf die NSDAP. Meist treten sie mit plakativen Parolen auf. Jedoch stehen für AN kollektive und Bedrohung aus57 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Verbotene beziehungsweise selbst aufgelöste nationalsozialistische Strukturen FNUM Märkischer Schutzbund Kameradschaft Heimatschutz Oberhavel Deutschland Interessengemeinschaft KMOB Sturm Oranienburg Hauptvolk Sturm 27 ANSDAPO * Kameradschaft "Oberhavel" - verboten am 14.08.1997 SC * "Freie Nationalisten Uckermark" (FNUM) - GGSOBB LFG Selbstauflösung am 02.07.2010 * "Schutzbund Deutschland" - verboten am 26.06.2006 * Kameradschaften "Hauptvolk" und "Sturm 27" - verboten am 06.04.2005 * "ANSDAPO" - verboten am 04.07.2005 * "Gesinnungsgemeinschaft Süd-Ost Brandenburg" - Scheinauflösung am 23.08.2006 * "Märkischer Heimatschutz" - eigenständige Auflösung am 04.11.2006 * "Kameradschaft Märkisch Oder Barnim" (KMOB) - Selbstauflösung am 03.07.2010 * "Interessengemeinschaft Sturm Oranienburg" (GGSOBB) - Beendigung der Aktivitäten nach Durchsuchungen der Polizei am 06.12.2006 * "Lausitzer Front Guben" (LFG) - Scheinauflösung am 24.08.2006 * "Sturm Cottbus" "SC" - Scheinauflösung am 23.08.2006 * "Direkte Aktion/Mitteldeutschland" (JF) - War in ganz Brandenburg aktiv und wurde am 05.05.1995 verboten. 58 Neonationalsozialisten und Gewaltbereite strahlende Zusammenrottungen in Form schwarzer Blöcke im Vordergrund. Gewalt gegen politische Gegner und Polizisten wird ausdrücklich bejaht. Diese erhöhte Gewaltbereitschaft unterscheidet AN vom Rest der neonationalsozialistischen Szene. Die Aktionsform AN findet auch in Brandenburg Zuspruch, auch bei Mitgliedern von NPD und JN. Landesweit umfasste das Mobilisierungspotenzial im Jahr 2010 etwa 100 Personen.. Neonationalsozialisten in Brandenburg (organisierte und unorganisierte) 380 400 350 320 300 300 270 260 240 210 190 220 190 190 200 200 175 125 120 120 120 100 0 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 Kooperationen mit der NPD Gelegentlich gehen "Freie Kräfte" mit rechtsextremistischen Parteien zeitlich befristete und regional begrenzte, taktische Bündnisse ein. 2010 war das in Brandenburg bei den "Freien Kräften Königs Wusterhausen", bei den "Freien Kräften Teltow-Fläming" und bei den "Nationalen Sozialisten Premnitz" zu beobachten. Kooperationen zeigten sich bei Demonstrationen, Mahnwachen und Wahlkampfunterstützungen (Verbreitung von Wahlplakaten, Durchführung von Infoständen, Sammeln von Unterstützerunterschriften für Wahllisten). Damit fügen sich diese Neonationalsozialisten in die Rolle, welche ihnen die eigentlich verhasste "Systempartei" NPD im Rahmen ihrer Viersäulenstrategie zugewiesen hat. Sie sollen die personell ausgedünnte Partei in Form von 'Hilfstruppen' dabei unterstützen, den "Kampf um die Straße" zu führen. Darüber hinaus sind einige "Freie Kräfte" sogar der NPD beigetreten. Im Süden des Landes achtet das dort aktive Netzwerk "Nationale Sozialisten in Südbrandenburg" jedoch strikt auf politische Unabhängigkeit und Autonomie. Das wird mit deutlich formulierten und ins Internet gestellten Positionspapieren unterstrichen. Die Verfasser ("Widerstand in Südbran59 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 denburg") weisen darauf hin, dass man "die Formen und Werte des alten Systems ohne Kompromisse aufgeben" müsse, wenn man sich "bewusst zum Widerstand gegen den Apparat" bekennen wolle. Die politische Macht, die befreien könne, "kann daher nicht aus den Parlamenten kommen". Sogar die NPD-Mitglieder aus Guben (SPN), die allesamt aus der im Jahr 2006 aufgelösten Kameradschaft "Lausitzer Front Guben" stammen und 2008 geschlossen in die NPD eintraten, ordnen sich nicht ausnahmslos der NPD unter. Sie unterhalten weiterhin intensive Kontakte zu NPDkritischen "Freien Kräften". Auffällige neonationalsozialistische Strukturen in Brandenburg waren 2010: "Freie Kräfte" in Brandenburg 9 5 8 4 7 2/3 6 1 Nr. Bezeichnung Region 1 "Nationale Sozialisten in SüdCottbus, Lübben, Lübbebrandenburg" nau, Spremberg, Vetschau, Senftenberg, Lauchhammer, Guben, Finsterwalde 60 Neonationalsozialisten und Gewaltbereite Nr. Bezeichnung Region 2 "Freie Kräfte Teltow-Fläming" Zossen, BlankenfeldeMahlow, Ludwigsfelde 3 "Freie Kräfte Königs Wusterhausen" Königs Wusterhausen 4 "Nationale Sozialisten Premnitz" Premnitz, Rathenow 5 "Freie Kräfte Neuruppin/OsthaNeuruppin velland" 6 "Freundeskreis Nationale SoziaEisenhüttenstadt, Frankfurt listen Oder-Spree" (Oder) 7 "Alternative Jugend Potsdam" Potsdam 8 "Kameradschaft Märkisch Bad Freienwalde, Eberswalde Oder Barnim" (KMOB) - am 03.07.2010 Selbstauflösung) 9 "Freie Nationalisten Uckermark" Prenzlau, Angermünde (FNUM) - am 02.07.2010 Selbstauflösung) Nationale Sozialisten in Südbrandenburg Bei diesem Personenzusammenschluss handelt es sich um ein auch in den Bundesländern Sachsen und Sachsen-Anhalt aktives, neonationalsozialistisches Netzwerk. Es ist das größte und aktivste dieser Art in Brandenburg. Auf die Ausbildung herkömmlicher Strukturen wird verzichtet. Man versteht sich vielmehr als internetbasiertes Aktionsbündnis. Bis zu 200 Rechtsextremisten konnten 2010 für öffentlichkeitswirksame Aktivitäten mobilisiert werden. Schwerpunkt sind Lübben (LDS), Lübbenau (OSL) Cottbus und Senftenberg (OSL). Dort werden Strategien entwickelt und Kampagnen vor allem über das Internet gesteuert. Weitere bedeutende 'Zellen' des Netzwerks existieren in Cottbus, Spremberg (SPN), Senftenberg (OSL), Vetschau (OSL) und Guben (SPN). Es bestehen sehr gute Kontakte zu JN-Stützpunkten. Das Netzwerk dient der logistischen, organisatorischen und inhaltlichen Verknüpfung einzelner rechtsextremistischer Kleingruppen und Personenzusammenschlüsse, die als "Zellen" bezeichnet werden können. Dabei beschränkt sich das Netzwerk überwiegend auf die Region der Lausitz, um eine möglichst enge persönliche Zusammenarbeit zu garantieren 61 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 und den Aktivisten ein hohes Maß an Mobilität und Flexibilität zu ermöglichen. Auf eindeutige und hierarchische Strukturen wird verzichtet. Kontakte zu anderen Regionen wurden ausgebaut. Das gilt insbesondere für die drei Stützpunkte der JN (siehe Kapitel 2.1). Die sind zwar die Jugendorganisation der NPD, werden aber mit Blick auf Kooperationen als 'kleineres Übel' gegenüber der "Systempartei" betrachtet. Das Internetprojekt "Spreelichter" nimmt mittlerweile eine herausragende Stellung in den Strategien und Kampagnen des Netzwerks ein. Kommunikationsstrategie und optische Präsentation gelten in der Szene als bundesweit richtungweisend. Denn derzeit ist eine Ausrichtung anderer neonationalsozialistischer Domains an dem "Spreelichter"Vorbild feststellbar. "Spreelichter" ist mit populären Sozial-Netzwerken wie "Twitter" verbunden und nutzt Portale wie "Youtube", um ein breites Publikum zu erreichen. Über diese weitverzweigte Internetpräsenz können selbstproduzierte Filme abgerufen, Berichte nachgelesen und neonationalsozialistische Konzepte diskutiert werden. Außerdem wurde ein "Spreelichter"-Blog eingerichtet. Im Wochenrhythmus werden wechselnde Veröffentlichungen wie kurze Audiosequenzen oder Videos hochgeladen. Komplettiert wird das Medienangebot durch eine "Spreelichter"Radiosendung. Als Printmedium wird das Faltblatt "Spreelichter" verteilt. Lokale oder gesellschaftspolitische Themenfelder werden darin im rechtsextremistischen Sinne kommentiert. Die Artikel sind identisch mit den Homepage-Inhalten. Das Motto der "Spreelichter"-Internetseite lautet: "Wir sind keine Demokraten". Seit zwei Jahren steuern die "Nationalen Sozialisten in Südbrandenburg" eine massive Kampagne unter dem Titel "Volkstod". Im Jahr 2010 kam es dabei zu zahlreichen Sachbeschädigungen, Schmierereien und Störungen. Ein dabei verteiltes Flugblatt stand unter dem Motto: "Zukunft statt BRD! Dieses System bringt uns den Volkstod!" Die Verantwortlichen beschreiben sich als "Nationalisten" und "Sozialisten", die für "die Freiheit und Unabhängigkeit Deutschlands kämpfen" und "die Volksgemeinschaft über den Einzelnen stellen". Sie fordern die "Überwindung des kapitalistischen BRD-Systems", die Einrichtung eines "neuen Staates" und den "radikalen geistigen Umsturz". Das Flugblatt greift die Themen demografische Ent62 Neonationalsozialisten und Gewaltbereite wicklung und Globalisierung auf. Skizziert wird dabei eine Entwicklung hin zum "Tod des deutschen Volkes". Die Kampagne wird inzwischen bundesweit kopiert - auch von NPD und JN. Aktionen im Zusammenhang mit der "Volkstod-Kampagne im Jahr 2010 10. März: Mitglieder der Lübbenauer (OSL) Netzwerk-Zelle "Spreelichter" beschmierten ein Oberstufenzentrum, eine Schwimmhalle und sechs Wohnhäuser mit Parolen wie "Die Demokratie bringt uns den Volkstod" und "Demokratie = Volkstod". 18. März: "Nationale Sozialisten in Senftenberg" (OSL) beschmierten den Schulhof einer Oberschule mit dem Schriftzug "Wegen Geburtenrückgang bald geschlossen!" An der Außenwand der Turnhalle hinterließen sie den Schriftzug "Die Demokratie bringt uns den Volkstod". Außerdem warfen sie ein Faltblatt in Briefkästen, mit dem sie die Demokratie verunglimpften und zum aktiven Widerstand gegen das "System" aufriefen. 28. März: Neonationalsozialisten befestigten ein Transparent mit der Kampagnen-Parole "Volkstod" an der Außenwand eines Wohnhauses in Senftenberg. Szeneangehörige feierten die Aktion auf den Internetseiten des Netzwerks als "gelungen". 11. April: "Nationale Sozialisten in Senftenberg" (OSL) beschmierten die Außenwand einer Turnhalle mit der Parole "Demokratie ist Volkstod". 17. April: "Nationale Sozialisten in Senftenberg" (OSL) störten das Frühlingsfest der Stadt. Sie hatten sich als "Sensenmänner" verkleidet und verteilten Propagandamaterial, auf denen sie den "Nationalen Sozialismus" forderten und gegen die Demokratie wetterten. 20. April: "Nationale Sozialisten in Senftenberg" (OSL) weiteten ihre Kampagne nach Lauchhammer (OSL) aus und beschmierten einen Schulhof mit der Parole "Wegen Volkstod bald geschlossen". 20. - 28. April: Angehörige der Netzwerk-Zelle "Spreelichter" besprühten in Lübben (LDS) Brücken und Radwege flächendeckend mit den Parolen "Demokratie = Volkstod" und "Die Demokraten bringen uns den Volkstod". 63 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 23. April: "Nationale Sozialisten in Senftenberg" (OSL) weiteten ihre Kampagne nach Schwarzheide (OSL) aus und beschmierten das Schulgebäude mit der Parole "Wegen Volkstod bald geschlossen". 29. April: "Nationale Sozialisten in Südbrandenburg" beschmierten im Stadtgebiet von Senftenberg (OSL) Bürgersteige und Straßen mit Umrissen von am Boden liegenden Menschen sowie den Worten "BRDigt" und "Volkstod". 7. Mai: "Nationalen Sozialisten in Senftenberg" (OSL) beschmierten die Giebelseiten der örtlichen Bundesagentur für Arbeit mit den Parolen "Nationaler Sozialismus oder Untergang" und "Arbeit Recht und Brot statt Abwanderung durch den Volkstod". Zugleich wurde ein Abrisshaus mit einer weiteren Parole beschmiert ("Volkstod ist kein Zufall - Widerstand auch nicht"). 26. Mai: In Lauchhammer (OSL) sprühten Neonationalsozialisten die Parole "Es ist an der Zeit - Nationaler Sozialismus" an eine Vielzahl von Häuserwänden und Mauern. Zweite Maihälfte: In Senftenberg (OSL) brachten Neonationalsozialisten ein Graffito "NS Jetzt!" an. Des Weiteren wurde ein Gehweg mit einem Graffito und der Parole "Volkstod" beschmiert. Die Aktion wurde auf den Internetseiten des Netzwerks dokumentiert. Laut Aktionsbericht wollte man "jungen Menschen" zeigen, dass es "noch eine Alternative zu Demokratie und Kapitalismus" gebe. 2. Juni: In Senftenberg (OSL) besprühten Neonationalsozialisten einen Fußgängertunnel mit der Parole "BRD = VOLKSTOD" und brachten die Internetadresse ihres Netzwerkes an ("SFB-INFOS"). 08. Juni: Neonationalsozialisten besprühten in Felixsee (SPN) die Mauer eines ehemaligen Glaswerkes mit der Parole "ES IST AN DER ZEIT - NATIONALER SOZIALISMUS". Zugleich fanden sich im gesamten Ort Aufkleber mit folgenden Parolen: "Die Demokraten bringen uns den Volkstod" und "Widerstand! Deutschland verpflichtet... Werde aktiv! (Nationale Sozialisten)". 08. Juni: In Lauchhammer (OSL) beschmierten Neonationalsozialisten ein Schulgebäude großflächig mit "ES IST AN DER ZEIT - NATIONALER SOZIALISMUS!" sowie ihrer Internetadresse ("SFB-INFOS"). An 64 Neonationalsozialisten und Gewaltbereite die Seitenwand eines Einkaufsmarktes wurde "NATIONALER SOZIALISMUS" gesprüht. 18. Juni: Mitglieder der Netzwerk-Zelle "Spreelichter" beschmierten in Lübbenau (OSL) zwei Turnhallen und eine Kindertagesstätte mit der Parole "Die Demokraten bringen uns den Volkstod". 18. Juni: Drei Angehörige der "Nationalen Sozialisten Zossen" wurden mit schwarzer Kleidung und weißen Masken auf dem Marktplatz in Zossen festgestellt. Sie trugen ein 150 x 250 cm großes Transparent mit der Aufschrift "Die Demokraten bringen uns den Volkstod". 20. Juni: Vertreter einer "Widerstandsbewegung in Senftenberg" störten im Senftenberg (OSL) einen Festumzug zur 600-Jahrfeier des Ortsteils Großkoschen. Als "Sensenmänner" verkleidet mischten sie sich unter die Umzugsteilnehmer und entrollten ein Transparent mit der Aufschrift "Die Demokraten bringen uns den Volkstod". Ebenso wurden Plakate mit derselben Parole sowie "Volkstod ist kein Zufall - Widerstand auch nicht" hochgehalten. In einem dazugehörigen Aktionsbericht kündigten die Neonationalsozialisten an, dass "wir wiederkommen und den Volkstod in die kleinste Dörfer...tragen werden". 6./7. Juli: In der Nacht beschmierten Angehörige einer "Widerstandsbewegung in Senftenberg" in Großräschen (OSL) die Zufahrtswege der repräsentativen IBA-Terrassen mit der Parole "Die Demokraten bringen uns den Volkstod" und pinselten die Umrisse liegender Personen sowie "BRDigt" auf dem Boden. Bei den Terrassen handelt es sich um das besonders bei Touristen beliebte Besucherzentrum der Internationalen Bauausstellung Fürst-Pückler-Land. In derselben Nacht wurde ein 20 Meter langer Schriftzug "Es ist an der Zeit - Nationaler Sozialismus" auf den Schulhof einer Oberschule in Großräschen gesprüht. 10. Juli: In Lauchhammer (OSL) veranstalteten Mitglieder einer "Widerstandsbewegung in Senftenberg" einen unangemeldeten "Fackelmarsch". Sie skandierten rechtsextremistische Parolen ("Nationaler Widerstand") und entrollten ein Transparent mit der Aufschrift "Ein Glaube, ein Wille, ein Volk. Nationaler Sozialismus jetzt". Außerdem warfen sie Blitzknaller, einzelne Neonationalsozialisten führten Chinaböller mit sich. Als sich mehrere Versammlungsteilnehmer polizeilichen Kontrollen entziehen wollten und flüchteten, kam es zu Rangeleien. Dabei wurde ein Polizist verletzt. 65 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 21./22. Juli: In Schwedt/Oder (UM) wurden Wohnblöcke mit "Wer wenn nicht wir? Wann wenn nicht jetzt? Nationaler Sozialismus Jetzt.", "Unsere Stadt stirbt", "BRD=Volkstod", "Wir geben niemals auf" und "Die Demokraten bringen uns den Volkstod" beschmiert. 26. Juli: In Finsterwalde (EE) klebten Angehörige einer "Widerstandsbewegung in Senftenberg" (OSL) Propagandamaterial und beschmierten den Parkplatz des Jobcenters. 30. Juli: In Schwedt/Oder (EE) wurden mehrere Häuser und Wohnblöcke mit Sprüchen wie "BRD=Volkstod", "Dein Volk stirbt ... wehr Dich", "Nationaler Sozialismus", "Die Demokraten bringen uns den Volkstod" besprüht. 23./24. August: In Schwedt/Oder (UM) wurden auf den Gehweg vor dem Amt für Grundsicherung drei Schriftzüge gesprüht: VOLKSTOD STOPPEN; UNSRE STADT STIRBT; LIEBE DICH TRAUM. Des Weiteren fanden sich Plakate an den Eingangstüren: "Arbeitslos? Es ist nicht deine Schuld. Es liegt am asozialen BRD-System. Nationaler Sozialismus, jetzt!" 5. September: Auf dem Veranstaltungsgelände des Brandenburgtages in Schwedt/Oder (UM) trugen zwei Personen beidseitig bedruckte T- Shirts mit den Schriftzügen "Oderfront", "Die Demokraten bringen uns den Volkstod". Ebenso waren Bilder des Schwedter Bürgermeisters und eines SPD-Landtagsabgeordneten aufgedruckt. 19. September: Am Tag der Potsdamer Oberbürgermeisterwahl hielten sich unbekannte maskierte Personen mit Transparenten im Zugangsbereich von Wahllokalen sowie bei dem Brandenburger Tor auf. Die Transparente trugen die Aufschrift: "Die Demokraten bringen uns den Volkstod!" und das Logo der Internetseite "infoportal-potsdam". Freie Kräfte Teltow Fläming Seit 2006 sind die "Freien Kräfte TeltowFläming" aktiv. 2010 umfassten sie etwa 50 Mitglieder, die überwiegend im nördlichen Teil des Landkreises wohnen und über ein ei66 Neonationalsozialisten und Gewaltbereite genes Emblem verfügen. Es wird für Publikationen, Transparente und Aufkleber genutzt. Mitglieder der "Freien Kräfte Teltow-Fläming" treten optisch wie AN in Erscheinung. 2010 wurde die bisherige Internetdomain durch eine neue ersetzt. Dort steht: "Der Kampf um Deutschlands Freiheit beginnt mit einem klaren: 'NEIN zu diesem System!' Für einen revolutionären nationalen Sozialismus!" Ebenso finden sich Bekenntnisse zum Nationalsozialismus des "Dritten Reichs". Zu den Aktivitäten zählen Demonstrationen, Kundgebungen, Mahnwachen, Ausflüge und Feiern. Es werden Sachbeschädigungen in Form von Farbschmierereien begangen. Ebenso wird die direkte Konfrontation mit politischen Gegnern gesucht. Am 22. Januar 2010 brannte das "Haus der Demokratie", das von der Bürgerinitiative "Zossen zeigt Gesicht" (TF) genutzt wurde, nach einem Brandanschlag vollständig ab. Wenig später störten Mitglieder der "Freien Kräfte Teltow-Fläming" am 27. Januar 2010 eine Veranstaltung zum Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus. Ein Fotograf dokumentierte, dass einer der Störer den linken Arm mit flacher Hand nach oben ausstreckte und dabei die Mimik eines lautstarken Rufes aufwies. Sogar eine "Schüler-CD" wurde erstellt und unter Jugendlichen verteilt. Daraufhin beteiligten sich sogar 12-, 14und 15-Jährige an den Aktionen der "Freien Kräfte Teltow-Fläming". Kameradschaft Märkisch Oder Barnim (KMOB) Im Jahr 2007 wurde die etwa 30 Mitglieder zählende "Kameradschaft Märkisch Oder Barnim" (KMOB) gegründet. Sie war eine neonationalsozialistische Gruppe, betrieb eine Internetseite und einzelne ihrer Mitglieder begingen rechtsextremistisch motivierte Straftaten. Am 3. Juli 2010 erklärte die KMOB ihre Selbstauflösung. Einen Tag zuvor waren Objekte und Personen im Zusammenhang mit der KMOB auf vereinsrechtlicher Grundlage Gegenstand polizeilicher Durchsuchungen und Beschlagnahmen. Es wurden unter anderem Waffen (keine Schusswaffen), Munition, gefährliche Gegenstände, Vereinskleidung, Uniformen, Propagandamaterial sichergestellt. Die KMOB agierte überwiegend in Regionen der Landkreise MärkischOderland und Barnim. Ihre Mitglieder trugen zum Teil uniformierte Kleidung. Sie verwendeten Schrift, Symbole und Farbgestaltung, die die Symbolik des "Dritten Reichs" kopierten und dadurch eine Wesensverwandtschaft 67 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 zum Nationalsozialismus erkennen ließen. Mitglieder der KMOB fielen durch rege Teilnahme an rechtsextremistischen Demonstrationen und bei anderen Anlässen auf. Beispielsweise verklebten KMOB-Mitglieder am 5. Mai 2010 in Lebus (MOL) Plakate DIN-A3-Format mit der Aufschrift "WIR KAPITULIEREN NIE!". Damit bezogen sie sich auf den 8. Mai 1945. Alle Plakate verfügten 68 Neonationalsozialisten und Gewaltbereite über einen lackähnlichen Überzug, um die Entfernung zu erschweren. Schemenhaft war darauf ein "Hitlerjunge" dargestellt. Auch in weiteren Orten wie Angermünde (UM), Müncheberg (MOL), Potsdam, Seelow (MOL), Zossen (TF) und Eisenhüttenstadt (LOS) wurden solche Plakate festgestellt. So berichtete das rechtsextremistische "Infoportal Teltow-Fläming" unter der Überschrift "8. Mai - Wir kapitulieren nie! Brandenburgweite Plakataktion geglückt!": "... weil es noch Deutsche mit gesunder bzw. gesundender Volksseele gibt, ist der 2. Weltkrieg aus politischer und geistiger Sicht noch nicht beendet! Der Kapitalismus samt Kommunismus sind gescheitert, da sie auf geistiger und politischer Ebene keine stabile Ordnung aufrechterhalten konnten bzw. können. Einzig und allein wurde der Nationalsozialismus von außen zerstört, doch er allein war die Alternative gegenüber den internationalen Ideologien, denn er war und ist ganzheitlich!" Im Jahr 2010 plante die KMOB mit dem Anspruch "Märkische Aktionswochen" mehrere eigene Demonstrationen, von denen nur drei zustande kamen: am 29. Mai 2010 in Bernau (BAR) unter dem Motto "Schaffung freies Jugendzentrum" mit etwa 100 Teilnehmern; am 12. Juni 2010 in Bad 12. Juni 2010 Bad Freienwalde (MOL) Freienwalde (MOL) unter dem Motto "Einrichtung freies Jugendzentrum" mit etwa 70 Teilnehmern und am 19. Juni 2010 in Strausberg (MOL) unter dem Motto "Gegen linke Gewalt, Übergriffe auf deutsche Minderheiten und Unterstützung von Linken" mit etwa 140 Teilnehmern. Zwischen der KMOB und dem NPD-Kreisverband Märkisch-Oderland (MOL) gab es keine Berührungsängste. So beteiligte sich die KMOB am 24. Februar 2010 in Bad Freienwalde (MOL) an einer NPD-Mahnwache (Motto: "Härtere Strafen für Kinderschänder"). Am 8. Mai 2010 trafen sich Vertreter beider Organisationen zu einer Kranzniederlegung. In einer Internetveröffentlichung des NPD-Kreisverbandes MOL hieß es dazu: "Im Anschluß trafen sich alle Kameraden zur Auswertung und zum gemein69 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 samen Grillen. Der Vorsitzende des Kreisverbandes der NPD überbrachte eine Grußbotschaft des KV und bekräftigte nochmal unseren Willen zur engeren Zusammenarbeit ohne 'wenn und aber'. Es wurden gegenseitige Einladungen ausgesprochen und gemeinsame Aktionen geplant. Wir bedanken uns bei der KMOB für die Einladung und freuen uns auf weitere gemeinsame Aktionen." Später trat dieser NPD-Kreisverband als Unterstützer von KMOB-Demonstrationen auf. Die Sicherheitsbehörden legen ein besonderes Augenmerk darauf, ob und inwieweit die KMOB trotz erklärter Selbstauflösung ihre Tätigkeit fortführt. Freie Nationalisten Uckermark (FNUM) Die "Freien Nationalisten Uckermark" (FNUM) wurden erst im Oktober 2009 aktiv und haben sich bereits wieder aufgelöst. Die FNUM war mit der KMOB eng vernetzt und schloss sich deren Aktionen an. Noch am Tag der Durchsuchungen im Zusammenhang mit der KMOB am 2. Juli 2010 wurde die Auflösung der FNUM bekannt. Alternative Jugend Potsdam Die neonationalsozialistische "Alternative Jugend Potsdam" umfasst etwa zehn Personen. Auf der gleichnamigen Internetseite heißt es in der Selbstdarstellung: "Wir sind eine wachsende Gruppe national denkender Jugendlicher aus dem Großraum Potsdam. Die Alternative-Jugend-Potsdam ist eine Partei ungebundene Aktionsgruppe, die in den verschiedensten Bereichen des Nationalen Widerstandes aktiv ist." Zu ihren Aktionsfeldern zählten 2010 insbesondere die Verbreitung von Aufklebern, Plakatierungen, Farbschmierereien, das Verteilen von Flugblättern und die Teilnahme an Demonstrationen. Beispielsweise hielten sie am 14. Februar 2010 eine Schweigeminute auf dem Alten Markt in Potsdam ab und stellten gegenüber der Nikolaikirche Teelichter auf. In der Nacht vom 4. auf den 5. Mai 2010 klebten sie zahlreiche Plakate zu dem Thema "8. Mai - Wir kapitulieren nie!". In ihrem Bericht bekunden sie, dass sich die jungen nationalen Sozialisten von allen ideologisch geprägten Ansichten und Lügen der alliierten Sieger befreien und der nächsten Generation ein möglichst objektives Bild aufzeichnen müssten. Die "Alternative Jugend Potsdam" unterhielt 2010 intensive Kontakte zu den JN und der NPD. 70 Neonationalsozialisten und Gewaltbereite Freie Kräfte Neuruppin/Osthavelland Auch die "Freien Kräfte Neuruppin/Osthavelland" (OPR) bezeichnen sich auf ihrer Internetseite als "ständig wachsende Gruppe junger Revolutionäre aus dem Raum Neuruppin" und arbeiteten 2010 mit der NPD zusammen. Zur rechtsextremistischen Szene im Raum Rathenow/Premnitz (HVL) wurden Kontakte unterhalten. Öffentlich traten die "Freien Kräfte Neuruppin" lediglich am 27. März 2010 auf, als sie eine Demonstration unter dem Motto "Nationaler Sozialismus statt Kapitalfaschismus - Zukunftsperspektiven schaffen hier und jetzt" veranstalteten. Etwa 300 Rechtsextremisten aus Berlin, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen nahmen teil. Freundeskreis N.S.P.R. Der "Freundeskreis N.S.P.R" umfasste 2010 große Teile der rechtsextremistischen Szene im Raum Wittenberge/Perleberg (beide PR). 2009 wurde noch die Bezeichnung "Direkte Aktion Prignitz" (DAP) genutzt. Der "Freundeskreis N.S.P.R" bezeichnet sich auf seiner Internetseite als "Gruppe, die aus freien Kameradschaften, Aktivisten und Autonomen Nationalisten" besteht. Darunter waren etwa 15 Gewaltbereite. Einige Mitglieder entstammen dem 2006 verbotenen "Schutzbund Deutschland". Es bestanden kaum Kontakte zu den benachbarten Kreisen Ostprignitz-Ruppin und Havelland. Die NPD wurde gemieden. Stattdessen gab es gemeinsame Aktivitäten mit Rechtsextremisten aus Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Nationale Sozialisten Premnitz Den "Nationalen Sozialisten Premnitz" (HVL) sind fünf bis zehn teilweise gewaltbereite Personen zuzurechnen, die bis 2005 mehrheitlich der inzwischen verbotenen Kameradschaft "Hauptvolk" beziehungsweise deren Jugendorganisation "Sturm 27" angehörten. 2010 unterstützten sie den NPD-Kreisverband Havel-Nuthe 71 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 und beteiligten sich an Demonstrationen und Infoständen der Partei. Ihre Internetseite wurde regelmäßig aktualisiert und beinhaltet zudem Informationen zur "Anti-Antifa Westhavelland". Oderfront Auf dem Brandenburgtag am 5. September 2010 in Schwedt/Oder (UM) sind zwei Personen mit T-Shirts aufgefallen. Sie trugen die Schriftzüge "Oderfront" (Vorderseite) und "Die Demokraten bringen uns den Volkstod" (Rückseite). Ebenso waren Bildnisse der Stadt Schwedt/Oder (UM), des Bürgermeisters und eines Landtagsabgeordneten der SPD aufgedruckt. Es wurden Strafanträge wegen Beleidigung gestellt. Bereits in den Vormonaten wurden Personen mit ähnlich bedruckten T-Shirts festgestellt. Ob weiterhin mit der "Oderfront" zu rechnen sein wird, bleibt abzuwarten. 72 Neonationalsozialisten und Gewaltbereite 2.3 Fußball-Hooliganismus und andere gewaltbereite Milieus Schon in den 1980er Jahren hatte der 1991 verstorbene Neonationalsozialist Michael Kühnen die Auffassung vertreten, potenzieller Nachwuchs für rechtsextremistische Gruppierungen sei in Fußballstadien zu finden. Fußball und Fußballspiele bieten Rechtsextremisten Gelegenheit, an das Zusammengehörigkeitsgefühl der Fans zu appellieren und es mit fremdenfeindlichen Sprüchen zu besetzen. An dieser Vorgehensweise halten Rechtsextremisten bis heute fest. Darüber hinaus werden Fußballspiele als Gelegenheit für gewalttätige Auseinandersetzungen mit dem politischen Gegner missbraucht. Hooliganismus und Rechtsextremismus gehören aber nicht zwangsläufig zusammen. Im Land Brandenburg sind Überschneidungen zwischen Rechtsextremisten und Hooligans in einigen Regionen festzustellen. Dies gilt nach wie vor für die Szenen in Cottbus und Frankfurt (Oder). Es handelt sich um ein Personenpotenzial von insgesamt bis zu 50 Personen. Solche Überschneidungen sind bei dem Frankfurter Fußballverein "FFC Viktoria '91" erkennbar. Zu seinen Anhängern zählen bis zu 30 Gewalttäter, die zum Teil der gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene zuzurechnen sind. Durchschnittlich reisen etwa zehn rechtsextremistisch beeinflusste Hooligans zu Auswärtsspielen mit. Bei besonderen Anlässen können es bis zu 30 Personen sein. Bei Heimspielen ist mit derselben Größenordnung zu rechnen. Bestimmte Aktivitäten der Anhänger von "FFC Viktoria '91" stellen eine diffuse Mischung aus rechtsextremistischer Gewalt, Propaganda und gewalttätigen Auseinandersetzungen unter Hooligans dar. Eine klare Zuordnung ist nicht immer erkennbar. Im Jahr 2010 traten die rechtsextremistischen Fans des Fußballvereins "FFC Viktoria '91" etwas seltener in Erscheinung. Es wurden lediglich vereinzelt Straftaten festgestellt, wie beispielsweise am 23. und 24. Juni 2010 in Frankfurt (Oder). Im Anschluss an das Fußballweltmeisterschaftsspiel Deutschland gegen Ghana gingen damals etwa 20 vermummte Personen - darunter rechtsextremistische Fans von "FFC Viktoria '91" - gezielt gegen Polizeibeamte vor. Sie warfen mit Steinen, Flaschen und Böllern. Im Januar 2011 wurde ein Rechtsextremist vom Amtsgericht Neuruppin wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Er besuchte in Neuruppin am 26. September 2009 das Spiel "MSV 1919 Neuruppin" gegen "FFC 73 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Viktoria '91" und befand sich im Fanblock der Frankfurter. Dabei trug er ein T-Shirt mit dem Emblem der Qassam-Brigaden (palästinensischer Kämpfer mit Schnellfeuergewehr vor einer Moschee). Links und rechts des Emblems stand "Hamas", darunter der Satz "Jews to the gas!" ("Juden ins Gas!"). Dass rechtsextremistische Straftaten im Zusammenhang mit FußballHooliganismus im Land Brandenburg leicht rückläufig sind, hat mehrere Ursachen. Zum einen hat der Rechtsstaat mit zügigen Ermittlungen und Verurteilungen den repressiven Druck auf die Szene erhöht. Zum anderen zogen es die Akteure vor, ihre Kräfte abseits der Fußballarenen - unbemerkt von der Polizei - zu messen. Trotzdem gab es weitere Straftaten. Am 19. März 2010 fand in Cottbus das Zweitligaspiel "FC Energie Cottbus" gegen "FC St. Pauli" statt. Ein mit Teleskopschlagstock bewaffneter angeblicher Fan pöbelte Besucher an, die er für linksgerichtet hielt. Den "FC St. Pauli" betrachten rechtsextremistische Hooligans nicht nur auf dem Fußballplatz als Gegner. Das zeigte sich bereits bei Vorfällen im letzten Jahr. In Wittstock/Dosse (OPR) trafen am 18. August 2010 "FK Hansa Wittstock" und "SV Babelsberg 03" im Rahmen des Fußballlandespokals aufeinander. Etwa 1.100 Personen hielten sich im "Stadion des Friedens" auf, darunter eine Gruppe der lokalen rechtsextremistischen Szene. In der zweiten Halbzeit versuchte ein Teil dieser Gruppe, in den abgegrenzten Gästeblock einzudringen, was Polizeikräfte verhinderten. Dabei kam es zu rechtsextremistischen Ausschreitungen. Gerufen wurde unter anderem: "Wir bauen eine U-Bahn von Jerusalem bis nach Auschwitz." Aktionen dieser Art sind insgesamt seltener geworden. Sicherheitsbehörden und Vereine haben das Problem längst erkannt und greifen konsequent zu Gegenmaßnahmen. Damit wird Brandenburg auch für Hooligans aus anderen Bundesländern zusehends unattraktiver. Rechtsextremisten gehen verstärkt dazu über, eher unauffällig eigene kleine Fußballveranstaltungen zu organisieren. So zum Beispiel der "Wolf's Hook White Brotherhood" am 12. Juni 2010 auf dem Sportplatz in Zühlsdorf (OHV). Es sollen Mannschaften aus ganz Deutschland und anderen europäischen Ländern gespielt haben. Bereits am 24. Mai 2008 wurde in Zühlsdorf ein entsprechendes Turnier festgestellt. Es nahmen Personen aus Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und den Niederlanden teil. Am 21. Mai 2010 feierten Rechtsextremisten aus dem Bereich Cottbus/ Spree-Neiße in der Gaststätte "La Mirage" (Cottbus) das elfjährige Beste74 Neonationalsozialisten und Gewaltbereite hen der rechtsextremistisch beeinflussten Fangruppe "Inferno 99". 100 bis 150 Personen waren anwesend. Linksextremistische Autonome und Fußball Dort, wo eine sich als "links" verstehende Fanszene dominiert, spielen sich linksextremistisch orientierte Fußballfans als eine Art 'Stadionschutz' auf und suchen Besucher, die sie der rechtsextremistischen Szene zuordnen. Solche mit vermeintlich oder tatsächlich szenetypischer Kleidung wollen sie vorsorglich am Zutritt hindern. Dem autonomen Linksextremismus zuzuordnende Fußballfans sind an der Potsdamer Initiative "Fußballfans beobachten Polizei" beteiligt. Mit einem Wettbewerb der "schlagkräftigsten und chauvinistischsten Polizeieinsätze bei einem Fußballspiel" bemüht sich die Initiative, Interesse zu finden. Dazu wertet eine Prüfkommission ("Polizeikontrollstelle") jeden Polizeieinsatz bei Auswärtsspielen des "SV Babelsberg 03" aus und verteilt Noten. Jeweils am 24. Dezember soll der Spielort mit den meisten Negativpunkten durch eine Fandemonstration 'bestraft' werden. Negativ bewertet werden zum Beispiel eine vermeintlich übermäßige Anzahl von Polizeibeamten, ein Durchschreiten des Fanblocks durch Polizeibeamte und die Anwesenheit von Diensthunden sowie Pferden bei Fußballspielen. Mit dem Engagement linksextremistischer Fußballfans werden inhaltlich zwei wesentliche Aktionsfelder des Linksextremismus abgedeckt: Antifaschismus und Maßnahmen gegen vermeintliche Repression. Sie glauben, so Rechtsextremismus und "faschistische Staatsgewalt" zu bekämpfen. Rocker und Rechtsextremismus Nicht nur Fußball zieht Rechtsextremisten und kriminelle Schläger an. Auch das Rocker-Milieu kann für Rechtsextremisten mitunter interessant sein. Die Rockerbewegung entwickelte sich in den USA und erreichte in den 1960er Deutschland. Zunächst handelte es sich um eine spezielle Jugendbewegung. Das hat sich im Laufe der Zeit gewandelt. Heutzutage dürfte das Durchschnittsalter eines Rockers bei über 30 Jahren liegen. Und was für richtige Fußballfans zutrifft, gilt auch für Freunde des moto75 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 risierten Zweirades: Nur eine sehr kleine Minderheit ist gewaltbereit oder politisch extremistisch. Kriminelle Rockergruppen organisieren sich sektenhaft. Die Aufnahme ist ritualisiert und dauert oft Jahre. Diese Gruppen sind häufig in den Rauschgiftund Waffenhandel, Schutzgelderpressung sowie Zuhälterei verwickelt. Sie versuchen, in legale Geschäftsbereiche einzudringen. So wollen sie ihren Einfluss ausdehnen und ihre Gewinne steigern. Große Motorradclubs, wie beispielsweise die "Hells Angels", "Bandidos", "Outlaws" oder der "MC Gremium", sind international aktiv und verfügen über zahlreiche Niederlassungen. Diese heißen "Chapter" beziehungsweise "Charter". Immer wieder kommt es zu gewalttätigen Machtund Revierkämpfen zwischen verfeindeten Motorradclans. Häufig zieht das Körperverletzungen und manchmal sogar Mord nach sich. In Einzelfällen gibt es Schnittpunkte zwischen Rechtsextremisten und der Rockerszene. Hierbei handelt es sich insbesondere um Personen, die auf Grund ihres Alters der rechtsextremistischen Szene entwachsen sind. Eine nachhaltige Politisierung von Rockern durch Rechtsextremisten ist bislang jedoch nicht erkennbar. Auf einige Rechtsextremisten übt der Habitus krimineller Rockergruppen einen Reiz aus. Rechtsextremisten sind immer wieder von Waffen fasziniert und an dem kriminellen Know-how der Rockerszene interessiert. Vereinzelt sind Rockerclubs in die Planung und Durchführung rechtsextremistischer Musikveranstaltungen eingebunden. Beispielsweise stellen sie ihr Clubgelände für derartige Veranstaltungen zur Verfügung. Bereits in den Jahren 1997 und 1998 gab es im Süden Brandenburgs unter anderem bei dem Motorradclub "Bones MC Lauchhammer e.V" (OSL) eine solche Zusammenarbeit. Derartige Kooperationen sind jederzeit wieder reaktivierbar und lassen sich auch außerhalb Brandenburgs erkennen. Manchen Rechtsextremisten mit einem Szenevertrieb treibt zudem der Wunsch um, unter Rockern das eine oder andere Bekleidungsstück verhökern zu können. Die Aufdrucke auf T-Shirts und anderen Utensilien lassen sich, je nach Empfängerkreis, leicht anpassen. Teilweise müssen sie gar nicht geändert werden. Aufdrucke wie "Odin statt Jesus", "A.C.A.B." oder "Copkiller" passen eben auch in das Rockermilieu. Solche Produkte sind unter anderem im "NMV-Versand" (Eberswalde, BAR) und "Rocksop66" (Joachimsthal, BAR) zu finden. Die Betreiber waren Mitglieder im aufgelösten rechtsextremistischen "Märkischen Heimatschutz". Bezüge gab es 76 Neonationalsozialisten und Gewaltbereite in der jüngeren Vergangenheit ebenso bei der Nutzung von Rocker-Liegenschaften durch rechtsextremistische Konzertveranstalter. Den wirtschaftlich zweckmäßigen Gemeinsamkeiten steht allerdings auch viel Trennendes entgegen. Der weltanschauliche Unterschied zwischen Rockern und Rechtsextremisten ist erheblich. Gerade kriminelle Rockerclans sind multinational organisiert. Rassistische Abstammungsphantasien - für Rechtsextremisten ein heiliger Gral - sind bei Rockern ohne Bedeutung. Umgekehrt passt das männerbündlerische Rockergehabe nicht zu weiten Teilen des Rechtsextremismus, in dem Frauen eine immer wichtigere Rolle spielen. In einschlägigen Internetforen bringen Rechtsextremisten ihre Ablehnung gegenüber Rockern mit Migrationshintergrund deutlich zum Ausdruck: "Hier in Berlin ist jeder zweite Kanake oder Zigeuner Bandito oder Hells Angel." Mit Blick auf den stellvertretenden bayerischen NPD-Vorsitzenden Sascha Roßmüller und dessen Bandito-Mitgliedschaft schreibt ein anderer: "Wäre Roßmüller in einem x-beliebigen Bikerverein aus seiner Umgebung Mitglied, die einfach nur Freude an ihrem Hobby haben, dann wäre das sogar noch positiv, denn dann würde er sogar noch näher am Volk sein als so ein Armaniträger welcher noch nie ne Arbeiterkneipe von innen gesehen hat. Das er aber ausgerechnet bei diesen schwerkriminellen mexikanischen Zweiradjuden Mitglied ist, wirft natürlich ein ganz ganz dunklen Schatten auf ihn und die NPD, zumal ja mittlerweile jeder diese Bandidos kennt. Und was einige hier schon sagten; nämlich das viele alte Kämpfer sich bei den Rockern zurückziehen, stimmt schon, allerdings kenne ich das eher so, das die sich in die Fussballwelt zurückziehen." linkes Bild: Sascha Roßmüller (rechts außen) als Bandidos-Mitglied; rechtes Bild: Sascha Roßmüller als NPD-Mitglied 77 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Ein anderer Rechtsextremist verfasste zu dem Forum-Thema "Hell's Angels" gegen "Bandidos": "Die Gruppen funktionieren nach dem 'Gewinn Maximierungsprinzip' ohne eigene Weltanschauung und daher sind auf breiter Ebene so oder so nur wenig Schnittpunkte zu meinem Weltbild." Die Zeitschrift "Bikers News" (Ausgabe 11/2010) hält zu diesem Konflikt fest: "Hier noch einmal ganz kurz für alle, die's verpennt haben: Erstens: Die Bikerszene haben die Amis erfunden, auf deren Konto geht ebenso das Kokettieren mit Nazi-Symbolen. Hintergrund ist natürlich auch ein ungesunder Rassismus, wesentlich aber der Protest gegen bürgerliche Normen und Werte. Zweitens: In unserer Bikerszene sammeln sich Türken, Hooligans und überhaupt alles, was in den Subkulturen unterwegs und damit in gesundem Maße scheiße ist - also auch Nazis. Das nennt man 'Integrieren', und das muss uns die bürgerliche Kultur erstmal nachmachen. Drittens: Die integrierten Nazis sind dann wohlgemerkt ehemalige Nazis, denn die Bikerszene bewegt sich jenseits aller bürgerlichen Politik, und mit der Clubpolitik haben die neugewonnen Biker genug zu tun. Da bleibt keine Zeit mehr, um Kanacken zu klatschen." 2010 waren in Brandenburg erneut vereinzelte Bezüge von Rechtsextremisten zu Rockern feststellbar: Im Internet schreiben Motorradfreunde aus Wünsdorf "Iron Amity Wünsdorf e.V." unter History: "Viele Leute sprechen uns auf die 444 an die überall aushängt und auch auf T-Shirts und Kutte zu sehen ist. Dieses ist unsere Vereinsregisternummer. Tolle Zahl, oder!?" Unter Rechtsextremisten gilt die Zahlenkombination 444 als Code für "Deutschland den Deutschen". Am 22. Januar 2010 und am 19. Februar 2010 veranstaltete der "Hells Angels MC Potsdam" eine "1-Euro-Party" in der Charlottenstraße 13 in Potsdam ("Other Place"). Diese Örtlichkeit wird von den Potsdamer "Hells Angels" als Geschäft, Lokal und Clubhaus genutzt. An der Party nahmen Personen der rechtsextremistischen (Musik-)Szene teil, darunter Uwe Menzel ("Uwocaust") sowie ein Bandmitglied von "Preussenstolz" (siehe für beide Bands Kapitel 4.1). 78 Neonationalsozialisten und Gewaltbereite Am 27. März 2010 feierten in Drebkau, Ortsteil Leuthen (SPN), etwa 100 Personen einen Geburtstag. Die Hälfte der Teilnehmer waren Rechtsextremisten, darunter der Betreiber des Cottbuser Geschäftes "Rebel Records/ The Devils Right Hand Store" (siehe Kapitel 4.1). Teilnehmer aus der Rockerszene wurden ebenfalls festgestellt. Einige wenige Rocker neigen dazu, bestimmte - auch verbotene - Symbole in ihre Rocker-Sub-"Kultur" zu überführen. Am 3. und am 18. März 2010 wurden die Wohnräume von Mitgliedern des "Gremium MC Berlin" in Fürstenwalde und in Rauen durchsucht. Dabei wurden unter anderem ein Feuerzeug mit Hakenkreuz sowie Fahnen mit Hakenkreuzen und Runen sichergestellt. 79 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 2.4 Beispiele rechtsextremistischer Straftaten und Gewalt Rechtsextremisten, die aufgrund ihrer politischen Einstellung Gewalttaten begehen, sind vorwiegend männlich und zwischen 18 und 30 Jahre alt. Sie gehören weit überwiegend der unorganisierten rechtsextremistischen Szene an. Ihre Taten richten sich überwiegend gegen Personen, die sie für "politische Gegner" halten. Hierzu gehören vor allem Angehörige der "linken" Szene, Personen, die als Ausländer angesehen werden, Juden und Polizisten. Das Personenpotenzial subkulturell geprägter und sonstiger gewaltbereiter Rechtsextremisten betrug 2009 bundesweit 9.500. In Brandenburg waren es 2010 rund 450 (2009: 480) Personen. Rechtsextremistische Gewaltpotenziale in den Landkreisen und kreisfreien Städten = 1 - 29 Personen = 30 - 59 Personen = 60 und mehr Personen 80 Neonationalsozialisten und Gewaltbereite Rechtsextremistische Gewalt gegen als "fremd" betrachtete Personen Ausländer oder Personen, die für solche gehalten werden, sind immer wieder Ziel rechtsextremistischer Gewalttaten. Anfängliche verbale Provokationen steigern sich zu Tätlichkeiten und massiver Gewaltanwendung. Im Jahr 2010 kam es erneut zu gewalttätigen Übergriffen gegenüber als fremd angesehenen Personen. Beispiele rechtsextremistischer Gewalt gegen als "fremd" betrachtete Personen: In Potsdam wurde bei einer privaten Feier am 13. Februar 2010 ein Mann mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Ihm wurde vorgehalten, er sei nicht "deutsch-national", da er mit einer griechischen Staatsangehörigen liiert sei. Ebenfalls in Potsdam wurde am 20. Februar 2010 eine Person aus Kamerun in den Bahnhofspassagen mit einem Messer und folgenden Worten bedroht: "Komm raus, Nigger, ich stech dich ab, komm!" Ein im Hinblick auf das junge Alter der Täter besonders bemerkenswertes Ereignis ereignete sich am 1. März 2010 zwischen Schülern der 5. beziehungsweise 6. Klasse einer Grundschule in Golßen (LDS). Ein 13-jähriger deutscher Staatsbürger mit arabischem Migrationshintergrund wurde von drei ebenfalls 13-Jährigen von seinem Fahrrad gezogen. Dabei fielen Beleidigungen wie "Scheiß Ausländer", "Scheiß Brauner" und "Penner". Die minderjährigen Gewalttäter bespuckten anschließend ihr Opfer. Ebenso traten sie zu und schlugen mit einem faustgroßen Stein auf seinen Kopf. Mit Prellungen und Hämatomen musste der Angegriffene stationär in der Spreewaldklinik Lübben behandelt werden. Eine in Deutschland geborene Person mit dunkler Hautfarbe wurde am 6. April 2010 in einer S-Bahn bei Petershagen (MOL) beleidigt und später auf dem Bahnsteig mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen. Auf dem Bahnhof in Strausberg (MOL) wurde am 23. April 2010 ein Asylbewerber aus Kamerun mit "Die schwarze Negerfotze soll verschwinden", "Negerschwein" sowie "Nigger" beleidigt und ins Gesicht geschlagen. Der Täter stieß noch nach seiner Festnahme weiterhin Beschimpfungen aus. 81 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 In Trebbin (TF) gingen zwei Personen am 2. Mai 2010 auf eine dunkelhäutige Frau marokkanischer Herkunft los. Das Opfer wurde beleidigt und mit einer Flasche am Oberarm verletzt. Am 4. Mai 2010 warf ein polizeibekannter rechtsextremistischer Gewalttäter auf dem Bahnsteig in Drebkau (SPN) Bierflaschen auf eine Person vietnamesischer Herkunft. Im Umfeld dieses Bahnhofs beleidigte derselbe Täter dieselbe Person am 3. Juni 2010 und trat ihr in den Rücken. Zwei Gruppen, davon eine mit Migrationshintergrund, lieferten sich am 7. Mai 2010 in Fürstenwalde/Spree (LOS) eine verbale Auseinandersetzung. Es folgten Rempeleien. Eine Person rief dabei mehrfach lautstark Parolen mit Heß-Bezug und machte fremdenfeindliche Äußerungen wie "Du Dreckskanake". Auf einem Campingplatz bei Woltersdorf (LOS) gerieten am 13. Mai 2010 zwei Jugendgruppen in Streit. Dabei bedrohte ein polizeibekannter Täter eine asiatisch aussehende Person mit einem Messer und den Worten "Ich stech dich ab". Es fielen mehrfach volksverhetzende Äußerungen wie "Scheiß Fitschis" und "White Power". Drei Personen beleidigten einen in Kirgistan geborenen Mann am 18. Juni 2010 in Vetschau (OSL) mit "Scheiß Russe" und traten ihn gegen die Brust. Gegenüber drei Personen aus dem Jemen und dem Senegal zeigte ein alkoholisierter Gewalttäter am 7. Juli 2010 in Potsdam den Hitlergruß und rief "Heil Hitler". Einem Jemeniten versetzte er einen Kopfstoß und beschimpfte ihn mit "Fuck you" und "Neger". Am 8. September 2010 wurde in Wittenberge (PR) eine türkische Staatsbürgerin unter anderem mit den Worten "Du bist so hässlich", "Du fette Kuh" und "Scheiß Türkin" beschimpft. Ebenso schlug ihr der Täter mit der flachen Hand ins Gesicht und trat ihr in den Bauch. Zu einer weiteren gefährlichen Körperverletzung kam es am 7. November 2010 in Templin (UM). Acht Personen beschimpften einen gebürtigen Türken als "Scheiß Ausländer" und "Scheiß Türken", traten und schlugen auf ihn ein. In Potsdam wurde am 17. November 2010 ein kenianischer Asylbewerber in der Straßenbahn von einer angetrunkenen Person mit "Du 82 Neonationalsozialisten und Gewaltbereite Nigger, was machst Du in Deutschland" beschimpft und bespukt. Der Täter forderte den Asylbewerber zum Verlassen der Bahn auf, um eine körperliche Auseinandersetzung auszutragen. Nachdem zwei Personen in der Nacht des 9. August 2010 Blumenkübel vor einem Restaurant in Neuruppin (OPR) beschädigt hatten, kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit dem Restaurantbesitzer ägyptischer Herkunft. Die Täter schlugen mit Fäusten auf ihn ein, beschädigten das Mobiliar und riefen "Scheiß Ausländer". Antisemitisch motivierte Straftaten Antisemitismus tritt bei rechtsextremistisch motivierter Kriminalität immer wieder offen zu Tage. Beispiele antisemitisch motivierter Straftaten: Am 23. Mai 2010 'spielten' in Küstriner Vorland (MOL) vier Personen Krieg. Die Beschuldigten nahmen dabei die Rolle der Nationalsozialisten ein. Einem Schwerbehinderten wiesen sie die Rolle des "Juden" zu. Im Verlauf des 'Kriegspiels' wurde dem Schwerbehinderten mit einem Gewehrkolben an den Kopf geschlagen. Anschließend fesselten ihn die Täter an einen Pfeiler. Sie zogen ihm die Hose herunter und manipulierten an seinem Geschlechtsteil. Als er sich befreien wollte, wurde er mit einem Hohlblockstein bedroht. Einer der Beschuldigten drohte dem Opfer, ihm ein Stück glimmendes Holz an den Hals zu halten. Am 8. Juli 2010 nahm ein Zeuge in Potsdam-Schlaatz von einem Balkon die Worte "Scheiß Judenschweine" wahr. Während eines Fußballspiels zwischen Hansa Wittstock und SV Babelsberg am 18. August 2010 in Wittstock ertönten aus einer Gruppe die Worte "Wir bauen eine U-Bahn von Jerusalem bis nach Auschwitz". Am 3. Oktober 2010 wurden an der Gedenkwand des ehemaligen Standortes der Synagoge der Jüdischen Gemeinde Prenzlau (UM) vier Hakenkreuze festgestellt. Bei einem Fußballspiel am 9. Oktober 2010 in Brandenburg an der Havel trug ein Zuschauer ein T-Shirt mit dem Aufdruck "A.J.A.B. - Tod dem Weltfeind". Die Buchstabenfolge A.J.A.B. steht in der rechten Szene als Abkürzung für "All Jews are Bastards". 83 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Nigger, was machst Du in Deutschland" beschimpft und bespukt. Der Täter forderte den Asylbewerber zum Verlassen der Bahn auf, um eine körperliche Auseinandersetzung auszutragen. Nachdem zwei Personen in der Nacht des 9. August 2010 Blumenkübel vor einem Restaurant in Neuruppin (OPR) beschädigt hatten, kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit dem Restaurantbesitzer ägyptischer Herkunft. Die Täter schlugen mit Fäusten auf ihn ein, beschädigten das Mobiliar und riefen "Scheiß Ausländer". Gewalt gegen den politischen Gegner Rechtsextremistische Gewalt richtet sich vielfach gegen Personen, die nach Auffassung der Täter eine "linke Gesinnung" haben. Beispiele rechtsextremistischer Gewalt gegen den politischen Gegner: Am 16. Januar 2010 kam es in Guben (SPN) zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen rechtsund linksorientierten Jugendlichen. Nachdem eine Person aus der Gruppe der 'Linken' den PKW der Lebensgefährtin eines 'Rechten' beschädigt hatte, versetzte ihm dieser einen Schlag ins Gesicht und zeigte den Hitlergruß. An der Skaterbahn in Cottbus hielten sich am 15. Februar 2010 mehrere Punks auf, als eine Gruppe von rechtsgerichteten Jugendlichen auf sie zukam und sie mit "Scheiß Zecken" beleidigte. Daraufhin erfolgte eine körperliche Auseinandersetzung. Nachdem es an einer Gesamtschule in Cottbus mehrere Tage lang zu verbalen Auseinandersetzungen zwischen Schülern (14 - 15 Jahre alt) unterschiedlicher politischer Ausrichtung gekommen war, eskalierte die Situation am 16. Februar 2010. Zwei linksorientierte Schüler wurden geschlagen sowie getreten und dabei verletzt. Am 20. Februar 2010 wurde in Cottbus eine 17-jährige Angehörige der 'linken' Szene geschlagen, getreten und am Knie verletzt. Die von ihr benannten Angreifer sind als politisch-motivierte Straftäter aus dem rechtsextremistischen Bereich polizeibekannt. Ebenfalls in Cottbus wurde am 23. März 2010 ein 19-Jähriger, der sich selbst als "Linker" bezeichnet und szenetypische Kleidung trug, von vier Personen der rechten Szene geschlagen und verletzt. Die Täter trugen 84 Neonationalsozialisten und Gewaltbereite Kleidungsstücke mit der Aufschrift "Frontalkraft". "Frontalkraft" ist eine rechtsextremistische Band aus Cottbus (siehe Kapitel 4.1). Bei Auftritten gehört regelmäßig der Song "Schwarz ist die Nacht ..." zum Programm ("Schwarz ist die Nacht, in der wir euch kriegen. Weiß sind die Männer, die für Deutschland siegen. Rot ist das Blut auf dem Asphalt"). Zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen "Rechten" und "Linken" kam es am 3. April 2010 in Perleberg (PR). Drei männliche Personen verschafften sich Zugang zu einem alternativen Wohnprojekt. Sie stürzten sich auf einen Bewohner und schlugen diesen mit Holzlatten und Rundhölzern. Das Opfer erlitt Prellungen und Hämatome an Armen und am Rücken, bevor es fliehen konnte. Einer jungen Frau gelang ebenfalls die Flucht, wobei sie sich am Fuß verletzte. Anschließend beschädigten die Täter noch zahlreiche Einrichtungsgegenstände. In Cottbus wurde am 8. April 2010 an einer Straßenbahnhaltestelle ein Angehöriger der "linken" Szene von einem "Rechten" verbal provoziert und bedroht. Ein zweiter Täter schlug ihm mit der Faust ins Gesicht. Als das Opfer benommen am Boden lag, erhielt es zusätzlich Tritte ins Gesicht. Im Puschkinpark in Cottbus wurden am 4. Juni 2010 zwei der "linken" Szene zuzuordnende Personen von zwei "Rechten" gefragt, ob sie Zigaretten für "Nationalsozialisten" hätten. Als sie dies verneinten, schlugen die Täter mit Fäusten auf sie ein und traten nach ihnen. In Bad Freienwalde (MOL) wurden am 8. Juli 2010 drei Personen der "linken" Szene beim Verlassen einer Gaststätte von "Rechten" angegriffen. Obwohl die Geschädigten in eine Polizeiwache flüchteten, kam es erneut zu einer Schlägerei, wobei zwei "Linke" derart verletzt wurden, dass sie in einem Krankenhaus behandelt werden mussten. Eine Personengruppe, dem äußeren Anschein nach dem "rechten" Spektrum zugehörig, griff am 12. September 2010 in Neuruppin (OPR) ohne Vorwarnung eine männliche Person mit Fäusten, Fußtritten sowie Reizspray an und rief "Das ist Rache für unseren Kumpel". Drei in Schwarz und mit Sturmhaube bekleidete Rechtsextremisten besprühten am 15. Oktober 2010 in Neuruppin (OPR) eine Person mit Reizgas und schlugen auf sie ein. Bei ihrer Festnahme durch die Polizei wurden ein Paar Quarzhandschuhe und ein Schlagring festgestellt. 85 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Ebenfalls in Neuruppin kam es am 22. Oktober 2010 zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen linksund rechtsgerichteten Personen. Auf beiden Seiten gab es Verletzte. Zuvor wurde bei einer Feier in einer Wohnung rechtsextremistische Musik abgespielt und mehrfach lautstark "Sieg Heil" skandiert. Gewalt gegen Polizeibeamte 2010 kam es erneut zu gewalttätigen Übergriffen von Rechtsextremisten auf Polizeibeamte. Anlass waren Polizeimaßnahmen wie Platzverweise, Durchsetzung von Demonstrationsverboten sowie Abbrüche von Konzerten und Feiern. Beispiele von Gewalt gegen Polizeibeamte Bei der Demonstration von Rechtsextremisten am 1. Mai 2010 in Berlin wollten einige Teilnehmer die Polizeiabsperrung durchbrechen. Darunter eine Person aus Frankfurt (Oder), die mit einem Fahnenstock einem Polizeibeamten mit voller Wucht ins Gesicht schlug. Der Beamte trug eine offene blutende Wunde im Kinn-/Mundbereich davon. Die Zuständigkeit für die Strafverfolgung liegt in Berlin. Aus einer Gruppe heraus rief am 24. Juni 2010 in Rathenow (HVL) eine Person mehrfach "Sieg Heil". Ein nicht im Dienst befindlicher Polizist sprach den Täter an, worauf dieser mit einem Pappschild auf den Beamten einschlagen wollte. Zwei alkoholisierte Personen bedrängten am 14. Oktober 2010 im Bahnhofsbereich von Eberswalde eine Frau und einen Mann mit offensichtlichem Migrationshintergrund. Ein Polizeibeamter eilte ihnen zu Hilfe. Die beiden Täter äußerten daraufhin Beschimpfungen wie "Wir hauen euch in die Fresse, ihr seid doch alles Ausländerpack (...) Scheiß Türke (...) ich kriege dich (...) Ich piss auf euch". In der weiteren Folge schlugen die Täter auf den Polizeibeamten ein. Dieser erlitt massive Prellungen im Schulterbereich. Beide Täter waren bereits in der Vergangenheit mit politisch motivierten Straftaten aufgefallen. 86 Neonationalsozialisten und Gewaltbereite 2.5 Ausblick Auf den ersten Blick wirken die Entwicklungen im Bereich des vorwiegend parteifernen Rechtsextremismus uneinheitlich. So ist das Personenpotenzial unorganisierter, insbesondere gewaltbereiter Rechtsextremisten im Vergleich zu 2009 (480) erneut gesunken und lag 2010 bei 450 (- 30); 2008 waren es noch 510. Doch diese Verringerung bedeutet keinen Rückgang der Gewaltbereitschaft. Es hat lediglich eine szeneinterne Verlagerung stattgefunden. Denn im Gegenzug ist die Gruppe der Neonationalsozialisten um 60 auf 380 Personen deutlich gewachsen. Damit einher geht die von Neonationalsozialisten maßgeblich geprägte sowie gewaltbereite Aktionsform "Autonome Nationalisten" (2010: 100). Dieser Prozess wird Sicherheitsbehörden und Zivilgesellschaft in den nächsten Jahren anders und intensiver herausfordern. Schließlich verfügen Neonationalsozialisten im Gegensatz zu unorganisierten gewaltbereiten Rechtsextremisten über ein weitgehend geschlossenes nationalsozialistisches Weltbild. Die meist regional verankerte Szene ist lose bis eng vernetzt. Sie wird jedoch über die gemeinsame neonationalsozialistische Gedankenwelt zusammengehalten. Konspirativ organisierte Schulungsmaßnahmen dienen dazu, die verfassungsfeindliche Ideologie zu festigen, neue Angehörige in die Szene einzuführen und eine nostalgische NS-Parallelwelt zu etablieren. Versuche einer Intellektualisierung sind deutlich erkennbar. Hierbei wird auf nationalsozialistische Literatur zurückgegriffen, die mit Klassikern der "Konservativen Revolution" krude verrührt wird. Im Einsatz ist ebenso die gesamte Bandbreite neuer Medien, welche brandenburgische Neonationalsozialisten teilweise auf einem Niveau betreiben, das für Szeneangehörige anderer Bundesländer beispielgebend ist. Brandenburgische Linksextremisten können insoweit mit diesem Niveau kaum mithalten. Innerhalb der Szene treffen die Aktivitäten rund um die Seite "Spreelichter" jedoch nicht überall auf Zustimmung. Kritiker werfen dem Macher unter anderem finanzielle Eigeninteressen vor. Gleichzeitig haben brandenburgische Neonationalsozialisten ihre meist mit Sachbeschädigungen einhergehenden Aktionen im Jahr 2010 erheblich ausgeweitet, wobei in der zweiten Jahreshälfte bereits ein Abflauen zu beobachten war. Für 2011 muss jedoch erneut mit zahlreichen auch öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten gerechnet werden. Die NPD war weiterhin bemüht, neonationalsozialistische "Freie Kräfte" als Hilfstruppen für ihren "Kampf um die Straße" zu rekrutieren. Bedeutende 87 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Teile der Szene lehnen die NPD jedoch nach wie vor als "System"-Partei ab. Weniger Berührungsängste bestehen gegenüber den "Jungen Nationaldemokraten", die für die NPD eine Scharnierfunktion einnehmen. Strukturen der "Jungen Nationaldemokraten" überlagern sich immer stärker mit denen von Neonationalsozialisten. Damit gerät die NPD-Jugend mittlerweile noch schneller und tiefer als die Mutterpartei in den Strudel der Nazifizierung. Grundsätzlich ist für die nächsten Monate ein leichter Mitgliederzuwachs bei den sich sehr elitär gebenden "Jungen Nationaldemokraten" in Brandenburg nicht auszuschließen. Versuche, strukturelle Veränderungen innerhalb der brandenburgischen "Jungen Nationaldemokraten" herbeizuführen, sind möglich. Zudem können rechtsstaatliche Maßnahmen gegen "Freie Kräfte" bei diesen einen Prozess der Neuorientierung auslösen, der den "Jungen Nationaldemokraten" ebenso Mitglieder zuführt. Denn "Freie Kräfte" könnten versuchen, sich unter den Schutzschirm einer nicht verbotenen Partei zu retten. Mit dem Rückgang unorganisierter, insbesondere gewaltbereiter Rechtsextremisten geht in den letzten Jahren ebenso ein Rückgang von Gewaltstraftaten einher. Nichtsdestotrotz leidet Brandenburg nach wie vor unter einer vergleichsweise hohen Belastungsquote. Der Druck der Sicherheitsbehörden und das Zusammenwirken mit der Justiz werden unvermindert fortbestehen müssen. 88 Neonationalsozialisten und Gewaltbereite 89 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 90 Kinder im Visier brandenburgischer Rechtsextremisten 3. Kinder im Visier brandenburgischer Rechtsextremisten "Und die Kinder freuten sich" behauptete der NPD-Kreisverband HavelNuthe nach einem Kinder-Sommerfest am 17. Juli 2010 in Rathenow (HVL). Veranstalter war der dortige NPD-Stadtverband mit Unterstützung neonationalsozialistischer "Freier Kräfte". Etwa 70 Personen nahmen teil, darunter 20 bis 30 Kinder. Sie waren mit Hüpfburg und Bastelstunde geködert worden. Und Reden von Neonationalsozialisten standen auch auf dem Programm. "Es beginnt bei Dir!" lautet das Motto auf der Bühne. Daneben prangte das Foto eines Mädchens. Und in der Tat: Bereits hier beginnt der politische Missbrauch von Kindern. Denn Rechtsextremisten wollen keine Kinder, die sich zu selbstständigen und eigenverantwortlichen Persönlichkeiten innerhalb einer freiheitlichen Demokratie entwickeln. Sie streben das Gegenteil davon an. Sie sehnen sich nach einem völkisch-rassistischen Kollektiv ohne individuelle Freiheitsrechte. In diesem Kollektiv gilt der Einzelne nichts, nur das Ganze, der "nationale Sozialismus", zählt. Indoktrination Kinder nehmen nicht von sich aus Kontakt zu rechtsextremistischen Gruppierungen auf. Sie werden stattdessen - teils über mehrere Generationen hinweg - von ihren Eltern und Großeltern mit politischem Extremismus konfrontiert und indoktriniert. Der von der NPD verkündete "Kampf um die Köpfe" beginnt also bereits im Kinderzimmer. Eine szeneinterne Umfrage in dem rechtsextremistischen "thiazi-Forum" ergab, von 559 Teilnehmern stimmten etwa 200 mit den politischen Auffassungen ihrer Eltern überein. Offenbar wird politischer Extremismus also tatsächlich in nicht unerheblichem Maß über Generationen weitergegeben. Anhand rechtsextremistischer Familien lässt sich das für Brandenburg auch belegen. 91 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Die Indoktrination beginnt beispielsweise mit dem Besuch von - in Brandenburg noch äußerst seltenen - NPD-Kinderfesten. Hinzu kommt die Wahl des Vornamens. Nordisch klingende Namen wie etwa Markward werden bevorzugt. Sie "schmecken", so die Begründung, "nach schwerer fruchtbarer Erde" (thiazi-Forum). In solchen Fällen knüpfen rechtsextremistische Eltern an die Namensgebung des Nationalsozialismus an und formen letztendlich alltägliche Namen zu rassistischen Visitenkarten um. Das Internet spielt für rechtsextremistische Eltern eine wachsende Rolle. In einschlägigen Foren wird darüber debattiert, wann und wie Kinder mit "nationaler Symbolik vertraut gemacht werden sollten" (thiazi-Forum). Gemeint ist in solchen Fällen das Hakenkreuz und ähnliches. Im Angebot des rechtsextremistischen Versandhandels findet die entsprechend orientierte Familie sogar Baby-Strampelanzüge und Kinder-T-Shirts mit Szenebeschriftungen. Solcherlei vertreibt beispielsweise der OnlineVersandhandel "28kids.com". Dort ist man nach eigenem Bekunden stolz darauf, für Kinder NS-beeinflusste Kleidung anzubieten. Isolation Die rechtsextremistische Kopie von Wikipedia heißt Metapedia. Dort wird die "Erziehung im besetzten Deutschland" folgendermaßen beschrieben: "Nachdem Deutschland in Folge des zweiten Weltkrieges besetzt wurde, übernahmen die Besatzer mit der Gründung des Besatzungskonstruktes Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 die Bildungshoheit, um die Bevölkerung vor allem in geschichtlichen, biologischen, philosophischen, politischen und sprachlichen Belangen gemäß ihrer Ideologie umzuerziehen. Um diesen Zweck zu erreichen behielten sie u.a. die Schulpflicht bei und erreichten gleichsam mit Zensur und verdeckt, gleichgeschalteter Presse größtenteils ihre Ziele. Mit der Einführung des Nachmittagsunterrichts erlangte das Regime noch mehr Einfluss, um die deutsche Jugend zu verführen." 92 Kinder im Visier brandenburgischer Rechtsextremisten Schulen wird in diesem "Lexikon" unterstellt, die Jugend auf einen falschen Weg zu bringen. In Szeneforen klagt man daher, Kinder würden in Schulen und Kindergärten "richtig entarten". Da Rechtsextremisten ihre Kinder nicht der Schulpflicht entziehen können, versuchen sie deren Einfluss auf ihre Kinder möglichst stark zu begrenzen und gaukeln ihren Kindern das Dritte Reich als heile Welt vor. Das heutige freiheitliche demokratische Deutschland sei dagegen dem Untergang geweiht. Um Kinder vor dieser 'gefährlichen Außenwelt' zu schützen, sei Isolation ein Mittel. Vor sozialen Kontakten, Fernsehen und Internet werden sie entsprechend ideologisch abgeschottet. Fernseher gelten in Szenekreisen ohnehin als "Elektrojuden", welche die angeblichen Lügen der "Systemmedien" transportieren. Dagegen setzen solche Eltern auf Volkstänze, Kinderfeste und die scheinbare Geborgenheit in Szenejugendlagern. Am deutlichsten zeigte sich diese Vorgehensweise bei der am 31. März 2009 vom Bundesinnenminister verbotenen "Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ)". In deren "Freizeitlagern" wurden Kinder militärisch gedrillt. In einem HDJLager begann der Tag mit einem Morgenappell samt Hissen einer Fahne und einer Ansprache, die das Ziel der "inneren Wehrhaftmachung" verfolgte. Drill, nationalsozialistische Lieder, "Geländespiele" in Form militärischer Übungen und ähnliches folgten. Im Zusammenhang mit dem Verbot hieß es trotzig im Internet: "Das Verbot ist nur ein Durchlaufposten. (...) Unsere Kinder werden weiterhin in den Familien national erzogen und dementsprechend ganz privat und intensiv geschult". Ein Beispiel dafür war die Planung eines Jahreswechsellagers. Als Veranstalter trat nunmehr die NPD-Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" (siehe hierzu Kapitel 2.1) auf. Am 21. Dezember 2010 durchsuchte die Polizei in diesem Zusammenhang Wohnungen in vier Bundesländern. Es sollte festgestellt werden, ob die HDJ heimlich unter dem der Tarnnamen "Interessengemeinschaft Fahrt und Lager" (IG Fahrt und Lager) fortgeführt wird. In Oranienburg (OHV) war der Leiter der IG Fahrt und Lager, Sebastian Richter, betroffen. Er ist zugleich stellvertretender Bun93 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 desvorsitzender der JN. Beschlagnahmt wurden diverse rechtsextremistische Unterlagen, darunter Planungen für ein Jahreswechsellager, an dem zahlreiche Jugendliche teilnehmen sollten. Lockund Freizeitangebote Im Dezember 2010 bewarben die "Nationalen Sozialisten Zossen" auf ihrer Homepage eine Schüler-CD. Kinder und Jugendliche fanden dort beispielsweise Musik, Videoclips, Sprühschablonen und ideologische Ausführungen, um insbesondere "der jungen Generation ein objektives Bild über die Nationale Bewegung zu ermöglichen". Die Zossener Neonationalsozialisten wollten die Schüler so ansprechen: "Wenn Du es nicht mehr ertragen kannst, dass deine Heimat zerstört wird. Wenn Du kotzen musst, bei all der Überfremdung und Schande". Es folgte die Aufforderung, als Kämpfer in den Widerstand einzutreten. Dort gebe es in freier Gemeinschaft keine Vorschriften. An anderer Stelle wurde das Hakenkreuz gehuldigt und die Hoffnung ausgedrückt, dass dieses Symbol wieder über Deutschland wehe. Ebenso wurde gegen eine "Bastardisierung" der Bundesrepublik gewettert und der "organische Volksstaat" gefordert. Die angebotene Sprühschablone wirbt für die "NSRevolution". Was Zossener Neonationalsozialisten unter all dem verstehen 94 Kinder im Visier brandenburgischer Rechtsextremisten können, zeigte der Brandanschlag auf das Haus der Demokratie im Januar 2010 (siehe Kapitel 2.2). Ihre Lockangebote können Neonationalsozialisten auch weitaus subtiler verbreiten. Hierzu zählt das vereinzelte Elternengagement an Schulen. Sie stellen sich als Elternschaftsvertreter zur Wahl oder bieten Freizeitaktivitäten wie Kochen für Kinder an. Erst später werden für andere die rechtsextremistischen Hintergründe erkennbar. Das Ziel solcher zunächst harmlos wirkender Aktivitäten wird erst erkennbar, wenn das "Lebensbundkonzept" der verbotenen HDJ einbezogen wird. Es zielt darauf ab, extremistische Angebote für die ganze Familie zu unterbreiten. Die so entstehende Basis soll von lebenslanger Dauer sein und auf "Freundesund Familienkreise" außerhalb der Szene ausgedehnt werden. Die Sensibilität von Schule und Eltern ist in solchen Fällen besonders geboten. Für Brandenburg ist zusätzlich der rechtsextremistische "Bund für Gotterkenntnis" (BfG) erwähnenswert. Diese bundesweit agierende Organisation mit Sitz in Tutzing (Bayern) unterhält ein Freizeitheim in Kirchmöser (PM). Es handelt sich um eine sektenhaft agierende Gruppierung, die pseudoreligiöse Inhalte, braune Esoterik und rechtsextremistische Ideologie vermischt. Charakteristisch ist die gerade Kinder besonders hart treffende Isolation. Im August 2010 verbrachten wieder einige Kinder ein BfG-Ferienlager in Kirchmöser. Rechtsextremistische Kampagnen gegen "Kinderschänder" Am 24. Februar 2010 veranstaltete der NPD-Kreisverband Märkisch-Oderland zusammen mit "Freien Kräften" eine "Mahnwache" gegen Kinderschänder in Bad Freienwalde (MOL). Zwar ist Missbrauch von Kindern ein Thema, das jeden betroffen macht. Doch besonders Rechtsextremisten sind seit etwa zwei Jahren bemüht, solche Ereignisse für die eigene Propaganda selbst zu missbrauchen. Ihre Lösung lautet "Todesstrafe". So schrieb "Heimdall" auf der rechtsextremistischen Internetseite "Altermedia": 95 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 "Zunächst einmal gehören alle Kinderschänder vor ein Volksgericht - oder besser gleich vor ein Standgericht." Jedoch geht es Neonationalsozialisten, NPD-Mitgliedern, Hitlerund HeßAnhängern überhaupt nicht um Kinder oder gar deren Schutz. Im Gegenteil: NS-Nostalgiker streben letztlich ein System an, welches zwischen 1933 und 1945 Kinder erst um die Kindheit brachte und dann an der Front verheizte. Eindrucksvoll lässt sich das durch eine Diskussion zum Thema "Kinder dieser Zeit, missbraucht, gequält, ermordet" im "thiazi-Forum" belegen. Darin beschwerte sich der nach eigenen Angaben aus der Region Berlin-Brandenburg kommende Nutzer "Preuße" über zu milde Strafen. Dafür nutzte er ein Avatar von "Reichspropagandaminister" Joseph Goebbels mit seinen Kindern. "Preuße" wählte damit ausgerechnet einen Mann, der am Ende des Zweiten Weltkrieges als Gauleiter von Berlin auch den dortigen Volkssturm befehligte und tausende Kinder in den sinnlosen wie sicheren Tod schickte. Feige war Goebbels dann mit seiner Frau in den Selbstmord geflüchtet, um sich seiner Verantwortung zu entziehen. Kurz zuvor hatte er seine Frau noch am 1. Mai 1945 die sechs gemeinsamen Kinder Helga (12), Hilde (11) Helmut (9), Holde (8), Hedda (6) und Heide (4) töten lassen. Ein NS-Arzt half ihr dabei. Alle trugen nordische Namen, die mit "H" wie Hitler begannen. Zum Abschied schrieb die Kindsmörderin Magda Goebbels, sie habe "die Kinder mitgenommen, denn sie sind zu schade für das nach uns kommende Leben". Die Verfassungsschutzbehörde Brandenburg ist sich der außerordentlichen Sensibilität des Themas "Kinder im Rechtsextremismus" 96 Kinder im Visier brandenburgischer Rechtsextremisten bewusst. Kinder werden vom Verfassungsschutz weder beobachtet, noch gespeichert. Kinderschutz kann auch den Schutz vor den eigenen extremistischen Eltern bedeuten. Denn in einzelnen Fällen kann das ideologische Einwirken rechtsextremistischer Eltern auf die eigenen Kinder ein Ausmaß annehmen, dass eine Kindswohlgefährdung vorliegen kann. Weitere Informationen hierzu bietet der Text "Kindeswohl im Spannungsfeld von (neo)nazistischen Familien und staatlichem Fürsorgeanspruch". Er wurde 2010 vom "Kulturbüro Sachsen e.V." im Buch "Elternarbeit im Spannungsfeld Rechtsextremismus" publiziert. Er kann unter: http://www.kulturbuero-sachsen.de/dokumente/ recall_doku.pdf heruntergeladen werden. 97 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 98 Hass-Musik im Extremismus 4. Hass-Musik im Extremismus 4.1 Rechtsextremistische Hass-Musik Im Jahr 2010 konnte die rechtsextremistische Szene in Brandenburg wesentlich weniger Menschen erreichen als zuvor. Das liegt insbesondere am anhaltend hohen Druck der Sicherheitsbehörden, der besonders von der Polizei sehr effektiv ausgeübt wird. Trotzdem ist die Szene weiterhin aktiv. Die Zahl aktiver Bands ist auf 22 gesunken (2009: 23). Und nur noch vier Konzerte kamen zustande (2009: 7). Mit insgesamt etwa 900 Teilnehmern konnte ein Rückgang um rund 40 Prozent gegenüber 2009 (1500 Teilnehmer) verzeichnet werden. Auch die CD-Tonträgerproduktion ist rückläufig. Die Nähe zu Sachsen begünstigt die vergleichsweise hohe Zahl von Bands, denn in Sachsen finden seit Jahren bundesweit die meisten rechtsextremistischen Konzerte statt. Brandenburgische Bands nutzen diese Gelegenheit. Rechtsextremistische Bands in Brandenburg 30 26 25 25 23 20 22 15 15 9 10 4 5 0 1993 2002 2005 2007 2008 2009 2010 Die Bands geben sich martialische Namen wie "Confident of Victory", "Flak Sturm" oder "Barbaren". Auffällig sind die englischsprachigen Namensgebungen sowie Anlehnungen an Krieg und barbarische Gewalt. "Uwocaust" ist eine besonders perfide Wortschöpfung aus "Uwe" und "Holocaust". Dahinter steckt der Potsdamer Sänger Uwe Menzel. 99 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Rechtsextremistische Musikbands * Aryan Brotherhood (A.B.); Potsdam * Barbaren; Eisenhüttenstadt (LOS) * Bloodshed (B.S.); Potsdam * Burn Down (B.D.); Potsdam * Confident of Victory (C.O.V.); Senftenberg (OSL); hinzu kommen das Black Metal Projekt Obskur sowie das Bandprojekt Against Music Industry (A.M.I.) bestehend aus C.O.V. und der sächsischen Band Magog * Cynic; Potsdam * Deathfeud; Spreewald * Die weißen Jäger (D.W.J.); ohne regionale Zuordnung * Exzess; Strausberg (MOL) * Flak Sturm (bis April 2008 Wintergewitter); Cottbus * Frontalkraft (FK); Cottbus * Frontfeuer; Beeskow (LOS) * Hallgard; Uckermark * Hassgesang (H.G.); Teltow (PM); Projekte: Agnar, No Escape, Anger Within * Hope for the Weak (HFTW); Senftenberg, Lauchhammer (OSL) und Dresden (Sachsen); Black Metal Projekt: Mysanity (bis September 2008 Non Divine) - Musiker kommen von Hope for the Weak, Confident of Victory und den sächsischen Bands Moshpit sowie Magog * Preußenfront; Barnim * Preussenstolz; Potsdam * Schwarzgraue Wölfe (SGW); Nauen (HVL) * Tatendrang; ohne regionale Zuordnung * Uwocaust; Potsdam * Volkstroi / USK; Fürstenwalde und Beeskow (LOS) * Wolfskraft (WK); Beeskow (LOS) 100 Hass-Musik im Extremismus Von den nachfolgenden Bands konnten 2010 hingegen keine Aktivitäten mehr festgestellt werden: * Autan; Oranienburg (OHV) * Downfall; Lübben (LDS) * Frontstadt; Frankfurt/Oder * Lost Souls; Potsdam * Wortgefecht; Rathenow (HVL) Sie haben sich entweder aufgelöst, ihre Aktivitäten in anderen Bands fortgesetzt oder fanden keinen Zuspruch mehr beim Publikum. Alle genannten Bands verbreiten - teils offen, teils mehr oder weniger versteckt - rechtsextremistische, antisemitische und fremdenfeindliche Propaganda, Zerrbilder des politischen Feindes und rufen zu Gewalt sowie anderen Delikten auf. Auf Konzerten gehen vom Publikum häufig strafbare Rufe wie "Sieg Heil" und "Heil Hitler" aus. Auch der verbotene Hitler-Gruß wird gezeigt. Konzertbesucher sind gewaltbereite rechtsextremistische Skinheads, Neonationalsozialisten, Anhänger der NPD und deren Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" (JN), Personen aus der Rockerszene sowie Hooligans. So unterschiedlich wie die Zuhörerschaft sind die Musikrichtungen. Sie reichen vom "Rock Against Communism" - wie ihn Ian Stuart mit "Skrewdriver" (Großbritannien) unter anderem mit dem Lied "White Power" propagierte und dem sich dann nach und nach weitere Bands anschlossen - über weitere Richtungen wie "Hatecore" (HC) und "National Socialist Black Metal" (NSBM). Die Fluktuation in den Bands ist hoch. Viele Projekte sind nur kurzlebig. Nachwuchsbands können sich insbesondere dann zeitweilig etablieren und ihre Reichweite vergrößern, wenn sie über ungestörten Zugang zu Probeund Produktionsmöglichkeiten verfügen. Potsdamer Bands wie beispielsweise "Cynic" und "Preussenstolz" werden zudem von langjährig aktiven Szenemusikern unterstützt. Anderen Bands wie beispielsweise "Preußenfront" gelingt es hingegen nicht, sich zu etablieren. Deren Auftritt bei größeren Veranstaltungen wie beim Preußentag der NPD am 2. Oktober 2010 hat daran nichts geändert. 101 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Rechtsextremistische Bands in Brandenburg Nauen 17 Potsdam 1 3 4 6 16 18 13 Teltow ohne regionale Zuordnung 21. Tatendrang 22. Die weißen Jäger (D.W.J.) 102 Hass-Musik im Extremismus mit regionaler Zuordnung Uckermark 1. Aryan Brotherhood (A.B.) 12 2. Barbaren 3. Bloodshed (B.S.) Barnim 4. Burn Down (B.D.) 15 5. Confident of Victory (C.O.V.) 6. Cynic 7. Deathfeud Strausberg 8. Exzess 8 9. Flak Sturm 10. Frontalkraft (FK) 11. Frontfeuer Fürstenwalde/ 12. Hallgard Beeskow 2 13. Hassgesang (H.G.) 14. Hope for the Weak (HFTW) 11 19 20 Eisenhüt15. Preußenfront tenstadt 16. Preussenstolz 7 Spreewald 17. Schwarzgraue Wölfe (SGW) Cottbus 18. Uwocaust 19. Volkstroi / USK 9 10 20. Wolfskraft (WK) Senftenberg 5 14 103 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Rechtsextremistische Konzerte Schon in den 1990er Jahren waren bei Konzerten strafbare Handlungen wie das Brüllen von "Sieg Heil", "Heil Hitler" und anderen strafbaren Inhalten an der Tagesordnung. Polizeiliche und ordnungsbehördliche Maßnahmen schmälern die finanziellen Gewinne der Organisatoren und Bands. Denn die wollen mit Konzerten Einnahmen über Eintrittspreise sowie den Verkauf diverser Utensilien wie Tonträger realisieren. Liedtexte werden oft nur knapp unterhalb der Strafbarkeitsgrenze dargeboten. Die in rechtsextremistischen Kreisen beliebten Lieder "Blut" und "Hakenkreuz" wurden bei den Konzerten in den Jahren 2008, 2009 und 2010 daher kaum noch angestimmt. Hier wirkt der Druck der Strafverfolgungsbehörden. Bei einigen Konzerten kommt es dennoch zum Absingen solcher Lieder. Meist dann, wenn sich Besucher und Bands ungestört wähnen. Der Alkohol tut sein Übriges, um die Hemmschwellen zu senken. "Blut" war ein antisemitisches Hetzlied der nationalsozialistischen Sturmabteilung im "Dritten Reich". Darin heißt es unter anderem: "Wetzt die langen Messer auf dem Bürgersteig / lasst die Messer flutschen in den Judenleib / Blut muss fließen, knüppelhageldick / und wir scheißen auf die Freiheit dieser Judenrepublik." Das Lied "Hakenkreuz" verherrlicht Adolf Hitler. So heißt es in dem Text unter anderem: "Hängt dem Adolf Hitler den Nobelpreis um / hisst die rote Fahne mit dem Hakenkreuz. / Schon als kleiner Junge, da war mir klar / welches Symbol leitend für mich war / und heute da stehe ich noch voll dazu / für mich gilt es auch noch heut' / Rasse, Stolz und Hakenkreuz". Rechtsextremistische Konzerte im Land Bandenburg im Jahr 2010 Landkreis / Lfd.Konzert TeilnehDatum Ort kreisfreie Nr.* wurde merzahl Stadt Raum Cottdurch- 1 23.01.2010 CB/SPN 150 bus/Leuthen geführt 104 Hass-Musik im Extremismus Landkreis / Lfd.Konzert TeilnehDatum Ort kreisfreie Nr.* wurde merzahl Stadt 2 20.02.2010 Merzdorf EE verhindert 30.04./ Berlin/ durch- 3 400 01.05.2010 Brandenburg geführt Frankfurt durch- 4 22.05.2010 FF/O 50 (Oder) geführt 5 26.06.2010 Leuthen SPN verhindert durch- 6 02.10.2010 Finowfurt BAR 250 geführt (*regionale Verteilung siehe folgende Karte) Finowfurt 6 3 Berlin/Brandenburg Frankfurt (Oder) 4 Raum Cottbus 1 Merzdorf 5 2 Leuthen 105 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Im Jahr 2010 wurden vier (2009: 7; 2008: 9; 2007: 14) Konzerte in Brandenburg durchgeführt. Aufgelöst wurde 2010 keines (2009: 4; 2008: 4; 2007: 5). Zwei Konzerte - in Merzdorf (EE) und Leuthen (SPN) - wurden 2010 im Vorfeld durch das konsequente Eingreifen der Polizei verhindert (2009: 7; 2008: 5; 2007: 1). Auftritte fanden 2010 an folgenden Orten statt: Raum Cottbus/Leuthen (SPN), Frankfurt (Oder), Finowfurt (BAR) sowie ein weiteres an einem unbekannten Ort im Raum Berlin/Brandenburg. Im Jahr 2010 besuchten etwa 900 Personen entsprechende Konzerte in Brandenburg (2009: ca. 1500; 2008: 941). Ein Konzert fand mit etwa 150 Besuchern am 23. Januar 2010 im Raum Cottbus/Leuthen (SPN) statt. Es spielten die Bands "Helle & die RACker" (Herkunft unbekannt), "Kommando Skin" (Baden-Württemberg), "X.x.X." (Bayern) und die Cottbuser "Frontalkraft". Um den 30. April beziehungsweise 1. Mai 2010 herum nahmen im Raum Berlin/Brandenburg etwa 400 Personen an einem weiteren Konzert teil. Aufgetreten sind die Gruppen "Exzess" (MOL), "Second Class Citizen", "Legion of Thor" (beide Bayern), "Burn Down" (Potsdam) sowie "Helle & die RACker". In kleinem Rahmen fand mit nur einer regionalen Band am 22. Mai 2010 in Frankfurt (Oder) ein Konzert mit weniger als 50 Personen statt. Auf dem Grundstück von Klaus Mann (DVU) bemühten sich in Finowfurt (BAR) schließlich am 2. Oktober 2010 "Exzess" (MOL), Preussenstolz (Potsdam) und Preußenfront (BAR) um die Aufmerksamkeit von etwa 250 Personen. Anlass war der Preußentag der NPD. Kurze Videomitschnitte von den Auftritten der Bands finden sich im Internet. Überblick zu Konzerten außerhalb Brandenburgs mit Beteiligung brandenburgischer Bands Ort (Gemeinde, BunBand aus TeilnehDatum desland bzw. Staat) Brandenburg mer 16.01.2010 Sachsen Uwocaust, Barbaren 200 Mecklenburg16.01.2010 Frontalkraft Vorpommern 06.03.2010 Sachsen Cynic, Preussenstolz 300 13.03.2010 Sachsen Flak Sturm 100 27.03.2010 im Norden Uwocaust, Burn Down 106 Hass-Musik im Extremismus Ort (Gemeinde, BunBand aus TeilnehDatum desland bzw. Staat) Brandenburg mer 10.04.2010 Sachsen Barbaren 250 Milano (Italien), Anlass: 29.05.2010 Frontalkraft 500 European Hammerfest Burn Down, Confident 29.05.2010 nicht bekannt 400 of Victory Niesky (Sachsen), 05.06.2010 Anlass: 3. "Sachsentag" Frontalkraft, Barbaren der JN 03.07.2010 Elsaß Uwocaust 400 Gera (Thüringen), Anlass: "Rock für 10.07.2010 Frontalkraft, Exzess 1000 Deutschland" der NPD Gera 17.07.2010 Süddeutschland Frontalkraft 180 107 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Ort (Gemeinde, BunBand aus TeilnehDatum desland bzw. Staat) Brandenburg mer 10.09.2010 Sachsen Hope for the Weak 120 18.09.2010 Süddeutschland Confident of Victory 250 Berlin, Anlass: 18.09.2010 Kundgebung in Berlin - Exzess 300 Überfremdung stoppen Frontalkraft, Hope for 27.11.2010 Sachsen the Weak, Wolfskraft, 100 Exzess Rechtsextremistische Vertriebe CD-Produktion und Vertrieb erfolgen meist über rechtsextremistische Musiklabel. Im wahrsten Sinne tonangebend sind die Label "PC Records" in Chemnitz (Sachsen) und "Rebel Records" in Cottbus. Ein Label stellt Aufnahmetechnik zur Verfügung und vertreibt den fertigen Tonträger über das Internet oder Ladengeschäfte. Beide bieten ebenso T-Shirts unter anderem von "Frontalkraft" an. Darüber CD-Cover der Band Uwocaust hinaus sind die Bands in Netzwerke verschiedener Skinhead-Gruppierungen und rechtsextremistischer Organisationen eingebunden. Hierzu zählen "Hammerskins", die JN und die NPD. "PC Records" wird von dem ehemaligen Brandenburger Yves Rahmel geführt, "Rebel Records" von Martin Seidel. Ein weiterer bekannter Vertrieb ist "One People One Struggle Records" (OPOS Records) in Dresden (Sachsen), geführt von dem aus Brandenburg stammenden Sebastian Raack. 108 Hass-Musik im Extremismus Brandenburgische Gruppen waren auch bei der Produktion eigener Tonträger sehr aktiv. So wurden im Jahr 2010 insgesamt 13 Tonträger (2009: 15, 2008: 10, 2007: 11) veröffentlicht. Dabei wird intensiv das Internet genutzt. Es gibt Musik-Foren, Bandvorstellungen, Konzertund CD-Ankündigungen, Konzertberichte, Angebote von CDs, LPs, EPs, Merchandising-Produkte, kostenlose Downloads und Verlinkungen. CD-Cover der Band Wolfskraft CD-Cover der Band Cynic Auch ausländische CD-Produktionen wurden von Brandenburger Bands unterstützt. 109 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Tonträgerproduktionen brandenburgischer Hass-Musiker 2010 Lfd.Nr. Band / Bands Titel TonHersteller trägerart "Generation, die PC Records 1 Hassgesang CD sich wehrt" (Sachsen) Against music OPOS 2 Industry wurde "Kings on earth" CD Records noch Ende 2009 (Sachsen) veröffentlicht Fylgien, JanPeter, Sten; drei Liedermacher; CD-Sampler Rebel "Sten" ist Sänger SOLIDARITÄT ! 3 CD Records von Frontalkraft - Liederabend (Cottbus) (Sten Söhndel); CD in Brandenburg" wurde Ende 2009 veröffentlicht Barny (hat im Sommer "Liebe, Treue, OPOS 4 CD 2010 Brandenburg Heimat" Records wieder verlassen) Uwocaust & alte "Sprengstoff 5 CD PC Records Freunde Melodien" "Sprengstoff Uwocaust & alte Melodien" 6 CD PC Records Freunde (limitierte Metall Box!) "Augenblicke - Spreelichter/ 7 Hassgesang CD H.G. Acoustic" Elblichter "Kreuzfeuergebiet" (SpatenRebel 8 Wolfskraft CD tasche, limitiert Records auf 200 Stück) 110 Hass-Musik im Extremismus Lfd.Nr. Band / Bands Titel TonHersteller trägerart "KreuzfeuerRebel 9 Wolfskraft CD gebiet" Records Schulhof-CD mit Agnar (Bandprojekt von Hassgesang): NPD "Die letzten Deut"Freiheit statt Mecklen10 schen", Frontalkraft: CD BRD" burg-Vor"Talkshownation" pommern sowie Uwocaust und alte Freunde: "Volk" Burn Down: "Gute Soli-Sampler Reise" Screw11 "Freedom for CD Aryan Brotherhood: the Nationalist" records "Auge in Auge" 12 Cynic "Rock" CD PC Records Odinseye 13 Die weissen Jäger Demo CD (Sachsen(D.W.J.) Anhalt) "Gefahr im Verzug", Doppel-LP liegt in 4uVinyl verschiedenen Sampler mit zwei Records ReFarb-Editionen Beiträgen von LP (MecklenRelease vor (rot, Exzess burg-Vorschwarz und pommern) weiß), Auflage insgesamt 1.000 Exemplare "Nacktes Land" Rebel Re(rotes Vinyl) und Records LP Release Frontalkraft 15 Jahre 3er LPund 4uVinyl Box (schwarz) Records 111 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Lfd.Nr. Band / Bands Titel TonHersteller trägerart Nacktes Land, LP liegt in verschiedenen Farben-EditioReRebel nen vor (rot, LP Release Frontalkraft Records weiß, schwarz), Auflage insgesamt 550 Exemplare Mit einem Tonträger erstmals am Start war 2010 das neonationalsozialistische Internetportal "Spreelichter" im Verbund mit dem Internetableger "Elblichter" (siehe Kapitel 2.2). Auf die CD "Augenblicke - H.G. Acoustic" wurde ein Auftritt von "Hassgesang" gepresst. Weiterhin bietet Spreelichter ein 60-minütiges Video des Auftritts kostenlos im Internet an. Neben "Rebel Records" (Cottbus) existieren im Land Brandenburg weitere rechtsextremistische Musikvertriebe: "On the Streets / Panzerbär Records" (Hennigsdorf, OHV), "NMV-Versand" in Eberswalde (BAR) und "Nationaler Zentralversand" ebenfalls in Eberswalde. "On the Streets" bietet zudem seit Sommer 2010 die neue Modemarke "Hermannsland" an. Die Idee für die Modemarke soll der Rechtsextremist Michael Regener (Lunikoff) während seiner Haft im Gefängnis gehabt haben. Diverse Produkte mit Schriftzug und Logo "Hermannsland" werden über "ImperiumTex" in Hennigsdorf (OHV) angeboten. Laut Internet-Impressum ist Alexander Gast aus Berlin für Inhalte von "ImperiumTex" sowie "On the Streets" verantwortlich. Das verwendete Logo von "Hermannsland" führte zur Einleitung eines Ermittlungsverfahren gemäß Paragraf 86 Strafgesetzbuch. 112 Hass-Musik im Extremismus Ermittlungsverfahren gegen Frontalkraft-Fans Die Band Frontalkraft bietet regelmäßig bei Auftritten das Lied "Schwarz ist die Nacht" (unter anderem beim NPD-Fest "Rock für Deutschland" in Gera 2010) dar. Im Song heißt es: " (...) Schwarz ist die Nacht, in der wir euch kriegen. / Weiß sind die Männer, die für Deutschland siegen. / Rot ist das Blut auf dem Asphalt. (...) Keine Angst, ihr Volksverräter, keinen werden wir verschonen.Die Stärke deutschen Glaubens habt ihr deutlich unterschätzt. Doch die Antwort darauf - sie kommt jetzt." Davon fühlten sich offenbar einige Gewalttäter - offensichtlich Fans von Frontalkraft mit entsprechenden Fanartikeln - am 23. März 2010 animiert, und brachten einem Opfer Schwellungen am Kopf bei. "Barbaren" im Visier der Justiz Seit dem 18.11.2010 besteht ein Beschlagnahmebeschluss für die CD "Barbaren" der gleichnamigen Band aus Eisenhüttenstadt (LOS). Die Begründung des Amtsgerichts Chemnitz lautet, das Lied "Blutgeldwäscher" erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung, da es "eine Diskreditierung von Juden erkennen lässt bis hin zur Rechtfertigung bzw. Relativierung des Holocausts". Indizierungsanregungen bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) 2010 In Kooperation mit dem Landeskriminalamt Brandenburg werden vom brandenburgischen Verfassungsschutz regelmäßig rechtsextremistische Medien bei der "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien" eingereicht. Daraus resultierende Indizierungen bieten der Polizei spezielle Handlungsmöglichkeiten. So können beispielsweise bei Feiern, an denen Kinder und Jugendliche beteiligt sind, solche Tonträger durch die Polizei sichergestellt werden. Gegen volljährige Personen, welche die Tonträger zur Verfügung gestellt haben, werden Verfahren eingeleitet. Ausblick Der Trend zur Produktion rechtsextremistischer Tonträger wird anhalten. Wie bereits in den vergangenen Jahren sind 2010 neben CDs auch erneut 113 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Vinyl-Produktionen in unterschiedlich limitierten Auflagen erschienen. Das zurzeit sowieso an Beliebtheit erheblich zunehmende Vinyl ist gerade bei Sammlern in der Szene begehrt. Es zeichnet sich ab, dass die etablierten Bands ihre Tonträger nach wie vor bei bekannten und vertrauten Labels produzieren und vermarkten lassen werden. Unbekanntere Bands und Neueinsteiger werden zur Veröffentlichung weiterhin auf das Internet ausweichen und ihre Eigenproduktion im Eigenvertrieb mit kleinen Stückzahlen anbieten. Die Präsenz im Internet wird den Bekanntheitsgrad aller Bands weiter steigern. Trotz alledem wird der Trend zum Musik-Download die Tonträgerauflagen langsam aber sicher absenken und Einfluss auf zukünftige Vertriebsstrukturen nehmen. Vinyl-Produkte werden diesen Trend nicht aufhalten. Der hohe und erfolgreiche Druck der Exekutivbehörden wird in Brandenburg konsequent aufrecht gehalten. Brandenburgische Hass-Bands und solche aus anderen Ländern wissen das. Das Risiko einer Konzertauflösung mit den damit verbundenen finanziellen Schäden ist zu hoch. Denn dabei gehen Einnahmen verloren. Ebenso werden Tonträger, Musikinstrumente und Verstärkertechnik beschlagnahmt. Brandenburgische HassMusiker weichen daher auf andere (Bundes-)Länder aus und werden so zunehmend andernorts zu einem Problem. Im Land selbst bleibt einzig die Strategie, Tonträger zu produzieren, diese zu vertreiben und nach abgeschiedenen Privatobjekten für kleinere Konzerte Ausschau zu halten. Ein solcher Ort ist das Grundstück des Rechtsextremisten Klaus Mann in Finowfurt (BAR). Möglicherweise wird die NPD versuchen, dieses Grundstück häufiger für Konzerte nutzen zu wollen. Auch, um ihre Anbindung an Neonationalsozialisten zu intensivieren. Im Süden Brandenburgs existiert derzeit - nach der Schließung des Bunkers 88 in Lübben im Frühjahr 2008 - kein ständiger Veranstaltungsort mehr. Und die NPD-Liegenschaft in Biesenthal (BAR) ist für Konzerte gesperrt. Dennoch kann es Rechtsextremisten im Einzelfall noch gelingen, ein Konzert konspirativ durchzuführen. Zukünftig wird es sich dabei am ehesten um kleinere Konzerte im privaten Umfeld handeln. In diesem Fall werden die Sicherheitsbehörden das Recht ebenso durchzusetzen wissen. Rechtsextremistische Hass-Musik wird weiterhin als starkes Bindemittel für die gesamte Szene wirken. Ebenso dient sie als Transmissionsriemen rechtsextremistischer Inhalte, um auf junge Menschen Einfluss zu nehmen und diese an die Szene heranzuführen. 114 Hass-Musik im Extremismus 4.2 Hass-Musik mit linksextremistischen Bezügen Auch außerhalb des Rechtsextremismus hat sich längst eine Hass-Musikszene etabliert, in der abseits gesellschaftlicher Beachtung die Demokratie und Demokraten verächtlich gemacht werden, sowie zur Selbstjustiz und zur Gewalt gegen Polizisten und Staat aufgerufen wird. In den Texten dieser Hass-Musik gilt ein Menschenleben nichts, wird Mord an Polizisten verherrlicht und der Hass als Selbstzweck besungen. Solche Hass-Musiker nutzen Bündnisse (siehe Kapitel 5.3), um ihre Texte an den Mann und die Frau zu bringen. Sie verstecken sich hinter Demokraten und nutzen diese aus. Sie missbrauchen gesellschaftlich akzeptierte Begriffe wie Antifaschismus, um ihre menschenrechtsverachtende Verherrlichung von Gewalt und Selbstjustiz zu verschleiern. Über die Wirkung und Bedeutung linksextremistischer Musik lassen sich derzeit noch wenig Erkenntnisse finden. Schon jetzt kann aber angenommen werden, dass linksextremistische Musik ebenso wie rechtsextremistische dazu dient, die eigene Szene in ihrem Zusammenhalt zu stärken und demokratiefeindliche Ansichten zu festigen. Über die Musik lassen sich ideologische und propagandistische Botschaften transportieren. Manche Hass-Bands treten als vermeintlich harmlose Hardcore-Bands mit aufgesetztem Rebellionsgestus auf und spielen sogar auf Jugendund Stadtfesten. Dabei werden antidemokratische und gewaltorientierte Verse gesungen, die als vermeintlich legitimer Ausdruck individueller Gefühlslagen missverstanden werden können. Inhalte der Texte Passagen, die eine Herabsetzung und Entrechtung anderer Menschen zum Zwecke der politischen Auseinandersetzung beinhalten, finden sich bei der Gruppe "BTM" aus Strausberg (MOL): "Jetzt werden wir auf die Strasse gehn' und zu unsern' Werten stehn' Den Faschos auf die Fresse haun' uns ein neues Deutschland baun Das Kanzlerviertel in Berlin werden wir schon bald beziehn' Schmeissen dort die Bonzen raus mit ihrem Deutschland ist es aus." Diese Passage enthält eine Gleichsetzung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung mit dem Faschismus. Auf dieser Grundlage folgt schließlich die Rechtfertigung von Gewalt auch und gerade gegen demo115 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 kratisch gewählte Volksvertreter. Unverhohlener ist die Band "Krachakne" aus Neuruppin (OPR): "Die Polizei dein Freund und Helfer knall sie ab und hilf dir selber" Linksextremistische Hass-Musik in Brandenburg Die Band "DieVisitor" aus Brandenburg an der Havel demonstriert mit dem Lied "Copkiller" eine deutliche extremistische Gewaltorientierung: "All cops are bastards scheiß Bullenpack Dein Blut fließt über den Asphalt! Deine Kollegen mach ich schon noch kalt! Copkiller (6x)" Die mit dem Jugendclub Horte in Strausberg (MOL) verbundene Gruppe "BTM" hat sich die Parole "A.C.A.B." (all cops are bastards = alle Polizisten sind Bastarde) zu Eigen gemacht und ihr ein Lied mit gleichnamigem Titel gewidmet. Der Song wurde 2010 auf Betreiben des Landeskriminalamtes von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert und darf Minderjährigen nun nicht mehr zugänglich gemacht werden. Die Gruppe "Klartext" aus Eberswalde (BAR) rechtfertigt vor allem mit dem Lied "Mann in Grün" den Pflastersteinwurf auf Polizeibeamte und "dichtet" dazu: 116 Hass-Musik im Extremismus "der böse Mann in Grün ist schrecklich böse und gemein / wie alle hier in diesem Land er dient der Polizei / tatü tata die Bullen sind da und wir sind mit dabei / ...und da fliegt der erste Stein (der erste Stein (4x) / wird auch nicht der letzte sein" Die Band "Krachakne" aus Neuruppin (OPR), die mit dem dortigen Jugendwohnprojekt "JWP Mittendrin" verbunden ist, sieht sich wegen ihrer Gewaltphantasien bereits mit einem Strafverfahren konfrontiert. Anlass ist der Song "Schieß doch Bulle", mit dem zu Gewalt gegen Polizisten aufgerufen wird. Die Band "Zusammrottung" aus Hennigsdorf (OHV) verbleibt demgegenüber auf dem Niveau des Faustrechts und besingt dieses in einem Lied mit dem Titel "Hey, Bulle". "Wicked World" aus Potsdam gehen weiter und träumen im Lied "Ich will Deutschland brennen sehen" von Bomben, mit denen der Staat weggesprengt werden soll. Aktiv ist die Band über Potsdam hinaus und hat bereits Auftritte in der "Roten Zora" in Lauchhammer (OSL) absolviert. Mit gewaltverherrlichenden Texten fällt ebenso die Gruppe "Todschick Gekleidet" aus Guben (SPN) auf. Sie betreibt eine eigene Seite auf MySpace.com. Dort war Ende 2010 der Song "Bullenschwein" abrufbar. Im Refrain heißt es: "Eins Du Arsch das merke Dir / Komm ich zu Dir / Schlag ich Dir den Schädel ein / Du dummes kleines Bullenschwein". In Brandenburg sind immer wieder Bands aus anderen Bundesländern aktiv. Besonders hervorzuheben sind "Pestpocken" aus Gießen (Hes117 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 sen), die im Mai 2010 während des ULTRASH-Festivals in Potsdam auftraten. Pestpocken, die in ihren Liedern auch schon mal davon singen, Großmütter gezielt verenden zu lassen, weil diese doch Hitler unterstützt hätten, legen insgesamt eine Hass auf das demokratische System verherrlichende Haltung an den Tag. Textzeilen wie: "Doch unser Zusammenhalt und der blinde Hass, sind stärker als die Knüppel und das Tränengas" aus dem Lied "Freiheit oder Tod" könnten sogar ohne weiteres von einer rechtsextremistischen Band stammen. In anderen Liedern, wie etwa in "Schonzeit", zeigt sich dagegen die linksextremistische Ausrichtung der Band: "Von unbändiger Habgier der Herrschenden drangsaliert - / Niedertracht und Egoismus wird durch Politiker forciert. / Mit dem Rücken an der Wand gibt's kein Entrinnen mehr, / von Repressionen geknechtet setzen wir uns jetzt zur Wehr. / Wir weichen keinen Schritt zurück - sind der Lethargie entronnen. / Totgesagte leben länger - der Tag der Abrechnung ist gekommen. / Dieser Staat muss sterben - Das Ende der Tyrannei! / Deutschland fällt in Scherben - Die Schonzeit ist vorbei!" Die sadistische und krankhafte Gewaltverherrlichung demonstrieren Pestpocken mit dem Lied "Selbstjustiz": "Wer keinen Mut zu kämpfen hat ist in der falschen Szene, / denn wir haben Blut geleckt und zeigen dem Staat die Zähne. / Selbstjustiz, Selbstjustiz - Streift die Opferrolle ab, / damit aus Tätern Opfer werden wie einst in Stalingrad. / Rottet euch zusammen und tretet ihnen die Fressen breit, / verjagt die braunen Schatten der Vergangenheit. / Selbstjustiz, Selbstjustiz - Schlagt zu und genießt, / wie das Blut der Faschoschweine in den Rinnstein fließt." 118 Hass-Musik im Extremismus Der antifaschistische Widerstandsgestus ist hier linksextremistisch geprägt, da er unter Faschismus die derzeitigen demokratischen Strukturen in Deutschland versteht. Diesen Gestus erkennt man ebenso deutlich bei der Band "Kurzer Prozess" aus Nürnberg (Bayern), deren Auftritt für den März 2010 im Strausberger Jugendclub Horte angekündigt war. Im Song "129a (mit Radical Hype)" heißt es unter anderem: "... Deutschland verrecke! / ... und es ist voll ok ein paar Nazis zusammenzuschlagen / denn: und ich weiß nicht ob das legal ist, das zu sagen / ich weiß nur dass mir soetwas ganz egal ist / und ich habe es gesagt und ich sage es bis ich kalt unter der Erde lieg / von mir aus laber das ist gewaltverherrlichend ..." Ein problematischer Fall ist der Hamburger Rapper Holger Burner. Dieser ist schon lange kein Unbekannter mehr in Brandenburg. Besonders eindrücklich in Erinnerung ist einer seiner Auftritte zu Pfingsten 2007 in Werftpfuhl/Werneuchen (BAR) beim G-8 Lager der Berliner Falken. Das Konzert endete im Chaos und die Falken warfen Holger Burner anschließend "antisemitische und antizionistische Aussagen" vor. Burner predigt im Song "Hass" politisch motivierte Gewaltanwendung: "Wir haben Hass auf die Polizei / Hass auf den Staat Hass auf eure Fressen, Hass / Auf die Waffen, die ihr tragt Hass auf die Art, wie ihr Massen verarscht Du würdest niemals glauben / Wieviel Hass ich noch hab." Im Gegensatz zu den bisher beschriebenen Bands versteht Burner die Gewaltanwendung im Namen der eigenen politischen Überzeugung jedoch längst global und richtet sie gegen alles und jeden. So singt er weiter: "Ich meine nicht nur Cops, nein Die ganze Scheiße steigert sich ja noch Wir haben Hass auf Dispozinsen / Und Mitverdiener Hass auf Leihhausbesitzer / Gerichtsvollzieher Auf Anzugträgernazis in der Ausländerbehörde Auf Knastaufseher und auf U-Bahnkontrolleure" Holger Burner sollte beim 5. Falkenseer Stadtevent am 18. September 2010 auftreten. Veranstalter war das "Bündnis gegen Rechts". Zeitungen kündigten ihn als "Demoshouter" an, der sich für eine Gesellschaft jenseits 119 Holger Burner ist Demsshauter seit Kleinkindälter. Irgenchwann war er aber von seiner Subkultur ihrerPrall-Ausrichtungsogenervt, x "Willst du die Cypers, Ba h denen überlassen oder | Auftritte auf Beni 2 und Batiles etwa die Wa sit dem zarten Alter won f u Addrizsiert im Comitee for a Workers Int " onal = Ci, in Deutschland SAW, für eine Gesellschaft jenseits vor Rassismus, Sexismus und Antisemitismus! Auftritt: 22:00-24:00 Uhr Baracke des Stadtjugendringes Slabystraße 2 Im Rahmen der "Interkulturellen Woche des IMPAESSLIM Landkreises Havelland" Herausgegeber: Bündnt gegen Rechts Falkensee Ulf Hoffmeyer-Dotnik Gestaltung: wwnlaygur.de Druck: vv, Nyeralarm.coen Auflage: 5000 September 2010 Hass-Musik im Extremismus 121 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 122 Linksextremismus: Gewaltbereite, Bündnisversuche und überalternde Kader 5. Linksextremismus: Gewaltbereite, Bündnisversuche und überalternde Kader 5.1. Ideologische Grundlagen des Linksextremismus im Wandel "Wenn ich an Linksextremismus denke, komme ich nicht auf die Idee dabei die alte, konservative SED zu meinen. Was an der links war, bleibt mir ein Rätsel. Ich denke heute dabei an Gruppen, die das 'System' abschaffen wollen, dafür Gewalt anwenden - allerdings seltener morden als die Nazis - und keineswegs davon ausgehen, dass alle Menschen gleich viel Wert sind. Oft sind es beinharte Antisemiten, die sich Antiimperialisten nennen und deren Strukturen und Freund/Feind-Bilder ein Pendant in der rechtsextremen Szene haben; entweder in einer Partei oder in autonomen Gruppen. Sie sind dabei querfrontkompatibel. Gegen diesen Linksextremismus habe ich ganz entschieden etwas und er ist mir keineswegs näher oder sympathischer als die Nazis, nur weil er behauptet, auch gegen Nazis zu sein." (Anetta Kahane, derzeitige Vorsitzende der Amadeu-Antonio-Stiftung im Newsletter der Stiftung im April 2010) Das obige Zitat beschreibt eindrücklich das Bild des gegenwärtigen Linksextremismus. Gleichzeitig verweist es auf ein Grundproblem bei der Auseinandersetzung mit dem Linksextremismus: Während Rechtsextremisten eindeutig gesellschaftlich geächtete Ziele vertreten, versteckt sich der Linksextremismus hinter vielfach anerkannten Leitideen wie Gleichheit, Solidarität und Herrschaftsfreiheit. Demokratische Ideale werden missbraucht, um in deren Namen einer Diktatur von wenigen über viele Menschen das Wort zu reden. In Brandenburg umfasste das linksextremistische Personenpotenzial 2010 etwa 615 Personen (2009: 600). Wie jede Form des Extremismus entsteht auch der Linksextremismus aus einer Übertreibung heraus. Es ist legitim und wünschenswert, sich für Gleichberechtigung, Chancengleichheit oder Verteilungsgerechtigkeit einzusetzen. Nicht legitim ist hingegen, wenn diese Ziele als Grundlage für die 123 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Überwindung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die Herabsetzung anderer Menschen, die Rechtfertigung von Rechtsbrüchen sowie gewalttätige Übergriffe herhalten müssen. Genau dies geschieht im Linksextremismus. Damit vertreten sie wie andere Extremisten einen totalitären Anspruch, und genau darin liegt der antidemokratische und extremistische Gehalt. Den Kerngedanken der Politik, Konflikte über das Ausbalancieren unterschiedlicher Interessen im Rahmen demokratischer Entscheidungsfindungen in einem freiheitlichen Wertesystem gesamtgesellschaftlich zu lösen, haben sie nicht verstanden. Linksextremisten orientieren ihr politisches Handeln an anarchistischen oder an sozial-revolutionären Ideologien. Sie gehen davon aus, dass alle Probleme der Welt durch das "Ungleich machen" der Menschen verursacht werden. Auslöser dieser Ungleichheit seien vor allem die herrschenden sozialen Strukturen, die in den Mechanismen der (Sozialen) Marktwirtschaft angelegt seien. Dies zu vertreten und nach besseren Lösungen zu suchen, ist legitim. Die Mittel, mit denen Linksextremisten ihre Ziele erreichen wollen und damit die zugrundeliegende Handlungsmaxime, verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. So lehnen sie die pluralistische Demokratie ab, in der verschiedene Meinungen als grundsätzlich gleichberechtigt und als Voraussetzung für eine friedliche, institutionalisierte Mehrheitsfindung im politischen Prozess anerkannt werden. Dem einzelnen Menschen wird damit das Recht abgesprochen, in demokratisch verfassten Entscheidungsfindungsprozessen auf Basis der Volkssouveränität die Zukunft zu gestalten. Die Freiheit der einzelnen Menschen, ihre körperliche Unversehrtheit und der Gleichheitsgrundsatz gelten bei Linksextremisten nur so lange, wie sie ihren Interessen nicht entgegenstehen. Die Grenzen zwischen Demokraten und Linksextremisten sind deutlich: Demokraten kritisieren bestehende Verhältnisse, legen Probleme offen und nutzen demokratische Entscheidungsfindungsprozesse, um Veränderungen herbeizuführen. Dazu zählen manchmal schwierige Kompromisse. 124 Linksextremismus: Gewaltbereite, Bündnisversuche und überalternde Kader Dagegen geben Linksextremisten dem "System" die Schuld, welches man abschaffen müsse, weil es nicht zu ändern sei: "den scheinheiligen demokraten rot, grün, schwarz gelb oder braun werden wir aufzeigen, das ihre demokratischen machenschaften hinterschaut sind, der parlamentarismus für uns längst eine abgegessene sache ist! es lebe die revolte!"1 Demokraten gehen bei Meinungsverschiedenheiten davon aus, dass ihre politischen Gegner die gleichen Rechte haben wie sie. Denn Demokraten wissen, dass Gewaltanwendung und Gesetzesbrüche für 'edle Ziele' in Mord, Totschlag, Diktatur und schließlich Niedergang enden. Linksextremisten hingegen pflegen gerade gegenüber den Menschenrechten eine regelrechte "Gummiparagraphenhaltung": Solidarität muss die "Richtigen" treffen, damit es Solidarität ist. Menschenrechte gelten nur, falls man nicht zufällig über privates Hab und Gut verfügt oder Polizist ist. Demokraten prügeln deshalb auch nicht auf Polizisten los, sondern sehen in ihnen wichtige Partner, die mit Leib und Leben für Freiheit, Recht und Gesetz einstehen. Dagegen greifen autonome Linksextremisten Polizisten als ihre Feinde an und werfen Steine und Brandsätze auf sie, weil sie in ihnen nur das von ihnen verhasste "System" und keine Menschen mehr sehen. Linksextremisten versuchen, ihre Paranoia ("Klassenfeinde überall"), Unduldsamkeit und defätistische Weltsicht ("außer Revolution hilft nichts") und vor allem ihr 'flexibles' Verhältnis zur Gewalt ("Gewalt für die richtige Sache ist gute Gewalt") in die demokratische Szene zu tragen. Berechtigte Empörung über gesellschaftliche oder politische Missstände nehmen sie auf und leiten daraus sinnlose Aggression - gegen alles und jeden, der nicht in ihre diffusen politischen Schwärmereien einzustimmen vermag - ab. Immer wieder findet man Linksextremisten im Rahmen ihrer Bündnispolitik in einer Vielzahl von Vereinen und Initiativen, die keine extremistischen Ziele anstreben. Dies rührt insbesondere daher, dass Linksextremisten wie alle Extremisten besonders eifrig und missionarisch sind, was dann oft als wertzuschätzendes "Engagement" missverstanden wird. Engagierte Demokraten sehen sich schließlich mit 1 Das erklärte der bislang unbekannte Personenzusammenschluss "kommando sebastien briard" (Schreibfehler des Nachnamens im Original; Sebastien Briat ist ein französischer Umweltaktivist) im Internet zu zwei Anschlägen. Unbekannte legten in der Nacht zum 1. November 2010 in Berlin-Neukölln in einem Kabelkanal der Deutschen Bahn AG Feuer. Durch den Kabelbrand kam es zu erheblichen Störungen im Betriebsablauf der Berliner S-Bahn. Darüber hinaus setzten sie im Bezirk Schöneberg ein Kraftfahrzeug der Firma Siemens AG in Brand. 125 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 dem Problem konfrontiert, dass sich in ihren Vereinen und Initiativen Menschen tummeln, die linksextremistische Ziele verfolgen. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Umgang mit den bekannten Eskalationen bei Demonstrationen zu politisch umstrittenen Ereignissen. Zu erinnern ist hier an die Ausschreitungen beim G-8-Gipfel in Heiligendamm 2007 und beim Nato-Gipfel in Straßburg 2009. In jüngster Zeit verschärft sich das Gewaltproblem durch Veränderungen in der linksextremistischen Anhängerstruktur. Seit geraumer Beispiel für linksextremistische Gewalt: 01. Mai 2001 - Berlin Zeit ist mehr und Kreuzberg mehr festzustellen, dass die Mehrzahl der oftmals jungen Anhänger lediglich anideologisiert ist. Für sie ist Randale ein erlebnisorientiertes Event, welches über ideologische Versatzstücke gerechtfertigt wird. Ähnlich wie in anderen Phänomenbereichen lösen sich auch im Bereich des Linksextremismus die herkömmlich bekannten Strukturen auf. Es dominiert immer mehr der ungebundene 'Gelegenheitsextremist'. Dieser taucht bei unterschiedlichen Veranstaltungen und Ereignissen gelegentlich auf und sucht neben diffusen politischen Zielen in erster Linie im Straßenkampf das Erlebnis. Belesenheit, intellektuelle Durchdringung und geistige Tiefe haben im Linksextremismus spürbar abgenommen. Konnte man mit dem DKP-Aktivisten der 1980er Jahre noch einen Diskurs über gesellschaftliche Verhältnisse führen, so schlägt der autonome Linksextremist sprachlos, aber mit Phrasen auf den Lippen blind zu. Im Linksextremismus tritt ein immer stärkerer Trend zur ideologischen Beliebigkeit hervor. Politische Aktionsgruppen entwickeln sich noch mehr als früher aus den gemeinsamen Freundeskreisen. Persönliche Verbundenheit überlagert dabei ideologische Übereinstimmung. Politische Überzeugung reduziert sich auf griffige, sinnentleerte Slogans samt Gewaltbereitschaft. In linksextremistischen Projekten tummeln sich immer mehr Menschen, die genauso gut in anderen Extremismen zu Hause sein könnten. All dies 126 Linksextremismus: Gewaltbereite, Bündnisversuche und überalternde Kader macht den Linksextremismus immer diffuser und erschwert fundierte Entwicklungsprognosen. Gleichzeitig wächst die Gefahr von Gewaltausbrüchen, da die linksextremistische Szene faktisch nicht in der Lage oder Willens ist, die "Schlachtenbummler", die einen immer größeren Anteil ihrer Veranstaltungen ausmachen, zu kontrollieren. Dem Linksextremismus fehlen dazu oft die richtigen Argumente, da eine umfassende Distanzierung von Gewalt mit einem Abschwören von der eigenen extremistischen Ideologie gleichgesetzt wird. 127 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 5.2 Autonome und Gelegenheitsrevolutionäre Eine repräsentative Studie der Stadtwerke Potsdam vom Juli 2010 gewährte interessante Einblicke in die derzeitige Situation der 14bis 24-jährigen Potsdamer, ihre Gruppenzugehörigkeit und ihr Freizeitverhalten. Danach fühlten sich acht Prozent der Befragten Antifa-Gruppen und drei Prozent Ultra-Fußballfangruppen zugehörig. Zusammengenommen machen diese elf Prozent etwa 2500 Einwohner aus. Aus diesen beiden Gruppen rekrutiert sich ein nicht unbedeutender Teil der autonomen Szene Potsdams. Darüber hinaus bringt dieser Personenkreis linksextremistischen Bestrebungen eher Sympathien entgegen oder unterstützt sie gar. Autonome Gruppen bestehen in Brandenburg vor allem in den größeren Städten wie Potsdam und Frankfurt (Oder), aber auch in Regionen wie Cottbus, Finsterwalde (EE), Königs Wusterhausen (LDS), Lauchhammer (OSL), Neuruppin (OPR), Oranienburg (OHV), Rathenow (HVL) und Strausberg (MOL). Ansätze existieren in Forst (SPN) und Spremberg (SPN). Mitglieder autonomer Gruppen leben, wenn es ihnen möglich ist, in "selbst erkämpften" autonomen Freiräumen, die sie auch Wohnund Kulturobjekte nennen. Dies sind meist besetzte Häuser oder solche, die es mal waren aber legalisiert wurden. Ihre Wohnobjekte halten autonome Bewohner argwöhnisch verschlossen. Nur zu Veranstaltungen der Szene (Infoabende, Konzerte) öffnen sie einem ausgesuchten und vertrauensPotsdam, Zeppelinstraße 26 (ehemals besetztes; jetzt legalisiertes Haus) 128 Linksextremismus: Gewaltbereite, Bündnisversuche und überalternde Kader Autonome Gruppen Neuruppin Oranienburg Bernau Rathenow Strausberg Potsdam Frankfurt (Oder) Königs Wusterhausen Forst Cottbus Finsterwalde Lauchhammer Spremberg würdigen "linken" Publikum. Manche betreiben einen eigenen Sicherheitsdienst, verdunkeln die Fenster und ziehen während der Dauer einer Veranstaltung die Handys der Besucher ein, damit keine Informationen nach außen dringen können. In ihren Objekten und bei entsprechenden Themenabenden widmen sie sich dem Thema "Antifaschismus" so wie sie ihn verstehen, also auch der Bekämpfung der Demokratie. Sie betreiben Recherchearbeit oder beschäftigen sich mit "linken" Utopien. Viele von ihnen meinen zwar, dass der real existierende Sozialismus gescheitert ist. Sie wissen auch, dass die DDR ihren anarchistischen Lebensstil nicht geduldet hätte. Dennoch machen sie sich gegenseitig weis, im Falle einer revolutionären Situation die Macht erringen und eine SchlaraffenlandGesellschaft ohne "Zwang", heißt ohne Arbeit und Pflichten, errichten zu können. Bis dahin üben sie sich mit Provokationen und Störaktio129 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 nen gegen den Rechtsstaat als Gelegenheitsrevolutionäre. Tragfähige Ergebnisse haben sie nicht vorzuweisen. Für die Zusammenstöße mit dem Rechtsstaat richtet die autonome Szene zusammen mit der "Roten Hilfe e.V." (RH) vorsorglich so genannte Ermittlungsausschüsse (EA) ein. Das sind konspirativ arbeitende Stellen, die sich lediglich durch eine Telefonnummer zu erkennen geben, an die sich Inhaftierte, Geschädigte oder Zeugen wenden können. Schon die Arbeitsweise und der Adressat ihrer Tätigkeit verraten, dass von den EA keine unparteiische oder gar aufklärende Ermittlungsarbeit zu erwarten ist. Um als Beteiligte politisch motivierter Straftaten in einem gewissen Grade abgesichert zu sein, sind viele Autonome Mitglied in der RH. Revolutionäre Aktionszellen Bis zu ihrer (Schein-)Auflösungserklärung im Jahre 2009 war die "militante gruppe" (mg) in den letzten Jahren eine der gewalttätigsten und aktivsten linksextremistischen Gruppen Deutschlands. Vor allem in Berlin und Brandenburg verübte sie fast 30 Brandanschläge auf Gebäude und Fahrzeuge von Sozial-, Finanzund Ordnungsämtern, Justizeinrichtungen, Polizei, Großkonzernvertretungen sowie Autohäusern. Schon bei ihrer formalen Auflösung war klar, dass auch künftig militante Aktionen nicht ausbleiben werden. Seitdem hat eine Struktur unter dem Namen "Revolutionäre Aktionszellen (RAZ)" für mehrere Anschläge die Verantwortung in Selbstbezichtigungsschreiben übernommen. RAZ haben sich zu zwei Brandanschlägen auf die Agentur für Arbeit in Berlin-Wedding am 30. Dezember 2009 und auf das Haus der Wirtschaft in Berlin-Charlottenburg am 4. Februar 2010 bekannt. Anlässlich der Innenministerkonferenz in Hamburg deponierten Mitglieder der "RAZ - Zelle Gudrun Ensslin" in der Nacht zum 18. November 2010 zwei zeitverzögerte Brandsätze an der Fensterfront der Bundesakademie für Verwaltung, einer Einrichtung des Bundesinnenministeriums, in Berlin. In ihrem Selbstbezichtigungsschreiben gingen die Verfasser auf "Eigentumsdelikte von Staats wegen" ein und meinten damit Beschlagnahmen in Buchläden von Ausgaben der Zeitungsprojekte "Interim", "Prisma" sowie "radikal". Die Grußformel "Für eine militante Plattform - für einen revolutionären Aufbauprozess - für den Kommunismus!" nimmt Bezug auf die Auflösungserklärung der "mg" und belegt damit Zusammenhänge zwischen "mg" und RAZ. Obwohl bislang nur Anschlagziele in Berlin betroffen wa130 Linksextremismus: Gewaltbereite, Bündnisversuche und überalternde Kader ren, gilt auch für Brandenburg eine latente Bedrohung durch die RAZ, da die "mg" hier bereits tätig war. "Rote Hilfe e.V." (RH) Die "Rote Hilfe e. V." (RH) ist bundesweit organisiert. Ihr Ursprung geht bis in die frühen 1970er Jahre zurück. Der heutige Verein besteht in dieser Form seit 1986. Der Vereinsname wurde bewusst gewählt. Er knüpft an die Tradition einer 1921 begründeten KPD-nahen internationalen Hilfsorganisation an. Die "Rote Hilfe Deutschland" wurde erst 1924 gegründet. In der Weimarer Republik konnte sie zahlreiche demokratische und linksintellektuelle wie Käthe Kollwitz und Carl von Ossietzky einbinden. Heute rekrutiert die RH ihre Mitglieder dagegen überwiegend aus der autonomen Szene. Bundesweit gehörten ihr 2009 etwa 5.300 an. Die RH ist eine der wenigen Konsensorganisationen des linksextremistischen Spektrums. Autonome, die samt organisierten Strukturen skeptisch gegenüberstehen, sind hier bereit, einen monatlichen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Politisch Aktive unterstützt die RH auf vielfältige Weise. Mit Beratungsangeboten, Prozessbegleitung und Gefangenenbesuchen steht sie Tatverdächtigen und Tätern finanziell sowie politisch bei, wenn diese aus "politischen Gründen" straffällig geworden und von "staatlicher Repression" betroffen sind. Nach dem Verständnis der RH umfasst "staatliche Repression" jede Form demokratisch legitimierter Aufklärung von Straftaten und Gewalt. Demnach betrachtet die RH politisch motivierte Straftäter nicht als solche, sondern als "politisch Gefangene" des "Systems". Eine Auffassung, die übrigens von Rechtsextremisten mit Blick auf rechtsextremistisch motivierte Straftäter geteilt wird. Neben der personenbezogenen Betreuung unterstützt die RH Demonstrationen. Sie organisiert Informationsund Diskussionsveranstaltungen zu den Themen "Rechtshilfe" oder "staatliche Repression" und gibt entsprechende Schriften heraus. Mit Mitgliedsbeiträgen, Spenden und dem Verkauf der Publikation "Die Rote Hilfe" werden die Aktivitäten finanziert. Örtlich sind aber nur meist wenige RH-Mitglieder für die Organisation aktiv. Die Arbeit wird nur von wenigen Personen erledigt, die sich im kleinen Kreis meist monatlich treffen. 131 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Bundesweit kam die RH 2010 kurzzeitig in die Schlagzeilen, als Anfang Mai eine Festplatte mit den Mitgliederdaten der Organisation verschwand. Die Festplatte befand sich in einem Stahlschrank des Göttinger (Niedersachsen) "Roten Zentrums", in dem neben der RH auch andere linksorientierte Organisationen ihr Büro haben. In der Presse ließ die RH verlauten, ein fahrlässiger Umgang einer anderen Gruppe mit Schlüsseln hätte den Diebstahl begünstigt. Von einem "gezielten Einbruch" könnte laut TAZ online vom 19. Mai 2010 nicht ausgegangen werden. Der Vorfall wurde schon 132 Linksextremismus: Gewaltbereite, Bündnisversuche und überalternde Kader deshalb heruntergeredet, um den Diebstahl weder bei der Polizei noch dem Datenschutzbeauftragten anzeigen zu müssen. Man befürchtete unangenehme Fragen. Polizei und Datenschutzbeauftragter erfuhren von dem Vorfall erst durch die Presse. Im Jahr 2010 konnte die RH ihre Mitgliederzahl in Brandenburg leicht erhöhen und zählt etwa 170 Mitglieder (2009: 150). Ortsgruppen existieren in Cottbus, Potsdam, Strausberg (MOL), Königs Wusterhausen (LDS) und seit Juli 2010 in Neuruppin (OPR). Ebenso wie die Bundesorganisation hält sich die brandenburgische RH meist sehr bedeckt. Aktivitäten werden nur selten öffentlich gemacht. Am ehesten trat bisher noch die Ortsgruppe Königs Wusterhausen in Erscheinung. Sie verfügt über eine eigene Internetpräsenz und hat gute Kontakte zur örtlichen linksextremistischen Szene. Schulungen bietet sie inzwischen in den benachbarten Regionen an, so zum Beispiel am 11. Februar 2010 in Blankenfelde. Ortsgruppen (OG) der Roten Hilfe OG Neuruppin OG Strausberg OG Potsdam OG Königs Wusterhausen OG Cottbus 133 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Die beiden Neugründungen in Cottbus und Neuruppin (OPR) scheinen ebenfalls gewillt zu sein, stärker öffentlich zu wirken. Seit Juli 2010 verfügen beide über eine eigene Internetpräsenz. Die Seite der RH Cottbus - zumindest deren öffentlich zugänglicher Teil - wird aber nur sporadisch gepflegt. Im Oktober und Dezember 2010 organisierte die RH ein "Solikonzert" in Cottbus. Anlass für das Konzert waren nach eigener Aussage unter anderem die "Anwaltskosten linker Aktivist_inn_en, die durch Repression beim Naziaufmarsch am 15. Februar" 2010 in Cottbus entstanden sein sollen. Die Seite der RH Neuruppin wird relativ regelmäßig gepflegt. Hier findet man auch Berichte über die Aktivitäten der RH gegen angebliche Repression in Neuruppin. So beispielsweise Tipps und Aktivitäten gegen die Strafverfolgung von Aktivisten, die sich an der Blockade einer Demonstration beteiligt haben. Linksextremistische Aktivitäten in Jugendtreffs und Vereinen Der antifaschistische Kampf nimmt eine wichtige Sonderrolle im Linksextremismus ein. Es geht vor allem darum, in Bündnissen und Projekten tätig zu werden, um darüber eine Akzeptanz der Gruppierung/Einrichtung im zivilgesellschaftlichen Umfeld herzustellen. Engagement in diesem Bereich bildet oftmals die Garantie für finanzielle Zuwendungen seitens des ansonsten bekämpften "Repressionssystems". Zudem bietet das Engagement "gegen Rechts" die Möglichkeit, ein breites Spektrum junger Menschen anzusprechen, die sich ansonsten nicht für linksextremistische Positionen einsetzen. Insbesondere für die Hinführung zur "Militanz" bietet sich dieses Aktionsfeld an, da den angesprochenen Jugendlichen der Eindruck vermittelt wird, "gute" Gewalt anzuwenden. Und "gute Gewalt" ist nach extremistischer Logik immer legitim. Der Staat, insbesondere die Polizei, wird hingegen als Feind bekämpft, da von ihm angeblich kein Handeln "gegen Rechts" zu erwarten sei. Gerade dieses Heranführen an die Gewalt und der mit dem "Kampf gegen Rechts" in Verbindung gebrachte "Kampf gegen die Repression des Staates und seine Polizei" stellen die besondere Gefahr dar. Ein weiteres Aktionsfeld ist die "Freiraum"-Kampagne. Damit ist der Kampf für den Erhalt und die Schaffung selbstverwalteter "autonomer" oder "sozialer Zentren" gemeint. Linksextremisten nutzen in Brandenburg Jugendtreffs und Vereine, die teilweise anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sind, um Aktionen und Aktivitäten durchzuführen und Nachwuchs zu gewinnen. 134 Linksextremismus: Gewaltbereite, Bündnisversuche und überalternde Kader 5.3 Beeinträchtigung zivilgesellschaftlichen Engagements Demonstrationsrecht und Meinungsfreiheit sind in der Bundesrepublik Deutschland höchste Güter. Sie sind wichtiger Bestandteil der demokratischen Kultur und zugleich Voraussetzung für ihren Fortbestand. Das gilt insbesondere für unbequeme Meinungen oder Proteste von Minderheiten. Zivilgesellschaftliches Engagement ist wichtig, um politische Entscheidungen zu initiieren, zu korrigieren oder um demokratische Positionen zu stärken. In Brandenburg gilt das im besonderen Maße für das zivilgesellschaftliche Engagement gegen Rechtsextremismus. Die Stärke unserer wehrhaften Demokratie zeigt sich regelmäßig daran, dass Veranstaltungen von Rechtsextremisten landauf und landab deutlichen Widerspruch hervorrufen. Dabei spielen oft überparteiliche Bündnisse eine wichtige, zivilgesellschaftliche Rolle. Dabei versuchen Linksextremisten dieses Engagement für sich zu instrumentalisieren. Es spricht nichts dagegen, dass beispielsweise Anhänger der "Deutschen Kommunistischen Partei" (DKP) oder der autonomen Antifa friedlich mitdemonstrieren. Anders sieht es aus, wenn vor allem Autonome konstant für Gewaltbereitschaft sorgen. Gerade das Aktionsfeld "Antifaschismus" bietet insbesondere autonomen Gruppierungen zahlreiche Gelegenheiten, Bündnisse zu dominieren oder verdeckt Gewaltaktionen vorzubereiten. Autonomen geht es - im Gegensatz zur Zivilgesellschaft - in erster Linie nicht darum, mit friedlichen Mitteln Rechtsextremisten entgegenzutreten und mit den Mitteln des Rechtsstaates ihre Handlungsmöglichkeiten zu beschränken. Ihr eigentliches Ziel ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung, das "System", zu bekämpfen und zu überwinden. Für sie gibt es nur den Gegensatz zwischen Herrschenden (das ist der angeblich faschistische Staat) und Revolutionären (so sehen sich Autonome selbst). Obwohl bei Autonomen viel von Herrschaftsfreiheit die Rede ist, werden Meinungen, die die eigene Vorstellung von Herrschaftsfreiheit in Frage stellen, nicht toleriert. Da Staat und Faschismus für diese Linksextremisten deckungsgleich sind, werden bei Demonstrationen neben Rechtsextremisten ebenso Polizei und Ordnungskräfte angegriffen. Sogar Bürger, die sich nicht mit diesem extremistischen Demonstrationsverständnis identifizieren möchten, können in Mitleidenschaft gezogen werden. Die von der Polizei 137 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 zur Gewährleistung des Versammlungsrechtes aller Beteiligten ergriffenen Maßnahmen werden von Linksextremisten als "Repression" definiert. Gerne mischen sich Linksextremisten bei Demonstrationen unter Demokraten, um aus dieser Deckung heraus friedliche Versammlungen in gewalttätige Auseinandersetzungen zu verwandeln. Manchmal wird das sogar offen angekündigt. So zum Beispiel von einer autonomen Gruppierung aus Würzburg, die zur Verhinderung eines rechtsextremistischen Aufmarsches am 1. Mai 2010 in Schweinfurt dazu riet, die bürgerliche Demonstration als Rückzugsraum zu nutzen. Auf ihrer Internetseite stand: "Einzelpersonen oder Unorganisierten empfehlen wir die Kundgebung am grünen Markt ... , die den ganzen Tag über angemeldet ist, sich in relativer Nähe zur Naziroute befindet, und als legale Anlaufund Sammelstelle dienen kann. ... Die Cops müssen euch dem Versammlungsgesetz nach an dieser Kundgebung teilnehmen lassen bzw. euch dort hin lassen, dies kann auch nützlich sein wenn ihr in Kontrollen geratet." Bei der rechtsextremistischen Großdemonstration am 13. Februar 2010 in Dresden sah das Konzept der Kampagne "No pasaran - sie kommen nicht durch!" eine Massenblockade als einen öffentlich angekündigten Regelverstoß vor. Laut den Initiatoren der Kampagne, darunter auch die "Antifa Cottbus", sollte die Teilnahme an der Aktion bewusst niedrigschwellig sein: " ... uns ist wichtig, dass möglichst viele Menschen aus unterschiedlichen politischen Spektren und gerade auch die mit wenig Aktionserfahrungen teilnehmen können. Es gibt verschiedene Formen des Widerstandes gegen Naziaufmärsche. Gerade die Vielfalt an Aktionsformen, die nicht gegeneinander, sondern nebenund miteinander stattfinden, kann dem Aufmarsch wirksam etwas entgegensetzen." 138 Linksextremismus: Gewaltbereite, Bündnisversuche und überalternde Kader Entsprechend wurden die Ereignisse in Dresden von Linksextremisten dazu genutzt, außerhalb des eigentlichen Blockadegeschehens gewalttätige Störaktionen gegen Polizisten und Rechtsextremisten durchzuführen. Im Nachhinein feierte die Kampagne ihren Blockadeerfolg undifferenziert mit den Worten: "Dieses erste erfolgreiche Verhindern des Nazigroßaufmarsches zeigt: Antifaschismus wird am besten selbst betrieben - auf den Staat ist hier kein Verlaß!" Die gewalttätigen Auseinandersetzungen wurden dagegen nicht weiter thematisiert. Welche Vorteile man sich davon verspricht, wurde im vergangenen Jahr in einem "Interview mit Antifas" (Broschüre "fight.back", Nr. 4 von der "Antifa-Recherche BerlinBrandenburg") deutlich. So kämen zu "unseren" Kundgebungen demnach mehr Anwohner, wenn beispielsweise die Gewerkschaftsjugend mit aufrufe. Und weiter: "Durch die breitere Masse, die wir damit ansprechen wollen, können mehr Leute mobilisiert werden, die zu einer Demonstration von nur einer der Gruppen eher nicht kommen würden. Außerdem hat man so eine große Spanne von Aktionsmöglichkeiten. Bei einem Neonaziaufmarsch können sowohl Blockaden effektiv sein als auch individuell gestalteter Widerstand. Wichtig ist, dass das Bündnis die nebeneinander existierenden Aktionsformen anerkennt und akzeptiert." Beispiel Neuruppin Am 27. März 2010 reisten zur Versammlung der "Freien Kräfte Neuruppin/ Osthavelland" (FKN) in Neuruppin 210 Teilnehmer an. Das "Demokratiefest" des Aktionsbündnisses "Neuruppin bleibt bunt" wurde von etwa 500 Personen besucht. Seitens diverser Linksextremisten wurde versucht, Ak139 tionen jenseits des friedlichen Protests zu initiieren. Im Vorfeld gab es an der Aufzugstrecke der FKN eine Sitzblockade durch etwa 30 Personen, die sich nach polizeilicher Aufforderung auflöste. Eine zweite Sitzblockade von wiederum etwa 30 Personen behinderte den Aufzug. Sie wurde 45 Minuten lang geduldet und dann nach dreimaliger erfolgloser Aufforderung durch Polizeikräfte aufgelöst. Während des Aufzugs warfen Versammlungsteilnehmer mit Plastikflaschen und Obst auf andere Versammlungsteilnehmer. Eine weitreichende Eskalation konnte durch Polizeipräsenz verhindert werden. Einige Gegendemonstranten versuchten jedoch, in Kleingruppen an die Aufzugsstrecke zu gelangen. Ein 23-Jähriger wurde dabei beobachtet, wie er Steine aufnahm. Später warf er einen Stein in Richtung des Demonstrationszuges und rief mehrmals "Nazis raus!". Beispiel Gegendemonstrationen KMOB Im Zusammenhang mit Demonstrationen der rechtsextremistischen "Kameradschaft Märkisch Oder Barnim" (KMOB) an Wochenenden im Mai, Juni und Juli in den Landkreisen Barnim und Märkisch-Oderland organisierte ein breites gesellschaftliches Bündnis Gegenproteste. Darin befanden sich auch linksextremistische Organisationen, wie beispielsweise die DKP oder die "Initiative Neuruppiner Antifas" (INA). Als Vorbild diente der 13. Februar 2010 in Dresden (zur KMOB siehe auch Kapitel 2.2). 140 Linksextremismus: Gewaltbereite, Bündnisversuche und überalternde Kader Die Demonstration am 29. Mai 2010 in Bernau (BAR) wurde durch den Versammlungsleiter frühzeitig als beendet erklärt. Denn etwa 70 - 80 vermummte Versammlungsteilnehmer der vom "Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit" angemeldeten Gegenveranstaltung blockierten die KMOB-Aufzugsstrecke. Am Rande der Demonstrationen gegen die KMOB kam es immer wieder zu Eskalationen. So versuchten Einsatzkräfte der Polizei am 5. Juni 2010 in Eberswalde (BAR) mehrere Personen davon abzuhalten, zur Demonstration der KMOB vorzudringen. Dieses gelang zwar, löste jedoch gegen die Polizei gerichtete Sprechgesänge aus: " ...werfen wir Steine auf die Bullenschweine ...". In Bad Freienwalde wollte ein Polizist einen Kleinbus anhalten. Als der Fahrer das Anhaltezeichen des Polizeibeamten sah, fuhr er zunächst langsamer, gab schließlich Gas und entfernte sich mit rasantem Tempo. Der Polizeibeamte konnte sich nur durch einen Sprung zur Seite retten. Kurz darauf hielt der Fahrer des betreffenden Kleinbusses bei einer Gruppe mit etwa 60 gewaltbereiten Linksextremisten. Diese forderte er auf, ihm zu folgen. Der Kleinbus und die Personengruppe konnten durch Einsatzkräfte der Bundespolizei gestoppt werden. Am 19. Juni 2010 durchbrach in Strausberg (MOL) eine Person die Absperrlinie der Polizei, um an einer Sitzblockade teilzunehmen. Als sie von einer Polizeibeamtin zurückgehalten wurde, schlug sie gezielt mit ihrer rechten Hand gegen den Kopf der Beamtin. Oft reicht - wie bei der "Autonomen Antifa Zeuthen" - ein Blick auf die Internetseite, um den undemokratischen Gehalt potenzieller Bündnispartner zu erkennen. Die Sprühschablonen, die auf der Seite veröffentlicht werden, sprechen eine eindeutige Sprache. Die Autonome Antifa Zeuthen will sich jedoch im Januar 2011 aufgelöst haben. Im Bund wurden 2009 insgesamt 6.600 gewaltbereite Autonome gezählt. In Brandenburg umfasste 2010 das Potenzial gewaltbereiter Autonomer 300 Personen (2009: 300). 141 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 5.4. Linksextremistische Parteien am Rand 2009 versuchten linksextremistische Parteien noch mit sporadischen Wahlkampfaktivitäten auf sich aufmerksam zu machen. Nach den enttäuschenden Wahlergebnissen sind die Aktivitäten praktisch eingeschlafen. Einzig die DKP ist in der Öffentlichkeit gelegentlich wahrnehmbar. Die MLPD fand 2010 in Brandenburg nicht statt. Einer Neugründung von 2008 namens "Kommunistischen Initiative" gelang es recht schnell, in Brandenburg schwache Strukturen auszubilden. Ihr Potenzial hat sich Ende 2010 aber auch schon wieder verflüchtigt. Deutsche Kommunistische Partei (DKP) Am 26. September 1968 wurde die DKP als eine von mehreren Nachfolgeorganisationen der 1956 verbotenen "Kommunistischen Partei Deutschlands" (KPD) in Essen (Nordrhein-Westfalen) gegründet. Erklärtes Ziel der DKP ist bis heute der "Sozialismus als erste Stufe auf dem Weg zur klassenlosen Gesellschaft". Hierbei beruft sie sich auf die "wissenschaftliche Theorie von Marx, Engels und Lenin". Mit bis zu 30.000 Mitgliedern war die DKP vor der Wende die mitgliederstärkste linksextremistische Organisation in der Bundesrepublik Deutschland. Sie war finanziell, ideologisch und politisch von der "Deutschen Demokratischen Republik" (DDR) abhängig. So nahm die "Sozialistische Einheitspartei Deutschlands" (SED) im Westen Einfluss. Sie versuchte über öffentliche Protestaktionen, direkt oder indirekt Demokraten in ihre politische Arbeit zu integrieren. Beispielhaft stehen dafür die Kampagnen gegen "Berufsverbote" und gegen den NATO-Doppelbeschluss. Beim Wähler blieb der Erfolg jedoch vollständig aus. Oberhalb der kommunalen Ebene konnte die DKP in ganz Deutschland zu keiner Zeit mit eigenen Listen Mandate erringen. Parteiorgan der DKP ist die Wochenzeitung "Unsere Zeit" (UZ). Die "Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend" (SDAJ) ist eine der DKP nahestehende Jugendorganisation. Ende der 1990er Jahre entstand mit der "Assoziation Marxistischer StudentInnen" (AMS) eine neue DKP-nahe Studentengruppe, die den "Marxistischen Studentenbund Spartakus" in dieser Funktion ablöste. 142 Linksextremismus: Gewaltbereite, Bündnisversuche und überalternde Kader Nachdem die Unterstützung durch die DDR weggefallen war, schrumpfte ihre Mitgliederzahl in den 1990er dramatisch und lag 2009 bei 4.000. Nur wenige davon sind jünger als 30 Jahre. Der Zusammenbruch des Sozialismus in Osteuropa belastete die DKP nicht nur finanziell. Zusätzlich litt sie an einem Glaubwürdigkeitsdefizit aufgrund ihrer früheren engen SED-Anbindung. Wie knapp die finanziellen Reserven der DKP sind, zeigt ein Fauxpas der DKP Essen (Nordrhein-Westfalen). Zur Einschulung ließ sie an verschiedenen Essener Grundschulen Schultüten mit diversen Werbematerialien verteilen. Ein in der Tüte enthaltener Anstecker mit der Aufschrift: "Kinderferien in der DDR. Komm mit!" stammte offensichtlich aus Altbeständen. Die DKP Brandenburg zählte 2010 etwa 100 Mitglieder (2009: 100). Nach eigenen Aussagen verfügt sie über rund 100 Mitglieder und gliedert sich in 11 Gruppen: Strausberg (MOL), Frankfurt (Oder), Schwedt/ Oder (UM), Prenzlau/Templin (UM), Barnim, Luckenwalde (TF), ElbeElster, Königs Wusterhausen (LDS), Cottbus, Potsdam und HavelOberhavel. Der Landesverband der DKP betreibt eine Homepage und gibt monatlich die Zeitung "Roter Brandenburger" heraus. Die daneben ebenfalls monatlich erscheinenden "Roten Kalenderblätter" sind historischen Ereignissen gewidmet. Jeweils 2.000 Stück soll die Auflage nach Parteiangaben betragen. Die DKP-Gruppe Potsdam hat eine eigene Internetpräsenz und gibt sporadisch die Publikation "Trotz alledem!" heraus. Die SDAJ verfügt in Potsdam über einen eigenen Internetauftritt. Obwohl seit 2006 nicht mehr aktualisiert, steht von der SDAJ-Lausitz immer noch eine Homepage im Netz. Eigenständige Aktivitäten der DKP konnten 2010 so gut wie nicht festgestellt werden. Zum 1. Mai betrieb man laut eigener Aussage Infostände in Strausberg (MOL), Bernau (BAR), Luckenwalde (TF), Mecherin (UM) und Potsdam. Auf einen eigenen Stand beim Maifest des DGB musste verzichtet werden, weil 500 Euro Standmiete die Partei finanziell überforderte. In Königs Wusterhausen (LDS) verteilte man am Rande des offiziellen Maifestes Flugblätter. Als Erfolg wurde die Kundgebung zum 1. Mai im uckermärkischen Schwedt (Oder) bewertet, da 30 Teilnehmer zugegen waren. 143 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 DKP-Gruppen im Land Brandenburg Prenzlau/Tempin Schwedt (Oder) Havel-Oberhavel Barnim Strausberg Potsdam Frankfurt (Oder) Königs Wusterhausen Luckenwalde Cottbus Elbe-Elster Marxistisch-Leninistische Partei Deutschland (MLPD) Die linksextremistische MLPD zählte 2009 bundesweit rund 2.000 Mitglieder (2009: 2.000). Ihr Schwerpunkt liegt in Nordrhein-Westfalen. Sie wurde 1982 gegründet und ist aus dem "Kommunistischen Arbeiterbund Deutschlands" (KABD) hervorgegangen. Im ParteiStatut heißt es in der Präambel: "Die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) versteht sich als politische Vorhutorganisation der Arbeiterklasse in Deutschland. Ihr grundlegendes Ziel ist der revolutionäre Sturz der Diktatur des Monopolkapitals und die Errichtung der Diktatur des Proletariats für den Aufbau des Sozialismus als Übergangsstadium zur klassenlosen kommunistischen Gesellschaft." 144 Linksextremismus: Gewaltbereite, Bündnisversuche und überalternde Kader Die maoistisch-stalinistisch ausgerichtete Partei hält an den revolutionären Zielsetzungen von Marx und Lenin fest. Die MLPD ist wegen ihrer maoistischen Positionen und der Relativierung stalinistischer Verbrechen im linksextremistischen Spektrum weitgehend isoliert. Hinzu kommt ihr Anspruch auf den "wahren Sozialismus". In Brandenburg verfügt die Partei lediglich über Einzelmitglieder. Zur Gewinnung der Jugend stützt sich die MLPD auf ihren Jugendverband "Rebell"; "Rotfüchse" heißt die Kinderorganisation im Jugendverband "Rebell". Die sektenähnlich strukturierte MLPD versucht mit "Tarnorganisationen" Einfluss zu gewinnen. Sie gründete dazu eine Vielzahl von Bündnisplattformen, die unter der Bezeichnung "Alternativ - Unabhängig - Fortschrittlich" (AUF) firmieren. Formal erscheinen diese kommunalpolitischen Bündnisse unabhängig. Vor allem in Nordrhein-Westfalen und in Baden-Württemberg verfolgt die MLPD diese Strategie. Gelegentlich erringen diese Bündnisse vereinzelte Mandate in kommunalen Vertretungen. Dass Marxisten-Leninisten sich auf Vermögensbildung verstehen können, beweist die MLPD. Über die Presse wurde im Juli 2010 bekannt, dass sie über ein Vermögen von 15 Millionen Euro, 80 Prozent davon in Immobilien, verfügen soll. Hintergrund dieser Information war ein bizarrer Rechtsstreit. Die Deutsche Bank hatte MLPD-Konten im November 2009 gekündigt. Da die MLPD bei ihrer Vermögensverwaltung anscheinend großen Wert auf das Know-how von Großbanken legt, klagte sie gegen den 'Klassenfeind' und dessen Kündigung. Und zwar mit Erfolg. Noch vor der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Essen lenkte die Deutsche Bank ein und sagte zu, die Konten weiterzuführen. Wie die MLPD zu ihrem Vermögen kommt, dokumentiert der Vorfall ebenfalls. Denn ein Spendenaufruf gegen die Kündigung brachte laut MLPD-Internetseite bereits in der ersten Woche 33.690 Euro ein. Das entsprechende Soli-Konto wurde ebenfalls bei der Deutschen Bank geführt. Mitglieder der MLPD werden ideologisch zu Partei-Spenden sowieso nachhaltig ermuntert. Sie dienen laut Homepage als Fundament des Parteiaufbaus, was zur "Offensive eines echten Sozialismus" führen soll. Die wenigen MLPD-Mitglieder in Brandenburg (2010: 15; 2009: 20) werden von Berlin aus verwaltet. Dort existiert eine gemeinsame Landesgeschäftsstelle für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Öffentliche Termine wurden für Brandenburg 2010 nicht bekannt. Dass im Land das Interesse an der MLPD gering ausgeprägt ist, zeigte die Bundestagswahl 145 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 2009. Die MLPD beteiligte sich in Brandenburg mit einer eigenen Landesliste. Auf der standen drei Kandidaten. Davon wohnte nur einer im Land. Obwohl die MLPD ohne Konkurrenz anderer linksextremistischer Parteien zur Bundestagswahl in Brandenburg antrat, erhielt sie nur 1.640 Zweitstimmen (0,1 Prozent; 2005: 0,2 Prozent). Im damaligen, kaum wahrnehmbaren Wahlkampf trat sie in Brandenburg zum letzten Mal öffentlich in Erscheinung. Kommunistische Initiative (KI) Die KI Deutschland wurde Ende 2008 ins Leben gerufen. Es handelt sich um eine orthodoxe Gruppierung, die sich auf die reine Lehre des Marxismus-Leninismus beruft. Ihre Gründung erfolgte insbesondere in Ablehnung der DKP und der Partei "Die Linke". Der ersteren wirft die KI Revisionismus vor, letztere wähnt sie auf den Weg in die Sozialdemokratie. Nichtsdestotrotz versucht sie Mitglieder, insbesondere der DKP, für sich zu gewinnen. Die DKP reagierte darauf inzwischen mit einem Unvereinbarkeitsbeschluss, der die Mitgliedschaft in der KI für DKP-Mitglieder verbietet (Juli 2009). Vorbild für die KI waren die griechische kommunistische Partei KKE und die österreichische KI, die sich bereits 2005 von der KPÖ abspaltete. Die KI sieht sich als revolutionäre Kraft, deren eindeutige Basis alle wissenschaftlichen Theorien des Marxismus-Leninismus sein sollen. Ein weiterer Grundsatz ist die Anerkennung der Rolle der sozialistischen Länder, insbesondere der Sowjetunion und der DDR, als größte Errungenschaft der Arbeiterbewegung. Zudem will sie jede Form des Revisionismus und des Reformismus bekämpfen. Beides sieht sie als Ursache für die heutige Spaltung und Schwäche der kommunistischen Bewegung in Deutschland. Die KI verfügt über einen Internetauftritt, in dem Themen, wie beispielsweise die Griechenlandkrise, aufgegriffen und zugespitzt dargestellt werden. Die KI konnte nach ihrer Gründung zunächst regionale Strukturen im Rhein-Main Gebiet, Sachsen (insbesondere Dresden), Berlin, Brandenburg und Thüringen (Gera) aufbauen. 2010 kamen Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein dazu. Der Schwerpunkt der Organisation verlagert sich zusehends von Osten nach Westen. Bundesweit zählt die KI nach eigenen Aussagen derzeit gut 100 Mitglieder. Anhänger oder Sympathisanten. In Brandenburg werden es etwa 15 Personen sein, die sich auf drei Regionalgruppen verteilen: Cottbus, Südost, 146 Linksextremismus: Gewaltbereite, Bündnisversuche und überalternde Kader Berlin/Umland. Ähnlich wie bei der DKP sind eigene Aktivitäten der KI kaum zu erkennen. Vielmehr wandelt sie auf den Pfaden der DKP und sucht dort Anschluss, wo andere Veranstaltungen organisieren. In einer ähnlichen Situation wie die oben dargestellten Organisationen befinden sich auch viele andere linksextremistische Organisationen. Teilweise ist deren Überalterung und Isolierung noch sehr viel stärker ausgeprägt. 147 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Organisationen wie die "Marxistische Gruppe" (MG) nehmen dadurch zum Beispiel deutlich eher den Charakter einer selbstbezogenen Sekte anstatt einer engagierten politischen Gruppierung an und beschäftigen sich unablässig mit Problemen, die niemand hat - außer sie selbst. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass linksextremistischen Parteien auf Dauer mangels Überzeugungskraft eine aktive Mitwirkung an der politischen Willensbildung in Brandenburg versagt bleibt. Die Organisationen werden kaum wahrgenommen, sie dürfen sich nur deshalb an Aktionen anderer beteiligen, weil sie beispielsweise auch gegen Rechtsextremismus und "irgendwie links" sind. Ihre überalterte Klientel hat sich in ideologische Grabenkämpfe der Vorwendezeit verbissen. 148 Linksextremismus: Gewaltbereite, Bündnisversuche und überalternde Kader 5.5 Beispiele linksextremistischer Straftaten Neben den Aktionsfeldern "Antirepression" und "Antimilitarismus" ist für autonome Gruppen nach wie vor "Antifaschismus" das Hauptthema. Autonomer "Antifaschismus" zielt jedoch nur vordergründig auf die Bekämpfung des Rechtsextremismus, im Kern richtet er sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und die Soziale Marktwirtschaft, die nach autonomer Vorstellung den Keim des Faschismus in sich tragen und deshalb ausgemerzt werden müssen. In der Neujahrsnacht von 2009 auf 2010 beschädigten unbekannte Täter in Forst (SPN) vermutlich durch eine Sprengstoffexplosion die Eingangstür der Stadtkirche schwer und beschädigten den Deckenputz. Durch die Druckwelle der Explosion wurden Glasscheiben aus einer sechs Meter entfernten Tür herausgedrückt. Zerfetzte Metallteile in Tatortnähe lassen darauf schließen, dass die Explosion durch eine Rohrbombe hervorgerufen wurde. Aufgrund von Zeugenaussagen werden der oder die Täter in der örtlichen Antifa-Szene vermutet. Bislang ist ein 20-Jähriger als Tatverdächtiger ermittelt worden. Das Motiv für den Anschlag ist bisher unklar. Aus einer Gruppe von etwa sechs Personen heraus wurde am 12./13. März 2010 in Fehrbellin (OPR) ein Angehöriger der rechtsextremistischen Szene, der eine Thor-Steinar-Jacke trug, als "Nazi" tituliert. Ihm wurden mehrere Faustschläge und, als er auf dem Boden lag, Fußtritte beigebracht. Zwei Tatverdächtige im Alter von 20 und 21 Jahren konnten ermittelt werden. In der Nacht des 28. März 2010 feierte eine Person im Jugendclub Vierlinden (MOL) ihren Geburtstag. Einige der Gäste, die der rechtsextremistischen Szene zugerechnet werden, wollten dort schlafen. Dies gefiel einem 25-Jährigen nicht und er beschimpfte sie als "Nazis" sowie "Nazischweine". Er nahm mehrere der vor dem Jugendclub lagernden Briketts und warf sie durch ein Fenster gezielt in das Innere. Dabei traf er einen 20-Jährigen am Kopf, der dadurch eine Platzwunde erlitt. Daraufhin nahm der Geschädigte ein Pfefferspray zur Hand, sprühte damit nach draußen und traf den 25-Jährigen im Gesicht. Alle Beteiligten waren alkoholisiert. Ein 18-Jähriger, der von einem 26-Jährigen am 7. Mai 2010 in DoberlugKirchhain (EE) versehentlich angerempelt worden war (der 26-Jährige 149 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 entschuldigte sich dafür), erwiderte: "Fass mich nicht an, du Nazi" und stieß ihm mit dem Kopf ins Gesicht. Dabei erlitt der 26-Jährige einen doppelten Nasenbeinbruch. Vier männliche und eine weibliche Angehörige der "linken" Szene sprachen am 22. Mai 2010 in Potsdam einen 18-Jährigen auf seine ThorSteinar-Jacke an. Zwei Mitglieder der Gruppe hielten ihn schließlich fest, die beiden anderen zogen ihm die Jacke aus und liefen damit fort. Vier bis fünf unbekannte vermummte Täter griffen am 30. Mai 2010 in Neuruppin (OPR) überfallartig und unter Einsatz von Pfefferspray drei Mitglieder der rechtsextremistischen Szene an. Diese hatten gerade ein Gartengrundstück verlassen, welches als Szenetreffpunkt genutzt wird. Die Täter flüchteten anschließend in ein angrenzendes Waldstück. Sie werden von den Geschädigten in den Antifaszenen Neuruppin und Berlin vermutet. Am 5. Juni 2010 fragten in Oranienburg (OHV) zwei Russlanddeutsche (16 und 17 Jahre) einen 20-Jährigen mit Glatzenfrisur, ob er Rechtsextremist sei. Als er bejahte, riefen sie Verstärkung (5 bis 6 Jugendliche) herbei. Dann schlugen und traten sie auf den 20-Jährigen und seinen Begleiter ein. Das Landgericht Cottbus führte am 7. Juni 2010 in Finsterwalde (EE) einen Vororttermin mit einer Tatortbegehung durch. Diese Gelegenheit nutzten mehrere Mitglieder der linksextremistischen Szene, um in aller Öffentlichkeit die der rechtsextremistischen Szene angehörenden Angeklagten zu beleidigen, zu bedrohen oder anzugreifen. Ein 20-Jähriger trat einem Angeklagten während des Vororttermins gegen das rechte Knie. Ihre Verachtung alles Staatlichen spiegelt sich besonders in ihrer Ablehnung des "Repressionsapparates" wider. Daher schrecken gewaltbereite Linksextremisten nicht davor zurück, das Leben von Vollstreckungsbeamten zu gefährden. Während eines Polizeieinsatzes anlässlich einer angemeldeten Veranstaltung der "Kameradschaft Märkisch Oder Barnim" (KMOB) und einer Gegenveranstaltung am 12. Juni 2010 in Bad Freienwalde (MOL) wollte die Polizei einen 22-Jährigen mit seinem roten Kleinbus samt Lautsprecheraufbau anhalten. Als der Fahrer das Anhaltezeichen des Polizeibeamten erkannte, fuhr er zunächst langsamer und gab plötzlich Gas. Der Polizeibeamte konnte sich nur durch einen Sprung zur Seite retten. Der Fahrer des Kleinbusses fuhr in ra150 Linksextremismus: Gewaltbereite, Bündnisversuche und überalternde Kader santem Tempo weiter und forderte eine Gruppe von etwa 60 gewaltbereiten Gegendemonstranten auf, ihm zu den "Nazis" zu folgen. Der Kleinbus und die Personengruppe konnten durch Einsatzkräfte der Bundespolizei gestoppt werden. Im Verlauf der Störaktion gegen eine "öffentliche Musterung" der "Langen Kerls" am 19. Juni 2010 in Potsdam veranstalteten die Teilnehmer eine widerrechtliche Sitzblockade. Sie ignorierten die Aufforderung, den Platz zu verlassen und wurden deshalb weggetragen. Gegen das Wegtragen leisteten sie massiven körperlichen Widerstand. Eine 30-jährige Teilnehmerin biss einer Polizeibeamtin in die Hand und verletzte sie. Ein 20-jähriger Gegendemonstrant versuchte am 26. Juni 2010 in Finsterwalde (EE), einer Polizeibeamtin einen Einsatz-Mehrzweckstock zu entwenden. Als ein Beamter den auf dem Boden liegenden Stock zurückholen wollte, schlug der Täter dem Polizisten den Helm vom Kopf und versuchte, ihm mit der rechten Faust ins Gesicht zu schlagen. Ein 35-jähriger Gegendemonstrant warf am 26. Juni 2010 in Finsterwalde (EE) gezielt eine Glasflasche auf Polizeibeamte. Am Bahnhof Finsterwalde (EE) warfen am 26. Juni 2010 drei 19-, 20und 31-Jährige mehrere Böller und zündeten eine Rauchbombe. Kurz zuvor waren mehrere NPDAnhänger zu einer Mahnwache mit der Bahn angereist. Eine unbeteiligte Bahnreisende erlitt ein Knalltrauma 151 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 und eine Rauchvergiftung, ein Beamter der Bundespolizei ein Knalltrauma. Beide Geschädigte mussten im Krankenhaus versorgt werden. Am 10. Juli 2010 wurde in Lauchhammer (OSL) ein 23-Jähriger mit einem Baseballschläger auf dem Weg zu einer Veranstaltung gegen eine rechtsextremistische Demonstration von der Polizei festgestellt. Bei seiner Befragung gab er an, er gehöre der "linken Szene" an und habe durch Freunde erfahren, "die Rechten" wollten in Lauchhammer eine Versammlung durchführen. Um diese zu verhindern, habe er seinen Baseballschläger geholt. Ein 19-jähriger und ein weiterer unbekannter Tatverdächtiger aus der "linken" Szene schlugen am 21. August 2010 in Perleberg (PR) auf einen 19-Jährigen aus der "rechten" Szene ein. Vorausgegangen war eine verbale Auseinandersetzung aufgrund unterschiedlicher politischer Einstellungen. Am 1. Oktober 2010 geriet in Potsdam vor der Gaststätte "Wiesenbaude" ein Auto in Brand. In der Gaststätte fand zu diesem Zeitpunkt eine Veranstaltung der NPD statt. Der Nutzer des Autos ist Mitglied der "Freien Kräfte Neuruppin" und war während des Anschlags Teilnehmer des NPD-Stammtisches. Zwei namentlich bekannte Angehörige der "linken" Szene sind dringend tatverdächtig, am 2. Oktober 2010 einen vermeintlich "rechten" Fahrgast am Bahnhof Strausberg (MOL) getreten und schwer verletzt zu haben. Drei 18-, 21und 22-jährige Sympathisanten verteilten am 14. November 2010 in Potsdam NPD-Flyer. Dabei wurden sie von einer Gruppe von 10 bis 15 dunkel gekleideten Personen, die der autonomen Szene zugerechnet werden, beobachtet und als "Arschlöcher" beleidigt. Um einem Übergriff aus dem Weg zu gehen, trennten sich die drei und liefen fort. Zwei von ihnen wurden eingeholt, geschlagen und getreten. Einem Geschädigten wurde der Rucksack entwendet. 152 Linksextremismus: Gewaltbereite, Bündnisversuche und überalternde Kader 5.6 Ausblick Die Gesamtlage des Linksextremismus stellt sich in Brandenburg uneinheitlich dar. Den geradezu dahinsiechenden kommunistischen Altparteien stehen zahlreiche sehr unterschiedliche linksextremistische Kleinstszenen gegenüber. Sie werden - anders als früher - nicht mehr vom Autonomen des herkömmlichen Typs dominiert. Stattdessen entwickeln sich diverse Clubs, Vereine und besetzte Häuser zu Kristallisationspunkten, in denen linksextremistische Einzelpersonen Anlaufund Vernetzungsstellen finden, um mit ihren Ansichten auch außerhalb spontaner Gewaltanwendung aktiv zu werden. Linksextremisten in Brandenburg sind weiterhin bemüht, über den Kampf gegen den Rechtsextremismus und vor allem über die Jugendarbeit vermehrt Anschluss an die demokratische Zivilgesellschaft und deren Fördermittel zu finden. In Brandenburg hat sich der Charakter linksextremistischer Gewalt verändert. Während sich klassische Organisationsstrukturen auflösen, steigt das Maß an erlebnisorientierter, gelegentlicher und ideologisch kaum unterfütterter Mobilisierung. Die fehlenden intellektuellen Grundlagen werden durch hedonistisch-pubertär anmutende Gewaltbereitschaft ersetzt, die sich gegen den angeblichen Repressionsapparat und den politischen Gegner spontan oder geplant entlädt. Auf Bundesebene sind die Folgen dieser Entwicklung bereits deutlich erkennbar. Zu nennen ist hierbei die Zunahme linksextremistischer Gewaltdelikte. Gegenüber 2008 stiegen sie im Jahr 2009 um 56,3 Prozent auf 1096 Delikte. Dazu zählen auch solche, bei denen Täter die Verletzung und Tötung von Menschen billigend in Kauf nehmen. Dazu zählen unter anderem ein schwerer Überfall auf eine Hamburger Polizeiwache im Dezember 2009; die Zündung eines selbstgebastelten Sprengsatzes bei einer Demonstration in Berlin im Juni 2010; die fortgesetzten Übergriffe gegen das Post-Unternehmen DHL sowie zahlreiche weitere Brandanschläge. Bekennerschreiben werden immer platter. Der Schwerpunkt der Überlegungen wandert vom Warum des Anschlags zum Wie. Besonders im Zusammenhang mit der Ausbildung einer linksextremistischen Musikszene, scheint sich eine Subkultur zu bilden, die von Entideologisierung, undefinierten Hassgefühlen und Gewaltgeneigtheit geprägt ist. Die etablierten linksextremistischen Strukturen scheinen demgegenüber 153 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 unfähig, auf diese Entwicklung zu reagieren oder sie gar einzuhegen. Das linksextremistische Personenpotenzial wird damit zunehmend unberechenbarer und gleichzeitig gewaltgeneigter. 154 Linksextremismus: Gewaltbereite, Bündnisversuche und überalternde Kader 155 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 156 Islamistischer Extremismus und Ausländerextremismus 6. Islamistischer Extremismus und Ausländerextremismus 6.1 Islamistischer Terrorismus im Wandel Die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus wurde 2010 weltweit fortgesetzt. Einige seiner Aktionsmöglichkeiten hat der islamistische Terrorismus schon eingebüßt. Zu spektakulären Terroranschlägen gegen den Westen wie zwischen 2001 und 2008 in New York, Madrid, London oder Mumbai (ehemals Bombay) war er 2010 nicht in der Lage. So kam es auch in Deutschland entgegen den Androhungen in diversen Terrorvideos nicht zu Anschlägen. Ende 2009 hat die Welle des Homegrown-Terrorismus (von in einem Land Aufgewachsenen ausgehender islamistischer Terrorismus) nach Europa auch die USA erreicht. Bis dahin ging man davon aus, die Integration muslimischer Einwanderer in den USA sei so erfolgreich, dass sie gegen Radikalisierungsversuche islamistischer Terroristen immun seien. 2010 jedoch radikalisierten sich mehrere dort aufgewachsene und integrierte Einzelpersonen - ohne feste Gruppenbindung - in relativ kurzer Zeit. Der Anstoß für ihre Radikalisierung erfolgte teilweise über das Internet und vor allem durch Kontakte zu extremistischen Predigern. Danach versuchten sie, ihren 'Feind' - den verhassten Westen - auf seinem eigenen Staatsgebiet möglichst verheerend zu treffen. Dazu zählt insbesondere der Mediziner und Biochemiker Nidal Malik Hasan, der als Angehöriger der US-Streitkräfte im November 2009 in der texanischen Militärbasis Fort Hood 13 US-Soldaten erschoss. Faisal Shahzad, ein in Pakistan geborener US-Bürger, versuchte im Mai 2010, auf dem New Yorker Times Square ein geparktes Fahrzeug zur Explosion zu bringen. Das scheiterte aufgrund technischer Mängel - es trat lediglich eine starke Rauchentwicklung auf. Shahzad hatte sich kurz zuvor in Pakistan bei einer Talibangruppe aufgehalten. Als Motiv für seine Tat gab er eine Terrorisierung von Muslimen durch die USA an. Ein weiterer Fall war der des Nigerianers Umar Faruk Abdulmutallab. Der 24-Jährige befand sich im Dezember 2009 an Bord eines Flugzeugs von Amsterdam nach Detroit. Kurz vor der Landung versuchte er erfolglos, eine Sprengvorrichtung an seinem Körper zu zünden. In einer "Märtyrer157 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Botschaft" hatte er zuvor das Recht der Muslime auf den Heiligen Krieg gerechtfertigt, weil der Feind mit seinen Armeen in ihren Ländern sei. Bekannt wurde ebenso der 24jährige gebürtige Afghane Najibullah Zazi. Er hatte lange in den USA gelebt und plante einen Selbstmordanschlag auf die New Yorker U-Bahn im September 2009. Damit wollte er auf die Anwesenheit des amerikanischen Militärs in Afghanistan aufmerksam machen. Er sagte, er sei auf einer Reise durch Pakistan von al-Qaida rekrutiert worden. Vor der Ausübung des Anschlages konnte er festgenommen werden. Bemerkenswert ist die in jihadistischen Internetforen äußerst umtriebige US-Amerikanerin Colleen LaRose, die dort als "Jihad Jane" unterwegs war. Die 46-jährige Hausfrau hatte offenbar vor, den schwedischen Künstler Lars Vilks, der 2007 den Propheten Muhammad als Hund gezeichnet hatte, zu töten. Sie wurde im Oktober 2009 verhaftet; ihr Vorhaben hatte sie zu diesem Zeitpunkt bereits abgebrochen. Sie konnte offenbar keinerlei Kontakt zu einer größeren Organisation herstellen. Über das Internet hatte sie jedoch gleichgesinnte Mitstreiter gefunden. Alle diese Personen hatten nur lose Kontakte zu terroristischen Strukturen. Nach einem Prozess der Radikalisierung schritten sie in Ziel und Planung völlig eigenständig zu Attentatsversuchen. Eine besondere Rolle spielte dabei der US-Bürger Anwar al-Awlaki. Sowohl Hasan als auch Abdulmutallab standen zuvor - per Internet beziehungsweise persönlich - in Kontakt mit diesem radikalen Prediger. Al-Awlaki, ein 1971 in New Mexico geborener US-Bürger jemenitischer Herkunft, lebte und studierte sowohl in den USA als auch im Jemen. Ab 2001 soll er in den USA als Imam tätig gewesen sein und zwei der Attentäter des 11. September 2001 getroffen haben. Er radikalisierte sich zusehends und wandelte sich vom islamischen Fundamentalisten zum überzeugten und einflussreichen islamistischen Jihadisten, dessen Schriften und Videos bereits bei diversen jihadistischen Gruppen in verschiedenen Ländern aufgefunden wurden. Später wurde al-Awlaki im Jemen aktiv und gehört nun zur "al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel", die ihre Aktionen schon seit einiger Zeit über die Arabische Halbinsel hinaus ausdehnt. Neben dem Wachsen des Homegrown-Terrorismus hat sich der internationale islamistische Terrorismus 2010 weitere Gebiete erschlossen. Neben der Gruppe "al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel", die sich reorganisieren und international aktiv werden konnte, treten islamistisch-terroristische Gruppen mittlerweile beispielsweise in Somalia vermehrt in Aktion. Immer mehr Somalis tauchen in den Terrorkomplexen in Europa und den USA 158 Islamistischer Extremismus und Ausländerextremismus auf. Hinzu kommen Eigenaktionen somalischer Islamisten, die sich vor allem in der Organisation "al-Schabab" versammeln und ihren Aktionsradius ausdehnen. Dies wurde insbesondere während der Fußballweltmeisterschaft deutlich, als al-Schabab-Aktivisten in der ugandischen Hauptstadt Kampala mehrere Bomben zündeten und über 70 Menschen töteten. Zum Jahreswechsel 2009/2010 versuchte ein 28-jähriger Somalier mit Aufenthaltserlaubnis für Dänemark, den Mohammed-Karikaturisten Westergaard mit einer Axt zu töten. Ebenfalls in Dänemark kam es im September 2010 zu einem fehlgeschlagenen Anschlagsversuch, bei dem sich der Täter selbst verletzte. In den letzten Monaten des Jahres 2010 zeigten verschiedene Ereignisse, dass sich al-Qaida wieder aktiv bemüht, in Europa Anschläge zu begehen. In diesem Zusammenhang steht der Versand von Paketbomben. Empfänger waren jüdische Einrichtungen in den USA. Auf dem Weg dahin passierten die Sprengsätze Deutschland und andere europäische Staaten. Aufgegeben wurden die Paketbomben im Jemen. Besonders unruhig blieben der vom Tschetschenienkonflikt geprägte Kaukasus und die Lage in der Russischen Föderation. Mit dem Anschlag auf einen Moskauer Flughafen am 24. Januar 2011 wurde die damit verbundene terroristische Bedrohung erneut unter Beweis gestellt. Bereits im Jahre 2010 ereigneten sich zahlreiche Anschläge, darunter der Anschlag auf Moskauer U-Bahnen durch Selbstmordattentäterinnen am 29. März 2010. Kurz danach brachen interne Führungsstreitigkeiten unter tschetschenisch-islamistischen Terroristen aus. Dies führte zur zeitweiligen Abund anschließenden Wiedereinsetzung des "Emirs" Doku Umarow. Trotzdem blieb das "Kaukasische Emirat" hochaktiv und nutzte 2010 Teile der tschetschenischen Diaspora zur Geldbeschaffung und zur logistischen Unterstützung. Deutschland ist davon betroffen. In Deutschland lassen sich weiterhin Ausreisebemühungen hiesiger islamistischer Extremisten nach Pakistan und in andere Krisengebiete feststellen. Den Sicherheitsbehörden sind über 200 Deutsche - mit und ohne Migrationshintergrund - bekannt, die in Afghanistan eine militärische Ausbildung in einem Terrorcamp absolvieren beziehungsweise absolviert haben. Dass sogar Deutsche ohne Migrationshintergrund als islamistische Terroristen aktiv werden, zeigte sich spätestens 2007 bei der Sauerlandgruppe. Diese Entwicklung setzte sich 2010 fort. So werden in Afghanistan oder Pakistan nach wie vor immer wieder deutsche Staatsbürger wie Rami M. oder Ahmad Wali S. als Unterstützer der 159 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Taliban oder al-Qaidas verhaftet. Bemerkenswert ist dabei, dass das reale Leben in Afghanistan und Pakistan offenbar recht wenig mit den Darstellungen in entsprechenden Terroristenvideos zu tun hat. Anstelle des angepriesenen "familienfreundlichen" Ortes erwartet die dorthin Gereisten ein aufzehrendes Leben, Isolierung aufgrund von Sprachproblemen, Einsamkeit, Mangelversorgung, Blut und Tod. Im Frühjahr 2010 wurde der deutsche Konvertit Eric Breininger in Pakistan getötet. In seiner autobiografischen Schrift berichtet er eindrücklich, wie betrübt er gewesen sei, als er sich längere Zeit mit niemandem auf Deutsch verständigen konnte. Der Deutsch-Syrer Rami M., der im Sommer 2010 von pakistanischen Sicherheitsbehörden festgenommen und später den deutschen Behörden übergeben wurde, stellte sich vermutlich selbst den Behörden in Pakistan, da ihm das Leben im Jihad zu anstrengend war. Insbesondere unter dem Eindruck der Vorfälle in den USA ist Deutschland gegenüber 2009 als Anschlagsziel zunächst etwas in den Hintergrund gerückt. Allerdings ist auch Deutschland nicht vor Einzeltätern gefeit, die sich in teilweise atemberaubend kurzer Zeit radikalisieren können. Die Welle islamistischer Terroristen-Videos im Jahr 2009, in denen teilweise in deutscher Sprache Anschläge in Deutschland angedroht wurden, ebbte 2010 leicht ab. Zugenommen haben demgegenüber gerade in der zweiten Jahreshälfte 2010 die Hinweise auf Planungen für Anschläge in Deutschland, Terror-Video (September 2009) 160 Islamistischer Extremismus und Ausländerextremismus die von mehreren islamistisch-terroristischen Gruppen ausgingen. Auf die Phase der Propaganda sollte ganz deutlich eine Phase der Aktion folgen. Im November 2010 verdichteten sich die Hinweise derartig, dass seitens des Bundesinnenministers eine allgemeine Warnung erfolgte. Völlig offen ist, wie sich dieser Trend im Jahr 2011 entwickeln wird. Da viele bekanntgewordene Anschlagsplanungen eher langfristigen Charakter hatten, ist zu erwarten, dass Deutschland auch in Zukunft mit einer erheblichen Bedrohung durch islamistisch-terroristische Kreise konfrontiert sein wird. Einzelpersonen mit Bezügen zu islamistisch-terroristischen Milieus ließen sich 2010 wieder in Brandenburg feststellen. Das Land dient dabei in erster Linie als Rückzugsund Transitraum. Im Vergleich zu 2009 haben die Aktivitäten etwas abgenommen, bleiben jedoch feststellbar. Auch Islamisten in Brandenburg hegten Ausreiseabsichten und äußerten ihre Unterstützung für den islamistischen Terrorismus. Zu Netzwerkbildungen oder konkreten Anschlagsplänen kam es jedoch nicht. Das hinsichtlich der Bezüge zum islamistischen Terrorismus nach wie vor aktivste Milieu in Brandenburg bleiben Gruppen mit Bezügen in den Kaukasusraum. Es sind ebenso Angehörige terroristischer Organisationen wie der Hamas und der Hisbollah in Brandenburg ansässig. Insgesamt setzt sich damit die beschriebene Entwicklung fort: al-Qaida ist zwar geschwächt und in Hinsicht auf mögliche Anschlagsplanungen stark eingeschränkt. Doch die Ideologie des islamistischen Terrorismus hat sich im Jahre 2010 weiter verbreitet und rekrutiert weltweit Anhänger. Die Strukturen al-Qaidas sind nicht mehr so tragfähig wie noch vor wenigen Jahren, doch treten an ihre Stelle immer häufiger Gruppen von Menschen oder Einzelpersonen, die sich im Sinne des islamistischen Terrorismus ohne Bezug zu einer konkreten islamistisch-terroristischen Struktur radikalisieren und versuchen entsprechend aktiv zu werden. So stellte im Oktober 2010 ein 18-jähriger gebürtiger Kameruner aus dem Saarland drei Videos ins Internetportal YouTube ein. In ihnen drohte er mit Anschlägen, sollte ein Mitglied der Sauerlandgruppe nicht bis Ende November 2010 aus der Haft entlassen werden. Der 18-Jährige hatte sich in den vorhergehenden Wochen und Monaten zunehmend radikalisiert. Hinweise auf eine Mitgliedschaft in oder den Zugang zu islamistisch-extremistischen Gruppen lagen nicht vor. Er wurde mittlerweile verhaftet und angeklagt. Noch deutlicher wurde die völlig unberechenbare Gefahr von immer häufiger auftretenden Einzeltätern beim schwedischen Terroristen Taimur Abdelwahab al-Abdali. Dieser versuchte, am 11. Dezember 2010 einen verhee161 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 renden Anschlag in den vom Weihnachtsgeschäft erfüllten Einkaufstraßen Stockholms zu begehen. Al-Abdali imitierte dabei mittels selbstgebauter Bomben die Bali-Attentäter von 2002. Er wollte durch zwei zeitverzögerte Explosionen möglichst viele Menschen töten. Lediglich diverse Konstruktionsfehler sorgten dafür, dass die Bomben nur unvollständig und zu früh zündeten und außer dem Attentäter niemanden töteten. Nach bisherigen Erkenntnissen dürfte auch al-Abdali damit zu jenem Typus autonomer terroristischer Einzeltäter gehören, der mittlerweile immer häufiger auftaucht und bevorzugt in den Randgebieten von Metropolen zu finden ist. Ähnlich wie die Kofferbomber hatte er sich aus Erregung über die MohammedKarikaturen zunehmend - vermutlich über das Internet - radikalisiert und sich dort die Anleitungen für seine Bomben besorgt. Den Sicherheitsbehörden war er nicht bekannt. Stattdessen lebte der Ehemann und Vater von drei Kindern seit 1992 bis zum Attentat unauffällig in der 14.000 Einwohner umfassenden schwedischen Stadt Tranas. In der Vergangenheit war er zeitweise für eine Ausbildung in Großbritannien. Unter seinen Freunden galt er als "dufter Kumpel". Aufgrund bisher ungeklärter Ursachen begann er jedoch ab einem gewissen Zeitpunkt sich zunehmend zu radikalisieren und schritt schließlich zur Tat. Ein Bezug zu al-Qaida oder anderen Terrororganisationen ließ sich bisher jedoch nicht nachweisen. Alle Geschehnisse belegen eindrücklich einen schon länger zu beobachtenden Trend in den islamistisch-extremistischen und islamistisch-terroristischen Milieus: Zunehmend treten dort Personen in Erscheinung, die sich radikalisieren, jedoch keine festen Bezüge zu islamistischen Terrorgruppen aufweisen. Sie eignen sich - in der Regel über das Internet - den terroristischen Jihad völlig eigenständig an. Zwar sind diese 'Nachwuchsterroristen' bei weitem schlechter ausgebildet als ihre Vorgänger, aber nichtsdestoweniger können ihre mitunter amateurhaft betriebenen Anschlagsversuche ein tödliches Ausmaß erreichen. Erinnert sei hier an die Kofferbomber. Es war lediglich deren Dilettantismus im Umgang mit dem Sprengsatz zu verdanken, dass zwei Regionalzüge nicht zerissen wurden, was zahlreiche Unschuldige in den Tod gerissen hätte. Daher wird trotz des Niedergangs der alten al-Qaida-Strukturen weiterhin mit Anschlagsversuchen in Europa und Deutschland zu rechnen sein. Zu erwarten ist außerdem, dass sich der islamistische Terrorismus in Deutschland weiter wandelt. Das Personenpotenzial islamistischer Extremisten betrug 2009 bundesweit 36.270. 162 Islamistischer Extremismus und Ausländerextremismus 6.2 Islamistischer Extremismus in Brandenburg ohne Breitenwirkung Der islamistische Terrorismus ist umgangssprachlich nur die "Spitze des Eisberges" des islamistischen Extremismus. Beide unterscheiden sich letzten Endes nur darin, dass sich der islamistische Terrorismus offen zur Gewaltanwendung bekennt und diese praktiziert, während islamistische Extremisten nach außen Gewaltanwendung formal ablehnen. Primär verfolgen sie das Ziel, einen "Gottesstaat" zu errichten, dessen einzige rechtliche Grundlage auf der Scharia beruht, der Gewaltenteilung oder eine auf Zeit gerichtete Volksvertretung grundlegend ablehnt und somit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zuwiderläuft. In Brandenburg wurden 2010 insgesamt 60 Personen dem islamistischen Extremismus zugeordnet (2009: 50) Wie bereits in den vergangenen Jahren konnte der islamistische Extremismus 2010 keine Breitenwirkung in Brandenburg entfalten. Im Land leben sehr wenig Muslime, die lediglich in Hochschulstädten schwache Strukturen unterhalten. Ebenso bewegt sich die Zahl deutscher Konvertiten seit Jahren auf niedrigem Niveau. Aufgrund nur gering ausgeprägter islamischer Infrastruktur weichen brandenburgische Muslime teilweise nach Berlin, Hamburg oder Leipzig aus. Einige kommen dort mit islamistischextremistischen Predigern in Kontakt und wenden sich diesen zu. Weitere islamistisch-extremistische Einflüsse ergeben sich durch den Zuzug entsprechender Aktivisten aus dem kaukasischen und zentralasiatischen Raum. Hinzu kommt der gelegentliche Zuzug von Anhängern islamistischextremistischer Organisationen durch Aufnahme einer Arbeit oder eines Studiums. Über eigene Strukturen verfügt Brandenburg nicht, jedoch wird das Land als Raum für konspirative Treffen und Vorbereitungshandlungen schon länger genutzt. Für eine Gefahrenprognose hat die Größe des personellen Potenzials jedoch kaum Aussagekraft, da Einzeltäter oder Kleinstgruppen kein großes Umfeld benötigen. Auch die Kofferbomber waren lediglich zwei Einzelpersonen aus Kiel. Islamische Gemeinschaft am Park Sanssouci Eine besondere Plattform für Konvertiten ist die Islamische Gemeinschaft am Park Sanssouci (IGAPS). Die Gemeinschaft gibt sich weltoffen und 163 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 sucht den Dialog mit Schulen, Politik sowie Bevölkerung. Der Amir der Gemeinschaft betont, man wolle Menschen zusammenbringen, denn Islam sowie abendländische Kultur stellten keinen Gegensatz dar. Diesem Ziel entspricht die Realität nicht. So wurde von der IGAPS ein Markt organisiert und dort eine Hüpfburg für Kinder aufgestellt. Als ein achtjähriger, nicht der IGAPS angehöriger Junge darin hüpfen wollte, vertrieben ihn Kinder mit den Worten "Hau ab Du Christ". Kinder, die zu religiöser Toleranz angehalten werden, verhalten sich anders. Ein Blick in die Geschichte der IGAPS kann Hinweise zur Erklärung liefern. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXDeren Mitglieder rekrutierten sich aus Konvertiten deutscher Herkunft. In Freiburg sorgten sie hinsichtlich ihrer antidemokratischen und antisemitischen Äußerungen für einen Skandal in den Medien. So betätigten sich vor allem die XXXXXXXXXXXXXXXX aktiven Personen schon Anfang der 1990er Jahre im Sinne der Ideologie der Murabitun und verbreiteten in Freiburg Flugblätter, auf denen "dem Bankensystem der Krieg erklärt" und angekündigt wird, der Islam werde "Staat, Steuern, Gefängnisse, Polizei, Demokratie (manipulierte Freiheit) und Vermietung von Geld" beseitigen. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXX 1995 gründeten sie das "Weimar Institut für geistesund zeitgeschichtliche Fragen e. V." in Weimar (Thüringen). Im Juni desselben Jahres erschien die erste Ausgabe der "Islamischen Zeitung" (IZ). xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxx Die "Al-Murabitun", benannt in Anlehnung an die mittelalterliche Kriegsund Reformbewegung der Almoraviden, gingen 1986 aus der "Islamischen Gemeinschaft Spaniens" hervor, die ihren Vorläufer in dem Ende der 1970er Jahre von dem Schotten Ian Dallas alias Sheikh Dr. Abdalqadir as-Sufi gegründeten "Verein zur Entwicklung des Islam" hat. Ziel dieAbdalqadir as-Sufi, geb. Ian Dallas ser Vereinigung war die Verbreitung des Islam, 164 Islamistischer Extremismus und Ausländerextremismus die Verbreitung des Islam, allerdings in der Gestalt des Sufismus nach dem Verständnis von Ian Dallas. Hauptziel der Murabitun ist eine Islamisierung Europas, da der Islam für sie die einzige Alternative zur freiheitlichen Lebensweise darstellt. Aus dieser Haltung ergibt sich ein Gedankengut, das vor allem die Beseitigung der Sozialen Marktwirtschaft und die Abschaffung der Demokratie propagiert. So will die MurabitunBewegung unter anderem durch die Einführung des so genannten "Golddinars" eine "Gegenwährung" etablieren, um einen Zusammenbruch des westlichen Finanzund Gesellschaftssystems zu erreichen und das Papiergeld - eine in ihrer Gedankenwelt "jüdische Erfindung" - abzuschaffen. Dadurch soll wiederum die Grundlage für die Wiedererrichtung eines Kalifates geschaffen werden. Die Murabitun-Bewegung unter asSufi ist als islamistisch-extremistisch zu bezeichnen, da sie - wie andere islamistische Extremisten auch - einen totalitären Gottesstaat anstrebt, in dem keine Religionsund Meinungsfreiheit mehr herrscht. Nur noch Gesetze nach den Vorstellungen der Murabitun hätten Gültigkeit. Dies drückte sich bei einer Tagung des WeimarInstituts (Vorläufers der IGAPS) im Jahre 1998 aus. Damals hieß es: "Unsere einzige Absicht ist die Errichtung eines souveränen Staats in Europa für alle Muslime, der ein Dar al-Islam sein wird, wo die fünf Säulen des Islam errichtet werden können." In diesem Zusammenhang veröffentlichte die Islamische Zeitung eine Erklärung von as-Sufi: "Wenn die europäischen Muslime zusammenhalten und das Banner des Islam hoch erheben, werden sie diejenigen Leute sein, die erzwingen werden, dass das Khalifat in Istanbul wieder erscheint, zum Schutz aller Muslime." 165 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Wie dies konkret umgesetzt werden soll, beschreibt as-Sufi in anderen Werken mit drastischen Worten: "Die Kinder und Frauen der Ungläubigen werden gefangen genommen und versklavt. (...) Bezüglich der Männer muss der Imam entscheiden zwischen mehreren Möglichkeiten: sie töten, sie großzügig freilassen, sie zur Zahlung der Kopfsteuer zwingen, sie versklaven. (...) Priester in ihren Kirchen sollten ohne Ausnahme getötet werden" (as-Sufi: The Sign of the Sword). As-Sufi's Streben nach einer extremistisch-islamistischen Variante des Islams zeigten auch seine Aussagen, die er 2005 im Zusammenhang mit dem verheerenden Tsunami in Thailand machte. Er ist der Ansicht, dass dieses Ereignis eine Manifestation der Macht Allahs war. Die Hilfsbereitschaft der Nichtmuslime wertete er dagegen "als ihren verzweifelten Versuch, einer Welt einen Sinn zu geben, und zu zeigen (...), dass es angesichts eines solch bedeutungslosen Chaos immer noch den stoisch-heidnischen Mut gebe, der die Menschen dazu brächte zusammen zu stehen" (Islamische Zeitung, Nr. 100, Februar 2005). Zwar distanziert sich as-Sufi offiziell von den al-Qaida-Terroristen. Aber nur, weil er in Osama bin Laden und seinen Anhängern Angehörige einer muslimischen Sekte sieht. Die von islamistischen Terroristen ausgeübte Gewalt ist für as-Sufi hingegen kein Grund, diese zu verurteilen. Vielmehr gibt es zwischen as-Sufi und al-Qaida durchaus Gemeinsamkeiten - insbesondere den Hass auf andere muslimische Konfessionen wie beispielsweise auf die Schia teilen sie. Gewalt kann für as-Sufi sogar durchaus opportun sein, wenn sie von den "richtigen" Leuten angewandt wird. Gerne betont as-Sufi beispielsweise, er habe versucht, die bosnischen Muslime in den 1990er Jahren zu überzeugen, den Jugoslawienkrieg als islamischen Krieg in die Nachbarländer zu tragen. So forderte as-Sufi den bosnischen Präsidenten Izetbegovic nach eigener Aussage auf, "den Kampf zu einem islamischen zu machen und nicht zu einem Kampf der einzelnen Ethnien" (as-Sufi: State of the Umma). As-Sufi blieb seiner Linie bis heute treu und äußerte in diversen, auf seiner Internetseite veröffentlichten Schriften die oben beschriebenen Ansichten zu Demokratie und Menschenrechten. So sprach er 2004 in Artikeln wie "Demokratie - die schreckliche Wahrheit" oder "das Schei166 Islamistischer Extremismus und Ausländerextremismus tern der Demokratie" vom Auftauchen des "Demokratischen Drachens aus seiner Höhle" sowie über "Diejenigen die vor Allahs Majestät gewarnt werden müssen, sind die 'mushriks' (Götzenanbeter). Damit meine ich die evangelischen Christen, die ihre Nation gegen ihren Willen in ein tödliches Bündnis mit den Absichten von Zion gestürzt haben." Auch 2009 bekräftigte as-Sufi noch einmal, er halte Demokratie und Kapitalismus für völlig "funktionslos" (as-Sufi: The Muslim Prince). In anderen Schriften geht er sogar noch weiter und hält Demokratie für gleichbedeutend mit Massenmord (as-Sufi: Democracy - The Terrible Truth). Zudem lassen sich immer wieder rechtsextremistische Einsprengsel in den Theorien as-Sufis erkennen. So drückte as-Sufi beispielsweise seine Verehrung für Adolf Hitler aus und bezeichnete diesen als "Genie" beziehungsweise lobte seine "großartige Vision" (Muslims under Fire, in: British Muslim Monthly Survey). In der Publikation "The Sign of the Sword" äußert er weiterhin die Meinung, der "Freimaurer-Ethos der jüdisch kontrollierten, christlichen Gesellschaft" habe die Muslime versklavt, sie wie Hunde behandelt und habe sie und den Islam degradiert. Darüber hinaus tritt as-Sufi im selben Buch mit Äußerungen in Erscheinung, die der Holocaust-Leugnung zuzurechnen sind: "(...) ganze palästinensische Flüchtlingslager werden durch Völkermord von den gleichen Agenten derjenigen Juden vernichtet, die fortwährend über die angeblich an ihren Leuten begangenen Massaker in den 30-er Jahren in Europa jammern". Sein Antisemitismus zeigt sich auch hier: "Die Juden und die von ihnen gehorteten Reichtümer sollen das erste Ziel der Beutezüge sein, denn deren Finanzen werden gebraucht, um den weiteren Jihad zu finanzieren." Eine notwendige Abkehr der IGAPS von ihrem geistigen Führer Schaikh Dr. Abdalqadir as-Sufi und seinen extremistischen, antisemitischen und demokratiefeindlichen Zielen ist weder erklärt noch sichtbar geworden. Kontakte unterhält die IGAPS nach wie vor zu ihrem Gründungsmitglied Andreas Rieger, der 2007 von seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender des Islamrates zurückgetreten ist. Kurz zuvor war ein Video von Rieger im Internet aufgetaucht. Es stammte aus dem Jahr 1993 und do167 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 kumentierte eine Rede vor Anhängern der 2001 verbotenen islamistischextremistischen Kalifatsstaatsbewegung. Darin erklärte Rieger: "Wie die Türken haben auch wir Deutsche oft schon in der Geschichte für eine gute Sache gekämpft. Obwohl ich zugeben muss, dass meine Großväter bei unserem gemeinsamen Hauptfeind nicht ganz gründlich waren." Im Oktober 2010 wurde Rieger von der IGAPS jedoch wieder zu einem Vortrag nach Potsdam eingeladen. Bei der Verbreitung ihrer Ideologie kommt die IGAPS kaum voran. Allerdings versucht die Gemeinschaft, Anhänger zu gewinnen. Ihre Mitglieder besuchen Schulen, veranstalten Märkte und präsentieren sich gerne als Ansprechpartner in Sachen Islam und Fürsprecher eines friedlichen Miteinanders, um die Menschen über ihre extremistischen Ziele zu täuschen. Ihre Murabitun-Ideologie ist darauf angelegt, demokratiefeindliche und antisemitische Ressentiments in der Gesellschaft zu verbreiten sowie extremistische Einstellungen unter Muslimen zu fördern. Tablighi Jama'at Bei der Tablighi Jama'at (TJ) handelt es sich um eine islamistisch-extremistisch ausgerichtete Erweckungsund Missionierungsbewegung. Sie wurde 1927 in Indien von Muhammad Ilyas al-Kandhlawi gegründet. Ilyas gilt als Anhänger des Indischen Dar al-Ulum Deoband (Haus des Wissens in Deoband), das bereits 1867 gegründet wurde. Die Lehre der DeobandSchule, die als ideologischer Ursprung zu betrachten ist, ist neben sufistischen Einflüssen vor allem durch ihren sehr fundamentalistischen Charakter geprägt, der sie in vielen Punkten in den Bereich des islamistischen Extremismus führt. Dies spiegelt sich zum Beispiel in dem Ziel strikter Einhaltung der islamischen Gesetze und deren Durchsetzung sowie Anwendung im gesellschaftlichen und politischen Leben wider. Weltweit umfasst die hierarchisch organisierte TJ mehrere Millionen Anhänger, deren geistiges Zentrum weiterhin in Indien, Pakistan und Bangladesch zu verorten ist. Die europäische Zentrale befindet sich in Großbritannien. Die TJ richtet ihren Fokus vor allem auf Missionsreisen. Auf denen wird Muslimen die TJ-Ideologie nähergebracht, um diese möglichst als neue Mitglieder rekrutieren zu können. Für alle TJ-Mitglieder ist die Teilnahme an Missionierungsreisen verpflichtend. Erfolgreich missionierte Muslime werden häufig für mehrere Monate zu Schulungsveranstaltungen geschickt, um 168 Islamistischer Extremismus und Ausländerextremismus sie hinsichtlich eines islamistisch-extremistischen Gedankengutes noch weiter zu indoktrinieren. Die TJ will Muslime vor allem von der "unislamischen" Welt weiter abschotten. Sie beschreibt sich selbst als apolitisch und gewaltablehnend. Auf Grund ihres strengen Islamverständnisses und der weltweiten Missionierungstätigkeit können jedoch Radikalisierungsprozesse bis hin zu einem Abgleiten in ein terroristisches Umfeld befördert werden. Mehrere islamistisch-extremistische Attentäter weisen in ihren Biographien TJ-Bezüge auf. In Deutschland wird die Missionierungstätigkeit über ein personelles Netzwerk und über informelle Kontakte koordiniert. Ebenso finden regelmäßige Deutschlandtreffen der TJ-Anhänger statt, die der Koordinierung von Missionierungsaktivitäten dienen, darunter eines 2010 in Berlin. Berlin stellt den Ausgangspunkt der TJ-Aktivitäten für den Raum Brandenburg dar. Entsprechend koordinierte Missionsreisen führen die TJ sowohl zu Moscheen, vor allem aber auch zu Asylbewerberheimen im Land Brandenburg, um dort für ihre Ideologie zu werben. Solche Missionarsgruppen kamen sowohl nach Potsdam als auch nach Brandenburg/ Havel und Cottbus, um neue Mitglieder zu gewinnen. Gesicherte Erkenntnisse über den Erfolg dieser Missionierungsreisen im Land Brandenburg liegen nicht vor. Dennoch wird weiter zu beobachten sein, inwieweit TJAnhänger Muslime in Brandenburg von ihrer Ideologie überzeugen wollen. Sonstige Gruppen 2010 ließen sich erneut einzelne Anhänger sonstiger islamistisch-extremistischer Organisationen feststellen, die versucht haben, unter den Muslimen in Brandenburg Einfluss zu gewinnen. Bisher sind keine Erfolge erkennbar. Die Anhängerschaft im Land beschränkt sich auf verstreute Einzelpersonen. Eine dieser Einzelpersonen gelangte 2010 zu internationaler Aufmerksamkeit. So äußerte sich der Potsdamer Mohammed H. beispielsweise im al-Jazeera Talk im September 2010 und bescheinigte dem "verächtlichen" Potsdamer Oberbürgermeister metaphorisch 'einen üblen Charakter'. Hintergrund dafür war die Teilnahme des Potsdamer Oberbürgermeisters an der Verleihung des Medienpreises "M100 Sanssouci Colloquium" an den Mohammed-Karikaturenzeichner Westergaard. Internet als Propagandamedium Mittlerweile stellt das Internet das sowohl wichtigste Kommunikationsals auch Propagandamittel für islamistische Extremisten und Terroristen dar. Dabei werden vor allem über Diskussionsforen und Chatrooms Kontak169 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 te zu Gleichgesinnten gesucht, um virtuelle Netzwerke zu bilden. Weitere Internetseiten sind ebenso von Bedeutung. Bei der Verbreitung "jihadistischer" Propaganda kommen zahlreiche Formate zur Anwendung. Neben Videos und Audiodateien finden sich OnlineZeitschriften und -Bücher. Darüber hinaus bietet das Internet Anleitungen zur ideologischen, militärischen und terroristischen Schulung. Es werden tote Terroristen als Märtyrer verehrt und Bekennerschreiben sowie Abschiedsbotschaften potenzieller Selbstmordattentäter verbreitet. Propagandavideos mit Anschlagsdrohungen gegen Deutschland, die im Vorfeld der 2009er Bundestagswahl verbreitet wurden, zogen häufig rege Diskussionen in Foren nach sich. Eine besondere Rolle bei der Verbreitung solcher Materialien spielt seit 2006 das "Medienzentrum al-Fajir". Das Zentrum dient als zentrale Veröffentlichungsagentur und verbreitet neben Videobotschaften von Bin Laden auch "al-Qaida"-Propagandafilme. Im Jahr 2010 standen die Anschlagsdrohungen gegen Deutschland erneut in Zusammenhang mit dem Bundeswehreinsatz in Afghanistan. Trotz des geringen Anteils von Muslimen an der brandenburgischen Bevölkerung konnten im Internet Seiten mit brandenburgischen IP-Adressen ermittelt werden, auf denen jihadistische Propagandavideos eingestellt waren. Zudem werden auch einschlägige Diskussionsforen von in Brandenburg lebenden Personen aufgesucht, die sich durchaus positiv zu islamistisch-extremistischen Einträgen äußern. Islamistisch-extremistische Inhalte im Internet stellen bei der Radikalisierung eine stetig wachsende Bedrohung dar. Gerade brandenburgische Muslime sind auf Angebote im Internet angewiesen, da entsprechende Moscheen, Vereine, Schlachter, Bibliotheken, Bildungseinrichtungen und vieles mehr kaum oder gar nicht in der Nähe vorhanden sind. Es reicht der falsche Klick und schon finden sich Kontakt suchende Muslime bei islamistisch-extremistischen Predigern wieder. Oft sind diese erst auf den zweiten Blick als solche erkennbar. Hiesige Muslime haben darüber hinaus das Problem, dass sie die im Internet verbreitete Propaganda nicht mit einem Imam vor Ort erörtern können. Somit fehlt das geistig-spirituelle Regulativ. 170 Islamistischer Extremismus und Ausländerextremismus 6.3 Ausländerextremismus verbleibt auf niedrigem Niveau Im letzten Jahr wurden erneut ausländerextremistische Bestrebungen in Brandenburg festgestellt. Sie verfügen jedoch über wenig Potenzial und richten sich nicht in erster Linie gegen das politische System der Bundesrepublik Deutschland, sondern gegen das ihrer Herkunftsländer. Es werden immer wieder verschiedene Aktivitäten wie Spendenund Mitgliederwerbung registriert. Vereinzelt kommt es zu Gewalttaten. Bisher ist es keiner Organisation gelungen, in Brandenburg wirklich Fuß zu fassen. Es bleibt nach wie vor bei im Lande ansässigen, insgesamt 235 Einzelpersonen (2009: 290). Im Gegensatz dazu wurden 2009 bundesweit 24.710 Personen dem Ausländerextremismus zugeordnet. Die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) Für die im Jahre 1978 unter Führung von Abdullah Öcalan gegründete "Arbeiterpartei Kurdistans" ("Partiya Karkeren Kurdistan"), auch bekannt als KADEK oder KONGRA-Gel, besteht in Deutschland seit dem 26. November 1993 ein Betätigungsverbot. Trotzdem sind ihre Anhänger nach wie vor illegal aktiv. Bei der PKK handelt es sich um eine Organisation, die stets vorgab, sich für die Belange der kurdischen Minderheit in Nahost einzusetzen. In der Realität hat die PKK jedoch seit ihrem Bestehen vor allem Gewalt angewandt. Nach wie vor werden Anschläge als legitimes Mittel betrachtet. Die PKK verfolgt eine Doppelstrategie. Sie versucht außerhalb der Türkei durch weitgehend gewaltfreie Protestaktionen auf die Lage der Kurden aufmerksam zu machen, um insbesondere in Westeuropa Sympathien zu gewinnen und politische Interventionen zugunsten ihres inhaftierten Führers Abdullah Öcalan zu erwirken. In der Türkei wird dagegen der bewaffnete Kampf gegen den türkischen Staat geführt, welcher wiederum mit Geldern von Exil-Kurden finanziert wird. Dabei wird häufig Druck ausgeübt. Wer nicht für die PKK "spenden" möchte, dem drohen Körperverletzung und Sachbeschädigung. Zusätzlich wirbt die PKK unter kurdischstämmigen Jugendlichen in Deutschland für die Teilnahme am bewaffneten Kampf in der Türkei sowie im Nordirak. Ge171 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 walttätig treten ebenso Anhänger der PKK-Jugendorganisation "Komalen Ciwan" in Erscheinung. Ihr vorrangiges Ziel ist die Freilassung von Öcalan. Gerade unter ideologisch aufgeputschten kurdischen Jugendlichen hat sich in letzter Zeit eine hohe Gewaltbereitschaft gezeigt. Bundesweit kam es immer wieder zu blutigen Zusammenstößen mit nicht minder gewaltbereiten türkischen Rechtsextremisten sowie zu Brandanschlägen. PKK-Aktivitäten in Brandenburg sind auf Unterstützertätigkeiten im Zusammenhang mit "Spenden" beschränkt. Für das Jahr 2010 wird von etwa 150 Anhängern beziehungsweise Unterstützern ausgegangen. Der PKK ist es im vergangenen Jahr nicht gelungen, in Brandenburg weiter Fuß zu fassen. Ihre Aktivitäten gingen leicht zurück. Allerdings wird auch in Brandenburg weiterhin versucht, Mitglieder für die Ziele der PKK zu gewinnen. Die Mehrheit der Kurden in Brandenburg ist jedoch nicht bereit, die gewalttätige PKK zu unterstützen. Türkische Linksund Rechtsextremisten Der türkische Rechtsextremismus wird vor allem von Anhängern der "Grauen Wölfe" (Bozkurt) verkörpert. Ihre Kleidung zeigt häufig einen grauen Wolf oder drei Halbmonde. Außerdem begrüßen sich die Anhänger untereinander mit einem speziellen Gruß. Sie spreizen an einer Hand kleinen und Zeigefinger nach oben ab. Logo "Graue Wölfe" Gleichzeitig berühren sich Daumen, Mittelund Ringfinger, was insgesamt einen Wolfskopf darstellen soll. Türkische Rechtsextremisten haben ein extrem chauvinistisches Weltbild. Danach seien alle anderen Menschen den Turkvölkern unterlegen und sollten zu ihrem eigenen Wohl von diesen beherrscht werden. Zu diesen HerrenmenschenFantasien tritt der Wunsch nach einem Großreich aller Turkvölker ("Turan"), welches von Europa bis nach China reichen soll. Ihre Ziele vertreten diese türkischen Rechtsextremisten mit durchgehender Gewaltneigung. Sie sind bereit, alles und jeden zu bekämpfen, der es wagt, ihre extremistischen Forderungen in Frage zu stellen. In Brandenburg sind 2010 kaum Fälle im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Türken bekannt geworden. Auf der anderen Seite gibt es vereinzelt unter den in Brandenburg lebenden Menschen mit türkischem Migrationhintergrund Anhänger folgender linksextremistischer Organisationen: Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML), Maoistisch-Kommunistische Partei (MKP), Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) und andere. 172 Islamistischer Extremismus und Ausländerextremismus Sie alle hängen unterschiedlichsten Weltbildern an, verorten sich jedoch in einem Spektrum, welches vom Marxismus-Leninismus sowjetischer Prägung bis zum Maoismus reicht. In aller Regel vorherrschend sind dabei eine versteinerte und pseudomarxistische Weltsicht, die Verherrlichung der gewaltsamen Revolution und das Selbstverständnis, Elite im Klassenkampf zu sein. Die meisten dieser Organisationen unterhalten bewaffnete Kräfte in der Türkei und verübten in der Vergangenheit immer wieder Gewalttaten und Anschläge. Angehörige der DHKP-C wurden deswegen seit 2008 in Deutschland verurteilt. Straftaten im Land Brandenburg wurden im vergangenen Jahr nicht bekannt, da sich die meisten in Brandenburg wohnhaften Anhänger vor allem an Aktivitäten in anderen Bundesländern wie Berlin beteiligten. Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) Die 'Liberation Tigers of Tamil Eelam' (LTTE) sind in Sri Lanka in Folge ethnischer Konflikte und bewaffneter Auseinandersetzungen zwischen der singhalesischen Bevölkerungsmehrheit und der tamilischen Minderheit entstanden. Die LTTE verfolgt das Ziel, einen unabhängigen sozialistischen Staat "Tamil Eelam" auf dem vornehmlich von Tamilen bewohnten Nord-Ost-Territorium der Insel zu erreichen. Daher führt die LTTE seit 1983 einen Guerillakrieg gegen die Zentralregierung in Colombo. Das hat bereits mehr als 60.000 Menschenleben gekostet. Seit dem 29. Juni 2006 steht die LTTE auf der EU-Terrorliste. Trotz ihrer militärischen Niederlage in Sri Lanka lassen die in Deutschland verbliebenen Teile der LTTE nicht von ihrem Ziel ab und versuchen die LTTE neu zu formieren. Bereits in der Vergangenheit wurden gegen die LTTE schwerwiegende Vorwürfe erhoben. Die richteten sich gegen Selbstmordattentate, welche die LTTE ausführen ließ. Und sie richteten sich gegen die Geldbeschaffung in Deutschland, weil dabei vielfach zu kriminellen Methoden gegriffen wird. Derzeit läuft wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation der "Tamilischen Tiger" und wegen Verbrechen nach dem Außenwirtschaftsgesetz ein Strafverfahren des Generalbundesanwaltes gegen drei Führungsfunktionäre der LTTE. Sie befinden sich in Haft. Das hat die Führung der LTTE in Deutschland zwar empfindlich getroffen, doch die Aktivitäten zur Geldbeschaffung laufen skrupellos weiter. Dabei machen sie vor Brandenburg nicht halt und verfügen hier über einzelne Anhänger. 173 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Die Khalistanbewegung Babbar Khalsa Bei der "Babbar Khalsa" handelt es sich um eine extremistische Organisation aus der Religionsgemeinschaft der Sikhs. Ziel ist ein unabhängiger Staat "Khalistan" auf dem Gebiet des indischen Bundesstaates Punjab. Wie bei anderen Freiheitsbewegungen kam es auch durch die Khalistanbewegung zu extremsten Gewalttaten, wodurch der Rückhalt in der Sikhbewegung verloren ging. Neben den "Babbar Khalsha" gelten andere Ableger der Khalistanbewegung ("Babbar Khalsa International", "International Sikh Youth Federation") als Terrororganisationen. In den vergangenen Jahren kam es aufgrund von Machtkämpfen und persönlicher Streitigkeiten zu einer Zersplitterung von "Babbar Khalsa" in Deutschland. Da ihnen Deutschland als Ruheraum dient, sind die Anhänger von "Babbar Khalsa" vor allem bemüht, für ihre Bewegung Gelder zu beschaffen, Anhänger zu rekrutieren und Demonstrationen vor indischen Einrichtungen zu organisieren. Wenn es zu Gewalttaten kommt, werden diese zumeist unter rivalisierenden Sikhgruppierungen ausgetragen. Diese Gewalttaten haben in den vergangenen Jahren jedoch in der öffentlichen Wahrnehmung zugenommen. So ereignete sich im Mai 2009 eine Schießerei in einem Wiener (Österreich) Sikhtempel. Im vergangenen Jahr wurden diverse gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen extremistischen Sikhgruppen festgestellt. Dazu zählten fertig geplante Mordkomplotte mit mehreren Beteiligten. Funktionäre der Khalistanbewegung sind auch in Brandenburg ansässig. Eine Ausdehnung der internen Auseinandersetzungen nach Brandenburg kann nicht ausgeschlossen werden. 174 Islamistischer Extremismus und Ausländerextremismus 6.4 Ausblick Obwohl 2010 große spektakuläre Anschläge in Amerika oder Europa ausgeblieben sind, hat die islamistisch-terroristische Bedrohung nicht abgenommen. Zwar wurden weniger Terroristenvideos direkt an oder gegen Deutschland gerichtet, doch haben im letzten Jahr die Bemühungen zugenommen, in und gegen Deutschland aktiv zu werden. In Afghanistan zeigte sich das vor allem durch Angriffe auf die Bundeswehr. Und in Deutschland kam es Ende 2010 aufgrund sehr konkreter Hinweise zu einer besonders hohen Gefährdungslage. Parallel dazu scheiterte am 11. Dezember 2010 ein Anschlagsversuch auf eine belebte Einkaufsstraße in Stockholm nur knapp. Hinzu kommt ein Homegrown-Terrorismus, der immer häufiger Deutsche ohne Migrationshintergrund ergreift. Die zahlreichen, in deutscher Sprache vorliegenden Terroristen-Videos unterstreichen diesen Trend. So kann es passieren, dass eine konvertierte deutschstämmige Ex-Beamtin samt Kind als "Ummu Safiyya" in einem afghanischen Terrorcamp landet, wo sie auf einen ehemaligen Bundeswehrsoldaten mit Migrationshintergrund trifft. Dort töten und sterben sie. Doch einige werden zurückkommen und versuchen, ihren brutalen Kampf für einen totalitären Gottesstaat in Deutschland weiterzuführen. Andere Terroristen - wiederum Deutsche mit und ohne Migrationshintergrund - verlassen das Land erst gar nicht. Sie radikalisieren sich - meist über das Internet - alleine oder in Kleinstgruppen, planen Anschläge und setzen zur Ausführung an. Bisher sind sie aus unterschiedlichsten Gründen gescheitert. Damit das künftig so bleibt oder erst gar nicht mehr so weit kommt, müssen sich Gesellschaft und Sicherheitsbehörden auf diese Bedrohung immer besser einstellen. Gleichzeitig wird islamistisch-extremistische Gewalt immer niedrigschwelliger. Dadurch ist in Zukunft vermehrt mit radikalisierten Jugendlichen zu rechnen. Sie berufen sich auf islamistisch-terroristische Ideologiefragmente aus dem Internet und richten Gewalt gegen Staat und Gesellschaft. Dieser pubertäre, meist jungmännliche Gelegenheitsislamismus muss nicht immer so glimpflich ausgehen wie in Köln im September 2008. Damals überfielen drei Jugendliche nach einem mehr als ein Jahr dauernden Radikalisierungsprozess eine Polizeistreife, wurden aber von den Beamten überwältigt. 175 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 In Brandenburg verharrt der islamistische Extremismus auf sehr geringem Niveau. Einige Anhänger sind hier ansässig, andere bereisen das Land. Auch finden sich vereinzelte Befürworter islamistischer Terrorgruppen. Bisher waren weder Zellen noch gar Anschlagsplanungen festzustellen. Islamistischer Extremismus in Brandenburg ist eher eine Resonanz auf entsprechende Zentren in Berlin oder Hamburg. Letztendlich ist auch die stark von Konvertiten geprägte Islamische Gemeinschaft am Park Sanssouci (IGAPS) eine Resonanz auf Westdeutschland. Aber eine sehr schwache, da sie kaum über ihr eigenes Milieu hinauswirkt und selbst auf Muslime überaus suspekt wirkt. Die Murabitun-Ideologie der IGAPS ist mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar. Eine Gemeinschaft mit dieser Ideologie hat keinen Anspruch darauf, für Belange der Muslime einzutreten. Auch der Ausländerextremismus wird weiterhin in Brandenburg mit wenigen Repräsentanten vertreten sein. Eine Änderung der derzeitigen Situation ist jedoch nicht zu erwarten. Künftig werden die Aktivitätsschwerpunkte ausländerextremistischer Organisationen vor allem außerhalb Brandenburgs liegen und sich im Land auf Spendenkampagnen und Propagandamaßnahmen beschränken. Die Hauptaktivitäten gehen hierbei von der mit Betätigungsverbot belegten PKK aus. Der Verfassungsschutz passt seine Maßnahmen an und entwickelt die vorhandenen Konzepte kontinuierlich weiter. Mit den Ausländerund Staatsangehörigkeitsbehörden wird in der speziell dafür eingerichteten "Ständigen Arbeitsgruppe Einbürgerungen/Aufenthalt" (SAGA) eng kooperiert und institutionalisiert zusammengearbeitet. So können Sicherheitsund Ausländersowie Staatsangehörigkeitsbehörden die im Rahmen der Sicherheitsüberprüfungen der Antragsteller aufgetretenen Bedenken zügig aufklären. Dies erhöht zum einen die Sicherheit des Landes, beschleunigt aber auch das Verfahren, da vorliegende Bedenken direkt besprochen und entsprechend bearbeitet werden können. Da über 90 Prozent aller Überprüfungen zu einer Entlastung des Antragstellers führen, verbessert dieses Verfahren auch deren Situation, da über Anträge schneller entschieden werden kann. 176 Islamistischer Extremismus und Ausländerextremismus Sicherheitsanfragen, behandelte Fälle in der SAGA und Anzahl der Sicherheitsgespräche: Jahr Sicherheitsanfragen Fälle Sicherin der heitsgenach Staatsnach SAGA spräche insgeangehörigAufentsamt keitsrecht haltsrecht 2006 1603 629 974 9 1 2007 1604 544 1060 11 10 2008 1879 790 1089 38 36 2009 1501 725 776 28 32 2010 1599 770 829 19 19 Ein weiteres Element ist die Veranstaltungsreihe "Regionaler Sicherheitsdialog - Integration-Radikalisierung-Islamismus" (IRIS). Sie hat bereits in zahlreichen Landkreisen die Grundlage für eine verbesserte Zusammenarbeit in der Extremismusabwehr zwischen den Sicherheitsbehörden, anderen öffentlichen Einrichtungen und der Zivilgesellschaft gelegt (siehe Kapitel 8). 177 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 178 Spionageabwehr, Geheimschutz und Wirtschaftsschutz 7. Spionageabwehr, Wirtschaftsschutz, Geheimschutz 7.1. Spionageabwehr und Bekämpfung von Proliferation Die Bundesrepublik Deutschland war auch im Jahr 2010 wegen ihrer geopolitischen Lage und ihrer wichtigen Rolle in der EU und der NATO bevorzugtes Aufklärungsziel ausländischer Nachrichtendienste. Aufgabe der Spionageabwehr ist, Spionageaktivitäten fremder Staaten aufzuklären und zu verhindern. Dazu sammelt die Spionageabwehr Informationen über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Aktivitäten und wertet diese aus. Ziel dabei ist nicht allein die Enttarnung von Agenten, sondern vielmehr die systematische Aufklärung von Strukturen, Arbeitsmethoden und Zielobjekten fremder Nachrichtendienste. Die Aufklärungsziele ausländischer Nachrichtendienste umfassen neben den klassischen Bereichen Politik, Wirtschaft und Militär auch die Ausspähung und Unterwanderung in Deutschland ansässiger Organisationen und Einzelpersonen, die in Opposition zum Regime ihres Heimatlandes stehen. Die Schwerpunkte der Beschaffungsaktivitäten orientieren sich an den aktuellen politischen Vorgaben oder wirtschaftlichen Prioritäten der entsprechenden Staaten. Wie bereits in den zurückliegenden Jahren war auch in 2010 ein besonderes Aufklärungsinteresse der russischen und chinesischen Nachrichtendienste in der Bundesrepublik Deutschland festzustellen. Die nachrichtendienstlichen Aktivitäten umfassten dabei alle Aufklärungsfelder und reichten von der offenen Informationsgewinnung bis zur klassischen Agentenführung. Im Bereich der politischen Spionage besteht besonderes Interesse an allen Themenbereichen, die einen Bezug zur nationalen Sicherheitslage und zu außensowie sicherheitsrelevanten Aspekten haben. Besonderes Interesse besteht dabei an Informationen über Entwicklungen in der EU und der NATO. Im militärischen Bereich gilt das besondere Interesse strategischen und taktischen Planungen sowie aktuellen Rüstungsprodukten und wehrtechnischen Neuentwicklungen. Im Rahmen der Wirtschaftsspionage - die zunehmend an Bedeutung gewinnt - beschaffen fremde Nachrichtendienste Informationen, die der Wirt179 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 schaft in den jeweiligen Ländern Vorteile im internationalen Wettbewerb verschaffen sollen. So können beispielsweise durch den illegalen Technologieund Know-how-Transfer Forschungsund Entwicklungskosten gespart werden. Von Interesse sind aber nicht nur neueste Forschungsund Entwicklungsergebnisse, Produktionsunterlagen und technische Zeichnungen. Ebenso können Marketing-Pläne, Preiskalkulationen oder Kundendaten von Interesse sein. Der Großteil der von ausländischen Nachrichtendiensten beschafften Informationen stammt aus offenen Quellen. So werden Zeitungen, das Internet und sonstige offen zugängliche Medien zur Informationsbeschaffung genutzt. Bestehende Kontakte zu Personen mit interessanten Zugangsmöglichkeiten werden genutzt, um in regelmäßigen Gesprächen Informationen abzuschöpfen. Durch eine geschickte Gesprächsführung bemerkt der Gesprächspartner hiervon meist nichts. Besonders interessante, geschützte Informationen können hingegen nur auf verdecktem Wege beschafft werden. Hierzu nutzen ausländische Nachrichtendienste sowohl technische Möglichkeiten, um beispielsweise in Sicherheitslücken von IT-Systemen einzudringen, als auch die klassische Agentenführung zur Informationsbeschaffung. Die Nachrichtendienste können hierbei auf ihre an den jeweiligen amtlichen und halbamtlichen Vertretungen in Deutschland abgetarnt eingesetzten Mitarbeiter zurückgreifen. Die dort getarnt als Diplomaten oder Journalisten tätigen Nachrichtendienstmitarbeiter betreiben entweder selbst Informationsbeschaffung oder leisten Unterstützung bei nachrichtendienstlichen Operationen, die direkt aus den Zentralen der Dienste in den Heimatländern geführt werden. Wichtiger Teil der Spionageabwehr des Verfassungsschutzes ist das frühzeitige Erkennen und Verhindern proliferationsrelevanter Beschaffungsaktivitäten. Unter Proliferation wird die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen oder chemischen Massenvernichtungswaffen sowie der zu ihrem Einsatz erforderlichen Mittel und Träger-Technologien verstanden. Darunter fällt auch die Bereitstellung von wissenschaftlichem und technischem Know-how. Im Jahr 2010 konnten erneut Beschaffungsaktivitäten aus den proliferationsrelevanten Ländern Iran, Nordkorea, Syrien und Pakistan festgestellt werden. Dabei erforderten die Aktivitäten des Iran und Nordkoreas aufgrund der nach wie vor ungeklärten Atomwaffenprogramme besondere Aufmerksamkeit. Durch öffentliche Äußerungen der Staatsführungen Irans und 180 Spionageabwehr, Geheimschutz und Wirtschaftsschutz Nordkoreas bleibt zu befürchten, dass diese danach streben, in den Besitz entsprechender Massenvernichtungswaffen zu gelangen. Ebenso besteht die Wahrscheinlichkeit, dass sie diese Waffen in einem bewaffneten Konflikt einsetzen oder den Einsatz zur Durchsetzung politischer Ziele androhen. Um ihre Bestände an Massenvernichtungswaffen zu erweitern und die Lagerfähigkeit, Einsetzbarkeit und Wirkung bereits vorhandener Waffen zu verbessern, sind die betreffenden Länder darauf angewiesen, benötigte Produkte und fehlendes Know-how im Ausland zu beschaffen. Um die restriktiven Exportkontrollbestimmungen zur Verhinderung proliferationsrelevanter Wareneinkäufe zu umgehen, werden verschiedene Methoden genutzt. So werden im Inund Ausland gegründete Tarnfirmen genutzt, um den Hersteller oder Händler über den tatsächlichen Endempfänger und Verwendungszweck zu täuschen. Nach Erfahrungen des Verfassungsschutzes können folgende Anhaltspunkte auf ein proliferationsrelevantes Geschäft hindeuten: * Die tatsächliche Identität eines Neukunden ist nicht bekannt. * Mitglieder von Besucherdelegationen werden namentlich nicht vorgestellt. * Der Kunde handelt üblicherweise mit militärischen Gütern. 181 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 * Zu weiteren Geschäftskontakten nach Deutschland wird geschwiegen. * Der auftretende Käufer verfügt nicht über das erforderliche Fachwissen oder kann nicht erklären, wofür das Produkt gebraucht wird. Unter Umständen weicht der beabsichtigte Verwendungszweck erheblich von der vom Hersteller vorgegebenen Produktbestimmung ab. * Angebotene Zahlungsbedingungen sind besonders günstig, wie beispielsweise Barzahlung, hohe Vorauszahlung oder ungewöhnliche Provisionen. * Der Kunde wünscht eine außergewöhnliche Etikettierung oder Kennzeichnung/Beschriftung, um die Güter zu neutralisieren. * Es werden ohne erkennbaren Grund Zwischenhändler - auch im Ausland (Umweglieferungen) - eingeschaltet. * Der Käufer verzichtet auf das Einweisen in die Handhabung, auf Serviceleistungen oder auf Garantie. * Der tatsächliche Endverbleib der Güter ist unklar und kann nicht plausibel erklärt werden. * Firmenangehörige werden zu Ausbildungszwecken zur Herstellerfirma nach Deutschland geschickt, obwohl eine Einweisung vor Ort praktischer und sinnvoller wäre. Weitere Informationen zum Thema Proliferation können der Broschüre "Proliferation - Wir haben Verantwortung" entnommen werden, die auf der Website www.verfassungsschutz. brandenburg.de unter "Publikationen und Downloads" zu finden ist. Darüber hinaus sensibilisiert der brandenburgische Verfassungsschutz sowohl Unternehmen als auch Bildungsund Forschungseinrichtungen. Interessierte können sich mit ihren Fragen jederzeit vertrauensvoll an den brandenburgischen Verfassungsschutz (Tel.: 0331/866 2500) wenden. 182 Spionageabwehr, Geheimschutz und Wirtschaftsschutz 7.2 Geheimschutz und Sicherheitsüberprüfungen Mit dem Begriff "Geheimschutz" wird der Schutz staatlicher Verschlusssachen - also Inhalten, die mit einem Verschlusssachengrad versehen sind - umschrieben. Die Einstufung in die gesetzlich vorgesehenen und bundesweit einheitlich definierten Verschlusssachengrade - "VS-Nur für den Dienstgebrauch", "VS-Vertraulich", "VS-Geheim" und "VS-Streng Geheim" - richtet sich nach dem Inhalt der Verschlusssache, deren Bekanntwerden mindestens einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder darstellen muss. Am häufigsten kommen im Alltag der Nachrichtendienste die Verschlusssachengrade "VS-Nur für den Dienstgebrauch" und "VS-Vertraulich" vor. Vorgänge mit "VS-Streng Geheim" sind in der Landesbehörde für Verfassungsschutz äußerst selten. Rechtsgrundlagen, die dem Schutz von Verschlusssachen dienen, sind die Verschlusssachenanweisung sowie das Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Landes Brandenburg. Die Verschlusssachenanweisung regelt die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz von Verschlusssachen, etwa Fragen der Aufbewahrung und Weitergabe von papiergebundenen Dokumenten, aber auch des Umgangs mit Informationstechnik, die eingestufte Inhalte enthält. Schließlich regelt die Verschlusssachenanweisung auch Fragen um die Sicherung von Räumen oder Gebäuden, in denen Verschlusssachen aufbewahrt oder besprochen werden. Die Verfassungsschutzbehörde hat für die anderen Behörden in Brandenburg - soweit es um technische Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Verschlusssachen geht - eine zentrale beratende Rolle inne, die ihr durch Paragraf 3 Abs. 2 Nr. 3 im Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetz (Bbg VerfSchG) zugewiesen wird. Bei der Planung des Neubaus des Landtagsgebäudes in Potsdam etwa ist die Expertise der Verfassungsschutzbehörde im Bereich des materiellen Geheimschutzes gefragt: Mindestens die beiden Gremien, die mit Aufgaben der Kontrolle über verfassungsschutzspezifische Tätigkeiten zu tun haben - die Parlamentarische Kontrollkommission sowie die G10-Kommission - befassen sich mit und beraten über Verschlusssachen, wie etwa konkrete Fragen des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel im Einzelfall oder grundsätzliche Überlegungen zu den Schwerpunkten der Arbeit des Verfassungsschutzes. Dies sind Inhalte, die geheimhaltungsbedürftig sind, weil ihr Bekanntwerden die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden erschweren würde, mithin der Bundesrepublik Deutschland und ihren Ländern 183 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Schaden zugefügt werden könnte. Die Aufbewahrung solch eingestufter Unterlagen oder die Kommunikation über eingestufte Inhalte bedarf eines Schutzes, der durch die Verschlusssachenanweisung definiert wird. Die Beratung zur praktischen Umsetzung des Schutzbedarfs ist Aufgabe der Verfassungsschutzbehörde. Es gibt in Brandenburg über 20 Behörden, die mit Verschlusssachen umgehen. Neben Verfassungsschutzbehörde und Polizei sind dies etwa die "Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg" wegen der Sicherheitsbestimmungen im Luftverkehr, Justizbehörden, Staatskanzlei oder das Ministerium für Wirtschaft. Nicht nur im materiellen, sondern auch im Bereich des sogenannten personellen Geheimschutzes hat die Verfassungsschutzbehörde eine zentrale Rolle. Beim materiellen Geheimschutz stehen die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz von Verschlusssachen im Fokus. Beim personellen Geheimschutz sind es die Menschen, die Umgang mit Verschlusssachen haben. Bevor sie mit der Bearbeitung von Verschlusssachen betraut werden, wird eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Brandenburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz durchgeführt. Gründe, die der Übertragung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegenstehen, sind: (a) Zweifel an der Zuverlässigkeit bei der Übertragung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit; (b) besondere Gefährdung durch Anbahnungsoder Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste; (c) Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Zweifel an der Zuverlässigkeit können bestehen, wenn eine Person Straftaten begangen hat oder eine Abhängigkeit von Suchtmitteln besteht. Eine besondere Gefährdung durch Anbahnungsoder Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste kann dann vorhanden sein, wenn die zu überprüfende Person Tatsachen zu verheimlichen versucht. Sie kann aber auch dann vorliegen, wenn jemand über enge persönliche Beziehungen in 184 Spionageabwehr, Geheimschutz und Wirtschaftsschutz Staaten verfügt, in denen die Sicherheitslage aus verschiedenen Gründen nicht überschaubar ist, zum Beispiel weil organisierte Kriminalität sich mit staatlichen Strukturen vermischt. Auch ist es in einigen Staaten denkbar, dass persönliche Beziehungen dorthin durch vor Ort beheimatete Nachrichtendienste ausgenutzt werden, um Kenntnis über Verschlusssachen der Bundesrepublik Deutschland zu erhalten. Die Bedrohung enger Verwandter durch Sicherheitsdienste fremder Staaten könnte dazu führen, dass eine Person auch hier in der Bundesrepublik erpressbar wird. Eine Liste dieser Staaten wird durch das BMI als nationale Sicherheitsbehörde regelmäßig erstellt. Die Verfassungsschutzbehörde wirkt an Sicherheitsüberprüfungen mit (im Jahr 2010 war dies 170 Mal der Fall), indem sie die sicherheitsrelevanten Datenbanken abfragt, gegebenenfalls Referenzpersonen aufsucht und schließlich ihr Votum dem zuständigen Geheimschutzbeauftragten mitteilt. Auch die Mitwirkung an Verfahren zur Zuverlässigkeitsüberprüfung obliegt der Verfassungsschutzbehörde. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind das Luftsicherheitsgesetz, das Atomund das Sprenggesetz. Auch die Bewachungsverordnung sieht für Mitarbeiter des Bewachungsgewerbes die Möglichkeit vor, die Datenbank der Verfassungsschutzbehörde zur Prüfung der Zuverlässigkeit abzufragen. Zielen die Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheits-, dem Atomoder dem Sprenggesetz insbesondere darauf ab, Terroroder Sabotageakte zu verhindern, ist die Zuverlässigkeit des Bewachungsgewerbes von Bedeutung, weil deren Mitarbeiter eine bedeutende Außenwirkung haben. Würden etwa im Bewachungsgewerbe beschäftigte Rechtsextremisten die Sicherung internationaler Sportveranstaltungen übernehmen und dies dazu nutzen, Aufkleber oder Flyer zu verteilen, würde dies eine kaum überschaubare nachteilige Wirkung für das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland haben. Im Jahr 2010 gingen 6378 Anfragen im Zusammenhang mit Zuverlässigkeitsüberprüfungen ein. Davon waren 6091 nach dem Luftsicherheitsgesetz, 59 nach dem Atomgesetz, 221 nach dem Sprengstoffgesetz und 7 nach der Bewachungsverordnung. 185 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 7.3 Wirtschaftsschutz - Know-how-Verlust wirkungsvoll verhindern Wirtschaftsspionage zählt neben der politischen und militärischen Ausforschung zu den klassischen Aufklärungszielen fremder Nachrichtendienste. Gerade vor dem Hintergrund der Globalisierung nimmt die Bedeutung der Wirtschaftsspionage beständig zu. Der Schaden, der dadurch für die deutsche Volkswirtschaft entsteht, ist immens. Da viele Fälle von Wirtschaftsspionage von den Unternehmen jedoch nicht entdeckt beziehungsweise aus Furcht vor einem vermeintlichen Reputationsverlust nicht gemeldet werden, lässt sich eine konkrete Schadenssumme kaum berechnen. Experten schätzen, die deutsche Wirtschaft erleide durch Know-how-Diebstahl jährlich einen Schaden in zweistelliger Milliardenhöhe. Aus diesem Grund zählt die Bekämpfung von Wirtschaftsspionage in der Bundesrepublik zu den zentralen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden. Für die Arbeit des Verfassungsschutzes ist es unerlässlich, zwischen Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung zu unterscheiden - auch wenn diese Differenzierung für ein betroffenes Unternehmen kaum eine Rolle spielen dürfte. Eine gesetzliche Zuständigkeit des Verfassungsschutzes besteht lediglich im Bereich der Wirtschaftsspionage. Das ist die von Nachrichtendiensten fremder Staaten betriebene Ausforschung von Unternehmen. Im Gegensatz dazu fällt die Konkurrenzausspähung, also die Ausforschung eines Unternehmens durch einen privaten Wettbewerber, allein in den Zuständigkeitsbereich der Strafverfolgungsbehörden. Vor allem deutsche Unternehmen stehen aufgrund ihres großen ökonomischen Potenzials im Fokus ausländischer Nachrichtendienste. Auch brandenburgische Firmen und Forschungseinrichtungen sind dieser Gefahr ausgesetzt. Schließlich zeichnet sich der Wirtschaftsraum Brandenburg durch eine ausgesprochen hohe Zahl an innovativen, modernen und dynamischen Unternehmen aus. Vor allem im Bereich der Hochund Spitzentechnologie hat sich das Land zu einem bevorzugten Produktionsund Forschungsstandort entwickelt. Insgesamt gibt es in Brandenburg über 150.000 Unternehmen. Etwa 1.500 haben mit besonders innovativen Technologien zu tun. Mehr als 100 Unternehmen weisen dabei internationale Spitzenleistungen auf. Nicht ohne Grund wurde Brandenburg im vergangenen Jahr durch den europäischen Regionalausschuss als "Unternehmerregion 2011" ausgezeichnet. Darüber hinaus gibt es nirgendwo in Deutschland eine ähn186 Spionageabwehr, Geheimschutz und Wirtschaftsschutz lich hohe Dichte an Forschungseinrichtungen wie in der Innovationsregion Berlin-Brandenburg. Sieben Universitäten, 21 Hochbzw. Fachhochschulen, sowie etwa 250 Forschungseinrichtungen und 42 Technologiezentren sind hierfür ein eindrucksvoller Beleg. Brandenburg lebt vom Ideenreichtum seiner Unternehmen und Forschungseinrichtungen. In der Russischen Föderation und in der Volksrepublik China finden sich die aktivsten Nachrichtendienste im Bereich der Wirtschaftsspionage. Alleine China beschäftigt schätzungsweise mehr als eine Million Geheimdienst-Mitarbeiter. Erklärtes Ziel der chinesischen Führung ist, bis spätestens 2020 weltweit die dominierende Wirtschaftsmacht zu sein. Um das zu verwirklichen, wird unter anderem versucht, Spitzentechnologie aus anderen Ländern illegal zu beschaffen. Den russischen Diensten ist die Wirtschaftsspionage sogar per Gesetz auferlegt. In Artikel 5 des Gesetzes der Russischen Föderation über die Auslandsaufklärung heißt es, Ziele der Spionage sind die "Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und des wissenschaftlich-technischen Fortschritts des Landes durch Beschaffung von wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Informationen durch die Organe der Auslandsaufklärung". Der ehemalige Direktor des zivilen Auslandsnachrichtendienstes SWR Sergey Lebedev bekannte sich in einem Interview mit der russischen Zeitschrift "Politjournal" ganz offen zu diesen zweifelhaften Praktiken: "Nachrichtendienstlich erlangte Informationen werden dem Präsidenten, 187 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 den Exekutivorganen, der Wirtschaft sowie wissenschaftlichen Organisationen Russlands zur Verfügung gestellt. Insgesamt unterstützt der SWR nicht nur speziell die staatliche Sicherheit Russlands, sondern auch seine Wirtschaft und seine wissenschaftlich-technische Entwicklung." Klassischerweise konzentriert sich Wirtschaftsspionage auf forschungsintensive und innovationsstarke Branchen. Zu nennen sind hier vor allem die Bereiche Rüstung, Maschinenund Fahrzeugbau, Luftund Raumfahrttechnik, Informationstechnik, Energieund Umwelttechnik, Biotechnologie und Optik. Dabei richten sich Spionageangriffe keineswegs nur auf Global Player oder Großkonzerne. Viel häufiger werden kleine und mittelständische Unternehmen mit hoher technologischer Kompetenz Opfer von Ausspähversuchen. Gerade diese Unternehmen verfügen nämlich seltener über ausreichende Sicherungsvorkehrungen, um Diebstahl und ungewollten Abfluss ihres Firmen-Know-hows zu verhindern. Laut des aktuellen Kriminalitätsbarometers der Industrieund Handelskammern Berlin und Brandenburg waren zuletzt lediglich zwei Prozent der brandenburgischen Unternehmen von Spionage betroffen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass viele Informationsabflüsse oft unbemerkt bleiben. Ebenso werden Verdachtsfälle nicht immer gemeldet. Die Dunkelziffer dürfte somit um einiges höher liegen. Umso deutlicher stellt sich diese Problematik dar, wenn man den Zahlen des Kriminalitätsbarometers eine Umfrage der Firma Corporate Trust gegenüberstellt. In dieser Studie äußerten immerhin über 35 Prozent der Unternehmen, es habe bei ihnen in der Vergangenheit bereits einen Verdacht auf Spionage gegeben. Annähernd jedes fünfte Unternehmen berichtete sogar von konkreten Spionage-Hinweisen beziehungsweise ungewollten Informationsabflüssen. Häufig werden Anzeichen für einen gezielten Spionageangriff jedoch nicht erkannt. Um schwerwiegende Know-how-Verluste wirkungsvoll zu 188 Spionageabwehr, Geheimschutz und Wirtschaftsschutz verhindern, müssen die Unternehmen bereits erste Verdachtsmomente sehr ernst nehmen. Anzeichen können zum Beispiel sein: * wiederholte elektronische Angriffe auf Informationssysteme * auffälliges Verhalten und ungewöhnliche Arbeitszeiten von Mitarbeitern * ausgeprägte Neugier * Verstöße gegen Zugriffsbeschränkungen * zwielichtige Ansprachen und Aushorchversuche durch Unbekannte * zweifelhafte Initiativbewerbungen * untypische Einbruchsdelikte * unerklärliche Auftragsrückgänge * Verbreitung rufschädigender Firmeninterna Ein einfaches, aber sehr effektives Mittel der Informationsbeschaffung ist die "Gesprächsabschöpfung". Ein Angreifer vertraut in diesem Fall auf die Arglosigkeit seines Gesprächspartners und entlockt ihm - in zumeist angenehmer Gesprächsatmosphäre - das eine oder andere Firmengeheimnis. Auch durch "Social Engineering" gelangen Wirtschaftsspione häufig an sensible und geschützte Firmendaten. Von "Social Engineering" wird immer dann gesprochen, wenn sich ein Angreifer unter Ausnutzung menschlicher Eigenschaften (Dankbarkeit, Hilfsbereitschaft, Habgier, Autoritätshörigkeit, Geltungssucht, Unsicherheit, Bequemlichkeit oder Liebesbedürfnis) Zugang zu Firmeninterna beziehungsweise sensiblen Daten verschafft. "Social Engineering"-Angriffe erfolgen in der Regel ohne den Einsatz technischer Hilfsmittel. Häufig geht einer "Social Engineering"Attacke eine gründliche Hintergrundre189 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 cherche über das "Opfer" voraus. Soziale Netzwerke wie Facebook, Xing oder Wer-kennt-Wen bieten Wirtschaftsspionen hierfür beste Voraussetzungen. Soziale Netzwerke gehören mittlerweile zu den beliebtesten Internetseiten. Etwa ein Viertel aller Deutschen nutzen solche Portale regelmäßig. Vielen Anwendern ist dabei allerdings nicht bewusst, welche Probleme die digitale Kontaktpflege mit sich bringt. Jedermann hat hier die Möglichkeit, automatisiert interessante Personendaten aus dem Netz zu filtern - geordnet nach Geschlecht, Alter, Wohnanschrift, Bildung, Ausbildung, Spezialkenntnissen, Beruf, Firma, Interessenlage, Hobbys, persönlichen Neigungen, Forenkommentaren, Bildern oder sonstigen Kriterien. All diese Informationen können als Ansatzpunkt für eine scheinbar unverfängliche Kontaktaufnahme dienen. Grundsätzlich sollten daher bei der Nutzung Sozialer Netzwerke folgende Punkte beachtet werden: * Machen Sie sich mit den Datenschutzregeln des Anbieters vertraut. * Geben Sie möglichst keine privaten Daten und Informationen an. * Geben Sie niemals vertrauliche Informationen über Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeit preis. * Gestatten Sie nur ausgewählten Personen Zugang zu Ihren persönlichen Daten. * Seien Sie zurückhaltend bei der Veröffentlichung von Bildern, Videos und Texten. * Vertrauen Sie nicht der Identität Ihres "Gegenübers" bei Kontaktanfragen. * Erkundigen Sie sich im Zweifel außerhalb des Sozialen Netzwerkes nach der Vertrauenswürdigkeit eines neuen Kontaktes. * Seien Sie vorsichtig bei persönlichen Treffen mit Chat-Partnern. Schon Napoleon Bonaparte wusste: "Ein Spion am rechten Ort ersetzt 20.000 Mann an der Front". Und auch heute noch setzen Nachrichtendienste auf den Einsatz klassischer Agenten, die zumeist als Tarnung in Botschaften, Konsulaten aber auch in Pressevertretungen, Fluggesellschaften oder als Dolmetscher beschäftigt sind und auf diesem Wege sowohl offen als auch konspirativ Informationen sammeln. Vor allem die chinesischen Dienste setzen darüber hinaus verstärkt so genannte "Non Professionals" ein. Gezielt werden in Deutschland lebende Chinesen von den Nachrichtendiensten angeworben und als Informationsquellen genutzt. Als Studenten, Gastwissenschaftler oder Praktikanten haben viele 190 Spionageabwehr, Geheimschutz und Wirtschaftsschutz von ihnen einen hervorragenden Zugang zu deutschen Firmen oder wissenschaftlichen Einrichtungen. "Jeder Student, jeder Geschäftsmann, der ins Ausland gelassen wird, steht in der Schuld der Partei. [...] Er revanchiert sich als Spitzel und als Denunziant." Dieses Zitat stammt von Chen Yonglin, einem ehemaligen chinesischen Diplomaten, der 2005 in Australien politisches Asyl beantragte. Ebenso wie von Praktikanten oder Gastwissenschaftlern gehen besondere Risiken von ausländischen Wirtschaftsdelegationen und Werksbesuchern aus, die unbeobachtet Daten kopieren oder während der Werksführung mit versteckten Minikameras fotografieren. Darüber hinaus erweisen sich immer wieder auch Joint Ventures mit ausländischen Firmen oder gemeinsame Forschungsprojekte als Einfallstore für Wirtschaftsspionage. Im Bereich der elektronischen Spionage hat sich die Lage in den vergangenen Jahren deutlich verschärft. Gezielte Angriffe auf Netzwerke und Computersysteme werden immer häufiger. Im privaten wie im wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Bereich werden täglich riesige Datenmengen "bewegt", die für Wirtschaftsspione von allergrößtem Interesse sind. Viren, Würmer, Trojaner, Malware, Spyware, Schadsoftware, Phishing - all diese Begriffe sind aus unserer Zeit nicht mehr wegzudenken. Neben Cyberkriminellen nutzen fremde Nachrichtendienste die moderne Technik für ihre Ziele. Computernetzwerke, Telekommunikationsanlagen und mobile Endgeräte bilden geeignete Angriffspunkte für fremde Nachrichtendienste. Sich gegen einen gezielten Spionageangriff zu schützen, ist schwierig, aber möglich. Entscheidend ist, dass sich Firmen zunächst einmal darüber klar werden, welches Wissen es überhaupt zu schützen gilt. Zwingende Grundlage dafür ist eine Know-how-Inventur. Häufig sind es nicht mehr als fünf Prozent der Firmendaten, die tatsächlich zu den "Kronjuwelen" eines Unternehmens zählen. Diese sollten absolut sicher vor unbefugtem Zugriff geschützt sein. Darüber hinaus ist es sinnvoll, eine Risikound Schwachstellenanalyse im Unternehmen durchzuführen und entsprechende Notfallpläne zu erarbeiten. Jede Firma sollte in Sicherheitsfragen ihre Schwächen und Stärken kennen. Es macht zudem Sinn, im Unternehmen verbindliche Sicherheitsrichtlinien einzuführen und stets nach dem Prinzip "Kenntnis nur wenn nötig" zu verfahren. Das heißt, ein Mitarbeiter sollte grundsätzlich nur Zugang zu den Bereichen haben, die er für seine Ar191 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 beit tatsächlich benötigt. Es ist wichtig, ein grundsätzliches Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen zu schaffen. "Security Awareness" sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Dafür ist es notwendig, alle Mitarbeiter ausreichend zu schulen und für Gefahren zu sensibilisieren. Sicherheit sollte immer Chefsache sein. Ohne den Vorgesetzten, der in Sicherheitsfragen mit gutem Beispiel vorangeht, wird kaum ein Mitarbeiter von der Notwendigkeit von Sicherheitsmaßnahmen überzeugt werden können. Unternehmen, die bereits von Wirtschaftsspionage betroffen waren beziehungsweise einen entsprechenden Verdacht hegen, sollten nicht zögern, sich direkt an den Verfassungsschutz zu wenden. Ein vertrauensvoller und vertraulicher Informationsaustausch wird vom Verfassungsschutz garantiert. Im Gegensatz zu den Polizeibehörden unterliegt der Verfassungsschutz nicht dem Strafverfolgungszwang, das heißt, er ist nicht verpflichtet, Erkenntnisse an Ermittlungsbehörden weiterzugeben. Daher können alle Informationen vertraulich und mit besonderer Verschwiegenheit behandelt werden. Der Verfassungsschutz ist kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen des Knowhow-Schutzes. Er informiert diskret, kostenfrei und leistet praxisgerechte und fachkundige Unterstützung bei der Klärung von Spionageverdachtsfällen. Im Rahmen seiner Präventionsund Aufklärungsarbeit veranstaltete der Verfassungsschutz Brandenburg im Jahr 2010 zwei Fachtagungen. Das "1. Brandenburger Forum Wirtschaftsschutz" fand im April 2010 in Potsdam statt und beschäftigte sich mit der Thematik "Wirtschaftsspionage - Gefahr für Ihr Unternehmen". Das "2. Brandenburger Forum Wirtschaftsschutz" im November 2010 an der BTU Cottbus stand unter der Überschrift "Innovationschutz in Universitäten und Unternehmen". Darüber hinaus informierte 192 Spionageabwehr, Geheimschutz und Wirtschaftsschutz der Verfassungsschutz im Rahmen von über zwei Dutzend Vorträgen über Akteure und Methoden der Wirtschaftsspionage, war bei vier Unternehmermessen vertreten und führte zahlreiche Sensibilisierungsgespräche mit brandenburgischen Unternehmern sowie Sicherheitsverantwortlichen. 193 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 194 Verfassungsschutz durch Aufklärung 8. Verfassungsschutz durch Aufklärung Das Bundesverfassungsgericht hat die Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung folgendermaßen definiert: Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte; Volkssouveränität; Gewaltenteilung; Verantwortlichkeit der Regierung; Gesetzmäßigkeit der Regierung; Unabhängigkeit der Gerichte; Mehrparteienprinzip; Chancengleichheit aller politischen Parteien und das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Der Verfassungsschutz sammelt Informationen über Bestrebungen, die gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Er wertet sie aus und unterrichtet zuständige Stellen. So lautet der Gesetzesauftrag. In einer Demokratie ist die zuständigste aller Stellen der Souverän selbst. Ihn über verfassungsfeindliche Bestrebungen zu informieren ist daher eine zentrale Aufgabe des Verfassungsschutzes. Denn der beste Schutz der Verfassung ist der informierte Bürger. Am 31. Dezember 2010 waren beim brandenburgischen Verfassungsschutz im Ministerium des Innern von 114 vorgesehenen Planstellen 109 besetzt. An Sachmitteln standen der Behörde für das Jahr 2010 insgesamt 1.190.00,00 Euro zur Verfügung. Davon wurden 1.189.999,88 Euro ausgegeben. Der Verfassungsschutz ist der Inlandsnachrichtendienst Deutschlands. Er ist sowohl Bundesals auch Ländersache. Anders als die Polizei hat der Verfassungsschutz keine exekutiven Befugnisse. Kein Verfassungsschützer darf Wohnungen durchsuchen, Personen festnehmen oder vernehmen. Verfassungsschützer sind unbewaffnet und tragen keine Uniform. Im Gegensatz dazu hatte die DDR-Staatssicherheit weitreichende exekutive Befugnisse. Sie verstand sich als "Schild und Schwert" der "Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands", war militärisch gegliedert und bewaffnet. Sie unterlag keinerlei demokratischer Kontrolle und beschäftigte fast 100.000 hauptamtliche Mitarbeiter. Im Jahr 1989 kamen etwa 170 DDR-Bürger auf einen Mitarbeiter der Staatssicherheit. In der Bundesrepublik kommen dagegen auf einen Verfassungsschützer etwa 14.000 Einwohner. Im demokratischen Rechtsstaat wachen parlamentarische Gremien über alle Aktivitäten des Verfassungsschutzes. Im Landtag Brandenburg sind das die "Parlamentarische Kontrollkommission" und die "G10-Kommission". Die Parlamentarische Kontrollkommission ist von der Landesregierung unter anderem umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungs195 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 schutzbehörde, das Lagebild und Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten (SS 25 Abs. 1 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz). Die Parlamentarische Kontrollkommission kann von der Landesregierung alle für ihre Kontrollaufgaben erforderlichen Auskünfte, Unterlagen, Aktenund Dateieneinsicht, Stellungnahmen und Zutritt zur Verfassungsschutzbehörde verlangen. Bei besonderem Aufklärungsbedarf können Bedienstete mit Zustimmung des Innenministers zum Sachverhalt befragt werden. Der Landtag beschließt über Größe und Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission. Sie soll nicht mehr als sieben Mitglieder haben. Hierbei muss die parlamentarische Opposition angemessen vertreten sein (SS 24 Abs. 1 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz). 2010 hatte die Parlamentarische Kontrollkommission folgende Zusammensetzung: SPD (2), Die Linke (2), CDU (1), FDP (1) und Bündnis 90 / Die Grünen (1). Das Gremium tritt in der Regel alle zwei Monate zusammen. Beratungen erfolgen in nichtöffentlicher Sitzung. Beschränkungen des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses werden durch die vom Landtag gewählte "G10-Kommission" vor deren Vollzug auf ihre Zulässigkeit und Notwendigkeit überprüft. Anordnungen, welche die G10-Kommission für unzulässig oder nicht notwendig erachtet, hat das Innenministerium unverzüglich aufzuheben. Die Kontrollbefugnis erstreckt sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach dem "Artikel 10-Gesetz" erlangten personenbezogenen Daten. Die G10-Kommission besteht aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen oder Diplomjurist sein muss, und zwei Beisitzern. Mitglieder der G10-Kommission sind in ihrer Amtsführung unabhängig und Weisungen nicht unterworfen (SS 2 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes). 196 Verfassungsschutz durch Aufklärung Bürger haben das Recht, ein Auskunftsersuchen beim Verfassungsschutz zu stellen. Davon machten im Jahr 2010 rund 50 Bürger Gebrauch. Viele Verfassungsschutz-Mitarbeiter betreiben aktiv "Verfassungsschutz durch Aufklärung". In zahlreichen Vorträgen, Lagebildern und Hintergrundberichten informieren sie über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Diese der Prävention und Aufklärung dienende Informationsarbeit ist für einen modernen Nachrichtendienst unverzichtbar, um die gesammelten Erkenntnisse zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung Wirksam werden zu lassen. Die Öffentlichkeit, auf die das Informationsangebot des Verfassungsschutzes zielt, ist so vielfältig wie die brandenburgische Gesellschaft: Schüler, Auszubildende, Krankenpfleger, Soldaten, Feuerwehrangehörige, Lehrkräfte, Mitarbeiter in Jugendeinrichtungen, politische Gremien auf Landesund Kommunalebene, Polizisten, Zivildienstleistende, Richter, Sportler, Geistliche, Unternehmer und andere ließen sich im vergangenen Jahr von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes über Rechtsund Linksextremismus, islamistischen Extremismus oder Wirtschaftsschutz informieren. Im Jahr 2010 bot der Verfassungsschutz 142 Vorträge an. Daran nahmen rund 6020 interessierte Bürgerinnen und Bürger teil. Um anschaulich zu machen, was die freiheitliche demokratische Grundordnung für jeden Einzelnen bedeutet, hat das Referat "Verfassungsschutz durch Aufklärung" verschiedene Konzepte entwickelt und Netzwerke mit unterschiedlichen Kooperationspartnern geschaffen. Mit dem Landesfeuerwehrverband besteht seit 2007 eine strategische Kooperation. Hierbei handelt es sich um die Schulung von Jugendwarten 197 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 an der Feuerwehrschule in Eisenhüttenstadt (LOS). Diese Kooperation ist inzwischen fester Bestandteil im dortigen Weiterbildungsprogramm. 2010 nahmen rund 230 Feuerwehrleute in zwölf Veranstaltungen daran teil. Seit 2008 besteht eine Zusammenarbeit mit der Brandenburgischen Sportjugend. 2010 wurden 4 entsprechende Veranstaltungen mit rund 70 Teilnehmern gezählt. Verstetigt hat sich die erfolgreiche Kooperation mit dem "Toleranten Brandenburg", "demos - Brandenburgisches Institut für Gemeinwesenberatung", dem Städteund Gemeindebund, dem Landkreistag, der Polizeifachhochschule und der "Brandenburgischen Kommunalakademie". Gemeinsam wurden im Sommer 2008, im Frühjahr 2009, im Sommer 2009 und im Frühjahr 2010 an der Polizeifachhochschule in Oranienburg (OHV) an insgesamt 19 Tagen Seminare angeboten. Daran haben rund 700 Personen von Polizei und Kommunalbehörden teilgenommen. Zielsetzungen waren jeweils der Umgang mit extremistischen Aktivitäten aus polizeilicher wie ordnungsrechtlicher Sicht im Zusammenhang mit Wahlkämpfen sowie der Umgang mit extremistischen Mandatsträgern in kommunalen Vertretungen, sowie deren Anfrageverhalten. Als Referenten traten Experten aus der Wissenschaft, der Polizei, von "demos - Brandenburgisches Institut für Gemeinwesenberatung", den Landkreisen und vom Verfassungsschutz auf. Dass sich so viele Partner gemeinsam und strategisch auf aktuelle Anlässe einstellen, hat in Brandenburg einen besonderen Stellenwert. Die Kooperation wird in 2011 mit zwei weiteren Fortbildungsreihen fortgesetzt. Geplant sind insgesamt neun Veranstaltungstage. Im Zusammenwirken von Verfassungsschutz, brandenburgischem "Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit" sowie dem für Verkehr zuständigen Landesministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft wurden ab Ende 2009 bestimmte Kfz-Kennzeichenkombinationen gesperrt, weil sie besonders bei Rechtsextremisten nachgefragt sind. Im Jahre 2010 wurden hierzu sechs Informationsveranstaltungen für Mitarbeiter und Leiter von Kfz-Zulassungsstellen angeboten, 198 Verfassungsschutz durch Aufklärung an denen insgesamt 190 Personen teilnahmen. Diese Veranstaltungen wurden in Kooperation zwischen Verfassungsschutz und dem Aktionsbündnis durchgeführt. Seit dem Sommer 2009 bietet der Verfassungsschutz Brandenburg die "Regionalen Sicherheitsdialoge: Integration, Radikalisierung und Islamismus" (IRIS) an. Das Anliegen von IRIS ist, die lokalen Behörden und Einrichtungen über islamistischen Extremismus zu informieren und zugleich zur Integration ausländischer Mitbürger zu ermutigen. Nur gemeinsam mit ihnen kann islamistischem Extremismus und Ausländerextremismus der Boden entzogen werden. Da bei diesem Thema auch die Frage von Minderheiten im Land Brandenburg berührt ist, wird IRIS in Kooperation mit der Landesintegrationsbeauftragten des Landes Brandenburg durchgeführt. IRIS leistet einen Beitrag zur Prävention und Vernetzung vor Ort. IRIS hat damit bundesweit Modellcharakter und orientiert sich am Vorgehen der Behörden in Großbritannien und den Niederlanden. Denn dort hat man frühzeitig erkannt, dass Radikalisierungstendenzen am ehesten den Personen auffallen, die mit sich radikalisierenden Menschen zu tun haben. Im Rahmen von IRIS erfolgt ein Austausch über Erscheinungsformen und Entwicklungen des islamistischen Extremismus sowie Terrorismus. Über Prävention im Zusammenhang mit dem Auftreten von Radikalisierungstendenzen wird informiert. Beteiligt sind Vertreter regionaler Einrichtungen und Behörden sowie Fachleute des Verfassungsschutzes. Zusammen mit der Integrationsbeauftragten wurden die Fachvorträge als Broschüre veröffentlicht. IRIS wurde in Brandenburg bereits 14 Mal in Landkreisen und kreisfreien Städten angeboten. Von diesem Angebot haben mittlerweile fast 650 Personen Gebrauch gemacht. Mit IRIS hat der brandenburgische Verfassungsschutz am Integrationswettbewerb 2010 der Deutschen Islamkonferenz teilgenommen. Im November 2010 wurden durch Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maiziere die Gewinner ausgezeichnet. Zwar gehört IRIS nicht zu den Preisträgern, aber die Jury hat das bundesweit einmalige Projekt in die engere Wahl genommen. Es wird als "innovativ und vorbildhaft" bezeichnet. 199 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Fachtagungen zu aktuellen Themen mit Extremismusbezug sind eine weitere Säule der Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes. Im Juni 2010 nahmen an der Fachtagung "Schwarze Blöcke rechts und links - Autonome Extremisten auf Gewaltkurs" 180 Personen teil. Die Vorträge wurden im Anschluss als Broschüre veröffentlicht. Die vorangegangenen Veranstaltungen, deren Inhalte ebenso als Tagungsbände veröffentlicht wurden, lauteten: "Hass-Musik" (2005), "Antisemitismus - Gleichklang zwischen den Extremen" (2007), "Freiheit, Islam und Extremismus" (2007), "Fußball, Gewalt und Rechtsextremismus" (2008), "Extremismus 2.0 - die dunkle Seite des Internets" (2009) sowie "Islamistischer Extremismus, Konvertiten und Terrorismus - Bedrohungen im Wandel" (2009). Zusätzlich wurden 2010 zwei erfolgreiche Tagungen zum Wirtschaftsschutz in Potsdam und Cottbus angeboten: "1. Brandenburger Forum Wirtschaftsschutz, Wirtschaftsspionage - Risiko für Unternehmen" und "2. Brandenburger Forum Wirtschaftsschutz - Innovationsschutz in Universitäten und Unternehmen". Die Ergebnisse beider Tagungen liegen ebenfalls als Dokumentationen vor. Damit Informationen breiter gestreut werden können, setzt der Verfassungsschutz Brandenburg ein Info-Mobil ein. Unter dem Motto "Unterwegs für Freiheit und Demokratie" sind Mitarbeiter damit im Einsatz. Auf Messen, Festen oder sonstigen Veranstaltungen wird in direktem Kontakt mit den Bürgern "Verfassungsschutz durch Aufklärung" als Servicedienstleistung angeboten. Es war 14 Mal mit solchen Aufträgen unterwegs, beispielsMit dem Infomobil beim Brandenburgtag in Schwedt (Oder) 200 Verfassungsschutz durch Aufklärung weise beim Demokratiefest in Zossen, beim Kreisjugendfeuerwehrlager in Dahme aber auch bei Schulfesten, beim "Laut & Bunt"-Festival in Rathenow (HVL) oder dem Ketziner Fischerfest. Darüber hinaus dient es als Einsatzfahrzeug für Vorträge im Land. Informationsmaterialen des Verfassungsschutzes sind sehr nachgefragt. Zuallererst ist dies der jeweils aktuelle Verfassungsschutzbericht. Im letzten Jahr war die Auflage in Höhe von 6.000 Exemplaren nach neun Monaten bereits vergriffen. Die Faltblattreihe "Feinde der Demokratie" zu den Themen "Antisemiten", "Linksextremisten", "Rechtsextremisten" und "Hassmusiker" wurde um den Themenblock "Islamistische Extremisten" erweitert. Die Faltblätter stellen kurz und knapp die Ziele und Propaganda von Extremisten dar. 2009 erschien ebenfalls das Informations-Faltblatt: "Verfassungsschutz Brandenburg. Was wir schützen, wie wir schützen." 2010 wurde zudem ein Flyer zum Thema "Schutz vor Wirtschaftsspionage" erstellt. Von diesen Materialien wurden in 2010 weit über 24.000 Exemplare verteilt oder verschickt. Alle bisher in Brandenburg erschienenen Verfassungsschutzberichte, alle genannten Broschüren und Faltblätter sowie weitere Materialien sind über die Homepage www.verfassungsschutz.brandenburg.de abrufund bestellbar. 2010 wurden 799.859 Zugriffe auf der Homepage registriert. Zusätzlich wird dort regelmäßig über aktuelle Ereignisse im Zusammenhang mit Extremismus und über das Sicherheitsforum Baden-Württemberg zum Wirtschaftsschutz berichtet. In Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt und der Polizei konnte im August 2009 ein gemeinsames Lagebild zum Rechtsextremismus der Öffentlichkeit vorgestellt werden. 2008 erschien bereits das erste gemeinsame Lagebild mit Sachsen. Ein weiteres Lagebild ist zurzeit mit Mecklenburg-Vorpommern in Arbeit. 201 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 202 Anhang ANHANG 203 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 204 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus 9.1 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Rechtsextremisten denken in rassistischen Kategorien von Überund Unterordnung und drücken dies durch Symbole und Kennzeichen aus. In der Gruppe definieren Rechtsextremisten sich über ihre "Gemeinschaft" und grenzen sich von anderen ab, die sie zu ihren "Feinden" erklären. Durch Symbole werden Feindbilder und Gemeinschaftsgefühl gestärkt und in die Öffentlichkeit getragen. Vorbild ist die Symbolik des Nationalsozialismus. Es ist in Deutschland strafbar, Kennzeichen verbotener und ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen öffentlich zu zeigen. Deswegen suchen Rechtsextremisten nach Alternativen, um die Verbundenheit untereinander und ihre Ablehnung der Demokratie zum Ausdruck zu bringen. Dabei greifen sie auf Symbole, Codes und Modemarken zurück. Zeichen, die dem "Germanischen" oder allgemein "Nordischen" zugeordnet werden, sind zentral für die rechtsextremistische Symbolik. Die Runenschrift soll die angebliche Überlegenheit der "nordischen Rasse" demonstrieren. Die Frakturschrift wird als besonders "deutsche" Schrift verstanden, obwohl gerade sie 1941 im "Dritten Reich" als "Judenlettern" verboten wurde. Auch Zeichen aus internationalen rassistischen Zusammenhängen werden gebraucht, so etwa die "White Power"-Symbolik, welche bei US-amerikanischen Rassisten Anwendung findet. Mittlerweile ist das ursprünglich in der "linken" Protestkultur der 1980er Jahre verbreitete Palästinensertuch sogar bei Rechtsextremisten, besonders unter den "Autonomen Nationalisten", ein sehr beliebtes Accessoire. Schließlich lassen sich darüber antisemitische Grundhaltungen zum Ausdruck bringen. Mittels der Symbolik erkennen Rechtsextremisten Gleichgesinnte und grenzen sich gleichzeitig von ihrer Umwelt ab. Dabei setzen sie auch auf Zahlencodes. Die als Gruß verwendete Zahl "14" zum Beispiel steht für die von USamerikanischen Rassisten verwendete, aus vierzehn Worten bestehende Formel "We must secure the existence of our people and a future for white children" (Wir müssen den Bestand unseres Volkes und eine Zukunft für weiße Kinder sichern). Die "18" steht für den ersten und achten Buchstaben im Alphabet (Adolf Hitler). "88" wiederum signalisiert den verbotenen Gruß "Heil Hitler". Symbolträchtig sind für Rechtsextremisten auch Daten: Der Todestag des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß oder der "Heldengedenktag" geben Rechtsextremisten immer wieder Anlass zu demonstrativen Aktionen. 205 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 In geschlossenen Szeneveranstaltungen scheuen sich Rechtsextremisten wenig, verbotene oder strafbare Kennzeichen zu verwenden oder entsprechende Handlungen zu begehen. Das Zeigen des "Hitlergrußes" oder auch das Brüllen von "Sieg Heil" sind ritualisierte Bestandteile bei Skinheadkonzerten. In der Öffentlichkeit siegt hingegen regelmäßig die Angst vor Bestrafung über die politische Gesinnung. Rechtsextremisten versuchen öffentlich oft nur solche Symbole zu verwenden, die die Strafbarkeitsschwelle noch nicht überschreiten. Manche Kleiderlabel wie "LONSDALE" haben eindeutig demonstriert, dass sie sich nicht mit ihrer rechtsextremistischen Kundschaft gemein machen. "LONSDALE" war bei Rechtsextremisten beliebt, weil dieser Firmenname die Buchstaben NSDA und damit in ihren Augen eine Reminiszenz an die NSDAP enthält. Es gibt allerdings immer noch Markenbekleidung, die wenig Zweifel an der Gesinnung ihrer Hersteller und Träger aufkommen lässt: "CONSDAPLE" etwa ist solch ein Kleiderlabel, das sich bei Rechtsextremisten richtiggehend anbiedert. Im Wort selbst befindet sich die Buchstabenfolge "NSDAP". xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxx die bei Rechtsextremisten hoch im Kurs stehende Marke "Thor Steinar". xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx kann als Bedienung völkischer Symbolik in Farbgebung und Schrifttyp - etwa durch das Verwenden von Tarnfarben und -mustern oder gedruckten Schriftzügen in Runenschrift - verstanden werden. Auch gibt es Bekleidungsstücke mit militärischen Reminiszenzen. Hierzu zählt die ME 262 - ein in den letzten Monaten des Zweiten Weltkrieges als "Wunderwaffe" angepriesenes Flugzeug. Das Tragen von "Thor Steinar" dient als identitätsstiftendes Erkennungszeichen unter Rechtsextremisten. Die in Königs Wusterhausen ansässige Marke "Eric and Sons" ist bemüht, daran anzuknüpfen. Nicht umsonst bezeichnet der einschlägig rechtsextremistisch bekannte Internet-Versandhandel "Rock-Nord" die Käufer von "Thor Steinar"Artikeln als "patriotische" Kunden. Die rechtsextremistische Ausrichtung von "Thor Steinar"Trägern wurde am 28. August 2007 in Königs Wusterhausen deutlich: Dort wurden mit blauer Farbe an den Kletterwänden auf einem Spielplatz Symbole und Schriftzüge wie "PUNKS RAUS - HITLER JUGEND - SIEG HEIL - HEIL HITLER - NAZIS4eva - Thor Steinar - SRS - NINO BITCHES - SS/ SA - 18/88" festgestellt. 206 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Die Mittel des Rechtsstaates können zwar rechtsextremistische Symbolik nicht völlig aus dem Licht der Öffentlichkeit verbannen. Allerdings sind Staat und Gesellschaft aufmerksam gegenüber einschlägigen Kennzeichen. Das zeigt sich auch am Verhalten der Brandenburgerinnen und Brandenburger, die in ihrer ganz großen Mehrheit keine rechtsextremistischen Zeichen und Symbole dulden und zur Anzeige bringen. Die Strafverfolgung tut ihr Übriges. Dies nimmt Rechtsextremisten öffentlichen Raum und Aufmerksamkeit und dient damit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Unter den Straftaten, die aus einer rechtsextremistischen Motivation heraus begangen werden, ragen in der Statistik regelmäßig die so genannten Propagandadelikte heraus. Bundesweit, wie auch in Brandenburg, machen sie über die Hälfte aller rechtsextremistischen Straftaten aus. Das nun folgende Kapitel soll Hinweise für die öffentliche Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus und seinen Kennzeichen und Symbolen geben. Gesetzliche Grundlagen Unter den strafrechtlich erfassten so genannten Propagandadelikten versteht man die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (SS 86 Strafgesetzbuch - StGB) und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (SS 86 a StGB). Bundesweit machen sie den größten Anteil der rechtsextremistischen Delikte aus. SS 86 Strafgesetzbuch - Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (1) Wer Propagandamittel 1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist, 2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist, 207 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder 4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (SS 11 Abs. 3 StGB), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist. (3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient. (4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Das Gesetz nennt zwar nur den Begriff "Schriften", hierzu zählen nach SS 11 Abs. 3 StGB jedoch auch: Tonträger: zum Beispiel CDs, Magnetbänder, -kassetten und -platten, Schallplatten und Walzen, Bildträger: zum Beispiel Videos, DVDs, CD-ROMs, Abbildungen: unmittelbar durch Gesichtsoder Tastsinn wahrnehmbare Wiedergaben der Außenwelt, vor allem Fotos, Dias und in der Regel auch Filme, Darstellungen: jedes Gebilde von gewisser Dauer, das sinnlich wahrnehmbar Vorstellungen oder Gedanken ausdrückt, zum Beispiel abs-trakte Bilder, Plastiken, Datenträger, Bildschirmtexte aber auch Kennzeichen. 208 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Verwenden bedeutet jeden Gebrauch, der das Kennzeichen optisch oder akustisch wahrnehmbar macht, also insbesondere das Tragen, Zeigen, Ausstellen, Vorführen, Vorspielen, Ausrufen, Veröffentlichen auf Webseiten. Vorrätig halten ist der Besitz zu einem bestimmten Verwendungszweck. Es genügen einzelne Stücke, die zur freien Verfügung stehen. Der Täter muss über den Absatz zumindest bestimmen können. Zu beachten ist: Die reine Lagerung ist für die Erfüllung eines Straftatbestands nicht ausreichend. Verbreiten umfasst das öffentliche Zugänglichmachen beziehungsweise die Weitergabe an eine größere, nicht mehr kontrollierbare Zahl von Personen. Auch die Weitergabe an eine einzelne Person kann bereits Verbreiten im Sinne des Gesetzes sein, wenn es von der Vorstellung getragen ist, dass die Sache von dieser Person weiteren Personen zugänglich gemacht wird. Vorkonstitutionelle, das heißt vor Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 entstandene Schriften (und andere Propagandamittel), zum Beispiel das 1923 von Adolf Hitler diktierte programmatische Buch des Nationalsozialismus "Mein Kampf", stellen in erhalten gebliebenen historischen Exemplaren einen Sonderfall dar: Sie fallen nicht unter SS 86 StGB. Dennoch ist etwa die unveränderte Neuauflage von "Mein Kampf" in Deutschland nicht erlaubt. Der Freistaat Bayern besitzt zum Teil die Urheberrechte und gestattet keinen Nachdruck. Die Herstellung und Verbreitung der Schrift ist eine Straftat nach dem Urheberrecht. SS 86 a Strafgesetzbuch - Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. im Inland Kennzeichen einer der in SS 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (SS 11 Abs. 3 Strafgesetzbuch) verwendet oder 2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in 209 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt. (2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind. (3) SS 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend. Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sind oftmals ohne besondere Fachkenntnisse erkennbar. Vor allem aus der Zeit des Nationalsozialismus sind eine Vielzahl von Beispielen bekannt. Für diese Epoche und das uneingeschränkte Bekenntnis zum damaligen Unrechtsregime sind insbesondere die Verwendung von Hakenkreuz oder "Sig"-Rune charakteristisch. Parteiabzeichen der NSDAP Doppelte "Sig"-Rune der SS Allerdings bezieht sich SS 86 a StGB nicht nur auf Kennzeichen aus der Zeit des Nationalsozialismus. Auch Kennzeichen von neonazistischen Organisationen, die erst nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden sind und sich oft der Symbolik des Nationalsozialismus in abgewandelter Form bedienen, sind nach SS 86 a StGB strafrechtlich relevant. Nach dem Verbot einer Organisation dürfen auch deren Kennzeichen nicht mehr verwendet werden. Durch ihr nur begrenztes Erscheinen in der Öffentlichkeit sind diese im Gegensatz zum Hakenkreuz und der "Sig"-Rune jedoch weit weniger im öffentlichen Bewusstsein präsent und werden oft nicht sofort mit einem extremistischen Hintergrund verbunden. Hinzu kommen nicht durch das Strafrecht erfasste, vergleichsweise neue und in vielen Fällen verschlüsselte Symbole und Parolen der rechtsextremistischen und neonazistischen Szene, die nur deren Angehörigen selbst 210 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus oder dem geschulten Beobachter die Verbindung zum Rechtsextremismus zeigen. Gleichwohl verrät der Benutzer damit einen bestimmten ideologischen Standort. Sozialadäquanzklausel SS 86 Abs. 3 und SS 86 a Abs. 3 StGB enthalten eine so genannte Sozialadäquanzklausel, das heißt die Verbote gelten nicht für bestimmte Verwendungen von Kennzeichen in den Bereichen der Wissenschaft und Lehre, der Kunst oder der staatsbürgerlichen Aufklärung, wie auch im Fall dieser Veröffentlichung. Gleichermaßen ist auch das Verwenden von Kennzeichen nicht strafbar, aus denen der unbefangene Beobachter eine Ablehnung der NS-Ideologie erkennen kann. Beispielhaft dafür sind folgende Darstellungen, auf denen das Hakenkreuz abgebildet ist, um zum Beispiel gegen die Veröffentlichung rechtsextremistischer Zeitungen zu protestieren. Beispiele für die Verwendung des Hakenkreuzes gemäß der Sozialadäquanzklausel Ebenfalls erlaubt ist die Verwendung des Hakenkreuzes in durchgestrichener Form. Der Bundesgerichtshof hat hierzu entschieden, dass der Gebrauch des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation nicht von SS 86 a StGB erfasst wird, wenn der Inhalt der Darstellung in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt.1 1 Vgl. Urteil des BHG vom 15. März 2007, Az.: 3 StR 486/06 211 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Symbole und Kennzeichen Hakenkreuz Das Hakenkreuz als wohl bekanntestes, untrennbar mit dem Nationalsozialismus verbundenes Kennzeichen, war keine Erfindung Hitlers. Bereits in frühgeschichtlicher Zeit war es in verschiedenen Kulturen, zum Beispiel in China und Indien, als ein vermutlich der Sonnenscheibe nachgebildetes Schmuckornament verbreitet. Als Identifikationszeichen für eine bestimmte Gruppierung wurde es im deutschsprachigen Raum in der Neuzeit erstmalig von "Turnvater" Jahn verwendet, indem er sein Motto "Frisch-Fromm-Fröhlich-Frei" in Hakenkreuzform schrieb. Das 1907 als offizielles Symbol des deutschen Turnerbundes verwendete Hakenkreuz wurde auch von der nicht extremistischen "Wandervogelbewegung" übernommen. Die "Wandervögel" hatten es sich unter anderem zum Ziel gesetzt, die jugendlichen Großstädter mit Fahrten und Zeltlagern zurück in die Natur zu führen. Mit Ausbruch des Ersten Weltkrieges und der allgemeinen Mobilmachung führten junge Rekruten aus der "Wandervogelbewegung" ihr Kennzeichen in das kaiserliche Heer ein. Einige der sich nach Kriegsende formierenden Freikorps verwendeten das Hakenkreuz auf ihren Fahnen weiter. Inspiriert durch ideologische Vordenker, die dem Hakenkreuz eine völkische und antisemitische, die "arische Herrenrasse" symbolisierende Bedeutung gegeben hatten, wählte Adolf Hitler das Zeichen zum Symbol "seiner" Bewegung. Zum Kennzeichen der "Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei" (NSDAP) wurde das Hakenkreuz am 7. August 1920 auf der "Salzburger Tagung" bestimmt. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten im Jahr 1933 erhob der "Führer" und Reichskanzler Adolf Hitler das ursprüngliche Parteikennzeichen am 5. November 1935 zum Hoheitszeichen des Deutschen Reiches ("Reichsflaggengesetz"). Als Reichsadler mit Hakenkreuz symbolisierte es die Einheit von Partei und Staat. Hintergrund war die weitgehende Verquickung von staatlichen Funktionen mit Parteifunktionen im nationalsozialistischen Regime. Eine exakte Trennung von Hoheitszeichen und Parteisymbolen ist daher rückblickend kaum möglich. 212 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Flaggen Die von 1935 bis 1945 verwendete Reichskriegsflagge des "Dritten Reiches" ist heute verboten. Auf der Suche nach einem Ersatz nutzen Rechtsextremisten bei ihren Aufmärschen oft Flaggen anderer Epochen, die nicht mit dem nationalsozialistischen Regime und seiner Ideologie verbunden sind. Insbesondere die Flagge des Norddeutschen Bundes und des deutschen Kaiserreiches sowie die Fahne der Reichswehr ab 1933 - vor der Bildung der Deutschen Wehrmacht 1935 und noch ohne Hakenkreuz - dienen häufig als Ersatzsymbole. 1867 - 1921 Diese Fahne wurde 1867 vom Norddeutschen Bund zur Flagge der Kriegsund Handelsmarine bestimmt und 1892 zur Kriegsflagge des Deutschen Reiches erhoben. 1922 - 1933 Reichskriegsflagge der Weimarer Republik 1933 - 1935 Fahne der Reichswehr 213 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Eine Straftat ist die Verwendung dieser historischen Flaggen nicht. Da aber Rechtsextremisten diese Flaggen immer wieder bei Aufmärschen mitführen, werden sie kaum noch als Teil der Traditionspflege, sondern eher als Ausdruck einer politischen Gesinnung verstanden. Deshalb weisen in manchen Bundesländern, so auch in Brandenburg, Erlasse der Innenministerien die Polizei an, "das Zeigen oder Verwenden der Reichskriegsflagge aus der Zeit vor 1933 in der Öffentlichkeit zu unterbinden und die Flagge [...] sicherzustellen". Die öffentliche Verwendung der Flagge kann in diesem Kontext als "Verstoß gegen die öffentliche Ordnung" gewertet werden. In dem Brandenburger Erlass vom August 1993 heißt es, dass die Flaggen als "ein Symbol neofaschistischer Anschauungen oder der Ausländerfeindlichkeit" einzustufen sind. Rechtsextremistische Gruppierungen benutzten sie als verbindendes Kennzeichen, weil sie glaubten, so die Bestimmungen des SS 86 a StGB umgehen zu können. In Berlin wird das Zeigen oder Verwenden der (Kriegs-) Flagge des Norddeutschen Bundes in der Öffentlichkeit als Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Sinnes des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Berlin (ASOG) gewertet. Dies kann unterbunden und die Flagge gegebenenfalls sichergestellt werden. Schriftzeichen Runen sind die ältesten germanischen Schriftzeichen. Sie stellten jedoch keine Schrift im eigentlichen Sinne dar, sondern dienten vor allem Priestern zu magischen und kultischen Zwecken. Mit der völkischen Verklärung des Germanentums entdeckten die Nationalsozialisten die von der lateinischen Schrift verdrängten Runen neu und sahen in diesen Zeichen einen wichtigen Bestandteil der "arischen Kultur". Das "Runenalphabet" (nach der ersten Buchstabenreihe "Futhark" genannt) unterlag im Laufe der Zeit Veränderungen, was sowohl die Anzahl der Zeichen als auch ihre Form und Benennung betraf. Unter der Vielzahl überlieferter Runen aus germanischer Zeit wurden jedoch nur wenige tatsächlich im Nationalsozialismus verwendet und instrumentalisiert. Am bekanntesten ist die "Sig"-Rune als Kennzeichen des "Deutschen Jungvolks" (DJ) und - als doppelte "Sig"-Rune 214 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Fehu (f) Hagalaz (h) Teiwaz (t) Uruz (u) Nauthiz (n) Berkana (b) Thurisaz (th) Isa (i) Ehwaz (e) Ansuz (a) Jera (j, y) Mannaz (m) Raido (r) Eihwaz (e) Laguz (l) Kenaz (k) Perthro (p) Inguz (ng) Gebo (g) Algiz (z) Othila (o) Wunjo (w,v) Sowulo (s) Dagaz (d) "Runenalphabet" - auch Kennzeichen der "Schutzstaffel" (SS) der NSDAP. Der Ursprung der "Sig"-Rune ist umstritten, wahrscheinlich entspricht sie der "Sowulo"Rune (auch "Sol"-Rune genannt) als Symbol für die Sonne. Die SS verwendete die doppelte "Sig"-Rune in ihrem Abzeichen und machte sich damit die aggressive dynamische Form (Blitz) und die Assoziation mit dem Wort "Sieg" zu Eigen. In der heutigen Zeit verwenden Rechtsextremisten neben der "Sig"-Rune vor allem noch die "Odal"("Othila") sowie die "Lebens"bzw. "Todes"-Rune ("Algiz"). "Lebens"und "Todes"-Rune dienen ihnen oft zur Kennzeichnung entsprechender Geburtsund Todesdaten. "Lebens"-Rune "Odal"-Rune "Todes"-Rune Hinzu kommen Symbole, die aus ursprünglichen Runen abgeleitet worden sind, zum Beispiel die so genannten Wolfsangeln. 215 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Der seit September 2000 verbotene Personenzusammenschluss "Blood & Honour" verwendete insbesondere eine an ein abgewandeltes, dreiarmiges Hakenkreuz erinnernde Triskele. Triskele Logo B&H Eine Strafbarkeit der Verwendung dieser Zeichen ist allerdings nur dann gegeben, wenn sie bei einem unbefangenen Dritten den Eindruck erwecken, es handele sich um Erkennungszeichen einer verbotenen Organisation. Rechtsextremisten gebrauchen darüber hinaus häufig eine den Runen ähnelnde Schriftform, um so den heidnisch-germanischen Ursprung des deutschen Volkes zu betonen und eine Traditionslinie zu ihrem eigenen vermeintlichen Germanentum zu ziehen. Eine weitere, heute mitunter in rechtsextremistischen Kreisen gebräuchliche Schriftform ist die Frakturschrift. Diese Schriftart war vom 16. bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts im deutschsprachigen Raum üblich. Runenähnliche Schrift und Odalrune - hier in Verbindung mit der verbotenen Wiking-Jugend Grußformen, Parolen und Losungen Während Symbole und Kennzeichen als optische Erkennungszeichen der nationalsozialistischen Ideologie unter das Strafrecht fallen, sind bestimmte Grußformen, Parolen und Lieder vor allem wegen ihrer Inhalte und ihrer Verwendung in der Zeit des "Dritten Reiches" als Ausdruck besonderer Systemnähe heute verboten. 216 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Zu derartigen Grußformen gehören: * "Heil Hitler", * "Sieg Heil", * "Sieg und Heil für Deutschland", * "Mit Deutschem Gruß" (unter anderem als Schlussformel für Briefe). Zu den Grußformen des Nationalsozialismus ist als charakteristische Geste auch der so genannte "Deutsche Gruß" bzw. "Hitlergruß" zu rechnen. Der "Deutsche Gruß" bzw. "Hitlergruß" ist ein Verstoß gegen SS 86 a StGB. Die deutsche Neonazi-Szene verwendete seit den 1970er Jahren eine durch Michael Kühnen2 initiierte Abwandlung des "Deutschen Grußes", den so genannten "Widerstandsgruß" bzw. "Kühnengruß". Hierbei sind bei erhobenem und ausgestrecktem rechten Arm Daumen, Zeigeund Mittelfinger der Hand von einer Faust abgespreizt, wobei sie praktisch ein "W" bilden. Diese Grußform ist ebenfalls strafbar. "Deutscher Gruß" oder "Hitlergruß" "Widerstands-" oder "Kühnengruß" Rechtsextremistische Bands zeigen bei ihren Auftritten häufig den "Hitlergruß" und animieren auch das Publikum dazu. Zusammen mit einschlägigen Texten ist das ein offenes Bekenntnis zum Nationalsozialismus. Verbotene Losungen des "Dritten Reiches" sind: * "Ein Volk, ein Reich, ein Führer" (allgemeine Losung des "Dritten Reiches"), * "Deutschland erwache" (Losung der SA), * "Meine / Unsere Ehre heißt Treue" (Losung der SS), * "Blut und Ehre" (Losung der Hitlerjugend). 2 Michael Kühnen (1955 - 1991) war ein führender Kopf der Neonazi-Szene und Organisationsleiter der 1983 verbotenen "Aktionsfront Nationaler Sozialisten / Nationaler Aktivisten" (ANS / NA) 217 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Die im Rahmen rechtsextremistischer Proteste gegen die Wehrmachtsausstellung im Jahr 1999 aufgekommene Parole "Ruhm und Ehre der WaffenSS" war in ihrer strafrechtlichen Relevanz umstritten. Sie wurde zunächst als Verstoß gegen SS 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB angesehen. Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsauffassung nicht bestätigt. Jedoch kommt eine Strafbarkeit nach SS 130 Abs. 4 StGB in Betracht, wenn öffentlich oder in einer Versammlung der öffentliche Friede in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch gestört wird, dass die nationalsozialistische Gewaltund Willkürherrschaft gebilligt, gerechtfertigt oder verherrlicht wird. Codes Darüber hinaus verwendet die rechtsextremistische Szene häufig interne, aus Ziffernoder Buchstabenkombinationen bestehende Codes: 14 Words ist die Abkürzung der Parole des amerikanischen Neonazi-Führers David Lane ("American Nazi Party") "We must secure the existence of our people and a future for white children" - von deutschen Rechtsextremisten übernommen: "Wir müssen den Erhalt unserer Rasse sichern und eine Zukunft für weiße Kinder". 168 : 1 bezieht sich auf das Bombenattentat des amerikanischen Rechtsextremisten Timothy Mc Veigh auf ein Regierungsgebäude in Oklahoma City im Jahr 1995, bei dem 168 Menschen getötet wurden. Mc Veigh wurde zum Tode verurteilt und 2001 hingerichtet. ZOG bedeutet "Zionist Occupied Government" ("zionistisch okkupierte Regierung"). WAR bedeutet "White Arian Resistance" ("weißer arischer Widerstand"). 18 steht für den ersten ("A") und achten ("H") Buchstaben des Alphabets - als Abkürzung für "Adolf Hitler". 28 steht für den zweiten ("B") und achten ("H") Buchstaben des Alphabets - als Abkürzung für die in Deutschland verbotene Organisation "Blood & Honour" (B & H). 88 steht für den achten ("H") Buchstaben des Alphabets - als Abkürzung für "Heil Hitler". 218 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Auch die Ziffernkombination "14 / 88" ist eine häufig gebrauchte, rechtsextremistische Grußformel mit der oben genannten Bedeutung. Auf diese Weise lässt sich jede Aussage verschlüsseln. Kritische Erkennungsnummern Häufig gibt es Menschen, die auf ihren Kfz-Kennzeichen ihre Initialen und das Geburtsjahr verwenden möchten. Manchmal kommt es dann zu Kombinationen, die besonders gern von Rechtsextremisten genutzt werden. Daher empfiehlt die Bundesregierung den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen, keine Buchstabenund Ziffernkombinationen bei Kfz-Kennzeichen zu vergeben, die auf nationalistische Vereinigungen und Einrichtungen sowie andere umstrittene Organisationen und Parteien hinweisen. In Brandenburg gesperrte Buchstabenkombinationen sind daher: HJ = Hitler Jugend Jugendund Nachwuchsorganisation der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeitspartei (NSDAP) NS = Nationalsozialismus völkisch-antisemitisch-national-sozial-revolutionäre Bewegung in Deutschland mit der Partei NSDAP (1920-1945) KZ = Konzentrationslager Auf Veranlassung der nationalsozialistischen Führung erfolgte im Dritten Reich (1933-1945) in den Konzentrationslagern bürokratisch und industriell durchorganisierter Mord an unzähligen Menschen. SA = Sturmabteilung Sie war die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP (1920-1945) und spielte als Ordnergruppe eine entscheidende Rolle beim Aufstieg der Nationalsozialisten, die 1933 die Weimarer Republik abschafften und die NS-Diktatur einführten. 219 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 SS = Schutzstaffel der NSDAP Sie hat in der Zeit des nationalsozialistischen Dritten Reichs (1933-1945) maßgeblich den Holocaust betrieben. Rechtsextremisten nutzen daher andere Ziffernkombinationen, damit Gleichgesinne sie erkennen. Ebenso dokumentieren sie damit nach außen ihre antidemokratische Einstellung. Zu diesen rechtextremistischen Kombinationen zählen: 14 (words) ist die Abkürzung der Parole des amerikanischen Neonazi-Führers David Lane ("American Nazi Party") - "We must secure the existence of our people and a future for white children" 18 steht für den ersten ("A") und den achten ("H") Buchstaben des Alphabets - als Abkürzung für Adolf Hitler. 28 steht für den zweiten ("B") und den achten ("H") Buchstaben des Alphabets - als Abkürzung für Blood & Honour (eine im Jahr 2000 verbotene Skinheadorganisation). 88 steht für den achten ("H") Buchstaben des Alphabets - als Abkürzung für Heil Hitler. Manchmal verbinden Rechtsextremisten eine Buchstabenkombinationen mit einer kritischen Ziffernkombination: "JN" steht für "Junge Nationaldemokraten", die Jugendorganisation der rechtsextremistischen NPD; "18" für Adolf Hitler. 220 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus OHV JN 18 JN 18 Seit Dezember 2009 werden von brandenburgischen Kfz-Zulassungsstellen keine Kennzeichen mehr neu vergeben, die wie folgt enden: "88" "188" "888" "1888" "8888" "8818" Auch die Kombinationen "HH 18" sowie "AH 18" sind seitdem für Neuvergaben gesperrt. Bekleidung Aktionsorientierte Rechtsextremisten haben in der Vergangenheit ihre Gesinnung häufig durch ein nahezu uniformiertes Erscheinungsbild zum Ausdruck gebracht. Dieses Aussehen orientierte sich vor allem an der an sich ursprünglich nicht rechtsextremistischen Subkultur der Skinheads: So genannte Bomberjacken, Kampfstiefel und kurzrasierte Haare prägen auch heute noch das mediale Bild vom Rechtsextremismus. Allerdings haben sich die modischen Stile des Rechtsextremismus stark verändert und bieten kein eindeutiges Zuweisungsmerkmal mehr. Zum einen ist der Skinhead-Stil auch bei nicht rechtsextremistischen Jugendlichen anzutreffen. Zum anderen vermeiden Rechtsextremisten zunehmend ein martialisches, uniformiertes Auftreten und orientieren sich in der Öffentlichkeit eher an der Mainstream-Jugendkultur oder kopieren sogar Formen des Auftretens der linksextremistischen Autonomen-Szene. Im aktionsorientierten Rechtsextremismus werden Marken wie "LONSDALE", "CONSDAPLE" und "Thor Steinar" aber auch "Masterrace" ("Herrenrasse") oder "Rizist" (für "Widerstand") getragen. "LONSDALE" Beim Tragen unter der geöffneten Jacke sind die Buchstaben "NSDA" zu erkennen. Es handelt sich aber um einen weitverbreiteten Sportartikelhersteller, der sich von dem Missbrauch seiner Produkte ausdrücklich distanziert und in Kampagnen gegen Rassismus engagiert. 221 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 "CONSDAPLE" Auch bei "CONSDAPLE" ist die Sichtbarkeit der Buchstaben "NSDAP" das ausschlaggebende Element. Das Label dürfte im Gegensatz zu "LONSDALE" gezielt für einen Absatz unter Rechtsextremisten kreiert worden sein, da es ausschließlich in entsprechenden Szeneläden oder im einschlägigen Versandhandel erhältlich ist. "Eric and Sons" Die in Königs Wusterhausen ansässige Modemarke "Erik and Sons" unterstützte neben bekannten Vertrieben aus der Musikszene wie zum Beispiel PC Records und Opos Records den "Nationalen Widerstand Berlin". So geschehen am 10. Juli 2009 bei der Solidaritätsfeier des "Nationalen Widerstands Berlin". "Thor Steinar" Die xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Marke "Thor Steinar" betont einen nordischen Hintergrund. "Thor Steinar" verwendete zunächst ein aus zwei Runen zusammengesetztes, bei Rechtsextremisten beliebtes Logo. Dieses neu Logo wird von der Rechtsprechung in Berlin und Brandenburg sowie in anderen Bundesländern nicht als strafbar angesehen. Seit Anfang 2005 gebraucht die Firma ein strafrechtlich neutrales Logo. alt Immer seltener tragen Rechtsextremisten Aufnäher mit Losungen wie "Ich bin stolz ein Deutscher zu sein" oder die so genannten "Gaudreiecke", die sich an Kennzeichen der Hitlerjugend orientieren und der regionalen Zuordnung des Trägers dienen. Die öffentliche Verwendung von "Gaudreiecken" ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs gemäß SS 86 a StGB strafbar, da sie unabhängig davon, ob sie mit den von der Hitlerjugend verwendeten Abzeichen im Detail übereinstimmen, mit diesen zumindest verwechselbar sind. Zudem vermit222 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus teln sie ihren Trägern die gleichen Symbolwerte und erfüllen eine wichtige gruppeninterne Funktion als sichtbares Symbol geteilter Überzeugungen. Rechtsextremistische Musik Einen besonderen Fall rechtsextremistischer Symbolik stellt die SzeneMusik als gemeinschaftsbildendes Erkennungszeichen dar. Unter rechtsextremistischer Musik versteht man die Kombination rechtsextremistischer Texte mit verschiedenen Musikstilen (unter anderem Rock / Hardrock, "Hatecore", Heavy Metal, Gothic, Dark Wave, Schlager, Rockabilly, Volkslieder). Die Aufzählung zeigt, dass rechtsextremistische Musik nicht mit einem Musikstil verbunden ist, sondern ganz unterschiedlich klingen kann. Entscheidend für die Bewertung sind die Textinhalte. Musik des "Dritten Reichs" Die Zeit des Nationalsozialismus brachte eine Vielzahl von Kampfund Propagandaliedern hervor, die insbesondere zur Verherrlichung des Systems und seiner Organisationen dienten. An erster Stelle ist das so genannte "Horst-WesselLied" ("Die Fahne hoch, die Reihen fest geschlossen ...") zu nennen, das während der NS-Diktatur zu einer zweiten Nationalhymne bestimmt worden war. Das Absingen oder -spielen dieses Liedes verwirklicht wegen seiner deutlichen Übereinstimmung mit der Ideologie des Nationalsozialismus einen Straftatbestand. Weitere mit der nationalsozialistischen Ideologie eng verknüpfte und daher unter den SS 86 a StGB fallende Lieder sind beispielsweise: * "Vorwärts! Vorwärts!" ("Unsre Fahne flattert uns voran"), * "Ein junges Volk steht auf" (Lieder der Hitlerjugend), * "Sturm, Sturm, Sturm" (Liedgut der NSDAP), * "Brüder in Zechen und Gruben" (Kampflied der NSDAP), * "Siehst Du im Osten das Morgenrot" (NSDAP-Liedgut), * "Es stehet in Deutschland" (Kampflied der SA) und * "Wir sind die Sturmkolonnen ... es lebe Adolf Hitler" (SA-Liedgut). Das Oberlandesgericht Oldenburg hat 1987 entschieden, dass ein Straftatbestand auch dann gegeben ist, wenn ein Lied ohne oder mit anderem Text gespielt wird: "Gerade die Melodie macht Symbolkraft aus"3. Allerdings ha223 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 ben Nationalsozialisten vor allem in den 1920er Jahren einige Melodien von Arbeitervolksliedern übernommen und deren Texte geringfügig, aber an entscheidenden Stellen verändert. Deshalb sind bei der Beurteilung von Liedern, erst recht von einzelnen Melodien, immer die konkreten Umstände sowie die erkennbare Zielrichtung zu berücksichtigen. Verbotene Personenzusammenschlüsse Bundesweit wurden seit 1951 mehr als 100 rechtsextremistische Personenzusammenschlüsse, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richteten, verboten. Zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung hat der Gesetzgeber unter anderem folgende Instrumente vorgesehen: * Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz (verbotene Vereinigungen), * Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz (Verfassungswidrigkeit und Verbot von Parteien), * SS 32 Parteiengesetz (Vollstreckung eines Parteiverbotes), * SS 3 Vereinsgesetz (Vereinsverbot). Weil ein Parteioder Vereinsverbot in einer von Meinungsvielfalt und der Achtung der Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen geprägten Gesellschaft nur letztes Abwehrinstrument sein kann, muss vor einem Verbot die Verfassungsfeindlichkeit des Personenzusammenschlusses ausdrücklich nachgewiesen werden. Ein Verbot einer Partei kann nur das Bundesverfassungsgericht aussprechen. Vereine können dagegen durch Verfügung des Bundesinnenministers und bei ausschließlich regionalen Aktivitäten durch den Innenminister oder -senator des jeweiligen Bundeslandes verboten werden. Voraussetzung für ein Verbot ist eine aggressiv-kämpferische Tätigkeit gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Dabei kommt es nicht auf die Erfolgsaussichten an. Diese Zielrichtung ist insbesondere dann zu unterstellen, wenn eine Vereinigung in programmatischer Ausrichtung, Vorstellungswelt und Gesamtstil eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufweist. n Brandenburg wurden bisher fünf rechtsextremistische Organisationen verboten: Kameradschaft Schutzbund Deutschland (2006), Alternative Nationale Strausberger Dart Piercing und Tattoo Offensive 3 Urteil des OLG Oldenburg vom 5.10.1987, Az.: 1 Ss 481/87 224 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus (ANSDAPO), Kameradschaft Hauptvolk und deren Untergliederung Sturm 27 (beide 2005), Kameradschaft Oberhavel (1997), Direkte Aktion / Mitteldeutschland (JF) (1995). Verbotene rechtsextremistische Organisationen Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland wurden folgende rechtsextremistische Organisationen verboten: Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Senat von Berlin, Senator Bund junger Deutscher 06.08.1951 für Inneres Deutsche Sozialistische Senat von Berlin, Senator 09.08.1951 Partei (DSP) für Inneres Bund für Wahrheit und Freie und Hansestadt 21.03.1952 Recht Hamburg Polizeibehörde Deutsche Arbeiterpartei Bayerisches Staatsmini17.09.1952 (DAP) sterium des Innern Unpolitische InteressenBayerisches Staatsmini17.09.1952 gemeinschaft (UIG) sterium des Innern Vereinigung ehemaliger Bayerisches Staatsmini17.09.1952 Internierter in Moosburg sterium des Innern Sozialistische ReichsparBundesverfassungsge23.10.1952 tei (SRP) richt Deutscher Arbeiter-VerHessischer Minister des band (DAV), später: Bund 11.11.1952 Innern der Schaffenden Bund Deutscher Jugend Innenminister des Landes 07.01.1953 Hessen Hessen Stadtund Polizeiamt Bund Deutscher Jugend 13.01.1953 Bremen Technischer Dienst (NieNiedersächsischer Mini13.01.1953 dersachsen) ster des Innern 225 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Deutscher Heimatschutz Bayerisches Staatsmini13.01.1953 (DHS) sterium des Innern Freie und Hansestadt Bund Deutscher Jugend 14.01.1953 Hamburg Polizeibehörde Regierungspräsident Bund Deutscher Jugend 15.01.1953 Hannover Diskussionskreis der Bayerisches Staatsmini24.01.1953 ehemaligen SS sterium des Innern Technischer Dienst Bayerisches Staatsmini24.01.1953 (Bayern) sterium des Innern Nationale SammlungsbeInnenministerium Baden27.01.1953 wegung (NSB) Württemberg Arbeitsgemeinschaft Senator für Inneres Berlin 29.01.1953 Nation Europa Deutsche Gemeinschaft Regierungspräsident 09.02.1953 (DG) Koblenz Freie und Hansestadt Freikorps Deutschland 11.02.1953 Hamburg, Polizeibehörde Innenministerium BadenBund Deutscher Jugend 18.02.1953 Württemberg Deutsche Gemeinschaft Regierungspräsident 24.02.1953 (DG) Montabaur Sozialistische Jugend Senator für Inneres von 11.03.1953 Europas Berlin Vereinigung freier unabSenator für Inneres von 11.03.1953 hängiger Deutscher Berlin Deutsche Gemeinschaft Niedersächsischer Mini(DG) Landesgemein19.03.1953 schaft Niedersachsen ster des Innern 226 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Sozialistische Reichspartei (SRP), einschließlich: BundesverfassungsgeReichsfront Deutsche 23.10.1953 Reichsjugend, SRP-Frauricht enbund Europäische VerbinInnenminister des Landes dungsstelle (EVS) 15.06.1954 Nationale Sektion Schleswig-Holstein Vereinigung ehemaliger Angehöriger des SSHessischer Minister des 12.04.1956 Kavallerie-Korps in Bad Innern Wildungen Bund Deutscher NationalBundesminister des 25.09.1956 sozialisten (BDNS) Innern Bund für Deutschlands Senator für Inneres, 25.09.1956 Erneuerung Berlin Arbeitsgemeinschaft nie Senator für Inneres Berlin 25.09.1956 vergessene Heimat Gründungsausschuss der Senat von Berlin, Senator 10.11.1956 "Deutschen Gemeinschaft" für Inneres Regierungspräsident "Reichsjugend" (Höller) 08.06.1957 Düsseldorf Bundesverband der ehemaligen Internierten Regierungspräsident 17.04.1959 und EntnazifizierungsgeKöln schädigten e. V. (BIE) Soziales Hilfswerk für ZiRegierungspräsident 17.04.1959 vilinternierte e. V. (SHW) Düsseldorf Bund Nationaler StuSenator für Inneres, 14.01.1960 denten (BNS) Berlin 227 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Nationaljugend DeutschSenator für Inneres, 20.01.1960 lands (NJD) Berlin Bund Nationaler StuOberbürgermeister der denten (BNS) Hochschul01.04.1960 gruppe Marburg/Lahn Stadt Marburg/Lahn Bezirksregierung für Bund Nationaler StuRheinhessen auf Wei01.04.1960 denten (BNS) sung des Ministeriums des Innern Bund Nationaler StuFreie und Hansestadt denten (BNS) Hochschul12.04.1960 gruppe Hamburg Hamburg, Polizeibehörde Bund Nationaler StuRegierungspräsident 19.08.1960 denten (BNS) Hildesheim Präsident des NiederBund Nationaler Stusächsischen Verwal25.08.1960 denten (BNS) tungsbezirks Braunschweig Bund Nationaler StuRegierungspräsident 25.08.1960 denten (BNS) Aurich Bund Nationaler StuRegierungspräsident 05.01.1961 denten (BNS) Aachen Bund Nationaler StuRegierungspräsident 06.01.1961 denten (BNS) Köln Bund Nationaler StuRegierungspräsident 09.01.1961 denten (BNS) Münster Bund Nationaler StuInnenminister des Landes 14.02.1961 denten (BNS) Schleswig-Holstein Bund Nationaler StuBayerisches Staatsmini24.02.1961 denten (BNS) sterium des Innern Bund Nationaler StuInnenminister des Landes 06.03.1961 denten (BNS) Baden-Württemberg 228 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Bund Vaterländischer Regierungspräsident 12.07.1962 Jugend (BVJ) Hildesheim Bund Vaterländischer Regierungspräsident 12.07.1962 Jugend (BVJ) Lüneburg Bund Vaterländischer Regierungspräsident 12.07.1962 Jugend (BVJ) Osnabrück Bund Vaterländischer Innenministerium Baden13.07.1962 Jugend (BVJ) Württemberg Präsident des NiedersächBund Vaterländischer sischen Verwaltungsbe13.07.1962 Jugend (BVJ) zirks Braunschweig Präsident des NiederBund Vaterländischer sächsischen Verwal13.07.1962 Jugend (BVJ) tungsbezirks Oldenburg Bund Vaterländischer Regierungspräsident 13.07.1962 Jugend (BVJ) Stade Ministerium des Innern Bund Vaterländischer des Landes Rheinland13.07.1962 Jugend (BVJ) Pfalz Bund Vaterländischer Regierungspräsident 13.07.1962 Jugend (BVJ) Aachen Bund Vaterländischer Regierungspräsident 13.07.1962 Jugend (BVJ) Arnsberg Bund Vaterländischer Regierungspräsident 13.07.1962 Jugend (BVJ) Detmold Bund Vaterländischer Regierungspräsident 13.07.1962 Jugend (BVJ) Düsseldorf Bund Vaterländischer Regierungspräsident 13.07.1962 Jugend (BVJ) Köln Bund Vaterländischer Regierungspräsident 13.07.1962 Jugend (BVJ) Münster 229 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Bund Vaterländischer Innenminister des Landes 13.07.1962 Jugend (BVJ) Schleswig-Holstein Bund Vaterländischer Bayerisches Staatsmini14.07.1962 Jugend (BVJ) sterium des Innern Bund Vaterländischer Freie und Hansestadt Jugend (BVJ) und FreunHamburg, Behörde für 16.07.1962 deskreis Vaterländischer Inneres Jugend Bund Vaterländischer Regierungspräsident 17.07.1962 Jugend (BVJ) Aurich Bund Vaterländischer Regierungspräsident 17.07.1962 Jugend (BVJ) Hannover Stahlheim e. V. - Bund Ministerpräsident des der Frontsoldaten, Orts03.03.1966 Landes Rheinland-Pfalz gruppe Bad Bergzabern Vereinigung der eheNiedersächsischer Minimaligen SS-Division 03.05.1966 ster des Innern "Nordland" Wehrsportgruppe HoffBundesminister des 16.01.1980 mann (WSG) Innern Volkssozialistische Bewegung Deutschlands/Partei Bundesminister des der Arbeit (VSBD/PdA), 14.01.1982 Innern einschließlich: Junge Front (JF) Wehrsportgruppe WolfsMinisterium des Innern und 14.04.1983 pack/Sturm 12 für Sport Rheinland-Pfalz Freundeskreis Deutsche Bundesminister des 24.11.1983 Politik (FK) Innern 230 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Unabhängiger Wählerkreis Würzburg - ArbeitsBayerisches Staatsminikreis für Wiedervereini17.02.1984 sterium des Innern gung und Volksgesundheit (UWK) Nationale Sammlung (NS) Bundesminister des Innern 27.01.1989 Nationalistische Front (NF) Bundesminister des Innern 26.11.1992 Deutsche Alternative Bundesminister des 08.12.1992 (DA) Innern Deutscher KameradNiedersächsischer Minischaftsbund Wilhelms18.12.1992 ster des Innern haven (DKB) Bundesminister des Nationale Offensive (NO) 21.12.1992 Innern Bayerisches StaatsminisNationaler Block (NB) 07.06.1993 terium des Innern Heimattreue Vereinigung Innenministerium Baden08.07.1993 Deutschlands (HVD) Württemberg Freundeskreis Freiheit für Innenministerium Nord25.08.1993 Deutschland (FFD) rhein-Westfalen Bundesminister des Wiking-Jugend e. V. (WJ) 10.11.1994 Innern Freiheitliche Deutsche Bundesminister des 22.02.1995 Arbeiterpartei (FAP) Innern Freie und Hansestadt Nationale Liste (NL) Hamburg, Behörde für 23.02.1995 Inneres Direkte Aktion / MittelInnenminister des Landes 05.05.1995 deutschland (JF) Brandenburg 231 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Bayerisches StaatsminiSkinheads Allgäu 23.07.1996 sterium des Innern Kameradschaft OberInnenminister des Landes 14.08.1997 havel Brandenburg Heide-Heim e. V. (HamInnenministerium Nieburg) mit Heideheim e. V. 09.02.1998 dersachsen (Buchholz) Behörde für Inneres Hamburger Sturm 11.08.2000 Hamburg Blood & Honour (B&H), Bundesminister des Division Deutschland, 14.09.2000 Innern einschl. White Youth (WY) Skinheads Sächsische Schweiz (SSS), einschließlich deren AufbauSächsisches Staatsminiorganisation" (SSS-AO) 05.04.2001 sterium des Innern und der Nachfolgeorganisation Nationaler Widerstand Pirna * Innenministerium des Bündnis nationaler SoziaLandes Schleswig-Hol07.03.2003 listen für Lübeck (BNS) stein Bayerisches StaatsminiFränkische Aktionsfront 19.12.2003 sterium des Innern Kameradschaft Tor "MäInnensenator des Landes delgruppe" der Kamerad07.03.2005 Berlin schaft Tor Berliner Alternative SüdInnensenator des Landes 07.03.2005 Ost (BASO) Berlin Kameradschaft HauptMinisterium des Innern volk mit Untergliederung 06.04.2005 des Landes Brandenburg Sturm 27 232 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Organisation Verbotsbehörde Verbotsdatum Ministerium des Innern ANSDAPO 04.07.2005 des Landes Brandenburg Ministerium des Innern Schutzbund Deutschland 26.06.2006 des Landes Brandenburg Sächsisches StaatsminiKameradschaft Sturm 34 23.04.2007 sterium des Innern Innenministerium des Blue White Street Elite 01.04.2008 Landes Sachsen-Anhalt Collegium Humanum Bundesministerium des 07.05.2008 (CH) Innern Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens Bundesministerium des 07.05.2008 des Holocaust Verfolgten Innern (VRBHV) Heimattreue Deutsche Bundesministerium des 31.03.2009 Jugend e. V. (HDJ Innern Kameradschaft MecklenInnenministerium des burgische Aktionsfront Landes Mecklenburg28.05.2009 (M.A.F.) Vorpommern Innensenator des Landes Frontbann 24 05.11.2009 Berlin 233 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Kennzeichen verbotener Personenzusammenschlüsse "Volkssozialistische Bewegung Deutschlands / Partei der Arbeit" (VSBD / PDA) Das Keltenkreuz war Symbol der VSBD. Deren Verbot im Jahre 1982 beinhaltete auch das Verbot des Keltenkreuzes in der von dieser Organisation verwendeten Form. Eine "isolierte" Verwendung des Keltenkreuzes ist nur dann strafbar, wenn weitere konkrete Umstände auf die VSBD hinweisen. "Aktionsfront Nationaler Sozialisten" (ANS) negatives Hakenkreuz "Sig"-Rune mit angesetzten Spitzen "Nationale Sammlung" (ANSErsatzorganisation) 234 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus "Deutsche Alternative" (DA) "Blood & Honour" (B & H) "White Youth" mit Triskele "Nationale Offensive" (NO) Nationaler Block (NB) "Wiking-Jugend" (WJ) Die "Wiking-Jugend" verwendete als eines ihrer Symbole auch die "Odalrune". Ohne Bezug zur WJ ist dieses Zeichen nicht strafbar. 235 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 "Nationale Liste" (NL) "Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei" (FAP) "Förderwerk Mitteldeutsche Jugend" (FMJ), später "Direkte Aktion / Mitteldeutschland" (JF) "Kameradschaft Oberhavel" "Kameradschaft Hauptvolk" ANSDAPO mit Sonnenrad "Nationalistische Front" (NF) Die Darstellung des Sonnenrades ist ohne Bezug zur ANSDAPO nicht strafbar. 236 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus Rat und Hilfe Mit rechtsextremistischen Phänomenen beschäftigt sich eine Vielzahl von Behörden und - teils staatliche, teils private - Institutionen, Gremien und Initiativen. Verfassungsschutz Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder haben die gesetzlich bestimmte Aufgabe, Strukturen und Aktivitäten von extremistischen Organisationen auch mit verdeckten Methoden, so genannten nachrichtendienstlichen Mitteln, zu beobachten, aktuelle Entwicklungen festzustellen und hierüber die politisch Verantwortlichen sowie die Öffentlichkeit zu unterrichten. Sie haben keine polizeilichen Zwangsbefugnisse. Neben den jährlich erscheinenden Verfassungsschutzberichten veröffentlichen die Verfassungsschutzbehörden regelmäßig Informationsmaterial zu Themen des politischen Extremismus und bieten für interessierte Gruppen nach Vereinbarung auch fachbezogene Informationsvorträge an. Verfassungsschutz Brandenburg Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Abteilung Verfassungsschutz Henning - von - Tresckow - Str. 9 - 13 14467 Potsdam Tel.: (0331) 866 - 25 00 Fax: (0331) 866 - 26 09 E-Mail: info@verfassungsschutz-brandenburg.de Internet: www.verfassungsschutz.brandenburg.de Polizeilicher Staatsschutz Aufgabe des polizeilichen Staatsschutzes ist die Ermittlung und Aufklärung politisch motivierter Straftaten nach der Strafprozessordnung (StPO). Zur Gefahrenabwehr hat der Staatsschutz die in den Polizeigesetzen der Länder vorgesehenen Befugnisse. Im Land Brandenburg gibt es zwei Polizeipräsidien mit ihren insgesamt 15 Schutzbereichen und das Landeskriminalamt. Dort bieten Beamte Unterstützung an, wenn es darum geht, Straftaten vorzubeugen und anzuzeigen. 237 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Polizeipräsidium Potsdam Bürgertelefon: 0700 3333 0331 Polizeipräsidium Frankfurt (Oder) Bürgertelefon: 0700 3333 0335 Landerskriminalamt Tel.: 03334 388 - 0 Weitere Informationen finden sie unter: www.polizei.brandenburg.de Koordinierungsstelle Tolerantes Brandenburg Die Koordinierungsstelle unterstützt die Umsetzung des Handlungskonzeptes Tolerantes Brandenburg der Landesregierung gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit. Sie initiiert und begleitet den Aufund Ausbau von Trägerstrukturen und Netzwerken zur Festigung der Bürgergesellschaft. Sie fungiert dabei als Ansprechpartner für regionale und landesweite Akteure, Initiativen und lokale Bündnisse und nimmt eine Brückenfunktion zwischen Zivilgesellschaft und Landesregierung wahr. Wichtige Partner sind - neben den Ressorts der Landesregierung - vor allem das landesweit wirkende Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit, die Mobilen Beratungsteams (MBT), die Regionalen Arbeitsstellen für Ausländerfragen, Jugendarbeit und Schule Brandenburg (RAA) und der Verein Opferperspektive. Gefördert und begleitet werden außerdem Träger und Projekte mit örtlicher bzw. regionaler Ausrichtung. Koordinierungsstelle Tolerantes Brandenburg der Landesregierung im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Heinrich-Mann-Allee 107 Haus 1 a 14473 Potsdam Tel.: (0331) 866 - 35 60 Fax.: (0331) 866 - 35 66 238 Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus E-Mail: angelika.thiel-vigh@mbjs.brandenburg.de Internet: www.tolerantes.brandenburg.de Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelte Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) überprüft Veröffentlichungen aller Art - zum Beispiel Bücher, Filme, CDs, Computerprogramme, Homepages im Internet auf jugendgefährdende Inhalte. Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende sowie den Krieg verherrlichende Schriften. Die BPjM wird auf Antrag einer Stelle, die vom Gesetz dazu besonders ermächtigt ist, oder durch die Anregung einer Behörde beziehungsweise eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe aktiv. Im Falle eines jugendgefährdenden Inhalts wird das jeweilige Produkt "indiziert", das heißt seine Verbreitung unterliegt Beschränkungen. Es darf zum Beispiel Kindern und Jugendlichen nicht mehr frei zugänglich gemacht werden. Die BPjM veröffentlicht regelmäßig fortgeschriebene Übersichten zu den indizierten Medien. Von einer Indizierung zu unterscheiden sind die in Zusammenhang mit einem Strafverfahren ergehenden Entscheidungen wie die polizeiliche Beschlagnahmung oder die spätere gerichtliche Einziehung solcher Produkte. Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Rochusstr. 10 53123 Bonn Tel.: (0228) 96 21 03 - 0 Fax: (0228) 37 90 14 E-Mail: info@bpjm.bund.de Internet: www.bundespruefstelle.de 239 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 9.2 Personenpotenziale Mitgliederzahlen rechtsextremistischer Gruppierungen (zum Teil geschätzt) Brandenburg 2009 2010 unorganisierte, insbesondere subkulturelle und gewaltbereite Rechtsextremisten* 480 450 organisierte und unorganisierte Neonationalsozialisten 320 380 NPD** 320 370 DVU 150 0 sonstige rechtsextremistische Organisationen 50 50 gesamt 1.320 1.250 Mehrfachmitgliedschaften 90 80 tatsächliches Personenpotenzial 1.230 1.170 * Die Zahl der subkulturell geprägten und sonstigen gewaltbereiten Rechtsextremisten, darunter Skinheads, wird unter Berücksichtigung von Dunkelziffern und möglichen Doppelzählungen aus folgenden Teilgrößen errechnet: a) namentlich bekannte extremistisch motivierte Gewalttäter, die im Berichtsjahr straffällig geworden sind; b) bezifferbare Gruppen extremistisch motivierter, namentlich nicht bekannter Gewalttäter, die im betrachteten Jahr straffällig geworden sind; c) namentlich bekannte extremistisch motivierte Gewalttäter, die in vergangenen Jahren straffällig geworden und bei denen konkrete Anhaltspunkte für eine fortdauernde Gewaltbereitschaft gegeben sind; d) extremistisch orientierte Personen, denen keine einschlägigen Gewalttaten nachzuweisen sind, die aber aufgrund konkreter Einzelerkenntnisse (mutmaßliche Beteiligung an Gewalttaten, Verhalten, Äußerungen und so weiter) als gewaltbereit gelten müssen. ** Die Mitgliederzahl der NPD wird unter Berücksichtigung der Unterorganisation "Junge Nationaldemokraten" (JN) angegeben. 240 Personenpotenziale Mitgliederzahlen linksextremistischer Gruppierungen (zum Teil geschätzt) Brandenburg 2009 2010 Autonome* 300 300 Anarchisten Einzelpersonen DKP 100 100 KI - 15 MLPD 20 15 Rote Hilfe 150 170 sonstige linksextremistische Organisationen 75 90 gesamt** 660 690 Mehrfachmitgliedschaften 60 75 tatsächliches Personenpotenzial 600 615 * Die Zahl der Angehörigen autonomer Gruppen wird unter Berücksichtigung von Dunkelziffern und möglichen Doppelzählungen aus folgenden Teilgrößen errechnet: a) namentlich bekannte extremistisch motivierte Gewalttäter, die im Berichtsjahr straffällig geworden sind; b) bezifferbare Gruppen extremistisch motivierter, namentlich nicht bekannter Gewalttäter, die im betrachteten Jahr straffällig geworden sind; c) namentlich bekannte extremistisch motivierte Gewalttäter, die in vergangenen Jahren straffällig geworden und bei denen konkrete Anhaltspunkte für eine fortdauernde Gewaltbereitschaft gegeben sind; d) extremistisch orientierte Personen, denen keine einschlägigen Gewalttaten nachzuweisen sind, die aber aufgrund konkreter Einzelerkenntnisse (mutmaßliche Beteiligung an Gewalttaten, Verhalten, Äußerungen usw.) als gewaltbereit gelten müssen. ** Mitglieder linksextremistisch beeinflusster Organisationen sind nicht mitgezählt. 241 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Mitgliederzahlen ausländerextremistischer und islamistischer Gruppierungen (zum Teil geschätzt) Brandenburg 2009 2010 Islamisten 50 60 davon IGMG Einzelpersonen Linksextremisten 255 200 davon KONGRA-GEL* 200 150 Nationalistische Extremisten 35 35 gesamt* 340 295 * Hier werden auch mit Verbot belegte Gruppen mitgezählt. 242 Extremistische Parteien und Gruppierungen 9.3 Extremistische Parteien und Gruppierungen "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) und Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" (JN) Gründungsjahr: 1964 Sitz: Berlin in Brandenburg aktiv seit: 1990 Mitglieder in Brandenburg: 370 für Brandenburg relevante regionale und überregionale Publikationen: "Deutsche Stimme", "Zündstoff-Deutsche Stimme für Berlin-Brandenburg" Internetadressen: www.brandenburg.npd.de www.npd.de "Deutsche Volksunion" (DVU) Gründungsjahr: 1987 Sitz: München in Brandenburg aktiv bis: 2011 Mitglieder in Brandenburg: 0 für Brandenburg relevante überregionale Publikation: "National-Zeitung" (NZ) Internetadressen: www.dvu-brandenburg.de www.die-rechte.info 243 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) Gründungsjahr: 1968 Sitz: Essen in Brandenburg aktiv seit: 1990 Jugendorganisation: "Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend" (SDAJ) Studentenorganisation: "Assoziation Marxistischer StudentInnen" (AMS) Mitglieder in Brandenburg: 100 für Brandenburg relevante regionale und überregionale Publikationen: "Unsere Zeit" (UZ), "Roter Brandenburger" (DKP Landesverband Brandenburg), "Trotz alledem!" (Zeitung der DKP Potsdam & Umland), "Rote Kalenderblätter" (DKP Landesverband Brandenburg) Internetadressen: www.dkpbrandenburg.de www.dkp.de "Rote Hilfe e. V." (RH) Gründungsjahr: 1975 Sitz: Göttingen in Brandenburg aktiv seit: 1993 Mitglieder in Brandenburg: 170 für Brandenburg relevante überregionale Publikationen: "Die Rote Hilfe" Internetadressen: www.rote-hilfe.de 244 Extremistische Parteien und Gruppierungen "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) Gründungsjahr: 1982 Sitz: Gelsenkirchen in Brandenburg aktiv seit: 1990 Jugendorganisation: "Rebell" Kinderorganisation: "Rotfüchse" Frauenorganisation: "Courage" Mitglieder in Brandenburg: 15 für Brandenburg relevante überregionale Publikationen: "Rote Fahne" Internetadressen: www.mlpd.de "Volkskongress Kurdistans" (KONGRA-GEL) Gründungsjahr (als PKK): 1978 in der Türkei Sitz: Nord-Irak in Brandenburg aktiv seit: 1993 Mitglieder in Brandenburg: 150 Publikationen: "Serxwebun" (Unabhängigkeit), "Yeni Özgür Politika" (Neue Freie Politik) Internetadressen: www.kongra-gel.org internationale Teilorganisation: "Koordination der kurdischdemokratischen Gesellschaft in Europa" (CDK) Betätigungsverbot für die PKK in Deutschland durch den Bundesminister des Innern am 26.11.1993 245 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 "Kommunistische Initiative" (KI) Gründungsjahr: 2008 in Brandenburg aktiv seit: 2010 Mitglieder in Brandenburg: 15 für Brandenburg relevante überregionale Publikationen: Informationsbulletin Internetadressen: www.kommunistische-initiative.de 246 Glossar 9.4 Glossar Anarchismus Die Anhänger des Anarchismus streben eine "herrschaftsfreie" Gesellschaft ohne gesellschaftliche Normen an. In Deutschland gibt es anarchistische Kleinparteien und Kleingruppen, die sich zum Teil auf klassische Theoretiker des Anarchismus wie Michael Bakunin, Errico Malatesta oder Pierre-Joseph Proudhon berufen. Sie haben im Gesamtspektrum des Linksextremismus nur eine randständige Bedeutung. Symbole und einige Forderungen der Anarchisten werden zum Teil auch von Autonomen (siehe "Autonome / Autonome Antifa") genutzt. Diese lehnen jedoch die festen Organisationsformen der "klassischen" Anarchisten ab. Anti-Antifa Die "Anti-Antifa" ist eine überwiegend von Neonationalsozialisten (siehe "Neonazismus / Neonationalsozialismus") betriebene Kampagne. Dies geschieht durch die Einrichtung eines gemeinsamen Feindbildes: die "Antifa" (siehe "Autonome / Autonome Antifa"). So wie "Antifa"-Angehörige Daten über Rechtsextremisten sammeln, kopieren die Rechtsextremisten dieses Vorgehen und tragen Daten über "Antifa"-Aktivisten zusammen. Hierbei können auch Vertreter demokratischer Verbände oder staatlicher Instanzen ins Visier der Extremisten geraten. Ihre Daten über "Antifa"-Angehörige tauschen Neonationalsozialisten untereinander aus. Diese Datensammlungen sollen die dort erfassten Personen bedrohen und einschüchtern. Anti-Deutsche "Anti-Deutsche" sind eine Bewegung, die aus der "autonomen Antifa" (siehe "Autonome / Autonome Antifa") hervorgegangen ist. Ihr Verständnis von "Antifaschismus" benennt den von den Nationalsozialisten propagierten Antisemitismus als den Kern des Faschismus (zum Faschismus siehe "Rechtsextremismus" und "Nationalsozialismus"). Wer Antifaschist sein wolle, so argumentieren sie, müsse deswegen in erster Linie ein Anti-Antisemit sein. "Anti-Deutsche" sehen ihre unbedingte Solidarität mit Israel in dieser Haltung begründet. "Anti-Deutsche" tragen oft auf Demonstrationen Israel-Fahnen mit sich. Der Name "Anti-Deutsche" geht auf die Überzeugung zurück, dass jeder deutsche Staat antisemitisch und somit faschis247 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 tisch sei und deswegen schon von vorn herein jegliche Daseinsberechtigung verwirkt habe. Slogans wie "Wer Deutschland liebt, muss scheiße sein, wir hau'n alles kurz und klein" dokumentieren diese Ideologie. Antisemitismus Antisemiten behaupten, es gebe eine geheime weltweite Verschwörung des Judentums gegen den Rest der Welt. Der Kapitalismus wird genauso als Auswuchs der jüdischen Weltverschwörung angesehen wie der Kommunismus, Rassismus, Islamismus und Imperialismus. Der Erfinder des Begriffes "Antisemitismus", Wilhelm Marr (1819-1904), betrachtete sogar die gesamte moderne Welt als Ergebnis eines angeblichen jüdischen Komplotts. Oft wird von Antisemiten ein Buch mit dem Titel "Protokolle der Weisen von Zion" als Beleg für ihre Verschwörungsfantasien herangezogen. Jedoch ist das Buch eine plumpe Fälschung, welche Anfang des 20. Jahrhunderts entstand. Rechtsextremistische Antisemiten meinen, Demokratie sei den Deutschen "wesensfremd" und nach 1945 von "Angloamerikanern sowie Juden" mittels "Umerziehung" aufgezwungen worden. Sie bezeichnen die freiheitliche demokratische Grundordnung als "ZOG" (siehe auch "Zionist Occupied Government"), als "zionistisch besetzte Regierung". Kritische Auseinandersetzung mit dem "Dritten Reich" betrachten sie als jüdischen Angriff auf die "deutsche Art". Einerseits leugnen sie den organisierten Massenmord an europäischen Juden im "Dritten Reich", andererseits beschuldigen sie die Überlebenden, vom Holocaust-Gedenken profitieren zu wollen. Linksextremistische Antisemiten verstehen Israel als "Brückenkopf des US-Imperialismus im Nahen Osten" und streiten dem Land jede Daseinsberechtigung ab. Islamistische Extremisten sind zum Teil - wie Rechtsextremisten auch - Rassisten, die Juden als Angehörige einer "verfluchten Rasse" verunglimpfen. Ähnlich wie linksextremistische Antisemiten betrachten Islamisten Israel als Teil einer "westlichen Verschwörung" gegen den Islam. Deswegen glauben sie auch nicht an einen Frieden im Nahen Osten, sondern fordern eine "Beendigung der jüdischen Existenz in Palästina", die sie durch Terroranschläge und Krieg erreichen wollen. Ausländerextremismus Extremisten ausländischer Herkunft verfechten in Deutschland Anliegen, die ihren Ursprung in den politischen und religiösen Konflikten der je248 Glossar weiligen Herkunftsländer haben. Sie gehen mit aggressiv-kämpferischer Propaganda und Gewalt gegen ihre Gegner vor. Damit schaden sie den auswärtigen Belangen der Bundesrepublik und dem inneren Frieden. Sie fordern mitunter extremen Gehorsam ihrer Mitglieder und treiben mit Gewalt "Spenden"-Gelder ein. Hinzu kommen Bestrafungsaktionen gegen ehemalige Mitglieder, die als "Verräter" bezeichnet werden. Solch aggressives Vorgehen hat bereits zu Betätigungsverboten ausländerextremistischer Organisationen geführt (siehe "Ausländerorganisationen, extremistische"). Ausländerorganisationen, extremistische Zu Organisationen ausländischer Extremisten in Deutschland zählen: a) linksextremistische Organisationen, die die bestehende soziale und politische Ordnung in ihren Heimatländern gewaltsam beseitigen und durch ein sozialistisches beziehungsweise kommunistisches Regime ersetzen wollen; b) extrem-nationalistische Vereinigungen, die Machtbeziehungsweise Gebietszuwachs für die eigene Nation und die Abschaffung oder Nichtgewährung von Minderheitenrechten aggressiv propagieren; c) separatistische Organisationen, die für die Loslösung ihrer Heimatregion aus bestehenden Staaten eintreten; d) islamistische Gruppierungen, die die Trennung von Religion und Staat zugunsten eines autoritären theokratischen Systems aufheben wollen und e) Gruppierungen, die in Verbindung mit Regierungsstellen ihrer Länder gegen Landsleute im Ausland, insbesondere Regimegegner, repressiv oder sogar terroristisch vorgehen. Autonome / Autonome Antifa Autonome lehnen gesellschaftliche Normen als Zwang ab und suchen nach einem freien, selbst bestimmten Leben in herrschaftsfreien Räumen. Bei ihnen kommen kommunistische und anarchistische Überzeugungen zusammen. Ideologisch reicht ihr Ursprung bis in die Anfänge der studentischen Protestbewegung der 1960er Jahre zurück. Sie werden dann als Extremisten vom Verfassungsschutz beobachtet, wenn sie gewalttätig oder gewaltbereit sind, oder Gewalt befürworten. 249 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Autonome besitzen meist kein einheitliches, verbindliches Weltbild. Oft folgen sie verschwommenen anarchistischen und anarcho-kommunistischen Vorstellungen oder spontanen aktionistischen Antrieben. Sie wollen das demokratisch verfasste Gemeinwesen bekämpfen und möglichst zerschlagen, da der Staat und sein "Repressionsapparat" sie an der Verwirklichung ihrer Absichten hindere. Gewalt - zum Beispiel gegen die Polizei - ist für Autonome oft die einzige Möglichkeit, einen Zusammenhalt innerhalb der Gruppe herzustellen, da alle Versuche sich zu organisieren, als "Machtgier" abgelehnt werden. Gewaltbereite Autonome bilden bei Demonstrationen "Schwarze Blöcke", von denen ein erhebliches Gewaltpotenzial ausgeht. Die "Autonome Antifa" hat sich dem Kampf gegen den "Faschismus" verschrieben. Der Faschismus-Begriff der "Autonomen Antifa" ist dabei sehr weit gespannt. Polizisten werden genauso als "Faschisten" bezeichnet, wie beispielsweise Lehrer, Selbständige oder sonstige Bürger, die sich den reißerischen Parolen nicht anschließen wollen. Wenn die "Autonome Antifa" gegen tatsächliche Rechtsextremisten vorgeht, sucht sie oft Anschluss an demokratische Gruppen. Innerhalb der "Autonomen Antifa" gibt es verschiedene, einander mitunter deutlich widersprechende Strömungen. Zusammenschlüsse halten oft nicht lange und zerbrechen aufgrund interner Streitigkeiten. Eine Strömung innerhalb der "Autonomen Antifa" sind die "Anti-Deutschen" (siehe "Anti-Deutsche"). Autonome Nationalisten "Autonome Nationalisten" werden dem rechtsextremistischen Spektrum der "Freien Kräfte" (siehe "Freie Kräfte / Freie Nationalisten") zugeordnet. Sie orientieren sich ideologisch unter anderem an nationalrevolutionären Ideen. Besonderes Merkmal ist die Übernahme von Verhaltensformen, die militanten Linksextremisten (siehe "Autonome / Autonome Antifa") zugerechnet werden. "Autonome Nationalisten" treten oft mit einem hohen Maß an Militanz gegen Polizeibeamte und politische Gegner auf. Wie gewaltbereite Linksextremisten bilden auch sie "Schwarze Blöcke". Innerhalb der neonationalsozialistischen Szene sind "Autonome Nationalisten" vor allem wegen ihres öffentlichen Erscheindungsbildes umstritten. Dschihad Dschihad bedeutet im Arabischen Anstrengung, innerer Kampf aber auch Heiliger Krieg. In der islamischen Kultur hat der Begriff verschiedene Be250 Glossar deutungen. Ein "Heiliger Krieg" kann beispielsweise eine innere spirituelle Auseinandersetzung sein. Andere wiederum verstehen darunter den bewaffneten Kampf gegen "Ungläubige" und "Feinde des Islam". Für militante Islamisten ist der bewaffnete Dschihad eine religiöse Pflicht. In ihrer angestrebten Ordnung eines idealisierten Islam hält sich angeblich jeder aus Einsicht und Gottesfurcht ganz von selbst an angestrebte moralische wie soziale Maßstäbe. Nur der Islam kenne die alleinige Herrschaft Gottes über alle Menschen, alle anderen politischen und sozialen Systeme sähen menschliche Einrichtungen vor (zum Beispiel das Parlament in der Demokratie), die die Menschen führen wollten. Dschihad sei deswegen ein Krieg zur Befreiung der Menschen von der Knechtschaft der Menschen. Durch den Dschihad werde der Mensch zum "Stellvertreter Gottes", dem es gelingen könne, ein "Reich Gottes auf Erden" zu errichten. In dieser Zielsetzung einer totalen Gesellschaft ähnelt der Dschihadismus kommunistischen Bewegungen (siehe "Kommunismus"). Es kann angesichts ihres totalitären Religionsverständnisses nicht verwundern, dass sich dschihadistische Gewalt zumeist gegen Muslime selbst richtet. Extremismus In der Alltagssprache werden die Begriffe "Extremismus" und "Radikalismus" häufig gleichbedeutend verwendet. Für den Verfassungsschutz bestehen hier aber entscheidende Unterschiede. Denn "radikale" Bestrebungen werden nicht vom Verfassungsschutz beobachtet, "extremistische" hingegen schon. Als "radikal" wird eine Bestrebung dann verstanden, wenn sie eine politische Problemstellung von der Wurzel (lateinisch "radix") her anpacken will, ohne dabei die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen zu wollen. Im Gegensatz dazu stehen "extremistische" Bestrebungen. Sie richten sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. So streben Teile des linksextremistischen Spektrums beispielsweise eine "Diktatur des Proletariats" an. Rechtsextremisten wollen statt dessen einen rassistischen "totalen Führerstaat" errichten. Und Islamisten sind auf einen "Gottesstaat" ausgerichtet. Gewalt wird dabei häufig als Mittel zur Durchsetzung der jeweiligen Ziele befürwortet, propagiert oder sogar praktiziert. Gemeinsam ist diesen extremistischen Gegenentwürfen die Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO). Das Bundesverfassungsgericht hat die Prinzipien der fdGO 1952 folgendermaßen definiert: 251 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 a) die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte; b) die Volkssouveränität; c) die Gewaltenteilung; d) die Verantwortlichkeit der Regierung; e) die Gesetzmäßigkeit der Regierung; f) die Unabhängigkeit der Gerichte; g) das Mehrparteienprinzip; h) die Chancengleichheit aller politischen Parteien und i) das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Extremistische Bestrebungen, die einen oder mehrere dieser Grundwerte abschaffen wollen, werden vom Verfassungsschutz beobachtet (siehe auch "Ausländerextremismus"; "Islamistischer Extremismus", "Linksextremismus"; "Rechtsextremismus"; "Terrorismus"). Extremistische Gefangenenhilfsorganisationen Sowohl Rechtsals auch Linksextremisten und islamistische Extremisten betreuen inhaftierte Sympathisanten und Mitglieder. Dazu stellen sie beispielsweise Rechtsanwälte zur Verfügung und Kontakte zur Außenwelt her. Für Extremisten ist die Arbeit mit Gefängnisinsassen deswegen bedeutsam, weil sie den Häftlingen einreden, "Kämpfer für die richtige Sache" zu sein. Das deutsche Strafrecht wird als "Gesinnungsstrafrecht" diffamiert. Solche Gefangenenhilfsorganisationen stellen ein Netzwerk zwischen Gefängnisinsassen und Extremisten her, das meist noch lange über die Haftdauer hinaus Bestand hat. Auf diese Weise "vermitteln" sie oft Häftlinge nach deren Entlassung in extremistische Kreise. Die "Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V." (HNG) ist die aktivste rechtsextremistische Gefangenenhilfsorganisationen in Deutschland. Sie wurde 1979 gegründet und vermittelt vornehmlich Kontakte zwischen Szeneangehörigen und Häftlingen und sorgt auf diesem Weg dafür, dass Rechtsextremisten auch während ihrer Haftzeit nicht ihre Haltung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung ändern. 252 Glossar Die "Rote Hilfe e. V." (RH) ist eine bundesweite Organisation, die politisch Aktive aus dem gesamten linksextremistischen Spektrum auf vielfältige Weise unterstützt. Die RH hat bundesweit über 4.000 Mitglieder. Sie rekrutieren sich überwiegend aus dem autonomen Spektrum. Mit Beratungsangeboten, Prozessbegleitung und Gefangenenbesuchen steht die RH tatsächlichen oder vermeintlichen linksextremistischen Tatverdächtigen und Straftätern bei. Sie beteiligt sich an den Rechtsanwaltsund Prozesskosten. Bei hohen Geldstrafen, Verlust des Arbeitsplatzes oder Haftstrafen gewährt sie auch finanzielle Hilfen zum Lebensunterhalt. Obwohl eigenständige Gefangenenhilfsorganisationen von islamistischen Extremisten bislang nicht bekannt sind, bemühen sich einzelne islamistische Gruppierungen intensiv um Gefangene in deutschen Gefängnissen, um sie auf Dauer für ihre jeweiligen Ideologien zu gewinnen. Faschismus siehe "Rechtsextremismus" und "Nationalsozialismus" Freie Kräfte / Freie Nationalisten Mitte der 1990er Jahre entwickelten Neonationalsozialisten das Konzept der "Freien Kräfte" beziehungsweise "Freien Nationalisten" als Reaktion auf zahlreiche Vereinsverbote. Ihre wesentlichsten Ausprägungen sind Kameradschaften (siehe "Kameradschaften") und "Autonome Nationalisten" (siehe "Autonome Nationalisten"). Einerseits bezeichnen sich Kameradschaftsmitglieder zum Teil selber als "Freie Kräfte" beziehungsweise "Freie Nationalisten", um sich von rechtsextremistischen Parteistrukturen abzugrenzen. Andererseits verwenden auch rechtsextremistische Personenzusammenschlüsse, die sich nicht als Kameradschaft definieren, diese Begrifflichkeit. Insbesondere seit den Verboten von Kameradschaften in mehreren Bundesländern nutzen viele Neonationalsozialisten auf ihren Transparenten oder Internet-Seiten nur noch den Begriff "Freie Kräfte" und versehen ihn mit einem lokalen Namenszusatz. Der Begriff kommt bei Neonationalsozialisten zunehmend nur noch unverbindlich zur Anwendung, um das eigene parteiungebundene Konzept zu verdeutlichen. Sie hoffen, damit den Sicherheitsbehörden weniger Angriffsflächen zu bieten. 253 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Fremdenfeindlichkeit Berührungsängste zwischen Personen unterschiedlicher Herkunft, die einander nicht kennen, sind menschlich und überwindbar. Jedoch sehen Rechtsextremisten in "Fremden" generell einen zu bekämpfenden Feind. Ihre Fremdenfeindlichkeit richten Rechtsextremisten gegen alle Menschen, die sie als "fremd" betrachten. Als vordergründige Unterscheidungsmerkmale ziehen sie Hautfarbe, Religion, vermutete Herkunft und Ähnliches heran. Opfer von Fremdenfeindlichkeit sind demnach Ausländer und Deutsche. Hierbei kommt es zu fremdenfeindlich motivierten Straftaten und nicht selten zu Gewaltstraftaten. Ihren Opfern sprechen Rechtsextremisten allein wegen des vermuteten "Fremdseins" die Menschenwürde und die Menschenrechte ab (siehe auch "Rassismus"). Geheimschutz Mit dem Begriff Geheimschutz bezeichnet man den Schutz staatlicher Interessen vor Ausspähungen und unbefugtem Zugriff. Insbesondere Informationen über verteidigungswichtige militärische Einrichtungen und so genannte kritische Infrastruktur (zum Beispiel Flughäfen) zählen dazu. Man unterscheidet den materiellen Geheimschutz (beispielsweise Nutzung von Panzerschränken, IT-Sicherheit) und den personellen Geheimschutz (Sicherheitsüberprüfungen). Der Geheimschutzbeauftragte ist verantwortlich für beide Bereiche. Rechtsgrundlage im Bereich personeller Geheimschutz ist das Brandenburgische Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Die Kennzeichnung, Aufbewahrung, Verwaltung und den Transport von Verschlusssachen (materieller Geheimschutz) regelt verbindlich für alle Landesbehörden die Verschlusssachenanweisung. Globalisierung Unter Globalisierung wird der Prozess zunehmender internationaler Verflechtung in den Bereichen Wirtschaft, Politik, Kultur und Kommunikation verstanden. Dieses gegenseitige globale Durchdringen und Zusammenrücken, welches beispielsweise Geldtransfer in Echtzeit rund um den Globus ermöglicht, vollzieht sich nicht überall gleich. Ebenso wirken sich vorhandene Chancen und Risiken in vielfältiger Weise unterschiedlich aus. Jedoch: All dies ist nichts Neues. Im Gegenteil. Seit der Mensch Räume erschlossen, besiedelt und angefangen hat, Handel zu treiben, globalisiert er sich und damit die Welt. In diesem prozesshaften Lauf der Dinge werden 254 Glossar Dynamik, Strukturen und Mitteleinsatz angepasst, verbessert und so einer unermüdlichen Modernisierung unterworfen. Individuen, Gesellschaften, Institutionen, Unternehmen, Kommunikationssysteme und Staaten sind daran beteiligt. Die Liberalisierung des Welthandels bildet den Rahmen und bindet in diesen Prozess immer mehr Akteure ein. Kritiker, Gegner und Skeptiker der Globalisierung finden sich im extremistischen wie im demokratischen Spektrum der Bevölkerung. Besonders Linksund Rechtsextremisten haben die Globalisierungskritik als eigenes Themenfeld entdeckt. Teilweise kann von extremistischen Kritikern erhebliche Gewalt ausgehen. Islamistischer Extremismus Islamistischer Extremismus ist eine Sammelbezeichnung für eine politische, sozialrevolutionäre und in sich teilweise sehr zerstrittene Bewegung, die von einer Minderheit der Muslime getragen wird. Ihre Anhänger fordern unter Berufung auf einen von ihnen politisch idealisierten Islam die "Wiederherstellung" einer "islamischen Ordnung". Sie verstehen den Islam als Gegenmodell zu westlichen, demokratischen Staatsund Gesellschaftsformen. Die von ihnen propagierte "islamische Ordnung" göttlichen Ursprungs (Scharia), die im Koran, in der Praxis der muslimischen Urgemeinde (Sunna) und in den biographischen Berichten über den Propheten (Hadithe) verbindlich vorgegeben sei, müsse alle Lebensbereiche regeln. Islamistische Extremisten glauben sich legitimiert, die "islamische Ordnung" mit Gewalt durchzusetzen. Sie beziehen sich dabei auf im Koran enthaltene Aufforderungen zum "Dschihad" (siehe "Dschihad"), den sie, abweichend von der Mehrheit der Muslime, als heilige Pflicht zum unablässigen Krieg gegen alle "Feinde" des Islams sowohl in muslimischen als auch in nichtmuslimischen Ländern verstehen. Manche greifen zu Mitteln des Terrorismus (siehe "Terrorismus"). Die Gewalt gegen die so genannten "Verräter des wahren Islam" richtet sich sehr häufig auch gegen Muslime, die nicht in das enge Weltbild der islamistischen Extremisten passen. Kameradschaften Kameradschaften (siehe auch "Freie Kräfte / Freie Nationalisten") entstanden als Reaktion auf Verbote rechtsextremistischer Organisationen in den 1990er Jahren. Rechtsextremisten glaubten, dass sie durch diese Art der Zusammenschlüsse einem vereinsrechtlichen Verbotsverfahren ausweichen könnten. Ihr Wirkungskreis ist lokal oder regional begrenzt, oft spiegelt sich dies in der Namensgebung wieder. Innerhalb der Kamerad255 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 schaften besteht eine Übereinstimmung zu gemeinsamer politischer Arbeit auf Basis rechtsextremistischer Grundorientierung. Ihre Binnenstruktur ist in der Regel streng hierarchisch aufgebaut. Letztlich ist das Selbstverständnis der NSDAP (siehe "Nationalsozialismus"), die sich nie als Partei, sondern immer als Hitler-Bewegung verstanden hat, das historisches Vorbild, dem Kameradschaften nacheifern. Die Verbote mehrerer neonationalsozialistischer Kameradschaften in Brandenburg haben zur Folge gehabt, dass sich Mitläufer von einem kleinen harten Kern überzeugter Rechtsextremisten losgelöst haben und in der rechtsextremistischen Szene nicht mehr in Erscheinung traten. Andere Neonationalsozialisten nutzen mittlerweile die Strukturen von NPD oder JN für ihre Aktivitäten. Das Kameradschaftsmodell scheint für Rechtsextremisten an Bedeutung zu verlieren. Kommunismus Kommunisten glauben an die Lehre von Karl Marx (1818-1883), der zufolge sich die gesamte Menschheitsgeschichte als Wechselspiel von Ausbeutung und Revolte dagegen verstehen ließe. Den an den Konflikten beteiligten Gruppen werden materielle Interessen unterstellt, die in der kommunistischen Lehre als "objektiv" verstanden werden. Sollen es in der Geschichtsauffassung der Kommunisten erst Sklavenhalter und Sklaven, dann Feudalherren und Bauern gewesen sein, die einen so genannten Klassenkampf führten, so stünden sich heute Bourgeoisie und das so genannte Proletariat gegenüber. Dieses Proletariat solle eine Diktatur einrichten, die den Übergang zu einer klassenlosen Gesellschaft einleiten werde. Besonders die von Wladimir I. Lenin (1870-1924) eingeführte Lehre, wonach das Proletariat dabei von einer Avantgarde geführt werden müsse, hat die Erscheinungsform kommunistischer Gruppen in den letzten Jahrzehnten geprägt. Von der marxistisch-leninistischen Orthodoxie abweichende kommunistische Strömungen berufen sich oft auf Berufsrevolutionäre wie Leo Trotzki, Josef Stalin oder Mao Zedong. Linksextremismus Kommunisten, Anarchisten, Trotzkisten und Autonome (siehe auch jeweils "Kommunismus", "Anarchismus" und "Autonome / Autonome Antifa") stellen die Hauptströmungen des Linksextremismus dar. Sie unterscheiden sich in einigen Punkten stark voneinander, sind sich aber in der Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einig. Für Linksextre256 Glossar misten ist die Demokratie in Deutschland nur ein Deckmantel für die von ihnen unterstellte eigentliche Macht des Kapitals. Sie gehen davon aus, dass sowohl Gewaltenteilung als auch die Unabhängigkeit der Gerichte in Wirklichkeit gar nicht gegeben seien, sondern nur vorgespielt würden. Ihr Ziel ist ein System, dass nichts mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu tun hat, sondern eine Diktatur über die Mehrheit und damit eine Bevormundung Andersdenkender bedeutet. Die von ihnen häufig genannten Werte "Gleichheit", "Freiheit" und "Gerechtigkeit" stellen sich bei näherem Hinsehen als Synonyme für die Zerstörung demokratischer Errungenschaften (zum Beispiel die Gewaltenteilung), für die Einschränkung persönlicher Freiheitsrechte (zum Beispiel die freie Berufswahl) und die Beseitigung des Rechts auf Eigentum dar. So unterschiedlich sie auch ausgerichtet sein mögen, verstehen sich doch alle linksextremistischen Organisationen als "antifaschistisch". Damit ist allerdings nur teilweise der Kampf gegen Rechtsextremismus gemeint. Gemeinsam ist linksextremistischen Gruppen die Ausdehnung des Faschismus-Begriffes auf demokratische Einrichtungen. Linksextremistische Parteien Linksextremistische Parteien verstehen sich als Kaderorganisationen, die eine revolutionäre Umwälzung vorbereiten wollen. Die in Brandenburg aktiven linksextremistischen Parteien "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) und "Kommunistische Partei Deutschlands" (KPD) sind marxistischleninistisch ausgerichtet. Die "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) orientiert sich daneben noch an den Lehren Josef Stalins und Mao Zedongs. Sporadisch treten auch trotzkistische Parteien, zum Beispiel die "Partei für Soziale Gleichheit" (PSG), bei Wahlen in Erscheinung. Nachrichtendienstliche Mittel Der Verfassungsschutz unterrichtet die Landesregierung und die Öffentlichkeit über Bestrebungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) richten, damit Maßnahmen für deren Verteidigung eingeleitet werden können. Für diesen Gesetzesauftrag sammelt der Verfassungsschutz Informationen über Extremisten. Der Verfassungsschutz gewinnt seine Informationen aus offen zugänglichen Quellen (beispielsweise Internet-Seiten, Zeitschriften, Flugblätter) und durch den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Die sachund per257 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 sonenbezogenen Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen werden ausgewertet und die daraus gewonnen Erkenntnisse an zuständige Stellen weitergegeben, um so die fdGO zu schützen. Das Brandenburgische Verfassungsschutzgesetz gestattet in SS 6, Absatz 3 unter anderem folgende nachrichtendienstliche Mittel: Einsatz nachrichtendienstlicher Quellen, Observation, Anwendung technischer Hilfsmittel wie Bildund Tonaufzeichnungen außerhalb des Schutzbereichs der Wohnung sowie Überwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs. Die Intensität solcher Maßnahmen ist unterschiedlich. Nach streng geregelten Verfahren genehmigen beziehungsweise kontrollieren parlamentarische Kontrollgremien den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Nachrichtendienstliche Quellen Das brandenburgische Verfassungsschutzgesetz erlaubt im SS 6, Absatz 3 den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel (siehe "Nachrichtendienstliche Mittel"), darunter unter anderem den Einsatz nachrichtendienstlicher Quellen. Das sind Personen, die aus unterschiedlichen Interessen Informationen aus dem Bereich des politischen Extremismus weitergeben, dem sie angehören oder in dem sie sich bewegen können. Sie sind keine Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörde. Ein Vertrauensverhältnis besteht zu solchen Personen ausdrücklich nicht. Der Geheimhaltung bedarf es, weil Identität und Verbindung zum Verfassungsschutz im Interesse der weiteren Informationsgewinnung geschützt werden müssen." Nationalsozialismus Nationalsozialismus war eine völkisch-antisemitisch-national-sozialrevolutionäre Bewegung in Deutschland (1919-1945), die sich 1920 als "Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei" (NSDAP) organisierte und die unter Führung Adolf Hitlers 1933 eine totalitäre Diktatur in Deutschland errichtete. Neonazismus / Neonationalsozialismus Die Begriffe "Neonazismus", "Neonationalsozialismus" und "Rechtsextremismus" werden umgangssprachlich häufig synonym verwandt. Der Verfassungsschutz dagegen versteht unter Neonationalsozialisten diejenigen Rechtsextremisten, die ein politisches System nach dem Vorbild des nationalsozialistischen "Dritten Reichs" (siehe "Nationalsozialismus") mit "ras258 Glossar senreiner Volksgemeinschaft" (siehe "Rassismus") und totalitärem Führerstaat anstreben. Die Verbrechen, die vom nationalsozialistischen Regime 1933-1945 begangen wurden, verharmlosen, verherrlichen und leugnen sie gleichzeitig. Adolf Hitler und Rudolf Heß sind für Neonationalsozialisten Identifikationsfiguren. Je nach Strömung werden zusätzlich andere Verbrecher des Regimes verehrt, zum Beispiel Otto und Gregor Strasser oder Ernst Röhm. Kleine Teile des neonationalsozialistischen Spektrums knüpfen an die Ideologie des Nationalbolschewismus an. Einige Neonationalsozialisten stellen gegenwartsbezogene Themen in den Mittelpunkt ihrer völkischen und rassistischen Agitation. Observation Observation ist die verdeckte Beobachtung durch besonders ausgebildete Mitarbeiter mit Unterstützung technischer Mittel. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus dem brandenburgischen Verfassungsschutzgesetz (SS 6, Absatz 3 Nr. 2 und 3). Ziel ist, unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit Informationen über extremistische oder sicherheitsgefährdende Bestrebungen aber auch über staatlich gelenkte Spionage zu gewinnen. Proliferation Unter Proliferation versteht man die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Waffenträgersystemen beziehungsweise von Produkten und Kenntnissen, die zur Herstellung solcher Waffen dienen können. Oftmals ist bei Lieferungen solcher Produkte die beabsichtigte Rüstungsproduktion nicht erkennbar oder wird verschleiert, zumal sie häufig sowohl im militärischen als auch im zivilen Bereich verwendet werden können - so genannte Dual-Use-Güter. Radikalismus siehe "Extremismus" Rassismus Alle Ausprägungen des Rechtsextremismus sind rassistisch. Rassisten teilen Menschen anhand bestimmter Merkmale in höherund minderwertige Gruppen ein. Merkmale sind beispielsweise die Hautfarbe, die Nationalität oder Herkunft, Kultur und Religion. Um diese Gruppen voneinander abbeziehungsweise auszugrenzen, verlangen Rassisten "ethnisch homogene" 259 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Nationen. Gewöhnlich gehen Rassisten dabei davon aus, dass Mitglieder der "weißen Rassen" anderen überlegen seien. Daraus ziehen Rechtsextremisten ihre Rechtfertigung für Diskriminierung und Ausgrenzung aller ihnen unliebsamen Gruppen. Solch eine Diskriminierung verstößt gegen Verfassungsgrundsätze. Rassismus wird auch als Begründung für Fremdenfeindlichkeit (siehe "Fremdenfeindlichkeit") benutzt. Eine spezielle Form des Rassismus ist der Antisemitismus (siehe "Antisemitismus"). Rechtsextremismus Folgende Einstellungen charakterisieren Rechtsextremisten: Ablehnung der Menschenrechte; Ablehnung der Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz; übersteigerter, oft aggressiver Nationalismus, verbunden mit einer Feindschaft gegen Fremde oder fremd Aussehende, gegen Minderheiten, fremde Völker und Staaten (siehe "Rassismus"); Verschweigen, Verharmlosen oder Leugnen der nationalsozialistischen Verbrechen von 19331945 (siehe "Revisionismus, rechtsextremistischer"). In unterschiedlicher Gewichtung und Ausprägung lassen sich in den einzelnen rechtsextremistischen Strömungen folgende Kernelemente ausmachen: Rassismus, ein biologistisch geprägtes Menschenbild und Antisemitismus; völkischer Kollektivismus, also pauschale Überbewertung einer meist rassistisch definierten "Volksgemeinschaft" zu Lasten der Rechte und Interessen des Individuums; Militarismus samt dem Bestreben, auch zivile Bereiche des gesellschaftlichen Lebens nach hierarchischen Prinzipien ("Führer und Gefolgschaft") zu ordnen; Etatismus, also die Forderung nach einer autoritären oder diktatorischen staatlichen Ordnung. Angesichts der vielfältigen Ausprägungen des Rechtsextremismus ist es nicht sachgerecht, Rechtsextremisten unterschiedslos als "Nazis", "Neonazis", "Neonationalsozialisten" oder "Faschisten" zu bezeichnen. Den Nationalsozialismus von 1933 bis 1945 betrachten nur die Anhänger des Neonationalsozialismus (siehe auch "Neonazismus" / "Neonationalsozialismus") als fortgeltendes Leitbild. Auf den Faschismus, das in Italien 1922 bis 1944 bestehende Herrschaftssystem und dessen von Benito Mussolini geprägte faschistische Ideologie, berufen sich in Deutschland allenfalls rechtsextremistische Splittergruppen. Dennoch wird in der Alltagssprache "Faschismus" oft mit "Rechtsextremismus" gleichgesetzt. 260 Glossar Rechtsextremistische Parteien Rechtsextremistische Parteien wollen den demokratischen Staat des Grundgesetzes "abwickeln" und durch einen totalitären Führerstaat ersetzen. Sie propagieren beispielsweise ein "lebensrichtiges Menschenbild", das rassistisch ist. Rechtsextremistische Parteien arbeiten teilweise mit Neonationalsozialisten zusammen. In Brandenburg treten die "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) und die "Deutsche Volksunion" (DVU) regelmäßig zu Wahlen an. Der 2004 zwischen beiden Parteien geschlossene "Deutschland-Pakt" scheiterte im Juni 2009. Er schloss bis dahin ein gleichzeitiges Antreten oberhalb der kommunalen Ebenen aus. Revisionismus, rechtsextremistischer Als (Geschichts-)Revisionismus bezeichnet man den politisch motivierten Versuch, Verbrechen unter nationalsozialistischer Herrschaft im Wege einer "nochmaligen Betrachtung" zu relativieren oder zu leugnen. Durch vermeintlich entlastende und verzerrende Darstellung der Geschichte soll die rechtsextremistische Ideologie wieder politikfähig werden. Insbesondere im Rahmen einer gezielten "Revisionismus-Kampagne" versuchen Rechtsextremisten aus aller Welt seit Jahren, den millionenfachen Mord an den europäischen Juden zu bestreiten oder zumindest die Zahl der Opfer in Frage zu stellen. Dazu berufen sich Revisionisten auf häufig von ihnen selbst in Auftrag gegebene pseudowissenschaftliche "Gutachten" ("Leuchter-Report", "Rudolf-Gutachten"), in denen versucht wird, die Massenvernichtung in den Konzentrationslagern als technisch unmöglich darzustellen. In der Bundesrepublik wird dieses Verhalten strafrechtlich geahndet. Sicherheitsüberprüfung siehe "Geheimschutz" Skinheads Die Wurzeln der Skinheadbewegung liegen im Großbritannien der späten 1960er Jahre. Sie war ursprünglich eine unpolitische, der Arbeiterschicht entstammende Jugendbewegung. Auch heute interessiert sich ein großer Teil der Skinheadszene nicht für politische Themen, sondern fühlt sich lediglich einer von einschlägiger Musik und Mode geprägten Subkultur zugehörig. 261 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Die Öffentlichkeit nimmt allerdings von der vielschichtigen Skinheadszene hauptsächlich den rechtsextremistischen Flügel ("Boneheads", "White-Power-Skins" und "Fascho-Skins") wahr, der sich über eine bestimmte Mode sowie Musik und über eine von neonationalsozialistischen Ideologieelementen durchsetzte Einstellung definiert. Wichtige Bindeglieder der internationalen rechtsextremistischen Skinheadszene sind Skinhead-Musik, die auf Tonträgern und bei Konzerten mit oft aggressiven, zum Teil neonationalsozialistischen Texten verbreitet wird, und Skinhead-Modeartikel. Die Produkte werden von zahlreichen Vertriebsdiensten im Versandhandel angeboten sowie über einschlägige Internetseiten, in Foren und Skin-Magazinen (Fanzines) beworben. Eine Minderheit in der Skinheadszene ist dem linksextremistischen Spektrum zuzuordnen. "Red Skins", SHARPs ("Skinheads Against Racial Prejudice") oder R.A.S.H.s ("Red and Anarchist Skinheads") grenzen sich energisch gegen "Nazis und Rassismus" ab. Ein kleiner Teil dieses Personenkreises vertritt linksextremistische Vorstellungen. Linksextremistische Skinheads finden sich auch in der autonomen Szene und engagieren sich zum Teil in der autonomen Antifa (siehe "Autonome / autonome Antifa"). Spionage Wenn ein Staat mit verdeckten Mitteln und Methoden politische Entscheidungsprozesse sowie wirtschaftliche, wissenschaftliche und militärische Potenziale eines anderen Staates ausforscht, um auf unerlaubte Weise Vorteile und Informationen zu gewinnen, betreibt er Spionage. Spionageabwehr ist Auftrag des Verfassungsschutzes. Die politische und militärische Spionage erreichte während des "Kalten Krieges" ihren Höhepunkt, bleibt aber auch heute angesichts zahlreicher Interessengegensätze in der Staatenwelt aktuell. Insbesondere die staatlich gelenkte Wirtschaftsspionage ist eine Bedrohung und Belastung, die sich gegen Firmen, Unternehmen und Verbände richtet. Sie ist zu unterscheiden von der wirtschaftlichen Konkurrenzspionage, mit der ein privates Unternehmen gegen ein anderes vorgeht. Diese Form der Spionage ist nicht Gegenstand des Verfassungsschutzauftrages. Staatliche Parteienfinanzierung Die Parteien der Bundesrepublik Deutschland erhalten staatliche Mittel (SS18 Parteiengesetz). Der Zuschuss richtet sich nach den Ergebnissen bei 262 Glossar Europa-, Bundesund Landtagswahlen, der Summe von Mitgliedsund Mandatsträgerbeiträgen sowie der Höhe eingeworbener Spenden. Terrorismus Terrorismus ist Gewalt gegen eine bestehende Ordnung, um einen politischen Wandel über schwere Straftaten zu erzwingen. Terror dient dabei als Druckmittel, indem Angst und Schrecken verbreitet werden. Terrorismus benötigt mediale Öffentlichkeit, die er gerade über zivile Opfer erzeugt. Trotzkismus Der Trotzkismus ist eine politisch-ideologische Richtung, die auf Leo Trotzki (1879-1940), einen der Hauptakteure der russischen Oktoberrevolution 1917, zurückgeht. Ziel der Trotzkisten ist eine "permanente Revolution" und die "Diktatur des Proletariats" unter ihrer Führung. Trotzkistische Parteien stehen abseits von den übrigen kommunistischen Parteien. Um dennoch über ihre engen Zirkel hinaus Einfluss zu gewinnen, bedienen Trotzkisten sich der Methode des gezielten Unterwanderns (Entrismus). Verbotene Kennzeichen Nach SS 86 a Strafgesetzbuch ist das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar. Kennzeichen sind Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Das Verbot umfasst Kennzeichen verbotener Parteien, verbotener Vereinigungen, Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen oder zum Verwechseln ähnliche Kennzeichen. Bekannteste Beispiele solcher Straftaten sind das Schmieren von Hakenkreuzen oder das Zeigen des so genannten "Hitler-Grußes". Verschlusssachen siehe Geheimschutz Wirtschaftsschutz Der Wirtschaftsschutz beinhaltet alle relevanten Maßnahmen des Verfassungsschutzes, die geeignet sind, einen illegalen Know-how-Transfer durch fremde Nachrichtendienste aus deutschen Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu verhindern oder zumindest zu erschweren (siehe "Spionage"). 263 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Zionist Occupied Government (ZOG) "Zionist Occupied Government" (ZOG) kommt aus dem Englischen und heißt wörtlich übersetzt "zionistisch besetzte Regierung". Die Abkürzung ist eine in rechtsextremistischen Bewegungen übliche antisemitische Schmiererei. Mit dem Ausdruck ist gemeint, dass die Regierung von Juden "besetzt" beziehungsweise "erobert", also fremdbestimmt sei und demnach das Staatsvolk nicht repräsentiere, sondern unterdrücke. Rechtsextremisten sehen in den "zionistisch besetzten Regierungen" ein Indiz für eine jüdische Weltverschwörung. 264 Gesetzestexte 9.5 Gesetzestexte Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Brandenburg (Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG) Vom 5. April 1993 (GVBl. I/93, [Nr. 04], S. 78), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes vom 12. Januar 2010 (GVBl. I/10, [Nr. 1], S. 1) Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften SS1 Zweck des Verfassungsschutzes; Auftrag der Verfassungsschutzbehörde (1) Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. (2) Die Verfassungsschutzbehörde unterrichtet die Landesregierung und andere zuständige Stellen über Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder. Dadurch soll es ihnen insbesondere ermöglicht werden, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren zu ergreifen. SS2 Zuständigkeit der Verfassungsschutzbehörde (1) Verfassungsschutzbehörde ist das Ministerium des Innern. Es unterhält für diese Aufgaben eine besondere Abteilung. (2) Die Verfassungsschutzbehörde darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden. (3) Verfassungsschutzbehörden anderer Länder dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur im Rahmen der Bestimmungen dieses Gesetzes im Einvernehmen, die des Bundes nach Maßgabe bundesrechtlicher Vorschriften nur im Benehmen mit der Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg tätig werden. 265 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 SS3 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde (1) Zur Erfüllung ihres Auftrages sammelt die Verfassungsschutzbehörde Informationen, insbesondere sachund personenbezogene Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen, über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland für eine fremde Macht, 3. Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 4. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. und wertet sie aus. Voraussetzung für ihr Tätigwerden ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte. (2) Die Verfassungsschutzbehörde wirkt mit 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, 2. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen, 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. Die Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde bei der Mitwirkung nach Satz 1 Nr. 1 und 2 sind in dem Brandenburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz geregelt. 266 Gesetzestexte SS4 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen, 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, den Bund, die Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen, 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die in Absatz 3 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. (2) Eine Bestrebung im Sinne dieses Gesetzes ist insbesondere dann gegeben, wenn sie auf Gewaltanwendung gerichtet ist oder sonst ein kämpferisches und aggressives Verhalten gegenüber den in Absatz 3 genannten Grundsätzen erkennen lässt. (3) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: 1. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, 2. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, 3. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 4. das Recht auf die Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, 267 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 5. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, 6. die Unabhängigkeit der Gerichte und 7. der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft. (4) Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen aktiv unterstützt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet oder aufgrund ihrer Wirkungsweise sonst geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. (5) Straftaten von erheblicher Bedeutung im Sinne der SSSS 16 Abs. 1 und 20 Abs. 1 sind Verbrechen oder Vergehen, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bedroht sind, sowie Rauschgifthandel, Falschgeld-, Sprengstoffund Waffendelikte und Straftaten nach SS 129 des Strafgesetzbuches. SS5 Unterrichtung der Öffentlichkeit Die Verfassungsschutzbehörde informiert die Öffentlichkeit in zusammenfassenden Berichten über Bestrebungen und Tätigkeiten im Sinne von SS 3 Abs. 1. Sie unterrichtet jährlich die Öffentlichkeit über die Summe ihrer Haushaltsmittel und über die Gesamtzahl ihrer Bediensteten. Zweiter Abschnitt Befugnisse SS6 Befugnisse der Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde ist an Gesetz und Recht gebunden. (2) Die Verfassungsschutzbehörde darf die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten verarbeiten, soweit nicht die Bestimmungen des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes oder besondere Regelungen in diesem Gesetz entgegenstehen. (3) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Informationsbeschaffung als nachrichtendienstliche Mittel die folgenden Maßnahmen anwenden: 1. Einsatz von Vertrauensleuten, sonstigen geheimen Informanten, zum Zwecke der Spionageabwehr überworbenen Agenten, Gewährspersonen und verdeckten Ermittlern; 268 Gesetzestexte 2. Observationen; 3. Bildaufzeichnungen (Fotografieren, Videografieren und Filmen) außerhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes; 4. verdeckte Ermittlungen und Befragungen; 5. Mithören ohne Inanspruchnahme technischer Mittel; 6. Mithören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel außerhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes; 7. Beobachtung des Funkverkehrs auf nicht für den allgemeinen Empfang bestimmten Kanälen sowie die Sichtbarmachung, Beobachtung, Aufzeichnung und Entschlüsselung von Signalen in Kommunikationssystemen; 8. Verwendung fingierter biographischer, beruflicher oder gewerblicher Angaben (Legenden); 9. Beschaffung, Erstellung und Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen; 10. Überwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Maßgabe des Artikel 10 - Gesetzes. Minderjährige dürfen nicht als Vertrauensleute, sonstige geheime Informanten, Gewährspersonen oder verdeckte Ermittler eingesetzt werden. Soweit sich Personen aus beruflichen Gründen auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen können, darf die Verfassungsschutzbehörde diese nicht von sich aus für ihre Zwecke in Anspruch nehmen; Informationen, die diese Personen unter Verletzung des SS 203 des Strafgesetzbuches rechtswidrig an die Verfassungsschutzbehörde weiterzugeben beabsichtigen, dürfen von dieser nicht entgegengenommen werden. Tarnpapiere und Tarnkennzeichen dürfen auch zu dem in SS 7 Abs. 1 Nr. 5 genannten Zweck verwendet werden; die zuständigen Behörden des Landes sowie die Gemeinden und Gemeindeverbände sind verpflichtet, der Verfassungsschutzbehörde für diese Tarnmaßnahmen Hilfe zu leisten. (4) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen der Verfassungsschutzbehörde nicht zu. Sie darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. (5) Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person mit ihrer Kenntnis erhoben, so ist sie über den Verwendungszweck aufzuklären. 269 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Die Aufklärungspflicht umfasst bei einer beabsichtigten Übermittlung auch den Empfänger der Daten. Die Aufklärung kann unterbleiben, wenn die Tatsache, dass die Erhebung für Zwecke der Verfassungsschutzbehörde erfolgt, aus besonderen Gründen nicht bekannt werden soll. Die betroffene Person ist auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben hinzuweisen. (6) Von mehreren geeigneten Maßnahmen hat die Verfassungsschutzbehörde diejenige zu wählen, die die betroffene Person voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme darf keinen Nachteil herbeiführen, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. (7) Beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel dürfen keine Straftaten begangen werden. Die abschließende Aufzählung der Straftatbestände, die verwirklicht werden dürfen, erfolgt in einer Dienstvorschrift nach Vorlage in der Parlamentarischen Kontrollkommission. SS7 Besondere Formen der Datenerhebung (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben Informationen, insbesondere personenbezogene Daten, mit den Mitteln gemäß SS 6 Abs. 3 nur erheben, wenn 1. sich ihr Einsatz gegen Personenzusammenschlüsse, in ihnen oder einzeln tätige Personen richtet, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht der Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 bestehen, 2. sich ihr Einsatz gegen andere als die in Nummer 1 genannten Personen richtet, von denen aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie für diese bestimmte oder von diesen herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben, 3. ihr Einsatz gegen andere als in den Nummern 1 und 2 genannten Personen unumgänglich ist, um Erkenntnisse über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht oder Bestrebungen zu gewinnen, die sich durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 genannten Schutzgüter wenden, 4. auf diese Weise die zur Erforschung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 erforderlichen Quellen in Personenzusammenschlüssen nach Nummer 1 gewonnen werden können oder 270 Gesetzestexte 5. dies zum Schutz der Bediensteten, Einrichtungen, Gegenstände und Quellen der Verfassungsschutzbehörde gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderlich ist. Die Erhebung nach Satz 1 ist unzulässig, wenn die Erforschung des Sachverhaltes auf andere, die betroffene Person weniger beeinträchtigende Weise möglich ist; eine geringere Beeinträchtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Information aus allgemein zugänglichen Quellen oder durch eine Auskunft nach SS 15 gewonnen werden kann. Die Anwendung eines Mittels gemäß SS 6 Abs. 3 darf nicht erkennbar außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhaltes stehen, insbesondere nicht zu der Gefahr, die von der jeweiligen Bestrebung oder Tätigkeit im Sinne von SS 3 Abs. 1 ausgeht. Die Maßnahme ist unverzüglich zu beenden, wenn ihr Zweck erreicht ist oder sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass er nicht oder nicht auf diese Weise erreicht werden kann. (2) Die mit den Mitteln nach SS 6 Abs. 3 gewonnenen Informationen dürfen nur für den jeweiligen Erhebungszweck genutzt werden. Eine anderweitige Nutzung ist nur zulässig, wenn das zur Informationsgewinnung verwendete Mittel auch für den jeweils anderen Nutzungszweck hätte eingesetzt werden dürfen. Sie ist ferner zulässig im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen nach SS 3 Abs. 2 und in Verwaltungsverfahren, in denen die Beteiligung der Verfassungsschutzbehörde gesetzlich vorgeschrieben ist. (3) Das Mithören oder Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel oder sonstige Maßnahmen nach SS 6 Abs. 3, die in ihrer Art und Schwere einer Beschränkung des Brief-, Post und Fernmeldegeheimnisses gleichkommen, sind zulässig, wenn dadurch Erkenntnisse über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht oder Bestrebungen, die auf Gewaltanwendung gerichtet sind oder sonst ein kämpferisches und aggressives Verhalten gegenüber den in SS 4 Abs. 3 genannten Grundsätzen erkennen lassen, gewonnen werden können. Ein solcher Eingriff bedarf im Einzelfall der vorherigen Zustimmung des Ministers des Innern, im Falle seiner Verhinderung der seines Vertreters. Die Parlamentarische Kontrollkommission ist in der jeweils nächsten Sitzung, bei Fortdauer der Maßnahmen jeweils in Abständen von drei Monaten, zu unterrichten. Die durch den Eingriff erhobenen Informationen dürfen nur nach Maßgabe des SS 4 Abs. 2 des Artikel 10-Gesetzes, zur Erforschung oder Verfolgung einer Straftat nach SS 129 des Strafgesetzbuches sowie für die in Absatz 2 Satz 3 genannten Zwecke genutzt werden. 271 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 (4) Beim Einsatz von Vertrauensleuten und verdeckten Ermittlern sowie bei Observationen finden die Bestimmungen in Absatz 3 Satz 3 entsprechende Anwendung, ohne dass die Identität der Vertrauensleute oder verdeckten Ermittler, auch nicht in mittelbarer Form, offenbart wird. SS8 Speicherung, Veränderung, Nutzung, Berichtigung, Sperrung und Löschung personenbezogener Daten (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach SS 3 Abs. 1 Informationen, insbesondere personenbezogene Daten, speichern, verändern und nutzen, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen nach SS 3 Abs. 1 vorliegen oder 2. dies für die Erforschung und Bewertung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 erforderlich ist. Die Speicherung von Informationen über das Verhalten Minderjähriger vor Vollendung des 14. Lebensjahres zu ihrer Person ist unzulässig. Mittels automatisierter Datenverarbeitung zu ihrer Person gespeicherte Daten Minderjähriger dürfen nur einem besonders beschränkten Personenkreis zugänglich gemacht werden. Die Speicherdauer ist auf das für die Aufgabenerfüllung erforderliche Maß zu beschränken. (2) Gespeicherte Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Wird die Richtigkeit von der betroffenen Person bestritten, so ist dies im Zusammenhang mit dem Datum, dessen Richtigkeit bestritten wird, zu vermerken. Sie sind zu ergänzen, wenn sie unvollständig sind und dadurch schutzwürdige Interessen Betroffener beeinträchtigt sein können. (3) Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig war oder ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nach SS 3 Abs. 1 nicht mehr erforderlich ist. Die Verfassungsschutzbehörde prüft bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, spätestens nach fünf Jahren, sofern Minderjährige betroffen sind, nach zwei Jahren, ob gespeicherte personenbezogene Daten zu löschen oder zu berichtigen sind. Die Löschung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass dadurch schutzwürdige Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt würden. In diesem Fall sind die Daten zu sperren; sie dürfen nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person verwendet werden. Ein schutzwürdiges Interesse liegt auch vor, wenn die betroffene Person einen Antrag nach SS 12 Abs. 1 gestellt hat. 272 Gesetzestexte (4) Gespeicherte personenbezogene Daten über Bestrebungen nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1 sind spätestens zehn Jahre, über Bestrebungen nach SS 3 Abs. 1 Nr. 3 und 4 sind spätestens 15 Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu löschen, es sei denn, der Leiter der Verfassungsschutzabteilung im Ministerium des Innern, im Falle seiner Verhinderung sein Vertreter, trifft im Einzelfall eine andere Entscheidung. Daten über Minderjährige sind nach fünf Jahren zu löschen, es sei denn, dass nach Eintritt der Volljährigkeit weitere Erkenntnisse über Bestrebungen oder Tätigkeiten im Sinne von SS 3 Abs. 1 angefallen sind. (5) Informationen aus der engeren Persönlichkeitssphäre des Betroffenen, die mittels automatisierter Datenverarbeitung gespeichert sind, dürfen nur einem besonders beschränkten Personenkreis zugänglich gemacht werden. (6) Personenbezogene Daten, die ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, dürfen nur für diese Zwecke sowie zum Nachweis strafbarer Handlungen nach SS 38 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes verwendet werden. SS9 (aufgehoben) SS 10 (aufgehoben) SS 11 (aufgehoben) Dritter Abschnitt Auskunft und Einsicht SS 12 Auskunft, Einsicht und Benachrichtigung (1) Die Verfassungsschutzbehörde erteilt auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zur antragstellenden Person gespeicherten Daten sowie den Zweck und die Rechtsgrundlage ihrer Speicherung. Soweit sich die personenbezogenen Daten in Akten befinden, ist auf Antrag 273 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 der antragstellenden Person Einsicht zu gewähren. Die Akteneinsicht ist auf die Teile der Akten beschränkt, die personenbezogene Daten der antragstellenden Person enthalten. Auskunft oder Akteneinsicht können sich auf Antrag auch auf die Herkunft der Daten, den Zweck ihrer Übermittlung und die Empfänger von Übermittlungen innerhalb der letzten zwei Jahre erstrecken. Auskunft aus Akten oder Einsicht in Akten, die nicht zur Person des Betroffenen geführt werden, sind zu gewähren, soweit die antragstellende Person Angaben macht, die das Auffinden der Daten mit angemessenem Aufwand ermöglichen. (1a) Soweit Daten zur Person mittels automatisierter Datenverarbeitung gespeichert sind, erhält die antragstellende Person Einsicht in Ausdrucke der gespeicherten Datensätze. Absatz 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend. (2) Auskunftserteilung oder Einsichtsgewährung können nur unterbleiben, wenn 1. das öffentliche Interesse an der Geheimhaltung der Erkenntnisse sowie der nachrichtendienstlichen Arbeitsmethoden und Mittel der Verfassungsschutzbehörde gegenüber dem Interesse der antragstellenden Person an der Auskunftserteilung oder Einsicht überwiegt oder 2. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der überwiegenden berechtigten Interessen von Dritten geheimgehalten werden müssen. Die Entscheidung trifft der Leiter der Verfassungsschutzabteilung im Ministerium des Innern oder ein von ihm besonders beauftragter Mitarbeiter unter Abwägung der in den Nummern 1 und 2 genannten Interessen mit dem Interesse der antragstellenden Person an der Auskunftserteilung oder Einsicht. (3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung oder der Einsichtsgewährung bedarf keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Verweigerung gefährdet würde; die Gründe sind aber festzuhalten. Die antragstellende Person ist auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen einer Begründung und darauf hinzuweisen, dass sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden kann. Dem Landesbeauftragten ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen und Einsicht zu gewähren. Stellt der Minister des Innern, im Falle seiner Verhinderung der Staatssekretär, im Einzelfall fest, dass durch die Auskunft oder die Einsicht die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde, 274 Gesetzestexte erhält nur der Landesbeauftragte persönlich Auskunft oder Einsicht. Mitteilungen des Landesbeauftragten an die antragstellende Person dürfen keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Verfassungsschutzbehörde zulassen, sofern sie nicht einer weitergehenden Auskunft zugestimmt hat. (4) Bezieht sich die Auskunftserteilung oder die Einsicht auf die Herkunft personenbezogener Daten von anderen Verfassungsschutzbehörden, der Staatsanwaltschaft und der Polizei, von Landesfinanzbehörden, soweit diese personenbezogene Daten in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben im Anwendungsbereich der Abgabenordnung zur Überwachung und Prüfung speichern, vom Bundesnachrichtendienst, vom Militärischen Abschirmdienst und, soweit die Sicherheit des Bundes berührt wird, von anderen Behörden des Bundesministers der Verteidigung, ist sie nur mit Zustimmung dieser Stellen zulässig. Das gleiche gilt, wenn diese Behörden Empfänger von Übermittlungen personenbezogener Daten sind. Soweit es sich um Behörden des Landes handelt, gelten für die Versagung der Zustimmung die Absätze 2 und 3 entsprechend. (5) Von der ohne ihre Kenntnis erfolgten Erhebung personenbezogener Daten ist die betroffene Person zu benachrichtigen, sobald der Zweck der Erhebung es zulässt. Bei Eingriffen nach SS 7 Abs. 3 und 4 ist die Parlamentarische Kontrollkommission spätestens drei Jahre nach der Beendigung des Eingriffes zu unterrichten, sofern eine Mitteilung an die betroffene Person nicht erfolgt ist. (6) Wird der Landesbeauftragte für den Datenschutz nach SS 12 Abs. 3 tätig, so kann er die Parlamentarische Kontrollkommission von sich aus unterrichten, wenn sich im Einzelfall Beanstandungen ergeben, eine Auskunft an die betroffene Person aber aus Geheimhaltungsgründen unterbleiben muss. Vierter Abschnitt Informationsübermittlung SS 13 Zulässigkeit von Ersuchen Wird nach den Bestimmungen dieses Abschnittes um die Übermittlung von personenbezogenen Daten ersucht, dürfen nur die Daten übermittelt werden, die bei der ersuchten Behörde bekannt sind oder aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können. 275 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 SS 14 Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörde (1) Die Behörden, Betriebe und Einrichtungen des Landes sowie die der Aufsicht des Landes Brandenburg unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts unterrichten von sich aus die Verfassungsschutzbehörde über die ihnen bekannt gewordenen Tatsachen einschließlich personenbezogener Daten, die sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht oder Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes erkennen lassen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 genannten Schutzgüter gerichtet sind. (2) Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei übermitteln darüber hinaus von sich aus der Verfassungsschutzbehörde auch alle anderen ihnen bekanntgewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten über Bestrebungen nach SS 3 Abs. 1, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung für die Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde erforderlich ist. (3) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei sowie andere Behörden um Übermittlung der zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten ersuchen, wenn sie nicht aus allgemein zugänglichen Quellen oder nur mit übermäßigem Aufwand oder nur durch eine die betroffene Person stärker belastende Maßnahme erhoben werden können. Die Ersuchen sind festzuhalten. (4) Die Übermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund einer Maßnahme nach SS 100 a der Strafprozessordnung bekanntgeworden sind, ist nach den Vorschriften der Absätze 1 bis 3 nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass jemand eine der in SS 3 des Artikel 10-Gesetzes genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. Auf die dabei übermittelten Kenntnisse und Unterlagen finden SS 4 Abs. 1 Satz 2 und 3 und SS 4 Abs. 2 Satz 2 des Artikel 10-Gesetzes entsprechende Anwendung. Die Übermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund anderer strafprozessualer Maßnahmen bekanntgeworden sind, ist zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 bestehen. Sie dürfen nur zur Erforschung dieser Bestrebungen oder Tätigkeiten genutzt werden. 276 Gesetzestexte SS 14 a Übermittlung von Informationen durch nicht-öffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbehörde (1) Auskünfte nach SS 8 Abs. 5 bis 8 des Bundesverfassungsschutzgesetzes dürfen nur auf schriftlichen Antrag des Leiters der Verfassungsschutzabteilung im Ministerium des Innern, im Falle seiner Verhinderung seines Vertreters, eingeholt werden. Über den Antrag entscheidet der Minister des Innern, im Falle seiner Verhinderung sein Vertreter. (2) Das Ministerium des Innern unterrichtet die G 10-Kommission über die beschiedenen Anträge vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzug kann das Ministerium des Innern den Vollzug der Entscheidung auch vor Unterrichtung der Kommission anordnen. Die G 10-Kommission prüft von Amts wegen oder aufgrund von Beschwerden die Zulässigkeit und Notwendigkeit der Einholung von Auskünften. Entscheidungen über Auskünfte, die die G 10-Kommission für nicht notwendig oder unzulässig erklärt, hat das Ministerium des Innern unverzüglich aufzuheben. (3) Die Kontrollbefugnis der Kommission erstreckt sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach Absatz 1 erlangten Daten. (4) Für die Verarbeitung der nach SS 8 Abs. 5 bis 8 des Bundesverfassungsschutzgesetzes erhobenen Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. (5) Für die Mitteilung an den Betroffenen findet SS 12 Abs. 1 und 3 des Artikel 10-Gesetzes entsprechende Anwendung. (6) Das Ministerium des Innern unterrichtet im Abstand von höchstens sechs Monaten die Parlamentarische Kontrollkommission über die Durchführung von Maßnahmen nach Absatz 1. (7) Das Ministerium des Innern unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundes jährlich über die nach Absatz 1 durchgeführten Maßnahmen nach Maßgabe des SS 8 Abs. 10 Satz 1 zweiter Halbsatz des Bundesverfassungsschutzgesetzes. (8) Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz, Artikel 16 Verfassung des Landes Brandenburg) wird nach Maßgabe des Absatzes 1 in Verbindung mit SS 8 Abs. 6 und 8 des Bundesverfassungsschutzgesetzes eingeschränkt. 277 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 SS 15 Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Aufklärung 1. von sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland für eine fremde Macht oder 2. von Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, oder 3. von Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 4. von Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind, von öffentlichen Stellen geführte Register einsehen. (2) Eine solche Einsichtnahme ist nur zulässig, wenn 1. die Aufklärung auf andere Weise nicht möglich erscheint, insbesondere durch eine Übermittlung der Daten durch die registerführende Stelle der Zweck der Maßnahme gefährdet würde oder 2. die betroffene Person durch eine anderweitige Aufklärung unverhältnismäßig beeinträchtigt würde und 3. eine besondere gesetzliche Geheimhaltungsvorschrift oder ein Berufsgeheimnis der Einsichtnahme nicht entgegensteht. (3) Die Anordnung für die Maßnahme nach Absatz 1 trifft der Leiter der Verfassungsschutzabteilung im Ministerium des Innern, im Falle seiner Verhinderung sein Vertreter. (4) Die auf diese Weise gewonnenen Erkenntnisse dürfen nur zu den in Absatz 1 genannten Zwecken verwendet werden. Gespeicherte Informationen sind zu löschen und Unterlagen zu vernichten, sobald sie für diese Zwecke nicht mehr benötigt werden. (5) Über die Einsichtnahme ist ein gesonderter Nachweis zu führen, aus dem ihr Zweck, die in Anspruch genommene Stelle sowie die Namen 278 Gesetzestexte der betroffenen Person, deren Daten für eine weitere Verwendung erforderlich sind, hervorgehen. Der Nachweis ist gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des zweiten Kalenderjahres, das dem Jahr der Erstellung folgt, zu vernichten. SS 16 Übermittlung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten an inländische Behörden übermitteln, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist oder die empfangende Behörde die Daten zum Schutz vor Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1, zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung (SS 4 Abs. 5) benötigt oder wenn eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht. Die Übermittlung ist festzuhalten. Die empfangende Behörde darf die übermittelten Daten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihr übermittelt wurden. (2) Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten an ausländische öffentliche Stellen sowie an überund zwischenstaatliche Stellen übermitteln, wenn dies zum Schutz von Leib oder Leben oder zur Erfüllung eigener Aufgaben, insbesondere bei grenzüberschreitenden Bestrebungen oder Tätigkeiten im Sinne von SS 3 Abs. 1, erforderlich ist. Die Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person, insbesondere die Gefahr einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. Die Übermittlung ist festzuhalten. Die empfangende Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie ihr übermittelt wurden, und dass die Verfassungsschutzbehörde sich vorbehält, um Auskunft über die Verwendung der Daten zu bitten. (3) Personenbezogene Daten dürfen an andere Stellen nicht übermittelt werden, es sei denn, dass 1. die betroffene Person zugestimmt hat, 2. dies zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder 3. zum Schutz der in SS 3 Abs. 2 Nr. 2 genannten Einrichtungen erforderlich ist 279 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 und der Minister des Innern oder von ihm besonders bestellte Beauftragte ihre Zustimmung im Einzelfall erteilt haben. Die Verfassungsschutzbehörde führt hierüber einen Nachweis, aus dem der Zweck der Übermittlung, ihre Veranlassung, die Fundstelle und der Empfänger hervorgehen. Der Nachweis ist gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des zweiten Kalenderjahres, das dem Jahr der Erstellung folgt, zu vernichten. Die empfangende Stelle darf die übermittelten Daten nur für den Zweck verwenden, zu dem sie ihr übermittelt wurden. Sie ist auf die Verwendungsbeschränkung und darauf hinzuweisen, dass die Verfassungsschutzbehörde sich vorbehält, um Auskunft über die Verwendung der Daten zu bitten. SS 17 Übermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbehörde an Strafverfolgungsund Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten des Staatsund Verfassungsschutzes (1) Die Verfassungsschutzbehörde übermittelt den Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, der Polizei von sich aus die ihr bekanntgewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist. Delikte nach Satz 1 sind die in den SSSS 74 a und 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Straftaten sowie sonstige Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des Täters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die in Artikel 73 Nr. 10 Buchstabe b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzgüter gerichtet sind. (2) Die Polizei darf zur Verhinderung von Staatsschutzdelikten nach Absatz 1 Satz 2 die Verfassungsschutzbehörde um Übermittlung der erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten ersuchen. (3) Übermittlungen nach den Absätzen 1 und 2 sind festzuhalten. SS 18 Übermittlung personenbezogener Informationen an die Öffentlichkeit Bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit über Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörde dürfen personenbezogene Daten nur bekanntgegeben werden, wenn dies für das Verständnis des Zusammenhanges oder 280 Gesetzestexte der Darstellung von Organisationen oder unorganisierten Gruppierungen zwingend erforderlich ist und die Interessen der Allgemeinheit das schutzwürdige Interesse der betroffenen Person überwiegen. Personenbezogene Informationen über Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen oder Amtsträger in Ausübung ihres Amtes dürfen veröffentlicht werden, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen dieser Personen nicht beeinträchtigt werden. SS 19 Übermittlungsverbote Die Übermittlung nach den Vorschriften dieses Abschnittes unterbleibt, wenn 1. eine Prüfung durch die übermittelnde Stelle ergibt, dass die Information zu löschen oder für die empfangende Stelle nicht mehr erforderlich ist, 2. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art der Information und ihrer Erhebung die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person das öffentliche Interesse an der Übermittlung überwiegen, wovon in der Regel auszugehen ist, wenn die Information die engere Persönlichkeitssphäre der betroffenen Person berührt, 3. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder 4. besondere gesetzliche Übermittlungsregelungen entgegenstehen; die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleibt unberührt. SS 20 Minderjährigenschutz (1) Informationen einschließlich personenbezogener Daten über das Verhalten Minderjähriger dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelt werden, solange die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 8 Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind. Liegen diese Voraussetzungen nicht mehr vor, ist eine Übermittlung nur zulässig, wenn sie zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung (SS 4 Abs. 5) erforderlich ist. (2) Informationen einschließlich personenbezogener Daten über das Verhalten Minderjähriger vor Vollendung des sechzehnten Lebensjahres 281 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 dürfen nicht an ausländische oder überoder zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden. SS 21 Pflichten der empfangenden Stelle Die empfangende Stelle prüft, ob die nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelten personenbezogenen Daten für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Prüfung, dass die Daten nicht erforderlich sind, hat sie die Unterlagen zu vernichten. Die Vernichtung kann unterbleiben, wenn die Trennung von anderen Informationen, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich wäre; in diesem Fall sind die Daten zu sperren. SS 22 Nachberichtspflicht Erweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer Übermittlung gemäß den Vorschriften dieses Gesetzes als unvollständig oder unrichtig, so sind sie unverzüglich gegenüber der empfangenden Stelle zu berichtigen. Fünfter Abschnitt Parlamentarische Kontrolle SS 23 Parlamentarische Kontrollkommission In Angelegenheiten des Verfassungsschutzes unterliegt die Landesregierung unbeschadet der Rechte des Landtages der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission. SS 24 Zusammensetzung und Amtsdauer der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission wird vom Landtag gebildet. Der Landtag beschließt über ihre Größe, die sieben Mitglieder nicht überschreiten soll, und Zusammensetzung und wählt die Mitglieder. Die parlamentarische Opposition muss angemessen vertreten sein. (2) Scheidet ein Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission aus dem Landtag oder aus seiner Fraktion aus oder wird es Mitglied der Landesregierung, so verliert es seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission. Ein neues Mitglied ist unverzüglich zu 282 Gesetzestexte bestimmen. Das gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus anderen Gründen aus der Parlamentarischen Kontrollkommission ausscheidet. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission übt ihre Tätigkeit auch über das Ende einer Wahlperiode des Landtages hinaus solange aus, bis der nachfolgende Landtag nach Absatz 1 eine neue Parlamentarische Kontrollkommission gebildet hat. SS 25 Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Die Landesregierung unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde, das Lagebild und Vorgänge von besonderer Bedeutung und auf Verlangen der Kommission über Einzelfälle. Die Kommission hat Anspruch auf diese Unterrichtung. Sie kann von der Landesregierung alle für ihre Kontrollaufgaben erforderlichen Auskünfte, Unterlagen, Aktenund Dateneinsicht, Stellungnahmen und den Zutritt zur Verfassungsschutzbehörde verlangen sowie bei besonderem Aufklärungsbedarf mit Zustimmung des Innenministers Bedienstete zum Sachverhalt befragen, sofern dem nicht überwiegende öffentliche oder private Belange entgegenstehen; die Landesregierung hat dies vor der Parlamentarischen Kontrollkommission zu begründen. (2) Die Landesregierung unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission auch über die Herstellung des Einvernehmens für das Tätigwerden von Verfassungsschutzbehörden anderer Länder im Land Brandenburg gemäß SS 2 Abs. 2 sowie in allgemeiner Form über die Herstellung des Benehmens für das Tätigwerden des Bundesamtes für Verfassungsschutz gemäß SS 5 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. (3) Eingaben einzelner Bürger (Petenten) über ein sie betreffendes Verhalten der Verfassungsschutzbehörde sind nach Zustimmung des Petenten der Parlamentarischen Kontrollkommission zur Kenntnis zu geben, wenn sie nicht an sie selbst gerichtet sind. Sie hat auf Antrag eines Mitgliedes Petenten zu hören. (4) Die Kontrolle der Durchführung des Artikel 10-Gesetzes bleibt den aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz von der Volksvertretung bestellten Organen und Hilfsorganen vorbehalten. (5) Für die Parlamentarische Kontrollkommission gilt SS 23 Abs. 3 Satz 1 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes entsprechend. 283 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 SS 26 Verfahrensweise der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission gibt sich eine Geschäftsordnung; im übrigen gelten die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Landtages. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission tagt nicht öffentlich. Auf Antrag eines Mitgliedes beschließt die Kommission über die Herstellung der Öffentlichkeit, soweit das öffentliche Interesse oder berechtigte Interessen eines einzelnen dem nicht entgegenstehen. Sofern die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist, sind die Mitglieder der Kommission zur Verschwiegenheit über Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen dabei bekannt geworden sind. Das gilt auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus der Kommission. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit kann von der Kommission aufgehoben werden, wenn die Gründe für die Verschwiegenheit nachträglich weggefallen sind. Die Aufhebung der Vertraulichkeit von Beratungsgegenständen, die in die Verantwortlichkeit des Bundes oder eines anderen Landes fallen, ist nur mit deren Zustimmung möglich. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichtet den Landtag jährlich über ihre Tätigkeit. Sechster Abschnitt Schlussvorschriften SS 27 Geltung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes Bei der Erfüllung der Aufgaben nach SS 3 durch die Verfassungsschutzbehörde finden die SSSS 4 a, 9, 12 bis 19, 33 c und 33 d des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes keine Anwendung. SS 28 Erlass von Verwaltungsvorschriften Der Minister des Innern wird ermächtigt, die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften zu erlassen. Über solche, die nachrichtendienstliche Mittel nach SS 6 Abs. 3 betreffen, ist die Parlamentarische Kontrollkommission vorab zu unterrichten. SS 29 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten) 284 Gesetzestexte Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG) Vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2970), zuletzt geändert durch SS 32 des Gesetzes om 23. November 2007 (BGBl. I S. 2590) - Auszug - Erster Abschnitt Zusammenarbeit, Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden SS1 Zusammenarbeitspflicht (1) Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder. (2) Der Bund und die Länder sind verpflichtet, in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. (3) Die Zusammenarbeit besteht auch in gegenseitiger Unterstützung und Hilfeleistung. SS2 Verfassungsschutzbehörden (1) Für die Zusammenarbeit des Bundes mit den Ländern unterhält der Bund ein Bundesamt für Verfassungsschutz als Bundesoberbehörde. Es untersteht dem Bundesminister des Innern. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden. (2) Für die Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund und der Länder untereinander unterhält jedes Land eine Behörde zur Bearbeitung von Angelegenheiten des Verfassungsschutzes. SS3 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden (1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über 285 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 4. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. (2) Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder wirken mit 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, 2. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen, 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte, 4. bei der Überprüfung von Personen in sonstigen gesetzlich bestimmten Fällen. Die Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei der Mitwirkung nach Satz 1 Nr. 1, 2 und 4 sind im Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867) geregelt. (3) Die Verfassungsschutzbehörden sind an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes). SS4 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 286 Gesetzestexte a) Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen; b) Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen; c) Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdrücklich unterstützt. Voraussetzung für die Sammlung und Auswertung von Informationen im Sinne des SS 3 Abs. 1 ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, c) das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, d) die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, 287 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 e) die Unabhängigkeit der Gerichte, f) der Ausschluß jeder Gewaltund Willkürherrschaft und g) die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. SS5 Abgrenzung der Zuständigkeiten der Verfassungsschutzbehörden (1) Die Landesbehörden für Verfassungsschutz sammeln Informationen, Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen zur Erfüllung ihrer Aufgaben, werten sie aus und übermitteln sie dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den Landesbehörden für Verfassungsschutz, soweit es für deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist. (2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf in einem Lande im Benehmen mit der Landesbehörde für Verfassungsschutz Informationen, Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen im Sinne des SS 3 sammeln. Bei Bestrebungen und Tätigkeiten im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ist Voraussetzung, dass 1. sie sich ganz oder teilweise gegen den Bund richten, 2. sie sich über den Bereich eines Landes hinaus erstrecken, 3. sie auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland berühren oder 4. eine Landesbehörde für Verfassungsschutz das Bundesamt für Verfassungsschutz um ein Tätigwerden ersucht. Das Benehmen kann für eine Reihe gleichgelagerter Fälle hergestellt werden. (3) Das Bundesamt für Verfassungsschutz unterrichtet die Landesbehörden für Verfassungsschutz über alle Unterlagen, deren Kenntnis für das Land zum Zwecke des Verfassungsschutzes erforderlich ist. SS6 Gegenseitige Unterrichtung der Verfassungsschutzbehörden Die Verfassungsschutzbehörden sind verpflichtet, beim Bundesamt für Verfassungsschutz zur Erfüllung der Unterrichtungspflichten nach SS 5 gemeinsame Dateien zu führen, die sie im automatisierten Verfahren nutzen. Diese Dateien enthalten nur die Daten, die zum Auffinden von Akten und der dazu notwendigen Identifizierung von Personen erforderlich sind. Die Speicherung personenbezogener Daten ist nur unter den Voraussetzungen der SSSS 10 und 11 zulässig. Der Abruf im automatisierten Verfahren durch 288 Gesetzestexte andere Stellen ist nicht zulässig. Die Verantwortung einer speichernden Stelle im Sinne der allgemeinen Vorschriften des Datenschutzrechts trägt jede Verfassungsschutzbehörde nur für die von ihr eingegebenen Daten; nur sie darf diese Daten verändern, sperren oder löschen. Die eingebende Stelle muss feststellbar sein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz trifft für die gemeinsamen Dateien die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach SS 9 des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Führung von Textdateien oder Dateien, die weitere als die in Satz 2 genannten Daten enthalten, ist unter den Voraussetzungen dieses Paragraphen nur zulässig für eng umgrenzte Anwendungsgebiete zur Aufklärung von sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten für eine fremde Macht oder von Bestrebungen, die darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewaltanwendung vorzubereiten. Die Zugriffsberechtigung ist auf Personen zu beschränken, die unmittelbar mit Arbeiten in diesem Anwendungsgebiet betraut sind; in der Dateianordnung (SS 14) ist die Erforderlichkeit der Aufnahme von Textzusätzen in der Datei zu begründen. SS7 Weisungsrechte des Bundes Die Bundesregierung kann, wenn ein Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes erfolgt, den obersten Landesbehörden die für die Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund auf dem Gebiete des Verfassungsschutzes erforderlichen Weisungen erteilen. 289 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz - G 10) Vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, 2298), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198) Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen SS1 Gegenstand des Gesetzes (1) Es sind 1. die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst zur Abwehr von drohenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes einschließlich der Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages, 2. der Bundesnachrichtendienst im Rahmen seiner Aufgaben nach SS 1 Abs. 2 des BND-Gesetzes auch zu den in SS 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 bis 6 und SS 8 Abs. 1 Satz 1 bestimmten Zwecken berechtigt, die Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen, in den Fällen der Nummer 1 auch die dem Briefoder Postgeheimnis unterliegenden Sendungen zu öffnen und einzusehen. (2) Soweit Maßnahmen nach Absatz 1 von Behörden des Bundes durchgeführt werden, unterliegen sie der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium und durch eine besondere Kommission (G 10-Kommission). SS2 Pflichten der Anbieter von Postund Telekommunikationsdiensten (1) Wer geschäftsmäßig Postdienste erbringt oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt, hat der berechtigten Stelle auf Anordnung Auskunft über die näheren Umstände des Postverkehrs zu erteilen und Sendungen, die ihm zum Einsammeln, Weiterleiten oder Ausliefern anvertraut sind, auszuhändigen. Der nach Satz 1 Verpflichtete hat der berechtigten Stelle auf Verlangen die zur Vorbereitung einer Anordnung erforderlichen Auskünfte zu Postfächern zu erteilen, ohne dass 290 Gesetzestexte es hierzu einer gesonderten Anordnung bedarf. Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt, hat der berechtigten Stelle auf Anordnung Auskunft über die näheren Umstände der nach Wirksamwerden der Anordnung durchgeführten Telekommunikation zu erteilen, Sendungen, die ihm zur Übermittlung auf dem Telekommunikationsweg anvertraut sind, auszuhändigen sowie die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation zu ermöglichen. SS 8 a Abs. 2 Nr. 3 und 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, SS 4 a des MAD-Gesetzes und SS 2 a des BND-Gesetzes bleiben unberührt. Ob und in welchem Umfang der nach Satz 3 Verpflichtete Vorkehrungen für die technische und organisatorische Umsetzung der Überwachungsmaßnahme zu treffen hat, bestimmt sich nach SS 110 des Telekommunikationsgesetzes und der dazu erlassenen Rechtsverordnung. (2) Der nach Absatz 1 Satz 1 oder 3 Verpflichtete hat vor Durchführung einer beabsichtigten Beschränkungsmaßnahme die Personen, die mit der Durchführung der Maßnahme betraut werden sollen, 1. einer einfachen Sicherheitsüberprüfung unterziehen zu lassen und 2. über Mitteilungsverbote nach SS 17 sowie die Strafbarkeit eines Verstoßes nach SS 18 zu belehren; die Belehrung ist aktenkundig zu machen. Mit der Durchführung einer Beschränkungsmaßnahme dürfen nur Personen betraut werden, die nach Maßgabe des Satzes 1 überprüft und belehrt worden sind. Der nach Absatz 1 Satz 1 oder 3 Verpflichtete hat sicherzustellen, dass die Geheimschutzmaßnahmen nach den Abschnitten 1.1 bis 1.4, 1.6, 2.1 und 2.3 bis 2.5 der Anlage 7 zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen vom 29. April 1994 (GMB1 S. 674) getroffen werden. (3) Die Sicherheitsüberprüfung nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 ist entsprechend dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz durchzuführen. Für Beschränkungsmaßnahmen einer Landesbehörde gilt dies nicht, soweit Rechtsvorschriften des Landes vergleichbare Bestimmungen enthalten; in diesem Fall sind die Rechtsvorschriften des Landes entsprechend anzuwenden. Zuständig ist bei Beschränkungsmaßnahmen von Bundesbehörden das Bundesministerium des Innern; im Übrigen sind die nach Landesrecht bestimmten Behörden zuständig. Soll mit der Durchführung einer Beschränkungsmaßnahme eine Person betraut 291 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 werden, für die innerhalb der letzten fünf Jahre bereits eine gleichoder höherwertige Sicherheitsüberprüfung nach Bundesoder Landesrecht durchgeführt worden ist, soll von einer erneuten Sicherheitsüberprüfung abgesehen werden. Abschnitt 2 Beschränkungen in Einzelfällen SS3 Voraussetzungen (1) Beschränkungen nach SS 1 Abs. 1 Nr. 1 dürfen unter den dort bezeichneten Voraussetzungen angeordnet werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass jemand 1. Straftaten des Friedensverrats oder des Hochverrats (SSSS 80 bis 83 des Strafgesetzbuches), 2. Straftaten der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (SSSS 84 bis 86, 87 bis 89 des Strafgesetzbuches, SS 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 des Vereinsgesetzes), 3. Straftaten des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit (SSSS 94 bis 96, 97 a bis 100 a des Strafgesetzbuches), 4. Straftaten gegen die Landesverteidigung (SSSS 109 e bis 109 g des Strafgesetzbuches), 5. Straftaten gegen die Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages (SSSS 87, 89, 94 bis 96, 98 bis 100, 109 e bis 109 g des Strafgesetzbuches in Verbindung mit SS 1 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes, 6. Straftaten nach a) den SSSS 129 a und 130 des Strafgesetzbuches sowie b) den SSSS 211, 212, 239 a, 239 b, 306 bis 306 c, 308 Abs. 1 bis 3, SS 315 Abs. 3, SS 316 b Abs. 3 und SS 316 c Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches, soweit diese sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten, oder 7. Straftaten nach SS 95 Abs. 1 Nr. 8 des Aufenthaltsgesetzes plant, begeht oder begangen hat. Gleiches gilt, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass jemand Mitglied einer 292 Gesetzestexte Vereinigung ist, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind. (2) Die Anordnung ist nur zulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Sie darf sich nur gegen den Verdächtigen oder gegen Personen richten, von denen auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie für den Verdächtigen bestimmte oder von ihm herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder dass der Verdächtige ihren Anschluss benutzt. Maßnahmen, die sich auf Sendungen beziehen, sind nur hinsichtlich solcher Sendungen zulässig, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie von dem, gegen den sich die Anordnung richtet, herrühren oder für ihn bestimmt sind. Abgeordnetenpost von Mitgliedern des Deutschen Bundestages und der Parlamente der Länder darf nicht in eine Maßnahme einbezogen werden, die sich gegen einen Dritten richtet. SS4 Prüf-, Kennzeichnungsund Löschungspflichten, Übermittlungen, Zweckbindung (1) Die erhebende Stelle prüft unverzüglich und sodann in Abständen von höchstens sechs Monaten, ob die erhobenen personenbezogenen Daten im Rahmen ihrer Aufgaben allein oder zusammen mit bereits vorliegenden Daten für die in SS 1 Abs. 1 Nr. 1 bestimmten Zwecke erforderlich sind. Soweit die Daten für diese Zwecke nicht erforderlich sind und nicht für eine Übermittlung an andere Stellen benötigt werden, sind sie unverzüglich unter Aufsicht eines Bediensteten, der die Befähigung zum Richteramt hat, zu löschen. Die Löschung ist zu protokollieren. Sie unterbleibt, soweit die Daten für eine Mitteilung nach SS 12 Abs. 1 oder für eine gerichtliche Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Beschränkungsmaßnahme von Bedeutung sein können. In diesem Fall sind die Daten zu sperren; sie dürfen nur zu diesen Zwecken verwendet werden. (2) Die verbleibenden Daten sind zu kennzeichnen. Nach einer Übermittlung ist die Kennzeichnung durch den Empfänger aufrechtzuerhalten. Die Daten dürfen nur zu den in SS 1 Abs. 1 Nr. 1 und den in Absatz 4 genannten Zwecken verwendet werden. 293 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 (3) Der Behördenleiter oder sein Stellvertreter kann anordnen, dass bei der Übermittlung auf die Kennzeichnung verzichtet wird, wenn dies unerlässlich ist, um die Geheimhaltung einer Beschränkungsmaßnahme nicht zu gefährden, und die G 10-Kommission oder, soweit es sich um die Übermittlung durch eine Landesbehörde handelt, die nach Landesrecht zuständige Stelle zugestimmt hat. Bei Gefahr im Verzuge kann die Anordnung bereits vor der Zustimmung getroffen werden. Wird die Zustimmung versagt, ist die Kennzeichnung durch den Übermittlungsempfänger unverzüglich nachzuholen; die übermittelnde Behörde hat ihn hiervon zu unterrichten. (4) Die Daten dürfen nur übermittelt werden 1. zur Verhinderung oder Aufklärung von Straftaten, wenn a) tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass jemand eine der in SS 3 Abs. 1 genannten Straftaten plant oder begeht, b) bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand eine sonstige in SS 7 Abs. 4 Satz 1 genannte Straftat plant oder begeht, 2. zur Verfolgung von Straftaten, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand eine in Nummer 1 bezeichnete Straftat begeht oder begangen hat, oder 3. zur Vorbereitung und Durchführung eines Verfahrens nach Artikel 21 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes oder einer Maßnahme nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 des Vereinsgesetzes, soweit sie zur Erfüllung der Aufgaben des Empfängers erforderlich sind. (5) Sind mit personenbezogenen Daten, die übermittelt werden dürfen, weitere Daten des Betroffenen oder eines Dritten in Akten so verbunden, dass eine Trennung nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich ist, ist die Übermittlung auch dieser Daten zulässig; eine Verwendung dieser Daten ist unzulässig. Über die Übermittlung entscheidet ein Bediensteter der übermittelnden Stelle, der die Befähigung zum Richteramt hat. Die Übermittlung ist zu protokollieren. (6) Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur für die Zwecke verwenden, zu deren Erfüllung sie ihm übermittelt worden sind. Er prüft unverzüglich und sodann in Abständen von höchstens sechs Monaten, ob die übermittelten Daten für diese Zwecke erforderlich sind. Absatz 1 294 Gesetzestexte Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Der Empfänger unterrichtet die übermittelnde Stelle unverzüglich über die erfolgte Löschung. Abschnitt 3 Strategische Beschränkungen SS5 Voraussetzungen (1) Auf Antrag des Bundesnachrichtendienstes dürfen Beschränkungen nach SS 1 für internationale Telekommunikationsbeziehungen, soweit eine gebündelte Übertragung erfolgt, angeordnet werden. Die jeweiligen Telekommunikationsbeziehungen werden von dem nach SS 10 Abs. 1 zuständigen Bundesministerium mit Zustimmung des Parlamentarischen Kontrollgremiums bestimmt. Beschränkungen nach Satz 1 sind nur zulässig zur Sammlung von Informationen über Sachverhalte, deren Kenntnis notwendig ist, um die Gefahr 1. eines bewaffneten Angriffs auf die Bundesrepublik Deutschland, 2. der Begehung internationaler terroristischer Anschläge mit unmittelbarem Bezug zur Bundesrepublik Deutschland, 3. der internationalen Verbreitung von Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen sowie des unerlaubten Außenwirtschaftsverkehrs mit Waren, Datenverarbeitungsprogrammen und Technologien in Fällen von erheblicher Bedeutung, 4. der unbefugten Verbringung von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in die Bundesrepublik Deutschland, 5. der Beeinträchtigung der Geldwertstabilität im Euro-Währungsraum durch im Ausland begangene Geldfälschungen oder 6. der international organisierten Geldwäsche in Fällen von erheblicher Bedeutung rechtzeitig zu erkennen und einer solchen Gefahr zu begegnen. In den Fällen von Satz 3 Nr. 1 dürfen Beschränkungen auch für Postverkehrsbeziehungen angeordnet werden; Satz 2 gilt entsprechend. (2) Bei Beschränkungen von Telekommunikationsbeziehungen darf der Bundesnachrichtendienst nur Suchbegriffe verwenden, die zur Aufklärung von Sachverhalten über den in der Anordnung bezeichneten Gefahrenbereich bestimmt und geeignet sind. Die Suchbegriffe dürfen keine Identifizierungsmerkmale enthalten, die zu einer gezielten 295 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Erfassung bestimmter Telekommunikationsanschlüsse führen. Dies gilt nicht für Telekommunikationsanschlüsse im Ausland, sofern ausgeschlossen werden kann, dass Anschlüsse, deren Inhaber oder regelmäßige Nutzer deutsche Staatsangehörige sind, gezielt erfasst werden. Die Durchführung ist zu protokollieren. Die Protokolldaten dürfen ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle verwendet werden. Sie sind am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Protokollierung folgt, zu löschen. SS6 Prüf-, Kennzeichnungsund Löschungspflichten, Zweckbindung (1) Der Bundesnachrichtendienst prüft unverzüglich und sodann in Abständen von höchstens sechs Monaten, ob die erhobenen personenbezogenen Daten im Rahmen seiner Aufgaben allein oder zusammen mit bereits vorliegenden Daten für die in SS 5 Abs. 1 Satz 3 bestimmten Zwecke erforderlich sind. Soweit die Daten für diese Zwecke nicht erforderlich sind und nicht für eine Übermittlung an andere Stellen benötigt werden, sind sie unverzüglich unter Aufsicht eines Bediensteten, der die Befähigung zum Richteramt hat, zu löschen. Die Löschung ist zu protokollieren. Außer in den Fällen der erstmaligen Prüfung nach Satz 1 unterbleibt die Löschung, soweit die Daten für eine Mitteilung nach SS 12 Abs. 2 oder für eine gerichtliche Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Beschränkungsmaßnahme von Bedeutung sein können. In diesem Fall sind die Daten zu sperren; sie dürfen nur zu diesen Zwecken verwendet werden. (2) Die verbleibenden Daten sind zu kennzeichnen. Nach einer Übermittlung ist die Kennzeichnung durch den Empfänger aufrechtzuerhalten. Die Daten dürfen nur zu den in SS 5 Abs. 1 Satz 3 genannten Zwecken und für Übermittlungen nach SS 7 Abs. 1 bis 4 verwendet werden. SS7 Übermittlungen durch den Bundesnachrichtendienst (1) Durch Beschränkungen nach SS 5 erhobene personenbezogene Daten dürfen nach SS 12 des BND-Gesetzes zur Unterrichtung über die in SS 5 Abs. 1 Satz 3 genannten Gefahren übermittelt werden. (2) Durch Beschränkungen nach SS 5 erhobene personenbezogene Daten dürfen an die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sowie an den Militärischen Abschirmdienst übermittelt werden, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Daten erforderlich sind zur Sammlung und Auswertung von Informationen über 296 Gesetzestexte Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes genannten Schutzgüter gerichtet sind, oder 2. bestimmte Tatsachen den Verdacht sicherheitsgefährdender oder geheimdienstlicher Tätigkeiten für eine fremde Macht begründen. (3) Durch Beschränkungen nach SS 5 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 3 Nr. 3 erhobene personenbezogene Daten dürfen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übermittelt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Kenntnis dieser Daten erforderlich ist 1. zur Aufklärung von Teilnehmern am Außenwirtschaftsverkehr über Umstände, die für die Einhaltung von Beschränkungen des Außenwirtschaftsverkehrs von Bedeutung sind, oder 2. im Rahmen eines Verfahrens zur Erteilung einer ausfuhrrechtlichen Genehmigung oder zur Unterrichtung von Teilnehmern am Außenwirtschaftsverkehr, soweit hierdurch eine Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von Gütern begründet wird. (4) Durch Beschränkungen nach SS 5 erhobene personenbezogene Daten dürfen zur Verhinderung von Straftaten an die mit polizeilichen Aufgaben betrauten Behörden übermittelt werden, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass jemand a) Straftaten nach SS 129 a, auch in Verbindung mit SS 129 b Abs. 1, sowie den SSSS 146, 151 bis 152 a oder SS 261 des Strafgesetzbuches, b) Straftaten nach 34 Abs. 1 bis 6 und 8, SS 35 des Außenwirtschaftsgesetzes, 19 bis 21 oder 22 a Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder c) Straftaten nach SS 29 a Abs. 1 Nr. 2, SS 30 Abs. 1 Nr. 1, 4 oder SS 30 a des Betäubungsmittelgesetzes plant oder begeht oder 2. bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand a) Straftaten, die in SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 und 7, Satz 2 dieses Gesetzes oder in SS 129 a Abs. 1 des Strafgesetzbuches bezeichnet sind, oder b) Straftaten nach den SSSS 130, 232 Abs. 3, 4 oder Abs. 5 zweiter Halbsatz, SSSS 249 bis 251, 255, 305 a, 306 bis 306 c, 307 Abs. 1 bis 297 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 3, SS 308 Abs. 1 bis 4, SS 309 Abs. 1 bis 5, SSSS 313, 314, 315 Abs. 1, 3 oder Abs. 4, SS 315 b Abs. 3, SSSS 316 a, 316 b Abs. 1 oder Abs. 3 oder SS 316 c Abs. 1 bis 3 des Strafgesetzbuches plant oder begeht. Die Daten dürfen zur Verfolgung von Straftaten an die zuständigen Behörden übermittelt werden, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand eine in Satz 1 bezeichnete Straftat begeht oder begangen hat. (5) Die Übermittlung ist nur zulässig, soweit sie zur Erfüllung der Aufgaben des Empfängers erforderlich ist. Sind mit personenbezogenen Daten, die übermittelt werden dürfen, weitere Daten des Betroffenen oder eines Dritten in Akten so verbunden, dass eine Trennung nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich ist, ist die Übermittlung auch dieser Daten zulässig; eine Verwendung dieser Daten ist unzulässig. Über die Übermittlung entscheidet ein Bediensteter des Bundesnachrichtendienstes, der die Befähigung zum Richteramt hat. Die Übermittlung ist zu protokollieren. (6) Der Empfänger darf die Daten nur für die Zwecke verwenden, zu deren Erfüllung sie ihm übermittelt worden sind. Er prüft unverzüglich und sodann in Abständen von höchstens sechs Monaten, ob die übermittelten Daten für diese Zwecke erforderlich sind. SS 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. SS8 Gefahr für Leib oder Leben einer Person im Ausland (1) Auf Antrag des Bundesnachrichtendienstes dürfen Beschränkungen nach SS 1 für internationale Telekommunikationsbeziehungen im Sinne des SS 5 Abs. 1 Satz 1 angeordnet werden, wenn dies erforderlich ist, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für Leib oder Leben einer Person im Ausland rechtzeitig zu erkennen oder ihr zu begegnen und dadurch Belange der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar in besonderer Weise berührt sind. SS 5 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Die Zustimmung des Parlamentarischen Kontrollgremiums bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder. Die Bestimmung tritt spätestens nach zwei Monaten außer Kraft. Eine erneute Bestimmung ist zulässig, soweit ihre Voraussetzungen fortbestehen. (3) Die Anordnung ist nur zulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Der Bundesnachrichtendienst darf nur Suchbegriffe verwen298 Gesetzestexte den, die zur Erlangung von Informationen über die in der Anordnung bezeichnete Gefahr bestimmt und geeignet sind. SS 5 Abs. 2 Satz 2 bis 6 gilt entsprechend. (4) Der Bundesnachrichtendienst prüft unverzüglich und sodann in Abständen von höchstens sechs Monaten, ob die erhobenen personenbezogenen Daten im Rahmen seiner Aufgaben allein oder zusammen mit bereits vorliegenden Daten zu dem in Absatz 1 bestimmten Zweck erforderlich sind. Soweit die Daten für diesen Zweck nicht erforderlich sind, sind sie unverzüglich unter Aufsicht eines Bediensteten, der die Befähigung zum Richteramt hat, zu löschen. Die Löschung ist zu protokollieren. SS 6 Abs. 1 Satz 4 und 5, Abs. 2 Satz 1 und 2 gilt entsprechend. Die Daten dürfen nur zu den in den Absätzen 1, 5 und 6 genannten Zwecken verwendet werden. (5) Die erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nach SS 12 des BNDGesetzes zur Unterrichtung über die in Absatz 1 genannte Gefahr übermittelt werden. (6) Die erhobenen personenbezogenen Daten dürfen zur Verhinderung von Straftaten an die zuständigen Behörden übermittelt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass jemand eine Straftat plant oder begeht, die geeignet ist, zu der Entstehung oder Aufrechterhaltung der in Absatz 1 bezeichneten Gefahr beizutragen. Die Daten dürfen zur Verfolgung von Straftaten an die zuständigen Behörden übermittelt werden, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand eine in Satz 1 bezeichnete Straftat begeht oder begangen hat. SS 7 Abs. 5 und 6 gilt entsprechend. Abschnitt 4 Verfahren SS9 Antrag (1) Beschränkungsmaßnahmen nach diesem Gesetz dürfen nur auf Antrag angeordnet werden. (2) Antragsberechtigt sind im Rahmen ihres Geschäftsbereichs 1. das Bundesamt für Verfassungsschutz, 2. die Verfassungsschutzbehörden der Länder, 3. das Amt für den Militärischen Abschirmdienst und 4. der Bundesnachrichtendienst 299 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 durch den Behördenleiter oder seinen Stellvertreter. (3) Der Antrag ist schriftlich zu stellen und zu begründen. Er muss alle für die Anordnung erforderlichen Angaben enthalten. In den Fällen der SSSS 3 und 8 hat der Antragsteller darzulegen, dass die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. SS 10 Anordnung (1) Zuständig für die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen ist bei Anträgen der Verfassungsschutzbehörden der Länder die zuständige oberste Landesbehörde, im Übrigen ein vom Bundeskanzler beauftragtes Bundesministerium. SS 11 Durchführung (1) Die aus der Anordnung sich ergebenden Beschränkungsmaßnahmen sind unter Verantwortung der Behörde, auf deren Antrag die Anordnung ergangen ist, und unter Aufsicht eines Bediensteten vorzunehmen, der die Befähigung zum Richteramt hat. (2) Die Maßnahmen sind unverzüglich zu beenden, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vorliegen. Die Beendigung ist der Stelle, die die Anordnung getroffen hat, und dem nach SS 2 Abs. 1 Satz 1 oder 3 Verpflichteten, dem die Anordnung mitgeteilt worden ist, anzuzeigen. Die Anzeige an den Verpflichteten entfällt, wenn die Anordnung ohne seine Mitwirkung ausgeführt wurde. (3) Postsendungen, die zur Öffnung und Einsichtnahme ausgehändigt worden sind, sind dem Postverkehr unverzüglich wieder zuzuführen. Telegramme dürfen dem Postverkehr nicht entzogen werden. Der zur Einsichtnahme berechtigten Stelle ist eine Abschrift des Telegramms zu übergeben. SS 12 Mitteilungen an Betroffene (1) Beschränkungsmaßnahmen nach SS 3 sind dem Betroffenen nach ihrer Einstellung mitzuteilen, wenn eine Gefährdung des Zwecks der Beschränkung ausgeschlossen werden kann. Lässt sich in diesem Zeitpunkt noch nicht beurteilen, ob diese Voraussetzung vorliegt, ist die Mitteilung vorzunehmen, sobald eine Gefährdung des Zwecks der 300 Gesetzestexte Beschränkung ausgeschlossen werden kann. Einer Mitteilung bedarf es nicht, wenn die G 10-Kommission einstimmig festgestellt hat, dass 1. diese Voraussetzung auch nach fünf Jahren nach Beendigung der Maßnahme noch nicht eingetreten ist, 2. sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft nicht eintreten wird und 3. die Voraussetzungen für eine Löschung sowohl bei der erhebenden Stelle als auch beim Empfänger vorliegen. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Beschränkungsmaßnahmen nach den SSSS 5 und 8, sofern die personenbezogenen Daten nicht unverzüglich gelöscht wurden. Die Frist von fünf Jahren beginnt mit der Erhebung der personenbezogenen Daten. (3) Die Mitteilung obliegt der Behörde, auf deren Antrag die Anordnung ergangen ist. Wurden personenbezogene Daten übermittelt, erfolgt die Mitteilung im Benehmen mit dem Empfänger. SS 13 Rechtsweg Gegen die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen nach den SSSS 3 und 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und ihren Vollzug ist der Rechtsweg vor der Mitteilung an den Betroffenen nicht zulässig. Abschnitt 5 Kontrolle SS 14 Parlamentarisches Kontrollgremium (1) Das nach SS 10 Abs. 1 für die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen zuständige Bundesministerium unterrichtet in Abständen von höchstens sechs Monaten das Parlamentarische Kontrollgremium über die Durchführung dieses Gesetzes. Das Gremium erstattet dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über Durchführung sowie Art und Umfang der Maßnahmen nach den SSSS 3, 5 und 8; dabei sind die Grundsätze des SS 5 Abs. 1 des Kontrollgremiumgesetzes zu beachten. (2) Bei Gefahr im Verzuge kann die Zustimmung zu Bestimmungen nach den SSSS 5 und 8 durch den Vorsitzenden des Parlamentarischen Kontrollgremiums und seinen Stellvertreter vorläufig erteilt werden. Die Zustimmung des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist unverzüg301 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 lich einzuholen. Die vorläufige Zustimmung tritt spätestens nach zwei Wochen außer Kraft. SS 15 G 10-Kommission (1) Die G 10-Kommission besteht aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen muss, und drei Beisitzern sowie vier stellvertretenden Mitgliedern, die an den Sitzungen mit Redeund Fragerecht teilnehmen können. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Mitglieder der G 10-Kommission sind in ihrer Amtsführung unabhängig und Weisungen nicht unterworfen. Sie nehmen ein öffentliches Ehrenamt wahr und werden von dem Parlamentarischen Kontrollgremium nach Anhörung der Bundesregierung für die Dauer einer Wahlperiode des Deutschen Bundestages mit der Maßgabe bestellt, dass ihre Amtszeit erst mit der Neubestimmung der Mitglieder der Kommission, spätestens jedoch drei Monate nach Ablauf der Wahlperiode endet. (2) Die Beratungen der G 10-Kommission sind geheim. Die Mitglieder der Kommission sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit in der Kommission bekannt geworden sind. Dies gilt auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus der Kommission. (3) Der G 10-Kommission ist die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendige Personal-und Sachausstattung zur Verfügung zu stellen; sie ist im Einzelplan des Deutschen Bundestages gesondert auszuweisen. Der Kommission sind Mitarbeiter mit technischem Sachverstand zur Verfügung zu stellen. (4) Die G 10-Kommission tritt mindestens einmal im Monat zusammen. Sie gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Parlamentarischen Kontrollgremiums bedarf. Vor der Zustimmung ist die Bundesregierung zu hören. (5) Die G 10-Kommission entscheidet von Amts wegen oder auf Grund von Beschwerden über die Zulässigkeit und Notwendigkeit von Beschränkungsmaßnahmen. Die Kontrollbefugnis der Kommission erstreckt sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach diesem Gesetz erlangten personenbezogenen Daten durch Nachrichtendienste des Bundes einschließlich der Entscheidung über die Mitteilung an Betroffene. Der Kommission und ihren Mitarbeitern ist dabei insbesondere 302 Gesetzestexte 1. Auskunft zu ihren Fragen zu erteilen, 2. Einsicht in alle Unterlagen, insbesondere in die gespeicherten Daten und in die Datenverarbeitungsprogramme, zu gewähren, die im Zusammenhang mit der Beschränkungsmaßnahme stehen, und 3. jederzeit Zutritt in alle Diensträume zu gewähren. Die Kommission kann dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz Gelegenheit zur Stellungnahme in Fragen des Datenschutzes geben. (6) Das zuständige Bundesministerium unterrichtet monatlich die G 10-Kommission über die von ihm angeordneten Beschränkungsmaßnahmen vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzuge kann es den Vollzug der Beschränkungsmaßnahmen auch bereits vor der Unterrichtung der Kommission anordnen. Anordnungen, die die Kommission für unzulässig oder nicht notwendig erklärt, hat das zuständige Bundesministerium unverzüglich aufzuheben. In den Fällen des SS 8 tritt die Anordnung außer Kraft, wenn sie nicht binnen drei Tagen von der Kommission bestätigt wird. Ist eine Entscheidung der Kommission innerhalb dieses Zeitraums nicht möglich, kann die Bestätigung durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter vorläufig erteilt werden; die Bestätigung der Kommission ist unverzüglich nachzuholen. (7) Das zuständige Bundesministerium unterrichtet monatlich die G 10-Kommission über Mitteilungen von Bundesbehörden nach SS 12 Abs. 1 und 2 oder über die Gründe, die einer Mitteilung entgegenstehen. Hält die Kommission eine Mitteilung für geboten, ist diese unverzüglich vorzunehmen. SS 12 Abs. 3 Satz 2 bleibt unberührt, soweit das Benehmen einer Landesbehörde erforderlich ist. SS 16 Parlamentarische Kontrolle in den Ländern Durch den Landesgesetzgeber wird die parlamentarische Kontrolle der nach SS10 Abs. 1 für die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen zuständigen obersten Landesbehörden und die Überprüfung der von ihnen angeordneten Beschränkungsmaßnahmen geregelt. Personenbezogene Daten dürfen nur dann an Landesbehörden übermittelt werden, wenn die Kontrolle ihrer Verarbeitung und Nutzung durch den Landesgesetzgeber geregelt ist. 303 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Abschnitt 6 Strafund Bußgeldvorschriften SS 17 Mitteilungsverbote (1) Wird die Telekommunikation nach diesem Gesetz oder nach den SSSS 100 a, 100 b der Strafprozessordnung überwacht, darf diese Tatsache von Personen, die Telekommunikationsdienste erbringen oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirken, anderen nicht mitgeteilt werden. (2) Wird die Aushändigung von Sendungen nach SS 2 Abs. 1 Satz 1 oder 3 angeordnet, darf diese Tatsache von Personen, die zur Aushändigung verpflichtet oder mit der Sendungsübermittlung betraut sind oder hieran mitwirken, anderen nicht mitgeteilt werden. (3) Erfolgt ein Auskunftsersuchen oder eine Auskunftserteilung nach SS 2 Abs. 1, darf diese Tatsache oder der Inhalt des Ersuchens oder der erteilten Auskunft von Personen, die zur Beantwortung verpflichtet oder mit der Beantwortung betraut sind oder hieran mitwirken, anderen nicht mitgeteilt werden. SS 18 Straftaten Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen SS 17 eine Mitteilung macht. SS 19 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. einer vollziehbaren Anordnung nach SS 2 Abs. 1 Satz 1 oder 3 zuwiderhandelt, 2. entgegen SS 2 Abs. 2 Satz 2 eine Person betraut oder 3. entgegen SS 2 Abs. 2 Satz 3 nicht sicherstellt, dass eine Geheimschutzmaßnahme getroffen wird. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro geahndet werden. (3) Bußgeldbehörde im Sinne des SS 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die nach SS 10 Abs. 1 zuständige Stelle. 304 Gesetzestexte Abschnitt 7 Schlussvorschriften SS 20 Entschädigung Die nach SS 1 Abs. 1 berechtigten Stellen haben für die Leistungen nach SS 2 Abs. 1 eine Entschädigung zu gewähren, deren Umfang sich a) bei Maßnahmen zur Überwachung der Post nach SS 23 des Justizvergütungsund -entschädigungsgesetzes und b) bei Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation nach der Rechtsverordnung nach SS 110 Abs. 9 des Telekommunikationsgesetzes bemisst. Bis zum Inkrafttreten der in Satz 1 Buchstabe b genannten Rechtsverordnung bemisst sich die Entschädigung für Leistungen bei Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation nach SS 23 des Justizvergütungsund -entschädigungsgesetzes. SS 21 Einschränkung von Grundrechten Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird durch dieses Gesetz eingeschränkt. 305 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes (G10AGBbg) Vom 14. Dezember 1995 (GVBl. I/95, S. 286), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Oktober 2002 (GVBl. I/02, S. 154) SS1 Anordnung von Beschränkungen (1) Oberste Landesbehörde im Sinne des SS 10 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes ist das Ministerium des Innern. (2) Antragsberechtigt nach SS 9 Abs. 2 Nr. 2 des Artikel 10-Gesetzes ist der Leiter der Verfassungsschutzabteilung im Ministerium des Innern, im Falle seiner Verhinderung sein Vertreter. (3) Die Anordnung von Beschränkungen ist durch den Minister des Innern, im Falle seiner Verhinderung durch seinen Vertreter zu unterzeichnen. SS2 G 10-Kommission (1) Der Landtag wählt eine Kommission, die die vom Ministerium des Innern angeordneten Beschränkungsmaßnahmen überprüft. Sie ist auch zuständige Stelle im Sinne von SS 4 Abs. 3 Satz 1 des Artikel 10-Gesetzes. Sie besteht aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen oder Diplomjurist sein muss, und zwei Beisitzern. Für jedes Mitglied der Kommission wird ein Vertreter gewählt; der Vertreter des Vorsitzenden muss die Befähigung zum Richteramt besitzen oder Diplomjurist sein. Jede Fraktion hat das Recht, ein Kommissionsmitglied sowie dessen Vertreter vorzuschlagen. (2) Die Bestellung der Mitglieder der Kommission erfolgt für die Dauer einer Wahlperiode. Die Amtszeit endet mit der Neuwahl der Mitglieder, spätestens jedoch drei Monate nach Ablauf der Wahlperiode. (3) Die Mitglieder der Kommission sind in ihrer Amtsführung unabhängig und Weisungen nicht unterworfen. Sie treffen ihre Entscheidungen mehrheitlich. (4) Die Kommission gibt sich eine Geschäftsordnung, die nach Anhörung der Landesregierung der Bestätigung durch die Parlamentarische Kontrollkommission nach SS 23 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes vom 5. April 1993 (GVBl. I S. 78) bedarf. (5) Die Beratungen der Kommission sind geheim. Ihre Mitglieder sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen im Rah306 Gesetzestexte men ihrer Tätigkeit in der Kommission bekanntgeworden sind. Dies gilt auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus der Kommission. (6) Die Mitglieder der Kommission und ihre Vertreter erhalten eine Entschädigung für Aufwand, die vom Präsidium des Landtages festgesetzt wird. Daneben werden als Kosten für Reisen die notwendigen Fahrtkosten nach den für Landesbeamte der Besoldungsgruppe A 15 geltenden Bestimmungen erstattet. (7) Der G 10-Kommission ist die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendige Personalund Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. SS3 Überprüfung angeordneter Beschränkungsmaßnahmen (1) Das Ministerium des Innern unterrichtet unverzüglich die G 10-Kommission über die von ihm angeordneten Beschränkungsmaßnahmen vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzuge kann es den Vollzug der Beschränkungsmaßnahme bereits vor der Unterrichtung der Kommission anordnen; die Unterrichtung hat dann unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach der Anordnung zu erfolgen. Die Kommission entscheidet von Amts wegen oder aufgrund von Beschwerden über die Zulässigkeit und Notwendigkeit von Beschränkungsmaßnahmen. Anordnungen, die die Kommission für unzulässig oder nicht notwendig erklärt, hat das Ministerium des Innern unverzüglich aufzuheben. Die Kontrollbefugnis der Kommission erstreckt sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach dem Artikel 10-Gesetz erlangten personenbezogenen Daten. Die Kommission kann dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Gelegenheit zur Stellungnahme in Fragen des Datenschutzes geben. (2) Das Ministerium des Innern unterrichtet nach Einstellung einer Beschränkungsmaßnahme in der nächsten Sitzung, spätestens innerhalb von drei Monaten, die Kommission über das Ergebnis der Maßnahme und die von ihm nach SS 12 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes vorgenommene Mitteilung an betroffene Personen oder über die Gründe, die einer Mitteilung entgegenstehen. Kann zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht abschließend über die Mitteilung entschieden werden, unterrichtet es die Kommission auf ihr Verlangen weiterhin, spätestens alle drei Jahre. Hält die Kommission eine Mitteilung an die betroffene Person für geboten, hat das Ministerium des Innern diese unverzüglich zu veranlassen. Betroffenen Personen steht nachträglich der Rechtsweg offen. 307 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 SS4 Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission Das Ministerium des Innern unterrichtet auf Anforderung, mindestens jedoch im Abstand von drei Monaten, die Parlamentarische Kontrollkommission in allgemeiner und anonymisierter Form über die Durchführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz sowie über die Ergebnisse der angeordneten Beschränkungsmaßnahmen. Der Bericht wird in geheimer Sitzung behandelt. SS5 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. 308 Gesetzestexte Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz - VereinsG) Vom 5. August 1964 (BGBl. I S. 593), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198) - Auszug - Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften SS1 Vereinsfreiheit (1) Die Bildung von Vereinen ist frei (Vereinsfreiheit). (2) Gegen Vereine, die die Vereinsfreiheit mißbrauchen, kann zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nur nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschritten werden. SS2 Begriff des Vereins (1) Verein im Sinne dieses Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat. (2) Vereine im Sinne dieses Gesetzes sind nicht 1. politische Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, 2. Fraktionen des Deutschen Bundestages und der Parlamente der Länder. Zweiter Abschnitt Verbot von Vereinen SS3 Verbot (1) Ein Verein darf erst dann als verboten (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) behandelt werden, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, dass seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder dass er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet; in der 309 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Verfügung ist die Auflösung des Vereins anzuordnen (Verbot). Mit dem Verbot ist in der Regel die Beschlagnahme und die Einziehung 1. des Vereinsvermögens, 2. von Forderungen Dritter, soweit die Einziehung in SS 12 Abs. 1 vorgesehen ist, und 3. von Sachen Dritter, soweit der Berechtigte durch die Überlassung der Sachen an den Verein dessen verfassungswidrige Bestrebungen vorsätzlich gefördert hat oder die Sachen zur Förderung dieser Bestrebungen bestimmt sind, zu verbinden. (2) Verbotsbehörde ist 1. die obersten Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Behörde für Vereine und Teilvereine, deren erkennbare Organisation und Tätigkeit sich auf das Gebiet eines Landes beschränken; 2. der Bundesminister des Innern für Vereine und Teilvereine, deren Organisation oder Tätigkeit sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt. Die oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Behörde entscheidet im Benehmen mit dem Bundesminister des Innern, wenn sich das Verbot gegen den Teilverein eines Vereins richtet, für dessen Verbot nach Satz 1 Nr. 2 der Bundesminister des Innern zuständig ist. Der Bundesminister des Innern entscheidet im Benehmen mit Behörden, die nach Satz 1 Nr. 1 für das Verbot von Teilvereinen zuständig gewesen wären. (3) Das Verbot erstreckt sich, wenn es nicht ausdrücklich beschränkt wird, auf alle Organisationen, die dem Verein derart eingegliedert sind, dass sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse als Gliederung dieses Vereins erscheinen (Teilorganisationen). Auf nichtgebietliche Teilorganisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit erstreckt sich das Verbot nur, wenn sie in der Verbotsverfügung ausdrücklich benannt sind. (4) Das Verbot ist schriftlich oder elektronisch mit einer dauerhaft überprüfbaren Signatur nach SS 37 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes abzufassen, zu begründen und dem Verein, im Falle des Absatzes 3 Satz 2 auch den Teilorganisationen, zuzustellen. Der verfügende Teil des Verbots ist im Bundesanzeiger und danach im amtlichen Mitteilungsblatt des Landes bekanntzumachen, in dem der Verein oder, sofern sich das Verbot hierauf beschränkt, der Teilverein seinen Sitz hat; 310 Gesetzestexte Verbote nach SS 15 werden nur im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Das Verbot wird mit der Zustellung, spätestens mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger, wirksam und vollziehbar; SS 80 der Verwaltungsgerichtsordnung bleibt unberührt. (5) Die Verbotsbehörde kann das Verbot auch auf Handlungen von Mitgliedern des Vereins stützen, wenn 1. ein Zusammenhang zur Tätigkeit im Verein oder zu seiner Zielsetzung besteht, 2. die Handlungen auf einer organisierten Willensbildung beruhen und 3. nach den Umständen anzunehmen ist, dass sie vom Verein geduldet werden. SS5 Vollzug des Verbots (1) Soweit das Verbot nach diesem Gesetz nicht von der Verbotsbehörde selbst oder den von ihr gemäß SS 10 Abs. 3 und SS 11 Abs. 3 beauftragten Stellen zu vollziehen ist, wird es von den von der Landesregierung bestimmten Behörden vollzogen. (2) Folgt dem Verbot eines Teilvereins, bevor es unanfechtbar geworden ist, ein den Teilverein einschließendes Verbot des Gesamtvereins, so ist von diesem Zeitpunkt an nur noch das Verbot des Gesamtvereins zu vollziehen. SS6 Anfechtung des Verbotsvollzugs (1) Wird eine Maßnahme zum Vollzug des Verbots angefochten und kommt es für die Entscheidung darauf an, ob das Verbot rechtmäßig ist, so hat das Verwaltungsgericht, wenn es die Rechtmäßigkeit des Verbots bezweifelt, das Verfahren auszusetzen, bis über das Verbot unanfechtbar entschieden ist, und dieses Ergebnis seiner Entscheidung zugrunde zu legen. (2) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen zum Vollzug des Verbots haben keine aufschiebende Wirkung. SS8 Verbot der Bildung von Ersatzorganisationen (1) Es ist verboten, Organisationen zu bilden, die verfassungswidrige Bestrebungen (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) eines nach SS 3 311 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 dieses Gesetzes verbotenen Vereins an dessen Stelle weiterverfolgen (Ersatzorganisationen) oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzuführen. (2) Gegen eine Ersatzorganisation, die Verein im Sinne dieses Gesetzes ist, kann zur verwaltungsmäßigen Durchführung des in Absatz 1 enthaltenen Verbots nur auf Grund einer besonderen Verfügung vorgegangen werden, in der festgestellt wird, dass sie Ersatzorganisation des verbotenen Vereins ist. Die SSSS 3 bis 7 und 10 bis 13 gelten entsprechend. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Verfügung haben keine aufschiebende Wirkung. Die für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden und Dienststellen sind bei Gefahr im Verzug zu vorläufigen Maßnahmen berechtigt, die außer Kraft treten, wenn die Verbotsbehörde nicht binnen zweier Wochen die in Satz 1 bestimmte Verfügung trifft. SS9 Kennzeichenverbot (1) Kennzeichen des verbotenen Vereins dürfen für die Dauer der Vollziehbarkeit des Verbots nicht mehr 1. öffentlich, in einer Versammlung oder 2. in Schriften, Tonoder Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen, die verbreitet werden oder zur Verbreitung bestimmt sind, verwendet werden. Ausgenommen ist eine Verwendung von Kennzeichen im Rahmen der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen und ähnlicher Zwecke. (2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind insbesondere Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind. (3) Absatz 1 gilt entsprechend für Kennzeichen eines verbotenen Vereins, die in im Wesentlichen gleicher Form von anderen nicht verbotenen Teilorganisationen oder von selbständigen, die Zielrichtung des verbotenen Vereins teilenden Vereinen verwendet werden. (4) Diese Vorschriften gelten auch für die Verwendung von Kennzeichen einer Ersatzorganisation für die Dauer der Vollziehbarkeit einer Verfügung nach SS 8 Abs. 2 Satz 1. 312 Gesetzestexte Vierter Abschnitt Sondervorschriften SS 14 Ausländervereine (1) Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend Ausländer sind (Ausländervereine), können über die in Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes genannten Gründe hinaus unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 verboten werden. Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend ausländische Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, gelten nicht als Ausländervereine. SS 3 Abs. 1 Satz 2 und SS 12 Abs. 1 und 2 sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Beschlagnahme und die Einziehung von Forderungen und Sachen Dritter auch im Falle des Absatzes 2 zulässig sind. (2) Ausländervereine können verboten werden, soweit ihr Zweck oder ihre Tätigkeit 1. die politische Willensbildung in der Bundesrepublik Deutschland oder das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern oder von verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet, die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet, 2. den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zuwiderläuft, 3. Bestrebungen außerhalb des Bundesgebiets fördert, deren Ziele oder Mittel mit den Grundwerten einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung unvereinbar sind, 4. Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer, religiöser oder sonstiger Belange unterstützt, befürwortet oder hervorrufen soll oder 5. Vereinigungen innerhalb oder außerhalb des Bundesgebiets unterstützt, die Anschläge gegen Personen oder Sachen veranlassen, befürworten oder androhen. (3) Anstelle des Vereinsverbots kann die Verbotsbehörde gegenüber Ausländervereinen Betätigungsverbote erlassen, die sie auch auf bestimmte Handlungen oder bestimmte Personen beschränken kann. Im übrigen bleiben Ausländervereinen gegenüber die gesetzlichen Vorschriften zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unberührt. 313 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG) Vom 30. Juli 2001 (GVBl.I/01, [Nr. 11], S.126), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2003 (GVBl.I/03, [Nr. 16] , S.298, 302) Abschnitt 1 Allgemeines SS1 Anwendungsbereich und Zweck des Gesetzes (1) Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung einer Person, die von der zuständigen Stelle mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden ist (Wiederholungsüberprüfung). (2) Die in diesem Gesetz verwendeten Funktions-, Statusund anderen Bezeichnungen gelten für Frauen und Männer. (3) Zweck dieses Gesetzes ist es, 1. im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Angelegenheiten vor der Kenntnisnahme durch Unbefugte zu schützen und den Zugang von Personen zu verhindern, bei denen ein Sicherheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann (personeller Geheimschutz), und 2. die Beschäftigung von Personen an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen zu verhindern, bei denen ein Sicherheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann (personeller Sabotageschutz). Abschnitt 2 Geheimund Sabotageschutz bei öffentlichen Stellen SS2 Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten (1) Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt aus, wer 314 Gesetzestexte 1. Zugang zu Verschlusssachen hat oder ihn sich verschaffen kann, die STRENG GEHEIM, GEHEIM oder VS-VERTRAULICH eingestuft sind, 2. Zugang zu entsprechenden Verschlusssachen ausländischer Stellen sowie zwischenund überstaatlicher Einrichtungen und Stellen hat oder ihn sich verschaffen kann, wenn eine Verpflichtung für die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder besteht, nur sicherheitsüberprüfte Personen hierzu zuzulassen, 3. in Behörden, Teilen von ihnen oder sonstigen öffentlichen Stellen des Landes tätig ist, die aufgrund des Umfanges und der Bedeutung dort anfallender Verschlusssachen von der jeweils zuständigen Aufsichtsoder obersten Landesbehörde im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern zum Sicherheitsbereich mit dem Erfordernis einer Sicherheitsüberprüfung nach den SSSS 10 (Ü 1), 11 (Ü 2) oder 12 (Ü 3) erklärt worden sind. (2) Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt auch aus, wer an einer sicherheitsempfindlichen Stelle einer lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtung beschäftigt ist. Lebenswichtig sind solche Einrichtungen, 1. deren Ausfall aufgrund ihrer kurzfristig nicht ersetzbaren Produktion oder Dienstleistung oder 2. deren Zerstörung aufgrund der ihnen anhaftenden betrieblichen Eigengefahr in besonderem Maße die Gesundheit oder das Leben großer Teile der Bevölkerung gefährden kann oder 3. die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind und deren Ausfall erhebliche Unruhe in großen Teilen der Bevölkerung und somit in Krisenzeiten eine Bedrohung der öffentlichen Ordnung entstehen lassen würde. Verteidigungswichtig sind Einrichtungen, die der Herstellung oder Erhaltung der Verteidigungsbereitschaft und Verteidigungsfähigkeit dienen und deren Ausfall oder schwere Beschädigung aufgrund ihrer fehlenden kurzfristigen Ersetzbarkeit gefährliche oder ernsthafte Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit, insbesondere der Ausrüstung, Führung und Unterstützung der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie für die Zivile Verteidigung verursacht. Sicherheitsempfindliche Stellen sind solche Teile von Anlagen oder Funktionen, die für Betriebsabläufe oder die Weiterführung des Gesamtbetriebes von erheblicher Bedeutung sind, so dass im Sabotagefall Teiloder Totalausfälle mit Folgen für die nach dem Gesetz geschützten Güter drohen. 315 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 SS3 Betroffener Personenkreis (1) Eine Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (zu überprüfende Person), ist vorher einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit darf erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres übertragen werden. Auf eine Sicherheitsüberprüfung nach diesem Gesetz kann verzichtet werden, wenn für die zu überprüfende Person bereits eine gleichoder höherwertige Sicherheitsüberprüfung durchgeführt worden ist und die Sicherheitsakte sowie die Sicherheitsüberprüfungsakte nach SS 21 verfügbar ist. (2) Der volljährige Ehegatte oder die Person, mit der die zu überprüfende Person in eheähnlicher Gemeinschaft lebt (Lebenspartner), soll in die Sicherheitsüberprüfung nach SS 11 (Ü 2) und SS 12 (Ü 3) einbezogen werden (einzubeziehende Person). Über Ausnahmen entscheidet die zuständige Aufsichtsoder oberste Landesbehörde. (3) Dieses Gesetz gilt nicht für 1. die Mitglieder des Landtages und der Landesregierung im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Stellung, 2. Richter, soweit sie Aufgaben der Rechtsprechung wahrnehmen, 3. ausländische Staatsangehörige, die in der Bundesrepublik Deutschland im Interesse zwischenstaatlicher Einrichtungen und Stellen eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit nach SS 2 Abs. 1 Nr. 2 ausüben sollen. SS4 Zuständigkeit (1) Zuständige Stelle für die Sicherheitsüberprüfung ist 1. die Behörde oder sonstige öffentliche Stelle, die eine Person mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betrauen will, es sei denn, die jeweils zuständige Aufsichtsoder oberste Landesbehörde übernimmt die Aufgaben der zuständigen Stelle oder überträgt sie einer anderen Behörde ihres Geschäftsbereichs, 2. bei Leitern von Landesbehörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde, 3. bei Mitarbeitern politischer Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes und deren Stiftungen, die Partei selbst, 316 Gesetzestexte 4. bei Personen, die vom Landtag in ein öffentlich-rechtliches Amtsoder Dienstverhältnis gewählt werden, bei Fraktionsmitarbeitern sowie bei Mitarbeitern von Mitgliedern des Landtages, der Präsident des Landtages, 5. bei Landräten, Oberbürgermeistern, hauptamtlichen Bürgermeistern und Amtsdirektoren die Kommunalaufsichtsbehörde, 6. bei sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen die zuständige Aufsichtsoder oberste Landesbehörde. (2) Mitwirkende Behörde bei der Sicherheitsüberprüfung ist gemäß SS 3 Abs. 2 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes die Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg. Sie führt die Sicherheitsüberprüfungen bei Bewerbern und Mitarbeitern des eigenen Dienstes nach den Vorschriften dieses Gesetzes selbst durch. SS5 Bestellung von Geheimschutzbeauftragten Bei Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen, bei denen mindestens fünf Personen mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut sind, ist ein Geheimschutzbeauftragter und dessen Stellvertreter zu bestellen. Er nimmt die Aufgaben der zuständigen Stelle gemäß SS 4 Abs. 1 und deren im Folgenden geregelten Befugnisse wahr und ist bei der Ausübung dieser Tätigkeit der jeweiligen Leitung unmittelbar unterstellt. Er darf nicht zugleich Aufgaben der Personalverwaltung wahrnehmen. Soweit weniger als fünf Personen mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut sind, nimmt die Aufgaben des Geheimschutzbeauftragten der Leiter der Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle oder sein Vertreter wahr. SS6 Verschlusssachen (1) Verschlusssachen sind im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, unabhängig von ihrer Darstellungsform. Sie werden entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung eingestuft. (2) Eine Verschlusssache ist 1. STRENG GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden kann, 317 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 2. GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann, 3. VS-VERTRAULICH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein kann, 4. VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann. SS7 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse (1) Ein Sicherheitsrisiko schließt die Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit aus. Es liegt vor, wenn tatsächliche Anhaltspunkte 1. Zweifel an der Zuverlässigkeit der zu überprüfenden Person bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit begründen oder 2. eine besondere Gefährdung durch Anbahnungsoder Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste, insbesondere die Besorgnis der Erpressbarkeit, begründen oder 3. Zweifel am Bekenntnis der zu überprüfenden Person zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes oder am jederzeitigen Eintreten für deren Erhaltung begründen. Ein Sicherheitsrisiko kann auch aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte bei der einzubeziehenden Person vorliegen. (2) Eine Erkenntnis ist sicherheitserheblich, wenn sich aus ihr ein Anhaltspunkt für ein Sicherheitsrisiko ergibt. SS8 Rechte und Pflichten der zu überprüfenden und der einzubeziehenden Person (1) Die zu überprüfende Person ist von der zuständigen Stelle über den Zweck und die Art der beabsichtigten Sicherheitsüberprüfung, damit verbundene Maßnahmen sowie über den Umfang der Datenverarbeitung zu unterrichten. Wird eine weitergehende Sicherheitsüberprüfung als ursprünglich vorgesehen erforderlich (SS 9 Abs. 2), so hat auch für diese die entsprechende Unterrichtung zu erfolgen. 318 Gesetzestexte (2) Die Einwilligung der zu überprüfenden Person ist Voraussetzung für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung. Die Einwilligung ist schriftlich zu erteilen, aber nicht in elektronischer Form. Sie muss sich auf alle Maßnahmen beziehen, die Gegenstand der Unterrichtung waren. Die Sicherheitsüberprüfung ist undurchführbar, wenn die zu überprüfende Person nicht einwilligt. Ihr darf dann keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übertragen werden. Auf die sich aus der Weigerung ergebenden dienst-, arbeitsrechtlichen oder sonstigen vertraglichen Konsequenzen ist sie von der zuständigen Stelle hinzuweisen. (3) Hat die zu überprüfende Person in die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung eingewilligt, ist sie verpflichtet, die zur Sicherheitsüberprüfung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Sie kann Angaben verweigern, die für sie, einen nahen Angehörigen im Sinne von SS 52 Abs. 1 der Strafprozessordnung, den Ehegatten oder Lebenspartner die Gefahr einer strafoder disziplinarrechtlichen Verfolgung, der Entlassung oder Kündigung begründen könnten. Über das Verweigerungsrecht ist die zu überprüfende Person zu belehren. (4) Sollen Angaben zum Ehegatten oder Lebenspartner erhoben werden oder soll er in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen werden, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. SS 3 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt. Geht die zu überprüfende oder bereits überprüfte Person die Ehe oder die eheähnliche Lebensgemeinschaft während oder erst nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung ein, so hat sie die zuständige Stelle zu unterrichten, damit diese die Erhebung von Angaben zum Ehegatten oder Lebenspartner und die Einbeziehung in die Sicherheitsüberprüfung nachholen kann. (5) Bevor die zuständige Stelle die Betrauung der zu überprüfenden Person mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit ablehnt, hat sie ihr Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Die zu überprüfende Person kann zur Anhörung einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Bei der Anhörung ist der Quellenschutz zu gewährleisten und den schutzwürdigen Belangen von Personen, die während der Sicherheitsüberprüfung befragt wurden, Rechnung zu tragen. Die Anhörung unterbleibt, wenn sie einen erheblichen Nachteil für die Sicherheit des Bundes oder eines Bundeslandes zur Folge hätte, insbesondere bei Sicherheitsüberprüfungen der in SS 12 Nr. 4 genannten Per319 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 sonen. Unterbleibt die Anhörung, ist die zu überprüfende Person unter Hinweis auf die Rechtsgrundlage darüber zu unterrichten. (6) Liegen bei der einzubeziehenden Person Anhaltspunkte vor, die ein Sicherheitsrisiko begründen, ist ihr Gelegenheit zu geben, sich vor der Ablehnung der Betrauung der zu überprüfenden Person mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit persönlich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Absatz 5 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. (7) Die Absätze 1 bis 6 gelten auch für die Wiederholungsüberprüfungen. (8) Die Absätze 5 und 6 sind auch im Falle der Ablehnung einer Weiterbeschäftigung in einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit anzuwenden. SS9 Arten der Sicherheitsüberprüfung (1) Entsprechend der vorgesehenen sicherheitsempfindlichen Tätigkeit wird entweder eine 1. einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1) oder 2. erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) oder 3. erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) durchgeführt. (2) Ergeben sich bei der Sicherheitsüberprüfung sicherheitserhebliche Erkenntnisse, die eine weitergehende Überprüfung erfordern, kann die zuständige Stelle die nächsthöhere Art der Sicherheitsüberprüfung mit Zustimmung der zu überprüfenden und der einzubeziehenden Person anordnen. Diese ist jedoch nur soweit durchzuführen, wie der Überprüfungszweck dies erfordert. SS 16 Abs. 5 bleibt unberührt. SS 10 Einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1) (1) Die einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1) ist für Personen durchzuführen, die 1. Zugang zu VS-VERTRAULICH eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, oder 2. eine Tätigkeit in entsprechend eingestuften Bereichen nach SS 2 Abs. 1 Nr. 3 wahrnehmen sollen. (2) In den Fällen von Absatz 1 Nr. 2 kann die zuständige Stelle von der Sicherheitsüberprüfung absehen, wenn Art oder Dauer der Tätigkeit dies zulassen. 320 Gesetzestexte SS 11 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) Eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) ist für Personen durchzuführen, die 1. Zugang zu GEHEIM eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, oder 2. Zugang zu einer hohen Anzahl von VS-VERTRAULICH eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, oder 3. eine Tätigkeit in entsprechend eingestuften Bereichen nach SS 2 Abs. 1 Nr. 3 wahrnehmen sollen, oder 4. an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen, soweit nicht die zuständige Stelle im Einzelfall nach Art und Dauer der Tätigkeit eine Sicherheitsüberprüfung nach SS 10 (Ü 1) für ausreichend hält. SS 12 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) Eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) ist für Personen durchzuführen, die 1. Zugang zu STRENG GEHEIM eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, oder 2. Zugang zu einer hohen Anzahl von GEHEIM eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, oder 3. eine Tätigkeit in entsprechend eingestuften Bereichen nach SS 2 Abs. 1 Nr. 3 wahrnehmen sollen, oder 4. bei der Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg tätig werden sollen, soweit nicht die zuständige Stelle im Einzelfall nach Art und Dauer der Tätigkeit eine Sicherheitsüberprüfung nach SS 10 (Ü 1) oder SS 11 (Ü 2) für ausreichend hält. SS 13 Datenerhebung (1) Die zuständige Stelle und die mitwirkende Behörde dürfen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlichen Daten erhe321 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 ben. Die zu überprüfende und die einzubeziehende Person sowie die sonstigen zu befragenden Personen und die nichtöffentlichen Stellen sind auf den Zweck der Erhebung, die Auskunftspflichten nach diesem Gesetz und auf eine dienstoder arbeitsrechtliche oder sonstige vertragliche Mitwirkungspflicht, ansonsten auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben hinzuweisen. Bei Sicherheitsüberprüfungen gemäß SS 4 Abs. 2 Satz 2 kann die Angabe der erhebenden Stelle gegenüber den sonstigen zu befragenden Personen oder nichtöffentlichen Stellen unterbleiben, wenn dies zum Schutz der zu überprüfenden Person oder der Verfassungsschutzbehörde erforderlich ist. (2) Die zuständige Stelle erhebt die personenbezogenen Daten bei der zu überprüfenden Person und, falls erforderlich, bei der einzubeziehenden Person. Reicht diese Erhebung nicht aus oder stehen ihr schutzwürdige Interessen der zu überprüfenden oder der einzubeziehenden Person entgegen, können andere geeignete Personen oder Stellen befragt werden. Die zusätzliche Erhebung von Daten ist der Person zur Kenntnis zu geben, sobald der Zweck der Erhebung dies zulässt. Ist zum Zwecke der Sammlung von Informationen die Weitergabe personenbezogener Daten unerlässlich, so dürfen schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen nur in unvermeidbarem Umfang beeinträchtigt werden. SS 14 Einleitung der Sicherheitsüberprüfung und Angaben zur Sicherheitserklärung (1) Die personalverwaltende Stelle teilt der zuständigen Stelle mit, dass eine Person in einer bestimmten sicherheitsempfindlichen Tätigkeit eingesetzt werden soll. (2) Die zuständige Stelle fordert die zu überprüfende Person zur Abgabe der Sicherheitserklärung auf und unterrichtet sie über ihre sowie die Rechte und Pflichten der einzubeziehenden Person gemäß SS 8. (3) In der Sicherheitserklärung sind anzugeben 1. Namen, auch frühere, Vornamen, auch frühere, 2. Geburtsdatum, -ort, Kreis, Bundesland, Staat, 3. Staatsangehörigkeit, auch frühere und doppelte Staatsangehörigkeiten, 4. Familienstand, 322 Gesetzestexte 5. Wohnsitze und Aufenthalte von längerer Dauer als zwei Monate, und zwar im Inland in den vergangenen fünf Jahren, im Ausland ab dem 18. Lebensjahr, 6. ausgeübter Beruf, 7. derzeitiger oder letzter Arbeitgeber und dessen Anzahl der Kinder, 8. im Haushalt lebende Personen über 18 Jahre (Namen, auch frühere, und Vornamen, auch frühere; Geburtsdatum und ort; Verhältnis zu dieser Person), 9. Eltern, Stiefoder Pflegeeltern (Namen, auch frühere, und Vornamen, auch frühere; Geburtsdatum und -ort; Staatsangehörigkeit und Wohnsitz), 10. Ausbildungsund Beschäftigungszeiten, Wehroder Zivildienstzeiten mit Angabe der Ausbildungsstätten, Beschäftigungsstellen sowie deren Anschriften, 11. Nummer des Personalausweises oder Reisepasses, 12. Angaben über in den vergangenen fünf Jahren durchgeführte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und darüber, ob die derzeitigen finanziellen Verpflichtungen erfüllt werden können, 13. Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten oder Nachrichtendiensten der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, die auf einen Anbahnungsund Werbungsversuch hindeuten können, 14. Beziehungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen, 15. Beziehungen zu Organisationen, die von ihren Anhängern unbedingten Gehorsam verlangen oder die unbedingte Ausrichtung auf bestimmte Lehren oder Grundsätze erwarten und deshalb die zu überprüfende Person in Konflikt mit ihrer Verschwiegenheitspflicht oder den Anforderungen der von ihr ausgeübten sicherheitsempfindlichen Tätigkeit führen können, 16. anhängige Strafund Disziplinarverfahren, 17. Angaben zu Wohnsitzen, Aufenthalten, nahen Angehörigen und sonstigen Beziehungen in und zu Staaten, von denen das Ministerium des Innern festgestellt hat, dass besondere Sicherheitsrisiken für die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betrauten Personen zu besorgen sind, 18. Reisen, deren Durchführung Schlüsse auf Sicherheitsrisiken ermöglichen, 323 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 19. drei Referenzpersonen (Namen und Vornamen, Berufe, berufliche und private Anschriften und Rufnummern sowie zeitlicher Beginn der Bekanntschaften), 20. Angaben zu früheren Sicherheitsüberprüfungen. Der Sicherheitserklärung ist ein aktuelles Lichtbild mit der Angabe des Jahres der Aufnahme beizufügen. (4) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach SS 10 (Ü 1) entfallen die Angaben zu Absatz 3 Nr. 8, 11 und 12 sowie die Pflicht, ein Lichtbild beizubringen; Absatz 3 Nr. 10 entfällt, soweit die dort genannten Personen nicht in einem Haushalt mit der zu überprüfenden Person leben. Die Angaben zu Absatz 3 Nr. 20 werden nur bei einer Sicherheitsüberprüfung nach SS 12 (Ü 3) erhoben. (5) Bei jeder Sicherheitsüberprüfung werden zur Person des Ehegatten oder Lebenspartners mit dessen Zustimmung die Angaben nach Absatz 3 Nr. 1 bis 4 und 14 bis 16 erhoben. Die Zustimmung ist schriftlich zu erteilen, aber nicht in elektronischer Form. Wird der Ehegatte oder Lebenspartner in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen, sind zusätzlich die in Absatz 3 Nr. 5 bis 7, Nr. 12 und 13 sowie Nr. 17 bis 19 genannten Daten anzugeben. (6) Ergeben sich bei einer Sicherheitsüberprüfung gemäß SS 10 (Ü 1) aus der Sicherheitserklärung oder aufgrund der Maßnahmen gemäß SS 16 Abs. 2 Nr. 1 sicherheitserhebliche Erkenntnisse über den Ehegatten oder Lebenspartner der zu überprüfenden Person, ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung gemäß SS 11 (Ü 2) durchzuführen. (7) Bei Sicherheitsüberprüfungen der in SS 12 Nr. 4 genannten Personen sind zusätzlich die Wohnsitze seit der Geburt, die Geschwister (Namen, auch frühere, und Vornamen, auch frühere; Geburtsdatum, -ort; Staatsangehörigkeit und Wohnsitze) und abgeschlossene Strafund Disziplinarverfahren sowie alle Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten oder zu Nachrichtendiensten der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik anzugeben. SS 15 Maßnahmen der zuständigen Stelle (1) Die Sicherheitserklärung ist von der zu überprüfenden Person der zuständigen Stelle zuzuleiten, die die Angaben auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sicherheitserhebliche Erkenntnisse prüft. Zu diesem Zweck 324 Gesetzestexte können die Personalakten der zu überprüfenden Person von der zuständigen Stelle eingesehen werden. (2) Die zuständige Stelle richtet eine Anfrage an den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, wenn die zu überprüfende oder die einzubeziehende Person vor dem 1. Dezember 1971 geboren wurde, es sei denn, dessen Auskunft an die personalverwaltende Stelle liegt nicht länger als sechs Monate zurück. Ergibt die Anfrage sicherheitserhebliche Erkenntnisse, übermittelt die zuständige Stelle diese zur Bewertung an die mitwirkende Behörde. (3) Die zuständige Stelle leitet die Sicherheitserklärung unter Darlegung etwaiger sicherheitserheblicher Erkenntnisse an die mitwirkende Behörde weiter, teilt dieser mit, in welcher sicherheitsempfindlichen Tätigkeit die zu überprüfende Person eingesetzt werden soll und beauftragt diese, die entsprechende Sicherheitsüberprüfung durchzuführen. Die Weiterleitung an die mitwirkende Behörde entfällt, wenn die zuständige Stelle bereits bei der Prüfung der Sicherheitserklärung ein Sicherheitsrisiko festgestellt hat, das der Aufnahme oder Fortführung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegensteht. SS 16 Maßnahmen der mitwirkenden Behörde bei den einzelnen Überprüfungsarten (1) Die mitwirkende Behörde (SS 4 Abs. 2 Satz 1) wird nur auf Antrag der zuständigen Stelle tätig. (2) Bei einer Sicherheitsüberprüfung nach SS 10 (Ü 1) trifft die mitwirkende Behörde zur Feststellung und Aufklärung eines Sicherheitsrisikos folgende Maßnahmen: 1. Sicherheitsmäßige Bewertung der Angaben in der Sicherheitserklärung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Bundesländer, 2. Anfragen unter Beteiligung der Landeskriminalämter an die Polizeidienststellen der Wohnsitze der zu überprüfenden Person, in der Regel beschränkt auf die letzten fünf Jahre, 3. Einholung einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister und einer Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, 325 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 4. Anfragen an das Bundeskriminalamt, die Grenzschutzdirektion und die Nachrichtendienste des Bundes und 5. Anfragen an andere geeignete Stellen, insbesondere Staatsanwaltschaften und Gerichte, wenn trotz der vorherigen Maßnahmen ein Aufklärungsbedarf bleibt. (3) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach SS 11 (Ü 2) trifft die mitwirkende Behörde zusätzlich zu Absatz 2 folgende Maßnahmen: 1. Prüfung der Identität der zu überprüfenden Person, 2. Überprüfung der einzubeziehenden Person in dem in Absatz 2 genannten Umfang und hinsichtlich ihrer Identität. (4) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach SS 12 (Ü 3) befragt die mitwirkende Behörde zusätzlich zu den Maßnahmen nach den Absätzen 2 und 3 die von der zu überprüfenden Person in ihrer Sicherheitserklärung benannten Referenzpersonen, um zu prüfen, ob die Angaben der zu überprüfenden Person zutreffen und ob tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die auf ein Sicherheitsrisiko schließen lassen. (5) Soweit es eine sicherheitserhebliche Erkenntnis erfordert und die Befragung der zu überprüfenden oder der einzubeziehenden Person nicht ausreicht oder ihr schutzwürdige Interessen entgegenstehen, kann die mitwirkende Behörde neben den Maßnahmen nach den Absätzen 2 bis 4 weitere geeignete Auskunftspersonen befragen oder Einzelmaßnahmen der nächsthöheren Art der Sicherheitsüberprüfung durchführen. Die zusätzliche Erhebung von Daten ist der Person zur Kenntnis zu geben, sobald der Zweck der Erhebung dies zulässt. (6) Die mitwirkende Behörde kann mit Zustimmung der zuständigen Stelle und der zu überprüfenden Person Einsicht in deren Personalakte nehmen, wenn dies zur Klärung oder Beurteilung sicherheitserheblicher Erkenntnisse unerlässlich ist. Die Zustimmung ist schriftlich zu erteilen, aber nicht in elektronischer Form. SS 17 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung (1) Kommt die mitwirkende Behörde zu dem Ergebnis, dass kein Sicherheitsrisiko nach SS 7 Abs. 1 vorliegt, teilt sie dies der zuständigen Stelle mit. Hat die mitwirkende Behörde Erkenntnisse, die kein Sicherheitsrisiko begründen, aber weiterhin sicherheitserheblich sind, so werden diese übermittelt. 326 Gesetzestexte (2) Kommt die mitwirkende Behörde zu dem Ergebnis, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt, unterrichtet sie schriftlich unter Darlegung der Gründe und ihrer Bewertung die zuständige Stelle, bei nachgeordneten Behörden oder sonstigen öffentlichen Stellen über deren zuständige Aufsichtsoder oberste Landesbehörde. (3) Die zuständige Stelle entscheidet, gegebenenfalls nach Anhörung gemäß SS 8 Abs. 5 oder 6, ob ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit der überprüften Person entgegensteht. Kann die Sicherheitsüberprüfung nicht mit der Feststellung abgeschlossen werden, dass kein Sicherheitsrisiko vorliegt, hat das Sicherheitsinteresse Vorrang vor anderen Belangen. (4) Liegt nach Entscheidung der zuständigen Stelle kein Sicherheitsrisiko vor, teilt sie dies der personalverwaltenden Stelle mit. 5) Lehnt die zuständige Stelle die Betrauung der überprüften Person mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit ab, hat sie diese zu unterrichten. Eine Begründungspflicht besteht nicht. (6) Die zuständige Stelle teilt der personalverwaltenden Stelle das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung gemäß Absatz 5 ohne Angabe von Gründen mit. Diese führt die erforderlichen Maßnahmen durch. (7) Die zuständige Stelle teilt der mitwirkenden Behörde das Ergebnis des Abschlusses der Sicherheitsüberprüfung mit. (8) Die Absätze 1 bis 7 gelten in den Fällen des SS 20 Abs. 2 entsprechend. SS 18 Vorläufige Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit (1) Die zuständige Stelle kann in Ausnahmefällen abweichend von SS 3 Abs. 1 die sicherheitsempfindliche Tätigkeit der zu überprüfenden Person vor Abschluss der Sicherheitsüberprüfung erlauben, wenn die mitwirkende Behörde 1. bei einer Sicherheitsüberprüfung nach SS 10 (Ü 1) die Angaben in der Sicherheitserklärung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse gemäß SS 16 Abs. 2 Nr. 1 bewertet hat oder 2. bei Sicherheitsüberprüfungen nach SS 11 (Ü 2) oder SS 12 (Ü 3) die Maßnahmen der nächstniederen Art der Sicherheitsüberprüfung abgeschlossen hat 327 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 und sich daraus keine Erkenntnisse ergeben haben, die auf ein Sicherheitsrisiko hindeuten. Dies gilt auch, wenn zu diesem Zeitpunkt bei der zuständigen Stelle die Auskunft nach SS 15 Abs. 2 noch nicht vorliegt. (2) SS 17 Abs. 4 gilt entsprechend. SS 19 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung (1) Die zuständige Stelle und die mitwirkende Behörde haben sich unverzüglich gegenseitig zu unterrichten, wenn nachträglich sicherheitserhebliche Erkenntnisse zu der überprüften oder der einbezogenen Person bekannt werden oder sich mitgeteilte Erkenntnisse als unrichtig erweisen. (2) Für das weitere Verfahren gilt SS 17 entsprechend. SS 20 Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung (1) Die Sicherheitserklärung ist der überprüften Person, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübt, in der Regel alle fünf Jahre von der zuständigen Stelle zuzuleiten und von ihr zu ergänzen, soweit sich die Daten verändert haben oder ergänzungsbedürftig sind. Unabhängig hiervon hat die überprüfte Person der zuständigen Stelle von sich aus Veränderungen gemäß SS 8 Abs. 4 Satz 3 sowie Änderungen des Familienstandes, des Namens, des Vornamens, eines Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit mitzuteilen. (2) Bei einer Sicherheitsüberprüfung nach SS 12 (Ü 3) ist darüber hinaus in der Regel im Abstand von zehn Jahren eine Wiederholungsüberprüfung einzuleiten. Im Übrigen kann die zuständige Stelle eine Wiederholungsüberprüfung einleiten, wenn sicherheitserhebliche Erkenntnisse dies nahelegen. Auf die Wiederholungsüberprüfung finden die Vorschriften für die Erstüberprüfung Anwendung. Sie ist jedoch nur insoweit durchzuführen, als der Überprüfungszweck dies erfordert. SS 21 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte (1) Die zuständige Stelle führt über die überprüfte Person eine Sicherheitsakte, in die alle die Sicherheitsüberprüfung betreffenden Informationen 328 Gesetzestexte aufzunehmen sind. Informationen über die persönlichen, dienstlichen, dienstund arbeitsrechtlichen Verhältnisse der überprüften Person sind zur Sicherheitsakte zu nehmen, soweit sie für die sicherheitsmäßige Beurteilung erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere: 1. Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, die dazu erteilte Ermächtigung oder Beauftragung sowie deren Einschränkung oder Aufhebung, 2. Umsetzung, Abordnung, Zuweisung, Versetzung und Ausscheiden, 3. Änderungen des Familienstandes, des Namens, des Vornamens, eines Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit, 4. Anhaltspunkte für Überschuldung, insbesondere Pfändungsund Überweisungsbeschlüsse, 5. Strafund Disziplinarsachen sowie dienstund arbeitsrechtliche Maßnahmen. (2) Die zuständige Stelle teilt der personalverwaltenden Stelle die Sachverhalte gemäß Absatz 1 Nr. 1 mit. (3) Die personalverwaltende Stelle teilt der zuständigen Stelle Änderungen in den Sachverhalten nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 sowie Nr. 4 und 5 mit. (4) Die mitwirkende Behörde führt über die überprüfte Person eine Sicherheitsüberprüfungsakte, in die aufzunehmen sind: 1. Informationen, die die Sicherheitsüberprüfung, die durchgeführten Maßnahmen und das Ergebnis betreffen, 2. die Betrauung mit, das Ausscheiden aus oder die Nichtaufnahme der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, 3. Änderungen des Familienstandes, des Namens, des Vornamens, eines Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit, 4. die in Absatz 1 Nr. 4 und 5 genannten Sachverhalte, wenn sie sicherheitserheblich sind. (5) Die zuständige Stelle ist verpflichtet, die in Absatz 4 Nr. 2 bis 4 sowie die in SS 17 Abs. 6 genannten Daten unverzüglich der mitwirkenden Behörde zu übermitteln. (6) Die Sicherheitsakte und die Sicherheitsüberprüfungsakte sind nicht Teil der Personalakte. Sie sind gesondert zu führen und dürfen der personalverwaltenden Stelle nicht zugänglich gemacht werden. Der überprüften 329 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Person stehen die Auskunftsund Akteneinsichtsrechte nach SS 26 zu. Bei einem Wechsel der überprüften Person zu einer anderen Dienststelle ist die Sicherheitsakte auf Anforderung an die nunmehr zuständige Stelle abzugeben, wenn dort eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausgeübt werden soll. Die Sicherheitsüberprüfungsakte ist auf Anforderung an die nunmehr zuständige mitwirkende Behörde abzugeben. SS 22 Aufbewahrung und Vernichtung der Sicherheitsakte und der Sicherheitsüberprüfungsakte (1) Die Sicherheitsakte und die Sicherheitsüberprüfungsakte ist gesondert aufzubewahren und gegen unbefugten Zugriff zu schützen. (2) Die Sicherheitsakte ist innerhalb eines Jahres zu vernichten, wenn die überprüfte Person keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aufnimmt, es sei denn, die überprüfte Person und die einbezogene Person willigt in schriftlicher, aber nicht in elektronischer Form in die weitere Aufbewahrung ein. Im Übrigen ist die Sicherheitsakte fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit zu vernichten, es sei denn die überprüfte Person und die einbezogene Person willigt in die weitere Aufbewahrung ein oder es ist beabsichtigt, sie in absehbarer Zeit erneut mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit zu betrauen. Willigt eine der genannten Personen nicht in die weitere Aufbewahrung ein, so ist die Sicherheitsakte zu vernichten. SS 25 Abs. 4 bleibt unberührt. (3) Die Sicherheitsüberprüfungsakte ist nach den in SS 25 Abs. 3 Nr. 2 a und b genannten Fristen zu vernichten. Gleiches gilt bezüglich der Sicherheitsakte und der Sicherheitsüberprüfungsakte zu den in SS 4 Abs. 2 Satz 2 genannten Personen. SS 25 Abs. 4 bleibt unberührt. (4) Das Brandenburgische Archivgesetz vom 7. April 1994 (GVBl. I S. 94) findet auf Sicherheitsakten und Sicherheitsüberprüfungsakten keine Anwendung. SS 23 Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten (1) Die zuständige Stelle darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben 1. die nach diesem Gesetz in SS 14 Abs. 3 Nr. 1 bis 6 genannten personenbezogenen Daten, ihre Aktenfundstelle und die der mitwirkenden Behörde, 330 Gesetzestexte 2. die Beschäftigungsstelle und 3. Verfügungen zur Bearbeitung des Vorgangs einschließlich des in SS 25 Abs. 3 Nr. 1 genannten Zeitpunkts und beteiligte Behörden auch automatisiert speichern, verändern und nutzen. (2) Die mitwirkende Behörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben 1. die in SS 14 Abs. 3 Nr. 1 bis 6 genannten personenbezogenen Daten der überprüften Person und der in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Person und die Aktenfundstelle, 2. Verfügungen zur Bearbeitung des Vorgangs einschließlich des in SS 25 Abs. 3 Nr. 2 genannten Zeitpunkts und 3. sicherheitserhebliche Erkenntnisse und Erkenntnisse, die ein Sicherheitsrisiko begründen auch automatisiert speichern, verändern und nutzen. Die Daten nach Nr. 1 dürfen auch in den nach SS 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes zulässigen Verbunddateien gespeichert und genutzt werden. SS 24 Übermittlung und Zweckbindung (1) Die im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung erhobenen personenbezogenen Daten dürfen sowohl von der zuständigen Stelle als auch von der mitwirkenden Behörde nur für Zwecke 1. der Sicherheitsüberprüfung, 2. der Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung (SS 10 Abs. 3 des Brandenburgischen Polizeigesetzes), 3. parlamentarischer Untersuchungsausschüsse genutzt und übermittelt werden. Die Strafverfolgungsbehörden dürfen die ihnen nach Satz 1 Nr. 2 übermittelten Daten für Zwecke eines Strafverfahrens nur verwenden, wenn die Strafverfolgung auf andere Weise erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert wäre. Die zuständige Stelle darf die gespeicherten personenbezogenen Daten außerdem für Zwecke der disziplinarrechtlichen Verfolgung sowie dienstoder arbeitsrechtlicher Maßnahmen nutzen und übermitteln, wenn dies zur Gewährleistung des Verschlusssachenschutzes erforderlich ist. Die mitwirkende Behörde darf die gespeicherten personenbezogenen Daten darüber hinaus im Rahmen des erforderlichen Umfangs zur Aufklärung von sicherheitsgefährdenden oder geheim331 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 dienstlichen Tätigkeiten für eine fremde Macht oder von Bestrebungen, die darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewaltanwendung vorzubereiten oder zur Aufklärung sonstiger Bestrebungen von erheblicher Bedeutung nutzen und übermitteln. (2) Die mitwirkende Behörde darf die nach SS 23 Abs. 2 Nr. 1 gespeicherten Daten zur Erfüllung aller Zwecke des Verfassungsschutzes übermitteln. (3) Die mitwirkende Behörde darf personenbezogene Daten nach Absatz 1 nur an öffentliche Stellen übermitteln. (4) Die Übermittlung personenbezogener Daten ist aktenkundig zu machen. Die Nutzung oder Übermittlung personenbezogener Daten unterbleibt, soweit gesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen. Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur für den Zweck verarbeiten, zu dem sie ihm übermittelt wurden. Eine nichtöffentliche Stelle ist darauf hinzuweisen. SS 25 Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogener Daten (1) Die zuständige Stelle und die mitwirkende Behörde haben personenbezogene Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Wird die Richtigkeit personenbezogener Daten von der betroffenen Person bestritten, ist dies, wenn sich die personenbezogenen Daten in Akten befinden, dort zu vermerken, in automatisierten und nicht-automatisierten Verfahren auf sonstige Weise festzuhalten. Zuständige Stelle und mitwirkende Behörde haben sich gegenseitig zu unterrichten. (2) Die in automatisierten und nicht-automatisierten Verfahren und Akten gespeicherten personenbezogenen Daten sind zu löschen soweit ihre Speicherung unzulässig ist. (3) Personenbezogene Daten in automatisierten und nicht-automatisierten Verfahren sind ferner zu löschen, wenn sie nicht mehr benötigt werden, 1. von der zuständigen Stelle a. innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Sicherheitsüberprüfung, wenn die überprüfte Person keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aufnimmt, es sei denn, die überprüfte und die einbezogene Person willigen in die weitere Speicherung ein, b. nach Ablauf von fünf Jahren nach dem Ausscheiden der überprüften Person aus der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, es sei 332 Gesetzestexte denn, die überprüfte und die einzubeziehende Person willigen in die weitere Speicherung ein, oder es ist beabsichtigt, die überprüfte Person in absehbarer Zeit erneut mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit zu betrauen. Willigt eine der Personen nicht in die weitere Speicherung ein, so sind die Daten zu löschen. 2. von der mitwirkenden Behörde a. bei Sicherheitsüberprüfungen gemäß SS 10 (Ü 1) nach Ablauf von fünf Jahren nach den in Nr. 1 genannten Fristen, b. bei Sicherheitsüberprüfungen gemäß SS 11 (Ü 2) oder SS 12 (Ü 3) nach Ablauf von zehn Jahren nach den in Nr. 1 genannten Fristen, c. die nach SS 23 Abs. 2 Nr. 3 gespeicherten Daten, wenn feststeht, dass die überprüfte Person die sicherheitsempfindliche Tätigkeit nicht aufnimmt oder aus ihr ausgeschieden ist. (4) Die Löschung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass dadurch schutzwürdige Interessen der überprüften Person beeinträchtigt würden. In diesem Fall sind die Daten zu sperren. Sie dürfen nur noch mit Einwilligung der überprüften Person verarbeitet oder genutzt werden. Die Sperrung ist aufzuheben, wenn ihre Voraussetzungen entfallen. SS 26 Auskunft, Akteneinsicht (1) Die zuständige Stelle oder die mitwirkende Behörde erteilt auf schriftlichen, aber nicht elektronischen Antrag unentgeltlich Auskunft über die bei ihr im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung zur anfragenden Person (Antragsteller) gespeicherten Daten. (2) Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen. Bezieht sich die Auskunft auf personenbezogene Daten, die von der zuständigen Stelle oder der mitwirkenden Behörde der jeweils anderen übermittelt wurden, so ist die Auskunft nur mit deren Einwilligung zulässig. (3) Die Auskunft unterbleibt, wenn 1. eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung der zuständigen Stelle oder der mitwirkenden Behörde durch die Auskunftserteilung zu besorgen ist, oder 333 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 2. dies zu einer Gefährdung von Nachrichtenzugängen führen kann oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der mitwirkenden Behörde zu befürchten ist, oder 3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Bundeslandes Nachteile bereiten würde oder 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen Dritter, geheimgehalten werden müssen und deswegen das Interesse des Antragstellers an der Auskunftserteilung zurücktreten muss. (4) Die Ablehnung der Auskunft bedarf keiner Begründung, wenn dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Die Gründe für die Auskunftsverweigerung sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunft ganz oder teilweise abgelehnt, ist der Antragsteller auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, dass er sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wenden kann. Diesem ist auf Verlangen des Antragstellers persönlich Auskunft zu erteilen, soweit nicht die jeweils zuständige Aufsichtsoder oberste Landesbehörde im Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Bundeslandes gefährdet würde. Personenbezogene Daten einer Person, der Vertraulichkeit zugesichert worden ist, dürfen auch dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht gegenüber nicht offenbart werden. Mitteilungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht an den Antragsteller dürfen keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der zuständigen Stelle oder der mitwirkenden Behörde zulassen. (5) Die zuständige Stelle oder die mitwirkende Behörde gewährt dem Antragsteller auf schriftlichen, aber nicht elektronischen Antrag Einsicht in die Teile der Sicherheitsakte oder der Sicherheitsüberprüfungsakte, die Daten zu seiner Person enthalten, soweit eine Auskunft für die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen nicht ausreicht und er hierfür auf die Einsichtnahme angewiesen ist. Die Regelungen der Absätze 2 bis 4 gelten entsprechend. 334 Gesetzestexte Abschnitt 3 Geheimund Sabotageschutz bei nichtöffentlichen Stellen SS 27 Anwendungsbereich Bei Sicherheitsüberprüfungen von Personen, die von der zuständigen Stelle zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit bei einer nichtöffentlichen Stelle ermächtigt werden sollen, gelten die für Sicherheitsüberprüfungen bei öffentlichen Stellen anzuwendenden Vorschriften dieses Gesetzes, soweit sich aus den folgenden Regelungen nichts Anderes ergibt. SS 28 Zuständigkeit Die Aufgaben der zuständigen Stelle werden wahrgenommen für 1. den Geheimschutz a. von der Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle, die eine Verschlusssache an eine nichtöffentliche Stelle weitergeben will, es sei denn, die für Wirtschaft zuständige oberste Landesbehörde übernimmt im Einvernehmen mit der jeweils zuständigen obersten Landesbehörde die Aufgaben der zuständigen Stelle, b. von der für Wirtschaft zuständigen obersten Landesbehörde, soweit eine Verschlusssache von einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle eines anderen Bundeslandes an eine nichtöffentliche Stelle im Land Brandenburg weitergegeben werden soll. 2. den Sabotageschutz von der für Wirtschaft zuständigen obersten Landesbehörde, soweit nicht im Einvernehmen mit dieser eine andere oberste Landesbehörde die Aufgabe als zuständige Stelle wahrnimmt. SS 29 Bestellung eines Sicherheitsbevollmächtigten (1) Die nichtöffentliche Stelle benennt der zuständigen Stelle einen geeigneten leitenden Mitarbeiter als Sicherheitsbevollmächtigten, der nach Maßgabe dieses Gesetzes an den Sicherheitsüberprüfungen zu beteiligen ist. Der Sicherheitsbevollmächtigte ist der Leitung der nichtöffentlichen Stelle unmittelbar zu unterstellen, ohne dass deren Verantwortung hiervon berührt wird. 335 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 (2) Der Sicherheitsbevollmächtigte muss nach der höchsten bei der nichtöffentlichen Stelle vorkommenden Verschlusssacheneinstufung sicherheitsüberprüft sein. SS 30 Sicherheitserklärung, Sicherheitsakte (1) Abweichend von SS 15 Abs. 1 nimmt der Sicherheitsbevollmächtigte der nichtöffentlichen Stelle die Sicherheitserklärung entgegen. Er prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben gegebenenfalls unter Beziehung der Personalunterlagen, gibt sie an die zuständige Stelle weiter und teilt ihr alle sicherheitserheblichen Erkenntnisse mit. (2) Für die Sicherheitsakte über die überprüfte Person, die die nichtöffentliche Stelle führt, gilt SS 21 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Sicherheitsakte der nichtöffentlichen Stelle bei einem Wechsel des Arbeitgebers nicht abzugeben ist. SS 31 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe von sicherheitserheblichen Erkenntnissen Die zuständige Stelle unterrichtet den Sicherheitsbevollmächtigten darüber, ob die überprüfte Person zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit ermächtigt oder nicht ermächtigt werden kann. Erkenntnisse, auf denen diese Entscheidung beruht, dürfen nicht mitgeteilt werden. Um den Geheimund Sabotageschutz zu gewährleisten, können sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach SS 7 Abs. 2 an die nichtöffentliche Stelle übermittelt werden; sie dürfen von dieser ausschließlich zu diesem Zweck genutzt werden. Die nichtöffentliche Stelle hat die zuständige Stelle unverzüglich zu unterrichten, wenn ihr sicherheitserhebliche Erkenntnisse über die überprüfte oder die einbezogene Person bekannt werden. SS 32 Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung Die Sicherheitserklärung ist der überprüften Person, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübt, auf Anforderung der zuständigen Stelle in der Regel alle fünf Jahre von der nichtöffentlichen Stelle erneut zuzuleiten. Die überprüfte Person hat die Sicherheitserklärung zu ergänzen, soweit sich die Daten verändert haben oder ergänzungsbedürftig sind. Die zu336 Gesetzestexte ständige Stelle beauftragt die mitwirkende Behörde, die Maßnahmen gemäß SS 16 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 erneut durchzuführen. SS 33 Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten Die nichtöffentliche Stelle darf die nach diesem Gesetz zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen personenbezogenen Daten der überprüften Person in einer Sicherheitsakte und auch automatisiert speichern, verändern und nutzen. Die personenbezogenen Daten der einbezogenen Person dürfen nur in der Sicherheitsakte gespeichert, verändert und genutzt werden. Die Regelungen der SSSS 22 und 25 gelten entsprechend. Abschnitt 4 Reisebeschränkungen und Schlussvorschriften SS 34 Reisebeschränkungen (1) Personen, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut sind, die eine Sicherheitsüberprüfung nach SS 11 (Ü 2) oder SS 12 (Ü3) erfordert, können verpflichtet werden, Dienstoder Privatreisen in und durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten, der zuständigen Stelle oder der nichtöffentlichen Stelle rechtzeitig vorher anzuzeigen. Die Verpflichtung kann auch für die Zeit nach dem Ausscheiden aus der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit angeordnet werden. (2) Die zuständige Stelle kann die Reise untersagen, wenn Anhaltspunkte zur Person oder eine besonders sicherheitsempfindliche Tätigkeit vorliegen, die eine erhebliche Gefährdung der überprüften Person durch fremde Nachrichtendienste erwarten lassen. Eine besonders sicherheitsempfindliche Tätigkeit ist in der Regel bei den in SS 12 Nr. 4 genannten Personen anzunehmen. (3) Ergeben sich bei einer Reise in oder durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten, Anhaltspunkte, die auf einen Anbahnungsoder Werbungsversuch fremder Nachrichtendienste hindeuten können, so hat die überprüfte Person die zuständige Stelle unverzüglich nach Rückkehr zu unterrichten. 337 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 SS 35 Ermächtigung zur Rechtsverordnung Die jeweils zuständige oberste Landesbehörde wird ermächtigt im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern durch Rechtsverordnung die lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen im Sinne des SS 2 Abs. 2 zu bestimmen. SS 36 Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften (1) Das Ministerium des Innern wird ermächtigt, die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften zu erlassen. (2) Das für Wirtschaft zuständige Ministerium erlässt im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Ausführung dieses Gesetzes im Bereich der nichtöffentlichen Stellen. (3) Die jeweils zuständige Aufsichtsoder oberste Landesbehörde bestimmt im Einvernehmen mit der mitwirkenden Behörde (SS 4 Abs. 2) die sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen. 338 Register 9.6 Register Ortsregister Landkreis Barnim ....................................................................BAR Landkreis Dahme-Spreewald .................................................. LDS Landkreis Elbe-Elster ................................................................ EE Landkreis Havelland ................................................................ HVL Landkreis Märkisch-Oderland .................................................MOL Landkreis Oberhavel .............................................................. OHV Landkreis Oberspreewald-Lausitz ........................................... OSL Landkreis Oder-Spree .............................................................LOS Landkreis Ostprignitz-Ruppin ................................................. OPR Landkreis Potsdam-Mittelmark ..................................................PM Landkreis Prignitz ...................................................................... PR Landkreis Spree-Neiße ...........................................................SPN Landkreis Teltow-Fläming...........................................................TF Landkreis Uckermark ................................................................UM Brandenburg an der Havel ......................................................BRB Cottbus ...................................................................................... CB Frankfurt (Oder)..........................................................................FF Potsdam .......................................................................................P A Afghanistan.................................................26, 33, 49, 158 - 160, 170, 175 Amsterdam (Niederlande) ..................................................................... 157 Angermünde (UM) ............................................................................. 61, 69 Australien............................................................................................... 191 B Baden-Württemberg ............................................. 45 f., 106, 145, 164, 201 339 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Bad Freienwalde (MOL) ................................................ 26, 69, 85, 95, 150 Bad Honnef (Nordrhein-Westfalen) ......................................................... 24 Bad Nenndorf (Niedersachsen) ............................................................... 50 Bamberg (Bayern) ................................................................................... 15 Bangladesch .......................................................................................... 168 Bayern ......................................................................... 15, 40, 95, 106, 119 Beeskow (LOS) ............................................................................. 100, 103 Berlin .........................................12, 19 f., 24 f., 32, 40 - 43, 71, 74, 77, 79, 86, 96, 105 f., 108, 112, 115, 125 f., 130, 139, 145 - 147, 150, 153, 163, 169, 173, 176, 184, 187 f. Bernau (BAR) .................................................................. 69, 129, 141, 143 Bernburg (Sachsen-Anhalt) ..................................................................... 45 Biesenthal (BAR) .......................................................... 29, 37 - 39, 43, 114 Blankenfelde-Mahlow (Brandenburg) .............................................. 61, 133 Bombay (Indien) .................................................................................... 157 Brandenburg .................... 12 - 14, 19 - 22, 24 - 26, 28, 32 f., 36 - 38, 40 f., 43, 45 f., 50, 55 f., 58 - 61, 73 f., 78, 80, 83, 88, 91 f., 95 f., 99, 102, 105 f., 108, 110, 112 - 114, 116 f.,119, 123,128, 130 f., 133 f., 137, 139, 141 - 146,148, 153, 161, 163, 169 - 174, 176, 183 f.,186 - 188, 192, 195, 198 - 201 Brandenburg an der Havel ............................................ 33, 37, 40, 83, 116 Breisgau, Region (Baden-Württemberg) ............................................... 164 Buberow (OHV) ................................................................................. 37, 40 C Calau (OSL)............................................................................................. 26 Chemnitz (Sachsen) ................................................................ 48, 108, 113 Colombo (Sri Lanka).............................................................................. 173 Cottbus ............22 - 24, 32, 54, 58, 60 f., 73 f., 84 f., 100, 103, 105 f., 108, 110, 112, 128 f., 133 f., 138, 143, 144, 146, 150, 169, 192, 200 D Dahme (TF) ........................................................................................... 201 Dänemark .............................................................................................. 159 340 Register Detroit (USA) ......................................................................................... 157 Doberlug-Kirchhain (EE)........................................................................ 149 Drebkau (SPN) .................................................................................. 79, 82 Dresden (Sachsen)................................ 100, 108, 136, 138, 139, 140, 146 E Eberswalde (BAR) ................................................61, 76, 86, 112, 116, 141 Eisenhüttenstadt (LOS) ..................................... 61, 69, 100, 103, 113, 198 Elsaß (Frankreich) ................................................................................. 107 Elsterwerda (EE) ..................................................................................... 54 Essen (Nordrhein-Westfalen) ............................................................. 142 f. Europa ............................................52, 157 - 159, 162, 165, 167, 172, 175 F Falkensee (HVL).................................................................................... 120 Fehrbellin (OPR).................................................................................... 149 Felixsee (SPN) ........................................................................................ 64 Finowfurth (BAR) ..................................................................................... 37 Finsterwalde (EE) .................................................................................. 128 Forst (SPN)................................................................................. 128 f., 149 Frankfurt (Oder) .......................................... 61, 73, 86, 105 f., 128 f., 143 f. Freiburg (Baden-Württemberg) ............................................................. 164 Fürstenwalde (LOS) .......................................................... 79, 82, 100, 103 G Gera (Thüringen) ................................................................................... 107 Ghana ...................................................................................................... 73 Gießen (Hessen) ................................................................................... 117 Golßen (LDS) .......................................................................................... 81 Göttingen (Niedersachsen).................................................................... 132 Grabow (PM) ........................................................................................... 41 Großbritannien............................................................... 101, 162, 168, 199 Großkoschen (OSL) ................................................................................ 65 341 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Großräschen (OSL) ........................................................................... 54, 65 Guben (SPN) .................................................. 22, 26, 29, 58, 60 f., 84, 117 H Halberstadt (Sachsen-Anhalt) ................................................................. 49 Hamburg .................................................................. 27, 130, 146, 163, 176 Heiligendamm (Mecklenburg-Vorpommern) .......................................... 126 Hennigsdorf (OHV) ...................................................................55, 112, 117 Hohen Neuendorf (OHV) ......................................................................... 41 I Indien ..................................................................................................... 168 Iran ........................................................................................................ 180 Istanbul (Türkei)..................................................................................... 165 J Jagow (UM) ....................................................................................... 37, 39 Jemen ........................................................................................... 82, 158 f. Joachimsthal (BAR) ........................................................................... 26, 76 K Kamerun .................................................................................................. 81 Kampala (Uganda) ................................................................................ 159 Kaukasus, Region ................................................................................. 159 Ketzin (HVL) .......................................................................................... 201 Kiel (Schleswig-Holstein) ....................................................................... 163 Kirchmöser (PM)................................................................................ 40, 95 Köln (Nordrhein-Westfalen) ................................................................... 175 Königs Wusterhausen (LDS) ................... 22, 29, 59, 61, 128 f., 133, 143 f. Korb (Baden-Württemberg) ..................................................................... 46 Kurdistan ............................................................................................... 171 Küstriner Vorland (MOL) .......................................................................... 83 342 Register L Landkreis Barnim (BAR) ............................... 13, 24, 26, 37, 38, 43, 69, 76, 105 f., 112, 114, 116, 119, 141, 143 Landkreis Dahme-Spreewald (LDS)......37, 42, 61, 63, 81, 101, 128, 133, 143 Landkreis Elbe-Elster (EE) ............................54, 66, 105 f., 128, 149 - 151 Landkreis Havelland (HVL)......................... 24, 40, 71, 86, 100 f., 128, 201 Landkreis Märkisch-Oderland (MOL) .................... 26, 68 f., 81, 83, 85, 95, 100, 106, 115 f., 128, 133, 135 f., 141, 143, 149 f., 152 Landkreis Oberhavel (OHV) .................................. 30, 37, 40 f., 55, 74, 93, 101, 112, 117, 128, 150, 198 Landkreis Oberspreewald-Lausitz (OSL) ......................26, 54, 61, 63 - 66, 76, 82, 100, 117, 128, 152 Landkreis Oder-Spree (LOS)....... 32, 37, 41, 43, 50, 69, 82, 100, 113, 198 Landkreis Ostprignitz-Ruppin (OPR) .................. 40, 71, 74, 83 - 85, 116 f., 128, 133 - 135, 149 f. Landkreis Potsdam-Mittelmark (PM) ................................... 37, 41, 95, 100 Landkreis Prignitz-Ruppin (PR) ........................................... 71, 82, 85, 152 Landkreis Spree-Neiße (SPN) ............................... 26, 60 f., 64, 79, 82, 84, 104 - 106, 117, 128, 149 Landkreis Teltow-Fläming (TF) ...................................... 26, 67, 69, 82, 143 Landkreis Uckermark (UM)............................. 37, 39, 66, 69, 72, 82 f., 143 Lauchhammer (OSL) ......................... 60, 63 - 65, 76, 100, 117, 128 f., 152 Lausitz, Region ..............................................21 - 26, 40, 50, 53 f., 61, 143 Lebus (MOL)............................................................................................ 68 Leipzig (Sachsen) .................................................................................. 163 Leuthen (SPN) ........................................................................79, 104 - 106 London (Großbritannien) ....................................................................... 157 Lübbenau (OSL) ............................................................................. 60 f., 65 Lübben (LDS) ........................................................... 60 f., 63, 81, 101, 114 Luckenwalde (TF) ................................................................... 29, 43, 143 f. Ludwigsfelde (TF) ........................................................................ 26, 29, 61 343 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 M Madrid (Spanien) ................................................................................... 157 Mansfeld-Südharz (Sachsen-Anhalt)....................................................... 27 Märkisch Buchholz (LDS) .................................................................. 37, 42 Mecherin (UM) ....................................................................................... 143 Mecklenburg-Vorpommern ................ 19, 28, 41, 43, 71, 74, 106, 145, 201 Merzdorf (EE) ..................................................................................... 105 f. Milano (Italien) ....................................................................................... 107 Moskau (Russland)................................................................................ 159 Mühlenfließ (PM) ............................................................................... 37, 41 Müncheberg (MOL) ................................................................................. 69 N Nauen (HVL).......................................................... 22, 24, 29, 40, 100, 102 Neuruppin (OPR) .......................................... 40, 61, 71, 73, 83 - 86, 116 f., 128 f., 133 - 135, 139, 150, 152 New Mexico ........................................................................................... 158 New York (USA)..................................................................................... 157 Niederlande ..................................................................................... 74, 199 Niedersachsen................................................................... 35, 71, 132, 146 Niesky (Sachsen) .................................................................................. 107 Nordkorea ........................................................................................ 23, 180 Nordrhein-Westfalen...............................................................12, 142 - 146 Nürnberg (Bayern) ................................................................................. 119 O Oranienburg (OHV)..... 22, 29 f., 37, 40, 50, 55, 58, 93, 101, 128 f., 150, 198 Österreich .............................................................................................. 174 P Pakistan ........................................................................157 - 160, 168, 180 344 Register Perleberg (PR)........................................................................... 71, 85, 152 Petershagen (MOL) ................................................................................. 81 Polen ....................................................................................................... 34 Potsdam ....................................22, 25 f., 30, 37, 40, 42, 50 - 52, 61, 69 f., 78, 81 - 83, 100 - 103, 106, 117 f., 128 f., 133, 143 f., 150 - 152, 168 f., 183, 192, 200 Premnitz (HVL) ............................................................................ 59, 61, 71 Prenzlau (UM) ............................................................... 21 f., 61, 83, 143 f. Punjab (Indien) ...................................................................................... 174 R Rathenow (HVL) ................................... 22, 61, 71, 86, 91, 101, 128 f., 201 Rauen (LOS) ......................................................................... 37, 41, 43, 79 Rheinland-Pfalz ....................................................................................... 47 Russland (Russische Föderation) ........................................................... 33 S Saarland ................................................................................................ 161 Sachsen............................................................... 99 f., 106 - 108, 110, 201 Sachsen-Anhalt .............................................27, 45 f., 49, 61, 71, 111, 201 Schleswig-Holstein .......................................................................... 12, 146 Schöneiche (LOS) ....................................................................... 22, 32, 50 Schwarzheide (OSL) ............................................................................... 64 Schwedt/Oder (UM) ................................................................... 66, 72, 143 Schweinfurt (Bayern) ............................................................................. 138 Schweiz ................................................................................................... 48 Seelow (MOL).................................................................................... 26, 69 Senftenberg (OSL) ..................................................60 f., 63 - 66, 100, 103 Smolensk (Russland) .............................................................................. 33 Somalia.................................................................................................. 158 Spreewald, Region ........................................................................ 100, 103 345 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Spremberg (SPN) ...................................................................... 60 f., 128 f. Sri Lanka ............................................................................................... 173 Stockholm (Schweden).......................................................................... 175 Straßburg (Frankreich) .......................................................................... 126 Syrien .................................................................................................... 180 T Teltow (PM).................................... 21 f., 26, 43, 59, 61, 66 f., 69, 100, 102 Templin (UM) ................................................................................... 82, 143 Thailand ................................................................................................. 166 Thüringen .................................................................. 38, 45, 107, 146, 164 Tranas (Schweden) ............................................................................... 162 Trebbin (TF) ............................................................................................. 82 Tutzing (Bayern) ................................................................................ 40, 95 U Uckerland (UM) ................................................................................. 37, 39 V Vereinigte Staaten von Amerika (USA)...............33, 49, 75, 157 - 160, 175 Vetschau (OSL) .............................................................................. 60 f., 82 Vierlinden (MOL) ................................................................................... 149 Volksrepublik China ....................................................................... 172, 187 W Weimar (Thüringen)............................................................................ 164 f. Werftpfuhl/Werneuchen (BAR) .............................................................. 119 Wittenberge (PR) ............................................................................... 71, 82 Wittstock/Dosse (OPR)............................................................................ 74 Woltersdorf (LOS).............................................................................. 29, 82 Wünsdorf (TF) ......................................................................................... 78 Z Zossen (TF) ....................................................... 21, 61, 65, 67, 69, 94, 201 346 Register Zühlsdorf (OHV) ...................................................................................... 74 347 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Personenregister A Abdulmutallab, Umar Faruk ................................................................ 157 f. al-Abdali, Taimur Abdelwahab .............................................................. 162 al-Awlaki ................................................................................................ 158 al-Kandhlawi, Muhammad Ilyas............................................................. 168 Appel, Detlef ............................................................................................ 30 B Beier, Klaus ........................................................................... 24, 31, 38, 42 bin Laden, Osama ................................................................................. 166 Breininger, Eric ...................................................................................... 160 Briat, Sebastien ..................................................................................... 125 Brose, Dieter............................................................................................ 23 Burner, Holger ....................................................................................... 119 D Dallas, Ian (alis as-Sufi, Sheikh Abdalqadir)...................................164-167 Dornbrach, Pierre .............................................................................. 40, 53 E Elser, Georg.......................................................................................... 30 f. Eminger, Maik ....................................................................................... 40 f. Engels, Friedrich.................................................................................... 142 F Faust, Matthias ........................................................................... 11-13, 151 Frey Dr., Gerhard..................................................................................... 11 G Gansel, Jürgen ........................................................................................ 27 Gärtner, Matthias .................................................................................. 46 f. 348 Register Gast, Alexander ..................................................................................... 112 Goebbels, Joseph.................................................................................... 96 Goebbels, Magda .................................................................................... 96 Grießdorf, Harry....................................................................................... 36 Guse, Marcel ..................................................................................... 32, 52 H Hack, Irmgard .................................................................................... 29, 39 Hähnel, Jörg ......................................................................................... 19 f. Hasan, Nidal Malik................................................................................. 157 Heinz, Friedrich Wilhelm.......................................................................... 48 Heß, Rudolf ................................................................................. 31, 82, 96 Hitler, Adolf .......................... 17 f., 31, 49, 52 f., 82, 96, 101, 104, 118, 167 Höving, Heiner ......................................................................................... 13 J Jüttner, Heinrich....................................................................................... 32 K Kahane, Anetta ...................................................................................... 123 Kavalir, Andreas.................................................................................... 31 f. Knape, Andy ............................................................................................ 46 Knebel, Daniel ......................................................................................... 49 Kneider, Hartmut..................................................................................... 21 Knop, Ingmar ........................................................................................... 13 Kokott, Manuela.............................................................................. 24, 31 f. Kottusch, Antje......................................................................................... 32 Krien, Hartmut ......................................................................................... 27 Kühnen, Michael ...................................................................................... 73 L LaRose, Colleen .................................................................................... 158 Lebedev, Sergey.................................................................................... 187 349 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Leibner, Reimar ....................................................................................... 40 Lenin, Wladimir Iljitsch .................................................................. 142, 145 M Mann, Klaus................................................................. 13, 24, 38, 106, 114 Marx, Karl ...................................................................................... 142, 145 Menzel, Uwe ...................................................................................... 78, 99 Molau, Andreas.................................................................................. 11, 41 Muhammad........................................................................................... 158 Müller, Michel........................................................................................... 24 N Nahrath, Wolfram .................................................................................... 19 Noack, Marcus......................................................................................... 28 O Öcalan, Abdullah ................................................................................ 171 f. R Raack, Sebastian .................................................................................. 108 Rahmel, Yves ........................................................................................ 108 Richter, Sebastian .................................................................... 41, 46 f., 55 Rieger, Andreas alis Abu Bakr Rieger ........................................... 164, 167 Rieger, Jürgen ......................................................................................... 41 Röhm, Ernst............................................................................................. 18 Rokohl, Andreas ...................................................................................... 31 Rosenberg, Alfred .................................................................................... 18 Roßmüller, Sascha .................................................................................. 77 Rudolf Heß ............................................................................................. 31 S Salomon, Thomas ................................................................................... 23 Schäfer, Michael ...............................................................................45 - 47 Schweiger, Herbert .................................................................................. 54 350 Register Schwemmer, Günther .............................................................................. 32 Seidel, Martin......................................................................................... 108 Shahzad, Faisal ..................................................................................... 157 Söhndel, Sten ........................................................................................ 110 Storr, Andreas .......................................................................................... 22 Stuart, Ian .............................................................................................. 101 T Tegethoff, Ralph ...................................................................................... 24 V Valenta, Phillip ......................................................................................... 46 van den Bruck, Arthur Moeller ................................................................. 48 Viett, Inge .............................................................................................. 135 Vilks, Lars .............................................................................................. 158 Voigt, Udo .............................................................................. 12, 15, 17, 19 W Wessel, Horst .......................................................................................... 51 Worch, Christian ...................................................................................... 12 Y Yonglin, Chen ........................................................................................ 191 Z Zasowk, Ronny .................................................................................23 - 25 351 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Sachregister A A.C.A.B. ................................................................................... 76, 116, 136 Against music Industry .......................................................................... 110 Agnar ..............................................................................................100, 111 Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit ...................................................................... 141 al-Jazeera .............................................................................................. 169 al-Qaida .............................................................158 f., 160 - 162, 166, 170 al-Schabab ............................................................................................ 159 Altermedia ...................................................................................... 49 f., 95 Alternativ-Unabhängig-Fortschrittlich (Bündnisplattform der MLPD) ..... 145 Alternative Jugend Potsdam........................................................... 50 f., 61 Alternatives Jugendprojekt 1260 e. V. (AJP).......................................... 136 Amadeu-Antonio-Stiftung ...................................................................... 123 Anger Within .......................................................................................... 100 Antifa ............................................................. 128, 137, 138, 139, 141, 149 Antifa-Recherche Berlin-Brandenburg................................................... 139 Antifaschismus ...................................................... 115, 129, 137, 139, 149 Antimilitarismus ..................................................................................... 149 Antirepression........................................................................................ 149 Arbeiterpartei Kurdistan (PKK) .............................................................. 171 Artikel 10-Gesetz ................................................................................... 196 Aryan Brotherhood .................................................................100, 103, 111 Assoziation Marxistischer StudentInnen (AMS) .................................... 142 Atomgesetz............................................................................................ 185 Ausländerextremismus .......................................................... 157, 171, 176 Autan ..................................................................................................... 101 Autonome ................................................................... 128 f., 137, 141, 153 Autonome Antifa Zeuthen ...................................................................... 141 352 Register B Babbar Khalsa International .................................................................. 174 Bandidos............................................................................................ 76, 78 Barbaren .................................................................. 99, 100, 103, 106, 107 Barny ..................................................................................................... 110 Berliner Falken ...................................................................................... 119 Bewegung Neue Ordnung (BNO) ............................................................ 20 Bikers News............................................................................................. 78 Bloodshed...................................................................................... 100, 103 Bones MC Lauchhammer e.V ................................................................. 76 Brandenburgische Kommunalakademie................................................ 198 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz .............................. 183, 196 Brief-, Postund Fernmeldegeheimnis .................................................. 196 British National Party (BNP) .................................................................... 19 BTM ........................................................................................115, 116, 136 Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff) e.V. (BfG................................. 40, 95 Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ...........................113, 116 Bundeswehr................................................................................... 135, 175 Bündnis 90 / Die Grünen ....................................................................... 196 Bunker 88 .............................................................................................. 114 Burn Down ...................................................................100, 103, 106 f., 111 C Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) .......................... 196 Confident of Victory ...................................................... 99, 100, 103, 107 f. Courage-Elser-Initiative ........................................................................... 30 Cynic....................................................................100 f., 103, 106, 109, 111 D Dahmeland Stimme ................................................................................. 25 DAV-Stiftung contra Rechtsextremismus und Gewalt ............................. 20 DDR-Staatssicherheit ............................................................................ 195 353 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Deathfeud ...................................................................................... 100, 103 demos - Brandenburgisches Institut für Gemeinwesenberatung........... 198 Der Aktivist............................................................................................... 47 Deutsche Bank ...................................................................................... 145 Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ........ 129, 142, 143, 146, 195 Deutsche Islamkonferenz ...................................................................... 199 Deutsche Kommunistischen Partei (DKP) ... 126, 137, 140, 142 - 144, 146 f. Deutsche Stimme .............................................................................. 25, 27 Deutsche Volksunion (DVU) ... 11 -15, 19, 21, 24, 28, 32 f., 35, 38, 43, 106 Deutschland-Pakt ................................................................................. 12 f. DHL ....................................................................................................... 135 Die Linke........................................................................................ 146, 196 DieVisitor ............................................................................................... 116 Die weißen Jäger........................................................................... 100, 102 Doku Umarow ........................................................................................ 159 Downfall ................................................................................................. 101 E Elblichter .........................................................................................110, 112 Europäische Union .................................................................. 16, 173, 179 Europäisches Parlament ......................................................................... 12 Exzess .................................................................. 100, 103, 106 - 108, 111 F Facebook ............................................................................................... 190 FC Energie Cottbus ................................................................................. 74 FC St. Pauli ............................................................................................. 74 Feuerwehrschule des Landes Brandenburg.......................................... 198 FFC Viktoria '9" ....................................................................................... 73 fight.back ............................................................................................... 139 FK Hansa Wittstock ................................................................................. 74 Flak Sturm ....................................................................... 99, 100, 103, 106 354 Register 4uVinyl Records .....................................................................................111 Freie Demokratische Partei (FDP) ........................................................ 196 Freie Kräfte ............................. 11, 13, 15, 19 f., 26, 32, 38, 43, 45 - 48, 50, 55 - 57, 59 - 61, 88, 89, 91, 95, 139, 152 Freie Kräfte Neuruppin/Osthavelland (FKN)........................... 61, 71, 139 f. Freie Nationaliste Uckermark (FNUM) .................................................... 61 freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGo)................ 15, 17, 37, 46, 55, 115, 124, 137, 149, 163, 176, 184, 195, 197 Freundeskreis Nationale Sozialisten Oder-Spree ................................... 61 Frontalkraft .................................................. 100, 103, 106 - 108, 110 - 113 Frontfeuer ...................................................................................... 100, 103 Frontstadt .............................................................................................. 101 Fylgien ............................................................................................. 24, 110 G G-8................................................................................................. 119, 126 G10-Kommission ................................................................... 183, 195, 196 Geheimschutz............................................................................. 179, 183 f. Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg................... 184 Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes ................................... 196 Gremium MC Berlin ................................................................................. 79 Graue Wölfe (Bozkurt) ........................................................................... 172 Grundgesetz .......................................................................................... 195 H Hallgard ......................................................................................... 100, 103 Hamas ................................................................................................... 161 Hammerskins......................................................................................... 108 Hass-Band .................................................................................. 114 f., 136 Hassgesang.................................................................. 100, 103, 110 - 112 Hass-Konzerte ................................................................................... 13, 38 Hass-Musik ......................................................................99, 110, 114 - 116 355 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Hatecore ................................................................................................ 101 Havelland Stimme ................................................................................... 25 Heimatreue Deutsche Jugend (HDJ)..................................... 47, 56, 93, 95 Helle & die RACker................................................................................ 106 Hells Angels ....................................................................................... 76, 78 Hells Angels MC Potsdam ....................................................................... 78 Hermannsland ....................................................................................... 112 Hisbollah ................................................................................................ 161 Homegrown-Terrorismus ............................................................ 157 f., 175 Hooligans............................................................................. 73, 74, 78, 101 Hope for the Weak................................................................. 100, 103, 108 Human Rights Watch ............................................................................... 20 I ImperiumTex .......................................................................................... 112 Inferno 99 ................................................................................................ 75 infoportal-potsdam ......................................................................50 - 52, 66 Initiative Neuruppiner Antifas (INA) ....................................................... 140 Interessengemeinschaft Fahrt & Lager ....................................... 46, 47, 93 Interim.................................................................................................... 130 International Sikh Youth Federation....................................................... 174 Iron Amity Wünsdorf e.V. ......................................................................... 78 Islamische Gemeinschaft am Park Sanssouci (IGAPS) ...163 - 165, 167 f., 176 Islamische Gemeinschaft Spaniens ...................................................... 164 Islamische Zeitung.............................................................................. 165 f. Islamistischer Extremismus ................................... 157, 163, 168, 176, 199 Islamistischer Terrorismus ..................................................................... 157 Islamrat .................................................................................................. 167 J Jugendclub Horte ................................................................116, 119, 135 f. 356 Register Junge Freiheit .......................................................................................... 17 Junge Nationaldemokraten (JN) ...........................15, 20 - 22, 40 f., 43, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 59, 61, 62, 63, 70, 89, 94, 101, 107, 108 K KADEK .................................................................................................. 171 Kameradschaft Märkisch Oder Barnim (KMOB)................... 61, 140 f., 150 Kaukasisches Emirat ............................................................................. 159 Klartext .................................................................................................. 116 Komalen Ciwan ..................................................................................... 172 kommando sebastien briard .................................................................. 125 Kommando Skin .................................................................................... 106 Kommunalpolitische Vereinigung der NPD.............................................. 27 Kommunistische Initiative (KI) ............................................................ 146 f. Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) ................................ 131, 142 Kommunistische Partei Griechenlands (KKE) ....................................... 146 Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ) ........................................... 146 Kommunistischer Arbeiterbund Deutschlands (KABD).......................... 144 KONGRA-Gel ........................................................................................ 171 Krachakne .................................................................................. 116 f., 135 Kulturbüro Sachsen e. V. ......................................................................... 97 Kurzer Prozess ...................................................................................... 119 L Landesfeuerwehrverband Brandenburg ................................................ 197 Landkreistag Brandenburg .................................................................... 198 Landtag Brandenburg ......................................................................... 195 f. Langen Kerls ......................................................................................... 151 Legion of Thor ....................................................................................... 106 Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) ............................................... 173 357 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Linksextremismus .................................................... 123 f., 126 f., 134, 153 Lost Souls .............................................................................................. 101 Luftsicherheitsgesetz ............................................................................. 185 M Magog.................................................................................................... 100 Maoistisch-Kommunistische Partei (MKP) ............................................ 172 Märkische Stimme ................................................................................... 25 Märkischer Heimatschutz ........................................................................ 76 Marxismus-Leninismus .................................................................. 146, 173 Marxistisch-leninistische Partei Deutschland (MLPD) ..........142, 144 - 146 Marxistische Gruppe (MG) .................................................................... 148 Marxistischer Studentenbund Spartakus ............................................... 142 MC Gremium ........................................................................................... 76 Medienzentrum al-Fajir .......................................................................... 170 Metapedia ................................................................................................ 92 militante gruppe (mg).......................................................................... 130 f. Moshpit .................................................................................................. 100 MSV 1919 Neuruppin .............................................................................. 73 Murabitun............................................................................ 164 f., 168, 176 Mysanity ................................................................................................ 100 N Nachrichtendienste .................................................179 f., 183 - 187, 190 f. Najibullah Zazi ....................................................................................... 158 Nationalsozialistische Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) ..............15 - 18, 24, 36, 56 f. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) ...........11 - 43, 45 - 50, 52 - 57, 59 f., 62 f., 69 - 72, 77, 88 f., 91 - 93, 95 f., 101, 106 - 108, 111, 113 f., 151 f. National Socialist Black Metal ............................................................... 101 Nationale Sozialisten in Südbrandenburg ............................................... 60 Nationale Sozialisten Premnitz ................................................................ 61 358 Register Nationale Sozialisten Zossen .................................................................. 94 Nationaler Bildungskreis (NBK) ............................................................... 46 Nationaler Zentralversand ..................................................................... 112 National-Zeitung (NZ) .............................................................................. 11 NATO ............................................................................... 16, 135, 142, 179 Nato-Gipfel ............................................................................................ 126 NMV-Versand .................................................................................. 76, 112 No Escape ............................................................................................. 100 Non Divine ............................................................................................. 100 O Oberhavel Stimme ................................................................................... 25 Obskur ................................................................................................... 100 Oderland Stimme..................................................................................... 25 Odinseye ................................................................................................111 One People One Struggle Records ....................................................... 108 On the Streets ....................................................................................... 112 OPOS Records .............................................................................. 108, 110 Outlaws.................................................................................................... 76 P Panzerbär Records................................................................................ 112 Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) ............................. 183, 195 f. Partiya Karkeren Kurdistan (PKK ............................................... 171 f., 176 PC Records ................................................................................ 108, 110 f. Pestpocken ......................................................................................... 117 f. Politjournal ............................................................................................. 187 Polizeifachhochschule des Landes Brandenburg.................................. 198 Potsdamer Fackel.................................................................................... 25 Preußenfront........................................................... 24, 38, 100 f., 103, 106 Preussenstolz ................................................... 24, 38, 78, 100 f., 103, 106 Prisma ................................................................................................... 130 359 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Proliferation ................................................................................ 179 f., 182 Q Qassam-Brigaden.................................................................................... 74 R radikal .................................................................................................... 130 RAZ - Zelle Gudrun Ensslin ............................................................... 130 f. Rebell .................................................................................................... 145 Rebel Records ................................................................ 108, 110, 111, 112 Rebel Records/The Devils Right Hand Store .......................................... 79 Rechtsextremismus ........... 75, 115, 137, 141, 148 f., 153, 172, 198, 200 f. Regionaler Sicherheitsdialog - IntegrationRadikalisierung-Islamismus" (IRIS) ............................................... 177, 199 Revolutionäre Aktionszellen .................................................................. 130 Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) .......................... 172 Ring Nationaler Frauen (RNF)................................................................. 25 Rock Against Communism .................................................................... 101 Rocker-Milieu........................................................................................... 75 Rockerszene.......................................................................................... 101 Rocksop66............................................................................................... 76 Rote Hilfe Deutschland (RH) ........................................................130 - 134 Rote Kalenderblätter.............................................................................. 143 Rotes Zentrum ....................................................................................... 132 Rote Zora............................................................................................... 117 Roter Brandenburger ............................................................................. 143 Rotfüchse .............................................................................................. 145 S Sauerlandgruppe ........................................................................... 159, 161 Scharia .................................................................................................. 163 Schwarzgraue Wölfe (SGW) ......................................................... 100, 103 Screwrecords..........................................................................................111 360 Register Second Class Citizen ............................................................................ 106 senftenberger.blogspot ............................................................................ 54 Sicherheitsüberprüfungen ....................................................176, 183 - 185 Sicherheitsüberprüfungsgesetz .......................................................... 183 f. Skinheads .............................................................................................. 101 Skrewdriver............................................................................................ 101 Social Engineering................................................................................. 189 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) ................................. 196 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) ............................ 142, 143 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) ............. 123, 142 f., 195 Sozialistische Reichspartei (SRP) ........................................................... 15 Spionageabwehr................................................................................. 179 f. Spreelichter ....................................................................................110, 112 Sprenggesetz ........................................................................................ 185 Städteund Gemeindebund des Landes Brandenburg ......................... 198 Ständigen Arbeitsgruppe Einbürgerungen/Aufenthalt (SAGA) .............. 176 Sturmabteilung (SA) ........................................................................ 18, 104 Sufismus ................................................................................................ 165 SV Babelsberg 03.................................................................................... 74 Ziviler Auslandsnachrichtendienst Rußlands (SWR) .......................... 187 f. T Tablighi Jama'at (TJ) .......................................................................... 168 f. Taliban ................................................................................................... 160 Tamilische Tiger ..................................................................................... 173 Tatendrang..................................................................................... 100, 102 TAZ ........................................................................................................ 132 Terrorismus .....................................................157 f., 161 - 163, 175, 199 f. thiazi-Forum....................................................................................... 91, 96 Thor-Steinar........................................................................................ 149 f. Todschick Gekleidet............................................................................... 117 Tolerantes Brandenburg ........................................................................ 198 361 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Trotz alledem! ........................................................................................ 143 Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML)....... 172 U UNO................................................................................................... 16, 49 Unsere Zeit (UZ) .................................................................................... 142 Uwocaust ..................................................... 99, 100, 103, 106 - 108, 110 f. Uwocaust & alte Freunde ...................................................................... 110 V Verein zur Entwicklung des Islam .......................................................... 164 Versandhandel "28kids.com" ................................................................... 92 Verschlusssachenanweisung ............................................................. 183 f. Volksgemeinschaft.................................................16 - 19, 23, 34, 47 f., 62 Volkstod ........................................................16, 33, 48, 52, 54, 62 - 66, 72 Volkstroi ......................................................................................... 100, 103 W Weimarer Republik .......................................................................... 16, 131 Weimar Institut für geistesund zeitgeschichtliche Fragen e. V.......... 164 f. Wer-kennt-Wen ..................................................................................... 190 Wertheimer Manifest ............................................................................... 15 Westergaard .................................................................................. 159, 169 Wicked World ........................................................................................ 117 Wikipedia ................................................................................................. 92 Wirtschaftsschutz ............................................... 179, 186, 192, 197, 200 f. Wirtschaftsspionage ............................................179, 186 - 188, 191 - 193 Wolfskraft........................................................100, 103, 108, 109, 110, 111 Wortgefecht ........................................................................................... 101 WTO ........................................................................................................ 16 X Xing ....................................................................................................... 190 362 Register X.x.X. ..................................................................................................... 106 Y YouTube ................................................................................................ 161 Z Zündstoff.................................................................................................. 25 Zusammrottung ..................................................................................... 117 363 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 9.7 Bildnachweis Titel (c) dpa - Report Seite 3 Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Seite 5 Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Seite 12 aus http://www.dvu-potsdam.de (22.02.2011) Seite 17 aus http://www.npd-materialdienst.de (20.01.2011) Seite 18 aus http://www.npd-materialdienst.de (09.01.2011) Seite 23 aus http://www.npd-brandenburg.de (14.01.2011) Seite 24 beide aus http://www.npd-brandenburg.de (10.11.2010) Seite 25 aus http://www.ring-nationaler-frauen.de (14.01.2011) Seite 32 aus http://www.npd-brandenburg.de (10.11.2010) Seite 38 links: Ministerium des Innern des Landes Brandenburg rechts: aus http://www.npd-brandenburg.de (10.11.2010) Seite 39 Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Seite 40 Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Seite 41 alle: Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Seite 42 Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Seite 47 aus http://club-acacia.over-blog.com (09.02.2011) Seite 49 aus http://www.npd-materialdienst.de (07.02.2011) Seite 51 oben: aus http://www.infoportal-potsdam.net (26.09.2010) unten: aus http://www.infoportal-potsdam.net (08.02.2011) Seite 53 aus http://www.infoportal-potsdam.net (09.02.2011) Seite 54 aus http://senftenberger.blogspot.com (09.02.2011) Seite 62 aus http://www.spreelichter.info (02.12.2009) Seite 66 aus http://info-tf.net (28.02.2011) Seite 67 alle: Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Seite 68 aus http://info-tf.net (25.10.2010) Seite 69 aus http://media.de.indymedia.org (30.08.2010) Seite 70 aus http.widerstand.info/go/?http://www.Alternative-JugendPotsdam.info (28.02.2011) 364 Bildnachweis Seite 71 oben: aus http://logr.org/nsfkn/ (28.02.2011) mittig: aus http://freundeskreisnspr/wordpress.com (28.02.2011) unten: aus http://logr.org/nasopremnitz/ (28.02.2011) Seite 75 aus http://www.fussballfans-beobachten-polizei.de (09.02.2011) Seite 77 links: aus http://de.altermedia.org (15.12.2011) rechts: aus http://www.npd-bayern.de (15.12.2011) Seite 91 aus http://www.npd-havel-nuthe.de (17.07.2010) Seite 92 aus http://www.28Kids.com (24.01.2011) Seite 93 Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Seite 94 Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Seite 95 aus http://www.npd-oderland.de (24.01.2011) Seite 96 Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Seite 107 links: aus http://revoltns.blogsport.com (18.06.2010) rechts: aus http://no-surrender28.com (23.11.2010) Seite 108 Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Seite 109 mittig: Ministerium des Innern des Landes Brandenburg unten: aus http:/www.screwrecords.com (13.10.2010) Seite 112 aus http://hermannsland-germania.de (06.12.2010) Seite 116 oben: Ministerium des Innern des Landes Brandenburg unten: aus http://www.btmmusic.de (21.11.2010) Seite 117 oben: Ministerium des Innern des Landes Brandenburg unten: aus http://www.myspace.com (21.11.2010) Seite 118 aus http://www.myspace.com (21.11.2010) Seite 120 Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Seite 124 Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Seite 126 aus http://de.wikipedia.org (16.11.2010) Seite 127 aus http://blog.pantoffelpunk.de (20.01.2011) Seite 128 Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Seite 132 aus http://de.indymedia.org (12.12.2010) Seite 135 aus http://jwp-mittendrin.de (17.12.2010) 365 Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2010 Seite 136 aus http://www.inforiot.de (17.12.2010) Seite 138 aus http://linksunten.indymedia.org (19.12.2010) Seite 139 aus https://berlin.antifa.net (27.08.2009) Seite 140 aus http://jwp-mittendrin.de (17.12.2010) Seite 141 http://zag.blogsport.de/ Seite 143 Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Seite 147 http://www.kommunistische-initiative.de (20.11.2010) Seite 151 oben: http://inforiot.de/ (20.11.2010) unten: http://aaspb.blogsport.de (26.11.2010) Seite 160 (c) dpa - Report Seite 164 aus http://en.wikipedia.org (07.01.2010) Seite 165 aus http://www.igaps.de/ (29.11.2010) Seite 170 aus http://www.alqimmah.net (09.12.2010) Seite 181 (c) bluedesign.info - Fotolia.com Seite 182 Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Seite 184 Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Seite 187 (c) wuestenfux / PIXELIO Seite 188 Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Seite 189 Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Seite 192 Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Seite 195 ff. Ministerium des Innern des Landes Brandenburg 366 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Brandenburg unentgeltlich herausgegeben. Sie ist nicht zum gewerblichen Vertrieb bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Das gilt für Landtags-, Bundestagsund Kommunalwahlen sowie für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemitteln. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die auf Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. I. Grundrechte Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Artikel 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.