Bayerisches Staatsministerium des Innern !07 München Vorwort Unsere Verfassungsordnung ist wehrhaft. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaats Bayern stellen ihre Grundprinzipien nicht zur Disposition. Sie garantieren damit die Freiheit des einzelnen und unsere freiheitliche demokratische Grundordnung in einer Weise, die einmalig in der deutschen Geschichte ist. Die Informiertheit der Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Sicherung von Demokratie und Freiheit. Die geistig-politische Auseinandersetzung mit extremistischem Gedankengut kann nur dann mit Erfolg geführt werden, wenn die wirklichen Ziele und Absichten derer bekannt sind, die unsere Verfassung bekämpfen. Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es deshalb, Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, die Sicherheit des Bundes oder eines Landes frühzeitig zu erkennen und als Frühwarnsystem nicht nur den politisch Verantwortlichen und den Sicherheitsbehörden über die Entwicklung zu berichten, sondern auch die Öffentlichkeit über die gewonnenen Erkenntnisse zu informieren. Dies geschieht unter anderem durch diesen Verfassungsschutzbericht. Er soll die Bürgerinnen und Bürger davor bewahren, ungewollt Verfassungsfeinde in ihren Bestrebungen zu unterstützen. Dies ist in zunehmendem Maße von Bedeutung, da der früher bestehende Konsens aller demokratischen Parteien, mit extremistischen Parteien keine Bündnisse einzugehen, Brüche erlitten hat. Die linksextremistische PDS wird nicht nur in Sachsen-Anhalt zur Stütze einer Landesregierung benötigt, sie wird in Mecklenburg-Vorpommern sogar unmittelbar in die Regierungsverantwortung mit einbezogen. Dieser Vorgang ist einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Der Bericht gibt einen Überblick über die Arbeitsergebnisse des Verfassungsschutzes bei der Beobachtung des Rechtsextremismus, der nach wie vor zu Recht im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht, sowie des Linksextremismus und des Ausländerextremismus, die trotz der Dominanz des Rechtsextremismus in der öffentlichen Diskussion nicht unterbewertet werden dürfen. Der Bericht informiert ferner über die neueren Erkenntnisse zu den extremistischen Bestrebungen der Scientology-Organisation und weist auf die Notwendigkeit der Spionageabwehr sowie der Beobachtung der Organisierten Kriminalität durch das Landesamt für Verfassungsschutz hin. Er zeigt, daß Extremisten nicht in der Lage waren, unsere Staatsordnung ernsthaft zu gefährden. Die Ergebnisse der Bundestagswahl und der Wahl zum Bayerischen Landtag im Herbst 1998 bestätigen dies. Große Wachsamkeit ist aber weiterhin dringend geboten, um Veränderungen der Sicherheitslage frühzeitig zu erkennen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz danken wir für ihre engagierte Arbeit. Der Verfassungsschutz in Bayern leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung unserer freiheitlichen demokratischen Ordnung in Deutschland. München, im März 1999 ' Dr. Günther Beckstein Hermann Regensburger Staatsminister Staatssekretär 4 Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt Verfassungsschutz in Bayern 1. Gesetzliche Grundlagen 11 2. Aufgaben des Verfassungsschutzes 11 3. Informationsbeschaffung 12 4. Kontrolle 13 5. Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes 14 2. Abschnitt Entwicklung des politischen Extremismus im Jahr 1998 1. Rechtsextremismus 15 2. Linksextremismus 16 3. Ausländerextremismus 16 4. Scientology-Organisation 17 5. Graphische Darstellungen 18 3. Abschnitt Rechtsextremismus 1. Allgemeines 20 1.1 Merkmale des Rechtsextremismus 20 1.2 Entwicklung der Organisationen 21 1.3 Rechtsextremistische Gewalt 23 2. Parteien, Organisationen und Verlage 24 2.1 Die Republikaner (REP) 24 2.1.1 Ideologisch-politischer Standort 24 2.1.2 Interne Richtungskämpfe 26 2.1.3 Organisation 28 2.1.4 Teilnahme an Wahlen 28 2.1.5 Aktivitäten in Bayern 29 2.1.6 Verwaltungsgerichtsverfahren 30 2.2 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 30 Inhaltsverzeichnis 5 2.2.1 Ideologisch-politischer Standort 30 2.2.2 Organisation 32 2.2.3 Teilnahme an Wahlen 32 2.2.4 Sonstige Aktivitäten 33 2.2.5 Junge Nationaldemokraten (JN) 34 2.3 Deutsche Volksunion (DVU) 36 2.3.1 Ideologisch-politischer Standort 36 2.3.2 Organisation 38 2.3.3 Teilnahme an Wahlen 38 2.3.4 Bündnispolitik 39 2.3.5 Sonstige Aktivitäten 40 2.4 Deutsche Liga für Volk und Heimat (DLVH) 41 2.5 Gesellschaft für Freie Publizistik e.V. (GFP) 42 2.6 Freundeskreis Ulrich von Hütten e.V. 42 2.7 Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung (Artgemeinschaft) 43 2.8 Freiheitlicher Volks Block (FVB) 43 2.9 Druckschriftenund Zeitungsverlag GmbH (DSZ-Verlag) 44 2.10 Nation Europa Verlag GmbH 45 3. Organisationsunabhängiger Neonazismus und Gewalt 46 3.1 Allgemeines 46 3.2 Kameradschaften 48 3.2.1 Katakombenakademie des Friedhelm Busse 49 3.2.2 Freizeitverein Isar 96 e.V. (FZV) 49 3.2.3 Kameradschaft Schwabach 49 3.3 Informationelle Vernetzung 50 3.4 Sonstige Aktivitäten 50 3.5 Exekutivmaßnahmen und Strafverfahren 51 3.6 Skinheads 53 4. Rechtsextremistisch motivierte Straftaten 55 4.1 Gewalttaten 55 4.2 Sonstige Straftaten 60 5. Revisionismus 61 5.1 Ziele 61 5.2 Entwicklung und Träger der Revisionismus-Kampagne 61 6. Einfluß des ausländischen Rechtsextremismus 63 6.1 Kontakte zur französischen Front National (FN) 63 6 Inhaltsverzeichnis 6.2 Verlag Samisdat Publishers Ltd 63 6.3 NSDAP-Auslandsund Aufbauorganisation (NSDAP-AO) 63 7. Übersicht über erwähnenswerte rechtsextremistische Organisationen und Verlage sowie deren wesentliche Presseerzeugnisse 65 4. Abschnitt Linksextremismus 1. Allgemeines 67 1.1 Merkmale des Linksextremismus 67 1.2 Entwicklung der Organisationen 68 1.3 Linksextremistische Gewalt 70 2. Marxisten-Leninisten und andere revolutionäre Marxisten 70 2.1 Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) 71 2.1.1 Ideologische Ausrichtung 71 2.1.2 Organisation 75 2.1.3 Plattformen, Arbeits-und Interessengemeinschaften .. 75 2.1.3.1 Kommunistische Plattform (KPF) 76 2.1.3.2 Arbeitsgemeinschaft Junge Genossinnen in und bei der PDS 78 2.1.3.3 Marxistisches Forum 79 2.1.4 PDS Landesverband Bayern 79 2.1.5 Teilnahme an Wahlen 81 2.1.6 Kommunistischer Internationalismus 82 2.1.7 Zusammenarbeit mit anderen Linksextremisten in Bayern 82 2.2 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 83 2.2.1 Ideologische Ausrichtung 83 2.2.2 Organisation 84 2.2.3 Teilnahme an Wahlen 85 2.2.4 Umfeld der DKP 85 2.2.4.1 Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) 85 2.2.4.2 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) 86 2.3 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) .. 87 2.4 Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD (AB) 88 2.5 Marxistische Gruppe (MG) 89 Inhaltsverzeichnis 7 2.6 Münchner Bündnis gegen Rassismus 90 3. Gewaltorientierte Linksextremisten 91 3.1 Autonome Gruppen 91 3.1.1 Überblick 91 3.1.2 Ideologische Ausrichtung 92 3.1.3 Strukturen 93 3.1.3.1 Autonome in Bayern 93 3.1.3.2 Antifaschistische Aktion/Bundesweite Organisation (AA/BO) 94 3.1.4 Informationelle Vernetzung 96 3.1.5 Autonome Publikationen 96 3.1.6 Schwerpunktthemen und Aktionen *. 98 3.1.6.1 Antifaschischmus 98 3.1.6.2 Weitere Aktionen 100 3.1.7 Exekutivmaßnahmen 102 3.2 Gewalt-und sonstige Straftaten 102 3.3 Sozialrevolutionäre Tendenzen in Bayern 105 3.4 Antiimperialistischer Widerstand (AIW) 106 3.5 Rote Armee Fraktion (RAF) 108 3.6 Revolutionäre Zellen (RZ) 108 4. Übersicht über erwähnenswerte linksextremistische und linksextremistisch beeinflußte Organisationen sowie deren wesentliche Presseerzeugnisse 110 5. Abschnitt Extremistische und sicherheitsgefährdende Bestrebungen von Ausländern 1. Allgemeines 113 1.1 Merkmale des Ausländerextremismus 113 1.2 Entwicklung der Organisationen 113 1.3 Integrationsfeindlichkeit des islamischen Extremismus 115 1.4 Entwicklung der Gewalttaten 116 2. Türkische Gruppen 118 2.1 Islamische Extremisten 118 2.1.1 Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) 118 2.1.2 Hilafet Devleti (Der Kalifatsstaat) 121 8 Inhaltsverzeichnis 2.2 Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Europa e.V. (ADÜTDF) 123 2.3 Linksextremisten 125 2.3.1 Devrimci Sol (Revolutionäre Linke) 125 2.3.2 Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML) 127 2.3.3 Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei (MLKP) 128 2.3.4 Revolutionäre Vereinte Kräfte (DBG) 128 3. Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) 129 3.1 Ideologie und Organisation 129 3.2 Unterstützer und Strategie 131 3.3 Aktivitäten 132 3.4 Gewalttaten 134 3.5 Strafverfahren und Straftaten 135 4. Arabische Gruppen 135 4.1 Muslimbruderschaft (MB) in der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland e.V. (IGD) 135 4.2 Islamische Heilsfront (FIS) 136 4.3 Internationale Islamische Front 137 4.4 Hizb Allah (Partei Gottes) 138 5. Nationaler Widerstandsrat Iran (NWRI) 138 6. Volksbewegung von Kosovo (LPK) 139 7. Übersicht über erwähnenswerte extremistische Organisationen von Ausländern sowie deren wesentliche Presseerzeugnisse 141 6. Abschnitt Scientology-Organisation (SO) 1. Zur Geschichte der SO 145 2. Scientology - eine verfassungsfeindliche Bestrebung .. 148 2.1 Schriften der SO 148 2.1.1 Die Errichtung einer scientologischen Gesellschaft 149 2.1.2 Die Lenkung der Regierung durch Scientology 150 2.1.3 Die Einführung eines scientologischen Rechtssystems ... 150 2.1.4 Abwehr von Kritik an Lehre und Praxis 151 2.2 Aktivitäten der SO 152 Inhaltsverzeichnis 9 2.3 Bewertung der Schriften und Aktivitäten 154 3. Die Organisations-und Kommandostruktur der SO .... 155 3.1 Die Struktur der SO 155 3.2 Organisation der SO in Deutschland 155 3.2.1 "Scientology Kirchen" (Church-Sektor) 155 3.2.2 WISE-Sektor 157 3.2.3 ABLE-Sektor 157 3.2.4 Office of Special Affairs (OSA) 158 4. Mitgliederstand der SO 159 5. Veranstaltungen der SO 159 6. Vertrauliches Telefon 159 7. Abschnitt Spionageabwehr 1. Ausgangslage 160 2. Nachrichtendienste der GUS 160 3. Proliferation und illegaler Technologietransfer durch Krisenund Schwellenländer 161 4. Aufklärung ausländischer Oppositioneller in Deutschland durch Nachrichtendienste ihrer totalitären Heimatstaaten 162 5. Spionage im Bereich der Kommunikationstechnik 162 6. Ausblick 163 8. Abschnitt Organisierte Kriminalität 1. Aufgabe des Verfassungsschutzes 164 2. Beobachtungsschwerpunkte 164 3. Erfolge der bisherigen Arbeit und Ausblick 167 Anhang Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) 169 Sachwortregister 177 10 Verfassungsschutz in Bayern 1. Abschnitt Verfassungsschutz in Bayern Wehrhafte Die Bundesrepublik Deutschland ist nach ihrer Verfassung eine wertDemokratie gebundene, wachsame und wehrhafte Demokratie. Der Staat kann gegen Bestrebungen, die freiheitliche demokratische Grundordnung abzuschaffen, die in der Verfassung vorgesehenen Abwehrmittel einsetzen, sei es durch ein Parteioder Vereinsverbot, sei es durch die Aberkennung demokratischer Grundrechte. Dies setzt voraus, daß er solche Bestrebungen oder Aktivitäten, die als "extremistisch" oder als "verfassungsfeindlich" bezeichnet werden - diese Begriffe sind gleichbedeutend -, erkennen kann. Hier setzt die Aufgabe des Verfassungsschutzes ein. Er dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie dem Schutz des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes. Freiheitliche Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist unter demokratische der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eine Ordnung zu Grundordnung verstehen, die unter Ausschluß jeglicher Gewaltund Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehören mindestens: - die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, - die Volkssouveränität, - die Gewaltenteilung, - die Verantwortlichkeit der Regierung, - die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, - die Unabhängigkeit der Gerichte, - das Mehrparteienprinzip, - die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Verfassungsschutz in Bayern 11 1. Gesetzliche Grundlagen Die Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes sind gesetzRechtliche lieh genau festgelegt. Das Gesetz über die Zusammenarbeit des BunGrundlagen des und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz beschreibt die von Bund und Ländern auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes gemeinsam zu erfüllenden Aufgaben. Es ist zugleich Rechtsgrundlage für die Arbeit des Bundesamts für Verfassungsschutz. Neben diesem Bundesgesetz bestehen in allen Ländern eigene Verfassungsschutzgesetze. In Bayern regelt das im Anhang abgedruckte Bayerische Verfassungsschutzgesetz die Aufgaben und Befugnisse des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz, das seinen Sitz in München hat und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern unmittelbar nachgeordnet ist. Für das Landesamt wurden im Haushaltsplan 1998 insgesamt 421 Stellen für Beamte, Angestellte und Arbeiter ausgewiesen; das Haushaltsvolumen 1998 betrug 39,1 Millionen DM. 2. Aufgaben des Verfassungsschutzes Nach dem Bayerischen Verfassungsschutzgesetz hat das Landesamt Beobachtungsfür Verfassungsschutz im wesentlichen den Auftrag, auftrag - Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, - sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht (Sabotage und Spionage), - Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden und - Bestrebungen und Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität zu beobachten. Darüber hinaus wirkt das Landesamt für Verfassungsschutz u.a. bei Sicherheitsüberprüfungen mit. Rechtsgrundlage hierfür ist seit dem 1. April 1997 das Bayerische Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Im Mittelpunkt der Beobachtung stehen Aktivitäten von extremistischen Organisationen. Dabei müssen zwangsläufig auch die handelnden Personen, die Mitglieder dieser Organisationen sind oder die 12 Verfassungsschutz in Bayern deren Aktivitäten unterstützen, erfaßt werden. Aber auch die Beobachtung von Einzelpersonen ist zulässig. Der Verfassungsschutz beobachtet verfassungsfeindliche Bestrebungen im Inland. Er informiert die politisch Verantwortlichen und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Beobachtung, vor allem über mögliche Gefahren. Er versetzt die zuständigen staatlichen Stellen des Bundes und der Länder in die Lage, verfassungsfeindlichen Kräften rechtzeitig und angemessen zu begegnen. Die Erkenntnisse bilden die Grundlage für Exekutivmaßnahmen wie beispielsweise Verbote von Vereinen, Verbotsanträge gegen Parteien, Verbote von Versammlungen, Verhinderung finanzieller oder sonstiger Förderung, Verweigerung erforderlicher Erlaubnisse (z.B. für Sammlungen, Info-Stände). Abgrenzung zu Im Gegensatz zum Verfassungsschutz beschafft der BundesnachrichBND und MAD tendienst (BND) Informationen über das Ausland, die für die Bundesrepublik Deutschland außenund sicherheitspolitisch von Interesse sind. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) nimmt Verfassungsschutzaufgaben im Bereich der Bundeswehr wahr. 3. Informationsbeschaffung Zur Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags ist der Verfassungsschutz verpflichtet, Informationen zu beschaffen, auszuwerten und zu speichern. Diese Nachrichten werden zum weit überwiegenden Teil aus offenen Quellen gewonnen (z.B. aus Zeitungen, Zeitschriften, Flugblättern, Programmen, Broschüren und sonstigem Material extremistischer Organisationen sowie bei deren öffentlichen Veranstaltungen). Nur etwa 20% der Informationen erhält der Verfassungsschutz durch Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel. Zu diesen Mitteln dienstliche Mittel gehören im wesentlichen: - der Einsatz von verdeckt arbeitenden V-Leuten ("V" steht für "Vertrauen") in extremistischen Organisationen, - das Beobachten verdächtiger Personen (Observation) sowie - verdeckte Bildund Tonaufzeichnungen. Eingriffe in das Brief-, Postund Fernmeldegeheimnis (Öffnen von Briefen, Abhören von Telefongesprächen) sind besonders strengen rechtsstaatlichen Anforderungen unterworfen. Sie sind in einem Verfassungsschutz in Bayern 13 eigenen Gesetz geregelt, das nach dem Grundrecht des Brief-, PostBriefund und Fernmeldegeheimnisses "Gesetz zu Art. 10 Grundgesetz" (G 10) Telefonkontrolle genannt wird. Ein Verfahren mit mehreren voneinander unabhängigen Kontrollinstanzen stellt sicher, daß in dieses Grundrecht nur eingegriffen wird, wenn die im Gesetz genannten besonderen Gründe vorliegen. Rechtsstaatliche Sicherungen gelten auch für den Einsatz besonderer technischer Mittel im Schutzbereich des Art. 13 des Grundgesetzes, also für den Einsatz von Abhörgeräten oder versteckten Kameras in Wohnungen und Büros. Dem Verfassungsschutz stehen keine polizeilichen Befugnisse zu. Keine polizeiPolizeibehörden und Verfassungsschutz sind voneinander getrennt. lichen Befugnisse Deshalb dürfen die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes keinerlei Zwangsmaßnahmen, wie z.B. Festnahmen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen usw., durchführen. Verfassungsschutzbehörden dürfen auch keiner polizeilichen Dienststelle angegliedert werden. Dies steht aber einer informationellen Zusammenarbeit und gegenseitigen Unterstützung in Form der Amtshilfe nicht entgegen. Erscheint aufgrund der dem Verfassungsschutz vorliegenden Informationen ein sicherheitsrechtliches Eingreifen erforderlich, so wird die zuständige Sicherheitsbehörde unterrichtet. Diese entscheidet dann selbständig, ob und welche Maßnahmen zu treffen sind. 4 Kontrolle Die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden unterliegt einer vielfälVielfältige tigen Kontrolle. Dazu gehört die allgemeine parlamentarische KonKontrollen trolle, die durch die Berichtspflicht des verantwortlichen Ministers gegenüber dem Landtag im Rahmen von aktuellen Stunden, Anfragen von Abgeordneten, Petitionen usw. ausgeübt wird. Eine besondere Kommission des Bayerischen Landtags, die Parlamentarische Kontrollkommission, überwacht die Arbeit des Verfassungsschutzes. Die G 10-Kommission überprüft die Maßnahmen zur Überwachung des Postund Fernmeldeverkehrs. Die Verwaltungskontrolle obliegt dem Innenminister im Rahmen der Dienstund Fachaufsicht, ferner dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und dem Bayerischen Obersten Rechnungshof. Diese Kontrollen werden ergänzt durch eine mögliche gerichtliche Nachprüfung belastender Einzelmaßnahmen sowie durch die Öffentlichkeit in Form von Presse, Funk und Fernsehen. 14 Verfassungsschutz in Bayem 5. Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes AufklärungsDie freiheitliche demokratische Grundordnung kann dauerhaft nicht tätigkeit ohne die geistig-politische Auseinandersetzung mit dem Extremismus gesichert werden. Die Tätigkeit des Verfassungsschutzes gewährleistet, daß Regierung und Parlament, aber auch die Bürger über Aktivitäten und Absichten verfassungsfeindlicher Organisationen informiert werden. AufklärungsVor dem Hintergrund der Zunahme überwiegend politisch motivierter kampagne Gewalttaten gegen Ausländer und ihre Unterkünfte beschlossen die Innenminister des Bundes und der Länder 1992 eine bundesweite Aufklärungskampagne gegen Extremismus und Fremdenfeindlichkeit. Ziel dieser im März 1993 mit dem Logo l]1 "FAIRSTÄNDNIS - Menschenwürde achten - ^MlD}i]5 Gegen Fremdenhaß" eingeleiteten und auch im Jahr 1998 fortgeführten Kampagne ist die Aufklärung der Bevölkerung über den Extremismus und seine Gefahren, über Fremdenfeindlichkeit, über Rassismus und Antisemitismus als Elemente rechtsextremistischer Ideologie und Propaganda. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes werden kostenlos der Verfassungsschutzbericht sowie weitere Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt. Das Informationsmaterial erhalten Sie kostenlos beim Bayerischen Staatsministerium des Innern - Sachgebiet Verfassungsschutz -, Odeonsplatz 3, 80539 München (Telefax: 0 89/2 19 21 28 42). PARTEI DES DEMOKRATISCHEN SOZIALISMUS (PDS) *ÄÄB88S Ä?SHMUS fSSS Entwicklung des politischen Extremismus 15 2. Abschnitt Entwicklung des politischen Extremismus im Jahr 1998 1. Rechtsextremismus Der organisierte Rechtsextremismus wird von den Parteien "Die Republikaner", "Deutsche Volksunion" und "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" geprägt. Sie nutzten vor allem sozialund wirtschaftspolitische Themen zu ihrer Wahlkampfagitation im Wahljahr Wahlkampf1998. Durch Verknüpfung der sozialen Themen mit nationalistischen agitation mit Aussagen hofften sie auf Wahlerfolge. Die Wahlergebnisse blieben Sozialthemen jedoch bei allen drei Parteien weit hinter ihren Erwartungen zurück; lediglich in Sachsen-Anhalt konnte die DVU mit großem Werbeaufwand und agitatorischen Parolen erhebliche Stimmengewinne erzielen. Während die DVU als Einmannpartei nur mit dem Einsatz der Finanzmittel ihres Vorsitzenden kurzfristige Erfolge erzielen kann, sucht die NPD in Kreisen der Neonazis weiterhin um Verstärkung, was ihr aber die Wähler nicht honorierten. In den neuen Ländern versucht die NPD durch das Aufgreifen sozialistischer Gedanken Anhänger des alten Regimes an sich zu binden. Die Republikaner als mitgliederWeitere stärkste Partei im rechtsextremistischen Lager tragen nach wie vor Richtungskämpfe Richtungskämpfe aus, die sich insbesondere an der Frage entzünden, bei den REP ob und inwieweit sie sich mit anderen rechtsextremistischen Parteien liieren sollen. Ihr schlechtes Abschneiden bei der Bundestagswahl veranlaßte sie zu der Absprache mit der DVU, bei künftigen Wahlen nicht gegeneinander anzutreten. Dies zeigt, daß die Republikaner nach ihrem eigenen Verständnis aus demselben Wählerpotential schöpfen, das auch bereit ist, DVU zu wählen. Im Bereich des Neonazismus sind einzelne "Kameradschaften" feststellbar, deren organisatorischer Zusammenhalt jedoch brüchig ist. Die Zahl der von Neonazis und rechtsextremistischen Skinheads geführten MenschenverAngriffe gegen Ausländer bzw. Farbige, aber auch Rußlanddeutsche achtender und "Linke" ist fast konstant geblieben. Das gleiche gilt für die Neonazismus rechtsextremistischen Propagandadelikte, insbesondere die Schmähschriften gegen Ausländer und Asylbewerber, die weiterhin starke 16 Entwicklung des politischen Extremismus Verbreitung finden. Sie beeinträchtigen die öffentliche Sicherheit und Ordnung und auch das internationale Ansehen Deutschlands. Die hohe Zahl der Gewalttaten stellt unverändert eine Herausforderung für die Organe der Inneren Sicherheit dar. 2. Linksextremismus Wahlerfolge Die Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) konnte 1998 zwei der PDS große Erfolge erzielen: Sie kam mit 5,1 % der Wählerstimmen in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag und wurde Partner in einer Koalitionsregierung in Mecklenburg-Vorpommern. Etwa 80 % ihrer rund 95.000 Mitglieder in Deutschland gehörten ihr schon an, als sie noch SED hieß und für 40 Jahre Unterdrückung in der DDR verantwortlich war. Ihrer Geschichte war sie auch 1998 verbunden, indem sie sich für eine Amnestie für Angehörige des Ministerium für Staatssicherheit und die Verantwortlichen der Todesschüsse an der Mauer einsetzte. Auch an den ideologischen Grundlagen des Kommunismus hält die PDS fest, insbesondere in ihren Plattformen und Arbeitsgemeinschaften, die auch Verbindungen mit anderen linksextremistischen Organisationen bis hin zu den gewaltbereiten Autonomen pflegen. Das linksextremistische Gewaltpotential wird zu 80 % von Gruppen und Einzeltätern aus dem autonomen und anarchistischen Spektrum gestellt. Ihre Aktionen richten sich insbesondere gegen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten im Rahmen des Antifa-KampGewaltorientierte fes sowie gegen die friedliche Nutzung der Kernenergie aus Anlaß Antifa der Castor-Transporte. Ihr eigentliches Angriffsziel ist jedoch der demokratische Staat, der die Freiheit Andersdenkender zu schützen hat und sich in Form der Polizei und anderer Sicherheitskräfte als "Repressionsapparat" der gewaltsamen Verfolgung ihrer kommunistischen und anarchistischen Ziele entgegenstellt. 3. Ausländerextremismus Der Ausländerextremismus ist bestimmt durch die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und den islamischen Fundamentalismus. Die Anhänger der PKK verhielten sich 1998 zwar weitgehend friedlich, gleichwohl mißachteten sie das Organisationsverbot, vor allem in Gewaltbereitanderen Bundesländern, und sind jederzeit zu neuen Gewaltaktionen schaft der PKK bereit, wenn die PKK-Führung ihre "Friedenspolitik" ändern sollte. Entwicklung des politischen Extremismus 17 Dies haben die europaweiten Ausschreitungen von Anhängern der PKK nach der Inhaftierung des PKK-Generalvorsitzenden Öcalan in der Türkei im Februar 1999 gezeigt. Zum islamischen Fundamentalismus bekennen sich in Bayern neben wenigen Angehörigen arabischer Gruppen vor allem etwa 5.000 Mitglieder der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG). Wenngleich sich letztere grundsätzlich friedlich verhalten, verfolgen sie als Endziel die Errichtung islamischer Staaten in der ganzen Welt, also auch in Deutschland. Sie bedrohen damit unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. Die Bestrebungen des islamischen Fundamentalismus bedürfen deshalb weiterhin intensiver Beobachtung. Der islamische Fundamentalismus ist extrem integrationsfeindlich, da integrationser auf die Errichtung einer separaten islamischen Gesellschaft abfeindlicher islamistellt. In seinen extremen Formen ist er äußerst gewaltbereit, wie die scher FundamenAnschläge in Nairobi und Daressalam sowie die jährlichen grausamen talismus Massaker in Algerien zeigen. Die noch immer mit zum Teil militärischen Mitteln im ehemaligen Jugoslawien ausgetragenen Auseinandersetzungen führten auch 1998 nicht zu einer Beeinträchtigung der Sicherheitslage in Bayern. 4. Scientology-Organisation Die Scientology-Organisation (SO) in Deutschland verfolgt nach übereinstimmender Auffassung der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder verfassungsfeindliche Ziele. Scientology will die Staaten der Welt letztlich nach eigenen Regeln beherrschen und regieren. Diese Regeln mißachten nicht nur die Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, wie Gewaltenteilung, Rechtsstaatsprinzip und Demokratieprinzip, sondern sie würden auch zu einer massiven Beeinträchtigung der Menschenrechte führen, da Entrechtung von Nicht-Scientologen im Rechtssystem der SO rechtlos wären. ScientoAbweichlern logy versuchte auch 1998, die Aufklärungsund Abwehrmaßnahmen des Staats zu diffamieren und mit der Verfolgung der Juden im Dritten Reich gleichzusetzen, jedoch sind diese Aktionen in der internationalen Öffentlichkeit auf zunehmende Ablehnung gestoßen. Die Zahl der Mitglieder ist ebenso zurückgegangen wie die Zahl der Personen, die sich für Demonstrationsmärsche zugunsten der Scientology-Organisation mobilisieren lassen. Die von der SO ausgehende Gefahr besteht aber fort. 18 Entwicklung des politischen Extremismus 5. Graphische Darstellungen Die Entwicklung der Zahlen der Anhänger extremistischer Bestrebungen sowie der politisch motivierten Gewalttaten ist den folgenden Graphiken zu entnehmen. Entwicklung Mitglieder Rechtsextremisten* der Mitglieder100.000 Linksextremisten** y97.250 zahlen extremiAusländische Extremisten stischer Organi- \ Scientology-Organisation Deutschland* * * sationen 80.000 \ Deutschland 60.000 \ 59.100 V 40.000 20.000 0 1989 90 91 Die Republikaner 1994 erstmals erfaßt. Die Kurve beruht auf Zahlen des Bundesamts für Verfassungsschutz, das von Mitgliedern der PDS nur die der Kommunistischen Plattform (KPF) erfaßt. Die PDS Deutschland hatte 1998 insgesamt 95.000 Mitglieder, davon rund 2.500 in der KPF. Scientology-Organisation 1998 erstmals konkret erfaßt; Angaben für die Vorjahre geschätzt. ^~" Rechtsextremisten* Mitglieder -- -- Ausländische Extremisten 12.000 **** Scient ology-Organisa tion Deutschian d** 10.000 10.580 Bayern */\. 8.000 7.250 / 1 X 8.200 ' -.... 4f I ' S6.900; " 6.000 ^ ** I 3.910 4.000 3. 2.000 2.000 0 1989 90 91 92 93 94 95 96 97 98 Die Republikaner 1994 erstmals erfaßt. Scientology-Organisation 1998 erstmals konkret erfaßt; Angaben für die Vorjahre geschätzt. Entwicklung des politischen Extremismus 19 Entwicklung 833 politisch * 1996 motivierter D 1997 Gewalttaten * 1998 in Deutschland linksextremistisch rechtsextremistisch Gewalttaten durch motivierte motivierte ausländische Gewalttaten Gewalttaten Extremisten Entwicklung 70 - politisch * 1996 motivierter 60 - D 1997 Gewalttaten * 1998 in Bayern 50 - 39 40 40 - fifl 30 - 19 20 - 16 8 ^3 10 - / / 0 - linksextremistisch rechtsextremistisch Gewalttaten durch motivierte motivierte ausländische Gewalttaten Gewalttaten Extremisten Jede gewaltsame Aktion wurde nur einmal erfaßt, auch wenn sie aus mehreren Einzeltaten bestand. Dies gilt insbesondere für mehrere Delikte bei den Auseinandersetzungen zwischen Linksund Rechtsextremisten am 7. Februar und 26. September in Passau. 20 Rechtsextremismus 3. Abschnitt Rechtsextremismus 1. Allgemeines 1.1 Merkmale des Rechtsextremismus Ablehnung der Der Rechtsextremismus weist keine gefestigte einheitliche Ideologie Grundlagen der auf. Die Bestrebungen rechtsextremistischer Organisationen in Demokratie Deutschland sind im wesentlichen dadurch gekennzeichnet, daß sie die Grundlagen der Demokratie ablehnen und statt dessen - aus taktischen Gründen meist nicht offen erklärt - eine totalitäre Regierungsform unter Einschluß des Führerprinzips anstreben, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren ist. Bestimmende Merkmale des organisierten Rechtsextremismus sind vor allem Kollektivismus - die pauschale Überbewertung der Interessen der "Volksgemeinschaft" zu Lasten der Interessen und Rechte des einzelnen, die zu einer Aushöhlung der Grundrechte führt (völkischer Kollektivismus), Nationalismus - ein den Gedanken der Völkerverständigung mißachtender Nationalismus, Rassismus - die offene oder verdeckte Wiederbelebung rassistischer Thesen, unter anderem des Antisemitismus, die mit dem Schutz der Menschenwürde und dem Gleichheitsprinzip nicht vereinbar sind, Relativierung desimmer wiederkehrende Versuche, die nationalsozialistische GewaltNS-Unrechts herrschaft unter Herausstellung angeblich positiver Leistungen des Dritten Reichs zu rechtfertigen, die Widerstandskämpfer gegen das NS-Regime zu diffamieren und die Verbrechen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zu verschweigen, zu verharmlosen oder sogar zu leugnen. Verunglimpfung Hinzu kommt die allen Extremisten gemeinsame planmäßige VerunderDemokratie glimpfung der bestehenden Staatsform und ihrer Repräsentanten. Ziel dieser Angriffe ist es, die eigene Organisation und ihre Repräsentanten als die alleinigen Wahrer der Interessen von Staat und Bürgern Rechtsextremismus 21 darzustellen, was im Ergebnis auf die Ablehnung des Mehrparteienprinzips und des Rechts auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition hinausläuft. Diese Merkmale sind nicht gleichmäßig bei allen Rechtsextremisten zu beobachten. Manchmal sind nur Teilaspekte bestimmend; auch die Intensität und die Mittel des Kampfes gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sind unterschiedlich. Seit 1996 treten in der Propaganda von Rechtsextremisten sozialund Sozialpolitische wirtschaftspolitische Themen zunehmend in den Vordergrund. Wie Themen Linksextremisten versuchen sie, vor allem Wähler anzusprechen, die sich als gesellschaftliche Verlierer betrachten. Dies bedeutet aber nicht den Verzicht auf bekannte Argumentationsmuster wie Nationalismus und Verteidigung des Nationalsozialismus. Durch Verknüpfung sozialer Problemfelder mit rechtsextremistischen Theorieelementen hoffen Rechtsextremisten, aus der derzeitigen wirtschaftlichen Situation, der hohen Arbeitslosigkeit und den Sorgen der Bevölkerung um die Sicherheit der Renten Kapital schlagen zu können und in der politischen Auseinandersetzung akzeptiert zu werden. In einer von ihnen erwarteten Zunahme sozialer Spannungen sehen sie eine Chance, sich als politische Alternative darzustellen. Teile des rechtsextremistischen Spektrums bedienen sich immer offensiver des "Antikapitalismus". Sie propagieren einen "volksbezogenen Sozialismus" mit dem Ziel, in das PDS-Wählerpotential einzudringen. 1.2 Entwicklung der Organisationen Die Entwicklung der Zahlen rechtsextremistischer Organisationen in Bayern und deren jeweilige Mitgliederstärke ist aus den umseitigen Übersichten zu ersehen. Bei erkannten Mehrfachmitgliedschaften wurde die Person nur bei einer Organisation mitgezählt. Wie bisher stellte die Partei "Die Republikaner" (REP) in Bayern mehr als die Hälfte des gesamten rechtsextremistischen Potentials. Im Gegensatz zur NPD und DVU konnte sie aber ihre Mitgliederzahl nicht steigern. Bei Wahlen erzielten die rechtsextremistischen Parteien keine nenTeilnahme an nenswerten Erfolge. Eine Ausnahme bildete die Landtagswahl in Wahlen Sachsen-Anhalt am 26. April, wo die DVU 12,9 % der Stimmen erhielt. 22 Rechtsextremisrnus Zahl und Mitgliederstärke 1996 1997 1998 rechtsextremistischer OrganiAnzahl der Organisationen 26 25 27 sationen Mitgliederstärken Die Republikaner (REP) 4.000 4.300 4.300 NPD mit JN und NHB 715 740 870 DVU* 1.800 1.800 2.000 Neonazistische Organisationen 85 130 110 Sonstige Organisationen 300 250 250 6.900 7.220 7.530 Neonazistische Einzelaktivisten 75 80 70 Rechtsextremistische Skinheads 360 600 600 Rechtsextremisten insgesamt 7.335 7.900 8.200 * Die Zahlen umfassen die Mitglieder der Partei und des gl äichnamigen Vereins. Mitglieder 70.000 60.000 Deuts chlar idy 50.000 ^^^3.600^ 40.000 35.900 -- 30.000 20.000 10.000 [ Jayet n* : 8.200 5.650 0 1989 90 91 92 93 94 95 96 97 98 * Republikaner 1994 erstmals erfaßt Rechtsextremismus 23 In der Bündnispolitik gelang auch 1998 kein entscheidender DurchBündnisbruch. Die REP und die DVU-Führung sind in erster Linie an der Entbemühungen Wicklung der eigenen Partei interessiert. Die NPD setzt zunehmend auf Eigenständigkeit und will sich nicht mit einem Part in einem möglichen Bündnis begnügen. Auch der weitgehend inaktiven Deutschen Liga für Volk und Heimat (DLVH) ist es nicht geglückt, eine "Bewegung des deutschen Patriotismus" zu schaffen, die Gleichgesinnte über Parteiund Vereinsgrenzen hinaus integriert. Jedoch zeigen die nach der Bundestagswahl zwischen DVU und REP zustandegekommenen Absprachen für künftige Wahlen, daß die rechtsextremistischen Parteien im Interesse einer Bündelung der rechtsextremistischen Kräfte zur partiellen Zusammenarbeit bereit und in der Lage sind. Die Aktivitäten von organisierten Neonazis sind weiter rückläufig. Rückläufiger Dies gilt insbesondere für den Deutschen Bund (DB), der im BerichtsNeonazismus Zeitraum nicht mehr öffentlich in Erscheinung trat. Bisher ist es dem neonazistischen Spektrum in Bayern nicht gelungen, durch Bildung strukturloser Zusammenschlüsse auf regionaler Ebene ("Kameradschaften") neue schlagkräftige Organisationsformen zu finden. Die bisherigen "Kameradschaften" sind weitgehend untätig. 1.3 Rechtsextremistische Gewalt Die Zahl rechtsextremistisch motivierter Gewalttaten hat in DeutschLeichte Abnahme land von 790 auf 708 um rund zehn Prozent abgenommen. In der Gewalttaten Bayern stagniert die Zahl mit 40 gegenüber 39 im Vorjahr. Im Vergleich mit den anderen Ländern liegt Bayern unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahlen im unteren Bereich. Die Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele wird von führenden Rechtsextremisten - zum Teil aus taktischen Gründen - abgelehnt. Einzeltäter und meist jugendliche Angehörige der Skinheadszene bilden jedoch ein ernstzunehmendes gewaltbereites Gefahrenpotential. Gewalttaten werden nur in Ausnahmefällen zielGefahrenpotentia gerichtet vorausgeplant. In den allermeisten Fällen führen vorhandene Aversionen gegen Ausländer bzw. Farbige, aber auch Rußlanddeutsche und "Linke" über verbale Auseinandersetzungen zur Anwendung körperlicher Gewalt. Ursächlich für die zunehmende Gewaltbereitschaft sind verschiedene Umstände, so z.B. der Verfall von Werten in der Gesellschaft, jugendliche Kraftmeierei mit gewaltstimulierender "Skinmusik" und übermäßiger Alkoholgenuß. 24 Rechtsextremismus Für die Existenz von Wehrsportgruppen in Bayern gibt es derzeit keine Anhaltspunkte. Desgleichen sind in Bayern rechtsterroristische Aktivitäten nicht bekanntgeworden. 2. Parteien, Organisationen und Verlage 2.1 Die Republikaner (REP) Deutschland Bayern Mitglieder 15.000 4.300 Vorsitzender Dr. Rolf Schlierer Johann Gärtner Gründung 1983 Sitz Berlin Publikation Der neue Republikaner 2.1.1 Ideologisch-politischer Standort In den öffentlichen Verlautbarungen der REP wurden zwar Aussagen mit eindeutig extremistischer Zielsetzung weitgehend vermieden. Nationalismus Dennoch ist von einem erheblichen extremistischen Potential in der Partei auszugehen. Äußerungen der Partei lassen nach wie vor tendenziell einen übersteigerten Nationalismus, verbunden mit Feindschaft gegen fremde Staaten und Minderheiten, erkennen: "Es ist der Geist der Rückgratlosigkeit, der Geist der totalen Hingabe an die Ideologie des Globalismus, die Auslieferung Deutschlands an fremde Interessen. Da findet sich bei Schröder die gleiche Betroffenheitsshow im Holocaustmuseum wie bei Kohl, ... (...) Heute stellt sich die Frage, ob es den Umvolkern schon gelungen ist, all das Deutsche zu zerstören, in das das Fremde noch zu integrieren wäre. (...) Wir haben nur ein Land, in dem wir die Herren sind! Deshalb muß Deutschland den Deutschen bleiben! Wir schulden unserem Volk Arbeit, den Ausländern aber schulden wir nichts! Wir schulden unseren Kinder ein christliches Abendland, den Moslems aber schulden wir nichts! Wir schulden Europa Freiheit und Wachsamkeit, den Moslems aber verschaffen wir einzig den Flug nachhaus." (Redemanuskript von Christian Käs zum "Republikanertag" am 3. Oktober in Stuttgart) Der geschäftsführende stellvertretende Bundesvorsitzende und Landesvorsitzende von Baden-Württemberg Christian Käs solidarisierte sich auf dem Parteitag seines Landesverbands am 7. Februar mit zwei Rechtsextremismus 25 am 9. Januar vom Landgericht Offenburg wegen Volksverhetzung zu Geldstrafen verurteilten Parteifreunden. Die Angeklagten hatten im Landtagswahlkampf 1996 erklärt: "Das Problem der Ausländer, die hier in Deutschland leben und arbeiten, . ist nicht das Thema, wenn wir Deutschland als Einwanderungsland ablehnen. Uns und unserer Republik liegt vielmehr daran, Ausländern, die unter demFremdenVorwand der politischen Verfolgung einreisen, hier aber nur Sozialhilfe er-feindlichkeit halten wollen, ernsthaft entgegenzuwirken. (...) Nehmen wir Menschen doch mal die Natur als Vorbild wie die Grünen. Wenn ein Schwärm Parasiten an der Wirtspflanze hängt, geht sie unweigerlich ein. Verreckt ein Hund, springen die Flöhe bekanntlich zu einem anderen über." Hans Rustemeyer, einer der führenden Kritiker des Parteivorsitzenden, teilte in einem Rundbrief vom 27. März allen Mitgliedern und Verbänden der REP mit, er habe den REP-Bundesvorstand aufgefordert, ein Parteiausschlußverfahren gegen Dr. Schlierer einzuleiten. Dieser habe als Anwalt einen türkischen Kinderschänder und perversen Mörder verteidigt und dadurch dem Ansehen der Partei schwersten Schaden zugefügt. Der stellvertretende Landesvorsitzende von Nordrhein-Westfalen äußerte am 5. April im Info-Telefon des REP-Kreisverbands Mark: "Das Eindringen vieler unerwünschter Ausländer in unser deutsches Vaterland versuchen die Altparteien uns als kulturelle Bereicherung zu verkaufen. (...) Liebe Bürger, die Bonner Altparteien gehören fortgejagt. Es muß endlich Schluß sein mit der ständig steigenden Überfremdung unseres Landes." Eine vom Kemptener REP-Kreisvorsitzenden im Juni erstattete StrafDiffamierung anzeige belegt ferner, daß Teile der REP planmäßig die bestehende demokratischer Staatsform und ihre Repräsentanten verunglimpfen. Die Anzeige Institutionen richtete sich gegen den Bundeskanzler sowie alle Minister und Mitglieder von Bundestag und Bundesrat, die der Einführung des Euros zugestimmt hatten, und warf ihnen unter anderem Hochverrat, Mißachtung der Verfassung und Meineid vor; es bestehe der dringende Verdacht, daß es sich bei den Bonner Politikern um eine kriminelle Vereinigung handle. In einer im März verteilten Flugschrift des REP-Kreisverbands Karlsruhe-Stadt hieß es: "Die Entscheidung zwischen CDU und SPD gleicht einer Wahl zwischen Pest und Cholera ..." 26 Rechtsextremismus Ziel solcher Angriffe ist es, die eigene Partei als alleinigen Wahrer der Interessen von Staat und Bürgern darzustellen. In einer Pressemitteilung vom 22. Februar wandte sich die Republikanische Jugend Hessen gegen angebliche Versuche, die heutige Generation "für die Verbrechen im Dritten Reich moralisch haftbar zu machen", und behauptete: "Es wird in unserem Land gezielt versucht, eine Gesinnungsdiktatur auf zubauen, in welcher nur noch die Meinung wiedergegeben werden darf, die bestimmten gesellschaftlichen Kreisen genehm ist." Aushöhlung Darüber hinaus waren erneut Verstöße von Funktionären und Mitdes offiziellen gliedern gegen den von der REP-Bundesführung offiziell vertretenen AbgrenzungsAbgrenzungskurs festzustellen, der eine Zusammenarbeit mit andekurses ren Rechtsextremisten formell untersagt, aber offenbar selbst von der Parteispitze nicht mehr ernstgenommen wird. So verlangten maßgebliche Stimmen aus den Reihen der REP nach dem Wahlerfolg der DVU am 26. April in Sachsen-Anhalt eine Zusammenarbeit beider Parteien. REP-Funktionäre sympathisierten offen mit der DVU oder nahmen an Veranstaltungen anderer rechtsextremistischer Parteien und Gruppierungen teil. 2.1.2 Interne Richtungskämpfe Der Parteivorsitzende und der Landesverband Bayern waren weiterhin darauf bedacht, keine Angriffsflächen zu bieten und die REP gegenüber potentiellen Interessenten und Sympathisanten als demokratische Partei darzustellen. Ungeachtet der Anstrengungen der REP-Führung, nach außen hin Geschlossenheit zu zeigen, mehrten sich aber in der Partei die Stimmen, die den Kurs des Bundesvorsitzenden Dr. Rolf Schlierer kritisierten und einen Richtungswechsel verlangten. Zerwürfnis in Schon im Vorfeld der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt kam es zu einem Sachsen-Anhalt Zerwürfnis mit dem dortigen Landesverband, der für ein Bündnis mit der DVU eintrat und die vom Bundesvorstand favorisierte Listenverbindung mit den nichtextremistischen Parteien "Deutsche Soziale Union" (DSU) und "Bund Freier Bürger" (BFB) ablehnte. Die Entscheidung des Landesvorstands war eine Niederlage für den Bundesvorstand, der sich von einem Wahlbündnis mit der DSU und dem BFB eine bürgerliche Reputation erhofft hatte. Damit zeigte sich schon zu Jahresbeginn, daß der interne Druck für ein Ende des Abgrenzungskurses gewachsen und Schlierers Stellung innerhalb der REP zunehmend umstritten war. Rechtsextremismus 27 Eine Wahlkundgebung am 18. April in Bad Kösen/Sachsen-Anhalt, an Kundgebung der auch Franz Schönhuber, der frühere REP-Bundesvorsitzende und mit Schönhuber Befürworter einer "Vereinigten Rechten", teilnahm, geriet zu einer Generalabrechnung mit dem Kurs von Dr. Schlierer. Mehrere Redner warfen ihm vor, er habe dem Landesverband Finanzmittel vorenthalten und dadurch den Landtagswahlkampf sabotiert; außerdem demotiviere er seine internen Gegner durch undemokratische Parteiordnungsmaßnahmen. Die Teilnahme Schönhubers an einer offiziellen REP-Veranstaltung stellt eine Provokation gegenüber der REP-Bundesführung dar und belegt die unverändert rechtsextremistische Orientierung von Teilen der Partei. Die internen Differenzen entwickelten sich zu einem offenen Offener Führungsstreit. Der stellvertretende Bundesvorsitzende Christian Käs Führungsstreit versuchte, sich als personelle Alternative zu Dr. Schlierer zu präsentieren. Er trat zunehmend als Exponent r _ eines offensiveren und akzentuierteren degtlf j^eue Kurses der REP in Erscheinung und / ^ ^ i ^ " " 5 ] ^ 5 ' ^ ^ ^ " ^ " -- - befürwortete eine Zusammenarbeit mit / " _ " B X SS l f M~m^T anderen rechtsextremistischen Organi******--^ß%r%"i * " C | J sationen. In einer Pressemitteilung vom [ Üer - Mord ~**iJmmm***> er 29. April forderte er das "Ende der Mark Leisetreterei" sowie "mehr Flexibilität im Umgang mit politischen Konkurrenten". Die Vormachtstellung der REP im rechten Lager dürfe nicht verspielt werden. Der Streit war für die REP besonders brisant, weil Käs als Vorsitzender des bei Wahlen bisher erfolgreichen REP-Landesverbands Baden-Württemberg und als Mitglied des Landtags erhebliches Gewicht hat. Wie tief die Zerrissenheit der Partei ging, zeigt die Absage des am 20. Juni in Berlin geplanten Programmparteitags, die vermutlich wegen der dort erwarteten unliebsamen Diskussionen erfolgte. Auf dem "Republikanertag" des Landesverbands Baden-Württemberg am Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) in Stuttgart rief Dr. Schlierers innerparteilicher Gegner Käs in einer mit viel Beifall bedachten Rede u.a. zum "politischen Widerstand gegen die multikulturelle Gesellschaft" auf und forderte die Aufhebung des Ruhstorfer Abgrenzungsbeschlusses gegenüber anderen rechtsextremistischen Parteien. Der aufgrund der Mißerfolge im Wahljahr 1998 verstärkte Druck der Basis veranlaßte Dr. Schlierer offenbar, sich am 17. November kurz 28 Rechtsextremismus Wahlabsprache vor dem Bundesparteitag erstmals mit dem DVU-Vorsitzenden mit der DVU Dr. Frey zu einem "Meinungsaustausch über die politische Lage in Deutschland nach der Bundestagswahl" zu treffen. Sie vereinbarten, bei kommenden Wahlen nicht gleichzeitig anzutreten, sondern jeweils der chancenreicheren Partei das Feld zu überlassen. Diese Absprache bezeichnete Dr. Schlierer zwar selbst nicht als Kooperation oder Kursänderung. Das Treffen der beiden Bundesvorsitzenden macht jedoch deutlich, daß beide Parteien aus dem gleichen extremistischen Wählerpotential schöpfen und der Abgrenzungsbeschluß inhaltlich ausgehöhlt wird. Für letzteres spricht auch die geplante weitere Zusammenarbeit der REP mit den rechtsextremistischen Parteien in Frankreich und Belgien, Front National (FN) und Vlaams Blök (VB). Dr. Schlierers Taktik zeigt, daß er seinen innerparteilichen Kritikern, die nach wie vor über beträchtlichen Einfluß verfügen, entgegenkommt, um sie weiterhin in die Gesamtpartei zu integrieren. 2.1.3 Organisation Stagnierende Die Partei verfügte Ende 1998 über 15.000 Mitglieder in 16 LandesMitgliederzahlen verbänden. Die Schwerpunkte liegen in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen. Der Landesverband Bayern ist bundesweit der mitgliederstärkste. Die Anzahl der Mitglieder hat sich kaum verändert. Die REP selbst nennen höhere Mitgliederzahlen. Mit der Wahl seiner Vertrauten Ursula Winkelsett (anstelle des nicht mehr kandidierenden Christian Käs) zur geschäftsführenden stellvertretenden Bundesvorsitzenden hat Dr. Schlierer seine Position in der Parteiführung nach dem Bundesparteitag im November wieder gefestigt. Nutzung des Der Bundesverband, der Landesverband Bayern und weitere sieben Internets REP-Gliederungen sind im Internet vertreten. 2.1.4 Teilnahme an Wahlen Bei der Bundestagswahl am 27. September erzielten die REP 1,8 % der Stimmen (1994: 1,9 %). Eine deutlichere Einbuße in Höhe von 0,3 % gegenüber 1994 mußten sie dagegen mit dem bei der Landtagswahl am 13. September in Bayern erreichten Gesamtstimmenanteil von 3,6 % hinnehmen. Obwohl die Partei erstmals flächendeckend angetreten war, verfehlte sie ihr erklärtes Wahlziel, nämlich den Einzug in den Bayeri- Rechtsextremismus 29 sehen Landtag. Die REP empfanden dieses Ergebnis als schwere Niederlage. Schon bei den vorhergegangenen Landtagswahlen am 1. März in Niedersachsen hatten die REP mit 2,8 % (1994: 3,7 %) und am 26. April in Sachsen-Anhalt mit 0,7 % (1994: 1,4 %) größere Stimmenverluste erlitten. 2.1.5 Aktivitäten in Bayern Mit einer Kundgebung zum "Politischen Aschermittwoch" am Politischer 25. Februar in Geisenhausen, Landkreis Landshut, eröffneten die REP Aschermittwoch ihren Bundestagswahlkampf 1998. Vorüber 1.100 Teilnehmern warf der bayerische Landesvorsitzende Johann Gärtner "linken Demagogen" eine systematische Geschichtsverfälschung an den Schulen vor. Als weiterer Redner propagierte der Bundesvorsitzende Dr. Schlierer die Einigung aller vernünftigen Kräfte im rechten Lager unter Führung der REP; nur die REP könnten den Protest gegen die derzeitige Politik bündeln. Es gelte, den Ausverkauf Deutschlands zu verhindern und "Ja" zu Europa, aber "Nein" zur Euro-Währung zu sagen. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit setze einen sofortigen Stopp jeder weiteren Zuwanderung voraus. Die Teilnehmerzahl des Aschermittwochtreffens war gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Beide Redner appellierten auch bei Kundgebungen am 9. Mai in Weilheim i. OB vor 200 Zuhörern und am 28. August in Steinbrünning, Landkreis Berchtesgadener Land, vor 400 Teilnehmern an den Zusammenhalt der Partei und erteilten einer Zusammenarbeit mit der DVU eine Absage. Beim Bundesparteitag am 21722. November in Hinterskirchen, LandBundesparteitag kreis Landshut, wurde der bisherige Bundesvorsitzende Dr. Rolf Schlierer mit 318 von 390 Stimmen im Amt bestätigt. Sein interner Widersacher Christian Käs, der für eine erweiterte Zusammenarbeit mit anderen rechtsextremistischen Parteien eintritt, hatte kurz vor der Wahl seine Kandidatur zurückgezogen, da er keinen Streit in die Partei hineintragen, sondern in Zukunft den Schulterschluß praktizieren wolle. Bei der Wahl der fünf Stellvertreter erzielte Käs sodann mit 210 Stimmen das zweitbeste Ergebnis nach dem bayerischen Landesvorsitzenden Johann Gärtner, der 211 Delegiertenstimmen erhielt. Dieses Wahlergebnis zeigt, daß innerhalb der REP nach wie vor ein beachtliches rechtsextremistisches Potential vorhanden ist. Käs ist 30 Rechtsextremismus einer der exponiertesten Vertreter rechtsextremistischer Positionen innerhalb der Partei. 2.1.6 Verwaltungsgerichtsverfahren Die Partei reichte neue Anträge und Klagen gegen ihre Bewertung als rechtsextremistisch ein. Derzeit sind in Bayern noch zwölf Verfahren anhängig. Das Verwaltungsgericht in Berlin hat am 31. August entschieden, ausreichende Gründe für eine Beobachtung der REP mit nachrichtendienstlichen Mitteln lägen nicht mehr vor. Das Urteil wurde vom Land Berlin angefochten. 2.2 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Deutschland Bayern Mitglieder: 6.000 800 Vorsitzender: Udo Voigt Franz Salzberger Gründung: 1964 Sitz: Stuttgart Publikationen: Deutsche Stimme (DS), Deutsche Stimme EXTRA 2.2.1 Ideologisch-politischer Standort Die NPD versteht sich als "die nationale Weltanschauungspartei", deren Handeln ein Bekenntnis zum "lebensrichtigen" Menschenbild zugrunde liegt. Sie sieht sich in ihrem Parteiorgan (Deutsche Stimme 6/98, Seite 2) als "grundsätzliche Alternative zum gegenwärtigen Parteienspektrum", bekennt sich zu einem "deutschen Sozialismus" und fordert die "Schaffung einer neuen Ordnung als die Alternative zum liberalkapitalistischen System des BRD-Deutschlands der Westalliierten". Rassismus Die fremdenfeindliche Agitation der NPD ist rassistisch geprägt: "Grundlegende politische Veränderungen müssen die menschenfeindliche Überfremdungspolitik des BRD-Regimes beenden, damit die Substanz unseres Volkes erhalten bleibt. (...) Die auf die Vernichtung unseres Volkes ausgerichtete Ausländerund Asylpolitik der Lizenzparteien hat eine Lage geschaffen, die einer sozialen Zeitbombe gleicht." (Deutsche Stimme 6/98 S. 2) Rechtsextremismus 31 Der Parteivorsitzende Voigt erklärte einen "Ausländerstopp" zum "Gebot der Stunde". Mit antisemitischer Agitation versucht die NPD ferner, alte } Vorstellungen über eine angebliche me "jüdische Weltherrschaft" neu zu I beleben. / PS SSS "PS* äSS^Kt Ein Mitglied des NPD-Bundesvorstands rief dazu auf, die "Volksgemeinschaft mit der Geschlossenheit des Nationalen Widerstandes" vorzuleben. Der einzelne Mensch ist demgegenüber nach Völkischer Vorstellung der NPD lediglich ein unselbständiger Teil dieser VolksKollektivismus gemeinschaft. Mit einer verstärkten Betonung sozialer Themen will die NPD den Durchbruch zur Massenorganisation schaffen. Dabei greift sie Elemente der Arbeiterbewegung auf, indem sie zum Beispiel seit 1996 eine eigene Großkundgebung zum 1. Mai durchführt. Revisionistisches Gedankengut trat in den Hintergrund. Mit Aussagen wie "Der Kombination von Hauptfeind aller freien Völker ist der Kapitalismus" und "Der kapitasozialistischen listische Sumpf muß trockengelegt werden" thematisiert die NPD seit und rechtsxtremieiniger Zeit eine sozialistische Komponente, die sie mit dem rechtsstischen Ideologieextremistischen Ideologieelement der "Volksgemeinschaft" zu einem elementen "volksbezogenen Sozialismus" verknüpft. Mit dieser Strategie hofft sie, in das Wählerpotential der PDS einzudringen und gerade in den ostdeutschen Ländern zusätzliche Stimmen zu gewinnen. Neben der Führung der Jungen Nationaldemokraten (JN) nehmen Öffnung Neonazis zunehmend Einfluß auf die Politik der NPD. Auch die Öffnung gegenüber der Partei gegenüber neonazistischen Skinheads zeigt, daß frühere Neonazis Abgrenzungsbeschlüsse keine Geltung mehr haben. Die Doppelstrategie des Parteivorsitzenden Voigt, einerseits durch Fortführung des traditionellen Kurses der NPD als Wahlpartei die eigene Organisation zu stärken, andererseits Aktionsbündnisse mit anderen Gruppierungen, insbesondere Neonazis, einzugehen, hat sich endgültig durchgesetzt. Auf dem Bundesparteitag am 10./11. Januar konnten sich erstmals drei ehemals führende Neonazis im NPD-Bundesvorstand etablieren. Als Höhepunkt des Parteitags feierten die Delegierten den Auftritt des Neonazis Manfred Roeder. Seine begeistert aufgenommene Rede endete mit der Forderung nach einem politischen Umsturz in Deutschland, der ohne Opfer und Blut nicht erreichbar sei. 32 Rechtsextremismus 2.2.2 Organisation Unter der Führung des seit März 1996 amtierenden, im Januar in Stavenhagen/Mecklenburg-Vorpommern mit großer Mehrheit wiedergewählten Bundesvorsitzenden Udo Voigt aus Moosburg a. d. Isar und seiner Stellvertreter Udo Holtmann, Jürgen Schön und Dr. Jürgen Eisenecker nimmt die NPD eine kontinuierliche Aufwärtsentwicklung. Sie gliedert sich in 15 Landesverbände, die wiederum in Bezirksund Kreisverbände unterteilt sind. Ende 1998 zählte die NPD bundesweit rund 6.000 (1997: 4.300) Mitglieder. Vor allem in den neuen Ländern ist ein Aufwärtstrend zu verzeichnen. Der Landesverband Bayern mit Sitz in München zählt rund 800 (1997: 680) Mitglieder (ohne JN und NHB). Er gliedert sich in sieben Bezirksund rund 50 Kreisverbände, von denen aber mehr als die Hälfte nicht aktiv ist. Nachfolger des am 26. April zurückgetretenen Landesvorsitzenden Voigt wurde dessen bisheriger Stellvertreter Franz Salzberger. Anfang 1998 verlegte die NPD Redaktion und Anzeigenabteilung ihres Parteiorgans "Deutsche Stimme" (DS) von Stuttgart nach Sinning, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Inzwischen hat dort auch der Versandhandel seine Arbeit aufgenommen. Die neuen Räumlichkeiten liegen auf dem Grundstück eines bekannten Rechtsextremisten, der früher der im Jahre 1980 verbotenen Wehrsportgruppe Hoffmann (WSG) angehört hatte. Die NPD verfügt mittlerweile über das umfassendste Angebot aller rechtsextremistischen Parteien im Internet. Sie bietet als "Provider" über eine Domain "NPD.net" in Bochum einen eigenen Zugangsservice in das Internet an und verbreitet aktuelle Informationen zu besonders bedeutenden Veranstaltungen. Die Netzseite verfügt über mehrere Diskussionsforen sowie ein eigenes Textarchiv mit Schlagwortsuchmodus, über den alle bislang von der NPD "online" veröffentlichten Texte verfügbar sind. Über die Linkliste sind alle Online-Angebote von Untergliederungen der NPD und ihrer Jugendorganisation zugänglich. 2.2.3 Teilnahme an Wahlen Die Versuche der NPD, bei Wahlen eine Führungsrolle im rechtsextremistischen Spektrum zu erreichen, sind erneut gescheitert. Bei der Rechtsextremismus 33 Landtagswahl in Bayern am 13. September stimmten nur 0,2 % (1994: 0,1 %) der Wähler für die NPD. Ebenso enttäuschend für die NPD war der bei der Bundestagswahl am 27. September erzielte Stimmenanteil von 0,3 % (1994 hatte die NPD auf eine Kandidatur verzichtet). Spitzenkandidat bei der gleichzeitig stattfindenden Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern war der bekannte Neonazi Manfred Roeder; hier erreichte die NPD trotz ihres intensiven Wahlkampfs nur 1,1 % der Zweitstimmen. Damit kommt die NPD erstmals nach zehn Jahren wieder in den Genuß der staatlichen Parteienfinanzierung. 2.2.4 Sonstige Aktivitäten Die NPD erhofft sich von ihrem zunehmenden Engagement in den neuen Ländern weitere Fortschritte. Sie ist bestrebt, mit ihren eher bescheidenen Mitteln einen möglichst großen Widerhall in den Medien zu finden und damit den Eindruck hervorzurufen, Meinungsführerin im rechtsextremistischen Spektrum zu sein. So wurden Entlassungen einzelner JN-Funktionäre aus der Bundeswehr aufgebauscht, um zu suggerieren, die Partei habe beachtlichen Einfluß unter Soldaten der Bundeswehr. Insbesondere versuchte die NPD, an den im VorProtestjahr bei der Demonstration gegen die Wehrmachtsausstellung am kundgebungen 1. März 1997 in München erzielten Erfolg anzuknüpfen. Dazu organisierte sie weitere Protestkundgebungen gegen diese Ausstellung am 24. Januar in Dresden und am 12. September in Münster mit rund 1.200 bzw. 500 Teilnehmern, darunter auch Neonazis und Skinheads. Unter dem Motto "Organisierter Wille bedeutet Macht" veranstaltete die NPD am 7. Februar in der Passauer Nibelungenhalle einen "Tag tung in Passau des Nationalen Widerstandes". Die Hälfte der über 4.000 Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet stellten jüngere Skinheads und Neonazis. Als Gäste waren bekannte Rechtsextremisten wie Jürgen Rieger, Dr. Reinhold Oberlercher, Dr. Gert Sudholt, Wolfgang Nahrath, Franz Glasauer, Christian Worch, Friedhelm Busse und Manfred Roeder erschienen. Der JN-Bundesvorsitzende Holger Apfel erklärte, die NPD sehe sich als "Speerspitze" des gesamten "Nationalen Widerstandes"; deshalb gebe es keine formalen Abgrenzungsbeschlüsse gegen noch außenstehende "Kameraden", jedoch eine klare inhaltliche Abgrenzung zu Organisationen wie den REP und der DVU. In einer mit viel Beifall auf- 34 Rechtsextremismus genommenen Rede griff der Neonazi Manfred Roeder die Bundesregierung als "Erzübel" des Bonner "Lumpenregimes" an. Er bezeichnete den Bundeskanzler als "Liquidator Deutschlands", der das deutsche Volk abschaffen und wehrlos fremden Mächten als Ausbeutungsobjekt ausliefern wolle. Der Bundesvorsitzende Udo Voigt betonte den Führungsanspruch seiner Partei und prägte in seinem Schlußwort das Schlagwort von der "Nationalen Außerparlamentarischen Opposition" (NAPO), das künftig als Synonym den "Nationalen Widerstand" auf der Straße repräsentiere. Der NPD ist es damit nach der Großkundgebung vom 1. März 1997 erneut gelungen, ein breites rechtsextremistisches Spektrum insbesondere aus dem Neonaziund Skinheadbereich zu mobilisieren und sich als Auffangbecken für bisher unorganisierte Rechtsextremisten zu präsentieren. Maikundgebung Unter dem Motto "Wir schaffen Arbeit - Bonn schafft nichts" verin Leipzig sammelten sich am 1. Mai etwa 4.000 bis 5.000 NPD-Anhänger vor dem Völkerschlachtdenkmal in Leipzig, darunter auch rund 550 Personen aus Bayern. Der Parteivorsitzende Voigt hielt in seiner Rede den Gewerkschaften vor, sie hätten sich in der Vergangenheit mehr um die Interessen ausländischer Arbeitnehmer gekümmert als um Arbeitsplätze für Deutsche. Wer in Deutschland den Sozialstaat wolle, müsse "Ja" zum Nationalstaat sagen. Unter demselben Motto stand auch eine zentrale Wahlkampfabschlußkundgebung der NPD am 21. September in Rostock mit rund 3.500 Teilnehmern. Beide Kundgebungen wurden - wie auch alle übrigen größeren NPD-Veranstaltungen - von teils gewalttätigen Protesten zahlreicher Gegendemonstranten begleitet. Die Polizei verhinderte eine direkte Konfrontation zwischen den Angehörigen beider Lager. 2.2.5 Junge Nationaldemokraten (JN) Deutschland Bayern Mitglieder: 400 70 Vorsitzender: Holger Apfel Sascha Roßmüller Gründung: 1969 Sitz: Dresden Publikation: Der Aktivist Rechtsextremismus 35 Die JN als Jugendorganisation der NPD bekennen sich in Ideologie und Zielsetzung zum Programm ihrer Mutterpartei. Sie sehen sich darüber hinaus als Speerspitze des "Nationalen Widerstandes" und Zunehmende fungieren immer mehr als organisatorisches Zentrum und als Scharneonazistische nier verschiedener rechtsextremistischer Strömungen sowie der Ausrichtung Skinhead-Bewegung. Die Zusammenarbeit mit der neonazistischen Szene hat sich verstärkt. So war bei der NPD-Veranstaltung am 7. Februar in Passau die Hälfte der Teilnehmer dem Neonazibzw. Skinheadbereich zuzuordnen. Der Anteil der Neonazis und Skinheads unter den JN-Mitgliedern liegt bei etwa 40 %. Die auch als Demonstrationen des "Nationalen Widerstandes" bezeichneten NPD-Veranstaltungen am 7. Februar in Passau, am 1. Mai in Leipzig und am 19. September in Rostock wurden mit maßgeblicher organisatorischer Hilfe der JN durchgeführt. Während die JN den "Freien Nationalisten" noch bei der 1. Mai-Demonstration ein Rederecht verweigert hatten, konnten auf der Abschlußveranstaltung zum Bundestagswahlkampf am 19. September in Rostock der als Rechtsterrorist verurteilte Neonazi Manfred Roeder sowie der ehemalige Aktivist der 1995 verbotenen Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei (FAP) Christian Worch als Redner auftreten. Bei einer NPD/JN-Demonstration gegen die Wehrmachtsausstellung am 24. Oktober in Bonn dominierten erneut Skinheads und Neonazis aus nahezu dem gesamten Bundesgebiet, u.a. Christian Worch, der ehemalige FAP-Vorsitzende Friedhelm Busse und der langjährige Führer der 1994 verbotenen Wiking-Jugend e.V. (WJ) Wolfgang Nahrath, nachdem die NPD-Führungsspitze der Veranstaltung ferngeblieben war. Dem Bundeskongreß, der ohne Neuwahlen am 11712. Juli in RohrBundeskongreß bach, Landkreis Pfaffenhofen a.d. Hm, stattfand, ging am 11. Juli eine JN-Demonstration in Ingolstadt voraus. An dem Kongreß nahmen rund 150 Personen teil. Zum Abschluß hielten die JN auf dem Marktplatz von Rohrbach öffentlich ein Fahnengelöbnis ab und nahmen dabei neue Mitglieder auf. Einige JN-Aktivisten aus Bayern beteiligten sich am "5. Europäischen 5. Europäischer Kongreß der Jugend", der vom 24. bis 27. Oktober in ThessaloniKongreß der ki/Griechenland stattfand und erstmals nicht von den JN, sondern Jugend von der griechischen rechtsextremistischen Gruppierung "Golden Dawn" unter dem Motto "Aufruf zum Kampf" durchgeführt wurde. Hauptthemen waren die von Rechtsextremisten bekämpfte "Rassen- 36 Rechtsextremismus mischung" und die "völkerverderbende Macht der Juden". Unter den rund 150 Besuchern befanden sich Delegationen rechtsextremistischer Jugendorganisationen aus vielen europäischen Staaten sowie den USA und Südafrika. Wichtigstes Ergebnis des Treffens war die Absichtserklärung, eine stärkere Vernetzung der teilnehmenden Gruppierungen anzustreben. 2.3 Deutsche Volksunion (DVU) Deutschland Bayern Mitglieder: 18.000 2.000 Vorsitzender: Dr. Gerhard Frey Bruno Wetzel Gründung: 1987 Sitz: München Publizistische Deutsche National-Zeitung (DNZ), Sprachrohre: Deutsche Wochen -Zeitung (DWZ) 2.3.1 Ideologisch-politischer Standort In ihrem Programm bekennt sich die DVU formal zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, doch will sie einige für alle Menschen gültige Grundrechte zu Bürgerrechten reduzieren, die ausschließlich Deutschen zustehen sollen. Extremistische Die rechtsextremistische Grundeinstellung der Grundhaltung Partei wird in Äußerungen führender Funktionäre sowie im Inhalt der im Verlag des Bundesvorr.istob" sitzenden Dr. Gerhard Frey erscheinenden Zeitungen deutlich. Wie bisher zählt die revisionistische Kritik an der "extrem einseitigen Vergangenheits- 1 bewältigung" zu den Schwerpunkten der ^"-- - -- -- u " [Sollen Datsche ew" MMia büße" ' ^ politischen Programmatik. Dabei werden die SacMkampf*w'*jr Verbrechen der Nationalsozialisten zwar nicht vollständig geleugnet, doch wird die deutsche Schuld an der massenhaften Ermordung der Juden durch ständige Angaben unterschiedlicher Opferzahlen relativiert. Zusammen mit häufig wieder- Rechtsextremismus 37 holten Hinweisen auf historische Verbrechen anderer Völker sollen Revisionismus damit die Verbrechen des Nationalsozialismus bagatellisiert werden: "Aber selbst wenn die ursprünglichen Fälschungen wahr gewesen wären, so ist daraus doch kein überzeugendes Argument für die von politischer Klasse und Meinungsindustrie unserem Volk aufgezwungene , Kollektivverantwortung' und .Kollektivhaftung' erkennbar. Denn warum sollten beispielsweise heutige Italiener für die Auslöschung Karthagos irgendeine Form von Schuldknechtschaft auf sich nehmen oder die jetzt in Amerika lebenden Weißen für die qualvollen Völkermorde an so vielen Dutzenden Millionen rechtmäßiger Einwohner der,Neuen Welt'?" (DNZ vom 23. Oktober) Die DVU versucht, offenen Antisemitismus zu vermeiden, doch wird Latenter über die Themen "Juden" und "Israel" regelmäßig tendenziös beAntisemitismus richtet. So hieß es unter der Überschrift "Erdrücken jüdische Forderungen die Schweiz? Jüdischer Weltkongreß will immer mehr": "Mit erweiterten Forderungen und auch Drohungen gegen die Schweiz hat der Jüdische Weltkongreß (WK) der Auseinandersetzung mit den Eidgenossen eine neue Dimension gegeben. Die Bereitschaft Schweizer Geldinstitute, bisherigen Ansprüchen Folge zu leisten, weckt offenbar immer neue Begehrlichkeiten." (DNZ vom 1. Mai) Häufig werden demokratische Institutionen und ihre Repräsentanten Diffamierung diffamiert. Letztlich soll auf diese Weise das Vertrauen in diese Instidemokratischer tutionen und den von ihnen getragenen demokratischen Rechtsstaat Institutionen untergraben werden: "Die vielbeschworene demokratische Kultur wird unter einer Parteiendiktatur mehr und mehr begraben. Herrschende leben von der Politik und nicht für sie. (...) Diese Leute aber, die noch nicht einmal ein drittklassiges Fußballstadion füllen würden, kosten den Steuerzahler fast 400 Millionen Mark Jahr für Jahr. (...) Im Vergleich zu ihren Parlamentskollegen in aller Welt sind sie Spitzenreiter im Absahnen." (DWZ vom 16. Januar) Die rassistisch unterlegte Agitation der DVU läßt sich auch daran Rassismus erkennen, daß über Menschen, die nach Deutschland einwandern wollen, wie über Naturkatastrophen berichtet wird: "An der bayerisch-tschechischen Grenze ist es derzeit noch verhältnismäßig ruhig. Doch das ist vermutlich nur die Ruhe vor dem Sturm. Denn der Flut- 38 Rechtsextremismus pegel jenseits der schwarzrotgoldenen Grenzpfähle steigt unaufhaltsam und wenn Tausende von illegalen Grenzgängern gleichzeitig über die Gren ze wollen, helfen auch Nachtsichtgeräte und Schäferhunde nicht mehr vie (DNZ vom 25. September) 2.3.2 Organisation Steigende Die DVU konnte ihre Mitgliederzahl bundesweit von 15.000 auf Mitgliederzahlen 18.000, in Bayern von 1.800 auf 2.000 steigern. Der Mitgliederzuwachs im Jahr 1998 ist die Folge von aufwendigen Werbemaßnahmen in mehreren Wahlkämpfen. Damit ist eine Verjüngung der seit jeher überalterten Anhängerschaft eingetreten. Die DVU hat keine Jugendverbände und betreibt keine Jugendarbeit. Die Partei verfügt in allen Bundesländern nominell über Landesverbände, die jedoch nach außen kaum in Erscheinung treten. Im Verlag des Parteivorsitzenden Anzeige erscheinen die "Deutsche National-Zeitung" (DNZ) und die teilFÜr ^s'cJfv?LKSUN 1 0 N ( D V U ) weise inhaltsgleiche "Deutsche Vuu Wochen-Zeitung" (DWZ). Beide sind als Werbeträger und publizistische Sprachrohre der DVU X Ehrenbund RU"e^rRontSoida*** .-"TT.,,, tungsanspruch des "Kalifatsstaats", sein Andiedeuti massiver Antisemitismus sowie die Verfolgung früherer Anhänger, die sich vom Verband abgewandt haben, gefährden J^ndemfohito. die Innere Sicherheit. Der ICCB wendet sich nachdrücklich gegen Integrationsbestrebungen für türkische Mitbürger. Der seit 1996 zu beobachtende Mitgliederrückgang hat sich nicht fortgesetzt. 122 Ausländerextremismus AbgrenzungsSeit geraumer Zeit sind nach außen gerichtete Aktivitäten nur noch Strategie selten festzustellen. Das Vereinsleben vollzieht sich in kleinen abgeschütteten Zirkeln, zu denen fremde Personen keinen Zugang haben. Mit seiner totalen Abgrenzungsstrategie zu anderen islamistischen bzw. islamischen Organisationen sowie seinen militanten Aussagen hat sich der "Kalifatsstaat" in muslimischen Kreisen fast völlig isoliert. Zentrale VeranBei Großveranstaltungen wurden in der Vergangenheit bis zu 10.000 staltung in Köln Teilnehmer gezählt. Zum islamischen Neujahrsfest am 3. Mai in Köln konnten nur noch 3.000 Besucher mobilisiert werden, die als harter Kern des "Kalifatsstaats" zu betrachten sind. Vor dieser Gefolgschaft erklärte Kaplan, die Unterdrückung der Muslime in der Türkei müsse mit Gewalt beendet werden. Der eigentliche Kampf richte sich zwar gegen die Kemalisten in der Türkei, aber wenn die deutsche Regierung interveniere, werde auch sie "zertreten". Bereits zuvor hatte Kaplan in einer Rede in der Zentralmoschee des "Kalifatsstaats" in Köln erklärt, daß die Phase des Dialogs beendet sei und die Phase des Widerstands und der Gewalt begonnen habe. Schon vor Jahren hatte sich der ICCB für die Anwendung von Gewalt ausgesprochen, sofern die Zeit dazu reif sei. Ende Oktober wurden in der Türkei mehrere Anhänger des ICCB verhaftet. Sie sollen Anschläge anläßlich der 75-Jahr-Feier der Republik Türkei geplant haben. Urteil gegen Am 16. März verurteilte das Amtsgericht Augsburg den bayerischen einen Funktionär Gebietsverantwortlichen des "Kalifatsstaats", Hasan Pala, wegen seines Aufrufs zur Tötung des Dissidenten Halil Sofu zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, die im Berufungsverfahren auf zwei Jahre reduziert wurde. Pala hatte in der Mevlana-Moschee in Augsburg eine "Todes-Fetwa" des Vorsitzenden Metin Kaplan gegen den abtrünnigen "Gegenkalifen der islamischen Nation" verbreitet. Sofu war am 8. Mai 1997 in Berlin von einem Killerkommando ermordet worden. Die Verbandszeitung "Ümmet-i Muhammed" polemisierte in der Ausgabe vom 19. März gegen die "parteiische" Grundhaltung des Augsburger Gerichts. Letztlich sei nicht dem schon im Vorfeld Verurteilten, sondern dem Islam der Prozeß gemacht worden. ExekutivIm Auftrag des Generalbundesanwalts durchsuchte die Polizei am maßnahmen 28. April elf Wohnungen, die Räumlichkeiten des "Kalifatsstaats" sowie dessen Ulu-Camii-Moschee in Köln. Der Verband steht im Verdacht, Sofus Ermordung initiiert zu haben. Die Untersuchungsbehörden konnten zahlreiche Beweismittel sicherstellen. Aus demselben Ausländerextremismus 123 Anlaß hatten Polizeikräfte bereits am 9. September 1997 die Verbandszentrale durchsucht. In der Ausgabe vom 30. April erklärte die Verbandszeitung zur Durchsuchung der Moschee in Köln, die für die kürzlichen Exekutivmaßnahmen Verantwortlichen seien die eigentlichen Terroristen. Gleichwohl werde sich die Bewegung durch staatliche Maßnahmen nicht von ihrem Weg abbringen lassen. Es sei eine Tatsache, daß Allah die Tyrannen wegen ihrer Grausamkeiten auf Erden und im Jenseits bestrafen werde. Auf Erden werde er es durch die Muslime tun. Im Publikationsorgan "Ümmet-i Muhammed" vom 10. Dezember drohte Kaplan deutschen Sicherheitsbehörden: "Da sie jetzt ein paarmal gegen die Vereinbarung verstoßen haben, erlangen wir das Recht auf die Durchführung von Vergeltung. Dieses unser rechtmäßiges Recht hat uns der Islam gegeben." Anlaß waren die bisherigen Durchsuchungsmaßnahmen bei Einrichtungen des "Kalifatsstaats" aus Anlaß des Berliner Mordfalls. Damit verschärfte Kaplan seine Agitation und drohte nicht nur türkischen, sondern auch deutschen Behörden mit Vergeltung. Vor dem Hintergrund dieser Gewaltaufrufe sind irrationale Handlungen fanatisierter Aktivisten des "Kalifatsstaats" nicht auszuschließen. 2.2 Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Europa e.V. (ADÜTDF) Deutschland Bayern Mitglieder: 7.500 1.700 Vorsitzender: Mehmet Erdogan Gründung: 1978 Sitz: Frankfurt am Main Publikation: Türk Federasyon BC Iteni Die ADÜTDF ist ein Sammelbecken von Anhängern der extrem nationalistischen türkischen Partei der Nationalen Bewegung (MHP). Eigenen Angaben zufolge versteht sie sich als eine Bewegung nationalistischer Türken, die bereit seien, für ihre Ziele in den Tod zu gehen. 124 Auslanderextremismus Hauptanliegen seien die Schaffung eines starken türkischen Staats und die Sicherstellung der territorialen Integrität des Landes. Alle persönlichen Belange müßten den Interessen des Volkes untergeordnet und die türkische Fahne, die die Farbe des Blutes der Märtyrer der ADÜTDF trage, hochgehalten werden. Die Führung der ADÜTDF bekennt sich offen zu ihrer Leitfigur Alparslan Türkes, dem im vergangenen Jahr verstorbenen langjährigen MHP-Vorsitzenden. Nationalistische Die ADÜTDF bemüht sich insbesondere um die zweite und dritte Ideologie mit Generation junger Türken in Deutschland. Ihre Ideologie vereint islamistischen Elemente des extremen Nationalismus mit islamistischen Positionen. Positionen Diese Mischung aus übersteigertem Nationalgefühl und Religion macht sie für türkische Jugendliche besonders attraktiv, zumal eine formelle Verpflichtung der jugendlichen Mitglieder auf islamisch-extremistische Positionen trotz zunehmender Tendenzen zum Islamismus unterlassen wird. Jugendarbeit Zur Mitgliederwerbung ist die ADÜTDF auch in zahlreichen Sportund Elternvereinen tätig, die keine politischen Ziele haben. Dabei gibt die ADÜTDF jungen Landsleuten das Gefühl, als Türken anerkannt zu werden. Sie bietet Kampfsportausbildung sowie Betätigungsmöglichkeiten bei Folkloredarbietungen und Theateraufführungen. Daneben werden die Jugendlichen auch für Ordnerdienste herangezogen und frühzeitig als Vereinsfunktionäre in die politische Arbeit integriert. Bei der ADÜTDF finden sie darüber hinaus ein Forum gegen die von der PKK im Inund Ausland praktizierte Militanz. Ferner gibt der Nationalismus vielen türkischen Jugendlichen ein "Wir-Gefühl" gegenüber der komplex organisierten deutschen Gesellschaft. Die Forderung nach einer Abkehr von der "westlichen Dekadenz" hat dabei nachhaltige Auswirkungen auf die Integrationsbereitschaft in Deutschland. Die bisherige Scheu türkischer Jugendlicher, ihre nationalistische Gesinnung öffentlich zu zeigen, schwindet. Jahreskongreß Am 31. Mai fand in Oberhausen der 20. Jahreskongreß der ADÜTDF statt. Unter den mehreren tausend Teilnehmern befanden sich auch ADÜTDF-Mitglieder aus Bayern. Der bisherige ADÜTDF-Vorsitzende Mehmet Erdogan wurde wiedergewählt. Auf dem Kongreß war die Polarisierung zwischen den Anhängern von Alparslan Türkes und seines Nachfolgers Devlet Bahceli deutlich spürbar. Unmittelbar nach dem Kongreß wurde Alparslan Türkes in einer Sonderausgabe der Vereinszeitung "Türk Federasyon Bülteni" als ein Held der türkischen Nation verherrlicht. Ausländerextremismus 125 2.3 Linksextremisten 2.3.1 Devrimci Sol (Revolutionäre Linke) Deutschland Bayern Anhänger: 1.200 250 Gründung: 1978 in der Türkei (in Deutschland seit 1983 verboten) Die Organisation ist gespalten in: Revolutionäre VolksbefreiungsparteiAfront (DHKP-C) Türkische Volksbefreiungspartei/-front (THKP-C-Devrimci Sol) (beide Gruppierungen in Deutschland seit 1998 verboten) Die revolutionär-marxistische Devrimci Sol versteht sich als eine an Revolutionäre den Grundsätzen des Marxismus-Leninismus ausgerichtete VolksZielsetzung bewegung. Sie zählt zu den militantesten türkischen Extremistengruppen, die mit Hilfe einer bewaffneten Revolution auf die Zerschlagung des türkischen Staats zielen und terroristisch aktiv sind. Seit 1993 ist die Devrimci Sol in zwei verfeindete Lager gespalten. Aus dem "Karatas-Flügel" ging in der Folgezeit die Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front(DHKP-C) hervor; aus dem "Yagan-Flügel" entwickelte sich die Türkische VolksbefreiungsparteiAfront (THKP-C-Devrimci Sol). Das Bundesministerium des Innern hat am 13. August aus Gründen Verbotsder Rechtsklarheit beide Organisationen verboten, da deren Teilidenmaßnahmen tität mit der Devrimci Sol umstritten war. Gegen die DHKP-C als Ersatzorganisation der Devrimci Sol wurde ein Vereinsverbot und gegen die THKP-C-Devrimci Sol ein Betätigungsverbot ausgesprochen. Die Sicherheitsbehörden in Deutschland waren schon bisher davon ausgegangen, daß beide Gruppierungen als Teile der Devrimci Sol verboten sind. Örtliche Schwerpunkte der DHKP-C mit insgesamt rund 210 (1997: 150) Anhängern bestehen in Aschaffenburg, München und Nürnberg; für die THKP-C-Devrimci Sol sind in Bayern nur Einzelmitglieder aktiv. Bei einer Auseinandersetzung zwischen Angehörigen der verfeindeten Flügel am 29. Januar in Hamburg wurde ein Anhänger der DHKP-C 126 Ausländerextremismus durch Bauchschüsse schwer verletzt. Als seine Begleiter flüchteten, wurden sie von Anhängern der THKP-C-Devrimci Sol verfolgt und erneut beschossen. Dabei erlitt ein weiterer Anhänger der DHKP-C lebensgefährliche Verletzungen. Die Polizei nahm drei Tatverdächtige fest. Bereits am 5. Januar war in Köln bei einer ähnlichen Auseinandersetzung ein Anhänger der DHKP-C durch Messerstiche verletzt worden. Strafverfahren Wegen der auch mit Schußwaffen ausgetragenen zahlreichen Flügelkämpfe wurden gegen Angehörige beider Organisationen zahlreiche Verfahren wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung und Verstoßes gegen das Vereinsgesetz eingeleitet. Gegen drei mutmaßliche Funktionäre der DHKP-C begann am 26. Mai die Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht in Hamburg. Die Anklage lautet auf Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung und versuchten Mord. Am 23. Juni wurde in Hamburg ein mutmaßlicher DHKP-C-Funktionär festgenommen. Er wird des Mordes bei zwei Schußwaffenanschlägen sowie der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verdächtigt. Waffenhandel Die Gefahr einer erneuten Eskalation ist nach wie vor gegeben. Dies belegen immer neue Waffenfunde. Am 17. September nahm die Polizei bei der Rastanlage Medenbach/Hessen ein Mitglied der DHKP-C fest, das eine Maschinenpistole mit sich führte. Anläßlich einer Verkehrskontrolle im Bereich Jena/Thüringen wurde am 18. Oktober bei vier mutmaßlichen Angehörigen der THKP-C-Devrimci Sol eine Pistole mit dazugehöriger Munition beschlagnahmt Am 17. November durchsuchten Sicherheitskräfte elf Wohnungen und zwei Vereinslokale der DHKP-C in mehreren Bundesländern. Dabei wurde ein türkischer Staatsangehöriger wegen Verdachts der Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung festgenommen. SpendenIm Herbst begann die alljährliche Spendenkampagne der DHKP-C. kampagne Die Spendenhöhe reicht bis zu Beträgen von rund 1.000 DM. Wie in der Vergangenheit schreckten die Spendensammler vor der Androhung oder Anwendung von Gewalt zur Erreichung des Spendenziels nicht zurück. So nahm die Polizei am 17. Dezember in Nürnberg drei Türken fest, die versucht hatten, vom türkischen Betreiber eines Imbißstandes eine Spende für die DHKP-C einzutreiben. Gegen die Tatverdächtigen der einzigen Gewalttat dieser Organisation in Bayern wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Gegen den aus der Schweiz eingereisten mutmaßlichen Haupttäter erging Haftbefehl. Ausländerextremismus 127 2.3.2 Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML) Deutschland Bayern Mitglieder: 2000 200 Vorsitzender: Jürgen Rieger Gründung: 1972 in der Türkei Die Organisation ist gespalten in: Ostanatolisches Gebietskomitee (DABK) Partizan-Flügel Die TKP/ML vertritt die Ideologie des Marxismus-Leninismus, ergänzt Revolutionärem die Ideen Mao Tse-tungs. Sie betont den bewaffneten Kampf als marxistische Grundform ihres Handelns und ist davon überzeugt, daß der einzige Ideologie Weg zur Befreiung des türkischen Volkes über den bewaffneten Volkskrieg mit anschließender Bildung einer Volksregierung führt. Ihr militärischer Zweig ist die Türkische Arbeiterund Bauernbefreiungsarmee (TIKKO). Die Entwicklung der TKP/ML ist seit Ende der 70er Jahre durch eine Zahlreiche Vielzahl von Fraktionsbildungen und Abspaltungen geprägt. In Abspaltungen Deutschland organisierten sich die Anhänger der TKP/ML in der 1976 gegründeten Föderation der Arbeiter aus der Türkei in Deutschland e.V. (ATIF) und der Ende 1986 gebildeten Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa (ATIK), die sich als demokratische Massenorganisationen präsentieren und ihre Verbindungen zur TKP/ML weitgehend tarnen. Die Abspaltung des DABK im Jahr 1987 setzte sich in den Basisorganisationen der TKP/ML fort. Um sich vom "Partizan"-Flügel abzugrenzen, haben sich beide Basisorganisationen des DABK im Sommer 1997 in "Föderation der demokratischen Rechte in Deutschland" (ADHF) bzw. "Konföderation der demokratischen Rechte in Europa" (ADHK) umbenannt. Bei der jeweils zum Jahreswechsel stattfindenden Spendenkampagne hat Spendender "Partizan"-Flügel das festgesetzte Spendenziel von einer Million DM kampagne übertroffen (Spendenergebnis 1997: 800.000 DM). Der DABK-Flügel dürfte in Deutschland sein Ergebnis aus 1997 von etwa 350.000 DM nicht erreicht haben. Dies ist offensichtlich eine Folge der bereits im Vorjahr aufgetretenen Vertrauenskrise zwischen Parteibasis und DABK-Führung. Nach dem Tod des DABK-Führers Cüneyt Kahraman im Jahr 1997 128 Ausländerextremismus waren im DABK politische Querelen ausgebrochen, die zur Bildung von drei rivalisierenden Fraktionen führten und die Aktivitäten lahmten. Am 2. Mai führte der DABK-Flügel der TKP/ML in Köln seine diesGedenkfeiern jährige Gedenkveranstaltung zu Ehren des Parteigründers Ibrahim Kaypakkaya durch. Daran beteiligten sich rund 3.000 Personen aus dem gesamten Bundesgebiet und dem benachbarten Ausland. Zur Veranstaltung des "Partizan"-Flügels anläßlich des 25. Todestags des Parteigründers fanden sich am 16. Mai in Köln rund 6.000 Besucher ein. Der in ein kulturelles Rahmenprogramm eingebundene politische Teil fand nur wenig Resonanz. 2.3.3 Marxistisch-leninistische Kommunistische Partei (MLKP) Deutschland Bayern Mitglieder: 700 60 Gründung: 1984 in der Türkei Publikation: Özgür Atilim (Der freie Angriff) Revolutionäre Die in der Türkei terroristisch operierende MLKP entstand 1994 aus Zielsetzung dem Zusammenschluß zweier türkischer linksextremistischer Organisationen. Wie die TKP/ML und die Devrimci Sol erstrebt sie die gewaltsame Zerschlagung des türkischen Staatsgefüges und die Errichtung einer kommunistischen Diktatur. Der Anschlag auf den Vorsitzenden eines türkischen Menschenrechtsvereins, Akin Birdal, am 12. Mai in Ankara löste unter türkischen Linksextremisten Proteste aus, an denen sich auch die MLKP beteiligte. Am 14. und 15. Mai veranstaltete die MLKP in Nürnberg eine Mahnwache sowie einen Aufzug, an dem sich bis zu 230 Personen beteiligten. In München konnten zu einer ähnlichen Kundgebung 75 Personen mobilisiert werden. Die MLKP unterstützte auch propagandistisch die "Samstagsmütter" von Istanbul, die mit ihren Aktionen regelmäßig gegen Folter und Willkür demonstrieren und sich für Angehörige einsetzen, die nach polizeilichen Festnahmen spurlos verschwunden seien. 2.3.4 Revolutionäre Vereinte Kräfte (DBG) Nachdem im Vorjahr der Aufbau einer gemeinsamen Front zwischen der DHKP-C und der PKK gescheitert war, schlossen die PKK und Ausländerextremismus 129 sieben revolutionär-marxistische türkische Organisationen, darunter die MLKP, die THKP-C-Devrimci Sol und beide Flügel der TKP/ML am 4. Juni ein Bündnis. Es tritt unter der Bezeichnung Revolutionäre Vereinte Kräfte (DBG) bzw. Plattform der Vereinten Revolutionären Kräfte (DBGP) auf. Ziel des Aktionsbündnisses ist, die Kräfte für den revo lutionären Kampf zu bündeln. Die beteiligten Organisationen sind überzeugt, daß Regierung und Militär in der Türkei verantwortlich für die Unterdrückung der Kurden und des türkischen Proletariats seien, und finden zumindest damit eine gemeinsame Basis. Fraglich ist, ob es gelingt, die Kooperation von Spannungen und Konkurrenzdenken freizuhalten. Das Bündnis führte zwischenzeitlich europaweit, darunter in zahlreichen deutschen Städten außerhalb Bayerns Informationsveranstaltungen durch, / an denen sich bis zu 700 Personen beteiligten Dabei warben die jeweiligen Organisationsvertreter für eine künftige Zusammenarbeit. Sprachrohr des Bündnisses wird die gemeinsame Publikation Eylem (Die Aktion) sein. Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) Deutschland Bayern Anhänger: 11.500 2.000 Vorsitzender: Abdullah Ocalan Gründung: 1978 in der Türkei (in Deutschland seit 1993 verboten) Publikation: Serxwebun (Unabhängigkeit) 3.1 Ideologie und Organisation Die auch in der Türkei verbotene PKK ist eine straff organisierte, von ihrem bisherigen Generalvorsitzenden Ocalan mit diktatorischen MitMarxistischteln geführte Kaderorganisation, die sich ideologisch auf den Marxisleninistische mus-Leninismus stützt. In ihrem Programm fordert sie einen unabKaderorganisation hängigen Kurdenstaat unter ihrer Führung. Zeitweise propagierte sie 130 Ausländerextremismus auch eine Föderation im Südosten der Türkei oder ein bundesstaatliches Modell nach Schweizer Vorbild. Seit 15. August 1984 führt die Volksbefreiungsarmee Kurdistans (ARGK), der bewaffnete Arm der PKK, im Südosten der Türkei einen erbitterten Guerillakrieg gegen die türkischen Streitkräfte. Verlust der Basis Die Zentrale der PKK befand sich bis Herbst 1998 in der syrischen in Syrien Hauptstadt Damaskus. Ein am 20. Oktober mit der Türkei geschlossenes Abkommen, in dem sich Syrien verpflichtete, mit Nachdruck gegen die PKK vorzugehen, veranlaßte den PKK-Generalvorsitzenden, sich nach Rußland abzusetzen, von wo er nach Rom weiterreiste. Mitte Januar 1999 verließ er Italien mit unbekanntem Ziel. Nach vergeblicher Suche nach einem Asylland wurde er Mitte Februar 1999 aus Kenia in die Türkei gebracht und dort inhaftiert. Über die Nachfolge in der Führung der PKK ist bisher nicht entschieden. Das Zentralkomitee der PKK ist um kollektive Beschlüsse bemüht; allerdings sind Meinungsverschiedenheiten über Symbol der PKK den künftigen Kurs erkennbar. Derzeit betont die PKK-Führung den Vorrang politischen Handelns; der von ihr befürwortete gewaltfreie Weg ist der Basis aber nur schwer vermittelbar. Trotz Verbots Das 1993 vom Bundesministerium des Innern verfügte vereinsrechtweiterhin aktiv liche Betätigungsverbot und die im Frühjahr 1995 in Bayern verhängten Verbote weiterer Tarnvereine konnten die PKK auch 1998 nicht vollständig daran hindern, trotz erheblich erschwerter Arbeitsbedingungen weiter aus dem } Untergrund heraus zu operieren. Sie gründete auch m****? neue Tarnorganisationen, die aber wiederum verboten wurden. Die in das bundesweite Betätigungsverbot einbezogene "Nationale Befreiungsfront Kurdistans" (ERNK) vertritt als politischer Arm der Organisation die Interessen und Ziele der PKK sowohl materiell als auch propagandistisch. n Deutschland ist die PKK derzeit streng hierarchisch in sieben Regionen gegliedert. Die Region Bayern umfaßt die Gebiete München, Nürnberg und Ulm mit Teilen Baden-Württembergs. Diese Gebiete sind wiederum in Teilgebiete unterteilt. Den Konspirative Regionen steht ein professionelles Kadermitglied als "RegionsverantOrganisation wortlicher" vor, dem die Gebietsverantwortlichen unterstellt sind. Ausländerextremismus 131 Der Regionsleiter erhält seine Anweisungen von der "Europäischen Frontzentrale - Avrupa Cephe Merkezi" (ACM). Die hauptamtlichen Kader der PKK leben in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich äußerst konspirativ mit häufig wechselnden Aufenthaltsorten. Die PKK-Anhängerschaft ist in zahlreichen der "Föderation kurdischer Tarnorganisation Vereine in Deutschland e.V." (YEK-KOM) angegliederten örtlichen der PKK Vereinen organisiert. Diese Vereine, die sich nach außen als reine Kulturvereine darstellen, haben die Aufgabe, Ziele und Politik der PKK unter den Anhängern zu verbreiten und zu fördern. Darüber hinaus bedient sich die PKK zahlreicher vom Betätigungsverbot nicht erfaßter Nebenorganisationen ("Y-Gruppen"). Diese bemühen sich z.B. um Arbeiter, Frauen, Juristen, Lehrer oder auch Jugendliche. Aus den Reihen der "Union der Jugendlichen aus Kurdistan" (YCK) soll die zukünftige Guerilla für den "Befreiungskampf in Kurdistan" rekrutiert werden. Nicht selten werden Jugendliche gegen den Willen ihrer Eltern von der PKK mit mehr oder weniger starkem Druck entführt, zwangsverpflichtet und in Ausbildungslagern im benachbarten Ausland geschult, bevor sie zum Kampfeinsatz in die Kurdenregion geschleust werden. In Bayern wurde 1998 ein solcher Fall bei einem Heranwachsenden angezeigt. Die PKK versteht sich als die alleinige Vertretung der in Deutschland Alleinvertretungs lebenden rund 500.000 türkischen Staatsangehörigen kurdischer anspruch Volkszugehörigkeit. Obwohl nur etwa zehn Prozent dieser Volkszugehörigen mit der PKK bei Großveranstaltungen sympathisieren, verfolgt diese ihren Alleinvertretungsanspruch weiterhin mit großer Aggressivität. Die PKK finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, dem Verkauf von PublikaFinanzierung tionen und den Einnahmen bei Veranstaltungen. Den größten Anteil der Einnahmen erbringt die jeweils gegen Jahresende durchgeführte Spendenkampagne. Die Zielvorgabe lag 1998 für Deutschland bei rund 32 Millionen DM; für Bayern wurden 1,5 Millionen DM veranschlagt. Das Ergebnis in Bayern betrug rund eine Million DM. Des weiteren gibt es Hinweise, daß die Organisation auch vom Rauschgifthandel profitiert, indem sie kurdische Drogenhändler abschöpft. 3.2 Unterstützer und Strategie Zahlreiche deutsche linksextremistische Gruppen unterstützen die PKK, insbesondere fordern sie die Aufhebung des PKK-Verbots. Neben der 132 Ausländerextremismus "Kurdistan-SolidaPartei des Demokratischen Sozialismus (PDS) agieren bundesweit rund ritätsgruppen" 30 Kurdistan-Solidaritätsgruppen für die Interessen der PKK. Sie treten durch Demonstrationen, mit Info-Ständen oder Podiumsdiskussionen für Ziele und Politik der PKK ein, ihr Hauptaugenmerk liegt jedoch auf dem kurdischen "Befreiungskampf". In Bayern sind vier Unterstützerkomitees in München, Nürnberg, Landshut und im Allgäu aktiv. "Kurdisches Um politische Anerkennung in Europa zu erlangen, bedient sich die Exilparlament" PKK des von ihr initiierten und dominierten "Kurdischen Exilparlaments", dessen Programm eindeutig auf die Unterstützung des von der PKK geführten "nationalen Befreiungskampfs" ausgerichtet ist. Die Mitglieder dieses "Parlaments", das keinen festen Sitz hat, treten aus aktuellem Anlaß zusammen. WaffenstillstandsIn einem Interview mit dem PKK-nahen Fernsehsender MED-TV bot angebot Öcalan der türkischen Regierung am 28. August einen Waffenstillstand ab 1. September an. Dabei betonte er, daß die PKK die türkische Republik bejahe und keineswegs deren Aufteilung plane. Es gehe der PKK nicht um eine Grenzverschiebung, sondern insbesondere um die Anerkennung der Rechte der Kurden. Der bewaffnete Kampf werde aber fortgeführt, falls der türkische Staat das Angebot ablehne. Mit dieser taktisch motivierten Initiative wollte Öcalan offensichtlich wie schon in den vergangenen Jahren in der Türkei und vor allem in Europa mehr Unterstützung für die politischen Anliegen der PKK gewinnen. Drohung Zum Jahreswechsel kündigte der PKK-Generalvorsitzende im Sender MED-TV eine Fortsetzung und Ausweitung des Kriegs im kurdischen Siedlungsgebiet an, falls die Türkei ihre bisherige Haltung gegenüber den Dialogbemühungen der PKK nicht ändere. In diesem Fall komme auf Europa eine gewaltige Flüchtlingswelle von Kurden zu. Allem Anschein nach sollte dieser Hinweis die europäischen Staaten zu einem stärkeren internationalen Engagement für eine politische Lösung des Kurdenproblems veranlassen. 3.3 Aktivitäten Das konsequente Vorgehen der Sicherheitsorgane trug 1998 in Bayern zu einer spürbaren Zurückhaltung der PKK-Anhängerschaft bei und ließ die Bereitschaft kurdischer Volkszugehöriger, sich öffentlich für die PKK einzusetzen, deutlich sinken. Der starke Verfolgungsdruck spiegelte sich in der geringen Teilnahme an den traditionellen Ausländerextremismus 133 Newroz-Feiern wider. Zu der zentralen Veranstaltung für das Gebiet Newroz-Feiern Südbayern in Landshut am 21. März kamen nur rund 140 PKK-Anhänger. Dagegen konnten zu einer Großkundgebung in Dortmund am 6. Juni Großveranstaltununter dem Motto "Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit für Kurdistan" gen in Dortmund rund 40.000 PKK-Sympathisanten mobilisiert werden. Die Kundund Rotterdam gebung wurde nicht verboten, obwohl es Hinweise auf den PKK-Hintergrund gab. Zum "6. Internationalen Kulturfestival von Kurdistan" am 12. September in Rotterdam/Niederlande fanden sich etwa 50.000 PKK-Anhänger aus ganz Europa ein. Am 12. November wurde Öcalan auf dem Flughafen in Rom festProtestaktionen genommen, als er mit einem Linienflug aus Moskau eintraf und sich gegen Öcalans bei der Einreise mit einem gefälschten türkischen Reisepaß auswies. Festnahme in In Rom bat er zunächst um politisches Asyl, später wurde er auf freien Rom Fuß gesetzt. Gehäufte Protestdemonstrationen und Hungerstreikaktionen machten unmittelbar nach der Inhaftierung Öcalans deutlich, daß seine Gefolgschaft nach wie vor europaweit mobilisierbar ist. So reisten Tausende von PKK-Anhängern, darunter zahlreiche Sympathisanten aus Deutschland, nach Rom, um dort für die Freilassung ihres Führers zu demonstrieren. In Deutschland verliefen die Aktionen bis auf wenige Ausnahmen gewaltund störungsfrei. Allerdings war schon im Spätherbst insgesamt ein deutlicher Stimmungswechsel hin zu einem provokativen und aggressiven Auftreten zu verzeichnen. Dies zeigte sich auch bei einem Aufzug am 29. Oktober in Düsseldorf, wo die Teilnehmer verbotene PKK-Symbole mitführten und die Ordner nur durch massives Einschreiten größere Auseinandersetzungen verhindern konnten. Besonders fanatische PKK-Anhänger reagierten auf die Nachricht von Öcalans Festnahme in Rom sogar mit Selbstmordversuchen. So setzten sich im November zwei in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim inhaftierte PKK-Funktionäre selbst in Brand. Sie wurden erheblich verletzt; einer verstarb inzwischen. Eine Großkundgebung am 19. Dezember in Bonn unter dem Motto Großkundgebung "Frieden, Freiheit, Demokratie" verlief ohne Zwischenfälle. Unter den in Bonn rund 40.000 Teilnehmern befanden sich auch zahlreiche PKK-Sympathisanten aus Bayern. Die Demonstranten zeigten PKK-Embleme und forderten die Einberufung einer internationalen Friedenskonferenz für Kurdistan sowie die Anerkennung Öcalans als politischer Flüchtling durch die italienische Regierung. 134 Ausländerextremismus Inhaftierung Die über MED-TV verbreitete Nachricht von der Inhaftierung Öcalans Öcalans in der Türkei führte zu zahlreichen, teilweise gewaltsamen Reaktionen seiner Anhänger. Auch Bayern war von diesen Aktivitäten betroffen, wenngleich der Schwerpunkt in anderen Bundesländern lag. Die europaweit koordinierten Protestaktionen belegen die Militanz und Schlagkraft der PKK. Die Stimmung innerhalb der Mitglieder und der mittleren Führungsebene ist gedrückt und verzweifelt, teilweise auch wütend und aggressiv. Dies birgt die Gefahr spontaner und irrationaler Handlungen fanatischer Aktivisten. 3.4 Gewalttaten Hunderte von Kurden aus dem gesamten Bundesgebiet reisten am 24. Oktober trotz eines versammlungsrechtlichen Verbots zu einer Demonstration nach Hannover. Sie schlossen sich dort einer Kundgebung von Iranern an, zeigten PKK-Symbole und skandierten PKK-Parolen. Als die Polizei einschritt, kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, in deren Verlauf die Polizei 70 Kurden vorläufig festnahm. Trotz des nach außen demonstrierten Gewaltverzichts kam es in Deutschland insbesondere im Zusammenhang mit der Festnahme von Abdullah Öcalan in Italien zu gewalttätigen Aktionen von PKK-Sympathisanten. So besetzten kurdische Demonstranten am 13. November das Berliner Abgeordnetenhaus. Ein Angestellter des Südwestfunks wurde verletzt, als am 14. November rund 150 PKK-Anhänger das Rundfunkgebäude in Stuttgart besetzten. Am 27. November klebten PKK-Aktivisten in Nürnberg Plakate der Nationalen Befreiungsfront Kurdistans (ERNK) an die Säulen eines Arkadengangs. Sie wurden dabei von einem türkischen Staatsangehörigen beobachtet, der sie darauf aufmerksam machte, daß das Plakatieren dort verboten sei. In der Folge kam es zu einem Wortwechsel und zu einem Handgemenge, wobei schließlich einer der Plakatkleber dem türkischen Staatsangehörigen mit seiner Gaspistole ins Gesicht schoß. Dieser erlitt erhebliche Verletzungen. Die Täter flüchteten. Am Abend des 18. Dezember drangen in einer Asylbewerberunterkunft in Regen vier türkische Asylbewerber in das Zimmer einer Asylbewerberin ein und forderten von ihr 5.000 DM als Spende für die PKK. Die Täter bedrängten sie massiv und drohten, im Falle einer Weigerung sie und ihre Kinder umzubringen. Gegen die Erpresser erging Haftbefehl; drei konnten inzwischen festgenommen werden. Ausländerextremismus 135 3.5 Strafverfahren und Straftaten Das Oberlandesgericht Celle verurteilte am 11. Februar den PKK-Funktionär Faysal Dunlayici alias Kani Yilmaz unter anderem wegen schwerer Brandstiftung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren. Dunlayici war bis zu seiner Inhaftierung in England am 26. Oktober 1994 Europasprecher der Nationalen Befreiungsfront Kurdistans (ERNK). Am 17. August verurteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth drei Kurden wegen räuberischer Erpressung von Spendengeldern für die PKK und Verstoßes gegen das Vereinsgesetz zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren bzw. zwei Täter zu einem Jahr und drei Monaten, jeweils ausgesetzt zur Bewährung. Die Verurteilten hatten im Herbst 1997 im Bereich Neumarkt i.d.OPf. Spenden für die PKK erpreßt. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte am 12. November einen 25jährigen Kurden wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, gefährlicher Körperverletzung und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verhängte am 18. November gegen den ehemaligen Leiter der PKK-Region Süd eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Er hatte in der Hauptverhandlung seine Funktion innerhalb der Region Süd zugegeben sowie die Verantwortung für Brandanschläge im Jahre 1996 übernommen. Die Inhaftierung Öcalans im Februar 1999 führte europaweit zu einem sprunghaften Anstieg massiver Gewaltaktionen von PKK-Anhängern, die auch diplomatische Vertretungen besetzten, Geiseln nahmen und Anschläge auf türkische Einrichtungen verübten. 4. Arabische Gruppen 4.1 Muslimbruderschaft (MB) in der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland e.V. (IGD) Deutschland Bayern Mitglieder: 1.000 200 Gründung: 1928 in Ägypten Sitz: München Die von Hassan Al-Banna gegründete sunnitisch-extremistische MusSunnitisch-extrelimbruderschaft (MB) ist eine multinationale Vereinigung, bei der eine mistische Ideolog 136 Ausländerextremismus Unterteilung in nationale Sektionen erkennbar ist. Ihr Ziel ist unter anderem die Errichtung von islamischen "Gottesstaaten". Die Zentrale der MB im Bundesgebiet befindet sich in der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland e.V. (IGD). Der IGD sind mehrere Islamische Zentren in Deutschland nachgeordnet. Sie hat ihren Sitz im Islamischen Einfluß der MB Zentrum München. Die IGD steht unter maßgeblichem Einfluß des ägypauf die IGD tischen Zweigs der MB. Präsident der IGD ist ein in der Schweiz lebender Syrer, Generalsekretär ein in Deutschland lebender Ägypter. Neben führenden Vertretern der MB gehören der IGD auch andere Muslime an. Latente Militanz Viele Mitglieder und Funktionäre der IGD und der Islamischen Zentren stehen der MB und deren Zielen nahe. Deshalb waren aus den Islamischen Zentren wie im Vorjahr Verlautbarungen und Aufrufe zu vernehmen, die mit der offiziellen gemäßigten Linie der IGD, beispielsweise dem Einsatz für das richtige Verständnis des Islam, nicht übereinstimmen, sondern die Nähe zur MB verdeutlichen. So forderten Mitglieder der Islamischen Zentren wiederholt zur Unterstützung des Jihad (Heiliger Krieg zur Verteidigung und Verbreitung des Islam) in Palästina, Tschetschenien, Afghanistan und anderen Ländern auf. Auch Muslime in Deutschland sollten sich diesem Kampf anschließen. Zur Unterstützung des Jihad wurden mehrfach Spenden gesammelt. Anerkennende Erwähnung fanden die Bestrebungen Pakistans, als islamisches Land über Atomwaffen zu verfügen. Die Forderung nach Militanz war in besonderem Maße in Aufrufen zum Jihad zur Befreiung Jerusalems erkennbar. Sie entsprechen der Linie der MB, die sich Ende 1998 in Ägypten gegen einen Friedensschluß zwischen Arabern und Juden aussprach. 4 2 Islamische Heilsfront (FIS) Deutschland Bayern Mitglieder: 300 50 Gründung: 1989 in Algerien Publikation: Al-Ribat (Das Band) Die FIS ist der algerische Zweig der international tätigen Muslimbruderschaft (MB). Ihr Ziel ist die Errichtung eines islamistischen Staatswesens in Algerien. Als sie 1992 in Algerien verboten wurde, gingen zahlreiche FIS-Funktionäre ins Ausland. Der Leiter der "Exekutivinstanz der FIS im Ausland" Rabah Kebir hält sich in Deutschland auf. Ausiänderextremismus 137 Nach dem Verbot waren die FIS und ihr militärischer Arm "Islamische Heilsarmee" (AIS) für zahlreiche Terroranschläge verantwortlich. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1997 hatte sie einen Waffenstillstand angekündigt. Derzeit versucht sie, in einen Dialog mit der algerischen Regierung zu treten. Die FIS unterstützt ihre politischen Absichten mit einer eigenen Homepage im Internet. Diese enthält auch Auszüge aus der FIS-Publikation Al-Ribat (Das Band) und sonstige Kommuniques der Organisation. Mit diesen im world-wide-web (www) publizierten Beiträgen wirbt sie bei den zahlreichen in Westund Südeuropa lebenden Algeriern. Auch 1998 war die FIS bemüht, sich deutlich und nachhaltig von der mit ihr rivalisierenden "Bewaffneten Islamischen Gruppe" (GIA) zu distanzieren, die seit ihrer Gründung im Jahr 1991 für zahlreiche Massaker und Terroranschläge verantwortlich gemacht wird. In Bayern entwickelten die FIS-Anhänger keine öffentlichen Aktivitäten. 4.3 Internationale Islamische Front Deutschland Bayern Mitglieder: Einzelpersonen Einzelpersonen Gründung: 1998 Die 1998 erstmals öffentlich in Erscheinung getretene Internationale Islamische Front unter der Führung von Usama Bin Laden wird für die Bombenanschläge auf die US-Botschaften in Nairobi/Kenia und Daressalam/Tansania am 7. August verantwortlich gemacht. Bei den zeitgleichen Anschlägen wurden über 250 Menschen getötet und weit über 5.000 Menschen verletzt. Bin Laden hatte bereits im Mai in Afghanistan weitere Anschläge angekündigt. Bin Laden bemüht sich um Kontakte zu anderen islamistischen Organisationen wie Hamas, GIA und Djama'a Islamiya und gilt als maßgeblicher finanzieller Unterstützer der islamistischen Bestrebungen. Besonders ausgeprägt ist sein Kontakt zur ägyptischen Terrororganisation Jihad Islami. In Deutschland und Bayern halten sich nur vereinzelt Mitglieder und Sympathisanten der Internationalen Islamischen Front oder der Al Qaeda, einer weiteren von Bin Laden geführten islamistischen Organisation, auf. Im September wurde in der Nähe von München der 138 Ausländerextremismus mutmaßliche Bin Laden-Funktionär Salim während eines Deutschlandaufenthalts festgenommen. Er wurde Anfang 1999 mit Zustimmung des Oberlandesgerichts München an die USA ausgeliefert. 4.4 Hizb Allah (Partei Gottes) Deutschland Bayern Mitglieder 750 Einzelpersonen Gründung 1982 im Libanon Sitz Münster Publikation Al-Ahd (Die Verpflichtung) Die Hizb Allah-Bewegung umfaßt neben einer seit 1992 im libanesischen Parlament vertretenen Partei verschiedene Wohlfahrtsorganisationen sowie den Islamischen Widerstand, der als militärischer Arm der Organisation insbesondere den bewaffneten Kampf gegen israelische Militäreinheiten im südlichen Libanon führt. In Deutschland versucht die Hizb Allah-Führung, die Anhängerschaft neu zu organisieren. Diese Anstrengungen werden durch häufige Besuche hochrangiger Funktionäre und islamischer "Geistlicher" deutlich. Öffentliche Aktivitäten der Hizb Allah waren in Bayern nicht feststellbar. 5. Nationaler Widerstandsrat Iran (NWRI) Deutschland Bayern Mitglieder 900 20 Gründung 1981 in Paris Sitz Köln Publikationen Modjahed (Kämpfer), Schire Khorschid (Löwe und Sonne), Freiheit für Iran islamischDer NWRI wurde unter Federführung der islamisch-extremistischen extremistische Volksmodjahedin als Zusammenschluß iranischer oppositioneller Ausrichtung Gruppierungen gegründet. Der Sitz des NWRI ist Paris. Im August 1993 schuf der NWRI ein Exilparlament und rief die Generalsekretärin der Volksmodjahedin, Maryam Radjavi, zur "künftigen Präsidentin des Iran" aus. Ausländerextremismus 139 In Deutschland werden die Volksmodjahedin durch die Iranische Moslemische Studentenvereinigung e.V. (IMSV) vertreten. Die IMSV und weitere als Nebenoder Tarnorganisationen der IMSV anzusehende Vereine sind in den NWRI eingebunden. Trotz fehlenden Rückhalts in der iranischen Bevölkerung nimmt der AlleinvertretungsNWRI für sich in Anspruch, die einzige legitime demokratische Alteranspruch native zur iranischen Regierung zu sein. Der Machtanspruch der Volksmodjahedin, die fehlende innerparteiliche Demokratie und ihr Personenkult stoßen jedoch bei einem erheblichen Teil der iranischen Opposition auf Ablehnung. Der NWRI zeigt eine potentielle Gewaltbereitschaft. Er setzte auch 1998 seine Spendensammlungen fort. Die angeblich für humanitäre Spendenaktionen Zwecke bestimmten Gelder dienen in Wirklichkeit dem Unterhalt der weltweiten Strukturen der Volksmodjahedin sowie wohl auch der Beschaffung von Waffen für die im Irak stationierte Nationale Befreiungsarmee (NLA). Bei den Sammlungen halten sich die Volksmodjahedin vielfach nicht an Gesetze und behördliche Auflagen. Ihre hauptsächlich in Asylbewerberheimen angeworbenen Aktivisten sammeln seit Jahren oft unter Verstoß gegen ihre Aufenthaltsbeschränkung und ohne Sammlungserlaubnis. Einmal jährlich organisiert der NWRI im Juni eine Großveranstaltung, die der Öffentlichkeit das Bild einer starken und von einer breiten Basis getragenen Oppositionsbewegung vermitteln soll. 1998 mobilisierte er seine Anhänger anläßlich des Fußballspiels USA gegen Iran am 21. Juni in Lyon. Dort versuchten rund 9.000 NWRI-Aktivisten aus mehreren europäischen Ländern und Nordamerika, das Spiel zu Propagandazwecken zu nutzen und sich vor Millionen von Fernsehzuschauern publikumswirksam in Szene zu setzen. Nachdem der NWRI Anfang 1997 in Bayern sein Informationstelefon stillgelegt hat, übermittelt er aktuelle Nachrichten seitdem ausschließlich über das Internet. 6. Volksbewegung von Kosovo (LPK) Deutschland Bayern Mitglieder: 550 250 Gründung: 1982 im Kosovo Publikation: Zeri i Kosoves (Die Stimme Kosovos) 140 Ausländerextremismus Zu den im Bundesgebiet lebenden Angehörigen der Volksgruppen aus dem ehemaligen Jugoslawien gehören mehr als 100.000 Albaner aus dem Kosovo. Ein Teil hat sich Organisationen angeschlossen, die den Partisanenkampf in der Heimat unterstützen. In der serbischen Provinz Kosovo leben etwa 1,8 Millionen Albaner, was einem Bevölkerungsanteil von etwa 90 % entspricht. Nationalistische Serben betrachten den Kosovo als Bestandteil Serbiens. Autonomierechte, die den Kosovo-Albanern der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien aufgrund der Verfassung zustanden, werden diesen seit 1989 zunehmend verwehrt. LPK-Mitglieder in Deutschland erklärten im LPK-Organ "Zeh i Kosoves" ihre Bereitschaft, die im Heimatland operierende "Befreiungsarmee von Kosovo" (UCK) politisch, moralisch und finanziell zu unterstützen. Die UCK übernimmt seit Februar 1996 häufig öffentlich die Verantwortung für Terrorakte im Kosovo, die sich gegen Serben und serbische Interessen sowie gegen albanische Kollaborateure richteten. Die "Demokratische Vereinigung der Albanerinnen in Deutschland" (DVAD) steht der LPK nahe und fördert deren Ziele. n Bayern wurden zahlreiche Demonstrationen und interne Versammlungen, bei denen zur Unterstützung des Fonds "Das Vaterland ruft" aufgerufen wurde. Das Staatsministerium des Innern hat die nachgeordneten Behörden angewiesen, keine Erlaubnis für öffentliche Sammlungen zugunsten der UCK zu erteilen und gegen unerlaubte Sammlungen einzuschreiten. Ausländerextremismus 141 7. Übersicht über erwähnenswerte extremistische Organisationen von Ausländern sowie deren wesentliche Presseerzeugnisse Organisation, Publikationen.. ideologische Ausrichtung (einschließlich Erscheinungsweise) 1. Arabische und algerische Gruppen Demokratische Front für die Befreiung Palästinas (DFLP) Al Hourriah (Die Freiheit) marxistisch-leninistisch - wöchentlich - Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP) Al Hadaf (Das Ziel) marxistisch-leninistisch - wöchentlich - Democratic Palestine - zweimonatlich - Volksfront für die Befreiung Palästinas Ila-Al-Amam (Vorwärts) -Generalkommando(PFLP-GC) - wöchentlich - marxistisch-leninistisch Hizb Allah (Partei Gottes) Al-Ahd (Die Verpflichtung) schiitisch-extremistisch - wöchentlich - Islamische Heilsfront (FIS) Al Ribat (Das Band) sunnitisch-extremistisch - wöchentlich - Bewaffnete Islamische Gruppe (GIA) Al-Jamaa (Die Gruppe) sunnitisch-extremistisch - monatlich - Al Quital (Die Schlacht) - wöchentlich - Djama'a Islamiya sunnitisch-extremistisch Muslimbruderschaft (MB) sunnitisch-extremistisch Zentrale: Islamische Gemeinschaft in Deutschland (IGD) 2. Iranische Gruppen Nationaler Widerstandsrat Iran (NWRI) Modjahed (Kämpfer) - unregelmäßig - Freiheit für Iran - monatlich - Schire Khorschid (Löwe und Sonne) - unregelmäßig - 142 Ausländerextremismus Organisation, Publikationen ideologische Ausrichtung (einschließlich Erscheinungsweise) Iranische Moslemische Studenten-Vereinigung Bundesrepublik Deutschland e.V. (IMSV) islamisch-extremistisch Sitz: Köln Union islamischer Studentenvereine in Europa (U.I.S.A.) Qods (Jerusalem) islamisch-extremistisch - unregelmäßig - 3. Kurdische Gruppen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) Serxwebun (Unabhängigkeit) marxistisch-leninistisch - monatlich - (in Deutschland seit 26.11.1993 verboten) Kurdistan-Report - unregelmäßig - Teilorganisationen der PKK: Volksbefreiungsarmee Kurdistans (ARGK) Nationale Befreiungsfront Kurdistans (ERNK) (in Deutschland seit 26.11.1993 verboten) Nebenorganisationen der PKK: Kurdistan-Komitee e.V., Köln (in Deutschland seit 26.11.1993 verboten) Kurdistan Informationsbüro in Deutschland (KIB) (am 02.03.1995 verboten) Föderation der patriotischen Arbeiterund Kulturvereinigungen aus Kurdistan in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (FEYKA-Kurdistan) (in Deutschland seit 26.11.1993 verboten) Kurdistan Informations-Zentrum (KIZ) Föderation kurdischer Vereine in Deutschland e.V. (YEK-KOM) Haus der kurdischen Künstler e.V. (bisher: HUNERKOM) Union der freien Frauen aus Kurdistan (YAJK) Jina Serbilind (Die stolze Frau) . - monatlich - Union der Journalisten Kurdistans (YRK) Union der patriotischen Arbeiter Kurdistans (YKWK) Union zur Pflege der kurdischen Kultur und Kunst (YRWK) Welate Me (Unsere Heimat) Ausländerextremismus 143 Organisation, Publikationen ideologische Ausrichtung (einschließlich Erscheinungsweise) Union der Jugendlichen aus Kurdistan (YCK) Sterka Ciwan (Stern der Jugend) - monatlich - Verband der Studentinnen aus Kurdistan (YXK) Ronahi (Licht) - dreimonatlich - Union der Aleviten aus Kurdistan (KAB) Zülfikar - monatlich - Islamische Bewegung Kurdistans (KIH) Baweri (Glaube) Kurdischer Roter Halbmond (HSK) Roja Kurdistane (Sonne Kurdistans) 4. Türkische Gruppen 4.1 Linksextremisten Türkische Kommunistische Partei/ Isci-Köylü Kurtulusu (ArbeiterMarxisten-Leninisten (TKP/ML) Bauern-Befreiung) - monatlich - Partizan-Flügel Partizan (Der Partisan) - monatlich - Halkin Günlügü (Volkstagesordnung) - vierzehntägig - DABK-Flügel Partizan (Der Partisan) (Ostanatolisches Gebietskomitee) - monatlich - Ozgür Gelecek (Freie Zukunft) - vierzehntägig - Türkische Arbeiterund Bauernbefreiungsarmee (TIKKO) Frontorganisation der TKP/ML Basisorganisationen der TKP/ML: Föderation der Arbeiter aus der Türkei in Deutschland e.V. (ATIF) Sitz: Duisburg -Partizan-FlügelFöderation der demokratischen Rechte in Deutschland (ADHF) -DABK-FlügelKonföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa (ATIK) Mücadele (Kampf) -Partizan-Flügel- - monatlich - Konföderation der demokratischen Rechte in Europa (ADHK) -DABK-Flügel- 144 Ausländerextremismus Organisation, Publikationen ideologische Ausrichtung (einschließlich Erscheinungsweise) Devrimci Sol (Revolutionäre Linke) in Deutschland seit 09.02.1983 verboten; nach dem Verbot in zwei Fraktionen (Karatasbzw. Yagan-Flügel) zerfallen Revolutionäre VolksbefreiungsparteiAfront (DHKP-C) Halk lein Kurtulus aus dem Karatas-Flügel der Devrimci Sol hervorgegangen; (Befreiung für das Volk) in Deutschland seit 13.08.1998 verboten - wöchentlich - Halkin Sesi Kurtulus (Stimme des Volkes) - wöchentlich - Türkische VolksbefreiungsparteiAfront (THKP-C Devrimci Sol) Devrimci Cözüm (Revolutionäre aus dem Yagan-Flügel der Devrimci Sol hervorgegangen; Lösung) in Deutschland seit 13.08.1998 verboten - monatlich - Marxistisch-leninistische Kommunistische Partei (MLKP) Özgür Atilim (Der freie Angriff) - vierzehntägig - Bolschewistische Partei Nordkurdistan/Türkei (BP-KK/T) Bolsevik Partizan (Bolschewistischer (Abspaltung von der TKP/ML) Partisan) - monatlich - 4.2 Extreme Nationalisten Föderation der Türkisch-Demokratischen Türk Federasyon Bülteni Idealistenvereine in Europa e.V. (ADÜTDF) - monatlich - Sitz: Frankfurt am Main 4.3 Islamische Extremisten Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) Publizistisches Sprachrohr: Sitz: Köln Milli Gazete (Nationale Zeitung) - täglich - Hilafet Devleti (Kalifatsstaat) Ümmet-i Muhammed (Die Gemeinde (bisher: Verband der islamischen Vereine und Mohammeds) Gemeinden e.V. -ICCB-) - wöchentlich - Sitz: Köln 5. Albanische Gruppen Volksbewegung von Kosovo (LPK) Zeri i Kosoves (Die Stimme Kosovos) linksextremistisch - monatlich - Befreiungsarmee von Kosovo (UCK) Scientology-Organisation 145 6. Abschnitt Scientology-Organisation (SO) 1. Zur Geschichte der SO Deutschland Bayern Mitglieder: 5.500 2.000 Vorsitzender: Blöbaum Helmut Böhm Gerhard Sitz: München Nürnberg ("Scientology Kirche ("Scientology Kirche Deutschland e.V.") Bayern e.V.") Gründung: Los Angeles ("Church of Scientology International", CSI) 1952 Publikationen: u.a. "Freiheit" Im Jahre 1950 veröffentlichte der amerikanische Buchautor L. Ron PersönlichkeitsHubbard (1911 bis 1986) in den USA das Buch "Dianetik - Die manipulation als moderne Wissenschaft der geistigen Gesundheit". Darin stellte er seineue Therapie ne "Technologie" zur Persönlichkeitsveränderung vor. In den folgenden Jahren kam es zur Gründung sogenannter "Dianetik-Zentren" und schließlich zum Aufbau der SO. Hubbard erklärte sein von ihm entwickeltes Verfahren der EtikettenPsycho-Manipulation zwei Jahre später zur "Religion". Er hoffte, daSchwindel mit seine Organisation gegen staatliche Eingriffe abzusichern. Hubbards Umfirmierung seiner Organisation zu einer "Religionsgemeinschaft" wurde jedoch schon damals vielfach als bloße Taktik erkannt. Seit Jahrzehnten liegt Scientology im Konflikt mit den Rechtsordnungen demokratischer Staaten, wie Verbote und Gerichtsverfahren in vielen Ländern zeigen. Die Vorwürfe lauten z.B. auf Betrug und Wucher gegenüber Kunden, Bedrohung und Nötigung von Kritikern, auf Verschwörung gegen die Regierung, Steuerhinterziehung und Bildung einer kriminellen Vereinigung. Im Jahre 1972 begannen Behörden in den USA, umfangreiche UnterErmittlungen suchungen gegen Scientology und Hubbard einzuleiten. Die amerigegen die SO 146 Scientology-Organisation kanische Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) ermittelte gegen die SO wegen Steuervergehen. Auch Interpol war mit der SO und ihrer obersten Autorität, Hubbard, befaßt. Hubbard antwortete im Jahr 1973 mit der "Operation Snow White" ("Operation Schneewittchen") und gründete einen Geheimdienst, das "Guardian Office", Vorläufer des späteren OSA (Office of Special Affairs). Ziel der Operation war es, ungünstige Berichte über die SO bei Regierungsbehörden - vor allem in den USA, Großbritannien und der Bundesrepublik Deutschland - zu beseitigen. Die SO behauptet zwar heute, illegale Aktionen im Rahmen dieses Programms seien ohne Billigung von Hubbard durchgeführt worden. Es handelt sich hierbei jedoch um eine offensichtliche Schutzbehauptung. Dies wurde zuletzt von einem maßgeblichen Mitarbeiter an diesem Programm bestätigt. Angriff auf Im November 1973 erteilte die damals ranghöchste Scientologin im Interpol sogenannten Guardian Office, Jane Kemper, im Rahmen der Operation Schneewittchen den Auftrag, alle Interpol-Dokumente in den Besitz der Organisation zu bringen, die sich mit Scientology und L. Ron Hubbard beschäftigen. Im Oktober 1974 gab Jane Kemper, zu dieser Zeit in der Position des "Guardian World-Wide" (weltweiter Sicherheitsbeauftragter) die Anweisung, die Büros der IRS und die Steuerabteilung des Justizministeriums der Vereinigten Staaten "zu infiltrieren, um alle Akten über Scientology und ihren Gründer L. Ron Hubbard in ihren Besitz zu bringen sowie alle persönlichen Aufzeichnungen von Amtsanwälten, die die Regierung in Sachen Scientology vertreten". Im November 1974 installierten Scientology-Agenten im Konferenzraum der Finanzbehörde eine elektronische Abhörvorrichtung. Danach wurden Treffen von Finanzbeamten abgehört, bei denen über Steuerangelegenheiten der SO verhandelt wurde. Ebenfalls im November war es den Scientologen gelungen, einen Agenten als Schreibkraft in die Finanzbehörde einzuschleusen. Bereits 14 Tage Spionageangriff später meldete dieser Vollzug. Er hatte Akten beiseite geschafft. Dies auf US-Ministerien war der Anfang eines Massendiebstahls von Behördenakten durch Scientology-Agenten, der sich über das ganze Jahr 1975 erstreckte. Angespornt durch die "Erfolge" bei der Unterwanderung der Finanzbehörde, wurde erneut Anlauf genommen, um in den Besitz der Interpol-Akten über Scientology und Hubbard zu kommen. Das Interpol-Büro befand sich zu dieser Zeit im Schatzministerium der USA. Scientology-Organisation 147 Offenbar war die Auswertung der gestohlenen Dokumente so brisant, daß im Auftrag von "Guardian" Jane Kemper im Dezember 1975 ein Frühwarnsystem installiert wurde, "welches dazu bestimmt war, die persönliche Sicherheit des Gründers der Scientology, L. Ron Hubbard, zu gewährleisten". Der Auftrag verlangte eine Unterwanderung von Regierungsstellen, welche die Befugnis hatten, Hubbard unter Strafandrohung vorzuladen oder Gerichtsverfahren gegen ihn einzuleiten. Im Februar 1976 war es den Scientologen gelungen, eine Angestellte Unterwanderung als Sekretärin in das Justizministerium der USA einzuschleusen, von US-RegieMitte März 1976 brachen die Guardian-Office-Scientologen in den rungsstellen Raum der Finanzbehörde ein, in dem die Materialien zur Fertigung von Ausweisen lagen. Zwei Scientology-Agenten stellten sich selbst offizielle Beglaubigungsschreiben der Finanzbehörde aus. Immer neue Akten wanderten in den nachfolgenden Monaten in die Hände der SO. Der unablässige Schwund von Akten machte schließlich die Behörden aufmerksam. Am 11. Juni 1976 wurden zwei der Top-Agenten auf frischer Tat ertappt. Am 8. Juli 1977 führten daraufhin 134 FBI-"Detectives" in den Scientology-Büros in San Francisco und Los Angeles Hausdurchsuchungen durch. Dabei stellten sie umfangreiches Beweismaterial sicher, darunter die gestohlenen Akten aus den US-Behörden. Am 26. Oktober 1979 wurden neun hohe Funktionäre der "ScientoVerurteilungen logy-Kirche" von einem amerikanischen Bundesgericht wegen Diebwegen Verschwöstahls und Verschwörung gegen die Regierung verurteilt. Hauptangerungen gegen die klagte war die Ehefrau Hubbards, Mary Sue Hubbard. Das BeweisUS-Regierung material zur Überführung Hubbards reichte damals nicht aus. In der Folge kam es zu einem internen Machtkampf. Die geplante Machtübernahme einiger junger Scientologen nahm nunmehr konkrete Züge an. Hubbard war gesundheitlich schwer angeschlagen und mußte sich vor den Behörden verstecken. Am 24. Januar 1986 wurde L. Ron Hubbard von der neuen FührungsHubbards Ende spitze der Scientology für tot erklärt. Die näheren Umstände von Hubbards Ableben sind ungeklärt. Auch nach dem Tode Hubbards dauerte der Machtkampf um die künftige Führung der SO an. An dessen Ende setzte sich David Miscavige durch. Er führt heute die SO. 148 Scientology-Organisation Steuerbefreiung 1993 setzte es Scientology durch, von der obersten amerikanischen in den USA Steuerbehörde IRS als gemeinnützig anerkannt zu werden. Nach einem Bericht der "The New York Times" setzte die SO dabei schmutzige Methoden der Einschüchterung und Erpressung ein. Mitarbeiter der IRS wurden bis in die Privatsphäre hinein ausspioniert und zum Teil wegen erfundener Behauptungen mit rund 200 Prozessen überzogen. Die Anleitung für dieses Vorgehen ist in einem Richtlinienbrief Hubbards vom 15. August 1960 über die Einrichtung eines "Department of Government Affairs" enthalten, der Methoden beschreibt, nach denen Regierungen gefügig gemacht werden. 2. Scientology - eine verfassungsfeindliche Bestrebung Anhaltspunkte für Die Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern stellte am Verfassungsfeind576. Juni 1997 fest, daß tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungslichkeit feindliche Bestrebungen der SO vorliegen. Bei der weiteren Beobachtung verdichteten sich die Anhaltspunkte. Sie ergeben sich vor allem aus den Handlungsanleitungen für das sogenannte Management, d.h. den Leitungskader, den Äußerungen führender Funktionäre und den weltweiten Aktivitäten der Organisation. Über das Ergebnis der Beobachtung wurden die Innenminister mit Bericht vom 12. Oktober 1998 von den Verfassungsschutzbehörden unterrichtet. Aus dem von den Innenministern gebilligten Bericht ergibt sich die Notwendigkeit der Fortsetzung der Beobachtung. 2.1 Schriften der SO Analysen einer Vielzahl von Primärmaterialien der SO zeigen tatsächliche Anhaltspunkte dafür, daß bei der Organisation politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen vorliegen. Dies folgt aus dem generellen Absolutheitsanspruch der scientologischen Ideologie. Dieser bezieht sich nicht nur darauf, im Besitz der einzigen Wahrheit zu sein, sondern erfaßt den Menschen in all seinen persönlichen sowie zwischenmenschlichen und gesellschaftlich-politischen Lebensbereichen. Bereits vom Grundgedanken von Scientology ergeben sich politiVeränderung der sche Dimensionen daraus, daß mit scientologischen "Techniken" nicht Gesellschaft mit nur der einzelne, sondern die gesamten gesellschaftlichen und staatSO-Techniken lichen Verhältnisse im Sinne einer "Therapie", die in einem rücksichtslosen Einsatz rigider Kontrolltechniken besteht, verändert werden sollen. In diesem Sinn wird eine verfassungsfeindliche Wertordnung nicht Scientology-Organisation 149 nur propagiert, sondern soll als verbindlicher Ordnungsfaktor für Staat und Gesellschaft etabliert werden. Ziel der SO ist es, zur angeblichen Optimierung des einzelnen und aller sozialen Bereiche Gesellschaft und Staat in ein nach psychound sozialtechnischen Prinzipien (social Kommandoengineering) einheitlich gesteuertes Kommandosystem zu verwandeln. system Die SO in Deutschland bekennt sich in ihren neuerlichen Veröffentlichungen ausdrücklich zur Person und politischen Programmatik ihres Gründers. Diese bezeichnet sie als unveränderbar. Verschiedene programmatische Äußerungen der SO deuten sogar darauf hin, daß sie ihre Ziele kämpferisch-aggressiv verwirklichen will. Von Mitgliedern wurde entsprechend einer Werbebroschüre der International Association of Scientologists (IAS) zumindest bis Ende Februar 1998 u.a. erwartet, daß sie "die Zerschlagung von Gruppen unterstützen, die den Zweck verfolgen, die Anwendung der Scientology-Technologie zu verhindern". 2.1.1 Die Errichtung einer scientologischen Gesellschaft Bereits in seinem grundlegenden Buch "Dianetik" hatte Hubbard auf Politische Ziele die politische Relevanz und die Reichweite seiner Lehre hingewiesen. Es soll eine ausschließlich nach scientologischen Richtlinien funktionierende Welt geschaffen werden. Diese neue "wahre Demokratie" soll an die Stelle der bisherigen Demokratien treten. Alle gesellschaftlichen Probleme sollen dadurch gelöst werden, daß zunächst 10 bis 15% der politischen Meinungsführer, dann 80 bis 98% der Bevölkerung "geklärt" werden und die Gesellschaft schließlich nur noch aus den sogenannten Nichtaberrierten, den Ciears, besteht. Im Vorjahr wurde die SO-Schrift "Neue Zivilisation - Reference Pack", erschienen im Jahr 1990, bekannt. Ziel der SO ist danach "eine neue Zivilisation". Um dies zu erreichen, sollen Scientologen u.a. "eine Verschwörung kreieren, durch die sich der Machtfaktor immer weiter und weiter ausdehnt". Auch die von der Kopenhagener Europazentrale der SO, dem Continental Liaison Office (CLO) herausgegebene "Sicherheitsbroschüre" enthält Passagen, die auf das politische Ziel der SO hindeuten, weltweit eine nach ihren Vorstellungen gestaltete Gesellschaft zu errich- 150 Scientology-Organisation ten. Anlaß für die Herausgabe dieser Schrift war die Durchsuchung von fünf Vereinsräumen der SO in München am 10. Februar durch die Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I. 2.1.2 Die Lenkung der Regierung durch Scientology Bereits am 20. März 1964 stellte Hubbard in einem Vortrag das Projekt "International City" vor. Hubbard hatte darin u.a. erklärt, Scientology sei nur am Planeten interessiert. Hubbard forderte in seinem Vortrag letztlich, alle derzeit existierenden Hauptstädte der verschieProjekt denen Staaten zugunsten Scientology zu entmachten, die Welt quasi Weltregierung von seiner Hauptstadt - International City - aus zu regieren: "Wir hatten in letzter Zeit einige Probleme mit Regierungen. Meiner Meinung nach waren sie unverschämt. Sie waren respektlos und ich habe m das gründlich angesehen und bin zu dem Entschluß gekommen, daß wir das nicht hinnehmen sollten." Im November 1997 wurde die "Hubbard-Anweisung vom 13. März 1961" bekannt. Danach soll ein "Department für BehörDruckauf denangelegenheiten" u.a. "ständigen Druck auf Regierungen ausRegierungen üben, um Gesetzgebung von Gruppen zu verhindern, die der Scientology entgegenstehen". Behörden und Gerichte werden von der SO als "Gefahr" gesehen, der man begegnet, indem "immer ausreichend Drohungen gegen sie gesucht oder erfunden werden". Die genannte "Abteilung" hat über den Bereich "Sicherheit" hinaus zudem die wesentliche Aufgabe, die "Clear Deutschland-Kampagne" fortzusetzen. 2.1.3 Die Einführung eines scientologischen Rechtssystems Eine Ausgabe der SO-Zeitschrift "Freiheit" aus dem Jahr 1997 enthält unkommentiert einen Artikel des SO-Gründers Hubbard mit der Überschrift "Ehrliche Menschen haben auch Rechte". Der Artikel befaßt sich mit der Bedeutung der Rechte des Beschuldigten oder Angeklagten im Strafverfahren und der Rechtsfähigkeit des einzelnen aus der Perspektive der SO. Rechte nur Der Beschuldigte oder Angeklagte soll sich im Strafverfahren zu seifür ehrliche ner Verteidigung nicht auf Rechte berufen dürfen. Vielmehr wird der Menschen Kreis der Rechtsträger auf die "Ehrlichen" beschränkt, also nur auf Scientology-Organisation 151 diejenigen, die sich voll und ganz der SO verschrieben und verpflichtet haben. Nur ihnen räumt man offenbar eine Existenzberechtigung ein. Die im Artikel geforderte nur eingeschränkte Geltung aller Rechte und damit (wegen der von der SO formulierten Ausschließlichkeit) auch der Grundbzw. Menschenrechte gehört zu den von Hubbard aufgestellten programmatischen Standardforderungen für die von ihm und der SO angestrebte "Zivilisation". Die Beschränkung der Rechtsfähigkeit auf die "Ehrlichen" ist auch in der Ausgabe 75/1997 der Zeitschrift "Impact" als Ziel der International Association of Scientologists (IAS) für das Jahr 1998 aufgeführt. Es heißt dort unter der Überschrift "Die Ziele der IAS für 1998": "Der Zweck der IAS ist es, die Säentology-Religion und Scientologen in allen Teilen der Welt zu vereinigen, damit die Ziele, wie L. Ron Hubbard sie aufgestellt hat, erreicht werden: 'Eine Zivilisation, in der die Fähigen erfolgreich sein und ehrliche Wesen Rechte haben können, ...'". Im Sommer 1997 wurde erstmals die bereits 1959 erschienene Schrift "Handbuch des "Handbuch des Rechts" bekannt, in der sich L. Ron Hubbard zur Rechts" Funktion des scientologischen Rechtssystems äußert. Es enthält verschiedene Passagen mit tatsächlichen Anhaltspunkten für das Ziel der SO, eine Gewaltund Willkürherrschaft zu errichten. Danach wird es im scientologischen Gesellschaftssystem keine Menschenund Grundrechte mehr geben, wie sie im Grundgesetz definiert sind. Im scientologischen Rechtssystem sind auch keine unabhängigen Gerichte vorgesehen. Vielmehr erforscht ein nicht an Recht und Gesetz gebundener Nachrichtendienst (vgl. Nummer 3.2.4 dieses Abschnitts) Sachverhalte und ergreift präventive Maßnahmen. 2.1.4 Abwehr von Kritik an Lehre und Praxis In einem Grundlagenwerk von Hubbard fordert dieser "totale DisziTotale Disziplinieplin". Um die Macht zu behalten, so offenbar der Gedanke von Hubmng der Anhänger bard in seinem Werk "Einführung in die Ethik der Scientology", müsse man kaltblütig, skrupellos, hemmungslos, gegebenenfalls auch heimtückisch, hinterlistig und mit Gewalt gegen die eigenen Feinde vorgehen, ansonsten würde man die Macht verlieren. Die im "Handbuch des Rechts" empfohlenen Operationen zur "Abwehr" von "Unterdrückern" lassen erkennen, daß die SO gewillt 152 Scientology-Organisation ist, die im Grundgesetz konkretisierten Grundrechte abzuschaffen oder hinsichtlich ihres Schutzbereichs verfassungswidrig einzuschränken und dadurch eine totale, das heißt eine nicht durch Gesetz und Recht im Sinn des Grundgesetzes begrenzte Kontrolle des einzelnen durch die SO zu erreichen. Außerdem wurde im November 1997 in einer sogenannten "Kirche" der SO als aktuelle Schulungsunterlage der HCO-Richtlinienbrief vom 11. Mai 1971 bekannt. Das Papier enthält u.a. Anweisungen für Scientologen, durch sogenannte Schwarze Propaganda "den Ruf von Personen und Gruppen zu vernichten". Zusätzlich enthält es Anweisungen, wie im Fall eines größeren Widerstands bei der Durchsetzung von Zielen der SO zu verfahren ist: " Wenn Geld und Gewalt regieren und Meinungsführer nicht beachtet werden, wenn sich im Management oder in der Regierung spezielle Privilegie einschleichen, sind Protest-PR, Streiks und Demonstrationen das Werkze Anweisungen das man verwendet. Wenn das nicht funktioniert oder wenn sie unterzu subversiven drückt wird (Anm.: werden), ereignen sich subversive Aktionen, allgemeine Aktionen nachrichtendienstliche Aktionen, Schwarze Propaganda und andere Übel. 2.2 Aktivitäten der SO Verunglimpfung Die SO verunglimpft, beschimpft und verleumdet seit mehreren Jahvon Politikern ren Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus richten sich Verunglimpfungen auch gegen die Verfassungsordnung in Deutschland selbst. Sie wird - ähnlich wie in der Propaganda der früheren KPD - mit derjenigen des nationalsozialistischen Deutschlands gleichgesetzt. Die Anfang 1998 erschienene Ausgabe der "Freiheit" enthält Artikel, die das Bestreben der SO sichtbar machen, Werturteile und Sachverhalte zu verbreiten, aus denen sich die Verwerflichkeit der in Deutschland bestehenden Verfassungsordnung ergeben soll. Deutschland wird als Polizeistaat beschrieben, der systematisch die Religionsausübung unterdrücke. Die SO veröffentlichte des weiteren unter der Überschrift "Religiöse Apartheid: 1997/Teil 2 - Bericht über die fortgesetzte Unterdrückung von Grundrechten religiöser Minderheiten durch deutsche Behörden und Regierungsstellen" eine Schrift, die Sachverhalte enthält, aus denen sich die systematische staatliche Unterdrückung der Scientologen in Deutschland ergeben soll. Scientology-Organisation 153 Schließlich publizierte die SO im Internet in englischer Sprache unter der Bezeichnung "About Scientology Hatewatch, The Homepage, Hatewatch Germany 1997" Informationen über die angebliche Diskriminierung der Scientologen in Deutschland durch Zwangsund Willkürmaßnahmen, die insbesondere der nationalsozialistischen Judenverfolgung gleichen sollen. Neben der Gleichsetzung mit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft versuchte die SO im Beobachtungszeitraum auch weiterhin, durch die Verunglimpfung von Politikern die freiheitliche demokratische Grundordnung in Deutschland als abschaffenswert zu schildern. Die SO rechnet das angebliche Fehlverhalten von Politikern nicht ihrer Person, sondern dem politischen System zu, das es für die Ursache ihres angeblich unrechtmäßigen Handelns hält. Politiker seien "schon von Berufs wegen an Lug und Trug und Täuschung der Öffentlichkeit gewöhnt". In Frankreich sind nach Presseberichten vom Oktober in einem SO-Aktivitäten Gerichtsverfahren gegen die SO Hunderte von Gerichtsdokumenten im Ausland aus dem Justizpalast verschwunden. In diesem Zusammenhang sieht sich die SO Vorwürfen der Unterwanderung des Rechtssystems ausgesetzt. In der Schweiz hat die Konsultative Staatsschutzkommission im Juli einen Bericht über Scientology in der Schweiz erstellt. Der Bericht bezeichnet die SO als hybride Gruppe mit Zügen, die ideologisch an totalitäre Systeme erinnern. Der SO wird bescheinigt, nachrichtendienstliche Aktivitäten - auch in der Schweiz - zu betreiben. Diese können bis zu dem Versuch gehen, Dienststellen des Staats zu infiltrieren; konkrete Fälle liegen aber noch nicht vor. Nach Presseberichten sollen in Rußland weit über fünfzig Firmen, Banken und Kombinate Mitglied der scientologischen Wirtschaftsorganisation WISE geworden sein, darunter auch Rüstungsbetriebe. Dazu kämen noch Direktoren und Manager von 28 staatlichen oder halbstaatlichen Firmen mit Zehntausenden von Mitarbeitern. In Österreich wurde der für das Thema SO zuständige Familienminister nach Presseberichten von einem SO-Verantwortlichen mit der Aufdeckung angeblich belastender Details aus dem Betrieb seiner Privatfirma bedroht. In den USA hat der bislang ranghöchste SO-Aussteiger Jesse Prince massive Vorwürfe gegen die SO erhoben. Danach soll die SO unzählige schwere Straftaten verübt und auch die Steuerbefreiung nur durch den Einsatz rechtswidriger Mittel - wie der Infiltration der obersten Steuerbehörde IRS - erlangt haben. 154 Scientology-Organisation 2.3 Bewertung der Schriften und Aktivitäten Ziel: Abschaffung Die zitierten Texte führen zu dem Schluß, daß die SO die bestehende der freiheitlichen demokratische und rechtsstaatliche Ordnung durch die Etablierung demokratischen einer Gesellschaft mit scientologisch bestimmten Normen ersetzen Grundordnung will. Die aufgeführten Hinweise deuten auch auf die Absicht der SO hin, lenkenden Einfluß auf Regierungen auszuüben. Als Ziel erscheinen nicht nur die Gesellschaft, sondern die Staaten, ihre Rechtssysteme und Regierungen. Die Errichtung eines scientologischen Rechtssystems wäre nicht nur auf die Beseitigung des in Art. 3 Grundgesetz konkretisierten Gleichheitsgrundsatzes, sondern auf die Abschaffung der universalen Geltung der Menschenrechte gerichtet. Der unverhüllte Absolutheitsanspruch der SO scheint damit auf Gleichschaltung und Unterdrückung zu drängen. Meinungsfreiheit wird offenbar nur insoweit gewährt, als die "Leute dem Weg der SO folgen". Die aufgeführten Zitate lassen die Feststellung zu, daß eine scientologische Gesellschaft auch keine Möglichkeit gewähren wird, eine parlamentarische Opposition einzurichten und auszuüben. Auch die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Grundgesetz wäre in einer scientologischen Gesellschaft gefährdet. Die SO bestreitet dagegen, die freiheitliche demokratische Grundordnung abschaffen zu wollen. Sie behauptet vielmehr, sie zu respektieren und negiert jegliche politische Motivation für ihr Expansionsstreben. Sie betont, ihr gehe es vielmehr um die "Erlösung" des einzelnen Menschen. Zumindest die einfachen Mitglieder treten nicht aus politischen Motiven der SO bei und bewerten Schriften mit gesellschaftsverändernden Absichten der SO ebenfalls wohl nicht als Äußerungen mit politischem Gehalt. Sie werden jedoch zu völligem Gehorsam gegenüber dem System trainiert und auf das Ziel eingeschworen, durch Verbreitung von Scientology die "Welt zu retten". Damit werden auch zunächst unpolitische Mitglieder in den Dienst der verfassungsfeindlichen scientologischen Ideologie gestellt. Konkrete Hinweise auf Handlungen für eine politische Machtergreifung der SO haben sich im Rahmen der bisherigen Beobachtung nicht ergeben. Eine gezielte Unterwanderung der politischen Parteien ist derzeit nicht zu erkennen. Scientologen Allerdings finden sich Scientologen auch im Öffentlichen Dienst. auch im ÖffentSchwerpunkte sind jedoch nicht erkennbar. In verschiedenen Fällen lichen Dienst wurde beobachtet, daß Scientologen im Öffentlichen Dienst für die SO tätig wurden. Scientology-Organisation 155 3. Die Organisationsund Kommandostruktur der SO 3.1 Die Struktur der SO Die SO ist wie ein Wirtschaftskonzern organisiert, wird aber auf der Basis von Befehl und absolutem Gehorsam nach strategischen Prinzipien geführt. Das Religious Technology Center (RTC) hat die oberste Befehlsgewalt in der SO. Unterhalb des RTC ist das Internationale Management der SO angesiedelt. Dieses stellt nach dem RTC die höchste Führungsebene der SO dar und ist dafür verantwortlich, für jeden Sektor der SO Strategien und taktische Pläne zu entwickeln. Hier wird auch die Führung der verschiedenen Sektoren koordiniert. Derartige Sektoren sind u.a. die Bereiche "Church", "WISE", "ABLE" und "OSA". Das Internationale Management besteht demzufolge aus mehreren Gruppen, von denen jede eine ganz bestimmte Verantwortung trägt. Die oberste Stufe dieser Führungsebene ist das Watch Dog Committee (WDC). Hierbei handelt es sich um eine "Inspektionsund Überwachungsorganisation", welche die eigentlichen Management-Gruppen inspiziert und für deren Funktionieren sorgen soll. Die Einrichtungen der SO in Deutschland erscheinen zwar nach Die SO als außen als rechtlich selbständig, sind jedoch der strikten Befehlsund ausländische Disziplinargewalt des Internationalen Managements in den USA Vereinigung mit unterworfen und sind daher unselbständige Teile. Dies ist auch daran unselbständigen erkennbar, daß Mitglieder der Eliteorganisation Sea-Org aus den USA Teilorganisationen und dem Kontinentalen Verbindungsbüro in Kopenhagen in deutsche in Deutschland Einrichtungen der SO abgeordnet wurden, um dort Weisungen zu erteilen und für die richtige "Handhabung" der scientologischen Technologie zu sorgen. 3.2 Organisation der SO in Deutschland 3.2.1 "Scientology Kirchen" (Church-Sektor) Die sogenannten "Scientology Kirchen" und "Missionen" bieten Dianetik, Auditing und Ausbildung auf einer grundlegenden und einer mittleren Ebene an. "Celebrity Centres" offerieren Dienste für Künstler und Persönlichkeiten des Sports und der Geschäftswelt. Nach den Feststellungen der Verfassungsschutzbehörden gibt es im Bundesgebiet elf "Kirchen" (Orgs) und "Celebrity Centres" (CC), und 156 Scientology-Organisation Religious Technology (T) The Command Chart of SCIENTOLOGY - Die K o m m a n d o s t r u k t u r der S c i e n t o l o g y - O r g a n i s a t i o n - Center (RTC) (c) WATCHDOG COMMITTEE (WDC) [Uberwachungsausschuß] r, Z F E ProQrarftme Rag Ship Verlags- N N ' i 1 f T n R A A L L C. C C M O fNT Leitender - Direktor - International nM 0 M Commodore's Messengsr < F i n a n c e Office - Ebene der leitenden Mitarbeiter - G o l d e n Era P P Organization Inter national (IFO) - Vorstand des Internationalen M a n a g e m e n t s - Productions II U I T i * C M O GOLD F E fi R KOORDINIERUNG DURCH DEN Ü B E R W A C H U N G S A U S S C H U S S / VORSTAND DES INTERNATIONALEN MANAGEMENTS , L"! A B 1 - Flag-Netzwerk Koordinierungsausscli . *.; r,.h d a s n a g - B e f e h l s b ü r o - A E FLAG C O M M A N D B U R E A U X (FCB) K B FLAG BUREAUX SCIENTOLOGY MtSSIONS WORLD INSTITUTE OF ASSOCIATION FOR BETTER BRIDGE PU8LICATIONS INTERNATIONAL SCIENTOLOGY ENTERPRILIVING AND EDUCATION INCORPORATED (8PI) E (D [SMI INT) SES INTERNATIONAL (WISE INT) INTERNATIONAL [ABLE INT) (Verlags haus) NEW ERA PUBLICATIONS CMO CONT FSSO *-FSO * * CCINT T^T NENTAL NETWORK COORDINATION COMMITTEE HEADED BY CO-CONTIr> MSON OFFICE Flag Ship CONTINENTAL LIAISON OFFICE (CLO) Flag CeleBrity Service FLAG SCIENTOLOGY MISSIONS WORLD INSTITUTE OF ASSOCIATION FOR CONTINENTAL Service Cenire Org Org OPERATIONS LIAISON INTERNATIONAL SCIENTOLOGY ENTERBETTER LIVING AND PUBLICATIONS LIArSON national OFFICE CONTINENTAL PRISES CONTINENTAL EDUCATION CONTINENTAL OFFICE (CPLO; (FOLO) (SMI CONT) (WISE CONT) (ABLE CONT) Exeoutiv Council CELEBRITY"SEAORG rnr (c) ELD GROUPS WISE CHARTER SOCIAL REFORM CENTRE SERVICE CLASSIV COMMITTEES ACTIVITIES ORGANIZATIONS ORGANIZATIONS ORGANIZATIONS Hinweise zum besseren Verständnis des Organigramms Das RTC ist als selbständige Kontrollstelle konzipiert und nicht in das sogenannte Internationale Management fi (c) eingegliedert. Dennoch handelt es sich beim RTC um die Befehlszentrale der SO. Das WDC leitet über die "Führungskanäle" das Management. WHtKKK^ Ein Führungskanal stellt die Verbindung dar, über die die internationalen Scientology-Organisationen Autorität ausüben. Es ist ein Befehlsweg, durch den Programme, Empfehlungen und Managementbefehle zu den Stellen fließen, die mit der Durchführung beauftragt sind. Auf den "Beobachtungsund Durchsetzungslinien" überwacht als verlängerter Arm des WDC die CMO mit ihren den verschiedenen Managementebenen zugeordneten Einheiten CMO INT, CMO GOLD, CMO IXU und CMO CONT die Erfüllung der vom WDC dem Management gegebenen Befehle. * * * ^ Eine Beobachtungsund Durchsetzungslinie stellt die Verbindung dar, die von den CMO-Einheiten benutzt wird, um die Befolgung von Befehlen des Überwachungsausschusses (WDC) durchzusetzen und zu kontrollieren. (r) Netzwerk der LRH-Kommunikatoren: * Oberstes HCO Netzwerk (HCO=Hubbard Kommunikationsbüro) (LRH=L. Ron Hubbard) * Bewahrer der Technologie und Richtlinienkenntnis Netzwerk * Oberstes Netzwerk der Qualifikationsabteilungen und der Internationalen Ausbildungsorganisation Finanznetzwerk: * Finanz Durchsetzungsbeauftragter Netzwerk * Flag Finanzbeauftragter Netzwerk (FBO=Flag Banking Officer) Unter-Netzwerke: Stellvertreter FBO-Netzwerk für M.O.R.E. * Netzwerk der Hauseigentümer Büro für Spezielle Angelegenheiten Netzwerk (OSA) Es handelt sich um selbständige Scientology-Gruppen, die nicht in den Konzern eingegliedert sind. Verbin(c) dungen zum Konzern bestehen über Kommissionsund Franchising-Verträge. Anmerkung: Das Organigramm wurde erstellt nach Renate Hartwig "Scientology. Das Komplott und die Kumpane", 1995, sowie nach Originalvorlagen der SO. Scientology-Organisation 157 zwar drei Einrichtungen in München (zwei Orgs, ein CC), je zwei Einrichtungen in Düsseldorf (eine Org, ein CC) und Hamburg (zwei Orgs; eine Org wird zugleich als CC bezeichnet) sowie jeweils eine Org in Berlin, Stuttgart, Frankfurt am Main und Hannover. Außerdem gibt es in Deutschland insgesamt zehn "Missionen", und zwar sieben in Baden-Württemberg sowie jeweils eine in Bayern, Bremen und Hessen. Die genannten Einrichtungen mußten zum Teil erhebliche EinnahRückgang der merückgänge oder zumindest stagnierende Einnahmen hinnehmen. Geschäfte Ihre Expansionserfolge sind gering. 3.2.2 WISE-Sektor Das "World Institute of Scientology Enterprises" (WISE) besteht aus UnternehmerGeschäftsleuten aus allen Bereichen der Wirtschaft, Schwerpunktverband mäßig jedoch aus beratungsintensiven Sparten. Die Firmen sollen der SO Spendengelder zufließen lassen und durch die Verbreitung der SO-Technologie Einfluß auf die Gesellschaft nehmen. Besonders in diesem Bereich scheint eine Verbreitung der SO allerdings nicht sehr erfolgreich gewesen zu sein. 3.2.3 ABLE-Sektor Die "Association for better Living and Education" (ABLE) versucht, für die SO den sozialen Bereich der Gesellschaft zu durchdringen und scientologische Lösungsansätze zu realisieren. Zu den dem ABLE-Bereich zuzuordnenden Organisationen gehören SO-Unterstützer im Sozialbereich - die "Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte" (KVPM), - das "Zentrum für individuelles und effektives Lernen" (ZIEL), - "Applied Scholastics" (Ausbildungsprogramm; u.a. Englisch-Fernkurse), - "Mitbürger unterstützen Toleranz - Initiative zur Wahrung der Menschenrechte in Deutschland" (MUT), - "NARCONON", eine angebliche Drogenrehabilitationsstätte, 158 Scientology-Organisation - "CRIMINON", ein Programm zur angeblichen Strafgefangenenrehabilitation, - "Freedom for Religions in Germany" (FRG), sowie andere Organisationen wie "Friedensbewegung Europa" und "Aktionsbüro Bosnien-Herzegowina". Mit diesen Organisationen versucht die SO, sich als humanitäre, karitative und sozial verantwortliche Organisation darzustellen. Nennenswerte Erfolge konnten nicht festgestellt werden. 3.2.4 Office of Special Affairs (OSA) Geheimdienst Die SO selbst stellt ihre OSA-Einrichtung mit Sitz in München in der der SO Öffentlichkeit als "Büro für öffentliche Angelegenheiten" oder als "Presseund Rechtsamt" dar. Es handelt sich dabei jedoch um die Nachfolgeorganisation einer bereits in den 60er Jahren aufgebauten Abteilung, die nach eigenem Selbstverständnis Nachrichtendienstund Spionagefunktionen hatte. Zahlreiche Grundlagenpapiere für den damaligen SO-Dienst "Guardian Office" (GO), z.B. für nachrichtendienstliche Schulung, wurden für den neuen Dienst als OSA-Network Orders übernommen. Im Gegensatz zur rigiden und direkten Vorgehensweise des GO, das in der Vergangenheit zu einem internationalen Ansehensverlust der SO geführt hat, operiert das OSA heute erkennbar vorsichtiger. St Vereinzelt konnten als Reaktion auf die Beobachtung der SO durch den Verfassungsschutz von OSA veranlaßte "Verschärfungen" der Sicherheitsbestimmungen und -maßnahmen in und an den SO-Einrichtungen festgestellt werden. Im Einzelfall wurden einzelne OSA-Angehörige dabei beobachtet, wie sie mit Mitteln arbeiteten, die offenbar durch spezielle "nachrichtendienstliche Schulung" vermittelt werden, wie "Gegenobservation" oder sonstiges konspiratives Verhalten. Schließlich wurden Personen des öffentlichen Lebens, die der SO kritisch gegenüberstehen, "abgeklärt" und die über sie gewonnenen angeblichen Erkenntnisse in "Sonderausgaben" von SO-Publikationen veröffentlicht mit dem Ziel, ihren Ruf zu beschädigen. Diese Vorgehensweise wird von der SO als "Schwarze Propaganda" bezeichnet. Scientology-Organisation 159 4. Mitgliederstand der SO Die SO verfügt nach den Ergebnissen der bisherigen Beobachtung bundesweit über etwa 5.500 Mitglieder. Die Zahl ist rückläufig. Hierbei werden unter Mitgliedern diejenigen Personen verstanden, die Angestellte der Organisation sind und Personen, die Kurse belegen und damit ihre Mitgliedschaft verdeutlichen oder ihre Mitgliedschaft in einer SO-Einrichtung schriftlich erklärt haben. In Bayern hat die SO etwa 2.000 Mitglieder. 5. Veranstaltungen der SO Das Bündnis "Freedom for Religions in Germany" (FRG) organisierte einen europaweiten "Marathonlauf für Religionsfreiheit" in Europa. Hierzu fanden Abschlußveranstaltungen am 6. August in München sowie in Stuttgart und in Frankfurt am Main statt. Bei der Veranstaltung am 6. August auf dem Münchner Marienplatz waren laut SO-Angaben rund 3.000 Teilnehmer anwesend. Tatsächlich konnten nur etwa 250 Personen festgestellt werden. Die genannten Veranstaltungen wurden von übergeordneten SO-Einrichtungen außerhalb Deutschlands geplant und gelenkt. Die von den örtlichen SO-Einrichtungen geplanten und durchgeführten sonstigen Aktionen im Laufe des Jahres 1998 verliefen jeweils ohne nennenswerte Resonanz in der Öffentlichkeit. 6. Vertrauliches Telefon Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz unterhält ein "vertrauliches Telefon" (Tel.-Nr. 0 89/31 20 12 96). Opfer, Aussteiger und Angehörige von Scientology-Mitgliedern können dort Hinweise über die SO geben. 160 Spionageabwehr 7. Abschnitt Spionageabwehr 1. Ausgangslage Spionage trotz Trotz der positiven Entwicklung der Zusammenarbeit von Ost und Zusammenarbeit West, insbesondere auf den Gebieten von Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und Militär, ist die Spionageabwehr ein aktuelles Thema für die Sicherheit und die wirtschaftlichen Interessen unseres Landes geblieben. Nachrichtendienste fremder Staaten richten ihre Aufklärungsbemühungen bevorzugt gegen Deutschland. Dienste des Nahen und Mittleren Ostens sowie asiatischer Staaten bemühen sich weiterhin, Exportkontrollen sensitiver Güter zu unterlaufen. 2. Nachrichtendienste der GUS Intensive Spionageaktivitäten gehen von den russischen Nachrichtendiensten aus. Zu den bedeutendsten zählen der Inlandsdienst FSB, der Auslandsaufklärungsdienst SWR, der militärische Nachrichtendienst GRU und der für Fernmeldeund elektronische Auslandsaufklärung zuständige Nachrichtendienst FAPSI. Januskopf FAPSI FAPSI stellt sich in der Öffentlichkeit ganz anders als ein geheimer Nachrichtendienst dar. So weist er vielmehr auf Tätigkeiten der Grundlagenforschung im Bereich der nationalen Informationssicherheit und den Aufbau sicherer Kommunikationsnetze für die staatliche Verwaltung, für Banken und private Unternehmen hin. Bei Messen tritt der Dienst als Aussteller und Anbieter selbstentwickelter Produkte auf, vor allem von Softund Hardware aus den Bereichen Datensicherheit und Verschlüsselungstechnik. Daß russische Nachrichtendienste verstärkt Wirtschaftsspionage betreiben, bekennen die für die Dienste Verantwortlichen offen. Ziel ist die Erlangung von Informationen, die zur weiteren Entwicklung der einheimischen Wissenschaft und Technik sowie der Industrie und der Streitkräfte beitragen. Bayern steht mit seiner Vielzahl von Spionageabwehr 161 High-Tech-Unternehmen besonders im Blickfeld russischer Nachrichtendienste. Auch aus anderen Ländern der GUS wie Kasachstan, Weißrußland und der Ukraine sind nachrichtendienstliche Aktivitäten bekannt. 3. Proliferation und illegaler Technologietransfer durch Krisenund Schwellenländer Nach wie vor versuchen Krisenund Schwellenländer wie Syrien, Iran, Irak, Libyen, Pakistan, Indien, Nordkorea, aber auch die Volksrepublik China, illegal Technologie und Güter zur Herstellung von ABC-WafABC-Waffen fen (Proliferation) und zur Entwicklung eigener moderner Trägerund Trägerrakete raketen mit großer Reichweite zu beschaffen, zum Teil mit gegenseitiger Unterstützung. Die Beschaffungsaktivitäten richten sich zunehmend auch gegen Schwellenländer und Entwicklungsländer, da diese häufig über weniger effektive Exportkontrollsysteme verfügen als die Industriestaaten. Nach eigenen Aussagen ist der Iran heute in der Lage, "alle benötigten Waffen selbst herzustellen". Im Juli testete der Iran seine erste selbstgebaute Mittelstreckenrakete. Sie verfügt über eine Reichweite von 1.300 Kilometern. Schon 1995 schlossen der Iran und Libyen einen Rahmenvertrag zur gemeinsamen Entwicklung ballistischer Raketen. Als Ziel wurde damals die Modernisierung der russischen Scud-Raketen mit einer Reichweite von 3.000 Kilometern angestrebt. Experten der NATO nehmen die Bedrohung sehr ernst. Sie schätzen, daß Libyen bis zum Jahr 2006 in der Lage sein wird, die Mittelmeerflanke der NATO zu bedrohen. Nordkorea bietet mittlerweile komplette Scud-Raketen an. Außerdem Scud-Raketen verkauft es Know-how, Training und personelle Unterstützung beim aus Nordkorea Aufbau der Produktionsstätten. Aufgrund der indischen Aufrüstung mit A-Waffen und TrägersysteRüstungswettlau men wird in Pakistan die Entwicklung der eigenen Trägertechnologie Indien/Pakistan vorangetrieben. An dem dortigen Nuklearprogramm waren deutsche Unternehmen beteiligt. Im eigenen Interesse und im Interesse wirksamer Spionageabwehr sollten Unternehmen, die Geschäftskontakte mit Krisenländern 162 Spionageabwehr Ansprechpartner beginnen und den Verdacht haben, daß sie in deren ProliferaVerfassungsschutz tionsbzw. High-Tech-Beschaffungsaktivitäten eingebunden werden, sich sofort an die zuständigen Verfassungsschutzbehörden wenden. Oft geraten Unternehmen ohne eigenes Verschulden in Schwierigkeiten, weil sie die wahren Hintergründe ihres Geschäftspartners nicht erkennen. Der Verfassungsschutz ist keine Strafverfolgungsbehörde und muß auch nicht jede ihm bekannt gewordene Straftat den Strafverfolgungsbehörden mitteilen, weil er nicht dem Strafverfolgungszwang unterliegt. Das kommt sowohl dem Mitteiler als auch möglichen Abwehrmaßnahmen zugute. 4. Aufklärung ausländischer Oppositioneller in Deutschland durch Nachrichtendienste ihrer totalitären Heimatstaaten Beobachtung Totalitär geführte Staaten sehen oftmals ihre Sicherheit durch Oppoder Oppositionssitionsbewegungen im Ausland gefährdet. Mit ihren Auslandsnachbewegungen richtendiensten versuchen solche Länder, die Oppositionsbewegungen zu unterwandern und deren Aktivitäten zu unterlaufen. Auf Angehörige in der Heimat wird dabei oft politischer Druck ausgeübt. Mit Repressalien und Drohungen gegen diese Angehörigen versuchen diese Nachrichtendienste immer wieder, Informanten aus den Oppositionsbewegungen anzuwerben. Insbesondere die Volksrepublik China und die bereits im Zusammenhang mit Proliferation und illegalem Technologietransfer genannten Länder des Nahen Ostens Iran, Irak, Libyen und Syrien sind hier aktiv. So beobachtet der iranische Nachrichtendienst die hier lebenden iranischen Mitglieder und Aktivisten der Volksmodjahedin Iran (MEK) bzw. ihres politischen Arms, des Nationalen Widerstandsrats Iran (NWRI; vgl. auch Nummer 5 des 5. Abschnitts). Iran bezeichnet die Aktivitäten dieser Gruppierung als Terror. 5. Spionage im Bereich der Kommunikationstechnik Gefahren durch Heute nimmt die technische Nachrichtenbeschaffung einen immer moderne Kommubreiteren Raum ein. Erhebliche Möglichkeiten bietet hier die Satelnikationstechnik litenaufklärung. Durch den Einsatz spezieller Technologien können Telefongespräche, Faxund Fernschreibverbindungen gezielt ausgefiltert, mitgehört, aufgezeichnet und mitgelesen werden. Spionageabwehr 163 Daneben bedienen sich die Nachrichtendienste für ihre Spionage aber auch der neuen Kommunikationstechniken. Entwicklungen auf dem Gebiet der Kommunikationselektronik bieten schließlich fremden Nachrichtendiensten Ansatzpunkte, sich einen unbefugten Zugriff auf fremde Dateien und Computernetze zu verschaffen. Auch die neuesten Verschlüsselungsprogramme und Maßnahmen zum Schutz vor unerwünschten Zugriffen bieten keine völlige Sicherheit des Informationsaustausches. 6. Ausblick Die Ausforschungsbemühungen fremder Nachrichtendienste, ob zur Beschaffung von Know-how, um ihrem Land eigene Forschungsanstrengungen und Entwicklungskosten für fortschrittliche Technologien zu ersparen, oder zur Erlangung von sensitiven Gütern, werden in absehbarer Zeit nicht eingestellt werden. Für Staat, Wissenschaft und Wirtschaft ist es im Interesse ihrer Sicherheit und ihres Bestehens im Wettbewerb unerläßlich, zumindest Kernbereiche von Wissen und Erfahrung vor ungewolltem Zugang zu schützen. Gefordert sind an erster Stelle eigene technische, organisatorische und personelle Maßnahmen des Selbstschutzes. Ein wesentliches Instrument des personellen Geheimschutzes ist die Sicherheitsüberprüfung von Personen, die mit den Kernbereichen des schützenswerten Wissens in Berührung kommen und damit an sicherheitsempfindlichen Stellen tätig sind. Neben diesem Eigenschutz ist es im Interesse der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der weiteren Entwicklung von Wissenschaft und Wirtschaft in Konkurrenz zu anderen Staaten Aufgabe des Verfassungsschutzes, nachrichtendienstliche Tätigkeiten fremder Staaten aufzudecken. Erst dieses Zusammenspiel von EigenEigenschutz und schütz und Spionageabwehr durch den Verfassungsschutz gewährleiSpionageabwehr stet den bestmöglichen Schutz. 164 Organisierte Kriminalität 8. Abschnitt Organisierte Kriminalität 1. Aufgabe des Verfassungsschutzes Beitrag des VerDas Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz leistet seit dem fassungsschutzes 1. August 1994 einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Das Bayerische Verfassungsschutzgesetz weist dem Landesamt die Aufgabe zu, durch langfristig angelegte Beobachtung kriminelle Strukturen und Personen vor allem im Vorfeld konkreter Straftaten aufzuklären. Damit kann das Amt seine Mittel und Erfahrungen zur Aufklärung der Organisierten Kriminalität in Ergänzung der polizeilichen Arbeit einsetzen. 2. Beobachtungsschwerpunkte Die Erfahrungen der mittlerweile vierjährigen Beobachtung haben gezeigt, daß die langfristig angelegte Strukturaufklärung durch den Verfassungsschutz ein wichtiges Instrument ist, um konkrete Hinweise auf kriminelle Organisationen zu gewinnen. Die Aufklärung mündet oft in polizeiliche Ermittlungen. Schwerpunkt der Beobachtung sind nach wie vor Gruppen der sogenannten Ost-Mafia, zunehmend Beispiele aus jedoch auch asiatische Straftätergruppierungen. Beispiele aus der vier Jahren erfolgBeobachtungsarbeit des Bayerischen Landesamts für Verfassungsreicher Arbeit schütz: * Osteuropäische Alkoholund Zigarettenschmuggler Bei großangelegten polizeilichen Durchsuchungen im gesamten Bundesgebiet wurden 22 Personen überwiegend osteuropäischer Herkunft wegen illegalen Alkoholund Zigarettenhandels festgenommen. Dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz waren Personen, Institutionen und Firmen aus dem Kreis der Tatverdächtigen aus eigenen Strukturermittlungen bekannt geworden. Es hatte seine Erkenntnisse in die polizeilichen Ermittlungen eingebracht und seine Zugangsmöglichkeiten zu den Tatverdächtigen weiterhin zur Unterstützung der Arbeit der Polizei genutzt. Organisierte Kriminalität 165 Aus den polizeilichen Ermittlungen ging hervor, daß die Schmugglerorganisation zur Abwicklung ihrer illegalen Geschäfte mit Angehörigen ausländischer staatlicher Institutionen zusammenarbeitet. Hier konnten die langjährigen guten Verbindungen des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz zu Nachrichtendiensten anderer Länder genutzt werden. Dadurch war es möglich, die polizeilichen Ermittlungsergebnisse mit nachrichtendienstlichen Informationen anzureichern. * Albanischer Rauschgifthandel Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz konnte seine Erkenntnisse aus Strukturermittlungen in Albaner-Kreisen in ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren einbringen und so maßgeblich zur Aufklärung von Straftaten beitragen. Das Landesamt hatte festgestellt, daß ein Kosovo-Albaner, der im süddeutschen Raum größere Mengen Heroin und Kokain verteilt, mit dem Hauptbeschuldigten in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren identisch ist. Die weiteren Ermittlungen des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz bestätigten ihn als Kopf einer Gruppe von Albanern, die gewerblich und professionell mit größeren Mengen Rauschgift handelt. Im anschließenden Strafverfahren wurde der Hauptbeschuldigte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Aus dem Kreis der Albaner konnte das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz weitere Personen identifizieren, die insbesondere in München als Anlaufstelle der Drogenkuriere eingesetzt und für die Verwaltung und Weiterverteilung des Rauschgiftes zuständig waren. Ferner führten die Ermittlungen des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz zur Identifizierung einer in der OK-Hierarchie hochrangigen Person in einem benachbarten Bundesland. Sie zeichnete für die Organisation der Rauschgiftlieferungen aus der Schweiz nach München verantwortlich. Erkenntnisse aus der Beobachtung von fünf Personen aus der genannten Gruppe gab das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz zur weiteren Bearbeitung an die zuständigen OK-Dienststellen bzw. Staatsanwaltschaften in Bayern und Baden-Württemberg weiter. 166 Organisierte Kriminalität * Südeuropäische Waffenund Rauschgifthändler Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz führte, 1997 beginnend, im südbayerischen Raum über mehrere Monate hinweg Strukturermittlungen gegen südund südosteuropäische Personengruppen durch. In diesem Rahmen erhielt es Informationen über eine italienische Gruppierung. Durch operative Maßnahmen gelang es, eine Person in den Nahbereich der Tätergruppierung einzuschleusen. Durch die umfangreiche Aufklärungsarbeit des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz verdichteten sich die Anhaltspunkte, daß es sich bei dem Personenkreis um eine Organisation der Camorra handelte. Es erhärtete sich der Verdacht, daß die Gruppierung mit Waffen und Rauschgift handelte. Nach Bekanntwerden der ersten Straftaten sowie der Identifizierung der beteiligten Personen nahm das Amt mit der zuständigen OK-Dienststelle der Polizei Kontakt auf. Erkenntnisse des Verfassungsschutzes bestätigten und ergänzten die Informationen der Polizei und eröffneten dort neue Ermittlungsansätze. Durch die Zusammenführung aller Informationen konnte die zuständige OK-Dienststelle der Polizei strafprozessuale Maßnahmen veranlassen. Die Tatverdächtigen befinden sich in Untersuchungshaft. * Asiatische Mafia Für Vorfeldermittlungen baute das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz im Bereich der asiatischen Organisierten Kriminalität ein Quellennetz auf, das hauptsächlich Informationen über vietnamesische und chinesische Straftäter liefern soll. In langfristig angelegten Ermittlungen konnte das Amt feststellen, daß in Bayern Mitglieder verschiedener chinesischer Triaden aktiv sind. In Deutschland ist mit den meisten Mitgliedern die Triade Wo-Shing-Wo vertreten. Die Mehrzahl der bislang bekannt gewordenen Mitglieder lebt im Großraum Köln/Düsseldorf; auch in Bayern werden Mitglieder festgestellt. Auch Mitglieder der weltweit dominierenden Triaden 14 K und Sun Yee On und der Triade Wo-On-Lok sind in Bayern ansässig. Organisierte Kriminalität 167 Detailinformationen ergaben, daß an der Spitze jeder Triade in Deutschland ein oberster Führer steht, dem direkt eine Art Sekretär zur Seite gestellt ist. Befehle werden zumeist hierarchisch weitergegeben. Die vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz erkannten vietnamesischen Straftätergruppen sind anders als die chinesischen nicht streng hierarchisch strukturiert. Vietnamesische Straftäter sind vor allem bei Schleusungen sowohl an der bayrisch-tschechischen als auch an der sächsisch-tschechischen Grenze aktiv. Als neue Variante wurden mittlerweile auch direkte Schleusungen aus Vietnam mit Hilfe von Touristenvisa bekannt, die bei Auslandsvertretungen der Schengen-Staaten erschlichen wurden. Die Einreise in die Bundesrepublik erfolgt dabei vor allem über Frankreich. Teilweise werden derartige "Urlaubsreisen" auch durch staatliche Reisebüros in Vietnam organisiert. Eine Verwicklung staatlicher vietnamesischer Stellen wurde auch bei dem Unterlaufen des deutsch-vietnamesischen Abkommens zur Rückführung von Vietnamesen in ihr Heimatland bekannt. Durch die Bestechung von Mitarbeitern des vietnamesischen Innenministeriums können Vietnamesen ihre Abschiebung verhindern. Der Bundesrepublik Deutschland entsteht dadurch ein erheblicher finanzieller Schaden. Durch ein mittlerweile in Deutschland aufgebautes Netz ist es Vietnamesen darüber hinaus möglich, über die vietnamesische Botschaft echte und verfälschte Dokumente aller Art zu beschaffen. Auch dadurch kann eine Verlängerung des Aufenthaltsrechts erschlichen werden. 3. Erfolge der bisherigen Arbeit und Ausblick Die Aufklärungsarbeit des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz auf dem Gebiet der Organisierten Kriminalität seit mehr als vier Jahren hat sich bewährt. In dieser Zeit hat das Landesamt eine Vielzahl von Vorgängen in die Sachbearbeitung aufgenommen und in fast allen typischen Tätigkeitsfeldern der Organisierten Kriminalität Spuren verfolgt. Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz hat sich ausgezahlt. Der Verfassungsschutz ist aufgrund seiner BefugBesondere nisse und seiner Erfahrungen und Kenntnisse aus der Beobachtung Möglichkeiten extremistischer und nachrichtendienstlicher Bestrebungen besonders des Verfassungsgeeignet, Strukturen abgeschüttet arbeitender Organisationen wie schutzes der OK im Vorfeld von Straftaten aufzudecken. 168 Organisierte Kriminalität Der Verfassungsschutz kann schon früher tätig werden als die Polizei und damit Strukturen organisierter Straftäter aufklären, bevor eine konkrete Gefahr oder der Verdacht von Straftaten bestehen. Der Verfassungsschutz erhält vertrauliche Mitteilungen von Personen, die sich bei Offenbarung gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft der Strafverfolgung aussetzen würden. Der Verfassungsschutz unterliegt nicht dem Strafverfolgungszwang. Ihm gehen Informationen ausländischer Nachrichtendienste zu, die nur auf dieser Ebene ausgetauscht werden. Er kann auch Erkenntnisse mit OK-Bezug, die er aus seinen klassischen Beobachtungsfeldern wie der Spionageabwehr oder der Beobachtung des Extremismus gewinnt, einbringen. Die Erfolge des bayerischen Modells sollten auch den Bund und die anderen Länder von der Notwendigkeit überzeugen, in Zukunft die Organisierte Kriminalität im Verbund aller Verfassungsschutzbehörden zu bekämpfen. Ihre bundesweite Beobachtung mit dem dann Bundesweite umfassenden Informationsaustausch und konzertierten Ermittlungen Zusammenarbeit eröffnet erhebliche Möglichkeiten für eine bessere Bekämpfung der als Ziel Organisierten Kriminalität. Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) 169 Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1997 (GVB1 S. 70, BayRS 12-1-1) Geändert durch SS 2 des Gesetzes zur Anpassung des Bayerischen Landesrechts an Art. 13 des Grundgesetzes vom 10. Juli 1998 (GVB1 S. 383) I. Abschnitt - unter Anwendung von Gewalt oder durch entspreOrganisation und Aufgaben chende Drohung oder des Verfassungsschutzes - unter Einflußnahme auf Politik, Verwaltung, Justiz, Medien oder Wirtschaft. Art. 1 Organisation des Verfassungsschutzes, (4) 'Das Landesamt für Verfassungsschutz ist Verhältnis zur Polizei eine dem Staatsministerium des Innern unmittelbar (1) 'Zum Schutz der freiheitlichen demokratischen nachgeordnete Behörde. 2Das Landesamt und DienstGrundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des stellen der Polizei dürfen einander nicht angegliedert Bundes und der Länder besteht in Bayern ein Landeswerden. 'Dem Landesamt für Verfassungsschutz amt für Verfassungsschutz. 2Es dient auch dem Schutz steht ein Weisungsrecht gegenüber Dienststellen der vor Organisierter Kriminalität. Polizei oder die Befugnis zu polizeilichen Maßnahmen nicht zu. (2) 'Freiheitliche demokratische Grundordnung nach Absatz 1 ist eine Ordnung, die unter Ausschluß Art. 2 jeglicher Gewaltund Willkürherrschaft eine rechtsZuständigkeit staatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der (1) 'Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit gesetzlich festgelegten Aufgaben zu erfüllen. 2Dazu darstellt. 2Zu den grundlegenden Prinzipien dieser gehört auch die Zusammenarbeit Bayerns mit dem Ordnung gehören mindestens: Die Achtung vor den im Bund und den anderen Ländern in Angelegenheiten des Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem Verfassungsschutzes. vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, (2) Verfassungsschutzbehörden der anderen Länder die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigdürfen in Bayern nur im Einvernehmen mit dem Lankeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, desamt für Verfassungsschutz nach Maßgabe dieses das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für Gesetzes tätig werden. alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Art. 3 Aufgaben (3) Organisierte Kriminalität ist die von Gewinnoder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung (1) 'Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von Aufgabe, erheblicher Bedeutung für die Rechtsordnung sind, 1. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetdurch mehr als zwei Beteiligte, die auf längere oder zes, die gegen die freiheitliche demokratische unbestimmte Dauer arbeitsteilig tätig werden Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des - unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnBundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine licher Strukturen oder ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung 170 Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) verfassungsmäßiger Organe des Bundes oder eines 2. nach Maßgabe des Art. 14, insbesondere in EinbürLandes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, gerungsund Ordensverfahren zur Verleihung des 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland Tätigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes - mit Ausnahme der Verdienstmedaille - und des für eine fremde Macht, Bayerischen Verdienstordens, sowie nach Art. 15. 3. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder II. Abschnitt darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärAllgemeine Befugnisse und Datenverarbeitung tige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, Art. 4 4. Bestrebungen und Tätigkeiten der Organisierten Allgemeine Befugnisse Kriminalität im Geltungsbereich des Grundgesetzes (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf zur zu beobachten; solche Bestrebungen und Tätigkeiten Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz die dazu können von Gruppierungen oder Einzelpersonen auserforderlichen Informationen einschließlich personengehen. 2Das Landesamt hat in Erfüllung dieser Aufgabe bezogener Daten auch ohne Kenntnis der betroffenen Informationen, insbesondere sachund personenbezoGruppierung oder Person erheben und in Akten und gene Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen über solDateien verarbeiten, diese Informationen nutzen sowie che Bestrebungen oder Tätigkeiten zu sammeln und aus Akten und Dateien übermitteln, soweit nicht nachauszuwerten. 'Die notwendige Koordinierung mit den folgend besondere Bestimmungen gelten. anderen Sicherheitsbehörden und den Strafverfolgungsbehörden wird in Richtlinien des Staatsministeriums (2) 'Die Befugnisse des Landesamts für Verfasdes Innern im Einvernehmen mit dem Staatsministerium sungsschutz bei der Mitwirkung nach Art. 3 Abs. 2 der Justiz geregelt. "Über diese Richtlinien wird die Nr. 1 sind im Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom Parlamentarische Kontrollkommission gemäß Art. 20 27. Dezember 1996 (GVB1 S. 509) geregelt; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 unterrichtet. Abs. 1 Satz 4 bleibt unberührt. TJas Landesamt für Verfassungsschutz darf, soweit gesetzlich nichts anderes (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die bestimmt ist, an einer Überprüfung nach Art. 3 Abs. 2 Aufgabe, Nr. 2 nur mitwirken und nach Art. 3 Abs. 3 Nr. 1 nur 1. nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes Auskunft erteilen, wenn die betroffene Person der an der Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen Durchführung der Überprüfung zugestimmt hat; werim öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige den der Ehegatte oder die Person, mit der die betrofTatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anverfene Person in eheähnlicher oder gleichgeschlechtlicher traut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder Gemeinschaft lebt, in die Überprüfung mit einbezogen, ihn sich verschaffen können, so ist auch deren Zustimmung erforderlich. 2. an der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an (3) ' Sind für die Erfüllung einer Aufgabe verschiesicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder dene Maßnahmen geeignet, so hat das Landesamt für verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt Verfassungsschutz diejenige zu wählen, die die betrofsind oder beschäftigt werden sollen, fene Gruppierung oder Person voraussichtlich am 3. an technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz wenigsten beeinträchtigt. 2Eine Maßnahme unterbleibt, von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen, wenn sie einen Nachteil herbeiführt, der erkennbar die im öffentlichen Interesse geheimhaltungsaußer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. bedürftig sind, gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte Art. 5 mitzuwirken. Erhebung personenbezogener Daten 'Das Landesamt für Verfassungsschutz darf perso(3) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die nenbezogene Daten erheben, soweit das zur Erfüllung Aufgabe, amtliche Auskünfte zu erteilen seiner Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlich ist. ! 1. im Rahmen der Überprüfung der Verfassungstreue Zur Erfüllung seiner Aufgaben nach Art. 3 Abs. 3 von Personen, die sich um Einstellung in den öffentNr. 1 darf das Landesamt für Verfassungsschutz persolichen Dienst bewerben, nenbezogene Daten jedoch nur im Rahmen von Nach- Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) 171 ermittlungen erheben, soweit das zur Überprüfung von SS 1 Abs. 1 und SS 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Informationen erforderlich ist, die bei den VerfassungsBeschränkung des Brief-, Postund Fernmeldeschutzbehörden bereits vorliegen. geheimnisses (Gesetz zu Art. 10 Grundgesetz) vom 13. August 1968 (BGBl I S. 949) in der jeweils gelArt. 6 tenden Fassung vorliegen oder Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel 2. tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht vorliegen, daß jemand Bestrebungen nach Art. 3 Abs. 1 (1) 'Zur Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem Satz 1 Nrn. 1 oder 3 durch die Planung oder BegeGesetz darf das Landesamt für Verfassungsschutz auch hung von Straftaten nach SSSS 129, 130 oder 131 des nachrichtendienstliche Mittel anwenden. 2Sie dienen Strafgesetzbuchs (StGB) verfolgt oder der verdeckten Informationsgewinnung und der Sicherheit des Landesamts für Verfassungsschutz und seiner 3. tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht besteMitarbeiter. 'Nachrichtendienstliche Mittel sind Maßhen, daß jemand Bestrebungen oder Tätigkeiten nahmen zur Tarnung, der Einsatz geheimer Mitarbeiter nach Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 durch die Planung und andere Maßnahmen, die verbergen sollen, daß das oder Begehung von Straftaten nach SS 100a der StrafLandesamt für Verfassungsschutz Informationen erprozeßordnung (StPO), SSSS 261, 263 bis 265, 265b, hebt. 4Bei Sicherheitsüberprüfungen (Art. 3 Abs. 2 266, 267 jbis 273, 331 bis 334 StGB oder SS 92 Nrn. 1 und 2) darf das Landesamt für VerfassungsAbs. 2 des Ausländergesetzes (AuslG) verfolgt schutz nur das nachrichtendienstliche Mittel der Tarnung von Mitarbeitern anwenden. und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. 2Der ver(2) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf perdeckte Einsatz besonderer technischer Mittel darf sich sonenbezogene Daten nach Art. 5 durch Anwendung nur gegen den Verdächtigen oder gegen Personen richnachrichtendienstlicher Mittel erheben, wenn ten, von denen auf Grund von Tatsachen anzunehmen ist, daß sie für den Verdächtigen bestimmte oder von 1. tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder ihm herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder Tätigkeiten nach Art. 3 Abs. 1 vorliegen oder auf weitergeben oder daß der Verdächtige sich in ihrer diese Weise Erkenntnisse über Nachrichtenzugänge Wohnung aufhält. 'Die Anordnung des Einsatzes begewonnen werden können oder sonderer technischer Mittel nach Satz 1 trifft der Rich2. das zur Abschirmung der Mitarbeiter, Einrichtungen, ter 4Bei Gefahr im Verzug kann der Präsident des Gegenstände und Nachrichtenzugänge des Landesamts Landesamts für Verfassungsschutz einen Einsatz nach für Verfassungsschutz gegen sicherheitsgefährdende Satz 1 anordnen; eine richterliche Entscheidung ist oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderlich ist. unverzüglich nachzuholen. sDie Anordnungen sind auf längstens drei Monate zu befristen; Verlängerungen um jeweils nicht mehr als drei weitere Monate sind auf (3) 'Personenbezogene Daten dürfen durch AnwenAntrag zulässig, soweit die Voraussetzungen der dung nachrichtendienstlicher Mittel nur erhoben werAnordnung fortbestehen. "Liegen die Voraussetzungen den, wenn die Daten nicht auf eine andere geeignete der Anordnung nicht mehr vor oder ist der verdeckte Weise gewonnen werden können, die die betroffene Einsatz technischer Mittel zur Informationsgewinnung Person weniger beeinträchtigt. 2Die Anwendung nachnicht mehr erforderlich, so ist die Maßnahme unverrichtendienstlicher Mittel darf nicht erkennbar außer züglich zu beenden. 'Der Vollzug der Anordnung erfolgt Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverunter Aufsicht eines Bediensteten des Landesamts für halts stehen. 'Sie ist unverzüglich zu beenden, wenn ihr Verfassungsschutz, der die Befähigung zum Richteramt Zweck erreicht ist oder sich ergibt, daß er nicht oder hat. "Erkenntnisse und Unterlagen, die durch Maßnahnicht auf diese Weise erreicht werden kann. men nach Satz 1 gewonnen wurden, dürfen zur Verfolgung und Erforschung der dort genannten Bestrebun(4) 'Der verdeckte Einsatz besonderer technischer gen oder Tätigkeiten sowie nach Maßgabe des SS 7 Abs. 3 Mittel zur Informationsgewinnung im Schutzbereich des Gesetzes zu Art. 10 Grundgesetz verwendet werden. des Art. 13 des Grundgesetzes in Abwesenheit einer für "Für die Speicherung und Löschung der durch Maßnahdie Verfassungsschutzbehörde tätigen Person ist unter men nach den Absätzen 4 und 5 erlangten personenbesonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der Verbezogenen Daten sowie die Entscheidung über die hältnismäßigkeit gemäß Absatz 3 nur zulässig, wenn nachträgliche Information der von Maßnahmen nach 1. die materiellen Voraussetzungen für einen Eingriff Absatz 4 Betroffenen gelten SS 7 Abs. 4 und SS 5 Abs. 5 in das Brief-, Postoder Fernmeldegeheimnis nach des Gesetzes zu Art. 10 Grundgesetz entsprechend. 172 Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) (5) 'Der verdeckte Einsatz besonderer technischer Jahre nach dem Verhalten zu löschen, es sei denn, daß Mittel im Schutzbereich des Art. i 3 des Grundgesetzes weitere Erkenntnisse im Sinn des Art. 3 Abs. 1 angefalausschließlich zum Schutz der für den Verfassungsschutz len sind. 'Personenbezogene Daten über das Verhalten in diesem Bereich tätigen Personen bedarf der Geneheiner Person nach Vollendung des 16. und vor Vollendung migung des Präsidenten des Landesamts für Verfasdes 18. Lebensjahres sind zwei Jahre nach dem Verhalten sungsschutz oder eines von ihm bestellten Beauftragauf die Erforderlichkeit der Speicherung in Dateien zu ten.2Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten überprüfen und spätestens fünf Jahre nach dem VerhalErkenntnisse zu Zwecken der Gefahrenabwehr ist nur ten zu löschen, es sei denn, daß weitere Erkenntnisse im zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme Sinn des Art. 3 Abs. 1 angefallen sind über ein Verhalten richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzug ist die nach Eintritt der Volljährigkeit. 4FUr Akten, die zu einer richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen. minderjährigen Person geführt werden, gelten die vorstehenden Prüfungsund Löschungsfristen entsprechend. (6) 'Zuständiges Gericht zur Entscheidung nach den Absätzen 4 und 5 ist das Amtsgericht am Sitz des Lan(3) Das Laridesamt für Verfassungsschutz hat die desamts für Verfassungsschutz. Tür das Verfahren gelDauer der Speicherung in Dateien und in Akten, die zu ten die Vorschriften des Gesetzes über die Angelegeneiner bestimmten Person geführt werden, auf das Maß heiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend. festzulegen, das zur Erfüllung seiner Aufgabe nach diesem Gesetz erforderlich ist. (7) 'Die Staatsregierung unterrichtet den Landtag jährlich über die nach Absatz 4 und, soweit richterlich (4) Werden Bewertungen über Betroffene gespeiüberprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 angeordneten chert, muß erkennbar sein, wer die Bewertung vorgeMaßnahmen. !Ein vom Landtag gewähltes Gremium nommen hat und wo die Informationen gespeichert übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarisind, die der Bewertung zugrunde liegen. sche Kontrolle aus. (8) Die Zulässigkeit von Maßnahmen nach dem Art. 8 Gesetz zu Art. 10 Grundgesetz bleibt unberührt. Berichtigung und Löschen von Daten (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die in Art. 7 Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu Speicherung und Veränderung berichtigen, wenn sie unrichtig sind; in Akten, die personenbezogener Daten zu einer bestimmten Person geführt werden, ist dies zu vermerken. (1) 'Das Landesamt für Verfassungsschutz darf zur Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz perso(2) ' Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die in nenbezogene Daten in Dateien speichern und veränDateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu dern, wenn löschen, wenn ihre Speicherung nach Art. 7 unzulässig 1. tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder war oder ihre Kenntnis für die Erfüllung seiner gesetzTätigkeiten nach Art. 3 Abs. 1 vorliegen oder lich festgelegten Aufgaben nicht mehr erforderlich ist; 2. dies für die Erforschung und Bewertung von BestreAkten, die zu einer bestimmten Person geführt werden, bungen oder Tätigkeiten nach Art. 3 Abs. 1 erfordersind unter diesen Voraussetzungen zu vernichten. 2Ob lich ist oder die Voraussetzungen der Löschung und Vernichtung nach Satz 1 vorliegen, ist bei jeder Einzelfallbearbei3. das Landesamt für Verfassungsschutz nach Art. 3 tung und nach festgesetzten Fristen zu entscheiden. Abs. 2 Nrn. 2 und 3 an Überprüfungen mitwirkt. 'Die Löschung oder Vernichtung unterbleibt, wenn 2 In den Fällen des Art. 3 Abs. 3 Nr. 1 dürfen personenGrund zu der Annahme besteht, daß durch sie bezogene Daten in Dateien nur gespeichert werden, schutzwürdige Interessen der betroffenen Person beeinwenn tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder trächtigt würden. 4In diesem Fall sind die Daten zu Tätigkeiten nach Art. 3 Abs. 1 vorliegen. sperren; sie dürfen nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person übermittelt werden. (2) 'Personenbezogene Daten über das Verhalten einer Person vor Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen nicht (3) 'Für die Archivierung gelten die Vorschriften in Dateien gespeichert werden.2 Personenbezogene Daten des Bayerischen Archivgesetzes. 2Die Anbletungsüber das Verhalten einer Person nach Vollendung des pflicht bestimmt sich nach Maßgabe der nach Art. 6 14. und vor Vollendung des 16. Lebensjahres sind zwei Abs. 2 BayArchivG abzuschließenden Vereinbarung. Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) 173 Art. 9 (2) Soweit eine Person einer SicherheitsüberprüErrichtungsanordnung fung nach Art. 3 Abs. 2 unterzogen wird oder zu einer Person Auskunft nach Art. 3 Abs. 3 Nr. 1 erteilt wird, (1) 'Für den erstmaligen Einsatz einer automatisierhat diese Person abweichend von Absatz 1 einen ten Datei, in der personenbezogene Daten verarbeitet Anspruch auf Auskunft über die Daten des Landesamts werden, hat das Landesamt für Verfassungsschutz in für Verfassungsschutz, die es im Rahmen der Erfüllung einer Errichtungsanordnung, die der Zustimmung des dieser Aufgaben übermittelt hat. Staatsministeriums des Innern bedarf, festzulegen: (3) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit 1. Bezeichnung der Datei, 1. eine Gefährdung der Erfüllung der Aufgaben nach 2. Zweck der Datei, Art. 3 durch die Auskunftserteilung zu besorgen ist, 3. Betroffener Personenkreis, 2. durch die Auskunftserteilung naehrichtendienstliche 4. Art der zu speichernden Daten, Zugänge gefährdet sein können oder die Ausfor5. Eingabeberechtigung, schung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Landesamts für Verfassungsschutz zu 6. Zugangsberechtigung, befürchten ist, 7. Regelmäßige Übermittlungen, 3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden 8. Überprufungsfristen, Speicherungsdauer, oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes 9. Protokollierung des Abrufs. Nachteile bereiten würde oder 2 Nach der Zustimmung des Staatsministeriums des 4. die Information oder die Tatsache der Speicherung Innern ist die Errichtungsanordnung dem Landesbeaufnach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen tragten für den Datenschutz unverzüglich mitzuteilen. nach, insbesondere wegen der überwiegenden 'Entsprechendes gilt für wesentliche Änderungen des berechtigten Interessen eines Dritten, geheimgehalVerfahrens. ten werden muß. (2) Die Zustimmung des Staatsministeriums des (4) 'Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf Innern darf nur erteilt werden, wenn die Speicherung keiner Begründung. 2Wird die Auskunftserteilung abgepersonenbezogener Daten auf das erforderliche Maß lehnt, ist der Betroffene auf die Rechtsgrundlage für beschränkt ist. das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, daß er sich hinsichtlich der Verarbeitung personenbezo(3) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat in angener Daten an den Landesbeauftragten für den Datengemessenen Abständen die Notwendigkeit der Weiterschutz wenden kann. 'Dem Landesbeauftragten für den führung oder Änderung seiner Dateien zu prüfen. Datenschutz ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen, soweit nicht das Staatsministerium des Innern im EinArt. 10 zelfall feststellt, daß dadurch die Sicherheit des Bundes Geltung des Bayerischen Datenschutzgesetzes oder eines Landes gefährdet würde. Mitteilungen des Landesbeauftragten an den Betroffenen dürfen keine Bei der Erfüllung der gesetzlich festgelegten AufRückschlüsse auf den Kenntnisstand des Landesamts gaben durch das Landesamt für Verfassungsschutz finfür Verfassungsschutz zulassen, sofern dieses nicht den die Art. 10 bis 13, 15 bis 23 und 26 bis 28 des einer weitergehenden Auskunft zustimmt. Bayerischen Datenschutzgesetzes keine Anwendung. Art. 11 III. Abschnitt Auskunftserteilung Übermittlungsregelungen (1) 'Ein Anspruch auf Auskunft über die beim LanArt. 12 desamt für Verfassungsschutz in Dateien oder Akten Informationsübermittlung gespeicherten Informationen besteht nicht. 2Hat eine an das Landesamt für Verfassungsschutz Person ein besonderes Interesse an einer Auskunft über ohne Ersuchen die zu ihrer Person gespeicherten Daten, so entscheidet das Landesamt für Verfassungsschutz nach pflicht(1) Die Behörden, Gerichte hinsichtlich ihrer Regigemäßem Ermessen über das Auskunftsbegehren. ster, Gebietskörperschaften und andere der staatlichen 174 Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) Aufsicht unterstehenden juristischen Personen des Dateien den Zweck der Maßnahme gefährden, einen öffentlichen Rechts sowie sonstige öffentliche Stellen übermäßigen Aufwand erfordern oder das Persönlichdes Freistaats Bayern haben von sich aus dem Landeskeitsrecht des Betroffenen unnötig beeinträchtigen würamt für Verfassungsschutz die ihnen bei Erfüllung ihrer de. 2Über die Einsichtnahme in amtlich geführte DateiAufgaben bekanntgewordenen Informationen zu überen hat das Landesamt für Verfassungsschutz einen mitteln, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür besteNachweis zu fuhren, aus dem der Zweck und die eingehen, daß die Übermittlung für die Erfüllung der Aufsehene Datei hervorgehen; die Nachweise sind gesongaben des Landesamts für Verfassungsschutz nach Art. 3 dert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu Abs. 1 oder entsprechender Aufgaben auf Grund eines sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr Gesetzes nach Art. 73 Nr. 10 Buchst, b oder c des ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. Grundgesetzes erforderlich sein kann. (3) 'Hält eine in Art. 12 Abs. 1 genannte öffentliche (2) 'Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die Stelle das Ersuchen nach Absatz 1 oder die Einsichtübermittelten Informationen nach ihrem Eingang unnahme nach Absatz 2 für unzulässig, so teilt sie das verzüglich darauf zu überprüfen, ob sie für die Erfüldem Landesamt für Verfassungsschutz mit. 2 Besteht lung seiner in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderdieses auf dem Ersuchen oder der Einsichtnahme, so lich sind. 2Ergibt die Prüfung, daß sie nicht erforderlich entscheidet darüber die oberste fachliche Aufsichtssind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten. behörde, die für die ersuchte Stelle zuständig ist. 'Die Vernichtung kann unterbleiben, wenn die Trennung von anderen Informationen, die zur Erfüllung der (4) Art. 12 Abs. 2 gilt entsprechend. Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand erfolgen kann; in diesem Fall dürArt. 14 fen die nicht erforderlichen Informationen nicht verPersonenbezogene Datenübermittlung wendet werden. durch das Landesamt für Verfassungsschutz (1) 'Das Landesamt für Verfassungsschutz darf perArt. 13 sonenbezogene Daten an öffentliche Stellen übermitteln, Informationsübermittlung wenn das zur Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem an das Landesamt für Verfassungsschutz Gesetz erforderlich ist oder wenn die öffentliche Stelle auf Ersuchen die Daten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen (1) 'Die in Art. 12 Abs. 1 genannten öffentlichen Grundordnung oder sonst für Zwecke der öffentlichen Stellen haben dem Landesamt für Verfassungsschutz Sicherheit einschließlich der Strafverfolgung benötigt. 2 auf dessen Ersuchen die ihnen bei Erfüllung ihrer AufGleiches gilt, wenn der Empfänger die personenbezogaben bekanntgewordenen Informationen zu übermitgenen Daten zur Erfüllung anderer ihm zugewiesener teln, soweit das zur Erfüllung der Aufgaben des LanAufgaben benötigt, sofern er dabei auch zum Schutz der desamts für Verfassungsschutz nach diesem Gesetz freiheitlichen demokratischen Grundordnung beizutragen erforderlich ist. 2Das Landesamt für Verfassungsschutz oder Gesichtspunkte der öffentlichen Sicherheit oder darf Ersuchen nach Satz 1 nur stellen, wenn die Inforauswärtige Belange zu würdigen hat. 'Der Empfänger mation auf andere Weise nur mit übermäßigem Aufdarf die übermittelten Daten, soweit gesetzlich nichts wand oder nur durch eine die betroffene Gruppierung anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck verwenden, zu oder Person stärker belastende Maßnahme gewonnen dem sie ihm übermittelt wurden, es sei denn, daß das werden kann. 'Das Landesamt für Verfassungsschutz Landesamt für Verfassungsschutz einer anderen Verwenhat Ersuchen zu begründen, es sei denn, daß eine Bedung für Zwecke nach den Sätzen 1 und 2 zugestimmt gründung dem Schutz der betroffenen Gruppierung hat. 4Satz 1 gilt auch für die Übermittlung personenoder Person zuwiderläuft oder den Zweck der Maßnahbezogener Daten innerhalb des Landesamts für Verme gefährden würde. 4Es hat die Ersuchen aktenkundig fassungsschutz. zu machen. (2) 'Das Landesamt für Verfassungsschutz darf (2) 'Das Landesamt für Verfassungsschutz darf Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte im Rahmen Akten anderer öffentlicher Stellen und amtlich geführte von Art. 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen Dateien unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 einzwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über sehen, soweit das zur Erfüllung seiner Aufgaben nach die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der diesem Gesetz erforderlich ist und die sonstige ÜberBundesrepublik Deutschland stationierten ausländimittlung von Informationen aus den Akten oder den schen Streitkräfte vom 3. August 1959 (BGBl II 1961 Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) 175 S. 1183) personenbezogene Daten übermitteln. 2Der Art. 16 Empfänger ist darauf hinzuweisen, daß die übermittelNachberichtspflicht ten Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie ihm übermittelt wurden. Erweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer Übermittlung durch das Landesamt für Verfassungs(3) 'Das Landesamt für Verfassungsschutz darf perschutz als unvollständig oder unrichtig, sind sie unversonenbezogene Daten an öffentliche Stellen außerhalb züglich gegenüber dem Empfänger zu berichtigen, des Geltungsbereichs des Grundgesetzes sowie an wenn das zur Wahrung schutzwürdiger Interessen der überoder zwischenstaatliche öffentliche Stellen überbetroffenen Person erforderlich ist. mitteln, wenn die Übermittlung zur Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz oder zur Wahrung Art. 17 erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfängers erforÜbermittlungsverbote derlich ist. 2Die Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder (1) Die Übermittlung von Informationen durch das überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffeLandesamt für Verfassungsschutz nach den Art. 4 und nen Person entgegenstehen. 'Sie ist aktenkundig zu 14 hat zu unterbleiben, wenn machen. "Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, daß 1. erkennbar ist, daß unter Berücksichtigung der Art die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwendet der Informationen und ihrer Erhebung das werden dürfen, zu dem sie ihm übermittelt wurden. schutzwürdige Interesse der Betroffenen das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegt, oder (4) 'Personenbezogene Daten dürfen an andere Empfänger als öffentliche Stellen nicht übermittelt 2. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern. werden, es sei denn, daß dies zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder der Sicher(2) Besondere Rechtsvorschriften, die Informationsheit des Bundes oder eines Landes erforderlich ist und übermittlungen zulassen oder verbieten, bleiben undas Staatsministerium des Innern seine Zustimmung berührt. erteilt hat; die Zustimmung kann auch für eine Mehrzahl von gleichartigen Fällen vorweg erteilt werden. IV. Abschnitt 2 Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die ÜberParlamentarische Kontrolle mittlung aktenkundig zu machen. 'Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwenden, Art. 18 zu dem sie ihm übermittelt wurden. 4Das Landesamt Parlamentarische Kontrollkommission für Verfassungsschutz hat den Empfänger darauf hinzuweisen. (1) 'Die Staatsregierung unterliegt hinsichtlich der Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz der (5) 'Übermittlungspflichten nach bundesrechtKontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommislichen Vorschriften bleiben unberührt. 2Das Landesamt sion. 2Die Rechte des Landtags und seiner Ausschüsse für Verfassungsschutz kann andere Verfassungsschutzbleiben unberührt. behörden auch dadurch unterrichten, daß es diesen den Abruf von Daten im automatisierten Verfahren ermög(2) 'Die Parlamentarische Kontrollkommission licht, soweit deren gesetzliche Aufgaben identisch besteht aus fünf Mitgliedern. 2Die Mitglieder der Parlasind. mentarischen Kontrollkommission werden zu Beginn jeder neuen Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte Art. 15 gewählt. 'In gleicherweise wird für jedes Mitglied ein Unterrichtung der Öffentlichkeit Stellvertreter gewählt. 4 Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags auf sich ver'Das Staatsministerium des Innern und das Landeseint. amt für Verfassungsschutz unterrichten die Öffentlichkeit über Bestrebungen und Tätigkeiten nach Art. 3 (3) 'Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder Abs. 1. 2Dabei dürfen der Öffentlichkeit personenbezoseiner Fraktion aus, so verliert es seine Mitgliedschaft gene Daten bekanntgegeben werden, wenn das Interesin der Parlamentarischen Kontrollkommission; Absatz 4 se der Öffentlichkeit an der Unterrichtung das schutzbleibt unberührt. 2Für dieses Mitglied ist unverzüglich würdige Interesse der betroffenen Person an der Wahein neues Mitglied zu wählen; das gleiche gilt, wenn rung ihrer Anonymität überwiegt. ein Mitglied aus der Parlamentarischen Kontrollkom- 176 Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) mission ausscheidet. -Die Sätze 1 und 2 gelten entspreV. Abschnitt chend für die Stellvertreter. Schlußvorschriften (4) Die Parlamentarische Kontrollkommission übt Art. 21 ihre Tätigkeit auch über das Ende der Wahlperiode des Erfüllung bundesrechtlicher Aufgaben Landtags solange aus, bis der nachfolgende Landtag eine neue Parlamentarische Kontrollkommission geZur Erfüllung von Aufgaben auf Grund eines Gesetwählt hat. zes nach Art. 73 Nr. 10 Buchst, b und c des Grundgesetzes stehen dem Landesamt für Verfassungsschutz Art. 19 die Befugnisse zu, die es zur Erfüllung der entspreGeheimhaltung chenden Aufgaben nach diesem Landesgesetz hat. (1) 'Die Beratungen der Parlamentarischen KontrollArt. 22 kommission sind geheim. : Die Mitglieder und ihre StellEinschränkung von Grundrechten vertreter sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit in der ParlaAuf Grund dieses Gesetzes kann das Grundrecht mentarischen Kontrollkommission bekanntgeworden der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 des sind. 'Dies gilt auch für die Zeit nach ihrem AusscheiGrundgesetzes und Art. 106 Abs. 3 der Verfassung einden aus der Parlamentarischen Kontrollkommission. geschränkt werden. (2) 'Die Parlamentarische Kontrollkommission tritt Art. 23 mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. 2Jedes Änderung des Gesetzes zur Ausführung Mitglied kann die Einberufung der Parlamentarischen des Gesetzes zu Art. 10 Grundgesetz Kontrollkommission verlangen. 'Die Parlamentarische Kontrollkommission wählt einen Vorsitzenden und desDas Gesetz zur Ausführung des Gesetzes zu Art. 10 sen Stellvertreter und gibt sich eine Geschäftsordnung. Grundgesetz (AGG 10) vom 11. Dezember 1984 (GVB1 S. 522, BayRS 12-2-1) wird wie folgt geändert: Art. 20 1. Art. 2 Abs. 3 Satz 6 erhält folgende Fassung: Rechte der Parlamentarischen Kontrollkommission "'Die Kommission gibt sich eine Geschäftsordnung, und Berichtspflicht der Staatsregierung die der Zustimmung der Parlamentarischen Kontrollkommission für die Angelegenheiten des Verfas(1) 'Die Staatsregierung unterrichtet die Parlamensungsschutzes bedarf." tarische Kontrollkommission umfassend über die allge2. In Art. 3 werden die Worte "den für Sicherheitsmeine Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz fragen zuständigen Ausschuß des Landtags" durch und über Vorgänge von besonderer Bedeutung. 2Die die Worte "die Parlamentarische Kontrollkommission Staatsregierung berichtet zu einem konkreten Thema für die Angelegenheiten des Verfassungsschutzes" aus dem Aufgabenbereich des Landesamts für Verfasersetzt. sungsschutz, sofern die Parlamentarische Kontrollkommission dies wünscht. Art. 24 Inkrafttreten (2) Zeit, Art und Umfang der Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission werden unter 'Dieses Gesetz tritt am 1. November 1990 in Kraft.* Beachtung des notwendigen Schutzes des Nachrichten^Gleichzeitig treten außer Kraft: zugangs durch die politische Verantwortung der Staats1. Das Gesetz über die Errichtung eines Landesamts regierung bestimmt. für Verfassungsschutz (BayRS 12-1-1), (3) 'Die Kontrolle der Durchführung des Gesetzes 2. Art. 8 Abs. 2 Nr. 5 des Bayerischen Datenschutzzu Art. 10 Grundgesetz bleibt der in Art. 2 des Gesetzes gesetzes (BayRS 204-1-1). zur Ausführung des Gesetzes zu Art. 10 Grundgesetz (AGG 10) genannten Kommission nach den dortigen Bestimmungen vorbehalten ; Der Parlamentarischen * Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der Kontrollkommission ist auf Anforderung, mindestens ursprunglichen Fassung vom 24. August 1990 (GVB1 S.323). Der aber einmal im Jahr, der Bericht nach Art. 3 AGG 10 zu Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich erstatten. aus den jeweiligen Änderungsgesetzen. Sachwortregister 177 Sachwortregister ABLE 157 Castel del Monte Verlag 66 Aktion deutsches Radio und Fernsehen (ARF) 38 Courage 88 Aktion Oder-Neiße (AKON) 38 CRIMINON 158 Anti-Antifa-Bewegung 48 Antifa Jugendinfo 97 Dänische Nationalsozialistische Bewegung (DNSB) 51 Antifa Kritik & Kampf (AKK) 95 Das Freie Forum 42 antifa-rundschau 111 Demokratische Front für die Befreiung Antifaschistische Aktion München 141 Palästinas (DFLP) (AA München) 97 Denk mit! 66 Antifaschistisches Aktionsbündnis Bayern 94 Denk mit!-Verlag 66 Antifaschistische Aktion Passau (AA Passau) 95 Der Aktivist 34 Antifaschistische Aktion/Bundesweite Organisation (AA/BO) 94 Der neue Republikaner 24 94 Der Scheinwerfer 66 Antifaschistische Jugendfront (AJF) Deutsche Geschichte 66 Antifaschistische Jugendfront München-Laim 97 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 83 Antifaschistisches Aktionsbündnis Deutsche Kulturgemeinschaft (DKG) 42 Nürnberg 112 Deutsche Liga für Volk und Heimat (DLVH) 41 Antiimperialistischer Widerstand (AIW) 106 Deutsche National-Zeitung (DNZ) 36 Arbeiterbund für den Wiederaufbau Deutsche Stimme (DS) 30 der KPD (AB) 88 Deutsche Stimme EXTRA 30 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) . 129 Deutsche Volksunion (DVU) 36 Arbeitsgemeinschaft Autonome Gruppen Deutsche Volksunion e.V. 65 in und bei der PDS 76 Deutsche Wochen-Zeitung (DWZ) 36 Arbeitsgemeinschaft Junge Genossinnen in und bei der PDS (AG Junge Genossinnen) 78 Deutscher Bund (DB) 65 Artgemeinschaft 43 Deutscher Schutzbund für Volk und Kultur 38 Autonome 91 Deutsches Kolleg (DK) 66 Devrimci Sol 125 Autonome Antifa (M) 95 Dianetik nach L. Ron Hubbard 145 Die Artgemeinschaft - Germanische barricada 97 Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Befreiungsarmee von Kosovo (UCK) 140 Lebensgestaltung (Artgemeinschaft) 43 Befreite Zonen 48 Die Freunde im Ausland (DFiA) 62 Bewaffnete Islamische Gruppe (GIA) 137 Die Republikaner (REP) 24 Bolschewistische Partei NordDISPUT 110 kurdistan/Türkei (BP-KK/T) 144 Djama'a Islamiya 137 Büro für direkte Einmischung 79 Druckschriftenund Zeitungsverlag GmbH Burgpost 65 (DSZ-Verlag) 44 178 Sachwortregister Ehrenbund Rudel - Gemeinschaft zum Hizb Allah 138 Schutz der Frontsoldaten 38 Huttenbriefe 42 Erfurter Gruppe München 80 Europäische Frontzentrale (ACM) der PKK 131 Info-Läden der Autonomen 96 Initiative für Ausländerbegrenzung (l.f.A.) 38 Faustrecht 161 Institute for Historical Review (IHR) 62 Föderation der Arbeiter aus der Türkei Internationale Islamische Front 137 in Deutschland e.V. (ATIF) 127 INTERIM 97 Föderation der demokratischen Rechte in Deutschland (ADHF) 127 Iranische Moslemische Studenten-Vereinigung Bundesrepublik Föderation der patriotischen Arbeiterund Deutschland e.V. (IMSV) 139 Kulturvereinigungen aus Kurdistan in der Bundesrepublik Deutschland e.V. Islamische Bewegung Kurdistans (KIH) 143 (FEYKA-Kurdistan) 142 Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V. 135 Föderation der Türkisch-Demokratischen Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) 118 Idealistenvereine in Europa e.V. (ADÜTDF) 123 Islamische Heilsarmee (AIS) 137 Föderation kurdischer Vereine Islamische Heilsfront (FIS) 136 in Deutschland e.V. (YEK-KOM) 131 Islamisches Zentrum München 136 Frankens Widerstand 55 Freie Nationalisten 47 Journal of Historical Review 62 Freiheit 145 Jugend gegen Rassismus 94 Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP) 35 Junge Nationaldemokraten (JN) 24 Freiheitlicher Volks Block (FVB) 43 Freizeitverein Isar 96 e.V. (FZV) 49 Kalifatsstaat 121 Freundeskreis Ulrich von Hütten 42 Kameradschaften 48 Front National (FN) 63 Kameradschaft Schwabach 49 Fünf-Punkte-Papier der PDS 73 Katakomben-Akademie 48 FVB-Burschenschaft 44 Kommission für Verstöße der Psychiatrie FVB-Frauenfront 44 gegen Menschenrechte (KVPM) 157 FVB-Spiegel 44 Kommunistische Arbeiterzeitung (KAZ) 88 Kommunistische Partei Deutschlands GEGENSTANDPUNKT 89 (KPD/DDR) 76 "Germania"-Rundbrief 62 Kommunistische Plattform (KPF) 76 Gesellschaft für Freie Publizistik (GFP) 42 Kommunistische Plattform Ortsgruppe München 79 Kommunistische Plattform Regionalgruppe Haus der kurdischen Künstler e.V. 142 Nürnberg/Erlangen/Fürth 79 Heide-Heim e.V. 43 Konföderation der Arbeiter aus der Heimattreue Vereinigung Deutschlands (HVD) 44 Türkei in Europa (ATIK) 127 Hilafet Devleti (Kalifatsstaat) 121 Konföderation der demokratischen Rechte in Europa (ADHK) 127 Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V. Kurdischer Roter Halbmond (HSK) 143 (HNG) 65 Kurdisches Exilparlament 132 Sachwortregister 179 Kurdistan Informationsbüro in Nationaler Widerstandsrat Iran (NWRI) 138 Deutschland (KIB) 142 Neues Deutschland (ND) 110 Kurdistan Informations-Zentrum (KIZ) 142 Nordbayerischer Landbote 110 Kurdistan-Komitee e.V., Köln 142 Nordische Zeitung (NZ) 43 Kurdistan-Solidaritätsgruppen 132 Nordland-Netz 50 NS Kampfruf 64 lernen und kämpfen (luk) 87 NSDAP-Auslandsund Aufbauorganisation "Leuchter-Bericht" 61 (NSDAP-AO) 63 Libertäre Basis bei der PDS München 80 Nürnberger Initiativkreis der Libertäres Forum bei der PDS 76 Erfurter Erklärung 80 Linksruck 111 Odal-Verlag 66 Marxistisch-Leninistische Kommunistische Office of Special Affairs (OSA) 158 Partei (MLKP) 128 Operation Snow White 146 Marxistisch-Leninistische Partei organisierte autonomie (oa) 106 Deutschlands (MLPD) 87 Ostanatolisches Gebietskomitee (DABK) 127 Marxistische Blätter 110 Marxistische Gruppe (MG) 89 Partei der Nationalen Bewegung (MHP) 123 Marxistisches Forum (MF) 79 Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) 71 Mensch und Maß 66 Partizan-Flügel 127 Mitteilungen der Kommunistischen Patria-Versand 55 Plattform der PDS 110 PDS-Pressedienst 110 Münchner Bündnis gegen Rassismus 90 Plattform der Vereinten Revolutionären Münchner Kurdistan-Solidaritätskomitee 112 Kräfte (DBGP) 129 Muslimbruderschaft (MB) 135 Position 111 Pro.K - Zeitung des Revolutionären Nachrichten der HNG 65 Aufbau München 105 Nachrichten-Informationen-Meinungen Proletarischer Internationalismus 82 (NIM) 49 NARCONON 157 REBELL 88 Nation Europa Verlag GmbH 45 red & hot 97 Nation & Europa - Deutsche Monatshefte 46 Revisionismus 61 Nation-Europa-Freunde e.V. 45 Revolutionärer Aufbau München 105 National Journal 62 Revolutionäre Vereinte Kräfte (DBG) 128 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 30 Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front (DHKP-C) 125 Nationaldemokratischer Hochschulbund (NHB) 65 Revolutionäre Zellen (RZ) 108 Nationale Befreiungsarmee (NLA) 139 Rostocker Manifest 73 Nationale Befreiungsfront Kurdistans Rote Antifa Nürnberg (RAN) 95 (ERNK) 130 Rote Armee Fraktion (RAF) 108 Nationale Info-Telefone (NIT) 50 Rote Fahne 87 180 Sachwortregister Rote Zora 109 Union zur Pflege der kurdischen Kultur "Rudolf-Gutachten" 62 und Kunst (YRWK) 142 Rudolf Heß Aktionskomitee 51 Unsere Zeit (UZ) 110 UTOPIE - kreativ - Diskussion sozialistischer Alternativen 110 Samisdat Publishers Ltd. 63 Schutzbund für das Deutsche Volk e.V. (SDV) 66 Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e.V. (ICCB) 121 Scientology-Organisation (SO) 145 Verband der Studentinnen aus Kurdistan Skinheads 53 (YXK) 143 Skinheads Allgäu 54 Verein für Arbeiterbildung Nordbayern 110 Sozialismus von unten 111 Vereinigung der neuen Weltsicht Sozialistische Alternative VORAN (SAV) 111 in Europa e.V. (AMGT) 118 Sozialistische Arbeitergruppe (SAG) 90 Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend und Antifaschisten (VVN-BdA) 85 (SDAJ) 86 Vereinigung für Sozialistische Politik (VSP) 90 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) 71 Verlag Hohe Warte - Franz von Bebenburg KG 66 Sozialistische Zeitung (SoZ) 111 66 VGB Verlagsgesellschaft Berg mbH 66 Staatsbriefe 77 Vierteljahreshefte für freie GeschichtsStändiger Rat marxistischer Parteien forschung (VffG) 62 Vlaams Blök (VB) 28 Thule-Netz 50 Volksbefreiungsarmee Kurdistans (ARGK) 85 TITEL - Informationsforum der PDS Bayern 110 Volksbewegung gegen antideutsche Türkische Arbeiterund BauernbefreiungsPropaganda (VOGA) 38 armee (TIKKO) 127 Volksbewegung von Kosovo (LPK) 139 Türkische Kommunistische Partei/MarVolksfront für die Befreiung Palästinas xisten-Leninisten (TKP/ML) 127 (PFLP) 141 Türkische VolksbefreiungsparteiAfront (THKP-C Devrimci Sol) " 125 Volksfront für die Befreiung Palästinas - Generalkommando - (PFLP-GC) 141 Tugendpartei (FP) 119 Volksmodjahedin 138 Vrij Historisch Onderzoek (V.H.O.) 62 Union der Aleviten aus Kurdistan (KAB) 143 Union der freien Frauen aus Kurdistan (YAJK) 142 Wehrsportgruppe Hoffmann (WSG) 52 Union der Journalisten Kurdistans (YRK) 142 Wiking-Jugend e.V. (WJ) 35 Union der Jugendlichen aus Kurdistan (YCK) 131 WISE 157 Union der patriotischen Arbeiter Kurdistans (YKWK) 142 Wohlfahrtspartei (RP) 118 Union islamischer Studentenvereine in Europa (U.I.S.A.) 142 Zusammen kämpfen 92