{"file_url":"https://verfassungsschutzberichte.de/pdfs/vsbericht-th-1992.pdf","jurisdiction":"Th\u00fcringen","num_pages":80,"pages":["ft Verfassungsschutzbericht Th\u00fcringen \\$&$^ 1992","","VORWORT Am 6. November 1991 trat das Th\u00fcringer Verfassungsschutzgesetz (Th\u00fcrVSG) in Kraft, und das neu gegr\u00fcndete Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, als obere Landesbeh\u00f6rde, nahm seine T\u00e4tigkeit auf. Das Innenministerium ist Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber den Verfassungsschutz und damit eines von mehreren Kontrollorganen zur \u00dcberpr\u00fcfung der Aufgaben und Befugnisse dieses Nachrichtendienstes. Dieser erste vorgelegte Verfassungsschutzbericht 1991 / l 992 stellt einen Beitrag zur Information der politischen F\u00fchrung und der interessierten \u00d6ffentlichkeit unseres Landes dar. Das Jahr 1992 war in Deutschland \u00fcberschattet von Aktionen rechtsextremistischer Gewaltt\u00e4ter, die nicht nur eine ernstzunehmende Gefahr f\u00fcr die innere Sicherheit unseres Landes darstellten, sondern auch dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland schadeten. Bei der militanten linksextremistischen Szene war ein Ansteigen von Gewaltaktionen zu verzeichnen, die sich vor allem in ihrem Kampf gegen den sogenannten Faschismus zu profilieren suchten, um Akzeptanz in der Bev\u00f6lkerung zu gewinnen. Die Aktionen der Anh\u00e4nger der militanten Fl\u00fcgel beider Richtungen, die auch vor Straftaten gegen Leib und Leben nicht zur\u00fcckschrecken, werden die Sicherheitsbeh\u00f6rden, somit auch den Verfassungsschutz, weiterhin erheblich fordern. F\u00fcr das Jahr 1993 wird mit einer wachsenden Bereitschaft zur Gewaltanwendung rechts gegen links und auch umgekehrt gerechnet. Es ist nicht zuletzt auch der Informationssammlung und Berichterstattung des Verfassungsschutzes zu danken, da\u00df in Th\u00fcringen - im Vergleich mit anderen Bundesl\u00e4ndern - die Gewalttaten der extremistischen Szenen auf einem verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig niedrigen Niveau begrenzt werden konnten. Franz Schuster Th\u00fcringer Innenminister","VERFASSUNGSSCHUTZ IST BURGERSCHUTZ Das Th\u00fcringer Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (ThLfV) ist f\u00fcr alle B\u00fcrger erreichbar: Th\u00fcringer Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz PF 796 99015 Erfurt Telefon (0361)566 8760 2","INHALTSVERZEICHNIS I. Verfassungsschutz ist B\u00fcrgerschutz 5 II. Aufgaben, Befugnisse und Kontrolle des ThLfV 10 1. Aufgaben 10 2. Befugnisse 12 3. Kontrolle 14 4. Organisationsstruktur 15 5. Strukturdaten 16 6. Zusammenarbeit mit anderen deutschen Nachrichtendiensten 17 IM. Verfassungsfeindliche Bestrebungen 18 1. Extremismus - allgemein 18 2. Linksextremismus 19 2.1. Terroristische Gruppierungen 20 2.1.1. Rote Armee Fraktion (RAF) 20 2.1.2. Revolution\u00e4re Zellen (RZ) 21 2.2. Anarchisten, Autonome und sonstige Sozialrevolution\u00e4re 21 2.3. Marxisten-Leninisten 26 2.3.1. Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 26 2.3.2. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) 28 2.3.3. Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 28 2.4. Sonderthema: Partei des demokratischen Sozialismus (PDS) 29 3. Rechtsextremismus 31 3.1. Begriffsdefinitionen 31 3.2. Formen und Vereinigungen des Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland 31 3.3. Neonationalsozialistische Gruppen 32 3.3.1. Verbote 32 3.3.2. Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front (GdNF) 33 3.3.3. Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP) 33 3.3.4. Deutsch Nationale Partei (DNP) 34 3.4. National-Freiheitliche/Nationaldemokraten 37 3.4.1. Deutsche Volksunion (DVU) 37 3.4.2. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 37 3.5. Sonstige rechtsextremistische Gruppen 39 3.5.1. Die Wiking-Jugend e.V. (WJ) 39 3.5.2. Gemeinschaft Deutscher Osten e.V. (GDO) 40 3.5.3. Aktion freies Deutschland (AFD) 40 3.6. Skinheads 41 3.7. Die Republikaner (REP) 46 3","4. Ausl\u00e4nderextremismus 48 5. \u00dcbersicht in Zahlen 49 5.1. Linksextremismus 49 5.2. Rechtsextremismus 49 5.3. Ausl\u00e4nderextremismus 50 5.4. Gewalttaten 50 5.4.1. Linksextremistische Gewalttaten 51 5.4.2. Rechtsextremistische Gewalttaten 51 5.4.3. Gewalttaten von Ausl\u00e4ndern 51 IV. Spionage-/Sabotageabwehr, Vergangenheitsbew\u00e4ltigung 52 1. Spionage-/Sabotageabwehr 52 1.1. Allgemeiner \u00dcberblick 52 1.2. Geheimdienste der ehemaligen DDR 53 1.2.1. Aufkl\u00e4rungsdienste der ehemaligen DDR 53 1.2.2. Aktivit\u00e4ten dieser Dienste 54 1.3. Geheimdienste auf dem Gebiet der ehemaligen UdSSR 58 1.3.1. Aufkl\u00e4rungst\u00e4tigkeiten 58 1.3.2. Der ehemalige milit\u00e4rische Dienst der Sowjetunion 58 1.3.3. Die Nachfolgedienste des KGB in den anderen Republiken der ehemaligen Sowjetunion 59 1.4. Geheimdienste des ehemaligen Warschauer Paktes 59 1.5. Geheimdienste des Nahen und Mittleren Ostens 59 1.6. Vergangenheitsbew\u00e4ltigung 60 V. Verfassungsschutz durch Aufkl\u00e4rung 62 \u00d6ffentlichkeitsarbeit des Th\u00fcringer Innenministeriums 62 Anhang Th\u00fcringer Verfassungsschutzgesetz (Th\u00fcrVSG) 64 4","I. VERFASSUNGSSCHUTZ IST B\u00dcRGERSCHUTZ Der Schutz der Verfassung ist ein grundlegendes Anliegen unserer Demokratie. Mit dem Grundgesetz wurden vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die zum Untergang der Weimarer Republik f\u00fchrten, die Grundlagen f\u00fcr eine \"abwehrbereite\" Demokratie geschaffen. Das bedeutet, da\u00df der Staat willens und bereit ist, sich mit den ihm zur Verf\u00fcgung stehenden rechtlichen Mitteln konsequent gegen diejenigen zu wehren, die zielund zweckgerichtet - auch mit Gewalt - versuchen, die Demokratie zu zerst\u00f6ren. Den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder obliegt - gem\u00e4\u00df unserer Verfassung - die Aufgabe, den Schutz der Verfassung mit zu gew\u00e4hrleisten. Das Land Th\u00fcringen hat als erstes der neuen L\u00e4nder ein Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (ThLfV) errichtet. Im Gegensatz zum ehemaligen Ministerium f\u00fcr Staatssicherheit (MfS) der DDR ist es nicht seine Aufgabe, die Herrschaft der Machthabenden zu sichern und Abweichler, die die staatlich verordnete Meinung kritisieren, zu verfolgen. Den Verfassungsschutz interessiert nicht die radikal kritische Meinung des B\u00fcrgers zu politischen Fragen und Entscheidungen. Es mu\u00df zul\u00e4ssig und m\u00f6glich bleiben, im freien Spiel der Meinungen, Vorund Nachteile zu wichtigen politischen Problemen und auch unterschiedliche Vorstellungen zu Grundfragen der gesellschaftlichen Ordnung gegeneinander zu stellen. Dies geh\u00f6rt zu der in Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) garantierten Meinungsfreiheit. Der Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes setzt erst ein, wenn es freiheitliche Anhaltspunkte daf\u00fcr gibt, da\u00df eine Gruppierung oder eine Einzelperson es demokratische gezielt unternimmt, die Grundprinzipien unserer Verfassung, die freiheitliche Grundordnung demokratische Grundordnung, ganz oder teilweise au\u00dfer Kraft zu setzen oder zu beeintr\u00e4chtigen. Im Th\u00fcrVSG sind die vom Bundesverfassungsgericht in richtungsweisenden Entscheidungen herausgearbeiteten Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung mit aufgenommen worden. Das Gericht hatte in den Verbotsurteilen zur rechtsextremistischen Sozialistischen Reichspartei (SRP) am 23. 10. 1952 (1 BvB 1/51 - BVerfGE 2, S. 1 ff.) und zur Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) am 17. 08. 1956 (1 BvB 2/51 - BVerfGE 5, S. 85 ff.) folgendes ausgef\u00fchrt: \"So l\u00e4\u00dft sich die freiheitliche demokratische Grundordnung als eine Ordnung bestimmen, die - unter Ausschlu\u00df jeglicher Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft 5","- eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung - auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes - nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit - und der Freiheit und Gleichheit darstellt.\" Grundprinzipien der Zu den Grundprinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen freiheitlichen - die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor demokratischen allem vor dem Recht der Pers\u00f6nlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, Grundordnung - die Volkssouver\u00e4nit\u00e4t, - die Gewaltenteilung, - die Verantwortlichkeit der Regierung, - die Gesetzm\u00e4\u00dfigkeit der Verwaltung, - die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, - das Mehrheitsprinzip und - die Chancengleichheit f\u00fcr alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsm\u00e4\u00dfige Bildung und Aus\u00fcbung einer Opposition. Damit wurde ein Katalog der f\u00fcr eine freiheitliche demokratische Verfassungsordnung unverzichtbaren Werte und Verfahrensregeln festgelegt. Der entschiedene Wille zum Erhalt dieser Grundordnung findet seine Auspr\u00e4gung im Prinzip der wehrhaften Demokratie. Dieses wendet sich ab von dem Werterelativismus der Weimarer Reichsverfassung. Demokratieverst\u00e4ndnis Demokratie stand - vom Demokratieverst\u00e4ndnis f\u00fchrender Staatsrechtler in der Weimarer der Weimarer Republik - f\u00fcr die gewaltlose Methode, mit der im politischen Republik Entscheidungsproze\u00df auch andere Verfassungsinhalte erzeugt werden konnten. Folglich schied jede Verbindung von Demokratie mit verbindlichen Wertordnungen und -ma\u00dfst\u00e4ben aus, da dies als eine unzul\u00e4ssige Einschr\u00e4nkung des Willens des demokratischen Souver\u00e4ns betrachtet wurde. So konnte es in der Endphase der Weimarer Republik geschehen, da\u00df die demokratischen Institutionen der Verfassung ausgeh\u00f6hlt wurden und unter dem Mantel der Gesetzlichkeit die freiheitliche Verfassungsordnung in ein von einer Partei diktatorisch beherrschtes Staatswesen umgewandelt wurde. Die Sch\u00f6pfer des Grundgesetzes zogen aus den Erfahrungen mit der Entwicklung der Weimarer Republik und ihrem Ende ihre Konsequenzen. Sie wollten einen toleranten freiheitlichen Staat, aber mit der Einschr\u00e4nkung, da\u00df die gew\u00e4hrte Freiheit nicht zur Beseitigung der Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Verfassungsordnung mi\u00dfbraucht werden sollte. Notwendige Konsequenz hieraus sind Abwehrmechanismen gegen diejenigen, die antreten, die Grundprinzipien unserer Demokratie zu bek\u00e4mpfen oder abzuschaffen. 6","Drei miteinander verwobene Merkmale kennzeichnen das Prinzip der abwehrPrinzip bereiten Demokratie: der wehrhaften Demokratie - die Wertgebundenheit Der demokratische Staat bekennt sich zu Grund\u00fcberzeugungen, die er nicht zur Disposition stellt. - die Abwehrbereitschaft Der Staat ist gewillt, sich gegen\u00fcber Angriffen auf seine systemtragenden Prinzipien zu verteidigen. - die Vorverlagerung des Verfassungsschutzes Der demokratische Verfassungsstaat reagiert nicht erst dann, wenn Verfassungsfeinde gegen gesetzliche, insbesondere strafrechtliche Bestimmungen versto\u00dfen. Durch systematische Beobachtung extremistischer, auf die Beseitigung grundlegender Verfassungsprinzipien gerichteter politischer Bestrebungen schafft der Verfassungsschutz die Voraussetzungen f\u00fcr - Parteienverbote - Strafverfolgungsma\u00dfnahmen und - geistig-politische Auseinandersetzung. Der Verfassungsschutz dient somit vornehmlich dem Schutz des B\u00fcrgers davor, durch den Umsturz der Verfassungsordnung seiner Freiheitsrechte beraubt zu werden. Die Legitimation des Verfassungsschutzes ergibt sich aus dem Grundgesetz Legitimation des (Artikel 73 Nr. 10 b und c, sowie Artikel 87 Abs. 1 Satz 2 GG). Verfassungsschutzes Es handelt sich hierbei nicht nur um eine Regelung der Gesetzesund Verwaltungskompetenz, sondern, was meist von den Gegnern des Verfassungsschutzes \u00fcbersehen wird, zugleich auch um eine materielle verfassungsm\u00e4\u00dfige Absicherung der Institution Verfassungsschutz. Unter den Instrumentarien zur Ausgestaltung der wehrhaften Demokratie nimmt der Verfassungsschutz in der Gegenwart eine wichtige Rolle ein und ist ein unverzichtbares Werkzeug zur notwendigen Durchsetzung des Bekenntnisses des Grundgesetzes zur wehrhaften Demokratie. Das Grundgesetz sieht daneben weitere Instrumente zur Umsetzung der wehrWeitere Instrumente haften Demokratie vor: zur Umsetzung der wehrhaften - Nach Art. 18 GG i.V.m. SSSS 36 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz kann die Demokratie Verwirkung von Grundrechten ausgesprochen werden, wenn diese zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mi\u00dfbraucht werden. 7","- Parteien k\u00f6nnen, wenn ihre Bet\u00e4tigung sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet, nach Art. 21 Abs. 2 GG i.V.m. SSSS 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz auf Antrag der Bundesregierung durch das Bundesverfassungsgericht f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt und aufgel\u00f6st werden. - Sonstige Vereine und Vereinigungen k\u00f6nnen nach Art. 9 Abs. 2 GG i.V.m. SSSS 3 ff. Vereinsgesetz verboten werden, wenn sie zielund zweckgerichtet die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeintr\u00e4chtigen oder zu beseitigen suchen. - Das Grundgesetz bestimmt Grenzen einer zul\u00e4ssigen \u00c4nderung der Verfassung: Art. 79 Abs. 3 GG. Die dort aufgef\u00fchrten Grunds\u00e4tze und Strukturprinzipien d\u00fcrfen nicht beseitigt werden. Die Instrumente zur Abwehr extremistischer Bestrebungen in der wehrhaften Demokratie sind vielf\u00e4ltiger Art und teilweise miteinander verzahnt. Aufgaben, die dem Schurz der Verfassung dienen, werden au\u00dfer von den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden (nachrichtendienstlicher Verfassungsschutz) von zahlreichen anderen Institutionen wahrgenommen. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet \u00fcber das Verbot verfassungswidriger Parteien oder die Verwirkung von Grundrechten (verfassungsgerichtlicher Verfassungsschutz). Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgerichte verfolgen Straftaten, die sich gegen den Bestand des Staates oder gegen die Verfassung richten (strafrechtlicher Verfassungsschutz). Polizei und In diesem Zusammenhang mu\u00df auf die Wahrung des Trennungsgebotes von Verfassungsschutz Polizei und Verfassungsschutz einerseits und die Sicherstellung der notwendigen Zusammenarbeit zwischen diesen Stellen andererseits eingegangen werden. Nach dem Th\u00fcrVSG, SSSS 1 Abs. 1 und 5 Abs. 3, stehen dem Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz polizeiliche Befugnisse oder eine Weisungsbefugnis gegen\u00fcber der Polizei nicht zu. Es darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden. Das Trennungsgebot von Polizei und Verfassungsschutz geht zur\u00fcck auf die Erfahrungen mit der Gestapo und deren Rolle im NS-Staat. Mit dem sog. \"Polizeibrief\" der drei westlichen Milit\u00e4rgouverneure an den Parlamentarischen Rat vom 14. 04. 1949 wurde der Bundesregierung gestattet, eine Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Ausk\u00fcnften \u00fcber umst\u00fcrzlerische, gegen die Bundesregierung gerichtete T\u00e4tigkeiten einzurichten. Weiter hei\u00dft es dort: \"Diese Stelle soll keine Polizeibefugnisse haben.\" Damit wurde das Ziel verfolgt, Nachrichtendienste und Polizei voneinander getrennt zu halten. Das Trennungsgebot hat seit dem ersten Bundesverfassungsschutzgesetz von 1950 auch in den jeweiligen Neufassungen und den Landesgesetzen auf zweifache Weise Eingang gefunden: 8","- Ausschlu\u00df polizeilicher Befugnisse f\u00fcr das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, - Verbot der Angliederung des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz an eine polizeiliche Dienststelle. Art und Umfang der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz hinsichtlich der \u00dcbermittlung von personenbezogenen Daten sind in SS 14 Th\u00fcrVSG abschlie\u00dfend geregelt. Au\u00dfer Frage steht, da\u00df im Bereich der Staatsschurzkriminalit\u00e4t eine Zusammenarbeit zwischen dem Bundeskriminalamt bzw. den Landeskriminal\u00e4mtern und den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden erforderlich ist, um durch ein abgestimmtes Vorgehen der beteiligten Beh\u00f6rden Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes abzuwehren. In diesem Vorfeldbereich ber\u00fchren sich die T\u00e4tigkeitsfelder von Verfassungsschutz und Kriminalpolizei. Die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes im Vorfeld beabsichtigter strafbarer Handlungen bei Staatsschutzdelikten tragen dazu bei, da\u00df solche Taten verhindert oder durch Vorsorgema\u00dfnahmen der Polizei begrenzt werden k\u00f6nnen. 9","II. AUFGABEN, BEFUGNISSE UND KONTROLLE DES TH\u00dcRINGER LANDESAMTES F\u00dcR VERFASSUNGSSCHUTZ 1. Aufgaben Die Aufgaben des Th\u00fcringer Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschurz (ThLfV) sind im Th\u00fcringer Verfassungsschutzgesetz (Th\u00fcrVSG) vom 29. Oktober 1991 (GVBl. Th\u00fcr. S. 527), in Kraft seit dem 06. 11. 1991, gesetzlich festgelegt. In Th\u00fcringen ist ein Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz als eine dem Innenministerium nachgeordnete obere Landesbeh\u00f6rde eingerichtet worden. Andere L\u00e4nder weisen die Aufgabe des nachrichtendienstlichen Verfassungsschutzes unmittelbar einer Abteilung ihres Innenministeriums zu. Die Aufgabe des Landesamtes ist es, den zust\u00e4ndigen Stellen zu erm\u00f6glichen, rechtzeitig die erforderlichen Ma\u00dfnahmen zur Abwehr von Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder zu treffen. Zur Erf\u00fcllung dieser Aufgaben nach SS 2 Th\u00fcrVSG beobachtet es Beobachtung 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben; 2. sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes f\u00fcr eine fremde Macht; 3. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden; 4. fr\u00fchere, fortwirkende unbekannte Strukturen und T\u00e4tigkeiten der Aufkl\u00e4rungsund Abwehrdienste der ehemaligen DDR, soweit sie in Th\u00fcringen festgestellt werden k\u00f6nnen. Sammlung Zu diesem Zweck sammelt das Landesamt Informationen, insbesondere sachund personenbezogene Ausk\u00fcnfte, Nachrichten und Unterlagen \u00fcber solche Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten und wertet sie aus. Voraussetzung f\u00fcr die Sammlung und Auswertung von Informationen ist das Vorliegen tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte. 10","Auf Ersuchen anderer \u00f6ffentlicher Stellen wirkt das Landesamt f\u00fcr VerfassungsMitwirkung schutz ferner mit 1. bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, denen im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftige Tatsachen, Gegenst\u00e4nde und Erkenntnisse anvertraut werden; 2. bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen besch\u00e4ftigt sind oder werden sollen und 3. bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutz von im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gegen Kenntnisnahme durch Unbefugte. Mitarbeiter des Verfassungsschutzes d\u00fcrfen nicht sein: - ehemalige hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des MfS/AfNS, - Personen mit Offiziersrang der ehemaligen bewaffneten Organe der DDR und - ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter der SED. Die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen sind neben der gesetzlich zul\u00e4ssigen Abfrage bei der sog. \"GAUCK-Beh\u00f6rde\" (Beh\u00f6rde des Beauftragten der Bundesregierung f\u00fcr die Unterlagen des Ministeriums f\u00fcr Staatssicherheit/Amt f\u00fcr Nationale Sicherheit der ehemaligen DDR) Garantie daf\u00fcr, da\u00df diesem Gesetzesauftrag auch entsprochen wird. Das Verbot der \u00dcbernahme des angef\u00fchrten Personenkreises ist in SS 3 Abs. 2 des Th\u00fcringer Verfassungsschutzgesetzes geregelt. 11","2. Befugnisse Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschurz darf die zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen, einschlie\u00dflich personenbezogener Daten, auch ohne Kenntnis der betroffenen Gruppierung oder Person nach pflichtm\u00e4\u00dfigem Ermessen erheben und in Akten und Dateien verarbeiten und nutzen (SS 5 Th\u00fcrVSG). Offene Quellen Das Sammeln von Informationen geschieht zum gr\u00f6\u00dften Teil (ca. 80%) mit Hilfe offener, jedermann zug\u00e4nglicher Quellen (z. B. Presseberichte, Programme, Plakate, Satzungen, \u00c4u\u00dferungen in der \u00d6ffentlichkeit). Nachrichtendienstliche Gegen\u00fcber konspirativen Verhaltensweisen versagen jedoch diese Mittel der Mittel Nachrichtengewinnung. Agenten, Extremisten und Terroristen halten ihre Aktivit\u00e4ten geheim. Aus diesem Grund gestattet das Th\u00fcrVSG gem. SS 6 den Gebrauch nachrichtendienstlicher Mittel zur Informationsgewinnung (verdeckte Nachrichtenbeschaffung). Verdeckt werden soll sowohl die Tatsache, da\u00df \u00fcberhaupt Informationen erhoben werden, als auch der Umstand, von wem sie erhoben werden. Zu den \"klassischen\" nachrichtendienstlichen Mitteln geh\u00f6ren z. B. der Einsatz von Vertrauensleuten und Gew\u00e4hrspersonen, die Observation sowie geheime Bildund Tonaufzeichnungen. Grundsatz der Diese Eingriffe in die Freiheitsrechte der B\u00fcrger wiegen nicht leicht. Deshalb sind Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit hier die dem Rechtsg\u00fcterschutz des B\u00fcrgers dienenden Grunds\u00e4tze des Verfassungsund Verwaltungsrechts zu beachten. Insbesondere mu\u00df das Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsprinzip gewahrt bleiben, d. h., im Einzelfall mu\u00df jeweils das Mittel gew\u00e4hlt werden, das den Betroffenen voraussichtlich am wenigsten belastet. Der Kernbereich des Pers\u00f6nlichkeitsrechts darf in keinem Fall verletzt werden. Brief-, Postund Gem\u00e4\u00df dem Gesetz zu Artikel 10 GG, dem Gesetz zur Beschr\u00e4nkung des Fernmeldegeheimnis Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (G 10), ist dem Verfassungsschutz das Abh\u00f6ren von Telefongespr\u00e4chen und das Offnen von Briefen gestattet, allerdings unter sehr einschr\u00e4nkenden Voraussetzungen: Die \u00dcberwachung mu\u00df erfolgen, um drohende Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes abzuwehren. Ferner m\u00fcssen Anhaltspunkte f\u00fcr schwerwiegende Straftaten, wie z. B. Hochverrat, geheimdienstliche Agentent\u00e4tigkeit oder Bildung einer terroristischen Vereinigung vorliegen; schlie\u00dflich mu\u00df die Erforschung des Sachverhaltes auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert sein. Die Anordnung wird nicht vom Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, sondern auf dessen Antrag durch den Innenminister des Landes Th\u00fcringen erlassen. Vor dem Vollzug der Anordnung mu\u00df die sog. G 10-Kommission des Th\u00fcringer Landtags, die sich aus drei hierzu durch Wahl berufenen Parlamentsmitgliedern 12","zusammensetzt, die vom Landtag aus seiner Mitte f\u00fcr die Dauer einer Wahlperiode bestellt werden (SS 4 des Landesgesetzes zur Ausf\u00fchrung des Bundesgesetzes des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses, AG G 10), \u00fcber die Zul\u00e4ssigkeit und Notwendigkeit der Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahmen entscheiden. Diese Kommission ist unabh\u00e4ngig und an Weisungen nicht gebunden. Nur bei Gefahr im Verzuge kann eine Anordnung ohne vorherige Zustimmung der Kommission durch den Innenminister getroffen werden. Deren Genehmigung mu\u00df dann aber unverz\u00fcglich nachtr\u00e4glich eingeholt werden. Ist die Kommission mit der Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahme nicht einverstanden, mu\u00df diese sofort beendet werden. 13","3. Kontrolle Die T\u00e4tigkeit des Th\u00fcringer Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz unterliegt einer vielf\u00e4ltigen Kontrolle: Die parlamentarische Kontrolle wird ausge\u00fcbt durch die Berichtspflicht der Regierung gegen\u00fcber dem Landtag, aktuelle Stunden, kleine und gro\u00dfe Anfragen, Petitionen usw. Parlamentarische Der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) des Th\u00fcringer Landtags, beKontrolle stehend aus 5 Abgeordneten, ist mindestens viermal im Jahr \u00fcber allgemeine Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und Angelegenheiten von besonderer Bedeutung durch den Innenminister zu berichten (SS 1 8 Th\u00fcrVSG). Die bereits erw\u00e4hnte G 10-Kommission des Th\u00fcringer Landtags pr\u00fcft - gem. dem Landesgesetz zur Ausf\u00fchrung des Bundesgesetzes zur Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (AG G 10) vom 29. Oktober 1991 (GVBl. Th\u00fcr. S. 515) - Vorlagen des Innenministeriums \u00fcber beantragte G10Ma\u00dfnahmen. Verwaltungskontrolle Die Verwaltungskontrolle erfolgt durch den Innenminister des Landes Th\u00fcringen, dem insoweit die Dienstund Fachaufsicht obliegt, durch den Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz und durch den Landesrechnungshof. B\u00fcrger Jeder B\u00fcrger kann gem. SS 11 Th\u00fcrVSG auf Antrag Auskunft \u00fcber die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen, soweit er ein besonderes Interesse an einer solchen Auskunft darlegt. Die Auskunftserteilung mu\u00df unterbleiben, wenn Sicherheitsbelange dies gebieten oder die Gef\u00e4hrdung der Aufgabenerf\u00fcllung zu besorgen ist. 14","4. Organisationsstruktur Das Th\u00fcringer Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz gliedert sich in 4 Abteilungen mit folgenden Zust\u00e4ndigkeiten: Abt. 1 = Zentralabteilung f\u00fcr rechtliche Grundsatzfragen, Personalangelegenheiten, Haushalt, Organisation, Informationstechnik und G 10-Angelegenheiten Abt. 2 = Beschaffung und Observation Abt. 3 = Auswertung Abt. 4 = Spionage-/Sabotageabwehr und Geheimschutz 15","5. Strukturdaten Mitarbeiter Die Zahl der Mitarbeiter des Th\u00fcringer Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz stieg von 13 Anfang 1992 auf 40 Mitarbeiter Ende 1992. Insgesamt sind 120 Mitarbeiter vorgesehen. Haushalt Der Haushalt des Th\u00fcringer Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz sah 1992, bei einem Gesamtvolumen von 4 229300,DM, pers\u00f6nliche Verwaltungsausgaben in H\u00f6he von 1 966 800,DM, s\u00e4chliche Verwaltungsausgaben in H\u00f6he von 992 500,DM sowie Investitionen in Gesamth\u00f6he von 1 2 7 0 0 0 0 , - DM vor. Datenspeicherung Im Jahr 1992 wurden vom ThLfV etwa 2000 Einspeicherungen in das von allen Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder als Aktenfundstelle gemeinsam betriebene und genutzte Nachrichtendienstliche Informationssystem (\"NADIS\") vorgenommen, davon etwa die H\u00e4lfte im Rahmen von Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen. 16","6. Zusammenarbeit mit anderen deutschen Nachrichtendiensten Der Verfassungsschurz in der Bundesrepublik Deutschland ist gemeinsame Aufgabe von Bund und L\u00e4ndern. Die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Zusammenarbeit liegt beim Bund (Art. 73 Nr. 10 b und c GG). Das Bundesverfassungsschutzgesetz geht von einer Grundzust\u00e4ndigkeit der Landesverfassungsschutzbeh\u00f6rden hinsichtlich der Aufgabenerf\u00fcllung im eigenen Lande aus. Der Bund und die L\u00e4nder sind verpflichtet, in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. Es besteht die Verpflichtung der jeweiligen Landesbeh\u00f6rden zur Informations\u00fcbermittlung an das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden anderer L\u00e4nder, soweit diese \u00dcbermittlung f\u00fcr deren Aufgabenerf\u00fcllung erforderlich ist. Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz hat neben der jeweiligen Landesbeh\u00f6rde die Befugnis, im Benehmen mit dieser, Informationen selbst zu sammeln. 17","III. VERFASSUNGSFEINDLICHE BESTREBUNGEN 1. Extremismus - a l l g e m e i n Politischer Politischer Extremismus ist die Bezeichnung f\u00fcr unterschiedliche politische Extremismus Gesinnungen und Bestrebungen, die sich gegen den demokratischen Verfassungsstaat und seine fundamentalen Werte und Spielregeln richten. Demokratie und Extremismus werden als antithetisches Begriffspaar verstanden: Extremismus besteht in der Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaates und dem Bestreben, dessen tragende Grundprinzipien zu beseitigen. Extremisten zielen darauf ab, die freiheitliche demokratische Grundordnung ganz oder teilweise abzuschaffen oder entscheidend zu beeintr\u00e4chtigen. Von einer extremistischen Verhaltensweise zu unterscheiden sind radikale Haltungen: Radikalismus Radikalismus ist eine geistige Haltung, die in politischen Fragen Positionen vertritt, die von der Meinung der Mehrheit oder gem\u00e4\u00dfigter Kr\u00e4fte stark abweichen, und es ablehnt, sich in politischen Konsens mit anderen Str\u00f6mungen einbinden zu lassen oder Kompromisse \u00fcber ihre politischen Forderungen einzugehen. Soweit damit nicht das Ziel verbunden wird, die tragenden Grundprinzipien der Verfassungsordnung abzuschaffen oder im Wesensgehalt zu ver\u00e4ndern, geh\u00f6rt der Radikalismus zu dem von der Verfassung vorausgesetzten und garantierten politischen Wettbewerb. 18","2. Linksextremismus Linksextremisten wollen die freiheitliche demokratische Grundordnung in Deutschland revolution\u00e4r beseitigen und an ihrer Stelle eine kommunistische Diktatur oder die Anarchie im Sinne einer herrschaftsfreien Gesellschaft errichten. Die politischen Ver\u00e4nderungen in Osteuropa haben den organisierten Linksextremismus im Westen in eine tiefe Krise gest\u00fcrzt. Die marxistisch-leninistischen Gruppen versuchen seitdem, den Niedergang des realen Sozialismus und die Wiedervereinigung Deutschlands ideologisch zu verarbeiten und sich zu stabilisieren. Offen bekannt und unver\u00e4ndert geblieben ist jedoch die Feindschaft der Linksextremisten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Hierf\u00fcr suchen sie nach neuen Strategien und Taktiken. Alle Linksextremisten bekennen sich im Grundsatz zur \"revolution\u00e4ren Gewalt\". Aus taktischen Gr\u00fcnden setzen dogmatische Linksextremisten bei tagespolitischen Auseinandersetzungen jedoch \u00fcberwiegend auf legale Kampfformen; sie versuchen dabei, vor allem soziale Mi\u00dfstimmungen auszunutzen und zu lenken, um damit Gefolgschaft f\u00fcr ihr revolution\u00e4res Endziel zu gewinnen. Im Jahre 1992 sind bundesweit folgende Gruppierungen mit extremistischer Zielsetzung besonders in Erscheinung getreten: - Die Terroristen der Roten Armee-Fraktion (RAF) und die Revolution\u00e4ren Zellen (RZ) sind nach wie vor die aggressivsten und brutalsten Gegner des freiheitlichen Rechtsstaats. - Die Anarchisten sind durch ihre wachsende Anh\u00e4ngerschaft und vermehrte Gewalttaten zunehmend in das Blickfeld des Verfassungsschutzes ger\u00fcckt. Es handelt sich hierbei um einen undogmatischen, mehrheitlich anarchistischen Ideen anh\u00e4ngenden Teil des linken Spektrums, der sehr flexibel und schwer \u00fcberschaubar ist. Hierzu sind vor allem die sog. militanten Autonomen zu z\u00e4hlen. An Bedeutung verloren haben dagegen - die dogmatischen marxistische/leninistischen Parteien und Gruppen, deren Organisation noch funktioniert. Zu ihnen z\u00e4hlen die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) sowie die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD). 19","2.1. Terroristische Gruppierungen Unter Terrorismus versteht man den nachhaltig gef\u00fchrten Kampf f\u00fcr politische Ziele, die mit Hilfe von Anschl\u00e4gen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen, insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in SS 129 a Abs. 1 des Strafgesetzbuches genannt sind (u. a. Mord, Totschlag, erpresserischer Menschenraub, Brandstiftung, Herbeif\u00fchrung einer Explosion durch Sprengstoff) oder durch andere Gewalttaten, die der Vorbereitung solcher Straftaten dienen. Zum deutschen, linksextremistisch motivierten Terrorismus sind die \"Rote Armee Fraktion\" (RAF) und die \"Revolution\u00e4ren Zellen\" (RZ) zu z\u00e4hlen. Beide Gruppierungen f\u00fchren den von ihnen so genannten \"milit\u00e4risch-politischen Kampf\" gegen das politische System in der Bundesrepublik Deutschland. 2.1.1. Rote Armee Fraktion (RAF) Nach den umw\u00e4lzenden politischen Entwicklungen in Osteuropa suchte die RAF nach neuen Kampffeldern, die den eigenen Anh\u00e4ngern und Teilen der \u00d6ffentlichkeit vermittelbar sind, so z. B. die Asyl-/Ausl\u00e4nderproblemafik, Frauenund soziale Fragen, europ\u00e4ische Einigung sowie die Folgen der deutschen Wiedervereinigung. Daneben werden wie bisher als Ziele die Durchsetzung der \"Forderungen der Gefangenen\" und die Errichtung einer revolution\u00e4ren Front in Westeuropa verfolgt. Im Mittelpunkt steht der angestrebte Aufbau einer \"Gegenmacht von unten\" gegen die Macht des etablierten Regierungssystems. Wesentliche Entscheidungen werden ausschlie\u00dflich von der sog. \"Kommandoebene\" getroffen. Terroranschl\u00e4ge werden von sog. \"Kommandos\" durchgef\u00fchrt. Dar\u00fcber hinaus existiert ein \"engeres\" - die Vorhaben der Kommandoebene aktiv unterst\u00fctzendes - und ein \"weiteres RAF-Umfeld\"; letzteres bem\u00fcht sich um die Gewinnung von Sympathie und politischer Unterst\u00fctzung. Die Rote Armee Fraktion ist am 10. April, 29. Juni und 28. August 1992 mit Erkl\u00e4rungen \u00fcber ihre zuk\u00fcnftige Haltung zu Terroraktionen an die \u00d6ffentlichkeit getreten. Sichtbar wurde in diesen Schreiben die Suche nach einer politischen Neuorientierung und die Neuverteilung der Verantwortung, wobei hinsichtlich des bewaffneten Kampfes keine konkreten Aussagen gemacht worden sind. Der Anschlag auf die Justizvollzugsanstalt in Weiterstadt am 27. 03. 1993 hat gezeigt, da\u00df die RAF nach wie vor willens und bereit ist, Gewaltaktionen durchzuf\u00fchren, sofern der Staat ihren Forderungen nicht entgegenkommt. 20","Das Ausma\u00df der Bedrohung durch die RAF ist daher weiter ernst zu nehmen. In Th\u00fcringen sind aktuelle linksterroristische Aktivit\u00e4ten nicht festgestellt worden. 2.1.2. Revolution\u00e4re Zellen (RZ) Die Revolution\u00e4ren Zellen bildeten sich 1973 im westlichen Bundesgebiet. Es handelt sich um Kleingruppen ohne erkennbare Struktur, die teilweise ein \"sozialrevolution\u00e4res Konzept\" verfolgen. In der Regel kn\u00fcpfen sie an aktuelle gesellschaftspolitische Konflikte an. In ihrer Zeitschrift \"Revolution\u00e4rer Zorn\" vermitteln sie ihr ideologisches Selbstverst\u00e4ndnis und ihre Aktionsformen. Ihre Angriffe und Aktionen richten sich prim\u00e4r gegen Sachen. Sie wollen m\u00f6glichst hohen Sachschaden an den betroffenen Einrichtungen hervorrufen. Innerhalb der \"RZ\" existiert seit 1974 eine autonome, radikale Frauengruppe mit der seit 1977 bestehenden Bezeichnung \"Rote Zora\". Deren Aktionsschwerpunkte richten sich haupts\u00e4chlich auf frauenspezifische Probleme. In Th\u00fcringen wurden bisher keine Aktivit\u00e4ten der RAF und RZ verzeichnet. 2.2. Anarchisten, Autonome und sonstige Sozialrevolution\u00e4re Linksextremisten, die sich selbst als Autonome bezeichnen, gibt es in fast allen gro\u00dfen St\u00e4dten Deutschlands. Dies gilt ebenso f\u00fcr Th\u00fcringen wie f\u00fcr die anderen neuen Bundesl\u00e4nder. Sie sind extrem gewaltt\u00e4tig. Bei Stra\u00dfenkrawallen treten sie oft vermummt in \"schwarzen Bl\u00f6cken\" auf. Ein einheitliches ideologisches Konzept fehlt. Autonome folgen anarchistischen, bisweilen auch nihilistischen Vorstellungen. Gemeinsam ist ihnen allen der Ha\u00df auf Staat und Gesellschaft. Die Aufhebung der Rechtsordnung bedeutet f\u00fcr sie Freiheitsgewinn. Ansatzpunkte f\u00fcr Militanz bieten insbesondere ihre Aktionsfelder \"Antifaschismus, Antirassismus, Antiimperialismus und Umstrukturierung\". Unter letzterem wird der \"H\u00e4userkampf\" (Besetzung leerstehender H\u00e4user) zur Schaffung sog. \"rechtsfreier R\u00e4ume\" verstanden. Die \"Szene\" ist seit 1991 (ca. 2700) bundesweit auf \u00fcber 5000 Aktivisten im Jahr 1992 angewachsen. 21","22","Angriffe autonomer Antifaschisten auf Rechtsextremisten oder vermeintliche Rechtsextremisten nehmen zu. Ihre Aktionen sind h\u00e4ufig von ausgepr\u00e4gter Brutalit\u00e4t gekennzeichnet. Bei der Anwendung von Gewalt nehmen sie auch die T\u00f6tung von Menschen billigend in Kauf. Szenebl\u00e4tter ver\u00f6ffentlichen Steckbriefe politischer Gegner und fordern unverhohlen zur Gewalt gegen diese Personen auf. In Th\u00fcringen kann man, nach vorsichtiger Sch\u00e4tzung, im militanten autonomen Bereich von einer Personenzahl um etwa 100 ausgehen. Die Existenz dieses Spektrums in Th\u00fcringen ist durch folgende Beispiele als gesichert anzusehen: - Demonstration von ca. 20 Personen der autonomen Szene anl. einer BuchAktionen der Autolesung von Walter MOMPER in Erfurt am 28. 02. 1992; nomen in Th\u00fcringen - Hausbesetzung durch Personen, die sich selbst der alternativen linken Szene zurechnen, z.B. am 23. 04. 1992 durch 20 linksalternative Jugendliche in Suhl; - Anschlag auf die Gesch\u00e4ftsstelle der Deutschen Bank in Erfurt, Berliner Platz 107, am 30. 04. 1992 zwischen 04.00 und 04.20 Uhr. Die T\u00e4ter besch\u00e4digten Fensterscheiben und verschmierten Fensterrahmen und Teile des Gehweges mit Farbe. Aufgrund der Diktion in dem hinterlassenen Bekennerschreiben ist von einer \u00f6rtlichen, militanten autonomen T\u00e4terbeteiligung auszugehen. - Auseinandersetzungen von Angeh\u00f6rigen der autonomen Szene mit \"Rechten\", bei denen es teilweise zu schweren K\u00f6rperverletzungen gekommen ist, z. B. eine Schl\u00e4gerei von etwa 30 Angeh\u00f6rigen der autonomen Szene gegen 15 dem rechten Spektrum angeh\u00f6rende Personen - vermutlich Skins - unter Zuhilfenahme von Ketten, Baseballschl\u00e4gern und St\u00f6cken am 02. 06. 1 992 in Suhl. - Am 07. 1 1 . 1 9 9 2 fand in Erfurt eine Demonstration des DGB gegen den Rechtsradikalismus statt, an dem sich ca. 600 Personen - unter ihnen ca. 150-200 Autonome - beteiligten. In H\u00f6he des Erfurter Anger, unmittelbar vor der Gastst\u00e4tte \"Burger King\", stie\u00df der Demonstrationszug auf eine ca. 15-20 Personen umfassende rechte Gruppierung. Ein sich unter den Autonomen befindender sog. \"Schwarzer Block\", er bestand aus ca. 50 Personen, bewarf die bis dahin inaktive \"rechte\" Gruppe mit Steinen und rief in Sprechch\u00f6ren \"Nazischweine\". Die gegen die Auseinandersetzung vorgehende Polizei wurde aus den Reihen der Autonomen mit Leuchtraketen beschossen. - Am 21.11.1992 st\u00fcrmten ca. 20-30 vermummte Jugendliche die Gastst\u00e4tte \"Burger King\" in Erfurt. Die nach ihrem Habitus der autonomen Szene zuzurechnende Gruppe begann unvermittelt, mittels Baseballschl\u00e4gern, auf die anwesenden G\u00e4ste und das Inventar einzuschlagen, wobei Einrichtungsgegenst\u00e4nde zertr\u00fcmmert und mindestens 4 Personen verletzt wurden. 23","KEINE F\u00dcHREN fe","Dieses Lied wurde in Hhchen w\u00e4hrend des WWG s von Frauen vorm urd im Knast gesungen. ( n e l o d i \" 99 L u f t b a l l o n e \" K<ma) 99 Bull*n\"cbweln* etehn Tor una wir bc-l'n dt\" Stein\" 99 Stein\" f l i e g \" \" , 99 Bull\"\" kriegen hier und ) \" t i t Al\" Hucke v o l l \"elbat dl\" B\u00fcrger finden\" t o l l kooa'n herunter, reih'n eich ein und gMtinaao k\u00fcnn'n \" l r \"chreim J du Bull ene ta\", t dich su\" kotzen \"atti 1 du Bullenetaat, \" l r haben dich zua kotzen \"attl 99 Bullatehn in hellen Heav 99 Mulila flogen, nie die Wannen aufgesogen, Bullen sprengen echnell htreue kriegten auch noch eine\" drauf \"Inj Jetzt a l l e erg l \u00e4 d i e r t , baten gleich den Dienet q u i t t i e r t die machen una Jetzt nicht sehr ein und genelnaan, kOnn'n wir achrelni dtt Bullenataat, i>tr be-ben dlcr rUB kotzen e e t t t du Bullenetaat, wir hauen dich tun koteen eattl 99 Bullenwachen - 99 Bonben krachen Daten, Akten, und Computer * lad Tferbrnnnt - wir finden'\" super die Revolution i e t -l\"der drin eagt Jetzt auch die Nachbarin Liebe, leben, GlUcVllchaein und gea\"in\"ui k\u00f6nn'n wir ochreini BRD du Bullenataat, wir hatten dich tun kotzen sattl BRD du Bullenotaat, *ir hatten dich zun kotzen eattl 25","- Im Anschlu\u00df an den Aufmarsch von Rechtsextremisten anl\u00e4\u00dflich des \"RudolfHe\u00df-Gedenktages\" in Rudolstadt am 15. 08. 1992 trafen sich Anh\u00e4nger der linken Szene, von denen der gr\u00f6\u00dfte Teil aus Berlin kam, mit etwa 50 Kraftfahrzeugen in P\u00f6\u00dfneck/Th. Durch zivile Einsatzkr\u00e4fte der Polizei wurden diese Gruppierungen verfolgt und observiert. Nachdem sich die Kolonnen geteilt hatten, fuhr eine gr\u00f6\u00dfere Gruppe die Rastanlage am Hermsdorfer Kreuz an. Gegen 22.45 Uhr wurden die observierenden zivilen Einsatzkr\u00e4fte dann durch etwa 50-100 teils vermummte Personen, die mit Eisenstangen und Wurfgeschossen bewaffnet waren, ohne Vorwarnung angegriffen. Bei dem Angriff wurden zwei Funkstreifenwagen und ein Privat-Pkw erheblich besch\u00e4digt. W\u00e4hrend des weiteren Polizeieinsatzes wurden 96 Personen vorl\u00e4ufig festgenommen. Verschiedene sog. Infol\u00e4den in Jena, Erfurt und Weimar dienen als Kommunikationsst\u00fctzpunkte der Szene. Weitere Treffpunkte sind auch einige \"autonome Jugendzentren\". Die Publikation der autonomen Zeitschrift \"STREIT(E)\" aus Saalfeld weist ebenfalls auf die Existenz dieser Szene hin. Skinheads existieren auch in antifaschistischen Gruppen. Es sind Redskins (Rote Glatzen) oder S.H.A.R.P.s. (Skinheads Against Racial Prejudices - Skinheads gegen rassistische Vorurteile), die sich in Th\u00fcringen in den Regionen Hermsdorf, Rudolstadt-Schwarza und Saalfeld konzentrieren. Ebenso wie die Skins aus der rechten Szene zeigt dieser Personenkreis militante Verhaltensmuster, was sich vor allem in dem Versuch der gewaltt\u00e4tigen Bek\u00e4mpfung ihrer politischen Gegner \u00e4u\u00dfert. 2.3. Marxisten-Leninisten 2.3.1. Deutsche Kommunistische Partei (DKP) - Gegr\u00fcndet: Herbst 1 968 - Sitz: Hessen - Mitgliederzahl: 7000 - Repr\u00e4sentant: Dirk KR\u00dcGER (Sprecher) - Publikation: Unsere Zeit - Ideologischer Hintergrund: orthodox-kommunistisch Durch den Zusammenbruch der Sowjetunion bedingt, setzt die DKP auf verst\u00e4rkte Zusammenarbeit mit noch verbliebenen kommunistischen/sozialistischen Staaten wie China und Kuba und h\u00e4lt an ihrer marxistisch-leninistischen Zielsetzung fest. Sie intensiviert die Zusammenarbeit mit der Kommunistischen Plattform (KPF) innerhalb der Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS). Die DKP 26","WfnHS\u00dfEiTv/4s 9EiLE$WcJRE W\u00dcRDE\" DiE BoM^En SIE * F\u00dcR \". SICH BeH4LrPSN ^STrengE DicH m09L ic HST WPSNI9 An gR^^lSIaRE DicH miT KpLLE9|nNeH ^saBOTiEtE DEnb@TriEB *f . vEfKAuFe DeiN3 afbE ITSKPSFT ^ SO TEuor v/iE M0e9LiCH .* deg","sieht ihre Aufgabe darin, sich als revolution\u00e4re Partei der Arbeiterklasse in Deutschland zu erneuern. Die verfassungsfeindliche Zielsetzung der DKP ergibt sich vor allem aus dem Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus. Dies ist f\u00fcr sie nicht nur eine Lehre, sondern zugleich eine Anleitung zum Handeln. Nach ihrer Ideologie wird die Arbeiterklasse in der sozialistischen Revolution die Macht erobern, den b\u00fcrgerlichen Staat zerschlagen und die Diktatur des Proletariats errichten. Die Stadien der sozialistischen Revolution, als auch die Diktatur des Proletariats, sind mit den wesentlichen Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes unvereinbar. In Th\u00fcringen sind keine Strukturen der DKP bekannt. 2.3.2. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) - Gegr\u00fcndet: 1982 - Sitz: Essen - Publikation: Rote Fahne - Ideologischer Standort: marxistisch-leninistische Kernorganisation Die MLPD konzentriert ihre Kr\u00e4fte zur Zeit auf den Neuaufbau der Partei auch in den neuen Bundesl\u00e4ndern. Zu ihr geh\u00f6ren der - Jugendverband \"Rebell\" - die Kindergruppen \"Rotf\u00fcchse\" - und der Frauenverband \"Courage\". Aktivit\u00e4ten der MLPD im Rahmen von Antifa-Kampagnen sind auch in Th\u00fcringen festzustellen, jedoch keine festen organisatorischen Strukturen. 2.3.3. Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) - Gegr\u00fcndet: 1990/in Th\u00fcringen 20. 04. 1993 - Sitz: Berlin/ in Th\u00fcringen Erfurt - Mitgliederzahl: 500 (1991), Tendenz sinkend - Vorsitzender: Ekkehard UHLMANN in Th\u00fcringen Horst HUTHER - Publikation: Trotz alledem - Ideologischer Standort: marxistisch-leninistische Kernorganisation Nach einem Aufruf ehemaliger SED-Mitglieder im Januar 1990 fand eine Gr\u00fcndungsversammlung der KPD f\u00fcr das Gebiet der ehemaligen DDR statt. Die KPD bekennt sich zum revolution\u00e4ren Marxismus, zum Klassenkampf und zur eigenst\u00e4ndigen historischen Rolle des Proletariats. Ihr Ziel ist die revolution\u00e4re \u00dcberwindung des Kapitalismus in einer proletarischen Revolution. Erkenntnisse \u00fcber Aktivit\u00e4ten dieser Partei in Th\u00fcringen liegen nicht vor. 28","2.4. Sonderthema: Partei des demokratischen Sozialismus (PDS) Die Frage, ob es sich bei der PDS um eine linksextremistische, gegen die freiheitliche demokratische Verfassungsordnung gerichtete Partei handelt, haben bisher - mit Ausnahme des Freistaates Bayern, wo dies bejaht wird - weder das Bundesamt noch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der anderen L\u00e4nder abschlie\u00dfend beantwortet. Begr\u00fcndet wird diese Ungewi\u00dfheit vom Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und vom Verfassungsschutz in den \u00fcbrigen L\u00e4ndern damit, da\u00df sich die Partei derzeit noch im Umbruch befindet und eine endg\u00fcltige Aussage \u00fcber ihre politische Zielrichtung noch nicht getroffen werden kann. Festgestellt wird aber gleichzeitig, \"da\u00df die Verdachtsmomente, von der PDS gingen verfassungsfeindliche Bestrebungen aus, bisher nicht entkr\u00e4ftet werden konnten\". (Quelle: Verfassungsschutzbericht des BfV von 1992). Diese Aussage gilt auch f\u00fcr Th\u00fcringen. Zur Informationssammlung wegen m\u00f6glicher verfassungsfeindlicher Bestrebungen werden vom ThLfV die allgemein zug\u00e4nglichen Informationen ausgewertet. Bei mindestens 95 % der angeblich noch 146 000 Mitglieder der PDS handelt es Verdachtsmomente sich um ehemalige SED-Mitglieder, die zum Teil als (hauptamtliche, inoffizielle gegen PDS oder gelegentliche) Mitarbeiter des MfS t\u00e4tig waren. Vor diesem Hintergrund sind Stimmen ernst zu nehmen, die den Zielen und Aktivit\u00e4ten dieser Partei eine verfassungsfeindliche Sto\u00dfrichtung zuschreiben. So hat der ehemalige Pr\u00e4sident des Oberlandesgerichts Braunschweig, Dr. R. WASSERMANN, zum Thema \"Das Instrument der abwehrbereiten Demokratie nach der Wiedervereinigung\" zur PDS ausgef\u00fchrt: \"Die SED besteht, zur PDS gemausert, fort. Verbotsma\u00dfnahmen stehen nicht zur Debatte. Taktische Wandlungen innerhalb kommunistischer Strategien d\u00fcrfen jedoch nicht vergessen lassen, da\u00df die PDS, wie die DKP, eine kommunistische Partei ist, die von Rechts wegen - legt man das KPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zugrunde - zu verbieten w\u00e4re.\" Der stellvertretende Leiter des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz in BadenW\u00fcrttemberg, Dr. H. RANNACHER, stellte 1992 zum Thema \"Entwicklung und Tendenzen des Linksextremismus\" zur PDS fest: \"Da ist zun\u00e4chst die PDS zu durchleuchten, die Nachfolgeorganisation der SED oder treffender: die umbenannte SED. Die immer st\u00e4rkere Position der \"Kom29","munistischen Plattform\" in der Partei, immer deutlichere \u00c4u\u00dferungen von Funktion\u00e4ren etwa zur Gewalt, die immer schw\u00e4cher werdende Gruppe der wirklich Gewendeten und die wachsende Bedeutung von Stasi-Seilschaften sind nicht zu \u00fcbersehende Symptome einer latenten Verfassungsfeindlichkeit.\" Auch ausl\u00e4ndische Experten auf diesem Gebiet, so z. B. der franz\u00f6sische Extremismus-Experte Patrik MOREAU, der 1992 als intimer Kenner der kommunistischen Szene ein umfassendes Buch \u00fcber die PDS pr\u00e4sentiert hat, kommt in seinem Vortrag anl\u00e4\u00dflich einer Tagung der Friedrich-Naumann-Stiftung im Dezember 1 992 zu dem Ergebnis, da\u00df \"die PDS als eine extremistische Partei zu gelten habe, die politische Systemschw\u00e4chen f\u00fcr die eigene Strategie auszunutzen versuche. Die von ihr ma\u00dfgeblich initiierten Gerechtigkeitskomitees sind ein geradezu klassisches Beispiel der Unterwanderungsstrategie. Die bekannte B\u00fcndnispolitik lebt wieder auf.\" Die Frage der Verfassungswidrigkeit dieser Partei ist mittelfristig kl\u00e4rungsbed\u00fcrftig. 30","3. Rechtsextremismus 3.1. Begriffsdefinitionen Unter Rechtsextremismus sind politisch-motivierte Bestrebungen zu verstehen, die vor allem im Nationalismus und im Rassismus wurzeln. Beide Begriffe sind eng miteinander verzahnt. Der Nationalismus wird definiert als eine \u00dcberbewertung eigener nationaler Nationalismus Interessen zu Lasten der Interessen anderer Nationen und auch zu Lasten von Individualrechten der Angeh\u00f6rigen der eigenen Nation. Der Begriff der \"Nation\" umfa\u00dft danach nur die Gemeinschaft derjenigen, die aufgrund gemeinschaftlicher Abstammung, also einheitlicher \"Rasse\" zusammengeh\u00f6ren. Mit Rassismus wird eine Geisteshaltung bezeichnet, die vor dem Hintergrund Rassismus des oben geschilderten Nationenbegriffs von einer h\u00f6heren Wertigkeit der eigenen \"Rasse\" ausgeht und damit das Recht begr\u00fcnden soll, andere \"Rassen\" zu beherrschen. Zum Ausdruck kommt diese Haltung in aggressivem Antisemitismus und Ausl\u00e4nderfeindlichkeit. Der Rassismus ist zudem mit dem grundgesetzlich verb\u00fcrgten Schutz der Menschenw\u00fcrde und mit dem Gleichheitsgrundsatz nach Art. 1 und 3 GG nicht vereinbar. Der Rechtsextremismus ist gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung gerichtet. Er stellt die Wertordnung des Grundgesetzes in Frage, weil er die Rechte des Individuums hinter die nationalen Kollektivinteressen zur\u00fccktreten l\u00e4\u00dft und die Lebensinteressen von Fremden mi\u00dfachtet. 3.2. Formen und Vereinigungen des Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland Bei den Parteien und Organisationen des rechtsextremistischen Spektrums sind derzeit zu unterscheiden: - die neonationalsozialistischen Gruppierungen und - die nationaldemokratischen/national-freiheitlichen Parteien. Die neonationalsozialistischen Gruppierungen bekennen sich offen zu den Vorneonationalstellungen der Nationalsozialisten, wobei sie das F\u00fchrerprinzip und die Herrsozialistische schaftsinstitutionen des NS-Staates als vorbildlich propagieren. Gruppierungen 31","nationalDie nationaldemokratischen und national-freiheitlichen Parteien bevorzugen demokratische und subtilere Formen der politischen Arbeit, mit denen sie Anh\u00e4nger und W\u00e4hler zu national-freiheitliche gewinnen hoffen. Sie agitieren dabei vornehmlich populistisch-propagandistisch Parteien auf f\u00fcr viele B\u00fcrger sensiblen Feldern, indem sie Probleme der steigenden Zahl von Asylbewerbern mit dem Sch\u00fcren der Furcht vor Verlust des Arbeitsplatzes oder der Wohnung verbinden. Hemmungslos greifen sie in Ausnutzung einer wirklichen oder vorgeblichen \"Politikverdrossenheit\" die Repr\u00e4sentanten des demokratischen Staatswesens an. Neonationalsozialistische Gruppen - Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front (GdNF) - Deutsche Alternative (DA) - Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP) - Nationale Offensive (NO) - Nationalistische Front (NF) National-Freiheitliche/Nationaldemokraten - die National-Freiheitlichen des Dr. FREY einschl. der Deutschen Volksunion (DVU) - die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) - Deutsche Liga f\u00fcr Volk und Heimat (Deutsche Liga) Sonstige Vereinigungen - Wiking-Jugend e.V. (WJ) - Gemeinschaft Deutscher Osten e.V. (GDO) - Aktion Freies Deutschland (AFD) 3.3. Neonationalsozialistische Gruppen 3.3.1. Verbote Im Jahre 1992 wurden durch den Bundesminister des Innern die \u00fcberregionalen Organisationen - Nationalistische Front (NF) am 27. 11. 1992 - Deutsche Alternative (DA) am 10. 12. 1992 - Nationale Offensive (NO) am 22. 12. 1992 nach dem Vereinsgesetz verboten. Begr\u00fcndet wurde das Verbot mit der aggressiv-k\u00e4mpferischen Haltung dieser Vereinigungen, die darauf abziele, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Ihre Aktionsfelder waren u.a.: Kampf gegen Ausl\u00e4nder durch aggressive Hetze und Gewalttaten Agitation gegen staatliche Institutionen und ihre Politik Verherrlichung des 3. Reiches 32","In Th\u00fcringen belief sich die Anh\u00e4ngerschaft dieser Organisationen, ohne da\u00df funktionierende Strukturen festgestellt wurden, auf einige Personen im Raum Weimar. Eine f\u00fcr den 20. Juni 1992 in Weimar angek\u00fcndigte Demonstration der Nationalen Offensive wurde verboten. 3.3.2. Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front (GdNF) Die GdNF war eine Organisation der Anh\u00e4ngerschaft des am 25. April 1991 verstorbenen Neonazis Michael K\u00dcHNEN. Diese Gruppierung tritt heute nur noch als anonymes Redaktionskollegium der Publikation \"Die Neue Front\" mit Kontaktadresse in den Niederlanden in Erscheinung. Der GdNF ist es allerdings als Organisation in den vergangenen Jahren gelungen, verschiedene neue Vereinigungen auf Landesebene zu bilden. Diese sollten an Parlamentswahlen teilnehmen, um ggf. dadurch den Rechtsstatus einer Partei zu erlangen und Verbotsma\u00dfnahmen zu erschweren. Zu ihnen sind zu z\u00e4hlen: - Nationale Liste in Hamburg - Deutsches Hessen in Hessen - Nationaler Block in Bayern - S\u00e4chsische Nationale Liste in Sachsen - Der Deutsche Weg in Nordrhein-Westfalen - Volkstreue Liste in Baden-W\u00fcrttemberg. Die Deutsch Nationale Partei (DNP) in Th\u00fcringen ist diesen Organisationen \u00e4hnlich. Sie ist 1992 in Th\u00fcringen durch verschiedene provokative Aktionen ihres Gr\u00fcnders Thomas DIENEL hervorgetreten (strafrechtliche Verurteilung von DIENELs. S. 35). 3.3.3. Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP) - Gegr\u00fcndet: 1979 - Mitglieder: ca. 220 - Vorsitzender: Friedhelm BUSSE - Publikation: Neue Nation - ideologischer Standort: neonationalsozialistisch Der jahrelange Niedergang der FAP wurde 1992 leicht gestoppt, da die Partei in einigen neuen Bundesl\u00e4ndern, insbesondere in Brandenburg und Sachsen, neue Mitglieder werben konnte. Sie vertritt rassistisch gepr\u00e4gte fremdenfeindliche Ziele. In ihrem Organ \"Neue Nation\" bezeichnen sich die Mitglieder als \"nationale Sozialisten\"; sie agieren gegen Ausl\u00e4nder. Aktivit\u00e4ten der Partei wurden in Th\u00fcringen nicht festgestellt. 33","3.3.4. Deutsch Nationale Partei (DNP) - Gegr\u00fcndet: 19. 04. 1992 in Wechselburg/Sachsen - Sitz: Weimar - Mitglieder: ca. 50 - Vorsitzender: Thomas DIENEL - ideologischer Standort: Satzung u. \u00c4u\u00dferungen von Mitgliedern, vor allem des Vorsitzenden DIENEL, weisen eine ideologische N\u00e4he zu neonationalsozialistischen Gruppierungen aus Programm Zur geistigen N\u00e4he mit neonationalsozialistischen Gruppierungen gibt zun\u00e4chst das Programm der DNP Aufschlu\u00df. Darin hei\u00dft es u. a.: - Nach SS 1 der Satzung verstehen sich die Mitglieder der DNP als der \"radikalnationale Sto\u00dftrupp in Mitteldeutschland\". - Nach SS 4 der Satzung k\u00f6nnen Mitglieder der DNP \"alle B\u00fcrger deutscher Rasse und Kultur werden\". Im Programm der DNP f\u00e4llt zun\u00e4chst eine taktisch motivierte Anpassung an die bestehende Rechtslage auf. Zitat: - \"Wir stehen fest auf der Grundlage der Traditionen des deutschen Volkes und bekennen uns dazu. Die gegenw\u00e4rtigen politischen Realit\u00e4ten erlauben es jedoch nicht, mit einer solchen Zielsetzung als Partei aufzutreten. Deshalb h\u00e4lt sich das Programm an die z. Z. geltenden Gesetze mit dem Wissen, da\u00df es aber den Staat herausfordert und provoziert.\" Dar\u00fcber hinaus werden in dem Programm der Kampf gegen Ausl\u00e4nder und der Kampf gegen das Geschichtsbild der demokratischen Gesellschaft im Deutschland der Nachkriegszeit herausgestellt. Zitate: - \"Versch\u00e4rft wird der Kampf gegen Ausl\u00e4nder und Kommunisten gef\u00fchrt.\" - \"Wir werden es nicht zulassen ..., da\u00df diese Nation mit ihrer Tradition und Zukunft in den multikulturellen Schmelztiegel von irrsinnigen Politikern geworfen wird.\" - \"Durch die Siegerm\u00e4chte des zweiten Weltkrieges und des Zionismus wurden Greuelm\u00e4rchen erfunden, die keiner wissenschaftlichen Pr\u00fcfung standhalten.\" Mit der Forderung \"Brechung der Zinsknechtschaft\" wird ein Programmsatz der NSDAP von 1920 wiederholt. 34","Weiterer Beleg f\u00fcr die enge Verbundenheit mit den neonationalsozialistischen Aktivit\u00e4ten der DNP Gruppierungen sind die \u00fcber den Vorsitzenden DIENEL festgestellten Aktivit\u00e4in Th\u00fcringen ten und seine \u00c4u\u00dferungen in diesem Zusammenhang: - DIENEL war Initiator einer f\u00fcr den 20. Juni 1992 geplanten \u00f6ffentlichen Kundgebung in Weimar zum Gedenken an den Volksaufstand vom 17. Juni 1953. An dieser Veranstaltung wollten sich auch andere neonationalsozialistische Organisationen wie die \"Nationale Offensive\" (NO), die \"Deutsche Alternative\" (DA) und die \"Nationale Liste\" (NL) beteiligen. Der Magistrat der Stadt Weimar verbot die Veranstaltung. Bei dem Versuch, sich trotz des Verbotes in Weimar zu versammeln, wurden durch die Polizei 9 Personen festgenommen, Waffen und Schlagwerkzeuge sichergestellt. Eine ebenfalls von DIENEL f\u00fcr den 20. Juni 1 992 in Erfurt geplante Ersatzveranstaltung ist durch den Magistrat der Stadt Erfurt verboten worden. Am 20. Juli 1992 wurden zwei Schweinekopfh\u00e4lften in den Vorgarten der J\u00fcdischen Landesgemeinde in Erfurt geworfen. Auf beigef\u00fcgten Zetteln hie\u00df es: \"Dieses Schwein Galinski ist endlich tot. Noch mehr Juden m\u00fcssen es sein\" und \"Jedes Schwein mu\u00df mal sterben wie DuGal Am 22. Juli 1992 bekannte sich DIENEL zu der Tat. - Am 15. August 1992 versammelten sich rund 2000 Personen, vorwiegend Rechtsextremisten, in Rudolstadt, um des f\u00fcnften Todestages des ehemaligen Hitler-Stellvertreters Rudolf HESS zu gedenken, der am 17. August 1987 im \"Kriegsverbrechergef\u00e4ngnis\" in Berlin-Spandau verstorben war. Zu diesem Gedenktag hatten DIENEL und Anh\u00e4nger der DNP insgesamt 18 Veranstaltungen in verschiedenen St\u00e4dten Th\u00fcringens angemeldet. Am Busbahnhof von Rudolstadt formierten sich die Rechtsextremisten zu einem 20min\u00fctigen Marsch. Bei der anschlie\u00dfenden Kundgebung traten u. a. als Redner der Leiter und Organisator der Demonstration, Christian WORCH (36), der Bundesvorsitzende der \"Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei\" (FAP), Friedhelm BUSSE (63), sowie Thomas DIENEL (31) und Otto RIEHS (71) auf. Unter den Teilnehmern befanden sich Skinheads und Neonationalsozialisten aus Spanien, Frankreich und Belgien. DIENEL ist anl\u00e4\u00dflich weiterer Veranstaltungen als Redner mit rechtsextremistiWerdegang schen \u00c4u\u00dferungen bekanntgeworden. des DIENEL DIENEL (31) ist seit April 1992 Vorsitzender der DNP. Bis 1989 war er rund 10 Jahre lang Mitglied der SED, aus der er 1989 austrat. Zus\u00e4tzlich war 35","er FDJ-Sekret\u00e4r und Mitglied des Stadtausschusses Weimar. Anfang 1990 bekleidete er die Funktion eines Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers der \"Deutschen Sexliga\" in Weimar. Er war Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und ab August 1991 Vorsitzender des Landesverbandes Th\u00fcringen der \"Nationaldemokratischen Partei Deutschlands\" (NPD). Im November 1991 wurde er wegen neonationalsozistischer Kontakte von diesem Amt suspendiert und trat Ende Januar 1992 aus der NPD aus. Bei seinen \u00f6ffentlichen Auftritten bekannte er sich zum Antisemitismus und zur Ausl\u00e4nderfeindlichkeit. DIENEL trat offen f\u00fcr eine \"Machtergreifung\" durch Rechtsextremisten nach dem Vorbild der NSDAP ein. Dies veranla\u00dfte die Bundesregierung, am 9. Dezember 1992 beim Bundesverfassungsgericht den Antrag nach Artikel 1 8 des Grundgesetzes zu stellen, gegen\u00fcber DIENEL die Verwirkung der Grundrechte der freien Meinungs\u00e4u\u00dferung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG), der Versammlungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG) auszusprechen. Urteil gegen DIENEL Das Sch\u00f6ffengericht am Kreisgericht Rudolstadt verurteilte Thomas DIENEL am 9. Dezember 1992 wegen Volksverhetzung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Dieses Urteil ist im Berufungsverfahren vor dem Bezirksgericht Gera am 24. 02. 1993 best\u00e4tigt worden. Anklagepunkte waren u. a.: - am 7. M\u00e4rz 1992 eine 23j\u00e4hrige Farbige in Weimar als \"Negervieh und St\u00fcck Schei\u00dfe\" beschimpft zu haben, - am 20. Juli 1992 mit drei weiteren T\u00e4tern zwei Schweinekopfh\u00e4lften in den Vorgarten der J\u00fcdischen Landesgemeinde in Erfurt geworfen und dabei den kurz zuvor verstorbenen Vorsitzenden des Zentralrates der Juden in Deutschland, Heinz Galinski, durch ein beigef\u00fcgtes Schreiben verunglimpft zu haben, - am 13. September 1992 in Saalfeld eine Rede mit volksverhetzendem und ausl\u00e4nderfeindlichem Inhalt gef\u00fchrt zu haben. In der Hauptverhandlung bekannte sich DIENEL zu den Vorw\u00fcrfen der Anklage und wiederholte seine neonationalsozialistischen Parolen. Er leugnete den Massenmord an Juden in Konzentrationslagern und beschimpfte Ausl\u00e4nder als Parasiten, die \"ins Ausland oder ins Arbeitslager geh\u00f6rten\". Aktivit\u00e4ten der DNP waren in Th\u00fcringen nach der Verurteilung DIENELs und weiteren Strafverfolgungsma\u00dfnahmen gegen andere Anh\u00e4nger dieser Organisation nicht mehr zu verzeichnen. 36","3.4. National-Freiheitliche/ Nationaldemokraten 3.4.1. Deutsche Volksunion (DVU) - Gegr\u00fcndet: 1987 in Th\u00fcringen am 15. 06. 1991 - Sitz: M\u00fcnchen Th\u00fcringer Landesverband in Arnstadt - Mitgliederzahl: 26000 in Th\u00fcringen 30 - Vorsitzender: Dr. Gerhard FREY in Th\u00fcringen Gerhard KONRAD - Publikationen: Deutsche National-Zeitung, Deutsche Wochen-Zeitung, Deutscher Anzeiger. Die DVU ist die mitgliederst\u00e4rkste rechtsextremistische Partei in der Bundesrepublik Deutschland. In allen Bundesl\u00e4ndern wurden Landesverb\u00e4nde gegr\u00fcndet. Die Partei wird durch den Vorsitzenden Dr. FREY zentralistisch gef\u00fchrt. Neben einer j\u00e4hrlichen gro\u00dfen Parteiveranstaltung in Passau kommt es nur im Vorfeld von Wahlen zu \u00f6ffentlichkeitswirksamen Versammlungen. Die DVU h\u00e4lt an ihrem verfassungsfeindlichen Kurs fest, vor allem werden NSVerbrechen verharmlost, Ausl\u00e4nderfeindlichkeit und Antisemitismus gesch\u00fcrt und demokratische Politiker diffamiert. In Th\u00fcringen wurden folgende Veranstaltungen durchgef\u00fchrt: - am 04. 04. 1 992 in Ilmenau - am 28. 06. 1 992 in Ichtershausen mit Dr. FREY (geschlossene Veranstaltung mit ca. 120 Teilnehmern) - am 04. 10. 1992 in Erfurt mit Dr. FREY (ca. 250 Teilnehmer) - Am 16. 08. 1 992 fand in M\u00fchlhausen der DVU-Parteitag der Landesgruppe Hessen statt (Teilnehmer ca. 250). 3.4.2. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) - Gegr\u00fcndet: 1964 - Sitz: Stuttgart - Mitgliederzahl: 5000 in Th\u00fcringen 140 - Vorsitzender: G\u00fcnter DECKERT in Th\u00fcringen GOLKOWSKI - Publikation: Deutsche Stimme Die NPD ist seit 1 964 Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes. 37","Ausl\u00e4nderfeindliche Agitation in der 'Deutschen Nationai-Zeitung\" Hilfe, die Zigeuner kommen! Eine Million will einmarschieren Deutschland als Verbrecher-Paradies Ausl\u00e4nder-Kriminalit\u00e4t ufert aus Lieber Ausl\u00e4nder als Deutsche? So w e r d e n wir benachteiligt Ausl\u00e4nderwahlrecht durch die Hintert\u00fcr Wie das deutsche Volk betrogen werden soll Milliarden f\u00fcr Asvlbetr\u00fcger Wie die Deutschen ausgebeutet werden Vor neuer Ausl\u00e4nder-Welle? Bonn will Einwanderung legalisieren Milliardenqeschenkean Israel Mu\u00df Deutschland ewig zahlen? 38","Die NPD verfolgt v\u00f6lkisch-kollektivistische Vorstellungen. Ihr Ziel ist eine Volksgemeinschaft, mit Vorrang der Gemeinschaftsinteressen vor den Freiheitsrechten des Individuums. Ihre rassistisch gef\u00e4rbte Agitation richtet sich gegen Ausl\u00e4nder und Asylbewerber. In den alten Bundesl\u00e4ndern ist eine r\u00fcckl\u00e4ufige Mitgliederentwicklung zu verzeichnen. Aktivit\u00e4ten, Veranstaltungen der NPD in Th\u00fcringen: Aktivit\u00e4ten in Th\u00fcringen - 2 2 . 0 2 . 1992 angeblicher Gr\u00fcndungsparteitag des Kreisverbandes Apolda - 24. 05. 1992 geplante NPD-Veranstaltung in Bergen/Greiz wurde vom Veranstalter abgesagt, daf\u00fcr fand eine etwa lOmin\u00fctige Zusammenkunft von ca. 20-30 Anh\u00e4ngern statt. - 2 1 . 0 6 . 1992 Landesparteitag der NPD Th\u00fcringen in G\u00fcntersleben, Teilnehmer ca. 50 Personen. Die geschlossene Veranstaltung verlief st\u00f6rungsfrei. - 15.08. 1992 Teilnahme am \"Rudolf-Hess-Ged\u00e4chtnismarsch\" in Rudolstadt mit Fahnen und Transparenten - 03. 10. 1992 \"Deutschlandtreffen\" der NPD in Arnstadt mit etwa 1 000 Teilnehmern aus dem gesamten Bundesgebiet. Hierbei handelte es sich um die weitaus gr\u00f6\u00dfte Veranstaltung der NPD 1992 in Th\u00fcringen. 3.5. Sonstige rechtsextremistische Gruppen 3.5.1. Die Wiking-Jugend e.V. (WJ) - Gegr\u00fcndet: 1953 - Sitz: Stolberg - Mitglieder: 400 in Th\u00fcringen etwa 10 - Leiter: Wolfram NAHRATH (geb. 1 963) - Publikation: Wikinger Die nach dem F\u00fchrerprinzip geleitete, Begriffe aus der germanischen Vorzeit pflegende WJ ist in \"Gaue\" und \"Horste\" gegliedert. Die WJ f\u00fchrt bundesweit regelm\u00e4\u00dfig Lageraufenthalte (Things) mit Lagerfeuern, Vortr\u00e4gen sowie sportlichen Aktivit\u00e4ten und Gel\u00e4ndespielen nach dem Vorbild der Hitlerjugend durch. 39","Aktivit\u00e4ten Bekanntgewordene Aktivit\u00e4ten der WJ in Th\u00fcringen: in Th\u00fcringen - Sonnenwendfeier am 2 0 . / 2 1 . 06. 1991 in Schmalkalden - Bundesthing am 06. 07. 1991 in Schmalkalden mit Neuwahl des Bundesf\u00fchrers W. NAHRATH - Teilnahme am Deutschlandtreffen der NPD am 03. 10. 1991 in Gera mit Fanfarenzug und Fahnenabordnung (Quelle: Fahrtenjahr \"Wikinger\" 4/91) - Sonnenwendfeier am 2 0 . / 2 1 . 06. 1992 in Dobian (bei Saalfeld) - Juli 1992: Aufbau der WJ-Gruppe in Eisenberg - 15. 08. 1992 Teilnahme mit Trommlerund Fanfarenz\u00fcgen am Rudolf-HessGedenktreffen in Rudolstadt - 03. 10. 1992 Teilnahme am Deutschlandtreffen der NPD in Arnstadt - Winterlager vom 27. 1 2. 1992 bis 02. 0 1 . 1993 in Greiz; Teilnehmer: 64 Personen aus dem gesamten Bundesgebiet. 3.5.2. Gemeinschaft Deutscher Osten e.V. (GDO) - Gegr\u00fcndet: 1981 - in: Nienburg/Weser (Niedersachsen) - Mitglieder: 50 - Vorsitzender: Uwe STOLLE (geb. 1933) - Publikation: Rundschreiben Die GDO ist in Th\u00fcringen durch eine an Mitglieder versandte Einladung zu einer Versammlung am 17. 10. 1992 in Weimar in Erscheinung getreten. 3.5.3. Aktion Freies Deutschland (AFD) - Gegr\u00fcndet: 1987 - in: Felsberg-B\u00f6ddiger (Hessen) - Vorsitzender: Wolfgang JUCHEM (geb. 1940) - ideologischer Standort: unterst\u00fctzt die Deutsche Liga Die AFD mit rund zwei Dutzend Anh\u00e4ngern beschr\u00e4nkt ihre Aktivit\u00e4ten im wesentlichen auf die Durchf\u00fchrung von Vortragsveranstaltungen und Verteilen von Flugbl\u00e4ttern. Agitationsschwerpunkte sind u. a. - die \"Auschwitzl\u00fcge\" - die \"Kriegsschuldl\u00fcge\" - \u00fcberstaatliche Einrichtungen wie NATO und EG 40","In Th\u00fcringen ist die AFD wie folgt in Erscheinung getreten: Aktivit\u00e4ten in Th\u00fcringen - Anmeldung einer Veranstaltung durch Wolfgang JUCHEM am 23. 07. 1991 in Eisenach (Informationsstand) im Rahmen einer bundesweiten Aktion. Die Veranstaltung wurde durch die Stadt Eisenach untersagt. - Anmeldung einer Veranstaltung am 16. 10. 1992 in Waltershausen. Diese Veranstaltung wurde ebenfalls untersagt. Erkenntnisse \u00fcber Mitglieder in Th\u00fcringen liegen nicht vor. 3.6. Skinheads Ausgangs der 60er Jahre formierte sich in den von Arbeitslosigkeit und sich verEntstehung \u00e4ndernden sozialen Strukturen betroffenen Industriest\u00e4dten Gro\u00dfbritanniens die der Bewegung neue jugendliche Subkultur der Skinheads. Die Jugendlichen stammten zumeist aus der unteren Schicht der Arbeiterklasse. Zun\u00e4chst unpolitisch und auf Freizeitaktivit\u00e4ten ausgerichtet, bewog die Herkunft aus dem Arbeitermilieu die Jugendlichen, sich mehr dem linken Spektrum zugeh\u00f6rig zu f\u00fchlen. Die massive Propaganda von Nationalisten und Rechtsextremisten sowie soziale Spannungen im Gefolge eines vermehrten Ausl\u00e4nderzuzuges nach Gro\u00dfbritannien f\u00fchrten zu einer Bewu\u00dftseins\u00e4nderung und politischen Radikalisierung der Skinheads. Gepr\u00e4gt von starken Feindbildern (Immigranten, Ausl\u00e4nder, Schwule, Hippies, alles Fremde) entwickelten sie ein martialisches Erscheinungsbild (kahlgeschoren, t\u00e4towiert, Bomberjacken, schwere Stiefel usw.) und grenzten sich damit provokant von ihrer sonstigen Umwelt ab. Die Skinhead-Bewegung hat sich inzwischen zu einem internationalen Ph\u00e4nomen entwickelt. Ihre Erscheinungsund Verhaltensformen haben auch in anderen L\u00e4ndern, darunter Deutschland, Eingang gefunden. Das Handeln und Verhalten der Skinheads ist von Intoleranz und hoher Gewaltbereitschaft gepr\u00e4gt. Als eigenst\u00e4ndige Bewegung lehnen sie Parteien und feste Organisationsformen ab. Sie geh\u00f6ren nur in Ausnahmef\u00e4llen rechtsextremistischen Organisationen an. Mit organisierten Neonationalsozialisten verbinden sie sich nur zum Teil und zeitweilig aus Anla\u00df von Kundgebungen und Aufm\u00e4rschen. Bisher konnten sie von diesen weder erkennbar gesteuert noch instrumentalisiert werden. Die Skinhead-Bewegung hat sich eine eigene Kultur geschaffen und bedient sich als Szene-Kommunikationsmittel der Medien Musik (Oi-Musik) und Fanzines. 41","Rechtsradikale in den neuen L\u00e4ndern Die Neonazis im Osten haben ihre eigene Identit\u00e4t, westliche Sch\u00fctzenhilfe ist nicht gefragt Die Irokesenk\u00f6pfe sind jetzt kahlrasiert VON BURKHARD SCHR\u00d6DER Frank H\u00fcbner, Chef der \"Deutschen Alternative\", mit zwei rechten \"Kameraden\" beim Neonazi-Aufmarsch zum Volkstrauertag/Heldengedenktag in Halbe (bei Teupitz). FotoDietmar GustCenit 42","Fanzines sind intern zirkulierende und in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden von Szenenangeh\u00f6rigen herausgegebene Publikationen, die praktisch nur f\u00fcr Anh\u00e4nger und Freunde bestimmt und nicht frei verk\u00e4uflich erh\u00e4ltlich sind. F\u00fcr Th\u00fcringen ist hier das Fanzine \"KAMPFGEIST\" zu erw\u00e4hnen, das im Raum Jena/Weimar zur Verbreitung kam. Inspiriert von englischen Musikgruppen, bildeten sich auch in Deutschland eine Skin-Bands Vielzahl von Skin-Bands. In ihren Liedern bringen die Skin-Bands unverh\u00fcllt neonationalsozialistisches Gedankengut zum Ausdruck. So ruft die Gruppe \"Endsieg\" in ihrem \"Kanaken\"Song dazu auf, T\u00fcrken in Konzentrationslager zu stecken, t\u00fcrkische Frauen zu sch\u00e4nden und ihre Kinder zu t\u00f6ten. Die Skinhead-Band \"Brutale Haie\" aus Erfurt fordert in ihrem \"Doitschlandlied\": \"Wir wollen Deutschland sauber und rein, wir wollen Deutschland nur f\u00fcr uns allein, wir wollen Deutschland sauber und rein, wir wollen Deutschland, nur so mu\u00df es sein.\" Skinkonzerte/Veranstaltungen in Th\u00fcringen - 1 4 . 0 3 . 1 9 9 2 Schlo\u00dfvippach, 700 Besucher - 2 1 . 03. 1992 Jugendclubs in Erfurt (\"Brutale Haie\", \"Reichsfront\"), ca. 180 Besucher - 04. 07. 1992 \"Rock gegen Links\" in Erfurt (\"Reichsfront\"), ca. 180 Besucher. In der Bundesrepublik Deutschland geht man von einer gesch\u00e4tzten Anzahl von ca. 6000 bis 8 0 0 0 Skinheads aus. Eine genaue Z\u00e4hlung ist wegen der vielen regionalen und zum Teil nur stadtteilbezogenen Skin-Gruppierungen, die keine Kontinuit\u00e4t in ihrem Bestand aufweisen, nicht m\u00f6glich. F\u00fcr Th\u00fcringen ist bei vorsichtiger Sch\u00e4tzung von einem Skinhead-Potential von ca. 300 Personen auszugehen, die in der Regel zwischen 16 und 26 Jahre alt sind. Etwa die H\u00e4lfte hiervon wird als militant beurteilt. Gr\u00f6\u00dfere Skinhead-Gruppen wurden bislang in Erfurt, Ilmenau, Jena, Rudolstadt/Saalfeld und Weimar festgestellt. F\u00fcr die brutalen Gewaltt\u00e4tigkeiten der Skinheads sind in Th\u00fcringen folgende Aktivit\u00e4ten Beispiele zu nennen: in Th\u00fcringen - 0 4 . 0 4 . 1992 Ca. 20 Skinheads st\u00fcrmen einen Waggon des Personenzuges Jena-Gera und schlagen u.a. mit Baseballschl\u00e4gern auf die Reisenden ein. Drei der linken Szene zuzurechnende Personen werden teilweise erheblich verletzt. 43","3 c l j uc reite n i c fj 18! DEUTSCHE RUOOLf HE\u00df-MARSCH KRAFT Neona?istische Symbolik, Parteistgnet der FAP Rudolf Ho\u00df wird von den Neonazis als M\u00e4rtyrer verehrt. UMeOtafr Motiv des Ku-Klux-Klan No Remorse ist eine KultSkrewdriver ist eine Kultgruppe der Skinheads, gruppe der Skinheads, angedeutetes Kettenkreuz, \"Blut und Ehre\", sich an Betonung der nordischen den Nationalsozialismus Rasse. anlehnende Parole. 44","KAMPFAUFRUF NR.7 WIR GRATULIEREN ZUM GEBURTSTAG &\u00f6o!f Eitler DIESES HEFT IST EIN AUFRUF AN ALLE KAMERADEN DIE NICHT NUR REDEN SONDERN HANDELN ! ! ! ! ! ! ! 45","- 23.05. 1992 Schl\u00e4gerei in einer Gastst\u00e4tte in P\u00f6lzig/Lkr. Gera. Ca. 30-35 Skins versuchen, den Abtransport eines festgenommenen T\u00e4ters zu verhindern. Es kommt zu t\u00e4tlichen Auseinandersetzungen mit der Polizei, wobei mehrere Personen auf beiden Seiten verletzt werden. - 07. 06. 1992 Auseinandersetzung zwischen ca. 15 Skinheads und ca. 40 linksorientierten Jugendlichen in Saalfeld. - 15. 11. 1992 Skins schlagen vor einer Disco in Berlstedt/Lkr. Weimar mehrere Personen nieder, von denen zwei schwer, drei weitere leicht verletzt werden. Die von den Gruppierungen der Skinheads ausgehenden Gewaltt\u00e4tigkeiten sind spontan und kaum vorhersehbar. Ein gewisser Teil der Skinheads ist entweder selbst Mitglied, oder geh\u00f6rt dem Sympathisantenkreis neonationalsozialistischer Gruppierungen an. Ob die Skins insgesamt der rechtsextremistischen Szene zugeordnet werden k\u00f6nnen, darf bezweifelt werden. Aus Sicht des ThLfV ist dazu folgendes festzustellen: Die Zuordnung zum Rechtsextremismus setzt voraus, da\u00df eine Geisteshaltung festgestellt werden kann, die politisch zielund zweckgerichtet die Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abschaffen will. Eine solche politische Zielsetzung als Trendmotivation ihres Handelns kann bei der Masse der Skinheads nicht festgestellt werden. Dagegen spricht vor allem: Bei den Skins handelt es sich zu 7 0 % um Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, ihre soziale Herkunft ist eine h\u00e4ufig nicht intakte Familie aus einfachen Verh\u00e4ltnissen, sie haben ferner Mi\u00dferfolge in der Schule/Ausbildung. Die Bereitschaft zur Gewaltt\u00e4tigkeit und Lust am Randalieren d\u00fcrfte weniger auf politisch-ideologische Zielsetzungen als vielmehr auf individualund sozialpsychologische Ausl\u00f6sungsfaktoren zur\u00fcckzuf\u00fchren sein. 3.7. Die Republikaner (REP) Die Partei besitzt zur Zeit mit ca. 23000 Mitgliedern die gr\u00f6\u00dfte politische Anziehungskraft im \"rechtsradikalen Lager\" der Bundesrepublik Deutschland. In Th\u00fcringen bel\u00e4uft sich ihre Mitgliederzahl auf ca. 450 bis 500. Die bisher als rechtsradikal eingestufte Partei wird seit dem 15. Dezember 1992 von den meisten Verfassungsschutzbeh\u00f6rden mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet. 46","Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte eine Beobachtung nur in den Bundesl\u00e4ndern Nordrhein-Westfalen und Hamburg, da sich dort aufgrund von \u00c4u\u00dferungen verschiedener Funktion\u00e4re der Partei Anhaltspunkte f\u00fcr verfassungsfeindliche Bestrebungen ergeben hatten. Gegen die Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln haben betroffene Landesverb\u00e4nde der Republikaner und der Bundesvorstand rechtliche Schritte eingeleitet. Endg\u00fcltige gerichtliche Entscheidungen stehen noch aus. Im Berichtszeitraum wurden vom ThLfV Informationen \u00fcber \"Die Republikaner\" gesammelt, um festzustellen, ob konkrete Anhaltspunkte f\u00fcr eine rechtsextremistische Bestrebung beim Landesverband dieser Partei in Th\u00fcringen vorliegen. Bisher sind folgende Erkenntnisse und Informationen \u00fcber die Aktivit\u00e4ten der Aktivit\u00e4ten Republikaner in Th\u00fcringen registriert worden: in Th\u00fcringen - Landesparteitag der REP mit Wahl des Landesvorstandes am 04. 04. 1992 in Eisenach. Eine Landesgesch\u00e4ftsstelle soll in Eisenach er\u00f6ffnet werden. - Informationsveranstaltung der REP am 24. 04. 1992 in Kolba/Lkr. P\u00f6\u00dfneck. - Veranstaltung der REP am 07. 08. 1992 in Ziegenr\u00fcck/Saalfeld Thema: \"Was wird aus Deutschland\". Veranstalter It. Einladung: Kreisverband P\u00f6\u00dfneck - Veranstaltung der REP am 05. 09. 1992 in Stockhausen/Lkr. Eisenach mit dem Ziel, eine Ortsbzw. Kreisgruppe zu gr\u00fcnden. 47","4. Ausl\u00e4nderextremismus Sicherheitsgef\u00e4hrdende und extremistische Bestrebungen v o n Ausl\u00e4ndern In Deutschland leben etwa 5-6 Millionen ausl\u00e4ndische Mitb\u00fcrger, davon in Th\u00fcringen ca. 30 000. Unter ihnen sind vergleichsweise wenige - in der Bundesrepublik sch\u00e4tzungsweise 40000 \u00fcber 16 Jahre - , die in extremistischen oder extremistisch beeinflu\u00dften Vereinigungen organisiert sind. Eine nicht unerhebliche Zahl von ausl\u00e4ndischen - vor allem arabischen - Terrororganisationen kann auf diese Anh\u00e4nger und deren organisatorische und logistische Strukturen im Bundesgebiet zur\u00fcckgreifen. Die Aktivit\u00e4ten der \"Pal\u00e4stinensischen Befreiungsorganisation\" (PLO) auf deutschem Boden sind hierf\u00fcr ein beredtes Beispiel. Extremistische und Terrororganisationen von Ausl\u00e4ndern werden von den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden beobachtet, um festzustellen, ob ihre Aktivit\u00e4ten die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder deren ausw\u00e4rtige Belange gef\u00e4hrden. In Th\u00fcringen sind bisher einschl\u00e4gige Erkenntnisse \u00fcber solche sicherheitsgef\u00e4hrdenden Bestrebungen nicht angefallen. 48","5. \u00dcbersicht in Z a h l e n 5.1. Linksextremismus 1992 Bund Th\u00fcringen Mitgliedschaften in linksextremistischen Kernorganisationen 21500 * davon - DKP 7000 * -MLPD 1700 * Nebenorganisationen 700 * Autonome/Anarchisten 6800 100 Nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften 28 500 * * - nicht bekannt 5.2. Rechtsextremismus 1992 Bund Th\u00fcringen Mitgliedschaften in rechtsextremistischen Parteien, Organisationen und sonstigen Zusammenschl\u00fcssen 43100 250 davon - DVU 26000 30 -NPD 5000 140 -DNP 50 50 Nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften 41900 * \u00dcberwiegend militante Neonationalsozialisten einschlie\u00dflich militanter Skinheads 6400 davon - West 2600 -Ost 3800 150 Skinheads - insgesamt 6 0 0 0 - *8000 300 * - nicht bekannt 49","5.3. Ausl\u00e4nderextremismus 1992 Bund Th\u00fcringen Mitgliedschaften bei in Deutschland aktiven bzw. erheblich extremistisch beeinflu\u00dften Ausl\u00e4ndervereinigungen 39 800 * Ausl\u00e4nder in der Bundesrepublik - insgesamt 5-6 Mill. 30000 davon Asylbewerber * 18 000 * - nicht bekannt 5.4. Gewalttaten Im Jahre 1992 hat sich in der Bundesrepublik Deutschland eine besorgniserregende Zunahme von Gewalttaten (2 584) ereignet. Sie haben sich vornehmlich gegen Fremde gerichtet. Ihre Opfer waren gr\u00f6\u00dftenteils Ausl\u00e4nder (2 283), insbesondere Asylbewerber. Die Gewalttaten sind um ca. 74% gegen\u00fcber dem Vorjahr, auf die vergangenen 10 Jahre betrachtet, um das fast 22fache gestiegen. Da die T\u00e4ter bisher nur zum Teil gefa\u00dft und gerichtlich verurteilt werden konnten, l\u00e4\u00dft sich eine sichere Aussage, in welchem Ausma\u00dfe die Taten insgesamt auf politischen Motivationen beruhen, nicht treffen. Die Beobachtungst\u00e4tigkeit des Verfassungsschutzes ist darauf gerichtet, nach Hinweisen zu suchen, ob bei begangenen Taten eine verfassungsfeindliche politische Motivation zu Grunde lag, und ob sich bei den vom Verfassungsschutz beobachteten politischen Zusammenschl\u00fcssen Anhaltspunkte f\u00fcr zuk\u00fcnftig geplante Straftaten feststellen lassen. In beiden Beziehungen leistet der Verfassungsschutz Unterst\u00fctzungsarbeit f\u00fcr die Polizei und f\u00fcr die Institutionen der gerichtlichen Strafverfolgung, ohne aber selbst einen Auftrag zur Strafverfolgung zu besitzen. Aus dem Nachrichtenaufkommen der Sicherheitsbeh\u00f6rden ergibt sich die Erkenntnis, da\u00df es aktuell neben den Straftaten, die der rechtsextremistischen Szene zugeordnet werden k\u00f6nnen, auch eine ernstzunehmende Bedrohung der Sicherheit durch linksextremistische Gruppierungen gibt, welche die gewaltsame Auseinandersetzung mit ihren politischen Gegnern suchen. Die Gefahr des Anwachsens der gegenseitigen Gewalt zwischen \"rechten\" und \"linken\" Extremisten verdient ebenfalls Aufmerksamkeit. Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesl\u00e4ndern bleibt f\u00fcr das Land Th\u00fcringen festzustellen, da\u00df sich die extremistisch motivierten Gewalttaten 1992 in Grenzen hielten.","Th\u00fcringen rangiert mit insgesamt 80 Gewalttaten mit erwiesenem oder zu vermutendem rechtsextremistischem Hintergrund und 32 Gewalttaten im linksextremistischem Bereich fast am Ende der Skala aller Bundesl\u00e4nder. 5.4.1. Linksextremistische Gewalttaten 1992 Bund Th\u00fcringen Gewalttaten mit erwiesener oder zu vermutender linksextremistischer Motivation 972 32 davon Tote durch linksextremistisch motivierte Gewaltt\u00e4ter 1 - vermutlich linksextremistisch motivierte Gewalttaten 389 14 gegen rechts 5.4.2. Rechtsextremistische Gewalttaten 1992 Bund Th\u00fcringen Gewalttaten mit erwiesener oder zu vermutender rechtsextremistischer Motivation 2584 80 davon Tote durch rechtsextremistisch motivierte Gewaltt\u00e4ter 17 - vermutlich rechtsextremistisch motivierte Gewalttaten gegen links 94 15 5.4.3. Gewalttaten von Ausl\u00e4ndern 1992 Bund Th\u00fcringen insgesamt (1991 = 142) 213 davon schwere Gewalttaten (1991 =29) 53 davon Tote 4 Sprengstoffanschl\u00e4ge 2 Brandanschl\u00e4ge 47 und Sachbesch\u00e4digungen mit erheblicher Gewaltanwendung 60 Anmerkung Alle Vorf\u00e4lle ereigneten sich in den alten Bundesl\u00e4ndern.","IV. SPIONAGE-/SABOTAGEABWEHR, VERGANGENHEITSBEW\u00c4LTIGUNG 1. Spionage-/Sabotageabwehr 1.1. Allgemeiner \u00dcberblick Die Spionageund Sabotageabwehr hat sich auch in Th\u00fcringen an den ver\u00e4nderten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten in Osteuropa orientiert. Anders als in der Vergangenheit, in der die politische Spionage einen sehr hohen Stellenwert einnahm, liegt der Schwerpunkt der Spionaget\u00e4tigkeit nunmehr auf dem Gebiet der wirtschaftlichen, technologischen und wissenschaftlichen Spionage. Ob vor dem derzeitigen politischen Hintergrund die Spionageaktivit\u00e4ten insgesamt abnehmen werden, bedarf eines l\u00e4ngeren Zeitraums der Beobachtung. Bereits jetzt kann allerdings festgestellt werden, da\u00df der politische Umbruch des Ostblocks nicht zugleich das Ende fremder geheimdienstlicher Agentent\u00e4tigkeit bedeutet. Die Arbeit der Spionageabwehr der Bundesrepublik Deutschland ist mit dem Ende der \"Ost-West-Auseinandersetzungen\" weiter unerl\u00e4\u00dflich. Im Jahre 1992 leitete der Generalbundesanwalt 1 737 Ermittlungsverfahren wegen geheimdienstlicher Agentent\u00e4tigkeit ein und beauftragte das Bundeskriminalamt in 604 F\u00e4llen mit den Ermittlungen. Bundesweit erfolgten 56 Festnahmen (in Th\u00fcringen 2, Th\u00fcringer B\u00fcrger waren nicht betroffen), darunter 44 Haftbefehle. Hier ist eine Zunahme zu verzeichnen. Dies ist insbesondere darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, da\u00df viele inoffizielle Mitarbeiter (IM) des MfS der ehemaligen DDR in den alten Bundesl\u00e4ndern durch die Auswertung der \"GAUCK\"-Akten ermittelt werden konnten. 38 der 44 Haftbefehle betrafen Personen eines ehemaligen DDR-Geheimdienstes. Bei 930 eingeleiteten Strafverfahren wurden 51 Personen wegen Spionaget\u00e4tigkeit angeklagt. 22 Personen wurden rechtskr\u00e4ftig verurteilt. In 3 F\u00e4llen erfolgte die Verurteilung wegen Landesverrats, in 5 F\u00e4llen wegen geheimdienstlicher Agentent\u00e4tigkeit in einem besonders schweren Fall. 52","1.2. Geheimdienste der ehemaligen DDR Priorit\u00e4t verdient zur Zeit die Aufarbeitung der Aktivit\u00e4ten der Geheimdienste der ehemaligen DDR. Soweit deren fr\u00fchere Agenten in der Bundesrepublik Deutschland bisher noch nicht enttarnt sind, besteht die Gefahr, da\u00df sie von anderen fremden Geheimdiensten weiter eingesetzt werden. Dar\u00fcber hinaus besteht aufgrund konkreter F\u00e4lle Anla\u00df zur Sorge, da\u00df ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter der DDR-Dienste f\u00fcr eine Spionaget\u00e4tigkeit zu Gunsten der ehemaligen \"sozialistischen Bruderl\u00e4nder\" genutzt werden. Deshalb erscheint es erforderlich, die Erkenntnisse \u00fcber die Strukturen der ehemaligen DDR-Dienste aufzuarbeiten und zu analysieren, um den sich daraus ergebenden Gefahren f\u00fcr die Sicherheit unseres Landes begegnen zu k\u00f6nnen. 1.2.1. Aufkl\u00e4rungsdienste der ehemaligen DDR Der gr\u00f6\u00dfte Anteil der Spionage-Aktivit\u00e4ten der ehemaligen DDR gegen die Hauptverwaltung Bundesrepublik Deutschland ging von der Hauptverwaltung Aufkl\u00e4rung (HVA) Aufkl\u00e4rung Die HVA, als Bestandteil des MfS, verf\u00fcgte in ihrer Zentrale in Berlin-Ost \u00fcber einen Mitarbeiterstab von ca. 4300 Personen. In den jeweiligen Abteilungen XV der ehemaligen 15 Bezirksverwaltungen waren je nach Gr\u00f6\u00dfe 75 bis 150 hauptamtliche Mitarbeiter t\u00e4tig. Die HVA war in ihrer Zentrale in verschiedene Abteilungen gegliedert. Als wichtigste Aufkl\u00e4rungsabteilungen sind zu nennen: Abteilung I (Staatsapparat der Bundesrepublik Deutschland) Abteilung II (Parteien und gesellschaftliche Organisationen) Abteilung IV (Milit\u00e4rstrategische Aufkl\u00e4rung der BRD) Abteilung IX (Gegenspionage, bundesdeutsche Nachrichtendienste) Abteilung X (aktive Ma\u00dfnahmen, Desinformation) Sektor Wi ssenschaft und Technik (SWT) (Wirtschaftsspionage) Aber auch vom Abwehrbereich des MfS, dem eigentlichen repressiven SicherAbwehrbereich heitsapparat der ehemaligen DDR, gingen intensive Spionageaktivit\u00e4ten gegen des MfS die Bundesrepublik Deutschland aus. 53","Besonders hervorzuheben sind: Hauptabteilung (HA) (HA) I (Grenzaufkl\u00e4rung innerhalb eines bestimmten Bereichs der Bundesrepublik Deutschland) HA II (Spionageabwehr) HA III (elektronische Aufkl\u00e4rung im Bundesgebiet) HA VI (Sicherung und Kontrolle der Grenze und des Reiseverkehrs) HA VIII (Observation, Ermittlungen im Bundesgebiet) HA XVIII (Sicherung der Volkswirtschaft) HA XIX (Sicherung des Verkehrswesens) HA XX (Bek\u00e4mpfung politischer Untergrundt\u00e4tigkeiten, politische Indoktrination, Fluchtorganisationen, Kirchen, Gewerkschaften, Gesundheitswesen, Sport) HA XXII (Terrorismusabwehr) Verwaltung Die Verwaltung Aufkl\u00e4rung (VA), der milit\u00e4rische Geheimdienst, hatte \u00fcber Aufkl\u00e4rung 1 000 hauptamtliche und etwa 3000 inoffizielle Mitarbeiter (IM). Sie f\u00fchrte eine erhebliche Anzahl von Agenten im alten Bundesgebiet und verf\u00fcgte \u00fcber 2 000 Offi ziere im besonderen Einsatz (OibE). In Th\u00fcringen gab es Bezirksverwaltungen des MfS - in Erfurt (3 257 Mitarbeiter) - in Gera (2512 Mitarbeiter) und - in Suhl (1 905 Mitarbeiter) mit insgesamt 32 Kreisdienststellen (siehe nachstehende Skizzen). 1.2.2. Aktivit\u00e4ten dieser Dienste \u00dcber die Aktivit\u00e4ten aller dieser offensiven Aufkl\u00e4rungseinheiten haben die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden zahlreiche Hinweise gewonnen. Die bei den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden vorliegenden Erkenntnisse auf fr\u00fchere Agenten legen Zeugnis \u00fcber die Intensit\u00e4t der Aussp\u00e4hungsaktivit\u00e4t dieser Dienste ab. Eine Enttarnung von in der Bundesrepublik Deutschland t\u00e4tig gewesenen Agenten war u. a. durch Befragungen von ehemaligen Mitarbeitern aus diesen Bereichen m\u00f6glich. Insgesamt sind die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden \u00fcber 2 000 Spurenhinweisen nachgegangen. Etwa die H\u00e4lfte davon konnte an die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zwecks weiterer Ma\u00dfnahmen abgegeben werden. In einer Reihe von F\u00e4llen wurde eine Werbung durch die Nachfolgeorganisationen des ehemaligen sowjetischen KGB und der GRU festgestellt. 54","Kreisdienststellen der Bezirksverwaltung Erfurt Th\u00fcrin an ^A -----\"**\" ^^-Heiligenstadt - iNoranaussn Sondershausen M\u00fchlhausen S\u00f6mmerda Eisenach Weimar Langensalza Gotha Arnstadt 55","T\" Kreisdienststellen der Bezirksverwaltung Gera Jena Eisenberg Stadtroda Vrh\u00fcringen^ Gera Greiz Rudolstadt / / Zeulenroda Saalfeld / P\u00f6\u00dfneck i ' 1 1 Lobenstein Schleiz 56","Kreisdienststellen der Bezirksverwaltung Suhl Bad Salzungen Schmalkalden Suhl lllmenau Meiningen 57","1.3. Geheimdienste auf dem Gebiet der ehemaligen UdSSR Die F\u00f6derative Republik Ru\u00dfland entfaltete starke Aktivit\u00e4t bei der \u00dcbernahme, Ver\u00e4nderung und Neuordnung der sowjetischen Hinterlassenschaft im Bereich der Geheimdienste. Es wurde versucht, die russische Auslandsaufkl\u00e4rung und die Staatssicherheit auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Am 07. 07. 1992 wurden das Gesetz der russischen F\u00f6deration \u00fcber die Auslandsaufkl\u00e4rung sowie das Gesetz \u00fcber die f\u00f6deralen Staatssicherheitsorgane verabschiedet. Danach arbeitet der gesamte Aufkl\u00e4rungsapparat heute als russischer ziviler Inlandsdienst (MBR) und als ziviler Auslandsdienst (SWR) mit gleichen Einrichtungen und ann\u00e4hernd gleichem Personal, aber mehr von eigenen nationalen Interessen gepr\u00e4gten Zielen, weiter. Hinzu gekommen ist ein neuer Geheimdienst f\u00fcr Fernmeldeund elektronische Aufkl\u00e4rung, die sog. \"Agentur\", F\u00f6derative Agentur f\u00fcr Regierungsverbindung und Information. 1.3.1. Aufkl\u00e4rungst\u00e4tigkeiten Die russischen Dienste, vor allem der SWR, betreiben nach wie vor gezielt Informationsbeschaffung in den Aufkl\u00e4rungsbereichen Innen-, Au\u00dfenund Sicherheitspolitik. Das besondere Interesse gilt den Parteien, dem politischen Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnis sowie der Entwicklung des Rechtsextremismus in Deutschland. In den neuen Bundesl\u00e4ndern interessieren sich die russischen Geheimdienste insbesondere f\u00fcr den Beh\u00e4rdenaufbau im Sicherheitsbereich, wie z. B. in Innenministerien, der Polizei und den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden. Dabei nutzt die zivile russische Auslandsaufkl\u00e4rung auch alte MfS-Strukturen in den neuen Bundesl\u00e4ndern. Mit dem neugeschaffenen ND \"Agentur\" bekundet die Russische F\u00f6deration ihr besonderes Interesse an Funk-, Fernmeldeund elektronischer Auslandsaufkl\u00e4rung sowie an der Fernmeldesicherheit eigener Nachrichtenverbindungen. Fr\u00fchere Agentennetze des KGB werden ebenfalls weiter genutzt. 1.3.2. Der ehemalige milit\u00e4rische Dienst der Sowjetunion Anders als das KGB war der milit\u00e4rische Dienst GRU von einer Umstrukturierung nicht betroffen. Zwischenzeitlich steht fest, da\u00df die GRU vollst\u00e4ndig vom russischen Verteidigungsministerium \u00fcbernommen wurde und damit der Befehlsgewalt der Russischen F\u00f6deration untersteht. 58","Seine Interessen liegen u. a. im Bereich der ausl\u00e4ndischen R\u00fcstungsindustrie, der Beobachtung von Abr\u00fcstungsvereinbarungen, Aufkl\u00e4rung milit\u00e4rischer Einrichtungen als auch in einer Zunahme der Beschaffung von Erkenntnissen aus der Wirtschaft, Wissenschaft und Technik, \u00e4hnlich des SWR. 1.3.3. Die Nachfolgedienste des KGB in den anderen Republiken der ehemaligen Sowjetunion Nach Gewinn ihrer Unabh\u00e4ngigkeit begannen die Republiken der ehemaligen Sowjetunion mit der Gr\u00fcndung regionaler Geheimdienste. Inzwischen verf\u00fcgen sie alle \u00fcber eigene Sicherheitsdienste oder Ministerien f\u00fcr Nationale Sicherheit, die im wesentlichen auf den Strukturen des ehemaligen KGB in diesen Republiken aufgebaut wurden. Vor allem die Ukraine hat gro\u00dfe Anstrengungen beim Aufbau des eigenen Sicherheitsdienstes unternommen. Auch dieser Dienst wurde im M\u00e4rz 1 992 auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und in entsprechende Abteilungen aufgegliedert. 1.4. Geheimdienste des ehemaligen Warschauer Paktes Im Gegensatz zu den Staaten der ehemaligen Sowjetunion haben zumindest die fr\u00fchere CSFR und Ungarn erkl\u00e4rt, da\u00df sie k\u00fcnftig gegen die Bundesrepublik Deutschland keine Aufkl\u00e4rungsaktivit\u00e4ten durchf\u00fchren werden. Etwas anderes d\u00fcrfte f\u00fcr Polen, Rum\u00e4nien und Bulgarien gelten. Hier ist bekannt, da\u00df ihre Aufkl\u00e4rungsaktivit\u00e4ten sich vor allem im milit\u00e4rischen und wirtschaftlichen Bereich fortsetzen werden. Insgesamt ist festzustellen, da\u00df die voranschreitende Demokratisierung in den L\u00e4ndern des fr\u00fcheren Ostblocks und deren neue Politik, die auf Verst\u00e4ndigung und Zusammenarbeit mit den westlichen Staaten ausgerichtet ist, nicht automatisch ein Nachlassen der Spionageaktivit\u00e4ten bedeutet. Im Vordergrund steht die Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen durch illegalen Technologietransfer (Industriespionage und Beschaffung von Technologie). 1.5. Geheimdienste des Nahen und Mittleren Ostens Zunehmende Aktualit\u00e4t erhalten durch Proliferationsbestrebungen die Geheimdienste des Nahen und Mittleren Ostens wie Iran, Irak, Libyen und Syrien. 59","Festzustellen ist, da\u00df die illegale Informationsbeschaffung h\u00e4ufig von Mitarbeitern der Legalresidenturen dieser L\u00e4nder in der Bundesrepublik Deutschland durchgef\u00fchrt wird, die Angeh\u00f6rige eines Nachrichtendienstes sind. Zus\u00e4tzlich werden in der Bundesrepublik Deutschland lebende oppositionelle Emigranten \u00fcberwacht und bespitzelt. 1.6. Vergangenheitsbew\u00e4ltigung Im Gegensatz zur T\u00e4tigkeit der Aufkl\u00e4rungsdienste der ehemaligen DDR sind die Aktivit\u00e4ten des \"Abwehrbereichs\" des MfS durch die Akten der \"GAUCKBeh\u00f6rde\" belegbar. Diesen Unterlagen und den Aussagen ehemaliger MfSOffiziere ist zu entnehmen, da\u00df dieser Apparat der nahezu totalen \u00dcberwachung der B\u00fcrger der DDR diente. Ihm geh\u00f6rten ca. 100000 hauptamtliche Mitarbeiter an, die in der Zentrale in Berlin und in den nachgeordneten 15 Bezirksverwaltungen und 260 Kreisund Objektdienststellen eingesetzt waren. Nach verl\u00e4\u00dflichen Angaben arbeiteten zus\u00e4tzlich 109000 inoffizielle Mitarbeiter (IM) innerhalb der DDR f\u00fcr das MfS. Es kann sein, da\u00df die tats\u00e4chliche Zahl noch h\u00f6her lag. F\u00fcr die Mitarbeiter dieses Apparates und deren Helfer gab es keinen \u00f6ffentlichen oder privaten Bereich, dessen man sich nicht annahm. Die Aufarbeitung \"dieser Vergangenheit\" geh\u00f6rt nicht zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes in den alten L\u00e4ndern. F\u00fcr die neuen L\u00e4nder gilt, da\u00df ehemalige Strukturen dann aufgearbeitet werden m\u00fcssen, wenn festgestellt wird, da\u00df es sich hierbei um fr\u00fchere, fortwirkende unbekannte Strukturen und T\u00e4tigkeiten der Aufkl\u00e4rungsund Abwehrdienste der ehemaligen DDR handelt. Gerade auf diesem Feld liegen zahlreiche Hinweise und Eingaben von B\u00fcrgern vor. In der Mehrzahl der F\u00e4lle wird auf vermutete, fr\u00fchere hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter (IM) dieser Dienste sowie auf angeblich noch bestehende oder neu begr\u00fcndete \"Seilschaften\" aufmerksam gemacht. In der Regel sind diese Angaben jedoch nicht geeignet, den Tatbestand der \"fortwirkenden Strukturen\" der ehemaligen DDR-Geheimdienste zu begr\u00fcnden. Es konnte festgestellt werden, da\u00df nach der Wende sich fr\u00fchere Mitarbeiter der ehemaligen DDR-Dienste zur Durchsetzung ihrer sozialen Forderungen und wirtschaftlichen Belange zusammengeschlossen haben. 60","In der \u00d6ffentlichkeit wurden bekannt, - die \"Initiativgemeinschaft zum Schutz der sozialen Rechte ehemaliger Angeh\u00f6riger bewaffneter Organe und der Zollverwaltung der DDR\" (ISOR). Diese Organisation wurde im Juni 1991 gegr\u00fcndet. Die Zahl ihrer Mitglieder d\u00fcrfte in den neuen Bundesl\u00e4ndern bei etwa 10000 liegen. Die Gemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt, die Mitglieder bei der Rechtshilfe zu unterst\u00fctzen und bei Rentenfragen zu beraten. Gegen das Renten\u00fcberleitungsgesetz (R\u00dcG) hat sie Verfassungsbeschwerde erhoben. Gliederungen bestehen in allen neuen L\u00e4ndern, so auch in Th\u00fcringen. - das \"Insiderkomitee zur Aufarbeitung der Geschichte des MfS\". Gegr\u00fcndet wurde dieses Komitee Mitte M\u00e4rz 1992 von ehemaligen Mitarbeitern des MfS. Ziel der Initiatoren ist es, die Geschichte des MfS aufzuarbeiten und \"entschlossen gegen ungerechtfertigte Anschuldigungen, Pauschalierungen oder Verleumdungen\" anzugehen. F\u00fcr die Existenz der zuweilen in Presseorganen genannten \"Organisation der Offiziere des Ministeriums\" (ODOM) gibt es keine konkreten Anhaltspunkte. 61","V. VERFASSUNGSSCHUTZ DURCH AUFKL\u00c4RUNG \u00d6ffentlichkeitsarbeit des Th\u00fcringer Innenministeriums Aufgaben Die \u00d6ffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes wird im Th\u00fcringer Innenministerium durch das f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Fachaufsichtsreferat wahrgenommen. Im Rahmen der durch die Innenministerkonferenz des Bundes und der L\u00e4nder beschlossenen Konzeption \"Verfassungsschutz durch Aufkl\u00e4rung\" wurden f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeitsarbeit zwei Aufgabenbereiche vorgegeben: - Aufkl\u00e4rung \u00fcber gesetzliche Grundlagen, Aufgaben, Organisation, Arbeitsweise und Kontrolle des Verfassungsschutzes - Information \u00fcber Art und Umfang extremistischer verfassungsfeindlicher und sicherheitsgef\u00e4hrdender Bestrebungen mit dem Ziel, die geistig-politische Auseinandersetzung mit diesem Ph\u00e4nomen zu f\u00f6rdern. Verfassungsschutz ist Demokratie Dieses Thema wurde im Jahre 1992 vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der absoluten Machtf\u00fclle des ehemaligen MfS in Vortr\u00e4gen, Gespr\u00e4chen und Diskussionen behandelt. Insbesondere bestand bei den B\u00fcrgern Erl\u00e4uterungsbedarf \u00fcber - die Befugnisse des Verfassungsschutzes im Gegensatz zum MfS, - die Abgrenzung der Zust\u00e4ndigkeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz, - die Sicherheitslage im Bereich des Extremismus und - die Erkenntnisse \u00fcber fr\u00fchere, fortwirkende unbekannte Strukturen und T\u00e4tigkeiten der ehemaligen Geheimdienste der DDR. Daf\u00fcr wurden verschiedene M\u00f6glichkeiten der \u00d6ffentlichkeitsarbeit genutzt. \u00dcber 25000 Brosch\u00fcren wurden in Infotheken, auf Ausstellungen oder mittels Rundschreiben in Th\u00fcringen verteilt. Bei 81 Vortr\u00e4gen und f\u00fcnf Tagesseminaren konnten etwa 3 500 interessierten Personen die o. a. Themen dargelegt werden. Die Ausstellung \"Verfassungsschutz im demokratischen Rechtsstaat\" des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz ist 1 992 in Th\u00fcringen in Jena, Gera, Weimar, Suhl und Eisenach gezeigt worden. Das Interesse an dieser Ausstellung war sehr gro\u00df. Dies ist belegbar durch die etwa 5500 Besucher, die sich f\u00fcr diese Ausstellung interessierten. 62","Keine Gewalt - Gegen Extremismus und Fremdenfeindlichkeit Zu diesem Thema sind f\u00fcr das Jahr 1993 weitere Veranstaltungen an Schulen, bei politischen Parteien und ihren Jugendorganisationen, bei Tr\u00e4gern \u00f6ffentlicher Einrichtungen und sonstigen Institutionen, die zur \u00f6ffentlichen Meinungsbildung beitragen, geplant. Zu Vortr\u00e4gen und Diskussionen zu diesem und anderen interessierenden Themen k\u00f6nnen Referenten zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Interessenten wenden sich bitte an folgende Adresse: Th\u00fcringer Innenministerium Referat 25 Schillerstra\u00dfe 27 99096 Erfurt 63","Th\u00fcringer Verfassungsschutzgesetz (Th\u00fcrVSG) Vom 29. Oktober 1991 GVBl. 24 1991 S. 527 Inhalts\u00fcbersicht Erster Abschnitt Organisation, Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 1 Organisation des Verfassungsschutzes SS 2 Aufgaben SS 3 Bedienstete SS 4 Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit SS 5 Allgemeine Befugnisse SS 6 Nachrichtendienstliche Mittel SS 7 Erhebung personenbezogener Daten Zweiter Abschnitt Datenschutzrechtliche Bestimmungen SS 8 Speicherung, Ver\u00e4nderung und Nutzung personenbezogener Daten SS 9 Berichtigung und L\u00f6schung personenbezogener Daten SS 10 Errichtungsanordnung SS 11 Auskunft an den Betroffenen Dritter Abschnitt Ubermittlungsvorschriften SS 12 Informations\u00fcbermittlung an das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz ohne Ersuchen SS 13 Informations\u00fcbermittlung an das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz auf Ersuchen SS 14 Informations\u00fcbermittlung durch das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz SS 15 \u00dcbermittlungsverbote SS 16 Unterrichtung der \u00d6ffentlichkeit SS 17 Nachberichtspflicht Vierter Abschnitt Parlamentarische Kontrolle SS 18 Parlamentarische Kontrollkommission SS 19 Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission F\u00fcnfter Abschnitt Schlu\u00dfvorschrift SS 20 Inkrafttreten 64","Der Th\u00fcringer Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Erster Abschnitt Organisation, Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes SS 1 Organisation des Verfassungsschutzes (1) Zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder wird ein Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz errichtet. Es untersteht als obere Landesbeh\u00f6rde unmittelbar dem Innenministerium. Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf keiner polizeilichen Dienststelle angegliedert werden. (2) Verfassungsschutzbeh\u00f6rden anderer L\u00e4nder d\u00fcrfen in Th\u00fcringen nur im Einvernehmen mit dem Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz t\u00e4tig werden. SS 2 Aufgaben (1) Aufgabe des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz ist es, den zust\u00e4ndigen Stellen zu erm\u00f6glichen, rechtzeitig die erforderlichen Ma\u00dfnahmen zur Abwehr von Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder zu treffen. Zur Erf\u00fcllung dieser Aufgaben beobachtet das Landesamt f\u00fcr Verfasssungsschutz 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben; 2. sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes f\u00fcr eine fremde Macht; 3. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden; 4. fr\u00fchere, fortwirkende unbekannte Strukturen und T\u00e4tigkeiten der Aufkl\u00e4rungsund Abwehrdienste der ehemaligen DDR im Geltungsbereich dieses Gesetzes. Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz sammelt zu diesem Zweck Informationen, insbesondere sachund personenbezogene Ausk\u00fcnfte, Nachrichten und Unterlagen \u00fcber solche Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten und wertet sie aus. Voraussetzung f\u00fcr die Sammlung und Auswertung von Informationen ist das Vorliegen tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte. (2) Im Sinne dieses Gesetzes sind: 1. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes politisch bestimmte, zielund zweckgerichfete Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschlu\u00df, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm geh\u00f6rendes Gebiet abzutrennen; 65","2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschlu\u00df, der darauf gerichtet ist, den Bund, L\u00e4nder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsf\u00e4higkeit erheblich zu beeintr\u00e4chtigen; 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschlu\u00df, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 3 genannten Verfassungsgrunds\u00e4tze zu beseitigen oder au\u00dfer Geltung zu setzen. F\u00fcr einen Personenzusammenschlu\u00df handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdr\u00fccklich unterst\u00fctzt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschlu\u00df handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut im Sinne des SS 1 Abs. 1 Satz 1 erheblich zu besch\u00e4digen. (3) Zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes z\u00e4hlen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszu\u00fcben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen; 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht; 3. das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition; 4. die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung; 5. die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte; 6. der Ausschlu\u00df jeder Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft und 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. (4) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz wirkt auf Ersuchen der \u00f6ffentlichen Stellen mit: 1. bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, denen im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftige Tatsachen, Gegenst\u00e4nde oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen; 2. bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen besch\u00e4ftigt sind oder werden sollen; 3. bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutz von im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. 66","(5) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz erteilt, entsprechend den Rechtsvorschriften, auf Anfrage von Beh\u00f6rden, denen die Einstellung von Bewerbern in den \u00f6ffentlichen Dienst obliegt, Auskunft aus vorhandenen Unterlagen \u00fcber Erkenntnisse nach Absatz 1. Die Auskunft ist auf solche gerichtsverwertbaren Tatsachen zu beschr\u00e4nken, die Zweifel daran begr\u00fcnden k\u00f6nnen, da\u00df der Bewerber jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten wird. SS 3 Bedienstete (1) Die Mitarbeiter des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz haben sich einem Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsverfahren zu unterziehen, welches insbesondere auf T\u00e4tigkeit f\u00fcr das ehemalige Ministerium f\u00fcr Staatssicherheit oder das Amt f\u00fcr Nationale Sicherheit der DDR \u00fcberpr\u00fcft und f\u00fcr das die Beh\u00f6rde des Sonderbeauftragten beim Bundesminister des Innern f\u00fcr den Umgang mit den Akten des MfS/AfNS einbezogen wird. (2) Ehemalige hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des MfS/AfNS, Personen mit Offiz iersrang der ehemaligen bewaffneten Organe der DDR und ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter der SED d\u00fcrfen mit Aufgaben des Verfassungsschutzes grunds\u00e4tzlich nicht befa\u00dft werden. SS 4 Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit (1) Von mehreren m\u00f6glichen und geeigneten Ma\u00dfnahmen hat das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz diejenigen zu treffen, die den einzelnen voraussichtlich am wenigsten beeintr\u00e4chtigt. (2) Eine Ma\u00dfnahme darf nicht zu einem Nachteil f\u00fchren, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis steht. (3) Eine Ma\u00dfnahme ist nur solange zul\u00e4ssig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, da\u00df er nicht erreicht werden kann. SS 5 Allgemeine Befugnisse (1) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf die zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen, einschlie\u00dflich personenbezogener Daten, auch ohne Kenntnis der betroffenen Gruppierung oder Person nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen erheben und in Akten und Dateien verarbeiten und nutzen, namentlich speichern, \u00fcbermitteln, ver\u00e4ndern, l\u00f6schen und abgleichen, soweit nicht besondere Regelungen in diesem Gesetz entgegenstehen. (2) In die \u00dcberpr\u00fcfung nach SS 2 Abs. 4 Nr. 1 und 2 k\u00f6nnen der Ehegatte, der Verlobte oder die Person, die mit dem zu \u00dcberpr\u00fcfenden in ehe\u00e4hnlicher Gemeinschaft lebt, einbezogen werden. Die \u00dcberpr\u00fcfung ist nur mit Zustimmung des zu \u00dcberpr\u00fcfenden sowie der gegebenenfalls miteinzubeziehenden Person zul\u00e4ssig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 67","(3) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen dem Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz nicht zu; es darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Ma\u00dfnahmen ersuchen, zu denen es selbst nicht befugt ist. SS 6 Nachrichtendienstliche Mittel (1) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf mit nachrichtendienstlichen Mitteln, insbesondere durch Einsatz von Vertrauensleuten und Gew\u00e4hrspersonen, Observation, Bildund Tonaufzeichnung und die Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen, Informationen verdeckt erheben. (2) Die nachrichtendienstlichen Mittel sind in einer vom Innenministerium zu erlassenen Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Anordnung solcher Informationsbeschaffungen regelt. Die Dienstvorschrift ist der Parlamentarischen Kontrollkommission zu \u00fcbersenden. (3) Die Beh\u00f6rd en des Landes sind verpflichtet, dem Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz technische Hilfe f\u00fcr Tarnungsma\u00dfnahmen zu leisten. SS 7 Erhebung personenbezogener Daten (1) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungschutz darf Informationen, insbesondere personenbezogene Daten, mit nachrichtendienstlichen Mitteln gem\u00e4\u00df SS 6 Abs. 1 erheben, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, da\u00df 1. auf diese Weise Erkenntnisse \u00fcber Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 2 Abs. 1 oder die zur Erforschung solcher Erkenntnisse erforderlichen Nachrichtenzug\u00e4nge gewonnen werden k\u00f6nnen oder 2. dies zum Schutz oder zur Abschirmung der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenst\u00e4nde und Nachrichtenzug\u00e4nge des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz gegen sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten erforderlich ist. Die Erhebung ist unzul\u00e4ssig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere, den Betroffenen weniger beeintr\u00e4chtigende Weise m\u00f6glich ist; eine geringere Beeintr\u00e4chtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Information aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen gewonnen werden kann. SS 4 findet im \u00fcbrigen Anwendung. (2) Das in einer Wohnung nicht \u00f6ffentlich gesprochene Wort darf mit technischen Mitteln nur heimlich mitgeh\u00f6rt oder aufgezeichnet werden, wenn es im Einzelfall zur Abwehr einer gegenw\u00e4rtigen gemeinen Gefahr oder einer gegenw\u00e4rtigen Lebensgefahr f\u00fcr einzelne Personen unerl\u00e4\u00dflich ist und geeignete polizeiliche Hilfe f\u00fcr das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Satz 1 gilt entsprechend f\u00fcr einen verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen. (3) Bei Erhebungen nach Absatz 2 und solchen nach Absatz 1, die in ihrer Art und Schwere einer Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses 68","gleichkommen, wozu insbesondere das Abh\u00f6ren und Aufzeichnen des nicht \u00f6ffentlich gesprochenen Wortes mit dem verdeckten Einsatz technischer Mittel geh\u00f6ren, ist: 1. der Eingriff nach seiner Beendigung dem Betroffenen mitzuteilen, sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zweckes des Eingriffs ausgeschlossen werden kann und 2. die Parlamentarische Kontrollkommission unverz\u00fcglich zu unterrichten. Einer Mitteilung gem\u00e4\u00df Nummer 1 bedarf es nicht, wenn diese Voraussetzung auch nach f\u00fcnf Jahren noch nicht eingetreten ist. Die durch solche Ma\u00dfnahmen erhobenen Informationen d\u00fcrfen nur nach SS 7 Abs. 3 des Bundesgesetzes zur Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses verwendet werden. (4) In den F\u00e4llen des Absatzes 1, Nr. 1 und 2 d\u00fcrfen nachrichtendienstliche Mittel gegen Unbeteiligte nicht gezielt angewandt werden. (5) Die Erhebung nach Absatz I und 2 ist in den F\u00e4llen des SS 2 Abs. 4 unzul\u00e4ssig. Zweiler Abschnitt Datenschutzrechtliche Bestimmungen SS 8 Speicherung, Ver\u00e4nderung und Nutzung personenbezogener Daten (1) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben personenbezogene Daten in Dateien speichern, ver\u00e4ndern und nutzen, wenn: 1. tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 2 Abs. 1 vorliegen, 2. dies zur Erforschung und Bewertung von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 2 Abs. 1 erforderlich ist oder 3. Aufgaben nach SS 2 Abs. 4 zu erf\u00fcllen sind, soweit nicht besondere Bestimmungen gelten. (2) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf Daten \u00fcber Minderj\u00e4hrige, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben in zu ihrer Person gef\u00fchrten Akten nur speichern, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, da\u00df der Minderj\u00e4hrige eine der im Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. In Dateien ist eine Speicherung von Daten Minderj\u00e4hriger, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unzul\u00e4ssig. (3) Zur Aufgabenerf\u00fcllung nach SS 2 Abs. 4 d\u00fcrfen in automatisierten Dateien personenbezogene Daten \u00fcber die Personen gespeichert werden, die der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung unterliegen oder in die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung einbezogen werden. (4) Umfang und Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind auf das f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz erforderliche Ma\u00df zu beschr\u00e4nken. 69","SS 9 Berichtigung und L\u00f6schung personenbezogener Daten (1) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz hat die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind; in Akten, die zu einer bestimmten Person gef\u00fchrt werden, ist dies zu vermerken. (2) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz hat die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu l\u00f6schen, wenn ihre Speicherung unzul\u00e4ssig war oder ist oder ihre Kenntnis f\u00fcr die Erf\u00fcllung seiner gesetzlichen Aufgaben nicht mehr erforderlich ist. Akten, die zu einer bestimmten Person gef\u00fchrt werden, sind unter diesen Voraussetzungen zu vernichten. Die L\u00f6schung oder Vernichtung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, da\u00df dadurch schutzw\u00fcrdige Belange des Betroffenen beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. (3) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz pr\u00fcft bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgelegten Fristen, sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren, ob gespeicherte personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu l\u00f6schen sind. Gespeicherte personenbezogene Daten \u00fcber Bestrebungen nach SS 2 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 sind sp\u00e4testens 10 Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu l\u00f6schen, es sei denn, der Beh\u00f6rdenleiter oder sein Vertreter trifft im Einzelfall die Entscheidung, da\u00df sie weiter gespeichert bleiben. Soweit Daten automatisiert verarbeitet oder Akten automatisiert erschlossen werden, ist auf den Ablauf der Fristen nach Satz 1 und 2 hinzuweisen. (4) Personenbezogene Daten \u00fcber Minderj\u00e4hrige sind nach zwei Jahren auf ihre Erforderlichkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen und sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren zu l\u00f6schen, es sei denn, da\u00df nach Eintritt der Vollj\u00e4hrigkeit weitere Erkenntnisse im Sinne des SS 2 Abs. 1 angefallen sind. (5) Personenbezogene Daten, die zu l\u00f6schen sind, d\u00fcrfen nicht zum Nachteil des Betroffenen verarbeitet werden. SS 10 Errichtungsanordnung (1) F\u00fcr jede automatisierte Datei, in der personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist in einer Errichtungsanordnung, die der Zustimmung des Innenministeriums bedarf, festzulegen: 1. Bezeichnung der Datei, 2. Zweck der Datei, 3. Voraussetzungen der Speicherung, \u00dcbermittlung und Nutzung (betroffener Personenkreis, Art der Daten), 4. Anlieferung oder Eingabe, 5. Zugangsberechtigung, 6. \u00dcberpr\u00fcfungsfristen, Speicherungsdauer, 7. Protokoll lerung. (2) Der Landesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz ist vor Erla\u00df der Errichtungsanordnung anzuh\u00f6ren. Wesentliche \u00c4nderungen sind ihm nach Erla\u00df mitzuteilen. 70","(3) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz hat in angemessenen Abst\u00e4nden die Notwendigkeit der Weiterf\u00fchrung oder \u00c4nderung der Dateien zu \u00fcberpr\u00fcfen. SS 11 Auskunft an den Betroffenen (1) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz erteilt dem Betroffenen \u00fcber die zu seiner Person gespeicherten Daten auf Antrag unentgeltlich Auskunft, soweit er ein besonderes Interesse an einer Auskunft darlegt. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit: 1. eine Gef\u00e4hrdung der Aufgabenerf\u00fcllung durch die Auskunftserteilung zu besorgen ist; 2. durch die Auskunftserteilung nachrichtendienstliche Zug\u00e4nge gef\u00e4hrdet sein k\u00f6nnen oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz zu bef\u00fcrchten ist; 3. die Auskunft die \u00f6ffentliche Sicherheit gef\u00e4hrden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten w\u00fcrde oder 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der \u00fcberwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheimgehalten werden m\u00fcssen. Die Entscheidung trifft der Leiter des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz oder ein von ihm besonders beauftragter Mitarbeiter. (3) Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empf\u00e4nger von \u00dcbermittlungen. (4) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begr\u00fcndung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gef\u00e4hrdet w\u00fcrde. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist der Betroffene auf die Rechtsgrundlage f\u00fcr das Fehlen der Begr\u00fcndung und darauf hinzuweisen, da\u00df er sich an den Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz wenden kann. Dem Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen, soweit nicht das Innenministerium im Einzelfall feststellt, da\u00df dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gef\u00e4hrdet w\u00fcrde. Mitteilungen des Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz an den Betroffenen d\u00fcrfen keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf den Kenntnisstand des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz zulassen, sofern dieses nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. Dritter Abschnitt \u00dcbermittlungsvorschriften SS 12 Informations\u00fcbermittlung an das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz ohne Ersuchen (1) Die Beh\u00f6rden, Gerichte hinsichtlich ihrer Register, Gebietsk\u00f6rperschaften und andere der staatlichen Aufsicht unterstehenden juristischen Personen des 71","\u00f6ffentlichen Rechts sowie sonstige \u00f6ffentliche Stellen des Landes haben von sich aus dem Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz die ihnen bei Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben bekanntgewordenen Informationen zu \u00fcbermitteln, soweit tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, da\u00df die \u00dcbermittlung der Informationen, insbesondere \u00fcber Tatbest\u00e4nde, die in SS 100 a Strafproze\u00dfordnung und in SS 2 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz aufgef\u00fchrt sind, f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Aufgaben des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz nach SS 2 Abs. 1 oder entsprechender Aufgaben aufgrund eines Gesetzes nach Artikel 73 Nr. 10 Buchst, b oder c des Grundgesetzes erforderlich ist. (2) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz hat die \u00fcbermittelten Informationen unverz\u00fcglich darauf zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob sie f\u00fcr seine Aufgabenerf\u00fcllung erforderlich sind. Ist dies nicht der Fall, sind die Unterlagen unverz\u00fcglich zu vernichten. (3) Gesetzliche \u00dcbermittlungsverbote bleiben unber\u00fchrt. SS 13 Informations\u00fcbermittlung an das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz auf Ersuchen (1) Die in SS 12 Abs. 1 genannten \u00f6ffentlichen Stellen haben dem Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz auf dessen Ersuchen die ihnen bei der Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben bekanntgewordenen Informationen zu \u00fcbermitteln, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, da\u00df die \u00dcbermittlung f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Aufgaben nach SS 2 Abs. 1 oder 4 oder entsprechender Aufgaben aufgrund eines Gesetzes nach Artikel 73 Nr. 10 Buchst, b oder c des Grundgesetzes erforderlich ist. Es hat die Ersuchen aktenkundig zu machen. (2) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungschutz darf Akten und amtlich gef\u00fchrte Dateien und Register anderer \u00f6ffentlicher Stellen unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 einsehen, wenn die \u00dcbermittlung von Informationen aus den Akten, Dateien oder Registern im Wege der Mitteilung durch die ersuchte Beh\u00f6rde den Zweck der Ma\u00dfnahme gef\u00e4hrden oder das Pers\u00f6nlichkeitsrecht des Betroffenen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig beeintr\u00e4chtigen w\u00fcrde. \u00dcber die Einsichtnahme hat das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz einen Nachweis zu f\u00fchren, aus dem der Zweck, die ersuchte Beh\u00f6rde und die Aktenfundstelle hervorgehen; die Nachweise sind gesondert aufzubewahren und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. (3) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz kann von den Beh\u00f6rden des Landes und den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts nur die \u00dcbermittlung von Informationen verlangen, die diesen Stellen bei der Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben vorliegen und die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes erforderlich sind. (4) SS 12 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend. 72","SS 14 Informations\u00fcbermittlung durch das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (1) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, an andere Beh\u00f6rden und \u00f6ffentliche Stellen personenbezogene Daten zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben nach SS 2 Abs. 1, 4 und 5 \u00fcbermitteln. Zu anderen Zwecken darf es, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, personenbezogene Daten nur \u00fcbermitteln an: 1. den Bundesnachrichtendienst und den Milit\u00e4rischen Abschirmdienst, soweit tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, da\u00df die \u00dcbermittlung f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist; 2. Staatsanwaltschaften und Polizeibeh\u00f6rden, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, da\u00df die \u00dcbermittlung erforderlich ist: a) zur Verh\u00fctung oder Verfolgung der in SSSS 74a und 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Straftaten oder sonstiger Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des Tatverd\u00e4chtigen oder dessen Verbindung zu einer Organisation tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, da\u00df sie gegen die in Artikel 73 Nr. 10 Buchst, b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind; b) zur Verfolgung der in SS 100a Strafproze\u00dfordnung genannten Straftaten oder sonstiger Straftaten im Rahmen der organisierten Kriminalit\u00e4t; 3. Polizeibeh\u00f6rden, soweit sie gefahrenabwehrend t\u00e4tig sind, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, da\u00df dies zu ihrer Aufgabenerf\u00fcllung erforderlich ist und die \u00dcbermittlung der Abwehr einer im Einzelfall bestehenden erheblichen Gefahr oder zur vorbeugenden Bek\u00e4mpfung der in Nummer 2 genannten Straftaten sowie von Verbrechen, f\u00fcr deren Vorbereitung konkrete Hinweise vorliegen, dient; 4. andere Beh\u00f6rden und \u00f6ffentliche Stellen, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, da\u00df die \u00dcbermittlung zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlich ist und der Empf\u00e4nger die Daten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder sonst f\u00fcr Zwecke der \u00f6ffentlichen Sicherheit ben\u00f6tigt. (2) Die Empf\u00e4ngerbeh\u00f6rde hat die \u00fcbermittelten Informationen unverz\u00fcglich darauf zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob sie f\u00fcr ihre Aufgabenerf\u00fcllung erforderlich sind. Sie darf die personenbezogenen Daten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck nutzen, zu dem sie ihr \u00fcbermittelt wurden. (3) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an \u00f6ffentliche Stellen au\u00dferhalb des Grundgesetzes sowie an \u00fcberoder zwischenstaatliche \u00f6ffentliche Stellen \u00fcbermitteln, wenn dies zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empf\u00e4ngers erforderlich ist. Die \u00dcbermittlung unterbleibt, wenn ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Sie ist nur im Einvernehmen mit dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz zul\u00e4ssig und aktenkundig zu machen. Der Empf\u00e4nger ist darauf hinzuweisen, da\u00df er die \u00fcbermittelten Daten nur zu dem Zweck verwenden darf, zu dem sie ihm \u00fcbermittelt wurden. 73","(4) Personenbezogene Daten d\u00fcrfen an Personen oder Stellen au\u00dferhalb des \u00f6ffentlichen Bereiches nicht \u00fcbermittelt werden, es sei denn, da\u00df dies zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes erforderlich ist und das Innenministerium im Einzelfall die Zustimmung erteilt hat. Das Landesamt f\u00fcr Verfassungschutz f\u00fchrt \u00fcber die Auskunft nach Satz 1 einen Nachweis, aus dem der Zweck der \u00dcbermittlung, die Aktenfundstelle und der Empf\u00e4nger hervorgehen. Die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, vor unberechtigtem Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr seiner Erstellung folgt, zu vernichten. Der Empf\u00e4nger darf die \u00fcbermittelten personenbezogenen Daten nur f\u00fcr den Zweck verwenden, zu dem sie ihm \u00fcbermittelt wurden. Der Empf\u00e4nger ist auf die Verwendungsbeschr\u00e4nkungen und darauf hinzuweisen, da\u00df das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz sich vorbeh\u00e4lt, um Auskunft \u00fcber die vorgenommene Verwendung der Daten zu bitten. (5) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist eine \u00dcbermittlung personenbezogener Daten durch Abruf im automatisierten Verfahren unzul\u00e4ssig. SS 15 \u00dcbermittlungsverbote Die \u00dcbermittlung nach den Vorschriften dieses Teils hat zu unterbleiben, wenn 1. f\u00fcr die \u00fcbermittelnde Stelle erkennbar ist, da\u00df unter Ber\u00fccksichtigung der Art der personenbezogenen Daten und ihrer Erhebung die schutzw\u00fcrdigen Interessen der betroffenen Person das Allgemeininteresse an der \u00dcbermittlung \u00fcberwiegen, 2. \u00fcberwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern. SS 16 Unterrichtung der \u00d6ffentlichkeit Das Innenministerium unterrichtet die \u00d6ffentlichkeit einmal im Jahr \u00fcber Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 2 Abs. 1. Dabei d\u00fcrfen der \u00d6ffentlichkeit personenbezogene Daten bekanntgegeben werden, wenn das Interesse der \u00d6ffentlichkeit an der Unterrichtung das schutzw\u00fcrdige Interesse des Betroffenen \u00fcberwiegt. SS 17 Nachberichtspflicht Erweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer \u00dcbermittlung als unvollst\u00e4ndig oder unrichtig, sind sie unverz\u00fcglich gegen\u00fcber dem Empf\u00e4nger zu berichtigen, wenn dies zur Wahrung schutzw\u00fcrdiger Interessen der betroffenen Person erforderlich ist. Die Unterrichtung kann unterbleiben, wenn sie einen erheblichen Aufwand erfordern w\u00fcrde und nachteilige Folgen f\u00fcr den Betroffenen nicht zu bef\u00fcrchten sind. 74","Vierler Abschnitt Parlamentarische Kontrolle SS 18 Parlamentarische Kontrollkommission (1) Die Landesregierung unterliegt hinsichtlich der T\u00e4tigkeit des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz der parlamentarischen Kontrolle. Sie wird von der Parlamentarischen Kontrollkommission ausge\u00fcbt. Die Rechte des Landtags und seiner Aussch\u00fcsse und der Kommission aufgrund des Landesgesetzes zur Ausf\u00fchrung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz vom 29. Oktober 1991 bleiben unber\u00fchrt. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus f\u00fcnf Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder (nach d'Hondt) gew\u00e4hlt werden. Die Kontrollkommission w\u00e4hlt einen Vorsitzenden und gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung. (3) Die Beratungen der Parlamentarischen Kontrollkommission sind geheim. Die Mitglieder sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen im Rahmen ihrer T\u00e4tigkeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission bekanntgeworden sind. Dies gilt auch f\u00fcr die Zeit nach ihrem Ausscheiden. (4) Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder seiner Fraktion aus, so verliert es seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission. F\u00fcr dieses Mitglied ist unverz\u00fcglich ein neues Mitglied zu w\u00e4hlen; das gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus der Parlamentarischen Kontrollkommission ausscheidet. (5) Die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcbt ihre T\u00e4tigkeit auch \u00fcber das Ende der Wahlperiode des Landtags so lange aus, bis der nachfolgende Landtag eine neue Parlamentarische Kontrollkommission gew\u00e4hlt hat. SS 19 Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Die Landesregierung unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission mindestens viermal im Jahr umfassend \u00fcber die allgemeine T\u00e4tigkeit des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz und \u00fcber Vorg\u00e4nge von besonderer Bedeutung. Sie berichtet zu konkreten Themen aus dem Aufgabenbereich des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz, sofern die Parlamentarische Kontrollkommission dies w\u00fcnscht. (2) Zeit, Art und Umfang der Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission werden unter Beachtung des notwendigen Schutzes des Nachrichtenzuganges und unter Ber\u00fccksichtigung der Zweckbestimmung und Aufgabenerf\u00fcllung im Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz durch die politische Verantwortung der Landesregierung bestimmt. 75","(3) Jedes Mitglied kann den Zusammentritt und die Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission verlangen. (4) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann beschlie\u00dfen, da\u00df ihr Akteneinsicht zu gew\u00e4hren ist. Die Landesregierung entscheidet \u00fcber die Akteneinsicht im Rahmen ihrer politischen Verantwortung, insbesondere unter Ber\u00fccksichtigung des notwendigen Quellenschutzes. (5) Die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichtet unter Beachtung der Geheimhaltungspflichten den Landtag alle zwei Jahre \u00fcber ihre T\u00e4tigkeit. F\u00fcnfter Abschnitt Schlu\u00dfvorschrift SS 20 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verk\u00fcndung in Kraft. Erfurt, den 29. Oktober 1991 Der Pr\u00e4sident des Landtags Dr. M\u00fcller 76","IMPRESSUM Herausgeber: Th\u00fcringer Innenministerium Schillerstra\u00dfe 27 99096 Erfurt Telefon 0 3 6 1 / 3 98-0 Herstellung: Q Gutenberg Druckerei GmbH Weimar","Eine Informationsschrift aus dem: Diese Brosch\u00fcre haben wir - der Umwelt zuliebe - auf chlorfrei gebleichtem Papier drucken lassen."],"title":"Verfassungsschutzbericht 1992","year":1992}
