{"file_url":"https://verfassungsschutzberichte.de/pdfs/vsbericht-st-2005.pdf","jurisdiction":"Sachsen-Anhalt","num_pages":151,"pages":["Sachsen-Anhalt Verfassungsschutzbericht 2005 Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Berichtszeitraum 01.01. - 31.12.2005","IMPRESSUM IMPRESSUM HERAUSGEBER: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Halberst\u00e4dter Stra\u00dfe 2/ am \"Platz des 17. Juni\" 39112 Magdeburg BEZUGSADRESSE: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Abteilung 5 Zuckerbusch 15 39114 Magdeburg TELEFON: (0391) 567-3900 TELEFAX: (0391) 567-3999 INTERNET: http://www.mi.sachsen-anhalt.de/ verfassungsschutz/ E-MAIL: vschutz@mi.sachsen-anhalt.de DRUCK: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Merseburger Stra\u00dfe 2 06112 Halle/Saale","Hinweis: Die in Anf\u00fchrungszeichen gefassten Textteile wurden - sofern es sich um Zitate handelt - in der Originalschreibweise wiedergegeben.","VORWORT VORWORT Unsere Demokratie ist streitbar, sie ist selbstbewusst, und sie setzt sich entschieden gegen ihre Widersacher zur Wehr. Die wichtigste Grundlage f\u00fcr eine lebendige wehrhafte Demokratie legen wir alle gemeinsam: Durch die aktive Aus\u00fcbung demokratischer Rechte in Staat, Gesellschaft und Arbeitsleben und durch Zivilcourage im Alltag gegen die Feinde der Demokratie. Ein Ausdruck dieser Wehrhaftigkeit ist auch die Arbeit des Verfassungsschutzes, \u00fcber deren Ergebnisse ich Sie mit diesem Bericht informieren m\u00f6chte. Die Zahlen und Fakten des Berichtes sprechen eine klare Sprache: Die vom Rechtsextremismus ausgehenden Gefahren haben wieder zugenommen - vielleicht nicht in einem Umfang, der den Staat existenziell bedroht, ganz sicher aber in einer Art und Weise, die unser demokratisches Gemeinwesen gef\u00e4hrdet, indem sie einzelne Menschen ausgrenzt, diffamiert und - wie auch mitten unter uns geschehen - erniedrigt und misshandelt. \u00dcber diese Entwicklungen aufzukl\u00e4ren und ihnen mit allen zu Gebote stehenden rechtsstaatlichen Mitteln entgegenzutreten, ist ein erkl\u00e4rtes Ziel der neuen Landesregierung. Neben den reaktiven M\u00f6glichkeiten des Innenressorts, also vor allem den polizeilichen Ma\u00dfnahmen, kommt der Beobachtung des Extremismus durch den Verfassungsschutz eine besondere Bedeutung zu. Durch seine bereits im Vorfeld strafbarer Handlungen angesiedelte Arbeit konnten im Berichtszeitraum beispielsweise entscheidende Informationen \u00fcber die Planung von Skinheadkonzerten I","VORWORT gewonnen und an die zust\u00e4ndigen Stellen weitergegeben werden. Auf diese Weise ist es gelungen, die Anzahl der Skinheadkonzerte in Sachsen-Anhalt ein weiteres Mal zu reduzieren. Insbesondere im Hinblick auf den gegenl\u00e4ufigen Bundestrend ist dies ein ermutigendes Signal. Der Bericht zeigt ebenso, dass auch im Bereich islamistischer und anderer terroristischer Bedrohungen die Wachsamkeit des Verfassungsschutzes unverzichtbar ist. Ich w\u00fcrde mich freuen, wenn m\u00f6glichst viele B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger Sachsen-Anhalts das Informationsangebot dieses Berichtes nutzen und sich einen \u00dcberblick \u00fcber die Gef\u00e4hrdungen verschaffen w\u00fcrden, die dem demokratischen Rechtsstaat durch Verfassungsfeinde unterschiedlicher Ausrichtung drohen. Ihre Strategien und Ziele zu kennen ist Grundlage f\u00fcr die zweifelsohne notwendige breite und \u00f6ffentliche Diskussion sowie eine geistig-politische Auseinandersetzung mit extremistischem Gedankengut. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde gilt mein Dank f\u00fcr die im zur\u00fcckliegenden Jahr geleistete Arbeit. Sie tun im professionellen Bereich das, was wir alle als unsere Aufgabe begreifen sollten - unsere freiheitliche Verfassung und die Grunds\u00e4tze von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen und vor Schaden zu bewahren. Magdeburg, im Juni 2006 Holger H\u00f6velmann Minister des Innern II","I N H A LT S V E R Z E I C H N I S VORWORT I. \u00dcBERBLICK 1 II. RECHTSEXTREMISMUS 5 SUBKULTURELL GEPR\u00c4GTE, GEWALTBEREITE RECHTSEXTREMISTEN 5 Allgemeines 5 Strafund Gewalttaten 6 Bundesweit agierende Skinheadgruppierungen 9 Rechtsextremistische Musikveranstaltungen 10 Ver\u00f6ffentlichung strafrechtlich relevanter Tontr\u00e4ger 11 Rechtsextremistische Fanzines 12 Rechtsextremistische Vertriebe 12 RECHTSEXTREMISTISCHE SZENEN IN SACHSENANHALT 14 Rechtsextremistische Szene im Raum Halle-Merseburg 14 Rechtsextremistische Szene im Raum Magdeburg 16 Rechtsextremistische Szene im Harz und im Harzvorland 19 Rechtsextremistische Szene im Raum DessauWittenberg-Bitterfeld 22 Rechtsextremistische Szene Bernburg-K\u00f6then 23 Rechtsextremistische Szene in der Altmark 23 Rechtsextremistische Szene im Jerichower Land 25 Rechtsextremistische Szene der Region Sangerhausen 26 ORGANISATIONS\u00dcBERGREIFENDE AKTIVIT\u00c4TEN 26 Demonstrationen 26 Rudolf-HESS-Gedenkveranstaltungen 28 III","I N H A LT S V E R Z E I C H N I S Aktivit\u00e4ten zum \"Heldengedenktag\" (Volkstrauertag) 30 Sonnenwendfeiern 32 DISKURSORIENTIERTER RECHTSEXTREMISMUS (\"NEUE RECHTE\") 32 \"Gesellschaft f\u00fcr freie Publizistik\" (GfP) 33 \"Deutsches Kolleg\" (DK) 34 \"Deutsche Akademie\" (DA) 35 RECHTSEXTREMISTISCHE PARTEIEN UND VEREINIGUNGEN 35 \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD) 35 \"Deutsche Volksunion\" (DVU) 42 \"Deutsche Partei - Die Freiheitlichen\" (DP) 44 \"Die Republikaner\" (REP) 44 \"Exilregierung Deutsches Reich\" 45 III. LINKSEXTREMISMUS 48 AUTONOME 48 Selbstverst\u00e4ndnis 48 Strafund Gewalttaten 48 \u00dcberblick und Entwicklungstendenzen 49 Spezifische Aktionsfelder der Autonomenszene in Sachsen-Anhalt 51 Linksextremistische Einflussnahme auf die AntiAtomkraftbewegung 62 Linksextremistische Einflussnahme auf die AntiGlobalisierungsbewegung 63 LINKSEXTREMISTISCHE PARTEIEN UND VEREINIGUNGEN 64 \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP) 65 \"Kommunistische Partei Deutschlands\" (KPD/Ost) 66 IV","I N H A LT S V E R Z E I C H N I S \"Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands\" (MLPD) 67 \"Kommunistische Plattform der PDS\" (KPF) 69 \"Freie Arbeiterinnenund Arbeiter Union - Internationale Arbeiter Assoziation\" (FAU-IAA) 71 IV. SICHERHEITSGEF\u00c4HRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSL\u00c4NDERN 72 Allgemeines 72 Islamismus und internationaler Terrorismus 73 Prozesse und Urteile im Zusammenhang mit terroristischen Aktivit\u00e4ten in der Bundesrepublik Deutschland 80 Gef\u00e4hrdungslage 81 Islamistische Organisationen 82 Kurdische und t\u00fcrkische linksextremistische Organisationen 85 Strafund Gewalttaten 90 V. SPIONAGEABWEHR 91 Allgemeines 91 Nachrichtendienste der Russischen F\u00f6deration 92 Nachrichtendienste der \u00fcbrigen GUS-Staaten 93 Nachrichtendienste von Staaten des Nahen und Mittleren Ostens sowie Nordafrikas 93 Nachrichtendienste Chinas und Nordkoreas 94 Proliferation 94 Mitarbeit der Bev\u00f6lkerung 95 VI. GEHEIMSCHUTZ 97 Allgemeines 97 Geheimschutz im Beh\u00f6rdenbereich 97 Geheimschutz in der Wirtschaft 98 V","I N H A LT S V E R Z E I C H N I S VII. VERFASSUNGSSCHUTZ IN SACHSEN-ANHALT 99 Rechtliche Grundlagen 99 Aufgaben des Verfassungsschutzes 101 Keine polizeilichen Befugnisse 102 Methoden und Mittel nachrichtendienstlicher T\u00e4tigkeit 103 Datenschutz 104 Auskunftserteilung 104 Kontrolle 105 \u00d6ffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes 105 VIII. ANHANG 107 - GESETZ \u00dcBER DEN VERFASSUNGSSCHUTZ IM LAND SACHSEN-ANHALT (VerfSchG-LSA) 107 - STRAFUND GEWALTTATENSTATISTIK 127 - STICHWORTVERZEICHNIS 129 - ABK\u00dcRZUNGSVERZEICHNIS 139 VI","\u00dcBERBLICK I. \u00dcBERBLICK Das rechtsextremistische Personenpotenzial nahm im Berichtszeitraum zu. Gleichzeitig stieg die Anzahl der politisch motivierten Straftaten im Bereich Rechtsextremismus an. Letzteres ist insbesondere auf das \u00fcberproportionale Anwachsen der so genannten Propagandadelikte zur\u00fcckzuf\u00fchren. Eine Vielzahl von ihnen steht im Zusammenhang mit dem Tragen von Kleidung mit dem erst seit Ende 2004 verbotenen \"Thor Steinar\"-Logo. Im ann\u00e4hernd gleichen Verh\u00e4ltnis wie die Straftaten stieg die Anzahl der politisch motivierten Gewaltdelikte. Diese Zunahme und das zunehmend r\u00fccksichtslosere Vorgehen der Straft\u00e4ter sind Zeichen der ver\u00e4nderten Situation im subkulturellen Bereich des Rechtsextremismus. Nach wie vor sind politische Gegner, Andersdenkende und -aussehende Hauptzielgruppen gewaltt\u00e4tiger \u00dcbergriffe von Rechtsextremisten. Der seit 2001 in der Bundesrepublik Deutschland zu verzeichnende Anstieg der Zahl der rechtsextremistischen Skinheadkonzerte setzte sich auch im Jahr 2005 fort. In Sachsen-Anhalt dagegen verringerte sich die Anzahl dieser Konzerte deutlich. Im Berichtsjahr fanden nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes elf derartige Veranstaltungen statt (2004: 23). Die Entwicklung im Land ist nicht zuletzt auf die enge Kooperation zwischen den Sicherheitsund Ordnungsbeh\u00f6rden zur\u00fcckzuf\u00fchren. Die von deutschen Rechtsextremisten bereits 2004 unter der Bezeichnung \"Projekt Schulhof\" angek\u00fcndigte kostenlose und bundesweite Verteilung von CDs mit dem Titel \"Anpassung ist Feigheit - Lieder aus dem Untergrund\" ist als gescheitert zu betrachten. Gleichwohl wurden punktuelle, nicht zeitgleiche Verteilaktionen regionaler Szeneaktivisten bekannt. Bundesweit wurden inzwischen etwa 4.000, im Land Sachsen-Anhalt dagegen nur sehr wenige Einzelexemplare der durch das Amtsgericht Halle mit einem bundesweiten Einziehungsund Beschlagnahmebeschluss belegten CD sichergestellt. 1","\u00dcBERBLICK Die NPD bildete auch 2005 einen Kristallisationspunkt f\u00fcr die fortdauernden Versuche des rechtsextremistischen Lagers zur Einigung. Ihr Ziel, durch Wahlabsprachen mit der \"Deutschen Volksunion\" (DVU) den Einzug in L\u00e4nderparlamente und in den Deutschen Bundestag zu erreichen, scheiterte. Dem NPD-Landesvorstand gelang es, den Landesverband auf niedrigem Niveau zu stabilisieren. Dieser konnte sich vor allem im S\u00fcden Sachsen-Anhalts etablieren. NPD-Mitglieder haben dort mehrere Mandate auf kommunaler Ebene inne. Der Landesverband verf\u00fcgt \u00fcber neun Kreisverb\u00e4nde und mehrere Ortsbereichsgruppen. Die NPD-Jugendorganisation \"Junge Nationaldemokraten\" (JN), die ihre Positionen aggressiver als ihre Mutterorganisation vertritt und als Bindeglied zu den Neonazis fungiert, gr\u00fcndete im August einen Landesverband in Sachsen-Anhalt. \u00dcber diesen wird versucht, Einfluss auf die parteiungebundene rechtsextremistische Szene zu nehmen. Die DVU bleibt auch mit einer bundesweit r\u00fcckl\u00e4ufigen Mitgliederzahl die gr\u00f6\u00dfte rechtsextremistische Partei in Deutschland. Ihr Einfluss im rechtsextremistischen Spektrum gilt dennoch als gering. Der hiesige DVU-Landesverband ist in einem desolaten Zustand und hat nur noch wenige aktive Mitglieder, die zudem nur noch in sehr geringem Ma\u00dfe Aktivit\u00e4ten entfalten. Die \u00fcbrigen rechtsextremistischen Parteien blieben in SachsenAnhalt weitgehend bedeutungslos. Im Berichtsjahr wurde die 2004 gegr\u00fcndete \"Exilregierung Deutsches Reich\" in die Liste der Beobachtungsobjekte der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde aufgenommen. Die \"Exilregierung\" leugnet die Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland und behauptet einen Fortbestand des Deutschen Reiches. Sie verfolgt Ziele, die gegen die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte und gegen den 2","\u00dcBERBLICK Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung gerichtet sind. Sie lehnt das Gesamtsystem der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausdr\u00fccklich ab. Die Anzahl der Linksextremisten im Land Sachsen-Anhalt blieb in ihrer Gesamtheit konstant. W\u00e4hrend das Personenpotenzial der Autonomenszene leicht anstieg, ging die Anzahl der Mitgliedschaften in linksextremistischen Parteien und Vereinigungen im gleichen Umfang zur\u00fcck. Die Anzahl politisch motivierter Straftaten im Bereich Linksextremismus und die Anzahl entsprechender Gewalttaten nahmen im Berichtsjahr stark zu. Letztere wurden in aller Regel im Zuge von Auseinandersetzungen mit Rechtsextremisten oder vermeintlichen Rechtsextremisten begangen. Schwerpunktregionen der Autonomenszene in Sachsen-Anhalt sind nach wie vor die St\u00e4dte Magdeburg, Halle und Dessau. In Revisionsverfahren gegen zwei Magdeburger Autonome best\u00e4tigte das Oberlandesgericht Naumburg die 2003 im Strafverfahren wegen des Verdachts der Gr\u00fcndung einer terroristischen Vereinigung verh\u00e4ngten Haftstrafen von zwei und zweieinhalb Jahren ohne Bew\u00e4hrung. Von den linksextremistischen Parteien und Vereinigungen sind in Sachsen-Anhalt nach wie vor lediglich die \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP), die \"Kommunistische Partei Deutschlands\" (KPD/Ost), die \"Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands\" (MLPD) und die \"Freie Arbeiterinnen und Arbeiter-Union - Internationale Arbeiter Assoziation\" (FAU-IAA) mit eigenen Strukturen vertreten. Die Gef\u00e4hrdung durch den globalen islamistischen Terrorismus h\u00e4lt weiterhin an. Auch die Bundesrepublik Deutschland ist insbesondere aufgrund der Beteiligung an milit\u00e4rischen Eins\u00e4tzen in Afghanis- 3","\u00dcBERBLICK tan sowie angesichts der Mithilfe bei der Ausbildung irakischer Polizeibeamter und Offiziere gef\u00e4hrdet. Es ist weiter von der Existenz bislang nicht enttarnter Mujahedin auszugehen, die die Bundesrepublik nicht nur als R\u00fcckzugsund Ruheraum, sondern auch als Vorbereitungsraum und potenzielles Ziel von Anschl\u00e4gen betrachten. Sp\u00e4testens seit den Londoner Anschl\u00e4gen im Juli 2005 muss bei der Bewertung der Sicherheitslage ber\u00fccksichtigt werden, dass terroristische Aktivit\u00e4ten auch von scheinbar in die Gesellschaft integrierten Personen ausgehen k\u00f6nnen. In Sachsen-Anhalt ist als Organisation mit festgef\u00fcgten Strukturen nach wie vor lediglich der \"Volkskongress Kurdistans\" (KONGRAGEL) etabliert. 4","RECHTSEXTREMISMUS II. RECHTSEXTREMISMUS Das rechtsextremistische Personenpotenzial nahm im Berichtszeitraum zu. Dies geht vor allem auf Mitgliederzuw\u00e4chse im Bereich der rechtsextremistischen Parteien und auf die erstmalige Ber\u00fccksichtigung der 2004 gegr\u00fcndeten \"Exilregierung Deutsches Reich\" zur\u00fcck. Die Anzahl gewaltbereiter Rechtsextremisten stieg nach Jahren des R\u00fcckgangs wieder an. Rechtsextremisten1 2004 2005 Parteien und Vereinigungen 370 440 Neonazis 250 250 Gewaltbereite Rechtsextremisten 600 650 Sonstige Personenzusammenschl\u00fcsse 10 120 Gesamt: 1.230 1.4602 SUBKULTURELL GEPR\u00c4GTE, GEWALTBEREITE RECHTSEXTREMISTEN Das Personenpotenzial der gewaltbereiten Rechtsextremisten umfasste im Berichtsjahr bundesweit etwa 10.400 Personen. Das sind 400 mehr als im Vorjahr. In Sachsen-Anhalt werden diesem Spektrum 650 Personen (2004: 600) zugerechnet. Allgemeines Die in den 90er-Jahren noch weitgehend in Neonazis und gewaltbereite Rechtsextremisten aufgeteilte rechtsextremistische Szene hat ihr Auftreten im Zuge zahlreicher Vereinsverbote deutlich ver\u00e4ndert. Die Neonaziszene entwickelte Konzepte, die auf die Bildung eines Netzwerkes oft nur sehr schwach strukturierter lokaler Gruppierungen abzielte. Die gewaltbereiten Skinheads legten ihre Vorbehalte 1 Zahlen zum Teil gesch\u00e4tzt und gerundet. 2 1.415 nach Abzug der Mehrfachmitgliedschaften. 5","RECHTSEXTREMISMUS gegen szeneinterne Strukturierungsversuche ab. Dies f\u00fchrte zu einer Ann\u00e4herung beider Lager. W\u00e4hrend die rechtsextremistische Skinheadszene von der informationellen Struktur der Neonazis profitiert, ziehen Neonazis aus dem weit gr\u00f6\u00dferen Mobilisierungspotenzial der subkulturell gepr\u00e4gten Rechtsextremisten Vorteile bei \u00f6ffentlichkeitswirksamen Aktivit\u00e4ten. Strafund Gewalttaten3 Die Anzahl der politisch motivierten Straftaten im Bereich Rechtsextremismus stieg im Berichtszeitraum erneut an. Dies ist vor allem auf die starke Zunahme an so genannten Propagandadelikten zur\u00fcckzuf\u00fchren, die um 260 F\u00e4lle anstiegen. Eine Vielzahl von ihnen steht im Zusammenhang mit dem Tragen von Kleidung mit dem erst seit Ende 2004 verbotenen \"Thor Steinar\"-Logo. Im ann\u00e4hernd gleichen Verh\u00e4ltnis stieg die Anzahl der politisch motivierten Gewaltdelikte. Diese Zunahme und das zunehmend r\u00fccksichtslosere Vorgehen der Straft\u00e4ter sind Zeichen der ver\u00e4nderten Situation im subkulturellen Bereich des Rechtsextremismus. Nach wie vor sind politische Gegner, Andersdenkende und -aussehende Hauptzielgruppen gewaltt\u00e4tiger \u00dcbergriffe von Rechtsextremisten. Folgende Beispiele sind hier exemplarisch zu nennen: Am 5. Mai griffen Rechtsextremisten in Halberstadt nach einem Trinkgelage zum \"Herrentag\" (Christi Himmelfahrt) einen Schwarzafrikaner grundlos an, rissen diesen zu Boden, traktierten ihn mit Faustschl\u00e4gen und schlugen ihm eine Bierflasche auf den Kopf. Als ein Polizeibeamter versuchte, die T\u00e4ter zu stoppen, wurde dieser durch Schl\u00e4ge mit Flaschen ebenfalls schwer verletzt. Drei Tatverd\u00e4chtige wurden von der Polizei gefasst, gegen zwei wurde Haftbefehl erlassen, weitere fl\u00fcchteten. \u00dcber einen Tatverd\u00e4chtigen liegen hier umfangreiche verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vor - 3 Genauere Angaben k\u00f6nnen der auf Seite 127f dieses Berichts auszugsweise wiedergegebenen Statistik des Landeskriminalamtes entnommen werden. 6","RECHTSEXTREMISMUS unter anderem \u00fcber mehrere schwere K\u00f6rperverletzungsdelikte gegen\u00fcber politischen Gegnern. Am 19. Mai ging in der Gedenkst\u00e4tte f\u00fcr die Opfer der NS-Euthanasie in Bernburg zum wiederholten Male ein Schreiben antisemitischen Inhaltes ein. Hierin hie\u00df es: \"...Wir schei\u00dfen auf die Freiheit eurer Judenrepublik! Das Reich wir fordern, unser Land, das Hakenkreuz zur\u00fcck! Das Judenpack in Ost und West, schmei\u00dft es vom gold'nen Thron am Tag der Revolution! Vorw\u00e4rts Kameraden, schlag die Juden, Logenbruder, Democrat entzwei. Unter diesem Zeichen:4 Keine Arbeitslosigkeit, keine Inflation, kein Schwindel\". Am 1. Juli (Sachsen-Anhalt-Tag) wurden in der Magdeburger Stadtmitte drei Ausl\u00e4nder durch Rechtsextremisten in fremdenfeindlicher Art und Weise beschimpft. Da die Ausl\u00e4nder nicht reagierten, wurden sie von den Rechtsextremisten zun\u00e4chst verfolgt, dann geschlagen und getreten. Die eintreffenden Polizeibeamten verhinderten, dass die Tatverd\u00e4chtigen mit Eisenstangen auf ihre Opfer einschlagen konnten. W\u00e4hrend des Halberst\u00e4dter Sommerfestes am 9. Juli wurde ein Schwarzafrikaner mit Kopfverletzungen aufgefunden. Zeugen berichteten, dass es zuvor eine Auseinandersetzung mit einer Gruppe von Rechtsextremisten gegeben habe, die ihr Opfer niederschlugen, als sich dieses nach einer verbalen Konfrontation von ihnen entfernen wollte. W\u00e4hrend des Heimatfestes am 30. Juli in Zerbst (Landkreis AnhaltZerbst) wurde ein der Punkszene zuzurechnender Jugendlicher von einem Rechtsextremisten mit einem Bierglas ins Gesicht geschlagen. Der Angreifer hatte sich durch ein T-Shirt mit der Aufschrift 4 Gemeint ist das Hakenkreuz. 7","RECHTSEXTREMISMUS \"Gegen Nazis\" provoziert gef\u00fchlt. Das Opfer wurde durch Glassplitter so erheblich verletzt, dass es auf einem Auge erblindete. Am 12. August wurde in einer Appartementanlage in Tanne (Landkreis Wernigerode) eine Schmiererei fremdenfeindlichen Inhalts festgestellt: \"Ich hatte einen Traum, ein Neger hing an einem Baum. Ich hatte viele Tr\u00e4ume, nur zu wenig B\u00e4ume! Keine Neger in Tanne!\" Zudem waren Hakenkreuze an W\u00e4nde und einen Pkw geschmiert worden. Ein weiteres Graffito zeigte eine Person an einem Galgen. Am 22. August beschmierten Rechtsextremisten das von einem vietnamesischen P\u00e4chter betriebene \"Asia Bistro\" im Werniger\u00f6der Stadtteil Hasserode mit Hakenkreuzen und SS-Runen sowie der Parole \"W.R. Die braune Stadt am Harz, wir sind wieder da\". In fr\u00fcheren Jahren hatte sich hier ein Treffpunkt der rechtsextremistischen Szene befunden. Kurz zuvor, in der Nacht zum 19. August, hatten Unbekannte in der Werniger\u00f6der Innenstadt ein Musikgesch\u00e4ft mit einem Hakenkreuz und einen D\u00f6ner-Imbiss mit einem Davidstern beschmiert. Die Teilnehmer eines Internationalen Sommercamps im Museum der Synagoge Gr\u00f6bzig (Landkreis K\u00f6then) wurden am 17. August mit fremdenfeindlichen Parolen beschimpft und mit Bierflaschen beworfen. Die Auff\u00fchrung eines Theaterst\u00fccks im Camp musste unter Polizeischutz stattfinden. Am 15. September warf ein einschl\u00e4gig bekannter Rechtsextremist in Magdeburg aus einem Pkw einen Molotowcocktail gegen die Jalousie eines D\u00f6ner-Imbisses. Der Brand konnte gel\u00f6scht werden. Der Tatverd\u00e4chtige, der bis 2002 der linksextremistischen Szene angeh\u00f6rt hatte, war hier in den Folgejahren durch rechtsextremisti- 8","RECHTSEXTREMISMUS sche Propagandadelikte und schlie\u00dflich als Teilnehmer von Demonstrationen der rechtsextremistischen Szene bekannt geworden. Bundesweit agierende Skinheadgruppierungen Nachfolgeaktivit\u00e4ten von \"Blood & Honour\" (B&H) Ehemaligen B&H-Aktivisten ist es nach dem Verbot der deutschen Sektion im Jahr 2000 nicht gelungen, die fr\u00fcheren Organisationsstrukturen auf Bundesebene fortzuf\u00fchren oder zu reaktivieren. Gleichwohl nehmen Nachfolgeaktivit\u00e4ten der B&H-Szene im benachbarten Ausland zu. An ihnen sind auch deutsche Staatsb\u00fcrger beteiligt. Seit Mitte April ist im Internet das neue \"Blood & Honour\"-Radio abrufbar. Es handelt sich dabei um Sendungen mit einschl\u00e4giger Musik von rechtsextremistischen Bands wie \"Skrewdriver\", \"No Remorse\", \"Landser\" oder \"People Haters\". Dar\u00fcber hinaus bietet der US-amerikanische Skinhead-Musikvertrieb \"Final Stand Records\" im Internet einen strafrechtlich relevanten Sampler mit Beitr\u00e4gen rechtsextremistischer Bands aus Europa sowie Nordund S\u00fcdamerika an. Das Cover der CD zeigt ein Hakenkreuz, das Inlay ein Bild HITLERs. \"Hammerskinheads\" (HS) Parallel zur B&H-Bewegung gr\u00fcndeten sich in den USA die \"Hammerskinheads\". Die HS haben weltweit so genannte Chapter aufgebaut. In der Bundesrepublik Deutschland existieren seit 1991 HSGruppierungen in mehreren Bundesl\u00e4ndern. Diese sind \u00fcber so genannte \"National Officers Meetings\" (NOM) verkn\u00fcpft. Neben der Organisierung von Internationalen Treffen beteiligen sich \"Hammerskinheads\" auch an der Durchf\u00fchrung von Skinheadkonzerten. In Sachsen-Anhalt wurden lediglich Einzelpersonen bekannt, die an HS-Konzerten und Treffen der Organisation teilgenommen haben. 9","RECHTSEXTREMISMUS Rechtsextremistische Musikveranstaltungen Der seit 2001 in der Bundesrepublik Deutschland zu verzeichnende Anstieg der Zahl der rechtsextremistischen Skinheadkonzerte setzte sich auch im Jahr 2005 fort. In Sachsen-Anhalt dagegen verringerte sich die Anzahl dieser Konzerte deutlich. Im Berichtsjahr fanden nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes elf derartige Veranstaltungen statt (2004: 23). Die r\u00fcckg\u00e4ngige Entwicklung im Land ist nicht zuletzt auf die enge Kooperation zwischen den Sicherheitsund Ordnungsbeh\u00f6rden zur\u00fcckzuf\u00fchren. Dem bundesweiten Aufw\u00e4rtstrend bei den Skinheadkonzerten liegen verschiedene Ursachen zugrunde. Die rechtsextremistische Musik erfreut sich auch au\u00dferhalb der subkulturell gepr\u00e4gten rechtsextremistischen Szene zunehmender Beliebtheit. Sie wird st\u00e4rker als in den Vorjahren als Mittel eingesetzt, um Jugendliche an die Szene zu binden. Eine wichtige Rolle spielt dabei die \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD), die im Wahlkampf als Propagandamittel nicht nur Musik-CDs einsetzt, sondern auch gr\u00f6\u00dfere Veranstaltungen mit Auftritten rechtsextremistischer Bands oder Liedermacher organisiert oder unterst\u00fctzt. Hinzu kommt der Umstand, dass die Mehrzahl der Organisatoren rechtsextremistischer Skinheadkonzerte diese gezielt als Einnahmequelle nutzt. Mit Eintrittspreisen zwischen 10 und 20 Euro werden dabei beachtliche Gewinne erzielt. Vielfach werden im Verlauf von Skinheadkonzerten strafbare Handlungen begangen. H\u00e4ufig wird der \"Hitlergru[?] gezeigt oder es werden einschl\u00e4gige Parolen aus der Zeit des Nationalsozialismus skandiert. Dar\u00fcber hinaus enth\u00e4lt das Repertoire der auftretenden Bands oftmals Lieder mit fremdenfeindlichen und antisemitischen Texten. Am Rande der Veranstaltungen findet ein reger Handel mit zum Teil strafrechtlich relevanten und indizierten Tontr\u00e4gern statt. 10","RECHTSEXTREMISMUS Szenetreffpunkt \"Zum Thingplatz\" in Sotterhausen (Landkreis Sangerhausen) In dem von Enrico MARX (Sotterhausen) und seiner Lebensgef\u00e4hrtin Judith ROTHE betriebenen Szenetreffpunkt in Sotterhausen fanden im Berichtszeitraum regelm\u00e4\u00dfig rechtsextremistische Veranstaltungen statt, an denen zwischen 50 und 300 Personen teilnahmen. Die beh\u00f6rdlichen Ma\u00dfnahmen f\u00fchrten dazu, dass MARX die Ausrichtung von Skinheadkonzerten merklich einschr\u00e4nkte. Ver\u00f6ffentlichung strafrechtlich relevanter Tontr\u00e4ger Auch 2005 erschienen strafrechtlich relevante Tontr\u00e4ger deutscher rechtsextremistischer Bands. Dabei handelte es sich unter anderem um CDs, die von in den USA ans\u00e4ssigen Vertrieben hergestellt wurden. Diese sch\u00fcren regelm\u00e4\u00dfig Hass gegen Angeh\u00f6rige von Minderheiten und insgesamt gegen alle Menschen, die nicht dem eigenen rechtsextremistischen Weltbild entsprechen, und greifen demokratische Gesellschaftsformen an. Seit kurzem kann \u00fcber verschiedene passwortgesch\u00fctzte Internetseiten eine strafrechtlich relevante, volksverhetzende DVD heruntergeladen werden. Die Tonaufnahmen deutscher und ausl\u00e4ndischer rechtsextremistischer Skinhead-Musikgruppen sind mit Bildern und Bildsequenzen von Skinheadkonzerten und Aufnahmen aus der Zeit des Nationalsozialismus unterlegt. Ebenfalls erschien eine strafrechtlich relevante CD der Skinheadband \"Bataillon 500\". Der Tontr\u00e4ger, bislang ausschlie\u00dflich von einem rechtsextremistischen US-amerikanischen Vertrieb angeboten, enth\u00e4lt elf Musiktitel, die den Nationalsozialismus, das Dritte Reich und den Zweiten Weltkrieg glorifizieren. Auf dem Cover sind Hakenkreuze abgebildet, die R\u00fcckseite des Covers zeigt dar\u00fcber hinaus eine Abbildung Adolf HITLERs. 11","RECHTSEXTREMISMUS Rechtsextremistische Fanzines Die so genannten Fanzines haben ihre Bedeutung als wichtiges Kommunikationsmittel der rechtsextremistischen Szene durch den zunehmenden Einfluss des Internet eingeb\u00fc\u00dft. Die Publikationen enthalten nach wie vor in erster Linie Interviews mit SkinheadMusikgruppen, Erlebnisund Konzertberichte aus der Szene sowie Bestelladressen einschl\u00e4giger Musikvertriebe, anderer Fanzines und f\u00fcr diverse Szeneartikel, wie zum Beispiel T-Shirts, Buttons und Aufkleber. Allgemein politische Themen werden dagegen nur selten behandelt. Zudem haben strafrechtlich relevante Inhalte oder fremdenfeindliche Beitr\u00e4ge in den letzten Jahren deutlich abgenommen. Zu den bekanntesten rechtsextremistischen Fanzines in SachsenAnhalt z\u00e4hlen \"Meinungsfreiheit\" (Kl\u00f6tze/Altmarkkreis Salzwedel), \"Streetwar\" (Markwerben/Landkreis Wei\u00dfenfels), \"Fahnentr\u00e4ger\" (Wolfen/Landkreis Bitterfeld), \"Der Vorsto\u00df - Das nationale Heftchen aus der Altmark\" (Region Altmark) und \"Ostara\" (Region Sangerhausen). Rechtsextremistische Vertriebe F\u00fcr die Verbreitung rechtsextremistischer Tontr\u00e4ger, aber auch von Textilien und sonstigen Artikeln mit rechtsextremistischem Bezug hat sich eine eigene, auf den speziellen Kundenkreis konzentrierte Vertriebsstruktur entwickelt. Die Szeneartikel werden in einschl\u00e4gigen Szenel\u00e4den oder am Rande von Skinheadkonzerten und Szenetreffen verkauft. Ein Gro\u00dfteil der H\u00e4ndler bevorzugt inzwischen das Internet als Handelsplattform. Aufgrund der geringen logistischen Anforderungen und der st\u00e4ndigen Erreichbarkeit der Online-Shops stellt die Internetpr\u00e4senz eine ebenso einfache wie effiziente M\u00f6glichkeit zur Verbreitung einschl\u00e4giger Artikel dar. Eine Vielzahl dieser Vertriebe wirbt auch \u00fcber Newsletter und Mailinglisten. Bundesweit hat die Anzahl rechtsextremistischer Vertriebe und Ladengesch\u00e4fte zugenommen. 12","RECHTSEXTREMISMUS Das Angebot ist vielf\u00e4ltig und reicht von teilweise in Eigenproduktion hergestellten Tontr\u00e4gern, \u00fcber Szenekleidung bis hin zu KultArtikeln mit heidnisch-germanischen Bez\u00fcgen. Viele Produzenten und H\u00e4ndler verzichten auf Tontr\u00e4ger mit strafbaren Inhalten in den offenen Angebotslisten, um Indizierungen und strafrechtliche Ma\u00dfnahmen zu vermeiden. Zunehmend lassen die Produzenten einen Gro\u00dfteil der Liedtexte vor der Herstellung und Produktion von Rechtsanw\u00e4lten auf eine etwaige Strafbarkeit hin pr\u00fcfen. Hinsichtlich der Versorgung der Szene mit strafrechtlich relevanten Tontr\u00e4gern haben die im Ausland, insbesondere in den USA, ans\u00e4ssigen Vertriebe weiterhin eine gro\u00dfe Bedeutung. Seit Anfang 2004 planen deutsche Rechtsextremisten unter der Bezeichnung \"Projekt Schulhof\" die kostenlose und bundesweite Verteilung von CDs mit dem Titel \"Anpassung ist Feigheit - Lieder aus dem Untergrund\". Die enge Zusammenarbeit der zust\u00e4ndigen Stellen, die strafprozessualen und jugendsch\u00fctzenden Ma\u00dfnahmen und eine gezielte intensive \u00d6ffentlichkeitsarbeit haben dazu gef\u00fchrt, dass die von den Initiatoren urspr\u00fcnglich angek\u00fcndigte, zentral gesteuerte und fl\u00e4chendeckende Verteilung im Bundesgebiet nicht realisiert werden konnte. Gleichwohl wurden punktuelle, nicht zeitgleiche Verteilaktionen regionaler Szeneaktivisten bekannt. Bundesweit wurden inzwischen etwa 4.000, im Land Sachsen-Anhalt dagegen nur sehr wenige Einzelexemplare der durch das Amtsgericht Halle mit einem bundesweiten Einziehungsund Beschlagnahmebeschluss belegten CD sichergestellt. 13","RECHTSEXTREMISMUS RECHTSEXTREMISTISCHE SZENEN IN SACHSEN-ANHALT Rechtsextremistische Szene im Raum Halle-Merseburg In Halle existiert ein facettenreiches rechtsextremistisches Personenpotenzial, das etwa 80 Personen umfasst und unter wechselnden Gruppenbezeichnungen wie \"Freie Nationalisten\", \"Freie Kr\u00e4fte\", \"Kameradschaft Halle\" oder \"Nationale Sozialisten Halle/Saale\" auch in der \u00d6ffentlichkeit agiert. Die \"Freien Nationalisten\" aus Halle verf\u00fcgen \u00fcber gute Kontakte zu Personen in Merseburg sowie zur Skinheadszene im Raum Delitzsch/Schkeuditz (Sachsen). Der rechtsextremistische Personenzusammenschluss in Merseburg firmiert bereits seit mehreren Jahren unter den Bezeichnungen \"Freie Kr\u00e4fte Merseburg\" und \"Autonome Kameradschaft Merseburg\". Dem Zusammenschluss geh\u00f6ren etwa 20 bis 30 Personen an, von denen einige auch in der NPD organisiert sind. Dieser Personenkreis trifft sich regelm\u00e4\u00dfig in Merseburg-West. Er unterh\u00e4lt Kontakte nach Halle und nach Sachsen, dort ebenfalls insbesondere nach Delitzsch und Schkeuditz. Angeh\u00f6rige der Merseburger Szene nehmen an Demonstrationen und szenetypischen Veranstaltungen wie zum Beispiel Skinheadkonzerten teil und sind \u00fcberdies regelm\u00e4\u00dfig bei \u00fcberregionalen Zusammenk\u00fcnften anwesend. Die Aktivit\u00e4ten der Gruppe in Merseburg selbst beschr\u00e4nken sich auf die w\u00f6chentlichen Treffen. Gute Kontakte werde zum \u00f6rtlichen NPD-Kreisverband gepflegt. Aktivit\u00e4ten Zu den wesentlichen Aktivit\u00e4ten der \"Freien Nationalisten\" geh\u00f6rten im Berichtszeitraum neben den so genannten \"Kameradschaftsabenden\" Teilnahmen an \u00fcberregionalen Veranstaltungen, insbesondere an den Demonstrationen am 8. Mai in Delitzsch (Sachsen), am 17. Juni in Halle5, am 1. Oktober in Leipzig (Sachsen) und am 5 Motto: \"17. Juni 1953 - nie wieder Arbeitermord! Gegen Gewaltherrschaft und Unterdr\u00fcckung\". 14","RECHTSEXTREMISMUS 12. November in Halbe (Brandenburg) sowie an Skinheadkonzerten. Zu den regelm\u00e4\u00dfigen Veranstaltungen geh\u00f6ren auch Vortr\u00e4ge oder Schulungen, die sich vornehmlich mit dem historischen Nationalsozialismus befassen. An der genannten Demonstration in Halle nahmen insgesamt etwa 200 Personen der regionalen rechtsextremistischen Szenen aus Sachsen-Anhalt teil, darunter Mitglieder des NPD-Kreisverbandes Magdeburg. Als Redner trat unter anderem der Neonazi Axel REITZ auf. W\u00e4hrend des Demonstrationszuges durch die Innenstadt von Halle wurden Parolen wie \"Europa-Nation-Revolution\" und \"Hoch die nationale Solidarit\u00e4t\" gerufen. W\u00e4hrend des Berichtszeitraumes organisierten die \"Freien Nationalisten\" aus Halle eine Vortragsveranstaltung und Informationsst\u00e4nde, die sich gegen die Bundestagswahl im September richteten. \"Nationaler Beobachter - Informationsblatt f\u00fcr die Region Halle/ Merseburg\" (NB) Auf der Internetseite des NB wird das Jahr 2005 als ein \"weiteres Kampfjahr\" f\u00fcr den \"Nationalen Widerstand\" bezeichnet. Die Stadt Halle wird erneut zur \"Frontstadt im Kampf um den einzig wahren Sozialismus, den Nationalen Sozialismus\" erkl\u00e4rt. So hei\u00dft es: \"Wir Arbeiter der Faust und wir Arbeiter der Stirn werden auch das Jahr 2005 nutzen, um unsere gro\u00dfe Freiheitsbewegung voran zu bringen. Also auch dieses Jahr keine Ruhe f\u00fcr Gro\u00dfkapital, Systembonzen und Rotfaschisten. Der Kampf geht weiter, f\u00fcr echte Freiheit und eine wirklich sozialistische Gerechtigkeit...Das Volk blutet und die (noch) herrschende Klasse genie\u00dft den Luxus. Aber es kommt der Tag, da werden Deutschlands Geschicke nicht mehr aus Tel Aviv oder von der US-Ostk\u00fcste gelenkt, dann nehmen wir, als deutsches Volk, unser Schicksal wieder selber in 15","RECHTSEXTREMISMUS die Hand und f\u00fchren Deutschland zu neuem Ruhm und Wohlstand.\" Anhand der Themenauswahl und der Formulierungen wird deutlich, dass die Verfasser bem\u00fcht sind, den NB qualitativ aufzuwerten. Au\u00dfer \u00fcber die zentrale Gedenkfeier zum Volkstrauertag auf dem Soldatenfriedhof in Halbe (Brandenburg) wurde im Berichtszeitraum auch \u00fcber die in Sch\u00f6nebeck und Wernigerode durchgef\u00fchrten Demonstrationen der \"Nationalen Bewegung\" berichtet. Unter den Stichworten \"Globalisierung\" und \"Hartz IV\" wurden \u00fcberdies allgemeinpolitische Themen aufgegriffen. Der NB wird fast ausschlie\u00dflich im Internet verbreitet. Im Berichtszeitraum wurde lediglich eine gedruckte Fassung bekannt. Rechtsextremistische Szene im Raum Magdeburg Rechtsextremistische Szene in Magdeburg Die unter den Bezeichnungen \"Freie Nationalisten Magdeburg\" oder \"Freie Sozialisten Magdeburg\" firmierende, etwa 40 Personen umfassende rechtsextremistische Szene der Landeshauptstadt ist teilweise neonazistisch ausgerichtet. Eine wie in den Vorjahren festzustellende, regelm\u00e4\u00dfige politische Bet\u00e4tigung beschr\u00e4nkte sich im Berichtszeitraum auf Veranstaltungen im szeneintern so bezeichneten \"Club S 26\"6 in Magdeburg. Dagegen wurde im Zuge der vorgezogenen Bundestagswahl die Zusammenarbeit mit dem NPDKreisverband Magdeburg zur Schaffung einer \"Volksfront\"7 forciert. Ab Dezember erschien der Internetauftritt des Zusammenschlusses in einer neuen Aufmachung. Er zeigt ein Logo mit der Beschriftung \"Freie Sozialisten Magdeburg\". Am inhaltlichen Aufbau wurden keine Ver\u00e4nderungen vorgenommen. 6 Die Bezeichnung verweist auf die w\u00e4hrend des \"Dritten Reiches\" in Magdeburg stationierte Sturmabteilung \"Standarte 26\". 7 Ziel der \"Volksfront\" soll die B\u00fcndelung aller Kr\u00e4fte (Parteiangeh\u00f6rige, Kameradschaften) sein, um den \"Kampf um die Parlamente\" zu erm\u00f6glichen. 16","RECHTSEXTREMISMUS Die Brosch\u00fcre \"Magdeburger Frontzeitung - Informationsblatt f\u00fcr Magdeburg und Umgebung\" wurde im Berichtsjahr in unregelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden als Printausgabe herausgegeben. In einer der Publikationen besch\u00e4ftigten sich die Verfasser unter anderem mit der \"Volksfront der nationalen Opposition\". So hei\u00dft es in den Ausf\u00fchrungen unter anderem: \"Kameraden, wer die Ver\u00e4nderungen in diesem Land auch auf parlamentarischer Ebene ansto\u00dfen will, wer sich den Menschen unseres Volkes noch als eine ernst zu nehmende Alternative anbieten will, der kann dies nur tun, indem er eine gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Geschlossenheit der nationalen Opposition zu unterst\u00fctzen bereit ist! Dies kann bei Leibe keine programmatische oder weltanschauliche Gemeinsamkeit sein, es sollte es uns aber den Versuch wert sein, auf diesem Weg eine B\u00fcndelung der Kr\u00e4fte zu erreichen, mit denen auch Siege im Kampf um die Parlamente m\u00f6glich erscheinen\". Ein mittlerweile zentraler Termin mit \u00fcberregionaler Bedeutung f\u00fcr die rechtsextremistische Szene ist die j\u00e4hrliche Veranstaltung aus Anlass der Bombardierung Magdeburgs im Januar 1945. Am 15. Januar beteiligten sich etwa 1.000 Rechtsextremisten (2004: 200) aus dem gesamten Bundesgebiet an einem von einer so genannten \"Initiative gegen das Vergessen\" organisierten \"Trauermarsch\" im Stadtzentrum von Magdeburg. Im Rahmen der Veranstaltung hielten f\u00fchrende Rechtsextremisten Reden, in denen sie das NS-Regime verharmlosten. F\u00fcr den 12. Mai hatten \"Freie Nationalisten\" eine Kundgebung im Zentrum der Stadt Magdeburg angemeldet. Am Veranstaltungstag wurde ein Tisch mit Informationsmaterial aufgebaut und ein Transparent mit dem Text \"8. Mai 1945 - Tag der Niederlage - Wir feiern nicht\" ausgerollt. Die Kundgebung fand schlie\u00dflich nicht statt. 17","RECHTSEXTREMISMUS Weiterhin nahmen Angeh\u00f6rige der rechtsextremistischen Szene aus Magdeburg an den von der NPD am 6. August und 10. September in Magdeburg veranstalteten Doppeldemonstrationen8 sowie an \u00fcberregionalen Demonstrationen in Dresden, Halbe (Brandenburg), Magdeburg, Sch\u00f6nebeck und Wernigerode teil. Rechtsextremistische Szene Sch\u00f6nebeck Dem wahlweise unter den Bezeichnungen \"Kameradschaft Sch\u00f6nebeck\" oder \"Freie Nationalisten Sch\u00f6nebeck\" auftretenden rechtsextremistischen Zusammenschluss sind 15 bis 20 Personen zuzurechnen. Als Kommunikationsplattform dient der \u00fcber das Internet verbreitete \"Nationale Beobachter Sch\u00f6nebeck\". Am 15. Oktober veranstalteten ortsans\u00e4ssige Rechtsextremisten in Sch\u00f6nebeck eine Demonstration unter dem Motto \"Unsere Kinder - unsere Zukunft, gemeinsam f\u00fcr h\u00e4rtere Strafen gegen Kindersch\u00e4nder\". An ihr nahmen etwa 240 Personen teil. W\u00e4hrend des Aufzuges durch die Innenstadt trugen Demonstranten Holzkreuze, schwarze Fahnen und Transparente zum Thema Kindesmissbrauch. Im weiteren Verlauf der Demonstration verstie\u00dfen Szeneangeh\u00f6rige gegen beh\u00f6rdliche Auflagen, indem sie die Parole \"FreiSozial-National\" skandierten. Die Teilnehmer aus Sachsen-Anhalt kamen \u00fcberwiegend aus den Regionen Halle-Merseburg und Magdeburg sowie aus dem Harz. Weiterhin waren Rechtsextremisten aus den Bundesl\u00e4ndern Brandenburg, Niedersachsen und Th\u00fcringen beteiligt. Mit dem Demonstrationsmotto setzt die rechtsextremistische Szene ihre seit einiger Zeit zu beobachtende sozialpolitische Ausrichtung auf aktuelle Themen fort. Ziel und Zweck ist es, sich in der \u00d6ffentlichkeit als Vertreter der \"wahren Volksmeinung\" zu pr\u00e4sentieren. Im Anschluss an die Demonstration in Sch\u00f6nebeck wurde durch Magdeburger Rechtsextremisten in Magdeburg eine Spontankundgebung \"gegen linke Gewalt\" durchgef\u00fchrt. Ausl\u00f6ser hierf\u00fcr war eine K\u00f6rperverletzung von Linksextremisten an einem Angeh\u00f6rigen 8 Siehe auch Seite 41. 18","RECHTSEXTREMISMUS der rechtsextremistischen Szene, der sich auf dem Weg zur Demonstration nach Sch\u00f6nebeck befunden hatte. An der genannten Spontankundgebung, die in der N\u00e4he des Magdeburger Hauptbahnhofes durchgef\u00fchrt wurde, nahmen etwa 70 Personen teil. Rechtsextremistische Szene im Harz und im Harzvorland In dem sich auf die Landkreise Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode erstreckenden Gebiet sind etwa 50 Rechtsextremisten aktiv. Lediglich im Raum Wernigerode existiert eine festere Gruppenstruktur. Im Berichtsjahr trat erstmalig der als banden\u00e4hnlich zu charakterisierende Personenzusammenschluss \"Werniger\u00f6der Aktionsfront\" (WAF) auf, dem 20 bis 30 Personen zugerechnet wurden. Die als gewaltbereit einzustufende Gruppierung - Beleg hierf\u00fcr waren gezielt herbeigef\u00fchrte Auseinandersetzungen mit Personen des linksextremistischen Spektrums in Wernigerode - besa\u00df keine festgef\u00fcgte Struktur. In der Nacht vom 26. zum 27. Januar wurden im Stadtgebiet von Wernigerode Plakate festgestellt, die mit \"Werniger\u00f6der Aktionsfront\" unterzeichnet waren. Auf ihnen hie\u00df es: \"Finger weg von unserer Jugend! Wer sich der Bewegung in den Weg stellt, hat mit den Konsequenzen zu leben! Organisiert die Anti-Antifa! Gegen die roten Faschisten und Ihre Hinterm\u00e4nner!\" Seit Juli existiert im Internet eine Seite, die \u00fcber Aktivit\u00e4ten der Szene in Wernigerode und Umgebung berichtet. Neben \u00fcblichen Hinweisen zu szenetypischen Veranstaltungen und der Auswertung solcher Zusammenk\u00fcnfte war dort auch eine Unterseite mit dem Titel \"Werniger\u00f6der Aktionsfront Wer wir sind und was wir wollen!\" abrufbar. Dort hie\u00df es zum Selbstverst\u00e4ndnis der WAF: 19","RECHTSEXTREMISMUS \"Wir...sind zu der Einsicht gelangt, dass dieses korrupte und vom Kapital beherrschte System keine Zukunft hat. Wir sind \u00fcbergegangen zum ideologischen Angriff gegen dieses System und seine gekauften Bonzen. Dieser 'Angriff' erfolgt nat\u00fcrlich v\u00f6llig friedlich.\" Am 27. Mai beteiligten sich in Wernigerode 22 Personen der rechtsextremistischen Szene an einer Kundgebung unter dem Motto \"Schluss mit dem Schuldkult\". Die Teilnehmer breiteten ein schwarzes Transparent mit der Aufschrift \"8. Mai - Tag der Befreiung, wir feiern nicht\" aus und verteilten Handzettel an Passanten. Mitglieder der WAF nahmen am 3. Juni in Sangerhausen an einer Demonstration gegen \"Polizeiwillk\u00fcr\" und an der Demonstration am 17. Juni in Halle teil. Bei beiden Veranstaltungen wurde ein Transparent \"Freiheit-Arbeit-Zukunft / Nationaler Sozialismus-Jetzt! / Werniger\u00f6der Aktionsfront\" gezeigt. Angeh\u00f6rige der WAF beteiligten sich zudem an einer Vortragsveranstaltung am 16. Juli in K\u00f6then und an der NPD-Doppeldemonstration am 6. August in Magdeburg. Unter dem Motto \"Sch\u00f6ner leben ohne Nazil\u00e4den\" demonstrierten am 1. Oktober in Halberstadt etwa 120 Angeh\u00f6rige der linksextremistischen Szene gegen ein Halberst\u00e4dter Gesch\u00e4ft, in dem unter anderem Bekleidung und Tontr\u00e4ger mit rechtsextremistischen Bez\u00fcgen angeboten werden. Vor dem selben Hintergrund veranstalteten etwa 120 rechtsextremistische Szeneangeh\u00f6rige am selben Tag eine Gegenkundgebung im Stadtgebiet, in deren Verlauf es zu von Rechtsextremisten ausgegangenen massiven gewaltt\u00e4tigen Auseinandersetzungen mit linksextremistischen Demonstranten und eingesetzten Polizeikr\u00e4ften kam. Neben Rechtsextremisten aus der Harzregion nahmen an der Gegenveranstaltung auch Personen aus Magdeburg sowie aus Niedersachsen und Sachsen teil. 20","RECHTSEXTREMISMUS Am 14. Oktober demonstrierten in Wernigerode etwa 200 Rechtsextremisten unter dem Motto \"F\u00fcr Meinungsfreiheit. Gegen roten Terror und gesellschaftliche Denkverbote\". Die Veranstaltung war vom sachsen-anhaltischen Landesverband der JN angemeldet worden, beim \u00fcberwiegenden Teil der Demonstrationsteilnehmer handelte es sich jedoch um so genannte \"Freie Nationalisten\" aus Sachsen-Anhalt. Hintergrund der Veranstaltung war ein Ereignis vom 7. Oktober in Wernigerode, bei dem linksextremistische Szeneangeh\u00f6rige Rechtsextremisten angegriffen und verletzt hatten. Neben Personen aus Sachsen beteiligten sich Rechtsextremisten aus Dessau, der Harzregion, aus Halle, K\u00f6then, dem Raum Magdeburg und Sangerhausen.9 Im Oktober wurde unter der \u00dcberschrift \"Werniger\u00f6der Aktionsfront aufgel\u00f6st - der Kampf beginnt\" eine Erkl\u00e4rung verbreitet, in der die Gruppe ihre Selbstaufl\u00f6sung erkl\u00e4rt: \"Da wir um die Zust\u00e4nde in dieser brD wissen...wollen wir Staat und Meinungsfaschisten das Ziel ihres Hasses nehmen und die WAF aufl\u00f6sen. Denn auf was wollen sie sich st\u00fcrzen, wenn nichts greifbares da ist? Wir brauchen keine Namen oder Vereine. Uns reicht der Glaube an unsere Idee...Die Aufl\u00f6sung dieser Arbeitsgruppe hei\u00dft nicht, dass der Kampf vorbei ist, abschw\u00e4cht oder aufh\u00f6rt. Jeder nationale Aktivist steht in der Pflicht weiter f\u00fcr Freiheit, Zukunft und Sozialismus zu streiten.\" Angeh\u00f6rige der aufgel\u00f6sten WAF engagieren sich auch weiterhin rechtsextremistisch. Offenbar ist es neonazistisch ausgerichteten F\u00fchrungskr\u00e4ften gelungen, Werniger\u00f6der Szeneangeh\u00f6rige neu zu organisieren. Dies spiegelt sich nicht zuletzt in einschl\u00e4gigen Veranstaltungen wider. Zudem ist der Einfluss der NPD-Nachwuchsorganisation \"Junge Nationaldemokraten\" (JN) innerhalb der Szene unverkennbar. 9 Gleichzeitig fand in Wernigerode eine Kundgebung statt, an der sich auch etwa 120 Personen der gewaltbereiten linksextremistischen Szene beteiligten. Zu Auseinandersetzungen zwischen beiden politischen Lagern kam es nicht. 21","RECHTSEXTREMISMUS Rechtsextremistische Szene im Raum Dessau-WittenbergBitterfeld \"Kameradschaft Landkreis Wittenberg\" Der \"Kameradschaft Landkreis Wittenberg\" geh\u00f6ren gegenw\u00e4rtig 25 Personen aus Wittenberg, Jessen, Kemberg, Radis, Gr\u00e4fenhainichen (alle Landkreis Wittenberg) und Dessau an. Die Angeh\u00f6rigen der Kameradschaft nahmen an zahlreichen Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene teil. So mobilisierten sie f\u00fcr die Demonstration \"Gegen Kindersch\u00e4nder\" am 17. Juli in Halle. Zu diesem Zweck wurden zahlreiche Flugbl\u00e4tter und Plakate gedruckt, die bei Veranstaltungen in Sotterhausen und in Th\u00fcringen verteilt wurden. Am 13. August plante die Kameradschaft eine Veranstaltung der rechtsextremistischen Szene mit Live-Musik im Landschaftsschutzgebiet zwischen Pratau und Seegrehna (beide Landkreis Wittenberg). Die Polizei konnte diese Veranstaltung verhindern. Kameradschaftsangeh\u00f6rige beteiligten sich zudem an der HESSDemonstration am 20. August in Berlin. \"Freie Nationalisten Dessau\" Dem Personenzusammenschluss der \"Freien Nationalisten Dessau\" und dessen Umfeld geh\u00f6ren derzeit etwa 15 Personen an. Eine homogene Zusammensetzung ist nicht erkennbar, die Gruppe ist lose strukturiert. Sie trat in unterschiedlicher personeller Zusammensetzung regelm\u00e4\u00dfig bei regionalen und \u00fcberregionalen Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene in Erscheinung, ist als gewaltbereit einzustufen und verf\u00fcgt \u00fcber gute Kontakte zur \"Kameradschaft Landkreis Wittenberg\". Angeh\u00f6rige der \"Freien Nationalisten Dessau\" f\u00fchrten am 12. M\u00e4rz in der Dessauer Innenstadt einen \"Trauermarsch\" zum 60. Jahrestag der Bombardierung der Stadt durch. Als Anmelder der Kundgebung, zu der 300 Personen der rechtsextremistischen Szene angereist waren, trat der bekannte Neonazi Christian WORCH 22","RECHTSEXTREMISMUS (Hamburg) auf. Im Vorfeld hatten Rechtsextremisten der Region weitr\u00e4umig f\u00fcr diese Veranstaltung geworben. Dar\u00fcber hinaus nahmen Angeh\u00f6rige der Gruppierung an weiteren Demonstrationen der rechtsextremistischen Szene teil, so zum Beispiel am 17. Juni in Halle,10 am 19. August an den in Dessau und K\u00f6then durchgef\u00fchrten Demonstrationen zum Todestag von HESS und an NPD-Demonstrationen (\"Arbeit f\u00fcr Millionen statt Profite f\u00fcr Million\u00e4re\") am 17. September in K\u00f6then und Bernburg sowie am 15. Oktober in Sch\u00f6nebeck (\"Unsere Kinder - unsere Zukunft, gemeinsam f\u00fcr h\u00e4rtere Strafen gegen Kindersch\u00e4nder\"). Rechtsextremistische Szene Bernburg-K\u00f6then Die rechtsextremistische Szene im Raum Bernburg-K\u00f6then umfasst ein Personenpotenzial von etwa 30 Rechtsextremisten, das keinen strukturellen Aufbau erkennen l\u00e4sst und im Berichtszeitraum nur sporadisch \u00f6ffentlich in Erscheinung trat. In Bernburg fand am 31. M\u00e4rz eine Podiumsdiskussion zum Thema \"Strategien gegen Rechts\" statt. W\u00e4hrend der Veranstaltung betraten etwa f\u00fcnfzehn Personen der rechtsextremistischen Szene aus Bernburg, Halle und Magdeburg den Saal und st\u00f6rten das Geschehen. Ein durch den Veranstalter ausgesprochenes Hausverbot wurde nicht befolgt. Erst nachdem die herbeigerufene Polizei Platzverweise erteilt hatte, verlie\u00dfen die St\u00f6rer den Saal. Rechtsextremistische Szene in der Altmark Die etwa 80 bis 90 Rechtsextremisten z\u00e4hlende Szene in der Altmark entfaltete im Berichtszeitraum nur sporadisch \u00f6ffentlichkeitswirksame Aktivit\u00e4ten, so zum Beispiel zum Volkstrauertag oder zum HESS-Todestag. Nach l\u00e4ngerer Pause erschien im Fr\u00fchjahr erstmals wieder eine Ausgabe der Publikation \"Nationaler Beobachter - Altmark-West\". Aufbau und Form des Heftes sind dabei mit denen fr\u00fcherer Ausgaben identisch. Wie in Szeneschriften dieser Art \u00fcblich, finden sich 10 Siehe auch Seite 14f. 23","RECHTSEXTREMISMUS auch hier Demonstrationsund Konzertberichte, regionale und \u00fcberregionale Termine von Szeneveranstaltungen und Verweise auf einschl\u00e4gige Internetseiten. Im Berichtsjahr wurde zudem eine Internetseite der \"Freien Nationalisten Altmark-West\" bekannt, die Auskunft \u00fcber \u00f6rtliche Szeneveranstaltungen gibt, auf bevorstehende Termine hinweist und politische Themen aus rechtsextremistischer Sichtweise darstellt, ohne auf das Selbstverst\u00e4ndnis des Zusammenschlusses einzugehen. Die \"Freien Nationalisten Altmark/West\" zeichneten auch f\u00fcr ein am 27. Januar in Salzwedel an Privathaushalte verteiltes Flugblatt volksverhetzenden Inhalts verantwortlich. Am 22. Oktober veranstalteten etwa zehn Angeh\u00f6rige der rechtsextremistischen Szene einen so genannten \"Nationalen S\u00e4uberungstag\" und reinigten im Stadtgebiet von Kl\u00f6tze Parkanlagen. Auch dieses Vorgehen zielt vorwiegend darauf ab, Akzeptanz in der Bev\u00f6lkerung zu erreichen. \"SelbstSchutz Sachsen-Anhalt\" Der von dem Rechtsextremisten Mirko APPELT aus Salzwedel gef\u00fchrte \"SelbstSchutz Sachsen-Anhalt\" setzt sich aus Szeneangeh\u00f6rigen mehrerer Regionen zusammen und betrachtet sich als Teil der \"Freien Nationalisten\". APPELT ist nach wie vor bem\u00fcht, Veranstaltungen und Demonstrationen der rechtsextremistischen Szene als Ordner zu begleiten. Beispiele hierf\u00fcr sind die Demonstrationen am 15. Januar in Magdeburg und am 13. Februar in Dresden anl\u00e4sslich des 60. Jahrestages der Bombardierung dieser St\u00e4dte im Zweiten Weltkrieg. Des Weiteren sicherten Angeh\u00f6rige der Gruppe einen Wettkampf im Kickboxen ab, der am 6. Februar in den Magdeburger Messehallen stattfand. Bei dieser Veranstaltung lief ein Wettkampfteilnehmer zu einem Musiktitel der rechtsextremistischen Band \"Landser\" ein. 24","RECHTSEXTREMISMUS Rechtsextremistische Szene im Jerichower Land Im Bereich des Landkreises Jerichower Land traten verschiedene Gruppierungen in Erscheinung, die jedoch nur in geringem Ma\u00dfe Aktivit\u00e4ten entfalteten. Im Berichtszeitraum wurde \u00fcberdies ein bislang nicht bekannter Zusammenschluss mit der Bezeichnung \"Kameradschaft Jerichower Land\" bekannt. Eine von diesem betriebene Internetseite verweist auf Szeneveranstaltungen und weitere rechtsextremistische Internetpr\u00e4senzen, enth\u00e4lt jedoch keine Ausf\u00fchrungen zum Selbstverst\u00e4ndnis der Gruppe. Im April wurden im Stadtgebiet von Burg Flugbl\u00e4tter aufgefunden, die \"nationalistische Alternativen\" f\u00fcr die Bundesrepublik Deutschland einfordern und zur \"Revolution\" aufrufen. Als Unterzeichner tritt eine bislang nicht bekannte Gruppe unter der Bezeichnung \"NJBDie Nationale Jugend Burg\" auf. Im Juli gab die bekannte rechtsextremistische Vereinigung \"Kameradschaft SS 12\" aus Burg auf ihrer Internetseite bekannt, dass die Gruppe aus \"einigen Gr\u00fcnden ihren Namen \u00e4ndert und die Internetseite abgeschaltet wird\". Als Nachfolgeorganisation k\u00f6nnte der ebenfalls im Berichtszeitraum bekannt gewordene lose strukturierte Personenzusammenschluss \"Wei\u00dfe Aktivisten Jerichower Land\" (WAJL) fungieren. Ihm werden etwa 20 Personen aus dem Raum Burg zugerechnet. Hierarchische Strukturen innerhalb der WAJL oder politische Aktivit\u00e4ten (Kameradschaftsabende, Demonstrationsteilnahmen) waren bislang nicht auszumachen. Der WAJL zugeh\u00f6rige Personen wandten insbesondere in der Auseinandersetzung mit politisch Andersdenkenden Gewalt an. Am 13. August beendete die Polizei eine nicht angemeldete Zusammenkunft der rechtsextremistischen Szene in Gerwisch (Landkreis Jerichower Land) und sprach Platzverweise gegen 60 dort anwesende Rechtsextremisten aus. Im Rahmen der Veranstaltung waren einschl\u00e4gige CDs und szenetypische Bekleidungsst\u00fccke zum Kauf angeboten worden. 25","RECHTSEXTREMISMUS Rechtsextremistische Szene der Region Sangerhausen \"Ostara-Skinheads\" (Sangerhausen) Auf dem von Enrico MARX genutzten Grundst\u00fcck in Sotterhausen (Landkreis Sangerhausen) finden nach wie vor regelm\u00e4\u00dfige Szenetreffen statt. Aufgrund der zahlreichen Exekutivma\u00dfnahmen der Polizei schr\u00e4nkte MARX die Durchf\u00fchrung von Skinheadkonzerten allerdings ein. Der Landkreis Sangerhausen hat aus baurechtlichen Gr\u00fcnden eine Nutzungsuntersagung f\u00fcr den Szenetreff des MARX erlassen. Eigenen Angaben zufolge beabsichtigt MARX, die baurechtlichen Auflagen zu erf\u00fcllen. Die Verwaltungsgemeinschaft Allstedt-Kaltenborn leitete gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Versto\u00dfes gegen Auflagen nach dem Gastst\u00e4ttengesetz ein. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Dar\u00fcber hinaus wurde ein Gewerbeuntersagungsverfahren gem\u00e4\u00df SS 35 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) wegen Verbreitung neonazistischen Gedankengutes eingeleitet. Im Januar gab MARX erstmals die von ihm verfasste neue Publikation \"Der Volksentscheid\" als \"unabh\u00e4ngigen Rundbrief freier Nationalisten\" heraus. Diese richtet sich an die Skinheadszene und hat vornehmlich deren stattgefundene und geplante Aktivit\u00e4ten zum Inhalt. ORGANISATIONS\u00dcBERGREIFENDE AKTIVIT\u00c4TEN Demonstrationen Etwa 330 Personen der rechtsextremistischen Szene aus mehreren Bundesl\u00e4ndern beteiligten sich am 12. M\u00e4rz in Dessau an dem von dem Hamburger Rechtsextremisten Christian WORCH angemeldeten Aufzug mit Kundgebung und einer abschlie\u00dfenden Kranzniederlegung unter dem Motto \"Kein Vergessen! Kein Vergeben! - Erinnerung an den 60. Jahrestag der Zerst\u00f6rung der Stadt Dessau\". 26","RECHTSEXTREMISMUS Im Rahmen der Veranstaltung traten neben WORCH die Rechtsextremisten Alexander HOHENSEE (Hamburg) und Peter NAUMANN (Hessen) als Redner auf. In Leipzig beteiligten sich am 1. Mai an einer ebenfalls von WORCH angemeldeten Demonstration etwa 800 Rechtsextremisten unter anderem aus Brandenburg, Hamburg, Sachsen, Th\u00fcringen und Sachsen-Anhalt (etwa 100 Personen). Der Aufzug stand unter dem Motto \"Arbeit f\u00fcr alle - Heraus zum Tag der deutschen Arbeit\". Als sich die Teilnehmer nach stundenlangen Vorkontrollen in Marsch setzten, blockierten rund 4.000 Gegendemonstranten gewaltsam die Route der Rechtsextremisten, wobei es zu Auseinandersetzungen beider Lager kam, die nur durch massiven Polizeieinsatz unterbunden werden konnten. An der Veranstaltung in Leipzig beteiligten sich auch Angeh\u00f6rige eines \"Schwarzen Blockes\", die sich auch als \"Autonome Nationalisten\" bezeichnen. Der \"Schwarze Block\" der Rechtsextremisten ist Teil der neonazistischen Szene. Seine Akteure wollen nicht nur durch ihr \u00c4u\u00dferes (schwarze Kleidung) auffallen, sondern auch durch \"revolution\u00e4re\" Inhalte und Aktionen wie Blockaden oder Besetzungen auf sich aufmerksam machen sowie \"offensiv f\u00fcr einen revolution\u00e4ren Nationalismus/Sozialismus k\u00e4mpfen\". An einer Demonstration unter dem Motto \"Gedenkmarsch zum 62. Jahrestag des alliierten Luftterrors gegen Hamburg. Kein Vergeben, kein Vergessen\" beteiligten sich am 30. Juli in Hamburg etwa 160 Szeneangeh\u00f6rige aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter auch Rechtsextremisten aus dem Raum Magdeburg. An einem von WORCH angemeldeten Aufzug der rechtsextremistischen Szene (Motto: \"Weg mit den Mauern in den K\u00f6pfen\") beteiligten sich am 1. Oktober etwa 170 Personen, darunter etwa 30 Rechtsextremisten aus dem Raum Halle/Merseburg. Aufgrund von St\u00f6rungen durch gewaltt\u00e4tige Gegendemonstranten wurde die Veranstaltung jedoch nach kurzer Zeit beendet. Im Anschluss f\u00fchrten etwa 100 Rechtsextremisten eine Spontandemonstration in der Innenstadt von Halle durch. 27","RECHTSEXTREMISMUS Rudolf-HESS-Gedenkveranstaltungen \u00dcberregional Rechtsextremisten aus dem Inund Ausland beabsichtigten am 20. August mit einem Trauermarsch in Wunsiedel (Bayern) erneut des verstorbenen HITLER-Stellvertreters Rudolf HESS zu gedenken. Der geplante Aufzug blieb nach einer am 16. August im Eilverfahren ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) verboten. Das BVerfG bezog sich dabei auf die seit dem 1. April 2005 geltende Strafvorschrift des SS 130 Abs. 4 Strafgesetzbuch (StGB), wonach sich strafbar macht, wer \u00f6ffentlich oder in einer Versammlung den \u00f6ffentlichen Frieden in einer die W\u00fcrde der Opfer verletzenden Weise dadurch st\u00f6rt, dass er die nationalsozialistische Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt. Der Rechtsanwalt und Neonazi J\u00fcrgen RIEGER - seit 2001 ma\u00dfgeblicher Initiator der j\u00e4hrlichen Veranstaltungen in Wunsiedel - hatte mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim BVerfG vom 12. August versucht, das durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in zweiter Instanz best\u00e4tigte Verbot der Veranstaltung durch das Landratsamt Wunsiedel au\u00dfer Vollzug zu setzen. Das BVerfG lehnte jedoch die Gew\u00e4hrung von Eilrechtsschutz ab. Das Gericht k\u00fcndigte an, in einem Hauptsacheverfahren die Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit und die Anwendung des SS 130 Abs. 4 StGB im konkreten Fall kl\u00e4ren zu wollen. Ungeachtet des Verbots mobilisierte die rechtsextremistische Szene weiterhin f\u00fcr den 20. August nach S\u00fcddeutschland, allerdings unter Verzicht auf einen direkten Bezug zu HESS. Thematisiert wurde stattdessen das erfolgte Verbot und der SS 130 StGB. Von den zun\u00e4chst geplanten Ersatzveranstaltungen in Jena (Th\u00fcringen), Karlsruhe (Baden-W\u00fcrttemberg), Magdeburg, N\u00fcrnberg (Bayern) und Berlin fanden nur die beiden letztgenannten statt. An der NPD-Demonstration in N\u00fcrnberg, die zuletzt unter dem Motto \"Arbeit f\u00fcr Deutsche - keine Stimme den Kriegsparteien\" stand, nahmen etwa 350 Rechtsextremisten teil. Nach Beendigung der 28","RECHTSEXTREMISMUS Demonstration f\u00fchrten r\u00fcckreisende Teilnehmer eine Spontandemonstration in Ingolstadt (Bayern) durch. In Berlin beteiligten sich etwa 600 Rechtsextremisten an einer angemeldeten Demonstration unter dem Motto \"Meinungsfreiheit f\u00fcr alle - Paragraph 130 abschaffen\", darunter auch Rechtsextremisten aus dem Raum Halle/Merseburg. Nach dem kurzfristigen Verbot einer weiteren Demonstration in Magdeburg kam es zu zwei Spontandemonstrationen in Nordund Ostdeutschland. In Peine (Niedersachsen) demonstrierten 500 Rechtsextremisten aus Nordrhein-Westfalen und Hessen friedlich. In Wei\u00dfenfels versammelten sich etwa 170 Rechtsextremisten aus Th\u00fcringen, die sich auf dem Weg zur geplanten Demonstration nach Magdeburg befunden hatten, als sie von dem kurzfristigen Verbot der Veranstaltung erfuhren. Die Kundgebung in Magdeburg war kurzfristig vom NPD-Kreisverband Magdeburg unter dem Thema \"F\u00fcr Meinungsfreiheit statt Versammlungsverbote\" angemeldet worden. Da Erkenntnisse vorlagen, dass es sich bei der Zusammenkunft um eine Ersatzveranstaltung f\u00fcr die geplante Demonstration in Wunsiedel handelte und mit bis zu 2.000 Teilnehmern gerechnet wurde, verbot die Polizeidirektion Magdeburg die Demonstration. Aktivit\u00e4ten in Sachsen-Anhalt Im Rahmen der szenenintern so bezeichneten \"HESS-Aktionswoche\" im August wurden wie in den Vorjahren Propagandaaktionen in Sachsen-Anhalt festgestellt. Einen eindeutigen Schwerpunkt bildeten dabei die Landkreise der Altmarkregion. Dar\u00fcber hinaus wurden derartige Aktivit\u00e4ten auch in den R\u00e4umen Halle und Magdeburg sowie vereinzelt in der Harzregion, in Dessau und in K\u00f6then festgestellt. Am 19. und 20. August f\u00fchrten Rechtsextremisten unter anderem in Burg, Dessau, K\u00f6then und Merseburg Demonstrationen zum \"HESS-Gedenken\" durch. 29","RECHTSEXTREMISMUS Bei der genannten Veranstaltung in Burg kam es bereits bei der Kontaktaufnahme der Polizei zu Gewaltt\u00e4tigkeiten durch die Demonstranten, so dass die Veranstaltung aufgel\u00f6st wurde. Dar\u00fcber hinaus wurden durch bekannte Rechtsextremisten in Halle (20. August) und Sch\u00f6nebeck (21. August) Demonstrationen zum Thema Meinungsfreiheit angemeldet. Die geplanten Aufz\u00fcge wurden durch die jeweils zust\u00e4ndigen Ordnungsbeh\u00f6rden untersagt. Aktivit\u00e4ten zum \"Heldengedenktag\" (Volkstrauertag) \u00dcberregional Wie bereits in den vergangenen zwei Jahren f\u00fchrten Angeh\u00f6rige der rechtsextremistischen Szene am Soldatenfriedhof in Halbe eine Kundgebung zum so genannten \"Heldengedenken\" durch. Unter dem Motto \"Ruhm und Ehre dem Deutschen Frontsoldaten und den europ\u00e4ischen Freiwilligen\" beteiligten sich am 12. November etwa 1.700 Personen (2004: 1.600; 2003: 600) aus dem gesamten Bundesgebiet an der Zusammenkunft. Im Rahmen der Veranstaltung hielten Rechtsextremisten wie NAUMANN, RIEGER oder WORCH Ansprachen. Aufgrund von Blockaden durch linke Gegendemonstranten konnte sich der Demonstrationszug der Rechtsextremisten jedoch nicht in Bewegung setzen. Erfolglos wurde versucht, diese Absperrungen zu durchbrechen, woraufhin die Veranstaltung beendet wurde. Aus Sachsen-Anhalt beteiligten sich etwa 120 Rechtsextremisten vorwiegend aus den Bereichen der Altmark, Halle/Merseburg und Magdeburg an der \"Gedenkkundgebung\". Im Nachgang wurde unter der Rubrik \"Konseqenzen aus Halbe und Wunsiedel - Anmerkungen zu einer Strategiediskussion\" bundesweit auf rechtsextremistischen Internetseiten \u00fcber das weitere Vorgehen bei Demonstrationen diskutiert. Hierbei wurden mehrere Veranstaltungen im Jahr 2005 als klare Niederlagen f\u00fcr die rechtsextremistische Szene bewertet. 30","RECHTSEXTREMISMUS Aktivit\u00e4ten in Sachsen-Anhalt Die Polizei in Halle verhinderte am Abend des 12. November 2005 eine Spontandemonstration von etwa 130 Personen der rechtsextremistischen Szenen aus Sachsen-Anhalt und Th\u00fcringen, die sich mit drei Bussen auf der R\u00fcckreise aus Halbe befunden hatten. Nachdem die Busse angehalten worden waren, meldete ein bekannter Rechtsextremist aus Halle eine Versammlung im Stadtgebiet Halle zum Thema \"Polizeiliche Willk\u00fcr\" an, die jedoch untersagt wurde. Etwa 20 Angeh\u00f6rige der \"Freien Nationalisten\" aus Halle f\u00fchrten am 13. November auf dem Gertraudenfriedhof der Stadt eine Mahnwache durch und legten einen Kranz nieder. In den Abendstunden begab sich der Personenkreis zu einer weiteren Kranzniederlegung auf den Friedhof von Halle-Diemitz. Auf einem Friedhof im Magdeburger Stadtteil Alt Fermersleben legten am gleichen Tag etwa 20 Angeh\u00f6rige der \"Freien Nationalisten\" und Mitglieder des NPD-Kreisverbandes Magdeburg einen Kranz nieder. Im Anschluss begab sich ein Teil des Personenkreises in die Magdeburger Leiterstra\u00dfe, um dort eine politische Diskussionsrunde, an der auch ein bekannter Politiker teilnahm, zu st\u00f6ren. Die Rechtsextremisten wurden durch Polizisten des Veranstaltungsraumes verwiesen. Etwa 30 Szeneangeh\u00f6rige beteiligten sich in Salzwedel und im Anschluss in Kl\u00f6tze an offiziellen Gedenkveranstaltungen der jeweiligen St\u00e4dte zum Volkstrauertag, in deren Rahmen von den Rechtsextremisten Reden gehalten und Kr\u00e4nze niedergelegt wurden. Da in den jeweiligen Redebeitr\u00e4gen die Verherrlichung des Nationalsozialismus im Mittelpunkt stand, wurden die Ansprachen durch die Polizei beendet. In Sangerhausen beteiligten sich etwa 40 Szeneangeh\u00f6rige an einer Kranzniederlegung der \"Jungen Nationaldemokraten\" (JN). 31","RECHTSEXTREMISMUS Weiterhin wurde bekannt, dass Personen aus Sachsen-Anhalt an einer Kranzniederlegung in Gro\u00df-Kreutz (Landkreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg) teilnahmen. Hierbei konnten Kranzgebinde mit den Aufschriften \"Nationale Sozialisten aus Magdeburg\" und \"Freie Nationalisten Altmark-West\" festgestellt werden. Sonnenwendfeiern Die Anzahl der von Rechtsextremisten abgehaltenen Sonnenwendfeiern ging in Sachsen-Anhalt im Jahr 2005 deutlich zur\u00fcck. Am 24. Juni fand im Raum Salzwedel eine Sonnenwendfeier statt, an der etwa 30 bis 40 Personen des rechtsextremistischen Spektrums teilnahmen. Nach dem Abbrennen eines Feuers und dem Verlesen einer Rede trat ein szenebekannter Liedermacher auf. Eine weitere Sonnenwendfeier wurde am 23. Dezember im Raum Salzwedel abgehalten. DISKURSORIENTIERTER RECHTSEXTREMISMUS (\"NEUE RECHTE\") Der so bezeichnete diskursorientierte Rechtsextremismus lehnt an die Ideen der \"Konservativen Revolution\" der 20erund 30er-Jahre an. Er \u00e4u\u00dfert sich rechtsextremistisch oder verfolgt rechtsextremistische Ziele. Eine Gefahr f\u00fcr den freiheitlichen Rechtsstaat besteht darin, dass manche Argumente und Positionen geeignet sind, die Trennlinie zwischen demokratischem Konservatismus und Rechtsextremismus aufzul\u00f6sen. Hierzu bedient sich der diskursorientierte Rechtsextremismus einiger klassischer rechtsextremistischer Themen, die in leicht modifizierter, teils abgeschw\u00e4chter Form pr\u00e4sentiert werden. Hierzu z\u00e4hlen die \u00c4u\u00dferung von Zweifeln an den Verbrechen zur Zeit des Nationalsozialismus bis hin zu ihrer Leugnung, die Relativierung der Schuld Deutschlands am Zweiten Weltkrieg und ein als Antizionismus oder Antiamerikanismus zu Tage tretender Antisemitismus. Auch in diesem Zusammenhang werden aktuelle politische und gesellschaftliche Ereignisse aufgegriffen und 32","RECHTSEXTREMISMUS so umgedeutet, dass diese rechtsextremistische Theorien scheinbar best\u00e4tigen. Diskursorientierte Rechtsextremisten betreiben Diskussionszirkel, f\u00fchren Seminare durch und geben Publikationen heraus. Sie nutzen auch das Internet, um ihre Auffassungen zu vertreten und Nachrichten zu verbreiten. Mit Beginn der Pr\u00e4senz von NPD-Mitgliedern im S\u00e4chsischen Landtag und der dadurch in Teilen des rechtsextremistischen Lagers ausgel\u00f6sten Euphorie sahen sich diskursorientierte Rechtsextremisten in der Position, Stellung zu nehmen und sich einzubringen. Die NPD-Landtagsfraktion wurde dabei zum Arbeitgeber solcher Rechtsextremisten, indem sie diese als Fraktionsmitarbeiter einstellte. \"Gesellschaft f\u00fcr freie Publizistik\" (GfP) Die GfP ist mit etwa 500 Mitgliedern die bundesweit gr\u00f6\u00dfte rechtsextremistische Kulturvereinigung. Ihr geh\u00f6ren rechtsextremistische Verleger, Redakteure, Schriftsteller und Buchh\u00e4ndler an. Der ehemalige Lehrer Andreas MOLAU, der noch in den 90er-Jahren zeitweilig f\u00fcr die Wochenzeitung \"Junge Freiheit\"11 geschrieben hatte, avancierte 2004 zum Berater der NPD-Landtagsfraktion in Sachsen und zum stellvertretenden Chefredakteur der \"Deutschen Stimme\". Beim Jahreskongress der GfP, der vom 8. bis 10. April in Bayreuth (Bayern) stattfand, wurde MOLAU zum Bundesvorsitzenden der Organisation gew\u00e4hlt. Unter den Rednern des diesj\u00e4hrigen Kongresses befand sich auch der sachsen-anhaltische DVU-Landesvorsitzende Ingmar KNOP, der zum Thema \"Zur aktuellen Einschr\u00e4nkung von Grundrechten\" referierte. Die enge Zusammenarbeit und personelle Vernetzung der NPD mit der rechtsextremistischen Monatsschrift \"Nation & Europa\" und der GfP stellt ein B\u00fcndnis zum gegenseitigen Nutzen dar. W\u00e4hrend die NPD ihre Stellung im rechtsextremistischen Lager weiter ausbauen 11 Die \"Junge Freiheit\" ist kein Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde. 33","RECHTSEXTREMISMUS kann und hofft, weitere Intellektuelle an sich zu binden, verspricht sich der diskursorientierte Rechtsextremismus gr\u00f6\u00dfere Einflussm\u00f6glichkeiten, neue Mitglieder oder Abonnenten f\u00fcr eigene Publikationen sowie eine Ausstrahlung auf die restliche rechtsextremistische Szene. \"Deutsches Kolleg\" (DK) Das von den Rechtsextremisten Horst MAHLER (Brandenburg), Dr. Reinhold OBERLERCHER (Hamburg) und Uwe MEENEN (Bayern) gef\u00fchrte DK hat sich die \"Schulung der nationalen Intelligenz\" zum Ziel gesetzt und in diesem Sinne einige, allerdings von der \u00d6ffentlichkeit kaum beachtete Veranstaltungen durchgef\u00fchrt. Es blieb bei der oben geschilderten Vernetzung mit der NPD unbeteiligt und kann mit seiner unverholen aggressiven antisemitischen und rassistischen Agitation nicht \u00fcber den engsten Kreis seiner Anh\u00e4nger hinaus wirken. Allerdings ist das DK \u00fcber die Person des ehemaligen Linksterroristen MAHLER mit rechtsextremistischen Organisationen wie dem \"Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten\" (VRBHV) oder dem \"Collegium Humanum\" aus Vlotho (Nordrhein-Westfalen) verflochten. Auf seiner Internetseite verglich das DK die Bombardierung deutscher St\u00e4dte im Zweiten Weltkrieg mit dem Holocaust, forderte in einem \"Obligatorischen Allparteien-Wahlprogramm\" diktatorische Ma\u00dfnahmen zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit und \"ermunterte\" das Deutsche Volk, einen \"allgemeinen Aufstand mit allen Mitteln, auch mit dem Mittel des Stimmzettels\" auszuf\u00fchren. Das Landgericht Berlin verurteilte MAHLER am 12. Januar wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bew\u00e4hrung. MAHLER hatte 2002 w\u00e4hrend einer Pressekonferenz in den R\u00e4umen der NPD-Parteizentrale in Berlin-K\u00f6penick einen Schriftsatz an Journalisten verteilen lassen, in dem er als Prozessvertreter der NPD im Rahmen des Verbotsverfahrens vor dem BVerfG den Hass auf Juden als \"untr\u00fcgliches Zeichen eines intakten spirituellen Immunsystems\" bezeichnete. Das Landgericht befand, MAHLER habe die Menschenw\u00fcrde j\u00fcdischer Mitb\u00fcrger ver34","RECHTSEXTREMISMUS letzt. Er empfinde Genuss an der Provokation und sehe sich als Vordenker der \"nationalen Bewegung\". In dem Urteil hei\u00dft es weiter, sein Verhalten sei gef\u00e4hrlich, weil es die \"intellektuelle Rechtfertigung f\u00fcr dumpfe Gem\u00fcter der rechtsextremen Szene\" biete. MAHLERs Provokationen werden von der rechtsextremistischen Szene gen\u00fcsslich verfolgt, letztere betrachtet ihn jedoch zunehmend als eine Art Politclown. \"Deutsche Akademie\" (DA) Zusammen mit Funktion\u00e4ren von Nebenorganisationen der NPD organisierte der ehemalige NPD-Chefideologe J\u00fcrgen SCHWAB (Bayern) unter der \u00dcberschrift \"Deutsche Akademie\" am 8. und 9. Oktober in Th\u00fcringen eine Tagung mit dem Thema \"Nationalrevolution\u00e4r heute\". Sie sollte dem Zweck dienen, \"Nationalrevolution\u00e4ren und Nationalen Sozialisten\" ein organisations\u00fcbergreifendes Forum zu bieten und die eigene Position im Verh\u00e4ltnis zur NPD zu bestimmen, deren Kurs nach ihrem Einzug in den Landtag von Sachsen als \"parlamentaristisch und kapitalistisch\" empfunden wird. Die DA griff damit die ideologische Entwicklung so genannter \"Freier Nationalisten\" und rechtsextremistischer Kameradschaften auf, die gewisse Parallelen zu derjenigen der Nationalrevolution\u00e4re der 20erund 30er-Jahre aufweist. Die DA \u00fcbt eine vehemente Kapitalismuskritik, die sich auch gegen die Globalisierung und die Politik der Vereinigten Staaten von Amerika richtet und sich selbst als antiimperialistisch bezeichnet. RECHTSEXTREMISTISCHE PARTEIEN UND VEREINIGUNGEN \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD) Die NPD bildete auch 2005 einen Kristallisationspunkt f\u00fcr die fortdauernden Versuche des rechtsextremistischen Lagers zur Einigung. Sie setzte ihre im Vorjahr propagierte Zusammenarbeit mit der \"Deutschen Volksunion\" (DVU) und den \"Freien Kr\u00e4ften\" fort. 35","RECHTSEXTREMISMUS Nach den bereits 2004 zwischen der NPD und DVU getroffenen Wahlabsprachen (Brandenburg und Sachsen) haben der NPDParteivorsitzende Udo VOIGT und der DVU-Bundesvorsitzende Dr. Gerhard FREY in einer als \"Deutschland-Pakt\" bezeichneten Vereinbarung am 15. Januar ihre weitere Zusammenarbeit f\u00fcr die kommenden Wahlen auf Europa-, Bundesund Landesebene festgeschrieben. Ziel der Absprache ist es, sich bei Wahlen nicht gegenseitig zu behindern. In der Vereinbarung hei\u00dft es, der \"Bruderkampf\" sei eingestellt, es werde nun ausschlie\u00dflich gegen die \"wirklichen Gegner gefochten\". Die NPD erzielte auch im Jahr 2005 einen Mitgliederzuwachs. Der Mitgliederbestand der NPD erh\u00f6hte sich bundesweit von 5.300 (2004) auf nun 6.000 Personen. Wahlergebnisse Bei der Bundestagswahl am 18. September erlangte die NPD 743.903 Zweitstimmen (1,6 Prozent) und erh\u00f6hte damit ihren Anteil um 528.671 Stimmen (1,2 Prozentpunkte). Aufgrund ihres Abschneidens kann die Partei Mittel aus der staatlichen Teilfinanzierung beanspruchen und d\u00fcrfte damit ihre finanziell angespannte Lage deutlich verbessern. In Sachsen-Anhalt erhielt die NPD 36.970 Stimmen (2,5 Prozent), liegt damit \u00fcber dem Bundesdurchschnitt und konnte ihr Ergebnis gegen\u00fcber der Bundestagswahl 2002 mehr als verdoppeln. Bei den Landtagswahlen in Schleswig-Holstein und NordrheinWestfalen blieb die Partei bedeutungslos. Ideologische Entwicklung Die NPD unternimmt weitere Schritte, um ihre herausgehobene Stellung im rechtsextremistischen Spektrum zu festigen. Unter anderem versucht sie, ihre Parteiarbeit zu professionalisieren, indem sie parteiunabh\u00e4ngige Intellektuelle an die Partei heranf\u00fchrt. 36","RECHTSEXTREMISMUS Dar\u00fcber hinaus ist die NPD bem\u00fcht, sich \u00fcber eine bisweilen militante Diktion als Teil einer sozialen Protestbewegung darzustellen oder eine solche zu initiieren. Nach dem Wahlerfolg in Sachsen im Jahr 2004 war es der NPD gelungen, einige renommierte rechtsextremistische Intellektuelle als wissenschaftliche Berater der Landtagsfraktion zu gewinnen. Die NPD r\u00fcckte gezielt soziale Themen, insbesondere die Sozialreformen, in den Mittelpunkt ihres Wahlkampfes und heizte damit die sozialdemagogische Agitation weiter an. Weitere Themenschwerpunkte der Partei waren eine angeblich in Deutschland immer st\u00e4rker um sich greifende \u00dcberfremdung sowie der angestrebte EUBeitritt der T\u00fcrkei. Volksfront von rechts Die NPD hatte in allen L\u00e4ndern Landeslisten zur Bundestagswahl aufgestellt. Elf dieser Listen umfassten auch Kandidaten der DVU. In Nordrhein-Westfalen wurde der DVU-Vorsitzende FREY auf den ersten und VOIGT auf den zweiten Platz der Landesliste gesetzt. Neben den DVU-Kandidaten fanden sich auf den Landeslisten der NPD und als Wahlkreiskandidaten auch f\u00fchrende Neonazis und Mitglieder anderer rechtsextremistischer Parteien. So kandidierten f\u00fcr die NPD die f\u00fchrenden Neonazis und Mitglieder im NPDParteivorstand Thomas WULFF (in Mecklenburg-Vorpommern) und Thorsten HEISE (in Th\u00fcringen). Der Rechtsanwalt und Neonazi J\u00fcrgen RIEGER war Spitzenkandidat der NPD-Liste in Hamburg. Vereinzelt waren unter den NPD-Kandidaten auch Mitglieder der \"Deutschen Partei\" (DP) und der Partei \"Die Republikaner\" (REP) zu finden. 37","RECHTSEXTREMISMUS Weitere Aktivit\u00e4ten der Bundespartei Die NPD veranstaltete am 16. April in Stolberg (Nordrhein-Westfalen) aus Anlass ihres 40-j\u00e4hrigen Bestehens einen Festakt unter dem Motto \"Vier Jahrzehnte NPD\".12 In seiner Rede betonte VOIGT auch, dass er damit rechne, dass die Bundesrepublik Deutschland in kurzer Zeit zusammenbreche. \"Auf diesen Tr\u00fcmmern\" werde die NPD dann das \"neue Deutschland\" errichten. MAHLER kritisierte in seinem Beitrag, dass in Israel wieder \u00fcber einen NPD-Verbotsantrag diskutiert werde. Dies stelle einen Versuch dar, Druck auf die deutsche Politik auszu\u00fcben. Die NPD sei f\u00fcr ihn eine geeignete Partei, um k\u00fcnftige gesellschaftliche Umbr\u00fcche zu kanalisieren. In einem w\u00e4hrend der Veranstaltung verlesenen Brief sprach sich FREY f\u00fcr die Fortsetzung des \"Deutschland-Paktes\" aus. VOIGT wurde vom Landgericht Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern) zu vier Monaten Haft auf Bew\u00e4hrung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er 1998 bei einer Wahlveranstaltung zum bewaffneten Kampf gegen Politiker aufgerufen hatte. Der Prozess geht auf eine Rede zur\u00fcck, die VOIGT am 22. August 1998 in der N\u00e4he von Greifswald vor etwa 50 jugendlichen Aktivisten gehalten hatte. Zu Zeiten des Kalten Krieges h\u00e4tte er zur Waffe gegriffen, wenn Deutschland in Gefahr gewesen w\u00e4re, sagte VOIGT damals. \"Das erwarten wir auch von euch\" erg\u00e4nzte er. Den Feind ortete er \"in den K\u00f6pfen der etablierten Politiker\". Das Gericht wertete die \u00c4u\u00dferungen als Volksverhetzung. Die viermonatige Haft wurde auf zwei Jahre zur Bew\u00e4hrung ausgesetzt. Im Dezember 2005 traten drei s\u00e4chsische NPD-Funktion\u00e4re aus der dortigen Landtagsfraktion und aus der Partei aus. Sie erhoben dabei schwere Vorw\u00fcrfe sowohl gegen die Bundesf\u00fchrung der Partei als auch gegen die Fraktionsf\u00fchrung im S\u00e4chsischen Landtag. Die Austritte trafen die NPD \u00fcberraschend und f\u00fchrten zu Verunsicherung und Irritationen. 12 Im Jahr 2004 hatte die 1964 gegr\u00fcndete NPD ihren Festakt nicht durchf\u00fchren k\u00f6nnen. 38","RECHTSEXTREMISMUS \"Junge Nationaldemokraten\" (JN) Mit der JN verf\u00fcgt die NPD als einzige rechtsextremistische Partei \u00fcber eine zahlenm\u00e4\u00dfig relevante Jugendorganisation. Die \"Jungen Nationaldemokraten\" bekennen sich zwar zur Ideologie und zum Programm der NPD, vertreten diese Standpunkte aber wesentlich aggressiver und stellen ein Bindemitglied zu den Neonazis dar. In Berlin nahmen an einer von der JN unter dem Motto \"60 Jahre Befreiungsl\u00fcge - Schluss mit dem Schuldkult\" angemeldeten Veranstaltung Polizeiangaben zufolge rund 3.300 Personen teil. Die Kundgebung begann mit der Rede des JN-Bundesvorsitzenden Stefan ROCHOW (Sachsen), der den Jahrestag des Kriegsendes am 8. Mai als ein \"Symbol der Gefangenschaft\" bezeichnete. Das deutsche Volk sei bis heute unterdr\u00fcckt und befinde sich in einer \"Schuldknechtschaft\". In einer von starkem Beifall begleiteten Rede titulierte der stellvertretende NPD-Parteivorsitzende Holger APFEL die Bundesrepublik Deutschland als \"Canossa-Republik\" und forderte ein Ende der Vergangenheitsbew\u00e4ltigung. Der Neonazi Dieter RIEFLING (Niedersachsen) zeigte sich als \"Vertreter des freien, nationalen und sozialistischen Widerstandes\" erfreut \u00fcber die mit der Demonstration hergestellte Solidarit\u00e4t zwischen parteigebundenen und \"freien Kr\u00e4ften\". Am 26. November trafen sich die Delegierten der JN in Chemnitz (Sachsen) zu ihrem 35. Bundeskongress. Der bisherige Bundesvorsitzende ROCHOW wurde bei der Neuwahl des Bundesvorstandes mit 83 Prozent der Delegiertenstimmen in seinem Amt best\u00e4tigt. Wiedergew\u00e4hlt wurde auch sein Stellvertreter Alexander NEIDLEIN, JN-Landesvorsitzender Baden-W\u00fcrttemberg. Zum zweiten Stellvertreter avancierte der JN-Landesvorsitzende SachsenAnhalts Philipp VALENTA (Bernburg), der dem Vorstand bislang als Beisitzer angeh\u00f6rt hatte. Michael SCH\u00c4FER (Wernigerode), stellvertretender Landesvorsitzender der JN Sachsen-Anhalt, wurde als Beisitzer in den Bundesvorstand gew\u00e4hlt. 39","RECHTSEXTREMISMUS Der formell erst im August gegr\u00fcndete JN-Landesverband Sachsen-Anhalt f\u00fchrte zusammen mit \"Freien Nationalisten\" am 23. Juli in K\u00f6nigsh\u00fctte (Landkreis Wernigerode) eine Wahlkampfauftaktveranstaltung zur Bundestagswahl 2005 durch. An dem Treffen nahmen etwa 150 Personen aus Sachsen-Anhalt teil. VOIGT sprach in seinem Redebeitrag \u00fcber die verbesserte Zusammenarbeit zwischen der NPD und den \"Freien Nationalisten\" in Sachsen-Anhalt. Einer Pressemitteilung des JN-Landesverbandes zufolge wurde am 22. Dezember in Wernigerode der landesweit erste regionale \"St\u00fctzpunkt\" gegr\u00fcndet. Der \"Nationale Beobachter - Sch\u00f6nebeck\" f\u00fchrte im Zusammenhang mit einem Jahresr\u00fcckblick auf die Aktivit\u00e4ten der rechtsextremistischen Szene in Sch\u00f6nebeck an, dass dort ebenfalls ein JNSt\u00fctzpunkt gegr\u00fcndet werden soll, um vor Ort pr\u00e4sent zu sein und den \"revolution\u00e4ren und rebellierenden Geist durch eine Jugendorganisation\" zu vermitteln. NPD-Landesverband Sachsen-Anhalt Dem NPD-Landesvorstand gelang es, den Landesverband auf niedrigem Niveau zu stabilisieren. F\u00fcr das Jahr 2005 ist von rund 250 Mitgliedern auszugehen (2004: 200). Diese sind in neun Kreisverb\u00e4nden und mehreren Ortsbereichsgruppen organisiert. Die NPD konnte sich vor allem im S\u00fcden Sachsen-Anhalts etablieren. Ihre Mitglieder haben dort mehrere Mandate auf kommunaler Ebene inne. Aktivit\u00e4ten des NPD-Landesverbandes betrafen im Berichtszeitraum \u00fcberwiegend den Wahlkampf zur vorgezogenen Bundestagswahl, zu der die Partei mit einer 20 Personen umfassenden Landesliste antrat. Entsprechend den Wahlabsprachen zwischen NPD und DVU kandidierten auf Platz eins der Liste der DVU-Landesvorsitzende Ingmar KNOP (Dessau), und auf Platz zwei der NPDLandesvorsitzende Andreas KARL (Billroda/Burgenlandkreis). 40","RECHTSEXTREMISMUS Der Wahlkampf vollzog sich schwerpunktm\u00e4\u00dfig in den s\u00fcdlichen Regionen Sachsen-Anhalts. In den Kreisverb\u00e4nden Burgenlandkreis, Sangerhausen und Halle wurden verst\u00e4rkt Informationsst\u00e4nde aufgestellt. Zudem wurde rechtsextremistisches Propagandamaterial in Form von Wahlzeitungen und Flugbl\u00e4ttern verteilt. Der NPD-Kreisverband Magdeburg veranstaltete in Magdeburg am 6. August zwei Demonstrationen mit jeweils 135 Teilnehmern. Anmelder beider Veranstaltungen war der NPD-Kreisverbandsvorsitzende Jens BAUER (Magdeburg). Die erste Demonstration wurde im Stadtteil Rothensee vor dem dortigen Asylbewerberheim durchgef\u00fchrt. Dort wurde zum \"Widerstand gegen die Verausl\u00e4nderung unserer Heimat\" aufgerufen und \"Gerechtigkeit f\u00fcr deutsche Volksgeschwister\" gefordert. Die zweite Demonstration f\u00fchrte durch die Magdeburger Innenstadt. Dabei wurden Reden zu den Themen Sozialreformen und \"Agenda 2010\" gehalten. In Wei\u00dfenfels fand am 3. September eine Wahlkampfveranstaltung der NPD mit Beteiligung von etwa 200 Rechtsextremisten statt, an der auch VOIGT teilnahm. Der Landesverband veranstaltete am 10. September zwei weitere Demonstrationen in Magdeburg, an denen sich jeweils rund 130 Personen beteiligten. Dabei ging es erneut um sozialpolitische Themen. Die von der NPD produzierte, nicht strafbewehrte so genannte Schulhof-CD13 wurde in Magdeburg, Bernburg und K\u00f6then in Stra\u00dfenbahnen und vor Schulen an Erstw\u00e4hler und Sch\u00fcler verteilt. KARL erlangte bei der Bundestagswahl im Wahlkreis 74 (Burgenland) ein Erststimmenergebnis von 4,7 Prozent als Direktkandidat und somit zugleich das beste Ergebnis der NPD in Sachsen-Anhalt. Dies festigt KARLs Position als Vorsitzender des Landesverbandes. Das Ergebnis resultiert nicht zuletzt aus dem aufw\u00e4ndig gef\u00fchrten Wahlkampf im mitgliederst\u00e4rksten Kreisverband der Landes-NPD. 13 Die Schulhof-CD der NPD ist nicht identisch mit der CD \"Anpassung ist Feigheit\". 41","RECHTSEXTREMISMUS Bei der zu wiederholenden Wahl zum Kreistag im Burgenlandkreis errang die NPD 5,1 Prozent und zog erneut mit zwei Sitzen in den Kreistag ein. Der Landesvorstand gab im Berichtszeitraum zwei Ausgaben der Parteizeitung \"NPD-Echo Sachsen-Anhalt\" heraus. Inhalt waren \u00fcberwiegend Darstellungen interner Veranstaltungen der NPDKreisverb\u00e4nde. \"Deutsche Volksunion\" (DVU) Die DVU bleibt auch mit einer bundesweit r\u00fcckl\u00e4ufigen Mitgliederzahl von etwa 9.000 Personen (2004: 11.000) die gr\u00f6\u00dfte rechtsextremistische Partei in Deutschland. Ihr Einfluss im rechtsextremistischen Spektrum bleibt trotz des \"Deutschland-Paktes\" mit der NPD gering. Die Partei wird seit ihrer Gr\u00fcndung vom Bundesvorsitzenden Dr. Gerhard FREY (Bayern) zentralistisch und autokratisch gef\u00fchrt. Den 16 Landesverb\u00e4nden bleibt daher kaum Raum f\u00fcr selbstst\u00e4ndige politische Arbeit. Auf dem Bundesparteitag am 15. Januar wurde FREY erneut in seiner Funktion als Bundesvorsitzender best\u00e4tigt, stellvertretende Vorsitzende der DVU bleiben Bruno WETZEL (Rheinland-Pfalz) und der Abgeordnete der Bremischen B\u00fcrgerschaft Siegfried TITTMANN. Die DVU hatte mehrere Wahlerfolge bei Landtagswahlen (in Brandenburg, in Bremen und 1998 in Sachsen-Anhalt), blieb aber - zumindest in Bezug auf den hiesigen Landesverband - bis heute ein vom Parteivorsitzenden ideell und finanziell abh\u00e4ngiges Kunstprodukt mit schwacher sozialer Verankerung, chronisch knapper Personaldecke und unterentwickeltem Parteileben. Die Aktivit\u00e4ten der DVU standen im Berichtszeitraum ganz im Zeichen der Bundestagswahl am 18. September. Im Sinne des \"Deutschland-Paktes\" nahm vor allem FREY gemeinsam mit dem NPD-Vorsitzenden VOIGT an verschiedenen Wahlkampfveranstaltungen der NPD teil. 42","RECHTSEXTREMISMUS Die von FREY herausgegebene rechtsextremistische \"NationalZeitung/Deutsche Wochen-Zeitung\" (NZ) hat ihre traditionelle antisemitische Agitation deutlich verst\u00e4rkt. Diese entz\u00fcndete sich vor allem an dem von Rechtsextremisten gebrauchten Begriff des \"Bombenholocaust\"14 zur Relativierung der nationalsozialistischen Verbrechen an den europ\u00e4ischen Juden und konzentriert sich gegenw\u00e4rtig in zahlreichen Artikeln auf angebliche \"j\u00fcdische Hintergrundm\u00e4chte\" in der deutschen Politik. Die im rechtsextremistischen \"DSZ - Druckschriftenund Zeitungsverlag GmbH\" (DSZ-Verlag) herausgegebene NZ ist mit 41.000 Exemplaren die auflagenst\u00e4rkste Publikation im rechtsextremistischen Spektrum. Landesverband Sachsen-Anhalt Der DVU-Landesverband in Sachsen-Anhalt ist in einem desolaten Zustand. Nur etwa insgesamt 50 aktive Mitglieder begeben sich zu den regelm\u00e4\u00dfig stattfindenden politischen Stammtischen in Halle, Bitterfeld, Dessau, Hettstedt, Magdeburg und Stendal. Der Landesverband ist weder dazu in der Lage, eigenst\u00e4ndige Mitgliederversammlungen durchzuf\u00fchren, weil die Einladungen zentral aus M\u00fcnchen verschickt werden m\u00fcssen, noch haben die Mitglieder selbst ein Interesse, aus eigener Kraft Informationsveranstaltungen in der \u00d6ffentlichkeit durchzuf\u00fchren. Am 2. M\u00e4rz w\u00e4hlte der Landesverband Sachsen-Anhalt auf seinem au\u00dferordentlichen Landesparteitag den Rechtsanwalt Ingmar KNOP aus Dessau zum neuen Vorsitzenden. Die DVU vereinbarte im Rahmen des \"Deutschland-Paktes\" mit der NPD, an der sachsen-anhaltischen Landtagswahl am 26. M\u00e4rz 2006 teilzunehmen und ihre Liste auch f\u00fcr NPD-Kandidaten zu \u00f6ffnen. 14 Der NPD-Abgeordnete des s\u00e4chsischen Landtags J\u00fcrgen GANSEL verwendete den Begriff im Januar 2005 als Synonym insbesondere f\u00fcr die Bombardierung Dresdens im Jahr 1945. 43","RECHTSEXTREMISMUS Die DVU plante, den Einzug in den Landtag durch einen \u00e4hnlich hohen Einsatz von Wahlkampfmitteln wie 1998 zu erreichen. Der Bundesvorsitzende FREY sagte zu, den Wahlkampf mit erheblichen finanziellen Mitteln zu unterst\u00fctzen. Ein besonderes Augenmerk richtete die Partei auf die Kandidatenauswahl, um ein personelles Desaster wie 1998 zu vermeiden. \"Deutsche Partei - Die Freiheitlichen\" (DP) Der etwa 50 Mitglieder starke Landesverband der DP entwickelte im Berichtszeitraum keinerlei politische Aktivit\u00e4ten. Bundesweit bel\u00e4uft sich die Mitgliederst\u00e4rke unver\u00e4ndert auf etwa 500 Personen. \"Die Republikaner\" (REP) Der Versuch des REP-Bundesvorstandes, eine eher gem\u00e4\u00dfigte Position innerhalb der Gesamtpartei durchzusetzen, bewirkte vor allem an der Parteibasis fortschreitende Resignation und f\u00fchrte zu einem weiteren Absinken der Mitgliederzahl auf nunmehr rund 6.500 Personen (2004: 7.500). Der Abw\u00e4rtstrend der Partei erkl\u00e4rt sich auch durch die wieder aufgeflammten innerparteilichen Differenzen, die vor allem auf den vom REP-Bundesvorsitzenden Dr. Rolf SCHLIERER (Baden-W\u00fcrttemberg) vertretenen Abgrenzungskurs der Partei gegen\u00fcber anderen rechtsextremistischen Organisationen zur\u00fcckgehen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der teilweise deutlich besseren Wahlergebnisse der Konkurrentin NPD. Trotz wachsender innerparteilicher Kritik h\u00e4lt die Parteif\u00fchrung jedoch nach au\u00dfen hin an ihrem Abgrenzungskurs, insbesondere gegen\u00fcber der NPD, fest. Im Vorfeld der Bundestagswahl am 18. September haben NPD und DVU mehrmals versucht, die REP in ihre \"Volksfront\"-Strategie einzubinden. Eine Beteiligung an einem von der NPD dominierten Wahlb\u00fcndnis lehnte die REP-Bundesf\u00fchrung jedoch strikt ab. 44","RECHTSEXTREMISMUS Wegen fehlender organisatorischer Strukturen und finanzieller Engp\u00e4sse hatten die REP nicht in allen Bundesl\u00e4ndern Landeslisten zur Bundestagswahl aufgestellt und traten mit Direktkandidaten nur punktuell an. In ihrem Wahlprogramm griff die Partei auf die Themen Arbeitsmarktreform \"Hartz IV\", Arbeitslosigkeit sowie auf eine behauptete finanzielle Umverteilung zur\u00fcck. REP-Wahlplakate zeigten Parolen wie \"4 Millionen neue Arbeitspl\u00e4tze - wir sorgen daf\u00fcr\" und \"Arbeit f\u00fcr Olek - Hartz IV f\u00fcr Deutsche?\". Nennenswerte Wahlkampfaktivit\u00e4ten der REP wurden nicht bekannt. Die erzielten Wahlergebnisse auf Bundesund Landesebene blieben deutlich hinter den Erwartungen zur\u00fcck. Landesverband Sachsen-Anhalt Der REP-Landesverband Sachsen-Anhalt umfasst die Kreisverb\u00e4nde K\u00f6then, Magdeburg, Wittenberg, Mansfelder Land/Aschersleben und Halle und hat etwa 100 Mitglieder. Er ist im Internet mit seinem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2006 pr\u00e4sent. \u00d6ffentlichkeitswirksame Aktivit\u00e4ten waren nicht zu verzeichnen. \"Exilregierung Deutsches Reich\" Seit Anfang 2000 wurden verst\u00e4rkt Aktivit\u00e4ten einer so genannten \"Kommissarischen Reichsregierung des Deutschen Reiches\" (KRR)15 bekannt. Schreiben der KRR suggerieren das Fortbestehen des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937. Als Beleg daf\u00fcr werden unter anderem mehrere v\u00f6lkerrechtliche Vertr\u00e4ge und entsprechende Gerichtsurteile zitiert, die diese Rechtsauffassung angeblich unterst\u00fctzen. In der Regel wurden Forderungen gegen\u00fcber Beh\u00f6rden und staatlichen Einrichtungen erhoben, gelegentlich wurde deren Mitarbeitern mit Strafanzeigen oder \"disziplinarischen Konsequenzen\" gedroht. 15 Die KRR ist kein Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde. 45","RECHTSEXTREMISMUS Aufgrund interner Unstimmigkeiten innerhalb der KRR spalteten sich im Laufe der Zeit mehrere kleine Personengruppen ab, die unter anderen Bezeichnungen die Thesen und Ansichten der KRR weiter vertraten. Bei der \"Exilregierung Deutsches Reich\" handelt es sich um einen im Jahr 2004 gegr\u00fcndeten Ableger der KRR. Die \"Exilregierung\" entfaltet Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und wird daher von der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde beobachtet. In den Verlautbarungen der \"Exilregierung\" finden sich zahlreiche Belege f\u00fcr die Nichtanerkennung der v\u00f6lkerrechtlich akzeptierten Grenzziehung zwischen Deutschland und Polen beziehungsweise Russland. Dies geht einher mit der Forderung nach einer Geltendmachung angeblich noch bestehender Gebietsanspr\u00fcche Deutschlands. \u00dcber die Kritik an Vertretern von Politik und Beh\u00f6rden hinaus lehnt die \"Exilregierung\" das Gesamtsystem der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausdr\u00fccklich ab. Sie verfolgt Ziele, die gegen die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte und gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung gerichtet sind. Dabei dient ihr die Leugnung der Kriegsschuld Deutschlands zu einer positiveren Darstellung des Nationalsozialistischen Regimes. Aktivit\u00e4ten entwickelt die vornehmlich im S\u00fcden Sachsen-Anhalts aktive \"Exilregierung\" unter anderem durch Vortragsund Informationsveranstaltungen, durch das Verteilen von Informationsmaterialien, \u00fcber die Eigendarstellung im Internet und durch die \"Unterst\u00fctzung\" von \"Reichsb\u00fcrgern\" bei Auseinandersetzungen mit Beh\u00f6rden. Die \"Exilregierung\" verkauft an ihre \"Reichsb\u00fcrger\" zahlreiche \"Dokumente\". Hierzu z\u00e4hlen neben so genannten Personenausweisen auch F\u00fchrerscheine und \"Gewerbeerlaubnisse\" des \"Deutschen Reiches\". Sie behauptet, der Inhaber solcher Dokumente sei als \"Reichsb\u00fcrger\" kein Staatsb\u00fcrger der Bundesrepublik Deutschland, unterfalle nicht deren Rechtssystem und habe dieser gegen\u00fcber keinerlei finanzielle oder anderweitige Verpflichtungen mehr. 46","RECHTSEXTREMISMUS Der \"Exilregierung Deutsches Reich\" k\u00f6nnen in Sachsen-Anhalt deutlich \u00fcber 100 Personen zugerechnet werden. \u00d6rtliche Schwerpunkte bilden vor allem die St\u00e4dte, in denen so genannte Passund Meldestellen eingerichtet wurden. Dies sind in Sachsen-Anhalt die St\u00e4dte Halle, Leuna (Landkreis Merseburg-Querfurt), Magdeburg, Quedlinburg, Wernigerode und Merseburg.16 Die \"Meldestellen\" gelten als regionale Zentren der \"Exilregierung\" und dienen auch der Rekrutierung neuer Mitglieder. 16 In Merseburg existieren zwei \"Meldestellen\". 47","LINKSEXTREMISMUS III. LINKSEXTREMISMUS Im Vergleich zum Vorjahr blieb die Anzahl von Linksextremisten im Land Sachsen-Anhalt in ihrer Gesamtheit konstant. W\u00e4hrend das Personenpotenzial der Autonomenszene leicht anstieg, ging die Anzahl der Mitgliedschaften in linksextremistischen Parteien und Vereinigungen im gleichen Umfang zur\u00fcck. Linksextremisten 2004 2005 Parteien und sonstige Gruppierungen 275 245 Autonome 260 290 Gesamt: 535 535 AUTONOME Selbstverst\u00e4ndnis Autonome propagieren ein Leben frei von Zw\u00e4ngen unter Missachtung von Normen und Autorit\u00e4ten. Ihr Selbstverst\u00e4ndnis ist gepr\u00e4gt von diversen \"Anti-Einstellungen\", so definieren Autonome sich zum Beispiel als \"antifaschistisch\", \"antikapitalistisch\" und \"antipatriarchal\". Diffuse anarchistische und kommunistische Ideologiefragmente bilden den Rahmen oftmals spontaner Aktivit\u00e4ten. Dabei zielen Autonome, wie alle Linksextremisten, im Kern auf die \u00dcberwindung des \"herrschenden Systems\" ab. Die Anwendung von Gewalt halten Autonome in diesem Zusammenhang f\u00fcr legitim. Strafund Gewalttaten17 Die Anzahl politisch motivierter Straftaten im Bereich Linksextremismus stieg im Berichtsjahr stark an. Dies trifft auch auf die entsprechenden Gewalttaten zu, die in aller Regel im Zuge von Aus17 Genauere Angaben k\u00f6nnen der auf Seite 127f dieses Berichts auszugsweise wiedergegebenen Statistik des Landeskriminalamtes entnommen werden. 48","LINKSEXTREMISMUS einandersetzungen mit Rechtsextremisten oder vermeintlichen Rechtsextremisten begangen wurden. \u00dcberblick und Entwicklungstendenzen Schwerpunktregionen der etwa 290 Personen umfassenden Autonomenszene in Sachsen-Anhalt sind nach wie vor die St\u00e4dte Magdeburg, Halle und Dessau. Auch das Demonstrationsgeschehen spielte sich fast ausschlie\u00dflich in diesen Regionen ab. Namentlich machten Gruppierungen wie die \"Gruppe Internationale Solidarit\u00e4t\" (GIS), die neu gegr\u00fcndete \"Gruppe 45\" (beide Magdeburg), der \"Antifaschistische Arbeitskreis\" (AfA Halle), die \"Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg\" und die \"Antifa Dessau\" auf sich aufmerksam. Seit Mitte des Jahres existiert im Internet ein so genanntes \"Antifa Infoportal\", \u00fcber das Termine und Aktionsaufrufe verbreitet werden. Die H\u00e4ufigkeit von rechtsextremistischen Aufz\u00fcgen und das stets als provokativ empfundene Auftreten von Rechtsextremisten in der \u00d6ffentlichkeit f\u00fchrten im Berichtszeitraum dazu, dass auch in der Sichtweise von Autonomen aus Sachsen-Anhalt die Bedeutung des \"antifaschistischen Kampfes\" zunahm. Dies reichte von blo\u00dfen verbalen Reaktionen \u00fcber Angriffe auf \u00f6ffentliche Auftritte von Rechtsextremisten bis hin zu einem verst\u00e4rkten Engagement in Form von eigenen themenbezogenen Demonstrationen. Daneben protestierten Autonome gegen den Vertrieb und Verkauf tats\u00e4chlicher oder vermeintlicher rechtsextremistischer Mode und Musik. Ziel war dabei, solche Vertriebsstrukturen aufzudecken und \u00f6ffentlich bekannt zu machen. Sachsen-anhaltische Autonome \u00fcbernahmen die Logistik der Kampagne von Berliner und Brandenburger Antifa-Gruppen \"we will rock you! - Weg mit Nazil\u00e4den, rechter Musik und rechtem Lifestyle\" und nutzten diese f\u00fcr eigene Veranstaltungen. Gegen vermeintliche oder erkannte Personen des gegnerischen politischen Lagers wurde zum Teil mit erheblicher Brutalit\u00e4t vorgegangen. 49","LINKSEXTREMISMUS Einen weiteren thematischen Schwerpunkt stellte der 60. Jahrestag der Beendigung des Zweiten Weltkrieges dar. Aus diesem Anlass fanden zahlreiche regionale und \u00fcberregionale Demonstrationen statt, die sich vor allem gegen Aktivit\u00e4ten von Rechtsextremisten richteten, die ihrerseits die Zerst\u00f6rung verschiedener St\u00e4dte Sachsen-Anhalts durch alliierte Luftangriffe im Zweiten Weltkrieg thematisierten. Linksextremisten wandten sich dabei gegen den so bezeichneten deutschen \"Opfermythos\" und gegen \"Geschichtsrevisionismus\". In Revisionsverfahren gegen die Magdeburger Autonomen Daniel W. und Marco H. best\u00e4tigte das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg die 2003 im Strafverfahren wegen des Verdachts der Gr\u00fcndung einer terroristischen Vereinigung verh\u00e4ngten Haftstrafen von zwei und zweieinhalb Jahren ohne Bew\u00e4hrung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass beide Angeklagte 2001 und 2002 an Brandanschl\u00e4gen auf ein Autohaus und zwei Fahrzeuge der Deutschen Telekom in Magdeburg beteiligt waren. Zudem waren sie f\u00fcr zwei versuchte Brandanschl\u00e4ge auf das Geb\u00e4ude des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt und ein Dienstfahrzeug des damaligen Bundesgrenzschutzes mitverantwortlich. Die zur Unterst\u00fctzung der beiden Angeklagten im Jahr 2003 gegr\u00fcndete \"Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg\" rief auch anl\u00e4sslich des Revisionsverfahrens zur Beteiligung an Solidarit\u00e4tskundgebungen und zur Prozessbeobachtung auf. Sie f\u00fchrte au\u00dferdem am 18. Juni in Magdeburg eine Demonstration unter dem Motto \"Kriminell ist das System und nicht der Widerstand\" durch. Dabei wurde auf Plakaten \"Freiheit f\u00fcr alle revolution\u00e4ren Gefangenen weltweit\" und \"Freispruch f\u00fcr Marco und Daniel\" gefordert. 50","LINKSEXTREMISMUS Spezifische Aktionsfelder der Autonomenszene in Sachsen-Anhalt \"Antifaschismus\" Im Berichtszeitraum richteten sich die Aktivit\u00e4ten der Autonomenszene erneut vor allem gegen Aufz\u00fcge von Rechtsextremisten in verschiedenen St\u00e4dten Sachsen-Anhalts. Folgende Beispiele sind hier exemplarisch zu nennen: Ein so genanntes \"Antifaschistisches Aktionsb\u00fcndnis\", an dem sich auch die linksextremistische \"Antifaschistische Aktion Magdeburg\" (AFA) beteiligte, mobilisierte zu einer Demonstration am 15. Januar in Magdeburg, die sich gegen einen zeitgleich stattfindenden rechtsextremistischen Aufzug unter dem Motto \"Gegen den deutschen Opfermythos - Geschichtsrevisionismus bek\u00e4mpfen\" richtete. Anlass f\u00fcr beide Aufz\u00fcge war der 60. Jahrestag der Zerst\u00f6rung Magdeburgs im Zweiten Weltkrieg. Etwa 700 Personen, \u00fcberwiegend Angeh\u00f6rige der Autonomenszene aus der Region, den benachbarten Bundesl\u00e4ndern und Berlin, nahmen an der Demonstration teil. W\u00e4hrend des Verlaufs kam es zu militanten Aktionen von Autonomen, die damit den Aufzug der Rechtsextremisten st\u00f6ren wollten. Es wurden Stra\u00dfenkreuzungen besetzt, Flaschen und Pflastersteine auf Polizeibeamte geworfen und M\u00fcllcontainer in Brand gesetzt. Entlang der Demonstrationsroute wurden mehrere parkende Fahrzeuge besch\u00e4digt. Der Aufzug der Rechtsextremisten kam aufgrund dieser Aktivit\u00e4ten bereits nach 20 Minuten zum Stillstand, wurde jedoch sp\u00e4ter \u00fcber eine ver\u00e4nderte Wegstrecke fortgesetzt. Am 12. M\u00e4rz beteiligten sich nach Polizeiangaben rund 900 Personen, darunter etwa 500 aus dem gewaltbereiten linksextremistischen Spektrum, an Protestaktionen gegen einen Aufmarsch von Rechtsextremisten aus Anlass des 60. Jahrestages der Zerst\u00f6rung Dessaus. 51","LINKSEXTREMISMUS Dazu war im Internet unter dem Motto \"12. M\u00e4rz - Naziaufmarsch smashen\" bundesweit mobilisiert worden. Geplant war, die rechtsextremistische Demonstration dezentral zu st\u00f6ren. Gewaltbereite Kleingruppen versuchten, das polizeiliche Raumschutzkonzept zu unterlaufen und die Kundgebungen sowie den Aufmarsch der Rechtsextremisten direkt anzugreifen. Dies gelang jedoch nicht. Es kam vereinzelt zu Steinund Flaschenw\u00fcrfen auf Polizeibeamte, an einem Dienstfahrzeug entstand Sachschaden. Innerhalb der Autonomenszene wertete man die eigenen Aktivit\u00e4ten als Misserfolg, da der Aufzug der rechtsextremistischen Szene nicht nachhaltig gest\u00f6rt werden konnte. Grund hierf\u00fcr seien das sehr hohe Polizeiaufgebot und eine mangelnde Kommunikation untereinander gewesen. Bereits im Vorfeld der Demonstration wurden Schmierereien an verschiedenen H\u00e4userw\u00e4nden in Dessau festgestellt: \"Nazis folgt eurem F\u00fchrer - Begeht Selbstmord!\" \"Deutsche Opfer sind nur T\u00e4ter. Nazis raus!\" \"Ihr habt den Krieg verloren!\" \"Nazis stoppen! Stalingrad - sch\u00f6nes deutsches Grab\" F\u00fcr den 17. Juni meldete die rechtsextremistische Szene einen Aufzug in Halle an.18 Die dortige linksextremistische Szene, namentlich der aktionsbezogene Zusammenschluss \"Antifaschistische Gruppen Halle\", rief insbesondere im Internet zu Gegenaktivit\u00e4ten auf. Unter dem Motto \"Smash the Naziscum! Den Fackelaufmarsch verhindern! Kein Naziaufmarsch in Halle\" hie\u00df es dazu: \"Dieser Aufmarsch ist nach langer angenehmer Stille der erste Versuch der rechten Szene sich in Halle zu artikulieren. Dass sie gleich mit dem Feuer spielen m\u00fcssen ist wohl so eine Art nat\u00fcrlicher Reflex. Dazu kann einem eigentlich nur eins einfallen: Es ist Sommer, es ist Wochenende und eine Einladung zum Barbecue schl\u00e4gt man nur ungern aus.\" 18 Siehe Seite 14f. 52","LINKSEXTREMISMUS Der rechtsextremistische Aufzug verlief jedoch ohne nennenswerte St\u00f6rungen. Konfrontationsversuche der linksextremistischen Szene, die etwa 200 Personen mobilisiert hatte, wurden von der Polizei unterbunden. Am 10. September f\u00fchrte ein so genanntes \"Antifaschistisches Aktionsb\u00fcndnis\" in Magdeburg eine \"Antifa-Demonstration\" unter dem Motto \"Keinen Raum f\u00fcr Nazis\" durch, an der sich etwa 135 Personen beteiligten. Anlass dazu waren zwei NPD-Aufz\u00fcge in Magdeburg-Olvenstedt und in Magdeburg-Stadtfeld. Innerhalb der linksextremistischen Szene mobilisierten die \"Gruppe 45 Magdeburg\" und das \"Antifa Infoportal Magdeburg\". Beide Gruppierungen existieren erst seit kurzem. Am Rande der eigentlichen Gegendemonstration versuchten Linksextremisten, die rechtsextremistischen Aufz\u00fcge durch Einzelaktivit\u00e4ten zu st\u00f6ren. Hierzu z\u00e4hlten \"Wasserbombenw\u00fcrfe\" vom Dach eines Hauses, ein brennender M\u00fcllcontainer nahe der Aufzugsstrecke und eine Bombendrohung gegen ein Einkaufszentrum. Au\u00dferdem erhielten Anwohner Flugbl\u00e4tter \u00fcber eine angebliche Sperrm\u00fcllsammlung. Der erhoffte Sperrm\u00fcll sollte offenbar zum Bau von Barrikaden Verwendung finden. Eine wesentliche Beeintr\u00e4chtigung des Verlaufs der NPD-Aufz\u00fcge misslang. Das \"Antifaschistische Infoportal\" (AIP) rief au\u00dferdem zu einem \"Antifa-Ausflug in die Provinz\" auf. Anlass war ein geplanter Aufzug von Rechtsextremisten in Sch\u00f6nebeck. An den Gegenaktivit\u00e4ten am 15. Oktober nahmen nach eigenen Angaben etwa 80 Personen teil. Erfreulicherweise seien auch sehr viele junge Menschen erschienen. Nicht so erfreulich sei aber die Tatsache gewesen, dass \"relativ wenige organisierte AntifaschistInnen ihren Weg nach Sch\u00f6nebeck fanden\". Aufgrund einer Sitzblockade von etwa 70 Personen der linksextremistischen Szene musste zwar die Aufzugsroute ge\u00e4ndert werden. Nennenswerte Zwischenf\u00e4lle gab es nach Polizeiangaben dar\u00fcber hinaus aber nicht. 53","LINKSEXTREMISMUS Weitere Aktivit\u00e4ten von Autonomen richteten sich gegen so bezeichneten \"rechten Lifestyle\". So fand am 1. Oktober in Halberstadt unter dem Motto \"Sch\u00f6ner leben ohne Nazil\u00e4den - Kein Raum f\u00fcr Faschisten - Ragnar\u00f6k dicht machen!!!\" unter Beteiligung von Autonomen eine Demonstration statt, die sich gegen das Halberst\u00e4dter Gesch\u00e4ft \"Ragnar\u00f6k\" richtete. Dort werden auch Bekleidung und Tontr\u00e4ger mit rechtsextremistischem Bezug angeboten. In einem im Internet verbreiteten Demonstrationsaufruf der \"Antifaschistischen Gruppe Harz\" hie\u00df es dazu: \"Das Ragnar\u00f6k ist ein wichtiger Teil der lokalen NaziSzene, da es gleichzeitig einen Infound Sammelpunkt f\u00fcr Nazis aus der Umgebung darstellt...Es ist Zeit etwas zu tun - Wir m\u00fcssen damit anfangen! Maul auf gegen Faschismus, Rassismus und Nationalismus\". An der Demonstration beteiligten sich etwa 120 Personen. Massive Versuche von anwesenden Rechtsextremisten, unter anderem durch Flaschenund Steinw\u00fcrfe, den Demonstrationszug zu stoppen, wurden von der Polizei unterbunden. Obwohl Rechtsextremisten die Demonstration gest\u00f6rt hatten, sprachen die Organisatoren von einem \"Erfolg f\u00fcr lokale antifaschistische Strukturen\". In Wittenberg protestierten am 31. Oktober nach Polizeiangaben etwa 20 Personen der Autonomenszene gegen die Er\u00f6ffnung des Bekleidungsgesch\u00e4ftes \"Rodberg\", das auch Bekleidung der Marke \"Thor Steinar\" vertreibt.19 Mitgef\u00fchrte Transparente enthielten Parolen wie \"Achtung geistige Brandstifter\" und \"Gegen Thor Steinar\". Einem Eintrag im Internetportal \"Indymedia\" zufolge sollen \"40 Antifas\" den Anlass der Er\u00f6ffnung des \"Naziladens\" genutzt haben, um die \u00d6ffentlichkeit durch Flugbl\u00e4tter \u00fcber die \"Nazimarke\" zu informieren. Einige Demonstranten fotografierten sowohl den Laden als 19 Kleidungsst\u00fccke der Marke \"Thor Steinar\" dienen in der rechtsextremistischen Szene immer h\u00e4ufiger als Erkennungsmerkmal, werden allerdings auch von szenefernen Jugendlichen getragen. 54","LINKSEXTREMISMUS auch dessen Kundschaft. Nachdem drei der Demonstranten versucht hatten, den Fahrradst\u00e4nder aus der Verankerung zu rei\u00dfen und Pflastersteine lockerten, rief der Ladeninhaber die Polizei. Diese sprach Platzverweise aus. In diesem Zusammenhang versahen unbekannte T\u00e4ter in der Nacht zum 5. November in Wittenberg zahlreiche Geb\u00e4udefassaden mit Farbschmierereien. Autonome suchten auch im Jahr 2005 die direkte Konfrontation mit dem politischen Gegner und gingen dabei mitunter \u00e4u\u00dferst brutal vor. Am Abend des 7. Oktober begingen etwa 40 Angeh\u00f6rige der linksextremistischen Szene in Wernigerode einen schweren Landfriedensbruch. Die Gruppe griff auf einem Parkplatz acht bis zehn Rechtsextremisten mit Baseballschl\u00e4gern, Zaunlatten und Schlagringen an. Zwei zu Boden geschlagene Gesch\u00e4digte wurden getreten und erlitten Kopfverletzungen und Prellungen. Die anderen Angegriffenen konnten trotz Verfolgung fl\u00fcchten. Als die Polizei am Tatort eintraf, ergriffen die T\u00e4ter ihrerseits die Flucht. Zwei von ihnen wurden sofort festgenommen, sieben im Rahmen einer Nahbereichsfahndung aufgegriffen. Im Internetportal \"Indymedia\" kommentierte ein \"Antifaschist\" den \u00dcberfall mit den Worten: \"Och wie traurig...Die Nasen heulen sich schon auf diversen Internet-Foren die Seele aus dem Leib...Auch wenn ich einen \u00dcberfall mit so deutlich zahlenm\u00e4\u00dfiger \u00dcberlegenheit nicht bejubeln kann, aber wie hei\u00dft es so sch\u00f6n? 'Wie es in den Wald hineinruft, so schallt es auch heraus', Nazis aufs Maul!\" Aufgrund dieser Auseinandersetzungen f\u00fchrten beide Szenen am 14. Oktober Demonstrationen in Wernigerode durch. Die Polizei verhinderte ein Zusammentreffen beider Gruppierungen. 55","LINKSEXTREMISMUS Dar\u00fcber hinaus kam es zu weiteren direkten Auseinandersetzungen zwischen Angeh\u00f6rigen der linksund der rechtsextremistischen Szene: Angeh\u00f6rige der linksextremistischen Szene griffen am 15. Januar in Magdeburg zwei Passanten an, die sich als Beobachter am Rand eines rechtsextremistischen Demonstrationszuges aufgehalten hatten. Beide wurden von etwa 50 Autonomen eingekreist, als \"Schei\u00df Nazis\" beschimpft und danach zu Boden gesto\u00dfen und getreten. Am 2. April griffen in Wittenberg etwa 30 Autonome zehn Rechtsextremisten an. Als letztere fl\u00fcchteten, wurde ein Jugendlicher unter anderem mit einer Eisenstange geschlagen. Zwei Angeh\u00f6rige der \u00f6rtlichen linksextremistischen Szene beschimpften am 5. Oktober in Bitterfeld einen mutma\u00dflichen Rechtsextremisten als \"Nazischwein\". Dem Rechtsextremisten, der durch seine Kleidung als solcher erkennbar war, wurde mit Reizgas ins Gesicht gespr\u00fcht, danach wurde ihm die Sprayflasche auf den Kopf geschlagen. Zudem trat einer der T\u00e4ter dem Gesch\u00e4digten gegen den Kopf. Bei Eintreffen anderer Personen entfernten sich die T\u00e4ter, wurden aber von der Polizei ermittelt. Der Gesch\u00e4digte musste wegen einer Platzwunde \u00e4rztlich versorgt werden. Am 15. Oktober bespr\u00fchten unbekannte T\u00e4ter in Merseburg die Hauswand einer Gastst\u00e4tte mit dem Schriftzug \"Keine R\u00e4ume f\u00fcr Nazis\" und schlugen die Scheiben am Fahrzeug des Gastst\u00e4ttenbesitzers ein. Au\u00dferdem wurde versucht, gewaltsam in die Gastst\u00e4ttenr\u00e4ume einzudringen. Grund daf\u00fcr war offenbar die Vermietung der R\u00e4ume an den NPD-Landesvorstand Sachsen-Anhalt. Ein 57-j\u00e4hriger Rollstuhlfahrer - aktives Mitglied der \"Schill-Partei\" - wurde am 17. November in Halberstadt von f\u00fcnf mutma\u00dflich der Autonomenszene zuzurechnenden T\u00e4tern \u00fcberfallen und beraubt. Bei dem \u00dcberfall wurde er mit seinem Rollstuhl umgesto\u00dfen, getreten, mit \"Du Schill-Schwein, jetzt hauen wir dir aufs Maul\" bedroht und seiner Lederjacke beraubt. 56","LINKSEXTREMISMUS \"Proteste gegen Geschichtsrevisionismus\" Am 30. April f\u00fchrte das \"Jugendb\u00fcndnis Merseburg\" eine so genannte \"Party-Demonstration\" unter dem Motto \"Dank den Alliierten f\u00fcr die Zerschlagung Nazideutschlands\" durch. In dem mit so genannten antideutschen Positionen durchzogenen Aufruf hie\u00df es: \"Der konstruierte Gegensatz von guten Deutschen und b\u00f6sen Nazis und der Opfermythos der Landsleute macht dieses Gedenkdeutschland anno 2005 so widerw\u00e4rtig, wie es schon immer war...Da das Ende der Barbarei am 8. Mai 1945 von der \u00fcbergro\u00dfen Mehrheit der Deutschen eher als Niederlage denn als Befreiung aufgefasst wurde, und die Deutschen bis zuletzt loyal zu F\u00fchrer und Massenmord standen, danken wir den Siegerm\u00e4chten, dass sie der deutschen Mordmaschine mit allen Mitteln ein Ende setzten. Deshalb werden wir in diesem Jahr auf unserer Maidemo den 60. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus ausgiebig feiern.\" An der weitgehend st\u00f6rungsfreien Demonstration nahmen etwa 120 Personen teil. Unter dem Motto \"Kraut(s) wegrauchen - Gegen Geschichtsrevisionismus und Antisemitismus\" veranstaltete die linksextremistische Szene am 7. Mai in Dessau einen Aufzug mit Abschlusskundgebung, an dem sich rund 80 Personen beteiligten. Die Demonstration, zu der die \"Antifa Dessau\" aufgerufen hatte, verlief st\u00f6rungsfrei. Zur Mobilisierung wurden unter anderem in Dessau selbst, in Leipzig (Sachsen), Halle, Bitterfeld und Magdeburg Plakate geklebt. 57","LINKSEXTREMISMUS Im Anschluss an die Veranstaltung fand im Dessauer \"Beatclub\" ein Konzert statt, das Demonstrationsteilnehmer verbilligt besuchen konnten. Von dieser Zusage hatte man sich eine h\u00f6here Teilnehmerzahl f\u00fcr die Demonstration versprochen. \"Antirassismus\" Angeh\u00f6rige des autonomen Spektrums agitieren seit Jahren gegen vermeintlich rassistische Denkund Verhaltensmuster in Staat und Gesellschaft. Dabei werden insbesondere die deutsche Asylpolitik, die Abschiebepraxis und die Unterbringung von Asylbewerbern kritisiert. Vor diesem Hintergrund fand am 18. Mai vor dem Ministerium des Innern in Magdeburg eine Kundgebung mit anschlie\u00dfendem Aufzug f\u00fcr die Schlie\u00dfung des Ausreisezentrums in Halberstadt statt. Daran nahmen etwa 100 Personen teil. Die Demonstrationsteilnehmer, darunter eine hohe Zahl von Asylbewerbern, reisten vorwiegend aus Halle, Dessau und Halberstadt an oder kamen direkt aus Magdeburg. Vorbereitet wurde die Demonstration von der so genannten \"Initiative f\u00fcr die Schlie\u00dfung des Abschiebelagers Halberstadt\", einem B\u00fcndnis aus extremistischen und nichtextremistischen Gruppen. Aus Anlass des so bezeichneten \"Aktionstages gegen die Einrichtung von Lagern f\u00fcr Asylsuchende\" veranstaltete eine \"Initiative f\u00fcr die Schlie\u00dfung des Abschiebelagers in Halberstadt\" am 24. September in Halle eine Demonstration mit mehreren Kundgebungen. Die etwa 50 Demonstranten geh\u00f6rten teilweise dem linksextremistischen Spektrum an. Der Aufruf endete mit der Forderung \"Kein Lager in Sachsen-Anhalt, kein Lager vor den Toren Europas, in dem die Menschenw\u00fcrde mit F\u00fc\u00dfen getreten wird!\" 58","LINKSEXTREMISMUS \"Kampf gegen staatliche Repression\" Das Revisionsverfahren im Strafprozess gegen zwei Magdeburger Autonome20 wegen des Verdachts der Gr\u00fcndung einer terroristischen Vereinigung21 war erneuter Anlass f\u00fcr Autonome, den \"Kampf gegen staatliche Repression\" zu propagieren. Angeh\u00f6rige der linksextremistischen Szene beteiligten sich an entsprechenden Kundgebungen und nahmen als Prozessbeobachter an den Sitzungen teil. Zum Prozessauftakt verlas der Angeklagte Daniel W. eine von ihm verfasste Prozesserkl\u00e4rung, in der es unter anderem hie\u00df: \"Nat\u00fcrlich ist es Ihre Aufgabe, Formen des sozialen Widerstands in seine Schranken zu weisen, und auch wenn Sie von Begriffen wie 'Klassenjustiz' nichts h\u00f6ren wollen, so praktizieren Sie als VertreterInnen der deutschen Judikative doch genau diese!...Es ist Aufgabe der deutschen Linken sich dieser Entwicklung anzunehmen und den Knast als Feld sozialer K\u00e4mpfe wieder zu entdecken. Widerstand regt sich auch hinter Gittern und politische wie auch soziale Gefangene brauchen unsere Solidarit\u00e4t...Freiheit f\u00fcr alle sozialen und politischen Gefangenen weltweit! Kein Knast steht ewig! Kriminell ist das System und nicht der Widerstand! - Gegen jede Form von Ausbeutung und Unterdr\u00fcckung! F\u00fcr eine soziale Revolution weltweit!!!\" Im Zusammenhang mit dem Revisionsverfahren wurden in verschiedenen St\u00e4dten Sachsen-Anhalts Farbschmierereien an \u00f6ffentlichen Geb\u00e4uden festgestellt, so zum Beispiel: \"Beugehaft abschaffen! SFO22 - Fight together\" \"Unsere Solidarit\u00e4t gegen ihre Repression\" \"Ja zur Aussageverweigerung\" 20 Siehe auch Seite 50. 21 Strafbewehrt nach SS 129a Strafgesetzbuch (StGB). 22 \"Stadtfeld-Ost\" - Bezeichnung eines Stadtteils in Magdeburg. 59","LINKSEXTREMISMUS \"Abschaffung des SS 129a\" \"Kapitalismus ist Schei\u00dfe\" \"Organisiert Euch f\u00fcr eine freie Gesellschaft! Solidarit\u00e4t mit Daniel und Marco\" Die linksextremistische \"Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg\" meldete f\u00fcr den 18. Juni unter dem Motto \"Kriminell ist das System und nicht der Widerstand\" eine Demonstration in Magdeburg an. Unterst\u00fctzer bei der Vorbereitung waren vor allem die \"Rote Hilfe\" (RH) und andere linksextremistische Gruppen wie zum Beispiel die \"Antifaschistische Linke Berlin\" (ALB). In dem \u00fcber Internet verbreiteten Mobilisierungsaufruf hie\u00df es: \"Seien wir solidarisch, lasst uns am 18. Juni 2005 in Magdeburg unsere Wut \u00fcber diese Schikanen auf die Stra\u00dfe tragen - Spucken wir Ihnen in die Suppe!...Linke Strukturen aufbauen und verteidigen! Unsere Gefangenen m\u00fcssen raus!...F\u00fcr den Aufbau einer starken, libert\u00e4ren Linken!...Freiheit f\u00fcr alle politischen und sozialen Gefangenen - weltweit!\" Die Demonstration und die Zwischenkundgebungen verliefen im Wesentlichen st\u00f6rungsfrei. Nachdem sich zu Beginn des Aufzuges etwa 480 Personen beteiligt hatten, erreichten den Endpunkt schlie\u00dflich nur noch 200 Personen. Im Internetportal \"Indymedia\" hie\u00df es sp\u00e4ter: \"Im Vergleich zu der Demo 2003 ganz sch\u00f6n mau oder? Woran lag's? Schlechtere Mobilisierung oder sind doch zu viele nach Braunschweig gefahren? Schade, dabei ist Antirepression ein wichtiges und leider ein viel zu wenig beachtetes Thema...\"23 23 In Braunschweig (Niedersachsen) fand zur gleichen Zeit eine Demonstration der NPD statt. 60","LINKSEXTREMISMUS Auf einer so genannten \"Knastkundgebung\" unter dem Motto \"Kein Wort sagt mehr - Aussage verweigern\" am 28. August in Halle solidarisierten sich etwa 80 Mitglieder und Sympathisanten der \"Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg\" mit zwei in Beugehaft befindlichen Autonomen aus Magdeburg. Diese hatten als geladene Zeugen die Aussage im Prozess gegen Daniel W. verweigert und statt dessen eine Erkl\u00e4rung verfasst, in der es hie\u00df: \"Wir werden auf keinen Fall Aussagen in diesem Verfahren machen, da wir dies nicht mit unserem Gewissen und unserer politischen Identit\u00e4t vereinbaren k\u00f6nnen...Eine Zusammenarbeit mit der durch diesen Senat vertretenen Klassenjustiz verbietet sich daher f\u00fcr uns. In diesem Sinne, Freunde und GenossInnen verr\u00e4t mensch nicht! Kraft und Liebe allen sozialen und revolution\u00e4ren Gefangenen!\" In einem im Internet verbreiteten und auf der Kundgebung verlesenen Beitrag hie\u00df es unter anderem: \"Unsere Freunde und Genossen Marco und Carsten sitzen hier in Halle im Knast, weil sie diese Zust\u00e4nde bek\u00e4mpft haben und sich \u00f6ffentlich gegen Ausbeutung und f\u00fcr eine alternative Selbstorganisation aller Menschen ausgesprochen haben und immer noch aussprechen. F\u00fcr uns sind sie revolution\u00e4re politische Gefangene unserer Bewegung und sind damit auch im Knast ein Teil von uns und dem gemeinsamen Kampf um Befreiung. Marco und Carsten, wir vergessen euch nicht!\" Im Anschluss an die Urteilsverk\u00fcndung am 22. November nahmen etwa 90 Angeh\u00f6rige der linksextremistischen Szene, darunter auch 30 Berliner, an einer Demonstration teil. Im Verlauf der Demonstration wurden Transparente mit Aufdrucken wie \"Weg mit SS 129a\", \"Sind wir nicht alle ein bisschen 129a?\", \"Wer nicht f\u00fcr seine Rechte k\u00e4mpft, ist rechtlos - wer sich nicht organisiert, ist machtlos\" mitgef\u00fchrt. 61","LINKSEXTREMISMUS St\u00f6rungen waren nicht zu verzeichnen, die Demonstration wurde von einem gro\u00dfen Polizeiaufgebot begleitet. Linksextremistische Einflussnahme auf die Anti-Atomkraftbewegung Im Berichtsjahr fand vom 19. bis 22. November ein Castortransport von der franz\u00f6sischen Wiederaufbereitungsanlage La Hague in das nieders\u00e4chsische Transportbeh\u00e4lter-Zwischenlager Gorleben statt. Bereits ab Oktober mobilisierten linksextremistische Gruppen aus Nordund Ostdeutschland \u00fcber einen im Internet verbreiteten Aufruf zu Protestaktionen. Die Verfasser betonten, \"den Castortransport nach Gorleben zu einem Desaster machen\" und \"die notwendigen Eingriffe in den gesellschaftlichen Normalbetrieb\" organisieren zu wollen. Sie k\u00fcndigten Widerstand gegen das Vorhaben an, Gorleben zu einem Endlagerstandort f\u00fcr hochradioaktiven Atomm\u00fcll werden zu lassen. Der Aufruf ist unterzeichnet mit \"Autonome und Linksradikale Gruppen aus Nordund Ostdeutschland\" und endet mit der Parole \"Against Castor, Capital & Cops!\" Die den Castortransport begleitenden Proteste verliefen weitgehend friedlich. Das tats\u00e4chlich vor Ort aktive Protestpotenzial war mit etwa 3.500 Personen kleiner als in den Jahren zuvor. Die Beteiligung von etwa 100 Autonomen bewegte sich auf dem niedrigen Niveau des Vorjahres. Im Vorfeld wurden Hakenkrallenanschl\u00e4ge auf Hauptstrecken der Deutschen Bahn AG im Bundesgebiet ver\u00fcbt. Eine diesbez\u00fcgliche Taterkl\u00e4rung endete mit der Parole: \"F\u00fcr die sofortige Abschaltung aller Atomanlagen und der herrschenden Klasse!\" 62","LINKSEXTREMISMUS Linksextremistische Einflussnahme auf die Anti-Globalisierungsbewegung Vom 6. bis 8. Juli fand in Gleneagles (Gro\u00dfbritannien) das Jahrestreffen der Staatsund Regierungschefs der acht wichtigsten Industrienationen (G8)24 statt. Ein H\u00f6hepunkt der Proteste von Globalisierungsgegnern war die Gro\u00dfdemonstration \"Make Poverty History\" am 2. Juli in Edinburgh, zu der eine breite Koalition von Kirchengruppen und Nichtregierungsorganisationen aufgerufen hatte. Nach Angaben der britischen Beh\u00f6rden nahmen an dem friedlich verlaufenen Aufzug etwa 150.000 Personen teil, darunter auch ein etwa 300 bis 500 Personen umfassender, international zusammengesetzter \"Schwarzer Block\". Am 6. Juli versuchten mehrere hundert militante Globalisierungskritiker zum Teil erfolgreich, Zufahrtswege von Edinburgh nach Gleneagles zu besetzen. In Eigendarstellungen im Internet r\u00fchmten sich militante Kreise damit, etwa zehn verschiedene Streckenabschnitte \"mehr oder weniger erfolgreich\" blockiert, Absperreinrichtungen niedergerissen und dabei \"Bullen nicht nur mit Wurfgeschossen, sondern auch mit Kn\u00fcppeln und Eisenstangen bearbeitet\" zu haben. Die militanten Proteste am 6. Juli fanden im Rahmen eines \"Global day of Action\" in anderen L\u00e4ndern Resonanz. So kam es auch in mehreren deutschen St\u00e4dten, unter anderem in Magdeburg, zu Solidarit\u00e4tsdemonstrationen, die in der \u00d6ffentlichkeit jedoch nur auf geringes Interesse stie\u00dfen. Bereits jetzt planen auch linksextremistische Globalisierungskritiker Aktivit\u00e4ten gegen das G8-Treffen im Fr\u00fchsommer 2007 in Heiligendamm (Mecklenburg-Vorpommern). Diese wenden sich dabei gegen \"die neue deutsche Au\u00dfenpolitik, sprich Gro\u00dfmachtpolitik im \u00f6konomischen und milit\u00e4rischen Sinne\". Von einigen Globalisierungsgegnern wurde in diesem Zusammenhang eine breite, auch militante Kampagne zum G8-Gipfel vorgeschlagen. Die Antiglobali24 G8-Staaten: Deutschland, Frankreich, Gro\u00dfbritannien, Italien, Japan, Kanada, USA und Russland. 63","LINKSEXTREMISMUS sierungsbewegung habe nur dann eine Chance emanzipatives Potenzial zu entwickeln, wenn sich \"die Arbeit verstetige und verdichte\". Eine anlassbezogene Mobilisierung im engeren Sinne fand bis Ende 2005 noch nicht statt. Gleichwohl kam es bereits zu Brandanschl\u00e4gen auf Fahrzeuge und Geb\u00e4ude in Niedersachsen und Berlin. Die \"militante gruppe\" (mg), die sich zu einem Brandanschlag auf das B\u00fcrogeb\u00e4ude des Deutschen Instituts f\u00fcr Wirtschaftsforschung (DIW) am 9. November in Berlin-Steglitz bekannt hatte, griff mit Bezug zur Anti-Globalisierungskampagne ihre Militanzdebatte wieder auf. Zur Begr\u00fcndung des Anschlags hie\u00df es, das DIW sei eines der ma\u00dfgeblichen Wirtschaftsforschungsinstitute in Deutschland und in dieser Rolle \"Stichwortgeber\" f\u00fcr die Politik. Die \"mg\" betonte erneut die Bedeutung der angelaufenen militanten Kampagne gegen den G8-Gipfel 2007 als \"Kristallisationspunkt f\u00fcr die Konkretisierung einer militanten Politik der revolution\u00e4ren Linken in der BRD\". Hierbei lie\u00dfen sich sozialrevolution\u00e4re und antiimperialistische Ans\u00e4tze thematisch miteinander verkn\u00fcpfen. LINKSEXTREMISTISCHE PARTEIEN UND VEREINIGUNGEN In Sachsen-Anhalt sind die \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP), die \"Kommunistische Partei Deutschlands\" (KPD/Ost), die \"Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands\" (MLPD) und die \"Freie Arbeiterinnen und Arbeiter-Union - Internationale Arbeiter Assoziation\" (FAU-IAA) mit eigenen Strukturen vertreten. Die revolution\u00e4r-marxistischen Organisationen setzten weiter auf traditionelle Konzepte eines langfristig betriebenen Klassenkampfes. Ihre Vertreter wie auch die der anarchistisch orientierten FAUIAA versuchten, durch Aufgreifen gesellschaftlicher Protestkampagnen, insbesondere des \"Kampfes gegen Sozialabbau\", zu profitieren. 64","LINKSEXTREMISMUS \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP) Die DKP verf\u00fcgt in Sachsen Anhalt \u00fcber einen so genannten \"Koordinierungsrat\" und so genannte DKP-Gruppen f\u00fcr die Bereiche Halle/Merseburg, Dessau/Wittenberg und Magdeburg. Zudem gr\u00fcndete sich eine \"DKP-Nordharz\". Die DKP veranstaltete vom 12. bis 13. Februar in Duisburg-Rheinhausen (Nordrhein-Westfalen) ihren 17. Parteitag. Die bisherigen Amtsinhaber wurden in ihren Positionen best\u00e4tigt. Seit 1990 steht Heinz STEHR der Partei vor. Im Rahmen der konstituierenden Sitzung am 5. und 6. M\u00e4rz beschloss der neu gew\u00e4hlte Parteivorstand die \"Handlungsorientierung f\u00fcr die Jahre 2005/2006\". Die DKP-Zeitung \"Unsere Zeit\" (UZ) ver\u00f6ffentlichte im April als Beilage eine vom Parteivorstand zur Verf\u00fcgung gestellte \"Diskussionsgrundlage des Parteiprogramms der DKP\". Die UZ hat nach eigenen Angaben finanzielle Schwierigkeiten. Zus\u00e4tzlich zum R\u00fcckgang an Abonnements, der seit 1997 rund zehn Prozent ausmacht, bereiteten Verschiebungen innerhalb der Abonnement-Struktur zus\u00e4tzliche finanzielle Probleme. So zahlten nur noch 60 Prozent der Abonnenten den normalen Preis. Demgegen\u00fcber sei die Anzahl erm\u00e4\u00dfigter Abonnements stark angestiegen. \"F\u00f6rderabonnements\" machten dagegen nur noch zwei Prozent aus. Der UZ vom 28. Oktober zufolge habe es nach einer Werbekampagne seit September 2004 bundesweit 594 neue Abonnements gegeben, davon lediglich 14 in Sachsen-Anhalt. Die DKP-Halle veranstaltete unter dem Motto \"60 Jahre Zerschlagung des Hitlerfaschismus\" im April und im Mai in Halle eine Reihe von Filmvorf\u00fchrungen, die \"den Krieg aus der Sicht der Sowjetarmee\" thematisierten. 65","LINKSEXTREMISMUS Die DKP beschloss erwartungsgem\u00e4\u00df, zur Bundestagswahl nicht eigenst\u00e4ndig zu kandidieren und verwies stattdessen auf das Wahlb\u00fcndnis \"Linkspartei\". Folglich gab es in den einzelnen Wahlkreisen keine DKP-Direktkandidaten. Mitglieder der DKP, die zum Teil auf Landeslisten der \"Linkspartei.PDS\" aufgestellt waren, errangen bei der Bundestagswahl am 18. September kein Mandat. In Sachsen-Anhalt wurden keine Kandidaten aufgestellt. Die DKP und die KPD/Ost in Sachsen-Anhalt beschlossen, zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt unter dem Namen \"B\u00fcndnis DKP/KPD\" anzutreten. Hierzu wurde ein gemeinsames Wahlprogramm erstellt. \"Kommunistische Partei Deutschlands\" (KPD/Ost) Nach eigenen Angaben ist die KPD/Ost in Sachsen-Anhalt durch einen Landesverband mit Sitz in Zeitz (Burgenlandkreis) und drei \"Regionalorganisationen\" in Zeitz, Halle/Bernburg und Magdeburg vertreten. Die KPD/Ost beklagte im Berichtszeitraum Strukturprobleme, die durch einen parteiinternen Streit \u00fcber Politikinhalte und B\u00fcndnisf\u00e4higkeit entstanden waren. Die Aprilausgabe der Parteizeitung \"Die Rote Fahne\" (DRF) ver\u00f6ffentlichte einen von einem Mitglied des Zentralkomitees (ZK) der KPD/Ost unterzeichneten Artikel \"Ein offenes Wort \u00fcber den gegenw\u00e4rtigen Zustand unserer Partei\". Darin hie\u00df es: \"Unsere marxistisch-leninistische Kommunistische Partei Deutschlands steckt momentan in einigen Schwierigkeiten. Manch einer meint, in einer politischen Krise.\" Die Vorkommnisse wurden als \"Vorg\u00e4nge mit parteisch\u00e4digendem Charakter\", \"sektiererhafte Positionen\", \"offene Subversion\" und \"abenteuerliches Liquidatorentum\" bezeichnet. Als Konsequenz aus den Streitigkeiten wurden einige Mitglieder aus der Partei ausgeschlossen. 66","LINKSEXTREMISMUS Am 11. Juni fand in Berlin der 24. Parteitag der KPD/Ost statt, der unter der Losung \"Feste Einheit - Entschlossener Kampf - Beharrliche Arbeit\" stand. Der Vorsitzende Werner SCHLEESE (Berlin) wurde wiedergew\u00e4hlt. Auch Mitglieder aus Sachsen-Anhalt \u00fcben Funktionen innerhalb der Partei aus. Die KPD/Ost widmete sich auch im Berichtsjahr dem Thema \"Sozialabbau\". In der Januar-Ausgabe der Publikation \"Die Rote Fahne\" erschien ein Artikel mit dem Titel \"Hartz, H\u00e4rte und Hatz auf Arbeiter und Arbeiterlose\". \"Hartz IV\" sei nach Auffassung der Partei \"Bestandteil eines ganzen B\u00fcndels von sozialreaktion\u00e4ren Ma\u00dfnahmen zur Versch\u00e4rfung der Ausbeutung der Werkt\u00e4tigen und des Sozialabbaus\", dem es entgegenzuwirken gelte. Deshalb sei das \"Ringen um die Geschlossenheit der Kommunisten und um die Aktionseinheit der antikapitalistischen Parteien, Organisationen und Bewegungen...Schwerpunkt der Politik der KPD\". Die KPD/Ost trat zur Bundestagswahl nicht an. \"Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands\" (MLPD) Die MLPD baute ihre Strukturen in Sachsen-Anhalt aus. Am 1. Mai wurde der Parteizeitung \"Rote Fahne\"25 zufolge der \"erste ostdeutsche Kreisverband\" der MLPD, bestehend aus den Ortsgruppen aus Dessau, Wolfen und Bitterfeld gegr\u00fcndet. Im Verlauf des Jahres bildete sich aus den Ortsgruppen Magdeburg und Sch\u00f6nebeck der Kreisverband Magdeburg/Sch\u00f6nebeck. Weitere Ortsgruppen bestehen in Halle und Merseburg. Au\u00dferdem existieren Strukturen des MLPD-Jugendverbandes \"Rebell\" in Magdeburg und in Halle sowie der MLPD-Kinderorganisation \"Rotf\u00fcchse\" in Halle. MLPD-Mitglieder entfalteten in besonderem Ma\u00dfe Aktivit\u00e4ten im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Sozialreformen. 25 Nr. 18/05. 67","LINKSEXTREMISMUS Zur Unterst\u00fctzung der \"MLPD/Offene Liste\" bei der Bundestagswahl am 18. September und bei der Landtagswahl 2006 gr\u00fcndete die MLPD so genannte W\u00e4hlerinitiativen. Diese sammelten die f\u00fcr beide Wahlen erforderlichen Unterst\u00fctzerunterschriften. Zu den Wahlkampfaktivit\u00e4ten der MLPD zur Bundestagswahl geh\u00f6rten in Sachsen-Anhalt eine Auftaktkundgebung am 20. August in Halle, elf Wahlkampfveranstaltungen in verschiedenen St\u00e4dten Sachsen-Anhalts, das Verteilen einer Vielzahl von Exemplaren einer \"Wahlkampfzeitung\" mit dem Titel \"Die sozialistische Initiative\" und die Teilnahme des Halleschen MPLD-Direktkandidaten an einer \u00f6ffentlichen Podiumsdiskussion mit Vertretern verschiedener Parteien am 15. September in Halle. Die MLPD beteiligte sich als \"MLPD/Offene Liste\" in allen 16 Bundesl\u00e4ndern an den Bundestagswahlen. Sie erreichte dabei insgesamt 16.480 Erststimmen (0,0 Prozent) und 45.238 Zweitstimmen (0,1 Prozent). Ihre besten Ergebnisse erzielte die MLPD in den ostdeutschen Bundesl\u00e4ndern. Auf der Landesliste der MLPD Sachsen-Anhalt kandidierten zw\u00f6lf Personen, davon vier als Direktkandidaten in den Wahlkreisen Halle, Magdeburg, Bernburg-Bitterfeld-Saalkreis und Anhalt. Die MLPD erreichte in Sachsen-Anhalt 3.697 Erststimmen (0,3 Prozent) und 5.412 Zweitstimmen (0,4 Prozent). Das beste Ergebnis wurde mit 1.049 Erststimmen in Halle erreicht. In einem Interview in der \"Roten Fahne\" vom 1. Dezember er\u00f6rterte der Vorsitzende Stefan ENGEL die politische Situation nach der Regierungsbildung und die daraus resultierenden Aufgaben der Partei: \"Nachdem die b\u00fcrgerlichen Monopolparteien die wichtigsten reaktion\u00e4ren Kr\u00e4fte in der Gesellschaft zu ihrem Krisenmanagement zusammengeschlossen haben, muss dem eine \u00fcberlegene Kraft entgegengesetzt werden. Um diese \u00dcberlegenheit im Kampf herzustellen, muss die MLPD alles tun, die k\u00e4mpferische Opposition gegen die neue Regie68","LINKSEXTREMISMUS rungspolitik zu stabilisieren, qualitativ f\u00fcr die neuen Erfordernisse weiterzuentwickeln und zu verbreitern...Dabei steht die Entfaltung und H\u00f6herentwicklung der Arbeitsk\u00e4mpfe in den Betrieben im Mittelpunkt. Der Fortgang des \u00dcbergangs zur Arbeiteroffensive entscheidet letztlich \u00fcber die Qualit\u00e4t des Kampfes gegen die Regierung.\" Als eine der n\u00e4chsten Aufgaben der Partei betrachtet ENGEL eine \"Kampagne gegen die neue Regierung\", die zur Teilnahme an der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt gestartet werden soll. \"Wir wollen den positiven Prozess des Aufbaus der MLPD in Sachsen-Anhalt weiter beschleunigen und zielen auf einen Achtungserfolg bei der Landtagswahl.\" Zur Landtagswahl ver\u00f6ffentlichte die MLPD in ihrer Wochenzeitung \"Rote Fahne\" im Dezember einen Artikel \"Die sozialistische Alternative MLPD in den Landtag von Sachsen-Anhalt!\" und erkl\u00e4rte, dass sie mit 22 Kandidaten auf der offenen Landesliste und mit zehn Direktkandidaten zur Landtagswahl am 26. M\u00e4rz 2006 in SachsenAnhalt antreten werde. \"Kommunistische Plattform der PDS\" (KPF) Sachsen-anhaltische Mitglieder der KPF sind auf Bundesebene im Bundeskoordinierungsrat der KPF, im Bundessprecherrat der KPF und im Parteirat der PDS vertreten. Am 17. Juli beschloss die PDS auf der Au\u00dferordentlichen Tagung des 9. Parteitages ihre Umbenennung in \"Die Linkspartei.\" mit dem m\u00f6glichen Zusatz \"PDS\", dessen Verwendung den Landesverb\u00e4nden selbst \u00fcberlassen bleibt. Unter anderem Angeh\u00f6rige der KPF hatten zuvor einen \u00c4nderungsantrag eingebracht, in dem sie forderten, das K\u00fcrzel \"PDS\" dem Namen als festen Bestandteil anzuf\u00fcgen. Anderenfalls bestehe die Gefahr eines Identit\u00e4tsverlustes, das Ziel des Sozialismus 69","LINKSEXTREMISMUS werde verschwinden. Sinn des Antrages sei seinen Verfassern zufolge, das auch von ihnen begr\u00fc\u00dfte Wahlb\u00fcndnis zu erm\u00f6glichen und die Selbstaufl\u00f6sung der PDS zu stoppen. Der \u00c4nderungsantrag wurde schlie\u00dflich mehrheitlich abgelehnt. Auch die Bundeskonferenz der KPF am 9. Oktober in Berlin thematisierte die Stellung der KPF innerhalb der Partei. In einem Beschluss, betitelt \"Die Bundesrepublik nach der Wahl und die Herausforderungen f\u00fcr die politische Linke\", hie\u00df es unter anderem: \"Die Kommunisten in der Linkspartei.PDS befinden sich zusammenh\u00e4ngend mit der bevorstehenden bzw. laufenden Fusion mit der 'Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit' (WASG) in der kompliziertesten Situation seit Ende 1989. Die KPF wird weder un\u00fcberlegt handeln, noch so tun, als sei eigentlich nichts weiter passiert. Die KPF bekennt sich weiterhin zur Partei.\" Erneut wurde bekr\u00e4ftigt, die Zusammenarbeit mit anderen marxistischen Kr\u00e4ften innerhalb und au\u00dferhalb der Partei, insbesondere mit der DKP, intensivieren zu wollen. Erg\u00e4nzend hie\u00df es dazu in einem Referat zum Thema \"Aktuelle Aspekte des Antikommunismus 2005\": \"Die KPF hatte und hat nicht die Kraft, grundlegenden Einfluss auf die politische Linie der PDS auszu\u00fcben - aber ihre Kraft reichte aus, zu dokumentieren, dass es die kommunistischen Wurzeln der Partei noch gibt...Wir bleiben solange in dieser Partei, wie die M\u00f6glichkeiten, in ihr kommunistische \u00dcberzeugungen zu vertreten, st\u00e4rker sind, als die in ihr sich entwickelnden antikommunistischen Tendenzen.\" 70","LINKSEXTREMISMUS \"Freie Arbeiterinnenund Arbeiter-Union - Internationale Arbeiter Assoziation\" (FAU-IAA) Die anarchistisch ausgerichtete FAU-IAA verf\u00fcgt in Sachsen-Anhalt \u00fcber Ortsgruppen in Magdeburg und Halle. Die FAU-IAA-Ortsgruppe Magdeburg begleitete die Prozessbeobachtung im Strafverfahren gegen Daniel W.26 und sympathisierte mit den Angeh\u00f6rigen der Soligruppe. Sie ver\u00f6ffentlichte dazu auf ihrer Internetseite einen Artikel \"Kein Wort sagt mehr: Aussageverweigerung!\". Dort hie\u00df es, man wolle die in den letzten Jahren zu kurz gekommene Diskussion zur Aussageverweigerung anregen. Man betrachte dies als eine M\u00f6glichkeit, den staatlichen Angriff ins Leere laufen zu lassen. W\u00f6rtlich wurde erkl\u00e4rt: \"Daher haben sich auch die betroffenen FAUistas in Magdeburg entschieden, jede Aussage im aktuellen Verfahren zu verweigern. Dabei geht es nicht darum, 'M\u00e4rtyrer' im Kampf gegen den Staat zu produzieren, sondern vor allem darum, zu zeigen, dass es wichtig ist, den eigenen politischen Anspruch auch mit allen Konsequenzen zu vertreten.\" Die FAU-IAA-Ortsgruppe ver\u00f6ffentlichte auf ihrer Internetseite zudem ein Positionspapier mit dem Titel \"Der Versuch einer politischen Einsch\u00e4tzung des Pl\u00e4doyers und des derzeitigen Verfahrens gegen Daniel\". Darin wird behauptet, der Staat versuche systematisch, Menschen und Gruppen einzusch\u00fcchtern und deren politische Arbeit zu unterbinden. 26 Siehe auch Seiten 50, 59ff. 71","AUSL\u00c4NDEREXTREMISMUS IV. SICHERHEITSGEF\u00c4HRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSL\u00c4NDERN Allgemeines Die weltweite Sicherheitslage wird nach wie vor in hohem Ma\u00dfe durch den internationalen Terrorismus beeinflusst, dessen Bek\u00e4mpfung f\u00fcr die Sicherheitsbeh\u00f6rden eine erhebliche Herausforderung darstellt. Dem Verfassungsschutz obliegt hierbei vor allem die Aufgabe, schon im Vorfeld extremistische und insbesondere terroristische Bestrebungen von Ausl\u00e4ndern in der Bundesrepublik Deutschland zu erkennen. Das Spektrum der ideologischen Zielsetzungen ausl\u00e4ndischer Organisationen ist dabei vielschichtig. Es beinhaltet neben islamistischen auch linksextremistische und extrem nationalistische Ausrichtungen. In der Bundesrepublik Deutschland sind etwa 57.420 Personen in 73 als extremistisch eingestuften ausl\u00e4ndischen Organisationen und Gruppierungen aktiv. Das islamistische Potenzial wird auf etwa 32.100 Personen27 gesch\u00e4tzt. Das Mitgliederpotenzial der 39 linksextremistischen ausl\u00e4ndischen Organisationen und Gruppierungen umfasst etwa 16.900 Personen, als extrem national sind sechs Gruppen mit etwa 8.400 Personen anzusehen. In Sachsen-Anhalt ist nach wie vor lediglich der \"Volkskongress Kurdistans\" (KONGRA-GEL) als Organisation mit festgef\u00fcgten Strukturen etabliert. \u00dcber Aktivit\u00e4ten anderer Organisationen in Sachsen-Anhalt liegen bisher keine Erkenntnisse vor. Gleichwohl gibt es Hinweise auf hier wohnhafte Einzelpersonen, die mit extremistischen Gruppierungen in anderen Bundesl\u00e4ndern in Verbindung stehen und diese unterst\u00fctzen. 27 Siehe auch Seite 82ff. 72","AUSL\u00c4NDEREXTREMISMUS Islamismus und internationaler Terrorismus Vor dem Hintergrund der Bedrohung durch den international agierenden islamistischen Terrorismus ist zwischen dem Islam als Religion und dem Islamismus als politischer Ideologie zu unterscheiden. Der Islam als Religion ist kein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes. F\u00fcr viele Muslime ist der im Koran offenbarte Islam Ma\u00dfstab ihres gesamten Handelns. Der Islamismus macht sich dies zunutze und versucht, die Gl\u00e4ubigen zu instrumentalisieren. Ziel des Islamismus ist dabei die Errichtung eines auf der Scharia28 beruhenden Herrschaftssystems. Das bedeutet, dass alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens - also nicht nur die juristischen, sondern auch die politischen, \u00f6konomischen, sozialen, kulturellen und religi\u00f6sen - nach diesem Rechtssystem ausgerichtet werden m\u00fcssen. Dieser Absolutheitsanspruch ist mit den demokratischen Werten wie Volkssouver\u00e4nit\u00e4t, Mehrparteiensystem, Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Religionsfreiheit und Vereinigungssowie Versammlungsfreiheit nicht zu vereinbaren. Islamismus tritt in vielen Formen auf und muss sich nicht zwangsl\u00e4ufig in gewaltsamen oder gar terroristischen Aktivit\u00e4ten \u00e4u\u00dfern. Islamisten bedienen sich auch subtiler, verbaler Methoden, um ihre Ziele zu erreichen. So vielschichtig wie das Spektrum des Islamismus sind auch die unterschiedlichen islamistischen Gruppierungen. Es gibt gro\u00dfe Unterschiede im Hinblick auf die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt, um politische Ziele durchzusetzen. So sind beispielsweise die t\u00fcrkische \"Islamische Gemeinschaft Milli G\u00f6r\u00fcs\" (IGMG) nicht und die pan-islamistische \"Muslimbruderschaft\" (MB) derzeit nicht vordergr\u00fcndig gewaltorientiert. Dagegen z\u00e4hlen Organisationen wie die libanesische \"Hizb Allah\" (\"Partei Gottes\") und die pal\u00e4stinensischen Gruppen \"Islamische Widerstandsbewegung\" (HAMAS), eine 28 Islamisches Rechtssystem, das auf den im Koran, in der Sunna (Praxis der muslimischen Urgemeinde) und den Hadithen (Taten und Ausspr\u00fcche des Propheten Mohammed) enthaltenen Bestimmungen beruht. 73","AUSL\u00c4NDEREXTREMISMUS Tochterorganisation der MB, und \"Pal\u00e4stinensischer Islamischer Jihad\" (PIJ) im Nahen Osten sowie die \"Groupe Islamique Arme\" (\"Bewaffnete Islamische Gruppe\", GIA) und die \"Groupe Salafiste pour la Predication et le Combat\" (\"Salafiyya Gruppe f\u00fcr die Mission und den Kampf\", GSPC) zu den gewaltorientierten Gruppierungen. HAMAS, PIJ, GIA und GSPC lehnen die derzeit herrschenden politischen Verh\u00e4ltnisse in ihren muslimischen Heimatl\u00e4ndern ab und wollen dort eine islamistische Gesellschaftsordnung errichten. \"Hizb Allah\" bezeichnet sich selbst als antizionistisch und f\u00fchrt milit\u00e4rische Angriffe gegen das israelische Territorium durch. Die von Usama BIN LADEN gegr\u00fcndete \"Al-Qaida\" (\"Die Basis\") und so genannte \"non-aligned\"-Mujahedin29 bilden ein international terroristisch agierendes Netzwerk. Viele Mujahedin haben eine milit\u00e4rische Ausbildung in afghanischen, pakistanischen oder sudanesischen Lagern durchlaufen und sind dann in ihre Heimatl\u00e4nder zur\u00fcckgekehrt. Durch die in den Lagern gekn\u00fcpften Kontakte entstand ein Netzwerk von Gruppen, die sich gegenseitig bei der logistischen Vorbereitung, der Finanzierung oder der Durchf\u00fchrung von Terroranschl\u00e4gen unterst\u00fctzen. Die einzelnen Zellen operieren dabei weitgehend autark und ohne zentralistische Hierarchien. Feindbilder dieses internationalen islamistischen Terrornetzwerkes sind vor allem die USA und verb\u00fcndete Staaten sowie viele politische F\u00fchrer in arabischen Staaten, in Afghanistan und in Pakistan. Das Netzwerk \"Organisation Al-Qaida f\u00fcr den Jihad im Zweistromland\"30 unter F\u00fchrung von Abu Musab AL-ZARQAWI ist im Irak aktiv. AL-ZARQAWI ist f\u00fcr zahlreiche Anschl\u00e4ge sowie f\u00fcr exemplarische Hinrichtungen, die zum Teil im Internet gezeigt wurden, verantwortlich. Er selbst schnitt einer amerikanischen Geisel vor laufender Kamera den Kopf ab. Im Nordirak bek\u00e4mpft die kurdische islamistische Terrororganisation \"Ansar al-Islam\"31 (AAI) s\u00e4kulare kurdische Gruppen, die alliierten Streitkr\u00e4fte und humanit\u00e4re Hilfsorganisationen mit dem Ziel, 29 Glaubensk\u00e4mpfer. 30 Jihad bedeutet (innerer) \"Kampf\", \"Anstrengung\" oder \"heiliger Krieg\". 31 \"Helfer des Islam\". 74","AUSL\u00c4NDEREXTREMISMUS einen islamistischen kurdischen Staat nach dem Vorbild des fr\u00fcheren afghanischen Taliban-Regimes zu errichten. Auch im Jahr 2005 konnte keine Entspannung hinsichtlich Anzahl und Heftigkeit der Folgen von Terroranschl\u00e4gen mit islamistischem Hintergrund festgestellt werden. Dies trifft insbesondere auf den Irak zu. Aber auch viele andere Regionen weltweit waren Ziel von Anschl\u00e4gen, darunter auch Westeuropa. Folgende Ereignisse sind hier exemplarisch zu nennen: Am 7. April explodierte in Kairo in einer Gasse eines besonders von ausl\u00e4ndischen Touristen besuchten Basars ein Sprengsatz. Zwei Franzosen und ein Amerikaner sowie der Selbstmordattent\u00e4ter starben, etwa 20 Personen, darunter elf \u00c4gypter, wurden verletzt. Bei zwei weiteren Anschl\u00e4gen in Kairo wurden am 30. April zehn Personen verletzt. Zun\u00e4chst st\u00fcrzte sich ein Selbstmordattent\u00e4ter in der N\u00e4he des \u00c4gyptischen Museums mit einer Bombe von einer Nilbr\u00fccke auf eine Gruppe ausl\u00e4ndischer Touristen. Zwei Stunden sp\u00e4ter beschossen seine Verlobte und seine Schwester einen Touristenbus im S\u00fcden der \u00e4gyptischen Hauptstadt. Zu den Anschl\u00e4gen bekannten sich zwei islamistische Gruppen, die sich \"Mujahedin \u00c4gyptens\" und \"Abdullah-Assam-Brigaden\" nennen. Bei den Attent\u00e4tern soll es sich um Einzelpersonen gehandelt haben, die der gleichen militanten Kleinstgruppe angeh\u00f6rten. Am Morgen des 7. Juli kam es in London zu mehreren koordinierten Bombenexplosionen. Nahezu zeitgleich detonierten drei Sprengs\u00e4tze in der Londoner U-Bahn und ein vierter explodierte in einem Doppeldeckerbus. 56 Menschen wurden bei den Anschl\u00e4gen get\u00f6tet, etwa 775 verletzt. Die vier Selbstmordattent\u00e4ter sind dem Bereich des islamistischen Terrorismus zuzuordnen. Es handelt sich um britische Staatsangeh\u00f6rige pakistanischer Herkunft. 75","AUSL\u00c4NDEREXTREMISMUS Im Internet wurde ein Selbstbezichtigungsschreiben einer Gruppe \"Gemeinschaft der Geheimorganisation; Organisation der Basis (Qaida) des Jihad in Europa (Qaida fi Uruba)\" ver\u00f6ffentlicht. Am 21. Juli folgte ein weiterer Anschlag in der Londoner Innenstadt. Fast zeitgleich versuchten Attent\u00e4ter, in drei U-Bahnstationen und in einem Bus Bomben zu z\u00fcnden. Da diese nur unvollst\u00e4ndig explodierten, wurden keine Personen verletzt. Die vier Attent\u00e4ter wurden schlie\u00dflich durch britische und italienische Sicherheitsbeh\u00f6rden festgenommen. Die Eltern von drei Attent\u00e4tern waren aus Somalia und Eritrea nach Gro\u00dfbritannien eingewandert, der vierte Attent\u00e4ter ist \u00e4thiopischer Herkunft. Am folgenden Tag wurde im Internet eine Erkl\u00e4rung der \"Abu Hafs Al-Masri-Brigaden\" ver\u00f6ffentlicht, in der erneut Drohungen gegen europ\u00e4ische Regierungen ausgesprochen wurden. In der Nacht vom 22. zum 23. Juli kam es in Scharm el-Scheich (\u00c4gypten) zu mindestens drei simultanen Bombenexplosionen. In einem PKW versteckt wurde eine Bombe unmittelbar in die Lobby eines Hotels gefahren und dort gez\u00fcndet. Die weiteren Bomben explodierten auf einem Basar und vor einem Cafe. Pressemeldungen zufolge sollen mehr als 80 Personen ums Leben gekommen und etwa 200 verletzt worden sein. Am 23. Juli wurde im Internet eine Erkl\u00e4rung der \"Brigaden des M\u00e4rtyrer Abdallah Assam - Organisation Al-Qaida in den SharmStaaten und in \u00c4gypten\" ver\u00f6ffentlicht, in der diese Organisation die Verantwortung f\u00fcr die Anschl\u00e4ge \u00fcbernahm. Zwei weitere Selbstbezichtigungsschreiben von bislang unbekannten Gruppen erschienen ebenfalls im Internet. Die Ferieninsel Bali (Indonesien) war am 1. Oktober Ziel von Selbstmordanschl\u00e4gen. Im Abstand von wenigen Minuten explodierten in zwei Strandrestaurants und einem Cafe in einem Touristenzentrum Sprengs\u00e4tze. 22 Personen wurden get\u00f6tet und etwa 125 verletzt. Unter den Todesopfern sind Indonesier, Australier und Japaner. Mehrere deutsche Staatsangeh\u00f6rige wurden leicht ver76","AUSL\u00c4NDEREXTREMISMUS letzt. Die indonesische Polizei geht von einer T\u00e4terschaft der Organisation \"Jemaah Islamiyah\" (JI), der gr\u00f6\u00dften und aktivsten islamistischen Organisation in S\u00fcdostasien, aus. Am 9. November kam es in der jordanischen Hauptstadt Amman innerhalb weniger Minuten zu drei Explosionen. Betroffen waren drei Hotels in Stadtteilen, die gr\u00f6\u00dftenteils von wohlhabenden Jordaniern, internationalen Gesch\u00e4ftsleuten und Diplomaten frequentiert werden. Bei den 70 Todesopfern und 300 Verletzten handelt es sich \u00fcberwiegend um jordanische Staatsangeh\u00f6rige. Im Internet wurde eine Selbstbezichtigung ver\u00f6ffentlicht, in der AL-ZARQAWI die Bombenanschl\u00e4ge rechtfertigte. Unter anderem warf er K\u00f6nig Abdullah II. von Jordanien vor, ein Verr\u00e4ter zu sein. Jordanien diene der von den USA gef\u00fchrten Allianz als Hinterland. AL-ZARQAWI droht mit weiteren Anschl\u00e4gen in Jordanien, bei denen vor allem Hotels, Touristenattraktionen und Milit\u00e4rflugh\u00e4fen Ziele sein k\u00f6nnten. Am 14. November wurde in der afghanischen Hauptstadt Kabul ein Anschlag auf deutsche Soldaten ver\u00fcbt, die der Internationalen Schutztruppe f\u00fcr Afghanistan (ISAF) angeh\u00f6ren. Der Selbstmordattent\u00e4ter rammte mit einem mit Sprengstoff beladenen Wagen ein Bundeswehrfahrzeug. Ein Bundeswehrsoldat kam ums Leben, zwei weitere wurden verletzt. Kurze Zeit sp\u00e4ter ereignete sich in der N\u00e4he des ersten Anschlagsortes ein zweiter Selbstmordanschlag mit einer Autobombe. Dabei kamen neben dem Selbstmordattent\u00e4ter zwei afghanische Zivilisten ums Leben, vier griechische ISAF-Soldaten wurden verletzt. Zu den Anschl\u00e4gen bekannte sich ein Sprecher der radikalislamischen Taliban. Islamisten gingen im Jahr 2005 verst\u00e4rkt mit Verlautbarungen und Botschaften an die \u00d6ffentlichkeit. Dabei bedienten sie sich moderner Medien wie Internet und Fernsehen. Die F\u00fchrungspersonen terroristischer Netzwerke von \"Al-Qaida\" bis AAI nahmen somit Einfluss auf die ideologische Meinungsbildung der Muslime. Anlass der 77","AUSL\u00c4NDEREXTREMISMUS Ver\u00f6ffentlichungen waren aktuelle politische Ereignisse, Selbstbezichtigungen im Zusammenhang mit terroristischen Anschl\u00e4gen und Drohungen gegen\u00fcber den Vereinigten Staaten von Amerika und ihren Verb\u00fcndeten. Die Medienpr\u00e4senz verfolgte vor allem das Ziel, die Muslime weiter im Kampf gegen die so genannte westliche Welt zu motivieren und eine Drohkulisse gegen \"Ungl\u00e4ubige\" aufzubauen. Besonders h\u00e4ufig \u00e4u\u00dferte sich AL-ZARQAWI, Anf\u00fchrer der Gruppe \"Organisation Al-Qaida f\u00fcr den Jihad im Zweistromland\". Einer am 20. Januar ver\u00f6ffentlichten Tonbandaufnahme anl\u00e4sslich des islamischen Opferfestes waren Erkl\u00e4rungen zum Jihad zu entnehmen. Am Beispiel verschiedener Propheten der islamischen Glaubensgeschichte zeigte der Sprecher, dass diese trotz gro\u00dfer Schwierigkeiten am Schluss triumphierten. Allah habe den Jihad so schmerzvoll gemacht, um die Gl\u00e4ubigen von den Ungl\u00e4ubigen zu trennen. Am 23. Januar ver\u00f6ffentlichte AL-ZARQAWI im Vorfeld der Wahlen im Irak ein Tonband, in dem er einen \"gnadenlosen Krieg\" gegen die Demokratie ank\u00fcndigte. Die Demokratie sei ein \"b\u00f6sartiges Herrschaftssystem\", weil es die Allah zustehende Macht dem Volke \u00fcbertrage. Die sunnitischen Muslime sollten sich gegen die Wahlen stellen, denn diese seien eine Verschw\u00f6rung der USA und der schiitischen Muslime.32 Da die Demokratie darauf basiere, dass alle Macht vom Volke ausgeht, sei dies ein Versto\u00df gegen das Prinzip des Monotheismus. Die so genannte \"Informationsabteilung der Al-Qaida im Zweistromland\" ver\u00f6ffentlichte am 22. Januar im Internet ein Video \u00fcber die Enthauptung zweier irakischer Lastwagenfahrer, die Lebensmittel und andere G\u00fcter f\u00fcr die US-Armee transportiert hatten. Mit diesen Videobotschaften und Selbstbezichtigungen versuchte die Organisation, dem Aufbau eines neuen irakischen Staatssystems entgegen zu wirken. Am 17. Februar erkl\u00e4rte die Organisation die Fortsetzung des Kampfes im Irak \"bis zur Errichtung eines islamischen 32 Im Islam unterscheidet man die sunnitische und die schiitische Glaubensrichtung. Weltweit ist die deutliche Mehrheit der etwa 1,2 Milliarden Muslime sunnitisch. Im Irak jedoch sind etwa zwei Drittel der Bev\u00f6lkerung der schiitischen und ein Drittel der sunnitischen Glaubensrichtung zuzurechnen. Die transnationalen Mujahedin-Netzwerke basieren haupts\u00e4chlich auf dem Islamismus sunnitischer Pr\u00e4gung. 78","AUSL\u00c4NDEREXTREMISMUS Staates\". Im Mai erschien auf mehreren islamistischen Internetseiten eine vermutlich ebenfalls von AL-ZARQAWI stammende Audiobotschaft, in der die Kampfmethoden seiner Organisation, insbesondere die Inkaufnahme der T\u00f6tung unbeteiligter Muslime, gerechtfertigt werden. Nachdem Ger\u00fcchte und Spekulationen \u00fcber eine schwere Verwundung oder den Tod AL-ZARQAWIs verbreitet worden waren, meldete sich dieser am 30. Mai erneut mit einer Audiobotschaft zu Wort und versicherte, dass er nur leicht verletzt sei. Er versprach BIN LADEN, zusammen mit den Mitgliedern seines Netzwerkes im Irak die \"Kreuzritter, die Feinde des Glaubens und der Religion\" weiterhin zu bek\u00e4mpfen. In einer Tonbandbotschaft vom 5. Juli beklagte er den Mangel an Unterst\u00fctzung der Mujahedin durch die Muslime und insbesondere die Gelehrten. Er wandte sich auch gegen eine territoriale Beschr\u00e4nkung des Jihad. Im September forderte AL-ZARQAWI die Sunniten auf, nicht nur gegen die Amerikaner, sondern auch gegen die Schiiten Krieg zu f\u00fchren. Er und seine Gruppe erkl\u00e4rten den Schiiten den totalen Krieg. Auch der als Stellvertreter BIN LADENs geltende Dr. Ayman AL-ZAWAHIRI trat mit zahlreichen Verlautbarungen an die \u00d6ffentlichkeit. Am 31. Januar wandte er sich mit einer Erkl\u00e4rung im Internet zum Thema \"Die Befreiung des Menschen und der Heimatl\u00e4nder unter dem Banner des Koran\" an die Muslime in der ganzen Welt und \u00e4u\u00dferte sich allgemein \u00fcber die Notwendigkeit des Jihad. Am 20. Februar forderte er in einer vom arabischen Fernsehsender Al-Jazeera ausgestrahlten Videobotschaft die westlichen Staaten auf, \"ihre Angriffe auf den Islam\" zu beenden. Er sagte dem Westen zehntausende Tote und den Zusammenbruch der Wirtschaft voraus. Am 17. Juni strahlte dieser Fernsehsender eine weitere Videobotschaft aus, in der AL-ZAWAHIRI die USA wegen des Gefangenenlagers in Guantanamo kritisierte und islamische Staaten zur Vertreibung der \"Besatzer muslimischer L\u00e4nder\" aufrief. Auf die Anschl\u00e4ge von London am 7. Juli ging AL-ZAWAHIRI in einer Videobotschaft am 4. August ein und drohte neben Gro\u00dfbritannien allen westlichen Staaten, die Truppen in islamischen L\u00e4ndern stationiert haben, mit Anschl\u00e4gen. Am 19. September bezichtigte er 79","AUSL\u00c4NDEREXTREMISMUS sich im Namen von \"Al-Qaida\" der Anschl\u00e4ge von London. In einem angeblich von AL-ZAWAHIRI verfassten Brief wurde der Jihad im Irak als eine zentrale Aufgabe \"Al-Qaidas\" definiert. Die Bev\u00f6lkerung solle bei diesem Kampf mit einbezogen werden. Der Verfasser erkl\u00e4rte, dass der Kampf neben dem Jihad auf dem \"Schlachtfeld der Medien\" stattfinde. Prozesse und Urteile im Zusammenhang mit terroristischen Aktivit\u00e4ten in der Bundesrepublik Deutschland Mehrere Prozesse zeugen davon, dass in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafte Personen terroristische Anschl\u00e4ge geplant oder deren Durchf\u00fchrung im Irak von hier aus unterst\u00fctzt haben. So begann im April in M\u00fcnchen der Prozess gegen den Iraker Lokman Amin MOHAMMED wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der ausl\u00e4ndischen terroristischen Vereinigung \"Ansar al-Islam\" (AAI).33 Der Libanese Ihsan GARNAOUI wurde im April wegen Umsatzsteuerhinterziehung, Urkundenf\u00e4lschung, unerlaubten Waffenbesitzes und anderer Delikte zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Bez\u00fcglich des Hauptvorwurfes der versuchten Gr\u00fcndung einer terroristischen Vereinigung sprach das Gericht den Angeklagten aus Mangel an Beweisen frei. Am 9. Juni best\u00e4tigte der Bundesgerichtshof (BGH) im Revisionsverfahren das Urteil gegen Abdelghani MZOUDI. Aus Mangel an Beweisen war MZOUDI durch das OLG Hamburg am 5. Februar 2004 vom Tatvorwurf des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Beihilfe zum Mord und Angriffen auf den Luftverkehr34 freigesprochen worden. Er ist inzwischen seiner Ausreiseverpflichtung nachgekommen. 33 Am 12. Januar 2006 wurde MOHAMMED zu sieben Jahren Haft verurteilt. 34 MZOUDI war beschuldigt worden, Verbindung zu den Selbstmordattent\u00e4tern des 11. September 2001 gehabt zu haben. 80","AUSL\u00c4NDEREXTREMISMUS Am 19. August wurde der Marokkaner Mounir EL MOTASSADEQ zu sieben Jahren Freiheitsstrafe wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt.35 Sowohl die Verteidigung als auch die Generalbundesanwaltschaft legten gegen das Urteil Revision ein.36 Am 26. Oktober verk\u00fcndete das OLG D\u00fcsseldorf das Urteil im Strafverfahren gegen vier Personen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und anderer Straftaten. Die Angeklagten sollen als Mitglieder der Organisation \"Al-Tawhid\" an der Planung und Vorbereitung von terroristischen Anschl\u00e4gen auf das j\u00fcdische Gemeindezentrum in Berlin sowie auf einen Gastronomiebetrieb in D\u00fcsseldorf beteiligt gewesen sein. Die Existenz einer terroristischen Vereinigung - deutsche Zelle der \"Al-Tawhid\" - wurde dabei vom Gericht zweifelsfrei festgestellt. Die Haftstrafen betragen zwischen f\u00fcnf und acht Jahren. Gef\u00e4hrdungslage Die Gef\u00e4hrdung durch den globalen islamistischen Terrorismus h\u00e4lt weiterhin an. Auch die Bundesrepublik Deutschland ist insbesondere aufgrund der Beteiligung an milit\u00e4rischen Eins\u00e4tzen in Afghanistan sowie angesichts der Mithilfe bei der Ausbildung irakischer Polizeibeamter und Offiziere gef\u00e4hrdet. Es ist von der Existenz bislang nicht enttarnter Mujahedin auszugehen, die die Bundesrepublik nicht nur als R\u00fcckzugsund Ruheraum, sondern auch als Vorbereitungsraum und potenzielles Ziel von Anschl\u00e4gen betrachten. Sp\u00e4testens seit den Londoner Anschl\u00e4gen im Juli 2005 muss bei der Bewertung der Sicherheitslage auch das Ph\u00e4nomen des \"homegrown terrorism\" ber\u00fccksichtigt werden. Terroristische Aktivit\u00e4ten k\u00f6nnen auch von scheinbar in die Gesellschaft integrierten Personen ausgehen. 35 EL-MOTASSADEQ steht im Verdacht, den Attent\u00e4tern des 11. September 2001 logistische Unterst\u00fctzung geleistet zu haben. 36 Aufgrund eines Antrages der Verteidigung wurde der Haftbefehl gegen Auflagen au\u00dfer Vollzug gesetzt und EL MOTASSADEQ aus der Untersuchungshaft entlassen. 81","AUSL\u00c4NDEREXTREMISMUS Obwohl diese Gef\u00e4hrdungseinsch\u00e4tzung generell auch f\u00fcr Sachsen-Anhalt gilt, kann jedoch aufgrund der hier nicht gefestigten Organisationsstrukturen islamistischer Gruppierungen, der vergleichsweise geringen Ausl\u00e4nderquote sowie der Infrastruktur insgesamt nach wie vor von einer abgeschw\u00e4chten Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus ausgegangen werden. Islamistische Organisationen In der Bundesrepublik Deutschland sind 28 islamistische Organisationen aktiv, denen sich nach Sch\u00e4tzungen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden rund 32.100 Personen angeschlossen haben. Die rund 27.250 Anh\u00e4nger t\u00fcrkischer Organisationen stellen die gr\u00f6\u00dfte Personengruppe dar. Im Folgenden werden einige wichtige islamistische Organisationen exemplarisch dargestellt. \"Islamische Gemeinschaft Milli G\u00f6r\u00fcs e. V.\" (IGMG) Die IGMG ist die zahlenm\u00e4\u00dfig gr\u00f6\u00dfte muslimische Organisation in Deutschland. Nach eigenen Angaben unterh\u00e4lt die IGMG europaweit \u00fcber 500 Moscheegemeinden (davon \u00fcber 300 in Deutschland). Die IGMG ging aus dem 1976 gegr\u00fcndeten Verein \"T\u00fcrkische Union Europa\" hervor. 1983 erfolgte zun\u00e4chst die Umbenennung in \"Islamische Union Europa e. V.\". 1985 erfolgte der Zusammenschluss zur \"Vereinigung der neuen Weltsicht in Europa e. V.\" (AMGT), aus der 1995 zwei selbstst\u00e4ndige Organisationen hervorgingen. Die IGMG nimmt sich der religi\u00f6sen, sozialen und kulturellen Belange ihrer Mitglieder an, w\u00e4hrend die \"Europ\u00e4ische Moscheebauund Unterst\u00fctzungsgemeinschaft\" (EMUG) f\u00fcr die Verwaltung des umfangreichen Immobilienbesitzes zust\u00e4ndig ist. Politisch steht die IGMG seit ihrer Gr\u00fcndung in enger Verbindung mit verschiedenen islamistischen Parteien des ehemaligen t\u00fcrkischen Ministerpr\u00e4sidenten Professor Necmettin ERBAKAN, die in 82","AUSL\u00c4NDEREXTREMISMUS der T\u00fcrkei wiederholt verfassungsgerichtlich verboten wurden. Zuletzt betraf das Verbot die \"Fazilet Partisi\" (FP-\"Tugendpartei\") im Juni 2001, doch nur knapp einen Monat nach diesem Verbot wurde die \"Saadet Partisi\" (SP-\"Partei der Gl\u00fcckseligkeit\") gegr\u00fcndet. Sie vertritt ebenfalls die Linie der \"Milli-G\u00f6r\u00fcs\"-Str\u00f6mung von ERBAKAN. Nach Einsch\u00e4tzung des Verfassungsschutzes gibt es Hinweise darauf, dass die IGMG nicht nur die Beseitigung der laizistischen Gesellschaftsordnung in der T\u00fcrkei anstrebt, sondern dar\u00fcber hinaus auch die Errichtung einer islamischen Ordnung auf der Grundlage der Scharia zumindest in den Staaten, in denen - wie in der Bundesrepublik - Muslime leben. Indem sie einen islamischen Gottesstaat anstrebt, richtet sich die IGMG vor allem gegen das in Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz verankerte Demokratieprinzip. Langfristig strebt die IGMG unter Ausnutzung der von der Verfassung selbst gebotenen Gestaltungsund Mitwirkungsm\u00f6glichkeiten an, die freiheitliche demokratische Grundordnung und damit die Verfassung der Bundesrepublik zu \u00fcberwinden.37 In mehreren, im Zusammenhang mit Einb\u00fcrgerungsstreitigkeiten ergangenen Verwaltungsgerichtsurteilen aus dem Jahr 2005 wurde die Einsch\u00e4tzung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden, dass es sich bei der IGMG um eine Organisation handelt, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, nachdr\u00fccklich best\u00e4tigt. In Sachsen-Anhalt sind bislang keine Strukturen oder Aktivit\u00e4ten mit Bezug zur IGMG bekannt geworden. \"Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e. V., K\u00f6ln\" (ICCB - auch: \"Der Kalifatsstaat\") Am 12. Dezember 2001 hatte das Bundesministerium des Innern (BMI) die Vereinigung \"Kalifatsstaat\" einschlie\u00dflich der ihr zugeordneten Teilorganisationen verboten, da diese sich gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung richten und die innere Sicherheit in Deutschland gef\u00e4hrden. 37 So auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem Urteil vom 24. Mai. 83","AUSL\u00c4NDEREXTREMISMUS Das Ziel der 1984 in K\u00f6ln (Nordrhein-Westfalen) gegr\u00fcndeten Organisation war wie bei allen islamischen Organisationen die Weltherrschaft des Islam unter F\u00fchrung eines einzigen \"Kalifen\". Als Mittel wurden seit 1996 der \"Jihad\" und der \"Befreiungskampf\" durch die \"Soldaten und Generalstabsmitglieder des Kalifatsstaates\" propagiert. Nach dem Tod von Cemaleddin KAPLAN \u00fcbernahm 1995 sein Sohn Metin die Leitung. Der als \"Kalif von K\u00f6ln\" bekannte Metin KAPLAN war nach Verb\u00fc\u00dfung einer Haftstrafe im Oktober 2004 aus Deutschland abgeschoben und am 20. Juni in der T\u00fcrkei wegen Hochverrats zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die KAPLAN wegen insgesamt 13 Vergehen angeklagt hatte. Unter anderem wird ihm vorgeworfen, 1998 einen Anschlag gegen die t\u00fcrkische Regierungsspitze geplant zu haben. Das oberste t\u00fcrkische Berufungsgericht in Ankara entschied am 30. November, dass das Verfahren in der T\u00fcrkei wegen materieller Fehler und nicht ausreichender Ermittlungen nicht rechtm\u00e4\u00dfig sei und deshalb erneut zu verhandeln sei. Auf verschiedenen Internetseiten zeigte die Organisation weiterhin Pr\u00e4senz. Ungeachtet des Vereinsverbotes wird versucht, \u00fcber das Internet die Verbreitung der Lehren von Cemaleddin und Metin KAPLAN fortzusetzen. Im Jahr 2005 war der Versto\u00df gegen das Vereinsverbot und die Unterst\u00fctzung von Teilorganisationen der verbotenen Vereinigung Gegenstand verschiedener Strafverfahren in Deutschland. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart erhob mehr als 30 Anklagen gegen Anh\u00e4nger der Organisation. Die Staatsanwaltschaft M\u00fcnchen hatte am 5. April den Schwiegersohn Metin KAPLANs Turgay CIBIR sowie vier weitere Personen wegen des Versto\u00dfes gegen das Vereinigungsverbot angeklagt. Die Beschuldigten haben laut Anklageschrift bis zur bundesweiten Durchsuchungsaktion am 6. August 2004 den verbotenen Moscheeverein \"Mevlana\" in Augsburg unterhalten und unter anderem \u00fcber eine Lebensmittelfirma in Belgien verschiedene Waren bezogen. Die Ermittlungsbeh\u00f6rden gehen davon aus, dass es sich bei 84","AUSL\u00c4NDEREXTREMISMUS der belgischen Firma um ein Unternehmen handelt, das Metin KAPLAN und somit das Fortbestehen des \"Kalifatstaates\" unterst\u00fctzt. Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart ver\u00f6ffentlichte am 10. Mai ein Urteil, wonach es die Klage des ehemaligen \"Gebietsemirs\" des verbotenen \"Kalifatsstaates\" Osman \u00dcNAL gegen seine Ausweisung abgewiesen hat. In der Begr\u00fcndung des Urteils hei\u00dft es, dass von \u00dcNAL eine Gef\u00e4hrdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ausgehe. Zudem mangele es an Anhaltspunkten, dass sich \u00dcNAL k\u00fcnftig rechtstreu verhalten werde. Die Aktivit\u00e4ten des \"Kalifatsstaates\" hatten keine unmittelbaren Auswirkungen auf Sachsen-Anhalt. Kurdische und t\u00fcrkische linksextremistische Organisationen \"Volkskongress Kurdistans\" (KONGRA-GEL), vormals \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) und \"Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans\" (KADEK) Der KONGRA-GEL und seine Teilund Nebenorganisationen hatten im Berichtszeitraum deutschlandweit insgesamt rund 11.500 Mitglieder. Der KONGRA-GEL stellt damit die gr\u00f6\u00dfte nicht-islamistische ausl\u00e4nderextremistische Organisation in der Bundesrepublik Deutschland dar. Bereits am 30. Juli 2004 hatte das BMI verf\u00fcgt, dass sich das aus dem Jahr 1993 stammende vereinsrechtliche Bet\u00e4tigungsverbot gegen die PKK auch auf den Ende 2003 gegr\u00fcndeten KONGRA-GEL erstreckt, da wie im Fall der vorherigen Umbenennung von PKK in KADEK Identit\u00e4t mit der PKK besteht. Schwerpunkt zahlreicher Aktivit\u00e4ten des KONGRA-GEL waren die Haftbedingungen des auf der t\u00fcrkischen Gef\u00e4ngnisinsel Imrali inhaftierten Mitbegr\u00fcnders der PKK Abdullah \u00d6CALAN. Thematisiert wurden auch Forderungen nach Anerkennung der Identit\u00e4t des kurdischen Volkes und einer L\u00f6sung der Kurdenfrage in den von Kur85","AUSL\u00c4NDEREXTREMISMUS den besiedelten Gebieten. Das urspr\u00fcnglich von der PKK verfolgte Ziel eines eigenst\u00e4ndigen kurdischen Staates wurde aufgegeben. Im Zusammenhang mit den Diskussionen und Gespr\u00e4chen zum Beitritt der T\u00fcrkei zur Europ\u00e4ischen Union (EU) forderte der KONGRA-GEL, dass die EU f\u00fcr einen Waffenstillstand zwischen der T\u00fcrkei und den vom KONGRA-GEL im Nordirak unterhaltenen \"Volksverteidigungseinheiten\" (HPG) mit Sorge tragen m\u00fcsse. In Deutschland wurden die vom anhaltenden so genannten Friedenskurs getragenen Vorgaben des KONGRA-GEL und der ihm zuzurechnenden Organisationen durch die \"F\u00f6deration kurdischer Vereine in Deutschland e. V.\" (YEK-KOM) und ihre etwa 60 Mitgliedsvereine umgesetzt. Aus Sachsen-Anhalt sind der \"KurdischDeutsche Kulturverein Magdeburg e. V.\" und der Verein \"Mezopotamien Kultur Haus e. V.\" in Halle Mitglieder des YEK-KOM. \u00dcber Umbenennungen und strukturelle Ver\u00e4nderungen versuchte die KONGRA-GEL-F\u00fchrung, die Anh\u00e4nger der Organisation zu motivieren. Im Berichtsjahr wurde die Gr\u00fcndung der 'neuen PKK' verk\u00fcndet, die eine Schl\u00fcsselrolle in der Demokratisierung des Nahen Ostens spielen soll. Diese PKK soll \"ideologische Kraft\" des von \u00d6CALAN entwickelten Projektes eines \"demokratischen Konf\u00f6deralismus Kurdistans\" sein. Sie soll zudem als \"Motor in der Theoriebildung\" f\u00fcr den KONGRA-GEL fungieren. Letzterer vertrete weiterhin den so genannten demokratischen Volkswillen. Im Berichtsjahr wurde auch die \"Konf\u00f6deration der kurdischen Gemeinschaften/Koma Komalen Kurdistan\" (KKK) gegr\u00fcndet, die als \"oberstes Exekutivorgan\" des \"demokratischen Konf\u00f6deralismus Kurdistans\" fungieren soll. Vor dem Hintergrund des Jahrestages der Festnahme \u00d6CALANs am 15. Februar 1999 beteiligten sich etwa 9.000 Personen aus mehreren europ\u00e4ischen L\u00e4ndern am 12. Februar in Stra\u00dfburg (Frankreich) an einer Gro\u00dfdemonstration unter dem Motto \"Freiheit f\u00fcr \u00d6CALAN - eine demokratische L\u00f6sung der Kurdenfrage\". In einer Botschaft setzte der Vorsitzende des Exekutivrates des KONGRA-GEL Murat KARAYILAN der T\u00fcrkei eine Frist zur L\u00f6sung 86","AUSL\u00c4NDEREXTREMISMUS der Kurdenfrage bis zum Newrozfest38 und drohte indirekt einen milit\u00e4rischen Kampf an. Anh\u00e4nger des KONGRA-GEL organisierten zum 19. M\u00e4rz zahlreiche Newroz-Feiern. Als H\u00f6hepunkt in Deutschland wurden \u00fcberregionale Hallenveranstaltungen mit insgesamt etwa 15.500 Teilnehmern durchgef\u00fchrt. Bei diesen Veranstaltungen forderte der Vorsitzende des KONGRA-GEL Z\u00fcbeyir AYDAR die EU auf, den KONGRA-GEL von der Liste terroristischer Organisationen zu streichen.39 Der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) in Stra\u00dfburg (Frankreich) best\u00e4tigte am 12. Mai sein Urteil bez\u00fcglich der Klage \u00d6CALANs gegen die T\u00fcrkei aus dem Jahr 2003. Die Gro\u00dfe Kammer des Gerichtes r\u00fcgte den Verlauf des Prozesses gegen \u00d6CALAN in der T\u00fcrkei als unfair, best\u00e4tigte jedoch, dass in Bezug auf die Inhaftierung und die Haftbedingungen sowie dessen Festnahme im Februar 1999 in Kenia keine Verletzung der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention vorliege.40 Eine Neuauflage des Verfahrens gegen \u00d6CALAN wird im Urteilsspruch empfohlen, aber nicht verbindlich vorgeschrieben. Die Einlegung weiterer Rechtsmittel gegen dieses Urteil ist nicht m\u00f6glich. Mitglieder der KONGRAGEL-F\u00fchrung begr\u00fc\u00dften in Stellungnahmen der organisationsnahen kurdischen Tageszeitung \"\u00d6zg\u00fcr Politika\" die Entscheidung des EGMR.41 In Deutschland f\u00fchrten Anh\u00e4nger und Sympathisanten des KONGRA-GEL nach der Entscheidung diverse Solidarit\u00e4tsbekundungen durch. 38 Die Kurden begehen das kurdische Newrozfest (Neujahrsfest) am 21. M\u00e4rz traditionell mit Gro\u00dfveranstaltungen. 39 Der Rat der EU hatte am 2. April 2004 beschlossen, den KONGRA-GEL sowie die Vorg\u00e4ngerorganisation KADEK in die EU-Liste terroristischer Organisationen aufzunehmen. Die PKK ist dort seit dem 2. Mai 2002 gelistet. 40 Die Anw\u00e4lte \u00d6CALANs hatten sich nach der Verh\u00e4ngung der Todesstrafe (sp\u00e4ter umgewandelt in eine lebenslange Freiheitsstrafe) gegen ihren Mandanten im Jahre 1999 mit einer Beschwerde an den EGMR gewandt und geltend gemacht, dass die Verhaftung und Verbringung \u00d6CALANs in die T\u00fcrkei, das anschlie\u00dfende Gerichtsverfahren, die Verh\u00e4ngung der Todesstrafe sowie \u00d6CALANs Haftbedingungen gegen die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention verstie\u00dfen. Die Kleine Kammer des EGMR hatte im ersten Urteil vom 12. M\u00e4rz 2003 in einigen Punkten Verletzungen der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention festgestellt. Gegen diese Entscheidung hatten sowohl die Anw\u00e4lte \u00d6CALANs als auch die t\u00fcrkische Regierung die Verweisung an die Gro\u00dfe Kammer des EGMR nach Artikel 43 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention beantragt. 41 \"\u00d6zg\u00fcr Politika\", Ausgabe vom 14. Mai 2005. 87","AUSL\u00c4NDEREXTREMISMUS Am 9. Oktober, dem Jahrestag der Ausweisung \u00d6CALANs aus Syrien,42 beteiligten sich Anh\u00e4nger des KONGRA-GEL in Mannheim (Baden-W\u00fcrttemberg), Duisburg, K\u00f6ln (beide Nordrhein-Westfalen), Saarbr\u00fccken und Berlin an Demonstrationen und Mahnwachen. Anh\u00e4nger der KONGRA-GEL-Jugendorganisation \"Freie Jugendbewegung Kurdistans\" (TECAK) organisierten am 29. Oktober in Baden-W\u00fcrttemberg einen \"Marsch der kurdischen Jugend\" von Mannheim nach Heidelberg. Einzelne gewaltbereite Anh\u00e4nger der TECAK traten in Berlin und Hamburg durch Werfen von Brands\u00e4tzen in Erscheinung. Als Beispiele f\u00fcr die Einbindung der KONGRA-GEL-nahen Vereine in Sachsen-Anhalt in \u00fcberregionale Kampagnen der Organisation sind die nachfolgend genannten Aktivit\u00e4ten zu nennen. Am 22. Januar wurde in N\u00fcrnberg (Bayern) der mit internationalem Haftbefehl gesuchte stellvertretende Vorsitzende des Exekutivrates des KONGRA-GEL Remzi KARTAL43 festgenommen. Europaweit beteiligten sich Mitglieder und Sympathisanten des KONGRA-GEL an Protesten gegen die Verhaftung KARTALs. In Deutschland wurde auf Veranstaltungen der Kurden in Berlin, Hamburg, D\u00fcsseldorf, M\u00fcnchen, Celle (Niedersachsen) und Magdeburg Unmut gegen die Festnahme ge\u00e4u\u00dfert. Am 28. Januar f\u00fchrte der \"Kurdisch-Deutsche Kulturverein Magdeburg e. V.\" vor dem Landtagsgeb\u00e4ude in Magdeburg eine Kundgebung unter dem Motto \"Freiheit f\u00fcr Remzi KARTAL\" mit etwa 40 Teilnehmern durch. Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt f\u00fchrt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Halle ein Ermittlungsverfahren gegen t\u00fcrkische Staatsangeh\u00f6rige kurdischer Volkszugeh\u00f6rigkeit wegen des Verdachts des Versto\u00dfes gegen das Vereinsgesetz.44 Am 8. M\u00e4rz wur42 Die Anh\u00e4nger des KONGRA-GEL sehen den 9. Oktober 1998 als den Beginn eines internationalen Komplotts an, das zur Festnahme und Verurteilung \u00d6CALANs f\u00fchrte. 43 Remzi KARTAL wurde 1991 als Abgeordneter der pro-kurdischen \"Demokratie-Partei\" (DEP) in das t\u00fcrkische Parlament gew\u00e4hlt. Nach dem Verbot der DEP 1994 verlie\u00df er die T\u00fcrkei und war seitdem in verschiedenen Funktionen der PKK und ihrer Nachfolgeorganisationen t\u00e4tig. 44 Versto\u00df gegen das bez\u00fcglich der PKK oder ihrer Nachfolgeorganisationen bestehende Bet\u00e4tigungsverbot. 88","AUSL\u00c4NDEREXTREMISMUS den aufgrund von Durchsuchungsbeschl\u00fcssen Objekte in Magdeburg und Umgebung durchsucht. Die \"\u00d6zg\u00fcr Politika\" berichtete hier\u00fcber am 9. M\u00e4rz unter der \u00dcberschrift \"Hausdurchsuchung beim Vereinsvorsitzenden\". Dort hie\u00df es, dass der Durchsuchung der Verdacht zugrunde gelegen habe, dass der \"Kurdisch-Deutsche Kulturverein Magdeburg e. V.\" dazu genutzt worden sei, Spenden f\u00fcr den KONGRA-GEL zu sammeln. Den Jahrestag der Aufnahme des bewaffneten Kampfes von Guerillaeinheiten der ehemaligen PKK am 15. August 1984 in der T\u00fcrkei begingen Anh\u00e4nger und Sympathisanten des KONGRA-GEL in der T\u00fcrkei und in Europa mit Gedenkveranstaltungen in Form von Picknicks, Kulturabenden oder Versammlungen. Der Verein \"Mezopotamien Kultur Haus e. V.\" organisierte f\u00fcr den 21. August ein Picknick in Halle. Am 24. August berichtete die \"\u00d6zg\u00fcr Politika\", dass etwa 300 Kurden daran teilgenommen h\u00e4tten. In einem Artikel der \"\u00d6zg\u00fcr Politika\" vom 26. Juli wurde berichtet, dass am 25. Juli in den Vereinsr\u00e4umen des \"Mezopotamien Kultur Haus e. V.\" in Halle eine Versammlung mit 250 Personen zum Thema \u00d6CALAN durchgef\u00fchrt worden sei. Agitation t\u00fcrkischer Linksextremisten im Vorfeld der Bundestagswahl Die \"F\u00f6deration der Arbeiter aus der T\u00fcrkei in Deutschland e. V.\" (ATIF) bezeichnete auf ihrer Internetseite die derzeitige Situation als eine politische Krise, die als \"Ohrfeige\" f\u00fcr eine so bezeichnete volksfeindliche Politik der SCHR\u00d6DER/FISCHER-Regierung zu werten sei. Auch die als Alternative propagierte Koalition aus CDU/CSU und FDP sei laut ATIF nichts anderes als eine Notbremse. Die ATIF rief zur Unterst\u00fctzung der \"Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands\" (MLPD) mit der Begr\u00fcndung auf, dass diese f\u00fcr echten Frieden, Gerechtigkeit und solidarischen Klassenkampf eintrete. 89","AUSL\u00c4NDEREXTREMISMUS Reaktionen t\u00fcrkischer Linksextremisten auf die Beitrittsverhandlungen der Europ\u00e4ischen Union (EU) mit der T\u00fcrkei Am 1. Oktober protestierten etwa 90 t\u00fcrkische Linksextremisten mit einem Demonstrationszug durch die Innenstadt von K\u00f6ln gegen die f\u00fcr den 3. Oktober geplante Aufnahme von Beitrittsgespr\u00e4chen zwischen der EU und der T\u00fcrkei. In Sprechch\u00f6ren skandierten die Teilnehmer die Forderungen \"Schluss mit den Massakern in der T\u00fcrkei\" sowie \"Hoch die internationale Solidarit\u00e4t\". W\u00e4hrend einer in deutscher Sprache gehaltenen Rede wurde die EU als Bedrohung f\u00fcr die demokratischen Rechte und Freiheiten und als aggressives imperialistisches B\u00fcndnis dargestellt. Die \"Konf\u00f6deration der Arbeiter aus der T\u00fcrkei in Europa\" (ATIK), die \"Konf\u00f6deration f\u00fcr demokratische Rechte in Europa\" (ADHK) sowie die \"Plattform f\u00fcr die Einheit der Arbeiter und Freundschaft der V\u00f6lker\" (BIR-KAR) 45 bezeichneten in einem in deutscher Sprache gemeinsam verfassten Flugblatt die EU als milit\u00e4risches, aggressives und imperialistisches B\u00fcndnis, in dem die Monopole einen \"mitleidslosen Sozialabbau\" vorantrieben. Die EU-Demokratie sei eine Form der \"Klassenherrschaft und Monopolbourgeoisie\". Dar\u00fcber hinaus stelle die EU eine globale Bedrohung demokratischer Rechte und Freiheiten dar. Sie sei zudem f\u00fcr die Einf\u00fchrung von Gef\u00e4ngnissen mit Einzelzellen in der T\u00fcrkei und f\u00fcr die an dortigen Gef\u00e4ngnisinsassen ver\u00fcbte Gewalt verantwortlich. Die Verfasser des Flugblattes ergreifen Partei f\u00fcr den von der PKK/dem KONGRA-GEL getragenen \"Freiheitskampf des kurdischen Volkes\", der durch den \"faschistischen t\u00fcrkischen Staat\" mit Hilfe der EU bek\u00e4mpft werde. Strafund Gewalttaten Die Anzahl der politisch motivierten Strafund Gewalttaten im Bereich des Ausl\u00e4nderextremismus stieg im Berichtsjahr leicht an, bewegte sich aber insgesamt auf niedrigem Niveau.46 45 Die Gruppierung BIR-KAR trat bisher nicht in Erscheinung. 46 Genauere Angaben k\u00f6nnen der auf Seite 127f dieses Berichts auszugsweise wiedergegebenen Statistik des Landeskriminalamtes entnommen werden. 90","SPIONAGEABWEHR V. SPIONAGEABWEHR Allgemeines Die Bundesrepublik Deutschland ist nach wie vor ein Schwerpunkt der Aufkl\u00e4rungst\u00e4tigkeit f\u00fcr die Nachrichtendienste zahlreicher fremder Staaten. Insbesondere die Nachrichtendienste der Russischen F\u00f6deration und einiger anderer L\u00e4nder aus der Gemeinschaft Unabh\u00e4ngiger Staaten (GUS) entwickeln intensive Aktivit\u00e4ten in der Bundesrepublik Deutschland. Dar\u00fcber hinaus gehen entsprechende Spionageaktivit\u00e4ten unter anderem vom Iran, von Syrien, Nordkorea und der Volksrepublik China aus. Die Aktivit\u00e4ten zielen darauf ab, Informationen aus Politik, Wirtschaft und Milit\u00e4r zu gewinnen. Ein Ziel ist es, den technologischen Abstand zu den f\u00fchrenden Industrienationen zu verringern und hierbei durch den Einsatz von Spionage, Kosten und Zeit f\u00fcr eigene Entwicklungen einzusparen. Entsprechend gewinnt die Industrieund Wirtschaftsspionage weiter an Bedeutung. Die Nachrichtendienste des Nahen und Mittleren Ostens sowie Nordafrikas betreiben eine zielgerichtete und intensive Aussp\u00e4hung ihrer in Deutschland lebenden Staatsb\u00fcrger, die in Opposition zu den jeweiligen Regierungen ihrer Heimatl\u00e4nder stehen. Da sich die Regierungen dieser Staaten oft selbst durch den Islamismus bedroht sehen, erfolgt durch deren Nachrichtendienste zudem eine intensive Informationsgewinnung in Bezug auf international operierende terroristische Netzwerke. Die sich weiter versch\u00e4rfende Problematik der Nutzung der Atomtechnologie durch den Iran l\u00e4sst beispielhaft erkennen, dass das Interesse einiger Staaten, in den Besitz von atomaren, biologischen und chemischen Massenvernichtungswaffen zu gelangen, nach wie vor hoch ist. Dieses Interesse gilt auch den f\u00fcr den Einsatz dieser Waffen notwendigen Tr\u00e4gersystemen sowie dem f\u00fcr die Herstellung der Waffen erforderlichen Know-how. 91","SPIONAGEABWEHR Nachrichtendienste der Russischen F\u00f6deration Die bereits in der Vergangenheit eingeleitete und deutlich erkennbare Festigung der Position der russischen Geheimdienste in Staat und Gesellschaft wird weiter kontinuierlich ausgebaut. Dies trifft insbesondere auf den Inlandsdienst FSB47 zu. Dessen T\u00e4tigkeit ist insofern sicherheitsrelevant, als dass er wiederholt versucht hat, ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige w\u00e4hrend ihres Aufenthaltes in Russland anzuwerben, um diese dann au\u00dferhalb des russischen Hoheitsgebietes, beispielsweise in Deutschland, zur Informationsbeschaffung einzusetzen. Als Begr\u00fcndung f\u00fcr diese \u00dcberschreitung der origin\u00e4ren Zust\u00e4ndigkeit werden Ma\u00dfnahmen der Spionageabwehr angef\u00fchrt. Gegen die Bundesrepublik Deutschland gehen jedoch in erster Linie Aktivit\u00e4ten des zivilen Auslandsnachrichtendienstes SWR48 sowie des milit\u00e4rischen Nachrichtendienstes GRU49 aus. Neben der elektronischen Fernmeldeaufkl\u00e4rung ist der SWR vor allem f\u00fcr die Informationsbeschaffung aus den Bereichen Politik, Wissenschaft und Technik zust\u00e4ndig. Beim GRU handelt es sich um den milit\u00e4rischen Auslandsnachrichtendienst, dessen Interesse insbesondere auf Informationen \u00fcber Forschungsergebnisse aus dem Bereich der R\u00fcstungsindustrie gerichtet ist. Ihre Aktivit\u00e4ten entwickeln die Mitarbeiter der russischen Auslandsnachrichtendienste SWR/GRU haupts\u00e4chlich aus den so genannten Legalresidenturen heraus. Diese sind Bestandteil der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Russischen F\u00f6deration in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Niederlassungen der russischen Medienagenturen und Luftfahrtgesellschaften. 47 Dem FSB sind 350.000 Bedienstete zuzurechnen. 48 Dem SWR sind 13.000 Bedienstete zuzurechnen. 49 Dem GRU sind 12.000 Bedienstete zuzurechnen. 92","SPIONAGEABWEHR Im Rahmen ihrer Aktivit\u00e4ten versuchen die russischen Nachrichtendienste gezielt, deutschst\u00e4mmige Sp\u00e4taussiedler f\u00fcr eine geheimdienstliche Agentent\u00e4tigkeit zu gewinnen. Weitere Informationen werden dar\u00fcber hinaus durch die Befragung von Landsleuten gewonnen, die sich aus beruflichen Gr\u00fcnden zeitweise in Deutschland aufhielten. Ein Beispiel hierf\u00fcr ist die Befragung von in Deutschland studierenden russischen Staatsb\u00fcrgern nach R\u00fcckkehr in ihre Heimat. Nachrichtendienste der \u00fcbrigen GUS-Staaten Die Strukturen und Aufgabenstellungen aller Nachrichtendienste der GUS-Staaten basieren im Wesentlichen auf den regionalen Strukturen der ehemaligen sowjetischen Nachrichtendienste, insbesondere des KGB. Es gibt daher viele Parallelen zu den Nachrichtendiensten der russischen F\u00f6deration. Unterschiede zeigen sich in der personellen und materiellen Ausstattung, Methodik sowie der Intensit\u00e4t der Vorgehensweise. Nachrichtendienste von Staaten des Nahen und Mittleren Ostens sowie Nordafrikas Die Nachrichtendienste von Staaten des Nahen und Mittleren Ostens sowie Nordafrikas zielen durch ihre Aktivit\u00e4ten schwerpunktm\u00e4\u00dfig auf die Aufkl\u00e4rung ihrer in der Bundesrepublik Deutschland lebenden, in Opposition zu den jeweiligen Regimen ihrer Heimatl\u00e4nder stehenden Staatsb\u00fcrger ab. Um Personen vor diesem Hintergrund f\u00fcr eine nachrichtendienstliche Zusammenarbeit zu gewinnen, wird nicht selten massiver psychischer Druck auf die Betreffenden ausge\u00fcbt. Dies trifft insbesondere auf den iranischen Nachrichtendienst VEVAK sowie die syrischen Dienste zu. Auch die Nachrichtendienste der Staaten des Nahen und Mittleren Ostens und Nordafrikas verst\u00e4rkten die Informationsbeschaffung \u00fcber die Netzwerke international operierender islamistischer Terroristen. 93","SPIONAGEABWEHR Nachrichtendienste Chinas und Nordkoreas Die Volksrepublik China gewinnt innerhalb der internationalen Politik zunehmend an Bedeutung. Parallel hierzu entwickelt sich China mit seinem \u00fcberproportionalen Wirtschaftswachstum zu einer der f\u00fchrenden Industrienationen der Welt mit entsprechend hohem Informationsbedarf im Hinblick auf die technologische Entwicklung. Dem tragen die Aktivit\u00e4ten der chinesischen Nachrichtendienste Rechnung, indem sie ihr Hauptaugenmerk auf die Bereiche Industrie, Wirtschaft und Wissenschaft richten. Hierdurch soll der technologische Abstand zu den derzeit f\u00fchrenden Industrienationen verringert und es sollen Zeit und Entwicklungskosten eingespart werden. Hierzu versuchen chinesische Nachrichtendienste, Kontakte zu Einrichtungen und Personen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik aufzunehmen, das Wissen der jeweiligen Gespr\u00e4chspartner unauff\u00e4llig abzusch\u00f6pfen und m\u00f6glichst ein pers\u00f6nliches Vertrauensverh\u00e4ltnis aufzubauen. Das nordkoreanische Regime unterh\u00e4lt derzeit sechs Nachrichtendienste sowie weitere Organisationen mit \u00e4hnlichen Strukturen und Aufgabenstellungen. Proliferation Unter dem Begriff Proliferation versteht man die Weitergabe von atomaren, biologischen und chemischen Waffen (ABC-Waffen) und deren Tr\u00e4gersystemen sowie von Mitteln und Know-how zu deren Herstellung an L\u00e4nder, von denen zu bef\u00fcrchten ist, dass von dort aus diese Waffen in einem bewaffneten Konflikt eingesetzt werden oder ihr Einsatz zur Durchsetzung politischer Ziele angedroht wird. Intensive Proliferationsbestrebungen gibt es in Staaten des Nahen, Mittleren und Fernen Ostens. Einen aktuellen Bezug und eine besondere Brisanz erh\u00e4lt diese Problematik durch das Verhalten des Iran im Zusammenhang mit der Nutzung der Kerntechnologie. Sollte der Iran im Besitz einer Atombombe sein oder in absehbarer Zeit in der Lage sein, eine sol94","SPIONAGEABWEHR che herzustellen und einzusetzen, besteht eine ernsthafte Gefahr f\u00fcr den Frieden in dieser Region und insbesondere f\u00fcr den Staat Israel. Der Iran scheint fest entschlossen, sein Atomprogramm zu realisieren. Demzufolge ist auch weiterhin mit nachrichtendienstlich gesteuerten Beschaffungsma\u00dfnahmen zu rechnen. F\u00fcr an der Proliferation interessierte Staaten hat die Bundesrepublik Deutschland insgesamt und auch Sachsen-Anhalt mit seinen Unternehmen und Forschungseinrichtungen einen erheblichen Stellenwert. Aufgabe der Spionageabwehr des Verfassungsschutzes ist es auch, von fremden Geheimdiensten gesteuerte oder durch fremde Staaten mit verdeckten Mitteln und Methoden betriebene Proliferationsvorg\u00e4nge zu analysieren. Zudem wird durch Informationsweitergabe an die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden im Fall erkannter Absichten zu illegaler Beschaffung zu deren Verhinderung beigetragen. Die von den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder unter dem Titel \"Proliferation - das geht uns an!\" erstellte Brosch\u00fcre kann im Internet unter www.mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz abgerufen werden. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde bietet allen in der gewerblichen Wirtschaft und der Wissenschaft T\u00e4tigen eine Sicherheitspartnerschaft an. Ziel dieser Partnerschaft ist es, durch Informationen, vertrauensvollem Dialog und Sensibilisierung, Wirtschaftsspionage sowie Proliferation zu erkennen und letztlich zu verhindern. Mitarbeit der Bev\u00f6lkerung Eine wirkungsvolle Spionageabwehr ist nur mit Hilfe der Bev\u00f6lkerung m\u00f6glich. Die sachsen-anhaltische Verfassungsschutzbeh\u00f6rde geht Hinweisen auf die T\u00e4tigkeit fremder Nachrichtendienste nach und bittet alle B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, die von derartigen Sachverhalten Kenntnis haben oder von fremden Nachrichtendiensten zur 95","SPIONAGEABWEHR Mitarbeit aufgefordert wurden, entsprechende Informationen im Interesse unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der eigenen Sicherheit weiterzugeben. Dies gilt auch f\u00fcr diejenigen, die bereits im fremden Interesse nachrichtendienstlich t\u00e4tig geworden sind. Ihnen kann geholfen werden, sich aus einer ausweglos erscheinenden Situation zu befreien. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden unterliegen nicht wie die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden dem Legalit\u00e4tsprinzip50 und sind daher nicht in jedem Fall verpflichtet, die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden \u00fcber Hinweise auf Spionagedelikte zu informieren. Voraussetzung hierf\u00fcr ist jedoch die freiwillige Aufgabe der nachrichtendienstlichen T\u00e4tigkeit und eine umfassende Offenbarung. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde bietet hierzu jederzeit ihre Hilfe an und sichert Vertraulichkeit zu. Die Spionageabwehr der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde des Landes Sachsen-Anhalt ist wie folgt zu erreichen: Telefon: 0391/567-3900 Fax: 0391/567-3999 Internet: www.mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz 50 Legalit\u00e4tsprinzip: Strafverfolgungsbeh\u00f6rden sind prinzipiell verpflichtet, bei Vorliegen ausreichender tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte Straftaten zu verfolgen. 96","GEHEIMSCHUTZ VI. GEHEIMSCHUTZ Allgemeines Alle Institutionen des Bundes und der L\u00e4nder sowie die Bev\u00f6lkerung selbst m\u00fcssen sich darauf verlassen k\u00f6nnen, dass Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer L\u00e4nder gef\u00e4hrden k\u00f6nnen, als im staatlichen Interesse geheimzuhaltende Informationen (Verschlusssachen - VS) wirkungsvoll gesch\u00fctzt werden. Besondere vorbeugende Ma\u00dfnahmen, der so genannte personelle und materielle Geheimschutz, sollen dies gew\u00e4hrleisten. Zudem ist die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied der NATO und anderer \u00fcberoder zwischenstaatlicher Einrichtungen gehalten, bestimmte Sicherheitsnormen zu erf\u00fcllen. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wirkt gem\u00e4\u00df SS 4 Absatz 2 des Gesetzes \u00fcber den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) bei Geheimschutzverfahren im Beh\u00f6rdenund Wirtschaftsbereich mit. Das Verfahren ist im sachsen-anhaltischen Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsund Geheimschutzgesetz (S\u00dcG-LSA) geregelt.51 Geheimschutz im Beh\u00f6rdenbereich Personeller Geheimschutz Ma\u00dfgeblich f\u00fcr den personellen Geheimschutz ist die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung. Sie ist notwendige Voraussetzung f\u00fcr die Erm\u00e4chtigung einer Person zum Zugang zu im staatlichen Interesse geheimzuhaltenden Informationen (Verschlusssachen). Im Rahmen der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung ist es Aufgabe der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde festzustellen, ob eine Person f\u00fcr eine sicherheitsempfindliche Position geeignet ist. Dabei gilt es, etwaige Sicherheitsrisiken herauszufinden oder auszuschlie\u00dfen. 51 Siehe Seite 101. 97","GEHEIMSCHUTZ Ferner ber\u00e4t die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde in Fragen des Geheimschutzes die Geheimschutzbeauftragten der Ministerien sowie der oberen und mittleren Landesbeh\u00f6rden. Materieller Geheimschutz Der materielle Geheimschutz befasst sich mit technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen, die verhindern oder zumindest erschweren sollen, dass Unbefugte an gesch\u00fctzte Informationen gelangen. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat hierbei die Aufgabe, \u00f6ffentliche Stellen des Landes zu beraten, wie sie am besten technische Sicherungsma\u00dfnahmen planen und durchf\u00fchren k\u00f6nnen. Geheimschutz in der Wirtschaft Neben den erforderlichen Ma\u00dfnahmen auf dem Gebiet des Geheimschutzes in Beh\u00f6rden muss der Staat auch sensible Bereiche der Wirtschaft sch\u00fctzen, die mit der Ausf\u00fchrung geheimhaltungsbed\u00fcrftiger \u00f6ffentlicher Auftr\u00e4ge betraut sind. Die Erfahrungen haben auch im Berichtsjahr gezeigt, dass sich die Aktivit\u00e4ten ausl\u00e4ndischer Nachrichtendienste nicht nur gegen staatliche Institutionen, sondern auch gegen Wirtschaftsunternehmen richten. Ein wirksames Geheimschutzsystem soll hier gew\u00e4hrleisten, dass die gegen die deutsche Wirtschaft gerichteten Aussp\u00e4hungsversuche durch gezielte Ma\u00dfnahmen im vorbeugenden Bereich abgewehrt werden k\u00f6nnen, um irreparable Sch\u00e4den zu vermeiden. 98","ALLGEMEINES VII. VERFASSUNGSSCHUTZ IN SACHSEN-ANHALT Rechtliche Grundlagen Die geschichtlichen Erfahrungen der Weimarer Republik, die sich den Angriffen von rechts und links schutzlos ausgesetzt sah und schlie\u00dflich vor der Macht\u00fcbernahme der Nationalsozialisten kapitulieren musste, veranlassten die Verfasser des Grundgesetzes, die Bundesrepublik Deutschland als streitbare Demokratie zu gestalten. Deshalb enth\u00e4lt das Grundgesetz (GG) Schutzvorkehrungen zur Verteidigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung: - die Verwirkung bestimmter Grundrechte, wenn diese zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht werden (Art. 18 GG), - das Recht, Parteien (Art. 21 Abs. 2 GG) und sonstige Vereinigungen (Art. 9 Abs. 2 GG) zu verbieten, wenn diese darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeintr\u00e4chtigen oder zu beseitigen, - die Unab\u00e4nderlichkeit wesentlicher Grunds\u00e4tze der Verfassung wie zum Beispiel des Schutzes der Menschenw\u00fcrde und fundamentaler Verfassungsgrunds\u00e4tze (Art. 79 Abs. 3 GG). Die Einrichtung von Verfassungsschutzbeh\u00f6rden ist Ausdruck der Entscheidung des Grundgesetzgebers f\u00fcr eine wehrhafte Demokratie. Er hat dem Bund die ausschlie\u00dfliche Gesetzgebungskompetenz \u00fcber die Zusammenarbeit des Bundes und der L\u00e4nder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes (Art. 73 Nr. 10b und Nr. 10c GG) zugewiesen und ihn zur Einrichtung von Zentralstellen zur Sammlung von Unterlagen f\u00fcr Zwecke des Verfassungsschutzes (Art. 87 Abs. 1 Satz 2 GG) erm\u00e4chtigt. 99","ALLGEMEINES Das Gesetz \u00fcber die Zusammenarbeit des Bundes und der L\u00e4nder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und \u00fcber das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG)52 regelt unter anderem den gemeinsamen Aufgabenrahmen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden und ihre Zusammenarbeit. Das BVerfSchG verpflichtet die L\u00e4nder zur Einrichtung von Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr den Verfassungsschutz. Die L\u00e4nder haben ihre Verfassungsschutzbeh\u00f6rden entweder als Teil des Ministeriums des Innern oder als selbstst\u00e4ndige Landesbeh\u00f6rde organisiert. Seit April 1999 wird die Aufgabe des Verfassungsschutzes in SachsenAnhalt durch eine Abteilung des Ministeriums des Innern wahrgenommen. Einrichtung, Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde werden durch das Gesetz \u00fcber den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) geregelt. Das Gesetz ist im Jahr 2005 umfassend novelliert worden und im Februar 2006 in Kraft getreten.53 Damit sind die den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden durch das Gesetz zur Bek\u00e4mpfung des internationalen Terrorismus (Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetz)54 einger\u00e4umten erweiterten Auskunftsbefugnisse gegen\u00fcber Telekommunikationsunternehmen, Finanzdienstleistern oder Luftfahrtunternehmen auch landesgesetzlich geregelt. Das VerfSchG-LSA erm\u00e4chtigt die hiesige Verfassungsschutzbeh\u00f6rde auch zum Einsatz dieser neuen Auskunftsrechte zum Zwecke der Beobachtung des gewaltgeneigten Inlandsextremismus. Zugleich ist das Gesetz zur Ausf\u00fchrung des Artikel 10-Gesetzes im Land Sachsen-Anhalt (AG G 10-LSA) in novellierter Fassung in Kraft getreten.55 Hierin finden sich die landesrechtlichen Ausf\u00fchrungsbestimmungen f\u00fcr Ma\u00dfnahmen, die in das Grundrecht nach Art. 10 GG eingreifen. 52 BGBl. 1990 Teil I, S. 2954, zuletzt ge\u00e4ndert durch das Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetz, BGBl. 2002 Teil I, S. 361. 53 GVBl. LSA 1992, S. 590, zuletzt ge\u00e4ndert durch Gesetz vom 26. Januar 2006, GVBl. LSA 2006, S. 12. 54 BGBl. 2002 Teil I, S. 361. 55 GVBl. LSA 2006, S. 25; Bundesrecht: Artikel 10-Gesetz - G 10, BGBl. 2001 Teil I, S. 1254, zuletzt ge\u00e4ndert durch das Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetz, BGBl. 2002 Teil I, S. 364. 100","ALLGEMEINES Die bisher geltenden Richtlinien f\u00fcr die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen im Rahmen des Geheimschutzes (Sicherheitsrichtlinien - SiR-LSA) sind durch ein Gesetz, das Gesetz \u00fcber die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen und des Geheimschutzes im Land Sachsen-Anhalt (Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsund Geheimschutzgesetz - S\u00dcG-LSA)56 ersetzt worden. Aufgaben des Verfassungsschutzes Aufgabe der sachsen-anhaltischen Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist die Sammlung und die Auswertung von Informationen \u00fcber 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. fortwirkende Strukturen und T\u00e4tigkeiten der Aufkl\u00e4rungsund Abwehrdienste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, insbesondere des Ministeriums f\u00fcr Staatssicherheit oder des Amtes f\u00fcr Nationale Sicherheit, im Sinne der SSSS 94 bis 99, 129, 129a des Strafgesetzbuches, 3. sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht im Geltungsbereich des Grundgesetzes, 4. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden, 56 GVBl. LSA 2006, S. 14. 101","ALLGEMEINES 5. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung (Artikel 9 Abs. 2 GG), insbesondere das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker (Artikel 26 Abs. 1 GG) gerichtet sind. Im Rahmen des Geheimschutzes und des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes wirkt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen von Personen des \u00f6ffentlichen und nicht\u00f6ffentlichen Bereichs mit. Sie ber\u00e4t zudem bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen. Zu den Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde z\u00e4hlt auch die Mitwirkung bei Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen nach dem Aufenthalts-, dem Staatsangeh\u00f6rigkeits-, dem Luftsicherheitsund dem Atomgesetz sowie nach der Bewachungsverordnung. Um im Sinne eines ganzheitlichen Bek\u00e4mpfungsansatzes alle relevanten Erkenntnisse in Bezug auf den islamistischen Extremismus und Terrorismus zentral auswerten zu k\u00f6nnen, ist das Gemeinsame Informationsund Analysezentrum (GIAZ) geschaffen worden. Im GIAZ arbeiten Mitarbeiter von Verfassungsschutz und Polizei unter Beachtung des Trennungsgebotes und der f\u00fcr die jeweilige Beh\u00f6rde geltenden Rechtsvorschriften zusammen. Keine polizeilichen Befugnisse Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat keine polizeilichen Befugnisse. Ihre Mitarbeiter sind also nicht berechtigt, zu verh\u00f6ren, zu verhaften, festzunehmen, anzuhalten, zu beschlagnahmen oder zu durchsuchen. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf auch nicht im Wege der Amtshilfe die Polizei um die Durchf\u00fchrung von Ma\u00dfnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. 102","ALLGEMEINES Methoden und Mittel nachrichtendienstlicher T\u00e4tigkeit Wo die offene Informationserhebung nicht m\u00f6glich ist oder keinen Erfolg verspricht, darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde unter den Voraussetzungen des SS 8 VerfSchG-LSA nachrichtendienstliche Mittel einsetzen. Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel kann dann erforderlich werden, wenn eine Organisation oder Gruppierung sich nur unter Ausschluss der \u00d6ffentlichkeit zusammenfindet oder sich generell konspirativ verh\u00e4lt, um ihre wahren Absichten zu verschleiern. Weil der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel einen Eingriff in die grundgesetzlich gesch\u00fctzte Privatsph\u00e4re und die Freiheitsrechte des Einzelnen darstellt, ist er nur zul\u00e4ssig, wenn die Erforschung des Sachverhaltes auf andere, den Betroffenen weniger beeintr\u00e4chtigende Weise nicht m\u00f6glich ist und nicht erkennbar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zur Bedeutung des aufzukl\u00e4renden Sachverhalts steht. Ein wichtiges nachrichtendienstliches Mittel ist der Einsatz von Vertrauensleuten (kurz: V-Leuten). Bei V-Leuten handelt es sich um Personen, die gezielt zur verdeckten Beschaffung von Informationen eingesetzt werden. V-Leute sind keine Bediensteten der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde. Die Steuerung extremistischer Gruppierungen oder Organisationen durch V-Leute ist unzul\u00e4ssig. Zu den nachrichtendienstlichen Mitteln z\u00e4hlt auch die Brief-, Postund Telefonkontrolle, durch die in das Grundrecht nach Artikel 10 GG eingegriffen wird. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist im Rahmen detaillierter gesetzlicher Regelungen befugt, die Telekommunikation zu \u00fcberwachen und aufzuzeichnen, sowie die dem Briefoder Postgeheimnis unterliegenden Sendungen zu \u00f6ffnen und einzusehen.57 57 Gesetz zur Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz - G 10) BGBl. 2001 Teil I, S. 1254 i. V. m. AG G 10-LSA, GVBl. LSA 2006, S. 25, zuletzt ge\u00e4ndert durch das Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetz, BGBl. 2002 Teil I, S. 364. 103","ALLGEMEINES Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf im Einzelfall und unter engen rechtlichen Voraussetzungen den so genannten IMSI-Catcher einsetzen, mit dem die Ger\u00e4teund die Kartennummer sowie der Standort eines Mobiltelefons ermittelt werden k\u00f6nnen. Datenschutz Zur Aufgabenerf\u00fcllung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erhobene personenbezogene Daten sind nach den einschl\u00e4gigen Datenschutzvorschriften, insbesondere den im Verfassungsschutzgesetz enthaltenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten nicht unbefristet oder auf Vorrat speichern. War eine Speicherung in einer Datei unzul\u00e4ssig oder ist die Kenntnis der gespeicherten Daten zur Aufgabenerf\u00fcllung nicht mehr erforderlich, ist eine L\u00f6schung vorzunehmen. In diesem Fall sind zugleich die zur Person gef\u00fchrten Akten zu vernichten. Daten von Minderj\u00e4hrigen unterliegen besonderen Schutzbestimmungen (SSSS 10, 21 VerfSchG-LSA). Personenbezogene Daten d\u00fcrfen nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen an Dritte \u00fcbermittelt werden. So \u00fcbermittelt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden personenbezogene Daten, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass diese Daten\u00fcbermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von gravierenden Staatsschutzdelikten erforderlich ist. Auskunftserteilung Jedermann kann unentgeltliche Auskunft \u00fcber die zu seiner Person gespeicherten Daten beantragen. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist nach SS 14 VerfSchG-LSA grunds\u00e4tzlich verpflichtet, Auskunft zu erteilen. Die Auskunft hat jedoch zu unterbleiben, wenn bestimmte, im Gesetz geregelte Ausschlussgr\u00fcnde vorliegen. Ein solcher Ausschlussgrund ist beispielsweise gegeben, wenn durch die Auskunftserteilung eine Gef\u00e4hrdung der Aufgabenerf\u00fcllung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde drohen w\u00fcrde. 104","ALLGEMEINES Kontrolle Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde unterliegt der Kontrolle durch den Landtag, den Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz, den Landesrechnungshof und die Gerichte. Zus\u00e4tzlich wird die Landesregierung auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes durch die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages (PKK) kontrolliert. Die Landesregierung hat diese Kommission umfassend \u00fcber die allgemeine T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde und \u00fcber Vorg\u00e4nge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Die aus Abgeordneten des Landtages bestehende PKK tritt mindestens viertelj\u00e4hrlich zusammen. Grunds\u00e4tzlich hat die PKK das Recht auf Erteilung von Ausk\u00fcnften, Einsicht in Akten und andere Unterlagen, Zugang zu Einrichtungen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sowie auf Anh\u00f6rung von Auskunftspersonen. In den F\u00e4llen der oben dargestellten Ma\u00dfnahmen nach dem Artikel 10-Gesetz58 und der Wahrnehmung von Auskunftsbefugnissen im Sinne des Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetzes59 erfolgt die Kontrolle durch ein eigens daf\u00fcr eingesetztes Gremium, die G 10-Kommission. Deren Kontrollbefugnis erstreckt sich auf den gesamten Prozess der Verarbeitung und Verwaltung der erlangten personenbezogenen Daten. Schlie\u00dflich unterliegt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde einer faktischen Kontrolle durch die Berichterstattung der Medien und die \u00f6ffentliche Meinung. \u00d6ffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes Durch ihre \u00d6ffentlichkeitsarbeit leistet die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde einen wichtigen Beitrag in der geistig-politischen Auseinandersetzung mit extremistischem und terroristischem Gedankengut und dient damit dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Regierung und Parlament, aber auch die B\u00fcrger werden durch den Verfassungsschutz 58 Siehe Seite 103. 59 Siehe Seite 100. 105","ALLGEMEINES \u00fcber die Aktivit\u00e4ten und Absichten der verfassungsfeindlichen Organisationen informiert. Mitarbeiter der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde halten Vortr\u00e4ge \u00fcber - die Institution des Verfassungsschutzes und - offen verwertbare Ergebnisse der nachrichtendienstlichen Facharbeit. Der Unterrichtung der \u00d6ffentlichkeit dient der Verfassungsschutzbericht. Die Verfassungsschutzberichte der letzten f\u00fcnf Jahre k\u00f6nnen im Internet unter der Adresse www.mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz heruntergeladen werden. 106","VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ Gesetz \u00fcber den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) vom 26. Januar 2006 (GVBl. LSA S. 12, 26) Aufgrund des Artikels 5 des Gesetzes zur \u00c4nderung verfassungsschutzrechtlicher Vorschriften und zur St\u00e4rkung des Verfassungsschutzes vom 26. Januar 2006 (GVBl. LSA S. 12, 26) wird nachstehend der Wortlaut des Gesetzes \u00fcber den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) in der seit dem 2. Februar 2006 an geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung ber\u00fccksichtigt 1. das am 30. Juli 1992 in Kraft getretene Gesetz \u00fcber den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt vom 14. Juli 1992 (GVBl. LSA 590) 2. den am 8. April 1999 in Kraft getretenen Artikel 6 des Haushaltsbegleitgesetzes 1999 vom 30. M\u00e4rz 1999 (GVBl. LSA S. 120, 122) 3. das am 10. August 1999 in Kraft getretene Gesetz zur \u00c4nderung verfassungsschutzrechtlicher Vorschriften vom 4. August 1999 (GVBl. LSA S. 234) 4. den am 28. August 2001 in Kraft getretenen Artikel 2 des Gesetzes zur \u00c4nderung datenschutzrechtlicher Vorschriften vom 21. August 2001 (GVBl. LSA S. 348, 357) 5. den am 2. Februar 2006 in Kraft getretenen Artikel 1 des eingangs genannten Gesetzes. Inhalts\u00fcbersicht Erster Teil: ORGANISATION UND AUFGABEN SS 1 Zweck des Verfassungsschutzes SS 2 Organisation und Zusammenarbeit SS 3 Bedienstete und Mitarbeiter SS 4 Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 5 Begriffsbestimmungen 107","VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ Zweiter Teil: ERHEBUNG, VERARBEITUNG UND NUTZUNG PERSONENBEZOGENER DATEN SS 6 Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit SS 7 Befugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 8 Besondere Formen der Datenerhebung SS 9 Speicherung, Ver\u00e4nderung und Nutzung personenbezogener Daten SS 10 Speicherung, Ver\u00e4nderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderj\u00e4hrigen SS 11 Berichtigung, L\u00f6schung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Dateien SS 12 Berichtigung und Sperrung personenbezogener Daten in Akten SS 13 (weggefallen) Dritter Teil: AUSKUNFT SS 14 Auskunft an die betroffene Person Vierter Teil: INFORMATIONS\u00dcBERMITTLUNG SS 15 Unterrichtungspflichten SS 16 Zul\u00e4ssigkeit von Ersuchen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde um \u00dcbermittlung personenbezogener Daten SS 17 \u00dcbermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde durch \u00f6ffentliche Stellen SS 17a \u00dcbermittlung von besonderen Informationen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 18 \u00dcbermittlung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 19 \u00dcbermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an die Strafverfolgungsund Sicherheitsbeh\u00f6rden in Angelegenheiten des Staatsund Verfassungsschutzes SS 20 \u00dcbermittlungsverbote SS 21 Minderj\u00e4hrigenschutz SS 22 Pflichten des Dritten, an den \u00fcbermittelt wird SS 23 Nachberichtspflicht SS 23a Weitergabe personenbezogener Daten 108","VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ F\u00fcnfter Teil: PARLAMENTARISCHE KONTROLLE SS 24 Parlamentarische Kontrollkommission SS 25 Zusammensetzung und Wahl SS 26 Verfahrensweise SS 27 Aufgaben und Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission SS 28 Beteiligung des Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz SS 29 Datenerhebung bei Mitgliedern des Landtages Sechster Teil: SCHLUSSVORSCHRIFTEN SS 30 Geltung des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der B\u00fcrger SS 30a Einschr\u00e4nkung von Grundrechten SS 30b Sprachliche Gleichstellung SS 31 In-Kraft-Treten, Au\u00dfer-Kraft-Treten Erster Teil ORGANISATION UND AUFGABEN SS1 Zweck des Verfassungsschutzes (1) Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. (2) Er hat die Landesregierung und andere Stellen nach Ma\u00dfgabe dieses Gesetzes \u00fcber Gefahren f\u00fcr diese Schutzg\u00fcter zu unterrichten. Dadurch sollen diese Stellen rechtzeitig die erforderlichen Ma\u00dfnahmen ergreifen k\u00f6nnen. (3) Er hat auch die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber seine Aufgabenfelder zu unterrichten. SS2 Organisation und Zusammenarbeit (1) Die Aufgaben des Verfassungsschutzes werden von der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wahrgenommen. Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist das Ministerium des Innern. Es unterh\u00e4lt f\u00fcr diese Aufgabe eine besondere Abteilung. (2) Die f\u00fcr Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Abteilung im Ministerium des Innern nimmt ihre Aufgaben gesondert von der Polizeiorganisation wahr. (3) Sie ist verpflichtet, in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes mit dem Bund und den L\u00e4ndern zusammenzuarbeiten. 109","VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ (4) Verfassungsschutzbeh\u00f6rden anderer L\u00e4nder d\u00fcrfen in Sachsen-Anhalt im Rahmen der Bestimmungen dieses Gesetzes nur im Einvernehmen, das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz nur im Benehmen mit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde t\u00e4tig werden. SS3 Bedienstete und Mitarbeiter (1) Die Mitarbeiter der f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Abteilung im Ministerium des Innern haben sich einem Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsverfahren nach Ma\u00dfgabe des Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsund Geheimschutzgesetzes zu unterziehen, welches insbesondere auf T\u00e4tigkeit f\u00fcr das Ministerium f\u00fcr Staatssicherheit oder das Amt f\u00fcr nationale Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik \u00fcberpr\u00fcft und in das der Bundesbeauftragte f\u00fcr die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik einbezogen wird. (2) Personen, die dem Repressionsapparat der Deutschen Demokratischen Republik angeh\u00f6rten, insbesondere hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums f\u00fcr Staatssicherheit oder des Amtes f\u00fcr Nationale Sicherheit, Mitarbeiter der Abteilung I der Kriminalpolizei und ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands d\u00fcrfen nicht mit Aufgaben des Verfassungsschutzes betraut werden; Personen mit Offiziersrang der bewaffneten Organe der Deutschen Demokratischen Republik d\u00fcrfen Aufgaben des Verfassungsschutzes nur in zu begr\u00fcndenden Ausnahmef\u00e4llen \u00fcbertragen werden. SS4 Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Aufgabe der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Ausk\u00fcnften, Nachrichten und Unterlagen \u00fcber 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. fortwirkende Strukturen und T\u00e4tigkeiten der Aufkl\u00e4rungsund Abwehrdienste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, insbesondere des Ministeriums f\u00fcr Staatssicherheit oder des Amtes f\u00fcr Nationale Sicherheit, im Sinne der SSSS 94 bis 99, 129, 129a des Strafgesetzbuches, 3. sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht im Geltungsbereich des Grundgesetzes, 4. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden, 110","VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ 5. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wirkt auf Ersuchen der zust\u00e4ndigen \u00f6ffentlichen Stellen mit 1. bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen nach Ma\u00dfgabe des Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsund Geheimschutzgesetzes sowie bei Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen, 2. bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutz von im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. SS5 Begriffsbestimmungen (1) Es gelten folgende Begriffsbestimmungen: a) Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes im Sinne dieses Gesetzes sind solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm geh\u00f6rendes Gebiet abzutrennen. b) Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes im Sinne dieses Gesetzes sind solche politisch bestimmten zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, den Bund, L\u00e4nder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsf\u00e4higkeit erheblich zu beeintr\u00e4chtigen. c) Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes sind solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrunds\u00e4tze zu beseitigen oder au\u00dfer Geltung zu setzen. F\u00fcr einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen aktiv sowie zielund zweckgerichtet unterst\u00fctzt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu besch\u00e4digen. (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes z\u00e4hlen: a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtspre111","VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ chung auszu\u00fcben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen, b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, c) das Mehrparteienprinzip sowie das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung der parlamentarischen Opposition, d) die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung, e) die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, f) der Ausschluss jeder Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft und g) die im Grundgesetz und in der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt konkretisierten Menschenrechte. Zweiter Teil ERHEBUNG, VERARBEITUNG UND NUTZUNG PERSONENBEZOGENER DATEN SS6 Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit Eine Ma\u00dfnahme ist unverz\u00fcglich zu beenden, wenn ihr Zweck erreicht ist oder sich Anhaltspunkte daf\u00fcr ergeben, dass er nicht oder nicht auf diese Weise erreicht werden kann. Von mehreren geeigneten Ma\u00dfnahmen ist diejenige zu w\u00e4hlen, die die betroffene Person voraussichtlich am wenigsten beeintr\u00e4chtigt. Eine Ma\u00dfnahme darf keinen Nachteil herbeif\u00fchren, der erkennbar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. SS7 Befugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf die zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit nicht die anzuwendenden Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der B\u00fcrger oder besondere Regelungen in diesem Gesetz entgegenstehen. (2) Voraussetzung f\u00fcr die Sammlung und Auswertung von Informationen ist das Vorliegen tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte f\u00fcr Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten im Sinne des SS 4 Abs. 1. (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf mit nachrichtendienstlichen Mitteln, insbesondere durch Einsatz von Vertrauensleuten und Gew\u00e4hrspersonen, Observation, Bildund Tonaufzeichnungen und die Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen Informatio112","VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ nen verdeckt erheben. Die nachrichtendienstlichen Mittel sind in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Anordnung solcher Informationsbeschaffung regelt. (4) Die Beh\u00f6rden des Landes sind verpflichtet, den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden technische und verwaltungsm\u00e4\u00dfige Hilfe f\u00fcr Tarnma\u00dfnahmen zu leisten. (5) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht zu; sie darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Ma\u00dfnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. (6) Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person mit ihrer Kenntnis erhoben, so ist der Erhebungszweck anzugeben. Die betroffene Person ist auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben und bei einer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach SS 4 Abs. 2 auf eine dienst-, arbeitsrechtliche oder sonstige vertragliche Mitwirkungspflicht hinzuweisen. (7) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes). SS8 Besondere Formen der Datenerhebung (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten mit nachrichtendienstlichen Mitteln erheben, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass 1. auf diese Weise Erkenntnisse \u00fcber Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 4 Abs. 1 oder die zur Erforschung solcher Erkenntnisse erforderlichen Nachrichtenzug\u00e4nge gewonnen werden k\u00f6nnen oder 2. dies zum Schutz der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenst\u00e4nde und Nachrichtenzug\u00e4nge der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde gegen sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten erforderlich ist. Die Erhebung nach Satz 1 ist nur zul\u00e4ssig, wenn die Daten nicht auf andere, die betroffene Person weniger beeintr\u00e4chtigende Weise erhoben werden k\u00f6nnen. Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel darf nicht erkennbar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zur Bedeutung des aufzukl\u00e4renden Sachverhaltes stehen. (2) Das in einer Wohnung nicht \u00f6ffentlich gesprochene Wort darf mit technischen Mitteln nur heimlich mitgeh\u00f6rt oder aufgezeichnet werden, wenn es im Einzelfall zur Abwehr einer gegenw\u00e4rtigen gemeinen Gefahr oder einer gegenw\u00e4rtigen Gefahr f\u00fcr das Leben einzelner Personen unerl\u00e4sslich ist und geeignete verwaltungsbeh\u00f6rdliche oder polizeiliche Hilfe f\u00fcr das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Satz 1 gilt entsprechend f\u00fcr einen verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen in einer Wohnung. Die Anordnung des Einsatzes technischer Mittel nach Satz 1 und 2 trifft der Richter. Bei Gefahr im Verzug kann der Minister des Innern oder der Staatssekret\u00e4r im Ministerium des Innern einen solchen 113","VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ Einsatz anordnen; eine richterliche Entscheidung ist unverz\u00fcglich nachzuholen. Die Anordnung ist auf l\u00e4ngstens drei Monate zu befristen. Verl\u00e4ngerungen um jeweils nicht mehr als weitere drei Monate sind auf Antrag zul\u00e4ssig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. Liegen die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vor oder ist der verdeckte Einsatz technischer Mittel zur Informationsgewinnung nicht mehr erforderlich, so ist die Ma\u00dfnahme unverz\u00fcglich zu beenden. Ein Eingriff nach Satz 1 oder 2 ist der betroffenen Person nach seiner Beendigung mitzuteilen, wenn eine Gef\u00e4hrdung des Zweckes des Eingriffes ausgeschlossen werden kann. (3) Sind technische Mittel ausschlie\u00dflich zum Schutz der bei einem Einsatz in Wohnungen f\u00fcr den Verfassungsschutz t\u00e4tigen Personen vorgesehen, kann der Minister des Innern oder eine von diesem beauftragte Person deren Einsatz anordnen. Eine anderweitige Verwendung der hierbei erlangten Erkenntnisse zu Zwecken der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung ist nur zul\u00e4ssig, wenn zuvor die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Ma\u00dfnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzug ist die richterliche Entscheidung unverz\u00fcglich nachzuholen. (4) Zust\u00e4ndiges Gericht f\u00fcr Entscheidungen nach den Abs\u00e4tzen 2 und 3 ist das Amtsgericht am Sitz der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde. F\u00fcr das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes \u00fcber die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend. (5) Das Ministerium des Innern unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber die nach Absatz 2 und, soweit richterlich \u00fcberpr\u00fcfungsbed\u00fcrftig, nach Absatz 3 angeordneten Ma\u00dfnahmen. (6) Gegen Unbeteiligte d\u00fcrfen nachrichtendienstliche Mittel nicht gezielt angewendet werden. SS9 Speicherung, Ver\u00e4nderung und Nutzung personenbezogener Daten (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben personenbezogene Daten in Dateien und Akten speichern, ver\u00e4ndern und nutzen, wenn 1. tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 4 Abs. 1 vorliegen, 2. dies f\u00fcr die Erforschung und Bewertung von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 4 Abs. 1 erforderlich ist oder 3. die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nach SS 4 Abs. 2 t\u00e4tig wird. (2) Zur Aufgabenerf\u00fcllung nach SS 4 Abs. 2 d\u00fcrfen in automatisierten Dateien nur personenbezogene Daten \u00fcber die Personen gespeichert werden, die der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung unterliegen oder in die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung einbezogen werden. (3) Die Speicherung von Informationen aus der engeren Pers\u00f6nlichkeitssph\u00e4re der betroffenen Personen in Dateien ist unzul\u00e4ssig. 114","VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ (4) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat die Speicherungsdauer auf das f\u00fcr ihre Aufgabenerf\u00fcllung erforderliche Ma\u00df zu beschr\u00e4nken. SS 10 Speicherung, Ver\u00e4nderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderj\u00e4hrigen (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf unter den Voraussetzungen des SS 9 Daten \u00fcber Minderj\u00e4hrige nach Vollendung des 14. und vor Vollendung des 16. Lebensjahres in Akten und amtseigenen Dateien speichern, ver\u00e4ndern und nutzen. Die Speicherung in gemeinsamen Dateien im Sinne des SS 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2970), zuletzt ge\u00e4ndert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818, 1921), ist nicht zul\u00e4ssig. Unter den Voraussetzungen des SS 9 darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Daten \u00fcber Minderj\u00e4hrige vor Vollendung des 14. Lebensjahres in Akten speichern, ver\u00e4ndern und nutzen, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass der Minderj\u00e4hrige eine der in SS 3 des Artikel 10-Gesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, 2298), zuletzt ge\u00e4ndert durch Artikel 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 11. Februar 2005 (BGBl. I S. 239, 241), genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. (2) In Dateien oder zu ihrer Person gef\u00fchrten Akten gespeicherte Daten \u00fcber Minderj\u00e4hrige sind nach zwei Jahren auf die Erforderlichkeit der Speicherung zu \u00fcberpr\u00fcfen und sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren zu l\u00f6schen, es sei denn, dass nach Eintritt der Vollj\u00e4hrigkeit weitere Erkenntnisse nach SS 4 Abs. 1 angefallen sind. SS 11 Berichtigung, L\u00f6schung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Dateien (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu l\u00f6schen, wenn ihre Speicherung unzul\u00e4ssig war oder ihre Kenntnis f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung nicht mehr erforderlich ist. In diesem Fall sind auch die zu ihrer Person gef\u00fchrten Akten zu vernichten. Die L\u00f6schung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch sie schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. In diesem Falle sind die Daten zu sperren. Sie d\u00fcrfen nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person \u00fcbermittelt werden. (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde pr\u00fcft bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren, ob gespeicherte personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu l\u00f6schen sind. Gespeicherte personenbezogene Daten \u00fcber Bestrebungen nach SS 4 Abs. 1 Nrn. 1, 2, 4 oder 5 sind sp\u00e4testens 15 Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu l\u00f6schen, es sei denn, der Beh\u00f6rdenleiter trifft im Einzelfall ausnahmsweise eine andere Entscheidung. 115","VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ (4) Personenbezogene Daten, die ausschlie\u00dflich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, d\u00fcrfen nur f\u00fcr diese Zwecke verwendet werden. SS 12 Berichtigung und Sperrung personenbezogener Daten in Akten (1) Stellt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde fest, dass in Akten gespeicherte personenbezogene Daten unrichtig sind, oder wird ihre Richtigkeit von der betroffenen Person bestritten, so ist dies in der Akte zu vermerken oder auf sonstige Weise festzuhalten. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat personenbezogene Daten zu sperren, wenn sie im Einzelfall feststellt, dass ohne die Sperrung schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden und die Daten f\u00fcr ihre k\u00fcnftige Aufgabenerf\u00fcllung nicht mehr erforderlich sind. Gesperrte Daten sind mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen; sie d\u00fcrfen nicht mehr genutzt oder \u00fcbermittelt werden. Eine Aufhebung der Sperrung ist m\u00f6glich, wenn ihre Voraussetzungen entfallen. SS 13 Dateianordnungen (weggefallen) Dritter Teil AUSKUNFT SS 14 Auskunft an die betroffene Person (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erteilt der betroffenen Person \u00fcber zu ihrer Person gespeicherte Daten auf Antrag unentgeltlich Auskunft. Die von der betroffenen Person nach Satz 1 mitgeteilten Informationen d\u00fcrfen nur zum Zwecke der Pr\u00fcfung des Auskunftsbegehrens verwendet werden. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit 1. eine Gef\u00e4hrdung der Aufgabenerf\u00fcllung durch die Auskunftserteilung zu besorgen ist, 2. durch die Auskunftserteilung Nachrichtenzug\u00e4nge gef\u00e4hrdet sein k\u00f6nnen oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zu bef\u00fcrchten ist, 3. die Auskunft die \u00f6ffentliche Sicherheit gef\u00e4hrden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten w\u00fcrde oder 116","VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der \u00fcberwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden m\u00fcssen. Die Entscheidung trifft der Leiter der f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Abteilung im Ministerium des Innern oder ein von ihm besonders beauftragter Mitarbeiter. (3) Die Auskunftserteilung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empf\u00e4nger von \u00dcbermittlungen. (4) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begr\u00fcndung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gef\u00e4hrdet w\u00fcrde. Die Gr\u00fcnde der Auskunftsverweigerung sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist die betroffene Person auf die Rechtsgrundlage f\u00fcr das Fehlen der Begr\u00fcndung und darauf hinzuweisen, dass sie sich an den Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz wenden kann. Dem Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen, soweit nicht das Ministerium des Innern im Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gef\u00e4hrdet w\u00fcrde. Mitteilungen des Landesbeauftragten an die betroffene Person d\u00fcrfen keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf den Erkenntnisstand der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zulassen, sofern sie nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. Der Landesbeauftragte kann die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichten, wenn sich f\u00fcr ihn im Einzelfall Beanstandungen ergeben, eine Auskunft an die betroffene Person aber aus Geheimhaltungsgr\u00fcnden unterbleiben muss. Vierter Teil INFORMATIONS\u00dcBERMITTLUNG SS 15 Unterrichtungspflichten (1) Die Landesregierung unterrichtet den Landtag mindestens einmal j\u00e4hrlich \u00fcber Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 4 Abs. 1. (2) Das Ministerium des Innern unterrichtet die \u00d6ffentlichkeit periodisch und aus gegebenem Anlass im Einzelfall \u00fcber Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 4 Abs. 1. (3) Es darf dabei auch personenbezogene Daten bekannt geben, wenn die Bekanntgabe f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis des Zusammenhanges oder der Darstellung von Organisationen oder unorganisierten Gruppen erforderlich ist und \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person nicht entgegenstehen. SS 16 Zul\u00e4ssigkeit von Ersuchen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde um \u00dcbermittlung personenbezogener Daten (1) Werden \u00f6ffentliche Stellen, die nicht Nachrichtendienste sind, um \u00dcbermittlung personenbezogener Daten ersucht, so d\u00fcrfen nur die Daten \u00fcbermittelt werden, die bei der er117","VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ suchten Beh\u00f6rde bekannt sind oder aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen entnommen werden k\u00f6nnen. (2) Absatz 1 gilt nicht f\u00fcr Ersuchen um solche Daten, die bei der Wahrnehmung grenzpolizeilicher Aufgaben bekannt werden. (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde braucht Ersuchen nicht zu begr\u00fcnden, soweit dies dem Schutz der betroffenen Person dient oder eine Begr\u00fcndung den Zweck der Ma\u00dfnahme gef\u00e4hrden w\u00fcrde. (4) Soweit nach anderen Rechtsvorschriften ein \u00dcbermittlungsersuchen durch den Beh\u00f6rdenleiter zu stellen ist oder von seiner Erm\u00e4chtigung abh\u00e4ngt, gilt als Beh\u00f6rdenleiter der Leiter der f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Abteilung im Ministerium des Innern. SS 17 \u00dcbermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde durch \u00f6ffentliche Stellen (1) \u00d6ffentliche Stellen im Sinne von SS 3 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der B\u00fcrger unterrichten von sich aus die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde \u00fcber die ihnen bekannt gewordenen Tatsachen, die sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht oder Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes erkennen lassen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 4 Abs. 1 Nrn. 1, 4 und 5 genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind. (2) Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei \u00fcbermitteln dar\u00fcber hinaus von sich aus der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde auch alle anderen ihnen bekannt gewordenen Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten \u00fcber Bestrebungen nach SS 4 Abs. 1, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die \u00dcbermittlung f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erforderlich ist. (3) Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei sowie andere Beh\u00f6rden \u00fcbermitteln auf Ersuchen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erforderlichen Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten, wenn sie nicht aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen oder nur mit \u00fcberm\u00e4\u00dfigem Aufwand oder nur durch eine die betroffene Person st\u00e4rker belastende Ma\u00dfnahme erhoben werden k\u00f6nnen. Die Ersuchen werden durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde aktenkundig gemacht. Unter den gleichen Voraussetzungen darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde 1. Beh\u00f6rden des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts, 2. Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, Polizeien des Bundes und anderer L\u00e4nder um die \u00dcbermittlung solcher Informationen ersuchen. 118","VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ (4) W\u00fcrde durch die \u00dcbermittlung nach Absatz 3 der Zweck der Ma\u00dfnahme gef\u00e4hrdet oder die betroffene Person unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig beeintr\u00e4chtigt, darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach SS 4 Abs. 1 sowie bei der Beobachtung terroristischer Bestrebungen amtliche Register einsehen. (5) \u00dcber die Einsichtnahme nach Absatz 4 hat die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde einen Nachweis zu f\u00fchren, aus dem der Zweck und die Veranlassung, die ersuchte Beh\u00f6rde und die Aktenfundstelle hervorgehen; die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. (6) Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund einer Ma\u00dfnahme nach SS 100a der Strafprozessordnung bekannt geworden sind, ist nach den Vorschriften der Abs\u00e4tze 1 bis 3 nur zul\u00e4ssig, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass jemand eine der in SS 3 des Artikel 10-Gesetzes genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. Auf die der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nach Satz 1 \u00fcbermittelten Kenntnisse und Unterlagen findet SS 4 Abs. 1 und 2 des Artikel 10-Gesetzes entsprechende Anwendung. (7) \u00dcbermittelte Informationen hat die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde eigenst\u00e4ndig zu bewerten. SS 17a \u00dcbermittlung von besonderen Informationen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde stehen die in SS 8 Abs. 5 bis 8 des Bundesverfassungsschutzgesetzes geregelten Befugnisse unter den dort genannten Voraussetzungen zu. (2) Die Entscheidung \u00fcber die Einholung von Ausk\u00fcnften nach SS 8 Abs. 5 bis 8 des Bundesverfassungsschutzgesetzes trifft die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde. (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde unterrichtet die G 10-Kommission nach SS 4 des Gesetzes zur Ausf\u00fchrung des Artikel 10-Gesetzes \u00fcber die beabsichtigten Ma\u00dfnahmen vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzug kann die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde den Vollzug der Entscheidung auch vor Unterrichtung der G 10-Kommission anordnen. Die G 10-Kommission pr\u00fcft von Amts wegen oder aufgrund von Beschwerden die Zul\u00e4ssigkeit und Notwendigkeit der Einholung von Ausk\u00fcnften. Entscheidungen \u00fcber Auskunftsersuchen, die die G 10-Kommission f\u00fcr nicht notwendig oder unzul\u00e4ssig erkl\u00e4rt, sind unverz\u00fcglich aufzuheben. (4) Die Kontrollbefugnis der G 10-Kommission erstreckt sich auf den gesamten Prozess der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach Absatz 1 erlangten personenbezogenen Daten. F\u00fcr die Verarbeitung der nach Absatz 1 erhobenen Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. Das Auskunftsersuchen und die \u00fcbermittelten Daten d\u00fcrfen dem Betroffenen oder Dritten vom Auskunftsgeber nicht mitgeteilt werden. 119","VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ F\u00fcr die Mitteilung an den Betroffenen ist SS 12 Abs. 1 und 3 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. (5) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf im Einzelfall zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgabe nach SS 4 Abs. 1 Nr. 1, sofern die dort genannten Bestrebungen durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen verfolgt werden, Ausk\u00fcnfte entsprechend SS 8 Abs. 5 bis 8 des Bundesverfassungsschutzgesetzes einholen. Die Abs\u00e4tze 2 bis 4 gelten entsprechend. (6) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf im Einzelfall unter den Voraussetzungen des SS 3 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach SS 4 Abs. 1 Nr. 1, sofern die dort genannten Bestrebungen durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen verfolgt werden, sowie zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach SS 4 Abs. 1 Nrn. 2 bis 5 auch technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendger\u00e4tes und zur Ermittlung der Ger\u00e4teund Kartennummern einsetzen. Die Ma\u00dfnahme ist nur zul\u00e4ssig, wenn ohne die Ermittlung die Erreichung des Zwecks der \u00dcberwachungsma\u00dfnahme aussichtslos oder wesentlich erschwert w\u00e4re. Personenbezogene Daten eines Dritten d\u00fcrfen anl\u00e4sslich solcher Ma\u00dfnahmen nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gr\u00fcnden zur Erreichung des Zwecks nach Satz 1 unvermeidbar ist. Sie unterliegen einem absoluten Verwertungsverbot und sind nach Beendigung der Ma\u00dfnahme unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Die Abs\u00e4tze 2 bis 4 und 7 gelten entsprechend. Zum 31. Dezember 2008 ist eine Evaluierung der Ma\u00dfnahmen durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde durchzuf\u00fchren und dem Landtag vorzulegen. (7) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde unterrichtet im Abstand von h\u00f6chstens sechs Monaten die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber die Durchf\u00fchrung der Abs\u00e4tze 1 und 5. Dabei ist insbesondere ein \u00dcberblick \u00fcber Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen nach den Abs\u00e4tzen 1 und 5 zu geben. Die Parlamentarische Kontrollkommission erstattet dem Landtag von Sachsen-Anhalt j\u00e4hrlich einen Bericht \u00fcber die Durchf\u00fchrung sowie \u00fcber Art, Umfang und Anordnungsgr\u00fcnde der im Berichtszeitraum durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen nach den Abs\u00e4tzen 1 und 5; dabei sind die Grunds\u00e4tze des SS 26 Abs. 1 zu beachten. (8) Das Ministerium des Innern unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundes \u00fcber die nach Absatz 1 durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen nach Ma\u00dfgabe des SS 8 Abs. 10 Satz 1 Halbsatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. SS 18 \u00dcbermittlung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten an \u00f6ffentliche Stellen \u00fcbermitteln, wenn dies zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlich ist oder der Empf\u00e4nger die Daten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder sonst f\u00fcr Zwecke der \u00f6ffentlichen Sicherheit ben\u00f6tigt. Der Empf\u00e4nger darf die \u00fcbermittelten Daten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm \u00fcbermittelt wurden. 120","VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ (2) Auf Anfragen der Einstellungsbeh\u00f6rden erteilt der Verfassungsschutz auch Ausk\u00fcnfte zur \u00dcberpr\u00fcfung der Verfassungstreue von Personen, die sich f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst bewerben. Die Auskunft ist beschr\u00e4nkt auf gerichtsverwertbare Tatsachen aus vorhandenen Unterlagen. (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten an ausl\u00e4ndische Stellen sowie an \u00fcberund zwischenstaatliche Stellen \u00fcbermitteln, wenn die \u00dcbermittlung zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empf\u00e4ngers erforderlich ist. Die \u00dcbermittlung unterbleibt, wenn ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person, insbesondere wegen der Gefahr einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. Die \u00dcbermittlung ist aktenkundig zu machen. Der Empf\u00e4nger ist darauf hinzuweisen, dass die \u00fcbermittelten Daten nur zu dem Zweck verwendet werden d\u00fcrfen, zu dem sie ihm \u00fcbermittelt wurden und die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sich vorbeh\u00e4lt, \u00fcber die vorgenommene Verwendung der Daten um Auskunft zu bitten. (4) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf im Rahmen ihrer Aufgaben nach SS 4 personenbezogene Daten an andere Stellen \u00fcbermitteln, soweit dies f\u00fcr die Erhebung personenbezogener Daten erforderlich ist. Im \u00dcbrigen d\u00fcrfen personenbezogene Daten an andere Stellen nicht \u00fcbermittelt werden, es sei denn, dass dies zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder ferner zur Abwehr von sicherheitsgef\u00e4hrdenden oder geheimdienstlichen T\u00e4tigkeiten einer fremden Macht erforderlich ist und das Ministerium des Innern seine Zustimmung erteilt hat. Der Empf\u00e4nger darf die \u00fcbermittelten Daten nur f\u00fcr den Zweck verwenden, zu dem sie ihm \u00fcbermittelt wurden. Der Empf\u00e4nger ist auf die Verwendungsbeschr\u00e4nkung und darauf hinzuweisen, dass die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sich vorbeh\u00e4lt, \u00fcber die vorgenommene Verwendung der Daten um Auskunft zu bitten. SS 19 \u00dcbermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an Strafverfolgungsund Sicherheitsbeh\u00f6rden in Angelegenheiten des Staatsund Verfassungsschutzes (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde \u00fcbermittelt den Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, der Polizei von sich aus die ihr bekannt gewordenen Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die \u00dcbermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist. (2) Delikte nach Absatz 1 sind 1. die in SSSS 74a und 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Straftaten, 2. alle Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des T\u00e4ters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, a) dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten, 121","VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ b) dass es sich um Bestrebungen handelt, die durch Anwendung von Gewalt oder durch darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden (Artikel 73 Nr. 10 Buchst. b und c des Grundgesetzes). (3) Die Polizei darf zur Verhinderung von Staatsschutzdelikten nach Absatz 2 die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde um \u00dcbermittlung der erforderlichen Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten ersuchen. (4) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde \u00fcbermittelt dem Bundesnachrichtendienst und dem Milit\u00e4rischen Abschirmdienst Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die \u00dcbermittlung zur Erf\u00fcllung der gesetzlichen Aufgaben dieser Stellen erforderlich ist (SS 21 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes). SS 20 \u00dcbermittlungsverbote Die \u00dcbermittlung nach den Vorschriften dieses Teils unterbleibt, wenn 1. f\u00fcr die \u00fcbermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter Ber\u00fccksichtigung der Art der Informationen, insbesondere bei Daten aus der engeren Pers\u00f6nlichkeitssph\u00e4re, und ihrer Erhebung die schutzw\u00fcrdigen Interessen der betroffenen Person das Allgemeininteresse an der \u00dcbermittlung \u00fcberwiegen, 2. \u00fcberwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder 3. besondere gesetzliche \u00dcbermittlungsregelungen entgegenstehen, insbesondere wenn die Informationen zu l\u00f6schen waren. Die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleibt unber\u00fchrt. SS 21 Minderj\u00e4hrigenschutz (1) Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten \u00fcber das Verhalten Minderj\u00e4hriger d\u00fcrfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes \u00fcbermittelt werden, solange die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 10 erf\u00fcllt sind. Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, bleibt eine \u00dcbermittlung nur zul\u00e4ssig, wenn sie zur Abwehr einer erheblichen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist. (2) Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten \u00fcber Minderj\u00e4hrige vor Vollendung des 16. Lebensjahres aus nicht zur Person gef\u00fchrten Akten d\u00fcrfen an ausl\u00e4ndische, \u00fcberoder zwischenstaatliche Stellen nicht \u00fcbermittelt werden. 122","VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ SS 22 Pflichten des Dritten, an den \u00fcbermittelt wird Der Dritte, an den \u00fcbermittelt wird, pr\u00fcft, ob die nach den Vorschriften dieses Gesetzes \u00fcbermittelten personenbezogenen Daten f\u00fcr die Erf\u00fcllung seiner Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Pr\u00fcfung, dass sie nicht erforderlich sind, hat er die Unterlagen zu vernichten. Die Vernichtung kann unterbleiben, wenn die Trennung von anderen Informationen, die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand m\u00f6glich ist; in diesem Fall sind die Daten zu sperren und in den Akten entsprechend zu kennzeichnen. SS 23 Nachberichtspflicht Erweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer \u00dcbermittlung als unvollst\u00e4ndig oder unrichtig, so sind sie unverz\u00fcglich gegen\u00fcber dem Dritten, an den die Daten \u00fcbermittelt wurden, zu berichtigen, es sei denn, dass dies f\u00fcr die Beurteilung eines Sachverhaltes ohne Bedeutung ist. SS 23a Weitergabe personenbezogener Daten F\u00fcr die Weitergabe personenbezogener Daten zwischen der f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Abteilung und den anderen Abteilungen des Ministeriums des Innern gelten die SSSS 16 bis 23 entsprechend. F\u00fcnfter Teil PARLAMENTARISCHE KONTROLLE SS 24 Parlamentarische Kontrollkommission (1) Die Landesregierung unterliegt auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes der Kontrolle durch den Landtag. Diese Aufgabe nimmt die Parlamentarische Kontrollkommission wahr. (2) Die Rechte des Landtages und seiner Aussch\u00fcsse bleiben unber\u00fchrt. SS 25 Zusammensetzung und Wahl (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus drei Abgeordneten des Landtages. Der gr\u00f6\u00dften Oppositionsfraktion steht ein Sitz in der Kontrollkommission zu. (2) Der Landtag w\u00e4hlt die Mitglieder der Kommission sowie die gleiche Zahl von Stellvertretern mit der Mehrheit seiner Abgeordneten. 123","VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcbt ihre T\u00e4tigkeit auch \u00fcber das Ende der Wahlperiode des Landtages solange aus, bis der nachfolgende Landtag eine neue Parlamentarische Kontrollkommission gew\u00e4hlt hat. (4) Scheidet ein Mitglied oder ein stellvertretendes Mitglied aus dem Landtag aus oder wird es Mitglied der Landesregierung, so verliert es seine Mitgliedschaft in der Kommission; es ist unverz\u00fcglich ein neues Mitglied oder ein neues stellvertretendes Mitglied zu w\u00e4hlen. Das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied oder ein stellvertretendes Mitglied aus der Kommission ausscheidet. SS 26 Verfahrensweise (1) Die Beratungen der Parlamentarischen Kontrollkommission sind geheim. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer T\u00e4tigkeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt geworden sind. Dies gilt auch f\u00fcr die Zeit nach dem Ausscheiden aus der Kommission. Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt nicht f\u00fcr die Bewertung aktueller Vorg\u00e4nge, wenn eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission ihre vorherige Zustimmung erteilt. (2) Die Kommission tritt mindestens viertelj\u00e4hrlich, zus\u00e4tzlich auf Antrag eines Mitgliedes zusammen. (3) Sie w\u00e4hlt einen Vorsitzenden und gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung. Diese regelt auch, unter welchen Voraussetzungen Sitzungsunterlagen und Protokolle von den Mitgliedern der Kommission und ihren Stellvertretern eingesehen werden k\u00f6nnen. SS 27 Aufgaben und Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Die Landesregierung unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend \u00fcber die allgemeine T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde und \u00fcber Vorg\u00e4nge von besonderer Bedeutung. Hierzu geh\u00f6rt auch das T\u00e4tigwerden von Verfassungsschutzbeh\u00f6rden anderer L\u00e4nder und des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt. Sie berichtet auch \u00fcber den Erlass von Verwaltungsvorschriften. Die Entw\u00fcrfe der j\u00e4hrlichen Wirtschaftspl\u00e4ne der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde werden der Kommission zur Mitberatung zugeleitet. Die Landesregierung unterrichtet die Kommission \u00fcber den Vollzug der Wirtschaftspl\u00e4ne im Haushaltsjahr. Die Kommission hat das Recht, von sich aus Sachverhalte aufzugreifen. 124","VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ (2) Die Kommission hat auf Antrag mindestens eines ihrer Mitglieder das Recht auf Erteilung von Ausk\u00fcnften, Einsicht in Akten und andere Unterlagen, Zugang zu Einrichtungen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sowie auf Anh\u00f6rung von Auskunftspersonen. Der Minister des Innern kann einem bestimmten Kontrollbegehren widersprechen, wenn es im Einzelfall die Erf\u00fcllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erheblich gef\u00e4hrden w\u00fcrde; er hat dies vor dem Ausschuss schl\u00fcssig zu begr\u00fcnden. Die besonderen Rechte parlamentarischer Untersuchungsaussch\u00fcsse bleiben unber\u00fchrt. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission erstattet dem Landtag in der Mitte und am Ende jeder Wahlperiode einen Bericht \u00fcber ihre bisherige Kontrollt\u00e4tigkeit. Dabei sind die Grunds\u00e4tze des SS 26 Abs. 1 zu beachten. (4) Die Kontrolle der Durchf\u00fchrung des Artikel 10-Gesetzes obliegt der G 10-Kommission. Das N\u00e4here wird durch das Gesetz zur Ausf\u00fchrung des Artikel 10-Gesetzes geregelt. SS 28 Beteiligung des Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz Die Parlamentarische Kontrollkommission hat auf Antrag eines Mitgliedes den Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz zu beauftragen, die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit einzelner Ma\u00dfnahmen, die die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde durchgef\u00fchrt hat, zu \u00fcberpr\u00fcfen. Die Befugnisse des Landesbeauftragten richten sich nach den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der B\u00fcrger. SS 29 Datenerhebungen bei Mitgliedern des Landtages (1) Setzt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nachrichtendienstliche Mittel gegen ein Mitglied des Landtages von Sachsen-Anhalt ein, hat der Minister des Innern die Parlamentarische Kontrollkommission und den Pr\u00e4sidenten des Landtages unverz\u00fcglich hiervon zu unterrichten. (2) Im Falle des Absatz 1 sind der betroffenen Person nachrichtendienstliche Ma\u00dfnahmen nach ihrer Einstellung mitzuteilen, wenn eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Ma\u00dfnahme ausgeschlossen werden kann. L\u00e4sst sich in diesem Zeitpunkt noch nicht abschlie\u00dfend beurteilen, ob diese Voraussetzung vorliegt, ist die Mitteilung vorzunehmen, sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Ma\u00dfnahme ausgeschlossen werden kann. 125","VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ Sechster Teil SCHLUSSVORSCHRIFTEN SS 30 Geltung des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der B\u00fcrger Bei der Erf\u00fcllung der Aufgaben nach SS 4 durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde finden die SSSS 9 bis 13, 15, 16 und 26 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der B\u00fcrger keine Anwendung. SS 30a Einschr\u00e4nkung von Grundrechten Aufgrund dieses Gesetzes k\u00f6nnen die Grundrechte auf 1. Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes und Artikel 17 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt), 2. Schutz personenbezogener Daten (Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt), 3. Schutz des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes und Artikel 14 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt) eingeschr\u00e4nkt werden. SS 30b Sprachliche Gleichstellung Personenund Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in weiblicher und m\u00e4nnlicher Form. SS 31 In-Kraft-Treten, Au\u00dfer-Kraft-Treten Satz 1 betrifft das In-Kraft-Treten. SS 17a Abs. 6 tritt am 30. Juni 2009 au\u00dfer Kraft. 126","STATISTIK STRAFUND GEWALTTATENSTATISTIK60 Vorbemerkung: Bei den statistischen Angaben zu den Strafund Gewalttaten handelt es sich um Zahlen, die dem Landeskriminalamt im Rahmen des kriminalpolizeilichen Meldedienstes \"Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t\" zu \u00fcbermitteln sind. Dieser Meldedienst beruht auf einem bundesweit einheitlichen Definitionssystem, das die Sitzung der St\u00e4ndigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der L\u00e4nder (IMK) am 10. Mai 2001 beschlossen und r\u00fcckwirkend zum 1. Januar 2001 eingef\u00fchrt hat. Danach werden Straftaten nach einem einheitlichen Kriterienkatalog erfasst und einem Ph\u00e4nomenbereich (im Wesentlichen Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t -links-, Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t -rechts-, Politisch motivierte Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t) zugeordnet. Zentrales Erfassungskriterium ist die politisch motivierte Tat. Der extremistischen Kriminalit\u00e4t - als Teilmenge der politisch motivierten Kriminalit\u00e4t - werden Straftaten zugerechnet, bei denen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, dass sie gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, das hei\u00dft darauf, fundamentale Verfassungsgrunds\u00e4tze zu beseitigen oder au\u00dfer Kraft zu setzen. In Sachsen-Anhalt wurden im Berichtsjahr in den Ph\u00e4nomenbereichen Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t -links-, Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t -rechtsund Politisch motivierte Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t insgesamt 1.372 (Vorjahr: 856) Straftaten registriert.61 Diese verteilen sich wie folgt: 60 Alle in dieser Statistik aufgef\u00fchrten Daten entsprechen dem Stand 31. Januar 2006. 61 122 Delikte konnten bisher keinem Ph\u00e4nomenbereich zugeordnet werden, so dass sie bei der Darstellung der Strafund Gewalttaten unber\u00fccksichtigt geblieben sind. 127","STATISTIK Politisch motivierte Straftaten 2004 2005 nach Ph\u00e4nomenbereich -rechts758 1130 -links86 222 Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t 12 20 Davon waren: Extremistische Straftaten 2004 2005 nach Ph\u00e4nomenbereich -rechts741 1100 -links32 161 Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t 7 18 Politisch motivierte Gewalttaten 2004 2005 nach Ph\u00e4nomenbereich -rechts73 116 -links16 65 Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t 2 4 Von den genannten politisch motivierten Gewalttaten waren: Extremistische Gewalttaten 2004 2005 nach Ph\u00e4nomenbereich -rechts71 107 -links13 61 Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t 0 3 Fremdenfeindliche und antisemitische 2004 2005 Straftaten im Ph\u00e4nomenbereich -rechts-62 Fremdenfeindliche Straftaten 115 136 Antisemitische Straftaten 51 74 62 Mit Umstellung der statistischen Erfassung zum 1. Januar 2001 kann es zur Doppelerfassung einer Straftat als fremdenfeindliche und als antisemitische Straftat kommen. 128","STICHWORTVERZEICHNIS A Al-Qaida 74, 76, 77, 78, 80 Al-Tawhid 81 AL-ZARQAWI, Abu Musab 74, 77, 78, 79 AL-ZAWAHIRI, Dr. Ayman 79, 80 Ansar al-Islam (AAI) 74, 80 Antifa 19, 49, 53, 54, 57 Antifa Infoportal 49, 53 Antifaschismus/antifaschistisch 48, 49, 51, 52, 53, 54, 60 Antifaschistische Aktion 51 Antifaschistisches Infoportal 53 Antisemitismus/antisemitisch 7, 10, 32, 34, 43, 57, 128 APFEL, Holger 39 APPELT, Mirko 24 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) 85, 86, 87, 88, 89, 90 Aschersleben 45 Augsburg (Bayern) 84 Auskunftserteilung 104, 116, 117 Ausl\u00e4nderextremismus 90 Autonome 3, 14, 27, 48, 49, 50, 51, 54, 55, 56, 59, 61, 62 Autonomenszene 3, 48, 49, 51, 52, 54, 56 AYDAR, Z\u00fcbeyir 87 B Bataillon 500 (Skinheadband) 11 BAUER, Jens 41 Bayreuth (Bayern) 33 Berlin 22, 28, 29, 34, 39, 49, 51, 60, 61, 64, 67, 70, 81, 88 Bernburg 7, 23, 39, 41, 66, 68 Bewegung der freien Jugend Kurdistans/Tevgera Civanen Azad a Kurdistane (TECAK) 88 Billroda (Burgenlandkreis) 40 BIN LADEN, Usama 74, 79 129","STICHWORTVERZEICHNIS Bitterfeld 12, 22, 43, 56, 57, 67, 68 Blood & Honour (B&H) 9 Bundesgerichtshof (BGH) 80 Bundesministerium des Innern (BMI) 83 Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 28 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) 100, 115, 119, 120, 122 C Castor 62 Celle (Niedersachsen) 88 Chemnitz (Sachsen) 39 CIBIR, Turgay 84 D Datenschutz 104, 105, 107, 109, 116, 117, 125 Delitzsch (Sachsen) 14 Der Vorsto\u00df (Publikation) 12 Dessau 3, 21, 22, 23, 26, 29, 40, 43, 49, 51, 52, 57, 58, 65, 67 Deutsche Akademie (DA) 35 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 3, 64, 65, 66, 70 Deutsche Partei (DP) 37, 44 Deutsche Volksunion (DVU) 2, 33, 35, 36, 37, 40, 42, 43, 44 Deutsches Kolleg (DK) 34 Die Republikaner (REP) 37, 44, 45 Die Rote Fahne (DRF), (Publikation) 66, 67 Dresden 18, 24, 43 Duisburg (Nordrhein-Westfalen) 65, 88 D\u00fcsseldorf 81, 88 130","STICHWORTVERZEICHNIS E EL-MOTASSADEQ, Mounir 81 Exilregierung Deutsches Reich 2, 5, 45, 46, 47 F Fahnentr\u00e4ger (Publikation) 12 Fanzine 12 Freie Kr\u00e4fte 14 Freie Nationalisten 14, 16, 17, 18, 21, 22, 32 Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans (KADEK) 85 Fremdenfeindlich 7, 8, 10, 12, 128 FREY, Dr. Gerhard 36, 37, 38, 42, 43, 44 G G 10-Kommission 105, 119, 125 GANSEL, J\u00fcrgen 43 GARNAOUI, Ihsan 80 Geheimschutz 97, 98, 101, 102, 110, 111 Gemeinsames Informationsund Analysezentrum (GIAZ) 102 Gerwisch (Landkreis Jerichower Land) 25 Gewalttaten 3, 6, 48, 90, 127, 128 Globalisierung 16, 35, 63, 64 Gorleben (Niedersachsen) 62 Gr\u00e4fenhainichen (Wittenberg) 22 Greifswald 38 Gr\u00f6bzig (Landkreis K\u00f6then) 8 Gro\u00df-Kreutz (Landkreis Potsdam-Mittelmark/Brandenburg) 32 Grundgesetz (GG) 2, 46, 83, 99, 101, 103, 110, 111, 112, 113, 122, 126 131","STICHWORTVERZEICHNIS Gruppe 7, 14, 19, 21, 22, 24, 25, 49, 52, 53, 54, 55, 58, 60, 62, 65, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 78, 79, 117 Gruppe Internationale Solidarit\u00e4t (GIS) 49 H Halbe (Brandenburg) 15, 16, 18, 30, 31 Halberstadt 6, 19, 20, 54, 56, 58 Halle 1, 3, 13, 14, 15, 18, 20, 21, 22, 23, 27, 29, 30, 31, 41, 43, 45, 47, 49, 52, 57, 58, 61, 65, 66, 67, 68, 71, 86, 88, 89 Hamburg 23, 26, 27, 34, 37, 80, 88 Hammerskinheads 9 Heidelberg 88 HEISE, Thorsten 37 HESS, Rudolf 22, 23, 28, 29 Hettstedt (Landkreis Mansfelder Land) 43 HITLER, Adolf 9, 10, 11, 28, 65 Hizb Allah 73, 74 HOHENSEE, Alexander 27 Holocaust 34, 43 I Ingolstadt (Bayern) 29 Internet 9, 11, 12, 15, 16, 18, 19, 24, 25, 30, 33, 34, 45, 46, 49, 52, 54, 55, 60, 61, 62, 63, 71, 74, 76, 77, 78, 79, 84, 89, 95, 96, 106 Islamische Gemeinschaft Milli G\u00f6r\u00fcs e. V. (IGMG) 73, 82 Islamische Widerstandsbewegung (HAMAS) 73, 74 Islamisten/islamistisch 3, 72, 73, 74, 77, 75, 79, 81, 82, 85, 93, 102 132","STICHWORTVERZEICHNIS J Jena (Th\u00fcringen) 28 Jessen (Landkreis Wittenberg) 22 Jihad (PIJ) 74, 76, 78, 79, 80, 84 Junge Nationaldemokraten (JN) 2, 21, 31, 39, 40 K Kalifatsstaat 83, 84, 85 Kameradschaft 14, 16, 18, 22, 25, 35 KAPLAN, Cemaleddin 84 KAPLAN, Metin 84, 85 KARAYILAN, Murat 86 KARL, Andreas 40, 41 Karlsruhe (Baden-W\u00fcrttemberg) 28 KARTAL, Remzi 88 Kemberg (Landkreis Wittenberg) 22 Kl\u00f6tze (Altmarkkreis Salzwedel) 12, 24, 31 KNOP, Ingmar 33, 40, 43 K\u00f6ln (Nordrhein-Westfalen) 83, 84, 88, 90 Kommissarische Reichsregierung (KRR) 45, 46 Kommunistische Partei Deutschlands (KPD-Ost) 3, 64, 66 Kommunistische Plattform der PDS (KPF) 69, 70 KONGRA-GEL 4, 72, 85, 86, 87, 88, 89, 90 K\u00f6nigsh\u00fctte (Landkreis Wernigerode) 40 Konzerte 1, 9, 10, 11, 12, 14, 15, 26 K\u00f6then 8, 20, 21, 23, 29, 41, 45 L Leuna (Landkreis Merseburg-Querfurt) 47 Linksextremistische Parteien und Vereinigungen 3, 48, 64 Linksextremismus 3, 48 133","STICHWORTVERZEICHNIS Landser (Skinheadband) 9, 24 Leipzig (Sachsen) 14, 27, 57 Linksextremistische Szene 21, 52, 57 M Magdeburg 3, 7, 8, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 23, 24, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 41, 43, 45, 47, 49, 50, 51, 53, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 63, 65, 66, 67, 68, 71, 86, 88, 89 MAHLER, Horst 34, 35, 38 Mannheim (Baden-W\u00fcrttemberg) 88 Markwerben (Landkreis Wei\u00dfenfels) 12 MARX, Enrico 11, 26 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) 3, 64, 67, 68, 69, 89 MEENEN, Uwe 34 Meinungsfreiheit (Publikation) 12 Merseburg 14, 15, 18, 27, 29, 30, 47, 56, 57, 65, 67 militante gruppe (mg) 64 Militanzdebatte 64 Ministerium f\u00fcr Staatssicherheit (MfS) 101, 110 MOHAMMED, Amin 80 MOLAU, Andreas 33 Mujahedin 4, 74, 75, 78, 79, 81 Muslim 73, 77, 78, 79, 83 MZOUDI, Abdelghani 80 N Nachrichtendienstliche Mittel 103, 114, 125 Nation & Europa (Publikation) 33 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 2, 10, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 23, 28, 29, 31, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 53, 56, 60 Nationaler Beobachter (Szenepublikation) 15, 23 134","STICHWORTVERZEICHNIS Nationalisten 14, 15, 16, 17, 18, 21, 22, 24, 26, 27, 31, 32, 35, 40 Nationalsozialismus 10, 11, 15, 31, 32, 57 National-Zeitung/Deutsche Wochen-Zeitung (NZ), (Publikation) 43 NAUMANN, Peter 27, 30 Naumburg 3, 50 NEIDLEIN, Alexander 39 Neonaziszene 5 Neue Rechte 32 No Remorse (Band) 9 N\u00fcrnberg (Bayern) 28, 88 O Oberlandesgericht (OLG) 3, 50, 80, 81 OBERLERCHER, Dr. Reinhold 34 \u00d6CALAN, Abdullah 85, 86, 87, 88, 89 \u00d6ffentlichkeitsarbeit 13, 105 Ostara 12, 26 \u00d6zg\u00fcr Politika (Publikation) 87, 89 P Parlamentarische Kontrollkommission 105, 109, 114, 117, 120, 123, 124, 125 Peine (Niedersachsen) 29 People Haters (Band) 9 Pratau (Landkreis Wittenberg) 22 Projekt Schulhof 1, 13 Proliferation 94, 95 Q Quedlinburg 19, 47, 49, 50, 60, 61 135","STICHWORTVERZEICHNIS R Radis (Landkreis Wittenberg) 22 Rassismus 54 Rebell (Jugendverband der MLPD) 67 Rechtsextremismus 1, 5, 6, 32, 34 Rechtsextremistische Parteien und Vereinigungen 35 REITZ, Axel 15 Republikaner (REP) 37, 44, 45 RIEFLING, Dieter 39 RIEGER, J\u00fcrgen 28, 30, 37 ROCHOW, Stefan 39 Rote Fahne (Publikation) 67, 69 Rote Hilfe (RH) 60 ROTHE, Judith 11 S Saarbr\u00fccken 88 Salzwedel 12, 24, 31, 32 Sangerhausen 11, 12, 20, 21, 26, 31, 41 SCH\u00c4FER, Michael 39 Schkeuditz (Sachsen) 14 SCHLEESE, Werner 67 Schleswig-Holstein 36 SCHLIERER, Dr. Rolf 44 Sch\u00f6nebeck 16, 18, 19, 23, 30, 40, 53, 67 SCHWAB, J\u00fcrgen 35 Seegrehna (Landkreis Wittenberg) 22 SelbstSchutz Sachsen-Anhalt 24 Sicherheitsbeh\u00f6rden 72, 76, 108, 121 Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung 97, 101, 102, 110, 111, 113, 114 Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsund Geheimschutzgesetz 97, 101, 110 Skinhead 5, 9, 11, 12, 26 Skinheadband 11 136","STICHWORTVERZEICHNIS Skinheadkonzert 1, 9, 10, 11, 12, 14, 15, 26 Skinheadszene 6, 14, 26 Skrewdriver (Band) 9 Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg 49, 50, 60, 61 Sonnenwendfeier 32 Sotterhausen (Landkreis Sangerhausen) 11, 22, 26 Spionageabwehr 91, 92, 95, 96 STEHR, Heinz 65 Stolberg (Nordrhein-Westfalen) 38 Straftaten 1, 3, 6, 48, 81, 96, 115, 119, 121, 127, 128 Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern) 38 Streetwar (Publikation) 12 Stuttgart (Baden-W\u00fcrttemberg) 84, 85 T Tanne (Landkreis Wernigerode) 8 Terroranschl\u00e4ge 74, 75 Terrorismus/terroristisch 3, 4, 50, 59 72, 73, 74, 75, 77, 78, 80, 81, 82, 87, 91, 100, 102, 103, 105, 119 Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetz 100, 103, 105 Thor Steinar 1, 6, 54 TITTMANN, Siegfried 42 Tontr\u00e4ger 10, 11, 12, 13, 20, 54 U \u00dcNAL, Osman 85 Unsere Zeit (UZ), (Publikation) 65 137","STICHWORTVERZEICHNIS V VALENTA, Philipp 39 Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e. V., K\u00f6ln (ICCB), (auch: Kalifatsstaat) 83 Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocausts Verfolgten (VRBHV) 34 Verschlusssachen 97 V-Leute 103 Vlotho (Nordrhein-Westfalen) 34 VOIGT, Udo 36, 37, 38, 40, 41, 42 V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung 3, 46, 83, 102, 111 Volksverhetzung/volksverhetzend 11, 24, 34, 38 VEVAK (iranischer Nachrichtendienst) 93 W Wei\u00dfe Aktivisten Jerichower Land (WAJL) 25 Wei\u00dfenfels 12, 29, 41 Wernigerode 8, 16, 18, 19, 20, 21, 39, 40, 47, 55 Werniger\u00f6der Aktionsfront (WAF) 19, 20, 21 WETZEL, Bruno 42 Wirtschaftsspionage 91, 95 Wittenberg 22, 45, 54, 55, 56, 65 Wolfen (Landkreis Bitterfeld) 12, 67 WORCH, Christian 22, 26, 27, 30 WULFF, Thomas 37 Wunsiedel (Bayern) 28, 29, 30 Z Zeitz (Burgenlandkreis) 66 Zerbst 7 138","ABK\u00dcRZUNGSVERZEICHNIS AAI Ansar-al Islam ADHK Konf\u00f6deration f\u00fcr demokratische Rechte in Europa AfA Antifaschistische Aktion AfA Antifaschistischer Arbeitskreis AFA Antifaschistisches Aktionsb\u00fcndnis AG G 10-LSA Gesetz zur Ausf\u00fchrung des Artikel 10-Gesetzes im Land Sachsen-Anhalt AIP Antifaschistisches Infoportal ALB Antifaschistische Linke Berlin ATIF F\u00f6deration der Arbeiter aus der T\u00fcrkei in Deutschland e. V. ATIK Konf\u00f6deration der Arbeiter aus der T\u00fcrkei in Europa B&H Blood & Honour BGBl. Bundesgesetzblatt BGH Bundesgerichtshof BIR-KAR Plattform f\u00fcr die Einheit der Arbeiter und Freundschaft der V\u00f6lker BMI Bundesministerium des Innern BRD Bundesrepublik Deutschland BVerfG Bundesverfassungsgericht BVerfSchG Bundesverfassungsschutzgesetz DA Deutsche Akademie DEP Demokratie-Partei DIW Deutsches Institut f\u00fcr Wirtschaftsforschung DK Deutsches Kolleg DKP Deutsche Kommunistische Partei DP Deutsche Partei - Die Freiheitlichen DRF Die Rote Fahne DSZ Druckschriftenund Zeitungsverlag GmbH DVU Deutsche Volksunion 139","ABK\u00dcRZUNGSVERZEICHNIS EGMR Europ\u00e4ischer Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte EU Europ\u00e4ische Union FAU-IAA Freie Arbeiterinnenund Arbeiter Union - Internationale Arbeiter Assoziation FSB Federalnaja Sluschba Besopasnosti (Inlandsgeheimdienst der Russischen F\u00f6deration) GfP Gesellschaft f\u00fcr Publizistik GG Grundgesetz GIA Groupe Islamique Arme (Bewaffnete Islamische Gruppe) GIAZ Gemeinsames Informationsund Analysezentrum GIS Gruppe Internationale Solidarit\u00e4t GRU Glawnoje Raswedywatelnoje Uprawlenije (Milit\u00e4rischer Auslandsnachrichtendienst der Russischen F\u00f6deration) GSPC Groupe Salafiste pour la Predication et le Combat (Salafiyya Gruppe f\u00fcr die Mission und den Kampf) GUS Gemeinschaft Unabh\u00e4ngiger Staaten GVBl. LSA Gesetzund Verordnungsblatt f\u00fcr das Land Sachsen-Anhalt HAMAS Islamische Widerstandsbewegung HPG Volksverteidigungseinheiten (der KON-KURD) HS Hammerskinheads ICCB Verband der Islamischen Vereine und Gemeinden e. V., K\u00f6ln (auch: Kalifatsstaat) IGMG Islamische Gemeinschaft Milli G\u00f6r\u00fcs e. V. ISAF Internationale Schutztruppe f\u00fcr Afghanistan i. V. m. in Verbindung mit JI Jemaah Islamiyah JN Junge Nationaldemokraten 140","ABK\u00dcRZUNGSVERZEICHNIS KADEK Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans KGB Russischer Geheimdienst KKK Konf\u00f6deration der kurdischen Gemeinschaften/ Koma Komalen Kurdistan KONGRA-GEL Volkskongress Kurdistans KON-KURD Konf\u00f6deration kurdischer Vereine in Europa KPD/Ost Kommunistische Partei Deutschlands KPF Kommunistische Plattform der PDS KRR Kommissarische Reichsregierung MB Muslimbruderschaft MfS Ministerium f\u00fcr Staatssicherheit mg militante gruppe MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands NB Nationaler Beobachter NOM National Officers Meetings NPD Nationaldemokratische Partei Deutschlands NZ National-Zeitung/Deutsche Wochen-Zeitung OLG Oberlandesgericht OVG Oberverwaltungsgericht PDS Partei des Demokratischen Sozialismus PIJ Pal\u00e4stinensischer Islamischer Jihad PKK Arbeiterpartei Kurdistans REP Die Republikaner StGB Strafgesetzbuch S\u00dcG-LSA Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsund Geheimschutzgesetz im Land Sachsen-Anhalt SWR Slushba Wneschnej Raswedki (Ziviler Auslandsnachrichtendienst der Russischen F\u00f6deration) TECAK Freie Jugendbewegung Kurdistans 141","ABK\u00dcRZUNGSVERZEICHNIS USA United States of America (Vereinigte Staaten von Amerika) VerfSchG-LSA Gesetz \u00fcber den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt VG Verwaltungsgericht VGH Verwaltungsgerichtshof VRBHV Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocausts Verfolgten VS Verschlusssache WASG Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit YEK-KOM F\u00f6deration kurdischer Vereinigungen in Deutschland e. V. 142"],"title":"Verfassungsschutzbericht 2005","year":2005}
