{"file_url":"https://verfassungsschutzberichte.de/pdfs/vsbericht-st-1992.pdf","jurisdiction":"Sachsen-Anhalt","num_pages":119,"pages":["Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 1/2906 Erste Wahlperiode 29.07.1993 Unterrichtung Der Ministerpr\u00e4sident des Magdeburg, den 06.07 1993 Landes Sachsen-Anhalt Sehr geehrter Herr Pr\u00e4sident, de Landesregierung hatn hrer heutigen Sitzung den Verfasssungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 1992/1993 beschlossen Ich habe Herm Minister des Innern Perschau gebeten, Ihnen den Bericht gem\u00e4\u00df $ 15 Abs1 des Gesetzes \u00fcber den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt vom 14.07.1992 (GVBI.LSAS. 590) zu Ihrer Unterrichtung zu \u00fcberreichen. Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen Mitteilung des Pr\u00e4sidenten: Die Unterrichtung wird gem\u00e4\u00df $49 Abs. 1 Satz 1GO.LT bef\u00fcrwortet. Prof. Dr. Werner M\u00fcnch Dr. Klaus Keitel Magdeburg, den 29.07.1993 (Ausgegeben am 03.08.1993)","Verfassungsschutzbericht des Landes SachsenAnhalt 1992/ 1993 Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt","Sachsen-Anhalt Verfassungsschutzbericht 1992/1993 Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Berichtszeitraum: 01.08.1992 - 30.04.1993 ----","Vorwort Mit Inkrafttreten des Gesetzes \u00fcber den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt am 30. Juli 1992 hat auch das neugegr\u00fcndete Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz seine T\u00e4tigkeit aufgenommen. Der von der Landesregierung vorgelegte Verfassungsschutzbericht 1992/93 - der erste seiner Art in Sachsen-Anhalt - dient der Unterrichtung des Landtages und derbreiten \u00d6ffentlichkeit \u00fcber - rechtsund linksextremistische Bestrebungen, - fortwirkende Strukturen und T\u00e4tigkeiten der Aufkl\u00e4rungsund Abwehrdienste der ehemaligen DDR, - sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht und - sicherheitsgef\u00e4hrdende oder extremistische Bestrebungen von Ausl\u00e4ndern. Der Verfassungsschutzbericht ist ein wichtiger Beitrag zur Information des Parlamentes, der Regierung und der B\u00fcrger \u00fcber die Gefahren, die den freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat bedrohen. Einer solchen Information - gerade auch der Bev\u00f6lkerung - bedarf es schon deshalb, weil die Gegner unserer Verfassung nicht selten ihre wahren Ziele_in der \u00d6ffentlichkeit verschleiern. Daherist es erforderlich, da\u00df der Verfassungsschutz als Fr\u00fchwarnsystem unsererfreiheitlichen Demokratie rechtzeitig und umfassend auf die Gefahren hinweist, die unserer Verfassung drohen, um denstaatlichen Organen ein angemessenes und rechtzeitiges Reagieren zu erm\u00f6glichen. Die Landesregierung ist sich jedoch bewu\u00dft, da\u00df die Verteidigung der Demokratie gegen ihre Gegner nicht alleine von denstaatlichen Stellen geleistet werden kann. Vielmehr sind alle B\u00fcrger aufgerufen, aktiv","an der Bewahrung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung mitzuwirken. Der vorliegende Verfassungsschutzbericht will daher dem interessierten B\u00fcrger die notwendigen Informationen vermitteln, die es ihm erm\u00f6glichen sollen, sich selbst ein abschlie\u00dfendes Urteil \u00fcber die Gefahren zu bilden, die unseren demokratischen Rechtsstaat bedrohen. Er versteht sich aber auch als eine Orientierungshilfe f\u00fcr die politische Auseinandersetzung, da letztlich wohl die profunde, geistig-politische Auseinandersetzung aller B\u00fcrger mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen der beste Verfassungsschutzist. Hartmut Perschau Minister des Innern des Landes Sachsen-Anhalt","Inhaltsverzeichnis Vorwort Rechtsextremismus Allgemeines Militanter Rechtsextremismus 2.1 Erscheinungsformen 2.1.1 Skinheads 2.1.2 Andere militante Rechtsextremisten 2.2 Aktivit\u00e4ten in Sachsen-Anhalt 2.2.1 \u00dcbersicht \u00fcber die Strafund Gewalttaten a) Gewaltdelikt mit Todesfolge b) Angriffe gegen Asylbewerberheime ce) Sonstige Gewalttaten d) \u00d6rtliche Schwerpunkte der Taten e) Altersstruktur der mutma\u00dflichen Gewaltt\u00e4ter Gewaltt\u00e4tige Auseinandersetzungen zwischen Rechtsund Linksextremisten 2.2.3 Antisemitische Vorf\u00e4lle 2.2.4 Kein Rechtsterrorismus in Sachsen-Anhalt Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 15 3.1 Ideologisch-politischer Standort 15 3.2 Organisation 15 3.3 Aktivit\u00e4ten in Sachsen-Anhalt 16 3.4 Junge Nationaldemokraten (JN) 17","H Deutsche Volksunion (DVU) 17 4,1 Ideologisch-politischer Standort 17 4.2 Organisation 19 4.3 Aktivit\u00e4ten in Sachsen-Anhalt 19 Deutsche Liga f\u00fcr Volk und Heimat (DL) 20 Ideologisch-politischer Standort 20 Organisation 20 Aktivit\u00e4ten in Sachsen-Anhalt 21 Neonazistische Organisationen 2] 6.1 Ideologisch-politischer Standort 2] 6.2 Organisation 22 6.3 Aktivit\u00e4ten in Sachsen-Anhalt 22 1. Partei \"Die Republikaner\" (REP) 24 Ideologisch-politischer Standort 24 Organisation 25 Aktivit\u00e4ten in Sachsen-Anhalt 25 Linksextremismus 26 Allgemeines 26 Autonome 26","IH 2.1 Ideologisch-politischer Standort 26 2.2 Aktionsformen 27 2.3 Kommunikation zwischen den Autonomengruppen 28 2.4 Anzahl der Autonomen in Sachsen-Anhalt 29 2.5 Aktivit\u00e4ten in Sachsen-Anhalt 29 2.6 R\u00e4umliche Schwerpunkte in Sachsen-Anhalt 30 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) 31 Ideologisch-politischer Standort 31 Organisation 31 Aktivit\u00e4ten in Sachsen-Anhalt 31 Spartakist-Arbeiterpartei Deutschlands (SpAD) 4.] Ideologisch-politischer Standort 32 4.2 Organisation 32 4.3 Aktivit\u00e4ten in Sachsen-Anhalt 33 Kein Linksterrorismus in Sachsen-Anhalt 33 IV. Fortwirkende Strukturen und T\u00e4tigkeiten der Aufkl\u00e4rungsund Abwehrdienste der ehemaligen DDR 34","IV Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden 35 Beobachtungsauftrag 35 Doc Sicherheitsgef\u00e4hrdende und extremistische Bestrebungen von Ausl\u00e4ndern im Bundesgebiet 35 Keine Aktivit\u00e4ten in Sachsen-Anhalt 36 VI Spionageabwehr 37 Allgemeiner \u00dcberblick 37 Nachrichtendienste der ehemaligen DDR 37 N\u00e4chrichtendienste sonstiger ehemaliger Warschauer-PaktStaaten 38 Nachrichtendienste der ehemaligen Sowjetunion 38 Spionageabwehr mit Hilfe der Bev\u00f6lkerung 39","Vu. Geheimschutz 40 Allgemeines 40 w0Personeller Geheimschutz Materieller Geheimschutz 40 41 VII. Verfassungsschutz in SachsenAnhalt 42 Grundlagen und organisatorische Ausgestaltung des Verfassungsschutzes 43 Aufgaben des Verfassungsschutzes 44 2.1 Extremismus (Rechtsund Linksextremismus, Terrorismus) 45 2.1.1 Freiheitliche demokratische Grundordnung 46 2.1.2 Bestrebungen 48 2.1.3 Rechtsund Linksextremismus 48 2.1.4 Terrorismus 49 2.1.5 Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder die ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung ihrer Verfassungsorgane oder Mitglieder 49 2.2 Fortwirkende Strukturen und T\u00e4tigkeiten der Aufkl\u00e4rungsund Abwehrdienste der ehemaligen DDR (MfS und AfNS) 49 2.3 Spionagebek\u00e4mpfung 50 2.4 Ausl\u00e4nderextremismus 5i 2.5 Geheimschutz 51 2.5.1 Personeller Geheimschutz 51 2.5.2 Materieller Geheimschutz 52","VI Organisation des Verfassungsschutzes in Sachsen-Anhalt 53 Methoden und Mittel der Informationsgewinnung 55 4.1 Keine Zwangsbefugnisse 55 4.2 Methoden und Mittel nachrichtendienstlicher T\u00e4tigkeit 56 4.3 Datenschutz 57 4.4 Auskunftserteilung 57 Kontrolle 58 IX. Anhang Grundgesetz (Auszug) Gesetz \u00fcber die Zusammenarbeit des Bundes und der L\u00e4nder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und \u00fcber das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG) Gesetz \u00fcber den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG - LSA) \"Gesetz zur Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (G 10) Gesetz zur Ausf\u00fchrung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz im Land SachsenAnhalt (G 10-AG LSA) Strafgesetzbuch (Auszug)","I. RECHTSEXTREMISMUS 1. Allgemeines Die unter dem Begriff Rechtsextremismus zusammengefa\u00dften Parteien, Organisationen oder Gruppierungen verf\u00fcgen nicht \u00fcber ein gefestigtes theoretisches Systern. Die rechtsextremistische Weltanschauung besteht vielmehr aus ideologisch-mythischen Versatzst\u00fccken. Die Bestrebungen rechtsextremistischer Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland sind im wesentlichen dadurch gekennzeichnet, da\u00df sie die Grundlagen der Demokratie ablehnen und - aus taktischen Gr\u00fcnden meist nicht offen erkl\u00e4rt - eine totalit\u00e4re Regierungsform unter Einschlu\u00df des F\u00fchrerprinzips anstreben, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren ist. Die wichtigsten Elemente des Rechtsextremismus sind - ein den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung mi\u00dfachtender, \u00fcbersteigerter, oft aggressiver Nationalismus, verbunden mit menschenverachtender Fremdenfeindlichkeit, - die offene oder verdeckte Wiederbelebung des Antisemitismus und anderer rassistischer Thesen, wie die Warmung vor einer \"Rassenmischung\" als Gef\u00e4hrdung des \"deutschen Volkscharakters\", die mit dem Schutz der Menschenw\u00fcrde und dem Gleichheitsprinzip nicht vereinbar sind, - die pauschale \u00dcberbewertung der Interessen der \"Volksgemeinschaft\" zu Lasten der Interessen und Rechte des einzelnen, die auf eine Aush\u00f6hlung der Grundrechte abzielt (v\u00f6lkischer Kollektivismus), - immer wiederkehrende Versuche, die nationalsozialistische Gewaltherrschaft unter Herausstellung angeblicher positiver Leistungen des Dritten Reiches zu rechtfertigen, die Widerstandsk\u00e4mpfer gegen das NS-Regime zu diffamieren und die Verbrechen der na-","2 tionalsozialistischen Gewaltherrschaft zu verschweigen, zu verharmlosen oder sogar zu leugnen (Revisionismus), - eine \u00dcberbetonung milit\u00e4rischer und soldatischer Werte und hierarchischer Prinzipien (\"F\u00fchrer\" und \"Gefolgschaft\"), verbunden mit der Propagierung einer autorit\u00e4ren und diktatorischen staatlichen und sozialen Ordnung sowie der \u00dcberbetonung der Notwendigkeit eines nach innen und au\u00dfenstarken Staates (Etatismus). Hinzu kommtdie allen Extremisten gemeinsame planm\u00e4\u00dfige Verunglimpfung der bestehenden Staatsform und ihrer Repr\u00e4sentanten in der Absicht, die Demokratie in den Augen der Bev\u00f6lkerung als Wert zu ersch\u00fcttern. Diese Merkmale sind nicht immer vollst\u00e4ndig bei allen rechtsextremistischen Organisationen zu beobachten. Manchmal sind nur Teilaspekte bestimmend; auch die Intensit\u00e4t und die Mittel des Kampfes gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sind unterschiedlich. W\u00e4hrend die Neonazis offen alle wesentlichen demokratischen Verfassungsgrunds\u00e4tze ablehnen und sie langfristig durch ein System des \"Dritten Weges\" ersetzen wollen, versuchen die rechtsextremistischen Parteien, wie die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) und die Deutsche Volksunion (DVU), ihre wahren Ziele vielfach hinter der Verfolgung tagespolitischer Forderungen zu verbergen. Gewalt zur Durchsetzungihrer politischen Ziele lehnen sie verbal ab. Dagegen fordern Neonazis schon seit Jahren offen zur Gewaltanwendung auf. In letzter Zeit richtet sich diese \u00fcberwiegend gegen Ausl\u00e4nder und deren Unterk\u00fcnfte. Das her\u00e4usrfagende gemeinsame Merkmal aller rechtsextremistischen Bestrebungen ist der Rassismus, der im Neonazismus und in der Skinhead-Bewegung am st\u00e4rksten artikuliert wird. Hier kommt die rechtsextremistische Ideologie von der angeblichen Ungleichheit der Menschen und der angeblich unterschiedlichen \"Wertigkeit\" der einzelnen Menschenrassen zum Vorschein. Neben Juden sind Ausl\u00e4nder, vor allem T\u00fcrken, von dieser Aggression betroffen. Gegenw\u00e4rtig steht die rassistisch begr\u00fcndete allgemeine Ausl\u00e4nderfeindlichkeit im Vordergrund, w\u00e4hrend der Antisemitismus dahinter zur\u00fccktritt.","Rechtsextremisten orientieren sich dabei an den Kriterien der \"Fremdartigkeit\" der Ausl\u00e4nder: Je \"fremdrassiger\" der Ausl\u00e4nder, besonders der Asylbewerber oder Fl\u00fcchtling nach ihrer Auffassung ist, desto deutlicher wird er als potentielle Gefahr f\u00fcr die deutsche \"Volkssubstanz\" bzw. \"Volksgemeinschaft\" hingestellt. Infolgedessen fordern sie, - dem Antisemitismus vergleichbar - die \"Entfernung\" dieser Ausl\u00e4ndergruppen. 2. Militanter Rechtsextremismus Im Berichtszeitraum ist die Zahl der von militanten Rechtsextremisten begangenen Strafund Gewalttaten bundesweit deutlich angestiegen. Daneben ist ferner zu beobachten, da\u00df die Gewalttaten zunehmend brutaler werden und auch Todesopfer zu beklagen sind. Wesensmerkmal rechtsextremistischer Militanz ist das Fehlen fester Organisationsstrukturen, was sich insbesondere darin zeigt, da\u00df die meisten Gewalttaten spontan begangen werden und eine organisierte, von langer Hand vorbereitete Vorgehensweise die Ausnahme darstellt. Bundesweit ist f\u00fcr 1992 von etwa 6.400 militanten Rechtsextremisten auszugehen; davon entfallen auf die neuen L\u00e4nder 3.800 und auf Sachsen-Anhalt 800. Nach neueren Erkenntnissen d\u00fcrften aber in Sachsen-Anhalt f\u00fcr 1993 etwa 1.200 Personen als rechtsextremistische Gewaltt\u00e4ter einzustufen sein. Eine Trennung in Skinheads, Neonazis und sonstige gewaltt\u00e4tige Rechtsextremisten ist nicht m\u00f6glich, weil nur selten feste Gruppenstrukturen bestehen und das \u00e4u\u00dfere Erscheinungsbild der Gewaltt\u00e4ter nicht mehr so differenziert ist wie noch vor zwei Jahren. Im \u00fcbrigen sind die \u00dcberg\u00e4ngeflie\u00dfend. 2.1 Erscheinungsformen Bei militanten Rechtsextremisten ist zu unterscheiden zwischen Skinheads einerseits und sonstigen Gewaltt\u00e4tern andererseits.","2.1.1 Skinheads Skinheadstreten im politischen Extremismus zunehmend in den Vordergrund. Sie bilden lose Personenzusammenschl\u00fcsse. Verbindende Elemente sind - bisher einzigartig im politischen Extremismus - ein einheitliches \u00e4u\u00dferes Erscheinungsbild, das jugendliche Alter und eine meist durch soziale Konflikte und beruflichen Mi\u00dferfolg verursachte Orientierungslosigkeit. Insbesondere letztere f\u00fchrt zur Ausbildung eines Feindbildes: \"Die Fremden\" werden als die an ihrem Schicksal Schuldigen angesehen und deshalb zur Zielscheibe ihrer Unzufriedenheit erkl\u00e4rt. Ihre Fremdenfeindlichkeit bildet den Ausgangspunkt der politischen Polarisierung und der \u00dcbernahme nationalsozialistischer Gedanken und Ausdrucksformen, die in aktuellen Parolen wie \"Deutschland den Deutschen\", \"Nieder mit allem Fremden\" sowie in den Songs ihrer Musik und in zahlreichen Skinhead-Magazinen (sogenannten Fanzines) am deutlichsten sichtbar werden. W\u00e4hrend sich die Hinwendung der - in ihrem Ursprung eher unpolitischen - Skinheads zum rechtsextremistischen Gedankengut in den alten Bundesl\u00e4ndern erst seit einigen Jahren allm\u00e4hlich vollzieht, ist die neonationalsozialistische Einstellung bei den Skins in den neuen Bundesl\u00e4ndern st\u00e4rker ausgebildet. Schon zu DDR-Zeiten haben sich ostdeutsche Skins oft als nationalsozialistische Opposition gegen den kommunistischen Apparat verstanden. Ihre Ziele verfechten die Skinheads nicht im politischen Meinungskampf, soridern in gewaltt\u00e4tigen Aktionen gegen Asylbewerberinsbesondere Andersfarbige und Ausl\u00e4nder aus osteurop\u00e4ischen Staaten - aber auch gegen \"linksorientierte\" Deutsche, Homosexuelle, Prostituierte und Stadtstreicher wegen ihres angeblich undeutschen Wesens. Diese Gewaltgeneigtheit spiegelt sich auch schon im eigenen Szenejargon wider: Skins sprechen davon, da\u00df \"T\u00fcrken plattgemacht\" oder \"Fidschis geklatscht\" werden. Bei Angriffen gegen die \"Linken\" (Anarchos, Autonome, Punks usw.) treten Skins mit Parolen wie \"Rotfront verrecke\" auf. Skinhead-Magazine enthalten Hetzparolen gegen Juden, Asylbewerber werden hierin als \"Asylantenpack\" oder \"Ausl\u00e4ndische Schmarotzer\" bezeichnet.","5 Gewaltmotivierend und zugleich integrierend wirkt die szeneeigene Musik, die im Hardrockstil zu rechtsextremistischen Liedertexten gespielt wird. Konzertveranstaltungen von Skin-Bands bieten die bedeutendsten Gelegenheiten f\u00fcr \u00fcberregionale Zusammenk\u00fcnfte von Skinheads. Bei Skin-Konzerten wird die Stimmung nicht selten durch die Lieder und die besondere Art des Auftretens der Bands (zum Beispiel: \"Sieg-Heil\"-Rufe, \"Hitlergru\u00df\") sowie durch erheblichen Alkoholkonsum so aufgeheizt, da\u00df sie schnell in gewaltt\u00e4tige Aktionen umschl\u00e4gt. Skin-Musik wirkte beispielsweise gewaltmotivierend bei dem Brandanschlag auf ein Ausl\u00e4nderheim in H\u00fcnxe (NordrheinWestfalen) im Oktober 1991, bei dem zwei libanesische Kinder lebensgef\u00e4hrlich verletzt wurden. Die T\u00e4ter gaben bei ihrer Vernehmung an, vor der Tat gemeinsam Skinhead-Musik geh\u00f6rt zu haben, die sie in Stimmung gebracht habe. Die besondere Gef\u00e4hrlichkeit gewaltgeneigter Skinheads liegt vor allem darin begr\u00fcndet, da\u00df sie sich spontan und zumeist nach Alkoholexzessen zu Gewalttaten entschlie\u00dfen, die dann in zuf\u00e4lliger Zusammensetzung (\"Wer Lust hat\") begangen werden. 2.1.2 Andere militante Rechtsextremisten Nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich bei den sonstigen militanten Rechtsextremisten \u00fcberwiegend um Einzelt\u00e4ter, die sich aus dumpfem Ausl\u00e4nderha\u00df aus dem Augenblick heraus zu einer Gewalttat hinrei\u00dfen lie\u00dfen. Eine Zuordnung zu rechtsextremistischen Strukturen ist nicht m\u00f6glich. 2.2 Aktivit\u00e4ten in Sachsen-Anhalt Feste organisatorische Strukturen militanter Rechtsextremisten sind in Sachsen-Anhalt nicht bekanntgeworden. Vereinzelte organisierte Aktivit\u00e4ten gingen vorrangig von der aus Magdeburg stammenden SkinBand \"Elbsturm\" aus. Die Texte ihrer Lieder offenbaren neonazistischen Rassismus und Nationalismus und rufen offen zur Gewalt auf.","6 Zusammen mit anderen Skin-Bands nahm \"Elbsturm\" am 03. und 04. April 1993 an einem Skin-Konzert in Birkholz (Landkreis Stendal) teil, zu dem 450 Rechtsextremisten anreisten. Dort traten neben \"Elbsturm\" folgende Gruppen auf: \"Proisensoie\" aus Berlin, \"Macht und Ehre\" aus Berlin, \"Boots Brothers\" aus Delmenhorst und \"Oistar Propper\" aus Leipzig. 2.2.1 \u00dcbersicht \u00fcber die Strafund Gewalttaten In der Zeit vom 1. August 1992 bis 30. April 1993 wurden 272 Straftaten mit erwiesener oder zu vermutender rechtsextremistischer Motivation erfa\u00dft, davon 189 Gewalttaten und 83 sonstige Straftaten. Von den 189 Gewalttaten waren 163 fremdenfeindlich motiviert (86,24%). Diese k\u00f6nnen wie folgt zugeordnet werden (siehe auch die \u00dcbersicht auf Seite 8): K\u00f6rperverletzung 26 16% Brandstiftung 43 26% Landfriedensbruch 30 18 % Sachbesch\u00e4digung 64 40% 163 100% Die fremdenfeindlichen Gewalttaten verteilen sich auf den Berichtszeitraum wie folgt: August 1992 25 15,44 % September 50 30,86 % Oktober 18 10,49 % November 25 15,44 % Dezember 15 926% 133 81,49%","Januar 1993 11 6,79% Februar 7 4,32% M\u00e4rz 3 1,85 % April 9 5,55% 30 18,51 % a) Gewaltdelikt mit Todesfolge Im Berichtszeitraum! wurde ein Gewaltdelikt mit Todesfolge begangen, das der Skinhead-Szene zuzuordnenist. - Etwa 40 bis 50 vermummte Skinheads aus Bad Lauchst\u00e4dt und Halle drangen in der Nacht vom 24. auf den 25. April 1993 in eine Diskothek in Obhausen ein. Einige von ihnen schlugen mit Baseballschl\u00e4gern auf drei G\u00e4ste ein. Eines dieser Opfer erlag zwei Tage sp\u00e4ter seinen schweren Sch\u00e4deiverletzungen. Die Polizei konnte mehrere Tatverd\u00e4chtige festnehmen, von denen einer nachweislich mehrfach auf das Opfer eingeschlagen hatte. b) Angriffe gegen Asylbewerberheime Die fremdenfeindlichen \u00dcbergriffe in Rostock (22. - 25.08.1992) wirkten auch in Sachsen-Anhalt mobilisierend auf das weitgehend rechtsextremistische Gewaltpotential und f\u00fchrten zu einem deutlichen Anstieg von Gewalttaten gegen Asylbewerberheime. Sofern sich aus der Sicht der Rechtsextremisten ein \"lohnendes\" Angriffsziel herauskri-- -stallisierte, reisten rechtsextremistische Gewaltt\u00e4ter aus anderen Orten des Landes (teilweise auch aus den alten Bundesl\u00e4ndern) an, um ihre Gesinnungsgenossen vor Ort ! Bereits vor dem Berichtszeitraum war im Mai 1992 der von Skinheads verursachte Tod des Torsten LAMPRECHT im Lokal \"Elbterrassen\" in Magdeburg zu beklagen. Die Tater wurden zwischenzeitlich vom Landgericht Magdeburg zum Teil wegen versuchten Totschlags verurteilt.","OK\u00f6rperverletzunBgLandirieOdeSnscbhrbuecshchikdigung ufMmiGreeodwtenavfelatntadiltoicehner 1Bran0dstif-tung Apbi19ug9sru32ilt Bi 20181814 2- . '-","9 zu unterst\u00fctzen. Dies f\u00fchrte mitunter zu tagelangen Angriffen auf Asylbewerberunterk\u00fcnfte und Auseinandersetzungen mit der Polizei in einem bislang nicht gekannten Ausma\u00df an Brutalit\u00e4t, so beispielsweise bei den fremdenfeindlichen Ausschreitungen in Stendal und Quedlinburg. Folgende Gewalttaten sind hervorzuheben: Stendal 27. - 30.08.1992 Am 27. August randalieren rund 40 jugendliche Gewaltt\u00e4ter vor einem Asylbewerberheim. Sie rufen ausl\u00e4nderfeindliche Parolen und richten hohen Sachschaden an. Die Polizei verhindert Auseinandersetzungen mit Jugendlichen, die versuchen, die Eing\u00e4nge des Heimes zu sch\u00fctzen. In den beiden Folgen\u00e4chten werden insgesamt 39 Randalierer festgenommen. Bei ihnen werden unter anderem Baseballschl\u00e4ger und Molotowcocktails sichergestellt. Quedlinburg 07. - 13.09.1992 In Quedlinburg wird ein Asylbewerberheim zwischen dem 07. und 09. September 1992 von zahlreichen Gewaltt\u00e4tern mehrmals mit Brandflaschen und Steinen angegriffen. In den darauffolgenden Tagen richten sich die Gewalttaten vornehmlich gegen die Polizei und Gegendemonstranten, die sich als Mahnwache vor der Unterkunft aufhalten. Thale 17.10.1992 In Thale dringen am 17. Oktober 1992 13 T\u00e4ter in ein _Asylbewerberheim ein und begehen umfangreiche Sachbesch\u00e4digungen. Die in der Unterkunft wohnenden Vietnamesen werden mit Gasdruckpistolen beschossen und dann mit Schl\u00e4gen und Tritten durch das Haus getrieben. Au\u00dferdem werden drei vietnamesische Frauen sexuell gen\u00f6tigt. Eine Vergewaltigung Kann nur durch eintreffende Polizei verhindert werden.","10 c) Sonstige Gewalttaten Halle 22.02.1993 Sechs Skinheads versperren am 22. Februar 1993 in der Unterf\u00fchrung des Hauptbahnhofes in Halle einem amerikanischen Journalisten den Weg. Da er der deutschen Sprache nicht m\u00e4chtig ist und dadurch als Ausl\u00e4nder erkannt wird, springt ihm einer der Skinheads in den R\u00fccken, schl\u00e4gt brutal zu undtritt ihm ins Gesicht. Magdeburg 03.04.1993 Sechs Skinheads \u00fcberfallen am 3. April 1993 in Magdeburg drei Medizinstudenten: einen Kameruner, einen Norweger und eine K\u00f6lnerin. Mit gez\u00fcckten Messern wenden sich die Skinheads gegen den Kameruner. Als die K\u00f6lnerin sie auffordert, friedlich zu bleiben, wird sie zusammengeschlagen und schwer verletzt. d) \u00d6rtliche Schwerpunkte der Taten In folgenden Orten ereigneten sich mehr als f\u00fcnf fremdenfeindliche Gewalttaten : Halberstadt 1 Wei\u00dfenfels S0iIn-J-30 Magdeburg Halle Oschersleben - Quedlinburg Altersstruktur der mutma\u00dflichen Gewaltt\u00e4ter In der Zeit vom 1. August 1992 bis zum 30. April 1993 sind 644 Personen als mutma\u00dfliche T\u00e4ter oder Tatbeteiligte erfa\u00dft worden. Ihre Altersstruktur ergibt folgendes Bild (siehe auch die Graphik auf der folgenden Seite ):","J1Da6h-1rJme7a8h-2Jrme0a1h-2DJre4a25h-r2e9 1,5% 2|J[71a,34h0%re+ T6Avalter4osd\u00e4tcrnhutkigteunr: 91,85,3%","12 16 - 17 Jahre 176 27,35% 18 - 20 Jahre 279 43,34% 21 - 24 Jahre 118 18,32% 25 - 29 Jahre 61 9,47% 30 Jahre und \u00e4lter 10 1,52% 644 100% Der Anteil der Heranwachsenden und Jugendlichen betr\u00e4gt damit \u00fcber 70% . 2.2.2 Gewaltt\u00e4tige Auseinandersetzungen zwischen Rechtsund Linksextremisten Mit der Eskalation fremdenfeindlicher Gewalttaten versch\u00e4rft sich auch der \"antifaschistische Kampf\" der militant-autonomen Linksextremisten und damit die Konfrontation beider Lager. W\u00e4hrend der \"Kampf gegen Rechts\" f\u00fcr Linksextremisten, insbesondere f\u00fcr die Autonomen, seit Jahren zum festen Bestandteil ihrer Aktivit\u00e4ten geh\u00f6rt, ist die gewaltt\u00e4tige Formierung von Neonazis als \"Anti-Antifa\" gegen Linksextremisten relativ neu. Die Praxis der Linksextremisten, die Personendaten von \"Faschos\" zusammenzutragen und zu ver\u00f6ffentlichen, wird mittlerweile von Neonazigruppen auch den \"linken Zecken\" gegen\u00fcber angewendet. Damit hat sich die Gefahr gegenseitiger Angriffe erheblich gesteigert. Von den 189 erfa\u00dften Gewalttaten richteten sich 25 (13,22 %) gegen \"Linke\". Die bisher bekanntgewordenen Angriffe gegen politische Gegnerverteilen sich dabei im wesentlichen auf folgende Orte: Kl\u00f6tze 6 Eisleben 4 Halle 3 Wernigerode 3 2.2.3 Antisemitische Vorf\u00e4lle Im Berichtszeitraum sind in Sachsen-Anhalt f\u00fcnf derartige Vorf\u00e4lle bekanntgeworden:","13 K\u00f6then 06. - 09.11.1992 Auf dem j\u00fcdischen Friedhof in K\u00f6then werden in der Zeit vom 6. bis zum 9. November 1992 Grabsteine durch Aufmalen von Hakenkreuzen, SS-Runen und Parolen wie \"Sieg Heil\" und \"Juda verrecke\" gesch\u00e4ndet. Sch\u00f6nebeck 09.11.1992 In der J\u00fcdischen Gemeinde in Sch\u00f6nebeck gehen am 9. November 1992 mehrere Drohanrufe ein, weil ein \u00f6ffentlicher Platz, der vor 1945 den Namen \"A. Hitler\" getragen hatte, den Namen einer ermordeten j\u00fcdischen Familie erhalten soll. Halle 09./10.11.1992 In der Nacht der 54. Wiederkehr der Reichspogromnacht werden im Stadtgebiet von Halle mehrere antisemitische Farbschmierereien begangen. Helbra 22.11.1992 In Helbra werden am 22. November 1992 zwei Pkw j\u00fcdischer \u00dcbersiedler durch Einritzen von Hakenkreuzen in den Lack der Fahrzeuge besch\u00e4digt. Osternienburg, 07.12.1992 Am 7. Dezember 1992 werden in \u00d6sternienburg an einer Mauer entlang der B 183 Schmierereien wie \"Juden raus\" entdeckt. 2.2.4 Kein Rechtsterrorismus in Sachsen-Anhalt Die Auswertung der bisher bekanntgewordenen Gewalttaten militanter Rechtsextremisten hat zu dem Ergebnis gef\u00fchrt, da\u00df diese keinen rechtsterroristischen Hintergrund hatten. Nach den Regeln des Strafrechts macht sich derjenige der Bildung einer terroristischen Vereinigung gem\u00e4\u00df $ 129 a Absatz I StGB: strafbar, der eine Vereinigung gr\u00fcndet odersich an ihr als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder T\u00e4tigkeit auf die Begehung der im Gesetz aufgef\u00fchrten Katalogstraftaten (schwerste Straftaten) gerichtet ist. Zur ? Gesetzestext im Anhang","14 Ausf\u00fcllung der einzelnen Tatbestandsmerkmale sind von der h\u00f6chstrichterlichen Rechtsprechung verschiedene Kriterien verbindlich festgelegt worden, deren Vorliegen bei den ermittelten Gewalttaten militanter Rechtsextremisten bislang noch nicht nachgewiesen werden Konnte. Zum einen konnte bei den bekanntgewordenen Gewaltt\u00e4tergruppen der zur Annahme einer terroristischen Vereinigung erforderliche Organisationsgrad nicht festgestellt werden. Zum anderen fehlte es in s\u00e4mtlichen der bekanntgewordenen F\u00e4lle den \"Gemeinschaften\" nach dem bisherigen Erkenntnisstand bereits an einem auf gewisse Dauer angelegten und zu einern gemeinsarnen Zweck erfolgten Zusammenschlu\u00df mit fester Zusammengeh\u00f6rigkeit der Tatbeteiligten. Schlie\u00dflich konnte auch nicht festgestellt werden, da\u00df sich die Tatbeteiligten verbindlichen Regeln \u00fcber die Willensbildung unterworfen hatten. Aus diesen Gr\u00fcnden k\u00f6nnen auch nicht solche gemeinschaftlichen \u00dcberf\u00e4lle, wie der von Skinheads auf das Lokal \"Elbterrassen\" in Magdeburg mit einem Todesopfer (siehe Seite 7), als Taten einer terroristischen Vereinigung angesehen werden, da es sich hierbei um eine \"Spontan-Tat\" (\"Wer Lust hat\") handelte. Zwar hatte es in diesem Fall eine vorherige Verabredung gegeben, jedoch war es dem Augenblick und dem Zufall \u00fcberlassen, wer sich wie daran beteiligen wollte. Die Erfahrungen aus dem Bundesgebiet, da\u00df die Gewalttaten von Rechtsextremisten fast s\u00e4mtlich von Einzelpersonen oder Zufallsgemeinschaften begangen wurden, werden damit auch in Sachsen-Anhalt best\u00e4tigt.","15 3. Nationaldemokratische Partei Deutschlands ( NPD ) 3.1 Ideologisch-politischer Standort Obwohl die NPD in ihrem Parteiprogramm betont, sie trete f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung ein, lehnt sie wesentliche Prinzipien dieser Grundordnung ab. Trotz ihres Lippenbekenntnisses zum Grundgesetz strebt die NPD in Wirklichkeit einen Volksstaat mit einer von v\u00f6lkisch-kollektivistischen Strukturen bestimmten Volksgemeinschaft an, in dem die Interessen des Volksganzen und des Volkswohles Vorrang vor den Freiheitsrechten des einzelnen haben. Damit kn\u00fcpft sie an ein Leitbild an, das wesentlicher Bestandteil der nationalsozialistischen Ideologie war. In ihren Propagandaschriften, zu denen ma\u00dfgeblich die Parteizeitung \"Deutsche Stimme\" z\u00e4hlt, agitiert die NPD gegen Ausl\u00e4nder, insbesondere gegen Asylbewerber. Ferner klingen in den Ver\u00f6ffentlichungen der Partei rassistische und \u00fcbersteigerte nationalistische Zielsetzungen und Denkweisen an. Diese versucht die NPD unter Berufung auf \"die Vielfalt des Lebens und seiner Erscheinungen\" zu rechtfertigen. Sie sieht sich als Gegnerin des \"l\u00e4ngst \u00fcberholten Dogmas der vorgeblichen Gleichheit aller Menschen\". Diese Grundeinstellung beruht auf dem vermeintlich \"lebensrichtigen Menschenund Weltbild der Ungleichheit\". 3.2 Organisation Die NPD wurde am 28. November 1964 in Hannover mit dem Ziel gegr\u00fcndet, die rechte Opposition in einer neuen Partei zu sammeln und in die bundesdeutschen Parlamente zu bringen. Heute hat die Partei ihren Sitz in Stuttgart. Der Sitz ihres Landesverbandes Sachsen-Anhalt ist Magdeburg. Bundesweit mu\u00dfte die NPD einen Mitgliederschwund hinnehmen. So hatte die Partei am Ende des Jahres 1992 noch rund 5.100 Mitglieder gegen\u00fcber 6.100 im Vorjahr. \u00c4hnlich erging esihr in Sachsen-Anhalt. Nach anf\u00e4nglichen Erfolgen und Mitgliederzuw\u00e4chsen \u00fcberwiegen","16 derzeit die Parteiaustritte. Der NPD-Landesverband Sachsen-Anhalt geh\u00f6ren heute noch etwa 110 Mitglieder an. Die Partei verf\u00fcgt derzeit \u00fcber 15 Landesverb\u00e4nde, die je nach Mitgliederst\u00e4rke in Bezirks-, Kreisund Ortsverb\u00e4nde untergliedert sind. Seit der Gr\u00fcndung des NPD-Landesverbandes Sachsen-Anhalt konnten mindestens neun Kreisverb\u00e4nde gegr\u00fcndet werden und zwar in Halle, Naumburg, Halberstadt, Eisleben, Magdeburg, Salzwedel, Bad K\u00f6sen sowie zuletzt in Sangerhausen und Aschersleben. F\u00fcr den beabsichtigten Aufbau weiterer Kreisverb\u00e4nde fehlen der NPD die finanziellen Mittel. 3.3 Aktivit\u00e4ten in Sachsen-Anhalt Beim ersten ordentlichen Landesparteitag des NPD-Landesverbandes Sachsen-Anhalt am 25. Oktober 1992 in Kleineichst\u00e4dt (Landkreis Querfurt) wurde der Student Waldemar MAIER aus Bad K\u00f6sen zum Landesvorsitzenden gew\u00e4hlt. An dieser Veranstaltung nahmen etwa 70 Personen teil, die jedoch nicht alle stimmberechtigt waren. Mit etwa 100 Teilnehmern aus dem gesamten Bundesgebiet - auch aus Sachsen-Anhalt - und zahlreichen Fahnen war die NPD, ebenso wie verschiedene Neonazi-Organisationen, am 15. August 1992 beim \"Rudolf-HESS-Gedenkmarsch\": im th\u00fcringischen Rudolstadt vertreten. In der Zeit vom 14. bis 28. November 1992 unternahm der rechtsextremistische Liedermacher Frank RENNICKEauf Einladung der NPD eine Auftrittsreise durch Sachsen-Anhalt. In regelm\u00e4\u00dfigen Zeitabst\u00e4nden f\u00fchrt die NPD in Sachsen-Anhalt sogenannte \"Nationale Stammtische\" durch. G\u00e4ste dieser Stammtische waren bisher Frank RENNICKE und der Bundesvorsitzende G\u00fcnter DECKERT.Ziel dieser Veranstaltungen ist es, die Partei in der \u00d6ffentlichkeit bekannt zu machen und neue Mitglieder zu werben. PRechtsextremisten. speziell Neonazis. nutzen seit 1988 den Todestag des Hitler-Stellvertreters Rudolf HESS (IT. August 1987) zu Gedenkm\u00e4rschen und Zusammenku\u00fcnften an dessen Grabst\u00e4tte in Wunsiedel/Bayern.","17 3.4 Junge Nationaldemokraten (JN) Die IN sind als Jugendorganisation der NPD zur aktiven Mitarbeit in deren Gremien verpflichtet. Sie bekennen sich zwar zur Ideologie, zur Zielsetzung und zum Programm der Mutterpartei, artikulieren und verhalten sich aber in der \u00d6ffentlichkeit wesentlich aggressiver. Die Mitgliederzahlen sind bundesweit r\u00fcckl\u00e4ufig. Auf Bundesebene konnten Ende 1992 noch 200 Mitglieder (1991: 550) registriert werden. In Sachsen-Anhalt ist es den JN bisher kaum gelungen, Fu\u00df zu fassen. Sie sind neben der Mutterpartei lediglich im November 1992 als Veranstalter der Auftrittsreise des rechtsextremistischen Liedermachers Frank RENNICKE in Erscheinung getreten. 4. Deutsche Volksunion (DVU) 4.1 Ideologisch-politischer Standort Das Programm der DVU ist wie bei anderen extremistischen Parteien bewu\u00dft allgemein und zur\u00fcckhaltend formuliert, um verfassungsfeindliche Ziele und Ans\u00e4tze m\u00f6glichst zu verschleiern. Die DVU hat sich das Ziel gesetzt, den \"Nutzen des deutschen Volkes zu mehren und Schaden von ihm zu wenden\". Ihr \"ganzes Streben gilt der Durchsetzung von Recht und Freiheit f\u00fcr das deutsche Volk und Vaterland, eines gleichen Rechts f\u00fcr alle Deutschen\" . Ferner verbreitet die DVU Schlagworte wie \"Deutschland soll deutsch bleiben\", \"Deutschland zuerst\" und \"Gleichberechtigung f\u00fcr das deutsche Volk\". Sie setzt sich daf\u00fcr ein, den Ausl\u00e4nderanteil zu begrenzen, den \"zunehmenden Ausl\u00e4nderzustrom\" in das Bundesgebiet zu stoppen und die \"Zuweisung von Kollektivschuld und Kollektivverantwortung an die Deutschen\" einzustellen. Diese und \u00e4hnliche deutsch-nationale Parolen werden begleitet von ausl\u00e4nderfeindlicher Agitation verschiedener DVU-Funktion\u00e4re. Ihre gro\u00dffl\u00e4chige Verbreitung erfolgt durch die vom Parteigr\u00fcnder und Bundesvorsitzenden Dr. FREY als Verleger herausgegebenen Wochenzeitungen \"Deutsche Wochenzeitung/Deutscher Anzeiger\" und \"Deutsche Nationalzeitung\" mit einer Gesamtauflage von 86.000 Exemplaren. Die herabsetzende Art und Weise, in der gegen Asylbe-","18 werber gehetzt wird, insbesondere der diskriminierende Unterton, ist als Angriff auf die grundgesetzlich garantierte Menschenw\u00fcrde zu werten. Die Tatsache, da\u00df das Grundrecht auf Asyl nach Artikel 16 Absatz 1 Grundgesetz teilweise auch von Menschen in Anspruch genommen wird, die aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind, wird von der DVU zum Anla\u00df genommen, die hier lebenden Ausl\u00e4nder in ihrer Gesamtheit durch eine \u00fcbertriebene Darstellung und verzerrende Wertung der tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnisse pauschal als Schmarotzer hinzustellen. Neben diesen primitiven ausl\u00e4nderfeindlichen Angriffen wird auch heftig gegen die in Deutschland lebenden Juden und ihre Repr\u00e4sentanten agitiert. Die Politik des Staates Israel ist hierbei st\u00e4ndige Ziel publizistischer Attacken des Dr. FREY. Diese sind gepr\u00e4gt durch eine unverkennbare Parteinahme f\u00fcr die arabischen Nachbarn sowie das einseitige negative Herausstellen israelischer Verhaltensweisen in kriegerischen Auseinandersetzungen. Einen besonderen Stellenwert in den Publikationen des Dr. FREY nimmt au\u00dferdem die Verharmlosung der Verbrechen des Dritten Reiches ein. Ob es dabei um die Judenverfolgung oder die Schuld am Ausbruch des 2. Weltkrieges geht, immer relativiert Dr. FREY diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Gegen\u00fcberstellung und Aufrechnung mit den Verbrechen anderer kriegsf\u00fchrender V\u00f6lker. Angriffsziel der DVU sind auch die Repr\u00e4sentanten und Institutionen des demokratischen Rechtsstaates. Die in den Publikationen und Reden der DVU gef\u00fchrten Angriffe zeichnen sich durch erhebliche Begr\u00fcndungsdefizite und unsachliche Kritik, insbesondere durch drastische Formulierungen aus. Beispielsweise wirft die DVU den Abgeordneten vor, den Staat als \"Selbstbedienungsladen\" zu betrachten und seine \"Auspl\u00fcnderung\" zu betreiben. Ausgew\u00e4hlten Repr\u00e4sentanten, wie dem Bundespr\u00e4sidenten, wird sogar die F\u00e4higkeit und die Absicht abgesprochen, im Interesse Deutschlands zu handeln. Dem F\u00fchrerprinzip der NSDAP folgend richtet Dr. FREY die DVU zentralistisch ganz auf seine Person aus. Mit seinem diktatorischen F\u00fchrungsstil erstickt Dr. FREY jeden Ansatz von Demokratie in \"seiner\" Partei im Keim. Auch den Bundesvorstand dominiert er, bei","19 dem formell die Beitragshoheit f\u00fcr Mitgliedsbeitr\u00e4ge liegt. Die Landesverb\u00e4nde haben keinerlei Mitwirkungsrechte an der Verteilung des Beitragsaufkommens. Die DVU verst\u00f6\u00dft damit gegen Artikel 21 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz, der besagt, da\u00df die innere Ordnung der Parteien demokratischen Grunds\u00e4tzen entsprechen mu\u00df. 4.2 Organisation Die DVU wurde am 5. M\u00e4rz 1987 in M\u00fcnchen von Dr. FREY gegr\u00fcndet. Sie hat bundesweit rund 26.000 (1991: 24.000) Mitglieder, davon etwa 100 in Sachsen-Anhalt: . Die DVU verf\u00fcgt in allen Bundesl\u00e4ndern \u00fcber Landesverb\u00e4nde. Der Landesverband Sachsen-Anhalt wurde am 6. Oktober 1991 in Magdeburg gegr\u00fcndet. Seitdem ist die Lage der DVU in Sachsen-Anhalt gekennzeichnet durch st\u00e4ndige Auseinandersetzungen undStreitigkeiten zwischen dem Bundesvorsitzenden und dem Landesvorstand. So kam es seither zu mehreren Parteiausschl\u00fcssen, Amtsenthebungen und R\u00fccktritten innerhalb des Landesvorstandes. 4.3 Aktivit\u00e4ten in Sachsen-Anhalt Am 10. Oktober 1992 fand in Halle der erste Landesparteitag der DVUstatt. Die Einberufung des Parteitages war notwendig geworden, nachdem wegen eigenm\u00e4chtiger und diktatorischer Entscheidungen des Bundesvorsitzenden fast der gesamte Landesvorstand zur\u00fcckgetreten war. Ein wesentlicher Bestandteil des von etwa 100 Personen besuchten Parteitages war die Rede des Bundesvorsitzenden Dr. FREY, die.schwerpunktm\u00e4\u00dfig die aus seinen Wochenzeitungen bekannten Themen Asylpolitik, Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t und Europapolitik behandelte. Beim Tagesordnungspunkt \"Wahl des Landesvorstandes\" offenbarte Dr. FREY seine Einstellung zu innerparteilicher Demokratie und seine F\u00e4higkeit, seine Vormachtstellung innerhalb der Partei auszunutzen. So \u00fcberraschte er den Parteitag mit einer vorgefertigten Kandidatenliste. Diese brachte er als Wahlvorschlag sofort zur Abstimmung, ohne den Parteitagsmitgliedern die M\u00f6glichkeit einzur\u00e4umen, eigene Kandidaten zu benennen. Aufgrund seiner 4 Dr. FREY nennt h\u00f6here Mitgliederzahlen","20 Wahlvorschl\u00e4ge wurde der Apotheker Dr. Dieter HAUBRICH aus M\u00fchlhausen in Th\u00fcringen zum Landesvorsitzenden des Landesverbandes Sachsen-Anhalt gew\u00e4hlt. Dieser zeigte sich sp\u00e4ter von seiner Wahl \u00fcberrascht, da er \u00fcber seine Nominierung vorher nicht informiert worden war. 5. Deutsche Liga f\u00fcr Volk und Heimat (DL) 5.1 Ideologisch-politischer Standort Das bewu\u00dft zur\u00fcckhaltend formulierte Parteiprogramm enth\u00e4lt Anhaltspunkte f\u00fcr eine nationalistische, rassistische und v\u00f6lkisch-kollektivistische Grundhaltung. So lehnt die DL \"Gleichmacherei, \u00dcberfremdung und Bevormundung\" ab, bekennt sich zur V\u00f6lkervielfalt und betont die \"Eingebundenheit des Menschen in Volk und Heimat\" sowie die \"Unterschiedlichkeit der Menschen und Nationen\". Nach Auffassung der DL hat der Staat die Freiheit des einzelnen dort zu begrenzen, wo \"die Rechte anderer und der Bestand der Gemeinschaft gef\u00e4hrdet sind\". Der zunehmende Mangel an Wertvorstellungen und moralischen Grunds\u00e4tzen verursache Sch\u00e4den am \"Gemeinschaftsbewu\u00dftsein\". Au\u00dferdem fordert die DL eine wahrheitsgem\u00e4\u00dfe Geschichtsschreibung, die sich nicht f\u00fcr \"Kollektivschuldthesen und andere politische Manipulationen mi\u00dfbrauchen\" lasse sowie eine Vergangenheitsbew\u00e4ltigung und Wiedergutmachung, die nicht zur \"politischen Erpressung\" f\u00fchren d\u00fcrfe. 5.2 Organisation Die DL ist im Jahre 1991 aus dem Verein \"Deutsche Allianz - Vereinigte Rechte\" hervorgegangen. Sie wurde am 3. Oktober 1991 aufeinem Gr\u00fcndungskongre\u00df in Villingen-Schwenningen (SchwarzwaldBaar-Kreis) konstituiert. Dort wurden der Europaabgeordnete und bekannte Rechtsextremist Harald NEUBAUER (ehemaliger DVUund NPD-Funktion\u00e4r), der ehemalige stellvertretende NPD-Bundesvorsitzende J\u00fcrgen SCH\u00dcTZINGERsowie Rudolf KENDZIA (ehemaliger","21 NPD-Funktion\u00e4r) zu gleichberechtigten Bundesvorsitzenden gew\u00e4hlt. Dem Vorstand geh\u00f6ren weitere ehemals f\u00fchrende Repr\u00e4sentanten von rechtsextremistischen Gruppierungen, unter anderem aus der NPD, an. Im Januar 1993 ist der Landesverband Sachsen-Anhalt der DL in Halle gegr\u00fcndet worden. Der organisatorische Aufbau der Partei in Sachsen-Anhalt ist derzeit nicht besonders ausgepr\u00e4gt. So verf\u00fcgt die Partei nur \u00fcber zwei Kreisverb\u00e4nde im Raum Halle. Als Landesvorsitzender wurde Andreas MERKELaus Halle eingesetzt. Die DL verf\u00fcgt in Sachsen-Anhalt \u00fcber etwa 80 Mitglieder, bundesweit hat sie rund 800 Mitglieder. 5.3 Aktivit\u00e4ten in Sachsen-Anhalt Aktivit\u00e4ten der Deutschen Liga in Sachsen-Anhalt sind bisher nicht festgestellt worden. 6. Neonazistische Organisationen 6.1 Ideologisch-politischer Standort Der Neonazismus (neuer Nationalsozialismus) umfa\u00dft alle Aktivit\u00e4ten und Bestrebungen, die ein offenes Bekenntnis zur Ideologie des Nationalsozialismus ablegen und auf die Errichtung eines vom F\u00fchrerprinzip bestimmten autorit\u00e4ren oder totalit\u00e4ren Staates gerichtet sind. Neonazigruppen fallen besonders durch ihre hemmungslose Agitation auf, die eindeutig gegen die vom Grundgesetz garantierte Menschenw\u00fcrde, das Demokratieprinzip und den Gleichheitsgrundsatz verst\u00f6\u00dft. Sie propagieren Bestrebungen zur Wiedereinf\u00fchrung des NS-Systems, unverhohlenen Antisemitismus und sonstigen Rassismus, die Verharmlosung und Leugnung der NS-Verbrechen sowie die Verherrlichung von Institutionen und Personen der Hitler-Diktatur. Teilweise ist auch eine Orientierung an der nationalrevolution\u00e4ren Fr\u00fchform des Nationalsozialismus zu beobachten. Eine geistige Durchdringung der","22 eigenen Ziele und Methoden findet kaum statt. Die Auseinandersetzung mit den bestehenden politischen und gesellschaftlichen Verh\u00e4ltnissen beschr\u00e4nkt sich meist auf die kritiklose \u00dcbernahme von Parolen der ehemaligen NSDAP. Aber auch Gewalt wird emotional bejaht und angewendet. In neonazistischen Aktivit\u00e4ten sind h\u00e4ufig auch militante Rechtsextremisten, vor allem Skinheads, eingebunden. An einer Mitgliedschaft und Mitarbeit in Neonazi-Parteien sowie - Organisationen zeigt die Skinheadszene jedoch keinInteresse. Da von der stark ausgepr\u00e4gten Gewaltbereitschaft neonazistischer Gruppierungen eine Gef\u00e4hrdung der inneren Sicherheit ausgeht, hat der Bundesinnenminister drei neonazistische Organisationen verboten: - am 27. November 1992 die \"Nationalistische Front\" (NF) - am 10. Dezember 1992 die \"Deutsche Alternative\" (DA) und - am 22. Dezember 1992 die \"Nationale Offensive\" (NO). 6.2 Organisation Die Zahl der Neonazis im Bundesgebiet ist gegen\u00fcber dem Vorjahr von rund 2.100 auf 1.400 gesunken. Etwa 90 % von ihnen sind den neonazistischen Organisationen als Mitglieder zuzurechnen. 6.3 Aktivit\u00e4ten in Sachsen-Anhalt In Sachsen-Anhalt \u00fcbersteigt die Zahl der unorganisierten \"Einzelg\u00e4nger\" bei weitem die Zahl der Mitglieder der neonazistischen Organisationen (landesweit weniger als 20). Bisher ist es noch keiner neonazistischen Gruppierung gelungen, in Sachsen-Anhalt Organisationsstrukturen aufzubauen. Die 1979 gegr\u00fcndete \"Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei\" (FAP) versucht derzeit, sich in Sachsen-Anhalt zu organisieren. Aus diesem Grunde f\u00fchrte sie am 26. Februar 1993 eine Propagandaveranstaltung in Wernigerode durch. An diesem Treffen haben etwa 60 Mitglieder und Sympathisanten - gr\u00f6\u00dftenteils aus Niedersachsen - teilgenommen. Ziel der FAP ist es, mit solchen Veranstaltungen \u00f6ffentlich auf sich","23 aufmerksam zu machen und dadurch Mitglieder in Sachsen-Anhalt zu gewinnen. Im Zusammenhang mit dem Verbot der Nationalistischen Front (NF) kam es in Sachsen-Anhalt zur Durchsuchung einiger weniger Wohnungen, in denen neonazistisches Propagandamaterial gefunden wurde.","24 I. Partei \"Die Republikaner\" (REP) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder stimmten am 15. Dezember 1992 darin \u00fcberein, da\u00df bei der Partei \"Die Republikaner\" tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen. Das Bundesministerium des Innern hat deshalb einer Beobachtung dieser Partei durch das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz zugestimmt. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder vereinbarten daraufhin, \u00fcber die Partei \"Die Republikaner\" gezielt Informationen zu beschaffen und auszuwerten, um den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen verifizieren oder ausschlie\u00dfen zu k\u00f6nnen. 1. Ideologisch-politischer Standort Anhaltspunkte f\u00fcr den Verdacht rechtsextremistischer Bestrebungen zeigen sich unter anderem in einer nationalistischen und betont feindseligen Haltung gegen\u00fcber Ausl\u00e4ndern, insbesondere Asylbewerbern. Dies beweisen Flugschriften einzelner regionaler Gliederungen der REP wie \"Das neue Deutschlandlied\", \"Ausl\u00e4nder rein\", \"Die Zigeuner kommen\" oder \"Zeit f\u00fcr neue Zeichen\". Sie erzeugen bei der deutschen Bev\u00f6lkerung \u00c4ngste mit dem Ziel, bei dieser rassistisch motivierte Abwehrreaktionen zu sch\u00fcren. Nach wie vor sind starke Elemente des Kollektivismus kennzeichnend f\u00fcr das Parteiprogramm 1990, in dem die \"Republikaner\" das Volksganze gegen\u00fcber dem Individuum deutlich in den Vordergrund stellen, und ein auf die Begriffe \"Volk\", \"Nation\" und \"Staat\" fixiertes Denken dominiert. Durchg\u00e4ngig werden die Gemeinschaft und die Rechte des Volksganzen erw\u00e4hnt, wenn von Freiheitsrechten die Rede ist. Das \"Menschenund Gesellschaftsbild\"\" des Programms beruht \"auf der sch\u00f6pfungsgegebenen Vielfalt von V\u00f6lkern und St\u00e4mmen, von Staaten und Nationen\". Dagegen werdendie zentrale Stellungje-","25 des einzelnen Menschen und die Rechte des Individuums, die Grundlage des Menschenbildes im Grundgesetz sind, nicht erw\u00e4hnt. 2. Organisation Die Partei \"Die Republikaner\" wurde 1983 in Bayern gegr\u00fcndet. Bundesvorsitzender ist derzeit der Journalist Franz SCH\u00d6NHUBER. 3. Aktivit\u00e4ten in Sachsen-Anhalt Die REP haben in Sachsen-Anhalt einen Landesverband und mehrere Kreisverb\u00e4nde aufgebaut. Die Mitgliederzahl betr\u00e4gt derzeit mehr als 500 Personen. Damit ist diese Partei gr\u00f6\u00dfer als s\u00e4mtliche rechtsextremistischen Parteien in Sachsen-Anhalt zusammen. Als Landesvorsitzender fungierte bis vor kurzem Dr. Ekkehard BIRKHOLZaus Frose (Landkreis Aschersleben). Nach seinem pl\u00f6tzlichen R\u00fccktritt \u00fcbernahm die Bundesschriftf\u00fchrerin Martina ROSENBERGERaus Bayern kommissarisch den Landesvorstand. Mit den j\u00fcngsten \u00dcbertritten sind der Bundestagsabgeordnete Dr. Rudolf KRAUSE aus Bonese sowie der in der Quedlinburger Stadtverordnetenversammlung und im Kreistag vertretene Heinz-Otto HOHMANN die ersten sachsen-anhaltischen Mandatstr\u00e4ger der Republikaner ohne entsprechenden W\u00e4hlerauftrag.","26 III. Linksextremismus 1. Allgemeines Der Linksextremismus wird durch zwei Geistesstr\u00f6mungen repr\u00e4sentiert, den Marxismus(-Leninismus) und den Anarchismus. Die Propagierung der sozialistischen Revolution und der Diktatur des Proletariats des Marxismus-Leninismus sowie ihre Anwendungen in der Praxis versto\u00dfen vor allem gegen das vom Grundgesetz garantierte Mehrparteienprinzip, die Prinzipien der Gewaltenteilung, der Gesetzm\u00e4\u00dfigkeit der Verwaltung, der Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte sowie gegen den Gleichheitsgrundsatz. Der Grundgedanke des Anarchismus ist die freie herrschaftslose Gesellschaft. Da diese \"Staatsform\" keine rechtlichen Schranken kennt, gilt in einem solchen Gemeinwesen zwangsl\u00e4ufig das Recht des St\u00e4rkeren. Diese Verh\u00e4ltnisse f\u00fchren notwendigerweise zu einer Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft unter Ausschlu\u00df jeglicher rechtsstaatlichen Herrschaftsordnung. Von dem breitgef\u00e4cherten Spektrum linksextremistischer Gruppen sind in Sachsen-Anhalt nur Autonome, die \"Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands\" (MLPD) und die Trotzkistische Gruppe \"Spartakist-Arbeiterpartei Deutschlands\" (SpAD) bekanntgeworden. 2. Autonome 2.1 Ideologisch-politischer Standort Die Autonomen verf\u00fcgen \u00fcber keine einheitliche Ideologie. Ihre \"Szene\" besteht aus einer gro\u00dfen Anzahl uneinheitlicher Gruppenstrukturen, die von einer st\u00e4ndigen personellen Fluktuation gepr\u00e4gt sind. So wenig einheitliche Gruppenstrukturen erkennbar sind, so wenig sind auch \u00fcbereinstimmende Motivationen und Ziele unter den Autonomen vorhanden. Allerdings sind der Mehrheit der Autonomen einige - bisweilen recht diffuse - Ideen gemeinsam :","27 - die v\u00f6llige Ablehnung und das Ziel der Beseitigung derstaatlichen Ordnung in jeglicher Form, - das Erstreben der Anarchie, - ein stark ausgepr\u00e4gter Ha\u00df auf die b\u00fcrgerliche Gesellschaft, ihre Normen und Lebensformen, - die Bef\u00fcrwortung und/oder Anwendung von Gewalt (Militanz). Die Autonomen selbst beschreiben die von ihnen vertretene Politik als - antikapitalistisch, - antiimperialistisch, - antipatriarchalisch und - antirassistisch. 2.2 Aktionsformen Militante Autonome begn\u00fcgen sich nicht mit legalen Aktionen wie dem Verteilen von Flugbl\u00e4ttern und der blo\u00dfen Teilnahme an genehmigten Demonstrationen. Sie propagieren vielmehr in ihren Schriften die Anwendung von Gewalt und werden bei Auseinandersetzungen auf der Stra\u00dfe auch regelm\u00e4\u00dfig gewaltt\u00e4tig. Dabei legen sie weniger Wert auf die Artikulierung und Verbreitung politischer Ziele, sondern vielmehr auf die gewaltsame Konfrontation mit dem Staat. Willkommenen Anla\u00df bieten Demonstrationen, die sie entweder selber durchf\u00fchren oder an denen sie teilnehmen. Sie versuchen, StraBenkrawalle aus dem Demonstrationszug heraus mit der Polizei zu provozieren und dabei friedliche Demonstrationsteilnehmer miteinzubeziehen. Es werden aber auch Demonstrationen des politischen Gegners - insbesondere von Rechtsextremisten - gewaltsam angegriffen. Diese Aktionsform wird bei Demonstrationen und Aufm\u00e4rschen von Rechtsextremen insbesondere deshalb gern gew\u00e4hlt, weil sie sich gegen den politschen Gegner und die Polizei gleicherma\u00dfen richtet. W\u00e4hrend gegen die Demonstranten gewaltsam vorgegangen wird, veranlassen sie die Polizei, den Demonstrationszug - wozu diese gesetzlich verpflichtet ist - zu sch\u00fctzen, um sie dann als \"Besch\u00fctzer der Faschisten\" zu diffamieren.","28 Neben der Gewalt im Zusammenhang mit Demonstrationen, die sich zumeist erst spontan entwickelt, gehen Autonome auch gezielt gegen Sachen und Personen vor. Diese Aktionsform wird gew\u00e4hlt, um besonders ausgesuchte Gegner einzusch\u00fcchtern. So werden Autos \"abgefackelt\", Fensterscheiben eingeschlagen, Sprengs\u00e4tze gez\u00fcndet und Anschl\u00e4ge auf Leib und Gesundheit ver\u00fcbt, um die Zielperson f\u00fcr ihre angeblich gesellschaftssch\u00e4dliche T\u00e4tigkeit zu \"bestrafen\". Solche Bestrafungsaktionen waren urspr\u00fcnglich \"nur\" auf die Verletzung des K\u00f6rpers gerichtet. Jedoch f\u00fchrte im Jahre 1991 eine solche Bestrafungsaktion zum Tode der Zielperson: Am 12. Juni 1991 wurde der Referatsleiter beim Berliner Senator f\u00fcr Bauund Wohnungswesen, Hanno KLEIN, durch eine Briefbombeget\u00f6tet. Nach dieser Aktion setzte unter den Autonomengruppen eine DisKussion dar\u00fcber ein, ob auch der politische Mord ein geeignetes Mittel im Kampf gegen das \"System\" darstelle. Seitdem ist strittig, ob der Anschlag auf das Leben des politischen Gegnersals eine zul\u00e4ssige Aktionsform angesehen werden kann. F\u00fcr Teile der autonomen Szene mu\u00df jede Aktion \"begr\u00fcndbar\" sein und positive Breitenwirkung erzielen k\u00f6nnen, d. h. die Gesellschaft von dem Nutzen solcher Bestrafungsaktionen zu \u00fcberzeugen: Hierzu soll vor einer Aktion gepr\u00fcft werden, ob durch die Gesamtheit ihrer Aktionen die \"Massenmilitanz\" erreicht werden kann, die f\u00fcr einen revolution\u00e4ren Sturz des \"Systems\" notwendig w\u00e4re. Nachdem jedoch eine \"Grundentscheidung\" \u00fcber die Zul\u00e4ssigkeit des politischen Mordes im autonomen Lager nicht getroffen wurde, mu\u00df auch weiterhin mit Attentaten autonomer Gruppierungen gerechnet werden. 2.3 Kommunikation zwischen den Autsnomengruppen Neben dem Einsatz der \u00fcblichen Kommunikationsmittel wie Telefon, Telefax, Postschlie\u00dff\u00e4cher haben die Autonomen auch ein besonderes Kommunikationsnetz aufgebaut. Sogenannte Infol\u00e4den dienen als Multiplikatoren und Knotenpunkte autonomer Politik. \u00dcber sie werden Treffen organisiert, die einen Meinungsaustausch und die Erarbeitung neuer Konzepte zum Ziel haben. Dar\u00fcber hinaus finden \u00fcber sie auch Treffen zur Mobilisierung und Vorbereitung von bestimmten Einzelaktionen statt.","29 Autonome f\u00fchrten in den letzten Jahren mehrere sogenannte \"Wunsiedel-Vorbereitungstreffen\" durch, um Aktionen gegen die \"Wunsiedel-Treffen\"' der Rechtsextremisten zu planen und ein gemeinsames Vorgehen zu verabreden. Ein solches Treffen der Autonomen fand im Berichtszeitraum auch in Halle statt. Der Aufruf zu Aktionen oder Treffen erfolgt meist in einschl\u00e4gigen Szenepublikationen, wie zum Beispiel den bundesweit vertriebenen Schriften \"Interim\" und \"radikal\": , die dar\u00fcber hinaus auch alle sonstigen f\u00fcr Autonomengruppen relevanten Themen behandeln (beispielsweise Anleitungen zur Herstellung von Sprengs\u00e4tzen und Ver\u00f6ffentlichung von Personalien rechtsextremer Gewaltt\u00e4ter und R\u00e4delsf\u00fchrer). In Sachsen-Anhalt sind lediglich zwei Publikationen aus Halle und Magdeburg bekanntgeworden, die allerdings nur f\u00fcr den jeweiligen Stadtbereich Bedeutung haben und im wesentlichen auf bereits in \"Interim\" oder \"radikal\" behandelte Themen zur\u00fcckgreifen. 2.4 Anzahl der Autonomen in Sachsen-Anhalt Nach bisherigen Erkenntnissen nimmt die Zahl militanter Autonomer in Sachsen-Anhalt zu. Derzeit sind der hiesigen Autonomenszene mindestens 450 Personen zuzurechnen. Allerdings ist davon auszugehen, da\u00df weitere tausend Personen mobilisiert werden k\u00f6nnen. Dies hat sich mehrfach bei Demonstrationen gezeigt. 2.5 Aktivit\u00e4ten in Sachsen-Anhalt Ein wichtiges Aktionsfeld autonomer Politik in Sachsen-Anhalt war in den letzten Monaten - dem Bundestrend folgend - der Antifaschismus. Dieser zielt darauf ab, rechtsextreme und sonstige als \"faschistisch\" bezeichnete Organisationen und Gruppierungen direkt zu bek\u00e4mpfen. Auf die Zunahme rechtsextremistischer Gewalt haben 4 Rechtsextremisten. insbesondere Neonazis. nutzenseit 1988 den Todestag des Rudolf HESS (17. August 1987) zu Zusammenk\u00fcnfien an dessen Grabst\u00e4tte in Wunsiedel/Bayern $ In Berlin erscheinende autonome Szenezeitschrift 6 Als \"Zeitung aus dem Untergrund\"erscheinende Szenepublikation","30 insbesondere Autonome mit der Bildung der \"Antifaschistischen Selbsthilfe\" durch \"Autonome Antifas\" reagiert. Diese \"Autonomen Antifas\" haben die Aufgabe, rechtsextreme Strukturen auszuspionieren und die gewonnenen Erkenntnisse f\u00fcr Antifa-Aktionen, zum Beispiel f\u00fcr gezielte \u00dcberf\u00e4lle auf Rechtsextremisten, zu nutzen. In Sachsen-Anhalt wurden insgesamt zw\u00f6lf \u00dcbergriffe auf Rechtsextremisten festgestellt, die von solchen, zumeist aus Autonomen bestehenden \"Antifas\" begangen wurden. Hierbei kam es teilweise zu schweren K\u00f6rperverletzungen. Im Berichtszeitraum wurden in Sachsen-Anhalt 20 von Linksextremisten (in der Regel: Autonomen) organisierte Demonstrationen festgestellt, an denen zusammengenommen fast 4500 Personen teilnahmen. Bei einem Viertel dieser durchgef\u00fchrten Demonstrationen kam es zu Ausschreitungen; in einem Fall wurde ein Polizeihubschrauber mit Leuchtspurmunition beschossen. Die Beteiligung von Autonomen aus anderen Bundesl\u00e4ndern an Aktionen in Sachsen-Anhalt belegt die guten Verbindungen der Autonomengruppen untereinander. In zwei F\u00e4llen wurden Demonstrationen in Sachsen-Anhalt sogar nachweislich von Autonomen aus Niedersachsen organisiert. 2.6 R\u00e4umliche Schwerpunkte in Sachsen-Anhalt Als Zentren autonomer Zusammenh\u00e4nge in Sachsen-Anhalt sind die St\u00e4dte Halle, Stendal und Magdeburg zu sehen. Dort befinden sich autonome Informationszentren (sogenannte \"Infol\u00e4den\") und - in Halle und Magdeburg - besetzte H\u00e4user, die als Anlaufpunkte auch f\u00fcr Autonome aus anderen St\u00e4dten ihre Bedeutung haben. Dar\u00fcber hinaus existieren weitere Autonomengruppen in verschiedenen anderen Orten Sachsen-Anhalts.","31 3. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) 3.1. Ideologisch-politischer Standort Die MLPD bekennt sich zum Marxismus-Leninismus in seiner Weiterentwicklung durch STALIN und MAO TSETUNG. Das Scheitern der KPdSU ist f\u00fcr sie eine Folge der Verf\u00e4lschung des MarxismusLeninismus in der fr\u00fcheren Sowjetunion. Sie versteht sich selbst als \"Vorhutorganisation der Arbeiterklasse\". Ihr erkl\u00e4rtes Ziel ist der \"revolution\u00e4re Sturz der Monopolkapitalisten\" und die Errichtung einer \"Diktatur des Proletariats\". 3.2 Organisation Die MPLD wurde 1982 in Bochum gegr\u00fcndet und umfa\u00dft derzeit etwa 1.700 Mitglieder bundesweit. Erst seit Juni 1992 betrachtet sie die Vereinigung Deutschlands als \"haupts\u00e4chlich fortschrittlich\". Folglich betreibt sie auch erst seit diesem Zeitpunkt den \"gesamtnationalen Parteiaufbau\". 3.3 Aktivit\u00e4ten in Sachsen-Anhalt In Sachsen-Anhalt hat sie bisher in verschiedenen Industriebetrieben Fu\u00df gefa\u00dft. Im Berichtszeitraum hat die MLPD Tarifauseinandersetzungen in der ostdeutschen Industrie f\u00fcr sich zu Propagandazwecken zu nutzen versucht. Sie verquickt ihre Parteiarbeit mit Gewerkschaftsund Betriebsarbeit in der Absicht, eine \"Arbeitereinheit in Ost und West\" zu schaffen und in Diskussionen und Agitationsveranstaltungen allgemeing\u00fcltige Themen zur unterschwelligen Verbreitung linksextremistischer Ideologie zu verbinden. So nutzte die MLPD bisher mehrere Gewerkschaftsveranstaltungen zur Verteilung ihres \"Sofortprogramms\" \"Arbeitspl\u00e4tze f\u00fcr Millionen\", das allgemeine Gewerkschaftsforderungen (z. B. Schaffung der 35-StundenWoche) \u00fcbernimmt, um das politische und wirtschaftliche System der Bundesrepublik insgesamt in Frage zustellen.","32 Bemerkenswert ist die Aggressivit\u00e4t der Wortwahl in der sogenannten \"Jugendarbeit\" ihres neugegr\u00fcndeten Jugendverbandes \"REBELL\". Hier\u00fcber versucht die MLPD, verst\u00e4rkt Jugendliche f\u00fcr sich zu mobilisieren. Unter dem Motto \"Internationalismus ist Trumpf\" warb \"REBELL\" im MLPD-Zentralorgan \"Rote Fahne\" f\u00fcr die Teilnahme am MLPD-Pfingstjugendtreffen 1993 in Essen. Werbeveranstaltungen f\u00fcr dieses Treffen fanden im Berichtszeitraum au\u00dfer in Leipzig und Jena auch in Halle statt. Ferner versucht die MLPD, mit der \"Jugendarbeit\" die Proteste gegen Rechtsextremismus und Gewalt f\u00fcr ihre Zwecke zu instrumentalisieren. 4. Spartakist-Arbeiterpartei Deutschlands (SpAD) 4.1 Ideologisch-politischer Standort Die Spartakist-Arbeiterpartei Deutschlands (SpAD) beruft sich auf die Lehren Trotzkis und seiner 1938 gegr\u00fcndeten \"TV. Internationale\". Sie bezeichnet sich auch als \"Deutsche Sektion\" der \"Internationalen Kommunistische Liga\" (IKL) und propagiert den sogenannten \"Entrismus\", d.h. die gezielte Unterwanderung und Einwirkung auf Parteien und Massenorganisationen, so auch auf Teile der demokratischen Arbeiterbewegung und deren Kampagnen. 4.2 Organisation Die Partei ist Anfang 1990 aus der \"Trotzkistischen Liga Deutschlands\" (TLD) und neugegr\u00fcndeten \"Spartakist-Gruppen\" in der ehemaligen DDR hervorgegangen. Der Sitz der Partei ist Berlin.","33 4.3 Aktivit\u00e4ten in Sachsen-Anhalt Seit letztem Jahr verf\u00fcgt die SpAD auch in Sachsen-Anhalt \u00fcber ein auf Flugbl\u00e4ttern als \"Kontaktadresse\" bezeichnetes B\u00fcro in Halle und ist bem\u00fcht, ihre Strukturen weiter auszubauen. Neben ihrem monatlich erscheinenden Organ \"Spartakist\" gibt die SpAD sporadisch Flugschriften zu aktuellen Themen heraus, in denen sie gezielt die Auseinandersetzungen der Rechtsextremisten mit dem demokratischen Rechtsstaat nutzt, um gegen die Polizei zu agitieren (\"Bullen raus aus dem DGB\"). Die SpAD wertet die Ver\u00f6ffentlichung der 4500 Namen von Mitarbeitern des ehemaligen Ministeriums f\u00fcr Staatssicherheit in Presseorganen der neuen L\u00e4nder als \"Wunsch der Kapitalisten, durch Denunziantenlisten die Arbeiterklasse zu spalten und einzusch\u00fcchtern\", und ruft dazu auf, \"alle Kollegen gegen diese Angriffe zu verteidigen.\" 5, Kein Linksterrorismus in SachsenAnhalt Aktivit\u00e4ten der bundesweit agierenden linksterroristischen Vereinigungen konnten in Sachsen-Anhalt nicht festgestellt werden. \u00c4hnlich wie im Bereich der rechtsextremistischen Militanz (vergleiche hierzu oben D. 2.2.4) konnten unter den in Sachsen-Anhalt bekanntgewordenen Strukturen linksextremistischer Gewaltt\u00e4ter bislang keine Gruppierungen ausgemacht werden, die die Voraussetzungen einer \"terroristischen Vereinigung\" im Sinne des $ 129 a Abs. 1 StGB: erf\u00fcllen. 3 Gesetzestext im Anhang","34 IV.Fortwirkende Strukturen und T\u00e4tigkeiten der Aufkl\u00e4rungsund Abwehrdienste der ehemaligen DDR Nach der Wiedervereinigung trafen und organisierten sich Offiziere des ehemaligen MfS, die sich zum Teil aus privaten Gr\u00fcnden oder aus alter Verbundenheit in zahlreichen Zirkeln zusammenfanden. Mitunter vertraten sie dort aber auch politische Anliegen und begannen, sie in die Praxis umzusetzen. Eine \u00fcber\u00f6rtliche Organisierung politisch orientierter Kreise beginnt, sich abzuzeichnen. Es wird zu beobachten sein, ob und inwieweit sich daraus Aktivit\u00e4ten entwickeln, die strafrechtlich relevant sind.","35 V. Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden 1. Beobachtungsauftrag Ausl\u00e4nder, die sich nicht in deutschen linksund rechtsextremistischen Gruppen bet\u00e4tigen, werden auch dann vom Verfassungsschutz beobachtet, wenn es sich bei ihrer T\u00e4tigkeit um Bestrebungen handelt, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik gef\u00e4hrden. Das ist immer dann der Fall, wenn eine Gruppe von Ausl\u00e4ndern terroristische Aktivit\u00e4ten in ihrem Heimatland vom Boden der Bundesrepublik Deutschland aus vorbereiten oder steuern will. Ihre Beobachtung ist aber auch erforderlich, wenn sie terroristische Auseinandersetzungen ihres Heimatlandes in Deutschland selbst fortsetzt. Die Nichterw\u00e4hnung des Begriffs \"Ausl\u00e4nder\" in der gesetzlichen Aufgabenzuweisung des $ 4 Abs. 1 Nr. 4 VerfSchG - LSA gr\u00fcndet sich auf die Erkenntnis, da\u00df auch Deutsche allein oder im Zusammenwirken mit Ausl\u00e4ndern ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden k\u00f6nnen. Allerdings ist die Zahl der in diesem Zusammenhang t\u00e4tigen Deutschen verschwindend gering. Die Beobachtung konzentriert sich nahezu ausschlie\u00dflich auf die sicherheitsgef\u00e4hrdenden und extremistischen Bestrebungen von Ausl\u00e4ndern. 2. Sicherheitsgef\u00e4hrdende und extremistische Bestrebungen von Ausl\u00e4ndern im Bundesgebiet Nach den bisherigen Beobachtungen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden waren von mehr als sechs Millionen in Deutschland lebenden Aus-","36 l\u00e4ndern etwa 43.000 Mitglieder von Gruppen, von denen sicherheitsgef\u00e4hrdende Bestrebungen ausgingen. Zu diesen Gruppen geh\u00f6ren beispielsweise die \"Arbeiterpartei Kurdistan\" (PKK) und die seit 1983 in der Bundesrepublik Deutschland durch den Bundesinnenminister verbotene t\u00fcrkische \"Revolution\u00e4re Linke\" (DevSol), die in der T\u00fcrkei terroristische Anschl\u00e4ge ver\u00fcben. Weiterhin zu nennen sind die \"Volksfront f\u00fcr die Befreiung Pal\u00e4stinas - Generalkommando\" (PFLPGC), die in der Vergangenheit Anschl\u00e4ge gegen den zivilen Luftverkehr geplant hat und islamistische Gruppen wie die Hizb Allah, die erheblichen Zulauf erhalten. 3. Keine Aktivit\u00e4ten in Sachsen-Anhalt In Sachsen-Anhalt sind Aktivit\u00e4ten extremistischer Ausl\u00e4nder bislang nicht festgestellt worden.","37 VI. Spionageabwehr 1. Allgemeiner \u00dcberblick T\u00e4tigkeitsschwerpunkt der Spionageabwehr war im Berichtszeitraum die Auswertung von Erkenntnissen, die im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von Straftaten der ehemaligen DDR-Nachrichtendienste gewonnen werden konnten. Dabei hat sich gezeigt, da\u00df die Aufkl\u00e4rungsdienste der ehemaligen UdSSR und anderer fr\u00fcherer Warschauer-Pakt-Staaten durch ihre 40j\u00e4hrige Zusarnmenarbeit mit dem Ministerium f\u00fcr Staatssicherheit \u00fcber ein umfangreiches Potential an nachrichtendienstlich nutzbaren Erkenntnissen verf\u00fcgen. Es besteht die begr\u00fcndete Gefahr, da\u00df die neustrukturierten \u00f6stlichen Nachrichtendienste dieses Potential zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland einsetzen. 2. Nachrichtendienste der ehemaligen DDR Durch die Aufkl\u00e4rung der Strukturen der ehemaligen DDR-Nachrichtendienste und vornehmlich die damit verbundene Enttarnung und Identifizierung bislang unentdeckt gebliebener MfS-Agenten soll eine Fortf\u00fchrung der nachrichtendienstlichen T\u00e4tigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland durch andere Dienste unterbunden werden, die \u00fcber die nachrichtendienstliche Verstrickung dieses Personenkreises Kenntnis haben und dieses Wissen als Druckmittel verwenden K\u00f6nnen. Als Ergebnis der Aufarbeitung konnte die Spionageabwehr den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden eine Reihe von Hinweisen geben, die zur Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts geheimdienstlicher Agentent\u00e4tigkeit f\u00fchrten.","38 3. Nachrichtendienste sonstiger ehemaliger Warschauer-Pakt-Staaten Die politischen Umw\u00e4lzungen im Osten und S\u00fcdosten Europas haben es den ehemaligen Satellitenstaaten erm\u00f6glicht, sich weitgehend von der starken Beeinflussung und Bevormundung zu befreien, die die ehemalige UdSSR auch im Bereich der Nachrichtendienste aus\u00fcbte. Die Hinwendung dieser Staaten zur Demokratie bestimmt auch die Umstrukturierung der dortigen Nachrichtendienste. Allerdings wird die Notwendigkeit der Auslandsaufkl\u00e4rung in all diesen L\u00e4ndern nicht in Frage gestellt. Erkennbar ist jedoch die Tendenz, die Auslandsaufkl\u00e4rung nicht mehr in den Vordergrund zu stellen. Vermutlich bedingt durch vorrangig innenpolitisch zu l\u00f6sende Probleme konnten bislang aggressive nachrichtendienstliche Aktivit\u00e4ten in Sachsen-Anhalt nicht festgestellt werden. 4. Nachrichtendienste der ehemaligen Sowjetunion Trotz der politischen Ereignisse in der ehemaligen Sowjetunion und der Turbulenzen um die dortigen Nachrichtendienste zeigen sich bisher noch keine Auswirkungen auf die Aufkl\u00e4rungsarbeit. Die Fortsetzung der Spionageaktivit\u00e4ten durch einen fr\u00fcheren sowjetischen Aufkl\u00e4rungsdienst belegt folgender Fall: - Im September 1992 wurde ein hoher Offizier des Milit\u00e4rgeheimdienstes-GRU wegen geheimdienstlicher Agentent\u00e4tigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland in Tateinheit mit Bestechung vom Berliner Kammergericht zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Offizier war bis zu seiner Festnahme im November 1991 f\u00fcr den Geheimdienst der Sowjetunion und sp\u00e4ter Ru\u00dflands t\u00e4tig, seit Mitte 1989 als Leiter des Aufkl\u00e4rungsst\u00fctzpunktes Magdeburg. In dieser Funktion hatte er 40 - 45 Mitarbeiter unter sich, deren Aufgabe es war, bei den Streitkr\u00e4ften der Bundeswehr und der NATO zu spionieren. Der Offizier war verhaftet worden, als er bei einem","39 nachrichtendienstlichen Treff in Sachsen-Anhalt einen Polizeiangeh\u00f6rigen anwerben wollte. 5. Spionageabwehr mit Hilfe der Bev\u00f6lkerung Wirkungsvolle Spionageabwehr ist nur mit Hilfe der Bev\u00f6lkerung m\u00f6glich. Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt bittet daher jede B\u00fcrgerin und jeden B\u00fcrger, die von der T\u00e4tigkeit fremder Geheimdienste gegen die Bundesrepublik Deutschland und ihre Verb\u00fcndeten Kenntnis haben oder von solchen Nachrichtendiensten angesprochen oder zur Mitarbeit aufgefordert worden sind, ihr Wissen im Interesse unseres freiheitlichen Staatswesens, aber auch der eigenen Sicherheit, zu offenbaren. Das gilt auch f\u00fcr diejenigen, die schon im fremden Interesse nachrichtendienstlich t\u00e4tig geworden sind. Ihnen k\u00f6nnen die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden helfen, sich aus einer vermeintlich ausweglosen Lage zu befreien. Voraussetzung hierf\u00fcr ist die freiwillige Aufgabe der nachrichtendienstlichen T\u00e4tigkeit und eine umfassende Offenbarung. Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt bietet jederzeit seine Hilfe an. Vertraulichkeit wird zugesichert. Das Amt ist in der Jean-Burger-Stra\u00dfe 12/13 39112 Magdeburg unter der Rufnummer (0391) 567-5900 zu erreichen.","40 VII. Geheimschutz 1. Allgemeines Geheimschutzaufgaben (siehe auch unten VII. 2.5) wurden im Land Sachsen-Anhalt schon vor dem Berichtszeitraum von Mitarbeitern des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz und ab Dezember 1991 von der im Ministerium des Innern gebildeten Arbeitsgruppe \"Verfassungsschutz\" wahrgenommen. Grundlage der Geheimschutzt\u00e4tigkeit waren bis zum Inkrafttreten landesrechtlicher Vorschriften die Sicherheitsrichtlinien (SiR) und die Verschlu\u00dfsachenanweisung des Bundes (VSA-Bund). Die \"Richtlinien f\u00fcr die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen im Rahmen des Geheimschutzes\" (SiR-LSA) sowie die \"Verschlu\u00dfsachenanweisung f\u00fcr das Land Sachsen-Anhalt\" (VSA-LSA) sind vom Kabinett am 19. Oktober 1992 beschlossen und am 27. November 1992 in Kraft gesetzt worden. Mit Errichtung des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz am 30. Juli 1992 wurden die Geheimschutzbeamten der Arbeitsgruppe in dessen Dienste \u00fcbernommen. Seit diesem Zeitraum werden die Geheimschutzaufgaben des Ministeriums des Innern von einem eigenen Geheimschutzbeauftragten wahrgenommen. Die T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde beschr\u00e4nkt sich seit Inkrafttreten des Gesetzes \u00fcber den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt am 30. Juli 1992 auf die Mitwirkung in Geheimschutzangelegenheiten. 2. Personeller Geheimschutz Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz hat in der Zeit vom 30. Juli 1992 bis zum 30. April 1993 im Rahmen des personellen Geheimschutzes an mehr als 400 Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen mitgewirkt.","4} 3. Materieller Geheimschutz Im Bereich des materiellen Geheimschutzes setzte das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz die Beratungst\u00e4tigkeit fort, die die Arbeitsgruppe \"Verfassungsschutz\" schon vor dem 30. Juli 1992 begonnen hatte. Es veranstaltete im Berichtszeitraum, teilweise in Zusammenarbeit mit dem Ministerium des Innern, drei gro\u00dfe Tagungen f\u00fcr die Geheimschutzbeauftragten der Landesbeh\u00f6rden Sachsen-Anhalts. Daneben f\u00fchrte es individuelle Beratungen im Bereich des materiellen Geheimschutzes durch. Gegenstand dieser Beratungen war die Umsetzung der Verschlu\u00dfsachenanweisung in den einzelnen Beh\u00f6rden des Landes. Daneben fertigte das Landesamt mehrere Gutachten zu Einzelfragen an, mit denen die Geheimschutzbeauftragten der Landesbeh\u00f6rden an das Landesamt herangetreten waren.","42 VINM. Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt Mit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 traten in den neuen Bundesl\u00e4ndern neben dem Grundgesetz auch - soweit dies der Einigungsyertrag vorsah - eine Reihe von Bundesgesetzenin Kraft. Hierzu z\u00e4hlte auch das Bundesverfassungsschutzgesetz, das Bund und L\u00e4nder zur Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes und damit auch zur Einrichtung jeweils einer Stelle zur Wahrnehmung von Verfassungsschutzaufgaben verpflichtet. Mit dem Aufbau einer solchen Stelle wurde in Sachsen-Anhalt bereits 1991 eine beim Ministerium des Innern eingerichtete Arbeitsgruppe beauftragt. Nachdem das \"Gesetz \u00fcber den Verfassungsschutz im Land SachsenAnhalt (VerfSchG - LSA)\" vom Landtag beschlossen und am 30.Juli 1992 in Kraft getreten war, konnte zeitgleich das durch Organisationserla\u00df des Ministeriums des Innern gegr\u00fcndete Landesamt seine T\u00e4tigkeit in Magdeburg aufnehmen. Das neue Gesetz verpflichtet die Landesregierung, dem Landtag allj\u00e4hrlich einen Bericht \u00fcber verfassungsfeindliche Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten in Sachsen-Anhalt vorzulegen. Dieser Bericht soll der breiten \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich gemacht werden und einen Beitrag zur politischen Auseinandersetzung leisten. Weil in einem neuen Land wie Sachsen-Anhalt der Verfassungsschutz eine weitgehend unbekannte Einrichtung darstellt, soll im folgenden etwas n\u00e4her auf den Auftrag, die Organisation und die Befugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde eingegangen werden.","43 1. Grundlagen und organisatorische Ausgestaltung des Verfassungsschutzes Nicht zuletzt die geschichtlichen Erfahrungen der Weimarer Republik, die sich den Angriffen von rechts und links schutzios ausgesetzt sah und schlie\u00dflich vor der Macht\u00fcbernahme der Nationalsozialisten kapitulieren mu\u00dfte, veranla\u00dften die V\u00e4ter des Grundgesetzes, das Modell \"Bundesrepublik Deutschland\" im Sinne einer streitbaren Demokratie auszugestalten. Zur Verteidigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wurde daher im Grundgesetz ein komplexes Schutzsystem installiert. Hierzu geh\u00f6rt: - die Verwirkung bestimmter Grundrechte, wenn diese zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mi\u00dfbraucht werden (Artikel 18 Grundgesetz), - das Recht, Parteien und sonstige Vereinigungen zu verbieten, wenn diese darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeintr\u00e4chtigen oder zu beseitigen (Artikel 9 Abs. 2, 21 Abs. 2 Grundgesetz), - die Unab\u00e4nderlichkeit wesentlicher Grunds\u00e4tze des Grundgesetzes, wie zum Beispiel der Schutz der Menschenw\u00fcrde und fundamentale Verfassungsgrunds\u00e4tze (Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz). Bereits der Grundgesetzgeber war der Auffassung, da\u00df dem Verfassungsschutz in diesem komplexen Schutzsystem eine wichtige Rolle zukommt. Daher hat er den Bund zur Errichtung von Zentralstellen zur Sammlung von Nachrichten und Unterlagen \u00fcber Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und die Sicherheit von Bund und L\u00e4ndern erm\u00e4chtigt (Artikel 73 Nr. 10 b; Artikel 87 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz). Von dieser Erm\u00e4chtigung hat der Bund bereits 1950 Gebrauch gemacht und das Gesetz \u00fcber die Zusammenarbeit von Bund und L\u00e4ndern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes erlassen, das Bund 6 Gesetzestext im Anhang","44 und L\u00e4nder nicht nur zur Zusammenarbeit, sondern auch zur Ertichtung von Verfassungsschutzbeh\u00f6rden verpflichtete. Auf Bundesebene wurde daraufhin das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz in K\u00f6ln gegr\u00fcndet. Die alten L\u00e4nder haben ihre Verfassungsschutzbeh\u00f6rden entweder als Teil des Innenministeriums (so Schleswig-Holstein, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und RheinlandPfalz) oder als selbst\u00e4ndige Landesbeh\u00f6rde (so Bremen, Niedersachsen, Berlin, Hessen, Baden-W\u00fcrttemberg, Bayern und Saarland) organisiert. Der Verfassungsschutz ist im Bundesgebiet somit f\u00f6derativ organisiert, das hei\u00dft, jede Verfassungsschutzbeh\u00f6rde arbeitet selbst\u00e4ndig. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder unterstehen daher nicht dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz. Dieses hat als zentrale Sammelstelle f\u00fcr Nachrichten lediglich eine koordinierende Funktion. Das Bundesverfassungschutzgesetz ist zur Jahreswende 1990/91 novelliert worden. Es enth\u00e4lt nunmehr detaillierte Bestimmungen \u00fcber die Aufgaben und Befugnisse des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz und einen strengen Katalog datenschutzrechtlicher Vorschriften. Danach sind die Landesverfassungsschutzgesetze in den alten Bundesl\u00e4ndern \u00fcberarbeitet worden oder befinden sich noch in \u00dcberarbeitung. In den f\u00fcnf neuen L\u00e4ndern wurden neue Gesetze geschaffen. Wie in den meisten F\u00e4llen hat auch im Land Sachsen-Anhalt das Bundesgesetz als Vorlage gedient.' 2. Aufgaben des Verfassungsschutzes Der Verfassungsschutz hat gem\u00e4\u00df $ 4 Abs. 1 Nrn. 1 - 4 VerfSchG - LSA die Aufgabe, \"Ausk\u00fcnfte, Nachrichten und sonstige Unterlagen\" zu sammeln und auszuwerten \u00fcber \" Bestrebungen, die - gegendie freiheitliche demokratische Grundordnung, - gegen den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind ? Das Landesgesetz ist im Anhang dieses Berichtes vollst\u00e4ndig. vom Bundesgeseiz sind die ersten sieben Bestimmungenabgedruckt.","45 oder - eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben (Extremismus, Terrorismus), \" fortwirkende Strukturen und T\u00e4tigkeiten der Aufkl\u00e4rungsund Abwehrdienste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, insbesondere des Ministeriums f\u00fcr Staatssicherheit oder des Amtes f\u00fcr Nationale Sicherheit, im Sinne der 88 94 - 99, 129, 129 a des Strafgesetzbuches, \" sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht im Geltungsbereich des Grundgesetzes (Spionagebek\u00e4mpfung) und \" Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden (Ausl\u00e4nderextremismus). Ferner wirken die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden gem\u00e4\u00df $ 4 Abs. 2 VerfSchG - LSA auf Ersuchen der zust\u00e4ndigen Stellen beim personellen und materiellen Geheimschutz mit. 2.1 Extremismus (Rechtsund Linksextremismus, Terrorismus) Hauptaufgabe des Verfassungsschutzes ist die Sammlung und Auswertung von Unterlagen \u00fcber Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Solche Bestrebungen werden als \"extremistisch\" oder als \"verfassungsfeindlich\" bezeichnet. Der Gesetzgeber hat die Begriffe \"freiheitliche demokratische Grundordnung\" und \"Bestrebungen\" im Gesetz definiert.","46 2.1.1 Freiheitliche demokratische Grundordnung Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist nicht die Verfassung selbst, sondern die Gesamtheit der obersten Wertprinzipien, wie sie das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen zum Verbot der Sozialistischen Reichspartei - SRP - (1952) und der Kommunistischen Partei Deutschlands KPD - (1956) herausgearbeitet hat. Diese Wertprinzipien sind in $ 5 Abs. 2 VerfSchG - LSA wiedergegeben. Zurfreiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes z\u00e4hlen: a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszu\u00fcben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen, b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, c) das Mehrparteienprinzip sowie das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition, d) die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung, e) die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, f) der Ausschlu\u00df jeder Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft und g) die im Grundgesetz und in der Verfassung des Landes SachsenAnhalt Konkretisierten Menschenrechte.","","48 2.1.2 Bestrebungen Bestrebungen sind nach dem allgemeinen Sprachverst\u00e4ndnis alle auf ein Ziel gerichteten Aktivit\u00e4ten. Folglich sind extremistische oder verfassungsfeindliche Bestrebungen Aktivit\u00e4ten, die auf Beseitigung zumindest eines der vorgenannten obersten Wertprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzielen. Der Gesetzgeber definiert dies in $5 Abs. 1 c VerfSchG - LSA wiefolgt: - Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes sind solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschlu\u00df, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrunds\u00e4tze zu beseitigen oder au\u00dfer Geltung zu setzen. 2.1.3 Rechtsund Linksextremismus Beim politischen Extremismus ist je nach inhaltlicher Zielrichtung zwischen Rechtsund Linksextremismus zu unterscheiden. Rechtsextremisten begn\u00fcgen sich in aller Regel damit, willk\u00fcrlich einzeine Ideologiesplitter zu einer rechten Idee zusammenzusetzen. Als \"Fundgrube\" dienen Nationalismus und Rassismus: Angestrebt wird eine v\u00f6lkische Gemeinschaft, in der die Pflichten gegen\u00fcber der Gemeinschaft auf Kosten der Grundrechte des einzelnen \u00fcberbewertet werden und dem Ausl\u00e4nder (Fremden) kein Platz in Staat und Gesellschaft einger\u00e4umt wird. Linksextrenisten verf\u00fcgen zumeist \u00fcber eine in sich geschlossene Ideologie; sie wollen die Demokratie revolution\u00e4r beseitigen und an ihrer Stelle eine kommunistische Diktatur oder die Anarchie errichten. Der Auftrag des Verfassungsschutzes beschr\u00e4nkt sich auf die Beobachtung extremistischer Bestrebungen. Um radikale politische Auffassungen(r) dagegen hat sich der Verfassungsschutz nicht zu sorgen, 8 Das hei\u00dft solche.die eine an die Wurzel einer Fragestellung gehende Zielsetzung haben.","49 solange die Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht angetastet werden. 2.1.4 Terrorismus Extremisten, die ihre politischen Ziele planm\u00e4\u00dfig mit schwersten Straftaten, wie sie in $ 129 a StGB? genannt sind (zum Beispiel Mord, Totschlag, bestimmte gemeingef\u00e4hrliche Straftaten) durchzusetzen versuchen, sind als Rechtsoder Linksterroristen vom Verfassungsschutz zu beobachten. 2.1.5 Bestrebungen gegen den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder die ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung ihrer Verfassungsorgane oder Mitglieder Neben der Beobachtung von Rechtsund Linksextremisten ist dem Verfassungsschutz auch die Beobachtung von Bestrebungen einger\u00e4umt, die sich gegen die Sicherheit des Staates richten. Voraussetzung ist, da\u00df diese Bestrebungen politisch bestimmt sind. Dies ist der Fall, wenn politische Vorstellungen durch sicherheitsgef\u00e4hrdende St\u00f6rhandlungen zum Beispiel gegen Verwaltungs-, Verkehrsoder Versorgungseinrichtungen umgesetzt oder hierdurch die Verfassungsorgane des Bundes oder eines der L\u00e4nder in ihrer Amtsf\u00fchrung beeintr\u00e4chtigt werden sollen. 2.2 Fortwirkende Strukturen und T\u00e4tigkeiten der Aufkl\u00e4rungsund Abwehrdienste der ehemaligen DDR (MfS und AfNS) Schon vor dem 3. Oktober 1990 war festzustellen, da\u00df Teile der Aufkl\u00e4rung-und Abwehrdienste der DDR, insbesondere des Ministeriums f\u00fcr Staatssicherheit (MfS) und des Amtes f\u00fcr Nationale Sicherheit (AfNS), ihre Konspirative T\u00e4tigkeit auf dem Gebiet des wiedervereinigten Deutschlands fortsetzen w\u00fcrden. Um einen ungest\u00f6rten Aufbau in den neuen Bundesl\u00e4ndern zu gew\u00e4hrleisten, wurde daher der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt durch den 9 Gesetzestext im Anhang","50 Landesgesetzgeber mit der Beobachtung von solchen \"fortwirkenden Strukturen und T\u00e4tigkeiten\" beauftragt, durch die folgende Straftatbest\u00e4nde erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen: \" Landesverrat ($ 94 StGB), \" Offenbarung von Staatsgeheimnissen ($ 95 StGB), \" Landesverr\u00e4terische Aussp\u00e4hung; Auskundschaften von Staatsgeheimnissen ($ 96 StGB), \" Preisgabe von Staatsgeheimnissen ($ 97 StGB), \" Verrat illegaler Geheimnisse ($ 97 a StGB), \" Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses (8 97 b StGB), \" Landesverr\u00e4terische Agentent\u00e4tigkeit ($ 98 StGB), \" Geheimdienstliche Agentent\u00e4tigkeit ($ 99 StGB), \" Bildung krimineller Vereinigungen ($ 129 StGB), \" Bildung terroristischer Vereinigungen ($ 129 a StGB). Der Beobachtungsauftrag betrifft jedoch nur solche Strukturen, die nach der Wiedervereinigung fortwirken, und T\u00e4tigkeiten, die nach diesem Zeitpunkt begonnen oder fortgesetzt wurden. Eine Aufarbeitung der MfS-Aktivit\u00e4ten durch den Verfassungsschutz aus der Zeit vor der Wiedervereinigung findet dagegen nicht statt. Diese Aufgabe bleibt Justiz und Geschichtsforschung vorbehalten. 2.3 Spionagebek\u00e4mpfung Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz ist au\u00dferdem zust\u00e4ndig f\u00fcr die Sammlung und Auswertung von Informationen \u00fcber die unerlaubte T\u00e4tigkeit fremder Nachrichtendienste gegen die Bundesrepublik Deutschland. Auf diesem Arbeitsgebiet ist die Rolle des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz als zentrale Auswertungsstelle hervorzuheben. Dort werden die Einzelfallerkenntnisse aus den L\u00e4ndern mit dem Ziel gepr\u00fcft, methodische Arbeitsans\u00e4tze oder Vorgehensweisen der fremden Nachrichtendienste zu erkennen, um hierdurch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder in ihrer Spionagebek\u00e4mpfung zu unterst\u00fctzen.","51 2.4 Ausl\u00e4nderextremismus Die Beobachtung politischer Aktivit\u00e4ten von Ausl\u00e4ndern durch den Verfassungsschutz findet nur statt, soweit \" sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland wenden, z. B. wenn Ausl\u00e4nder mit deutschen Extremisten Hand in Hand arbeiten, \" ausl\u00e4ndische Gruppen ihre politischen Auseinandersetzungen mit Gewalt auf deutschem Boden austragen und dadurchdie Sicherheit des Bundes oder eines Landes gef\u00e4hrden, oder \" Ausl\u00e4ndergruppen vom Bundesgebiet aus Gewaltaktionen in anderen Staaten durchf\u00fchren oder vorbereiten und dadurch ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden. 2.5 Geheimschutz Alle Organe des Bundes und der L\u00e4nder sowie die Bev\u00f6lkerung selbst m\u00fcssen sich darauf verlassen k\u00f6nnen, da\u00df Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer L\u00e4nder gef\u00e4hrden k\u00f6nnten, als staatliche Verschlu\u00dfsachen wirkungsvoll gesch\u00fctzt werden. Bestimmte vorbeugende Ma\u00dfnahmen, der sogenannte personelle und materielle Geheimschutz, sollen dies gew\u00e4hrleisten. Zudem ist die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied der NATO und anderer \u00fcbersowie zwischenstaatlicher Einrichtungen gehalten, bestimmte Sicherheitsnormen zu erf\u00fcllen. Durch die Verfassungsschutzgesetze des Bundes und der L\u00e4nder ist den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der Auftrag erteilt, an der Durchf\u00fchrung der Sicherungsaufgaben des Geheimschutzes mitzuwirken. 2.5.1 Personeller Geheimschutz Kernst\u00fcck des personellen Geheimschutzes ist die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung. Sie ist notwendige Voraussetzung f\u00fcr die Erm\u00e4chtigung einer Person zum Umgang mit im staatlichen Interesse geheimzuhaltenden","52 Informationen (Verschiu\u00dfsachen) und f\u00fcr die T\u00e4tigkeit in sicherheitsempflindlichen Bereichen. Im Rahmen der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung ist es Aufgabe des Verfassungsschutzes herauszufinden, ob eine Person f\u00fcr eine sicherheitsempfindliche Position geeignet ist. Dabei gilt es, etwaige Sicherheitsrisiken festzustellen. Dies k\u00f6nnen zum Beispiel sein: Charakterliche Schw\u00e4chen, die fremde Geheimdienste f\u00fcr erpresserische Anwerbungen auszunutzen pflegen oder pers\u00f6nliche und berufliche Verbindungen in bestimmte Staaten, deren Nachrichtendienste eine feindselige, aggressive Politik gegen\u00fcber der Bundesrepublik Deutschland betreiben. Die Sicherheitsrichtlinien zwingen niemanden, sich einer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung zu unterziehen, sondern setzen die Zustimmung des Betroffenen zur \u00dcberpr\u00fcfung voraus. Auch die Einbeziehung von Ehegatten, Verlobten oder Lebenspartnern in die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung bedarf deren ausdr\u00fccklicher vorheriger Zustimmung. Zust\u00e4ndig f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung ist immer der Geheimschutzbeauftragte derjenigen Dienststelle, die einer Person eine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit zuweisen will: Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz wirkt bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung lediglich mit. Nach Abschlu\u00df der \u00dcberpr\u00fcfung entscheidet der Geheimschutzbeauftragte der betreffenden Dienststelle auf der Grundlage des vom Landesamt mitgeteilten Ergebnisses, ob und inwieweit der Betroffene f\u00fcr eine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit verwendet werden kann. 2.5.2 Materieller Geheimschutz Der materielle Geheimschutz befa\u00dft sich mit technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen, die erschweren sollen, da\u00df Unbefugte an gesch\u00fctzte Informationen gelangen k\u00f6nnen. Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz hat hierbei die Aufgabe, \u00f6ffentliche Stellen des Landes zu beraten, wie sie am besten technische Sicherungsma\u00dfnahmen planen und durchf\u00fchren k\u00f6nnen. Hierzu geh\u00f6ren zum Beispiel Informationen \u00fcber Alarmsysteme, Stahlschr\u00e4nke und Schlie\u00dfanlagen. Im Rahmen seiner technischen Unterst\u00fctzung f\u00fchrt das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz auch Lauschabwehr ma\u00dfnahmen","53 Die Beratungst\u00e4tigkeit des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz erstreckt sich aber auch auf innerbeh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen: Durch \u00c4nderungen von organisatorischen Abl\u00e4ufen in Beh\u00f6rden lassen sich die Sicherheitsstandards erh\u00f6hen. Hierzu gibt es einheitliche Richtlinien, wie Verschlu\u00dfsachen zu behandeln sind. Im \u00fcbrigen ist es auch Aufgabe des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz, die Bediensteten des Landes durch Beratung, Schulung und Aufkl\u00e4rung f\u00fcr den korrekten Umgang mit Verschlu\u00dfsachen zu sensibilisieren. 3. Organisation des Verfassungsschutzes in Sachsen-Anhalt Die Aufgaben des Verfassungsschutzes werden in Sachsen-Anhalt vom Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz wahrgenommen. Das Landesamt geh\u00f6rt als obere Landesbeh\u00f6rde zum Gesch\u00e4ftsbereich des Ministeriums des Innern und unterliegt somit dessen Fachund Dienstaufsicht. Das Amt, das von einem Pr\u00e4sidenten und einem Vizepr\u00e4sidenten geleitet wird, gliedert sich in vier Abteilungen, deren Zust\u00e4ndigkeiten sich aus der folgenden Grafik ersehen lassen. Die Abteilungen sind in Dezernate untergliedert. Seit Ende Juli 1992 befindet sich das Landesamt im Aufbau. Vorrangige Aufgabe ist derzeit die Besetzung der insgesamt 150 Planstellen. Nach den Vorgaben der Landesregierung sollen diese Stellen nur zu einem Drittel mit Bediensteten aus den alten Bundesl\u00e4ndern und zu zwei Dritteln mit Personal aus den neuen Bundesl\u00e4ndern besetzt werden. Bisher konnten bereits 30 Bewerber (Stand: 01. 07. 1993) aus Sachsen-Anhalt eingestellt werden. Obwohl die Auswahlverfahren f\u00fcr die meisten der noch zu besetzenden Stellen bereits abgeschlossen sind, kann die Einstellung erst erfolgen, wenn sich die Bewerber einem Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsverfahren (siehe auch oben 2.5.) unterzogen haben, in dem insbesondere gepr\u00fcft wird, ob sie als ehemalige hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums f\u00fcr Staatssicherheit oder des Amtes f\u00fcr","55 Nationale Sicherheit, Mitarbeiter der Abteilung I der Kriminalpolizei oder hauptamtlich f\u00fcr die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands t\u00e4tig gewesen waren. War dies der Fall, darf nach $ 3 Abs. 2 VerfSchG - LSA eineEinstellung nicht erfolgen. Dieses \u00dcberpr\u00fcfungsverfahren, in das auch die Beh\u00f6rde des Beauftragten f\u00fcr die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einbezogen wird, nimmt regelm\u00e4\u00dfig einen Zeitraum von mindestens einem halben Jahr in Anspruch. Zu erreichen ist das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz wie folgt: Jean-Burger-Stra\u00dfe 12/13 oder Postfach 18 49 39112 Magdeburg 39008 Magdeburg Tel.: 0391/567 5900 Telefax: 0391/567 5999 4. Methoden und Mittel der Informationsgewinnung Der Verfassungsschutz sammelt seine Informationen (Nachrichten, Unterlagen etc.) sowohl durch die Auswertung von Pressemeldungen, den Besuch von \u00f6ffentlichen Veranstaltungen, freiwillige Ausk\u00fcnfte (offene Informationserhebung) als auch unter Einsatz der sogenannten nachrichtendienstlichen Mittel (verdeckte Informationserhebung). 4.1 Keine Zwangsbefugnisse Dem Verfassungsschutz stehen f\u00fcr seine Aufgabenerf\u00fcllung keinerlei Zwangsbefugnisse zu. Er ist also nicht berechtigt zu verh\u00f6ren, zu verhaften, festzunehmen, anzuhalten, zu beschlagnahmen oder zu durchsuchen. Dies obliegt allein der Polizei. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf daher auch nicht die Polizei bitten, an ihrer Stelle t\u00e4tig zu werden. Die Entscheidung, den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden keine Zwangsbefugnisse einzur\u00e4umen, geht auf die Erfahrungen mit der Geheimen Staatspolizei im Dritten Reich zur\u00fcck.","LfVear\u00fcnasduensgrascmhutz Sachsen-Anhalt A2bteilung Nachrichtenbeschafung D3ezernate","56 4.2 Methoden und Mittel nachrichtendienstlicher T\u00e4tigkeit Wo die offene Informationserhebung nicht m\u00f6glich ist oder keinen Erfolg verspricht, darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde gem\u00e4\u00df $ 7 Abs. 3 VerfSchG - LSA die sogenannten nachrichtendienstlichen Mittel einsetzen. Hierzu geh\u00f6ren insbesondere der Einsatz von Vertrauensleuten, Gew\u00e4hrspersonen, Observanten, Bildund Tonaufzeichnungen und die Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen. Der Einsatz solcher nachrichtendienstlicher Mittel kann insbesondere dann erforderlich werden, wenn eine Organisation oder Gruppe sich nur unter Ausschlu\u00df der \u00d6ffentlichkeit zusammenfindet oder sich generell konspirativ verh\u00e4lt, um ihre wahren Absichten zu verschleiern. Besonders deutlich wird dies bei den in der Illegalit\u00e4t agierenden rechtsund linksterroristischen Organisationen. Weil der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel einen Eingriff in die grundgesetzlich gesch\u00fctzte Privatsph\u00e4re und die allgemeinen Freiheitsrechte darstellt, ist er nur zul\u00e4ssig, wenn die Erforschung des Sachverhaltes auf andere, die Betroffenen weniger beeintr\u00e4chtigende Weise nicht m\u00f6glich ist und er nicht erkennbar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zur Bedeutung des aufzukl\u00e4renden Sachverhalts steht. Die nachrichtendienstlichen Mittel, die das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz einsetzen darf, sind in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr deren Anordnung regelt. Das einschneidendste nachrichtendienstliche Mittel ist die Brief-, Postund Telefonkontrolle. Weil hierdurch das Grundrecht gem\u00e4\u00df Art. 10 Grundgesetz beeintr\u00e4chtigt wird, kann der Einsatz eines solchen Mittels nur auf der Grundlage eines Gesetzes erfolgen. Mit dem Bundesgesetz zur Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (allgemein \"G 10\" genannt)! und dem entsprechenden Landesausf\u00fchrungsgesetz sind in Sachsen-Anhalt die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen worden. 10 Gesetzestexte sind im Anhang abgedrucki","57 4.3 Datenschutz Der Verfassungsschutz sieht sich einem b\u00fcrgernahen Datenschutz verpflichtet. Die zur Aufgabenerf\u00fcllung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erhobenen personenbezogenen Daten werden daher gem\u00e4\u00df den im Verfassungsschutzgesetz enthaltenen Vorschriften \u00fcber die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung solcher Daten behandelt. Hierdurch wird sichergestellt, da\u00df die strengen Ma\u00dfgaben des Datenschutzrechtes in jeder Phase der Datengewinnung und -bearbeitung eingehalten werden. Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten nicht unbegrenzt oder auf Vorrat speichern. Wird festgestellt, da\u00df eine Speicherung unzul\u00e4ssig war oder die Kenntnis der gespeicherten Daten nicht mehr erforderlich ist, m\u00fcssen diese gel\u00f6scht werden. Ergibt sich, da\u00df die Daten zu l\u00f6schen sind, m\u00fcssen auch die zur Person gef\u00fchrten Akten vernichtet werden (n\u00e4heres siehe $ 11 VerfSchG - LSA). Zum Schutz des B\u00fcrgers vor einer unberechtigten Datenerhebung, - erarbeitung und -nutzung enth\u00e4lt das Gesetz die Bestimmung, da\u00df Daten zu Minderj\u00e4hrigen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Dateien nicht gespeichert werden d\u00fcrfen. Weiterhin sind Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Im \u00fcbrigen d\u00fcrfen Daten des Amtes f\u00fcr Verfassungsschutz nur unter genau festgelegten engen Voraussetzungen an Dritte \u00fcbermittelt werden. Es ist selbstverst\u00e4ndlich, da\u00df das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden personenbezogene Daten \u00fcbermittelt, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, da\u00df die Daten\u00fcbermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist. 4.4 Auskunftserteilung Jederman hat die M\u00f6glichkeit, das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz um unentgeltliche Auskunft \u00fcber die zu seiner Person gespeicherten Daten zu bitten. Das Landesamtf\u00fcr Verfassungsschutz ist gem\u00e4\u00df $ 14","58 VerfSchG - LSA grunds\u00e4tzlich verpflichtet, die Auskunft zu erteilen, soweit der-B\u00fcrger auf einen konkreten Sachverhalt hinweist und ein besonderes Interesse an einer Auskunft darlegt. Die Auskunftserteilung hat aber zu unterbleiben, wenn die Verweigerungsgr\u00fcnde vorliegen, die bereits das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten der B\u00fcrger von Sachsen-Anhalt in $ 15 Abs. 4 nennt. Zu diesen Verweigerungsgr\u00fcnden kommt als spezieller gesetzlicher Auskunftsverweigerungsgrund f\u00fcr das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz hinzu die Gefahr der Gef\u00e4hrdung von Quellen oder der Ausforschung seines Erkenntnisstandes oder seiner Arbeitsweise. 5. Kontrolle Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz unterliegt wie jede andere Landesbeh\u00f6rde einer umfassenden Kontrolle durch verschiedene staatliche Institutionen und die \u00d6ffentlichkeit, n\u00e4mlich - der Dienstund Fachaufsicht des Ministeriums des Innern, - der Pr\u00fcfung durch den Landesrechnungshof, - der Kontrolle durch das Parlament, - der Kontrolle des Datenschutzbeauftragten, - der Kontrolle durch die Gerichte und - der Kontrolle durch die Medien, die seit Jahren die Arbeit von Verfassungsschutzbeh\u00f6rden kritisch begleiten. Wie sonst keine andere Beh\u00f6rde in Sachsen-Anhalt unterliegt das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz au\u00dferdem der besonderen parlamentarischen Kontrolle durch eine sogenannte Parlamentarische Kontrollkommission. Diese Kommission wird von der Landesregierung umfassend \u00fcber die allgemeine T\u00e4tigkeit des Verfassungsschutzes und \u00fcber Vorg\u00e4nge von besonderer Bedeutung unterrichtet. Die aus f\u00fcnf Abgeordneten des Landtages bestehende Kontrollkommission tritt mindestens viertelj\u00e4hrlich zusammen. Sie hat das Recht auf Erteilung von Ausk\u00fcnften, Einsicht in Akten und andere Unterlagen, Zugang zu Einrichtungen des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz sowie auf Anh\u00f6rung von Auskunftspersonen.","IX. Anhang","1. Grundgesetz (Auszug) Artikel 73 (Gegenstand der ausschlie\u00dflichen Gesetzgebung) Der Bund hatdie ausschlie\u00dfliche Gesetzgebung \u00fcber 10. die Zusammenarbeit des Bundes und der L\u00e4nder b) zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes (Verfassungsschutz) und c) zum Schutz gegen Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden, Artikel 87 (Gegenst\u00e4nde bundeseigener Verwaltung) (1) ... Durch Bundesgesetz k\u00f6nnen ... Zentralstellen ... zur Sammlung von Unterlagen f\u00fcr Zwecke des Verfassungsschutzes und des Schutzes gegen Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden, eingerichtet werden.","61 2. Gesetz \u00fcber die Zusammenarbeit des Bundes und der L\u00e4nder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und \u00fcber das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG) Auszug Erster Abschnitt Zusammenarbeit, Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden $1 Zusammenarbeitspflicht (1) Der Verfassungsschutz dienst dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. (2) Der Bund und die L\u00e4nder sind verpflichtet, in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. (3) Die Zusammenarbeit besteht auch in gegenseitiger Unterst\u00fctzung und Hilfeleistung.","62 82 Verfassungsschutzbeh\u00f6rden (1) F\u00fcr die Zusammenarbeit des Bundes mit den L\u00e4ndern unterh\u00e4lt der Bund ein Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz als Bundesoberbeh\u00f6rde. Es untersteht dem Bundesminister des Innern. Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz dar einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden. (2) F\u00fcr die Zusammenarbeit der L\u00e4nder mit dem Bund und der L\u00e4nder untereinander unterh\u00e4lt jedes Land eine Beh\u00f6rde zur Bearbeitung von Angelegenheiten des Verfassungsschutzes. 83 Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden (1) Aufgabe der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Ausk\u00fcnften, Nachrichten und Unterlagen, \u00fcber 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratischen Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oderihrer Mitglieder zum Ziele haben, 2. sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes f\u00fcr eine fremde Macht, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden. (2) Die Verfassungschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder wirken mit","63 1. beider Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, denen im \u00f6ffenlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftige Tatsachen, Gegenst\u00e4nde oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oderihn sich verschaffen k\u00f6nnen, 2. bei der Sicherheits\u00fcberp\u00fcfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungsempfindlichen Einrichtungen besch\u00e4ftigt sind oder werden sollen, 3. bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutz von im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. Besteht die Mitwirkung des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz an der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach Satz 1 lediglich in der Auswertung bereit vorhandenen Wissens der Besch\u00e4ftigungsstelle, der Strafverfolgungsoder Sicherheitsbeh\u00f6rden, ist es erforderlich und ausreichend, wenn der Betroffene von der Einleitung der \u00dcberpr\u00fcfung Kenntnis hat. Im \u00fcbrigen ist die Zustimmung erforderlich, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. In die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung d\u00fcrfen mit ihrer Zustimmung der Ehegatte, Verlobte oder die Person, die mit dem Betroffenen in ehe\u00e4hnlicher Gemeinschaft lebt, miteinbezogen werden. (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden sind an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes). 84 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind a) Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politischen bestimmten, zielund zweck-","64 gerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschlu\u00df, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuhebn, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm geh\u00f6rendes Gebiet abzutrennen; b) Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschlu\u00df, der darauf gerichtet ist, den Bund, L\u00e4nder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsf\u00e4higkeit erheblich zu beeintr\u00e4chtigen; c) Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschlu\u00df, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrunds\u00e4tze zu beseitigen oder au\u00dfer Geltung zu setzen. F\u00fcr einen Personenzusammenschlu\u00df handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdr\u00fccklich unterst\u00fctzt. Voraussetzung f\u00fcr die Sammlung und Auswertung von >Informationen im Sinne des $ 3 Abs. 1 ist das Vorliegen tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschlu\u00df handeln, sind Bestrebungen im sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignetsind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu besch\u00e4digen. (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes z\u00e4hlen: a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszu\u00fcben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen,","65 b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, c) das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition, d) die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung, e) die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, f} der Ausschlu\u00df jeder Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft und g) die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. 85 Abgrenzung der Zust\u00e4ndigkeiten der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden (1) Die Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz sammeln Informationen, Ausk\u00fcnfte, Nachrichten und Unterlagen zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben, werten sie aus und \u00fcbermitteln sie dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und den Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz, soweit es f\u00fcr deren Aufgabenerf\u00fcllung erforderlich ist. (2) Das Bundesamtf\u00fcr Verfassungsschutz dar in einem Lande im Benehmen mit der Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Verfassungsschutz Informationen, Ausk\u00fcnfte, Nachrichten und Unterlagen im Sinne des $ 3 sammeln. Bei Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten im Sinne des $ 3 Abs. I Nr. 1 bis 3 ist Voraussetzung, da\u00df 1. sie sich ganz oder teilweise gegen den Bundrichten, 2. sie sich \u00fcber den Bereich eines Landes hinaus erstrecken,","66 3. sie ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland ber\u00fchren oder 4. eine Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Verfassungsschutz das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz um ein T\u00e4tigwerdenersucht. Das Benehmen kann f\u00fcr eine Reihe gleichgelagerter F\u00e4lle hergestellt werden. (3) Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz unterrichtet die Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz \u00fcber alle Unterlagen, deren Kenntnis f\u00fcr das Land zum Zwecke des Verfassungsschutzes erforderlich ist. 86 Gegenseitige Unterrichtung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden sind verpflichtet, beim Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz zur Erf\u00fcllung Unterrichtungspflichten nach $ 5 gemeinsame Dateien zu f\u00fchren, die sie im automatisierten Verfahren nutzen. Diese Dateien enthalten nur die Daten, die zum Auffinden von Akten und der dazu notwendigen Identifizierung von Personen erforderlich sind. Die Speicherung personenbezogener Daten ist nur unter den Voraussetzung der $8 10 und 11 zul\u00e4ssig. Der Abruf im automatisierten Verfahren durch andere Stellen ist nicht zul\u00e4ssig. Die Verantwortung einer speichernden Stelle im Sinne der allgemeinen Vorschriften des Datenschutzrechts tr\u00e4gt jede Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nur f\u00fcr die von ihr eingegebenen Daten; nur sie darf diese Daten ver\u00e4ndern, sperren oder l\u00f6schen. Die eingebende Stelle mu\u00df feststellbar sein. Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz trifft f\u00fcr die gemeinsamen Dateien die technischen und organisatorischen Ma\u00dfnahmen nach $ 9 des Bundesdatenschutzgesetzes. Die F\u00fchrung von Textdateien oder Dateien, die weitere als die in Satz 2 genannten Daten enthalten, ist unter den Voraussetzungen dieses Paragraphen nur zul\u00e4ssig f\u00fcr eng umgrenzte Anwendungsgebiete zur Aufkl\u00e4rung von","67 sicherheitsgef\u00e4hrdenden oder geheimdienstlichen T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht oder von Bestrebungen, die darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewaltanwendung vorzubereiten. Die Zugriffsberechtigung ist auf Personen zu beschr\u00e4nken, die unmittelbar mit Arbeiten in diesem Anwendungsgebiet betraut sind; in der Dateianordnung ($ 14) ist die Erforderlichkeit der Aufnahme von Textzus\u00e4tzen in der Datei zu begr\u00fcnden. 87 Weisungsrechte des Bundes Die Bundesregierung kann, wenn ein Angriff auf die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung des Bundes erfolgt, den obersten Landesbeh\u00f6rden die f\u00fcr die Zusammenarbeit der L\u00e4nder mit dem Bunderforderlichen Weisungen erteilen. {Vom Abdruck der $$ 8 bis 27 wurde abgesehen, weil diese Bestimmungen die besonderen Verh\u00e4ltnisse des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz regeln.)","68 3. | Gesetz\u00fcber den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA). Vom 14. Juli 1992 (GVBl. LSA Nr. 30/1992, ausgegeben am 16. 7. 1992) Inhalts\u00fcbersicht Erster Teil: Organisation und Aufgaben $ 1 Zweck des Verfassungsschutzes $ 2 Organisation und Zusammenarbeit & 3 Bedienstete und Mitarbeiter 8 4 Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde $ 5 Begriffsbestimmungen Zweiter Teil: Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten $ 6 Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit $ 7 Befugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde $ 8 Besondere Formen der Datenerhebung $ 9 Speicherung, Ver\u00e4nderung und Nutzung personenbezogener Daten $ 10 Speicherung, Ver\u00e4nderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderj\u00e4hrigen $ 11 Berichtigung, L\u00f6schung und Sperrung von personenbezogen Daten in Dateien $ 12 Berichtigung und Sperrung personenbezogener Datenin Akten $ 13 Dateianordnungen Dritter Teil: Auskunft $ 14 Auskunft an die betroffene Person","69 Vierter Teil: Informations\u00fcbermittlung $ 15 Unterrichtungspflichten $ 16 Zul\u00e4ssigkeit von Ersuchen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde um \u00dcbermittlung personenbezogener Daten $ 17 \u00dcbermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde $ 18 \u00dcbermittlung personenbezogener Daten durchdie Verfassungsschutzbeh\u00f6rde $ 19 \u00dcbermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an Strafverfolgungsund Sicherheitsbeh\u00f6rden in Angelegenheiten des Staatsund Verfassungsschutzes 8 20 \u00dcbermittlungsverbote $ 21 Minderj\u00e4hrigenschutz 8 22 Pflichten des Empf\u00e4ngers $ 23 Nachberichtspflicht F\u00fcnfter Teil: Parlamentarische Kontrolle $ 24 Parlamentarische Kontrollkommission 8 25 Zusarnmensetzung und Wahl 8 26 Verfahrensweise $ 27 Aufgaben und Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission $ 28 Beteiligung des Datenschutzbeauftragten $ 29 Datenerhebung bei Mitgliedern des Landtages Sechster Teil: Schlu\u00dfvorschriften 8 30 Geltung des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der B\u00fcrger $ 31 Inkrafttreten","70 Erster Teil Organisation und Aufgaben S1 Zweck des Verfassungsschutzes (1) Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. (2) Er hat die Landesregierung und andere Stellen nach Ma\u00dfgabe dieses Gesetzes \u00fcber Gefahren f\u00fcr diese Schutzg\u00fcter zu unterrichten. Dadurch sollen diese Stellen rechtzeitig die erforderlichen Ma\u00dfnahmen ergreifen k\u00f6nnen. (3) Er hat auch die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber seine Aufgabenfelder zu unterrichten. 82 Organisation und Zusammenarbeit (1) Die Aufgaben des Verfassungsschutzes nimmt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wahr. Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, das als obere Landesbeh\u00f6rde dem Ministerium des Innern untersteht. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf mit Polizeidienststellen organisatorisch nicht verbunden werden. (3) Sie ist verpflichtet, in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes mit dem Bund und den L\u00e4ndern zusammenzuarbeiten. (4) Verfassungsschutzbeh\u00f6rden anderer L\u00e4nder d\u00fcrfen in SachsenAnhalt im Rahmen der Bestimmungen dieses Gesetzes nur im Ein-","7 vernehmen, das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz nur im Benehmen mit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde t\u00e4tig werden. $ 3 Bedienstete und Mitarbeiter (1) Die Mitarbeiter des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz haben sich einem Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsverfahren zu unterziehen, welches insbesondere auf T\u00e4tigkeit f\u00fcr das ehemalige Ministerium f\u00fcr Staatssicherheit oder das Amt f\u00fcr Nationale Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik \u00fcberpr\u00fcft und f\u00fcr das die Beh\u00f6rde des Beauftragten f\u00fcr die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik einbezogen wird. (2) Personen, die dem ehemaligen Repressionsapparat der Deutschen Demokratischen Republik angeh\u00f6rten, insbesondere ehemalige hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums f\u00fcr Staatssicherheit oder des Amtes f\u00fcr Nationale Sicherheit, Mitarbeiter der Abteilung I der Kriminalpolizei und ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands d\u00fcrfen nicht mit Aufgaben des Verfassungsschutzes betraut werden; Personen mit Offiziersrang der ehemaligen bewaffneten Organe der Deutschen Demokratischen Republik d\u00fcrfen Aufgaben des Verfassungsschutzes nur in zu begr\u00fcndenden Ausnahmef\u00e4llen \u00fcbertragen werden. 84 Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Aufgabe der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Ausk\u00fcnften, Nachrichten und Unterlagen \u00fcber 1. Bestrebungen, die gegendie freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oderdie Sicherheit des Bundes odereines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung","72 der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes odereines Landes oderihrer Mitglieder zum Ziel haben; fortwirkende Strukturen und T\u00e4tigkeiten der Aufkl\u00e4rungsund Abwehrdienste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, insbesondere des Ministeriums f\u00fcr Staatssicherheit oder des Amtes f\u00fcr Nationale Sicherheit, im Sinne der $$ 94 bis 99, 129, 129 a des Strafgesetzbuches; sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht im Geltungsbereich des Grundgesetzes; Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wirkt auf Ersuchen der zust\u00e4ndigen \u00f6ffentlichen Stellen mit 1. bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, denen im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftige Tatsachen, Gegenst\u00e4nde oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oderihn sich verschaffen k\u00f6nnen; bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebens-oder verteidigungswichtigen Einrichtungen besch\u00e4ftigt sind oder werden sollen, welche das zust\u00e4ndige Ministerium im einzelnen bestimmt hat; bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutz von im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. F\u00fcr die Mitwirkung des Verfassungsschutzes an der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach Satz 1 ist die Einwilligung der betroffenen Person erforderlich. Ehegatten, Verlobte oder die","73 Person, die mit der betroffenen Person in Lebensgemeinschaft zusammenlebt, d\u00fcrfen in die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen ebenfalls nur mitihrer Einwilligung einbezogen werden. (3) Die Mitwirkung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde gem\u00e4\u00df Absatz 2 setzt im Einzelfall voraus, da\u00df die betroffene Person und andere in die \u00dcberpr\u00fcfung einbezogene Personen \u00fcber Zweck und Verfahren der \u00dcberpr\u00fcfung einschlie\u00dflich der Verarbeitung der erhobenen Daten durch die beteiligten Dienststellen vorab unterrichtet werden. 85 Begriffsbestimmungen (1) Es gelten folgende Begriffsbestimmungen: a) Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes im Sinne dieses Gesetzes sind solche politisch bestimmten, ziel-und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschlu\u00df, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm geh\u00f6rendes Gebiet abzutrennen. b) Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes im Sinne dieses Gesetzes sind solche politisch bestimmten zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschlu\u00df der darauf gerichtet ist, den Bund, L\u00e4nder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsf\u00e4higkeit erheblich zu beeintr\u00e4chtigen. c) Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes sind solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschlu\u00df, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrunds\u00e4tze zu beseitigen oder au\u00dfer Geltung zu setzen.","74 F\u00fcr einen Personenzusarnmenschlu\u00df handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen aktiv sowie zielund zweckgerichtet unterst\u00fctzt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschlu\u00df handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder auf Grund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu besch\u00e4digen. (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes z\u00e4hlen: a). das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der Vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszu\u00fcben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen, b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, das Mehrparteienprinzip sowie das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition, die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung, die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, der Ausschlu\u00df jeder Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft und 8) die im Grundgesetz und in der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt konkretisierten Menschenrechte.","'5 Zweiter Teil Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten 86 Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit Eine Ma\u00dfnahmeist unverz\u00fcglich zu beenden, wenn ihr Zweck erreicht ist oder sich Anhaltspunkte daf\u00fcr ergeben, da\u00df er nicht oder nicht auf diese Weise erreicht werden kann. Von mehreren geeigneten Ma\u00dfnahmen ist diejenige zu w\u00e4hlen, die die betroffene Person voraussichtlich am wenigsten beeintr\u00e4chtigt. Eine Ma\u00dfnahme darf keinen Nachteil herbeif\u00fchren, der erkennbar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. 87 Befugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf die zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit nicht die anzuwendenden Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der B\u00fcrger vom 12. M\u00e4rz 1992 (GVBI LSA S. 152) oder besondere Regelungen in diesem Gesetz entgegenstehen. (2) Voraussetzungen f\u00fcr die Sarnmlung.und Auswertung von.Informationen ist das Vorliegen tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte f\u00fcr Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten im Sinne des $ 4 Abs. 1. (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf mit nachrichtendienstlichen Mitteln, insbesondere durch Einsatz von Vertrauensleuten und Gew\u00e4hrspersonen, Observation, Bildund Tonaufzeichnungen und die","76 Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen Informationen verdeckt erheben. Die nachrichtendienstlichen Mittel sind in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Anordnungsolcher Informationsbeschaffung regelt. Die Dienstvorschrift ist der Parlamentarischen Kontrollkommission zu \u00fcbersenden. (4) Die Beh\u00f6rden des Landes sind verpflichtet, den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden technische und verwaltungsm\u00e4\u00dfige Hilfe f\u00fcr Tarnma\u00dfnahmen zu leisten. (5) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht zu; sie darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Ma\u00dfnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugtist. (6) Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person mit ihrer Kenntnis erhoben, so ist der Erhebungszweck anzugeben. Die betroffene Person ist auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben und bei einer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach $ 4 Abs. 2 auf eine dienst-, arbeitsrechtliche oder sonstige vertragliche Mitwirkungspflicht hinzuweisen. (7) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes). 88 Besondere Formen der Datenerhebung (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf-Informationen; insbesondere personenbezogene Daten, mit nachrichtendienstlichen Mitteln erheben, wenn Tatsachen die Annahmerechtfertigen, da\u00df 1. auf diese Weise Erkenntnisse \u00fcber Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach $ 4 Abs. 1 oder die zur Erforschung solcher Erkenntnisse erforderlichen Quellen gewonnen werden k\u00f6nnen oder","77 2. dies zum Schutz der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenst\u00e4nde und Quellen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde gegen sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten erforderlich st. Die Erhebung nach Satz 1 ist unzul\u00e4ssig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere, die betroffene Person weniger beeintr\u00e4chtigende Weise m\u00f6glich ist; eine geringere Beeintr\u00e4chtigungist in der Regel anzunehmen, wenn die Information aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen oder durch eine Auskunft nach $ 17 Abs. 3 gewonnen werden kann. Die Anwendung eines nachrichtendienstlichen Mittels darf nicht erkennbar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zur Bedeutung des aufzukl\u00e4renden Sachverhalts stehen; insbesondere nicht au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zu der Gefahr, die von der jeweiligen Bestrebung oder T\u00e4tigkeit im Sinne des $ 4 Abs. 1 ausgeht. (2) Das in einer Wohnung nicht \u00f6ffentlich gesprochene Wort darf mit technischen Mitteln nur heimlich mitgeh\u00f6rt oder aufgezeichnet werden, wenn es im Einzelfall zur Abwehr einer gegenw\u00e4rtigen Gefahr f\u00fcr das Leben einzelner Personen unerl\u00e4\u00dflich ist und geeignete polizeiliche Hilfe f\u00fcr das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Satz 1 gilt entsprechend f\u00fcr einen verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen in einer Wohnung. (3) Bei Erhebungen nach Absatz 2 und solchen nach Absatz 1, die in ihrer Art und Schwere einer Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses gleichkommen, ist 1. die Parlamentarische Kontrollkommission zu unterrichten und 2. der Eingriff nach seiner Beendigung der betroffenen Person mitzuteilen, sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zweckes des Eingriffs ausgeschlossen werden kann. Die Parlamentarische Kontrollkommission ist sp\u00e4testens drei Jahre nach Beendigung des Eingriffs zu unterrichten, sofern eine Mitteilung an die betroffene Person nicht erfolgt ist. Die durch solche Ma\u00dfnahmen erhobenen Informationen d\u00fcrfen nur nach Ma\u00dfgabe des $ 7 Abs. 3 des Gesetzes zu Artikel 10","78 Grundgesetz vom 13. August 1968 (BGBl. IS. 949), zuletzt ge\u00e4ndertdurch Artikel 2 des Gesetzes zur \u00c4nderung des Au\u00dfenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze vom 28. Februar 1992 (BGBI. IS. 372), verwendet werden. (4) Mit der Ausnahme von Eigensicherungsma\u00dfnahmen ist die Erhebung nach Absatz 1 und 2 in den F\u00e4llen des $ 4 Abs. 2 unzul\u00e4ssig. (5) Gegen Unbeteiligte d\u00fcrfen nachrichtendienstliche Mittel grunds\u00e4tzlich nicht gezielt angewendet werden. 59 Speicherung, Ver\u00e4nderung und Nutzung personenbezogener Daten (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben personenbezogene Daten in Dateien und Akten speichern, ver\u00e4ndern und nutzen, wenn 1. tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach $ 4 Abs. ] vorliegen, 2. dies f\u00fcr die Erforschung und Bewertung von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach $ 4 Abs. 1 erforderlich ist oder 3. die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nach $ 4 Abs. 2 t\u00e4tig wird. (2) Zur Aufgabenerf\u00fcllung nach $ 4 Abs. 2 d\u00fcrfen in automatisierten Dateien nur personenbezogene Daten \u00fcber die Personen gespeichert werden, die der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung unterliegen oderin die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung einbezogen werden, (3) Die Speicherung von Informationen aus der engeren Pers\u00f6nlichkeitssph\u00e4re der betroffenen Personen in Dateien ist unzul\u00e4ssig. (4) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat die Speicherungsdauer auf das f\u00fcr ihre Aufgabenerf\u00fcllung erforderliche Ma\u00df zu beschr\u00e4nken.","79 $ 10 Speicherung, Ver\u00e4nderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderj\u00e4hrigen Daten \u00fcber das Verhalten einer Person vor Vollendung des 16. Lebensjahres d\u00fcrfen in Dateien nicht gespeichert werden. Daten \u00fcber das Verhalten einer Person nach Vollendung des 16. und vor Vollendung des 18 Lebensjahres sind sp\u00e4testens zwei Jahre nach der Erkenntnis auf die Erforderlichkeit der Speicherung zu \u00fcberpr\u00fcfen und sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren zu l\u00f6schen, es sei denn, da\u00df nach Eintritt der Vollj\u00e4hrigkeit weitere Erkenntnisse nach $ 4 Abs. 1 angefallen sind. F\u00fcr die F\u00fchrung von Akten zu Minderj\u00e4hrigen gelten Satz 1 und 2 entsprechend. 811 Berichtigung, L\u00f6schung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Dateien (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu l\u00f6schen, wenn ihre Speicherung unzul\u00e4ssig war oder ihre Kenntnis f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung nicht mehr erforderlich ist. In diesem Fall sind auch die zu ihrer Person gef\u00fchrten Akten zu vernichten. Die L\u00f6schung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, da\u00df durch sie schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. In diesem Falle sind die Daten zu sperren. Sie d\u00fcrfen nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person \u00fcbermittelt werden. (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde pr\u00fcft bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren,","80 ob gespeicherte personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu l\u00f6schen-sind. Gespeicherte personenbezogene Daten \u00fcber Bestrebungen nach $ 4 Abs. 1 Nrn. 1, 2 oder 4 sind, sp\u00e4testens zehn Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu l\u00f6schen, es sei denn, der Beh\u00f6rdenleiter begr\u00fcndet im Einzelfall ausnahmsweise eine andere Entscheidung und legt die Pr\u00fcffrist erneut fest. (4) Personenbezogene Daten, die ausschlie\u00dflich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, d\u00fcrfen nur f\u00fcr diese Zwecke verwendet werden. $ 12 Berichtigung und Sperrung personenbezogener Daten in Akten (1) Stellt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde fest, da\u00df in Akten gespeicherte personenbezogene Daten unrichtig sind, oder wird ihre Richtigkeit von der betroffenen Person bestritten, so ist dies in der Akte zu vermerken oder auf sonstige Weise festzuhalten. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat personenbezogene Daten zu sperren, wenn sie im Einzelfall feststellt, da\u00df oline die Sperrung schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden und die Daten f\u00fcr ihre k\u00fcnftige Aufgabenerf\u00fcllung nicht mehr erforderlich sind. Gesperrte Daten sind mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen; sie d\u00fcrfen nicht mehr genutzt oder \u00fcbermittelt werden. Eine Aufhebung der Spemung ist m\u00f6glich, wenn ihre Voraussetzungen nachtr\u00e4glich entfallen. $ 13 Dateianordnungen (1) F\u00fcr jede automatisierte Datei sind in einer Dateianordnung, die der Zustimmung des Ministeriums des Innern bedarf,festzulegen:","8 Bezeichnung der Datei, une Zweck der Datei, Voraussetzungen der Speicherung, \u00dcbermittlung und Nutzung (betroffener Personenkreis, Arten der Daten), Anlieferung oder Eingabe, au\" Zugangsberechtigung, \u00dcberpr\u00fcfungsfristen, Speicherungsdauer, Protokollierung. Der Landesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz ist vor Erla\u00df einer Dateianordnung anzuh\u00f6ren. (2) Die Speicherung personenbezogener Daten ist auf das erforderliche Ma\u00df zu beschr\u00e4nken. In angemessenen Abst\u00e4ndenist die Notwendigkeit der Weiterf\u00fchrung oder \u00c4nderung der Dateien zu \u00fcberpr\u00fcfen. (3) In der Dateianordnung \u00fcber automatisierte personenbezogene Textdateien ist die Zugriffsberechtigung auf Personen zu beschr\u00e4nken, die unmittelbar mit Arbeiten in dem Gebiet betraut sind, dem die Textdateien zugeordnet sind; Ausz\u00fcge aus Textdateien d\u00fcrfen nicht ohne die dazugeh\u00f6renden erl\u00e4uternden Unterlagen \u00fcbermittelt werden. Dritter Teil Auskunft $ 14 Auskunft an die betroffene Person (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erteilt der betroffenen Person \u00fcber zu ihrer Person gespeicherte Daten auf Antrag unentgeltlich Auskunft, sowie sie hierzu auf einen konkreten Sachverhalt hinweist und ein besonderes Interesse an einer Auskunft darlegt.","82 Die von der betroffenen Person nach Satz 1 mitgeteilten Informationen d\u00fcrfen nur zum Zwecke der Pr\u00fcfung des Auskunftsbegehrens verwendet werden. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit 1. eine Gef\u00e4hrdung der Aufgabenerf\u00fcllung durch die Auskunftserteilung zu besorgenist, 2. durch die Auskunftserteilung Quellen gef\u00e4hrdet sein k\u00f6nnen oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zu bef\u00fcrchtenist, 3. die Auskunft die \u00f6ffentliche Sicherheit gef\u00e4hrden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten w\u00fcrde oder 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der \u00fcberwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheimgehalten werden m\u00fcssen. Die Entscheidung trifft der Beh\u00f6rdenleiter oder ein von ihm besonders beauftragter Mitarbeiter. (3) Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empf\u00e4nger von \u00dcbermittlungen. (4) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begr\u00fcndung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gef\u00e4hrdet w\u00fcrde. Die Gr\u00fcnde der Auskunftsverweigerung sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist die betroffene Person auf die Rechtsgrundlage f\u00fcr das Fehlen der Begr\u00fcndung und darauf hinzuweisen, da\u00df sie sich an den Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz wenden kann. Dem Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen, soweit nicht das Ministerium des Innern im Einzelfalle feststellt, da\u00df dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gef\u00e4hrdet w\u00fcrde. Mitteilungen des Landesbeauftragten an die betroffene Person d\u00fcrfen keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf den Erkenntnisstand der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zulassen, sofern sie nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. Der Landesbeauftragte kann die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichten, wenn sich","83 f\u00fcr ihn im Einzelfall Beanstandungen ergeben, eine Auskunft an die betroffene Person aber aus Geheimhaltungsgr\u00fcnden unterbleiben mu\u00df. Vierter Teil Informations\u00fcbermittlung 815 Unterrichtungspflichten (1) Die Landesregierung unterrichtet den Landtag mindestens einmal j\u00e4hrlich \u00fcber Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach $ 4 Abs. 1. (2) Die Landesregierung und die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde unterrichten die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach $ 4 Abs. 1. (3) Sie d\u00fcrfen dabei auch personenbezogene Daten bekanntgeben, wenn die Bekanntgabe f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis des Zusammenhanges oder der Darstellung von Organisationen oder unorganisierten Gruppen erforderlich ist und \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person nicht entgegenstehen. $ 16 Zul\u00e4ssigkeit von Ersuchen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde um \u00dcbermittlung personenbezogener Daten (1) Werden \u00f6ffentliche Stellen, die nicht Nachrichtendienste sind, um \u00dcbermittlung personenbezogener Daten ersucht, so d\u00fcrfen nur die Daten \u00fcbermittelt werden, die bei der ersuchten Beh\u00f6rde bekannt sind oder aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen entnommen werden k\u00f6nnen.","84 (2) Absatz 1 gilt nicht f\u00fcr Ersuchen um solche Daten, die bei der Wahrnehmung grenzpolizeilicher Aufgaben bekannt werden. (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde braucht Ersuchen nicht zu begr\u00fcnden, soweit dies dem Schutz der betroffenen Person dient oder eine Begr\u00fcndung den Zweck der Ma\u00dfnahme gef\u00e4hrden w\u00fcrde. 817 \u00dcbermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) \u00d6ffentliche Stellen des Landes unterrichten von sich aus die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde \u00fcber die ihnen bekanntgewordenen Tatsachen, die sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht oder Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes erkennen lassen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in $ 4 Abs. 1 Nrmn. 1 und 4 genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind. (2) Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei \u00fcbermitteln dar\u00fcber hinaus von sich aus der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde auch alle anderen ihnen bekanntgewordenen Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten \u00fcber Bestrebungen nach $ 4 Abs. 1, wenn tats\u00e4chlich Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, da\u00df die \u00dcbermittlung f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erforderlich ist. (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei sowie andere Beh\u00f6rden um \u00dcbermittlung der zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten ersuchen, wenn sie nicht aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen oder nur mit \u00fcberm\u00e4\u00dfigem Aufwand oder nur durch eine die betroffene Person st\u00e4rker belastende Ma\u00dfnahme","85 erhoben werden k\u00f6nnen. Die Ersuchen sind aktenkundig zu machen. Unter gleichen Voraussetzungen darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde 1. Beh\u00f6rden des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts. 2. Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, Polizeien des Bundes und anderer L\u00e4nder um die \u00dcbermittlung solcher Informationen ersuchen. (4) W\u00fcrde durch die \u00dcbermittlung nach Absatz 3 der Zweck der Ma\u00dfnahme gef\u00e4hrdet oder die betroffene Person unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig beeintr\u00e4chtigt, darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde bei der Wahmehmung der Aufgaben nach $ 4 Abs. 1 Nrn. 2 bis 4 sowie bei der Beobachtung terroristischer Bestrebungen amtliche Register einsehen. (5) \u00dcber die Einsichtnahme nach Absatz 4 hat die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde einen Nachweis zu f\u00fchren, aus dem der Zweck und die Veranlassung, die ersuchte Beh\u00f6rde und die Aktenfundstelle hervorgehen; die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. (6) Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten, die auf Grund einer Ma\u00dfnahme nach $ 100 a der Strafproze\u00dfordnung bekanntgeworden sind, ist nach den Vorschriften der Abs\u00e4tze 1 bis 3 nur zul\u00e4ssig, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, da\u00df jemand eine der in $ 2 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. Auf die der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nach Satz 1 \u00fcbermittelten Kenntnisse und Unterlagen findet $ 7 Abs. 3 und 4 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz entsprechende Anwendung. (7) \u00dcbermittelte Informationen hat die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde eigenst\u00e4ndig zu bewerten.","86 $ 18 \u00dcbermittlung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten an inl\u00e4ndische Beh\u00f6rden \u00fcbermitteln, wenn dies zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlich ist oder der Empf\u00e4nger die Daten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder sonst f\u00fcr Zwecke der \u00f6ffentlichen Sicherheit ben\u00f6tigt. Der Empf\u00e4nger darf die \u00fcbermittelten Daten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm \u00fcbermittelt wurden. (2) Auf Anfragen der Einstellungsbeh\u00f6rdenerteilt der Verfassungsschutz auch Ausk\u00fcnfte zur \u00dcberpr\u00fcfung der Verfassungstreue von Personen, die sich f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Dienst bewerben. Die Auskunft ist beschr\u00e4nkt auf gerichtsverwertbare Tatsachen aus vorhandenen Unterlagen. (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten an ausl\u00e4ndische Stellen sowie an \u00fcberund zwischenstaatliche Stellen \u00fcbermitteln, wenn die \u00dcbermittlung zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben oder zur Wahrungerheblicher Sicherheitsinteressen des Empf\u00e4ngers erforderlich ist. Die \u00dcbermittlung unterbleibt, wenn ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Personen, insbesondere wegen der Gefahr einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. Die \u00dcbermittlung ist aktenkundig zu machen. Der Empf\u00e4ngerist darauf hinzuweisen, da\u00df die \u00fcbermittelten Daten nur zu dem Zweck verwendet werden d\u00fcrfen, zu dem sie ihm \u00fcbermittelt wurden und die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sich vorbeh\u00e4lt, \u00fcber die vorgenommene Verwendung der Daten um Auskunft zu bitten. (4) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf im Rahmen ihrer Aufgaben nach $ 4 personenbezogene Daten an andere Stellen \u00fcbermitteln, soweit dies f\u00fcr die Erhebung personenbezogener Daten erforderlich ist. Im \u00fcbrigen d\u00fcrfen personenbezogene Daten an andere Stellen","87 nicht \u00fcbermittelt werden, es sei denn, da\u00df dies zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder ferner zur Abwehrvon sicherheitsgef\u00e4hrdenden oder geheimdienstlichen T\u00e4tigkeiten einer fremden Macht erforderlich ist und das Ministerium des Innern seine Zustimmung erteilt hat. Der Empf\u00e4nger darf die \u00fcbermittelten Daten nur f\u00fcr den Zweck verwenden, zu dem sie ihm \u00fcbermittelt wurden. Der Empf\u00e4ngerist auf die Verwendungsbeschr\u00e4nkung und darauf hinzuweisen, da\u00df die Verfassungsschutzbeh\u00f6rd sich vorbeh\u00e4lt, \u00fcber die vorgenommene Verwendung der Daten um Auskunft zu bitten. $ 19 \u00dcbermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an StrafverfolgungsundSicherheitsbeh\u00f6rden in Angelegenheiten des Staatsund Verfassungsschutzes (1) Die Verfasssungsschutzbeh\u00f6rde \u00fcbermittelt den Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, der Polizei, von sich aus die ihr bekanntgewordenen Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, da\u00df die \u00dcbermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist. (2) Delikte nach Absatz 1 sind l. die in 8$ 74 a und 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Straftaten, 2. alle Straftaten, bei denen auf Grund ihrer Zielsetzung, des Motivs des T\u00e4ters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, a) da\u00df sie sich gegen die freiheitliche demokratischen Grundordnung, gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten, b) da\u00df es sich um Bestrebungen handelt, die durch Anwendung von Gewalt oder durch darauf gerichtete","88 Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden (Artikel 73 Nr. 10 Buchst. b und_c des Grundgesetzes, Gesetzestext ist ebenfalls im Anhang abgedruckt). (3) Die Polizei darf zur Verhinderung von Staatsschutzdelikten nach Absatz 2 die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde um \u00dcbermittlung der erforderlichen Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten ersuchen. (4) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde \u00fcbermittelt dem Bundesnachrichtendienst und dem Milit\u00e4rischen Abschirmdienst Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, da\u00df die \u00dcbermittlung zur Erf\u00fcllung der gesetzlichen Aufgaben des Empf\u00e4ngers erforderlich ist ($ 21 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes). 8% \u00dcbermittlungsverbote Die \u00dcbermittlung nach den Vorschriften dieses Teils unterbleibt, wenn l. f\u00fcr die \u00fcbermittelnde Stelle erkennbar ist, da\u00df unter Ber\u00fccksichtigung der Art der Informationen, insbesondere bei Daten aus der engeren Pers\u00f6nlichkeitssph\u00e4re, und ihrer Erhebung die schutzw\u00fcrdigen Interessen der betroffenen Person das Allgemeininteresse an der \u00dcbermittlung \u00fcberwiegen. 2. \u00fcberwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder 3. besondere gesetzliche \u00dcbermittlungsregelungen entgegenstehen, insbesondere wenn die Informationen zu l\u00f6schen waren. Die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen","89 Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleibt unber\u00fchrt. 8 21 Minderj\u00e4hrigenschutz (1) Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten \u00fcber das Verhalten Minderj\u00e4hriger d\u00fcrfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes \u00fcbermittelt werden, solange die Voraussetzungen der Speicherung nach $ 10 erf\u00fcllt sind. Liegen die Voraussetzungen nicht mehr vor, bleibt eine \u00dcbermittlung nur zul\u00e4ssig, wenn sie zur Abwehr einer erheblichen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutungerforderlich ist. (2) Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten \u00fcber Minderj\u00e4hrige vor Vollendung des 16. Lebensjahres aus nicht zur Person gef\u00fchrten Akten d\u00fcrfen an ausl\u00e4ndische, \u00fcberoder zwischenstaatliche Stellen nicht \u00fcbermittelt werden. 8 22 Pflichten des Empf\u00e4ngers Der jeweilige Empf\u00e4nger pr\u00fcft, ob die nach Vorschriften dieses Gesetzes \u00fcbermittelten personenbezogenen Daten f\u00fcr die Erf\u00fcllung seiner Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Pr\u00fcfung, da\u00df sie nicht erforderlich sind, hat er die Unterlagen zu vernichten. Die Vernichtung kann unterbleiben, wenn die Trennung von anderen Informationen, die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbaren Aufwand m\u00f6glich ist; in diesem Fall sind die Daten zu sperren und in den Akten entsprechend zu kennzeichnen.","% $ 23 Nachberichtspflicht | Erweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer \u00dcbermittlung als unvollst\u00e4ndig oder unrichtig, so sind sie unverz\u00fcglich gegen\u00fcber dem Empf\u00e4nger zu berichtigen, es sei denn, da\u00df dies f\u00fcr die Beurteilung eines Sachverhaltes ohne Bedeutungist. F\u00fcnfter Teil Parlamentarische Kontrolle 8 24 Parlamentarische Kontrollkommission (1) Die Landestegierung unterliegt auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes der Kontrolle durch den Landtag. Diese Aufgabe nimmt die Parlamentarische Kontrollkommission wahr. (2) Die Rechte des Landtages und seiner Aussch\u00fcsse bleiben unber\u00fchrt. 8 25 Zusammensetzung und Wahl (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus f\u00fcnf Abgeordneten des Landtages. Die Sitze stehen den Fraktionen nach dem d'Hondtschen H\u00f6chstzahlverfahren im Verh\u00e4ltnis ihrer St\u00e4rke zu. (2) Der Landtag w\u00e4hlt die Mitglieder der Kommission sowie die gleiche Zahl von Stellvertretern mit der Mehrheit seiner Abgeordneten.","9 (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcbt ihre T\u00e4tigkeit auch \u00fcber das Ende der Wahlperiode des Landtages solange aus, bis der nachfolgende Landtag eine neue . Parlamentarische Kontrollkommission gew\u00e4hlt hat. (4) Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder seiner Fraktion aus oder wird es Mitglied der Landesregierung, so verliert es seine Mitgliedschaft in der Kommission. Absatz 3 bleibt unber\u00fchrt. F\u00fcr dieses Mitglied ist unverz\u00fcglich ein neues Mitglied zu w\u00e4hlen. Das gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus der Kommission ausscheidet. $ 26 Verfahrensweise (1) Die Beratungen der Parlamentarischen Kontrollkommission sind geheim. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer T\u00e4tigkeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt geworden sind. Dies gilt auch f\u00fcr die Zeit nach dem Ausscheiden aus der Kommission. Die Pflicht zur Geheimhaltunggilt nicht f\u00fcr die Bewertung aktueller Vorg\u00e4nge, wenn eine Mehrheit von zwei Dritteln das anwesenden Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission ihre vorherige Zustimmungerteilt. (2) Die Kommission tritt mindestens viertelj\u00e4hrlich, zus\u00e4tzlich auf Antrag eines Mitgliedes zusammen. (3) Sie w\u00e4hlt eine Vorsitzende und gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung. Diese regelt auch, unter welchen Voraussetzungen Sitzungsunterlagen und Protokolle von den Mitgliedern der Kommission und ihren Stellvertretern eingesehen werden k\u00f6nnen.","8 27 Aufgaben und Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Die Landesregierung unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend \u00fcber die allgemeine T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde und \u00fcber Vorg\u00e4nge von besonderer Bedeutung. Hierzu geh\u00f6rt auch das T\u00e4tigwerden von Verfassungschutzbeh\u00f6rden anderer L\u00e4nder und das Bundesamtf\u00fcr Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt. Sie berichtet auch \u00fcber den Erla\u00df von Verwaltungsvorschriften. Die Entw\u00fcrfe der j\u00e4hrlichen Wirtschaftspl\u00e4ne der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde werden der Kommission zur Mitberatung \u00fcberwiesen. Die Landesregierung unterrichtet die Kommission \u00fcber den Vollzug der Wirtschaftspl\u00e4ne im Haushaltsjahr. Die Kommission hat das Recht, von sich aus Sachverhalte aufzugreifen. (2) Die Kommission hat auf Antrag mindestens eines ihrer Mitglieder das Recht auf Erteilung von Ausk\u00fcnften, Einsicht in Akten und andere Unterlagen, Zugang zu Einrichtungen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sowie auf Anh\u00f6rung von Auskunftspersonen. Der Minister des Innem kann einem bestimmten Kontrollbegehren widersprechen, wenn es im Einzelfall die Erf\u00fcllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erheblich gef\u00e4hrden w\u00fcrde; er hat dies vor dem Ausschu\u00df schl\u00fcssig zu begr\u00fcnden. Die besonderen Rechte parlamentarischer Untersuchungsaussch\u00fcsse bleiben unber\u00fchrt. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission ist auch das Gremium nach dem Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz, das nach $ 11 Abs. 1 und 5 dieses Gesetzes \u00fcber die angeordneten Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahmen unterrichtet wird. $ 9 Abs. 4 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz bleibt unber\u00fchrt. (4) Die Parlamentarische Kontrollkommission erstattet dem Landtag in der Mitte und am Ende jeder Wahlperiode einen Bericht \u00fcber ihre bisherige Kontrollt\u00e4tigkeit. Dabei sind die Grunds\u00e4tze des 8 26 Abs. 1 zu beachten.","93 . $ 28 Beteiligung des Datenschutzbeauftragten Die Parlamentarische Kontrollkommission hat auf Antrag von mindestens zwei Mitgliedern den Landesbeauftragen f\u00fcr den Datenschutz zu beauftragen, die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit einzelner Ma\u00dfnahmen, die die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde durchgef\u00fchrt hat, zu \u00fcberpr\u00fcfen. Die Befugnisse des Beauftragten richten sich nach den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der B\u00fcrger. 8 29 Datenerhebungen bei Mitgliedern des Landtages (1) Setzt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nachrichtendienstliche Mittel gegen ein Mitglied des Landtages von Sachsen-Anhalt ein, hat der Minister des Innen die Parlamentarische Kontrollkommission und den Pr\u00e4sidenten des Landtages unverz\u00fcglich hiervon zu unterrichten. (2) Im Falle des Absatz 1 sind der betroffenen Person nachrichtendienstliche Ma\u00dfnahmen nach ihrer Einstellung mitzuteilen, wenn eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Ma\u00dfnahme ausgeschlossen werden kann. L\u00e4\u00dft sich in diesem Zeitpunkt noch nicht abschlie\u00dfend beurteilen, ob diese Voraussetzung vorliegt, ist die Mitteilung vorzunehmen, sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Ma\u00dfnahme ausgeschlossen werden kann.","94 Sechster Teil Schlu\u00dfvorschriften $ 30 Geltung des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der B\u00fcrger Bei der Erf\u00fcllung der Aufgaben nach $ 4 durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde finden die $$ 7 und 9 bis 16 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der B\u00fcrger keine Anwendung. 8 31 Inkrafttreten Dieses Gesetztritt vierzehn Tage nach seiner Verk\u00fcndung in Kraft","95 4. Gesetz zur Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (G 10) Vom 13. August 1968 (BGBl. IS. 949, (BGBl. III 190-2) zuletzt ge\u00e4ndert durch Gesetz vom 27. Mai 1992 (BGBi. IS. 997) sl (1) Zur Abwehr von drohenden Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes einschlie\u00dflich der Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantik-Vertrages oder der im Land Berlin anwesenden Truppen einer der drei M\u00e4chte sind die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder, das Amt f\u00fcr den milit\u00e4rischen Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst berechtigt, dem Brief-, Postoder Fernmeldegeheimnis unterliegende Sendungen zu \u00f6ffnen und einzusehen sowie den Fernmeldeverkehr zu \u00fcberwachen und aufzuzeichnen. (2) Die Deutsche Bundespost hat der. berechtigten Stelle auf Anordnung Auskunft \u00fcber den Postverkehr zu erteilen und Sendungen, die ihr zur \u00dcbermittlung auf dem Postweg anvertraut sind, auszuh\u00e4ndigen. Die Deutsche Bundespost und jeder andere Betreiber von Femmeldeanlagen, die f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Verkehr bestimmt sind, haben der berechtigten Stelle auf Anordnung Auskunft \u00fcber den nach Wirksamwerden der Anordnung durchgef\u00fchrten Fernmeldeverkehr zu erteilen, Sendungen, die ihnen","9% zur \u00dcbermittlung auf dem Fernmeldeweg anvertraut sind, auszuh\u00e4ndigen sowie die \u00dcberwachung und Aufzeichnung des Fernmeldeverkehrs zu erm\u00f6glichen. Sie haben f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der vorstehend genannten Anordnungen das erforderliche Personal bereitzuhalten, da\u00df gem\u00e4\u00df $ 3 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes \u00fcber die Zusammenarbeit des Bundes und der L\u00e4nder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes des jeweiligen Geheimhaltungsgrades erm\u00e4chtigt ist. $2 (1) Beschr\u00e4nkungen nach $ 1 d\u00fcrfen unter den dort bezeichneten Voraussetzungen angeordnet werden, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr den Verdacht bestehen, da\u00df jemand l. Straftaten des Friedensverrates oder des Hochverrates ($$ 80, 80a, 81, 82 und 83 des Strafgesetzbuches), 2. Straftaten der Gef\u00e4hrdung des demokratischen Rechtsstaates (88 84, 85, 86, 87, 88 89 des Strafgesetzbuches, $ 20 Abs. 1 Nr. 1,2, 3 und 4 des Vereinsgesetzes), 3. Straftaten des Landesverrats und der Gef\u00e4hrdung der \u00e4u\u00dferen Sicherheit ($$ 94, 95, 96, 97a, 97b, 98, 99, 100, 100a des Strafgesetzbuches), 4. Straftaten gegen die Landesverteidigung ($$ 109e, 109f, 109g des Strafgesetzbuches), 5. Straftaten gegen die Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantik-Vertrages oder der im Land Berlin anwesenden Truppen einer der drei M\u00e4chte ($8 87, 89, 4,95, 96, 98, 99, 100, 109e, 109f, 109g des Strafgesetzbuches in Verbindung mit Artikel 7 des Vierten Strafrechts\u00e4nderungsgesetzes vom 1. Juni 1957 in der Fassung des Achten Strafrechts\u00e4nderungsgesetzes),","97 6. Straftaten nach $ 129a des Strafgesetzbuches oder 7. Straftaten nach $ 92 Abs. 1 Nr. 8 des Ausl\u00e4ndergesetzesplant, begeht oder begangen hat. (2) Eine Anordnung nach Absatz 1 ist nur zul\u00e4ssig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert w\u00e4re. Sie darf sich nur gegen den Verd\u00e4chtigen oder gegen Personen richten, von denen auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, da\u00df sie f\u00fcr den Verd\u00e4chtigen bestimmte oder von ihm herr\u00fchrende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder da\u00df der Verd\u00e4chtige ihren Anschlu\u00df benutz. Abgeordnetenpost von Mitgliedern der Deutschen Bundestages und der Parlamente der L\u00e4nder darf nicht in eine Ma\u00dfnahme einbezogen werden, die sich gegen einen Dritten richtet. Das gilt nicht, wenn und soweit die Kommission festgestellt hat, da\u00df konkrete Umst\u00e4nde die Annahme rechtfertigen, da\u00df die Post nicht von dem Abgeordneten stammt. $ 9 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. $3 (1) Au\u00dfer in den F\u00e4llen des $ 2 d\u00fcrfen Beschr\u00e4nkungen nach $ 1 f\u00fcr Postund Fernmeldeverkehrsbezeichnungen abgeordnet werden, die der nach $ 5 zust\u00e4ndige Bundesminister mit Zustimmung des Abgeordnetengremiums gem\u00e4\u00df $ 9 bestimmt. Sie sind nur zul\u00e4ssig zur Sammlung von Nachrichten \u00fcber Sachverhalte, deren Kenntnis notwendig ist, um die Gefahr eines bewaffneten Angriffs auf die Bundesrepublik Deutschland rechtzeitig zu erkennen und einer solchen Gefahr zu begegnen. (2) Die durch Ma\u00dfnahmen nach Absatz 1 erlangten Kenntnisse und Unterlagen d\u00fcrfen nicht zum Nachteil von Personen verwendet werden. Dies gilt nicht, wenn gegen die Person eine Beschr\u00e4nkung nach $ 2 angeordnet ist oder wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr den Verdacht bestehen, da\u00df jemand eine der in $ 2 dieses Gesetzes,","98 $ 138 des Strafgesetzbuches, 8 34 und 35 des Au\u00dfenwirtschaftsgesetzes oder $$ 19 bis 21, 22a Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 des Gesetzes \u00fcber die Kontrolle von Kriegswaffen genannten Handlungen geplant, begeht oder begangenhat. s4 (1) Beschr\u00e4nkungen nach $ 1 d\u00fcrfen nur auf Antrag angeordnet werden. (2) Antragsberechtigt sind im Rahmenihres Gesch\u00e4ftsbereichs 1. indenF\u00e4llendes$2 a) das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz durch seinen Pr\u00e4sidenten oder dessen Stellvertreter, b) die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder durch ihre Leiter oder deren Stellvertreter, ce) bei Handlungen gegen die Bundeswehr das Amt f\u00fcr den milit\u00e4rischen Abschirmdienst durch seinen Leiter oder dessen Stellvertreter, d) bei Handlungen gegen den Bundesnachrichtendienst dieser durch seinen Pr\u00e4sidenten oder dessen Stellvertreter. 2 in den F\u00e4llen des $ 3 der Bundesnachrichtendienst durch seinen Pr\u00e4sidenten oder dessen Stellvertreter. (3) Der Antrag ist unter Angabe von Art, Umfang und Dauer der beantragten Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahme schriftlich zu stellen und zu begr\u00fcnden. Der Antragsteller hat darin darzustellen, da\u00df die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert w\u00e4re.","99 85 (1) Zust\u00e4ndig f\u00fcr die Anordnungnach $ 1 ist bei Antr\u00e4gen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder die zust\u00e4ndige oberste Landesbeh\u00f6rde, im \u00fcbrigen ein vom Bundeskanzler beauftragter Bundesminister. (2) Die Anordnung ergeht schriftlich; sie ist dem Antragsteller und der Deutschen Bundespost oder dem anderen Betreiber von Fernmeldeanlagen, die f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Verkehr bestimmtsind, mitzuteilen. In ihr sind Art, Umfang und Dauer der Ma\u00dfnahmezu bestimmen und die zur \u00dcberwachungberechtigte Stelle anzugeben. (3) Die Anordnung ist auf h\u00f6chstens drei Monate zu befristen. Verl\u00e4ngerungen um jeweils nicht mehrals drei weitere Monate sind auf Antrag zul\u00e4ssig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. (4) Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz unterrichtet das jeweilige Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz \u00fcber die in dessen Bereich getroffenen Beschr\u00e4nkungsanordnungen. Die Landes\u00e4mter f\u00fcr Verfassungsschutz teilen dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz die ihnen \u00fcbertragenen Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahmen mit. (5) Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahmen sind den Betroffenen nach ihrer Einstellung mitzuteilen, wenn eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Beschr\u00e4nkung ausgeschlossen werden kann. L\u00e4\u00dft sich in diesem Zeitpunkt noch nicht abschlie\u00dfend beurteilen, ob diese Voraussetzung vorliegt, ist die Mitteilung vorzunehmen, sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zweckes der Beschr\u00e4nkung ausgeschlossen werden kann. Einer Mitteilung bedarf es nicht, wenn diese Voraussetzung auch nach f\u00fcnf Jahren noch nicht eingetreten. ist. Nach der Mitteilung steht den Betroffenen der Rechtsweg offen; $ 9 Abs. 6 findet keine Anwendung. 86 (1) In den F\u00e4llen des $ 2 mu\u00df die Anordnung denjenigen bezeichnen, gegen den sich die Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahme richtet.","100 (2) Soweit sich in diesen F\u00e4llen Ma\u00dfnahmen nach $ 1 auf Sendungen beziehen, sind sie nur hinsichtlich solcher Sendungen zul\u00e4ssig, bei denen Tatsachen vorliegen, aus welchen zu schlie\u00dfen ist, da\u00df sie von dem gegen den sich die Anordnung richtet, herr\u00fchren oder f\u00fcr ihn bestimmt sind. 87 (1) Die aus der Anordnung sich ergebenden Ma\u00dfnahmen nach $ 1 Abs. 1 sind unter Verantwortung der antragsberechtigten Stelle und unter Aufsicht eines Bediensteten vorzunehmen, der die Bef\u00e4higung zum Richteramt hat. (2) Liegen die Voraussetzungen der Anordnungnicht mehr vor oder sind die sich aus der Anordnung ergebenden Ma\u00dfnahmen nicht mehr erforderlich, so sind sie unverz\u00fcglich zu beenden. Die Beendigung ist der Stelle, die die Anordnung getroffen hat, und der Deutschen Bundespost oder dem anderen Betreiber von Fernmeldeanlagen, die f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Verkehr bestimmt sind, mitzuteilen. (3) Die durch die Ma\u00dfnahme erlangten Kenntnisse und Unterlagen d\u00fcrfen nicht zur Erforschung und Verfolgung andererals der in $ 2 genannten Handlungen benutzt werden, es sei denn, da\u00df sich aus ihnen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte ergeben, da\u00df jemand eine andere in $ 138 des Strafgesetzbuches genannte Straftat zu begehen vorhat, begeht oder begangenhat. Die in $ 1 Abs. ] genannten Beh\u00f6rden des Bundes d\u00fcrfen die durch die Ma\u00dfnahmen erlangten Kenntnisse und Unterlagen auch zur Erforschung und Verfolgung der in $ 34 Abs. 1 bis 6, auch in Verbindung mit $ 35 des Au\u00dfenwirtschaftsgesetzes oder $ 19 Abs. 1 bis 3, 8 20 Abs. 1 und 2, jeweils auch in Verbindung mit $ 21 oder $ 11a Abs. I Nr. 4, 5, und 7 des Gesetzes \u00fcber die Kontrolle von Kriegswaffen genannten Straftaten benutzen.","101 (4) Sind die durch die Ma\u00dfnahmen erlangten Unterlagen \u00fcber einen am Postund Fernmeldeverkehr Beteiligten zu dem in Absatz 3 genannten Zweck nicht mehr erforderlich, so sind sie unter Aufsicht eines der in Absatz 1 genannten Bediensteten zu vernichten. \u00dcber die Vernichtungist eine Niederschrift anzufertigen. 88 (1) Sendungen des Postverkehrs, die zur \u00d6ffnung und Einsichtnahme der berechtigten Stelle ausgeh\u00e4ndigt worden sind, sind unverz\u00fcglich dem Postverkehr wieder zuzuf\u00fchren. Telegramme d\u00fcrfen dem Postverkehr nicht entzogen werden. Der zur Einsichtnahme berechtigten Stelle ist eine Abschrift des Telegramms zu \u00fcbergeben. (2) Die Vorschriften der Strafproze\u00dfordnung \u00fcber die Beschlagnahme von Sendungen des Postverkehrs bleiben unber\u00fchrt. 89 (1) Der nach $ 5 Abs. 1 f\u00fcr die Anordnung von Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahmen zust\u00e4ndige Bundesminister unterrichtet in Abst\u00e4nden von h\u00f6chstens sechs Monaten ein Gremium, das aus f\u00fcnf vom Bundestag bestimmten Abgeordneten besteht, \u00fcber die Durchf\u00fchrung dieses Gesetzes. (2) Der zust\u00e4ndige Bundesminister unterrichtet monatlich eine Kommission \u00fcber die von ihm angeordneten Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahmen vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzuge kann er den Vollzug der Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahmen auch bereits vor der Unterrichtung der Kommission anordnen. Die Kommission entscheidet von amts wegen oder auf Grund von Beschwerden \u00fcber die Zul\u00e4ssigkeit und Notwendigkeit von Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahmen. Anordnungen, die die Kommission f\u00fcr","102 unzul\u00e4ssig oder nicht notwendig erkl\u00e4rt, hat der zust\u00e4ndige Bundesminister unverz\u00fcglich aufzuheben. (3) Der zust\u00e4ndige Bundesminister unterrichtet monatlich die Kommission \u00fcber von ihm vorgenommene Mitteilungen an Betroffene ($ 5 Abs. 5) oder \u00fcber die Gr\u00fcnde, die einer Mitteilung entgegenstehen. In den F\u00e4llen des $ 5 Abs. 5 Satz 3 unterrichtet er die Kommission sp\u00e4testens f\u00fcnf Jahre nach Einstellung der Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahmen \u00fcberseine abschlie\u00dfende Entscheidung. H\u00e4lt die Kommission eine Mitteilung f\u00fcr geboten, hat der zust\u00e4ndige Bundesminister diese unverz\u00fcglich zu veranlassen. (4) Die Kommission besteht aus dem Vorsitzenden, der die Bef\u00e4higung zum Richteramt besitzen mu\u00df, und zwei Beisitzern. Die Mitglieder der Kommission sind in ihrer Amtsf\u00fchrung unabh\u00e4ngig und Weisungen nicht unterworfen. Sie werden von dem in Absatz 1 genannten Gremium nach Anh\u00f6rung der Bundesregierung f\u00fcr die Dauer einer Wahlperiode des Bundestages mit der Ma\u00dfgabe bestellt, da\u00df ihre Amtszeit erst mit der Neubestimmung der Mitglieder der Kommission, sp\u00e4testens jedoch drei Monate nach Ablauf der Wahlperiode endet. Die Kommission gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung, die der Zustimmung des in Absatz 1 genannten Gremiums bedarf. Vor der Zustimmung ist die Bundesregierung zu h\u00f6ren. (5) Durch den Landesgesetzgeber wird die parlamentarische Kontrolle der nach $ 5 Abs. 1 f\u00fcr die Anordnung von Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahmen zust\u00e4ndigen obersten Landesbeh\u00f6rden und die \u00dcberpr\u00fcfung der von ihnen angeordneten Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahmen geregelt. (6) Im \u00fcbrigen ist gegen die Anordnung von Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahme und ihren Vollzug der Rechtsweg nicht zul\u00e4ssig.","103 5. Gesetz zur Ausf\u00fchrung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz im Land SachsenAnhalt (G 10-AG LSA). Vom 27. April 1993 $1 Zust\u00e4ndige Landesbeh\u00f6rde Oberste Landesbeh\u00f6rde im Sinne des Artikels 1 $ 5 Abs. 1 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz vom 13. August 1968 (BGBl I S 949), zuletzt ge\u00e4ndert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Mai 1992 (BGBl. IS. 997), die Beschr\u00e4nkungen des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses anordnen kann, ist das Ministerium des Innern. 82 Anordnungsund Antragsbefugnis \u00dcber den Antrag, Beschr\u00e4nkungendes Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses anzuordnen, sowie \u00fcber die Mitteilung von Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahmen an den Betroffenen entscheidet der Minister des Innern, im Falle seiner Verhinderung der Staatssekret\u00e4r im Ministerium des Innern. Antragsberechtigt ist der Pr\u00e4sident des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz, im Falle.seiner Verhinderung sein Stellvertreter.","104 83 Aufgaben und Befugnisse der Kommission (1) Das Ministerium des Innern unterrichtet unverz\u00fcglich eine Kommission \u00fcber die angeordneten Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahmen vor deren Vollzug. Die Kommission pr\u00fcft den Sachverhalt. Die angeordneten Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahmen sind vollziehbar, nachdem die Kommission festgestellt hat, da\u00df sie zul\u00e4ssig und notwendig sind. (2) Abgeordnetenpost von Mitgliedern des Landtages des Landes Sachsen-Anhalt, des Deutschen Bundestages und der Parlamente der L\u00e4nder darf nicht in eine Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahme einbezogen werden, die sich gegen Dritte richtet. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Kommission festgestellt hat, da\u00df konkrete Umst\u00e4nde die Annahme rechtfertigen, da\u00df die Post nicht von einem Abgeordneten stammt. $ 3 Abs. 3 gilt entsprechend. (3) Bei Gefahr im Verzuge kann der Minister des Innern oder sein Vertreter den Vollzug der Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahmen auch bereits vor Unterrichtung der Kommission anordnen. In diesem Falle hat das Ministerium des Innern die Unterrichtung der Kommission unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens binnen einer Woche, nachzuholen. Widerspricht die Kommission dieser Anordnung, ist die Ma\u00dfnahme unverz\u00fcglich aufzuheben. (4) Die Kommission entscheidet von Amts wegen oder aufgrund von Beschwerden \u00fcber die Zuverl\u00e4ssigkeit und Notwendigkeit von Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahmen. $4 Mitteilung an den Betroffenen (1) Das Ministerium des Innern unterrichtet die Kommission innerhalb von drei Monaten nach Einstellung einer Ma\u00dfnahme \u00fcber die Mitteilung an Betroffene oder \u00fcber die Gr\u00fcnde, die einer Mitteilung entgegenstehen. Kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschlie\u00dfend","105 \u00fcber eine Mitteilung entschieden werden, ist die Kommission innerhalb einer von ihr festzusetzenden Frist erneut zu unterrichten. (2) Bedarf es einer Mitteilung nicht, weil eine Gef\u00e4hrdung des Zweckes der Beschr\u00e4nkung auch f\u00fcnf Jahre nach Einstellung einer Ma\u00dfnahme immer noch nicht ausgeschlossen werden kann, so hat das Ministerium des Innern die Kommission unverz\u00fcglich nach Ablauf dieser Frist \u00fcber seine abschlie\u00dfende Entscheidung zu unterrichten. (3) H\u00e4lt die Kommission eine Mitteilung f\u00fcr geboten, ist diese durch das Ministerium des Innern unverz\u00fcglich zu veranlassen. 85 Zusammensetzung der Kommission und Verfahrensweise (1) Die Kommission besteht aus dem Vorsitzenden, der die Bef\u00e4higung zum Richteramt haben mu\u00df, und zwei Beisitzern. Die Mitglieder der Kommission sowie f\u00fcr jedes Mitglied ein Vertreter werden von der Parlamentarischen Kontrolikommission nach Anh\u00f6rung der Landesregierung bestellt; sie d\u00fcrfen nicht gleichzeitig Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission sein. Die Amtsdauer der Kommissionsmitglieder endet nach Ablauf einer Wahlperiode des Landtages mit der Bestellung einer neuen Kommission. (2) Die Mitglieder der Kommission sind in ihrer Amtsf\u00fchrung unabh\u00e4ngig und Weisungen nicht unterworfen. (3) Die Kommission gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung, die der Zustimmung der Parlamentarischen Kontrollkommission bedarf. Vor ihrer Zustimmung ist die Landesregierung zu h\u00f6ren.","106 86 Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission Das Ministerium des Innern unterrichtet im Abstand von l\u00e4ngstens drei Monaten die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber die Durchf\u00fchrung dieses Gesetzes. 87 Inkrafttreten Dieses Gesetztritt vierzehn Tage nach seiner Verk\u00fcndungin Kraft.","107 6. Strafgesetzbuch (Auszug) $129a Bildung terroristischer Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gr\u00fcndet, deren Zwecke oder deren T\u00e4tigkeit darauf gerichtet sind, l. Mord, Totschlag oder V\u00f6lkermord ($$ 211, 212 oder 220 a), Straftaten gegen die pers\u00f6nliche Freiheit in den F\u00e4llen des $ 239a oder des $ 239 b und 3. Straftaten nach $ 305 oder gemeingef\u00e4hrliche Straftaten in den F\u00e4llen der $$ 306 bis 308, 310 b Abs. 1 des $ 311 Abs. 1 des $ 311 a Abs. 1 der $$ 312, 315 Abs. 1 des $ 316 b Abs. 1, des $ 316 c Abs. 1 oder des $ 319 zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. (2) Geh\u00f6rt der T\u00e4ter zu den R\u00e4delsf\u00fchrern oder Hinterm\u00e4nnern, so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren zu erkennen. (3) Wer eine in Absatz 1 bezeichnete Vereinigung unterst\u00fctzt oder f\u00fcr sie wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu f\u00fcnf Jahren bestraft. (4) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, in den F\u00e4llen der","108 Abs\u00e4tze 1 und 3 die Strafe nach seinem Ermessen (8 49 Abs. 2) mildern. (5) $ 129 Abs. 6 gilt entsprechend. (6) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten kann das Gericht die F\u00e4higkeit, \u00f6ffentliche \u00c4mter zu bekleiden, und die F\u00e4higkeit, Rechte aus \u00f6ffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen (8 45 Abs. 2). (7) In den F\u00e4llen der Abs\u00e4tze 1 und 2 kann das Gericht F\u00fchrungsaufsicht anordnen ( $ 68 Abs. 1). \"anusnauenenneen teen neun en een En EEE EEE LEE LEE EEE ET ee nr er ee"],"title":"Verfassungsschutzbericht 1992","year":1992}
