{"file_url":"https://verfassungsschutzberichte.de/pdfs/vsbericht-rp-2003.pdf","jurisdiction":"Rheinland-Pfalz","num_pages":117,"pages":["Rheinland-Pfalz Ministerium des Innern und f\u00fcr Sport 55116 Mainz, Schillerplatz 3-5 55022 Mainz, Postfach 3280 Tel./Fax.: 06131/16-3772/16-3688 Internet: http://www.verfassungsschutz.rlp.de Verfassungsschutzbericht 2003 ISSN 0948-8723","Vorwort Die latenten Gefahren des globalen Terrorismus und der Extremismus in seinen unterschiedlichen Erscheinungsformen pr\u00e4gten das Sicherheitslagebild 2003 in RheinlandPfalz. Der Terrorismus islamistischer Pr\u00e4gung hat im Jahre 2003 an Gef\u00e4hrlichkeit weiter zugenommen. Die brutalen Anschl\u00e4ge in der T\u00fcrkei haben gezeigt, dass dieses Bedrohungspotential n\u00e4her an Europa herangekommen ist. Insbesondere nach den Anschl\u00e4gen in Madrid am 11. M\u00e4rz 2004 muss von einer erh\u00f6hten Gef\u00e4hrdungslage im gesamten europ\u00e4ischen Raum ausgegangen werden. Obgleich die Bundesrepublik Deutschland und damit auch Rheinland-Pfalz von den unmittelbaren Auswirkungen des Terrors weiter verschont geblieben sind, ist davon auszugehen, dass solche Anschl\u00e4ge jederzeit auch bei uns m\u00f6glich sind. Denn auch in der Bundesrepublik Deutschland gibt es ein Potential bislang nicht enttarnter Mitglieder von Mudjahidin-Netzwerken, die Deutschland nicht nur als Vorbereitungsraum f\u00fcr Anschl\u00e4ge im Ausland ansehen. Neben der Eind\u00e4mmung des Terrorismus z\u00e4hlt die dauerhafte, konsequente Bek\u00e4mpfung der rechtsextremistischen Bestrebungen zu den zentralen Herausforderungen des Verfassungsschutzes. Zwar ging die Zahl der Rechtsextremisten in Rheinland-Pfalz weiter zur\u00fcck. Dagegen blieb das Gewaltpotential im Vergleich zum Vorjahr unver\u00e4ndert, ebenso die Zahl der im letzten Jahr ver\u00fcbten Gewalttaten. Besorgniserregend ist der anhaltende Einfluss, den Rechtsextremisten \u00fcber moderne Medien wie z.B. das Internet oder Musik-CDs auf junge Menschen aus\u00fcben. Sie versuchen gezielt zun\u00e4chst das Vertrauen von Jugendlichen zu gewinnen, um diese dann im Sinne brauner Ideologie zu beeinflussen und zu pr\u00e4gen.","-2Das linksextremistische Spektrum hat sich auch in Rheinland-Pfalz im Jahre 2003 nicht entscheidend konsolidieren k\u00f6nnen. Es fehlt vor allem an z\u00fcndenden Themen und langfristigen Perspektiven. Auch das Thema Irakkrieg hat daran nichts grundlegend ge\u00e4ndert. Gleichwohl muss vor allem die gewaltbereite Szene der Autonomen weiter sorgf\u00e4ltig beobachtet werden. Dies belegen nicht zuletzt eine Reihe von gef\u00e4hrlichen Eingriffen in den Bahnverkehr im Zusammenhang mit so genannten Castor-Transporten durch Rheinland-Pfalz. Unter dem Motto \"Pr\u00e4vention durch Information\" unterrichtet der Verfassungsschutzbericht 2003 wiederum \u00fcber relevante extremistische bzw. sicherheitsgef\u00e4hrdende Bestrebungen in unserem Land. Ich hoffe, er findet auch diesmal das Interesse vieler Leserinnen und Leser. Walter Zuber Minister des Innern und f\u00fcr Sport","-3INHALTSVERZEICHNIS Seite A. Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz 1. Allgemeines 7 2. Strukturdaten 8 3. \u00d6ffentlichkeitsarbeit - Pr\u00e4vention durch 9 Information 4. Aufkl\u00e4rungskampagne \"FAIRST\u00c4NDNIS\" 10 5. Programm zur Bek\u00e4mpfung des Rechts11 extremismus 5.1 Aussteigerprogramm \"(R)AUSwege aus dem 12 Extremismus\" 5.2 Internetportal \"Aktion gegen Rechts - in Frieden 12 Miteinander leben\" B. Verfassungsfeindliche und sicherheitsgef\u00e4hrdende Bestrebungen im \u00dcberblick 1. Rechtsextremismus 13 \u00dcberblick 2003 1.1 Rechtsextremistisches Personenpotential 15 1.2 Rechtsextremistische Gewalt 15 1.3 Gewaltt\u00e4tige/gewaltbereite Rechtsextremisten 16 (insbesondere rechtsextremistische Skinheads) 1.4 Neonazistische Szene/Organisationen 20 1.4.1 \"Rudolf-He\u00df-Gedenkveranstaltungen\" 2003 20 1.4.2 \"Anti-Antifa\" 20 1.4.3 \"Hilfsorganisation f\u00fcr nationale politische 21 Gefangene und deren Angeh\u00f6rige e.V.\" (HNG) 1.5 \"Kameradschaften\" 21 1.6 Rechtsextremistische Parteien 26 1.6.1 \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" 26 (NPD) \"Junge Nationaldemokraten\" (JN) 31","-4\"Freiheitlich Soziale Liste\" (FSL) 32 \"Nationaldemokratischer Hochschulbund\" (NHB) 32 1.6.2 \"Deutsche Volksunion\" (DVU) 32 1.6.3 \"Die Republikaner\" (REP) 34 1.7 Sonstige rechtsextremistische Organisationen 37 und Aktivit\u00e4ten in Rheinland-Pfalz 1.7.1 \"Bewegung Deutsche Volksgemeinschaft\" (BDVG) 37 1.7.2 \"Milit\u00e4rhistorischer Verein Pfalz - Stahlhelm 1918\" 38 1.7.3 Gedenkaktionen von Rechtsextremisten in 39 Rheinland-Pfalz 1.8 Intellektualisierungsbem\u00fchungen im 40 Rechtsextremismus 1.9 Auslandskontakte 41 2. Linksextremismus 42 \u00dcberblick 2003 2.1 Linksextremistisches Personenpotential 42 2.2 Linksextremistische Gewalt 43 2.3 Gewaltt\u00e4tiger Linksextremismus 43 2.3.1 Autonome 43 2.3.2 Sonstige (militante) Linksextremisten 45 2.3.3 Verfahren gegen terroristische und militante 46 Straft\u00e4ter 2.3.4 Aktionsfelder militanter Linksextremisten 47 2.4 Marxisten-Leninisten und andere 54 revolution\u00e4re Marxisten 2.4.1 \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP) 54 2.4.2 \"Partei des Demokratischen Sozialismus\" (PDS) 56 3. Sicherheitsgef\u00e4hrdende und extremistische 58 Bestrebungen von Ausl\u00e4ndern \u00dcberblick 2003 3.1 Personenpotential 59 3.2 Gewalttatenzahlen 59 3.3 Der Extremismus islamistischer Pr\u00e4gung 59 3.3.1 Islamismus 59","-53.3.2 Islamistische Gruppierungen, die auch in 63 Rheinland-Pfalz vertreten sind 3.3.3 Sonstige islamistische Organisationen 73 3.4 \"Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front\" 75 (DHKP-C) 3.5 \"Volksmodjahedin Iran-Organisation\" (MEK) 78 \"Nationaler Widerstandsrat Iran\" (NWRI) 3.6 \"Freiheitsund Demokratiekongress Kurdi80 stans\" (KADEK) (ehemals: \"Arbeiterpartei Kurdistans\" -PKK-) neu: \"Volkskongress Kurdistans\" -KONGRA-GELKGK) 3.7 Sonstige Organisationen, die im Jahr 2003 in 86 Rheinland-Pfalz in Erscheinung getreten sind 4. Internet/Neue Medien 88 4.1 Rechtsextremisten 88 4.2 Linksextremisten 89 4.3 Ausl\u00e4nderextremismus 90 5. Spionageabwehr 91 6. Geheimschutz/Sabotageschutz 100 D. Anhang 102 Gesetzliche Grundlagen 102 Grundgesetz (Auszug) Landesverfassungsschutzgesetz","-6Anmerkung f\u00fcr die Leserinnen und Leser 1. Der Verfassungsschutzbericht 2003 des rheinland-pf\u00e4lzischen Verfassungsschutzes dient der Information der \u00d6ffentlichkeit. Er gibt den Leserinnen und Lesern einen \u00dcberblick \u00fcber die bedeutendsten verfassungsfeindlichen und sicherheitsgef\u00e4hrdenden Bestrebungen, von denen Gefahren f\u00fcr die Innere Sicherheit ausgehen. Der Bericht kann demnach keine umfassende und abschlie\u00dfende Darstellung geben, sondern ist in erster Linie als Orientierungshilfe f\u00fcr die politische Auseinandersetzung und nicht als eine ersch\u00f6pfende rechtliche W\u00fcrdigung zu verstehen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr die Bewertung der von verfassungsfeindlichen Kr\u00e4ften beeinflussten Organisationen. Die Erw\u00e4hnung einer Organisation im Verfassungsschutzbericht l\u00e4sst f\u00fcr sich genommen noch keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf extremistische Bestrebungen der einzelnen Mitglieder solcher Vereinigungen zu, also auf politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung unseres Staates richten. Die im Verfassungsschutzbericht aufgef\u00fchrten Erkenntnisse und Zahlenangaben beruhen auf dem Stand vom 31. Dezember 2003. Eventuelle \u00c4nderungen k\u00f6nnen sich noch bei den Zahlenangaben aufgrund von Nachmeldungen ergeben. 2. Die im Verfassungsschutzbericht 2003 genannten Strafund Gewalttatenzahlen wurden nach dem von der Innenministerkonferenz beschlossenen polizeilichen Definitionssystem \"Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t\" (PMK) erfasst. Dieses 2001 eingef\u00fchrte (neue) Definitionssystem stellt die tatausl\u00f6sende politische Motivation in den Vordergrund. Es umfasst damit sowohl Taten mit erkennbarem extremistischen Hintergrund, wie auch solche politisch motivierten Delikte, bei denen (noch) nicht von einem extremistischen Hintergrund gesprochen werden kann. Die vergleichende Darstellung der entsprechenden Bundeszahlen musste unterbleiben, da diese bis zum Redaktionsschluss noch nicht vorlagen.","-7A. Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz 1. Allgemeines Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der fundamentalen Grunds\u00e4tze unserer verfassungsm\u00e4\u00dfigen Staatsund Gesellschaftsordnung. Als Nachrichtendienst vollzieht er auf der Grundlage des Landesverfassungsschutzgesetzes1 u.a. Aufgaben der Informationsbeschaffung und -auswertung \u00fcber Bestrebungen, die auf eine Beeintr\u00e4chtigung oder gar Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland abzielen. Die von ihm gewonnenen Informationen sind eine wichtige Grundlage f\u00fcr die politische Auseinandersetzung mit den Verfassungsfeinden jedweder Couleur bzw. Herkunft; sie k\u00f6nnen aber auch die Basis f\u00fcr exekutive Ma\u00dfnahmen wie Vereinigungsverbote oder f\u00fcr die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren sein. Derartige Entscheidungen trifft allerdings nicht der Verfassungsschutz; ihm steht bei seiner Aufgabenerf\u00fcllung keinerlei Exekutivgewalt zu. So hat der Verfassungsschutz insbesondere keine polizeilichen Befugnisse, er darf weder Personen kontrollieren oder festnehmen, noch Wohnungen durchsuchen oder Unterlagen beschlagnahmen. Ein striktes Trennungsgebot sorgt zudem daf\u00fcr, dass der Verfassungsschutz die Polizei auch nicht zu Handlungen bewegen darf, die ihm selbst untersagt sind. Daran haben auch die umfassenden gesetzgeberischen und administrativen Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung des internationalen Terrorismus in Reaktion auf die Terroranschl\u00e4ge des 11. September 2001 nichts ge\u00e4ndert. Nach der Schaffung neuer Bestimmungen zur strafrechtlichen Verfolgung der Unterst\u00fctzer ausl\u00e4ndischer Terrororganisationen (SS 129b StGB) und zum Verbot islamistisch-extremistischer Vereine (Wegfall des so genannten Religionsprivilegs im Vereinsgesetz) noch im Dezember 2001 - beides 1 Siehe unter Teil D. (Anhang).","-8als \"Sicherheitspaket I\" bezeichnet - ist zu Jahresbeginn 2002 das Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetz (\"Sicherheitspaket II\") in Kraft getreten. Mit ihm sind zahlreiche Sicherheitsgesetze, darunter das Bundesverfassungsschutzgesetz, der neuen Bedrohungslage angepasst worden. In Rheinland-Pfalz wurde die Gesetzeslage mit der Neufassung des Ausf\u00fchrungsgesetzes zu Artikel 10 GG und zur Fortentwicklung verfassungsschutzrechtlicher Vorschriften vom 16. Dezember 20022 angepasst. 2. Strukturdaten Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rheinland-pf\u00e4lzischen Verfassungsschutzes betr\u00e4gt 1483. Der Haushaltsplan 2003 weist f\u00fcr den Verfassungsschutz insgesamt 1.106.300 EUR aus. Die Gesamtzahl der Speicherungen des Landesverfassungsschutzes im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) belief sich zum 31. Dezember 2003 auf 7.371, wovon etwa die H\u00e4lfte auf Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen der Landesund Kommunalbeh\u00f6rden f\u00fcr Personen mit sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeiten im Rahmen des Geheimschutzes entfiel. NADIS ist ein gemeinsames, automatisiertes Informationssystem der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder zur Erf\u00fcllung ihres gesetzlich normierten Auftrags. Rechtsgrundlage hierf\u00fcr bildet SS 6 Bundesverfassungsschutzgesetz. Die Dateien enthalten nur die Daten, die zum Auffinden von Akten und zur notwendigen Identifizierung von Personen erforderlich sind. 2 Siehe GVBL 2002, Seite 477. Von den \u00c4nderungen betroffen sind u.a. das Landesverfassungsschutzgesetz (s. Teil D., Anhang) und das Landessicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz (s. GVBL 2000, Seite 70). 3 Stand: 31. Dezember 2003","-93. \u00d6ffentlichkeitsarbeit - Pr\u00e4vention durch Information Die \u00d6ffentlichkeitsarbeit nimmt insbesondere im Hinblick auf die Pr\u00e4vention beim rheinland-pf\u00e4lzischen Verfassungsschutz breiten Raum ein. Derzeit sind folgende Informationsbrosch\u00fcren des rheinland-pf\u00e4lzischen Verfassungsschutzes erh\u00e4ltlich, die auch \u00fcber die Internetadresse http://www.verfassungsschutz.rlp.de abrufbar sind: - \"Verfassungsschutz transparent\"* - \"Rechtsextremismus\" - \"Skinheads\" - \"Autonome\" - \"Extremismus und Gewalt - Keine Chance!\"* - \"Islamistische Extremisten\" - \"Wirtschaftsspionage\" - \"Arbeiterpartei Kurdistans\" - \"Gemeinsam stark gegen Rechtsextremismus\" - \"Linksextremismus - weiterhin aktuell\"* - \"Ausl\u00e4nderextremismus - von Irland bis Sri Lanka\"* - \"Aus guten Gr\u00fcnden - Beobachtung der 'Scientology'Organisation durch den Verfassungsschutz\"* - \"Spionage heute - M\u00e4rkte, Macht und Milit\u00e4r\" - \"Extremisten und Informationstechnik - vom Flugblatt zum PC\"* - \"Rechtsextremistische Parteien - Keine Alternative\"* - \"Informationsschutz in der gewerblichen Wirtschaft - Mit Sicherheit ein Gewinn!\" (* : derzeit nur im Internet als pdf-Datei verf\u00fcgbar)","-10Dar\u00fcber hinaus werden auch Referenten zu Aufgaben und Befugnissen des Verfassungsschutzes und zu Fragen des Rechtsextremismus und des islamistischen Extremismus zur Verf\u00fcgung gestellt. Von diesem Angebot k\u00f6nnen interessierte gesellschaftliche Gruppen, Vereine, Schulklassen u.a. Gebrauch machen. Kontaktaufnahmen bitte an: Ministerium des Innern und f\u00fcr Sport Schillerplatz 3-5 55116 Mainz Pressereferat : Tel.: 06131/16-3220 Abteilung Verfassungsschutz : Tel.: 06131/16-3772 Fax: 06131/16-3688 E-Mail: verfassungsschutz@ism.rlp.de 4. Aufkl\u00e4rungskampagne \"FAIRST\u00c4NDNIS\" Der Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz f\u00fchrte auch 2003 die auf Initiative der Innenminister von Bund und L\u00e4ndern im Jahre 1993 gestartete Aufkl\u00e4rungskampagne gegen Extremismus und Fremdenfeindlichkeit unter dem Motto \" FAIRST\u00c4NDNIS - Menschenw\u00fcrde achten - Gegen Fremdenhass\" fort. Neben der Verteilung von Informationsbrosch\u00fcren wurden mit Schwerpunkt verschiedene Themen bezogene Veranstaltungen von Jugendgruppen in Rheinland-Pfalz unterst\u00fctzt. Diese und vergleichbare Ma\u00dfnahmen werden in Rheinland-Pfalz auch im Jahr 2004 durchgef\u00fchrt.","-11F\u00fcr weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: FAIRST\u00c4NDNIS Menschenw\u00fcrde achten - Gegen Fremdenhass Die Innenminister von Bund und L\u00e4ndern Ministerium des Innern und f\u00fcr Sport - Abteilung Verfassungsschutz - Schillerplatz 3-5 55116 Mainz Tel.: 06131/16-3772 Fax: 06131/16-3688 Internet: http://www.verfassungsschutz.rlp.de E-Mail: verfassungsschutz@ism.rlp.de 5. Programm zur Bek\u00e4mpfung des Rechtsextremismus Rheinland-Pfalz sieht der gewachsenen Bedrohung durch Extremisten nicht tatenlos zu. Seit Jahren ist daher die entschiedene Bek\u00e4mpfung insbesondere des Rechtsextremismus eine Schwerpunktaufgabe der Landesregierung. Auch im Jahr 2003 haben die verschiedenen Ressorts ihre kontinuierliche Pr\u00e4ventions-, Aufkl\u00e4rungsund Fortbildungsarbeit weitergef\u00fchrt. Um diese Arbeit weiter zu optimieren, besch\u00e4ftigt sich eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federf\u00fchrung des Verfassungsschutzes mit der Entwicklung neuer Initiativen und der Koordinierung laufender Ma\u00dfnahmen der einzelnen Ressorts. Ein Kernpunkt ist dabei weiterhin das Aussteigerprogramm \"(R)AUSwege aus dem Extremismus\", das allein bis Ende Dezember 2003 fast 5.500 Anrufe verzeichnete. Erg\u00e4nzt wird es durch das Internetportal \"Aktion gegen Rechts - in Frieden miteinander leben\", das seit Juli 2002 abrufbar ist.","-125.1 Aussteigerprogramm \"(R)AUSwege aus dem Extremismus\" Gerade Jugendliche geraten leicht in den Einflussbereich extremistischer, insbesondere rechtsextremistischer Gruppierungen. Aus diesem Grund hat Rheinland-Pfalz ein Programm geschaffen, das insbesondere jungen Menschen den Ausstieg aus der rechtsextremistischen Szene erleichtern soll. Es wendet sich daher in erster Linie nicht an szenebekannte Aktivisten, sondern an Mitl\u00e4ufer und Sympathisanten. Hierf\u00fcr ist seit M\u00e4rz 2001 eine Telefon-Hotline geschaltet. Die kostenlose Hotline-Nummer 08004546000 bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Chance, einen ersten anonymen Kontakt zum Aussteigerprogramm \"(R)AUS-wege\" herzustellen. Aber es bietet auch Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, sozialen Fachkr\u00e4ften und vergleichbaren Initiativen fachliche Beratung und Unterst\u00fctzung an - sie k\u00f6nnen sich ebenfalls an die Hotline wenden. \"(R)AUSwege\" steht f\u00fcr den Mut zu einem Neubeginn und ein Leben ohne Hass und Gewalt. 5.2 Internetportal \"Aktion gegen Rechts - in Frieden miteinander leben\" Unter Federf\u00fchrung der Staatskanzlei bietet das Internetportal \"Aktion gegen Rechts - in Frieden miteinander leben\" Initiativen, die sich gegen Rechtsradikalismus, -extremismus und Rassismus engagieren, eine breite Plattform, sich darzustellen. Unter der Adresse \"www.gegen-rechts. rlp.de\" k\u00f6nnen sich B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger \u00fcber diese Initiativen und die Aktionen der Landesregierung gegen Rechts in Rheinland-Pfalz informieren.","-13B. Verfassungsfeindliche und sicherheitsgef\u00e4hrdende Bestrebungen im \u00dcberblick 1. RECHTSEXTREMISMUS Der Rechtsextremismus in seinen unterschiedlichen Erscheinungsformen war auch im Jahr 2003 ein Beobachtungsschwerpunkt des Verfassungsschutzes. Im Berichtsjahr ging die Zahl der Rechtsextremisten in Rheinland-Pfalz weiter zur\u00fcck. Vor allem die rechtsextremistischen Parteien verloren Mitglieder. Das rechtsextremistische Gewaltpotential der Skinheadund Neonaziszene blieb im Jahre 2003 hingegen unver\u00e4ndert. Im Bundesgebiet nahmen die Gesamtzahl der Rechtsextremisten sowie die Zahl gewaltbereiter Rechtsextremisten ab, w\u00e4hrend die Zahl der Neonazis anstieg. Besorgnis erregend ist der anhaltende Einfluss, den Rechtsextremisten \u00fcber zeitgem\u00e4\u00dfe Medien wie Internet oder besonders mittels Skinheadmusik gerade auf junge Menschen auch in Rheinland-Pfalz aus\u00fcben. Im Jahre 2003 fanden wieder sieben Konzerte rechtsextremistischer Skinheadbands in Rheinland-Pfalz statt. Gezielt werden mit der Musik vor allem junge Menschen \"angesprochen\", um sie an die Szene heranzuf\u00fchren und schlie\u00dflich zu integrieren. Nicht jeder Jugendliche, der sich ein Konzert rechtsextremistischer Skinheadbands anh\u00f6rt, wird dadurch selbst zum Rechtsextremisten. Im Skinheadmilieu bewegt sich erfahrungsgem\u00e4\u00df eine nicht unbeachtliche Zahl von Personen, die bislang noch kein gefestigtes rechtsextremistisches Weltbild verinnerlicht haben (\"Grauzone\"). Die Protagonisten der Musik rechnen deshalb mit der Langzeitwirkung.","-14In Rheinland-Pfalz hat im Jahre 2003 die Zahl der so genannten Kameradschaften mit neonazistischer Ausrichtung stark zugenommen. Diese autonomen Zusammenschl\u00fcsse sind zu einer Art Sammelbecken f\u00fcr Rechtsextremisten unterschiedlicher Auspr\u00e4gung geworden. Dabei verbirgt sich allerdings nicht hinter jedem martialischen Gruppennamen ein beachtliches Personenpotential; virtuelle Internetpr\u00e4sentationen zur Selbstdarstellung werden bisweilen gar von \"Phantomkameradschaften\" mit allenfalls zwei bis drei Mitgliedern angeboten. Neonazis aus Rheinland-Pfalz beteiligten sich im Jahre 2003 wieder an zahlreichen Demonstrationen und Kundgebungen im Bundesgebiet, was allerdings in der Szene - wie bereits im Vorjahr - auch eine gewisse \"Demonstrationsm\u00fcdigkeit\" bewirkte. Die Gegenma\u00dfnahmen einzelner Neonazis, die diese Schw\u00e4che erkannt haben, waren bislang wenig erfolgreich. Weitgehende Stagnation herrscht bei den rechtsextremistischen Parteien. Die \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD) konnte aus ihrem Pyrrhussieg vor dem Bundesverfassungsgericht in dem gegen sie eingeleiteten Parteiverbotsverfahren keinen Nutzen ziehen; sie verlor gar an Mitgliedern. In Rheinland-Pfalz waren 2003 deutlich weniger Aktivit\u00e4ten wahrnehmbar. Dieser Trend spiegelt sich auch bei den Parteien \"Die Republikaner\" (REP) und \"Deutsche Volksunion\" (DVU) wider. Thematisch zeigte sich das rechtsextremistische Spektrum auch 2003 anpassungsf\u00e4hig. Neben dem Thema Irak-Konflikt standen soziale Brennpunktthemen auf der Tagesordnung rechtsextremistischer Agitation. Unter dem Gesichtspunkt etwaiger neuer B\u00fcndnis\u00fcberlegungen wurden auch Versuche festgestellt, sich in Themenwahl und Sprachgebrauch am linksextremistischen bzw. am islamistisch extremistischen Spektrum zu orientieren. Eine auch nur aktionsbezogene Zusammenarbeit erscheint aber zum jetzigen Zeitpunkt unrealistisch. Bislang wurden rechtsextremistische Ann\u00e4herungsversuche nicht zuletzt aufgrund der tiefen ideologischen Gr\u00e4ben zur\u00fcckgewiesen.","-151.1 Rechtsextremistisches Personenpotential Bund (2002) Rheinland-Pfalz (2002) Gesamt: 41.500* (45.000*) 1.600* (1.700*) Gewaltbereite: 10.000 (10.700) 100 ( 100) Neonazis: 3.000 ( 2.600) 50** ( 50**) Parteien: 24.500 (28.100) 1.400 (1.500) Sonstige: 4.600 ( 4.400) 100 ( 100) alle Angaben: \"ca.\" *ohne Mehrfachmitgliedschaften **in \"Gewaltbereite\" enthalten 1.2. Rechtsextremistische Gewalt Innerhalb des rechtsextremistischen Spektrums besteht weiterhin die Gefahr der Entwicklung rechtsterroristischer Bestrebungen. Dies wird vor allem durch schwelende Gewaltdiskussionen unter Rechtsextremisten, aggressive Internetdarstellungen und das mehrfache Auffinden von Waffen und Sprengstoffen belegt. J\u00fcngstes Beispiel ist der Sprengstoffund Waffenfund in M\u00fcnchen im Herbst 2003. Der Generalbundesanwalt hat in diesem Zusammenhang Ermittlungen gegen 16 mutma\u00dfliche Mitglieder und Unterst\u00fctzer einer rechtsextremistischen Vereinigung eingeleitet. 11 Beschuldigte sind dringend verd\u00e4chtig, sich zu einer terroristischen Vereinigung gem\u00e4\u00df SS 129a StGB zusammengeschlossen zu haben. Die \u00fcbrigen stehen im Verdacht, diese terroristische Vereinigung durch Beschaffung von Waffen und Sprengstoff unterst\u00fctzt zu haben. In Rheinland-Pfalz konnten bislang keine rechtsterroristischen Strukturen festgestellt werden. Die Zahl politisch motivierter Straftaten (rechts) im Jahr 2003 liegt in Rheinland-Pfalz bei 371 (2002: 402), davon 294 so genannte Propagandadelikte (2002: 297). Von den 371 Taten waren 274 rechtsextremistisch motiviert (2002: 172). Die Zahl der in den Straftaten enthaltenen Gewaltta-","-16ten (d.h. ohne Sachbesch\u00e4digungen) belief sich auf 22 (2002: 22). In 20 F\u00e4llen handelte es sich dabei um K\u00f6rperverletzungsdelikte (2002: 20). Zudem wurden in Rheinland-Pfalz im Jahre 2003 drei j\u00fcdische Friedh\u00f6fe gesch\u00e4ndet (2002: 4). Gewalttatenzahlen Rheinland-Pfalz 2003 2002 Gesamt: 22 22 Deliktsarten: T\u00f6tungsdelikte: ----Versuchte T\u00f6tungen: --- 1 K\u00f6rperverletzungen: 20 20 Brand-/Sprengstoffanschl\u00e4ge: 1 (Versuch) --Landfriedensbruch: 1 1 1.3 Gewaltt\u00e4tige/gewaltbereite Rechtsextremisten (insbesondere rechtsextremistische Skinheads4) Den gewaltt\u00e4tigen bzw. gewaltbereiten Rechtsextremisten werden bundesweit etwa 10.000 Personen zugerechnet (2002: ca. 10.700). Dabei handelt es sich \u00fcberwiegend um Personen aus der subkulturell gepr\u00e4gten Skinheadszene. Dem militanten Spektrum geh\u00f6ren in Rheinland-Pfalz wie im Vorjahr je ca. 50 Skinheads und 50 Neonazis an. Charakteristisch ist die hohe Fluktuation in dieser Szene. Rechtsextremistische Gewalt ist zwar kein spezifisches Jugendproblem, dennoch f\u00e4llt auf, dass es sich bei den Tatverd\u00e4chtigen von rechtsextremistisch motivierten Gewaltdelikten in den meisten F\u00e4llen um m\u00e4nnliche Jugendliche und junge Erwachsene handelt. Es \u00fcberwiegen einfache und mittlere Bildungsabschl\u00fcsse sowie Berufe aus dem Arbeiterund Handwerkerbereich. Die Taten werden oft aus einer Gruppe bzw. Clique heraus begangen und sehr h\u00e4ufig ist Alkohol mit im Spiel. 4 Vgl. Brosch\u00fcre \"Skinheads\" des rheinland-pf\u00e4lzischen Verfassungsschutzes (Stand: Mai 2003), die kostenlos beim Ministerium des Innern und f\u00fcr Sport, Schillerplatz 3-5, 55116 Mainz angefordert werden kann.","-17Der vorwiegend unstrukturierten Skinheadszene geh\u00f6ren neben unpolitischen Personen und einzelnen so genannten Redskins5 vor allem rechtsextremistisch eingestellte Skinheads an. Sie bilden seit Anfang der 90er Jahre des 20. Jahrhunderts die zahlenm\u00e4\u00dfig gr\u00f6\u00dfte Gruppe der gewaltbereiten Rechtsextremisten. Der Schwerpunkt der rechtsextremistischen Skinheadszene liegt in Ostdeutschland. Aber auch in anderen Regionen der Bundesrepublik existieren bedeutendere Skinheadgruppierungen. Bundesweit aktiv ist im Wesentlichen nur noch die Skinheadgruppierung \"Hammerskins\", deren regionalen Untergliederungen - so genannte Chapter - etwa 120 Personen angeh\u00f6ren. Versuche rechtsextremistischer Parteien, aus den Reihen der Skinheads und Neonazis Nachwuchs zu rekrutieren, scheiterten weitgehend an dem Desinteresse dieser Personengruppen. Lediglich auf der regionalen Ebene war ein Zusammenwirken von Skinheads und Neonazis mit der \"Nationaldemokratischen Partei Deutschlands\" (NPD) und ihrer Jugendorganisation \"Junge Nationaldemokraten\" (JN) zu beobachten. Skinheads lassen sich jedoch in aller Regel nicht dauerhaft in rechtsextremistische Parteien einbinden. Die Skinheadszene in Rheinland-Pfalz hat sich gegen\u00fcber 2002 nur unwesentlich ver\u00e4ndert. Sie umfasst etwa 400 Personen. Bei den meisten von ihnen sind zwar bisher keine Erkenntnisse \u00fcber rechtsextremistische Aktivit\u00e4ten angefallen. Bei diesem Personenkreis besteht aufgrund der subkulturellen Ausrichtung der Szene, der Gewaltgeneigtheit und der h\u00e4ufigen Kontakte zu Rechtsextremisten aber die permanente Gefahr des Abgleitens in das rechtsextremistische Umfeld. Nicht zuletzt um diese Gefahr einzud\u00e4mmen wurde das rheinland-pf\u00e4lzische Aussteigerprogramm \"(R)auswege\"6 entwickelt. 5 Nach eigener Aussage \"links\" eingestellte Skinheads. 6 Vgl. Seite 12, Nr. 5.1","-18Etwa 50 der ca. 400 Skinheads in Rheinland-Pfalz k\u00f6nnen eindeutig als neonazistisch ausgerichtet eingestuft werden, die vor allem in der Vorderpfalz sowie in den Gro\u00dfr\u00e4umen Koblenz/Westerwald und Zweibr\u00fccken/ Westpfalz auftreten. Im Bereich der Region Westerwald bestehen Kontakte zur Skinheadszene nach Hessen und Nordrhein-Westfalen; im Bereich der Vorderpfalz unterh\u00e4lt die rechtsextremistische Skinheadszene Verbindungen zu \"autonomen Kameradschaften\" in Baden-W\u00fcrttemberg. Skinheadmusik Skinheadmusik und -konzerte sind nach wie vor entscheidende Elemente f\u00fcr den Zusammenhalt und die Motivation der Szene. Viele Jugendliche finden \u00fcber die Skinheadmusik den Einstieg in den Rechtsextremismus. Skinheadbands propagieren rechtsextremistisches Gedankengut, insbesondere mit rassistischen und volksverhetzenden Liedtexten. Es gibt aber auch Bands, die weitgehend unpolitisch und nicht extremistisch sind. Bei deutschen Konzertbesuchern sind ausl\u00e4ndische Bands sehr beliebt. Um dem Verfolgungsdruck der Sicherheitsbeh\u00f6rden zu entgehen, werden Skinheadkonzerte verst\u00e4rkt konspirativ organisiert. Sie werden als geschlossene Veranstaltungen ausgegeben, es werden Geb\u00e4ude oder Grundst\u00fccke von Sympathisanten genutzt. Zudem werden Konzerte verst\u00e4rkt in das benachbarte Ausland wie z.B. nach Frankreich, Belgien und die Schweiz verlegt. Per SMS, Mailinglisten im Internet oder mit Mund-zuMund-Propaganda werden vor den Veranstaltungen lediglich Treffpunkte bekannt gegeben. Von dort aus werden die Teilnehmer sodann zu den eigentlichen Veranstaltungsorten geleitet . In Rheinland-Pfalz fanden im Jahre 2003 wie schon im Jahre 2002 sieben Konzerte von Skinheadbands statt. Gr\u00f6\u00dfere Veranstaltungen wurden am 22. M\u00e4rz 2003 in Bingen (Landkreis Mainz-Bingen), am 12. April 2003 in M\u00f6rstadt (Landkreis Alzey-Worms), am 28. Juni 2003 in M\u00f6rsfeld (Donnersbergkreis) und am 11. Oktober 2003 in Bingen (Landkreis Mainz-","-19Bingen) durchgef\u00fchrt. An ihnen beteiligten sich jeweils bis zu 200 Besucher. Dar\u00fcber hinaus wurden im Jahre 2003 in Rheinland-Pfalz f\u00fcnf so genannte Balladenabende (2002: drei) in kleinem Kreis durchgef\u00fchrt. Zahlreiche Ma\u00dfnahmen der Sicherheitsbeh\u00f6rden in den vergangenen Jahren haben Bands und Produzenten strafrechtsrelevanter rechtsextremistischer Skinheadmusik verunsichert und ihren Handlungsspielraum eingeschr\u00e4nkt. Die Mitglieder der rechtsextremistischen Skinheadband \"Landser\" wurden am 22. Dezember 2003 in Berlin erstmals sogar wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach SS 129 StGB verurteilt. Ziel der Band sei es nach Feststellung des Kammergerichts Berlin gewesen, \"rechtsradikal propagandistisch auf die Jugend Deutschlands einzuwirken, um Hass und Emotionen zu verbreiten\". Auch in Rheinland-Pfalz wurden im Zusammenhang mit dem Vertrieb von CD's in drei F\u00e4llen Wohnungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung gem\u00e4\u00df SS 130 StGB durchsucht. Die Ermittlungen dauern noch an. Dennoch findet weiterhin ein reger Austausch und Handel mit CD's statt. Der Vertrieb insbesondere indizierter oder strafrechtlich relevanter CD's ist finanziell sehr lukrativ und erfolgt immer h\u00e4ufiger \u00fcber \"Kleinstvertreiber\", vor allem bei Skinheadkonzerten. Skinhead-\"Fanzines\" Die Bedeutung der \"Fanzines\" (abgeleitet von den englischen W\u00f6rtern fan und magazine) hat in der Szene abgenommen. Die Inhalte der \"Fanzines\" sind \u00fcberwiegend von rechtsextremistischer Ideologie durchzogen und enthalten einschl\u00e4gige Abbildungen und Texte, vermehrt auch Darstellungen \u00fcber Germanenund Wikingerkult sowie \u00fcber die Black Metalund Dark Wave-Szene.","-201.4 Neonazistische Szene/Organisationen Der Neonaziszene in der Bundesrepublik Deutschland konnten nach Erkenntnissen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden Ende 2003 ca. 3.000 Personen zugerechnet werden (2002: ca. 2.600). In Rheinland-Pfalz gab es wie im Jahr 2002 ca. 50 \u00fcberwiegend organisierte Neonazis, die als gewaltt\u00e4tig einzustufen sind. F\u00fchrende Neonazis organisierten bundesweit mehrere Demonstrationen; in Rheinland-Pfalz fanden dagegen \u00fcberwiegend interne Treffen statt. 1.4.1 \"Rudolf He\u00df-Gedenkveranstaltungen\" 20037 Am 16. August 2003 nahmen ca. 2600 Rechtsextremisten (2002: \u00fcber 2000) an der zentralen Gedenkveranstaltung zum 16. Todestag von Rudolf He\u00df in Wunsiedel/Bayern teil. Unter diesen waren Teilnehmer u.a. aus Schweden, Italien, den Niederlanden, \u00d6sterreich, der Schweiz, der Slowakei und Bulgarien. Vor Beginn der Veranstaltung traten eine rechtsextremistische Skinheadband sowie zwei sogenannte Liedermacher auf. Unter dem Motto \"Weder Recht, noch Menschlichkeit!\" f\u00fchrte ein Schweigemarsch durch die Innenstadt von Wunsiedel. Zu Ausschreitungen oder St\u00f6rungen kam es nicht. In nahezu allen Bundesl\u00e4ndern, darunter auch Rheinland-Pfalz, wurden He\u00dfplakate und -aufkleber festgestellt. Die diesj\u00e4hrige \"Rudolf-He\u00dfGedenkveranstaltung\" wurde in der Szene als gro\u00dfer Erfolg gewertet. 1.4.2 \"Anti-Antifa\" Ein verbindendes Element innerhalb der Neonaziszene ist die so genannte Anti-Antifa-Arbeit. Ziel ist die Einsch\u00fcchterung und Bedrohung sowie 7 In Erinnerung an den Todestag von Rudolf He\u00df am 17. August 1987.","-21die Diffamierung von B\u00fcrgern, Journalisten, Richtern, Staatsanw\u00e4lten und Politikern, die sich gegen Rechtsextremisten wenden. Hierzu werden pers\u00f6nliche Daten gesammelt. Im Fr\u00fchjahr 2003 wurde in Rheinland-Pfalz eine Anti-Antifa-Brosch\u00fcre mit dem Titel \"Brauner Partisan, Stimme der braunen autonomen Untergrundbewegung\" bekannt. Die achtseitige Publikation enthielt u.a. die Adresse der Partei B\u00fcndnis 90/Die Gr\u00fcnen sowie Lichtbilder und Anschriften von zwei ihrer Landtagsabgeordneten in Rheinland-Pfalz. Die Verfasser der strafrechtlich nicht relevanten Brosch\u00fcre, die offensichtlich lediglich in einer kleinen Auflage in Umlauf kam, wurden nicht bekannt. 1.4.3 \"Hilfsorganisation f\u00fcr nationale politische Gefangene und deren Angeh\u00f6rige e.V.\" (HNG) Die 1979 gegr\u00fcndete HNG ist der mitgliederst\u00e4rkste Zusammenschluss deutscher Neonazis. Erste Vorsitzende ist nach wie vor die Aktivistin Ursula M\u00dcLLER aus Mainz-Gonsenheim. Gemeinsam mit ihrem Ehemann Curt M\u00dcLLER geh\u00f6rte sie bereits Anfang der achtziger Jahre zu den f\u00fchrenden HNG-Aktivisten. Die HNG - mit bundesweit rund 600 Mitgliedern - versteht sich als Sammelbecken f\u00fcr Neonazis aller Richtungen und dient im Rahmen ihrer Gefangenenbetreuung als zentrale Kontaktstelle f\u00fcr Neonazis aus dem gesamten Bundesgebiet und dem benachbarten Ausland. Ihre \"Gefangenenhilfe\" sieht die HNG weniger in der materiellen als vielmehr in der ideologischen Unterst\u00fctzung inhaftierter Gesinnungsgenossen mit dem Ziel, diese in der rechtsextremistischen Szene zu halten. Die HNG f\u00fchrt j\u00e4hrlich eine Hauptversammlung durch. Nach au\u00dfen trat sie im vergangenen Jahr durch die Verteilung bzw. Versendung ihrer Publikation \"Nachrichten der HNG\" in Erscheinung. 1.5 \"Kameradschaften\" In Rheinland-Pfalz schlossen sich Neonazis und rechtsextremistische Skinheads vermehrt in so genannten Kameradschaften zusammen. Diese","-22Entwicklung f\u00fchrte bisher aber nicht zu einer Vergr\u00f6\u00dferung des rechtsextremistischen Personenpotentials im Lande, da die meisten Kameradschaftsangeh\u00f6rigen bereits aus anderen rechtsextremistischen Zusammenh\u00e4ngen bekannt waren. Vernetzungsbestrebungen sind aber deshalb Besorgnis erregend, weil sie den Zusammenhalt in der Szene st\u00e4rken und l\u00e4ngerfristig zu einem Anwachsen der \u00fcberregionalen rechtsextremistischen Kontakte und Aktivit\u00e4ten f\u00fchren k\u00f6nnen. Deshalb sind Kameradschaften auch \u00fcber die L\u00e4ndergrenzen hinweg bem\u00fcht sich zusammenzuschlie\u00dfen, um ihren Mobilisierungsgrad f\u00fcr gemeinsame Aktionen zu erh\u00f6hen. So wurde am 16. August 2003 ein \"Aktionsb\u00fcro Rhein-Neckar\" gegr\u00fcndet, in dem sich nach eigener Aussage verschiedene Personenkreise und regionale \"Kameradschaften\" aus verschiedenen St\u00e4dten der Rhein-Neckar-Region zusammengeschlossen haben, weil, Zitat: \"wir dem fortschreitenden Niedergang unserer Heimatregion durch \u00dcberfremdung, Kriminalit\u00e4t und Arbeitslosigkeit nicht l\u00e4nger tatenlos zusehen wollen\". In der Regel bestehen \"Kameradschaften\" aus 10 bis 20 \u00fcberwiegend jungen m\u00e4nnlichen Mitgliedern. Sie haben zumeist keine oder nur geringe Organisationsstrukturen. Die Nutzung neuester Kommunikationsmittel verschafft ihnen eine hohe Flexibilit\u00e4t. \"Kameradschaftsf\u00fchrer\" und deren Stellvertreter haben einen autorit\u00e4ren F\u00fchrungsanspruch. Nur in Einzelf\u00e4llen werden Entscheidungen mehrheitlich getroffen. Mitgliedsbeitr\u00e4ge werden f\u00fcr regionale Aktivit\u00e4ten verwendet. Die \"Kameradschaftsabende\" finden regelm\u00e4\u00dfig in Gastst\u00e4tten, aber auch in Privatwohnungen statt. Diese Treffen dienen neben der Geselligkeit auch der politischen Schulung sowie der Planung und Absprache gemeinsamer Aktivit\u00e4ten, etwa der Teilnahme an regionalen und \u00fcberregionalen Demonstrationen oder dem Besuch von rechtsextremistischen Skinheadkonzerten im Inund Ausland.","-23\"Kameradschaft Vorderpfalz\" ehemals: Kameradschaft VG He\u00dfheim Die \"Kameradschaft VG He\u00dfheim\" aus Frankenthal wurde Mitte 2002 u.a. durch ihre Internetaktivit\u00e4ten bekannt. Die etwa 10 Personen umfassende Gruppe f\u00fchrt regelm\u00e4\u00dfig so genannte Kameradschaftstreffen durch und war bislang Herausgeber der Publikation \"Schlagwort VG He\u00dfheim\" und Betreiber der Homepage \"Kameradschaft VG He\u00dfheim\". Nach eigenem Bekunden besteht ihr Anliegen \"ausschlie\u00dflich im legalen politischen Kampf\". Im Mai 2003 wurde folgende Interneteintragung bekannt: \"Auf Anordnung der zust\u00e4ndigen Verbandsgemeindeverwaltung wurde diese Seite (\"Kameradschaft VG He\u00dfheim\") geschlossen. Wir werden aber bald wieder unter unserem neuen Namen \"Kameradschaft Vorderpfalz\" im Internet erreichbar sein. Es sind auch auf Anordnung der zust\u00e4ndigen Verbandsgemeindeverwaltung keine \"Schlagwort VG He\u00dfheim\"-Hefte mehr zu erhalten\". Die \"Kameradschaft Vorderpfalz\" ist dem \"Aktionsb\u00fcro RheinNeckar\" angeschlossen. \"Kameradschaft Albert Leo SCHLAGETER\" Im Bereich der Gemeinde Annweiler besteht seit \u00fcber zwei Jahren eine rechtsextremistische Gruppierung mit der Bezeichnung \"Kameradschaft Albert Leo Schlageter8. Diese tritt allerdings nur selten \u00f6ffentlich in Erscheinung; zumeist finden interne Zusammenk\u00fcnfte statt. Kontakte seitens dieser 10 bis 15 Personen umfassenden Gruppierung bestehen zu dem so genannten Nationalen Widerstand Kandel. Aktivisten aus diesem Spektrum unterhalten Kontakte in das benachbarte Baden-W\u00fcrttemberg. 8 Der am 12. August 1894 geborene Albert Leo Schlageter wurde nach einem Anschlag auf die Bahnlinie D\u00fcsseldorfDuisburg von den franz\u00f6sischen Beh\u00f6rden am 8. Mai 1923 zum Tode verurteilt und am 26. Mai 1923 hingerichtet. Schlageter wurde von den Nationalsozialisten zum \"M\u00e4rtyrer\" aufgebaut.","-24\"Kameradschaft Schwarze Division Germania\" Im Bereich Rheinland-Pfalz/Hessen besteht seit etwa einem Jahr die weniger als 20 Personen umfassende rechtsextremistische Gruppierung \"Kameradschaft Schwarze Division Germania\". Nach eigenen Angaben gliedert sie sich in die Sektionen Rheinhessen, Taunus, Nordpfalz und \u00d6sterreich. Nach einer Selbstdarstellung im Internet vom September 2003 definiert sie ihre Ziele wie folgt: \"Unsere Ziele sind zu Einigkeit im Nationalen Widerstand beizutragen und diesen durch Disziplin und Geschlossenheit zu st\u00e4rken. Dabei orientieren wir uns am Beispiel ehrenhafter und anst\u00e4ndiger Kameraden, die ihr Leben der Sache widmen.....\". Neben den internen so genannten Kameradschaftstreffen organisiert die Kameradschaft u.a. die Teilnahme an Demonstrationen und sonstigen Veranstaltungen des rechtsextremistischen Spektrums. \"Kameradschaft Westerwald\" Im Bereich Westerwald besteht seit etwa einem Jahr die weniger als 20 Personen umfassende rechtsextremistische Gruppierung \"Kameradschaft Westerwald\". Nach Aussage im Internet vom Oktober 2003 steht die Gruppe f\u00fcr folgende Ziele: \"Wir sind f\u00fcr den Erhalt unserer eigenen Art und Kultur! Der Westerwald soll deutsch bleiben! Wir brauchten noch niemals Multikulti, brauchen es nicht und werden es auch niemals brauchen! ....Hiermit sei nochmals betont, dass wir keine ausl\u00e4nderfeindliche Organisation sind, sondern eine volkserhaltende unabh\u00e4ngige Struktur bilden!\" Neben den internen so genannten Kameradschaftstreffen organisierte die Kameradschaft am 13. September 2003 in Dreisbach/Wester-wald einen Protestmarsch der \"nationalen Jugend\" unter dem Motto \"Fremde h\u00e4tscheln und Deutsche schikanieren - Nicht mit uns!\".","-25\"Kameradschaft Moselland\" Die Kameradschaft Moselland pr\u00e4sentiert sich seit Anfang 2003 im Internet. In einer Selbstdarstellung vom Juni 2003 bezeichnet sich die Kameradschaft unter der \u00dcberschrift \"Der Widerstand im Moselland! Frei - Sozial - National\" als ein Zusammenschluss von Partei unabh\u00e4ngigen Nationalisten im Moselland. \"Wir betrachten uns als regionale Organisation f\u00fcr alle M\u00e4nner und Frauen, ungeachtet ihrer eigenen Weltanschauung, die sich im Nationalen Widerstand organisieren und nach den Grunds\u00e4tzen und Tugenden eines volkstreuen Deutschen handeln wollen\". \"Nationaler Widerstand Kandel\" Seit dem Jahre 2000 ist die weniger als 10 Personen umfassende Gruppierung mit der Bezeichnung \"Nationaler Widerstand Kandel\" bekannt. Sie beteiligt sich \u00fcberwiegend an den Veranstaltungen der \"Kameradschaft Albert Leo Schlageter\" im Bereich der Gemeinde Annweiler. Im September 2003 wurde folgende Interneteintragung bekannt: \"Man hat uns schon tot gesagt....., aber wir sind immer noch voll da! Noch besser als zuvor, nationaler denn je, direkter als wir es jemals waren.....Wir halten weiter an unserem Weg fest und kommen nicht davon ab\". \"Nationaler Widerstand Zweibr\u00fccken\" Seit \u00fcber einem Jahr ist die etwa 15 bis 20 Personen umfassende Gruppierung mit der Bezeichnung \"Nationaler Widerstand Zweibr\u00fccken\" bekannt. Es handelt sich um einen losen Zusammenschluss von Personen des rechten Spektrums aus dem n\u00e4heren Umkreis von Zweibr\u00fccken. Neben internen Treffen organisierte der \"Nationale Widerstand Zweibr\u00fccken\" u.a. am 25. Oktober 2003 in der Innenstadt von Zweibr\u00fccken eine Versammlung, an der etwa 25 Personen des rechten Spektrums teilnahmen. Die Versammlung fand keine \u00f6ffentliche Resonanz.","-261.6 Rechtsextremistische Parteien 1.6.1 \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD) Gr\u00fcndung: 1964 Sitz: Berlin Teil-/Nebenorganisationen: \"Junge Nationaldemokraten\" (JN) \"Nationaldemokratischer Hochschulbund\" (NHB) Mitglieder (Bund): ca. 5.000 (2002: ca. 6.100) Mitglieder Rheinland-Pfalz: unter 200 (2002: ca. 200) Organisation in Rheinland-Pfalz: Landesverband mit 9 Kreisverb\u00e4nden Publikationen: \"Deutsche Stimme\" monatliche Auflage: 10.000 Politische Ausrichtung Mit Beschluss vom 18. M\u00e4rz 2003 hat das Bundesverfassungsgericht aus prozessualen Gr\u00fcnden das Verbotsverfahren gegen die NPD eingestellt, ohne eine Sachentscheidung hinsichtlich der Verfassungsfeindlichkeit der NPD zu treffen. Die Partei wertete den Ausgang des Verfahrens als Erfolg, jedoch f\u00fchrte der Prozessausgang nicht zu der von der NPD erhofften Aufbruchstimmung. Die \u00f6ffentlichen Aktivit\u00e4ten der Partei gingen im Jahr 2003 sogar weiter zur\u00fcck; dar\u00fcber hinaus verlor sie bundesweit nahezu 1.000 Mitglieder. Dennoch bleibt die NPD die aktionistischste rechtsextremistische Partei in Deutschland. Sie h\u00e4lt an ihrer offen vorgetragenen Feindschaft gegen\u00fcber der freiheitlich demokratischen Grundordnung fest. Sie unterstreicht dies mit der Forderung nach einem \"Systemwechsel\" und der Ank\u00fcndigung, das \"liberalkapitalistische System\" abl\u00f6sen zu wollen. Ihr Ziel sieht die","-27NPD im \"Befreiungskampf des deutschen Volkes\" und der \"Wiederherstellung des Deutschen Reiches\". Neben Familienf\u00f6rderung und Frieden f\u00fcr Deutschland propagiert sie \"Arbeitspl\u00e4tze statt Globalisierung\" und \"Volksgemeinschaft statt Multkulti-Wahn\". Die Gleichheit der Individuen und die W\u00fcrde des Menschen werden unter den Vorbehalt der \"N\u00fctzlichkeit des Einzelnen f\u00fcr die Volksgemeinschaft\" gestellt. Die Partei missachtet den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung und propagiert Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit. Die Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus wird an der Heroisierung f\u00fchrender Repr\u00e4sentanten des NS-Systems unter Adolf Hitler deutlich. So unterst\u00fctzte die NPD auch im Jahr 2003 wieder die Demonstration anl\u00e4sslich des Todestages des Hitler-Stellvertreters Rudolf He\u00df am 16. August in Wunsiedel/Bayern mit Rednern aus dem Bundesvorstand. In dem Ende des Jahres 2003 erstmals herausgegebenen \"Taschenkalender des nationalen Widerstandes\" werden neben Beitr\u00e4gen zu Kultur, Politik und Zeitgeschichte auch Daten fr\u00fcherer NS-Ereignisse ver\u00f6ffentlicht; durchg\u00e4ngig kommen darin rechtsextremistische, bisweilen auch rassistische und antisemitische Positionen zum Ausdruck. Den Irak-Krieg nutzte die Partei f\u00fcr die Fortsetzung ihrer Antiamerikanismusund Antiglobalisierungskampagnen. In mehreren St\u00e4dten Deutschlands fanden Solidarit\u00e4tsdemonstrationen f\u00fcr den Irak statt - unter anderem in Grafenw\u00f6hr/Bayern, Hanau/Hessen und in Erfurt/Th\u00fcringen. Mit Flugbl\u00e4ttern wie \"Kein Blut f\u00fcr \u00d6l - Amis raus aus dem Irak\" oder \"Keinen Cent f\u00fcr Kriegstreiber - Kauft keine US-Ware\" bezog die NPD eindeutig Stellung gegen die USA. Insgesamt gesehen gelang es der NPD jedoch nicht, in der \u00d6ffentlichkeit Interesse an ihren Aktionen zu erwecken, geschweige denn sich als \"Friedenspartei\" darzustellen. Nach Au\u00dfen distanziert sich die NPD zwar von Gewalt und gewaltt\u00e4tigen Aktionen, jedoch lassen Aussagen f\u00fchrender Parteifunktion\u00e4re eine aktivk\u00e4mpferische Diktion erkennen, die bis hin zur Militanz reicht. Auch das","-28Fehlen durchgreifender Ma\u00dfnahmen gegen Gewaltt\u00e4ter aus den eigenen Reihen verdeutlicht das in erster Linie taktisch bedingte Verh\u00e4ltnis der NPD zur Gewalt. Verbotsverfahren Das Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat mit Beschluss vom 18. M\u00e4rz 2003 das Verbotsverfahren gegen die NPD und ihre Jugendorganisation \"Junge Nationaldemokraten\" (JN) eingestellt. Im 2. Senat fand sich nicht die nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz notwendige ZweiDrittel-Mehrheit f\u00fcr die Fortsetzung des Verfahrens; drei von sieben Richtern stimmten f\u00fcr die Beendigung. Vier Richter waren der Auffassung, der blo\u00dfe Anschein oder die abstrakte Gefahr einer Ausforschung der NPD durch V-Leute beinhalte keinen Versto\u00df gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens und reiche f\u00fcr eine Verfahrenseinstellung nicht aus. Die Belange des pr\u00e4ventiven Verfassungsschutzes w\u00fcrden durch eine Verfahrenseinstellung nicht angemessen ber\u00fccksichtigt und der Kampf gegen den Extremismus werde damit erschwert. Nach der Verk\u00fcndung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gab der Prozessvertreter der Partei Horst MAHLER seinen Austritt aus der NPD bekannt. Die NPD sei f\u00fcr ihn eine am Parlamentarismus ausgerichtete Partei und deshalb unzeitgem\u00e4\u00df. Die NPD bedauerte, dass das Gericht keine Sachentscheidung hinsichtlich der Ziele und der Programmatik der Partei getroffen hat und bezeichnete die Verfahrenseinstellung als \"faulen Kompromiss, mit dem es dem System gelungen sei, sich an einer klaren Entscheidung vorbeizumogeln\". Strategiekonzept Der Parteivorsitzende Udo VOIGT hielt konsequent an der \"Drei-S\u00e4ulenStrategie\" \"Kampf um die Stra\u00dfe\", \"Kampf um die K\u00f6pfe\" und \"Kampf um die Parlamente\" fest. Der \"Kampf um die Stra\u00dfe\" hatte f\u00fcr die Partei aber","-29nicht mehr die Bedeutung wie noch im Jahre 2002. Gemeinsame Aktionen mit Neonazis und Skinheads gingen im Jahre 2003 merklich zur\u00fcck. Zudem haben die im Zuge des Verbotsverfahrens aufgekommenen \"Spitzelverd\u00e4chtigungen\" das Vertrauen der rechtsextremistischen Szene in die NPD erheblich geschw\u00e4cht. Um ihre politischen Ziele darzustellen, f\u00fchrte die Partei jedoch auch im Jahr 2003 ca. 50 Demonstrationen (2002: 100) und \u00f6ffentliche Veranstaltungen durch, wie z.B. die zentrale Demonstration zum 1. Mai 2003 in Berlin mit ca. 1.300 Teilnehmern und das Pressefest des parteieigenen \"Deutsche Stimme-Verlags\" am 9. August 2003 in Meerane/Sachsen mit ca. 2.500 Teilnehmern. Im \"Kampf um die K\u00f6pfe\" wurde im Parteivorstand \u00fcber eine Verbandsund Strukturreform sowie eine effizientere Mitgliederwerbung beraten. Statt Skinheads sollen k\u00fcnftig gezielt Akademiker f\u00fcr die Partei geworben und die Bildungsarbeit der Mitglieder vorangetrieben werden. In diesem Zusammenhang ist der Bau eines \"Nationalen Bildungszentrums\" auf parteieigenem Gel\u00e4nde in Berlin zu sehen. In einem Spendenaufruf hierf\u00fcr hei\u00dft es: \"Der Kampf um Deutschland muss jetzt erst recht gef\u00fchrt werden, damit Deutschland wieder das Land der Deutschen wird. Um diesen Kampf sachgerecht f\u00fchren zu k\u00f6nnen, brauchen wir Menschen, die durch Ausbildung in die Lage versetzt werden, strategisch, operativ, taktisch und politisch richtig zu handeln. Um das 'volkliche \u00dcberleben' zu sichern, ist eine nationale Wende unumg\u00e4nglich\". Teilnahme an politischen Wahlen Die NPD verzichtete im Jahr 2003 auf die Teilnahme an Landtagswahlen und nahm lediglich an der Bezirkswahl am 21. September 2003 in Niederbayern und den Kommunalwahlen am 26. Oktober 2003 in Brandenburg teil. In Niederbayern scheiterte sie an ihrem Ziel, einen Sitz in einem Kommunalgremium zu erlangen. In Brandenburg gelang ihr hingegen der Einzug in drei Kreistage sowie in den Rat der Stadt Wittstock.","-30Im Jahr 2004 will die Partei den \"Kampf um die Parlamente\" wieder forcieren und strebt den Wiedereinzug in verschiedene Parlamente an. Sie beabsichtigt, sich an den Landtagswahlen in Th\u00fcringen, dem Saarland, Sachsen und Brandenburg sowie an im Jahre 2004 stattfindenden Kommunalwahlen zu beteiligen. F\u00fcr die Wahl zum Europ\u00e4ischen Parlament am 23. Juni 2004 hat sie bereits eine 23 Kandidaten umfassende Liste aufgestellt, nachdem im August 2003 ein vom NPD-Parteivorstand als \"Leipziger Appell\" verabschiedeter Aufruf an die F\u00fchrungen der Parteien \"Die Republikaner\" (REP), \"Deutsche Volksunion\" (DVU) und \"Deutsche Partei\" (DP), gemeinsam als \"Deutsche Liste f\u00fcr Europa\" zur Europawahl anzutreten, gescheitert war. Auf dem au\u00dferordentlichen Bundesparteitag am 3. und 4. Oktober 2003 in Saarbr\u00fccken wurde der Bundesvorsitzende Udo VOIGT auf Platz eins und sein Stellvertreter Holger APFEL auf Platz zwei der Kandidatenliste gew\u00e4hlt, auf der sich auch zwei Funktion\u00e4re aus dem NPD-Landesverband Rheinland-Pfalz befinden. NPD-Landesverband Rheinland-Pfalz Der rheinland-pf\u00e4lzische NPD-Landesverband befand sich im Jahre 2003 in einer schwierigen Lage. Die Mitgliederzahl sank auf unter 200 Personen (2002: ca. 200). Im Landesverband war ein angespanntes Verh\u00e4ltnis zu dem Landesvorsitzenden Martin LAUS zu beobachten. Die Partei entwickelte kaum Aktivit\u00e4ten. Lediglich am 8. Februar 2003 veranstaltete der NPD-Kreisverband Westerwald mit 27 Teilnehmern in Diez eine Mahnwache unter dem Motto \"Todesstrafe f\u00fcr Kindersch\u00e4nder\". Dar\u00fcber hinaus nahmen an einer Demonstration der \"Freien Kameradschaften\" gegen den Abriss eines Ehrenmals der Waffen-SS in Marienfels im Westerwald am 22. November 2003 auch ca. 20 rheinland-pf\u00e4lzische NPD-Mitglieder teil, darunter der NPD-Landesvorsitzende Martin LAUS und der JN-Landesvorsitzende Sebastian BERENDS. Einigkeit herrschte im Landesverband Rheinland-Pfalz dar\u00fcber, dass man zur Gewinnung neuer Mitglieder die Partei f\u00fcr die Jugend attraktiver ge-","-31stalten m\u00fcsse. So wurde in Erw\u00e4gung gezogen, vor Schulen und Ausbildungsst\u00e4tten Flugbl\u00e4tter zu verteilen, um die Sch\u00fcler \u00fcber ihre angebliche \"Benachteiligung gegen\u00fcber Ausl\u00e4ndern\", den \"Lehrstellenabbau\" und sp\u00e4tere Rentenperspektiven zu informieren und f\u00fcr die Arbeit in der NPD zu interessieren. Aktionen dieser Art fanden bisher jedoch nur vereinzelt statt und blieben ohne nennenswerte Resonanz. Mit einer Fortsetzung solcher Aktionen im Jahr 2004 ist zu rechnen. Eine Teilnahme an den rheinland-pf\u00e4lzischen Kommunalwahlen am 23. Juni 2004 ist nicht beabsichtigt. \"Junge Nationaldemokraten\" (JN) Gr\u00fcndung: 1969 Sitz: Riesa/Sachsen Mitglieder (Bund): ca. 400 (2002: ca. 450) Mitglieder Rheinland-Pfalz: unter 30 (2002: \u00fcber 30) Organisation in Rheinland-Pfalz: Landesverband, untergliedert in St\u00fctzpunkte Publikationen: nur regional, in Rheinland-Pfalz keine eigenen Publikationen Als einzige rechtsextremistische Partei verf\u00fcgt die NPD mit den \"Jungen Nationaldemokraten\" (JN) \u00fcber eine zahlenm\u00e4\u00dfig relevante Jugendorganisation. Der Mitgliederstand ist im Jahr 2003 weiter zur\u00fcckgegangen. Der JN-Landesverband Rheinland-Pfalz war im Berichtszeitraum inaktiv. Eigene Veranstaltungen wurden im zur\u00fcckliegenden Jahr nicht festgestellt. Mitgliedertreffen fanden - wenn \u00fcberhaupt - nur mit geringer Beteiligung statt. Nach dem R\u00fccktritt des Landesvorsitzenden Philipp VALENTA aus Trier wurde im Juni 2003 Sebastian BERENDS aus Kaiserslautern zum neuen Landesvorsitzenden gew\u00e4hlt. Doch auch unter BERENDS kamen die Aktivit\u00e4ten des Landesverbandes nicht mehr in Schwung.","-32\"Freiheitlich Soziale Liste\" (FSL) Die der NPD nahestehende \"Freiheitlich Soziale Liste\" wurde im Dezember 2002 von dem rheinland-pf\u00e4lzischen NPD-Landesvorstandsmitglied und Studenten an der Universit\u00e4t Trier Safet BABIC f\u00fcr die Teilnahme an der allj\u00e4hrlich stattfindenden Wahl zum Studentenparlament der Universit\u00e4t Trier gegr\u00fcndet. Erst bei der Wahl im Dezember 2003 erzielte BABIC ein eigenes Mandat. Die FSL will sich insbesondere f\u00fcr die Streichung der Zusch\u00fcsse f\u00fcr volksfeindliche Projekte und die st\u00e4rkere Politisierung der Studentenschaft einsetzen. F\u00fcr das Jahr 2004 schlie\u00dft sie eine weitere Kandidatur aus. \"Nationaldemokratischer Hochschulbund\" (NHB) Der \"Nationaldemokratische Hochschulbund\" versteht sich als einzige \"nationalistische fundamentaloppositionelle Studentenund Akademikerorganisation Deutschlands\", ist an Hochschulen und Universit\u00e4ten jedoch kaum verankert. Nach eigenen Angaben will er sich nicht an der herk\u00f6mmlichen Hochschulpolitik beteiligen, sondern eher geistige Grundlagen f\u00fcr nationale Politik erarbeiten. Im Jahr 2003 entfaltete der NHB keine Aktivit\u00e4ten. Bundesvorsitzender ist seit Oktober 2000 der rheinland-pf\u00e4lzische NPD-Landesvorsitzende Martin LAUS. 1.6.2 \"Deutsche Volksunion\" (DVU) Gr\u00fcndung: 1971 als eingetragener Verein 1987 als Partei DVU - Liste D 1991 Umbenennung in DVU Sitz: M\u00fcnchen Mitglieder (Bund): ca. 11.500 (2002: ca. 13.000) Mitglieder (Rheinland-Pfalz): ca. 550 (2002: ca. 650)","-33Organisation in Rheinland-Pfalz: weitgehend unstrukturierter Landesverband Sprachrohr: \"National-Zeitung\" (NZ) Auflage w\u00f6chentlich: ca. 41.000 Exemplare Die DVU wird von dem M\u00fcnchner Verleger Dr. Gerhard FREY zentralistisch und autorit\u00e4r gef\u00fchrt. Sie ist trotz des erheblichen Mitgliederr\u00fcckgangs im Jahre 2003 um etwa 1.500 Personen weiterhin die gr\u00f6\u00dfte rechtsextremistische Partei in Deutschland. Gegenw\u00e4rtig ist die DVU noch in zwei Landesparlamenten vertreten (Brandenburg und Bremen). Sie nahm 2003 nur an der B\u00fcrgerschaftswahl in Bremen teil und konnte wieder ein Mandat erringen. Die gelegentlichen Wahlbeteiligungen der DVU haben aber gezeigt, dass die Partei nur \u00fcber eine sehr geringe Stammw\u00e4hlerschaft verf\u00fcgt und darauf angewiesen ist, Protestw\u00e4hler zu mobilisieren. Insgesamt ist ihr Bedeutungsverlust unverkennbar. Dies zeigt insbesondere der erneute Verzicht auf die ansonsten j\u00e4hrlich stattfindende \"Gro\u00dfkundgebung\" in der Nibelungenhalle in Passau. Die w\u00f6chentlich erscheinende \"National-Zeitung - Deutsche WochenZeitung\" (NZ), das gegenw\u00e4rtig auflagenst\u00e4rkste rechtsextremistische Presseorgan in Deutschland, ist als Sprachrohr der Partei anzusehen. Mit aggressiven und rei\u00dferischen Schlagzeilen und Kommentierungen werden tagespolitische Ereignisse verzerrt dargestellt und f\u00fcr die eigenen Zwecke missbraucht, so z.B.: \"Deutschland den Zuwanderern?\" (NZ Nr. 1-2/2003) \"Sollen Ausl\u00e4nder die Deutschen ersetzen?\" (NZ Nr. 22/2003) \"Wie Ausl\u00e4nder bevorzugt werden - Sonderrechte bei Rente und Krankenkasse\" (NZ Nr. 38/2003)","-34\"Wie viel Macht hat die Israel-Lobby?\" (NZ Nr. 42/2003) \"Terror-H\u00f6lle T\u00fcrkei in die EU?\" (NZ Nr. 49/2003) \"Die Antisemitismus-L\u00fcge. Wie Kritik an Israel unterdr\u00fcckt werden soll\" (NZ Nr. 51/53/2003) Die DVU thematisierte den Irak-Krieg in der NZ \u00fcberwiegend mit f\u00fcr die DVU-Programmatik charakteristischen antiamerikanischen und antiisraelischen Parolen, so z.B. \"Der Holocaust am Irak\" (NZ Nr. 13/2003) \"Wie Bush l\u00fcgt, heuchelt, mordet. Die Kriegsverbrechen der USA\" (NZ Nr. 14/2003) \"Steckt Israel hinter Amerikas Kriegen?\" (NZ Nr. 18/2003) In Rheinland-Pfalz gehen von dem nicht strukturierten DVU-Landesverband nur wenige, nicht \u00f6ffentliche Aktivit\u00e4ten aus. In Anzeigen der \"National-Zeitung\" und im Internet weist der DVU-Kreisverband Ludwigshafen am Rhein/Vorderpfalz auf Stammtische hin. 1.6.3 \"Die Republikaner\" (REP) Gr\u00fcndung: 1983 Sitz: Berlin Teil-/Nebenorganisationen: Republikanische Jugend (RJ) Republikanischer Bund der Frauen (RBF) Republikanischer Hochschulverband (RHV) Republikanischer Bund der \u00f6ffentlich Bediensteten (RepBB) Mitglieder (Bund): ca. 8.000 (2002: 9.000) Mitglieder (Rheinland-Pfalz): unter 600 (2002: ca. 600)","-35Organisation in Rheinland-Pfalz: Landesverband mit 16 Kreisverb\u00e4nden Publikationen: \"Der Republikaner\" Politische Ausrichtung Nach wie vor liegen bei den REP tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr rechtsextremistische Bestrebungen vor, auch wenn nicht jedes Mitglied verfassungsfeindliche Ziele verfolgen mag. Schwerpunkte der innenpolitischen Agitation waren auch im zur\u00fcckliegenden Jahr die Wirtschaftsund Rentenpolitik, die Steuerreform sowie die Gesundheitsund Sozialpolitik - diese insbesondere in Verbindung mit dem Vorwurf einer angeblichen Bevorzugung von Ausl\u00e4ndern und Asylbewerbern. Au\u00dfenpolitischer Schwerpunkt war der Irak-Krieg und seine Folgen. In den politischen Aussagen der REP tritt unverkennbar der Wille in den Vordergrund, Politik \"in erster Linie an den Interessen des deutschen Nationalstaates und des deutschen Volkes\" auszurichten. Au\u00dferhalb von Wahlk\u00e4mpfen trat die Partei in der \u00d6ffentlichkeit kaum in Erscheinung. Wahlniederlagen und daraus resultierende innerparteiliche Querelen \u00fcber den richtigen Kurs pr\u00e4gten auch im Jahr 2003 die Situation der REP. Die REP-Nebenorganisationen \"Republikanische Jugend\", \"Republikanischer Bund der Frauen\", der \"Republikanische Hochschulverband\" und der \"Republikanische Bund der \u00f6ffentlich Bediensteten\" entwickelten im Jahr 2003 keine nennenswerten Aktivit\u00e4ten. Die Mitgliederzahl ging weiter zur\u00fcck. Abgrenzungskurs Der Parteivorsitzende Dr. Rolf SCHLIERER h\u00e4lt weiterhin an seinem Abgrenzungskurs zu anderen rechtsextremistischen Parteien und Organisationen fest. Er lehnte den Vorschlag des NPD-Bundesvorsitzenden Udo VOIGT vom August 2003, dass NPD, REP, DVU und \"Deutsche Partei\"","-36zur Steigerung des W\u00e4hlerpotentials am 23. Juni 2004 gemeinsam zur Europawahl antreten sollen, ab. Der Abgrenzungskurs SCHLIERERs ist innerparteilich weiterhin umstritten und wird von Teilen der Parteibasis wie auch auf Funktion\u00e4rsebene ignoriert. Die Verbindung zu dem im Raum Dresden aktiven \"Nationalen B\u00fcndnis Dresden\" (NBD)9 und offene Stellungnahmen gegen den Abgrenzungskurs des Parteivorsitzenden f\u00fchrten zum R\u00fcckzug f\u00fchrender Funktion\u00e4re aus der Parteiarbeit bis hin zu Parteiausschl\u00fcssen. Teilnahme an Wahlen Im Jahr 2003 beteiligte sich die Partei an mehreren Landtagswahlen sowie in Brandenburg an den dortigen Kommunalwahlen. Bei der Landtags-wahl am 2. Februar 2003 in Niedersachsen musste sie mit nur 0,4% (1998: 2,8%) erhebliche Verluste hinnehmen; bei der Landtagswahl am gleichen Tag in Hessen erhielt sie 1,3% (1998: 2,7%). Auch bei der bayerischen Landtagswahl am 21. September 2003 erzielte die Partei nur 2,2% (1998: 3,6%), obwohl sie dort als einzige rechtsextremistische Partei zur Wahl angetreten war. Das Kommunalwahlergebnis vom 26. Oktober 2003 in Brandenburg reichte der Partei bei landesweit 0,53% der abgegebenen Stimmen f\u00fcr ein Mandat im Kommunalparlament von Eisenh\u00fcttenstadt. Europaparteitag Am 15. November 2003 fand in M\u00fcnster/Westfalen der Europaparteitag zur Wahl der 15 Listenkandidaten f\u00fcr die Europawahl 2004 statt. Auf die beiden vorderen Pl\u00e4tze wurden die stellvertretende Bundesvorsitzende Ursula WINKELSETT (Nordrhein-Westfalen) und der Bundesvorsitzende 9 Das NBD wurde am 24. April 2003 im Hinblick auf die s\u00e4chsische Kommunalwahl 2004 im Beisein von Funktion\u00e4ren der REP, NPD und DVU gegr\u00fcndet. Vorsitzender ist der stellvertretende NPD-Bundesvorsitzende Holger APFEL, zu seinen Stellvertretern wurden zwei Funktion\u00e4re aus dem REP-Landesverband Sachsen gew\u00e4hlt.","-37Dr. Rolf SCHLIERER (Baden-W\u00fcrttemberg) gew\u00e4hlt. In ihrem Europawahlprogramm wollen die REP \"der von B\u00fcrokratie und Zentralismus gepr\u00e4gten EU ihre Vision eines freiheitlichen Staatenbundes\" entgegensetzen. In seiner Grundsatzrede warnte Dr. SCHLIERER vor einer \"Aushebelung der Freiheitsrechte des Grundgesetzes durch die Altparteien\". REP-Landesverband Rheinland-Pfalz Landesvorsitzender ist seit der Landesmitgliederversammlung am 2. September 2001 Stephan STRITTER aus Mainz, Stellvertreter u.a. der ehemalige Vorsitzende Gerhard MEYER aus Trier. Die politischen Aktivit\u00e4ten des bis auf einige Kreisverb\u00e4nde weitgehend inaktiven Landesverbandes waren ab der zweiten Jahresh\u00e4lfte auf die Vorbereitung f\u00fcr eine Teilnahme an der Europawahl und an den rheinlandpf\u00e4lzischen Kommunalwahlen im Juni 2004 ausgerichtet. Derzeit sind die REP mit Mandatstr\u00e4gern in den Stadt-, Kreisund Gemeinder\u00e4ten von Mainz, Ludwigshafen, Speyer, Germersheim und Kusel vertreten. 1.7 Sonstige rechtsextremistische Organisationen und Aktivit\u00e4ten in Rheinland-Pfalz 1.7.1 \"Bewegung Deutsche Volksgemeinschaft\" (BDVG) Die BDVG wurde nach eigenen Angaben am 5. Juni 1999 als \"Bildungswerk Deutsche Volksgemeinschaft\" gegr\u00fcndet. Sie ist durch eine Abspaltung aus der Jugendorganisation der \"Nationaldemokratischen Partei Deutschlands\" (NPD), den \"Jungen Nationaldemokraten\" (JN) hervorgegangen. Sie hat sich im Juni 2000 in \"Bewegung Deutsche Volksgemeinschaft e.V.\" umbenannt und sieht sich als \"organisierter Zusammenschluss von Deutschen, deren Vorstellungen sich am strukturellen Ordnungsprinzip der Nation orientieren\". Der Sitz der BDVG ist in Baden-","-38W\u00fcrttemberg, ebenso liegt dort der Schwerpunkt ihrer Aktivit\u00e4ten. In Rheinland-Pfalz unterh\u00e4lt sie eine Postfachadresse in Otterstadt/RheinPfalz-Kreis. Im Jahr 2003 ist die BDVG im wesentlichen durch zwei Demonstrationen in Schw\u00e4bisch Hall/Baden-W\u00fcrttemberg \u00f6ffentlich bekannt geworden. Am 14. Juni 2003 und am 12. Juli 2003 wurde u.a. von der BDVG zu Demonstrationen gegen die Ausstellung \"Verbrechen der Wehrmacht\" aufgerufen. Auch in Rheinland-Pfalz trat sie mehrfach in Erscheinung. So wurden in Ludwigshafen am Rhein Rednerabende durchgef\u00fchrt, u.a. am 25. Januar 2003, 29. M\u00e4rz 2003, 31. Mai 2003, 20. September 2003 und 29. November 2003. An diesen Veranstaltungen haben jeweils ca. 30 bis 50 Personen teilgenommen. Aus Anlass des Volkstrauertages am 16. November 2003 wurde von der BDVG ein so genanntes \"Heldengedenken\" in Ludwigshafen am Rhein veranstaltet. Dar\u00fcber hinaus wurden im Jahre 2003 Aufkleber und Flugbl\u00e4tter unter der Bezeichnung \"Junge Deutsche - Bundesweite Aktion\" verteilt, so u.a. in Hassloch/Kreis Bad D\u00fcrkheim. Diese enthielten Parolen wie \"Stoppt die Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t auf unseren Schulh\u00f6fen!\". Als Absender wurde die Postfachadresse der BDVG in Rheinland-Pfalz angegeben. 1.7.2 \"Milit\u00e4rhistorischer Verein Pfalz - Stahlhelm 1918\" Der 1970 gegr\u00fcndete \"Stahlhelm - Landesverband Pfalz e.V.\" wurde im M\u00e4rz 2002 aufgel\u00f6st und die Eintragung im Vereinsregister gel\u00f6scht. Die Vereinigung besteht jedoch unter der neuen Bezeichnung \"Milit\u00e4rhistorischer Verein Pfalz - Stahlhelm 1918\" fort. Auch unter dieser Bezeichnung wurden im Jahr 2003 \u00fcberwiegend nicht\u00f6ffentliche Treffen, so genannte Appelle, durchgef\u00fchrt. \"Landesf\u00fchrer\" ist weiterhin Hans-J\u00fcrgen H. aus Pleisweiler-Oberhofen (Kreis S\u00fcdliche Weinstra\u00dfe). Der \"Milit\u00e4rhisto-","-39rische Verein Pfalz - Stahlhelm 1918\" unterh\u00e4lt enge Verbindungen zu dem \"Stahlhelm - Landesverband Flandern\" (Belgien). Es finden gegenseitige Besuche der belgischen und deutschen \"Stahlhelm-Mitglieder\" statt. Der \"Milit\u00e4rhistorische Verein Pfalz - Stahlhelm 1918\" steht in keinem personellen und organisatorischen Zusammenhang mit der bereits am 18. M\u00e4rz 1966 durch den rheinland-pf\u00e4lzischen Innenminister verbotenen \"Ortsgruppe Bad Bergzabern des Stahlhelm e.V. - Bund der Frontsoldaten\". 1.7.3 Gedenkaktionen von Rechtsextremisten in Rheinland-Pfalz Der Volkstrauertag ist f\u00fcr Rechtsextremisten ein besonderes Datum. Der vom \"Volksbund Deutscher Krieggr\u00e4berf\u00fcrsorge\" 1925 geschaffene Gedenktag f\u00fcr die Toten des Ersten Weltkrieges wurde 1934 von den Nationalsozialisten in \"Heldengedenktag\" umbenannt. Bundesweit kommt es j\u00e4hrlich auf Friedh\u00f6fen und an Gedenkst\u00e4tten zu \"Kranzniederlegungen\" oder \u00e4hnlichen Aktionen durch Rechtsextremisten. Im Jahre 2003 erfolgten auch in Rheinland-Pfalz erneut entsprechende Kranzniederlegungen, so z.B. am 15.11.2003 am Denkmal \"Feld des Jammers\" bei Bretzenheim bei Bad Kreuznach. Am 22. November 2003 demonstrierten ca. 250 Personen des rechtsextremistischen Spektrums auf dem Friedhof in Marienfels gegen den Abriss eines 1971 errichteten Ehrenmals f\u00fcr die Gefallenen der Waffen-SS. An einer Gegenveranstaltung beteiligten sich ca. 500 Personen. Beide Versammlungen verliefen im wesentlichen st\u00f6rungsfrei. Nach deren Ende kam es am Hauptbahnhof in Koblenz zu Auseinandersetzungen zwischen Rechtsextremisten und Personen aus dem so genannten linken Spektrum. Eine Eskalation konnte durch die eingesetzten Sicherheitskr\u00e4fte vermieden werden.","-401.8 Intellektualisierungsbem\u00fchungen im Rechtsextremismus Mit dem Ziel der \"Kulturrevolution von rechts\" bem\u00fchen sich seit Anfang der 80er Jahre eine Reihe von Rechtsextremisten um die Intellektualisierung rechtsextremistischer Bestrebungen. Dabei handelt es sich meist um Kleinstgruppen oder Einzelpersonen und nicht um eine einheitliche Bewegung oder Organisation. Vertreter dieses Spektrums lassen eine deutliche Distanz zu der freiheitlichen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland erkennen. Sie verschleiern ihre antidemokratischen sowie rassistisch gepr\u00e4gten Thesen in so subtiler Weise, dass diese f\u00fcr den neutralen Betrachter nur schwer erkennbar sind. Sie setzen darauf, in den Diskurs der Demokraten einzudringen, um ihn letztlich in ihrem Sinne beeinflussen zu k\u00f6nnen. Die Magazine \"Nation & Europa - Deutsche Monatshefte\" und \"Signal - Das patriotische Magazin\" sind dabei typische Publikationen des Spektrums, um rechtsextremistisches Gedankengut in der Bev\u00f6lkerung zu verankern. Allerdings blieben diese Bem\u00fchungen bislang offensichtlich erfolglos. Hauptprotagonisten sind bekannte Rechtsextremisten wie Dr. Pierre KREBS, die beiden ehemaligen Linksextremisten Horst MAHLER und Dr. Reinhold OBERLERCHER, Uwe MEENEN oder J\u00fcrgen SCHWAB. W\u00e4hrend KREBS mit dem \"Thule Seminar\" den deutschen Ableger der franz\u00f6sischen \"Nouvelle Droite\" f\u00fchrt, teilen sich MAHLER, OBERLERCHER und MEENEN die Leitung des 1994 gegr\u00fcndeten rechtsextremistischen \"Deutschen Kollegs\" (DK). Dieses versteht sich als Schulungseinrichtung der \"nationalen Intelligenz\". Die Agitation des DK, das sich im NPDUmfeld bewegt, ist gepr\u00e4gt von einem aggressiven Antisemitismus und Rassismus. Auch im Jahr 2003 wurden wieder Schulungsveranstaltungen in Th\u00fcringen durchgef\u00fchrt. Ebenfalls im NPD-Umfeld anzusiedeln ist die von dem NPD-Aktivisten J\u00fcrgen SCHWAB mitinitiierte organisations\u00fcbergreifende \"Deutsche Akademie\" (DA). Die DA ist eine gemeinsame Bildungsinitiative des \"Natio-","-41naldemokratischen Hochschulbundes\" (NHB) sowie des \"Deutschen Kollegs\", des \"Thule Seminars\" und der \"Werkstatt Neues Deutschland\". Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, unter Betonung der \"Reichsidee\" Alternativen zum System der Bundesrepublik Deutschland zu entwickeln. Zur Vertiefung dieses Themenkomplexes finden regelm\u00e4\u00dfig Seminare und Vortragsveranstaltungen statt, so zuletzt vom 28. bis 30. November 2003 in Th\u00fcringen. In Rheinland-Pfalz verf\u00fcgt die \"Deutsche Akademie\" \u00fcber eine eigene Postfachadresse in Kaiserslautern. Dem F\u00fchrungsund Organisationsstab geh\u00f6rt auch der rheinland-pf\u00e4lzische NPD-Landesvorsitzende Martin LAUS an. 1.9 Auslandskontakte Deutsche Rechtsextremisten insbesondere aus grenznahen R\u00e4umen wie Rheinland-Pfalz unterhalten vielf\u00e4ltige Kontakte zu ausl\u00e4ndischen Gesinnungsgenossen. Gemeinsame Veranstaltungen und Treffen sollen der \"nationalen Sache\", dem Informationsaustausch und Aktionsabsprachen dienen. Insbesondere im Bereich der rechtsextremistischen Musikszene sind die Kontakte in das benachbarte Ausland besonders ausgepr\u00e4gt. Etwa 60 bis 80 Rechtsextremisten aus der Bundesrepublik Deutschland beteiligten sich am 6. Dezember 2003 in der N\u00e4he von Stockholm an einem Trauermarsch f\u00fcr einen vor drei Jahren bei einer Auseinandersetzung mit ausl\u00e4ndischen Jugendlichen ums Leben gekommenen schwedischen Gesinnungsgenossen. F\u00fcr die Demonstration war im Vorfeld verst\u00e4rkt im Internet geworben worden. Allein in der deutschen rechtsextremistischen Szene wurde in mehr als einem Dutzend Homepages auf den Veranstaltungstermin hingewiesen.","-422. LINKSEXTREMISMUS Linksextremisten setzen auch im Jahr 2003 - je nach ideologisch-politischer Ausrichtung revolution\u00e4r-marxistisch oder anarchistisch orientiert - ihren breit gef\u00e4cherten, teils gewaltt\u00e4tigen Aktionismus gegen unsere freiheitlich-demokratische Staatsund Gesellschaftsordnung fort. In Rheinland-Pfalz sank die Anzahl der Autonomen im Vergleich zum Jahr 2002 (ca. 130) auf etwa 100 Personen. Die Zahl der \u00fcbrigen Linksextremisten bel\u00e4uft sich auf ca. 600 Personen. Trotz erkennbar r\u00fcckl\u00e4ufiger Entwicklung beeintr\u00e4chtigten gewaltt\u00e4tige Linksextremisten auch im Jahr 2003 die Innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Die Aktionsfelder \"Globalisierung\" und \"Widerstand gegen Castortransporte\" hatten im Jahr 2003 nicht mehr die Bedeutung der fr\u00fcheren Jahre, neu hinzugekommen ist in diesem Jahr als Schwerpunkt allerdings das Thema \"Sozialabbau\". Die Bedeutung dieser Thematik d\u00fcrfte zur Begr\u00fcndung militanter Aktionen weiterhin zunehmen. Schwerpunkt der Aktivit\u00e4ten der linksextremistischen Parteien war insbesondere die Diskussion (in der \"Deutschen Kommunistischen Partei\", DKP) bzw. Verabschiedung (in der \"Partei des Demokratischen Sozialismus, PDS) neuer Parteiprogramme. 2.1 Linksextremistisches Personenpotential Bund (2002) Rheinland-Pfalz (2002) Gesamt: 31.300* (31.100**) 700* (750*) Gewaltbereite: 5.400 ( 5.500) 100 (130) Marxisten-Leninisten und sonstige revolution\u00e4re Marxisten: 26.300 (26.000) 600** (620) alle Angaben: \"ca.\" *ohne Mehrfach**einschlie\u00dflich Personen aus mitgliedschaften beeinflussten Organisationen","-432.2. Linksextremistische Gewalt Gewalttatenzahlen Rheinland-Pfalz 2003 2002 Gesamt: 9 3 Deliktsarten: T\u00f6tungsdelikte: -- -- Versuchte T\u00f6tungen: -- -- K\u00f6rperverletzungen: 5 2 Brandstiftungen: -- -- Sprengstoffexplosionen: -- -- Landfriedensbruch: -- -- Gef\u00e4hrliche Eingriffe in Bahn-, Luft-, Schiffsund Stra\u00dfenverkehr: 4 1 2.3 Gewaltt\u00e4tiger Linksextremismus Auch im Jahr 2003 beeintr\u00e4chtigten gewaltt\u00e4tige Linksextremisten - vor allem Autonome - die innere Sicherheit Deutschlands, wenngleich ihre Mobilisierungsf\u00e4higkeit bzw. -bereitschaft zu aktuellen Reizund Konfliktthemen weiter nachgelassen hat. 2.3.1 Autonome Die autonome Szene stellt sich als heterogene Bewegung aus \u00fcberwiegend anarchistisch orientierten Gruppierungen dar. Innerhalb des gewaltt\u00e4tigen Linksextremismus bilden die Autonomen die mit Abstand gr\u00f6\u00dfte Str\u00f6mung und sind f\u00fcr die meisten Gewalttaten wie zum Beispiel Widerstandsdelikte, K\u00f6rperverletzungen und Brandanschl\u00e4ge verantwortlich. Die Anzahl der Autonomen ist im Jahr 2003 mit bundesweit unter 5.000 Personen im Vergleich zum Vorjahr in etwa gleich geblieben. In RheinlandPfalz hat sich die Anzahl der Autonomen, die schwerpunktm\u00e4\u00dfig in","-44Kaiserslautern, Koblenz, Trier, Mainz und Umgebung sowie im Raum Ludwigshafen und in der Pfalz aktiv sind, auf etwa 100 Personen reduziert (2002: ca. 130). Autonome streben an Stelle unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates eine herrschaftsfreie Gesellschaft an. Dazu ist es aus ihrer Sicht legitim, ihre politischen Ziele auch mit Gewalt durchzusetzen. Autonome Gewalt richtet sich sowohl gegen Personen (\"Faschos\", \"Bullen\" sowie \"Handlanger und Profiteure des Systems\") als auch gegen Sachen (Kraftfahrzeuge, Immobilien etc.). Bei der Wahl ihrer vielf\u00e4ltigen Aktionsformen bem\u00fchen sich Autonome stets um \"Vermittelbarkeit\". Militante Aktionen stellen sie daher h\u00e4ufig in den Zusammenhang mit aktuellen Protestanl\u00e4ssen bzw. aktuellen Reizthemen, die eine m\u00f6glichst breite Akzeptanz - bis in Teile der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft hinein - erfahren. Bei Stra\u00dfenkrawallen treten Autonome h\u00e4ufig vermummt in \"schwarzen Bl\u00f6cken\" auf. Dies geschieht regelm\u00e4\u00dfig bei Protesten gegen Aufm\u00e4rsche von Rechtsextremisten und im Zuge von Demonstrationen zum \"revolution\u00e4ren 1. Mai\". Der besonderen Planung bed\u00fcrfen konspirativ vorbereitete militante Anschl\u00e4ge, die gew\u00f6hnlich im Zusammenhang mit einer Selbstbezichtigung stehen. Neben zahlreichen Anlaufund Kontaktstellen (so genannte Infol\u00e4den, Antifa-Cafes oder Volxk\u00fcchen), die in Rheinland-Pfalz in Koblenz, Mainz und Trier existieren, bedient sich die autonome Szene zu Kommunikationszwecken verst\u00e4rkt des Internet sowie Mobiltelefonen. Autonome Internet-Seiten beinhalten im wesentlichen Informationen/Recherchen zu rechtsextremistischen Organisationen und Einzelpersonen, Statements zu aktuellen \"linken\" Reizund Konfliktthemen sowie Veranstaltungshinweise und Demonstrationsaufrufe. Regionale Szenepublikationen dienen ebenfalls der Kommunikation zwischen den autonomen Gruppierungen im Land. Zu erw\u00e4hnen sind in diesem Zusammenhang f\u00fcr Rheinland-Pfalz","-45Bl\u00e4tter wie \"SWING - autonomes rhein-main-info\" und der \"KoblenzerZERR-Spiegel\". Autonome lehnen entsprechend ihrem Selbstverst\u00e4ndnis zwar grunds\u00e4tzlich festgef\u00fcgte Organisationen und hierarchische Strukturen ab, sie versuchten aber trotzdem in den letzten Jahren, durch eine st\u00e4rkere Organisierung eine inhaltliche Erneuerung der autonomen Szene zu erreichen. Ihre Bem\u00fchungen waren jedoch zumeist nur von kurzer Dauer und scheiterten letztlich an der fehlenden Organisierungsund Strukturierungsbereitschaft \"klassischer\" Autonomer. Die im autonomen Bereich verdeckt (klandestin) operierenden Kleingruppen setzten auch im Jahr 2003 mit zahlreichen Brandund Sprengstoffanschl\u00e4gen, die bisweilen an die Grenze zu terroristischen Gewalttaten stie\u00dfen, ihren Aktionismus fort. In ihren Taterkl\u00e4rungen benutzten sie h\u00e4ufig wechselnde Aktionsnamen. Die aktivste unter den mit gleichbleibenden Namen operierenden Gruppierungen ist weiterhin die \"militante gruppe\" (mg) mit dem Aktionsschwerpunkt Berlin/Brandenburg geblieben. Gegen\u00fcber dem Vorjahr steigerte sie ihre Anschlagsaktivit\u00e4ten, die im wesentlichen im Zusammenhang mit den Themen \"Antiimperialismus\", \"Repression\" und \"Sozialabbau\" standen, ganz erheblich. Die von der \"mg\" im Jahr 2001 begonnene Diskussion um Formen und Inhalte \"militanter und bewaffneter Politik\" (Militanzdebatte) - als Forum diente ihr erneut das Berliner Szeneblatt \"INTERIM\" - wurde im Berichtsjahr ohne erkennbaren Fortschritte fortgesetzt; die Resonanz bei anderen militanten Gruppen blieb \u00e4u\u00dferst gering. Dieses Szeneblatt hat f\u00fcr die bundesweite Kommunikation unter den autonomen Gruppen erhebliche Bedeutung. 2.3.2 Sonstige (militante) Linksextremisten Eine weitere, im Vergleich zum autonomen Spektrum kleinere Gruppierung von gewaltbereiten Linksextremisten stammt zum Teil aus fr\u00fcheren","-46Randstrukturen der \"Roten Armee-Fraktion\" (RAF) und ist im wesentlichen antiimperialistisch und internationalistisch ausgerichtet. Hierzu z\u00e4hlt u.a. die Frankfurter Initiative \"Libertad!\", die seit 1996 j\u00e4hrlich zu einem Aktionstag \"F\u00fcr die Freiheit der politischen Gefangenen\" aufruft, so auch am 18. M\u00e4rz 2003 unter dem Motto \"Widerstand gegen autorit\u00e4re Politik, Solidarit\u00e4t mit von Repression Betroffenen\". Zusammen mit der \"Autonomen Antifa (m)\" aus G\u00f6ttingen mobilisierte \"Libertad!\" aus Anlass des 10. Todestages des ehemaligen RAF-Mitglieds Wolfgang GRAMS zu einer Initiative \"Gegen das Vergessen\" und war an der Erstellung der zum Todestag erschienenen Sonderzeitung am 27. Juni 2003 mit dem Titel \"BEFREIUNG als perspektive - REPRESSION als reaktion - SOLIDARIT\u00c4T als antwort\" ma\u00dfgeblich beteiligt. 2.3.3 Verfahren gegen terroristische und militante Straft\u00e4ter Gegen das bereits 2001 wegen versuchten zweifachen Mordes und erpresserischem Menschenraub und Geiselnahme zu einer neunj\u00e4hrigen Freiheitsstrafe verurteilte mutma\u00dfliche RAF-Mitglied Andrea Martina KLUMP wurde im September 2003 seitens der Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit einem Sprengstoffanschlag vom 23. Dezember 1991 auf einen mit sowjetischen Juden besetzten Reisebus in Budapest Anklage wegen des dringenden Verdachts des versuchten Mordes in 28 F\u00e4llen in Tateinheit mit dem Herbeif\u00fchren einer Sprengstoffexplosion erhoben. Die u.a. wegen des Vorwurfs der RAF-Mitgliedschaft mit Haftbefehl gesuchte Sabine Elke CALLSEN stellte sich am 7. M\u00e4rz 2003 bei ihrer Einreise aus Beirut (Libanon) am Frankfurter Flughafen den Sicherheitsbeh\u00f6rden. Ihr wird vorgeworfen, am 8. April 1985 als Angeh\u00f6rige der \"K\u00e4mpfenden Einheit Jonas THIMME\" - illegale militante RAF - an Sprengstoffanschl\u00e4gen auf zwei Hamburger Firmen beteiligt gewesen zu sein. Nach Begnadigung durch den Bundespr\u00e4sidenten wurde das ehemalige RAF-Mitglied Rolf Clemens WAGNER nach 24 Jahren Strafvollzug in der","-47JVA Schwalmstadt am 9. Dezember 2003 aus der Haft entlassen. WAGNER war u.a. an der Ermordung von Arbeitgeberpr\u00e4sident Hanns Martin SCHLEYER im Jahr 1977 beteiligt gewesen. Am 16. Dezember 2003 verurteilte das OLG Naumburg - erstmals seit langer Zeit - zwei Angeh\u00f6rige autonomer Strukturen wegen militanter klandestiner Aktionen zu mehrj\u00e4hrigen Freitheitsstrafen. Ihnen wurde zur Last gelegt, am 18. M\u00e4rz 2002 in Magdeburg Brandanschl\u00e4ge auf das Landeskriminalamt und ein Fahrzeug des Bundesgrenzschutzes sowie weitere gleichartige Straftaten begangen zu haben. 2.3.4 Aktionsfelder militanter Linksextremisten Antifaschismus Der \"Antifaschistische Kampf\" z\u00e4hlt weiterhin zu den wichtigsten Aktionsfeldern gewaltbereiter Linksextremisten. Er richtet sich sowohl gegen rechtsextremistische Parteien und deren Strukturen als auch gegen den verhassten Staat mit seinen angeblich im Faschismus begr\u00fcndeten Wurzeln. So gab es auch im Jahr 2003 erneut zahlreiche - zum Teil gewaltt\u00e4tige - Aktionen linksextremistischer Antifaschisten, die darauf abzielten, Aufm\u00e4rsche von rechtsextremistischen Parteien/Organisationen zu verhindern oder zu st\u00f6ren. Hierbei wurde die g\u00e4ngige Praxis fortgef\u00fchrt, sich mit nicht-extremistischen Organisationen in so genannten Antifa-B\u00fcndnissen zusammenzuschlie\u00dfen. So demonstrierten beispielsweise am 22. November 2003 rund 250 Personen des rechtsextremistischen Spektrums auf dem Friedhof in Marienfels gegen den Abriss eines Ehrenmals der Waffen-SS. Bei einer Gegenveranstaltung mit ca. 500 Personen nahmen neben den Demonstranten aus dem b\u00fcrgerlichen Bereich auch einige Angeh\u00f6rige des linksextremi-","-48stisch/autonomen Spektrums teil. Von diesen wurden u.a. folgende Parolen skandiert: \"Nazis raus! Joschka Fischer komm herbei, pr\u00fcgel uns die Stra\u00dfen frei\" und \"Wir sind vorn - wir sind hinten, die scheiss Bullen sollen verschwinden, du wirst es kaum vermuten, doch die Nazis sollen bluten\". Bei der Mehrzahl der Autonomen lag der Aktionsschwerpunkt weiterhin vorrangig im Kampf gegen so genannte Faschisten. Bei ihrer offensiven Aufkl\u00e4rung der \"Nazi\"-Szene schreckten sie auch nicht vor massiven Drohungen und direkten Angriffen auf Angeh\u00f6rige der rechtsextremistischen Szene zur\u00fcck. So wurde Mitte M\u00e4rz 2003 in Trier ein Angeh\u00f6riger der rechtsextremistischen Szene \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum per SMS auf seinem Handy \u00fcbelst beschimpft und bedroht: \"... du Nazisau wir holen dich ... du bist dran Drecksnazi! ... Wir brechen deinem Kind die Knochen und euch z\u00fcnden wir an!\". Im pf\u00e4lzischen Otterstadt wurden am 16. November 2003 von \"Antifaschistischen Gruppen aus der Rhein-Neckar-Region\" Flugbl\u00e4tter verteilt, die sich massiv gegen einen dort ans\u00e4ssigen Rechtsextremisten richteten. Dar\u00fcber hinaus bespr\u00fchten die teilweise vermummten T\u00e4ter die Hausfassade dieser Person mit roter Farbe und der Parole \"Nazis angreifen ... du Nazisau\" und warfen Steine, Eier und \u00e4hnliche Wurfgeschosse. Eine ideale Plattform f\u00fcr staatsfeindliche Aktionen militanter Autonomer bieten regelm\u00e4\u00dfig die j\u00e4hrlichen Feierlichkeiten zur Wiedervereinigung Deutschlands. In diesem Zusammenhang wurden im Stadtgebiet von Neustadt/Weinstra\u00dfe Mitte September 2003 verschiedene Aufkleber/Flyer festgestellt, u.a. mit einem Aufruf zur Demonstration gegen den \"Tag der Deutschen Einheit\" am 3. Oktober in Berlin: \"Deutschland verraten - Kapitalismus abschaffen\" \"Feuer und Flamme f\u00fcr jeden Staat!\" \"Altglas sinnvoll verwenden gegen Nazis, Bullen und Kapital!\"","-49Antirassismus In ihrem anhaltenden Kampf gegen \"staatlichen Rassismus\" f\u00fchrten Linksextremisten auch 2003 wieder vielf\u00e4ltige Aktionen durch. Schon Tradition genie\u00dft die j\u00e4hrliche \"Antirassismus\"-Demonstration im rheinland-pf\u00e4lzischen Ingelheim gegen die \u00f6rtliche \"Gewahrsamseinrichtung f\u00fcr Ausreisepflichtige\" (GfA). Am 12. Juli 2003 protestierten dort unter dem Motto \"Keine Festung Europa - gegen das globale Migrationsregime, Abschiebekn\u00e4ste und Ausreisezentren abschaffen - \u00fcberall!\" ann\u00e4hernd 350 Personen. Unter den zahlreich angereisten Linksextremisten befanden sich u.a. auch Angeh\u00f6rige der autonomen/antifaschistischen Szene aus Rheinland-Pfalz. Die organisatorische Zust\u00e4ndigkeit oblag einem \"Antirassistischen Aktionsb\u00fcndnis f\u00fcr freie Migration Rheinhessen\", das insbesondere von der \"Antifa Nierstein\" und weiteren linksextremistischen Organisationen/Gruppen aus dem s\u00fcddeutschen Raum unterst\u00fctzt wurde. Trotz ideologischer Querelen zwischen autonomen Zusammenh\u00e4ngen und Migrantengruppen fand in der Zeit vom 31. Juli bis 10. August 2003 in K\u00f6ln das \"6. Internationale antirassistische Grenzcamp\" statt. Zu den Initiatoren des Camps z\u00e4hlten in der Kampagne \"Kein Mensch ist illegal!\" vernetzte antirassistische Gruppen und Initiativen, darunter auch Gruppierungen aus dem gewaltbereiten linksextremistischen Spektrum. Das unter dem Motto \"out of control\" veranstaltete Camp richtete sich im wesentlichen gegen die bestehenden Herrschaftsverh\u00e4ltnisse, denen Fl\u00fcchtlinge und MigrantInnen besonders stark ausgesetzt seien. Im Vordergrund standen zahlreiche, oft mit Straftaten verbundene \u00f6ffentlichkeitswirksame Stra\u00dfenveranstaltungen. So beteiligten sich am 8. August etwa 300 Aktivisten, darunter auch Angeh\u00f6rige des linksextremistischen/autonomen Spektrums aus Rheinland-Pfalz, an einer demonstrativen Aktion gegen das \"rassistische Migrationsmanagement\" vor der deutschen Zentrale der \"International Organisation for Migration\" (IOM) in Bonn.","-50Am 9. August versuchten Camp-Teilnehmer gewaltsam Polizeisperren zu durchbrechen, um zum Aufmarschweg einer von Rechtsextremisten angemeldeten Demonstration zu gelangen; u.a. bewarfen sie Polizisten mit Wasserbomben und Steinen. Wegen Gef\u00e4hrdung der \u00f6ffentlichen Sicherheit wurde das Camp daraufhin aufgel\u00f6st. \u00dcber 300 Personen wurden dabei in Gewahrsam genommen, darunter auch zahlreiche Personen aus Rheinland-Pfalz. Im Nachgang zum Grenzcamp kam es in verschiedenen deutschen St\u00e4dten zu Solidarit\u00e4tsaktionen und Resonanzstraftaten, mit denen gegen die polizeiliche Aufl\u00f6sung des Camps protestiert wurde. An einer Protestaktion am 6. September 2003 in K\u00f6ln mit ca. 280 Personen beteiligten sich u.a. auch Angeh\u00f6rige des linksextremistischen/autonomen Spektrums aus Rheinland-Pfalz. Anti-Atom-Bewegung Das Engagement von Linksextremisten innerhalb der von einem \u00fcberwiegend b\u00fcrgerlich demokratischen Spektrum getragenen Anti-Atom-Bewegung hielt sich - \u00e4hnlich wie im Vorjahr - auf einem konstant niedrigen Niveau. Im Zusammenhang mit Atomtransporten durch militante Autonome ver\u00fcbte Hakenkrallenund Brandanschl\u00e4ge konnten nur vereinzelt festgestellt werden. Den Aktionsschwerpunkt der Anti-Atom-Bewegung bildeten vom 9. bis 12. November 2003 bundesweite Protestaktionen gegen den Castor-Transport aus der Wiederaufbereitungsanlage La Hague/Frankreich in das Transportbeh\u00e4lterlager Gorleben mit insgesamt 4.500 teilnehmenden Personen. Die Beteiligung von Linksextremisten fiel mit ca. 250 bis 300 Aktivisten - darunter ca. 80 militante Autonome und etwa 150 Sympathisanten der anarchistisch ausgerichteten Initiative \"X-tausendmal quer\" - gering aus. In Rheinland-Pfalz bzw. dem Grenzgebiet kam es in der Region Lauterbourg, W\u00f6rth und Karlsruhe/Baden-W\u00fcrttemberg zu einer H\u00e4ufung verdeckter militanter Aktionen. So hatten z.B. am 1. Oktober 2003 unbekann-","-51te T\u00e4ter Baumst\u00e4mme, zerbrochene Betonplatten, Autoreifen und in x- Form aufgestellte rote Grabkerzen auf die Bahngleise der Strecke W\u00f6rthLauterbourg gelegt. Beim \u00dcberfahren dieser Gegenst\u00e4nde durch eine Regionalbahn entstand ein Sachschaden von ca. 500 EURO. Am 30. Oktober 2003 wurde erneut auf der Bahnstrecke W\u00f6rth-Lauterbourg durch das Ablegen mehrerer Holzpaletten der Bahnverkehr beeintr\u00e4chtigt. Eine in diesem Zusammenhang im Internet ver\u00f6ffentlichte Taterkl\u00e4rung weist eindeutig auf linksextremistische Bez\u00fcge hin. Aber auch bundesweit kam es zu mehreren St\u00f6raktionen wie der Besetzung von Gleisanlagen und Polizeieinrichtungen, Stra\u00dfenblockaden, Besch\u00e4digung von Polizeifahrzeugen sowie dem Auslegen von so genannten Kr\u00e4henf\u00fc\u00dfen und Nagelbrettern. Ankettaktionen in Frankreich und in der N\u00e4he von Heilbronn f\u00fchrten zu mehrst\u00fcndigen Verz\u00f6gerungen des Transportes. Schon im Vorfeld hatte sich bundesweit allerdings eine r\u00fcckl\u00e4ufige Mobilisierungsf\u00e4higkeit \u00f6rtlicher Anti-Castor-Initiativen abgezeichnet. Anti-\"Globalisierung\"/-NATO/EU-Politik Die sich gegen die Auswirkungen der in den Augen der Globalisierungsgegner im zunehmenden Ma\u00dfe deregulierten und demokratisch kaum noch kontrollierbaren Wirtschaftsordnung richtende \"Anti-Globalisierungsbewegung\" unterliegt weiterhin auch dem Einfluss von Linksextremisten, \u00fcberwiegend solchen mit revolution\u00e4r-marxistischer Ausrichtung. Militante Autonome, die in den vergangenen Jahren f\u00fcr zahlreiche Gewaltexzesse verantwortlich waren, haben hingegen innerhalb der globalisierungskritischen Bewegung in Deutschland keine Bedeutung mehr. Erneut zu Ausschreitungen kam es in der Zeit vom 1. bis 3. Juni 2003 in Evian (Frankreich). Bei zwei Aufz\u00fcgen mit ca. 25.000 Teilnehmern wurden von etwa 750 militanten Personen mehrere Gesch\u00e4fte und Banken besch\u00e4digt sowie Tankstellen in Brand gesetzt. Deutsche Aktivisten spielten hierbei - wie auch bei den Protesten gegen den EU-Gipfel vom 19. bis 21. Juni 2003 in Tessaloniki (Griechenland) - nur eine untergeordnete Rolle.","-52Teile der globalisierungskritischen Bewegung beteiligten sich erneut an Protesten gegen die j\u00e4hrlich in M\u00fcnchen stattfindende \"Konferenz f\u00fcr Sicherheitspolitik\". Wie schon im Vorjahr hatte das von Linksextremisten beeinflusste \"B\u00fcndnis gegen die NATO-Sicherheitskonferenz\" - bundesweit unterst\u00fctzt durch zahlreiche Gruppierungen (u.a. auch pf\u00e4lzische) - vom 7. bis 9. Februar 2003 zu Protestaktionen mit rund 20.000 Teilnehmern aufgerufen. Anti-Kriegs-Bewegung Unter Beteiligung von Linksextremisten, insbesondere traditionellen \"AntiKriegs-Parteien\" wie der DKP, SDAJ und PDS sowie antifaschistischen/ autonomen Gruppierungen, kam es im Vorfeld und vor allem w\u00e4hrend des Milit\u00e4rschlages der USA und ihrer Verb\u00fcndeten gegen den Irak im Fr\u00fchjahr des Jahres 2003 bundesweit zu zahlreichen, mehrheitlich von nicht extremistischen Friedensinitiativen getragenen \"Anti-Kriegs-Demonstrationen\", vorzugsweise in Gro\u00dfst\u00e4dten, h\u00e4ufig jedoch auch vor US-amerikanischen und britischen Milit\u00e4reinrichtungen. In Rheinland-Pfalz nahmen schwerpunktm\u00e4\u00dfig in den St\u00e4dten Koblenz, Kaiserlautern und Trier \u00f6rtliche Gruppierungen des antifaschistischen/autonomen Spektrums an den \"Anti-Kriegs\"-Veranstaltungen teil bzw. f\u00fchrten eigene Veranstaltungen durch. Besonders trat dabei das Kaiserslauterer \"Antifaschistische Aktionsb\u00fcndnis 9.6.\" hervor, das in den Monaten Februar, M\u00e4rz und April mehrere Mahnwachen und Flugblattaktionen gegen den Irak-Krieg durchf\u00fchrte. Neben diesen zumeist friedlichen Veranstaltungen gab es vereinzelt Anschl\u00e4ge militanter autonomer Strukturen. So ver\u00fcbte die \"militante gruppe\" (mg) am 26. Februar 2003 einen Brandanschlag auf zwei Fahrzeuge (Mercedes Benz) der Bundeswehr im brandenburgischen Petershagen, bei dem ein Sachschaden in H\u00f6he von 100.000 EURO entstand. Vor dem Hintergrund des Irak-Krieges rechtfertigte die \"mg\" ihre militante Aktion","-53gegen die Bundeswehr, die nach den USA den zweitgr\u00f6\u00dften Truppenanteil bei Auslandseins\u00e4tzen zur Durchsetzung \"imperialistischer Weltvorherrschaft\" aufbiete - bzw. gegen Daimler-Chrysler - einem der gr\u00f6\u00dften R\u00fcstungskonzerne der Welt - als \"politische Notwendigkeit der radikalen Linken in der BRD\". Protestbewegung gegen \"Sozialabbau\" Unter Beteiligung des gesamten linksextremistischen Spektrums haben die Proteste von \u00fcberwiegend nicht extremistischen Organisationen/Gruppierungen gegen den \"Sozialabbau\" und die Reformma\u00dfnahmen der Bundesregierung im Verlauf des Jahres 2003 kontinuierlich zugenommen. Auch militante Linksextremisten besetzten das Thema \"Sozialabbau\" und erhofften sich dadurch weiteren Zuspruch, auch au\u00dferhalb ihres \u00fcblichen Mobilisierungsspektrums. Ihrer Meinung nach eigne sich das Thema in besonderer Weise zur \"Popularisierung\" von Militanz, weil es an der unmittelbaren Betroffenheit des Normalb\u00fcrgers ansetze. Am 20. Oktober 2003 fand im Rahmen eines bundesweiten Aktionstages \"Gegen den sozialen Kahlschlag\" in Kaiserslautern eine Kundgebung mit ca. 60 Teilnehmern statt, darunter mehrere Angeh\u00f6rige der linksextremistischen Szene. In Koblenz wurde am 13. Dezember 2003 eine von Angeh\u00f6rigen des \u00f6rtlichen linksextremistischen Spektrums mitinitiierte Kundgebung unter dem Motto \"F\u00fcr Ausbildung und gegen Sozialabbau\" durchgef\u00fchrt. Unter den 90 Teilnehmern befanden sich auch mehrere Angeh\u00f6rige des \u00f6rtlichen anarchistischen/linksextremistischen Spektrums. Bundesweit kam es zu zahlreichen militanten Aktionen, so z.B. am 1. Mai 2003 in Berlin, wo die T\u00fcren von f\u00fcnf Arbeits\u00e4mtern mit Sekundenklebern manipuliert wurden. Eine Gruppe \"Autonome WIR-AG\" bezichtigte sich der Aktion, die sich gegen die \"vorherrschende kapitalistische Bewertung","-54von Arbeit\" und die \"Ausweitung repressiver Ma\u00dfnahmen gegen Arbeitslose\" richtete. Am 14. Oktober 2003 wurde das Anwesen von Dr. Hartz in Wolfsburg mit verunglimpfenden Parolen bespr\u00fcht. Eine Gruppe \"projekt subversive aktion\" (psa) bekannte sich dazu und stellte die Aktion in den Zusammenhang mit weiteren Brand-, Steinund Farbanschl\u00e4gen auf so genannte Institutionen des Arbeitszwangs in acht bundesdeutschen St\u00e4dten. Weitere Brandanschl\u00e4ge gab es am 30. Oktober 2003 gegen ein Entsorgungsunternehmen in Berlin - dazu bekannte sich die \"militante gruppe\" (mg) - und am 24. November 2003 gegen das Arbeitsamt in Hildesheim (Sachschaden: 500.000 EURO); in der N\u00e4he des Tatorts wurde eine mit \"autonom bestimmte ma\u00dfnahmen (abm)\" unterzeichnete Taterkl\u00e4rung aufgefunden. 2.4 Marxisten-Leninisten und andere revolution\u00e4re Marxisten 2.4.1 \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP) Gr\u00fcndung: 1968 Sitz: Essen Mitglieder (Bund): ca. 4.700 Mitglieder (Rheinland-Pfalz): ca. 100 Organisation: Bezirksverband Rheinland-Pfalz mit etwa 10 regionalen Gruppierungen Zentralorgan: \"Unsere Zeit\" (UZ) Wochenzeitung Auflage ca. 8.000 Exemplare \"Marxistische Bl\u00e4tter\" 2-monatlich erscheinendes Theorie-Organ Auflage ca. 3.000 Exemplare","-55Die 1968 gegr\u00fcndete DKP definiert sich in ihrem dogmatisch gepr\u00e4gten Selbstverst\u00e4ndnis unver\u00e4ndert als revolution\u00e4re Partei der Arbeiterklasse, die \"auf der Basis der Theorien von Marx, Engels und Lenin einen grundlegenden Bruch mit den kapitalistischen Eigentumsund Machtverh\u00e4ltnissen\" anstrebt. Ziel der Partei bleibt der Sozialismus als erste Stufe auf dem Weg zu einer klassenlosen kommunistischen Gesellschaft.10 Der angestrebte Sozialismus wird von der DKP als L\u00f6sung aller politischen, wirtschaftlichen und \u00f6konomischen Probleme der Gesellschaft propagiert. Der knapp 100 Mitglieder umfassende DKP-Bezirksverband RheinlandPfalz war im Berichtszeitraum bestrebt, wieder \u00f6ffentlich \"Flagge\" zu zeigen. Es erfolgten - wenn auch in bescheidenem Umfange - Flugblattverteilungen, Infost\u00e4nde und vereinzelt wieder die Herausgabe von Kleinzeitungen. Aktivit\u00e4tsschwerpunkte sind in Bad Kreuznach, Idar-Oberstein und Trier erkennbar. Am 22. Februar 2003 f\u00fchrten die DKP-Bezirksverb\u00e4nde Rheinland-Pfalz und Saarland mit der KP Luxemburgs in Trier eine Veranstaltung anl\u00e4sslich des 155. Jahrestages des Manifestes der Kommunistischen Partei durch. Dem Aktionismus der Partei sind jedoch in Folge der desolaten Finanzlage und der fortschreitenden \u00dcberalterung der Mitgliederstruktur weiterhin enge Grenzen gesetzt. Zusehends in den Mittelpunkt innerparteilicher Diskussionen gelangte im Jahre 2003 die angestrebte Neufassung des Parteiprogrammes der DKP aus dem Jahre 1978, nachdem der 16. Parteitag der DKP am 30. November/1. Dezember 2002 keine Einigung \u00fcber einen Programmentwurf erzielen konnte. Inwieweit das ideologisch festgef\u00fcgte Weltbild der DKP eine Lockerung der dogmatischen Erstarrung zul\u00e4sst, bleibt jedoch abzuwar10 DKP-Information 3/00 - Juni 2000, S. 24)","-56ten. Die bis Ende 2004 geplante Fertigstellung des neuen Programmes soll die Attraktivit\u00e4t der Partei bei jungen Menschen erh\u00f6hen. Dem Ziel der Selbstdarstellung diente auch das in zweij\u00e4hrigem Turnus durchgef\u00fchrte 13. Pressefest des DKP-Zentralorganes \"Unsere Zeit\" (UZ), welches vom 20. bis 22. Juni 2003 in Dortmund unter dem Motto \"Eine andere Welt ist m\u00f6glich! Frieden durchsetzen!\" stattfand und sch\u00e4tzungsweise von 10.000 Menschen besucht wurde. 2.4.2 \"Partei des Demokratischen Sozialismus\" (PDS) Gr\u00fcndung: 1989/1990 (Umbenennung SED in PDS) Sitz: Berlin Mitglieder (Bund): ca. 70.000 Mitglieder (Rheinland-Pfalz): ca. 250 Organisation in Rheinland-Pfalz: Landesverband mit 11 Kreisverb\u00e4nden Das politisch-ideologische Selbstverst\u00e4ndnis der Partei ist weiterhin von marxistischen Traditionslinien gepr\u00e4gt. Die PDS akzeptiert nach wie vor in ihren Reihen offen extremistische Strukturen (u.a. \"Kommunistische Plattform\") und arbeitet kontinuierlich mit deutschen und ausl\u00e4ndischen linksextremistischen Parteien zusammen. Als Sprachrohr der Partei gilt die in Berlin erscheinende Tageszeitung \"Neues Deutschland\". Der PDS-Landesverband Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz verf\u00fcgt \u00fcber eine landesweite Organisationsstruktur. Aktive Kreisverb\u00e4nde bestehen insbesondere in Bad Kreuznach, Landau, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neuwied, Pirmasens und Trier. Der Landesverband gibt die unregelm\u00e4\u00dfig erscheinende Schrift \"linksrheinische\" heraus und informiert, ebenso wie die Mehrzahl der vorgenannten Kreisverb\u00e4nde, kontinuierlich im Internet","-57\u00fcber politische Ziele und Aktivit\u00e4ten. Die Partei will in Rheinland-Pfalz insbesondere ihr kommunalpolitisches Engagement erh\u00f6hen und hofft auf erste Erfolge bei k\u00fcnftigen Kommunalwahlen. Wichtigstes innerparteiliches Ereignis auf Bundesebene war im Jahre 2003 der auf der 2. Tagung des 8. Parteitages am 25./26. Oktober 2003 in Chemnitz - nach langj\u00e4hrigem kontrovers gef\u00fchrten Diskussionsprozess - erfolgte Beschluss eines neuen Parteiprogramms.11 Grundkonsens in diesem Programm ist weiterhin die \u00dcberwindung des Kapitalismus und die Schaffung einer sozialistischen Gesellschaftsordnung. Der PDS-nahe im Juni 1999 gegr\u00fcndete Jugendverband \"solid\" ist seit Oktober 2000 auch in Rheinland-Pfalz mit einem Landesverband vertreten, der jedoch im Jahr 2003 weitgehend inaktiv war. Er wird gem\u00e4\u00df einem Beschluss des PDS-Landesparteitages vom 4./5. November 2000 mit 5% des Beitragsaufkommens aus den Mitgliedsbeitr\u00e4gen der PDS Rheinland-Pfalz finanziell unterst\u00fctzt. 11 Das bisher g\u00fcltige Parteiprogramm stammte aus dem Jahre 1993.","-583. SICHERHEITSGEF\u00c4HRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSL\u00c4NDERN Anders als die Begriffe Linksund Rechtsextremismus sagt die Bezeichnung \"sicherheitsgef\u00e4hrdende und extremistische Bestrebungen von Ausl\u00e4ndern\" nichts \u00fcber die ideologische Ausrichtung dieser Bestrebungen aus. In der Tat sind die extremistischen Bestrebungen, die von Ausl\u00e4ndern in der Bundesrepublik Deutschland ausgehen, in Bezug auf ihren ideologischen Hintergrund h\u00f6chst unterschiedlich. Sie reichen von marxistisch-leninistisch \u00fcber nationalistisch-separatistisch bis hin zu islamistisch. Den islamistischen Bestrebungen kommt weiterhin eine besondere Bedeutung zu. Bislang gab es in der Bundesrepublik Deutschland zwar keine islamistisch motivierten Terroranschl\u00e4ge, doch zeigen die weltweit gestreuten Anschl\u00e4ge, die Drohungen von \"al-Qaida\"-F\u00fchrern gegen Verb\u00fcndete der USA und die rechtzeitige Enttarnung von Anschlagspl\u00e4nen (so auf j\u00fcdische Einrichtungen in D\u00fcsseldorf und Berlin durch eine Terrorzelle), dass vom Islamismus - speziell in seiner militanten/djihadistischen Auspr\u00e4gung - auch f\u00fcr die Bundesrepublik Deutschland ein nicht zu untersch\u00e4tzendes Gefahrenpotential ausgeht. Die gr\u00f6\u00dfte nicht-islamistische Organisation aus dem Bereich \"sicherheitsgef\u00e4hrdende und extremistische Bestrebungen von Ausl\u00e4ndern\" stellt der Kongra-Gel Kurdistan dar. Hierbei handelt es sich um die seit November 2003 bestehende Nachfolgeorganisation der PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) bzw. des von April 2002 bis November 2003 existierenden KADEK (Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans). Gegen\u00fcber dem Vorjahr ist die Zahl der in extremistischen Vereinigungen organisierten Ausl\u00e4nder in Rheinland-Pfalz leicht zur\u00fcckgegangen. Von den knapp 300.000 Ausl\u00e4ndern in Rheinland-Pfalz sind etwa 1.300 in Vereinigungen mit extremistischer Zielsetzung organisiert.","-593.1 Personenpotential Bund (2002) Rheinland-Pfalz (2002) Gesamt: 57.300 (57.350) 1.300 (1.350) Linksextremisten: 17.470 (17.850) 500 ( 500) Extreme Nationalisten: 8.880 ( 8.900) 100 ( 100) Islamistische Extremisten: 30.950 (30.600) 700 ( 750) alle Angaben: \"ca.\" 3.2. Gewalttatenzahlen Gewalttatenzahlen Rheinland-Pfalz 2003 2002 Gesamt: 2 -- Deliktsarten: T\u00f6tungsdelikte: -- -- Versuchte T\u00f6tungen: 1 -- K\u00f6rperverletzungen: -- -- Brandstiftungen: -- -- Sprengstoffexplosionen: -- -- Landfriedensbruch: -- -- Freiheitsberaubungen: 1 -- Raub/Erpressungen: -- -- 3.3 Der Extremismus islamistischer Pr\u00e4gung 3.3.1 Islamismus Der Islamismus ist durch eine enge Verkn\u00fcpfung von Theorie und Aktivismus, Religion und Politik gepr\u00e4gt. Er tritt als religi\u00f6s begr\u00fcndetes Staatsund Gesellschaftsmodell sowie als politische Bewegung auf. In religi\u00f6s-ideologischer Hinsicht stellt der Islamismus eine spezifische Erscheinungsform des Islam dar. Verstanden wird der Islam, dessen","-60Wortbedeutung mit Hingabe oder Unterwerfung wiedergegeben werden kann, dabei nicht allein als Hingabe des einzelnen an Gott, sondern dar\u00fcber hinaus als Unterordnung s\u00e4mtlicher Lebensbereiche unter religi\u00f6se Vorschriften. Anders ausgedr\u00fcckt: Der Islam wird von Islamisten12 nicht als rein private Glaubensangelegenheit, sondern als ganzheitliches und f\u00fcr alle Muslime verbindliches Gesellschaftsmodell aufgefasst. Die von Islamisten gepr\u00e4gte und h\u00e4ufig verwendete Formel \"Der Islam ist Religion und Staat\" (\"al-Islam din wa-daula\") unterstreicht den Anspruch, den sie dem Islam zuweisen. In der Etablierung eines Staates, der in allen Bereichen von islamischen Gesetzen bestimmt wird, sehen Islamisten ihr Hauptziel. Es gibt Gruppierungen, die ein panislamisches Reich unter der F\u00fchrung eines Kalifen anstreben, doch die Mehrheit der Islamisten setzt sich f\u00fcr die Etablierung einer islamischen Staatsund Gesellschaftsordnung im Heimatbeziehungsweise Herkunftsland ein. Zu dem Ganzheitsanspruch kommt ein Wahrheitsund Ausschlie\u00dflichkeitsanspruch hinzu. Dies gilt sowohl im Hinblick auf andere Interpretationen des Islam und seiner Gesetze als auch im Hinblick auf die G\u00fcltigkeit nicht-islamischer Ideologien. Die Formel \"Der Islam ist die L\u00f6sung\" (\"alIslam huwa al-hall\") in Verbindung mit dem zentralen Begriff \"islamisches System\" (\"an-nizam al-islami\") impliziert, dass andere Systeme, Ideologien und Konzepte wie der Nationalismus, Kommunismus, Kapitalismus und Laizismus (Trennung von Religion und Staat) zumindest f\u00fcr muslimische Staaten kein L\u00f6sungsmodell darstellen und, mehr noch, gottlos und somit illegitim sind. Eingeschr\u00e4nkt oder mitunter gar rundum zur\u00fcckgewiesen werden dabei vielfach tragende Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wie die Volkssouver\u00e4nit\u00e4t, die Gleichberechtigung von 12 Die von Sicherheitsbeh\u00f6rden, Wissenschaftlern und Medien als 'Islamisten' bezeichneten Personen selbst lehnen diesen Begriff meist ab. Ihrem Selbstverst\u00e4ndnis nach sind sie nicht Anh\u00e4nger einer Ideologie mit der k\u00fcnstlichen Bezeichnung Islamismus, sondern Muslime - Muslime, die ihren Glauben konsequent und richtig leben. Da jedoch der Islam - ebenso wie andere Religionen - auf unterschiedliche Arten gelebt wird, sind Benennungen der verschiedenen Islam-Repr\u00e4sentanten (wie Sufis/Mystiker, Reformmuslime, Islamisten) im Interesse einer Pr\u00e4zisierung der Realit\u00e4ten naheliegend.","-61Mann und Frau sowie die Glaubensund Meinungsfreiheit. Islamisten in Deutschland propagieren ihre Modelle zwar vornehmlich im Hinblick auf die muslimischen L\u00e4nder, doch gibt es Tendenzen, f\u00fcr die in Deutschland lebenden Muslime Sonderrechte zu erwirken und verbindliche Pflichten durchzusetzen, welche auf eine Einschr\u00e4nkung der in der Verfassung garantierten Grundrechte hinauslaufen. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen durch die Nutzung des Standortes Deutschland als Propagandaund Aktionsraum ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland beeintr\u00e4chtigt werden. Als Beispiel sei hier die insbesondere vom mittlerweile verbotenen \"Kalifatsstaat\" betriebene Agitation gegen die T\u00fcrkei auf Grund der dort herrschenden Trennung von Staat und Religion (Laizismus) genannt. In neueren Verlautbarungen von Islamisten f\u00e4llt auf, dass die religi\u00f6sideologische Programmatik, wie sie soeben in Umrissen skizziert wurde, gegen\u00fcber einem anderen Aspekt ein wenig in den Hintergrund ger\u00fcckt ist. Gegenw\u00e4rtig tritt der Islamismus vorrangig als Bewegung mit starkem Bezug zur aktuellen Weltpolitik auf, genauer gesagt als Protestbewegung. Der Protest richtet sich dabei gegen die Politik all derer, die nach Auffassung von Islamisten f\u00fcr das Leid von Muslimen verantwortlich sind - die USA, Israel sowie in abgeschw\u00e4chtem Ma\u00dfe ihre jeweiligen Verb\u00fcndeten. Hinzu kommen mit eher regionaler Begrenzung Russland und Indien auf Grund ihrer Politik in Tschetschenien beziehungsweise Kaschmir sowie die Regierungen solcher muslimischen Staaten, die nach der Ansicht von Islamisten die Interessen der Muslime nicht entschieden vertreten oder gar verraten haben. Dieser Vorwurf trifft nahezu s\u00e4mtliche Regierungen muslimischer Staaten. Der Islam hat dabei - fernab von seinen eigentlichen religi\u00f6sen Inhalten - vor allem die Aufgabe, die eigene Stellung zu positionieren. In bildlicher Sprache, Weltpolitik wird durch die Brille der (muslimischen) Religionszugeh\u00f6rigkeit gesehen und dargestellt. Die Rollenverteilung erfolgt nach dem Schema Muslime als Opfer, Nichtmuslime als T\u00e4ter, welches in sei-","-62ner vereinfachenden Schwarz-Wei\u00df-Malerei einseitig ist, agitatorisch wirkt und einigen islamistischen Gruppierungen die \"Legitimation\" f\u00fcr ihre \"Verteidigungsma\u00dfnahmen\" liefert. Die Darstellung des T\u00e4ter-Opfer-Schemas wird zudem durch Verschw\u00f6rungstheorien zugespitzt, wonach insbesondere durch die USA und eine j\u00fcdische Lobby ein gezielter Kreuzzug gegen Muslime und ihre Religion gef\u00fchrt werde. Im Berichtsjahr 2003 wurde vor allem der Irakkrieg in diesem Sinne gedeutet und als vorerst letzter Beweis f\u00fcr diese Sichtweise gewertet. Die Mehrzahl der Islamisten weltweit wie in Deutschland artikuliert ihren Protest verbal, doch haben sich international bekannterma\u00dfen mehrere gewaltt\u00e4tige und terroristische Gruppierungen herausgebildet, die auch im Berichtsjahr in einer Reihe von L\u00e4ndern (Indonesien, Israel, Marokko, Saudi-Arabien, T\u00fcrkei u.a.) f\u00fcr eine hohe Zahl von Todesopfern und Verletzten verantwortlich sind und weiterhin als eine gro\u00dfe Gefahr f\u00fcr den globalen Frieden angesehen werden m\u00fcssen. Zu nennen sind hierbei unter anderem folgende Organisationen: - \"al-Qaida\" (\"Die Basis\"), Ende der 80er Jahre von Usama BIN LADIN gegr\u00fcndet, bekannterma\u00dfen f\u00fcr einige besonders verheerende Anschl\u00e4ge verantwortlich, so am 11. September 2001. F\u00fcr das Jahr 2003 werden \"al-Qaida\" insbesondere Anschl\u00e4ge auf Wohnkomplexe in der saudi-arabischen Hauptstadt Riad zur Last gelegt. - \"Ansar al-Islam\" (\"Helfer des Islam\"), eine zun\u00e4chst in den kurdischen Gebieten des Irak vertretene Organisation, inzwischen aber in zahlreiche L\u00e4nder (auch Europas, u.a. Deutschland) vorgedrungen. Es liegen Hinweise \u00fcber Verbindungen der \"Ansar al-Islam\" sowie der aus ihr hervorgegangenen \"Ansar al-sunna\" (\"Helfer der Sunna\") zu \"al-Qaida\" vor. Kurz vor dem Jahreswechsel von 2003 auf 2004 sorgten Berichte \u00fcber m\u00f6gliche Anschl\u00e4ge von \"Ansar al-Islam\"-Mitgliedern auf ein Bundeswehr-Krankenhaus in Hamburg und die US-Airbase in Frankfurt am Main f\u00fcr Aufsehen.","-63- - \"Jemaah Islamiya\" (\"Islamische Gemeinschaft\") in Indonesien. Auch hinsichtlich dieser Organisation liegen Informationen \u00fcber eine Kooperation mit \"al-Qaida\" vor. Die \"Jemaah Islamiya\" soll hinter dem im August 2003 ver\u00fcbten Anschlag auf das Marriott-Hotel in der indonesischen Hauptstadt Djakarta stehen. - GSPC (Groupe Salafiste pour la Predication et le Combat, \"Salafistische Gruppe f\u00fcr die Predigt und den Kampf\"), 1997 in Algerien gegr\u00fcndet. Die GSPC soll im Jahre 2003 f\u00fcr die Entf\u00fchrung von 32 Touristen, darunter zahlreiche Deutsche, in Algerien verantwortlich gewesen sein. - \"Izzaddin al-Qassam-Brigaden\", der milit\u00e4rische Arm der HAMAS. Aus den Reihen der \"Izzaddin al-Qassam-Brigaden\" stammten auch 2003 wieder Selbstmordattent\u00e4ter, die Anschl\u00e4ge in Israel und in den besetzten Gebieten ver\u00fcbten. Die genannten Gruppierungen sind dem djihadistischen Lager innerhalb des Islamismus zuzuordnen. Djihadistische Gruppierungen betrachten den Djihad als eine zentrale religi\u00f6se Pflicht, interpretieren ihn als Kampf oder Krieg und praktizieren ihn als Terrorismus. Grunds\u00e4tzlich jedoch gibt der arabische Begriff Djihad, der in w\u00f6rtlicher \u00dcbersetzung \"Bem\u00fchung\" oder \"Einsatz (auf dem Pfad Gottes/f\u00fcr die Religion)\" bedeutet, keine spezifischen Methoden vor und stellt somit keine automatische Aufforderung zum Kampf, geschweige denn zu Terroraktionen gegen Unschuldige dar. 3.3.2 Islamistische Gruppierungen, die auch in Rheinland-Pfalz vertreten sind Von den sch\u00e4tzungsweise etwa 90 000 Muslimen in Rheinland-Pfalz13 sind nach Erkenntnissen des rheinland-pf\u00e4lzischen Verfassungsschutzes ungef\u00e4hr 700 Personen (knapp ein Prozent) in islamistischen Organisationen vertreten. Die Mehrzahl dieser Personen geh\u00f6rt vereinsrechtlich 13 Das Zentralinstitut Islam-Archiv-Deutschland Stiftung e.V. geht in seiner Sch\u00e4tzung von gegenw\u00e4rtig 3.112.000 Muslimen in Deutschland aus.","-64strukturierten Organisationen an und vertritt einen nicht-militanten Islamismus, einige wenige m\u00fcssen auch in Rheinland-Pfalz dem militanten Bereich zugerechnet werden. Auf dem Hintergrund der globalen, erwiesenerma\u00dfen auch nach Deutschland reichenden Netzwerkstrukturen kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch in Rheinland-Pfalz ans\u00e4ssige Einzelpersonen Kontakte zu dem Komplex so genannter Mudjahidin unterhalten oder selbst diesem Spektrum angeh\u00f6ren. Das hohe Ma\u00df an Konspiration und das Fehlen jeglicher vereinsrechtlicher Strukturen in diesem Bereich erschweren hierbei die Erlangung zuverl\u00e4ssiger und detaillierter Informationen. \"Arabische Mudjahidin\" Der Begriff \"Arabische Mudjahidin\" bezeichnet Personen, die den Djihad ausf\u00fchren. In sinngem\u00e4\u00dfer Ankn\u00fcpfung an die obigen Ausf\u00fchrungen zum Djihad sind Mudjahidin somit nicht zwingend Glaubensk\u00e4mpfer. Die Vertreter der durch den Verfassungsschutz beobachteten Mudjahidin jedoch haben ein militantes Djihadverst\u00e4ndnis und k\u00f6nnen somit als Djihadisten bezeichnet werden. Die \"Arabischen Mudjahidin\" zeichnen sich nicht durch eine einheitliche und statische Organisationsstruktur, sondern eine Vielzahl von Untergrundorganisationen und informeller Personenzusammenschl\u00fcsse aus. Das Kontaktnetz erstreckt sich \u00fcber viele L\u00e4nder und lebt von den in den Ausbildungslagern und bei gemeinsamen Guerillaeins\u00e4tzen gekn\u00fcpften Verbindungen. Innerhalb des Komplexes Mudjahidin lassen sich drei Segmente unterscheiden: 1. die transnationale Organisation \"al-Qaida\", 2. militante Untergrundorganisationen, deren Djihad urspr\u00fcnglich eine rein nationale oder regionale Ausrichtung hatte und deren Mitglieder","-65meist einer Nationalit\u00e4t zuzuordnen sind, z.B. GSPC, GIA (beide algerisch), \"al-Djihad al-islami\" (\u00e4gyptisch; nicht zu verwechseln mit der pal\u00e4stinensischen Organisation gleichen Namens, die ihren nationalen Bezug beibehalten hat); 3. so genannte non-aligned Mudjahidin, d.h. Aktivisten, die sich in Kleinund Kleinstgruppen zusammengeschlossen haben und (weitgehend) selbst\u00e4ndig operieren. Die drei Segmente sind nicht als isolierte Bl\u00f6cke aufzufassen. Im Gegenteil besteht eine gewisse Durchl\u00e4ssigkeit zwischen den Segmenten. So liegen Erkenntnisse dar\u00fcber vor, dass (fr\u00fchere) Mitglieder der GIA und GSPC sowie der \u00e4gyptischen Organisation \"al-Djihad al-islami\" mittlerweile f\u00fcr \"al-Qaida\" aktiv sind oder eigene Kleingruppen - mitunter in multinationaler Zusammensetzung - gebildet haben. Bisherige Ermittlungsergebnisse lassen auf ein komplexes Geflecht von teils engen, teils losen Querverbindungen und Vernetzungen schlie\u00dfen. Auch f\u00fcr die Bundesrepublik Deutschland ist davon auszugehen, dass es ein Potential bislang nicht enttarnter Mitglieder von Mudjahidin-Netzwerken gibt, die \u00fcber vielf\u00e4ltige Kontakte miteinander verbunden sind und die Deutschland nicht nur als Vorbereitungsraum sondern auch als Raum bzw. Ziel von Anschl\u00e4gen ansehen. So wurden in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 11. September 2001 einige dem Komplex \"Arabische Mudjahidin\" zuzurechnende Personen enttarnt, festgenommen und verurteilt. Das Oberlandesgericht Hamburg verurteilte am 19. Februar 2003 den Marokkaner Mounir EL MOTASSADEQ zu einer 15-j\u00e4hrigen Haftstrafe. Das Gericht befand den Angeklagten im Zusammenhang mit den Terroranschl\u00e4gen des 11. September 2001 der Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 F\u00e4llen und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung f\u00fcr schuldig. Bisher ist das Urteil gegen EL MOTASSADEQ allerdings nicht rechtskr\u00e4ftig, da die Verteidigung Revision eingelegt hat.","-66Das Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf verurteilte am 26. November 2003 den jordanischen Staatsangeh\u00f6rigen Shadi ABDALLAH wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer vierj\u00e4hrigen Haftstrafe. ABDALLAH geh\u00f6rte bis zu seiner Festnahme am 23. April 2002 einer von dem Mudjahidin-F\u00fchrer Abu Mosab AL-ZARQAWI geleiteten Gruppe in Deutschland an. Von Dezember 1999 bis Mai 2001 hielt er sich in Afghanistan auf und wurde dort milit\u00e4risch ausgebildet. Er bereitete zusammen mit anderen Angeh\u00f6rigen der Gruppe, gegen die ebenfalls Anklage vor dem Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf erhoben wurde, Anschl\u00e4ge gegen j\u00fcdische Einrichtungen in Deutschland vor. Nach seiner Festnahme machte ABDALLAH umfangreiche Angaben zu der Gruppe von AL-ZARQAWI, \"alQaida\" und afghanischen Ausbildungslagern. \"Hizb ut-Tahrir\" (offizieller vollst\u00e4ndiger Name: \"Hizb ut-Tahrir al-islami\", \"Islamische Befreiungspartei\") Gr\u00fcndung: 1953 in Jerusalem Sitz: in Deutschland keine offizielle Niederlassung Mitglieder (Bund): ca. 250 Mitglieder (Rheinland-Pfalz): einzelne Organisation in Rheinland-Pfalz: keine verdeckte Einflussnahme in einzelnen Moscheen Bei der \"Hizb ut-Tahrir\" handelt es sich um eine in zahlreichen muslimischen Staaten vertretene, aber zumeist auch verbotene Organisation. Sie ist nach ihrem Selbstverst\u00e4ndnis eine Partei, woraus sich eine dezidiert politische Ausrichtung - bei islamisch begr\u00fcndeter Legitimation - ergibt. Zu den Zielen der \"Hizb ut-Tahrir\" geh\u00f6rt die Wiedererrichtung des Kalifats, jenes muslimischen Herrschersamtes, das 1924 in der T\u00fcrkischen Republik abgeschafft wurde. Damit verkn\u00fcpft sind die Forderung nach","-67Schaffung eines panislamischen Reiches unabh\u00e4ngig von den heutigen nationalstaatlichen Grenzen sowie die Einf\u00fchrung des islamischen Rechts (Scharia). Das Territorium des heutigen israelischen Staates wird ganz zum \"Gebiet des Islam\" und dem angestrebten islamischen Gro\u00dfreich gerechnet. Daraus ergibt sich die Beseitigung des Staates Israel als ein h\u00e4ufig genanntes und mit Nachdruck ausgesprochenes Ziel der Organisation. Die gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung gerichtete Rhetorik bei gleichzeitiger Bef\u00fcrwortung von Gewaltanwendung zur Durchsetzung politischer Belange lieferte die Begr\u00fcndung f\u00fcr ein Bet\u00e4tigungsverbot, das der Bundesinnenminister mit Wirkung vom 15. Januar 2003 gegen die \"Hizb ut-Tahrir\" erlie\u00df. Noch am selben Tag fanden bundesweite Durchsuchungen von Objekten mutma\u00dflicher Mitglieder statt. Im Rahmen einer weiteren Durchsuchungsaktion am 10. April 2003 wurden insgesamt mehr als 80 Objekte in elf Bundesl\u00e4ndern durchsucht, darunter auch f\u00fcnf in Rheinland-Pfalz. Hierbei wurde in erster Linie Propagandamaterial sichergestellt, und zwar zahlreiche Ausgaben der deutschsprachigen Zeitschrift \"explizit\", die der \"Hizb ut-Tahrir\" zuzuordnen ist, sowie von der Organisation herausgegebene B\u00fccher und Schriften. Vom Bet\u00e4tigungsverbot sind unter anderem die Produktion und Verbreitung der Zeitschrift \"explizit\" erfasst. Dar\u00fcber hinaus wurde die deutsche Website der \"Hizb ut-Tahrir\" abgeschaltet. \"Kalifatsstaat\" (t\u00fcrkisch: Hilafet Devleti) Gr\u00fcndung: 1984 in K\u00f6ln als \"Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e.V.\" (ICCB), Umbenennung in \"Kalifatsstaat\" 1994 Sitz: K\u00f6ln Mitglieder (Bund) ca. 800 Mitglieder (Rheinland-Pfalz) ca. 40","-68Die Bezeichnung \"Kalifatsstaat\" erkl\u00e4rt sich dadurch, dass sich der Vereinsgr\u00fcnder Cemaleddin Kaplan von seinen Anh\u00e4ngern im Jahr 1994 als Kalif ausrufen lie\u00df und das Kalifat als unverzichtbaren Bestandteil des Islam deklarierte. Gegenw\u00e4rtig tr\u00e4gt sein Sohn und Nachfolger Metin Kaplan innerhalb der Organisation den Kalifentitel. Ziel des \"Kalifatsstaates\" ist ein panislamisches Reich unter der F\u00fchrung eines Kalifen und mit der Scharia als Rechtsordnung. Die Demokratie und ihre tragenden Prinzipien wie die Volkssouver\u00e4nit\u00e4t, das Mehrparteiensystem und das gleichberechtigte Nebeneinander verschiedener Religionen werden in Schriften des \"Kalifatsstaates\" expressis verbis abgelehnt. Die Befolgung politisch-extremistischer Ziele in Kombination mit einer ausgepr\u00e4gten Agitation gegen Juden, Israel und die t\u00fcrkische Regierung f\u00fchrte im Dezember 2001 nach der Streichung des Religionsprivilegs aus dem Vereinsgesetz zu einem Vereinsverbot. Im Zuge dessen wurden seitdem bundesweit 35 als Teilorganisationen des \"Kalifatsstaats\" identifizierte Vereine verboten, darunter drei in Rheinland-Pfalz, n\u00e4mlich der \"Islamische Verein der in Bad Kreuznach und Umgebung wohnenden t\u00fcrkischen Arbeitnehmer e.V.\", die \"Islamische Union Ludwigshafen e.V.\" und der \"Wissenschaftsund Gebetsverein der t\u00fcrkischen Arbeitnehmer in Mainz und Umgebung e.V.\" Das Verbot der islamistischen Vereinigung \"Kalifatsstaat\" (ICCB) verst\u00f6\u00dft nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Oktober 2003 nicht gegen die Religionsfreiheit im Grundgesetz. Damit billigte das Bundesverfassungsgericht das Vereinsverbot des Bundesinnenministeriums vom 8. Dezember 2001. Die Vereinigung des als \"Kalif von K\u00f6ln\" bekannt gewordenen Metin KAPLAN habe beabsichtigt, notfalls mit Gewalt eine staatliche Herrschaftsordnung durchzusetzen. Dies sei mit den Grunds\u00e4tzen von Demokratie und Rechtsstaat unvereinbar. Daneben geht der juristische Streit um die geplante Abschiebung von Metin KAPLAN weiter. Nachdem das OLG D\u00fcsseldorf am 27. Mai die von der T\u00fcrkei beantragte Auslieferung Metin KAPLANs f\u00fcr unzul\u00e4ssig erkl\u00e4rt hat-","-69te, wurde der Haftbefehl aufgehoben und die Entlassung des Islamistenf\u00fchrers angeordnet. KAPLAN soll Mitte 1995 als Anf\u00fchrer des \"Kalifatsstaates\" die Beseitigung der t\u00fcrkischen Staatsordnung betrieben und zum \"Heiligen Krieg\" aufgerufen haben. Nach t\u00fcrkischen Angaben erteilte er den Befehl, am 29. Oktober 1998 ein mit Sprengstoff beladenes Flugzeug \u00fcber dem Mausoleum ATAT\u00dcRKs in Ankara zum Absturz zu bringen. Am gleichen Tag sollten seine Anh\u00e4nger die Fatih-Moschee in Istanbul besetzen und dort die Fahnen des \"Kalifatsstaates\" entrollen. Diese Aktionen sollten das Signal f\u00fcr eine allgemeine Erhebung gegen die t\u00fcrkische Staatsordnung sein. Am 27. August 2003 wurde zwar vom Verwaltungsgericht K\u00f6ln der Asylstatus KAPLANs aufgehoben, aber eine Abschiebung in die T\u00fcrkei untersagt. Nach Auffassung der K\u00f6lner Richter droht ihm in der T\u00fcrkei ein nicht rechtsstaatliches Strafverfahren. Wegen des Asylwiderrufs hat KAPLAN einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht M\u00fcnster gestellt; gleichzeitig hat die Bundesrepublik Deutschland einen Antrag zur Aufhebung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts K\u00f6ln hinsichtlich der Frage der Abschiebung gestellt. Mit Entscheidung des OVG M\u00fcnster vom 4. Dezember wurde zum Einen der Asylwiderruf best\u00e4tigt und zum Anderen dem Antrag auf Zulassung der Berufung hinsichtlich der Frage der Abschiebung stattgegeben. Nach Ansicht des OVG M\u00fcnster sei in einem Berufungsverfahren kl\u00e4rungsbed\u00fcrftig, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Abschiebungshindernis vorliegt. Bislang steht ein Verhandlungstermin noch nicht fest. Am 11. Dezember 2003 wurden wegen des Verdachts des Versto\u00dfes gegen SS 85 StGB bzw. SS 20 VereinsG (Gesetz zur Regelung des \u00f6ffentlichen Vereinsrechts i.d.F. vom 22. August 2002, BGBL. I, S. 3390 ff) bundesweit insgesamt 1.178 Objekte mit Bezug zum \"Kalifatsstaat\" durchsucht, darunter 114 in Rheinland-Pfalz. Die Durchsuchungsma\u00dfnahmen richteten sich in erster Linie gegen die Bezieher der Zeitung \"Beklenen Asr-i Saadet\" (\"Das erwartete Jahrhundert der Gl\u00fcckseligkeit\", Nachfolgepublikation","-70des verbotenen Verbandsorgans \"\u00dcmmet-i Muhammed\"). Laut Ermittlungsbeh\u00f6rden erf\u00fcllt die Zeitung den Zweck, die Ideologie des \"Kalifatsstaates\" sowie die Kommunikation unter den ehemaligen Mitgliedern aufrecht zu erhalten. Die Durchsuchungsma\u00dfnahmen sollen u.a. dazu dienen, Nachfolgeaktivit\u00e4ten des \"Kalifatsstaates\" sowie organisatorische Zusammenh\u00e4nge aufzukl\u00e4ren und Erkenntnisse \u00fcber finanzielle Strukturen zu gewinnen. \"Islamische Gemeinschaft Milli G\u00f6r\u00fcs e.V.\" (IGMG) Gr\u00fcndung: 1985 in K\u00f6ln als \"Vereinigung der Neuen Weltsicht in Europa e.V.\" (AMGT), Neugliederung als IGMG 1995 Sitz: Kerpen, Nordrhein-Westfalen Mitglieder (Bund) ca. 26.500 Mitglieder (Rheinland-Pfalz) ca. 600 Wie in allen anderen Bundesl\u00e4ndern ist die IGMG mit etwa 600 Mitgliedern und rund 10 Vereinen auch in Rheinland-Pfalz die gr\u00f6\u00dfte Organisa-tion islamistischer Pr\u00e4gung. Sie ging 1995 aus der \"Vereinigung der neuen Weltsicht in Europa e.V.\" (AMGT) hervor. Eine zweite aus der AMGT hervorgegangene Organisation, die \"Europ\u00e4ische Moscheebauund Unterst\u00fctzungsgemeinschaft e.V.\" (EMUG), ist f\u00fcr die Verwaltung des (IGMG-) Immobilienbesitzes zust\u00e4ndig. Ihre wesentlichen Ziele und Aufgaben umrei\u00dft die IGMG in ihrer Satzung (SS 2.1, Ziel und Zweck) folgenderma\u00dfen: \"Der Verein ist eine islamische Religionsgemeinschaft, die das religi\u00f6se Leben der Muslime umfassend organisiert. Aufgabe des Vereins ist die Pflege und Verk\u00fcndung des islamischen Religionsbekenntnisses und die Betreuung und Vertretung der Interessen der Muslime. Der Verein befasst sich mit s\u00e4mtlichen Angelegenheiten, die Muslime betreffen.\"","-71Die IGMG bietet hiesigen Muslimen, speziell ihren Mitgliedern, ein gro\u00dfes Angebot religi\u00f6ser, kultureller und sozialer Dienstleistungen. Es beinhaltet unter anderem Kurse in islamischer Unterweisung, die Durchf\u00fchrung von Pilgerund Kulturreisen, Seelsorge sowie Frauenund Jugendarbeit. Die Jugendarbeit, die neben Koranunterricht, Computerund Sprachkursen auch Sportund Freizeitaktivit\u00e4ten umfasst, dient dabei auch dem Zweck, junge Menschen an die Organisation zu binden, verkn\u00fcpft mit der Hoffnung, dass damit auch die F\u00fchrung eines islamischen Lebens verbunden ist. Hierin liegt der neuralgische Punkt: Die IGMG unterst\u00fctzt weiterhin Bestrebungen auch politischer Art, die mit Werten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbar sind. Diese Einsch\u00e4tzung gr\u00fcndet sich auf die Einbindung der IGMG in einem miteinander verzahnten Komplex, bestehend aus der Bewegung/Weltanschauung \"Milli G\u00f6r\u00fcs\", der \"Saadet Partisi\" (\"Gl\u00fcckseligkeitspartei\") in der T\u00fcrkei und der Tageszeitung \"Milli Gazete\" (\"Nationale/konfessionelle Zeitung\"). Eine wirkliche Emanzipation der IGMG von Necmettin ERBAKAN, dem F\u00fchrer der \"Milli G\u00f6r\u00fcs\" und seit Mai 2003 Vorsitzenden der \"Saadet Partisi\", hat bisher nicht stattgefunden. In Folge dessen bleiben Positionen ERBAKANs und der \"Milli G\u00f6r\u00fcs\" hinsichtlich des Verh\u00e4ltnisses von Religion und Staat sowie einer angeblichen Verschw\u00f6rung gegen Muslime auch bei der IGMG erkennbar. Dies tritt in der \"Milli Gazete\" deutlich zutage, einer Zeitung, die zwar formal von der IGMG unabh\u00e4ngig ist, die aber als eine der IGMG \u00e4u\u00dferst nahestehende Publikation betrachtet werden muss. In \"Milli Gazete\" finden sich in dichter Regelm\u00e4\u00dfigkeit massive, ja diffamierende antiisraelische und antiamerikanische Aussagen sowie Verschw\u00f6rungstheorien. Stellvertretend f\u00fcr eine Vielzahl vergleichbarer Aussagen sei hier ein \u00fcbersetzter Auszug aus einem Artikel wiedergegeben:","-72\"Das Ziel des Zionismus ist es, die Welt zu beherrschen. Doch die Welt ist sich dieser Gefahr nicht bewusst. Sie wird unvorbereitet getroffen werden (...) Den Zionisten ist es gelungen, die USA, welche die weltgr\u00f6\u00dfte Armee haben sowie wirtschaftlich und politisch an f\u00fchrender Stelle stehen, [f\u00fcr die eigenen Interessen] einzuspannen. Sie haben - mit Verlaub gesagt - begonnen, die USA gem\u00e4\u00df ihren eigenen W\u00fcnsche zu benutzen, indem sie in das Gehirn dieses Ungeheuers eingedrungen sind. (...) Ich sagte bereits, dass der Zionismus der Kopf des Terrors in der Welt ist. Wenn wir diesen weltweiten Terror mit einer Krake vergleichen, sind die Zionisten ihr Kopf, die USA ihr Rumpf und die weltweit verbreiteten Freimaurerlogen ihre Arme.\" (\"Milli Gazete\", 10. Dezember 2003, Seite 10 unter der \u00dcberschrift \"Der Kopf des Terrors und die Bek\u00e4mpfung des Terrors\") Eine glaubw\u00fcrdige Distanzierung der IGMG von \"Milli Gazete\" und ihren Inhalten ist bis heute nicht erfolgt. Die IGMG setzte im Jahre 2003 verst\u00e4rkt juristische Mittel ein, um sich gegen die Beobachtung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden und die Berichterstattung \u00fcber ihre Aussagen und Ziele zu wehren. Dies betrifft insbesondere die Bundesl\u00e4nder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Bremen. Auch Einb\u00fcrgerungsbewerber aus dem IGMG-Bereich erhalten verst\u00e4rkt juristischen Beistand. U.a. wird in den vorgelegten Klagebegr\u00fcndungen dargelegt, die IGMG sei fr\u00fcher zwar extremistisch gewesen, es habe sich jedoch ein Wandlungsprozess vollzogen. Am Rande einer Gerichtsverhandlung wurde von einem IGMG-Funktion\u00e4r erkl\u00e4rt, sein Verband leiste derzeit \u00fcber 80 Einb\u00fcrgerungsbewerbern, deren Einb\u00fcrgerungsantr\u00e4ge abgelehnt wurden, juristischen Beistand. Derzeit ist in Rheinland-Pfalz ein Klageverfahren wegen der Ablehnung des Einb\u00fcrgerungsantrages eines IGMG-Mitgliedes anh\u00e4ngig. Mit einer Flut von Abmahnungen sieht sich auch der Autor und Journalist Udo Ulfkotte konfrontiert, der in seinem Buch \"Der Krieg in unseren St\u00e4dten. Wie radikale Islamisten Deutschland unterwandern\" \u00fcber die IGMG berichtet. Am 22. Mai 2003 hob das Landgericht Berlin ein zun\u00e4chst ver-","-73l\u00e4ngertes Auslieferungsverbot gegen das Buch auf. Allerdings darf der Autor nicht mehr behaupten, die \"Islamische F\u00f6deration Berlin\" sei ein Landesverband der IGMG. 3.3.3 Sonstige islamistische Organisationen Dar\u00fcber hinaus sind Aktivit\u00e4ten weiterer islamistischer Organisationen in Rheinland-Pfalz bekannt. Sie sind jeweils durch Einzelpersonen vertreten, Organisationsstrukturen in Rheinland-Pfalz existieren nach dem gegenw\u00e4rtigen Erkenntnisstand hingegen nicht. \"Hizb Allah\" (weitere m\u00f6gliche Umschrift: Hizbullah, \"Partei Gottes\") Die schiitisch-islamistische \"Hizb Allah\" wurde 1982 im Libanon mit iranischer Unterst\u00fctzung gegr\u00fcndet. Die Umwandlung des Libanon in einen Staat nach iranischem Vorbild ist mittlerweile zugunsten einer pragmatischen Haltung in den Hintergrund ger\u00fcckt. Ihre Frontstellung gegen die israelische Pr\u00e4senz in der Nahostregion besteht allerdings fort, wobei hier auch der bewaffnete Kampf eine Rolle spielt. Gewaltaktionen gingen von \"Hizb Allah\"-Mitgliedern in Deutschland bislang nicht aus. Ihre Aktivit\u00e4ten konzentrieren sich vielmehr auf die Durchf\u00fchrung von Versammlungen, Kundgebungen und religi\u00f6ser Feste sowie auf das Sammeln von Spenden, deren Erl\u00f6se zum Teil in den Libanon flie\u00dfen. \"Islamischer Bund Pal\u00e4stina\" (IBP)/ HAMAS (Islamische Widerstandsbewegung) Die HAMAS wurde 1987 im Gaza-Streifen gegr\u00fcndet und steht heutzutage als eine islamistische und zugleich pal\u00e4stinensisch-nationalistische Organisation im Kampf gegen Israel in vorderster Front. Dies unterstreicht sie nicht allein durch ihre antiisraelische Rhetorik, sondern dar\u00fcber hinaus","-74auch durch Selbstmordattentate, f\u00fcr die vor allem ihr milit\u00e4rischer Arm, die \"Izzaddin al-Qassam\"-Brigaden, verantwortlich sind. In der Bundesrepublik Deutschland werden die Interessen der HAMAS durch den 1981 in M\u00fcnchen gegr\u00fcndeten \"Islamischen Bund Pal\u00e4stina\" (IBP) vertreten. Der mit dem IBP verbundene Spendenverein \"Al-Aqsa e.V.\" in Aachen wurde im August 2002 durch Verf\u00fcgung des Bundesminister des Innern verboten. Durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 2003 wurde die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage des \"Al-Aqsa e.V.\" angeordnet. Danach darf der Verein vorl\u00e4ufig weiterhin Gelder sammeln, wenn die Verwendung dieser Gelder dem Bundesministerium des Innern nachgewiesen wird. \"Muslimbruderschaft\" (offiziell: \"Gemeinschaft der Muslimbr\u00fcder\") / \"Islamische Zentren\" 1928 von Hasan al-Banna in \u00c4gypten gegr\u00fcndet, breitete sich die Muslimbruderschaft in den darauffolgenden Jahren in zahlreiche L\u00e4nder aus. In ihrer wechselvollen Geschichte l\u00f6sten sich friedliche und militante Phasen ab. Derzeit ist die Muslimbruderschaft in verschiedenen Staaten um eine Rehabilitierung sowie eine Integration in die bestehende politische Ordnung bem\u00fcht, im Rahmen derer sie sich f\u00fcr ihr Ziel eines islamischen Staates einsetzen will. In Deutschland stellen das \"Islamische Zentrum M\u00fcnchen\" und das \"Islamische Zentrum Aachen\" Schwerpunkte in der Arbeit der Muslimbruderschaft dar. In Rheinland-Pfalz unterh\u00e4lt sie keine Einrichtung, doch stehen ihr Einzelpersonen nahe. Vertreter der Muslimbruderschaft in Deutschland pr\u00e4sentieren sich dialogbereit gegen\u00fcber christlichen und j\u00fcdischen Organisationen und bekunden ihre Treue zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, doch aus der gleichzeitigen Verbreitung islamistischen Gedankenguts ergibt sich ein letztlich noch nicht gekl\u00e4rtes Spannungsverh\u00e4ltnis.","-75\"Front Islamique du Salut, Islamische Heilsfront\" (FIS) Die FIS wurde 1989 in Algerien mit dem Ziel, eine islamische Staatsordnung zu etablieren, gegr\u00fcndet. Nach dem Verbot 1992 waren die FIS und speziell ihr milit\u00e4rischer Arm \"Islamische Heilsarmee\" (AIS) f\u00fcr zahlreiche Gewalttaten in Algerien verantwortlich. Seit dem 1997 erkl\u00e4rten Waffenstillstand und der im Jahr 2000 folgenden Selbstaufl\u00f6sung der AIS ist jedoch eine vers\u00f6hnlichere Haltung gegen\u00fcber der algerischen Regierung festzustellen - anders als bei den militanten Untergrundorganisationen GIA (Bewaffnete Islamische Gruppe) und GSPC (Salafistische Gruppe f\u00fcr die Predigt und den Kampf). Am 2. Juli 2003 wurden die beiden FIS-F\u00fchrer Abbasi MADANI und Ali BENHADJ nach mehrj\u00e4hrigen Haftstrafen (zun\u00e4chst im Gef\u00e4ngnis, zuletzt unter Hausarrest) in Algerien freigelassen. Inwieweit die Haftentlassungen Einfluss auf die weitere Entwicklung der FIS nehmen, kann noch nicht abschlie\u00dfend beurteilt werden. 3.4 \"Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front\" (DHKP-C) Gr\u00fcndung: 1994 in Damaskus (Syrien) nach Spaltung der 1978 in der T\u00fcrkei gegr\u00fcndeten, 1983 in Deutschland verbotenen \"Devrimci Sol\" (Revolution\u00e4re Linke) Mitglieder (Bund) ca. 750 Mitglieder (Rheinland-Pfalz) ca. 25 Die in Deutschland seit 1998 verbotene linksextremistische t\u00fcrkische Organisation \"Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephesi\" (DHKP-C) mit ihren Untergliederungen DHKP (\"Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei\") als politischer und DHKC (\"Revolution\u00e4re Volksbefreiungsfront\") als milit\u00e4rischer Fl\u00fcgel zielt auf eine gewaltsame Beseitigung der bestehenden t\u00fcrkischen Staatsund Gesellschaftsordnung und propagiert als Endziel die Errich-","-76tung einer sozialistischen, den marxistisch-leninistischen Prinzipien folgenden klassenlosen Gesellschaft. Aktivit\u00e4ten der Organisation beschr\u00e4nken sich indes nicht nur auf das Heimatland T\u00fcrkei, sondern werden in allen L\u00e4ndern mit t\u00fcrkischen Bev\u00f6lkerungsanteilen entfaltet. Auch in Rheinland-Pfalz ist diese Organisation vertreten. Am 9. Juli 2003 wurden im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Koblenz in sieben Bundesl\u00e4ndern (Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-W\u00fcrttemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Th\u00fcringen) insgesamt 45 Objekte aus dem Bereich der DHKP-C durchsucht, darunter sieben in Rheinland-Pfalz (in Ludwigshafen, Lahnstein, Kaiserslautern, Worms und W\u00f6rrstadt). Dabei wurde umfangreiches Propagandamaterial, PC's, Handy's und eine Schusswaffe sichergestellt sowie ein Haftbefehl vollstreckt. Am 13. Oktober 2003 wurde durch die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Koblenz gegen den am 9. Juli 2003 bei der l\u00e4nder\u00fcbergreifenden polizeilichen Durchsuchungsaktion festgenommenen DHKP-C-Aktivisten aus Biblis/Hessen wegen Mitgliedschaft in einem verbotenen Verein, schwerer r\u00e4uberischer Erpressung und weiterer Straftaten Anklage erhoben. Das Gerichtsverfahren in dieser Sache beginnt aller Voraussicht nach Anfang des Jahres 2004. In Deutschland bedient sich die Organisation u.a. der Publikation \"Ekmek ve Adalet\" (Brot und Gerechtigkeit), um ihre Ziele und Ideen zu propagieren. Ebenso nutzt sie das Internet, um Berichte \u00fcber aktuelle Ereignisse, Aufrufe usw. zu verbreiten. Wie bereits in den vergangenen Jahren, setzte die DHKP-C auch im Jahr 2003 ihre Kampagne gegen die Haftbedingungen \"politischer Gefangener\" in der T\u00fcrkei fort. Hintergrund ist die Verlegung von H\u00e4ftlingen in der T\u00fcr-","-77kei in Haftanstalten mit Einzelzellen, anstatt, wie bisher, in Gro\u00dfraumzellen. Das von der DHKP-C gegr\u00fcndete \"Komitee gegen Isolationshaft\" (IKM) hat sich im Fr\u00fchjahr 2003 in \"TAYAD-Komitee\" umbenannt und versteht sich als \"Solidarit\u00e4tsverein mit den politischen Gefangenen und deren Familien in der T\u00fcrkei\". Der Verein trat im Zusammenhang mit Spendenaufrufen und einer Hungerstreikaktion vom 16. bis 20. Juli 2003 in den Gro\u00dfst\u00e4dten K\u00f6ln, Berlin, Frankfurt/Main und Dortmund in Erscheinung. Die \"Revolution\u00e4re Volksbefreiungsfront\" (DHKC), der milit\u00e4rische Arm der DHKP-C, ver\u00fcbte am 15. April 2003 zwei Sprengstoffanschl\u00e4ge auf das Restaurant einer amerikanischen Fastfoot-Kette in Istanbul/T\u00fcrkei sowie auf eine dortige Freizeiteinrichtung f\u00fcr Richter. In einer Presseerkl\u00e4rung, die von der DHKC \u00fcber das Internet verbreitet wurde, begr\u00fcndet sie die Anschl\u00e4ge damit, dass die USA und die mit ihr zusammenarbeitende t\u00fcrkische Regierung \"f\u00fcr die Massaker\" im Irak und in t\u00fcrkischen Gef\u00e4ngnissen verantwortlich seien. Am 26. April 2003 veranstaltete die DHKP-C zum Jahrestag ihrer Parteigr\u00fcndung und zum Gedenken an die \"Gefallenen der Revolution\" in Rotterdam/Niederlande ihr j\u00e4hrliches Parteifest mit etwa 3.500 Teilnehmern. Die Veranstaltung verlief st\u00f6rungsfrei. Auch wenn die DHKP-C in Deutschland bisher \u00fcberwiegend an der friedlichen Linie ihres Protestes festhielt, zeigen die Anschl\u00e4ge der DHKC im Heimatland T\u00fcrkei den terroristischen Charakter der Organisation. Auch im Jahr 2003 wurde gegen Funktion\u00e4re der DHKP-C in der Bundesrepublik Deutschland Anklage wegen strafrechtlicher Vorw\u00fcrfe erhoben bzw. Verurteilungen ausgesprochen. Insbesondere wurde der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (SS 129 a StGB) erhoben.","-78Durch Beschluss des Rates der Europ\u00e4ischen Union vom 22.12.200314 wird die DHKP-C - wie schon bisher - in der aktualisierten \"EU-Terrorliste\" gef\u00fchrt. 3.5 \"Volksmodjahedin Iran-Organisation\" (MEK); \"Nationaler Widerstandsrat Iran\" (NWRI) Gr\u00fcndung (MEK/NWRI): 1965 im Iran/1981 in Paris Mitglieder (Bund) ca. 900 einzelne in Rheinland-Pfalz Die linksextremistische iranische Organisation \"Volksmodjahedin IranOrganisation\" (MEK) mit dem von ihr gelenkten und international t\u00e4tigen \"Nationalen Widerstandsrat Iran\" (NWRI) als politische Interessenvertretung der MEK gilt als die schlagkr\u00e4ftigste und militanteste iranische Oppositionsgruppe. Die Organisation konzentrierte ihre Aktivit\u00e4ten unver\u00e4ndert darauf, die politische Ann\u00e4herung zwischen Deutschland und dem Iran zu st\u00f6ren und den Sturz des iranischen Regimes zu propagieren. Zur Unterst\u00fctzung ihrer politischen Ziele wurde mit Hilfe des ehemaligen irakischen Pr\u00e4sidenten Saddam HUSSEIN auf irakischem Boden die \"Nationale Befreiungsarmee\" (NLA) als milit\u00e4rischer Arm der Organisation unterhalten. Im Zuge des Irak-Krieges im Jahr 2003 wurde die NLA von den US-Streitkr\u00e4ften weitestgehend entwaffnet. F\u00fcr die MEK war im Jahr 2003 der Irak-Krieg vor allem mit der Bef\u00fcrchtung verbunden, dass ihre im Irak stehende \"Nationale Befreiungsarmee\" (NLA), eine von Frauen dominierte Rebellenarmee mit bis zu 5.000 K\u00e4mpfern, vernichtet werden k\u00f6nnte. Mit zahlreichen Aktionen, vor und nach dem Irak-Krieg, insbesondere durch den als politischen Arm agierenden NWRI hat die MEK im Jahr 14 Amtsblatt der EU vom 24.12.2003 - 2003/902/EG -","-792003 international und in Deutschland verst\u00e4rkt propagandistisch f\u00fcr ihre Ziele in der \u00d6ffentlichkeit geworben. An einer Demonstration des NWRI am 19. April 2003 in K\u00f6ln, f\u00fcr die bundesweit mobilisiert wurde, beteiligten sich etwa 1.200 Anh\u00e4nger. Das beherrschende Thema der Veranstaltung bezog sich auf iranische \u00dcbergriffe auf Lager der \"Nationalen Befreiungsarmee\" (NLA) im Irak am 10., 11. und 12. April 2003. Am 17. Juni 2003 durchsuchten franz\u00f6sische Sicherheitskr\u00e4fte die Europazentrale sowie 12 weitere Objekte der MEK in Auvers-sur-Oise bei Paris. Dabei wurden 165 Personen vorl\u00e4ufig festgenommen, darunter Maryam RADJAVI, Ehefrau des MEK-F\u00fchrers Massoud RADJAVI sowie weitere hochrangige Funktion\u00e4re. Hintergrund der Polizeiaktion war ein seit ca. zwei Jahren laufendes Ermittlungsverfahren der franz\u00f6sischen Beh\u00f6rden gegen die MEK wegen Verdachts krimineller Geldbeschaffungsmethoden, der Gr\u00fcndung einer terroristischen Vereinigung und weiterer Delikte (durch Beschluss des Rates der Europ\u00e4ischen Union vom 22. Dezember 200315 wird die MEK, wie schon bisher, in der aktualisierten \"EU-Terrorliste\" gef\u00fchrt). Unmittelbar nach Bekanntwerden der Polizeiaktion rief die F\u00fchrung der MEK ihre Mitglieder europaweit zu Demonstrationen auf. In Deutschland kam es zu Protestaktionen von Anh\u00e4ngern der Organisation vor den franz\u00f6sischen und iranischen Generalkonsulaten in D\u00fcsseldorf, M\u00fcnchen, Berlin und Hamburg sowie den beiden Botschaften in Berlin. Am 18. Oktober 2003 fand eine zentrale Konzertveranstaltung des NWRI in der Dortmunder Westfalenhalle unter dem Motto \"Solidarit\u00e4t mit iranischen Fl\u00fcchtlingen\" statt, an der etwa 4.000 bis 5.000 Besucher teilnahmen. In den politischen Statements wurde insbesondere die Streichung 15 Amtsblatt der EU vom 24.12.2003 - 2003/902/EG -","-80der MEK aus den Listen terroristischer Organisationen der USA und der EU sowie die Beseitigung des iranischen Regimes gefordert. Nachdem die irakische \u00dcbergangsregierung die im Irak verbliebenen MEK-Angeh\u00f6rigen aufgefordert hat, das Land wegen der \"dunklen Geschichte dieser Terrororganisation\" bis Ende des Jahres 2003 zu verlassen, kam es seit dem 12. Dezember 2003 vor amerikanischen Vertretungen in Berlin, Hamburg, D\u00fcsseldorf und Franfurt/Main zu Demonstrationen von Anh\u00e4ngern der MEK und des NWRI. An den Kundgebungen beteiligten sich jeweils zwischen 15 und 45 Personen. Bef\u00fcrchtet werden in diesem Zusammenhang auch m\u00f6gliche Abschiebungen in den Iran. 3.6 \"Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans\" (KADEK) (ehemals: \"Arbeiterpartei Kurdistans\" -PKKneu: \"Volkskongress Kurdistans\" -KONGRA GELKGK) Gr\u00fcndung als PKK: 1978 (in der T\u00fcrkei) durch Abdullah \u00d6CALAN Umbenennung in KADEK: 4. April 2002 (Grenzgebiet Iran/Irak) Umbenennung in KONGRA GEL: Parteikongress (27.10. - 06.11.2003) Leitung in Europa/Deutschland: F\u00fchrungsfunktion\u00e4re der \"Kurdischen demokratischen Volksunion\" (YDK) Mitglieder (Bund): ca. 11.500 Mitglieder (Rheinland-Pfalz): ca. 450 Bet\u00e4tigungsverbot in Deutschland: seit 26. November 1993 Allgemeines Die 1978 in der T\u00fcrkei von Abudllah \u00d6CALAN als marxistisch-leninistische Kader-Partei gegr\u00fcndete PKK - im April 2002 und Anfang November 2003 umbenannt in KADEK (Kongrea Azadi u Demokratizia Kurdistan) bzw. \"Volkskongress Kurdistans\" (KONGRA GEL) - ist mit ca. 11.500 Mitgliedern/Anh\u00e4ngern nach wie vor die gr\u00f6\u00dfte und aktivste extremistische Kur-","-81denorganisation in Deutschland. Bei bundesbzw. europaweiten Gro\u00dfveranstaltungen ist sie in der Lage, mehrere zehntausend Anh\u00e4nger zu mobilisieren. Rheinland-Pfalz In Rheinland-Pfalz gibt es unver\u00e4ndert ca. 450 Mitglieder/Anh\u00e4nger von PKK/KADEK/KONGRA-GEL. Sie sind vorwiegend im Rhein-Neckar-Raum (Ludwigshafen, Worms), im Rhein-Main-Gebiet (Mainz, Bingen, Bad Kreuznach) und im n\u00f6rdlichen Rheinland-Pfalz (Koblenz und Umgebung) aktiv. Anlaufbzw. Aktionszentren waren bis zu ihrer Schlie\u00dfung die beiden KADEK-nahen Vereine in Ludwigshafen und Mainz. Das Anfang Oktober 2001 neu er\u00f6ffnete \"MEDYA-Beratungsund Kulturzentrum\" in Mainz, M\u00fcnsterstra\u00dfe 21 hat sich Anfang Mai 2003 aufgel\u00f6st. Die ehemaligen Vereinsmitglieder sind seither in den \u00f6rtlichen Verein in R\u00fcsselsheim integriert worden. Der \"Kurdischen Kulturverein Ludwigshafen\", Bismarckstra\u00dfe 45 ist zum 31. Juli 2003 geschlossen worden; es erfolgte ein Umzug nach Mannheim. Aktionen/Veranstaltungen in Rheinland-Pfalz Vom 29. Januar bis 14. Februar 2003 beteiligten sich zahlreiche KADEKAnh\u00e4nger an einem Hungerstreik im Mainzer \"MEDYA-Beratungsund Kulturzentrum\" gegen die \"Islolationshaft\" von Abdullah \u00d6CALAN. Im selben Zusammenhang fanden sich am 7. Februar ca. 40 Angeh\u00f6rige des KADEK-Spektrums zu einer Kundgebung auf dem Mainzer Neubrunnenplatz zusammen. Sie zeigten u.a. Transparente mit dem Bild \u00d6CALANs, verteilten Flugbl\u00e4tter und skandierten Parolen wie \"Freiheit f\u00fcr \u00d6CALAN\" und \"Frieden\".","-82Anl\u00e4sslich des kurdischen Newroz-Festes demonstrierten \u00fcber 600 Anh\u00e4nger des KADEK-Gebietes Ludwigshafen/Mannheim am 21. M\u00e4rz 2003 f\u00fcr Frieden und bessere Haftbedingungen Abdullah \u00d6CALANs. Am 28. Juni 2003 fand in Mainz eine von der KADEK-Frauenorganisation \"Partei der Freien Frauen\" (PJA) organisierte \u00fcberregionale Demonstration mit ca. 1.100 Teilnehmern statt, darunter KADEK-Anh\u00e4nger aus Ludwigshafen/Mannheim und den benachbarten Bundesl\u00e4ndern (Saarland, Hessen und Baden-W\u00fcrttemberg). U.a. wurden Flugbl\u00e4tter \"Generalamnestie f\u00fcr gesellschaftlichen Frieden in der T\u00fcrkei unterst\u00fctzen!\" verteilt. In Ober-Olm bei Mainz fand am 4. Oktober 2003 eine Trauerund Gedenkveranstaltung des Mitte August 2003 im Nordost-Irak zu Tode gekommenen ehemaligen hochrangigen KADEK-Funktion\u00e4rs Engin SINCER mit ca. 400 Personen statt, darunter auch hohe Repr\u00e4sentanten des vom KADEK-dominierten \"Kurdischen Nationalkongress\" (KNK) sowie mehrere Funktion\u00e4re/Angeh\u00f6rige des bundesweiten KADEK-Spektrums, u.a. auch aus dem Gebiet Ludwigshafen/Mannheim. Im Rahmen der europaweiten KADEK-Kampagne \"Demokratische L\u00f6sung f\u00fcr den Frieden\" kam es in der Zeit vom 24. bis 26. Oktober 2003 in Mannheim zu einer Hungerstreikaktion mit ca. 15 Angeh\u00f6rigen des KADEKGebietes Ludwigshafen/Mannheim. Rheinland-pf\u00e4lzische Mitglieder bzw. Anh\u00e4nger aus dem Spektrum PKK/KADEK/KONGRA-GEL beteiligten sich im Jahre 2003 zudem an mehreren \u00fcberregionalen Aktionen, so am 15. Februar an einer Gro\u00dfdemonstration (ca. 15.000 Teilnehmer) unter dem Motto \"Freiheit f\u00fcr \u00d6CALAN\" in Stra\u00dfburg/Frankreich und am 13. September an einer Kundgebung mit ca. 40.000 Teilnehmern in Gelsenkirchen unter dem Motto \"F\u00fcr einen demokratischen Mittleren Osten und ein freies Kurdistan\". Entwicklung Mit dem Ziel, einen unabh\u00e4ngigen Kurdenstaat zu errichten, f\u00fchrte die PKK - vornehmlich im S\u00fcdosten der T\u00fcrkei - lange Jahre einen Guerilla-","-83krieg gegen das t\u00fcrkische Milit\u00e4r. Auch in Europa schreckte sie vor terroristischen Anschl\u00e4gen und Gewalttaten nicht zur\u00fcck. Dies f\u00fchrte in Deutschland 1993 zur Verh\u00e4ngung eines vereinsrechtlichen Bet\u00e4tigungsverbotes gegen die PKK sowie einige ihrer Teilund Nebenorganisationen. Im Februar 1999 wurde der PKK-Vorsitzende Abdullah \u00d6CALAN in Kenia festgenommen; seither sitzt er in einem t\u00fcrkischen Gef\u00e4ngnis ein. Die zun\u00e4chst gegen ihn wegen Hochverrats verh\u00e4ngte Todesstrafe wurde durch ein t\u00fcrkisches Staatssicherheitsgericht im Oktober 2002 in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt, nachdem die Todesstrafe in der T\u00fcrkei grunds\u00e4tzlich abgeschafft wurde. Im August 1999 \u00e4nderte die PKK ihre politischen Ziele grundlegend, indem sie den bewaffneten Kampf f\u00fcr beendet erkl\u00e4rte. Gleichzeitig k\u00fcndigte sie an, sich als legale politische Kraft zu organisieren und fortan mit friedlichen und demokratischen Mitteln - m\u00f6glichst im Einvernehmen mit dem t\u00fcrkischen Staat - eine kulturelle Autonomie der Kurden anzustreben. Die Guerillaeinheiten der PKK stellten daraufhin ihre Aktivit\u00e4ten in der T\u00fcrkei ein und zogen sich \u00fcberwiegend in den Nord-Irak zur\u00fcck. Seit diesem politischen Kurswechsel sind erhebliche Gewalttaten der PKK in Europa ausgeblieben; gleichwohl gab es, insbesondere um die \u00d6ffentlichkeit st\u00e4rker auf die Kurdenproblematik aufmerksam zu machen, vereinzelte (Brand)Anschl\u00e4ge in deutschen Gro\u00dfst\u00e4dten durch die PKKJugendorganisation \"Union der Jugendlichen aus Kurdistan\" (YCK) - im August 2003 erfolgte deren Umbenennung in \"Bewegung der freien Jugend Kurdistans\" (TECAK). Um ihre vermeintlich friedlich-demokratisch ausgerichtete Politik konsequent fortzuf\u00fchren und sich gleichzeitig von dem anh\u00e4ngenden Makel einer Terrororganisation zu l\u00f6sen, beschloss die PKK auf ihrem 8. Parteikongress vom 4. bis 10. April 2002 alle Aktivit\u00e4ten unter ihrem bisherigen Namen einzustellen. Als legitime und einzige Nachfolgeorganisation wurde der \"Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans\" (KADEK) ins Leben gerufen, der fortan mit verschiedenen sowohl in der T\u00fcrkei wie auch","-84europaweit durchgef\u00fchrten \"Friedens\"-Kampagnen Druck auf die T\u00fcrkei auszu\u00fcben versuchte, um den politischen Prozess zur L\u00f6sung der Kurdenfrage zu forcieren. So k\u00fcndigte der Generalpr\u00e4sidialrat des KADEK am 13. Februar 2003 den \"einseitigen Friedensprozess\" auf und erkl\u00e4rte gegen\u00fcber der T\u00fcrkei den Beginn des \"Verteidigungskampfes\". Diese offene Drohung zur Wiederaufnahme des bewaffneten Kampfes stand im Zusammenhang mit der Kampagne zur Verbesserung der Haftbedingungen von Abdullah \u00d6CALAN und dem damals drohenden milit\u00e4rischen Einsatz der T\u00fcrkei im Nord-Irak. Die sich h\u00e4ufenden Operationen der t\u00fcrkischen Sicherheitskr\u00e4fte gegen Guerillaeinheiten des KADEK im Nord-Irak sowie die in der T\u00fcrkei beschlossenen politischen Reformen - insbesondere das im August 2003 in Kraft getretene \"Resozialisierungsgesetz\", das u.a. f\u00fcr reuige Anh\u00e4nger des KADEK (ausgenommen hochrangige Funktion\u00e4re) bei Abkehr von der Organisation und Aussagebereitschaft die M\u00f6glichkeit der Strafmilderung vorsieht - nahm der KADEK zum Anlass, der t\u00fcrkischen Regierung bei fortgesetztem Ignorierens seiner Forderungen erneut mit milit\u00e4rischen Aktionen zu drohen. Um seinen Friedenund Demokratiebestrebungen weiterhin Nachdruck zu verleihen, startete der KADEK weitere europaweite Kampagnen, wobei erneut die Haftbedingungen und der Gesundheitszustand von Abdullah \u00d6CALAN im Mittelpunkt standen. Parallel dazu stellte der KADEK Ende August 2003 einen dreistufigen sogenannten \"Fahrplan f\u00fcr einen demokratischen Wandel (Roadmap)\" vor. Danach soll der t\u00fcrkische Staat im Zeitraum eines Jahres die kurdische Identit\u00e4t und Sprache sowie die kulturellen Rechte der Kurden verfassungsm\u00e4\u00dfig und gesetzlich garantieren. Dar\u00fcber hinaus sollen Funktion\u00e4re und Mitglieder der Organisation in die T\u00fcrkei zur\u00fcckkehren d\u00fcrfen sowie der Generalvorsitzende \u00d6CALAN freigelassen werden. Die Umwandlung der \"Roadmap\" in ihrer ersten Stufe sah bis zum 1. Dezember 2003 die Umwandlung des als \"einseitig\" bezeichneten Waffenstillstandes in einen \"zweiseitigen\" (also auch von der T\u00fcrkei getragenen) vor. Zum wiederholten Male wurde in","-85diesem Zusammenhang der T\u00fcrkei bei einer weiteren Verweigerungshaltung mit der Wiederaufnahme des bewaffneten Kampfes gedroht. Auf seinem 2. au\u00dferordentlichen Parteikongress, der vom 26. Oktober bis 6. November 2003 im Nord-Irak stattgefunden hat, l\u00f6ste sich der \"Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans\" (KADEK) auf. An seiner Stelle kam es zur Gr\u00fcndung des \"Volkskongress Kurdistans\" (kurdisch: \"Kongra Gel (e) Kurdistan\" - KONGRA GEL - KGK). Ziel sei die politische L\u00f6sung der kurdischen Frage mit den betroffenen L\u00e4ndern T\u00fcrkei, Irak, Iran und Syrien. Nach Aussage des neugew\u00e4hlten KGK-Vorsitzenden Z\u00fcbeyir AYDAR (ehemals Mitglied des kurdischen Exilparlaments und Pr\u00e4sidialrats des KNK) erwarte man u.a. von der T\u00fcrkei, dass sie beginne, sich politisch zu bewegen. Die Guerilla (\"Volksverteidigungskr\u00e4fte\") sei k\u00fcnftig autonom und nicht in die F\u00fchrung des KGK eingebunden, unterst\u00fcnde allerdings dessen politischem Willen. Ihre Waffen w\u00fcrde sie nur zur Selbstverteidigung behalten. Abdullah \u00d6CALAN wurde ohne ein formelles Amt zur \"F\u00fchrungspers\u00f6nlichkeit des kurdischen Volkes\" ernannt. Unter den KGK-Vizepr\u00e4sidenten befinden sich eine Reihe ehemaliger PKK/KADEK-F\u00fchrungskader wie z.B. Osman \u00d6CALAN, Riza ALTUN und die fr\u00fchere Europa-Sprecherin Mizgin SEN. Somit bleibt offensichtlich die Kontinuit\u00e4t zu den Vorl\u00e4uferorganisationen gewahrt. In einer seiner ersten Erkl\u00e4rungen bedauerte der KGK, dass im Rahmen der Umsetzung der noch vom KADEK auf den Weg gebrachten \"Roadmap\" das Ziel der ersten Stufe mit der vorgegebenen Frist zum 1. Dezember 2003 nicht erreicht worden sei. Deshalb habe man die Frist \"zu einer zweiten Bewertung der Lage\" verl\u00e4ngert; gleichzeitig wurden die weiteren geplanten Etappen der \"Roadmap\" in Frage gestellt. Mittelfristig kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass es in der T\u00fcrkei wieder zu gewaltt\u00e4tigen Auseinandersetzungen zwischen Guerillaeinheiten der KADEK und t\u00fcrkischen Streitkr\u00e4ften kommt.","-863.7 Sonstige Organisationen, die im Jahr 2003 in Rheinland-Pfalz in Erscheinung getreten sind: \"T\u00fcrkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten\" (TKP/ML) Die TKP/ML wurde 1972 in der T\u00fcrkei gegr\u00fcndet. Sie vertritt die Lehren des Marxismus-Leninismus erg\u00e4nzt durch Aspekte des Maoismus. Ihr Ziel ist die Zerschlagung des t\u00fcrkischen Staatsgef\u00fcges. An dessen Stelle soll eine \"demokratische Volksherrschaft\" mit einer an der marxistisch-leninistischen Ideologie orientierten Gesellschaftsordnung errichtet werden. Dieses Ziel soll mit Hilfe der \"T\u00fcrkischen Arbeiterund Bauernbefreiungsarmee\" (TIKKO), dem milit\u00e4rischen Arm der Organisation, erk\u00e4mpft werden. Die TKP/ML ist durch zahlreiche Fraktionsbildungen und Abspaltungen gekennzeichnet. Seit April 1994 ist die TKP/ML in den sog. \"PartizanFl\u00fcgel\" sowie in das \"Ostanatolische Gebietskomitee\" (DABK) gespalten. Anfang 2003 wurde bekannt, dass der DABK-Fl\u00fcgel in der Neugr\u00fcndung der \"Maoist Kom\u00fcnist Partisi\" (MKP) aufgegangen ist. Beide Gruppierungen unterhalten in der T\u00fcrkei voneinander getrennte bewaffnete Guerillagruppen, die auf Seiten von \"Partizan\" unter der Bezeichnung \"TIKKO\", auf Seiten der MKP (seit Ende 2002) unter dem Namen \"Volksbefreiungsarmee\" (HKO) auch terroristische Aktionen durchf\u00fchren. \"Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei\" (MLKP) Die \"Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei\" (MLKP) ist im September 1994 aus dem Zusammenschluss zweier t\u00fcrkischer linksextremistischer Organisationen entstanden. Sie vertritt die Lehren des MarxismusLeninismus. Ziele dieser Gruppierung sind die Zerschlagung des t\u00fcrkischen Staatsgef\u00fcges und die Etablierung einer kommunistischen Gesellschaftsordnung. Zur Finanzierung der Parteiarbeit und der Guerillaaktivit\u00e4-","-87ten in der T\u00fcrkei f\u00fchrt die Organisation j\u00e4hrlich eine europaweite Spendenkampagne unter ihren Anh\u00e4ngern durch. Interne ideologische Auseinandersetzungen innerhalb der MLKP f\u00fchrten zur Abspaltung der \"Kommunistischen Partei-Aufbauorganisation\" (KP-IO).","-884. Internet/Neue Medien Das Internet, die weltumspannende technische M\u00f6glichkeit zur Kommunikation, Information und zum Datenaustausch, hat sich in den letzten Jahren als Haupts\u00e4ule der Informationsgesellschaft neben den Funkund Printmedien in rasanter Weise etabliert. Die Zahl der Internetnutzer betr\u00e4gt weltweit ca. 580 Millionen. In Deutschland ist die Zahl von rund 250.000 im Jahre 1995 auf knapp 39 Millionen 2003 angestiegen. Online-Studien zufolge nutzen mehr als die H\u00e4lfte der erwachsenen Bev\u00f6lkerung dieses Medium, wobei die Altersgruppe der 14bis 19j\u00e4hrigen zu den extensivsten Nutzern geh\u00f6rt. Sch\u00e4tzungen zufolge gibt es derzeit weltweit ca. zwei Milliarden Homepages. Zu den Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder geh\u00f6rt auch, aus diesem immensen Datenbestand diejenigen Informationen herauszufiltern, die Organisationen, Gruppen und Personen einstellen, mit dem Ziel, die freiheitlich demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder zu gef\u00e4hrden. 4.1 Rechtsextremisten Im rechtsextremistischen Spektrum haben Kommunikationsmittel wie die \"parteiunabh\u00e4ngigen Infotelefone\" auch unter dem Gesichtspunkt einer informationellen Vernetzung in j\u00fcngerer Zeit an Bedeutung verloren. Demgegen\u00fcber haben rechtsextremistische Parteien, Organisationen, Gruppen und Einzelpersonen in den letzten Jahren die Informationstechnik des Internet in vielf\u00e4ltiger Weise f\u00fcr Propaganda, Kommunikation, zum Datenaustausch, zum Versandhandel von Audiound Video-Material, verbotenen Artikeln, Schriften, Abzeichen und \u00e4hnlichem vermehrt genutzt. Daneben dienen Chat-Rooms und interne Diskussionsforen zur Absprache und zur Koordinierung von Demonstrationen und Versammlungen.","-89Im Jahre 2003 wurden im Internet ca. 920 Homepages und viele in Untermen\u00fcs enthaltene Seiten mit rechtsgerichtetem Inhalt beobachtet. Etwa 35 sind Gruppen und Personen in Rheinland-Pfalz zuzurechnen. Durch die in den letzten Jahren st\u00e4ndig verbesserte Zusammenarbeit mit deutschen Internetdiensteanbietern konnten viele Web-Seiten aus dem Netz entfernt werden. Strafrechtlich relevante Homepages wurden den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden \u00fcbermittelt und f\u00fchrten zu einer Reihe von Ermittlungsverfahren. Die \u00fcberwiegende Anzahl der rechtsextremistisch ausgerichteten Seiten sind bei amerikanischen Internet-Firmen hinterlegt und entziehen sich somit dem Zugriff der deutschen Gerichtsbarkeit. 4.2 Linksextremisten Linksextremisten nutzen in weit weniger offensiv die M\u00f6glichkeiten des Internets. Informationen zur Selbstdarstellung, zu Aktivit\u00e4ten und Veranstaltungen nehmen insgesamt einen breiten Raum ein. Die meisten von den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder beobachteten Parteien, Organisationen und Gruppen sind im Internet vertreten. Neben den \u00fcblichen Kommunikationswegen hat das gesamte linksextremistische Spektrum aber auch vielf\u00e4ltige Informationsportale zur Weitergabe von aktuellen, szenespezifischen Hinweisen wie z.B. Demonstrationsund Aktionsaufrufe eingerichtet, unterh\u00e4lt Archive und Diskussionsplattformen und gibt Stellungnahmen zu tagespolitischen Themen heraus. Starke Pr\u00e4senz zeigen antifaschistische und autonome Gruppen, Globalisierungs-, Militarismusund Castor-Transport-Gegner, aber auch Antiimperialisten und Anarchisten. Viele bieten den Eintrag in Mailinglisten oder den Bezug von Newsletters an. Bundesweit werden derzeit ca. 1.450 linksextremistische Internet-Seiten beobachtet, die wiederum auf vielen Unterseiten relevante Informationen enthalten. In Rheinland-Pfalz sind es ca. 35 Seiten, wobei auch die \u00fcberregionalen Informationsangebote in die Gesamtbetrachtung einflie\u00dfen m\u00fcssen.","-904.3 Ausl\u00e4nderextremismus In den letzten Jahren pr\u00e4sentieren sich zunehmend ausl\u00e4ndische Rechtsund Linksextremisten, aber auch islamistische Gruppen im Internet. Zumeist in ihrer Heimatsprache dargestellte Sachverhalte und Informationen verschlie\u00dfen sich weitgehend dem deutschen Internet-Nutzer. Gleichwohl ist es Aufgabe der Sicherheitsbeh\u00f6rden, relevante Erkenntnisse herauszufiltern, die ggf. Belange der Bundesrepublik Deutschland ber\u00fchren k\u00f6nnten. Dies gilt insbesondere f\u00fcr solche Internet-Seiten, die im Bereich des islamistischen Terrors z.B. mit Tatbekennungen, kriegsverherrlichenden Videos, gefilmten Anschlagsszenen auf sich aufmerksam machen, wie Taliban/Al Qaida nahe Gruppen. Aber auch in der Bundesrepublik Deutschland vertretene ausl\u00e4nderextremistische Organisationen aus dem arabischen, t\u00fcrkischen, kurdischen und iranischen Bereich verf\u00fcgen \u00fcber ein informatives und vielf\u00e4ltiges InternetAngebot. Chats, Newsgroups und G\u00e4steb\u00fccher dienen dabei der Kontaktpflege und Organisation von Veranstaltungen, au\u00dferdem der Selbstdarstellung und Propaganda. Aktuelle Pressemitteilungen, Kommentare und \u00e4hnliche Verlautbarungen runden das Informationsangebot ab. Das Internet-Angebot umfasst derzeit ca. 130 Webseiten, wovon ca. 80 deutschsprachig angeboten werden.","-915. SPIONAGEABWEHR Sp\u00e4testens nach dem Ende der offiziellen Kampfhandlungen im Irak wurde deutlich, dass sich die Grundbedingungen einer wirkungsvollen Friedensund Sicherheitspolitik entscheidend ver\u00e4ndert haben. Frontlinien und Sicherheitszonen sind \u00fcberholte Begriffe, wenn das Gef\u00e4hrdungspotential von einem Gegner ausgeht, der jederzeit und \u00fcberall auf der Welt zu Terrorakten bereit zu sein scheint und bei der Wahl seiner Einsatzmittel immer unberechenbarer wird. Vor diesem Hintergrund erh\u00e4lt die Bek\u00e4mpfung der Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen einen herausragenden Stellenwert. Zwar ist der Irak aus dem Kreis der kritischen Staaten zwangsl\u00e4ufig ausgeschieden. Bis zum Ausbruch des Krieges geh\u00f6rte er jedoch wie Iran, Libyen, Nord-Korea, Syrien und Pakistan zu den so genannten Krisenl\u00e4ndern, denen erhebliche Aufr\u00fcstungsbem\u00fchungen unterstellt wurden. Beschaffungsma\u00dfnahmen dieser L\u00e4nder im Bereich der Proliferation sind gekennzeichnet durch das Einschalten von Zwischenh\u00e4ndlern in Drittstaaten, die Gr\u00fcndung weltweit operierender Tarnfirmen, die Angabe falscher Endverbraucher und Verschleierung der Lieferwege. Geheimdienstmitarbeiter treten als Besteller oder K\u00e4ufer auf, steuern entsprechende Firmen mit staatlicher Beteiligung und nehmen in konspirativ arbeitenden Beschaffungsnetzen leitende Aufgaben wahr. Durch entsprechende Beschaffungsbem\u00fchungen gerieten die Staaten China, Pakistan und Indien in das Blickfeld der Spionageabwehr. Die Verhandlungstaktik von Nord-Korea im Atomstreit best\u00e4tigt beispielhaft aus den zur\u00fcckliegenden Jahren gewonnene Erkenntnisse, die auf eigenst\u00e4ndige Entwicklungen im Bereich von ABC-Waffen und Tr\u00e4gertechnologie schlie\u00dfen lie\u00dfen.","-92Andererseits hat Libyen sein Atom(waffen)-programm offen gelegt und zudem seine Programme zur Entwicklung auch anderer Massenvernichtungsmittel im Dezember 2003 der UNO, gegen\u00fcber den USA und Gro\u00dfbritannien eingestanden. Die Ergebnisse der Inspektionen der Internationalen Atomenergiebeh\u00f6rde in Wien (IAEA) haben auch den Iran dazu gebracht, seine atomaren Forschungsund Entwicklungsprogramme einzugestehen. Aktuelle Erkenntnisse der IAEA deuten jedoch darauf hin, dass der Iran in seinen Aktivit\u00e4ten wesentlich weiter fortgeschritten war, als er dies bislang verlautbart hatte. Hauptdrehscheibe f\u00fcr nachrichtendienstlich gesteuerte illegale Beschaffungen ist zunehmend die Jebel Ali Freezone in Dubai. Dort haben sich einschl\u00e4gige Firmen im Laufe der vergangenen Jahre niedergelassen, die ihren Ursprung in kritischen Staaten haben und \u00fcber die auch gelieferte Waren in die L\u00e4nder Iran, Libyen, Nord-Korea, Pakistan und Syrien weitergeleitet werden. Deutschland z\u00e4hlt weiterhin zu den bevorzugten Spionagezielen f\u00fcr Nachrichtendienste fremder Staaten. Dazu geh\u00f6ren neben L\u00e4ndern aus der Gemeinschaft Unabh\u00e4ngiger Staaten (GUS) auch einige aus dem mittelund fern\u00f6stlichen sowie dem nordafrikanischen Raum. Aussp\u00e4hungsziele deren Dienste sind Politik, Wirtschaft und Milit\u00e4r bis hin zur Unterwanderung in Deutschland ans\u00e4ssiger Organisationen und Personen, die in Opposition zum Regime im Heimatland stehen. Irak Im Vorfeld des sich abzeichnenden Irak-Kriegs war in Deutschland ein starkes Interesse irakischer Nachrichtendienste an politischen Informationen und an Aktivit\u00e4ten der Regimegegner festzustellen. Hier lebende Iraker vertraten in einer Vielzahl von Gespr\u00e4chen die Auffassung, dass von in Deutschland lebenden Landsleuten, gleich welcher Glaubensrichtung, keine Gefahr f\u00fcr die innere Sicherheit in Deutschland ausgehen w\u00fcrde.","-93Kurz vor Ausbruch des Irak-Krieges wurden mehrere an der irakischen Botschaft in Berlin abgetarnt t\u00e4tige Mitarbeiter irakischer Nachrichtendienste ausgewiesen. Gegen verschiedene mutma\u00dfliche Agenten des irakischen Nachrichtendienstes leitete der Generalbundesanwalt Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agentent\u00e4tigkeit ein. Syrien Unver\u00e4ndert unterhalten die syrischen Nachrichtendienste in Deutschland stark besetzte Legalresidenturen an den offiziellen und halboffiziellen Vertretungen ihres Landes. Die dort unter diplomatischem Status t\u00e4tigen Mitarbeiter setzten auch 2003 ihre illegalen nachrichtendienstlichen Aktivit\u00e4ten fort. Schwerpunkt war weiterhin die Aufkl\u00e4rung, Ausforschung und \u00dc- berwachung der in Deutschland lebenden syrischen Landsleute, soweit deren politische Einstellung als potentielle Bedrohung f\u00fcr das syrische Regime angesehen werden. Dabei k\u00f6nnen sich die syrischen ND-Angeh\u00f6rigen in Deutschland auf ein weit verzweigtes Agentennetz st\u00fctzen, dessen Informationen in Syrien die Grundlage f\u00fcr die Aufnahme von \"Betroffenen\" in sog. schwarze Listen sind, die letztlich auch eine l\u00fcckenlose \u00dcberwachung dieser Personen bei der Einund Ausreise in Syrien sicherstellen. Zur Gewinnung neuer Agenten drohen die syrischen Nachrichtendienste unver\u00e4ndert mit erheblichen Repressalien gegen die in Syrien lebenden Angeh\u00f6rigen und gegen die Betroffenen selbst, die bei Reisen in die Heimat nicht selten Opfer von Inhaftierung, Verh\u00f6ren und Misshandlungen werden. Haftentlassung ist vielfach nur durch Geldzahlungen und/oder verbunden mit dem Einverst\u00e4ndnis zur nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit m\u00f6glich. Trotz Kooperationen in verschiedenen Sicherheitsbereichen zwischen deutschen und syrischen Stellen weigerte sich Syrien bislang beharrlich, seine Zusage einzuhalten, erkannte und gegen die Bundesrepublik t\u00e4tige Agenten seiner Nachrichtendienste abzuziehen.","-94Iran Nach vorliegenden Hinweisen verfolgt der Iran ein Programm sowohl im Bereich der konventionellen R\u00fcstung als auch bei Nuklearund Tr\u00e4gertechnologie sowie bei der Entwicklung und Herstellung biologischer und chemischer Kampfstoffe. Die Erkenntnisse westlicher Dienste zum iranischen Atomprogramm wurden durch die Zugest\u00e4ndnisse iranischer Stellen in den vergangenen Monaten, den angestrebten Beitritt Irans zum Atomwaffensperrvertrag und bereits durch die ersten Inspektionsergebnisse durch die internationale Atomenergiebeh\u00f6rde in Wien best\u00e4tigt. \u00c4hnlich arabischen Staaten ist auch die iranischen Oppositionellenszene in Deutschland bevorzugtes Aussp\u00e4hungsziel. Um Personen zur Mitarbeit zu n\u00f6tigen, werden psychischer Druck bzw. Repressalien gegen im Iran lebende Familienangeh\u00f6rige angewendet. Besonderes Interesse gilt der Aussp\u00e4hung der aus Sicht Irans militantesten Gruppe, der \"Volksmodjahedin Iran-Organisation\" (MEK) sowie ihrem politischen Arm, dem \"Nationalen Widerstandsrat Iran\" (NWRI). Am 29. September 2003 verurteilte das Kammergericht Berlin einen dort lebenden Deutsch-Iraner wegen Spionage zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten, weil der systematisch Informationen \u00fcber oppositionelle iranische Organisationen, deren Mitglieder, Veranstaltungen und Absichten gesammelt und diese an seine Auftraggeber in Teheran weitergegeben hatte. Libyen Die Wirksamkeit internationaler Embargoma\u00dfnahmen werden am Beispiel Libyen deutlich. Libyen bem\u00fcht sich intensiv, die Akzeptanz der internationalen Staatengemeinschaft zur\u00fcck zugewinnen, nicht zuletzt um nach vielen Jahren wieder wirtschaftliche Handlungsfreiheit zu erlangen. Vor diesem Hintergrund muss auch der Verzicht Gaddafis auf die Entwicklung","-95von ABC-Waffen jeglicher Art verstanden werden. Die bisherige Offenlegung hat Erkenntnisse der Dienste best\u00e4tigt, dass Libyen tats\u00e4chlich solche Waffen besitzt bzw. in entsprechenden Entwicklungsstadien hatte. Der au\u00dfenpolitische Kurswechsel hat bislang die internen Herrschaftsstrukturen offenbar nicht ver\u00e4ndert. Oppositionelle Bestrebungen in Libyen werden nicht geduldet. Im Ausland lebende Staatsangeh\u00f6rige werden \u00fc- berwacht, sofern sie dem Regime kritisch gegen\u00fcberstehen. Nord-Korea Nord-Korea unterh\u00e4lt zahlreiche Nachrichtendienste, die der kommunistischen Partei, den Volksstreitkr\u00e4ften oder General KIM JONG IL direkt unterstellt sind. An der Interessenvertretung in Berlin, der personell am st\u00e4rksten besetzten Vertretung Nord-Koreas in Europa, werden auch Legalresidenturen unterhalten. Das Augenmerk der Beobachtung nordkoreanischer Aktivit\u00e4ten war darauf gerichtet, die Weiterverbreitung (Proliferation) von nicht konventionellen R\u00fcstungsg\u00fctern zu verhindern. NordKorea gilt als einer der Hauptunterst\u00fctzer f\u00fcr die Fortentwicklung der Scud-Raketentechnologie, die f\u00fcr die L\u00e4nder Libyen, Syrien insbesondere aber Irak, Iran und Pakistan neue M\u00f6glichkeiten er\u00f6ffnete. Die Zuspitzung des internationalen Konfliktes mit Nord-Korea war 2003 insbesondere darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass Nord-Korea mehrfach best\u00e4tigte, Atombrennst\u00e4be aus dem Reaktor in Yongbyon zu waffenf\u00e4higem Plutonium aufbereitet zu haben. Daneben gibt es deutliche Hinweise, dass Nord-Korea auch an der Technologie f\u00fcr Gasultrazentrifugen interessiert ist. Diesem Ziel diente der Versuch Spezialaluminiumr\u00f6hren \u00fcber Malaysia zu beschaffen. Der Transport - angeblich \u00fcber China - konnte noch auf dem Seeweg gestoppt werden.","-96Pakistan Pakistan ist zur Zeit das einzige islamische Land, das Atombomben besitzt. Vielleicht gerade deshalb zeigen die aktuellen Eingest\u00e4ndnisse des \"Vaters der islamischen Atombombe\" Abdul Quadeer Khan die Brisanz der aktuellen Gef\u00e4hrdungslage durch ein weltweites Beziehungsgeflecht um Kerntechnik und andere proliferationsrelevante G\u00fcter. Obwohl die pakistanische Regierung nach den Anschl\u00e4gen des 11. September 2001 eng mit den westlichen L\u00e4ndern kooperiert, ist im Land eine islamistische Grundstimmung erkennbar, die bis in den Beh\u00f6rdenapparat und in das Milit\u00e4r reicht. Zunehmend zeichnet sich ab, dass Pakistan f\u00fcr L\u00e4nder wie Iran, NordKorea und Libyen erste Adresse f\u00fcr den Kauf von Gasultrazentrifugen sowie Baupl\u00e4nen von Nukleartechnologie und entsprechenden Know-how zu sein scheint. Dabei bedienen sich diese L\u00e4nder eines feingesponnenen Netzes \u00fcber Drittl\u00e4nder. Der Nukleartechniker Khan nahm dabei offensichtlich eine Schl\u00fcsselfunktion ein. China In die Umsetzung der ehrgeizigen Entwicklungsziele der chinesischen Volkswirtschaft sind die chinesischen Nachrichtendienste eingebunden, um m\u00f6glichst schnell Anschluss an die Standards der modernen Industriestaaten zu gewinnen. Aus allen gesellschaftlich bedeutsamen Bereichen wie Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Milit\u00e4r sollen entsprechende Informationen offen oder verdeckt gewonnen werden. Da die Nachrichtendienstoffiziere meist \u00fcber ausgezeichnete Deutschkenntnisse verf\u00fcgen, f\u00e4llt es ihnen leicht Kontakte aufzubauen und zu pflegen, um das Wissen ihrer Gespr\u00e4chspartner unauff\u00e4llig und langfristig abzusch\u00f6pfen und so an vertrauliche Informationen zu gelangen. Legendierte Firmengr\u00fcndungen d\u00fcrften als geeignete Beschaffungsb\u00fcros auch f\u00fcr die chinesischen Nachrichtendienste zum handwerklichen Repertoire geh\u00f6ren.","-97China verst\u00e4rkt seine Bem\u00fchungen, die Ausr\u00fcstung seiner Streifkr\u00e4fte zu modernisieren. Dabei orientiert es sich im wesentlichen an den Standards westlicher Hochtechnologie. M\u00f6glicherweise dadurch beg\u00fcnstigt, tritt China auch als R\u00fcstungsund Proliferationslieferant in Krisenregionen in Erscheinung. Daneben ist es Aufgabe chinesischer Nachrichtendienste in Deutschland, hier Oppositionelle und in ihrem Heimatland nach Demokratie strebende chinesische Gruppierungen zu beobachten. So werden die hier lebenden islamischen Uiguren und die Anh\u00e4nger der Falun-Gong-Sekte unvermindert mit nachrichtendienstlichen Mitteln \u00fcberwacht. Russische F\u00f6deration Unver\u00e4ndert steht die Bundesrepublik Deutschland im Fokus der russischen Geheimdienste. Nach wie vor sind Mitarbeiter dieser Dienste zahlenm\u00e4\u00dfig stark an den Legalresidenturen russischer Vertretungen in Deutschland und den Niederlassungen staatlicher russischer Firmen t\u00e4tig und leisten neben der Unterst\u00fctzung nachrichtendienstlicher Aktivit\u00e4ten offene und verdeckte Informationsbeschaffung f\u00fcr ihre Auftraggeber. Die Zusammenarbeit russischer und deutscher Dienststellen im Aufkl\u00e4rungsspektrum des Terrorismus, der Proliferation und der organisierten Kriminalit\u00e4t hat Deutschland als Spionageziel offenbar nicht ausgenommen, allenfalls zu einer vorsichtigeren Vorgehensweise des ND-Personals veranlasst. Als wichtigste Geheimdienste der Russischen F\u00f6deration, die auch in Deutschland aktiv sind, sind die Auslandsaufkl\u00e4rungsdienste SWR, der milit\u00e4rische Aufkl\u00e4rungsdienst GRU sowie der Inlandsabwehrdienst FSB zu nennen. Aus der fortdauernden Umgestaltung des Sicherheitsapparates, die der russische Pr\u00e4sident im Jahre 2003 mit Nachdruck vorangetrieben hat, ist","-98der FSB bereits gest\u00e4rkt hervorgegangen. Der Fernmeldeaufkl\u00e4rungsdienst FAPSI wurde ebenso wie der Grenzschutzdienst FPS aufgel\u00f6st und mehr oder weniger in den FSB integriert. Dabei d\u00fcrfte der FSB mittlerweile wieder einen Einflussbereich zur\u00fcckgewonnen haben, der dem des ehemaligen KGB sehr nahe kommt (350.000 - 400.000 Mitarbeiter). Nach Aussagen des FSB-Chef PATRUSCHEW soll dem Geheimdienst auch die Privatisierung staatlicher Unternehmen unterstehen. Dabei ist bekannt, dass Offiziere des FSB schon seit einiger Zeit im Privatisierungsministerium platziert sind. Von daher verwundert auch nicht das Interesse russischer Nachrichtendienste an Informationen zur L\u00f6sung der russischen Schuldenproblematik und an Hinweisen zur Investitionsbereitschaft der deutschen Wirtschaft in Russland. So waren die Geheimdienste auch an Kontakten in den deutschen Bankenbereich bem\u00fcht. Letztlich werden mit gro\u00dfer Regelm\u00e4\u00dfigkeit russische Banker in deutschen Partnerbanken ausgebildet. Zur Methodik der russischen Dienste geh\u00f6rt, wie bei allen anderen Diensten auch, zun\u00e4chst die offene Informationsbeschaffung, die heute durch die Nutzung entsprechender Informationsquellen wie das Internet erheblich erleichtert wird. Allerdings kann diese Vorgehensweise letztlich konspirative Beschaffungsmethoden, wie seit Jahrzehnten angewandt und damit den Einsatz von geheimen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht ersetzen. Als Agenten werden offensichtlich in erster Linie Ausl\u00e4nder oder im Ausland lebende russische Staatsangeh\u00f6rige angeworben, die aus beruflichen oder famili\u00e4ren Gr\u00fcnden h\u00e4ufig nach Russland reisen. Dazu z\u00e4hlen auch deutschst\u00e4mmige Sp\u00e4taussiedler, die teilweise bereits vor ihrer Ausreise nach Deutschland auf eine geheimdienstliche T\u00e4tigkeit vorbereitet wurden.","-99Zu den Themenkomplexen Spionage, Wirtschaftsspionage, Proliferation und Wissenstransfer bietet der Verfassungsschutz Informationen an, die auch im Internet unter www.verfassungsschutz.rlp.de abgerufen werden k\u00f6nnen. Er bietet dar\u00fcber hinaus Interessenten auch k\u00fcnftig Sensibilisierungsund Sicherheitsgespr\u00e4che an. Als Kontakt-Nummer dient der Anschluss Mainz 06131 / 16-3772 oder 163773 oder 163770 oder Fax 06131/16-3688.","- - 100 6. GEHEIMSCHUTZ/SABOTAGESCHUTZ Wie in den Jahren zuvor, hat sich die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde - hier lediglich als mitwirkende Beh\u00f6rde - auch im Berichtszeitraum erfolgreich der Aufgabe gewidmet, im Zusammenwirken mit ihren Partnern, den als \"zust\u00e4ndige Stelle\" origin\u00e4r geforderten Geheimschutzbeauftragten der Beh\u00f6rden oder Sicherheitsbevollm\u00e4chtigten der geheimschutzbetreuten Wirtschaft, die im staatlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Informationen gegen unbefugte Kenntnisnahme zu sch\u00fctzen. Materieller Geheimschutz Mit einer Vielzahl von Ma\u00dfnahmen (VS-Beratungen, Schulungen und Brosch\u00fcren) wurden die Partner \u00fcber den gebotenen Umgang mit Verschlusssachen und deren sachgerechte technische und organisatorische Sicherung informiert und sensibilisiert. Insbesondere die st\u00e4ndig an Bedeutung gewinnende, gleichzeitig aber auch immer komplexer und damit anf\u00e4lliger werdende Informationsund Kommunikationstechnik erfordert die pr\u00e4zise Einhaltung der in der staatlichen Verschlusssachenanweisung (VSA) wie auch im Geheimschutzhandbuch der Wirtschaft vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen. Dort sind dar\u00fcber hinaus weitere technische, aber auch bauliche, organisatorische und personelle Ma\u00dfnahmen verbindlich angeordnet, die in ihrer Gesamtheit ein wirkungsvolles Sicherheitskonzept ergeben. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse helfen den Wirtschaftsunternehmen auch beim Schutz ihrer eigenen Betriebsgeheimnisse. Deshalb besteht das Angebot der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, auch die nicht der Geheimschutzbetreuung unterliegenden Unternehmen im Land entsprechend zu beraten. Personeller Geheimschutz Auch im Zeitalter der Hochtechnologie ist die menschliche Quelle im Objekt die effektivste und ergiebigste Form der Nachrichtenbeschaffung. Der","- - 101 Staat sch\u00fctzt sich hiergegen neben seiner aufkl\u00e4renden Spionageabwehr auch mit pr\u00e4ventiven Ma\u00dfnahmen bei der Auswahl seiner Geheimnistr\u00e4ger. Personen, die in Beh\u00f6rden oder Betrieben Zugang zu staatlichen Verschlusssachen (VS) haben, erhalten sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnten, werden zuvor einer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung unterzogen, die bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen periodisch wiederholt werden muss. So wird gepr\u00fcft, ob die betroffene Person oder auch die (als Lebenspartner(in) oder Ehegatte) einbezogene Person nach ihrem bisherigen Verhalten Gew\u00e4hr daf\u00fcr bietet, dass sie mit den anvertrauten VS sachgerecht umgehen wird. Das Ergebnis der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung wird von der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde der \"zust\u00e4ndigen Stelle\" in Form eines Votums lediglich als Entscheidungshilfe mitgeteilt. Die Entscheidung, ob die Person mit einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit betraut werden kann, obliegt dem jeweils zust\u00e4ndigen Geheimschutzbeauftragten bzw. Sicherheitsbevollm\u00e4chtigten. Vorbeugender personeller Sabotageschutz Seit 1. Januar 2003 unterf\u00e4llt auch der vorbeugende personelle Sabotageschutz dem Anwendungsbereich des Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist einer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung zu unterziehen, wer an einer sicherheitsempfindlichen Stelle in einer lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtung in Rheinland-Pfalz besch\u00e4ftigt ist oder besch\u00e4ftigt werden soll. Im Berichtszeitraum erfolgte die zur Wahrung gleicher Sicherheitsstandards erforderliche Abstimmung zwischen Bund und L\u00e4ndern. Die bundesweite Koordination ist Aufgabe der Geheimschutzkommission (GSK) des Arbeitskreises IV der St\u00e4ndigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der L\u00e4nder, die seit Februar 2003 unter rheinland-pf\u00e4lzischem Vorsitz arbeitet.","- - 102 D. ANHANG Rechtliche Grundlagen Grundgesetz (Auszug) Artikel 73 - Umfang der ausschlie\u00dflichen Gesetzgebung Der Bund hat die ausschlie\u00dfliche Gesetzgebung \u00fcber ... 10. die Zusammenarbeit des Bundes und der L\u00e4nder ... b) zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes (Verfassungsschutz) und c) zum Schutz gegen Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungeshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden, ... Artikel 87 - Bundeseigene Verwaltung: Sachgebiete (1) ... Durch Bundesgesetz k\u00f6nnen ... Zentralstellen ... zur Sammlung von Unterlagen f\u00fcr Zwecke des Verfassungsschutzes und des Schutzes gegen Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden, eingerichtet werden. ... Landesverfassungsschutzgesetz (LVerfSchG) vom 06. Juli 1998 zuletzt ge\u00e4ndert durch Gesetz vom 16.12.2002, GVBl. 2002, S. 477 Inhalts\u00fcbersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen SS1 Zweckbestimmung SS2 Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS3 Zusammenarbeit in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes SS4 Begriffsbestimmungen Teil 2 Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS5 Beobachtungsaufgaben SS6 Aufgaben bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung SS7 Unterrichtung der Landesregierung und der \u00d6ffentlichkeit","- - 103 Teil 3 Befugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 8 Allgemeine Rechtsgrunds\u00e4tze SS 9 Allgemeine Befugnisse SS 10 Besondere Befugnisse SS 10a Weitere Einzelfallbefugnisse Teil 4 Datenverarbeitung SS 11 Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten SS 12 Berichtigung, L\u00f6schung und Sperrung personenbezogener Daten SS 13 Informations\u00fcbermittlung an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 14 Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 15 \u00dcbermittlungsverbote SS 16 Besondere Pflichten bei der \u00dcbermittlung personenbezogener Daten SS 17 Minderj\u00e4hrigenschutz SS 18 Auskunft an Betroffene SS 19 Datenschutzkontrolle Teil 5 Parlamentarische Kontrolle SS 20 Parlamentarische Kontrollkommission SS 21 Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission Teil 6 Schlu\u00dfbestimmungen SS 22 Geltung des Landesdatenschutzgesetzes SS 23 Einschr\u00e4nkung von Grundrechten SS 24 \u00c4nderung des Landesgesetzes zur Ausf\u00fchrung des Bundesgesetzes zur Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses SS 25 Inkrafttreten Teil 1 Allgemeine Bestimmungen SS1 Zweckbestimmung Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. SS2 Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Alle den Zwecken des Verfassungsschutzes dienenden Aufgaben und Befugnisse werden vom Ministerium des Innern und f\u00fcr Sport als Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wahrgenommen. (2) Der Verfassungsschutz und die Polizei d\u00fcrfen einander nicht angegliedert werden.","- - 104 SS3 Zusammenarbeit in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist verpflichtet, mit dem Bund und den L\u00e4ndern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit besteht insbesondere in gegenseitiger Unterst\u00fctzung und im Informationsaustausch sowie in der Unterhaltung gemeinsamer Einrichtungen. (2) Die Beh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz anderer L\u00e4nder d\u00fcrfen in Rheinland-Pfalz unter Beachtung der Bestimmungen dieses Gesetzes nur im Einvernehmen, das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz gem\u00e4\u00df SS 5 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954 - 2970 -), zuletzt ge\u00e4ndert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Januar 2002 (BGBl. I S. 361), nur im Benehmen mit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde t\u00e4tig werden. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf in den anderen L\u00e4ndern t\u00e4tig werden, soweit es dieses Gesetz und die Rechtsvorschriften der betreffenden L\u00e4nder zulassen. (3) Bei der Erf\u00fcllung von Aufgaben auf Grund eines Gesetzes nach Artikel 73 Nr. 10 Buchst. b oder c des Grundgesetzes stehen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nur die Befugnisse zu, die sie zur Erf\u00fcllung der entsprechenden Aufgaben nach diesem Landesgesetz hat. SS4 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschlu\u00df, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm geh\u00f6rendes Gebiet abzutrennen; 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschlu\u00df, der darauf gerichtet ist, den Bund, L\u00e4nder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsf\u00e4higkeit erheblich zu beeintr\u00e4chtigen; 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschlu\u00df, der darauf gerichtet ist, einen der in diesem Gesetz genannten Verfassungsgrunds\u00e4tze zu beseitigen oder au\u00dfer Geltung zu setzen. F\u00fcr einen Personenzusammenschlu\u00df handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdr\u00fccklich unterst\u00fctzt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschlu\u00df handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie gegen Schutzg\u00fcter dieses Gesetzes unter Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder diese sonst in einer Weise bek\u00e4mpfen, die geeignet ist, diese Schutzg\u00fcter erheblich zu besch\u00e4digen. (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes z\u00e4hlen 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszu\u00fcben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen, 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition, 4. die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung, 5. die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, 6. der Ausschlu\u00df jeder Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft und 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.","- - 105 Teil 2 Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS5 Beobachtungsaufgaben Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde beobachtet 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, 2. sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland f\u00fcr eine fremde Macht, 3. Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden, und 4. Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland, die gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung ( Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) oder das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker ( Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind, soweit tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr den Verdacht solcher Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten vorliegen. Die Beobachtung erfolgt durch gezielte und planm\u00e4\u00dfige Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Ausk\u00fcnften, Nachrichten und Unterlagen. SS6 Aufgaben bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wirkt mit 1. bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, denen im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftige Tatsachen, Gegenst\u00e4nde oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen, 2. bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen besch\u00e4ftigt sind oder werden sollen, 3. bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutze von im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte sowie 4. in den \u00fcbrigen gesetzlich vorgesehenen F\u00e4llen. SS7 Unterrichtung der Landesregierung und der \u00d6ffentlichkeit (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde unterrichtet die Landesregierung regelm\u00e4\u00dfig und umfassend \u00fcber Art und Ausma\u00df von Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 5 . (2) Die fachlich zust\u00e4ndige Ministerin oder der fachlich zust\u00e4ndige Minister unterrichtet die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 5 und andere grundlegende Angelegenheiten des Verfassungsschutzes. (3) Bei der Unterrichtung der \u00d6ffentlichkeit nach Absatz 2 d\u00fcrfen auch personenbezogene Daten bekanntgegeben werden, wenn die Bekanntgabe f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis des Zusammenhanges oder der Darstellung von Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 5 erforderlich ist und das \u00f6ffentliche Interesse an der Bekanntgabe das schutzw\u00fcrdige Interesse der betroffenen Person \u00fcberwiegt.","- - 106 Teil 3 Befugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS8 Allgemeine Rechtsgrunds\u00e4tze (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist an Gesetz und Recht gebunden ( Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes). (2) Von mehreren m\u00f6glichen und geeigneten Ma\u00dfnahmen hat die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde diejenige zu treffen, die einzelne Personen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeintr\u00e4chtigt. Eine Ma\u00dfnahme darf nicht zu einem Nachteil f\u00fchren, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis steht. Eine Ma\u00dfnahme ist nur so lange zul\u00e4ssig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, da\u00df er nicht erreicht werden kann. (3) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse gegen\u00fcber der Polizei stehen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht zu; sie darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Ma\u00dfnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. SS9 Allgemeine Befugnisse Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach den SS 5 und SS 6 die nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen erforderlichen Ma\u00dfnahmen treffen, insbesondere Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten verarbeiten, insbesondere erheben, speichern, nutzen, \u00fcbermitteln und l\u00f6schen, soweit nicht die SSSS 10 bis 17 die Befugnisse besonders regeln. SS 10 Besondere Befugnisse (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf Methoden und Gegenst\u00e4nde einschlie\u00dflich technischer Mittel zur heimlichen Informationsbeschaffung (nachrichtendienstliche Mittel) anwenden. Nachrichtendienstliche Mittel sind insbesondere der Einsatz von verdeckt eingesetzten hauptamtlichen Bediensteten, Vertrauensleuten und Gew\u00e4hrspersonen, das Anwerben und F\u00fchren gegnerischer Agentinnen und Agenten, Observationsma\u00dfnahmen, Bildund Tonaufzeichnungen sowie die Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen. Die nachrichtendienstlichen Mittel sind in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Anordnung solcher Informationsbeschaffungen regelt. Die Dienstvorschrift ist der Parlamentarischen Kontrollkommission vorzulegen. (2) Ma\u00dfnahmen nach Absatz 1, die in ihrer Art und Schwere einer Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses gleichkommen, wozu insbesondere das heimliche Mith\u00f6ren oder Aufzeichnen des au\u00dferhalb der Wohnung nicht \u00f6ffentlich gesprochenen Wortes unter verdecktem Einsatz technischer Mittel geh\u00f6rt, bed\u00fcrfen der Anordnung durch die fachlich zust\u00e4ndige Ministerin oder den fachlich zust\u00e4ndigen Minister und der Zustimmung der nach dem Landesgesetz zur parlamentarischen Kontrolle von Beschr\u00e4nkungen des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses vom 16. Dezember 2002 (GVBl. S. 477, BS 12-1), gebildeten Kommission; bei Gefahr im Verzug ist unverz\u00fcglich die Genehmigung dieser Kommission nachtr\u00e4glich einzuholen. Die Verarbeitung der durch Ma\u00dfnahmen nach Satz 1 erhobenen personenbezogenen Daten erfolgt in entsprechender Anwendung des SS 4 des Artikel 10-Gesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, 2298), ge\u00e4ndert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. Januar 2002 (BGBl. I S. 361). (3) Die zust\u00e4ndigen \u00f6ffentlichen Stellen des Landes und der kommunalen Gebietsk\u00f6rperschaften leisten der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde f\u00fcr ihre Tarnma\u00dfnahmen im Sinne des Absatzes 1 Hilfe. (4) Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel ist zur Erhebung personenbezogener Daten nur zul\u00e4ssig, wenn","- - 107 1. tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr den Verdacht von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 oder daf\u00fcr vorliegen, da\u00df die zur Erforschung solcher Erkenntnisse erforderlichen Nachrichtenzug\u00e4nge gewonnen werden k\u00f6nnen, 2. er sich gegen Personen richtet, von denen auf Grund tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, da\u00df sie f\u00fcr eine nach Nummer 1 verd\u00e4chtige Person bestimmte Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder sonstigen von dieser beabsichtigten Kontakt zu ihr haben; die Erhebung darf nur erfolgen, um auf diese Weise Erkenntnisse \u00fcber sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht oder gewaltt\u00e4tige Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 zu gewinnen, 3. dies zur Abschirmung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenst\u00e4nde und Nachrichtenzug\u00e4nge der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde gegen sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten zwingend erforderlich ist oder 4. dies zur \u00dcberpr\u00fcfung der Nachrichtenzug\u00e4nge und der hieraus gewonnenen Informationen zwingend erforderlich ist. Die Erhebung nach Satz 1 ist unzul\u00e4ssig, wenn die Erforschung des Sachverhaltes auf andere, Betroffene weniger beeintr\u00e4chtigende Weise m\u00f6glich ist; eine geringere Beeintr\u00e4chtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Information auch aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen gewonnen werden kann. Der Einsatz eines nachrichtendienstlichen Mittels darf nicht erkennbar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zur Bedeutung des aufzukl\u00e4renden Sachverhaltes stehen. Die Ma\u00dfnahme ist unverz\u00fcglich zu beenden, wenn ihr Zweck erreicht ist oder sich Anhaltspunkte daf\u00fcr ergeben, da\u00df er nicht oder nicht auf diese Weise erreicht werden kann. (5) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf im Rahmen der Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach SS 5 das in einer Wohnung nicht \u00f6ffentlich gesprochene Wort mit technischen Mitteln nur heimlich mith\u00f6ren oder aufzeichnen, wenn es im Einzelfall zur Abwehr einer dringenden Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr f\u00fcr einzelne Personen, unerl\u00e4\u00dflich ist. Satz 1 gilt entsprechend f\u00fcr einen verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen. Ma\u00dfnahmen nach den S\u00e4tzen 1 und 2 d\u00fcrfen nur auf Grund richterlicher Anordnung getroffen werden; bei Gefahr im Verzug kann die Ma\u00dfnahme auch durch die fachlich zust\u00e4ndige Ministerin oder den fachlich zust\u00e4ndigen Minister angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverz\u00fcglich nachzuholen. Die Verwendung der durch Ma\u00dfnahmen nach den S\u00e4tzen 1 und 2 erhobenen personenbezogenen Daten zur Verhinderung oder Aufkl\u00e4rung von Straftaten erfolgt in entsprechender Anwendung des SS 4 Abs. 4 Nr. 1 des Artikel 10-Gesetzes . Die durch Ma\u00dfnahmen nach Satz 1 erhobenen personenbezogenen Daten d\u00fcrfen auch zur Verfolgung der in SS 100 c Abs. 1 Nr. 3 der Strafprozessordnung genannten Straftaten verwendet werden. (6) Sind technische Mittel ausschlie\u00dflich zum Schutz der bei einem Einsatz in Wohnungen t\u00e4tigen Personen vorgesehen, kann die Ma\u00dfnahme durch die fachlich zust\u00e4ndige Ministerin oder den fachlich zust\u00e4ndigen Minister angeordnet werden. Eine Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse zum Zwecke der Abwehr von Gefahren f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit oder die freiheitliche demokratische Grundordnung ist zul\u00e4ssig, wenn zuvor die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Ma\u00dfnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzug ist die richterliche Entscheidung unverz\u00fcglich nachzuholen. (7) Zust\u00e4ndig f\u00fcr richterliche Entscheidungen nach Absatz 5 Satz 3 sowie Absatz 6 Satz 2 ist das Amtsgericht Mainz. F\u00fcr das Verfahren gelten die Bestimmungen des Gesetzes \u00fcber die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend. (8) Betroffenen sind Ma\u00dfnahmen nach den Abs\u00e4tzen 2 und 5 nach ihrer Beendigung mitzuteilen, wenn eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Ma\u00dfnahme ausgeschlossen werden kann. L\u00e4\u00dft sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschlie\u00dfend beurteilen, ob diese Voraussetzung erf\u00fcllt ist, unterbleibt die Mitteilung so lange, bis eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Ma\u00dfnahme ausgeschlossen werden kann. Die nach dem Landesgesetz zur parlamentarischen Kontrolle von Beschr\u00e4nkungen des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses gebildete Kommission ist \u00fcber die Gr\u00fcnde, die einer Mitteilung entgegenstehen, zu unterrichten; h\u00e4lt sie eine Mitteilung f\u00fcr geboten, so ist diese unverz\u00fcglich zu veranlassen.","- - 108 SS 10a Weitere Einzelfallbefugnisse (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf im Einzelfall bei Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen unentgeltlich Ausk\u00fcnfte zu Konten, Konteninhabern und sonstigen Berechtigten sowie weiteren am Zahlungsverkehr Beteiligten und zu Geldbewegungen und Geldanlagen einholen, wenn dies zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach SS 5 Satz 1 Nr. 2 bis 4 erforderlich ist und tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr schwer wiegende Gefahren f\u00fcr die in SS 5 Satz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Schutzg\u00fcter vorliegen. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf im Einzelfall bei Luftfahrtunternehmen unentgeltlich Ausk\u00fcnfte zu Namen, Anschriften und zur Inanspruchnahme von Transportleistungen und sonstigen Umst\u00e4nden des Luftverkehrs einholen, wenn dies zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach SS 5 Satz 1 Nr. 2 bis 4 erforderlich ist und tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr schwer wiegende Gefahren f\u00fcr die in SS 5 Satz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Schutzg\u00fcter vorliegen. (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf im Einzelfall zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach SS 5 Satz 1 Nr. 2 bis 4 unter den Voraussetzungen des SS 3 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes bei Personen und Unternehmen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Postdienstleistungen erbringen, sowie bei denjenigen, die an der Erbringung dieser Dienstleistungen mitwirken, unentgeltlich Ausk\u00fcnfte zu Namen, Anschriften, Postf\u00e4chern und sonstigen Umst\u00e4nden des Postverkehrs einholen. (4) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf im Einzelfall zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach SS 5 Satz 1 Nr. 2 bis 4 unter den Voraussetzungen des SS 3 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes bei denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telekommunikationsdienste und Teledienste erbringen oder daran mitwirken, unentgeltlich Ausk\u00fcnfte \u00fcber Telekommunikationsverbindungsdaten und Teledienstenutzungsdaten einholen. Die Ausk\u00fcnfte k\u00f6nnen auch in Bezug auf zuk\u00fcnftige Telekommunikation und zuk\u00fcnftige Nutzung von Telediensten verlangt werden. Telekommunikationsverbindungsdaten und Teledienstenutzungsdaten sind 1. Berechtigungskennungen, Kartennummern, Standortkennungen sowie Rufnummer oder Kennung des anrufenden und angerufenen Anschlusses oder der Endeinrichtung, 2. Beginn und Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit, 3. Angaben \u00fcber die Art der vom Kunden in Anspruch genommenen Telekommunikationsund TeledienstDienstleistungen, 4. Endpunkte festgeschalteter Verbindungen, ihr Beginn und ihr Ende nach Datum und Uhrzeit. (5) Ausk\u00fcnfte nach den Abs\u00e4tzen 1 bis 4 d\u00fcrfen nur auf Antrag eingeholt werden. Der Antrag ist durch die G 10Aufsichtsbeamtin oder den G 10-Aufsichtsbeamten im Sinne des SS 8 Abs. 3 des Landesgesetzes zur parlamentarischen Kontrolle von Beschr\u00e4nkungen des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses schriftlich zu stellen und zu begr\u00fcnden. \u00dcber den Antrag entscheidet die Leiterin oder der Leiter oder die stellvertretende Leiterin oder der stellvertretende Leiter der f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Abteilung des Ministeriums des Innern und f\u00fcr Sport. Die fachlich zust\u00e4ndige Ministerin oder der fachlich zust\u00e4ndige Minister unterrichtet monatlich die nach dem Landesgesetz zur parlamentarischen Kontrolle von Beschr\u00e4nkungen des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses gebildete Kommission \u00fcber die beschiedenen Antr\u00e4ge vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzug kann die fachlich zust\u00e4ndige Ministerin oder der fachlich zust\u00e4ndige Minister den Vollzug der Entscheidung auch bereits vor der Unterrichtung der Kommission anordnen. F\u00fcr die Aufgaben und Befugnisse der Kommission sowie die Mitteilung von Ma\u00dfnahmen nach den Abs\u00e4tzen 1 bis 4 an die Betroffenen findet das Landesgesetz zur parlamentarischen Kontrolle von Beschr\u00e4nkungen des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses entsprechende Anwendung. (6) Das Auskunftsersuchen und die Auskunft selbst d\u00fcrfen den Betroffenen oder Dritten vom Auskunftsgeber nicht mitgeteilt werden. (7) Auf die Verarbeitung der nach den Abs\u00e4tzen 1 bis 4 erhobenen personenbezogenen Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. (8) Das fachlich zust\u00e4ndige Ministerium berichtet \u00fcber die durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen nach den Abs\u00e4tzen 1 bis 4 dem parlamentarischen Kontrollgremium des Bundes unter entsprechender Anwendung des SS 8 Abs. 10 Satz 1 Halbsatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes f\u00fcr dessen Berichte nach SS 8 Abs. 10 Satz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes .","- - 109 Teil 4 Datenverarbeitung SS 11 Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben personenbezogene Daten erheben, in Akten und Dateien speichern und nutzen, wenn 1. tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr den Verdacht von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 vorliegen, 2. dies f\u00fcr die Erforschung und Bewertung von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 erforderlich ist oder 3. dies f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach SS 6 erforderlich ist. Personenbezogene Daten, die in Dateien gespeichert sind, welche der Auswertung personenbezogener Daten zur Erf\u00fcllung der Aufgaben nach den SS 5 und SS 6 dienen sollen, m\u00fcssen durch Akten oder andere Datentr\u00e4ger belegbar sein. (2) Daten \u00fcber Personen, bei denen keine tats\u00e4chlichen Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, da\u00df sie selbst Bestrebungen der T\u00e4tigkeiten im Sinne des SS 5 nachgehen (Unbeteiligte), d\u00fcrfen nur dann verarbeitet werden, wenn 1. dies f\u00fcr die Erforschung von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten im Sinne des SS 5 erforderlich ist, 2. die Erforschung des Sachverhaltes auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert w\u00e4re und 3. \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person nicht entgegenstehen. Daten Unbeteiligter d\u00fcrfen auch verarbeitet werden, wenn sie mit zur Erf\u00fcllung der Aufgaben nach den SS 5 und SS 6 erforderlichen Informationen untrennbar verbunden sind. Daten, die f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis der zu speichernden Informationen nicht erforderlich sind, sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Dies gilt nicht, wenn die L\u00f6schung nicht oder nur mit einem unvertretbaren Aufwand m\u00f6glich ist; in diesem Falle sind die Daten zu sperren. (3) Werden personenbezogene Daten bei Betroffenen mit ihrer Kenntnis erhoben, ist der Erhebungszweck anzugeben. Betroffene sind auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben hinzuweisen. (4) In Dateien im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 d\u00fcrfen zur Erf\u00fcllung der Aufgaben nach SS 6 nur personenbezogene Daten \u00fcber die Personen gespeichert werden, die selbst der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung unterliegen oder in diese einbezogen werden. (5) Personenbezogene Daten, die ausschlie\u00dflich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, d\u00fcrfen f\u00fcr andere Zwecke nur insoweit verarbeitet werden, als dies zur Abwehr erheblicher Gef\u00e4hrdungen der \u00f6ffentlichen Sicherheit, insbesondere f\u00fcr Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person erforderlich ist. SS 12 Berichtigung, L\u00f6schung und Sperrung personenbezogener Daten (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat in Dateien im Sinne des SS 11 Abs. 1 Satz 2 gespeicherte personenbezogene Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind; sie sind zu erg\u00e4nzen, wenn sie unvollst\u00e4ndig sind. Gleiches gilt, wenn sie im Einzelfall feststellt, da\u00df in Akten gespeicherte personenbezogene Daten unrichtig oder unvollst\u00e4ndig sind. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat in Dateien im Sinne des SS 11 Abs. 1 Satz 2 gespeicherte personenbezogene Daten zu l\u00f6schen, wenn ihre Speicherung unzul\u00e4ssig war oder ihre Kenntnis f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Aufgaben nach den SS 5 und SS 6 nicht mehr erforderlich ist. Die L\u00f6schung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, da\u00df durch sie schutzw\u00fcrdige Interessen von Betroffenen beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. Die den zu l\u00f6schenden personenbezogenen Daten entsprechenden Akten oder Aktenbestandteile sind zu vernichten, wenn eine Trennung von anderen Daten, die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben nach den SS 5 und SS 6 weiterhin erforderlich sind, mit vertretbarem Aufwand m\u00f6glich ist. Die S\u00e4tze 2 und 3 gelten entsprechend f\u00fcr sonstige Akten, wenn die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde die Voraussetzungen nach Satz 1 im Einzelfall feststellt. Personenbezogene Daten sind zu sperren, sofern trotz Vorliegens dieser Voraussetzungen eine L\u00f6schung nach Satz 2 oder eine Vernichtung nach Satz 3 oder 4 nicht vorzunehmen ist.","- - 110 (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde pr\u00fcft bei der Einzelfallbearbeitung und nach von ihr festzusetzenden Fristen, in den F\u00e4llen des SS 5 Satz 1 Nr. 2 und des SS 6 sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren und in den F\u00e4llen des SS 5 Satz 1 Nr. 1, 3 und 4 sp\u00e4testens nach drei Jahren, ob in Dateien im Sinne des SS 11 Abs. 1 Satz 2 gespeicherte personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu l\u00f6schen sind. Gespeicherte personenbezogene Daten \u00fcber Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Satz 1 Nr. 1, 3 und 4 sind sp\u00e4testens zehn Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu l\u00f6schen, es sei denn, die Leiterin oder der Leiter der f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Abteilung des Ministeriums des Innern und f\u00fcr Sport stellt im Einzelfall fest, da\u00df die weitere Speicherung zur Erf\u00fcllung der Aufgaben nach den SS 5 und SS 6 oder zur Wahrung schutzw\u00fcrdiger Interessen Betroffener erforderlich ist. SS 13 Informations\u00fcbermittlung an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die \u00f6ffentlichen Stellen des Landes und der kommunalen Gebietsk\u00f6rperschaften \u00fcbermitteln von sich aus der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Informationen, soweit diese nach ihrer Beurteilung zur Erf\u00fcllung der Aufgaben nach SS 5 Nr. 1 und 4, soweit die Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gekennzeichnet sind, sowie SS 5 Nr. 2 und 3 erforderlich sind. Dar\u00fcber hinaus d\u00fcrfen die \u00f6ffentlichen Stellen des Landes und der kommunalen Gebietsk\u00f6rperschaften von sich aus auch alle anderen ihnen bekannt gewordenen Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten \u00fcbermitteln, die Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Satz 1 Nr. 1 und 4 betreffen, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, da\u00df die \u00dcbermittlung f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erforderlich ist. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde kann \u00fcber alle Angelegenheiten, deren Aufkl\u00e4rung zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach den SS 5 und SS 6 erforderlich ist, von den \u00f6ffentlichen Stellen des Landes und der kommunalen Gebietsk\u00f6rperschaften Informationen und die Vorlage von Unterlagen verlangen. Das Ersuchen braucht nicht begr\u00fcndet zu werden; die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde allein tr\u00e4gt die Verantwortung f\u00fcr dessen Rechtm\u00e4\u00dfigkeit. Ein Ersuchen soll nur dann gestellt werden, wenn die Informationen nicht aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen oder nur mit \u00fcberm\u00e4\u00dfigem Aufwand oder nur durch eine die Betroffenen st\u00e4rker belastende Ma\u00dfnahme erhoben werden k\u00f6nnen. (3) Bestehen nur allgemeine, nicht auf konkrete F\u00e4lle bezogene Anhaltspunkte nach SS 5, so kann die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde die \u00dcbermittlung personenbezogener Informationen oder Informationsbest\u00e4nde von \u00f6ffentlichen Stellen des Landes und der kommunalen Gebietsk\u00f6rperschaften nur verlangen, soweit dies erforderlich ist zur Aufkl\u00e4rung von sicherheitsgef\u00e4hrdenden oder geheimdienstlichen T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht oder von Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden oder gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung oder das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker gerichtet sind. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde kann auch Einsicht in die amtlichen Dateien und sonstigen Informationsbest\u00e4nde nehmen, soweit dies zur Aufkl\u00e4rung der in Satz 1 genannten T\u00e4tigkeiten oder Bestrebungen zwingend erforderlich ist und durch eine andere Art der \u00dcbermittlung der Zweck der Ma\u00dfnahme gef\u00e4hrdet oder Betroffene unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten ist auf Name, Anschrift, Tag und Ort der Geburt, Staatsangeh\u00f6rigkeit sowie auf im Einzelfall durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde festzulegende Merkmale zu beschr\u00e4nken. (4) Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund einer Ma\u00dfnahme nach SS 100 a der Strafprozessordnung bekannt geworden sind, ist f\u00fcr Zwecke der Aufgabenerf\u00fcllung nach diesem Gesetz nur dann zul\u00e4ssig, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass jemand eine der in SS 3 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. Auf deren Verwertung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde findet SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechende Anwendung.","- - 111 SS 14 Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf an \u00f6ffentliche Stellen personenbezogene Daten zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach den SS 5 und SS 6 \u00fcbermitteln, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die empfangende Stelle darf personenbezogene Daten nur zu dem Zweck nutzen, zu dem sie ihr \u00fcbermittelt wurden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. (2) Zu anderen Zwecken darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, personenbezogene Daten nur \u00fcbermitteln an 1. die Dienststellen der Stationierungsstreitkr\u00e4fte im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages \u00fcber die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausl\u00e4ndischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183 - 1218 -), zuletzt ge\u00e4ndert durch Abkommen vom 18. M\u00e4rz 1993 (BGBl. 1994 II S. 2594), 2. die Staatsanwaltschaften und die Polizeibeh\u00f6rden zur Verfolgung von Staatsschutzdelikten, den in SS 100 a der Strafproze\u00dfordnung und SS 131 des Strafgesetzbuchs genannten Straftaten und sonstigen Straftaten im Rahmen der organisierten Kriminalit\u00e4t; Staatsschutzdelikte sind die in den SS 74 a des Gerichtsverfassungsgesetzes und SS 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Straftaten sowie sonstige Straftaten, bei denen auf Grund ihrer Zielsetzung, des Motivs der T\u00e4terin oder des T\u00e4ters oder der Verbindung zu einer Organisation tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, da\u00df sie gegen die in Artikel 73 Nr. 10 Buchst. b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind, 3. die Polizeiund Ordnungsbeh\u00f6rden, soweit sie gefahrenabwehrend t\u00e4tig sind, wenn dies zur Erf\u00fcllung der Aufgaben der empfangenden Stelle erforderlich ist und die \u00dcbermittlung zur Abwehr einer im Einzelfall bestehenden erheblichen Gefahr oder zur vorbeugenden Bek\u00e4mpfung der in Nummer 2 genannten Straftaten oder von Verbrechen, f\u00fcr deren Vorbereitung konkrete Hinweise vorliegen, dient, 4. andere \u00f6ffentliche Stellen, wenn dies zur Erf\u00fcllung der Aufgaben der empfangenden Stelle erforderlich ist und diese die personenbezogenen Daten f\u00fcr Zwecke ben\u00f6tigt, die dem Schutz wichtiger Rechtsg\u00fcter, insbesondere dem Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person oder dem Schutz von Sachen von bedeutendem Wert oder der Gew\u00e4hrleistung der Sicherheit von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen im Sinne des Landessicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetzes dienen und dies mit den Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nach den SS 5 und SS 6 vereinbar ist. In den F\u00e4llen des SS 21 Abs. 1 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes \u00fcbermittelt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde dar\u00fcber hinaus auch den Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, den Polizeibeh\u00f6rden des Landes Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten unter den Voraussetzungen des SS 20 Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie Abs. 2 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes . (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erteilt auf begr\u00fcndete Anfrage von \u00f6ffentlichen Stellen des Landes und der kommunalen Gebietsk\u00f6rperschaften Auskunft einschlie\u00dflich personenbezogener Daten aus vorhandenen Unterlagen \u00fcber gerichtsverwertbare Tatsachen im Rahmen von Einstellungs-, Disziplinarund K\u00fcndigungsverfahren, im Einb\u00fcrgerungsverfahren und in den F\u00e4llen, in denen dies durch eine Rechtsvorschrift vorgesehen oder vorausgesetzt wird. Die Auskunft mu\u00df zur Erf\u00fcllung der Aufgaben der anfragenden Stelle zwingend erforderlich sein. (4) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde \u00fcbermittelt gem\u00e4\u00df SS 21 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes dem Bundesnachrichtendienst und dem Milit\u00e4rischen Abschirmdienst Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten. (5) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten an ausl\u00e4ndische Nachrichtendienste angrenzender Staaten, an andere ausl\u00e4ndische \u00f6ffentliche Stellen sowie an \u00fcberund zwischenstaatliche Stellen \u00fcbermitteln, wenn die \u00dcbermittlung zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach den SS 5 und SS 6 oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen der empfangenden Stelle erforderlich ist. Die \u00dcbermittlung an ausl\u00e4ndische Nachrichtendienste geschieht im Einvernehmen mit dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz. Sie unterbleibt in allen F\u00e4llen, in denen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Interessen Betroffener entgegenstehen. Die \u00dcbermitt-","- - 112 lung ist aktenkundig zu machen. Die empfangende Stelle ist darauf hinzuweisen, da\u00df die \u00fcbermittelten personenbezogenen Daten nur zu dem Zweck genutzt werden d\u00fcrfen, zu dem sie ihr \u00fcbermittelt wurden, und da\u00df die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sich vorbeh\u00e4lt, Auskunft \u00fcber die Nutzung der personenbezogenen Daten zu verlangen. (6) Personenbezogene Daten d\u00fcrfen an nicht\u00f6ffentliche Stellen nicht \u00fcbermittelt werden, es sei denn, dies ist 1. zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer L\u00e4nder oder zur Gew\u00e4hrleistung der Sicherheit von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen im Sinne des Landessicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetzes, 2. zur Abwehr sicherheitsgef\u00e4hrdender oder geheimdienstlicher T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht, 3. zum Schutze der Volkswirtschaft vor sicherheitsgef\u00e4hrdenden oder geheimdienstlichen T\u00e4tigkeiten oder vor der planm\u00e4\u00dfigen Unterwanderung von Wirtschaftsunternehmen durch die in SS 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 genannten Bestrebungen oder 4. zum Schutze von Leben, Gesundheit, Freiheit oder Verm\u00f6gen einer Person erforderlich. Die \u00dcbermittlung bedarf der Zustimmung der fachlich zust\u00e4ndigen Ministerin oder des fachlich zust\u00e4ndigen Ministers oder der Leiterin oder des Leiters der f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Abteilung des Ministeriums des Innern und f\u00fcr Sport. Sie ist aktenkundig zu machen. Die empfangende Stelle ist darauf hinzuweisen, da\u00df die \u00fcbermittelten personenbezogenen Daten nur zu dem Zweck genutzt werden d\u00fcrfen, zu dem sie ihr \u00fcbermittelt wurden, und da\u00df die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sich vorbeh\u00e4lt, Auskunft \u00fcber die Nutzung der personenbezogenen Daten zu verlangen. SS 15 \u00dcbermittlungsverbote Die \u00dcbermittlung von personenbezogenen Daten nach den SS 13 und SS 14 unterbleibt, wenn 1. \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Interessen der Betroffenen dies erfordern, 2. \u00fcberwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern, insbesondere Gr\u00fcnde des Quellenschutzes, des Schutzes operativer Ma\u00dfnahmen oder sonstige Geheimhaltungsgr\u00fcnde entgegenstehen oder 3. besondere gesetzliche \u00dcbermittlungsregelungen entgegenstehen; die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleibt unber\u00fchrt. SS 16 Besondere Pflichten bei der \u00dcbermittlung personenbezogener Daten (1) Erweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer \u00dcbermittlung nach den Bestimmungen dieses Gesetzes als unvollst\u00e4ndig oder unrichtig, so sind sie unverz\u00fcglich gegen\u00fcber der empfangenden Stelle zu berichtigen, es sei denn, es ist sachlich ohne Bedeutung. (2) Die empfangende Stelle pr\u00fcft, ob die nach den Bestimmungen dieses Gesetzes \u00fcbermittelten personenbezogenen Daten f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Pr\u00fcfung, da\u00df sie nicht erforderlich sind, hat sie die Unterlagen zu vernichten. Die Vernichtung kann unterbleiben, wenn die Trennung von anderen personenbezogenen Daten, die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand m\u00f6glich ist; in diesem Fall sind die personenbezogenen Daten zu sperren. SS 17 Minderj\u00e4hrigenschutz (1) Personenbezogene Daten \u00fcber das Verhalten von Minderj\u00e4hrigen vor Vollendung des 14. Lebensjahres d\u00fcrfen nicht in Dateien im Sinne des SS 11 Abs. 1 Satz 2 und in zu ihrer Person gef\u00fchrten Akten gespeichert werden. (2) \u00dcber Minderj\u00e4hrige nach Vollendung des 14. Lebensjahres in Dateien im Sinne des SS 11 Abs. 1 Satz 2 oder in zu ihrer Person gef\u00fchrten Akten gespeicherte personenbezogene Daten sind nach Ablauf von zwei Jahren seit dem zuletzt erfa\u00dften Verhalten auf die Erforderlichkeit der Speicherung","- - 113 zu \u00fcberpr\u00fcfen und sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren zu l\u00f6schen, es sei denn, nach Eintritt der Vollj\u00e4hrigkeit sind weitere Erkenntnisse nach SS 5 angefallen. (3) Personenbezogene Daten \u00fcber das Verhalten von Minderj\u00e4hrigen d\u00fcrfen nach den Bestimmungen dieses Gesetzes \u00fcbermittelt werden, solange die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 11 erf\u00fcllt sind. Liegen diese Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vor, ist eine \u00dcbermittlung nur zul\u00e4ssig, wenn sie zur Abwehr einer erheblichen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist. (4) Personenbezogene Daten \u00fcber das Verhalten von Minderj\u00e4hrigen vor Vollendung des 16. Lebensjahres d\u00fcrfen nach den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht an ausl\u00e4ndische oder \u00fcberoder zwischenstaatliche Stellen \u00fcbermittelt werden. SS 18 Auskunft an Betroffene (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erteilt Betroffenen \u00fcber zu ihrer Person in Akten und Dateien im Sinne des SS 11 Abs. 1 Satz 2 gespeicherte Daten sowie \u00fcber den Zweck und die Rechtsgrundlage f\u00fcr deren Verarbeitung auf Antrag unentgeltlich Auskunft. Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und auf die empfangende Stelle bei \u00dcbermittlungen. \u00dcber personenbezogene Daten in nichtautomatisierten Dateien und Akten, die nicht zur Person von Betroffenen gef\u00fchrt werden, ist Auskunft nur zu erteilen, soweit Angaben gemacht werden, die ein Auffinden der personenbezogenen Daten mit angemessenem Aufwand erm\u00f6glichen. Ein Recht auf Akteneinsicht besteht nicht. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit 1. durch sie eine Gef\u00e4hrdung der Aufgabenerf\u00fcllung zu besorgen ist, 2. durch sie Nachrichtenzug\u00e4nge gef\u00e4hrdet sein k\u00f6nnen oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zu bef\u00fcrchten ist, 3. sie die \u00f6ffentliche Sicherheit gef\u00e4hrden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten w\u00fcrde oder 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der \u00fcberwiegenden berechtigten Interessen Dritter geheimgehalten werden m\u00fcssen. Die Entscheidung trifft die Leiterin oder der Leiter der f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Abteilung des Ministeriums des Innern und f\u00fcr Sport oder hierzu besonders Beauftragte. (3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begr\u00fcndung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gef\u00e4hrdet w\u00fcrde. Die Gr\u00fcnde der Auskunftsverweigerung sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, sind Betroffene auf die Rechtsgrundlage f\u00fcr das Fehlen der Begr\u00fcndung und darauf hinzuweisen, da\u00df sie sich an die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz wenden k\u00f6nnen. Mitteilungen der oder des Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz an Betroffene d\u00fcrfen keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf den Erkenntnisstand der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zulassen, sofern diese nicht einer weitergehenden Auskunft zugestimmt hat. SS 19 Datenschutzkontrolle Der oder dem Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz ist auf Verlangen Zutritt zu den Dienstr\u00e4umen zu gew\u00e4hren. Ihr oder ihm ist ferner Auskunft zu erteilen und Einsicht in alle Dateien, Akten und sonstige Unterlagen zu gew\u00e4hren, soweit nicht die fachlich zust\u00e4ndige Ministerin oder der fachlich zust\u00e4ndige Minister im Einzelfall feststellt, da\u00df dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gef\u00e4hrdet wird.","- - 114 Teil 5 Parlamentarische Kontrolle SS 20 Parlamentarische Kontrollkommission (1) Zur Wahrnehmung seines parlamentarischen Kontrollrechtes gegen\u00fcber der fachlich zust\u00e4ndigen Ministerin oder dem fachlich zust\u00e4ndigen Minister hinsichtlich der T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde bildet der Landtag zu Beginn jeder Wahlperiode eine Parlamentarische Kontrollkommission. Die Rechte des Landtags, seiner Aussch\u00fcsse und der nach dem Landesgesetz zur parlamentarischen Kontrolle von Beschr\u00e4nkungen des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses gebildeten Kommission bleiben unber\u00fchrt. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus drei Mitgliedern, die vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder gew\u00e4hlt werden. Die Parlamentarische Kontrollkommission w\u00e4hlt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung. (3) Die Beratungen der Parlamentarischen Kontrollkommission sind geheim. Ihre Mitglieder sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen im Rahmen ihrer T\u00e4tigkeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt werden. Dies gilt auch f\u00fcr die Zeit nach ihrem Ausscheiden. (4) Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder seiner Fraktion aus, so verliert es seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission. F\u00fcr dieses Mitglied ist unverz\u00fcglich ein neues Mitglied zu w\u00e4hlen; das gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus der Parlamentarischen Kontrollkommission ausscheidet. SS 21 Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Die fachlich zust\u00e4ndige Ministerin oder der fachlich zust\u00e4ndige Minister unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission mindestens zweimal j\u00e4hrlich umfassend \u00fcber die allgemeine T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde und \u00fcber Vorg\u00e4nge von besonderer Bedeutung. Die Unterrichtung umfasst auch den nach SS 10 Abs. 5 und, soweit richterlich \u00fcberpr\u00fcfungsbed\u00fcrftig, nach SS 10 Abs. 6 erfolgten Einsatz technischer Mittel in Wohnungen sowie die Durchf\u00fchrung des SS 10a Abs. 1 bis 7; dabei ist insbesondere ein \u00dcberblick \u00fcber Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen nach SS 10a Abs. 1 bis 4 zu geben. (2) Jedes Mitglied kann den Zusammentritt und die umfassende Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission verlangen. Dies schlie\u00dft ein Recht auf Einsicht in Dateien, Akten und sonstige Unterlagen ein. (3) Zeit, Art und Umfang der Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission werden unter Beachtung des notwendigen Schutzes des Nachrichtenzugangs durch die politische Verantwortung der fachlich zust\u00e4ndigen Ministerin oder des fachlich zust\u00e4ndigen Ministers bestimmt. Teil 6 Schlu\u00dfbestimmungen SS 22 Geltung des Landesdatenschutzgesetzes Bei der Erf\u00fcllung der Aufgaben nach den SSSS 5 und 6 durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde finden SS 3 Abs. 4 Satz 1 und die SSSS 12 bis 19 des Landesdatenschutzgesetzes keine Anwendung SS 23 Einschr\u00e4nkung von Grundrechten Aufgrund dieses Gesetzes k\u00f6nnen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Artikel 13 des Grundgesetzes und Artikel 7 der Verfassung f\u00fcr Rheinland-Pfalz sowie das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses aus Artikel 10 des Grundgesetzes und Artikel 14 der Verfassung f\u00fcr Rheinland-Pfalz eingeschr\u00e4nkt werden.","- - 115 SS 24 (\u00c4nderungsbestimmung) SS 25 Inkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verk\u00fcndung in Kraft. (2) (Aufhebungsbestimmung) *","- - 116 Hinweis: Diese Druckschrift wird im Rahmen der \u00d6ffentlichkeitsarbeit des Ministeriums des Innern und f\u00fcr Sport herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt f\u00fcr Landtags-, Bundestags-, Kommunaloder Europawahlen. Missbr\u00e4uchlich ist w\u00e4hrend dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsst\u00e4nden oder Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden k\u00f6nnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschriften zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden."],"title":"Verfassungsschutzbericht 2003","year":2003}
