{"file_url":"https://verfassungsschutzberichte.de/pdfs/vsbericht-rp-1998.pdf","jurisdiction":"Rheinland-Pfalz","num_pages":105,"pages":["Rheinland-Pfalz Ministerium des Innern und f\u00fcr Sport 55116 Mainz, Schillerplatz 3-5 55022 Mainz, Postfach 3280 Tel./Fax.: 06131/16-3772/16-3688 Internet: http://www.verfassungsschutz.rlp.de T\u00e4tigkeitsbericht 1998 des rheinland-pf\u00e4lzischen Verfassungsschutzes ISSN 0948-8723","Vorwort Im Jahre 1998 konnten mehrere bedeutende Verfassungsjubil\u00e4en begangen werden. Zum 50. Mal j\u00e4hrten sich der Verfassungskonvent vom Herrenchiemsee (10. bis 23. August 1948) sowie die konstituierende Sitzung des Parlamentarischen Rates (1. September 1948). Beide Ereignisse waren in besonderer Weise pr\u00e4gend f\u00fcr die Gr\u00fcndung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 als ein freiheitlicher, demokratischer Rechtsstaat. Die Arbeit dieser Gremien brachte mit dem Grundgesetz, das am 23. Mai 1949 verk\u00fcndet wurde, eine Verfassung auf den Weg, die den Menschen in unserem Lande ein bislang nicht bekanntes H\u00f6chstma\u00df an individuellen Freiheitsund Mitbestimmungsrechten gew\u00e4hrleistet. Zudem war das Grundgesetz angesichts des gerade \u00fcberwundenen nationalsozialistischen Terrorregimes f\u00fcr unsere Nachbarn ein wichtiger Garant f\u00fcr das unumst\u00f6\u00dfliche Bekenntnis Deutschlands zur Wahrung der Menschenrechte und zur Demokratie. Dies ist in der heutigen Zeit des immer schneller zusammenwachsenden Europas weiterhin von Bedeutung. Die nunmehr f\u00fcnfzigj\u00e4hrige Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland hat - vor allem auch unter den fortdauernden Eindr\u00fccken des totalit\u00e4ren \"Dritten Reiches\" und des von den Nationalsozialisten entfesselten Zweiten Weltkrieges - ein um","-2das andere Mal die Unverzichtbarkeit dieser herausragenden Werte des Grundgesetzes nachdr\u00fccklich belegt. F\u00fcnfzig Jahre Grundgesetz bedeuten aber auch f\u00fcnfzig Jahre wehrhafte Demokratie, repr\u00e4sentiert durch ein System verschiedener Schutzelemente, die f\u00fcr den Erhalt unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung geschaffen worden sind. Die dauerhafte, stabile Existenz des demokratischen Verfassungsstaates ist zwar vor allem in hohem Ma\u00dfe von der Akzeptanz seiner B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger abh\u00e4ngig. \u00dcber diesen ideellen Ansatz hinaus ist aber auch - weiterhin - ein angemessener institutioneller Verfassungsschutz als Teil dieser wehrhaften Demokratie erforderlich. Die unver\u00e4nderbaren Grundwerte unserer Verfassung sind vom Grundgesetzgeber bewu\u00dft dem freien Spiel der politischen und gesellschaftlichen Kr\u00e4fte entzogen und somit nicht zur Disposition gestellt. Es wird n\u00e4mlich immer Menschen geben, die die ihnen einger\u00e4umte Freiheit mi\u00dfbrauchen, um sie letztlich abzuschaffen. Gerade die in den letzten Jahren verst\u00e4rkten Bestrebungen der Rechtsextremisten stellen dies deutlich unter Beweis. Solcherart Bestrebungen zu beobachten und zu analysieren ist eine der prim\u00e4ren Aufgaben des Verfassungsschutzes. Ebenso entspricht es seinem Selbstverst\u00e4ndnis, offensiv und kontinuierlich \u00fcber Beobachtungsergebnisse zu berichten. Ein wichtiger Bestandteil dieser Berichterstattung, quasi als Dienstleistung f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger unseres Landes, ist der j\u00e4hrliche T\u00e4tigkeitsbericht. Ich hoffe, die aktuelle Ausgabe 1998 dieser Publikation wird sich wiederum der Aufmerksamkeit seiner Leserinnen und Leser erfreuen. Walter Zuber Minister des Innern und f\u00fcr Sport","-3INHALTSVERZEICHNIS Seite A. Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz 1. Allgemeines 7 2. Strukturdaten 7 3. \u00d6ffentlichkeitsarbeit 8 4. Aufkl\u00e4rungskampagne \"FAIRST\u00c4NDNIS\" 9 B. Verfassungsfeindliche und sicherheitsgef\u00e4hrdende Bestrebungen im \u00dcberblick 1. Rechtsextremismus 11 1.1 Rechtsextremistisches Personenpotential 13 1.2 Rechtsextremistische Gewalt 13 1.3 Militante Rechtsextremisten (insbesondere rechtsextremistische Skinheads) 16 1.4 Neonazistische Organisationen 18 1.4.1 \u00dcberregionale Vernetzung der Neonaziszene 20 1.4.2 \"Rudolf-He\u00df\"-Gedenkveranstaltungen 1997 21 1.4.3 \"Anti-Antifa\" 22 1.5 Rechtsextremistische Parteien 22 1.5.1 \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD) 22 \"Junge Nationaldemokraten\" (JN) 27 1.5.2 \"Deutsche Volksunion\" (DVU) 28 1.5.3 \"Die Republikaner\" (REP) 32 1.6 Auslandskontakte 36","-42. Linksextremismus 38 2.1 Marxisten-Leninisten und andere revolution\u00e4re Marxisten 38 2.1.1 \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP) 38 2.1.2 Sonstige 40 \"Rote Hilfe e.V.\" (RH) 41 2.2 Linksextremistischer Terrorismus 41 2.2.1 \"Rote Armee Fraktion\" (RAF) 42 2.2.2 \"Antiimperialistische Zelle\" (AIZ) 43 2.2.3 \"Revolution\u00e4re Zellen\" (RZ) / \"Rote Zora\" 43 2.2.4 \"Antiimperialistischer Widerstand\" (AIW) 44 2.3 Militante Linksextremisten (Autonome) 45 2.4 Aktionsfelder von militanten Linksextremisten (u.a. Autonome) 47 3. Ausl\u00e4nderextremismus 51 3.1 \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) 51 3.1.1 Allgemeines 51 3.1.2 Situation in Deutschland 52 3.1.3 Aktionismus/Kampagnen 53 3.1.4 Staatliche Ma\u00dfnahmen 56 3.2 DHKP-C und THKP-C - Ehemalige \"Revolution\u00e4re Linke\" (\"Devrimci Sol\"/Dev Sol) 56 3.3 \"Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e.V.\" (ICCB) - \"Der Kalifatsstaat\" 57 3.4 \"Islamische Gemeinschaft Milli G\u00f6r\u00fcs e.V.\" (IGMG) 59","-54. \"Scientology-Organisation\" 60 4.1 Beobachtungsauftrag 60 4.2 Entstehung und Ziele 60 4.3 Organisationen 62 4.4 Aktivit\u00e4ten 63 5. Spionageabwehr 65 5.1 Allgemeine Lage 65 5.2 Nachrichtendienste Ru\u00dflands 66 5.3 GUS (ohne Ru\u00dfland) 67 5.4 Nachrichtendienste der ehemaligen DDR 68 5.5 Krisenund Schwellenl\u00e4nder 68 5.6 Wirtschaftsspionage 72 6 Ma\u00dfnahmen der rheinland-pf\u00e4lzischen Spionageabwehr 73 6. Geheimschutz 75 C. Kurzdarstellungen von verfassungsfeindlichen Organisationen 77 D. Anhang 88","-6Anmerkung f\u00fcr die Leserinnen und Leser Der T\u00e4tigkeitsbericht 1998 des rheinland-pf\u00e4lzischen Verfassungsschutzes dient der sachgerechten Information der \u00d6ffentlichkeit. Er gibt den Leserinnen und Lesern einen \u00dcberblick \u00fcber die bedeutendsten verfassungsfeindlichen und sicherheitsgef\u00e4hrdenden Bestrebungen, von denen Gefahren f\u00fcr die Innere Sicherheit ausgehen. Er kann demnach keine umfassende und abschlie\u00dfen-de Darstellung geben, sondern ist in erster Linie als Orientierungshilfe f\u00fcr die politische Auseinandersetzung und nicht als eine ersch\u00f6pfende juristische W\u00fcrdigung zu verstehen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr die Bewertung der von verfassungsfeindlichen Kr\u00e4ften beeinflu\u00dften Organisationen. Die Erw\u00e4hnung einer Organisation im T\u00e4tigkeitsbericht l\u00e4\u00dft f\u00fcr sich genommen noch keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf extremistische Bestrebungen der einzelnen Mitglieder solcher Vereinigungen zu, also auf politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung unseres Staates richten. Die im T\u00e4tigkeitsbericht aufgef\u00fchrten Erkenntnisse und Zahlenangaben beruhen auf dem Stand: 31. Dezember 1998. Eventuelle \u00c4nderungen k\u00f6nnen sich noch bei den Zahlenangaben aufgrund von Nachmeldungen ergeben.","-7A. Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz 1. Allgemeines Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der fundamentalen Grunds\u00e4tze unserer verfassungsm\u00e4\u00dfigen Staatsund Gesellschaftsordnung. Als Nachrichtendienst vollzieht er auf der Grundlage des Landesverfassungsschutzgesetzes1 u.a. Aufgaben der Informationsbeschaffung und - auswertung \u00fcber Bestrebungen, die auf eine Beeintr\u00e4chtigung oder gar Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland abzielen. Die von ihm gewonnenen Informationen sind eine wichtige Grundlage f\u00fcr die politische Auseinandersetzung mit den Verfassungsfeinden von rechts wie von links; sie k\u00f6nnen aber auch die Basis f\u00fcr exekutive Ma\u00dfnahmen wie Vereinigungsverbote oder f\u00fcr die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren sein. Derartige Entscheidungen trifft allerdings nicht der Verfassungsschutz; ihm steht bei seiner Aufgabenerf\u00fcllung keinerlei Exekutivgewalt zu. Insbesondere hat der Verfassungsschutz keine polizeilichen Befugnisse; er darf weder Personen kontrollieren oder festnehmen, noch Wohnungen durchsuchen oder Unterlagen beschlagnahmen. Ein striktes Trennungsgebot sorgt zudem daf\u00fcr, da\u00df der Verfassungsschutz die Polizei auch nicht zu Handlungen bewegen kann, die ihm selbst untersagt sind. 2. Strukturdaten Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rheinland-pf\u00e4lzischen Verfassungsschutzes betr\u00e4gt 1402. 1 s. unter D. Anhang 2 Stand: 31. Dezember 1998","-8Die Gesamtsumme der dem Verfassungsschutz in Rheinland-Pfalz laut Haushaltsplan zustehenden Mittel betrug im Jahre 1998: 3.280.600,-DM (1999: 2.459.400,-DM). Die Gesamtzahl der Speicherungen des Landesverfassungsschutzes im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) betr\u00e4gt 8.2353, wovon etwa die H\u00e4lfte auf Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen der Landesund Kommunalbeh\u00f6rden f\u00fcr Personen mit sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeiten im Rahmen des Geheimschutzes entf\u00e4llt. NADIS ist ein gemeinsames, automatisiertes Informationssystem der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder zur Erf\u00fcllung ihres gesetzlich normierten Auftrages. Rechtsgrundlage hierf\u00fcr bildet SS 6 Bundesverfassungsschutzgesetz4. Die Dateien enthalten nur die Daten, die zum Auffinden von Akten und zur notwendigen Identifizierung von Personen erforderlich sind. 3. \u00d6ffentlichkeitsarbeit Obwohl der Verfassungsschutz ein Nachrichtendienst ist, nimmt die \u00d6ffentlichkeitsarbeit einen breiten Raum ein. So unterrichtet der rheinlandpf\u00e4lzische Verfassungsschutz regelm\u00e4\u00dfig die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber aktuelle Ereignisse, von denen Gefahren f\u00fcr die Innere Sicherheit unseres Landes ausgehen. Dar\u00fcber hinaus stellt der Verfassungsschutz auch Referenten f\u00fcr verfassungsschutzrelevante Themen einschlie\u00dflich seiner eigenen T\u00e4tigkeit (Aufgaben und Befugnisse) zur Verf\u00fcgung. Diesbez\u00fcgliche Kontakte k\u00f6nnen \u00fcber das Pressereferat des Ministeriums des Innern und f\u00fcr Sport (06131/163220) oder das \u00d6ffentlichkeitsreferat des Verfassungsschutzes (06131/163772) erfolgen. 3 Stand: 31. Dezember 1998 4 Vgl. Gesetz \u00fcber die Zusammenarbeit des Bundes und der L\u00e4nder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und \u00fcber das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz -BVerfSchG-) - vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I, Seite 2954).","-9Neben den j\u00e4hrlichen T\u00e4tigkeitsberichten sind derzeit folgende Informationsbrosch\u00fcren des rheinland-pf\u00e4lzischen Verfassungsschutzes erh\u00e4ltlich: - \"Verfassungsschutz transparent\" - \"Rechtsextremismus\" - \"Skinheads\" - \"Autonome\" - \"Extremismus und Gewalt - Keine Chance!\" - \"Islamistische Extremisten\" - \"Fairst\u00e4ndnis - Menschenw\u00fcrde achten - gegen Fremdenha\u00df\" - \"Wirtschaftsspionage\" - \"Arbeiterpartei Kurdistans\". - \"Gemeinsam stark gegen Rechtsextremismus\" - \"Linksextremismus - weiterhin aktuell\" - \"Ausl\u00e4nderextremismus - von Irland bis Sri Lanka\" - \"Aus guten Gr\u00fcnden - Beobachtung der 'Scientology'-Organisation durch den Verfassungsschutz\" - \"Spionage heute - M\u00e4rkte, Macht und Milit\u00e4r\" - \"Extremisten und Informationstechnik - vom Flugblatt zum PC\" - \"Rechtsextremistische Parteien - Keine Alternative\" Die Brosch\u00fcren des Landesverfassungsschutzes stehen auch im Internet ein (http://www.verfassungsschutz.rlp.de). 4. Aufkl\u00e4rungskampagne \"FAIRST\u00c4NDNIS\" Der Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz beteiligte sich auch 1998 wiederum an der auf Initiative der Innenminister von Bund und L\u00e4ndern im Jahre 1993 gestarteten Aufkl\u00e4rungskampagne gegen Extremismus und Fremdenfeindlichkeit unter dem Motto \" FAIRST\u00c4NDNIS - Menschenw\u00fcrde achten - Gegen Fremdenha\u00df\". Neben der Verteilung von Brosch\u00fcren wie","- 10 - dem Heft f\u00fcr Jugendliche mit dem Titel \"Basta\" oder dem Computerspiel \"Dunkle Schatten\" wurden verschiedene themenbezogene Veranstaltungen in Rheinland-Pfalz unterst\u00fctzt. Die Kampagne \"Fairst\u00e4ndnis\" wird auch 1999 fortgef\u00fchrt; f\u00fcr weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Ministerium des Innern und f\u00fcr Sport - Abteilung Verfassungsschutz - Schillerplatz 3-5 55116 Mainz Tel.: 06131/16-3772 Fax: 06131/16-3688 Internet: http://www.verfassungsschutz.rlp.de","- 11 - B. Verfassungsfeindliche und sicherheitsgef\u00e4hrdende Bestrebungen im \u00dcberblick 1. RECHTSEXTREMISMUS5 Das rechtsextremistische Spektrum stellt weiterhin ein ernstzunehmendes Gef\u00e4hrdungspotential f\u00fcr die Innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland dar, denn wie 1997 sind auch im Jahre 1998 die Zahlen gewaltbereiter Rechtsextremisten und die Mitgliederzahlen rechtsextremistischer Organisationen und Parteien wiederum gestiegen. Zudem wurde die Nutzung des INTERNET f\u00fcr Propagandazwecke weiter verst\u00e4rkt. Die herk\u00f6mmlichen publizistischen Aktivit\u00e4ten hingegen blieben - wie schon im Jahre 1997 - auf einem gleich hohem Niveau. Insbesondere die agitatorisch-propagandistische Anpassungsf\u00e4higkeit rechtsextremistischer Organisationen ist bemerkenswert. Die rechtsextremistischen Parteien, aber auch die Neonazis, greifen weiterhin die aktuellen sozialen und wirtschaftlichen Probleme in der Bundesrepublik Deutschland auf. Gezielt thematisieren sie die zentralen gesellschaftspolitischen Fragen im Sinne ihrer menschenverachtenden Ideologie, die sie als probleml\u00f6sende Heilslehre nicht mehr nur plump-plakativ, sondern auch zunehmend subtil und unterschwellig anpreisen. Zudem wird versucht, den Eindruck zu vermitteln, die Gr\u00fcnde vor allem f\u00fcr die wirtschaftlichen Schwierigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland seien urs\u00e4chlich im Zusammenhang mit einem viel zu hohen Anteil ausl\u00e4ndischer Wohnbev\u00f6lkerung zu sehen. Besonders verwerflich ist, da\u00df dabei stets rassistisch \"argumentiert\" wird. 5 Vgl. im einzelnen auch Brosch\u00fcre \"Gemeinsam stark gegen Rechtsextremismus\" des rheinland-pf\u00e4lzischen Verfassungsschutzes (Stand: Juli 1998), die kostenlos beim Ministerium des Innern und f\u00fcr Sport, Schillerplatz 3-5, 55116 Mainz (oder Postfach 3280, 55022 Mainz) angefordert oder im Internet abgerufen werden kann (http://www.verfas-sungsschutz.rlp.de).","- 12 - Ein Schwerpunkt rechtsextremistischer Agitation waren 1998 die Demonstrationen gegen die vom Hamburger Institut f\u00fcr Sozialforschung in mehreren deutschen St\u00e4dten durchgef\u00fchrte Wanderausstellung \"Vernichtungskrieg - Verbrechen der Wehrmacht 1941 - 1944\". In Dresden, Kassel, M\u00fcnster, Bonn und Hannover kam es zu Gegenaktionen von Rechtsextremisten. Die vom 12. Juli bis 13. August 1998 in Koblenz im Haus Metternich gezeigte Ausstellung verlief hingegen ohne besondere Vorkommnisse. Die letztj\u00e4hrigen \"Rudolf He\u00df-Gedenkveranstaltungen\" waren wegen der geringen Resonanz f\u00fcr die neonazistische Szene ein Fehlschlag; sie haben dadurch insgesamt an Bedeutung verloren. Auch der Versuch, die Szene zum 100. Todestag Otto von Bismarcks am 30. Juli 1998 zu mobilisieren, scheiterte. Die Aktivit\u00e4ten der Revisionisten6 hatten innerhalb der Szene nur (noch) wenig Bedeutung. Rechtsextremismus, der insbesondere von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus gekennzeichnet wird, ist kein ausschlie\u00dflich deutsches Problem, sondern fordert auch in vielen anderen Mitgliedsstaaten der EU Opfer und ruft bei den betroffenen Bev\u00f6lkerungsgruppen Besorgnis und Angst hervor. Als wichtiger Baustein im Sinne einer EU-weiten Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wurde u.a. am 2. Juni 1997 eine Europ\u00e4ische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit mit Sitz in Wien eingerichtet. Die Beobachtungsstelle dient der Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten durch die Bereitsstellung von \"objektiven, zuverl\u00e4ssigen und vergleichbaren Informationen \u00fcber rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Ph\u00e4nomene auf europ\u00e4ischer Ebene\". Sie hat am 20./21. Januar 1998 ihre Arbeit aufgenommen. 6 vgl. Kurzdarstellung Revisionisten (S. 79)","- 13 - 1.1 Rechtsextremistisches Personenpotential Im Jahre 1998 wurden bundesweit insgesamt etwa 53.600 (1997: 48.400) Rechtsextremisten gez\u00e4hlt, davon sind ca. 2.400 Neonazis. Das Spektrum der militanten Rechtsextremisten ist 1998 gegen\u00fcber 1997 erneut angewachsen und umfa\u00dft bundesweit etwa 8.200 Personen (1997: 7.600). Die meisten von ihnen sind Angeh\u00f6rige der Skinheadszene. Der genaue Anteil der rechtsextremistischen Skinheadszene ist allerdings angesichts der starken Fluktuation nicht genau bestimmbar. In Rheinland-Pfalz geh\u00f6rten nach wie vor etwa 1.900 Personen dem rechtsextremistischen Spektrum an, davon sind ca. 50 Neonazis und ca. 50 rechtsextremistische Skinheads. Letztere werden als gewaltt\u00e4tig eingesch\u00e4tzt, d.h. in Rheinland-Pfalz gibt es etwa 100 militante Rechtsextremisten. 1.2 Rechtsextremistische Gewalt Der weitere Anstieg der Zahl der gewaltbereiten Rechtsextremisten resultiert auch im Jahre 1998 aus einem Zuwachs der rechtsextremistischen Skinhead-Szene. Die Zahl der Gewalttaten ging 1998 zur\u00fcck. Bundesweit waren 707 Gewalttaten7 zu verzeichnen (1997: 790). In Rheinland-Pfalz war folgende Entwicklung zu beobachten: Die Anzahl rechtsextremistischer Straftaten stieg 1998 auf 355 Delikte an (1997: 318 Straftaten). Die Zahl der in den Straftaten enthaltenen Gewalttaten (d.h. ohne Sachbesch\u00e4digungen) sank leicht von 19 auf 16. In Rheinland-Pfalz wurden im Berichtsjahr 11 j\u00fcdische Friedh\u00f6fe u.a. durch Umwerfen und Bespr\u00fchen von Grabsteinen gesch\u00e4ndet (1997: 8). 7 Ohne Sachbesch\u00e4digungen mit Gewaltanwendung.","- 14 - Aus Sicht des Verfassungsschutzes gibt es derzeit keine rechtsextremistische Gruppe, die im Sinne des SS 129a Strafgesetzbuch als terroristische Vereinigung angesehen werden kann. Bislang sind auch keine festen rechtsterroristischen Strukturen erkennbar. Gleichwohl waren auch 1998 ernstzunehmende Hinweise auf rechtsterroristische Planungen von Einzelt\u00e4tern oder isolierten Kleingruppen festzustellen. Hierzu z\u00e4hlen u.a. die anhaltende szeneinterne Gewaltdiskussion sowie erneute Waffenfunde. Im Zusammenhang mit Waffenfunden im Landkreis Kaiserslautern im M\u00e4rz 1998 wurde Ende 1998 Anklage gegen einen Hauptverd\u00e4chtigen erhoben8. Diese Entwicklung ist sorgf\u00e4ltig zu beobachten, um rechtzeitig einem evtl. Umschlagen in einen Rechtsterrorismus vorbeugen zu k\u00f6nnen. Zur Eind\u00e4mmung der rechtsextremistischen Gewalt werden die Straftaten konsequent verfolgt sowie Vereinsund Versammlungsverbote erlassen. Seit Beginn der 80er Jahre wurden von den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder 20 rechtsextremistische Vereinigungen verboten: Organisation Verbot Verboten durch \"Wehrsportgruppe Hoffmann\" 30.01.1980 Bund (WSG) \"Volkssozialistische Bewegung 27.01.1982 Bund Deutschlands/Partei der Arbeit\" (VSBD/PdA) Wehrsportgruppe \"Wolfspack/ 14.04.1983 Rheinland-Pfalz Sturm 12\" 8 Die Verurteilung erfolgte am 13. Januar 1999 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die auf die Dauer von f\u00fcnf Jahren zur Bew\u00e4hrung ausgesetzt worden ist. Ein weiterer Mitangeklagter erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, deren Vollstreckung ebenfalls zur Bew\u00e4hrung ausgesetzt wurde.","- 15 - Organisation Verbot Verboten durch \"Aktionsfront Nationaler Soziali07.12.1983 Bund sten/Nationale Aktivisten\" (ANS/ NA) - inkl. \"Aktion Ausl\u00e4nderr\u00fcckf\u00fchrung\" (AAR) \"Unabh\u00e4ngiger W\u00e4hlerkreis W\u00fcrz27.02.1984 Bayern burg\" (UWK) (als Nachfolgeorganisation der ANS/NA) \"Nationale Sammlung\" (NS) 09.02.1989 Bund \"Nationalistische Front\" (NF) 27.11.1992 Bund \"Deutsche Alternative\" (DA) 10.12.1992 Bund \"Deutscher Kameradschaftsbund 21.12.1992 Niedersachsen Wilhelmshaven\" (DKB) \"Nationale Offensive\" (NO) 22.12.1992 Bund \"Nationaler Block\" (NB) 11.06.1993 Bayern \"Heimattreue Vereinigung Deutsch14.07.1993 Badenlands\" (HVD) W\u00fcrttemberg \"Freundeskreis Freiheit f\u00fcr 02.09.1993 NordrheinDeutschland\" (FFD) Westfalen \"Wiking Jugend e.V.\" (WJ) 10.11.1994 Bund \"Nationale Liste\" (NL) 24.02.1995 Hamburg \"Freiheitliche Deutsche Arbeiter24.02.1995 Bund partei\" (FAP) \"Direkte Aktion/Mitteldeutschland\" 05.05.1995 Brandenburg (JF) \"Skinheads Allg\u00e4u\" 30.07.1996 Bayern \"Kameradschaft Oberhavel\" 15.08.1997 Brandenburg \"Heideheim e.V.\", Hamburg und 11.02.1998 Niedersachsen Buchholz","- 16 - 1.3 Militante Rechtsextremisten (insbesondere rechtsextremistische Skinheads9) Der Skinheadszene geh\u00f6ren neben unpolitisch eingestellten Personen und einzelnen sog. Redskins10 vor allem rechtsextremistisch eingestellte Skinheads an. Da Skinheads in der Regel nicht zu festen Strukturen neigen, lie\u00dfen sie sich bislang nur selten in rechtsextremistische Organisationen fest einbinden. Trotz der generellen Organisationsunwilligkeit der Skinheads sind seit einiger Zeit innerhalb der Szene Strukturierungsans\u00e4tze zu erkennen. Gr\u00f6\u00dfere und seit Jahren sich aufeinander zu bewegende Skinheadszenen treten zum Teil unter gemeinsamen Bezeichnungen auf, verwenden einheitliche Aufn\u00e4her und eigene Flaggen, um Gruppengef\u00fchl auszudr\u00fccken. Seit Mitte der 90er Jahre gewinnen die \"Hammerskins\" und die \"Blood & Honour\"-Skinheads, zwei ausl\u00e4ndische Gruppierungen, die der \"White Power\"-Bewegung zuzurechnen sind, auch in der Bundesrepublik Deutschland zunehmend an Bedeutung. Sie pflegen ein elit\u00e4res Selbstverst\u00e4ndnis innerhalb der Szene. Von den in Rheinland-Pfalz gesch\u00e4tzten 300 Skinheads k\u00f6nnen weiterhin etwa 50 als neonazistisch ausgerichtet eingestuft werden, die mit Schwerpunkten in der Vorderpfalz und in den R\u00e4umen Koblenz, Trier und Zweibr\u00fccken agieren. Im Bereich der Vorderpfalz unterh\u00e4lt die rechtsextremistische Skinheadszene Verbindungen zu \"autonomen Kameradschaften\" in Baden-W\u00fcrttemberg und im Saarland. Im Jahre 1998 kam es anl\u00e4\u00dflich von Weinund Volksfesten erneut zu Gewaltt\u00e4tigkeiten und Provokationen durch rechtsextremistisch beeinflu\u00dfte Skinheads. Die einzelnen T\u00e4tergruppen traten \u00fcberwiegend geschlossen auf, p\u00f6belten G\u00e4ste an oder griffen sie nach verbalen Attacken k\u00f6rperlich an. 9 Vgl. im einzelnen auch Brosch\u00fcre \"Skinheads\" des rheinland-pf\u00e4lzischen Verfassungsschutzes (Stand: Mai 1997), die kostenlos beim Ministerium des Innern und f\u00fcr Sport, Schillerplatz 3-5, 55116 Mainz (oder Postfach 3280, 55022 Mainz) angefordert werden kann. 10 Nach eigener Aussage \"links\" eingestellte Skinheads.","- 17 - Skinheadmusik, Konzerte und \"Fanzines\" (abgeleitet vom englischen fanmagazine) sind weiterhin entscheidende Elemente f\u00fcr Zusammenhalt und Motivation der Szene. Skinhead-Bands propagieren rechtsextremistisches Gedankengut bzw. rassistische und volksverhetzende Texte. Es gibt aber auch Bands, die weitgehend unpolitisch und nicht extremistisch sind. Die Inhalte der \"Fanzines\" sind \u00fcberwiegend von rechtsextremistischer Ideologie durchzogen und enthalten einschl\u00e4gige Abbildungen und Texte. Dar\u00fcber hinaus stellen die \"Fanzines\" auch neonazistische Organisationen vor, ver\u00f6ffentlichen Berichte \u00fcber von Rechtsextremisten organisierte Veranstaltungen und bieten rechtsextremistische, szenetypische Artikel an. Seit mehreren Jahren befindet sich die Skinhead-Musikszene im Aufw\u00e4rtstrend. Sowohl die Zahl der rechtsextremistischen Skinhead-Bands als auch die Produktion rechtsextremistischer Tontr\u00e4ger hat kontinuierlich zugenommen. Zugleich ist eine Kommerzialisierung und eine Zunahme der Zahl der Vertreiber rechtsextremistischer Skinhead-Musik festzustellen. Auch die Zahl rechtsextremistischer Skinhead-Konzerte ist seit 1995 stark steigend. Nach 35 Konzerten im Jahre 1995, 68 im Jahre 1996 und 106 im Jahre 1997 fanden 1998 128 Konzerte statt. Dazu kommen ca. 40 Konzerte (1997: 23) insbesondere rechtsextremistischer \"Liedermacher\", an denen auch Skinheads teilnahmen. Mehrere Auftritte von SkinheadBands fanden 1998 in Rheinland-Pfalz statt, so am 4. Juli 1998 in Warmsroth bei Stromberg und am 26. September 1998 in Hertlingshausen/Krs. Bad D\u00fcrkheim. Nach \u00f6ffentlichen Protesten wurde ein urspr\u00fcnglich f\u00fcr den 3. Oktober 1998 in Koblenz geplantes Skinheadkonzert kurzfristig nach H\u00f6hr-Grenzhausen/Westerwaldkreis verlegt. An den Konzerten in Rheinland-Pfalz nahmen teilweise bis zu 200 Besucher teil; Zwischenf\u00e4lle wurden dabei nicht bekannt.","- 18 - Im Jahre 1998 wurden in mehreren Bundesl\u00e4ndern erneut zahlreiche Exekutivma\u00dfnahmen gegen\u00fcber Vertreibern und Produzenten rechtsextremistischer Skinhead-Musik durchgef\u00fchrt. So durchsuchte die Polizei am 11. November 1998 auch in Koblenz die Wohnr\u00e4ume von Mitgliedern der Skinhead-Band \"ZENSUR\", da deren ver\u00f6ffentlichten Lieder gewaltverherrlichende Texte enthielten. Aufgrund des zunehmend lukrativen kommerziellen Erfolges d\u00fcrften sich die Verbreiter des rechtsextremistischen Liedgutes sowie die Veranstalter von Konzerten durch Exekutivma\u00dfnahmen auf Dauer jedoch nicht abschrecken lassen. 1.4 Neonazistische Organisationen Der Neonaziszene in der Bundesrepublik Deutschland konnten nach Erkenntnissen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden Ende 1998 ca. 2.400 Personen zugerechnet werden. In Rheinland-Pfalz gibt es ca. 50 \u00fcberwiegend organisierte Neonazis, die als gewaltt\u00e4tig einzustufen sind. Die Zahlen haben sich gegen\u00fcber 1997 nicht ver\u00e4ndert. In der neonazistischen Szene in Rheinland-Pfalz gilt - ebenso wie im Bundesgebiet - nach wie vor die \"Hilfsorganisation f\u00fcr nationale politische Gefangene und deren Angeh\u00f6rige e.V.\" (HNG)11 als die mitgliederst\u00e4rkste Organisation. Die Neonazi-Aktivistin Ursula M\u00dcLLER aus Mainz-Gonsenheim ist weiterhin 1. Vorsitzende der HNG und betreut inhaftierte Gesinnungsgenossen. Der Leiter der \"Nationalen Volksfront - Kameradschaft Neustadt/W.\" (N.V.F.)12, der bekannte Neonazi Michael B. aus Neustadt/Weinstra\u00dfe, der am 15. Oktober 1997 vom Amtsgericht Mannheim wegen Vergehens gem\u00e4\u00df SS 126 Strafgesetzbuch (St\u00f6rung des \u00f6ffentlichen Friedens durch 11 Vgl. Kurzdarstellung HNG (Seite 77). 12 Vgl. Kurzdarstellung N.V.F. (Seite 78).","- 19 - Androhung von Straftaten) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten ohne Bew\u00e4hrung verurteilt worden war, befindet sich weiterhin in Strafhaft13. Nach einem Anfang 1998 bekanntgewordenen Flugblatt will die N.V.F. \"ihren Kampf mit aller Aggressivit\u00e4t fortsetzen und das System bek\u00e4mpfen\". Die \"Kameradschaft Rhein-Nahe\"14 f\u00fchrte am 4. Juli 1998 in der N\u00e4he von Bingen ein sog. Sommerfest durch, an dem \u00fcber 100 Gesinnungsgenossen aus Rheinland-Pfalz und benachbarten Bundesl\u00e4ndern teilnahmen. Anl\u00e4\u00dflich dieser Veranstaltung wurde die Fusion mit einer \"Kameradschaft\" aus Hessen bekanntgegeben (\"Nachrichten der HNG\", Nr. 212 vom September 1998). Ein neuer Schwerpunkt der neonazistischen Szene in Rheinland-Pfalz ist 1997 in Ludwigshafen am Rhein entstanden. Der bekannte Neonazi Christian H., der gute Kontakte zur Neonaziszene in der Bundesrepublik Deutschland unterh\u00e4lt, hatte Mitte Oktober 1997 in Ludwigshafen am Rhein einen Verlagund Versandhandel, in dem szenetypische CD's, T-Shirts, Fanartikel usw. vertrieben wurden, er\u00f6ffnet. In den \"Nachrichten der HNG\" Nr. 200 vom September 1997 war f\u00fcr den Laden unter der Bezeichnung \"STURM Verlag und Versand\" geworben worden. Auf Anordnung der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein wurden die Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume am 5. Mai 1998 geschlossen. 1.4.1 \u00dcberregionale Vernetzung der Neonaziszene Die zahlreichen Organisationsund Veranstaltungsverbote in der Vergangenheit hatten die gesamte rechtsextremistische Szene in der Bundesre13 Am 7. Januar 1999 wurde B. vom LG Frankenthal u.a. wegen Sch\u00e4ndung der j\u00fcdischen Friedh\u00f6fe in Busenberg und Neustadt/Weinstra\u00dfe zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten Jugendstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig. 14 Vgl. Kurzdarstellung \"Kameradschaft Rhein-Nahe\" (Seite 78).","- 20 - publik Deutschland veranla\u00dft, neue Wege zu suchen, um weiteren staatlichen Ma\u00dfnahmen auszuweichen. Der Zusammenhalt regionaler Gruppierungen und die Koordination bundesweiter Aktionen soll neuerdings insbesondere durch eine sog. informationelle Vernetzung gew\u00e4hrleistet werden. Die Nutzung moderner Kommunikationssysteme ist somit grunds\u00e4tzlich Teil rechtsextremistischer Strategie. Im Rahmen der Vernetzung spielen die \"Nationalen Info-Telefone\" (NIT) eine wichtige Rolle. \u00dcber Anrufbeantworter k\u00f6nnen regelm\u00e4\u00dfig aktualisierte Ansagetexte abgerufen werden. Auch im Berichtsjahr waren die NIT das wichtigste Kommunikationsmittel f\u00fcr die Bekanntgabe von Terminen und Veranstaltungsorten, z.B. anl\u00e4\u00dflich der \"Rudolf He\u00df-Gedenkveranstaltungen\". Die Mailboxverbundsysteme \"Thule-Netz\" und \"Nordland-Netz\" sind weitere Bestandteile der \"informationellen Vernetzung\". Das \"Thule-Netz\" ist seit Juli 1996 auch im INTERNET vertreten. 1998 haben diese Verbundsysteme jedoch an Bedeutung verloren. Dagegen ist das INTERNET als weltweites Computernetz zum wichtigsten Propagandainstrument f\u00fcr die Rechtsextremisten geworden. W\u00e4hrend es 1996 noch 32 Homepages deutscher Rechtsextremisten im INTERNET gab, waren es 1997 80 und 1998 bereits 200 mit weiter steigender Tendenz. F\u00fcr eine k\u00fcnftige Verst\u00e4rkung der Aktivit\u00e4ten im INTERNET spricht dessen multimediale Ausrichtung, die es zum besonders wirkungsvollen Propagandaund Werbeinstrument macht. Gerade der INTERNET-Bereich \"World Wide Web\" (WWW) er\u00f6ffnet den Rechtsextremisten M\u00f6glichkeiten, die im Vergleich zu sonstigen Werbetr\u00e4gern - wie z.B. Publikationen, Rundfunk usw. - einerseits sehr kosteng\u00fcnstig sind, andererseits die Aussicht bieten, einen sehr umfangreichen Adressatenkreis anzuspre-","- 21 - chen. Das gilt vor allem f\u00fcr j\u00fcngere Menschen, die \u00fcber die herk\u00f6mmlichen Medien nur sehr schwer zu erreichen sind. Seit Mitte 1996/Anfang 1997 sind neben Neonazis im \u00fcbrigen auch die rechtsextremistischen Parteien \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD) und deren Jugendorganisation \"Junge Nationaldemokraten\" (JN), die \"Deutsche Volksunion\" ( DVU) und die \"Republikaner\" (REP) im INTERNET vertreten. Ausl\u00e4ndische Neonazis werben mit deutschsprachigen Angeboten im INTERNET, z.B. der deutsch-kanadische Revisionist Ernst Z\u00dcNDEL (\"Germania-Rundbriefe\") und die amerikanische neonazistische Organisation \"Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei/Auslandsund Aufbauorganisation\" (NSDAP/AO) mit ihrer Publikation \"NS-Kampfruf\". Eine Nutzung des INTERNET mit dem Ziel, \u00fcber dieses Medium eine organisatorische und ideologische Vernetzung herbeizuf\u00fchren, ist bislang jedoch nur in einem geringen Umfang erkennbar. 1.4.2 \"Rudolf He\u00df-Gedenkveranstaltungen\" 1998 Die von Neonazis f\u00fcr den 15. August 1998 geplante zentrale Gedenkveranstaltung aus Anla\u00df des 11. Todestages des ehemaligen Hitlerstellvertreters Rudolf He\u00df konnte wie im Vorjahr von den Sicherheitsbeh\u00f6rden verhindert werden. Fast alle weiteren Kundgebungen im Zusammenhang mit dem He\u00df-Todestag wurden von der Polizei unterbunden. Insgesamt beteiligten sich lediglich 200 Rechtsextremisten (1997: 800) am 15. August 1998 an kleineren Aktionen oder versuchten, an einem Aufmarsch teilzunehmen. Lediglich in Greve/D\u00e4nemark kam es zu einer nennenswerten Aktion, die von der \"D\u00e4nischen Nationalsozialistischen Bewegung\" (DNSB) veranstaltet wurde. An einem Aufmarsch nahmen ca. 140 Rechtsextremisten teil, darunter auch wenige Rechtsextremisten aus der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundesgrenzschutz hatte vorher mehr als 110 deutsche Rechtsextremisten an der Ausreise nach D\u00e4nemark gehindert.","- 22 - 1.4.3 \"Anti-Antifa\" Ein weiteres verbindendes Element innerhalb der Neonaziszene geht von der sogenannten Anti-Antifa-Arbeit aus. Sie dient u.a. der \"Entlarvung\" politischer Gegner, um diese durch Ver\u00f6ffentlichung ihrer Personaldaten und der von ihnen genutzten Einrichtungen zumindest einzusch\u00fcchtern und an der Durchf\u00fchrung \"antifaschistischer Aktionen\" zu hindern bzw. von entsprechenden Aktivit\u00e4ten abzuhalten. Auch die \"Nationalen InfoTelefone\" werden in j\u00fcngster Zeit f\u00fcr \"Anti-Antifa-Aktionen\" genutzt. Die \"Anti-Antifa\"-Aktivit\u00e4ten waren 1998 insgesamt jedoch weiter r\u00fcckl\u00e4ufig. In Rheinland-Pfalz wurde 1998 lediglich ein Fall bekannt. Ein junger Rechtsextremist aus Schifferstadt forderte in einem 1998 erschienenen Flugblatt \"Staatsfeind - Stimme der Anti-Antifa im Kurpfalz Gebiet\" Gesinnungsgenossen auf, Adressen von \"Antifas, Verr\u00e4tern oder sonstigen Feinden\" zu \u00fcbersenden, um sie an andere \"Kameradschaften\" weiterzugeben. 1.5 Rechtsextremistische Parteien 1.5.1 \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD) Den auch 1998 anhaltenden Aufw\u00e4rtstrend der NPD unter ihrem seit 1996 amtierenden Parteivorsitzenden Udo VOIGT f\u00fchrte die Partei zum einen darauf zur\u00fcck, da\u00df sie eine \"klassische\" Partei sei. Zugleich ging sie jedoch \"Aktionsb\u00fcndnisse\" mit Neonazis und rechtsextremistischen Skinheads ein. Parteiziel ist die Einbindung von Jugendlichen aus dem neonazistischen Bereich, um mit diesem Potential zu einer \"Partei der Jugend\" zu avancieren. Eine Magnetwirkung \u00fcbte hierbei vor allem die NPD-Nachwuchsorganisation \"Junge Nationaldemokraten\" (JN) und deren En-","- 23 - gagement in der Skinheadmusikszene aus. In diesem Zusammenhang ist bemerkenswert , dass sich die NPD neuerdings als Partei des \"deutschen Sozialismus\" bezeichnet. In ihrem Publikationsorgan \"Deutsche Stimme\", Ausgabe Juli 1998, hei\u00dft es: \"Dem menschenverachtenden, ungeb\u00e4ndigten Kapitalismus nach USamerikanischer Art m\u00fcssen deutsche Nationalisten zum Wohle des eigenen Volkes den deutschen Sozialismus entgegensetzen\". Die NPD sieht ihre zuk\u00fcnftige Hauptaufgabe unter anderem in der \"Umgestaltung des Eigentums, der Wirtschaftsverfassung und des Finanzwesens, dem Schutz der Arbeit gegen Ausbeutung und soziale Not sowie die politische Umgestaltung des Staates\". Insbesondere der Mitgliederzuwachs in den neuen Bundesl\u00e4ndern f\u00fchrte zu einer Verj\u00fcngung der Partei. Die Mitgliederzahl stieg 1998 bundesweit auf ca. 6.000 an (1997: ca. 4.300), wobei der gr\u00f6\u00dfte Zuwachs im Osten Deutschlands zu verzeichnen war. In Rheinland-Pfalz erh\u00f6hte sich die Mitgliederzahl auf ca. 200 (1997 ca. 160). Zur Steigerung ihrer Populari\u00e4t in der rechten Szene trugen 1998 u.a. auch die von der NPD organisierten Gro\u00dfveranstaltungen bei. Den Auftakt bildete die unter dem Motto \"Tag des nationalen Widerstands\" angek\u00fcndigte Gro\u00dfkundgebung am 7. Februar 1998 in der \"Nibelungenhalle\" in Passau. Weitere bemerkenswerte Aktionen waren die Aufm\u00e4rsche am 1. Mai 1998 in Leipzig zum \"Tag der Arbeit\" und anl\u00e4\u00dflich einer Wahlkundgebung am 19. September 1998 in Rostock. Zu den jeweils bis zu 5.000 Teilnehmern z\u00e4hlten \u00fcberwiegend Neonazis und Skinheads. Eine f\u00fchrende Rolle spielte die NPD bei der Kampagne gegen die Wanderausstellung \"Vernichtungskrieg - Verbrechen der Wehrmacht 1941-","- 24 - 1944\". Im Laufe des Jahres organisierte sie unter Beteiligung der JN f\u00fcnf Demonstrationen gegen diese Ausstellung, wobei es bei Gegendemonstrationen zu Ausschreitungen mit politischen Gegnern kam. Im Jahre 1999 sollen die Kundgebungen, so in Kiel am 30. Januar 1999, gegen die Wanderausstellung fortgesetzt werden. Demonstrationen gegen die Wanderausstellung Datum Ort Teilnehmer Veranstalter 24.01.1998 Dresden ca. 1.300 NPD 06.06.1998 Kassel ca. 350 REP 08.08.1998 Koblenz verboten NPD 12.09.1998 M\u00fcnster ca. 300 NPD 24.10.1998 Bonn ca. 950 NPD 28.11.1998 Hannover ca. 100 Freie Nationalisten 19.12.1998 Hannover ca. 200 NPD Weitere \u00f6ffentliche Auftritte mit zum Teil bis zu 600 Teilnehmern fanden anl\u00e4\u00dflich der Wahlk\u00e4mpfe bei den Landtagswahlen in den einzelnen Bundesl\u00e4ndern sowie w\u00e4hrend des Bundestagswahlkampfes statt. Innerhalb der Partei ist die \u00f6ffentliche Wirkung dieser Massenaufm\u00e4rsche allerdings wegen der Beteiligung von Skinheads und ehemaligen Funktion\u00e4ren verbotener Neonazivereinigungen umstritten (\"Glatzen\", Skinhead-uniformen). Beteiligung an Wahlen Die NPD beteiligte sich an den Landtagswahlen am 13. September 1998 in Bayern (0,2%) und am 27. September in Mecklenburg-Vorpommern (1,1%) sowie an der Bundestagswahl (0,3%).","- 25 - Zur Bundestagswahl trat die NPD au\u00dfer in Th\u00fcringen, wo sie die f\u00fcr eine Wahlteilnahme notwendige Zahl an Unterst\u00fctzerunterschriften nicht erreichen konnte, in s\u00e4mtlichen Bundesl\u00e4ndern an. In Rheinland-Pfalz nahm sie mit einer zehn Kandidaten umfassenden Landesliste und einem Direktkandidaten im Wahlkreis 161 (S\u00fcdpfalz) teil. In den Mittelpunkt ihres Bundestagswahlkampfes stellte die NPD u.a. folgende Parolen: - \"Wir sind die echte Opposition\" - \"Arbeit zuerst f\u00fcr Deutsche\" - \"Wir schaffen soziale Sicherheit\" - \"Deutsch denken - Deutsch f\u00fchlen - Deutsch handeln\" - \"Allein gegen die Mafia\" - \"National aus Tradition\" - \"NPD - Die Euro-Partei\" In Rheinland-Pfalz fand der Wahlkampf der NPD, der sich prim\u00e4r auf Plakataktionen und das Verteilen von Propagandaschriften beschr\u00e4nkte, insbesondere in den gr\u00f6sseren St\u00e4dten und im s\u00fcdlichen Landesteil statt. Die Partei bediente sich dabei der Hilfe von JN-Sympathisanten und Skinheads. Direkten Kontakt mit dem B\u00fcrger suchte sie lediglich in einigen pf\u00e4lzischen St\u00e4dten und Gemeinden. Nach dem amtlichen Endergebnis erzielte die Partei mit 0,3 % der W\u00e4hlerstimmen bundesweit das schw\u00e4chste Ergebnis von allen rechtsextremistischen Parteien15. In Rheinland-Pfalz lag sie mit 0,2 % sogar noch darunter; ihr bestes Ergebnis konnte die Partei in den Wahlkreisen 160 (Pirmasens) und 161 (S\u00fcdpfalz) mit jeweils 0,4 % erzielen. 15 1994 hat die NPD an der Bundestagswahl nicht teilgenommen.","- 26 - Die Wahlergebnisse im einzelnen: Wahlkreise Zweitstimmen in % Wahlkreis 146 Neuwied 0,1 % Wahlkreis 147 Ahrweiler 0,1 % Wahlkreis 148 Koblenz 0,1 % Wahlkreis 149 Cochem 0,1 % Wahlkreis 150 Kreuznach 0,2 % Wahlkreis 151 Bitburg 0,1 % Wahlkreis 152 Trier 0,1 % Wahlkreis 153 Montabaur 0,2 % Wahlkreis 154 Mainz 0,1 % Wahlkreis 155 Worms 0,2 % Wahlkreis 156 Frankenthal 0,3 % Wahlkreis 157 Ludwigshafen 0,2 % Wahlkreis 158 Neustadt-Speyer 0,2 % Wahlkreis 159 Kaiserslautern 0,2 % Wahlkreis 160 Pirmasens 0,4 % Wahlkreis 161 S\u00fcdpfalz 0,4 % Die NPD-F\u00fchrung zeigte sich in einer ersten Reaktion \u00fcber die Wahlergebnisse der Bundestagswie auch der Landtagswahl in MecklenburgVorpommern entt\u00e4uscht, obwohl sie dort mit 1,1 % ihr bestes Landtagswahlergebnis seit Jahren erhalten hatte. Das schlechte Abschneiden f\u00fchrte der Partei deutlich vor Augen, da\u00df sie bei Wahlen weiterhin chancenlos ist. Sie erw\u00e4gt ungeachtet dessen aber keine Kooperation mit anderen rechtsextremistischen Parteien, so der DVU, die bei der NPD als eine \"Briefkastenfirma\" ohne Parteienstruktur gilt. Das Ergebnis d\u00fcrfte jedoch diejenigen in der Partei gest\u00e4rkt haben, die der NPD als Wahlpartei ohnehin keine Priorit\u00e4t einr\u00e4umen und im Sinne einer \"au\u00dferparlamentarischen Opposition\" eher einer Zusammenarbeit mit Neonazis den Vorzug geben. Im Landesverband Rheinland-Pfalz war die Parteiarbeit 1998 insbesondere durch den Bundestagswahlkampf gepr\u00e4gt. Die Aktivit\u00e4ten im Bereich Koblenz und im s\u00fcdpf\u00e4lzischen Raum f\u00fchrten zu einem Mitgliederzulauf,","- 27 - der sich mehrheitlich aus der Skinheadszene rekrutierte. Die unterschiedliche Altersstruktur bedingte anhaltende parteiinterne Auseinandersetzungen um die Besetzung von F\u00fchrungspositionen. \"Junge Nationaldemokraten\" (JN) Im gleichen Ma\u00dfe wie bei der Mutterpartei NPD setzte sich 1998 auch der Aufw\u00e4rtstrend der JN unter ihrem Bundesvorsitzenden Holger APFEL weiter fort. Ende 1998 verf\u00fcgten sie \u00fcber ca. 400 Mitglieder (1997: ca. 350) und stellten damit den gr\u00f6\u00dften Zusammenschlu\u00df rechtsextremistischer Jugendorganisationen dar. Die JN verstehen sich heute als Auffangbecken f\u00fcr Neonazis und Angeh\u00f6rige von inzwischen verbotenen rechtsextremistischen Organisationen. Sie arbeiten zudem eng mit Skinheads zusammen. Ehemalige Funktion\u00e4re verbotener Gruppierungen geh\u00f6ren heute dem JN-Bundesvorstand an und verf\u00fcgen dort \u00fcber erheblichen Einflu\u00df. Mittlerweile w\u00e4chst hier eine \"nationale au\u00dferparlamentarische Opposition\" heran. Ihre politische Arbeit wollen die JN nicht alleine auf \"nationalstaatliche\" sondern insbesondere auf \"nationaleurop\u00e4ische\" Interessen abstellen und den Aufbau einer europ\u00e4ischen Vernetzung vorantreiben. In diesem Zusammenhang ist auch der von den JN ins Leben gerufene \"Europ\u00e4ische Kongre\u00df der Jugend\" zu sehen, der am 24. Oktober 1998 im griechischen Thessaloniki - und damit zum ersten Mal im Ausland - stattfand. Wie in den vergangenen Jahren nahmen an dem Kongre\u00df rechtsextremistische Jugendorganisationen aus europ\u00e4ischen Staaten sowie den USA und aus S\u00fcdafrika teil. Veranstaltungsthemen waren u.a. die \"Rassenmischung\" und die angebliche \"v\u00f6lkerverderbende Macht der Juden\". Mit nur 150 Teilnehmern lag die Besucherzahl jedoch weit unter der Veranstaltung von 1997 im bayerischen Furth im Wald (ca. 500).","- 28 - Auch 1998 wurden regelm\u00e4\u00dfig Schulungsveranstaltungen mit dem Ziel durchgef\u00fchrt, die JN als eine Kaderorganisation aufzubauen. Mittels Anschreiben an Gemeindeverwaltungen und Sportvereine etc. - u.a. auch in Rheinland-Pfalz - versuchten die JN hierf\u00fcr geeignete R\u00e4umlichkeiten anzumieten. In Rheinland-Pfalz bewegt sich die JN-Anh\u00e4ngerschaft bei \u00fcber 30 Personen. Nach eigenen Angaben wurde ein eigenst\u00e4ndiger JN-Landesverband gegr\u00fcndet. Zum Vorsitzenden soll der bekannte Funktion\u00e4r im JNBundesvorstand Sascha W. gew\u00e4hlt worden sein. \u00dcber die Gr\u00fcndungsveranstaltung und die Vorstandswahl berichtete die NPD-Publikation \"Deutsche Stimme\" in der Ausgabe August 1998. Mit der Verteilung von NPD-Wahlpropaganda und Plakatieraktionen unterst\u00fctzten JN-Mitglieder aus Rheinland-Pfalz die NPD im Bundestagswahlkampf und im Landtagswahlkampf in Mecklenburg-Vorpommern. 1.5.2 \"Deutsche Volksunion\" (DVU) Die DVU wird von dem M\u00fcnchener Verleger Dr. Gerhard FREY zentralistisch und autorit\u00e4r gef\u00fchrt. Sie ist die derzeit gr\u00f6\u00dfte rechtsextremistische Partei und verf\u00fcgt bundesweit \u00fcber ca. 18 000 Mitglieder. Dies bedeutet einen Zuwachs von ca. 3000 Mitgliedern gegen\u00fcber 1997. In Rheinland-Pfalz geh\u00f6ren der Partei ca. 850 Personen an. Beteiligung an Wahlen Die DVU, die \u00fcber 15 Landesverb\u00e4nde verf\u00fcgt (Stand: 01. M\u00e4rz 1998), konnte bereits in der Vergangenheit vereinzelt Wahlerfolge erzielen. Ihr bislang spektakul\u00e4rstes Ergebnis erzielte sie mit 12,9 % der Stimmen bei","- 29 - der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 26. April 1998 und zog mit 16 Abgeordneten in den Magdeburger Landtag ein. Damit ist zum ersten Mal eine rechtsextremistische Partei in einem Parlament der neuen L\u00e4nder vertreten. Dieser Wahlerfolg gelang in erster Linie durch eine Materialschlacht. Zur Wahlwerbung hatte die DVU vor allem fl\u00e4chendeckende Plakatierungen, Postwurfsendungen besonders an j\u00fcngere W\u00e4hler und Spruchbandwerbung per Flugzeug eingesetzt. Wahlveranstaltungen wurden kaum durchgef\u00fchrt. Die Werbeslogans lauteten u.a.: - \"Deutsches Geld f\u00fcr deutsche Arbeitspl\u00e4tze\" - \"Kriminelle Ausl\u00e4nder raus!\" - \"Diesmal Protest w\u00e4hlen!\" - \"Ausbildungspl\u00e4tze schaffen!\" - \"Politiker-Geh\u00e4lter k\u00fcrzen!\" Es ist der DVU gelungen, vor allem Protestw\u00e4hler und Jungw\u00e4hler anzusprechen. In der Gruppe der bis zu 24 Jahre alten W\u00e4hler erhielt sie \u00fcber 20 % der Stimmen. Der Wahlerfolg in Sachsen-Anhalt st\u00e4rkte die Stellung der DVU im rechtsextremistischen Lager. Dies macht sich auch bei den steigenden Mitgliederzahlen bemerkbar. F\u00fcr die Bundestagswahl am 27. September 1998 nominierte die DVU als unabh\u00e4ngigen Spitzenkandidaten den ehemaligen REP-Bundesvorsitzenden Franz SCH\u00d6NHUBER, der auch bei der Europawahl im Juni 1999 als Spitzenkandidat die DVU anf\u00fchren soll. Eine Materialschlacht wie beim Wahlkampf in Sachsen-Anhalt hat es beim Bundestagswahlkampf in Rheinland-Pfalz bei weitem nicht gegeben. Es wurden nur vereinzelt Hauswurfsendungen und Plakatierungen durchgef\u00fchrt. Das verteilte Werbematerial sollte sowohl \u00dcberzeugungsw\u00e4hler wie auch Protestw\u00e4hler ansprechen.","- 30 - So lautete der Slogan eines Flugblattes: \"Die DVU will - Deutsche Arbeitspl\u00e4tze zuerst f\u00fcr Deutsche! - Deutsches Geld zuerst f\u00fcr deutsche Aufgaben! - Die D-Mark soll bleiben! - Kriminalit\u00e4t hart bek\u00e4mpfen! - Ausl\u00e4nderbegrenzung durchsetzen! ... was die Mehrheit der Deutschen will.\" Auf der R\u00fcckseite des Flugblattes hie\u00df es: \"Deutsche, lasst Euch nicht zur Sau machen! DVU, der Protest bei der Wahl gegen Schweinereien von oben\". Der H\u00f6hepunkt der Wahlkampfveranstaltungen war die am 26. September 1998 stattgefundene Grosskundgebung in Passau, die unter dem Motto stand: \"Deutschland: Jetzt kommt die DVU. Grosskundgebung am Vortag der Bundestagswahl.\" An dieser Veranstaltung nahmen ca. 3000 Personen teil. Bereits von Dr. FREY und seinen Anh\u00e4ngern gehegte Hoffnungen auf \u00e4hnliche Ergebnisse wie bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern erf\u00fcllten sich bei der Bundestagswahl nicht. Die DVU erzielte im Bundesgebiet lediglich 601.192 Stimmen, dies entspricht 1,2 %. Bei der am gleichen Tage stattgefundenen Landtagswahl in MecklenburgVorpommern erreichte sie 2,9 % der Stimmen und scheiterte somit auch dort an der 5 % H\u00fcrde. In Rheinland-Pfalz lag der Stimmenanteil bei 0,7 %, dies entspricht 17.918 Stimmen. Dieses Ergebnis liegt deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Selbst in den sogenannten \"Hochburgen\" Ludwigshafen","- 31 - und Pirmasens konnte der Bundesdurchschnitt nicht \u00fcberschritten werden. Die Wahlkreisergebnisse im einzelnen: Wahlkreise: Zweitstimmen in % Wahlkreis 146 Neuwied 0,7 Wahlkreis 147 Ahrweiler 0,5 Wahlkreis 148 Koblenz 0,7 Wahlkreis 149 Cochem 0,6 Wahlkreis 150 Kreuznach 0,9 Wahlkreis 151 Bitburg 0,6 Wahlkreis 152 Trier 0,4 Wahlkreis 153 Montabaur 0,9 Wahlkreis 154 Mainz 0,5 Wahlkreis 155 Worms 0,9 Wahlkreis 156 Frankenthal 0,8 Wahlkreis 157 Ludwigshafen 1,0 Wahlkreis 158 Neustadt-Speyer 0,6 Wahlkreis 159 Kaiserslautern 0,8 Wahlkreis 160 Pirmasens 1,0 Wahlkreis 161 S\u00fcdpfalz 0,5 Franz SCH\u00d6NHUBER wertete noch am Abend des Wahltages bei einer Pressekonferenz der DVU das Ergebnis bei der Bundestagswahl als letztes Warnsignal f\u00fcr die rechten Parteien. Diese h\u00e4tten jetzt nur noch eine Chance - die Europawahl. Auslandskontakte pflegte Dr. FREY in j\u00fcngerer Zeit zu dem franz\u00f6sischen \"Front National\" (FN) unter Jean Marie LE PEN. Bei einem gemeinsamen Treffen am 15. Juni 1998 in Stra\u00dfburg wurde u.a. beschlossen, die \"Bindungen\" der beiden Parteien \"auszubauen und (zu)verst\u00e4rken\". F\u00fcr die Europawahl 1999 wurde die Absicht bekundet, eine Fraktionsgemeinschaft zu bilden. In Rheinland-Pfalz gehen von dem nicht strukturierten DVU-Landesverband kaum Aktivit\u00e4ten aus. Im s\u00fcdpf\u00e4lzischen Raum fanden politi-","- 32 - sche Stammtische mit geringer Besucherresonanz statt. In Anzeigen der \"Deutschen National-Zeitung\" wird auf regelm\u00e4\u00dfige DVU-Veranstaltungen im Raum Koblenz-Neuwied hingewiesen. Am 31. Januar 1998 f\u00fchrten die DVU-Landesverb\u00e4nde Rheinland-Pfalz und Saarland einen gemeinsamen Landesparteitag in Gossersweiler-Stein/Kreis S\u00fcdliche Weinstra\u00dfe durch. 1.5.3 \"Die Republikaner\" (REP) Aufgrund des schlechten Abschneidens der REP bei den Landtagswahlen in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie der anhaltenden Personalund Richtungsdiskussionen um den Parteivorsitzenden Dr. SCHLIERER verlor die Partei 1998 Mitglieder, die zum Teil in die Konkurrenzpartei DVU \u00fcberwechselten. Ende des Jahres 1998 verf\u00fcgte die Partei noch \u00fcber ca. 15.000 Mitglieder (1997: ca. 15.500). Diese negative Entwicklung wirkte sich auf den rheinland-pf\u00e4lzischen Landesverband mit seinen 17 Kreisverb\u00e4nden jedoch nicht aus. Hier stieg die Mitgliederzahl entgegen dem Bundestrend auf mittlerweile \u00fcber 600 (1997: ca. 550) an. Aufgrund dieser positiven Entwicklung konnte der Landesverband im s\u00fcdlichen Landesteil die Organisation ausbauen. Die Bem\u00fchungen zum Aufbau einer REP-Jugend waren gegen\u00fcber 1997 aber wieder r\u00fcckl\u00e4ufig. Beteiligung an Wahlen Zur Landtagswahl am 1. M\u00e4rz 1998 in Niedersachsen traten die REP zwar als einzige rechtsextremistische Partei an, erreichten aber nur 2,8% der W\u00e4hlerstimmen (1994: 3,7%). Der Negativtrend setzte sich bei der Land-","- 33 - tagswahl am 26. April 1998 in Sachsen-Anhalt fort. Hier erhielt die Partei lediglich 0,7% (1994: 1,4%)16. Auch die Landtagswahl am 13. September 1998 in Bayern, zu der die Konkurrenzpartei DVU nicht angetreten war, brachte den REP nur 3,6% (1994 3,9%). Bei der Landtagswahl am 27. September 1998 in Mecklenburg-Vorpommern lag das Wahlergebnis nur noch bei 0,5% (1994: 1,0%). An der Wahl zum 14. Deutschen Bundestag, ebenfalls am 27. September 1998, nahmen die REP mit Direktkandidaten und Landeslisten in s\u00e4mtlichen Bundesl\u00e4ndern teil; in Rheinland-Pfalz trat sie in allen 16 Wahlkreisen mit Direktkandidaten und mit einer neun Kandidaten umfassenden Landesliste an. Um auch die Jugend f\u00fcr eine Stimmabgabe zugunsten der REP zu gewinnen, wurde erstmals die Jugendzeitung \"Junge Deutsche\" in einer Auflagenst\u00e4rke von ca. 200.000 Exemplaren bundesweit in Umlauf gebracht. In den Mittelpunkt ihrer Wahlpropaganda stellten die REP u.a. folgende Slogans: - \"Deutsche Interessen zuerst\" - \"Deutsche Arbeitspl\u00e4tze zuerst f\u00fcr Deutsche\" - \"DM behalten - Politiker austauschen\" - \"Wenn wir kommen fliegen andere nach Hause\" - \"Kriminelle Ausl\u00e4nder raus\" - \"Die Republikaner , n\u00f6tiger denn je\" 16 Das schlechte Abschneiden im Vergleich zur DVU, die hier mit 12,9 % ihr bislang spektakul\u00e4rstes Ergebnis erzielte, wurde von den REP als existenzbedrohend eingesch\u00e4tzt und l\u00f6ste in der Folge heftige Debatten um den Bundesvorsitzenden Dr. SCHLIERER aus.","- 34 - In Rheinland-Pfalz setzten die REP als Wahlwerbung vornehmlich Propagandaschriften und Plakate ein; daneben richtete man in den letzten Wochen vor dem Wahltermin in den gr\u00f6\u00dferen rheinland-pf\u00e4lzischen St\u00e4dten Informationsst\u00e4nde ein. Dar\u00fcber hinaus bedienten sie sich zur Vorstellung ihrer Wahlkandidaten auch moderner Informationstechniken wie des INTERNET. Nach dem amtlichem Endergebnis erzielten die REP bundesweit 1,8% der W\u00e4hlerstimmen (1994: 1,9%) und lagen damit 0,6% \u00fcber der DVU. In Rheinland-Pfalz betrug das Wahlergebnis f\u00fcr die REP 2,1 % (1994: 1,9%). \u00dcberdurchschnittliche Stimmanteile erhielten sie im Wahlkreis 157 (Ludwigshafen) mit 3,8%, im Wahlkreis 159 (Kaiserslautern) mit 3,6% und im Wahlkreis 161 (S\u00fcdpfalz) mit 3,5%. Insgesamt fielen die Ergebnisse im s\u00fcdlichen Landesteil besser aus als im Norden von Rheinland-Pfalz, wo die REP im Wahlkreis 153 (Montabaur) mit 1,5% ihr bestes Resultat erzielten17. Die Wahlergebnisse im einzelnen: Wahlkreise: Zweitstimmen in % Wahlkreis 146 Neuwied 1,1 Wahlkreis 147 Ahrweiler 1,0 Wahlkreis 148 Koblenz 0,8 Wahlkreis 149 Cochem 1,3 Wahlkreis 150 Kreuznach 1,8 Wahlkreis 151 Bitburg 1,2 Wahlkreis 152 Trier 1,1 Wahlkreis 153 Montabaur 1,5 Wahlkreis 154 Mainz 2,2 Wahlkreis 155 Worms 2,6 Wahlkreis 156 Frankenthal 3,2 Wahlkreis 157 Ludwigshafen 3,8 Wahlkreis 158 Neustadt-Speyer 3,1 Wahlkreis 159 Kaiserslautern 3,6 Wahlkreis 160 Pirmasens 3,1 Wahlkreis 161 S\u00fcdpfalz 3,5 17 Bei der hessischen Landtagswahl am 7. Februar 1999 erhielten die REP 2,7% (1995: 2,0%) der W\u00e4hlerstimmen.","- 35 - Infolge der Wahlniederlagen nahmen die Auseinandersetzungen innerhalb der Partei an Sch\u00e4rfe zu. Die Kritik am Festhalten SCHLIERER's an der Abgrenzung von anderen Parteien des rechten Spektrums gem\u00e4\u00df dem \"Ruhstorfer Abkommen\" von 1990 wurde wieder lauter18. Die Konsequenz hieraus waren Parteiausschl\u00fcsse der R\u00e4delsf\u00fchrer. Damit konnte die Parteif\u00fchrung jedoch die Fortf\u00fchrung der Abgrenzungsdiskussion nicht verhindern. So forderte der stellvertretende Parteivorsitzende Christian K\u00c4S ein \"Ende der Leisetreterei\" und eine Ann\u00e4herung im Umgang mit anderen Rechtsparteien und \u00e4u\u00dferte, dass der \"Spaltungsparteitag von Ruhstorf\" ein Fehler gewesen sei. Die N\u00e4he der REP zu anderen rechtsextremistischen Organisationen wurde auch bei folgenden Veranstaltungen deutlich: Bei einer Kundgebung der REP gegen die Einf\u00fchrung des Euro und f\u00fcr ein \"Europa der Vaterl\u00e4nder\" am 30. Mai 1998 in der N\u00e4he von Saarbr\u00fckken waren auch Abordnungen von NPDund JN-Mitgliedern sowie von Neonazis , u.a. auch aus Rheinland-Pfalz, anwesend. Au\u00dferdem hatte die Partei Einladungen auch an die franz\u00f6sische Partei \"Front National\" (FN) und den belgischen \"Vlaams Blok\" gerichtet, die von den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden als rechtsextremistisch eingestuft werden. W\u00e4hrend einer von der hessischen REP-Jugend f\u00fcr den 6. Juni 1998 in Kassel angemeldeten Kundgebung gegen die dortige Wanderausstellung \"Vernichtungskrieg - Verbrechen der Wehrmacht 1941-1944\" , u.a. gemeinsam mit NPDund JN-Mitgliedern, erhielt auch der bekannte Neonazi Thomas W. aus Hamburg Rederecht. Allerdings wurde ungeachtet der Querelen innerhalb der Partei Dr. SCHLIERER beim Bundesparteitag am 21. November 1998 in Hinterskirchen/Bayern als Bundesvorsitzender der REP best\u00e4tigt. Christian K\u00c4S 18 Das \"Ruhstorfer Abkommen\" wurde anl\u00e4\u00dflich des Bundesparteitags am 7./8. Juli 1990 in Ruhstorf/Bayern verabschiedet und beinhaltet die Abgrenzung der REP von extremistischen und verfassungsfeindlichen Organisationen.","- 36 - blieb stellvertretender Bundesvorsitzender. Der Pressesprecher des REPLandesverbandes Rheinland-Pfalz und Vorsitzende des Kreisverbandes Kusel geh\u00f6rt dem Parteivorstand als Beisitzer an. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 10. Dezember 199719, mit dem der Landesregierung Rheinland-Pfalz die Beobachtung der Partei \"Die Republikaner\" mit nachrichtendienstlichen Mitteln untersagt wurde, hat das Land Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt, die am 4. August 1998 zugelassen worden ist. 1.6 Auslandskontakte Deutsche Rechtsextremisten unterhalten vielf\u00e4ltige Beziehungen zu Gesinnungsgenossen im Ausland; insbesondere versprechen sie sich davon Impulse f\u00fcr ihre \"nationale Sache\". Zudem werden sie aus dem Ausland mit Propagandamaterial versorgt, dessen Herstellung und Verbreitung in der Bundesrepublik Deutschland verboten ist. Kontakte deutscher Rechtsextremisten zu Gesinnungsgenossen bestehen bereits seit vielen Jahren insbesondere in die USA (NSDAP/AO), nach Kanada, in die Niederlande sowie nach D\u00e4nemark, Spanien, \u00d6sterreich, Frankreich und Belgien. In mehreren europ\u00e4ischen Staaten kommt es regelm\u00e4\u00dfig zu anla\u00dfbezogenen Treffen von Rechtsextremisten, so zum Gedenken an Hitlers Geburtstag sowie zu den Todestagen von Mussolini, Franco und Rudolf He\u00df. Etwa 100 deutsche Rechtsextremisten beteiligten sich am 14./15. Februar 1998 an einem internationalen Treffen in Budapest anl\u00e4\u00dflich des 52. Jahrestages der Schlacht um die ungarische Hauptstadt im Zweiten Weltkrieg. An der 71. \"Ijzerbedevaart\", der traditionellen Gedenkfeier fl\u00e4mischer Nationalisten in Diksmuide/Belgien, nahmen am 29. August 1998 19 Siehe hierzu den \"T\u00e4tigkeitsbericht 1997\" des Ministeriums des Innern und f\u00fcr Sport, Ziffer 1.4.3 \"Die Republikaner\".","- 37 - rund 150 Rechtsextremisten aus verschiedenen L\u00e4ndern teil, darunter ca. 50 aus Deutschland. Die belgische Polizei nahm bei Kontrollen 14 deutsche Rechtsextremisten fest. Im Rahmen der Berichterstattung der \"Nationalen Info-Telefone\" (NIT) werden h\u00e4ufig Aktivit\u00e4ten von Rechtsextremisten und rechtsextremistischen Parteien im benachbarten Ausland dargestellt. So berichtete das NIT Schleswig-Holstein in seiner Ansage vom 11. Dezember 1998 \u00fcber die innerparteilichen Steitigkeiten der franz\u00f6sischen rechtsextremistischen Partei \"Front National\" (FN).","- 38 - 2. LINKSEXTREMISMUS Ziel der linksextremistischen Gruppierungen, denen 1998 bundesweit ca. 34.700 Personen (1997: ca. 34.100) zugerechnet werden konnten (davon in Rheinland-Pfalz wie 1997 etwa 750), ist die Beseitigung der in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Staatsund Gesellschaftsordnung, um an deren Stelle eine kommunistische oder eine herrschaftsfreie Gesellschaft (Anarchie) zu errichten. Der politische Kampf von Linksextremisten orientiert sich an revolution\u00e4r-marxistischen oder anarchistischen Ideologien, wobei sich ein Teil der Gruppierungen militanter Aktionsformen bedient. Viele linksextremistische Organisationen sehen nach \u00dcberwindung ihrer aus dem weltweiten Niedergang des Sozialismus entstandenen fundamentalen Existenzkrise inzwischen wieder Ans\u00e4tze zur Umsetzung eigener Zielvorstellungen. Dies zeigt sich trotz ideologischpoli-tischer Unterschiede in einer verst\u00e4rkten kampagnenorientierten Zusammenarbeit. 2.1 Marxisten-Leninisten und andere revolution\u00e4re Marxisten 2.1.1 \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP) Die DKP konzentrierte sich auch 1998 auf die R\u00fcckgewinnung politischer Handlungsf\u00e4higkeit, wobei die hohe Altersstruktur und die finanzielle Situation der Partei die Aktionsm\u00f6glichkeiten weiterhin stark einengen. Nach Angaben anl\u00e4\u00dflich des 14. Parteitages der DKP am 22. bis 24. Mai 1998 in Hannover verf\u00fcgt die Partei bundesweit \u00fcber knapp 6.500 Mitglieder in \u00fcber 230 Parteigruppen, 110 Kreisen und 14 Bezirksorganisationen. Die DKP fixiert ihre politischen Zielsetzungen auch nach den fundamentalen politischen Umw\u00e4lzungen durch den Niedergang des Sozialismus weiterhin unbeirrt am Marxismus-Leninismus und den hieraus resultierenden","- 39 - Revolutionsund Klassenkampftheorien. Aus ihrer Sicht bleibt der revolution\u00e4re Bruch mit dem kapitalistischen Eigentumsund Machtverh\u00e4ltnissen Voraussetzung daf\u00fcr, um zu einer sozialistischen Gesellschaftsordnung zu gelangen20. Der Sozialismus wird von der Partei als L\u00f6sung aller politischen, wirtschaftlichen und \u00f6kologischen Probleme propagiert. Zum 14. Parteitag unter dem Motto: \"Heute k\u00e4mpfen f\u00fcr Arbeitspl\u00e4tze und Demokratie - f\u00fcr eine sozialistische Zukunft\" waren 219 Delegierte sowie Gastdelegationen von 28 \"Bruderparteien\" und \"Befreiungsorganisationen\" aus 27 L\u00e4ndern erschienen. Zu den deutschen G\u00e4sten geh\u00f6rten u.a. Vertreter der \"Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend\" (SDAJ), der \"Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten\" (VVN-BdA) sowie der \"Kommunistischen Plattform\" (KPF) der \"Partei des Demokratischen Sozialismus\" (PDS). Der T\u00e4tigkeitsbericht des Parteivorstandes betonte die Forderungen des vom 13. Parteitag beschlossenen Aktionsprogramms \"Die Rechtsentwicklung stoppen! Widerstand gegen die Kriegspolitik, gegen Sozialund Demokratieabbau!\". Er verlangte erneut die Aufl\u00f6sung der NATO und der Westeurop\u00e4ischen Union sowie Widerstand gegen die \"Kriegspolitik\" der Bundesregierung als zentrale Aufgabe der DKP. Hohen Stellenwert hat f\u00fcr die DKP auch die Internationalismusarbeit, insbesondere die \"Antiimperia-listische Solidarit\u00e4t\" mit dem sozialistischen Kuba. Der Parteitag beschloss, die Diskussion \u00fcber das vorliegende Grundsatzpapier \"Sozialismus - die historische Alternative zum Kapitalismus\" fortzusetzen und mit der Erarbeitung eines neuen Parteiprogramms zu beginnen. Zur Bundestagswahl 1998 rief der Parteitag dazu auf, mit der Zweitstimme die PDS zu w\u00e4hlen. Die DKP selbst stellte bundesweit keine Landeslisten auf. Traditionell geh\u00f6ren die Themenfelder \"Antifaschismus\", \"Antiimperialismus\" sowie Gewerkschafts-, Aktionseinheitsund B\u00fcndnispolitik zu den 20 DKP-Informationen Nr. 5/98 vom 10. Juni 1998; Rede des DKP-Bundesvorsitzenden Heinz STEHR.","- 40 - Hauptanliegen der Partei. Sie sieht es als ihre \"strategische Aufgabe\" an, \"einen Beitrag zur Formierung breiter gesellschaftlicher Allianzen zu leisten und in sie klassenk\u00e4mpferische Positionen einzubringen\". Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen arbeitsund sozialpolitischen Situation hofft die DKP nach wie vor auf eine st\u00e4rkere Akzeptanz bei den Arbeitnehmern und Ansatzpunkte zur Propagierung ihrer Ideologie. In Rheinland-Pfalz sind den Aktivit\u00e4ten des ca. 100 Mitglieder umfassenden DKP-Bezirksverbandes weiterhin enge personelle und finanzielle Grenzen gesetzt. \u00d6rtliche Schwerpunkte sind insbesondere in Bad Kreuznach und Idar-Oberstein erkennbar. Bei den Kommunalwahlen am 13. Juni 1999 wird die DKP in Rheinland-Pfalz voraussichtlich erneut versuchen, \u00fcber offene bzw. \u00fcber B\u00fcndnislisten Mandate zu erringen. 2.1.2 Sonstige Zum Spektrum der sonstigen revolution\u00e4ren Marxisten geh\u00f6ren zahlreiche Organisationen, deren Bekanntheitsund Wirkungsgrad jedoch sehr unterschiedlich ist. Zu nennen sind hier die \"Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands\" (MLPD), die \"Marxistische Gruppe\" (MG) und der \"Revolution\u00e4r Sozialistische Bund\" (RSB). Aktivit\u00e4ten dieser Gruppen gibt es Rheinland-Pfalz in Mainz und Ludwigshafen am Rhein. Gruppierungen wie die \"Vereinigung f\u00fcr sozialistische Politik\" (VSP) und das \"Forum kommunistische Arbeitsgemeinschaften\" (vormals \"Bund Westdeutscher Kommunisten\" - BWK) kooperieren mit der \"Partei des Demokratischen Sozialismus\" (PDS), sind jedoch in RheinlandPfalz nahezu bedeutungslos. Die PDS in Rheinland-Pfalz stellt sich - wie auch in zahlreichen anderen alten Bundesl\u00e4ndern - als ein Sammelbecken von Linksextremisten verschiedener politischer Herkunft dar. Der PDS-Landesverband Rheinland-","- 41 - Pfalz befindet sich (immer) noch in der Aufbauphase. \u00d6rtliche Schwerpunkte liegen u.a. in Mainz, Ludwigshafen am Rhein, Koblenz und Trier. Bei den Bundestagswahlen 1998 verfehlte die PDS zwar die angestrebte Verdoppelung ihres prozentualen Stimmenanteils von 1994 (15.135 Zweitstimmen = 0,6%), konnte jedoch einen deutlichen Zuwachs an 25.083 Zweitstimmen (1,0%) erzielen. \"Rote Hilfe e.V.\" (RH) Die \"Rote Hilfe e.V.\" (RH), eine von Linksextremisten getragene, bundesweit agierende Solidarit\u00e4tsorganisation f\u00fcr \"politische Verfolgte aus dem linken Spektrum der BRD und anderen L\u00e4ndern\" mit bundesweit ann\u00e4hernd 3.000 Mitgliedern (in Rheinland-Pfalz: ca. 40), unterst\u00fctzte fortgesetzt Protestund Solidarit\u00e4tsaktionen gegen den \"Staatlichen Repressionsapparat\". U.a. dr\u00e4ngte sie bei der Bundesregierung im Oktober 1998 auf eine \"politische L\u00f6sung\" hinsichtlich der Freilassung der noch verbliebenen Gefangenen aus der \"Roten Armee Fraktion\" (RAF). Anl\u00e4\u00dflich des bundesweiten Aktionstages f\u00fcr die \"politischen Gefangenen\" am 18. M\u00e4rz 1998 rief die RH unter dem Motto \"Solidarit\u00e4t hei\u00dft Widerstand - Gegen staatliche Unterdr\u00fcckung\" bundesweit zu Aktionen auf. In mehreren St\u00e4dten fanden dazu Veranstaltungen mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen statt, so auch in Mainz zum Thema \"Repression und politische Gefangene\". 2.2 Linksextremistischer Terrorismus Von gewaltt\u00e4tigen Linksextremisten, insbesondere aus der anarchistisch orientierten autonomen Szene gehen auch weiterhin Gef\u00e4hrdungen f\u00fcr die Innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland aus.","- 42 - Demgegen\u00fcber haben \u00fcber viele Jahre aktiv gewesene terroristische Gruppierungen wie die \"Rote Armee Fraktion\" (RAF) keine nennenswerte Bedeutung mehr. 2.2.1 \"Rote Armee Fraktion\" (RAF) In einem mit \"M\u00e4rz 1998\" datierten mehrseitigen Papier, das am 20./21. April 1998 \u00fcber die Nachrichtenagentur \"Reuters\" und verschiedene Tageszeitungen an die \u00d6ffentlichkeit gelangte, erkl\u00e4rte die RAF ihre Aufl\u00f6sung: \"Vor fast 28 Jahren am 14. Mai entstand in einer Befreiungsaktion die RAF. Heute beenden wir dieses Projekt. Die Stadtguerilla in Form der RAF ist nun Geschichte.\" Selbstkritisch stellt die RAF in ihrer Aufl\u00f6sungserkl\u00e4rung fest, dass es ihr zu keinem Zeitpunkt gelungen sei, \u00fcber den \"bewaffneten Kampf\" einen Weg der \"Befreiung\" aufzuzeigen. Gleichwohl habe sie mehr als zwei Jahrzehnte dazu beigetragen, dass es den Gedanken daran heute (noch) geben w\u00fcrde. Als entscheidende Gr\u00fcnde f\u00fcr ihre Selbstaufl\u00f6sung nennt die RAF das Fehlen sozialrevolution\u00e4rer Ans\u00e4tze in ihrem lediglich auf Militanz basierenden Konzept. Die Reaktionen aus dem linksextremistischen Spektrum und aus den Reihen der RAF-Inhaftierten auf die Aufl\u00f6sungserkl\u00e4rung waren auff\u00e4llig gering. W\u00e4hrend die Aufl\u00f6sung als solche allgemein begr\u00fc\u00dft wurde, gab es zum Teil heftige Kritik an dem von der RAF skizzierten Geschichtsr\u00fcckblick bzw. an der Aufl\u00f6sungsbegr\u00fcndung. Andererseits wurde in den Reaktionen mehrheitlich herausgestellt, dass der \"bewaffnete Kampf\" der RAF als \"eine radikale Option politischen Handelns\" nicht verlorengehen d\u00fcrfe bzw. notwendiges Mittel im Kampf um \"Befreiung\" bleiben m\u00fcsse.","- 43 - Die Sympathisantenund Unterst\u00fctzerszene, insbesondere die \"Angeh\u00f6rigengruppe\" der RAF-Inhaftierten war auch 1998 bem\u00fcht, ihrer Forderung nach Freilassung aller noch einsitzenden \"RAF-Gefangenen\" auf vielf\u00e4ltige Weise Nachdruck zu verleihen. Gerade in den ersten Wochen nach Bekanntwerden der RAF-Erkl\u00e4rung kam es zu verst\u00e4rktem Aktionismus. Jetzt nach der offiziellen RAF-Aufl\u00f6sung - so betonte die Unterst\u00fctzerszene - sei ein weiteres Festhalten des Staates an den \"Gefangenen aus der RAF\" \u00fcberhaupt nicht mehr zu begr\u00fcnden. Am 3. Juni 1998 fand vor der JVA Frankenthal anl\u00e4\u00dflich des 50. Geburtstages des dort inhaftierten terroristischen Gewaltt\u00e4ters Rolf HEI\u00dfLER eine \"Knastkundgebung\" mit zahlreichen autonomen/antiimperialistischen Szeneangeh\u00f6rigen statt, die lautstark die \"Freiheit f\u00fcr alle RAFGefangenen\" forderten. Es wurde Leuchtmunition verschossen, auch kam es zu Ausein-andersetzungen mit der Polizei. 2.2.2 \"Antiimperialistische Zelle\" (AIZ) Der Prozess gegen die beiden AIZ-Beschuldigten Michael S. und Bernhard F. vor dem OLG D\u00fcsseldorf dauert an. Inzwischen gestand S. seine Beteiligung an den Sprengstoffanschl\u00e4gen auf die Privath\u00e4user zweier CDU-Politiker in Siegen (17. September 1995) und Erkrath (23. April 1995) sowie auf das peruanische Honorarkonsulat in D\u00fcsseldorf (23. Dezember 1995). F. verweigerte bislang die Aussage. 2.2.3 \"Revolution\u00e4re Zellen\" (RZ) / \"Rote Zora\" Anschl\u00e4ge der RZ und der \"Roten Zora\", einer aus RZ-Zusammenh\u00e4ngen entstandenen Frauengruppe, wurden 1998 nicht bekannt.","- 44 - 2.2.4 \"Antiimperialistischer Widerstand\" (AIW) Im Spektrum des AIW, dem Personen aus fr\u00fcheren RAF-nahen Strukturen und ehemals autonomen/antifaschistischen Zusammenh\u00e4ngen angeh\u00f6ren, wurden die Diskussionen um neue revolution\u00e4r militante Strategien und Strukturen weitergef\u00fchrt. Ein einheitliches von allen Str\u00f6mungen des AIW gleicherma\u00dfen getragenes Konzept konnte bislang jedoch noch nicht entwickelt werden. Zu unterschiedlich sind die jeweiligen \"revolution\u00e4ren Entwicklungen\" und politischen Arbeitsschwerpunkte. Weiterhin aktiv waren in erster Linie militant internationalistisch ausgerichtete Zusammenh\u00e4nge, die sich konzeptionell an dem sog. Befreiungskampf der \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) orientieren oder f\u00fcr eine internationale Zusammenarbeit und Solidarit\u00e4t gegen staatliche Unterdr\u00fcckung k\u00e4mpfen. Innerhalb der von Linksextremisten getragenen bundesweiten \"KurdistanSolidarit\u00e4t\" (vgl. auch Nr. 2.4) fanden sich - parallel zum Zerfallsprozess des RAF-Komplexes - einige wenige Aktivisten aus dem nord-westdeutschen Raum zusammen, die sich u.a. in Ausbildungslagern Kurdistans einer ideologischen und milit\u00e4rischen Schulung unterzogen - ein Teil absolvierte kurzzeitige \"Kampfeins\u00e4tze\" f\u00fcr die PKK -, um mit diesem R\u00fcstzeug den Aufbau eines neuen (militanten) revolution\u00e4ren Prozesses hier in Deutschland voranzubringen. Diesem Kreis stand offenbar auch die wegen ihrer mutma\u00dflichen Beteiligung am Anschlag der RAF auf die JVA Weiterstadt (M\u00e4rz 1993) mit Haftbefehl gesuchte Andrea W. nahe, die - nach Meldungen der \u00f6ffentlichen Medien - Ende Oktober 1998 im PKK-Kampfgebiet von Angeh\u00f6rigen der t\u00fcrkischen Streitkr\u00e4fte gefangengenommen und erschossen worden sein soll. In einem Nachruf der \"Kurdistan-Solidarit\u00e4t Hamburg\" vom November 1998 wird W. als \"unsere Genossin und Freundin\" bezeichnet, die","- 45 - sich \u00fcber mehrere Monate als Internationalistin der Frauenarmee des \"Freien Frauenverbandes in Kurdistan\" (YAJK)21 am kurdischen Befreiungskampf beteiligte. Ihr Ziel sei es gewesen, \"nach Europa zur\u00fcckzukommen, um am Aufbau revolution\u00e4rer Politik mitzuarbeiten ... Erfahrungen \u00fcber die Organisationsprozesse der kurdischen Revolution (zu) sammeln und ihre Erfahrungen aus den K\u00e4mpfen hier in Europa an die kurdische Befreiungsbewegung weitergeben.\" Der \u00fcberregional in den St\u00e4dten Mainz, G\u00fctersloh und Marburg seit 1993 agierende Gruppenverband \"JARAMA - Jugend gegen Imperialismus und Faschismus\" scheiterte mit seiner politischen Zielsetzung, \u00fcber den Aufbau sog. revolution\u00e4rer Kerne verbindliche/einheitliche Strukturen zu schaffen und somit die Besitzund Machtstrukturen des \"Imperialismus\" zu zerschlagen. 1998 konnten keine Aktivit\u00e4ten der Gruppe mehr festgestellt werden. 2.3 Militante Linksextremisten (Autonome) Die Anzahl der 1998 von Linksextremisten ver\u00fcbten Gewalttaten, f\u00fcr die zum \u00fcberwiegenden Teil wiederum Autonome verantwortlich waren, ist im Vergleich zum Vorjahr leicht zur\u00fcckgegangen. Auff\u00e4llig ist jedoch die enorm angestiegene Gewaltbereitschaft Autonomer gegen\u00fcber \"Rechtsextremisten\". Insgesamt wurden bundesweit 626 Gewalttaten festgestellt (1997: 696); in Rheinland-Pfalz war keine Gewalttat zu verzeichnen (1997: 9). Das Potential der Autonomen betr\u00e4gt bundesweit mehr als 6.000 Personen. In Rheinland-Pfalz gibt es wie 1997 etwa 120 Autonome, haupts\u00e4chlich in Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz, Trier und im pf\u00e4lzischen Raum. 21 s.a. Kapitel 3. Ausl\u00e4nderextremismus, Teil 3.1 \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK), S. 51 ff.","- 46 - Autonome haben im allgemeinen keine fundierten ideologischen Konzepte. Entscheidend f\u00fcr sie ist der Grundgedanke der \"Anti-Staatlichkeit\"; sie streben in diesem Sinne eine herrschaftsfreie Gesellschaft an. Dazu ist es aus ihrer Sicht notwendig, den verha\u00dften Staat auch mit Gewalt zu bek\u00e4mpfen. Die Gewalt der Autonomen richtet sich sowohl gegen Sachen als auch gegen Menschen (z.B. \"Faschos\" -Rechtsextremistenoder \"Bullen\" -Polizeibeamte-). Neben zahlreichen Anlaufund Kontaktstellen (sog. Infol\u00e4den, Antifa-Cafes etc.), die es in Rheinland-Pfalz in Kaiserslautern, Mainz und Trier gibt, nutzt die autonome Szene moderne Kommunikationsmittel wie Info-Telefone, Mailboxen und zunehmend auch das Internet. Nach wie vor gro\u00dfe Bedeutung kommt den zahlreichen autonomen Szene-Publikationen zu, die u.a. regelm\u00e4\u00dfig Taterkl\u00e4rungen, Positionspapiere und Demonstrationsaufrufe ver\u00f6ffentlichen. Die meisten dieser Bl\u00e4tter, wie z.B. die \"SWING - autonomes rhein-main-info\" oder die in Kaiserslautern erscheinende Zeitschrift \"K-BUTT - V\u00e4lzische Pfolxzeitung\", decken vorrangig den Regionalbereich ab. Bundesweite Bedeutung haben Publikationen wie die \"INTERIM\" aus Berlin und das unter wechselnden ausl\u00e4ndischen Tarnadressen vertriebene Untergrundblatt \"radikal\", f\u00fcr das wie aus der Mai-Ausgabe 1998 (Nr. 155) deutlich wird, nach dem weitgehenden R\u00fcckzug der fr\u00fcheren \"Macher\" inzwischen ein neues Redaktionskollektiv verantwortlich zeichnet. Die Mehrzahl der Autonomen lehnt nach ihrem Selbstverst\u00e4ndnis festgef\u00fcgte Organisationen und hierarchische Strukturen ab. Gleichwohl gibt es autonome Zusammenh\u00e4nge, die sich fortgesetzt um eine st\u00e4rkere Organisierung und Strukturierung des gewaltbereiten linksextremistischen Potentials bem\u00fchen. Hierbei ist insbesondere die seit 1992 existierende \"Antifaschistische Aktion/Bundesweite Organisation\" (AA/BO) mit bundesweit 12 Mitgliedsgruppen erw\u00e4hnenswert. Gruppen der AA/BO agitierten weiterhin verst\u00e4rkt unter Jugendlichen, riefen offen zu Gewalt auf und","- 47 - geh\u00f6rten zu den Mitinitiatoren von zum Teil militant verlaufenden antifaschistischen Demonstrationen. Die Koordinierungsaktivit\u00e4ten im Rahmen der \"Bundesweiten Antifa-Treffen\" (B.A.T.) verloren 1998 weiter an Bedeutung. An den beiden durchgef\u00fchrten Bundestreffen im April und Oktober beteiligten sich auch rheinland-pf\u00e4lzische \"Antifaschisten\". 2.4 Aktionsfelder von militanten Linksextremisten (u.a. Autonome) Das Hauptbet\u00e4tigungsfeld der Autonomen blieb 1998 der sog. Antifaschistische Kampf. Systematisch sp\u00e4hten sie Rechtsextremisten aus und ver\u00f6ffentlichten die Rechercheergebnisse in Form von \"Steckbriefen\". Die Brutalit\u00e4t bei zahlreichen \u00dcberf\u00e4llen auf \"Faschos\" und bei Anschl\u00e4gen auf deren Eigentum nahm 1998 erheblich zu. \"Antifaschismus\" richtet sich nach autonomem Verst\u00e4ndnis aber vor allem auch gegen die vermeintlichen Wurzeln des Faschismus, n\u00e4mlich das \"imperialistische System\". Die Autonomen w\u00e4hnen die Bundesrepublik Deutschland in historischer Kontinuit\u00e4t zum Dritten Reich und diffamieren den Staat und seine Repr\u00e4sentanten als \"faschistisch\". In einem Ende September verbreiteten Internet-Beitrag der \"Antifaschistischen Aktion Berlin\" (AAB) - Mitgliedsgruppe der AA/BO - mit dem Titel \"Antifaschismus ist der Kampf ums Ganze\", in dem die Gruppe u.a. auch taktische/strategische \u00dcberlegungen f\u00fcr das Einklinken in demokratische Bewegungen anstellt, hei\u00dft es w\u00f6rtlich: \"Unser Konzept ... ist 'revolution\u00e4rer Antifaschismus'. 'Revolution\u00e4r' bedeutet die Ausrichtung auf grunds\u00e4tzliche, fundamentale Umw\u00e4lzung der bestehenden Lebensverh\u00e4ltnisse. Mit eingeschlossen ist dabei die Weigerung, sich auf die Spielregeln des Bestehenden einzulassen.\" Schwerpunkte autonomer \"Antifa-Aktivit\u00e4ten\" bildeten 1998 erneut - gr\u00f6\u00dftenteils bundesweit - organisierte Protestaktionen gegen Veranstal-","- 48 - tungen der NPD und ihrer Jugendorganisation JN. So beispielsweise im th\u00fcringischen Saalfeld (14. M\u00e4rz), in Leipzig (1. Mai), Saarbr\u00fccken (30. Mai), Rostock (19. September) und Bonn (24. Oktober), wo es jeweils auch unter Beteiligung rheinland-pf\u00e4lzischer Autonomer zu gewaltt\u00e4tigen Auseinandersetzungen mit \"Rechten\" und teilweise mit Polizeikr\u00e4ften kam. Im Rhein-Main-Gebiet engagierten sich Antifaschisten - u.a. auch Autonome aus dem Raum Mainz-Bingen - in einer Kampagne \"Gegen den rechten Sound-Dreck\". Die Aktion richtete sich gegen \"Nazi-Rock\" als \"Be-gleitmusik f\u00fcr faschistischen Terror\" und als Propagandaund Rekrutierungsfeld f\u00fcr \"rechte Jugendliche\". Die u.a. von Autonomen vom 25. bis 30. Mai 1998 durchgef\u00fchrte \"AntifaMobiltour\" durch die Vorderpfalz - Stationen waren u.a. Frankenthal und Bad D\u00fcrkheim - sollte offensichtlich dazu dienen, neue Aktivisten f\u00fcr die \"Antifa-Arbeit\" zu gewinnen. Der \"Kampf gegen Kernenergie und Atomm\u00fclltransporte\" war auch 1998 ein weiteres zentrales Aktionsfeld der militanten Linksextremisten. Unter vordergr\u00fcndiger Solidarit\u00e4t mit der in ihrer Mehrheit demokratischen Anti-AKW-Bewegung verfolgen Autonome mittels illegaler, militanter Aktionen (z. B. Hakenkrallenanschl\u00e4ge gegen Bahnstrecken) weitergehende Ziele. So betonten Autonome in einem Reader zur \"Anti-Atom-Herbstkonferenz\" vom 16. bis 18. Oktober 1998 in Berlin: \"Als Autonome/Linksradikale verstehen wir uns nicht in erster Linie als AKW-GegnerInnen. Wir k\u00e4mpfen f\u00fcr weitreichendere Ziele ... und tragen diese K\u00e4mpfe in die Anti-AKW-Bewegung. (...) Die K\u00e4mpfe der Autonomen richten sich nicht gegen die jeweiligen Maschinen, z.B. AKWs, sondern gegen das dahinterstehende System. (...) Ein System, das sich auf Gewalt gr\u00fcndet, kann nicht allein durch Vernunft beendet werden, so sch\u00f6n das auch w\u00e4re. Von daher halten wir Gegengewalt weiterhin f\u00fcr notwendig und legitim.\" Im Zusammenhang mit dem 4. Castor-Transport am 19./20. M\u00e4rz 1998 nach Ahaus (Nordrhein-Westfalen) kam es zu zahlreichen Anschl\u00e4gen","- 49 - gegen Einrichtungen der Deutschen Bahn AG. Militante Atomkraftgegner besch\u00e4digten u.a. Fahrleitungen und Gleisanlagen, warfen Molotowcocktails, beschossen die Polizei mit Signalmunition und setzten \"Kr\u00e4henf\u00fc\u00dfe\" gegen deren Fahrzeuge ein. Im Vorfeld des Castor-Transports wurden am 10. M\u00e4rz 1998 im Rhein-Main-Gebiet in einer offensichtlich koordinierten Aktion an mehreren Orten, so auch in Mainz, \u00fcber 70 Fahrkartenautomaten mit Montageschaum besch\u00e4digt bzw. zerst\u00f6rt. In den bundesweiten, von Linksextremisten beeinflu\u00dften Konferenzen der Anti-AKW-Gegner im April, Juni und Oktober 1998 verst\u00e4ndigten sich die Teilnehmer darauf, \"mit allen zur Verf\u00fcgung stehenden Mitteln\" den n\u00e4chsten Castor-Transport in ein deutsches Zwischenlager zu verhindern, dar\u00fcber hinaus auch Transporte zu den Wiederaufbereitungsanlagen in Frankreich und Gro\u00dfbritannien anzugehen sowie die laufende \"SiemensBoykott-Kampagne\" auszuweiten. Mit dem Thema \"Kurdistan-Solidarit\u00e4t\" besch\u00e4ftigte sich fortgesetzt - allerdings mit abnehmender Tendenz - ein breites linksextremistisches Spektrum, darunter Aktivisten des \"Antiimperialistischen Widerstandes\" (vgl. Punkt 2.2.4) und sonstige Linksextremisten bishin zu linksextremistischen Parteien wie DKP und MLPD. Die erkennbar r\u00fcckl\u00e4ufigen Aktionen/Agitationen sind vor allem auf den aktuell \"gewaltfreien\" politischen Kurs der PKK-F\u00fchrung au\u00dferhalb der eigentlichen Konfliktregion zur\u00fcckzuf\u00fchren. W\u00e4hrend der kurzzeitigen Inhaftierung des PKK-F\u00fchrers Abdullah \u00d6CALAN in Italien (12. November bis 16. Dezember 1998) kam es verst\u00e4rkt zu bundesweiten Demonstrationen und Solidarit\u00e4tsbekundungen. Eine besondere Rolle innerhalb der linksextremistischen PKK-Solidarit\u00e4tsarbeit spielte erneut die als Dachverband fungierende \"Infostelle Kurdistan\" (ISKU) in K\u00f6ln. Das ma\u00dfgeblich aus linksextremistischen Kr\u00e4ften zusammengesetzte Mainzer \"Kurdistan-B\u00fcndnis\" f\u00fchrte im Februar 1998 in Mainz eine Aus-","- 50 - stellung zum Thema \"Gute Minen gibt es nicht\" durch; bei einer weiteren \"Kurdistan-Veranstaltung\" am 8. April 1998 wurde \u00fcber eine \"Delegationsreise\" nach Diyarbakir zu den \"Newroz\"-Feierlichkeiten informiert. Ein weiterer Themenkomplex der (militanten) Linksextremisten ist der \"Antirassismus\" in Zusammenhang mit der Fl\u00fcchtlings-, Asylund Abschiebeproblematik. Im Jahre 1998 wurden die zum Teil ma\u00dfgeblich von Linksextremisten mitinitiierten Kampagnen fortgef\u00fchrt bzw. neu belebt. Im Rahmen der seit 1996 laufenden Kampagne \"Kein Mensch ist illegal\" zog im August und September 1998 eine von verschiedenen Linksextremisten unterst\u00fctzte \"Karawane f\u00fcr die Rechte von Fl\u00fcchtlingen und MigrantInnen\" durch zahlreiche deutsche St\u00e4dte. Stationen waren u.a. auch Mainz und Trier. Die Protestbzw. Solidarit\u00e4tsaktionen f\u00fcr den in den USA wegen Polizistenmordes von der Hinrichtung bedrohten Journalisten und B\u00fcrgerrechtler Mumia Abu JAMAL nahmen zum Ende des Berichtsjahres hin (wieder) zu. An den vom 5. bis 12. Dezember 1998 durchgef\u00fchrten bundesweiten Aktionstagen unter dem Motto \"Freiheit f\u00fcr Mumia Abu JAMAL\" beteiligten sich auch \"Antirassisten\" aus Mainz und Trier.","- 51 - 3. AUSL\u00c4NDEREXTREMISMUS Ende 1998 geh\u00f6rten bundesweit ca. 59.100 (1997: 58.200) und landesweit etwa 1.200 Personen extremistischen bzw. extremistisch beeinflu\u00dften Ausl\u00e4nderorganisationen an (1997: ca. 1.100). Die zu verzeichnenden Gewalttaten extremistischer Ausl\u00e4nder beliefen sich 1998 auf bundesweit 258 (1997: 314). In Rheinland-Pfalz wurde keine Gewalttat festgestellt (1997: 5). 3.1 \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK)22 3.1.1 Allgemeines Die PKK ist die einflu\u00dfreichste und st\u00e4rkste Kurdenorganisation in der Bundesrepublik Deutschland. Sie verf\u00fcgt hier \u00fcber ca. 11.000 Mitglieder und kann mitunter mehr als 50.000 Personen zu Gro\u00dfveranstaltungen in Deutschland mobilisieren. In Rheinland-Pfalz werden der PKK mehr als ca. 350 Mitglieder und zahlreiche weitere Sympathisanten zugerechnet. F\u00fcr die PKK war das Jahr 1998 von R\u00fcckschl\u00e4gen gepr\u00e4gt. Die PKKTeilorganisation \"Volksbefreiungsarmee Kurdistans\" (ARGK) geriet in der S\u00fcdost-T\u00fcrkei und im angrenzenden irakischen Grenzgebiet bei bewaffneten Auseinandersetzungen gegen das t\u00fcrkische Milit\u00e4r offensichtlich in Bedr\u00e4ngnis. Der mehrfach von der PKK angebotene Waffenstillstand wurde von der t\u00fcrkischen Regierung abgelehnt. Unter Androhung eines Milit\u00e4rschlages gelang es der T\u00fcrkei au\u00dferdem, im Oktober 1998 Syrien zu veranlassen, die bisherige finanzielle und logistische Unterst\u00fctzung der 22 Vgl. im einzelnen auch Brosch\u00fcre \"Arbeiterpartei Kurdistans\" des rheinland-pf\u00e4lzischen Verfassungsschutzes (Stand: September 1995), die beim Ministerium des Innern und f\u00fcr Sport, Schillerplatz 3 - 5, 55116 Mainz (oder Postfach 3280, 55022 Mainz) kostenlos angefordert werden kann.","- 52 - PKK zu beenden. Die PKK mu\u00dfte daraufhin ihre St\u00fctzpunkte in dem von Syrien kontrollierten Bekaa-Tal im Libanon, wo sich auch ihr Generalvorsitzender Abdullah \"APO\" \u00d6CALAN aufhielt, r\u00e4umen. \u00d6CALAN verlie\u00df den Nahen Osten und hielt sich zun\u00e4chst in der N\u00e4he von Moskau auf. Am 12. November 1998 verlie\u00df er Ru\u00dfland und wurde bei seiner Einreise nach Italien auf dem Flughafen Rom festgenommen. \u00d6CALAN selbst betonte, er sei deshalb nach Europa gekommen, um eine politische L\u00f6sung f\u00fcr die Kurden zu suchen. Dabei stand im Mittelpunkt, seine augenscheinliche Wandlung vom Revolution\u00e4r zum Staatsmann glaubhaft zu machen. Der italienische Haftbefehl gegen \u00d6CALAN wurde am 20. November 1998 aufgehoben. \u00d6CALAN verlie\u00df nach dem offenkundigen Scheitern seiner Bem\u00fchungen Italien wieder am 16. Januar 1999 auf dem Luftwege in Richtung Ru\u00dfland. In PKK-nahen Medien wurden am 19. Januar 1999 Erkl\u00e4rungen \u00d6CALAN's verbreitet, in denen er angesichts der neuen Situation u.a. die Auffassung vertritt, dass es letztlich wohl keine Alternative zur Wiederaufnahme des Krieges gebe. Verschiedene europ\u00e4ische L\u00e4nder, so auch die Bundesrepublik Deutschland, z\u00e4hlt \u00d6CALAN dabei aufgrund ihrer aktuellen Politik zu den \"Feinden der Kurden\". Nach der Festnahme \u00d6CALANs durch t\u00fcrkische Sicherheitskr\u00e4fte am 15. Februar 1999 und seiner Verbringung in ein t\u00fcrkisches Gef\u00e4ngnis brachen in der Bundesrepublik Deutschland und anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern zum Teil heftige, von Gewalt begleitete Protestaktionen seiner Anh\u00e4nger aus. Den Forderungen nach Freilassung des PKK-F\u00fchrers bzw. nach einem fairen Gerichtsverfahren wurde u.a. mit Besetzung von Konsulaten und Parteib\u00fcros, Geiselnahmen und Brandanschl\u00e4gen Nachdruck verliehen. 3.1.2 Situation in Deutschland Auch im Berichtsjahr hielt sich die PKK in Deutschland an die von \u00d6CALAN 1996 gegebene Direktive der \"gewaltfreien Aktionen\", wenn","- 53 - gleich gegen Ende des Jahres, im Hinblick auf die Ereignisse in Rom, unter den Teilnehmern bei Veranstaltungen und Demonstrationen bereits eine gereizte Stimmung herrschte. Aufgrund dieses Verhalten hoffte die PKK auf Aufhebung des am 26. November 1993 vom Bundesminister des Innern erlassenen Verbotes, das sie sowie einzelne Teilund Nebenorganisationen betrifft. Als gewissen Teilerfolg wertet sie die Aussage des Generalbundesanwaltes vom 12. Januar 1998, nach der der PKK-Funktion\u00e4rsk\u00f6rper nicht mehr als terroristische (SS 129a StGB) sondern nur als kriminelle Vereinigung einzustufen ist. Gleichwohl betonte die Bundesregierung erneut, dass das PKK-Verbot auch k\u00fcnftig Bestand haben werde. Viele in Deutschland lebende Kurden unterst\u00fctzen weiterhin ungebrochen die PKK, auch wenn die Organisation u.a. mit gewaltsamen Disziplinierungsma\u00dfnahmen gegen unbotm\u00e4\u00dfige Mitglieder vorgeht und kurdische Jugendliche sogar gegen den Willen ihrer Eltern in Ausbildungslager verbrachte. Die ideologische Schulung erfolgt in Europa; danach werden sie zur weiteren Ausbildung in den Nahen Osten oder zum Kampfeinsatz in die Kurdenregion gebracht. 3.1.3 Aktionismus/Kampagnen R\u00fcckkehrkampagne Als Signal gegen die Fl\u00fcchtlingsbewegung aus kurdischen Siedlungsgebieten, die von der PKK als \"t\u00fcrkischer Genozid\" an den Kurden verurteilt wird, wurde im Fr\u00fchjahr 1998 in Europa eine Kampagne \"Ich will in mein Land zur\u00fcckkehren\" (sog. R\u00fcckkehrkampagne) veranstaltet. Hieran beteiligten sich ca. 50.000 Kurden.","- 54 - Tourismusboykott Um die von ihr bek\u00e4mpfte t\u00fcrkische Regierung zu treffen, rief die PKK, wie allj\u00e4hrlich, im Fr\u00fchjahr 1998 bundesweit die deutschen Urlauber zum Tourismus-Boykott der T\u00fcrkei auf. Anti-Drogenkampagne Mit einer Anti-Drogenkampagne wandte sich die der PKK nahestehende \"Konf\u00f6deration der kurdischen Verein in Europa\" (KON-KURD) in der Zeit vom 9. bis 14. August 1998 in Europa an kurdische Jugendliche und prangerte eine angebliche Tolerierung des Rauschgifthandels durch den t\u00fcrkischen Staat an. Dabei wurden bei einem in Mainz am 12. August 1998 durchgef\u00fchrten Info-Stand auch Plakate der verbotenen kurdischen Organisation \"Nationale Befreiungsfront Kurdistans\" (ERNK) festgestellt. B\u00fcndnisbestrebungen In dem Bestreben, ihre Schlagkraft zu st\u00e4rken, gelang es der PKK im Juni 1998, weitere t\u00fcrkische revolution\u00e4r-marxistische Organisationen, darunter die \"T\u00fcrkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten\" (TKP/ML), die \"Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei\" (MLKP), die \"Revo-lution\u00e4re Linke\" (Devrimci Sol) und andere Splittergruppen, f\u00fcr ein Aktionsb\u00fcndnis \"Revolution\u00e4re Vereinte Kr\u00e4fte\" (DBG) zu gemeinsamen Aktionen und zur Ausweitung des \"revolution\u00e4ren Kampfes\" zu gewinnen. Gr\u00f6\u00dfere Aktionen gingen von dem B\u00fcndnis bislang jedoch nicht aus. NEWROZ Die von den Kurden um den 21. M\u00e4rz 1998 durchgef\u00fchrten Feiern zum Newroz-Fest (kurdisches Neujahrsfest) im Bundesgebiet verliefen fried-","- 55 - lich. Eine gr\u00f6\u00dfere Veranstaltung, an der sich auch PKK-Anh\u00e4nger aus Rheinland-Pfalz beteiligten, fand u.a. mit 6.000 Personen in Karlsruhe statt. Ziel dieser Veranstaltungen ist es, die PKK unter den Angeh\u00f6rigen ihrer Volksgruppen als alleinige Vertreterin des kurdischen Volkes darzustellen und ihnen zu suggierieren, nur sie sei in der Lage, die vielf\u00e4ltigen Probleme der Kurden zu l\u00f6sen. Solidarisierungsaktionen mit \u00d6CALAN in Deutschland Die Verhaftung \u00d6CALANs am 12. November 1998 auf dem Flughafen in Rom f\u00fchrte auch bei den PKK-Anh\u00e4ngern in Deutschland am Wochenende des 14./15. November 1998 zu spontanen Aktionsund Solidarit\u00e4tskundgebungen. In Rom protestierten am 17. November 1998 ca. 4.000 Kurden, darunter auch einige aus Rheinland-Pfalz, gegen die Festnahme \u00d6CALANs. In dieser Zeit demonstrierten in vielen St\u00e4dten PKK-Anh\u00e4nger f\u00fcr Solidarit\u00e4t mit \u00d6CALAN und gegen seine Ausweisung in die T\u00fcrkei. Teilweise besetzten sie auch \u00f6ffentliche Einrichtungen, so z.B. am 14. November 1998 die R\u00e4umlichkeiten des S\u00fcdwestrundfunks in Stuttgart und Einrichtungen der Partei B\u00fcndnis 90/DIE GR\u00dcNEN. Unter dem Motto \"Frieden, Freiheit und Demokratie\" f\u00fcr das kurdische Volk und f\u00fcr den Verbleib \u00d6CALANs in Italien demonstrierten am 19. Dezember 1998 in Bonn mehr als 30.000 Personen. Dabei zeigten Teilnehmer zahlreiche Fahnen und Symbole der verbotenen PKK. \u00dcber Lautsprecher wurde eine Rede \u00d6CALANs eingespielt. Hintergrund dieser Kundgebung war, ein st\u00e4rkeres Engagement europ\u00e4ischer Staaten zur L\u00f6sung der Probleme in der Ostt\u00fcrkei zu erreichen. Spendenkampagne 1998 Um ihre Ausgaben f\u00fcr den Guerillakrieg im kurdischen Siedlungsgebiet der Ostt\u00fcrkei, aber auch f\u00fcr die Organisation selbst bestreiten zu k\u00f6nnen,","- 56 - f\u00fchrt die PKK eine allj\u00e4hrliche Spendenkampagne von Oktober bis Mitte Januar des folgenden Jahres durch. F\u00fcr die Kampagne 1997 betrug das Ziel f\u00fcr Deutschland ca. 30 Mio. DM. Die erneute Spendenkampagne f\u00fcr 1998 d\u00fcrfte einen h\u00f6heren Betrag anstreben. Es ist jedoch zweifelhaft, ob die gesetzten Ziele auch jeweils erreicht werden. 3.1.4 Staatliche Ma\u00dfnahmen Im s\u00fcdwestdeutschen Raum durchsuchte die Polizei am 3. M\u00e4rz 1998 insgesamt 51 Wohnungen, darunter auch eine in Rheinland-Pfalz. Bei dieser Aktion wurde Propagandamaterial, aber auch eine Pistole, sichergestellt. Eine ehemalige PKK-Verantwortliche der Region S\u00fcd erhielt wegen Brandstiftung und Sachbesch\u00e4digung vom OLG Celle am 17. Dezember 1998 eine Bew\u00e4hrungsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten. Sie war u.a. f\u00fcr einen Brandanschlag am 21. Mai 1997 auf den \"Deutsch-T\u00fcrkischen Freundschaftsverein\" in Bad Kreuznach mitverantwortlich. 3.2 \"Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front\" (DHKP-C) und \"T\u00fcrkische Volksbefreiungspartei/-front - Revolution\u00e4re Linke\" (THKP/-C - Devrimci Sol) Am 13. August 1998 hat der Bundesminister des Innern die t\u00fcrkischen Vereinigungen DHKP-C und THKP/-C - Devrimci Sol verboten. Die Verbote st\u00fctzen sich u.a. darauf, dass die T\u00e4tigkeiten beider Organisationen gegen deutsche Strafgesetze versto\u00dfen und die innere Sicherheit und \u00f6ffentliche Ordnung Deutschlands gef\u00e4hrden. Die beiden Gruppierungen sind Ende 1993 aus der in der Bundesrepublik Deutschland seit 1983 ver-","- 57 - botenen \"Devrimci Sol\" (Revolution\u00e4re Linke) hervorgegangen und haben deren politische Ziele - die \"Zerschlagung\" des t\u00fcrkischen Staatsapparates - und ideologische Vorstellungen - die Errichtung einer kommunistischen Gesellschaftsordnung in der T\u00fcrkei - \u00fcbernommen. Bei der DHKP-C handelt es sich um den sog. KARATAS-Fl\u00fcgel23, bei der THKP/-C - Devrimci Sol um den sog. YAGAN-Fl\u00fcgel24 der \"Devrimci Sol\". Zusammen verf\u00fcgen beide Gruppierungen bundesweit \u00fcber etwa 1.300 Anh\u00e4nger, wobei die DHKP-C gr\u00f6\u00dfer und bei weitem aktiver ist. Die seit der Spaltung der Organisation auch im Bundesgebiet gewaltsam ausgetragenen K\u00e4mpfe um die jeweiligen regionalen Einflu\u00dfsph\u00e4ren forderten im Jahre 1998 weitere Opfer. So wurden am 29. Januar 1998 in Hamburg zwei Angeh\u00f6rige des KARATAS-Fl\u00fcgels von mutma\u00dflichen YAGAN-Anh\u00e4ngern durch Sch\u00fcsse lebensgef\u00e4hrlich verletzt. Nach staatlichen Exekutivma\u00dfnahmen und einer Anklage des Generalbundesanwalts gegen mutma\u00dfliche Funktion\u00e4re der THKP/-C - Devrimci Sol, denen versuchter Mord, Erpressung sowie die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zur Last gelegt werden, sind die gewaltt\u00e4tigen Auseinandersetzungen der rivalisierenden Lager deutlich zur\u00fcckgegangen. 3.3 \"Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e.V.\" (ICCB) - \"Der Kalifatsstaat\" Der ICCB, der seit 1995 durch den selbsternannten \"Emir der Gl\u00e4ubigen und Kalif der Muslime\" Metin KAPLAN gef\u00fchrt wird, tritt seit Mitte des Jah23 Benannt nach dem langj\u00e4hrigen Leiter der \"Devrimci Sol\", Dursun KARATAS. 24 Bei Bedri YAGAN handelt es sich um einen am 5. M\u00e4rz 1993 von t\u00fcrkischen Sicherheitskr\u00e4ften get\u00f6teten Dev SolF\u00fchrungsfunktion\u00e4r.","- 58 - res 1998 auch unter der Bezeichnung \"Der Kalifatsstaat\" an die \u00d6ffentlichkeit. Bundesweit verf\u00fcgt der ICCB \u00fcber etwa 1.200 Mitglieder. Der islamistisch-extremistische Verband will einen Umsturz der laizistischen Staatsordnung in der T\u00fcrkei und die Errichtung eines theokratischen Staates auf fundamentalistischer Basis. Er lehnt Demokratie und Parteienpluralismus ab. Auch im Jahre 1998 waren die Verlautbarungen des ICCB von \u00e4u\u00dferster Aggressivit\u00e4t gepr\u00e4gt. So rief KAPLAN im Verbandsorgan \"\u00dcmmet-i.Muhammed\" (Die Gemeinde Mohammeds) vom 23. Juli 1998 seine Anh\u00e4nger zum gewaltsamen Glaubenskampf auf. In der als Fetwa (islamisches Rechtsgutachten mit der Aufforderung zur Bestrafung) bezeichneten Erkl\u00e4rung hei\u00dft es u.a., es sei nunmehr rechtm\u00e4\u00dfig diejenigen zu t\u00f6ten, die sich auf islamischem Territorium gegen den Kalifen stellen. Am 6. August 1998 ver\u00f6ffentlichte \"\u00dcmmet-i.-Muhammed\" eine umfassende an die \"deutsche Nation\" gerichtete Erkl\u00e4rung KAPLANs. Hierin beklagt er polizeiliche Durchsuchungen seiner Einrichtungen im Bundesgebiet. Er droht, wenn die Feindschaft gegen die Muslime nicht aufgegeben werde, ziehe sich die deutsche Nation den Zorn Allahs zu. Dann w\u00fcrde dieses Land dem Erdboden gleichgemacht und von der Bildfl\u00e4che verschwinden. Mit seinen \u00c4u\u00dferungen verst\u00f6\u00dft KAPLAN permanent gegen ein ihm im Jahre 1996 auferlegtes politisches Bet\u00e4tigungsverbot. Trotz zahlreich fest-gesetzter Zwangsgelder h\u00e4lt sich KAPLAN nicht an die beh\u00f6rdlichen Auflagen25. 25 Der Generalbundesanwalt ermittelt seit September 1997 u.a. gegen KAPLAN wegen Verdachts der R\u00e4delsf\u00fch-rerschaft in einer terroristischen Vereinigung und wegen Verdachts der Beteiligung an der Ermordung des ICCB-abtr\u00fcnnigen \"Gegenkalifen\" Halil Ibrahim S. am 8. Mai 1997 in Berlin.","- 59 - 3.4 \"Islamische Gemeinschaft Milli G\u00f6r\u00fcs e.V.\" (IGMG) Die IGMG ist mit etwa 26.500 Mitgliedern die gr\u00f6\u00dfte islamistischextremistische Organisation in Deutschland. Auch die IGMG strebt die Abschaffung der laizistischen Staatsordnung in der T\u00fcrkei und die Einf\u00fchrung eines islamistischen Staatsund Gesellschaftssystem an, wie es ihrer Meinung nach mit dem Koran sowie den Lebensregeln des Propheten vorgegeben und zur wahren Aus\u00fcbung des Islam unverzichtbar ist. Die Islamisierung der t\u00fcrkischen Gesellschaft und langfristig weltweit aller Gesellschaften, in denen Muslime leben, will die IGMG jedoch nicht durch einen gewaltsamen Umsturz erreichen. Sie setzt auf politische und gesellschaftliche Bet\u00e4tigung ihrer Anh\u00e4nger sowohl in den Aufenthaltsl\u00e4ndern als auch in der T\u00fcrkei selbst. Zu den Arbeitsschwerpunkten der IGMG geh\u00f6rt islamische Erziehungsund Bildungsarbeit mit dem Zweck, bei den in Deutschland lebenden t\u00fcrkischen Muslimen eine \"islamische Identit\u00e4t\" zu schaffen und im Sinne der IGMG auszubauen. Eine wichtige Zielgruppe sind dabei die t\u00fcrkischen Jugendlichen, denen Freizeitaktivit\u00e4ten, Wissenswettbewerbe oder Koran-kurse angeboten werden. Eine der wenigen \u00f6ffentlichen Aktionen der IGMG waren der \"3. europ\u00e4ische Jugendtag\" am 2. Mai 1998 und der \"Tag der Frauen\" am 9. Mai 1998 in D\u00fcsseldorf. Auf dem Jugendtag erkl\u00e4rte der Vorsitzende der IGMG-Jugend Mehmed S., Ziel der IGMG sei die erfolgreiche Vorbereitung der Jugend auf die Zukunft. Mit ihrer auf R\u00fcckkehr ausgerichteten Ausl\u00e4nderpolitik wirke die deutsche Regierung jedoch allen Integrationsbem\u00fchungen entgegen.","- 60 - 4. \"Scientology-Organisation\" (SO) 4.1 Beobachtungsauftrag Die Innenministerkonferenz (IMK) hatte am 6. Juni 1997 beschlossen, die SO durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden beobachten zu lassen. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden haben der IMK am 19./20. November 1998 einen ersten umfassenden Bericht \u00fcber die bisherigen Beobachtungsergebnisse26 vorgelegt. Aufgrund dieses Berichts wird die Beobachtung der SO fortgef\u00fchrt, so auch in Rheinland-Pfalz. Auch die am 9. Mai 1996 vom Deutschen Bundestag eingesetzte Enquete-Kommission \"Sogenannte Sekten und Psychogruppen\" h\u00e4lt in ihrem Abschlu\u00dfbericht vom 29. Mai 1998 die Beobachtung der ScientologyOrganisation durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden f\u00fcr erforderlich27. 4.2 Entstehung und Ziele Die SO bezeichnet sich selbst als eine \"Erl\u00f6sungsreligion\" in der \"Tradition ostasiatischer Religionen, insbesondere des Buddhismus\", die \"dem Menschen den Zustand vollst\u00e4ndiger geistiger Freiheit von dem endlosen Kreislauf von Geburt und Tod vermitteln und ihn von seinen Banden im physischen Universum\"28 befreien will. Nach der Lehre von Scientology ist die Welt zum Untergang verurteilt. Den einzig m\u00f6glichen Weg zur Rettung zeige Scientology auf. Die SO beruft sich auf die Werke des amerikanischen Science-FictionSchriftstellers Lafayette Ron HUBBARD (1911 - 1986). In dem von ihm im 26 Bericht der Bund-L\u00e4nder-Arbeitsgruppe Scientology der Verfassungschutzbeh\u00f6rden vom 12. Oktober 1998 gem\u00e4\u00df Beschlu\u00df der Konferenz der Innenminister und -senatoren der L\u00e4nder vom 05./06.06.1997 (abrufbar im INTERNET unter: http://www.verfassungsschutz.nrw.de) 27 Endbericht der Enquete-Kommission \"Sogenannte Sekten und Psychogruppen\", Herausgeber: Deutscher Bundestag - Referat \"\u00d6ffentlichkeitsarbeit, Bonn 1998. 28 Mustersatzung einer Scientology-Mission (1992).","- 61 - Jahre 1950 ver\u00f6ffentlichten Buch \"Dianetik - Die moderne Wissenschaft der geistigen Gesundheit\" will HUBBARD eine Methode entwickelt haben, mit der sich der Benutzer selbst von allerlei psychischen und physischen Belastungen befreien k\u00f6nne. Ziel ist der perfekte Mensch, der \"Clear\", d.h. \"jemand, der als Ergebnis der dianetischen Therapie weder aktiv noch potentiell psychosomatische Krankheiten oder \"Aberrationen\"29 hat. Diese Abweichungen von der Rationalit\u00e4t gehen nach HUBBARD auf \"Engramme\", d.h. schmerzhafte Eindr\u00fccke und Verletzungen zur\u00fcck, die mit Hilfe des \"Auditings\" bewu\u00dft gemacht und \"gel\u00f6scht\" werden. Dabei hilft der \"Auditor\" (dianetischer Therapeut) dem \"Preclear\" (einem, der noch nicht \"clear\" ist) durch Fragen, in die Vergangenheit zur\u00fcckzugehen und die dort entstandenen \"Engramme\" zu entdecken und aufzuarbeiten. Als Hilfsmittel wird dabei ein sog. E- Meter, ein Ger\u00e4t zur Messung des K\u00f6rperwiderstandes benutzt. Auf der Grundlage der Dianetik und insbesondere der Science-FictionWelt entwickelte HUBBARD den \u00dcbermenschen \"Thetan\", ein Geistwesen, das im Idealzustand unbegrenzte F\u00e4higkeiten besitzt und nicht an \"Materie, Energie, Raum und Zeit\" gebunden ist30. Angestrebt wird der sog. Operierende Thetan, d.h. ein \"Clear\", der nicht mehr an den K\u00f6rper gebunden ist. Durch Anwendung von Dianetik und Scientology soll nicht nur der einzelne Mensch, sondern auch der gesamte Planet (\"Clear Planet\") \"gecleart\" (befreit) werden31. Die so befreiten Menschen sollen nach der SO-Programmatik die \"neue Zivilisation\" oder \"wahre Demokratie\" tragen. Die hierzu entwickelten Vorstellungen, wonach beispielsweise nur \"geclearte\" Menschen Rechte haben sollen, versto\u00dfen eindeutig gegen 29 Denkweisen und Handlungen, die von der Lehre der SO abweichen. 30 HUBBARD, Scientology, Die Grundlage des Denkens, 2. Auflage, Kopenhagen, 1973, S. 37. 31 Vgl. HUBBARD-Communication Office Policy Letter vom 21. Oktober 1971, S. 3.","- 62 - die garantierten Schutzg\u00fcter des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Der Zustand \"Clear\" oder \"Thetan\" kann allerdings nur mittels eines zeitaufwendigen und auch sehr teuer werdenden Kurssystems erreicht werden, was die kommerziellen Interessen der SO verdeutlicht. Zahlreiche auf HUBBARD zur\u00fcckgehende Anweisungen belegen das Bestreben der SO, mit g\u00e4ngigen kaufm\u00e4nnischen Praktiken (Lockangebote, Rabatte etc.) Auditing-Kurse, B\u00fccher, Kassetten etc. an ihre Mitglieder sowie an Au\u00dfenstehende zur Gewinnerzielung zu verkaufen. Dieses Vorgehen hebt sich in deutlicher Weise von den \u00fcblichen Zielen einer Religionsgemeinschaft, wie die SO sich stets darzustellen versucht, ab. So hat HUBBARD in einer internen Anweisung seine Anh\u00e4nger angewiesen: \"Machen Sie Geld, machen Sie mehr Geld, sorgen Sie daf\u00fcr, dass andere Leute genauso Geld machen\"32. Das Bundesarbeitsgericht hat im Jahre 1995 festgestellt: das Auftreten der SO als \"Kirche\" diene lediglich als Vorwand zur Verfolgung ihrer wirtschaftlichen Interessen. Dabei wertete das Gericht die angewendeten Praktiken als menschenverachtend33. 4.3 Organisationen Nach den Ergebnissen der bisherigen Beobachtung hat die weltweit agierrende SO in Deutschland etwa 5.000 bis 6.000 Mitglieder, deutlich weniger als die von der SO selbst angegebenen 30.000. Gezielte Expansions-bem\u00fchungen gehen in der Bundesrepublik von elf \"Kirchen\" (sog. ORG) bzw. \"Celebrity-Center\" und zehn \"Missionen\" aus. Gelegentlich werden \"Kirchen\" und \"Missionen\" von Scientologen auch als \"DianetikZentrum\" bezeichnet. Insgesamt unterscheiden sich diese Einrichtungen in der Art der dort erbrachten Dienstleistung. Bundesweit sind in den genannten 32 HCO-PL vom 9. M\u00e4rz 1972. 33 BAG, Az. 5 AZB 21/94, vom 22. M\u00e4rz 1995.","- 63 - Einrichtungen ca. 950 Mitarbeiter t\u00e4tig, davon ca. 350 bis 400 sog. FieldStaff-Members, also eine Art \"freie Mitarbeiter\". In Rheinland-Pfalz konnte bislang keine der genannten Einrichtungen festgestellt werden; ca. 250 Mitglieder34 werden hier der SO zugeordnet. Die F\u00fchrungsinstanz bildet das vielschichtig gegliederte \"Religious Technology Center\" (RTC) in Los Angeles mit einer Europazentrale in Kopenhagen. Auf dem Wirtschaftssektor existiert das \"World Institute of Scientology Enterprises International\" (WISE), f\u00fcr die Verbreitung von Lebensphilosophie und Bildung gibt es die \"Association for Better Living and Education\" (ABLE International). Daneben unterh\u00e4lt die SO das \"Office of Special Affairs\" (OSA), das auch Aufgaben eines Sicherheitsdienstes erf\u00fcllt. 4.4 Aktivit\u00e4ten Zu den auffallendsten Aktivit\u00e4ten geh\u00f6rt das Verteilen SO-eigener Schriften und Werbematerialien. Dazu z\u00e4hlt insbesondere die f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit bestimmte Zeitung \"Freiheit\", das Mitgliedermagazin \"Impact\" sowie Zeitschriften der \u00f6rtlichen ORGs. Zu den Werbematerialien z\u00e4hlen auch Postwurfsendungen, die nach genauem Hinsehen als SO-Werbung erkennbar sind. Wiederholt wurden im Berichtszeitraum bundesweit - insbesondere an \u00f6ffentliche Stellen - verschiedene Brosch\u00fcren versandt, mit denen sich die SO gegen die angebliche Diskriminierung als Religionsgemeinschaft verwahrte. Auf einer eigenen Homepage im Internet wird gegen die von der SO behauptete staatliche Verfolgung von Scientologen in Deutschland argumentiert, die der nationalsozialistischen Judenverfolgung gleiche. Dar\u00fcber hinaus nutzte die SO das Internet auch zur Werbung f\u00fcr die Teilnahme an","- 64 - 34 Stand M\u00e4rz 1998: ca. 250.","- 65 - Demonstrationen, wie zuletzt dem \"Europ\u00e4ischen Marsch f\u00fcr Religionsfreiheit\", dessen Abschlusskundgebung am 10. August 1998 in Frankfurt am Main stattfand. Hierzu z\u00e4hlten auch Vorveranstaltungen am 6. August 1998 in M\u00fcnchen und 8. August 1998 in Stuttgart. Diese gr\u00f6\u00dferen Veranstaltungen sind von \u00fcbergeordneten SO-Einrichtungen au\u00dferhalb Deutschlands geplant und gelenkt worden.","- 66 - 5. SPIONAGEABWEHR 5.1 Allgemeine Lage Die zuk\u00fcnftige Erweiterung der EU auf Staaten des ehemaligen Warschauer Paktes, die Anwartschaft dieser L\u00e4nder auf eine NATOMitgliedschaft sowie der erstarkende europ\u00e4ische Wirtschaftsraum stehen im besonderen Aufkl\u00e4rungsinteresse ehemaliger Ostblockstaaten - vor allem Ru\u00dflands. Gleicherma\u00dfen hat die f\u00fchrende Weltw\u00e4hrung US-Dollar mit dem EURO eine st\u00e4rker zu beachtende Konkurrenz erhalten, so dass im Rahmen der globalen Aufteilung der M\u00e4rkte ein vereintes Europa als Wirtschaftsmacht zuk\u00fcnftig eine gewichtigere Rolle spielen wird. Insofern war es nicht verwunderlich, dass die von vorgenannten Entwicklungen betroffenen Staaten des Ostens, aber auch des Westens, priorit\u00e4re Aufkl\u00e4rungsinteressen gegen\u00fcber der Bundesrepublik Deutschland hatten. Diese Entwicklungen ber\u00fchren nicht nur ausschlie\u00dflich die geostrategischen Sicherheitsinteressen der GUS, sondern zunehmend auch wirtschaftsstrategische globale Interessen konkurrierender Industrienationen. Das im Berichtszeitraum angefallene Erkenntnisaufkommen hat die bereits erkannten Tendenzen best\u00e4tigt, dass sich die nachrichtendienstliche Zielrichtung auf gleichbleibend hohem Niveau eingependelt hat. Gegen deutsche Firmen gerichtete Wirtschaftsspionage ist vorrangige Aufgabe fremder Nachrichtendienste, wobei nicht zu verkennen ist, dass auch den klassischen Spionagefeldern Politik, Milit\u00e4r, Wissenschaft und Forschung nach wie vor Bedeutung zukommt. In die Beobachtung mit einbezogen werden m\u00fcssen auch spezielle Varianten der Spionage, wie sie von den sogenannten Krisenund Schwellen-","- 67 - l\u00e4ndern35 betrieben wird. Neben der nachrichtendienstlich gesteuerten Proliferation36 spielen in diesem Spektrum die Aussp\u00e4hung und Unterwanderung ausl\u00e4ndischer oppositioneller Gruppierungen in Deutschland sowie staatsterroristische Aktivit\u00e4ten eine Rolle. 5.2 Nachrichtendienste Ru\u00dflands Wie bereits seit Jahren bekannt widmen sich die russischen Nachrichtendienste mit Nachdruck ihrem gesetzlichen Auftrag, Wirtschaftsspionage gegen Deutschland zu betreiben sowie die aktuelle Entwicklung der NATO-Osterweiterung und die Initiativen der EU-Mitgliedschaft ehemaliger Warschauer-Pakt-Staaten zu erforschen. Diesbez\u00fcglich haben sich im Berichtszeitraum keine \u00c4nderungen ergeben. Es ist schon Tradition der russischen Nachrichtendienste, Spionage als \"vitale Notwendigkeit\" f\u00fcr die politische und \u00f6konomische Sicherheit Ru\u00dflands zu bezeichnen. Auch 1998 war festzustellen, dass der russische Auslandsnachrichtendienst (SWR) seine Arbeit der jeweiligen Priorit\u00e4tensetzung angepa\u00dft und damit der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung Rechnung getragen hat. War es am 19.12.1997 der 80. Jahrestag der Gr\u00fcndung des sowjetischen Geheimdienstes \"TSCHEKA\" ( politische Polizei von 1917-22 und Vorl\u00e4ufer des Geheimdienstes KGB ), so war es am 05.11.1998 der 80. Jahrestag des milit\u00e4rischen Auslandsaufkl\u00e4rungsdienstes (GRU), der in einer Gru\u00dfbotschaft des russischen Staatspr\u00e4sidenten Jelzin \u00f6ffentlich gelobt wurde: der GRU habe gro\u00dfe Beitr\u00e4ge zum Sieg \u00fcber den Faschismus 35 Iran, Irak, Syrien, Libyen, Nordkorea. 36 Weitergabe von ABC-Waffentechnik, Mittel zu deren Herstellung, Tr\u00e4gertechnologie und sonstige Kriegswaffen, sowie Vorund Nebenprodukte an Krisenl\u00e4nder au\u00dferhalb der NATO.","- 68 - sowie zur Erlangung eines milit\u00e4risch-strategischen Gleichgewichts w\u00e4hrend des \"kalten Krieges\" geleistet. F\u00fchrende Pers\u00f6nlichkeiten des GRU bezeichneten ihn als den geheimsten der russischen Nachrichtendienste. Er betreibe nachrichtendienstliche Informationsbeschaffung mittels Satelliten, Spionageflugzeugen und -schiffen, sowie elektronischer Abh\u00f6rtechnik. Die bedeutendsten Informationsquellen seien jedoch nach wie vor die GRU-Agenten. Die Mitarbeiter des GRU f\u00fchlen sich, \u00e4hnlich wie die des zivilen Aufkl\u00e4rungsdienstes SWR sowie des Inlandsdienstes FSB, nach wie vor der Tradition der Nachrichtendienste der ehemaligen Sowjetunion verpflichtet. Bemerkenswert ist, dass von russischer Seite der hohe Stellenwert der Informationsbeschaffung durch Agenten betont wird. Die in Deutschland festgestellten von GRU-Offizieren ausgehenden nachrichtendienstlichen Aktivit\u00e4ten haben dies best\u00e4tigt. 5.3 GUS (ohne Ru\u00dfland) Das Aufkl\u00e4rungsinteresse dieser Staaten geht zwangsl\u00e4ufig mit dem Ru\u00dflands einher. Dies trifft vor allem f\u00fcr die Nachrichtendienste von Kasachstan, Usbekistan und der Ukraine zu. Hervorzuheben sind insbesondere die Aktivit\u00e4ten des Nachrichtendienstes von Kasachstan (KNB), in dessen besonderem Blickfeld offensichtlich die deutschen Aussiedler stehen. Hierbei werden oftmals noch vorhandene verwandtschaftliche Beziehungen und die damit verbundenen Reisen zur Anwerbung von Agenten genutzt. Tendenziell war in der Vergangenheit ein engeres Zusammenr\u00fccken der GUS-Dienste festzustellen. Neben bilateralen Abkommen zur Zusammenarbeit wurden am 20. September 1998 acht neue Abkommen \u00fcber","- 69 - multinationale Zusammenarbeit der GUS-Dienste unterzeichnet; dazu geh\u00f6ren auch solche \u00fcber den Austausch von Informationen sowie \u00fcber ein System zur Nutzung gemeinsamer Datenbanken f\u00fcr die Nachrichtendienste der GUS-Republiken. Die Zentraleinheit dieser Datenbank ist offensichtlich beim russischen Inlandsnachrichtendienst (FSB) in Moskau installiert. Anl\u00e4\u00dflich der Unterzeichnung oben genannter Abkommen w\u00fcrdigte der Leiter des FSB PUTIN die Tatsache, dass alle GUS-Republiken vertreten waren. 5.4 Nachrichtendienste der ehemaligen DDR Entgegen der Bekundung ehemaliger F\u00fchrungsoffiziere des MfS gegen\u00fcber ihren Agenten, dass alle Unterlagen \u00fcber deren T\u00e4tigkeit vernichtet worden seien, gelingt es deutschen Sicherheitsbeh\u00f6rden nach wie vor, diese zu identifizieren und ihre oftmals \u00fcber Jahrzehnte andauernde Agentent\u00e4tigkeit nachzuweisen. Insoweit geht der Verfassungsschutz davon aus, dass sie zuk\u00fcnftig allein schon aufgrund einer m\u00f6glichen Enttarnung f\u00fcr andere Nachrichtendienste nicht mehr zur Verf\u00fcgung stehen werden. Nach wie vor gilt es, die \u00dcberwerbung ehemaliger hauptamtlicher MfSAngeh\u00f6riger bzw. deren Reaktivierung durch russische aber auch andere Nachrichtendienste aufzukl\u00e4ren bzw. zu verhindern. Vor diesem Hintergrund sind die im Besitz der USA befindlichen Unterlagen aus der medienbekannten Aktion \"ROSEWOOD\" (Rosenholz) f\u00fcr Deutschland sicherlich von Interesse. 5.5 Krisenund Schwellenl\u00e4nder Die Nachrichtendienste der Krisenund Schwellenl\u00e4nder spielen bei der Aussp\u00e4hung und \u00dcberwachung der in der Bundesrepublik Deutschland","- 70 - lebenden Dissidenten und Oppositionellen eine ma\u00dfgebliche Rolle. Zu Staaten islamistisch-fundamentalistischer Pr\u00e4gung liegen Erkenntnisse daf\u00fcr vor, da\u00df nachrichtendienstliche Aufkl\u00e4rung und staatsterroristische Aktionen wiederholt zu Repressionen in Deutschland gef\u00fchrt haben37. 5.5.1 Iran Iran gilt als weltweit aktivster Eink\u00e4ufer f\u00fcr R\u00fcstungstechnologie und sog. Dual-use-G\u00fcter38. Zur Verschleierung der nachrichtendienstlichen Steuerung bedient er sich einer Vielzahl staatlicher Institutionen und iranischer Firmenkonglomerate. Im Zusammenspiel mit subtilen Vorgehensweisen wie z.B. falsche Deklarierung von Waren, Erstellen falscher Endabnehmerbescheinigungen sowie Umleitung von Warensendungen \u00fcber Drittl\u00e4nder gelingt es dem Iran immer wieder, die au\u00dfenwirtschaftlichen Kontrollinstrumente Deutschlands wie auch der EU zu umgehen. In Deutschland bieten zahlreiche ganz oder teilweise in iranischem Eigentum befindliche Firmen den Nachrichtendiensten des Iran ideale St\u00fctzpunkte im hiesigen Operationsgebiet. Die mehr als 100.000 Personen (darunter mehr als 10.000 Studenten) umfassende iranische Gemeinde in Deutschland gilt als eine der gr\u00f6\u00dften iranischen Exilgruppen weltweit und bildet f\u00fcr die Dienste des Heimatlandes gleicherma\u00dfen Aufkl\u00e4rungsschwerpunkt wie Personalreservoir. Intensive Beziehungen werden zu der regimetreuen \"Union Islamischer Studentenvereine in Europa\" (U.I.S.A.) unterhalten, deren Mitglieder speziell in die Informationssammlung im wissenschaftlich technischen Bereich involviert sind. Daher stellt der Transfer von Technologien oder von Mate37 Best\u00e4tigt durch Erkenntnisse aus dem Urteil zum sog. MYKONOS-Proze\u00df, Kammergericht Berlin, Az.: 1-19/93. 38 G\u00fcter, die neben ihrer zivilen Verwendbarkeit auch f\u00fcr milit\u00e4rische Zwecke genutzt werden k\u00f6nnen.","- 71 - rialien zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen in Verbindung mit der Weitergabe von wissenschaftlichem Know-how ein zunehmendes Problem dar. Den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden liegen Hinweise daf\u00fcr vor, dass iranische Studenten, Stipendiaten, Postgraduierte und Austauschwissenschaftler systematisch in die nachrichtendienstliche Beschaffung eingebunden werden. Oftmals sind sie bereits im Iran auf bestimmte Studieng\u00e4nge an ausgew\u00e4hlten Hochschulen in Deutschland und Europa hin verpflichtet worden. 5.5.2 Syrien Unver\u00e4ndert betrachten syrische Nachrichtendienste Deutschland als wichtiges Operationsgebiet. Die Auslandsaktivit\u00e4ten werden vorwiegend aus den Legalresidenturen an den amtlichen und halbamtlichen Vertretungen Syriens heraus geplant und gesteuert. Ein Schwerpunkt stellt erwiesenerma\u00dfen die \u00dcberwachung im deutschen Exil lebender regimekritischer Landsleute dar, wie der Fall eines in Rheinland-Pfalz lebenden geb\u00fcrtigen Libanesen gezeigt hat.39 Desweiteren z\u00e4hlt die konspirative Beschaffung politischer, milit\u00e4rischer und wirtschaftlicher Informationen zu den umfangreichen Auslandsaktivit\u00e4ten syrischer Nachrichtendienste. Besonders intensiv versucht Syrien den Ausund Aufbau biologischer und chemischer Massenvernichtungswaffen und einer eigenen Tr\u00e4gertechnologie zu forcieren. Dazu bedienen sich staatliche syrische Stellen, so auch die Nachrichtendienste, nach au\u00dfen hin \"unverd\u00e4chtig\" erscheinender renommierter wissenschaftlicher Einrichtungen. 39 Dieser hatte an seinen Auftraggeber, einen Angeh\u00f6rigen der syrischen Botschaft, jahrelang Informationen \u00fcber hier lebende Landsleute geliefert. Sein eigeninitiativ aufgebautes Informantennetz reichte bis in deutsche Hochschulen hinein. Teilweise wurden diese zur Mitarbeit gezwungen, indem er ihnen damit drohte, dass eine Weigerung zur Gefahr f\u00fcr Leib und Leben von Familienangeh\u00f6rigen in der Heimat f\u00fchren k\u00f6nnte.","- 72 - 5.5.3 Irak Seit dem Bestehen des UN-Total-Embargos gegen den Irak sind Beschaffungsaktivit\u00e4ten aus den Legalresidenturen heraus im milit\u00e4rischen Bereich erheblich gest\u00f6rt. Jedoch liegen dem Verfassungsschutz mittlerweile Anhaltspunkte vor, die darauf hindeuten, dass der Irak seine Bem\u00fchungen zur Erlangung von ABC-Waffen und einschl\u00e4giger Technik wieder intensiviert. Als Umweglieferland (sog. Drittland) dient dabei in erster Linie Jordanien. 5.5.4 Libyen Auch f\u00fcr die libyschen Auslandsnachrichtendienste spielt die \u00dcberwachung der in Deutschland lebenden Dissidenten eine zentrale Rolle. Daneben hat der Erwerb von Waffensystemen, chemischen Stoffen, Anlagen, Maschinen, Fertigund Halbfertigprodukten aus dem sog. Dual-useBereich gleichrangige Bedeutung. \u00c4hnlich wie Iran und Irak versucht auch Libyen sich durch Umgehung des bestehenden UN-Teilembargos mittels Lieferungen \u00fcber Drittl\u00e4nder und damit einhergehender Verschleierung den Erhalt kritischer G\u00fcter zu sichern. Dabei kommen den staatlichen liby-schen Stellen die kapitalm\u00e4\u00dfigen Beteiligungen an deutschen Firmen entgegen. Wirtschaftliche Verflechtungen erlauben es, den libyschen Nachrichtendiensten zudem, illegale St\u00fctzpunkte im hiesigen Industriebereich anzusiedeln. 5.5.5 China Die Liberalisierung und Modernisierung der Wirtschaft der Volksrepublik China darf nicht dar\u00fcber hinwegt\u00e4uschen, dass an einem Sozialismus chinesischer Pr\u00e4gung nach wie vor strikt festgehalten wird. Dies belegen die medienbekannten Festnahmen chinesischer Regimekritiker eindeutig.","- 73 - Bei der Realisierung des ehrgeizigen Plans, noch vor dem Jahre 2020 weltweit f\u00fchrende Wirtschaftsmacht zu werden, ist China in besonderer Weise auch auf die Erkenntnisse seiner Nachrichtendienste angewiesen. Die Rolle von insgesamt sechs chinesischen Nachrichtenund Sicherheitsdiensten ist daraufhin explizit ausgerichtet. Es liegen Erkenntnisse vor, dass die in Deutschland lebenden zahlreichen Studenten, Praktikanten und Wissenschaftler chinesischer Volkszugeh\u00f6rigkeit intensiv \"betreut\" werden, d.h. regelm\u00e4\u00dfig in die Legalresidenturen Chinas vorgeladen und dort abgesch\u00f6pft werden. Von sog. illegalen Residenturen, u.a. abgetarnt als Chinarestaurants, wird nicht nur die Emigrantenszene beobachtet, sondern es werden auch Informationen mit milit\u00e4rischem Hintergrund und zur wissenschaftlichen Forschung gesammelt. Die intensiven Bem\u00fchungen Chinas im wirtschaftlichen und r\u00fcstungspolitischen Bereich lassen den Schlu\u00df zu, dass sich China vom Status \"Entwicklungsland\" entfernt und perspektivisch eine f\u00fchrende Rolle im gesamten pazifischen Raum anstrebt. 5.6 Wirtschaftsspionage Die anhaltenden Spionageaktivit\u00e4ten vorgenannter Staaten sowie das nat\u00fcrliche Informationsbed\u00fcrfnis einer Reihe anderer, auch westlicher L\u00e4nder40, verdeutlichen, dass die Bundesrepublik Deutschland sich nicht zu einer \"geheimdienstfreien Zone\" entwickelt. Vielmehr ist nach wie vor von einer erheblichen Spionagebedrohung mit einem Schwerpunkt zur Wirtschaftsspionage und den damit verbundenen subtileren Vorgehensweisen auszugehen. 40 Versuch der Ausforschung des BMWI durch den CIA-Agenten Peyton Humphries; ver\u00f6ffentlicht u.a. in Stuttgarter Zeitung vom 10.03.1997.","- 74 - Vor diesem Hintergrund wird auf die Ausf\u00fchrungen des rheinland-pf\u00e4lzischen Verfassungsschutzes zum Thema Wirtschaftsspionage in den T\u00e4tigkeitsberichten 1996 und 1997 verwiesen41, die auch weiterhin Bedeutung haben. 5.7 Ma\u00dfnahmen der rheinland-pf\u00e4lzischen Spionageabwehr Die im Berichtszeitraum gemachten positiven Erfahrungen der rheinlandpf\u00e4lzischen Spionageabwehr mit Wirtschaftsunternehmungen und Wissenschaftsinstitutionen best\u00e4rken in der Auffassung, dieses Programm der \"Sicherheitspartnerschaft\" fortzuf\u00fchren, um im Rahmen der Vorbeugung auch zuk\u00fcnftig Schaden m\u00f6glichst abzuwenden bzw. Schadensbegrenzung zu betreiben. Wie bereits teilweise dargestellt ist die Vorgehensweise fremder Nachrichtendienste in Deutschland bei der speziellen Form der Wirtschaftsspionage \u00e4u\u00dferst variantenreich, vielschichtig und subtil. Sie zeichnet sich durch ein hohes Ma\u00df an Professionalit\u00e4t aus und ist selbst f\u00fcr Fachleute der Spionageabwehr oft nur schwer zu durchschauen, f\u00fcr die betroffenen Firmen in der Regel kaum wahrnehmbar. Das Ph\u00e4nomen Wirtschaftsspionage l\u00e4\u00dft sich nach Erkenntnissen des rheinland-pf\u00e4lzischen Verfassungsschutzes nur dann wirksam bek\u00e4mpfen, wenn alle davon betroffenen Stellen im Rahmen eines Synergieeffektes zusammenarbeiten. Dabei ist Transparenz ein wichtiger Faktor f\u00fcr Vertrauen und Akzeptanz. Diese Erkenntnis hat sich der rheinland-pf\u00e4lzische Verfassungsschutz auch im Umgang mit heimischen Wirtschaftsunternehmen, Universit\u00e4ten und Forschungsinstituten zu eigen gemacht, um die Basis f\u00fcr eine Sicher41 s. auch Brosch\u00fcre \"Wirtschaftsspionage\".","- 75 - heitspartnerschaft zwischen Verfassungsschutz und vorgenannten Einrichtungen zu schaffen. In einer f\u00fcr die Spionageabwehr bis vor kurzem nicht \u00fcblichen offensiven \u00d6ffentlichkeitsarbeit wurde \u00fcber diverse Medien (Rundfunk, Fernsehen und Printmedien) und Brosch\u00fcren42 das Problemfeld Wirtschaftsspionage dargelegt. Gerade der Verfassungsschutz ist bei der Abwehr von Spionageaktivit\u00e4ten in hohem Ma\u00dfe auf die Mithilfe der Betroffenen selbst angewiesen, d.h. auf deren diesbez\u00fcglich festgestellte Verdachtsmomente oder Hintergrundinformationen. Eine evtl. Kontaktscheu ist dabei unbegr\u00fcndet, da Diskretion und umsichtiges Verhalten zu den Grundprinzipien des Verfassungsschutzes geh\u00f6ren. Zudem bietet der Verfassungsschutz auch die M\u00f6glichkeit von entsprechenden Sicherheitsgespr\u00e4chen. So wurden auch 1998 vermehrt mit rheinland-pf\u00e4lzischen Firmen und wissenschaftlichen Einrichtungen Sensibilisierungsgespr\u00e4che im Rahmen der Pr\u00e4vention gef\u00fchrt. Dabei hat sich gezeigt, dass nicht nur Gro\u00dffirmen von Aktivit\u00e4ten fremder Nachrichtendienste ber\u00fchrt sind, sondern kleine und mittlere Unternehmen gleicherma\u00dfen. Aufgrund der positiven Resonanz bietet die Spionageabwehr des rheinland-pf\u00e4lzischen Verfassungsschutzes Interessenten diesen Service auch weiterhin. Als Kontakttelefonnummer dient der Anschlu\u00df Mainz 06131/16-3773 oder Fax 06131/16-3688. 42 u.a. \"Spionage heute - M\u00e4rkte, Macht und Milit\u00e4r\".","- 76 - 6. GEHEIMSCHUTZ Der aktuelle Bericht der Spionageabwehr macht deutlich, dass die Aussp\u00e4hungsbem\u00fchungen fremder Geheimdienste unvermindert fortbestehen. Es ist deshalb wichtig, nicht nur nachrichtendienstliche Angriffe zu erkennen und abzuwehren, sondern ihnen von vornherein durch pr\u00e4ventive Ma\u00dfnahmen wirksam zu begegnen. Ein wesentlicher Teil der Spionagebek\u00e4mpfung besteht daher in der Absicherung gef\u00e4hrdeter Bereiche durch den personellen und materiellen Geheimschutz. Geheimschutz ist somit vorbeugende Spionageabwehr. Der Verfassungsschutz wirkt in diesem Sinne bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen von Personen sowie bei technischen und organisatorischen Sicherheitsma\u00dfnahmen anderer Stellen mit. Je vorausschauender der vorbeugende Geheimund Sabotageschutz arbeiten, desto geringer sind die Gefahren der Aussp\u00e4hung, des Geheimnisverrats und der Sabotage. Der personelle Geheimschutz umfa\u00dft die \u00dcberpr\u00fcfung von Personen, denen im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftige Tatsachen, Gegenst\u00e4nde oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen. Der personelle Sabotageschutz besteht in der \u00dcberpr\u00fcfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen besch\u00e4ftigt sind oder besch\u00e4ftigt werden sollen. Im Rahmen des materiellen Geheimschutzes ber\u00e4t der Verfassungsschutz Beh\u00f6rden beim Ergreifen technischer und organisatorischer Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutz der im \u00f6ffentlichen Interesse geheim-","- 77 - schutzbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nde oder Erkenntnisse gegen Kenntnisnahme durch Unbefugte. Die Aufbewahrung, Verwaltung und Bef\u00f6rderung dieser Verschlu\u00dfsachen richtet sich in Rheinland-Pfalz nach der am 13. M\u00e4rz 1996 in Kraft getretenen Verschluss-Sachenanweisung (VSA). Ansprechpartner der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sind die jeweiligen Geheimschutzbeauftragten der betreffenden Dienststellen, die auch im Berichtszeitraum durch VS-Beratungen, Schulungen, pers\u00f6nliche Gespr\u00e4che und Brosch\u00fcren informiert wurden. Betriebe und Unternehmen, die vom Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Technologie in die Geheimschutzbetreuung \u00fcbernommen worden sind, um geheimhaltungsbed\u00fcrftige Auftr\u00e4ge des Bundes zu erf\u00fcllen, werden vom Verfassungsschutz des Landes in Geheimschutzangelegenheiten beraten. Hierbei werden die geheimschutzbetreuten Wirtschaftsunternehmen, insbesondere die der zukunftstr\u00e4chtigen Hochtechnologie im Interesse eines umfassenden und wirksamen Wirtschaftsschutzes \u00fcber Aussp\u00e4hungsmethoden fremder Nachrichtendienste informiert und sensibilisiert.","- 78 - C. Kurzdarstellungen von verfassungsfeindlichen Organisationen, die im Berichtszeitraum in RheinlandPfalz besonders in Erscheinung getreten sind oder \u00fcberregionale Bedeutung haben 1. RECHTSEXTREMISMUS 1.1 \"Hilfsorganisation f\u00fcr nationale politische Gefangene und deren Angeh\u00f6rige e.V.\" (HNG) In der 1979 gegr\u00fcndeten und bundesweit agierenden neonazistischen HNG fungiert die bekannte Aktivistin Ursula M\u00dcLLER aus MainzGonsenheim als 1. Vorsitzende. Bei der Jahreshauptversammlung am 7. M\u00e4rz 1998 in Butzbach-Wiesental/Hessen wurde U. M\u00dcLLER in ihrem Amt best\u00e4tigt. Die HNG - mit bundesweit nunmehr etwa 450 Mitgliedern - versteht sich als Sammelbecken f\u00fcr Neonazis aller Richtungen und dient im Rahmen ihrer Gefangenenbetreuung als zentrale Kontaktstelle f\u00fcr Neonazis aus dem gesamten Bundesgebiet und dem benachbarten Ausland. Ihre \"Gefangenenhilfe\" zielt auf die nahtlose Wiedereingliederung aus der Haft entlassener Gesinnungsgenossen in die neonazistische Szene ab. Publikationsorgan: \"Nachrichten der HNG\" 1.2 \"Aktion Sauberes Deutschland\" (ASD) Nachdem der Neonazi Ernst T. aus Ludwigshafen am Rhein am 30. Mai 1995 sein Ausscheiden \"aus dem nationalpolitischen Widerstand in der BRD\" erkl\u00e4rt hatte, kamen die Aktivit\u00e4ten der von ihm im Jahre 1986 gegr\u00fcndeten \"nationalen sozialistischen Kampfgruppe\" 1998 v\u00f6llig zum Erliegen. 1.3 \"Internationales Hilfskomitee f\u00fcr nationale politische Verfolgte und deren Angeh\u00f6rige e.V.\" (IHV) Das IHV wurde am 20. Juni 1987 von dem Neonazi Ernst T. aus Ludwigshafen am Rhein gegr\u00fcndet. Die im wesentlichen von T. ausgehenden Aktivit\u00e4ten des IHV beschr\u00e4nkten sich bislang auf die Herausgabe der monatlich erscheinenden Publikation \"IHV e.V. - F\u00fcr Recht und Wahrheit\". IHV-Vorsitzender ist seit 1996 der Neonazi Markus W. aus Pirmasens. 1998 trat diese neonazistische Kleingruppe \u00f6ffentlich nicht in Erscheinung.","- 79 - 1.4 \"Neonazikreis um Curt M\u00dcLLER\" Der \"Neonazikreis um Curt M\u00dcLLER\" in Mainz-Gonsenheim war durch seine wiederkehrenden neonazistischen Veranstaltungen bis Mitte 1993 von \u00fcberregionaler Bedeutung. An den \"Sonnwend\"und \"Hitlergeburtstagsfeiern\" beteiligten sich in der Vergangenheit teilweise bis zu 350 Neonazis aus dem gesamten Bundesgebiet und dem benachbarten Ausland. Seit dem Verbot der \"Sommersonnwendfeier\" vom 17. Juni 1993 haben auf dem Anwesen der Eheleute M\u00dcLLER keine derartigen NeonaziTreffen mehr stattgefunden. Dieses Verbot wurde letztlich durch Beschlu\u00df des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1996 best\u00e4tigt. Es bestehen jedoch weiterhin Verbindungen zur rechtsextremistischen/neonazistischen Szene in der Bundesrepublik Deutschland. 1.5 \"Nationale Volksfront - Kameradschaft Neustadt/W. (N.V.F.)\" Die 1996 gegr\u00fcndete \"N.V.F.\" wurde bislang von dem Neonazi Michael B. aus Neustadt/Weinstra\u00dfe geleitet. Die nur wenige Mitglieder umfassende neonazistische Gruppe verteilte die Publikation \"REICHSRUF - Stimme der NS-Bewegung Saar-Pfalz\". Die ausgepr\u00e4gt antisemitische Schrift ver\u00f6ffentlichte Interviews und Stellungnahmen bekannter Neonazis und warb f\u00fcr rechtsextremistische Organisationen. 1998 wurden - wohl bedingt durch die Inhaftierung des Michael B. - keine weiteren Ausgaben bekannt. 1.6 \"Kameradschaft Rhein-Nahe\" Am 19. September 1997 wurde in Bingen am Rhein die \"Kameradschaft Rhein-Nahe\" gegr\u00fcndet; an der Gr\u00fcndungsversammlung waren nach eigenen Angaben mehr als 30 Personen anwesend. F\u00fcr die Organisation wurde in den \"Nachrichten der HNG\", Nr. 202 vom November 1997 geworben. 1.7 \"Der Stahlhelm - Landesverband Pfalz e.V.\" Der 1970 gegr\u00fcndete \"Stahlhelm - Landesverband Pfalz e.V.\", der sich auch als \"Milit\u00e4rhistorischer Verein\" bezeichnet, f\u00fchrte 1998 \u00fcberwiegend nicht\u00f6ffentliche Treffen, sogenannte Appelle, durch. \"Landesf\u00fchrer\" ist Hans-J\u00fcrgen H. aus Pleisweiler/Pfalz (Kreis S\u00fcdliche Weinstra\u00dfe). Seit Mitte 1998 verf\u00fcgt der \"Stahlhelm\" in M\u00fchlbach/Glan \u00fcber ein neues \"Heim\", in dem k\u00fcnftig auch Veranstaltungen durchgef\u00fchrt werden sollen (Publikation \"Der Stahlhelm\" Nr. 5/6 vom Mai/Juni 1998). Am 14. und 15. November 1998 feierte die Bundesf\u00fchrung des \"Stahlhelm\" in Oberheimbach (Kreis Mainz-Bingen) das 80-j\u00e4hrige Bestehen der Organisation. Am 15. November 1998 legten \"Stahlhelm\"-Mitglieder am Ehrenmal der Gefallenen beider Weltkriege in Oberheimbach einen Kranz nieder.","- 80 - 1.8 Revisionisten Die Revisionisten versuchen, die Geschichte des \"Dritten Reiches\" und des Zweiten Weltkrieges in ihrem Sinne umzuschreiben. Sie besch\u00f6nigen die Zeit des Nationalsozialismus, stellen die deutsche Alleinschuld am Ausbruch des Zweiten Weltkrieges in Frage und relativieren deutsche Kriegsverbrechen. Sie leugnen die Ermordung Millionen europ\u00e4ischer Juden in den Konzentrationslagern (sog. Auschwitz-L\u00fcge). Dabei bedienen sie sich pseudowissenschaftlicher Gutachten und versuchen, sich zumeist nach au\u00dfen seri\u00f6s zu geben. 1.9 \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD) Unter der F\u00fchrung des im M\u00e4rz 1996 zum Parteivorsitzenden gew\u00e4hlten Udo VOIGT hat sich die NPD weiter stabilisiert und ihren Mitgliederbestand auf ca. 6.000 ausgebaut. Trotz erheblicher Anstrengungen bei der Mitgliederwerbung konnte der Landesverband Rheinland-Pfalz mit dieser Entwicklung nicht schritthalten; die Mitgliederzahl liegt hier bei ann\u00e4hernd 200. Auch die NPD-Jugendorganisation \"Junge Nationaldemokraten\" (JN) erh\u00f6hte ihren Mitgliederbestand auf bundesweit ca. 400. Nach der Gr\u00fcndung eines JN-Landesverbandes Rheinland Pfalz verf\u00fcgt die JN hier \u00fcber ca. 30 Anh\u00e4nger. Publikationsorgan der NPD: \"Deutsche Stimme\" Auflage monatlich: ca. 40.000 Exemplare Publikationsorgane der JN: \"Einheit und Kampf\" Auflage unregelm\u00e4\u00dfig: ca. 2.000 Exemplare \"Der Aktivist\" Auflage unregelm\u00e4\u00dfig: ca. 900 Exemplare 1.10 \"Deutsche Volksunion\" (DVU) Die von dem M\u00fcnchener Verleger Dr. Gerhard FREY im Jahre 1987 gegr\u00fcndete Partei DVU ist mit rund 18.000 Mitgliedern die gr\u00f6\u00dfte rechtsextremistische Organisation in Deutschland. Auch der DVU-Landesverband Rheinland-Pfalz stellt mit etwa 850 Mitgliedern nach wie vor die st\u00e4rkste rechtsextremistische Personenvereinigung im Lande dar.","- 81 - Publikationsorgane: - \"Deutsche National-Zeitung\" (DNZ) Auflage w\u00f6chentlich: ca. 37 000 Exemplare - \"Deutsche Wochen-Zeitung/ Deutscher Anzeiger\" (DWZ/DA) Auflage w\u00f6chentlich: ca. 20 000 Exemplare 1.11 Partei \"Die Republikaner\" (REP) Die Mitgliederzahl der Partei betr\u00e4gt bundesweit ca. 15.000; in RheinlandPfalz dagegen konnte der Landesverband seinen Mitgliederbestand auf nunmehr \u00fcber 600 ausbauen. Die Partei verf\u00fcgt \u00fcber die Nebenorganisationen \"Republikanische Jugend\" (RJ), \"Republikanischer Bund der \u00f6ffentlichen Bediensteten\" (RepBB), \"Republikanischer Bund der Frauen\" (RBF) und \"Republikanischer Hochschulverband\" (RHV). In Rheinland-Pfalz besteht die nur innerhalb des Landesverbandes Rheinland-Pfalz aktive \"Republikanische Kommunalpolitische Vereinigung e.V.\" (RKV). Publikationsorgan: - \"DER Neue REPUBLIKANER\" Auflage monatlich: \u00fcber 20.000 Exemplare - \"Junge Deutsche\" Auflage unregelm\u00e4\u00dfig, erstmals anl\u00e4\u00dflich der Bundestagswahl 1998 ca. 200.000 Exemplare 1.12 \"Deutsche Liga f\u00fcr Volk und Heimat e.V.\" (DLVH e.V.) Die DLVH wurde 1991 als Partei gegr\u00fcndet. Sie hat nach Aufgabe ihres Parteienstatus im Oktober 1996 und Umwandlung in einen Verein weiter an Bedeutung verloren. Ihr Ziel, die Parteienzersplitterung im rechtsextremistischen Lager zu \u00fcberwinden konnte nicht erreicht werden. Eine gewisse Bedeutung hatte die DLVH zwar mit ihren B\u00fcndnisbem\u00fchungen und die damit verbundene Initiierung von \"Runden Tischen\" erlangt. Das Konzept f\u00fcr eine Vereinigung der rechtsextremistischen Parteien scheiterte jedoch auch 1998 wieder. Ende 1998 verf\u00fcgte die DLVH bundesweit nur \u00fcber ca. 500 Mitglieder (1997: 700), davon etwa 15 in Rheinland-Pfalz. Sprachrohr: - \"Nation & Europa - Deutsche Rundschau\" Herausgeber Peter DEHOUST und Harald NEUBAUER Auflage monatlich: ca. 16.000 Exemplare","- 82 - Sprachrohr: - \"Signal\" (bis Mai 1998 unter dem Titel: \"Europa Vorn\" erschienen) Herausgeber Manfred ROUHS Auflage zweimonatlich: ca. 5.000 Exemplare 1.13 \"Neue Rechte\" Als \"Neue Rechte\" wird eine bestimmte geistige Str\u00f6mung innerhalb des Rechtsextremismus bezeichnet, bei der es sich weder um eine einheitliche Bewegung noch um eine Organisation handelt. Der Begriff steht f\u00fcr eine diffuse und uneinheitliche Bewegung \"rechter\" Theoretiker und ihrer Anh\u00e4nger. Die Ende der 60er Jahre in Frankreich um den Publizisten Alain de Benoist entstandene Theoriebewegung der \"Nouvelle Droite\" hatte Vorbildfunktion. Die Vertreter der \"Neuen Rechten\" lassen eine deutliche Distanz zu der freiheitlichen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland erkennen und verschleiern ihre demokratiefeindlichen sowie rassistisch gepr\u00e4gten Thesen in einer so subtilen Weise, da\u00df sie f\u00fcr den neutralen Betrachter h\u00e4ufig nur schwer erkennbar sind. Sie setzen darauf, in den Diskurs der Demokraten einzudringen und ihn letztlich zu dominieren. Folgende Publikationen werden der \"Neuen Rechten\" u.a. zugeordnet: - \"Staatsbriefe\" - \"Nation & Europa - Deutsche Monatshefte\" - \"Sleipnir\". 2. LINKSEXTREMISMUS 2.1. Marxisten-Leninisten und andere revolution\u00e4re Marxisten 2.1.1 \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP) 1968 gegr\u00fcndet; gr\u00f6\u00dfte orthodox-kommunistische Partei in der Bundesrepublik Deutschland, etwa 6.500 Mitglieder, in Rheinland-Pfalz ca. 100; beruft sich auf die Lehren von Marx, Engels und Lenin. Zentralorgan: \"Unsere Zeit\" (UZ), seit Juli 1996 w\u00f6chentliche Erscheinungsweise: Auflage ca. 10.000 Exemplare.","- 83 - 2.1.2 Sonstige43 2.1.2.1 \"Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands\" (MLPD) Die 1982 in Bochum gegr\u00fcndete MLPD bekennt sich zu den Lehren von Marx, Lenin und Mao Tse Tung; bundesweit ca. 2.500 Mitglieder. In Rheinland-Pfalz besteht eine Gruppe in Ludwigshafen am Rhein. Zentralorgan: \"Rote Fahne\", Wochenzeitung: Auflage ca. 7.500 Exemplare. 2.1.2.2 \"Revolution\u00e4r Sozialistischer Bund\" (RSB) Im Oktober 1994 \u00fcberwiegend von trotzkistischen Mitgliedern der \"Vereinigten Sozialistischen Partei\" (VSP) gegr\u00fcndete trotzkistische Organisation. Aktivit\u00e4ten werden in den R\u00e4umen Mainz/Wiesbaden und Ludwigshafen am Rhein/Mannheim entwickelt. Publikationsorgan: \"avanti - die Internationale\": Auflage monatlich ca. 500 Exemplare. 2.1.2.3 \"Marxistische Gruppe\" (MG) Die zu Beginn der 70er Jahre in Bayern aus den \"Roten Zellen\" entstandene MG hat sich im Mai 1991 nach eigenen Angaben aufgel\u00f6st, sie agiert aber weiterhin konspirativ (ca. 10.000 Mitglieder). Seit Mitte M\u00e4rz 1992 geben ehemalige Funktion\u00e4re der MG das Theorieorgan \"GEGENSTANDPUNKT\" heraus und f\u00fchren hier\u00fcber wiederholt Diskussionsveranstaltungen durch. Der \"GEGENSTANDPUNKT\" wird auch in RheinlandPfalz vertrieben. Publikationsorgan: \"GegenStandpunkt\", 4mal j\u00e4hrlich: Auflage ca. 7.000 Exemplare 2.1.2.4 \"Vereinigung f\u00fcr Sozialistische Politik\" (VSP) 1986 aus der Fusion von \"Kommunistischer Partei Deutschlands (Marxisten-Leninisten)\" und der \"Gruppe Internationale Marxisten\" (GIM) entstanden; nannte sich bis Juni 1995 \"Vereinigte Sozialistische Partei\" (VSP). 43 Die hier unter Nr. 2.1.2.1 bis 2.1.2.5 genannten Organisationen haben in Rheinland-Pfalz zusammen sch\u00e4tzungsweise 80 Mitglieder.","- 84 - Zentralorgan: \"Sozialistische Zeitung\" (SOZ), 14-t\u00e4gig: Auflage ca. 2.000 Exemplare 2.1.2.5 \"Rote Hilfe\" (RH) Aufstrebende Rechtsund Hafthilfeorganisation, die von Linksextremisten getragen wird, mit zahlreichen Kontaktadressen und Ortsgruppen im gesamten Bundesgebiet. 2.2 Terrorismus und sonstiger militanter Linksextremismus 2.2.1 \"Rote Armee Fraktion\" (RAF) Terrorgruppe mit dem Ziel der Zerschlagung des \"Imperialismus\", insbesondere der Beseitigung des angeblich faschistischen und imperialistischen Staatsund Gesellschaftssystems der Bundesrepublik Deutschland; erkl\u00e4rte 1998 ihre Aufl\u00f6sung; seitdem keine Aktivit\u00e4ten mehr. 2.2.2 \"Antiimperialistische Zelle\" (AIZ) Terroristische Gruppierung, die sich an militanten/bewaffneten Aktionen der RAF aus fr\u00fcheren Jahren orientierte und zur Erreichung ihrer politischen Ziele auch den Tod Unbeteiligter billigend in Kauf genommen hat. Nach der Festnahme zweier mutma\u00dflicher Angeh\u00f6riger Anfang 1996 gilt die Gruppe als zerschlagen; das Gerichtsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. 2.2.3 \"Revolution\u00e4re Zellen\" (RZ) / \"Rote Zora\" Linksextremistisch-terroristische Gruppierungen, die nach dem Zellenprinzip strukturiert aus einer \"legalen\" Existenz operieren. Seit November 1973 ver\u00fcben RZ im Rahmen ihres \"bewaffneten antiimperialistischen\" und \"sozialrevolution\u00e4ren\" Kampfes Anschl\u00e4ge und Gewalttaten. Innerhalb der RZ gibt es seit 1977 die selbst\u00e4ndig agierende Frauengruppe \"Rote Zora\". 2.2.4 \"Jarama - Jugend gegen Imperialismus und Faschismus\" Gruppierung des \"Antiimperialistischen Widerstands\"; orientiert sich an Grunds\u00e4tzen fr\u00fcherer \"RAF-Politik\" und bef\u00fcrwortet eine militante Praxis. Strebt bundesweit eine neue revolution\u00e4re Organisierung an; war 1998 inaktiv.","- 85 - 2.2.5 Autonome \u00d6rtliche meist lose strukturierte Zusammenschl\u00fcsse ohne einheitliches ideologisches Konzept; zumeist folgen sie diffusen anarchistischen, bisweilen auch revolution\u00e4r-marxistischen Vorstellungen. 1998 ging der gr\u00f6\u00dfte Teil der linksextremistisch motivierten Gewalttaten auf das Konto von Autonomen. Aktionsschwerpunkt ist der Themenbereich \"Antifaschismus\"; aber auch starke Beteiligung an den Aktionen gegen die Atomm\u00fclltransporte. Das autonome Aktionspotential bel\u00e4uft sich derzeit bundesweit auf mehr als 6.000 Personen, in Rheinland-Pfalz ca. 120. 3. AUSL\u00c4NDEREXTREMISMUS44 3.1 T\u00fcrken 3.1.1 \"Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei - Front\" (DHKP-C) Der KARATAS-Fl\u00fcgel der am 9. Februar 1983 vom Bundesminister des Innern verbotenen \"Devrimci Sol\" nennt sich seit M\u00e4rz 1994 \"Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei - Front\" (DHKP-C). Innerhalb der DHKP-C stellt die \"Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei\" (DHKP) den politischen, die \"Revolution\u00e4re Volksbefreiungsfront\" (DHKC) den milit\u00e4rischen Arm dar. Die marxistisch-leninistisch orientierte DHKP-C zielt auf die Zerschlagung des t\u00fcrkischen Staates und verfolgt als Endziel eine klassenlose Gesellschaft. Gegen die DHKP-C hat der Bundesminister des Innern am 13. August 1998 ein Organisationsverbot verh\u00e4ngt, da die T\u00e4tigkeit der Organisation gegen deutsche Strafgesetze verst\u00f6\u00dft und die Innere Sicherheit und \u00f6ffentliche Ordnung Deutschlands gef\u00e4hrdet. 3.1.2 \"T\u00fcrkische Volksbefreiungspartei/-front - Revolution\u00e4re Linke\" (THKP/-C - Devrimci Sol) Der YAGAN-Fl\u00fcgel der verbotenen \"Devrimci Sol\" tritt seit M\u00e4rz 1994 unter der Bezeichnung \"T\u00fcrkische Volksbefreiungspartei/-front - Revolution\u00e4re Linke\" (THKP/-C - Devrimci Sol) in Erscheinung. Ideologisch unterscheidet sie sich kaum von der DHKP-C. Gegen die THKP/-C - Devrimci Sol hat der Bundesminister des Innern am 13. August 1998 ebenfalls ein Bet\u00e4tigungsverbot verh\u00e4ngt, da auch ihre T\u00e4tigkeit gegen deutsche Strafgesetze verst\u00f6\u00dft und die Innere Sicherheit und \u00f6ffentliche Ordnung Deutschlands gef\u00e4hrdet. 44 Die unter Nr. 3.1 bis 3.5 genannten Organisationen/Gruppen, bei denen keine Mitgliederzahlen gesondert aufgef\u00fchrt sind, verf\u00fcgen in Rheinland-Pfalz jeweils nur \u00fcber einzelne Mitglieder/Anh\u00e4nger.","- 86 - 3.1.3 \"T\u00fcrkische Kommunistische Partei(Marxisten-Leninisten)\" (TKP[ML]) Die TKP(ML) wurde 1972 gegr\u00fcndet. Sie vertritt die Lehre des MarxismusLeninismus, erg\u00e4nzt durch Aspekte des Maoismus. Ihr Ziel ist die Zerschlagung des t\u00fcrkischen Staatsgef\u00fcges. An dessen Stelle soll ein Staatsgebilde mit einer an der marxistisch-leninistischen und maoistischen Ideologie orientierten Gesellschaftsordnung geschaffen werden. Zu diesem Zweck f\u00fchrt ihr milit\u00e4rischer Arm, die \"t\u00fcrkische Arbeiterund Bauernbefreiungsarmee\" (TIKKO), einen bewaffneten Guerilla-Krieg in der T\u00fcrkei. Die TKP(ML) ist gekennzeichnet durch zahlreiche Fraktionsbildungen und Abspaltungen. Anfang 1994 spaltete sie sich in die Fl\u00fcgel \"Ostanatolisches Gebietskomitee\" (DABK) und \"Partizan\". Bundesweit verf\u00fcgt die TKP(ML) \u00fcber etwa 2.000 Mitglieder bzw. Anh\u00e4nger. 3.1.4 \"Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei\" (MLKP) Die MLKP ist im September 1994 durch Vereinigung zweier t\u00fcrkischer linksextremistischer Organisationen entstanden. Sie bekannt sich zur Ideologie des Marxismus-Leninismus und strebt die Errichtung einer kommunistischen Gesellschaftsordnung in der T\u00fcrkei an. Die MLKP ist in der T\u00fcrkei terroristisch aktiv. In der Bundesrepublik Deutschland verf\u00fcgt sie \u00fcber mehrere Hundert Anh\u00e4nger. 3.1.5 \"Islamische Gemeinschaft - Milli G\u00f6r\u00fcs e.V.\" (IGMG) Die IGMG ist im Jahre 1995 aus der 1985 gegr\u00fcndeten \"Vereinigung der neuen Weltsicht in Europa e.V.\" (AMGT) hervorgegangen und \u00fcbernahm die sozialen, kulturellen und religi\u00f6sen Aufgaben der AMGT. Zu den Hauptzielen der IGMG geh\u00f6ren die weltweite Islamisierung sowie die Abschaffung der laizistischen Staatsordnung in der T\u00fcrkei und die Einf\u00fchrung eines auf dem Koran basierenden Regierungsund Gesellschaftssystems. Diese Ziele strebt die IGMG nicht mit gewaltsamen Mitteln an, sondern \u00fcber eine politische und gesellschaftliche Bet\u00e4tigung ihrer Mitglieder. Die IGMG verf\u00fcgt bundesweit \u00fcber ca. 26.500 Mitglieder. 3.1.5 \"Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e.V.\" (ICCB) \"Der Kalifatsstaat\" Der ICCB wird seit 1995 durch den selbsternannten \"Emir der Gl\u00e4ubigen und Kalif der Muslime\", Metin KAPLAN, gef\u00fchrt. In letzter Zeit tritt er auch mit der Bezeichnung \"Der Kalifatsstaat\" an die \u00d6ffentlichkeit. Der Verband zielt auf den gewaltsamen Sturz des t\u00fcrkischen Staatsgef\u00fcges, das durch ein islamistisches System ersetzt werden soll. F\u00fcr den ICCB sind Islam und Demokratie unvereinbar. Der ICCB polemisiert scharf gegen den","- 87 - Staat Israel und gegen die USA und strebt eine weltweite Islamisierung an. Bundesweit geh\u00f6ren dem ICCB ca. 1.200 Mitglieder an. 3.2 Kurden \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) Ende der siebziger Jahre bildete sich in der T\u00fcrkei um Abdullah \u00d6CALAN die Untergrundorganisation \"APOCULAR\", die zur Parteigr\u00fcndung am 27. November 1978 f\u00fchrte. Die PKK strebt f\u00fcr die kurdische bev\u00f6lkerung in der T\u00fcrkei einen autonomen Status an und f\u00fchrt in diesem Sinne dort einen Guerillakrieg. Die PKK unterh\u00e4lt mehrere Nebenorganisationen, wie z.B. die \"Nationale Befreiungsfront Kurdi-stans\" (ERNK) oder die \"F\u00f6deration kurdischer Vereine in Deutschland\" (YEK-KOM). Die \"Volksbefreiungsarmee Kurdistan\" (ARGK) f\u00fchrt den be-waffneten Kampf der PKK in der T\u00fcrkei. Die PKK - einschlie\u00dflich ihrer Teilorganisationen - wurde in der Bundesrepublik Deutschland am 26. November 1993 durch das Bundesministerium des Innern verboten. In Deutschland hat die PKK etwa 11.000 Mitglieder; in Rheinland-Pfalz verf\u00fcgt sie \u00fcber mehr als 350 Mitglieder und zahlreiche Sympathisanten. Die PKK tritt in Deutschland wiederholt mit gewaltt\u00e4tigen Aktionen zur Erreichung ihrer politischen Ziele auf. 3.3 Araber 3.3.1 \"Hizb Allah\" (Partei Gottes) Die schiitisch-extremistische \"Hizb Allah\" wurde im Jahre 1982 im Libanon mit iranischer Unterst\u00fctzung gebildet. Ihr Ziel ist die Errichtung eines \"islamischen Gottesstaates\" im Libanon nach iranischem Vorbild. Sie ist f\u00fcr zahlreiche vor allem gegen Israel gerichtete Terrorakte im Libanon und im Ausland verantwortlich. 3.3.2 \"Islamischer Bund Pal\u00e4stina\" (IBP)/\"Islamische Widerstandsbewegung\" (HAMAS) Die sunnitisch-extremistische Organisation HAMAS, die im Jahre 1987 gegr\u00fcndet wurde, verf\u00fcgt \u00fcber eine starke Anh\u00e4ngerschaft in den pal\u00e4stinensischen Autonomiegebieten und operiert von dort aus gegen israelische Interessen. Im Bundesgebiet wird die HAMAS vom IBP vertreten. 3.4 Algerier 3.4.1 \"Islamische Heilsfront\" (FIS) Die sunnitisch-extremistische FIS wurde im Jahre 1989 in Algerien gegr\u00fcndet. Sie propagiert den gewaltsamen Widerstand gegen die algerische Regierung und sucht ihr Ziel, die Errichtung eines islamistischen","- 88 - Staatswesens, gemeinsam mit ihrem milit\u00e4rischen Arm, der \"Islamischen Heilsarmee\" (AIS), mit Hilfe terroristischer Mittel durchzusetzen. Die AIS rief im Oktober 1997 einen einseitigen Waffenstillstand aus, den sie seither weitgehend einh\u00e4lt. Au\u00dferhalb Algeriens wird die FIS durch ihre \"Exekutivinstanz der FIS im Ausland\" vertreten. Im Bundesgebiet sind bisher keine offenen vereins\u00e4hnlichen Strukturen der FIS bekanntgeworden; gleichwohl gibt es auch hier zahlreiche Anh\u00e4nger und Sympathisanten. 3.4.2 \"Bewaffnete islamische Gruppe\" (GIA) Die GIA wurde im April 1992 nach dem Verbot der FIS in Algerien gegr\u00fcndet. Die GIA zielt wie die FIS darauf ab, Algerien in einen islamistischen Staat umzuwandeln. Im Gegensatz der teilweise mit ihr rivalisierenden FIS lehnt die GIA jeglichen Dialog mit der algerischen Regierung ab. Wie bei der FIS sind auch bei der GIA bisher keine organisatorischen Strukturen im Bundesgebiet ersichtlich. 3.5 Iraner 3.5.1 \"Nationaler Widerstandsrat Iran\" (NWRI) Der NWRI ist ein Zusammenschlu\u00df von mehreren iranischen Oppositionsgruppen. Er ist der politische Arm der \"Volksmodjahedin Iran\" (MEK). Der NWRI betrachtet sich als \"Exilparlament\" und gibt vor, die \"einzige legitime demokratische Alternative\" zum iranischen Regime zu sein. Er fordert den gewaltsamen Sturz der iranischen Regierung. In der Bundesrepublik Deutschland befassen sich die Anh\u00e4nger haupts\u00e4chlich mit Agitationen gegen das herrschende Regime im Iran sowie der Beschaffung von Finanzmitteln und f\u00fchren zu diesem Zweck Stra\u00dfensammlungen durch. 3.5.2 \"Union islamischer Studentenvereine in Europa\" (U.I.S.A.) Als Propagandatr\u00e4ger des Iran im Ausland fungieren die in den regionalen Vereinen des islamistisch-extremistischen Dachverbandes U.I.S.A. organisierten iranischen Studenten. Zur Aufgabe der vom Iran finanziell unterst\u00fctzten U.I.S.A. geh\u00f6rt auch die Bek\u00e4mpfung von Oppositionellen. Im Bundesgebiet halten sich mehrere hundert U.I.S.A.-Anh\u00e4nger auf.","- 89 - D. ANHANG Rechtliche Grundlagen Grundgesetz (Auszug) Artikel 73 - Umfang der ausschlie\u00dflichen Gesetzgebung Der Bund hat die ausschlie\u00dfliche Gesetzgebung \u00fcber ... 10. die Zusammenarbeit des Bundes und der L\u00e4nder ... b) zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes (Verfassungsschutz) und c) zum Schutz gegen Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungeshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden, ... Artikel 87 - Bundeseigene Verwaltung: Sachgebiete (1) ... Durch Bundesgesetz k\u00f6nnen ... Zentralstellen ... zur Sammlung von Unterlagen f\u00fcr Zwekke des Verfassungsschutzes und des Schutzes gegen Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden, eingerichtet werden. ... Landesverfassungsschutzgesetz (LVerfSchG) Vom 06. Juli 1998 INHALTS\u00dcBERSICHT Teil 1 Allgemeine Bestimmungen SS1 Zweckbestimmung SS2 Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS3 Zusammenarbeit in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes SS4 Begriffsbestimmungen","- 90 - Teil 2 Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS5 Beobachtungsaufgaben SS6 Aufgaben bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung SS7 Unterrichtung der Landesregierung und der \u00d6ffentlichkeit Teil 3 Befugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS8 Allgemeine Rechtsgrunds\u00e4tze SS9 Allgemeine Befugnisse SS 10 Besondere Befugnisse Teil 4 Datenverarbeitung SS 11 Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten SS 12 Berichtigung, L\u00f6schung und Sperrung personenbezogener Daten SS 13 Informations\u00fcbermittlung an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 14 Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 15 \u00dcbermittlungsverbote SS 16 Besondere Pflichten bei der \u00dcbermittlung personenbezogener Daten SS 17 Minderj\u00e4hrigenschutz SS 18 Auskunft an Betroffene SS 19 Datenschutzkontrolle Teil 5 Parlamentarische Kontrolle SS 20 Parlamentarische Kontrollkommission SS 21 Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission Teil 6 Schlu\u00dfbestimmungen SS 22 Geltung des Landesdatenschutzgesetzes SS 23 Einschr\u00e4nkung von Grundrechten SS 24 \u00c4nderung des Landesgesetzes zur Ausf\u00fchrung des Bundesgesetzes zur Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses SS 25 Inkrafttreten","- 91 - Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen: Teil 1 Allgemeine Bestimmungen SS1 Zweckbestimmung Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. SS2 Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Alle den Zwecken des Verfassungsschutzes dienenden Aufgaben und Befugnisse werden vom Ministerium des Innern und f\u00fcr Sport als Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wahrgenommen. (2) Der Verfassungsschutz und die Polizei d\u00fcrfen einander nicht angegliedert werden. SS3 Zusammenarbeit in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist verpflichtet, mit dem Bund und den L\u00e4ndern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit besteht insbesondere in gegenseitiger Unterst\u00fctzung und im Informationsaustausch sowie in der Unterhaltung gemeinsamer Einrichtungen. (2) Die Beh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz anderer L\u00e4nder d\u00fcrfen in Rheinland-Pfalz unter Beachtung der Bestimmungen dieses Gesetzes nur im Einvernehmen, das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz gem\u00e4\u00df SS 5 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954 - 2970 -), ge\u00e4ndert durch SS 38 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867), nur im Benehmen mit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde t\u00e4tig werden. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf in den anderen L\u00e4ndern t\u00e4tig werden, soweit es dieses Gesetz und die Rechtsvorschriften der betreffenden L\u00e4nder zulassen. (3) Bei der Erf\u00fcllung von Aufgaben auf Grund eines Gesetzes nach Artikel 73 Nr. 10 Buchst. b oder c des Grundgesetzes stehen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nur die Befugnisse zu, die sie zur Erf\u00fcllung der entsprechenden Aufgaben nach diesem Landesgesetz hat. SS4 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschlu\u00df, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm geh\u00f6rendes Gebiet abzutrennen; 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschlu\u00df, der darauf gerichtet ist, den Bund, L\u00e4nder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsf\u00e4higkeit erheblich zu beeintr\u00e4chtigen;","- 92 - 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschlu\u00df, der darauf gerichtet ist, einen der in diesem Gesetz genannten Verfassungsgrunds\u00e4tze zu beseitigen oder au\u00dfer Geltung zu setzen. F\u00fcr einen Personenzusammenschlu\u00df handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdr\u00fccklich unterst\u00fctzt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschlu\u00df handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie gegen Schutzg\u00fcter dieses Gesetzes unter Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder diese sonst in einer Weise bek\u00e4mpfen, die geeignet ist, diese Schutzg\u00fcter erheblich zu besch\u00e4digen. (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes z\u00e4hlen 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszu\u00fcben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen, 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition, 4. die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung, 5. die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, 6. der Ausschlu\u00df jeder Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft und 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. Teil 2 Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS5 Beobachtungsaufgaben Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde beobachtet 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, 2. sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland f\u00fcr eine fremde Macht, 3. Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden, und 4. Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland, die gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) oder das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind, soweit tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr den Verdacht solcher Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten vorliegen. Die Beobachtung erfolgt durch gezielte und planm\u00e4\u00dfige Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Ausk\u00fcnften, Nachrichten und Unterlagen.","- 93 - SS6 Aufgaben bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wirkt mit 1. bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, denen im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftige Tatsachen, Gegenst\u00e4nde oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen, 2. bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen besch\u00e4ftigt sind oder werden sollen, 3. bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutze von im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte sowie 4. in den \u00fcbrigen gesetzlich vorgesehenen F\u00e4llen. SS7 Unterrichtung der Landesregierung und der \u00d6ffentlichkeit (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde unterrichtet die Landesregierung regelm\u00e4\u00dfig und umfassend \u00fcber Art und Ausma\u00df von Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 5. (2) Die fachlich zust\u00e4ndige Ministerin oder der fachlich zust\u00e4ndige Minister unterrichtet die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 5 und andere grundlegende Angelegenheiten des Verfassungsschutzes. (3) Bei der Unterrichtung der \u00d6ffentlichkeit nach Absatz 2 d\u00fcrfen auch personenbezogene Daten bekanntgegeben werden, wenn die Bekanntgabe f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis des Zusammenhanges oder der Darstellung von Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 5 erforderlich ist und das \u00f6ffentliche Interesse an der Bekanntgabe das sch\u00fctzw\u00fcrdige Interesse der betroffenen Person \u00fcberwiegt. Teil 3 Befugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS8 Allgemeine Rechtsgrunds\u00e4tze (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist an Gesetz und Recht gebunden (Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes). (2) Von mehreren m\u00f6glichen und geeigneten Ma\u00dfnahmen hat die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde diejenige zu treffen, die einzelne Personen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeintr\u00e4chtigt. Eine Ma\u00dfnahme darf nicht zu einem Nachteil f\u00fchren, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis steht. Eine Ma\u00dfnahme ist nur so lange zul\u00e4ssig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, da\u00df er nicht erreicht werden kann. (3) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse gegen\u00fcber der Polizei stehen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht zu; sie darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Ma\u00dfnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist.","- 94 - SS9 Allgemeine Befugnisse Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach den SSSS 5 und 6 die nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen erforderlichen Ma\u00dfnahmen treffen, insbesondere Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten verarbeiten, insbesondere erheben, speichern, nutzen, \u00fcbermitteln und l\u00f6schen, soweit nicht die SSSS 10 bis 17 die Befugnisse besonders regeln. SS 10 Besondere Befugnisse (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf Methoden und Gegenst\u00e4nde einschlie\u00dflich technischer Mittel zur heimlichen Informationsbeschaffung (nachrichtendienstliche Mittel) anwenden. Nachrichtendienstliche Mittel sind insbesondere der Einsatz von verdeckt eingesetzten hauptamtlichen Bediensteten, Vertrauensleuten und Gew\u00e4hrspersonen, das Anwerben und F\u00fchren gegnerischer Agentinnen und Agenten, Observationsma\u00dfnahmen, Bildund Tonaufzeichnungen sowie die Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen. Die nachrichtendienstlichen Mittel sind in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Anordnung solcher Informationsbeschaffungen regelt. Die Dienstvorschrift ist der Parlamentarischen Kontrollkommission vorzulegen. (2) Ma\u00dfnahmen nach Absatz 1, die in ihrer Art und Schwere einer Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses gleichkommen, wozu insbesondere das heimliche Mith\u00f6ren oder Aufzeichnen des au\u00dferhalb der Wohnung nicht \u00f6ffentlich gesprochenen Wortes unter verdecktem Einsatz technischer Mittel geh\u00f6rt, bed\u00fcrfen der Anordnung durch die fachlich zust\u00e4ndige Ministerin oder den fachlich zust\u00e4ndigen Minister und der Zustimmung der nach dem Landesgesetz zur Ausf\u00fchrung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz vom 24. September 1979 (GVBl. S. 296), ge\u00e4ndert durch SS 24 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBl. S. 184), BS 12-1, gebildeten Kommission; bei Gefahr im Verzug ist unverz\u00fcglich die Genehmigung dieser Kommission nachtr\u00e4glich einzuholen. Die durch Ma\u00dfnahmen nach Satz 1 erhobenen personenbezogenen Daten d\u00fcrfen nur zu Zwecken der Verh\u00fctung oder Verfolgung der in SS 7 Abs. 3 in Verbindung mit den SSSS 2 und 3 Abs. 3 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz vom 13. August 1968 (BGBl. I S. 949), zuletzt ge\u00e4ndert durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3108), genannten Straftaten verwendet werden. (3) Die zust\u00e4ndigen \u00f6ffentlichen Stellen des Landes und der kommunalen Gebietsk\u00f6rperschaften leisten der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde f\u00fcr ihre Tarnma\u00dfnahmen im Sinne des Absatzes 1 Hilfe. (4) Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel ist zur Erhebung personenbezogener Daten nur zul\u00e4ssig, wenn 1. tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr den Verdacht von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 oder daf\u00fcr vorliegen, da\u00df die zur Erforschung solcher Erkenntnisse erforderlichen Nachrichtenzug\u00e4nge gewonnen werden k\u00f6nnen, 2. er sich gegen Personen richtet, von denen auf Grund tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, da\u00df sie f\u00fcr eine nach Nummer 1 verd\u00e4chtige Person bestimmte Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder sonstigen von dieser beabsichtigten Kontakt zu ihr haben; die Erhebung darf nur erfolgen, um auf diese Weise Erkenntnisse \u00fcber sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht oder gewaltt\u00e4tige Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 zu gewinnen, 3. dies zur Abschirmung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenst\u00e4nde und Nachrichtenzug\u00e4nge der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde gegen sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten zwingend erforderlich ist oder 4. dies zur \u00dcberpr\u00fcfung der Nachrichtenzug\u00e4nge und der hieraus gewonnenen Informationen zwingend erforderlich ist.","- 95 - Die Erhebung nach Satz 1 ist unzul\u00e4ssig, wenn die Erforschung des Sachverhaltes auf andere, Betroffene weniger beeintr\u00e4chtigende Weise m\u00f6glich ist; eine geringere Beeintr\u00e4chtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Information auch aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen gewonnen werden kann. Der Einsatz eines nachrichtendienstlichen Mittels darf nicht erkennbar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zur Bedeutung des aufzukl\u00e4renden Sachverhaltes stehen. Die Ma\u00dfnahme ist unverz\u00fcglich zu beenden, wenn ihr Zweck erreicht ist oder sich Anhaltspunkte daf\u00fcr ergeben, da\u00df er nicht oder nicht auf diese Weise erreicht werden kann. (5) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf im Rahmen der Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach SS 5 das in einer Wohnung nicht \u00f6ffentlich gesprochene Wort mit technischen Mitteln nur heimlich mith\u00f6ren oder aufzeichnen, wenn es im Einzelfall zur Abwehr einer dringenden Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr f\u00fcr einzelne Personen, unerl\u00e4\u00dflich ist. Satz 1 gilt entsprechend f\u00fcr einen verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen. Ma\u00dfnahmen nach den S\u00e4tzen 1 und 2 d\u00fcrfen nur auf Grund richterlicher Anordnung getroffen werden; bei Gefahr im Verzug kann die Ma\u00dfnahme auch durch die fachlich zust\u00e4ndige Ministerin oder den fachlich zust\u00e4ndigen Minister angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverz\u00fcglich nachzuholen. Die durch Ma\u00dfnahmen nach den S\u00e4tzen 1 und 2 erhobenen personenbezogenen Daten d\u00fcrfen nur zu Zwecken der Verh\u00fctung der in SS 7 Abs. 3 in Verbindung mit den SSSS 2 und 3 Abs. 3 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz genannten Straftaten und - mit Ausnahme von Bildaufaufnahmen und -aufzeichnungen - der Verfolgung der in SS 100 c Abs. 1 Nr. 3 der Strafproze\u00dfordnung genannten Straftaten \u00fcbermittelt werden. (6) Sind technische Mittel ausschlie\u00dflich zum Schutz der bei einem Einsatz in Wohnungen t\u00e4tigen Personen vorgesehen, kann die Ma\u00dfnahme durch die fachlich zust\u00e4ndige Ministerin oder den fachlich zust\u00e4ndigen Minister angeordnet werden. Eine Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse zum Zwecke der Abwehr von Gefahren f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit oder die freiheitliche demokratische Grundordnung ist zul\u00e4ssig, wenn zuvor die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Ma\u00dfnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzug ist die richterliche Entscheidung unverz\u00fcglich nachzuholen. (7) Zust\u00e4ndig f\u00fcr richterliche Entscheidungen nach Abs. 5 Satz 3 und 4 sowie Absatz 6 Satz 2 ist das Amtsgericht Mainz. F\u00fcr das Verfahren gelten die Bestimmungen des Gesetzes \u00fcber die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend. (8) Betroffenen sind Ma\u00dfnahmen nach den Abs\u00e4tzen 2 und 5 nach ihrer Beendigung mitzuteilen, wenn eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Ma\u00dfnahme ausgeschlossen werden kann. L\u00e4\u00dft sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschlie\u00dfend beurteilen, ob diese Voraussetzung erf\u00fcllt ist, unterbleibt die Mitteilung solange, bis eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Ma\u00dfnahme ausgeschlossen werden kann. Die nach dem Landesgesetz zur Ausf\u00fchrung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz gebildete Kommission ist \u00fcber die Gr\u00fcnde, die einer Mitteilung entgegenstehen, zu unterrichten; h\u00e4lt sie eine Mitteilung f\u00fcr geboten, so ist diese unverz\u00fcglich zu veranlassen. Teil 4 Datenverarbeitung SS 11 Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben personenbezogene Daten erheben, in Akten und Dateien speichern und nutzen, wenn 1. tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr den Verdacht von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 vorliegen, 2. dies f\u00fcr die Erforschung und Bewertung von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 erforderlich ist oder","- 96 - 3. dies f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach SS 6 erforderlich ist. Personenbezogene Daten, die in Dateien gespeichert sind, welche der Auswertung personenbezogener Daten zur Erf\u00fcllung der Aufgaben nach den SSSS 5 und 6 dienen sollen, m\u00fcssen durch Akten oder andere Datentr\u00e4ger belegbar sein. (2) Daten \u00fcber Personen, bei denen keine tats\u00e4chlichen Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, da\u00df sie selbst Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten im Sinne des SS 5 nachgehen (Unbeteiligte), d\u00fcrfen nur dann verarbeitet werden, wenn 1. dies f\u00fcr die Erforschung von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten im Sinne des SS 5 erforderlich ist, 2. die Erforschung des Sachverhaltes auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert w\u00e4re und 3. \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person nicht entgegenstehen. Daten Unbeteiligter d\u00fcrfen auch verarbeitet werden, wenn sie mit zur Erf\u00fcllung der Aufgaben nach den SSSS 5 und 6 erforderlichen Informationen untrennbar verbunden sind. Daten, die f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis der zu speichernden Informationen nicht erforderlich sind, sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Dies gilt nicht, wenn die L\u00f6schung nicht oder nur mit einem unvertretbaren Aufwand m\u00f6glich ist; in diesem Falle sind die Daten zu sperren. (3) Werden personenbezogene Daten bei Betroffenen mit ihrer Kenntnis erhoben, ist der Erhebungszweck anzugeben. Betroffene sind auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben hinzuweisen. (4) In Dateien im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 d\u00fcrfen zur Erf\u00fcllung der Aufgaben nach SS 6 nur personenbezogene Daten \u00fcber die Personen gespeichert werden, die selbst der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung unterliegen oder in diese einbezogen werden. (5) Personenbezogene Daten, die ausschlie\u00dflich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, d\u00fcrfen f\u00fcr andere Zwecke nur insoweit verarbeitet werden, als dies zur Abwehr erheblicher Gef\u00e4hrdungen der \u00f6ffentlichen Sicherheit, insbesondere f\u00fcr Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person erforderlich ist. SS 12 Berichtigung, L\u00f6schung und Sperrung personenbezogener Daten (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat in Dateien im Sinne des SS 11 Abs. 1 Satz 2 gespeicherte personenbezogene Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind; sie sind zu erg\u00e4nzen, wenn sie unvollst\u00e4ndig sind. Gleiches gilt, wenn sie im Einzelfall feststellt, da\u00df in Akten gespeicherte personenbezogene Daten unrichtig oder unvollst\u00e4ndig sind. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat in Dateien im Sinne des SS 11 Abs. 1 Satz 2 gespeicherte personenbezogene Daten zu l\u00f6schen, wenn ihre Speicherung unzul\u00e4ssig war oder ihre Kenntnis f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Aufgaben nach den SSSS 5 und 6 nicht mehr erforderlich ist. Die L\u00f6schung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, da\u00df durch sie schutzw\u00fcrdige Interessen von Betroffenen beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. Die den zu l\u00f6schenden personenbezogenen Daten entsprechenden Akten oder Aktenbestandteile sind zu vernichten, wenn eine Trennung von anderen Daten, die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben nach den SSSS 5 und 6 weiterhin erforderlich sind, mit vertretbarem Aufwand m\u00f6glich ist. Die S\u00e4tze 2 und 3 gelten entsprechend f\u00fcr sonstige Akten, wenn die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde die Voraussetzungen nach Satz 1 im Einzelfall feststellt. Personenbezogene Daten sind zu sperren, sofern trotz Vorliegens dieser Voraussetzungen eine L\u00f6schung nach Satz 2 oder eine Vernichtung nach Satz 3 oder 4 nicht vorzunehmen ist.","- 97 - (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde pr\u00fcft bei der Einzelfallbearbeitung und nach von ihr festzusetzenden Fristen, in den F\u00e4llen des SS 5 Satz 1 Nr. 2 und des SS 6 sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren und in den F\u00e4llen des SS 5 Satz 1 Nr. 1, 3 und 4 sp\u00e4testens nach drei Jahren, ob in Dateien im Sinne des SS 11 Abs. 1 Satz 2 gespeicherte personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu l\u00f6schen sind. Gespeicherte personenbezogene Daten \u00fcber Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Satz 1 Nr. 1, 3 und 4 sind sp\u00e4testens zehn Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu l\u00f6schen, es sei denn, die Leiterin oder der Leiter der f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Abteilung des Ministeriums des Innern und f\u00fcr Sport stellt im Einzelfall fest, da\u00df die weitere Speicherung zur Erf\u00fcllung der Aufgaben nach den SSSS 5 und 6 oder zur Wahrung schutzw\u00fcrdiger Interessen Betroffener erforderlich ist. SS 13 Informations\u00fcbermittlung an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die \u00f6ffentlichen Stellen des Landes und der kommunalen Gebietsk\u00f6rperschaften \u00fcbermitteln von sich aus der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Informationen, soweit diese nach ihrer Beurteilung zur Erf\u00fcllung der Aufgaben nach SS 5 Nr. 1 und 4, soweit die Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gekennzeichnet sind, sowie SS 5 Nr. 2 und 3 erforderlich sind. Dar\u00fcber hinaus d\u00fcrfen die \u00f6ffentlichen Stellen des Landes und der kommunalen Gebietsk\u00f6rperschaften von sich aus auch alle anderen ihnen bekannt gewordenen Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten \u00fcbermitteln, die Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Satz 1 Nr. 1 und 4 betreffen, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, da\u00df die \u00dcbermittlung f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erforderlich ist. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde kann \u00fcber alle Angelegenheiten, deren Aufkl\u00e4rung zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach den SSSS 5 und 6 erforderlich ist, von den \u00f6ffentlichen Stellen des Landes und der kommunalen Gebietsk\u00f6rperschaften Informationen und die Vorlage von Unterlagen verlangen. Das Ersuchen braucht nicht begr\u00fcndet zu werden; die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde allein tr\u00e4gt die Verantwortung f\u00fcr dessen Rechtm\u00e4\u00dfigkeit. Ein Ersuchen soll nur dann gestellt werden, wenn die Informationen nicht aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen oder nur mit \u00fcberm\u00e4\u00dfigem Aufwand oder nur durch eine die Betroffenen st\u00e4rker belastende Ma\u00dfnahme erhoben werden k\u00f6nnen. (3) Bestehen nur allgemeine, nicht auf konkrete F\u00e4lle bezogene Anhaltspunkte nach SS 5, so kann die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde die \u00dcbermittlung personenbezogener Informationen oder Informationsbest\u00e4nde von den \u00f6ffentlichen Stellen des Landes und der kommunalen Gebietsk\u00f6rperschaften nur verlangen, soweit dies erforderlich ist zur Aufkl\u00e4rung von sicherheitsgef\u00e4hrdenden oder geheimdienstlichen T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht oder von Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden oder gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung oder das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker gerichtet sind. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde kann auch Einsicht in die amtlichen Dateien und sonstigen Informationsbest\u00e4nde nehmen, soweit dies zur Aufkl\u00e4rung der in Satz 1 genannten T\u00e4tigkeiten oder Bestrebungen zwingend erforderlich ist und durch eine andere Art der \u00dcbermittlung der Zweck der Ma\u00dfnahme gef\u00e4hrdet oder Betroffene unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten ist auf Name, Anschrift, Tag und Ort der Geburt, Staatsangeh\u00f6rigkeit sowie auf im Einzelfall durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde festzulegende Merkmale zu beschr\u00e4nken. (4) Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten, die auf Grund einer Ma\u00dfnahme nach SS 100a der Strafproze\u00dfordnung bekanntgeworden sind, ist nur dann zul\u00e4ssig, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, da\u00df jemand eine der in SS 2 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. Auf deren Verwertung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde findet SS 7 Abs. 3 und 4 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz entsprechende Anwendung.","- 98 - SS 14 Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf an \u00f6ffentliche Stellen personenbezogene Daten zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach den SSSS 5 und 6 \u00fcbermitteln, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die empfangende Stelle darf personenbezogene Daten nur zu dem Zweck nutzen, zu dem sie ihr \u00fcbermittelt wurden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. (2) Zu anderen Zwecken darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, personenbezogene Daten nur \u00fcbermitteln an 1. die Dienststellen der Stationierungsstreitkr\u00e4fte im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages \u00fcber die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausl\u00e4ndischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183 - 1218-), zuletzt ge\u00e4ndert durch Abkommen vom 18. M\u00e4rz 1993 (BGBl. 1994 II S. 2594), 2. die Staatsanwaltschaften und die Polizeibeh\u00f6rden zur Verfolgung von Staatsschutzdelikten, den in SS 100a der Strafproze\u00dfordnung und SS 131 des Strafgesetzbuchs genannten Straftaten und sonstigen Straftaten im Rahmen der organisierten Kriminalit\u00e4t; Staatsschutzdelikte sind die in den SSSS 74a und 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Straftaten, sowie sonstige Straftaten, bei denen auf Grund ihrer Zielsetzung, des Motivs der T\u00e4terin oder des T\u00e4ters oder der Verbindung zu einer Organisation tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, da\u00df sie gegen die in Artikel 73 Nr. 10 Buchst. b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind, 3. die Polizeiund Ordnungsbeh\u00f6rden, soweit sie gefahrenabwehrend t\u00e4tig sind, wenn dies zur Erf\u00fcllung der Aufgaben der empfangenden Stelle erforderlich ist und die \u00dcbermittlung zur Abwehr einer im Einzelfall bestehenden erheblichen Gefahr oder zur vorbeugenden Bek\u00e4mpfung der in Nummer 2 genannten Straftaten oder von Verbrechen, f\u00fcr deren Vorbereitung konkrete Hinweise vorliegen, dient, 4. andere \u00f6ffentliche Stellen, wenn dies zur Erf\u00fcllung der Aufgaben der empfangenden Stelle erforderlich ist und diese die personenbezogenen Daten f\u00fcr Zwecke ben\u00f6tigt, die dem Schutz wichtiger Rechtsg\u00fcter, insbesondere dem Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person oder dem Schutz von Sachen von bedeutendem Wert dienen und dies mit den Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nach den SSSS 5 und 6 vereinbar ist. In den F\u00e4llen des SS 21 Abs. 1 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes \u00fcbermittelt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde dar\u00fcber hinaus auch den Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, den Polizeibeh\u00f6rden des Landes Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten unter den Voraussetzungen des SS 20 Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie Abs. 2 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erteilt auf begr\u00fcndete Anfrage von \u00f6ffentlichen Stellen des Landes und der kommunalen Gebietsk\u00f6rperschaften Auskunft einschlie\u00dflich personenbezogener Daten aus vorhandenen Unterlagen \u00fcber gerichtsverwertbare Tatsachen im Rahmen von Einstellungs-, Disziplinarund K\u00fcndigungsverfahren, im Einb\u00fcrgerungsverfahren und in den F\u00e4llen, in denen dies durch eine Rechtsvorschrift vorgesehen oder vorausgesetzt wird. Die Auskunft mu\u00df zur Erf\u00fcllung der Aufgaben der anfragenden Stelle zwingend erforderlich sein. (4) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde \u00fcbermittelt gem\u00e4\u00df SS 21 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes dem Bundesnachrichtendienst und dem Milit\u00e4rischen Abschirmdienst Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten.","- 99 - (5) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten an ausl\u00e4ndische Nachrichtendienste angrenzender Staaten, an andere ausl\u00e4ndische \u00f6ffentliche Stellen sowie an \u00fcberund zwischenstaatliche Stellen \u00fcbermitteln, wenn die \u00dcbermittlung zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach den SSSS 5 und 6 oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen der empfangenden Stelle erforderlich ist. Die \u00dcbermittlung an ausl\u00e4ndische Nachrichtendienste geschieht im Einvernehmen mit dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz. Sie unterbleibt in allen F\u00e4llen, in denen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Interessen Betroffener entgegenstehen. Die \u00dcbermittlung ist aktenkundig zu machen. Die empfangende Stelle ist darauf hinzuweisen, da\u00df die \u00fcbermittelten personenbezogenen Daten nur zu dem Zweck genutzt werden d\u00fcrfen, zu dem sie ihr \u00fcbermittelt wurden, und da\u00df die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sich vorbeh\u00e4lt, Auskunft \u00fcber die Nutzung der personenbezogenen Daten zu verlangen. (6) Personenbezogene Daten d\u00fcrfen an nicht\u00f6ffentliche Stellen nicht \u00fcbermittelt werden, es sei denn, dies ist 1. zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer L\u00e4nder, 2. zur Abwehr sicherheitsgef\u00e4hrdender oder geheimdienstlicher T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht, 3. zum Schutze der Volkswirtschaft vor sicherheitsgef\u00e4hrdenden oder geheimdienstlichen T\u00e4tigkeiten oder vor der planm\u00e4\u00dfigen Unterwanderung von Wirtschaftsunternehmen durch die in SS 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 genannten Bestrebungen oder 4. zum Schutze von Leben, Gesundheit, Freiheit oder Verm\u00f6gen einer Person erforderlich. Die \u00dcbermittlung bedarf der Zustimmung der fachlich zust\u00e4ndigen Ministerin oder des fachlich zust\u00e4ndigen Ministers oder der Leiterin oder des Leiters der f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Abteilung des Ministeriums des Innern und f\u00fcr Sport. Sie ist aktenkundig zu machen. Die empfangende Stelle ist darauf hinzuweisen, da\u00df die \u00fcbermittelten personenbezogenen Daten nur zu dem Zweck genutzt werden d\u00fcrfen, zu dem sie ihr \u00fcbermittelt wurden, und da\u00df die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sich vorbeh\u00e4lt, Auskunft \u00fcber die Nutzung der personenbezogenen Daten zu verlangen. SS 15 \u00dcbermittlungsverbote Die \u00dcbermittlung von personenbezogenen Daten nach den SSSS 13 und 14 unterbleibt, wenn 1. \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Interessen der Betroffenen dies erfordern, 2. \u00fcberwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern, insbesondere Gr\u00fcnde des Quellenschutzes, des Schutzes operativer Ma\u00dfnahmen oder sonstige Geheimhaltungsgr\u00fcnde entgegenstehen oder 3. besondere gesetzliche \u00dcbermittlungsregelungen entgegenstehen; die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleibt unber\u00fchrt. SS 16 Besondere Pflichten bei der \u00dcbermittlung personenbezogener Daten (1) Erweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer \u00dcbermittlung nach den Bestimmungen dieses Gesetzes als unvollst\u00e4ndig oder unrichtig, so sind sie unverz\u00fcglich gegen\u00fcber der empfangenden Stelle zu berichtigen, es sei denn, es ist sachlich ohne Bedeutung. (2) Die empfangende Stelle pr\u00fcft, ob die nach den Bestimmungen dieses Gesetzes \u00fcbermittelten personenbezogenen Daten f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Pr\u00fcfung, da\u00df sie","- 100 - nicht erforderlich sind, hat sie die Unterlagen zu vernichten. Die Vernichtung kann unterbleiben, wenn die Trennung von anderen personenbezogenen Daten, die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand m\u00f6glich ist; in diesem Fall sind die personenbezogenen Daten zu sperren. SS 17 Minderj\u00e4hrigenschutz (1) Personenbezogene Daten \u00fcber das Verhalten von Minderj\u00e4hrigen vor Vollendung des 14. Lebensjahres d\u00fcrfen nicht in Dateien im Sinne des SS 11 Abs. 1 Satz 2 und in zu ihrer Person gef\u00fchrten Akten gespeichert werden. (2) \u00dcber Minderj\u00e4hrige nach Vollendung des 14. Lebensjahres in Dateien im Sinne des SS 11 Abs. 1 Satz 2 oder in zu ihrer Person gef\u00fchrten Akten gespeicherte personenbezogene Daten sind nach Ablauf von zwei Jahren seit dem zuletzt erfa\u00dften Verhalten auf die Erforderlichkeit der Speicherung zu \u00fcberpr\u00fcfen und sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren zu l\u00f6schen, es sei denn, nach Eintritt der Vollj\u00e4hrigkeit sind weitere Erkenntnisse nach SS 5 angefallen. (3) Personenbezogene Daten \u00fcber das Verhalten von Minderj\u00e4hrigen d\u00fcrfen nach den Bestimmungen dieses Gesetzes \u00fcbermittelt werden, solange die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 11 erf\u00fcllt sind. Liegen diese Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vor, ist eine \u00dcbermittlung nur zul\u00e4ssig, wenn sie zur Abwehr einer erheblichen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist. (4) Personenbezogene Daten \u00fcber das Verhalten von Minderj\u00e4hrigen vor Vollendung des 16. Lebensjahres d\u00fcrfen nach den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht an ausl\u00e4ndische oder \u00fcberoder zwischenstaatliche Stellen \u00fcbermittelt werden. SS 18 Auskunft an Betroffene (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erteilt Betroffenen \u00fcber zu ihrer Person in Akten und Dateien im Sinne des SS 11 Abs. 1 Satz 2 gespeicherte Daten sowie \u00fcber den Zweck und die Rechtsgrundlage f\u00fcr deren Verarbeitung auf Antrag unentgeltlich Auskunft. Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und auf die empfangende Stelle bei \u00dcbermittlungen. \u00dcber personenbezogene Daten in nichtautomatisierten Dateien und Akten, die nicht zur Person von Betroffenen gef\u00fchrt werden, ist Auskunft nur zu erteilen, soweit Angaben gemacht werden, die ein Auffinden der personenbezogenen Daten mit angemessenem Aufwand erm\u00f6glichen. Ein Recht auf Akteneinsicht besteht nicht. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit 1. durch sie eine Gef\u00e4hrdung der Aufgabenerf\u00fcllung zu besorgen ist, 2. durch sie Nachrichtenzug\u00e4nge gef\u00e4hrdet sein k\u00f6nnen oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zu bef\u00fcrchten ist, 3. sie die \u00f6ffentliche Sicherheit gef\u00e4hrden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten w\u00fcrde oder 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der \u00fcberwiegenden berechtigten Interessen Dritter geheimgehalten werden m\u00fcssen. Die Entscheidung trifft die Leiterin oder der Leiter der f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Abteilung des Ministeriums des Innern und f\u00fcr Sport oder hierzu besonders Beauftragte.","- 101 - (3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begr\u00fcndung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gef\u00e4hrdet w\u00fcrde. Die Gr\u00fcnde der Auskunftsverweigerung sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, sind Betroffene auf die Rechtsgrundlage f\u00fcr das Fehlen der Begr\u00fcndung und darauf hinzuweisen, da\u00df sie sich an die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz wenden k\u00f6nnen. Mitteilungen der oder des Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz an Betroffene d\u00fcrfen keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf den Erkenntnisstand der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zulassen, sofern diese nicht einer weitergehenden Auskunft zugestimmt hat. SS 19 Datenschutzkontrolle Der oder dem Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz ist auf Verlangen Zutritt zu den Dienstr\u00e4umen zu gew\u00e4hren. Ihr oder ihm ist ferner Auskunft zu erteilen und Einsicht in alle Dateien, Akten und sonstige Unterlagen zu gew\u00e4hren, soweit nicht die fachlich zust\u00e4ndige Ministerin oder der fachlich zust\u00e4ndige Minister im Einzelfall feststellt, da\u00df dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gef\u00e4hrdet wird. Teil 5 Parlamentarische Kontrolle SS 20 Parlamentarische Kontrollkommission (1) Zur Wahrnehmung seines parlamentarischen Kontrollrechtes gegen\u00fcber der fachlich zust\u00e4ndigen Ministerin oder dem fachlich zust\u00e4ndigen Minister hinsichtlich der T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde bildet der Landtag zu Beginn jeder Wahlperiode eine Parlamentarische Kontrollkommission. Die Rechte des Landtags, seiner Aussch\u00fcsse und der nach dem Landesgesetz zur Ausf\u00fchrung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz gebildeten Kommission bleiben unber\u00fchrt. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus drei Mitgliedern, die vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder gew\u00e4hlt werden. Die Parlamentarische Kontrollkommission w\u00e4hlt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung. (3) Die Beratungen der Parlamentarischen Kontrollkommission sind geheim. Ihre Mitglieder sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen im Rahmen ihrer T\u00e4tigkeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt werden. Dies gilt auch f\u00fcr die Zeit nach ihrem Ausscheiden. (4) Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder seiner Fraktion aus, so verliert es seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission. F\u00fcr dieses Mitglied ist unverz\u00fcglich ein neues Mitglied zu w\u00e4hlen; das gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus der Parlamentarischen Kontrollkommission ausscheidet. SS 21 Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Die fachlich zust\u00e4ndige Ministerin oder der fachlich zust\u00e4ndige Minister unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission mindestens zweimal j\u00e4hrlich umfassend \u00fcber die allgemeine T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde und \u00fcber Vorg\u00e4nge von besonderer Bedeutung. Die Unterrichtung umfa\u00dft","- 102 - auch den nach SS 10 Abs. 5 und, soweit richterlich \u00fcberpr\u00fcfungsbed\u00fcrftig, nach SS 10 Abs. 6 erfolgten Einsatz technischer Mittel in Wohnungen. (2) Jedes Mitglied kann den Zusammentritt und die umfassende Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission verlangen. Dies schlie\u00dft ein Recht auf Einsicht in Dateien, Akten und sonstige Unterlagen ein. (3) Zeit, Art und Umfang der Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission werden unter Beachtung des notwendigen Schutzes des Nachrichtenzugangs durch die politische Verantwortung der fachlich zust\u00e4ndigen Ministerin oder des fachlich zust\u00e4ndigen Ministers bestimmt. Teil 6 Schlu\u00dfbestimmungen SS 22 Geltung des Landesdatenschutzgesetzes Bei der Erf\u00fcllung der Aufgaben nach den SSSS 5 und 6 durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde finden die Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes Anwendung, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt. SS 23 Einschr\u00e4nkung von Grundrechten Auf Grund dieses Gesetzes kann das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Artikel 13 des Grundgesetzes eingeschr\u00e4nkt werden. SS 24 \u00c4nderung des Landesgesetzes zur Ausf\u00fchrung des Bundesgesetzes zur Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses Das Landesgesetz zur Ausf\u00fchrung des Bundesgesetzes zur Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses vom 24. September 1979 (GVBl. S. 296, BS 12-1) wird wie folgt ge\u00e4ndert: 1. In SS 3 Abs. 2 Satz 2 wird der Strichpunkt durch einen Punkt ersetzt und der folgende Halbsatz gestrichen. 2. Nach SS 4 wird folgender neue SS 5 eingef\u00fcgt: \"SS 5 Die Verarbeitung von Daten, die nach diesem Gesetz der Kontrolle durch die Kommission unterliegen, f\u00e4llt nicht in die Kontrollkompetenz des Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz, es sei denn, die Kommission ersucht diesen, die Einhaltung der Vorschriften \u00fcber den Datenschutz bei bestimmten Vorg\u00e4ngen oder in bestimmten Bereichen zu kontrollieren und ausschlie\u00dflich ihr dar\u00fcber zu berichten.\" 3. Der bisherige SS 5 wird SS 6. 4. In der \u00dcberschrift und den SSSS 1, 2 und 3 Abs. 2 Satz 1 werden die Worte \"des Bundesgesetzes zur Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses\" jeweils durch die Worte \"des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz\" ersetzt.","- 103 - SS 25 Inkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verk\u00fcndung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten au\u00dfer Kraft: 1. das Landesverfassungsschutzgesetz vom 26. M\u00e4rz 1986 (GVBl. S. 73), ge\u00e4ndert durch Gesetz vom 4. April 1989 (GVBl. S. 80, 98), BS 12-2, 2. die Landesverordnung \u00fcber die regelm\u00e4\u00dfigen \u00dcberpr\u00fcfungsabst\u00e4nde der Dateien des Verfassungsschutzes vom 23. Mai 1989 (GVBl. S. 163, BS 12-2-1).","- 104 - Hinweis: Diese Druckschrift wird im Rahmen der \u00d6ffentlichkeitsarbeit des Ministeriums des Innern und f\u00fcr Sport herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von f\u00fcnf Monaten vor einer Wahl zum Zwekke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt f\u00fcr Landtags-, Bundestags-, Kommunaloder Europawahlen. Mi\u00dfbr\u00e4uchlich ist w\u00e4hrend dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsst\u00e4nden oder Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbe-mittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden k\u00f6nnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschriften zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden."],"title":"Verfassungsschutzbericht 1998","year":1998}
