{"file_url":"https://verfassungsschutzberichte.de/pdfs/vsbericht-mv-2025.pdf","jurisdiction":"Mecklenburg-Vorpommern","num_pages":224,"pages":["Verfassungsschutzbericht 2025","Impressum Herausgeber Ministerium f\u00fcr Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Verfassungsschutz Postfach 11 05 52 19055 Schwerin Telefon: +49 (0)385 74 20 0 E-Mail: info@verfassungsschutz-mv.de Internet: www.verfassungsschutz-mv.de Fotonachweise: Titelmotiv: (c) Manfred Diekmann (2009), \"Die wehrhafte Demokratie\" Vorwort: (c) Michael Grabe (S. 8) Adobe Stock: (c) alisluch (S. 102), (c) Heiko (S. 104) envato: (c) Mint_Images (S. 58), (c) stevanovicigor (S. 103), (c) Lazy_Bear (S. 135) Layout: Teamgeist Medien GbR, www.teamgeist-medien.de Stand: Juli 2026 Verteilerhinweis Diese Druckschrift ist Teil der \u00d6ffentlichkeitsarbeit des Ministeriums f\u00fcr Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern w\u00e4hrend eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt f\u00fcr Kommunal-, Landtags-, Bundestagsund Europawahlen. Missbr\u00e4uchlich sind insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsst\u00e4nden sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme des Ministeriums f\u00fcr Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern zu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden k\u00f6nnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.","Verfassungsschutzbericht 2025 Gemeinsam die Verfassung sch\u00fctzen Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern","Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 14 1.1 Gesetzlicher Auftrag des Verfassungsschutzes 14 1.2 Freiheitliche demokratische Grundordnung 16 1.3 Verfassungsschutzverbund von Bund und L\u00e4ndern 17 1.4 Aufgaben des Verfassungsschutzes 18 1.5 Informationsbeschaffung 20 1.6 Kontrolle des Verfassungsschutzes 21 1.7 Verh\u00e4ltnis von Verfassungsschutz und Polizei 22 1.8 Novellierung Landesverfassungsschutzgesetz 23 2. Auf einen Blick 26 2.1 \u00dcberblick Personenpotenzial 26 2.2 Zusammenfassung der einzelnen Ph\u00e4nomenbereiche 27 2.3 Straftatenaufkommen (Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t) 31 3. Im Fokus: Hybride Bedrohungen 36 3.1 Hybride Bedrohungen - kompakt informiert 36 3.2 Sicherheitspolitische Einordnung 37 3.3 Begriffsbestimmung und Ph\u00e4nomenologie 38 3.4 Erscheinungsformen und Begehungsweisen 39 3.5 Gef\u00e4hrdungspotenzial 50 3.6 Abwehr hybrider Bedrohungen 51 3.7 Fazit 53 3.8 Weiterf\u00fchrende Informationen 54 4. Rechtsextremismus und -terrorismus 58 4.1 Lage\u00fcberblick 58 4.2 Personenpotenzial 61 4.3 Rechtsextremistische Jugendgruppierungen und militanter Extremismus 61 4 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","Inhaltsverzeichnis 4.4 Verbindungen der Rockerund Hooliganszene zu Rechtsextremisten 65 4.5 Trefforte der rechtsextremistischen Szene 67 4.6 Rechtsextremistische Subkultur - weitgehend unstrukturiertes rechtsextremistisches Personenpotenzial 68 4.7 Parteiunabh\u00e4ngige bzw. parteiungebundene rechtsextremistische Strukturen - Neonazis 69 4.8 Kampfsport im Rechtsextremismus 71 4.9 Neonazistisch gepr\u00e4gte Veranstaltungen und Aktionen 73 4.10 Rechtsextremistische Musikveranstaltungen 74 4.11 Rechtsextremistische Szenel\u00e4den und Versandhandel 78 4.12 Parteigebundener Rechtsextremismus 79 4.13 Akteure der verfassungsschutzrelevanten Neuen Rechten 90 5. Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter 102 5.1 Lage\u00fcberblick 102 5.2 Personenpotenzial 104 5.3 Gro\u00dfherzogtum Friedrich Maik (GHZ) 105 5.4 Volldraht Deutschland 107 5.5 Staatenlos.Info 107 5.6 Das gro\u00dfe Treffen der 25+1 Bundesstaaten am 15.03.2025 in Schwerin 108 6. Linksextremismus 112 6.1 Lage\u00fcberblick 112 6.2 Personenpotenzial 114 6.3 Linksextremistische Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern 114 6.4 Rote Jugendgruppen 118 6.5 Aktionsfelder 120 6.6 Nahostkonflikt und Linksextremismus 123 7. Islamismus / Islamistischer Terrorismus 126 7.1 Lage\u00fcberblick 126 7.2 Personenpotenzial 127 7.3 Entwicklung des islamistischen Extremismus und Terrorismus 127 5 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","Inhaltsverzeichnis 7.4 Die islamistische Terrororganisation HAMAS - Auswirkungen des Krieges im Nahen Osten auf die Sicherheitslage in Deutschland 128 7.5 Salafismus 129 7.6 Islamistische Nordkaukasische Szene 131 7.7 Staatliche Ma\u00dfnahmen gegen islamistischen Extremismus 134 7.8 Islamistische Online-Radikalisierung von Minderj\u00e4hrigen 135 7.9 Islamismuspr\u00e4vention 136 8. Auslandsbezogener Extremismus 140 8.1 Lage\u00fcberblick 140 8.2 Personenpotenzial 140 8.3 \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) 141 8.4 Antiisraelische und propal\u00e4stinensische Demonstrationen 145 9. Mitwirkungsangelegenheiten, Waffenrechtliche Erlaubnisse und Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 148 9.1 Allgemeines 148 9.2 Mitwirkungsangelegenheiten 148 9.3 Waffenrechtliche Erlaubnisse 151 9.4 Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 153 10. Spionageabwehr 156 10.1 Nachrichtendienstliche Gef\u00e4hrdungslage f\u00fcr Deutschland 156 10.2 Proliferation 159 10.3 Bedrohungen durch Cyberangriffe 160 10.4 Wirtschaftsschutz - eine Aufgabe der Spionageabwehr 162 10.5 Ansprechpartner vor Ort - Spionageabwehr Mecklenburg-Vorpommern 163 11. Presseund \u00d6ffentlichkeitsarbeit 166 11.1 Aktivit\u00e4ten 166 11.2 Informationsmaterialien 167 11.3 Ausund Fortbildung/Praktika 169 6 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","Inhaltsverzeichnis 12. Anlagen 172 12.1 Abk\u00fcrzungsverzeichnis 172 12.2 Glossar 174 12.3 Registeranhang 183 12.4 Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t (Statistik) 185 12.5 Landesverfassungsschutzgesetz 186 Werde Teil unseres Teams - Gemeinsam die Verfassung sch\u00fctzen! Unsere aktuellen Ausschreibungen finden Sie unter: Karriereportal Homepage des der Landesverwaltung Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern www.karriere-in-mv.de www.verfassungsschutz-mv.de 7 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, seit 35 Jahren leistet der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern einen zentralen Beitrag zum Schutz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung - im Nordosten der Bundesrepublik ebenso wie im Verbund der Sicherheitsbeh\u00f6rden f\u00fcr ganz Deutschland. Dieses Jubil\u00e4um ist Anlass, zur\u00fcckzublicken, Bilanz zu ziehen und zugleich den Blick nach vorn zu richten. Denn die Geschichte des Verfassungsschutzes in Mecklenburg-Vorpommern ist auch eine Geschichte staatlicher Handlungsf\u00e4higkeit, institutionellen Lernens und kontinuierlicher WeiterChristian Pegel Minister f\u00fcr Inneres und Bau des entwicklung in Zeiten tiefgreifender politischer und Landes Mecklenburg-Vorpommern gesellschaftlicher Ver\u00e4nderungen. Der Aufbau der Beh\u00f6rde begann bereits vor der staatlichen Einheit. Im Sommer 1990 wurde ein Aufbaustab eingerichtet - ein fr\u00fches Zeichen daf\u00fcr, dass der neu entstehende demokratische Rechtsstaat Verantwortung \u00fcbernahm. Mit der Amts\u00fcbernahme des ersten Innenministers des Landes, Georg Diederich, im Oktober 1990 und dem fachlichen Arbeitsbeginn des Verfassungsschutzes am 1. Januar 1991 im Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern wurden in einer Phase grundlegender staatlicher Neuordnung wichtige Grundlagen geschaffen. Das Inkrafttreten des Landesverfassungsschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern im M\u00e4rz 1991 gab diesem Handeln den notwendigen rechtsstaatlichen Rahmen. Von Beginn an war damit klar: Nachrichtendienstliches Handeln in einer Demokratie ist an Recht und Gesetz gebunden, parlamentarisch kontrolliert und dem Schutz der Verfassung verpflichtet. Die Anfangsjahre waren gepr\u00e4gt von der Herausforderung, in einem neu gegr\u00fcndeten Bundesland erneuerte funktionsf\u00e4hige Strukturen aufzubauen und zugleich eine politische, rechtliche und gesellschaftliche Neuorientierung zu bew\u00e4ltigen. Eine fr\u00fche sicherheitspolitische Z\u00e4sur stellten die Ereignisse von Rostock-Lichtenhagen im Jahr 1992 dar. Sie erregten bundesweit Aufmerksamkeit und haben Staat wie Gesellschaft nachhaltig gepr\u00e4gt. Rostock-Lichtenhagen bleibt Mahnung f\u00fcr die Gefahren extremistischer Gewalt und zugleich Ausgangspunkt langfristiger Lernund Sensibilisierungsprozesse in Politik, Sicherheitsbeh\u00f6rden und Zivilgesellschaft. Die Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus ist seither ein dauerhaft zentrales Aufgabenfeld des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern. Mit internationalen Entwicklungen erweiterte sich das Aufgabenprofil und der islamistische Extremismus r\u00fcckte st\u00e4rker in den Fokus. Dass einer der sp\u00e4teren Attent\u00e4ter des 11. September 2001 zuvor in Greifswald studiert hatte, machte deutlich, dass auch ein Fl\u00e4chenland wie Mecklenburg-Vorpommern nicht losgel\u00f6st von internationalen Radikalisierungsund Vernetzungsprozessen betrachtet werden kann. Eine weitere tiefgreifende Z\u00e4sur war der NSU-Komplex. Er hatte nachhaltige Auswirkungen auf Selbstverst\u00e4ndnis, Arbeitsweisen, Kontrolle und beh\u00f6rden\u00fcbergreifende Zusammenarbeit. Aus Fehlern, Vers\u00e4umnissen und neuen Bedrohungslagen wurden Konsequenzen gezogen. Der Verfassungsschutz entwickelte sich in den 2000erund 2010er-Jahren zunehmend zu einer analytischen, pr\u00e4ventiven und vernetzten Sicherheitsbeh\u00f6rde - zu einem modernen, rechtsstaatlich verankerten Nachrichtendienst. Heute verf\u00fcgt der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern \u00fcber eine fachlich breit aufgestellte Personalstruktur. Analystinnen und Analysten, Politikund Islamwissenschaftler, Cyberexpertinnen und -experten, psychologische Fachkr\u00e4fte, Verwaltungsmitarbeitende sowie ehemalige Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte bringen unterschiedliche Professionen und Perspektiven ein. Diese Vielfalt ist eine St\u00e4rke. Sie erm\u00f6glicht die Erstellung belastbarer Lagebilder, differenzierter Bewertungen und eine fr\u00fchzeitige Einordnung gef\u00e4hrlicher Entwicklungen. Der Verfassungsschutz nimmt damit seine Aufgabe als Fr\u00fchwarnsystem des demokratischen Rechtsstaates wahr. Er erkennt Risiken, bevor sie sich konkret gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung richten. 8 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","Vorwort Zur Weiterentwicklung geh\u00f6rt auch ein bewusster Kulturwandel. Das klassische \"Need-to-know\"-Prinzip wird zunehmend erg\u00e4nzt durch einen kooperativeren \"Need-to-share\"-Ansatz. Das bedeutet, dass der auf die konkrete Aufgabenerf\u00fcllung begrenzte Informationszugang zunehmend durch das aktive Teilen relevanter Informationen zur Lagebewertung und Entscheidungsfindung erweitert wird. Erkenntnisse m\u00fcssen dort ankommen, wo sie f\u00fcr Entscheidungen, Pr\u00e4vention und Gefahrenabwehr ben\u00f6tigt werden - in Politik und Verwaltung, bei Sicherheitsbeh\u00f6rden, in Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Dies gilt insbesondere angesichts aktueller Herausforderungen: gesellschaftliche Polarisierung, hybride Bedrohungen, gezielte Desinformation fremder M\u00e4chte und digitale Radikalisierung ver\u00e4ndern das sicherheitspolitische Umfeld grundlegend. Hybride Bedrohungen z\u00e4hlen inzwischen zu den gravierendsten sicherheitspolitischen Herausforderungen f\u00fcr Deutschland und somit f\u00fcr Mecklenburg-Vorpommern. Sie umfassen Desinformation, Spionage, Sabotage, Cyberangriffe und illegitime Wahlbeeinflussung. Ziel solcher Ma\u00dfnahmen ist es, Staat, Wirtschaft und Gesellschaft langfristig zu verunsichern, zu schw\u00e4chen und zu destabilisieren. Mecklenburg-Vorpommern hat seine F\u00e4higkeiten zur Abwehr hybrider Bedrohungen deshalb weiter ausgebaut. Der Verfassungsschutz wurde als zentrale Ansprechstelle des Landes f\u00fcr hybride Bedrohungen benannt und organisiert unter anderem das landesinterne Netzwerk \"MV Forum hybrid\", das dem Informationsaustausch bis hin zu den Kommunen dient. Auch Spionageaktivit\u00e4ten fremder Nachrichtendienste bleiben eine ernste Gefahr. Die gr\u00f6\u00dfte nachrichtendienstliche Bedrohung geht weiterhin von Russland aus, insbesondere vor dem Hintergrund des Angriffskrieges gegen die Ukraine. Im Fokus stehen politische Entscheidungsprozesse, kriegsrelevante Informationen, milit\u00e4risch nutzbare G\u00fcter und Infrastruktur. Auch China und der Iran verfolgen nachrichtendienstliche Interessen in Deutschland - etwa im Bereich technologischen Wissens, wirtschaftlicher Informationen, oppositioneller Gruppierungen sowie j\u00fcdischer und israelischer Ziele. Cyberangriffe sind dabei l\u00e4ngst ein Standardinstrument moderner Nachrichtendienste. Im Extremismus bildet der Rechtsextremismus die gr\u00f6\u00dfte Gefahr f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung in Mecklenburg-Vorpommern. Besonders besorgniserregend ist die Radikalisierung junger Menschen in sozialen Medien, Messenger-Diensten und digitalen Kommunikationsr\u00e4umen. Rechtsextremistische Inhalte wirken zunehmend bis in das schulische Umfeld hinein. Entwicklungen im Bereich des rechtsextremistischen Terrorismus sowie Verbindungen von Rechtsextremisten mit der Rockerund Hooliganszene zeigen, wie dynamisch und gef\u00e4hrlich diese Szene bleibt. Daneben behalten ebenfalls \"Reichsb\u00fcrger\" und \"Selbstverwalter\" ihre sicherheitspolitische Bedeutung. Die Szene pr\u00e4sentiert sich ideologisch heterogen, verbindet sich jedoch durch die Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Rechtsordnung. Auch wenn der \u00fcberwiegende Teil der Szene unstrukturiert ist, bleibt sie f\u00fcr die Sicherheitsbeh\u00f6rden relevant. Insbesondere die Ablehnung staatlicher Autorit\u00e4t, die Verbreitung von Verschw\u00f6rungserz\u00e4hlungen und einzelne gewaltorientierte Personen k\u00f6nnen erhebliche Herausforderungen f\u00fcr Beh\u00f6rden, Einsatzkr\u00e4fte und \u00f6ffentliche Stellen darstellen. Im Linksextremismus zeigt sich, dass dogmatische, insbesondere kommunistisch orientierte Jugendstrukturen an Bedeutung gewinnen. Diese Strukturen setzen auf k\u00e4mpferische Rhetorik, geschlossenes Auftreten und eine gezielte Ansprache von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Dabei k\u00f6nnen ideologische Klarheit, Gemeinschaftsgef\u00fchl und das Selbstverst\u00e4ndnis als Teil einer revolution\u00e4ren Bewegung insbesondere auf junge Menschen attraktiv wirken. Zugleich st\u00fctzten Solidarit\u00e4tsbekundungen mit linksextremistischen Gewaltt\u00e4tern weiterhin den gewaltorientierten Linksextremismus, w\u00e4hrend unterschiedliche Positionierungen zum Nahostkonflikt innerhalb der Szene zu Spannungen und Zerw\u00fcrfnissen f\u00fchrten. Ferner steht der Islamismus weiterhin im Fokus des Verfassungsschutzes. In diesem Bereich stellen insbesondere radikalisierte Einzelpersonen mit ideologischen Bez\u00fcgen zu internationalen Terrororganisationen eine schwer erkennbare Gef\u00e4hrdung dar, da sie ohne erkennbare organisatorische Anbindung agieren. Dar\u00fcber hinaus zeigt sich fortgesetzt die Relevanz von digitalen Radikalisierungsprozessen. Islamistische Inhalte werden \u00fcber soziale Medien und Messenger-Dienste verbreitet und richten sich h\u00e4ufig an j\u00fcngere Zielgruppen. Die Verbreitung niedrigschwelliger religi\u00f6s-extremistischer Inhalte kann dabei den Einstieg in weitergehende Radikalisierungsprozesse beg\u00fcnstigen. 9 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","Vorwort Im Bereich des nicht-islamistischen auslandsbezogenen Extremismus bleibt erneut die \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) Schwerpunkt der Beobachtung des Verfassungsschutzes. Zwar pr\u00e4gte vor allem der 2025 fortgesetzte Ann\u00e4herungsund Friedensprozess mit dem t\u00fcrkischen Staat die politische Kommunikation der Organisation, jedoch hatten die formell erkl\u00e4rte Aufl\u00f6sung der PKK und der erkl\u00e4rte Gewaltverzicht keine unmittelbaren Auswirkungen auf Ideologie, Ziele und Methoden der Organisation in Europa und Deutschland. Spendensammlungen und Rekrutierungsbem\u00fchungen wurden fortgef\u00fchrt. Vor dem Hintergrund dieser zunehmenden Herausforderungen erfuhr der Verfassungsschutz MecklenburgVorpommern in den letzten Jahren gezielt eine personelle St\u00e4rkung, welche der nachhaltigen Absicherung seiner Analyse-, Pr\u00e4ventionsund Kooperationsf\u00e4higkeit dient. Zugleich wurde der rechtliche Rahmen fortentwickelt. Die Novellierung des Landesverfassungsschutzgesetzes ist Ausdruck des Anspruchs, Sicherheit, Freiheit, Grundrechtsschutz und wirksame parlamentarische Kontrolle stets in ein zeitgem\u00e4\u00dfes Gleichgewicht zu bringen. 35 Jahre Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern zeigen: Demokratische Ordnung ist nicht selbstverst\u00e4ndlich. Sie braucht Wachsamkeit, fachliche Kompetenz, institutionelle Stabilit\u00e4t und die Bereitschaft, aus Erfahrungen zu lernen. Mein besonderer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern. Sie leisten ihre Arbeit oft im Hintergrund, aber mit gro\u00dfer Verantwortung f\u00fcr unser Gemeinwesen. Der hiesige Verfassungsschutzbericht ist ein wichtiges Produkt ihrer Arbeit. Ihr Engagement tr\u00e4gt dazu bei, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Mecklenburg-Vorpommern zu sch\u00fctzen. Herzlichst Ihr Christian Pegel Minister f\u00fcr Inneres und Bau des Landes Mecklenburg-Vorpommern 10 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","Vorwort 35 Jahre im Dienst unserer Demokratie - wachsam, verantwortungsvoll und zukunftsorientiert. Dieses Jubil\u00e4um w\u00fcrdigt 35 Jahre verantwortungsvolle Arbeit im Dienst unserer Demokratie. Zugleich ist es ein Anlass, unsere Aufgaben, Werte und Perspektiven n\u00e4her kennenzulernen - wir freuen uns auf Ihren Besuch auf unserer Website. www.verfassungsschutz-mv.de 11 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","KAPITEL\u00dcBERSICHT | VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2025 Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auf einen Blick Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 14 26 KAPITEL 1 KAPITEL 2 Im Fokus: Hybride Bedrohungen Rechtsextremismus und -terrorismus 36 58 KAPITEL 3 KAPITEL 4 Reichsb\u00fcrger und Linksextremismus Selbstverwalter 102 112 KAPITEL 5 KAPITEL 6 Islamismus / Islamistischer Auslandsbezogener Terrorismus Extremismus 126 140 KAPITEL 7 KAPITEL 8 Mitwirkungsangelegenheiten, Spionageabwehr Waffenrechtliche Erlaubnisse und Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 148 156 KAPITEL 9 KAPITEL 10 Presseund Anlagen \u00d6ffentlichkeitsarbeit 166 172 KAPITEL 11 KAPITEL 12","Kapitel 1 Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern","1 Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 1. Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 1.1 Gesetzlicher Auftrag des Verfassungsschutzes Der Zweck des Verfassungsschutzes ist gesetzlich im SS 1 des Landesverfassungsschutzgesetzes M-V (LVerfSchG M-V) geregelt: Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. Der Verfassungsschutz ist eine entscheidende S\u00e4ule der \"Wehrhaften Demokratie\". Der Begriff der \"Wehrhaften Demokratie\" bezeichnet eine Reihe verfassungsrechtlicher Ma\u00dfnahmen, die den Kernbestand und die Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO) sch\u00fctzen sollen (siehe Abschnitt 1.2). Er bringt zum Ausdruck, dass sich eine Demokratie gegen Bestrebungen zur Abschaffung oder Aush\u00f6hlung dieser Ordnung aktiv zur Wehr setzen darf. Die \"Wehrhafte Demokratie\" ist gekennzeichnet durch: Wertegebundenheit - Der Staat bekennt sich zu Verfassungsgrunds\u00e4tzen, von denen Menschenw\u00fcrde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit unab\u00e4nderbar sind (vgl. hierzu Artikel 79 GG) Abwehrbereitschaft - Der Staat ist bereit und verpflichtet, diese Grundwerte aktiv gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verteidigen, beispielhaft durch das Verbot von Vereinigungen, deren Zwecke oder T\u00e4tigkeiten sich gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung richten. Grundlage hierf\u00fcr ist Art. 9 Abs. 2 GG. Vorverlagerte Gefahrenabwehr - Vorverlagerte Gefahrenabwehr - Der Staat reagiert nicht erst bei konkreten Gesetzesverst\u00f6\u00dfen, sondern beobachtet potenziell verfassungsfeindliche Aktivit\u00e4ten fr\u00fchzeitig, z. B. durch den Einsatz des Verfassungsschutzes. INFOBOX Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden unterscheiden zwischen \"Extremismus\" und \"Radikalismus\", obwohl beide Begriffe oft synonym verwendet werden. \"Radikalismus\" bezeichnet eine \u00fcberzogene, zum Extremen neigende Denkund Handlungsweise, die versucht, gesellschaftliche Probleme und Konflikte bereits \"von der Wurzel (lat. radix) her\" zu l\u00f6sen. Anders als beim \"Extremismus\" soll aber weder der demokratische Verfassungsstaat noch die damit verbundenen Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung abgeschafft werden. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht bef\u00fcrchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird, jedenfalls nicht, solange er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt. Als extremistisch werden dagegen die Aktivit\u00e4ten bezeichnet, die darauf abzielen, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen.1 1 Definition des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz (https://www.verfassungsschutz.de/DE/service/glossar/Functions/glossar.html?cms_lv2=678586), abgerufen am 28.05.2024 14 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","1 Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes Der Begriff Extremismus ist im Zusammenhang mit dem Auftrag des Verfassungsschutzes als eine Ordnungskategorie zu verstehen. Der Begriff ist ein Synonym f\u00fcr den gesetzlich normierten Auftrag zum Sammeln und Auswerten von Daten \u00fcber verfassungsfeindliche Bestrebungen. Insofern steht der Begriff Extremismus im Verlauf des hiesigen Berichtes grunds\u00e4tzlich f\u00fcr verfassungsfeindliche Bestrebungen. Diese \"Wehrhaftigkeit\" ist eine Lehre aus der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, die auf legalistischem Wege durch die Abschaffung der demokratischen Weimarer Republik entstanden ist. Die Gesellschaft ist daher aufgefordert, entschieden und entschlossen den unterschiedlichen totalit\u00e4ren Gefahren entgegenzutreten. Als \"Fr\u00fchwarnsystem\" soll der Verfassungsschutz in diesem Sinne aufkl\u00e4ren und warnen. Dabei wird er unterhalb der Schwelle der konkreten Gefahr und des Anfangsverdachts einer Straftat t\u00e4tig. Dies wurde durch das Bundesverfassungsgericht im zweiten NPD-Verbotsverfahren konkretisiert.1 Ihm kommt also die Funktion eines \"Seismographen\" in Bezug auf Entwicklungen zu, die unsere freiheitliche demokratische Rechtsund Grundordnung und damit die Freiheit und Sicherheit der Menschen in diesem Land gef\u00e4hrden k\u00f6nnen. Seine T\u00e4tigkeit erstreckt sich auf entsprechende \"Bestrebungen\", die im Einzelnen als \"Beobachtungsobjekte\" festgelegt werden. Dies k\u00f6nnen rechtsextremistische Zusammenschl\u00fcsse wie Parteien oder rechtsextreme Kameradschaften, linksextremistische Gruppierungen wie gewaltt\u00e4tige Autonome oder islamistische Strukturen sein, die unsere Freiheit und Sicherheit bedrohen. Neben der Aufkl\u00e4rung extremistischer Bestrebungen obliegt dem Verfassungsschutz auch die Aufgabe, Aktivit\u00e4ten ausl\u00e4ndischer Nachrichtendienste innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufzukl\u00e4ren.2 Dieser Aufgabenbereich wird als \"Spionageabwehr\" bezeichnet und hat vor dem Hintergrund der weltweiten Sicherheitslage in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Die Spionage ist Bestandteil hybrider Bedrohungen und Angriffe, denen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Mecklenburg-Vorpommern ausgesetzt sind. Die Erkennung und Abwehr dieser Angriffe hat als Aufgabe f\u00fcr den Verfassungsschutz an Bedeutung gewonnen. N\u00e4here Informationen zu Hybriden Bedrohungen und zur Spionageabwehr finden Sie in den Kapiteln 3 und 10. Diese zuvor genannten Handlungsauftr\u00e4ge des Verfassungsschutzes sind verfassungsrechtlich normiert.3 Sie werden auf der Grundlage des Landesverfassungsschutzgesetzes (LVerfSchG M-V)4, also mit dem Willen und im Auftrag des Landesgesetzgebers als Vertretung des Volkes, wahrgenommen und durch diesen kontrolliert. Der Verfassungsschutz ist insoweit die Beobachtungsinstanz f\u00fcr politischen Extremismus, Spionageabwehr und Hybride Bedrohung in Deutschland. Er ist eine eigenst\u00e4ndige S\u00e4ule innerhalb der f\u00f6deralen Sicherheitsarchitektur. N\u00e4heres zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes finden Sie im Abschnitt 1.4. Die T\u00e4tigkeit des Verfassungsschutzes als Inlandsnachrichtendienst ist von der Arbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND) zu unterscheiden. Der BND beschafft au\u00dfenund sicherheitspolitisch relevante Informationen \u00fcber das Ausland. Logo Bundesnachrichtendienst Das Bundesamt f\u00fcr den Milit\u00e4rischen Abschirmdienst (BAMAD) nimmt nachrichtendienstliche Aufgaben im Bereich der Bundeswehr wahr. Wappen BAMAD 1 Urteil im Verbotsverfahren gegen die \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (2 BvB 1/13) vom 17.01.2017. 2 SS 5 Abs. 1 Nr. 2 LVerfSchG M-V 3 Vgl. Artikel 73 Nummer 10 b) und c) Grundgesetz 4 Siehe Anlage 12.5 15 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","1 Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 1.2 Freiheitliche demokratische Grundordnung Der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO) ist Kernaufgabe der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden in Bund und L\u00e4ndern. Damit ist aber nicht die Verfassung bzw. das Grundgesetz (GG) in seiner Gesamtheit gemeint, sondern die unab\u00e4nderbaren obersten Wertprinzipien als Kernbestand der Demokratie. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)1 hat den Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Artikels 21 Absatz 2 Grundgesetz dahingehend konkretisiert, dass die fdGO nur jene zentralen Grundprinzipien umfasst, \"die f\u00fcr den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind\". Diese beinhalten die Menschenw\u00fcrde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip. Diese fundamentalen Werte bestimmen die Gesetzgebung des Bundes und der L\u00e4nder, so auch die Verfassungsschutzgesetze. Zu diesen Grunds\u00e4tzen geh\u00f6ren gem\u00e4\u00df Landesverfassungsschutzgesetz M-V (SS 6 Absatz 3 LVerfSchG M-V) folgende Verfassungsprinzipien: das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszu\u00fcben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen, die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Recht und Gesetz, das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition, die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung, die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, der Ausschluss jeder Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft sowie die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. Das BVerfG hat dar\u00fcber hinaus klargestellt, dass auch eine Ver\u00e4chtlichmachung des Parlamentarismus sowie das Missachten des staatlichen Gewaltmonopols eine Beeintr\u00e4chtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung darstellen.2 Wesentliche gesetzliche Grundlagen im \u00dcberblick F\u00fcr die Arbeit des Verfassungsschutzes sind, neben dem Grundgesetz und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere das Landesverfassungsschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LVerfSchG M-V), Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG), Gesetz zur Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz) und Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (S\u00dcG M-V) f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung des materiellen und personellen Geheimschutzes ma\u00dfgebend. 1 Vgl. Urteil im Verbotsverfahren gegen die \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (2 BvB 1/13) vom 17.01.2017 2 Ebd. 16 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","1 Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 1.3 Verfassungsschutzverbund von Bund und L\u00e4ndern Der Verfassungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist f\u00f6deral organisiert. Dementsprechend existieren 17 Verfassungsschutzbeh\u00f6rden, also ein Bundesamt (Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz) und 16 Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz (LfV). Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder sind entweder eine Abteilung des jeweiligen Innenressorts (zw\u00f6lf Bundesl\u00e4nder) oder eine eigenst\u00e4ndige Landesoberbeh\u00f6rde (vier Bundesl\u00e4nder). Bremen Brandenburg Hamburg Berlin Hessen Bayern Mecklenburg-Vorpommern Baden-W\u00fcrttemberg Th\u00fcringen Niedersachsen Schleswig-Holstein Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt Rheinland-Pfalz Sachsen Saarland - Die 17 Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der Bundesrepublik Deutschland Der Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern ist seit seiner Gr\u00fcndung 1991 eine Abteilung des Ministeriums f\u00fcr Inneres und Bau (Abteilung 5) und gliedert sich in sechs Referate (Referate 500 bis 540 sowie den Stab). * Leitungsunterst\u00fctzung * Koordinierung Geheimschutzbeauftragter (GSB) Abteilungsleiter Stab * \u00d6ffentlichkeitsarbeit des Innenministeriums M-V * Referats\u00fcbergreifende Angelegenheiten Referat II 500 Referat II 510 Referat II 520 Referat II 530 Referat II 540 * Allgemeine Verwaltung * Justiziariat Auswertung: Operative Beschaffung: Auswertung: * Informationstechnik * mat./pers. * Rechtsextremismus * Observation * Linksextremismus Geheimschutz * Reichsb\u00fcrger und * Quellenf\u00fchrung * Auslandsbezogener * Datenschutz Selbstverwalter Extremismus * Ermittlungen * G10-Stelle * ph\u00e4nomen\u00fcbergreifende * Islamismus Auswertung * Spionageabwehr Weitere Informationen zum Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern finden Sie unter www.verfassungsschutz-mv.de. 17 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","1 Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes Personal und Haushalt Der Verfassungsschutz MV verf\u00fcgt \u00fcber 128 Stellen. Laut Haushaltsplan 2026/2027 stehen dem Verfassungsschutz jeweils pro Jahr 1.870.200 EUR zur Verf\u00fcgung. Personalausgaben sind darin nicht enthalten.1 1.4 Aufgaben des Verfassungsschutzes Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz sowie die Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz haben, entsprechend ihres gesetzlichen Auftrages, Informationen zu sammeln und auszuwerten, insbesondere sachund personenbezogene Ausk\u00fcnfte, Nachrichten und Unterlagen \u00fcber: Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes und eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben (Beispiel: linksoder rechtsextremistische Parteien oder Organisationen), sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes f\u00fcr eine fremde Macht (Hybride Bedrohungen inkl. Spionageabwehr), Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden (beispielhaft hierf\u00fcr sind Bestrebungen aus dem Ph\u00e4nomenbereich \"Auslandsbezogener Extremismus\" wie die PKK) und Bestrebungen, die gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung (Artikel 9 Absatz 2 GG) oder gegen das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker (Artikel 26 Absatz 1 GG) gerichtet sind (als Beispiel kann hier die HAMAS genannt werden). Bestrebungen werden in SS 6 Absatz 1 Nr. 1 LVerfSchG M-V definiert: Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sind solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, einen der in Absatz 3 genannten Verfassungsgrunds\u00e4tze zu beseitigen oder au\u00dfer Geltung zu setzen. Der Begriff \"Extremismus\" dient - wie im Abschnitt 1.1 erl\u00e4utert - als Ordnungskategorie und bezeichnet Bestrebungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Beispielhaft f\u00fcr Bestrebungen gegen die fdGO k\u00f6nnen rechtsextremistische Parteien oder Verbindungen genannt werden. N\u00e4heres dazu im Kapitel \"Rechtsextremismus und -terrorismus\". Der Gesetzgeber benennt hierbei klar einen Personenzusammenschluss. Allerdings k\u00f6nnen auch Einzelpersonen eine Bestrebung im Sinne des Gesetzes darstellen. Die Verhaltensweise der Person muss auf die Anwendung von Gewalt ausgerichtet sein oder ihre Wirkungsweise muss geeignet sein, ein Schutzgut erheblich zu besch\u00e4digen (SS 6 Absatz 4 LVerfSchG M-V). Beispielhaft k\u00f6nnen hier Akteure aus dem Bereich \"Islamistischer Terrorismus\" genannt werden. Deren Ziele beinhalten h\u00e4ufig das alleinige Vorbereiten und Durchf\u00fchren von Anschl\u00e4gen (vgl. Kapitel \"Islamismus / Islamistischer Terrorismus\"). 1 Abrufbar unter: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/fm/Haushalt/Haushaltsplan/Haushaltsplan-2026-2027/ 18 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","1 Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes Diese Bestrebungen werden als sogenannte Beobachtungsobjekte bezeichnet, die auf der Grundlage des Landesverfassungsschutzgesetzes M-V bestimmt werden. Grunds\u00e4tzlich erfolgt die Beobachtung in drei aufeinander aufbauenden Phasen. Damit verbunden sind die verschiedenen rechtlichen M\u00f6glichkeiten der Informationsbeschaffung (s. Kapitel 1.5) und der Weitergabe von Informationen. Hierbei werden folgende Einstufungen vorgenommen: Erste geringe tats\u00e4chliche Anhaltspunkte Kein Einsatz von ND-Mitteln1, personenbezogene Speicherung Pr\u00fcffall in NADIS WN2, keine Information der \u00d6ffentlichkeit Nachweis der extremistischen Bestrebung noch nicht erbracht, hinreichend gewichtige tats\u00e4chliche Anhaltspunkte liegen vor Verdachtsfall Einsatz von ND-Mitteln, personenbezogene Speicherung in NADIS WN, keine Information der \u00d6ffentlichkeit Tats\u00e4chliche Anhaltspunkte haben sich zur Gewissheit verdichtet Gesicherte Einsatz von ND-Mitteln, personenbezogene Speicherung bei NADIS WN, Information extremistische der \u00d6ffentlichkeit und Nennung im Verfassungsschutzbericht m\u00f6glich Bestrebung Ferner wirken das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und die Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz beim personellen und materiellen Geheimschutz mit (vgl. Kapitel 9): bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, die im \u00f6ffentlichen Interesse mit geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen betraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen, bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen t\u00e4tig sind oder sein sollen, sowie bei der \u00dcberpr\u00fcfung von Personen in sonstigen gesetzlich festgelegten F\u00e4llen, bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen, die dazu dienen, im \u00f6ffentlichen Interesse geheim zu haltende Tatsachen, Gegenst\u00e4nde oder Erkenntnisse vor unbefugtem Zugriff zu sch\u00fctzen. 1 ND-Mittel = nachrichtendienstliche Mittel (Erl\u00e4uterung dazu finden Sie im Abschnitt 1.5) 2 Das NAchrichtenDienstliche InformationsSystem und WissensNetz (NADIS WN) ist das zentrale Hinweisund Verbundsystem der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder f\u00fcr Personen und Objekte. 19 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","1 Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 1.5 Informationsbeschaffung Den weitaus gr\u00f6\u00dften Teil ihrer Informationen gewinnen die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden aus offenen, allgemein zug\u00e4nglichen Quellen - also aus Mitteilungen anderer Beh\u00f6rden, aus dem Internet (insbesondere soziale Medien), aber auch aus Druckerzeugnissen. Die Besch\u00e4ftigten der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden werten \u00f6ffentliche Veranstaltungen aus oder befragen Personen, die sachdienliche Hinweise geben k\u00f6nnen. Bei diesen Gespr\u00e4chen treten die Besch\u00e4ftigten des Verfassungsschutzes offen auf. Mit der Sammlung offenen Materials entsteht allerdings nicht immer ein vollst\u00e4ndiges Bild. Nicht alle Extremisten bekennen sich offen zu ihrer Verfassungsfeindlichkeit oder nennen gar ihren wahren Namen. Teilweise weicht das \u00f6ffentliche Auftreten vom tats\u00e4chlichen Handeln ab. Sie agieren vielfach konspirativ, z. B. ver\u00f6ffentlichen sie keine \u00f6ffentliche Erkl\u00e4rung \u00fcber ihre Ziele und Absichten oder verteilen sogar Flugbl\u00e4tter mit ihren verfassungsfeindlichen \u00dcberzeugungen. Um auch getarnte oder geheim gehaltene Aktivit\u00e4ten beobachten zu k\u00f6nnen, ist dem Verfassungsschutz im Rahmen gesetzlich festgelegter Befugnisse und unter Wahrung des Grundsatzes der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit der Gebrauch nachrichtendienstlicher Mittel zur Informationsgewinnung gestattet. Nach SS 10 Absatz 1 LVerfSchG M-V darf der Verfassungsschutz M-V folgende nachrichtendienstliche Mittel anwenden: 1 Inanspruchnahme von Vertrauensleuten, sonstigen Informanten und Gew\u00e4hrspersonen; 2 Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern; 3 Observationen; 4 Bildaufzeichnungen (Fotografieren, Filmen und Videografieren) au\u00dferhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes (Unverletzlichkeit der Wohnung); 5 verdeckte Ermittlungen und Befragungen; 6 verdecktes Mith\u00f6ren ohne Inanspruchnahme technischer Mittel; 7 verdecktes Mith\u00f6ren und Aufzeichnen des nicht \u00f6ffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel au\u00dferhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes; 8 Beobachtung des Funkverkehrs auf nicht f\u00fcr den allgemeinen Empfang bestimmten Kan\u00e4len; 9 Verwendung fingierter biographischer, beruflicher oder gewerblicher Angaben (Legenden); 10 Beschaffung, Herstellung und Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen; 11 \u00dcberwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Ma\u00dfgabe des aufgrund von Artikel 10 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes; 12 verdecktes Beobachten und sonstiges Aufkl\u00e4ren des Internets, ohne dass der Schutzbereich des Artikels 10 des Grundgesetzes (Brief-, Postund Fernmeldegeheimnis) ber\u00fchrt ist, insbesondere die verdeckte Teilnahme an den Kommunikationseinrichtungen des Internets sowie die Suche nach ihnen. 20 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","1 Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 1.6 Kontrolle des Verfassungsschutzes Parlamentarische Kontrollkommission Ve ontr rol he rw oll c le k Ko chtli alt e nt un ri Ge gsVerfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern Pa Ko ed eit rla ntr ien d M chk me oll un ntli nt e ari fe sc h \u00d6f e Kontrollorgane des Verfassungsschutzes G10-Kommission Die Arbeit des Verfassungsschutzes unterliegt strengen rechtsstaatlichen Ma\u00dfst\u00e4ben. Eingriffe in die Privatund Freiheitsrechte der B\u00fcrger sind den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden nur auf gesetzlicher Grundlage gestattet. Damit die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger darauf vertrauen k\u00f6nnen, dass die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden sich an ihren gesetzlichen Auftrag und an die f\u00fcr die T\u00e4tigkeit geltenden Rechtsbestimmungen halten, unterliegen diese einer mehrstufigen Kontrolle: einer allgemeinen parlamentarischen Kontrolle durch die Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern auf Grundlage von Berichtspflichten des Ministers f\u00fcr Inneres und Bau im Rahmen von Aktuellen Stunden, Kleinen und Gro\u00dfen Anfragen (2025 gingen bezogen auf den Verfassungsschutz insgesamt 23 Kleine Anfragen ein) oder Petitionen und unter Umst\u00e4nden einem Untersuchungsausschuss, einer besonderen Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) des Landtages (SS 27 LVerfSchG), Postkontrollen und Telefon\u00fcberwachungen m\u00fcssen durch die G 10-Kommission des Landtages vorab genehmigt werden, einer Kontrolle durch die Dienstund Fachaufsicht des Innenministers des Landes Mecklenburg-Vorpommern, dem Landesbeauftragten f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI M-V) in Bezug auf die Einhaltung von allgemeinen Datenschutzvorschriften, dem Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern (LRH M-V) in Bezug auf das Haushaltsrecht, der gerichtlichen \u00dcberpr\u00fcfung seines Handelns, soweit es daf\u00fcr einen Anlass gibt sowie der kritischen Begleitung durch die \u00d6ffentlichkeit und Medien, insbesondere durch Presseanfragen. 21 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","1 Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 1.7 Verh\u00e4ltnis von Verfassungsschutz und Polizei Verfassungsschutz und Polizei sind auf verschiedenen Ebenen voneinander getrennt. Das Verfassungsschutzgesetz sieht dabei folgende Trennungsgebote vor: Organisatorisches Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf Dienststellen 1 Trennungsgebot der Polizei, Dienststellen der Polizei d\u00fcrfen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht angegliedert werden. (SS 2 LVerfSchG) Befugnisrechtliches Keine polizeilichen Befugnisse 2 Trennungsgebot Keine Inanspruchnahme der Polizei im Wege der Amtshilfe (SS 8 LVerfSchG) zu Ma\u00dfnahmen, zu denen sie selbst nicht befugt ist Informationelles Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten 3 Trennungsgebot an Polizei und Staatsanwaltschaft unterliegt strengen, gesetzlich festgelegten Vorgaben. (SS 20 LVerfSchG) Verfassungsschutz und Polizeibeh\u00f6rden sind organisatorisch, befugnisrechtlich und informationell voneinander getrennt. Somit steht die Aus\u00fcbung polizeilicher oder strafprozessualer Eingriffsbefugnisse, zum Beispiel die Durchsuchung von Personen oder Sachen, die Beschlagnahme oder Festnahme von Personen, dem Verfassungsschutz nicht zu. Halten Besch\u00e4ftigte des Verfassungsschutzes ein polizeiliches Eingreifen f\u00fcr geboten, unterrichten sie die Polizei nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen. Diese entscheidet, ob und ggf. wie sie in eigener Zust\u00e4ndigkeit t\u00e4tig wird. Der Verfassungsschutz unterliegt - im Gegensatz zur Polizei und Staatsanwaltschaft - nicht dem Legalit\u00e4tsprinzip, sodass seine Besch\u00e4ftigten nicht in jedem Fall Strafverfolgung veranlassen m\u00fcssen, wenn sie Kenntnis von einer Straftat haben. Dieses Prinzip wurde in den Entscheidungen durch das Bundesverfassungsgericht (siehe u. a. BVerfG vom 26.04.2022, 1 BvR 1619/17) konkretisiert. Die Kompetenzverteilung l\u00e4sst sich im \u00dcberblick wie folgt darstellen: Polizei Verfassungsschutz Legalit\u00e4tsprinzip bei Strafverfolgungsma\u00dfnahmen, Opportunit\u00e4tsprinzip Opportunit\u00e4tsprinzip bei Gefahrenabwehr allgemeine Gefahrenabwehr und Strafverfolgung durch Aufkl\u00e4rung von Extremismus und Spionageabwehr offene und verdeckte Informationsgewinnung durch offene und verdeckte Informationsgewinnung Eingriffsbefugnisse keine polizeilichen Eingriffsbefugnisse Einsatz von Zwangsmitteln keine Zwangsmittel zul\u00e4ssig 22 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","1 Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes INFOBOX Legalit\u00e4tsprinzip und Opportunit\u00e4tsprinzip Das Legalit\u00e4tsprinzip beschreibt die Verpflichtung der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden, bei Vorliegen des Verdachts einer Straftat von Amts wegen (auch ohne Strafanzeige), Ermittlungen aufzunehmen. Der Verfassungsschutz unterliegt nicht dem Strafverfolgungszwang. F\u00fcr ihn gilt das Opportunit\u00e4tsprinzip. Hiernach steht die Entscheidung, ob wegen einer Straftat eingeschritten werden soll, im Ermessen. Das Opportunit\u00e4tsprinzip erm\u00f6glicht dem Verfassungsschutz die weitreichende Aufkl\u00e4rung von extremistischen Szenen. Das Trennungsgebot bedeutet jedoch nicht, dass Polizei, Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und Verfassungsschutz nicht zusammenwirken d\u00fcrfen. Im Gegenteil: Im Sinne eines notwendigen ganzheitlichen Aufkl\u00e4rungsund Bek\u00e4mpfungsansatzes extremistischer Bedrohungen ist eine informationelle Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen unverzichtbar. Bei besonders schweren Straftaten besteht nach dem Landesverfassungsschutzgesetz M-V die Pflicht zur Informations\u00fcbermittlung durch den Verfassungsschutz MV an die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft.1 Der Verfassungsschutz erh\u00e4lt daher zahlreiche Informationen von den zust\u00e4ndigen Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen. Diese sind nach SS 24 des Landesverfassungsschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LVerfSchG M-V) verpflichtet, verfassungsschutzrelevante Informationen eigeninitiativ zu \u00fcbermitteln. Dieser Informationsaustausch findet sowohl in der allt\u00e4glichen Arbeit zwischen den zust\u00e4ndigen Dienststellen als auch institutionalisiert mit allen Sicherheitsbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern in zwei gemeinsamen Zentren statt: F\u00fcr den Bereich des islamistischen Terrorismus seit 2004 im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin und f\u00fcr die Bereiche Rechtsund Linksextremismus seit 2012 im Gemeinsamen Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) in K\u00f6ln. Verfassungsschutz und Polizei aller L\u00e4nder sind in den Zentren durch Verbindungsbeamte vertreten. GTAZ Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum GETZ Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum 1.8 Novellierung Landesverfassungsschutzgesetz Das Bundesverfassungsgericht hatte in den Jahren 2022 (1 BvR 1619/17) und 2024 (1 BvR 2133/22) Vorschriften in verschiedenen Verfassungsschutzgesetzen auf ihre Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit gepr\u00fcft. Im Mittelpunkt standen die konkreten Anforderungen des Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsprinzips an die T\u00e4tigkeit des Verfassungsschutzes. Das Gericht formulierte Pflichten des Gesetzgebers, Eingriffsschwellen orientiert am verfassungsschutzspezifischen Aufkl\u00e4rungsbedarf und dem jeweiligen Eingriffsgewicht gesetzlich zu definieren. Als Eingriff wurde dabei nicht nur die spezielle \u00dcberwachungsma\u00dfnahme zur Erhebung personenbezogener Daten, sondern prinzipiell auch deren \u00dcbermittlung an andere Stellen (z. B. an die Polizei) gesehen. Damit ein Eingriff in die Rechte des Einzelnen den hohen Anforderungen an die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit gerecht wird, ist zudem eine Vorabkontrolle durch eine unabh\u00e4ngige Instanz - etwa durch ein Gericht oder ein Gremium des Landtages Mecklenburg-Vorpommern - erforderlich. Auch wenn die Entscheidungen den Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern nicht unmittelbar betreffen, wurde das Landesverfassungsschutzgesetz M-V (LVerfSchG M-V) dahingehend angepasst. Die Neufassung wurde am 06.05.2026 vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. 1 SS 20 LVerfSchG M-V 23 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","KAPITEL\u00dcBERSICHT | VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2025 Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auf einen Blick Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 14 26 KAPITEL 1 KAPITEL 2 Im Fokus: Hybride Bedrohungen Rechtsextremismus und -terrorismus 36 58 KAPITEL 3 KAPITEL 4 Reichsb\u00fcrger und Linksextremismus Selbstverwalter 102 112 KAPITEL 5 KAPITEL 6 Islamismus / Islamistischer Auslandsbezogener Terrorismus Extremismus 126 140 KAPITEL 7 KAPITEL 8 Mitwirkungsangelegenheiten, Spionageabwehr Waffenrechtliche Erlaubnisse und Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 148 156 KAPITEL 9 KAPITEL 10 Presseund Anlagen \u00d6ffentlichkeitsarbeit 166 172 KAPITEL 11 KAPITEL 12","Kapitel 2 Auf einen Blick Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern","2 Auf einen Blick 2. Auf einen Blick Dieser Abschnitt bietet einen kurzen \u00dcberblick \u00fcber die Situation in den verschiedenen Ph\u00e4nomenbereichen Mecklenburg-Vorpommerns. Au\u00dferdem erfolgt eine kurze zusammenfassende Darstellung zur politisch motivierten Kriminalit\u00e4t. 2.1 \u00dcberblick Personenpotenzial Anteil Personenpotenzial1 je Ph\u00e4nomenbereich in Mecklenburg-Vorpommern2: 8,7 % \" 330 \" 53,3 % 5,2 % \" 2.030 \" \" 200 \" 11,8 % \" 450 \" 21,0 % \" 800 \" Islamismus / Rechtsextremismus Reichsb\u00fcrger und Auslandsbezogener Linksextremismus Islamistischer und -terrorismus Selbstverwalter Extremismus Terrorismus ANTEIL PERSONENPOTENZIAL JE PH\u00c4NOMENBEREICH IN MV 1 Die Zahlenangaben zum Personenpotenzial der im Bericht genannten Personenzusammenschl\u00fcsse sind zum Teil gerundet. Es ist darauf hinzuweisen, dass den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden nicht zu allen Mitgliedern/Anh\u00e4ngern individuelle Erkenntnisse vorliegen und dass f\u00fcr Zuordnungen zu diesen Personenzusammenschl\u00fcssen, die teils auch weniger strukturiert sind, nicht ausschlie\u00dflich formelle Mitgliedschaften ma\u00dfgeblich sind. Es erfolgt deshalb eine individuelle Einsch\u00e4tzung, welche teilweise auf Erfahrungswissen beruht. 2 Prozentangaben: Prozentualer Anteil am Gesamtpersonenpotenzial aller Ph\u00e4nomenbereiche 26 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","2 Auf einen Blick Personenpotenzial je Ph\u00e4nomenbereich in Mecklenburg-Vorpommern: 4.500 4.000 3.605 3.810 3.500 3.000 2.500 1.950 2.030 2.000 1.500 1.000 690 800 440 450 295 330 500 180 200 0 RechtsReichsb\u00fcrger LinksIslamismus / AuslandsGesamt extremismus und und Selbstextremismus Islamistischer bezogener -terrorismus verwalter Terrorismus Extremismus 2024 1.950 690 440 180 295 3.605 2025 2.030 800 450 200 330 3.810 PERSONENPOTENZIAL JE PH\u00c4NOMENBEREICH IN MV 2024 2025 2.2 Zusammenfassung der einzelnen Ph\u00e4nomenbereiche Hybride Bedrohungen Hybride Bedrohungen haben sich zu einer der gravierendsten sicherheitspolitischen Herausforderung f\u00fcr Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern entwickelt. Sie umfassen unter anderem Desinformation, Spionage, Sabotage, Cyberangriffe und Wahlbeeinflussung. Ziel solcher Ma\u00dfnahmen ist es, Staat, Wirtschaft und Gesellschaft langfristig zu verunsichern, zu schw\u00e4chen und zu destabilisieren. Besondere Bedeutung kommt dabei der gezielten Verbreitung falscher oder irref\u00fchrender Informationen zu. Desinformationskampagnen zielen darauf ab, gesellschaftliche Spannungen zu verst\u00e4rken, Misstrauen gegen\u00fcber staatlichen Institutionen zu erzeugen und politische Entscheidungsprozesse zu beeinflussen. Vor dem Hintergrund der anstehenden Landtagswahl 2026 bleibt dieser Bereich besonders beobachtungsrelevant. Die Bundesrepublik Deutschland und damit auch Mecklenburg-Vorpommern standen im Jahr 2025 weiterhin im Fokus von Spionageaktivit\u00e4ten fremder Nachrichtendienste. Spionage ist als Teilbereich hybrider Bedrohungen zu verstehen. Sie dient der verdeckten Beschaffung von Informationen durch fremde Nachrichtendienste oder in deren Auftrag handelnde Akteure und kann zugleich Grundlage f\u00fcr weitere Ma\u00dfnahmen wie Sabotage, Cyberangriffe, Desinformation oder Einflussnahme sein. Die gr\u00f6\u00dfte nachrichtendienstliche Gefahr ging weiterhin von Russland aus. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine standen insbesondere kriegsrelevante Informationen, politische Entscheidungsprozesse, milit\u00e4risch nutzbare G\u00fcter sowie Infrastruktur im Fokus. 27 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","2 Auf einen Blick Auch China und Iran verfolgten weiterhin nachrichtendienstliche Aktivit\u00e4ten in Deutschland. China ist insbesondere an der Absch\u00f6pfung technologischen Wissens, wirtschaftlichen Informationen und Schl\u00fcsseltechnologien interessiert. Iranische Nachrichtendienste richten sich vor allem gegen oppositionelle Gruppierungen und Einzelpersonen sowie gegen j\u00fcdische und israelische Ziele. Zudem besteht ein Interesse an Informationen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Milit\u00e4r und Politik. Cyberangriffe haben sich zu einem Standardinstrument vieler Nachrichtendienste entwickelt. Sie dienen nicht nur der Informationsbeschaffung, sondern k\u00f6nnen auch der Vorbereitung von Sabotage, Desinformation oder Einflussnahme dienen. Mecklenburg-Vorpommern hat seine F\u00e4higkeiten zur Abwehr hybrider Bedrohungen weiter ausgebaut. Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern wurde als zentrale Ansprechstelle des Landes f\u00fcr hybride Bedrohungen benannt (Single Point of Contact - SPOC). Dazu organisiert der Verfassungsschutz u. a. das landesinterne Netzwerk \"MV Forum hybrid\", das dem Informationsaustausch bis hin zu den Kommunen dient. Im Bereich Wirtschaftsschutz wurden auch im Jahr 2025 Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern sensibilisiert. Schwerpunkte lagen insbesondere auf der maritimen Wirtschaft, Kritischen Infrastrukturen und dem Maschinenbau. Rechtsextremismus und -terrorismus Der Rechtsextremismus stellte auch im Jahr 2025 die gr\u00f6\u00dfte Gefahr f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung in Mecklenburg-Vorpommern dar. Das Personenpotenzial \u00fcberschritt erstmals die Zahl von 2.000 Personen und stieg auf rund 2.030 Personen an. Der Zuwachs ist insbesondere auf einen verst\u00e4rkten Zulauf j\u00fcngerer Personen aus dem weitgehend unstrukturierten rechtsextremistischen Spektrum zur\u00fcckzuf\u00fchren. Im Berichtsjahr setzte sich die Radikalisierung junger Menschen in sozialen Medien und digitalen Kommunikationsr\u00e4umen fort. Rechtsextremistische Inhalte werden zunehmend \u00fcber soziale Medien, Messenger-Dienste, Musikvideos und kurze Videosequenzen verbreitet. Diese Entwicklung wirkt bis in das schulische Umfeld hinein und stellt Bildungseinrichtungen vor wachsende Herausforderungen im Umgang mit Radikalisierungstendenzen unter Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern. Hervorzuheben sind zudem Entwicklungen im Bereich des rechtsextremistischen Akzelerationismus1 und der sogenannten Attent\u00e4terfanszene. Minderj\u00e4hrige Akteure \u00e4u\u00dferten dort verst\u00e4rkt Gewaltfantasien und besch\u00e4ftigten sich mit der Beschaffung oder Herstellung von Waffen und Sprengstoff. Die Nutzung verschl\u00fcsselter Kommunikationskan\u00e4le erschwert dabei die Aufkl\u00e4rung entsprechender Netzwerke. Im Berichtszeitraum war die Verbindung von Rechtsextremismus, Kampfsport und Hooliganszene deutlicher als in den Vorjahren festzustellen. Kampfsport wird in der Szene gezielt als Mittel der k\u00f6rperlichen Ert\u00fcchtigung, der Gewaltvorbereitung und der ideologischen Vergemeinschaftung genutzt. Die Partei \"Der III. Weg\" f\u00fchrte in Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche \u00f6ffentlich wahrnehmbare Aktionen durch, darunter auch Kampfsporttrainings unter freiem Himmel. Auch die Partei \"Die Heimat\" und ihre Jugendorganisation \"Junge Nationalisten\" traten im Berichtsjahr wieder verst\u00e4rkt in Erscheinung. Zu den zentralen Veranstaltungen der neonazistischen Szene geh\u00f6rten erneut der \"Tollense-Marsch\" am 22. Februar 2025 sowie der \"Demminer Trauermarsch\" am 8. Mai 2025. Beide Veranstaltungen standen in organisatorischer Verantwortung des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern der Partei \"Die Heimat\". Rechtsextremistische Musikveranstaltungen fanden weiterhin statt, allerdings \u00fcberwiegend in kleineren, konspirativ organisierten Formaten wie Liederabenden. Gleichzeitig ist ein Wandel der rechtsextremistischen Musikszene erkennbar. Stilrichtungen wie Rap und partyschlager\u00e4hnliche Formate sowie digitale Verbreitungswege bieten Ankn\u00fcpfungspunkte f\u00fcr ein j\u00fcngeres Publikum - auch \u00fcber die rechtsextremistische Szene hinaus. 1 Akzelerationismus bezeichnet eine extremistische Strategie, gesellschaftliche Krisen, Polarisierung und Gewalt gezielt zu versch\u00e4rfen, um den demokratischen Staat zu destabilisieren oder seinen Zusammenbruch zu beschleunigen. N\u00e4heres dazu finden Sie in dem Kapitel 4.3. 28 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","2 Auf einen Blick \"Reichsb\u00fcrger\" und \"Selbstverwalter\" Das Personenpotenzial im Bereich \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" stieg im Jahr 2025 von rund 690 auf rund 800 Personen an. Der Zuwachs entfiel vor allem auf das unstrukturierte Personenpotenzial. Der Anteil der in Gruppen organisierten Personen lag bei etwa 37 Prozent. Die Szene blieb weiterhin ideologisch heterogen. Zentrales verbindendes Element ist die Ablehnung der Existenz beziehungsweise Legitimit\u00e4t der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Rechtsordnung. Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter berufen sich dabei unter anderem auf ein angeblich fortbestehendes Deutsches Reich, selbst definierte Naturrechte oder verschw\u00f6rungsideologische Erz\u00e4hlungen. Soziale Medien spielten auch im Jahr 2025 eine zentrale Rolle. Sie erm\u00f6glichen insbesondere nicht organisierten Personen, sich niedrigschwellig mit Gleichgesinnten zu vernetzen und sich als Teil einer virtuellen Bewegung zu verstehen. Trotz der Nutzung moderner Kommunikationsmittel findet die Ideologie bei j\u00fcngeren Altersgruppen weiterhin nur begrenzt Anklang. Der Anteil der 18bis 29-J\u00e4hrigen lag bei etwa 2 Prozent. Der Frauenanteil ist mit rund 35 Prozent im Vergleich zur rechtsextremistischen Szene deutlich h\u00f6her. Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter traten erneut durch szenetypische Straftaten in Erscheinung, darunter Beleidigungen, K\u00f6rperverletzungen und Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte. Dar\u00fcber hinaus wurden Beh\u00f6rden und \u00f6ffentliche Einrichtungen weiterhin mit umfangreichen szenetypischen Schreiben konfrontiert. Diese k\u00f6nnen geeignet sein, Bedienstete unter Druck zu setzen, Verwaltungsabl\u00e4ufe zu st\u00f6ren und staatliches Handeln zu delegitimieren. Im Jahr 2025 konnten etwa 7 Prozent der Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter zugleich dem Rechtsextremismus zugeordnet werden. Rund 19 Prozent der Szene gelten als gewaltorientiert. Linksextremismus Das linksextremistische Personenpotenzial blieb in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2025 mit rund 450 Personen weitgehend stabil. Hervorzuheben ist die Entwicklung im dogmatischen Spektrum. Insbesondere kommunistisch orientierte Jugendstrukturen gewannen an Bedeutung. Dazu z\u00e4hlt die \"Rote Jugend Rostock\", die sich als Teil eines bundesweiten Netzwerks kommunistischer Jugendgruppen unter der Bezeichnung \"Rote Jugend Deutschland\" versteht. Das Personenpotenzial dieser Gruppierung stieg im Berichtsjahr auf rund 70 Personen. Die dogmatisch gepr\u00e4gten Strukturen setzen auf eine k\u00e4mpferische Rhetorik, ein geschlossenes Auftreten und eine gezielte Ansprache von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Ideologische Klarheit, Gemeinschaftsgef\u00fchl und das Angebot, sich als Teil einer revolution\u00e4ren Bewegung zu verstehen, k\u00f6nnen insbesondere f\u00fcr junge Menschen attraktiv wirken. Zwar bewegte sich das Personenpotenzial gewaltorientierter Linksextremisten auf einem \u00e4hnlichen Niveau wie im Vorjahr, gleichwohl kam es weiterhin zu Solidarit\u00e4tsbekundungen mit linksextremistischen Gewaltt\u00e4tern, etwa im Zusammenhang mit dem sogenannten \"Antifa-Ost-Verfahren\". Solche Bezugnahmen st\u00fctzen zumindest ideologisch den gewaltorientierten Linksextremismus. Ein Spannungsfeld innerhalb der Szene bildeten auch 2025 unterschiedliche Positionierungen zum Nahostkonflikt. W\u00e4hrend dogmatische Strukturen \u00fcberwiegend propal\u00e4stinensisch ausgerichtet waren, zeigten Teile des undogmatischen Spektrums proisraelische Positionierungen. Diese Gegens\u00e4tze f\u00fchrten zu Spannungen und Zerw\u00fcrfnissen innerhalb der linksextremistischen Szene. 29 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","2 Auf einen Blick Islamismus / Islamistischer Terrorismus Das islamistische Personenpotenzial in Mecklenburg-Vorpommern bewegte sich im Jahr 2025 auf einem \u00e4hnlichen Niveau wie im Vorjahr, wies jedoch einen leichten Anstieg auf und lag bei rund 200 Personen. Mangels gefestigter gr\u00f6\u00dferer Strukturen standen in Mecklenburg-Vorpommern insbesondere islamistisch motivierte Einzelpersonen im Fokus der Sicherheitsbeh\u00f6rden. Diese Personen weisen teilweise ideologische \u00dcberschneidungen mit internationalen Terrororganisationen wie dem sogenannten \"Islamischen Staat\" (IS) auf, agieren jedoch ohne erkennbare organisatorische Anbindung. Gerade diese isolierte Vorgehensweise erschwert eine fr\u00fchzeitige Erkennung m\u00f6glicher Anschlagsplanungen. Regionale Schwerpunkte der islamistischen Szene waren insbesondere in gr\u00f6\u00dferen St\u00e4dten feststellbar, wobei G\u00fcstrow und Rostock hervorzuheben sind. Die Mehrheit der islamistischen Einzelpersonen (rund 190 Personen) l\u00e4sst sich dem Salafismus zuordnen. Daneben gibt es eine kleinere Zahl von Personen, die andere islamistische Positionen vertreten und keiner eindeutigen Str\u00f6mung zugeordnet werden k\u00f6nnen. Digitale Radikalisierungsprozesse blieben auch im Jahr 2025 relevant. Islamistische Inhalte wurden \u00fcber soziale Medien und Messenger-Dienste verbreitet und richteten sich h\u00e4ufig an j\u00fcngere Zielgruppen. Die Verbreitung niedrigschwelliger religi\u00f6s-extremistischer Inhalte kann dabei den Einstieg in weitergehende Radikalisierungsprozesse beg\u00fcnstigen. Im Zusammenhang mit den Konflikten im Nahen Osten waren in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin Unterst\u00fctzungsbekundungen f\u00fcr die HAMAS im digitalen Raum feststellbar. \u00d6ffentliche Aktivit\u00e4ten mit direktem Bezug zur Organisation blieben jedoch begrenzt. Auslandsbezogener Extremismus Das Personenpotenzial im Bereich des nicht-islamistischen auslandsbezogenen Extremismus lag in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2025 bei rund 330 Personen. Schwerpunkt der Beobachtung blieb die \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK), der im Land rund 290 Personen zugerechnet wurden. Die PKK nutzt Deutschland weiterhin als R\u00fcckzugsraum zur Finanzierung, Propagandaunterst\u00fctzung und Mobilisierung. In Mecklenburg-Vorpommern fanden im Berichtsjahr keine gr\u00f6\u00dferen \u00f6ffentlichkeitswirksamen Aktivit\u00e4ten statt. Gleichwohl gelang es der Organisation weiterhin, Anh\u00e4nger aus dem Land f\u00fcr \u00fcberregionale Veranstaltungen zu mobilisieren. Der im Jahr 2025 fortgesetzte Ann\u00e4herungsund Friedensprozess zwischen dem t\u00fcrkischen Staat und der PKK wirkte sich auch auf die politische Kommunikation der Organisation aus. Die formell erkl\u00e4rte Aufl\u00f6sung der PKK und der erkl\u00e4rte Gewaltverzicht hatten jedoch keine unmittelbaren Auswirkungen auf Ideologie, Ziele und Methoden der Organisation in Europa und Deutschland. Spendensammlungen und Rekrutierungsbem\u00fchungen wurden fortgesetzt. T\u00fcrkisch-linksextremistische Organisationen spielten in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin nur eine untergeordnete Rolle. Es handelte sich \u00fcberwiegend um unorganisierte Einzelpersonen. Auch dem t\u00fcrkischen Rechtsextremismus, etwa der sogenannten \u00dclk\u00fcc\u00fc-Bewegung, geh\u00f6ren im Land lediglich einzelne Personen an; feste Strukturen waren nicht feststellbar. 30 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","2 Auf einen Blick 2.3 Straftatenaufkommen (Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t) Der Verfassungsschutz ist im Vorfeld der Aufkl\u00e4rung von Straftaten t\u00e4tig. Zur umfassenden Bewertung der Extremismuslage ist die Einbeziehung der polizeilich erfassten F\u00e4lle politisch motivierter Kriminalit\u00e4t (PMK) von zentraler Bedeutung, da sich in diesen Taten extremistische Gefahrensituationen verwirklicht haben. 4.000 3.317 3.360 3.500 3.000 2.184 2.282 2.500 2.000 1.500 1.000 734 637 361 392 500 16 23 22 26 0 Straftaten PMK PMK PMK PMK PMK gesamt -rechts-links-religi\u00f6se Ideologie-ausl\u00e4ndische Ideologie-sonstige ZuordnungPMK MECKLENBURG-VORPOMMERN1 MV 2024 MV 2025 Gesamtzahl F\u00fcr das Jahr 2025 hat das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern (LKA MV) insgesamt 3.360 F\u00e4lle der Politisch motivierten Kriminalit\u00e4t erfasst. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahr einen leichten Anstieg um 43 F\u00e4lle (+1,3 %) dar. Die Zahl der Gewaltdelikte2 ging zugleich von 157 auf 137 F\u00e4lle zur\u00fcck (-12,7 %). PMK -rechtsIm Bereich der PMK -rechtsist in Mecklenburg-Vorpommern ein Anstieg feststellbar (2024: 2.184 / 2025: 2.282). Somit stiegen die politisch motivierten Straftaten im Bereich -rechtsum 4,5 % an. Der Bereich wird weiterhin ma\u00dfgeblich von Propagandadelikten (2024: 1.476, 2025: 1.566) gepr\u00e4gt, insbesondere dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach SS 86a StGB. Die Zahl der Propagandadelikte nahm von 1.476 auf 1.566 F\u00e4lle zu (+6,1 %). 1 Quelle LKA MV 2 Politisch motivierte Gewaltkriminalit\u00e4t ist die Teilmenge der Politisch motivierten Kriminalit\u00e4t, die eine besondere Gewaltbereitschaft der Straft\u00e4ter erkennen l\u00e4sst. Sie umfasst folgende Deliktsbereiche: T\u00f6tungsdelikte, K\u00f6rperverletzungsdelikte, Brandund Sprengstoffdelikte, Landfriedensbruch, Gef\u00e4hrliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahnund Stra\u00dfenverkehr, Freiheitsberaubung, Raub, Erpressung, Widerstandsdelikte, Sexualdelikte 31 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","2 Auf einen Blick PMK -linksIm Bereich der PMK -linkswurden in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2025 392 Straftaten erfasst. Im Vergleich zum Vorjahr (2024: 361) entspricht dies einem Anstieg um 8,6 %. Schwerpunkte bildeten im Bereich der PMK -linksinsbesondere Sachbesch\u00e4digungen (2024: 198, 2025: 209), Wahlstraftaten (2024: 145, 2025: 103) und Verst\u00f6\u00dfe gegen das Versammlungsgesetz (2024: 28, 2025: 57). PMK -ausl\u00e4ndische/religi\u00f6se IdeologieIm Ph\u00e4nomenbereich PMK -religi\u00f6se Ideologiewurden in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2025 23 Straftaten verzeichnet (2024: 16). Dies entspricht einem Anstieg um 43,8 %. Im Ph\u00e4nomenbereich PMK -ausl\u00e4ndische Ideologiewurden im Jahr 2025 26 Straftaten registriert (2024: 22). Dies entspricht einem Anstieg um 18,2 %. Landesweit wurden 58 Sachverhalte als \"Pr\u00fcff\u00e4lle Islamistischer Terrorismus\" eingeordnet (2024: 19). Davon entfielen acht Vorg\u00e4nge auf das Gefahrenabwehrrecht und 50 auf das Strafrecht. Trotz weiterhin niedriger Fallzahlen ist insbesondere im Bereich PMK -religi\u00f6se Ideologieder Gef\u00e4hrdungsaspekt lagepr\u00e4gend. PMK -sonstige ZuordnungPolitisch motivierte Straftaten, die sich keinem der oben genannten \"klassischen\" Ph\u00e4nomenbereiche zuordnen lassen, werden als PMK -sonstige Zuordnungerfasst. Im vergangenen Jahr ist dabei ein Anstieg der Fallzahlen bei den Propagandadelikten (2024: 72, 2025: 87) feststellbar. Bei den Sachbesch\u00e4digungen (2024: 275, 2025: 255) und Beleidigungen (2024: 152, 2025: 87) ist hingegen ein R\u00fcckgang zu verzeichnen. In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2025 637 Straftaten in diesem Bereich registriert (2024: 734). Dies entspricht einem R\u00fcckgang um 13,2 %. Antisemitische Straftaten Die Anzahl antisemitischer Straftaten in Mecklenburg-Vorpommern lag im Jahr 2025 bei 140 (2024: 124). Dies entspricht einem Anstieg um 12,9 %. Der \u00fcberwiegende Teil der antisemitischen Straftaten entfiel auf die Bereiche PMK -rechtsund -sonstige Zuordnung-. Von den 140 antisemitischen Straftaten entfielen 93 auf Volksverhetzungsdelikte. Gegen\u00fcber dem Vorjahr entspricht dies einem Anstieg um 23 F\u00e4lle bzw. 32,8 %. Eine tabellarische \u00dcbersicht des LKA MV zur PMK ist den Anlagen (Kapitel 12.4) zu entnehmen. Die bundesweite PMK-Statistik lag zum Zeitpunkt der Berichtserstellung noch nicht vor und wird nach Ver\u00f6ffentlichung auf dem Internetauftritt des Bundesministeriums des Innern und f\u00fcr Heimat (www.bmi.bund.de) bereitgestellt. 32 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","2 Auf einen Blick Gemeinsam die Verfassung sch\u00fctzen Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern 33 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","KAPITEL\u00dcBERSICHT | VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2025 Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auf einen Blick Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 14 26 KAPITEL 1 KAPITEL 2 Im Fokus: Hybride Bedrohungen Rechtsextremismus und -terrorismus 36 58 KAPITEL 3 KAPITEL 4 Reichsb\u00fcrger und Linksextremismus Selbstverwalter 102 112 KAPITEL 5 KAPITEL 6 Islamismus / Islamistischer Auslandsbezogener Terrorismus Extremismus 126 140 KAPITEL 7 KAPITEL 8 Mitwirkungsangelegenheiten, Spionageabwehr Waffenrechtliche Erlaubnisse und Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 148 156 KAPITEL 9 KAPITEL 10 Presseund Anlagen \u00d6ffentlichkeitsarbeit 166 172 KAPITEL 11 KAPITEL 12","Kapitel 3 Im Fokus: Hybride Bedrohungen Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern","3 Im Fokus: Hybride Bedrohungen 3. Im Fokus: Hybride Bedrohungen 3.1 Hybride Bedrohungen - kompakt informiert Angesichts internationaler Konflikte und Kriege ist die internationale Sicherheit nicht nur durch milit\u00e4rische Aggressionen bedroht. Die Schw\u00e4chung von Gegnern im geopolitischen Wettbewerb wird parallel in erheblichem Umfang auch mit nichtmilit\u00e4rischen Mitteln verfolgt, die zusammenfassend als hybride Bedrohungen bezeichnet werden. Dabei greifen digitale und realweltliche Vorgehensweisen oftmals ineinander und erg\u00e4nzen sich gegenseitig. Ziel solcher Ma\u00dfnahmen ist nicht nur die Verursachung eines unmittelbaren physischen oder wirtschaftlichen Schadens. Vielmehr sollen insbesondere Vertrauen in staatliche Institutionen, demokratische Prozesse und gesellschaftlichen Zusammenhalt geschw\u00e4cht sowie Unsicherheit und Polarisierung innerhalb der Bev\u00f6lkerung gef\u00f6rdert werden. Beispiele hybrider (Wirtschafts-) Desinformation Cyberangriffe Bedrohungen Spionage Diebstahl geistigen (wirtschaftliche) Einflussnahme Sabotage (KRITIS) Eigentums Einflussnahme auf freie Wahlen Hybride Bedrohungen werden durch fremde staatliche Nachrichtendienste gesteuert teils durch nicht-staatliche Akteure bis hin zu \"Wegwerf-Agenten\" durchgef\u00fchrt vermischen oder kombinieren verschiedene Angriffsmittel miteinander erscheinen insbesondere als Desinformation, Wahlbeeinflussung, Spionage, Sabotage und Cyberangriffe sollen die Bev\u00f6lkerung verunsichern und polarisieren, insbesondere durch die Verbreitung falscher oder unvollst\u00e4ndiger bzw. irref\u00fchrender Informationen sind auf Dauer angelegt bzw. sollen eine langfristig destabilisierende Wirkung bis hin zur Ver\u00e4nderung des politischen Systems entfalten. Sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch die Europ\u00e4ische Union und die NATO sind Adressaten umfangreicher hybrider Bedrohungen durch verschiedene fremde Staaten. Mecklenburg-Vorpommern ist als Bundesland ebenfalls Ziel solcher Aktivit\u00e4ten - sei es unmittelbar oder mittelbar. Insbesondere die geografische Lage im Ostseeraum, maritime Wirtschaftsstrukturen sowie Kritische Infrastrukturen erh\u00f6hen die sicherheitspolitische Relevanz des Landes. Trotz der erheblichen Bedeutung von hybriden Bedrohungen ist eine sachgerechte und differenzierte Bewertung entsprechender Vorf\u00e4lle erforderlich. Nicht jede Einflussnahme, Sabotagehandlung oder Cyberattacke stellt 36 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","3 Im Fokus: Hybride Bedrohungen zwangsl\u00e4ufig eine hybride Bedrohung dar. Ebenso wird nicht jeder entsprechende Angriff unmittelbar erkannt oder eindeutig zugeordnet werden k\u00f6nnen. Gerade die gezielte Verschleierung staatlicher Verantwortlichkeiten sowie die Nutzung niedrigschwelliger oder indirekter Vorgehensweisen sind charakteristische Merkmale hybrider Bedrohungen. Gleichwohl verf\u00fcgen die Sicherheitsbeh\u00f6rden \u00fcber umfangreiche F\u00e4higkeiten und etablierte Kooperationsstrukturen, um entsprechende Bedrohungen fr\u00fchzeitig zu erkennen, einzuordnen und geeignete Abwehrma\u00dfnahmen einzuleiten. Hierzu bedarf es einer kontinuierlichen Anpassung an sich wandelnde Bedrohungslagen und Vorgehensweisen fremder Akteure. \u00dcber einzelne Elemente der hybriden Bedrohungen - wie zum Beispiel Spionage und Sabotage - informieren Sicherheitsbeh\u00f6rden einschlie\u00dflich des Verfassungsschutzes MV bereits regelm\u00e4\u00dfig und ausf\u00fchrlich. In Anbetracht der sicherheitspolitischen Entwicklungen und der Gef\u00e4hrdungen f\u00fcr die Sicherheit Deutschlands und Mecklenburg-Vorpommerns zielt das vorliegende Schwerpunktkapitel \"Hybride Bedrohungen\" darauf ab, diesen Ph\u00e4nomenbereich ausf\u00fchrlicher zu beleuchten bzw. einzuordnen, die h\u00e4ufigsten Erscheinungsformen zu beschreiben sowie die komplexen Gegenma\u00dfnahmen zu skizzieren. Konkretere Lageinformationen zu den einzelnen Teilbereichen, wie z. B. Spionage und Sabotage, f\u00fcr das Berichtsjahr 2025 finden Sie in Kapitel 10. Ein fundiertes Wissen \u00fcber das grunds\u00e4tzliche Gefahrenpotenzial von hybriden Bedrohungen ist die Ausgangsvoraussetzung f\u00fcr eine wirksame Resilienz von Staat, Wirtschaft und Bev\u00f6lkerung gegen feindliche Versuche, die deutsche Gesellschaft und den deutschen Staat systematisch zu schw\u00e4chen. 3.2 Sicherheitspolitische Einordnung Internationale Konflikte, Krisen und Kriege gehen auch im 21. Jahrhundert nicht an der Bundesrepublik Deutschland und an Mecklenburg-Vorpommern vorbei. Die geostrategische Lage Deutschlands sowie seine aktive sicherheitspolitische Rolle vor allem in B\u00fcndnissen wie den Vereinten Nationen, der Europ\u00e4ischen Union, der NATO und den G7-Staaten f\u00fchren zu Herausforderungen und Belastungen der eigenen Sicherheitslage. Besonders eindr\u00fccklich wird dies sichtbar seit dem Beginn des offenen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine. Die vom damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz angek\u00fcndigte \"Zeitenwende\" ist der Ausdruck einer Z\u00e4sur in der europ\u00e4ischen Nachkriegsordnung, in der alte Gewissheiten der Sicherheit ersch\u00fcttert wurden und seitdem die Notwendigkeit zu massiven Anstrengungen f\u00fcr die Sicherheit im Allgemeinen sowie f\u00fcr die Verteidigung im Besonderen st\u00e4rker ins Bewusstsein r\u00fcckt. Sicherheit und Verteidigung erweisen sich jedoch im 21. Jahrhundert als weitaus komplexer als dies ohnehin schon in milit\u00e4rischer Hinsicht der Fall ist. Die Dimensionen der internationalen Sicherheitslage bzw. der internationalen Konfliktf\u00fchrung gehen weit \u00fcber konventionelle milit\u00e4rische Auseinandersetzungen hinaus. In den Mittelpunkt zwischenstaatlicher Konfliktaustragung sind hybride Bedrohungen ger\u00fcckt, d. h. die langfristige Schw\u00e4chung des Gegners mit verschiedenen Mitteln.1 Hierbei handelt es sich keineswegs um ein modernes Ph\u00e4nomen. Die Anwendung von auch nichtmilit\u00e4rischen Mitteln geh\u00f6rte bereits in der Antike zum klassischen Kriegsverst\u00e4ndnis; auch nach dem Zweiten Weltkrieg, insbesondere zu Zeiten des Kalten Krieges, geh\u00f6rten sie zum Portfolio der staatlich gesteuerten, internationalen Auseinandersetzung.2 Die technologischen Entwicklungen des 21. Jahrhunderts auf den Feldern der Informationstechnologie bis hin zur aktuellen und zuk\u00fcnftigen Weiterentwicklung der K\u00fcnstlichen Intelligenz (KI) wirken in Zeiten zunehmender internationaler Spannungen als gefahrentr\u00e4chtige Katalysatoren f\u00fcr hybride Bedrohungen.3 In diesem Umfeld sind auch die Bundesrepublik Deutschland und damit ebenfalls Mecklenburg-Vorpommern das Ziel von hybriden Operationen, die durch fremde Staaten durchgef\u00fchrt oder gelenkt werden.4 1 Zur genaueren Begriffsbestimmung siehe unten Punkt 3.3 2 Vgl. zur Vergiftung von Brunnen, der Brandstiftung auf Weideland sowie Desinformation und T\u00e4uschung im Antiken Griechenland und im Antiken Rom Konstantinos Tsetsos, Neue hybride Bedrohungen, in: Metis Institut f\u00fcr Strategie und Vorausschau, Universit\u00e4t der Bundeswehr, Nr. 26, 06/2021, S. 3 3 Zur besonderen Rolle der KI im Kontext hybrider Bedrohungen siehe unten Punkt 3.4 4 Zum Spektrum der hybriden Bedrohungen siehe unten Punkt 3.4 sowie Kapitel 10 37 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","3 Im Fokus: Hybride Bedrohungen 3.3 Begriffsbestimmung und Ph\u00e4nomenologie Der Begriff \"hybride Bedrohungen\" ist in Deutschland rechtlich nicht verbindlich bestimmt; eine gesetzliche Definition existiert nicht. In der Praxis und Wissenschaft haben sich in den vergangenen Jahren unterschiedliche Begriffe und Interpretationen verbreitet.1 Regelm\u00e4\u00dfig werden neben \"hybride Bedrohungen\" auch \"hybrider Krieg\", \"hybride Kampagnen\", \"hybride Taktiken\" und \"ausl\u00e4ndische Einmischung\" verwendet. Die Abgrenzung \"hybrider Bedrohungen\" vom \"hybriden Krieg\" ist anhand des Kriegszustandes m\u00f6glich: Liegt ein Krieg im Rechtssinne vor, k\u00f6nnen nichtmilit\u00e4rische Ma\u00dfnahmen zur Schw\u00e4chung des Gegners als hybride Kriegsf\u00fchrung eingeordnet werden. Konsequenterweise zielt der Begriff \"hybride Bedrohungen\" auf einen Zustand und Ma\u00dfnahmen ab, die ohne einen f\u00f6rmlichen Kriegszustand angewendet werden. Das Bundesinnenministerium definiert den Begriff hybride Bedrohungen seit dem Jahr 2023 wie folgt: Hybride Bedrohungen bezeichnen verschiedene Formen illegitimer Einflussnahme auf Staaten durch fremde Staaten. Dabei versuchen diese Staaten, auch mittels nicht-staatlicher Akteure durch den koordinierten Einsatz verschiedener Instrumente ihre Ziele gegen unsere Interessen und Werte offen oder verdeckt durchzusetzen.2 Bei Gesamtbetrachtung der ver\u00f6ffentlichten Definitionen lassen sich die nachfolgenden Merkmale f\u00fcr die Eingrenzung des Ph\u00e4nomenbereichs \"hybride Bedrohungen\" feststellen: Hybride Bedrohungen sind die Gesamtheit aller Ma\u00dfnahmen eines Staates unterhalb des v\u00f6lkerrechtlich geregelten Kriegszustandes, die direkt durch staatliche oder indirekt durch nicht-staatliche Akteure ausgef\u00fchrt werden, die einen Konflikt durch Anwendung milit\u00e4rischer oder alternativer Mittel austragen, deren Hybridit\u00e4t durch die bewusste Vermischung und Kombination verschiedener Angriffsmittel gepr\u00e4gt ist, die vor allem technische, physische, informationelle und psychologische Methoden beinhalten, die auf Dauer angelegt sind und eine langfristige Wirkung entfalten sollen, die auf die Schw\u00e4chung des Gegners durch dessen politische Destabilisierung oder dessen objektive Besch\u00e4digung ausgerichtet sind und die schlie\u00dflich das strategische Ziel verfolgen, die eigene geopolitische Machtposition zu st\u00e4rken. 1 Vgl. Bendiek/ Bossong, \"Hybride Bedrohungen\": Vom Strategischen Kompass zur Nationalen Sicherheitsstrategie\", in: SWP-Aktuell Nr. 40, 06/2022, S. 3 f. 2 Bundesministerium des Innern und f\u00fcr Heimat, Empfehlungen der BLoAG Hybrid, Sensibilisierung im Umgang mit hybriden Bedrohungen einschlie\u00dflich Desinformation, 11.12.2023. 38 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","3 Im Fokus: Hybride Bedrohungen Hybride Bedrohungen entstehen somit im geopolitischen Wettbewerb. Richten sie sich gegen freiheitliche Demokratien wie die Bundesrepublik Deutschland, bietet das freiheitliche demokratische politische System zahlreiche Verwundbarkeiten, die hybride Bedrohungen systematisch angreifen k\u00f6nnen. In Anbetracht der oftmals kommunikativen, psychologisch wirkenden Angriffsmittel hybrider Bedrohungen k\u00f6nnen diese an die grundrechtlich gesch\u00fctzten Freiheiten vor allem der Meinungs\u00e4u\u00dferung und Kommunikation, der Freiheit von Presse und Medien sowie von Forschung und Lehre ankn\u00fcpfen. Eine weitere Verletzlichkeit der Gesellschaft und damit eine besondere Empf\u00e4nglichkeit f\u00fcr hybride Taktiken bieten dar\u00fcber hinaus zum einen der hohe Grad der Technologisierung einschlie\u00dflich der Digitalisierung sowie zum anderen die Abh\u00e4ngigkeit des Staates und der Gesellschaft von der Funktionsf\u00e4higkeit kritischer Infrastrukturen bzw. von Versorgungsdienstleistungen wie Telekommunikation, Energie, Gesundheit. Diese Einfallstore von liberalen, technologisierten Gesellschaften f\u00fcr hybride Bedrohungen bedeuten jedoch nicht unweigerlich, dass der hybride Aggressor aus diesem asymmetrischen Konflikt langfristig gest\u00e4rkt hervorgeht. Offene und pluralistische Gesellschaften k\u00f6nnen sich gegen die existenzgef\u00e4hrdenden hybriden Bedrohungen verteidigen, indem sie ihre eigene Gef\u00e4hrdung erkennen1 und wirksame Resilienzma\u00dfnahmen ergreifen.2 3.4 Erscheinungsformen und Begehungsweisen Hybride Bedrohungen sind nicht nur gezielte Ma\u00dfnahmen der zwischenstaatlichen Konfliktf\u00fchrung. Wesentlich f\u00fcr hybride Bedrohungen sind auch ihr teils hoher Professionalisierungsgrad und ihre systemische Dimension. Das komplexe System der hybriden Bedrohungen wird daher im Folgenden schlaglichtartig anhand der h\u00e4ufigsten Erscheinungsformen n\u00e4her vorgestellt. Dies hilft, um im zweiten Schritt dem System der hybriden Bedrohungen auch ein System der Abwehr hybrider Bedrohungen gegen\u00fcberzustellen. Desinformation Zu den zentralen Mitteln hybrider Konfliktf\u00fchrung z\u00e4hlt die Desinformation. Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz definiert Desinformation wie folgt: Desinformation ist die Verbreitung falscher oder irref\u00fchrender Informationen, um Einzelpersonen, Gruppen oder die \u00f6ffentliche Meinung als Ganzes zu beeinflussen. Eine Desinformation liegt vor, wenn sie nach objektiven Ma\u00dfst\u00e4ben inhaltlich unzutreffend ist, der Urheber dies wei\u00df und sie dennoch mit dem Ziel der Beeinflussung verwendet. Gleiches gilt f\u00fcr das Verschweigen wesentlicher Teile einer Information. Desinformationsaktivit\u00e4ten sollen Emotionen, Wahrnehmungen und Einstellungen ver\u00e4ndern. Sie sind ein klassisches Instrument fremder Nachrichtendienste.3 1 Siehe zu den einzelnen Erscheinungsformen Punkt 3.4 bzw. zum Gef\u00e4hrdungspotenzial Punkt 3.5 2 Siehe zu den Ma\u00dfnahmen in Deutschland, der EU und der NATO Punkt 3.6 3 Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, Gef\u00e4hrdungen durch russische Spionage, Sabotage und Desinformation, 05/2025, S. 6 39 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","3 Im Fokus: Hybride Bedrohungen Das Bundesinnenministerium ordnet Desinformation erg\u00e4nzend dann als hybride Bedrohung ein, wenn die Verbreitung einem fremden Staat zuzurechnen ist.1 Die Verantwortlichkeit eines fremden Staates f\u00fcr die Desinformation in Deutschland bzw. in Mecklenburg-Vorpommern ist zugleich der Grund und die Voraussetzung f\u00fcr ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz. In diesem Kontext hat auch die Europ\u00e4ische Union einen aufwachsenden Rechtsund Handlungsrahmen zur Bek\u00e4mpfung von Desinformation geschaffen und hierbei den Begriff FIMI zu Grunde gelegt. FIMI steht f\u00fcr \"Foreign Information Manipulation and Interference\", was als \"Ausl\u00e4ndische Informationsmanipulation und Einmischung\" \u00fcbersetzt werden kann. Ein zentrales Instrument der europ\u00e4ischen Strategie gegen Desinformation ist neben der Einrichtung von unterst\u00fctzenden EU-Reaktionsteams bei schweren Desinformationsangriffen gegen Mitgliedsstaaten die permanente Analyseund Informationst\u00e4tigkeit der EU-Einrichtung EUvsDisinfo.2 Mithilfe dieser Einrichtung werden prim\u00e4r russische bzw. russland-freundliche Desinformationsaktivit\u00e4ten identifiziert und enttarnt. Die entsprechende Datenbank ist \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich und weist bereits \u00fcber 19.000 F\u00e4lle dieser Desinformation auf.3 Beispielhaft zeigt die Plattform auf, wie die mutma\u00dflichen russischen Kriegsverbrechen in Butscha als eine Inszenierung der ukrainischen Regierung dargestellt werden. Den Beweisen f\u00fcr T\u00f6tungen von Zivilisten durch russische Soldaten stellt sich die russische Desinformation entgegen, indem sie aktiv Behauptungen der ukrainischen Verantwortlichkeit streut und damit Zweifel erzeugen m\u00f6chte. Neuerdings verbreitet die russische Desinformation die Erz\u00e4hlung, dass die ukrainische Regierung Zeugen der angeblichen Inszenierung \"beseitige\".4 Derartige Beispiele verdeutlichen, dass Desinformation nicht zwingend auf vollst\u00e4ndigen Falschdarstellungen (\"Totalf\u00e4lschungen\") beruhen muss. H\u00e4ufig werden reale Ereignisse, bestehende Unsicherheiten oder einzelne Tatsachen aufgegriffen, gezielt verzerrt, aus dem Zusammenhang gerissen oder mit irref\u00fchrenden Behauptungen erg\u00e4nzt, um Misstrauen und Verunsicherung zu f\u00f6rdern. Allerdings ist das Erkennen einer Desinformation von deren Zuordnung zu einem konkreten Akteur zu unterscheiden. W\u00e4hrend das Erkennen einer Desinformation bereits nicht immer selbstverst\u00e4ndlich ist, ist ihre Attribution, d.h. die Verantwortungszuweisung der Aktivit\u00e4t zu einem urspr\u00fcnglich verantwortlichen Akteur, noch anspruchsvoller. Denn die Urheber verschleiern oftmals die Herkunft ihrer Desinformation bzw. bedienen sich unterschiedlicher Akteure als bewusste oder unbewusste Multiplikatoren (\"Informationsw\u00e4sche\"). Der Europ\u00e4ische Ausw\u00e4rtige Dienst hat in der Europ\u00e4ischen Union im Jahr 2025 insgesamt 540 FIMI-F\u00e4lle registriert, d. h. fremdl\u00e4ndische Informationsmanipulationen und Einmischungen. Davon konnten 29 Prozent Russland zugeordnet werden; in 6 Prozent der F\u00e4lle wurde China verantwortlich gemacht. In 65 Prozent der F\u00e4lle war eine Verantwortungszuweisung bisher nicht eindeutig m\u00f6glich, jedoch liegen oftmals Hinweise auf eine Verbindung zu russischen und chinesischen Desinformations-Infrastrukturen vor.5 Beg\u00fcnstigt wird dieser Effekt durch moderne technische Mittel. Die bewusste Verbreitung von falschen oder irref\u00fchrenden Informationen ist im digitalen Zeitalter technisch einfacher. Desinformation kann mit Hilfe des Internets, den klassischen Sozialen Medien (z. B. Facebook, X, Instagram, TikTok), \u00fcber Messenger-Dienste (z. B. Telegram) sowie mittels automatisierter \"Bots\"6 effizient durchgef\u00fchrt werden. Der Europ\u00e4ische Ausw\u00e4rtige Dienst hat im Jahr 2025 insgesamt 25 000 Kan\u00e4le von Desinformation identifiziert. Diese reichen von konstruierten Nachrichten-Internetseiten bis hin zu Social-Media-Profilen. Dabei bel\u00e4uft sich die Anzahl der konkreten Desinformations-Produkte in den Online-Plattformen auf 43 000 Texte, Audios und Videos.7 Mit minimalem Kostenaufwand und einer grenz\u00fcberschreitenden Reichweite k\u00f6nnen somit manipulative Informationen eine enorme Breitenwirkung erreichen. Da die Algorithmen von Sozialen Medien emotionalisierende, vor allem emp\u00f6rende Inhalte bevorzugt verbreiten, k\u00f6nnen Desinformationen \u00fcber diese Kan\u00e4le einfacher 1 Bundesinnenministerium, FAQ Desinformation im Kontext des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, S. 3. 2 Siehe unten ausf\u00fchrlicher zu Resilienzma\u00dfnahmen Punkt 3.6 3 www.euvsdisinfo.eu 4 www.euvsdisinfo.eu, \"Desinformation Case: Kyiv continues to get rid of witnesses to the Bucha staging\", ver\u00f6ffentlicht am 20. April 2026, zuletzt abgerufen am 11.05.2026. 5 Europ\u00e4ischer Ausw\u00e4rtiger Dienst, 4th EEAS Report on Foreign Information Manipulation and Interference Threats, M\u00e4rz 2026, S. 9 6 Ein \"Bot\" ist ein automatisiertes Computerprogramm, das wiederkehrende Aufgaben selbst\u00e4ndig im Internet oder in Netzwerken ausf\u00fchrt, ohne st\u00e4ndige menschliche Steuerung. 7 Europ\u00e4ischer Ausw\u00e4rtiger Dienst, 4th EEAS Report on Foreign Information Manipulation and Interference Threats, M\u00e4rz 2026, S. 9 40 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","3 Im Fokus: Hybride Bedrohungen verbreitet werden. Die Auswirkungen dieser Mechanismen sind gef\u00e4hrlich: Durch ihre emotionalisierenden Inhalte entfalten Desinformationen ihre Wirkung durch die Beeinflussung der Wahrnehmung, d. h. die Empf\u00e4nger von Desinformation werden auf Grundlage von falschen oder irref\u00fchrenden Inhalten in ihrer subjektiven Erfassung und Verarbeitung von Informationen beeinflusst. Dies wirkt sich auf ihre Meinungsbildung und ihr Sicherheitsgef\u00fchl aus. Deshalb handelt es sich bei Desinformation sowohl um ein informationelles als auch ein psychologisches Angriffsmittel der hybriden Bedrohungen und damit gemessen an ihrem Wirkungsgrad um eine signifikante Gef\u00e4hrdung f\u00fcr das Sicherheitsgef\u00fchl der Bev\u00f6lkerung. Desinformationsaktivit\u00e4ten weisen oftmals ein Muster auf, das in vier Kategorien eingeteilt wird: Abstreiten, Verzerren, Ablenken und Verunsichern. Anhand des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine lassen sich diese Begehungsweisen der Desinformation konkret veranschaulichen:1 Zu den zentralen Methoden der Desinformation z\u00e4hlt das Abstreiten durch den Akteur von f\u00fcr ihn nachteiligen objektiven Informationen mit fadenscheinigen Gr\u00fcnden, mit dem Ziel, die Quelle als vertrauensunw\u00fcrdig darzustellen und weitere Unsicherheit zu erzeugen. Anhand der russischen Agitation im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg wird dies besonders sichtbar, wenn die russische Regierung etwa behauptet, aufgrund einer Bedrohung durch die Ukraine zum Krieg gezwungen worden zu sein. Verzerrung als zweite Methode des Akteurs zielt darauf ab, Informationen im Meinungskampf f\u00fcr ihn g\u00fcnstig umzudeuten. So wird in Russland der Krieg in der Ukraine als blo\u00dfe \"Spezialoperation\" bezeichnet und der Begriff \"Krieg\" in diesem Zusammenhang verboten. Transparenz bezogen auf die Vielzahl von gefallenen Soldaten existiert nicht. Zudem wird behauptet, dass sich Russland wie im Zweiten Weltkrieg gegen eine faschistische Allianz verteidigen m\u00fcsse. Mit der dritten Methode Ablenkung sollen nachteilige Informationen durch falsche Informationen zur\u00fcckgedr\u00e4ngt werden und so aus dem Fokus genommen werden. Im Kontext des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine versucht Russland etwa von eigenen Kriegsverbrechen abzulenken, indem es der Ukraine vorwirft, die Massaker in den Vororten von Kiew selbst inszeniert zu haben. Mit der vierten Methode Verunsicherung zielt der Akteur darauf ab, eine Bedrohung in den Zielstaaten zu konstruieren. Durch die Entstehung und Verst\u00e4rkung von \u00c4ngsten soll letztlich Einfluss auf politische Entscheidungen genommen werden. Erkennbar wird dieses Muster in der russischen Kommunikation einer atomaren Eskalation zum Nachteil der europ\u00e4ischen Staaten oder von dramatischen Folgen einer Energieund Wirtschaftskrise f\u00fcr den Wohlstand Deutschlands. 1 Bundesinnenministerium, FAQ Desinformation im Kontext des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, S. 6 ff. 41 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","3 Im Fokus: Hybride Bedrohungen Auch abseits der Desinformation im Kontext des russischen Kriegs gegen die Ukraine findet eine erhebliche, von Russland und anderen Staaten veranlasste Desinformation im Zielstaat Deutschland und damit unmittelbar oder mittelbar auch in Mecklenburg-Vorpommern statt. Im Mittelpunkt stehen dabei die Entwicklung und Verst\u00e4rkung von Misstrauen und Verunsicherung sowie die Spaltung der deutschen Gesellschaft. Durch die massenhafte Verbreitung von falschen oder verf\u00e4lschten bzw. unvollst\u00e4ndigen und irref\u00fchrenden Informationen soll die Gesellschaft in Deutschland emotionalisiert, polarisiert und gespalten werden. Als Ankn\u00fcpfungspunkte werden bestehende Ressentiments zwischen einzelnen Bev\u00f6lkerungsgruppen oder innerhalb der Bev\u00f6lkerung gegen staatliche Institutionen aufgegriffen und mit gezielten, multiplen Desinformationsaktivit\u00e4ten versch\u00e4rft. Die offensichtliche Absicht dieser Ma\u00dfnahmen stellt die gesellschaftliche und politische Destabilisierung Deutschlands dar. Derart geschw\u00e4chte Gesellschaften sind in ihren Handlungsm\u00f6glichkeiten eingeschr\u00e4nkt, mit der Folge, dass die geopolitische Machtstellung des fremden staatlichen Akteurs - ohne wirksame Gegenma\u00dfnahmen - langfristig gest\u00e4rkt wird. Inl\u00e4ndische Multiplikatoren ausl\u00e4ndischer Desinformation Die auf Verunsicherung und Destabilisierung ausgerichtete Beeinflussung der \u00f6ffentlichen Meinung in der Bundesrepublik Deutschland durch ausl\u00e4ndische Akteure wird durch inl\u00e4ndische Akteure in Deutschland verst\u00e4rkt. Akteure aus den Bereichen Rechtsextremismus, Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter sind aus eigener Motivation f\u00fcr russische Desinformation empf\u00e4nglich und tragen zur Weiterverbreitung bei. Dies schlie\u00dft auch Teile des verschw\u00f6rungsgl\u00e4ubigen Milieus ein. Russische Staatsmedien sowie von der russischen Regierung gef\u00f6rderte \"Alternativmedien\" richten ihre pro-russischen Narrative gezielt an diese inl\u00e4ndischen Akteure, teils unter Verwendung der milieutypischen Sprache. Die deutschen Akteure dienen sodann als Multiplikatoren und vergr\u00f6\u00dfern so die Wirkung von Desinformation. Auf diese Weise kann die russische Desinformation \u00fcber Umwege bis in die Mitte der Gesellschaft vordringen.1 Verst\u00e4rkt wird dieser Effekt durch den Einsatz inauthentischer Accounts in sozialen Netzwerken. Diese Accounts werden teils unmittelbar aus dem Ausland gesteuert oder sind Bestandteil koordinierter Netzwerke, deren tats\u00e4chliche Urheber bewusst verschleiert werden. Hierzu z\u00e4hlen beispielsweise automatisierte oder nur scheinbar reale Nutzerprofile, die Inhalte koordinierter Netzwerke verbreiten, kommentieren oder massenhaft teilen, um k\u00fcnstlich Reichweite und Zustimmung zu erzeugen. Die Funktionsweise von Empfehlungsalgorithmen sozialer Medien kann zus\u00e4tzlich dazu beitragen, emotionalisierende, polarisierende oder konflikttr\u00e4chtige Inhalte verst\u00e4rkt sichtbar zu machen und deren Verbreitung erheblich zu beschleunigen. Dadurch kann eine verzerrte Wahrnehmung gesellschaftlicher Stimmungen entstehen, die Polarisierung innerhalb der Gesellschaft zunehmen und das Vertrauen in Medien, staatliche Institutionen und demokratische Prozesse geschw\u00e4cht werden. Von diesen Dynamiken profitieren auch extremistische Akteure. Desinformation, Verschw\u00f6rungserz\u00e4hlungen und emotionalisierende Inhalte eignen sich zur Verst\u00e4rkung bestehender Feindbilder, zur Mobilisierung von Anh\u00e4ngern und zur Ansprache neuer Unterst\u00fctzer. Insbesondere in ideologisch abgeschlossenen Online-R\u00e4umen kann sich eine wechselseitige Radikalisierung entwickeln (sog. \"Echokammern\"), in denen extremistische Positionen zunehmend normalisiert und legitimiert werden. 1 Vgl. Bundesinnenministerium, FAQ Desinformation im Kontext des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, S. 8; www.verfassungsschutz.de 42 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","3 Im Fokus: Hybride Bedrohungen Spionage Neben der gezielten Verbreitung falscher oder irref\u00fchrender Informationen (Desinformation) z\u00e4hlt auch die Gewinnung von Informationen zu den Instrumenten hybrider Bedrohungen. Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz definiert Spionage wie folgt: Spionage ist das Erkunden von politischen Faktoren sowie der wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und milit\u00e4rischen Potenziale eines anderen Staates mit verdeckten Mitteln. Sie ist bei der Nutzung von Staatsb\u00fcrgern und Geheimnistr\u00e4gern eines anderen Staates nach dessen Gesetzen strafbar.1 Konkrete Gegenst\u00e4nde dieser Informationsgewinnung k\u00f6nnen zum Beispiel Pl\u00e4ne und Konzepte von Regierungen, Funktionsweisen von Waffensystemen, Strategien von Unternehmen oder Erkenntnisse von Forschungseinrichtungen sein.2 In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zahlreiche Unternehmen, die als Zulieferer f\u00fcr bzw. als Produzenten von nationalen und internationalen R\u00fcstungsprojekten agieren. Weitere Unternehmen stellen so genannte DualUse-G\u00fcter her, also Produkte, die sowohl zivil als auch milit\u00e4risch genutzt werden k\u00f6nnen. Dar\u00fcber hinaus sind in Mecklenburg-Vorpommern verschiedene Wissenschaftseinrichtungen von internationalem Renommee beheimatet, deren Forschungsergebnisse f\u00fcr fremde Nachrichtendienste potentiell interessant sind. In Mecklenburg-Vorpommern befinden sich dar\u00fcber hinaus mit dem Marinearsenal in Rostock, dem Fliegerhorst Rostock-Laage, der Marinetechnikschule Parow sowie der Flugabwehrraketengruppe 24 in Bad S\u00fclze mehrere wichtige Bundeswehrstandorte, die potentielle Hochwertziele f\u00fcr Aussp\u00e4hhandlungen fremder Staaten darstellen. Derartige Rahmenbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern erfordern angesichts des chinesischen Spionagepotenzials eine besondere Beobachtung. Im Gegensatz zu anderen Staaten erweitert China seine illegale Informationsgewinnung, indem s\u00e4mtliche Staatsangeh\u00f6rige und Organisationen zur Weitergabe von relevanten Informationen an die chinesischen (Geheimdienst-)Beh\u00f6rden verpflichtet werden.3 Spionage wird somit zur chinesischen gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Durch die europaweite Ausweisung mehrerer hundert russischer Nachrichtendienstangeh\u00f6riger seit 2022 kommen vermehrt andere Formen der Informationsbeschaffung zum Einsatz: Intensive Cyberangriffe, Auskundschaftung von Milit\u00e4reinrichtungen und Fabriken mittels Drohnen und Satelliten oder die Nutzung von menschlichen Quellen sind hier beispielhaft zu nennen. Ausl\u00e4ndische Nachrichtendienste nutzen dabei oft auch den so genannten Innent\u00e4ter, um an sensible Informationen einer Einrichtung zu gelangen. Dieser kann entweder Angestellter oder ein externer Akteur sein, der regelm\u00e4\u00dfig Zutritt zum Betriebsgel\u00e4nde bzw. B\u00fcror\u00e4umen hat, wie zum Beispiel eine Reinigungskraft oder ein IT-Dienstleister. Russland bedient sich seit einer Weile auch so genannter Low-Level-Agents (auch \"Wegwerf-Agenten\" genannt), um Aussp\u00e4hungen vorzunehmen. Diese lassen sich meist mittels Geldes einfach und kurzfristig \u00fcber das Internet anwerben und bieten im Fall der Ergreifung durch die Polizei die M\u00f6glichkeit des Abstreitens der eigenen Beteiligung.4 1 Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, Gef\u00e4hrdungen durch russische Spionage, Sabotage und Desinformation, 05/2025, S. 6 2 Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, Gef\u00e4hrdungen durch russische Spionage, Sabotage und Desinformation, 05/2025, S. 11 3 Vgl. Art. 7 Nationales Geheimdienstgesetz der Volksrepublik China vom 28.06.2017 4 Siehe auch f\u00fcr weiterf\u00fchrende Informationen sowie die Kampagne \"Kein Wegwerf-Agent werden\" unter https://www.bka.de/DE/Landingpages/LLA/lla_node.html, zuletzt abgerufen am 11.05.2026. 43 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","3 Im Fokus: Hybride Bedrohungen Das Ph\u00e4nomen der \"Wegwerf-Agenten\" Das Bundeskriminalamt und die Nachrichtendienste warnen vor Anwerbeversuchen vor allem \u00fcber die Sozialen Medien. Nach einer vermeintlich harmlosen Kontaktaufnahme \u00fcber einen Chat wird durch ausl\u00e4ndische Akteure vorgef\u00fchlt, ob eine gewisse kriminelle Energie vorhanden ist. Sodann wird eine Geldsumme f\u00fcr Straftaten angeboten wie z. B. eine Sachbesch\u00e4digung, die eigentlich eine Sabotage ist, oder eine Aussp\u00e4haktion. Die ausl\u00e4ndischen Nachrichtendienste machen sich nicht selbst \"die H\u00e4nde schmutzig\". Die Spuren k\u00f6nnen verwischt werden. Verantwortlich gemacht wird derjenige, der die Tat vor Ort begangenen hat. Er wird \"benutzt\" und dann \"weggeworfen\". Der Wegwerf-Agent muss in Deutschland dennoch mit hohen Strafen rechnen. Schaubild: Der Innent\u00e4ter Fremder Nachrichtendienst (FND) sucht Personen mit Zug\u00e4ngen zu interessanten Unternehmensinformationen zum Beispiel aktuelle oder ehemalige Mitarbeitende, externe Dienstleister (z. B. IT-Service, Reinigungsoder Bewachungsunternehmen), Zulieferer, Speditionsunternehmen via Internet / Publikationen / Messebesuche / Gesch\u00e4ftsreisende im Ausland Unbewusst Bewusst Ausnutzung von menschlichen Identifikation von Motiven Eigenschaften wie Gutgl\u00e4ubigkeit, zur Zusammenarbeit mittels Hilfsbereitschaft, Vertrauen, Respekt \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Infos vor Autorit\u00e4t (\"Social Engineering\") (Geld, Ego, Ideologie, Zwang) Kontaktierung \u00fcber Telefon oder Offene oder verdeckte E-Mail (ohne erkennbaren ND-Bezug), Ansprache der Zielperson oft mit vorher recherchierten, Anbahnung und Kultivierung passgenauen Informationen zur einer Quelle kann Wochen Schaffung von Authentizit\u00e4t oder Monate dauern UNBEWUSSTE / UNGEWOLLTE VORS\u00c4TZLICHE Info-Weitergabe Info-Weitergabe an FND durch an FND (strafbewehrt nach StGB) Preisgabe von Passw\u00f6rtern zu IT-Infrastruktur Klick auf malizi\u00f6se Dateianh\u00e4nge oder Links in E-Mails 44 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","3 Im Fokus: Hybride Bedrohungen Spionage ist eine reale Gefahr. Am 30.09.2025 verurteilte das Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf einen Mitarbeiter eines AfD-Europaabgeordneten wegen geheimdienstlicher Agentent\u00e4tigkeit zum Vorteil Chinas im besonders schweren Fall zu vier Jahren und neun Monaten Freiheitstrafe. Bereits im Jahr 2024 verurteilte das Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf einen vormaligen Mitarbeiter des Bundesamts f\u00fcr Ausr\u00fcstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr wegen geheimdienstlicher Agentent\u00e4tigkeit in Tateinheit mit Verletzung des Dienstgeheimnisses zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitstrafe. Er hatte mehrere eingestufte Unterlagen zur Weiterleitung an russische Nachrichtendienste \u00fcbermittelt sowie eine weitere Zusammenarbeit und die Lieferung zus\u00e4tzlicher Bundeswehr-Dokumente angeboten. Sabotage Die \u00fcber Aussp\u00e4hung oder Spionage gewonnen Informationen werden zu unterschiedlichen Zwecken durch fremde Akteure genutzt. Regelm\u00e4\u00dfig handelt es sich bei der Informationsgewinnung um Vorbereitungshandlungen, denn die dar\u00fcberhinausgehende Absicht auch im Bereich der hybriden Bedrohungen ist eine Sch\u00e4digung bzw. die Sabotage. In diesem Sinne wird Sabotage wie folgt definiert: Sabotage ist die bewusste Beeintr\u00e4chtigung wirtschaftlicher, milit\u00e4rischer oder politischer Prozesse. Dies kann durch die Besch\u00e4digung oder Zerst\u00f6rung wichtiger Anlagen und Einrichtungen erfolgen, insbesondere im Bereich Kritischer Infrastrukturen (KRITIS, zum Beispiel Kraftwerke, Verkehrsverbindungen oder Kommunikationsanlagen).1 Eine zentrale Rolle im Gef\u00e4hrdungsspektrum kommt somit den sogenannten Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) zu. Hierbei handelt es sich um Anlagen, Systeme und Organisationen, die f\u00fcr die Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Funktionen von hoher Bedeutung sind. Ihr Ausfall kann zu erheblichen Auswirkungen f\u00fcr das Gemeinwesen, zum Beispiel Versorgungsengp\u00e4ssen und der Gef\u00e4hrdung der \u00f6ffentlichen Sicherheit f\u00fchren. Im Rahmen des KRITIS-Dachgesetzes2 werden folgende Sektoren in diesem Sinne als \"kritisch\" bewertet: Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Leistungen der Sozialversicherung sowie Grundsicherung f\u00fcr Arbeitssuchende, Gesundheitswesen, Wasser, Ern\u00e4hrung, Informationstechnik und Telekommunikation, Weltraum sowie Siedlungsabfallentsorgung. Der Sektor Staat und Verwaltung ist von dieser Rechtsetzung nicht erfasst, wird jedoch vom Bundesamt f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz und Katastrophenhilfe ebenfalls als grunds\u00e4tzlicher KRITISSektor eingeordnet und verweist dabei auf eine auf Bundesebene abgestimmte Festlegung.3 Als Beispiele f\u00fcr heimische Einrichtungen der kritischen Infrastruktur sind die kommunalen Stadtwerke, Notrufleitstellen von Kommunen und Polizei, die Ostseeh\u00e4fen, Gas-, Stromund Fernw\u00e4rmeleitungen, Umspannwerke oder Krankenh\u00e4user zu nennen. Ein besonderes Augenmerk erf\u00e4hrt im Bereich der produktionsbezogenen Sabotage zunehmend der Bereich der Supply-Chain (\"Lieferkette\"). Bei einer Supply-Chain wird prim\u00e4r nicht das eigentliche Ziel angegriffen. Vielmehr zielt der sabotageorientierte Cyberangriff in erster Linie auf ein schw\u00e4cher gesch\u00fctztes Element in der Lieferoder Versorgungskette. Nach der Kompromittierung des schw\u00e4cher gesch\u00fctzten Elements ist im zweiten Schritt der Angriff auf das Hauptziel vorgesehen. Auch auf diesem Wege kann die Besch\u00e4digung oder Zerst\u00f6rung von kritischen Anlagen erzielt werden. 1 Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, Gef\u00e4hrdungen durch russische Spionage, Sabotage und Desinformation, 05/2025, S. 6 2 Vgl. SS 4 Abs. 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur St\u00e4rkung der Resilienz kritischer Anlagen 3 www.bbk.bund.de, Kritische Infrastrukturen - Sektorenund Brancheneinteilung. 45 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","3 Im Fokus: Hybride Bedrohungen Neben Cyberangriffen z\u00e4hlen zu den verbreiteten Tatmethoden der Sabotage vor allem auch Brandstiftungen und Sprengstoffexplosionen oder niedrigschwelligere Sachbesch\u00e4digungen, die nicht selten einen gef\u00e4hrlichen Eingriff in den Bahn-, Luft-, Schiffsund Stra\u00dfenverkehr darstellen. Wie auch im Bereich der Spionage ist festzustellen, dass bei der mutma\u00dflich russischen Vorgehensweise niedrigschwellig gewonnene Privatpersonen zu Sabotagezwecken zum Einsatz kommen (\"low level agents\" bzw. \"Proxys\"). Diese Personen werden im Auftrag russischer Nachrichtendienste oder sonstiger staatlicher Organe t\u00e4tig, wobei ihnen nicht selten der Hintergrund des Auftraggebers aufgrund der zwischengeschalteten Mittelsm\u00e4nner im Verborgenen bleiben kann. Das besonders hohe Gefahrenpotenzial von Sabotage geht \u00fcber die konkrete Besch\u00e4digung hinaus. Im Falle von Sabotagehandlungen kommt vielmehr die Hybridit\u00e4t dieser Bedrohungen besonders zur Anwendung: Die auf Kombination und Vermischung ausgerichtete Strategie der hybriden Bedrohungen bedeutet in der Lebenswirklichkeit, dass auf eine Sabotagehandlung oftmals eine best\u00e4rkende Desinformation folgt. W\u00e4hrend die Sabotage eine physische Auswirkung in Form einer materiellen Sch\u00e4digung oder Zerst\u00f6rung zur Folge hat und ggf. die Gesundheit oder das Leben von Menschen gef\u00e4hrdet oder sch\u00e4digt, vergr\u00f6\u00dfert sich der Wirkungskreis dieses Ereignisses durch die Verbreitung von manipulativen, emotionalisierenden Informationen. Im Kern haben die Ma\u00dfnahmen die Ver\u00e4ngstigung oder Spaltung der Bev\u00f6lkerungsgruppen oder die Entstehung bzw. Intensivierung von Misstrauen in die Handlungsf\u00e4higkeit des Staates zum Ziel. Auf diese Weise bewirkt Sabotage - ohne wirksame Gegenma\u00dfnahmen - nicht nur physische Sch\u00e4den, sondern erzeugt durch die Verbindung mit Desinformation auch gesellschaftlich destabilisierende Effekte. Cyberangriffe und die Rolle von KI Im digitalen Zeitalter verschiebt sich der Handlungsort von Desinformation, Spionage und Sabotage schwerpunktm\u00e4\u00dfig in den Cyberraum. In diesem virtuellen Raum, der aus weltweit vernetzten Computersystemen besteht, werden Informationen nicht nur gewonnen, sondern auch Besch\u00e4digungen vorgenommen und falsche oder irref\u00fchrende Informationen gezielt verbreitet. Cyberangriffe dienen demnach nicht nur der Gewinnung von digitalen Informationen, sondern auch der Kompromittierung der IT-Systeme sowie einer manipulativen Verbreitung von Informationen. Sie sind ein h\u00e4ufiges Instrument der hybriden Bedrohungen und besonders geeignet, den strategischen Gegner nachhaltig zu schw\u00e4chen. Sowohl staatliche als auch kriminelle Akteure (mit eigenst\u00e4ndigen Zielen) bedrohen die Sicherheit im Cyberraum. Dabei verschwimmen die Grenzen teilweise, wenn staatliche Stellen kriminelle Gruppierungen gezielt steuern, beauftragen oder deren F\u00e4higkeiten f\u00fcr eigene Zwecke nutzen. Die Angriffsziele von Cyberangriffen richten sich demnach prim\u00e4r nach den Zielstellungen von Spionage, Sabotage und Desinformation. Ministerien, Beh\u00f6rden, Parlamente, Politikerinnen und Politiker, Parteien, Streitkr\u00e4fte, Medien, supranationale Organisationen, politische Stiftungen, Wirtschaftsunternehmen sowie Wissenschaftseinrichtungen sind besonders gef\u00e4hrdet. Die Angreifer verf\u00fcgen teils \u00fcber einen hohen Grad an technischen F\u00e4higkeiten und ihre Angriffsmethoden lassen sich teils schwerlich aufkl\u00e4ren, was auf eine besonders hohe technische Qualifikation und erhebliche finanzielle Ressourcen schlie\u00dfen l\u00e4sst. Besonders herausragend sind die sogenannten APT-Gruppierungen. APT steht f\u00fcr \"Advanced Persistent Threat\", also eine fortgeschrittene, andauernde Bedrohung im Sinne eines auf Dauer angelegten IT-Angriffs. Die APT-Gruppierungen sind international aktiv und nutzen bevorzugt sogenannte \"Zero-Day-Schwachstellen\" aus, d. h. eine bislang dem Hersteller nicht bekannte Sicherheitsl\u00fccke, f\u00fcr die kein Sicherheitsupdate existiert. Angesichts des technologischen Fortschritts von K\u00fcnstlicher Intelligenz entwickelt sich der Cyberraum als Austragungsort hybrider Bedrohungen zum schwer kalkulierbaren Risikobereich. Mit Hilfe von Audiound Video-Deepfakes, synthetischen Texten, hochpersonalisierter Desinformation auf Grundlage psychologischer Profile sowie dem gleichzeitigen Betrieb von tausenden Bot-Netzwerken stellt KI unstrittig einen Katalysator im System hybrider Bedrohungen dar. 46 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","3 Im Fokus: Hybride Bedrohungen Akteure, die sich dieser KI-Instrumente bedienen, k\u00f6nnen in Echtzeit, adressatengerecht und mit geringstem Arbeitsaufwand schlagkr\u00e4ftige Kampagnen durchf\u00fchren, die die Wahrnehmung in der Zielstaatgesellschaft beeinflussen und diese auf Dauer destabilisieren k\u00f6nnen.1 Im Jahr 2025 hat die Europ\u00e4ische Union bei den Desinformations-Aktivit\u00e4ten in insgesamt 27 Prozent der F\u00e4lle eine Beteiligung von K\u00fcnstlicher Intelligenz erkannt. Dies ist eine Steigerung von 41 auf 147 F\u00e4lle und somit ein Anstieg um 259 Prozent im Vergleich zum Vorjahr 2024.2 Aktuelle Untersuchungen weisen darauf hin, dass KI \u00fcber diese Beschleunigungsfunktion hinaus zwei weitere, sogar noch gef\u00e4hrlichere Dimensionen im System hybrider Bedrohungen einnehmen kann: Hierzu z\u00e4hlt zum einen die Tendenz, dass KI zuk\u00fcnftig als prim\u00e4re Informationsund Entscheidungsgrundlage von Menschen dient sowie zum anderen, dass KI-Agenten ohne menschliche Steuerung selbst\u00e4ndig agieren und somit unkontrolliert bzw. unbegrenzt emotionale Abh\u00e4ngigkeiten und Sch\u00e4den anrichten k\u00f6nnen. In der Forschung wird in diesem Kontext aktuell problematisiert, dass, sofern KI ohne weitere Regulierung die Stellung der Hauptinformationsund Entscheidungsquelle f\u00fcr Menschen einnimmt, die Folgen der unkontrollierten Manipulationspotenziale kaum absch\u00e4tzbar sind. Denn die Hoheit \u00fcber die bereitgestellte Infrastruktur und ihre zugrunde liegenden Systeme bietet eine verborgene M\u00f6glichkeit zur Manipulation von Menschen. Dies schlie\u00dft auch die sogenannte Input-Manipulation ein, wenn durch die massenhafte Verbreitung von falschen oder irref\u00fchrenden Informationen die Informationsgrundlage f\u00fcr die Bereitstellung von Informationen und Handlungsempfehlungen durch KI beeinflusst wird.3 Die Gef\u00e4hrdung der Cyber-Infrastruktur bzw. des gesamten Cyberraums w\u00e4chst in einer rasanten Art und Weise. Sowohl staatliche als auch kriminelle Akteure bis hin zu Erscheinungsformen gemischter Verantwortlichkeiten durch staatlich gesteuerte, kriminelle T\u00e4ter bedrohen unsere Sicherheit im Allgemeinen sowie die IT-Sicherheit im Besonderen. Erschwerend kommt hinzu, dass durch ausgekl\u00fcgelte Verschleierungstaktiken die Verantwortlichkeitszuweisung nicht immer m\u00f6glich ist. In dieser Gemengelage kommt der Entwicklung und Umsetzung von IT-Sicherheitsvorkehrungen eine neuralgische Bedeutung f\u00fcr die \u00f6ffentliche und private Sicherheit zu. Angesichts der zahlreichen Angreifer, ausgefeilter Angriffsmethoden und -techniken sowie teils diffuser Spurenlagen sind die pr\u00e4ventiven, vorsorgenden und reaktiven Sicherheitsvorkehrungen im Sinne einer ursachenunabh\u00e4ngigen Resilienz ausgerichtet.4 Wahlbeeinflussung Angesichts der zentralen Intention von ausl\u00e4ndischen Akteuren, die deutsche Gesellschaft durch Verunsicherung zu destabilisieren, bieten Parlamentswahlen auf Landesund Bundesebene eine Gelegenheit, gesellschaftliche Spannungen zur Beeinflussung staatlichen Handelns zu nutzen. Wahlen sind das Fundament und das bedeutendste Mittel der demokratischen Richtungsentscheidung der zuk\u00fcnftigen Politik, insbesondere des Regierungshandelns und der Gesetzgebung. Mittelbar kann auf diese Weise auch auf die Justiz bzw. Rechtsprechung Einfluss genommen werden, so dass letztlich alle drei Staatsgewalten potentiell betroffen sind. Vor diesem Hintergrund ist es in der Logik internationaler hybrider Bedrohungen folgerichtig und f\u00fcr fremde Akteure von elementarer Bedeutung, Wahlen durch St\u00e4rkung der politisch vorteilhaften Kr\u00e4fte sowie durch Schw\u00e4chung der politisch nachteiligen Kr\u00e4fte zu manipulieren oder das Vertrauen in die Ergebnisse der Wahlen bzw. deren Rechtm\u00e4\u00dfigkeit zu ersch\u00fcttern. 1 Vgl. Munoz, KI und hybride Bedrohungen 2.0, in: Deutsche Gesellschaft f\u00fcr Ausw\u00e4rtige Politik e.V., Nr. 5, 03/2026, S. 2 2 Europ\u00e4ischer Ausw\u00e4rtiger Dienst, 4th EEAS Report on Foreign Information Manipulation and Interference Threats, M\u00e4rz 2026, S. 14 3 Als Beispiel wird in der Forschung das \"Pravda-Network\" Russlands angef\u00fchrt. Dieses soll bis zu 23.000 Artikel mit pro-russischen Narrativen am Tag ver\u00f6ffentlichen, die prim\u00e4r darauf abzielen, KI-Systeme bei der Datensuche zu beeinflussen, vgl. Munoz, KI und hybride Bedrohungen 2.0, in: Deutsche Gesellschaft f\u00fcr Ausw\u00e4rtige Politik e.V., Nr. 5, 03/2026, S. 7; vgl. zum \"LLM grooming\" auch Europ\u00e4ischer Ausw\u00e4rtiger Dienst, 4th EEAS Report on Foreign Information Manipulation and Interference Threats, M\u00e4rz 2026, S. 14. 4 Siehe unten unter Punkt 3.6 ausf\u00fchrlich zur Abwehr hybrider Bedrohungen 47 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","3 Im Fokus: Hybride Bedrohungen Die Europ\u00e4ische Union hat im Jahr 2025 eine russische Wahlbeeinflussung in Deutschland, Polen, Moldau und Tschechien registriert.1 Bezogen auf die Bundestagswahl 2025 kommt das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz in seiner Analyse zu dem Ergebnis, dass sich Russland - wie prognostiziert - als Hauptakteur der hybriden Einflussnahme best\u00e4tigt hat. Sowohl die Europ\u00e4ische Union als auch das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz haben ein strukturiertes und systematisches Vorgehen bei der ausl\u00e4ndischen Wahlbeeinflussung identifiziert. Die EU betont, dass dieses \"Drehbuch\" russischer Einflussnahme auf Wahlen wiederholt wird und somit auch mit Blick auf zuk\u00fcnftige Wahlen vorhersehbar ist. Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz gliedert diese systematische Wahlbeeinflussung in vier Phasen: 1. Phase: Vorbereitung Die Wahlbeeinflussung beginnt mit ihrer Vorbereitung mehrere Monate vor dem Wahltermin. Dabei werden die Wahlbeeinflussung strategisch geplant sowie die geplanten Ma\u00dfnahmen aufgebaut und ausgerichtet. In der Vorbereitung werden auch Strukturen und Netzwerke geschaffen sowie mittels (Cyber-)Spionage erforderliche Informationen gesammelt. 2. Phase: Wahlkampf In der Wahlkampfphase werden die Einflussnahme-Aktivit\u00e4ten und insbesondere Desinformationen gesteigert. Bei der Bundestagswahl 2025 zielte die gro\u00dfe Kampagne \"Storm-1516\" darauf ab, mit \"Fake-Nachrichtenseiten\" und (pro-)russischen Influencern sowie teils mit KI-Unterst\u00fctzung Artikel und Videos zu verbreiten.2 Im Mittelpunkt steht regelm\u00e4\u00dfig die Diskreditierung von aus russischer Sicht nachteiligen Positionen, Personen sowie Parteien. Nach Auswertung der EU spielen Vorw\u00fcrfe der Korruption, gesundheitliche Probleme oder politische Abh\u00e4ngigkeiten eine zentrale Rolle in der Verbreitung diskreditierender Narrative \u00fcber Politiker.3 Hierbei kommen neben Sabotage auch sogenannte \"Hack and Leak-Operationen\" zur Anwendung, bei denen durch Cyberangriffe in Computersysteme eingedrungen wird, um diskreditierendes Material \u00fcber das Opfer zu erlangen und dieses sodann im Original oder in verf\u00e4lschter Form zum Beispiel \u00fcber Social-Media-Kan\u00e4le zu verbreiten.4 Flankiert wird dieser Ansatz durch die Polarisierung der Bev\u00f6lkerung, wobei gezielt gesellschaftlich relevante Themenfelder adressiert werden. Dies waren im Kontext der Bundestagswahl die Themen Migration sowie wirtschaftsund energiepolitische Herausforderungen.5 3. Phase: Wahltag Mit Blick auf den Wahltag umfasst die hybride Bedrohung vor allem Cyberangriffe auf die Wahlinfrastruktur sowie die Delegitimierung des Wahlprozesses und -ergebnisses. Begleitet wird dies durch die zeitgleiche Verbreitung von Ger\u00fcchten \u00fcber angebliche Angriffe auf Wahllokale.6 4. Phase: Regierungsbildung Schlie\u00dflich ist auch die an die Wahl anschlie\u00dfende Regierungsbildung Ziel illegitimer Einflussnahme. In dieser Phase werden weiterhin falsche oder irrt\u00fcmliche Informationen verbreitet, um die Bildung einer Regierung zu erschweren oder von Beginn an ihre Reputation zu schw\u00e4chen. 1 Europ\u00e4ischer Ausw\u00e4rtiger Dienst, 4th EEAS Report on Foreign Information Manipulation and Interference Threats, M\u00e4rz 2026, S. 15 2 Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, Gef\u00e4hrdungen durch russische Spionage, Sabotage und Desinformation, 05/2025, S. 17 3 Europ\u00e4ischer Ausw\u00e4rtiger Dienst, 4th EEAS Report on Foreign Information Manipulation and Interference Threats, M\u00e4rz 2026, S. 15 4 Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, Gef\u00e4hrdungen durch russische Spionage, Sabotage und Desinformation, 05/2025, S. 18 5 Europ\u00e4ischer Ausw\u00e4rtiger Dienst, 4th EEAS Report on Foreign Information Manipulation and Interference Threats, M\u00e4rz 2026, S. 15 6 Europ\u00e4ischer Ausw\u00e4rtiger Dienst, 4th EEAS Report on Foreign Information Manipulation and Interference Threats, M\u00e4rz 2026, S. 15 48 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","3 Im Fokus: Hybride Bedrohungen Die Rolle von nicht-staatlichen Akteuren der russischen hybriden Bedrohungen In Anbetracht der auf Dauer angelegten Ausrichtung hybrider Bedrohungen mit dem Ziel einer langfristigen politischen Schw\u00e4chung des Gegners bezieht die russische Strategie der hybriden Konfliktf\u00fchrung traditionell auch nicht-staatliche Akteure ein. Das Prinzip der Delegation von Aufgaben auf nicht-staatliche Akteure ist nicht nur bei bewaffneten Konflikten und dort bei der Einbeziehung von bewaffneten, nicht-staatlichen Akteuren in die Auseinandersetzung festzustellen. Auch weit unterhalb einer milit\u00e4rischen Auseinandersetzung k\u00f6nnen durch die mehrdimensionale Aktivierung von bewaffneten oder unbewaffneten nicht-staatlichen Akteuren strategische Vorteile angestrebt und erzielt werden. Die Nutzung von nicht-staatlichen Akteuren ist oftmals kosteng\u00fcnstig, abstreitbar und relativ risikoarm.1 Im Jahr 2025 hat das Europ\u00e4ische Kompetenzzentrum zur Bek\u00e4mpfung hybrider Bedrohungen mit Sitz in Helsinki die nicht-staatlichen Akteure der russischen hybriden Bedrohungen in f\u00fcnf Kategorien unterteilt: Nicht-staatliche bewaffnete Akteure umfassen private Milit\u00e4runternehmen, transnationale kriminelle Netzwerke, paramilit\u00e4rische Formationen, Milizen, terroristische Gruppen und Auftragsm\u00f6rder Cyberakteure reichen von staatlich kontrollierten Hackergruppen bis hin zu \"Hacktivisten\", Cyberkriminellen und Cyber-Unterst\u00fctzern wie IT-Unternehmen und Forschungszentren Propagandaund Desinformations-Akteure schlie\u00dfen traditionelle Medien, digitale Medien, Influencer, Akteure aus Kultur und Kunst sowie PR-Agenturen ein Soziale und politische Akteure umfassen Think-Tanks, Landsleute im Ausland, historisch verbundene Organisationen, politische Parteien und Lobbyisten Wirtschaftsund Finanzakteure beziehen sich auf die Rolle von Oligarchen sowie staatsnahen Unternehmen und Helfern bei der Sanktionsumgehung.2 Das Europ\u00e4ische Kompetenzzentrum zur Bek\u00e4mpfung hybrider Bedrohungen betont, dass die russische Methode zur Nutzung nicht-staatlicher Akteure im Rahmen hybrider Bedrohungen Teil der strategischen russischen Kultur ist, die sich von westlichen politischen Systemen unterscheidet und daher in rechtstaatlichen Demokratien teils schwer begreiflich erscheint. Ein fundiertes Wissen \u00fcber diesen Teilbereich der hybriden Bedrohungen und darauf aufbauende, gezielte Gegenma\u00dfnahmen sind f\u00fcr eine wirksame Resilienz unabdingbar.3 1 The European Centre of Excellence for Countering Hybrid Threats (Hybrid CoE), Handbook in the role of non-state actors in Russian hybrid threats, 2005, S. 12 2 The European Centre of Excellence for Countering Hybrid Threats (Hybrid CoE), Handbook in the role of non-state actors in Russian hybrid threats, 2005, S. 12 3 The European Centre of Excellence for Countering Hybrid Threats (Hybrid CoE), Handbook in the role of non-state actors in Russian hybrid threats, 2005, S. 82 49 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","3 Im Fokus: Hybride Bedrohungen 3.5 Gef\u00e4hrdungspotenzial Hybride Bedrohungen entwickeln sich immer st\u00e4rker zu einer Gefahr f\u00fcr die Sicherheit Deutschlands und von Mecklenburg-Vorpommern. Die zunehmende Anzahl von Desinformation, Spionage, Sabotage, Cyberangriffen und Wahlbeeinflussung entfaltet Wirkung sowohl in objektiver als auch subjektiver Hinsicht. In subjektiver Hinsicht sind in erster Linie negative Auswirkungen auf das Unsicherheitsgef\u00fchl der Bev\u00f6lkerung messbar. In einer repr\u00e4sentativen Befragung der Bertelsmann Stiftung im Oktober 2023 gaben 81 % der Befragten an, dass sie Desinformation - unabh\u00e4ngig von ihrer Herkunft - als Gefahr f\u00fcr die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt einsch\u00e4tzen. Dabei sind \u00fcber 90 % der Befragten der Meinung, dass Desinformation versuchen soll, politische Meinungen in der Bev\u00f6lkerung zu beeinflussen bzw. 86 % sehen in Desinformation das Ziel, Wahlen zu beeinflussen.1 Die Befragung hat deutlich aufgezeigt, dass sich die befragten Personen in Deutschland einem realen, ernstzunehmendem Risiko gegen\u00fcbersehen und Desinformation keineswegs nur als eine Randerscheinung wahrnehmen. In objektiver Hinsicht f\u00fchrt die strategische, offensive Anwendung von hybriden Bedrohungen insbesondere durch Russland zu einer deutlichen Versch\u00e4rfung der allgemeinen Gef\u00e4hrdungslage in Deutschland.2 In ihrem 4. Jahresbericht zu den Bedrohungen durch ausl\u00e4ndische Informationsmanipulation und Einflussnahme erkl\u00e4rt die EU-Au\u00dfenbeauftragte, Kaja Kallas, dass ... heutige Kriege nicht nur mit Panzern und Drohnen gef\u00fchrt werden, sondern auch mit L\u00fcgen und Algorithmen. Der Informationsraum ist eine Front im Kampf f\u00fcr die Demokratie. Die gr\u00f6\u00dften Bedrohungen sind staatlich gesponserte Operationen, die darauf abzielen, B\u00fcrger zu verwirren und zu manipulieren, um unsere Ansichten, politische Entscheidungen und letztlich unser Wahlverhalten zu pr\u00e4gen\".3 Das Gef\u00e4hrdungspotenzial hybrider Bedrohungen ist demnach gravierend. Neben dem skizzierten Risikobewusstsein und dem objektiven Gef\u00e4hrdungspotenzial tritt das Risiko hinzu, dass die Wirkung von hybriden Angriffen durch eine Art \"Hypersensitivit\u00e4t\" bzw. \"Alarmismus\" in der Gesellschaft potenziert wird: Auch \"nur\" kriminell motivierte Handlungen, die einer hybriden Bedrohung \u00e4hneln, eine technische Havarie oder ein Unfall k\u00f6nnten als gef\u00e4hrliche Handlungen fremder Staaten f\u00e4lschlicherweise wahrgenommen werden. Eine derartige Angstspirale k\u00f6nnte die eigentliche Zielstellung hybrider Bedrohungen, die Verunsicherung und Destabilisierung der Gesellschaft von innen heraus erreichen. Gerade vor diesem Hintergrund kommt den Sicherheitsbeh\u00f6rden eine besondere Verantwortung zu. Neben der Abwehr tats\u00e4chlicher Bedrohungen geh\u00f6rt hierzu auch die sachgerechte Einordnung von Vorf\u00e4llen, die Bewertung von Erkenntnissen sowie eine m\u00f6glichst transparente und belastbare Kommunikation gegen\u00fcber Politik, Medien und \u00d6ffentlichkeit. Ziel ist es, reale Gefahren fr\u00fchzeitig zu erkennen, ohne gleichzeitig unbegr\u00fcndete Verunsicherung oder Fehlwahrnehmungen zu verst\u00e4rken. Insgesamt ist somit klar, dass eine Trennung von \u00e4u\u00dferer und innerer Sicherheit nicht zeitgem\u00e4\u00df ist. Vielmehr entfalten Ma\u00dfnahmen der hybriden Bedrohungen im geopolitischen Wettbewerb ihre eigentliche Wirkung unmittelbar im Inland, durch Besch\u00e4digung oder Zerst\u00f6rung von Infrastruktur, durch Gewinnung von wertvollen Informationen oder durch die Ver\u00e4nderung der gesellschaftlichen Stimmung bis hin zum politischen Wahlverhalten. Die Wahlbeeinflussung wirkt sich somit unmittelbar auf das Fundament des politischen Systems, staatliches Regierungshandeln und die Gesetzgebung aus. In Anbetracht dieser schwerwiegenden Folgen f\u00fcr Staat, Wirtschaft und Bev\u00f6lkerung ist eine effektive Abwehr hybrider Bedrohungen von elementarer Bedeutung. 1 Bertelsmann Stiftung, Verunsicherte \u00d6ffentlichkeit - Superwahljahr 2024: Sorgen in Deutschland und den USA wegen Desinformation, Februar 2024 2 Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, Gef\u00e4hrdungen durch russische Spionage, Sabotage und Desinformation, 05/2025, S. 20 3 Europ\u00e4ischer Ausw\u00e4rtiger Dienst, 4th EEAS Report on Foreign Information Manipulation and Interference Threats, M\u00e4rz 2026, S. 2 50 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","3 Im Fokus: Hybride Bedrohungen 3.6 Abwehr hybrider Bedrohungen Hybride Bedrohungen sind keine zuf\u00e4lligen Handlungen fremder Staaten, sondern - wie bereits aufgezeigt wurde - eingebettet in ein strategisches und systematisches Vorgehen mit dem Ziel der Schw\u00e4chung des Gegners; zum letzteren z\u00e4hlt auch die Bundesrepublik Deutschland. Um einem m\u00f6glichen Ungleichgewicht der Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnisse entgegenzuwirken, bedarf es eines umfassenden und wirksamen Abwehrsystems. Dieses Abwehrsystem befindet sich in der st\u00e4ndigen Weiterentwicklung, wobei zahlreiche Instrumente bereits zur Anwendung kommen und dabei eine Verzahnung von Bund und L\u00e4ndern sowie von EU-Mitgliedstaaten und NATO-Mitgliedern stetig zunimmt. Mecklenburg-Vorpommern baut seine F\u00e4higkeiten zur Abwehr hybrider Bedrohungen im Einklang mit nationalen und europ\u00e4ischen Anstrengungen weiter aus. Angesichts der Vielschichtigkeit hybrider Bedrohungen besteht das Abwehrsystem in Mecklenburg-Vorpommern aus mehreren Komponenten: Die Landesregierung hat den Verfassungsschutz MV als zentrale Ansprechstelle im Land f\u00fcr hybride Bedrohungen benannt (sogenannter SPOC = Single Point of Contact). Hierdurch sollen Informationen geb\u00fcndelt und mit Bund und L\u00e4ndern ausgetauscht werden. Jedes Ressort in MecklenburgVorpommern benennt ebenfalls einen SPOC f\u00fcr hybride Bedrohungen. Der Verfassungsschutz MV organisiert dar\u00fcber hinaus das landesinterne Netzwerk \"MV Forum hybrid\", das als gr\u00f6\u00dfte, themenspezifische Informationsplattform bis hin zu den Kommunen bereits aktiv ist. Auch im Bereich der Spionageabwehr sowie des Geheimund Sabotageschutzes f\u00fchren der Verfassungsschutz MV und andere Verantwortliche Ma\u00dfnahmen durch, um den Erscheinungsformen Spionage und Sabotage entgegenzutreten. Besondere Bedeutung kommt der vernetzten Arbeitsweise des Verfassungsschutzes mit der Wirtschaft zu. Da die Wirtschaft eines der Hauptziele von Spionage und Sabotage darstellt, werden die Gef\u00e4hrdungslage und m\u00f6gliche Ma\u00dfnahmen abgestimmt. Mit Blick auf die Gefahr von Cyberangriffen kommt der IT-Sicherheit eine zentrale Bedeutung in der Schutzarchitektur zu. Die Landesverwaltung verf\u00fcgt \u00fcber zentrale und dezentrale IT-Sicherheitsstrukturen, Monitoringsysteme, definierte Sicherheitsstandards und das Computer Emergency Response Team MV als IT-Notfallreaktions-Team. Die IT-Sicherheit befindet sich in einem st\u00e4ndigen Prozess der Weiterentwicklung. Hierzu z\u00e4hlt auch die Erarbeitung des Informationssicherheitsgesetzes des Landes. Desinformation als permanenter Teilbereich hybrider Bedrohungen sowie Wahlbeeinflussung angesichts der bevorstehenden Landtagswahl 2026 wird mit gezielten Ma\u00dfnahmen begegnet. Der Schutz Kritischer Infrastrukturen und die St\u00e4rkung des Katastrophenschutzes bilden weitere Teilbereiche, die das Land mit vielf\u00e4ltigen Ma\u00dfnahmen forciert. Dazu z\u00e4hlen rechtsetzende, organisatorische, materielle, personelle und informatorische Aktivit\u00e4ten. Im Zusammenhang mit dem Katastrophenschutz steht auch die St\u00e4rkung der privaten Krisenund Notfallvorsorge der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger. Durch eine angemessene Vorbereitung auf m\u00f6gliche Notf\u00e4lle versetzt sich auch die Bev\u00f6lkerung dazu in die Lage, bei Gefahren sich selbst bzw. einander zu helfen (privater Selbstschutz und private Selbsthilfe). Durch diese gesamtgesellschaftliche Resilienz soll auch den Gefahren durch hybride Bedrohungen entgegengewirkt werden. 51 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","3 Im Fokus: Hybride Bedrohungen Auf Bundesebene werden ebenfalls Ma\u00dfnahmen ergriffen. Hierzu sind auszugsweise zu nennen: die unter Federf\u00fchrung des BMI eingerichtete ressort\u00fcbergreifende Arbeitsgruppe \"Strategische Koordination des Umgangs mit Hybriden Bedrohungen\" (AG Hybrid). Sie dient dem ressort\u00fcbergreifenden Austausch der Ministerien, des Presseund Informationsamts der Bundesregierung und ausgew\u00e4hlter Beh\u00f6rden des Gesch\u00e4ftsbereichs. Zudem tagt die Task Force gegen Desinformation und weitere hybride Bedrohungen w\u00f6chentlich. die Projektgruppe \"Zentrale Stelle zur Erkennung ausl\u00e4ndischer Informationsmanipulation\" (PG ZEAM), der Ausbau von F\u00e4higkeiten zur Aufkl\u00e4rung staatlicher bzw. staatlich gesteuerter Informationsmanipulation durch das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, die Information der L\u00e4nder \u00fcber Erkenntnisse zu Desinformationskampagnen, die Deutsche Strategie zur St\u00e4rkung der Resilienz gegen\u00fcber Katastrophen mit weiteren Einzelma\u00dfnahmen, gesetzgeberische Ma\u00dfnahmen wie z. B. im Bereich der IT-Sicherheit von Kritischen Infrastrukturen das sogenannte NIS II-Umsetzungsgesetz sowie im Bereich der physischen und organisatorischen Sicherheitsvorsorge von Kritischen Infrastrukturen das sogenannte KRITIS-Dachgesetz. Auf Ebene der Europ\u00e4ischen Union werden ebenfalls zahlreiche Ma\u00dfnahmen zum Schutz vor hybriden Bedrohungen ergriffen. Diese beinhalten auszugsweise: den sogenannten \"Werkzeugkasten\" gegen Ausl\u00e4ndische Informationsmanipulation und Einflussnahme mit den Ma\u00dfnahmengruppen Lage und Lagebewusstsein, Rechtsetzung, Resilienzst\u00e4rkung und Au\u00dfenpolitik1 die strategische Erweiterung des \"Werkzeugkastens\" von eher reaktiven Ma\u00dfnahmen hin zu (pro-)aktiver Bek\u00e4mpfung von Bedrohungsakteuren und hierbei die Nutzung von Sanktionen, Rechtsetzung bzw. Regulierung auch im Bereich der digitalen Dienstleistungen, Rechtsdurchsetzung durch Verwaltungsoder Strafverfahren sowie schlie\u00dflich gesellschaftliche Resilienzst\u00e4rkung einschlie\u00dflich F\u00e4higkeiten zur Erkennung, Bewertung und zum Umgang mit Informationsmanipulation.2 1 Europ\u00e4ischer Ausw\u00e4rtiger Dienst, 4th EEAS Report on Foreign Information Manipulation and Interference Threats, M\u00e4rz 2026, S. 17 2 Europ\u00e4ischer Ausw\u00e4rtiger Dienst, 4th EEAS Report on Foreign Information Manipulation and Interference Threats, M\u00e4rz 2026, S. 19 52 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","3 Im Fokus: Hybride Bedrohungen Dar\u00fcber hinaus hat auch die NATO in den vergangenen Jahren gezielte Ma\u00dfnahmen zur Abwehr hybrider Bedrohungen, insbesondere von Desinformation, entwickelt.1 Hierzu z\u00e4hlen auszugsweise die Beobachtung und Analyse von Informationen und Gefahren, die Fr\u00fchwarnung und Alarmierung bei Gefahren zur Vermeidung von Sch\u00e4den, koordinierte \u00f6ffentliche Stellungnahmen, Korrekturen, Enttarnungen und \u00f6ffentliche Verantwortungszuschreibungen, die Nachbereitung von Ereignissen und der eigenen Reaktion sowie die Ableitung von Schlussfolgerungen f\u00fcr die verbesserte Vorbereitung auf zuk\u00fcnftige Ereignisse. 3.7 Fazit Hybride Bedrohungen haben sich zu einer der gravierendsten Gef\u00e4hrdungen f\u00fcr die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und f\u00fcr Mecklenburg-Vorpommern entwickelt. Die systematische und auf Dauer angelegte Anwendung von Desinformation, Spionage, Sabotage, Cyberangriffen und Wahlbeeinflussung greift die Sicherheit Deutschlands zielgerichtet an. Sie ist vor allem strategisch auf die Verwirrung, Misstrauensbildung und Polarisierung der Bev\u00f6lkerung ausgerichtet, um langfristig die Gesellschaft zu verunsichern und zu destabilisieren. Eine der herausragendsten Folgen kann dabei die Beeinflussung von Wahlverhalten bzw. -ergebnissen darstellen, da sich dies auf das politische demokratische System bzw. das staatliche Handeln von Regierung und Gesetzgebung auswirkt. \u00dcber diesen Weg k\u00f6nnen hybride Bedrohungen langfristig dazu f\u00fchren, dass fremde Staaten ihre geopolitischen Interessen gegen einen auf diese Weise geschw\u00e4chten Staat durchsetzen k\u00f6nnen. Dem System hybrider Bedrohungen stehen Mecklenburg-Vorpommern, die Bundesrepublik Deutschland, die Europ\u00e4ische Union und die NATO nicht schutzlos gegen\u00fcber. Auf allen Ebenen werden bereits Ma\u00dfnahmen zur Abwehr hybrider Bedrohungen ergriffen. Das Ma\u00dfnahmenpotenzial ist allerdings noch nicht ausgesch\u00f6pft. Aus den bisherigen Erkenntnissen und Erfahrungen ziehen alle Ebenen ihre Schlussfolgerungen, so dass aktuell und in Zukunft das System der Abwehr hybrider Bedrohungen zielgenau weiterentwickelt wird. 1 www.nato.int, NATO's approach to counter information threats, Public summary, 18.10.2024. 53 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","3 Im Fokus: Hybride Bedrohungen 3.8 Weiterf\u00fchrende Informationen Gute Kenntnisse \u00fcber die Erscheinungsformen hybrider Bedrohungen sind der Grundstein f\u00fcr eine resiliente Gesellschaft. Dies gilt ganz besonders f\u00fcr Desinformation, da sie in die Mitte der Gesellschaft einzudringen versucht und Menschen ver\u00e4ngstigen soll. Zahlreiche Informationsplattformen bieten ausf\u00fchrliche Informationen hierzu (s. unten). Eine weitere S\u00e4ule der Resilienz stellt die Notfallvorsorge von Bev\u00f6lkerung, Beh\u00f6rden und Unternehmen dar. Auch hierzu bietet das Bundesamt f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ausf\u00fchrliche Informationen (s. unten). Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz Informationen und Handlungsempfehlungen des Bundesamts f\u00fcr Verfassungsschutz zu den Erscheinungsformen hybrider Bedrohungen: www.verfassungsschutz.de Bundesamt f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz und Katastrophenhilfe Das Bundesamt f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz und Katastrophenhilfe bietet umfangreiche Verhaltenstipps zu Notfallvorsorge und Selbstschutz f\u00fcr B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger und Beh\u00f6rden: www.bbk.bund.de Kontakt: SPOC hybride Bedrohungen Sollten Sie Fragen oder Hinweise im Zusammenhang mit hybriden Bedrohungen haben, k\u00f6nnen Sie den Verfassungsschutz direkt kontaktieren. SPOC hybride Bedrohungen Wir sind E-Mail: spoc_hybrid@im.mv-regierung.de f\u00fcr Sie da! Telefon: 0385/7420-0 54 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","3 Im Fokus: Hybride Bedrohungen Gemeinsam die Verfassung sch\u00fctzen Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern 55 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","KAPITEL\u00dcBERSICHT | VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2025 Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auf einen Blick Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 14 26 KAPITEL 1 KAPITEL 2 Im Fokus: Hybride Bedrohungen Rechtsextremismus und -terrorismus 36 58 KAPITEL 3 KAPITEL 4 Reichsb\u00fcrger und Linksextremismus Selbstverwalter 102 112 KAPITEL 5 KAPITEL 6 Islamismus / Islamistischer Auslandsbezogener Terrorismus Extremismus 126 140 KAPITEL 7 KAPITEL 8 Mitwirkungsangelegenheiten, Spionageabwehr Waffenrechtliche Erlaubnisse und Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 148 156 KAPITEL 9 KAPITEL 10 Presseund Anlagen \u00d6ffentlichkeitsarbeit 166 172 KAPITEL 11 KAPITEL 12","Kapitel 4 Rechtsextremismus und -terrorismus Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus 4. Rechtsextremismus und -terrorismus 4.1 Lage\u00fcberblick Auch im Jahr 2025 stellte der Rechtsextremismus die gr\u00f6\u00dfte Gefahr f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung in Mecklenburg-Vorpommern dar. Das rechtsextremistische Personenpotenzial hat erstmals die Zahl von 2.000 \u00fcberschritten. Der Anstieg ist unter anderem auf einen verst\u00e4rkten Zulauf j\u00fcngerer Personen aus dem weitgehend unstrukturierten rechtsextremistischen Spektrum zur\u00fcckzuf\u00fchren. INFOBOX Rechtsextremisten lehnen die freiheitliche demokratische Grundordnung mit ihren zentralen Prinzipien - Menschenw\u00fcrde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit - ab. Der Rechtsextremismus ist ideologisch heterogen und verf\u00fcgt \u00fcber kein einheitliches Konzept. Neonazistische Parteien, Organisationen und Einzelpersonen beziehen sich auf die Ideologie des historischen Nationalsozialismus. Diese Verbundenheit zeigt sich h\u00e4ufig in der Verwendung nationalsozialistischer Symbole, der positiven Bewertung des Nationalsozialismus und seiner f\u00fchrenden Repr\u00e4sentanten oder der Leugnung bzw. Verharmlosung der von den Nationalsozialisten begangenen Verbrechen. Protagonisten der Neuen Rechten distanzieren sich dagegen aus strategischen Gr\u00fcnden bewusst von diesem Weltbild der Alten Rechten.1 Ein zentrales Merkmal aller rechtsextremistischen Str\u00f6mungen ist die Vorstellung, dass der Wert eines Menschen von seiner Ethnie, Nationalit\u00e4t, geografischen Herkunft oder vermeintlichen \"Rasse\" abh\u00e4ngt. Auf Basis dieser Ideologie entwickeln Rechtsextremisten politische Konzepte, die eine strikte Exklusion sowie die weitgehende Ungleichbehandlung oder willk\u00fcrliche Diskriminierung vermeintlich ethnisch Nichtdeutscher propagieren. Typische Elemente rechtsextremistischer Agitation sind: Nationalismus Muslimfeindlichkeit Rassismus Antisemitismus Ethnopluralismus Geschichtsrevisionismus Fremdenfeindlichkeit Demokratiefeindlichkeit Diese m\u00fcssen nicht in Summe f\u00fcr die Bewertung als rechtsextremistische Bestrebung vorliegen. (Vgl. hierzu auch Glossar in der Anlage zu den Begriffen Rechtsextremismus, Neonationalsozialismus und Neue Rechte) 1 N\u00e4heres dazu finden Sie in der Infobox im Kapitel 4.13 58 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Rechtsextremistische Ideologien lehnen grundlegende demokratische Werte ab. Sie sind oft durch Intoleranz, Gewaltbereitschaft und Ablehnung von Pluralismus und Gleichberechtigung gekennzeichnet. Eine besondere Gefahr besteht hierbei insbesondere f\u00fcr Jugendliche, da sie sich in einer Phase der Identit\u00e4tsbildung, in der sie verst\u00e4rkt nach Orientierung, Zugeh\u00f6rigkeit und Anerkennung suchen, befinden. Diese Umst\u00e4nde k\u00f6nnen sie anf\u00e4llig f\u00fcr extremistische Einflussnahmen machen. Rechtsextremistische Gruppen oder Gruppierungen nutzen diese Unsicherheit gezielt aus. \u00dcber soziale Medien, Musikvideos oder pers\u00f6nliche Ansprachen versuchen sie, einfache Antworten auf komplexe gesellschaftliche Probleme zu liefern und Feindbilder aufzubauen. Dabei wird die freiheitliche demokratische Grundordnung h\u00e4ufig als schwach, ungerecht und \"verlogen\" dargestellt. Ziel ist es, das Vertrauen in demokratische Institutionen zu untergraben und Jugendliche zu radikalisieren. Auch in Mecklenburg-Vorpommern l\u00e4sst sich im Jahr 2025 ein Zuwachs von rechtsextremistischen Straftaten bei Jugendlichen und teilweise sogar schon bei Kindern verzeichnen. Die Verbreitung entsprechender Inhalte erfolgt zunehmend \u00fcber soziale Medien. Das Teilen von rassistischen, antisemitischen und sonstigen menschenverachtenden Inhalten ist dort niedrigschwellig m\u00f6glich. Die Algorithmen sozialer Netzwerke beg\u00fcnstigen dabei ein fortschreitendes Eintauchen in rechtsextremistische Inhalte. Die zunehmende Verbreitung rechtsextremistischer Inhalte \u00fcber soziale Medien wirkt bis in Schulen hinein und stellt Bildungseinrichtungen vor wachsende Herausforderungen im Umgang mit Radikalisierungstendenzen unter Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern. Im Jahr 2025 waren bedeutsame Entwicklungen hinsichtlich der Zunahme minderj\u00e4hriger Akteure, die insbesondere dem Akzelerationismus und der Attent\u00e4terfanszene zugeordnet werden k\u00f6nnen, zu verzeichnen. Diese Jugendlichen \u00e4u\u00dfern verst\u00e4rkt Gewaltfantasien und besch\u00e4ftigen sich mit der Beschaffung und Herstellung von Waffen und Sprengstoff. Zudem ist zu beobachten, dass sie zunehmend verschl\u00fcsselte Kommunikationskan\u00e4le nutzen, was es den Beh\u00f6rden erschwert, extremistische Netzwerke aufzukl\u00e4ren. Diese Entwicklungen verdeutlichen die Dringlichkeit, pr\u00e4ventive Ma\u00dfnahmen zu ergreifen und die Aufkl\u00e4rung \u00fcber die Gefahren extremistischer Ideologien zu intensivieren. Au\u00dferdem ist die Verbindung von Rechtsextremismus, Kampfsport und der Fu\u00dfball-Hooligan-Szene hervorzuheben. Diese Gruppen weisen seit Jahrzehnten punktuelle, teils stabile \u00dcberschneidungen auf. Verbindungen entstehen weniger zuf\u00e4llig als durch gemeinsame soziale Dynamiken und Rekrutierungsmechanismen. In der Fu\u00dfball-Hooligan-Szene spielen Gewaltbereitschaft, Gruppenzugeh\u00f6rigkeit und ein starkes FreundFeind-Denken eine zentrale Rolle. Es besteht bereits eine hohe Affinit\u00e4t zu k\u00f6rperlicher Auseinandersetzung, M\u00e4nnlichkeitsidealen und hierarchischen Gruppenstrukturen. Diese Faktoren bieten Ankn\u00fcpfungspunkte f\u00fcr rechtsextremistische Akteure, ohne dass die entsprechende Ideologie unmittelbar offen artikuliert werden muss. Dies geschieht etwa \u00fcber nationale Symbole, gemeinsame Feindbilder und vermeintlich gleiche Auffassungen von Begriffen wie \"Ehre\" und \"Loyalit\u00e4t\". Kampfsport wird in rechtsextremistischen Kreisen gezielt instrumentalisiert. Er dient sowohl der k\u00f6rperlichen Vorbereitung auf gewaltsame Auseinandersetzungen mit dem vermeintlichen politischen Gegner als auch der Vermittlung von Disziplin, H\u00e4rte und Dominanz. Kampfsportveranstaltungen dienen als Vernetzungsplattform, auf denen sich Akteure aus unterschiedlichen Szenen begegnen: Hooligans, rechtsextremistische Gruppen und das sogenannte \"Rocker-Milieu\". Die ideologische Vermittlung erfolgt dabei oft indirekt, eingebettet in Gemeinschaftserlebnisse und Trainingsrituale. Die Schnittmenge dieser Bereiche liegt vor allem in der Normalisierung von Gewalt, in einem ausgepr\u00e4gten \"Wir-gegen-sie\"-Denken, der Suche nach Zugeh\u00f6rigkeit, Status und oft \u00fcbersteigerten M\u00e4nnlichkeitsbildern. Gleichwohl ist eine klare Differenzierung erforderlich: Weder Kampfsport noch die Fu\u00dfballfanoder Hooliganszene sind per se rechtsextremistisch gepr\u00e4gt. Problematisch sind vielmehr spezifische Teilbereiche (Subkultur), in denen entsprechende Ideologieelemente Anschluss finden. Auch das rechtsextremistische Parteienspektrum griff den Kampfsport im Berichtsjahr auf. So veranstaltete die Partei \"Der III. Weg\" in Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche Trainings unter freiem Himmel. Auff\u00e4llig war hierbei, dass offensichtlich auch mehrere Frauen bzw. M\u00e4dchen an den prinzipiell stark durch M\u00e4nner 59 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus dominierten Aktionen beteiligt waren. 2025 hat die Partei im Land neben ihren Sportaktivit\u00e4ten mehr als 30 \u00f6ffentlich wahrnehmbare Initiativen (oft als \"Basisarbeit\" oder \"Aktionstag\" deklariert) durchgef\u00fchrt. Ihr bundesund landesweiter Aufw\u00e4rtstrend ist insbesondere auf die umfangreiche Rekrutierungsund Werbungsarbeit zur\u00fcckzuf\u00fchren. Seit dem Fr\u00fchjahr 2025 waren auch verst\u00e4rkte Aktivit\u00e4ten der \"Heimat\" mit ihrer Jugendorganisation \"Junge Nationalisten\" (JN) zu erkennen, die ebenso wie \"Der III. Weg\" leichte Mitgliederzuw\u00e4chse verzeichnen konnte. Gr\u00fcnde hierf\u00fcr sind die Aufl\u00f6sung der Partei \"Die Rechte\" am 15. M\u00e4rz 2025 und die komplette Inaktivit\u00e4t der \"Neuen St\u00e4rke Partei\". Letzteres k\u00f6nnte die Folge des R\u00fccktritts des Bundesvorsitzenden der Partei sowie weiterer R\u00fccktritte f\u00fchrender Funktion\u00e4re aus dem Landesverband Mecklenburg-Vorpommern im April und Mai 2025 sein. Neben dem Kampfsport stellten die j\u00e4hrliche Wanderung der rechtsextremistischen Szene um den Tollensesee in Neubrandenburg am 22. Februar 2025 mit ca. 80 Teilnehmern und der Demminer \"Trauermarsch\" am 8. Mai 2025 mit ca. 290 Teilnehmern Aktionsschwerpunkte der neonazistischen Szene dar. Beide Veranstaltungen stehen in organisatorischer Verantwortlichkeit des MV-Landesverbands der Partei \"Die Heimat\". Dar\u00fcber hinaus fanden regelm\u00e4\u00dfig Konzerte und interne \"Fortbildungsveranstaltungen\" statt, f\u00fcr die meist szeneeigene Objekte genutzt werden. Die Anzahl der durchgef\u00fchrten Veranstaltungen und Konzerte bewegte sich im Jahr 2025 etwa auf dem Vorjahresniveau. Allerdings verzichtet die Szene weiterhin auf gro\u00dfe Konzerte und f\u00fchrt eher kleinere Veranstaltungen wie Liederabende durch. Innerhalb der rechtsextremistischen Musikszene ist dabei ein Wandel erkennbar. Dies gilt sowohl f\u00fcr den Stil als auch f\u00fcr die Wahrnehmung. Die neuen Stile (insbesondere Rap und Partyschlager) und digitale Verbreitungswege bieten Ankn\u00fcpfungspunkte f\u00fcr ein breiteres, j\u00fcngeres Publikum - auch \u00fcber die rechtsextremistische Szene hinaus. W\u00e4hrend Live-Musikveranstaltungen und der Kauf von Tontr\u00e4gern f\u00fcr die \u00e4ltere Generation relevant sind, konsumieren j\u00fcngere Szeneangeh\u00f6rige Musik \u00fcberwiegend mittels Downloads und Streaming sowie in Form von Hintergrundmusik bei Kurzvideos in den sozialen Medien. Der vorher limitierte Zugang durch Szene-Konzerte oder einschl\u00e4gige Verkaufsplattformen hat sich dadurch deutlich entwertet. Ein weiterhin wichtiger Aspekt ist die \"Krisenvorsorge\", die darauf abzielt, sich auf den \"Tag X\" vorzubereiten, den Rechtsextremisten als einen erwarteten Zusammenbruch der staatlichen Ordnung betrachten. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass allgemeine Vorsorgehandlungen durchaus erw\u00fcnscht sind und f\u00fcr die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden ohne Belang bleiben, solange sie nicht mit extremistischen Bestrebungen verbunden sind. Eine Relevanz f\u00fcr den Verfassungsschutz entsteht erst dann, wenn entsprechende Aktivit\u00e4ten mit verfassungsfeindlichen Zielsetzungen verkn\u00fcpft sind. Dazu geh\u00f6ren konkrete \"Tag X-Szenarien\" oder auch andere Erscheinungsformen der Gewaltbereitschaft. Zudem r\u00fcckte im Jahr 2025 erneut die Beteiligung einzelner Rechtsextremisten aus Mecklenburg-Vorpommern am Kriegsgeschehen in der Ukraine in den Fokus. Dabei liegen keine Hinweise auf organisierte Strukturen oder koordinierte Aktivit\u00e4ten vor; vielmehr ist von einer geringen einstelligen Zahl von Einzelpersonen auszugehen, die sich an Kampfhandlungen beteiligen, beteiligt haben oder entsprechende Absichten verfolgen. - Quelle: Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz 60 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus 4.2 Personenpotenzial Rechtsextremismuspotenzial1 MV MV nach Organisationsgrad 2024 2025 in Parteien2 335 385 Die Heimat (ehemals NPD) 150 1503 \"DIE RECHTE\" 5 nicht gesondert ausgewiesen \"Der III. Weg\" 35 45 Sonstiges rechtsextremistisches nicht gesondert ausgewiesen 190 Personenpotenzial in Parteien4 in parteiunabh\u00e4ngigen bzw. 800 780 parteiungebundenen Strukturen5 weitgehend unstrukturiertes 815 865 rechtsextremistisches Personenpotenzial Gesamt6 1.950 2.030 davon gewaltorientierte Rechtsextremisten 700 700 4.3 Rechtsextremistische Jugendgruppierungen und militanter Extremismus Die zunehmende Einbindung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in rechtsextremistische Bestrebungen stellt auch im Jahr 2025 eine wesentliche Herausforderung f\u00fcr die Sicherheitsbeh\u00f6rden dar. Der Anstieg des rechtsextremistischen Personenpotenzials auf \u00fcber 2.000 Personen ist unter anderem auf den verst\u00e4rkten Zulauf junger Akteure aus einem weitgehend unstrukturierten Spektrum zur\u00fcckzuf\u00fchren. Auff\u00e4llig ist dabei die Altersstruktur: Ein erheblicher Teil der Szeneangeh\u00f6rigen ist zwischen 14 und 24 Jahren alt. Insbesondere in der Altersgruppe der 14bis 17-J\u00e4hrigen ist eine erh\u00f6hte Delinquenz7 im Bereich rechtsextrem motivierter Straftaten festzustellen. Jugendliche befinden sich h\u00e4ufig in einer Phase der Identit\u00e4tsfindung und sind daher besonders anf\u00e4llig f\u00fcr ideologische Einflussnahmeversuche, die Orientierung, Zugeh\u00f6rigkeit und einfache Erkl\u00e4rungen f\u00fcr komplexe gesellschaftliche Entwicklungen versprechen. 1 Alle Zahlen sind Rundungswerte. 2 Enth\u00e4lt Personenpotenzial hier nicht ausgewiesener Parteistrukturen, einschlie\u00dflich Verdachtsf\u00e4llen. 3 davon 15 \"Junge Nationalisten\" (JN) 4 Unter dem sonstigen rechtsextremistischen Personenpotenzial in Parteien werden unter anderem die Mitglieder der Partei \"DIE RECHTE\", der \"Neue St\u00e4rke Partei\" (NSP) sowie rechtsextremistischer Verdachtsf\u00e4lle gez\u00e4hlt. 5 Hierunter wird unter anderem das Personenpotenzial neonazistischer Personenzusammenschl\u00fcsse sowie von Organisationen der Neuen Rechten einschl. der \"Identit\u00e4ren Bewegung Deutschland e. V.\" (IBD) gefasst. 6 Zahl nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften. 7 Delinquenz (lateinisch delinquere \"sich vergehen\") ist die Neigung, vornehmlich rechtliche Grenzen zu \u00fcberschreiten bzw. straff\u00e4llig zu werden. 61 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Rechtsextremistische Ideologien kn\u00fcpfen gezielt an diese Bed\u00fcrfnisse an, indem sie klare Feindbilder vermitteln und demokratische Institutionen delegitimieren. Dabei sind vereinzelt Entwicklungen erkennbar, die darauf hindeuten k\u00f6nnten, dass rechtsextremistische Inhalte und Gruppenzugeh\u00f6rigkeiten zunehmend Anschluss an jugendkulturelle Ausdrucksund Kommunikationsformen finden. Hierzu z\u00e4hlen insbesondere soziale Medien, Musik, gemeinsame Freizeitaktivit\u00e4ten, Kampfsport sowie gruppenbezogene Symboliken und Verhaltensmuster. Gerade diese Aspekte besitzen f\u00fcr viele Jugendliche eine identit\u00e4tsstiftende und gemeinschaftsbildende Bedeutung und werden durch rechtsextremistische Akteure gezielt aufgegriffen und bedient. Radikalisierung im digitalen Raum Die Radikalisierung junger Menschen erfolgt \u00fcberwiegend im Internet. Soziale Netzwerke fungieren dabei als zentrale Kommunikations-, Rekrutierungsund Sozialisierungsr\u00e4ume. Die Verbreitung extremistischer Inhalte erfolgt niedrigschwellig und schnell, etwa durch Videos, Memes oder Kurznachrichten, die auch im schulischen Umfeld zirkulieren und dort zu einer weiteren Verfestigung extremistischer Einstellungen beitragen k\u00f6nnen. Verst\u00e4rkt wird dieser Effekt durch algorithmusgest\u00fctzte Empfehlungsmechanismen sozialer Medien. Diese priorisieren h\u00e4ufig emotionalisierende, konflikttr\u00e4chtige oder besonders aufmerksamkeitsstarke Inhalte und k\u00f6nnen Nutzern fortlaufend \u00e4hnliche Beitr\u00e4ge anzeigen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sich Wahrnehmungen und Meinungsbilder zunehmend verengen und extremistische Inhalte schneller Reichweite erzielen. Innerhalb einer dynamischen und h\u00e4ufig un\u00fcbersichtlichen Online-Subkultur existieren zahlreiche internationale, teilweise gewaltorientierte Gruppierungen, die meist keiner festen Organisationsstruktur zugeordnet werden k\u00f6nnen. Charakteristisch ist eine ausgepr\u00e4gte Faszination f\u00fcr Gewalt sowie deren gezielte Verherrlichung. In abgeschotteten digitalen R\u00e4umen entstehen sogenannte Echokammern, in denen sich extremistische Inhalte gegenseitig verst\u00e4rken. Durch gruppendynamische Prozesse und wechselseitige Best\u00e4tigung kann sich die Radikalisierung einzelner Personen erheblich beschleunigen. Der Zugang zu diesen Strukturen ist niedrigschwellig. Anonymit\u00e4t, globale Vernetzung und die einfache Verf\u00fcgbarkeit entsprechender Inhalte erleichtern insbesondere Jugendlichen den Einstieg. Fehlende Lebenserfahrung sowie individuelle Problemlagen k\u00f6nnen dazu beitragen, dass Radikalisierungsprozesse schneller einsetzen und intensiver verlaufen. Rekrutierungsans\u00e4tze und Ansprache junger Zielgruppen Jugendliche sind eine zentrale Zielgruppe etablierter rechtsextremistischer Organisationen und Parteien. Diese bem\u00fchen sich systematisch um Nachwuchsgewinnung und langfristige Bindung junger Menschen an die Szene. Die Ansprache erfolgt \u00fcber vielf\u00e4ltige, bewusst niedrigschwellige Angebote, etwa im Bereich Sport, Freizeitgestaltung oder Musik. So werden beispielsweise Kampfsporttrainings, gemeinschaftliche Aktivit\u00e4ten (z. B. Wanderungen) oder \u00f6ffentlichkeitswirksame Aktionen (z. B. Versammlungen) genutzt, um insbesondere junge Menschen anzusprechen und in ein ideologisches Umfeld einzubinden. Auch parteigebundene Strukturen setzen gezielt auf Jugendarbeit. Organisationen wie die Partei \"Der III. Weg\" oder die Partei \"Die Heimat\" mit ihrer Jugendorganisation \"Junge Nationalisten\" (JN) entfalten entsprechende Aktivit\u00e4ten. Die Ansprache erfolgt dabei h\u00e4ufig nicht prim\u00e4r \u00fcber ideologische Inhalte, sondern wie oben dargestellt \u00fcber Gemeinschaftserlebnisse, Identit\u00e4tsangebote und andere niedrigschwellige Einstiegsformate. Erst im weiteren Verlauf kann eine ideologische Vertiefung stattfinden. Ideologische Fragmentierung und Vernetzung Ein wesentliches Merkmal jugendlicher Rechtsextremisten ist die zunehmende ideologische Fragmentierung. Viele junge Akteure verf\u00fcgen nicht \u00fcber ein geschlossenes Weltbild, sondern greifen selektiv auf verschiedene ideologische Versatzst\u00fccke zur\u00fcck. 62 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus INFOBOX Akzelerationismus Im rechtsextremistischen Akzelerationismus besteht die Annahme, dass die westliche Zivilisation in ihrer jetzigen Form dem Untergang geweiht ist und ein Rassenkrieg unausweichlich sei. Dies sei eine Entwicklung, die es zu beschleunigen gelte, bevor die \"wei\u00dfe\" Bev\u00f6lkerung weiter dezimiert werde. In diesem Kontext ver\u00fcbte Attentate zielen darauf ab, eine Gewaltspirale von Reaktion und Gegenreaktion in Gang zu setzen, die sich immer schneller dreht und irgendwann das \"System\", also die liberale Demokratie, durch die entstehenden Fliehkr\u00e4fte zerrei\u00dfen soll. Dabei bestehen \u00dcberschneidungen mit anderen radikalen Online-Subkulturen und Ideologien, darunter rechtsextremistischer Akzelerationismus, die sogenannte Incel-Szene sowie okkult-extremistische Gruppierungen wie die \"Order of Nine Angles\". In vielen F\u00e4llen tritt eine ideologisch konsistente Begr\u00fcndung in den Hintergrund, w\u00e4hrend Gewalt selbst zum zentralen identit\u00e4tsstiftenden Element wird. INFOBOX Order of Nine Angles (O9A oder ONA) Es handelt sich hierbei um eine okkulte, extremistische Organisation aus Gro\u00dfbritannien, die eine Mischung aus Satanismus, Esoterik und radikalen, antigesellschaftlichen Ideologien verfolgt. Sie ist f\u00fcr ihre Verbindungen zu rechtsextremistischen Bewegungen bekannt und propagiert seit Jahrzehnten Gewalt und Terror als spirituelle Praxis. Incel-Szene Der Begriff \"Incel\" setzt sich aus den englischen W\u00f6rtern \"involuntary\" (dt.: unfreiwillig) und \"celibate\" (dt.: sexuelle Enthaltsamkeit) zusammen. Er wird vorrangig im Internet als Selbstbezeichnung von jungen heterosexuellen M\u00e4nnern genutzt, denen eine (sexuelle) Beziehung zu Frauen fehlt und die als Grund daf\u00fcr den Feminismus und die freie, liberale Gesellschaft sehen. Ihre Einstellung kann in extremen F\u00e4llen zu radikalen und gewaltt\u00e4tigen Ansichten f\u00fchren und weist Ankn\u00fcpfungspunkte zum Rechtsextremismus auf. Besondere Erscheinungsformen Die sogenannte \"Attent\u00e4ter-Fanszene\" stellt eine eigenst\u00e4ndige, lose organisierte Erscheinungsform digitaler Radikalisierung dar. Dabei handelt es sich um informell vernetzte Online-Strukturen, in denen terroristische Anschl\u00e4ge propagandistisch verwertet und die T\u00e4ter selbst glorifiziert werden. Die Beteiligten best\u00e4rken sich gegenseitig in Gewaltfantasien und motivieren sich zur Umsetzung eigener Taten. Teilweise ist ein Wettbewerb um m\u00f6glichst hohe Opferzahlen bei hypothetischen Anschl\u00e4gen zu beobachten. In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2025 mehrere F\u00e4lle festgestellt, bei denen Jugendliche in verschl\u00fcsselten Foren und Netzwerken wie Telegram oder Discord Inhalte verbreiteten, die sich um die Attent\u00e4ter von Christchurch oder Halle drehten. 63 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus INFOBOX Terroranschlag auf zwei Moscheen in Christchurch (Neuseeland) Am 15.03.2019 t\u00f6tete der aus Australien stammende Rechtsterrorist Brenton T. mit Schusswaffen insgesamt 51 Menschen und verletzte weitere 50 teilweise lebensbedrohlich. Seine Motive legte T. in einem von ihm verfassten, kurz vor dem Anschlag ver\u00f6ffentlichten Manifest dar. Dieses enthielt rechtsextreme und islamfeindliche Theorien, darunter die des sogenannten \"Gro\u00dfen Austauschs\"1. Der Anschlag von Halle Am 09.10.2019 - am h\u00f6chsten j\u00fcdischen Feiertag Jom Kippur - versuchte der Rechtsextremist Stephan B. in Halle an der Saale, schwer bewaffnet in eine Synagoge einzudringen. Nachdem er an der T\u00fcr scheiterte, t\u00f6tete er zwei Menschen und verletzte bei seiner Flucht zwei weitere. Es erfolgte eine Live-\u00dcbertragung seiner Helmkamera ins Internet. B. hatte aus antisemitischen und rassistischen Motiven gehandelt. Zudem ist im Jahr 2025 eine verst\u00e4rkte Einbindung minderj\u00e4hriger Akteure in gewaltorientierte Str\u00f6mungen wie den Akzelerationismus festzustellen. Diese \u00e4u\u00dfern zunehmend konkrete Gewaltfantasien und besch\u00e4ftigen sich mit der Beschaffung und Herstellung von Waffen und Sprengstoffen. Gleichzeitig nutzen sie verst\u00e4rkt verschl\u00fcsselte Kommunikationskan\u00e4le, was die Aufkl\u00e4rung durch Sicherheitsbeh\u00f6rden erschwert. Neben der Attent\u00e4ter-Fanszene haben sich weitere abgeschottete Online-Netzwerke wie \"764\" oder \"The Com\" entwickelt. Diese richten sich gezielt an Minderj\u00e4hrige und zeichnen sich durch eine besonders hohe Gewaltorientierung aus. In diesen Strukturen kommt es nicht nur zur Verherrlichung von Gewalt, sondern auch zu konkreten Formen der Manipulation, psychischen Gewalt und Ausbeutung. Betroffene werden unter Druck gesetzt, Selbstverletzungen oder andere sch\u00e4digende Handlungen vorzunehmen. In Einzelf\u00e4llen f\u00fchrte dies bereits zu schweren Selbstsch\u00e4digungen oder Suizidhandlungen. Neben Bez\u00fcgen zum Nationalssozialismus, spielt in dieser Szene auch Satanismus, insbesondere der O9A, eine Rolle. Das abgeschottete Online-Netzwerk \"764\" beispielsweise ist gepr\u00e4gt von sadistischen, satanischen, menschenverachtenden und p\u00e4dosexuellen Inhalten. Bez\u00fcge zu \"764\" oder \"The Com\" sind jedoch auch in rechtsextremistischen, akzelerationistischen Chatgruppen zu finden. Besonders der Fall \"White Tiger\" hat in in Deutschland f\u00fcr ein \u00f6ffentliches Aufsehen gesorgt. Der nun 21-j\u00e4hrige mutma\u00dflich P\u00e4dokriminelle soll unter dem Pseudonym \"White Tiger\" Kinder und Jugendliche \u00fcber das Internet zu schweren Selbstverletzungen, Suizidversuchen und in einem Fall aus Kanada auch zum Suizid \u00fcberredet haben. Ermittlungen ergaben, dass auch er der Gruppe \"764\" angeh\u00f6rte. Diese Entwicklungen verdeutlichen die zunehmende Entgrenzung zwischen extremistischer Ideologie, digitaler Gewalt und schwerer Kriminalit\u00e4t. Die zunehmende Gef\u00e4hrdungslage zeigt sich dar\u00fcber hinaus auch in konkreten Ermittlungsverfahren gegen jugendliche rechtsextremistische Gruppierungen. Beispielhaft ist die medial bekannte Gruppierung \"Letzte Verteidigungswelle\", deren \u00fcberwiegend sehr junge Mitglieder sich \u00fcber digitale Plattformen vernetzten und Anschl\u00e4ge auf Gefl\u00fcchtete sowie politische Gegner geplant haben sollen. Hervorzuheben ist, dass zwei mutma\u00dfliche Initiatoren der Gruppierung aus Mecklenburg-Vorpommern stammen. Das gegen die Beteiligten gef\u00fchrte Gerichtsverfahren war zum Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen. Die Gruppierung unterstreicht die zunehmende Relevanz digitaler Radikalisierungsprozesse, die in konkrete Gewaltplanungen m\u00fcnden k\u00f6nnen. 1 \"Der gro\u00dfe Austausch\": Der Titel geht auf eine aus Frankreich stammende rechtsextreme Verschw\u00f6rungstheorie zur\u00fcck, wonach die Bev\u00f6lkerung in Europa durch Zuwanderer aus Afrika sowie dem Nahen und Mittleren Osten ersetzt werden soll. 64 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Bewertung Die dargestellten Entwicklungen verdeutlichen die wachsende Bedeutung jugendlicher Akteure im rechtsextremistischen Spektrum. Kennzeichnend ist eine Verlagerung hin zu losen, digital gepr\u00e4gten Netzwerken sowie eine zunehmende Entkopplung von klassischen Organisationsstrukturen. Gleichzeitig zeigt sich, dass lose informelle Online-Strukturen ebenso wie etablierte Organisationen zur gezielten Ansprache junger Zielgruppen genutzt werden und auf deren Mobilisierung abzielen. Beide Gruppen greifen zunehmend ineinander und verst\u00e4rken sich gegenseitig. Radikalisierungsprozesse verlaufen h\u00e4ufig schneller, weniger ideologisch gefestigt und st\u00e4rker handlungsorientiert als in fr\u00fcheren Generationen. Die Schwelle zwischen virtueller Gewaltverherrlichung und realer Gewaltanwendung ist dabei deutlich herabgesetzt. Die Einbindung jugendlicher Akteure in Gruppierungen wie die \"Letzte Verteidigungswelle\" verdeutlicht exemplarisch, dass sich digitale Radikalisierungsprozesse kurzfristig zu konkreten Gef\u00e4hrdungslagen entwickeln k\u00f6nnen. Vor diesem Hintergrund gewinnen Pr\u00e4vention, Aufkl\u00e4rung sowie die fr\u00fchzeitige Identifizierung entsprechender Entwicklungen - insbesondere im digitalen Raum und im sozialen Nahbereich junger Menschen - weiter an Bedeutung. 4.4 Verbindungen der Rockerund Hooliganszene zu Rechtsextremisten Als Rocker werden Personen bezeichnet, die sich in gruppen\u00e4hnlichen Strukturen organisieren, eine ausgepr\u00e4gte hierarchische Bindung aufweisen und in der Regel nur in geringem Ma\u00dfe mit staatlichen Beh\u00f6rden, insbesondere der Polizei, kooperieren. Sie agieren nach eigens geschaffenen strengen Regeln und Satzungen. Die Zugeh\u00f6rigkeit zur jeweiligen Gruppierung wird nach au\u00dfen meist durch einheitliche Kleidung, insbesondere sogenannte \"Kutten\", sowie durch spezifische Abzeichen kenntlich gemacht. Die urspr\u00fcnglich pr\u00e4gende Bedeutung des Motorradfahrens, die sich in der Bezeichnung MC (\"Motorcycle Club\") widerspiegelt, hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung verloren. Dazu geh\u00f6ren ebenfalls die Unterst\u00fctzergruppen (Supporterclubs). Rockergruppierungen gelten grunds\u00e4tzlich als unpolitisch und fallen daher gem\u00e4\u00df dem Landesverfassungsschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern nicht origin\u00e4r in den Aufgabenbereich der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde. Gleichwohl bestehen in Teilbereichen \u00dcberschneidungen zwischen der Rockerszene und rechtsextremistischen Strukturen. Diese ergeben sich insbesondere durch Einzelpersonen, die aus der rechtsextremistischen Szene in die Rockerszene gewechselt sind, ohne ihre ideologische Pr\u00e4gung aufzugeben. Entsprechende pers\u00f6nliche Kontakte bleiben bestehen und gemeinsame Aktivit\u00e4ten werden fortgef\u00fchrt. Dar\u00fcber hinaus sind auch gesch\u00e4ftliche Verflechtungen zwischen den beiden Szenen vorhanden. Beide verf\u00fcgen \u00fcber weitreichende wirtschaftliche Netzwerke, die wechselseitig genutzt werden. Zwischen Teilen der Rockerund der rechtsextremistischen Szene bestehen vereinzelt auch illegale wirtschaftliche Verflechtungen, etwa im Bereich des Handels mit Bet\u00e4ubungsmitteln und Waffen. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Beobachtung solcher Schnittmengen an Bedeutung f\u00fcr den Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern. Sofern sich innerhalb von Rockerstrukturen rechtsextremistische Bestrebungen entwickeln oder verfestigen, etwa durch entsprechende Aktivit\u00e4ten oder einen erh\u00f6hten Anteil rechtsextremistischer Akteure, f\u00e4llt deren Beobachtung gem\u00e4\u00df SS 5 Abs 1 Nr. 1 LVerfSchG M-V in den Aufgabenbereich der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde. In den vergangenen Jahren konnten die Verflechtungen der Rockerszene mit der rechtsextremistischen Szene wiederholt und mit zunehmender Tendenz beobachtet werden. So unterst\u00fctzen sich beide Szenen insbesondere in der Ausrichtung von Veranstaltungen. Aufgrund vielf\u00e4ltiger personeller \u00dcberschneidungen, der explizit rechtsextremistischen Ausrichtung und Unterst\u00fctzung von derartigen Veranstaltungen beobachtet der Verfassungsschutz MV einzelne Rockergruppierungen, 65 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus sofern hinreichende tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr rechtsextremistische Bestrebungen vorliegen. Beispielhaft k\u00f6nnen hier der \"Huskarlar MC Stralsund\" (Landkreis Vorpommern-R\u00fcgen) und die \"Legion 81 M\u00fcritz\" (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) genannt werden. - Logo der \"Legion 81 M\u00fcritz\" Quelle: Facebook INFOBOX Rocker Als Rocker werden Personen bezeichnet, die sich als Gruppe zusammengeschlossen haben, untereinander eine enge hierarchische Bindung pflegen und zumeist nicht oder nur im geringen Ma\u00dfe mit der Polizei kooperieren. Sie agieren nach eigens geschaffenen strengen Regeln und Satzungen. Ihre Zugeh\u00f6rigkeit zur Gruppe wird meist durch das Tragen einheitlicher Kleidung wie Kutten und Abzeichen nach au\u00dfen pr\u00e4sentiert.1 Die Hooliganszene im Umfeld der Fu\u00dfballvereine in Mecklenburg-Vorpommern weist wiederholt Ber\u00fchrungspunkte mit der rechtsextremistischen Szene auf. In diesem Zusammenhang k\u00f6nnen zwar keine personellen \u00dcberscheidungen zwischen organisierten Gruppierungen festgestellt werden, jedoch haben viele Hooligans ein rechtsextremistisches Gedankengut und begehen politisch motivierte Straftaten. Der Kampfsport verbindet die sogenannten Randszenen wie Hooligans und Rocker, die rechtsextremistische Ideologiemuster teilen. Es bestehen konkrete Hinweise daf\u00fcr, dass Hooligans und Rechtsextremisten gemeinsame Trainingsaktivit\u00e4ten durchf\u00fchren. Dies wird unter anderem durch die zunehmende Professionalisierung gewaltsamer Auseinandersetzungen deutlich. Hierbei ist davon auszugehen, dass \u00fcber den Kampfsport auch eine Rekrutierung in der Hooliganszene f\u00fcr die rechtsextremistische Szene stattfindet. Kampfsport ist hier eine der elementaren St\u00fctzen in der rechtsextremistischen Erlebniskultur und wird gezielt f\u00fcr die Rekrutierung der Szene eingesetzt. N\u00e4heres dazu finden Sie im Kapitel 4.8. 1 https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Rockerkriminalitaet/rockerkriminalitaet_node.html 66 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus INFOBOX Hooligans Als Hooligans werden junge, gewaltbereite Menschen - zumeist m\u00e4nnlichen Geschlechts und zwischen 17 und 25 Jahren alt - bezeichnet, die im Umfeld von Sportveranstaltungen, wie Fu\u00dfballspielen gezielt gewaltt\u00e4tige Auseinandersetzungen mit anderen Sportfans oder der Polizei suchen. Auch wenn die Hooliganszene selbst als unpolitisch eingesch\u00e4tzt wird, sind rassistische und antisemitische Einstellungen in ihr weit verbreitet. Dies spiegelt sich in den Parolen und Fanges\u00e4ngen in vielen Fu\u00dfballstadien wieder.1 4.5 Trefforte der rechtsextremistischen Szene Rechtsextremistisch genutzte Immobilien dienen der Szene als R\u00fcckzugsorte zur Durchf\u00fchrung von Veranstaltungen wie Konzerte, Vortragsreihen und sogenannten internen Zusammenk\u00fcnften (z. B. Kameradschaftsoder Tresenabende). Aufgrund der verdeckten Durchf\u00fchrung dieser Treffen bieten sich eigene Immobilien f\u00fcr die rechtsextremistische Szene an. Nicht selten werden bauliche Ma\u00dfnahmen ergriffen, um die Einsehbarkeit der Objekte zu reduzieren und eine Abschirmung gegen\u00fcber der \u00d6ffentlichkeit zu gew\u00e4hrleisten. Als rechtsextremistisch genutzte Immobilien gelten Immobilien, auf die die rechtsextremistische Szene uneingeschr\u00e4nkt Zugriff hat. Dies kann durch einen Erwerb oder auch eine Anmietung der Immobilie der Fall sein. Der Zugriff auf die Immobilie kann auch \u00fcber ein Kennverh\u00e4ltnis zum Eigent\u00fcmer oder P\u00e4chter, der \u00fcber die ideologische Ausrichtung der Veranstaltungen Bescheid wei\u00df, zustande kommen. Neben ihrer Funktion als Veranstaltungsorte tragen solche Immobilien auch zur Finanzierung der rechtsextremistischen Szene bei. So werden Schulungen und Vortr\u00e4ge mit \u00fcberregionalen Rednern/Vortragenden aus der Szene durchgef\u00fchrt sowie rechtsextremistische Musikveranstaltungen mit Verkaufsst\u00e4nden f\u00fcr Devotionalien, Szenebekleidung und CDs veranstaltet. In Mecklenburg-Vorpommern werden oft alte Gewerbeund Einzelhandelsobjekte und auch umgebaute Garagenkomplexe als rechtsextremistisch genutzte Immobilien verwendet. Dar\u00fcber hinaus greifen Rechtsextremisten auch auf privaten Wohnraum sowie auf bauliche Erweiterungen von Wohneigentum zur\u00fcck, um Veranstaltungen und Treffen durchzuf\u00fchren. Pr\u00e4ventive Ma\u00dfnahmen haben die Nutzung entsprechender Immobilien in den vergangenen Jahren zunehmend erschwert. Aufgrund dieses Umstandes werden viele Aktivit\u00e4ten der rechtsextremistischen Szene in den \u00f6ffentlichen Raum verlegt. Zumeist werden diese Aktivit\u00e4ten vor der \u00d6ffentlichkeit verborgen. Sofern eine werbende und rekrutierende Absicht damit verbunden wird, werden aber auch gezielt gut wahrnehmbaren Orte wie Sportund Spielpl\u00e4tze sowie Parkanlagen aufgesucht und in sozialen Netzwerken dazu berichtet. Als Beispiel k\u00f6nnen hier die regelm\u00e4\u00dfigen Kampfsporttrainings der rechtsextremistischen Partei Der III. Weg genannt werden. (Vgl. Kapitel 4.12) Offen bekannte Szeneobjekte, wie das \"Haus Jugendstil\" in Anklam (Landkreis Vorpommern-Greifswald) werden von der rechtsextremistischen Szene ebenfalls f\u00fcr ihre Zwecke genutzt. Es werden dort interne Veranstaltungen, aber auch Vorbereitungen f\u00fcr rechtsextremistische Aktionen durchgef\u00fchrt. Das \"Haus Jugendstil\" ist \u00fcber die Landesgrenze von Mecklenburg-Vorpommern hinweg bekannt und besitzt eine \u00fcberregionale Bedeutung. Mehr Informationen finden Sie in der Brosch\u00fcre \"Rechtsextremistisch genutzte Immobilien in Ostdeutschland\" https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1670327 1 https://www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/500786/hooligans/ 67 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus 4.6 Rechtsextremistische Subkultur - weitgehend unstrukturiertes rechtsextremistisches Personenpotenzial Die rechtsextremistische Subkultur umfasst \u00fcberwiegend einzelne rechtsextremistische Personen und kleine, lose, \u00f6rtlich gebundene Personenzusammenschl\u00fcsse. Deren Motivation f\u00fcr eigene politische Aktionen oder auch eine Teilhabe am regionalen/\u00fcberregionalen Politikgeschehen ist kaum vorhanden. Das Personenpotenzial verf\u00fcgt meist nicht \u00fcber ein geschlossenes rechtsextremistisches Weltbild, sondern wird durch einzelne rechtsextremistische Einstellungen, Argumentationsmuster sowie Themen beeinflusst. Gleichwohl verf\u00fcgt die rechtsextremistische Subkultur \u00fcber ein erhebliches Mobilisierungspotenzial. Sie nehmen regelm\u00e4\u00dfig an Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene teil, etwa an Musikveranstaltungen, Kampfsportevents sowie an Versammlungen. Beispielhaft sind der j\u00e4hrliche \"Trauermarsch\" am 8. Mai in Demmin sowie der regelm\u00e4\u00dfig stattfindende Gedenkmarsch im Februar in Dresden zu nennen. INFOBOX 8. Mai - Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa In der rechtsextremistischen Szene wird der 8. Mai nicht als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus, sondern als ein dunkler Tag in der Geschichte des deutschen Volkes gesehen. Rechtsextremisten gedenken an diesem Tag ausschlie\u00dflich der deutschen Opfer des Krieges z. B. in Form von \"Trauerm\u00e4rschen\" und \"Kranzniederlegungen\" unter dem Motto: \"Kein Grund zum Feiern\". Die gr\u00f6\u00dfte \u00f6ffentliche Resonanz entfaltet insoweit das j\u00e4hrliche Demonstrationsgeschehen in Demmin. Die Diskussion um die Bewertung des 8. Mai 1945 ist grunds\u00e4tzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt, Rechtsextremisten nutzen diese allerdings, um ein geschichtsrevisionistisches und ein den Nationalsozialismus verherrlichendes Weltbild zu kultivieren. Dresden-Gedenken In der rechtsextremistischen Szene wird der Zeitraum vom 13. - 15. Februar als \"Gedenktage an die Toten der angloamerikanischen Bombenangriffe\" gesehen. Dieser Angriff wird in der Szene h\u00e4ufig als \"Bombenholocaust\" bezeichnet und verharmlost damit abf\u00e4llig den Holocaust. Jedes Jahr findet daher in Dresden ein \"Gedenkmarsch\" statt, an dem sich Rechtsextremisten aus dem gesamten Bundesgebiet beteiligen. Im \u00f6ffentlichen Raum ist die rechtsextremistische Subkultur durch politisch motivierte, fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten wahrnehmbar. Beispielhaft kann hier das Zeigen verbotener Symbole wie Hakenkreuze oder SS-Runen sowie das Aussprechen rassistischer oder antisemitischer Beleidigungen, z. T. auch verbunden mit Gewalt, genannt werden. Die Aktivit\u00e4ten der rechtsextremistischen Subkultur finden zudem vermehrt anonym im virtuellen Raum statt. Diese Form der Online-Subkultur ist extrem dynamisch, wodurch eine Zuordnung zu bestehenden (virtuellen) Gruppenoder Organisationsstrukturen erschwert wird. Feste Organisationsstrukturen sind dabei selten erkennbar; vielmehr dominieren lose Austauschund Diskussionsgruppen. Diese dienen der Vernetzung Gleichgesinnter, der Verbreitung rechtsextremistischer Ideologie, der Verherrlichung von Gewalt sowie der Mobilisierung f\u00fcr Aktivit\u00e4ten in der realen Welt. Durch diese Entwicklung kommen Jugendliche und Heranwachsende im digitalen Raum mit rechtsextremistischen Argumentationsmustern in Kontakt und verbreiten diese sowohl online als auch in ihrem sozialen Umfeld, beispielsweise in Schulen. Aufgrund der hohen Dynamik und der h\u00e4ufig anonymen Nutzung ist eine belastbare quantitative Erfassung rechtsextremistischer Einflussnahmen in diesem Bereich derzeit nicht m\u00f6glich. 68 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Die rechtsextremistische Subkultur dient oft als loser Einstieg in gr\u00f6\u00dfere und organisierte rechtsextremistische Strukturen - insbesondere in den parteiungebundenen Rechtsextremismus. Neben klassischen Veranstaltungsformaten (z. B. Musikveranstaltungen) gewinnt der virtuelle Raum dabei weiter an Bedeutung. Die Entwicklung dieser Online-Subkultur erweitert zugleich den Beobachtungsund Analysebedarf der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden. 4.7 Parteiunabh\u00e4ngige bzw. parteiungebundene rechtsextremistische Strukturen - Neonazis Bei den parteiungebundenen rechtsextremistischen Strukturen handelt es sich um Kameradschaften, Aktionsgruppen, Bruderschaften und \u00e4hnliche Vereinigungen, die unterschiedlich straff organisiert und zum gr\u00f6\u00dften Teil regional und teilweise auch \u00fcberregional vernetzt sind. Gr\u00f6\u00dfe, Reichweite und Aktivit\u00e4tsniveau variieren dabei: W\u00e4hrend einige Gruppierungen lediglich lokal agieren, verf\u00fcgen andere \u00fcber teils bundesweite Vernetzungen, wodurch ihr Aktivit\u00e4tsniveau dementsprechend weitreichender und h\u00f6her ist. Die ideologische Ausrichtung aller parteiungebundenen rechtsextremistischen Strukturen st\u00fctzt sich auf die Kernelemente der nationalsozialistischen Ideologie - Nationalismus, Rassismus und Antisemitismus. Der Aufbau der parteiunabh\u00e4ngigen Vereinigungen ist oft vergleichbar mit internen Strukturen von anderen Subkulturen, wie z. B. Rockerclubs. Auf die enge soziale Bindung innerhalb der Gruppierung und die damit einhergehende Kontrolle der Mitglieder wird viel Wert gelegt. In vielen Gruppierungen werden politische Schulungen oder Vortragsreihen durchgef\u00fchrt. Dabei sind die internen Veranstaltungen, zu denen auch die sogenannten Kameradschaftsabende z\u00e4hlen, oftmals verpflichtend. Verst\u00f6\u00dfe gegen interne Regeln sowie das Fernbleiben bei festgelegten internen Veranstaltungen f\u00fchren bei vielen Gruppierungen zu internen Ahndungen. Ein identit\u00e4tsstiftendes Element stellt zudem das Tragen einheitlicher Kleidung dar, etwa von Kutten oder Bekleidungsst\u00fccken mit gruppenspezifischen Symbolen, wie einem Logo oder Abzeichen. Diese sind insbesondere bei gr\u00f6\u00dferen rechtsextremistischen Veranstaltungen regelm\u00e4\u00dfig sichtbar. Der Vernetzung kommt seit Jahren innerhalb dieses Spektrums eine zentrale Bedeutung zu. Vernetzungen dienen der gegenseitigen Unterst\u00fctzung bei der Ausrichtung von rechtsextremistischen Musikveranstaltungen, Demonstrationen und auch der Finanzierung der rechtsextremistischen Szene. Sie dient zudem der Rekrutierung neuer Mitglieder. Ebenfalls ist die Festigung wirtschaftlicher Netzwerke, etwa im handwerklichen Bereich, festzustellen. Hervorzuheben f\u00fcr dieses Spektrum ist die folgende Gruppierung: Aryan Warriors Sitz/Verbreitung Landkreis Vorpommern-Greifswald Mitglieder ca. 25 Es handelt sich hier um eine regionale Gruppierung, die dem Struktur parteiungebundenem Rechtsextremismus zugerechnet wird. Die ideologische Ausrichtung st\u00fctzt sich auf die Kernelemente der Ideologie/Ziele nationalsozialistischen Ideologie - Nationalismus, Rassismus und Antisemitismus. Auszug aus dem Jahr 2025: Teilnahme an neonazistisch gepr\u00e4gten Veranstaltungen, Aktivit\u00e4ten Ausrichtung eigener Vernetzungsveranstaltungen / Kameradschaftsabenden 69 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Aktive Gruppierungen im Berichtszeitraum 2 1 4 3 6 7 5 In Mecklenburg-Vorpommern stellt das dem 4 Vorpommern-Greifswald parteiungebundenen Rechtsextremismus zuzurechnende Personenpotenzial den gr\u00f6\u00dften Anteil Kameradschaftsbund Anklam am rechtsextremistischen Gesamtpersonenpotenzial dar. Kameradschaftsbund Bargischow Eine \u00dcbersicht aktiver Gruppierungen im Berichtszeitraum ergibt sich aus der beigef\u00fcgten Karte. Kameradschaft Borken Aryan Warriors 1 Rostock Hammerskins Pommern Rostocker Division 5 Mecklenburgische Seenplatte 2 Vorpommern-R\u00fcgen Aktionsgruppe F.i.e.L. Pommern Arischer Widerstandsbund Bruderschaft Grimmen Legion 81 M\u00fcritz Huskarlar MC Stralsund 6 Landkreis Rostock 3 Nordwestmecklenburg B\u00fctzower Jungs Aktionsgruppe F.i.e.L. Mecklenburg Dorfgemeinschaft Jamel 7 Ludwigslust-Parchim W\u00e4hlergemeinschaft Heimatliebe Hammerskins Mecklenburg Old White Family 70 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus INFOBOX Rechtsextremistische Kameradschaften Unter dem Begriff \"Kameradschaften\" werden in der Regel lokale neonazistische Gruppierungen verstanden. Sie umfassen meist etwa 10 bis 20 Mitglieder und sind, im Gegensatz zu den Cliquen der subkulturell gepr\u00e4gten rechtsextremistischen Szene, deutlich durch den Willen zu politischer Aktivit\u00e4t gepr\u00e4gt. Obwohl sie meist nur schwache vereins\u00e4hnliche Strukturen aufweisen, sind sie durch eine verbindliche Funktionsverteilung dennoch deutlich strukturiert. Mitglieder von Kameradschaften rechnen sich in der Regel den neonazistisch gepr\u00e4gten sogenannten \"Freien Nationalisten\" zu. Neonationalsozialismus/Neonazismus Der Neonationalsozialismus bezieht sich auf die Weltanschauung des \"Dritten Reiches\" und macht diese zur Grundlage seiner politischen Ziele. Elementare Bestandteile dieser Weltanschauung sind Rassismus und Nationalismus sowie die Forderung nach einem autorit\u00e4ren \"F\u00fchrerstaat\" unter Ausschaltung der Gewaltenteilung. 4.8 Kampfsport im Rechtsextremismus Kampfsport ist neben der Musik eines der wichtigsten Elemente der rechtsextremistischen Erlebniskultur. Unter R\u00fcckgriff auf die Vorstellung eines sogenannten elit\u00e4ren K\u00f6rperkultes, der durch ein hartes Training und eine gesunde Ern\u00e4hrung zum Ausdruck gebracht wird, wird beim rechtsextremistischen Kampfsport zudem f\u00fcr die gewaltsame Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner wie linken/linksextremistischen Personen trainiert. In diesem Zusammenhang wird auch das Narrativ einer Vorbereitung auf einen sogenannten \"Tag X\" propagiert. Mit der \u00fcberh\u00f6ht dargestellten Vorstellung von Mut, H\u00e4rte, Disziplin und Tapferkeit kn\u00fcpft der Kampfsport der rechtsextremistischen Szene ideologisch an das nationalsozialistische Weltbild des Dritten Reiches an. INFOBOX Tag X Der \"Tag X\" beschreibt zun\u00e4chst einen unbekannten Kalendertag. In extremistischen Milieus gilt dieser Tag allerdings als Tag des Zusammenbruches der bestehenden und verfassungsm\u00e4\u00dfigen Ordnung. Einige Akteure, insbesondere aus dem Bereich Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter, erwarten, dass dieser Tag zwangsl\u00e4ufig ohne ein eigenes Zutun eintritt. Es existiert jedoch keine einheitliche Definition, ab wann der \"Tag X\" eintritt und in welcher Form. Es werden daher haupts\u00e4chlich eigene Definitionen verwendet. Die willk\u00fcrliche Auslegung des \"Tag X\" (jeder Extremist kann jederzeit den \"Tag X\" f\u00fcr sich ausrufen), die damit einhergehende Unberechenbarkeit sowie die teils gewaltorientierte Ausrichtung auf einen m\u00f6glichen Wegfall staatlicher Ordnung machen eine sorgf\u00e4ltige und fr\u00fchzeitige Erkennung der davon ausgehenden Gefahren notwendig. Manche Rechtsextremisten verfolgen das Ziel, diesen Tag aktiv mit Gewalthandlungen herbeizuf\u00fchren, und bereiten sich insbesondere durch Kampfsportund Waffentrainings darauf vor. 71 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Kampfsport fungiert als niedrigschwelliger Einstieg in die rechtsextremistische Szene. Insbesondere Jugendliche und Heranwachsende werden gezielt angesprochen, indem zun\u00e4chst ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Teilnahme an Trainingsangeboten geworben wird. Die weitergehende Einbindung in die Szene erfolgt h\u00e4ufig schrittweise und geht mit einer zunehmenden ideologischen Einflussnahme einher. Oft werden auch Personen aus dem subkulturellen Spektrum f\u00fcr Kampfsporttrainings geworben, welche somit Zugang zu rechtsextremistischen Gruppierungen und Parteien erlangen. Als Beispiel kann hier die rechtsextremistische Partei \"Der III. Weg\" genannt werden. Kampfsport (mit III. Weg-Bezug) Im Bereich der rechtsextremistischen Parteien beansprucht die Partei \"Der III. Weg\" f\u00fcr sich eine f\u00fchrende Rolle beim Thema Kampfsport. Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind Sportund Kampfsportaktivit\u00e4ten von hervorgehobener Bedeutung f\u00fcr den hier agierenden St\u00fctzpunkt Nord/Ost. Ma\u00dfgeblich beteiligt sind hierbei die Jugendorganisation \"Nationalrevolution\u00e4re Jugend\" (NRJ) sowie die parteiinterne Arbeitsgemeinschaft \"K\u00f6rper & Geist\". Regelm\u00e4\u00dfig wird \u00fcber die absolvierten Trainingseinheiten berichtet und damit gleichzeitig Werbung f\u00fcr eine k\u00fcnftige Teilnahme gemacht, die Jugendliche und junge Erwachsene ansprechen soll. Regionale Schwerpunkte bilden hierbei die Landkreise Rostock, Vorpommern-R\u00fcgen und Vorpommern-Greifswald. Als Trainingsorte werden h\u00e4ufig \u00f6ffentlichkeitswirksame Fl\u00e4chen wie Parks, Spielpl\u00e4tze oder Seeufer genutzt. Rechtsextremisten nehmen zwar als K\u00e4mpfer und Zuschauer an \u00f6ffentlichen Kampfsportevents in Mecklenburg-Vorpommern teil, jedoch ist in den vergangenen Jahren, so auch im Jahr 2025, keine rechtsextremistische Einflussnahme auf diese Events erkennbar gewesen. Eine \u00dcberschneidung der rechtsextremistischen Kampfsportszene mit der Hooliganszene wird seitens des Verfassungsschutzes MV angenommen. Es bestehen Anhaltspunkte f\u00fcr gemeinsame Trainingsaktivit\u00e4ten. Hintergrund ist eine zunehmende Professionalisierung der Hooliganszene im Kontext von gewaltt\u00e4tigen Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Hooligan-Gruppen. Dabei ist davon auszugehen, dass auf die Expertise der rechtsextremistischen Kampfsportszene zur\u00fcckgegriffen wird bzw. beide Szenen sich gegenseitig unterst\u00fctzen und verst\u00e4rken. Trainingseinheiten werden \u00f6ffentlichkeitswirksam dokumentiert, um Jugendliche und junge Erwachsene f\u00fcr eine Teilnahme zu gewinnen. Quelle: Der III. Weg Nord/Ost; Telegram 72 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus 4.9 Neonazistisch gepr\u00e4gte Veranstaltungen und Aktionen Rechtsextremisten nehmen geschichtliche Gedenktage und zur\u00fcckliegende Ereignisse gezielt zum Anlass, ihre eigenen geschichtsrevisionistischen Auslegungen und ihr nationalsozialistisch gepr\u00e4gtes Gedankengut nach au\u00dfen zu pr\u00e4sentieren und offen wahrnehmbar den Nationalsozialismus und die damit in Verbindung stehenden Verbrechen zu verherrlichen. Sie gedenken konsequent nur der Toten des eigenen Volkes, zu denen, in ihrer Gef\u00fchlswelt, eine \u00fcber das \"Ahnenblut\" definierte und damit unaufl\u00f6sliche Verbindung besteht. Mitleid mit den Opfern des NS-Regimes besteht in der rechtsextremistischen Szene nicht. Dar\u00fcber hinaus wird durch die Fokussierung auf deutsche Opfer die urs\u00e4chliche Verantwortung der NS-Herrschaft f\u00fcr die zahlreichen Todesopfer relativiert. Die wiederkehrenden rechtsextremistischen Veranstaltungen, wie der \"Trauermarsch\" am 08. Mai in Demmin, der rechtsextremistische Tollensemarsch im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, aber auch Kranzniederlegungen an Kriegsdenkm\u00e4lern gefallener Deutscher B\u00fcrger und Soldaten zum Volkstrauertag folgen einem gewissen Ritus. Es handelt sich hier um Handlungen, die regelm\u00e4\u00dfig und meist mit gleichem Ablauf erfolgen. Neonazistische Veranstaltungen, wie ritualisierte Gedenken, aber auch Vortragsveranstaltungen, wie zum Beispiel zu geschichtsrevisionistischen Themen, zielen auf regionale und \u00fcberregionale Vernetzungen des subkulturell gepr\u00e4gten, des parteigebundenen und parteiungebundenen Rechtsextremismus ab. So werden in der rechtsextremistischen Szene verschiedene j\u00e4hrlich wiederkehrende Aktionen durchgef\u00fchrt und teilweise bundesweit propagiert, wie etwa die \"Aktion Schwarze Kreuze\", die im Jahr 2025 jedoch ohne gr\u00f6\u00dfere \u00f6ffentliche Resonanz blieb.1 Verschiedene rechtsextremistische Rituale und Gedenken werden in der ver\u00f6ffentlichten Publikation - Rituale und Symbole der rechtsextremistischen Szene - dargestellt.2 INFOBOX Tollensemarsch In der Zeit zwischen dem 23. Februar und 1. M\u00e4rz findet der j\u00e4hrlich wiederkehrende Tollensemarsch statt. Dieser wird seit 2004 von der rechtsextremistischen Szene ausgerichtet und f\u00fchrt entlang einer ca. 40 km langen Strecke um den Tollensesee bei Neubrandenburg im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Auch wenn seitens der rechtsextremistischen Szene der zeitliche Bezug zum Todestag von Horst Wessel am 23. Februar 1930 abgestritten wird, so liegt dieser Bezug sehr nahe. Die rechtsextremistischen Teilnehmer reisen aus ganz Mecklenburg-Vorpommern und z. T. sogar \u00fcber die Bundeslandgrenze hinweg an. Jeder Teilnehmer erh\u00e4lt ein Leistungsabzeichen. Dieser Marsch gilt in der rechtsextremistischen Szene als eine Art \"Besinnungsmarsch\" und wird als St\u00e4rkung des Zusammenhalts der rechtsextremistischen Szene angesehen. Er spiegelt zudem, im Sinne eines Leistungsmarschs, den elit\u00e4ren K\u00f6rperkult der rechtsextremistischen Szene wider. Die Gesamtteilnehmerzahl im Jahr 2025 betrug ca. 80 Personen. Neben dem parteigebundenen Spektrum (\"Die Heimat\", \"Der III. Weg\") nahmen auch Vertreter loser Gruppierungen und Einzelpersonen teil. 1 Die seit 2014 in Deutschland bestehende rechtsextremistische Aktion soll \"Gegen das Vergessen der deutschen Opfer ausl\u00e4ndischer Gewalttaten!\" wirken. Bei dem Aufruf zur Aktion im Internet wird die bestehende Einwanderungssituation und ein vermeintlich fehlender Schutz des deutschen Volkes vor Straftaten von Migranten damit verkn\u00fcpft. 2 https://www.verfassungsschutz-mv.de/publikationen/ 73 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus - Live-Musikveranstaltung Quelle: Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz 4.10 Rechtsextremistische Musikveranstaltungen Einen Schwerpunkt im Rechtsextremismus bildet weiterhin die rechtsextremistische Musikszene, bestehend aus Musikgruppen und Solointerpreten sowie deren gesamtes Umfeld - inklusive der Anh\u00e4nger und dem sich damit vermischenden rechtsextremistischen Szenehandel. Es werden regelm\u00e4\u00dfig kleinere bis mittelgro\u00dfe Musikveranstaltungen organisiert, bei denen die Vernetzungen der subkulturellen mit der parteiungebundenen rechtsextremistischen Szene im Vordergrund stehen. Zudem werden oft Verkaufsst\u00e4nde mit Devotionalien, Szenebekleidung und CDs bei den Musikveranstaltungen betrieben. Diese Artikel stellen eine weitere feste Bindung der Teilnehmer an die rechtsextremistische Szene sicher. Das gemeinschaftliche Erlebnis von LiveMusik erzeugt ein starkes Identit\u00e4tsund Zusammengeh\u00f6rigkeitsgef\u00fchl. Erkennbar ist ein Wandel, sowohl im Stil als auch in der Wahrnehmung. Die neuen Stile (insbesondere Rap und Partyschlager) und Verbreitungswege geben Ankn\u00fcpfungspunkte f\u00fcr ein breiteres, j\u00fcngeres Publikum - auch \u00fcber die rechtsextremistische Szene hinaus. Die zunehmende digitale Verf\u00fcgbarkeit rechtsextremistischer Musik spielt hierbei eine entscheidende Rolle. W\u00e4hrend Live-Musikveranstaltungen und der Kauf von Tontr\u00e4gern f\u00fcr die \u00e4ltere Generation relevant war, konsumieren j\u00fcngere Szeneangeh\u00f6rige und Szeneinteressierte rechtsextremistische Musik \u00fcberwiegend mittels Downloads und Streaming sowie in Form von Hintergrundmusik bei Kurzvideos in den Sozialen Medien. Ma\u00dfnahmen der Beh\u00f6rden wie Ausreiseuntersagungen bei Veranstaltungen im Ausland, Aufl\u00f6sung bzw. Verhinderung von Musikveranstaltungen sowie der Wegfall von Veranstaltungs\u00f6rtlichkeiten haben in weiten Teilen der Szene zu Verunsicherung, Frustration bis hin zu Resignation gef\u00fchrt. Hierdurch werden (auch internationale) Vernetzungen gest\u00f6rt und Einnahmem\u00f6glichkeiten reduziert. Aufgrund des starken Beobachtungsdruckes der Sicherheitsbeh\u00f6rden werden eher weniger auff\u00e4llige Liederabende und sonstige Veranstaltungen mit Live-Musikdarbietungen in Mecklenburg-Vorpommern durchgef\u00fchrt. Hierbei handelt es sich um Veranstaltungen von Rechtsextremisten, bei denen die Musikdarbietung nicht der ausschlie\u00dfliche Veranstaltungszweck ist, wie z. B. Parteiveranstaltungen, Vortragsveranstaltungen sowie interne Szenefeiern - insbesondere Geburtstagsfeiern. Diese k\u00f6nnen durch die rechtsextremistische Szene deutlich abgeschirmter organisiert und durchgef\u00fchrt werden. Zudem werden Szeneobjekte in abgelegenen Gegenden mit erh\u00f6htem Sichtschutz genutzt. Nach dem pandemiebedingten R\u00fcckgang des rechtsextremistischen Musikgeschehens in den Jahren 2020 und 2021 - mit jeweils vier bekannt gewordenen Musikveranstaltungen - stieg die Zahl ab 2022 wieder an. Im Jahr 2022 wurden sieben rechtsextremistische Musikveranstaltungen bekannt. Im Jahr 2023 fanden f\u00fcnf rechtsextremistische Veranstaltungen mit Live-Auftritten statt. 2024 erh\u00f6hte sich die Zahl der bekannt gewordenen rechtsextremistischen Musikveranstaltungen auf acht. Im Jahr 2025 wurden in Mecklenburg-Vorpommern 13 durchgef\u00fchrte rechtsextremistische Musikveranstaltungen bekannt. Damit hat das rechtsextremistische Musikgeschehen im Land gegen\u00fcber den Vorjahren an Bedeutung gewonnen. 74 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus \u00dcbersicht der Musikveranstaltungen 3 1 6 2 5 4 1 In Barnekow fand am 23. August eine Veranstaltung mit Live-Musik und 40 Teilnehmern statt. 2 In G\u00fcstrow fanden am 21. Juni und am 25. Juli Veranstaltungen mit Live-Musik und jeweils ca. 50 Teilnehmern statt. 3 In Grimmen wurde eine Veranstaltung mit ca. 30 Teilnehmern und Live-Musik bekannt. 4 In Matzlow-Garwitz konnten mehrere Veranstaltungen festgestellt werden. So fand am 1. M\u00e4rz eine Veranstaltung mit Live-Musik und \u00fcber 100 Personen und am 26. April erneut eine Veranstaltung mit ca. 60 Teilnehmern statt. Am 7. Juni wurde dort ein Konzert mit mehreren Bands und ca. 60 - 70 Besuchern durchgef\u00fchrt. Ein weiteres Konzert mit mehreren Bands fand am 15. November statt. 5 In Waren (M\u00fcritz) fand am 31. Mai eine Veranstaltung mit Live-Musik und ca. 25 Besuchern und am 8. Oktober ein Liederabend mit ca. 60 Teilnehmern statt. 6 Am 28. Juni wurde im bekannten Szeneobjekt in Salchow ein Konzert mit ca. 250 - 300 Teilnehmern durchgef\u00fchrt. Am 4. Oktober fand ein Liederabend in dem Szeneobjekt \"Haus Jugendstil\" in Anklam statt. 75 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Erkenntnisse zu geplanten Musikveranstaltungen werden unter Ber\u00fccksichtigung der gesetzlichen Vorgaben vom Verfassungsschutz an die Polizei \u00fcbermittelt. Die Polizei l\u00f6ste am 20. September 2025 eine Musikveranstaltung der rechtsextremistischen Musiker \"Proto\" und \"Kavalier\" in Teterow auf. An dieser Veranstaltung nahmen ca. 100 Personen der rechtsextremistischen Szene teil.1 Auch im Ausland durchgef\u00fchrte rechtsextremistische Musikveranstaltungen wecken bei hiesigen bekannten Rechtsextremisten das Interesse. Wie in den Jahren zuvor nahmen auch im Jahr 2025 Rechtsextremisten aus Mecklenburg-Vorpommern an verschiedenen rechtsextremistischen Veranstaltungen im Ausland teil. Mitglieder der Hammerskins Deutschland inklusive der Chapter \"Mecklenburg\" und \"Pommern\" und der Teilorganisation Crew 38 nahmen am 15. November 2025 am Hammerfest2 in Italien teil. Die Italia Hammerskins feierten ihr 30-j\u00e4hriges Bestehen und es nahmen bis zu 150 Mitglieder der Hammerskins Deutschland teil. Zuvor fand das sogenannte EOM (European Officer Meeting) statt.3 - Musikveranstaltung mit \"Proto\" und \"Kavalier\" - Hammerfest in Italien INFOBOX Aufhebung des Verbotes der Hammerskins Deutschland am 19. Dezember 2025 - Aufl\u00f6sung der Chapter \"Mecklenburg\" und \"Pommern\" - Das am 19. September 2023 vom Bundesinnenministerium ausgesprochene Vereinsverbot der rechtsextremistischen Organisation Hammerskins Deutschland wurde aufgrund zahlreicher Klagen von Mitgliedern und regionalen Chaptern der Hammerskins mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am 19. Dezember 2025 aufgehoben. Das Verbot der \"Hammerskins Deutschland\" wurde vom Bundesverwaltungsgericht aus vereinsrechtlichen Gr\u00fcnden aufgehoben. Nach Auffassung des Gerichts konnte die Existenz einer den regionalen Chaptern \u00fcbergeordneten bundesweiten Vereinigung nicht hinreichend festgestellt werden. Die rechtsextremistische Ausrichtung einzelner Strukturen war damit nicht Gegenstand einer gegenteiligen Bewertung der gerichtlichen Entscheidung. Die Hammerskins-Chapter \"Mecklenburg\" und \"Pommern\" werden von der Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern als erwiesen rechtsextremistische Bestrebungen eingestuft. Bis zuletzt lagen Erkenntnisse \u00fcber Aktivit\u00e4ten beider Chapter vor, einschlie\u00dflich internationaler Vernetzungen. Im Dezember 2025 erkl\u00e4rten Vertreter der Organisation gegen\u00fcber dem Bundesministerium des Innern die Aufl\u00f6sung der beiden Chapter. Dabei handelt es sich um eine Selbstauskunft. Unabh\u00e4ngig davon pr\u00fcft die Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Verfassungsschutz MecklenburgVorpommern gem\u00e4\u00df ihrem gesetzlichen Auftrag (vgl. SS 5 LVerfSchG M-V) weiterhin, ob Anhaltspunkte f\u00fcr rechtsextremistische Aktivit\u00e4ten oder m\u00f6gliche Nachfolgebzw. Ersatzstrukturen bestehen. 1 https://www.nds-tickets.de/ - gesichert am 10.02.2026 2 https://exif-recherche.org/wp-content/uploads/2025/12/Bild-01-.jpg - gesichert am 11.02.2026 3 https://exif-recherche.org/?p=13326 - abgerufen am 11.02.2026 76 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus - Quelle: Rue89Lyon Eine weitere bekannte rechtsextremistische Musikveranstaltung war die Konzertveranstaltung \"European Voices\" am 8. M\u00e4rz 2025 in Frankreich. Eine beabsichtige Teilnahme des bekannten Liedermachers \"F.i.e.L.\" aus Mecklenburg-Vorpommern konnte durch eine angeordnete Passbeschr\u00e4nkung verhindert werden. INFOBOX Rechtsextremistische Musik In rechtsextremistischen Liedtexten werden sowohl offen als auch unterschwellig rechtsextremistische Feindbilder und Ideologiefragmente verbreitet, wodurch entsprechende Denkmuster geformt und gefestigt werden. Stilistisch greift die Szene nicht nur auf die h\u00e4ufig gennannte Rockmusik (sog. \"Rechtsrock\") zur\u00fcck, sondern bedient sich auch Volksliedern aus der Zeit des Nationalsozialismus, umgedichteten Liedern der Popmusik, deutschsprachigem Rap und Partyschlagern. Zudem ist die Nutzung k\u00fcnstlicher Intelligenz zur Produktion rechtsextremistischer Musik feststellbar. Diese kann aber aufgrund der fehlenden Umsetzung bei Live-Musik-Veranstaltungen noch nicht mit realproduzierter rechtsextremistischer Musik mithalten. Es steht weiterhin das gemeinschaftliche Erlebnis mit dem durch T\u00e4towierungen und spezieller Kleidung gepr\u00e4gten \u00e4u\u00dferen Erscheinungsbild der Teilnehmer bei Live-Events im Vordergrund. 77 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus 4.11 Rechtsextremistische Szenel\u00e4den und Versandhandel Der Vertrieb rechtsextremistischer Szeneartikel - darunter Devotionalien, Bekleidung, Accessoires, Musik sowie Propagandamaterial wie Flyer, Plakate, Aufkleber und Fahnen - ist fest in der rechtsextremistischen Szene verankert. Er dient sowohl der Verbreitung und Festigung ideologischer Inhalte im subkulturellen und parteiungebundenen Rechtsextremismus als auch der Generierung finanzieller Mittel. Neben den Verkaufsst\u00e4nden bei Musikveranstaltungen werden auch in Mecklenburg-Vorpommern rechtsextremistische Szenel\u00e4den betrieben. Insgesamt kommt dem Internethandel jedoch eine dominierende Bedeutung zu. Mit dem Szeneladen \"New Dawn Streetwear\" im Raum Anklam und dem Angebot des \"Pommerschen Buchdienst\" im \"Nationalen Begegnungszentrum\" in Anklam befinden sich gleich zwei rechtsextremistische Szenel\u00e4den in unmittelbarer r\u00e4umlicher N\u00e4he. Hierdurch wird der regionalen Szene ein niedrigschwelliger Zugang zu einem breit gef\u00e4cherten Angebot erm\u00f6glicht. Der Online-Shop \"Wehrmacht1945.de\" mit Sitz in Waren (M\u00fcritz) bietet \u00fcber seine Internet-Plattform eine Reihe von Gegenst\u00e4nden zur Verherrlichung der Wehrmacht an. Neben T-Shirts, Flaggen und weiteren Bekleidungsst\u00fccken mit Wehrmachtsbezug umfasst das Sortiment auch dekorative Waffen (\"Deko-Waffen\"). Die angebotenen Produkte tragen zur Verharmlosung und Verherrlichung der milit\u00e4rischen Strukturen des Nationalsozialismus bei und richten sich insbesondere an eine gewaltorientierte rechtsextremistische Klientel. - Bei der Darstellung handelt es sich um Deko-Waffen. Quelle: Online-Versandhandel Wehrmacht1945 Die Relevanz des Vertriebswesens innerhalb der rechtsextremistischen Szene wird auch durch eine am 14. Juni 2025 im Szeneobjekt \"Haus Jugendstil\" in Anklam (Landkreis Vorpommern-Greifswald) durchgef\u00fchrte Verkaufsveranstaltung deutlich. Bei der Veranstaltung, f\u00fcr die \u00fcberwiegend Rechtsextremisten aus dem \u00f6rtlichen Umfeld anreisten, wurden Szeneartikel bekannter Vertriebe, wie des Kampfsport-Labels \"Kampf der Nibelungen\", des Rechtsrock-Versandes \"PC-Records\" sowie \"FSN TV\" mit z. B. Kleidung von \"Active Club Germania\" zum Verkauf angeboten. Auch Merchandise des beliebten rassistischen Motivs \"The White Race\" wurden in Anklam an die \u00f6rtliche rechtsextremistische Szene - Quelle: Online-Versandhandel Wehrmacht1945 verkauft. 78 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus - Quelle: Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz 4.12 Parteigebundener Rechtsextremismus In einem demokratischen System \u00fcbernehmen politische Parteien zentrale Funktionen. Zu den allgemein anerkannten Aufgaben von Parteien z\u00e4hlen insbesondere: die Gewinnung politischen Personals, die Entwicklung politischer Inhalte, die Artikulation, Repr\u00e4sentation und B\u00fcndelung gesellschaftlicher Interessen, die Mitwirkung an der Regierungsund Oppositionsbildung, die Mobilisierung der Anh\u00e4ngerschaft - insbesondere im Hinblick auf Wahlen. Unter der Gewinnung politischen Personals wird die Besetzung \u00f6ffentlicher \u00c4mter und Mandate sowie parteiinterner Funktionen verstanden. In der Vergangenheit gelang es rechtsextremistischen Parteien wie \"Die Heimat\" (ehemals NPD) in Landesparlamente einzuziehen. Dabei ist die Entwicklung eigenst\u00e4ndiger politischer Inhalte bei rechtsextremistischen Parteien nur eingeschr\u00e4nkt feststellbar. Politische Positionen werden h\u00e4ufig reaktiv formuliert und basieren vielfach auf einer grunds\u00e4tzlichen Ablehnung des demokratischen Systems sowie etablierter Parteien. Diese Ablehnung wird mit Elementen rechtsextremistischer Ideologie verkn\u00fcpft. 79 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Interessenartikulation, -repr\u00e4sentation und -aggregation beziehen sich im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Parteien darauf, die Interessen der Parteimitglieder und der potentiellen W\u00e4hler zu verbalisieren, zu vertreten und gegebenenfalls verschiedene Interessen und Positionen zusammenzuf\u00fchren. Durch Demonstrationen und andere \u00f6ffentlichkeitswirksame Aktivit\u00e4ten k\u00f6nnen diese Parteien ihre Anliegen sowie die ihrer W\u00e4hler und Mitglieder nach au\u00dfen kommunizieren. Die Mobilisierung der Anh\u00e4ngerschaft zu Wahlen gelingt rechtsextremistischen Parteien jedoch zunehmend weniger. Insbesondere die Partei \"Die Heimat\" weist seit Jahren strukturelle Schw\u00e4chen und r\u00fcckl\u00e4ufige Wahlergebnisse auf. Auch die Parteien \"Der III. Weg\" und die \"Neue St\u00e4rke Partei\" spielen im parteipolitischen Wettbewerb faktisch keine Rolle. Ihre Aktivit\u00e4ten konzentrieren sich weniger auf die Teilnahme an Wahlen als vielmehr auf den Erhalt ihres formalen Parteienstatus. Gleichwohl gelingt es ihnen vereinzelt, durch provokative Aktionen mediale Aufmerksamkeit zu erzeugen. Insgesamt erf\u00fcllen rechtsextremistische Parteien die klassischen Funktionen politischer Parteien nur eingeschr\u00e4nkt. Stattdessen \u00fcbernehmen sie verst\u00e4rkt spezifische, innerhalb der Szene bedeutsame Funktionen. Zu den zentralen Funktionen rechtsextremistischer Parteien z\u00e4hlen: Szeneinterne Vernetzungsfunktion: Rechtsextremistische Parteien fungieren als verbindendes Element innerhalb der Szene. Im Kontext eines h\u00e4ufig propagierten \"nationalen Widerstands\" tragen sie zur Vernetzung unterschiedlicher Akteure bei und f\u00f6rdern auch organisations\u00fcbergreifende Kooperationen. Szene\u00fcbergreifende Rekrutierungsfunktion: Durch ihre vergleichsweise offenen und lokal verankerten Strukturen erleichtern Parteien den Zugang zur Szene. Im Gegensatz zu st\u00e4rker abgeschotteten Gruppierungen, wie etwa neonazistischen Kameradschaften, ist eine unmittelbare Einbindung in aktivistische Strukturen nicht zwingend erforderlich. Dies senkt die Einstiegsschwelle f\u00fcr neue Anh\u00e4nger. Logistische Funktion: Parteien \u00fcbernehmen organisatorische Aufgaben, etwa die Anmeldung von Versammlungen, die Bereitstellung finanzieller Mittel (trotz eingeschr\u00e4nkter staatlicher Parteienfinanzierung) oder die Durchf\u00fchrung von Veranstaltungen unter dem Schutz des Parteienstatus. So werden beispielsweise rechtsextremistische Treffen als Parteiveranstaltungen deklariert. Formale Schutzfunktion: Rechtsextremistische Parteien profitieren vom sogenannten Parteienprivileg, das ihnen im Vergleich zu Vereinen einen erh\u00f6hten Schutz vor staatlichen Ma\u00dfnahmen gew\u00e4hrt. Veranstaltungen lassen sich unter diesen Voraussetzungen schwerer untersagen, und auch Parteiverbote unterliegen deutlich h\u00f6heren rechtlichen Anforderungen als Vereinsverbote. 80 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus \"Die Heimat\" \"Die Heimat\" Bund1 MV2 Die Heimat, Landesverband Name Die Heimat Mecklenburg-Vorpommern Sitz/Vorsitzender Berlin, Peter SCHREIBER Anklam, Stefan K\u00d6STER Mitglieder 2600 150 Bundesvorstand, Landesverband mit Struktur Landesund Kreisverb\u00e4nde Kreisverb\u00e4nden gesamtes Bundesgebiet mit gesamtes Landesgebiet mit Verbreitung regionalen Schwerpunkten regionalen Schwerpunkten Schaffung einer ethnisch homogenen \"Volksgemeinschaft\"; getragen von rassistischen, antisemitischen und geschichtsrevisionistischen Ideologie/Ziele Grundpositionen; Streben nach einem fundamentalen Systemwechsel und Beseitigung des demokratischen Rechtsstaates Mit ihrer Umbenennung von der Bezeichnung \"Nationaldemokratische Partei Deutschland\" (NPD) in \"Die Heimat\" und ihrem Strategiewechsel im Juni 2023 bem\u00fchte sich die weiterhin \u00e4lteste noch bestehende rechtsextremistische Partei Deutschlands um einen Neuanfang. Modernisierung, Vernetzung und politische Vorfeldarbeit r\u00fcckten weiter in den Vordergrund. Ihre extremistische Ideologie und Ausrichtung behielt sie indes bei, wie zuletzt auch das Bundesverfassungsgericht 2024 im Rahmen des Ausschlusses von der Parteienfinanzierung feststellte3. So wendet sich \"Die Heimat\" weiterhin gegen die Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie missachtet die Menschenw\u00fcrde und das Demokratieprinzip und strebt die Errichtung eines an der ethnischen \"Volksgemeinschaft\" ausgerichteten autorit\u00e4ten \"Nationalstaats\" an. 1 Telegram \"Die Heimat\" vom 06.01.2026 2 Facebook \"Die Heimat LV MV\" vom 24.10.2025 3 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-009.html abgerufen am 08.04.2026 81 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus \"Die Heimat\" in Mecklenburg-Vorpommern In Mecklenburg-Vorpommern war im Berichtszeitraum nur wenig Ver\u00e4nderung zum Vorjahr festzustellen. Der Landesverband und seine Kreisverb\u00e4nde f\u00fchrten wie bisher nur in geringem Umfang Veranstaltungen durch. Beobachtbar war jedoch, dass neben klassischen, parteiinternen Aktivit\u00e4ten auch partei\u00fcbergreifende Aktionen mit anderen rechtsextremistischen Akteuren erfolgten. Zu den wiederkehrenden, vom Landesverband organisierten Veranstaltungen z\u00e4hlte der \"Tollense-Marsch\" am 22. Februar 2025 mit ca. 80 Teilnehmern. Weiterhin ist auch der j\u00e4hrlich stattfindende \"Demminer Trauermarsch\" am 8. Mai 2025 (vgl. Kapitel 4.9) zu nennen. Hier gelang es der Partei wieder mit ca. 290 Teilnehmern, jedoch unter gro\u00dfen Gegenprotesten, ihre Gedenkveranstaltung abzuhalten. Daneben fanden im \"Haus Jugendstil\" in Anklam, der Gesch\u00e4ftsanschrift des Landesverbandes der \"Heimat\", mehrere Veranstaltungen mit Beteiligung weiterer rechter Akteure statt. Dazu z\u00e4hlten beispielhaft ein Vortrag unter dem Motto: \"Was ist rechts?\" am 11. April 2025 und ein gr\u00f6\u00dferer Lagerverkauf mit dem Titel: \"Besuch im Norden\" am 14. Juni 2025. Zudem unterst\u00fctzte die Partei andere Aktionen wie z. B. die rechtsextremistisch gepr\u00e4gte Demonstration am 13. September 2025 in Grevesm\u00fchlen unter dem Motto: \"F\u00fcr Familie, Heimat und Traditionstatt CSD, P\u00e4dophilie und Perversion\". Auch weiterhin sind der Landesverband MV der \"Heimat\" und seine Kreisverb\u00e4nde auf ihren noch bestehenden Profilen in den sozialen Medien \u00e4u\u00dferst selten aktiv. Gelegentlich wurden im Berichtszeitraum gr\u00f6\u00dfere Veranstaltungen der \"Heimat\" im Bundesgebiet beworben, wie die 1. Mai-Demonstration in Gera/Th\u00fcringen oder auch das bundesweit dezentral durchgef\u00fchrte Heldengedenken am Volkstrauertag. Flyer und Plakate zum \"Demminer Trauermarsch\" sowie zum Lagerverkauf \"Besuch im Norden\" 2025. - Quelle: PIXA PIXELARCHIV 82 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Die \"Jungen Nationalisten\" in Mecklenburg-Vorpommern Die \"Jungen Nationalisten\" in Mecklenburg-Vorpommern Die \"Jungen Nationalisten\" als Teilbzw. Jugendorganisation der Partei \"Die Heimat\" (ehemals NPD) verstehen sich als Aktivisten, die sowohl im Vordergrund als auch im Hintergrund agieren und eine Ideologie der ethnisch homogenen Volksgemeinschaft vertreten, \u00e4hnlich wie ihre Mutterpartei. Vor allem finden sich in ihrer Agitation auch rassistische, antisemitische und fremdenfeindliche Ansichten sowie Bez\u00fcge zum Nationalsozialismus. Die \"Jungen Nationalisten\" streben die Entwicklung einer rechtsextremistischen Gegenkultur an und verstehen ihren Wirkungsbereich im Wesentlichen im vorpolitischen Raum. Somit sind sie f\u00fcr die Partei in Bezug auf die Rekrutierung neuer Mitglieder und das Stimmenfangen bei Wahlen ein wichtiges Bindeglied zur parteiungebundenen rechtsextremistischen Szene. Bundesweit befanden sich die \"Jungen Nationalisten\" bez\u00fcglich ihrer Mitgliederzahlen und ihres Aktivit\u00e4tenlevels in einem leichten Aufschwung. Der bundesweit festgestellte Aufw\u00e4rtstrend der \"Jungen Nationalisten\" konnte in Mecklenburg-Vorpommern l\u00e4ngere Zeit nicht wahrgenommen werden. Bis weit in das Jahr 2025 hinein konnten keine wieder hergestellten Strukturen oder signifikante Aktivit\u00e4ten festgestellt werden. Einzige Ausnahme hierzu war der im September 2025 durchgef\u00fchrte \"Gemeinschaftstag Nord\" der JN in Jamel/MV mit ca. 65 Teilnehmern. An diesem schienen Akteure aus Mecklenburg-Vorpommern jedoch stark unterrepr\u00e4sentiert gewesen zu sein. Seit dem sp\u00e4ten Herbst 2025 befindet sich die JN aber auch hier im Land augenscheinlich in einem Umbruch. Zumindest zeigt sich die Jugendorganisation seit diesem Zeitpunkt mit der Etablierung einer neuen Pr\u00e4senz in den sozialen Medien und einigen durchgef\u00fchrten Aktionen im \u00f6stlichen Landesteil in der \u00d6ffentlichkeit. So wurden im November in Pasewalk Flyer verteilt und \"Heldengedenken\" in den Landkreisen VorpommernGreifswald und Mecklenburgische Seenplatte durchgef\u00fchrt. Zudem wurde am 29. November 2025 an einer Demonstration der \"Heimat\" in Berlin unter dem Motto: \"Betr\u00fcger und kriminelle Ausl\u00e4nder raus!\" teilgenommen und im Dezember eine Spendenaktion f\u00fcr Tierfutter initiiert. Ob sich die erkennbaren Entwicklungen in Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig fortsetzen, ist derzeit offen. \"Gemeinschaftstag Nord\" und Flyeraktionen der Jungen Nationalisten in MV im Jahr 2025. Quelle: Aktion Widerstand; Instagram, Homepage 83 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Partei \"Der III. Weg\" Partei \"Der III. Weg\" Bund1 MV2 Name Der III. Weg Der III. Weg, St\u00fctzpunkt Nord/Ost Sitz/Vorsitzender Matthias FISCHER n. n. Mitglieder 1000 45 Bundesvorstand, Landesverb\u00e4nde Struktur St\u00fctzpunkt mit Gebietsleitern und regionale St\u00fctzpunkte gesamtes Bundesgebiet mit gesamtes Landesgebiet mit Verbreitung regionalen Schwerpunkten regionalen Schwerpunkten Verwirklichung einer v\u00f6lkischen Ordnung im Rahmen einer Ideologie/Ziele \"Pr\u00e4sidialdemokratie\" nach dem \"F\u00fchrerprinzip\", \"Drei-S\u00e4ulen-Konzept\": politischer und kultureller Kampf sowie Kampf um die Gemeinschaft Die seit mittlerweile gut zw\u00f6lf Jahren bestehende Partei verfolgt programmatisch ein rechtsextremistisches Staatsund Gesellschaftsbild. Sowohl ihre Funktion\u00e4re als auch der Gro\u00dfteil ihrer Mitglieder sind seit Jahren in der rechtsextremistischen Szene verwurzelt. Die Ideologie der Partei, die sich aus ihrer Satzung und ihrem \"Zehn-Punkte-Programm\" ableiten l\u00e4sst, fu\u00dft auf einem biologistischen Volksbegriff. Sie orientiert sich dabei stark am historischen Nationalsozialismus und vereint zudem fremdenfeindliche, antisemitische und geschichtsrevisionistische Positionen. Sie strebt nach der Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und \u00dcberwindung des derzeitigen \"Systems\" im Wege einer \"nat\u00fcrlichen Revolution\". Daf\u00fcr nimmt die Partei ihren vom \"Drei-S\u00e4ulen-Konzept\" getragenen politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Kampf als nationalrevolution\u00e4re Bewegung auf. Ihre in den letzten Jahren gegr\u00fcndeten Arbeitsgemeinschaften (AGs), wie z. B. die AG \"K\u00f6rper & Geist\" oder die AG \"Feder & Schwert\" stellen dabei wichtige Instrumente dar. 1 Homepage Der III. Weg, vom 06.01.2026 (Logo Partei/Bund) 2 Telegram \"Der III. Weg Nord/Ost\" vom 06.01.2026 (Logo SP Nord/Ost) 84 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Im Jahr 2025 konnte die Partei ihre Mitgliederzahlen nicht nur halten, sondern auch wieder leicht erh\u00f6hen. Wie keine andere rechtsextremistische Partei vereinnahmt \"Der III. Weg\" den Kampfsport f\u00fcr ihre Ziele und Zwecke. Bereits in ihrem Parteiprogramm spricht sie von der gro\u00dfen Bedeutung des Sports f\u00fcr \"jeden Deutschen\", der \"Beherrschung der naturhaften Triebe\" und damit verbunden dem Streben nach einem \"hohen menschlichen Ideal\".3 Innerhalb der Partei sind es vor allem die Jugendorganisation \"Nationalrevolution\u00e4re Jugend\" (NRJ) und die AG \"K\u00f6rper & Geist\", die sich dieses Themas annehmen. (Vgl. Kapitel 4.8) \"Der III. Weg\" in Mecklenburg-Vorpommern Seit Bestehen des f\u00fcr Mecklenburg-Vorpommern organisatorisch zust\u00e4ndigen St\u00fctzpunkts Nord/Ost ab dem Fr\u00fchjahr 2023 verzeichnet dieser, parallel zur Entwicklung auf Bundesebene, stetig kleine Mitgliederzuw\u00e4chse. Sowohl thematisch als auch quantitativ sind seine \u00f6ffentlichen Aktionen mit denen aus dem Jahr 2024 vergleichbar. Bei parteipolitischen Aktivit\u00e4ten (Flyerverteilungen, Infotische etc.) war zudem ein leichter zahlenm\u00e4\u00dfiger Anstieg zu erkennen. Themenschwerpunkte waren demnach erneut vor allem die Migration, das traditionelle Familienund Geschlechterbild und die in der Szene traditionellen Gedenken an die deutschen Opfer der Weltkriege sowie der Sport. Letzterer tr\u00e4gt mit gezielter Werbung f\u00fcr Trainingseinheiten in mehreren St\u00e4dten im mittleren und \u00f6stlichen Mecklenburg-Vorpommern ganz erheblich zur Rekrutierung neuer Mitglieder bei. Im Weiteren dient diese Fokussierung auf den Kampfsport der Erh\u00f6hung der Wehrhaftigkeit gegen\u00fcber dem politischen Gegner, der St\u00e4rkung der nationalsozialistischen Gemeinschaft und dem ideologischen Zusammenwachsen. Neben vielen ver\u00f6ffentlichten Sportund Kampfsporttrainings (etwa im mittleren zweistelligen Bereich) und \u00f6rtlichen Flyerverteilungen z. B. in Rostock, Schwerin, G\u00fcstrow oder Grimmen fanden 2025 folgende bekannte gr\u00f6\u00dfere Aktionen des St\u00fctzpunkts statt: Aktionstag unter dem Motto: \"Angriff auf Greifswald\" am 1. M\u00e4rz 2025 mit ca. 20 Teilnehmern Aktionstag unter dem Motto \"Sturm auf Rostock\" am 5. Juli 2025 mit ca. 50 Teilnehmern mit mehreren Infotischen im Rostocker Stadtgebiet Infostand Ende August 2025 in Ueckerm\u00fcnde mit ca. 15 Teilnehmern Infostand am 30. August 2025 in G\u00fcstrow unter dem Parteimotto: \"Unsere Alternative hei\u00dft Revolution!\" mit ca. 15 Teilnehmern Schulhof-Offensive am 19. September 2025 an der Robert-Koch-Regionalschule in Grimmen mit NRJ-Flyerverteilung und Infostand am Folgetag Infotisch und Spielzeugverteilung am 06.12.2025 in G\u00fcstrow mit 18 Teilnehmern Verteilaktion im Dezember 2025 unter dem Motto \"Umweltschutz ist Lebensschutz\" in Pasewalk mit ca. 15 Teilnehmern Infostand im Dezember 2025 unter dem Motto: \"Vom ich zum wir!\" in L\u00f6cknitz mit ca. 16 Teilnehmern 3 Homepage Der III. Weg; 10-Punkte-Programm der Partei 85 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Daneben wurden auch wieder andere, nicht vom St\u00fctzpunkt verantwortete Veranstaltungen unterst\u00fctzt. Dazu z\u00e4hlen beispielhaft: Teilnahme an der Demonstration am 22. M\u00e4rz 2025 in Schwerin unter dem Motto: \"Gemeinsam f\u00fcr Deutschland\" Teilnahme am Aktionstag \"Sturm auf Berlin\" der Partei am 18. Oktober 2025 in Berlin Es ist zu erwarten, dass der St\u00fctzpunkt Nord/Ost seine Aktivit\u00e4ten in dem beschriebenen Umfang weiterf\u00fchren und ggf. noch ausbauen wird. Parteiveranstaltungen und \u00f6ffentlichkeitswirksame Aktionen im Jahr 2025 in Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: Der III. Weg Nord/Ost; X, Homepage 86 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus \"Heimat und Identit\u00e4t\" \"Heimat und Identit\u00e4t\" Vorsitzender/Sitz Landkreis Ludwigslust-Parchim Mitglieder ca. 15 rechtsextremistische Organisation, die dem parteiunabh\u00e4ngigen Struktur Rechtsextremismus zuzurechnen ist (ohne bekannte innere Strukturen) Verbeitung Landkreis Ludwigslust-Parchim/MV \u00fcberparteiliche Gruppierung mit dem Streben nach kommunalpolitischer Einflussnahme Ideologie/Ziele und Vernetzungsambitionen; gro\u00dfe N\u00e4he zur Partei \"Die Heimat\"; v\u00f6lkisch-nationalistische Ausrichtung und gegen Teile der freiheitlichen demokratischen Grundordnung agierend Seit ihrem Bestehen durchlief die Gruppierung zahlreiche Ver\u00e4nderungen. Im Jahr 2020 als \"Kreistagsfraktion Heimat und Identit\u00e4t\" gegr\u00fcndet, umbenannt 2024 im Hinblick auf die anstehenden Kommunalwahlen in die \"W\u00e4hlergruppe Heimat und Identit\u00e4t\" und nunmehr fortbestehend als Gruppierung mit gleichlautendem Namen, bestritt sie auch das Jahr 2025 wieder unter ihrem Selbstverst\u00e4ndnis einer \u00fcberparteilichen und unabh\u00e4ngigen politischen Kraft. Dabei zeigt sich die im Landkreis Ludwigslust-Parchim wirkende \"Heimat und Identit\u00e4t\" weiterhin v\u00f6lkisch-nationalistisch ausgerichtet, fremdenfeindlich und rassistisch. So posten Mandatstr\u00e4ger der Gruppe wiederholt entsprechende Beitr\u00e4ge auf ihren social media-Profilen oder unterst\u00fctzen rechtsextremistische Veranstaltungen mit derlei Bez\u00fcgen. Zudem wenden sich Mandatstr\u00e4ger der Gruppe nach wie vor in erheblichem Umfang mit oft harscher Agitation und Ver\u00e4chtlichmachung gegen tragende Institutionen und Repr\u00e4sentanten des Staates. \"Design-Edition\". Eher die Beispielsweise wird von der Bundesrepublik Deutschland als \"Dreckssystem, Umvolkungsedition. Was f\u00fcr dass auf den M\u00fcllhaufen der Geschichte geh\u00f6rt\" gesprochen.1 In Bezug auf einen Presseartikel zu untergebrachten Fl\u00fcchtlingen im Landkreis Ludwigslustein geisteskranker Dreck.3 Parchim wird \u00fcber dortigen \"Drogenhandel und Gewaltdelikte, die systematisch unter den Teppich gekehrt werden\" sowie vom Landrat des Landkreises als einem \"Umvolker\"2 gesprochen. Diese Einstellung tritt regelm\u00e4\u00dfig im Rahmen von Internetver\u00f6ffentlichungen in Erscheinung.3 Get the garbage out!3 Etwa seit dem Fr\u00fchjahr 2025 konnte \"Heimat und Identit\u00e4t\" ihre zumeist monatlich abgehaltenen Stammtische wieder aufleben lassen. Diese finden nunmehr in L\u00fcbtheen statt. Ausgetauscht wird sich hier u. a. zu tagespolitischen oder auch zeitgeschichtlichen Themen. Dar\u00fcber hinaus dienen die Stammtische dem allgemeinen Austausch und der Kontaktpflege. 1 Facebook \"D.A.\" vom 28.02.2025 2 Facebook \"D.A.\" vom 20.05.2025 3 Facebook \"D.A.\" vom 03.12.2025/24.10.2025 87 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Daneben unterst\u00fctzt sie auch die regelm\u00e4\u00dfigen Montagsdemonstrationen in Ludwigslust durch Teilnahmen und Redebeitr\u00e4ge.1 Neben ihrer bekannten N\u00e4he zur Partei \"Die Heimat\" bestehen auch weiterhin freundschaftliche Kontakte zum Verein \"K\u00fcstenwende e.V\", allein schon wegen personeller \u00dcberschneidungen (siehe auch Kapitel 4.13). So macht eines der Doppelmitglieder auf seinem Social Media-Profil regelm\u00e4\u00dfig Werbung f\u00fcr \"K\u00fcstenwende e.V.\" .2 Auch die durch Rechtsextremisten j\u00e4hrlich durchgef\u00fchrten Heldengedenken wurden 2025 durch \"Heimat und Identit\u00e4t\" unterst\u00fctzt. So wurde anl\u00e4sslich des Volkstrauertags am 16. November 2025 an mehreren Orten im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit Kerzen und Gestecken der so w\u00f6rtlich: \"M\u00e4nnern und Frauen, die in der Vergangenheit ihr Leben und Schaffen f\u00fcr die deutsche Heimat gaben\", gedacht.3 Unterst\u00fctzung der Montagsdemos in Ludwigslust durch Teilnahme und Redebeitr\u00e4ge. Enge Verbindungen zwischen \"Die Heimat\" und \"K\u00fcstenwende e.V.\" bleiben bestehen. 1 TikTok \"\"Heimat und Identit\u00e4t\" vom 20.10.2025 2 Facebook \"D.A.\" vom 19.03.2025 3 Facebook \"Heimat und Identit\u00e4t\" vom 16.11.2025, abgerufen am 25.11.2025 88 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Neue St\u00e4rke Partei\" (NSP) Neue St\u00e4rke Partei\" (NSP)1 Bund MV Neue St\u00e4rke Partei, Landesverband Name Neue St\u00e4rke Partei (NSP) Mecklenburg-Vorpommern Bis 05.05.2025: Bis zum 29.04.2025: Sitz/Vorsitzender Christoph THEWS Marc DREXLER Mitglieder < 30 < 25 Struktur (zuletzt) Bundesverband, Landesverband Landesverband Verbreitung (zuletzt) Mecklenburg-Vorpommern Revolution\u00e4rer Umsturz des bestehenden Systems und Ideologie/Ziele Errichtung eines totalit\u00e4ren Einparteienstaates; strikt v\u00f6lkisches und offen rassistisches Volksverst\u00e4ndnis Nach nur wenigen Jahren des Bestehens scheint die \"Neue St\u00e4rke Partei\" nunmehr nur noch formell zu existieren. Seit dem R\u00fccktritt der in Mecklenburg-Vorpommern ans\u00e4ssigen Bundesund Landesvorsitzenden von ihren \u00c4mtern im Fr\u00fchjahr 2025 konnten von der Partei ausgehende Aktivi\u00e4ten nicht mehr festgestellt werden. Alle virtuellen Kan\u00e4le sind entweder nicht mehr existent oder inaktiv. Wenn \u00fcberhaupt bestehen nur noch vereinzelte Mitgliedschaften. Von diesen geht aber nach jetzigem Stand keinerlei Bestreben aus, die Partei in irgendeiner Art weiter zu f\u00fchren. Es scheint, dass sich die Partei in einem Aufl\u00f6sungsszustand befindet und - zumindest auf dem Papier noch vorhandene - verbliebene Funktion\u00e4re kein Interesse oder keine Erfahrung mit der ordentlichen Abwicklung der Partei haben. 1 Telegram \"Neue St\u00e4rke Partei\", vom 06.01.2026 89 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus 4.13 Akteure der verfassungsschutzrelevanten Neuen Rechten INFOBOX Neue Rechte Die Strategie und Zielsetzung der Neuen Rechten ist auf den au\u00dferparlamentarischen bzw. metapolitischen Raum ausgerichtet. Der Neuen Rechten liegt die Annahme zugrunde, dass die Verschiebung von gesellschaftlichen Normen und Deutungsrahmen im au\u00dferparlamentarischen Bereich letztlich zu einer nachhaltigen Ver\u00e4nderung parlamentarischer Entscheidungsprozesse f\u00fchren kann. Akteure in diesem Bereich verfolgen nicht nur kulturelle oder publizistische Ziele, sondern arbeiten auch strategisch an einer Ver\u00e4nderung politischer Machtverh\u00e4ltnisse im Sinne einer \"Kulturrevolution von rechts\". Leitmotiv ist die Vorstellung, dass, wer die kulturelle Ebene ver\u00e4ndere, auch politisch etwas bewegen k\u00f6nne. Wahlen ohne kulturelle Vorarbeit blieben wirkungslos, so die Anh\u00e4nger der Neuen Rechten. Die Neue Rechte grenzt sich \u00e4u\u00dferlich vom traditionellen Rechtsextremismus ab, indem sie offene NS-Bez\u00fcge, Skinhead-Subkultur, gewaltf\u00f6rmiges Auftreten und offensichtliche rassistische Sprache vermeidet. Stattdessen tritt sie intellektueller, publizistischer und metapolitischer auf. Sie versucht, rechtsextreme oder v\u00f6lkischnationalistische Deutungsmuster in scheinbar anschlussf\u00e4hige Begriffe wie \"Identit\u00e4t\", \"Ethnopluralismus\", \"Remigration\", oder \"Kulturkampf\" zu \u00fcbersetzen. Ziel ist nicht prim\u00e4r die unmittelbare Parteipolitik oder Stra\u00dfenmobilisierung, sondern die langfristige Verschiebung gesellschaftlicher Debatten und Begriffe. Die Distanz zum klassischen Rechtsextremismus ist daher vor allem taktisch: Die Neue Rechte vermeidet offene Radikalit\u00e4t, um breitere b\u00fcrgerliche Milieus zu erreichen, h\u00e4lt aber h\u00e4ufig an zentralen rechtsextremistischen Grundannahmen fest, insbesondere an ethnisch-kulturellen Ungleichwertigkeitsvorstellungen und an der Ablehnung liberal-pluralistischer Demokratie. Aus einem ethnisch-kulturellen Volksverst\u00e4ndnis k\u00f6nnen sich weitere Denkmuster ergeben, wie etwa eine fremdenfeindliche Agitation. Die Beurteilung, was im Hinblick auf das heterogene Spektrum der Neuen Rechten verfassungsschutzrelevant ist, erfolgt nach dem gesetzlichen Ma\u00dfstab des SS 5 Abs. 1 Nr. 1 LVerfSchG M-V. Das hei\u00dft, es m\u00fcssen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen (Verst\u00f6\u00dfe gegen die Menschenw\u00fcrde, das Demokratieoder das Rechtsstaatsprinzip). Verschiedene Gruppierungen der verfassungsschutzrelevanten Neuen Rechten waren auch im Jahr 2025 in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin aktiv. Nur die \"Junge Alternative Mecklenburg-Vorpommern\" (JA MV) wurde - wie auch die Landesverb\u00e4nde der JA in anderen Bundesl\u00e4ndern - im Rahmen des 8. und 9. Landeskongresses der JA MV am 22. M\u00e4rz 2025 in den R\u00e4umlichkeiten einer Greifswalder Burschenschaft aufgel\u00f6st. Die Aufl\u00f6sung und Umstrukturierung war zuvor beim JA-Bundeskongress am 1. Februar 2025 in Apolda/ Th\u00fcringen beschlossen worden. Die JA war bis zu ihrer Aufl\u00f6sung bundesweit als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Die erwiesen rechtsextremistische Bestrebung COMPACT-Magazin GmbH verf\u00fcgt nicht \u00fcber eigene Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern. Dennoch wurde auch im Berichtszeitraum, am 8. Februar 2025, eine COMPACT-Vortragsveranstaltung zum Thema \"Altparteien - Verrat am W\u00e4hler\" in Gro\u00df Ernsthof/Rubenow im Landkreis Vorpommern-Greifswald durchgef\u00fchrt. Die Verantwortlichen J\u00fcrgen und Dr. Stephanie Els\u00e4sser berichteten \u00fcber ihre \"rechtswidrige Verfolgung\" und das Verbotsverfahren gegen COMPACT und warben f\u00fcr eine \"politische Ver\u00e4nderung im Parteiengef\u00fcge\".1 1 Das Bundesverwaltungsgericht hob das COMPACT-Verbot mit Urteil vom 24.06.2025 - BverwG 6 A 4.24 - auf, da die Vereinigung nicht s\u00e4mtliche Voraussetzungen des eng auszulegenden Verbotsgrunds des Sichrichtens gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung nach Art. 9 Abs. 2 Var. 2 GG, SS 3 Abs. 1 Satz 1 Var. 2 VereinsG erf\u00fcllt. In der Gesamtw\u00fcrdigung erreichen die verbotsrelevanten \u00c4u\u00dferungen und Aktivit\u00e4ten noch nicht die Schwelle, wonach die verfassungswidrigen Aktivit\u00e4ten f\u00fcr die Vereinigung pr\u00e4gend w\u00e4ren. 90 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Protagonisten der Neuen Rechten wiesen Anfang Juni 2025 auf den Start des sogenannten \"Stolzmonats\" als Gegenbewegung zum \"Pride Month\" hin. Konkrete Aktionen zum \"Stolzmonat 2025\" wurden ebenfalls bekannt. Die \u00fcberregional in Norddeutschland aktive Teilorganisation der \"Identit\u00e4ren Bewegung Deutschland e.V.\" (IBD) namens \"Nordfeuer\" veranstaltete gemeinsam mit den weiteren IB-nahen Organisationen aus Berlin und Niedersachsen am 15. Juni 2025 eine Transparentaktion mit der Botschaft \"Wir sind STOLZ und nicht Pride\" in Berlin. In Mecklenburg-Vorpommern wurden an einem Basketballplatz in Schwerin am 9. Juni 2025 mittels Graffiti das Wort \"STOLZ\" sowie eine Stolzfahne aufgespr\u00fcht. INFOBOX Stolzmonat Auf Basis ihrer Weltanschauung lehnen Rechtsextremisten Diversit\u00e4t im Hinblick auf sexuelle Orientierung, Identit\u00e4t sowie Partnerschaftsund Familienmodelle gr\u00f6\u00dftenteils ab. Sie sehen Heterosexualit\u00e4t und die damit verbundene traditionelle Kernfamilie als alternativlos und biologisch \"nat\u00fcrlich\" an. Demgem\u00e4\u00df st\u00f6ren sich Rechtsextremisten insbesondere am \"Pride Month\", der, so die Kritik, von Politik, Konzernen und Institutionen im gesamten Westen gefeiert werde. Sie nehmen ebenso Ansto\u00df an diesbez\u00fcglichen Symbolen wie der Regenbogenfahne. Der im Juni 2023 erstmals in den sozialen Netzwerken ausgerufene \"Stolzmonat\" versucht hiermit zu brechen, indem ein positiver Bezug zu \"Heimat, Kultur, nationaler Identit\u00e4t\" hergestellt werden soll. Der Stolzmonat geht mit einer Vielzahl spezifisch queerfeindlicher Agitationen - teilweise mit extrem abwertenden und menschenfeindlichen Positionen und \u00c4u\u00dferungen - im Internet sowie realweltlichen Protestaktionen von Rechtsextremisten einher. Hierbei kommt oftmals eine eigens geschaffene Stolzfahne, eine siebenteilig untergliederte Fahne in den Farben Schwarz-Rot-Gold, zum Einsatz. In dem Umstand, dass Aktionen zum \"Stolzmonat\" oder die Pr\u00e4sentation der Stolzfahne h\u00e4ufig als Provokationen wahrgenommen werden, sehen Rechtsextremisten eine \"heuchlerische Doppelmoral\". Rechtsextremistische Influencer der Neuen Rechten greifen nationale und internationale Ereignisse regelm\u00e4\u00dfig auf, um deren mediale Aufmerksamkeit f\u00fcr eigene Zwecke zu nutzen. Dieses Vorgehen entspricht der metapolitischen Strategie der Neuen Rechten, gesellschaftliche Debatten zu besetzen, eigene Deutungen zu verbreiten und Anschlussf\u00e4higkeit \u00fcber die eigene Szene hinaus zu erzeugen. Solche Ereignisse bieten ihnen die M\u00f6glichkeit, bestehende Erz\u00e4hlungen von vermeintlicher Meinungsunterdr\u00fcckung, politischer Verfolgung oder einem \"Kulturkampf\" gegen rechte Positionen zu verst\u00e4rken und zugleich neue Reichweite zu erzielen. Beispielhaft zeigte sich dies nach dem t\u00f6dlichen Attentat auf den amerikanischen Aktivisten Charlie Kirk am 10. September 2025. Unter Bezugnahme auf Kirk k\u00fcndigten verschiedene rechte und rechtsextremistische Influencer die Initiative \"Deutschland, wir m\u00fcssen reden\" an, mit der im Oktober 2025 sogenannte \"Dialogevents\" an deutschen Hochschulen durchgef\u00fchrt werden sollten. Die Kampagne wurde in sozialen Netzwerken unter anderem mit den Hashtags \"#wirmuessenreden\" und \"#charliekirk\" begleitet.1 Auf diese Weise konnten die beteiligten Akteure ein internationales Ereignis in einen deutschen Kontext \u00fcbertragen, eigene Anh\u00e4nger mobilisieren und sich \u00f6ffentlichkeitswirksam inszenieren. An entsprechenden Versammlungen in Hamburg und D\u00fcsseldorf beteiligten sich auch bekannte Aktivisten der \"Identit\u00e4ren Bewegung Mecklenburg-Vorpommern\" (IB MV). Von besonderer Bedeutung waren im November 2025 zudem Aktionen zu den Hashtags \"Hiss die Flagge\" und \"Flagge Zeigen\", an denen sich die IB MV und weitere Rechtsextremisten beteiligten. 1 \"Wie Charlie Kirk: Jetzt wollen deutsche Influencer reden\" vom 23.10.2025, ver\u00f6ffentlicht auf compact-online.de, abgerufen am 27.10.2025. 91 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus INFOBOX Aktion \"Hiss die Flagge\" Im Oktober 2025 h\u00e4ngten Unbekannte \u00fcber 40 Deutschlandflaggen im \u00f6ffentlichen Stadtgebiet in einer Gemeinde in Nordrhein-Westfalen auf. Im Internet gab es wegen vermeintlicher Staatsschutz-Ermittlungen zahlreiche Reaktionen, die sarkastisch bis verurteilend ausfielen. Am 21. Oktober 2025 reagierte der \"Deutschland-Kurier\" auf die aufgeheizte Stimmung rund um die Berichterstattung und startete seine \"#hissdieFlagge\"-Kampagne. In den folgenden Tagen wurde gezielt dazu aufgerufen, Deutschlandflaggen zu bestellen und das eigene Grundst\u00fcck und den \u00f6ffentlichen Raum zu beflaggen. \u00c4hnlich wie bei der \"Stolzmonat\"-Kampagne wurde durch die Nutzung eines Hashtags sowie das Pr\u00e4sentieren deutscher Nationalfarben eine Solidarit\u00e4tsstimmung verbreitet, die auch in der rechtsextremistischen Szene Anklang fand. Aus Sicht von Rechtsextremisten seien der Staat und die Sicherheitsbeh\u00f6rden - Quelle: Aktionsgruppe Nord-Ost; Facebook durch ihre Reaktionen als undemokratisch \"entlarvt\" worden. Hierzulande waren im Berichtszeitraum insbesondere die nachfolgenden Organisationen im Umfeld der \"Neuen Rechten\" aktiv. Internetund Chatgruppen, die ausschlie\u00dflich im virtuellen Raum wahrnehmbar waren, werden hier nicht gesondert aufgef\u00fchrt. \u00dcbersicht der \"Neuen Rechten\" Identit\u00e4re Bewegung MV Neustart Kranichland RDG e. V. Aktionsgruppe Nord-Ost Stralsund VORPOMMERN-R\u00dcGEN ROSTOCK Greifswald LANDKREIS Wismar ROSTOCK VORPOMMERNNORDWESTMECKLENBURG GREIFSWALD G\u00fcstrow K\u00fcstenwende e. V. SCHWERIN Neubrandenburg LUDWIGSLUST-PARCHIM MECKLEBNBURGISCHE Parchim SEENPLATTE 92 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern (IB MV) Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern (IB MV)1 Als Sitz der IB MV gilt Graal-M\u00fcritz im Vorsitzender/Sitz Landkreis Rostock. Regionalleiter der IB MV ist ein langj\u00e4hrig bekannter Rechtsextremist. In Mecklenburg-Vorpommern sind ca. 20 Mitglieder Aktivisten sowie weitere Anh\u00e4nger zu verzeichnen. Die Regionalgruppe Mecklenburg-Vorpommern ist eine Untergliederung Struktur der \"Identit\u00e4ren Bewegung Deutschland e. V.\" (IBD) und verf\u00fcgte im Berichtszeitraum nicht \u00fcber weitere Ortsgruppen. Die IB MV ist landesweit aktiv. Aktivit\u00e4tsschwerpunkte bzw. Schwerpunkte wirtschaftlicher Verbeitung Bet\u00e4tigung bestehen insbesondere in den Landkreisen Rostock, Vorpommern-R\u00fcgen sowie Ludwigslust-Parchim. Das in den \u00c4u\u00dferungen und Aktivit\u00e4ten zutage gef\u00f6rderte Volksverst\u00e4ndnis der IB MV (\"Ethnopluralismus\") ist geeignet, Zugeh\u00f6rige einer anderen Ethnie auszugrenzen und als Menschen zweiter Klasse zu behandeln. Nach Auffassung der IB MV \"verdr\u00e4ngen\" ZuwanIdeologie/Ziele derer das deutsche Volk im Sinne ihres Volksverst\u00e4ndnisses und \"tauschen\" es aus. F\u00fcr viele Probleme wird die sogenannte \"Ersetzungsmigration\" verantwortlich gemacht. Die IB MV m\u00f6chte ihre Ziele durch Einflussnahme auf die politische Willensbildung erreichen. INFOBOX Ethnopluralismus Mit dem Begriff \"Ethnopluralismus\" bezeichnet die \"Identit\u00e4re Bewegung\" ein Theoriekonzept, das die f\u00fcr Rechtsextremisten typische Fremdenfeindlichkeit weniger angreifbar begr\u00fcnden soll. Bezeichnet wird er auch als \"Rassismus ohne Rassen\". Das Wort \"Ethnopluralismus\" propagiert eine \"V\u00f6lkervielfalt\" in dem Sinne, dass jedes Volk im \"angestammten Lebensraum\" verbleiben soll. \u00c4hnlich wie klassische rassistische Ideologien geht auch dieses Konzept von angeblich unver\u00e4nderlichen Eigenschaften von Menschengruppen aus. Dabei vermeiden Ethnopluralisten aber biologistische Argumentationen. Stattdessen behaupten sie, V\u00f6lker bes\u00e4\u00dfen unver\u00e4nderliche kulturelle Identit\u00e4ten, die vor fremden Einfl\u00fcssen zu sch\u00fctzen seien. Diese Argumentationsweise kann zur Legitimation von Ausgrenzung, Diskriminierung und in letzter Konsequenz auch von Gewalt gegen\u00fcber Migranten beitragen. 1 Telegram Kanal-Info Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 21.01.2026. 93 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Im Jahr 2025 veranstaltete der f\u00fchrende Vordenker der Identit\u00e4ren Bewegung im deutschsprachigen Raum Martin Sellner gleich zwei Vortragsveranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen seiner regelm\u00e4\u00dfig stattfindenden \"Lesereise\". Am Abend des 28. Februar 2025 stellte Sellner seine Abschiebepl\u00e4ne und seinen \"Traum von Remigration\" in einer Eventlocation in Elmenhorst bei Rostock vor. INFOBOX Remigration Der Begriff \"Remigration\" wird von Akteuren der Neuen Rechten strategisch verwendet, um migrationspolitische Forderungen zu verschleiern und gesellschaftlich anschlussf\u00e4hig zu machen. Der Begriff kann ohne konkreten Forderungskatalog mehrdeutig und diffus verwendet werden. In der Zusammenschau mit einem ethnisch-kulturellen Volksverst\u00e4ndnis und in fremdenfeindlichen Kontexten kann die Verwendung des Begriffs gleichwohl ein tats\u00e4chlicher Anhaltspunkt f\u00fcr Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sein. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Forderung nach \"Remigration\" nicht an die ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rigkeit ankn\u00fcpft, sondern an eine arabische Abstammung oder den islamischen Glauben. In der Praxis w\u00e4ren dann R\u00fcckf\u00fchrungsforderungen nicht auf Ausl\u00e4nder ohne Aufenthaltsrecht beschr\u00e4nkt, sondern w\u00fcrden auf lange Sicht auch deutsche Staatsangeh\u00f6rige mit Migrationshintergrund betreffen. Unter den circa 50 bis 60 Teilnehmern der Vortragsveranstaltung von Sellner fanden sich Vertreter der \"Identit\u00e4ren Bewegung Mecklenburg-Vorpommern\", der Vorsitzende des rechtsextremistischen Vereins \"Neustart Kranichland RDG e. V.\" und lokale Politiker. \u00dcber die Veranstaltung berichtete unter anderem die \"Aktionsgruppe Nord-Ost\". Sellner betonte in seinem Vortrag erneut die Wichtigkeit des politischen \"Vorfelds\". Zudem warnte er vor einem vermeintlich drohenden \"islamisch dominierten Vielv\u00f6lkerstaat\". F\u00fcr die \"politische Wende\" g\u00e4be es mit Blick auf die Vielzahl von \"Jugendlichen mit Migrationshintergrund\" nur noch ein \"begrenztes Zeitfenster\". Die \"\u00dcberfremdung\" m\u00fcsse abgebaut werden. Sellner sprach in Bezug auf Migranten von \"Biomasse\", gegen die anzuk\u00e4mpfen sei. Aufgabe sei es, die \"Landsleute aufzuwecken\" und zugleich die \"Nazikeule\", den \"Schuldkult\" geistig \"auszuhebeln\".1 Eine weitere Vortragsveranstaltung im Rahmen seiner \"Herbstlesereise\" veranstaltete Martin Sellner am 8. Oktober 2025 in Schwerin. Auch hier trafen circa 50 Teilnehmer am Veranstaltungsort, einer Gastst\u00e4tte, ein. Unter den Teilnehmern waren erneut verschiedene IB-Aktivisten und Angeh\u00f6rige von Burschenschaften. Sellner ver\u00f6ffentlichte nach Ende seines Vortrags ein Video direkt vor dem Schweriner Schloss. Darin schw\u00e4rmte er von \"hochnordischen Patrioten\" bei seiner Veranstaltung, die zugesagt h\u00e4tten, eine \"patriotische Hausaufgabe\" zu erledigen. Das \"herrliche Schloss\" werde bei seinem n\u00e4chsten Besuch \"hoffentlich in blauen H\u00e4nden sein\".2 Ein weiteres Video folgte am 9. Oktober 2025 zum Thema seines Vortrags, dem \"Alltagsaktivismus\". Die hohen Umfragewerte f\u00fcr pr\u00e4ferierte Parteien w\u00fcrden am Ende ohne ein starkes politisches Vorfeld nichts bringen. Aufgrund des \"tiefen linken Staates\" w\u00fcrde diese ansonsten nicht lange in der Regierung bleiben bzw. nichts ver\u00e4ndern k\u00f6nnen. Er wolle mit seinem Vortrag die \"schweigende Mehrheit aktivieren\".3 1 Youtube-Kanal \"Aktionsgruppe Nord-Ost\", abgerufen am 14.03.2025 2 Telegram-Eintrag \"Martin Sellner\" vom 08.10.2025 (21:10 Uhr), abgerufen am 09.10.2025 3 X-Eintrag \"Martin Sellner\" vom 09.10.2025, abgerufen am 10.10.2025 94 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 2025 im Verfahren wegen des Verbots der \"COMPACT Magazin GmbH\" hat das Gericht Sellners \"Remigrationskonzept\" als nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar erkl\u00e4rt.1 Das Gericht hat festgestellt, dass dieses nicht jeden Staatsb\u00fcrger in der rechtlich verfassten Gemeinschaft als gleichberechtigt anerkenne. Seine Vorstellungen missachten das durch die Menschenw\u00fcrde gesch\u00fctzte egalit\u00e4re Verst\u00e4ndnis der Staatsangeh\u00f6rigkeit, weil sie f\u00fcr Deutsche mit Migrationshintergrund einen rechtlich abwertenden Status vorsehen, so das Gericht. Auch die \"Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern\" verantwortete im Jahr 2025 Flugblattund Plakataktionen mit wiederholten Bezugnahmen auf ihr Konzept der \"Remigration\": Am 29. April 2025 verteilten IB-Aktivisten Flyer an einem Ribnitzer Gymnasium unter dem Motto \"Der Skandal-Schlumpf ist zur\u00fcck!\" und \"Lehrer hassen diese Fragen\". Damit wollte die IB MV an die Gef\u00e4hrderansprache bei einer 16-j\u00e4hrigen Sch\u00fclerin ein Jahr zuvor und die daraufhin erfolgte Aktion der IBD erinnern. Am Morgen des 18. M\u00e4rz 2024 waren drei schwarz vermummte Aktivisten der IBD auf das Dach des betreffenden Gymnasiums in RibnitzDamgarten geklettert und hatten dort ein Plakat mit der Aufschrift \"HEIMATLIEBE IST KEIN VERBRECHEN\" sowie dem Bildnis von \"Papa Schlumpf\" befestigt. Der im Jahr 2025 verteilte Flyer enthielt Fragen wie: \"Sind Deutsche bald in der Minderheit in Deutschland?\" oder \"Ist Remigration m\u00f6glich?\".2 Zudem war 2025 eine mehrfache Beteiligung an der bundesweiten Aktion \"Hiss die Flagge\" durch die IB MV zu verzeichnen. Am 9. November 2025 wurde zum \"Mauerfalljubil\u00e4um\" in den sozialen Netzwerken ein Video von einer Aktion an der A 20 ver\u00f6ffentlicht. Darin waren etwa zehn Personen zu erkennen, die auf einer Autobahnbr\u00fccke Deutschlandfahnen schwenkten und ein Transparent mit der Aufschrift \"REMIGRATION\" pr\u00e4sentierten. In einem Post auf X gab sich die IB MV als Verantwortlicher der Aktion zu erkennen.3 Bei Telegram zeigte die IB MV am 22. November 2025 unter dem Hashtag \"Hiss die Flagge\" zudem eine an einem Bauger\u00fcst am Kr\u00f6peliner Tor in Rostock aufgeh\u00e4ngte Deutschlandflagge und rief die Telegram-Nutzer dazu auf, das n\u00e4chste Mal dabei zu sein und ebenfalls \"f\u00fcr deine Heimat\" aktiv zu werden.4 1 BVerwG Urteil vom 24.6.2025 - 6 A 4/24 2 Telegram-Eintrag Identit\u00e4re Bewegung Deutschland vom 29.04.2025, abgerufen am 30.04.2025 3 Telegram-Eintrag Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern vom 11.11.2025, abgerufen am 11.11.2025 4 Telegram-Eintrag Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern vom 22.11.2025, abgerufen am 24.11.2025 95 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Von besonderer Bedeutung ist weiterhin die wirtschaftliche Bet\u00e4tigung der Identit\u00e4ren Bewegung Deutschland. Im Telegram-Kanal der IBD wurde mit Datum vom 11. August 2025 darauf hingewiesen, dass der \"IB-Laden\" wieder online sei. Dort k\u00f6nnten Kleidung, Aufkleber, Flyer oder weiteres Aktionsmaterial erworben werden.1 Zum Kauf angeboten werden beispielsweise das Magazin \"Identit\u00e4r!\" oder ein Jahreskalender der IBD. Verantwortlicher lt. Impressum der Internetseite des \"IB-Ladens\" ist der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des IB-Unternehmens Kohorte UG. Dieses ist mittlerweile in Chemnitz/Sachsen ans\u00e4ssig. Der \"Patria Laden\", fr\u00fcherer Online-Shop der Jungen Alternative (JA), wird durch eine neue Unternehmergesellschaft betrieben, die \"Uudet Brandshipping UG\". Diese wird allein vertreten durch einen bekannten IBDAktivisten als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, der hierf\u00fcr eine Gesch\u00e4ftsanschrift in Dabel / Landkreis Ludwigslust-Parchim verwendet. Die \"Uudet Brandshipping UG\" ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Schwerin eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel und Vertrieb von Textilprodukten und Druckerzeugnissen sowie sonstiger Handelsgesch\u00e4fte im Inund Ausland. \u00dcber den \"Patria Laden\" k\u00f6nnen Produkte wie ein Ansteckpin \"Stolzflagge\" oder ein T-Shirt mit der Aufschrift \"Biodeutsch\" bezogen werden. Neustart Kranichland RDG e. V. Neustart Kranichland RDG e. V.2 Sitz ist nach eigenen Angaben Ribnitz-Damgarten. Vorsitzender/Sitz Vorsitzender des Vereins ist ein Aktivist der IB MV. Mitglieder Die bekannte Mitgliederzahl liegt im einstelligen Bereich. \"Neustart Kranichland RDG e. V.\" ist ein eingetragener Verein Struktur und wurde am 26. Juni 2022 gegr\u00fcndet. Verbeitung Aktivit\u00e4ten waren bislang nur im Landkreis Vorpommern-R\u00fcgen festzustellen. \"Neustart Kranichland\" vertritt wie die IB MV ein ethnopluralistisches Volksverst\u00e4ndnis. Der Verein fordert einen politischen bzw. zivilen Widerstand gegen die bestehende Ordnung. Die Ideologie/Ziele freiheitliche demokratische Grundordnung wird als diktatorisches Unrechts-Regime dargestellt. Trotz Einstellung der Aktivit\u00e4ten zur Jahresmitte 2025 ist der Verein gegenw\u00e4rtig noch als Teil des Netzwerks der verfassungsschutzrelevanten Neuen Rechten anzusehen. Die letzte \u00f6ffentlich bekannt gewordene Aktivit\u00e4t, die dem Verein unmittelbar zugerechnet werden kann, war eine Aktion vor einem Stand \"RDG bleibt bunt\" am 28. Januar 2025 in Ribnitz-Damgarten. Die Beteiligten platzierten hierf\u00fcr unter Bezugnahme auf den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt einen Aufsteller mit der Aufschrift \"Magdeburg - 20.12.2024 - Bunt genug?\". Nach Auffassung des Vereins schaffe sich eine \"bunte Gesellschaft\" selbst ab. 1 Telegram-Eintrag Identit\u00e4re Bewegung Deutschland vom 11.08.2025, abgerufen am 18.08.2025 2 Facebook-Eintrag Neustart Kranichland RDG e.V., abgerufen am 22.01.2026. 96 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Aktionsgruppe Nord-Ost Aktionsgruppe Nord-Ost1 Die Aktionsgruppe Nord-Ost hat nach Vorsitzender/Sitz eigenen Angaben ihren Sitz in Stralsund. Die Aktionsgruppe verf\u00fcgt bei Mitglieder Facebook \u00fcber mehr als 1.800 Follower. Struktur Es handelt sich um eine eher virtuell agierende Gruppe, ohne feste Strukturen. Die selbsternannte \"patriotische Aktionsgruppe in Pommern\" Verbeitung ist im Landkreis Vorpommern-R\u00fcgen zu verorten. Als Ziel gibt die \"Aktionsgruppe Nord-Ost\" selbst an, Meinungsvielfalt und Demokratie f\u00f6rdern zu wollen. Die festgestellten Ver\u00f6ffentlichungen stehen dieser formulierten Zielsetzung aber entgegen. Es sind vornehmlich Beitr\u00e4ge feststellbar, die einseitig einen tats\u00e4chlichen oder Ideologie/Ziele vermeintlichen \"Wohlstandsverlust, Inflation, Genderund Klimawahn, Absenkung des Bildungsniveaus, Bevormundung, Umverteilungsorgien, Sozialismus und Kriegstreiberei\" in Mecklenburg-Vorpommern belegen sollen.2 Die Aktionsgruppe m\u00f6chte erkennbar dem neurechten Netzwerk angeh\u00f6ren und gesellschaftliche Stimmungen in ihrem Sinne beeinflussen. Die rechtsextremistische \"Aktionsgruppe Nord-Ost\" war im Jahr 2025 nahezu ausschlie\u00dflich mit virtuellen Aktivit\u00e4ten aufgefallen. Mit Datum vom 25. Mai 2025 berichtete sie erstmals wieder \u00fcber realweltliche Aktivit\u00e4ten, wie zum Beispiel \u00fcber ihre \"traditionelle Wanderung auf R\u00fcgen\" am 24. Mai 2025.3 Zudem beteiligte sich die Aktionsgruppe am 25. Mai 2025 an der bundesweiten Plakataktion \"#FreeShlomo\". Auf einem dazugeh\u00f6rigen Lichtbild waren f\u00fcnf Personen mit entsprechenden Plakaten zu erkennen. Hinter den Personen waren neben einer (umgedrehten) Deutschlandfahne auch Flaggen aus M-V ersichtlich.4 Die Plakate konnten \u00fcber die Internetseite von Martin Sellner bestellt werden.5 Die adressierte Person \"Shlomo\" ist zwischenzeitlich aus der Haft entlassen worden. INFOBOX \"#FreeShlomo\" Unter dem Pseudonym \"Shlomo Finkelstein\" verbreitet ein rechtsextremistischer Akteur in den sozialen Netzwerken unter anderem fremdenfeindliche und demokratiefeindliche Inhalte. Dessen Inhaftierung aufgrund von Volksverhetzung wurde von seinen Anh\u00e4ngern als Angriff auf die Meinungsfreiheit und \"Unrecht\" umgedeutet. Unter dem Hashtag \"#FreeShlomo\" machten insbesondere rechte und rechtsextremistische Influencer auf den vermeintlichen \"politischen Gefangenen\" aufmerksam und wollten Solidarit\u00e4t generieren. 1 Facebook-Eintrag Aktionsgruppe Nord-Ost, abgerufen am 15.01.2026 2 Facebook-Eintrag Aktionsgruppe Nord-Ost vom 01.01.2026, abgerufen am 15.01.2026 3 Ebd. vom 25.05.2025, abgerufen am 26.05.2025 4 Ebd. 5 Vgl. https://martinsellner.info/freeshlomo-plakat 97 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Mit Blick auf eine entsprechende Internetseite mobilisierte die \"Aktionsgruppe Nord-Ost\" f\u00fcr die Demonstration zum \"Reformationstag 2.0\" am 31. Oktober 2025 in Neubrandenburg. Gleichartige Veranstaltungen fanden parallel in mehreren anderen Bundesl\u00e4ndern statt. Es nahmen ca. 100 Personen teil, mit nicht unerheblichen \u00fcberregionalen Anreisen. Inhaltlich drehte sich die Veranstaltung um den Krieg in der Ukraine, Energiepolitik und die Covid-Pandemie, wobei insbesondere zu letzterem Thema verschw\u00f6rungsideologische Bez\u00fcge erkennbar waren. Unter Bezugnahme auf die Aktion \"Hiss die Flagge\" ver\u00f6ffentlichte die \"Aktionsgruppe Nord-Ost\" am 19. November 2025 ein Internetvideo, in dem drei schwarz vermummte Personen eine Bank in Regenbogenfarben mit den Farben der Deutschlandflagge \u00fcberspr\u00fchten.1 K\u00fcstenwende - Freiheitliches Forum e.V K\u00fcstenwende - Freiheitliches Forum e.V2 Vorsitzender/Sitz G\u00fcstrow, Holger ARPPE Mitglieder 10 Es handelt sich um einen eingetragenen Verein, welcher als sonstige Struktur rechtsextremistische Organisation dem parteiunabh\u00e4ngig strukturierten Extremismus zuzurechnen ist. (ohne bekannte innere Strukturen) Verbeitung G\u00fcstrow Rechtsextremistische Vernetzungsplattform und inhaltlicher Ideengeber; Einnahme v\u00f6lIdeologie/Ziele kisch-nationalistischer Grundpositionen; steht im Widerspruch insbesondere zur Garantie der Menschenw\u00fcrde und zum Demokratieprinzip Der Verein ist wesentlich gepr\u00e4gt von seiner Ausrichtung als neurechtes Netzwerk im vorpolitischen Raum in Mecklenburg-Vorpommern mit Schwerpunkt in G\u00fcstrow. Ideologisch und strategisch bestehen N\u00e4heverh\u00e4ltnisse zur \"Identit\u00e4ren Bewegung Deutschland\". In der ersten Jahresh\u00e4lfte des Berichtszeitraums f\u00fchrte \"K\u00fcstenwende\" seine Aktivit\u00e4ten auf gleichem Niveau wie 2024 fort. So wurden weiterhin verschiedene Vortr\u00e4ge und Diskussionsabende unter anderem zu Themen wie dem amerikanischen Pr\u00e4sidenten Donald Trump, Einordnungen von Parteien im politischen Kontext oder auch geschichtliche Reflexionen im Kontext von Revolution und Rebellion abgehalten. Die zentrale Begegnungsst\u00e4tte, das Torhaus in G\u00fcstrow, wurde Ende Juli 2025 aufgegeben und f\u00fchrte zu einem starken R\u00fcckgang dieser Veranstaltungen. Wenngleich angek\u00fcndigt worden war, dass k\u00fcnftige Treffen dezentral stattfinden w\u00fcrden, waren diese so in der zweiten Jahresh\u00e4lfte nicht mehr feststellbar. Insofern muss davon ausgegangen werden, dass \"K\u00fcstenwende\" in diesem Bereich an Bedeutung und Reichweite verloren hat. 1 Facebook-Eintrag Aktionsgruppe Nord-Ost vom 19.11.2025, abgerufen am 21.11.2025 2 Facebook \"K\u00fcstenwende e.V.\" vom 10.06.2023 98 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Auf ihren Pr\u00e4senzen in den sozialen Medien ist der Verein, im Wesentlichen dessen Vorsitzender Holger ARPPE, unvermindert aktiv. Das aktuelle politische Geschehen wird stets kommentiert oder auch instrumentalisiert. Gern wird hierbei auch die Regierung und einzelne Mitglieder verspottet oder diffamiert. Regelm\u00e4\u00dfig erscheint die digitale Publikation \"Feldpost\". Die v\u00f6lkisch-nationalistische Grundposition von \"K\u00fcstenwende\" und auch seine damit einhergehenden Angriffe auf das Demokratieprinzip und die Menschenw\u00fcrde schwingen dabei stets mit. Daneben konnte auch 2025 wieder eine Unterst\u00fctzung rechtsextremistischer Akteure wie der \"Identit\u00e4ren Bewegung Deutschland\", des sog. \"Stolzmonats\" oder auch von \"Heimat und Identit\u00e4t\" durch das Bewerben von deren Stammtischen festgestellt werden. Social-Media-Aktivit\u00e4ten des Vereins und die digitale Publikation \"Feldpost\". Quelle: X, Telegram, Facebook 99 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","KAPITEL\u00dcBERSICHT | VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2025 Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auf einen Blick Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 14 26 KAPITEL 1 KAPITEL 2 Im Fokus: Hybride Bedrohungen Rechtsextremismus und -terrorismus 36 58 KAPITEL 3 KAPITEL 4 Reichsb\u00fcrger und Linksextremismus Selbstverwalter 102 112 KAPITEL 5 KAPITEL 6 Islamismus / Islamistischer Auslandsbezogener Terrorismus Extremismus 126 140 KAPITEL 7 KAPITEL 8 Mitwirkungsangelegenheiten, Spionageabwehr Waffenrechtliche Erlaubnisse und Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 148 156 KAPITEL 9 KAPITEL 10 Presseund Anlagen \u00d6ffentlichkeitsarbeit 166 172 KAPITEL 11 KAPITEL 12","Kapitel 5 Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern","5 Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter 5. Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter 5.1 Lage\u00fcberblick INFOBOX Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter sind Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begr\u00fcndungen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland negieren und deren Rechtssystem ablehnen. Dazu berufen sie sich unter anderem auf das historische Deutsche Reich, verschw\u00f6rungstheoretische Argumente oder ein selbst definiertes Naturrecht. Sie sprechen den demokratisch gew\u00e4hlten Repr\u00e4sentanten die Legitimation ab oder definieren sich in G\u00e4nze als au\u00dferhalb der Rechtsordnung stehend.\"1 Ein elementarer Bestandteil der Ideologie ist die Leugnung der Existenz bzw. Legitimit\u00e4t der Bundesrepublik Deutschland und infolgedessen die Ablehnung hoheitlicher Handlungen. Innerhalb des Ph\u00e4nomenbereichs wird das \u00fcbergeordnete Ziel verfolgt, die freiheitliche demokratische Grundordnung abzuschaffen. Einige Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter haben sich daf\u00fcr in Gruppen organisiert. Die Szene der Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter setzt sich dennoch aus verschiedenen, zum Teil kontr\u00e4ren Str\u00f6mungen zusammen. Eine trennscharfe Unterscheidung zwischen \"Reichsb\u00fcrgern\" und \"Selbstverwaltern\" ist teilweise schwer m\u00f6glich. Die kaisertreuen Reichsb\u00fcrger sind \u00fcberwiegend an der Wiederherstellung des deutschen Kaiserreichs interessiert. Einige Gruppierungen wollen zun\u00e4chst eine \u00dcbergangsregierung etablieren, andere einen Monarchen als Staatsoberhaupt einsetzen. Selbstverwalter zielen dagegen eher auf Autonomie ab. Sie berufen sich zum Teil auch auf Rechtsnormen wie die Verfassung des Deutschen Kaiserreichs von 1871, vor allem aber auf selbst definierte Naturund Freiheitsrechte sowie internationales Recht. Oft werden auch philosophische oder religi\u00f6se Ans\u00e4tze herangezogen und neu interpretiert, um die Gr\u00fcndung ihrer Fantasiestaaten zu rechtfertigen. Die Ideologie der Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter weist \u00dcberschneidungen zum Rechtsextremismus auf. Antisemitismus, Rassismus, generelle Fremdenfeindlichkeit, Gebietsund Geschichtsrevisionismus verbinden beide Ph\u00e4nomenbereiche und bilden ideologisch eine Klammer. Verschw\u00f6rungserz\u00e4hlungen haben innerhalb der Szene eine besondere Bedeutung. Die grundlegende \u00dcberzeugung, dass eine verborgene Elite zum Schaden einzelner Bev\u00f6lkerungsgruppen oder eines Gro\u00dfteils der Menschheit agiert, wird in nahezu alle Lebensbereiche hineininterpretiert. Verschw\u00f6rungserz\u00e4hlungen sind geeignet, den Selbstwert der Verschw\u00f6rungsgl\u00e4ubigen zu sichern. Sie stellen vermeintlich einen \"Wissensvorsprung\" dar und sind geeignet, ein Freund-Feind-Denken zu verfestigen. Gegenw\u00e4rtig sind insbesondere Verschw\u00f6rungserz\u00e4hlungen aus dem Umfeld der QAnon-Szene relevant, unter anderem im Zusammenhang mit Impfungen. 1 Definition des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz/BfV, Verfassungsschutzbericht 2024, S. 120 102 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","5 Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter INFOBOX QAnon \"QAnon ist der Name einer Online-Subkultur, die im Internet breit gestreut und auf unterschiedlichen Plattformen Verschw\u00f6rungserz\u00e4hlungen mit Bez\u00fcgen zum Antisemitismus, zum Rechtsextremismus und zur verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates verbreitet. Ursprung und Kernelement sind die anonymen Imageboard-Beitr\u00e4ge einer erfundenen Whistleblower-Figur aus der US-amerikanischen Politik, die sich selbst \"Q\" nennt. Insbesondere im Rahmen der Coronapandemie haben sich in Social-Media-Kan\u00e4len Inhalte mit QAnon-Bez\u00fcgen verbreitet. Die Grundthese der von QAnon verbreiteten Verschw\u00f6rungserz\u00e4hlungen ist die Existenz einer geheimen, oft satanisch und p\u00e4dophil beschriebenen Elite, der sogenannte Deep State, die eine globale Diktatur oder eine \"Neue Weltordnung\" (NWO) anstrebe.\"1 2025 traten Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter erneut durch szenetypische Straftaten wie Beleidigungen, K\u00f6rperverletzungen und Widerst\u00e4nde gegen Vollstreckungsbeamte insbesondere im Zusammenhang mit polizeilichen Ma\u00dfnahmen in Erscheinung. Dar\u00fcber hinaus werden auch nicht strafbewehrte Verhaltensweisen genutzt, um politische Ziele zu verfolgen. Eine weiterhin verbreitete Strategie ist der Versand szenetypischer Schreiben an Beh\u00f6rden und \u00f6ffentliche Einrichtungen. Diese zielen darauf ab, den Empf\u00e4ngern (z. B. Beh\u00f6rden und \u00c4mter) die vermeintliche \"Wahrheit\" \u00fcber die politischen Verh\u00e4ltnisse in der Bundesrepublik Deutschland zu vermitteln und sie zur Aufgabe ihres \u00f6ffentlichen Auftrags zu bewegen. In diesem Zusammenhang kommt es zum Versand von umfangreichen, formaljuristisch wirkenden Schreiben sowie wiederholten Kontaktaufnahmen. Die beschriebenen Verhaltensweisen k\u00f6nnen geeignet sein, Bedienstete einzusch\u00fcchtern und in ihrer Aufgabenerf\u00fcllung zu beeintr\u00e4chtigen. Insbesondere durch wiederholte Schreiben, Androhungen vermeintlicher rechtlicher Konsequenzen oder die Infragestellung pers\u00f6nlicher Verantwortlichkeit wird versucht, psychischen Druck aufzubauen. Erg\u00e4nzend treten Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter vereinzelt mit selbst erstellten Ausweisdokumenten oder Urkunden auf und deklarieren ihren Wohnraum als \"gesch\u00fctzten Bereich\". 1 Definition des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz/BfV, Verfassungsschutzbericht 2024, S. 125 103 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","5 Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter 5.2 Personenpotenzial Personenpotenzial \"Reichsb\u00fcrger und MV MV Selbstverwalter\"1 - nach Organisationsgrad 2024 2025 Gesamt 690 800 davon unstrukturiert 430 490 in Strukturen organisiert 260 290 davon Rechtsextremisten 55 50 davon gewaltorientiert 125 155 Die Anzahl an Reichsb\u00fcrgern und Selbstverwaltern ist im Vergleich zum Vorjahr von ca. 690 Personen auf ca. 800 Personen angewachsen. Der Anstieg des Personenpotenzials im Ph\u00e4nomenbereich \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" bewegt sich im Rahmen der derzeitigen Lageentwicklung. Der Anteil an Personen, die sich in Gruppen organisiert haben, liegt bei etwa 37 %. Soziale Medien spielen innerhalb des Ph\u00e4nomenbereichs eine zentrale Rolle. Sie tragen ma\u00dfgeblich zur Verbreitung ideologischer Inhalte im digitalen Raum bei. Insbesondere nicht organisierte Personen nutzen diese Plattformen, um sich niedrigschwellig mit Gleichgesinnten zu vernetzen und sich als Teil einer virtuellen Bewegung zu verstehen. Die Ideologie der Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter findet trotz der Nutzung moderner Kommunikationsmittel bei j\u00fcngeren Altersgruppen weiterhin nur begrenzt Anklang. Der Anteil der 18bis 29-J\u00e4hrigen liegt mit etwa 2 % auf einem sehr niedrigen Niveau. Demgegen\u00fcber ist der Anteil weiblicher Personen mit rund 35 % im Vergleich zur rechtsextremistischen Szene deutlich h\u00f6her. Im Jahr 2025 konnten ca. 7 % der Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter auch dem Ph\u00e4nomenbereich des Rechtsextremismus zugeordnet werden. Ca. 19 % der Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter gelten als gewaltorientiert. Die Zusammensetzung der Reichsb\u00fcrgerund Selbstverwalterszene in Mecklenburg-Vorpommern hat sich im Vergleich zu den Vorjahren kaum ver\u00e4ndert. 1 Alle Zahlen sind Rundungswerte. 104 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","5 Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter 5.3 Gro\u00dfherzogtum Friedrich Maik (GHZ) Gro\u00dfherzogtum Friedrich Maik (GHZ) Landkreis Nordwestmecklenburg, Sitz/Vorsitzender Maik Geikler Struktur landesweit agierende Gruppierung Mitglieder ca. 100 Bei dem \"Gro\u00dfherzogtum Friedrich Maik\" handelt es sich um die gr\u00f6\u00dfte Reichsb\u00fcrgergruppierung in Mecklenburg-Vorpommern. Die Ideologie des \"Gro\u00dfherzogtums Friedrich Maik\" ist antisemitisch, queerfeindlich und explizit an die Verschw\u00f6rungserz\u00e4hlungen der QAnonBewegung angelehnt. Zentraler Akteur ist der selbsternannte \"Gro\u00dfherzog Friedrich Maik\", Ideologie/Ziele nach dessen Vorstellung ein Fantasiestaat errichtet werden soll. Seit 2025 beansprucht die Reichsb\u00fcrgerorganisation nicht nur das Gro\u00dfherzogtum Mecklenburg-Schwerin, das Gro\u00dfherzogtum Mecklenburg-Strelitz und das Herzogtum Pommern, sondern auch Preu\u00dfen und das K\u00f6nigreich Preu\u00dfen in den geografischen Grenzen von 1918 als Staatsgebiet. Die Gebietsforderungen der Reichsb\u00fcrgerorganisation werden aus vermeintlichen Erbanspr\u00fcchen hergeleitet. Der \"Gro\u00dfherzog Friedrich Maik\" w\u00e4hnt sich als rechtm\u00e4\u00dfiger Monarch seit 2018, dem Jahr seiner Selbsterkenntnis und -ernennung. Er sei angeblich der einzige adelige Nachfahre eines Gro\u00dfherzogs. Das \"Gro\u00dfherzogtum Friedrich Maik\" versucht sich nach au\u00dfen als legitim und handlungsf\u00e4hig darzustellen, indem es Proklamationen ver\u00f6ffentlicht und kostenpflichtige Dokumente ausfertigt. Die Fantasieurkunden \"Lebenderkl\u00e4rung\", \"Gebietszugeh\u00f6rigkeit\" und \"Passersatz\" sollen den Anh\u00e4ngern des \"Gro\u00dfherzogtums Friedrich Maik\" einen Rechtsstatus au\u00dferhalb der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland verleihen. Fantasieurkunden sollen einen eigenen Rechtsstatus vort\u00e4uschen. Die Aufschrift auf der Glocke \"WWG1WGA\" (\"Where we go one, we go all\"; dt. \"Wo einer hingeht, gehen wir alle hin\") gilt als zentrales Erkennungszeichen der QAnon-Verschw\u00f6rungsideologie. 105 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","5 Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter 2025 erweiterte das \"Gro\u00dfherzogtum Friedrich Maik\" seine Strategien und bem\u00fchte sich, weitere Mitglieder zu gewinnen. Anfang 2025 gab das \"Gro\u00dfherzogtum Friedrich Maik\" die Er\u00f6ffnung mehrerer Beratungsb\u00fcros in Mecklenburg-Vorpommern bekannt. Offenbar sollen regional verantwortliche Personen in diesen B\u00fcros f\u00fcr einen Erstkontakt mit der Reichsb\u00fcrgerorganisation zur Verf\u00fcgung stehen. Seit Juni 2025 reist Friedrich Maik au\u00dferdem durch Mecklenburg-Vorpommern und bietet Fragestunden f\u00fcr Anh\u00e4nger und Interessenten der Reichsb\u00fcrgerideologie an. Hierbei nutzte er die durch die Organisation installierten Stammtischtreffen. \u00dcbersicht der Stammtische und Beratungsb\u00fcros 12 10 9 7 11 H 8 G 13 L 15 I K 14 F 6 5 J 16 E 17 2 B 18 A 4 3 D 1 C ca. 18 aktive Stammtische (sog. \"Gedankenaustausch\") im Verbreitungsgebiet 1 19258 Boizenburg 10 18181 Graal-M\u00fcritz 2 19075 Pampow 11 18334 Recknitz-Trebeltal 3 19306 Neustadt-Glewe 12 18547 Garz a. R\u00fcgen 4 19370 Parchim 13 17495 L\u00fchmannsdorf 5 19412 Blankenberg 14 17406 Usedom 6 18273 G\u00fcstrow 15 17109 Demmin 7 18225 K\u00fchlungsborn 16 17153 Stavenhagen 8 18055 Rostock 17 17087 Altentreptow 9 18107 Rostock 18 17033 Neubrandenburg 12 Beratungsb\u00fcros im Verbreitungsgebiet: A 19258 Boizenburg G 18230 Rerik B 19075 Pampow H 18057 Ziesendorf C 19306 Neustadt-Glewe I 18299 Laage / L\u00fcningsdorf (MV) D 19370 Parchim J 18279 Vietgest E 19406 Sternberg K 17109 Demmin F 19412 Blankenberg L 17459 L\u00fchmannsdorf OT Giesekenhagen Die Werbungsbem\u00fchungen der Organisation wurden im Juli 2025 um einen Online-Marktplatz erg\u00e4nzt, \u00fcber den verschiedene Waren und Dienstleistungen vermittelt werden. Das \"Gro\u00dfherzogtum Friedrich Maik\" unterh\u00e4lt seit mehreren Jahren auch den Telegram-Kanal \"Informationen f\u00fcr das GHZ Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin, Herzogthum Pommern und das K\u00f6nigreich Preussen\" mit ca. 32.000 Followern. 106 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","5 Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter 5.4 Volldraht Deutschland Volldraht Deutschland Sitz Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Struktur \u00fcberwiegend online agierende Gruppierung Verbreitung deutschlandweit Mitglieder ca. 5 in Mecklenburg-Vorpommern Bei der Gruppierung \"Volldraht\" handelt es sich um eine publizistische Organisation. Nachdem die Aktivit\u00e4ten des Magazins 2024 deutlich r\u00fcckl\u00e4ufig waren, ist es \"Volldraht\" 2025 gelungen, eine Printausgabe herauszugeben. Seine Ideologie verbreitet das Magazin jedoch weit \u00fcberwiegend auf eigenen Webseiten und einem Telegram-Kanal. Die Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland wird fortw\u00e4hrend Ideologie/Ziele als gescheitertes System dargestellt, das abgeschafft werden m\u00fcsse. Politische Gegner von \"Volldraht\" werden oft diffamiert, beleidigt und mit Tieren verglichen. Die Beitr\u00e4ge sind nach wie vor von Desinformationen, Verschw\u00f6rungserz\u00e4hlungen und Antisemitismus durchsetzt. Das Magazin versuchte beispielsweise, den Tod eines Jungen aus G\u00fcstrow f\u00fcr seine Zwecke zu instrumentalisieren. Mehrfach wurde in Anlehnung an die QAnon-Theorien behauptet, dass ein p\u00e4dophiles Netzwerk bzw. verborgene Eliten einen Ritualmord an dem Jungen ver\u00fcbt h\u00e4tten. 5.5 Staatenlos.Info staatenlos.info Landkreis Ludwigslust-Parchim, Sitz/Vorsitzender R\u00fcdiger Hoffmann Struktur bundesweit agierende Gruppierung Verbreitung Kundgebungen in Wittenburg und Berlin Mitglieder ca. 10 in Mecklenburg-Vorpommern (\u00fcberregional: ca. 40) Die Ideologie des Vereins \"staatenlos.info\" wird durch den selbsternannten Pr\u00e4sidenten R\u00fcdiger Hoffmann vorgegeben. Mit regelm\u00e4\u00dfigen Ideologie/Ziele Kundgebungen versucht er, das Narrativ des \"unrechtm\u00e4\u00dfigen Feindstaates BRD\" und verschiedene Verschw\u00f6rungserz\u00e4hlungen zu streuen. 107 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","5 Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter R\u00fcdiger Hoffmann und seine Anh\u00e4nger vertreten die Auffassung, dass eine grundlegende Ver\u00e4nderung des bestehenden politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland nur durch eine konsequente Umsetzung des sogenannten Potsdamer Abkommens erreicht werden k\u00f6nne. Das Potsdamer Abkommen wurde im Jahr 1945 von den Alliierten als Grundlage f\u00fcr die politische und gesellschaftliche Neuordnung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg beschlossen. Es regelte unter anderem die Entmilitarisierung, Entnazifizierung, Demokratisierung und Dezentralisierung Deutschlands. Die darin enthaltenen Bestimmungen bezogen sich auf die unmittelbare Nachkriegszeit und sind nicht als dauerhaft fortgeltende Rechtsgrundlage f\u00fcr die heutige staatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland anzusehen. Die von \"staatenlos.info\" vertretene Auffassung stellt daher eine ideologisch gepr\u00e4gte Fehlinterpretation dar. Indem die Gruppierung behauptet, die Bundesrepublik Deutschland befinde sich weiterhin im Rechtsstand von 1934, greift sie ein zentrales Narrativ der Reichsb\u00fcrgerund Selbstverwalterszene auf. In diesem Zusammenhang wird unter anderem die These vertreten, dass das \"Dritte Reich\" mangels Friedensvertrags fortbestehe und damit das Potsdamer Abkommen nicht vollst\u00e4ndig umgesetzt wurde. Diese Argumentation dient der Delegitimierung staatlicher Institutionen und der Infragestellung der geltenden Rechtsordnung. R\u00fcdiger HOFFMANN bietet besonders Elementen aus der \"Deep-State\"-Verschw\u00f6rungserz\u00e4hlung Raum. Dicht einher damit geht die Verschw\u00f6rungserz\u00e4hlung des \"Great Reset\".1 Hoffmann unterstellt einer m\u00e4chtigen finanziellen und politischen Elite, angebliche Weltherrschaftspl\u00e4ne zu schmieden. F\u00fcr HOFFMANN bedeutet der \"Great Reset\" die Entscheidung zwischen dem \"Bekenntnis zur BRD\", was gleichbedeutend w\u00e4re mit der Unterst\u00fctzung des \"handlungsunf\u00e4higen Feindstaates Deutschland\", oder andererseits dem \"Bekenntnis zum Potsdamer Abkommen\", was die - von \"staatenlos.info\" angestrebte - \"Wiederherstellung der Handlungsf\u00e4higkeit des v\u00f6lkerrechtlichen Staates Deutschland\" zur Folge h\u00e4tte. Das Aktivit\u00e4tsniveau der Gruppierung verharrte im Berichtszeitraum auf einem gleichbleibenden Stand. Eine kleine Anzahl von Mitgliedern f\u00fchrt w\u00f6chentlich eine Veranstaltung auf dem Marktplatz in Wittenburg sowie monatlich in Berlin durch. Schwerpunktm\u00e4\u00dfig verbreitet Hoffmann weiter seine Ideologie \u00fcber eine eigene Website und Social-Media-Kan\u00e4le. 5.6 Das gro\u00dfe Treffen der 25+1 Bundesstaaten am 15.03.2025 in Schwerin Die Veranstaltungsreihe \"Das gro\u00dfe Treffen der 25+1 Bundesstaaten\" wird seit 2023 j\u00e4hrlich oder mehrmals pro Jahr in unterschiedlichen St\u00e4dten Deutschlands ausgerichtet. Bei den Veranstaltungen handelt es sich um die gr\u00f6\u00dften, organisations\u00fcbergreifenden Treffen innerhalb des Ph\u00e4nomenbereichs. Namensgebend f\u00fcr die Veranstaltungsreihe sind die territorialen Grenzen des deutschen Reiches mit der Verfassung von 1871. In Summe umfasste das Kaiserreich 25 K\u00f6nigreiche, Gro\u00dfherzogt\u00fcmer, Herzogt\u00fcmer, F\u00fcrstent\u00fcmer und freie St\u00e4dte. Eine besondere Stellung hatte daneben Elsass-Lothringen, das unter Verwaltung eines kaiserlichen Statthalters stand. Am 15.03.2025 wurde in Schwerin das f\u00fcnfte \"gro\u00dfe Treffen der 25+1 Bundesstaaten\" veranstaltet. In hergebrachter Weise gab es bei dem Treffen Redebeitr\u00e4ge, einen koordinierten Aufmarsch mit Fahnen und einen Aufzug durch das Stadtgebiet. Das Treffen wurde von mehreren hundert Reichsb\u00fcrgern und Selbstverwaltern sowie Sympathisanten der Szene besucht. In unmittelbarer N\u00e4he zum Veranstaltungsort fanden auch mehrere Gegendemonstrationen statt. 1 In verschiedenen extremistischen Bereichen wird der Ausdruck \"Great Reset\" f\u00fcr angebliche Weltherrschaftspl\u00e4ne einer allm\u00e4chtigen finanziellen und politischen Elite verwendet, die angeblich hinter der Pandemie stecke und diese f\u00fcr ihre Ziele benutze. Diese Elite strebe eine neue Weltordnung an und durch vermeintlich geplante Massenmigration w\u00fcrde die Bev\u00f6lkerung z. B. in Deutschland ausgetauscht werden. H\u00e4ufig werden prominente globale Vertreter aus Wirtschaft und Politik als K\u00f6pfe dieser Verschw\u00f6rung diffamiert und bedroht. Die Verschw\u00f6rungserz\u00e4hlung ist stark antisemitisch gepr\u00e4gt und bedient alte Stereotypen einer j\u00fcdischen Weltverschw\u00f6rung. 108 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","5 Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter Gemeinsam die Verfassung sch\u00fctzen Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern 109 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","KAPITEL\u00dcBERSICHT | VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2025 Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auf einen Blick Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 14 26 KAPITEL 1 KAPITEL 2 Im Fokus: Hybride Bedrohungen Rechtsextremismus und -terrorismus 36 58 KAPITEL 3 KAPITEL 4 Reichsb\u00fcrger und Linksextremismus Selbstverwalter 102 112 KAPITEL 5 KAPITEL 6 Islamismus / Islamistischer Auslandsbezogener Terrorismus Extremismus 126 140 KAPITEL 7 KAPITEL 8 Mitwirkungsangelegenheiten, Spionageabwehr Waffenrechtliche Erlaubnisse und Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 148 156 KAPITEL 9 KAPITEL 10 Presseund Anlagen \u00d6ffentlichkeitsarbeit 166 172 KAPITEL 11 KAPITEL 12","Kapitel 6 Linksextremismus Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern","6 Linksextremismus 6. Linksextremismus 6.1 Lage\u00fcberblick Linksextremisten verfolgen das Ziel, die bestehende Staatsund Gesellschaftsordnung in Deutschland - und damit auch die freiheitliche demokratische Grundordnung - abzuschaffen. An ihre Stelle soll entweder ein kommunistisches System (dogmatischer Linksextremismus) oder eine \"herrschaftsfreie\", anarchistische Gesellschaft (linksextremistische Anarchisten) treten. Sie bedienen sich klassischer Themen wie des Klassenkampfs und Antikapitalismus, w\u00e4hrend sie gleichzeitig aktuelle politische Debatten aufgreifen, um nicht-extremistische Bewegungen zu beeinflussen und ihre Reichweite zu erh\u00f6hen. Ideologie Dogmatische Linksextremisten Dogmatische Linksextremisten berufen sich im Kern auf die marxistisch-leninistische Ideologie des Kommunismus. Dabei treten unterschiedliche Ausrichtungen wie Stalinismus, Maoismus oder Trotzkismus auf. Als notwendige \u00dcbergangsphase wird dabei ein sozialistisches System unter der \"Diktatur des Proletariats\" gesehen, das die Macht der \"Arbeiterklasse\" sichern soll. Systeme, die sich auf die Lehren von Marx, Engels, Lenin, Trotzki, Stalin oder Mao berufen, waren und sind antidemokratisch und menschenverachtend. In diesen Systemen wird der Einzelne lediglich als Bestandteil eines Kollektivs betrachtet und unterliegt einer strengen sozialen sowie politischen Kontrolle, die die Individualit\u00e4t unterdr\u00fcckt. Dies steht im Gegensatz zu Demokratien, in denen die Rechte des Einzelnen durch die Verfassung garantiert sind. Die Folgen dieser Ideologie manifestierten sich historisch unter anderem im Bau der Berliner Mauer, im System der sowjetischen Gulags, im Holodomor, in der Niederschlagung des Prager Fr\u00fchlings sowie im Tian'anmen-Massaker. Der dogmatische Linksextremismus erf\u00e4hrt derzeit eine erh\u00f6hte Attraktivit\u00e4t, insbesondere bei j\u00fcngeren Personen. Die Anziehungskraft beruht auf einer Kombination aus ideologischen, sozialen und psychologischen Faktoren. Ideologisch attraktiv wirkt die absolute Schuldzuweisung f\u00fcr umfassende gesellschaftliche Probleme auf das kapitalistische System und das Angebot einer Alternative in Form eines \"herrschaftsfreien\" oder \"kommunistischen\" Systems. Auch die Option der Mitwirkung an einer radikalen Ver\u00e4nderung als Teil einer \"revolution\u00e4ren Bewegung\" wirkt sich beg\u00fcnstigend f\u00fcr den Zulauf junger Menschen in die linksextremistische Szene aus. Es wird ein Gef\u00fchl der Zugeh\u00f6rigkeit geschaffen, als Teil einer eng gebundenen Gemeinschaft mit famili\u00e4rem Charakter. Wie in vielen Bestrebungen bietet auch der dogmatische Linksextremismus M\u00f6glichkeiten, sich gegen das System aufzulehnen. Auch diese Rebellion wirkt sich attraktiv auf Jugendliche aus, die sich h\u00e4ufig von traditionellen Autorit\u00e4ten abgrenzen wollen. Die Attraktivit\u00e4t des dogmatischen Linksextremismus f\u00fcr junge Menschen liegt in der Kombination aus ideologischer Klarheit, sozialer Gemeinschaft und der M\u00f6glichkeit, sich aktiv gegen gesellschaftliche Missst\u00e4nde zu engagieren. Diese kann insbesondere f\u00fcr Jugendliche attraktiv sein, die sich in einer Phase der Identit\u00e4tsfindung befinden. Die gezielte Ansprache und die Nutzung moderner Kommunikationsmittel wird verst\u00e4rkt, wodurch junge Menschen in ihrer Sinnsuche und ihrem Wunsch nach Ver\u00e4nderung abgeholt werden. 112 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","6 Linksextremismus Undogmatische Linksextremisten Anarchisten und Autonome bilden eine zentrale Str\u00f6mung des undogmatischen Linksextremismus. Sie unterscheiden sich deutlich von dogmatischen Gruppen wie Marxisten-Leninisten, da sie keine festen ideologischen oder organisatorischen Strukturen aufweisen. Sie zeichnen sich durch ihre Ablehnung von Hierarchien, Orientierung an anarchistischen Idealen und ihre flexible, spontane Organisationsweise aus. W\u00e4hrend Anarchisten st\u00e4rker auf Theorie und langfristige Ziele setzen, sind Autonome st\u00e4rker auf unmittelbare Aktionen und die Verteidigung von Freir\u00e4umen fokussiert. Beide Str\u00f6mungen teilen jedoch die Ablehnung staatlicher Strukturen und das Streben nach einer \"herrschaftsfreien Gesellschaft\". Gemeinsame Grundhaltung Allen Str\u00f6mungen des Linksextremismus ist der Kampf gegen den Kapitalismus gemeinsam. In der heutigen Zeit verstehen Linksextremisten darunter demokratische Rechtsstaaten mit marktwirtschaftlich organisierten Volkswirtschaften, die sie f\u00fcr soziale Ungerechtigkeit, Rassismus, Kriege und Umweltzerst\u00f6rung verantwortlich machen. Die Beseitigung dieser Verh\u00e4ltnisse durch eine Revolution wird als Voraussetzung f\u00fcr eine zuk\u00fcnftige Gesellschaft der \"Freien und Gleichen\" angesehen. Gewalt wird dabei fr\u00fchzeitig bzw. direkt am Anfang einer Radikalisierung als legitimes Mittel betrachtet. Linksextremistische Zusammenschl\u00fcsse gelten als verfassungsfeindlich, da sie sich gegen die Grundwerte unserer Demokratie richten: Gegen die Menschenw\u00fcrde, indem das Kollektiv \u00fcber das Individuum gestellt wird. Gegen das Demokratieprinzip, da sie das Parlament abschaffen und durch autorit\u00e4re sozialistische Strukturen oder ein R\u00e4tesystem ersetzen wollen. Gegen das Rechtsstaatsprinzip, weil sie eine entsch\u00e4digungslose Enteignung und einen revolution\u00e4ren Umsturz anstreben. Linksextremisten versuchen, aktuelle gesellschaftliche Themen zu dominieren oder im Sinne ihrer Ideologie zu beeinflussen. Sie greifen bewusst Themen auf, die in der \u00d6ffentlichkeit Zustimmung finden, um einen Gegensatz zwischen der Bev\u00f6lkerung und staatlichen Akteuren herzustellen und ihre eigenen verfassungsfeindlichen Ziele zu legitimieren. Zu den dominierenden Themen geh\u00f6ren: Antifaschismus Antirepression Antimilitarismus Klimaschutz der Ukraine-Krieg und der Nahostkonflikt, wenn auch in geringerem Umfang Ein Spannungsfeld innerhalb der linksextremistischen Szene bildete die \u00fcberwiegend propal\u00e4stinensische Haltung innerhalb des dogmatischen Linksextremismus sowie die dem gegen\u00fcberstehende proisraelische Haltung innerhalb des undogmatischen Linksextremismus. Unterschiedliche Positionen f\u00fchrten zu Zerw\u00fcrfnissen und Konfrontationen zwischen dogmatischen und undogmatischen Strukturen, die sowohl im Internet abgebildet wurden, sich aber auch auf Veranstaltungen zeigten. Die einzelnen Aktionsfelder werden detailliert im Kapitel 6.5 dargestellt. 113 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","6 Linksextremismus 6.2 Personenpotenzial Das Personenpotenzial aller linksdogmatischen Organisationen in Mecklenburg-Vorpommern ist im Berichtszeitraum leicht auf etwas \u00fcber 100 angestiegen. Auch in diesem Jahr ist der Anstieg vor allem auf den Zuwachs bei der Gruppierung \"Rote Jugend Rostock\" zur\u00fcckzuf\u00fchren. Personenpotenzial der linksextremistischen Personenzusammenschl\u00fcsse 2025 in Mecklenburg-Vorpommern.1 MV MV 2024 2025 Gewaltorientierte Linksextremisten 205 200 \"Rote Hilfe e.V.\"(RH) 250 250 \"Deutsche Kommunistische Partei\"(DKP) 30 25 \"MarxistischLeninistische Partei Deutschlands\"(MLPD) 15 15 \"Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend\"(SDAJ)2 10 10 \"Rote Jugend Rostock\" (RJR) 50 70 Gesamt3 440 450 6.3 Linksextremistische Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern In Mecklenburg-Vorpommern blieben die linksextremistischen Strukturen im Berichtszeitraum auf einem gleichbleibenden Niveau gegen\u00fcber dem Vorjahr. Demgegen\u00fcber sind insbesondere die Entstehung vereinzelter neuer Strukturen sowie Entwicklungen innerhalb bestehender Strukturen im dogmatischen Spektrum hervorzuheben. Hierzu z\u00e4hlt insbesondere die kommunistisch orientierte Gruppierung \"Rote Jugend Rostock\", die sich als Teil eines bundesweiten Netzwerks kommunistischer Jugendgruppen unter dem Namen \"Rote Jugend Deutschland\" versteht. Ihre ausgepr\u00e4gte dogmatische und k\u00e4mpferische Rhetorik orientiert sich an sozialistischen und kommunistischen Ideen, die insbesondere Jugendlichen und jungen Erwachsenen vermittelt werden sollen. Diese Strategie scheint erfolgreich zu funktionieren, denn \"Rote Gruppen\" erfahren kontinuierlich Zulauf. Grunds\u00e4tzlich zeigt sich, dass die Bereitschaft, sich in gewaltbereiten Szenen zu engagieren, nur in geringem Ma\u00dfe ausgepr\u00e4gt ist. 1 Alle Zahlen sind Rundungswerte. 2 Die Anzahl der Mitglieder der SDAJ in Mecklenburg-Vorpommern ist in der Gesamtzahl der gewaltorientierten Linksextremisten in Mecklenburg-Vorpommern mit enthalten. 3 Gesamtzahl von Mecklenburg-Vorpommern um Mehrfachmitgliedschaften bereinigt. 114 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","6 Linksextremismus Dieses Engagement beschr\u00e4nkt sich \u00fcberwiegend auf junge Menschen aus st\u00e4dtischen, universit\u00e4tsnahen Milieus. Mecklenburg-Vorpommern mit seinen \u00fcberwiegend l\u00e4ndlichen Strukturen stellt daher strukturell kein Schwerpunktland f\u00fcr linksextremistische Militanz dar. Dennoch kam es im Berichtszeitraum vereinzelt zu politisch motivierten Angriffen auf Politiker sowie zu Sachbesch\u00e4digungen im Zusammenhang mit Wahlkampfveranstaltungen und Wahlwerbung. Zudem kommt es immer wieder zu Solidarit\u00e4tsbekundungen mit linksextremistischen Gewaltt\u00e4tern, wie etwa Personen aus dem Umfeld des sogenannten \"Antifa-Ost-Verfahrens\". In diesen wird eine gewaltbef\u00fcrwortende Haltung eingenommen, die zumindest ideologisch den gewaltbereiten Linksextremismus st\u00fctzt. Ein weiterer Grund f\u00fcr den geringen Zulauf zum Linksextremismus liegt in der Konkurrenz durch die Klimaprotestbewegung (kein Beobachtungsobjekt). Diese bot Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein alternatives und oft attraktiveres Bet\u00e4tigungsfeld im Vergleich zu den traditionellen Themen der linksextremistischen Szene. Gewaltorientierte Linksextremisten Sitz/Verbreitung Lokale Schwerpunkte bilden die Universit\u00e4tsst\u00e4dte Rostock und Greifswald Der gewaltorientierten Szene geh\u00f6ren in Mecklenburg-Vorpommern im Wesentlichen die \"Autonomen\" an. Sie sind f\u00fcr die Mehrzahl der linksextremistisch motivierten Straftaten, insbesondere die Gewalttaten, verantwortlich. In diesem Spektrum finden sich zudem die Vertreter der sogenannten Postautonomen, die im Struktur Unterschied zum harten Kern der Autonomen Szene eine gr\u00f6\u00dfere Einflussnahme auf politische Prozesse in der Gesamtgesellschaft anstreben. Zur Gewalt haben diese Gruppierungen - in Mecklenburg-Vorpommern z\u00e4hlt hierzu die \"Interventionistische Linke\" (IL) - ein taktisches Verh\u00e4ltnis: Gewalt wird zwar nicht selbst ausge\u00fcbt, deren Begehung durch Aktionsund B\u00fcndnispartner jedoch akzeptiert. Mitglieder Personenpotenzial ca. 200 Abschaffung der bestehenden staatlichen Strukturen auch unter Anwendung von Gewalt Ideologie/Ziele (insbesondere gegen Sicherheitsbeh\u00f6rden und ihre Repr\u00e4sentanten) und unter Bezugnahme auf tagespolitisch aktuelle Themen. \"Rote Hilfe e.V.\" (RH)1 Sitz/Verbreitung Ortsgruppen in Rostock und Greifswald Struktur bundesweit agierender Verein Mitglieder ca. 250 Vorrangiges Aktionsfeld der RH ist die rechtliche und finanzielle Unterst\u00fctzung Szeneangeh\u00f6riger in gerichtlichen Verfahren, insbesondere bei Strafprozessen, die dem Themenfeld Ideologie/Ziele \"Antirepression\" zugerechnet werden k\u00f6nnen. Durch die von ihr in Aussicht gestellten Hilfsma\u00dfnahmen senkt sie gezielt die Hemmschwellen zur Begehung von Straftaten (v. a. im Rahmen von Demonstrationen). Ihr Wirken ist somit als gewaltunterst\u00fctzend anzusehen. 1 Logo der Roten Hilfe Rostock, Quelle: www.boje-mv.org; abgerufen am 27.02.2026 115 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","6 Linksextremismus \"Schwarz-Rote Hilfe\" (SRH) Rostock1 Sitz/Verbreitung Rostock Struktur bundesweit agierender Verein Mitglieder unbekannt Grunds\u00e4tzlich verfolgt die SRH, anders als die RH, den Ansatz der aktionsorientierten, nach eigenem Bekunden \"kreativen Antirepression\". Damit will sie u. a. Linksextremisten ermutigen, die Arbeit von Beh\u00f6rden und Gerichten zu erschweren. Ideologie/Ziele Nach eigenen Angaben bietet die SRH selbstorganisierte Anti-Repressions-Arbeit an, die unter anderem rechtliche, finanzielle und menschliche Unterst\u00fctzung im Falle von Repressionen umfasst. Daher ist sie, ebenso wie die RH, gewaltunterst\u00fctzend. Deutsche Kommunistische Partei (DKP), Landesverband MV2 Ansprechstellen in Stralsund, Schwerin Sitz/Verbreitung und Rostock, Greifswald sowie Malchin Struktur bundesweite Partei Mitglieder ca. 25 Laut Parteiprogramm ist \"der revolution\u00e4re Bruch mit den kapitalistischen Machtund Ideologie/Ziele Eigentumsverh\u00e4ltnissen\" das erkl\u00e4rte Ziel. Die von ihr angestrebte Gesellschaft ist \"der Sozialismus als erste Phase der kommunistischen Gesellschaftsformation\". Regelm\u00e4\u00dfig f\u00fchrten Ortsgruppen der DKP in MV im Berichtszeitraum ihre Mitgliederversammlungen durch. Die DKP MV ist grunds\u00e4tzlich auch an der j\u00e4hrlich im Januar stattAktivit\u00e4ten findenden Lenin-Liebknecht-Luxemburg-Veranstaltung in Berlin vertreten und organisierte vereinzelt auch Veranstaltungen in MV. 1 Logo der Schwarz Roten Hilfe Rostock, Quelle: X, zuletzt abgerufen am 27.02.2026 2 Logo der DKP, abgerufen auf der Internetseite Wikipedia, abgerufen am 20.02.2026 116 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","6 Linksextremismus Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ)1 Sitz/Verbreitung Ortsgruppen in Stralsund/Greifswald bundesweit eigenst\u00e4ndige Struktur Jugendorganisation, betrachtet sich als Nachwuchsorganisation der DKP Mitglieder ca. 10 Laut Parteiprogramm wird die Abschaffung des Kapitalismus und Ideologie/Ziele die Errichtung einer sozialistischen Gesellschaft angestrebt. Marxistisch Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)2 Ortsgruppen in Malchow, Rostock und Schwerin, Jugendverband \"REBELL\" Sitz/Verbreitung mit einer Ortsgruppe in Rostock, MV geh\u00f6rt zum Landesverband Nord-Ost Struktur bundesweite Partei Mitglieder ca. 15 Politisches Ziel ist die Errichtung einer sozialistischen Gesellschaft Ideologie/Ziele als \u00dcbergang zur klassenlosen kommunistischen Gesellschaft. Aktivit\u00e4ten Die MLPD f\u00fchrte im Berichtszeitraum vereinzelt Versammlungen - vorrangig in Rostock - durch. 1 Logo derSDAJ, abgerufen auf deren Internetseite am 20.02.2026 2 Internetseite der MLPD, abgerufen am 30.01.2025 117 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","6 Linksextremismus Rote Jugend Rostock (RJR)1 Sitz/Verbreitung Rostock bundesweite Rote Jugend Gruppen, vereint Struktur unter der \"Roten Jugend Deutschland\" Mitglieder ca. 70 in MV Das erkl\u00e4rte Ziel der \"Roten Jugend\" besteht im Aufbau einer kampfstarken Organisation in der Form einer kommunistischen Partei. Dieses Endziel soll im Rahmen einer gesamtgesellschaftlichen Revolution erreicht werden, die \u00fcber den Weg des Klassenkampfes zu einem Systemwechsel gem\u00e4\u00df kommunistischer Ideologie f\u00fchrt. Nach eigener Selbstdarstellung versteht sich die \"Rote Jugend Rostock\" als \"Zusammenschluss kommunistischer Jugendlicher Ideologie/Ziele und junger Erwachsener mit dem Anspruch, einen organisierten Klassenkampf zu f\u00fchren\". Die Gruppierung tritt sowohl in sozialen Netzwerken als auch bei Veranstaltungen und Versammlungen der linken Szene \u00f6ffentlich in Erscheinung. Die Mitglieder inszenieren sich hierbei bewusst in einheitlicher und martialischer Erscheinung -- beispielsweise durch rote Vermummung oder als sogenannter \"roter Block\" --, um Geschlossenheit und Kampfbereitschaft zu demonstrieren. Zunehmend f\u00fchrt die \"Rote Jugend Rostock\" eigenst\u00e4ndige Aktionen durch, die \u00fcberwiegend von den eigenen Mitgliedern getragen werden und ohne Beteiligung weiterer linksextremistischer Gruppen stattfinden. Auff\u00e4llig ist dabei wiederholt die pro-pal\u00e4stinensische Haltung der Aktivit\u00e4ten Gruppierung, die sie durch regelm\u00e4\u00dfige Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen unterstreicht. Diese Positionierung wird innerhalb der linksextremistischen Szene zum Teil kritisch und kontrovers bewertet. Innerhalb der linksextremistischen Szene wird der \"Roten Jugend Rostock\" zudem teilweise Antisemitismus vorgeworfen. 6.4 Rote Jugendgruppen Seit einigen Jahren ist bundesweit eine Zunahme von linksextremistischen Strukturen feststellbar, die ideologisch dem Marxismus-Leninismus anh\u00e4ngen und somit dem dogmatischen Linksextremismus zugeschrieben werden k\u00f6nnen. Offen propagieren diese Gruppen sozialistische Ideologie und bieten eine revolution\u00e4re Strategie als L\u00f6sung vermeintlicher komplexer gesellschaftlicher Probleme und Krisen, an. Hierbei setzt man bewusst auf eine erlebnisorientierte Jugendkultur, um auf Jugendliche und junge Heranwachsende attraktiv zu wirken. Erkennbar sind die sog. \"Roten Gruppen\" an einem oftmals geschlossenen Auftreten und einheitlicher Kleidung, meist rote Loops (Schlauchschals) mit kommunistischer Symbolik (z. B. Hammer und Sichel) sowie schwarzer Oberbekleidung. 1 Instagramseite der Roten Jugend Rostock, abgerufen am 20.02.2026 118 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","6 Linksextremismus Entstehung Das Aufkommen der sog. \"Roten Gruppen\" ist eng mit den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen der 1960er und 1970er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland verbunden. Sie entstanden ma\u00dfgeblich aus der Studentenbewegung der sp\u00e4ten 1960er Jahre. Diese Bewegung richtete sich u. a. gegen autorit\u00e4re Strukturen sowie den Kapitalismus. Nach dem Niedergang der Studentenbewegung suchten viele Aktivisten nach neuen Wegen, ihre politischen Ziele zu verfolgen. Dabei entstanden verschiedene Str\u00f6mungen, darunter auch militant-anarchistische und maoistische Gruppen. Ein wichtiger Schritt in dieser Entwicklung war die Gr\u00fcndung der sogenannten \"K-Gruppen\" (kommunistische Gruppen) Ende der 1960er Jahre. Sie zeichneten sich durch ein hohes Ma\u00df an innerer Geschlossenheit aus und sahen sich als Spitze der proletarischen Revolution. Mit dem gesellschaftlichen Wandel in den 1980er-Jahren wurde das Ende der K-Gruppen durch eine Kombination aus gesellschaftlichem Wandel, ideologischer Starrheit, internen Konflikten und dem Aufkommen neuer sozialer Bewegungen besiegelt. Seit einigen Jahren erlebt das Organisationsmodell der K-Gruppen etwas abgewandelt in den \"Roten Gruppen\" eine R\u00fcckkehr. So entstanden mittlerweile bundesweit linksextreme dogmatische Jugendstrukturen, die es schafften eine, Alternative zu festgefahrenen und geschw\u00e4chten postautonomen und undogmatischen Strukturen zu bieten. Undogmatische Linksextremisten waren in der Folge der Corona-Pandemie und anderer Krisen mit internen Prozessen besch\u00e4ftigt und in der \u00d6ffentlichkeit wenig pr\u00e4sent. Nach Lesart der \"Roten Gruppen\" kann das Bed\u00fcrfnis nach verbindlicher Organisation, politischer Schlagkraft sowie einem klaren Gegenpol zur bestehenden Politik von antiautorit\u00e4ren Strukturen zunehmend nicht mehr ausreichend erf\u00fcllt werden. Unter dem Leitmotiv \"St\u00e4rke statt Schw\u00e4che\" entfalten \"Rote Jugendgruppen\" daher eine besondere Anziehungskraft. In einem von multiplen Krisen gepr\u00e4gten Umfeld, in dem der traditionelle undogmatische Linksextremismus als wenig handlungsf\u00e4hig wahrgenommen wird, erscheinen Geschlossenheit, Entschlossenheit und Einheit als geeignete Mittel zur \u00dcberwindung empfundener politischer Ohnmacht. Vor dem Hintergrund komplexer gesellschaftlicher Herausforderungen gewinnen vereinfachte Erkl\u00e4rungsans\u00e4tze und klare Feindbilder an Attraktivit\u00e4t und k\u00f6nnen insbesondere Jugendliche an entsprechende dogmatische Strukturen binden. Aktuell Bei der Betrachtung der aktuellen Internetpr\u00e4senzen der \"Roten Jugendgruppen\", begegnet man h\u00e4ufig einem revolution\u00e4ren Vordenkeranspruch und zwar als marxistisch-leninistische Parteiaufbauorganisation. Dabei lassen sich die Roten Jugendgruppen nur schwer einordnen, denn es fehlt h\u00e4ufig an einheitlichen Organisationstypen und Hierarchien, wie bei der MLPD oder der DKP. Die Rote Jugend mobilisierte anf\u00e4nglich zum Beispiel als loser Zusammenschluss in vielen Ortsgruppen unter dem Slogan \"Jugend Voran\" oder \"Jugend Voran - Wehrt euch\" f\u00fcr Veranstaltungen mit den Themen: Solidarit\u00e4t f\u00fcr Pal\u00e4stina, Propagierung des Sozialismus und Kommunismus sowie den Gruppenaufbau. Ziel ist die Gr\u00fcndung und Etablierung einer neuen kommunistischen Partei in Deutschland. Mittlerweile sind junge Linksextremisten unter anderem die \"Rote Jugend Rostock\", deutschlandweit aktiv. Man wirbt mit Kampfsport, Graffiti und einem Wir-Gef\u00fchl durch einheitliches Auftreten. Seit 2023 besteht die \"Rote Jugend Deutschland\" als Dachorganisation. \"Rote Jugendgruppen\", zu denen auch die Rote Jugend Deutschland geh\u00f6rt, streben eine klassenlose, kommunistische Gesellschaft an und betrachten Gewalt oft als legitimes Mittel. Neben den sog. \"Roten Jugenden\" bildeten sich parallel auch weitere linksextremistische dogmatische Strukturen, die als \"Kommunistische Jugendund Kadergruppen\" (KJKG) zusammengefasst werden k\u00f6nnen. Sie agieren oft 119 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","6 Linksextremismus im Umfeld von Kleinparteien, wie dem Kommunistischen Aufbau (KA) mit seiner \"Kommunistischen Jugend\", oder traditionellen Strukturen wie der SDAJ. Weitere Merkmale sind u. a. modern gestaltete Internetpr\u00e4senzen in Sozialen Medien, regelm\u00e4\u00dfige sog. \"Offene Treffen\", ein ausgepr\u00e4gter Vernetzungsgedanke, Freizeitund Schulungsangebote innerhalb der Gruppe sowie ein hohes Ma\u00df an Organisationsund Mobilisierungspotenzial. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Aufwachsen linksextremistischer lokaler Gruppierungen, die man unter KJKG zusammenfassen kann, ebenfalls wahrnehmbar und zeigt sich in zahlreichen Internetauftritten sowie in Veranstaltungen und Demonstrationen. Daraus l\u00e4sst sich eine Dominanz der KJKG ableiten, die innerhalb der linksextremistischen Szene zu Spannungen und Zerw\u00fcrfnissen f\u00fchrt. 6.5 Aktionsfelder Als ein Aktionsfeld im Linksextremismus wird ein thematischer Bereich bezeichnet, in dem linksextremistische Gruppierungen und auch Einzelpersonen aktiv werden, um ihre revolution\u00e4ren oder antikapitalistischen Ziele zu verfolgen. Diese Aktionsfelder sind vielf\u00e4ltig und reichen von Antifaschismus \u00fcber Antirepression bis hin zu Umweltund Sozialthemen. Sie dienen letztlich der Umsetzung ihrer ideologischen Vorstellungen, wobei Linksextremisten hierbei auch bereit sind, Gewalt einzusetzen. Aktionsfeld \"Klimaschutz\" Der Klimaschutz ist ein fester Bestandteil linksextremistischen Handelns geworden. Mit ihrem vorgeblichen Engagement f\u00fcr den Klimaschutz versuchen Linksextremisten, demokratische Diskurse zu verschieben, diese um ihre ideologischen Positionen zu erg\u00e4nzen, gesellschaftlichen Protest zu radikalisieren sowie den Staat und seine Institutionen zu delegitimieren. Gewaltorientierte Linksextremisten wollen die Proteste mithilfe militant ausgerichteter Aktionsb\u00fcndnissen und Kampagnen beeinflussen und begehen Straftaten gegen Unternehmen, Infrastruktureinrichtungen und die Polizei. Unter dem Label \"ziviler Ungehorsam\" werden dabei auch Straftaten rechtfertigend dargestellt. Im Berichtszeitraum wurden bundesweit wiederholt Brandstiftungen, Sachbesch\u00e4digungen und Sabotageaktionen gegen Firmen, aber auch gegen die kritische Infrastruktur begangen. Hieraus ergibt sich auch f\u00fcr Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern eine potenzielle Gefahr, Ziel linksextremistischer Straftaten zu werden. INFOBOX \"Angriffe von Linksextremisten auf Kritische Infrastrukturen und Wirtschaftsunternehmen\" Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sowie Wirtschaftsunternehmen stellen seit Jahren ein zentrales Angriffsziel gewaltorientierter Linksextremisten, vorrangig aus dem anarchistischen Spektrum, dar. Diese betrachten entsprechende Objekte, je nach ideologischem Kontext, als legitime Ziele f\u00fcr Sabotagehandlungen, insbesondere aus antikapitalistischen, systemfeindlichen oder umweltbezogenen Motiven. Exemplarisch hierf\u00fcr steht die seit 2011 in Erscheinung tretende sogenannte \"Vulkangruppe\", bei der es sich nicht um eine geschlossene Organisation, sondern um ein loses Netzwerk handelt. Diesem werden mehrere Sabotageakte gegen Bahn-, Energieund Telekommunikationsinfrastruktur vor allem im Raum Berlin/Brandenburg zugerechnet, \u00fcberwiegend in Form von Brandstiftungen mit dem Ziel nachhaltiger Versorgungsst\u00f6rungen. 120 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","6 Linksextremismus Seit Anfang 2023 ist zudem bundesweit die linksextremistische Mitmachkampagne \"Switch-Off!\" aktiv, die offen zu Angriffen auf die sogenannte \"Infrastruktur des Kapitalismus\" aufruft. In diesem Zusammenhang wurden \u00fcber 100 Straftaten dokumentiert, die teilweise gezielt kritische Infrastrukturen betrafen und mit erheblichem Sachschaden einhergingen. Umweltund klimapolitische Argumentationsmuster dienen hierbei h\u00e4ufig als ideologische Legitimation, ohne dass von einer eigenst\u00e4ndigen, klar abgegrenzten \"\u00f6koextremistischen\" Organisationsstruktur gesprochen werden kann. Die j\u00fcngste Serie von Brandanschl\u00e4gen auf Strommasten in Berlin im September 20251 sowie gegen die Tesla-Giga Fabrik in Brandenburg im M\u00e4rz 2024 stellt nach Bewertung der Sicherheitsbeh\u00f6rden einen neuen qualitativen H\u00f6hepunkt dar, da erstmals eine l\u00e4nger andauernde und gro\u00dffl\u00e4chige Beeintr\u00e4chtigung der Energieversorgung f\u00fcr zehntausende Haushalte sowie Unternehmen verursacht wurde. Der Fall verdeutlicht die potenziell erheblichen Auswirkungen solcher Sabotageakte auf \u00f6ffentliche Sicherheit und Versorgungslage. Auch die Kritische Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern ist aufgrund der derzeitigen Situation grunds\u00e4tzlich einer Gefahr von Anschl\u00e4gen ausgesetzt. Dabei sind nicht nur Stromoder Datenkabel im Fokus. Auch die hier ans\u00e4ssige maritime Wirtschaft mit bedeutenden Marine-Standorten ist ein attraktives Ziel. Die zunehmende Pr\u00e4senz der Bundeswehr sowie verteidigungsrelevanter Industrieund Wirtschaftsstandorte im Land wird vor dem Hintergrund internationaler Konflikte und der sicherheitspolitischen Entwicklungen in Europa verst\u00e4rkt ideologisch aufgegriffen und als Teil milit\u00e4rischer beziehungsweise kapitalistischer Strukturen adressiert (vgl. Aktionsfeld \"Antimilitarismus\"). Aktionsfeld \"Antifaschismus\" Ein zentrales Bet\u00e4tigungsfeld der linksextremistischen Szene in Mecklenburg-Vorpommern bleibt der sogenannte \"Antifaschismus\". Dabei werden zwei Ziele miteinander verkn\u00fcpft: Zum einen die Bek\u00e4mpfung aller von ihnen selbst als rechts kategorisierten Personen und Organisationen, zum anderen die Delegitimierung des demokratischen Staates, der aus Sicht der Linksextremisten \"Faschismus\" nicht nur duldet, sondern durch seine Strukturen beg\u00fcnstigt. Nach ihrem Verst\u00e4ndnis wurzelt \"Faschismus\" im \"Kapitalismus\", weshalb der \"Kampf gegen Rechts\" stets auch als Kampf gegen das bestehende Gesellschaftssystem verstanden wird. Die \"Antifa-Arbeit\" verbindet so die \u00f6ffentlich anschlussf\u00e4hige Ablehnung von Rechtsextremismus mit der schwerer vermittelbaren Forderung nach der \u00dcberwindung des \"kapitalistischen Systems\". Im Berichtszeitraum fiel die Szene durch eine Vielzahl demonstrativer Aktivit\u00e4ten im gesamten Bundesland auf, Schwerpunkt bildete wiederholt die Hansestadt Rostock. Beispiele: Im Fr\u00fchjahr 2025 kam es zu einer sogenannten Outing-Aktion durch die linksextremistische Szene in Rostock. Zun\u00e4chst wurden \u00fcber eine linksextremistische Internetplattform Fotos von mutma\u00dflichen Polizisten aus Rostock ver\u00f6ffentlicht und diese diffamiert. Zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt wurden auch Plakate mit den Fotos im Stadtgebiet von Rostock platziert. Outing-Aktionen, die sich gegen Polizisten richten, stellen in Mecklenburg-Vorpommern eher eine Ausnahme dar. Sie sind jedoch als neue und ernstzunehmende Dimension f\u00fcr eine m\u00f6gliche Bedrohung von Polizistinnen und Polizisten als Repr\u00e4sentanten des Staates zu betrachten. Auch im Berichtszeitraum fanden wiederholt Outing-Aktionen zu tats\u00e4chlichen oder vermeintlichen Rechtsextremisten statt. 1 Zu dem Brandanschlag dauern die Ermittlungen weiterhin an. Inzwischen wurden Tatverd\u00e4chtige identifiziert und umfangreiche Durchsuchungsma\u00dfnahmen durchgef\u00fchrt. Nach aktuellem Ermittlungsstand wird ein linksextremistisches Motiv als wahrscheinlich angesehen, allerdings ist dies juristisch noch nicht abschlie\u00dfend festgestellt. 121 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","6 Linksextremismus INFOBOX Outing-Aktionen im Kontext des Linksextremismus beziehen sich auf das gezielte Ver\u00f6ffentlichen privater Informationen \u00fcber tats\u00e4chliche oder vermeintliche Rechtsextremisten oder andere politische Gegner. Diese Aktionen werden h\u00e4ufig von autonomen Gruppen durchgef\u00fchrt und dienen dazu, die betroffenen Personen \u00f6ffentlich blo\u00dfzustellen, zu diffamieren und in ihrem sozialen oder beruflichen Umfeld zu isolieren. Als Folge von mehreren deutschlandweiten gezielten Angriffen durch Rechtsextremisten im Jahr 2024 auf Veranstaltungen, anl\u00e4sslich des Christopher Street Day (CSD), reklamierte die linksextremistische Szene f\u00fcr sich, CSD-Veranstaltungen vor \u00dcbergriffen zu sch\u00fctzen. Ein breites B\u00fcndnis linksextremer Gruppierungen mobilisierte regelm\u00e4\u00dfig zur Teilnahme und zum Schutz der jeweiligen CSDs im Jahr 2025. Die im Berichtszeitraum stattgefundenen CSDs in Mecklenburg-Vorpommern verliefen weitestgehend st\u00f6rungsfrei. Bundesweit verwendeten einige linksextremistische Strukturen bzgl. der Begleitung von CSDs das Label \"CSD-verteidigen\". Dieses kann der linksextremistischen Jugendorganisation \"Young Struggle\" zugeordnet werden. \"Young Struggle\" l\u00e4sst sich innerhalb der t\u00fcrkischen Marxistisch-Leninistischen Kommunistischen Partei (MLKP) einordnen. Deutsche Linksextremisten warfen der Kampagne \"CSD-verteidigen\" vor, statt die CSD-Veranstaltungen sch\u00fctzen zu wollen, die CSD-Community f\u00fcr eigene Agitation sowie Rekrutierung nutzen zu wollen. Seit dieser Kritik erf\u00e4hrt die Kampagne \"CSD-verteidigen\" keine Unterst\u00fctzung mehr von der linksextremistischen Szene. Aktionsfeld \"Antirepression\" Das Aktionsfeld \"Antirepression\" b\u00fcndelt den Kampf der Linksextremisten gegen die von ihnen behauptete umfassende staatliche Unterdr\u00fcckung. Nach ihrer Lesart versucht der \"verhasste Staat\" nicht nur revolution\u00e4re Bestrebungen zu unterdr\u00fccken, sondern bereits grundlegende B\u00fcrgerrechte einzuschr\u00e4nken. Als Hauptgegner gelten Polizei, Nachrichtendienste, Justiz und andere staatliche Institutionen. Neben gewaltorientierten Gruppen engagieren sich hier auch Organisationen wie die \"Rote Hilfe\". Beispiele: Der sog. \"Tag der politischen Gefangenen\" ist f\u00fcr die linksextreme Szene ein wichtiger Aktionstag, der sowohl historische als auch aktuelle K\u00e4mpfe gegen staatliche Repression thematisiert. Er dient der Mobilisierung, der Solidarit\u00e4tsbekundung und der ideologischen Selbstvergewisserung innerhalb der Szene. J\u00e4hrlich finden in Mecklenburg-Vorpommern unterschiedliche Veranstaltungen anl\u00e4sslich des Tages der politischen Gefangenen am 18. M\u00e4rz statt. Sie werden von Linksextremisten begleitet bzw. organisiert. Im Jahr 2025 kam es in Rostock im Zusammenhang mit dem Gedenktag zu mehreren Straftaten, die sich gegen die Polizei richteten. - Quelle: https://de.indymedia.org 122 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","6 Linksextremismus Die linksextremistische Szene begleitete auch im Jahr 2025 den Gerichtsprozess der in Ungarn inhaftierten non-bin\u00e4ren Linksextremistin Maja T. mit zahlreichen Solidarit\u00e4tsaktionen, auch in Mecklenburg-Vorpommern. Emotionalisiert reagierte die linksextremistische Szene bundesweit auf den von der Beschuldigten ausgehenden 40-t\u00e4gigen Hungerstreik, der sich gegen die ungarischen Haftbedingungen richtete. In diesem Zeitraum kam es vermehrt zu Solidarit\u00e4tsaktionen, die sich auch im Zeigen von Bannern, dem Abbrennen von Pyrotechnik und Sachbesch\u00e4digungen in Form von Graffitis auswirkten. 6.6 Nahostkonflikt und Linksextremismus Die anhaltende Eskalation im Nahen Osten nach dem Terrorangriff der HAMAS auf Israel am 7. Oktober 2023 wirkte sich auch 2025 auf die Sicherheitslage in Deutschland aus. Infolgedessen war ein intensives propal\u00e4stinensisches Versammlungsgeschehen zu verzeichnen. Die Situation im Nahen Osten bildete insbesondere f\u00fcr Teile der dogmatischen linksextremistischen Szene einen Schwerpunkt ihrer Agitation und ihren Aktionen, \u00fcberwiegend in Form von Protestveranstaltungen. Innerhalb der linksextremistischen Szene werden bez\u00fcglich des Nahostkonflikts sowohl proisraelische als auch propal\u00e4stinensische Positionen vertreten. Die Szene zeigt sich insoweit gespalten. Linksextremisten aus dem autonomen und vor allem dem antideutschen Spektrum stellten sich gr\u00f6\u00dftenteils auf die Seite Israels, w\u00e4hrend sich der gr\u00f6\u00dfere Teil der Szene aus dem antiimperialistischen und dogmatischen Spektrum propal\u00e4stinensisch positionierte. Die Parteinahme f\u00fcr Israel kann bei autonomen Linksextremisten damit begr\u00fcndet werden, dass diese der HAMAS prim\u00e4r antisemitische Beweggr\u00fcnde f\u00fcr die Terrorangriffe auf Israel am 7. Oktober 2023 unterstellen und lediglich nachrangig die Erreichung territorialer oder sonstiger Ziele. Hingegen liegen den propal\u00e4stinensischen Positionen dogmatischer Linksextremisten antiimperialistische Weltanschauungen zugrunde. Nach diesen w\u00fcrde Israel die pal\u00e4stinensische Bev\u00f6lkerung aus \"imperialistischen\" und \"kapitalistischen\" Beweggr\u00fcnden kolonialisieren. Vor allem f\u00fcr die dogmatische linksextremistische Szene ist die Solidarit\u00e4t mit der pal\u00e4stinensischen Bev\u00f6lkerung ein zentrales und einander verbindendes Bet\u00e4tigungsfeld. Angeh\u00f6rige des dogmatischen linksextremistischen Spektrums versuchen zielgerichtet Debatten und Demonstrationen mit Bezug zum Nahostkonflikt ideologisch und personell zu durchdringen. Sie wollen die Deutungshoheit \u00fcber die Interpretation der Situation im Nahen Osten erlangen sowie ihre antiimperialistische und antikapitalistische Weltanschauung verbreiten. Zudem versuchen sie, die Teilnehmenden an propal\u00e4stinensischen Protesten zu radikalisieren und als neue Mitglieder zu rekrutieren. In Mecklenburg-Vorpommern kam es aufgrund der zuvor beschriebenen Spaltung im Zusammenhang mit der Haltung zum Nahostkonflikt zu einem sich verst\u00e4rkenden Bruch innerhalb der linksextremen Szene. Insbesondere linksextremistische dogmatische \"Rote Gruppen\" in Mecklenburg-Vorpommern dominierten im Berichtszeitraum das Veranstaltungsgeschehen im Zusammenhang mit dem Nahostkonfliktes. Ihnen wurde seitens pro-israelisch eingestellter Linksextremisten vorgeworfen, antisemitische Gewalt zu verherrlichen und eine T\u00e4ter-Opfer-Umkehr zu unterst\u00fctzen. Die undogmatische Antifa-Szene rief in der Folge dazu auf, Veranstaltungen der Roten Gruppen nicht mehr zu unterst\u00fctzen. Vor diesem Hintergrund fanden im Jahr 2025 eine Vielzahl propal\u00e4stinensischer Veranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern statt, die im Jahresverlauf zunehmend aggressiver in ihrer Rhetorik und ihrem Charakter innerhalb der Szene wurden. Im Zusammenhang mit dem am 7. Oktober 2025 stattgefundenen Campustag der Universit\u00e4t Rostock - zeitlich der Jahrestag des Hamas-Angriffes auf Israel - kam es zu \u00fcber 100 Sachbesch\u00e4digungen in Form von propal\u00e4stinensischen Graffitis im Stadtgebiet von Rostock und an Geb\u00e4uden der Universit\u00e4t Rostock. Diese Aktion wurde durch mehrere dogmatische linksextremistische Gruppierungen in Sozialen Medien thematisiert und verteidigt. 123 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","KAPITEL\u00dcBERSICHT | VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2025 Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auf einen Blick Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 14 26 KAPITEL 1 KAPITEL 2 Im Fokus: Hybride Bedrohungen Rechtsextremismus und -terrorismus 36 58 KAPITEL 3 KAPITEL 4 Reichsb\u00fcrger und Linksextremismus Selbstverwalter 102 112 KAPITEL 5 KAPITEL 6 Islamismus / Islamistischer Auslandsbezogener Terrorismus Extremismus 126 140 KAPITEL 7 KAPITEL 8 Mitwirkungsangelegenheiten, Spionageabwehr Waffenrechtliche Erlaubnisse und Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 148 156 KAPITEL 9 KAPITEL 10 Presseund Anlagen \u00d6ffentlichkeitsarbeit 166 172 KAPITEL 11 KAPITEL 12","Kapitel 7 Islamismus / Islamistischer Terrorismus Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern","7 Islamismus / Islamistischer Terrorismus 7. Islamismus / Islamistischer Terrorismus 7.1 Lage\u00fcberblick Der Islam ist eine Weltreligion, deren Aus\u00fcbung durch das Grundrecht auf Religionsfreiheit, wie es in Artikel 4 des Grundgesetzes verankert ist, garantiert wird. Daher wird der Islam als Religion nicht durch den Verfassungsschutz beobachtet. Im Gegensatz dazu leitet der Islamismus einen politischen Anspruch aus dem Islam ab. Islamisten missbrauchen die Religion, um politische Ziele zu verfolgen, die sich gegen die Verfassung richten. Ihr Bestreben ist es, ihre gesellschaftlichen und politischen Vorstellungen sowohl in muslimisch gepr\u00e4gten als auch in s\u00e4kularen Gesellschaften durchzusetzen. Ihr Ziel ist es, eine \"Ordnung des Islam\" zu errichten, in der islamische Rechtsnormen - die Scharia - gelten und wesentliche Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abgeschafft werden sollen. Der Verfassungsschutz beobachtet daher unter dem Begriff Islamismus religi\u00f6s motivierte extremistische Bestrebungen, die sich gegen westliche Werte und die Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung richten. Der islamistische Extremismus stellt kein einheitliches Ph\u00e4nomen dar, sondern weist eine Vielzahl von Auspr\u00e4gungen auf. Die Unterschiede werden einerseits durch seinen Einflussbereich und seine Anspr\u00fcche sichtbar: Das Spektrum reicht von lokalen Vereinen bis hin zu weltweit agierenden Terrororganisationen wie dem sogenannten \"Islamischen Staat\" (IS) oder \"al-Qaida\". Zudem unterscheiden sich die Mittel, die islamistische Gruppen einsetzen, um ihre Ziele zu erreichen. Einige islamistische Gruppierungen, die nach Einflussnahme im politischen Raum streben, wie beispielsweise die \"Muslimbruderschaft\", verfolgen zwar extremistische Zielvorstellungen, agieren jedoch innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen und werden als \"legalistische Bestrebung\" bezeichnet. Aber auch diese islamistischen Gruppierungen streben an, eine nach ihrer - Flagge der verbotenen Terrororganisation IS Interpretation islamkonforme Ordnung dauerhaft durchzusetzen. Andere islamistische Gruppen wiederum bef\u00fcrworten unter bestimmten Umst\u00e4nden den Einsatz von Gewalt, um ihre Ziele durchzusetzen. Ferner gibt es auch terroristische Organisationen wie \"al-Qaida\" und den \"Islamistischen Staat\" (IS), die gezielt auf Gewalt, Terror und Einsch\u00fcchterung setzen. Die islamistische Szene weist somit eine erhebliche Diversit\u00e4t auf, was zur Folge hat, dass der islamistische Extremismus nicht als geschlossene Bewegung nach au\u00dfen auftritt. In Mecklenburg-Vorpommern stehen mangels gefestigter gr\u00f6\u00dferer Strukturen insbesondere islamistisch motivierte Einzelpersonen im Fokus der Sicherheitsbeh\u00f6rden. Diese Personen weisen zwar ideologische \u00dcberschneidungen mit internationalen Terrororganisationen wie dem IS auf, agieren jedoch ohne eine erkennbare Anbindung an solche Organisationen. Ihre isolierte Vorgehensweise erschwert eine fr\u00fchzeitige Erkennung potenzieller Anschlagsplanungen erheblich. Vor diesem Hintergrund kommt dem Verfassungsschutz eine zentrale Rolle als Fr\u00fchwarnsystem zu, um solche Personen m\u00f6glichst fr\u00fchzeitig zu identifizieren. Die Mehrheit der betreffenden Einzelpersonen lassen sich dem Salafismus zuordnen (vgl. Kapitel 7.5). Eine Minderheit der Islamisten im Land vertritt andere Positionen als die Salafisten und l\u00e4sst sich nicht eindeutig einer Str\u00f6mung oder Richtung des Islamismus zuordnen (s. Tabelle Personenpotenzial \"Sonstige\"). Regionale Schwerpunkte der islamistischen Szene sind vor allem in gr\u00f6\u00dferen St\u00e4dten zu beobachten, wobei insbesondere G\u00fcstrow und Rostock hervorzuheben sind. 126 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","7 Islamismus / Islamistischer Terrorismus 7.2 Personenpotenzial Das Personenpotenzial im islamistischen Extremismus bewegte sich im Berichtsjahr 2025 insgesamt auf einem \u00e4hnlichen Niveau; es kann ein leichter Anstieg beobachtet werden: MV MV 2024 2025 Salafisten 170 190 Sonstige < 10 < 10 Gesamt < 180 < 200 Ende 2025 lag das islamistisch-terroristische Personenpotenzial in Deutschland bei rund 1.550 Personen (Ende 2024: 1.660), von denen weniger als 1 % in Mecklenburg-Vorpommern ans\u00e4ssig sind. Dieses Potenzial stellt nach wie vor eine erhebliche und dauerhafte Bedrohung dar, sodass grunds\u00e4tzlich mit der M\u00f6glichkeit eines islamistischen Anschlags gerechnet werden muss. Islamistische Organisationen agieren h\u00e4ufig lokal oder regional, stehen aber zugleich untereinander in Kontakt - sei es pers\u00f6nlich oder \u00fcber das Internet. Auch die Islamisten in Mecklenburg-Vorpommern sind in der Regel nicht isoliert, sondern gut vernetzt und werden von anderen Akteuren beeinflusst. Mit der Zunahme islamistischer Agitation im digitalen Raum der letzten Jahre ist ebenso festzustellen, dass sich zunehmend Minderj\u00e4hrige im Personenpotenzial befinden (vgl. Kapitel 7.8). 7.3 Entwicklung des islamistischen Extremismus und Terrorismus Im Berichtsjahr 2025 kam es in Mecklenburg-Vorpommern zu keinen islamistisch motivierten Anschl\u00e4gen oder schweren Gewalttaten. Der islamistische Terrorismus stellt weiterhin eine gro\u00dfe Gefahr f\u00fcr die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Mecklenburg-Vorpommern dar. Islamistische Terroristen bef\u00fcrworten und legitimieren die Anwendung von Gewalt zur Verbreitung und Durchsetzung der islamischen Glaubensund Gesellschaftsordnung. Diese Gefahr geht vor allem von der Terrororganisation \"Islamischer Staat\" (IS) aus. Dies zeigte sich an den sowohl durchgef\u00fchrten als auch verhinderten Anschl\u00e4ge im Jahr 2025. Gleichzeitig besteht die Versch\u00e4rfung der Gef\u00e4hrdungslage infolge des Angriffs der HAMAS auf Israel vom 7. Oktober 2023 f\u00fcr Deutschland fort (vgl. Kapitel 7.4). Bereits im Jahr 2024 gab es in Deutschland zwei Anschl\u00e4ge von Islamisten mit Messern, die Menschenleben kosteten: am 31. Mai 2024 in Mannheim und am 23. August 2024 in Solingen. Auch 2025 erfolgten in Deutschland islamistisch motivierte Angriffe mit Messern. So griff am 21. Februar 2025 ein 19-j\u00e4hriger Syrer im Bereich des Holocaust-Denkmals in Berlin-Mitte einen spanischen Touristen mit einem Messer an und verletzte ihn dabei lebensgef\u00e4hrlich. Die Generalbundesanwaltschaft wirft dem Syrer versuchten Mord und Mitgliedschaft in einer ausl\u00e4ndischen terroristischen Vereinigung vor. Er soll aus islamistischen und antisemitischen Motiven gehandelt haben. Kurz vor dem Angriff hatte der T\u00e4ter ein Foto von sich an Angeh\u00f6rige des IS gesandt. So wollte er dem IS die M\u00f6glichkeit geben, sich zur Tat zu bekennen.1 1 Presseerkl\u00e4rung des Generalbundesanwaltes vom 29.07.2025 https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/ Pressemitteilungen/DE/2025/Pressemitteilung-vom-29-07-2025.html, abgerufen am 27.2.2026 127 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","7 Islamismus / Islamistischer Terrorismus Am 18. Mai 2025 griff ein 35-j\u00e4hriger Syrer in Bielefeld feiernde Fu\u00dfballfans mit einem Messer an. Er verletzte dabei vier Personen lebensgef\u00e4hrlich. Der mutma\u00dfliche T\u00e4ter soll sich 2015 in Syrien dem IS angeschlossen und dort auch f\u00fcr diese Terrororganisation gek\u00e4mpft haben. Er soll dem IS auch verbunden geblieben sein, als er 2023 nach Deutschland kam. Erst einige Tage vor dieser Tat soll er den Entschluss gefasst haben, im Namen eines weltweiten \"Heiligen Krieges\" m\u00f6glichst viele, willk\u00fcrlich ausgew\u00e4hlte Menschen in Deutschland zu t\u00f6ten.1 Dieser in seinen Grundz\u00fcgen dargestellte Tatablauf verdeutlicht in besonderem Ma\u00dfe die spezifischen Herausforderungen f\u00fcr die Sicherheitsbeh\u00f6rden. Messerangriffe erfordern keine umfangreichen Tatvorbereitungen und k\u00f6nnen daher auch spontan ver\u00fcbt werden. Infolgedessen lassen sie sich nur schwer verhindern. Ferner kann beobachtet werden, dass es verst\u00e4rkt zu Entgrenzungen zwischen verschiedenen Richtungen und Str\u00f6mungen des Islamismus in Bezug auf Inhalte, Ideologien und den Anh\u00e4ngerschaften kommt. In Teilen wird es zunehmend schwerer, extremistische Inhalte zu identifizieren. Das Gesamtbild des Islamismus wird in Teilen diffuser und mehrdeutiger. 7.4 Die islamistische Terrororganisation HAMAS - Auswirkungen des Krieges im Nahen Osten auf die Sicherheitslage in Deutschland Am 7. Oktober 2023 griff die HAMAS (Abk\u00fcrzung f\u00fcr \"harakat al-muqawwama al-islamiya\", deutsch: \"Islamische Widerstandsbewegung\") ausgehend vom Gazastreifen die umliegenden Teile Israels an. Sie feuerte zahlreiche Raketen auf Israel ab und drang mit mehr als tausend K\u00e4mpfern in Israel ein. An den Attacken beteiligten sich auch weitere pal\u00e4stinensische Terrorgruppen, insbesondere der \"Pal\u00e4stinensische Islamische Jihad (PIJ)\".2 Sie t\u00f6teten in Israel Zivilisten und Sicherheitskr\u00e4fte und nahmen eine hohe Zahl von Personen als Geiseln. Im Nachgang dieses Terrorangriffs erlie\u00df das Bundesinnenministerium (BMI) am 2. November 2023 ein Bet\u00e4tigungsverbot gegen die Terrororganisation HAMAS und das internationale Netzwerk \"Samidoun - Palestinian Solidarity Network\". Als Folge des Krieges in Gaza, der nach dem Angriff der HAMAS auf Israel begonnen hatte, stieg die Gef\u00e4hrdung f\u00fcr israelische und j\u00fcdische Einrichtungen sowie f\u00fcr j\u00fcdische Personen auch in Deutschland deutlich an. Der seit Oktober 2023 w\u00e4hrende Krieg im Nahen Osten lie\u00df nicht zuletzt wegen der daraus resultierenden humanit\u00e4ren Notlage in Gaza vor allem in islamistischen Kreisen ein hohes Emotionalisierungsund Radikalisierungspotenzial entstehen, das sich auch auf die Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland auswirkt. Im Herbst 2025 wurden mehrfach Angeh\u00f6rige der ausl\u00e4ndischen terroristischen Organisation HAMAS in Deutschland festgenommen. Bei den festgenommenen Personen besteht der Verdacht, dass sie f\u00fcr die HAMAS Waffen beschafft und geplant haben, diese gegen j\u00fcdische oder israelische Einrichtungen einzusetzen. In Mecklenburg-Vorpommern sind nur wenige Sympathisanten der HAMAS bekannt. Ihre Aktivit\u00e4ten beschr\u00e4nken sich in erster Linie auf Unterst\u00fctzungsbekundungen in den sozialen Medien. 1 Siehe: Tagesschau: Neuer Haftbefehl nach Messerangriff von Bielefeld (Nachricht vom 25.06.2025, vgl. https://www.tagesschau.de/inland/ gesellschaft/is-angriff-bielefeld-100.html, abgerufen am 27.02.2026) und: WDR: Mutma\u00dflicher Messerangreifer von Bielefeld hat f\u00fcr IS gearbeitet, (Nachricht vom 02.01.2026, vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/messerangreifer-bielefeld-is-islamistischer-staateinzelheiten-details-100.html, abgerufen am 27.02.2026 2 United Nations Human Rights Council, Fifty-sixth session, Detailed findings on attacks carried out on and after 7 October 2023 in Israel, Independent International Commission of Inquiry on the Occupied Palestinian Territory, including East Jerusalem, and Israel, 10.06.2024, u.a. S. 8 https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodies/hrcouncil/sessions-regular/session56/a-hrc-56-crp-3.pdf (abgerufen am 27.02.2026) 128 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","7 Islamismus / Islamistischer Terrorismus INFOBOX Das Logo der Terrororganisation HAMAS zeigt oben eine Landkarte Israels in den Grenzen von 1948, mit dem die Organisation ihren Anspruch auf das gesamte Staatsgebiet Israels ausdr\u00fcckt. Im Zentrum des Logos ist hinter zwei \u00fcberkreuzten Schwertern der Felsendom in einer stilisierten Darstellung abgebildet. Die Schwerter sind dem Symbol der islamistischen Muslimbruderschaft entlehnt, welche die Mutterorganisation der HAMAS ist. Der Felsendom als eines der weltweit wichtigsten Heiligt\u00fcmer der Muslime steht auf dem Tempelberg in der Jerusalemer Altstadt. Links und rechts neben dem Felsendom ist auf der pal\u00e4stinensischen Flagge das islamische Glaubensbekenntnis zu lesen. Unter den Schwertern steht \"Filastin\" (\"Pal\u00e4stina\") und auf dem gr\u00fcnen Banner unten der vollst\u00e4ndige Name der - Logo der Terrororganisation HAMAS HAMAS auf Arabisch. Das Logo der Terrororganisation verdeutlicht eindr\u00fccklich, wie die Organisation ihre religi\u00f6sen und politischen Ziele und Interessen verbindet. Die islamistische Terrororganisation HAMAS war 1987 aus dem pal\u00e4stinensischen Ableger der islamistischen Organisation der \"Muslimbruderschaft\" gegr\u00fcndet worden. Zur HAMAS z\u00e4hlen neben einer politischen Partei und einem Hilfswerk auch die 1991 gegr\u00fcndeten \"Izzad-Din-al-Qassam-Brigaden\", die als milit\u00e4rischer Arm der HAMAS Anschl\u00e4ge gegen Israel ver\u00fcben. Bei den letzten freien Parlamentswahlen in den pal\u00e4stinensischen Autonomiegebieten 2006 und nach dem R\u00fcckzug Israels aus dem Gazastreifen, konnte die HAMAS die Mehrheit der W\u00e4hlerstimmen im Gazastreifen erringen. In der Folgezeit schaltete die HAMAS 2007 die konkurrierende s\u00e4kulare Fatah aus und ergriff gewaltsam die Macht im Gazastreifen. 7.5 Salafismus Kurzportr\u00e4t und Ziele Der Salafismus ist eine weltweite Bewegung mit zahlreichen Str\u00f6mungen, Organisationen und Pers\u00f6nlichkeiten. In Deutschland so wie auch in Mecklenburg-Vorpommern sind salafistische Aktivit\u00e4ten vor allem in st\u00e4dtischen Ballungsr\u00e4umen zu beobachten. Salafismus ist eine Ideologie und zugleich eine besonders radikale Str\u00f6mung innerhalb des islamistischen Extremismus. Er orientiert sich an den Vorstellungen und Lebensweisen der ersten Muslime in der Fr\u00fchzeit des Islam. Salafisten behaupten, ihre religi\u00f6se Praxis und ihr Leben ausschlie\u00dflich nach den Grunds\u00e4tzen des Korans und dem Vorbild des Propheten Mohammed sowie der sogenannten rechtschaffenen Altvorderen (arabisch: as-salaf as-salih) auszurichten. Ihr Ziel ist es, die Lebensweise der Muslime aus der Fr\u00fchzeit des Islam bedingungslos zu befolgen und durchzusetzen. Salafisten lehnen aus diesem Grund die vier etablierten Rechtsschulen des sunnitischen Islam ab, die vielen Musliminnen und Muslimen eine ma\u00dfgebliche Orientierung in ihrer Glaubenspraxis geben. 129 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","7 Islamismus / Islamistischer Terrorismus Entstehung Es existiert kein genaues Gr\u00fcndungsdatum des Salafismus. Innerhalb dieser Bewegung existieren verschiedene Str\u00f6mungen, die sich auf unterschiedliche islamische Gelehrte und Theoretiker beziehen. Allen Salafisten gemein ist die \u00dcberzeugung, dass die Handlungen und Aussagen des Propheten Mohammed, seiner Gef\u00e4hrten sowie der beiden nachfolgenden Generationen als ein verbindliches Vorbild f\u00fcr alle Zeiten anzusehen sind. Grund der Beobachtung und Verfassungsfeindlichkeit Die Salafisten beanspruchen die alleinige Deutungshoheit \u00fcber islamische Schriften f\u00fcr sich. Abweichende Meinungen werden unterdr\u00fcckt und Andersdenkende werden ausgegrenzt, verfolgt oder sogar mit dem Tode bedroht. F\u00fcr Salafisten stellt der Islam nicht nur eine Religion dar, sondern vielmehr ein umfassendes System, das s\u00e4mtliche Lebensbereiche einschlie\u00dflich der Politik und der Gesetzgebung bestimmen soll. In der Konsequenz streben sie die Errichtung eines islamischen \"Gottesstaates\" an, der die Grundrechte und Prinzipien der deutschen Verfassung au\u00dfer Kraft setzen w\u00fcrde. Sie wollen eine \"Ordnung des Islam\" errichten, in der islamische Rechtsnormen - die Scharia - f\u00fcr alle gelten. Die Propaganda und Aktivit\u00e4ten der Salafisten gehen folglich \u00fcber eine blo\u00dfe religi\u00f6se Beeinflussung hinaus: Sie verfolgen einen totalit\u00e4ren Ansatz, bei dem religi\u00f6se Begriffe politisch umgedeutet und f\u00fcr ihre Zwecke missbraucht werden. Die salafistische Ideologie steht somit im Widerspruch zu Integration, religi\u00f6ser Toleranz und den Grundlagen eines demokratischen Rechtsstaates. Der Salafismus ist keine einheitliche Bewegung, sondern unterteilt sich in verschiedene Str\u00f6mungen. Der Verfassungsschutz unterscheidet hier vor allem zwischen politischem und jihadistischem Salafismus. Beide Str\u00f6mungen teilen dieselben grundlegenden \u00dcberzeugungen, unterscheiden sich jedoch in ihren Vorgehensweisen: Politische Salafisten Politische Salafisten betreiben eine intensive Propaganda, die sie als \"Missionierung\" (arabisch: da'wa) bezeichnen. Ihr Ziel ist es, die Gesellschaft langfristig gem\u00e4\u00df salafistischer Vorstellungen zu transformieren - beispielsweise durch Kundgebungen in Innenst\u00e4dten oder sogenannte \"Islamseminare\". Im Berichtszeitraum fanden derartige \u00f6ffentliche Veranstaltungen von Salafisten in Mecklenburg-Vorpommern jedoch nicht statt. Stattdessen verbreiten politische Salafisten ihre Botschaften \u00fcberwiegend \u00fcber das Internet, oft getarnt als religi\u00f6se Informationen. Tats\u00e4chlich handelt es sich dabei um gezielte Indoktrination, die nicht selten der Einstieg in eine weitere Radikalisierung ist. Obwohl Anh\u00e4nger des politischen Salafismus h\u00e4ufig die Ablehnung von Terrorismus betonen und den friedlichen Charakter des Islam hervorheben, besteht innerhalb der Bewegung Uneinigkeit dar\u00fcber, unter welchen Bedingungen Gewalt als zul\u00e4ssig erachtet wird. Daher ist die Abgrenzung zwischen politischem und jihadistischem Salafismus h\u00e4ufig schwer zu erkennen. Insgesamt zeigt der politische Salafismus ein ambivalentes Verh\u00e4ltnis zur Gewalt: Diese wird nicht grunds\u00e4tzlich abgelehnt, sondern unter bestimmten Voraussetzungen - etwa zur \"Verteidigung des Islam\" - als legitim betrachtet. Jihadistische Salafisten Jihadistische Salafisten hingegen bef\u00fcrworten den offenen und unmittelbaren Einsatz von Gewalt. Sie propagieren den bewaffneten Kampf auch gegen Regierungen in mehrheitlich muslimischen L\u00e4ndern, denen sie vorwerfen, vom wahren Glauben abgefallen und Handlanger des verhassten \"Westens\" zu sein. Die Terrororganisation \"Islamischer Staat\" (IS) gilt weiterhin als zentraler Akteur des jihadistischen Salafismus. Auff\u00e4llig ist, dass die meisten Personen mit Deutschlandbezug, die den gewaltsamen Jihad unterst\u00fctzen, zuvor Kontakt zu salafistischen Gruppen hatten. Die salafistische Ideologie bildet zumeist den N\u00e4hrboden f\u00fcr islamistische Radikalisierung und die Rekrutierung f\u00fcr den gewaltsamen Jihad. 130 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","7 Islamismus / Islamistischer Terrorismus Situation in Mecklenburg-Vorpommern In Mecklenburg-Vorpommern haben sich bislang kaum feste salafistische Strukturen entwickelt. In der Regel treten Salafisten \u00fcberwiegend als Einzelpersonen oder innerhalb loser, nicht formal organisierter Netzwerke auf. Nahezu die H\u00e4lfte der Salafisten im Land stammt aus Syrien, \u00fcber ein Viertel aus dem Nordkaukasus. Die Zahl der Salafisten in Deutschland ist seit einigen Jahren stabil. Zum Ende des Jahres 2025 wurden bundesweit rund 11.200 Personen dem salafistischen Spektrum zugeordnet. Diese Zahl ist gegen\u00fcber 2024 (11.000 Personen) leicht gestiegen. In Mecklenburg-Vorpommern ist nahezu das gesamte islamistische Personenpotenzial dem Salafismus zuzuordnen. Zum Jahresende 2025 lag die Zahl der Salafisten im Land bei ca. 190 Personen (Vorjahr: 170). Ver\u00f6ffentlichungen Der Salafismus zeigt sich in vielf\u00e4ltigen Auspr\u00e4gungen. F\u00fcr die Anh\u00e4nger dieser Str\u00f6mung sind Schriften bestimmter \"Gelehrter\" und Ideologen von zentraler Bedeutung. Diese Texte werden weltweit und auch in Deutschland in gedruckter Form sowie \u00fcber das Internet verbreitet. Besonders hervorzuheben sind Videos und Texte, die \u00fcber soziale Medien salafistische Inhalte transportieren. Sie richten sich vor allem an junge Menschen und werden h\u00e4ufig relativ professionell von Gleichaltrigen erstellt. Der Austausch erfolgt schnell, die Botschaften werden kurz und pr\u00e4gnant \u00fcber kurze Clips vermittelt, um eine m\u00f6glichst gro\u00dfe Reichweite zu erzielen. (Vgl. Kapitel 7.8) Finanzierung Salafistische Bestrebungen finanzieren sich haupts\u00e4chlich durch Spenden von Anh\u00e4ngern sowie von Organisationen im Inund Ausland. Dar\u00fcber hinaus erh\u00e4lt die Szene aus dem Ausland materielle Unterst\u00fctzung, beispielsweise in Form von Brosch\u00fcren und anderen Publikationen. Im jihadistischen Bereich des Salafismus spielen alternative Finanzierungswege, wie das sogenannte \"Hawala\"-Bankensystem oder Kryptow\u00e4hrungen, eine wichtige Rolle. 7.6 Islamistische Nordkaukasische Szene Definition Der Begriff \"Islamistische Nordkaukasische Szene\" bezeichnet eine Bestrebung innerhalb des Islamismus, die die islamistischen Aktivit\u00e4ten von Angeh\u00f6rigen nordkaukasischer Ethnien in Deutschland umfasst. Die islamistisch-nordkaukasische Szene wird der jihadistischen Str\u00f6mung des Salafismus zugeordnet. Kurzportrait / Ziele In Mecklenburg-Vorpommern ist die islamistisch-nordkaukasische Szene in verschiedene Gruppen aufgeteilt. Die Szenemitglieder handeln zwar \u00f6rtlich unabh\u00e4ngig voneinander, wenngleich sie durch die Klammer der gemeinsamen Religion und Sprache und der Ablehnung der russischen Hegemonie \u00fcber Tschetschenien und die angrenzenden Republiken zusammengehalten werden. Zus\u00e4tzlich spielt ein stark ausgepr\u00e4gter ethnokultureller sozialer Zusammenhalt eine gro\u00dfe Rolle, der auch von gemeinsamen Erfahrungen und Erinnerungen an Verfol131 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","7 Islamismus / Islamistischer Terrorismus gung und staatliche Repression durch Russland getragen wird. Die Zugeh\u00f6rigkeit zu einem Clan und die damit verbundene Loyalit\u00e4t gegen\u00fcber der eigenen Familienstruktur wirkt ebenfalls stark identit\u00e4tsstiftend und pr\u00e4gt das soziale Gef\u00fcge ma\u00dfgeblich. Diese Faktoren tragen zu einer starken Abschottung nach au\u00dfen bei. F\u00fcr die \u00e4lteren Mitglieder der islamistisch-nordkaukasischen Szene dient Mecklenburg-Vorpommern als strategischer R\u00fcckzugsraum. Zugleich h\u00e4lt die \u00e4ltere Generation an der Vorstellung eines unabh\u00e4ngigen tschetschenischen Staates fest und vermittelt diese \u00dcberzeugungen an j\u00fcngere Mitglieder weiter. Bei den j\u00fcngeren Anh\u00e4ngern, die zwar innerhalb der ethnisch homogenen Diaspora sozialisiert wurden, zeigt sich jedoch eine Verschiebung, da diesen zunehmend die Bindung an die nordkaukasische Heimat der \u00c4lteren fehlt. Zwar greifen sie weiterhin separatistische Ideen auf, orientieren sich jedoch zunehmend an einer global islamistischen Ideologie, wie sie etwa der \"IS\" propagiert. Verst\u00e4rkt wird dies im Zusammenhang mit der erh\u00f6hten Pr\u00e4senz russischsprachiger, zentralasiatischer Jihadisten mit Verbindung zum \"Islamischen Staat Provinz Khorasan\" (ISPK) in Europa. Auch dadurch sind erh\u00f6hte Aktivit\u00e4ten der islamistisch-nordkaukasischen Szene in Deutschland zu beobachten. Sitz und Verbreitung Die islamistisch-nordkaukasische Szene in Deutschland ist durch lose Netzwerke charakterisiert, die sich \u00fcberregional miteinander vernetzen, ohne dabei feste Organisationsformen anzunehmen. In Mecklenburg-Vorpommern ist eine verst\u00e4rkte Vernetzung mehrerer Akteure in die umliegenden Bundesl\u00e4nder sowie in die Ostseeanrainerstaaten zu erkennen. Gr\u00fcndung und Bestehen Die islamistisch-nordkaukasische Szene entstand 1991 nach der Unabh\u00e4ngigkeitserkl\u00e4rung der Tschetschenischen Republik \"Itschkerien\" mit dem urspr\u00fcnglichen Ziel, sich von Russland loszul\u00f6sen. Islamistische Str\u00f6mungen gewannen erst im Verlauf der Jahre an Einfluss, insbesondere w\u00e4hrend des zweiten Tschetschenienkriegs (1999 bis 2009). Der Konflikt endete mit dem Verbleib Tschetscheniens im russischen Staatsverband, welches seither durch den von Putin 2004 als Pr\u00e4sident eingesetzten Ramsan Kadyrov regiert wird. Die vom Kadyrov-Regime in Tschetschenien als Wahhabiten1 bezeichneten Oppositionellen lehnten die nach 2009 erfolgte endg\u00fcltige Einverleibung der Teilrepublik in die Russische F\u00f6deration aber weiterhin ab. Bereits seit 2007 gr\u00fcndete sich, als Ausdruck der Radikalisierung, das jihadistisch salafistische \"Kaukasische Emirat\" (KE), das mit Guerilla Taktiken gegen die von Russland unterst\u00fctzten Sicherheitskr\u00e4fte vorging. Nach der T\u00f6tung des Gr\u00fcnders des KE, Emir Doku UMAROV, in 2013 und Anschl\u00e4gen in Wolgograd brachen die Aktivit\u00e4ten weitgehend zusammen. Mit dem Aufstieg des IS und der Ausreise vieler nordkaukasischer K\u00e4mpfer verlor das KE an Bedeutung und l\u00f6ste sich sp\u00e4testens 2015 mit der Ausrufung einer IS Provinz im Kaukasus faktisch auf. Zahlreiche Oppositionelle traten seither ihren Weg nach Westeuropa an. Dieser Personenkreis \u00fcbt zum Teil harte Kritik - meist verbreitet \u00fcber soziale Medien - an Kadyrov. Diese Kritik betrifft sowohl Kadyrov als Person als auch dessen Regierung. Das tschetschenische Regime reagierte hierauf mit \u00f6ffentlich verbreiteten Drohungen gegen die Kritiker im Ausland. Vereinzelt kam es aber auch zu t\u00e4tlichen Angriffen, die von k\u00f6rperlichen \u00dcbergriffen bis hin zu T\u00f6tungshandlungen reichten. Nach dem Niedergang des IS ab dem Jahr 2019 fehlte nordkaukasischen Anh\u00e4ngern ein wesentlicher Bezugspunkt, was zu einer Zersplitterung in lose Netzwerke f\u00fchrte. 1 \"Der Wahhabismus ist eine streng konservative Lesart und Str\u00f6mung des sunnitischen Islam. Die Anh\u00e4nger des Wahhabismus nehmen f\u00fcr sich in Anspruch, als Einzige die islamische Religion in authentischer Weise zu vertreten. Der Wahhabismus wird national und international aktiv vom saudischen Staat gef\u00f6rdert. Die Bezeichnung \"Wahhabiten\" wird von Kritikern und Gegnern der Bewegung bzw. Str\u00f6mung verwendet.\" (vgl. Glossar der BpB: https://www.bpb.de/themen/kriege-konflikte/dossier-kriege-konflikte/504348/wahhabismus/). 132 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","7 Islamismus / Islamistischer Terrorismus Struktur / Repr\u00e4sentanten In Mecklenburg-Vorpommern verf\u00fcgt die islamistisch-nordkaukasische Szene in seiner Gesamtheit weder \u00fcber gefestigte Strukturen noch \u00fcber ausgepr\u00e4gte Hierarchien. Nichtsdestotrotz l\u00e4sst sich innerhalb der \u00f6rtlich-unabh\u00e4ngigen losen Netzwerken in Mecklenburg-Vorpommern durch eigeninitiatives Agieren einzelner Personen doch eine Art von Hierarchie erkennen. Kennzeichnend f\u00fcr die islamistisch-nordkaukasische Szene ist ihre transnationale Orientierung. Langfristige Kennverh\u00e4ltnisse und Unterst\u00fctzernetzwerke dehnen sich bis in die Nachbarstaaten Deutschlands, insbesondere nach Schweden, Polen, Frankreich, Belgien und \u00d6sterreich aus. Mitglieder / Unterst\u00fctzer In Mecklenburg-Vorpommern werden \u00fcber 50 Personen der ca. 190 Salafisten der islamistisch-nordkaukasischen Szene zugerechnet. Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit Das KE in Tschetschenien war zu seinen aktiven Zeiten eine mit dem Terrornetzwerk \"al-Qaida\" assoziierte Organisation. Bedingt durch das Erstarken des IS im nur 1500 km entfernten Syrien und dem Fehlschlagen der regional und national ausgerichteten KE-Agenda, war f\u00fcr eine Vielzahl ehemaliger K\u00e4mpfer die Aussicht auf einen erfolgreichen Kampf bei einer international beachteten Terrororganisation so attraktiv, dass sie ihre Heimat verlie\u00dfen, um sich dem IS anzuschlie\u00dfen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist eine deutliche N\u00e4he der Anh\u00e4nger der islamistisch-nordkaukasischen Ideologie zu der des IS erkennbar. Trotz der im Vergleich zu seinen Hochzeiten aktuell schw\u00e4cheren \u00f6ffentlichen Pr\u00e4senz des IS halten die Anh\u00e4nger der islamistisch-nordkaukasischen Szene weiter an ihren Sympathien f\u00fcr den IS fest. Letztlich ist daraus eine Szene hervorgegangen, deren Mitglieder sich oftmals auch durch eine hohe Gewaltbereitschaft sowie durch eine ausgepr\u00e4gte Ablehnung der deutschen Rechtsund Werteordnung auszeichnen. Entwicklungen Wie im Islamismus insgesamt werden auch f\u00fcr die islamistisch-nordkaukasische Szene das Internet und die sozialen Medien immer wichtiger, um extremistische Inhalte zu verbreiten und neue Anh\u00e4nger zu gewinnen. Sie sind das bedeutendste Instrument der Radikalisierung (vgl. Kapitel 7.5 und 7.8). Auf zahlreichen russischen und tschetschenischen Social-Media-Kan\u00e4len, mit teilweise enormen Reichweiten, werden salafistische und auch jihadistische Inhalte propagiert. Dabei wird oft ein Gegensatz zwischen tschetschenischer Identit\u00e4t und dem demokratischen Rechtsstaat dargestellt und gegen den \"moralisch verkommenen Westen\" polemisiert. Im Sinne einer strategischen Radikalisierung der Anh\u00e4ngerschaft sowie bedingt durch personalisierte Inhaltsvorschl\u00e4ge aufgrund von Algorithmen (Filterblase) der Social-Media-Plattformen wirken diese Botschaften insbesondere auf die Zielgruppe der Jugendlichen ein. Teilweise erstellt diese Zielgruppe in der Folge auch selbst Propaganda-Beitr\u00e4ge. Dar\u00fcber hinaus ist auch innerhalb der islamistisch-nordkaukasischen Szene in den letzten Jahren eine zunehmende Entgrenzung zu beobachten, die sich in der Vermischung allgemeinkrimineller und islamistischer Strukturen \u00e4u\u00dfert. Sozialisiert in einem Milieu mit einem h\u00e4ufig archaischen Wertebild, sind eine hohe Affinit\u00e4t zum Kampfsport, zu Waffen und zu kriminellen Aktivit\u00e4ten in Verbindung mit einer hohen Gewaltbereitschaft charakterisierende Merkmale f\u00fcr die Mitglieder der islamistisch-nordkaukasischen Szene. Einzelmitglieder verf\u00fcgen ebenfalls \u00fcber Kontakte in kriminelle Strukturen, teilweise mit Bezug zur organisierten Kriminalit\u00e4t. 133 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","7 Islamismus / Islamistischer Terrorismus 7.7 Staatliche Ma\u00dfnahmen gegen islamistischen Extremismus Verbot der islamistischen Vereinigung \"Muslim Interaktiv\" Am 5. November 2025 erging durch das Bundesinnenministerium (BMI) das Verbot der islamistischen Vereinigung \"Muslim Interaktiv\" (MI) mit der Begr\u00fcndung, dass diese sich mit ihrem Zweck und ihren Aktivit\u00e4ten zum einen gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und zum anderen gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung richtete. Weiterhin gilt es f\u00fcr das BMI als erwiesen, dass MI das Demokratieund Rechtsstaatsprinzip ablehne. Gem\u00e4\u00df MI sollte der Islam als alleiniges gesellschaftliches Ordnungsmodell dienen und das islamische Leben staatlichen Entscheidungen vollst\u00e4ndig entzogen werden. MI agierte in k\u00e4mpferisch-aggressiver Weise gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung, da die Vereinigung \u00f6ffentlich und vor allem \u00fcber soziale Medien zur Umsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele aufrief. Au\u00dferdem missachtete MI die Menschenrechte, indem sie sich gegen die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Freiheit der sexuellen Identit\u00e4t einsetzte. Dar\u00fcber hinaus richtete sich MI gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung, da es das Existenzrecht Israels bestritt. Infolge des Verbots wurde das Verm\u00f6gen von MI beschlagnahmt und der Verein aufgel\u00f6st. Au\u00dferdem erfolgten im Rahmen desselben vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens Durchsuchungen bei den Vereinen \"Realit\u00e4t Islam\" (RI) und \"Generation Islam\" (GI). Insgesamt wurden bei den drei Organisationen zwanzig Objekte in den L\u00e4ndern Berlin, Hamburg und Hessen durchsucht. Mecklenburg-Vorpommern war nicht betroffen. VERBOTEN Alle drei Organisationen stehen ideologisch der \"Hizb ut-Tahrir\" - Das Logo der verbotenen Vereinigung MI: nahe, die seit 2003 in Deutschland mit einem Bet\u00e4tigungsverbot Eine stilisierte Ka'ba auf einem Blutstropfen belegt ist. 134 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","7 Islamismus / Islamistischer Terrorismus 7.8 Islamistische Online-Radikalisierung von Minderj\u00e4hrigen Im Bereich des Islamismus werden soziale Medien weiterhin intensiv genutzt. Islamistische Akteure verwenden Plattformen, wie beispielsweise \"TikTok\", \"Telegram\" oder \"Instagram\" dazu, ihre Ideologie angepasst an jugendliche Zielgruppen zu verbreiten und sie sozial an sich zu binden. Offen ausgesprochene Gewaltaufrufe sind seltener geworden, da augenscheinlich restriktivere Richtlinien der Social-Media-Plattformen wirken. Stattdessen setzen islamistische Influencer zunehmend auf emotionale und gesellschaftsnahe Inhalte, die ein alternatives Wertesystem vermitteln sollen. Gleichzeitig f\u00e4llt auf, dass die ideologischen Kenntnisse, die in diesem Zusammenhang vermittelt werden, stetig geringer werden. Zentrale Botschaften werden dabei religi\u00f6s legitimiert und auf eine Weise dargestellt, die einfache Antworten auf komplexe Fragen versprechen. Das Gef\u00fchl, Teil einer spirituell \u00fcberlegenen Gemeinschaft zu sein, ist ein starker Anziehungspunkt - besonders f\u00fcr Jugendliche in Sinnkrisen oder mit einem Gef\u00fchl der Ausgrenzung. In diesen F\u00e4llen kann eine ideologische Bindung schleichend, aber tiefgreifend erfolgen. Islamistische Propaganda ist flexibel und wird fortlaufend an digitale Kommunikationsgewohnheiten angepasst, um maximale Reichweite zu erzielen. Nicht zuletzt gilt die verbotene islamistische Vereinigung \"Muslim Interaktiv\" (MI, vgl. Kapitel 7.7) als ein Paradebeispiel f\u00fcr diese Form der Anwerbung von Anh\u00e4ngerinnen und Anh\u00e4ngern. MI sprach gezielt junge Muslime an, die sich in der deutschen Gesellschaft diskriminiert f\u00fchlten oder nach Identit\u00e4t und Zugeh\u00f6rigkeit suchten. Sie nutzten ein Narrativ der Viktimisierung, das Muslime als Opfer von Politik und Medien darstellte. MI stellte klare Feindbilder heraus und bot simple L\u00f6sungen: Die Gruppe schuf ein starkes \"Wir gegen Die\"-Gef\u00fchl und bot einfache, radikale Antworten auf komplexe politische und gesellschaftliche Probleme. Die Forderung nach einem globalen Kalifat wurde als ultimative L\u00f6sung f\u00fcr die vermeintliche Unterdr\u00fcckung der muslimischen Gemeinschaft pr\u00e4sentiert. Der Erfolg von MI zeichnete sich zudem dadurch aus, dass die Vereinigung soziale Internetmedien mit hochwertig gestalteten Videos versorgte, die sehr gut auf die Konsumgewohnheiten junger Menschen zugeschnitten waren. Mit der verst\u00e4rkten Nutzung von sozialen Medien durch Islamisten geht gleichsam eine erh\u00f6hte Erreichbarkeit von jungen Menschen mit f\u00fcr diese Zielgruppe besonders attraktiv gestalteten Inhalten einher. \u00dcber die sozialen Medien werden weiter zunehmend Minderj\u00e4hrige erreicht. Die islamistische Radikalisierung und Mobilisierung von Jugendlichen haben sich so vor allem in den digitalen Raum verlagert. F\u00fcr Deutschland kann festgestellt werden, dass deutlich mehr radikalisierte minderj\u00e4hrige Jugendliche in jihadistische Aktivit\u00e4ten verwickelt sind.1 1 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Drucksache des Deutschen Bundestages 21/1245): Islamistische Radikalisierung von Jugendlichen und Heranwachsenden in Deutschland 135 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","7 Islamismus / Islamistischer Terrorismus 7.9 Islamismuspr\u00e4vention Staatliche Ma\u00dfnahmen gegen den islamistischen Extremismus umfassen neben Repressionsma\u00dfnahmen weiterhin auch Ans\u00e4tze der Pr\u00e4vention. \"Beraterkreis Islamismuspr\u00e4vention und Islamismusbek\u00e4mpfung\" Im November 2025 rief das Bundesinnenministerium den neuen \"Beraterkreis Islamismuspr\u00e4vention und Islamismusbek\u00e4mpfung\" ins Leben und stellte ihn vor. Dieses Gremium l\u00f6st die \"Taskforce Islamismuspr\u00e4vention\" ab, die vom BMI im Oktober 2024 geschaffen worden war. Der neue \"Beraterkreis\" soll ein deutlich breiteres Themenspektrum als die bisherige Task Force abdecken. Ziel ist es, die Islamismuspr\u00e4vention als Querschnittsaufgabe zu verstehen, die nicht nur sicherheitspolitische, sondern auch gesellschaftspolitische, integrationspolitische und bildungspolitische Dimensionen umfasst. Die erste und zentrale Aufgabe des Gremiums wird es sein, den im Koalitionsvertrag vereinbarten Bund-L\u00e4nder-Aktionsplan \"Islamismusbek\u00e4mpfung\" zu erarbeiten. Beratungsstelle Radikalisierung beim Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) Bereits seit 2012 existiert die Beratungsstelle Radikalisierung beim Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF), die ein bundesweiter Ansprechpartner, insbesondere f\u00fcr das private Umfeld von radikalisierten Personen, ist (erreichbar unter der Rufnummer 0911/9434343). Arbeitsgruppe \"Islamismuspr\u00e4vention\" und Fachstelle zur Pr\u00e4vention in MV Im Jahr 2017 wurde in MV im Rahmen der Umsetzung des \"Nationalen Pr\u00e4ventionsprogramms gegen islamistischen Extremismus\" die Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe \"Islamismuspr\u00e4vention\" beschlossen. Des Weiteren wurde der Aufbau einer Fachstelle zur Pr\u00e4vention von religi\u00f6s begr\u00fcndetem Extremismus mit Mitteln des Bundesprogramms \"Demokratie leben!\" initiiert. Die Koordinierung dieser Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen obliegt der \"Landeszentrale f\u00fcr politische Bildung/Landeskoordinierungsstelle Demokratie und Toleranz\", die der Aufsicht des Wissenschaftsministeriums untersteht. Die Islamismuspr\u00e4vention in MecklenburgVorpommern wird seitdem unter der Mitwirkung der Ministerien f\u00fcr Inneres, Bildung, Justiz und Soziales umgesetzt. \"Bidaya\" - Fachstelle f\u00fcr Pr\u00e4vention von religi\u00f6s begr\u00fcndetem Extremismus Seit dem Fr\u00fchjahr 2018 ist die Fachstelle f\u00fcr Pr\u00e4vention von religi\u00f6s begr\u00fcndetem Extremismus mit dem Namen \"Bidaya\" (arab. f\u00fcr Start, Anfang) eingerichtet, die mittlerweile in Dahmen (Landkreis Rostock) angesiedelt ist. \"Bidaya\" steht staatlichen Stellen, zivilgesellschaftlichen Tr\u00e4gern und Einzelpersonen in MecklenburgVorpommern als Beratungsstelle im Themenfeld Islamismus und Islamfeindlichkeit zur Verf\u00fcgung. Neben der Beratung liegt ein Schwerpunkt auf der Fortbildung von Fachkr\u00e4ften. Kontakt Fachstelle \"Bidaya\": Telefon: 0160/8045287 Internet: www.bidaya-mv.cjd.de 136 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","7 Islamismus / Islamistischer Terrorismus Gemeinsam die Verfassung sch\u00fctzen Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern 137 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","KAPITEL\u00dcBERSICHT | VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2025 Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auf einen Blick Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 14 26 KAPITEL 1 KAPITEL 2 Im Fokus: Hybride Bedrohungen Rechtsextremismus und -terrorismus 36 58 KAPITEL 3 KAPITEL 4 Reichsb\u00fcrger und Linksextremismus Selbstverwalter 102 112 KAPITEL 5 KAPITEL 6 Islamismus / Islamistischer Auslandsbezogener Terrorismus Extremismus 126 140 KAPITEL 7 KAPITEL 8 Mitwirkungsangelegenheiten, Spionageabwehr Waffenrechtliche Erlaubnisse und Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 148 156 KAPITEL 9 KAPITEL 10 Presseund Anlagen \u00d6ffentlichkeitsarbeit 166 172 KAPITEL 11 KAPITEL 12","Kapitel 8 Auslandsbezogener Extremismus Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern","8 Auslandsbezogener Extremismus 8. Auslandsbezogener Extremismus 8.1 Lage\u00fcberblick Im Bereich des nicht-islamistischen, auslandsbezogenen Extremismus sind Organisationen aktiv, die ideologische Elemente aus dem Rechtsund Linksextremismus sowie Antisemitismus aufgreifen oder separatistische Bestrebungen in ihren Herkunftsl\u00e4ndern verfolgen. Die Situation in den betreffenden Regionen sowie die Vorgaben der dort ans\u00e4ssigen zentralen Organisationseinheiten wirken sich entscheidend auf die Politik, Strategie und Aktivit\u00e4ten dieser Akteure in Deutschland aus. In ihren Heimatl\u00e4ndern streben diese Organisationen zumeist radikale politische Umbr\u00fcche an, die h\u00e4ufig auch durch den Einsatz von Gewalt und Terror vorangetrieben werden. In der Folge versto\u00dfen die in Deutschland aktiven Strukturen dieser extremistischen und teils terroristischen Auslandsorganisationen gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung und gef\u00e4hrden die \u00f6ffentliche Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Deutschland dient den meisten dieser Gruppierungen als sicherer R\u00fcckzugsraum. Von hier aus unterst\u00fctzen sie ihre Heimatorganisationen durch die Verbreitung von Propaganda, die Bereitstellung finanzieller Mittel und Material sowie teilweise durch die Rekrutierung neuer K\u00e4mpfer. Damit beeintr\u00e4chtigen sie auch die au\u00dfenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland. 8.2 Personenpotenzial1 MV MV 2024 2025 \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) 270 290 T\u00fcrkische Linksextremisten < 25 < 30 T\u00fcrkische Rechtsextremisten <5 < 10 Gesamt2 < 300 < 330 Der Schwerpunkt der Beobachtungen des auslandsbezogenen Extremismus im Jahr 2025 lag aufgrund der Mitgliederzahl sowie deren Aktivit\u00e4ten weiterhin auf der \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK). Im Gegensatz dazu ist die Zahl der Anh\u00e4nger t\u00fcrkisch-linksextremistischer Organisationen, wie der \"Revolution\u00e4ren VolksbefreiungsparteiFront\" (DHKP-C), der T\u00fcrkischen Kommunistischen Partei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML) und \"MarxistischLeninistische Kommunistische Partei\" (MLKP), im Land Mecklenburg-Vorpommern unbedeutend. Hierbei handelt es sich lediglich um unorganisierte Einzelpersonen. Dem Ph\u00e4nomenbereich des t\u00fcrkischen Rechtsextremismus (z. B. sog. \u00dcLK\u00dcC\u00dc-Bewegung oder Graue W\u00f6lfe) geh\u00f6ren in Mecklenburg-Vorpommern lediglich einige Einzelpersonen an, die Tendenz ist leicht ansteigend. Personenzusammenschl\u00fcsse und feste Strukturen des t\u00fcrkischen Rechtsextremismus, die in Teilen Deutschlands auch Bez\u00fcge zur organisierten Kriminalit\u00e4t aufweisen, sind im Land aber noch nicht festzustellen. 1 Alle Zahlen sind Rundungswerte 2 Die Gesamtzahl der Mitglieder-/Anh\u00e4ngerzahlen von nicht islamistischen - linksextremistischen Ausl\u00e4nderorganisationen f\u00fcr ganz Deutschland weicht von der vom Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz ver\u00f6ffentlichten Gesamtstatistik insofern ab, als in der o. a. Tabelle ausschlie\u00dflich die im Land Mecklenburg-Vorpommern agierenden Organisationen ber\u00fccksichtigt worden sind. 140 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","8 Auslandsbezogener Extremismus 8.3 \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) T\u00fcrkei/Nordirak, in Europa ist die Organisation durch wenige weisungsberechtigte Funktion\u00e4re mit wechselnden AufSitz/Verbreitung enthaltsorten durch den Kongress der Kurdisch-Demokratischen Gesellschaft Kurdistan in Europa (KCDK-E) vertreten. Gr\u00fcndung/Bestehen seit November 1978 VERBOTEN H\u00f6chste Entscheidungsgremien: Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans Struktur/Repr\u00e4sentanz (KCK/ Pr\u00e4sident: Abdullah \u00d6calan, Co-Vorsitzende: Bese Hozat und Cemil Bayik) und die Generalversammlung Volkskongress Kurdistans (KONGRA-GEL) Europa autorit\u00e4re F\u00fchrung mittels Kaderprinzip Deutschland neun Regionen (Eyalet), 31 Gebiete (B\u00f6lge) zugeh\u00f6rig zum \"PKK-Gebiet Kiel\", das wesentliche Teile von MecklenburgMV Vorpommern umfasst, mit einem leitenden F\u00fchrungsfunktion\u00e4r Mitglieder/Anh\u00e4nger/Unterst\u00fctzer ca. 290 in MV Serxwebun (Unabh\u00e4ngigkeit) (monatlich, seit Mitte 2025 Herstellung, Herausgabe und Vertrieb dauerhaft eingestellt); Sterka Ciwan (Stern der Jugend) (monatlich); Newaja Jin (Melodie der Frauen) (monatlich); Kurdistan-Report (zwei-monatlich); Yeni \u00d6zg\u00fcr Politika (Neue Freie Ver\u00f6ffentlichungen/Publikationen Politik) (t\u00e4glich) Fernsehen: Sterk TV; Gerila TV Internet: zahlreiche Internetauftritte verschiedener regionaler Gruppierungen sowie mediale Pr\u00e4senz in unterschiedlichen sozialen Netzwerken mit guten Verkn\u00fcpfungen untereinander, PKK-nahe Nachrichtenagentur ANF Ideologie/Ziele Die in der T\u00fcrkei unter F\u00fchrung von Abdullah \u00d6calan gegr\u00fcndete \"Arbeiterpartei Kurdistans (Partiya Karkeren Kurdistan - PKK)\" k\u00e4mpft seit Anfang der 1980er Jahre f\u00fcr die Unabh\u00e4ngigkeit bzw. gr\u00f6\u00dfere Autonomie der Kurdengebiete im Osten der T\u00fcrkei. Urspr\u00fcnglich strebte die PKK einen eigenen kurdischen Nationalstaat an, der Teile der T\u00fcrkei, des Nordiraks, Teile des westlichen Irans und Nordsyriens umfassen sollte. Auch heute verfolgt sie weiterhin das Ziel eines l\u00e4nder\u00fcbergreifenden kurdischen Verbunds im Nahen Osten. Zu den wesentlichen Forderungen z\u00e4hlen die Freilassung des inhaftierten PKK-F\u00fchrers Abdullah \u00d6calan sowie die Aufhebung des Verbots der Bet\u00e4tigung der Organisation. Das Bundesministerium des Innern (BMI) erlie\u00df 1993 ein Bet\u00e4tigungsverbot gegen die PKK und ihre Nebenorganisationen. Dar\u00fcber hinaus ist die PKK seit dem Jahr 2002 auf der Terrorliste der Europ\u00e4ischen Union verzeichnet und unterliegt somit restriktiven Ma\u00dfnahmen. 141 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","8 Auslandsbezogener Extremismus Bei Anschl\u00e4gen und Gefechten zwischen der PKK, dem t\u00fcrkischen Staat und rivalisierenden Gruppen kamen seit Beginn des Konflikts mehrere zehntausend Menschen im Nahen Osten ums Leben, darunter zahlreiche Zivilisten. Deutschland fungiert f\u00fcr die PKK als sicherer R\u00fcckzugsraum. Sie gilt nach wie vor als die bedeutendste Kraft im Bereich des nicht-religi\u00f6s motivierten Extremismus mit Auslandsbezug, gemessen an Anh\u00e4ngerzahlen, Organisationsgrad und Mobilisierungspotenzial. Im Jahr 2025 bestimmten folgende Themen die Aktivit\u00e4ten der PKK in Deutschland: der Kampf kurdischer Einheiten in Syrien und im Irak gegen die islamistische Terrororganisation Islamischer Staat, die bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der PKK und dem t\u00fcrkischen Staat in der T\u00fcrkei und dem Nordirak, die K\u00e4mpfe gegen das t\u00fcrkische Milit\u00e4r und islamistischen Milizen in Nordsyrien \u00d6ffentlichkeitsarbeit zur \"kurdischen Frage\" die Arbeit an einer dauerhaften Friedensl\u00f6sung mit dem t\u00fcrkischen Staat die politischen Agitationen zur Aufhebung des Bet\u00e4tigungsverbots der PKK in Deutschland und zur Verbesserung der Haftbedingungen des PKK-Vorsitzenden Abdullah \u00d6calan die angebliche Aufl\u00f6sung der Organisation und Verzicht auf den bewaffneten Kampf Der sich bereits im vierten Quartal 2024 abzeichnende Ann\u00e4herungsund Friedensprozess im jahrelangen Konflikt zwischen dem t\u00fcrkischen Staat und der PKK wurde im Jahr 2025 weiter fortgef\u00fchrt und intensiviert. So wurden die strengen Haftbedingungen des inhaftierten PKK-Vorsitzenden \u00d6calan etwas gelockert und er konnte nach jahrelanger Isolation wieder regelm\u00e4\u00dfig Besuch empfangen. Im Februar 2025 k\u00fcndigte \u00d6calan dann \u00f6ffentlich das Ende des bewaffneten Kampfes und die Aufl\u00f6sung der PKK an, da die Ziele dieser Organisation erreicht seien und der \"Kampf\" auf ziviler und politischer B\u00fchne fortgef\u00fchrt werden solle. Im Mai 2025 hat die PKK dies in einem eigens daf\u00fcr einberufenen Kongress in Abwesenheit des \u00d6calan formell beschlossen. Im Sommer 2025 wurde dann von Seiten der PKK-Guerilla im Nordirak eine symbolische freiwillige Zerst\u00f6rung von eigenen Waffen medienwirksam in Szene gesetzt. Im Anschluss wurden einige PKK-Guerillak\u00e4mpfer aus der T\u00fcrkei in den Nordirak abgezogen bzw. dorthin verlegt. Der innert\u00fcrkische Friedensprozess hingegen ist zum Ende des Jahres 2025 erkennbar ins Stocken geraten, da es bislang bei den einseitigen Entspannungsma\u00dfnahmen der PKK blieb und der t\u00fcrkische Staat auf die Forderungen der PKK nicht ernsthaft und sp\u00fcrbar einging. So fordert die PKK insbesondere eine sofortige Freilassung des PKK-Vorsitzenden \u00d6calan, eine Amnestie und straffreie Zukunft f\u00fcr die verbliebenen PKK-Guerillak\u00e4mpfer und eine Verankerung der Rechte der Kurden in der t\u00fcrkischen Verfassung. Zum Jahresende 2025 zeichnete sich bereits der R\u00fcckzug der USA und das Vordringen des regul\u00e4ren syrischen Milit\u00e4rs mit Zustimmung und Unterst\u00fctzung der T\u00fcrkei in den nordsyrischen Kurdengebieten (sog. Rojava) ab. Durch diese Konfliktversch\u00e4rfung d\u00fcrfte der vorbezeichnete politische Ann\u00e4herungsprozess weiter belastet werden. In Deutschland unterh\u00e4lt die PKK einen konspirativ handelnden und streng hierarchisch organisierten Funktion\u00e4rsapparat. Das Bundesgebiet ist in verschiedene Zust\u00e4ndigkeitsbereiche gegliedert, dem jeweils ein PKKF\u00fchrungsmitglied (sogenannter Gebietsverantwortlicher) vorsteht. Eine der Hauptaufgaben dieser F\u00fchrungskader ist die Beschaffung finanzieller Mittel zur Durchsetzung der Parteiziele, zur Verbreitung der PKK-Ideologie und zur Ausstattung und Unterhaltung der Guerillaeinheiten. Dies erfolgt \u00fcberwiegend durch den Verkauf von Publikationen und durch Einnahmen aus Veranstaltungen. 142 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","8 Auslandsbezogener Extremismus Ein gro\u00dfer Teil der Gelder wird dar\u00fcber hinaus durch mehr oder weniger freiwillige \"Spendensammlungen\" in der PKK-Anh\u00e4ngerschaft erzielt. Die formell erkl\u00e4rte Aufl\u00f6sung der PKK nebst Gewaltverzicht hat im Jahr 2025 keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Ideologie, Ziele und Methoden der Organisation in Europa und Deutschland entfaltet. So wurden beispielsweise die Spendensammlungen und Rekrutierungsbem\u00fchungen weiter fortgesetzt. Im Rahmen der oben genannten Themen fanden im Jahr 2025 bundesund europaweit zahlreiche Resonanzaktionen der PKK-Anh\u00e4ngerschaft wie Kundgebungen und Demonstrationsm\u00e4rsche statt. Veranstaltungen Anl\u00e4sslich des 26. Jahrestags der Festnahme des PKK-Gr\u00fcnders \u00d6CALAN (15. Februar 1999) f\u00fchrten dessen Anh\u00e4nger am 15. Februar 2025 europaweit verschiedene Veranstaltungen durch. Die gr\u00f6\u00dfte Veranstaltung (gemessen an der Teilnehmerzahl) fand in Stra\u00dfburg unter dem Motto \"Freiheit f\u00fcr Abdullah \u00d6calan - Eine politische L\u00f6sung f\u00fcr die kurdische Frage\" statt. Laut der PKK-nahen Nachrichtenagentur ANF nahmen bis zu 20.000 Personen daran teil, darunter auch zahlreiche PKK-Anh\u00e4nger aus Deutschland1. Auch in Deutschland fanden entsprechende - Gro\u00dfdemonstration in Stra\u00dfburg Veranstaltungen statt, unter anderem in Berlin und Erfurt.2 Anl\u00e4sslich des kurdischen Newroz-Neujahrsfests3 fand am 29. M\u00e4rz 2025 in Frankfurt/M. die allj\u00e4hrliche zentrale Gro\u00dfkundgebung der PKK unter dem Motto \"Deine Freiheit ist unsere Freiheit, deine Freiheit bedeutet unsere Freiheit\" statt und bezog sich damit auf die langj\u00e4hrige Forderung der Organisation zur Freilassung des PKK-Gr\u00fcnders Abdullah \u00d6CALAN.4 Die Newroz-Feierlichkeiten geh\u00f6ren f\u00fcr die Anh\u00e4nger der PKK in Deutschland zu den bedeutendsten Gro\u00dfereignissen des Jahres. Die Veranstaltung erfreut sich aufgrund ihres Volksfestcharakters gro\u00dfer Beliebtheit und wird auch dazu genutzt, die Anliegen der PKK einem breiteren Personen- - Blick von der Trib\u00fcne kreis n\u00e4herzubringen und sich in einem positiven Licht darzustellen. Wie bei solchen Veranstaltungen \u00fcblich bediente sich die in Deutschland mit einem Bet\u00e4tigungsverbot belegte PKK f\u00fcr Anmeldung und Organisation ihrer nicht verbotenen Strukturen und deren Mitglieder. In der Spitze nahmen an der Veranstaltung nach Polizeiangaben etwa 50.000 Personen teil, damit deutlich mehr als bei der vorj\u00e4hrigen Veranstaltung am selben Ort. Die Gro\u00dfkundgebung verlief \u00fcberwiegend st\u00f6rungsfrei, allerdings wurden vereinzelt Flaggen, Bilder und Gegenst\u00e4nde mit verbotener PKK-Symbolik gezeigt und PKK-Parolen skandiert.5 Am 13. September 2025 fand das 33. \"Internationale kurdische Kulturfestival\" in Dortmund statt. Die Veranstaltung stand unter dem Motto \"Freies Leben durch freie F\u00fchrung - f\u00fcr eine demokratische Gesellschaft\". Bereits im Vorfeld war f\u00fcr die Veranstaltung umfangreich geworben worden, unter anderem durch die ANF 1 Vgl. \"Stra\u00dfburg: Kein Frieden ohne \u00d6calan\" vom 15.02.2025, in: https://anfdeutsch.com; abgerufen am 27.02.2026. 2 Vgl. \"Berlin-Kreuzberg, 15.2.2025: Freiheit f\u00fcr Abdullah \u00d6calan - Freedom for \u00d6calan #FreeOcalan\" vom 15.02.2025, in: www.redglobe.de sowie \"Demonstration in Erfurt f\u00fcr die Freiheit von \u00d6calan\" vom 16.02.2025, in: https://anfdeutsch.com; beide abgerufen am 17.02.2025 3 Das kurdische Neujahrsoder auch Fr\u00fchlingsfest f\u00e4llt auf den Zeitpunkt der Tag-und-Nacht-Gleiche und damit auf den 20./21. M\u00e4rz eines jeden Jahres. 4 Vgl. \"Farbenfrohe Newroz-Feier in Frankfurt\" vom 29.03.2025, in: https://anfdeutsch.com; abgerufen am 26.02.2026. 5 Vgl. \"Newroz in Frankfurt setzt kraftvolles Zeichen f\u00fcr Freiheit und Einheit\" vom 29.03.2025, drittes Video ab Min. 00:41, 01:21 und 02:17, in: https://anfdeutsch.com sowie \"Farbenfrohe Newroz-Feier in Frankfurt\" vom 29.03.2025, in: https://anfdeutsch.com; beide abgerufen am 26.02.2026. 143 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","8 Auslandsbezogener Extremismus sowie den Dachverband PKK-naher Vereine \"Konf\u00f6deration der Gemeinschaften Kurdistans in Deutschland e.V.\" (KON-MED), welcher das Festival als \"Treffen von Kultur, Musik, Tanz und Begegnung\" anpries.1 Mit etwa 14.000 Personen (\u00fcberwiegend PKK-Anh\u00e4nger und gr\u00f6\u00dftenteils aus Deutschland) war die Teilnehmerzahl im Vergleich zum Vorjahr deutlich geringer (2024: 20.000). Die Veranstaltung verlief st\u00f6rungsfrei, - Verbotene PPK-Flaggen vor der B\u00fchne allerdings wurden erneut verbotene Symbole wie PKK-Flaggen gezeigt. Das allj\u00e4hrliche Festival stellt einen der europaweiten (propagandistischen) H\u00f6hepunkte unter den regelm\u00e4\u00dfig stattfindenden zentralen Gro\u00dfveranstaltungen der PKK dar. Der Organisation dient die Veranstaltung unter anderem zur Verbreitung ihrer politischen Botschaften, der Gewinnung neuer Anh\u00e4nger und als Ort der Vernetzung sowie des Austauschs. An beiden Veranstaltungen nahmen einzelne Angeh\u00f6rige der PKK aus Mecklenburg-Vorpommern teil. Aktivit\u00e4ten der PKK in Mecklenburg-Vorpommern Der PKK werden in Mecklenburg-Vorpommern rd. 290 Personen zugerechnet. Trotz der Tatsache, dass auch im Jahr 2025 grunds\u00e4tzlich keine gr\u00f6\u00dferen \u00f6ffentlichkeitswirksamen politischen Aktivit\u00e4ten im Land stattfanden, gelingt es der PKK immer wieder, eine betr\u00e4chtliche Anzahl von Kurden aus Mecklenburg-Vorpommern zur Teilnahme an den zuvor genannten \u00fcberregionalen Veranstaltungen zu gewinnen. Obwohl die PKK \u00fcber ein grunds\u00e4tzlich hohes Mobilisierungspotenzial verf\u00fcgt, kann sie jedoch an fr\u00fchere Teilnehmerzahlen nicht mehr ankn\u00fcpfen. Als Gr\u00fcnde sind sowohl der Verfolgungsdruck durch deutsche Strafverfolgungsund Sicherheitsbeh\u00f6rden, Aussp\u00e4hversuche von t\u00fcrkischen Sicherheitsbeh\u00f6rden, als auch eine wachsende Frustration der Kurden \u00fcber den Status quo in den kurdischen Siedlungsgebieten und \u00fcber den erkl\u00e4rten einseitigen Gewaltverzicht angesichts tausender eigener Opferzahlen zu vermuten. Neben einer Reihe von bundesweiten Verhaftungen und Verurteilungen von PKK-Gebietsverantwortlichen nach SSSS 129 a, b StGB sind hinsichtlich des staatlichen Verfolgungsdrucks und der Schw\u00e4chung auch der hiesigen PKK-Strukturen die polizeilichen Exekutivma\u00dfnahmen in Kiel und L\u00fcbeck im M\u00e4rz 2025 nebst Einzug von beschlagnahmten Geldern und Verurteilungen von zwei ma\u00dfgeblichen PKK-Kader zu Freiheitsstrafen im Dezember 2025 zu nennen.2 Kooperation mit deutschen Linksextremisten Im Verlauf des syrischen B\u00fcrgerkrieges und insbesondere seit Beginn der Kampfhandlungen zwischen dem IS und den PKK-nahen syrisch-kurdischen \"Volksverteidigungseinheiten\" (YPG) solidarisierten sich deutsche Linksextremisten noch st\u00e4rker als zuvor mit der kurdischen Autonomiebewegung (sog. Kurdistan-Solidarit\u00e4t). In der Folge entstanden fast \u00fcberall in Deutschland Aktionsb\u00fcndnisse aus PKK-nahen kurdischen, linken und linksextremistischen Bewegungen sowie Solidarit\u00e4tsgruppen mit linksextremistischen Akteuren, die gemeinsam gegen den Fortbestand des PKK-Verbotes k\u00e4mpfen. Rostock bleibt das Zentrum solcher Bestrebungen in Mecklenburg-Vorpommern, auch in Schwerin konnte eine entsprechende Resonanz festgestellt werden. Das in diesem Kontext vorrangig aktive B\u00fcndnis \"Defend Kurdistan\" besteht mehrheitlich aus PKK-nahen prokurdischen und linksextremistischen Akteuren, die regelm\u00e4\u00dfig in Norddeutschland und dem \"PKK-Gebiet Kiel\" Aktionen im Zusammenhang mit dem bestehenden Kurdenkonflikt durchf\u00fchren.3 1 Vgl. \"Kurdische Organisationen rufen zur Teilnahme am Kulturfestival in Dortmund auf\" vom 30.08.2025, in: https ://deutsch.anf-news. und \"WIR RUFEN ZUR TEILNAHME AM 33. INTERNATIONALES KURDISCHES KULTURFESTIVAL 2 \"Bew\u00e4hrungsstrafen im Hamburger PKK-Prozess\", https://deutsch.anf-news.comvom 23.12.2025 abgerufen am 26.02.2026 3 www.hamburg.rote-hilfe.de, \"Polizeirazzien bei kurdischen Aktivist:innen und Vereinsstrukturen in Kiel und L\u00fcbeck\" vom 12.03.2025, abgerufen am 19.02.2026 144 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","8 Auslandsbezogener Extremismus 8.4 Antiisraelische und propal\u00e4stinensische Demonstrationen Auch nach dem Waffenstillstandsabkommen Israels mit der Hisbollah und der HAMAS (Ende des Jahres 2024), der Einstellung der Kampfhandlungen und dem teilweisen R\u00fcckzug der israelischen Truppen aus dem Gaza-Streifen kam es auch 2025 aus Anlass des aufgeflammten Nahost-Konfliktes bundesund europaweit zu antiisraelischen und propal\u00e4stinensischen Demonstrationen und Protestkundgebungen. Ankn\u00fcpfungspunkt der Demonstranten war insbesondere die prek\u00e4re Flagge Israels Lage der pal\u00e4stinensischen Zivilbev\u00f6lkerung im gro\u00dffl\u00e4chig zerst\u00f6rten Gaza-Streifen. Insbesondere in Berlin fanden regelm\u00e4\u00dfig Demonstrationen zu dieser Thematik statt, die teilweise auch israelfeindlich und gewaltt\u00e4tig verliefen.1 Anmelder der bundesweiten Veranstaltungen waren u. a. neu gegr\u00fcndete B\u00fcndnisse und Organisationen, die dem s\u00e4kularen propal\u00e4stinensischen Extremismus zuzurechnen sind. Unter den Teilnehmern waren auch Anh\u00e4nger der verbotenen HAMAS, der Hisbollah und vereinzelt der Popular Front for the Liberation of Palestine (PFLP) sowie auch die t\u00fcrkisch-linksFlagge Pal\u00e4stinas extremistischen Organisationen MLKP, Young Struggle und DHKP-C. Grunds\u00e4tzlich ist aber ein Abebben des Protestgeschehens in Deutschland festzustellen. In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2025 ebenfalls Veranstaltungen in diesem Zusammenhang durchgef\u00fchrt. Hierbei kam es vereinzelt zu \u00c4u\u00dferungen und Handlungen mit israelkritischen Positionen, die sich an der Grenze zum Extremismus und Antisemitismus bewegten. Am 7. Oktober 2025 - dem 2. Jahrestag des Terrorangriffs der HAMAS auf Israel - haben Unbekannte u. a. Geb\u00e4ude der Universit\u00e4t Rostock mit propal\u00e4stinensischen Parolen mit Graffiti beschmiert.2 Demo-Aufruf zum 7.10.2025 in Berlin 1 www.rbb24.de \"Zahlreiche Festnahmen bei anti-israelischen Demonstrationen in Berlin\" vom 08.10.2025, abgerufen am 19.02.2026; www.tagesspiegel.de \"Teilnehmende forderten Wiederholung des 7. Oktober Rangeleien und Festnahmen bei verbotener israelfeindlicher Demo am Berliner Alexanderplatz\" vom 08.10.2025, abgerufen am 19.02.2026 2 www.ndr.de/ \"Rostocker Uni-Geb\u00e4ude mit Pal\u00e4stina-Graffiti beschmiert\" vom 07.10.2025, abgerufen am 19.02.2026 145 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","KAPITEL\u00dcBERSICHT | VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2025 Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auf einen Blick Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 14 26 KAPITEL 1 KAPITEL 2 Im Fokus: Hybride Bedrohungen Rechtsextremismus und -terrorismus 36 58 KAPITEL 3 KAPITEL 4 Reichsb\u00fcrger und Linksextremismus Selbstverwalter 102 112 KAPITEL 5 KAPITEL 6 Islamismus / Islamistischer Auslandsbezogener Terrorismus Extremismus 126 140 KAPITEL 7 KAPITEL 8 Mitwirkungsangelegenheiten, Spionageabwehr Waffenrechtliche Erlaubnisse und Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 148 156 KAPITEL 9 KAPITEL 10 Presseund Anlagen \u00d6ffentlichkeitsarbeit 166 172 KAPITEL 11 KAPITEL 12","Kapitel 9 Mitwirkungsangelegenheiten, Waffenrechtliche Erlaubnisse und Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern","9 Mitwirkungsangelegenheiten, Waffenrechtliche Erlaubnisse und Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 9. Mitwirkungsangelegenheiten, Waffenrechtliche Erlaubnisse und Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 9.1 Allgemeines Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern erhebt und bewertet seine Informationen nicht nur zur Analyse von extremistischen terroristischen Bestrebungen oder Spionageaktivit\u00e4ten. Auf der Grundlage seines gesetzlichen Auftrags gem\u00e4\u00df SS 5 Abs. 3 des Landesverfassungsschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LVerfSchG M-V) ist der Verfassungsschutz auch in sogenannte Mitwirkungsangelegenheiten eingebunden. Hierzu z\u00e4hlen insbesondere sicherheitsrelevante Verfahren wie Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen, Einb\u00fcrgerungsverfahren oder Ma\u00dfnahmen im Bereich der Luftsicherheit. In diesen F\u00e4llen erfolgt eine Anfrage durch die jeweils zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden, woraufhin der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern - unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz - eine R\u00fcckmeldung erteilt. Die Sammlung und Bewertung von Informationen sowie deren gezielte Weitergabe an andere zust\u00e4ndige Stellen zur Einleitung geeigneter Ma\u00dfnahmen im eigenen Zust\u00e4ndigkeitsbereich stellt eine zentrale Aufgabe des Verfassungsschutzes dar. Dieser Grundsatz l\u00e4sst sich in folgendem Leitsatz zusammenfassen: Der Verfassungsschutz ist ein Nachrichtendienst, weil er Informationen beschafft, zusammenf\u00fchrt und bewertet, um sie weiterzugeben, damit andere sich danach richten k\u00f6nnen! Die vom Verfassungsschutz gewonnenen Erkenntnisse dienen nicht dem Selbstzweck, sondern sollen dazu beitragen, die Ausbreitung extremistischer Bestrebungen sowie Gefahren durch Sabotage oder Spionage fr\u00fchzeitig zu erkennen und wirkungsvoll zu unterbinden. In diesem Kapitel wird zun\u00e4chst ein statistischer \u00dcberblick zu den jeweiligen Mitwirkungsangelegenheiten gegeben. Im Anschluss wird - aufgrund ihrer sicherheitsrelevanten Bedeutung - n\u00e4her auf das Thema swaffenrechtliche Erlaubnisse bei extremistischen Personen sowie Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst eingegangen. 9.2 Mitwirkungsangelegenheiten Der Verfassungsschutz ist sog. mitwirkende (d. h. \u00fcberpr\u00fcfende) Stelle bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen von Personen nach Ma\u00dfgabe des Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (S\u00dcG M-V) Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen von Personen in sonstigen gesetzlich bestimmten F\u00e4llen (z. B. SS 7 Luftsicherheitsgesetz, SS 12b Atomgesetz und SS 5 Waffengesetz). 148 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","9 Mitwirkungsangelegenheiten, Waffenrechtliche Erlaubnisse und Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen Ziel der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen nach dem S\u00dcG M-V ist es sicherzustellen, dass nur solche Personen, bei denen keine Sicherheitsrisiken vorliegen, sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeiten in einer \u00f6ffentlichen Stelle oder einem Unternehmen aus\u00fcben. Eine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit liegt vor, wenn eine Person durch ihre T\u00e4tigkeit Zugang zu hoch eingestuften Verschlusssachen erh\u00e4lt oder aber innerhalb einer lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtung t\u00e4tig ist. Im Jahr 2025 hat das LfV M-V bei 766 Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen mitgewirkt. Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen 2021 bis 2025 607 533 424 585 766 2021 2022 2023 2024 2025 INFOBOX Ein Sicherheitsrisiko liegt vor, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte Zweifel an der Zuverl\u00e4ssigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit begr\u00fcnden [z. B. Strafverfahren] oder eine besondere Gef\u00e4hrdung durch Anbahnungsoder Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste, insbesondere die Besorgnis der Erpressbarkeit vorliegt, oder Zweifel am Bekenntnis des Betroffenen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder am jederzeitigen Eintreten f\u00fcr deren Erhaltung begr\u00fcnden [z. B. Strafverfahren mit extremistischen Kontext].1 Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen Im Jahr 2025 hat das LfV M-V bei 39.063 Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen mitgewirkt. Bei der Mehrzahl der \u00dcberpr\u00fcfungen wird dazu auf automatisierte Verfahren, sog. Massendatenverfahren (MDV), zur\u00fcckgegriffen. Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen 2025 1,09 % Landesbeamtengesetz; 425 Hafensicherheit; 10 0,03 % 1,16 % Atomgesetz; 455 Luftsicherheit; 245 0,63 % 35,46 % Waffengesetz; 13.852 Sprengstoffgesetz; 266 0,68 % 6,16 % Einb\u00fcrgerung; 2.406 Beteiligungsverfahren (Aufenthalt); 19.351 49,54 % 5,26 % Bewachungsgewerbe; 2.053 1 vgl. SS 5 Absatz 2 S\u00dcG M-V 149 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","9 Mitwirkungsangelegenheiten, Waffenrechtliche Erlaubnisse und Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst Die anfragest\u00e4rksten Bereiche bei den Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen sind: Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen bei waffenrechtlichen Erlaubnissen Gem\u00e4\u00df SS 5 Absatz 5 Nummer 4 des Waffengesetzes fragt die zust\u00e4ndige Waffenbeh\u00f6rde das LfV M-V an, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverl\u00e4ssigkeit begr\u00fcnden, wie z. B. die Mitgliedschaft in einem verbotenen Verein oder Bestrebungen, die gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung gerichtet sind. Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen im Bewachungsgewerbe Auf der Grundlage der Regelungen des SS 34a Gewerbeordnung (GewO) soll verhindert werden, dass Personen mit einem extremistischen Hintergrund, die im Bewachungsgewerbe t\u00e4tig sind, Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen erhalten oder f\u00fcr die Bewachung von Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnften eingesetzt werden. Auch hier wirkt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde durch eine entsprechende Mitteilung ihrer Erkenntnisse am Entscheidungsprozess mit. Einb\u00fcrgerungsverfahren Eine Einb\u00fcrgerung ist nach SS 11 Staatsangeh\u00f6rigkeitsgesetz (StAG) ausgeschlossen, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass der Ausl\u00e4nder Bestrebungen verfolgt oder unterst\u00fctzt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Um dies zu \u00fcberpr\u00fcfen, ist eine sog. Regelanfrage der Einb\u00fcrgerungsbeh\u00f6rde bei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorgeschrieben . Das Ergebnis der Anfrage sowie die weiteren rechtlichen Voraussetzungen werden von der Einb\u00fcrgerungsbeh\u00f6rde in eigener Zust\u00e4ndigkeit bewertet, um \u00fcber den Einb\u00fcrgerungsantrag zu entscheiden. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde als mitwirkende Beh\u00f6rde in Fragen des Aufenthalts und der Einb\u00fcrgerung von Ausl\u00e4ndern Die Verfassungsschutzabteilung in MV ist mitwirkende Beh\u00f6rde bei Fragen des Aufenthaltsstatus von Ausl\u00e4ndern aus Drittstaaten, die nicht von der europ\u00e4ischen Freiz\u00fcgigkeitsregelung profitieren. Die Landesregierung ist bestrebt, islamistischen Aktivit\u00e4ten keinen Raum zu geben und diese - so sie bekannt werden - zur\u00fcckzudr\u00e4ngen und zu unterbinden. In den vergangenen Jahren kam es in Deutschland zu zahlreichen Verbotsverfahren von islamistischen Vereinen und Institutionen. Gegen die Aktivit\u00e4ten einzelner Islamisten sieht das Aufenthaltsrecht vor, dass diese ausgewiesen werden (SS 53 AufenthG), wenn deren Aufenthalt die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrdet. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wirkt im Verbund mit den Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden des Landes daran mit, ausl\u00e4ndischen Islamisten keinen gefestigten Aufenthaltsstatus zu gew\u00e4hren und sie bei Vorliegen der Voraussetzungen in ihre Herkunftsl\u00e4nder zur\u00fcckzuf\u00fchren. Um Personen mit islamistischem Hintergrund zu erkennen, wirken die Sicherheitsbeh\u00f6rden des Landes - das Landeskriminalamt und die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde - gemeinsam mit dem f\u00fcr Ausl\u00e4nderangelegenheiten zust\u00e4ndigen Bereich des Innenministeriums in der beim Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) angebundenen Arbeitsgruppe \"Statusrechtliche Begleitma\u00dfnahmen\" (AG Status) eng zusammen. Dabei wird in turnusm\u00e4\u00dfig stattfindenden Besprechungen fortlaufend gepr\u00fcft, in wieweit Ma\u00dfnahmen wie: der Widerruf oder die R\u00fccknahme einer Asyloder Fl\u00fcchtlingsanerkennung, aufenthaltsbeendende Ma\u00dfnahmen, \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen wie Meldepflichten gem\u00e4\u00df SS 56 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), Ma\u00dfnahmen zur Verhinderung der (Wieder-)Einreise, Ma\u00dfnahmen zur Verhinderung oder R\u00fccknahme einer Einb\u00fcrgerung ergriffen werden k\u00f6nnen. 150 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","9 Mitwirkungsangelegenheiten, Waffenrechtliche Erlaubnisse und Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst Die AG Status kann dabei f\u00fcr den Widerruf von Asylentscheidungen oder f\u00fcr die Empfehlung einer Ausweisungsverf\u00fcgung auch auf sicherheitsbeh\u00f6rdliche Erkenntnisse zur\u00fcckgreifen, die unterhalb der Schwelle strafrechtlicher Normverletzungen liegen. Die Mitwirkung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde bei Fragen des Aufenthaltsstatus sind keinesfalls auf den Ph\u00e4nomenbereich Islamismus beschr\u00e4nkt, sondern gilt gleicherma\u00dfen auch f\u00fcr alle anderen Ausl\u00e4nder, die durch extremistische Aktivit\u00e4ten in den Fokus der Beh\u00f6rden geraten sind. 9.3 Waffenrechtliche Erlaubnisse Der Besitz einer Waffenbesitzkarte und/oder eines Kleinen Waffenscheins durch Extremisten ist grunds\u00e4tzlich eine Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit. Daher stellt in Hinblick auf die oben genannten Mitwirkungspflichten dieses Themenfeld einen Schwerpunkt des Verfassungsschutzes MV dar. Eine feststellbare Waffenaffinit\u00e4t liegt insbesondere in den Ph\u00e4nomenbereichen des Rechtsextremismus und der Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter vor. F\u00fcr den Bereich des legalen Waffenbesitzes ist dies durch Eintragungen im Nationalen Waffenregister (NWR) belegt. INFOBOX Nationales Waffenregister Das Nationale Waffenregister wurde im Jahr 2013 zur Abbildung des legalen privaten Waffenbesitzes in Deutschland in Betrieb genommen und im Jahr 2020 mit dem Ziel der vollst\u00e4ndigen Abbildung des Waffenlebenszyklus durch die Einbindung der Daten der Waffenhersteller und -h\u00e4ndler erfolgreich ausgebaut. Das Bundesverwaltungsamt betreibt das Nationale Waffenregister als Registerbeh\u00f6rde. Alle Beh\u00f6rden, die im Rahmen ihrer Aufgaben und Zust\u00e4ndigkeiten waffenrechtliche Daten ben\u00f6tigen, k\u00f6nnen jederzeit auf das NWR zugreifen. Durch diese Ma\u00dfnahmen tr\u00e4gt das NWR zur \u00f6ffentlichen Sicherheit in Deutschland bei. Waffenbesitz Die genaue Anzahl an Schusswaffen ist hierbei dynamisch. Solange eine Person Inhaber einer Waffenbesitzkarte ist, k\u00f6nnen neue Waffen erworben, aber auch abgegeben werden. Hinzu kommt, dass gerade Sammler und Waffenh\u00e4ndler \u00fcber gr\u00f6\u00dfere Anzahlen an Waffen mit st\u00e4rkeren Zuund Abg\u00e4ngen verf\u00fcgen. Die nachfolgenden Statistiken wurden zum Stichtag 31. Dezember 2025 zu Extremisten im Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern erhoben: 1 Gesamtzahl der Personen, die ausschlie\u00dflich \u00fcber einen Kleinen Waffenschein verf\u00fcgen 53 20 5 2 0 REX RuS LEX AEX ISL Rechtsextremismus Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter Linksextremismus Auslandsbezogener Extremismus Islamismus 151 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","9 Mitwirkungsangelegenheiten, Waffenrechtliche Erlaubnisse und Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 2 Gesamtzahl der Personen, die \u00fcber Waffenbesitzkarten verf\u00fcgen: 70 18 1 0 0 REX RuS LEX AEX ISL Rechtsextremismus Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter Linksextremismus Auslandsbezogener Extremismus Islamismus 3 Gesamtzahl der im NWR registrierten erlaubnispflichtigen Schusswaffen, die zum Stichtag legal zur Verf\u00fcgung standen: 373 66 1 0 0 REX RuS LEX AEX ISL Rechtsextremismus Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter Linksextremismus Auslandsbezogener Extremismus Islamismus 4 Gesamtzahl der Personen, die zum Stichtag noch \u00fcber mindestens eine g\u00fcltige waffenrechtliche Erlaubnis verf\u00fcgen: 123 38 6 2 0 REX RuS LEX AEX ISL Rechtsextremismus Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter Linksextremismus Auslandsbezogener Extremismus Islamismus INFOBOX Waffenrechtliche Erlaubnisse W\u00e4hrend Waffenbesitzkarten den Erwerb und den Besitz von bestimmten Waffen erlauben, berechtigen Waffenscheine zum F\u00fchren bestimmter Waffen au\u00dferhalb des Wohnraums einer Person. Ein Kleiner Waffenschein berechtigt zum F\u00fchren von Schreckschuss-, Reizstoffund Signalwaffen. In der oben dargestellten \u00dcbersicht wurden die h\u00e4ufigsten waffenrechtlichen Erlaubnisse aufgef\u00fchrt. Andere Erlaubnisse spielen in Mecklenburg-Vorpommern nur eine untergeordnete Rolle. Zu beachten ist, dass auf eine Person mehrere Waffenbesitzkarten registriert sein k\u00f6nnen. Ebenso k\u00f6nnen auf eine Person sowohl Waffenbesitzkarten als auch ein Kleiner Waffenschein registriert sein. Die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr eine Versagung oder einen Entzug von waffenrechtlichen Erlaubnissen sowie anderer Ma\u00dfnahmen obliegt den Landr\u00e4ten und Oberb\u00fcrgermeistern der Landkreise und kreisfreien St\u00e4dte als untere Waffenbeh\u00f6rde. Relevante Erkenntnisse zu Extremisten werden im Rahmen der gesetzlichen M\u00f6glichkeiten an die untere Waffenbeh\u00f6rde \u00fcbermittelt. Soweit die Prognose rechtssicher erstellt werden kann, sind waffenrechtliche Erlaubnisse zu versagen, zur\u00fcckzunehmen oder zu widerrufen (SS 45 WaffG). Durch gemeinsame Fallkonferenzen von \u00f6rtlichen Waffenbeh\u00f6rden, 152 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","9 Mitwirkungsangelegenheiten, Waffenrechtliche Erlaubnisse und Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst oberster Waffenbeh\u00f6rde, Polizei und Verfassungsschutz werden Informationen zielorientiert ausgetauscht und die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden gest\u00e4rkt und unterst\u00fctzt. Hierbei ist besonders der Informationsaustausch zwischen Verfassungsschutz, Polizei und Staatsanwaltschaft intensiviert worden. Ein waffenrechtliches Verwaltungsverfahren zieht h\u00e4ufig ein langj\u00e4hriges Gerichtsverfahren nach sich zieht. Die Gerichte stellen in den jeweiligen Verfahren fest, ob hinreichende Anhaltspunkte f\u00fcr eine Versagung oder den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis durch die Waffenbeh\u00f6rden vorliegen. Die Rechtsprechung in der Vergangenheit hat gezeigt, dass die alleinige Einstufung einer Person als Extremist durch den Verfassungsschutz hierf\u00fcr nicht ausreicht. Die Waffenbeh\u00f6rden pr\u00fcfen deshalb, ob die durch eigene Erkenntnisse oder Erkenntnisse der Polizei, Staatsanwaltschaft und auch des Verfassungsschutzes gewonnenen Informationen ausreichen, um eine waffenrechtliche Erlaubnis zu versagen oder zu widerrufen. Dar\u00fcber hinaus kommt auch dem illegalen Waffenbesitz in den Ph\u00e4nomenbereichen eine Bedeutung zu. Sofern der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern Erkenntnisse \u00fcber den illegalen Waffenbesitz bei Extremisten gewinnt, erfolgt im Rahmen der rechtlichen M\u00f6glichkeiten eine umgehende Benachrichtigung der zust\u00e4ndigen Sicherheitsbzw. Strafverfolgungsbeh\u00f6rden. 9.4 Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst Die Aufkl\u00e4rung von extremistischen und verfassungsfeindlichen Bestrebungen innerhalb des \u00f6ffentlichen Dienstes ist eine wichtige Aufgabe der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden. Tarifbesch\u00e4ftigte und Beamte im \u00f6ffentlichen Dienst sind die vollziehende Kraft der demokratisch legitimierten Regierung. Da Angeh\u00f6rige des \u00f6ffentlichen Dienstes weitreichende Befugnisse und Einflussm\u00f6glichkeiten haben, tragen sie eine besondere Verantwortung. Es ist deshalb notwendig, dass sie als essenzieller Bestandteil des Staates jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten. Ein Schwerpunkt der Aufkl\u00e4rung liegt insbesondere bei Extremisten in Sicherheitsbeh\u00f6rden, da diese in herausgehobener Weise f\u00fcr die Einhaltung und den Schutz der demokratischen und rechtsstaatlichen Grunds\u00e4tze der Bundesrepublik Deutschland verantwortlich sind. Angeh\u00f6rige von Sicherheitsbeh\u00f6rden erhalten h\u00e4ufig eine besondere Ausbildung und Zugang zu sensiblen Informationen. Um die Aufnahme von Extremisten in Sicherheitsbeh\u00f6rden bereits im Vorfeld verhindern zu k\u00f6nnen, werden seit dem Jahr 2022 bei der Einstellung von zuk\u00fcnftigen Polizeiund Justizvollzugsbeamten gesetzlich festgelegte Anfragen an den Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern gerichtet (SS 12a Landesbeamtengesetz - LBG M-V). Bei Vorliegen entsprechender Informationen kann somit eine Einstellung oder die Berufung in ein Beamtenverh\u00e4ltnis verhindert werden. Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz ver\u00f6ffentlicht in Zusammenarbeit mit den Bundesl\u00e4ndern mittlerweile j\u00e4hrlich ein bundesweites Lagebild zu Rechtsextremisten, Reichsb\u00fcrgern und Selbstverwaltern in Sicherheitsbeh\u00f6rden. Im Jahr 2025 wurden keine neuen F\u00e4lle in Mecklenburg-Vorpommern registriert. Derzeit werden folgende erwiesenen F\u00e4lle den jeweiligen Ph\u00e4nomenbereiche zugeordnet: Rechtsextremismus: 12 Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter: 1 Die vorliegenden Erkenntnisse \u00fcber verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb des \u00f6ffentlichen Dienstes bilden die Grundlage f\u00fcr arbeitsrechtliche beziehungsweise beamtenrechtliche Ma\u00dfnahmen bis hin zur Entfernung aus dem Besch\u00e4ftigungsoder Beamtenverh\u00e4ltnis durch die jeweiligen personalbearbeitenden Stellen. Dar\u00fcber hinaus bietet der Verfassungsschutz regelm\u00e4\u00dfig Sensibilisierungsund Informationsangebote f\u00fcr andere Institutionen und Beh\u00f6rden an. 153 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","KAPITEL\u00dcBERSICHT | VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2025 Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auf einen Blick Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 14 26 KAPITEL 1 KAPITEL 2 Im Fokus: Hybride Bedrohungen Rechtsextremismus und -terrorismus 36 58 KAPITEL 3 KAPITEL 4 Reichsb\u00fcrger und Linksextremismus Selbstverwalter 102 112 KAPITEL 5 KAPITEL 6 Islamismus / Islamistischer Auslandsbezogener Terrorismus Extremismus 126 140 KAPITEL 7 KAPITEL 8 Mitwirkungsangelegenheiten, Spionageabwehr Waffenrechtliche Erlaubnisse und Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 148 156 KAPITEL 9 KAPITEL 10 Presseund Anlagen \u00d6ffentlichkeitsarbeit 166 172 KAPITEL 11 KAPITEL 12","Kapitel 10 Spionageabwehr Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern","10 Spionageabwehr 10. Spionageabwehr Die Spionageabwehr ist ein wesentlicher Bestandteil der gesamtstaatlichen Abwehr hybrider Bedrohungen. Fremde Staaten nutzen nachrichtendienstliche Mittel zunehmend eingebettet in ein strategisches Zusammenwirken aus Spionage, Cyberangriffen, Desinformation, Sabotage und Einflussnahme, um staatliche Strukturen, Wirtschaft und Gesellschaft gezielt zu schw\u00e4chen. Die im Schwerpunktkapitel \"Hybride Bedrohungen\" (vgl. Kapitel 3) dargestellten Gef\u00e4hrdungen weisen daher vielfach unmittelbare Bez\u00fcge zur Arbeit der Spionageabwehr auf. Das nachfolgende Kapitel beleuchtet insbesondere die konkreten nachrichtendienstlichen Aktivit\u00e4ten fremder Staaten sowie die daraus resultierenden Gefahren und Aufgaben der Spionageabwehr. 10.1 Nachrichtendienstliche Gef\u00e4hrdungslage f\u00fcr Deutschland Die Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund ihrer starken Wirtschaft, ihrer Lage mitten in Europa und ihrer Rolle in der NATO und der EU ein wichtiges Ziel f\u00fcr nachrichtendienstliche Aktivit\u00e4ten jedweder Art. Insgesamt f\u00fchrt dies zu einem kontinuierlichen nachrichtendienstlichen Interesse verschiedenster Staaten und einer seit vielen Jahren andauernden hohen Intensit\u00e4t dieser Aktivit\u00e4ten in unserem Land. Mecklenburg-Vorpommern ist - insbesondere aufgrund seiner regional vorherrschenden maritimen Wirtschaftsbez\u00fcge und seiner sicherheitsund geostrategisch herausgehoben zu ber\u00fccksichtigenden Ostseelage - Teil dieses bundesweiten Gefahrenraumes. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie das konfrontative Vorgehen Russlands gegen die westliche Staatengemeinschaft haben insbesondere auch in diesem Zusammenhang zu einer deutlichen Versch\u00e4rfung der Sicherheitslage gef\u00fchrt. Nicht nur die Russische F\u00f6deration agiert unter der Pr\u00e4misse \"Wissen ist Macht\". Fast alle L\u00e4nder dieser Welt befinden sich im permanenten Wettlauf um wichtige und pr\u00e4zise Informationen aus dem Ausland, die einen entscheidenden Vorteil bei aktuellen Entscheidungsprozessen sowie strategisch ausgerichteten Handlungsfeldern wie Politik, Wirtschaft, Milit\u00e4r und Wissenschaft, darstellen k\u00f6nnen. Die Abwehr nachrichtendienstlicher T\u00e4tigkeiten fremder Staaten ist eine wesentliche Aufgabe und eine Kernkompetenz des Verfassungsschutzes und wird - sofern keine origin\u00e4ren Belange der Bundeswehr ber\u00fchrt sind - in arbeitsteiligem Zusammenwirken durch die jeweiligen Fachbereiche Spionageabwehr des Bundes und der L\u00e4nder wahrgenommen. In Bezug auf das nachrichtendienstliche Agieren fremder M\u00e4chte gegen und in Deutschland gehen derzeit und auch in der gegenw\u00e4rtig absehbaren Zukunft die gr\u00f6\u00dften Gef\u00e4hrdungen von Russland, China und den Iran aus. Russland Intensit\u00e4t und Umfang russischer nachrichtendienstlicher T\u00e4tigkeiten gegen die Bundesrepublik Deutschland haben seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Jahr 2022 zumindest potenziell die Dimension einer existenziellen Bedrohung gewonnen. Dies ergibt sich allein aus dem Umstand, dass es sich bei der russischen F\u00f6deration um den derzeit einzigen Staat handelt, mit dem - insbesondere im Rahmen der NATO-Beistandsverpflichtungen - eine milit\u00e4rische Auseinandersetzung in absehbarer Zeit Flagge Russlands eintreten k\u00f6nnte. Ein Schwerpunkt des Aufkl\u00e4rungsinteresses von 156 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","10 Spionageabwehr russischen Nachrichtendiensten liegt in der Beschaffung von kriegsrelevanten Informationen, hier etwa \u00fcber Waffenlieferungen an die Ukraine oder politische Prozesse im Zusammenhang mit der deutschen Au\u00dfenund Sicherheitspolitik, die m\u00f6gliche Bez\u00fcge zu Russland aufweisen. Neben derartigen Informationen ist auch der Bedarf nach milit\u00e4risch verwendbaren G\u00fctern gestiegen. Daher nimmt Russland eine zunehmend gewichtige Rolle im Bereich der Proliferation (vgl. Kapitel 10.2) ein. Die Russische F\u00f6deration sieht sich in einer systemischen Auseinandersetzung mit der westlichen Staatengemeinschaft und zielt dabei auf eine grundlegende \u00c4nderung der europ\u00e4ischen Friedensordnung zugunsten Russlands. In diesem Kontext ist auch das massive, verdeckte Wirken russischer Nachrichtendienste zu betrachten. Der relevante Gefahrenraum erstreckt sich regional gesehen \u00fcber ganz Europa, wobei hier insbesondere Deutschland und somit auch unser Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, gerade mit Blick auf seine maritime Wirtschaftsund Infrastruktur, im Fokus derartiger T\u00e4tigkeiten stehen. Russland f\u00fchrt diese strategische Auseinandersetzung mit den europ\u00e4ischen NATO-Staaten (derzeit) unterhalb der Schwelle einer offenen milit\u00e4rischen Auseinandersetzung, aber mit allen Mitteln verdeckter Operationen, insbesondere Spionage, Proliferation, Umgehung von Sanktionen, Sabotage, Cyberangriffe usw. Dabei besteht ein erhebliches Eskalationspotenzial. Zur Spionage setzen die russischen Nachrichtendienste neben Ma\u00dfnahmen im digitalen Cyberraum auch weiterhin auf altbew\u00e4hrte Methoden, wie etwa reisende ND-Offiziere und Illegale, also Personen, die mit falscher Identit\u00e4t in Deutschland leben. Erg\u00e4nzt wird dies durch neuartige Einsatzformen von sogenannten Low-Level-Agenten, die f\u00fcr staatliche Stellen der Russischen F\u00f6deration ohne feste nachrichtendienstliche Anbindung niedrigschwellige Auftr\u00e4ge im Spektrum von Sabotage, Desinformation und Spionage ausf\u00fchren. Als Beispiel f\u00fcr erfolgreiches Zusammenwirken verschiedener deutscher Sicherheitsbeh\u00f6rden gegen nachrichtendienstliche Aktivit\u00e4ten der russischen F\u00f6deration sei folgendes benannt: Am 30. Oktober 2025 hat das Oberlandesgericht M\u00fcnchen drei deutsch-russische Staatsangeh\u00f6rige u. a. wegen geheimdienstlicher Agentent\u00e4tigkeit und der Planung von Sabotageakten zu Haftstrafen verurteilt. Die drei M\u00e4nner haben nach \u00dcberzeugung des Gerichtes u. a. milit\u00e4rische Einrichtungen ausgesp\u00e4ht und Anschl\u00e4ge auf entsprechende Infrastruktur geplant. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass von Russland im Berichtszeitraum auch weiterhin die mit Abstand gr\u00f6\u00dfte nachrichtendienstliche Gefahr f\u00fcr die Bundesrepublik Deutschland ausgeht. Die Abwehr dieser Gefahr wird auch perspektivisch den priorit\u00e4ren Bearbeitungsschwerpunkt der deutschen Spionageabwehr im Verfassungsschutzverbund darstellen. Dies gilt auch und besonders f\u00fcr die Spionageabwehr in Mecklenburg-Vorpommern. China In der Volksrepublik China liegt der Schwerpunkt der T\u00e4tigkeit dortiger Nachrichtenund Sicherheitsdienste nach wie vor und unverkennbar in der Absicherung des Machterhalts der Kommunistischen Partei (KPCh) - und hierbei insbesondere in der Unterdr\u00fcckung jeglicher oppositioneller Aktivit\u00e4ten - sowie in der Unterst\u00fctzung des weiteren Ausbaus nationaler geostrategischer Ambitionen. Unmissverst\u00e4ndlich definiertes Ziel der politischen F\u00fchrung in Peking ist und bleibt es, bis zum Jahr 2049, dem 100. Jubil\u00e4um der Staatsgr\u00fcndung, die Position einer f\u00fchrenden WeltFlagge der Volksrepublik China macht einzunehmen. Zur Erreichung dieser Ziele erfolgt ein vielschichtiger, umfassender Einsatz zentral koordinierter Ma\u00dfnahmen, die ihre Wirkmechanismen auf den Handlungsfeldern Forschung, Wirtschaft, Gesellschaft, Technik sowie der globalen Politik entfalten. Insbesondere Erkenntnisse \u00fcber supranationale Einrichtungen wie der EU sowie \u00fcber die B\u00fcndnispolitik des Westens sind im Hinblick auf Chinas geopolitische Agenda von besonderem Interesse. 157 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","10 Spionageabwehr Hierzu z\u00e4hlen etwa das konzentrierte Vorgehen der chinesischen Nachrichtendienste auf den Gebieten der offenen und verdeckten Informationsbeschaffung, gezielte Einflusshandlungen auf politische und wirtschaftliche Entscheidungstr\u00e4ger, das Anwerben ausl\u00e4ndischer Spezialisten und Experten, denen lukrative Beratervertr\u00e4ge f\u00fcr ihr besonderes Fachwissen bzw. Kenntnisse angeboten werden, sowie der Erwerb von Beteiligungen an internationalen Wirtschaftsunternehmen im Bereich der sogenannten Schl\u00fcsseltechnologie. Hierunter fallen u. a. Quantentechnologie, Mikroelektronik, k\u00fcnstliche Intelligenz (KI) und Biotechnologie. Zudem werden oppositionelle Gruppen und Einzelpersonen weltweit \u00fcberwacht und durch die chinesischen Nachrichtendienste unter Druck gesetzt (transnationale Repression). Dar\u00fcber hinaus nutzt China gezielt Studenten und Gastwissenschaftler, um in den Besitz von relevanten Technologien und dem entsprechenden Wissen zu gelangen. Mit Blick auf die hiesige Unternehmenslandschaft hat das skizzierte Vorgehen der Volksrepublik China unausweichlich negative Folgen f\u00fcr die deutsche Volkswirtschaft. Im Fr\u00fchjahr 2025 ist durch die Bundesanwaltschaft Anklage gegen eine chinesische Staatsangeh\u00f6rige wegen mutma\u00dflicher geheimdienstlicher Agentent\u00e4tigkeit erhoben worden. Ihr wird vorgeworfen, Informationen aus dem KRITIS-Sektor Logistik, zu Fl\u00fcgen, Fracht und Passagieren eines Flughafens, rechtswidrig gesammelt und im Weiteren auch entsprechend \u00fcbermittelt zu haben. Dies ist nur ein Beispiel, das die konkrete und anhaltende Gefahr des Wirkens chinesischer Nachrichtendienste in Deutschland verdeutlicht. Iran Von seinem eigenen Anspruch her sieht sich der Iran als zentrale Regionalmacht des Nahen und Mittleren Ostens. Zur Absicherung und dem Erhalt bestehender staatlicher Machtstrukturen im Innenund Au\u00dfenverh\u00e4ltnis kann die herrschende F\u00fchrungsschicht auf politisch und religi\u00f6s gefestigte Sicherheitsund Nachrichtendienste zur\u00fcckgreifen. Insofern liegt das Wirken iranischer Nachrichtendienste im Kern in der Bek\u00e4mpfung oppositioneller Gruppierungen und Einzelpersonen im Inund Ausland, da sie f\u00fcr die Machthaber des Flagge des Iran Irans als Gef\u00e4hrdung f\u00fcr den Fortbestand ihrer Herrschaft gelten. Dar\u00fcber hinaus ist der Iran - insbesondere durch sein weltweites Vorgehen gegen (pro-)j\u00fcdische und (pro-)israelische Ziele - einer der Hauptakteure des internationalen Staatsterrorismus. Ein Gro\u00dfteil derartiger Aktivit\u00e4ten wird aus dem Iran heraus koordiniert und durchgef\u00fchrt. Dazu z\u00e4hlen vor allem die pers\u00f6nliche Ansprache von im Ausland lebenden Iranern bei Aufenthalten in ihrer Heimat. Bei diesen Besuchen wird in verschiedenster Form mitunter Druck auf diese Personen ausge\u00fcbt, um sie bei der R\u00fcckkehr nach Deutschland zur Unterlassung ihrer oppositionellen T\u00e4tigkeit oder zur Mitwirkung bei der nachrichtendienstlichen Aufkl\u00e4rung des oppositionellen Spektrums zu bewegen. Dar\u00fcber hinaus hat der Iran aber auch ein gro\u00dfes Interesse an der Erlangung von Informationen aus den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Milit\u00e4r und Politik. Zudem ist davon auszugehen, dass bestehende F\u00e4higkeiten auf dem Sektor der Cyberaktivit\u00e4ten weiter ausgebaut werden. In diesem Gef\u00fcge nimmt das Ministry of Intelligence, h\u00e4ufig als MOIS abgek\u00fcrzt, eine gewichtige Rolle ein. So plant und \u00fcbt das MOIS eine Vielzahl weltweiter nachrichtendienstlicher Aktivit\u00e4ten, so auch in Deutschland, aus. Des Weiteren f\u00fchren die dortigen Nachrichtenund Sicherheitsdienste, vornehmlich die Quds Force der Iranischen Revolutionsgarden, Auftr\u00e4ge mit staatsterroristischem Hintergrund - auch in Europa - aus. 158 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","10 Spionageabwehr So hat der Generalbundesanwalt (GBA) eine Person in D\u00e4nemark festnehmen lassen. Der aus Afghanistan stammende Mann ist dringend verd\u00e4chtig, seit Anfang 2025 im Auftrag eines iranischen Nachrichtendienstes j\u00fcdische \u00d6rtlichkeiten und Einzelpersonen in Deutschland auszusp\u00e4hen, die dann Gegenstand weiterer geheimdienstlicher Operationen des Iran, m\u00f6glicherweise bis hin zu Anschl\u00e4gen, sein sollten. Dieses Beispiel unterstreicht das anhaltend aggressive (staatsterroristische) Vorgehen iranischer Nachrichtendienste in Deutschland. Zudem sind im Iran die dortigen Dienste in einem betr\u00e4chtlichen Umfang in die verdeckte, rechtswidrige Beschaffung von Materialien und Wissen zur Herstellung atomarer, biologischer und/oder chemischer Massenvernichtungswaffen (ABC-Waffen) bzw. entsprechender Tr\u00e4gersysteme (wie etwa Raketen usw.) und ihrer Weiterverbreitung, der sogenannten Proliferation (s. Kapitel 10.2), eingebunden. Nach der T\u00f6tung Tausender regimekritischer Demonstranten im Iran Ende 2025/Anfang 2026 haben die Au\u00dfenminister der EU beschlossen, die Iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation einzustufen. Die Lage im Iran ist derzeit aufgrund milit\u00e4rischer Konfrontationen durch eine hohe Dynamik gepr\u00e4gt. M\u00f6gliche sicherheitsrelevante Auswirkungen auf Europa und Deutschland im Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden werden fortlaufend beobachtet und bewertet. 10.2 Proliferation Eine weitere Aufgabe der Spionageabwehr ist die Aufkl\u00e4rung der durch fremde Nachrichtendienste gelenkten Beschaffung von Know-how und G\u00fctern, die zur Fertigung atomarer, biologischer oder chemischer Massenvernichtungswaffen sowie der daf\u00fcr erforderlichen Tr\u00e4gertechnologie geeignet sind und f\u00fcr sonstige milit\u00e4rische Zwecke Verwendung finden k\u00f6nnen. Auch wenn L\u00e4nder wie China, Iran, Pakistan, Nordkorea und vor allem Russland \u00fcber einen umfangreichen Bestand an Massenvernichtungswaffen verf\u00fcgen, sind trotzdem weiterhin und auf einem hohen Niveau entsprechende Beschaffungsaktivit\u00e4ten zu beobachten, um vorhandene Arsenale zu erg\u00e4nzen, Fehlbest\u00e4nde auszugleichen und die Entwicklung und Produktion neuartiger Waffensysteme voranzutreiben. All diese Aktivit\u00e4ten zur illegalen Beschaffung von entsprechendem Know-how und Sachg\u00fctern werden als Proliferation bezeichnet. Insbesondere versucht die Russische F\u00f6deration nach wie vor vermehrt proliferationsrelevante G\u00fcter f\u00fcr die eigene Verteidigungsindustrie insbesondere in Deutschland zu beschaffen. Als Antwort auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine hat die Europ\u00e4ische Union bis Juli 2025 mehrere Sanktionspakete gegen Russland erlassen. Diese sollen u. a. die Beschaffung von proliferationsrelevanten Produkten und R\u00fcstungsg\u00fctern erschweren. In diesem Kontext wird beispielhaft angef\u00fchrt, dass sich seit Juli 2025 der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer zweier in Deutschland ans\u00e4ssiger Unternehmen wegen des Verdachtes vor Gericht verantworten muss, mehrfach gegen das Au\u00dfenwirtschaftsgesetz versto\u00dfen zu haben, indem er als Teil eines internationalen Netzwerks maritime G\u00fcter f\u00fcr die milit\u00e4rische Endverwendung in Russland beschafft bzw. transportiert haben soll. Dazu soll er relevante Informationen gegen\u00fcber den deutschen Beh\u00f6rden verschleiert haben, w\u00e4hrend die tats\u00e4chlichen Endempf\u00e4nger Bez\u00fcge zur Armee und einem Nachrichtendienst in Russland aufwiesen. Im Gegensatz zu Russland sind die Bem\u00fchungen der Volksrepublik China nicht auf entsprechende G\u00fcter aus dem R\u00fcstungsbereich fokussiert, da China etwa in den Bereichen der konventionellen Verteidigung und bei der Tr\u00e4gertechnologie signifikante eigene technologische Fortschritte verzeichnen kann. Zur milit\u00e4rischen Aufr\u00fcstung unterh\u00e4lt China ein umfassendes und einzigartiges System des Technologieund Know-how-Transfers. Neben der gezielten Nutzung von Studenten, Forschern und Gastwissenschaftlern werden auch regul\u00e4re Gesch\u00e4ftsbeziehungen, Direktinvestitionen durch Unternehmenserwerbe sowie Wissenschaftsund Forschungskooperationen genutzt, um relevante G\u00fcter bzw. deren Know-how (soweit m\u00f6glich) legal zu beschaffen. Solche Transferkan\u00e4le sind meist nicht mit Restriktionen oder Beschr\u00e4nkungen belegt. 159 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","10 Spionageabwehr In der Folge ist besonders die Hochtechnologie mit zivil-milit\u00e4rischem Dual-Use-Charakter anf\u00e4llig f\u00fcr Beschaffungsversuche und ungewollten Know-how-Abfluss. In diesem Kontext ist beispielhaft anzuf\u00fchren, dass das Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf am 22. Dezember 2025 drei deutsche Staatsangeh\u00f6rige wegen gewerbsund bandenm\u00e4\u00dfigen Versto\u00dfes gegen bestehende EU-Dual-Use-Bestimmungen zu mehrj\u00e4hrigen Freiheitsstrafen verurteilt hat. Hier ging es um den illegalen Export von drei Lasern nach China, f\u00fcr die die Angeklagten nicht die entsprechende Ausfuhrgenehmigung des Bundesamtes f\u00fcr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hatten. Durch die bereits im April 2024 durchgef\u00fchrten Exekutivma\u00dfnahmen konnte ein bestehendes Beschaffungsnetzwerk zerschlagen und dadurch ein weiterer rechtswidriger Technologieund Wissenstransfer verhindert werden. Dieser Fall illustriert anschaulich den Aufbau und das Bestehen eines umfassenden Systems zur Beschaffung proliferationsrelevanter G\u00fcter, das die Volksrepublik China zur Realisierung ihrer ambitionierten Technologie-, Industrieund Milit\u00e4rpolitik unterh\u00e4lt. Neben Russland und China sind auch L\u00e4nder wie der Iran, Nordkorea und Pakistan herausragend zu benennende Akteure im Bereich des Proliferationsgeschehens. Die Bearbeitung proliferationsrelevanter Sachverhalte erfolgt seitens des Verfassungsschutzes in enger Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbeh\u00f6rden, hier insbesondere der Polizei, verschiedener Zollbeh\u00f6rden sowie des Bundesamtes f\u00fcr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und des Bundesnachrichtendienstes (BND). Die Fachbereiche der Spionageabwehr der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern sind insofern integraler Bestandteil des gesamtstaatlichen Verbundes zur Beobachtung und Abwehr illegaler Proliferationsaktivit\u00e4ten. 10.3 Bedrohungen durch Cyberangriffe Die in den Verfassungsschutzberichten der vergangenen Jahre getroffenen Feststellungen zur Bedrohung durch Cyberangriffe setzen sich fort: Es besteht ein hohes Bedrohungsniveau und in der Tendenz ungebrochen eine Zunahme von Intensit\u00e4t und Bedeutung dieser Angriffe. Gefahren durch das Wirken fremder Nachrichtendienste drohen seit Langem nicht mehr allein aus dem \"Realraum\", also dem Bereich der \"klassischen\" Spionage, bei der reale Personen im Auftrag eines Nachrichtendienstes konkret vor Ort t\u00e4tig werden, um beispielsweise Aufkl\u00e4rungsoder Sabotageoperationen durchzuf\u00fchren. Auch im sogenannten \"Cyberraum\" kommt es zu Angriffen fremder Nachrichtendienste. Solche Cyberangriffe lassen sich ganz allgemein als das illegale Eindringen solcher Dienste in informationstechnische Systeme zu verschiedenen Zwecken beschreiben. Dies stellt eine ernstzunehmende Gefahr f\u00fcr Staat und Gesellschaft dar. Cyberangriffe haben sich zu einem Standardinstrument vieler Nachrichtendienste entwickelt und die entsprechenden F\u00e4higkeiten werden kontinuierlich ausgebaut. Die M\u00f6glichkeiten hiermit Schaden anzurichten, werden immer vielf\u00e4ltiger und gewinnen an Bedeutung. F\u00fcr die Angreifer bieten sich dabei zahlreiche Vorteile gegen\u00fcber den traditionellen Methoden der nachrichtendienstlichen Arbeit. In der vernetzten Welt von heute ist nahezu jede Organisation und jede Einzelperson umfassend an das Internet angebunden. Diese Kommunikationsund Informationstechnologien k\u00f6nnen - mit entsprechendem Know-how und technischer Ausr\u00fcstung - potenziell und in der Praxis, aufgrund unzureichender Absicherung, allzu oft real infiltriert werden. Dadurch werden unbemerkter Informationsabfluss, Manipulation und technische Sabotage m\u00f6glich. Der Angreifer kann all dies von einem im Ausland gelegenen Arbeitsplatz aus steuern. Der personelle Aufwand ist gering, ein Einsatz vor Ort ist nicht erforderlich. Im Falle einer Entdeckung gestaltet sich die R\u00fcckverfolgung \u00e4u\u00dferst schwierig, wenn nicht gar unm\u00f6glich. Pers\u00f6nliche Risiken f\u00fcr die handelnden Akteure bestehen praktisch kaum. Vor diesem Hintergrund nehmen Bedeutung und Umfang von Cyberangriffen und Cyberspionage weiterhin zu. Die Ziele solcher Operationen sind vielf\u00e4ltig: Einerseits geht es darum, an sensible Informationen zu gelangen, andererseits werden Systeme gezielt manipuliert, um sie bei Bedarf sabotieren oder f\u00fcr weitere Zwecke nutzen zu k\u00f6nnen. Soweit diese Angriffe nachrichtendienstlich motiviert oder von extremistischen Organisationen ausgehen (und nicht lediglich kriminellen Zielen dienen), f\u00e4llt ihre Erkennung und Abwehr in den Aufgabenbereich des Verfassungsschutzes. W\u00e4hrend kriminelle Angriffe meist auf kurzfristige Erpressung zum Zweck der Bereicherung abzielen, legen nachrichtendienstliche Angreifer gro\u00dfen Wert darauf, m\u00f6glichst lange unentdeckt zu bleiben. Diese Akteure sind technisch hochversiert und verf\u00fcgen \u00fcber erhebliche Ressourcen. 160 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","10 Spionageabwehr Die Ziele von Cyberangriffen sind breit gestreut. Ausl\u00e4ndische Nachrichtendienste interessieren sich f\u00fcr alle gesellschaftlichen Bereiche. W\u00e4hrend klassische Spionage insbesondere Forschung, Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltung ins Visier nimmt, richten sich Cyberangriffe mittlerweile auch gegen andere Bereiche. So werden Systeme nicht nur zur Informationsgewinnung angegriffen, sondern auch, um sie zu kapern und f\u00fcr weitere Cyberangriffe zu nutzen. Nicht nur staatliche Einrichtungen, sondern auch politische Organisationen, insbesondere Parteien oder Menschenrechtsorganisationen sowie Exilorganisationen sind interessante Ziele f\u00fcr staatliche Angreifer. Auch Privatpersonen k\u00f6nnen Opfer solcher Angriffe werden. Dies kann dadurch geschehen, dass deren technisches Ger\u00e4t unbemerkt f\u00fcr weitere Angriffe genutzt wird. Beispielsweise wurden Modem und Router von Privatpersonen und Firmen infiltriert und f\u00fcr Cyberangriffe gegen andere Ziele verwendet. Im Rahmen der sog. GHOSTWRITER-Kampagne wurde durch Phishing versucht, Zugriff auf E-Mail-Konten und Soziale Netzwerke zu erlangen, um diese sp\u00e4ter f\u00fcr Fake-Kampagnen zu nutzen und damit die Bev\u00f6lkerung politisch zu destabilisieren. Im Zusammenhang mit der vorgezogenen Bundestagswahl wurden Politiker durch GHOSTWRITER per Mail angeschrieben, wobei versucht wurde, von diesen Zugangsdaten zu deren Mail-Accounts und Accounts in Sozialen Netzwerken zu erschleichen. In der Vergangenheit nutzten die Angreifer der GHOSTWRITER-Kampagne solche Zug\u00e4nge anschlie\u00dfend, um Falschnachrichten im Namen der Accountinhaber zu versenden und diese damit zu diskreditieren. Gerade im Zusammenhang mit Wahlen erhalten solche Angriffe eine besondere Bedeutung, da sie die M\u00f6glichkeit zur Wahlbeeinflussung er\u00f6ffnen. Im Hinblick auf die anstehenden Landtagswahlen in 2026 verdient dies weiterhin besondere Aufmerksamkeit. Die technischen Entwicklungen f\u00fchren im Cyberbereich auch zu neuen Angriffsmethoden. Die Etablierung der sogenannten KI (K\u00fcnstliche Intelligenz - oder engl. AI \"Artificial Intelligence\") erm\u00f6glicht neuartige und teilweise gef\u00e4hrlichere Angriffe. Google warnte beispielsweise seine Gmail-Nutzer davor, dass in Mails unsichtbare Befehle enthalten sein k\u00f6nnten, die von der Gmail-KI \"Gemini\" erkannt und ohne Wissen der Nutzer ausgef\u00fchrt werden.1 Mittlerweile sind auch F\u00e4lle bekannt, bei denen Personen angerufen werden und mit KI-generierter Sprache davon \u00fcberzeugt werden, dass die Anrufe von real existierenden Vertrauenspersonen, z. B. Vorgesetzten, kommen und so zur Offenbarung von Informationen oder zu Handlungen gebracht werden (sogenanntes Voice-Phishing). Da die angerufenen Personen davon \u00fcberzeugt sind, mit der realen Person zu sprechen, besteht aus deren Sicht kein Grund zum Zweifel oder Misstrauen. Dies hat bereits zu erheblichen Sch\u00e4den gef\u00fchrt. Die Beeinflussung der Gesellschaft durch vielf\u00e4ltige Aktionen - einschlie\u00dflich Cyberangriffen - ist eine zunehmende Bedrohung (siehe Kapitel 3 \"Schwerpunktkapitel: Hybride Bedrohungen\"). Zu den wichtigsten Akteuren im Cyberraum z\u00e4hlen die Russische F\u00f6deration, die Volksrepublik China, die Islamische Republik Iran und die Republik T\u00fcrkei. Die jeweiligen Ziele dieser Staaten unterscheiden sich teils erheblich und sind in deren \u00fcbergeordnete nachrichtendienstliche Strategien eingebettet. So ist China bisher vor allem an der Absch\u00f6pfung technologischer Informationen interessiert, w\u00e4hrend die T\u00fcrkei schwerpunktm\u00e4\u00dfig die \u00dcberwachung oppositioneller Gruppen und die Einflussnahme auf t\u00fcrkischst\u00e4mmige Gemeinschaften in Deutschland verfolgt. Russland hingegen konzentriert sich in Deutschland auf die Aussp\u00e4hung deutscher Aktivit\u00e4ten im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine und setzt Cyberangriffe gezielt im Rahmen hybrider Bedrohungen ein. Beispielsweise waren auch in Polen Angriffe auf Systeme der Infrastruktur zu erkennen. Die Abwehr von Cybergefahren kann nicht als rein staatliche Aufgabe verstanden werden, die allein von zentralen Beh\u00f6rden geleistet wird. Nur durch ein gesamtgesellschaftliches Bewusstsein f\u00fcr Verantwortung - angefangen beim einzelnen B\u00fcrger \u00fcber Unternehmen und Organisationen bis hin zu staatlichen Einrichtungen - und durch konsequente Abwehrma\u00dfnahmen l\u00e4sst sich dem hohen Stellenwert der Cybersicherheit gerecht werden. 1 https://www.merkur.de/verbraucher/gmail-nutzer-im-visier-angriffe-durch-ki-in-ihrem-posteingang-93833826.html abgerufen am 23.04.2026 161 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","10 Spionageabwehr Das Land Mecklenburg-Vorpommern erarbeitete, nicht zuletzt basierend auf dieser Erkenntnis, ein Gesetz zur Neuordnung und F\u00f6rderung der Informationssicherheit im Land Mecklenburg-Vorpommern, das f\u00fcr die \u00f6ffentliche Verwaltung entsprechende Regelungen in puncto Cybersicherheit festlegt. Ganz allgemein wird die Bedeutung der Cybersicherheit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe vor dem Hintergrund der Bedrohungslage weiter zunehmen. Dazu geh\u00f6rt einerseits die fl\u00e4chendeckende Umsetzung technischer Grundschutzma\u00dfnahmen und andererseits ein umsichtiges Verhalten im Alltag. Gerade diese st\u00e4ndige Achtsamkeit im Handeln ist eine Grundvoraussetzung, denn unbedachtes Verhalten l\u00e4sst sich nur begrenzt durch technische Vorkehrungen kompensieren. Neben dem Schutz vor Cyberangriffen gewinnt die Cyber-Resilienz zunehmend an Bedeutung. Da erfolgreiche Angriffe selbst bei bestm\u00f6glichen Sicherheitsvorkehrungen nie v\u00f6llig ausgeschlossen werden k\u00f6nnen, ist es unerl\u00e4sslich, Vorsorge zu treffen, um die Folgen solcher Angriffe zu minimieren und sicherzustellen, dass deren Ziele nicht erreicht werden. Hier ist es entscheidend, auch f\u00fcr einen solchen Fall gewappnet zu sein. Der Bericht der Arbeitsgruppe \"Digitaler Staat\" innerhalb der \"Initiative f\u00fcr einen handlungsf\u00e4higen Staat\" kommt allerdings zu dem Schluss, dass Deutschland nicht resilient genug aufgestellt sei. Dies zeigt, dass hier noch erheblicher Nachholbedarf besteht. Die Arbeitsgruppe stellte die wesentlichen Punkte f\u00fcr einen Wandel hin zu einem digitalisierten Staat zusammen, wobei die Sicherheit einen zentralen Platz einnimmt.2 Wie abh\u00e4ngig unsere Gesellschaft von der funktionierenden Technik ist, zeigte sich, beispielsweise, als im Juli 2024 durch ein fehlerhaftes Update einer Sicherheitssoftware Millionen von Windows-Rechnern zum Absturz brachte und diese in manueller Arbeit einzeln vor Ort wieder in Gang gesetzt werden mussten. Insgesamt bleibt festzuhalten: Erfolgreiche Cyberangriffe k\u00f6nnen die Stabilit\u00e4t und Sicherheit unseres demokratischen Gemeinwesens ernsthaft gef\u00e4hrden. Im Falle einer kriegerischen Auseinandersetzung mit der Russischen F\u00f6deration, die - wie bereits beschrieben - insbesondere im Rahmen der NATO-Beistandsverpflichtungen nicht ausgeschlossen ist, kann dem Kampf im Cyberraum entscheidende Bedeutung zukommen. Cyberangriffe sind von Landesgrenzen unabh\u00e4ngig. Insofern kann auch deren Abwehr nur im Rahmen \u00fcbergreifender Zusammenarbeit erfolgreich sein. Bund und L\u00e4nder arbeiten durch gegenseitige Information und Kooperation gemeinsam an diesem Ziel. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden sind neben der Abwehr und Aufkl\u00e4rung konkreter Cyberangriffe auch pr\u00e4ventiv t\u00e4tig. Sie geben bei Bedarf gezielte Hinweise und integrieren Informationen \u00fcber Cybergefahren in ihre allgemeine Aufkl\u00e4rungsarbeit, etwa in den Bereichen hybride Bedrohungen und Wirtschaftsschutz. 10.4 Wirtschaftsschutz - eine Aufgabe der Spionageabwehr In unserer heutigen Wissensgesellschaft sind Faktoren wie Forschungskompetenz, Innovationskraft und Erkenntnisgewinn essenziell f\u00fcr \u00f6konomische Wertsch\u00f6pfung. Sie sind entscheidend f\u00fcr Wohlstand und Stabilit\u00e4t von Staat und Gesellschaft und der Grund, warum die Bundesrepublik Deutschland seit langem zu den gr\u00f6\u00dften Volkswirtschaften der Welt geh\u00f6rt. Dieser Erfolg ist jedoch auch dadurch gef\u00e4hrdet, dass andere Staaten durch Wirtschaftsspionage versuchen, sich Wissen \u00fcber Technologien, Herstellungsverfahren oder Produkte bzw. Produktteile unberechtigt anzueignen. Diese Aussp\u00e4hbem\u00fchungen verursachen bei deutschen Unternehmen einen j\u00e4hrlichen Schaden in Milliardenh\u00f6he und gef\u00e4hrden dadurch Wettbewerbsf\u00e4higkeit, Arbeitspl\u00e4tze und nicht zuletzt betriebliche Existenzen. Ziel des Wirtschaftsschutzes als Teil der pr\u00e4ventiven Spionageabwehr ist es daher, den Unternehmen zu helfen, ihre Firmenwerte vor unberechtigtem Zugriff durch ausl\u00e4ndische staatliche Akteure zu sch\u00fctzen. 2 Abschlussbericht der \"Initiative f\u00fcr einen Handlungsf\u00e4higen Staat\" von Julia J\u00e4kel, Thomas de Maiziere, Peer Steinbr\u00fcck, Andreas Vo\u00dfkuhle, Verlag Herder GmbH, Freiburg im Breisgau 2025 162 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","10 Spionageabwehr Zu diesem Zweck fanden im Jahr 2025 zahlreiche Unternehmensbesuche durch Mitarbeitende des hiesigen Verfassungsschutzes statt. Branchenschwerpunkte waren dabei die maritime Wirtschaft, KRITIS und der Maschinenbau. Weiterhin wurden bei unterschiedlichen Veranstaltungen Vortr\u00e4ge gehalten, in denen \u00fcber aktuelle Gefahren, Formen und konkrete M\u00f6glichkeiten zum Schutz vor Spionage und Sabotage informiert wurde. Schlie\u00dflich wurde auch in Fachmedien \u00fcber die Gefahren, die von ausl\u00e4ndischen Nachrichtendiensten f\u00fcr die heimische Wirtschaft ausgehen, und \u00fcber entsprechende M\u00f6glichkeiten zur Pr\u00e4vention informiert. Dar\u00fcber hinaus war der Wirtschaftsschutz im Jahr 2025 in verschiedenen Gremien der \u00f6ffentlichen Hand und der Wirtschaft - insbesondere auch der Industrieund Handelskammern - pr\u00e4sent, um mit Vertretern aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung ins Gespr\u00e4ch zu kommen. Hierbei war es Ziel, relevante Informationen, die nicht der Geheimhaltung unterliegen, zu teilen sowie Beratungsangebote in die Breite zu streuen, Kontakte zu kn\u00fcpfen bzw. zu pflegen und f\u00fcr vertrauliche Einzelgespr\u00e4che zur Verf\u00fcgung zu stehen. Ein guter und regelm\u00e4\u00dfiger inhaltlicher Austausch zwischen dem Verfassungsschutz MV und den - insbesondere wirtschaftlich - relevanten Akteuren in unserem Bundesland dient jedoch nicht nur der Pr\u00e4vention vor Spionage und Sabotage. Er soll auch eine vertrauensvolle Basis daf\u00fcr schaffen, dass Unternehmen, Beh\u00f6rden oder auch Forschungseinrichtungen fr\u00fchzeitig Hinweise auf m\u00f6gliche Verdachtsf\u00e4lle teilen. Solche Hinweise k\u00f6nnen sodann auf der Grundlage der teilweise geheimen Erkenntnisse der Spionageabwehr und dem dort vorhandenen nachrichtendienstlichen Erfahrungswissen bewertet und in dem Fall, dass sie hinreichende tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bieten, in die operative Spionageabwehr \u00fcberf\u00fchrt werden. Die jeweiligen Hinweisgeber k\u00f6nnen sich dabei jederzeit darauf verlassen, dass der Verfassungsschutz MV Informationen und Gespr\u00e4chsinhalte absolut diskret behandelt. Wirtschaftsschutz M-V Wir E-Mail: wirtschaftsschutz@im.mv-regierung.de sind f\u00fcr Telefon: 0385/7420-0 Sie da! 10.5 Ansprechpartner vor Ort - Spionageabwehr Mecklenburg-Vorpommern Warum ben\u00f6tigt der Verfassungsschutz Informationen zu nachrichtendienstlichen Aktivit\u00e4ten fremder Staaten in der Bundesrepublik Deutschland? F\u00fcr die Wahrung deutscher Hoheitsrechte und eines wirksamen Schutzes der in Deutschland lebenden Menschen gegen Aktivit\u00e4ten der Nachrichtendienste fremder Staaten ist es erforderlich, deren verdeckt agierende Agenten schnellstm\u00f6glich zu enttarnen und somit an der weiteren Aus\u00fcbung ihrer nachrichtendienstlichen Aktivit\u00e4ten zu hindern. Zur Erf\u00fcllung seiner gesetzlichen Aufgaben ist der Verfassungsschutz auch auf Ihre Mithilfe angewiesen! Sollten Sie Kenntnis von m\u00f6glichen nachrichtendienstlichen Aktivit\u00e4ten oder Hinweise auf Agenten ausl\u00e4ndischer Nachrichtendienste haben bzw. erlangen, bitten wir Sie, sich diesbez\u00fcglich - auf der Grundlage einer vertraulichen Behandlung Ihrer Informationen - mit uns in Verbindung zu setzen. Auch f\u00fcr den Fall einer eigenen, pers\u00f6nlichen Verstrickung k\u00f6nnen wir Ihnen h\u00e4ufig L\u00f6sungsans\u00e4tze aufzeigen. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben arbeitet der Verfassungsschutz nach dem sogenannten Opportunit\u00e4tsprinzip, unterliegt also im Gegensatz zur Polizei nicht der Pflicht zur Verfolgung von m\u00f6glichen Straftaten.Zur Kl\u00e4rung von Sachverhalten, die nicht unmittelbar in die Zust\u00e4ndigkeit der hiesigen Spionageabwehr fallen, stehen wir Ihnen auf Wunsch bei der Vermittlung von weiteren kompetenten Ansprechpartnern anderer Dienststellen selbstverst\u00e4ndlich gern zur Verf\u00fcgung. Wir Ministerium f\u00fcr Inneres und Bau Postfach 11 05 52, 19005 Schwerin sind f\u00fcr Mecklenburg-Vorpommern Telefon: 0385/7420-0 Sie da! Abteilung Verfassungsschutz Fax: 0385/714438 - Spionageabwehr - E-Mail: spionageabwehr@verfassungsschutz-mv.de 163 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","KAPITEL\u00dcBERSICHT | VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2025 Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auf einen Blick Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 14 26 KAPITEL 1 KAPITEL 2 Im Fokus: Hybride Bedrohungen Rechtsextremismus und -terrorismus 36 58 KAPITEL 3 KAPITEL 4 Reichsb\u00fcrger und Linksextremismus Selbstverwalter 102 112 KAPITEL 5 KAPITEL 6 Islamismus / Islamistischer Auslandsbezogener Terrorismus Extremismus 126 140 KAPITEL 7 KAPITEL 8 Mitwirkungsangelegenheiten, Spionageabwehr Waffenrechtliche Erlaubnisse und Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 148 156 KAPITEL 9 KAPITEL 10 Presseund Anlagen \u00d6ffentlichkeitsarbeit 166 172 KAPITEL 11 KAPITEL 12","Kapitel 11 Presseund \u00d6ffentlichkeitsarbeit Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern","11 Presseund \u00d6ffentlichkeitsarbeit 11. Presseund \u00d6ffentlichkeitsarbeit Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe, die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie den Bestand und die Sicherheit von Bund und L\u00e4ndern zu sch\u00fctzen. Wie zuvor dargestellt, ist diese verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung vielf\u00e4ltigen Gefahren ausgesetzt. Der Verfassungsschutzbericht informiert \u00fcber die im Berichtsjahr gewonnenen wesentlichen Erkenntnisse und ordnet diese ein. Dar\u00fcber hinaus gibt er eine Einsch\u00e4tzung zur m\u00f6glichen k\u00fcnftigen Entwicklung der Bedrohungslage in Mecklenburg-Vorpommern. Der Bericht erhebt dabei keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit aller verfassungsschutzrelevanten Gruppierungen im Land. Auf Grundlage des Landesverfassungsschutzgesetzes (LVerfSchG M-V)1 informiert der Verfassungsschutz die zust\u00e4ndigen Stellen - wie etwa Polizei und weitere Beh\u00f6rden - sowie die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber festgestellte Gefahren. So k\u00f6nnen rechtzeitig geeignete Ma\u00dfnahmen zur Gefahrenabwehr eingeleitet und die Bev\u00f6lkerung f\u00fcr Bedrohungen der Demokratie sensibilisiert werden. Diese Aufgabe ist nicht nur gesetzlicher Auftrag, sondern auch Ausdruck des Selbstverst\u00e4ndnisses des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ver\u00f6ffentlicht die Beh\u00f6rde j\u00e4hrlich den Verfassungsschutzbericht sowie erg\u00e4nzende Informationsmaterialien. Der Verfassungsschutzbericht sowie weitere Brosch\u00fcren mit Informationen aus den Arbeitsfeldern des Verfassungsschutzes stehen allen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern sowohl als bestellbare gedruckte Ausgaben als auch in elektronischer Form auf der Internetseite des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern unter www.verfassungsschutz-mv.de zur Verf\u00fcgung. Auch im Jahr 2025 wurde der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern regelm\u00e4\u00dfig von Medienvertreterinnen und -vertretern zu verschiedenen Themen angefragt. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 86 Pressenanfragen beantwortet. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 waren es 85 Anfragen, 2023 78 Anfragen und im Jahr 2022 insgesamt 89 Anfragen. 11.1 Aktivit\u00e4ten Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Mecklenburg-Vorpommern ist Teil des Beratungsnetzwerks Demokratie und Toleranz Mecklenburg-Vorpommern (www.beratungsnetzwerk-mv.de). Bei diesem Netzwerk handelt es sich um einen Zusammenschluss aus staatlichen Beh\u00f6rden und nicht-staatlichen Beratungsorganisationen sowie Akteuren in freier Tr\u00e4gerschaft. Durch die Mitwirkung im landesweiten Beratungsnetzwerk sowie in den Regionalzentren f\u00fcr demokratische Kultur werden Einsch\u00e4tzungen zu extremistischen Entwicklungen in die Diskussionen eingebracht. Mitarbeitende des Verfassungsschutzes nahmen im Jahr 2025 an \u00fcber 25 Veranstaltungen teil und stellten dort die Lage in den Bereichen Extremismus, Terrorismus, Hybride Bedrohungen sowie die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes vor. So wurden verschiedene Bildungsund Fortbildungseinrichtungen besucht, um \u00fcber aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen zu informieren und sich auszutauschen. 1 Vgl. SS 5 Abs. 2 LVerfSchG M-V. 166 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","11 Presseund \u00d6ffentlichkeitsarbeit - Quelle: https://www.digitalesmv.de/veranstaltungen/das-digitale-mv-beim-mv-tag-2025-greifswald-greifswald Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang der MV-Tag 2025 in Greifswald. Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern war dort mit einem Informationsstand vertreten. Interessierte B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger konnten dabei direkt mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verfassungsschutzes ins Gespr\u00e4ch kommen. Au\u00dferdem konnten die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger am 28. September 2025 im Rahmen des \"EinBlick in die Landesregierung\" an einem Informationsstand die Arbeit und die Ergebnisse des Verfassungsschutzes kennenlernen. Sofern Sie eine Vortrags-, Informationsveranstaltung oder eine Fachmesse vorbereiten, die Sachbezug zur Arbeit des Verfassungsschutzes aufweist, k\u00f6nnen Sie sich direkt an den Verfassungsschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter der Telefon-Nummer 0385/7420-0 wenden oder hierzu Kontakt \u00fcber die Internetseite www.verfassungsschutz-mv.de aufnehmen. 11.2 Informationsmaterialien Diese Informationsmaterialien k\u00f6nnen kostenlos beim Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern angefordert oder im Internet heruntergeladen werden. 2025 wurden durch den Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern mehr als 250 Publikationen kostenfrei an interessierte B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sowie an Einrichtungen im Land MecklenburgVorpommern und \u00fcber die Landesgrenzen hinaus versendet. Download Informationsmaterial: www.verfassungsschutz-mv.de/publikationen 167 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","11 Presseund \u00d6ffentlichkeitsarbeit Verfassungsschutzberichte der Jahre 2006 bis 2025 Flyer: Verfassungsschutz MV - Gemeinsam die Verfassung sch\u00fctzen Allgemeine Informationen \u00fcber die Arbeit des Verfassungsschutzes Infoflyer \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" in Mecklenburg-Vorpommern Beh\u00f6rdenund B\u00fcrgerinformation Infoflyer \"Informationen zum Thema Islamismus\" Allgemeiner Info-Flyer; auch in russischer und arabischer Version verf\u00fcgbar (Januar 2020) SPOC Magazin Nr. 2 (2023) Gemeinsam handeln: Zusammenarbeit gegen Proliferation Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (Januar 2026) Rechtsextremistisch genutzte Immobilien in Ostdeutschland Lagebild und Handlungsempfehlungen f\u00fcr Kommunen und Immobilienbesitzer (Juni 2024) Dar\u00fcber hinaus stellt das Ministerium f\u00fcr Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern weitere Brosch\u00fcren und Information bereit, die kostenlos unter folgender Internetadresse abgerufen werden k\u00f6nnen: Download Informationsmaterial: www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Sicherheit Zus\u00e4tzlich wird an dieser Stelle auch auf das umfassende Publikationsangebot des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz zu allen verfassungsschutzrelevanten Themenbereichen hingewiesen, welches als Download abgerufen oder bestellt werden kann: Download Informationsmaterial: www.verfassungsschutz.de 168 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","11 Presseund \u00d6ffentlichkeitsarbeit 11.3 Ausund Fortbildung/Praktika Im Rahmen von Ausund Fortbildungsveranstaltungen halten Besch\u00e4ftigte des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern an der Fachhochschule f\u00fcr \u00f6ffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern in G\u00fcstrow (FH\u00f6VPR) regelm\u00e4\u00dfig Vortr\u00e4ge. Diese behandeln sowohl die Aufgaben und T\u00e4tigkeiten des Verfassungsschutzes als auch ausgew\u00e4hlte aktuelle sicherheitspolitische Themen. Grundlage hierf\u00fcr ist eine seit 2010 bestehende Kooperationsvereinbarung mit der FH\u00f6VPR. Zur F\u00f6rderung des gegenseitigen Verst\u00e4ndnisses f\u00fcr die jeweiligen Aufgaben und zur Verbesserung des Informationsaustausches finden seit Juni 2014 regelm\u00e4\u00dfige mehrt\u00e4gige Hospitationen zwischen dem Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern und der Abteilung Staatsschutz des Landeskriminalamts Mecklenburg-Vorpommern statt. Diese erfolgen in verschiedenen Fachbereichen. Im Jahr 2022 konnte der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern erstmals zwei Anw\u00e4rter einstellen. Diese schlossen ihr Studium beim Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz ab. Im Jahr 2025 konnten zwei weitere Anw\u00e4rterstellen besetzt werden. Innerhalb der f\u00f6deralen Strukturen des Verfassungsschutzverbundes besteht ein gemeinsames Verst\u00e4ndnis dar\u00fcber, sich mit den unterschiedlichen Arbeitsweisen vertraut zu machen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit durch gegenseitiges Kennenlernen zu erleichtern und die eigenen Abl\u00e4ufe zu reflektieren und bei Bedarf weiterzuentwickeln. Hierzu finden verschiedene Formate f\u00fcr einen Erfahrungsaustausch und wechselseitige Hospitationen statt. Zudem dient die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Mecklenburg-Vorpommern regelm\u00e4\u00dfig als Praktikumsstation f\u00fcr Studierende des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz am Zentrum f\u00fcr Nachrichtendienstliche Ausund Fortbildung. Werde Teil unseres Teams - Gemeinsam die Verfassung sch\u00fctzen! Unsere aktuellen Ausschreibungen finden Sie unter: Karriereportal Homepage des der Landesverwaltung Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern www.karriere-in-mv.de www.verfassungsschutz-mv.de 169 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","KAPITEL\u00dcBERSICHT | VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2025 Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auf einen Blick Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 14 26 KAPITEL 1 KAPITEL 2 Im Fokus: Hybride Bedrohungen Rechtsextremismus und -terrorismus 36 58 KAPITEL 3 KAPITEL 4 Reichsb\u00fcrger und Linksextremismus Selbstverwalter 102 112 KAPITEL 5 KAPITEL 6 Islamismus / Islamistischer Auslandsbezogener Terrorismus Extremismus 126 140 KAPITEL 7 KAPITEL 8 Mitwirkungsangelegenheiten, Spionageabwehr Waffenrechtliche Erlaubnisse und Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 148 156 KAPITEL 9 KAPITEL 10 Presseund Anlagen \u00d6ffentlichkeitsarbeit 166 172 KAPITEL 11 KAPITEL 12","Kapitel 12 Anlagen Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen 12. Anlagen 12.1 Abk\u00fcrzungsverzeichnis Abk\u00fcrzung Bedeutung APT Advanced Persistent Threat BAMAD Bundesamt f\u00fcr den Milit\u00e4rischen Abschirmdienst BAMF Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge BfV Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz BKA Bundeskriminalamt BMI Bundesministerium des Innern BND Bundesnachrichtendienst BRD Bundesrepublik Deutschland BSI Bundesamt f\u00fcr Sicherheit in der Informationstechnik BVerfG Bundesverfassungsgericht BVerfSchG Bundesverfassungsschutzgesetz DKP Deutsche Kommunistische Partei fdGO freiheitliche demokratische Grundordnung F.i.e.L. Fremde im eigenen Land G 10 Gesetz zur Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses GBA Generalbundesanwalt GETZ Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum GG Grundgesetz GTAZ Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum HAMAS Harakat al-Muqawama al-Islamiya IBD Identit\u00e4re Bewegung Deutschland IB MV Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern IL Interventionistische Linke IS Islamischer Staat IT Informationstechnik JN Junge Nationalisten KCK Koma Civaken Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) KDP Partya Demokrata Kurdistane (Demokratische Partei Kurdistans) KKK Koma Komalen Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) 172 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen KONGRA GEL Kongra Gele Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) KPCh Kommunistische Partei Chinas KRITIS Kritische Infrastrukturen LfDI Landesbeauftragter f\u00fcr den Datenschutz und Informationsfreiheit LfV Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Verfassungsschutz LKA MV Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern LRH MV Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern LVerfSchG MV Landesverfassungsschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern MLKP Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschland NATO North Atlantic Treaty Organization (Nordatlantische Vertragsorganisation) NIAS Nachrichtendienstliche Informationsund Analysestelle NPD Nationaldemokratische Partei Deutschland NS Nationalsozialistisch NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei NSP Neue St\u00e4rke Partei OVG Oberverwaltungsgericht PIAS Polizeiliche Informationsund Analysestelle PMK Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t PI-BE Preu\u00dfisches Institut - Bismarcks Erben 1. Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages Mecklenburg-Vorpommern PKK 2. Partiya Karkeren Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) RED Rechtsextremismusdatei RH Rote Hilfe SDAJ Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend SOG M-V Sicherheitsund Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern SRH Schwarz-Rote-Hilfe StGB Strafgesetzbuch S\u00dcG M-V Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern TKP/ML T\u00fcrkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten VD Volldraht Deutschland VG Verwaltungsgericht VP Vertrauensperson YPG Volksverteidigungseinheiten (Yekineyen Parastina Gel) 173 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen 12.2 Glossar Anschlussf\u00e4higkeit Der Begriff Anschlussf\u00e4higkeit beschreibt politische Themen, die in der Gesellschaft breit diskutiert und akzeptiert sind, aber auch von extremistischen Gruppierungen mit dem strategischen Ziel aufgegriffen werden. Diese pr\u00e4sentieren sich auf diese Weise als ernstzunehmender politischer Akteur in der demokratischen Debatte und verfolgen gleichzeitig die eigene extremistische Agenda. Anti-Antifa Unter dem Begriff \"Anti-Antifa\" verfolgen Neonazis in Anlehnung an Terminologie und Vorgehensweise von Linksextremisten ein Konzept zur Erfassung und Ver\u00f6ffentlichung von Daten \u00fcber politische Gegner. Deutlich wird dabei eine Bereitschaft zur Gewaltanwendung. Antifaschismus \"Antifaschismus\" als Begriff wird auch von Demokraten verwendet, um ihre Ablehnung des Rechtsextremismus zum Ausdruck zu bringen. Mehrheitlich nehmen jedoch Linksextremisten diesen Begriff f\u00fcr sich in Anspruch. Sie behaupten, dass der kapitalistische Staat den Faschismus hervorbringe, zumindest aber toleriere. Daher richtet sich der Antifaschismus nicht nur gegen tats\u00e4chliche oder vermeintliche Rechtsextremisten, sondern immer auch gegen den Staat und seine Vertreter, insbesondere Angeh\u00f6rige der Sicherheitsbeh\u00f6rden. Anti-Terror-Datei (ATD) Die Anti-Terror-Datei (ATD) ist eine gemeinsame Datei des Bundes und der L\u00e4nder zur Aufkl\u00e4rung und Bek\u00e4mpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des Antiterrordateigesetzes (ATDG). Advanced Persistent Threat (APT) Der Begriff \"Advanced Persistent Threat\" wird im Bereich der Cyber-Bedrohungen (Cyberangriff) f\u00fcr einen komplexen, zielgerichteten und effektiven Angriff auf IT-Infrastrukturen und vertrauliche Daten von Beh\u00f6rden und Unternehmen verwendet. Vielfach werden Angriffskampagnen vereinfacht mit APT und einer Nummer (z. B. APT28) versehen, um damit die Angriffskampagne zu kennzeichnen. Das Ziel eines solchen Angriffes ist insbesondere, die lang anhaltende Handlungsf\u00e4higkeit des Angreifers sicherzustellen. Dazu versucht dieser sich nach erfolgreichem Eindringen entweder m\u00f6glichst unauff\u00e4llig zu verhalten oder sich m\u00f6glichst schnell und umfassend in den angegriffenen Systemen auszubreiten und festzusetzen. Der Angreifer geht i. d. R. sehr gezielt vor und nimmt auch gro\u00dfen Aufwand in Kauf, um sein Ziel zu erreichen. Ausl\u00e4nderextremismus Extremistische Ausl\u00e4nderorganisationen verfolgen in Deutschland Ziele, die typischerweise durch aktuelle Ereignisse und politische Entwicklungen in ihren Heimatl\u00e4ndern bestimmt sind. Entsprechend ihrer politischen Ausrichtung handelt es sich dabei beispielsweise um linksextremistische Organisationen (z. B. die t\u00fcrkische \"Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front\" (DHKP-C), soweit sie in ihren Heimatl\u00e4ndern ein sozialistisches bzw. kommunistisches Herrschaftssystem anstreben oder um nationalistische Organisationen, die ein \u00fcberh\u00f6htes Selbstverst\u00e4ndnis von der eigenen Nation haben und die Rechte anderer V\u00f6lker missachten. Daneben gibt es separatistische Organisationen, die eine Losl\u00f6sung ihres Herkunftsgebietes aus einem bereits bestehenden 174 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen Staatsgebilde und die Schaffung eines eigenen Staates verfolgen. Die gr\u00f6\u00dfte von den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden beobachtete ausl\u00e4nderextremistische Organisation in Deutschland ist nach wie vor die unter der Bezeichnung PKK bekannte \"Arbeiterpartei Kurdistans\". Autonome Kennzeichnend f\u00fcr die Bewegung der Autonomen, die \u00fcber kein einheitliches ideologisches Konzept verf\u00fcgt, ist die Ablehnung staatlicher und gesellschaftlicher Normen und Zw\u00e4nge, die Suche nach einem freien, selbstbestimmten Leben in herrschaftsfreien R\u00e4umen und der Widerstand gegen den demokratischen Staat und seine Institutionen, wobei Gewalt von Autonomen grunds\u00e4tzlich als Aktionsmittel (\"militante Politik\") akzeptiert ist. Autonome bilden den weitaus gr\u00f6\u00dften Anteil des gewaltbereiten linksextremistischen Personenpotenzials. Das Selbstverst\u00e4ndnis der heterogenen autonomen Bewegung ist gepr\u00e4gt von Anti-Einstellungen (\"antikapitalistisch\", \"antifaschistisch\", \"antipatriarchal\"). Diffuse anarchistische und kommunistische Ideologiefragmente (\"Klassenkampf\", \"Revolution\" oder \"Imperialismus\") bilden den Rahmen ihrer oftmals spontanen Aktivit\u00e4ten. Eine klassische Form autonomer Gewalt ist die sogenannte Massenmilitanz. Das sind Stra\u00dfenkrawalle, die sich im Rahmen von Demonstrationen oder im Anschluss daran entwickeln. Hierbei kommt es regelm\u00e4\u00dfig auch zu Gewaltexzessen. Autonome Freir\u00e4ume Als \"autonome Freir\u00e4ume\" k\u00f6nnen vor allem besetzte H\u00e4user, Wohnprojekte und selbstverwaltete Jugendund Kulturzentren gelten, deren Existenz und Erhalt Linksextremisten bedroht sehen, wenn sich die Besitzund Eigentumsverh\u00e4ltnisse \u00e4ndern. Bestrebungen, extremistische Bestrebungen sind nach allgemeinem Sprachgebrauch alle auf ein Ziel gerichteten Aktivit\u00e4ten. Extremistische Bestrebungen im Sinne der Verfassungsschutzgesetze sind im Wesentlichen politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes. Von Einzelpersonen gehen solche Bestrebungen nur dann aus, wenn sie auf die Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder eines der obigen Schutzg\u00fcter erheblich besch\u00e4digen k\u00f6nnen.1 Cyberangriffe - Elektronische Angriffe Elektronische Angriffe Mit dem Begriff \"Elektronische Angriffe\" werden Ma\u00dfnahmen mit und gegen IT-Infrastrukturen bezeichnet. Neben der Informationsbeschaffung fallen darunter auch Aktivit\u00e4ten, die zur Sch\u00e4digung bzw. Sabotage dieser Systeme geeignet sind. Dazu geh\u00f6ren insbesondere das Aussp\u00e4hen, Kopieren oder Ver\u00e4ndern von Daten, die \u00dcbernahme einer fremden elektronischen Identit\u00e4t, der Missbrauch oder die Sabotage fremder IT-Infrastrukturen sowie die \u00dcbernahme von computergesteuerten, netzgebundenen Produktionsund Steuereinrichtungen. Die Angriffe k\u00f6nnen dabei sowohl von au\u00dfen \u00fcber Computernetzwerke, wie z. B. das Internet, erfolgen als auch durch einen direkten, nicht netzgebundenen Zugriff auf einen Rechner, z. B. mittels manipulierter Hardwarekomponenten wie Speichermedien (z. B. USB-Sticks). 1 Vgl. SS 6 LVerfSchG M-V. 175 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen Entgrenzung Der Begriff Entgrenzung beschreibt den Ansatz von Extremisten, ihre politischen Themen und Ziele so in das demokratische Spektrum der Gesellschaft zu transportieren, dass diese dort akzeptabel erscheinen und auf diese Weise die bestehende Abgrenzung der gesellschaftlichen Mitte gegen\u00fcber extremistischen Positionen einzuebnen. Fanzine Der Begriff setzt sich aus den Worten \"Fan\" und \"Magazine\" zusammen und bezeichnet Publikationen, die innerhalb einer subkulturellen Szene szeneinterne Informationen verbreiten. In der subkulturell gepr\u00e4gten rechtsextremistischen Szene informieren diese Publikationen \u00fcber Musikgruppen, Tontr\u00e4ger, Konzerte sowie sonstige Szeneveranstaltungen. Aktivisten und rechtsextremistische Gruppierungen erhalten in Interviews Gelegenheit zur Selbstdarstellung und zur Verbreitung ihres extremistischen Gedankengutes. Gef\u00e4hrder Ein Gef\u00e4hrder ist eine Person, zu der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des SS 100 a StPO, begehen wird. Die Einstufung einer Person als Gef\u00e4hrder erfolgt durch die Polizei (- Relevante Person). Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) Das GETZ hat am 15. November 2012 seine Arbeit aufgenommen. Ziel ist die Bek\u00e4mpfung des Rechts-, Links-, Ausl\u00e4nderextremismus/ -terrorismus, der Spionage und Proliferation. Ziel ist es, die Fachexpertise aller Beh\u00f6rden unmittelbar zu b\u00fcndeln und einen m\u00f6glichst l\u00fcckenlosen und schnellen Informationsfluss sicherzustellen. Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) Das 2004 eingerichtete \"Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum\" (GTAZ) in Berlin-Treptow mit einer \"Nachrichtendienstlichen Informationsund Analysestelle\" (NIAS) sowie einer \"Polizeilichen Informationsund Analysestelle\" (PIAS) konzentriert die Experten f\u00fcr Terrorismusabwehr der deutschen Sicherheitsbeh\u00f6rden an einem Ort. Im GTAZ sind die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder, das Bundeskriminalamt (BKA), die Landeskriminal\u00e4mter (LK\u00c4) und der Bundesnachrichtendienst (BND) eingebunden. Weitere Teilnehmer sind die Bundespolizei (BPOL), das Zollkriminalamt (ZKA), das Bundesamt f\u00fcr den Milit\u00e4rischen Abschirmdienst (BAMAD), das Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) und Vertreter der Generalbundesanwaltschaft. Die Abstimmung von Bewertungen und Ma\u00dfnahmen bei sicherheitsrelevanten Sachverhalten mit Terrorismusbezug wird erleichtert und beschleunigt. Gentrifizierung Der Begriff beschreibt die Umstrukturierung ganzer Wohnviertel und Stadtteile zu hochwertigen Wohnquartieren und damit einhergehend die Ver\u00e4nderung der Wohnbev\u00f6lkerung. Dieses Themenfeld kommt h\u00e4ufig in Ballungsr\u00e4umen vor. Gulag Russische Abk\u00fcrzung f\u00fcr \"Hauptverwaltung der Erziehungsund Arbeitslager\". Bezeichnung f\u00fcr stalinistische Strafund Zwangsarbeitslager in der Sowjetunion, in denen so genannte politische H\u00e4ftlinge und Kriminelle im Zuge der Massenrepressionen interniert wurden. 176 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen Holodomor Ukrainisch f\u00fcr \"T\u00f6tung durch Hunger\" - gro\u00dfe Hungersnot in der Sowjetrepublik Ukraine in den Jahren 1932/33 mit 6 bis 7 Mio. Todesopfern in Folge der Zerst\u00f6rung der Landwirtschaft durch die Zwangskollektivierung, gezielt \u00fcberh\u00f6hte Abgabepflichten f\u00fcr die Bauern und Verhinderung von Hilfsma\u00dfnahmen unter der Regierung Stalins. Hybride Bedrohung Hybride Bedrohungen sind strategisch angelegte Ma\u00dfnahmen fremder staatlicher Akteure, die milit\u00e4rische, nachrichtendienstliche, digitale, wirtschaftliche oder kommunikative Mittel miteinander verbinden, um einen Staat, seine Institutionen, Wirtschaft oder Gesellschaft zu schw\u00e4chen. Hierzu z\u00e4hlen insbesondere Desinformation, Cyberangriffe, Spionage, Sabotage und Wahlbeeinflussung. Ziel ist meist, Vertrauen in staatliche Institutionen zu untergraben, gesellschaftliche Polarisierung zu verst\u00e4rken und politische Entscheidungsprozesse zu beeinflussen. Islamismus Der Begriff des Islamismus bezeichnet eine religi\u00f6s motivierte Form des politischen Extremismus. Islamisten sehen in den Schriften und Geboten des Islam nicht nur Regeln f\u00fcr die Aus\u00fcbung der Religion, sondern auch Handlungsanweisungen f\u00fcr eine islamistische Staatsund Gesellschaftsordnung. Ein Grundgedanke dieser islamistischen Ideologie ist die Behauptung, alle Staatsgewalt k\u00f6nne ausschlie\u00dflich von Gott (Allah) ausgehen. Damit richten sich islamistische Bestrebungen gegen die Vorschriften des Grundgesetzes, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Islamisten halten die Etablierung einer islamischen Gesellschaftsordnung f\u00fcr unabdingbar. Dieser Ordnung sollen letztlich sowohl Muslime als auch Nicht-Muslime unterworfen werden. Sonderformen des Islamismus sind der Salafismus (-) und der islamistische Terrorismus (-). Islamistischer Terrorismus Mit dem Begriff \"islamistischer Terrorismus\" wird Terrorismus (-) bezeichnet, der unter Berufung auf den Islam bzw. dessen selektive Auslegung und politische Instrumentalisierung darauf abzielt, eine nach eigener Auffassung \"islamische Ordnung\" bzw. einen \"islamischen Staat\" zu errichten. Dem \"islamistischen Terrorismus\" werden sunnitische Gruppierungen, hierunter sowohl salafistische (z. B. \"al-Qaida\") als auch nicht-salafistische (z. B. HAMAS) sowie schiitische Gruppierungen (z. B. \"Hizb Allah\") zugerechnet. Jihad Die w\u00f6rtliche \u00dcbersetzung dieses Begriffs ist \"Anstrengung\" oder \"Bem\u00fchung\". Es gibt zwei Formen des Jihad: die geistig-spirituelle Bem\u00fchung des Gl\u00e4ubigen um das richtige religi\u00f6se und moralische Verhalten gegen\u00fcber Gott und den Mitmenschen (sogenannter gro\u00dfer Jihad) und den k\u00e4mpferischen Einsatz zur Verteidigung oder Ausdehnung des islamischen Herrschaftsgebiets (sogenannter kleiner Jihad). Von militanten islamistischen (- Islamismus) Gruppen wird der Jihad h\u00e4ufig als religi\u00f6se Legitimation f\u00fcr Terroranschl\u00e4ge verwendet. Kameradschaften, rechtsextremistische Unter dem Begriff \"Kameradschaften\" werden i.d.R. neonazistische lokale Gruppierungen verstanden. Sie umfassen meist etwa 10 bis 20 Mitglieder und sind - im Gegensatz zu den Cliquen der subkulturell gepr\u00e4gten gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene - deutlich durch den Willen zu politischer Aktivit\u00e4t gepr\u00e4gt. Obwohl sie meist nur gering ausgepr\u00e4gte vereins\u00e4hnliche Strukturen aufweisen, sind sie durch eine verbindliche Funktionsverteilung dennoch deutlich strukturiert. Mitglieder von Kameradschaften rechnen sich in der Regel den neonazistisch gepr\u00e4gten sogenannten \"Freien Nationalisten\" zu. 177 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen Kritische Infrastrukturen (KRITIS) Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit zentraler Bedeutung f\u00fcr das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeintr\u00e4chtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengp\u00e4sse, erhebliche St\u00f6rungen der \u00f6ffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten w\u00fcrden. Linksextremismus Mit diesem Begriff werden Bestrebungen (-) von Personenzusammenschl\u00fcssen bezeichnet, f\u00fcr die alle oder einige der folgenden Merkmale charakteristisch sind: * Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus als \"wissenschaftliche\" Anleitung zum Handeln; daneben - je nach Auspr\u00e4gung der Partei oder Gruppierung -R\u00fcckgriff auch auf Theorien weiterer Ideologen wie Stalin, Trotzki, Mao Tse-tung und andere, * Bekenntnis zur sozialistischen oder kommunistischen Transformation der Gesellschaft mittels eines revolution\u00e4ren Umsturzes oder langfristiger revolution\u00e4rer Ver\u00e4nderungen, * Bekenntnis zur Diktatur des Proletariats oder zu einer herrschaftsfreien (anarchistischen) Gesellschaft, * Bekenntnis zur revolution\u00e4ren Gewalt als bevorzugte oder - je nach den konkreten Bedingungen - taktisch einzusetzender Kampfform. Linksextremistische Parteien und Gruppierungen lassen sich grob in zwei Hauptstr\u00f6mungen einteilen: * dogmatische Marxisten-Leninisten und sonstige revolution\u00e4re Marxisten: In Parteien oder anderen festgef\u00fcgten Vereinigungen organisiert, verfolgen sie die erkl\u00e4rte Absicht, eine sozialistische bzw. kommunistische Gesellschaftsordnung zu errichten, * Autonome, Anarchisten und sonstige Sozialrevolution\u00e4re (undogmatischer Linksextremismus): In losen Zusammenh\u00e4ngen, seltener in Parteien oder formalen Vereinigungen agierend, streben sie ein herrschaftsfreies, selbstbestimmtes Leben frei von jeglicher staatlichen Autorit\u00e4t an. NADIS Das NAchrichtenDienstliche InformationsSystem und WissensNetz (NADIS WN) ist das zentrale Hinweisund Verbundsystem der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder f\u00fcr Personen und Objekte. Dieses System ist eine technische Plattform, auf der Amtsund Verbunddateien von Bund und L\u00e4ndern unter einer einheitlichen Anwendungsoberfl\u00e4che betrieben werden k\u00f6nnen. Neonationalsozialismus/Neonazismus Der Neonationalsozialismus bezieht sich auf die Weltanschauung des \"Dritten Reiches\" und macht diese zur Grundlage seiner politischen Zielvorstellungen. Elementare Bestandteile der neonationalsozialistischen Weltanschauung sind Rassismus und Nationalismus sowie die Forderung nach einem autorit\u00e4ren \"F\u00fchrerstaat\" unter Ausschaltung der Gewaltenteilung. Neue Rechte Unter der Bezeichnung Neue Rechte wird ein informelles Netzwerk von Gruppierungen, Einzelpersonen und Organisationen gefasst, in dem nationalkonservative bis rechtsextremistische Kr\u00e4fte zusammenwirken, um anhand unterschiedlicher Strategien teilweise antiliberale und antidemokratische Positionen in Gesellschaft und Politik durchzusetzen. Hierf\u00fcr werden parlamentarische und au\u00dferparlamentarische Bewegungen, metapolitische Theoriebildung und Praxis - also die Einflussnahme auf den vorpolitischen Raum, die den Boden f\u00fcr die erfolgreiche politische Verwirklichung dieser antidemokratischen Positionen bereiten soll - mit Protest178 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen und Demonstrationsinitiativen eng verzahnt. Die Akteure f\u00fcllen innerhalb dieses Netzwerks unterschiedliche und teils komplement\u00e4re Funktionen und Rollen aus, die dem gemeinsamen Ziel einer \"Kulturrevolution von rechts\" dienen sollen und sich jeweils an unterschiedliche Zielgruppen richten. Rechtsextremistische Bez\u00fcge ergeben sich aus Verst\u00f6\u00dfen gegen die Menschenw\u00fcrde, das Rechtsstaatsund/oder das Demokratieprinzip in unterschiedlicher Ausformung. Outing-Aktion Durch Outing-Aktionen werden politische Gegner extremistischer Gruppierungen mit ihren personenbezogenen Daten (z. B. Foto, Name, Wohnanschrift, Arbeitsstelle etc.) zumeist via Internet \u00f6ffentlich bekannt gemacht, um sie zum einen an den \"virtuellen Pranger\" zu stellen, zum anderen aber auch, um sie damit einer erh\u00f6hten Gefahr auszusetzen, zum Opfer einer politisch motivierten Straftat durch die gegnerische extremistische Gruppe zu werden. Proliferation Als Proliferation bezeichnet man die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen oder chemischen Massenvernichtungswaffen und entsprechenden Waffentr\u00e4gersystemen bzw. der zu deren Herstellung verwendeten Produkte einschlie\u00dflich des dazu erforderlichen Know-how. Radikal Als radikal werden Bestrebungen bezeichnet, die zur L\u00f6sung politischer Probleme \"bis auf die Wurzel gehen\", diese jedoch ohne zielgerichteten Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung l\u00f6sen wollen. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Rechtsextremismus Der Rechtsextremismus ist eine Ideologie der Ungleichheit, deren Anh\u00e4nger politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen zeigen, die darauf gerichtet sind, Grunds\u00e4tze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung au\u00dfer Geltung zu setzen oder zu beseitigen (- Bestrebung). Als Gegenentwurf zu einer modernen Demokratie und einer offenen Gesellschaft wollen Rechtsextremisten - auch unter Anwendung von Gewalt - ein autorit\u00e4res oder gar totalit\u00e4res staatliches System errichten, in dem nationalistisches und rassistisches Gedankengut die Grundlage der Gesellschaftsordnung bilden soll. Dementsprechend finden sich im deutschen Rechtsextremismus in unterschiedlicher und gruppenspezifischer Auspr\u00e4gung folgende ideologische Vorstellungen bzw. Handlungsmuster: * Ein aggressiver, vielfach v\u00f6lkisch ausgerichteter Nationalismus, f\u00fcr den nur die deutschen Interessen als Richtschnur gelten und der andere Nationen als \"minderwertig\" betrachtet, * die h\u00e4ufige Forderung nach der Neugr\u00fcndung eines \"Reiches\", das zum \"m\u00e4chtigen Mittelpunkt Europas\" werden m\u00fcsse, * der Wunsch nach einer Volksgemeinschaft auf \"rassischer\" Grundlage, die die Rechte des Einzelnen beliebig einschr\u00e4nkt und der pluralistischen Gesellschaft das Modell des \"Volkskollektivismus\" (\"Du bist nichts, Dein Volk ist alles\") entgegensetzt (Antiindividualismus, Antipluralismus, Antiliberalismus), * eine aggressive, extrem gewaltbereite Fremdenfeindlichkeit als Ergebnis rassistischen und damit verbunden antisemitischen Gedankenguts, * der Wunsch nach einem \"F\u00fchrerstaat\" mit milit\u00e4rischen Ordnungsprinzipien, * eine Relativierung oder sogar Leugnung der Verbrechen des \"Dritten Reiches\" und damit verbunden eine Verharmlosung oder Verherrlichung des Nationalsozialismus und * eine st\u00e4ndige Diffamierung der demokratischen Institutionen und ihrer Repr\u00e4sentanten. 179 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen Rechtsextremismusdatei (RED) Die Rechtsextremismusdatei (RED) ist eine gemeinsame Datei des Bundes und der L\u00e4nder zur Aufkl\u00e4rung und Bek\u00e4mpfung des gewaltbereiten Rechtsextremismus auf Grundlage des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes (RED-G). Mit der RED soll der Informationsaustausch zwischen den beteiligten Beh\u00f6rden intensiviert und beschleunigt werden. Rechtsextremistische Konzerte Die Kriterien zur Bewertung rechtsextremistischer Musikveranstaltungen lauten wie folgt: * Live-Auftritt mindestens einer als rechtsextremistisch bewerteten Band, * Szene\u00f6ffentlichkeit (z. B. \u00fcberregionale Mobilisierung, Erhebung von Eintrittsgeldern, Werbung f\u00fcr die Veranstaltung), * Vortrag rechtsextremistischer Liedtexte bzw. Feststellung rechtsextremistischer Aktivit\u00e4ten der Interpreten anl\u00e4sslich der Veranstaltungen (insbesondere Propagandadelikte), * Organisation der Veranstaltung durch rechtsextremistische Gruppierungen oder Einzelpersonen. Es ist nicht erforderlich, dass Informationen zu allen Kriterien vorliegen. Mindestvoraussetzung sind der szene\u00f6ffentliche Live-Auftritt sowie Indizien f\u00fcr rechtsextremistische Inhalte, die sich insbesondere aus dem Auftritt einschl\u00e4giger Bands oder aus dem Vortrag entsprechender Lieder ergeben k\u00f6nnen. Reichsb\u00fcrger Sogenannte Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter sind Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begr\u00fcndungen, unter anderem unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschw\u00f6rungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht, die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen. Sie sprechen den demokratisch gew\u00e4hlten Repr\u00e4sentanten die Legitimation ab oder definieren sich als in G\u00e4nze au\u00dferhalb der Rechtsordnung stehend. Deshalb sind sie bereit, Verst\u00f6\u00dfe gegen diese zu begehen. F\u00fcr die Verwirklichung ihrer Ziele treten sie aktiv ein, z. B. mit Werbeaktivit\u00e4ten oder mit aggressiven Verhaltensweisen gegen\u00fcber den Gerichten und Beh\u00f6rden der Bundesrepublik Deutschland. Zwischen Reichsb\u00fcrgern und Selbstverwaltern f\u00e4llt eine trennscharfe Unterscheidung schwer. Reichsb\u00fcrger lehnen die Bundesrepublik Deutschland unter Berufung auf ein wie auch immer geartetes Deutsches Reich ab. Selbstverwalter hingegen f\u00fchlen sich dem Staat g\u00e4nzlich nicht zugeh\u00f6rig. Sie behaupten, sie k\u00f6nnten durch eine Erkl\u00e4rung aus dem Staat austreten und seien deshalb nicht an dessen Gesetze gebunden. Oftmals berufen sie sich auf eine UN-Resolution, die es angeblich erm\u00f6gliche, aus der Bundesrepublik Deutschland ausund in eine Selbstverwaltung einzutreten. Manche markieren ihr Wohnanwesen zum Beispiel durch Grenzziehungen, Schilder und Wappen, um ihren angeblich souver\u00e4nen Verwaltungsraum zu kennzeichnen. Mitunter wird dieser unter Berufung auf ein Widerstandsrecht gewaltsam verteidigt. Relevante Person Eine Person ist als relevant anzusehen, wenn sie innerhalb des extremistischen/terroristischen Spektrums die Rolle einer F\u00fchrungsperson, eines Unterst\u00fctzers/Logistikers oder eines Akteurs einnimmt und objektive Hinweise vorliegen, die die Prognose zulassen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des SS 100 a Strafprozessordnung (StPO), f\u00f6rdert, unterst\u00fctzt, begeht oder sich daran beteiligt oder es sich um eine Kontaktoder Begleitperson eines Gef\u00e4hrders, eines Beschuldigten oder eines Verd\u00e4chtigen einer politisch motivierten Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere einer solchen im Sinne des SS 100 a StPO, handelt. Die Einstufung als relevante Person erfolgt durch die Polizei (- Gef\u00e4hrder). 180 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen Scharia Die Scharia bezeichnet die im Koran von Gott gesetzte Ordnung, eine Art juristische Grundlage. Die Scharia enth\u00e4lt neben rituellen Vorschriften privat-, strafund \u00f6ffentlich-rechtliche Regelungen. Die Scharia ist kein ausformuliertes Regelwerk, sondern eine Quelle der Rechtsfindung. Verbindlichkeit und Handhabung der Scharia in den einzelnen islamischen L\u00e4ndern sind bis heute sehr unterschiedlich. Innerhalb der islamischen Welt wird die Rolle der Scharia kontrovers beurteilt. Einig ist man sich aber darin, dass die Scharia eine f\u00fcr alle Bereiche wichtige Rechtsquelle darstellt. Salafismus Der \"Salafismus\" ist eine Str\u00f6mung des sunnitischen Islamismus, die sich auf die Urzeit des Islam und die sogenannten \"rechtschaffenen Altvorderen\" (arab. al-salaf al-salih) bezieht und die R\u00fcckkehr zu den damaligen Herrschaftsund Rechtsformen anstrebt. Diese ist u. a. gekennzeichnet durch eine fundamentalistische Koranauslegung, die Ablehnung westlicher Wertevorstellungen und die Propagierung des Kampfes gegen die \"Ungl\u00e4ubigen\". Schwarzer Block Der sogenannte Schwarze Block, vermummte Aktivisten in einheitlicher \"Kampfausr\u00fcstung\", ist eine Aktionsform, die urspr\u00fcnglich im linksextremistischen autonomen Spektrum entwickelt wurde und vor allem bei Demonstrationen angewandt wird. Der \"Schwarze Block\" ist keine zentral organisierte und koordinierte Organisationsform, sondern ein punktueller Zusammenschluss gewaltorientierter Linksextremisten. Ziel dieses Auftretens ist die erschwerte Zuordnung von Strafund Gewalttaten zu Einzelpersonen durch die Polizei. Jeder \"Schwarze Block\" beinhaltet jedoch ein einzelfallbezogenes Gewaltpotenzial, das sich je nach Lageentwicklung ausleben kann. Selbstverwalter - Reichsb\u00fcrger Spionage Als Spionage wird die T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Nachrichtendienst einer fremden Macht bezeichnet, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gerichtet ist. Die Beschaffung von Informationen, vor allem aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Milit\u00e4r, erfolgt zumeist unter Anwendung geheimer Mittel und Methoden. Soweit Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist, kommt eine Strafbarkeit gem\u00e4\u00df SSSS 93 ff. StGB in Betracht. Spionageabwehr Die Spionageabwehr besch\u00e4ftigt sich mit der Aufkl\u00e4rung und Abwehr bzw. Verhinderung von Spionageaktivit\u00e4ten fremder Nachrichtendienste. Dazu sammelt sie Informationen \u00fcber sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten fremder Nachrichtendienste in der Bundesrepublik Deutschland und wertet sie mit dem Ziel aus, Erkenntnisse \u00fcber Struktur, Aktivit\u00e4ten, Arbeitsmethoden, nachrichtendienstliche Mittel und Zielobjekte dieser Nachrichtendienste zu gewinnen. Die Spionageabwehr geh\u00f6rt gem\u00e4\u00df SS 3 Abs. 1 Nr. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) zu den Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder. 181 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen Staatsfreiheit Der Begriff der \"Staatsfreiheit\" ist ein innerhalb des ersten NPD-Verbotsverfahren gepr\u00e4gter Begriff. Danach hat das BVerfSchG die Forderung aufgestellt, dass w\u00e4hrend eines laufenden Verbotsverfahrens keine Vertrauenspersonen (VP) und Verdeckten Ermittler (VE) auf den F\u00fchrungsebenen einer Partei t\u00e4tig sein d\u00fcrfen. Damit wird sichergestellt, dass deren Willensbildung und Selbstdarstellung unbeobachtet und selbst bestimmt erfolgen kann. Die Begr\u00fcndung des Verbotsantrags darf nicht auf Beweismaterialien gest\u00fctzt werden, deren Entstehung zumindest teilweise auf das Wirken von VP oder VE zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Die Beobachtung einer Partei w\u00e4hrend eines laufenden Verbotsverfahrens darf au\u00dferdem nicht dem Aussp\u00e4hen ihrer Prozessstrategie dienen. Zudem ist die privilegierte Stellung der Verfahrensbevollm\u00e4chtigten der betroffenen Partei zu beachten. Terrorismus Der \"Terrorismus\" ist der nachhaltig gef\u00fchrte Kampf f\u00fcr politische Ziele, die mit Hilfe von Anschl\u00e4gen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen, insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in SS 129a Abs. 1 StGB genannt sind, oder durch andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen. \"Vier-S\u00e4ulen-Strategie\" der NPD Die Strategie der NPD wurde auf dem Bundesparteitag 1998 im mecklenburgischen Stavenhagen zun\u00e4chst als \"Drei-S\u00e4ulen-Strategie\" konzipiert: Kampf um die Stra\u00dfe: Durchf\u00fchrung von Demonstrationen, Zeigen von Pr\u00e4senz in der \u00d6ffentlichkeit, Massenmobilisierung, Kampf um die K\u00f6pfe: Ziel ist die Meinungsf\u00fchrerschaft in der rechtsextremistischen Szene, aber ganz wesentlich auch das Erreichen von Personen au\u00dferhalb ihrer politischen Klientel, Kampf um die Parlamente: Wahlerfolge konnte die NPD in Mecklenburg-Vorpommern 2006 und 2009 vorweisen. Auf dem Bundesparteitag 2004 in Leinefeld/Th\u00fcringen wurde eine vierte S\u00e4ule erg\u00e4nzt: Kampf um den organisierten Willen: Die NPD sieht sich als \"Speerspitze der nationalen Erneuerung\" und versucht, alle \"nationalen Kr\u00e4fte\" zu einem B\u00fcndnis zu bewegen - nat\u00fcrlich unter ihrer F\u00fchrung. Wirtschaftsschutz Als Wirtschaftsschutz werden staatliche Ma\u00dfnahmen bezeichnet, die dem Schutz deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen vor einem durch Spionage betriebenen Know-how-Abfluss sowie vor Bedrohungen durch Rechtsund Linksextremisten, durch ausl\u00e4ndische Extremisten sowie durch islamistische Terroristen dienen. Wirtschaftsspionage Wirtschaftsspionage ist Teil der Spionage, der die staatlich gelenkte oder gest\u00fctzte, von fremden Nachrichtendiensten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Forschungseinrichtungen beinhaltet. Betreibt hingegen ein konkurrierendes Unternehmen eine private Ausforschung, handelt es sich um Konkurrenzaussp\u00e4hung, die h\u00e4ufig auch Industriespionage genannt wird. In den Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden f\u00e4llt ausschlie\u00dflich die Wirtschaftsspionage. 182 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen 12.3 Registeranhang Hisbollah ..................................................................................................................... 145 A Hizb Allah ................................................................................................................... 177 Aktionsgruppe F.i.e.L. Mecklenburg................................................................. 70 Hizb ut-Tahrir ........................................................................................................... 134 Aktionsgruppe F.i.e.L. Pommern........................................................................ 70 Huskarlar MC Stralsund.................................................................................66, 70 Aktionsgruppe Nord-Ost............................................................... 92, 94, 97, 98 al-Qaida.............................................................................................................126, 177 I Arbeiterpartei Kurdistans........................ 10, 30, 140, 141, 172, 173, 175 Identit\u00e4re Bewegung Deutschland................................................ 95, 96, 172 Arischer Widerstandsbund ................................................................................... 70 Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern ................ 93, 95, 172 Aryan Warriors.................................................................................................... 69, 70 Interventionistische Linke ........................................................................115, 172 Islamischen Staat Provinz Khorasan..............................................................132 B Islamischer Staat ..................................................................... 127, 130, 142, 172 Bruderschaft Grimmen........................................................................................... 70 Islamistische Nordkaukasische Szene ...........................................................131 B\u00fctzower Jungs .......................................................................................................... 70 Izz-ad-Din-al-Qassam-Brigaden ................................................................... 129 C J Crew 38 .......................................................................................................................... 76 Junge Alternative Mecklenburg-Vorpommern ..........................................90 D Junge Nationalisten .............................................................. 28, 60, 61, 62, 172 Demokratische Partei Kurdistans .................................................................. 172 K Der III. Weg.......................... 28, 59, 60, 61, 62, 67, 72, 73, 80, 84, 85, 86 Kameradschaft Borken ........................................................................................... 70 Der III. Weg Nord/Ost .............................................................................72, 84, 86 Kameradschaftsbund Anklam ............................................................................ 70 Deutsche Kommunistische Partei............................................. 114, 116, 172 Kameradschaftsbund Bargischow .................................................................... 70 Die Heimat......................................................................................................... 82, 172 Kohorte UG...................................................................................................................96 DIE RECHTE ......................................................................................................61, 172 Kollektiv Seenplatte.................................................................................................. 70 Dorfgemeinschaft Jamel ............................................................................ 70, 172 Koma Civaken Kurdistan .................................................................................... 172 G Koma Komalen Kurdistan .................................................................................. 172 Konf\u00f6deration der Gemeinschaften Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans ...........................................141 Kurdistans in Deutschland ............................................................................... 144 Generalversammlung Volkskongress Kurdistans ....................................141 Kongress der Kurdisch-Demokratischen Generation Islam .................................................................................................... 134 Gesellschaft Kurdistan in Europa ....................................................................141 Graue W\u00f6lfe .............................................................................................................. 140 K\u00fcstenwende - Freiheitliches Forum............................................................... 98 Gro\u00dfherzogtum Friedrich Maik............................................................ 105, 106 L H Legion 81 M\u00fcritz ...............................................................................................66, 70 HAMAS .......................................18, 30, 123, 127, 128, 129, 145, 172, 177 Letzte Verteidigungswelle .............................................................................64, 65 Hammerskins Deutschland .................................................................................. 76 Hammerskins Mecklenburg ................................................................................. 70 M Hammerskins Pommern ........................................................................................ 70 Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei .................... 140, 173 Heimat und Identit\u00e4t............................................................................... 87, 88, 99 Marxistisch Leninistische Partei Deutschlands .......................................117 183 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen Muslimbruderschaft....................................................................................126, 129 Uudet Brandshipping UG ......................................................................................96 Muslim Interaktiv .........................................................................................134, 135 V N Volksverteidigungseinheiten.................................................................. 144, 173 Nationales B\u00fcndnis L\u00f6cknitz............................................................................... 70 Volldraht Deutschland ...............................................................................107, 173 Nationalrevolution\u00e4re Jugend ....................................................................72, 85 Vulkangruppe ........................................................................................................... 120 Neue St\u00e4rke Partei ......................................................................... 61, 80, 89, 173 W Neustart Kranichland RDG ..................................................................92, 94, 96 W\u00e4hlergruppe Heimat und Identit\u00e4t .............................................................. 87 Nordfeuer ...................................................................................................................... 91 Wehrmacht1945.de ................................................................................................. 78 O Y Old White Family ....................................................................................................... 70 Young Struggle.............................................................................................. 122, 145 P Partiya Karkeren Kurdistan .....................................................................141, 173 Patria Laden .................................................................................................................96 PC-Records ................................................................................................................... 78 Q Quds Force ................................................................................................................. 158 R Realit\u00e4t Islam ............................................................................................................ 134 REBELL ..............................................................................................................126, 177 Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front ..............................................174 Rostocker Division .................................................................................................... 70 Rote Hilfe ..........................................................................114, 115, 116, 122, 173 Rote Jugend Deutschland ................................................................ 29, 114, 119 Rote Jugend Rostock ................................................................29, 114, 118, 119 S Salafisten .................................................................................................................... 130 Samidoun - Palestinian Solidarity Network ............................................. 128 Schwarz-Rote Hilfe.................................................................................................116 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend..................................114, 117, 173 Staatenlos.Info ......................................................................................................... 107 T T\u00fcrkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten ................. 173 U \u00dcLK\u00dcC\u00dc-Bewegung ............................................................................................. 140 184 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen 12.4 Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t (Statistik)1 2024 2025 Ver\u00e4nderung in Prozent Trend Straftaten gesamt 3.317 3.360 +1,3 aufgekl\u00e4rte F\u00e4lle 1.497 1.527 +2,0 Aufkl\u00e4rungsquote in % 45,1 45,4 +0,3Pp Gewaltdelikte 157 137 -12,7 Propagandadelikte 1.554 1.668 +7,3 Terrorismus 1 5 +400,0 Sonstige 1.605 1.540 -4,0 davon extremistisch 2.236 2.391 +6,9 PMK -rechts2.184 2.282 +4,5 Gewaltdelikte 113 103 -8,8 Propagandadelikte 1.476 1.566 +6,1 Terrorismus 0 1 Sonstige 595 612 +2,9 davon extremistisch 2.048 2.123 +3,7 PMK -links361 392 +8,6 Gewaltdelikte 19 17 -10,5 Propagandadelikte 3 6 +100,0 Terrorismus 0 0 0,0 Sonstige 339 369 +8,8 davon extremistisch 57 77 +35,1 PMK -religi\u00f6se Ideologie16 23 +43,8 Gewaltdelikte 1 2 +100,0 Propagandadelikte 1 4 +300,0 Terrorismus 1 3 +200,0 Sonstige 13 14 +7,7 davon extremistisch 14 22 +57,1 PMK -ausl\u00e4ndische Ideologie22 26 +18,2 Gewaltdelikte 7 3 -57,1 Propagandadelikte 2 5 +150,0 Terrorismus 0 1 Sonstige 13 17 +30,8 davon extremistisch 16 19 +18,8 PMK -sonstige Zuordnung734 637 -13,2 Gewaltdelikte 17 12 -29,4 Propagandadelikte 72 87 +20,8 Terrorismus 0 0 0,0 Sonstige 645 538 -16,6 davon extremistisch 101 150 +48,5 1 Quelle: Lagebild der politisch motivierten Kriminalit\u00e4t 2025 (LKA MV) 185 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen 12.5 Landesverfassungsschutzgesetz Amtliche Abk\u00fcrzung: LVerfSchG M-V Ausfertigungsdatum: 11.07.2001 Textnachweis ab: 01.01.2005 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: GVOBl. M-V 2001, 261 Gliederungs-Nr.: 12-4 Gesetz \u00fcber den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Landesverfassungsschutzgesetz - LVerfSchG M-V) Vom 11. Juli 2001 Zum 07.07.2026 aktuellste verf\u00fcgbare Fassung der Gesamtausgabe Stand: letzte ber\u00fccksichtigte \u00c4nderung: zuletzt ge\u00e4ndert durch Gesetz vom 11. Juni 2026 (GVOBl. M-V S. 551) 186 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen Inhalts\u00fcbersicht Abschnitt 1 Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS1 Zweck des Verfassungsschutzes SS2 Organisation SS3 Bedienstete SS4 Zusammenarbeit SS5 Aufgaben des Verfassungsschutzes SS6 Begriffsbestimmungen SS 6a Beobachtungsbed\u00fcrftigkeit SS7 Rahmen f\u00fcr die T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS8 Funktionelle Trennung von Polizei und Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS9 Formen der Datenerhebung SS 10 Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln SS 10a Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und der Personen, die dem Berufsgeheimnis unterliegen SS 10b Vertrauensleute und verdeckte Bedienstete SS 10c Observationen SS 10d Verdecktes Mith\u00f6ren oder Aufzeichnen des nicht \u00f6ffentlichen Wortes unter Einsatz technischer Mittel au\u00dferhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes SS 10e Verdeckte Standortermittlung und Ermittlung der Ger\u00e4teund Kartennummer mit technischen Mitteln SS 10f Unabh\u00e4ngige Kontrolle SS 11 Mitteilung an betroffene Personen SS 12 Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Abschnitt 2 Datenverarbeitung SS 13 Begriff der Datei und der Akte SS 14 Dateianordnung SS 15 Voraussetzung der Speicherung SS 16 Verarbeitung personenbezogener Daten von Minderj\u00e4hrigen SS 17 Speichern, Berichtigen, L\u00f6schen und Verarbeitungseinschr\u00e4nkung personenbezogener Daten 187 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen Abschnitt 3 Informations\u00fcbermittlung und Auskunftserteilung SS 18 Informations\u00fcbermittlung zwischen den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden SS 19 Informations\u00fcbermittlung an Bundesnachrichtendienst und Milit\u00e4rischen Abschirmdienst SS 20 Zweckbindung und Weiterverarbeitung SS 20a \u00dcbermittlung an inl\u00e4ndische \u00f6ffentliche Stellen zur Gefahrenabwehr SS 20b \u00dcbermittlung an inl\u00e4ndische \u00f6ffentliche Stellen zum administrativen Rechtsg\u00fcterschutz SS 20c \u00dcbermittlung an Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zur Strafverfolgung SS 20d \u00dcbermittlung an inl\u00e4ndische \u00f6ffentliche Stellen ohne belastende Ma\u00dfnahmen mit Au\u00dfenwirkung SS 20e \u00dcbermittlung an inl\u00e4ndische nicht \u00f6ffentliche Stellen SS 20f Projektbezogene gemeinsame Dateien SS 20g Minderj\u00e4hrigenschutz bei Inlands\u00fcbermittlung SS 21 Informations\u00fcbermittlung an ausl\u00e4ndische Stellen SS 22 \u00dcbermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen und \u00dcbermittlung zum Schutz der Betroffenen SS 23 Protokollierung der \u00dcbermittlungen und weitere Verfahrensregelungen SS 24 Informations\u00fcbermittlung durch \u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 24a Informations\u00fcbermittlung durch \u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, Ersuchen an das Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern SS 24b Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten SS 25 \u00dcbermittlungsverbote, Nachberichtspflicht SS 26 Auskunft an betroffene Personen Abschnitt 4 Kontrolle der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 27 Parlamentarisches Kontrollgremium SS 28 Geheimhaltung SS 29 Kontrollrechte des Parlamentarischen Kontrollgremiums SS 29a Eingaben Abschnitt 5 Schlussvorschriften SS 30 Anwendung des allgemeinen Datenschutzrechts SS 31 Unabh\u00e4ngige Datenschutzkontrolle SS 32 Ma\u00dfnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen SS 33 Durchf\u00fchrung von Ma\u00dfnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen SS 34 Inkrafttreten 188 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen Abschnitt 1 Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS1 Zweck des Verfassungsschutzes Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. SS2 Organisation (1) Die Aufgaben des Verfassungsschutzes werden von der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wahrgenommen. Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist das f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerium. Es unterh\u00e4lt f\u00fcr diese Aufgaben eine besondere Abteilung. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf Dienststellen der Polizei, Dienststellen der Polizei d\u00fcrfen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht angegliedert werden. SS3 Bedienstete Mit Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde d\u00fcrfen nur Personen betraut werden, die nach ihrer Pers\u00f6nlichkeit und nach ihrem Verhalten die Gew\u00e4hr daf\u00fcr bieten, dass sie jederzeit f\u00fcr die Sicherung und Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eintreten. SS4 Zusammenarbeit (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist verpflichtet, mit Bund und L\u00e4ndern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit besteht insbesondere in gegenseitiger Unterst\u00fctzung und Information sowie in der Unterhaltung gemeinsamer Einrichtungen. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden anderer L\u00e4nder d\u00fcrfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur im Einvernehmen, der Bund nach Ma\u00dfgabe bundesrechtlicher Vorschriften nur im Benehmen mit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Mecklenburg-Vorpommerns t\u00e4tig werden. SS5 Aufgaben des Verfassungsschutzes (1) Zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgabe sammelt und wertet die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sachund personenbezogene Daten, insbesondere Ausk\u00fcnfte, Nachrichten und Unterlagen aus \u00fcber 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes f\u00fcr eine fremde Macht im Geltungsbereich dieses Gesetzes, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden, 4. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung (Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes) oder gegen das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker (Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde informiert die zust\u00e4ndigen Stellen und die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber Gefahren 189 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder sowie \u00fcber pr\u00e4ventiven Wirtschaftsschutz. Sie kann dazu insbesondere Verfassungsschutzberichte ver\u00f6ffentlichen und Pr\u00e4vention im Rahmen von \u00d6ffentlichkeitsarbeit leisten. Den staatlichen Stellen soll erm\u00f6glicht werden, rechtzeitig die erforderlichen Ma\u00dfnahmen zur Abwehr der Gefahren nach Satz 1 zu treffen. (3) Bei der Unterrichtung der \u00d6ffentlichkeit \u00fcber Erkenntnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist die \u00dcbermittlung von personenbezogenen Daten nur zul\u00e4ssig, wenn die Bekanntgabe f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis des Zusammenhangs erforderlich ist und die Interessen der Allgemeinheit das schutzw\u00fcrdige Interesse der betroffenen Person \u00fcberwiegen. Soweit Umfang und Qualit\u00e4t der zu ver\u00f6ffentlichenden personenbezogenen Daten dies im Einzelfall erfordern, sind die betroffene oder eine dritte Person vorab dar\u00fcber zu informieren. (4) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wirkt mit 1. bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen nach Ma\u00dfgabe des Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetzes vom 22. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 114, 195), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. April 2016 (GVOBl. M-V S. 203, 206) ge\u00e4ndert wurde, sowie bei \u00dcberpr\u00fcfungen von Personen in sonstigen gesetzlich bestimmten F\u00e4llen, 2. bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutz von im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. (5) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes). SS6 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, einen der in Absatz 3 genannten Verfassungsgrunds\u00e4tze zu beseitigen oder au\u00dfer Geltung zu setzen, 2. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihnen geh\u00f6rendes Gebiet abzutrennen, 3. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, den Bund, die L\u00e4nder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsf\u00e4higkeit erheblich zu beeintr\u00e4chtigen. (2) F\u00fcr einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdr\u00fccklich unterst\u00fctzt. Bestrebungen im Sinne des SS 5 Absatz 1 k\u00f6nnen auch von Einzelpersonen ausgehen, die nicht in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss handeln. In diesem Fall gilt Satz 1 mit der Ma\u00dfgabe, dass die Verhaltensweise der Einzelperson darauf gerichtet sein muss, die dort genannten Ziele zu verwirklichen. (3) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes z\u00e4hlen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszu\u00fcben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen, 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 190 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen 3. das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition, 4. die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung, 5. die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, 6. der Ausschluss jeder Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft und 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. (4) Betroffene Personen sind Personen, bei denen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr T\u00e4tigkeiten oder Bestrebungen gem\u00e4\u00df SS 5 Absatz 1 vorliegen. Dritte sind Personen, bei denen keine derartigen Anhaltspunkte vorliegen. SS 6a Beobachtungsbed\u00fcrftigkeit (1) Beobachtungsbed\u00fcrftig im Sinne dieses Gesetzes sind Bestrebungen gem\u00e4\u00df SS 5 Absatz 1 Nummer 1, 3 und 4. (2) Erheblich beobachtungsbed\u00fcrftig im Sinne dieses Gesetzes sind T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Absatz 1 Nummer 2 oder solche Bestrebungen, die allgemein, insbesondere nach Verhaltensoder Wirkungsweise, geeignet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes erheblich im Sinne von Absatz 4 Satz 2 zu beeintr\u00e4chtigen. (3) Die Eignung im Sinne von Absatz 2 ist anzunehmen, wenn die Bestrebungen zur Zielverfolgung 1. Gewalt anwenden, androhen, f\u00f6rdern oder bef\u00fcrworten, 2. zu Hass oder Willk\u00fcrma\u00dfnahmen anstacheln oder 3. andere Straftaten begehen oder darauf gerichtet sind. Eine Eignung liegt in der Regel auch vor, wenn die Bestrebungen zur Zielerreichung 1. verdeckt vorgehen, insbesondere Ziele, Organisation, Finanzierung, Beteiligte, Zusammenarbeit oder Umfang verschleiern, oder 2. erhebliche gesellschaftliche Bedeutung besitzen, insbesondere unter Ber\u00fccksichtigung der Anzahl der Beteiligten, deren Mobilisierungsf\u00e4higkeit, der Finanzkraft sowie der Aktionsf\u00e4higkeit. Die Eignung kann auch anzunehmen sein, wenn Bestrebungen zur Zielerreichung in erheblichem Umfang gesellschaftlichen Einfluss auszu\u00fcben suchen, insbesondere durch 1. Vertretung in \u00c4mtern und Mandaten, 2. wirkungsbreite Publikationen, B\u00fcndnisse, Unterst\u00fctzerstrukturen, 3. systematische Desinformationen in \u00f6ffentlichen Prozessen politischer Willensbildung oder zur Ver\u00e4chtlichmachung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, auch durch systematische Verunglimpfung ihrer Institutionen und Repr\u00e4sentanten, oder 4. Herbeif\u00fchrung einer Atmosph\u00e4re der Angst oder Bedrohung zur F\u00f6rderung ihrer Zielverfolgung. (4) Voraussetzung f\u00fcr die Einstufung ist, dass hinreichende tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr die Sachverhalte nach den Abs\u00e4tzen 1 bis 3 vorliegen. Die Beobachtungsbed\u00fcrftigkeit steigt umso st\u00e4rker, je deutlicher tats\u00e4chliche Anhaltspunkte vorliegen, die es m\u00f6glich erscheinen lassen, dass die Schutzg\u00fcter des Verfassungsschutzes konkret bedroht sind und dass das gegen sie gerichtete Handeln erfolgreich sein kann. Die Beobachtungsbed\u00fcrftigkeit ist j\u00e4hrlich zu \u00fcberpr\u00fcfen. Sie entf\u00e4llt, wenn nach 5 Jahren kein die Einstufung begr\u00fcndender Sachverhalt hinreichend festgestellt ist oder eine 5 Jahre zur\u00fcckliegende Feststellung sich zwischenzeitlich nicht neuerlich best\u00e4tigt hat. 191 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen SS7 Rahmen f\u00fcr die T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten verarbeiten, soweit sie zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlich sind. Voraussetzung f\u00fcr die Sammlung von Informationen im Sinne des SS 5 Absatz 1 ist das Vorliegen tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte, die, insgesamt betrachtet und unter Einbeziehung nachrichtendienstlicher Erfahrungen, den Verdacht einer der in SS 5 Absatz 1 genannten Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten rechtfertigen. Art und Umfang des Umgangs mit Informationen richten sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes. Im \u00dcbrigen findet das allgemeine Datenschutzrecht nach Ma\u00dfgabe des SS 30 Anwendung. (2) Zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nur die dazu erforderlichen Ma\u00dfnahmen ergreifen; dies gilt insbesondere f\u00fcr den Umgang mit personenbezogenen Daten. Von mehreren m\u00f6glichen und geeigneten Ma\u00dfnahmen hat sie diejenige zu treffen, die den einzelnen, insbesondere in seinen Grundrechten, und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeintr\u00e4chtigt. Eine Ma\u00dfnahme darf nicht zu einem Nachteil f\u00fchren, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis steht. Sie ist nur so lange zul\u00e4ssig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann. SS8 Funktionelle Trennung von Polizei und Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Polizeiliche Befugnisse stehen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht zu; sie darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Ma\u00dfnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. SS9 Formen der Datenerhebung (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten der betroffenen Person auch ohne deren Kenntnis bei ihr und bei Dritten erheben, wenn 1. tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr den Verdacht von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten gem\u00e4\u00df SS 5 Absatz 1 vorliegen, 2. dies f\u00fcr die Erforschung und Bewertung von gewaltt\u00e4tigen Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nummer 3 oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Absatz 1 Nummer 2 erforderlich ist oder 3. dies zur Schaffung oder Erhaltung nachrichtendienstlicher Zug\u00e4nge \u00fcber Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Absatz 1 erforderlich ist. Die Verarbeitung der Daten ist auch zul\u00e4ssig, wenn die betroffene Person eingewilligt hat; sie ist \u00fcber die Freiwilligkeit der Mitwirkung und den Verwendungszweck zu informieren. Die Informationspflicht umfasst bei einer beabsichtigten \u00dcbermittlung auch die empfangende Stelle der Daten. (2) Personenbezogene Daten von Dritten d\u00fcrfen ohne deren Kenntnis nur erhoben werden, wenn 1. dies f\u00fcr die Erforschung von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Absatz 1 vor\u00fcbergehend erforderlich ist, 2. die Erforschung des Sachverhaltes auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert w\u00e4re und 3. \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Belange der betroffenen Personen nicht entgegenstehen. Daten Dritter d\u00fcrfen auch erhoben werden, wenn sie mit zur Aufgabenerf\u00fcllung erforderlichen Informationen untrennbar verbunden sind. Daten, die f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis der zu speichernden Informationen nicht erforderlich sind, sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Dies gilt nicht, wenn die L\u00f6schung nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand m\u00f6glich ist. In diesem Fall ist die Verarbeitung der Daten gem\u00e4\u00df SS 17 Absatz 4 und 5 einzuschr\u00e4nken; diese Daten d\u00fcrfen nicht mehr genutzt werden. (3) Ist zum Zwecke der Sammlung von Informationen die Weitergabe personenbezogener Daten unerl\u00e4sslich, so d\u00fcrfen schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person oder Dritter nur im unvermeidbaren Umfang beeintr\u00e4chtigt werden. 192 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen SS 10 Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur verdeckten Informationsbeschaffung, insbesondere zur verdeckten Erhebung personenbezogener Daten, folgende nachrichtendienstliche Mittel anwenden: 1. Inanspruchnahme von Vertrauensleuten nach Ma\u00dfgabe des SS 10b, sonstigen Informanten und Gew\u00e4hrspersonen, 2. Einsatz von verdeckten Bediensteten nach Ma\u00dfgabe des SS 10b, 3. Observationen nach Ma\u00dfgabe des SS 10c, 4. Bildaufzeichnungen (Fotografieren, Filmen und Videografieren) au\u00dferhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes, 5. verdeckte Ermittlungen und Befragungen, 6. verdecktes Mith\u00f6ren ohne Inanspruchnahme technischer Mittel, 7. verdecktes Mith\u00f6ren und Aufzeichnen des nicht \u00f6ffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel au\u00dferhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes nach Ma\u00dfgabe des SS 10d, 8. Beobachtung des Funkverkehrs auf nicht f\u00fcr den allgemeinen Empfang bestimmten Kan\u00e4len, 9. Verwendung fingierter biografischer, beruflicher oder gewerblicher Angaben (Legenden), 10. Beschaffung, Herstellung und Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen, 11. \u00dcberwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Ma\u00dfgabe des aufgrund von Artikel 10 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes, 12. verdecktes Beobachten und sonstiges Aufkl\u00e4ren des Internets, ohne dass der Schutzbereich des Artikels 10 des Grundgesetzes (Brief-, Postund Fernmeldegeheimnis) ber\u00fchrt ist, unter einer Legende und unter Ausnutzung eines schutzw\u00fcrdigen Vertrauens der betroffenen oder einer dritten Person in die Identit\u00e4t und Motivation des Kommunikationspartners, 13. verdeckte Standortermittlung und Ermittlung der Ger\u00e4teund Kartennummer mit technischen Mitteln nach Ma\u00dfgabe des SS 10e. (2) Die Mittel nach Absatz 1 d\u00fcrfen, soweit nicht anders geregelt, nur angewendet werden, wenn 1. die Voraussetzungen des SS 9 Absatz 1 Nummer 1, 2 oder 3 vorliegen, 2. sich ihr Einsatz gegen Dritte richtet, deren Einbeziehung in eine solche Ma\u00dfnahme unumg\u00e4nglich ist, um auf diese Weise Erkenntnisse \u00fcber sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht oder Bestrebungen zu gewinnen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 5 Absatz 1 Nummer 1 und 3 genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind oder 3. dies zur Abschirmung der Bediensteten, Einrichtungen, Gegenst\u00e4nde und Nachrichtenzug\u00e4nge des Verfassungsschutzes gegen sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten erforderlich ist. Die Mittel nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 und 10 d\u00fcrfen auch f\u00fcr Vertrauensleute angewendet werden, wenn dies zur Erf\u00fcllung eines dienstlichen Auftrags oder zu ihrem Schutz erforderlich ist. (3) Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel gem\u00e4\u00df Absatz 1 ist unzul\u00e4ssig, wenn die Informationsbeschaffung auf andere, die betroffene Person weniger beeintr\u00e4chtigende Weise m\u00f6glich ist. Eine geringere Beeintr\u00e4chtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Daten aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen oder 193 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen durch \u00dcbermittlung nach SS 24 gewonnen werden k\u00f6nnen. Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel darf nicht au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zur Bedeutung des aufzukl\u00e4renden Sachverhaltes stehen. Bei Ma\u00dfnahmen nach Absatz 1 Nummer 1, 2, 3, 7 und 13 ist die Beobachtungsbed\u00fcrftigkeit im Sinne von SS 6a in Verbindung mit den SS 10b Absatz 4, SS 10c Absatz 2, SS 10d Absatz 1 und SS 10e Absatz 2 zu beachten. (3a) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobenen Daten nur f\u00fcr die in SS 9 Absatz 1 genannten Zwecke nutzen. Daten, die f\u00fcr diese Zwecke nicht erforderlich sind, sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Sind diese Daten mit anderen, f\u00fcr die in SS 9 Absatz 1 genannten Zwecke erforderlichen Daten derart verbunden, dass sie nicht oder nur mit einem unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfen Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen, so ist die Verarbeitung dieser Daten einzuschr\u00e4nken; sie d\u00fcrfen nicht mehr genutzt werden. (4) Wirkt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen im Sinne des SS 5 Absatz 3 Nummer 1 mit, so darf sie nur das nachrichtendienstliche Mittel der Tarnung von Bediensteten anwenden. (5) Die Beh\u00f6rden des Landes sowie die Kommunalbeh\u00f6rden sind verpflichtet, der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Hilfe f\u00fcr Tarnungsma\u00dfnahmen zu leisten. SS 10a Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und der Personen, die dem Berufsgeheimnis unterliegen (1) Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel ist unzul\u00e4ssig, soweit hinreichend gewichtige tats\u00e4chliche Anhaltspunkte vorliegen, dass durch sie allein Erkenntnisse gewonnen werden w\u00fcrden 1. aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung oder 2. \u00fcber die eine Rechtsanw\u00e4ltin, ein Rechtsanwalt, ein Kammerrechtsbeistand, eine der in SS 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 oder 4 der Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 7. November 2024 (BGBl. 2024 I Nummer 351) ge\u00e4ndert worden ist, genannten Personen oder eine diesen nach SS 53a Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung gleichstehende Person das Zeugnis verweigern d\u00fcrfte. Treten die Voraussetzungen des Satzes 1 w\u00e4hrend der Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel ein, ist die Ma\u00dfnahme zu unterbrechen, sobald dies ohne Gef\u00e4hrdung von Leib und Leben oder Enttarnung eingesetzter Personen m\u00f6glich ist und solange anzunehmen ist, dass diese Voraussetzungen vorliegen. Bestehen Zweifel, ob oder wie lange die Voraussetzungen des Satzes 1 vorliegen, darf ausschlie\u00dflich eine automatische Aufzeichnung durchgef\u00fchrt werden. In diesen Zweifelsf\u00e4llen ist unverz\u00fcglich eine Entscheidung der Kommission nach SS 10f \u00fcber die Verwertbarkeit herbeizuf\u00fchren. Soweit bei der Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel Erkenntnisse im Sinne von Satz 1 gewonnen wurden, sind sie unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Eine Fortsetzung der Ma\u00dfnahme in F\u00e4llen des Satzes 2 und die L\u00f6schung der Erkenntnisse nach Satz 5 sind zu dokumentieren. (2) Erfolgen Ma\u00dfnahmen bei anderen als den in SS 53 Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung genannten zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnistr\u00e4gern oder diesen nach SS 53a Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung gleichstehenden Personen nicht zur Aufkl\u00e4rung von deren eigenen Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten, sind das \u00f6ffentliche Interesse an den von diesen wahrgenommenen Aufgaben und das Interesse an der Geheimhaltung der ihnen anvertrauten oder bekannt gewordenen Tatsachen besonders zu ber\u00fccksichtigen. Soweit hiernach geboten, ist die Ma\u00dfnahme zu unterlassen oder, soweit dies nach der Art der Ma\u00dfnahme m\u00f6glich ist, zu beschr\u00e4nken. SS 10b Vertrauensleute und verdeckte Bedienstete (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf 1. Privatpersonen, deren planm\u00e4\u00dfige, dauerhafte Zusammenarbeit mit ihr Dritten nicht bekannt ist (Vertrauensleute), und 2. eigene Bedienstete unter einer ihnen verliehenen und auf Dauer angelegten Legende (verdeckte Bedienstete) 194 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen unter den Voraussetzungen des SS 10 Absatz 2 und 3 einsetzen. Die Ma\u00dfnahme setzt voraus, dass tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr eine beobachtungsbed\u00fcrftige Bestrebung und die Erforderlichkeit der Aufkl\u00e4rung vorliegen, wobei ein erh\u00f6htes Eingriffsgewicht bei der Herstellung und Nutzung von Vertrauensbeziehungen einen erheblichen Beobachtungsbedarf und Aufkl\u00e4rungsgewinn erfordert. (1a) Eine Ma\u00dfnahme nach Absatz 1 darf sich gezielt nur gegen eine Person richten, von der aufgrund tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass sie entweder 1. an der Bestrebung oder T\u00e4tigkeit beteiligt ist oder 2. mit einer Person nach Nummer 1 in Kontakt steht und 3. von der Bestrebung oder T\u00e4tigkeit Kenntnis hat oder die Person nach Nummer 1 sich ihrer zur F\u00f6rderung der Bestrebung oder T\u00e4tigkeit bedient und 4. eine Ma\u00dfnahme gegen die Person nach Nummer 1 allein nicht zur Erforschung des Sachverhalts ausreicht. (2) Vertrauensleute und verdeckte Bedienstete d\u00fcrfen weder zur Gr\u00fcndung von Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nummer 1, 3 oder 4 noch zur steuernden Einflussnahme auf derartige Bestrebungen eingesetzt werden. Sie d\u00fcrfen in solchen Personenzusammenschl\u00fcssen oder f\u00fcr solche Personenzusammenschl\u00fcsse, einschlie\u00dflich strafbarer Vereinigungen, t\u00e4tig werden, um deren Bestrebungen aufzukl\u00e4ren. Im \u00dcbrigen ist im Einsatz eine Beteiligung an Bestrebungen nur zul\u00e4ssig, wenn sie 1. nicht in Individualrechte eingreift, 2. von den an den Bestrebungen Beteiligten derart erwartet wird, dass sie zur Gewinnung und Sicherung der Informationszug\u00e4nge unumg\u00e4nglich ist, und 3. nicht au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zur Bedeutung des aufzukl\u00e4renden Sachverhalts steht. Sofern zureichende tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass Vertrauensleute oder verdeckte Bedienstete rechtswidrig einen Straftatbestand von erheblicher Bedeutung verwirklicht haben, soll der Einsatz unverz\u00fcglich beendet und die Strafverfolgungsbeh\u00f6rde unterrichtet werden. \u00dcber Ausnahmen nach Satz 4 entscheidet die Leitung der Verfassungsschutzabteilung oder ihre Stellvertretung. (3) \u00dcber die Verpflichtung von Vertrauensleuten entscheidet die Leitung der Verfassungsschutzabteilung oder ihre Stellvertretung. Als Vertrauensleute d\u00fcrfen Personen nicht angeworben und eingesetzt werden, die 1. nicht voll gesch\u00e4ftsf\u00e4hig, insbesondere minderj\u00e4hrig sind, 2. von den Geldoder Sachzuwendungen f\u00fcr die T\u00e4tigkeit auf Dauer als alleinige Lebensgrundlage abh\u00e4ngen w\u00fcrden, 3. an einem Aussteigerprogramm teilnehmen, 4. im Bundeszentralregister mit einer Verurteilung wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bew\u00e4hrung ausgesetzt worden ist, eingetragen sind, 5. Mitglied des Europ\u00e4ischen Parlaments, des Deutschen Bundestages, eines Landesparlaments oder Besch\u00e4ftigte eines solchen Mitglieds sind oder 6. berechtigt sind, in Strafsachen aus beruflichen Gr\u00fcnden das Zeugnis zu verweigern (SSSS 53 und 53a der Strafprozessordnung), wenn sie zur Beschaffung von Informationen \u00fcber Sachverhalte eingesetzt werden sollen, auf die sich ihr Zeugnisverweigerungsrecht bezieht; Informationen, die diese Personen unter Verletzung des SS 203 des Strafgesetzbuches rechtswidrig an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde weiterzugeben beabsichtigen, d\u00fcrfen von dieser nicht entgegengenommen werden. 195 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen Die Leitung der Verfassungsschutzabteilung kann eine Ausnahme von Nummer 4 zulassen, wenn die Verurteilung nicht als T\u00e4ter eines Totschlags (SSSS 212, 213 des Strafgesetzbuches) oder einer allein mit lebenslanger Haft bedrohten Straftat erfolgt ist und der Einsatz zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen, die auf die Begehung von in SS 3 Absatz 1 des Artikel 10-Gesetzes bezeichneten Straftaten gerichtet sind, unerl\u00e4sslich ist. Im Falle einer Ausnahme nach Satz 3 ist der Einsatz nach h\u00f6chstens sechs Monaten zu beenden, wenn er zur Erforschung der in Satz 3 genannten Bestrebungen nicht zureichend gewichtig beigetragen hat. Auch im Weiteren ist die Qualit\u00e4t der gelieferten Informationen fortlaufend zu bewerten. Das f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerium tr\u00e4gt dem Parlamentarischen Kontrollgremium mindestens einmal im Jahr einen Lagebericht zum Einsatz von Vertrauensleuten vor. (4) Der Einsatz von Vertrauensleuten und verdeckten Bediensteten f\u00fcr eine Dauer von l\u00e4nger als sechs Monaten oder gegen Personen nach Absatz 1a Nummer 2 ist nur zul\u00e4ssig, wenn dieser zur Aufkl\u00e4rung erheblich beobachtungsbed\u00fcrftiger Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten gem\u00e4\u00df SS 5 Absatz 1 in Verbindung mit SS 6a Absatz 2 und 3 unerl\u00e4sslich ist. Er unterliegt der unabh\u00e4ngigen Kontrolle nach SS 10f. Bei Gefahr im Verzug kann die Leitung der Verfassungsschutzabteilung oder ihre Stellvertretung den planm\u00e4\u00dfigen Einsatz anordnen; die Entscheidung der unabh\u00e4ngigen Kontrolle nach SS 10f ist in diesem Fall unverz\u00fcglich nachzuholen. Auch ein planm\u00e4\u00dfiger Einsatz, der nicht l\u00e4nger als sechs Monate dauert, ist nur zur Aufkl\u00e4rung von erheblich beobachtungsbed\u00fcrftigen Bestrebungen zul\u00e4ssig, wenn er auf die Herstellung und Nutzung von Vertrauensbeziehungen angelegt ist. (5) Dem kontrollpflichtigen planm\u00e4\u00dfigen Einsatz von Vertrauensleuten darf eine best\u00e4tigungsfreie Anwerbeund Erprobungszeit vorausgehen, um die Eignung, die Zuverl\u00e4ssigkeit und den nachrichtendienstlichen Zugang der Person zu beurteilen. Diese Anwerbeund Erprobungszeit bedarf der vorherigen Anordnung der Leitung der Verfassungsschutzabteilung oder ihrer Stellvertretung und darf einen Zeitraum von insgesamt neun Monaten nicht \u00fcberschreiten. Eine einmalige Verl\u00e4ngerung um maximal weitere neun Monate ist zul\u00e4ssig, wenn die Eignung der Person noch nicht hinreichend beurteilt werden kann. Die Verl\u00e4ngerung der Erprobung ist der unabh\u00e4ngigen Kontrolle nach SS 10f anzuzeigen und zu begr\u00fcnden. Zur Sicherung der informationellen Zug\u00e4nge und Vermeidung von Ermittlungsl\u00fccken gilt f\u00fcr die Anwerbeund Erprobungszeit Folgendes: 1. Die w\u00e4hrenddessen erhobenen personenbezogenen Daten und Erkenntnisse d\u00fcrfen von der Verfassungsschutzabteilung vollumf\u00e4nglich verarbeitet und verwertet werden. 2. Wird der Antrag auf Zustimmung f\u00fcr den planm\u00e4\u00dfigen Einsatz sp\u00e4testens vier Wochen vor Ablauf der Anwerbeund Erprobungszeit bei der unabh\u00e4ngigen Kontrolle nach SS 10f gestellt, darf die Zusammenarbeit bis zu deren Entscheidung vorl\u00e4ufig fortgesetzt werden. (6) Lehnt die unabh\u00e4ngige Kontrolle nach SS 10f den planm\u00e4\u00dfigen Einsatz ab, ist die Zusammenarbeit unverz\u00fcglich zu beenden; die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der bis dahin erhobenen Daten bleibt hiervon unber\u00fchrt. Der planm\u00e4\u00dfige Einsatz ist nach Zustimmung auf h\u00f6chstens zw\u00f6lf Monate zu befristen. Verl\u00e4ngerungen um jeweils nicht mehr als zw\u00f6lf Monate sind zul\u00e4ssig, soweit die Voraussetzungen der Ma\u00dfnahme fortbestehen. (7) Zum Absehen von der Verfolgung von im Einsatz begangenen Vergehen oder der R\u00fccknahme einer bereits erhobenen Klage und der Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft findet SS 9a Absatz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes Anwendung. SS 10c Observationen (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf au\u00dferhalb des Schutzbereichs von Artikel 10 und 13 des Grundgesetzes verdeckt mit oder ohne Inanspruchnahme technischer Mittel planm\u00e4\u00dfig beobachten, sofern dies zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Absatz 1 im Einzelfall geboten ist. Eine Ma\u00dfnahme darf sich gezielt nur gegen eine Person richten, von der aufgrund tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass sie entweder 196 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen 1. an der Bestrebung oder T\u00e4tigkeit beteiligt ist oder 2. mit einer beteiligten Person nach Nummer 1 in Kontakt steht und a) von der Bestrebung oder T\u00e4tigkeit Kenntnis hat oder die Person nach Nummer 1 sich ihrer zur F\u00f6rderung der Bestrebung oder T\u00e4tigkeit bedient und b) eine Ma\u00dfnahme gegen die beteiligte Person nach Nummer 1 allein nicht zur Erforschung des Sachverhalts ausreicht. (2) Die Observation einer Person durchgehend l\u00e4nger als 48 Stunden oder mehr als vier Tage innerhalb einer Woche ist nur zul\u00e4ssig, soweit sie zur Beobachtung einer erheblich beobachtungsbed\u00fcrftigen Bestrebung oder T\u00e4tigkeit erforderlich ist. Die Ma\u00dfnahme ist auf h\u00f6chstens drei Monate zu befristen. Verl\u00e4ngerungen um jeweils nicht mehr als drei weitere Monate sind zul\u00e4ssig, soweit die Voraussetzungen der Ma\u00dfnahme fortbestehen. (3) Ma\u00dfnahmen nach Absatz 2 unterfallen der unabh\u00e4ngigen Kontrolle nach SS 10f. (4) Ma\u00dfnahmen nach den Abs\u00e4tzen 1 und 2 sind der betroffenen Person nach Ma\u00dfgabe des SS 11 mitzuteilen. SS 10d Verdecktes Mith\u00f6ren oder Aufzeichnen des nicht \u00f6ffentlichen Wortes unter Einsatz technischer Mittel au\u00dferhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes (1) Das verdeckte Mith\u00f6ren und Aufzeichnen des nicht \u00f6ffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel au\u00dferhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes durchgehend l\u00e4nger als 48 Stunden oder an mehr als vier Tagen innerhalb einer Woche ist nur zul\u00e4ssig, soweit es zur Beobachtung einer erheblich beobachtungsbed\u00fcrftigen Bestrebung oder T\u00e4tigkeit erforderlich ist. Werden die zeitlichen Grenzen des Satzes 1 nicht \u00fcberschritten, muss eine erheblich beobachtungsbed\u00fcrftige Bestrebung oder T\u00e4tigkeit ebenfalls vorliegen, wenn die Ma\u00dfnahme aufgrund ihrer Eingriffstiefe mit einer Ma\u00dfnahme nach Satz 1 gleichzustellen ist. (2) Ma\u00dfnahmen nach Absatz 1 unterfallen der unabh\u00e4ngigen Kontrolle nach SS 10f. (3) Ma\u00dfnahmen nach Absatz 1 sind der betroffenen Person nach ihrer Einstellung gem\u00e4\u00df SS 11 mitzuteilen. (4) F\u00fcr die Verarbeitung der aus einer Ma\u00dfnahme nach SS 10 Absatz 1 Nummer 7 gewonnenen Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden, soweit in diesem Gesetz keine abweichenden Regelungen getroffen werden. SS 10e Verdeckte Standortermittlung und Ermittlung der Ger\u00e4teund Kartennummer mit technischen Mitteln (1) Der Einsatz von technischen Mitteln 1. zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendger\u00e4tes oder anderer Gegenst\u00e4nde und 2. zur Ermittlung der Ger\u00e4teund Kartennummern ist au\u00dferhalb des Schutzbereiches von Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes zul\u00e4ssig, wenn die Ermittlung ansonsten aussichtslos oder wesentlich erschwert w\u00e4re. F\u00fcr die Verarbeitung der Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden, soweit in diesem Gesetz keine abweichenden Regelungen getroffen werden. (2) Technische Mittel nach Absatz 1 Nummer 1, die nicht lediglich im Zusammenhang mit anderen operativen Ma\u00dfnahmen zu deren Erm\u00f6glichung eingesetzt werden, insbesondere f\u00fcr Zwecke von Observationsma\u00dfnahmen nach SS 10c zur Bestimmung von Standortdaten, sondern sich eignen, um anhand der Standortdaten 197 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen die Bewegungen des Mobiltelefons oder eines anderen Gegenstandes nachzuverfolgen (Bewegungsprofil), d\u00fcrfen wegen der damit verbundenen potenziell hohen Pers\u00f6nlichkeitsrelevanz nur eingesetzt werden, soweit dies zur Aufkl\u00e4rung einer erheblich beobachtungsbed\u00fcrftigen Bestrebung oder T\u00e4tigkeit im Einzelfall geboten ist. Ma\u00dfnahmen nach Satz 1 unterfallen der unabh\u00e4ngigen Kontrolle nach SS 10f. (3) Ein Bewegungsprofil im Sinne von Absatz 2 Satz 1 und das einhergehende erh\u00f6hte Eingriffsgewicht kann vorliegen, wenn die Standortermittlung erfolgt 1. durch punktuelle Ma\u00dfnahmen \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum, 2. in sehr enger zeitlicher Taktung \u00fcber einen k\u00fcrzeren Zeitraum oder 3. im engen Zeittakt \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum. Erfolgt eine punktuelle Standortfeststellung nur einmalig, liegt kein Bewegungsprofil vor, sodass keine erhebliche Beobachtungsbed\u00fcrftigkeit als Voraussetzung f\u00fcr die Ma\u00dfnahme erforderlich ist. Von pers\u00f6nlichkeitsrelevanten Erkenntnissen eines Bewegungsprofils ist in der Regel auszugehen, wenn die Standortermittlung erfolgt 1. durchgehend l\u00e4nger als zwei Wochen, 2. durchgehend an 21 Tagen in einem Monat oder 3. l\u00e4nger als einen Monat. (4) Ma\u00dfnahmen nach Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 d\u00fcrfen sich nur gegen eine Person richten, von der aufgrund tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass 1. sie an einer Bestrebung oder T\u00e4tigkeit nach SS 5 Absatz 1 beteiligt ist oder 2. deren Anschluss durch die beteiligte Person nach Nummer 1 benutzt wird. Personenbezogene Daten einer dritten Person d\u00fcrfen anl\u00e4sslich solcher Ma\u00dfnahmen nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gr\u00fcnden zur Erreichung des Zweckes nach Absatz 1 unvermeidbar ist. Sie unterliegen einem absoluten Verwendungsverbot und sind nach Beendigung der Ma\u00dfnahme unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. SS 10f Unabh\u00e4ngige Kontrolle (1) Die unabh\u00e4ngige Kontrolle im Sinne dieses Gesetzes wird von der G10-Kommission ausge\u00fcbt. Diese hat sich eigenverantwortlich ein Urteil dar\u00fcber zu bilden, ob die Anordnungen gem\u00e4\u00df SS 10b Absatz 4, SS 10c Absatz 2, SS 10d Absatz 1 und SS 10e Absatz 2 den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, und entscheidet von Amts wegen \u00fcber deren Zul\u00e4ssigkeit und Notwendigkeit. Anordnungen, die die G10-Kommission f\u00fcr unzul\u00e4ssig oder nicht notwendig h\u00e4lt, hat die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde unverz\u00fcglich aufzuheben. (2) Die Kontrolle von Ma\u00dfnahmen, die der unabh\u00e4ngigen Kontrolle unterliegen, sind von der Leitung der Verfassungsschutzabteilung oder ihrer Stellvertretung zu beantragen. Der Antrag ist schriftlich zu stellen und hinreichend substantiiert zu begr\u00fcnden. (3) Der Antrag hat alle beurteilungsrelevanten Tatsachen zu beinhalten. Es sind insbesondere Art, Umfang und Dauer der Ma\u00dfnahme anzugeben sowie bei gezielt gegen bestimmte Personen gerichteten Ma\u00dfnahmen die Personen, gegen die sich die Ma\u00dfnahme richtet. Soweit dies ohne Beeintr\u00e4chtigung der Erfordernisse gem\u00e4\u00df den S\u00e4tzen 1 und 2 m\u00f6glich ist, sind Informationen, die nicht der alleinigen Verf\u00fcgungsbefugnis der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde unterliegen, nicht anzugeben. Gleiches gilt, wenn dies aus zwingenden Gr\u00fcnden des Nachrichtenzugangs, des Schutzes von Pers\u00f6nlichkeitsrechten oder der exekutiven Eigenverantwortung erforderlich ist. 198 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen (4) Zust\u00e4ndig f\u00fcr die Anordnungen ist die Leitung der Verfassungsschutzabteilung oder ihre Stellvertretung. Anordnungen sind auf h\u00f6chstens ein Jahr zu befristen. F\u00fcr Verl\u00e4ngerungen gelten die S\u00e4tze 1 und 2 sowie die Abs\u00e4tze 1 bis 3 entsprechend. (5) SS 2 Absatz 1 Satz 2 und 5 sowie Absatz 3 und 4 des Gesetzes zur Ausf\u00fchrung des Artikel 10-Gesetzes gelten entsprechend. Dar\u00fcber hinaus findet das Gesetz zur Ausf\u00fchrung des Artikel 10-Gesetzes keine Anwendung. (6) Die Kommissionsmitglieder und ihr Personal sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer T\u00e4tigkeit im Rahmen der unabh\u00e4ngigen Kontrolle bekannt geworden sind. Dies gilt auch f\u00fcr die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus der Kommission und nach der Beendigung der T\u00e4tigkeit des Personals. Das Personal ist konkret f\u00fcr diese Aufgabe zu bestimmen und einer erweiterten Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung gem\u00e4\u00df SS 10 des Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetzes zu unterziehen. Eine Vertretung au\u00dferhalb dieses Personenkreises ist nicht m\u00f6glich. N\u00e4heres zu den Aufgaben und Befugnissen des Personals regelt die Gesch\u00e4ftsordnung der Kommission. SS 11 Mitteilung an betroffene Personen Den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel teilt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nach Beendigung den betroffenen Personen mit, soweit dies in diesem Gesetz bestimmt ist und sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zweckes des Eingriffs ausgeschlossen werden kann. L\u00e4sst sich im Zeitpunkt der Beendigung der Ma\u00dfnahme noch nicht abschlie\u00dfend beurteilen, ob diese Voraussetzung erf\u00fcllt ist, ist die Mitteilung so lange zur\u00fcckzustellen, bis eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Ma\u00dfnahme ausgeschlossen werden kann. F\u00fcr die Entscheidung nach Satz 2 ist die Leitung der Verfassungsschutzabteilung oder ihre Stellvertretung zust\u00e4ndig. Erfolgt die nach den S\u00e4tzen 2 und 3 zur\u00fcckgestellte Mitteilung nicht binnen zw\u00f6lf Monaten nach Beendigung der Ma\u00dfnahme, bedarf die weitere Zur\u00fcckstellung der Zustimmung der Kommission gem\u00e4\u00df SS 10f. Diese Kommission bestimmt die Dauer der weiteren Zur\u00fcckstellung. Einer Mitteilung bedarf es nicht, wenn die Kommission einstimmig festgestellt hat, dass 1. eine der Voraussetzungen in Satz 2 auch nach f\u00fcnf Jahren nach Beendigung der Ma\u00dfnahme noch vorliegt, 2. sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft vorliegt und 3. die Voraussetzungen f\u00fcr eine L\u00f6schung bei der erhebenden Stelle vorliegen. Die Frist von f\u00fcnf Jahren beginnt mit der Erhebung der personenbezogenen Daten. Wurden personenbezogene Daten \u00fcbermittelt, erfolgt die Mitteilung im Benehmen mit der empfangenden Stelle. SS 12 Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur Aufkl\u00e4rung 1. von Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, 2. von Bestrebungen im Sinne des SS 5 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 bei \u00f6ffentlichen Stellen gef\u00fchrte Dateien, Akten und Register einsehen. (2) Eine solche Einsichtnahme ist nur zul\u00e4ssig, wenn 1. die Aufkl\u00e4rung auf andere Weise nicht m\u00f6glich erscheint, insbesondere durch eine \u00dcbermittlung der Daten durch die registerf\u00fchrende Stelle der Zweck der Ma\u00dfnahme gef\u00e4hrdet w\u00fcrde, 2. die betroffenen Personen durch eine anderweitige Aufkl\u00e4rung unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig beeintr\u00e4chtigt werden w\u00fcrden und 3. eine besondere gesetzliche Geheimhaltungsvorschrift oder ein Berufsgeheimnis der Einsichtnahme nicht entgegensteht. 199 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen (3) Die auf diese Weise gewonnenen Erkenntnisse d\u00fcrfen nur zu den in Absatz 1 genannten Zwecken verwendet werden. Daten, die f\u00fcr diese Zwecke nicht erforderlich sind, sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Sind diese Daten mit anderen, f\u00fcr die in Absatz 1 genannten Zwecke erforderlichen Daten derart verbunden, dass sie nicht oder nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfem Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen, ist die Verarbeitung dieser Daten einzuschr\u00e4nken; sie d\u00fcrfen nicht mehr genutzt werden. (4) \u00dcber die Einsichtnahme ist ein gesonderter Nachweis zu f\u00fchren, aus dem ihr Zweck, die in Anspruch genommene Stelle sowie die Namen der betroffenen Person, deren Daten f\u00fcr eine weitere Verwendung erforderlich sind, hervorgehen. Diese Aufzeichnungen sind gesondert aufzubewahren, durch technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Erstellung folgt, zu vernichten. Dieser Nachweis ist dem Parlamentarischen Kontrollgremium auf Wunsch vorzulegen. Abschnitt 2 Datenverarbeitung SS 13 Begriff der Datei und der Akte (1) Eine Datei im Sinne dieses Gesetzes ist 1. eine Sammlung personenbezogener Daten, die durch automatisierte Verfahren verarbeitet und ausgewertet werden kann (automatisierte Datei) oder 2. jede sonstige Sammlung gleichartig aufgebauter personenbezogener Daten, die nach bestimmten Merkmalen geordnet und ausgewertet werden kann (nicht-automatisierte Datei). (2) Eine Akte ist jede sonstige Sammlung von amtlichen oder dienstlichen Zwecken dienenden Unterlagen, die in einem inhaltlichen Bezug zueinander stehen und auch personenbezogene Daten enthalten k\u00f6nnen. Dazu z\u00e4hlen auch Bildund Tonmedien. Akten oder Ausz\u00fcge aus Akten d\u00fcrfen auch in elektronischer Form gef\u00fchrt werden. Eine Abfrage personenbezogener Daten mittels automatisierter Verarbeitung ist nur zul\u00e4ssig, wenn f\u00fcr sie die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 15 Absatz 1 oder SS 16 Absatz 1 vorliegen. Der automatisierte Abgleich dieser personenbezogenen Daten ist nur beschr\u00e4nkt auf Akten eng umgrenzter Anwendungsgebiete zul\u00e4ssig. Bei jeder Abfrage sind f\u00fcr Zwecke der Datenschutzkontrolle der Zeitpunkt, die Angaben, die die Feststellung der abgefragten Daten erm\u00f6glichen, sowie Angaben zur Feststellung des Abfragenden zu protokollieren. Die protokollierten Daten d\u00fcrfen nur f\u00fcr Zwecke der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betriebs der Datenverarbeitungsanlage verwendet werden. Die Protokolldaten sind am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Protokollierung folgt, zu l\u00f6schen. SS 14 Dateianordnung (1) F\u00fcr jede automatisierte Datei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sind in einer Dateianordnung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde festzulegen: 1. Bezeichnung der Datei, 2. Zweck der Datei, 3. Inhalt, Umfang, Voraussetzungen der Speicherung, \u00dcbermittlung und Nutzung, 4. Berechtigung zur Eingabe von Daten, 5. Zugangsberechtigung, 6. \u00dcberpr\u00fcfungsfristen und Speicherungsdauer, 7. Protokollierung. 200 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen (2) Die oder der Landesbeauftragte f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit ist vor Erlass und \u00c4nderung der Dateianordnung anzuh\u00f6ren. Die Verfassungsschutzabteilung f\u00fchrt ein Verzeichnis der geltenden Dateianordnungen. (3) Die Speicherung personenbezogener Daten ist auf das erforderliche Ma\u00df zu beschr\u00e4nken. In angemessenen Abst\u00e4nden ist die Notwendigkeit der Weiterf\u00fchrung der automatisierten Dateien durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zu \u00fcberpr\u00fcfen. SS 15 Voraussetzung der Speicherung (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben personenbezogene Informationen in Dateien nur speichern, wenn die Voraussetzungen ihrer Erhebung gem\u00e4\u00df SS 9 Absatz 1 oder 2 vorliegen. (2) Unterlagen, die nach Absatz 1 gespeicherte Angaben belegen, d\u00fcrfen auch gespeichert werden, wenn in ihnen weitere personenbezogene Daten Dritter enthalten sind. Eine Abfrage von Daten Dritter ist unzul\u00e4ssig. (3) Bundesgesetzliche Vorschriften \u00fcber die Datenverarbeitung in gemeinsamen Dateien der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder bleiben unber\u00fchrt. SS 16 Verarbeitung personenbezogener Daten von Minderj\u00e4hrigen (1) Personenbezogene Daten von Minderj\u00e4hrigen unter 14 Jahren d\u00fcrfen unter den Voraussetzungen von SS 15 in Verbindung mit SS 9 nur verarbeitet werden, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass sie eine der in SS 3 Absatz 1 des Artikel 10-Gesetzes genannten Straftaten planen, begehen oder begangen haben. (2) Personenbezogene Daten \u00fcber Minderj\u00e4hrige nach Absatz 1 sind j\u00e4hrlich auf die Erforderlichkeit der Verarbeitung zu \u00fcberpr\u00fcfen und sp\u00e4testens nach zwei Jahren zu l\u00f6schen, es sei denn, dass weitere Erkenntnisse nach SS 5 Absatz 1 angefallen sind. Personenbezogene Daten \u00fcber Minderj\u00e4hrige ab Vollendung des 14. Lebensjahres sind nach zwei Jahren auf die Erforderlichkeit der Verarbeitung zu \u00fcberpr\u00fcfen und sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren zu l\u00f6schen, es sei denn, dass nach Eintritt der Vollj\u00e4hrigkeit weitere Erkenntnisse nach SS 5 Absatz 1 angefallen sind. SS 17 Speichern, Berichtigen, L\u00f6schen und Verarbeitungseinschr\u00e4nkung personenbezogener Daten (1) Umfang und Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind auf das f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erforderliche Ma\u00df zu beschr\u00e4nken. (2) Wird die Richtigkeit von personenbezogenen Daten von betroffenen Personen bestritten, so ist dies in der Akte und Datei zu vermerken oder auf sonstige Weise festzuhalten. Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Dabei muss nachvollziehbar bleiben, in welchem Zeitraum und aus welchem Grund sie unrichtig waren. Die Daten sind zu erg\u00e4nzen, wenn sie unvollst\u00e4ndig sind und dadurch schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person beeintr\u00e4chtigt sein k\u00f6nnen. (3) Personenbezogene Daten in Dateien sind zu l\u00f6schen, wenn ihre Erhebung oder Speicherung unzul\u00e4ssig war oder ihre Kenntnis f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung nicht mehr erforderlich ist. Bei jeder Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, sp\u00e4testens aber nach f\u00fcnf Jahren, sind die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten auf ihre Erforderlichkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen. Soweit die Daten Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nummer 1 betreffen, sind sie sp\u00e4testens zehn Jahre, soweit sie Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nummer 3 oder 4 betreffen, sp\u00e4testens 15 Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu l\u00f6schen, es sei denn, die Leitung der Verfassungsschutzabteilung oder ihre Stellvertretung trifft im Einzelfall ausnahmsweise eine andere Entscheidung. 201 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen (4) Die Verarbeitung personenbezogener Daten in Dateien ist einzuschr\u00e4nken, soweit durch ihre L\u00f6schung schutzw\u00fcrdige Belange der betroffenen Person oder von Dritten beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. Ein schutzw\u00fcrdiges Interesse liegt auch vor, wenn die betroffene Person einen Antrag nach SS 26 Absatz 1 Satz 1 gestellt hat. Anstelle der L\u00f6schung tritt auch dann eine Verarbeitungseinschr\u00e4nkung, wenn die nach Absatz 3 zu l\u00f6schenden Daten mit anderen Daten derart verbunden sind, dass sie nicht oder nur mit einem unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfen Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen. Die Daten, deren Verarbeitung eingeschr\u00e4nkt ist, d\u00fcrfen ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht mehr genutzt werden. (5) Eine Akte ist zu vernichten, wenn sie insgesamt zur Aufgabenerf\u00fcllung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht oder nicht mehr erforderlich ist. Die Erforderlichkeit ist bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren, zu pr\u00fcfen. Eine Vernichtung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch sie schutzw\u00fcrdige Interessen des Betroffenen beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. Dies ist auch dann gegeben, wenn eine betroffene Person einen Antrag nach SS 26 Absatz 1 Satz 1 gestellt hat. In diesen F\u00e4llen ist die Verarbeitung der in der Akte gespeicherten personenbezogenen Daten einzuschr\u00e4nken und mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen. Sie d\u00fcrfen nur f\u00fcr den Zweck der Wahrung schutzw\u00fcrdiger Interessen des Betroffenen verwendet werden oder wenn es zur Abwehr einer erheblichen Gefahr unerl\u00e4sslich ist. Eine Vernichtung der Akte erfolgt nicht, wenn sie nach den Vorschriften des Landesarchivgesetzes dem Landesarchiv zur \u00dcbernahme anzubieten und zu \u00fcbergeben ist. (6) Personenbezogene Daten, die ausschlie\u00dflich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, d\u00fcrfen nur f\u00fcr diesen Zweck verwendet werden. Abschnitt 3 Informations\u00fcbermittlung und Auskunftserteilung SS 18 Informations\u00fcbermittlung zwischen den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde unterrichtet das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder \u00fcber alle Angelegenheiten, deren Kenntnis zur Erf\u00fcllung der Aufgaben der empfangenden Stellen erforderlich ist. SS 19 Informations\u00fcbermittlung an Bundesnachrichtendienst und Milit\u00e4rischen Abschirmdienst Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde \u00fcbermittelt dem Bundesnachrichtendienst und dem Milit\u00e4rischen Abschirmdienst die ihr bekannt gewordenen Informationen, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die \u00dcbermittlung f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Aufgaben der empfangenden Stelle erforderlich ist. Handelt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde auf Ersuchen, so ist sie zur \u00dcbermittlung nur verpflichtet und berechtigt, wenn sich die tats\u00e4chlichen Anhaltspunkte aus den Angaben der ersuchenden Beh\u00f6rde ergeben. SS 20 Zweckbindung, Weiterverarbeitung (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten auch \u00fcber den f\u00fcr die Datenerhebung ma\u00dfgebenden Anlass hinaus zum Zweck der Aufgabenerf\u00fcllung des Verfassungsschutzes im Sinne des SS 5 nutzen. Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten an eine andere Stelle stellt eine Nutzung f\u00fcr andere Zwecke dar und ist nur nach Ma\u00dfgabe der SSSS 20a bis 20e, SS 20g, SSSS 21 und 22 zul\u00e4ssig. (2) Die empfangende Stelle pr\u00fcft, ob die nach den SSSS 20a bis 20e, SS 20g, SSSS 21 und 22 \u00fcbermittelten personenbezogenen Daten f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Pr\u00fcfung, dass die Daten nicht 202 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen erforderlich sind, hat sie sie zu l\u00f6schen. Die L\u00f6schung kann unterbleiben, wenn die Trennung von anderen Informationen, die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand m\u00f6glich ist. Die empfangende Stelle darf diese weiteren Daten jedoch nicht nutzen. (3) Die empfangende Stelle darf die \u00fcbermittelten Daten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur verarbeiten 1. zu dem Zweck, zu dem sie ihr \u00fcbermittelt wurden, oder 2. zu einem anderen Zweck, wenn sie ihr auch zu diesem Zweck \u00fcbermittelt werden d\u00fcrften unter der Voraussetzung, dass die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde der Verarbeitung zu dem abge\u00e4nderten Zweck f\u00fcr den Einzelfall oder eine Reihe gleichgelagerter F\u00e4lle zustimmt. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat die empfangende Stelle auf den Zweck der \u00dcbermittlung und die Zweckbindung nach Satz 1 hinzuweisen. Dies gilt nicht f\u00fcr \u00dcbermittlungen im Rahmen verdeckter Ermittlungen. Die empfangende Stelle ist verpflichtet, der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde auf deren Verlangen Auskunft \u00fcber die weitere Verarbeitung zu geben. (4) Hat die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten in einem Verfahren zur vorbeugenden Personen\u00fcberpr\u00fcfung nachteilige Folgen f\u00fcr die betroffene Person, so schlie\u00dft das Auskunftsrecht der betroffenen Person auch das Recht auf Auskunft ein, dass die Folge durch eine \u00dcbermittlung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde veranlasst ist. SS 20a \u00dcbermittlung an inl\u00e4ndische \u00f6ffentliche Stellen zur Gefahrenabwehr (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobene personenbezogene Daten an eine inl\u00e4ndische \u00f6ffentliche Stelle \u00fcbermitteln, soweit dies im Einzelfall aufgrund tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte zur Abwehr einer zumindest konkretisierten Gefahr f\u00fcr ein besonders gewichtiges Rechtsgut erforderlich ist. Im Falle einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr oder einer im Einzelfall bestehenden Gefahr, die von einer Bestrebung oder T\u00e4tigkeit nach SS 5 Absatz 1 ausgeht, ist die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zur \u00dcbermittlung verpflichtet. (2) Eine konkretisierte Gefahr nach Absatz 1 Satz 1 liegt vor, wenn sich der zum Schaden f\u00fchrende Kausalverlauf zwar noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorhersehen l\u00e4sst, aber bereits bestimmte Tatsachen im Einzelfall auf die Entstehung einer konkreten Gefahr f\u00fcr ein besonders gewichtiges Rechtsgut hinweisen. (3) Besonders gewichtige Rechtsg\u00fcter nach Absatz 1 Satz 1 sind 1. die freiheitliche demokratische Grundordnung, einschlie\u00dflich des Gedankens der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung und des friedlichen Zusammenlebens der V\u00f6lker, 2. der Bestand und die Sicherheit des Bundes, der L\u00e4nder sowie \u00fcberstaatlicher und internationaler Organisationen, denen die Bundesrepublik Deutschland angeh\u00f6rt, 3. sonstige G\u00fcter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen der Existenz der Menschen ber\u00fchrt, Sachen von bedeutendem Wert und bedeutende Verm\u00f6genswerte, deren Erhaltung im besonderen \u00f6ffentlichen Interesse geboten ist, 4. das Leben sowie bei einer erheblichen Gef\u00e4hrdung im Einzelfall die k\u00f6rperliche Integrit\u00e4t und die Freiheit einer Person. SS 20b \u00dcbermittlung an inl\u00e4ndische \u00f6ffentliche Stellen zum administrativen Rechtsg\u00fcterschutz (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobene personenbezogene Daten an eine inl\u00e4ndische \u00f6ffentliche Stelle \u00fcbermitteln, soweit dies aufgrund tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte im Einzelfall zum Schutz der in SS 20a Absatz 3 genannten Rechtsg\u00fcter erforderlich ist zur 203 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen 1. \u00dcberpr\u00fcfung der Verfassungstreue von Bewerbenden und Besch\u00e4ftigten des \u00f6ffentlichen Dienstes, 2. Vorbereitung oder Durchf\u00fchrung einer Ma\u00dfnahme nach dem Vereinsgesetz, 3. Vorbereitung oder Stellung eines Antrags nach Artikel 18 Satz 2 des Grundgesetzes, 4. Vorbereitung oder Stellung eines Antrags nach Artikel 21 Absatz 4 des Grundgesetzes, 5. Durchf\u00fchrung von Personen\u00fcberpr\u00fcfungen, a) die gesetzlich vorgesehen sind, insbesondere nach dem Waffenrecht, Jagdrecht, Sprengstoffrecht, Atomrecht, Luftsicherheitsrecht, Au\u00dfenwirtschaftsrecht, Sicherheitsgewerberecht, Aufenthaltsrecht oder Staatsangeh\u00f6rigkeitsrecht oder den Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetzen, b) die gesetzliche Aufgaben des Objektoder Personenschutzes betreffen, 6. Vorbereitung oder Durchf\u00fchrung der Aufhebung eines beg\u00fcnstigenden Verwaltungsakts, der aufgrund einer \u00dcberpr\u00fcfung im Sinne von Nummer 5 erlassen wurde, 7. Wahrnehmung von gesetzlichen Befugnissen der empfangenden Stelle beim aufsichtlichen Schutz vor missbr\u00e4uchlicher Nutzung von Einrichtungen und Dienstleistungen der Unternehmen im Finanzsektor in Bezug auf Terrorismusfinanzierung, 8. Vorbereitung oder Durchf\u00fchrung der Strafvollstreckung, einschlie\u00dflich der Vollzugsplanung, gegen die unmittelbar betroffene Person oder zur Gew\u00e4hrleistung der Sicherheit des Vollzugs freiheitsentziehender Ma\u00dfnahmen gegen Gef\u00e4hrdungen durch diese Person, 9. Durchsetzung von im Bereich der Gemeinsamen Au\u00dfenund Sicherheitspolitik der Europ\u00e4ischen Union beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsma\u00dfnahmen. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten, die sie mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhoben hat, an eine inl\u00e4ndische \u00f6ffentliche Stelle zur Vorbereitung, Durchf\u00fchrung oder \u00dcberpr\u00fcfung einer beg\u00fcnstigenden Ma\u00dfnahme \u00fcbermitteln, wenn dies aufgrund tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte im Einzelfall zum Schutz der in SS 20a Absatz 3 genannten Rechtsg\u00fcter erforderlich ist. SS 20c \u00dcbermittlung an Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zur Strafverfolgung (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobene personenbezogene Daten an eine zust\u00e4ndige inl\u00e4ndische Strafverfolgungsbeh\u00f6rde \u00fcbermitteln, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht einer besonders schweren Straftat begr\u00fcnden und soweit die Daten zur Verfolgung dieser Straftat erforderlich sind. (2) Eine besonders schwere Straftat im Sinne des Absatzes 1 ist eine Straftat, die 1. in SS 100b Absatz 2 der Strafprozessordnung aufgef\u00fchrt ist, 2. im H\u00f6chstma\u00df mit Freiheitsstrafe von mehr als f\u00fcnf Jahren bedroht ist, oder 3. im H\u00f6chstma\u00df mit Freiheitsstrafe von mindestens f\u00fcnf Jahren bedroht ist, wenn der Straftatbestand dem Schutz eines der in SS 20a Absatz 3 genannten Rechtsg\u00fcter dient und die Straftat aufgrund der tatbestandlich umschriebenen Begehungsformen und Tatfolgen besonders schwer wiegt. Ma\u00dfgeblich ist die Strafdrohung des gesetzlichen Tatbestands im Zeitpunkt der \u00dcbermittlung. Dasselbe gilt f\u00fcr Regelbeispiele f\u00fcr besonders schwere oder minder schwere F\u00e4lle, sofern bestimmte Tatsachen den Verdacht begr\u00fcnden, dass das Regelbeispiel erf\u00fcllt ist. 204 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen SS 20d \u00dcbermittlung an inl\u00e4ndische \u00f6ffentliche Stellen ohne belastende Ma\u00dfnahmen mit Au\u00dfenwirkung (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobene personenbezogene Daten an eine inl\u00e4ndische \u00f6ffentliche Stelle \u00fcbermitteln, wenn dies aufgrund tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte zur eigenen Aufkl\u00e4rung einer beobachtungsbed\u00fcrftigen Bestrebung oder T\u00e4tigkeit nach SS 5 Absatz 1, insbesondere zur Vorbereitung oder Konkretisierung eines Auskunftsersuchens, erforderlich ist. Darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde eine Ma\u00dfnahme nach SS 10 sowie den SSSS 10a bis 10e, SSSS 24a und 24b nur zur Aufkl\u00e4rung einer erheblich beobachtungsbed\u00fcrftigen Bestrebung oder T\u00e4tigkeit einsetzen, so darf sie die durch den Einsatz dieses Mittels erhobenen personenbezogenen Daten nach Satz 1 nur zur Aufkl\u00e4rung einer ebenso beobachtungsbed\u00fcrftigen Bestrebung oder T\u00e4tigkeit \u00fcbermitteln. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten an inl\u00e4ndische \u00f6ffentliche Stellen \u00fcbermitteln, wenn dies aufgrund tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte im Einzelfall zum Schutz der Rechtsg\u00fcter nach SS 20a Absatz 3 vor Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Absatz 1 f\u00fcr Aufgaben erforderlich ist, die die empfangende Stelle ohne unmittelbar au\u00dfenwirksame Ma\u00dfnahmen zulasten der betroffenen Person wahrnimmt. Dies gilt insbesondere f\u00fcr die 1. Erforschung und Bewertung dieser Bedrohungen, 2. Verbesserung der Fachkompetenz und Organisation bei der Erforschung dieser Bedrohungen. Liegen die Voraussetzungen nach den SSSS 20a und 20b nicht vor, darf die empfangende Stelle die \u00fcbermittelten Daten nicht f\u00fcr Ma\u00dfnahmen nutzen, die die betroffene Person mit unmittelbarer Au\u00dfenwirkung belasten. SS 20e \u00dcbermittlung an inl\u00e4ndische nicht \u00f6ffentliche Stellen Eine \u00dcbermittlung personenbezogener Daten an inl\u00e4ndische nicht \u00f6ffentliche Stellen ist unzul\u00e4ssig, es sei denn, es bestehen im Einzelfall tats\u00e4chliche Anhaltspunkte, dass dies zum Schutz der Rechtsg\u00fcter nach SS 20a Absatz 3 erforderlich ist zur 1. eigenen Aufkl\u00e4rung einer beobachtungsbed\u00fcrftigen Bestrebung oder T\u00e4tigkeit nach SS 5 Absatz 1, insbesondere zur Vorbereitung oder Konkretisierung eines Auskunftsersuchens, 2. Abwendung einer zumindest konkretisierten Gefahr f\u00fcr ein Rechtsgut nach SS 20a Absatz 3 oder 3. Erreichung eines der folgenden Zwecke: a) Schutz lebenswichtiger und verteidigungsrelevanter Einrichtungen und kritischer Infrastrukturen, b) Schutz der Sicherheit in der Informationstechnik gegen erhebliche Gef\u00e4hrdungen, c) Schutz rechtlich gew\u00e4hrleisteter Geheimnisse, d) wissenschaftliche Erforschung und Bewertung von Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Absatz 1, e) Schutz konkreter Pr\u00e4ventions-, Ausstiegsoder Deradikalisierungsprojekte, die finanziell oder organisatorisch mit \u00f6ffentlichen Stellen kooperieren, f) Schutz des Kindeswohls bei der Erbringung von Leistungen und Erf\u00fcllung der Aufgaben der Kinderund Jugendhilfe, g) Schutz der gesetzlichen Erziehungsund Bildungsziele der Schulen und der Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, h) Schutz der zweckgem\u00e4\u00dfen Verwendung \u00f6ffentlicher F\u00f6rdermittel oder sonstiger \u00f6ffentlicher Vorteilszuwendungen. 205 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen Eine nicht \u00f6ffentliche Stelle, die personenbezogene Daten nach Satz 1 Nummer 3 erhalten hat, darf die Daten f\u00fcr Handlungen, die f\u00fcr die betroffene Person eine nachteilige rechtliche Wirkung entfalten oder diese Person in anderer Weise erheblich beeintr\u00e4chtigen, nur verwenden, wenn dies zur Abwendung einer zumindest konkretisierten Gefahr f\u00fcr ein Rechtsgut nach SS 20a Absatz 3 erforderlich ist und die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zustimmt. Bei einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr ist die vorherige Zustimmung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde entbehrlich. Die nicht \u00f6ffentliche Stelle hat die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde unverz\u00fcglich \u00fcber ihre Handlungen und deren Anlass zu unterrichten. In den F\u00e4llen des Satzes 2 ist die \u00dcbermittlung der betroffenen Person durch den Verfassungsschutz nach Ma\u00dfgabe des SS 11 mitzuteilen. SS 20f Projektbezogene gemeinsame Dateien (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde kann f\u00fcr die Dauer einer befristeten projektbezogenen Zusammenarbeit mit dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, den \u00fcbrigen Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz, dem Milit\u00e4rischen Abschirmdienst, dem Bundesnachrichtendienst, dem Zollkriminalamt sowie den Polizeibeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder eine gemeinsame Datei errichten. Die projektbezogene Zusammenarbeit soll nach Ma\u00dfgabe der Aufgaben und Befugnisse der in Satz 1 genannten Beh\u00f6rden den Austausch und die gemeinsame Auswertung von Erkenntnissen zu Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind, bewirken. Personenbezogene Daten zu Bestrebungen nach Satz 2 d\u00fcrfen unter Einsatz der gemeinsamen Datei durch die an der projektbezogenen Zusammenarbeit beteiligten Beh\u00f6rden im Rahmen ihrer Befugnisse verwendet werden, soweit dies in diesem Zusammenhang zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Bei der weiteren Verwendung der personenbezogenen Daten finden f\u00fcr die beteiligten Beh\u00f6rden die jeweils f\u00fcr sie geltenden Vorschriften \u00fcber die Verwendung von Daten Anwendung. (2) SS 22b Absatz 2 bis 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes findet entsprechende Anwendung. SS 20g Minderj\u00e4hrigenschutz bei Inlands\u00fcbermittlung Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten, die sich auf das Verhalten minderj\u00e4hriger Personen beziehen, vorbehaltlich der S\u00e4tze 2 und 3 nicht \u00fcbermitteln. Sie darf die personenbezogenen Daten nur \u00fcbermitteln, wenn eine Weiterverarbeitung f\u00fcr die Vorbereitung oder Durchf\u00fchrung belastender Ma\u00dfnahmen mit unmittelbarer Au\u00dfenwirkung f\u00fcr die betroffene Person ausgeschlossen ist, bei einer \u00dcbermittlung nach SS 20e Satz 1 Nummer 3 beschr\u00e4nkt auf dessen Buchstaben e bis g. Im \u00dcbrigen darf sie personenbezogene Daten nur \u00fcbermitteln in Bezug auf eine minderj\u00e4hrige Person, die 1. mindestens 14 Jahre alt ist, a) zur Abwehr einer Gefahr nach SS 20a Absatz 1 Satz 1, b) zum administrativen Rechtsg\u00fcterschutz nach SS 20b Absatz 1 Nummer 1 und 8 oder c) zur Verfolgung einer besonders schweren Straftat nach SS 20c, 2. noch nicht 14 Jahre alt ist, wenn nach den Umst\u00e4nden des Einzelfalls tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass von der minderj\u00e4hrigen Person eine Gefahr ausgeht f\u00fcr a) Leib oder Leben einer anderen Person oder b) Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland, der Europ\u00e4ischen Union oder des Nordatlantikvertrages. SS 21 Informations\u00fcbermittlung an ausl\u00e4ndische Stellen (1) F\u00fcr die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten an ausl\u00e4ndische \u00f6ffentliche und nicht \u00f6ffentliche Stellen sowie an \u00fcberund zwischenstaatliche Stellen gelten die SSSS 20a bis 20e entsprechend. 206 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen (2) Die \u00dcbermittlung unterbleibt, wenn im Einzelfall 1. ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen oder 2. \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person entgegenstehen, insbesondere, wenn hierdurch Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder sonstige elementare Menschenrechte gef\u00e4hrdet w\u00fcrden oder Verletzungen von elementaren rechtsstaatlichen Grunds\u00e4tzen drohen oder 3. ein datenschutzrechtlich angemessener und die elementaren Menschenrechte wahrender Umgang mit den Daten bei der empfangenden Stelle nicht hinreichend gesichert ist. Bei der Pr\u00fcfung, ob eine \u00dcbermittlung zu unterbleiben hat, ber\u00fccksichtigt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde insbesondere den bisherigen Umgang der empfangenden Stelle mit \u00fcbermittelten Daten. (3) Die empfangende Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Daten nur mit Zustimmung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an Dritte \u00fcbermittelt werden d\u00fcrfen und die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sich eine Auskunft \u00fcber die Weiterverarbeitung der Daten vorbeh\u00e4lt. (4) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten, die sich auf das Verhalten minderj\u00e4hriger Personen beziehen, vorbehaltlich der S\u00e4tze 2 bis 4 nicht \u00fcbermitteln. Personenbezogene Daten einer minderj\u00e4hrigen Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nur unter den Voraussetzungen des SS 20g Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe a und c \u00fcbermitteln, bei einer \u00dcbermittlung zur Strafverfolgung jedoch nur bei dringendem Tatverdacht. Personenbezogene Daten einer minderj\u00e4hrigen Person, die noch nicht 16 Jahre alt ist, darf sie nur \u00fcbermitteln, wenn nach den Umst\u00e4nden des Einzelfalls tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass von der minderj\u00e4hrigen Person eine Gefahr ausgeht f\u00fcr 1. Leib oder Leben einer anderen Person oder 2. Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland, der Europ\u00e4ischen Union oder des Nordatlantikvertrages. Bei einer \u00dcbermittlung an einen Staat, der unmittelbar an die Bundesrepublik Deutschland angrenzt oder Mitgliedstaat der Europ\u00e4ischen Union oder des Nordatlantikvertrages ist, ist SS 20g entsprechend anzuwenden. (5) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten an eine nicht \u00f6ffentliche Stelle im Ausland \u00fcbermitteln, wenn dies aufgrund tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte im Einzelfall zur Abwehr einer dringenden Gefahr f\u00fcr ein Rechtsgut nach SS 20a Absatz 3 Nummer 4 unerl\u00e4sslich ist und \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person nach SS 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 nicht entgegenstehen. SS 22 \u00dcbermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen und \u00dcbermittlung zum Schutz der Betroffenen (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten, die sie aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen erhoben hat, einer anderen Stelle \u00fcbermitteln, wenn dies erforderlich ist 1. zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben oder 2. zur Erf\u00fcllung der Aufgaben der empfangenden Stelle. Eine automatisierte \u00dcbermittlung ist zul\u00e4ssig. (2) Absatz 1 gilt nicht f\u00fcr personenbezogene Daten, die aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen systematisch erhoben oder zusammengef\u00fchrt wurden. Die \u00dcbermittlung richtet sich in diesen F\u00e4llen nach den SSSS 20a bis 21 und SS 23. (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten zum Schutz der Betroffenen auch \u00fcbermitteln, wenn offensichtlich ist, dass die \u00dcbermittlung im Interesse der betroffenen Person liegt, deren Einwilligung nicht oder nicht rechtzeitig eingeholt werden kann und kein Grund zu der Annahme besteht, 207 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen dass sie in Kenntnis der \u00dcbermittlung ihre Einwilligung verweigern w\u00fcrde. Sie darf personenbezogene Daten insbesondere f\u00fcr Zwecke der Jugendhilfe \u00fcbermitteln. SS 23 Protokollierung der \u00dcbermittlungen und weitere Verfahrensregelungen (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde protokolliert die empfangende Stelle, die Rechtsgrundlage sowie den Zeitpunkt der \u00dcbermittlung. Sie darf Protokolldaten, die ausschlie\u00dflich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle gespeichert werden, nur f\u00fcr diesen Zweck verarbeiten. Die Protokolldaten sind bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr der Protokollierung folgt, aufzubewahren und nach Ablauf dieser Aufbewahrungsfrist unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. (2) Sind mit personenbezogenen Daten, die \u00fcbermittelt werden d\u00fcrfen, weitere Daten der betroffenen Person oder einer dritten Person so verbunden, dass eine Trennung nicht oder nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigem Aufwand m\u00f6glich ist, ist die \u00dcbermittlung auch dieser Daten zul\u00e4ssig, soweit nicht berechtigte Interessen der betroffenen Person oder einer dritten Person an der Geheimhaltung offensichtlich \u00fcberwiegen. Die empfangende Stelle darf diese Daten nicht nutzen. (3) Eine \u00dcbermittlung an nicht \u00f6ffentliche Stellen bedarf der Zustimmung der Leitung der Verfassungsschutzabteilung. F\u00fcr \u00dcbermittlungen an inl\u00e4ndische nicht \u00f6ffentliche Stellen kann die Zustimmung auch allgemein f\u00fcr gleichgelagerte F\u00e4lle erfolgen. Die \u00dcbermittlung ist der betroffenen Person durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nach Ma\u00dfgabe des entsprechend anzuwendenden SS 11 mitzuteilen. SS 24 Informations\u00fcbermittlung durch \u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde kann von den Beh\u00f6rden des Landes und den der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts nur die \u00dcbermittlung von Daten und die Vorlage von Unterlagen verlangen, die diesen Stellen im Rahmen ihrer Aufgaben vorliegen und die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes erforderlich sind. Voraussetzung hierf\u00fcr ist, dass die betreffenden Daten nicht aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen oder nur mit \u00fcberm\u00e4\u00dfigem Aufwand oder nur durch eine die betroffene Person st\u00e4rker belastende Ma\u00dfnahme erhoben werden k\u00f6nnen. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde braucht Ersuchen nicht zu begr\u00fcnden, soweit dies dem Schutz der betroffenen Person dient oder eine Begr\u00fcndung den Zweck der Ma\u00dfnahme gef\u00e4hrden w\u00fcrde. (3) Die in Absatz 1 genannten Stellen \u00fcbermitteln von sich aus der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde alle ihnen im Rahmen ihrer Aufgaben vorliegenden Daten und Unterlagen \u00fcber Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen verfolgt werden, und \u00fcber geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten. Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei \u00fcbermitteln dar\u00fcber hinaus auch andere ihnen im Rahmen ihrer Aufgabenerf\u00fcllung bekannt gewordene Daten und Unterlagen \u00fcber Bestrebungen im Sinne des SS 5 Absatz 1. Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund einer Ma\u00dfnahme nach SS 100a der Strafprozessordnung bekannt geworden sind, ist nur zul\u00e4ssig, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass jemand eine der im aufgrund von Artikel 10 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetz als Voraussetzung f\u00fcr eine Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahme genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. Auf die nach Satz 3 \u00fcbermittelten Daten und die dazugeh\u00f6renden Unterlagen finden die im aufgrund von Artikel 10 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetz enthaltenen Bestimmungen \u00fcber die Nutzung, \u00dcbermittlung und Vernichtung von Daten entsprechende Anwendung. (4) Vorschriften zur Daten\u00fcbermittlung an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nach anderen Gesetzen bleiben unber\u00fchrt. (5) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat die \u00fcbermittelten Daten nach ihrem Eingang unverz\u00fcglich darauf zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob sie f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer in SS 5 genannten Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Pr\u00fcfung, dass sie nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverz\u00fcglich zu vernichten. Die Vernichtung unterbleibt, wenn die Unterlagen von anderen Daten, die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur 208 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen mit unvertretbarem Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen; in diesem Fall ist die Verarbeitung einzuschr\u00e4nken und eine entsprechende Kennzeichnung vorzunehmen. (6) Soweit andere gesetzliche Vorschriften nicht besondere Regelungen \u00fcber die Dokumentation treffen, haben die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde und die \u00fcbermittelnde Stelle die Daten\u00fcbermittlung zu dokumentieren. SS 24a Informations\u00fcbermittlung durch nicht \u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, Ersuchen an das Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf im Einzelfall Auskunft einholen bei 1. Luftfahrtunternehmen zu Namen und Anschriften des Kunden sowie zur Inanspruchnahme und den Umst\u00e4nden von Transportleistungen, insbesondere zum Zeitpunkt von Abfertigung und Abflug und zum Buchungsweg, 2. Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen zu Konten, Konteninhabern und sonstigen Berechtigten sowie weiteren am Zahlungsverkehr Beteiligten und zu Geldbewegungen und Geldanlagen, insbesondere \u00fcber Kontostand und Zahlungseinund -ausg\u00e4nge, 3. denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Postdienstleistungen erbringen oder daran mitwirken, zu den Umst\u00e4nden des Postverkehrs, 4. denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken, zu Verkehrsdaten nach SS 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 des Telekommunikation-Digitale-DiensteDatenschutz-Gesetzes und sonstigen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation notwendigen Verkehrsdaten und 5. denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, zu a) Merkmalen zur Identifikation des Nutzers eines Telemediums, b) Angaben \u00fcber Beginn und Ende sowie \u00fcber den Umfang der jeweiligen Nutzung und c) Angaben \u00fcber die vom Nutzer in Anspruch genommenen Telemediendienste, soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dies zur Aufkl\u00e4rung von erheblich beobachtungsbed\u00fcrftigen Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten erforderlich ist. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf beim Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern Ausk\u00fcnfte nach SS 93b Absatz 1 der Abgabenordnung einholen, wenn dies zur Aufkl\u00e4rung von erheblich beobachtungsbed\u00fcrftigen Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Absatz 1 im Einzelfall erforderlich ist. SS 3 Absatz 2 Satz 2 des Artikel 10-Gesetzes gilt entsprechend mit der Ma\u00dfgabe, dass die Auskunft auch \u00fcber Personen eingeholt werden kann, die die Leistung f\u00fcr die verd\u00e4chtige Person in Anspruch nehmen. (3) Anordnungen nach den Abs\u00e4tzen 1 und 2 d\u00fcrfen sich nur gegen Personen richten, bei denen 1. tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, dass sie erheblich beobachtungsbed\u00fcrftige Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach Absatz 1 nachdr\u00fccklich f\u00f6rdern, oder 2. aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist a) bei Ausk\u00fcnften nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 5, dass sie die Leistung f\u00fcr eine Person nach Nummer 1 in Anspruch nehmen, oder b) bei Ausk\u00fcnften nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4, dass sie f\u00fcr eine Person nach Nummer 1 bestimmte oder von ihr herr\u00fchrende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben, oder im Falle des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 4, dass eine Person nach Nummer 1 ihren Anschluss benutzt. 209 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen (4) Die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr Anordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ist in einer Dienstvorschrift zu regeln, die der Zustimmung der f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Ministerin oder des f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Ministers bedarf. Anordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 5 werden von der Leitung der Verfassungsschutzabteilung oder ihrer Stellvertretung schriftlich beantragt und begr\u00fcndet. Im Falle der Auskunft nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 kann der Antrag auch von einer oder einem Bediensteten der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde gestellt werden, die oder der die Bef\u00e4higung zum Richteramt hat. Zust\u00e4ndig f\u00fcr Anordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 5 ist die f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerin oder der f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Minister. Die Anordnung einer Auskunft \u00fcber k\u00fcnftig anfallende Daten ist auf h\u00f6chstens drei Monate zu befristen. Die Verl\u00e4ngerung dieser Anordnung um jeweils nicht mehr als drei Monate ist auf Antrag zul\u00e4ssig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. Anordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 hat die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde der betroffenen Person mitzuteilen, sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zweckes des Eingriffs ausgeschlossen werden kann. (5) \u00dcber Anordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 unterrichtet die f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerin oder der f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Minister monatlich die Kommission nach SS 2 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausf\u00fchrung des Artikel 10-Gesetzes vom 17. Juli 1992 (GVOBl. M-V S. 486), das zuletzt durch das Gesetz vom 30. Juli 2007 (GVOBl. M-V S. 278) ge\u00e4ndert worden ist, vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzug kann sie oder er den Vollzug der Entscheidung auch bereits vor der Unterrichtung der Kommission anordnen. Die Kommission pr\u00fcft von Amts wegen oder aufgrund von Beschwerden die Zul\u00e4ssigkeit und Notwendigkeit der Einholung von Ausk\u00fcnften. SS 15 Absatz 5 des Artikel 10-Gesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, 2298), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes zum ersten Teil der Reform des Nachrichtendienstrechts vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nummer 413) ge\u00e4ndert worden ist, ist mit der Ma\u00dfgabe entsprechend anzuwenden, dass die Kontrollbefugnis der Kommission sich auf die gesamte Verarbeitung der nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 erlangten personenbezogenen Daten erstreckt. Entscheidungen \u00fcber Ausk\u00fcnfte, die die Kommission f\u00fcr unzul\u00e4ssig oder nicht notwendig erkl\u00e4rt, hat die f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerin oder der f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Minister unverz\u00fcglich aufzuheben. Die Daten unterliegen in diesem Falle einem absoluten Verwendungsverbot und sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. F\u00fcr die Verarbeitung der nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 erhobenen Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. SS 12 Absatz 1 und 3 des Artikel 10-Gesetzes findet entsprechend Anwendung. (6) Die f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerin oder der f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Minister unterrichtet im Abstand von h\u00f6chstens sechs Monaten das Parlamentarische Kontrollgremium \u00fcber Anordnungen nach Absatz 1; dabei ist insbesondere ein \u00dcberblick \u00fcber Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen zu geben. (7) Anordnungen sind der verpflichteten Person insoweit schriftlich mitzuteilen, als dies erforderlich ist, um ihr die Erf\u00fcllung ihrer Verpflichtung zu erm\u00f6glichen. Anordnungen und \u00fcbermittelte Daten d\u00fcrfen Betroffenen oder Dritten von der verpflichteten Person nicht mitgeteilt werden. (8) Die f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerin oder der f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Minister unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundes j\u00e4hrlich \u00fcber Anordnungen nach Absatz 1 nach Ma\u00dfgabe des SS 8b Absatz 3 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. (9) Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Ma\u00dfgabe des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 und der Abs\u00e4tze 2 bis 4 eingeschr\u00e4nkt. SS 24b Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten (1) Soweit dies aufgrund tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte im Einzelfall zur Aufkl\u00e4rung bestimmter Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Absatz 1 erforderlich ist, darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde unter Angabe dieser Vorschrift im Einzelfall Auskunft verlangen von demjenigen, der gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig 210 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen 1. Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, \u00fcber Bestandsdaten nach SS 3 Nummer 6 und SS 172 des Telekommunikationsgesetzes, 2. Telemediendienste erbringt oder daran mitwirkt, \u00fcber Bestandsdaten nach SS 2 Absatz 2 Nummer 2 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes. (2) Die Auskunft nach Absatz 1 darf auch anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse verlangt werden. Die Rechtsgrundlage und die tats\u00e4chlichen Anhaltspunkte, die das Auskunftsverlangen veranlassen, sind aktenkundig zu machen. (3) Die Auskunft zu Daten, mittels derer der Zugriff auf Endger\u00e4te oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endger\u00e4ten oder hiervon r\u00e4umlich getrennt eingesetzt werden, gesch\u00fctzt wird, darf nur im Falle des Absatzes 1 Nummer 1 und nur dann verlangt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Nutzung der Daten im Einzelfall vorliegen. F\u00fcr diese Auskunftsverlangen gilt SS 24a Absatz 4 Satz 2 und 4 sowie Absatz 5 entsprechend. (4) Von einer Auskunftserteilung nach Absatz 2 und 3 ist die betroffene Person zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung erfolgt, sobald und soweit eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Auskunft und der Eintritt \u00fcbergreifender Nachteile f\u00fcr das Wohl des Bundes oder eines Landes ausgeschlossen werden k\u00f6nnen. Sie unterbleibt, wenn ihr \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Belange Dritter oder der betroffenen Person selbst entgegenstehen. Wird die Benachrichtigung nach Satz 2 zur\u00fcckgestellt oder nach Satz 3 von ihr abgesehen, sind die Gr\u00fcnde aktenkundig zu machen. (5) Der aufgrund eines Auskunftsverlangens Verpflichtete hat die zur Auskunftserteilung erforderlichen Daten unverz\u00fcglich, vollst\u00e4ndig und richtig zu \u00fcbermitteln. (6) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat f\u00fcr ihr erteilte Ausk\u00fcnfte eine Entsch\u00e4digung zu gew\u00e4hren, deren Umfang sich nach SS 23 und Anlage 3 des Justizverg\u00fctungsund -entsch\u00e4digungsgesetzes bemisst. Die Vorschriften \u00fcber die Verj\u00e4hrung in SS 2 Absatz 1 und Absatz 4 des Justizverg\u00fctungsund -entsch\u00e4digungsgesetzes finden entsprechend Anwendung. (7) Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Ma\u00dfgabe des Absatzes 2 Satz 1 eingeschr\u00e4nkt. SS 25 \u00dcbermittlungsverbote, Nachberichtspflicht (1) Die \u00dcbermittlung von personenbezogenen Daten nach den SSSS 20a bis 20e, SS 20g, SSSS 21 und 22 unterbleibt, wenn 1. besondere gesetzliche Verarbeitungsregelungen entgegenstehen, 2. die schutzw\u00fcrdigen Interessen der betroffenen Person das Allgemeininteresse an der \u00dcbermittlung \u00fcberwiegen unter Ber\u00fccksichtigung a) der Art der Information, b) der Wertigkeit der Information, auch unter Ber\u00fccksichtigung des vergangenen Zeitraums und des Alters der betroffenen Person, insbesondere bei Minderj\u00e4hrigen, c) der Art der Erhebung der Information, insbesondere in den F\u00e4llen des SS 10 Absatz 1, d) drohender, insbesondere verdachtsbegr\u00fcndeter Anschlussma\u00dfnahmen, e) der Verf\u00fcgbarkeit vorherigen Rechtsschutzes gegen drohende Folgema\u00dfnahmen, 3. durch die \u00dcbermittlung der personenbezogenen Daten eine dringende Gefahr f\u00fcr ein Rechtsgut nach SS 20a Absatz 3 Nummer 4 zu besorgen ist; dies gilt nicht, wenn die \u00dcbermittlung dem Schutz solcher Rechtsg\u00fcter dient und dieses Schutzinteresse \u00fcberwiegt, oder 211 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen 4. sonstige \u00fcberwiegende Sicherheitsinteressen der \u00dcbermittlung entgegenstehen; dies ist nicht der Fall, wenn die \u00dcbermittlung unerl\u00e4sslich ist zur a) Abwehr einer gegenw\u00e4rtigen Gefahr f\u00fcr die Rechtsg\u00fcter nach SS 20a Absatz 3, b) Verfolgung einer auch im Einzelfall besonders schwerwiegenden Straftat, die im H\u00f6chstma\u00df mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren bedroht ist. Die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten bleibt unber\u00fchrt. (2) Erweisen sich Daten nach ihrer \u00dcbermittlung als unrichtig, unvollst\u00e4ndig, unzul\u00e4ssig gespeichert oder erhoben, so hat die \u00fcbermittelnde Stelle die empfangende Stelle unverz\u00fcglich darauf hinzuweisen, es sei denn, dass dies f\u00fcr die Beurteilung eines Sachverhaltes ohne Bedeutung ist. Unrichtige oder unvollst\u00e4ndige Daten sind durch die \u00fcbermittelnde Stelle gegen\u00fcber der empfangenden Stelle zu berichtigen oder zu erg\u00e4nzen, wenn durch die unrichtige oder unvollst\u00e4ndige \u00dcbermittlung schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person beeintr\u00e4chtigt sein k\u00f6nnen. Die Benachrichtigung sowie Erg\u00e4nzung sind aktenkundig zu machen und in der entsprechenden Datei zu vermerken. SS 26 Auskunft an betroffene Personen (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erteilt betroffenen Personen auf schriftlichen Antrag unentgeltlich Auskunft \u00fcber zu ihrer Person gespeicherte Daten. Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die empfangenden Stellen von \u00dcbermittlungen. \u00dcber Daten aus Akten, die nicht zu der betroffenen Person gef\u00fchrt werden, wird Auskunft nur erteilt, soweit Daten, namentlich aufgrund von Angaben der betroffenen Person, mit angemessenem Aufwand auffindbar sind. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde bestimmt Verfahren und Form der Auskunftserteilung nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen. (2) Die Auskunftserteilung kann nur abgelehnt werden, soweit 1. die Auskunft die \u00f6ffentliche Sicherheit gef\u00e4hrden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten w\u00fcrde, 2. die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der berechtigten Interessen von Dritten geheimgehalten werden m\u00fcssen oder 3. durch die Auskunftserteilung Informationsquellen gef\u00e4hrdet w\u00fcrden oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zu bef\u00fcrchten ist. Die Entscheidung treffen die Leitung der Verfassungsschutzabteilung oder von dieser besonders beauftragte Bedienstete, die die Bef\u00e4higung zum Richteramt besitzen sollen. (3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begr\u00fcndung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gef\u00e4hrdet w\u00fcrde. Die Gr\u00fcnde der Auskunftsverweigerung sind zu dokumentieren. (4) Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist der antragstellenden Person die Rechtsgrundlage dieser Ablehnung mitzuteilen. Sie ist auf ihr Recht hinzuweisen, sich an die oder den Landesbeauftragten f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit wenden zu k\u00f6nnen. Der oder dem Landesbeauftragen f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit ist auf Verlangen Auskunft zu erteilen. Stellt die f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerin oder der f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Minister oder im Verhinderungsfall die Staatssekret\u00e4rin oder der Staatssekret\u00e4r im Einzelfall fest, dass durch die Erteilung der Auskunft die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gef\u00e4hrdet w\u00fcrde, so darf die Auskunft nur der oder dem Landesbeauftragten f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit pers\u00f6nlich erteilt werden. Mitteilungen der oder des Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz und Informationsfreiheit an die antragstellende Person d\u00fcrfen keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf den Kenntnisstand der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zulassen, sofern diese nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. 212 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen Abschnitt 4 Kontrolle der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 27 Parlamentarisches Kontrollgremium (1) In Angelegenheiten des Verfassungsschutzes des Landes unterliegt die Landesregierung unbeschadet der Rechte des Landtags der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium. Die Kontrolle der Durchf\u00fchrung des aufgrund von Artikel 10 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes bleibt den aufgrund von Artikel 10 Absatz 2 des Grundgesetzes von dem Landtag bestellten Organen und Hilfsorganen vorbehalten. (2) Das Parlamentarische Kontrollgremium besteht aus f\u00fcnf Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte einzeln mit der Mehrheit seiner Mitglieder gew\u00e4hlt werden. Zwei Mitglieder sollen der parlamentarischen Opposition angeh\u00f6ren. Die Mitglieder d\u00fcrfen nicht der Landesregierung angeh\u00f6ren. (3) Das Parlamentarische Kontrollgremium gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung. Es \u00fcbt seine T\u00e4tigkeit auch \u00fcber das Ende der Wahlperiode des Landtags hinaus aus, bis der nachfolgende Landtag die Mitglieder neu gew\u00e4hlt hat. Dem Parlamentarischen Kontrollgremium ist die f\u00fcr die Erf\u00fcllung seiner Aufgaben notwendige Personalund Sachausstattung zur Verf\u00fcgung zu stellen. Die Fraktionen, denen die Mitglieder angeh\u00f6ren, k\u00f6nnen jeweils eine Besch\u00e4ftigte oder einen Besch\u00e4ftigten zur Unterst\u00fctzung der eigenen Mitglieder benennen. (4) Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder aus der Fraktion, die es zur Wahl vorgeschlagen hat, aus, so verliert es seine Mitgliedschaft in dem Parlamentarischen Kontrollgremium. F\u00fcr dieses Mitglied ist unverz\u00fcglich ein neues Mitglied zu w\u00e4hlen; das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus anderen Gr\u00fcnden aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium ausscheidet. (5) Das Parlamentarische Kontrollgremium tritt mindestens einmal im Quartal zusammen. (6) Jedes Mitglied kann die Einberufung und die Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums verlangen. (7) Das Parlamentarische Kontrollgremium f\u00fchrt einmal j\u00e4hrlich eine \u00f6ffentliche Anh\u00f6rung mit der f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Ministerin oder dem f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Minister sowie der Leiterin oder dem Leiter der Verfassungsschutzabteilung durch. SS 28 Geheimhaltung (1) Das Parlamentarische Kontrollgremium tagt in \u00f6ffentlicher oder nicht \u00f6ffentlicher Sitzung, \u00fcber die jeweils ein Protokoll anzufertigen ist. Die Mitglieder und die nach SS 27 Absatz 3 benannten Besch\u00e4ftigten sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer T\u00e4tigkeit in dem Parlamentarischen Kontrollgremium bekannt geworden sind. Dies gilt auch f\u00fcr die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium und nach der Beendigung der T\u00e4tigkeit der Besch\u00e4ftigten. Die nach SS 27 Absatz 3 benannten Besch\u00e4ftigten sind konkret f\u00fcr diese Aufgabe zu bestimmen und einer erweiterten Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung gem\u00e4\u00df SS 10 des Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetzes zu unterziehen. Eine Vertretung au\u00dferhalb dieses Personenkreises ist nicht m\u00f6glich. N\u00e4heres zu den Aufgaben und Befugnissen der nach SS 27 Absatz 3 benannten Besch\u00e4ftigten regelt die Gesch\u00e4ftsordnung des Gremiums. (2) Auf Antrag eines Mitglieds beschlie\u00dft das Parlamentarische Kontrollgremium \u00fcber die Herstellung der \u00d6ffentlichkeit oder die Aufhebung der Vertraulichkeit nach Absatz 1, soweit \u00f6ffentliche Geheimschutzinteressen, insbesondere die Aufrechterhaltung des Nachrichtenzugangs, oder berechtigte Interessen eines Einzelnen dem nicht entgegenstehen. Der Beschluss bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Gremiums. Die f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerin oder der f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Minister, im Verhinderungsfalle die Staatssekret\u00e4rin oder der Staatssekret\u00e4r, kann einem Bes213 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen chluss nach Satz 1 widersprechen, wenn die Voraussetzungen der Aufhebung der Vertraulichkeit gem\u00e4\u00df Satz 1 nicht vorliegen. Die f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerin oder der Minister, im Falle seiner Verhinderung die Staatssekret\u00e4rin oder der Staatssekret\u00e4r, hat die Gr\u00fcnde hierf\u00fcr darzulegen. Die Aufhebung der Vertraulichkeit von Beratungsgegenst\u00e4nden, die in die Verantwortlichkeit des Bundes oder eines Landes fallen, ist nur mit deren Zustimmung m\u00f6glich. (3) Sitzungsunterlagen und Protokolle verbleiben im Gewahrsam der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde und k\u00f6nnen nur dort von den Mitgliedern des Gremiums, ihren Besch\u00e4ftigten oder der f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Ministerin oder dem f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Minister, im Verhinderungsfalle durch die Staatssekret\u00e4rin oder den Staatssekret\u00e4r, eingesehen werden, es sei denn, der ordnungsgem\u00e4\u00dfe Umgang mit diesen Unterlagen gem\u00e4\u00df der Verschlusssachenanweisung f\u00fcr das Land Mecklenburg-Vorpommern ist nach \u00dcberzeugung des Parlamentarischen Kontrollgremiums auf andere Weise gew\u00e4hrleistet. SS 29 Kontrollrechte des Parlamentarischen Kontrollgremiums (1) Das f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerium hat das Parlamentarische Kontrollgremium umfassend \u00fcber die allgemeine T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, das Lagebild und \u00fcber die Vorg\u00e4nge von besonderer Bedeutung, insbesondere Einzelf\u00e4lle, in denen eine Daten\u00fcbermittlung gem\u00e4\u00df SS 20 Absatz 5 Satz 3 unterblieben ist, sowie auf Verlangen des Gremiums \u00fcber sonstige Einzelf\u00e4lle zu unterrichten. Ferner unterrichtet es \u00fcber den Erlass und die Einhaltung von Verwaltungsvorschriften sowie \u00fcber den Verfassungsschutz betreffende Eingaben einzelner B\u00fcrger (Petenten), sofern der Petent der Unterrichtung nicht widersprochen hat. (2) Das Parlamentarische Kontrollgremium kann von dem f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Ministerium alle f\u00fcr seine Kontrollaufgaben erforderlichen Ausk\u00fcnfte, Unterlagen, Aktenund Dateneinsicht, Stellungnahmen und den Zutritt zur Verfassungsschutzbeh\u00f6rde verlangen sowie bei besonderem Aufkl\u00e4rungsbedarf Bedienstete und Auskunftspersonen zum Sachverhalt befragen, sofern dem nicht \u00fcberwiegende \u00f6ffentliche (zum Beispiel Aufrechterhaltung des Nachrichtenzugangs) oder private Belange entgegenstehen; das f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerium hat dies vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium zu begr\u00fcnden. Das Parlamentarische Kontrollgremium kann ferner die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit beauftragen, die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit einzelner Ma\u00dfnahmen, welche die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde durchgef\u00fchrt hat, zu \u00fcberpr\u00fcfen und dem Gremium das Ergebnis der \u00dcberpr\u00fcfung mitzuteilen. Die Befugnisse der oder des Landesbeauftragten f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit richten sich nach den SSSS 30 und 31. Wird die oder der Landesbeauftragte f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit nach SS 26 Absatz 4 t\u00e4tig, so kann sie oder er von sich aus das Parlamentarische Kontrollgremium unterrichten, wenn sich Beanstandungen ergeben, eine Mitteilung an die betroffene Person aber aus Geheimhaltungsgr\u00fcnden unterbleiben muss. (3) Das Parlamentarische Kontrollgremium kann mit der Mehrheit seiner gesetzlichen Mitglieder nach Anh\u00f6rung des f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Ministeriums im Einzelfall eine Sachverst\u00e4ndige oder einen Sachverst\u00e4ndigen beauftragen, zur Wahrnehmung seiner Kontrollaufgaben Untersuchungen durchzuf\u00fchren. Die oder der Sachverst\u00e4ndige hat dem Parlamentarischen Kontrollgremium \u00fcber das Ergebnis ihrer oder seiner Untersuchungen zu berichten; SS 28 Absatz 1 und 2 gelten entsprechend. (4) Die Angaben \u00fcber Ausgaben aus dem der Verfassungsschutzabteilung zugewiesenen Titel werden dem Parlamentarischen Kontrollgremium im Ansatz vor Beratung des Haushaltsplanes zur Stellungnahme \u00fcberwiesen. Das f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerium unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium \u00fcber den Vollzug des Haushaltsplanes, soweit es die der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zugewiesenen Titel betrifft. 214 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen SS 29a Eingaben (1) Bedienstete der Verfassungsschutzabteilung d\u00fcrfen sich in dienstlichen Angelegenheiten ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an das Parlamentarische Kontrollgremium wenden. Dieses \u00fcbermittelt die Eingaben der f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Ministerin oder dem f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Minister zur Stellungnahme. Die oder der Bedienstete wird namentlich nur bekannt gegeben, soweit in die Bekanntgabe zu diesem Zweck ausdr\u00fccklich eingewilligt wurde. (2) Die Behandlung der Mitteilungen nach Absatz 1 durch das Gremium und die dazu vorgelegten Unterlagen unterliegen der Geheimhaltung gem\u00e4\u00df SS 28. (3) An den Landtag gerichtete Eingaben von B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern \u00fcber ein sie betreffendes Verhalten des Verfassungsschutzes werden dem Parlamentarischen Kontrollgremium bekannt gegeben. Abschnitt 5 Schlussvorschriften SS 30 Anwendung des allgemeinen Datenschutzrechts (1) Gem\u00e4\u00df SS 2 Absatz 3 des Landesdatenschutzgesetzes gilt das Landesdatenschutzgesetz f\u00fcr den Verfassungsschutz nur, soweit er allgemeine Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, und dar\u00fcber hinaus nach Ma\u00dfgabe dieses Gesetzes. (2) Bei der Erf\u00fcllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes nach SS 5 finden die SSSS 5 bis 7, SS 46, SS 47, SS 51 Absatz 1 bis 4, SSSS 52 bis 54, SS 62, SSSS 64 und 65, SS 69, SS 71, SSSS 83 und 84 des Bundesdatenschutzgesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2097), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 6. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nummer 149) ge\u00e4ndert worden ist, entsprechende Anwendung. SS 31 Unabh\u00e4ngige Datenschutzkontrolle (1) Jede Person kann sich an die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit wenden, wenn sie der Ansicht ist, bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde in ihren Rechten verletzt worden zu sein. (2) Die oder der Landesbeauftragte f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit kontrolliert bei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde die Einhaltung der Vorschriften \u00fcber den Datenschutz und ber\u00e4t sie entsprechend. Sie oder er ist befugt, 1. die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darauf hinzuweisen, dass beabsichtigte Verarbeitungsvorg\u00e4nge voraussichtlich gegen datenschutzrechtliche Pflichten versto\u00dfen, und 2. festzustellen, wenn die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde mit Verarbeitungsvorg\u00e4ngen gegen datenschutzrechtliche Pflichten versto\u00dfen hat. Soweit die Einhaltung von Vorschriften der Kontrolle durch die G 10-Kommission unterliegt, unterliegt sie nicht der Kontrolle durch die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit, es sei denn, die G 10-Kommission ersucht die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit, die Einhaltung der Vorschriften \u00fcber den Datenschutz bei bestimmten Vorg\u00e4ngen oder in bestimmten Bereichen zu kontrollieren und ausschlie\u00dflich ihr dar\u00fcber zu berichten. 215 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist verpflichtet, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit und schriftlich besonders Beauftragte bei der Aufgabenerf\u00fcllung zu unterst\u00fctzen. Den in Satz 1 genannten Personen ist dabei insbesondere 1. Auskunft zu ihren Fragen sowie Einsicht in alle Unterlagen, insbesondere in die gespeicherten Daten und in die Datenverarbeitungsprogramme, zu gew\u00e4hren, die im Zusammenhang mit der Kontrolle nach Absatz 2 stehen, sowie 2. Zutritt in die f\u00fcr die Kontrolle erforderlichen Dienstr\u00e4ume zu gew\u00e4hren. Dies gilt nicht, soweit das f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Ministerium im Einzelfall feststellt, dass die Auskunft oder Einsicht die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gef\u00e4hrden w\u00fcrde. (4) Die Abs\u00e4tze 1 bis 3 gelten ohne Beschr\u00e4nkung auf die Erf\u00fcllung der Aufgaben nach SS 5. Sie gelten entsprechend f\u00fcr die Verarbeitung personenbezogener Daten durch andere Stellen, wenn diese der Erf\u00fcllung der Aufgaben von Verfassungsschutzbeh\u00f6rden nach SS 5 dient. SS 32 Ma\u00dfnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde trifft Ma\u00dfnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen nach Ma\u00dfgabe folgender Vorschriften, um zu erkennen und zu verhindern, dass 1. Ger\u00e4te der Informationsund Kommunikationstechnik sowie sonstige Gegenst\u00e4nde, die geeignet sind, Verschlusssachen auszubringen, zu zerst\u00f6ren, zu ver\u00e4ndern, zu verarbeiten, zu kopieren, unbrauchbar zu machen oder Sabotagehandlungen vorzunehmen, in Dienstr\u00e4ume unbefugt eingebracht werden oder 2. andere gegenst\u00e4ndliche Verschlusssachen aus Dienstr\u00e4umen unbefugt ausgebracht werden. (2) Die Verfassungsschutzabteilung darf Personen, die den Sicherheitsbereich der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde gem\u00e4\u00df SS 52 Absatz 2 der Verschlusssachenanweisung f\u00fcr das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 8. November 1999 (AmtsBl. M-V 2000 S. 50) betreten oder sich dort aufhalten, und von diesen Personen genutzte Fahrzeuge, mitgef\u00fchrte Taschen und sonstige Gegenst\u00e4nde 1. verdachtsunabh\u00e4ngig kontrollieren und 2. durchsuchen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dies zur Sicherung von Verschlusssachen erforderlich ist. (3) Eine Kontrolle nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ist die oberfl\u00e4chliche Suche nach Gegenst\u00e4nden an Personen, an oder in Taschen, mitgef\u00fchrten Gegenst\u00e4nden und Fahrzeugen auch unter Einsatz technischer Mittel, ohne dass ein K\u00f6rperkontakt mit der betroffenen Person stattfindet. Eine Durchsuchung nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ist die zielgerichtete und planm\u00e4\u00dfige Suche, auch unter Einsatz technischer Mittel, 1. am \u00e4u\u00dferen K\u00f6rper der betroffenen Person, 2. in Kleidung und Taschen der betroffenen Person, 3. an und in Fahrzeugen einschlie\u00dflich der dort befindlichen Gegenst\u00e4nde der betroffenen Person sowie 4. in sonstigen Gegenst\u00e4nden der betroffenen Person, die zur unbefugten Verbringung von amtlichen Informationen geeignet sind. (4) Gegenst\u00e4nde, die sich im Sicherungsbereich befinden, darf die Verfassungsschutzabteilung sicherstellen und untersuchen, wenn 1. tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, dass sie f\u00fcr eine sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeit verwendet werden oder mit solchen T\u00e4tigkeiten gewonnen worden sind, oder 216 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen 2. diese keiner bestimmten Person zuzuordnen sind und die Sicherstellung und Untersuchung zum Schutz vor einer sicherheitsgef\u00e4hrdenden oder geheimdienstlichen T\u00e4tigkeit erforderlich ist. Bei Ger\u00e4ten der Informationsund Kommunikationstechnik umfasst das Untersuchen auch das Eingreifen mit technischen Mitteln sowie das Verarbeiten der auf dem Ger\u00e4t gespeicherten Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten. (5) Personen, die sich im Sicherungsbereich aufhalten, sind verpflichtet an Ma\u00dfnahmen nach den Abs\u00e4tzen 2 und 4 mitzuwirken. Entziehen sich Personen Ma\u00dfnahmen nach den Abs\u00e4tzen 2 und 4 im Sicherungsbereich, darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde die Ma\u00dfnahmen auch noch in unmittelbarer N\u00e4he des Sicherungsbereichs vornehmen. (6) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf optisch-elektronische Einrichtungen zur offenen \u00dcberwachung des Sicherungsbereichs nach Ma\u00dfgabe einer Dienstvorschrift einsetzen. In der Dienstvorschrift sind die Voraussetzungen, das Verfahren und Grenzen der Ma\u00dfnahme zu regeln. Eine \u00dcberwachung h\u00f6chstpers\u00f6nlich genutzter R\u00e4ume ist unzul\u00e4ssig. (7) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde kann eine nach SS 21h Absatz 3 Nummer 4 der Luftverkehrs-Ordnung unzul\u00e4ssige Benutzung des Luftraums seines Sicherungsbereichs durch unbemannte Flugger\u00e4te durch geeignete technische Mittel gegen das unbemannte Flugger\u00e4t, dessen Steuerungseinheit oder Steuerungsverbindung aufkl\u00e4ren und abwehren. (8) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf die besonderen Mittel nach den SSSS 10, 10a bis 10e, SSSS 24a und 24b unter den dort genannten Voraussetzungen auch einsetzen, soweit dies aufgrund tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte im Einzelfall erforderlich ist zur Sicherung von Verschlusssachen 1. seiner Besch\u00e4ftigten oder 2. von Personen, die von ihr beauftragt sind, a) im Sicherungsbereich t\u00e4tig zu sein oder b) sonstige sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeiten wahrzunehmen. (9) Bei der Durchf\u00fchrung von Ma\u00dfnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen hat die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde unter mehreren m\u00f6glichen und geeigneten Ma\u00dfnahmen diejenigen zu treffen, die den Einzelnen am wenigsten beeintr\u00e4chtigen. Eine Ma\u00dfnahme darf nicht zu einem Nachteil f\u00fchren, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis steht. SS 33 Durchf\u00fchrung von Ma\u00dfnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen (1) Personen gem\u00e4\u00df SS 32 Absatz 1 sind in geeigneter Form zu belehren \u00fcber 1. den ordnungsgem\u00e4\u00dfen Umgang mit Verschlusssachen, 2. die M\u00f6glichkeit, dass bei ihnen Ma\u00dfnahmen nach diesen Vorschriften durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, sowie 3. deren Pflicht zur Mitwirkung bei der Durchf\u00fchrung der Ma\u00dfnahmen. (2) Ma\u00dfnahmen nach SS 32 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Absatz 4 und 6 bed\u00fcrfen der Anordnung der Leitung der Verfassungsschutzabteilung oder ihrer Stellvertretung. (3) Sichergestellte Gegenst\u00e4nde sind unverz\u00fcglich an die betroffene Person herauszugeben, sobald der Zweck der Ma\u00dfnahme entf\u00e4llt. Satz 1 gilt nicht, wenn die Gegenst\u00e4nde zur Einleitung oder Durchf\u00fchrung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens an die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden weitergegeben werden m\u00fcssen. 217 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Anlagen (4) Bei Ma\u00dfnahmen nach SS 32 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 hat die betroffene Person das Recht, anwesend zu sein. \u00dcber eine Durchsuchung nach SS 32 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 oder eine Sicherstellung nach SS 32 Absatz 4 Satz 1 ist auf Verlangen eine Bescheinigung \u00fcber die Ma\u00dfnahme und den Grund der Ma\u00dfnahme zu erteilen. Ma\u00dfnahmen nach SS 32 Absatz 4, die in Abwesenheit der betroffenen Person durchgef\u00fchrt worden sind, sind ihr schriftlich mitzuteilen, wenn hierdurch nicht der Zweck der Ma\u00dfnahme gef\u00e4hrdet wird. (5) Bei der Untersuchung von Ger\u00e4ten der Informationsund Kommunikationstechnik, die nicht ausschlie\u00dflich zur dienstlichen Nutzung \u00fcberlassen wurden, ist sicherzustellen, dass an dem Ger\u00e4t nur Ver\u00e4nderungen vorgenommen werden, die f\u00fcr die Datenverarbeitung unerl\u00e4sslich sind. Vorgenommene Ver\u00e4nderungen sind bei Beendigung der Ma\u00dfnahme, soweit technisch m\u00f6glich, r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen. Sichergestellte Telekommunikationsendger\u00e4te sind abweichend von Absatz 3 Satz 1 unabh\u00e4ngig von dem Abschluss der Ma\u00dfnahmen nach SS 32 Absatz 4 an die betroffene Person sp\u00e4testens nach zwei Wochen herauszugeben. Macht die betroffene Person in den F\u00e4llen des Satzes 3 Gr\u00fcnde glaubhaft, nach denen f\u00fcr sie eine Aufrechterhaltung der Sicherstellung nicht zumutbar ist, so ist das mobile Endger\u00e4t innerhalb von 48 Stunden nach Darlegung der Gr\u00fcnde an die betroffene Person zur\u00fcckzugeben. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf vor der R\u00fcckgabe ein Abbild der auf dem Ger\u00e4t gespeicherten Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten zur Datensicherung erzeugen. (6) Die Datenerhebung zum Zweck der Erlangung von Erkenntnissen \u00fcber den Kernbereich privater Lebensgestaltung ist unzul\u00e4ssig. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf Erkenntnisse, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung ber\u00fchren, nicht verarbeiten, weitergeben oder in anderer Weise nutzen. Sie hat, soweit m\u00f6glich, technisch oder auf sonstige Weise sicherzustellen, dass Erkenntnisse, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung ber\u00fchren, nicht erlangt werden. Soweit Erkenntnisse erlangt wurden, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, sind diese Daten unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Erlangung und L\u00f6schung von Daten sind zu dokumentieren. Die Dokumentation darf ausschlie\u00dflich f\u00fcr Zwecke der Datenschutzkontrolle verwendet werden. Sie ist nach Ablauf von sechs Monaten zu l\u00f6schen. (7) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde kann zur Durchsetzung von Ma\u00dfnahmen gegen\u00fcber Personen, die nach SS 32 Absatz 5 mitwirkungspflichtig sind, folgende Mittel anwenden: 1. unmittelbare Einwirkung auf die betroffene Person (k\u00f6rperliche Gewalt) oder Hilfsmittel der k\u00f6rperlichen Gewalt; eine Fesselung der betroffenen Person ist nur dann zul\u00e4ssig, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie die mit der Durchsetzung der Ma\u00dfnahme beauftragten Personen oder Dritte angreifen, Widerstand leisten oder sich der Kontrolle entziehen wird, 2. unmittelbare Einwirkung auf Gegenst\u00e4nde mittels k\u00f6rperlicher Gewalt oder durch Hilfsmittel der k\u00f6rperlichen Gewalt. Mittel nach Satz 1 d\u00fcrfen nur durch besonders qualifizierte und geschulte Personen angewandt werden, die durch die Leitung der Verfassungsschutzabteilung hierzu besonders erm\u00e4chtigt wurden. Das Grundrecht auf k\u00f6rperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) und Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschr\u00e4nkt. (8) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Ma\u00dfnahmen nach SS 32 in Verbindung mit SS 33 Absatz 2 haben keine aufschiebende Wirkung. SS 34 Inkrafttreten Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verk\u00fcndung in Kraft. 218 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","Bemerkungen und Notizen Bemerkungen und Notizen 219 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","Bemerkungen und Notizen Bemerkungen und Notizen 220 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","Bemerkungen und Notizen Bemerkungen und Notizen 221 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","Bemerkungen und Notizen Bemerkungen und Notizen 222 Verfassungsschutzbericht 2025 | Mecklenburg-Vorpommern","Gemeinsam die Verfassung sch\u00fctzen Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern Hier finden Sie unsere Publikationen zum Herunterladen www.verfassungsschutz-mv.de/publikationen","Besuchen Sie uns Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern www.verfassungsschutz-mv.de"],"title":"Verfassungsschutzbericht 2025","year":2025}
