{"file_url":"https://verfassungsschutzberichte.de/pdfs/vsbericht-mv-2024.pdf","jurisdiction":"Mecklenburg-Vorpommern","num_pages":188,"pages":["Verfassungsschutzbericht 2024","Impressum Herausgeber Ministerium f\u00fcr Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Verfassungsschutz Postfach 11 05 52 19055 Schwerin Telefon: +49 (0)385 74 20 0 E-Mail: info@verfassungsschutz-mv.de Internet: www.verfassungsschutz-mv.de Fotonachweise: Titelmotiv: \"Die wehrhafte Demokratie\", (c) Manfred Diekmann (2009) (c) Danny Gohlke (S. 8); Adobe Stock: (c) MikeCS Images (S. 19), (c) alisluch (S. 79), (c) Heiko (S. 80) Layout: Teamgeist Medien GbR, www.teamgeist-medien.de Stand: Juli 2025 Verteilerhinweis Diese Druckschrift ist Teil der \u00d6ffentlichkeitsarbeit des Ministeriums f\u00fcr Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern w\u00e4hrend eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt f\u00fcr Kommunal-, Landtags-, Bundestagsund Europawahlen. Missbr\u00e4uchlich sind insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsst\u00e4nden sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme des Ministeriums f\u00fcr Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern zu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden k\u00f6nnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.","Verfassungsschutzbericht 2024 Gemeinsam die Verfassung sch\u00fctzen Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern","Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 12 1.1 Zweck des Verfassungsschutzes 12 1.2 Freiheitliche demokratische Grundordnung 14 1.3 Verfassungsschutzverbund von Bund und L\u00e4ndern 15 1.4 Aufgaben des Verfassungsschutzes 16 1.5 Informationsbeschaffung 18 1.6 Kontrolle 19 1.7 Verh\u00e4ltnis von Verfassungsschutz und Polizei 20 1.8 Novellierung Landesverfassungsschutzgesetz 21 2. Auf einen Blick 24 2.1 \u00dcberblick Personenpotenzial 24 2.2 Zusammenfassung der einzelnen Ph\u00e4nomenbereiche 25 2.3 Straftatenaufkommen (Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t) 28 3. Radikalisierung im digitalen Zeitalter: Junge Zielgruppen im Visier extremistischer Akteure 34 3.1 Allgemeines 34 3.2 Radikalisierungsprozesse 34 3.3 Rechtsextremistische Jugendgruppierungen 36 3.4 Islamistische Online-Mobilisierung 36 3.5 Linksextremismus und soziale Medien 37 3.6 Fazit 37 4. Rechtsextremismus und -terrorismus 40 4.1 Lage\u00fcberblick 40 4.2 Personenpotenzial 42 4.3 Militanter Rechtsextremismus und -terrorismus 42 4.4 Verbindungen der Rockerszene zu Rechtsextremisten 43 4.5 Trefforte der rechtsextremistischen Szene 44 4 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","Inhaltsverzeichnis 4.6 Rechtsextremistische Subkultur - weitgehend unstrukturiertes rechtsextremistisches Personenpotenzial 45 4.7 Parteiunabh\u00e4ngige bzw. parteiungebundene rechtsextremistische Strukturen - Neonazis 45 4.8 Kampfsport im Rechtsextremismus 48 4.9 Neonazistisch gepr\u00e4gte Veranstaltungen und Aktionen 49 4.10 Rechtsextremistische Musikveranstaltungen 50 4.11 Szenel\u00e4den/Versandhandel 54 4.12 Parteigebundener Rechtsextremismus 55 4.13 Neue Rechte 66 5. Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter 78 5.1 Lage\u00fcberblick 78 5.2 Personenpotenzial 80 5.3 Strukturen und Aktivit\u00e4ten der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\"-Szene in Mecklenburg-Vorpommern 81 6. Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates 88 6.1 Lage\u00fcberblick 88 6.2 Personenpotenzial 88 6.3 Strukturen 89 6.4 Ausblick 90 7. Linksextremismus 94 7.1 Lage\u00fcberblick 94 7.2 Personenpotenzial 95 7.3 Linksextremistische Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern 96 7.4 Organisationen und Parteien 97 7.5 Aktionsfelder 100 8. Islamismus / Islamistischer Terrorismus 106 8.1 Lage\u00fcberblick 106 8.2 Personenpotenzial 107 8.3 Entwicklung des islamistischen Extremismus und Terrorismus 107 5 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","Inhaltsverzeichnis 8.4 Salafismus 108 8.5 Staatliche Ma\u00dfnahmen gegen islamistischen Extremismus 110 8.6 Aufenthaltsstatus ausl\u00e4ndischer Islamisten 111 8.7 Islamismuspr\u00e4vention 112 9. Auslandsbezogener Extremismus 116 9.1 Lage\u00fcberblick 116 9.2 Personenpotenzial 116 9.3 \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) 117 9.4 Antiisraelische und propal\u00e4stinensische Demonstrationen 121 9.5 Eritrea-Konflikt 122 10. Mitwirkungsangelegenheiten, Waffenrechtliche Erlaubnisse und Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 126 10.1 Allgemeines 126 10.2 Mitwirkungsangelegenheiten 126 10.3 Waffenrechtliche Erlaubnisse 128 10.4 Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 130 11. Spionageabwehr und hybride Bedrohungen 134 11.1 Spionageabwehr 134 11.2 Proliferation 137 11.3 Hybride Bedrohungen 137 11.4 Bedrohungen durch Cyberangriffe 139 11.5 Wirtschaftsschutz - eine Aufgabe der Spionageabwehr 140 11.6 Ansprechpartner vor Ort - Spionageabwehr Mecklenburg-Vorpommern 141 12 Presseund \u00d6ffentlichkeitsarbeit 144 12.1 Aktivit\u00e4ten 144 12.2 Informationsmaterialien 145 12.3 Ausund Fortbildung/Praktika 147 6 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","Inhaltsverzeichnis 13. Anlagen 150 13.1 Abk\u00fcrzungsverzeichnis 150 13.2 Glossar 152 13.3 Registeranhang 161 13.4 Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t (Statistik) 162 13.5 Landesverfassungsschutzgesetz 163 Werde Teil unseres Teams - Gemeinsam die Verfassung sch\u00fctzen! Unsere aktuellen Ausschreibungen finden Sie unter: Karriereportal Homepage des der Landesverwaltung Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern www.karriere-in-mv.de www.verfassungsschutz-mv.de 7 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, die freiheitliche demokratische Grundordnung ist das Fundament unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Sie zu sch\u00fctzen, ist eine der zentralen Aufgaben des Verfassungsschutzes - gerade in Zeiten, in denen Extremismus, Desinformation und Spionage in immer neuen Formen auftreten und manifestieren. Der Verfassungsschutzbericht 2024 zeigt, dass die Gefahren f\u00fcr unsere Demokratie weiterhin hoch sind - auch in Mecklenburg-Vorpommern. In allen Ph\u00e4nomenbereichen des Extremismus sehen wir besorgniserregende Entwicklungen. Im Bereich des Rechtsextremismus sehen wir eine weiterhin ideologisch gefestigte und in Teilen gewaltbereite Szene. Auff\u00e4llig ist insbesondere die Entwicklung innerhalb jugendlicher Milieus: Viele junge Menschen verf\u00fcgen zwar (noch) nicht \u00fcber ein geschlossenes rechtsextremistisches Weltbild, \u00fcbernehmen jedoch einzelne ideologische Versatzst\u00fccke. Dabei stehen weniger ideologische \u00dcberzeugungen als vielmehr das Bed\u00fcrfnis nach Zugeh\u00f6rigkeit, Selbstwirksamkeit und Einbindung in eine digitale oder analoge Peer-Group im Vordergrund. Die zentralen Inhalte richten sich h\u00e4ufig gegen die Menschenw\u00fcrde - insbesondere gegen Migrantinnen und Migranten sowie gegen die Christian Pegel LGBTQIA+-Community - aber auch gegen politische Minister f\u00fcr Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Gegner, insbesondere aus dem linksextremistischen Spektrum. Diese Entwicklung ist Ausdruck einer komplexen Radikalisierungsdynamik, die zunehmend digital gepr\u00e4gt ist. In der heutigen Zeit k\u00f6nnen Jugendliche \u00fcber soziale Netzwerke nahezu uneingeschr\u00e4nkt mit extremistischen Inhalten in Kontakt kommen. Extremistische Akteure nutzen Plattformen gezielt, um mit niedrigschwelligen, visuell aufbereiteten und emotionalisierenden Botschaften Bindung zu erzeugen, Unzufriedenheit zu kanalisieren und Mobilisierungspotenziale zu erschlie\u00dfen. Beteiligte an Versammlungen, Online-Kampagnen oder digitaler Gruppenbildungen entsprechen dabei nicht zwangsl\u00e4ufig dem Radikalisierungsgrad der Initiatoren, markieren aber eine gef\u00e4hrliche Eskalationsstufe: Sie lassen ideologische Verfestigung, organisatorische Struktur und konkrete Handlungsbereitschaft erkennen. Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern beobachtet diese Entwicklungen mit gro\u00dfer Aufmerksamkeit und arbeitet eng mit zivilgesellschaftlichen Partnern zusammen, um pr\u00e4ventiv t\u00e4tig zu werden. Programme wie \"Demokratie und Toleranz gemeinsam st\u00e4rken!\" sowie die Arbeit der Landeszentrale f\u00fcr politische Bildung sind zentrale Bausteine in der politischen Aufkl\u00e4rung und Pr\u00e4vention. Aber auch als Gesellschaft sind wir gefordert, unsere Jugendlichen zu st\u00e4rken - durch Aufkl\u00e4rung, Bildung und klare Grenzen. Pr\u00e4vention beginnt im Alltag, in Familien, Klassenzimmern und digitalen R\u00e4umen. Sch\u00fctzen wir gemeinsam unsere demokratischen Werte. Lassen wir nicht zu, dass Extremisten - egal welcher Ausrichtung - unsere Jugend instrumentalisieren. 8 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","Vorwort Im Bereich des Linksextremismus erkennen wir eine zunehmende Konfrontationsbereitschaft. Hier gilt es, differenziert zwischen legitimer Protestkultur und verfassungsfeindlichen Aktivit\u00e4ten zu unterscheiden - ohne das Gewaltmonopol des Staates infrage zu stellen. Denn die ideologische Ablehnung staatlicher Institutionen, begleitet von Gewalt gegen politische Gegner und Einsatzkr\u00e4fte, ist dabei weiterhin pr\u00e4gend f\u00fcr Teile der Szene. Insbesondere Polizeikr\u00e4fte wurden wiederholt zum Ziel linksextremistisch motivierter Angriffe. Solche Angriffe sind durch nichts zu rechtfertigen. Wer Einsatzkr\u00e4fte verletzt, greift nicht nur Menschen an, sondern auch das Fundament unserer demokratischen Ordnung und offenbart ein tiefsitzendes ideologisches Gewaltverst\u00e4ndnis, das jede Grenze des demokratischen Diskurses \u00fcberschreitet. Der Islamismus und der Ausl\u00e4nderextremismus sind weiterhin im Fokus des Verfassungsschutzes MecklenburgVorpommern. Dabei ist auff\u00e4llig, wie internationale Konflikte - etwa im Nahen Osten - auf unsere Gesellschaft einund zur\u00fcckwirken, das gesellschaftliche Klima beeinflussen und Polarisierung f\u00f6rdern. Dabei geht insbesondere im Islamismus eine Gefahr f\u00fcr die innere Sicherheit von radikalisierten Einzelpersonen aus. Neben Bedrohungen durch extremistische Bestrebungen im Inland haben sogenannte hybride Bedrohungen durch andere Staaten deutlich zugenommen: gezielte Desinformationskampagnen, Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen und Versuche ausl\u00e4ndischer Akteure, Einfluss auf politische Prozesse zu nehmen, sind heute Teil eines neuen sicherheitspolitischen Alltags. Die j\u00fcngsten Spionagevorf\u00e4lle verdeutlichen, wie verletzlich unsere demokratischen Institutionen sind. Besonders im Fokus stehen dabei nachrichtendienstliche Aktivit\u00e4ten autorit\u00e4rer Staaten (insbesondere Russland), die gezielt versuchen, gesellschaftliche Debatten zu manipulieren, Vertrauen in staatliche Institutionen zu untergraben und politische Entscheidungstr\u00e4ger unter Druck zu setzen. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die wachsenden Gefahren durch Cyberangriffe. Staatliche und nichtstaatliche Angreifer greifen gezielt kritische Infrastrukturen, Verwaltungen und politische Institutionen an - mit dem Ziel, Informationen auszusp\u00e4hen, Vertrauen zu ersch\u00fcttern und Abl\u00e4ufe zu st\u00f6ren. Die Bedrohung aus dem Cyberraum ist l\u00e4ngst kein Zukunftsszenario mehr, sondern eine reale Herausforderung f\u00fcr die innere Sicherheit und Souver\u00e4nit\u00e4t unseres Landes. Um diesen Gefahren zu begegnen, braucht es mehr denn je starke Sicherheitsbeh\u00f6rden, klare politische Priorit\u00e4ten und ein waches gesellschaftliches Bewusstsein. Sicherheit ist keine Selbstverst\u00e4ndlichkeit, sondern das Ergebnis gemeinsamer Anstrengung. Die Arbeit unseres Landesverfassungsschutzes wird auch in Zukunft eine tragende Rolle spielen - nicht nur in der Beobachtung und Analyse, sondern auch in der Sensibilisierung von Verwaltung, Wirtschaft und \u00d6ffentlichkeit. Sicherheit ist ein Gemeinschaftswerk. Es braucht wache B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, starke Institutionen und eine klare Haltung gegen Extremismus, Hass, Gewalt und Ausgrenzung. Der Schutz unserer Demokratie beginnt bei jedem Einzelnen - online wie offline. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern f\u00fcr ihren engagierten Einsatz im Dienste unserer Demokratie. Der vorliegende Bericht ist Ausdruck ihrer t\u00e4glichen Arbeit - und ein Aufruf an uns alle, weiterhin wachsam zu bleiben und unsere Demokratie entschlossen zu verteidigen. Herzlichst Ihr Christian Pegel Minister f\u00fcr Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern 9 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","Die \"Wehrhafte Demokratie\" - KAPITEL\u00dcBERSICHT Auftrag und Verpflichtung des 11 Verfassungsschutzes VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2024 KAPITEL 1 Auf einen Blick Radikalisierung im digitalen Zeitalter: Junge Zielgruppen im 23 Visier extremistischer Akteure 33 KAPITEL 2 KAPITEL 3 Rechtsextremismus Reichsb\u00fcrger und und -terrorismus Selbstverwalter 39 77 KAPITEL 4 KAPITEL 5 Verfassungsschutzrelevante Linksextremismus Delegitimierung des Staates 87 93 KAPITEL 6 KAPITEL 7 Islamismus / Islamistischer Auslandsbezogener Terrorismus Extremismus 105 115 KAPITEL 8 KAPITEL 9 Mitwirkungsangelegenheiten, Spionageabwehr und Waffenrechtliche Erlaubnisse und hybride Bedrohungen Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 125 133 KAPITEL 10 KAPITEL 11 Presseund Anlagen \u00d6ffentlichkeitsarbeit 143 149 KAPITEL 12 KAPITEL 13","Kapitel 1 Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern","1 Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 1. Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 1.1 Zweck des Verfassungsschutzes Der Zweck des Verfassungsschutzes ist gesetzlich geregelt und im SS 1 des Landesverfassungsschutzgesetz M-V (LVerfSchG M-V) festgeschrieben: Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. Der Verfassungsschutz ist eine entscheidende S\u00e4ule der \"wehrhaften Demokratie\". Der Begriff der \"wehrhaften Demokratie\" bezeichnet eine Reihe verfassungsrechtlicher Ma\u00dfnahmen, die den Kernbestand und die Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sch\u00fctzen sollen (siehe Abschnitt 1.2). Er bringt zum Ausdruck, dass sich eine Demokratie gegen Bestrebungen zur Abschaffung oder Aush\u00f6hlung dieser Ordnung aktiv zur Wehr setzen darf. Der Begriff fasst eine Reihe von grunds\u00e4tzlichen verfassungsrechtlichen Entscheidungen zusammen, die den Kernbestand und die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung (siehe Abschnitt 1.2) - die freiheitliche demokratische Grundordnung - sch\u00fctzen sollen. Die \"Wehrhafte Demokratie\" ist gekennzeichnet durch: Wertegebundenheit - Der Staat bekennt sich zu Verfassungswerten, von denen Menschenw\u00fcrde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit unver\u00e4nderbar sind (vgl. hierzu Artikel 79 GG) Abwehrbereitschaft - Der Staat ist bereit und verpflichtet, diese Grundwerte aktiv gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verteidigen. Vorverlagerte Gefahrenabwehr - Der Staat reagiert nicht erst bei konkreten Gesetzesverst\u00f6\u00dfen, sondern beobachtet potenziell verfassungsfeindliche Aktivit\u00e4ten fr\u00fchzeitig, z. B. durch den Einsatz des Verfassungsschutzes. INFOBOX Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden unterscheiden zwischen \"Extremismus\" und \"Radikalismus\", obwohl beide Begriffe oft synonym verwendet werden. \"Radikalismus\" bezeichnet eine \u00fcberzogene, zum Extremen neigende Denkund Handlungsweise, die versucht, gesellschaftliche Probleme und Konflikte bereits \"von der Wurzel (lat. radix) her\" zu l\u00f6sen. Anders als beim \"Extremismus\" soll aber weder der demokratische Verfassungsstaat noch die damit verbundenen Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung abgeschafft werden. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht bef\u00fcrchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird, jedenfalls nicht, solange er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt. Als extremistisch werden dagegen die Aktivit\u00e4ten bezeichnet, die darauf abzielen, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen.1 1 Definition des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz: https://www.verfassungsschutz.de/DE/service/glossar/Functions/glossar.html?cms_lv2=678586; abgerufen am 28.05.2024 12 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","1 Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes Der Begriff Extremismus ist im Zusammenhang mit dem Auftrag des Verfassungsschutzes als eine Ordnungskategorie zu verstehen. Der Begriff ist ein Synonym f\u00fcr den gesetzlich normierten Auftrag zum Sammeln und Auswerten von Daten \u00fcber verfassungsfeindliche Bestrebungen. Insofern steht der Begriff Extremismus im Verlauf des hiesigen Berichtes grunds\u00e4tzlich f\u00fcr verfassungsfeindliche Bestrebungen. Diese \"Wehrhaftigkeit\" ist eine Lehre aus der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, die auf legalistischem Wege durch die Abschaffung der demokratischen Weimarer Republik entstanden ist. Die Gesellschaft ist daher aufgefordert, entschieden und entschlossen den unterschiedlichen totalit\u00e4ren Gefahren entgegenzutreten. Als \"Fr\u00fchwarnsystem\" soll der Verfassungsschutz in diesem Sinne aufkl\u00e4ren, warnen und - soweit gesetzlich erlaubt - entsprechende Gefahren erforschen. Dabei wird er unterhalb der Schwelle der konkreten Gefahr und des Anfangsverdachts einer Straftat t\u00e4tig. Dies wurde durch das Bundesverfassungsgericht zum zweiten NPD-Verbotsverfahren konkretisiert.1 Ihm kommt also die Funktion eines \"Seismographen\" in Bezug auf Entwicklungen zu, die unsere freiheitliche demokratische Rechtsordnung und damit die Freiheit und Sicherheit der Menschen in diesem Land gef\u00e4hrden k\u00f6nnen. Seine T\u00e4tigkeit erstreckt sich auf entsprechende \"Bestrebungen\", die im Einzelnen als \"Beobachtungsobjekte\" festgelegt werden. Dies k\u00f6nnen rechtsextremistische Zusammenschl\u00fcsse wie Parteien oder rechtsextreme Kameradschaften, linksextremistische Gruppierungen wie gewaltt\u00e4tige Autonome oder islamistische Strukturen sein, die unsere Freiheit und Sicherheit bedrohen. Neben der Aufkl\u00e4rung extremistischer Bestrebungen obliegt dem Verfassungsschutz auch die Aufgabe, Aktivit\u00e4ten ausl\u00e4ndischer Nachrichtendienste innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufzukl\u00e4ren2. Dieser Aufgabenbereich wird als \"Spionageabwehr\" bezeichnet und hat vor dem Hintergrund der weltweiten Sicherheitslage in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. N\u00e4heres zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes finden sie im Abschnitt 1.4. Die Spionage ist Bestandteil hybrider Bedrohungen und Angriffe, denen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Mecklenburg-Vorpommern ausgesetzt sind. Die Erkennung und Abwehr dieser Angriffe hat als Aufgabe f\u00fcr den Verfassungsschutz an Bedeutung gewonnen. N\u00e4here Informationen zur Spionageabwehr und zu hybriden Bedrohungen finden Sie in Kapitel 11. Diese zuvor genannten Handlungsauftr\u00e4ge des Verfassungsschutzes sind verfassungsrechtlich normiert.3 Er wird auf der Grundlage des Landesverfassungsschutzgesetzes (LVerfSchG M-V)4, also mit dem Willen und im Auftrag des Landesgesetzgebers als Vertretung des Volkes, wahrgenommen und durch diesen kontrolliert. Der Verfassungsschutz ist insoweit die Bewertungsinstanz f\u00fcr den politischen Extremismus sowie der Spionageabwehr und Hybriden Bedrohung in Deutschland. Er ist eine eigenst\u00e4ndige S\u00e4ule innerhalb der f\u00f6deralen Sicherheitsarchitektur. Die T\u00e4tigkeit des Verfassungsschutzes als Inlandsnachrichtendienst ist von der Arbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND) zu unterscheiden. Der BND beschafft au\u00dfenund sicherheitspolitisch relevante Informationen \u00fcber das Ausland. Logo Bundesnachrichtendienst Das Bundesamt f\u00fcr den Milit\u00e4rischen Abschirmdienst (BAMAD) nimmt nachrichtendienstliche Aufgaben im Bereich der Bundeswehr wahr. Wappen BAMAD 1 Urteil im Verbotsverfahren gegen die \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (2 BvB 1/13) vom 17.01.2017. 2 SS 5 Abs. 1 Nr. 2 LVerfSchG M-V 3 Vgl. Artikel 73 Nummer 10 b) und c) Grundgesetz. 4 Siehe Anlage 2. 13 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","1 Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 1.2 Freiheitliche demokratische Grundordnung Der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO) ist Kernaufgabe der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden in Bund und L\u00e4ndern. Damit ist aber nicht die Verfassung bzw. das Grundgesetz (GG) in seiner Gesamtheit gemeint, sondern die unab\u00e4nderlichen obersten Wertprinzipien als Kernbestand der Demokratie. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)1 hat den Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Artikels 21 Absatz 2 Grundgesetz dahingehend konkretisiert, dass die fdGO nur jene zentralen Grundprinzipien umfasst, \"die f\u00fcr den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind\". Diese beinhalten die Menschenw\u00fcrde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip. Diese fundamentalen Werte bestimmen die Gesetzgebung des Bundes und der L\u00e4nder, so auch die Verfassungsschutzgesetze. Zu diesen Grunds\u00e4tzen geh\u00f6ren gem\u00e4\u00df Landesverfassungsschutzgesetz M-V (SS 6 Absatz 3 LVerfSchG M-V) folgende Verfassungsprinzipien: das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszu\u00fcben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen, die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Recht und Gesetz, das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition, die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung, die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, der Ausschluss jeder Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft sowie die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. Das BVerfG hat dar\u00fcber hinaus klargestellt, dass auch eine Ver\u00e4chtlichmachung des Parlamentarismus sowie das Missachten des staatlichen Gewaltmonopols eine Beeintr\u00e4chtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung darstellen.2 Wesentliche gesetzliche Grundlagen im \u00dcberblick F\u00fcr die Arbeit des Verfassungsschutzes sind, neben dem Grundgesetz und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere folgende Punkte ma\u00dfgebend: Landesverfassungsschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LVerfSchG M-V) Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) das Gesetz zur Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz) das Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (S\u00dcG M-V) f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung des materiellen und personellen Geheimschutzes 1 Vgl. Urteil im Verbotsverfahren gegen die \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (2 BvB 1/13) vom 17.01.2017. 2 Ebd. 14 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","1 Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 1.3 Verfassungsschutzverbund von Bund und L\u00e4ndern Der Verfassungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist f\u00f6deral organisiert. Dementsprechend existieren 17 Verfassungsschutzbeh\u00f6rden, also ein Bundesamt (Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz) und 16 Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz (LfV). Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder sind entweder eine Abteilung des jeweiligen Innenressorts (zw\u00f6lf Bundesl\u00e4nder) oder eine eigenst\u00e4ndige Landesoberbeh\u00f6rde (vier Bundesl\u00e4nder). Die 17 Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der Bundesrepublik Deutschland Bremen Brandenburg Hamburg Berlin Hessen Bayern Mecklenburg-Vorpommern Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz Baden-W\u00fcrttemberg Th\u00fcringen Niedersachsen Schleswig-Holstein Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt Rheinland-Pfalz Sachsen Saarland Weitere Informationen zum Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern sind auf der Internetseite www.verfassungsschutz-mv.de zu finden. Der Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern ist seit seiner Gr\u00fcndung 1991 eine Abteilung des Ministeriums f\u00fcr Inneres, Bau und Digitalisierung (Abteilung 5) und gliedert sich in sechs Referate (Referate 500 bis 540 sowie den Stab). Geheimschutzbeauftragter (GSB) Abteilungsleiter Stab des Innenministeriums M-V Referat II 500 Referat II 510 Referat II 520 Referat II 530 Referat II 540 * Allgemeine Verwaltung * Justiziariat Auswertung: Operative Beschaffung: Auswertung: * Informationstechnik * mat./pers. * Rechtsextremismus * Observation * Linksextremismus Geheimschutz * Reichsb\u00fcrger und * Quellenf\u00fchrung * Auslandsbezogener * Datenschutz Selbstverwalter * Ermittlungen Extremismus * G10-Stelle * Delegitimierung * Islamismus * Spionageabwehr des Staates * ph\u00e4nomen\u00fcbergreifende Auswertung Personal und Haushalt Der Verfassungsschutz MV verf\u00fcgt \u00fcber 128 Stellen. Laut Haushaltsplan 2024/2025 stehen dem Verfassungsschutz jeweils pro Jahr 1.660.800 EUR zur Verf\u00fcgung. Personalausgaben sind darin nicht enthalten.1 1 Abrufbar unter: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/fm/Haushalt/Haushaltsplan/2024-2025/ 15 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","1 Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 1.4 Aufgaben des Verfassungsschutzes Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz sowie die Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz haben, entsprechend ihres gesetzlichen Auftrages, Informationen zu sammeln und auszuwerten, insbesondere sachund personenbezogene Ausk\u00fcnfte, Nachrichten und Unterlagen \u00fcber: Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben (Beispiel: linksoder rechtsextremistische Parteien oder Organisationen), sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes f\u00fcr eine fremde Macht (sogenannte Spionageabwehr), Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden (beispielhaft hierf\u00fcr sind Bestrebungen aus dem Ph\u00e4nomenbereich \"Auslandsbezogener Extremismus\" wie die PKK) und Bestrebungen, die gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung (Artikel 9 Absatz 2 GG) oder gegen das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker (Artikel 26 Absatz 1 GG) gerichtet sind (als Beispiel kann hier die HAMAS genannt werden). Bestrebungen werden in SS 6 Absatz 1 Nr. 1 (LVerfSchG M-V) definiert: Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sind solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, einen der in Absatz 3 genannten Verfassungsgrunds\u00e4tze zu beseitigen oder au\u00dfer Geltung zu setzen. Der Begriff \"Extremismus\" dient - wie oben erl\u00e4utert - als Ordnungskategorie und bezeichnet Bestrebungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Beispielhaft f\u00fcr Bestrebungen gegen die fdGO k\u00f6nnen rechtsextremistische Parteien oder Verbindungen genannt werden. N\u00e4heres dazu im Kapitel \"Rechtsextremismus und -terrorismus\". Der Gesetzgeber benennt hierbei klar einen Personenzusammenschluss. Allerdings k\u00f6nnen auch Einzelpersonen eine Bestrebung im Sinne des Gesetzes darstellen. Die Verhaltensweise der Person muss auf die Anwendung von Gewalt ausgerichtet sein oder ihre Wirkungsweise ist geeignet, ein Schutzgut erheblich zu besch\u00e4digen (SS 6 Absatz 4 LVerfSchG M-V). Beispielhaft k\u00f6nnen hier Akteure aus dem Bereich \"Islamistischer Terrorismus\" genannt werden. Deren Ziele beinhalten h\u00e4ufig das alleinige Vorbereiten und Durchf\u00fchren von Anschl\u00e4gen (vgl. Kapitel \"Islamismus / Islamistischer Terrorismus\"). Diese Bestrebungen werden als sogenannte Beobachtungsobjekte bezeichnet, die auf der Grundlage der gesetzlichen Voraussetzungen bestimmt werden. Grunds\u00e4tzlich erfolgt die Beobachtung in drei aufeinander aufbauenden Phasen. Damit verbunden sind die verschiedenen rechtlichen M\u00f6glichkeiten der Informationsbeschaffung (s. Kapitel 1.5) und der Weitergabe von Informationen. 16 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","1 Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes Hierbei werden folgende Einstufungen vorgenommen: Erste geringe tats\u00e4chliche Anhaltspunkte Kein Einsatz von ND-Mitteln1, personenbezogene Speicherung Pr\u00fcffall in NADIS WN2, keine Information der \u00d6ffentlichkeit Nachweis der extremistischen Bestrebung noch nicht erbracht, hinreichend gewichtige tats\u00e4chliche Anhaltspunkte liegen vor Einsatz von ND-Mitteln, personenbezogene Speicherung Verdachtsfall in NADIS WN, keine Information der \u00d6ffentlichkeit Tats\u00e4chliche Anhaltspunkte haben sich zur Gewissheit verdichtet Gesicherte Einsatz von ND-Mitteln, personenbezogene Speicherung extremistische bei NADIS WN, Information der \u00d6ffentlichkeit und Bestrebung Nennung im Verfassungsschutzbericht m\u00f6glich Ferner wirken das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und die LfV mit: bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, die im \u00f6ffentlichen Interesse mit geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen betraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen, bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen t\u00e4tig sind oder sein sollen, sowie bei der \u00dcberpr\u00fcfung von Personen in sonstigen gesetzlich festgelegten F\u00e4llen, bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen, die dazu dienen, im \u00f6ffentlichen Interesse geheim zuhaltende Tatsachen, Gegenst\u00e4nde oder Erkenntnisse vor unbefugtem Zugriff zu sch\u00fctzen 1 ND-Mittel = nachrichtendienstliche Mittel (Erl\u00e4uterung dazu finden Sie im Abschnitt 1.5) 2 Das NAchrichtenDienstliche InformationsSystem und WissensNetz (NADIS WN) ist das zentrale Hinweisund Verbundsystem der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder f\u00fcr Personen und Objekte. 17 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","1 Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 1.5 Informationsbeschaffung Den weitaus gr\u00f6\u00dften Teil ihrer Informationen (ca. 80 Prozent) gewinnen die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden aus offenen, allgemein zug\u00e4nglichen Quellen - also aus Mitteilungen anderer Beh\u00f6rden, aus dem Internet (insbesondere soziale Medien), aber auch aus Druckerzeugnissen. Die Besch\u00e4ftigten der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden werten \u00f6ffentliche Veranstaltungen aus oder befragen Personen, die sachdienliche Hinweise geben k\u00f6nnen. Bei diesen Gespr\u00e4chen treten die Besch\u00e4ftigten des Verfassungsschutzes offen auf. Mit der Sammlung offenen Materials entsteht allerdings nicht immer ein vollst\u00e4ndiges Bild. Nicht alle Extremisten bekennen sich offen zu ihrer Verfassungsfeindlichkeit oder nennen gar ihren wahren Namen. Teilweise weicht das \u00f6ffentliche Auftreten vom tats\u00e4chlichen Handeln ab. Sie agieren vielfach konspirativ, ver\u00f6ffentlichen z. B. keine \u00f6ffentliche Erkl\u00e4rung \u00fcber ihre Ziele und Absichten oder verteilen sogar Flugbl\u00e4tter mit ihren verfassungsfeindlichen \u00dcberzeugungen. Um auch getarnte oder geheim gehaltene Aktivit\u00e4ten beobachten zu k\u00f6nnen, ist dem Verfassungsschutz im Rahmen gesetzlich festgelegter Befugnisse und unter Wahrung des Grundsatzes der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit der Gebrauch nachrichtendienstlicher Mittel zur Informationsgewinnung gestattet. Nach SS 10 Abs. 1 LVerfSchG M-V darf der Verfassungsschutz M-V folgende nachrichtendienstliche Mittel anwenden: 1 Inanspruchnahme von Vertrauensleuten nach Ma\u00dfgabe des SS 10a, sonstigen Informanten und Gew\u00e4hrspersonen; 2 Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern nach Ma\u00dfgabe des SS 10a; 3 Observationen; 4 Bildaufzeichnungen (Fotografieren, Filmen und Videografieren) au\u00dferhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes; 5 verdeckte Ermittlungen und Befragungen; 6 verdecktes Mith\u00f6ren ohne Inanspruchnahme technischer Mittel; 7 verdecktes Mith\u00f6ren und Aufzeichnen des nicht \u00f6ffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel au\u00dferhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes; 8 Beobachtung des Funkverkehrs auf nicht f\u00fcr den allgemeinen Empfang bestimmten Kan\u00e4len; 9 Verwendung fingierter biographischer, beruflicher oder gewerblicher Angaben (Legenden) 10 Beschaffung, Herstellung und Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen; 11 \u00dcberwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Ma\u00dfgabe des aufgrund von Artikel 10 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes; 12 verdecktes Beobachten und sonstiges Aufkl\u00e4ren des Internets, ohne dass der Schutzbereich des Artikels 10 des Grundgesetzes (Brief-, Postund Fernmeldegeheimnis) ber\u00fchrt ist, insbesondere die verdeckte Teilnahme an den Kommunikationseinrichtungen des Internets sowie die Suche nach ihnen. 18 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","1 Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 1.6 Kontrolle Parlamentarische Kontrollkommission Ve ontr rol he rw oll c le k Ko chtli alt e nt un ri Ge gsVerfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern Pa Ko ed eit rla ntr ien d M chk me oll un ntli nt e ari fe sc h \u00d6f e Kontrollorgane des Verfassungsschutzes G10-Kommission Die Arbeit des Verfassungsschutzes unterliegt strengen rechtsstaatlichen Ma\u00dfst\u00e4ben. Eingriffe in die Privatund Freiheitsrechte der B\u00fcrger sind den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden nur auf gesetzlicher Grundlage gestattet. Damit die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger darauf vertrauen k\u00f6nnen, dass die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden sich an ihren gesetzlichen Auftrag und an die f\u00fcr die T\u00e4tigkeit geltenden Rechtsbestimmungen halten, unterliegen diese einer mehrstufigen Kontrolle: einer allgemeinen parlamentarischen Kontrolle durch die Abgeordneten des Landtages MecklenburgVorpommern auf Grundlage von Berichtspflichten des Ministers f\u00fcr Inneres, Bau und Digitalisierung im Rahmen von Aktuellen Stunden, Kleinen und Gro\u00dfen Anfragen (2024 gingen insgesamt 31 Kleine Anfragen ein) oder Petitionen und unter Umst\u00e4nden einem Untersuchungsausschuss, einer besonderen Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) des Landtages (SS 27 LVerfSchG), Postkontrollen und Telefon\u00fcberwachungen m\u00fcssen durch die G 10-Kommission des Landtages vorab genehmigt werden, einer Kontrolle durch die Dienstund Fachaufsicht durch den Innenminister des Landes MecklenburgVorpommern dem Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI M-V) in Bezug auf die Einhaltung von allgemeinen Datenschutzvorschriften, dem Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern (LRH M-V) in Bezug auf das Haushaltsrecht, der gerichtlichen \u00dcberpr\u00fcfung seines Handelns, soweit es daf\u00fcr einen Anlass gibt, sowie der kritischen Begleitung durch die \u00d6ffentlichkeit und Medien, insbesondere durch Presseanfragen. 19 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","1 Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 1.7 Verh\u00e4ltnis von Verfassungsschutz und Polizei Verfassungsschutz und Polizei sind auf verschiedenen Ebenen voneinander getrennt. Das Verfassungsschutzgesetz sieht dabei folgende Trennungsgebote vor: Organisatorisches Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf Dienststellen 1 Trennungsgebot der Polizei, Dienststellen der Polizei d\u00fcrfen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht angegliedert werden. (SS 2 LVerfSchG) Befugnisrechtliches Keine polizeilichen Befugnisse 2 Trennungsgebot Keine Inanspruchnahme der Polizei im Wege der Amtshilfe (SS 8 LVerfSchG) zu Ma\u00dfnahmen, zu denen sie selbst nicht befugt ist Informationelles Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten 3 Trennungsgebot an Polizei und Staatsanwaltschaft unterliegt strengen, gesetzlich festgelegten Vorgaben. (SS 20 LVerfSchG) Verfassungsschutz und Polizeibeh\u00f6rden sind organisatorisch, befugnisrechtlich und informationell voneinander getrennt. Somit steht die Aus\u00fcbung polizeilicher oder strafprozessualer Eingriffsbefugnisse, zum Beispiel die Durchsuchung von Personen oder Sachen, die Beschlagnahme oder Festnahme von Personen, dem Verfassungsschutz nicht zu. Halten Besch\u00e4ftigte des Verfassungsschutzes ein polizeiliches Eingreifen f\u00fcr geboten, unterrichten sie die Polizei nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen. Diese entscheidet, ob und ggf. wie sie in eigener Zust\u00e4ndigkeit t\u00e4tig wird. Der Verfassungsschutz unterliegt - im Gegensatz zur Polizei und Staatsanwaltschaft - nicht dem Legalit\u00e4tsprinzip, sodass seine Besch\u00e4ftigten nicht in jedem Fall Strafverfolgung veranlassen m\u00fcssen, wenn sie Kenntnis von einer Straftat haben. Dieses Prinzip wurde in den Entscheidungen durch das Bundesverfassungsgericht (siehe u. a. BVerfG vom 26.04.2022, 1 BvR 1619/17) konkretisiert. Die Kompetenzverteilung l\u00e4sst sich im \u00dcberblick wie folgt darstellen: Polizei Verfassungsschutz Legalit\u00e4tsprinzip bei Strafverfolgungsma\u00dfnahmen, Opportunit\u00e4tsprinzip Opportunit\u00e4tsprinzip bei Gefahrenabwehr allgemeine Gefahrenabwehr und Strafverfolgung durch Aufkl\u00e4rung von Extremismus und Spionageabwehr offene und verdeckte Informationsgewinnung durch offene und verdeckte Informationsgewinnung Eingriffsbefugnisse keine polizeilichen Eingriffsbefugnisse Einsatz von Zwangsmitteln keine Zwangsmittel zul\u00e4ssig 20 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","1 Die \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes INFOBOX Legalit\u00e4tsprinzip und Opportunit\u00e4tsprinzip Das Legalit\u00e4tsprinzip beschreibt die Verpflichtung der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden, bei Vorliegen des Verdachts einer Straftat von Amts wegen (auch ohne Strafanzeige), Ermittlungen aufzunehmen. Der Verfassungsschutz ist vom Strafverfolgungszwang losgel\u00f6st. F\u00fcr ihn gilt das Opportunit\u00e4tsprinzip. Hiernach steht die Entscheidung, ob wegen einer Straftat eingeschritten werden soll, im Ermessen. Das Opportunit\u00e4tsprinzip erm\u00f6glicht dem Verfassungsschutz die weitreichende Aufkl\u00e4rung von extremistischen Szenen. Das Trennungsgebot bedeutet jedoch nicht, dass Polizei, Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und Verfassungsschutz nicht zusammenwirken d\u00fcrfen. Im Gegenteil: Im Sinne eines notwendigen ganzheitlichen Aufkl\u00e4rungsund Bek\u00e4mpfungsansatzes extremistischer Bedrohungen ist eine informationelle Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen unverzichtbar. Bei besonders schweren Straftaten besteht nach dem Landesverfassungsschutzgesetz M-V die Pflicht zur Informations\u00fcbermittlung durch den Verfassungsschutz MV an die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft.1 Der Verfassungsschutz erh\u00e4lt daher zahlreiche Informationen von den zust\u00e4ndigen Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen. Diese sind nach SS 24 des Landesverfassungsschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LVerfSchG M-V) verpflichtet, verfassungsschutzrelevante Informationen eigeninitiativ zu \u00fcbermitteln. Diese findet sowohl in der allt\u00e4glichen Arbeit zwischen den zust\u00e4ndigen Dienststellen als auch institutionalisiert mit allen Sicherheitsbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern in zwei gemeinsamen Zentren statt: F\u00fcr den Bereich des islamistischen Terrorismus seit 2004 im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin und f\u00fcr die Bereiche Rechtsund Linksextremismus seit 2012 im Gemeinsamen Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) in K\u00f6ln. Verfassungsschutz und Polizei aller L\u00e4nder sind in den Zentren durch Verbindungsbeamte vertreten. GTAZ Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum GETZ Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum 1.8 Novellierung Landesverfassungsschutzgesetz Das Bundesverfassungsgericht hatte in den Jahren 2022 (1 BvR 1619/17) und 2024 (1 BvR 2133/22) Vorschriften in verschiedenen Verfassungsschutzgesetzen auf ihre Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit \u00fcberpr\u00fcft. Im Mittelpunkt standen die konkreten Anforderungen des Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsprinzips an die T\u00e4tigkeit des Verfassungsschutzes. Das Gericht formulierte Pflichten des Gesetzgebers, Eingriffsschwellen orientiert am verfassungsschutzspezifischen Aufkl\u00e4rungsbedarf und dem jeweiligen Eingriffsgewicht gesetzlich zu definieren. Als Eingriff wurde dabei nicht nur die spezielle \u00dcberwachungsma\u00dfnahme zur Erhebung personenbezogener Daten, sondern prinzipiell auch deren \u00dcbermittlung an andere Stellen (z. B. an die Polizei) gesehen. Damit ein Eingriff in die Rechte des Einzelnen den hohen Anforderungen an die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit gerecht wird, ist zudem eine Vorabkontrolle durch eine externe Instanz - etwa durch einen Richter oder ein Gremium des Landtages Mecklenburg-Vorpommern - erforderlich. Auch wenn die Entscheidungen den Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern nicht unmittelbar betreffen, wird das Landesverfassungsschutzgesetz M-V (LVerfSchG M-V) dahingehend angepasst. Die Neufassung soll voraussichtlich im Jahr 2026 vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern beschlossen werden. Bis dahin orientieren sich die aktuellen Ma\u00dfnahmen an den Vorgaben der Entscheidung. 1 SS 20 LVerfSchG M-V 21 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","Die \"Wehrhafte Demokratie\" - KAPITEL\u00dcBERSICHT Auftrag und Verpflichtung des 11 Verfassungsschutzes VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2024 KAPITEL 1 Auf einen Blick Radikalisierung im digitalen Zeitalter: Junge Zielgruppen im 23 Visier extremistischer Akteure 33 KAPITEL 2 KAPITEL 3 Rechtsextremismus Reichsb\u00fcrger und und -terrorismus Selbstverwalter 39 77 KAPITEL 4 KAPITEL 5 Verfassungsschutzrelevante Linksextremismus Delegitimierung des Staates 87 93 KAPITEL 6 KAPITEL 7 Islamismus / Islamistischer Auslandsbezogener Terrorismus Extremismus 105 115 KAPITEL 8 KAPITEL 9 Mitwirkungsangelegenheiten, Spionageabwehr und Waffenrechtliche Erlaubnisse und hybride Bedrohungen Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 125 133 KAPITEL 10 KAPITEL 11 Presseund Anlagen \u00d6ffentlichkeitsarbeit 143 149 KAPITEL 12 KAPITEL 13","Kapitel 2 Auf einen Blick Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern","2 Auf einen Blick 2. Auf einen Blick Dieser Abschnitt bietet einen kurzen \u00dcberblick \u00fcber die Situation in den verschiedenen Ph\u00e4nomenbereichen Mecklenburg-Vorpommerns. Au\u00dferdem erfolgt eine kurze zusammenfassende Darstellung der politisch motivierten Kriminalit\u00e4t. 2.1 \u00dcberblick Personenpotenzial Anteil Personenpotenzial1 je Ph\u00e4nomenbereich in Mecklenburg-Vorpommern2: 1,4 % \" 50 \" 5,0 % 54,1 % \" 180 \" \" 1.950 \" 8,2 % \" 295 \" 12,2 % 19,1 % \" 440 \" \" 690 \" Rechtsextremismus und -terrorismus Auslandsbezogener Extremismus Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter Islamismus / Islamistischer Terrorismus Linksextremismus Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates ANTEIL PERSONENPOTENZIAL JE PH\u00c4NOMENBEREICH IN MV 1 Die Zahlenangaben zum Personenpotenzial der im Bericht genannten Personenzusammenschl\u00fcsse sind zum Teil gesch\u00e4tzt und gerundet. Es ist darauf hinzuweisen, dass den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden nicht zu allen Mitgliedern/Anh\u00e4ngern individuelle Erkenntnisse vorliegen und dass f\u00fcr Zuordnungen zu diesen Personenzusammenschl\u00fcssen, die teils auch weniger strukturiert sind, nicht ausschlie\u00dflich formelle Mitgliedschaften ma\u00dfgeblich sind. Es erfolgt deshalb eine individuelle Einsch\u00e4tzung, welche teilweise auf Erfahrungswissen beruht. 2 Prozentangaben: Prozentualer Anteil am Gesamtpersonenpotenzial aller Ph\u00e4nomenbereiche 24 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","2 Auf einen Blick Personenpotenzial je Ph\u00e4nomenbereich in Mecklenburg-Vorpommern: 2.500 2.000 1.950 1.855 1.500 1.000 690 690 500 430 440 295 295 180 180 50 50 0 RechtsReichsb\u00fcrger VerfassungsschutzLinksIslamismus / Auslandsextremismus und und Selbstrelevante extremismus Islamistischer bezogener -terrorismus verwalter Delegitimierung Terrorismus Extremismus des Staates 2023 1.855 690 50 430 180 295 2024 1.950 690 50 440 180 295 PERSONENPOTENZIAL JE PH\u00c4NOMENBEREICH IN MV 2023 2024 2.2 Zusammenfassung der einzelnen Ph\u00e4nomenbereiche Rechtsextremismus und -terrorismus Der Rechtsextremismus stellte auch im Jahr 2024 die gr\u00f6\u00dfte Bedrohung f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung in Mecklenburg-Vorpommern dar. Das Personenpotenzial stieg leicht an und verteilt sich weiterhin auf ein breites Spektrum teils loser, teils gefestigter Strukturen. Neben klassischen Aktivit\u00e4ten wie Musikund Kampfsportveranstaltungen wurde verst\u00e4rkt auf digitale Kan\u00e4le zur Ansprache insbesondere junger Menschen gesetzt. Die Szene zeigt sich in ihrer Erscheinungsform zunehmend heterogen. W\u00e4hrend traditionelle Organisationsformen an \u00f6ffentlicher Sichtbarkeit verloren, entwickelten sich insbesondere online neue Formen der Vernetzung. Dabei traten auch Minderj\u00e4hrige und junge Erwachsene in Erscheinung, die sich in digitalen Gruppen zusammenschlie\u00dfen und ideologische Versatzst\u00fccke aufgreifen. Eine zunehmende Radikalisierung \u00fcber soziale Medien wurde festgestellt. Einzelne Inhalte propagierten offen Gewalt oder richteten sich antisemitisch sowie fremdenfeindlich gegen gesellschaftliche Gruppen. Sicherheitsbeh\u00f6rden registrierten zudem eine erh\u00f6hte Militanz innerhalb bestimmter Teilbereiche der Szene. Ereignisse mit bundesweiter Relevanz, darunter mehrere Anschl\u00e4ge mit mutma\u00dflich islamistischem Hintergrund, wurden von rechtsextremistischen Akteuren aufgegriffen und zur Legitimation eigener Positionen instrumentalisiert. Die Szene nutzt dabei regelm\u00e4\u00dfig gesellschaftliche Krisendiskurse zur Emotionalisierung und Mobilisierung. 25 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","2 Auf einen Blick \"Reichsb\u00fcrger\" und \"Selbstverwalter\" Das Personenpotenzial in Mecklenburg-Vorpommern stagnierte im Jahr 2024 und lag weiterhin bei rund 690 Personen. Die Szene blieb durch eine hohe Heterogenit\u00e4t mit zahlreichen Kleinund Kleinstgruppen gepr\u00e4gt, die zumeist ohne \u00fcbergeordnete Koordination agierten. Im Zentrum stand weiterhin die fundamentale Ablehnung der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. \"Reichsb\u00fcrger\" und \"Selbstverwalter\" beriefen sich auf ein angeblich fortbestehendes \"Deutsches Reich\" oder reklamierten f\u00fcr sich ein individuelles Selbstverwaltungsrecht. Diese ideologischen Konstrukte verbanden sich regelm\u00e4\u00dfig mit antisemitischen, geschichtsrevisionistischen und staatsfeindlichen Narrativen. Die Szene nutzte verst\u00e4rkt digitale Plattformen zur Verbreitung ihrer Inhalte. Professionell gestaltete Webseiten, Podcasts und Messenger-Kan\u00e4le trugen zur Verbreitung extremistischen Gedankenguts bei. Die Inhalte richteten sich zunehmend auch an j\u00fcngere Zielgruppen. Im \u00f6ffentlichen Raum trat die Szene erneut durch Beh\u00f6rdenkonflikte, Drohschreiben und die Verwendung gef\u00e4lschter Dokumente in Erscheinung. Widerstandshandlungen gegen\u00fcber hoheitlichen Ma\u00dfnahmen - etwa bei Verkehrskontrollen oder Zwangsvollstreckungen - wurden dokumentiert. In mehreren F\u00e4llen kam es zu k\u00f6rperlichen Auseinandersetzungen. Die weiterhin hohe Waffenaffinit\u00e4t stellte ein erhebliches Gef\u00e4hrdungspotenzial dar. Ideologische und personelle \u00dcberschneidungen mit anderen extremistischen Ph\u00e4nomenbereichen - insbesondere mit dem Rechtsextremismus sowie dem Bereich der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates - nahmen weiter zu. Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates (DEL) Das Personenpotenzial im Bereich der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates blieb im Jahr 2024 unver\u00e4ndert bei 50 Personen. Die Szene war weiterhin durch eine hohe ideologische Heterogenit\u00e4t und das Fehlen klarer Organisationsstrukturen gekennzeichnet. Zentrale Narrative richteten sich gegen staatliche Institutionen und demokratische Prozesse, h\u00e4ufig verbunden mit verschw\u00f6rungsideologischen Elementen. Proteste zu Themen wie Energiepolitik oder Krieg wurden punktuell aufgegriffen, ohne dass eine nachhaltige Mobilisierung oder Einflussnahme \u00fcber das eigene Umfeld hinaus festzustellen war. Die Aktivit\u00e4ten beschr\u00e4nkten sich \u00fcberwiegend auf soziale Medien und vereinzelte Versammlungen. Linksextremismus Das Personenpotenzial im Linksextremismus blieb im Jahr 2024 in Mecklenburg-Vorpommern weitgehend stabil. Thematisch dominierte die Bezugnahme auf klassische Aktionsfelder wie Antifaschismus, Antirepression und Klimaschutz, wobei letzteres weniger Relevanz f\u00fcr die Szene entfaltete. Internationale Konflikte, insbesondere der Krieg in der Ukraine und der Nahostkonflikt, sorgten innerhalb der Szene f\u00fcr ideologische Irritationen und Uneinigkeit. Ein steuernder oder pr\u00e4gender Einfluss auf Protestbewegungen konnte nicht festgestellt werden. Gewalt blieb ein zentrales Ausdrucksmittel innerhalb militanter Teile der Szene. Insbesondere Polizeikr\u00e4fte wurden regelm\u00e4\u00dfig zum Ziel linksextremistisch motivierter Angriffe. Gleich zeitig setzten sich Unterst\u00fctzungsstrukturen - etwa durch die \"Rote Hilfe e. V.\" - f\u00fcr beschuldigte Aktivisten ein und trugen so zur Verfestigung gewaltakzeptierender Haltungen bei. 26 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","2 Auf einen Blick Islamismus / Islamistischer Terrorismus Das islamistische Personenpotenzial in Mecklenburg-Vorpommern lag im Jahr 2024 weiterhin bei rund 180 Personen. Die Szene war von salafistischen Einfl\u00fcssen gepr\u00e4gt und agierte vorwiegend in losen Netzwerken sowie als Einzelpersonen. Eine \u00f6ffentliche Sichtbarkeit war kaum gegeben. Regionale Schwerpunkte lagen in Rostock und G\u00fcstrow. Islamistische Akteure nutzten vermehrt digitale Plattformen zur Verbreitung religi\u00f6s-extremistischer Inhalte. Dabei war ein strategischer Versuch erkennbar, insbesondere junge Menschen durch niedrigschwellige Themen an radikale Botschaften heranzuf\u00fchren. In Einzelf\u00e4llen wurden ideologische Bindungen durch Alltagsberatungen und religi\u00f6se Orientierung gefestigt. Auch im Jahr 2024 ging die gr\u00f6\u00dfte Gefahr im Bereich des islamistischen Terrorismus von Einzelt\u00e4tern aus. Dies zeigte sich bundesweit durch die Anschl\u00e4ge in Mannheim am 31. Mai 2024 und in Solingen am 23. August 2024. Die T\u00e4ter handelten jeweils allein; nach aktuellem Ermittlungsstand bestand in beiden F\u00e4llen eine zumindest ideologische N\u00e4he zur Terrororganisation \"Islamischer Staat\" (IS). Ein Ableger des IS, die Gruppierung \"Islamischer Staat Provinz Khorasan\" (ISPK), ist zudem f\u00fcr einen Anschlag auf ein Rockkonzert am 22. M\u00e4rz 2024 in der russischen Stadt Krasnogorsk bei Moskau verantwortlich. Bei dem Angriff wurden 144 Menschen get\u00f6tet. Die Anschl\u00e4ge in Deutschland und Russland unterstreichen die weiterhin bestehende Gef\u00e4hrdungslage durch den internationalen islamistischen Terrorismus. In Mecklenburg-Vorpommern waren HAMAS-Sympathiebekundungen im digitalen Raum feststellbar. \u00d6ffentliche Aktivit\u00e4ten mit direktem Bezug zur Organisation blieben aus. Auslandsbezogener Extremismus Das Personenpotenzial im Bereich des auslandsbezogenen Extremismus blieb in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2024 unver\u00e4ndert bei unter 295 Personen. Schwerpunkt der Beobachtung war weiterhin die \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK), die mit etwa 270 Anh\u00e4ngern im Land vertreten ist. Die Organisation verf\u00fcgt \u00fcber einen hierarchisch strukturierten Funktion\u00e4rsapparat und nutzt Deutschland als R\u00fcckzugsraum zur Finanzierung und Propagandaunterst\u00fctzung. \u00d6ffentliche Aktivit\u00e4ten der PKK blieben im Land begrenzt. Dennoch gelang es, f\u00fcr \u00fcberregionale Veranstaltungen eine betr\u00e4chtliche Zahl an Sympathisanten zu mobilisieren. In Rostock fanden kleinere Demonstrationen statt, die auf kurdische Anliegen aufmerksam machten. Ein steuernder Einfluss auf die politische Meinungsbildung war daraus jedoch nicht abzuleiten. Im Zuge propal\u00e4stinensischer Proteste nach dem Terroranschlag der HAMAS auf Israel am 7. Oktober 2023 kam es auch in Mecklenburg-Vorpommern zu einzelnen Demonstrationen, bei denen israelkritische Positionen ge\u00e4u\u00dfert wurden. Die Schwelle zum offenen Antisemitismus wurde dabei nicht \u00fcberschritten. Spionage, Sabotage und Hybride Bedrohungen Die Bundesrepublik Deutschland und damit auch Mecklenburg-Vorpommern standen 2024 weiterhin im Fokus fremder Nachrichtendienste. Insbesondere Russland, China, der Iran und die T\u00fcrkei verfolgten gezielte Aktivit\u00e4ten im Bereich Spionage, Proliferation und Cyberangriffe. Russland blieb dabei der priorit\u00e4re Akteur mit hoher operativer Intensit\u00e4t, insbesondere im Kontext des Ukrainekriegs. 27 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","2 Auf einen Blick Neben klassischer Spionage zur Informationsabsch\u00f6pfung in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik r\u00fcckten auch hybride Bedrohungen st\u00e4rker in den Fokus. Diese umfassen unter anderem Cyberangriffe, Desinformationskampagnen und die gezielte Schw\u00e4chung staatlicher Institutionen. Die hybride Bedrohungslage hat sich seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine nochmals versch\u00e4rft. Zur Koordinierung entsprechender Gegenma\u00dfnahmen richtete Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2024 einen Single Point of Contact (SPOC) f\u00fcr hybride Bedrohungen beim Verfassungsschutz ein. Er dient als zentrale Ansprechstelle f\u00fcr Informationsaustausch und Koordination zwischen Bund, Land und Kommunen. Auch der Bereich Wirtschaftsschutz wurde im Berichtsjahr personell und inhaltlich ausgebaut. Ziel ist die Sensibilisierung und Beratung von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur Pr\u00e4vention von Spionageund Sabotageaktivit\u00e4ten, insbesondere im Bereich kritischer Infrastrukturen. 2.3 Straftatenaufkommen (Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t) Der Verfassungsschutz ist im Vorfeld der Aufkl\u00e4rung von Straftaten t\u00e4tig. Zur umfassenden Bewertung der Extremismuslage ist die Einbeziehung der polizeilich erfassten F\u00e4lle politisch motivierter Kriminalit\u00e4t (PMK) wichtig, da sich in diesen Taten extremistische Gefahrensituationen verwirklicht haben. Gesamtzahl F\u00fcr das Jahr 2024 hat das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern (LKA MV) insgesamt 3.317 F\u00e4lle der Politisch motivierten Kriminalit\u00e4t erfasst. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahr (1.902) einen Anstieg um 1.415 F\u00e4lle (+74,7 %) dar. Auch bundesweit nahm die Zahl der Straftaten mit PMK-Bezug zu. Die Zahl der Straftaten erh\u00f6hte sich von 60.028 im Jahr 2023 auf 84.172 im Jahr 2024, was einem Anstieg von 40,2 % entspricht. Der Anteil von politisch motivierten Straftaten in MV an den bundesweiten Straftaten betr\u00e4gt insgesamt 3,9 %. Im vergangenen Jahr lag der Anteil bei 3,2 %. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat einen Anteil von 1,90 % an der Gesamtbev\u00f6lkerung der Bundesrepublik Deutschland. Ein Vergleich der beiden prozentualen Anteile verdeutlicht die besondere Lage des Extremismusgeschehens in MV. 3.500 3.317 3.000 2.500 2.184 2.000 1.902 1.500 1.369 1.000 734 500 361 304 168 33 28 16 22 0 Straftaten PMK PMK PMK PMK PMK gesamt -rechts-links-religi\u00f6se Ideologie-ausl\u00e4ndische Ideologie-sonstige ZuordnungPMK MECKLENBURG-VORPOMMERN MV 2023 MV 2024 28 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","2 Auf einen Blick 90.000 84.127 80.000 70.000 60.028 60.000 50.000 42.788 40.000 30.000 28.945 22.193 20.000 16.678 9.971 10.000 7.777 7.343 5.170 1.458 1.877 0 Straftaten PMK PMK PMK PMK PMK gesamt -rechts-links-religi\u00f6se Ideologie-ausl\u00e4ndische Ideologie-sonstige ZuordnungPMK BUND Bund 2023 Bund 2024 PMK -rechtsIm Bereich der PMK -rechtsist in MV ein Anstieg um +59,5 % feststellbar (2023: 1.369 / 2024: 2.184). Der Bereich wird von sogenannten Propagandadelikten, wie dem Zeigen von verfassungsfeindlichen Symbolen und Gesten (z. B. \"Hitler-Gru\u00df\") nach SS 86a StGB, dominiert. 2023 wurden 933 Straftaten registriert. 2024 gab es einen Anstieg um +58,2 % auf 1.476 registrierte Straftaten. Ein \u00e4hnlicher Trend ist f\u00fcr den Bund feststellbar. Dort stieg die Anzahl der Straftaten im Ph\u00e4nomenbereich rechts von 28.945 (2023) auf 42.788 (2024) und somit um +47,83 %. Auch hier dominierten Propagandadelikte mit einem Anteil von 61,5 % an den Gesamtstraftaten. Der Anteil der PMK -rechtsin MV an den bundesweiten Straftaten betr\u00e4gt insgesamt 5,1 %. Im Vorjahr lag der Anteil bei 4,7 %. PMK -linksBei der Erfassung von Straftaten in MV im Zusammenhang mit PMK -linksist ein Anstieg um +114,9 % erkennbar. Im Jahr 2023 wurden 168 Straftaten erfasst. 2024 waren es 361. Schwerpunkt der Straftaten waren mit insgesamt 198 F\u00e4llen Sachbesch\u00e4digungen. Im Bereich der PMK -linkserfolgt auf Bundesebene ein \u00e4hnlicher Trend, auch wenn der Anstieg hier deutlich geringer ausf\u00e4llt. Bundesweit ist ebenfalls ein Anstieg der PMK -linksum +28,21 % auf 9.971 Straftaten zu konstatieren. Auch hier sind Sachbesch\u00e4digungen mit einem Anteil von 52,7 % ein Schwerpunkt (2023: 3.981 / 2024: 5.253). Der Anteil der PMK -linksin MV an den bundesweiten Straftaten betr\u00e4gt insgesamt 3,6 % (2023: 2,2 %). 29 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","2 Auf einen Blick PMK -ausl\u00e4ndische/religi\u00f6se IdeologieIm Ph\u00e4nomenbereich PMK -religi\u00f6se Ideologiewurden 16 Straftaten f\u00fcr das Jahr 2024 verzeichnet (2023: 28), was einen R\u00fcckgang um -42,9 % bedeutet. Der R\u00fcckgang ist durch den Anstieg im Vorjahr erkl\u00e4rbar, der auf bundesweit versendete Bombendrohungen per E-Mail an \u00f6ffentlichen Schulen und Einrichtungen zur\u00fcckzuf\u00fchren war. Bundesweit wurden 2024 1.877 Straftaten registriert. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um +28,74 % (2023: 1.458). Der Anteil MV an den bundesweiten Straftaten im Bereich -religi\u00f6se Ideologiebetr\u00e4gt 0,9 % (2023: 1,92 %). Im Ph\u00e4nomenbereich PMK -ausl\u00e4ndische Ideologiesanken im Jahr 2024 ebenfalls die Fallzahlen auf 22 (2023: 33), also um -33,3 %. Bundesweit stiegen die Straftaten um +42,03 % (2023: 5.170 / 2024: 7.343). Der Anteil von MV an den bundesweiten Straftaten betr\u00e4gt somit lediglich 0,3 % (2023: 0,6 %). PMK -sonstige ZuordnungPolitisch motivierte Straftaten, die sich keinem der oben genannten \"klassischen\" Ph\u00e4nomenbereiche zuordnen lassen, werden als PMK -sonstige Zuordnungerfasst. Dies k\u00f6nnen bspw. Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen, Wahlen oder dem Nahost-Konflikt sein. Aufgrund der Themenzusammenh\u00e4nge Bundestagswahl und Nahost-Konflikt ist im vergangenen Jahr ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen bei den Sachbesch\u00e4digungen (2023: 50 / 2024: 275), den Beleidigungen (2023: 75 / 2024: 152) sowie den Propagandadelikten (2023: 40 / 2024. 72) feststellbar. Insgesamt stieg die Anzahl festgestellter Straftaten in MV deutlich um +141,4 % von 304 (2023) auf 734 (2024). Auch auf Bundesebene nahm die Zahl der Straftaten zu, wenn auch nicht so deutlich. Hier stiegen die Straftaten von 16.678 (2023) auf 22.193 (2024), also um +33,07 %. Der Anteil der PMK -sonstige Zuordnungin MV an den bundesweiten Straftaten betr\u00e4gt insgesamt somit 3,3 % (2023: 1,8 %). Antisemitische Straftaten Der Angriff der HAMAS auf Israel wirkte sich auf die Sicherheitslage in MV aus und f\u00fchrte zu einem besonderen Anstieg bei den antisemitischen Straftaten im Jahr 2023. Auch im Jahr 2024 konnte kein R\u00fcckgang in diesem Ph\u00e4nomenbereich verzeichnet werden. Die Anzahl antisemitischer Straftaten in MV stieg im Jahr 2024 um 4,2 % auf 124. 2023 waren es 115 Straftaten. Der \u00fcberwiegende Teil dieser Straftaten f\u00e4llt in den Bereich PMK -rechts(109). Auch auf Bundesebene nahm die Zahl antisemitischer Straftaten zu. 2023 wurden bundesweit 5.164 Straftaten erfasst. Im Jahr 2024 betrug die Anzahl 6.236, was einen Anstieg um +20,76 % bedeutet. Den gr\u00f6\u00dften Anteil dabei hatten die Bereiche PMK -rechtsund -ausl\u00e4ndische Ideologie-. Im letztgenannten Bereich stiegen die Straftaten von 1.186 (2023) auf 1.940 (2024). Die gr\u00f6\u00dfte Zunahme von +172,5 % wurde hingegen im Bereich PMK -linksregistriert (2023: 40 / 2024: 109). Der Anteil antisemitischer Straftaten in MV an den bundesweiten Straftaten betr\u00e4gt insgesamt 2,0 % (2023: 2,2 %). Eine tabellarische \u00dcbersicht des LKA MV zu der PMK befindet sich in den Anlagen (Kapitel 14.4). Die aktuelle Statistik zur PMK in Deutschland finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und f\u00fcr Heimat (www.bmi.bund.de). 30 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","2 Auf einen Blick Gemeinsam die Verfassung sch\u00fctzen Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern 31 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","Die \"Wehrhafte Demokratie\" - KAPITEL\u00dcBERSICHT Auftrag und Verpflichtung des 11 Verfassungsschutzes VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2024 KAPITEL 1 Auf einen Blick Radikalisierung im digitalen Zeitalter: Junge Zielgruppen im 23 Visier extremistischer Akteure 33 KAPITEL 2 KAPITEL 3 Rechtsextremismus Reichsb\u00fcrger und und -terrorismus Selbstverwalter 39 77 KAPITEL 4 KAPITEL 5 Verfassungsschutzrelevante Linksextremismus Delegitimierung des Staates 87 93 KAPITEL 6 KAPITEL 7 Islamismus / Islamistischer Auslandsbezogener Terrorismus Extremismus 105 115 KAPITEL 8 KAPITEL 9 Mitwirkungsangelegenheiten, Spionageabwehr und Waffenrechtliche Erlaubnisse und hybride Bedrohungen Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 125 133 KAPITEL 10 KAPITEL 11 Presseund Anlagen \u00d6ffentlichkeitsarbeit 143 149 KAPITEL 12 KAPITEL 13","Kapitel 3 Radikalisierung im digitalen Zeitalter: Junge Zielgruppen im Visier extremistischer Akteure Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern","3 Radikalisierung im digitalen Zeitalter: Junge Zielgruppen im Visier extremistischer Akteure 3. Radikalisierung im digitalen Zeitalter: Junge Zielgruppen im Visier extremistischer Akteure 3.1 Allgemeines Soziale Medien sind im Alltag junger Menschen fest verankert. Die nahezu st\u00e4ndige Verf\u00fcgbarkeit digitaler Inhalte er\u00f6ffnet viele Chancen - birgt aber auch erhebliche Risiken. Extremistische Akteure haben diese Entwicklung fr\u00fchzeitig erkannt und nutzen digitale Plattformen gezielt, um ihre Weltbilder zu verbreiten und insbesondere junge Menschen f\u00fcr ihre Zwecke zu gewinnen. W\u00e4hrend staatlich gesteuerte Desinformationskampagnen bereits im Kapitel \"Spionage und hybride Bedrohungen\" behandelt werden, konzentriert sich dieses Kapitel auf nichtstaatliche extremistische Gruppierungen und deren strategische Nutzung sozialer Medien. Dabei ist die zunehmende Reichweite extremistischer Inhalte ein zentrales Problem. Mit vergleichsweise geringem Aufwand gelingt es den Akteuren, gesellschaftliche oder politische Ereignisse ideologisch aufzuladen und in einem extremistischen Sinne zu deuten. Besonders besorgniserregend ist, dass viele dieser Botschaften gezielt Unsicherheiten junger Menschen ansprechen und dabei ein Narrativ von Bedrohung, Kontrollverlust und Widerstand erzeugen. Auf diese Weise f\u00f6rdern sie ein antidemokratisches Weltbild, das im Extremfall die Legitimit\u00e4t des demokratischen Staates infrage stellt und Gewalt als Mittel des politischen Ausdrucks bejaht. In den sozialen Netzwerken kann sich so eine Gegenkultur herausbilden, die radikale Standpunkte normalisiert, sich selbst als \"alternativ\" zum bestehenden System versteht und teilweise offen zu Handlungen au\u00dferhalb des rechtlichen Rahmens aufruft. 3.2 Radikalisierungsprozesse Radikalisierung ist ein hochindividueller Prozess, der durch verschiedene pers\u00f6nliche, soziale und gesellschaftliche Faktoren beeinflusst wird. Dabei ist es hilfreich, zwischen radikalen und extremistischen Haltungen zu unterscheiden. Radikale Positionen bewegen sich grunds\u00e4tzlich noch im Rahmen des demokratischen Diskurses. Extremistische Haltungen hingegen verlassen diesen Rahmen bewusst, lehnen die freiheitliche demokratische Grundordnung ab und legitimieren oftmals Gewalt. Es gibt zahlreiche Theorien zur Erkl\u00e4rung von Radikalisierung - darunter psychologische, soziologische und gesellschaftstheoretische Ans\u00e4tze. Keine dieser Theorien kann den Prozess jedoch abschlie\u00dfend erkl\u00e4ren. Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern ber\u00fccksichtigt daher ein mehrdimensionales Modell, das individuelle wie strukturelle Einfl\u00fcsse einbezieht. Dabei werden wissenschaftliche Erkenntnisse mit den eigenen Beobachtungen des Verfassungsschutzes MV aus den jeweiligen Ph\u00e4nomenbereichen verkn\u00fcpft. Ausl\u00f6ser f\u00fcr eine Radikalisierung k\u00f6nnen kritische Lebensereignisse sein, etwa der Verlust von Anerkennung, Diskriminierung oder famili\u00e4re Probleme. In Kombination mit bestimmten Pers\u00f6nlichkeitsmerkmalen - wie geringer Frustrationstoleranz oder einem Bed\u00fcrfnis nach Zugeh\u00f6rigkeit - k\u00f6nnen diese Erfahrungen die Anf\u00e4lligkeit f\u00fcr radikale Ideologien deutlich erh\u00f6hen. Besonders soziale Medien bieten hier einen niedrigschwelligen Zugang: Sie erlauben die schnelle Vernetzung mit Gleichgesinnten, bieten ein Gef\u00fchl von Zugeh\u00f6rigkeit und verst\u00e4rken bestehende Einstellungen durch algorithmisch gesteuerte Echokammern (siehe erg\u00e4nzend nachfolgende Grafik). Innerhalb solcher digitalen Gruppen entsteht oft ein geschlossenes Weltbild, das alternative Sichtweisen delegitimiert. Die Betroffenen sehen sich zunehmend als Teil einer auserw\u00e4hlten Gemeinschaft mit einer besonderen Mission. Dieser Prozess kann bis zur vollst\u00e4ndigen Ablehnung demokratischer Werte und zur Bereitschaft f\u00fchren, politisch motivierte Gewalt auszu\u00fcben. Verlagern sich digitale Gruppen in die reale Welt, k\u00f6nnen gemeinsame Aktivit\u00e4ten wie das geschlossene Auftreten in der \u00d6ffentlichkeit mit uniform\u00e4hnlicher Bekleidung oder auch die Teilnahme an Demonstrationen das bestehende \"Wir-Gef\u00fchl\" zus\u00e4tzlich st\u00e4rken. 34 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","3 Radikalisierung im digitalen Zeitalter: Junge Zielgruppen im Visier extremistischer Akteure Ung\u00fcnstige Pers\u00f6nlichkeitsmerkmale Neigung zu \"Schwarz-Wei\u00df\" Denken Geringe Frustrationstoleranz Mangelhafte Probleml\u00f6sungsstrategien PROZESS Ung\u00fcnstige Umweltfaktoren F\u00fchrt zu Chronische Krisen Mangel an Erfolgserlebnissen RADIKALISIERUNG Diskriminierungserleben Erh\u00f6hte Vulnerabilit\u00e4t Gewaltbereitschaft Hoffnungslosigkeit Offenheit f\u00fcr extreme \"L\u00f6sungen\" Kritische Ereignisse F\u00fchrt zu Scheitern von Beziehungen Verlust der Arbeit Verlust nahestehender Personen Radikalisierungsprozess PHASE 1 PHASE 4 \"Ideologische \u00d6ffnung\" \"Extremismus\" In dieser Phase beginnt die Person, extreme In der finalen Phase sind die radikalisierten Ansichten in Betracht zu ziehen. Hier findet \u00dcberzeugungen so tief verwurzelt, dass es zu der erste Kontakt zu radikalen Ideen statt, oft gewaltt\u00e4tigen Handlungen oder der aktiven durch das Internet oder geschlossene Gruppen. Unterst\u00fctzung von Extremismus kommt. Kennzeichnend ist ein wachsendes Misstrauen gegen\u00fcber der Gesellschaft und die Suche nach einer klaren Weltanschauung. PHASE 2 PHASE 3 \"Verst\u00e4rkter Kontakt mit Gleichgesinnten\" \"Verh\u00e4rtung der \u00dcberzeugungen\" \u00dcber soziale Medien oder pers\u00f6nliche Kontakte Es entstehen feste, nicht mehr hinterfragbare kommt es zu einer zunehmenden Best\u00e4tigung \u00dcberzeugungen. Die Person nimmt nur der radikalen Ideologie. Die Person f\u00fchlt sich noch Informationen wahr, die die eigene innerhalb der Gruppe unterst\u00fctzt und best\u00e4tigt. Sichtweise unterst\u00fctzen. Au\u00dfenstehende werden als Gegner betrachtet. Die Meinungen werden st\u00e4rker polarisiert und differenzieren sich immer mehr In dieser Phase wird die Bereitschaft f\u00fcr gewaltsame von der Mehrheit der Gesellschaft. oder extremistische Handlungen h\u00e4ufig st\u00e4rker. 35 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","3 Radikalisierung im digitalen Zeitalter: Junge Zielgruppen im Visier extremistischer Akteure Auch wenn Radikalisierung in der Regel als individueller Prozess verl\u00e4uft, \u00e4u\u00dfert sie sich zunehmend in sichtbaren kollektiven Erscheinungsformen - etwa in Form digital vernetzter Gruppen, \u00f6ffentlichkeitswirksamer Aktionen oder koordinierter Kampagnen. Diese extern sichtbaren Aktivit\u00e4ten lassen nicht in jedem Fall R\u00fcckschl\u00fcsse auf den inneren Radikalisierungsgrad Einzelner zu, sie markieren jedoch die organisatorische und ideologische Weiterentwicklung extremistischer Milieus. In den folgenden Abschnitten werden daher Entwicklungen in verschiedenen Extremismusbereichen dargestellt, die exemplarisch zeigen, wie sich ideologische Radikalisierung mit neuen Mobilisierungsformen - insbesondere im digitalen Raum - verbindet. 3.3 Rechtsextremistische Jugendgruppierungen Im Jahr 2024 wurde eine neue Auspr\u00e4gung rechtsextremistischer Jugendgruppierungen sichtbar. Minderj\u00e4hrige, teils unter 14 Jahren, formierten sich in sozialen Netzwerken zu digital vernetzten Gruppen, in denen rechtsextremistische Inhalte ausgetauscht und gemeinsame Aktionen organisiert wurden. Dabei wurde ein Revival klassischer \u00e4u\u00dferer Erkennungsmerkmale aus den 1990er-Jahren beobachtet - darunter Bomberjacken, Glatzen und Springerstiefel. Die Gruppen traten oft unter dem Namen \"Jung und Stark\" oder vergleichbaren Bezeichnungen auf und waren bundesweit sowie regional aktiv. Viele der Jugendlichen weisen zwar noch kein geschlossenes rechtsextremistisches Weltbild auf, bedienen sich aber verschiedener ideologischer Versatzst\u00fccke der rechtsextremistischen Szene. Im Vordergrund stehen derzeit die Einbindung in eine Peer-Group, ein Gef\u00fchl von Zugeh\u00f6rigkeit und eine erlebte Aktionsf\u00e4higkeit. Die zentralen Inhalte richten sich dabei insbesondere gegen die Menschenw\u00fcrde - vor allem in Bezug auf Migranten und die LGBTQIA+-Bewegung - sowie gegen politische Gegner, etwa die linksextremistische Szene und deren Veranstaltungen. Die Gruppen sind \u00fcberwiegend \u00fcber soziale Medien und Messenger-Dienste organisiert, aber auch deutlich im \u00f6ffentlichen Raum pr\u00e4sent. Sie bestehen in der Regel aus einem kleinen festen Kern und sind dar\u00fcber hinaus fluide und in ihrer Gr\u00f6\u00dfe variabel. Die St\u00e4rke \u00f6rtlich agierender Gruppen schwankt zwischen einer mittleren einstelligen Zahl und etwa einem Dutzend Akteuren. Sie sind im gesamten Land Mecklenburg-Vorpommern festzustellen. Durch die spezifischen Vernetzungsm\u00f6glichkeiten digitaler Plattformen ist eine schnelle und spontane Mobilisierung - auch von Sympathisanten - m\u00f6glich, vereinzelt bis in den unteren dreistelligen Bereich. Die niedrige Einstiegsschwelle erlaubt es zudem, auch Personen ohne vorherige Szeneerfahrung anzusprechen und einzubinden. Erkenntnisse \u00fcber eine zentrale \u00fcber\u00f6rtliche Steuerung dieser Gruppen liegen derzeit nicht vor. Gleichwohl beobachtet der Verfassungsschutz, dass etablierte rechtsextremistische Strukturen gezielt in diese Jugendgruppen einsickern, etwa bei Demonstrationen oder Aktionen, um Kontakt aufzunehmen, ideologischen Einfluss auszu\u00fcben und eine Anbindung an die organisierte Szene herzustellen. Die klassische Szene betrachtet die Jugendlichen zwar nicht als \"gefestigt\", erkennt jedoch deren Potenzial f\u00fcr zuk\u00fcnftige Rekrutierungen. 3.4 Islamistische Online-Mobilisierung Auch im Bereich des Islamismus ist eine verst\u00e4rkte Nutzung sozialer Medien zur Verbreitung extremistischer Inhalte zu beobachten. Plattformen wie TikTok, Telegram oder Instagram dienen islamistischen Akteuren dazu, ihre Ideologie subtil und angepasst an jugendliche Zielgruppen zu verbreiten. Offen ausgesprochene Gewaltaufrufe sind seltener geworden, da restriktivere Plattformrichtlinien greifen. Stattdessen setzen islamistische Influencer zunehmend auf emotionale und gesellschaftsnahe Inhalte, die ein alternatives Wertesystem vermitteln sollen. 36 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","3 Radikalisierung im digitalen Zeitalter: Junge Zielgruppen im Visier extremistischer Akteure Zentrale Botschaften werden dabei religi\u00f6s legitimiert und auf eine Weise dargestellt, die einfache Antworten auf komplexe Fragen versprechen. Das Gef\u00fchl, Teil einer spirituell \u00fcberlegenen Gemeinschaft zu sein, ist ein starker Anziehungspunkt - besonders f\u00fcr Jugendliche in Sinnkrisen oder mit einem Gef\u00fchl der Ausgrenzung. In diesen F\u00e4llen kann die ideologische Bindung schleichend, aber tiefgreifend erfolgen. Die islamistische Propaganda ist flexibel und wird fortlaufend an digitale Kommunikationsgewohnheiten angepasst, um maximale Reichweite zu erzielen. 3.5 Linksextremismus und soziale Medien Auch linksextremistische Gruppen nutzen soziale Medien strategisch, um Inhalte zu verbreiten, Veranstaltungen zu organisieren und sich mit Gleichgesinnten zu vernetzen. Besonders Instagram dient als Plattform f\u00fcr visuelle Selbstdarstellung, Symbolik und Reichweitenerzeugung. Dabei werden gesellschaftliche Themen wie Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit oder Antirassismus aufgegriffen und mit extremistischen Narrativen verkn\u00fcpft. N\u00e4heres hierzu finden Sie im Kapitel Linksextremismus. Beispielhaft ist die Gruppierung \"Rote Jugend Rostock\", die sich als kommunistische Jugendorganisation versteht und regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber Aktionen, Treffen und politische Inhalte berichtet. Neben klassischen kommunistischen Themen steht auch die Vernetzung mit autonomen und antifaschistischen Gruppen im Fokus. Die Mitglieder treten auch bewusst uniformiert oder martialisch auf, um Geschlossenheit zu demonstrieren und neue Anh\u00e4nger zu gewinnen. 3.6 Fazit Radikalisierung stellt eine komplexe und reale Bedrohung f\u00fcr den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die \u00f6ffentliche Sicherheit dar. Dabei handelt es sich in der Regel um individuelle Prozesse, die schrittweise verlaufen und durch pers\u00f6nliche wie gesellschaftliche Faktoren beeinflusst werden. Besonders junge Menschen sind gef\u00e4hrdet, da sie \u00fcber soziale Medien leicht Zugang zu extremistischen Inhalten finden und sich mit Gleichgesinnten vernetzen k\u00f6nnen. Extremistische Akteure nutzen digitale Plattformen gezielt, um ihre Weltbilder zu verbreiten, ideologische Bindungen herzustellen und Mobilisierungspotenziale auszusch\u00f6pfen. Dies geschieht zunehmend \u00fcber niedrigschwellige, visuell aufbereitete Inhalte, die auf emotionale Ansprechbarkeit - Radikalisierung Quelle: Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und gesellschaftliche Verunsicherung zielen. Sichtbare Aktivit\u00e4ten - etwa Versammlungen, digitale Gruppenbildungen oder Online-Kampagnen - spiegeln nicht zwangsl\u00e4ufig den Radikalisierungsgrad einzelner Beteiligter wider. Sie markieren jedoch eine relevante Eskalationsstufe innerhalb extremistischer Milieus, da sie ideologische Verfestigung, organisatorische Struktur und konkrete Handlungsbereitschaft erkennen lassen. Der Verfassungsschutz beobachtet diese Entwicklungen mit hoher Aufmerksamkeit und arbeitet eng mit zivilgesellschaftlichen Partnern zusammen, um fr\u00fchzeitig pr\u00e4ventiv t\u00e4tig zu werden. Programme wie \"Demokratie und Toleranz gemeinsam st\u00e4rken!\" sowie die Bildungsarbeit der Landeszentrale f\u00fcr politische Bildung und des Verfassungsschutzes MV leisten hierbei einen entscheidenden Beitrag. 37 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","Die \"Wehrhafte Demokratie\" - KAPITEL\u00dcBERSICHT Auftrag und Verpflichtung des 11 Verfassungsschutzes VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2024 KAPITEL 1 Auf einen Blick Radikalisierung im digitalen Zeitalter: Junge Zielgruppen im 23 Visier extremistischer Akteure 33 KAPITEL 2 KAPITEL 3 Rechtsextremismus Reichsb\u00fcrger und und -terrorismus Selbstverwalter 39 77 KAPITEL 4 KAPITEL 5 Verfassungsschutzrelevante Linksextremismus Delegitimierung des Staates 87 93 KAPITEL 6 KAPITEL 7 Islamismus / Islamistischer Auslandsbezogener Terrorismus Extremismus 105 115 KAPITEL 8 KAPITEL 9 Mitwirkungsangelegenheiten, Spionageabwehr und Waffenrechtliche Erlaubnisse und hybride Bedrohungen Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 125 133 KAPITEL 10 KAPITEL 11 Presseund Anlagen \u00d6ffentlichkeitsarbeit 143 149 KAPITEL 12 KAPITEL 13","Kapitel 4 Rechtsextremismus und -terrorismus Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus 4. Rechtsextremismus und -terrorismus 4.1 Lage\u00fcberblick Der Rechtsextremismus stellt auch im Jahr 2024 die gr\u00f6\u00dfte Gefahr f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung in Mecklenburg-Vorpommern dar. Dies zeigt sich insbesondere in der gestiegenen und gleichzeitig hohen Zahl rechtsextremistischer Gewaltstraftaten, in der fortschreitenden ideologischen Radikalisierung und Vernetzung innerhalb der Szene sowie der dauerhaften Agitation gegen demokratische Institutionen. Hinzu kommt, dass das rechtsextremistische Personenpotenzial mit einem Anteil von 54 Prozent den gr\u00f6\u00dften Anteil am gesamten extremistischen Personenpotenzial im Land ausmacht. INFOBOX Rechtsextremisten lehnen die freiheitliche demokratische Grundordnung mit ihren zentralen Prinzipien - Menschenw\u00fcrde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit - ab. Der Rechtsextremismus ist ideologisch heterogen und verf\u00fcgt \u00fcber kein einheitliches Konzept. Neonazistische Parteien, Organisationen und Einzelpersonen beziehen sich auf die Ideologie des historischen Nationalsozialismus. Diese Verbundenheit zeigt sich h\u00e4ufig in der Verwendung nationalsozialistischer Symbole, der positiven Bewertung des Nationalsozialismus und seiner f\u00fchrenden Repr\u00e4sentanten oder der Leugnung der von den Nationalsozialisten begangenen Verbrechen. Protagonisten der Neuen Rechten distanzieren sich dagegen aus strategischen Gr\u00fcnden bewusst von diesem Weltbild der Alten Rechten. Ein zentrales Merkmal aller rechtsextremistischen Str\u00f6mungen ist die Vorstellung, dass der Wert eines Menschen von seiner Ethnie, Nationalit\u00e4t, geografischen Herkunft oder vermeintlichen \"Rasse\" abh\u00e4ngt. Auf Basis dieser Ideologie entwickeln Rechtsextremisten politische Konzepte, die eine strikte Exklusion sowie die weitgehende Ungleichbehandlung oder willk\u00fcrliche Diskriminierung vermeintlich ethnisch Nichtdeutscher propagieren. Typische Elemente rechtsextremistischer Agitation sind: Nationalismus Muslimfeindlichkeit Rassismus Antisemitismus Ethnopluralismus Geschichtsrevisionismus Fremdenfeindlichkeit Demokratiefeindlichkeit Diese m\u00fcssen nicht in Summe f\u00fcr die Bewertung als rechtsextremistische Bestrebung vorliegen. (Vgl. hierzu auch das Glossar in der Anlage zu den Begriffen Rechtsextremismus, Neonationalsozialismus und Neue Rechte.) Im vergangenen Jahr war der Ph\u00e4nomenbereich von einer neuen, jungen Generation von Rechtsextremisten gepr\u00e4gt. Eine Entwicklung, die sich nicht nur in sozialen Medien zeigte, sondern auch durch zahlreiche reale Treffen, bei denen die teils minderj\u00e4hrigen Jugendlichen geschlossen Auftreten und sich auch zu Versammlungen zusammenfanden. 40 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Durch die Interaktion mit rechtsextremistischen Gruppen, Kan\u00e4len oder Gleichgesinnten bewegen sich Nutzer sozialer Medien zunehmend in Echokammern. Ihre \u00dcberzeugungen werden dort h\u00e4ufig best\u00e4tigt und verst\u00e4rkt. Dies kann zu einer Ignoranz gegen\u00fcber abweichenden Informationen f\u00fchren und Radikalisierungsprozesse im digitalen Raum beg\u00fcnstigen. Diese, vom eigenen Meinungsbild abweichenden Informationen, werden bewusst vermieden oder nur best\u00e4tigend f\u00fcr die eigene Auffassung beigezogen. In Teilen der rechtsextremistischen Szene - insbesondere unter jungen Akteuren - ist so wohl in sozialen Netzwerken als auch auf einschl\u00e4gigen Internetplattformen eine Verrohung der Sprache, das Verbreiten extremer Gewaltfantasien sowie die Zurschaustellung von Gewalt zu beobachten. Die fr\u00fchzeitige Erkennung solcher Radikalisierungsprozesse - bei Einzelpersonen wie auch in Gruppen - ist entscheidend, um potenzielle Gewalttaten zu verhindern. Dies stellte auch im Jahr 2024 bundesweit eine der gr\u00f6\u00dften Herausforderungen f\u00fcr die Sicherheitsbeh\u00f6rden dar. Rechtsextremistische Parteien und Gruppierungen sehen in Jugendlichen ein besonders hohes Mobilisierungspotenzial. Sie versuchen, die eigene Ideologie langfristig zu etablieren, indem sie gezielt auf die Bed\u00fcrfnisse der jungen Zielgruppe eingehen. Die Ideologie wird dabei durch Erlebnisformate wie sportliche Wettk\u00e4mpfe, Wanderungen, Vortr\u00e4ge und interne Kampfsportveranstaltungen beworben. Diese Strategie hat sich in den letzten Jahren intensiviert und wird vom Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern genau beobachtet. Im Jahr 2024 verst\u00e4rkten sich die bereits bekannten Verbindungen zwischen einzelnen Personen aus der rechtsextremistischen Szene und der Rockerszene in Mecklenburg-Vorpommern. Der Verfassungsschutz MV konnte vermehrt Vernetzungsbestrebungen zwischen beiden Szenen feststellen. Ein zentrales Ziel der Rechtsextremisten bleibt der Anschluss an demokratisch-b\u00fcrgerliche Kreise. Beispielhaft kann der legitime Protest der Landwirte, insbesondere am Schwerpunktprotesttag am 8. Januar 2024 sowie in der darauffolgenden Aktionswoche genannt werden. Es ist zwar keine ma\u00dfgebliche Einflussnahme von Extremisten festgestellt worden, dennoch nutzten einzelne Personen und Gruppierungen in MecklenburgVorpommern den Bauernprotest als Anlass, extremistische Inhalte in den gesellschaftlichen Diskurs einzubringen. Im Berichtszeitraum des Jahres 2024 sorgten mehrere (bundesweite) Anschl\u00e4ge f\u00fcr teils massive Reaktionen der rechtsextremistischen Szene. Hervorzuheben sind dabei: der Messerangriff auf Michael St\u00fcrzenberger sowie auf einen dadurch verstorbenen Polizisten am 31. Mai 2024 im Vorfeld einer Kundgebung der B\u00fcrgerbewegung Pax Europa (BPE) in Mannheim, der Anschlag am 23. August 2024 in Solingen mit drei Toten und mehreren Verletzten, der Anschlag am 20. Dezember 2024 auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg mit sechs Todesopfern und mehreren hundert Verletzten. In diesem Zusammenhang machten Angeh\u00f6rige der Szene die Bundesregierung f\u00fcr s\u00e4mtliche (Terror-)Anschl\u00e4ge auf deutschem Boden verantwortlich und sprachen teils offene Drohungen aus. Rechtsextremisten vertraten die Auffassung, eine sogenannte 'Remigration' - einschlie\u00dflich der Abschiebung oder Ausweisung auch deutscher Staatsangeh\u00f6riger mit Migrationshintergrund - h\u00e4tte solche Anschl\u00e4ge verhindern k\u00f6nnen. Die Taten wurden somit direkt mit der Fl\u00fcchtlingspolitik verkn\u00fcpft, wodurch politische Entscheidungstr\u00e4ger unmittelbar f\u00fcr die Gewalttaten verantwortlich gemacht wurden. Vereinzelt waren in diesem Zusammenhang auch strafrechtlich relevante \u00c4u\u00dferungen zu beobachten. Konkrete Ank\u00fcndigungen von Vergeltungstaten oder anderen Straftaten wurden jedoch nicht festgestellt. Sowohl im parteigebundenen als auch im subkulturellen Rechtsextremismus stellt das ideologiestiftende Thema \"Migration\" weiterhin einen zentralen Ankn\u00fcpfungspunkt an gesellschaftliche Debatten dar. Im Berichtszeitraum wurde unter anderem der Sturz der syrischen Regierung im Dezember 2024 durch rechtsextremistische Akteure aufgegriffen, um eigene ideologische Positionen in den \u00f6ffentlichen Diskurs einzubringen. Dabei wurde insbesondere die f\u00fcr den Rechtsextremismus charakteristische Fremdenfeindlichkeit verbreitetet. 41 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus 4.2 Personenpotenzial Rechtsextremismuspotenzial1 MV MV Bund Bund nach Organisationsgrad 2023 2024 2023 2024 in Parteien 285 335 16.300 25.000 Die Heimat (ehemals NPD) 1502 1503 2.800 2.500 nicht gesondert \"DIE RECHTE\" 5 5 300 ausgewiesen \"Der III. Weg\" 30 35 800 950 nicht gesondert nicht gesondert Neue St\u00e4rke Partei 20 25 ausgewiesen ausgewiesen nicht gesondert nicht gesondert nicht gesondert Junge Alternative Mecklenburg-Vorpommern 20 ausgewiesen ausgewiesen ausgewiesen in parteiunabh\u00e4ngigen bzw. 820 800 8.500 8.500 parteiungebundenen Strukturen4 weitgehend unstrukturiertes 750 815 17.000 18.000 rechtsextremistisches Personenpotenzial Gesamt5 1.855 1.950 40.600 50.250 davon gewaltorientierte Rechtsextremisten 730 700 14.500 15.300 4.3 Militanter Rechtsextremismus und -terrorismus Im Jahr 2024 lag der Fokus des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern auf der Beobachtung militanter rechtsextremistischer Strukturen und Einzelpersonen. Besonders im digitalen Raum wurde eine Zunahme an radikalen, gewaltverherrlichenden \u00c4u\u00dferungen festgestellt - h\u00e4ufig getragen von jungen Erwachsenen oder sogar Minderj\u00e4hrigen (siehe auch Kapitel 3.3). Diese Radikalisierung wird unter anderem durch Verschw\u00f6rungserz\u00e4hlungen wie den sogenannten \"Gro\u00dfen Austausch\" (engl. \"Great Reset\") bef\u00f6rdert, die antisemitische Narrative bedienen. Dies ist eine Grundannahme im rechtsextremistischen Akzelerationismus. Ein Teil der Szene orientiert sich am rechtsextremistischen Akzelerationismus, der Gewalt gezielt als Mittel zur Destabilisierung der liberalen Demokratie einsetzt. In entsprechenden Online-Foren kommt es zur Glorifizierung rechtsterroristischer Attent\u00e4ter sowie zur Diskussion \u00fcber eigene Gewaltabsichten. Die teils anonymen, international vernetzten Gruppen agieren in digitalen Echokammern. 1 Alle Zahlen sind Rundungswerte. 2 davon 15 \"Junge Nationalisten\" (JN). 3 davon 15 \"Junge Nationalisten\" (JN). 4 Hierunter wird unter anderem das Personenpotenzial neonazistischer Personenzusammenschl\u00fcsse sowie von Organisationen der Neuen Rechten einschl. der \"Identit\u00e4ren Bewegung Deutschland e. V.\" (IBD gefasst. 5 Zahl nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften. 42 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus INFOBOX Gro\u00dfer Austausch / Great-Reset In verschiedenen extremistischen Bereichen wird der Ausdruck \"Great Reset\" f\u00fcr angebliche Weltherrschaftspl\u00e4ne einer allm\u00e4chtigen finanziellen und politischen Elite verwendet, die angeblich hinter der Pandemie stecke und diese f\u00fcr ihre Ziele benutze. Diese Elite strebe eine neue Weltordnung an und durch vermeintlich geplante Massenmigration w\u00fcrde die Bev\u00f6lkerung z. B. in Deutschland ausgetauscht werden. H\u00e4ufig werden prominente globale Vertreter aus Wirtschaft und Politik als K\u00f6pfe dieser Verschw\u00f6rung diffamiert und bedroht. Die Verschw\u00f6rungstheorie ist stark antisemitisch gepr\u00e4gt und bedient alte Stereotypen einer j\u00fcdischen Weltverschw\u00f6rung. Akzelerationismus (lat. accelerare \"beschleunigen\") im Rechtsextremismus Im rechtsextremistischen Akzelerationismus besteht die Annahme, dass die westliche Zivilisation in ihrer jetzigen Form dem Untergang geweiht und ein Rassenkrieg unausweichlich sei. Eine Entwicklung, die es zu beschleunigen gelte, bevor die \"wei\u00dfe\" Bev\u00f6lkerung weiter dezimiert werde. In diesem Kontext ver\u00fcbte weltweite Attentate zielen darauf ab, eine Gewaltspirale von Reaktion und Gegenreaktion in Gang zu setzen, die sich immer schneller dreht und irgendwann das \"System\", also die liberale Demokratie, in ihren Fliehkr\u00e4ften zerrei\u00dfen soll.1 Die besondere Herausforderung f\u00fcr die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden besteht darin, dass es keine festen Strukturen und Gruppierungen im herk\u00f6mmlichen Sinne gibt. Menschen aus den verschiedensten Regionen in Deutschland - und teilweise sogar aus unterschiedlichen L\u00e4ndern - versammeln sich auf Online-Plattformen. Zudem ist eine zunehmende Besch\u00e4ftigung mit dem Thema Bewaffnung zu beobachten - sowohl legal als auch illegal, etwa \u00fcber 3D-Druck. Diese - teilweise weltweite - Entwicklung ist auch in Mecklenburg-Vorpommern festzustellen. Einzelpersonen greifen auch die zuvor geschilderten Positionen auf. 4.4 Verbindungen der Rockerszene zu Rechtsextremisten Als Rocker werden Personen bezeichnet, die sich als Gruppe zusammengeschlossen haben, untereinander eine enge hierarchische Bindung pflegen und zumeist nicht oder nur im geringen Ma\u00dfe mit der Polizei kooperieren. Sie agieren nach eigens geschaffenen strengen Regeln und Satzungen. Ihre Zugeh\u00f6rigkeit zur Gruppe wird meist durch das Tragen einheitlicher Kleidung - wie Kutten - und Abzeichen nach au\u00dfen pr\u00e4sentiert. Das urspr\u00fcnglich obligatorische Motorradfahren, das in der Bezeichnung MC (Motorcycle Club) seinen Niederschlag findet, hat jedoch in den letzten Jahren nachgelassen. Polizeilich relevante Rockergruppierungen wie die Hells Angels Motorcycle Club (HAMC), Bandidos MC (BMC), Outlaws MC (OMC) und Gremium MC (GMC) werden als Outlaw Motorcycle Gangs (OMCG) bezeichnet. Dazu geh\u00f6ren ebenfalls die Unterst\u00fctzergruppen (Supporterclubs). 1 https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/glossareintraege/DE/A/akzelerationismus-rechtsextremistisch.html, 24.01.2025, 09:16 Uhr 43 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Rockergruppierungen gelten in der Regel als unpolitisch und fallen daher gem\u00e4\u00df dem Landesverfassungsschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LVerfSchG M-V) grunds\u00e4tzlich nicht in den Aufgabenbereich der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde des Landes. Gleichwohl bestehen in Teilbereichen \u00dcberschneidungen zwischen der Rockerszene und rechtsextremistischen Strukturen. Meist handelt es sich um Personen, die aus der rechtsextremistischen Szene in die Rockerszene gewechselt sind, ohne ihre rechtsextreme Weltanschauung aufzugeben. Die pers\u00f6nlichen Kontakte zur rechtsextremen Szene bestehen fort und gemeinsame Aktivit\u00e4ten werden weiterhin durchgef\u00fchrt. Dar\u00fcber hinaus sind auch gesch\u00e4ftliche Verflechtungen zwischen den beiden Szenen vorhanden. Beide verf\u00fcgen \u00fcber weitreichende wirtschaftliche Netzwerke, die wechselseitig genutzt werden. Die strenge hierarchische Gliederung, das Erscheinungsbild und die Organisationsstruktur der Rockergruppierungen werden von vielen Gruppierungen im Bereich der parteiungebundenen rechtsextremistischen Strukturen kopiert. Beispielhaft k\u00f6nnen hier die Verwendung von internen Rockerbezeichnungen wie Supporter oder Prospect und das Tragen von einheitlicher Kleidung wie Kutten mit Abzeichen als Zugeh\u00f6rigkeitsmerkmal der Mitglieder zu einer Gruppierung genannt werden. Die Gruppierung \"Huskalar MC Stralsund\" kann hier exemplarisch genannt werden. Diese \u00dcberschneidungen zwischen der rechtsextremistischen Szene und der Rockerszene, insbesondere wenn sich rechtsextremistische Bestrebungen z. B. durch Aktivit\u00e4ten oder eine erhebliche Anzahl von Rechtsextremisten in Rockerstrukturen entwickeln, fallen in den Aufgabenbereich der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Mecklenburg-Vorpommerns (SS 5 Abs.1 Nr. 1 LVerfSchG M-V) und werden dementsprechend beobachtet. In Mecklenburg-Vorpommern wird eine wachsende \u00dcberschneidung der beiden Szenen wahrgenommen. Hinsichtlich des bestehenden Gefahrenpotenzials durch Rockergruppierungen, welches schwerpunktm\u00e4\u00dfig im Bereich der Gewaltkriminalit\u00e4t sowie bei Verst\u00f6\u00dfen gegen das Bet\u00e4ubungsmittelgesetz (BtMG) und das Waffengesetz (WaffG) liegt, richtet die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Mecklenburg-Vorpommerns ihren Fokus auch gezielt auf die Einflussnahme der Rockerszene auf die rechtsextremistischen Gruppen. 4.5 Trefforte der rechtsextremistischen Szene Die rechtsextremistische Szene agiert \u00fcberwiegend verdeckt und nutzt f\u00fcr ihre Aktivit\u00e4ten - darunter Konzerte, Liederabende, interne Treffen, Vortragsveranstaltungen, Vernetzungsformate, Kampfsporteinheiten sowie sogenannte Kameradschaftsabende - gr\u00f6\u00dftenteils abgelegene und schwer einsehbare Trefforte. Aufgrund der infrastrukturellen Gegebenheiten in Mecklenburg-Vorpommern handelt es sich dabei h\u00e4ufig um ehemalige Anlagen der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG), nicht mehr genutzte Gewerbeobjekte wie fr\u00fchere Kaufhallen und Lagerhallen, umgebaute Garagenkomplexe, Kleingartenparzellen sowie private Immobilien. Diese Objekte wurden teils eigens mit Blick auf die Durchf\u00fchrung rechtsextremistischer Veranstaltungen nach au\u00dfen hin baulich abgeschirmt. Aufgrund staatlicher Ma\u00dfnahmen gelingt es der rechtsextremistischen Szene zunehmend seltener, geeignete Immobilien zu erwerben oder anzumieten. Infolgedessen weichen Akteure verst\u00e4rkt auf \u00f6ffentliche R\u00e4ume aus, um sich zu treffen oder Aktivit\u00e4ten durchzuf\u00fchren. So finden beispielsweise Kampfsporttrainings oder andere sportliche \u00dcbungen auf \u00f6ffentlichen Pl\u00e4tzen statt - unter anderem an Seen oder sogar auf Kinderspielpl\u00e4tzen. Ein Beispiel hierf\u00fcr sind die Aktivit\u00e4ten der Partei \"Der III. Weg\". Weitere Informationen dazu finden Sie im Kapitel 4.12. Daneben nutzt die Szene auch offen bekannte Objekte f\u00fcr ihre Zwecke. Beispielhaft ist hier das \"Haus Jugendstil\" in Anklam (Landkreis Vorpommern-Greifswald) zu nennen. Es dient der rechtsextremistischen Partei \"Die Heimat\" als Sitz des Landesverbandes und wird dar\u00fcber hinaus von parteiungebundenen rechtsextremistischen Strukturen als Ausgangspunkt politischer Aktionen sowie als \u00fcberregional bekannter Veranstaltungsort genutzt. 44 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus 4.6 Rechtsextremistische Subkultur - weitgehend unstrukturiertes rechtsextremistisches Personenpotenzial Rechtsextreme Subkulturen treten vor allem durch politisch motivierte, fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten in Erscheinung. Dazu geh\u00f6rt zum Beispiel das Zeigen verbotener Symbole wie Hakenkreuze oder SS-Runen sowie das Aussprechen rassistischer oder antisemitischer Beleidigungen - in manchen F\u00e4llen auch verbunden mit Gewalt. Solche Aktivit\u00e4ten finden heute nicht mehr nur auf der Stra\u00dfe statt. Die Aktivit\u00e4ten der rechtsextremen Szene haben sich in den vergangenen Jahren zunehmend ins Internet verlagert. Dort tauschen sie sich aus, vernetzen sich und organisieren ihre Treffen oder Aktionen. Die rechtsextremistische Subkultur hat sich seit Jahren zunehmend in den virtuellen Raum verlagert. Diese Entwicklung ist zwar nicht neu, f\u00fchrt jedoch dazu, dass das Beobachtungsfeld f\u00fcr den Verfassungsschutz kontinuierlich gr\u00f6\u00dfer und komplexer wird. Die rechtsextremistische Subkultur setzt sich aus einzelnen Personen zusammen, die allein oder in kleinen, losen, \u00f6rtlichen Strukturen agieren. Eine politisch ausgepr\u00e4gte Motivation f\u00fcr eigene politische Aktionen oder auch eine Teilhabe am regionalen/\u00fcberregionalen Politikgeschehen ist kaum vorhanden. Jedoch ist ein hohes Mobilisierungspotenzial f\u00fcr Aktionen der rechtsextremistischen Szene gegeben. Dabei liegt der Fokus auf der Teilnahme an rechtsextremistischen Konzerten, Kampfsportveranstaltungen sowie an Versammlungen und Demonstrationen. Beispielhaft k\u00f6nnen hier Kampfsportevents, die dem Kampf der Nibelungen1 nachempfunden sind, der j\u00e4hrliche Trauermarsch am 8. Mai in Demmin und der wiederkehrende Gedenkmarsch im Februar in Dresden genannt werden. Oft dient diese Subkultur auch als Einstieg in gr\u00f6\u00dfere, organisierte rechtsextreme Gruppen. Vor allem bei gro\u00dfen Musikoder Kampfsportveranstaltungen versucht die Szene gezielt, neue Anh\u00e4nger zu gewinnen - insbesondere f\u00fcr den Bereich des parteiunabh\u00e4ngigen Rechtsextremismus. 4.7 Parteiunabh\u00e4ngige bzw. parteiungebundene rechtsextremistische Strukturen - Neonazis INFOBOX Rechtsextremistische Kameradschaften Unter dem Begriff \"Kameradschaften\" werden in der Regel lokale neonazistische Gruppierungen verstanden. Sie umfassen meist etwa 10 bis 20 Mitglieder und sind, im Gegensatz zu den Cliquen der subkulturell gepr\u00e4gten rechtsextremistischen Szene, deutlich durch den Willen zu politischer Aktivit\u00e4t gepr\u00e4gt. Obwohl sie meist nur schwache vereins\u00e4hnliche Strukturen aufweisen, sind sie durch eine verbindliche Funktionsverteilung dennoch deutlich strukturiert. Mitglieder von Kameradschaften rechnen sich in der Regel den neonazistisch gepr\u00e4gten sogenannten \"Freien Nationalisten\" zu. Neonationalsozialismus/Neonazismus Der Neonationalsozialismus bezieht sich auf die Weltanschauung des \"Dritten Reiches\" und macht diese zur Grundlage seiner politischen Ziele. Elementare Bestandteile dieser Weltanschauung sind Rassismus und Nationalismus sowie die Forderung nach einem autorit\u00e4ren \"F\u00fchrerstaat\" unter Ausschaltung der Gewaltenteilung. 1 Der \"Kampf der Nibelungen\" ist die gr\u00f6\u00dfte und renommierteste europ\u00e4ische Kampfsportveranstaltung der rechtsextremistischen Szene. Sie wurde seit 2013 jedes Jahr durchgef\u00fchrt und fand letztmalig am 13. Oktober 2018 ebenfalls in Ostritz (Sachsen) statt. Rund 850 Rechtsextremisten aus dem gesamten Bundesgebiet sowie aus Bulgarien, Frankreich, Griechenland, \u00d6sterreich, Polen, Russland, der Schweiz, Tschechien, der Ukraine und den USA nahmen an der Veranstaltung teil. In der Szene war die Veranstaltung wegen ihrer professionellen Organisation und Durchf\u00fchrung auf gro\u00dfen Anklang gesto\u00dfen. Quelle: https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2019/verbot-einerveranstaltung-des-kampfsportformats-kampf-der-nibelungen.html 45 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Der bedeutendste und auch gr\u00f6\u00dfte Anteil des rechtsextremistischen Personenpotenzials in MecklenburgVorpommern ist in Kameradschaften, Bruderschaften, Aktionsgruppen und \u00e4hnlichen Strukturen eingebunden. Es handelt sich hier um parteiungebundene Strukturen, die unterschiedlich straff organisiert und zum gr\u00f6\u00dften Teil untereinander vernetzt sind. In ihrer Gr\u00f6\u00dfe und Reichweite unterscheiden sie sich insofern, dass einige nur \u00f6rtlich vernetzt und aktionsorientiert sind, w\u00e4hrend andere eine \u00fcber\u00f6rtliche, z. T. sogar deutschlandweite Vernetzung zu anderen rechtsextremistischen Strukturen pflegen und ihre Aktivit\u00e4ten dementsprechend mehr Reichweite entfalten. Trotz dieser Unterschiede eint sie eine gemeinsa me ideologische Ausrichtung: Sie lehnen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ab und berufen sich in ihrer Haltung auf Kernelemente einer nationalsozialistischen Ideologie, insbesondere Nationalismus, Rassismus und Antisemitismus. Die Vernetzung der rechtsextremistischen Szene (wie bereits im Kapitel 4.6 beschrieben) hat schon immer einen hohen Stellenwert eingenommen und bleibt auch weiterhin eines der angestrebten Ziele in der Szene. Sie erfolgt \u00fcber Musikund Kampfsportveranstaltungen und weitere politische Aktionen wie Demonstrationen (z. B. am 8. Mai in Demmin: Teilnahme des \"Kameradschaftsbund Bargischow\" und der \"Bruderschaft Grimmen\") und Aufm\u00e4rsche. Dabei stehen die gegenseitige Unterst\u00fctzung bei Veranstaltungen und die Rekrutierung neuer Mitglieder stark im Vordergrund Ein weiterer Aspekt ist die wirtschaftliche Vernetzung innerhalb der Szene. Insbesondere im handwerklichen Bereich entstehen geschlossene Strukturen, innerhalb derer sich Angeh\u00f6rige der Szene gegenseitig unterst\u00fctzen. Der Aufbau von parteiunabh\u00e4ngigen rechtsextremistischen Gruppierungen lehnt sich oft an die internen Strukturen von Rockerclubs an. So wird auf eine enge soziale Bindung innerhalb der Gruppierung und die damit verbundene Kontrolle der Mitglieder Wert gelegt. Eine Teilnahme an internen Veranstaltungen, wie Kameradschaftsabenden und politischen Bildungsveranstaltungen - z. B. Vortragsreihen - ist oft verpflichtend und wird bei Versto\u00df geahndet. Auch das Tragen von einheitlichen Kleidungsst\u00fccken mit einem Logo oder Kutten mit Abzeichen, wie bei Rockern, f\u00fchrt zu einer st\u00e4rkeren Bindung der einzelnen Personen an die Gruppierung. - K.B.A. Pommern - Jacke - - \"Bruderschaft Grimmen - Pullover - - \"Aryan Warriors\" Pommern - Pullover - - \"Aryan Warriors\" Pommern - Kutte - 46 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Aktive Gruppierungen im Berichtszeitraum 2 1 4 3 6 5 4 Vorpommern-Greifswald Die abgebildete Karte zeigt einen Auszug der rechtsextremistischen Gruppierungen, Nationales B\u00fcndnis L\u00f6cknitz die im Berichtszeitraum aktiv waren. Kameradschaftsbund Anklam Kameradschaftsbund Bargischow 1 Rostock Kameradschaft Borken Aryan Warriors Rostocker Division Arischer Widerstandbund 2 Vorpommern-R\u00fcgen 5 Mecklenburgische Seenplatte Bruderschaft Grimmen Aktionsgruppe F.i.e.L. Pommern Huskarlar MC Stralsund Kollektiv Seenplatte 3 Nordwestmecklenburg 6 Landkreis Rostock Aktionsgruppe F.i.e.L. Mecklenburg Kameradschaft G\u00fcstrow Dorfgemeinschaft Jamel Freiheitliches B\u00fcndnis G\u00fcstrow W\u00e4hlergemeinschaft Heimat B\u00fctzower Jungs 47 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus - Sporttag im Landkreis Wittenberg Quelle: Homepage Der III. Weg 4.8 Kampfsport im Rechtsextremismus Im Rechtsextremismus ist Kampfsport das zentrale Mittel, um sich auf die Auseinandersetzung mit potenziellen Gegnern wie linken/linksextremistischen Personen und Gruppierungen sowie der Polizei vorzubereiten. Er wird jedoch auch im Zusammenhang mit einem \u00fcbertriebenen K\u00f6rperkult und der Vorbereitung auf den \"Tag X\" betrieben. Mit den \u00fcberh\u00f6ht dargestellten Tugenden Mut, H\u00e4rte, Disziplin und Tapferkeit kn\u00fcpft der Kampfsport in der rechtsextremistischen Szene ideologisch an das nationalsozialistische Weltbild des Dritten Reiches an. Mitglieder der Partei \"Der III. Weg\" ver\u00f6ffentlichen in den sozialen Medien regelm\u00e4\u00dfig Bilder von sogenannten \"Trainingseinheiten\", die an \u00f6ffentlichen Orten wie Seen oder Spielpl\u00e4tzen stattfinden. Durch ein uniformiertes und kampfbereites Auftreten sollen dabei bestimmte ideologische Tugenden wie Disziplin, St\u00e4rke und Einsatzbereitschaft vermittelt werden. N\u00e4heres finden Sie im Kapitel 4.12. In diesem Zusammenhang kommt der \"k\u00f6rperlichen Ert\u00fcchtigung\" eine besondere Bedeutung zu. Beispielhaft ist der sogenannte Tollensemarsch vom 24. Februar 2024 zu nennen, an dem Angeh\u00f6rige der \"Jungen Nationalisten\" und des \"III. Weges\" teilnahmen. Auch hier dient die demonstrative Zurschaustellung sportlicher Aktivit\u00e4ten - \u00e4hnlich wie beim Kampfsport - der propagandistischen Darstellung von St\u00e4rke und Durchhalteverm\u00f6gen. INFOBOX Tag X Der \"Tag X\" beschreibt zun\u00e4chst einen unbekannten Kalendertag. In extremistischen Milieus gilt dieser Tag allerdings als Tag des Zusammenbruches der bestehenden Ordnung, also des Staates. Einige Akteure, insbesondere aus dem Bereich Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter, erwarten, dass dieser Tag zwangsl\u00e4ufig ohne ein eigenes Zutun eintritt. Es existiert allerdings keine einheitliche Definition, ab wann der \"Tag X\" eintritt und in welcher Form. Es werden daher haupts\u00e4chlich eigene Definitionen verwendet. Die willk\u00fcrliche Auslegung des \"Tag X\" (jeder Extremist kann jederzeit den \"Tag X\" f\u00fcr sich ausrufen), die damit einhergehende Unberechenbarkeit und die gewaltorientierten Vorbereitungshandlungen machen eine sorgf\u00e4ltige und fr\u00fchzeitige Erkennung der davon ausgehenden Gefahren notwendig. Manche Rechtsextremisten verfolgen das Ziel, diesen Tag aktiv mit Gewalthandlungen herbeizuf\u00fchren und bereiten sich insbesondere durch Kampfsportund Waffentrainings darauf vor. Die Teilnahme von Rechtsextremisten aus Mecklenburg-Vorpommern an verschiedenen rechtsextremistischen Kampfsportveranstaltungen und deren daraus resultierenden Vernetzungsbestrebungen innerhalb der rechtsextremistischen Szene sowie die Teilnahme von Rechtsextremisten als K\u00e4mpfer und Zuschauer an \u00f6ffentlichen nicht extremistischen Kampfsportveranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern werden seitens der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Mecklenburg-Vorpommerns beobachtet. Eine extremistische Einflussnahme auf \u00f6ffentliche nicht extremistische Kampfsportveranstaltungen in MV ist bisher nicht erfolgt. 48 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus 4.9 Neonazistisch gepr\u00e4gte Veranstaltungen und Aktionen Geschichtliche Ereignisse und Gedenktage, insbesondere mit Bezug zur Zeit des Nationalsozialismus, sind nach wie vor f\u00fcr die rechtsextremistische Szene bedeutende Termine. Die Erinnerung z. B. an den Jahrestag des Todes von Rudolf Hess oder das sogenannte Dresden-Gedenken bieten der Szene die Gelegenheit, den eigenen Geschichtsrevisionismus in die \u00d6ffentlichkeit zu tragen und somit Verbrechen und Verbrecher des Nationalsozialismus zu relativieren, umzudeuten oder zu verharmlosen. Gleichzeitig hat die Szene zu diesen festen Terminen die M\u00f6glichkeit, sich im Bundesgebiet weiter zu vernetzen und auszutauschen. Auch im Jahr 2024 konnte erneut beobachtet werden, dass die neonazistische Szene in Mecklenburg-Vorpommern Aktionen an spezifischen Gedenktagen durchf\u00fchrte oder sich bundesweit an Veranstaltungen beteiligte. Hervorzuheben ist insbesondere der 8. Mai in Demmin, an dem 2024 ca. 250 Rechtsextremisten teilnahmen. - 8.5.2024 \"Trauermarsch\" in Demmin Quelle: www.pixelarchiv.org INFOBOX 8. Mai - Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa In der rechtsextremistischen Szene wird der 8. Mai nicht als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus, sondern als ein dunkler Tag in der Geschichte des deutschen Volkes gesehen. Rechtsextremisten gedenken an diesem Tag ausschlie\u00dflich der deutschen Opfer des Krieges z. B. in Form von \"Trauerm\u00e4rschen\" und \"Kranzniederlegungen\" unter dem Motto: \"Kein Grund zum Feiern\". Die gr\u00f6\u00dfte \u00f6ffentliche Resonanz entfaltet insoweit das j\u00e4hrliche Demonstrationsgeschehen in Demmin. Die Diskussion um die Bewertung des 8. Mai 1945 ist grunds\u00e4tzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt, Rechtsextremisten nutzen diese allerdings, um ein geschichtsrevisionistisches und ein den Nationalsozialismus verherrlichendes Weltbild zu kultivieren. 49 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus - Teilnehmer am Dresden-Gedenken Quelle: www.pixelarchiv.org INFOBOX Dresden-Gedenken In der rechtsextremistischen Szene wird der Zeitraum vom 13. - 15. Februar als \"Gedenktage an die Toten der angloamerikanischen Bombenangriffe\" gesehen. Dieser Angriff wird in der Szene h\u00e4ufig als \"Bombenholocaust\" bezeichnet und verharmlost damit abf\u00e4llig den Holocaust. Jedes Jahr findet daher in Dresden ein \"Gedenkmarsch\" statt, an dem sich Rechtsextremisten aus dem gesamten Bundesgebiet in Dresden beteiligen. Im Jahr 2024 haben an dem Gedenkmarsch zum 79. Jahrestag bis zu 1.000 Personen der rechtsextremistischen Szene teilgenommen. Aus MV nahmen Angeh\u00f6rige der \"Bruderschaft Grimmen\" und der \"Kameradschaft G\u00fcstrow\" teil. Insbesondere das bereits erw\u00e4hnte Dresden-Gedenken bietet der Szene die M\u00f6glichkeit, die Toten des Bombardements propagandistisch zu missbrauchen und deren Opferzahl k\u00fcnstlich zu \u00fcberh\u00f6hen. V\u00f6llig unber\u00fccksichtigt bleibt hierbei der Aspekt, dass die Bombardierung Dresdens eine Folge des Weltkrieges war, der durch Adolf Hitler und das nationalsozialistische Deutschland ausgel\u00f6st wurde. Die damaligen Opfer werden dar\u00fcber hinaus unter dem Hinweis auf eine verfehlte Einwanderungspolitik mit den Toten gleichgesetzt, die durch Angriffe illegaler Migranten in j\u00fcngster Vergangenheit ums Leben kamen. Dies schl\u00e4gt f\u00fcr Rechtsextremisten die Br\u00fccke bis in die heutige Zeit und befeuert das Narrativ der Deutschen als \"Opfervolk\". 4.10 Rechtsextremistische Musikveranstaltungen Die Musikszene bleibt ein wichtiger Bestandteil des Rechtsextremismus in Deutschland. Besonders rechtsextremistische Musikveranstaltungen spielen eine wesentliche Rolle bei der Rekrutierung und Bindung von Anh\u00e4ngern. Der Besuch von Konzerten geh\u00f6rt f\u00fcr viele Mitglieder der Szene weiterhin zur traditionellen \"Erlebniskultur\". Die szenetypische Musik, das h\u00e4ufig durch T\u00e4towierungen und spezielle Kleidung gepr\u00e4gte \u00e4u\u00dfere Erscheinungsbild sowie der damit verbundene Lebensstil bilden die gemeinsamen Merkmale. Dabei werden 50 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus offen oder verdeckt rechtsextremistische Feindbilder und ideologische Fragmente in Liedtexten verbreitet, wodurch entsprechende Denkmuster geformt und gefestigt werden. Stilistisch greift die rechtsextremistische Szene nicht nur auf klassischen Rechtsrock zur\u00fcck, sondern bedient sich auch Volksliedern aus der Zeit des Nationalsozialismus, deutschspra chigem Rap sowie umgedichteten Liedern aus der Popmusik. Ziel ist es, damit ein m\u00f6glichst breites Publikum anzusprechen - sowohl bei Konzerten/Liederabenden als auch in den sozialen Medien. Besonders durch das gemeinschaftliche Erleben von Live-Musikveranstaltungen wird ein starkes Identit\u00e4tsund Zusammengeh\u00f6rigkeitsgef\u00fchl erzeugt. Diese Veranstaltungen tragen ma\u00dfgeblich zur Finanzierung der rechtsextremistischen Szene bei. Inzwischen finden vermehrt Liederabende und kleinere Live-Musik-Events statt. Aufgrund des hohen staatlichen Repressionsdrucks verzichtet die Szene weiterhin auf Musik-Gro\u00dfveranstaltungen. - Live-Musikveranstaltung Quelle: Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz INFOBOX Definition Musikveranstaltungen Bei Musikveranstaltungen wird zwischen \"Konzerten\", \"Liederabenden\" und \"sonstigen Veranstaltungen mit Live-Musikdarbietungen\" unterschieden. Bei den \"sonstigen Veranstaltungen\" handelt es sich um Treffen von Rechtsextremisten, bei denen die Musikdarbietung nicht den Hauptzweck der Veranstaltung darstellt. Beispiele hierf\u00fcr sind Parteiveranstaltungen, Vortr\u00e4ge sowie interne Szenefeiern, insbesondere Geburtstagsfeiern. Im Gegensatz zu Konzerten und Liederabenden werden diese nicht als Musikveranstaltungen erfasst. Feiern ohne Live-Musik flie\u00dfen ebenfalls nicht in die Statistik ein. 51 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus In Mecklenburg-Vorpommern sind im Jahr 2024 acht rechtsextremistische Musikveranstaltungen bekannt geworden, was einen leichten Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (f\u00fcnf Musikveranstaltungen) darstellt. Am 15. Juni 2024 und am 16. November 2024 wurden in einem bekannten Szeneobjekt in Salchow, im Landkreis Vorpommern-Greifswald, Konzerte mit rechtsextremistischen Bands veranstaltet, die jeweils \u00fcber 200 Teilnehmer anzogen. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim wurde am 21. September 2024 ein Liederabend mit zwei Liedermachern organisiert, zu dem etwa 35 Personen kamen. Au\u00dferdem fand am 14. Juni 2024 im Landkreis VorpommernGreifswald ein Liederabend mit einem Liedermacher statt, an dem etwa 60 Personen teilnahmen. Zus\u00e4tzlich gab es vier Veranstaltungen mit Live-Musik, zwei davon im Landkreis Vorpommern-Greifswald, und zwar am 9. M\u00e4rz 2024 sowie am 18. Mai 2024. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wurden am 4. Juli 2024 und am 9. November 2024 jeweils Live-Musik-Veranstaltungen mit etwa 40 bzw. 50 Teilnehmern durchgef\u00fchrt. Bei den bekannt gewordenen Konzerten und Liederabenden traten h\u00e4ufig Bands und Liedermacher aus anderen Bundesl\u00e4ndern auf. Zu der bekanntesten Band in Mecklenburg-Vorpommern z\u00e4hlt nach wie vor \"Path of Resistance\". Der Liedermacher F.i.e.L. (\"Fremde im eigenen Land\")1, 2 aus dem Raum Grevesm\u00fchlen geh\u00f6rte auch 2024 wieder zu den aktivsten rechtsextremistischen Liedermachern in Deutschland und Europa. Liegen im Vorwege solcher Veranstaltungen entsprechende Erkenntnisse dem Verfassungsschutz MV vor, werden diese fr\u00fchestm\u00f6glich an die zust\u00e4ndigen Polizeidienststellen unter Ber\u00fccksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen \u00fcbermittelt. \u00dcbersicht der Musikveranstaltungen Stralsund VORPOMMERN-R\u00dcGEN 2 Konzerte ROSTOCK Greifswald 1 Liederabend 2 Sonstige LANDKREIS Veranstaltungen Wismar ROSTOCK mit Musik NORDWESTMECKLENBURG VORPOMMERNG\u00fcstrow GREIFSWALD 2 Sonstige Veranstaltungen SCHWERIN mit Musik Neubrandenburg LUDWIGSLUST-PARCHIM MECKLEBNBURGISCHE Parchim SEENPLATTE 1 Liederabend 1 Keine personelle \u00dcberschneidung zur \"Aktionsgruppe F.i.e.L.\" (vgl. S. 47) 2 https://www.facebook.com/photo/?fbid=761154822686088&set=ecnf.100063747305739&locale=de_DE 52 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Rechtsextremistische Musikveranstaltungen im Ausland Seit einiger Zeit verzichtet die Szene darauf, deutsche Musikgruppen namentlich auf ihren Flyern im Ausland anzuk\u00fcndigen. Dies steht im Zusammenhang mit Ma\u00dfnahmen, die von den Beh\u00f6rden ergriffen werden, um die Ausreise rechtsextremistischer Musiker zu unterbinden. Dank der Weitergabe von Informationen an die Bundesbeh\u00f6rden \u00fcber m\u00f6gliche Auftritte deutscher rechtsextremistischer Bands und Interpreten im Ausland konnte im Jahr 2024 die Ausund Einreise mehrerer rechtsextremistischer Musiker verhindert werden. So wurde beispielsweise die Ausreise von mehreren Personen aus Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit einem Konzert im November 2024 in Portugal1 verhindert. - Plakat der Musikveranstaltung in Portugal 1 https://www.facebook.com/defender.rac/photos/time-has-come-lads-see-you-this-fridayon-the-stage-again-having-ready-in-our-ar/1135636814842027/ 53 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus 4.11 Szenel\u00e4den/Versandhandel Die Vertriebe stellen weiterhin eine wichtige Einnahmequelle f\u00fcr die rechtsextremistische Szene dar. In den letzten Jahren haben sich deren Aktivit\u00e4ten in Mecklenburg-Vorpommern nahezu ausschlie\u00dflich in den OnlineBereich verlagert. Das Sortiment dieser Vertriebe reicht von rechtsextremistischer Musik \u00fcber Bekleidung und Gegenst\u00e4nde mit NS-verherrlichender Kunst bis hin zu Propagandamaterial wie Flyern, Aufklebern, Plakaten und Fahnen, aber auch Alltagsaccessoires wie Sonnenbrillen oder Schl\u00fcsselb\u00e4ndern. Im Raum Anklam existiert seit dem Jahr 2000 der rechtsextremistische Szeneladen \"New Dawn Streetwear\". Der Onlineshop \"Wehrmacht1945.de\" mit Sitz in Waren (M\u00fcritz) bietet eine Reihe von Gegenst\u00e4nden zur Verherrlichung der Wehrmacht an und richtet sich in erster Linie an die gewaltorientierte Neonaziszene. Das Angebot des \"Pommerschen Buchdienstes\" im \"Nationalen Begegnungszentrum\" in Anklam beinhaltet unter anderem antiquarische Schriften aus der Zeit des Nationalsozialismus, Schmuck mit keltischen Motiven sowie Tontr\u00e4ger mit Marschund Soldatenliedern. INFOBOX Dresscodes von Rechtsextremisten Die Outfits von Rechtsextremisten sind heute sehr vielf\u00e4ltig. W\u00e4hrend das fr\u00fchere \"Skinhead-Outfit\" mit Glatze, Springerstiefeln und Bomberjacke (insbesondere bei Jugendlichen) ein Revival erlebt, verzichten andere Rechtsextremisten bewusst auf eine markante Abgrenzung zum Mainstream. Sie verwenden subtilere rechtsextremistische Codes, die von Gleichgesinnten erkannt werden, jedoch von Au\u00dfenstehenden oft nicht wahrgenommen werden. Zunehmend beliebt sind auch Kleidungsmarken aus dem Bereich des Boxund Kampfsports. Zu den szeneeigenen Labels z\u00e4hlen \"Greifvogel Wear\" (Sitz: Lindenau/Brandenburg) und \"Black Legion\" (Sitz: Cottbus/ Brandeburg), aber auch Marken von Unternehmen, die keine direkten Verbindungen zur rechtsextremistischen Szene haben. Eindeutige Hinweise auf die politische Gesinnung finden sich oft in Bildern und Texten, die ein Bekenntnis zur rechtsextremistischen Szene darstellen. Diese \u00fcberschreiten selten die Schwelle zur Strafbarkeit. Besonders verbreitet sind Bekleidungsst\u00fccke mit Schriftz\u00fcgen von rechtsextremistischen Bands wie \"Kraftschlag\" oder \"Die Lunikoff Verschw\u00f6rung\". Die Modemarke \"Ansgar Aryan\" (Sitz: Mantel/Bayern) geh\u00f6rt zu den bekanntesten Marken im rechtsextremistischen Spektrum und versorgt diese Szene mit entsprechender Kleidung und Merchandise. Dabei werden bewusst Motive und Chiffren verwendet, die an das Dritte Reich erinnern. - Beispielhafte T-Shirt Motive Quelle: Homepage Ansgar Aryan 54 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus 4.12 Parteigebundener Rechtsextremismus In einem demokratischen System \u00fcbernehmen politische Parteien verschiedene grundlegende Funktionen. Zu den allgemein anerkannten Aufgaben von Parteien z\u00e4hlen insbesondere: die Gewinnung politischen Personals die Entwicklung politischer Inhalte, die Artikulation, Repr\u00e4sentation und B\u00fcndelung gesellschaftlicher Interessen, die Mitwirkung an der Regierungsund Oppositionsbildung, die Mobilisierung der Anh\u00e4ngerschaft - insbesondere im Hinblick auf Wahlen. Mit der \"Gewinnung politischen Personals\" wird die Besetzung \u00f6ffentlicher sowie parteiinterner \u00c4mter und Mandate verstanden. In der Vergangenheit ist es rechtsextremistischen Parteien wie der Partei \"Die Heimat\" (ehemals NPD) oder der mittlerweile aufgel\u00f6sten \"Deutschen Volksunion\" (DVU) mehrfach gelungen, in verschiedene Landesparlamente einzuziehen. Interessenartikulation, -repr\u00e4sentation und -aggregation beziehen sich im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Parteien darauf, die Interessen der Parteimitglieder und der potentiellen W\u00e4hler zu verbalisieren, zu vertreten und gegebenenfalls verschiedene Interessen und Positionen zusammenzuf\u00fchren. Durch Demonstrationen und andere \u00f6ffentlichkeitswirksame Aktivit\u00e4ten k\u00f6nnen diese Parteien ihre Anliegen sowie die ihrer W\u00e4hler und Mitglieder nach au\u00dfen kommunizieren. Die f\u00fcr Parteien wohl wichtigste Funktion, die interne und externe Mobilisierung der Anh\u00e4ngerschaft zu Wahlen, gelingt rechtsextremistischen Parteienstrukturen wie der Partei \"Die Heimat\" (ehemals NPD) mittlerweile immer weniger. Im Trend der letzten Jahre zeigte die Partei \"Die Heimat\" teilweise Aufl\u00f6sungserscheinungen und sieht sich derzeit mit desastr\u00f6sen Wahlergebnissen konfrontiert. Auch die Parteien \"DIE RECHTE\" und \"Der III. Weg\" spielen politisch de facto keine Rolle. Zudem stellen sie die Teilnahme an Wahlen momentan nicht in den Mittelpunkt ihrer Aktivit\u00e4ten, sondern vielmehr den Erhalt ihres formalen Parteienstatus. Im Rahmen einzelner Wahlk\u00e4mpfe gelingt es jedoch rechtsextremen Parteien gelegentlich, durch provokative oder polarisierende Aktionen mediale Aufmerksamkeit zu erlangen. Eine nachhaltige B\u00fcndelung unterschiedlicher W\u00e4hlerinteressen bleibt hingegen unwahrscheinlich, da das rechtsextreme Spektrum von internen Spaltungen und andauernden Streitigkeiten gepr\u00e4gt ist. Ebenso ist die Entwicklung politischer Inhalte bei rechtsextremistischen Parteien kaum ausgepr\u00e4gt. Politische Positionen werden zumeist reaktiv formuliert - h\u00e4ufig auf Grundlage einer generellen Ablehnung des politischen Systems sowie demokratischer Parteien. Diese Ablehnung wird vielfach mit fragmentarischen Elementen rechtsextremer Ideologie verkn\u00fcpft. In der Gesamtschau erf\u00fcllen rechtsextremistische Parteien allgemeine Funktionen einer Partei nur unzureichend oder gar nicht. Es zeigt sich allerdings, dass sie stattdessen andere, zumeist szeneinterne Funktionen \u00fcbernehmen und aus\u00fcben. 55 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Identifizierte Funktionen rechtsextremistischer Parteien Im Zuge einer Analyse rechtsextremistischer Parteien konnten folgende zentrale Funktionen identifiziert werden: szeneinterne Vernetzungsfunktion szene\u00fcbergreifende Rekrutierungsfunktion logistische Funktion formale Schutzfunktion gegen\u00fcber etwaigen Verbots\u00fcberlegungen des Staates Im Sinne einer szeneintern immer wieder beschworenen \"nationalen Bewegung\" bzw. eines \"nationalen Widerstands\" stellen rechtsextremistische Parteien einen wichtigen Baustein der szeneinternen Vernetzung dar. Sie sehen sich dabei als Teil einer gemeinsamen Bewegung, zu deren Zweck auch Kooperationen akzeptiert werden, die \u00fcber das normale Zusammenwirken von rechtsextremistischen Akteuren - beispielsweise anl\u00e4sslich einer Demonstration - hinausgehen. Exemplarisch k\u00f6nnen hier die Partei \"DIE RECHTE\" und \"Der III. Weg\" genannt werden, die dem gewaltorientierten rechtsextremistischen Spektrum nach diversen Verboten von regional agierenden neonazistischen Kameradschaften eine organisatorische Plattform bieten. Auch die Rekrutierung von Mitgliedern durch rechtsextremistische Parteien spielt f\u00fcr die Szene eine wesentliche Rolle. Durch ihre meist lokal verankerten Strukturen - wie Ortsoder Kreisverb\u00e4nde - erleichtern rechtsextremistische Parteien den Zugang zur Szene. Im Gegensatz zu anderen rechtsextremen Gruppierungen - etwa neonazistischen Kameradschaften, die stark auf Aktivismus setzen - ist eine \u00f6ffentliche Sichtbarkeit f\u00fcr neue Mitglieder oftmals nicht erforderlich. Dies senkt die Eintrittsschwelle. Au\u00dferdem gleichen neonazistische Kameradschaften und organisationsarme rechtsextremistische Zusammenschl\u00fcsse h\u00e4ufig cliquenartigen Gemeinschaften, in denen sich neue Mitglieder mitunter nur schwer integrieren k\u00f6nnen. Dar\u00fcber hinaus \u00fcbernehmen rechtsextreme Parteien wichtige logistische Aufgaben. Sie melden beispielsweise Versammlungen und Demonstrationen an, leisten finanzielle Unterst\u00fctzung oder deklarieren Konzerte als politische Parteiveranstaltungen. Obwohl die staatliche Parteienfinanzierung aufgrund geringer Wahlerfolge oder Ausschl\u00fcsse durch das Bundesverfassungsgericht begrenzt ist, verf\u00fcgen rechtsextremistische Parteien durch Mitgliedsbeitr\u00e4ge \u00fcber finanzielle Mittel, die anderen rechtsextremen Organisationen oft nicht zur Verf\u00fcgung stehen. Nicht zuletzt profitieren rechtsextreme Parteien vom sogenannten Parteienprivileg. Dieses sch\u00fctzt sie in besonderem Ma\u00dfe vor staatlichen Eingriffen - etwa im Vergleich zu Vereinen. Veranstaltungen, die als Parteiveranstaltungen angemeldet sind, lassen sich nur unter erschwerten Bedingungen untersagen. Auch ein Parteiverbot unterliegt deutlich h\u00f6heren rechtlichen H\u00fcrden als das Verbot eines Vereins nach dem Vereinsgesetz. Diese formale Schutzfunktion stellt daher einen bedeutenden Vorteil f\u00fcr rechtsextremistische Parteien dar - insbesondere vor dem Hintergrund des zweiten Verbotsverfahrens gegen die damalige NPD (heute \"Die Heimat\"). 56 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Parteien \"Die Heimat\" Gr\u00fcndung 1964 in Hannover (als NPD) Bundesvorstand, Struktur Landesund Kreisverb\u00e4nde Peter SCHREIBER, Berlin Vorsitzender/Sitz (Landesverband MV: Stefan K\u00d6STER) Mitglieder 150 im Parteiprogramm (von 2010) festgehalten, Schwerpunkte: Ideologie der VolksgemeinIdeologie schaft mit dem Ziel der Schaffung eines ethnisch homogenen Deutschlands, Beseitigung des demokratischen Rechtsstaates Bei der Partei \"Die Heimat\" handelt es sich weiterhin derzeit um die \u00e4lteste noch bestehende rechtsextremistische Partei Deutschlands. Sie vertritt ein geschlossen rechtsextremistisches Weltbild und strebt die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung an. Dabei zielt die Partei auf die Errichtung eines an der ethnischen \"Volksgemeinschaft\" ausgerichteten autorit\u00e4ren Nationalstaats ab. Wesentliche verfassungsimmanente Bestandteile wie die Achtung der Menschenw\u00fcrde und das Demokratieprinzip werden hierbei abgelehnt. Der von der Partei und ihrem Vorstand erhoffte Aufw\u00e4rtstrend, der sich nach ihrem Parteitag im Jahr 2023 mit der Umbenennung und der Neuausrichtung einstellen sollte, war nur von kurzer Dauer bzw. blieb fast vollst\u00e4ndig aus. Daneben sah sich die \"Heimat\" auch dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 2024 ausgesetzt, dass die Partei f\u00fcr sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausschlie\u00dft. Vermutlich ist es weniger die h\u00f6chstrichterlich best\u00e4tigte Verfassungs feindlichkeit, die der \"Heimat\" schadet, als der Verlust steuerlicher Beg\u00fcnstigungen und m\u00f6glicher zuk\u00fcnftiger finanzieller Privilegien. Insgesamt scheint sich die Partei weiter in einem Abw\u00e4rtstrend zu befinden, was sich insbesondere durch den R\u00fcckgang der Mitgliederzahl, das Scheitern bei Wahlen (oft auch Nicht-Antritt) und eine augenscheinlich finanzielle Schieflage zeigt. Auch Abspaltungen einiger untergeordneter Verb\u00e4nde, um als \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD) weiterzumachen, zeugen von Schw\u00e4chen im Bereich der innerorganisatorischen Struktur und der F\u00fchrung. Daran scheint auch der am 23. und 24. November 2024 durchgef\u00fchrte 39. Ordentliche Bundesparteitag unter dem Motto \"Alle(s) f\u00fcr die Heimat\" in Sachsen nichts ge\u00e4ndert zu haben. Als neuer Bundesvorsitzender wurde Peter SCHREIBER gew\u00e4hlt, der damit Frank FRANZ nach zehnj\u00e4hrigem Vorsitz abl\u00f6st. SCHREIBER beabsichtigt eine konsequente Weiterf\u00fchrung des Modernisierungskurses der Partei. Erneut in den Vorstand wurde auch Stefan K\u00d6STER, der Landesverbandschef Mecklenburg-Vorpommerns, gew\u00e4hlt. 57 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus \"Die Heimat\" in Mecklenburg-Vorpommern Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist der Abw\u00e4rtstrend der Partei weiter sp\u00fcrbar. Dieser macht sich hier insbesondere durch die Inaktivit\u00e4t des Landesverbandes und der \u00f6rtlichen Strukturen der Jungen Nationalisten (JN) sowie durch die Misserfolge bei der Kommunalwahl 2024 bemerkbar. Der 2023 beobachtete leichte Motivationsaufschwung infolge der Umbenennung der NPD in \"Die Heimat\" war nur von kurzer Dauer und brachte nachhaltig keinerlei Verbesserung f\u00fcr den Landesverband. Von den wenigen wahrnehmbaren Aktionen der Partei im Land, sind die folgenden zu nennen: Im Januar 2024 versuchte die Partei \"Die Heimat\" in Mecklenburg-Vorpommern, Anschluss an die bundesweiten Bauernproteste zu finden. So gab es diverse Aufrufe des Landesverbandes und mehrerer Kreisverb\u00e4nde zur Teilnahme am 8. Januar. Unterst\u00fctzungsbekundungen wurden auch direkt an der Anschrift des Landesverbandes in Anklam (Haus JugendStil) durchgef\u00fchrt. Zus\u00e4tzlich wurde eine Banneraktion vor dem Anklamer Rathaus zu Solidarit\u00e4tszwecken durchgef\u00fchrt. Der Versuch der extremistischen Einflussnahme auf die \"Bauernproteste\" blieb jedoch ohne erkennbaren Erfolg. Am 24. Februar 2024 fand erneut die j\u00e4hrlich stattfindende Wanderung der rechtsextremistischen Szene um den Tollensesee in Neubrandenburg statt. Diese wird durch \"Die Heimat\"-Mitglieder aus MecklenburgVorpommern organisiert und findet Anklang in der Szene Mecklenburg-Vorpommerns und dar\u00fcber hinaus. Rund 80 Personen beteiligten sich im Jahr 2024 an der etwa 40 km langen Wanderung. Im Haus JugendStil in Anklam wurde am 9. M\u00e4rz 2024 eine parteipolitische Veranstaltung mit drei f\u00fchrenden Parteifunktion\u00e4ren abgehalten, die auch eine Gespr\u00e4chsrunde beinhaltete. Hier sprachen der damalige Bundesvorsitzende Frank FRANZ, sein Stellvertreter Udo VOIGT und der fr\u00fchere Fraktionsvorsitzende der NPD in Mecklenburg-Vorpommern, Udo PAST\u00d6RS, \u00fcber ihren politischen Werdegang und ihr Wirken in der Partei. Am 8. Mai 2024 fand traditionsgem\u00e4\u00df der vom Landesverband verantwortete Demminer Trauermarsch statt. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Teilnehmerzahl um etwa 100 Personen auf ca. 260 Personen. Die Veranstaltung profitierte u. a. auch von \u00fcberregional angereisten Teilnehmern und Parteigr\u00f6\u00dfen. Neben Angeh\u00f6rigen der Parteien \"Die Heimat\" und \"Junge Nationalisten\" nahmen z. B. auch Mitglieder der \"Neuen St\u00e4rke Partei\" aus MecklenburgVorpommern sowie der regionalen und \u00fcberregionalen parteiungebundenen rechtsextremistischen Szene teil. - 8.5.2024 \"Trauermarsch\" in Demmin Quellen: Facebook, Landesverband MuP; www.pixelarchiv.org Auf ihren Social-Media Profilen ist die Partei \"Die Heimat\" Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls nur noch in sehr geringem Umfang aktiv. Vereinzelt gab es rechtsextremistische Reaktionen auf die Asylpolitik. So bewertete der Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte die vermeintlich verst\u00e4rkte Einb\u00fcrgerungspolitik der Bundesregierung Anfang des Jahres als \"v\u00f6lkerrechtswidrigen Austausch unseres Volkes\".1 Daneben wurden der Demminer Trauermarsch oder auch das bundesweite rechtsextremistische \"Dresden-Gedenken\" beworben oder kommentiert und die Kommunalund Europawahlen sowie der Bundesparteitag der Partei \"Die Heimat\" medial in Szene gesetzt. 1 Facebook \"NPDMSE\" vom 22.01.2024, abgerufen am 22.01.2024 58 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Kommunalwahl 2024 Von den sechs Kreistagssitzen, die bei den vorherigen Wahlen erzielt wurden, konnte die \"Heimat\" 2024 lediglich zwei Sitze in den Landkreisen Rostock und Vorpommern Greifswald halten. Von den zuvor erreichten 16 Sitzen in Stadtoder Gemeindevertretungen konnten im Jahr 2024 lediglich zehn Sitze gewonnen werden. Zwei dieser Sitze blieben aufgrund fehlender Kandidaten unbesetzt. Zus\u00e4tzlich erzielte die \"Heimat\" durch Einzelbewerber und die Gr\u00fcndung von W\u00e4hlergruppen insgesamt vier weitere Sitze, von denen einer ebenfalls wegen fehlender personeller Hinterlegung nicht besetzt werden konnte. In Rostock, Schwerin und dem Landkreis LudwigslustParchim trat die \"Heimat\" nicht zu den Kommunalwahlen an. Im letztgenannten Landkreis arbeitete die Partei mit der W\u00e4hlergruppe \"Heimat und Identit\u00e4t\" zusammen. Mit dieser wurden gemeinsame Kandidaten aufgestellt, die entweder f\u00fcr diese W\u00e4hlergruppe oder als Einzelbewerber antraten. Zudem wurde ein langj\u00e4hriges Mitglied der Partei \"Die Heimat\" nicht zur B\u00fcrgermeisterwahl am 2. Mai 2024 in Klein B\u00fcnzow im Landkreis Vorpommern-Greifswald zugelassen. Hintergrund ist, dass f\u00fcr diese Einsch\u00e4tzung nach SS 66 Landesund Kommunalwahlgesetz M-V die vorgeschlagenen Wahlkandidaten dahingehend \u00fcberpr\u00fcft werden, ob sie die entsprechenden Voraussetzungen erf\u00fcllen. Hierzu z\u00e4hlt auch, ob sie jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten werden. Der Wahlausschuss kam zu dem Schluss, dass dies bei dem Kandidaten der Partei \"Die Heimat\" nicht zutraf. Der Verfassungsschutz trug im Rahmen dieser Pr\u00fcfung durch die Bereitstellung von Informationen zur Entscheidungsfindung bei. Die \"Jungen Nationalisten\" (JN) Die \"Jungen Nationalisten\" als Teilbzw. Jugendorganisation der Partei \"Die Heimat\" (ehemals NPD) verstehen sich als Aktivisten, die sowohl im Vordergrund als auch im Hintergrund agieren und eine Ideologie der ethnisch homogenen Volksgemeinschaft vertreten, \u00e4hnlich wie ihre Mutterpartei. Vor allem finden sich in ihrer Agitation auch rassistische, antisemitische und fremdenfeindliche Ansichten sowie Bez\u00fcge zum Nationalsozialismus. Die \"Jungen Nationalisten\" streben die Entwicklung einer rechtsextremistischen Gegenkultur an und verstehen ihren Wirkungsbereich im Wesentlichen im vorpolitischen Raum. Somit sind sie f\u00fcr die Partei in Bezug auf die Rekrutierung neuer Mitglieder und das Stimmenfangen bei Wahlen ein wichtiges Bindeglied zur parteiungebundenen rechtsextremistischen Szene. Bundesweit befanden sich die \"Jungen Nationalisten\" 2024 bez\u00fcglich ihrer Mitgliederzahlen und ihres Aktivit\u00e4tenlevels in einem leichten Aufschwung. Die \"Jungen Nationalisten\" (JN) in Mecklenburg-Vorpommern F\u00fcr Mecklenburg-Vorpommern konnte der bundesweit festgestellte Aufw\u00e4rtstrend der JN allerdings nicht festgestellt werden. Derzeit sind keine gefestigten Strukturen oder klar erkennbaren F\u00fchrungspersonen innerhalb der \"Jungen Nationalisten\" (JN) erkennbar. Der JN geh\u00f6ren in MV lediglich Personen im unteren zweistelligen Bereich an. W\u00e4hrend in der ersten Jahresh\u00e4lfte noch vereinzelte Aktivit\u00e4ten im Land erkennbar waren, stellte sich die zweite Jahresh\u00e4lfte bez\u00fcglich der regionalen JN nicht nur als aktionslos, sondern quasi als nicht mehr existent dar. Zu den wenigen Aktionen z\u00e4hlen die Teilnahme am Tollensemarsch am 24. Februar 2024, eine Gedenkveranstaltung f\u00fcr die Opfer alliierter Luftangriffe Anfang M\u00e4rz 2024 auf Usedom, die Teilnahme am Demminer Trauermarsch am 8. Mai 2024 sowie die Teilnahme an der j\u00e4hrlichen Aktion \"Schwarze Kreuze\" - \"Pommern verteidigen\" Quelle: Instagram am 16. Juli 2024 in Mecklenburg-Vorpommern. 59 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus \"W\u00e4hlergruppe Heimat und Identit\u00e4t\" Wie bereits Ende des Jahres 2023 angek\u00fcndigt, wurde am 18. Januar 2024 im Hinblick auf die anstehenden Kommunalwahlen die \"W\u00e4hlergruppe Heimat und Identit\u00e4t\" gegr\u00fcndet. Bei dieser handelt es sich um eine direkte Nachfolgeorganisation der rechtsextremistischen Kreistagsfraktion \"Heimat und Identit\u00e4t\" des Landkreises Ludwigslust-Parchim, was sich aufgrund von Namensgleichheit, nahezu personeller \u00dcbereinstimmung sowie Weiterverwendung gleicher Social-Media-Kan\u00e4le und Logos herleiten l\u00e4sst. Laut ihrer Werbung auf den Internetauftritten versteht sich die W\u00e4hlergruppe als \"eine richtige Alternative\" und \"\u00fcberparteiliche und unabh\u00e4ngige politische Kraft\". Wie die Kreistagsfraktion bisher auch, arbeitet die W\u00e4hlergruppe aber eng mit der Partei \"Die Heimat\" zusammen. Dies belegen Doppelmitgliedschaften von Mitgliedern und F\u00fchrungspersonen sowie die Kooperation bei den Kommunalwahlen. Ab April 2024 betrieb die W\u00e4hlergruppe schwerpunktm\u00e4\u00dfig, u. a. mit Infotischen in Boizenburg und Ludwigslust, aktiv und \u00f6ffentlichkeitswirksam Wahlkampf. Daneben fanden auch verschiedene Flyerverteilungen und Plakatierungen im Landkreis statt. Das Wahlergebnis war, wenngleich es sich um die erste Teilnahme an den Kommunalwahlen handelte, laut den Reaktionen von \"Heimat und Identit\u00e4t\" nicht ganz so, wie man es sich erhofft hatte. Von den ehemals f\u00fcnf Mitgliedern im Kreistag Ludwigslust-Parchim konnte nur ein Sitz erneut erlangt werden. Daneben konnte die W\u00e4hlergruppe in vier Stadtvertretungen je einen Sitz holen. Auch zwei weitere Einzelbewerber, die der W\u00e4hlergruppe zugeordnet werden k\u00f6nnen, haben jeweils einen Sitz erhalten. Neben dem Wahlkampf f\u00fchrte \"Heimat und Identit\u00e4t\" auch ihre offenen B\u00fcrgerstammtische weiter, diese allerdings vornehmlich nur im ersten Halbjahr. Der Grund f\u00fcr die Einstellung ab Sp\u00e4tsommer 2024 scheint auf organisatorische Aspekte zur\u00fcckzuf\u00fchren zu sein, die die zuvor genutzten R\u00e4umlichkeiten in Ludwigslust betreffen. Auf ihren Social-Media-Profilen war \"Heimat und Identit\u00e4t\" vor allem im ersten Halbjahr des Berichtszeitraums pr\u00e4sent, wenngleich nicht so stark wie im Vorjahr. Erneut spielten dabei neben dem Wahlkampf die Migration im Allgemeinen und speziell die Fl\u00fcchtlingsunterbringung im Landkreis eine zentrale Rolle. Regelm\u00e4\u00dfig wurden dabei Verantwortliche in Kommunal-, Landesund Bundesregierung als \"Asylfanatiker\", \"Multikultifetischisten\" und \u00c4hnliches betitelt. Als weiteres Beispiel kann auch die Kreistagssitzung im Oktober 2024 genannt werden, bei der Stefan K\u00d6STER (Landesvorsitzender der Partei \"Die Heimat\" in Mecklenburg-Vorpommern) \"auf die katastrophalen Folgen der linksgr\u00fcnversifften Multi-Kulti-Begl\u00fcckungspolitik bis in das kleinste Dorf\" hingewiesen hat.1 In diesem Zusammenhang gab es zudem im Vorfeld Teilnahmen der W\u00e4hlergruppe bzw. einzelner Mitglieder an Demonstrationen gegen eine zentrale Unterbringung von Fl\u00fcchtlingen in Dabel (Landkreis Ludwigslust-Parchim). Daneben gab es auch verallgemeinernde und vom Sachverhalt losgel\u00f6ste fremdenfeindliche Reaktionen auf die bundesweiten islamistischen Anschl\u00e4ge. So wurde der Messerangriff am 31. Mai 2024 in Mannheim kommentiert: \"Kritisierst du den Islam, wirst du sterben! Diese schockierenden Bilder zeigen wie wichtig eine konsequente Remigration ist\" Das ist das wahre Gesicht der islamischen Einwanderer, die ihren fanatischen Glauben an ihre W\u00fcstenreligion in unserer Heimat ausleben!\"2 Auch f\u00fcr das Jahr 2024 konnten Verflechtungen mit dem rechtsextremistischen Verein \"K\u00fcstenwendeFreiheitliches Forum e. V.\" (siehe Kapitel 4.13) festgestellt werden. Diese nahmen unter anderem auf Einladung an der Auftaktveranstaltung zur Gr\u00fcndung der W\u00e4hlergruppe im Februar 2024 teil und hielten ein Gru\u00dfwort. 1 Facebook \"W\u00e4hlergruppe Heimat und Identit\u00e4t\" vom 17.10.2024, abgerufen am 21.10.2024 2 Telegram \"Heimat und Identit\u00e4t\" vom 31.05.2024, abgerufen am 03.06.2024 60 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus \"Der III. Weg\" Gr\u00fcndung 2013 in Heidelberg Bundesvorstand, vier Landesverb\u00e4nde, Struktur mehrere St\u00fctzpunkte; bisher keine Kreisverb\u00e4nde Matthias FISCHER, Weidenthal (Pfalz) Vorsitzender/Sitz St\u00fctzpunktleiter MV: N.N. Mitglieder 35 im \"Zehn-Punkte-Programm\" der Partei (aus dem Jahr 2021) festgehaltene Schwerpunkte: Verwirklichung einer v\u00f6lkischen Ordnung im Rahmen einer \"Pr\u00e4sidialdemokratie\" nach dem Ideologie \"F\u00fchrerprinzip\"; \"Drei-S\u00e4ulen-Konzept\": politischer und kultureller Kampf sowie Kampf um die Gemeinschaft Die 2013 gegr\u00fcndete Partei verfolgt programmatisch ein rechtsextremistisches Staatsund Gesellschaftsbild, das auf einem biologistischen Volksbegriff fu\u00dft und unter anderem nationalsozialistische, fremdenfeindliche und geschichtsrevisionistische Elemente verbindet. \"Der III. Weg\" strebt eine \"nationale Revolution\" und damit die Abschaffung der bisherigen Demokratieform an. Weiterhin wird laut Programm die vermeintliche Wiederherstellung \"Gesamtdeutschlands in seinen v\u00f6lkerrechtlichen Grenzen\" (gemeint sind die Grenzen von 1937) sowie die Wiedereinbindung aller ehemals deutschen Gebiete gefordert. Ein wichtiges Segment des politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Kampfes der Partei nehmen die Arbeitsgemeinschaften (AGs) ein, in denen interessierte Parteimitglieder an konkreten Themenfeldern mitwirken k\u00f6nnen. Hierunter fallen beispielsweise die AG \"K\u00f6rper & Geist\" (Fokus auf sportliche Bet\u00e4tigung und Bildung), die AG \"Feder & Schwert\" (Fokus auf Erstellung von Internet-Beitr\u00e4gen zu verschiedenen Themen) oder die AG \"Erde & Zukunft\" (Fokus auf Umwelthemen). \"Der III. Weg\" ist die einzige rechtsextremistische Partei Deutschlands, die 2024 nicht von einem Mitgliederschwund betroffen war. Dies ist vermutlich auf starke, regionale Rekrutierungsbem\u00fchungen, eine intensive Nutzung sozialer Medien sowie eine moderne \u00d6ffentlichkeitsarbeit zur\u00fcckzuf\u00fchren. Ihre \u00f6rtlichen Schwerpunkte liegen weiterhin in Ostund S\u00fcddeutschland. Inhaltlich wurde der Strukturausbau priorisiert. Eine Zusammenarbeit mit anderen rechtsextremistischen Parteien erfolgte bislang nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Neben ihrem diesbez\u00fcglichen Alleingang ist sie auch die einzige rechtsextremistische Partei, die hinsichtlich des Ukraine-Krieges pro-ukrainische Positionen vertritt, die Auseinandersetzung ebenfalls als russischen Angriffskrieg ansieht und den ukrainischen Nationalisten durch verschiedene Unterst\u00fctzungsleistungen zur Seite steht. Nicht zuletzt vermag es \"Der III. Weg\" wie keine andere rechtsextremistische Partei, \u00fcber soziale Netzwerke und Messenger-Dienste neue und vor allem junge Interessierte zu erreichen. 61 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus \"Der III. Weg\" in Mecklenburg-Vorpommern\" Der im April 2023 gegr\u00fcndete St\u00fctzpunkt Nord/Ost, der sich haupts\u00e4chlich an Mitglieder aus Mecklenburg-Vorpommern richtet, hat sich auch im Laufe des Jahres 2024 mit verschiedenen Aktionen im Land besch\u00e4ftigt und pr\u00e4sentiert. Es gab landesweit \u00f6ffentlich wahrnehmbare Aktivit\u00e4ten, die sowohl inhaltlich als auch quantitativ denjenigen aus dem Vorjahr \u00e4hnelten (z. B. Sportveranstaltungen und Flugblattverteilungen). Thematisch besch\u00e4ftigte sich die Partei unter anderem erneut mit der Parteiwerbung, der durch Migration angeblich verursachten Probleme, Gedenkveranstaltungen mit Weltkriegsbezug und dem traditionellen Familienund Geschlechterbild. Konkret z\u00e4hlen hierzu: die Teilnahme von Einzelmitgliedern an dem j\u00e4hrlich stattfindenden Tollensemarsch am 24. Februar 2024 ein im M\u00e4rz 2024 abgehaltenes Gedenken zu Ehren gefallener deutscher Soldaten der Weltkriege in Rostock eine Sportund Trainingsveranstaltung am 24. M\u00e4rz 2024 in Rostock Infotische der Partei am 27. Juli 2024 in Pasewalk, Torgelow und Ueckerm\u00fcnde das Abhalten von zwei Infotischen am 24. August 2024 in Rostock eine Flyerverteilung am 17. Oktober 2024 in Parchim zum Thema \"Kriminelle Ausl\u00e4nder raus!\" und eine Beteiligung an einer Demonstration gegen die Fl\u00fcchtlingsunterbringung in Dabel Solidarit\u00e4tsaktion mit Graffitierstellung f\u00fcr den rechtsextremistischen Rapper \"Kombaat\" sowie Kampfsporttraining am 23. November 2024 in Rostock mit ca. 15 Teilnehmern eine M\u00fcllsammelaktion im November 2024 im Raum Vorpommern eine Plakataktion Anfang Dezember 2024 vor dem Rostocker Sonnenblumenhaus anl\u00e4sslich des am 1. November 2024 in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetzes, Inhalt: \"Nat\u00fcrliches Familiengl\u00fcck statt LGBTQ-Wahnsinn!\" - Plakataktion, Infost\u00e4nde und Flyerverteilung Quelle: Homepage Der III. Weg 62 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus \"Der III. Weg\" legt dar\u00fcber hinaus seinen Fokus auf den sportlichen Aktivismus. Sportund speziell Kampfsportveranstaltungen und -trainings machen einen nicht unerheblichen Teil der auch \u00f6ffentlich wahrnehmbaren Aktionen der Partei aus. Dabei sind diese Aktivit\u00e4ten in einem weiteren Sinne zu betrachten: Neben dem rein sportlichen Effekt stehen sie auch f\u00fcr Pr\u00e4senz, St\u00e4rke, Wehrhaftigkeit (auch gegen\u00fcber politischen Gegnern oder anderen Feindbildern), Gemeinschaftlichkeit sowie ideologisches Zusammenwachsen im Sinne der Partei und als Gegenbild zur vermeintlich tr\u00e4gen, uninteressierten und schwachen Jugend. Man versteht sich hier durchaus als \"besser\" als der Durchschnitt und damit auch als attraktiv f\u00fcr potenziell neue Mitglieder, weshalb der Sport ein explizites Rekrutierungsund Werbungsmittel f\u00fcr die Partei darstellt1: 1 Telegram-Kanal: Der III. Weg NORD/OST. Beitrag vom 16. Februar 2024 63 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus \"Neue St\u00e4rke Partei\" (NSP) Gr\u00fcndung 14.05.2021 in Erfurt Struktur Bundesvorstand, Landesverband Bundesvorsitzender: Christoph THEWS Vorsitzender/Sitz Landesvorsitzender MV: Marc DREXLER Mitglieder 25 im Parteiprogramm und ihrer Erkl\u00e4rung zur \"Kampfkultur\" festgehaltene Schwerpunkte: Ideologie v\u00f6lkischer Nationalismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, revolution\u00e4rer Umsturz des bestehenden Systems und die Errichtung eines totalit\u00e4ren Einparteienstaates Mit ihrer Gr\u00fcndung im Jahr 2021 in Erfurt z\u00e4hlt die \"Neue St\u00e4rke Partei\" zu einer der j\u00fcngsten rechtsextremistischen Parteien Deutschlands. Die Partei weist eine starke N\u00e4he zum historischen Nationalsozialismus auf, verwendet ein biologistisch gepr\u00e4gtes Menschenbild und agitiert offen rassistisch und fremdenfeindlich. Ihr Ziel, die Abschaffung des derzeitigen politischen Systems und die Errichtung eines totalit\u00e4ren Einparteienstaates, verst\u00f6\u00dft gegen elementare Bestandteile der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wie das Demokratieund Rechtsstaatsprinzip. Die Partei versucht, von sich das Bild einer aktivistischen und schlagkr\u00e4ftigen Gemeinschaft zu zeichnen, die mit Begriffen wie der \"Kampfkultur\" und gezeigter St\u00e4rke \"in eine Revolution f\u00fchren will\", um \"ihre Heimat zur\u00fcckzuerobern\". Strukturell bestand die \"Neue St\u00e4rke Partei\" im Berichtszeitraum lediglich aus dem Bundesverband sowie dem Landesverband Mecklenburg-Vorpommern. Daneben soll auch noch die \"Neue St\u00e4rke Partei Jugendorganisation\" existieren, die jedoch realweltlich bisher nicht in Erscheinung trat und sich auch nicht explizit durch eigenst\u00e4ndige Aktivit\u00e4ten vom Bundesoder Landesverband abhebt. Tats\u00e4chliche parteipolitische Arbeit oder ein darauf ausgerichteter Bet\u00e4tigungswille sind bei den Funktion\u00e4ren und Mitgliedern auf Bundesund Landesebene weiterhin nicht erkennbar. Hierbei sind insbesondere der Bundesvorsitzende (Christoph THEWS) sowie der Landesvorsitzende Mecklenburg-Vorpommerns (Marc DREXLER) zu nennen. Es ist davon auszugehen, dass neben einem fehlenden Willen auch eine fehlende Bef\u00e4higung die Gr\u00fcnde hierf\u00fcr sind. Sowohl der bundesweit anhaltende Mitgliederschwund und strukturelle R\u00fcckgang als auch die fehlenden Ambitionen und M\u00f6glichkeiten eines zukunftsf\u00e4higen Wirkens lassen die Partei in ihrer Wahrnehmbarkeit und ihrem Aktionsradius weiter sinken. Die \"Neue St\u00e4rke Partei\" in Mecklenburg-Vorpommern Weiterhin liegt das schwerpunktm\u00e4\u00dfige Bet\u00e4tigungsfeld der Gesamtpartei, die strukturell nur noch vom Landesverband Mecklenburg-Vorpommern getragen wird, in den Landkreisen Rostock, Mecklenburgische Seenplatte und der Hansestadt Rostock. 64 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Aufgrund ihrer weiter sinkenden Wahrnehmbarkeit sind selbst organisierte Veranstaltungen au\u00dferhalb Mecklenburg-Vorpommerns im Berichtszeitraum nicht festgestellt worden. Lediglich die Teilnahme einzelner Mitglieder oder Funktion\u00e4re an durch andere Gruppierungen der rechtsextremistischen Szene organisierten Veranstaltungen war vereinzelt beobachtbar. Darunter f\u00e4llt z. B. die Kundgebung der Partei \"Die RECHTE\" und der Partei \"Die Heimat\" (ehemals NPD) am 1. Mai 2024 in Celle/NI. Der Schwerpunkt der NSP in Mecklenburg-Vorpommern lag im Berichtszeitraum erneut auf dem Abhalten \u00f6ffentlicher Versammlungen. Ihre Mobilisierungsm\u00f6glichkeiten scheinen hierbei sehr begrenzt, da es der Partei nicht gelingt, Personen oder Mitglieder \u00fcber den maximal mittleren zweistelligen Bereich zu einer Teilnahme zu bewegen. Zu den \u00f6ffentlich wahrnehmbaren Aktivit\u00e4ten in Mecklenburg-Vorpommern z\u00e4hlten im Jahr 2024: eine Gedenkveranstaltung zum Thema \"Zur\u00fcck zu unseren Traditionen\" f\u00fcr die gefallenen deutschen Soldaten in den Weltkriegen am 10. M\u00e4rz 204 in Waren mit 14 Teilnehmern eine Beteiligung einzelner Mitglieder an der 1. Mai-Kundgebung der NPD und der Partei \"DIE RECHTE\" am 1. Mai 2024 in Celle/NI eine Beteiligung einzelner Mitglieder am Demminer Trauermarsch am 8. Mai 2024 in Demmin eine Versammlung unter dem Motto \"Was ist der Sinn von Demokratie?\" am 1. Juni 2024 in Rostock-Warnem\u00fcnde mit ca. 20 Teilnehmern eine Demonstration unter dem Motto \"Wahrheit statt Medienhetze\" am 29. Juni 2024 in Grevesm\u00fchlen zusammen mit der Partei \"DIE RECHTE\" mit ca. 40 Teilnehmern eine Beteiligung an der Gegendemonstration gegen den \"Christopher Street Day\" am 6. Juli 2024 in Schwerin mit knapp 40 Teilnehmern eine Versammlung unter dem Motto \"Gef\u00e4hrliche Wallanlagen und Umgebung. Was macht die Polizei, B\u00fcrgermeisterin und die anderen Politiker dagegen?\" am 31. August 2024 in Rostock mit ca. 20 Teilnehmern eine Gedenkveranstaltung anl\u00e4sslich des Volkstrauertages am 17. November 2024 in Waren mit ca. 25 Teilenehmern 65 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus 4.13 Neue Rechte Personenzusammenschl\u00fcsse im Umfeld der \"Neuen Rechten\" INFOBOX Neue Rechte Die Wirkungsweise, Strategie und Zielsetzung der sogenannten Neuen Rechten ist stark auf den metapolitischen Raum ausgerichtet. Nach ihrem Verst\u00e4ndnis bedeutet Metapolitik die gezielte Einflussnahme auf gesellschaftliche Diskurse und kulturelle Deutungsmuster - mit dem Ziel, langfristig auch politische Machtverh\u00e4ltnisse im parlamentarischen Raum zu ver\u00e4ndern. Der Neuen Rechten liegt die Annahme zugrunde, dass die Verschiebung von gesellschaftlichen Normen, Begrifflichkeiten und Deutungsrahmen im au\u00dferparlamentarischen Bereich - also im sogenannten vorpolitischen Raum - letztlich zu einer nachhaltigen Ver\u00e4nderung parlamentarischer Entscheidungsprozesse f\u00fchren kann. Akteure in diesem Bereich verfolgen somit nicht nur kulturelle oder publizistische Ziele, sondern arbeiten auch strategisch an einer Ver\u00e4nderung politischer Machtverh\u00e4ltnisse. Zentral f\u00fcr diese Vorgehensweise ist die bewusste Etablierung und Popularisierung bestimmter Begriffe, Chiffren und Narrative im \u00f6ffentlichen Diskurs. Ein Beispiel hierf\u00fcr ist der Begriff der \"Remigration\", der im Jahr 2024 zunehmend in gesellschaftlichen Debatten aufgegriffen wurde. Wird dieser Begriff im Zusammenhang mit einem ethnokulturell definierten Volksverst\u00e4ndnis und in fremdenfeindlichen Kontexten verwendet, kann er als tats\u00e4chlicher Anhaltspunkt f\u00fcr Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gewertet werden. In Mecklenburg-Vorpommern gehen Aktivit\u00e4ten der Neuen Rechten gr\u00f6\u00dftenteils von der \"Identit\u00e4re Bewegung Deutschland e. V.\" (IBD) und ihrer Regionalgruppe \"Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern\" (IB MV) aus. Dar\u00fcber hinaus werden in diesem Kapitel erstmals Aktivit\u00e4ten der \"Jungen Alternative Mecklenburg-Vorpommern\" (JA MV) aufgef\u00fchrt. Das Verwaltungsgericht K\u00f6ln hat im Eilverfahren am 5. Februar 2024 beschlossen, dass die Einstufung der JA als gesichert extremistische Bestrebung nach summarischer Pr\u00fcfung rechtm\u00e4\u00dfig ist (VG K\u00f6ln, Beschluss vom 05.02.2024 - 13 L 1124/23). Daher wurden im Berichtsjahr sowohl die Bundes-JA als auch deren Landesverband JA MV als gesichert rechtsextremistische Bestrebungen bearbeitet. Die JA MV vertritt - wie die JA auf Bundesebene - ein ethnisch-biologisch bzw. ethnisch-kulturell begr\u00fcndetes Volksverst\u00e4ndnis. Als Teilorganisation ist ihr die Programmatik der Bundes-JA ebenfalls zuzurechnen. Ihre Ziele und das Verhalten ihrer Anh\u00e4nger versto\u00dfen gegen die Menschenw\u00fcrde und den Kern des Demokratieprinzips. Der \"Deutschlandplan\" der JA, ihr am 2./3. Juni 2018 beschlossenes politisches Programm, bzw. die programmatischen Leitlinien \"Jugend, die vorangeht!\" enthalten tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr den Verdacht verfassungsfeindlicher Zielsetzungen. 66 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus INFOBOX \"Deutschlandplan\" Beim \"Deutschlandplan\" handelt es sich um das am 2./3. Juni 2018 beschlossene Programm der JA. Darin wurden die Vorstellungen der JA vom \"ethnischen Erhalt\" des deutschen Volkes und der Minderwertigkeit von deutschen Staatsangeh\u00f6rigen mit Migrationshintergrund deutlich. Nach der Einstufung zum Verdachtsfall beschloss die JA auf ihrem Bundeskongress am 16./17. Februar 2019 einige \u00c4nderungen an ihrem \"Deutschlandplan\". Der Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen wurde hierdurch jedoch nicht ausger\u00e4umt. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts K\u00f6ln vom 8. M\u00e4rz 2022 zur Beobachtung der JA als Verdachtsfall wurde auf dem Bundeskongress am 15. Oktober 2022 der \"Deutschlandplan\" durch die programmatischen Leitlinien \"Jugend, die vorangeht!\" ersetzt. Auch daraus ergibt sich nicht, dass sich die JA inhaltlich von ihren im \"Deutschlandplan\" formulierten Zielsetzungen verabschiedet hat. Daneben kommt es immer wieder zu neuen Aktionsformen, die sich zum Teil bekannten Protagonisten der Neuen Rechten zurechnen lassen. Ein Beispiel hierf\u00fcr sind die im Jahr 2024 durchgef\u00fchrten Lesekreise der \"Aktion 451\" in Rostock und Greifswald. Die \"Aktion 451\" ist im November 2023 im Zuge einer geplanten Vortragsveranstaltung des bundesweit bekannten Rechtsextremisten G\u00f6tz KUBITSCHEK (Sachsen-Anhalt) in Wien/\u00d6sterreich entstanden. Der Auftritt war durch die Wiener Universit\u00e4t untersagt worden, was in der Gr\u00fcndung der \"Aktion 451\" gipfelte. Die \"Aktion 451\" spricht haupts\u00e4chlich Studenten bzw. Personen bis 35 Jahre an. Im Jahr 2024 wurden zahlreiche \"Aktion 451\"-Lesekreise auch in anderen Bundesl\u00e4ndern festgestellt. Gelesen werden unter anderem Publikationen des \u00f6sterreichischen Rechtsextremisten Martin SELLNER. Dieser ist als F\u00fchrungsperson der deutschsprachigen \"Identit\u00e4ren Bewegung\" nicht nur f\u00fcr diese als Aktivist und Ideengeber zust\u00e4ndig, sondern tritt auch bei anderen vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch bewerteten Bestrebungen in Erscheinung. Hierzulande waren im Berichtszeitraum insbesondere die nachfolgenden Organisationen im Umfeld der \"Neuen Rechten\" aktiv: \u00dcbersicht der \"Neuen Rechten\" Neustart Kranichland RDG e. V. Stralsund VORPOMMERN-R\u00dcGEN Identit\u00e4re Bewegung MV ROSTOCK Greifswald LANDKREIS Wismar ROSTOCK NORDWESTMECKLENBURG VORPOMMERNG\u00fcstrow GREIFSWALD K\u00fcstenwende e. V. Junge Alternative MV SCHWERIN Neubrandenburg LUDWIGSLUST-PARCHIM MECKLEBNBURGISCHE Parchim SEENPLATTE 67 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Identit\u00e4re Bewegung Deutschland e. V. (IBD)1, Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern (IB MV)2 Die bundesweit aktive IBD agiert auf drei Ebenen: 1.) Bundesleitung, 2.) Regionalund Sitz/Verbreitung 3.) Ortsgruppen. Der Schwerpunkt der Aktivit\u00e4ten der Regionalgruppe MecklenburgVorpommern liegt in der Hansestadt Rostock. Am 22. April 2024 ist ein neuer Vorstand der IBD bestellt worden. Dieser besteht aus Struktur dem 1. Vorsitzenden, einer Person aus Chemnitz, der die IBD vertritt. Sitz der IBD ist Paderborn in Nordrhein-Westfalen. Mitglieder In Mecklenburg-Vorpommern ca. 20 Aktivisten Das von der Identit\u00e4ren Bewegung verfolgte Konzept des Ethnopluralismus geht vom Vorrang der ethnisch-kulturell Deutschen aus, denen das Heimatrecht in Deutschland exklusiv zustehe. Deutschen Staatsangeh\u00f6rigen mit Migrationshintergrund wird kein Ideologie uneingeschr\u00e4nktes Bleiberecht zugestanden. \"Nicht assimilierte Eingeb\u00fcrgerte\" sollen die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit verlieren und zur \"Remigration\" in ihr Herkunftsland gezwungen werden. Die der IBD zuzurechnenden Wirtschaftsunternehmen Medienagentur Okzident Media UG, Finanzdienstleistungsunternehmen Schanze Eins UG & Co. KG, Unternehmergesellschaft Kohorte UG mit ihrem Online-Shop Phalanx Europa sowie die \"patriotische Digitalakademie\" GegenUni UG verfolgen verschiedene Zielrichtungen. \u00dcber \"Schanze Eins\" soll es beispielsweise anonymen Geldgebern erm\u00f6glicht werden, Wirtschaftsunternehmen in Immobilienprojekte der IBD zu investieren. Mit \"Okzident Media\" und der \"GegenUni\" sollen eine \"identit\u00e4re Gegen\u00f6ffentlichkeit\" geschaffen sowie Dienstleistungen im Bereich der Bildung erbracht werden. Hier\u00fcber sollen extremistische \u00dcberzeugung getarnt als wissenschaftliche Erkenntnisse verbreitet werden. \"Phalanx Europa\" stellt den Versandhandel der IBD dar. Die meisten Unternehmen sind seit Jahresbeginn 2024 nicht mehr in Mecklenburg-Vorpommern ans\u00e4ssig. Die IB MV fiel ab dem Jahr 2014 haupts\u00e4chlich durch Plakatierungen, angemeldete und unangemeldete Kundgebungen sowie Internetaktivit\u00e4ten auf. Etwa bis zum Jahr 2019 verf\u00fcgte sie \u00fcber aktive und \u00f6ffentlich wahrnehmbare Ortsgruppen in den Hansest\u00e4dten Rostock, Stralsund und Greifswald. Die Grenzen zwischen der Bundesstruktur und den jeweiligen Ortsgruppen bzw. Regionalverb\u00e4nden waren immer flie\u00dfend. Seither ist ein R\u00fcckgang der Aktivit\u00e4ten zu verzeichnen. Nach vielen Jahren des \"Basis-Aktivismus\" hat ein Strategiewechsel stattgefunden. Statt spektakul\u00e4rer, \u00f6ffentlichkeitswirksamer Aktionen, engagieren sich viele (ehemalige) IBD-Aktivisten mittlerweile in Parteien oder anderen Vereinigungen und als freie Autoren f\u00fcr Publikationen. Der fr\u00fchere Bundesleiter aus MV (Daniel Fi\u00df) tritt mittlerweile f\u00fcr die \"Junge Alternative 1 Telegram Kanal-Info Identit\u00e4re Bewegung Deutschland, abgerufen am 03.01.2025. 2 Telegram Kanal-Info Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 03.01.2025 68 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Mecklenburg-Vorpommern\" (JA MV) in Erscheinung und fungierte zwischenzeitlich auch als Chefredakteur des \u00f6sterreichischen \"Heimatkurier\". Fi\u00df (inzwischen Referent in der AfD-Landtagsfraktion) hielt z. B. einen von der JA MV organisierten Vortrag (Titel: \"Wer w\u00e4hlt rechts - und warum\") im Rahmen eines Info-Stammtisches der AfD am 1. November 2024 in Stralsund. Auf diesem Wege wird die Ideologie der IBD im Sinne einer \"Mosaik-Rechten\" in weitere Strukturen wie z. B. die Junge Alternative getragen. INFOBOX Mosaik-Rechte Bei der Mosaik-Rechten handelt sich um ein neurechtes Netzwerk, dessen Anh\u00e4nger ihren politischen Ansatz als \"Mosaik\" verstehen. Dieses Netz aus Vereinen, Medien und zivilgesellschaftlichen Akteuren soll als Br\u00fccke zwischen Ideen der Neuen Rechten und der Realit\u00e4t dienen und Vorarbeit leisten, um die Meinungsvorherrschaft im vorpolitischen Raum zu erreichen. Die unterschiedlichen Akteure verfolgen die gleichen oder \u00e4hnliche Ziele, sind aber in verschiedenen Arbeitsfeldern aktiv. Die Anh\u00e4nger sind der Ansicht, dass ein parteipolitischer Weg allein nicht ausreicht, um ihre Ziele zu erreichen. Gesellschaftliche Stimmungen sollen in gew\u00fcnschter Weise beeinflusst werden, was mit einer Partei allein nicht m\u00f6glich w\u00e4re. Trotz des beschriebenen R\u00fcckgangs von Aktivit\u00e4ten im Verlauf der letzten zehn Jahre waren auch im Jahr 2024 wieder \u00f6ffentlichkeitswirksame Aktionen der IBD/IB MV zu verzeichnen: Am Morgen des 18. M\u00e4rz 2024 kletterten drei schwarz vermummte Aktivisten der IBD auf das Dach eines Gymnasiums in Ribnitz-Damgarten und befestigten dort ein Plakat mit der Aufschrift \"HEIMATLIEBE IST KEIN VERBRECHEN\" sowie das Bildnis von \"Papa Schlumpf\". Der \u00f6ffentliche Telegram-Kanal \"7 T\u00fcrme Medien\" ver\u00f6ffentlichte ein kurzes Video der Aktion mit der Anmerkung, dass Deutschland eine Diktatur sei.1 Der Aktion war eine Kampagne der rechtsextremistischen Szene zu einem Polizeieinsatz in diesem Gymnasium vorausgegangen. Dort hatten nach einem Hinweis des Schuldirektors drei Polizeibeamte ein Gespr\u00e4ch bei einer 16-j\u00e4hrigen Sch\u00fclerin durchgef\u00fchrt. Mehrere \u00f6ffentliche Kan\u00e4le von Extremisten nannten den Schulleiter namentlich und ver\u00f6ffentlichten Lichtbilder seiner Person. In der Folge kam es zu zahlreichen Drohungen gegen den Schulleiter. Auff\u00e4llig in diesem Zusammenhang war das hohe Interesse sowie die Berichterstattung des Nachrichtenportals \"Voice of Europe\". Seit Juni 2023 war \"Voice of Europe\" aktiv an der Verbreitung pro-russischer Propaganda und Desinformation beteiligt, trat dabei jedoch nach au\u00dfen als legitimes internationales Nachrichtenportal auf. Im Mai 2024 wurde die Internetseite aufgrund von EU-Sanktionen gesperrt. Es ver\u00f6ffentlichte Inhalte in mehreren Sprachen, die \u00fcberwiegend Narrative und politische Forderungen transportierten, die mit der russischen Au\u00dfenpolitik \u00fcbereinstimmen.2 Dar\u00fcber hinaus wurden Geldfl\u00fcsse an amtierende Mitglieder des Europ\u00e4ischen Parlaments bekannt, um die \u00f6ffentliche Meinung zugunsten Russlands zu beeinflussen.3 Die gezielte Verbreitung von Desinformation im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz am Gymnasium von Ribnitz-Damgarten kann als Beispiel f\u00fcr illegitime Einflussnahmeversuche im Rahmen hybrider Bedrohungen gelten. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Kapitel 11 \"Spionageabwehr und hybride Bedrohungen\". 1 Telegram-Eintrag Sieben T\u00fcrme Medien vom 18.03.2024, abgerufen am 19.03.2024. 2 Quelle: https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/hintergruende/DE/spionage-und-proliferationsabwehr/gefaehrdungder-bundestagswahl-2025-durch-unzulaessige-auslaendische-einflussnahme.html, abgerufen am 27.05.2025 3 Quelle: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-9-2024-0264_DE.html 69 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Am 1. Juni 2024 fand ein bundesweites Treffen der IBD unter dem Motto \"10 Jahre Wider stand! / Jubil\u00e4umsfeier anl\u00e4sslich des 10-j\u00e4hrigen Bestehens\" in Bernsdorf (SN) statt, an dem sich auch IBD-Anh\u00e4nger aus Mecklenburg-Vorpommern beteiligten. Weitere bekannte Aktivit\u00e4ten waren: Kreidespray-Aktion am 20. August 2024 in Rostock, Plakatierung am Ostseestadion Rostock im August 2024, \"Aktion gegen Migrantengewalt\" in der Rostocker Fu\u00dfg\u00e4ngerzone mit Schriftzug \"GEFAHRENZONE MIGRANTENGEWALT\" Aufkleberaktion mit Parolen \"Ampel abschalten\", \"Europa - Jugend - Reconquista\" und \"Festung Europa\" im November 2024, Protestaktion vor einem Ladengesch\u00e4ft in Rostock, das mit Vielfalt und Toleranz geworben hatte, im November 2024. Im Ergebnis ist die Hansestadt Rostock als regionaler Aktionsschwerpunkt der IB MV anzusehen. Neustart Kranichland RDG e. V.1 Sitz/Verbreitung Saal Die Satzung des eingetragenen Vereins \"Neustart Kranichland RDG e. V.\" wurde Struktur am 26. Juni 2022 verabschiedet. Zu den Vorstandsmitgliedern z\u00e4hlt unter anderem ein fr\u00fcherer Aktivist der IBD. Mitglieder 5 \"Neustart Kranichland\" verkn\u00fcpft \"deutsche Interessen\" mit einem \"ethnisch-kulturellen\" Volksverst\u00e4ndnis. Die Ideologie der IBD wird auch innerhalb des Vereins \"Neustart Kranichland\" umgesetzt. Der Verein fordert einen politischen bzw. zivilen Widerstand, um die Ideologie bestehende Ordnung zu destabilisieren. Der freiheitliche Rechtsstaat wird als diktatorisches Unrechtsregime dargestellt. Durch aktive Proteststrukturen sollen politische und soziale Geschehnisse mitgepr\u00e4gt werden. Der Verein \"Neustart Kranichland\", der personelle und inhaltliche \u00dcberschneidungen mit der \"Identit\u00e4ren Bewegung\" aufweist, setzt auf teils provokative Aktionen. So startete der Verein als Reaktion auf den \"Pride Month\" eine Aktion, um das Anliegen der LGBTQI+-Community - den Kampf gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung - infrage zu stellen. 1 Telegram-Eintrag Neustart Kranichland RDG e.V., abgerufen am 03.01.2025. 70 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus INFOBOX Stolzmonat Auf Basis ihrer Weltanschauung lehnen Rechtsextremisten Diversit\u00e4t im Hinblick auf sexuelle Orientierung sowie Partnerschaftsund Familienmodelle gr\u00f6\u00dftenteils ab. Sie sehen Heterosexualit\u00e4t und die damit verbundene traditionelle Kernfamilie als alternativlos und biologisch \"nat\u00fcrlich\" an. Demgem\u00e4\u00df st\u00f6ren sich Rechtsextremisten insbesondere am \"Pride Month.\" Sie sehen diesen als vermeintlichen Dominanzmonat von \"woken Linken\" und nehmen ebenso Ansto\u00df an diesbez\u00fcglichen Symbolen wie der Regenbogenfahne. Der im Juni 2023 erstmals in den sozialen Netzwerken ausgerufene \"Stolzmonat\" versucht hiermit zu brechen, indem \"nationale Identit\u00e4t, famili\u00e4re Identit\u00e4t, geschlechtliche Identit\u00e4t\" gefeiert werden. Der Stolzmonat geht mit einer Vielzahl spezifisch queerfeindlicher Agitationen - teilweise mit extrem abwertenden und menschenfeindlichen Positionen und \u00c4u\u00dferungen - im Internet sowie realweltlichen Protestaktionen von Rechtsextremisten einher. Hierbei kommt mitunter eine eigens geschaffene \"Stolzfahne\", eine siebenteilig untergliederte Fahne in den Farben Schwarz-Rot-Gold, zum Einsatz. Ein Beispiel f\u00fcr queerfeindliche Agitation war der verbale Angriff auf den Oberb\u00fcrgermeister der Stadt Neubrandenburg. Dieser hatte sich \u00f6ffentlich f\u00fcr das Hissen einer Regenbogenfahne eingesetzt und sah sich in der Folge zahlreichen Anfeindungen in den sozialen Medien ausgesetzt. Die massive Hetze, die weit \u00fcber den konkreten Anlass hinausging, f\u00fchrte letztlich zu seinem R\u00fccktritt.1 \"Neustart Kranichland RDG e. V.\" ver\u00f6ffentlichte zum Ende des \"Stolzmonats\" 2024 bei Telegram ein Video mit \"Pepe dem Frosch\". Eine als \"Pepe\" verkleidete m\u00e4nnliche Person mit einem T-Shirt mit der Aufschrift \"Patriot\" brachte darin zun\u00e4chst einen Aufkleber in den Farben der \"Stolzfahne\" und mit der Aufschrift \"D\u00f6p d\u00f6d\u00f6 d\u00f6p\" (in Anspielung auf das mit rechtsextremistischen Parolen unterlegte Lied \"L'amour toujours\") am Ortseingangsschild von Ribnitz-Damgarten an. Anschlie\u00dfend hisste die Person eine Stolzfahne an einem Hafen und salutierte. Zuletzt war die Person noch mit einer abge\u00e4nderten Stolzfahne zu sehen, die zus\u00e4tzlich den Reichsadler enthielt. Das Video wurde auch in den Telegram-Kan\u00e4len \"Aktionsgruppe Nord-Ost\" sowie der \"Identit\u00e4ren Bewegung Mecklenburg-Vorpommern\", dort mit dem Hashtag \"#StolzstattPride\", weiterverbreitet.2 INFOBOX Pepe der Frosch Mit Memes wie \"Pepe the Frog\" verbreiten Rechtsextremisten Hassbotschaften und Ideologeme in einer zeitgem\u00e4\u00dfen Szeneund Jugendsprache. Als vermeintlich humoristische, aber f\u00fcr den Eingeweihten durchaus eindeutige Bild-Text-Kombinationen transportieren sie rechtsextremistische Ideologeme, oftmals ohne dabei strafbares Material zu teilen. Die Aktivit\u00e4ten des Vereins \"Neustart Kranichland RDG e. V.\" sind im Vergleich zum Vorjahr im Jahr 2024 zur\u00fcckgegangen. Es ist nicht auszuschlie\u00dfen, dass die handelnden Personen ihre Aktivit\u00e4ten k\u00fcnftig wieder vermehrt innerhalb der IBD fortf\u00fchren. 1 Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Regenbogenfahne-rauer-Ton-RuecktrittNeubrandenburgs-OB-Witt-im-Gespraech,regenbogenflagge138.html, abgerufen am 27.05.2025. 2 Telegram-Eintr\u00e4ge Aktionsgruppe Nord-Ost und Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern vom 30.06.2024, abgerufen am 04.07.2024. 71 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus K\u00fcstenwende - Freiheitliches Forum e. V.1 Sitz/Verbreitung G\u00fcstrow Bei \"K\u00fcstenwende - Freiheitliches Forum e. V\" handelt es sich um einen eingetragenen Verein, welcher als sonstige Struktur rechtsextremistische Organisation dem parteiunabh\u00e4ngig strukturierten Extremismus zuzurechnen ist. Vorstandsvorsitzender: Holger ARPPE Mitglieder 10 \"K\u00fcstenwende\" agiert sowohl als Vernetzungsplattform als auch als inhaltlicher Ideengeber. Dessen v\u00f6lkisch-nationalistische Positionen stehen im Widerspruch zur Garantie der Menschenw\u00fcrde. Au\u00dferdem hat \"K\u00fcstenwende\" zahlreiche Beitr\u00e4ge ver\u00f6ffentlicht, die die Bundesrepublik als kommunistische Diktatur oder einen im Niedergang befindlichen Staat Ideologie darstellen (siehe z. B. die \u00c4u\u00dferung \"Wer also unbedingt eine Diktatur verhindern will, kann das hier und jetzt tun und einfach mithelfen, das Gr\u00fcne Reich zu stoppen\"2). Die fortgesetzten verbalen Angriffe und Herabsetzungen sind in der Gesamtschau als unvereinbar mit dem Demokratieprinzip zu werten. \"K\u00fcstenwende\" hat seine Aktivit\u00e4ten im Berichtszeitraum kontinuierlich ausgebaut. Im Jahr 2024 waren zahlreiche Diskussionsabende und Vortragsveranstaltungen im unteren zweistelligen Bereich zu verzeichnen mit Themen wie \"Ausblicke - Kommt 2024 die Wende?\", \"Die Demos gegen rechts und ihre Hinterm\u00e4nner\", \"Verfassungsschutz - Wie umgehen mit der neuen Stasi?\" oder \"Deutschland in Not - Was k\u00f6nnen wir tun?\". Hinzu kamen eine Fr\u00fchlingswanderung sowie ein Sommerfest. Dar\u00fcber hinaus wurde eine \u00fcberregionale Vernetzung des Vereinsvorsitzenden Holger ARPPE deutlich. So nahm er am 19. Oktober 2024 an einem \"Patriotentreffen Ost trifft West\" in Niederbobritzsch/Sachsen teil. Das Treffen habe der Vernetzung innerhalb der \"freiheitlichpatriotischen Bewegung\" gedient.3 - Verschiedene Social-Media Posts Quelle: www.x.com 1 Facebook-Eintrag K\u00fcstenwende - Freiheitliches Forum e.V., abgerufen am 03.01.2025. 2 Telegram-Eintrag K\u00fcstenwende - Freiheitliches Forum e.V. vom 25.10.2024, abgerufen am 28.10.2024. 3 Telegram-Eintrag H. A. vom 22.10.2024, abgerufen am 28.10.2024. 72 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Junge Alternative Mecklenburg-Vorpommern (JA MV)1 Der offizielle Sitz der JA MV ist Sitz/Verbreitung Neubrandenburg. Der Verein ist landesweit aktiv. Die JA MV war im Berichtszeitraum gem. SS 17 Abs. 1 der Landessatzung der Alternative f\u00fcr Deutschland Mecklenburg-Vorpommern die Struktur offizielle Jugendorganisation des Landesverbandes. Vorsitzender: Alexander TSCHICH Mitglieder ca. 20 Die Entwicklung der JA MV ist eng verzahnt mit der Entwicklung der JA auf Bundesebene. Ideologische Differenzen wurden nicht festgestellt. Es liegen insbesondere keine Anhaltspunkte daf\u00fcr vor, dass sich die JA MV von den Zielen der JA auf Bundesebene distanziert bzw. die politischen Vorstellungen der JA nicht mittr\u00e4gt. In der Gesamtschau bestehen zahlreiche diffamierende und die Menschenw\u00fcrde missachtende Positionierungen. Durch die pauschalen Verd\u00e4chtigungen und Herabw\u00fcrdigungen von Asylbewerbern und Migranten Ideologie besteht die Gefahr einer willk\u00fcrlichen Diskriminierung aller ethnisch Nichtdeutschen sowie einer entw\u00fcrdigenden Ungleichbehandlung. Zudem finden sich bei der JA MV \u00c4u\u00dferungen und Aktivit\u00e4ten, die den historischen Nationalsozialismus zwar nicht bef\u00fcrworten, aber nationalsozialistisches Unrecht relativieren. Dies geschieht insbesondere durch ein systematisches Verschweigen des Unrechtscharakters des NS-Staats im Zusammenhang mit den relevanten Ver\u00f6ffentlichungen, beispielsweise zum Volkstrauertag. Zur Herstellung einer gesellschaftlichen Anschlussf\u00e4higkeit unterst\u00fctzte die JA MV die Bauernproteste vom 8. bis 15. Januar 2024 und rief mit einem Beitrag des JA-Bundesverbandes dazu auf, sich den Protesten in den D\u00f6rfern und St\u00e4dten anzuschlie\u00dfen und dabei kreativ zu sein.2 Am 17. Januar 2024 beteiligte sich die JA MV an einer Mahnwache \"Das Boot ist voll\" in Bergen auf R\u00fcgen. Obwohl die Versammlungsbeh\u00f6rde den ca. 20 Teilnehmern - wohl auch mit Blick auf die Gegendemonstration - kurzfristig einen neuen Platz f\u00fcr die Versammlung zuweisen wollte, gelang es diesen, ihr Transparent mit der Aufschrift \"DAS BOOT IST VOLL - GRENZEN DICHT UND REMIGRATION\" auf dem Marktplatz zu pr\u00e4sentieren.3 1 Facebook-Eintrag Junge Alternative Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 03.01.2025. 2 Facebook-Eintrag Junge Alternative Mecklenburg-Vorpommern vom 08.01.2024, abgerufen am 09.01.2024. 3 www.facebook.com/ja.meckpomm vom 17.01.2024, abgerufen am 23.01.2024. 73 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Au\u00dferdem wurde seitens der JA MV am 16. M\u00e4rz 2024 im Demmlersaal des Schweriner Rathauses ein Vortragsabend mit dem Vorsitzenden des zwischenzeitlich aufgel\u00f6sten und neustrukturierten \"Instituts f\u00fcr Staatspolitik\" (IfS)1 G\u00f6tz KUBITSCHEK veranstaltet. Das aufgel\u00f6ste und neustrukturierte IfS stellt eine publizistische und rechtsintellektuelle Institution dar und ist haupts\u00e4chlich als Ideengeber einzusch\u00e4tzen. Die Stadt Schwerin war vor dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern mit ihrem Versuch gescheitert, den Mietvertrag f\u00fcr das Schweriner Rathaus zu k\u00fcndigen. Gegendemonstranten versuchten, den Zugang zum Rathaus zu blockieren. Der fr\u00fchere Bundesleiter der IBD, Daniel Fi\u00df, musste von der Polizei daran gehindert werden, die - Quelle: www.facebook.com Rathaustreppe gewaltsam zu \"r\u00e4umen\". Hinzu kamen Verteilaktionen direkt vor Schulen und sonstige Mitgliederwerbung der JA MV, die sich gezielt an Jugendliche richtete. Die JA MV f\u00fchrte mit ihrem Landesvorsitzenden am 9. Juli 2024 eine Flugblattverteilung vor einer Berufsschule durch. Es seien, so die JA MV, \"viele spannende Gespr\u00e4che\" zustande gekommen und \"zahlreiche neue Interessenten\" gewonnen worden. Die verteilten JA-Flyer trugen \u00dcberschriften wie \"GENERATION DEUTSCHLAND\" und \"ABSCHIEBE-HAUPTMEISTER\".2 Eine weitere Aktion zur Mitgliederwerbung fand am 24. September 2024 im Landkreis Nordwestmecklenburg statt. Mehrere Vertreter der JA MV sprachen Jugendliche vor Ort an und verteilten Flyer der JA MV. Seitens der JA MV wurden auch spezielle \"Jugend-Stammtische\" angeboten, wie beispielsweise am 28. Oktober 2024 in G\u00fcstrow. Auch dort wurden Flyer der JA MV verteilt. 1 Die T\u00e4tigkeiten des IfS werden in der neu gegr\u00fcndeten \"Menschenpark UG\" fortgef\u00fchrt 2 Facebook-Eintrag Junge Alternative Mecklenburg-Vorpommern vom 09.07.2024, abgerufen am 30.07.2024. 74 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","4 Rechtsextremismus und -terrorismus Dar\u00fcber hinaus sollen durch Aktivit\u00e4ten wie Wanderungen und Grillabende Jugendliche als Mitglieder der JA gewonnen werden. Zudem wurde eine Zusammenarbeit mit JA-Strukturen aus anderen Bundesl\u00e4ndern festgestellt. Die Junge Alternative Hamburg beteiligte sich am 3. August 2024 zusammen mit der JA MV und der \"Freiheitlichen Jugend Wien\" an einem \"kleinen Vernetzungstreffen\" in Schwerin. Anl\u00e4sslich der zentralen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2024 in Schwerin bedankte sich die JA MV f\u00fcr den Besuch der Jungen Alternative Schleswig-Holstein und der Jungen Alternative Hamburg. Auf einem dazugeh\u00f6rigen Lichtbild waren 17 Personen zu erkennen. Das enge Zusammenwirken zwischen \"Identit\u00e4ren\" und der JA MV wurde exemplarisch an der Vortragsreihe des ehemaligen Bundesvorsitzenden der \"Identit\u00e4ren Bewegung Deutschland e. V.\" (IBD) im Oktober/November 2024 deutlich. Veranstaltungshinweise f\u00fcr einen Vortrag \"Wer w\u00e4hlt RECHTS?\" in Schwerin, Greifswald und Stralsund wurden \u00fcber die \u00f6ffentliche Facebook-Seite der JA MV verbreitet. Es nahmen jeweils bis zu 50 Personen teil, darunter in Schwerin auch die zum Tag der Deutschen Einheit angereisten Besucher der Jungen Alternative Schleswig-Holstein und der Jungen Alternative Hamburg. Zu dem Thema ist eine gleichnamige Brosch\u00fcre des ehemaligen IBD-Bundesleiters Daniel Fi\u00df im Antaios-Verlag erschienen. Sitz des Verlags ist seit dem Jahr 2003 das Rittergut Schnellroda in Steigra/Sachsen-Anhalt, an dem auch die Nachfolgestrukturen des aufgel\u00f6sten und neustrukturierten \"Instituts f\u00fcr Staatspolitik\" (IfS) angesiedelt sind. Zum Jahresende 2024 ver\u00f6ffentlichte der AfD-Bundesvorstands eine Pressemitteilung, nach der die Aufl\u00f6sung der JA in der derzeitigen Form und eine Eingliederung in die AfD geplant sei. Der AfD-Bundesparteitag beschloss am 12. Januar 2025 eine \u00c4nderung der Bundessatzung, wonach die JA mit Wirkung vom 1. April 2025 nicht mehr die offizielle Jugendorganisation der AfD sein wird. Stattdessen soll eine neue Jugendorganisation als rechtlich unselbstst\u00e4ndiger Teil der Partei gegr\u00fcndet werden. Die Selbstaufl\u00f6sung der JA wurde demgem\u00e4\u00df auf dem Bundeskongress am 1. Februar 2025 in Apolda/Th\u00fcringen beschlossen. Die Aufl\u00f6sung der JA MV erfolgte am 24. M\u00e4rz 2025. Es ist aber davon auszugehen, dass die Jugendarbeit im Land in \u00e4hnlicher Form wie bisher fortgef\u00fchrt wird. - Quelle: Homepage Junge Alternative 75 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","Die \"Wehrhafte Demokratie\" - KAPITEL\u00dcBERSICHT Auftrag und Verpflichtung des 11 Verfassungsschutzes VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2024 KAPITEL 1 Auf einen Blick Radikalisierung im digitalen Zeitalter: Junge Zielgruppen im 23 Visier extremistischer Akteure 33 KAPITEL 2 KAPITEL 3 Rechtsextremismus Reichsb\u00fcrger und und -terrorismus Selbstverwalter 39 77 KAPITEL 4 KAPITEL 5 Verfassungsschutzrelevante Linksextremismus Delegitimierung des Staates 87 93 KAPITEL 6 KAPITEL 7 Islamismus / Islamistischer Auslandsbezogener Terrorismus Extremismus 105 115 KAPITEL 8 KAPITEL 9 Mitwirkungsangelegenheiten, Spionageabwehr und Waffenrechtliche Erlaubnisse und hybride Bedrohungen Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 125 133 KAPITEL 10 KAPITEL 11 Presseund Anlagen \u00d6ffentlichkeitsarbeit 143 149 KAPITEL 12 KAPITEL 13","Kapitel 5 Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern","5 Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter 5. Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter 5.1 Lage\u00fcberblick INFOBOX \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter sind Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begr\u00fcndungen - unter anderem unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschw\u00f6rungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht - die Existenz der BRD und deren Rechtssystem ablehnen, den demokratisch gew\u00e4hlten Repr\u00e4sentanten die Legitimation absprechen oder sich gar in G\u00e4nze als au\u00dferhalb der Rechtsordnung stehend definieren, weshalb die Besorgnis besteht, dass sie Verst\u00f6\u00dfe gegen die Rechtsordnung begehen.\"1 Seit dem Beginn der Beobachtung dieses Ph\u00e4nomenbereiches durch den Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern zeichnet sich die Szene vor allem durch ihre Heterogenit\u00e4t aus. Sie setzt sich vor allem aus Einzelpersonen, Kleinund Kleinstgruppen sowie haupts\u00e4chlich im Internet agierenden Netzwerken zusammen. Daneben existieren auch strukturierte Organisationen - teilweise auch \u00fcber Bundesund L\u00e4ndergrenzen hinweg. Deren Ideologien \u00e4hneln einander teilweise, sie deklarieren f\u00fcr sich jedoch in der Regel einen Alleinherrschaftsanspruch. In der ganzheitlichen Betrachtung des Ph\u00e4nomenbereiches findet sich ein breites Spektrum an Weltanschauungen, wobei allen die Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland als souver\u00e4ner Staat gemein ist. Die Leugnung der Existenz der BRD und infolgedessen die Aberkennung der Legitimation zu hoheitlichem Handeln sind elementare Bestandteile der Ideologie. Grunds\u00e4tzlich sind zwei Ausrichtungen zu beobachten: die der \"Reichsb\u00fcrger\" und die der \"Selbstverwalter\". Bei \"Reichsb\u00fcrgern\" ist der Gebietsund Geschichtsrevisionismus h\u00e4ufig sehr ausgepr\u00e4gt und sie berufen sich auf den Fortbestand des historischen \"Deutschen Reiches\". Dabei betrachten sie es als ihre Pflicht, das derzeit vermeintlich handlungsunf\u00e4hige -aber angeblich noch existierendeDeutsches Reich zu reaktivieren. \"Selbstverwalter\" f\u00fchlen sich in der Regel dem Staat nicht zugeh\u00f6rig und argumentieren u. a., dass eine UNResolution es ihnen erm\u00f6glichen w\u00fcrde, in die Selbstverwaltung einzutreten. Oft werden auch philosophische oder religi\u00f6se Ans\u00e4tze missbraucht oder neu interpretiert, um die Gr\u00fcndung ihrer Fantasiestaaten zu rechtfertigen. Eine trennscharfe Unterscheidung zwischen \"Reichsb\u00fcrgern\" und \"Selbstverwaltern\" gestaltet sich h\u00e4ufig allerdings schwierig. INFOBOX UN-Resolution A/RES/56/83. \"Reichsb\u00fcrger\" und \"Selbstverwalter\" gehen von der irrigen Annahme aus, dass diese die M\u00f6glichkeit er\u00f6ffne, eigene \"Territorien\" zu errichten. Bei der Resolution handelt es sich jedoch nicht um ein bindendes V\u00f6lkervertragsrecht, daher kann ein Recht auf \"Selbstverwaltung\" daraus nicht abgeleitet werden. 1 Definition des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz/BfV, Verfassungsschutzbericht 2023, S. 132 78 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","5 Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter Ein wesentliches Merkmal der Szene ist die Verbreitung von Verschw\u00f6rungsideologien. Vor allem die Vorstellung, dass die Welt von einer politischen Elite gesteuert wird, welche die Weltordnung vorgibt und die Wahrheit zum eigenen Machterhalt unterdr\u00fcckt, ist weithin verbreitet. Die \u00dcberschneidung der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\"-Szene mit Ideologien des Rechtsextremismus und des Ph\u00e4nomenbereiches \"Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates\" konnte im Berichtszeitraum weiterhin beobachtet werden. Im Bereich der Verschw\u00f6rungsideologien gibt es eine gro\u00dfe Schnittmenge, aber auch rechtsextremistische Ans\u00e4tze aus dem Antisemitismus, Rassismus, genereller Fremdenfeindlichkeit sowie Gebietsund Geschichtsrevisionismus vereinen die Ph\u00e4nomenbereiche. Die Nutzung von sozialen Medien f\u00fcr die Verbreitung eigener, auch verschw\u00f6rungstheoretischer Narrative ist weiterhin ein entscheidender Faktor in der Szene. Zudem wurden die Webseiten teilweise deutlich professionalisiert. Podcasts oder regelm\u00e4\u00dfige kleinere Sendungen mit Interviews sprechen hierbei auch eine deutlich j\u00fcngere Zielgruppe an. Mit der stetigen Professionalisierung eigener Formate ist ein breites Portfolio an \"alternativen Medien\" entstanden. Damit einhergehend wird weiterhin die Annahme verbreitet, dass die \"Systemmedien\" unter der Kontrolle der \"Eliten\" stehen w\u00fcrden. Die Entstehung mehrerer Webseiten, die ein breites Spektrum an Waren und Dienstleistungen rund um den Ph\u00e4nomenbereich anbieten, erleichtert Szeneangeh\u00f6rigen die Abschottung von der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft. Eine besondere Herausforderung f\u00fcr die Sicherheitsbeh\u00f6rden stellt die schnelle und teils extreme Radikalisierung einzelner Personen dar. Diese geraten h\u00e4ufig infolge pers\u00f6nlicher Krisen - z. B. \u00dcberschuldung - in Kontakt mit der Szene. Anfangs \u00e4u\u00dfert sich dies durch die Verweigerung von Zahlungen oder das Ignorieren von beh\u00f6rdlicher Post. In der Folge werden staatliche Institutionen mit einer Vielzahl pseudojuristischer Schreiben \u00fcberflutet, die teilweise auch Drohungen gegen\u00fcber Besch\u00e4ftigten im \u00f6ffentlichen Dienst enthalten. Steigende rechtliche Konsequenzen f\u00fchren h\u00e4ufig zu einem sozialen R\u00fcckzug und einer st\u00e4rkeren Hinwendung zur Szene. In bestimmten Situationen - etwa bei Verkehrskontrollen oder Durchsuchungen - kann dies in Gewaltanwendungen m\u00fcnden, die auf ein selbst konstruiertes Widerstandsrecht gest\u00fctzt werden. Auch im Jahr 2024 sind \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" in Mecklenburg-Vorpommern durch den Widerstand gegen staatliche Ma\u00dfnahmen in Erscheinung getreten. Ausgangspunkt ist h\u00e4ufig die Weigerung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Bu\u00dfgeldern. Bei der Umsetzung der entsprechenden Haftbefehle kam es mehrfach zu k\u00f6rperlichen Auseinandersetzungen mit Polizeibeamten, wie beispielsweise im Mai 2024 bei einem Vorfall in Rostock, als ein Polizist und der Angreifer selbst verletzt wurden. Im Oktober 2024 f\u00fchrte der Zoll eine Durchsuchung bei einem Reichsb\u00fcrger in Rostock durch, bei der Waffen, mehrere verbotene Gegenst\u00e4nde und eine erhebliche Anzahl an Munition sowie reichsb\u00fcrgertypische Literatur und Schriftst\u00fccke gefunden wurden. Die Durchsuchung ist ein weiterer Beleg f\u00fcr die Waffenaffinit\u00e4t der Szene. Insbesondere durch die legale und illegale Bewaffnung stellen Angeh\u00f6rige der Reichsb\u00fcrgerund Selbstverwalterszene eine grunds\u00e4tzliche Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit dar. Daher ist es nach wie vor eine der vordringlichsten Aufgaben des Verfassungsschutzes, zur Entwaffnung von Extremisten beizutragen. 79 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","5 Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter 5.2 Personenpotenzial Personenpotenzial \"Reichsb\u00fcrger und MV MV Bund Bund Selbstverwalter\"1 - nach Organisationsgrad 2023 2024 2023 2024 Gesamt 690 690 25.000 26.000 davon unstrukturiert 520 430 k. A. k. A. in Strukturen organisiert 170 260 k. A. k. A. davon Rechtsextremisten 50 55 1.350 1.400 davon gewaltorientiert 120 125 2.500 2.600 Erstmals seit der Beobachtung des Ph\u00e4nomenbereiches \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" durch den Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern ist die Anzahl der Szeneangeh\u00f6rigen nicht angestiegen, sondern stagniert bei ca. 690 Personen. Der Anteil des unstrukturierten Personenpotenzials macht mit 62 Prozent weiterhin den Gro\u00dfteil des Personenpotenzials aus. Es ist allerdings eine zunehmende Strukturierung feststellbar. Das Interesse f\u00fcr die reichsb\u00fcrgertypische Ideologie steigt trotz eines stagnierenden Personenpotenzials weiterhin an. Dies l\u00e4sst sich gut an den steigenden Mitgliederzahlen der zahlreichen Telegram-Kan\u00e4le ablesen. Beispielhaft daf\u00fcr steht der Anstieg der Mitglieder des Telegram-Kanals des selbsternannten Gro\u00dfherzogs Friedrich Maik von 25.000 (Stand 09/2023) auf 33.000 (Stand 12/2024). Seri\u00f6s wirkende Webseiten und die Positionierung zu tagespolitischen Themen verschleiern die extremistische Zielrichtung diverser Reichsb\u00fcrgerund Selbstverwalterorganisationen und machen sie anschlussf\u00e4hig. Im Jahr 2024 konnten acht Prozent der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\"-Szene auch dem Ph\u00e4nomenbereich \"Rechtsextremismus\" zugeordnet werden, 18 Prozent gelten als gewaltorientiert. Im Vergleich zum vorigen Berichtszeitraum gab es bei diesen Indikatoren nur einen leichten Anstieg. Im Gegensatz zur rechtsextremistischen Szene liegt der Frauenanteil mit 37 Prozent wesentlich h\u00f6her. Zudem zeichnet sich eine Verj\u00fcngung der Szene ab. Der Anteil der 18bis 29-j\u00e4hrigen Personen ist allerdings verschwindend gering, sodass festzustellen bleibt, dass der Ph\u00e4nomenbereich in Mecklenburg-Vorpommern durch eine \u00e4ltere Generation gepr\u00e4gt ist. 1 Alle Zahlen sind Rundungswerte. 80 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","5 Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter 5.3 Strukturen und Aktivit\u00e4ten der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\"-Szene in Mecklenburg-Vorpommern Das Personenpotenzial der Reichsb\u00fcrgerszene ist auch in Mecklenburg-Vorpommern \u00e4u\u00dferst heterogen und nur durch wenige strukturierte Organisationen gepr\u00e4gt. Dennoch konnte erneut beobachtet werden, dass Einzelpersonen in ihren Schreiben Bezug auf bestehende Strukturen nehmen, wie zum Beispiel der Gruppierung \"Gro\u00dfherzog Friedrich Maik\". Es gibt jedoch weiterhin keinen Konsens \u00fcber ein einheitliches Vorgehen in der Szene der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" und somit verschiedenste, voneinander unabh\u00e4ngige Gruppierungen wobei die nachfolgenden Organisationen hervorzuheben sind: Gro\u00dfherzogtum Friedrich Maik (GHZ) Bad Kleinen / Landkreis Sitz/Verbreitung Nordwestmecklenburg Struktur landesweit agierende Gruppierung Mitglieder ca. 55 F\u00fchrungsperson Maik GEIKLER Ideologie Die ablehnende Haltung des selbsternannten \"Gro\u00dfherzogs Friedrich Maik\" gegen\u00fcber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wird bereits in dem angestrebten Ziel der Gruppierung deutlich: es wird die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie und die Einf\u00fchrung der parlamentarischen Monarchie mit \"Friedrich Maik\" als F\u00fchrungsperson angestrebt. Dazu \"aktivierte\" er im Juli 2019 \"das Gro\u00dfherzogtum Mecklenburg-Strelitz und das Gro\u00dfherzogtum Mecklenburg-Schwerin in der Staatsform der parlamentarischen Monarchie und in den geographischen Grenzen von 1918.\" F\u00fcr den \"friedvollen \u00dcbergang\" sei eine Volksinitiative notwendig, die vor f\u00fcnf Jahren \u00fcber eine Stimmzettelabgabe eingeleitet wurde. Es m\u00fcssen \"10 % der aktuell in Mecklenburg lebenden und stimmberechtigten Menschen den Stimmzettel unterschreiben und einreichen\" damit die Landesregierung laut seinen Angaben die Regierungsgewalt unverz\u00fcglich an ihn abzugeben hat. Die Stimmzettel konnten bei landesweit \u00f6rtlichen Unterst\u00fctzern abgegeben werden. Nach eigenen Angaben wird die Organisation \"Gro\u00dfherzogtum Friedrich Maik\" von circa 155.000 Personen unterst\u00fctzt1. \"Gro\u00dfherzog Friedrich Maik\" wiederholt allerdings regelm\u00e4\u00dfig, dass das Ziel nur nicht erreicht werden konnte, da Stimmzettel entwendet wurden. Bisher wurden jedoch weder durch den \"Gro\u00dfherzog Friedrich Maik\" noch durch seine Anh\u00e4ngerschaft Ma\u00dfnahmen zu dieser verfassungsfeindlichen \"Macht\u00fcbernahme\" ergriffen. 1 https://www.ghz-friedrich-maik.com/monarchie/dossier-1.html 81 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","5 Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter Zum 1. Juni 2024 wurde die Website der Organisation \u00fcberarbeitet. Die bis dahin regelm\u00e4\u00dfig statt\u00dcbersicht der findenden sogenannten Pr\u00e4senzveranstaltungen Stammtische Bergen a. R. (letztmalig angek\u00fcndigt f\u00fcr den 12. August 2023 im Stralsund Raum Ludwigslust) wurden komplett durch StammRostock tischtreffen ersetzt. Die Anzahl der Stammtische ist Anklam seither geringf\u00fcgig angestiegen. Wismar G\u00fcstrow Schwerin Die Stammtische sind unterschiedlich aktiv. Einige Neubrandenburg Parchim laden mehrmals im Monat zu einem Treffen ein, anBoizenburg / Elbe Waren (M\u00fcritz) dere nur sehr unregelm\u00e4\u00dfig. Aktivit\u00e4ten Neben den regelm\u00e4\u00dfig stattfindenden Stammtischtreffen wurden erneut saisonale Veranstaltungen wie das Sommerfest und das Erntedankfest durchgef\u00fchrt. Auch weihnachtliche Aktivit\u00e4ten wie ein Flohmarkt im B\u00fcro des selbsternannten Gro\u00dfherzogs in Bad Kleinen oder ein Beisammensein in Blankenberg wurden im vergangenen Jahr angek\u00fcndigt. Der Schwerpunkt der Aktivit\u00e4ten liegt in Mecklenburg-Vorpommern. Allerdings sollen auch Stammtische au\u00dferhalb der Landesgrenze stattgefunden haben. Neben den Stammtischen in Niedersachsen, Berlin, Brandenburg und D\u00e4nemark gibt es nun laut Website des selbsternannten Gro\u00dfherzogs auch Angebote in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bulgarien. Erneut konnte die Verteilung von Informationsflyern festgestellt werden, auf denen \u00fcber den Unterschied zwischen der parlamentarischen Demokratie und der parlamentarischen Monarchie informiert wird. Im Ergebnis wird der freiheitlichen demokratischen Grundordnung die Legitimit\u00e4t abgesprochen. Weiterhin unterh\u00e4lt die Organisation den TelegramKanal \"Informationen f\u00fcr das GHZ Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin, Herzogtum Pommern und das K\u00f6nigreich Preussen\" mit nunmehr ca. 33.000 Followern. Auf diesem werden t\u00e4glich Beitr\u00e4ge gepostet oder retweetet und zahlreiche gesellschaftliche und politische Ereignisse kommentiert. Die Beitr\u00e4ge haben in der Regel einen fremdenfeindlichen, antisemitischen oder geschichtsund gebietsrevisionistischen Hintergrund. So wird George Soros gern als Feindbild dargestellt, der als Teil einer \"Elite\" die Weltordnung an sich rei\u00dfen will. Regelm\u00e4\u00dfig werden auch Inhalte zu den verschiedensten Verschw\u00f6rungstheorien kommentiert und geteilt. \"Friedrich Maik\" ist unter anderem ein Verfechter der \"Chemtrails-Verschw\u00f6rung\", der \"Impf-L\u00fcge\", der \"QAnon\"-Bewegung oder der \"Pizzagate1\"-Aff\u00e4re. Beispielhaft k\u00f6nnen die folgenden Beitr\u00e4ge auf der Plattform Telegram genannt werden: 1 Im US-Wahlkampf 2016 wurden gehackte E-Mails ver\u00f6ffentlicht, in denen es um \"Pizza\" und \"K\u00e4se\" ging. Hillary Clinton und ihrem Wahlkampfchef wurde unterstellt, dass sie in einer Washingtoner Pizzeria einen Kindersch\u00e4nderring betrieben h\u00e4tten und es sich um Codew\u00f6rter gehandelt h\u00e4tte. 82 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","5 Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter Vaterl\u00e4ndischer Hilfsdienst Sitz/Verbreitung landesweit Struktur bundesweit agierende Gruppierungen Mitglieder ca. 20 Ideologie Gegr\u00fcndet wurde die Organisation 2018 vom selbsternannten \"Generaldirektor\" des Vaterl\u00e4ndischen Hilfsdienstes (VHD), welcher die dominierende Stellung einnimmt. Die Gruppierung ist auch unter den Namen \"Ewiger Bund\" oder \"Preu\u00dfisches Institut\" bekannt. Die verschiedenen Untergruppen dienen haupts\u00e4chlich der internen Aufgabenabgrenzung. Das Konglomerat verfolgt eine gemeinsame Ideologie: die Wiederherstellung des Deutschen Reiches unter der Herrschaft des Kaisers. Dies hat zwangsl\u00e4ufig die Abschaffung der bestehenden staatlichen Strukturen und des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland zur Folge. Es sollen stattdessen die Grenzen des ehemaligen \"Deutschen Kaiserreiches\" unter der F\u00fchrung des Hauses Hohenzollern wiederhergestellt werden. Die Angeh\u00f6rigen dieser Gruppierung nehmen die Grenzen aus der Zeit des Staatenbundes als Vorbild, der 1871 aus 24 Mitgliedern bestand. Sie vertreten die Meinung, dass die damalige Rechtsordnung heute immer noch Bestand hat. \"Bismarcks Erben [sieht sich als] eine Organisation von Bundesstaatenangeh\u00f6rigen f\u00fcr Bundesstaatenangeh\u00f6rige, die sich der Traditions-, Kultur-, Volkstumsaber vor allem der Rechtspflege der Bundesstaaten des Deutschen Reiches und dem Weltfrieden verpflichtet hat.\" Durch den VHD m\u00f6chte die Organisation \"Bismarcks Erben\" perspektivisch dieses Ziel erreichen. Der VHD soll zur Aus\u00fcbung der Staatsgewalt und als Ordnungsmacht eingesetzt werden. Zudem z\u00e4hlt zu dessen weiteren Aufgaben der Aufbau einer Verwaltungsstruktur, die bereits arbeitsf\u00e4hig sei, sobald der Kaiser wiedereingesetzt w\u00fcrde. In den bestehenden 24 Armeekorpsbezirken (AKB) erfolgt die Meldung der Freiwilligen zum Dienst. Aktivit\u00e4ten Im Jahr 2024 f\u00fchrte die Gruppierung \"Bismarcks Erben\" im gesamten Bundesgebiet erneut vier sogenannte \"Fanal\"-Aktionen durch, bei denen an Bismarck-Denkm\u00e4lern Bengalos entz\u00fcndet worden sein sollen. Die Aktionen finden regelm\u00e4\u00dfig zu bedeutenden Daten in der Geschichte des \"Deutschen Reiches\" statt. Die Organisation ruft Teilnehmende auf, Fotound Videomaterial der Aktionen unter dem Hashtag \"#GermanReset\" in sozialen Medien zu verbreiten, und inszeniert diese im Nachgang. Im Bundesland sind zwei AKB der Untergruppierung \"Vaterl\u00e4ndischer Hilfsdienst\" vertreten: der \"II. AKB\" (\u00f6stliche Landesh\u00e4lfte/Vorpommern) sowie der \"IX. AKB\" (westliche Landesh\u00e4lfte/Mecklenburg), wobei die Korpsbezirksgrenzen nicht mit den Grenzen der Bundesl\u00e4nder und der Bundesrepublik Deutschland \u00fcbereinstimmen. Haupts\u00e4chlich f\u00fchren die AKB sogenannte \"Hilfsdiensttreffen\" durch, bei denen die Rekrutierung und Vereidigung neuer \"Hilfsdienstkr\u00e4fte\" stattfindet. Bei diesen Treffen kommt eine Teilnehmerzahl im unteren zweistelligen Bereich zusammen. Militante Aktivit\u00e4ten, wie der Begriff Armeekorpsbezirk impliziert, sind bisher nicht bekannt geworden. 83 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","5 Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter Penzliner Runde Sitz/Verbreitung Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Struktur regional agierende Gruppierungen Mitglieder ca. 20 Ideologie Nach eigenen Angaben behandelt die \"Penzliner Runde\" unterschiedliche Themen wie die Unterschiede \"zwischen Menschen und Person\" oder \"Themen wie Zwangsabgaben, Staatsangeh\u00f6rigkeitsausweis, Personalausweis etc.\". Es handelt sich hierbei um Kernthemen der Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter, die mit unterschiedlichsten Argumentationsgrundlagen versuchen, sich von der Bundesrepublik Deutschland loszusagen. Hierbei sind nicht wenige der Ansicht, Bundespersonalausweise machten sie zu \"Systemsklaven\" und beraubten sie ihrer vermeintlich wahren Staatsangeh\u00f6rigkeit und der damit verbundenen Rechte. Es sind personelle \u00dcberschneidungen der \"Penzliner Runde\" mit den Organisationen \"Ewiger Bund\" bzw. \"Vaterl\u00e4ndischer Hilfsdienst\" erkennbar, die auf eine \u00e4hnliche ideologische Ausrichtung hindeuten. Zudem bewirbt die Webseite der \"Penzliner Runde\" digitale Angebote des \"Ewigen Bundes\". Aktivit\u00e4ten An den w\u00f6chentlich stattfindenden Treffen der \"Penzliner Runde\" im Kiosk 2000 in Neubrandenburg nahm in der Regel eine einstellige Personenzahl wechselnder Besucher teil. Deutsches Reich / Freistaat Preu\u00dfen Landkreise Vorpommern-Greifswald Sitz/Verbreitung und Mecklenburgische Seenplatte Struktur bundesweit agierende Gruppierung Mitglieder ca. 15 Ideologie Die Mitglieder dieser Gruppierung sind der \u00dcberzeugung, dass das ehemals existierende Kaiserreich von 1914 und damit auch der Freistaat Preu\u00dfen niemals untergegangen ist. Seit Sommer 2013 sei nach Auffassung der Gruppierung die Bundesrepublik Deutschland \"abgel\u00f6st\" und man selbst in der Regierungsverantwortung. Dar\u00fcber hinaus erhebt der \"Freistaat Preu\u00dfen\" den Anspruch, das Deutsche Reich international nach au\u00dfen hin zu vertreten. 84 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","5 Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter Aktivit\u00e4ten Einige Mitglieder der Organisation treten gegen\u00fcber \u00c4mtern in Mecklenburg-Vorpommern seit mehreren Jahren durch den Versand von Beschwerdeschreiben und Fantasiepapieren in Erscheinung. Dazu z\u00e4hlen unter anderem Staatsangeh\u00f6rigkeitsausweise, Reisep\u00e4sse und Heimatscheine. Die auf der Webseite der Organisation1 zu verzeichnenden Bekanntmachungen sind r\u00fcckl\u00e4ufig. staatenlos.info Sitz/Verbreitung Landkreis Ludwigslust-Parchim Struktur bundesweit agierende Gruppierung Mitglieder ca. 15 F\u00fchrungsperson R\u00fcdiger HOFFMANN Ideologie Die Ideologie der Organisation \"staatenlos.info\" ist nach wie vor die vermeintliche Entnazifizierung Deutschlands und in der Folge die Errichtung eines neuen Staatssystems.2 Die Mitglieder von \"staatenlos.info\" sind der Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland Rechtsnachfolgerin des nationalsozialistischen \"Dritten Reiches\" ist und dessen faschistische Politik weiter betreibe. Demzufolge muss der \"nationalsozialistische F\u00fchrungsstaat\" abgel\u00f6st werden und soll k\u00fcnftig die Bezeichnung \"Heimatreich der Deutschen\" tragen.3 Die dazugeh\u00f6rige Website will \"k\u00fcnstlerisch-satirisch \u00fcber die Ursache und Generall\u00f6sung der bis heute offensichtlich nicht gekl\u00e4rten 'Deutschen Frage' informieren\". Probleme, welche sich aus dieser ungekl\u00e4rten Frage ergeben, w\u00e4ren z. B. der immer noch andauernde Kriegszustand seit 1939 oder die \"Staatenlosigkeit der indigenen Deutschen\". Die verbreiteten Thesen sprechen der Bundesrepublik und ihren Institutionen die Legitimit\u00e4t ab und sind nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Auf dem Telegram-Kanal der Organisation \"staatenlos. info\" werden unter anderem Echtzeit-\u00dcbertragungen der monatlichen \"Kundgebungen unter freiem Himmel\" vor dem Reichstag in Berlin angeboten, haupts\u00e4chlich jedoch Videobotschaften verbreitet, in denen die F\u00fch rungsperson der Gruppierung aktuelle politische und gesellschaftliche Ereignisse wie die Finanz-, Wirtschaftsund Coronakrise sowie den UkraineKrieg und den Nahost Konflikt thematisiert. Aktivit\u00e4ten Die Mitglieder der Gruppierung f\u00fchren w\u00f6chentlich Veranstaltungen in Wittenburg sowie monatlich in Berlin durch. Des Weiteren liegt ein Schwerpunkt der Bem\u00fchungen in der Verbreitung der Inhalte \u00fcber Social-MediaKan\u00e4le und schwerpunktm\u00e4\u00dfig \u00fcber die Website, auf der fast t\u00e4glich umfangreiche Videobotschaften ver\u00f6ffentlicht werden. 1 https://freistaat-preussen.world/ 2 https://staatenlos.info/entnazifizierung-neues-staatssystem-in-deutschland 3 https://staatenlos.info/entnazifizierung-neues-staatssystem-in-deutschland 85 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","Die \"Wehrhafte Demokratie\" - KAPITEL\u00dcBERSICHT Auftrag und Verpflichtung des 11 Verfassungsschutzes VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2024 KAPITEL 1 Auf einen Blick Radikalisierung im digitalen Zeitalter: Junge Zielgruppen im 23 Visier extremistischer Akteure 33 KAPITEL 2 KAPITEL 3 Rechtsextremismus Reichsb\u00fcrger und und -terrorismus Selbstverwalter 39 77 KAPITEL 4 KAPITEL 5 Verfassungsschutzrelevante Linksextremismus Delegitimierung des Staates 87 93 KAPITEL 6 KAPITEL 7 Islamismus / Islamistischer Auslandsbezogener Terrorismus Extremismus 105 115 KAPITEL 8 KAPITEL 9 Mitwirkungsangelegenheiten, Spionageabwehr und Waffenrechtliche Erlaubnisse und hybride Bedrohungen Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 125 133 KAPITEL 10 KAPITEL 11 Presseund Anlagen \u00d6ffentlichkeitsarbeit 143 149 KAPITEL 12 KAPITEL 13","Kapitel 6 Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern","6 Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates 6. Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates Ein wesentliches Element der Demokratie ist die freie Meinungs\u00e4u\u00dferung. Kritik an politischen Debatten oder Politikern ist hierbei nicht nur durch das Grundgesetz gesch\u00fctzt, sondern auch ausdr\u00fccklich im Rahmen der politischen Teilhabe erforderlich. Im Rahmen der Corona-Pandemie traten jedoch vermehrt Personen in Erscheinung, welche \u00fcber die freie Meinungs\u00e4u\u00dferung hinaus und au\u00dferhalb der freiheitlichen demokratischen Grundordnung agitiert haben. Delegitimierer sprechen den Institutionen der Demokratie und deren Entscheidungstr\u00e4gern die Legitimit\u00e4t ab, da sie die demokratischen Prozesse dahinter ablehnen. Im hiesigen Beobachtungsobjekt wurden vornehmlich Personen und Personenzusammenschl\u00fcsse erfasst, die sich w\u00e4hrend der Corona-Pandemie - oftmals unter Bezugnahme auf verschiedene Verschw\u00f6rungserz\u00e4hlungen -radikalisiert haben, sodass sie an der Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung mitwirken wollten, gegebenenfalls auch unter Anwendung von Gewalt. 6.1 Lage\u00fcberblick In Mecklenburg-Vorpommern wies der Ph\u00e4nomenbereich \"Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates\" im Berichtszeitraum keine wesentlichen Ver\u00e4nderungen im Vergleich zum Vorjahr auf. Das Themenfeld rund um die COVID-19-Pandemie bleibt weiterhin von hoher Relevanz. Durch die im Mai 2024 ver\u00f6ffentlichten Protokolle des RKI-Krisenstabs r\u00fcckte es erneut verst\u00e4rkt in den Fokus. In der Szene wird versucht, auf Grundlage dieser Dokumente vermeintliche Skandale zu konstruieren und deren umfassende Aufarbeitung zu fordern. Dabei wurden auch martialische Forderungen nach sogenannten \"Tribunalen\" laut. Auch dies ist ein Indiz der in dieser Szene verbreiteten Gleichstellung von staatlichen Ma\u00dfnahmen zur Eind\u00e4mmung der Corona-Pandemie mit den nationalsozialistischen Verbrechen. Darstellungen von Galgen in diesem Zusammenhang sprechen nicht f\u00fcr eine an der Menschenw\u00fcrde und dem Rechtsstaatsprinzip ausgerichtete Aufarbeitung. Unver\u00e4ndert sind die Akteure des Ph\u00e4nomenbereichs bestrebt, aktuelle gesellschaftliche Themen aufzugreifen und f\u00fcr ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Ein nachhaltiger Erfolg oder eine gr\u00f6\u00dfere Mobilisierungskraft, au\u00dferhalb des eigenen Personenpotenzials, konnte jedoch nicht erzielt werden. 6.2 Personenpotenzial DEL-Potenzial1 nach Organisationsgrad MV MV Bund Bund 2023 2024 2023 2024 weitgehend unstrukturiertes Personenpotenzial 50 50 k. A. k. A. davon in Personenzusammenschluss eingebunden 20 20 k. A. k. A. Gesamt 50 50 1.600 1.500 davon gewaltorientierte Extremisten 20 20 250 250 1 Alle Zahlen sind Rundungswerte. 88 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","6 Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates 6.3 Strukturen Wolgast am Kai/\"Orga-Team Wolgast\" Sitz/Verbreitung Wolgast Struktur Personenzusammenschluss Mitglieder ca. 10 Im Rahmen von \u00f6ffentlichen Versammlungen wurde durch \"Wolgast steht auf\" oftmals eine umfassende Kritik zu verschiedenen gesellschaftlichen Themen mit einer aggressivk\u00e4mpferischen Haltung gegen\u00fcber nahezu allen Parteien auf Landesund Bundesebene verbreitet. Diese Ausdrucksform verdeutlicht eine grundlegende Ablehnung demokratischer Ideologie Prinzipien. Im Verst\u00e4ndnis der Gruppierung werde Deutschland durch \"Feinde regiert\" und sei ein besetztes bzw. \"fremdbestimmtes\" Land. Dies dr\u00fcckt sich unter anderem auch in dem Wunsch aus, die bestehenden westlichen B\u00fcndnisse beenden zu wollen. Auch fanden sich wiederholt Bezugnahmen auf Verschw\u00f6rungserz\u00e4hlungen, wie den sogenannten \"Great Reset\" (vgl. hierzu Info-Box im Kapitel 4.3). INFOBOX Verschw\u00f6rungstheorien:1 Anh\u00e4nger von Verschw\u00f6rungstheorien unterstellen h\u00e4ufig einem als \"Elite\" bezeichneten Personenkreis die Existenz eines geheimen Plans zum Nachteil des Volkes. Sie behaupten, dieser Plan w\u00fcrde unbemerkt von der breiten \u00d6ffentlichkeit verfolgt, allein den Interessen dieser vermeintlichen Elite dienen und der \u00fcbrigen Bev\u00f6lkerung erheblichen Schaden zuf\u00fcgen. Zur Untermauerung dieser Annahmen werden immer wieder vermeintliche Belege angef\u00fchrt, die jedoch einer sachlichen \u00dcberpr\u00fcfung nicht standhalten. In solchen Kreisen herrscht h\u00e4ufig eine abgeschottete Kommunikationsweise, in der abweichende Informationen oder wissenschaftlich fundierte Fakten ausgeblendet oder abgelehnt werden. Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie fanden insbesondere Verschw\u00f6rungstheorien rund um die 2020 ver\u00f6ffentlichte Initiative \"The Great Reset\" des Weltwirtschaftsforums (WEF)2 Verbreitung. Ziel dieser Initiative war es urspr\u00fcnglich, die Pandemie auch als Ausgangspunkt f\u00fcr wirtschaftliche und gesellschaftliche Reformen zu begreifen. In verschw\u00f6rungstheoretischen Interpretationen wurde sie jedoch als angeblicher Versuch einer globalen Elite dargestellt, bestehende Strukturen zu zerst\u00f6ren und eine sogenannte \"Weltregierung\" zu errichten. Auch die Impfkampagne gegen das Coronavirus war h\u00e4ufig Gegenstand solcher Erz\u00e4hlungen. Teilweise wurde die Impfung als \"Zwangsimpfung\" bezeichnet und mit Behauptungen verkn\u00fcpft - etwa, es seien Mikrochips zur \u00dcberwachung implantiert worden. Solche Narrative behaupteten dar\u00fcber hinaus, die Ma\u00dfnahmen h\u00e4tten ein weltweites \u00dcberwachungsregime zum Ziel gehabt. 1 https://www.verfassungsschutz.de/DE/themen/verfassungsschutzrelevante-delegitimierung-des-staates/ begriff-und-erscheinungsformen/begriff-und-erscheinungsformen_artikel.html. 2 Quelle: https://www.weforum.org/stories/2020/06/covid19-great-reset-gita-gopinath-jennifer-morgan-sharan-burrow-climate/ 89 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","6 Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates 6.4 Ausblick - Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates Quelle: Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz Die Aktivit\u00e4ten und das Personenpotenzial im Bereich der \"verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates\" stagnieren derzeit, und wesentliche Ver\u00e4nderungen sind aktuell nicht zu erwarten. Ein avisierter Zuwachs, eine erfolgreiche Mobilisierungsf\u00e4higkeit oder die Pr\u00e4gung eines gesellschaftlichen Diskurses zu vermeintlichen \"Skandalen\" konnten nicht erreicht werden und sind derzeit nicht absehbar. Dennoch besteht ein Kern \u00fcberzeugter Anh\u00e4nger fort, welcher unbenommen versucht, entsprechende Aktivit\u00e4ten zu entfalten und verschiedene gesellschaftliche Themen f\u00fcr ihre eigenen Zwecke zu instrumentalisieren. Bundesweit ist ein leichter R\u00fcckgang des Personenpotentials zu verzeichnen. Ob sich dieser Trend fortsetzt, l\u00e4sst sich derzeit nicht abschlie\u00dfend bewerten. 90 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","6 Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates Gemeinsam die Verfassung sch\u00fctzen Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern 91 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","Die \"Wehrhafte Demokratie\" - KAPITEL\u00dcBERSICHT Auftrag und Verpflichtung des 11 Verfassungsschutzes VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2024 KAPITEL 1 Auf einen Blick Radikalisierung im digitalen Zeitalter: Junge Zielgruppen im 23 Visier extremistischer Akteure 33 KAPITEL 2 KAPITEL 3 Rechtsextremismus Reichsb\u00fcrger und und -terrorismus Selbstverwalter 39 77 KAPITEL 4 KAPITEL 5 Verfassungsschutzrelevante Linksextremismus Delegitimierung des Staates 87 93 KAPITEL 6 KAPITEL 7 Islamismus / Islamistischer Auslandsbezogener Terrorismus Extremismus 105 115 KAPITEL 8 KAPITEL 9 Mitwirkungsangelegenheiten, Spionageabwehr und Waffenrechtliche Erlaubnisse und hybride Bedrohungen Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 125 133 KAPITEL 10 KAPITEL 11 Presseund Anlagen \u00d6ffentlichkeitsarbeit 143 149 KAPITEL 12 KAPITEL 13","Kapitel 7 Linksextremismus Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern","7 Linksextremismus 7. Linksextremismus 7.1 Lage\u00fcberblick Linksextremisten verfolgen das Ziel, die bestehende Staatsund Gesellschaftsordnung in Deutschland - und damit auch die freiheitliche demokratische Grundordnung - abzuschaffen. An ihre Stelle soll entweder ein kommunistisches System (dogmatischer Linksextremismus) oder eine \"herrschaftsfreie\", anarchistische Gesellschaft (linksextremistische Anarchisten) treten. Sie bedienen sich klassischer Themen wie dem Klassenkampf und Antikapitalismus, w\u00e4hrend sie gleichzeitig aktuelle politische Debatten aufgreifen, um nicht-extremistische Bewegungen zu beeinflussen und ihre Reichweite zu erh\u00f6hen. Ideologie Dogmatische Linksextremisten Dogmatische Linksextremisten berufen sich im Kern auf die marxistisch-leninistische Ideologie des Kommunismus. Dabei treten unterschiedliche Ausrichtungen wie Stalinismus, Maoismus oder Trotzkismus auf. Als notwendige \u00dcbergangsphase wird dabei ein sozialistisches System unter der \"Diktatur des Proletariats\" gesehen, das die Macht der \"Arbeiterklasse\" sichern soll. Systeme, die sich auf die Lehren von Marx, Engels, Lenin, Trotzki, Stalin oder Mao berufen, waren und sind antidemokratisch und menschenverachtend. In diesen Systemen wird der Einzelne lediglich als Bestandteil eines Kollektivs betrachtet und unterliegt einer strengen sozialen sowie politischen Kontrolle, die die Individualit\u00e4t unterdr\u00fcckt. Dies steht im Gegensatz zu Demokratien, in denen die Rechte des Einzelnen durch die Verfassung garantiert sind. Die dramatischen Folgen dieser Ideologie manifestieren sich in Begriffen wie Mauerbau, Gulag, Holodomor, die Niederschlagung des Prager Fr\u00fchlings oder dem Tian'anmen-Massaker. Undogmatische Linksextremisten Undogmatische Linksextremisten, etwa Autonome und Anarchisten, glauben an einen revolution\u00e4ren Prozess, der direkt in eine \"herrschaftsfreie\" Gesellschaft m\u00fcndet. Staatliche und gesellschaftliche Institutionen werden von ihnen gezielt delegitimiert, diskreditiert und h\u00e4ufig als \"faschistoid\" diffamiert. Gemeinsame Grundhaltung Allen Str\u00f6mungen des Linksextremismus ist der Kampf gegen den Kapitalismus gemeinsam. In der heutigen Zeit verstehen Linksextremisten darunter demokratische Rechtsstaaten mit marktwirtschaftlich organisierten Volkswirtschaften, die sie f\u00fcr soziale Ungerechtigkeit, Rassismus, Kriege und Umweltzerst\u00f6rung verantwortlich machen. Die Beseitigung dieser Verh\u00e4ltnisse durch eine Revolution wird als Voraussetzung f\u00fcr eine zuk\u00fcnftige Gesellschaft der \"Freien und Gleichen\" angesehen. Gewalt wird dabei fr\u00fchzeitig bzw. direkt am Anfang einer Radikalisierung als legitimes Mittel betrachtet. 94 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","7 Linksextremismus Linksextremistische Zusammenschl\u00fcsse gelten als verfassungsfeindlich, da sie sich gegen die Grundwerte unserer Demokratie richten: Gegen die Menschenw\u00fcrde, indem das Kollektiv \u00fcber das Individuum gestellt wird. Gegen das Demokratieprinzip, da sie das Parlament abschaffen und durch autorit\u00e4re sozialistische Strukturen oder ein R\u00e4tesystem ersetzen wollen. Gegen das Rechtsstaatsprinzip, weil sie eine entsch\u00e4digungslose Enteignung und einen revolution\u00e4ren Umsturz anstreben. Linksextremisten versuchen, aktuelle gesellschaftliche Themen zu dominieren oder im Sinne ihrer Ideologie zu beeinflussen. Sie greifen bewusst Themen auf, die in der \u00d6ffentlichkeit Zustimmung finden, um einen Gegensatz zwischen der Bev\u00f6lkerung und staatlichen Akteuren herzustellen und ihre eigenen verfassungsfeindlichen Ziele zu legitimieren. Zu den dominierenden Themen geh\u00f6ren: Antifaschismus und Antirepression Klimaschutz der Ukraine-Krieg und der Nahostkonflikt, wenn auch in geringerem Ma\u00dfe Gerade der Ukraine-Krieg hat den dogmatischen Linksextremismus in eine ideologische Krise gest\u00fcrzt. Die historische N\u00e4he zu Russland, welcher nun als \"Angreiferstaat\" agiert, wurde zum Problem. Zudem bestehen Spannungen zwischen der \u00fcberwiegend propal\u00e4stinensischen Haltung dogmatischer Gruppen und der eher proisraelischen Position undogmatischer Strukturen. Diese internen Konflikte f\u00fchrten zu Zerw\u00fcrfnissen und offenen Auseinandersetzungen innerhalb der Szene, was auch in der \u00f6ffentlichen Wahrnehmung sichtbar wurde. Die einzelnen Aktionsfelder werden detailliert im Kapitel 7.5 dargestellt. 7.2 Personenpotenzial Dem Personenpotenzial aller linksdogmatischen Organisationen in Mecklenburg-Vorpommern werden im Berichtszeitraum rund 100 Personen zugerechnet. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Anstieg zu verzeichnen, der vor allem auf den Zuwachs bei der Gruppierung \"Rote Jugend Rostock\" zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Folgenden Organisationen/Parteien werden dem dogmatischen Linksextremismus zugeordnet: \"Deutsche Kommunistische Partei\"(DKP) \"Rote Hilfe e.V.\"(RH) \"MarxistischLeninistische Partei Deutschlands\"(MLPD) \"Rote Jugend Rostock\" (RJR) \"Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend\" (SDAJ) 95 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","7 Linksextremismus In der nachfolgenden Tabelle ist das Personenpotenzial der linksextremistischen Personenzusammenschl\u00fcsse im Jahr 2024 in Mecklenburg-Vorpommern und bundesweit dargestellt.1 MV MV Bund Bund 2023 2024 2023 2024 Gewaltorientierte Linksextremisten 210 205 11.200 11.200 \"Rote Hilfe e.V.\"(RH) 260 250 13.700 14.400 \"Deutsche Kommunistische Partei\"(DKP) 30 30 2.765 2.682 \"MarxistischLeninistische Partei Deutschlands\"(MLPD) 15 15 2.800 2.800 \"Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend\"(SDAJ)2 10 10 670 670 \"Rote Jugend Rostock\" (RJR) 25 50 k. A. k. A. Gesamt3 430 440 37.000 38.000 7.3 Linksextremistische Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern In Mecklenburg-Vorpommern blieben die linksextremistischen Strukturen im Berichtszeitraum auf dem Niveau des Vorjahres stabil. Das Personenpotenzial bewegte sich weiterhin bei deutlich unter 500 Personen. Parteien mit marxistisch-leninistischer Ausrichtung bleiben - auch aufgrund der historischen Erfahrungen mit dem \"real existierenden Sozialismus\" - bundesweit wenig attraktiv. Zus\u00e4tzlich wirken sich die internationalen Krisen wie der Ukraine-Krieg und der Nahostkonflikt aus. Sie zwingen den dogmatischen Linksextremismus zu einer ideologischen Neuausrichtung, welche bislang nicht abgeschlossen ist. Demgegen\u00fcber sind insbesondere die Entstehung und Entwicklung vereinzelter neuer sowie bestehender Strukturen im dogmatischen Spektrum hervorzuheben. Hierzu z\u00e4hlt insbesondere die kommunistisch orientierte Gruppierung \"Rote Jugend Rostock\", die sich als Teil eines bundesweiten Netzwerks kommunistischer Jugendgruppen unter dem Namen \"Rote Jugend Deutschland\" versteht. Ihre ausgepr\u00e4gte dogmatische und k\u00e4mpferische Rhetorik orientiert sich an sozialistischen und kommunistischen Ideen, die insbesondere Jugendlichen und jungen Erwachsenen vermittelt werden sollen. Grunds\u00e4tzlich zeigt sich, dass die Bereitschaft, sich in gewaltbereiten Szenen zu engagieren, nur in geringem Ma\u00dfe ausgepr\u00e4gt ist. Dieses Engagement beschr\u00e4nkt sich \u00fcberwiegend auf junge Menschen aus st\u00e4dtischen, universit\u00e4tsnahen Milieus. Mecklenburg-Vorpommern mit seinen \u00fcberwiegend l\u00e4ndlichen Strukturen, stellt 1 Alle Zahlen sind Rundungswerte. 2 Die Anzahl der Mitglieder der SDAJ in Mecklenburg-Vorpommern ist in der Gesamtzahl der gewaltorientierten Linksextremisten in Mecklenburg-Vorpommern mit enthalten. 3 Gesamtzahl von Mecklenburg-Vorpommern und Bund um Mehrfachmitgliedschaften bereinigt. Die Gesamtzahl des Bundes umfasst auch Organisationen, die in Mecklenburg-Vorpommern nicht vertreten sind oder nicht beobachtet werden. 96 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","7 Linksextremismus daher strukturell kein Schwerpunktland f\u00fcr linksextremistische Militanz dar.Dennoch kommt es immer wieder zu Solidarit\u00e4ts bekundungen mit linksextremistischen Gewaltt\u00e4tern, wie etwa Personen aus dem Umfeld des sogenannten \"Antifa-Ost-Verfahrens\". In diesen wird eine gewaltbef\u00fcrwortende Haltung eingenommen, die zumindest ideologisch den gewaltbereiten Linksextremismus st\u00fctzt. Ein weiterer Grund f\u00fcr den stagnierenden Zulauf zum Linksextremismus liegt in der Konkurrenz durch die Klimaprotestbewegung (kein Beobachtungsobjekt). Diese bot Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein alternatives und oft attraktiveres Bet\u00e4tigungsfeld im Vergleich zu den traditionellen Themen der linksextremistischen Szene. 7.4 Organisationen und Parteien Gewaltorientierte Linksextremisten Sitz/Verbreitung Lokale Schwerpunkte bilden die Universit\u00e4tsst\u00e4dte Rostock und Greifswald. Der gewaltorientierten Szene in Mecklenburg-Vorpommern geh\u00f6ren im Wesent-lichen die \"Autonomen\" an, die ideologisch dem Anarchismus zuzurechnen sind. Diese Gruppierung ist Struktur f\u00fcr die Mehrzahl der linksextremistisch motivierten Straftaten, insbesondere die Gewalttaten, verantwortlich. Mitglieder ca. 205 Abschaffung der bestehenden staatlichen Strukturen auch unter Anwendung von Gewalt Ziele (insbesondere gegen Sicherheitsbeh\u00f6rden und ihre Repr\u00e4sentanten) und unter Bezugnahme auf tagespolitisch aktuelle Themen. \"Rote Hilfe e.V.\" (RH)1 Ortsgruppen in Sitz/Verbreitung Rostock und Greifswald Struktur bundesweit agierender Verein Mitglieder ca. 250 Vorrangiges Aktionsfeld der RH ist die rechtliche und finanzielle Unterst\u00fctzung Szeneangeh\u00f6riger in gerichtlichen Verfahren, insbesondere bei Strafprozessen, die dem Themenfeld \"Antirepression\" zugerechnet werden k\u00f6nnen. Durch die von ihr in Aussicht gestellten HilfsZiele ma\u00dfnahmen senkt sie gezielt die Hemmschwellen zur Begehung von Straftaten (v. a. im Rahmen von Demonstrationen). Ihr Wirken ist somit als gewaltunterst\u00fctzend anzusehen. Die Rote Hilfe feierte im Jahr 2024 ihr 100-j\u00e4hriges Bestehen. 1 Internetseite der RH Rostock, abgerufen am 30.01.2025. 97 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","7 Linksextremismus \"Schwarz-Rote Hilfe\" (SRH) Rostock1 Sitz/Verbreitung Rostock Struktur bundesweit agierender Verein Mitglieder unbekannt Grunds\u00e4tzlich verfolgt die SRH, anders als die RH, den Ansatz der aktionsorientierten, nach eigenem Bekunden \"kreativen Antirepression\". Damit will sie u. a. Linksextremisten ermutigen, die Arbeit von Beh\u00f6rden und Gerichten zu erschweren. Ziele Nach eigenen Angaben bietet die SRH selbstorganisierte Anti-Repressions-Arbeit an, die unter anderem rechtliche, finanzielle und menschliche Unterst\u00fctzung im Falle von Repressionen umfasst. Daher ist sie, ebenso wie die RH, gewaltunterst\u00fctzend. Deutsche Kommunistische Partei (DKP), Landesverband MV2 Ansprechstellen in Stralsund, Sitz/Verbreitung Schwerin und Rostock Struktur bundesweite Partei Mitglieder ca. 30 Laut Parteiprogramm stellt \"der revolution\u00e4re Bruch mit den kapitalistischen Machtund Eigentumsverh\u00e4ltnissen\" das erkl\u00e4rte Ziel dar. Ziele Die von der Partei angestrebte Gesellschaft wird als \"der Sozialismus als erste Phase der kommunistischen Gesellschaftsformation\" definiert. Regelm\u00e4\u00dfig f\u00fchrten die Ortsgruppen der DKP in MV im Berichtszeitraum ihre Mitgliederversammlungen durch. Die DKP MV ist grunds\u00e4tzlich auch an der j\u00e4hrlich im Januar stattAktivit\u00e4ten findenden Lenin-Liebknecht-Luxemburg Veranstaltung in Berlin vertreten und organisierte vereinzelt auch Veranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern. 1 X ehemals Twitter SRH, zuletzt abgerufen am 30.01.2025 2 Logo der DKP, abgerufen auf der Internetseite Wikipedia, abgerufen am 30.01.2025 98 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","7 Linksextremismus Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ)1 Ortsgruppen in Schwerin, Sitz/Verbreitung Rostock und Greifswald bundesweit eigenst\u00e4ndige Struktur Jugendorganisation, betrachtet sich als Nachwuchsorganisation der DKP Mitglieder ca. 10 Laut Parteiprogramm wird die Abschaffung des Kapitalismus Ziele und die Errichtung einer sozialistischen Gesellschaft angestrebt. Marxistisch Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)2 Ortsgruppen in Malchow, Rostock und Schwerin, Jugendverband \"REBELL\" Sitz/Verbreitung mit einer Ortsgruppe in Rostock, MV geh\u00f6rt zum Landesverband Nord-Ost Struktur bundesweite Partei Mitglieder ca. 15 Politisches Ziel ist die Errichtung einer sozialistischen Gesellschaft Ziele als \u00dcbergang zur klassenlosen kommunistischen Gesellschaft. Die MLPD f\u00fchrte im Berichtszeitraum vereinzelt Versammlungen - vorrangig in Rostock - durch. Dar\u00fcber hinaus verteilten Mitglieder bzw. Unterst\u00fctzer der MLPD im Januar 2024 eine parteinahe Brosch\u00fcre vor jeweils einer Schule in Malchow und Waren. Aktivit\u00e4ten An einer Demonstration in Schwerin zum Nahost-Konflikt am 25. Oktober 2024 nahm auch die MLPD teil und verteilte eine Erkl\u00e4rung des Zentralkomitees der MLPD zum \"Angriffskriegs Israels in Nahost\". 1 Internetseite der SDAJ, abgerufen am 30.01.2025 2 Internetseite der MLPD, abgerufen am 30.01.2025 99 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","7 Linksextremismus Rote Jugend Rostock (RJR)1 Sitz/Verbreitung Rostock bundesweite Rote Jugend Struktur Gruppen, vereint unter der \"Roten Jugend Deutschland\" Das erkl\u00e4rte Ziel der Roten Jugend besteht im Aufbau einer kampfstarken Organisation in der Form einer kommunistischen Partei. Dieses Endziel soll im Rahmen einer gesamtgesellschaftlichen Revolution erreicht werden, die \u00fcber den Weg des Klassenkampfes zu einem Systemwechsel gem\u00e4\u00df kommunistischer Ideologie f\u00fchrt. Nach eigener Selbstdarstellung versteht sich die Rote Jugend Rostock als \"Zusammenschluss Ideologie kommunistischer Jugendlicher und junger Erwachsener mit dem Anspruch, einen organisierten Klassenkampf zu f\u00fchren\". Die Gruppierung tritt sowohl in sozialen Netzwerken als auch bei Veranstaltungen und Versammlungen der linken Szene \u00f6ffentlich in Erscheinung. Die Mitglieder inszenieren sich hierbei bewusst in einheitlicher und martialischer Erscheinung -- beispielsweise durch rote Vermummung oder als sogenannter \"roter Block\" --, um Geschlossenheit und Kampfbereitschaft zu demonstrieren. Zunehmend f\u00fchrt die Rote Jugend Rostock eigenst\u00e4ndige Aktionen durch, die \u00fcberwiegend von den eigenen Mitgliedern getragen werden und ohne Beteiligung anderer linker oder linksextremistischer Gruppen stattfinden. Auff\u00e4llig ist dabei die pro-pal\u00e4stinensische Haltung der Gruppierung, die sie durch regelm\u00e4\u00dfige Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen unterstreicht. So nahmen Mitglieder der Aktivit\u00e4ten Roten Jugend Rostock an einer Veranstaltung in Schwerin am 7. Juni 2024 teil und verteilten mit Blick auf die anstehende Europawahl u. a. linksextremistische und antikapitalistische Flyer (vgl. dazu Kapitel 9.4). Diese Positionierung wird innerhalb der linken und linksextremistischen Szene zum Teil kritisch und kontrovers bewertet. Innerhalb der linksextremistischen Szene wird der \"Roten Jugend Rostock\" zudem teilweise Antisemitismus vorgeworfen. 7.5 Aktionsfelder Als \"Aktionsfelder\" werden jene Themenbereiche bezeichnet, in denen Linksextremisten ihre politischen und gesellschaftlichen Vorstellungen aktiv durchzusetzen versuchen. Dazu engagieren sie sich in verschiedenen politischen und sozialen Debatten und nutzen diese gezielt, um ihre Ideologie zu verbreiten und Einfluss zu gewinnen. Ihre Aktionen richten sich dabei situationsabh\u00e4ngig gegen den Staat, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder politische Gegner. H\u00e4ufig dienen diese Themen auch dazu, Gewalttaten ideologisch zu rechtfertigen und als angeblich notwendiges Mittel im politischen Kampf darzustellen. 1 Instagramseite der Roten Jugend Rostock, abgerufen am 30.01.2025 100 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","7 Linksextremismus Folgende Aktionsfelder sind in der linksextremen Szene in Mecklenburg-Vorpommern relevant: Aktionsfeld \"Klimaschutz\" Der Klimaschutz und die damit verbundenen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ver\u00e4nderungen sind mittlerweile zu einem festen und gewichtigen Bestandteil der \u00f6ffentlichen Debatte \u00fcber die Gestaltung der Zukunft geworden. Obwohl in der Bev\u00f6lkerung weitgehend Einigkeit \u00fcber die Notwendigkeit einer Reduzierung des CO2-Aussto\u00dfes besteht, gehen die Vorstellungen hinsichtlich der konkreten Umsetzung -- von marktwirtschaftlichen Ans\u00e4tzen bis hin zu planwirtschaftlichen Modellen - auseinander. Es ist wichtig zu betonen, dass die \u00fcberwiegende Mehrheit der Klimabewegung nicht extremistisch ist. Der \u00f6ffentliche Einsatz f\u00fcr einen st\u00e4rkeren Klimaschutz ist ein legitimes Anliegen und steht zweifellos im Einklang mit den Werten einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Allerdings betrachten Linksextremisten die Klimabewegung als ein attraktives Bet\u00e4tigungsfeld: Das jugendliche Alter vieler Aktiver und die hohe \u00f6ffentliche Sichtbarkeit der Proteste bieten ihnen Ankn\u00fcpfungspunkte f\u00fcr ihre eigene politische Agitation. Dabei nehmen Linksextremisten bewusst die Gef\u00e4hrdung Dritter und die Begehung von Straftaten in Kauf, um mediale Aufmerksamkeit zu erzeugen. Ihre Aktionen zielen jedoch im Kern nicht auf einen echten Beitrag zum Umweltund Klimaschutz ab, sondern darauf, ihre eigene Deutungsmacht in der politischen Diskussion durchzusetzen. Ein ma\u00dfgeblicher steuernder Einfluss von Linksextremisten auf die Klimabewegung ist derzeit allerdings nicht feststellbar. F\u00fcr den Berichtszeitraum 2024 ist ein leichter R\u00fcckgang der Aktivit\u00e4ten der Klimaprotestbewegung in Mecklenburg-Vorpommern zu verzeichnen. Ein zentraler Schwerpunkt blieb das LNG-Terminal auf der Insel R\u00fcgen, jedoch nahm die Zahl der Veranstaltungen in diesem Zusammenhang ab. Infolge dessen ergaben sich f\u00fcr die linksextremistische Szene weniger Ankn\u00fcpfungspunkte im Themenfeld Klimaschutz. Stattdessen r\u00fcckten - auch bedingt durch andere gesellschaftliche Debatten - alternative Aktionsfelder st\u00e4rker in den Fokus der Szene. Aktionsfeld \"Antifaschismus\" Ein zentrales Bet\u00e4tigungsfeld der linksextremistischen Szene in Mecklenburg-Vorpommern bleibt der sogenannte \"Antifaschismus\". Dabei werden zwei Ziele miteinander verkn\u00fcpft: Zum einen die Bek\u00e4mpfung aller von ihnen selbst als rechts kategorisierten Personen und Organisationen, zum anderen die Delegitimierung des demokratischen Staates, der aus Sicht der Linksextremisten \"Faschismus\" nicht nur duldet, sondern durch seine Strukturen beg\u00fcnstigt. Nach ihrem Verst\u00e4ndnis wurzelt \"Faschismus\" im \"Kapitalismus\", weshalb der \"Kampf gegen Rechts\" stets auch als Kampf gegen das bestehende Gesellschaftssystem verstanden wird. Die \"Antifa-Arbeit\" verbindet so die \u00f6ffentlich anschlussf\u00e4hige Ablehnung von Rechtsextremismus mit der schwerer vermittelbaren Forderung nach der \u00dcberwindung des \"kapitalistischen Systems\". Im Berichtszeitraum fiel die Szene durch eine Zunahme demonstrativer Aktivit\u00e4ten auf, vor allem in den St\u00e4dten Rostock, Schwerin und Wismar. Anl\u00e4sslich des 20. Todestages von Mehmet Turgut, der am 25. Februar 2004 durch den rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) ermordet wurde, fanden im Februar 2024 verschiedene Gedenkveranstaltungen statt, insbesondere in der Stadt Rostock. So organisierten linke und linksextremistische Kreise am 17. Februar 2024 eine sogenannte antifaschistische Bustour mit \u00fcber 101 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","7 Linksextremismus 60 Teilnehmern, darunter die Rote Jugend Rostock, die unter anderem die St\u00e4dte Rostock, G\u00fcstrow und Schwerin sowie die Wohnadresse eines f\u00fchrenden Neonazi-Aktivisten ansteuerte. Im Zuge der Veranstaltung stellte die Polizei Verst\u00f6\u00dfe gegen das Versammlungsgesetz fest und kontrollierte die Busse. Dabei wurden mehrere Messer, Teleskopschlagst\u00f6cke, Quarzhandschuhe und Reizgas sichergestellt. Die Szene wertete die Ma\u00dfnahmen als \"staatliche Repression\" und verharmloste die sichergestellten Waffen als \"antifaschistischen Selbstschutz\". Am 17. Mai 2024 organisierte die linksextremistische \"Interventionistische Linke\" (IL) in Rostock unter dem Motto \"Wann, wenn nicht jetzt? Strategien gegen die AfD\" eine Informationsveranstaltung mit antifaschistischer Ausrichtung -- ein weiteres Beispiel f\u00fcr die Besetzung dieses Aktionsfelds durch Linksextremisten. Aktionsfeld \"Antirepression\" Das Aktionsfeld \"Antirepression\" b\u00fcndelt den Kampf der Linksextremisten gegen die von ihnen behauptete umfassende staatliche Unterdr\u00fcckung. Nach ihrer Lesart versucht der \"verhasste Staat\" nicht nur revolution\u00e4re Bestrebungen zu unterdr\u00fccken, sondern bereits grundlegende B\u00fcrgerrechte einzuschr\u00e4nken. Als Hauptgegner gelten Polizei, Nachrichtendienste, Justiz und andere staatliche Institutionen. Neben gewaltorientierten Gruppen engagieren sich hier auch Organisationen wie die \"Rote Hilfe\". Im Berichtszeitraum kam es zu Straftaten im Zusammenhang mit einer Kundgebung am 18. M\u00e4rz 2024, dem von der Szene als \"Tag der politischen Gefangenen\" allj\u00e4hrlich begangenen Gedenktag. Nach dem Selbstverst\u00e4ndnis der Szene gelten als politische Gefangene nicht nur Menschen, die wegen politisch motivierten Straftaten inhaftiert sind, sondern auch solche, bei denen die politische Gesinnung als strafversch\u00e4rfend angesehen wird. Hierbei reklamiert die linksextremistische Szene die Deutungshoheit f\u00fcr sich. Die \"Rote Hilfe Rostock\" organisierte an diesem Tag eine Kundgebung \"im Zeichen antifaschistischer Solidarit\u00e4t\" in Rostock mit rund 50 Teilnehmern, darunter erkennbar auch Mitglieder der \"Roten Jugend Rostock\". Nach begangenen Straftaten kam es zu Polizeieins\u00e4tzen, bei denen die Beamten bedr\u00e4ngt und behindert wurden. Die Szene wertete das Vorgehen der Polizei als \"Repression\". Am Folgetag wurde ein Polizeigeb\u00e4ude in Rostock mit Pyrotechnik attackiert. Auf einer linksextremistischen Internetseite wurde die Tat unter dem Motto \"Pyro gegen Bullen\" bejubelt und in direkten Bezug zu den Vorkommnissen am 18. M\u00e4rz gesetzt. Aktionsfeld \"Antimilitarismus\" Auch der Antimilitarismus geh\u00f6rt zu den traditionellen Bet\u00e4tigungsfeldern der linksextremistischen Szene, die hier an die fr\u00fchen kommunistischen Str\u00f6mungen ankn\u00fcpft. Vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges und der Entscheidung der Bundesregierung, Milit\u00e4rausgaben zu erh\u00f6hen und Waffen zu liefern, hat dieses Thema an Bedeutung gewonnen. Linksextremisten bedienen sich des Narratives, wonach das Milit\u00e4r der Durchsetzung kapitalistischer Interessen im Ausland sowie der Wahrung bestehender Machtverh\u00e4ltnisse im Inland dient. Auslandseins\u00e4tze der Bundeswehr werden nicht als humanit\u00e4re Missionen anerkannt, vielmehr werden sie als Mittel zur Sicherung von Rohstoffquellen oder Absatzm\u00e4rkten im Interesse der Wirtschaft interpretiert. Die antimilitaristischen Aktionen richten sich vorrangig gegen die Bundeswehr, aber auch gegen R\u00fcstungsfirmen und deren Zulieferer, die zum Ziel von Angriffen und St\u00f6raktionen gemacht werden. Im Zuge der \u00f6ffentlichen Diskussion \u00fcber eine Wiedereinf\u00fchrung der Wehrpflicht war auch innerhalb der linksextremistischen Szene eine verst\u00e4rkte Mobilisierung zu beobachten. 102 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","7 Linksextremismus Gemeinsam die Verfassung sch\u00fctzen Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern 103 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","Die \"Wehrhafte Demokratie\" - KAPITEL\u00dcBERSICHT Auftrag und Verpflichtung des 11 Verfassungsschutzes VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2024 KAPITEL 1 Auf einen Blick Radikalisierung im digitalen Zeitalter: Junge Zielgruppen im 23 Visier extremistischer Akteure 33 KAPITEL 2 KAPITEL 3 Rechtsextremismus Reichsb\u00fcrger und und -terrorismus Selbstverwalter 39 77 KAPITEL 4 KAPITEL 5 Verfassungsschutzrelevante Linksextremismus Delegitimierung des Staates 87 93 KAPITEL 6 KAPITEL 7 Islamismus / Islamistischer Auslandsbezogener Terrorismus Extremismus 105 115 KAPITEL 8 KAPITEL 9 Mitwirkungsangelegenheiten, Spionageabwehr und Waffenrechtliche Erlaubnisse und hybride Bedrohungen Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 125 133 KAPITEL 10 KAPITEL 11 Presseund Anlagen \u00d6ffentlichkeitsarbeit 143 149 KAPITEL 12 KAPITEL 13","Kapitel 8 Islamismus / Islamistischer Terrorismus Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern","8 Islamismus / Islamistischer Terrorismus 8. Islamismus / Islamistischer Terrorismus 8.1 Lage\u00fcberblick Der Islam ist eine Weltreligion, deren Aus\u00fcbung durch das Grundrecht auf Religionsfreiheit, wie es in Artikel 4 des Grundgesetzes verankert ist, garantiert wird. Daher wird der Islam als Religion nicht durch den Verfassungsschutz beobachtet. Im Gegensatz dazu leitet der Islamismus einen politischen Anspruch aus dem Islam ab. Islamisten missbrauchen die Religion, um politische Ziele zu verfolgen, die sich gegen die Verfassung richten. Ihr Bestreben ist es, ihre gesellschaftlichen und politischen Vorstellungen sowohl in muslimisch gepr\u00e4gten als auch in s\u00e4kularen Gesellschaften durchzusetzen. Ihr Ziel ist es, eine \"Ordnung des Islam\" zu errichten, in der islamische Rechtsnormen - die Scharia - gelten und wesentliche Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abgeschafft werden sollen. Der Verfassungsschutz beobachtet daher unter dem Begriff Islamismus religi\u00f6s motivierte extremistische Bestrebungen, die sich gegen westliche Werte und die Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung richten. Der islamistische Extremismus stellt kein einheitliches Ph\u00e4nomen dar, sondern weist eine Vielzahl von Auspr\u00e4gungen auf. Die Unterschiede werden einerseits durch den Einflussbereich und die Anspr\u00fcche sichtbar: Das Spektrum reicht von lokalen Vereinen bis hin zu weltweit agierenden Terrororganisationen wie dem sogenannten \"Islamischen Staat\" (IS) oder \"al-Qaida\". Zudem unterscheiden sich die Mittel, die islamistische Gruppen einsetzen, um ihre Ziele zu erreichen. Einige Gruppierungen, die als \"legalistisch\" bezeichnet werden, verfolgen zwar extremistische Zielvorstellungen, agieren jedoch innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Andere Gruppen wiederum bef\u00fcrworten unter bestimmten Umst\u00e4nden den Einsatz von Gewalt, um ihre Ziele durchzusetzen. Schlie\u00dflich gibt es auch terroristische Organisationen wie \"al-Qaida\" und den IS, die gezielt auf Gewalt, Terror und - Flagge der verbotenen Terrororganisation IS Einsch\u00fcchterung setzen. Die islamistische Szene weist demnach eine erhebliche Diversit\u00e4t auf, was zur Folge hat, dass der islamistische Extremismus nicht als geschlossene Bewegung nach au\u00dfen auftritt. In Mecklenburg-Vorpommern stehen mangels gefestigter gr\u00f6\u00dferer Strukturen insbesondere islamistisch motivierte Einzelpersonen im Fokus der Sicherheitsbeh\u00f6rden. Diese Personen weisen zwar ideologische \u00dcberschneidungen mit internationalen Terrororganisationen wie dem \"Islamischen Staat\" (IS) auf, agieren jedoch ohne eine erkennbare Anbindung an solche Organisationen. Ihre isolierte Vorgehensweise erschwert eine fr\u00fchzeitige Erkennung potenzieller Anschlagsplanungen erheblich. Vor diesem Hintergrund kommt dem Verfassungsschutz eine zentrale Rolle als Fr\u00fchwarnsystem zu, um solche Personen m\u00f6glichst fr\u00fchzeitig zu identifizieren. Die betreffenden Einzelpersonen (s. Tabelle Personenpotenzial \"Sonstige\") vertreten teils unterschiedliche oder sich \u00fcberschneidende religi\u00f6se Auslegungen des Islam und lassen sich daher nicht eindeutig Gruppierungen wie dem Salafismus (vgl. Kapitel 8.4) zuordnen. Gleichwohl bestehen gerade zum salafistischen Spektrum signifikante ideologische \u00dcberschneidungen. Regionale Schwerpunkte der islamistischen Szene sind vor allem in gr\u00f6\u00dferen St\u00e4dten zu beobachten, wobei insbesondere G\u00fcstrow und Rostock hervorzuheben sind. 106 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","8 Islamismus / Islamistischer Terrorismus 8.2 Personenpotenzial Das Personenpotenzial im islamistischen Extremismus bewegte sich im Berichtsjahr 2024 insgesamt auf einem gleichbleibenden Niveau: MV MV Bund Bund 2023 2024 2023 2024 Salafisten 180 170 10.500 11.000 Sonstige - < 10 16.700 17.280 Gesamt 180 < 180 27.200 28.280 8.3 Entwicklung des islamistischen Extremismus und Terrorismus Islamistischer Terrorismus bleibt eine ernste Bedrohung f\u00fcr die innere Sicherheit Deutschlands. Islamistische Terroristen bef\u00fcrworten und rechtfertigen den Einsatz von Gewalt, um ihre religi\u00f6sen und gesellschaftlichen Vorstellungen durchzusetzen. Terroranschl\u00e4ge k\u00f6nnen grunds\u00e4tzlich jederzeit auch in Deutschland stattfinden. Im Jahr 2023 kam es in Deutschland zu keinem t\u00f6dlichen islamistischen Anschlag, jedoch mussten im Jahr 2024 zwei Anschl\u00e4ge verzeichnet werden, bei denen Menschen ums Leben kamen: am 31. Mai 2024 in Mannheim und am 23. August 2024 in Solingen. Auch weltweit war 2024 von zahlreichen islamistischen Anschl\u00e4gen gepr\u00e4gt, insbesondere in L\u00e4ndern wie Afghanistan und Syrien, wo viele Menschen ihr Leben verloren. Aber auch der europ\u00e4ische Kontinent blieb nicht verschont: Am 22. M\u00e4rz 2024 t\u00f6teten mehrere bewaffnete Angreifer, die vermutlich der Terrororganisation \"Islamischer Staat Provinz Khorasan (ISPK)\" angeh\u00f6ren, in der russischen Stadt Krasnogorsk bei Moskau mindestens 144 Besucher eines Rockkonzerts. Rund 360 Menschen wurden verletzt. ISPK ist der afghanische Ableger des IS und rekrutiert auch Terroristen aus Zentralasien. Bereits 2023 war der K\u00f6lner Dom ein mutma\u00dfliches Anschlagsziel dieser Gruppe, der Anschlag konnte jedoch verhindert werden. Auch 2024 konnten die deutschen Sicherheitsbeh\u00f6rden Anschl\u00e4ge vereiteln. So griff am 6. September 2024 ein 29-j\u00e4hriger Mann mit einer Machete die Polizeiwache in Linz am Rhein (Rheinland-Pfalz) an. Der Attent\u00e4ter wurde in einer Sicherheitsschleuse \u00fcberw\u00e4ltigt, Polizisten wurden nicht verletzt. Der Angriff wurde als islamistisch motiviert eingestuft.Im August 2024 wurden in Wien kurzfristig drei Konzerte der US-S\u00e4ngerin Taylor Swift aufgrund einer akuten Terrorgefahr abgesagt. Die \u00f6sterreichischen Beh\u00f6rden hatten zuvor zwei junge M\u00e4nner festgenommen, die der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) die Treue geschworen hatten. Einer der T\u00e4ter soll geplant haben, mit einem mit Sprengstoff beladenen Fahrzeug in die Menschenmenge vor der Konzerthalle zu fahren. Ende 2024 lag das islamistisch-terroristische Personenpotenzial in Deutschland bei rund 1.660 Personen (Ende 2023: 1.700), von denen etwa 1 % in Mecklenburg-Vorpommern ans\u00e4ssig sind. Dieses Potenzial stellt nach wie vor eine erhebliche und dauerhafte Bedrohung dar, sodass grunds\u00e4tzlich mit der M\u00f6glichkeit eines islamistischen Anschlags gerechnet werden muss. Islamistische Organisationen agieren h\u00e4ufig lokal oder regional, stehen aber zugleich untereinander in Kontakt - sei es direkt oder \u00fcber das Internet. Auch die Islamisten in MecklenburgVorpommern sind in der Regel nicht isoliert, sondern vernetzt und werden von anderen Akteuren beeinflusst. 107 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","8 Islamismus / Islamistischer Terrorismus 8.4 Salafismus Kurzportr\u00e4t und Ziele Der Salafismus ist eine weltweite Bewegung mit zahlreichen Str\u00f6mungen, Organisationen und Pers\u00f6nlichkeiten. In Deutschland, auch in Mecklenburg-Vorpommern, sind salafistische Aktivit\u00e4ten vor allem in st\u00e4dtischen Ballungsr\u00e4umen zu beobachten. Salafismus ist eine Ideologie und zugleich eine besonders radikale Str\u00f6mung innerhalb des islamistischen Extremismus. Er orientiert sich an den Vorstellungen und Lebensweisen der ersten Muslime in der Fr\u00fchzeit des Islam. Salafisten behaupten, ihre religi\u00f6se Praxis und ihr Leben ausschlie\u00dflich nach den Grunds\u00e4tzen des Korans und dem Vorbild des Propheten Mohammed sowie der sogenannten rechtschaffenen Altvorderen (arabisch: as-salaf as-salih) auszurichten. Ihr Ziel ist es, die islamischen Regeln der Fr\u00fchzeit des Islam bedingungslos zu befolgen und durchzusetzen. Entstehung Es existiert kein genaues Gr\u00fcndungsdatum des Salafismus. Innerhalb dieser Bewegung existieren verschiedene Str\u00f6mungen, die sich auf unterschiedliche islamische Gelehrte und Theoretiker beziehen. Allen Salafisten gemein ist die \u00dcberzeugung, dass die Handlungen und Aussagen des Propheten Mohammed, seiner Gef\u00e4hrten sowie der beiden nachfolgenden Generationen als ein verbindliches Vorbild f\u00fcr alle Zeiten anzusehen sind. Grund der Beobachtung und Verfassungsfeindlichkeit Die Salafisten beanspruchen die alleinige Deutungshoheit \u00fcber islamische Schriften f\u00fcr sich. Abweichende Meinungen werden unterdr\u00fcckt und Andersdenkende werden ausgegrenzt, verfolgt oder sogar mit dem Tode bedroht. F\u00fcr Salafisten stellt der Islam nicht nur eine Religion dar, sondern vielmehr ein umfassendes System, das s\u00e4mtliche Lebensbereiche einschlie\u00dflich der Politik und der Gesetzgebung bestimmen soll. In der Konsequenz streben sie die Errichtung eines islamischen \"Gottesstaates\" an, der die Grundrechte und Prinzipien der deutschen Verfassung au\u00dfer Kraft setzen w\u00fcrde. Sie wollen eine \"Ordnung des Islam\" errichten, in der islamische Rechtsnormen - die Scharia - f\u00fcr alle gelten. Die Propaganda und Aktivit\u00e4ten der Salafisten gehen folglich \u00fcber eine blo\u00dfe religi\u00f6se Beeinflussung hinaus: Sie verfolgen einen totalit\u00e4ren Ansatz, bei dem religi\u00f6se Begriffe politisch umgedeutet und f\u00fcr ihre Zwecke missbraucht werden. Die salafistische Ideologie steht somit im Widerspruch zu Integration, religi\u00f6ser Toleranz und den Grundlagen eines demokratischen Rechtsstaates. Der Salafismus ist keine einheitliche Bewegung, sondern unterteilt sich in verschiedene Str\u00f6mungen. Der Verfassungsschutz unterscheidet hier vor allem zwischen politischem und jihadistischem Salafismus. 108 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","8 Islamismus / Islamistischer Terrorismus Beide Str\u00f6mungen teilen dieselben grundlegenden \u00dcberzeugungen, unterscheiden sich jedoch in ihren Vorgehensweisen: Politische Salafisten Politische Salafisten betreiben eine intensive Propaganda, die sie als \"Missionierung\" (arabisch: da'wa) bezeichnen. Ihr Ziel ist es, die Gesellschaft langfristig gem\u00e4\u00df salafistischer Vorstellungen zu transformieren - beispielsweise durch Kundgebungen in Innenst\u00e4dten oder sogenannte \"Islamseminare\". Im Berichtszeitraum fanden derartige \u00f6ffentliche Veranstaltungen von Salafisten in Mecklenburg-Vorpommern jedoch nicht statt. Stattdessen verbreiten politische Salafisten ihre Botschaften \u00fcberwiegend \u00fcber das Internet, oft getarnt als religi\u00f6se Informationen. Tats\u00e4chlich handelt es sich dabei um gezielte Indoktrination, die nicht selten der Einstieg in eine weitere Radikalisierung ist. Obwohl Anh\u00e4nger des politischen Salafismus h\u00e4ufig die Ablehnung von Terrorismus betonen und den friedlichen Charakter des Islam hervorheben, besteht innerhalb der Bewegung Uneinigkeit dar\u00fcber, unter welchen Bedingungen Gewalt als zul\u00e4ssig erachtet wird. Daher ist die Abgrenzung zwischen politischem und jihadistischem Salafismus h\u00e4ufig schwer zu erkennen. Insgesamt zeigt der politische Salafismus ein ambivalentes Verh\u00e4ltnis zur Gewalt: Diese wird nicht grunds\u00e4tzlich abgelehnt, sondern unter bestimmten Voraussetzungen - etwa zur \"Verteidigung des Islam\" - als legitim betrachtet. Jihadistische Salafisten Jihadistische Salafisten hingegen bef\u00fcrworten den offenen und unmittelbaren Einsatz von Gewalt. Sie propagieren den bewaffneten Kampf auch gegen Regierungen in mehrheitlich muslimischen L\u00e4ndern, denen sie vorwerfen, vom wahren Glauben abgefallen und Handlanger des verhassten \"Westens\" zu sein. Die Terrororganisation \"Islamischer Staat\" (IS) gilt weiterhin als zentraler Akteur des jihadistischen Salafismus. Auff\u00e4llig ist, dass alle Personen mit Deutschlandbezug, die den gewaltsamen Jihad unterst\u00fctzen, zuvor Kontakt zu salafistischen Gruppen hatten. Es gilt daher als sicher, dass die salafistische Ideologie den N\u00e4hrboden f\u00fcr islamistische Radikalisierung und die Rekrutierung f\u00fcr den gewaltsamen Jihad bildet. Situation in Mecklenburg-Vorpommern In Mecklenburg-Vorpommern haben sich bislang kaum feste salafistische Strukturen entwickelt. In der Regel treten Salafisten in dieser Region \u00fcberwiegend als Einzelpersonen oder innerhalb loser, nicht formal organisierter Netzwerke auf. Nahezu die H\u00e4lfte der Salafisten im Land stammt aus Syrien, \u00fcber ein Viertel aus dem Nordkaukasus. Die Zahl der Salafisten in Deutschland ist seit einigen Jahren stabil. Zum Ende des Jahres 2024 wurden bundesweit rund 10.500 Personen dem salafistischen Spektrum zugeordnet - ein Wert, der sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ver\u00e4ndert hat. In Mecklenburg-Vorpommern entf\u00e4llt nahezu das gesamte islamistische Personenpotenzial auf den Salafismus. Zum Jahresende 2024 lag die Zahl der Salafisten im Land bei ca. 170 Personen (Vorjahr: 180). 109 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","8 Islamismus / Islamistischer Terrorismus Ver\u00f6ffentlichungen Der Salafismus zeigt sich in vielf\u00e4ltigen Auspr\u00e4gungen. F\u00fcr die Anh\u00e4nger dieser Str\u00f6mung sind die Schriften zahlreicher \"Gelehrter\" und Ideologen von zentraler Bedeutung. Diese Texte werden weltweit und auch in Deutschland in gedruckter Form und \u00fcber das Internet verbreitet. Besonders hervorzuheben sind Videos und Texte, die salafistische Inhalte transportieren und in sozialen Netzwerken verbreitet werden. Nicht erst seit der Corona-Pandemie hat sich das salafistische Online-Angebot stark ausgeweitet. Es richtet sich vor allem an junge Menschen, wird h\u00e4ufig von Gleichaltrigen erstellt und nutzt zunehmend visuelle Inhalte wie Videos oder kurze Clips. Der Austausch erfolgt schnell, die Botschaften werden kurz und pr\u00e4gnant vermittelt, um eine m\u00f6glichst gro\u00dfe Reichweite zu erzielen. (Vgl. hierzu Kapitel 3) Finanzierung Salafistische Bestrebungen finanzieren sich haupts\u00e4chlich durch Spenden von Anh\u00e4ngern sowie von Organisationen sowohl im Inals auch im Ausland. Dar\u00fcber hinaus erh\u00e4lt die Szene aus dem Ausland materielle Unterst\u00fctzung, wie etwa Brosch\u00fcren und andere Publikationen. Im jihadistischen Bereich des Salafismus spielen alternative Finanzierungswege wie das sogenannte \"Hawala\"-Bankensystem oder Kryptow\u00e4hrungen eine wichtige Rolle. 8.5 Staatliche Ma\u00dfnahmen gegen islamistischen Extremismus Verbot des \"Islamischen Zentrums Hamburg e. V.\" (IZH) Das Bundesministerium des Innern und f\u00fcr Heimat (BMI) hat am 24. Juli 2024 das \"Islamische Zentrum Hamburg e. V.\"1 (IZH) samt seinen bundesweiten Teilorganisationen verboten. Nach den Angaben des BMI handelt es sich beim IZH um eine extremistische islamistische Organisation, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Das Verm\u00f6gen des IZH wurde beschlagnahmt. Zeitgleich fanden am 24. Juli 2024 in Hamburg und sieben weiteren Bundesl\u00e4ndern, darunter auch in Mecklenburg-Vorpommern (Greifswald), Durchsuchungen statt. Das IZH war bundesweit aktiv. Sein Zweck verfolgte Ziele, die sich gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung des Grundgesetzes sowie gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung richteten. Das Zentrum verbreitete als direkte Vertretung des iranischen Revolutionsf\u00fchrers die Ideologie der sogenannten \"Islamischen Revolution\" in Deutschland auf aggressiv-k\u00e4mpferische Weise und strebte ihre Umsetzung an. Au\u00dferdem verbreitete es unter seinen Anh\u00e4ngern einen aggressiven Antisemitismus und unterst\u00fctzte in Deutschland die Terrororganisation \"Hizb Allah\" aus dem Libanon, die hier mit einem Bet\u00e4tigungsverbot belegt ist. Zwar fand in Mecklenburg-Vorpommern eine Durchsuchung in Greifswald statt, dies ist jedoch auf eine Einzelperson zur\u00fcckzuf\u00fchren. Hinweise auf strukturelle Aktivit\u00e4ten in MV liegen nicht vor. 1 https://de.wikipedia.org/wiki/Islamisches_Zentrum_Hamburg#/media/Datei:Islamischen_ Zentrum_Hamburg_Razzia_und_Schlie%C3%9Fung_am_24._Juli_2024.jpg 110 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","8 Islamismus / Islamistischer Terrorismus Verbot der \"Deutschsprachigen Muslimischen Gemeinschaft e. V.\" (DMG) Das Nieders\u00e4chsische Ministerium f\u00fcr Inneres und Sport hat am 12. Juni 2024 den Verein \"Deutschsprachige Muslimische Gemeinschaft e. V.\" (DMG) mit Sitz in Braunschweig verboten und dessen Aufl\u00f6sung verf\u00fcgt. Grund f\u00fcr das Verbot ist, dass sich die DMG gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung richtet (SS 3 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 Vereinsgesetz i. V. m. Art. 9 Abs. 2 Alt. 2 und 3 Grundgesetz). Die DMG stellte \u00fcber Jahre hinweg einen zentralen Akteur salafistischer Aktivit\u00e4ten in Niedersachsen dar und z\u00e4hlte schon fr\u00fch zu den wichtigsten salafistischen Zentren in Deutschland. Der Verein fungierte als bedeutende \u00fcberregionale Plattform zur Verbreitung salafistischen Gedankengutes - sowohl online als auch durch lokale Veranstaltungen. Laut den Angaben des Nieders\u00e4chsischen Innenministeriums vertrat die DMG eine Ideologie, die aggressiv-k\u00e4mpferisch die Bildung von Parallelgesellschaften, die Ungleichbehandlung von Frauen, Intoleranz gegen\u00fcber anderen Religionen sowie Antisemitismus und Feindseligkeit gegen\u00fcber Israel f\u00f6rdert. Strukturelle Aktivit\u00e4ten lagen in Mecklenburg-Vorpommern nicht vor. Aufgrund ihrer \u00fcberregionalen Reichweite und ideologischen Ausstrahlung ist jedoch von einem Einflussnahmeversuch mit salafistischem Gedankengut auf die hiesige islamistische Szene auszugehen. 8.6 Aufenthaltsstatus ausl\u00e4ndischer Islamisten Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern setzt sich konsequent daf\u00fcr ein, islamistischen Aktivit\u00e4ten keinen Raum zu geben und diese - sobald sie bekannt werden - zur\u00fcckzudr\u00e4ngen und zu unterbinden. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde unterst\u00fctzt die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden des Landes mit ihren Erkenntnissen, um zu verhindern, dass ausl\u00e4ndischen Islamisten ein gefestigter Aufenthaltsstatus gew\u00e4hrt wird und, sofern die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, deren R\u00fcckf\u00fchrung in die jeweiligen Herkunftsl\u00e4nder zu veranlassen. Zu diesem Zweck kooperieren die Sicherheitsbeh\u00f6rden des Landes - das Landeskriminalamt und die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde - eng mit dem Ausl\u00e4nderreferat des Innenministeriums in der beim Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) angesiedelten Arbeitsgruppe \"Statusrechtliche Begleitma\u00dfnahmen\" (AG Status). Das Hauptziel dieser AG besteht darin, Personen mit islamistischem oder terroristischem Hintergrund zu identifizieren und zu pr\u00fcfen, inwieweit Ma\u00dfnahmen wie: der Widerruf oder die R\u00fccknahme einer Asyloder Fl\u00fcchtlingsanerkennung, aufenthaltsbeendende Ma\u00dfnahmen, \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen gem\u00e4\u00df SS 56 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), Ma\u00dfnahmen zur Verhinderung der (Wieder-)Einreise, Ma\u00dfnahmen zur Verhinderung oder R\u00fccknahme einer Einb\u00fcrgerung ergriffen werden k\u00f6nnen. 111 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","8 Islamismus / Islamistischer Terrorismus Die AG Status kann dabei f\u00fcr den Widerruf von Asylentscheidungen oder f\u00fcr die Empfehlung einer Ausweisungsverf\u00fcgung auch auf sicherheitsbeh\u00f6rdliche Erkenntnisse zur\u00fcckgreifen, die unterhalb der Schwelle strafrechtlicher Vergehen liegen. Dazu geh\u00f6ren beispielsweise Hinweise auf Aktivit\u00e4ten f\u00fcr einen als verfassungsfeindlich eingestuften Verein. Es ist jedoch zu betonen, dass islamistische Aktivit\u00e4ten, die nicht die Schwelle schwerwiegender Straftaten \u00fcberschreiten oder lediglich als \"abstrakte Gefahr\" im Sinne des Polizeiund Ordnungsrechts eingestuft werden, in der Regel nicht ausreichen, um eine Aufenthaltsbeendigung rechtlich zu begr\u00fcnden. Ein vom Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) anerkannter Fl\u00fcchtling kann beispielsweise den demokratischen Rechtsstaat offen ablehnen und die \u00dcberlegenheit der Scharia gegen\u00fcber dem deutschen Recht propagieren, ohne deshalb unmittelbar ausl\u00e4nderrechtliche Sanktionen bef\u00fcrchten zu m\u00fcssen. Zu Abschiebungen kommt es selbst bei nachgewiesenen islamistischen / terroristischen Hintergr\u00fcnden auch dann nicht, wenn die Bundesregierung das Herkunftsland als nicht sicher eingestuft hat oder der Betroffene als staatenlos gilt, das hei\u00dft kein Herkunftsland nachgewiesen werden kann. 8.7 Islamismuspr\u00e4vention Staatliche Ma\u00dfnahmen gegen den islamistischen Extremismus umfassen neben den Repressionsma\u00dfnahmen verst\u00e4rkt auch Ans\u00e4tze der Pr\u00e4vention. Im Oktober 2024 nahm das Bundesinnenministerium (BMI) in Form der \"Taskforce Islamismuspr\u00e4vention\" die Arbeit auf. Dabei handelt es sich um ein neunk\u00f6pfiges Team, das sich der Bek\u00e4mpfung des Islamismus widmet. Sie ist ein Teil des Sicherheitspakets, das die Bundesregierung nach dem t\u00f6dlichen Anschlag in Solingen am 23. August 2024 beschlossen hat (siehe oben). Ihr vorrangiges Ziel besteht darin, Ma\u00dfnahmen zur Verhinderung der Radikalisierung junger Menschen im Internet zu entwickeln. Bereits seit 2012 existiert die Beratungsstelle Radikalisierung beim Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF), die ein bundesweiter Ansprechpartner, insbesondere f\u00fcr das private Umfeld von radikalisierten Personen, ist (erreichbar unter der Rufnummer 0911/9434343). Im Jahr 2017 wurde in MV im Rahmen der Umsetzung des \"Nationalen Pr\u00e4ventionsprogramms gegen islamistischen Extremismus\" die Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe \"Islamismuspr\u00e4vention\" beschlossen. Des Weiteren wurde der Aufbau einer Fachstelle zur Pr\u00e4vention von religi\u00f6s begr\u00fcndetem Extremismus mit Mitteln des Bundesprogramms \"Demokratie leben!\" initiiert. Die Koordinierung dieser Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen obliegt der \"Landeszentrale f\u00fcr politische Bildung/Landeskoordinierungsstelle Demokratie und Toleranz\", die der Aufsicht des Wissenschaftsministeriums untersteht. Die Islamismuspr\u00e4vention in MecklenburgVorpommern wird seitdem unter der Mitwirkung der Ministerien f\u00fcr Inneres, Bildung, Justiz und Soziales umgesetzt. Seit dem Fr\u00fchjahr 2018 ist die Fachstelle f\u00fcr Pr\u00e4vention von religi\u00f6s begr\u00fcndetem Extremismus mit dem Namen \"Bidaya\" (arab. f\u00fcr Start, Anfang) eingerichtet, die mittlerweile in Dahmen (Landkreis Rostock) angesiedelt ist. \"Bidaya\" steht staatlichen Stellen, zivilgesellschaftlichen Tr\u00e4gern und Einzelpersonen in MecklenburgVorpommern als Beratungsstelle im Themenfeld Islamismus und Islamfeindlichkeit zur Verf\u00fcgung. Neben der Beratung liegt ein Schwerpunkt auf der Fortbildung von Fachkr\u00e4ften. Kontakt Fachstelle \"Bidaya\": Telefon: 0160/8045287 Internet: www.bidaya-mv.cjd.de 112 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","8 Islamismus / Islamistischer Terrorismus Gemeinsam die Verfassung sch\u00fctzen Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern 113 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","Die \"Wehrhafte Demokratie\" - KAPITEL\u00dcBERSICHT Auftrag und Verpflichtung des 11 Verfassungsschutzes VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2024 KAPITEL 1 Auf einen Blick Radikalisierung im digitalen Zeitalter: Junge Zielgruppen im 23 Visier extremistischer Akteure 33 KAPITEL 2 KAPITEL 3 Rechtsextremismus Reichsb\u00fcrger und und -terrorismus Selbstverwalter 39 77 KAPITEL 4 KAPITEL 5 Verfassungsschutzrelevante Linksextremismus Delegitimierung des Staates 87 93 KAPITEL 6 KAPITEL 7 Islamismus / Islamistischer Auslandsbezogener Terrorismus Extremismus 105 115 KAPITEL 8 KAPITEL 9 Mitwirkungsangelegenheiten, Spionageabwehr und Waffenrechtliche Erlaubnisse und hybride Bedrohungen Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 125 133 KAPITEL 10 KAPITEL 11 Presseund Anlagen \u00d6ffentlichkeitsarbeit 143 149 KAPITEL 12 KAPITEL 13","Kapitel 9 Auslandsbezogener Extremismus Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern","9 Auslandsbezogener Extremismus 9. Auslandsbezogener Extremismus 9.1 Lage\u00fcberblick Im Bereich des nicht-islamistischen, auslandsbezogenen Extremismus sind Organisationen aktiv, die ideologische Elemente aus dem Rechtsund Linksextremismus sowie Antisemitismus aufgreifen oder separatistische Bestrebungen in ihren Herkunftsl\u00e4ndern verfolgen. Die Situation in den betreffenden Regionen sowie die Vorgaben der dort ans\u00e4ssigen zentralen Organisationseinheiten wirken sich entscheidend auf die Politik, Strategie und Aktivit\u00e4ten dieser Akteure in Deutschland aus. In ihren Heimatl\u00e4ndern streben diese Organisationen zumeist radikale politische Umbr\u00fcche an, die h\u00e4ufig auch durch den Einsatz von Gewalt und Terror vorangetrieben werden. In der Folge versto\u00dfen die in Deutschland aktiven Strukturen dieser extremistischen und teils terroristischen Auslandsorganisationen gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung und gef\u00e4hrden bisweilen die \u00f6ffentliche Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland.1 Deutschland dient den meisten dieser Gruppierungen als sicherer R\u00fcckzugsraum. Von hier aus unterst\u00fctzen sie ihre Heimatorganisationen durch die Verbreitung von Propaganda, die Bereitstellung finanzieller Mittel und Material sowie teilweise durch die Rekrutierung neuer K\u00e4mpfer. Damit beeintr\u00e4chtigen sie auch die au\u00dfenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland. 9.2 Personenpotenzial2 MV MV Bund Bund 2023 2024 2023 2024 \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) 270 270 15.000 15.000 T\u00fcrkische Linksextremisten < 25 < 25 2.500 2.500 Gesamt3 < 295 < 295 17.500 17.500 Der Schwerpunkt der Beobachtungen im Bereich des auslandsbezogenen Extremismus im Jahr 2024 lag weiterhin auf der \"Arbeiterpartei Kurdistans\", aufgrund der Mitgliederzahl sowie der Aktivit\u00e4ten dieser Organisation. Im Gegensatz dazu ist die Anzahl der Anh\u00e4nger t\u00fcrkisch-linksextremistischer Organisationen, wie der \"Revolution\u00e4ren Volksbefreiungspartei-Front\" (DHKP-C), der T\u00fcrkischen Kommunistischen Partei/ Marxisten-Leninisten (TKP/ML) und der \"Marxistisch-Leninistischen Kommunistischen Partei\" (MLKP), im Land Mecklenburg-Vorpommern unbedeutend. Hierbei handelt es sich lediglich um unorganisierte Einzelpersonen. Personenzusammenschl\u00fcsse, Einrichtungen und Strukturen des t\u00fcrkischen Rechtsextremismus sind im Land nicht existent. Diesem Ph\u00e4nomenbereich geh\u00f6ren in Mecklenburg-Vorpommern lediglich einige wenige Einzelpersonen an. 1 SS 5 Abs. 1 Nr. 4 LVerfSchG M-V 2 Alle Zahlen sind Rundungswerte 3 Die Gesamtzahl der Mitglieder-/Anh\u00e4ngerzahlen von nicht islamistischen - linksextremistischen Ausl\u00e4nderorganisationen f\u00fcr ganz Deutschland weicht von der vom Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz ver\u00f6ffentlichten Gesamtstatistik insofern ab, als in der o. a. Tabelle ausschlie\u00dflich die im Land Mecklenburg-Vorpommern agierenden Organisationen ber\u00fccksichtigt worden sind. 116 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","9 Auslandsbezogener Extremismus 9.3 \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) T\u00fcrkei/Nordirak, in Europa ist die Organisation durch wenige weisungsberechtigte Funktion\u00e4re mit wechselnden AufenthaltsSitz/Verbreitung orten durch den Kongress der KurdischDemokratischen Gesellschaft Kurdistan in Europa (KCDK-E) vertreten. Gr\u00fcndung/Bestehen seit November 1978 VERBOTEN H\u00f6chste Entscheidungsgremien: Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans Struktur/Repr\u00e4sentanz (KCK, Pr\u00e4sident: Abdullah \u00d6calan, Co-Vorsitzende: Bese Hozat und Cemil Bayik) und die Generalversammlung Volkskongress Kurdistans (KONGRA-GEL) Europa autorit\u00e4re F\u00fchrung mittels Kaderprinzip Deutschland neun Regionen (Eyalet), 31 Gebiete (B\u00f6lge) zugeh\u00f6rig zum PKK-Gebiet \"Kiel\", das wesentliche Teile von MecklenburgMV Vorpommern umfasst, mit einem leitenden F\u00fchrungsfunktion\u00e4r Mitglieder/Anh\u00e4nger/Unterst\u00fctzer ca. 270 in MV Serxwebun (Unabh\u00e4ngigkeit) (monatlich); Sterka Ciwan (Stern der Jugend) (monatlich); Newaja Jin (Melodie der Frauen) (monatlich); Kurdistan-Report (zwei-monatlich); Yeni \u00d6zg\u00fcr Politika (Neue Freie Politik) (t\u00e4glich); Fernsehen: Ver\u00f6ffentlichungen/Publikationen Sterk TV; Gerila TV; Internet: zahlreiche Internetauftritte verschiedener regionaler Gruppierungen sowie mediale Pr\u00e4senz in unterschiedlichen sozialen Netzwerken mit guten Verkn\u00fcpfungen untereinander. Ideologie/Ziele Die in der T\u00fcrkei unter F\u00fchrung von Abdullah \u00d6calan gegr\u00fcndete \"Arbeiterpartei Kurdistans (Partiya Karkeren Kurdistan - PKK)\" k\u00e4mpft seit den fr\u00fchen 1980er Jahren f\u00fcr die Unabh\u00e4ngigkeit bzw. gr\u00f6\u00dfere Autonomie der Kurdengebiete im Osten der T\u00fcrkei. Urspr\u00fcnglich strebte die PKK einen eigenen kurdischen Nationalstaat an, der Teile der T\u00fcrkei, des Nordiraks, des westlichen Irans und Nordsyriens umfassen sollte. Auch heute verfolgt sie weiterhin das Ziel eines l\u00e4nder\u00fcbergreifenden kurdischen Verbunds im Nahen Osten. Zu den wesentlichen Forderungen z\u00e4hlen die Freilassung des inhaftierten PKK-F\u00fchrers Abdullah \u00d6calan sowie die Aufhebung des Verbots der Bet\u00e4tigung der Organisation. Das Bundesministerium des Innern (BMI) erlie\u00df 1993 ein Bet\u00e4tigungsverbot gegen die PKK und ihre Nebenorganisationen. Dar\u00fcber hinaus ist die PKK seit dem Jahr 2002 auf der Terrorliste der Europ\u00e4ischen Union verzeichnet und unterliegt somit restriktiven Ma\u00dfnahmen. 117 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","9 Auslandsbezogener Extremismus Bei Anschl\u00e4gen und Gefechten zwischen der PKK, dem t\u00fcrkischen Staat und rivalisierenden Gruppen kamen seit Beginn des Konflikts mehrere zehntausend Menschen ums Leben, darunter zahlreiche Zivilisten. Deutschland fungiert f\u00fcr die PKK als sicherer R\u00fcckzugsraum. Sie gilt nach wie vor als die bedeutendste Kraft im Bereich des nicht-religi\u00f6s motivierten Extremismus mit Auslandsbezug, gemessen an Anh\u00e4ngerzahlen, Organisationsgrad und Mobilisierungspotenzial. Im Jahr 2024 bestimmten folgende Themen die Aktivit\u00e4ten der PKK in Deutschland: der Kampf kurdischer Einheiten in Syrien und im Irak gegen die islamistische Terrororganisation IS, die bewaffneten Auseinandersetzungen der PKK mit dem t\u00fcrkischen Staat und der KDP im Nordirak, die K\u00e4mpfe gegen das t\u00fcrkische Milit\u00e4r und islamistische Milizen in Nordsyrien, die politische Agitation f\u00fcr die Freilassung \u00d6calans und die Aufhebung des PKK-Verbots in Deutschland, \u00d6ffentlichkeitsarbeit zur \"kurdischen Frage\". Im vierten Quartal 2024 zeichneten sich erste Anzeichen einer m\u00f6glichen Entspannung im jahrzehntelangen Konflikt zwischen der T\u00fcrkei und der PKK ab. So durfte Abdullah \u00d6calan nach Jahren der Isolation wieder Besuch empfangen. Ein Koalitionspartner der Erdogan-Regierung stellte sogar eine Freilassung \u00d6calans in Aussicht - unter der Bedingung, dass er das Ende der Gewalt und die Aufl\u00f6sung der Organisation erkl\u00e4rt. Diese Entwicklung setzte sich zu Beginn des Jahres 2025 fort. In Deutschland unterh\u00e4lt die PKK einen konspirativ agierenden sowie hierarchisch organisierten Funktion\u00e4rsapparat. Das Bundesgebiet ist in verschiedene Zust\u00e4ndigkeitsbereiche gegliedert, die jeweils von einem sogenannten \"Gebietsverantwortlichen\" geleitet werden. Diese F\u00fchrungskr\u00e4fte wechseln regelm\u00e4\u00dfig ihre Einsatzorte innerhalb Europas, um der Strafverfolgung zu entkommen. Die zentrale Aufgabe der F\u00fchrungskader besteht darin, finanzielle Mittel zur Unterst\u00fctzung der Guerillaeinheiten in der T\u00fcrkei, Syrien und im Irak zu beschaffen sowie die Verbreitung der PKK-Ideologie voranzutreiben. Die Finanzierung erfolgt u. a. \u00fcber den Verkauf von Publikationen sowie die Durchf\u00fchrung von Veranstaltungen und ist in erster Linie auf \"Spendensammlungen\" innerhalb der Anh\u00e4ngerschaft angewiesen - die oft nur unter erheblichem Druck zustande kommen. Im Rahmen der genannten Themen fanden im Jahr 2024 bundesund europaweit zahlreiche Resonanzaktionen der PKK-Anh\u00e4ngerschaft, wie Kundgebungen, Hungerstreiks und Demonstrationsm\u00e4rsche, statt. Anh\u00e4nger der PKK haben im Februar anl\u00e4sslich des 25. Jahrestags der Festnahme des Organisationsgr\u00fcnders \u00d6calan eine Reihe \u00f6ffentlichkeitswirksamer Aktionen durchgef\u00fchrt, um ihrer Forderung nach einer Freilassung \u00d6calans Nachdruck zu verleihen. Im Vordergrund stand dabei eine Gro\u00dfdemonstration am 17. Februar in K\u00f6ln unter dem Motto \"Schluss mit 25 Jahren Isolation, Folter und Rechtlosigkeit\"1. Zu dieser zentralen Abschlusskundgebung der diesj\u00e4hrigen Aktionen f\u00fcr \u00d6calan rief die Organisation u. a. in zahlreichen Appellen die gesamte europ\u00e4ische kurdische Gemeinschaft auf.2 Tats\u00e4chlich beteiligten sich an der Veranstaltung in der Spitze bis zu 14.500 Personen. Dies entsprach auch - Demonstration in K\u00f6ln in etwa der angemeldeten Teilnehmerzahl. 1 Vgl. \"KON-MED: Schluss mit 25 Jahren Isolation, Folter und Rechtlosigkeit\" vom 09.02.2024, in: https://anfdeutsch.com; abgerufen am 19.02.2024. 2 \"KCDK-E ruft zu Gro\u00dfdemonstration f\u00fcr Freiheit von \u00d6calan in K\u00f6ln auf\" vom 02.02.2024, in: https://anfdeutsch.com; abgerufen am 19.02.2024. 118 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","9 Auslandsbezogener Extremismus Anl\u00e4sslich des kurdischen Newroz-Neujahrsfestes1 fand am 23. M\u00e4rz 2024 in Frankfurt/M. die allj\u00e4hrliche Gro\u00dfkundgebung der PKK unter dem Motto \"Newroz bedeutet Freiheit, deine Freiheit bedeutet unsere Freiheit\" statt. 2, 3 Wie bei solchen Veranstaltungen \u00fcblich, bediente sich die in Deutschland mit einem Bet\u00e4tigungsverbot belegte PKK f\u00fcr Anmeldung und Organisation ihrer nicht verbotenen Strukturen und deren Mitglieder. In der Spitze nahmen an der Veranstaltung 35.000 Personen teil4, doppelt so viele wie angek\u00fcndigt und damit in etwa so viele wie bei der Vorjahresveranstaltung am selben Ort. Die Gro\u00dfkundgebung verlief gr\u00f6\u00dftenteils ohne St\u00f6rungen, jedoch wurden vereinzelt Flaggen und Bilder mit verbotener PKK-Symbolik gezeigt. Die Newroz-Feierlichkeiten geh\u00f6ren f\u00fcr die Anh\u00e4nger der PKK in Deutschland zu den bedeutendsten Gro\u00dfereignissen des Jahres. Die Veranstaltung erfreut sich aufgrund ihres Volksfestcharakters gro\u00dfer Beliebtheit und wird auch dazu genutzt, die - 32. Internationales Kurdisches Anliegen der PKK einem breiteren Personenkreis n\u00e4herzubringen und Kulturfestival in Frankfurt am Main sich in einem positiven Licht darzustellen. Am 21. September 2024 fand ebenfalls in Frankfurt am Main das 32. \"Internationale kurdische Kulturfestival\" der PKK statt. Die Veranstaltung stand unter dem Motto \"Isolation und Besatzung zerschlagen - Freiheit f\u00fcr Abdullah \u00d6calan\". Die Teilnehmerzahlen der vergangenen Jahre wurden mit etwa 20.000 Personen (\u00fcberwiegend PKK-Anh\u00e4nger und gr\u00f6\u00dftenteils aus DEU) deutlich \u00fcbertroffen. Dieses allj\u00e4hrliche Festival stellt einen der europaweiten (propagandistischen) H\u00f6hepunkte unter den zentralen Gro\u00dfveranstaltungen der PKK dar. Die Veranstaltung dient ihr unter anderem zur Verbreitung ihrer politischen Botschaften, der Gewinnung neuer Anh\u00e4nger und als Ort der Vernetzung sowie des Austauschs. An beiden Veranstaltungen nahmen einzelne Personen aus Mecklenburg-Vorpommern teil. Am 23. Oktober 2024 ver\u00fcbte die PKK einen Anschlag auf das t\u00fcrkische Luftund Raumfahrtunternehmen TUSAS in Ankara. F\u00fcnf Menschen kamen ums Leben, 22 wurden verletzt. Die t\u00fcrkische Regierung identifizierte die beiden Attent\u00e4ter sp\u00e4ter als Mitlieder der PKK.5 Am 25. Oktober 2024 bekannte sich die PKK-Guerilla im Internet zu dem Anschlag und bezeichnete das angegriffene Unternehmen als Waffenlieferant. Die beiden Attent\u00e4ter wurden von der PKK sogleich als M\u00e4rtyrer verherrlicht.6 - Darstellung der Attent\u00e4ter auf ANF Bereits in der darauffolgenden Nacht reagierte die t\u00fcrkische Armee mit einer Luftoffensive gegen Stellungen und Infrastruktur der PKK im Irak und in Syrien.7 Hierauf reagierten PKK-Anh\u00e4nger europaund bundesweit mit spontanen Protestaktionen; so fanden an den Folgetagen au\u00dferhalb von Mecklenburg-Vorpommern in insgesamt sechs deutschen St\u00e4dten gr\u00f6\u00dfere Aktionen statt. Auch bei einer PKK-Demonstration am 16. November 2024 in K\u00f6ln, organisiert von der KCDK-E und mit etwa 7.000 Teilnehmern,8 zeigten einige Teilnehmer ein Banner mit den zwei Attent\u00e4tern des Terroranschlags vom 23. Oktober 2024. 1 Das kurdische Neujahrsoder auch Fr\u00fchlingsfest f\u00e4llt auf den Zeitpunkt der Tag-und-Nacht-Gleiche und damit auf den 20./21. M\u00e4rz eines jeden Jahres. 2 Da die PKK selbst verboten ist, tritt sie nicht als Organisatorin in Erscheinung, sondern bedient sich hierzu ihr nahestehender Vereine, die keinem Vereinsverbot unterliegen. 3 Vgl. Frankfurt: \"Newroz bedeutet Freiheit, deine Freiheit bedeutet unsere Freiheit\" vom 23.03.2024, in: https://anfdeutsch.com; abgerufen am 25.03.2024. 4 Vgl. \"POL-F: 240323 - 0338: Frankfurt: Kundgebungen, Aufz\u00fcge, und Veranstaltungen in der Frankfurter Innenstadt und im Rebstockpark\" vom 23.03.2024, in: https://anfdeutsch.com; abgerufen am 25.03.2024. 5 Vgl. \"T\u00fcrkei identifiziert mutma\u00dfliche Angreifer als PKK-Mitglieder\" vom 24.10.2024. in: www.tagesschau.de; abgerufen am 25.10.2024. 6 Vgl. \"Nachruf auf Asya Ali und Rojger Helin\" vom 26.10.2024, in: https://anfdeutsch.com; abgerufen am 28.10.2024. 7 Vgl. \"T\u00fcrkei meldet Angriffe in Irak und Syrien\", https://www.zdf.de vom 24.10.2024, abgerufen am 30.01.2025 8 Der KCDK-E (\"Kongress der kurdischen demokratischen Gesellschaften in Europa\"/\"Kongreya Civaken Demokratik a Kurdistaniyen Li Ewropa\") bezeichnet sich als Dachverband der kurdischen Vereine in Europa und somit als die Europavertretung des kurdischen Volkes und ist de facto die Europaleitung der PKK. 119 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","9 Auslandsbezogener Extremismus Aktivit\u00e4ten der PKK in Mecklenburg-Vorpommern Der PKK werden in Mecklenburg-Vorpommern ca. 270 Personen zugerechnet. Trotz der Tatsache, dass auch im Jahr 2024 grunds\u00e4tzlich keine gr\u00f6\u00dferen \u00f6ffentlichkeitswirksamen politischen Aktivit\u00e4ten im Land stattfanden, gelingt es der PKK immer wieder, eine betr\u00e4chtliche Anzahl von Kurden aus Mecklenburg-Vorpommern zur Teilnahme an den zuvor genannten \u00fcberregionalen Veranstaltungen zu mobilisieren. Die andauernden t\u00fcrkischen Milit\u00e4roffensiven im Nordirak und seit Oktober 2024 auch in Nordsyrien trugen dazu bei, die hiesigen Kurden zu vereinen und f\u00fcr bundesweite Versammlungen zu mobilisieren. Obwohl die PKK \u00fcber ein grunds\u00e4tzlich hohes Mobilisierungspotenzial verf\u00fcgt, kann sie nicht mehr an fr\u00fchere Teilnehmerzahlen ankn\u00fcpfen. Als Gr\u00fcnde werden sowohl der Verfolgungsdruck durch deutsche Strafverfolgungsund Sicherheitsbeh\u00f6rden1, Aussp\u00e4hversuche von t\u00fcrkischen Sicherheitsbeh\u00f6rden, als auch eine wachsende Frustration der Kurden \u00fcber den Status quo in den kurdischen Siedlungsgebieten vermutet. Kooperation mit deutschen Linksextremisten Im Verlauf des syrischen B\u00fcrgerkrieges und insbesondere seit Beginn der Kampfhandlungen zwischen dem IS und den PKK-nahen syrisch-kurdischen \"Volksverteidigungseinheiten\" (YPG) solidarisierten sich deutsche Linksextremisten noch st\u00e4rker als zuvor mit der kurdischen Autonomiebewegung (sog. Kurdistan-Solidarit\u00e4t). In der Folge entstanden fast \u00fcberall in Deutschland Aktionsb\u00fcndnisse aus PKK-nahen kurdischen, linken und linksextremistischen Bewegungen sowie Solidarit\u00e4tsgruppen mit linksextremistischen Akteuren, die gemeinsam gegen den Fortbestand des PKK-Verbotes k\u00e4mpfen. Rostock bleibt das Zentrum solcher Bestrebungen in Mecklenburg-Vorpommern, und auch in Schwerin wurde eine wachsende Resonanz beobachtet. Angesichts der aktuellen Entwicklungen in Syrien nach dem Sturz des langj\u00e4hrigen Machthabers ASSAD organisierten die PKK sowie verschiedene t\u00fcrkische linksextremistische Organisationen seit Anfang Dezember 2024 zahlreiche Kundgebungen in Deutschland und Europa. Die PKK wirft der T\u00fcrkei konkret vor, dass sie die Kr\u00e4fteverschiebung in Syrien aktuell dazu nutzt, \"um ihren Vernichtungsplan gegen\u00fcber den selbstverwalteten Regionen in Nordund Ostsyrien umzusetzen\".2 Laut einer kurdischen Nachrichtenagentur (ANF) rief die PKK-Europaf\u00fchrung dazu auf, \"angesichts der t\u00fcrkischdschihadistischen Angriffe in Syrien (...) f\u00fcr Rojava3 einzutreten und \u00fcberall auf die Stra\u00dfe zu gehen\". Am 16. Dezember 2024 folgten einige Aktivisten diesem Aufruf und besetzten das Brandenburger Tor in Berlin und entrollten ein rund 30 Meter langes Banner mit dem Schriftzug: \"F\u00dcR DEMOKRATIE IN SYRIEN - ROJAVA VERTEIDIGEN\".4 Das in diesem Kontext vorrangig aktive B\u00fcndnis \"Defend Kurdistan\" setzt sich \u00fcberwiegend aus PKK-nahen prokurdischen, linksorientierten und linksextremistischen Akteuren zusammen, die regelm\u00e4\u00dfig in Norddeutschland und dem \"PKK-Gebiet Kiel\" Aktionen im Zusammenhang mit dem bestehenden Kurdenkonflikt durchf\u00fchren.5 1 Es gab 2024 bundesweit eine Reihe von Verhaftungen und Verurteilungen von PKK-Gebietsverantwortlichen nach SSSS 129 a, b StGB 2 Vgl. \"Proteste gegen Invasion in Nordund Ostsyrien\" vom 11.12.2024, in: https://anfdeutsch.com; abgerufen am 16.12.2024. 3 Mit \"Rojava\" sind die kurdischen Siedlungsbiete im Norden Syriens gemeint. Dieser Begriff und \u00fcberhaupt die \"Kurdistan-Solidarit\u00e4t\" steht f\u00fcr die ideologischen \u00dcberschneidungen zwischen PKK-und prokurdischen sowie linksorientierten und linksextremistischen Akteuren. 4 Vgl. \"Aktivisten entrollen Syrien-Transparent auf dem Brandenburger Tor\" vom 17.12.2024, in: www.welt.de; abgerufen am 18.12.2024. 5 https://defend-kurdistan.com, Aufrufe zur Demo in K\u00f6ln am 16.11.2024 und Aktionstag am 14.12.2024, abgerufen am 07.02.2025 120 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","9 Auslandsbezogener Extremismus 9.4 Antiisraelische und propal\u00e4stinensische Demonstrationen Als Folge des Terrorangriffes der HAMAS auf Israel 7. Oktober 2023 und des damit wieder aufgeflammten Nahost-Konfliktes (milit\u00e4rische Auseinandersetzungen zwischen Israel und der HAMAS) kam es auch 2024 bundesund europaweit zu zahlreichen antiisraelischen und propal\u00e4stinensischen Demonstrationen und Protestkundgebungen, die teilweise auch gewaltt\u00e4tig verliefen. Veranstalter waren u. a. dem BDS1 nahestehende Vereine und teilweise neu Flagge Israels gegr\u00fcndete B\u00fcndnisse und Organisationen, die dem s\u00e4kularen propal\u00e4stinensischen Extremismus zuzurechnen sind. Unter den Teilnehmern waren auch Anh\u00e4nger der - inzwischen verbotenen - HAMAS, der Hisbollah und vereinzelt der PFLP sowie auch der t\u00fcrkisch-linksextremistischen Organisationen MLKP, Young Struggle und DHKP-C. Die Teilnehmer dieser monatelangen Proteste waren zum Teil stark emotionalisiert. Einige Kundgebungen eskalierten in Richtung religi\u00f6s-fanatischer, antizionistischer und antisemitischer Hetze.2 Die Personen und B\u00fcndnisse, die in diesem Zusammenhang in Mecklenburg-Vorpommern in Erscheinung traten, haben die - h\u00e4ufig flie\u00dfende - Grenze zum Extremismus und Flagge Pal\u00e4stinas Antisemitismus im Jahr 2024 noch nicht offen \u00fcberschritten. Auffallend waren im Jahr 2024 in diesem Zusammenhang v. a. Protest-, St\u00f6rungsund Besetzungsaktionen an deutschen Universit\u00e4ten, bei denen u. a. proj\u00fcdische und propal\u00e4stinensische Studenten gewaltsam aufeinandertrafen, wie z. B. in Berlin. Um gewaltsame Eskalationen und Besetzungen von H\u00f6rs\u00e4len durch propal\u00e4stinensische Aktivisten zu stoppen, war in manchen F\u00e4llen sogar ein Eingreifen der Polizei erforderlich. Die beiden Universit\u00e4tsstandorte in Mecklenburg-Vorpommern waren davon bislang nicht betroffen. - Demonstration in Berlin3 1 Die internationale antiisraelische Initiative \"Boycott, Divestment and Sanctions\" wird vom BfV als Beobachtungsobjekt bearbeitet und den s\u00e4kularen extremistischen propal\u00e4stinensischen Bestrebungen zugeordnet. 2 https://www.berliner-zeitung.de/news/berlin-111-vorlaeufige-festnahmen-bei-pro-palaestina-demo-nahe-kurfuerstendamm-li.2272921; https://www.morgenpost.de/berlin/article407700234/pyrotechnik-gezuendet-polizei-stoppt-palaestina-demo.html; 3 https://www.threads.com, Demo Berlin am 16.11.2024, abgerufen am 30.01.2025 121 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","9 Auslandsbezogener Extremismus Erst nach dem Waffenstillstandsabkommen Israels mit der Hisbollah und der HAMAS und dem u. a. damit verbundenen Geiselund Gefangenenaustausch, der Einstellung der Kampfhandlungen und dem teilweisen R\u00fcckzug der israelischen Truppen aus dem S\u00fcdlibanon und dem Gazastreifen ebbten die Proteste sp\u00fcrbar ab. Insbesondere in Berlin finden nach wie vor regelm\u00e4\u00dfig Demonstrationen zu dieser Thematik statt. In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2024 ebenfalls Veranstaltungen in diesem Zusammenhang durchgef\u00fchrt. So demonstrierten vornehmlich Personen aus Syrien und Pal\u00e4stina mehrmals friedlich, beispielsweise in Schwerin und Neubrandenburg (22. M\u00e4rz, 7. Juni, 8. Juni, 25. Oktober 2024). Einzelne Teilnehmer \u00e4u\u00dferten in emotionalisierter Form ihre israelkritische Einstellung, ohne dabei jedoch die Schwelle zum expliziten Antisemitismus und des Antizionismus zu \u00fcberschreiten. Das Teilnehmerfeld umfasste Personen aus dem migrantischen Milieu sowie aus der deutschen linken und linksextremistischen Szene. So waren beispielsweise Mitglieder der Roten Jugend Rostock an der Veranstaltung in Schwerin am 7. Juni 2024 beteiligt und verteilten mit Blick auf die anstehende Europawahl u. a. linksextremistische und antikapitalistische Flyer. An der - Der \u00f6ffentlich verwendete Slogan \"From the River to the Sea\" spricht Demonstration in Schwerin am 25. Oktober 2024 dem Staat Israel das Existenzrecht ab und erf\u00fcllt den Straftatbestand der Volksverhetzung. Das verwendete rote Dreieck wird von Experten nahm auch die MLPD teil und verteilte eine Erkl\u00e4rung und proj\u00fcdischen Personen und Organisationen als HAMAS-Symbol des Zentralkomitees der MLPD zum \"Angriffskriegs angesehen.1 Israels in Nahost\".2 9.5 Eritrea-Konflikt Der Eritrea-Konflikt3 hatte auch im Jahr 2024 Auswirkungen auf die hiesige Sicherheitslage. In Deutschland leben ca. 70.000 Eritreer, die sich in eine regimetreue und eine regimekritische Fraktion aufteilen. Der genannte Konflikt trat erstmals offen zutage bei dem Eritrea-Festival im Juli 2023 in Gie\u00dfen und zwei Monate sp\u00e4ter bei einer Eritrea-Veranstaltung in Stuttgart, wo es zu einem Angriff von ca. 200 Personen kam. Diese Gewalteskalation war bisher ohnegleichen. Hierbei wurden 23 Polizeikr\u00e4fte verletzt. Vereinzelte Eritreer, die an den Veranstaltungen in Gie\u00dfen und Stuttgart beteiligt waren, sind in Mecklenburg-Vorpommern wohnhaft. Organisierte Strukturen sind in Mecklenburg-Vorpommern bislang nicht feststellbar. Im Jahr 2024 wurden in Mecklenburg-Vorpommern keine \u00f6ffentlichen Veranstaltungen von regimekritischen Personen oder Organisationen dokumentiert. 1 Humboldt-Universit\u00e4t Berlin; der \u00f6ffentlich verwendete Slogan \"From the River to the Sea\" spricht dem Staat Israel das Existenzrecht ab und erf\u00fcllt den Straftatbestand der Volksverhetzung. Das verwendete rote Dreieck wird von Experten und proj\u00fcdischen Personen und Organisationen als HAMAS-Symbol angesehen; die propal\u00e4stinensischen Akteure sehen darin eine alternative Pal\u00e4stina-Flagge (rotes Dreieck aus Pal\u00e4stina-Flagge). https://www.spiegel.de \"Wof\u00fcr steht das rote Dreieck? vom 29.05.2024, abgerufen am 07.02.2025 2 https://www.rf-news.de/2024/kw43/demonstration-fuer-die-befreiung-palaestinas-in-schwerin, abgerufen am 30.01.2025 3 Eritrea ist seit 1993 von \u00c4thiopien unabh\u00e4ngig; der dortige Machthaber f\u00fchrt das Land autokratisch. Es gibt praktisch kein Parlament und Gewaltenteilung; Oppositionelle werden verfolgt. Der bestehende B\u00fcrgerkrieg in der benachbarten \u00e4thiopischen Region Tigray beeinflusst die Sicherheitslage in Eritrea negativ. 122 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","9 Auslandsbezogener Extremismus Gemeinsam die Verfassung sch\u00fctzen Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern 123 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","Die \"Wehrhafte Demokratie\" - KAPITEL\u00dcBERSICHT Auftrag und Verpflichtung des 11 Verfassungsschutzes VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2024 KAPITEL 1 Auf einen Blick Radikalisierung im digitalen Zeitalter: Junge Zielgruppen im 23 Visier extremistischer Akteure 33 KAPITEL 2 KAPITEL 3 Rechtsextremismus Reichsb\u00fcrger und und -terrorismus Selbstverwalter 39 77 KAPITEL 4 KAPITEL 5 Verfassungsschutzrelevante Linksextremismus Delegitimierung des Staates 87 93 KAPITEL 6 KAPITEL 7 Islamismus / Islamistischer Auslandsbezogener Terrorismus Extremismus 105 115 KAPITEL 8 KAPITEL 9 Mitwirkungsangelegenheiten, Spionageabwehr und Waffenrechtliche Erlaubnisse und hybride Bedrohungen Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 125 133 KAPITEL 10 KAPITEL 11 Presseund Anlagen \u00d6ffentlichkeitsarbeit 143 149 KAPITEL 12 KAPITEL 13","Kapitel 10 Mitwirkungsangelegenheiten, Waffenrechtliche Erlaubnisse und Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern","10 Mitwirkungsangelegenheiten, Waffenrechtliche Erlaubnisse und Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 10. Mitwirkungsangelegenheiten, Waffenrechtliche Erlaubnisse und Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 10.1 Allgemeines Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern erhebt und bewertet seine Informationen nicht nur zur Analyse von extremistischen Organisationen oder Spionageaktivit\u00e4ten. Auf Grundlage seines gesetzlichen Auftrags gem\u00e4\u00df SS 5 Abs. 3 des Landesverfassungsschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LVerfSchG M-V) ist der Verfassungsschutz auch in sogenannte Mitwirkungsangelegenheiten eingebunden. Hierzu z\u00e4hlen insbesondere sicherheitsrelevante Verfahren wie Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen, Einb\u00fcrgerungsverfahren oder Ma\u00dfnahmen im Bereich der Luftsicherheit. In diesen F\u00e4llen erfolgt eine Anfrage durch die jeweils zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden, woraufhin der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern (unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz) eine R\u00fcckmeldung erteilt. Die Sammlung und Bewertung von Informationen sowie deren gezielte Weitergabe an andere zust\u00e4ndige Stellen zur Einleitung geeigneter Ma\u00dfnahmen im eigenen Zust\u00e4ndigkeitsbereich stellt eine zentrale Aufgabe des Verfassungsschutzes dar. Dieser Grundsatz l\u00e4sst sich in folgendem Leitsatz zusammenfassen: Der Verfassungsschutz ist ein Nachrichtendienst, weil er Informationen beschafft, zusammenf\u00fchrt und bewertet, um sie weiterzugeben, damit andere sich danach richten k\u00f6nnen! Die vom Verfassungsschutz gewonnenen Erkenntnisse dienen nicht dem Selbstzweck, sondern sollen dazu beitragen, die Ausbreitung extremistischer Bestrebungen sowie Gefahren durch Sabotage oder Spionage fr\u00fchzeitig zu erkennen und wirkungsvoll zu unterbinden. In diesem Kapitel wird zun\u00e4chst ein statistischer \u00dcberblick zu den jeweiligen Mitwirkungsangelegenheiten gegeben. Im Anschluss wird - aufgrund ihrer sicherheitsrelevanten Bedeutung - besonders auf das Thema Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst sowie waffenrechtliche Erlaubnisse bei extremistischen Personen eingegangen. 10.2 Mitwirkungsangelegenheiten Der Verfassungsschutz ist sog. mitwirkende (d. h. \u00fcberpr\u00fcfende) Stelle bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen von Personen nach Ma\u00dfgabe des Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (S\u00dcG M-V) Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen von Personen in sonstigen gesetzlich bestimmten F\u00e4llen (z. B. SS 7 Luftsicherheitsgesetz, SS 12b Atomgesetz und SS 5 Waffengesetz). 126 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","10 Mitwirkungsangelegenheiten, Waffenrechtliche Erlaubnisse und Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen Ziel der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen nach dem S\u00dcG M-V ist es, sicherzustellen, dass nur solche Personen, bei denen keine Sicherheitsrisiken vorliegen, sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeiten in einer \u00f6ffentlichen Stelle oder einem Unternehmen aus\u00fcben. Eine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit liegt vor, wenn eine Person durch ihre T\u00e4tigkeit Zugang zu hoch eingestuften Verschlusssachen erh\u00e4lt oder aber innerhalb einer lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtung t\u00e4tig ist. Im Jahr 2024 hat die Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Verfassungsschutz bei 585 Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen mitgewirkt. Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen 2019 bis 2024 562 507 607 533 424 585 2019 2020 2021 2022 2023 2024 INFOBOX \"Ein Sicherheitsrisiko liegt vor, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte Zweifel an der Zuverl\u00e4ssigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit begr\u00fcnden [z. B. Strafverfahren] oder eine besondere Gef\u00e4hrdung durch Anbahnungsoder Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste, insbesondere die Besorgnis der Erpressbarkeit, vorliegt [z. B. Kompromat] oder Zweifel am Bekenntnis des Betroffenen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder am jederzeitigen Eintreten f\u00fcr deren Erhaltung begr\u00fcnden [z. B. Strafverfahren mit extremistischem Kontext].\"1 Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen Im Jahr 2024 hat das LfV MV bei 33.124 Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen mitgewirkt. Bei der Mehrzahl der \u00dcberpr\u00fcfungen wird dazu auf automatisierte Verfahren, sog. Massendatenverfahren (MDV), zur\u00fcckgegriffen. Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen 2024 0,98 % Luftsicherheit; 323 Einb\u00fcrgerung; 1852 5,59 % 1,58 % Atomgesetz; 523 Visumsverfahren; 3351 10,12 % 0,73 % Sprengstoffgesetz; 243 Asyl-Konsultationsverfahren; 568 1,71 % 4,91 % Bewachungsgewerbe; 1627 Beteiligungsverfahren (Aufenthalt); 12361 37,32 % 0,05 % Hafensicherheit; 15; Landesbeamtengesetz; 347 1,05 % 35,97 % Waffengesetz; 11914 1 vgl. SS 5 Absatz 2 S\u00dcG M-V. 127 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","10 Mitwirkungsangelegenheiten, Waffenrechtliche Erlaubnisse und Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst Die anfragest\u00e4rksten Bereiche bei den Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen sind: Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen bei waffenrechtlichen Erlaubnissen Gem\u00e4\u00df SS 5 Absatz 5 Nummer 4 des Waffengesetzes fragt die zust\u00e4ndige Waffenbeh\u00f6rde den Verfassungsschutz MV an, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverl\u00e4ssigkeit begr\u00fcnden, wie z. B. die Mitgliedschaft in einem verbotenen Verein oder Bestrebungen, die gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung gerichtet sind. Einb\u00fcrgerungsverfahren Eine Einb\u00fcrgerung ist nach SS 11 Staatsangeh\u00f6rigkeitsgesetz (StAG) ausgeschlossen, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass der Ausl\u00e4nder Bestrebungen verfolgt oder unterst\u00fctzt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Um dies zu \u00fcberpr\u00fcfen, ist eine sog. Regelanfrage der Einb\u00fcrgerungsbeh\u00f6rde bei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorgeschrieben1. Das Ergebnis der Anfrage sowie die weiteren rechtlichen Voraussetzungen werden von der Einb\u00fcrgerungsbeh\u00f6rde in eigener Zust\u00e4ndigkeit bewertet, um \u00fcber den Einb\u00fcrgerungsantrag zu entscheiden. Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen im Bewachungsgewerbe Auf der Grundlage der Regelungen des SS 34a Gewerbeordnung (GewO) soll verhindert werden, dass Personen mit einem extremistischen Hintergrund, die im Bewachungsgewerbe t\u00e4tig sind, Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen erhalten oder f\u00fcr die Bewachung von Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnften eingesetzt werden. Auch hier wirkt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde durch eine entsprechende Mitteilung ihrer Erkenntnisse am Entscheidungsprozess mit. 10.3 Waffenrechtliche Erlaubnisse Der Besitz einer Waffenbesitzkarte und/oder eines kleinen Waffenscheins durch Extremisten ist grunds\u00e4tzlich eine Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit. Daher stellt in Hinblick auf die oben genannten Mitwirkungspflicht dieses Themenfeld einen Schwerpunkt des Verfassungsschutzes MV dar. Eine feststellbare Waffenaffinit\u00e4t liegt insbesondere in den Ph\u00e4nomenbereichen des Rechtsextremismus, der Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter und auch im neueren Ph\u00e4nomenbereich der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates vor. Zumindest ist dies f\u00fcr den Bereich des legalen Waffenbesitzes bei der Sichtung der Eintragungen im Nationalen Waffenregister (NWR) feststellbar. INFOBOX Nationales Waffenregister Das Nationale Waffenregister wurde im Jahr 2013 zur Abbildung des legalen privaten Waffenbesitzes in Deutschland in Betrieb genommen und im Jahr 2020 mit dem Ziel der vollst\u00e4ndigen Abbildung des Waffenlebenszyklus durch die Einbindung der Daten der Waffenhersteller und -h\u00e4ndler erfolgreich ausgebaut. Das Bundesverwaltungsamt betreibt das Nationale Waffenregister als Registerbeh\u00f6rde. Alle Beh\u00f6rden, die im Rahmen ihrer Aufgaben und Zust\u00e4ndigkeiten waffenrechtliche Daten ben\u00f6tigen, k\u00f6nnen jederzeit auf das NWR zugreifen. Durch diese Ma\u00dfnahmen tr\u00e4gt das NWR zur \u00f6ffentlichen Sicherheit in Deutschland bei. 1 vgl. SS 37 StAG. 128 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","10 Mitwirkungsangelegenheiten, Waffenrechtliche Erlaubnisse und Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst INFOBOX Waffenbesitz Die genaue Anzahl an Schusswaffen ist hierbei dynamisch. Solange eine Person Inhaber einer Waffenbesitzkarte ist, k\u00f6nnen neue Waffen erworben, aber auch abgegeben werden. Hinzu kommt, dass gerade Sammler und Waffenh\u00e4ndler \u00fcber gr\u00f6\u00dfere Anzahlen an Waffen mit st\u00e4rkeren Zuund Abg\u00e4ngen verf\u00fcgen. Die nachfolgenden Statistiken wurden zum Stichtag 31. Dezember 2024 zu Extremisten im Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern erhoben: 1 Gesamtzahl der Personen, die ausschlie\u00dflich \u00fcber einen Kleinen Waffenschein verf\u00fcgen 54 21 1 5 2 0 REX RuS DEL LEX AEX ISL 2 Gesamtzahl der Personen, die \u00fcber Waffenbesitzkarten verf\u00fcgen 61 12 4 0 0 0 REX RuS DEL LEX AEX ISL 3 Gesamtzahl der im NWR registrierten erlaubnispflichtigen Schusswaffen, die zum Stichtag legal zur Verf\u00fcgung standen 374 47 26 0 0 0 REX RuS DEL LEX AEX ISL 4 Gesamtzahl der Personen, die zum Stichtag noch \u00fcber mindestens eine g\u00fcltige waffenrechtliche Erlaubnis verf\u00fcgen 119 33 5 5 2 0 REX RuS DEL LEX AEX ISL 129 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","10 Mitwirkungsangelegenheiten, Waffenrechtliche Erlaubnisse und Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst INFOBOX Waffenrechtliche Erlaubnisse W\u00e4hrend Waffenbesitzkarten den Erwerb und den Besitz von bestimmten Waffen erlauben, berechtigen Waffenscheine zum F\u00fchren bestimmter Waffen au\u00dferhalb des Wohnraums einer Person. Ein Kleiner Waffenschein berechtigt zum F\u00fchren von Schreckschuss-, Reizstoffund Signalwaffen. In der oben aufgef\u00fchrten \u00dcbersicht wurden die h\u00e4ufigsten waffenrechtlichen Erlaubnisse aufgef\u00fchrt. Andere Erlaubnisse spielen in Mecklenburg-Vorpommern nur eine untergeordnete Rolle. Zu beachten ist, dass auf eine Person mehrere Waffenbesitzkarten registriert sein k\u00f6nnen. Ebenso k\u00f6nnen auf eine Person sowohl Waffenbesitzkarten als auch ein Kleiner Waffenschein registriert sein. Die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr eine Versagung oder einen Entzug von waffenrechtlichen Erlaubnissen sowie anderer Ma\u00dfnahmen obliegt den Landr\u00e4ten und Oberb\u00fcrgermeistern der Landkreise und kreisfreien St\u00e4dte als untere Waffenbeh\u00f6rde. Relevante Erkenntnisse zu Extremisten werden im Rahmen der gesetzlichen M\u00f6glichkeiten an die untere Waffenbeh\u00f6rde \u00fcbermittelt. Soweit die Prognose rechtssicher erstellt werden kann, sind waffenrechtliche Erlaubnisse zu versagen, zur\u00fcckzunehmen oder zu widerrufen (SS 45 WaffG). Durch gemeinsame Fallkonferenzen von \u00f6rtlichen Waffenbeh\u00f6rden, oberster Waffenbeh\u00f6rde, Polizei und Verfassungsschutz werden Informationen zielorientiert ausgetauscht und die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden gest\u00e4rkt und unterst\u00fctzt. Hierbei ist besonders der Informationsaustausch zwischen Verfassungsschutz, Polizei und Staatsanwaltschaft intensiviert worden. Es ist festzuhalten, dass ein waffenrechtliches Verfahren h\u00e4ufig ein langj\u00e4hriges Gerichts verfahren nach sich zieht. Die Gerichte stellen in den jeweiligen Verfahren fest, ob genug Anhaltspunkte f\u00fcr eine Versagung oder den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis durch die Waffenbeh\u00f6rden vorliegen. Die Rechtsprechung in der Vergangenheit hat gezeigt, dass die alleinige Einstufung einer Person als Extremist durch den Verfassungsschutz hierf\u00fcr nicht ausreicht. Die Waffenbeh\u00f6rden pr\u00fcfen deshalb, ob die durch eigene Erkenntnisse oder Erkenntnisse der Polizei, Staatsanwaltschaft und auch des Verfassungsschutzes gewonnenen Informationen ausreichen, um eine waffenrechtliche Erlaubnis zu versagen oder zu widerrufen. Dar\u00fcber hinaus kommt auch dem illegalen Waffenbesitz in den Ph\u00e4nomenbereichen eine Bedeutung zu. Sofern der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern Erkenntnisse \u00fcber den illegalen Waffenbesitz bei Extremisten gewinnt, erfolgt im Rahmen der rechtlichen M\u00f6glichkeiten eine umgehende Benachrichtigung der zust\u00e4ndigen Sicherheitsbzw. Strafverfolgungsbeh\u00f6rden. 10.4 Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst Die Aufkl\u00e4rung von extremistischen und verfassungsfeindlichen Bestrebungen innerhalb des \u00f6ffentlichen Dienstes ist eine wichtige Aufgabe der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden. Tarifbesch\u00e4ftigte und Beamte im \u00f6ffentlichen Dienst sind die vollziehende Kraft der demokratisch legitimierten Regierung. Als essenzieller Bestandteil des Staates muss sichergestellt werden, dass sie jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten. Da Angeh\u00f6rige des \u00f6ffentlichen Dienstes weitreichende Befugnisse und Einflussm\u00f6glichkeiten haben, tragen sie eine besondere Verantwortung. Ein Schwerpunkt der Aufkl\u00e4rung liegt insbesondere bei Extremisten in Sicherheitsbeh\u00f6rden, da diese in herausgehobener Weise f\u00fcr die Einhaltung und den Schutz der demokratischen und rechtsstaatlichen Grunds\u00e4tze der Bundesrepublik Deutschland verantwortlich sind. Angeh\u00f6rige von Sicherheitsbeh\u00f6rden erhalten h\u00e4ufig eine besondere Ausbildung und Zugang zu sensiblen Informationen. 130 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","10 Mitwirkungsangelegenheiten, Waffenrechtliche Erlaubnisse und Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst Um die Aufnahme von Extremisten in Sicherheitsbeh\u00f6rden bereits im Vorfeld verhindern zu k\u00f6nnen, werden seit dem Jahr 2022 bei der Einstellung von zuk\u00fcnftigen Polizeiund Justizvollzugsbeamten gesetzlich festgelegte Anfragen an den Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern gerichtet (SS 12a Landesbeamtengesetz - LBG M-V). Bei Vorliegen entsprechender Informationen kann somit eine Einstellung oder die Berufung in ein Beamtenverh\u00e4ltnis verhindert werden. Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz ver\u00f6ffentlicht in Zusammenarbeit mit den Bundesl\u00e4ndern erneut das bundesweite Lagebild zu Rechtsextremisten, Reichsb\u00fcrgern und Selbstverwaltern sowie verfassungsschutzrelevanten Delegitimierern des Staates f\u00fcr die Jahre 2023 und 2024. In diesem Zeitraum wurden drei F\u00e4lle neu registriert. Ph\u00e4nomenologisch verteilen diese sich wie folgt: Rechtsextremismus: 1 Fall Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter: 2 F\u00e4lle Derzeit werden folgende erwiesene F\u00e4lle (inkl. der neuen F\u00e4lle 2024) den jeweiligen Ph\u00e4nomenbereichen zugeordnet: Rechtsextremismus: 13 F\u00e4lle Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter: 2 F\u00e4lle Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates: 1 Fall In den genannten F\u00e4llen erfolgen derzeitig disziplinarrechtliche Ma\u00dfnahmen. Die vorliegenden Erkenntnisse \u00fcber verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb des \u00f6ffentlichen Dienstes bilden die Grundlage f\u00fcr arbeitsrechtliche beziehungsweise beamtenrechtliche Ma\u00dfnahmen bis hin zur Entfernung aus dem Besch\u00e4ftigungsoder Beamtenverh\u00e4ltnis durch die jeweiligen personalbearbeitenden Stellen. Dar\u00fcber hinaus bietet der Verfassungsschutz regelm\u00e4\u00dfig Sensibilisierungsund Informationsangebote f\u00fcr andere Institutionen und Beh\u00f6rden an. 131 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","Die \"Wehrhafte Demokratie\" - KAPITEL\u00dcBERSICHT Auftrag und Verpflichtung des 11 Verfassungsschutzes VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2024 KAPITEL 1 Auf einen Blick Radikalisierung im digitalen Zeitalter: Junge Zielgruppen im 23 Visier extremistischer Akteure 33 KAPITEL 2 KAPITEL 3 Rechtsextremismus Reichsb\u00fcrger und und -terrorismus Selbstverwalter 39 77 KAPITEL 4 KAPITEL 5 Verfassungsschutzrelevante Linksextremismus Delegitimierung des Staates 87 93 KAPITEL 6 KAPITEL 7 Islamismus / Islamistischer Auslandsbezogener Terrorismus Extremismus 105 115 KAPITEL 8 KAPITEL 9 Mitwirkungsangelegenheiten, Spionageabwehr und Waffenrechtliche Erlaubnisse und hybride Bedrohungen Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 125 133 KAPITEL 10 KAPITEL 11 Presseund Anlagen \u00d6ffentlichkeitsarbeit 143 149 KAPITEL 12 KAPITEL 13","Kapitel 11 Spionageabwehr und hybride Bedrohungen Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern","11 Spionageabwehr und hybride Bedrohungen 11. Spionageabwehr und hybride Bedrohungen 11.1 Spionageabwehr Jede T\u00e4tigkeit eines fremden Nachrichtendienstes, die ohne ausdr\u00fcckliche Genehmigung der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden durchgef\u00fchrt wird, ist illegal und stellt einen inakzeptablen Eingriff in die nationale Gebietshoheit der Bundesrepublik Deutschland dar. Solche Aktivit\u00e4ten bergen stets die Gefahr, dass deutsche Interessen erheblich beeintr\u00e4chtigt oder gar massiv verletzt werden. Dies gilt umso mehr f\u00fcr Zeiten, in denen wir uns - insbesondere mit Blick auf den seit dem Jahr 2022 andauernden russischen Angriffskrieg in der Ukraine - in einer \"Zeitenwende\" befinden, deren Folgen nicht nur unter sicherheitspolitischen Gesichtspunkten zu betrachten sind und die unser staatliches Gemeinwesen vor gro\u00dfe Herausforderungen stellen wird. Deutschland ist aufgrund seiner starken Wirtschaft, seiner Lage in Europa und seiner Rolle in der NATO und EU ein attraktives Ziel f\u00fcr Spionage. Die technologisch hochentwickelte Wirtschaft und Forschung unseres Landes machen es weltweit zu einem Innovationsmotor und somit zum Fokus nachrichtendienstlicher Aktivit\u00e4ten. Insgesamt f\u00fchrt dies zu einem kontinuierlichen nachrichtendienstlichen Interesse verschiedener Staaten an der Bundesrepublik Deutschland und zu einer seit Jahren andauernden hohen Intensit\u00e4t entsprechender Aufkl\u00e4rungsaktivit\u00e4ten auf deutschem Boden. Zu diesem Zwecke werden weltweit verdeckt operierende und zum Teil sehr personalstarke Nachrichtendienste eingesetzt, deren Aufgabenstellungen sich an den politisch definierten Vorgaben und Interessen ihrer jeweiligen Regierungen orientieren. Mecklenburg-Vorpommern geh\u00f6rt - vor allem in Anbetracht der regional vorherrschenden maritimen Wirtschaftsbez\u00fcge und aufgrund seiner sicherheitsund geostrategisch bedeutenden Lage an der Ostsee - zum bundesweiten Gefahrenraum. Eine wesentliche Aufgabe und Kernkompetenz des Verfassungsschutzes ist es, nachrichtendienstliche T\u00e4tigkeiten fremder Staaten in Deutschland aufzukl\u00e4ren und abzuwehren. Dies geschieht - sofern keine origin\u00e4ren Belange der Bundeswehr ber\u00fchrt sind - im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch die jeweiligen Fachbereiche f\u00fcr Spionageabwehr auf Bundesbzw. Landesebene. Diese arbeiten im Verfassungsschutzverbund sehr eng zusammen. Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, als Zentralstelle, ist daf\u00fcr verantwortlich, die gewonnenen Erkenntnisse auf bundesweiter Ebene zusammenzufassen und auszuwerten. Spionage und andere sicherheitsgef\u00e4hrdende Aktivit\u00e4ten ausl\u00e4ndischer Staaten, die auf die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland abzielen, werden seit Jahren mit unterschiedlich hoher Intensit\u00e4t insbesondere von der Russischen F\u00f6deration, der Volksrepublik China und der Islamischen Republik Iran durchgef\u00fchrt. In Bezug auf die genannten Staaten stellte sich die Lage aus Sicht der Spionageabwehr f\u00fcr den Berichtszeitraum wie folgt dar: Russland Der Angriff der Russischen F\u00f6deration auf die Ukraine am 24. Februar 2022 hat die sicherheitspolitische Lage in Europa und damit auch die der Bundesrepublik Deutschland grundlegend ver\u00e4ndert. Den europ\u00e4ischen Staaten steht ein aggressives, unberechenbares und ausschlie\u00dflich eigenes Interesse verfolgendes Russlandgegen\u00fcber. Diese Situation spiegelt sich auch in der Beurteilung der Aktivit\u00e4ten russischer Nachrichtendienste wider. Von diesen geht unzweifelhaft die gr\u00f6\u00dfte nachrichtendienstliche Gefahr f\u00fcr die Sicherheit der Flagge Russlands Bundesrepublik Deutschland aus, zumal es sich bei der Russischen 134 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","11 Spionageabwehr und hybride Bedrohungen F\u00f6deration um den derzeit einzigen Staat handelt, mit dem - insbesondere im Rahmen der NATO-Beistandsverpflichtungen - eine milit\u00e4rische Auseinandersetzung in absehbarer Zukunft eintreten k\u00f6nnte. Dementsprechend bildet Russland auch nach wie vor den priorit\u00e4ren Bearbeitungsschwerpunkt der deutschen Spionageabwehr im Verfassungsschutzverbund. Die russischen Nachrichtendienste setzen verschiedene Instrumente aus einem umfassenden \"Werkzeugkasten\" ein (vgl. Abschnitt \"Hybride Bedrohungen\"). Diese reichen von einer Einflussnahme des \u00f6ffentlichen Willensbildungsprozesses, der Nutzung menschlicher Quellen in relevanten Zielobjekten bis hin zu Sabotageaktivit\u00e4ten oder Cyberangriffen etwa gegen Einrichtung der Kritischen Infrastruktur. Mit Bezug nach Mecklenburg-Vorpommern ist diesbez\u00fcglich beispielsweise die Anlandung von Datenkabeln aus der Ostsee zu betrachten. In der Summe zielen die oben genannten Handlungen darauf ab, unsere gegenw\u00e4rtige gesellschaftliche und staatliche Ordnung zu schw\u00e4chen oder zu destabilisieren. Wie konkret die Bedrohung durch russische Sabotage gerade f\u00fcr die Logistikbranche ist, zeigt sich an der Explosion von Brands\u00e4tzen in der Logistikkette in mehreren europ\u00e4ischen L\u00e4ndern im Juli 2024, f\u00fcr die europ\u00e4ische Sicherheitsbeh\u00f6rden den russischen Milit\u00e4rnachrichtendienst GRU verantwortlich gemacht haben.1 Infolge des gegenw\u00e4rtigen Krieges in der Ukraine und den damit verbundenen wirtschaftlichen sowie politischen Sanktionen der internationalen Staatengemeinschaft ist Russland zunehmend von seinem langj\u00e4hrig vorhandenen Erkenntnisaufkommen und den bestehenden Lieferketten abgeschnitten worden. Insofern sind sie bestrebt, das bereits vorhandene Informationsund Technologiedefizit durch eine massive Ausweitung seiner Spionageund Proliferationsaktivit\u00e4ten, insbesondere auch in Deutschland, zu kompensieren. Entsprechend d\u00fcrfte ein hoher Druck auf den russischen Nachrichtendiensten lasten, sich verst\u00e4rkt Zugang zu Personen mit einschl\u00e4gigen Kenntnissen sowie zu Technologien zu verschaffen, die f\u00fcr die dortige (Kriegs-)Wirtschaft und Forschung von Bedeutung sind. Eine Vielzahl deutscher High-Tech-Unternehmen sind Weltmarktf\u00fchrer in ihren Branchen und stehen im Fokus russischer Beschaffungsbem\u00fchungen. Zus\u00e4tzlich zu den Spionaget\u00e4tigkeiten aus den zwei noch vorhandenen russischen Legalresidenturen (Botschaft in Berlin und Generalkonsulat in Bonn) sowie durch den Einsatz von reisenden F\u00fchrungsoffizieren und sogenannten Illegalen, also Personen mit falscher Identit\u00e4t in Deutschland, nutzen die russischen Nachrichtendienste mittlerweile auch verst\u00e4rkt sogenannte Low-LevelAgents. Diese Akteure agieren gelegentlich ohne das Bewusstsein ihrer tats\u00e4chlichen nachrichtendienstlichen Funktion und Anbindung an einen F\u00fchrungsoffizier im niedrigschwelligen Aufgabenspektrum. Zudem werden zunehmend Personen aus dem Bereich der Organisierten Kriminalit\u00e4t und nicht-russischer Staatsangeh\u00f6rigkeit rekrutiert. Damit soll die tats\u00e4chliche staatliche russische Urheberschaft verschleiert werden. Beispielhaft hierf\u00fcr sind die im Fr\u00fchjahr 2024 in Bayreuth erfolgten Verhaftungen von zwei Personen. Sie sollen Bahngleise, Truppen\u00fcbungspl\u00e4tze und milit\u00e4rische Infrastruktur ausgekundschaftet haben. Drei weitere Personen sollen im Juni des Jahres in Frankfurt am Main im Zusammenhang mit mutma\u00dflicher Spionaget\u00e4tigkeit f\u00fcr Russland verhaftet worden sein. Der Generalbundesanwalt ermittelt auch hier wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agentent\u00e4tigkeit. China Die Aktivit\u00e4ten chinesischer Nachrichtenund Sicherheitsdienste fokussieren sich nach wie vor klar auf zwei zentrale Hauptziele: die Sicherung des Machterhalts der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) sowie die Unterst\u00fctzung des systematischen Ausbaus der globalen geostrategischen Position Chinas. Die Volksrepublik China verfolgt dabei klar formulierte Zielsetzungen. Bis zum Jahr 2049, dem 100. Jahrestag der Staatsgr\u00fcndung, soll der Status der f\u00fchrenden Weltmacht erreicht sein. Zur Umsetzung dieser Flagge der Volksrepublik China strategischen Ambitionen setzt China weltweit eine Vielzahl von 1 Quelle: https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2025/2025-05-21-gemeinsamer-sicherheitshinweis-gru.html 135 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","11 Spionageabwehr und hybride Bedrohungen Einflussakteuren ein, die auf unterschiedlichen Ebenen der internationalen Politik, Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft t\u00e4tig sind. Es soll ein Umfeld geschaffen werden, das der langfristigen Zielerreichung zutr\u00e4glich ist. In Deutschland sind unter anderem die chinesische Botschaft, die Generalkonsulate, akkreditierte Auslandskorrespondentinnen und -korrespondenten sowie mit staatlichen Stipendien gef\u00f6rderte chinesische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in die gesteuerte Informationsgewinnung eingebunden. Im Oktober 2024 wurde in Leipzig eine vermeintliche Agentin eines chinesischen Nachrichtendienstes festgenommen - ein konkretes Beispiel f\u00fcr klassische nachrichtendienstliche Aktivit\u00e4ten. Der Tatverdacht bezieht sich auf die verdeckte Beschaffung sicherheitsrelevanter Informationen, insbesondere in Bezug auf den Transport von R\u00fcstungsg\u00fctern, relevante Personen sowie logistische Infrastrukturen. Der Vorfall verdeutlicht, dass auch traditionelle Formen konspirativer Informationsbeschaffung weiterhin Bestandteil der chinesischen Vorgehensweise sind. Flankiert werden diese nachrichtendienstlichen Aktivit\u00e4ten durch gezielte Unternehmensbeteiligungen und -\u00fcbernahmen im Rahmen eines umfassenden Systems des Technologieund Wissenstransfers. In der Folge drohen deutschen Unternehmen erhebliche Wettbewerbsnachteile. Auch Forschungskooperationen sowie der Aufenthalt chinesischer (Gast-)Wissenschaftler an deutschen Hochschulen sind in diesem Kontext sicherheitsrelevant zu betrachten. Im Fokus stehen insbesondere Informationen aus den Bereichen Biotechnologie, K\u00fcnstliche Intelligenz, Quantentechnologie, Hyperschalltechnik, \u00dcberwachungsund Sensortechnologie sowie sogenannte Emerging Technologies (EMT). Das strategisch motivierte au\u00dfenund sicherheitspolitische Handeln der Volksrepublik China wirkt sich unmittelbar auf die Innovationsund Wettbewerbsf\u00e4higkeit deutscher Unternehmen aus. Im schlimmsten Fall sind erhebliche volkswirtschaftliche Sch\u00e4den und ein teilweiser Verlust der nationalen Souver\u00e4nit\u00e4t zu erwarten. Iran Die Islamische Republik Iran sieht sich selbst als Regionalmacht im Nahen und Mittleren Osten und ist zunehmend bestrebt, ihr au\u00dfenund sicherheitspolitisches Einflussund Wirkungsfeld zu vergr\u00f6\u00dfern. Innerstaatlich war ein verst\u00e4rktes Demonstrationsund Protestgeschehen zu beobachten. Diese zwei Faktoren k\u00f6nnen als ma\u00dfgeblich f\u00fcr das Handeln s\u00e4mtlicher Sicherheitsbeh\u00f6rden des Iran angesehen werden. In diesem Zusammenhang kann der Sicherheitsapparat dort als Garant staatlicher und religi\u00f6ser MachtFlagge des Iran strukturen angesehen werden. In dem herrschenden iranischen Machtgef\u00fcge kommt dem Ministry of Intelligence, h\u00e4ufig als MOIS abgek\u00fcrzt, eine bedeutende Rolle zu. So \u00fcbt das MOIS eine Vielzahl weltweiter nachrichtendienstlicher Aktivit\u00e4ten, so auch in Deutschland, aus. Der Schwerpunkt liegt dabei im Wesentlichen auf der Beschaffung von Informationen aus den Bereichen der Au\u00dfenund Sicherheitspolitik, die einen unmittelbaren Bezug zum Geschehen im Nahen und Mittleren Osten und damit zum Iran haben. Besonders im Fokus d\u00fcrfte derzeit die Entwicklung des Gaza-Krieges stehen. Aber auch das Wirken der in Deutschland lebenden Personen und Organisationen, die sich in Opposition zum iranischen Regime befinden, bleiben weiterhin im Blickfeld des MOIS. Des Weiteren f\u00fchren die dortigen Nachrichtenund Sicherheitsdienste, vornehmlich die Quds Force der Iranischen Revolutionsgarden, Auftr\u00e4ge mit staatsterroristischem Hintergrund, auch in Europa, aus. Das Spektrum reicht dabei von der Aussp\u00e4hung potenzieller Anschlagsziele, hier vor allem mit (pro-)israelischen Bez\u00fcgen, \u00fcber die Einsch\u00fcchterung und Bedrohung von Oppositionellen bis hin zu tats\u00e4chlichen Entf\u00fchrungen von Personen. Bei Reisen in den Iran kam es zudem mehrfach zu Anbahnungen und Verhaftungen. In diesem Kontext sind besonders Personen mit deutscher und iranischer Staatsangeh\u00f6rigkeit, sogenannte Doppelstaatler, gef\u00e4hrdet. Dar\u00fcber hinaus sind die iranischen Sicherheitsdienste in einem betr\u00e4chtlichen Umfang in die verdeckte, rechtswidrige Beschaffung von Materialien und Wissen zur Herstellung atomarer, biologischer und/oder chemischer Massenvernichtungswaffen (ABC-Waffen) bzw. entsprechender Tr\u00e4gersysteme (wie etwa Raketen usw.) und ihrer Weiterverbreitung, der sogenannten Proliferation (siehe unten), eingebunden. 136 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","11 Spionageabwehr und hybride Bedrohungen 11.2 Proliferation Der Begriff Proliferation bezeichnet die illegale Beschaffung von Know-how und G\u00fctern, die zur Herstellung und Unterhaltung atomarer, biologischer und chemischer Massenvernichtungswaffen sowie entsprechender Tr\u00e4gertechnologien und Systeme erforderlich sind. Verschiedene L\u00e4nder sind aufgrund technologischer Wissensdefizite sowie auch aufgrund von gegen sie bestehenden Sanktionen (siehe Russland) in zunehmendem Ma\u00dfe daran interessiert, entsprechende Waren und das zu ihrer Fertigung erforderliche Fachwissen aus den jeweiligen Herstellungsstaaten zu beziehen. In diesem Kontext stehen Deutschland und somit auch Mecklenburg-Vorpommern als Tr\u00e4ger und Inhaber von weltweit gefragten Produkten und Know-how im Fokus. Dies geschieht zu einem wesentlichen Teil durch verdeckte Beschaffungsaktivit\u00e4ten verschiedener L\u00e4nder. Zur Tarnung derartiger Aktivit\u00e4ten kommen etwa die Lieferungen \u00fcber sogenannte Drittstaaten, gef\u00e4lschte Exportunterlagen und die Beteiligung von mehreren Zwischenh\u00e4ndlern im Rahmen komplexer internationaler Firmenund Finanzierungsstrukturen zum Einsatz. Herausragend zu benennende Akteure sind hier neben Russland, China und dem Iran auch L\u00e4nder wie Pakistan und Nordkorea, die entsprechende Aktivit\u00e4ten auch in der Bundesrepublik Deutschland entfalten. So wurden z. B. im April 2024 drei Personen in D\u00fcsseldorf und Bad Homburg wegen mutma\u00dflicher Spionage und der Beschaffung von Informationen zu milit\u00e4risch nutzbaren innovativen Technologien f\u00fcr China verhaftet. Die Bearbeitung dieses Aufgabenfeldes erfolgt seitens des Verfassungsschutzes im engen Schulterschluss mit anderen Sicherheitsbeh\u00f6rden, insbesondere der Polizei, verschiedener Zollbeh\u00f6rden sowie des Bundesamtes f\u00fcr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und des Bundesnachrichtendienstes (BND). Die Fachbereiche Spionageabwehr der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern sind vor dem Hintergrund der bestehenden Einbindung ausl\u00e4ndischer Nachrichtendienste in proliferationsrelevante Beschaffungsabl\u00e4ufe ein wesentlicher Bestandteil des staatlichen Gesamtverbundes zur Beobachtung und Abwehr illegaler Proliferationsaktivit\u00e4ten. 11.3 Hybride Bedrohungen Beispiele hybrider (Wirtschafts-) Desinformation Cyberangriffe Bedrohungen Spionage Diebstahl geistigen (wirtschaftliche) Einflussnahme Sabotage (KRITIS) Eigentums Einflussnahme auf freie Wahlen Hybride Bedrohungen sind eine der gr\u00f6\u00dften sicherheitspolitischen Herausforderungen der Gegenwart. Der Sammelbegriff der hybriden Bedrohungen bezeichnet verschiedene Formen illegitimer Einflussnahme auf Staaten durch fremde Staaten. Diese Staaten versuchen, durch den Einsatz verschiedener Machtinstrumente, auch unter Einbeziehung nichtstaatlicher Akteure, ihre Ziele gegen die Interessen unseres Staates und die Werteordnung unserer Verfassung offen oder verdeckt durchzusetzen. Zu den eingesetzten Instrumenten z\u00e4hlen insbesondere Desinformation, Cyberangriffe auf staatliche Stellen und Unternehmen, (Wirtschafts-) Spionage, Sabotage von kritischer Infrastruktur und die Einflussnahme auf Wahlen. Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Jahr 2022 und der damit verbundenen massiven Verschlechterung der ausw\u00e4rtigen Beziehungen zur Russischen F\u00f6deration hat sich die hybride Bedrohungslage in Deutschland noch einmal deutlich versch\u00e4rft. F\u00fcr das Berichtsjahr 2024 ist das starke Interesse sowie die Berichterstattung des Nachrichtenportals \"Voice of Europe\" im Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz an einem Gymnasium in Ribnitz-Damgarten hervorzuheben. Dabei wurden gezielt Desinformationen verbreitet. 137 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","11 Spionageabwehr und hybride Bedrohungen Seit Juni 2023 war \"Voice of Europe\" aktiv an der Verbreitung pro-russischer Propaganda und Desinformation beteiligt, trat nach au\u00dfen jedoch als legitimes internationales Nachrichtenportal auf. Es ver\u00f6ffentlichte Inhalte in mehreren Sprachen, die \u00fcberwiegend Narrative und politische Forderungen transportierten, die mit der russischen Au\u00dfenpolitik \u00fcbereinstimmten. 1 Dar\u00fcber hinaus wurden Geldfl\u00fcsse an amtierende Mitglieder des Europ\u00e4ischen Parlaments bekannt, um die \u00f6ffentliche Meinung zugunsten Russlands zu beeinflussen.2 Die gezielte Desinformationskampagne im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz kann als Beispiel f\u00fcr illegitime Einflussnahmeversuche im Rahmen hybrider Bedrohungen gewertet werden. Eine Abwehr hybrider Bedrohungen kann nur auf breiter gesamtstaatlicher Basis erfolgen und stellt dar\u00fcber hinaus auch eine gemeinsame Aufgabe von Staat, Gesellschaft, Wirtschaft und Medien dar. Angesichts der oben genannten Ausf\u00fchrungen und der daraus resultierenden Notwendigkeit einer intensiveren Zusammenarbeit von Bund und L\u00e4ndern einschlie\u00dflich der Kommunen wurde Ende 2023 im Rahmen der St\u00e4ndigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der L\u00e4nder (IMK) beschlossen, dass auf Bundesund Landesebene jeweils ein Single Point of Contact (SPOC) f\u00fcr das Thema der hybriden Bedrohungen einzurichten ist. Ein solcher SPOC wurde durch das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern in der Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Verfassungsschutz im ersten Halbjahr 2024 eingerichtet. Er ist in Mecklenburg-Vorpommern die zentrale Stelle f\u00fcr den Informationsaustausch zwischen Bund und L\u00e4ndern sowie zur ressortund ebenen\u00fcbergreifenden Kommunikation und Vernetzung. In diesem Zusammenhang wurde seitens der Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Verfassungsschutz auch das \"MV-Forum Hybrid\" initiiert und eingerichtet. Das Forum hat sich erfolgreich als umfassendes Austauschformat f\u00fcr die Landesressorts und die kommunalen Gebietsk\u00f6rperschaften etabliert und fand im Jahr 2024 bereits vier Mal (einmal pro Quartal) statt. Dieser Turnus soll auch zuk\u00fcnftig beibehalten werden. In bestimmten F\u00e4llen ist es m\u00f6glich, dass durch den Verfassungsschutz eine sogenannte \"Ad-hoc-Gruppe\" mit Verantwortlichen aus den betroffenen Ressorts und anderen Sicherheitsoder Strafverfolgungsbeh\u00f6rden ins Leben gerufen wird, um konkret bestehenden und herausgehobenen hybriden Bedrohungsszenarien angemessen begegnen zu k\u00f6nnen. Insgesamt wird gegen\u00fcber dem Ph\u00e4nomenbereich hybrider Bedrohungen seitens des SPOC ein pr\u00e4ventiver Ansatz verfolgt, der - in enger Kooperation mit den Bereichen Wirtschaftsund Geheimschutz sowie Cyberabwehr - durch Beratungen und Informationsveranstaltungen die Abwehrf\u00e4higkeit aller \u00f6ffentlichen und nicht\u00f6ffentlichen Einrichtungen st\u00e4rken soll. INFOBOX Ziele hybrider Bedrohungen: Beeinflussung politischer Willensbildungsprozesse Lenkung von \u00f6ffentlichen Diskursen im Sinne des Angreifers Sch\u00fcren von \u00c4ngsten und Verunsicherung in der Bev\u00f6lkerung Besch\u00e4digung von Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat und seine Institutionen Beeintr\u00e4chtigung der Funktionsf\u00e4higkeit des Staates selbst und seiner Infrastruktur Kontakt SPOC hybride Bedrohungen: Wir E-Mail: spoc_hybrid@im.mv-regierung.de sind f\u00fcr Sie da! Telefon: 0385/7420-0 1 Quelle: https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/hintergruende/DE/spionage-und-proliferationsabwehr/ gefaehrdung-der-bundestagswahl-2025-durch-unzulaessige-auslaendische-einflussnahme.html, abgerufen am 27.05.2025 2 Quelle: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-9-2024-0264_DE.html 138 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","11 Spionageabwehr und hybride Bedrohungen 11.4 Bedrohungen durch Cyberangriffe Neben der \"klassischen\" Spionage - bei der reale Personen im Auftrag eines Nachrichtendienstes vor Ort t\u00e4tig werden, um beispielsweise Aufkl\u00e4rungsoder Sabotageoperationen durchzuf\u00fchren - stellt auch das illegale Eindringen fremder Nachrichtendienste in informationstechnische Systeme (Cyberangriffe) eine ernstzunehmende Gefahr f\u00fcr Staat und Gesellschaft dar. Cyberangriffe haben sich zu einem Standardinstrument vieler Nachrichtendienste entwickelt und die entsprechenden F\u00e4higkeiten werden kontinuierlich ausgebaut. F\u00fcr die Angreifer bieten sich dabei zahlreiche Vorteile gegen\u00fcber den traditionellen Methoden der nachrichtendienstlichen Arbeit. In der vernetzten Welt von heute ist nahezu jede Organisation und jede Einzelperson umfassend an das Internet angebunden. Diese Kommunikationsund Informationstechnologien k\u00f6nnen - mit entsprechendem Know-how und technischer Ausr\u00fcstung - potenziell und in der Praxis, aufgrund unzureichender Absicherung, allzu oft real infiltriert werden. Dadurch werden unbemerkter Informationsabfluss, Manipulation und technische Sabotage m\u00f6glich. Der Angreifer kann all dies bequem von einem im Ausland gelegenen Arbeitsplatz aus steuern. Der personelle Aufwand ist gering, ein Einsatz vor Ort ist nicht erforderlich, und im Falle einer Entdeckung gestaltet sich die R\u00fcckverfolgung \u00e4u\u00dferst schwierig, wenn nicht gar unm\u00f6glich. Pers\u00f6nliche Risiken f\u00fcr die handelnden Akteure bestehen praktisch nicht. Vor diesem Hintergrund nehmen Bedeutung und Umfang von Cyberangriffen und Cyberspionage weiterhin zu. Die Ziele solcher Operationen sind vielf\u00e4ltig: Einerseits geht es darum, an sensible Informationen zu gelangen, andererseits werden Systeme gezielt manipuliert, um sie bei Bedarf sabotieren oder f\u00fcr weitere Zwecke nutzen zu k\u00f6nnen. Soweit diese Angriffe nachrichtendienstlich motiviert oder von extremistischen Organisationen ausgehen (und nicht lediglich kriminellen Zielen dienen), f\u00e4llt ihre Erkennung und Abwehr in den Aufgabenbereich des Verfassungsschutzes. W\u00e4hrend kriminelle Angriffe meist auf kurzfristige Erpressung zum Zweck der Bereicherung abzielen, legen nachrichtendienstliche Angreifer gro\u00dfen Wert darauf, m\u00f6glichst lange unentdeckt zu bleiben. Diese Akteure sind technisch hochversiert und verf\u00fcgen \u00fcber erhebliche Ressourcen. Die Ziele von Cyberangriffen sind breit gestreut. Ausl\u00e4ndische Nachrichtendienste interessieren sich f\u00fcr alle gesellschaftlichen Bereiche. W\u00e4hrend klassische Spionage insbesondere Forschung, Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltung ins Visier nimmt, richten sich Cyberangriffe mittlerweile auch gegen andere Bereiche. So werden Systeme nicht nur zur Informationsgewinnung angegriffen, sondern auch, um sie zu kapern und f\u00fcr weitere Cyberangriffe zu nutzen. Ein Beispiel f\u00fcr einen gro\u00dfangelegten Cyberangriff stellt der Angriff auf das IT-Netzwerk der CDU dar, der eine Woche vor der Europawahl 2024 erfolgte. Auch Privatpersonen k\u00f6nnen Opfer solcher Angriffe werden, ohne es zu bemerken. Dar\u00fcber hinaus ist die Beeinflussung der Gesellschaft durch vielf\u00e4ltige Aktionen - einschlie\u00dflich Cyberangriffen - eine zunehmende Bedrohung (siehe Abschnitte \"Hybride Bedrohungen\"). Zu den wichtigsten Akteuren im Cyberraum z\u00e4hlen die Russische F\u00f6deration, die Volksrepublik China, die Islamische Republik Iran und die Republik T\u00fcrkei. Die jeweiligen Ziele dieser Staaten unterscheiden sich teils erheblich und sind in deren \u00fcbergeordnete nachrichtendienstliche Strategien eingebettet. So ist China vor allem an der Absch\u00f6pfung technologischer Informationen interessiert, w\u00e4hrend die T\u00fcrkei schwerpunktm\u00e4\u00dfig die \u00dcberwachung oppositioneller Gruppen und die Einflussnahme auf t\u00fcrkischst\u00e4mmige Gemeinschaften in Deutschland verfolgt. Russland hingegen konzentriert sich auf die Aussp\u00e4hung deutscher Aktivit\u00e4ten im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine und setzt Cyberangriffe gezielt im Rahmen hybrider Bedrohungen ein. Die Abwehr von Cybergefahren kann nicht als rein staatliche Aufgabe verstanden werden, die allein von zentralen Beh\u00f6rden geleistet wird. Nur durch ein gesamtgesellschaftliches Bewusstsein f\u00fcr Verantwortung - angefangen beim einzelnen B\u00fcrger \u00fcber Unternehmen und Organisationen bis hin zu staatlichen Einrichtungen - und durch konsequente Abwehrma\u00dfnahmen l\u00e4sst sich dem hohen Stellenwert der Cybersicherheit gerecht werden. Cybersicherheit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Bedeutung weiter zunimmt. Dazu geh\u00f6ren einerseits die fl\u00e4chendeckende Umsetzung technischer Grundschutzma\u00dfnahmen und andererseits ein um139 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","11 Spionageabwehr und hybride Bedrohungen sichtiges Verhalten im Alltag. Gerade diese st\u00e4ndige Achtsamkeit im Handeln ist eine Grundvoraussetzung, denn unbedachtes Verhalten l\u00e4sst sich nur begrenzt durch technische Vorkehrungen kompensieren. Neben dem Schutz vor Cyberangriffen gewinnt die Cyber-Resilienz zunehmend an Bedeutung. Da Angriffe trotz bester Sicherheitsvorkehrungen nie v\u00f6llig ausgeschlossen werden k\u00f6nnen, ist es unerl\u00e4sslich, Vorsorge zu treffen, um die Folgen erfolgreicher Angriffe zu minimieren und sicherzustellen, dass deren Ziele nicht erreicht werden. Angriffe lassen sich nicht vollst\u00e4ndig verhindern, und mit Erfolgen einzelner Angreifer muss trotz aller Ma\u00dfnahmen gerechnet werden. Daher ist es entscheidend, auch f\u00fcr diesen Fall gewappnet zu sein. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden sind neben der Abwehr und Aufkl\u00e4rung konkreter Cyberangriffe auch pr\u00e4ventiv t\u00e4tig. Sie geben bei Bedarf gezielte Hinweise und integrieren Informationen \u00fcber Cybergefahren in ihre allgemeine Aufkl\u00e4rungsarbeit, etwa in den Bereichen hybride Bedrohungen und Wirtschaftsschutz. 11.5 Wirtschaftsschutz - eine Aufgabe der Spionageabwehr Eine funktionierende und leistungsf\u00e4hige Wirtschaft ist die Grundlage f\u00fcr einen starken und stabilen Staat. Gerade die Bundesrepublik Deutschland, als technologieund exportorientierte Nation, ist in besonderem Ma\u00dfe auf Wissen angewiesen, das auf Forschung und Erfahrung beruht. Dieses Wissen ist die wertvollste Ressource unserer Volkswirtschaft. Wirtschaftsspionage verursacht j\u00e4hrlich Sch\u00e4den in Milliardenh\u00f6he und gef\u00e4hrdet damit nicht nur den wirtschaftlichen Erfolg, sondern auch Arbeitspl\u00e4tze. Auch Sabotageakte gegen Unternehmen - insbesondere gegen Betriebe der Kritischen Infrastruktur (KRITIS) - k\u00f6nnen neben erheblichen wirtschaftlichen Sch\u00e4den die Funktionsf\u00e4higkeit unseres Gemeinwesens insgesamt beeintr\u00e4chtigen und im Extremfall sogar eine konkrete Gefahr f\u00fcr Leib und Leben darstellen. In Mecklenburg-Vorpommern sind verschiedene Akteure aus Wirtschaft und Wissenschaft potenzielle Ziele f\u00fcr illegale Aktivit\u00e4ten fremder Staaten. Besonders betroffen sind Unternehmen der maritimen Wirtschaft, KRITISBetriebe sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Nicht zuletzt durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hat sich auch in Mecklenburg-Vorpommern die Gefahr erh\u00f6ht, Opfer von Aussp\u00e4hoder Sabotageaktionen zu werden - sowohl durch reale als auch durch cyberbasierte Angriffe, die von russischen Nachrichtendiensten initiiert oder gesteuert werden. Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern unterst\u00fctzt gef\u00e4hrdete Akteure aus Wirtschaft und Wissenschaft beim Schutz vor solchen Bedrohungen. Dieser Aufgabenbereich wird unter dem Begriff \"Wirtschaftsschutz\" zusammengefasst. Der Fachbereich Wirtschaftsschutz ber\u00e4t Unternehmen und Einrichtungen gezielt durch Sensibilisierungsund Informationsgespr\u00e4che vor Ort sowie durch Vortr\u00e4ge im Rahmen verschiedener Veranstaltungen im Land. Angesichts der angespannten internationalen Sicherheitslage infolge des Ukrainekrieges und der zunehmenden hybriden Bedrohungen hat der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern seinen Bereich Wirtschaftsschutz im Jahr 2024 neu aufgestellt und personell wie inhaltlich ausgebaut. Ziel ist es, die Themen des Wirtschaftsschutzes und die damit verbundenen Beratungsangebote noch st\u00e4rker in die Fl\u00e4che zu tragen. Akteure aus Wirtschaft und Wissenschaft werden dazu proaktiv angesprochen und - bei Interesse - sowohl grundlegend als auch einzelfallbezogen \u00fcber Gefahren durch Spionage und Sabotage informiert. Dabei wird - soweit keine Geheimschutzbelange entgegenstehen - auch das Vorgehen fremder Nachrichtendienste erl\u00e4utert und es werden konkrete Handlungsempfehlungen zum besseren Schutz eigener Daten und Informationen gegeben. Dar\u00fcber hinaus wird gezielt der Kontakt zu relevanten Verb\u00e4nden gesucht, um die Zusammenarbeit zu intensivieren. Im Mittelpunkt des Beratungsangebots steht dabei stets das Prinzip \"Hilfe zur Selbsthilfe\". Neben diesem pr\u00e4ventiven Ansatz verfolgt der Verfassungsschutz zugleich das Ziel, fr\u00fchzeitig Hinweise auf m\u00f6gliche Spionageoder Sabotageaktivit\u00e4ten im Land zu erhalten, um diese gegebenenfalls in die operative Spionageabwehr \u00fcberf\u00fchren zu k\u00f6nnen. Hierf\u00fcr ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Unternehmen, Wissenschaftseinrichtungen und anderen Hinweisgebern unerl\u00e4sslich. Diese k\u00f6nnen sich darauf verlassen, dass 140 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","11 Spionageabwehr und hybride Bedrohungen der Verfassungsschutz Hinweise und Gespr\u00e4chsinhalte absolut vertraulich behandelt. Zudem ist er nicht verpflichtet, Informationen zwingend an Strafverfolgungsbeh\u00f6rden weiterzuleiten, sondern entscheidet dar\u00fcber nach dem Opportunit\u00e4tsprinzip. INFOBOX Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung f\u00fcr das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeintr\u00e4chtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengp\u00e4sse, erhebliche St\u00f6rungen der \u00f6ffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten k\u00f6nnen. KRITIS-Sektoren sind zum Beispiel: Strom, Wasser und Energie Medien Informationstechnik und Telekommunikation Finanzund Versicherungswesen Transport und Verkehr Staat und Verwaltung Kontakt Wirtschaftsschutz: Wir E-Mail: wirtschaftsschutz@im.mv-regierung.de sind f\u00fcr Telefon: 0385/7420-0 Sie da! 11.6 Ansprechpartner vor Ort - Spionageabwehr Mecklenburg-Vorpommern Warum ben\u00f6tigt der Verfassungsschutz Informationen \u00fcber nachrichtendienstliche Aktivit\u00e4ten fremder Staaten in Deutschland? Um die Hoheitsrechte der Bundesrepublik Deutschland zu wahren und die Menschen, die hier leben, wirksam vor den Aktivit\u00e4ten ausl\u00e4ndischer Nachrichtendienste zu sch\u00fctzen, ist es notwendig, deren verdeckt operierende Agenten fr\u00fchzeitig zu enttarnen und an weiteren Spionageaktivit\u00e4ten zu hindern. Zur Erf\u00fcllung dieser gesetzlichen Aufgabe ist der Verfassungsschutz auch auf Ihre Mithilfe angewiesen! Sollten Sie Hinweise auf m\u00f6gliche nachrichtendienstliche Aktivit\u00e4ten oder auf Agenten fremder Nachrichtendienste haben oder solche Informationen erlangen, bitten wir Sie, sich vertrauensvoll mit uns in Verbindung zu setzen. Ihre Hinweise werden selbstverst\u00e4ndlich streng vertraulich behandelt. Auch wenn Sie sich pers\u00f6nlich in eine Situation verstrickt sehen, die einen Bezug zu ausl\u00e4ndischen Nachrichtendiensten hat, k\u00f6nnen wir Ihnen auf Wunsch L\u00f6sungswege aufzeigen. Der Verfassungsschutz handelt nach dem sogenannten Opportunit\u00e4tsprinzip. Das bedeutet, anders als die Polizei besteht f\u00fcr uns keine Pflicht, jeden Verdacht auf eine Straftat zwingend strafrechtlich zu verfolgen. Sie k\u00f6nnen sich also sicher sein, dass Ihre Informationen diskret und mit Augenma\u00df behandelt werden. Sollten Ihre Hinweise Sachverhalte betreffen, die nicht unmittelbar in die Zust\u00e4ndigkeit der Spionageabwehr fallen, unterst\u00fctzen wir Sie selbstverst\u00e4ndlich gern dabei, den richtigen Ansprechpartner bei anderen zust\u00e4ndigen Stellen zu finden. Wir Ministerium f\u00fcr Inneres, Bau und Digitalisierung Postfach 11 05 52, 19005 Schwerin sind f\u00fcr Mecklenburg-Vorpommern Telefon: 0385/7420-0 Sie da! Abteilung Verfassungsschutz Fax: 0385/714438 - Spionageabwehr - E-Mail: spionageabwehr@verfassungsschutz-mv.de 141 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","Die \"Wehrhafte Demokratie\" - KAPITEL\u00dcBERSICHT Auftrag und Verpflichtung des 11 Verfassungsschutzes VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2024 KAPITEL 1 Auf einen Blick Radikalisierung im digitalen Zeitalter: Junge Zielgruppen im 23 Visier extremistischer Akteure 33 KAPITEL 2 KAPITEL 3 Rechtsextremismus Reichsb\u00fcrger und und -terrorismus Selbstverwalter 39 77 KAPITEL 4 KAPITEL 5 Verfassungsschutzrelevante Linksextremismus Delegitimierung des Staates 87 93 KAPITEL 6 KAPITEL 7 Islamismus / Islamistischer Auslandsbezogener Terrorismus Extremismus 105 115 KAPITEL 8 KAPITEL 9 Mitwirkungsangelegenheiten, Spionageabwehr und Waffenrechtliche Erlaubnisse und hybride Bedrohungen Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 125 133 KAPITEL 10 KAPITEL 11 Presseund Anlagen \u00d6ffentlichkeitsarbeit 143 149 KAPITEL 12 KAPITEL 13","Kapitel 12 Presseund \u00d6ffentlichkeitsarbeit Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern","12 Presseund \u00d6ffentlichkeitsarbeit 12 Presseund \u00d6ffentlichkeitsarbeit Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe, die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie den Bestand und die Sicherheit von Bund und L\u00e4ndern zu sch\u00fctzen. Wie zuvor dargestellt, ist diese verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung vielf\u00e4ltigen Gefahren ausgesetzt. Der Verfassungsschutzbericht informiert \u00fcber die im Berichtsjahr gewonnenen wesentlichen Erkenntnisse und ordnet diese ein. Dar\u00fcber hinaus gibt er eine Einsch\u00e4tzung zur m\u00f6glichen k\u00fcnftigen Entwicklung der Bedrohungslage in Mecklenburg-Vorpommern. Der Bericht erhebt dabei keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit aller verfassungsschutzrelevanten Gruppierungen im Land. Auf Grundlage des Landesverfassungsschutzgesetzes (LVerfSchG M-V)1 informiert der Verfassungsschutz die zust\u00e4ndigen Stellen - wie etwa Polizei und weitere Beh\u00f6rden - sowie die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber festgestellte Gefahren. So k\u00f6nnen rechtzeitig geeignete Ma\u00dfnahmen zur Gefahrenabwehr eingeleitet und die Bev\u00f6lkerung f\u00fcr Bedrohungen der Demokratie sensibilisiert werden. Diese Aufgabe ist nicht nur gesetzlicher Auftrag, sondern auch Ausdruck des Selbstverst\u00e4ndnisses des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ver\u00f6ffentlicht die Beh\u00f6rde j\u00e4hrlich den Verfassungsschutzbericht sowie erg\u00e4nzende Informationsmaterialien. Der Verfassungsschutzbericht sowie weitere Brosch\u00fcren mit Informationen aus den Arbeitsfeldern des Verfassungsschutzes stehen allen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern sowohl als bestellbare gedruckte Ausgaben als auch in elektronischer Form auf der Internetseite des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern unter www.verfassungsschutz-mv.de zur Verf\u00fcgung. Auch im Jahr 2024 wurde der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern regelm\u00e4\u00dfig von Medienvertreterinnen und -vertretern zu verschiedenen Themen angefragt. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 85 Pressenanfragen beantwortet. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 waren es 78 Anfragen, im Jahr 2022 insgesamt 89. 12.1 Aktivit\u00e4ten Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Mecklenburg-Vorpommern ist Teil des Beratungsnetzwerks Demokratie und Toleranz Mecklenburg-Vorpommern (www.beratungsnetzwerk-mv.de). Bei diesem Netzwerk handelt es sich um einen Zusammenschluss aus staatlichen Beh\u00f6rden und nichtstaatlichen Beratungsorganisationen sowie Akteuren in freier Tr\u00e4gerschaft. Durch die Mitwirkung im landesweiten Beratungsnetzwerk sowie in den Regionalzentren f\u00fcr demokratische Kultur werden Einsch\u00e4tzungen zu extremistischen Entwicklungen in die Diskussionen eingebracht. Mitarbeiter des Verfassungsschutzes nahmen im Jahr 2024 an ca. 20 Veranstaltungen teil und stellten dort die Ph\u00e4nomenbereiche sowie die Arbeit des Verfassungsschutzes vor. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit 2024 in Schwerin. Der Verfassungsschutz MecklenburgVorpommern war dort gemeinsam mit dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz mit einem Informationsstand vertreten. Interessierte B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger konnten dabei direkt mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verfassungsschutzes ins Gespr\u00e4ch kommen. Sofern Sie eine Vortrags-, Informationsveranstaltung oder eine Fachmesse vorbereiten, die Sachbezug zur Arbeit des Verfassungsschutzes aufweist, k\u00f6nnen Sie sich direkt an den Verfassungsschutz des Landes MecklenburgVorpommern unter der Telefon-Nummer 0385/7420-0 wenden oder hierzu Kontakt \u00fcber die Internetseite www.verfassungsschutz-mv.de aufnehmen. 1 Vgl. SS 5 Abs. 2 LVerfSchG M-V. 144 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Presseund \u00d6ffentlichkeitsarbeit 12.2 Informationsmaterialien Im Berichtsjahr 2024 wurden durch den Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern mehr als 250 Publikationen kostenfrei an interessierte B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sowie an Einrichtungen im Land Mecklenburg-Vorpommern und \u00fcber die Landesgrenzen hinaus versendet. Diese Informationsmaterialien k\u00f6nnen kostenlos beim Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern angefordert oder im Internet heruntergeladen werden: Download Informationsmaterial: www.verfassungsschutz-mv.de/publikationen Verfassungsschutzberichte der Jahre 2006 bis 2024 Flyer: Verfassungsschutz MV - Gemeinsam die Verfassung sch\u00fctzen Allgemeine Informationen \u00fcber die Arbeit des Verfassungsschutzes Rituale und Symbole der rechtsextremistischen Szene Historische und ideologische Hintergr\u00fcnde des Rechtsextremismus (Juli 2015) Infoflyer \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" in Mecklenburg-Vorpommern Beh\u00f6rdenund B\u00fcrgerinformation Infoflyer \"Informationen zum Thema Islamismus\" Auch in russischer und arabischer Version verf\u00fcgbar (Allgemeiner Info-Flyer, Stand Januar 2020) Islamistische Aktivit\u00e4ten erkennen Kompaktinformation zu Salafismus und anderen Formen des Islamismus f\u00fcr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Fl\u00fcchtlingseinrichtungen (April 2016) 145 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Presseund \u00d6ffentlichkeitsarbeit SPOC Magazin Nr. 2 (2023) Wirtschaftsschutz - mehrteilige Infoblattserie Gemeinschaftsproduktion der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern Informationen zu den jeweiligen Einzelthemen der Faltblattserie stehen im Bereich Wirtschaftsschutz auf der Internetseite: www.verfassungsschutz.de des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz bereit. Proliferation - Wir haben Verantwortung Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz f\u00fcr die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder (Juli 2018) Wirtschaftsspionage - Risiko f\u00fcr Unternehmen, Wissenschaft und Forschung Gemeinschaftsproduktion der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern (Juli 2014) Rechtsextremistisch genutzte Immobilien in Ostdeutschland Lagebild und Handlungsempfehlungen f\u00fcr Kommunen und Immobilienbesitzer (Juni 2024) Dar\u00fcber hinaus stellt das Ministerium f\u00fcr Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern weitere Brosch\u00fcren und Information bereit, die kostenlos unter folgender Internetadresse abgerufen werden k\u00f6nnen: Download Informationsmaterial: www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Sicherheit Zus\u00e4tzlich wird an dieser Stelle auch auf das umfassende Publikationsangebot des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz zu allen verfassungsschutzrelevanten Themenbereichen hingewiesen, welches als Download abgerufen oder bestellt werden kann: Download Informationsmaterial: www.verfassungsschutz.de 146 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","12 Presseund \u00d6ffentlichkeitsarbeit 12.3 Ausund Fortbildung/Praktika Im Rahmen von Ausund Fortbildungsveranstaltungen halten Besch\u00e4ftigte des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern an der Fachhochschule f\u00fcr \u00f6ffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern in G\u00fcstrow (FH\u00f6VPR) regelm\u00e4\u00dfig Vortr\u00e4ge. Diese behandeln sowohl die Aufgaben und T\u00e4tigkeiten des Verfassungsschutzes als auch ausgew\u00e4hlte aktuelle sicherheitspolitische Themen. Grundlage hierf\u00fcr ist eine seit 2010 bestehende Kooperationsvereinbarung mit der FH\u00f6VPR. Zur F\u00f6rderung des gegenseitigen Verst\u00e4ndnisses f\u00fcr die jeweiligen Aufgaben und zur Verbesserung des Informationsaustausches finden seit Juni 2014 regelm\u00e4\u00dfige mehrt\u00e4gige Hospitationen zwischen dem Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern und der Abteilung Staatsschutz des Landeskriminalamts Mecklenburg-Vorpommern statt. Diese erfolgen in verschiedenen Fachbereichen. Im Jahr 2022 konnte der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern erstmals zwei Anw\u00e4rter einstellen. Diese absolvieren derzeit ihr Studium beim Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz. F\u00fcr das Jahr 2025 sind zwei weitere Anw\u00e4rterstellen vorgesehen. Innerhalb der f\u00f6deralen Strukturen des Verfassungsschutzverbundes besteht ein gemeinsames Verst\u00e4ndnis dar\u00fcber, sich mit den unterschiedlichen Arbeitsweisen vertraut zu machen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit durch gegenseitiges Kennenlernen zu erleichtern und die eigenen Abl\u00e4ufe zu reflektieren und bei Bedarf weiterzuentwickeln. Zudem dient die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Mecklenburg-Vorpommern regelm\u00e4\u00dfig als Praktikumsstation f\u00fcr Studierende des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz am Zentrum f\u00fcr Nachrichtendienstliche Ausund Fortbildung. Werde Teil unseres Teams - Gemeinsam die Verfassung sch\u00fctzen! Unsere aktuellen Ausschreibungen finden Sie unter: Karriereportal Homepage des der Landesverwaltung Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern www.karriere-in-mv.de www.verfassungsschutz-mv.de 147 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","Die \"Wehrhafte Demokratie\" - KAPITEL\u00dcBERSICHT Auftrag und Verpflichtung des 11 Verfassungsschutzes VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2024 KAPITEL 1 Auf einen Blick Radikalisierung im digitalen Zeitalter: Junge Zielgruppen im 23 Visier extremistischer Akteure 33 KAPITEL 2 KAPITEL 3 Rechtsextremismus Reichsb\u00fcrger und und -terrorismus Selbstverwalter 39 77 KAPITEL 4 KAPITEL 5 Verfassungsschutzrelevante Linksextremismus Delegitimierung des Staates 87 93 KAPITEL 6 KAPITEL 7 Islamismus / Islamistischer Auslandsbezogener Terrorismus Extremismus 105 115 KAPITEL 8 KAPITEL 9 Mitwirkungsangelegenheiten, Spionageabwehr und Waffenrechtliche Erlaubnisse und hybride Bedrohungen Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 125 133 KAPITEL 10 KAPITEL 11 Presseund Anlagen \u00d6ffentlichkeitsarbeit 143 149 KAPITEL 12 KAPITEL 13","Kapitel 13 Anlagen Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern","13 Anlagen 13. Anlagen 13.1 Abk\u00fcrzungsverzeichnis Abk\u00fcrzung Bedeutung AfD Alternative f\u00fcr Deutschland APT Advanced Persistent Threat BAMAD Bundesamt f\u00fcr den Milit\u00e4rischen Abschirmdienst BAMF Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge BfV Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz BKA Bundeskriminalamt BMI Bundesministerium des Innern, f\u00fcr Bau und Heimat BND Bundesnachrichtendienst BRD Bundesrepublik Deutschland BSI Bundesamt f\u00fcr Sicherheit in der Informationstechnik BVerfG Bundesverfassungsgericht BVerfSchG Bundesverfassungsschutzgesetz DKP Deutsche Kommunistische Partei EB Ewiger Bund fdGO freiheitliche demokratische Grundordnung F.i.e.L. Fremde im eigenen Land G 10 Gesetz zur Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses GBA Generalbundesanwalt GETZ Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum GG Grundgesetz GTAZ Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum HAMAS Harakat al-Muqawama al-Islamiya IBD Identit\u00e4re Bewegung Deutschland IB MV Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern IL Interventionistische Linke IS Islamischer Staat IT Informationstechnik JN Junge Nationalisten KCK Koma Civaken Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) KDP Partya Demokrata Kurdistane (Demokratische Partei Kurdistans) KKK Koma Komalen Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) 150 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","13 Anlagen KONGRA GEL Kongra Gele Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) KPCh Kommunistische Partei Chinas KRITIS Kritische Infrastrukturen LfDI Landesbeauftragter f\u00fcr den Datenschutz und Informationsfreiheit LfV Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Verfassungsschutz LKA MV Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern LRH MV Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern LVerfSchG MV Landesverfassungsschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern MLKP Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschland NATO North Atlantic Treaty Organization (Nordatlantische Vertragsorganisation) NIAS Nachrichtendienstliche Informationsund Analysestelle NPD Nationaldemokratische Partei Deutschland NS Nationalsozialistisch NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei NSP Neue St\u00e4rke Partei OVG Oberverwaltungsgericht PIAS Polizeiliche Informationsund Analysestelle PMK Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t PI-BE Preu\u00dfisches Institut - Bismarcks Erben Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages Mecklenburg-Vorpommern PKK Partiya Karkeren Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) PR Penzliner Runde RED Rechtsextremismusdatei RH Rote Hilfe SDAJ Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend sic Sic erat scriptum - wird bei w\u00f6rtlichen Zitaten verwendet, die Rechtschreibfehler oder andere Besonderheiten enthalten SOG M-V Sicherheitsund Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern SOL Sozialistische Organisation Solidarit\u00e4t SRH Schwarz-Rote-Hilfe StGB Strafgesetzbuch S\u00dcG M-V Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern TKP/ML T\u00fcrkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten VG Verwaltungsgericht VHD Vaterl\u00e4ndischer Hilfsdienst VP Vertrauensperson YPG Volksverteidigungseinheiten (Yekineyen Parastina Gel) 151 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","13 Anlagen 13.2 Glossar Anschlussf\u00e4higkeit Der Begriff Anschlussf\u00e4higkeit beschreibt politische Themen, die in der Gesellschaft breit diskutiert und akzeptiert sind, aber auch von extremistischen Gruppierungen mit dem strategischen Ziel aufgegriffen werden. Diese pr\u00e4sentieren sich auf diese Weise als ernstzunehmender politischer Akteur in der demokratischen Debatte und verfolgen gleichzeitig die eigene extremistische Agenda. Anti-Antifa Unter dem Begriff \"Anti-Antifa\" verfolgen Neonazis in Anlehnung an Terminologie und Vorgehensweise von Linksextremisten ein Konzept zur Erfassung und Ver\u00f6ffentlichung von Daten \u00fcber politische Gegner. Deutlich wird dabei eine Bereitschaft zur Gewaltanwendung. Antifaschismus \"Antifaschismus\" als Begriff wird auch von Demokraten verwendet, um ihre Ablehnung des Rechtsextremismus zum Ausdruck zu bringen. Mehrheitlich nehmen jedoch Linksextremisten diesen Begriff f\u00fcr sich in Anspruch. Sie behaupten, dass der kapitalistische Staat den Faschismus hervorbringe, zumindest aber toleriere. Daher richtet sich der Antifaschismus nicht nur gegen tats\u00e4chliche oder vermeintliche Rechtsextremisten, sondern immer auch gegen den Staat und seine Vertreter, insbesondere Angeh\u00f6rige der Sicherheitsbeh\u00f6rden. Anti-Terror-Datei (ATD) Die Anti-Terror-Datei (ATD) ist eine gemeinsame Datei des Bundes und der L\u00e4nder zur Aufkl\u00e4rung und Bek\u00e4mpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des Antiterrordateigesetzes (ATDG). Advanced Persistent Threat (APT) Der Begriff \"Advanced Persistent Threat\" wird im Bereich der Cyber-Bedrohungen (Cyberangriff) f\u00fcr einen komplexen, zielgerichteten und effektiven Angriff auf IT-Infrastrukturen und vertrauliche Daten von Beh\u00f6rden und Unternehmen verwendet. Vielfach werden Angriffskampagnen vereinfacht mit APT und einer Nummer (z. B. APT28) versehen, um damit die Angriffskampagne zu kennzeichnen. Das Ziel eines solchen Angriffes ist insbesondere, die lang anhaltende Handlungsf\u00e4higkeit des Angreifers sicherzustellen. Dazu versucht dieser sich nach erfolgreichem Eindringen entweder m\u00f6glichst unauff\u00e4llig zu verhalten oder sich m\u00f6glichst schnell und umfassend in den angegriffenen Systemen auszubreiten und festzusetzen. Der Angreifer geht i. d. R. sehr gezielt vor und nimmt auch gro\u00dfen Aufwand in Kauf, um sein Ziel zu erreichen. Ausl\u00e4nderextremismus Extremistische Ausl\u00e4nderorganisationen verfolgen in Deutschland Ziele, die typischerweise durch aktuelle Ereignisse und politische Entwicklungen in ihren Heimatl\u00e4ndern bestimmt sind. Entsprechend ihrer politischen Ausrichtung handelt es sich dabei beispielsweise um linksextremistische Organisationen (z. B. die t\u00fcrkische \"Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front\" (DHKP-C), soweit sie in ihren Heimatl\u00e4ndern ein sozialistisches bzw. kommunistisches Herrschaftssystem anstreben oder um nationalistische Organisationen, die ein \u00fcberh\u00f6htes Selbstverst\u00e4ndnis von der eigenen Nation haben und die Rechte anderer V\u00f6lker missachten. Daneben gibt es separatistische Organisationen, die eine Losl\u00f6sung ihres Herkunftsgebietes aus einem bereits bestehenden 152 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","13 Anlagen Staatsgebilde und die Schaffung eines eigenen Staates verfolgen. Die gr\u00f6\u00dfte von den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden beobachtete ausl\u00e4nderextremistische Organisation in Deutschland ist nach wie vor die unter der Bezeichnung PKK bekannte \"Arbeiterpartei Kurdistans\". Autonome Kennzeichnend f\u00fcr die Bewegung der Autonomen, die \u00fcber kein einheitliches ideologisches Konzept verf\u00fcgt, ist die Ablehnung staatlicher und gesellschaftlicher Normen und Zw\u00e4nge, die Suche nach einem freien, selbstbestimmten Leben in herrschaftsfreien R\u00e4umen und der Widerstand gegen den demokratischen Staat und seine Institutionen, wobei Gewalt von Autonomen grunds\u00e4tzlich als Aktionsmittel (\"militante Politik\") akzeptiert ist. Autonome bilden den weitaus gr\u00f6\u00dften Anteil des gewaltbereiten linksextremistischen Personenpotenzials. Das Selbstverst\u00e4ndnis der heterogenen autonomen Bewegung ist gepr\u00e4gt von Anti-Einstellungen (\"antikapitalistisch\", \"antifaschistisch\", \"antipatriarchal\"). Diffuse anarchistische und kommunistische Ideologiefragmente (\"Klassenkampf\", \"Revolution\" oder \"Imperialismus\") bilden den Rahmen ihrer oftmals spontanen Aktivit\u00e4ten. Eine klassische Form autonomer Gewalt ist die sogenannte Massenmilitanz. Das sind Stra\u00dfenkrawalle, die sich im Rahmen von Demonstrationen oder im Anschluss daran entwickeln. Hierbei kommt es regelm\u00e4\u00dfig auch zu Gewaltexzessen. Autonome Freir\u00e4ume Als \"autonome Freir\u00e4ume\" k\u00f6nnen vor allem besetzte H\u00e4user, Wohnprojekte und selbstverwaltete Jugendund Kulturzentren gelten, deren Existenz und Erhalt Linksextremisten bedroht sehen, wenn sich die Besitzund Eigentumsverh\u00e4ltnisse \u00e4ndern. Bestrebungen, extremistische Bestrebungen sind nach allgemeinem Sprachgebrauch alle auf ein Ziel gerichteten Aktivit\u00e4ten. Extremistische Bestrebungen im Sinne der Verfassungsschutzgesetze sind im Wesentlichen politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes. Von Einzelpersonen gehen solche Bestrebungen nur dann aus, wenn sie auf die Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder eines der obigen Schutzg\u00fcter erheblich besch\u00e4digen k\u00f6nnen.1 Cyberangriffe - Elektronische Angriffe Elektronische Angriffe Mit dem Begriff \"Elektronische Angriffe\" werden Ma\u00dfnahmen mit und gegen IT-Infrastrukturen bezeichnet. Neben der Informationsbeschaffung fallen darunter auch Aktivit\u00e4ten, die zur Sch\u00e4digung bzw. Sabotage dieser Systeme geeignet sind. Dazu geh\u00f6ren insbesondere das Aussp\u00e4hen, Kopieren oder Ver\u00e4ndern von Daten, die \u00dcbernahme einer fremden elektronischen Identit\u00e4t, der Missbrauch oder die Sabotage fremder IT-Infrastrukturen sowie die \u00dcbernahme von computergesteuerten, netzgebundenen Produktionsund Steuereinrichtungen. Die Angriffe k\u00f6nnen dabei sowohl von au\u00dfen \u00fcber Computernetzwerke, wie z. B. das Internet, erfolgen als auch durch einen direkten, nicht netzgebundenen Zugriff auf einen Rechner, z. B. mittels manipulierter Hardwarekomponenten wie Speichermedien (z. B. USB-Sticks). 1 Vgl. SS 6 LVerfSchG M-V. 153 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","13 Anlagen Entgrenzung Der Begriff Entgrenzung beschreibt den Ansatz von Extremisten, ihre politischen Themen und Ziele so in das demokratische Spektrum der Gesellschaft zu transportieren, dass diese dort akzeptabel erscheinen und auf diese Weise die bestehende Abgrenzung der gesellschaftlichen Mitte gegen\u00fcber extremistischen Positionen einzuebnen. Fanzine Der Begriff setzt sich aus den Worten \"Fan\" und \"Magazine\" zusammen und bezeichnet Publikationen, die innerhalb einer subkulturellen Szene szeneinterne Informationen verbreiten. In der subkulturell gepr\u00e4gten rechtsextremistischen Szene informieren diese Publikationen \u00fcber Musikgruppen, Tontr\u00e4ger, Konzerte sowie sonstige Szeneveranstaltungen. Aktivisten und rechtsextremistische Gruppierungen erhalten in Interviews Gelegenheit zur Selbstdarstellung und zur Verbreitung ihres extremistischen Gedankengutes. Gef\u00e4hrder Ein Gef\u00e4hrder ist eine Person, zu der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des SS 100 a StPO, begehen wird. Die Einstufung einer Person als Gef\u00e4hrder erfolgt durch die Polizei (- Relevante Person). Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) Das GETZ hat am 15. November 2012 seine Arbeit aufgenommen. Ziel ist die Bek\u00e4mpfung des Rechts-, Links-, Ausl\u00e4nderextremismus/ -terrorismus, der Spionage und Proliferation. Ziel ist es, die Fachexpertise aller Beh\u00f6rden unmittelbar zu b\u00fcndeln und einen m\u00f6glichst l\u00fcckenlosen und schnellen Informationsfluss sicherzustellen. Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) Das 2004 eingerichtete \"Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum\" (GTAZ) in Berlin-Treptow mit einer \"Nachrichtendienstlichen Informationsund Analysestelle\" (NIAS) sowie einer \"Polizeilichen Informationsund Analysestelle\" (PIAS) konzentriert die Experten f\u00fcr Terrorismusabwehr der deutschen Sicherheitsbeh\u00f6rden an einem Ort. Im GTAZ sind die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder, das Bundeskriminalamt (BKA), die Landeskriminal\u00e4mter (LK\u00c4) und der Bundesnachrichtendienst (BND) eingebunden. Weitere Teilnehmer sind die Bundespolizei (BPOL), das Zollkriminalamt (ZKA), das Bundesamt f\u00fcr den Milit\u00e4rischen Abschirmdienst (BAMAD), das Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) und Vertreter der Generalbundesanwaltschaft. Die Abstimmung von Bewertungen und Ma\u00dfnahmen bei sicherheitsrelevanten Sachverhalten mit Terrorismusbezug wird erleichtert und beschleunigt. Gentrifizierung Der Begriff beschreibt die Umstrukturierung ganzer Wohnviertel und Stadtteile zu hochwertigen Wohnquartieren und damit einhergehend die Ver\u00e4nderung der Wohnbev\u00f6lkerung. Dieses Themenfeld kommt h\u00e4ufig in Ballungsr\u00e4umen vor. Gulag Russische Abk\u00fcrzung f\u00fcr \"Hauptverwaltung der Erziehungsund Arbeitslager\". Bezeichnung f\u00fcr stalinistische Strafund Zwangsarbeitslager in der Sowjetunion, in denen so genannte politische H\u00e4ftlinge und Kriminelle im Zuge der Massenrepressionen interniert wurden. 154 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","13 Anlagen Holodomor Ukrainisch f\u00fcr \"T\u00f6tung durch Hunger\" - gro\u00dfe Hungersnot in der Sowjetrepublik Ukraine in den Jahren 1932/33 mit 6 bis 7 Mio. Todesopfern in Folge der Zerst\u00f6rung der Landwirtschaft durch die Zwangskollektivierung, gezielt \u00fcberh\u00f6hte Abgabepflichten f\u00fcr die Bauern und Verhinderung von Hilfsma\u00dfnahmen unter der Regierung Stalins. Islamismus Der Begriff des Islamismus bezeichnet eine religi\u00f6s motivierte Form des politischen Extremismus. Islamisten sehen in den Schriften und Geboten des Islam nicht nur Regeln f\u00fcr die Aus\u00fcbung der Religion, sondern auch Handlungsanweisungen f\u00fcr eine islamistische Staatsund Gesellschaftsordnung. Ein Grundgedanke dieser islamistischen Ideologie ist die Behauptung, alle Staatsgewalt k\u00f6nne ausschlie\u00dflich von Gott (Allah) ausgehen. Damit richten sich islamistische Bestrebungen gegen die Vorschriften des Grundgesetzes, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Islamisten halten die Etablierung einer islamischen Gesellschaftsordnung f\u00fcr unabdingbar. Dieser Ordnung sollen letztlich sowohl Muslime als auch Nicht-Muslime unterworfen werden. Sonderformen des Islamismus sind der Salafismus (-) und der islamistische Terrorismus (-). Islamistischer Terrorismus Mit dem Begriff \"islamistischer Terrorismus\" wird Terrorismus (-) bezeichnet, der unter Berufung auf den Islam bzw. dessen selektive Auslegung und politische Instrumentalisierung darauf abzielt, eine nach eigener Auffassung \"islamische Ordnung\" bzw. einen \"islamischen Staat\" zu errichten. Dem \"islamistischen Terrorismus\" werden sunnitische Gruppierungen, hierunter sowohl salafistische (z. B. \"al-Qaida\") als auch nicht-salafistische (z. B. HAMAS) sowie schiitische Gruppierungen (z. B. \"Hizb Allah\") zugerechnet. Jihad Die w\u00f6rtliche \u00dcbersetzung dieses Begriffs ist \"Anstrengung\" oder \"Bem\u00fchung\". Es gibt zwei Formen des Jihad: die geistig-spirituelle Bem\u00fchung des Gl\u00e4ubigen um das richtige religi\u00f6se und moralische Verhalten gegen\u00fcber Gott und den Mitmenschen (sogenannter gro\u00dfer Jihad) und den k\u00e4mpferischen Einsatz zur Verteidigung oder Ausdehnung des islamischen Herrschaftsgebiets (sogenannter kleiner Jihad). Von militanten islamistischen (- Islamismus) Gruppen wird der Jihad h\u00e4ufig als religi\u00f6se Legitimation f\u00fcr Terroranschl\u00e4ge verwendet. Kameradschaften, rechtsextremistische Unter dem Begriff \"Kameradschaften\" werden i.d.R. neonazistische lokale Gruppierungen verstanden. Sie umfassen meist etwa 10 bis 20 Mitglieder und sind - im Gegensatz zu den Cliquen der subkulturell gepr\u00e4gten gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene - deutlich durch den Willen zu politischer Aktivit\u00e4t gepr\u00e4gt. Obwohl sie meist nur gering ausgepr\u00e4gte vereins\u00e4hnliche Strukturen aufweisen, sind sie durch eine verbindliche Funktionsverteilung dennoch deutlich strukturiert. Mitglieder von Kameradschaften rechnen sich in der Regel den neonazistisch gepr\u00e4gten sogenannten \"Freien Nationalisten\" zu. Kritische Infrastrukturen (KRITIS) Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit zentraler Bedeutung f\u00fcr das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeintr\u00e4chtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengp\u00e4sse, erhebliche St\u00f6rungen der \u00f6ffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten w\u00fcrden. 155 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","13 Anlagen Linksextremismus Mit diesem Begriff werden Bestrebungen (-) von Personenzusammenschl\u00fcssen bezeichnet, f\u00fcr die alle oder einige der folgenden Merkmale charakteristisch sind: * Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus als \"wissenschaftliche\" Anleitung zum Handeln; daneben - je nach Auspr\u00e4gung der Partei oder Gruppierung -R\u00fcckgriff auch auf Theorien weiterer Ideologen wie Stalin, Trotzki, Mao Tse-tung und andere, * Bekenntnis zur sozialistischen oder kommunistischen Transformation der Gesellschaft mittels eines revolution\u00e4ren Umsturzes oder langfristiger revolution\u00e4rer Ver\u00e4nderungen, * Bekenntnis zur Diktatur des Proletariats oder zu einer herrschaftsfreien (anarchistischen) Gesellschaft, * Bekenntnis zur revolution\u00e4ren Gewalt als bevorzugte oder - je nach den konkreten Bedingungen - taktisch einzusetzender Kampfform. Linksextremistische Parteien und Gruppierungen lassen sich grob in zwei Hauptstr\u00f6mungen einteilen: * dogmatische Marxisten-Leninisten und sonstige revolution\u00e4re Marxisten: In Parteien oder anderen festgef\u00fcgten Vereinigungen organisiert, verfolgen sie die erkl\u00e4rte Absicht, eine sozialistische bzw. kommunistische Gesellschaftsordnung zu errichten, * Autonome, Anarchisten und sonstige Sozialrevolution\u00e4re (undogmatischer Linksextremismus): In losen Zusammenh\u00e4ngen, seltener in Parteien oder formalen Vereinigungen agierend, streben sie ein herrschaftsfreies, selbstbestimmtes Leben frei von jeglicher staatlichen Autorit\u00e4t an. NADIS Das NAchrichtenDienstliche InformationsSystem und WissensNetz (NADIS WN) ist das zentrale Hinweisund Verbundsystem der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder f\u00fcr Personen und Objekte. Dieses System ist eine technische Plattform, auf der Amtsund Verbunddateien von Bund und L\u00e4ndern unter einer einheitlichen Anwendungsoberfl\u00e4che betrieben werden k\u00f6nnen. Neonationalsozialismus/Neonazismus Der Neonationalsozialismus bezieht sich auf die Weltanschauung des \"Dritten Reiches\" und macht diese zur Grundlage seiner politischen Zielvorstellungen. Elementare Bestandteile der neonationalsozialistischen Weltanschauung sind Rassismus und Nationalismus sowie die Forderung nach einem autorit\u00e4ren \"F\u00fchrerstaat\" unter Ausschaltung der Gewaltenteilung. Neue Rechte Unter der Bezeichnung Neue Rechte wird ein informelles Netzwerk von Gruppierungen, Einzelpersonen und Organisationen gefasst, in dem nationalkonservative bis rechtsextremistische Kr\u00e4fte zusammenwirken, um anhand unterschiedlicher Strategien teilweise antiliberale und antidemokratische Positionen in Gesellschaft und Politik durchzusetzen. Hierf\u00fcr werden parlamentarische und au\u00dferparlamentarische Bewegungen, metapolitische Theoriebildung und Praxis - also die Einflussnahme auf den vorpolitischen Raum, die den Boden f\u00fcr die erfolgreiche politische Verwirklichung dieser antidemokratischen Positionen bereiten soll - mit Protestund Demonstrationsinitiativen eng verzahnt. Die Akteure f\u00fcllen innerhalb dieses Netzwerks unterschiedliche und teils komplement\u00e4re Funktionen und Rollen aus, die dem gemeinsamen Ziel einer \"Kulturrevolution von rechts\" dienen sollen und sich jeweils an unterschiedliche Zielgruppen richten. Rechtsextremistische Bez\u00fcge ergeben sich aus Verst\u00f6\u00dfen gegen die Menschenw\u00fcrde, das Rechtsstaatsund/oder das Demokratieprinzip in unterschiedlicher Ausformung. 156 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","13 Anlagen Outing-Aktion Durch Outing-Aktionen werden politische Gegner extremistischer Gruppierungen mit ihren personenbezogenen Daten (z. B. Foto, Name, Wohnanschrift, Arbeitsstelle etc.) zumeist via Internet \u00f6ffentlich bekannt gemacht, um sie zum einen an den \"virtuellen Pranger\" zu stellen, zum anderen aber auch, um sie damit einer erh\u00f6hten Gefahr auszusetzen, zum Opfer einer politisch motivierten Straftat durch die gegnerische extremistische Gruppe zu werden. Proliferation Als Proliferation bezeichnet man die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen oder chemischen Massenvernichtungswaffen und entsprechenden Waffentr\u00e4gersystemen bzw. der zu deren Herstellung verwendeten Produkte einschlie\u00dflich des dazu erforderlichen Know-how. Radikal Als radikal werden Bestrebungen bezeichnet, die zur L\u00f6sung politischer Probleme \"bis auf die Wurzel gehen\", diese jedoch ohne zielgerichteten Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung l\u00f6sen wollen. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Rechtsextremismus Der Rechtsextremismus ist eine Ideologie der Ungleichheit, deren Anh\u00e4nger politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen zeigen, die darauf gerichtet sind, Grunds\u00e4tze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung au\u00dfer Geltung zu setzen oder zu beseitigen (- Bestrebung). Als Gegenentwurf zu einer modernen Demokratie und einer offenen Gesellschaft wollen Rechtsextremisten - auch unter Anwendung von Gewalt - ein autorit\u00e4res oder gar totalit\u00e4res staatliches System errichten, in dem nationalistisches und rassistisches Gedankengut die Grundlage der Gesellschaftsordnung bilden soll. Dementsprechend finden sich im deutschen Rechtsextremismus in unterschiedlicher und gruppenspezifischer Auspr\u00e4gung folgende ideologische Vorstellungen bzw. Handlungsmuster: * Ein aggressiver, vielfach v\u00f6lkisch ausgerichteter Nationalismus, f\u00fcr den nur die deutschen Interessen als Richtschnur gelten und der andere Nationen als \"minderwertig\" betrachtet, * die h\u00e4ufige Forderung nach der Neugr\u00fcndung eines \"Reiches\", das zum \"m\u00e4chtigen Mittelpunkt Europas\" werden m\u00fcsse, * der Wunsch nach einer Volksgemeinschaft auf \"rassischer\" Grundlage, die die Rechte des Einzelnen beliebig einschr\u00e4nkt und der pluralistischen Gesellschaft das Modell des \"Volkskollektivismus\" (\"Du bist nichts, Dein Volk ist alles\") entgegensetzt (Antiindividualismus, Antipluralismus, Antiliberalismus), * eine aggressive, extrem gewaltbereite Fremdenfeindlichkeit als Ergebnis rassistischen und damit verbunden antisemitischen Gedankenguts, * der Wunsch nach einem \"F\u00fchrerstaat\" mit milit\u00e4rischen Ordnungsprinzipien, * eine Relativierung oder sogar Leugnung der Verbrechen des \"Dritten Reiches\" und damit verbunden eine Verharmlosung oder Verherrlichung des Nationalsozialismus und * eine st\u00e4ndige Diffamierung der demokratischen Institutionen und ihrer Repr\u00e4sentanten. 157 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","13 Anlagen Rechtsextremismusdatei (RED) Die Rechtsextremismusdatei (RED) ist eine gemeinsame Datei des Bundes und der L\u00e4nder zur Aufkl\u00e4rung und Bek\u00e4mpfung des gewaltbereiten Rechtsextremismus auf Grundlage des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes (RED-G). Mit der RED soll der Informationsaustausch zwischen den beteiligten Beh\u00f6rden intensiviert und beschleunigt werden. Rechtsextremistische Konzerte Die Kriterien zur Bewertung rechtsextremistischer Musikveranstaltungen lauten wie folgt: * Live-Auftritt mindestens einer als rechtsextremistisch bewerteten Band, * Szene\u00f6ffentlichkeit (z. B. \u00fcberregionale Mobilisierung, Erhebung von Eintrittsgeldern, Werbung f\u00fcr die Veranstaltung), * Vortrag rechtsextremistischer Liedtexte bzw. Feststellung rechtsextremistischer Aktivit\u00e4ten der Interpreten anl\u00e4sslich der Veranstaltungen (insbesondere Propagandadelikte), * Organisation der Veranstaltung durch rechtsextremistische Gruppierungen oder Einzelpersonen. Es ist nicht erforderlich, dass Informationen zu allen Kriterien vorliegen. Mindestvoraussetzung sind der szene\u00f6ffentliche Live-Auftritt sowie Indizien f\u00fcr rechtsextremistische Inhalte, die sich insbesondere aus dem Auftritt einschl\u00e4giger Bands oder aus dem Vortrag entsprechender Lieder ergeben k\u00f6nnen. Reichsb\u00fcrger Sogenannte Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter sind Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begr\u00fcndungen, unter anderem unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschw\u00f6rungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht, die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen. Sie sprechen den demokratisch gew\u00e4hlten Repr\u00e4sentanten die Legitimation ab oder definieren sich als in G\u00e4nze au\u00dferhalb der Rechtsordnung stehend. Deshalb sind sie bereit, Verst\u00f6\u00dfe gegen diese zu begehen. F\u00fcr die Verwirklichung ihrer Ziele treten sie aktiv ein, z. B. mit Werbeaktivit\u00e4ten oder mit aggressiven Verhaltensweisen gegen\u00fcber den Gerichten und Beh\u00f6rden der Bundesrepublik Deutschland. Zwischen Reichsb\u00fcrgern und Selbstverwaltern f\u00e4llt eine trennscharfe Unterscheidung schwer. Reichsb\u00fcrger lehnen die Bundesrepublik Deutschland unter Berufung auf ein wie auch immer geartetes Deutsches Reich ab. Selbstverwalter hingegen f\u00fchlen sich dem Staat g\u00e4nzlich nicht zugeh\u00f6rig. Sie behaupten, sie k\u00f6nnten durch eine Erkl\u00e4rung aus dem Staat austreten und seien deshalb nicht an dessen Gesetze gebunden. Oftmals berufen sie sich auf eine UN-Resolution, die es angeblich erm\u00f6gliche, aus der Bundesrepublik Deutschland ausund in eine Selbstverwaltung einzutreten. Manche markieren ihr Wohnanwesen zum Beispiel durch Grenzziehungen, Schilder und Wappen, um ihren angeblich souver\u00e4nen Verwaltungsraum zu kennzeichnen. Mitunter wird dieser unter Berufung auf ein Widerstandsrecht gewaltsam verteidigt. Relevante Person Eine Person ist als relevant anzusehen, wenn sie innerhalb des extremistischen/terroristischen Spektrums die Rolle einer F\u00fchrungsperson, eines Unterst\u00fctzers/Logistikers oder eines Akteurs einnimmt und objektive Hinweise vorliegen, die die Prognose zulassen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des SS 100 a Strafprozessordnung (StPO), f\u00f6rdert, unterst\u00fctzt, begeht oder sich daran beteiligt oder es sich um eine Kontaktoder Begleitperson eines Gef\u00e4hrders, eines Beschuldigten oder eines Verd\u00e4chtigen einer politisch mo 158 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","13 Anlagen tivierten Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere einer solchen im Sinne des SS 100 a StPO, handelt. Die Einstufung als relevante Person erfolgt durch die Polizei (- Gef\u00e4hrder). Scharia Die Scharia bezeichnet die im Koran von Gott gesetzte Ordnung, eine Art juristische Grundlage. Die Scharia enth\u00e4lt neben rituellen Vorschriften privat-, strafund \u00f6ffentlich-rechtliche Regelungen. Die Scharia ist kein ausformuliertes Regelwerk, sondern eine Quelle der Rechtsfindung. Verbindlichkeit und Handhabung der Scharia in den einzelnen islamischen L\u00e4ndern sind bis heute sehr unterschiedlich. Innerhalb der islamischen Welt wird die Rolle der Scharia kontrovers beurteilt. Einig ist man sich aber darin, dass die Scharia eine f\u00fcr alle Bereiche wichtige Rechtsquelle darstellt. Salafismus Der \"Salafismus\" ist eine Str\u00f6mung des sunnitischen Islamismus, die sich auf die Urzeit des Islam und die sogenannten \"rechtschaffenen Altvorderen\" (arab. al-salaf al-salih) bezieht und die R\u00fcckkehr zu den damaligen Herrschaftsund Rechtsformen anstrebt. Diese ist u. a. gekennzeichnet durch eine fundamentalistische Koranauslegung, die Ablehnung westlicher Wertevorstellungen und die Propagierung des Kampfes gegen die \"Ungl\u00e4ubigen\". Schwarzer Block Der sogenannte Schwarze Block, vermummte Aktivisten in einheitlicher \"Kampfausr\u00fcstung\", ist eine Aktionsform, die urspr\u00fcnglich im linksextremistischen autonomen Spektrum entwickelt wurde und vor allem bei Demonstrationen angewandt wird. Der \"Schwarze Block\" ist keine zentral organisierte und koordinierte Organisationsform, sondern ein punktueller Zusammenschluss gewaltorientierter Linksextremisten. Ziel dieses Auftretens ist die erschwerte Zuordnung von Strafund Gewalttaten zu Einzelpersonen durch die Polizei. Jeder \"Schwarze Block\" beinhaltet jedoch ein einzelfallbezogenes Gewaltpotenzial, das sich je nach Lageentwicklung ausleben kann. Selbstverwalter - Reichsb\u00fcrger Spionage Als Spionage wird die T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Nachrichtendienst einer fremden Macht bezeichnet, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gerichtet ist. Die Beschaffung von Informationen, vor allem aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Milit\u00e4r, erfolgt zumeist unter Anwendung geheimer Mittel und Methoden. Soweit Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist, kommt eine Strafbarkeit gem\u00e4\u00df SSSS 93 ff. StGB in Betracht. Spionageabwehr Die Spionageabwehr besch\u00e4ftigt sich mit der Aufkl\u00e4rung und Abwehr bzw. Verhinderung von Spionageaktivit\u00e4ten fremder Nachrichtendienste. Dazu sammelt sie Informationen \u00fcber sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten fremder Nachrichtendienste in der Bundesrepublik Deutschland und wertet sie mit dem Ziel aus, Erkenntnisse \u00fcber Struktur, Aktivit\u00e4ten, Arbeitsmethoden, nachrichtendienstliche Mittel und Zielobjekte dieser Nachrichtendienste zu gewinnen. Die Spionageabwehr geh\u00f6rt gem\u00e4\u00df SS 3 Abs. 1 Nr. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) zu den Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder. 159 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","13 Anlagen Staatsfreiheit Der Begriff der \"Staatsfreiheit\" ist ein innerhalb des ersten NPD-Verbotsverfahren gepr\u00e4gter Begriff. Danach hat das BVerfSchG die Forderung aufgestellt, dass w\u00e4hrend eines laufenden Verbotsverfahrens keine Vertrauenspersonen (VP) und Verdeckten Ermittler (VE) auf den F\u00fchrungsebenen einer Partei t\u00e4tig sein d\u00fcrfen. Damit wird sichergestellt, dass deren Willensbildung und Selbstdarstellung unbeobachtet und selbst bestimmt erfolgen kann. Die Begr\u00fcndung des Verbotsantrags darf nicht auf Beweismaterialien gest\u00fctzt werden, deren Entstehung zumindest teilweise auf das Wirken von VP oder VE zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Die Beobachtung einer Partei w\u00e4hrend eines laufenden Verbotsverfahrens darf au\u00dferdem nicht dem Aussp\u00e4hen ihrer Prozessstrategie dienen. Zudem ist die privilegierte Stellung der Verfahrensbevollm\u00e4chtigten der betroffenen Partei zu beachten. Terrorismus Der \"Terrorismus\" ist der nachhaltig gef\u00fchrte Kampf f\u00fcr politische Ziele, die mit Hilfe von Anschl\u00e4gen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen, insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in SS 129 a Abs. 1 StGB genannt sind, oder durch andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen. \"Vier-S\u00e4ulen-Strategie\" der NPD Die Strategie der NPD wurde auf dem Bundesparteitag 1998 im mecklenburgischen Stavenhagen zun\u00e4chst als \"Drei-S\u00e4ulen-Strategie\" konzipiert: Kampf um die Stra\u00dfe: Durchf\u00fchrung von Demonstrationen, Zeigen von Pr\u00e4senz in der \u00d6ffentlichkeit, Massenmobilisierung, Kampf um die K\u00f6pfe: Ziel ist die Meinungsf\u00fchrerschaft in der rechtsextremistischen Szene, aber ganz wesentlich auch das Erreichen von Personen au\u00dferhalb ihrer politischen Klientel, Kampf um die Parlamente: Wahlerfolge konnte die NPD in Mecklenburg-Vorpommern 2006 und 2009 vorweisen. Auf dem Bundesparteitag 2004 in Leinefeld/Th\u00fcringen wurde eine vierte S\u00e4ule erg\u00e4nzt: Kampf um den organisierten Willen: Die NPD sieht sich als \"Speerspitze der nationalen Erneuerung\" und versucht, alle \"nationalen Kr\u00e4fte\" zu einem B\u00fcndnis zu bewegen - nat\u00fcrlich unter ihrer F\u00fchrung. Wirtschaftsschutz Als Wirtschaftsschutz werden staatliche Ma\u00dfnahmen bezeichnet, die dem Schutz deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen vor einem durch Spionage betriebenen Know-how-Abfluss sowie vor Bedrohungen durch Rechtsund Linksextremisten, durch ausl\u00e4ndische Extremisten sowie durch islamistische Terroristen dienen. Wirtschaftsspionage Wirtschaftsspionage ist Teil der Spionage, der die staatlich gelenkte oder gest\u00fctzte, von fremden Nachrichtendiensten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Forschungseinrichtungen beinhaltet. Betreibt hingegen ein konkurrierendes Unternehmen eine private Ausforschung, handelt es sich um Konkurrenzaussp\u00e4hung, die h\u00e4ufig auch Industriespionage genannt wird. In den Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden f\u00e4llt ausschlie\u00dflich die Wirtschaftsspionage. 160 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","13 Anlagen 13.3 Registeranhang A Kameradschaft G\u00fcstrow ...................................................................... 47, 50 Aktionsgruppe F.i.e.L. Mecklenburg .......................................................47 Kameradschaftsbund Anklam ..................................................................47 Aktionsgruppe Nord-Ost .............................................................................71 Kameradschaftsbund Bargischow ..................................................46, 47 al-Qaida ..................................................................................................106, 155 KCK ............................................................................................................117, 150 Alternative f\u00fcr Deutschland............................................................73, 150 Kohorte UG .........................................................................................................68 Arbeiterpartei Kurdistans ...................6, 27, 116, 117, 150, 151, 153 Kollektiv Seenplatte........................................................................................47 Aryan Warriors..........................................................................................46, 47 Kongress der Kurdisch-Demokratischen Gesellschaft ............... 117 K\u00fcstenwende - Freiheitliches Forum e. V. ...........................................72 B M Bismarcks Erben .................................................................................... 83, 151 Bruderschaft Grimmen.................................................................46, 47, 50 Marxistisch-Leninistischen Kommunistischen Partei ................ 116 B\u00fctzower Jungs ................................................................................................47 Marxistisch Leninistische Partei Deutschlands ................................99 D N Der III. Weg ................................................42, 44, 48, 55, 56, 61, 62, 63 Nationaldemokratische Partei Deutschlands....................13, 14, 57 Deutsche Kommunistische Partei ...........................................................98 Nationales B\u00fcndnis L\u00f6cknitz .....................................................................47 Deutsches Reich ...............................................................................................78 Neue St\u00e4rke Partei .......................................................................42, 64, 151 Die Heimat ..........................................................................................................58 Neustart Kranichland RDG e. V. .............................................. 67, 70, 71 DIE RECHTE ............................................................................. 42, 55, 56, 65 New Dawn Streetwear ..................................................................................54 Dorfgemeinschaft Jamel..............................................................................47 O E Okzident Media UG........................................................................................68 Ewiger Bund ....................................................................................83, 84, 150 Orga-Team Wolgast .......................................................................................89 F P F.i.e.L. .................................................................................................. 47, 52, 150 Path of Resistance ...........................................................................................52 Freiheitliches B\u00fcndnis G\u00fcstrow ................................................................47 Penzliner Runde ....................................................................................84, 151 Freistaat Preu\u00dfen ............................................................................................84 R G Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front ....................................152 GegenUni UG .....................................................................................................68 Rostocker Division...........................................................................................47 Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans................................. 117 Rote Hilfe e.V. ................................................................................... 95, 96, 97 Generalversammlung Volkskongress Kurdistans .......................... 117 Rote Jugend Rostock ..................................................................................100 Gro\u00dfherzogtum Friedrich Maik ................................................................81 S H Salafisten .................................................................................... 107, 108, 109 HAMAS .....................................................16, 27, 30, 121, 122, 150, 155 Schanze Eins UG & Co. KG ..........................................................................68 Huskarlar MC Stralsund ...............................................................................47 Schwarz-Rote Hilfe .........................................................................................98 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend ...............................................99 I staatenlos.info ...................................................................................................85 Identit\u00e4re Bewegung Deutschland ..................................... 66, 68, 150 T Instituts f\u00fcr Staatspolitik .....................................................................74, 75 Interventionistische Linke .............................................................102, 150 T\u00fcrkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten........ 151 Islamischer Staat ..............................................................27, 107, 109, 150 V Islamische Zentrum Hamburg e. V. ..................................................... 110 Vaterl\u00e4ndischer Hilfsdienst......................................................83, 84, 151 J Voice of Europe ............................................................................69, 137, 138 Junge Alternative ............................................. 42, 67, 68, 69, 73, 74, 75 Volksverteidigungseinheiten ........................................................ 120, 151 Junge Nationalisten.....................................................................42, 58, 150 W K W\u00e4hlergruppe \"Heimat und Identit\u00e4t\" .................................................59 Kameradschaft Borken .................................................................................47 Wehrmacht1945.de........................................................................................54 161 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","13 Anlagen 13.4 Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t (Statistik)1 2023 2024 Ver\u00e4nderung in Prozent Trend Straftaten gesamt 1.902 3.317 +74,4 aufgekl\u00e4rte F\u00e4lle 1.043 1.497 +43,5 Aufkl\u00e4rungsquote in % 54,8 45,1 -9,7Pp Gewaltdelikte 109 157 +44,0 Propagandadelikte 979 1.554 +58,7 Terrorismus 2 1 -50,0 Sonstige 812 1.605 +97,7 davon extremistisch 1.526 2.236 +46,5 PMK -rechts1.369 2.184 +59,5 Gewaltdelikte 79 113 +43,0 Propagandadelikte 933 1.476 +58,2 Terrorismus 0 0 0,0 Sonstige 357 595 +66,7 davon extremistisch 1.318 2.048 +55,4 PMK -links168 361 +114,9 Gewaltdelikte 7 19 +171,4 Propagandadelikte 2 3 +50,0 Terrorismus 0 0 0,0 Sonstige 159 339 +113,2 davon extremistisch 51 57 +11,8 PMK -religi\u00f6se Ideologie28 16 -42,9 Gewaltdelikte 0 1 +100,0 Propagandadelikte 1 1 0,0 Terrorismus 1 1 0,0 Sonstige 26 13 -50,0 davon extremistisch 27 14 -48,1 PMK -ausl\u00e4ndische Ideologie33 22 -33,3 Gewaltdelikte 3 7 +133,3 Propagandadelikte 3 2 -33,3 Terrorismus 0 0 0,0 Sonstige 27 13 -51,9 davon extremistisch 30 16 -46,7 PMK -sonstige Zuordnung304 734 +141,4 Gewaltdelikte 20 17 -15,0 Propagandadelikte 40 72 +80,0 Terrorismus 1 0 -100,0 Sonstige 243 645 +165,4 davon extremistisch 100 101 +1,0 1 Quelle: Lagebild der politisch motivierten Kriminalit\u00e4t 2024 (LKA M-V) 162 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","13 Anlagen 13.5 Landesverfassungsschutzgesetz Amtliche Abk\u00fcrzung: LVerfSchG M-V Ausfertigungsdatum: 11.07.2001 Textnachweis ab: 01.01.2005 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: GVOBl. M-V 2001, 261 Gliederungs-Nr.: 12-4 Gesetz \u00fcber den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Landesverfassungsschutzgesetz - LVerfSchG M-V) Vom 11. Juli 2001 Zum 01.07.2025 aktuellste verf\u00fcgbare Fassung der Gesamtausgabe Stand: letzte ber\u00fccksichtigte \u00c4nderung: Inhalts\u00fcbersicht, SSSS 2, 10a, 24a und 29 ge\u00e4ndert sowie SS 24b neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Oktober 2022 (GVOBl. M-V S. 547) 163 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","13 Anlagen Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Inhalts\u00fcbersicht Abschnitt 1 - Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS1 Zweck des Verfassungsschutzes SS2 Organisation SS3 Bedienstete SS4 Zusammenarbeit SS5 Aufgaben des Verfassungsschutzes SS6 Begriffsbestimmungen SS7 Rahmen f\u00fcr die T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS8 Funktionelle Trennung von Polizei und Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS9 Formen der Datenerhebung SS 10 Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln SS 10a Vertrauensleute und Verdeckte Mitarbeiter SS 11 Mitteilung an betroffene Personen SS 12 Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Abschnitt 2 - Datenverarbeitung SS 13 Begriff der Datei und der Akte SS 14 Dateianordnung SS 15 Voraussetzung der Speicherung SS 16 Erfassung personenbezogener Daten von Minderj\u00e4hrigen SS 17 Speichern, Berichtigen, L\u00f6schen und Sperren personenbezogener Daten Abschnitt 3 - Informations\u00fcbermittlung und Auskunftserteilung SS 18 Informations\u00fcbermittlung zwischen den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden SS 19 Informations\u00fcbermittlung an Bundesnachrichtendienst und Milit\u00e4rischen Abschirmdienst SS 20 Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an Polizei, Staatsanwaltschaft und andere Stellen SS 20a Projektbezogene gemeinsame Dateien SS 21 Informations\u00fcbermittlung an ausl\u00e4ndische Stellen SS 22 Informations\u00fcbermittlung an die \u00d6ffentlichkeit SS 23 Dokumentation und Grundlage der Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 24 Informations\u00fcbermittlung durch \u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 24a Informations\u00fcbermittlung durch nicht-\u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 24b Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten SS 25 \u00dcbermittlungsverbote, Nachberichtspflicht SS 26 Auskunft an betroffene Personen Abschnitt 4 - Kontrolle der Verfassungsschutzbeb\u00f6rde SS 27 Parlamentarische Kontrollkommission SS 28 Geheimhaltung SS 29 Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission Abschnitt 5 - Schlussvorschriften SS 30 Geltung des Landesdatenschutzgesetzes SS 31 (weggefallen) SS 32 In-Kraft-Treten, Au\u00dfer-Kraft-Treten 164 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","13 Anlagen Abschnitt 1 - Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 1* Zweck des Verfassungsschutzes Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. Fu\u00dfnoten *) SS 1 ge\u00e4ndert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. April 2004. SS2 Organisation (1) Die Aufgaben des Verfassungsschutzes werden von der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wahrgenommen. Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist das Ministerium f\u00fcr Inneres, Bau und Digitalisierung. Es unterh\u00e4lt f\u00fcr diese Aufgaben eine besondere Abteilung. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf Dienststellen der Polizei, Dienststellen der Polizei d\u00fcrfen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht angegliedert werden. SS3 Bedienstete Mit Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde d\u00fcrfen nur Personen betraut werden, die nach ihrer Pers\u00f6nlichkeit und nach ihrem Verhalten die Gew\u00e4hr daf\u00fcr bieten, dass sie jederzeit f\u00fcr die Sicherung und Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eintreten. SS4 Zusammenarbeit (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist verpflichtet, mit Bund und L\u00e4ndern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit besteht insbesondere in gegenseitiger Unterst\u00fctzung und Information sowie in der Unterhaltung gemeinsamer Einrichtungen. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden anderer L\u00e4nder d\u00fcrfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur im Einvernehmen, der Bund nach Ma\u00dfgabe bundesrechtlicher Vorschriften nur im Benehmen mit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Mecklenburg-Vorpommerns t\u00e4tig werden. SS5 Aufgaben des Verfassungsschutzes (1) Zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgabe sammelt und wertet die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sachund personenbezogene Daten, insbesondere Ausk\u00fcnfte, Nachrichten und Unterlagen aus \u00fcber 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes f\u00fcr eine fremde Macht im Geltungsbereich dieses Gesetzes, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden, 4. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) oder gegen das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. 165 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","13 Anlagen (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde informiert die zust\u00e4ndigen Stellen und die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. Sie kann dazu insbesondere Verfassungsschutzberichte ver\u00f6ffentlichen und Pr\u00e4vention im Rahmen von \u00d6ffentlichkeitsarbeit leisten. Den staatlichen Stellen soll erm\u00f6glicht werden, rechtzeitig die erforderlichen Ma\u00dfnahmen zur Abwehr der Gefahren nach Satz 1 zu treffen. (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wirkt mit 1. bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen nach Ma\u00dfgabe des Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetzes vom 22. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 114, 195), zuletzt ge\u00e4ndert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Januar 2009 (GVOBl. M-V S. 82), sowie bei Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen in den \u00fcbrigen gesetzlich bestimmten F\u00e4llen, 2. bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutz von im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. (4) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes). SS6 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, einen der in Absatz 3 genannten Verfassungsgrunds\u00e4tze zu beseitigen oder au\u00dfer Geltung zu setzen, 2. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihnen geh\u00f6rendes Gebiet abzutrennen, 3. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, den Bund, die L\u00e4nder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsf\u00e4higkeit erheblich zu beeintr\u00e4chtigen. (2) Eine Bestrebung im Sinne des Gesetzes ist insbesondere dann gegeben, wenn sie auf Gewaltanwendung gerichtet ist oder sonst ein k\u00e4mpferisches und aggressives Verhalten gegen\u00fcber den in Absatz 3 genannten Grunds\u00e4tzen erkennen l\u00e4sst. (3) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes z\u00e4hlen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszu\u00fcben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen, 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition, 4. die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung, 5. die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, 166 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","13 Anlagen 6. der Ausschluss jeder Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft und 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. (4) F\u00fcr einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdr\u00fccklich unterst\u00fctzt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu besch\u00e4digen. (5) Betroffene Personen sind Personen, bei denen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr T\u00e4tigkeiten oder Bestrebungen gem\u00e4\u00df SS 5 Abs. 1 vorliegen. Dritte sind Personen, bei denen keine derartigen Anhaltspunkte vorliegen. (6) Gewalt im Sinne dieses Gesetzes ist die Anwendung k\u00f6rperlichen Zwanges gegen Personen und die gewaltt\u00e4tige Einwirkung auf Sachen. SS7 Rahmen f\u00fcr die T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf sachund personenbezogene Daten nur erheben, verarbeiten und nutzen, soweit sie zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlich sind. Voraussetzung f\u00fcr die Sammlung von Informationen im Sinne des SS 5 Abs. 1 ist das Vorliegen tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte, die, insgesamt betrachtet und unter Einbeziehung nachrichtendienstlicher Erfahrungen, den Verdacht einer der in SS 5 Abs. 1 genannten Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten rechtfertigen. Die Art und der Umfang des Umgangs mit Daten richtet sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes. Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, gilt das Landesdatenschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern. (2) Zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nur die dazu erforderlichen Ma\u00dfnahmen ergreifen; dies gilt insbesondere f\u00fcr den Umgang mit personenbezogenen Daten. Von mehreren m\u00f6glichen und geeigneten Ma\u00dfnahmen hat sie diejenige zu treffen, die den einzelnen, insbesondere in seinen Grundrechten, und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeintr\u00e4chtigt. Eine Ma\u00dfnahme darf nicht zu einem Nachteil f\u00fchren, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis steht. Sie ist nur so lange zul\u00e4ssig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann. SS8 Funktionelle Trennung von Polizei und Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Polizeiliche Befugnisse stehen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht zu; sie darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Ma\u00dfnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. SS9 Formen der Datenerhebung (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten der betroffenen Person auch ohne deren Kenntnis bei ihr und bei Dritten erheben, wenn 1. tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr den Verdacht von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten gem\u00e4\u00df SS 5 Abs. 1 vorliegen, 2. dies f\u00fcr die Erforschung und Bewertung von gewaltt\u00e4tigen Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich ist oder 3. dies zur Schaffung oder Erhaltung nachrichtendienstlicher Zug\u00e4nge \u00fcber Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 erforderlich ist. Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person mit ihrer Kenntnis erhoben, so ist sie \u00fcber die Freiwilligkeit der Mitwirkung und den Verwendungszweck aufzukl\u00e4ren. 167 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","13 Anlagen Die Aufkl\u00e4rungspflicht umfasst bei einer beabsichtigten \u00dcbermittlung auch den Empf\u00e4nger der Daten. Die Aufkl\u00e4rung kann unterbleiben, wenn die Tatsache, dass die Erhebung f\u00fcr Zwecke des Verfassungsschutzes erfolgt, aus besonderen Gr\u00fcnden nicht bekannt werden soll. (2) Personenbezogene Daten von Dritten d\u00fcrfen ohne deren Kenntnis nur erhoben werden, wenn 1. dies f\u00fcr die Erforschung von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 vor\u00fcbergehend erforderlich ist, 2. die Erforschung des Sachverhaltes auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert w\u00e4re und 3. \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Belange der betroffenen Personen nicht entgegenstehen. Daten Dritter d\u00fcrfen auch erhoben werden, wenn sie mit zur Aufgabenerf\u00fcllung erforderlichen Informationen untrennbar verbunden sind. Daten, die f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis der zu speichernden Informationen nicht erforderlich sind, sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Dies gilt nicht, wenn die L\u00f6schung nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand m\u00f6glich ist. In diesem Fall sind die Daten zu sperren; die gesperrten Daten d\u00fcrfen nicht mehr genutzt werden. (3) Ist zum Zwecke der Sammlung von Informationen die Weitergabe personenbezogener Daten unerl\u00e4sslich, so d\u00fcrfen schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person oder Dritter nur im unvermeidbaren Umfang beeintr\u00e4chtigt werden. SS 10 Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur verdeckten Informationsbeschaffung, insbesondere zur verdeckten Erhebung personenbezogener Daten, nur folgende nachrichtendienstliche Mittel anwenden: 1. Inanspruchnahme von Vertrauensleuten nach Ma\u00dfgabe des SS 10a, sonstigen Informanten und Gew\u00e4hrspersonen; 2. Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern nach Ma\u00dfgabe des SS 10a 3. Observationen; 4. Bildaufzeichnungen (Fotografieren, Filmen und Videografieren) au\u00dferhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes; 5. verdeckte Ermittlungen und Befragungen; 6. verdecktes Mith\u00f6ren ohne Inanspruchnahme technischer Mittel; 7. verdecktes Mith\u00f6ren und Aufzeichnen des nicht \u00f6ffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel au\u00dferhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes; 8. Beobachtung des Funkverkehrs auf nicht f\u00fcr den allgemeinen Empfang bestimmten Kan\u00e4len; 9. Verwendung fingierter biographischer, beruflicher oder gewerblicher Angaben (Legenden) mit Ausnahme solcher beruflicher Angaben, die sich auf die in Satz 3 genannten Personen beziehen; 10. Beschaffung, Herstellung und Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen; 11. \u00dcberwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Ma\u00dfgabe des aufgrund von Artikel 10 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes; 12. verdecktes Beobachten und sonstiges Aufkl\u00e4ren des Internets, ohne dass der Schutzbereich des Artikels 10 des Grundgesetzes (Brief-, Postund Fernmeldegeheimnis) ber\u00fchrt ist, insbesondere die verdeckte Teilnahme an den Kommunikationseinrichtungen des Internets sowie die Suche nach ihnen. 168 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","13 Anlagen (2) Die Mittel nach Absatz 1 d\u00fcrfen nur angewendet werden, wenn 1. die Voraussetzungen des SS 9 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 vorliegen, 2. sich ihr Einsatz gegen Dritte richtet, deren Einbeziehung in eine solche Ma\u00dfnahme unumg\u00e4nglich ist, um auf diese Weise Erkenntnisse \u00fcber sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht oder Bestrebungen zu gewinnen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die im SS 5 Abs. 1 Nr. 1 und 3 genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind oder 3. dies zur Abschirmung der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenst\u00e4nde und Nachrichtenzug\u00e4nge des Verfassungsschutzes gegen sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten erforderlich ist. Die Mittel nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 9 und 10 d\u00fcrfen auch f\u00fcr Vertrauensleute angewendet werden, wenn dies zur Erf\u00fcllung eines dienstlichen Auftrags oder zu ihrem Schutz erforderlich ist. (3) Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel gem\u00e4\u00df Absatz 1 ist unzul\u00e4ssig, wenn die Informationsbeschaffung auf andere, die betroffene Person weniger beeintr\u00e4chtigende Weise m\u00f6glich ist. Eine geringere Beeintr\u00e4chtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Daten aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen oder durch \u00dcbermittlung nach SS 24 gewonnen werden k\u00f6nnen. Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel darf nicht au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zur Bedeutung des aufzukl\u00e4renden Sachverhaltes stehen. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobenen Daten nur f\u00fcr die in SS 9 Abs. 1 genannten Zwecke nutzen. Daten, die f\u00fcr diese Zwecke nicht erforderlich sind, sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Sind diese Daten mit anderen, f\u00fcr die in SS 9 Abs. 1 genannten Zwecke erforderlichen Daten derart verbunden, dass sie nicht oder nur mit einem unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfen Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen, so sind diese Daten zu sperren; sie d\u00fcrfen nicht mehr genutzt werden. (4) Wirkt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen im Sinne des SS 5 Abs. 3 Nr. 1 mit, so darf sie nur das nachrichtendienstliche Mittel der Tarnung von Mitarbeitern anwenden. (5) Die Beh\u00f6rden des Landes sowie die Kommunalbeh\u00f6rden sind verpflichtet, der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Hilfe f\u00fcr Tarnungsma\u00dfnahmen zu leisten. (6) Die Anwendung des nachrichtendienstlichen Mittels nach Absatz 1 Nr. 7 bedarf im Einzelfall der Zustimmung des Innenministers, im Falle seiner Verhinderung der des Staatssekret\u00e4rs, und der Zustimmung der nach dem Ausf\u00fchrungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu dem aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes gebildeten Kommission; bei Gefahr im Verzug ist unverz\u00fcglich die Genehmigung dieser Kommission nachtr\u00e4glich einzuholen. Die durch solche Ma\u00dfnahmen erhobenen personenbezogenen Daten d\u00fcrfen nur nach Ma\u00dfgabe des aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes verwendet werden. (7) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf unter den Voraussetzungen des SS 24a Abs. 2 technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendger\u00e4tes und zur Ermittlung der Ger\u00e4teoder Kartennummer einsetzen. Die Ma\u00dfnahme ist nur zul\u00e4ssig, wenn ohne Einsatz technischer Mittel nach Satz 1 die Ermittlung des Standortes oder die Ermittlung der Ger\u00e4teoder Kartennummer aussichtslos oder wesentlich erschwert w\u00e4re. Sie darf sich nur gegen die in SS 24a Abs. 3 Nr. 1 und 2 Buchstabe b bezeichneten Personen richten. F\u00fcr die Verarbeitung der Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. Personenbezogene Daten eines Dritten d\u00fcrfen anl\u00e4sslich solcher Ma\u00dfnahmen nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gr\u00fcnden zur Erreichung des Zweckes nach Satz 1 unvermeidbar ist. Sie unterliegen einem absoluten Verwendungsverbot und sind nach Beendigung der Ma\u00dfnahme unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. SS 24a Abs. 4 bis 6 gilt entsprechend. Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschr\u00e4nkt. 169 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","13 Anlagen SS 10a Vertrauensleute und Verdeckte Mitarbeiter (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf 1. Privatpersonen, deren planm\u00e4\u00dfige, dauerhafte Zusammenarbeit mit ihr Dritten nicht bekannt ist (Vertrauensleute), und 2. eigene Mitarbeiter unter einer ihnen verliehenen und auf Dauer angelegten Legende (Verdeckte Mitarbeiter) zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen unter den Voraussetzungen des SS 10 Absatz 2 einsetzen. Ein dauerhafter Einsatz zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nummer 1 und 4 ist nur bei Bestrebungen von erheblicher Bedeutung zul\u00e4ssig, insbesondere, wenn sie darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewalt vorzubereiten. (2) Vertrauensleute und Verdeckte Mitarbeiter d\u00fcrfen weder zur Gr\u00fcndung von Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nr. 1, 3 oder 4 noch zur steuernden Einflussnahme auf derartige Bestrebungen eingesetzt werden. Sie d\u00fcrfen in solchen Personenzusammenschl\u00fcssen oder f\u00fcr solche Personenzusammenschl\u00fcsse, einschlie\u00dflich strafbarer Vereinigungen, t\u00e4tig werden, um deren Bestrebungen aufzukl\u00e4ren. Im \u00dcbrigen ist im Einsatz eine Beteiligung an Bestrebungen nur zul\u00e4ssig, wenn sie 1. nicht in Individualrechte eingreift, 2. von den an den Bestrebungen Beteiligten derart erwartet wird, dass sie zur Gewinnung und Sicherung der Informationszug\u00e4nge unumg\u00e4nglich ist, und 3. nicht au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zur Bedeutung des aufzukl\u00e4renden Sachverhalts steht. Sofern zureichende tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass Vertrauensleute oder Verdeckte Mitarbeiter rechtswidrig einen Straftatbestand von erheblicher Bedeutung verwirklicht haben, soll der Einsatz unverz\u00fcglich beendet und die Strafverfolgungsbeh\u00f6rde unterrichtet werden. \u00dcber Ausnahmen nach Satz 4 entscheidet der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter. (3) \u00dcber die Verpflichtung von Vertrauensleuten entscheidet der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter. Als Vertrauensleute d\u00fcrfen Personen nicht angeworben und eingesetzt werden, die 1. nicht voll gesch\u00e4ftsf\u00e4hig, insbesondere minderj\u00e4hrig sind, 2. von den Geldoder Sachzuwendungen f\u00fcr die T\u00e4tigkeit auf Dauer als alleinige Lebensgrundlage abh\u00e4ngen w\u00fcrden, 3. an einem Aussteigerprogramm teilnehmen, 4. im Bundeszentralregister mit einer Verurteilung wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bew\u00e4hrung ausgesetzt worden ist, eingetragen sind, 5. Mitglied des Europ\u00e4ischen Parlaments, des Deutschen Bundestages, eines Landesparlaments oder Mitarbeiter eines solchen Mitglieds sind oder 6. berechtigt sind, in Strafsachen aus beruflichen Gr\u00fcnden das Zeugnis zu verweigern (SSSS 53 und 53a der Strafprozessordnung), wenn sie zur Beschaffung von Informationen \u00fcber Sachverhalte eingesetzt werden sollen, auf die sich ihr Zeugnisverweigerungsrecht bezieht; Informationen, die diese Personen unter Verletzung des SS 203 des Strafgesetzbuches rechtswidrig an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde weiterzugeben beabsichtigen, d\u00fcrfen von dieser nicht entgegengenommen werden. Der Leiter der Verfassungsschutzabteilung kann eine Ausnahme von Nummer 4 zulassen, wenn die Verurteilung nicht als T\u00e4ter eines Totschlags (SSSS 212, 213 StGB) oder einer allein mit lebenslanger Haft bedrohten Straftat erfolgt ist und der Einsatz zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen, die auf die Begehung 170 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","13 Anlagen von in SS 3 Absatz 1 des Artikel 10-Gesetzes bezeichneten Straftaten gerichtet sind, unerl\u00e4sslich ist. Im Falle einer Ausnahme nach Satz 3 ist der Einsatz nach h\u00f6chstens sechs Monaten zu beenden, wenn er zur Erforschung der in Satz 3 genannten Bestrebungen nicht zureichend gewichtig beigetragen hat. Auch im Weiteren ist die Qualit\u00e4t der gelieferten Informationen fortlaufend zu bewerten. Das Ministerium f\u00fcr Inneres, Bau und Digitalisierung tr\u00e4gt der Parlamentarischen Kontrollkommission mindestens einmal im Jahr einen Lagebericht zum Einsatz von Vertrauensleuten vor. (4) Zum Absehen von der Verfolgung von im Einsatz begangenen Vergehen oder der R\u00fccknahme einer bereits erhobenen Klage und der Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft findet SS 9a Absatz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes Anwendung. SS 11 Mitteilung an betroffene Personen Betroffenen Personen sind Ma\u00dfnahmen nach SS 10 Abs. 6 Satz 1 nach ihrer Beendigung mitzuteilen, sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zweckes des Eingriffs ausgeschlossen werden kann. L\u00e4sst sich im Zeitpunkt der Beendigung der Ma\u00dfnahme noch nicht abschlie\u00dfend beurteilen, ob diese Voraussetzung erf\u00fcllt ist, unterbleibt die Mitteilung so lange, bis eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Ma\u00dfnahme ausgeschlossen werden kann. Die nach dem Ausf\u00fchrungsgesetz zu dem aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes gebildete Kommission ist \u00fcber die Gr\u00fcnde, die einer Mitteilung entgegenstehen, zu unterrichten; h\u00e4lt sie eine Mitteilung f\u00fcr geboten, so ist diese unverz\u00fcglich zu veranlassen. SS 12 Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur Aufkl\u00e4rung 1. von Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, 2. von Bestrebungen im Sinne des SS 5 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 bei \u00f6ffentlichen Stellen gef\u00fchrte Dateien, Akten und Register einsehen. (2) Eine solche Einsichtnahme ist nur zul\u00e4ssig, wenn 1. die Aufkl\u00e4rung auf andere Weise nicht m\u00f6glich erscheint, insbesondere durch eine \u00dcbermittlung der Daten durch die registerf\u00fchrende Stelle der Zweck der Ma\u00dfnahme gef\u00e4hrdet w\u00fcrde, 2. die betroffenen Personen durch eine anderweitige Aufkl\u00e4rung unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig beeintr\u00e4chtigt werden w\u00fcrden und 3. eine besondere gesetzliche Geheimhaltungsvorschrift oder ein Berufsgeheimnis der Einsichtnahme nicht entgegensteht. (3) Die auf diese Weise gewonnenen Erkenntnisse d\u00fcrfen nur zu den in Absatz 1 genannten Zwecken verwendet werden. Daten, die f\u00fcr diese Zwecke nicht erforderlich sind, sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Sind diese Daten mit anderen, f\u00fcr die in Absatz 1 genannten Zwecke erforderlichen Daten derart verbunden, dass sie nicht oder nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfem Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen, so sind diese Daten zu sperren; sie d\u00fcrfen nicht mehr genutzt werden. (4) \u00dcber die Einsichtnahme ist ein gesonderter Nachweis zu f\u00fchren, aus dem ihr Zweck, die in Anspruch genommene Stelle sowie die Namen der betroffenen Person, deren Daten f\u00fcr eine weitere Verwendung erforderlich sind, hervorgehen. Diese Aufzeichnungen sind gesondert aufzubewahren, durch technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Erstellung folgt, zu vernichten. Dieser Nachweis ist der Parlamentarischen Kontrollkommission auf Wunsch vorzulegen. 171 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","13 Anlagen Abschnitt 2 - Datenverarbeitung SS 13 Begriff der Datei und der Akte (1) Eine Datei im Sinne dieses Gesetzes ist 1. eine Sammlung personenbezogener Daten, die durch automatisierte Verfahren verarbeitet und ausgewertet werden kann (automatisierte Datei) oder 2. jede sonstige Sammlung gleichartig aufgebauter personenbezogener Daten, die nach bestimmten Merkmalen geordnet und ausgewertet werden kann (nicht-automatisierte Datei). (2) Eine Akte ist jede sonstige Sammlung von amtlichen oder dienstlichen Zwecken dienenden Unterlagen, die in einem inhaltlichen Bezug zueinander stehen und auch personenbezogene Daten enthalten k\u00f6nnen. Dazu z\u00e4hlen auch Bildund Tonmedien. Akten oder Ausz\u00fcge aus Akten d\u00fcrfen auch in elektronischer Form gef\u00fchrt werden. Eine Abfrage personenbezogener Daten mittels automatisierter Verarbeitung ist nur zul\u00e4ssig, wenn f\u00fcr sie die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 15 Absatz 1 oder SS 16 Absatz 1 vorliegen. Der automatisierte Abgleich dieser personenbezogenen Daten ist nur beschr\u00e4nkt auf Akten eng umgrenzter Anwendungsgebiete zul\u00e4ssig. Bei jeder Abfrage sind f\u00fcr Zwecke der Datenschutzkontrolle der Zeitpunkt, die Angaben, die die Feststellung der abgefragten Daten erm\u00f6glichen, sowie Angaben zur Feststellung des Abfragenden zu protokollieren. Die protokollierten Daten d\u00fcrfen nur f\u00fcr Zwecke der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betriebs der Datenverarbeitungsanlage verwendet werden. Die Protokolldaten sind am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Protokollierung folgt, zu l\u00f6schen. SS 14 Dateianordnung (1) F\u00fcr jede automatisierte Datei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sind in einer Dateianordnung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde festzulegen: 1. Bezeichnung der Datei, 2. Zweck der Datei, 3. Inhalt, Umfang, Voraussetzungen der Speicherung, \u00dcbermittlung und Nutzung, 4. Berechtigung zur Eingabe von Daten, 5. Zugangsberechtigung, 6. \u00dcberpr\u00fcfungsfristen und Speicherungsdauer, 7. Protokollierung. (2) Der Landesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz ist vor Erlass der Dateianordnung anzuh\u00f6ren. SS 15 Voraussetzung der Speicherung (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben personenbezogene Informationen in Dateien nur speichern, wenn die Voraussetzungen ihrer Erhebung gem\u00e4\u00df SS 9 Absatz 1 oder 2 vorliegen. (2) Unterlagen, die nach Absatz 1 gespeicherte Angaben belegen, d\u00fcrfen auch gespeichert werden, wenn in ihnen weitere personenbezogene Daten Dritter enthalten sind. Eine Abfrage von Daten Dritter ist unzul\u00e4ssig. (3) Bundesgesetzliche Vorschriften \u00fcber die Datenverarbeitung in gemeinsamen Dateien der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder bleiben unber\u00fchrt. 172 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","13 Anlagen SS 16 Erfassung personenbezogener Daten von Minderj\u00e4hrigen (1) Personenbezogene Daten von Minderj\u00e4hrigen d\u00fcrfen in Dateien und Akten nur erfasst werden, wenn 1. diese zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Daten beziehen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und 2. der Verdacht einer geheimdienstlichen T\u00e4tigkeit (SS 5 Absatz 1 Nummer 2) oder einer Bestrebung im Sinne des SS 5 Absatz 1 Nummer 1 oder 3 besteht, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen verfolgt wird. (2) Personenbezogene Daten \u00fcber Minderj\u00e4hrige nach Vollendung des 16. und vor Vollendung des 18. Lebensjahres sind nach zwei Jahren auf die Erforderlichkeit der Erfassung zu \u00fcberpr\u00fcfen und sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren zu l\u00f6schen, es sei denn, dass nach Eintritt der Vollj\u00e4hrigkeit weitere Erkenntnisse nach SS 5 Absatz 1 angefallen sind. SS 17 Speichern, Berichtigen, L\u00f6schen und Sperren personenbezogener Daten (1) Umfang und Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind auf das f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erforderliche Ma\u00df zu beschr\u00e4nken. (2) Wird die Richtigkeit von personenbezogenen Daten von betroffenen Personen bestritten, so ist dies in der Akte und Datei zu vermerken oder auf sonstige Weise festzuhalten. Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Dabei muss nachvollziehbar bleiben, in welchem Zeitraum und aus welchem Grund sie unrichtig waren. Die Daten sind zu erg\u00e4nzen, wenn sie unvollst\u00e4ndig sind und dadurch schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person beeintr\u00e4chtigt sein k\u00f6nnen. (3) Personenbezogene Daten in Dateien sind zu l\u00f6schen, wenn ihre Erhebung oder Speicherung unzul\u00e4ssig war oder ihre Kenntnis f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung nicht mehr erforderlich ist. Bei jeder Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, sp\u00e4testens aber nach f\u00fcnf Jahren, sind die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten auf ihre Erforderlichkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen. Soweit die Daten Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nummer 1 betreffen, sind sie sp\u00e4testens zehn Jahre, soweit sie Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nummer 3 oder 4 betreffen, sp\u00e4testens f\u00fcnfzehn Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu l\u00f6schen, es sei denn, der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter trifft im Einzelfall ausnahmsweise eine andere Entscheidung. (4) Personenbezogene Daten sind in Dateien zu sperren, soweit durch ihre L\u00f6schung schutzw\u00fcrdige Belange der betroffenen Person oder von Dritten beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. Ein schutzw\u00fcrdiges Interesse liegt auch vor, wenn die betroffene Person einen Antrag nach SS 26 Absatz 1 Satz 1 gestellt hat. Anstelle der L\u00f6schung tritt auch dann eine Sperrung, wenn die nach Absatz 3 zu l\u00f6schenden Daten mit anderen Daten derart verbunden sind, dass sie nicht oder nur mit einem unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfen Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen. Die gesperrten Daten d\u00fcrfen ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht mehr genutzt werden. (5) Eine Akte ist zu vernichten, wenn sie insgesamt zur Aufgabenerf\u00fcllung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht oder nicht mehr erforderlich ist. Die Erforderlichkeit ist bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren, zu pr\u00fcfen. Eine Vernichtung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch sie schutzw\u00fcrdige Interessen des Betroffenen beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. Dies ist auch dann gegeben, wenn eine betroffene Person einen Antrag nach SS 26 Absatz 1 Satz 1 gestellt hat. In diesen F\u00e4llen ist die Akte zu sperren und mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen. Sie darf nur f\u00fcr den Zweck verwendet werden, f\u00fcr den sie gesperrt worden ist oder wenn es zur Abwehr einer erheblichen Gefahr unerl\u00e4sslich ist. Eine Vernichtung der Akte erfolgt nicht, wenn sie nach den Vorschriften des Landesarchivgesetzes dem Landesarchiv zur \u00dcbernahme anzubieten und zu \u00fcbergeben ist. (6) Personenbezogene Daten, die ausschlie\u00dflich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, d\u00fcrfen nur f\u00fcr diesen Zweck verwendet werden. 173 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","13 Anlagen Abschnitt 3 - Informations\u00fcbermittlung und Auskunftserteilung SS 18 Informations\u00fcbermittlung zwischen den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde unterrichtet das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder \u00fcber alle Angelegenheiten, deren Kenntnis zur Erf\u00fcllung der Aufgaben der empfangenden Stellen erforderlich ist. SS 19 Informations\u00fcbermittlung an Bundesnachrichtendienst und Milit\u00e4rischen Abschirmdienst Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde \u00fcbermittelt dem Bundesnachrichtendienst und dem Milit\u00e4rischen Abschirmdienst die ihr bekannt gewordenen Informationen, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die \u00dcbermittlung f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Aufgaben der empfangenden Stelle erforderlich ist. Handelt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde auf Ersuchen, so ist sie zur \u00dcbermittlung nur verpflichtet und berechtigt, wenn sich die tats\u00e4chlichen Anhaltspunkte aus den Angaben der ersuchenden Beh\u00f6rde ergeben. SS 20 Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an Polizei, Staatsanwaltschaft und andere Stellen (1) Die im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben gewonnenen Erkenntnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, die nicht personenbezogen sind, k\u00f6nnen an andere Beh\u00f6rden und Stellen, insbesondere an die Polizei und Staatsanwaltschaften, \u00fcbermittelt werden, wenn sie f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung der empfangenden Stellen erforderlich sein k\u00f6nnen. (2) Personenbezogene Daten \u00fcbermittelt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde von sich aus an die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei, sofern aufgrund der bei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorliegenden Informationen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die \u00dcbermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist. Delikte nach Satz 1 sind die in SS 74a Abs. 1 und SS 120 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), zuletzt ge\u00e4ndert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1756), genannten Straftaten sowie sonstige Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des T\u00e4ters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, dass sie gegen die in Artikel 73 Nr. 10 Buchstabe b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind. (3) Personenbezogene Daten darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorbehaltlich des Absatzes 4 \u00fcbermitteln 1. an die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei, sofern aufgrund der bei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorliegenden Informationen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass jemand eine Straftat plant oder begangen hat, die im Mindestma\u00df mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bedroht ist, oder wenn es zum Schutz vor Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 erforderlich ist, 2. an andere staatliche Beh\u00f6rden und an die der Aufsicht des Landes unterstellten Gebietsk\u00f6rperschaften, wenn dies zum Schutz vor Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 erforderlich ist, 3. an Stellen, die mit dem \u00dcberpr\u00fcfungsverfahren nach SS 5 Absatz 3 Nummer 1 befasst sind, 4. an andere Stellen, wenn es zum Schutz vor Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes unverzichtbar ist. In den F\u00e4llen der Nummer 4 entscheidet der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter. 174 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","13 Anlagen (4) Personenbezogene Daten, die mit den nachrichtendienstlichen Mitteln nach SS 10 Absatz 1 erhoben wurden, darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an die Staatsanwaltschaften, die Finanzbeh\u00f6rden nach SS 386 Absatz 1 der Abgabenordnung, die Polizei, die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbeh\u00f6rden, die Beh\u00f6rden des Zollfahndungsdienstes sowie anderer Zolldienststellen, soweit diese Aufgaben nach dem Bundespolizeigesetz wahrnehmen, nur \u00fcbermitteln, soweit dies erforderlich ist zur 1. Erf\u00fcllung eigener Aufgaben der Informationsgewinnung, 2. Abwehr einer im Einzelfall bestehenden Gefahr f\u00fcr den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder f\u00fcr Leib, Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person oder f\u00fcr Sachen von erheblichem Wert, deren Erhaltung im \u00f6ffentlichen Interesse geboten ist, 3. Verhinderung oder sonstigen Verh\u00fctung von Straftaten von erheblicher Bedeutung oder 4. Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung. (5) Soweit es zur Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten gem\u00e4\u00df Absatz 2 erforderlich ist, k\u00f6nnen die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten im Einzelfall verlangen. Das Ersuchen bedarf der Schriftform, ist zu begr\u00fcnden und zu dokumentieren. Eine \u00dcbermittlung unterbleibt, sofern \u00fcbergeordnete Bedenken aus den Aufgaben des Verfassungsschutzes der \u00dcbermittlung entgegenstehen. Die Entscheidung trifft der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter. Die Ablehnung ist zu dokumentieren und zu begr\u00fcnden. Nach Wegfall der Ablehnungsgr\u00fcnde ist die Auskunft auf Verlangen nachzuholen. (6) Die nach Absatz 2 bis 4 oder 5 \u00fcbermittelten personenbezogenen Daten darf die empfangende Stelle nur zu dem Zweck verwenden, zu dessen Erf\u00fcllung sie ihr \u00fcbermittelt wurden. Auf diese Einschr\u00e4nkung ist die empfangende Stelle hinzuweisen. SS 20a Projektbezogene gemeinsame Dateien (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde kann f\u00fcr die Dauer einer befristeten projektbezogenen Zusammenarbeit mit dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, den \u00fcbrigen Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz, dem Milit\u00e4rischen Abschirmdienst, dem Bundesnachrichtendienst, dem Zollkriminalamt sowie den Polizeibeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder eine gemeinsame Datei errichten. Die projektbezogene Zusammenarbeit soll nach Ma\u00dfgabe der Aufgaben und Befugnisse der in Satz 1 genannten Beh\u00f6rden den Austausch und die gemeinsame Auswertung von Erkenntnissen zu Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind, bewirken. Personenbezogene Daten zu Bestrebungen nach Satz 2 d\u00fcrfen unter Einsatz der gemeinsamen Datei durch die an der projektbezogenen Zusammenarbeit beteiligten Beh\u00f6rden im Rahmen ihrer Befugnisse verwendet werden, soweit dies in diesem Zusammenhang zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Bei der weiteren Verwendung der personenbezogenen Daten finden f\u00fcr die beteiligten Beh\u00f6rden die jeweils f\u00fcr sie geltenden Vorschriften \u00fcber die Verwendung von Daten Anwendung. (2) SS 22a Absatz 2 bis 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes findet entsprechende Anwendung. SS 21 Informations\u00fcbermittlung an ausl\u00e4ndische Stellen Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten im Einvernehmen mit dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz an ausl\u00e4ndische \u00f6ffentliche Stellen sowie an \u00fcberund zwischenstaatliche Stellen \u00fcbermitteln, soweit die \u00dcbermittlung in einem Gesetz, einem Rechtsakt der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften oder in einer internationalen Vereinbarung geregelt ist. 175 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","13 Anlagen Eine \u00dcbermittlung darf auch erfolgen, wenn sie 1. zum Schutz von Leib oder Leben erforderlich ist oder 2. zur Erf\u00fcllung eigener Aufgaben, insbesondere in F\u00e4llen grenz\u00fcberschreitender T\u00e4tigkeiten der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, unumg\u00e4nglich ist und im Empf\u00e4ngerland gleichwertige Datenschutzregelungen gelten. Die \u00dcbermittlung unterbleibt, wenn ihr ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person, insbesondere deren Schutz vor einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. SS 20 Abs. 5 gilt entsprechend; die empfangende Stelle ist dar\u00fcber hinaus darauf hinzuweisen, dass sich die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorbeh\u00e4lt, Auskunft \u00fcber die Verarbeitung der \u00fcbermittelten Daten zu verlangen. SS 22 Informations\u00fcbermittlung an die \u00d6ffentlichkeit Bei der Unterrichtung der \u00d6ffentlichkeit, einschlie\u00dflich der Medien, \u00fcber Erkenntnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist die \u00dcbermittlung von personenbezogenen Daten nur zul\u00e4ssig, wenn es zu einer sachgem\u00e4\u00dfen Information erforderlich ist und schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person nicht entgegenstehen. Werden von der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde personenbezogene Daten an die \u00d6ffentlichkeit gegeben, so ist im Einzelfall zu pr\u00fcfen, ob vorab eine Benachrichtigung der betroffenen Person oder des Dritten geboten ist. SS 23 Dokumentation und Grundlage der Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Die \u00dcbermittlung von personenbezogenen Daten ist zu dokumentieren. Vor der Daten\u00fcbermittlung soll der Akteninhalt gew\u00fcrdigt und der Daten\u00fcbermittlung zugrunde gelegt werden. Erkennbar unvollst\u00e4ndige Daten sind vor der \u00dcbermittlung im Rahmen der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit durch Einholung zus\u00e4tzlicher Ausk\u00fcnfte zu vervollst\u00e4ndigen, anderenfalls ist auf die Unvollst\u00e4ndigkeit hinzuweisen. SS 24* Informations\u00fcbermittlung durch \u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde kann von den Beh\u00f6rden des Landes und den der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts nur die \u00dcbermittlung von Daten verlangen, die diesen Stellen im Rahmen ihrer Aufgaben vorliegen und die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes erforderlich sind. Voraussetzung hierf\u00fcr ist, dass die betreffenden Daten nicht aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen oder nur mit \u00fcberm\u00e4\u00dfigem Aufwand oder nur durch eine die betroffene Person st\u00e4rker belastende Ma\u00dfnahme erhoben werden k\u00f6nnen. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde braucht Ersuchen nicht zu begr\u00fcnden, soweit dies dem Schutz der betroffenen Person dient oder eine Begr\u00fcndung den Zweck der Ma\u00dfnahme gef\u00e4hrden w\u00fcrde. (3) Die in Absatz 1 genannten Stellen \u00fcbermitteln von sich aus der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde alle ihnen im Rahmen ihrer Aufgaben vorliegenden Daten \u00fcber Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen verfolgt werden, und \u00fcber geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten. Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei \u00fcbermitteln dar\u00fcber hinaus auch andere ihnen im Rahmen ihrer Aufgabenerf\u00fcllung bekannt gewordene Daten \u00fcber Bestrebungen im Sinne des SS 5 Abs. 1. Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund einer Ma\u00dfnahme nach SS 100a der Strafprozessordnung bekannt geworden sind, ist nur zul\u00e4ssig, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass jemand eine der im aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetz als Voraussetzung f\u00fcr eine Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahme genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. 176 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","13 Anlagen Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund anderer strafprozessualer Zwangsma\u00dfnahmen bekannt geworden sind, ist nur zul\u00e4ssig, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr geheimdienstliche oder sicherheitsgef\u00e4hrdende T\u00e4tigkeiten oder gewaltt\u00e4tige Bestrebungen bestehen. Auf die nach Satz 3 \u00fcbermittelten Daten und die dazugeh\u00f6renden Unterlagen finden die im aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetz enthaltenen Bestimmungen \u00fcber die Nutzung, \u00dcbermittlung und Vernichtung von Daten entsprechende Anwendung. Die nach Satz 4 \u00fcbermittelten Daten d\u00fcrfen nur zur Erforschung geheimdienstlicher oder sicherheitsgef\u00e4hrdender T\u00e4tigkeiten oder gewaltt\u00e4tiger Bestrebungen genutzt werden. (4) Vorschriften zur Daten\u00fcbermittlung an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nach anderen Gesetzen bleiben unber\u00fchrt. (5) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat die \u00fcbermittelten Daten nach ihrem Eingang unverz\u00fcglich darauf zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob sie f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer in SS 5 genannten Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Pr\u00fcfung, dass sie nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverz\u00fcglich zu vernichten. Die Vernichtung unterbleibt, wenn die Unterlagen von anderen Daten, die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen; in diesem Fall sind die Daten gesperrt und entsprechend zu kennzeichnen. (6) Soweit andere gesetzliche Vorschriften nicht besondere Regelungen \u00fcber die Dokumentation treffen, haben die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde und die \u00fcbermittelnde Stelle die Daten\u00fcbermittlung zu dokumentieren. Fu\u00dfnoten *) SS 24 \u00dcberschrift neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. April 2004. SS 24a Informations\u00fcbermittlung durch nicht-\u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf im Einzelfall Auskunft einholen bei 1. Luftfahrtunternehmen zu Namen und Anschriften des Kunden sowie zur Inanspruchnahme und den Umst\u00e4nden von Transportleistungen, insbesondere zum Zeitpunkt von Abfertigung und Abflug und zum Buchungsweg, 2. Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen zu Konten, Konteninhabern und sonstigen Berechtigten sowie weiteren am Zahlungsverkehr Beteiligten und zu Geldbewegungen und Geldanlagen, insbesondere \u00fcber Kontostand und Zahlungseinund -ausg\u00e4nge, 3. denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Postdienstleistungen erbringen oder daran mitwirken, zu den Umst\u00e4nden des Postverkehrs, 4. denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken, zu Verkehrsdaten nach SS 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 des Telekommunikation-TelemedienDatenschutz-Gesetzes und sonstigen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation notwendigen Verkehrsdaten und 5. denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, zu a) Merkmalen zur Identifikation des Nutzers eines Telemediums, b) Angaben \u00fcber Beginn und Ende sowie \u00fcber den Umfang der jeweiligen Nutzung und c) Angaben \u00fcber die vom Nutzer in Anspruch genommenen Telemediendienste, soweit dies im Einzelfall zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten erforderlich ist und tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr schwerwiegende Gefahren f\u00fcr die in SS 5 Abs. 1 genannten Schutzg\u00fcter vorliegen. Im Falle des SS 5 Abs. 1 Nr. 1 gilt dies nur f\u00fcr Bestrebungen, die bezwecken oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, 177 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","13 Anlagen 1. zu Hass oder Willk\u00fcrma\u00dfnahmen gegen Teile der Bev\u00f6lkerung aufzustacheln oder deren Menschenw\u00fcrde durch Beschimpfen, b\u00f6swilliges Ver\u00e4chtlichmachen oder Verleumden anzugreifen und dadurch die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt zu f\u00f6rdern und den \u00f6ffentlichen Frieden zu st\u00f6ren oder 2. Gewalt anzuwenden oder vorzubereiten einschlie\u00dflich dem Bef\u00fcrworten, Hervorrufen oder Unterst\u00fctzen von Gewaltanwendung, auch durch Unterst\u00fctzen von Vereinigungen, die Anschl\u00e4ge gegen Personen oder Sachen veranlassen, bef\u00fcrworten oder androhen. (2) Anordnungen nach Absatz 1 d\u00fcrfen sich nur gegen Personen richten, bei denen 1. tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, dass sie die schwerwiegenden Gefahren nach Absatz 1 nachdr\u00fccklich f\u00f6rdern oder 2. aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist a) bei Ausk\u00fcnften nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5, dass sie die Leistung f\u00fcr eine Person nach Nummer 1 in Anspruch nehmen oder b) bei Ausk\u00fcnften nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 und 4, dass sie f\u00fcr eine Person nach Nummer 1 bestimmte oder von ihr herr\u00fchrende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder im Falle des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 4, dass eine Person nach Nummer 1 ihren Anschluss benutzt. (3) Die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr Anordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 ist in einer Dienstvorschrift zu regeln, die der Zustimmung des Innenministers bedarf. Anordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 bis 5 werden vom Leiter der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde oder seinem Vertreter schriftlich beantragt und begr\u00fcndet. Im Falle der Auskunft nach Nummer 2 kann der Antrag auch von einem Bediensteten der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde gestellt werden, der die Bef\u00e4higung zum Richteramt hat. Zust\u00e4ndig f\u00fcr Anordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 bis 5 ist der Innenminister. Die Anordnung einer Auskunft \u00fcber k\u00fcnftig anfallende Daten ist auf h\u00f6chstens drei Monate zu befristen. Die Verl\u00e4ngerung dieser Anordnung um jeweils nicht mehr als drei Monate ist auf Antrag zul\u00e4ssig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. Anordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 hat die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde dem Betroffenen mitzuteilen, sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zweckes des Eingriffs ausgeschlossen werden kann. (4) \u00dcber Anordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 bis 5 unterrichtet der Innenminister monatlich die Kommission nach SS 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausf\u00fchrung des Artikel 10-Gesetzes vom 17. Juli 1992 (GVOBl. M-V S. 486), das zuletzt durch das Gesetz vom 30. Juli 2007 (GVOBl. M-V S. 278) ge\u00e4ndert worden ist, vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzug kann er den Vollzug der Entscheidung auch bereits vor der Unterrichtung der Kommission anordnen. Die Kommission pr\u00fcft von Amts wegen oder aufgrund von Beschwerden die Zul\u00e4ssigkeit und Notwendigkeit der Einholung von Ausk\u00fcnften. SS 15 Abs. 5 des Artikel 10-Gesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, 2298), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Februar 2007 (BGBl. I S 106) ge\u00e4ndert worden ist, ist mit der Ma\u00dfgabe entsprechend anzuwenden, dass die Kontrollbefugnis der Kommission sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 bis 5 erlangten personenbezogenen Daten erstreckt. Entscheidungen \u00fcber Ausk\u00fcnfte, die die Kommission f\u00fcr unzul\u00e4ssig oder nicht notwendig erkl\u00e4rt, hat der Innenminister unverz\u00fcglich aufzuheben. Die Daten unterliegen in diesem Falle einem absoluten Verwendungsverbot und sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. F\u00fcr die Verarbeitung der nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 bis 5 erhobenen Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. SS 12 Abs. 1 und 3 des Artikel 10-Gesetzes findet entsprechend Anwendung. (5) Der Innenminister unterrichtet im Abstand von h\u00f6chstens sechs Monaten die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber Anordnungen nach Absatz 1; dabei ist insbesondere ein \u00dcberblick \u00fcber Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen zu geben. 178 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","13 Anlagen (6) Anordnungen sind dem Verpflichteten insoweit schriftlich mitzuteilen, als dies erforderlich ist, um ihm die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtung zu erm\u00f6glichen. Anordnungen und \u00fcbermittelte Daten d\u00fcrfen dem Betroffenen oder Dritten vom Verpflichteten nicht mitgeteilt werden. (7) Der Innenminister unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundes j\u00e4hrlich \u00fcber Anordnungen nach Absatz 1 nach Ma\u00dfgabe des SS 8b Absatz 3 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. (8) Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Ma\u00dfgabe des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 bis 5 und der Abs\u00e4tze 2 bis 4 eingeschr\u00e4nkt. SS 24b Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten (1) Soweit dies aufgrund tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte im Einzelfall zur Aufkl\u00e4rung bestimmter Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Absatz 1 erforderlich ist, darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde unter Angabe dieser Vorschrift im Einzelfall Auskunft verlangen von demjenigen, der gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig 1. Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, \u00fcber Bestandsdaten nach SS 3 Nummer 6 und SS 172 des Telekommunikationsgesetzes, 2. Telemediendienste erbringt oder daran mitwirkt, \u00fcber Bestandsdaten nach SS 2 Absatz 2 Nummer 2 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes. (2) Die Auskunft nach Absatz 1 darf auch anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse verlangt werden. Die Rechtsgrundlage und die tats\u00e4chlichen Anhaltspunkte, die das Auskunftsverlangen veranlassen, sind aktenkundig zu machen. (3) Die Auskunft zu Daten, mittels derer der Zugriff auf Endger\u00e4te oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endger\u00e4ten oder hiervon r\u00e4umlich getrennt eingesetzt werden, gesch\u00fctzt wird, darf nur im Falle des Absatzes 1 Nummer 1 und nur dann verlangt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Nutzung der Daten im Einzelfall vorliegen. F\u00fcr diese Auskunftsverlangen gilt SS 24a Absatz 3 Satz 2 und 4 sowie Absatz 4 entsprechend. (4) Von einer Auskunftserteilung nach Absatz 2 und 3 ist die betroffene Person zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung erfolgt, sobald und soweit eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Auskunft und der Eintritt \u00fcbergreifender Nachteile f\u00fcr das Wohl des Bundes oder eines Landes ausgeschlossen werden k\u00f6nnen. Sie unterbleibt, wenn ihr \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Belange Dritter oder der betroffenen Person selbst entgegenstehen. Wird die Benachrichtigung nach Satz 2 zur\u00fcckgestellt oder nach Satz 3 von ihr abgesehen, sind die Gr\u00fcnde aktenkundig zu machen. (5) Der aufgrund eines Auskunftsverlangens Verpflichtete hat die zur Auskunftserteilung erforderlichen Daten unverz\u00fcglich, vollst\u00e4ndig und richtig zu \u00fcbermitteln. (6) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat f\u00fcr ihr erteilte Ausk\u00fcnfte eine Entsch\u00e4digung zu gew\u00e4hren, deren Umfang sich nach SS 23 und Anlage 3 des Justizverg\u00fctungsund -entsch\u00e4digungsgesetzes bemisst. Die Vorschriften \u00fcber die Verj\u00e4hrung in SS 2 Absatz 1 und Absatz 4 des Justizverg\u00fctungsund -entsch\u00e4digungsgesetzes finden entsprechend Anwendung. (7) Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Ma\u00dfgabe des Absatzes 2 Satz 1 eingeschr\u00e4nkt. 179 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","13 Anlagen SS 25 \u00dcbermittlungsverbote, Nachberichtspflicht (1) Die \u00dcbermittlung von Daten unterbleibt, wenn 1. die Daten zu l\u00f6schen oder f\u00fcr die empfangende Stelle nicht bedeutsam sind, 2. \u00fcberwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern, 3. erkennbar ist, dass unter Ber\u00fccksichtigung der Art der Daten und ihrer Erhebung die schutzw\u00fcrdigen Interessen der betroffenen Person das Allgemeininteresse an der \u00dcbermittlung \u00fcberwiegen, 4. es sich um personenbezogene Daten aus der engeren Pers\u00f6nlichkeitssph\u00e4re oder solche \u00fcber Minderj\u00e4hrige unter 16 Jahren handelt, es sei denn, die empfangende Stelle der Daten ben\u00f6tigt diese zum Schutz vor Gewalt oder vor Vorbereitungshandlungen zur Gewalt oder vor geheimdienstlichen T\u00e4tigkeiten, 5. die Daten gesperrt sind und ihre Trennung nicht oder nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohem Aufwand von anderen zu \u00fcbermittelnden Daten m\u00f6glich ist oder 6. besondere gesetzliche \u00dcbermittlungsregelungen entgegenstehen; die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleibt unber\u00fchrt. (2) Erweisen sich Daten nach ihrer \u00dcbermittlung als unrichtig, unvollst\u00e4ndig, unzul\u00e4ssig gespeichert oder erhoben, so hat die \u00fcbermittelnde Stelle den Empf\u00e4nger unverz\u00fcglich darauf hinzuweisen, es sei denn, dass dies f\u00fcr die Beurteilung eines Sachverhaltes ohne Bedeutung ist. Unrichtige oder unvollst\u00e4ndige Daten sind durch die \u00fcbermittelnde Stelle gegen\u00fcber dem Empf\u00e4nger zu berichtigen oder zu erg\u00e4nzen, wenn durch die unrichtige oder unvollst\u00e4ndige \u00dcbermittlung schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person beeintr\u00e4chtigt sein k\u00f6nnen. Die Benachrichtigung sowie Erg\u00e4nzung sind aktenkundig zu machen und in der entsprechenden Datei zu vermerken. SS 26 Auskunft an betroffene Personen (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erteilt betroffenen Personen auf schriftlichen Antrag unentgeltlich Auskunft \u00fcber zu ihrer Person gespeicherte Daten. Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empf\u00e4nger von \u00dcbermittlungen. \u00dcber Daten aus Akten, die nicht zu der betroffenen Person gef\u00fchrt werden, wird Auskunft nur erteilt, soweit Daten, namentlich aufgrund von Angaben der betroffenen Person, mit angemessenem Aufwand auffindbar sind. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde bestimmt Verfahren und Form der Auskunftserteilung nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen. (2) Die Auskunftserteilung kann nur abgelehnt werden, soweit 1. die Auskunft die \u00f6ffentliche Sicherheit gef\u00e4hrden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten w\u00fcrde, 2. die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der berechtigten Interessen von Dritten geheimgehalten werden m\u00fcssen oder 3. durch die Auskunftserteilung Informationsquellen gef\u00e4hrdet w\u00fcrden oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zu bef\u00fcrchten ist. Die Entscheidung trifft der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder ein besonders von ihm beauftragter Mitarbeiter, der die Bef\u00e4higung zum Richteramt besitzen soll. (3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begr\u00fcndung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gef\u00e4hrdet w\u00fcrde. Die Gr\u00fcnde der Auskunftsverweigerung sind zu dokumentieren. (4) Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist dem Antragsteller die Rechtsgrundlage dieser Ablehnung 180 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","13 Anlagen mitzuteilen. Die antragstellende Person ist auf ihr Recht hinzuweisen, sich an den Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz wenden zu k\u00f6nnen. Dem Landesbeauftragen f\u00fcr den Datenschutz ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen. Stellt der Innenminister oder im Verhinderungsfall der Staatssekret\u00e4r im Einzelfall fest, dass durch die Erteilung der Auskunft die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gef\u00e4hrdet w\u00fcrde, so darf die Auskunft nur dem Landesbeauftragten pers\u00f6nlich erteilt werden. Mitteilungen des Landesbeauftragten an die antragstellende Person d\u00fcrfen keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf den Kenntnisstand der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zulassen, sofern diese nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. Abschnitt 4 - Kontrolle der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 27 Parlamentarische Kontrollkommission (1) In Angelegenheiten des Verfassungsschutzes des Landes unterliegt die Landesregierung unbeschadet der Rechte des Landtages der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission. Die Kontrolle der Durchf\u00fchrung des aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes bleibt den aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 des Grundgesetzes von dem Landtag bestellten Organen und Hilfsorganen vorbehalten. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus f\u00fcnf Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte einzeln mit der Mehrheit seiner Mitglieder gew\u00e4hlt werden. Zwei Mitglieder sollen der parlamentarischen Opposition angeh\u00f6ren. Die Mitglieder d\u00fcrfen nicht der Landesregierung angeh\u00f6ren. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung. Sie \u00fcbt ihre T\u00e4tigkeit auch \u00fcber das Ende der Wahlperiode des Landtages solange aus, bis der nachfolgende Landtag die Mitglieder neu gew\u00e4hlt hat. Der Parlamentarischen Kontrollkommission ist die f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben notwendige Personalund Sachausstattung zur Verf\u00fcgung zu stellen. (4) Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder aus der Fraktion, die ihn zur Wahl vorgeschlagen hat, aus, so verliert es seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission. F\u00fcr dieses Mitglied ist unverz\u00fcglich ein neues Mitglied zu w\u00e4hlen; das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus anderen Gr\u00fcnden aus der Parlamentarischen Kontrollkommission ausscheidet. (5) Die Parlamentarische Kontrollkommission tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. (6) Jedes Mitglied kann die Einberufung und die Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission verlangen. SS 28 Geheimhaltung (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission tagt in nicht\u00f6ffentlicher Sitzung, \u00fcber die jeweils ein Protokoll anzufertigen ist. Die Mitglieder sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer T\u00e4tigkeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt geworden sind. Dies gilt auch f\u00fcr die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus der Parlamentarischen Kontrollkommission. (2) Auf Antrag eines Mitgliedes beschlie\u00dft die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber die Herstellung der \u00d6ffentlichkeit oder die Aufhebung der Vertraulichkeit nach Absatz 1, soweit \u00f6ffentliche Geheimschutzinteressen, insbesondere die Aufrechterhaltung des Nachrichtenzuganges, oder berechtigte Interessen eines Einzelnen dem nicht entgegenstehen. Der Beschluss bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder der Kommission. Der Innenminister, im Falle seiner Verhinderung der Staatssekret\u00e4r, kann einem 181 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","13 Anlagen Beschluss nach Satz 1 widersprechen, wenn die Voraussetzungen der Aufhebung der Vertraulichkeit gem\u00e4\u00df Satz 1 nicht vorliegen. Der Innenminister, im Falle seiner Verhinderung der Staatssekret\u00e4r, hat die Gr\u00fcnde hierf\u00fcr darzulegen. Die Aufhebung der Vertraulichkeit von Beratungsgegenst\u00e4nden, die in die Verantwortlichkeit des Bundes oder eines Landes fallen, ist nur mit deren Zustimmung m\u00f6glich. (3) Sitzungsunterlagen und Protokolle verbleiben im Gewahrsam der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde und k\u00f6nnen nur dort von den Mitgliedern der Kommission oder dem Innenminister, im Falle seiner Verhinderung dem Staatssekret\u00e4r, eingesehen werden, es sei denn, der ordnungsgem\u00e4\u00dfe Umgang mit diesen Unterlagen gem\u00e4\u00df der Verschlusssachenanweisung f\u00fcr das Land Mecklenburg-Vorpommern ist nach \u00dcberzeugung der Parlamentarischen Kontrollkommission auf andere Weise gew\u00e4hrleistet. SS 29 Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Das Ministerium f\u00fcr Inneres, Bau und Digitalisierung hat die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend \u00fcber die allgemeine T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, das Lagebild und \u00fcber die Vorg\u00e4nge von besonderer Bedeutung, insbesondere Einzelf\u00e4lle, in denen eine Daten\u00fcbermittlung gem\u00e4\u00df SS 20 Abs. 4 Satz 3 unterblieben ist, sowie auf Verlangen der Kommission \u00fcber sonstige Einzelf\u00e4lle zu unterrichten. Ferner unterrichtet es \u00fcber den Erlass und die Einhaltung von Verwaltungsvorschriften sowie \u00fcber den Verfassungsschutz betreffende Eingaben einzelner B\u00fcrger (Petenten), sofern der Petent der Unterrichtung nicht widersprochen hat. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann von dem Ministerium f\u00fcr Inneres, Bau und Digitalisierung alle f\u00fcr ihre Kontrollaufgaben erforderlichen Ausk\u00fcnfte, Unterlagen, Aktenund Dateneinsicht, Stellungnahmen und den Zutritt zur Verfassungsschutzbeh\u00f6rde verlangen sowie bei besonderem Aufkl\u00e4rungsbedarf Bedienstete und Auskunftspersonen zum Sachverhalt befragen, sofern dem nicht \u00fcberwiegende \u00f6ffentliche (zum Beispiel Aufrechterhaltung des Nachrichtenzugangs) oder private Belange entgegenstehen; das Ministerium f\u00fcr Inneres, Bau und Digitalisierung hat dies vor der Parlamentarischen Kontrollkommission zu begr\u00fcnden. Die Parlamentarische Kontrollkommission kann ferner den Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutzbeauftragen, die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit einzelner Ma\u00dfnahmen, welche die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde durchgef\u00fchrt hat, zu \u00fcberpr\u00fcfen und der Kommission das Ergebnis der \u00dcberpr\u00fcfung mitzuteilen. Die Befugnisse des Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz richten sich nach dem Landesdatenschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern. Wird der Landesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz nach SS 26 Abs. 4 t\u00e4tig, so kann er von sich aus die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichten, wenn sich Beanstandungen ergeben, eine Mitteilung an die betroffene Person aber aus Geheimhaltungsgr\u00fcnden unterbleiben muss. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann mit der Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitglieder nach Anh\u00f6rung des Ministeriums f\u00fcr Inneres, Bau und Digitalisierung im Einzelfall einen Sachverst\u00e4ndigen beauftragen, zur Wahrnehmung ihrer Kontrollaufgaben Untersuchungen durchzuf\u00fchren. Der Sachverst\u00e4ndige hat der Parlamentarischen Kontrollkommission \u00fcber das Ergebnis seiner Untersuchungen zu berichten; SS 28 Abs. 1 und 2 gelten entsprechend. (4) Die Angaben \u00fcber Ausgaben aus dem der Abteilung zugewiesenen Titel werden der Parlamentarischen Kontrollkommission im Ansatz vor Beratung des Haushaltsplanes zur Stellungnahme \u00fcberwiesen. Das Ministerium f\u00fcr Inneres, Bau und Digitalisierung unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber den Vollzug des Haushaltsplanes, soweit es die der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zugewiesenen Titel betrifft. 182 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","13 Anlagen Abschnitt 5 - Schlussvorschriften SS 30 Geltung des Landesdatenschutzgesetzes Bei der Erf\u00fcllung der Aufgaben nach SS 5 durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde finden SS 3 Abs. 2 und 3, SSSS 9, 10 Abs. 1 bis 4, SSSS 11, 13 Abs. 1 bis 4,6 und 7, SSSS 14, 15, 16, 18, 24 und 25 des Landesdatenschutzgesetzes keine Anwendung. SS 31 (aufgehoben) SS 32 In-Kraft-Treten, Au\u00dfer-Kraft-Treten (1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des SS 30 am Tag nach seiner Verk\u00fcndung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landesverfassungsschutzgesetz vom 18. M\u00e4rz 1992 (GVOBl. M-V S. 194) au\u00dfer Kraft. (2) SS 30 tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Landesdatenschutzgesetz in Kraft tritt. Der Tag des In-KraftTretens ist vom Innenministerium im Gesetzund Verordnungsblatt f\u00fcr Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu geben. 183 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","Bemerkungen und Notizen Bemerkungen und Notizen 184 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","Bemerkungen und Notizen Bemerkungen und Notizen 185 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","Bemerkungen und Notizen Bemerkungen und Notizen 186 Verfassungsschutzbericht 2024 | Mecklenburg-Vorpommern","Gemeinsam die Verfassung sch\u00fctzen Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern Hier finden Sie unsere Publikationen zum Herunterladen www.verfassungsschutz-mv.de/publikationen","Besuchen Sie uns Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern www.verfassungsschutz-mv.de"],"title":"Verfassungsschutzbericht 2024","year":2024}
