{"file_url":"https://verfassungsschutzberichte.de/pdfs/vsbericht-mv-2020.pdf","jurisdiction":"Mecklenburg-Vorpommern","num_pages":127,"pages":["Verfassungsschutzbericht 2020","Verfassungsschutzbericht 2020","Impressum Herausgeber: Ministerium f\u00fcr Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Redaktion: Abteilung Verfassungsschutz Postfach 11 05 52 19055 Schwerin 1. Auflage: 100 Exemplare Druck: LAiV Mecklenburg-Vorpommern Titelbild: \"Die wehrhafte Demokratie\" Manfred Diekmann, 2009 Diese Druckschrift ist Teil der \u00d6ffentlichkeitsarbeit des Ministeriums f\u00fcr Inneres und Europa MecklenburgVorpommern. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern w\u00e4hrend eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt f\u00fcr Kommunal, Land tags, Bundestags und Europawahlen. Missbr\u00e4uchlich sind insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Infor mationsst\u00e4nden sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Unter sagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorste henden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme des Ministeriums f\u00fcr Inneres und Europa MecklenburgVorpommern zu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden k\u00f6nnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.","Vorwort Sehr geehrte B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, die Corona-Pandemie hat das Jahr 2020 erheblich gepr\u00e4gt und ist nach wie vor pr\u00e4gend f\u00fcr das politische Handeln und unseren Alltag. Das gesellschaftliche, politische, wirtschaftliche und kulturelle Zusammenleben hat sich dadurch stark ver\u00e4ndert und wird vermutlich nicht mehr das gleiche sein, wie vor Ausbruch der Pandemie. Solch eine herausragende Situation, die sich auf die gesamte Gesellschaft auswirkt, birgt auch Gefahren f\u00fcr die freiheitliche Demokratie und hat damit Auswirkungen auf die Arbeit des Verfassungsschutzes. Hinzu kommt, dass sich die Diskussionen immer weiter aus der realen Welt zur\u00fcckziehen und in das Internet verlagern. Der dortige Diskurs verl\u00e4sst zu oft den angemessenen und sozialvertr\u00e4glichen Rahmen. Straftaten, die dabei begangen werden, sind nicht weniger sch\u00e4dlich als in der Realwelt und f\u00fchren zu weiterer Spaltung und Verunsicherung in der Bev\u00f6lkerung. Diese unsachlichen Auseinandersetzungen, die meistens anonym stattfinden, bilden einen N\u00e4hrboden f\u00fcr Verschw\u00f6rungsideologien und einen staatsgef\u00e4hrdenden, verfassungsschutzrelevanten Extremismus. Unsere wehrhafte Demokratie wird sich zuk\u00fcnftig verst\u00e4rkt mit dieser Form der Einflussnahme auseinandersetzen m\u00fcssen. Der Rechtsextremismus ist nach wie vor der Schwerpunkt in der Arbeit des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern. Die Grenzen der Toleranz und der Rechtsstaatlichkeit sind dann erreicht, wenn Anh\u00e4nger des menschenverachtenden Gedankenguts Antisemitismus und Rassismus verherrlichen und versuchen, den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat sowie die parlamentarische Demokratie abzuschaffen. Dabei wird unter anderem unter dem Deckmantel der Meinungsund Versammlungsfreiheit versucht das staatliche Handeln und insbesondere das Gewaltmonopol des Staates zu delegitimieren und Anschluss an die Mitte der Gesellschaft zu finden. Bestrebungen, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung handeln, haben bei Demonstrationen und in der Gesellschaft generell keinen Platz. Es ist einerseits Aufgabe der Sicherheitsbeh\u00f6rden dieser Form des Protests mit den Instrumenten des Rechtsstaates entgegenzutreten. Andererseits sind all jene zu sch\u00fctzen, die auf friedlichem Wege ihren Protest gegen staatliches Handeln kundtun. Auf diese Weise werden wir der Verantwortung aus der deutschen Geschichte gerecht. Antidemokratisches Handeln beginnt bereits weit vor der Begehung von Straftaten. Die klare Positionierung von Linksextremisten gegen staatliches Handeln wird nicht selten von einer Missachtung gegen\u00fcber den Grundrechten und Gewalt begleitet.","Der Linksextremismus ist keine akzeptable Form der politischen Auseinandersetzung und hat auch in der Vergangenheit der Gesellschaft keinen Dienst erwiesen. Bewusst werden gesellschaftlich relevante Themen instrumentalisiert, um die Ideologie massentauglich zu machen und die Grenzen zwischen politischem Engagement und Extremismus zu verwischen. Die Politik und der Verfassungsschutz haben hier eine klare gemeinsame Botschaft: Auch der Einsatz f\u00fcr Menschenrechte, gegen den Klimawandel und Rassismus muss bedingungslos mit dem Grundgesetz vereinbar sein. Der gewaltorientierte Islamismus stellt nach wie vor eine zentrale Bedrohung f\u00fcr unser demokratisches Wertesystem sowie die innere und \u00e4u\u00dfere Sicherheit Deutschlands dar. Die zunehmende Radikalisierung in diesem Ph\u00e4nomenbereich, die sich ebenso in das Internet und die sozialen Medien verlagert hat, ist eine weitere Herausforderung, die der Verfassungsschutz fr\u00fchzeitig verhindern muss. Aufkl\u00e4rung und Pr\u00e4vention sind hier umso wichtiger damit Radikalisierungstendenzen rechtzeitig erkannt und unterbunden werden k\u00f6nnen. Im Bereich der Spionageabwehr tr\u00e4gt der Verfassungsschutz dazu bei, die Einflussnahme fremder Nachrichtendienste zu beurteilen und zu minimieren. Deutsche Unternehmen sind nicht selten Ziel von Aussp\u00e4hversuchen, die den Abfluss von sensiblen Informationen und Know-How bedeuten. Gerade w\u00e4hrend der Corona-Zeit bieten das Homeoffice und mobiles Arbeiten eine Angriffsfl\u00e4che f\u00fcr m\u00f6gliche Cyberattacken und Hackerangriffe. Hier unterst\u00fctzt der Verfassungsschutz und informiert die Wirtschaft \u00fcber m\u00f6gliche Sicherheitsrisiken. Somit fungiert der Verfassungsschutz in vielen Bereichen als Fr\u00fchwarnsystem f\u00fcr die freiheitlich demokratische Grundordnung und kl\u00e4rt verfassungsfeindliche Tendenzen auf, bevor schwerwiegende Straftaten und Anschl\u00e4ge verwirklicht werden. Der Verfassungsschutz musste aufgrund eigener Missst\u00e4nde selbst internes Krisenmanagement betreiben und hat sich dadurch zus\u00e4tzlich viel Arbeit verschafft. Fehlerhafte Strukturen und Arbeitsabl\u00e4ufe m\u00fcssen benannt und bekannt gemacht werden, um die Ursachen erkennen und beheben zu k\u00f6nnen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verfassungsschutzes war die Aufarbeitung der Vorf\u00e4lle sehr wichtig, um deutlich zu machen, dass das Fehlverhalten weniger nicht die Arbeitsmoral der gesamten Beh\u00f6rde widerspiegelt und das Vertrauen in den Verfassungsschutz wieder wachsen kann. Christian Pegel Minister f\u00fcr Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern","Inhaltsverzeichnis 1 \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 6 1.1 Grunds\u00e4tzliches/Zweck des Verfassungsschutzes 6 1.2 Freiheitliche demokratische Grundordnung 7 1.3 Wesentliche gesetzliche Grundlagen im \u00dcberblick 8 1.4 Verfassungsschutzverbund von Bund und L\u00e4ndern 8 1.5 Aufgaben des Verfassungsschutzes 8 1.6 Informationsbeschaffung 9 1.7 Kontrolle 9 1.8 Verh\u00e4ltnis von Verfassungsschutz und Polizei 10 2 Rechtsextremismus/-terrorismus 12 2.1 Lage\u00fcberblick 12 2.2 Personenpotenzial 14 2.3 Straftatenaufkommen 14 2.4 Militanter Rechtsextremismus / Rechtsterrorismus 15 2.5 Trefforte der rechtsextremistischen Szene 16 2.6 Weitgehend unstrukturiertes rechtsextremistisches Personenpotenzial / rechtsextremistische Subkultur 16 2.6.1 Rechtsextremistische Musikveranstaltungen 17 2.6.2 Szenel\u00e4den/Versandhandel 19 2.7 Parteiunabh\u00e4ngige bzw. parteiungebundene Strukturen/Neonazis 19 2.7.1 Einzelgruppierungen/regionale Entwicklungen 20 2.8 Neonazistisch gepr\u00e4gte Veranstaltungen und Aktivit\u00e4ten 25 2.9 Krisenvorsorge durch Rechtsextremisten 26 2.10 Kampfsport in der rechtsextremistischen Szene 27 2.11 Protestgeschehen gegen staatliche Ma\u00dfnahmen in der Corona-Pandemie 28 2.12 Rechtsextremistische Parteien 28 2.12.1 \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern 28 2.12.2 Aktivit\u00e4ten der NPD Mecklenburg-Vorpommern im Einzelnen 29 2.12.3 Zusammenarbeit mit ehemaligen Mitgliedern der \"Alternative f\u00fcr Deutschland\" (AfD) 31 2.12.4 Instrumentalisierung tagespolitischer Ereignisse f\u00fcr die Verbreitung der eigenen Weltsicht 32 2.12.5 Verfahren zum Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung 36","2.12.6 \"Junge Nationalisten\" (JN) 36 2.12.7 \"DIE RECHTE\" 37 2.12.8 \"Der III. Weg\" 38 2.13 \"Identit\u00e4re Bewegung Deutschland e. V.\" (IBD) und \"Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern\" (IB MV) 39 2.13.1 Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung 39 2.13.2 Strategie/Ideologie 40 2.13.3 Aktivit\u00e4ten von IB-Anh\u00e4ngern aus Mecklenburg-Vorpommern 41 2.14 \"Der Fl\u00fcgel\" 42 2.15 \"Junge Alternative\" (JA) 43 2.16 Rechtsextremisten im \u00f6ffentlichen Dienst 44 3 \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" 44 3.1 Lage\u00fcberblick 44 3.2 Personenpotenzial 45 3.3 Strukturen und Aktivit\u00e4ten der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\"-Szene in Mecklenburg-Vorpommern 46 3.3.1 \"Preu\u00dfisches Institut - Bismarcks Erben\" 46 3.3.2 \"Penzliner Runde\" 47 3.3.3 \"Freistaat Preu\u00dfen\" 48 3.3.4 \"Staatenlos.Info - Comedian e.V.\" 48 3.3.5 \"Gro\u00dfherzogtum Friedrich Maik\" 48 3.3.6 Gruppierung \"VD - Volldraht Deutschland\" 48 3.3.7 \"Geeinte deutsche V\u00f6lker und St\u00e4mme\" 49 3.3.8 Sonstige Aktivit\u00e4ten von strukturierten sowie von strukturlosen \"Reichsb\u00fcrgern und Selbstverwaltern\" 49 3.4 Pr\u00e4vention 49 4 Linksextremismus 50 4.1 Lage\u00fcberblick 50 4.2 Linksextremismus in Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2020 52 4.2.1 Personenpotenzial 52 4.2.2 Straftatenaufkommen 52 4.3 Corona-Krise 53 4.4 Versuch der Einflussnahme auf die Klimakampagne 53 4.5 Gewaltorientierte Linksextremisten 54 4.5.1 Aktionsfeld \"Antifaschismus\" 55 4.5.2 Aktionsfeld \"Antirepression\" 57 4.5.3 Aktionsfeld \"Antimilitarismus\" 58 4.5.4 Aktionsfeld \"Kurdistansolidarit\u00e4t\" 58 4.6 Dogmatischer Linksextremismus 60","5 Islamismus / Islamistischer Terrorismus 61 5.1 Islamistische Bestrebungen - politischer Extremismus mit R\u00fcckgriff auf den Islam 61 5.2 Entwicklung des Islamismus und islamistischen Terrorismus 2020 62 5.2.1 Anschl\u00e4ge in Europa 62 5.3 Staatliche Ma\u00dfnahmen gegen islamistischen Extremismus 64 5.4 Salafismus - Hintergr\u00fcnde und aktuelle Entwicklung 64 5.5 Trends des islamistischen Terrorismus 2020 66 5.6 Islamistischer Extremismus in Mecklenburg-Vorpommern 67 5.6.1 Ausl\u00e4ndische Islamisten und Aufenthaltsrecht 68 5.6.2 Islamismuspr\u00e4vention im Land 68 6 Sonstiger Ausl\u00e4nderextremismus 69 6.1 Personenpotenzial 69 6.2 Straftatenaufkommen 70 6.3 \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) 70 6.3.1 Allgemeines 70 6.3.2 Aktivit\u00e4ten der PKK in Mecklenburg-Vorpommern 72 6.3.3 Kooperation mit deutschen Linksextremisten 72 7 Spionageabwehr 74 7.1 Aktivit\u00e4ten fremder Nachrichtendienste - Gef\u00e4hrdungspotenzial 74 7.2 Bedrohungen durch Cyberangriffe 76 7.3 Wirtschaftsschutz - eine Aufgabe f\u00fcr Staat und Unternehmen 78 7.4 Spionageabwehr Mecklenburg-Vorpommern - Ihr Ansprechpartner vor Ort 79 8 \u00d6ffentlichkeitsarbeit 82 8.1 Aktivit\u00e4ten 82 8.2 Informationsmaterialien 83 8.3 Ausund Fortbildung/Praktika 84 Abk\u00fcrzungsverzeichnis 86 Glossar 89 Anlage 1 - Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t (PMK) 102 Anlage 2 - Landesverfassungsschutzgesetz 104","1 \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 1.1 Grunds\u00e4tzliches/Zweck des Verfassungsschutzes Der Verfassungsschutz ist eine entscheidende S\u00e4ule der \"Wehrhaften Demokratie\". Darunter wird ein B\u00fcndel von verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen zusammengefasst, die den Kernbestand und die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung (siehe Abschnitt 1.2) - die freiheitliche demokratische Grundordnung - sch\u00fctzen sollen. Die \"Wehrhafte Demokratie\" ist durch folgende Wesensmerkmale gekennzeichnet: * Die Wertegebundenheit, d. h. unser Staat bekennt sich zu Werten, denen er eine besondere Bedeutung beimisst und die deshalb nicht zur Disposition stehen, * die Abwehrbereitschaft, d. h. der Staat ist gewillt, diese wichtigsten Werte gegen\u00fcber extremistischen Positionen zu verteidigen und * die Vorverlagerung der Beobachtung, d. h. der Staat reagiert nicht erst dann, wenn Extremisten gegen gesetzliche Normen versto\u00dfen. Diese \"Wehrhaftigkeit\" ist eine Lehre aus der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, die auf legalistischem Wege durch Abschaffung der demokratischen Weimarer Republik entstanden ist. Politik und Staat sind daher aufgefordert, entschieden und entschlossen den unterschiedlichen totalit\u00e4ren Gefahren entgegenzutreten - bevor es zu sp\u00e4t ist! Als \"Fr\u00fchwarnsystem\" soll der Verfassungsschutz in diesem Sinne aufkl\u00e4ren, informieren, sensibilisieren, warnen und - soweit gesetzlich erlaubt - entsprechende Gefahren erforschen. Dabei wird er unterhalb der Schwelle der konkreten Gefahr und des Anfangsverdachts einer Straftat t\u00e4tig. Ihm kommt also die Funktion eines \"Brandmelders\" in Bezug auf politische Entwicklungen zu, die unsere freiheitliche demokratische Rechtsordnung und damit die Freiheit und Sicherheit der Menschen in diesem Land gef\u00e4hrden k\u00f6nnen. In diesem Sinne wird der Verfassungsschutz - anders als die Polizei - nur t\u00e4tig, wenn ein politischer Bezug erkennbar ist. Seine T\u00e4tigkeit erstreckt sich daher auf entsprechende \"Bestrebungen\", die im Einzelnen als \"Beobachtungsobjekte\" festgelegt werden. Dies k\u00f6nnen rechtsextremistische Strukturen wie Parteien (z. B. die \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD)) oder Neonazi-Kameradschaften, linksextremistische Strukturen wie gewaltt\u00e4tige Autonome oder islamistische Strukturen sein, die Freiheit und Sicherheit bedrohen. Dieser Handlungsauftrag des Verfassungsschutzes ist verfassungsrechtlich normiert.1 Er wird auf der Grundlage des Landesverfassungsschutzgesetzes (LVerfSchG M-V)2, also mit dem Willen des Landesgesetzgebers als Vertretung des Volkes, wahrgenommen und kontrolliert. 1 Vgl. Artikel 73 Nummer 10 Buchstaben b) und c) Grundgesetz. 2 Siehe Anlage 2. 6","Der Zweck des Verfassungsschutzes ist dementsprechend gesetzlich geregelt und im SS 1 des LVerfSchG M-V festgeschrieben: \"Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder.\" Der Verfassungsschutz ist insoweit die ma\u00dfgebliche Bewertungsinstanz f\u00fcr den politischen Extremismus in Deutschland. Er ist eine eigenst\u00e4ndige S\u00e4ule innerhalb der f\u00f6deralen Sicherheitsarchitektur. Von der T\u00e4tigkeit des Verfassungsschutzes als Inlandsnachrichtendienst zu unterscheiden ist die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND). Dieser beschafft au\u00dfenund sicherheitspolitisch relevante Informationen \u00fcber das Ausland. Das Bundesamt f\u00fcr den Milit\u00e4rischen Abschirmdienst (BAMAD) nimmt Verfassungsschutzaufgaben im Bereich der Bundeswehr wahr. 1.2 Freiheitliche demokratische Grundordnung Der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO) ist Kernaufgabe der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden in Bund und L\u00e4ndern. Damit ist aber nicht die Verfassung bzw. das Grundgesetz (GG) in seiner Gesamtheit gemeint, sondern die unab\u00e4nderlichen obersten Wertprinzipien als Kernbestand der Demokratie. Diese fundamentalen Wertprinzipien bestimmen die Gesetzgebung des Bundes und der L\u00e4nder, so auch der Verfassungsschutzgesetze. Zu diesen Grunds\u00e4tzen geh\u00f6ren folgende Verfassungsprinzipien: * das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszu\u00fcben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen, * die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Recht und Gesetz, * das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition, * die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung, * die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, * der Ausschluss jeder Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft sowie * die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. Nach den Ausf\u00fchrungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) 3 umfasst der Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz nur jene zentralen Grundprinzipien, \"die f\u00fcr den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind\". Dazu z\u00e4hlen die Menschenw\u00fcrde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip. Das BVerfG hat dar\u00fcber hinaus klargestellt, dass neben der Verletzung der Menschenw\u00fcrde, der Grunds\u00e4tze der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auch eine Ver\u00e4chtlichmachung des Parlamenta- 3 Vgl. Urteil im Verbotsverfahren gegen die \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (2 BvB 1/13) vom 17.01.2017. 7","rismus sowie das Missachten des staatlichen Gewaltmonopols eine Beeintr\u00e4chtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung darstellen. 1.3 Wesentliche gesetzliche Grundlagen im \u00dcberblick F\u00fcr die Arbeit des Verfassungsschutzes sind, neben dem Grundgesetz und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere das * Landesverfassungsschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LVerfSchG M-V), * das Gesetz zur Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz) und * das Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (S\u00dcG M-V) f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung des materiellen und personellen Geheimschutzes ma\u00dfgebend. 1.4 Verfassungsschutzverbund von Bund und L\u00e4ndern Der Verfassungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist f\u00f6deral organisiert. Dementsprechend existieren 17 Verfassungsschutzbeh\u00f6rden, also ein Bundesamt (Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz) und 16 Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz (LfV). Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder sind entweder eine Abteilung des jeweiligen Innenressorts (zw\u00f6lf Bundesl\u00e4nder) oder eine eigenst\u00e4ndige Landesoberbeh\u00f6rde (vier Bundesl\u00e4nder). Der Verfassungsschutz in MecklenburgVorpommern ist seit 1991 eine Abteilung des Ministeriums f\u00fcr Inneres, Bau und Digitalisierung (Abteilung 5) und gliedert sich in f\u00fcnf Referate. F\u00fcr weitere Informationen zum Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern wird auf die Internetseite www.verfassungsschutz-mv.de hingewiesen. 1.5 Aufgaben des Verfassungsschutzes Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und die LfV haben, ihrem gesetzlichen Auftrag folgend, Informationen, insbesondere sachund personenbezogene Ausk\u00fcnfte, Nachrichten und Unterlagen zu sammeln und auszuwerten \u00fcber: * Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes und eines Landes gerichtet sind o- der eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, * sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes f\u00fcr eine fremde Macht, * Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden und * Bestrebungen, die gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung (Artikel 9 Absatz 2 GG) oder gegen das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker (Artikel 26 Absatz 1 GG) gerichtet sind. Diese Bestrebungen werden als sogenannte Beobachtungsobjekte bezeichnet, die auf der Grundlage der gesetzlichen Voraussetzungen bestimmt werden. 8","Ferner wirken das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und die LfV mit * bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, denen im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftige Tatsachen, Gegenst\u00e4nde oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen, * bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen besch\u00e4ftigt sind oder werden sollen sowie bei der \u00dcberpr\u00fcfung von Personen in sonstigen gesetzlich bestimmten F\u00e4llen, * bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutz von im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte und * bei Parteiund Vereinsverbotsverfahren. 1.6 Informationsbeschaffung Den weitaus gr\u00f6\u00dften Teil ihrer Informationen (ca. 80 Prozent) gewinnen die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden aus offenen, allgemein zug\u00e4nglichen Quellen - also aus Druckerzeugnissen wie Zeitungen, Flugbl\u00e4ttern, Programmen, Aufrufen und aus dem Internet. Die Besch\u00e4ftigten der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden besuchen \u00f6ffentliche Veranstaltungen und befragen dort auch Personen, die sachdienliche Hinweise geben k\u00f6nnen. Bei diesen Gespr\u00e4chen auf freiwilliger Basis treten die Besch\u00e4ftigten des Verfassungsschutzes offen auf. Mit der Sammlung offenen Materials entsteht allerdings nicht immer ein vollst\u00e4ndiges Bild. Gegen\u00fcber konspirativen Methoden versagen diese Mittel der Nachrichtengewinnung. Nicht alle Extremisten verfassen nach der Tat Bekennerschreiben oder nennen gar ihren wahren Namen. Spione ver\u00f6ffentlichen keine Programme und verteilen keine Flugbl\u00e4tter. Um auch getarnte oder geheim gehaltene Aktivit\u00e4ten beobachten zu k\u00f6nnen, ist dem Verfassungsschutz im Rahmen gesetzlich festgelegter Befugnisse und unter Wahrung des Grundsatzes der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit der Gebrauch nachrichtendienstlicher Mittel zur Informationsgewinnung gestattet. Zu diesen gesetzlich vorgesehenen Methoden der verdeckten Nachrichtenbeschaffung geh\u00f6ren insbesondere * die Observation, * der Einsatz von Vertrauenspersonen (VP) und Gew\u00e4hrspersonen, * Bildund Tonaufzeichnungen und * die \u00dcberwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Ma\u00dfgabe des Artikel 10-Gesetzes. 1.7 Kontrolle F\u00fcr die Arbeit des Verfassungsschutzes gelten strenge rechtsstaatliche Ma\u00dfst\u00e4be. Eingriffe in die Privatund Freiheitsrechte der B\u00fcrger sind den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden nur auf gesetzlicher Grundlage gestattet. Damit die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger darauf vertrauen k\u00f6nnen, dass die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden sich an ihren gesetzlichen Auftrag und an die f\u00fcr die T\u00e4tigkeit geltenden Rechtsbestimmungen halten, unterliegen sie der Kontrolle auf mehreren Ebenen: 9","* der allgemeinen parlamentarischen Kontrolle durch die Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern aufgrund von Berichtspflichten des Ministers f\u00fcr Inneres, Bau und Digitalisierung im Rahmen von Aktuellen Stunden, Kleinen und Gro\u00dfen Anfragen oder Petitionen, * einer besonderen parlamentarischen Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) des Landtages und ggf. durch einen Untersuchungsausschuss, * Postkontrollen und Telefon\u00fcberwachungen m\u00fcssen durch die G 10Kommission des Landtages genehmigt werden, * des Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI M-V) in Bezug auf die Einhaltung von Datenschutzvorschriften und sein Recht zur Akteneinsicht, * des Landesrechnungshofs Mecklenburg-Vorpommern (LRH M-V) in Bezug auf das Haushaltsrecht, * der justiziellen \u00dcberpr\u00fcfung seines Handelns, soweit es daf\u00fcr einen Anlass gibt sowie * der st\u00e4ndigen und intensiven \u00dcberwachung durch die \u00d6ffentlichkeit und Medien, die die Aufgaben und Arbeit des Verfassungsschutzes kritisch w\u00fcrdigen. 1.8 Verh\u00e4ltnis von Verfassungsschutz und Polizei Verfassungsschutz und Polizeibeh\u00f6rden sind organisatorisch voneinander getrennt 4. Somit steht die Aus\u00fcbung polizeilicher oder strafprozessualer Eingriffsbefugnisse, zum Beispiel die Durchsuchung von Personen oder Sachen, die Beschlagnahme o- der Festnahme von Personen, dem Verfassungsschutz nicht zu. Halten Besch\u00e4ftigte des Verfassungsschutzes ein polizeiliches Eingreifen f\u00fcr geboten, unterrichten sie die Polizei. Diese entscheidet, ob und ggf. wie sie in eigener Zust\u00e4ndigkeit t\u00e4tig wird. Der Verfassungsschutz unterliegt - im Gegensatz zu Polizei und Staatsanwaltschaft - nicht dem Legalit\u00e4tsprinzip, so dass er nicht in jedem Fall Strafverfolgungsma\u00dfnahmen initiieren muss, wenn er Kenntnis von einer Straftat erlangt. Die Kompetenzverteilung l\u00e4sst sich im \u00dcberblick wie folgt darstellen: 4 Vgl. SS 2 Absatz 2 LVerfSchG M-V. 10","Polizei Verfassungsschutz * Legalit\u00e4tsprinzip bei Strafverfol- * Opportunit\u00e4tsprinzip gungsma\u00dfnahmen, Opportunit\u00e4tsprinzip bei Gefahrenabwehr * allgemeine Gefahrenabwehr und * Aufkl\u00e4rung von politischem ExtreStrafverfolgung durch offene und mismus durch offene und verdeckte verdeckte Informationsgewinnung Informationsgewinnung * Eingriffsbefugnisse * keine polizeilichen Eingriffsbefugnisse * Einsatz von Zwangsmitteln * keine Zwangsmittel Dieses organisatorische Trennungsgebot bedeutet jedoch nicht, dass Polizei, Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und Verfassungsschutz nicht zusammenwirken d\u00fcrfen. Im Gegenteil: Im Sinne eines notwendigen ganzheitlichen Aufkl\u00e4rungsund Bek\u00e4mpfungsansatzes extremistischer Bedrohungen ist eine informationelle Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen unverzichtbar. Diese findet sowohl in der allt\u00e4glichen Arbeit zwischen den zust\u00e4ndigen Dienststellen als auch institutionalisiert mit allen Sicherheitsbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern in zwei gemeinsamen Zentren statt: F\u00fcr den Bereich des islamistischen Terrorismus seit 2004 im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin und f\u00fcr die Bereiche Rechtsund Linksextremismus seit 2012 im Gemeinsamen Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) in K\u00f6ln. Verfassungsschutz und Polizei aller L\u00e4nder sind in den Zentren durch Verbindungsbeamte vertreten. 11","2 Rechtsextremismus/-terrorismus 2.1 Lage\u00fcberblick Auch das Jahr 2020 zeigte auf erschreckende Weise die der rechtsextremistischen Ideologie innewohnende Gefahr und belegte mit dem Anschlagsgeschehen am 19. Februar 2020 in Hanau zugleich die fortw\u00e4hrend hohe rechtsterroristische Bedrohungslage. Vor diesem Hintergrund erfolgten Abstimmungen der L\u00e4nder und des Bundes zur weiteren Intensivierung der Zusammenarbeit der Sicherheitsbeh\u00f6rden und der Justiz sowie der Anpassung der Sicherheitsbeh\u00f6rden an die neuen Herausforderungen. Daran beteiligt sich das Land Mecklenburg-Vorpommern intensiv. Als zentrale Punkte werden hierbei gesehen: - der Ausbau der Fr\u00fcherkennung, der vertieften Aufhellung und Bewertung der strategischen und operativen Auswertung im gewaltbereiten Personenpotential, - die Intensivierung der Aufkl\u00e4rungsarbeit und der Internet-Auswertung. Seit l\u00e4ngerem ist festzustellen, dass rechtsextremistisch motivierten Agitationen und Straftaten an H\u00e4ufigkeit und Intensit\u00e4t zunehmen. Sie verletzen Prinzipien des demokratischen Rechtsstaates und haben negative Auswirkungen auf das Sicherheitsgef\u00fchl der Bev\u00f6lkerung. Neben fremdenfeindlich motivierter Aggression richten sich die Angriffe rechtsextremistischer, zum Teil selbstradikalisierter Einzelt\u00e4ter oder Gruppierungen gegen Angeh\u00f6rige anderer politischer Str\u00f6mungen und Parteien, gesellschaftlich engagierte Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft sowie Amtstr\u00e4gerinnen und Amtstr\u00e4ger staatlicher Institutionen. Besonderes Augenmerk ist auch auf Straftaten zu legen, die aus einer antisemitischen Motivation heraus begangen werden. Da jederzeit mit schweren Gewalttaten gerechnet werden muss, bedarf es einer fr\u00fchzeitigen Vorfeldaufkl\u00e4rung, Beobachtung und Zerschlagung von sich bildenden terroristischen Gruppierungen innerhalb des rechtsextremistischen Spektrums. Die andauernde Bearbeitung des als Fallkomplex \"Nordkreuz\" bekannt gewordenen Sachverhaltes hat gezeigt, dass sich Personen, die durch den Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern als Rechtsextremisten eingestuft werden, in der Vergangenheit \u00fcber die legale Beschaffung von Munition und Waffen ausgetauscht und an gemeinsamen Schie\u00dftrainings teilgenommen haben. Aus den strafrechtlichen Ermittlungen ergab sich auch ein hinreichender Tatverdacht hinsichtlich des illegalen Waffenund Munitionsbesitzes. Von den Ermittlungen um \"Nordkreuz\" waren auch aktive Polizeivollzugsbeamte betroffen, die zumindest bis zum Bekanntwerden der extremistischen Aktivit\u00e4ten und den dann einsetzenden dienstrechtlichen Ma\u00dfnahmen Zugriff auf polizeiliche Waffen gehabt haben. 5 Als Folge der damit einhergehenden Befassung zog das Thema \"Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst\" auch in den gesellschaftlichen Diskurs ein. 5 Siehe dazu Verfassungsschutzbericht Mecklenburg-Vorpommern 2017, S. 20. 12","Im Jahr 2020 wurde die Lage auf dem Gebiet des Rechtsextremismus dar\u00fcber hinaus weitgehend durch die coronabedingten Einschr\u00e4nkungen bestimmt. Hiesige Rechtsextremisten versuchten gezielt, diese Ausnahmesituation f\u00fcr sich zu nutzen. Die Pandemie wurde zum Anlass genommen, um die Bundesregierung \u00fcber das legitime, auch polemische Ma\u00df hinaus, in hetzerischer Art zu kritisieren und anzugreifen. Dar\u00fcber hinaus wurden dem Staat und seinen Institutionen das Handlungsrecht und das Gewaltmonopol abgesprochen. Dies m\u00fcndete auch darin, dass Vertreter staatlicher und gesellschaftlicher Institutionen generell, aber auch individuell bedroht wurden. Beunruhigend war in diesem Zusammenhang auch das Zeichnen von Untergangsszenarien, die mit Vorstellungen eines radikalen Wandels von Staat und Gesellschaft im Sinne der eigenen Ideologie verbunden wurden. Dabei glaubte die Szene, mit ihren extremistischen Positionen Zustimmung in einer, insbesondere zu Beginn der Krise, durchaus verunsicherten Bev\u00f6lkerung zu erzeugen. Wesentliche Medien der Kommunikation blieben dabei das Internet und die sozialen Netzwerke. Insgesamt war eine angespannte Lage zu verzeichnen, welche die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder, insbesondere mit Blick auf m\u00f6gliche Gewalttaten, als Schwerpunkt ihrer Aufgaben sahen. An den Protesten und Demonstrationen gegen die Auflagen anl\u00e4sslich der CoronaPandemie nahmen auch Personen aus dem rechtsextremistischen Spektrum Mecklenburg-Vorpommerns teil. Die Anreisen zum Beispiel zu Demonstrationen in Berlin wurden teilweise zentral organisiert. Eine mediale Verbreitung und Inszenierung einzelner Aktivit\u00e4ten, wie die Besetzung der Treppe vor dem Reichstag, fand \u00fcber die gesamte rechtsextremistische Szene wie auch bei \"Reichsb\u00fcrgern und Selbstverwaltern\" statt. Im Berichtszeitraum war jedoch noch keine steuernde Funktion dieser Lager festzustellen. Rechtsextremisten sehen in der Teilnahme an derartigen Demonstrationen \"revolution\u00e4res Potential\" und erhoffen sich, neue Mitglieder und Anh\u00e4nger zu gewinnen. Bedenklich ist in diesem Zusammenhang auch die anscheinend wachsende Resonanz auf Verschw\u00f6rungstheorien. Au\u00dferdem konnten jahreszeittypische Aktivit\u00e4ten der Szene, wie \"Sonnenwendfeiern\", \"Julfeste\" und \"Neujahrswanderungen\", die Teilnahme am allj\u00e4hrlichen Gedenkmarsch der rechtsextremistischen Szene am 15. Februar 2020 in Dresden, der \"Tollensemarsch\", die Aktion \"Schwarze Kreuze\", Aktionen zum Todestag von Rudolf He\u00df und Heldengedenkfeiern festgestellt werden. Sie entfalteten jedoch, im Gegensatz zu den Corona-Protesten, nur eine geringe Au\u00dfenwirkung. Sogenannte \"Outing-Aktionen\" durch die rechtsextremistische Szene wurden in 2020 nicht bekannt. Dennoch zeigen Erkenntnisse \u00fcber Datensammlungen immer wieder, dass die rechtsextremistische Szene den politischen Gegner aufkl\u00e4rt und alleine dadurch Einsch\u00fcchterungspotenzial entfaltet. Insbesondere die lokale Szene in und um G\u00fcstrow fokussiert sich dabei auf eine Landtagsabgeordnete der Partei Die LINKE, mit dem offensichtlichen Ziel, diese einzusch\u00fcchtern. Gleichwohl steht die Szene aber auch selbst im Fokus von Ausforschungsbem\u00fchungen gegnerischer politischer Akteure. Dazu z\u00e4hlt zun\u00e4chst die klassische AntifaArbeit, bei der sich die linksextremistische Szene bem\u00fcht, (vermeintliche) Rechtsextremisten zu identifizieren und \u00f6ffentlich bekannt zu machen. Mitunter wird dies auch unter Einsatz rechtswidriger Mittel durchgef\u00fchrt und die Privatsph\u00e4re der betroffenen Personen verletzt. 13","2.2 Personenpotenzial Rechtsextremismuspotenzial6 M-V M-V Bund Bund - nach Organisationsgrad 2019 2020 2019 2020 in Parteien: ca. 410 ca. 400 13.330 13.250 \"Nationaldemokratische Partei 200 170 3.600 3.500 Deutschlands\" (NPD) \"DIE RECHTE\" <5 10 550 550 \"Der III. Weg\" <5 20 580 600 \"Der Fl\u00fcgel\" ca. 170 ca. 1707 \"Junge Alternative\" 30 30 8.6008 8.6009 in parteiunabh\u00e4ngigen bzw. par590 64010 6.600 7.800 teiungebundenen Strukturen weitgehend unstrukturiertes rechtsextremistisches Personen670 72011 13.500 13.700 potenzial Gesamt12 1.670 1.760 32.080 33.300 davon gewaltorientierte 700 700 13.000 13.300 Rechtsextremisten 2.3 Straftatenaufkommen Im Jahre 2020 registrierte das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern (LKA M-V) im Bereich der politisch motivierten Kriminalit\u00e4t im Ph\u00e4nomenbereich \"Rechts\" 1.012 Straftaten (2019: 970). Davon wurden insgesamt 981 (2019: 930) als rechtsextremistisch klassifiziert, u. a. weil sie antisemitisch oder fremdenfeindlich motiviert waren. Den Schwerpunkt der Straftaten bildeten mit 698 Vorf\u00e4llen (2019: 687) erneut die Propagandadelikte. Weiterhin wurden 53 (2019: 49) Gewalttaten mit rechtsextremistischer Motivation registriert, darunter 28 (2019: 24) mit einer fremdenfeindlichen Ausrichtung. Im Zusammenhang mit Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnften wurden im Berichtszeitraum zwei Straftaten erfasst (2019: 6). Die Anzahl antisemitisch motivierter Straftaten ist im Jahr 2020 mit 72 gegen\u00fcber dem Vorjahr (51) angestiegen. Darunter sind im Berichtsjahr zwei Gewaltdelikte (2019:0). 6 Alle Zahlen sind Rundungswerte. 7 Die Sch\u00e4tzzahl f\u00fcr den \"Fl\u00fcgel\" leitet sich aus einer Aussage des AfD-Bundessprechers ab, der von etwa 20 Prozent \"Fl\u00fcgel-Anh\u00e4ngern\" in der AfD ausgeht. Diese Prozentangabe der Parteispitze wird unter Hinzuziehung zus\u00e4tzlicher landesspezifischer Anhaltspunkte auch f\u00fcr den Landesverband Mecklenburg-Vorpommern als realistisch angesehen. 8 Sonstiges rechtsextremistisches Personenpotenzial in Parteien (u.a. Mitglieder der \"Jungen Alternative\" (JA) und des Personenzusammenschlusses \"Der Fl\u00fcgel\". 9 Sonstiges rechtsextremistisches Personenpotenzial in Parteien (u.a. Mitglieder der \"Jungen Alternative\" (JA) und des Personenzusammenschlusses \"Der Fl\u00fcgel\". 10 Darunter 570 Neonazis und 20 Aktivisten der \"Identit\u00e4ren Bewegung\". 11 Darunter mehrheitlich Angeh\u00f6rige der subkulturellen rechtsextremistischen Szene. 12 Zahl nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften. 14","Wie im Jahr 2020 kam es zu \u00dcbergriffen auf Partei/Wahlkreisb\u00fcros des politischen Gegners. 2.4 Militanter Rechtsextremismus / Rechtsterrorismus Mit der Ermordung des Kasseler Regierungspr\u00e4sidenten Dr. Walter L\u00fcbcke im Juni 2019, dem Anschlag im Oktober 2019 in Halle (Saale) auf eine Synagoge und dem Anschlag im Februar 2020 in Hanau kam es in weniger als neun Monaten allein innerhalb Deutschlands zu drei rechtsterroristischen Gewalttaten. Diese sich versch\u00e4rfende Lage bildete auch im Jahr 2020 einen Aufgabenschwerpunkt des Verfassungsschutzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Heterogene rechtsterroristische T\u00e4tertypen stellen als gef\u00e4hrdungserh\u00f6henden Aspekt die bestimmende Herausforderung f\u00fcr die Sicherheitsbeh\u00f6rden dar. So lassen sich beispielsweise bei den oben angef\u00fchrten Gewalttaten zwar gemeinsame rechtsextremistische Ideologiefragmente finden. Eine genaue Betrachtung zeigt allerdings unterschiedliche Ideenwelten der T\u00e4ter, welche unabh\u00e4ngig voneinander im Ergebnis eines pers\u00f6nlichen Radikalisierungsprozesses autarke Tatlegitimierungen erschufen. Dieser Individualterrorismus, welcher vom T\u00e4ter auf jede Situation und Lebenslage zugeschnitten und gerechtfertigt werden kann, ist - wenn \u00fcberhaupt - nur sehr schwer fr\u00fchzeitig zu identifizieren. In weiten Teilen kommt es dabei zur Abkehr von einer ganzheitlichen rechtsextremistischen Ideologie, welcher ein T\u00e4ter sich anpassen m\u00fcsste. Vielmehr wird ein Minimalkonsens aus entsprechenden Versatzst\u00fccken wie Rassismus oder Antisemitismus geschaffen, wodurch die Anschlussf\u00e4higkeit und Selbstradikalisierung als auch die globale Vernetzung erleichtert wird. In der Folge konnten, auch vor dem Hintergrund des sich weiter verrohenden Diskurses, Radikalisierungen festgestellt werden. Damit einher geht zugleich eine zunehmende Entmenschlichung potenzieller Opfer. Durch die Degradierung des zum Feind erkl\u00e4rten Menschen zum blo\u00dfen Objekt und einer Selbstverst\u00e4ndlichkeit von damit verbundenen Vernichtungsfantasien entsteht ein besorgniserregendes Gewaltpotenzial. Beispielhaft ist hier die verst\u00e4rkt auftretende - \u00fcber die reine Leugnung hinausgehende - Verherrlichung des Holocaust. Die fortdauernde Propaganda - insbesondere auch in den \"Echokammern\" des Internets - kann dabei zu einer Senkung moralischer Hemmschwellen f\u00fchren und in der Folge in terroristischen Gewalttaten m\u00fcnden. Doch obgleich - zumeist antisemitisch gepr\u00e4gte - Verschw\u00f6rungstheorien schon immer fester Bestandteil der rechtsextremistischen Weltsicht waren, zeigte das Jahr 2020 in welchem dynamischen Prozess dar\u00fcber hinausgehende verschw\u00f6rungsideologische Aspekte in der Szene an Bedeutung gewinnen konnten. Dabei erw\u00e4chst eine besondere Gefahr aus der Kombination weitgefasster Feindbilder (Politiker, Bankiers, Medien, sonstige staatliche Akteure) und einer dystopischen Weltsicht. Es l\u00e4sst sich im R\u00fcckblick auf das Jahr 2020 und perspektivisch f\u00fcr das Jahr 2021 daher konstatieren, dass die terroristische Bedrohung durch Rechtsextremisten auf hohem Niveau anh\u00e4lt. Dies gilt auch f\u00fcr Mecklenburg-Vorpommern. 15","2.5 Trefforte der rechtsextremistischen Szene Auch wenn die Zahl rechtsextremistischer Veranstaltungen aufgrund der \u00e4u\u00dferen Umst\u00e4nde deutlich zur\u00fcckgegangen ist, haben die Immobilien der Szene nichts von ihrer Bedeutung verloren. Sie dienen ihr als identit\u00e4tsstiftender R\u00fcckzugsraum f\u00fcr Veranstaltungen, Konzerte und Treffen. Zu nennen sind hierbei insbesondere die Folgenden: * \"Thinghaus\", Grevesm\u00fchlen, Landkreis Nordwestmecklenburg * \"Kulturraum\", L\u00fcbtheen, Landkreis Ludwigslust-Parchim * \"Ehemaliger Dorfkonsum\", Klein Belitz, Landkreis Rostock * \"Haus Jugendstil\", Anklam, Landkreis Vorpommern-Greifswald sowie * \"Nationales Wohnprojekt\", Salchow, Landkreis Vorpommern-Greifswald. Beispielhaft f\u00fcr den R\u00fcckgang rechtsextremistischer Veranstaltungen im Jahr 2020 ist das \"Thinghaus\" in Grevesm\u00fchlen. Wurden in den vergangenen Jahren regelm\u00e4\u00dfig verschiedene Veranstaltungen wie Kampfsporttrainings, Kneipenabende oder das NPD-Sommerfest durchgef\u00fchrt, fanden dort im Jahr 2020 lediglich eine Faschingsfeier und ein Konzert der Szene statt. Alle weiteren Veranstaltungen wurden wegen der Beschr\u00e4nkungen zur Eind\u00e4mmung der Corona-Pandemie abgesagt oder verschoben. In enger Verbindung zum \"Thinghaus\" steht auch die \"Dorfgemeinschaft Jamel\", in der der Eigent\u00fcmer des \"Thinghauses\" eine F\u00fchrungsfunktion einnimmt. Wiederkehrende, schon \"traditionelle\" Veranstaltungen auf dessen Privatgrundst\u00fcck, wie ein \"Maifest\" oder eine \"Feier zur Sommersonnenwende\", fanden ebenfalls nicht statt. Trotz des Ausfalls der Veranstaltungen d\u00fcrfte die Vernetzung innerhalb der Szene aber nicht zur\u00fcckgegangen sein. 2.6 Weitgehend unstrukturiertes rechtsextremistisches Personenpotenzial / rechtsextremistische Subkultur Die rechtsextremistische Subkultur zeichnet sich durch einzelne Personen und nur lose zusammengesetzte Gruppierungen ohne klare Strukturen aus. Es finden sich Personen zu lokalen realweltlichen Treffen in Kleinund Kleinstgruppen zusammen, bei denen jedoch keine eigenen politischen Ziele im Vordergrund stehen. Vielmehr stehen sie der strukturierten Szene als Mobilisierungspotenzial zur Verf\u00fcgung. F\u00fcr Angeh\u00f6rige der rechtsextremistischen Subkultur stehen Aktivit\u00e4ten mit Erlebnischarakter im Vordergrund. Sie nehmen an regionalen und \u00fcberregionalen rechtsextremistischen Musikund Sportveranstaltungen, wie Kampfsportevents oder Demonstrationen, teil und sind auch in der teils gewaltbereiten Fu\u00dfballszene vertreten. Subkulturell gepr\u00e4gte Rechtsextremisten verf\u00fcgen meist nicht \u00fcber ein geschlossenes rechtsextremistisches Weltbild, sondern werden von einzelnen rechtsextremistischen Einstellungen und Argumentationsmustern beeinflusst und gepr\u00e4gt. Bei ihnen findet sich regelm\u00e4\u00dfig ein Weltbild mit rassistischen, Gewalt gegen Ausl\u00e4nder bef\u00fcrwortenden, antisemitischen und das demokratische System ablehnenden Ideologiebestandteilen. \u00d6ffentlich sichtbar wird die Szene zumeist durch rechtsextremistisch motivierte Straftaten. Dazu geh\u00f6ren fremdenfeindliche Straftaten und im \u00fcberwiegenden Ma\u00dfe Pro16","pagandadelikte, wie das Schmieren von Hakenkreuzen und SS-Runen. Im Jahr 2020 bildeten diesbez\u00fcglich Burg Stargard und Stralsund besondere Schwerpunkte. 2.6.1 Rechtsextremistische Musikveranstaltungen Rechtsextremistische Konzerte dienen der Pflege des szeneinternen Milieus und der ideologischen Selbstvergewisserung. Hinzu kommen finanzielle Aspekte. Die Liedtexte fungieren als wichtiges Medium zur Verbreitung rechtsextremistischer Inhalte und haben dar\u00fcber hinaus zum Teil gewaltbef\u00fcrwortenden Charakter. Sie f\u00f6rdern damit nicht unwesentlich die zumindest latent vorhandene Gewaltbereitschaft, die ihren Ausdruck meist in spontan begangenen Strafund Gewalttaten finden kann. Im Berichtsjahr 2020 kam das Konzertgeschehen in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der Corona-Krise weitestgehend zum Erliegen. Es fanden im Berichtszeitraum lediglich vier rechtsextremistische Konzerte statt (2019: 10). Liederabende wurden nicht bekannt (2019: 5). Das LKA MecklenburgVorpommern weist in seiner Statistik zus\u00e4tzlich eine Szeneparty (2019: 11) ohne Livemusik aus. Es ist davon auszugehen, dass nach Beendigung der einschr\u00e4nkenden Ma\u00dfnahmen im Rahmen der Pandemiebek\u00e4mpfung wieder eine Zunahme von Musikveranstaltungen und Liederabenden zu verzeichnen sein wird. Rechtsextremistische Konzerte fanden in den letzten Jahren \u00fcberwiegend in Szeneobjekten statt. Soweit hiesige Bands im Ausland spielten, hatten diese Veranstaltungen nicht selten einen Bezug zu der in Deutschland verbotenen \"Blood and Honour\"Bewegung und zur neonazistischen \"Combat 18\" Organisation, die nun ebenfalls am 23. Januar 2020 bundesweit verboten wurde. An der Organisation der hiesigen Konzerte sind weiterhin auch \"Hammerskins\" beteiligt. Die Konzerte wurden in Banzin (Landkreis Ludwigslust-Parchim) mit ca. 40 bis 50 Teilnehmern, im \"Thinghaus\" in Grevesm\u00fchlen mit 30 Teilnehmern, in Gallentin mit ca. 25 Personen (Landkreis Nordwestwestmecklenburg) und in Stralsund (Landkreis Vorpommern-R\u00fcgen) mit unbekannter Teilnehmerzahl durchgef\u00fchrt. 17","Die Zahl der regelm\u00e4\u00dfig \u00f6ffentlich aktiven Bands aus Mecklenburg-Vorpommern lag 2020 bei zehn. Zu den bekanntesten z\u00e4hlten weiterhin \"Path of Resistance\", \"Painful Awakening\", \"Thrima\", \"Ungebetene G\u00e4ste\" und die \"Die Liebenfels Kapelle\"/\"Skalinger\". 13 Wie im letzten Jahr geh\u00f6rte auch im Jahr 2020 der Liedermacher \"F.i.e.L.\" (\"Fremde im eigenen Land\") aus dem Raum Grevesm\u00fchlen zu den bundesund europaweit aktivsten rechtextremistischen Musikern und absolvierte zahlreiche Liveauftritte. Erneut waren Verbindungen der hiesigen rechtsextremistischen Musikszene zur internationalen Musikszene festzustellen. So warb die Band \"Ungebetene G\u00e4ste\" f\u00fcr das j\u00e4hrliche Konzert unter dem Motto \"Tag der Ehre\" in Budapest am 8. Februar 2020. Zum \"Tag der Ehre\" veranstalten ungarische Neonazis j\u00e4hrlich eine Gedenkfeier, um an die, aus ihrer Sicht heldenhafte, Verteidigung Budapests durch deutsche und ungarische Truppen gegen die sowjetische Rote Armee zum Ende des Zweiten 13 Budapest, Facebook-Seite Ahnenblut vom 08.09.2019, abgerufen am 14.01.2020. 18","Weltkrieges zu erinnern. Auf ihrer Facebook-Seite im Dezember berichtet die Band u.a. von ihrem 10-j\u00e4hrigen Bestehen. Die Band \"Painful Awakening\" wies auf ihrer Facebook-Seite im Dezember 2020 auf ihr 15-j\u00e4hriges Bestehen hin und auf die Erscheinung ihres dritten Albums \"Survive\". Bei dem j\u00e4hrlich stattfindenden Gedenkmarsch \"Ausbruch 60\" handelt es sich um den sogenannten Tag der Ehre (\"Day of Honour\"), der regelm\u00e4\u00dfig auch mit rechtsextremistischen Musikveranstaltungen verbunden wird und im Jahr 2020 bereits zum 14. Mal in Budapest stattfand. Er wird zur Erinnerung an den Ausbruchsversuch der Waffen-SS aus dem Budapester Kessel im Jahr 1945 durchgef\u00fchrt und dient der Verherrlichung des Nationalsozialismus. 2.6.2 Szenel\u00e4den/Versandhandel In Mecklenburg-Vorpommern gibt es weiterhin aktive rechtsextremistische Vertriebe, die als Teil der subkulturellen Szene typische Musikprodukte, Bekleidungsst\u00fccke und Devotionalien anbieten. Aufgrund der Corona-Pandemie 2020 ist ein Auftreten mit Verkaufsst\u00e4nden in der \u00d6ffentlichkeit nicht bekannt geworden. Der \"Pommersche Buchdienst\" hat seinen Sitz in Anklam und bietet sowohl im Ladengesch\u00e4ft als auch online unter anderem Militaria, antiquarische B\u00fccher und Schriften oder auch Fahnen und Flaggen an. Mit dem \"4uVinyl-Versand\" ist ein weiterer rechtsextremistischer Versandhandel in Anklam ans\u00e4ssig. \u00dcber das \"NordlichtGnoien-Weltnetzgesch\u00e4ft\" k\u00f6nnen Tontr\u00e4ger, B\u00fccher oder einige der bei Rechtsextremisten beliebten Bekleidungsmarken erworben werden. Der Vertriebsdienst \"Leveler Records_GWT Produktion\" wandte sich zum Jahresende 2020 mit einer Botschaft an \"Freunde und Weggef\u00e4hrten\" und verbreitete in dieser verschw\u00f6rungstheoretische Versatzst\u00fccke. Demnach w\u00fcrde eine seit 2015 stattfindende \"Geostrategie\" zum \"Niedergang der westlichen Zivilisation\" f\u00fchren. \"Kriegstreiberische Aktivit\u00e4ten der globalen Politmafia\" h\u00e4tten eine \"Zwangs-Umsiedlung\" der Menschen zur Folge. Auch wenn es \"etwas ruhiger\" um \"Leveler Records\" geworden sei, wolle man von dort weiterhin den Fokus auf \"moderne und dennoch traditionsbewusste Musik richten\".14 Im Jahr 2020 wurden von dort unter anderem neue CDs von \"Path of Resistance\" sowie von \"Artgerecht\", dem neuen Projekt von \"Stimme der Vergeltung\", beworben. 2.7 Parteiunabh\u00e4ngige bzw. parteiungebundene Strukturen/Neonazis Grundlage und feste Bezugsgr\u00f6\u00dfe des neonazistischen Spektrums ist der historische Nationalsozialismus, dargelegt im 25-Punkte-Programm der NSDAP. Die pr\u00e4genden Ideologieelemente sind dabei Rassismus, Antisemitismus, Nationalismus und Antipluralismus. Neonazis streben einen ethnisch homogenen Staat nach dem \"F\u00fchrerprinzip\" an. Das Kernelement bildet die Schaffung der sogenannten \"Volksgemeinschaft\", die Menschen anderer Herkunft oder Kultur ausschlie\u00dft. Rechte des Einzelnen, Meinungsvielfalt und Pluralismus haben in dieser angestrebten \"Volksgemeinschaft\" keinen Platz, da ethnische Vielfalt und eine pluralistische Gesellschaft aus Sicht der Neonazis die Existenz des eigenen Volkes bedrohen. Der demokratische Rechtsstaat in seiner Gesamtheit wird als \"Besatzerregime\" abgelehnt. Historische 14 Telegram-Seite \"Leveler Records_GWT-Produktion\" vom 31.12.2020, abgerufen am 14.02.2021. 19","Tatsachen werden in revisionistischer Weise bis hin zur Holocaustleugnung umgedeutet. Trotz gemeinsamer ideologischer Grundelemente ist die neonazistische Szene nicht homogen. Die verschiedenen Ideologieelemente innerhalb der Personenzusammenschl\u00fcsse sind unterschiedlich stark ausgepr\u00e4gt. Insbesondere bei j\u00fcngeren Neonazis pr\u00e4gen auch antiamerikanische, antikapitalistische oder antiimperialistische Einstellungen das jeweilige Weltbild. Der Bereich des parteiungebundenen Rechtsextremismus, der im Wesentlichen die Neonazistrukturen umfasst, ist weiterhin dezentral strukturiert. Keine der aktuell aktiven neonazistischen Gruppierungen ist in der Lage, die gesamte neonazistische Szene des Landes zu f\u00fchren oder entscheidend zu pr\u00e4gen. Dies ergibt sich aus der eher informellen Struktur der Gruppierungen, die regelm\u00e4\u00dfig nur \u00fcber einen regionalen Wirkungskreis verf\u00fcgen. Nichtsdestotrotz unterhalten diese Gruppen, auch \u00fcber die Landesgrenzen hinaus, unterschiedlich enge Kontakte untereinander. Sie sind umso intensiver, je strukturierter und organisierter die beteiligten Gruppen sind. \u00d6ffentlich wahrnehmbar sind diese Gruppierungen haupts\u00e4chlich im Internet, namentlich in den sozialen Netzwerken. Dort werden etwaige Aktionen vorund nachbereitet und insbesondere weltanschauliche Nachrichten verfasst und geteilt. Hinzu kommen geschlossene Gruppen in Messengerdiensten, in denen teils strafrechtlich relevante Dateien und Nachrichten ausgetauscht werden. Mit Blick auf die m\u00f6gliche Entstehung rechtsterroristischer Strukturen ist hier weiterhin besondere Aufmerksamkeit geboten. Dar\u00fcber hinaus wurde auch die Vernetzung in der Realwelt fortgef\u00fchrt. So verfolgten einzelne Akteure weiterhin ihre Bem\u00fchungen, eine \"Allianz\" neonazistischer Gruppen zu etablieren. Im Einzelnen entwickelte sich diese Szene 2020 wie folgt: 2.7.1 Einzelgruppierungen/regionale Entwicklungen * Neonazistische Szene in Rostock \"Aktionsblog\" Der \"Aktionsblog\", eine auch unter dem Namen \"Nationale Sozialisten Rostock\" (NSR)15 agierende Kameradschaft, hat sich von der CoronaPandemie in seinen Aktivit\u00e4ten scheinbar nur wenig einschr\u00e4nken lassen. Die Pflege der Profile in den sozialen Netzwerken erfolgte auf einem anhaltend hohen Niveau. Teilweise waren die Inhalte w\u00e4hrend des Berichtszeitraumes nicht mehr \u00f6ffentlich einsehbar. Im Mai ver\u00f6ffentlichte die Gruppe beispielsweise ein Video ihrer Teilorganisation \"Baltik Korps\", das Szenen der Kampfsportaktivit\u00e4ten der Gruppe zeigt. Der \"Aktionsblog\" war im Berichtszeitraum die strukturierteste und aktivste neonazistische Gruppe in Mecklenburg-Vorpommern und \u00fcberregional vernetzt. Beispielsweise wurden Angeh\u00f6rige der Gruppe im Zusammenhang mit 15 Die Nationalen Sozialisten Rostock wurden am 24. Juni 2021 durch das Ministerium f\u00fcr Inneres und Europa auf der Grundlage des Vereinsgesetzes verboten. 20","dem \"Kampf der Nibelungen\" (KdN), einer durch Rechtsextremisten organisierten Kampfsportveranstaltung, festgestellt, der im Jahr 2020 lediglich als Online-Stream stattfand. Auff\u00e4llig war au\u00dferdem, dass w\u00e4hrend der Sendung neben der Werbung f\u00fcr rechtsextremistische Modelabels auch mindestens drei Mal ein Imagefilm des \"Aktionsblog\" ausgestrahlt wurde. Bereits im Jahr 2019 hatte es mindestens einen Besuch des f\u00fcr den \"Kampf der Nibelungen\" Verantwortlichen beim \"Baltik Korps\" gegeben. 16 17 16 Internetseite \"Aktionsblog\", ohne Datum, abgerufen am 14.03.2019. 17 Telegram-Kanal des \"Aktionsblog\", 24.10.2020, abgerufen am 26.10.2020. 21","\"Nordlichter Rostock\" Auch die neonazistische Kameradschaft \"Nordlichter Rostock\" war im Jahr 2020 weiterhin aktiv, was sich aber insbesondere auf die Pflege des Facebook-Profils beschr\u00e4nkte. Dort teilte die Gruppe haupts\u00e4chlich Nachrichten und Grafiken, die das eigene Weltbild best\u00e4rkten und dabei den politischen Gegner sowie demokratische Institutionen verunglimpften. Offenbar gab es aber auch zumindest einzelne realweltliche Treffen, die aber kaum \u00fcber die Gruppe hinaus wirkten. So lie\u00df sich dem Facebook-Profil entnehmen, dass am 1. M\u00e4rz 2020 \"an einem Gedenkstein in einem Dorf in unserer N\u00e4he\" eine Gedenkaktion f\u00fcr einen im Ersten Weltkrieg gefallenen Soldaten stattfand. 18 \"Wolfsbrigade 44 / Sturmbrigade 44\" Die - wie bereits im Vorjahr dargestellte - mit den \"Nordlichtern Rostock\" verbundene und \u00fcberregional agierende \"Wolfsbrigade 44 bzw. Sturmbrigade 44\" wurde durch das Bundesministerium des Inneren am 27. Oktober 2020 verboten. Im Rahmen dessen erfolgten auch Durchsuchungsma\u00dfnahmen in Rostock. Bei der Gruppierung handelte es sich um eine aktive neonazistische Gruppierung, die sich mit dem Zahlencode 44 auf die \"Division Dirlewanger\" beziehungsweise direkt auf den Kriegsverbrecher Oskar Dirlewanger bezog. Ihr erkl\u00e4rtes Ziel war die Wiedererrichtung einer nationalsozialistischen Ordnung. Dem Verbot liegt eine umfangreiche Materialsammlung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden, unter Zulieferung verschiedener Polizeibeh\u00f6rden, zu Grunde. * Neonazistische Szene im Raum G\u00fcstrow (Landkreis Rostock) Im Berichtszeitraum wurden eine Vielzahl rechtsmotivierter Straftaten, insbesondere Volksverhetzung und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Raum G\u00fcstrow festgestellt. Ein weiterer Ausbau der Strukturierung der rechtsextremistischen Szene war aber nicht erkennbar. Inwiefern das Fehlen einer rechtsextremistischen F\u00fchrungspers\u00f6nlichkeit urs\u00e4chlich daf\u00fcr war, wird die weitere Entwicklung zeigen. Die \u00f6rtliche rechtsextremistische Szene konzentrierte sich auf wenige, f\u00fcr ihre Anh\u00e4nger aber symbolische Aktionen. So wurde am 25. April 2020 der private Briefkasten einer Landtagsabgeordneten der Partei Die LINKE mittels Pyrotechnik zerst\u00f6rt. Au\u00dferdem wurden im September 2020 auf dem Facebook-Profil \"Pro B\u00fctzow\" Bilder ver\u00f6ffentlicht, die die Abgeordnete offenbar in einem dortigen Cafe zeigen. Diese wurden mit \"Unsere Lieblingsg\u00fcstrowerin ist gerade in unserer Heimatstadt. Sie und ihre Genossen sind f\u00fcr alle Fragen offen! Seid lieb!\" kommentiert.19 Insgesamt verfolgte die \u00f6rtliche Szene das Ziel, eine Bedrohungssituation zu schaffen und insbesondere Personen, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, einzusch\u00fcchtern. 18 Facebook-Seite \"Nordlichter Rostock\", 02.03.2020, abgerufen am 02.03.2020. 19 Facebook-Seite \"Pro B\u00fctzow\" vom 02.09.2020, abgerufen am 03.09.2020. 22","* Neonazistische Szene im Raum Waren (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) In der Vergangenheit war die Szene in Waren (M\u00fcritz) sehr aktiv und wurde dabei durch die weit vernetzte ehemalige Stadtvertreterin der NPD gepr\u00e4gt. Rechtsextremistische Veranstaltungen im Jahr 2020 im Bereich Waren (M\u00fcritz) wurden aufgrund der staatlichen Beschr\u00e4nkungen gegen die CoronaPandemie auf ein Minimum reduziert. Wichtige j\u00e4hrlich wiederkehrende Aktivit\u00e4ten wurden zum Teil im Verborgenen durchgef\u00fchrt und entfalteten wenig Au\u00dfenwirkung. Ein Zeichen f\u00fcr die regionale Vernetzung der neonazistischen Szene in Mecklenburg-Vorpommern war ein gemeinsamer Fackelmarsch von verschiedenen neonazistischen Gruppierungen aus dem Raum Waren, Rostock und G\u00fcstrow zum sogenannten Heldengedenken am 15. November 2020 in R\u00f6bel/M\u00fcritz. * Neonazistische Szene im Raum Stralsund (Landkreis VorpommernR\u00fcgen) Die \"Initiative Vereint f\u00fcr Stralsund\" f\u00fchrte am 24. Januar 2020 eine eigene Veranstaltung unter dem Motto \"Mahnwache Fridays gegen Altersarmut in Stralsund\" durch. Mit Beginn der Corona-Pandemie warb die \"Initiative Vereint f\u00fcr Stralsund\" dann f\u00fcr die Teilnahme an den Demonstrationen gegen die staatlichen Ma\u00dfnahmen zur Einschr\u00e4nkung der Corona-Pandemie. Sie versuchte in der Anfangsphase der Demonstrationen, die Organisation zu \u00fcbernehmen. Nachdem dies misslang, beschr\u00e4nkte sich die Gruppierung auf die Teilnahme an den Protesten und deren medialer Aufarbeitung. * Die \"Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgem\u00e4\u00dfer Lebensgestaltung e.V.\" (AG-GGG) Die \"Artgemeinschaft\" ist die derzeit gr\u00f6\u00dfte deutsche neonazistische Vereinigung mit v\u00f6lkischer, rassistischer, antisemitischer sowie antichristlicher Auspr\u00e4gung. Damit fungiert sie als wichtige Schnittstelle der deutschen Neonaziszene. Von hoher Bedeutung f\u00fcr die AG-GGG sind die im th\u00fcringischen Ihlfeld stattfindenden \"Gemeinschaftstage\". Diese Veranstaltungen, welche im groben Ablauf Familienveranstaltungen \u00e4hneln, werden stets in geschlossener Gemeinschaft abgehalten und dienen der Vernetzung, der Ideologievermittlung und dem Ausbau der Siedlungsbestrebungen im gesamten Bundesgebiet. Im Berichtsjahr 2020 waren Verbindungen der rechtsextremistischen Szene in Mecklenburg-Vorpommern zur AG-GGG feststellbar. * Weitere neonazistische Strukturen auf regionaler Ebene Als organisatorischer R\u00fcckhalt der rechtsextremistischen Szene waren auch 2020 sonstige \u00f6rtliche Personenzusammenschl\u00fcsse in unterschiedlicher Gr\u00f6\u00dfe von Bedeutung. Allerdings entfalteten nicht alle der nachfolgend genannten Gruppierungen \u00f6ffentliche oder gar kontinuierliche Aktivit\u00e4ten. Insoweit werden hier nur die Strukturen genannt, die nicht in der sonstigen Be23","richterstattung Erw\u00e4hnung finden und die im Berichtszeitraum aktiv geworden sind: Landkreis Nordwestmecklenburg * Aktionsgruppe \"F.i.e.L.\" (\"Fremde im eigenen Land\") mit Unterorganisationen \"Aktionsgruppe F.i.e.L. Pommern\", und \"Aktionsgruppe F.i.e.L. Mecklenburg\" 20 * \"Germanisches Bollwerk Mecklenburg\" * \"Brigade 8\" Landkreis Mecklenburgische Seenplatte * Aktionsgruppe \"F.i.e.L.\" (\"Fremde im eigenen Land\") mit Unterorganisationen \"Aktionsgruppe F.i.e.L. Pommern\", und \"Aktionsgruppe F.i.e.L. Mecklenburg\" 21 * \"Freikorps Heimatschutz\" * \"Hammerskins\" Landkreis Vorpommern-Greifswald * \"Arischer Widerstandsbund\" * \"V\u00f6lkische Burschenschar Strasburg\" * \"Kameradschaftsbund Anklam\" (KBA) * \"Kameradschaftsbund Bargischow\" (KBB) * \"Aryan Warriors\" * \"Kameradschaft Borken\" * \"Nationales B\u00fcndnis L\u00f6cknitz\" * \"Hammerskins\" Hansestadt Rostock * \"Brigade 8\" * \"Hammerskins\" Landkreis Rostock * \"Freiheitliches B\u00fcndnis G\u00fcstrow\" * \"Hammerskins\" 20 Die Aktionsgruppe (Kameradschaft) \"F.i.e.l.\" und der Liedermacher \"F.i.e.l.\" sind mittlerweile organisatorisch getrennt. 21 Die Aktionsgruppe (Kameradschaft) \"F.i.e.l.\" und der Liedermacher \"F.i.e.l.\" sind mittlerweile organisatorisch getrennt. 24","Landkreis Vorpommern-R\u00fcgen * \"Bruderschaft Grimmen\" * \"Greif e. V. * \"Hammerskins\" * \"Huskarlar MC Stralsund\" 2.8 Neonazistisch gepr\u00e4gte Veranstaltungen und Aktivit\u00e4ten Im Jahr 2020 f\u00fchrte die neonazistische Szene trotz der Einschr\u00e4nkungen zur Bek\u00e4mpfung der Corona Pandemie - zum Teil j\u00e4hrlich wiederkehrende - Veranstaltungen durch: * \"Tag der Ehre\" am 8. Februar 2020 in Budapest Die rechtsextremistische Szene in Ungarn organisiert j\u00e4hrlich im Februar den \"Marsch der Ehre\" in Budapest. Anlass f\u00fcr die europaweite Vernetzung ist das Gedenken an den Kampf deutscher und ungarischer Truppen gegen die Rote Armee im Zweiten Weltkrieg. Die Teilnahme von deutschen Rechtsextremisten, auch aus Mecklenburg-Vorpommern, scheint sich zu verstetigen. * \"Tollensemarsch\" der rechtsextremistischen Szene am 29. Februar 2020 An dem seit 2004 allj\u00e4hrlich stattfindenden \"Tollensemarsch\" nahmen am 29. Februar 2020 ca. 60 Personen (2019: 55) teil. * Neonazistische Aktionen zum 8. Mai In der rechtsextremistischen Szene wird der 8. Mai (offizieller Gedenktag in Mecklenburg-Vorpommern) nicht als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus gesehen, sondern als \"dunkler Tag in der Geschichte des deutschen Volkes\" oder gar als \"Schande\". Unter dem Motto \"Wir feiern nicht\" gedenken Rechtsextremisten ausschlie\u00dflich der deutschen Opfer des Krieges. 22 Einen urspr\u00fcnglich auch im Jahr 2020 geplanten Trauermarsch der NPD sagte der Anmelder, aufgrund der Coronabek\u00e4mpfungsma\u00dfnahmen, ab. Vor diesem Hintergrund fanden im Jahr 2020 lediglich dezentrale Gedenkaktionen zum 75. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkrieges statt und es wurden Kreuze mit themenbezogenen Aufschriften festgestellt. * \"Aktion Schwarze Kreuze\" am 13. Juli 2020 Seit mehreren Jahren wird szeneintern dazu aufgerufen am 13. Juli schwarze Kreuze aufzustellen, um an deutsche Opfer von Gewalttaten zu erinnern, die von der rechtsextremistischen Szene Migranten zugerechnet werden. 2020 wurden insgesamt 151 Kreuze festgestellt. Dies waren zwar deutlich weniger als im Jahr zuvor, als mit 195 Kreuzen ein H\u00f6chststand erreicht wur22 Vgl. Ministerium f\u00fcr inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern (Hrsg.); \"Rituale und Symbole der rechtsextremistischen Szene\", Schwerin: 2015, S. 48. 25","de. Dennoch konnte die Szene damit ihr vergleichsweise hohes Aktivit\u00e4tsniveau halten. Schwerpunkte waren die Landkreise Vorpommern-Greifswald mit der Insel Usedom, Mecklenburgische Seenplatte mit Demmin, Neubrandenburg, Waren und Malchow sowie Vorpommern-R\u00fcgen mit Stralsund und Grimmen. Hinweise auf eine landesoder bundesweite Steuerung sind nicht erkennbar. * Aktionen mit Bezug zum Todestag von Rudolf He\u00df Das Gedenken an den Hitler-Stellvertreter Rudolf He\u00df ist, auch verbunden mit Verschw\u00f6rungsmythen, weiterhin von hoher Bedeutung. Die Aktionen der rechtsextremistischen Szene um seinen Todestag sind 2020 weiter zur\u00fcckgegangen. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald brachten Unbekannte mehrere Plakate mit Bezug zu He\u00df an, die den Straftatbestand der Volksverhetzung erf\u00fcllten. In Altentreptow waren an einem Kriegsdenkmal drei entsprechende Holzkreuze und an einer Br\u00fccke \u00fcber die A14 entsprechende Plakate angebracht. * \"Heldengedenken\" der rechtsextremistischen Szene Die rechtsextremistische Szene Mecklenburg-Vorpommern legte auch im Jahr 2020 am 15. November an mehreren Kriegsopfer-Denkm\u00e4lern des Landes, darunter in Teterow, Waren (M\u00fcritz), Burg Stargard sowie am TheodorK\u00f6rner-Denkmal bei L\u00fctzow Kr\u00e4nze nieder, um dem \"Heldengedenken\" nachzukommen. Bei den Kranzniederlegungen werden zumeist Gedichte oder andere anlassbezogene Texte wiedergegeben und Schweigeminuten abgehalten. In R\u00f6bel/M\u00fcritz trafen sich nach den Kranzniederlegungen mehrere neonazistische Gruppierungen zu einem spontanen Fackelmarsch. Auf dem Marktplatz in L\u00f6cknitz f\u00fchrten mehrere Personen eine Versammlung durch. Die Teilnehmer waren dem \"Nationalen B\u00fcndnis L\u00f6cknitz\" zuzurechnen. * \"Germanisch-heidnische\" Rituale Die germanisch-heidnischen Rituale, wie etwa die \"Ostarafeste\", die \"Sonnenwendfeiern\" und die \"Julfeste\" fanden auch im Jahr 2020 statt. Sie wurden jedoch zum gr\u00f6\u00dften Teil im kleineren Kreis oder im Verborgenen durchgef\u00fchrt, um die staatlichen Beschr\u00e4nkungen zur Eind\u00e4mmung des CoronaVirus zu umgehen.23 2.9 Krisenvorsorge durch Rechtsextremisten Der Denkweise extremistischer Akteure liegt die Angst vor einem dystopischen Gesellschaftsoder Staatszustand zugrunde. Damit einher geht die Annahme, dass sich die Gesellschaft bereits in einem Umbruchprozess befindet, den es im Sinne der eigenen Ideologie zu gewinnen gilt. Dabei kann ein bevorstehender \"Rassenkrieg\", eine geplante \"Umvolkung\" oder eine andersartig gestaltete Verschw\u00f6rungstheorie handlungsleitend sein. Gemein ist diesen Ideen zumeist ein Zukunftsszenario, an dessen entscheidender Stelle zwangsl\u00e4ufig ein \"Tag X\" (Tag des Umsturzes) steht, 23 Vgl. hierzu Ministerium f\u00fcr Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern (Hrsg.); Rituale und Symbole der rechtsextremistischen Szene, Schwerin: 2015. 26","auf den es sich vorzubereiten gilt. Es verwundert daher nicht, dass sich insbesondere diese Akteure auch im heterogenen Feld der Krisenvorsorge respektive der \"Pers\u00f6nlichen Notfallvorsorge\" bewegen, wobei eine diesbez\u00fcgliche Radikalisierung bereits im Jahr 2015 festgestellt werden konnte. Exemplarisch kann hier auf die rechtsextremistische Gruppierung \"Atomwaffen Division Deutschland\" abgestellt werden. So hei\u00dft es in einem im Jahr 2018 ver\u00f6ffentlichten Video: \"Wir bereiten uns auf den langen, letzten Kampf in Tr\u00fcmmern vor, der bald kommen wird. [...] Also here we prepare for the last, long fight, soon to come Sieg Heil!\" (sic!) 24 Derartige Aussagen k\u00f6nnen - wenn auch in unterschiedlicher inhaltlicher Form und Intensit\u00e4t - bei einer Vielzahl rechtsextremistischer Akteure, wie auch im Fallkomplex \"Nordkreuz\", beobachtet werden. 2.10 Kampfsport in der rechtsextremistischen Szene Kampfsportaktivit\u00e4ten nahmen innerhalb der rechtsextremistischen Szene weiterhin einen hohen Stellenwert ein. F\u00fchrend in Mecklenburg-Vorpommern war dabei \"Baltik Korps\", eine Teilorganisation des \"Aktionsblog\". Festzustellen war hier beispielsweise, dass w\u00e4hrend des Onlinestreams des \"Kampf der Nibelungen\" neben Werbung f\u00fcr Modemarken von Rechtsextremisten mindestens dreimal ein Imagefilm des \"Baltik Korps\" ausgestrahlt wurde. \u00dcberhaupt ist der \"Kampf der Nibelungen\" die pr\u00e4gende rechtsextremistische Kampfsportveranstaltung, die in den vergangenen Jahren jeweils mehrere hundert Zuschauer anzog. Bereits 2019 konnte die Veranstaltung aufgrund von Hinweisen aus den Sicherheitsbeh\u00f6rden verboten werden. Als Reaktion darauf und auch wegen der geltenden Corona-Einschr\u00e4nkungen entschloss sich der Veranstalter, die K\u00e4mpfe vorab aufzuzeichnen und sie am 10. Oktober 2020 per Stream \u00fcber das Internet auszustrahlen. Die etwa zweist\u00fcndige Sendung beinhaltete sechs aktuell aufgezeichnete K\u00e4mpfe, zwei weitere stellten Aufzeichnungen fr\u00fcherer Jahre dar. Insgesamt blieb der Veranstalter damit hinter seiner Ank\u00fcndigung von 15 K\u00e4mpfen zur\u00fcck. Auch Veranstaltungen zur Aufzeichnung der K\u00e4mpfe sind im Vorfeld verboten worden. Bei der Aufl\u00f6sung einer solchen Veranstaltung im September 2020 in SachsenAnhalt wurden auch Personen aus Mecklenburg-Vorpommern festgestellt. Aufgrund der staatlichen Ma\u00dfnahmen zur Verhinderung des \"Kampf der Nibelungen\" k\u00fcndigte der Veranstalter im Rahmen des Streams an, bis zur juristischen Kl\u00e4rung keine neu24 Screenshot aus einem Reupload des Videos vom 16.11.2019 auf www.bitchute.com, abgerufen am 13.02.2020. 27","en Veranstaltungen der Reihe mehr zu planen. Man wolle sich stattdessen auf den Ausbau der eigenen Modemarke konzentrieren. Die Institutionalisierung von Kampfsportaktivit\u00e4ten, insbesondere in lokalen Gruppen, ist dabei auch ein Faktor f\u00fcr die Stabilisierung der Szene. 2.11 Protestgeschehen gegen staatliche Ma\u00dfnahmen in der CoronaPandemie Die staatlichen Corona-Ma\u00dfnahmen stellten f\u00fcr die rechtsextremistische Szene bundesweit eine Projektionsfl\u00e4che f\u00fcr Kundgebungen und \"Spazierg\u00e4nge\" mit dem Ziel dar, die sogenannten Verst\u00f6\u00dfe gegen das Grundgesetz zu kritisieren und diese zu unterbinden. Sie versuchten auf diesem Weg eine Anschlussf\u00e4higkeit zur Mitte der Gesellschaft herzustellen. Ziel war dabei nicht die Teilnahme am demokratischen Willensbildungsprozess, sondern vielmehr die Instrumentalisierung des Protests f\u00fcr die eigene Idee eines \"Systemumsturzes\". In Mecklenburg-Vorpommern war im Berichtsjahr kein zentral gesteuertes rechtsextremistisches Demonstrationsgeschehen erkennbar und auch keine ausschlie\u00dfliche Durchf\u00fchrung der Versammlungen durch Ableger der \"Querdenken\"-Bewegung. Vielmehr traten auch Einzelpersonen ohne erkennbare organisatorische Anbindung als Anmelder auf, zudem fanden mehrere dezentrale Proteste mit einer Mehrheit von nichtextremistischen Teilnehmern statt. Die meisten der sogenannten \"Hygienedemos\" und \"Spazierg\u00e4nge\" wurden von nichtextremistischen Personen sowohl organisiert als auch besucht und verliefen friedlich. Eine Vermischung nichtextremistischer und extremistischer Akteure konnte dennoch festgestellt werden. An den Protesten nahmen auch rechtsextremistische Parteien, Gruppierungen, Einzelpersonen, \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" sowie Verschw\u00f6rungsideologen teil. Sie mobilisierten und bereiteten die Proteste in den sozialen Medien propagandistisch auf und machten sie so einer breiten \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich. 2.12 Rechtsextremistische Parteien 2.12.1 \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern 25 25 Facebook-Seite des NPD-Landesverbandes, abgerufen am 29.12.2020. 28","Seit dem aus Sicht der NPD schwerwiegenden Verlust der Landtagsmandate 2016 und einer geschwundenen politischen, organisatorischen und finanziellen Durchschlagskraft befindet sich die Partei in einem kontinuierlichen Niedergang. Dieser wurde durch die schlechten Wahlergebnisse der letzten Jahre noch beschleunigt. Der weitere R\u00fcckgang der Aktivit\u00e4ten der NPD im Land Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2020 d\u00fcrfte zum einen auf die coronabedingten Einschr\u00e4nkungen zur\u00fcckzuf\u00fchren sein, zum anderen aber auch auf den Zustand der Gesamtpartei bundesweit, die in Bezug auf ihre weitere Strategie im Berichtszeitraum zunehmend orientierungslos erschien. Damit fehlt der neonazistischen Szene ein landesweites organisatorisches Netzwerk. Anziehungskraft entwickelt die Partei, die am 28. November 1964 in Hannover gegr\u00fcndet wurde, lediglich dann, wenn wie im Facebook-Profil \"Deutschland gegen den Corona-Wahnsinn\" keine unmittelbaren R\u00fcckschl\u00fcsse auf die Partei m\u00f6glich sind. Die verbliebenen NPD-Anh\u00e4nger halten jedoch mit einem gewissen Stolz an dem \"nationalen Widerstand mit Tradition\" fest. So formulierte der NPD-Kreisverband Vorpommern-R\u00fcgen auf seiner Facebook-Seite: \"Zwei Verbotsverfahren, eine unglaubliche Medienhetze, Ausgrenzung und L\u00fcgen konnten nicht verhindern, dass mit der NPD immer gerechnet werden muss. Sicherlich sind die n\u00e4chsten gro\u00dfen Erfolge nur eine Frage der Zeit. Denn das einzige, was unsere NPD nicht kann, ist aufgeben. Auf die n\u00e4chsten 56 Jahre und auf alle treuen Mitglieder, die wahrlich stolz auf sich und unsere Partei sein k\u00f6nnen.\" 26 2.12.2 Aktivit\u00e4ten der NPD Mecklenburg-Vorpommern im Einzelnen * Die NPD-Ortsgruppe Waren legte an einem Denkmal in Waren (M\u00fcritz) am 13. Februar 2020 ein Blumengebinde ab mit der Aufschrift \"13. Februar 1945 Dresden - Wir vergessen nicht! NPD Waren\". In diesem Zusammenhang wurde behauptet, dass die \"Systemparteien\" eine \"M\u00e4rchenstunde der Besatzer\" verbreiten w\u00fcrden.27 * Die allj\u00e4hrliche Versammlung in Demmin zum 8. Mai wurde seitens der NPD abgesagt. Der NPD-Landesvorsitzende Stefan K\u00f6ster erkl\u00e4rte in einem offenen Brief gleichwohl die Hintergr\u00fcnde der j\u00e4hrlichen Veranstaltung: Die allj\u00e4hrlichen Versammlungen w\u00fcrden seit dem Jahr 2006 in Demmin durchgef\u00fchrt, weil der 8. Mai f\u00fcr \"viele Deutsche\" kein Tag der Befreiung sei, sondern im Gegenteil \"das gr\u00f6\u00dfte Verbrechen am deutschen Volk\". \"Heimatverbundene Frauen und M\u00e4nner\" w\u00fcrden sich nicht aus Eigennutz an diesen Versammlungen beteiligen, sondern wollten ihren \"Beitrag f\u00fcr eine w\u00fcrdige Erinnerung leisten\". \"Wahrhafte Deutsche\" w\u00fcrden auch in Zukunft daf\u00fcr Sorge tragen, dass die damaligen \"Schandtaten\" nicht aus dem Bewusstsein der Menschen verschw\u00e4nden. 28 Im Nachgang wurden seitens des NPD-Landesverbandes MecklenburgVorpommern Lichtbilder \"diverser Gedenkaktionen\" zum 8. Mai auf der Face26 Facebook-Seite des NPD-Kreisverbandes Vorpommern-R\u00fcgen vom 05.12.2020, abgerufen am 07.12.2020. 27 Facebook-Seite einer ehemaligen NPD Stadtvertreterin, vom 13.02.2020, abgerufen am 14.02.2020. 28 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Trauermarsch in Demmin am 8. Mai: Unsere Antwort auf den 'Offenen Brief der AfD'\" vom 30.04.2020, abgerufen am 04.05.2020. 29","book-Seite ver\u00f6ffentlicht. Auf diesen waren abgelegte Kr\u00e4nze an Kriegsdenkm\u00e4lern zu erkennen. An verschiedenen Orten wurden Kreuze aufgestellt, die u. a. folgende Aufschriften trugen \"8. Mai - Wir feiern nicht!\", \"8. Mai - Wir vergessen nicht!\", \"8. Mai - Unvergessenes Leid\" sowie \"8. Mai - Tod und Leid\".29 Ein Gedenkkranz des NPD-Landesverbandes wurde in die Peene geworfen. Der NPD-Kreisverband Vorpommern-R\u00fcgen f\u00fchrte am 8. Mai 2020 nach eigenen Angaben \"an mehreren Orten\" in Stralsund Gedenken durch und monierte den \"sch\u00e4ndlichen Zustand\" der \"Erinnerungsst\u00e4tten an deutsches Leid\" in der Hansestadt Stralsund.30 * Der NPD-Landesverband M-V unterst\u00fctzte die bundesweite rechtsextremistische \"Aktion Schwarze Kreuze\". Die Forderung der NPD dazu lautet, den 13. Juli zum offiziellen Gedenktag zu erkl\u00e4ren.31 Auch der NPD-Kreisverband Vorpommern-R\u00fcgen ver\u00f6ffentlichte Lichtbilder von aufgestellten Kreuzen, aufgenommen bei Nacht.32 * Mitglieder des NPD-Kreisverbandes Vorpommern-R\u00fcgen f\u00fchrten am 7. September 2020 eine Reinigungsaktion an Soldatengr\u00e4bern in der Hansestadt Stralsund durch. In diesem Zusammenhang wurde der \"sch\u00e4ndliche Zustand\" der \"Erinnerungsst\u00e4tten an deutsches Leid\" moniert, die \"weder gepflegt noch gew\u00fcrdigt\" w\u00fcrden. Au\u00dfer der NPD w\u00fcrde sich sonst niemand um diese Gr\u00e4ber k\u00fcmmern.33 * Der NPD-Landesparteitag fand am 31. Oktober 2020 in der NPDLandesgesch\u00e4ftsstelle in Anklam statt. Der NPD-Landesverband stellte unter der \u00dcberschrift \"Wir halten Kurs\" ein kurzes Video ins Internet. Der NPDLandesvorsitzende Stefan K\u00f6ster erw\u00e4hnte in seiner Rede seine neue Kreistagsfraktion \"Heimat und Identit\u00e4t\" im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Personen, die innerhalb der AfD \"kurz vor dem Absprung\" st\u00fcnden, k\u00f6nnten in der NPD, so K\u00f6ster, \"eine Heimat finden\". \"Gemeinsame Ma\u00dfst\u00e4be\" w\u00fcrden eine Zusammenarbeit m\u00f6glich machen. K\u00f6ster sowie sein Stellvertreter wurden einstimmig wiedergew\u00e4hlt. Die f\u00fcnf Beisitzer h\u00e4tten mit 95 bis 97,5 Prozent ebenfalls sehr hohe Zustimmungswerte erhalten.34 * Ein NPD-Landesvorstandsmitglied nahm mit weiteren Unterst\u00fctzern des NPDKreisverbandes Vorpommern-R\u00fcgen an der Demonstration gegen die \"CovidMa\u00dfnahmen\" am 2. November 2020 in Stralsund teil. Mit drei weiteren Personen pr\u00e4sentierte er ein Transparent der insbesondere in den sozialen Netzwer29 Facebook-Seite \"NPD-Landesverband MuP\" vom 09.05.2020, abgerufen am 11.05.2020. 30 Facebook-Seite \"NPD-Kreisverband Vorpommern-R\u00fcgen\" vom 08.05.2020, abgerufen am 11.05.2020. 31 Facebook-Seite \"NPD-Landesverband MuP\" vom 14.07.2020, abgerufen am 14.07.2020. 32 Facebook-Seite \"NPD-Kreisverband Vorpommern-R\u00fcgen\" vom 13.07.2020, abgerufen am 14.07.2020. 33 Facebook-Seite des NPD-Kreisverbandes Vorpommern-R\u00fcgen vom 08.09.2020, abgerufen am 10.09.2020. 34 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Wir halten Kurs f\u00fcr unser Land - NPD-Landesparteitag best\u00e4tigt Stefan K\u00f6ster einstimmig als Landesvorsitzenden!\" vom 06.11.2020, abgerufen am 09.11.2020. 30","ken aktiven Gruppe \"Deutschland gegen den Corona-Wahnsinn\" und ver\u00f6ffentlichte hierzu Bilder im Internet.35 2.12.3 Zusammenarbeit mit ehemaligen Mitgliedern der \"Alternative f\u00fcr Deutschland\" (AfD) Vier aus der AfD-Kreistagsfraktion Ludwigslust-Parchim ausgetretene Personen gr\u00fcndeten am 16. September 2020 die neue Kreistagsfraktion Ludwigslust-Parchim \"Heimat und Identit\u00e4t\". NPD-Kreistagsmitglied Stefan K\u00f6ster hatte die Gr\u00fcndung der neuen Fraktion auf seiner Facebook-Seite zun\u00e4chst als \"Belebung\" f\u00fcr den Kreistag bezeichnet. Am 4. Oktober 2020 teilte er mit, dass er der Fraktion seit dem 1. Oktober 2020 angeh\u00f6rt, und ver\u00f6ffentlichte ein entsprechendes Lichtbild. 36 Dieses Vorgehen gewinnt an Gewicht, da es sich bei Stefan K\u00f6ster nicht um ein einfaches NPD-Mitglied handelt, sondern um den NPD-Landesvorsitzenden und Bundesschatzmeister der Partei. Auch auf der Facebook-Seite des NPD-Bundesverbandes wurde auf den Auftritt \"Heimat und Identit\u00e4t - Kreistagsfraktion Ludwigslust-Parchim\" verlinkt. In letzterem hie\u00df es: \"Wir sind ein Zusammenschluss nationaler Politiker, die sich \u00fcber Parteigrenzen hinweg f\u00fcr ihre geliebte Heimat und ihre nationale Identit\u00e4t einsetzen. Unsere origin\u00e4re Aufgabe ist es, unserem Volk und seinen Interessen zu dienen.\"37 Die neue Kreistagsfraktion in Ludwigslust-Parchim \"Heimat und Identit\u00e4t\" hatte im Zusammenhang mit der Kreistagssitzung am 20. Oktober 2020 zu ihrer ersten Kundgebung unter dem Motto \"Nein zur Aufnahme weiterer Fl\u00fcchtlinge unter dem Deckmantel der Humanit\u00e4t!\"38 aufgerufen. Als Anmelder fungierte ein NPDKreisvorstandsmitglied, das als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer eingesetzt wurde. Der NPDLandesverband empfahl auf seiner Facebook-Seite, die Versammlung der \"\u00fcberparteilichen Fraktion\" zu besuchen.39 In der NPD-Publikation \"Deutsche Stimme\" (DS) fand sich ein Interview mit dem NPD-Landesvorsitzenden Stefan K\u00f6ster sowie dem fr\u00fcheren AfD-Landessprecher Dennis Augustin, die beide der Kreistagsfraktion Ludwigslust-Parchim \"Heimat und Identit\u00e4t\" angeh\u00f6ren. Darin machte Augustin deutlich, dass aus seiner Sicht die AfD ihre \"historische Chance\" verspielt habe und mehrheitlich den \"Kurs der Frontalopposition\" aufgegeben h\u00e4tte. Zwar sei ihm bewusst gewesen, dass die Zusammenarbeit mit dem NPD-Landesvorsitzenden \"einigen Staub aufwirbeln\" w\u00fcrde. Allerdings seien die \"Gemeinsamkeiten schnell klar\" gewesen und \"die Chemie habe von Anfang an gestimmt\". Im AfD-Landesverband g\u00e4be es laut Augustin eine \"erhebliche Zahl\" von Personen, die nur auf den \"richtigen Moment f\u00fcr den Absprung\" warten w\u00fcrden. 35 Facebook-Seite des NPD-Kreisverbandes Vorpommern-R\u00fcgen: \"Montagsdemonstration in Stralsund\" vom 03.11.2020, abgerufen am 05.11.2020. 36 Facebook-Seite Stefan K\u00f6ster vom 03.10.2020, abgerufen am 05.10.2020. 37 Facebook-Seite \"Heimat und Identit\u00e4t - Kreistagsfraktion Ludwigslust Parchim\" vom 02.10.2020, abgerufen am 06.10.2020. 38 Facebook-Seite \"Heimat und Identit\u00e4t - Kreistagsfraktion Ludwigslust-Parchim\" vom 19.10.2020, abgerufen am 20.10.2020. 39 Facebook-Seite \"NPD-Landesverband MuP\" vom 19.10.2020, abgerufen am 20.10.2020. 31","Schon jetzt werde die Fraktion \"von vielen Seiten\" gebeten, \"den n\u00e4chsten Schritt zu gehen\". K\u00f6ster beschrieb die Zusammenarbeit in der Fraktion als \"nat\u00fcrliche Notwendigkeit\". F\u00fcr ihn st\u00fcnden nicht pers\u00f6nliche Belange im Vordergrund, sondern das \"Fortbestehen des Volkes als Abstammungsgemeinschaft, sowohl biologisch als auch kulturell\".40 2.12.4 Instrumentalisierung tagespolitischer Ereignisse f\u00fcr die Verbreitung der eigenen Weltsicht * Reaktionen auf die Corona-Pandemie und die damit verbundenen staatlichen Ma\u00dfnahmen Die Bundes-NPD, die \"Jungen Nationalisten\" sowie \"DIE RECHTE\" verbreiteten am 26. April 2020 die Aufforderung, das Internet - genannt wurden in diesem Zusammenhang die sozialen Netzwerke Twitter, Facebook, Instagram, Whatsapp und Telegram - mit dem Hashtag \"#Systemexit\" zu \"fluten\". Aus M-V beteiligten sich u. a. der NPD-Kreisverband Vorpommern-R\u00fcgen und der NPD-Kreisverband MecklenburgMitte, die unter der \u00dcberschrift \"#Systemexit Globalisierung bedeutet Volkstod!\" den Aufruf teilten: \"Darum rufen wir allen deutschen M\u00e4nnern und Frauen zu, wagt den Ausstieg aus der Globalisierung, organisiert euch im Kampf f\u00fcr unser Volk sowie dessen Fortbestand und besinnt euch auf Eure Herkunft und unser Erbe! Das System ist am Ende, wir sind die Wende!\"41 42 Der NPD-Landesverband M-V ver\u00f6ffentlichte eine Stellungnahme zur \"Globalisierungsseuche Corona\", f\u00fcr die \"Angela Merkel und ihre Mitt\u00e4ter\" verantwortlich seien. Merkel habe zugelassen, dass Pharmakonzerne die Produktion von Medikamenten und Wirkstoffen \"aus Profitgier\" ins Ausland verlagert h\u00e4tten, besonders nach Indien und China. Als \"Netzfund\" wurde hierzu eine Grafik verwendet, die bereits im Rahmen der Fl\u00fcchtlingswelle ab 2015 vielfach zur Anwendung kam. Wie schon damals lastet die NPD der Bundeskanzlerin die pers\u00f6nliche Verantwortung f\u00fcr s\u00e4mtliche Folgen der Corona-Pandemie an und verwendet dabei Begriffe des Strafrechts (T\u00e4ter/Mitt\u00e4ter). 40 \"Der Wille kann viel erreichen, wenn er sich auf einen Punkt richtet\", ver\u00f6ffentlicht in DS Januar 2021, S. 44, 45. 41 Facebook-Seite \"NPD-Kreisverband Vorpommern-R\u00fcgen\" vom 26.04.2020, abgerufen am 27.04.2020. 42 Facebook-Seite \"NPD - Die soziale Heimatpartei\" vom 26.04.2020, abgerufen am 27.04.2020. 32","43 Die Landes-NPD brachte zudem eine Sonderausgabe ihrer Publikation \"Kurz & Knapp\" heraus. Nach Auffassung der NPD habe die Krise vor allem deutlich gemacht, dass die \"EU ein k\u00fcnstlich installiertes Konstrukt ohne Substanz und Daseinsberechtigung\" sei. \"Naturgem\u00e4\u00df\" verteidige und regiere jedes Land \"instinktiv f\u00fcr die eigenen Interessen und nach seinen Belangen\". Es sei wichtiger denn je, \"selbst vorbereitet zu sein und vorzusorgen\".44 Der NPD-Landesvorsitzende Stefan K\u00f6ster monierte auf der Internetseite des NPDLandesverbandes eine \"Au\u00dferkraftsetzung der Grundrechte\" und Unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit der Mittel. W\u00e4hrend f\u00fcr B\u00fcrger \"Maskenzwang\" herrsche, w\u00fcrden sich Politiker bei Terminen ohne Masken und Abstandswahrung zeigen. Der sich abzeichnende wirtschaftliche Niedergang sei nur teilweise \"coronabedingt\", Hauptursache sei die Globalisierung. Nach der Anti-Corona-Gro\u00dfdemonstration am 29. August 2020 in Berlin, an der sich Rechtsextremisten aus Mecklenburg-Vorpommern beteiligt hatten und bei der es zu einer kurzzeitigen Besetzung der Reichstagstreppe gekommen war, sprach K\u00f6ster von einem \"j\u00e4mmerlichen Emp\u00f6rungstheater\" der \"politischen Klasse\". Diese sei eigentlich \"Diener des Volkes\", w\u00fcrde jedoch die \"Interessen des Volkes verkaufen und verraten\". Die Politiker h\u00e4tten dem \"Volke nichts zu befehlen\". Das deutsche Volk habe leider vergessen, \"gemeinwohlorientiert und somit v\u00f6lkisch zu denken\". K\u00f6ster hoffe nun auf den \"Beginn eines Erwachens\".45 Nach dem zweiten Lockdown teilte der NPD-Kreisverband Vorpommern-R\u00fcgen einen Beitrag der NPD-nahen Facebook-Seite \"Deutschland gegen den Corona-Wahnsinn\", in dem von einer \"Corona-Diktatur\" die Rede war, die zu einem \"neuen Kommunismus\" werde. \"Arbeiten und Steuerzahlen\" seien, die Gastronomie ausgenommen, erlaubt, \"Spa\u00df, Kultur und Gemeinschaft\" w\u00fcrden verboten.46 Der NPDLandesverband rief indirekt zum Widerstand auf: 43 Vgl. Verfassungsschutzbericht MV 2016, S. 56. 44 \"Corona - eine notwendige Anmerkung!\", ver\u00f6ffentlicht in \"Kurz & Knapp - Sonderausgabe\" S. 1. 45 Facebook-Seite \"NPD-Landesverband MuP\" vom 30.08.2020, abgerufen am 31.08.2020. 46 Facebook-Seite \"NPD-Kreisverband Vorpommern-R\u00fcgen\" vom 29.10.2020, abgerufen am 30.10.2020. 33","\"Es liegt auch an uns, ob die Regierenden widerstandslos die Existenz vieler Unternehmen, Arbeitnehmer und letztlich Familien skrupellos vernichten k\u00f6nnen!\" 47 Die vorgenannten Zitate belegen, dass es der NPD nicht lediglich darum geht, (legitimen) Protest gegen einzelne staatliche Ma\u00dfnahmen im Rahmen der CoronaPandemie auszudr\u00fccken. Vielmehr soll die bestehende freiheitliche demokratische Grundordnung, die als Diktatur verunglimpft wird, \u00fcberwunden und ein Systemwechsel herbeigef\u00fchrt werden. Hier zeigt sich erneut deutlich die Verfassungsfeindlichkeit der NPD. * Kampagne der NPD \"White Lives Matter\" Nach dem Tod von George Floyd und der daraufhin entstandenen weltweiten \"Black Lives Matter\"-Bewegung (\"Schwarze Leben z\u00e4hlen\") teilten und kommentierten Rechtsextremisten in ihren Social-Media Profilen Presseberichte und Videos. Es wurde die Behauptung aufgestellt, dass die Spannungen, die sich dort Bahn brachen, auf den \"multirassischen\" Charakter der US-amerikanischen Gesellschaft zur\u00fcckzuf\u00fchren seien. Die Polizeigewalt wurde hingegen kaum thematisiert. Der NPDLandesverband MV bezeichnete den \"schwarzen Amerikaner George Floyd\" als \"Gewaltverbrecher und Frauenfeind\". In einem fairen Prozess h\u00e4tten die Polizisten nach Auffassung der NPD freigesprochen werden m\u00fcssen, aber die Staatsanwaltschaften w\u00fcrden \"dem Mob\" folgen.48 Der NPD-Kreisverband Mecklenburg-Mitte sah die Ausschreitungen in den USA als Beleg daf\u00fcr, \"wie fragil multikulturelle und multirassische Systeme\" sind. Die \"Vermischung von V\u00f6lkern, Ethnien und Kulturen\" habe \"immer Zerst\u00f6rung und Gewalt zur Folge\".49 Es wurde prognostiziert, dass es in Deutschland zu \u00e4hnlichen Verh\u00e4ltnissen kommen werde. Die NPD rief als Reaktion zudem die Kampagne \"White Lives Matter\" ins Leben. Der NPD-Materialdienst verwendete in seinem Facebook-Profil ein themenbezogenes Plakat als Titelbild und bot dazu passende Bekleidungsst\u00fccke zum Kauf an. 47 Facebook-Seite \"NPD-Landesverband MuP\" vom 28.10.2020, abgerufen am 30.10.2020. 48 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Der neue Held und Martyrer der Linken - 'I can't breathe' - George Floyd: Ein Gewaltverbrecher und Frauenfeind!\" vom 08.06.2020, abgerufen am 09.06.2020. 49 Facebook-Seite des NPD Kreisverbandes Mecklenburg-Mitte vom 01.06.2020, abgerufen am 02.06.2020. 34","50 Begr\u00fcndet wurde die Kampagne damit, dass \"Schwarze den Tod von George Floyd zum Anlass\" nehmen w\u00fcrden, \"Einkaufsl\u00e4den zu pl\u00fcndern, Kraftfahrzeuge zu zerst\u00f6ren und Jagd auf unschuldige Wei\u00dfe\" zu machen. Es handele sich nicht l\u00e4nger um \"Protest\", sondern um \"Verbrechen\". Dar\u00fcber hinaus hie\u00df es von der NPD erneut: \"Multikulti t\u00f6tet\".51 Es handelt sich um die \u00fcbliche Argumentation von Rechtsextremisten, die die bisherige privilegierte Stellung der wei\u00dfen Bev\u00f6lkerung erhalten wollen und bereits Kritik an einer Ungleichbehandlung zum Anlass nehmen, um von \"Rassismus gegen Wei\u00dfe\" zu sprechen. F\u00fcr Rechtsextremisten h\u00e4ngt der Wert eines Menschen von seiner Ethnie ab, und (wei\u00dfe) Europ\u00e4er gelten anderen V\u00f6lkern als \u00fcberlegen. * Reaktionen auf mutma\u00dflich islamistische Terroranschl\u00e4ge Die Enthauptung eines Lehrers in Frankreich durch einen 18-j\u00e4hrigen in Moskau geborenen Tschetschenen rief erwartungsgem\u00e4\u00df zahlreiche Reaktionen der rechtsextremistischen Szene hervor. Dabei wurde die Tat instrumentalisiert, um die eigenen fremdenfeindlichen bzw. muslimenfeindlichen Positionen weiter zu untermauern. Der NPD-Kreisverband Mecklenburg-Mitte teilte eine Berichterstattung der NPDPublikation \"Deutsche Stimme\", die zu dem Schluss kam, dass es \"mit Sicherheit nicht die letzte Tat dieser Art\" gewesen sei, und kommentierte hierzu: \"Der Import von Millionen wesensfremder Menschen aus aller Herren L\u00e4nder f\u00fchrt zu solchen Taten. Ein Blick ins heutige Frankreich zeigt die Zukunft der BRD.\" 52 Auf einen weiteren mutma\u00dflichen terroristischen Anschlag am 2. November 2020 in Wien reagierte der NPD-Kreisverband Mecklenburg-Mitte unmittelbar nach der Tat wie folgt: \"Wieder gibt es Tote und wieder waren es Islamisten. Die seit Jahren betriebene multikulturelle Einwanderungspolitik in Europa tr\u00e4gt immer wieder blutige Fr\u00fcchte. Beenden wir diesen Wahnsinn endlich.\"53 50 Titelbild der Facebook-Seite \"NPD Materialdienst\" vom 02.06.2020, abgerufen am 03.06.2020. 51 Facebook-Seite \"NPD Materialdienst\" vom 02.06.2020, abgerufen am 08.06.2020. 52 Facebook-Seite des NPD-Kreisverbandes Mecklenburg-Mitte vom 17.10.2020, abgerufen am 19.10.2020. 53 Facebook-Seite des NPD-Kreisverbandes Mecklenburg-Mitte, zuletzt abgerufen am 06.11.2020. 35","* Antisemitische Tendenzen in der Stellungnahme der NPD MecklenburgVorpommern zum \"Kommando Spezialkr\u00e4fte\" der Bundeswehr Die NPD Mecklenburg-Vorpommern griff den Sachverhalt rund um den pers\u00f6nlichen Brief eines Hauptmanns des \"Kommandos Spezialkr\u00e4fte\" auf, in dem dieser von \"rechtsextremistischen Tendenzen\" und einer \"toxischen Verbandskultur\" geschrieben hatte. Da dieser damit nach Auffassung der NPD \"auf \u00fcbelste Weise seine eigene Truppe angeschw\u00e4rzt\" habe, h\u00e4tte man ihm \"30 Silberlinge Judaslohn\" in die Hand dr\u00fccken und ihn dann \"zum Teufel jagen\" sollen. Hierzu wurde eine Grafik von A. Paul Weber (\"Der Denunziant\") gezeigt, die an die Abbildung von Juden w\u00e4hrend der Zeit des Nationalsozialismus erinnert. Die NPD empfahl, \"diesem Armee-Imitat\", wo Gewehre sowieso nicht funktionieren und Panzer nicht fahren w\u00fcrden, nicht beizutreten. Elitesoldaten w\u00fcrden in ihrer Ausbildung nunmehr \"sicherlich mit gendergerechter Sprache, schwul-lesbischer Kultur und den Vorz\u00fcgen des Islam bekannt gemacht\".54 2.12.5 Verfahren zum Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beantragten mit einer im Juli 2019 beim Bundesverfassungsgericht eingereichten 154-seitigen Antragsschrift, der NPD als Antragsgegnerin die staatliche Finanzierung und die parteispezifische Steuerprivilegierung abzuerkennen. Die Materialsammlung f\u00fcr das Verfahren zum Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung wird von den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder fortlaufend aktualisiert. 2.12.6 \"Junge Nationalisten\" (JN) 55 Die NPD-Jugendorganisation \"Junge Nationalisten\" (JN) versteht sich als Bindeglied zwischen der Mutterpartei und \"Freien Kr\u00e4ften\" und will junge Menschen durch politischen Aktivismus f\u00fcr die Parteiarbeit gewinnen. Dabei orientieren sich die JN am historischen Nationalsozialismus. Folgende Einzelaktivit\u00e4ten der JN wurden im Jahr 2020 in Mecklenburg-Vorpommern bekannt: 54 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Der neue Held des deutschen Milit\u00e4rs ist der Denunziant\" vom 15.07.2020, abgerufen am 17.07.2020. 55 Twitter Profil der \"Jungen Nationalisten\", abgerufen am 29.12.2020. 36","* Die JN beteiligten sich am 30. Januar 2020 am j\u00e4hrlichen Gedenken anl\u00e4sslich der Versenkung der \"Wilhelm Gustloff\" in Swinem\u00fcnde. Die ins Internet eingestellten Lichtbilder zeigten ca. zehn Personen. Die JN betonten in diesem Zusammenhang ihre \"Pflicht und Aufgabe, an diese Kriegsverbrechen zu erinnern, die deutsche Bev\u00f6lkerung aus ihrem Dornr\u00f6schenschlaf zu befreien und gegen die weiter zunehmende Geschichtsverkl\u00e4rung Flagge zu zeigen\". 56 Dabei wurden, wie bei Rechtsextremisten \u00fcblich, das \u00fcbrige Kriegsgeschehen des Zweiten Weltkrieges sowie die Verbrechen des NS-Regimes ausgeklammert, um der zugedachten Opferrolle Deutschlands im Rahmen des bestehenden geschichtsrevisionistischen Weltbildes Vorschub zu leisten. * Die JN hatten auch 2020 wie in jedem Jahr zu einem bundesweiten \"Aktionstag 3. Oktober\" aufgerufen. Die JN Pommern beteiligten sich an dem Aktionstag und nahmen an einer \"historischen Rundfahrt \u00fcber das gesamte Gel\u00e4nde der Heeresversuchsanstalt\" in Peenem\u00fcnde teil.57 Anders als das Historisch-Technische Museum sei dieser Teil nur durch eine Sondergenehmigung zug\u00e4nglich und stehe unter Naturschutz. Auf besonderes Interesse seien die damalige Entwicklung und der Test verschiedener Raketen f\u00fcr den Krieg gesto\u00dfen. Wie ver\u00f6ffentlichte Lichtbilder zeigten, nahmen mindestens vier Personen an der Besichtigung teil. * Dar\u00fcber hinaus berichteten die JN auf ihrer Telegram-Seite \u00fcber den j\u00e4hrlichen Gedenkmarsch \"Ausbruch 60\" in Ungarn und die Hintergr\u00fcnde dieser Veranstaltung. Hier soll an den gemeinsamen Ausbruch deutscher und ungarischer Soldaten sowie Zivilisten aus dem \"Kessel der roten Armee\" in Budapest gedacht werden. Neben dem Marsch h\u00e4tten auch eine Gedenkveranstaltung und weitere Veranstaltungen stattgefunden, \"die einen gemeinsamen europ\u00e4ischen Geist der V\u00f6lker\" beschw\u00f6ren sollten. Die JN wollten \"jedem diese Erfahrung ans Herz\" legen.58 2.12.7 \"DIE RECHTE\" 59 Die Partei \"DIE RECHTE\" wurde am 27. Mai 2012 durch mehrheitlich ehemalige Mitglieder der \"Deutschen Volksunion\" (DVU) auf Initiative des bis zum 31. Oktober 2017 amtierenden Bundesvorsitzenden Christian Worch in Hamburg gegr\u00fcndet. Die Partei versucht immer wieder, mit bewussten positiven Bezugnahmen auf den Natio56 Internetseite der JN: \"Pommern: Die Versenkung der 'Wilhelm Gustloff' unvergessen\" vom 01.02.2020, abgerufen am 04.02.2020. 57 Internetseite der \"Jungen Nationalisten\": \"Aktionstag 3. Oktober 2020\" vom 05.10.2020, abgerufen am 06.10.2020. 58 Telegram-Seite \"Die Rechte Forwarded from Junge Nationalisten\" vom 09.02.2020, abgerufen am 10.02.2020. 59 Internetseite \"Die Rechte\", abgerufen am 29.12.2020. 37","nalsozialismus oder antisemitischen Aussagen im Stil der NS-Zeit zu provozieren und damit \u00f6ffentliche Aufmerksamkeit zu erlangen. So erfolgte am 20. April 2020, dem Jahrestag des Geburtstags Adolf Hitlers, die \u00f6ffentliche Aufforderung, Flaggen in den Reichsfarben des Deutschen Reiches schwarz, wei\u00df und rot zu hissen. Bereits im Europawahlprogramm hatte \"DIE RECHTE\" nach eigenen Angaben gefordert, den 20. April zum deutschen Nationalfeiertag zu machen.60 Landeseigene Aktivit\u00e4ten oder Strukturen der neonazistischen Partei waren im Jahr 2020 nicht feststellbar. 2.12.8 \"Der III. Weg\" 61 Die Partei \"Der III. Weg\" wurde am 28. September 2013 in Heidelberg gegr\u00fcndet. Das Parteiprogramm propagiert ein v\u00f6lkisch-antipluralistisches Menschenund Gesellschaftsbild. Es fordert u.a. die Erhaltung und Entwicklung der \"biologischen Substanz des Volkes\" und die Schaffung eines Deutschen Sozialismus. Die Aktivit\u00e4ten der sich als \"nationalrevolution\u00e4r\" verstehenden Teilstruktur \"Der III. Weg Pommern\" haben sich in den letzten Jahren verfestigt, wenn auch nach wie vor auf einem niedrigen Niveau und mit nur wenigen Mitgliedern. Die meisten Aktivit\u00e4ten waren im Berichtszeitraum auf der Insel Usedom feststellbar. Angeh\u00f6rige der rechtsextremistischen Partei \"Der III. Weg\", deren Parteizugeh\u00f6rigkeit aufgrund von Aufschriften auf ihren Jacken erkennbar war, besuchten im April 2020 auf Usedom einen landwirtschaftlichen Betrieb und ver\u00f6ffentlichten hierzu Lichtbilder im Internet. Nach kurzen Gespr\u00e4chen \"auf Distanz\" habe man zur derzeitigen durch Corona gepr\u00e4gten Situation der Landwirte herausgeh\u00f6rt, dass zwar \u00c4ngste wegen des Wegfalls tausender Saisonarbeiter best\u00fcnden, auf der anderen Seite die Krise jedoch auch als Chance gesehen werde, wieder verst\u00e4rkt auf Regionalit\u00e4t zu setzen. Die Aktivisten des \"Der III. Weg\" h\u00e4tten schon weit vor der Krise \"hunderte Flugbl\u00e4tter\" auf Usedom zum Thema \"Der Bauernstand macht stark das Land\" verteilt, um ihre Solidarit\u00e4t mit den deutschen Bauern auszudr\u00fccken. 62 Flugbl\u00e4tter mit der \u00dcberschrift \"Das System ist gef\u00e4hrlicher als Corona\" wurden im Juni 2020 ebenfalls auf der Insel Usedom von \"Aktivisten\" der Partei verteilt, um \"Aufkl\u00e4rung zu betreiben und auf die Gefahren des sogenannten 'Lockdown' hinzu60 Telegram-Seite \"Die Rechte\" vom 20.04.2020, abgerufen am 21.04.2020. 61 Twitter-Profil \"Der III. Weg\", abgerufen am 29.12.2020. 62 Internetseite \"Der III. Weg\": \"Usedom: Familie - Heimat - Tradition\" vom 14.04.2020, abgerufen am 16.04.2020. 38","weisen\". Die \"tats\u00e4chliche Krise\" best\u00fcnde in der \"erheblichen Einschr\u00e4nkung des \u00f6ffentlichen Lebens, Massenarbeitslosigkeit und zahllosen drohenden Firmenpleiten\". Zudem wurden im Internet weitere Aktionen angek\u00fcndigt, um \"\u00d6ffentlichkeit herzustellen\". Die erste Flugblattverteilung sei in Zinnowitz erfolgt. \"Der III. Weg\" erhofft sich auch auf der Insel \"sichtbaren Protest\", an dem man sich beteiligten wolle.63 Unter dem Motto \"sozial aktiv in Wolgast\" verteilte \"Der III. Weg\" im Oktober 2020 Flugbl\u00e4tter, die die Aufschrift \"Mietwahnsinn stoppen! Soziale Gerechtigkeit f\u00fcr alle Deutschen!\" trugen, womit auf die sozialen Missst\u00e4nde auf dem Wohnungsmarkt aufmerksam gemacht werden sollte. Gerade f\u00fcr Familien werde es immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu bekommen, auch weil es zunehmend mehr Ferienwohnungen gebe. Da in Zeiten von Corona die Tourismusbranche jedoch einbreche, werde die \"soziale Schieflage\" weiter verst\u00e4rkt.64 Die gew\u00e4hlten Themen sind ein Beispiel f\u00fcr das Ph\u00e4nomen, eine Anschlussf\u00e4higkeit an breitere nichtextremistische Kreise zu erreichen und dabei zugleich Thesen eines \"nationalen Sozialismus\" publik zu machen. 2.13 \"Identit\u00e4re Bewegung Deutschland e. V.\" (IBD) und \"Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern\" (IB MV) 65 2.13.1 Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung Es liegen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vor, dass der eingetragene Verein \"Identit\u00e4re Bewegung Deutschland e. V.\" (IBD) Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt. Insbesondere die zentrale Forderung nach dem Erhalt der ethnokulturellen Identit\u00e4t verst\u00f6\u00dft gegen die Menschenw\u00fcrde, weil hierdurch einzelne Personen oder Personengruppen als Menschen zweiter Klasse behandelt werden. Dies wird unter anderem deutlich an einer von der IBD behaupteten und massiv kritisierten \"Heterogenisierung von Gesellschaften durch fremdkulturelle Einwanderung\". Die Gruppierung verletzt \u00fcberdies auch deshalb die Menschenw\u00fcrde, weil sie kontinuierlich gegen Ausl\u00e4nder, vornehmlich gegen solche muslimischen Glaubens, verbal agitiert und diese Personen pauschal ver\u00e4chtlich macht. Vor die63 Internetseite \"Der III. Weg\": \"Das System ist gef\u00e4hrlicher als Corona!\" vom 06.06.2020, abgerufen am 09.06.2020. 64 Internetseite \"Der III. Weg\": \"Sozial aktiv in Wolgast\" vom 21.10.2020, abgerufen am 23.10.2020. 65 Telegram-Seite \"Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern\", abgerufen am 29.12.2020. 39","sem Hintergrund hat das Verwaltungsgericht Berlin die Einstufung der IBD als \"gesichert rechtsextremistisch\" als rechtm\u00e4\u00dfig angesehen.66 Neben dem regionalen Ableger \"Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern\" (IB MV) weisen der der IBD zuzurechnende Verein \"Heimw\u00e4rts e. V.\" und die Unternehmen \"Kohorte UG\", \"Schanze Eins\", \"Okzident Media\" sowie der Internetversandhandel \"Phalanx Europa\" Bez\u00fcge zum hiesigen Bundesland auf. Es ist davon auszugehen, dass zumindest ein Teil der Einnahmen zur Finanzierung der Aktivit\u00e4ten der IBD verwendet wird. 2.13.2 Strategie/Ideologie Die IBD widmete sich im Jahr 2020 st\u00e4rker als zuvor wieder der theoretischen Grundlagenarbeit, unter anderem \u00fcber die Internetseite \"Originem\". In den dort ver\u00f6ffentlichten Beitr\u00e4gen, beispielsweise \u00fcber \"Ethnokulturelle Identit\u00e4t\", fanden sich zahlreiche Bezugnahmen auf intellektuelle Vertreter der \"Konservativen Revolution\" bzw. der \"Neuen Rechten\", wie Carl Schmitt, Alain de Benoist und Henning Eichberg. \u00dcber den Telegram-Kanal des Theorieprojekts \"Originem\" wurde zudem auf eine Organisation \"Junge Flamme\" als \"Plattform f\u00fcr konservative Kultur-, Bildungsund Jugendarbeit\" hingewiesen und Verlinkungen auf verschiedene Auftritte der Organisation im Internet vorgenommen (Youtube, Instagram, Telegram). Dort wurde zum Beispiel unter dem Stichwort \"Querfront\" in einem Internetvideo eine \"zweckgebundene Zusammenarbeit von linken und rechten Kr\u00e4ften\" thematisiert. Ein zum Jahresende 2020 geschaffenes \"Okzident Media Portal\" namens \"Feldzug Blog\" besch\u00e4ftigte sich mit dem \"Superwahljahr 2021\", mit linkem und rechtem Populismus sowie mit der \"AfD und ihren Machtoptionen\", ohne dass die Bez\u00fcge zur rechtsextremistischen Bestrebung IBD unmittelbar erkennbar waren. Die IBD stellte zudem am 20. November 2020 die Internetseite \"Gef\u00e4hrderMap\" vor, mit der sie \u00fcber \"Islamisten, Hassprediger, Gef\u00e4hrder\" informieren wolle. Es fand sich ein Aufruf insbesondere an die \"Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Bundeswehr, \u00c4mtern und Geheimdiensten\", es den Kollegen gleich zu tun und die \"Gef\u00e4hrderdatenbank\" der IBD aufzustocken. So solle Druck auf die Regierung ausge\u00fcbt werden. In einer \"provisorischen 'Gef\u00e4hrderkarte'\" wurden Informationen zusammengetragen, die nach eigenen Angaben aus \"Profilen in sozialen Medien, Zeitungsartikeln, Fernsehberichten und Einzelfallinformationen von anonymen Quellen\" stammen w\u00fcrden. Um die \"Einreise islamistischer Gef\u00e4hrder zu verhindern\", m\u00fcssten \"umgehend die Grenzen geschlossen werden\".67 Es handelte sich um den Versuch der IBD, \u00c4ngste vor islamistischen Terroranschl\u00e4gen zu sch\u00fcren und anstelle des Staates hoheitliche Aufgaben zu \u00fcbernehmen. Auch wenn in der Folge der Ver\u00f6ffentlichung keine sch\u00e4digenden Ereignisse zum Nachteil der genannten Personen bekannt geworden sind, stellte diese Aktion doch eine erhebliche Bedrohungssituation dar und sch\u00fcrte dar\u00fcber hinaus fremdenfeindliche Einstellungen. 66 Siehe Urteil: VG 1 L 188/20. 67 Internetseite \"Gef\u00e4hrderMap\", abgerufen am 07.12.2020. 40","Die sozialen Netzwerke Facebook und Instagram hatten die Konten der IBD und ihrer Untergruppen bereits im Jahr 2018 gesperrt. Eine weitere Sperrung erfolgte im Jahr 2020 auch durch die Videoplattform \"Youtube\" sowie auf Twitter. 2.13.3 Aktivit\u00e4ten von IB-Anh\u00e4ngern aus Mecklenburg-Vorpommern Im Berichtszeitraum f\u00fchrten Anh\u00e4nger der IB MV erneut eine Reihe von Aktionen durch. Exemplarisch werden genannt: * Mindestens f\u00fcnf Anh\u00e4nger der IB MV unterst\u00fctzten am Wochenende des 18./19. Januar 2020 die \"Umweltsau\"-Initiative der IBD. Hierf\u00fcr stellten sie sich mit einem Transparent mit der Aufschrift \"GEZ SABOTIEREN! NDR BOYKOTTIEREN!\" sowie zwei Schildern mit der Aufschrift \"ICH #UMWELTSAU ZAHLE J\u00c4HRLICH 8 MRD EURO GEZ-GEB\u00dcHR!\" vor das Geb\u00e4ude des NDR in Greifswald. 68 Gleichlautende Schilder waren auch schon vor der WDR-Zentrale in K\u00f6ln und dem SWR-Geb\u00e4ude in Ulm zum Einsatz gekommen. Zudem trugen einige Teilnehmer - wie auch zuvor in den vorgenannten St\u00e4dten - Schweinsmasken. Anschlie\u00dfend wurden Flugbl\u00e4tter in der Fu\u00dfg\u00e4ngerzone verteilt. * Die IB MV dr\u00fcckte im M\u00e4rz 2020 ihren Protest gegen \"Bestrebungen\" der Partei \"Die LINKE\" (vermeintliche Forderungen nach \"Arbeitslagern\" und \"Enteignungen\", Feststellung, die DDR w\u00e4re eine Demokratie gewesen, Staatsgelder f\u00fcr die Antifa) aus und trieb \"das Ganze auf die Spitze\", indem an Parteib\u00fcros der \"LINKEN\" in Rostock, Stralsund und Neubrandenburg Plakate geh\u00e4ngt wurden, die offenbar den Eindruck erwecken sollten, sie stammten von der Partei selbst. In einem gef\u00e4lschten Anschreiben an die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger der jeweiligen St\u00e4dte wurde mitgeteilt, dass nach dem Wahlsieg Bodo Ramelows in Th\u00fcringen dort angeblich \"Taten folgen\" w\u00fcrden, weil sich \"das Potenzial der Worte ersch\u00f6pft\" habe.69 * Im Mai 2020 ver\u00f6ffentlichte die IB MV in den sozialen Netzwerken Lichtbilder des Fritz-Reuter-Denkmals in Neubrandenburg, das mit einem Mundschutz, einem Plakat mit dem Symbol der IBD sowie einem Zitat von Fritz Reuter (\"Da\u00df du die Nas' ins Gesicht beh\u00e4ltst\") versehen wurde. Damit wollte die IB MV nach eigenen Angaben auf die \"fast vergessene Migrationskrise\" aufmerksam machen.70 * Am 15. Mai 2020 stellte die Polizei vor dem Wahlkreisb\u00fcro von Bundeskanzlerin Merkel in Stralsund einen nachgebildeten Grabstein mit befestigtem Mundschutz fest. Die Inschrift lautete: \"Pressefreiheit Meinungsfreiheit Bewegungsfreiheit Versammlungsfreiheit DEMOKRATIE 1990 - 2020\". Auf dem Grabstein sowie mehreren Grablichtern war das Symbol der IBD erkennbar. Die Aktion wurde wie \u00fcblich von der IB MV in den sozialen Medien mit Lichtbildern aufbereitet, auch das \"Compact\"-Magazin ver\u00f6ffentlichte hierzu einen Beitrag. Darin wurde der Vorfall dahingehend bagatellisiert, dass es sich nicht um eine \"Todesdrohung\" gehandelt habe, sondern um einen \"symbolischen Akt\".71 68 Twitter-Profil \"Identit\u00e4re MV\" vom 19.01.2020, abgerufen am 20.01.2020. 69 Twitter-Profil \"Identit\u00e4re MV\" vom 13.03.2020, abgerufen am 16.03.2020. 70 Telegram-Seite der \"Identit\u00e4ren Bewegung Mecklenburg-Vorpommern\" vom 05.05.2020, abgerufen am 06.05.2020. 71 Paul Klemm: \"Grabstein aufgestellt: Vor Merkels B\u00fcro stirbt die Freiheit\" vom 16.05.2020, ver\u00f6ffentlicht auf compact-online.de, abgerufen am 18.05.2020. 41","* Die IB MV plakatierte am 3. Juli 2020 \"an einer gut befahrenen Unterf\u00fchrung\" in Stralsund zum Thema \"White lives matter\" in Reaktion auf die \"Black lives matter\" (BLM)-Bewegung. Mit der platzierten Aufschrift \"I can't breathe\" auf dem Foto eines von einem vermeintlich minderj\u00e4hrigen Fl\u00fcchtling im Jahr 2016 get\u00f6teten M\u00e4dchens sollte die BLM-Bewegung in den Kontext von Zuwanderer-Gewalt gesetzt werden. * Mit Blick auf Diskussionen rund um die Aufnahme von Fl\u00fcchtlingen aus dem griechischen Lager Moria plakatierten Aktivisten der IB MV im September 2020 in Stralsund bereits bekannte schwarz-gelbe Plakate der IBD mit der Aufschrift \"Festung Europa - Macht die Grenzen dicht!\" und stellten die entsprechenden Lichtbilder auf ihre Telegram-Seite. Die Aktion wurde unter das Motto \"Steter Tropfen h\u00f6hlt den Stein\" gestellt und sollte daran erinnern, dass \"eine r\u00fccksichtslose globalistische Entgrenzung durch die One-World-Doktrin der Vielfalt unserer europ\u00e4ischen V\u00f6lker und Kulturen\" schade.72 * Durch Unbekannte wurden in der Nacht des 23. November 2020 erneut Holzkreuze, Grablichter und Blumen vor dem Wahlkreisb\u00fcro der Bundeskanzlerin in Stralsund aufgestellt. Auf den Holzkreuzen befanden sich Zettel mit laminierten Bildern der IBD. Auf den Zetteln fanden sich die Namen von Opfern, die vermeintlich oder tats\u00e4chlich von Zuwanderern ermordet wurden. Die IB MV ver\u00f6ffentlichte auf ihrer Telegram-Seite Bilder der Aktion und sprach von \"zahllosen Opfern z\u00fcgelloser Einwanderung\" und einer \"globalistischen Agenda einer skrupellosen Elite, die kein Interesse am Wohl des eigenen Volkes\" habe.73 Zudem beteiligten sich IB-Anh\u00e4nger aus MV im August 2020 an dem \"ersten bundesweiten Sommerlager\" unter dem Motto \"Spartas Mauern sind seine M\u00e4nner\" in Brandenburg, an dem nach eigenen Angaben \"50 Aktivisten aus Deutschland, \u00d6sterreich und der Schweiz\" teilgenommen h\u00e4tten.74 Die Teilnehmer trugen einheitliche Kleidung mit der Aufschrift \"Defend Europe\" und waren einerseits in milit\u00e4risch anmutender Aufstellung, andererseits auch am Lagerfeuer und bei Kampfsportaktivit\u00e4ten zu sehen. Die Aktivit\u00e4ten der IB MV blieben damit im Jahr 2020 auf einem hohen Niveau. Sie sieht sich als au\u00dferparlamentarische Opposition und strebt an, die gesellschaftliche Diskussion in ihrem Sinne anzuregen und ihre Themen gesellschaftsf\u00e4hig zu machen; dabei werden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im niedrigschwelligen Bereich in Kauf genommen. 2.14 \"Der Fl\u00fcgel\" Nachdem \"Der Fl\u00fcgel\" im Januar 2019 zum Verdachtsfall im Ph\u00e4nomenbereich Rechtsextremismus erhoben worden war, erfolgte am 12. M\u00e4rz 2020 durch das zu72 Telegram-Seite der \"Identit\u00e4ren Bewegung Mecklenburg-Vorpommern\" vom 15.09.2020, abgerufen am 17.09.2020. 73 Telegram-Seite der \"Identit\u00e4ren Bewegung Mecklenburg-Vorpommern\" vom 23.11.2020, abgerufen am 24.11.2020. 74 Internetseite der \"Identit\u00e4ren Bewegung\": \"Spartas Mauern sind seine M\u00e4nner\" vom 18.08.2020, abgerufen am 18.08.2020. 42","st\u00e4ndige Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz die Einstufung als erwiesene extremistische Bestrebung. Gr\u00fcnde f\u00fcr die Entscheidung waren insbesondere folgende: * die nochmals gestiegene zentrale Bedeutung der rechtsextremistischen F\u00fchrungspersonen des \"Fl\u00fcgels\", Bj\u00f6rn H\u00f6cke (MdL TH) und Andreas Kalbitz (MdL BB), * fortlaufend neue Verst\u00f6\u00dfe von Funktion\u00e4ren und Anh\u00e4ngern des \"Fl\u00fcgels\" gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und deren Wesensmerkmale der Menschenw\u00fcrde sowie des Demokratieund Rechtsstaatsprinzip im Erhebungszeitraum, * die verst\u00e4rkte Vernetzung des \"Fl\u00fcgels\" im rechtsextremistischen bzw. neurechten Spektrum, * die Verunglimpfung jeder parteiinternen Kritik am \"Fl\u00fcgel\" mit dem Kampfbegriff \"Feindzeuge\" und dem Vorwurf der Parteispaltung, * die Reproduktion und Weiterverbreitung von zentralen Beweismitteln f\u00fcr die Verfassungsfeindlichkeit aus dem Vorgutachten vom Januar 2019. 75 Infolge dieser Erhebung wurde durch den AfD-Bundesvorstand die Aufl\u00f6sung des \"Fl\u00fcgels\" gefordert. Diese erfolgte schlie\u00dflich zum 30. April 2020. Bis zu seiner formalen Selbstaufl\u00f6sung war der \"Fl\u00fcgel\" weder ein eingetragener Verein, noch verf\u00fcgte er \u00fcber eine ausgepr\u00e4gte Organisationsstruktur. Die Richtungsund Fl\u00fcgelk\u00e4mpfe innerhalb der Partei sowie das hinter dem \"Fl\u00fcgel\" stehende Personennetzwerk blieben danach gleichwohl bestehen und werden fortgesetzt. 2.15 \"Junge Alternative\" (JA) 76 Die 2013 gegr\u00fcndete \"Junge Alternative f\u00fcr Deutschland\" (JA) ist laut SS 17a der AfDBundessatzung die offizielle Jugendorganisation der Alternative f\u00fcr Deutschland (AfD). Sie ist als eigenst\u00e4ndiger Verein konstituiert und verf\u00fcgt \u00fcber \"Satzungs-, Programm-, Finanzund Personalautonomie\". Der Verfassungsschutzverbund hatte im Jahr 2018 unter Federf\u00fchrung des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) einen ergebnisoffenen Pr\u00fcfprozess hinsichtlich der Frage eingeleitet, ob tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in der \"Alternative f\u00fcr Deutschland\" (AfD) 75 Pressemitteilung vom 12.03.2020: \"Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz stuft AfD-Teilorganisation \"Der Fl\u00fcgel\" als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein\", in www.verfassungsschutz.de. 76 https://www.facebook.com/jafuer.de/photos/a.109335429257000/1677309852459542, abgerufen am 18.01.2022 43","und/oder ihren Teilorganisationen erkennbar sind. Das BfV gab mit Presseerkl\u00e4rung vom 15. Januar 2019 das Ergebnis seiner Pr\u00fcfung bekannt. Danach wurde die offizielle Jugendorganisation JA zu einem rechtsextremistischen Verdachtsfall erkl\u00e4rt. 2.16 Rechtsextremisten im \u00f6ffentlichen Dienst Die in den letzten Jahren bekanntgewordenen rechtsextremistischen Verdachtsf\u00e4lle innerhalb des \u00f6ffentlichen Dienstes, wie zum Beispiel die Aufdeckung der rechtsextremistischen Gruppierung \"Nordkreuz\", bei deren Mitgliedern es sich teilweise um Polizeibeamte handelte, verdeutlichen, dass dem Thema Rechtsextremisten im \u00f6ffentlichen Dienst hohe Aufmerksamkeit zu schenken ist, wenngleich ein Generalverdacht gegen die Sicherheitsbeh\u00f6rden des Landes unbegr\u00fcndet ist. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde trifft geeignete Ma\u00dfnahmen, um rechtsextremistische Bestrebungen sowohl in den Sicherheitsbeh\u00f6rden des Landes als auch innerhalb des gesamten \u00f6ffentlichen Dienstes fr\u00fchzeitig zu detektieren. Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2020 ein erster bundesweiter Lagebericht zu \"Rechtsextremisten in Sicherheitsbeh\u00f6rden\" erstellt. 77 F\u00fcr das Land MecklenburgVorpommern wurden hierbei im Berichtszeitraum 01. Januar 2017 bis 31. M\u00e4rz 2020 insgesamt 15 Verdachtsf\u00e4lle erhoben. Der Lagebericht soll in den kommenden Jahren fortentwickelt und perspektivisch auf den gesamten \u00f6ffentlichen Dienst ausgeweitet werden. 3 \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" 3.1 Lage\u00fcberblick Wie im Vorjahr war auch 2020 die fundamentale Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Institutionen die umfassende Gemeinsamkeit dieser heterogenen Szene. Diese setzte sich \u00fcberwiegend aus Einzelpersonen ohne organisatorischen Hintergrund, Kleinund Kleinstgruppierungen sowie l\u00e4nder\u00fcbergreifend handelnde Strukturen zusammen. Daneben bestanden wechselhafte virtuelle Verbindungen in den sozialen Medien. Hinter der Gemeinsamkeit der grunds\u00e4tzlichen Ablehnung der Bundesrepublik stehen aber verschiedene ideologische Positionen, die sich stark voneinander unterscheiden und teils zum Ausschluss der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Strukturen f\u00fchren. Die strukturelle Ausdifferenzierung der einzelnen Gruppierungen war und ist sehr unterschiedlich und stark abh\u00e4ngig von der jeweiligen F\u00fchrungsperson. Der Trend der Verstetigung der Szene sowie der Versuch, die vorhandenen Strukturen auszubauen, setzte sich auch im Berichtszeitraum fort. Die Mehrzahl der Reichsb\u00fcrger war auch im Jahr 2020 nicht formal organisiert. Im Berichtszeitraum war erneut eine Zunahme des Personenpotentials festzustellen. Erkl\u00e4rbar ist dies zum einen mit der ideologischen Bandbreite der Szene, die ihre 77 Lagebericht abrufbar unter www.verfassungsschutz.de 44","Anschlussf\u00e4higkeit vergr\u00f6\u00dfert, zum anderen mit der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderung der Pandemiebek\u00e4mpfung. Die, bei bestimmten Bev\u00f6lkerungsgruppen auf Ablehnung sto\u00dfenden, politischen Entscheidungen zu den Corona-Ma\u00dfnahmen f\u00fchrten dazu, dass vermehrt Menschen - auch \u00fcber die Nutzung sog. alternativer Informationskan\u00e4le - mit den Denkmustern der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" in Ber\u00fchrung kamen. Einen Ankn\u00fcpfungspunkt stellten hier die in der Szene der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" weit verbreiteten Verschw\u00f6rungstheorien dar. \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" nahmen auch aktiv an den Protesten gegen die staatlichen Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung der Corona-Pandemie teil und waren damit ebenso f\u00fcr Personen \"sichtbar\", die bisher keine Ber\u00fchrungspunkte mit der Szene hatten. Dies sowie eine zunehmende Resonanz auf Verschw\u00f6rungstheorien f\u00fchren auch zu einer weniger deutlichen Abgrenzung sowohl der legitimen Protestbewegung von der Szene der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" als auch von Rechtsextremisten zu sogenannten \"Reichsb\u00fcrgern\". Traten 2019 zum Beispiel Rechtsextremisten der Szene der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" eher argw\u00f6hnisch entgegen, wurden 2020 merklich mehr \u00fcbergreifende Kontakte gekn\u00fcpft. Ein kleiner, aber in 2020 gewachsener, Kreis von \"Reichsb\u00fcrgern und Selbstverwaltern\" hat eine \u00dcberschneidung mit dem rechtsextremistischen Personenpotenzial. Hierf\u00fcr bilden, \u00fcber das Dargestellte hinaus, vor allem gebietsund geschichtsrevisionistische Weltsichten oder auch v\u00f6lkische Ideen die Grundlage. 3.2 Personenpotenzial Personenpotenzial \"ReichsM-V M-V Bund Bund b\u00fcrger und Selbstverwalter\"78 2019 2020 2019 2020 - nach Organisationsgrad Gesamt 550 600 19.000 20.000 davon unstrukturiert 460 500 16.500 16.800 in Strukturen organisiert 90 100 2.500 3.200 davon Rechtsextremisten 40 45 950 1.000 davon gewaltorientiert ca. 150 ca. 150 k.A. 2.000 78 Alle Zahlen sind Rundungswerte. 45","3.3 Strukturen und Aktivit\u00e4ten der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\"Szene in Mecklenburg-Vorpommern Die Szene der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" konzentrierte sich im Jahr 2020 verst\u00e4rkt auf die Teilnahme an den Protesten gegen die Ma\u00dfnahmen der Landesund Bundesregierung zur Eind\u00e4mmung der Corona-Pandemie. In \"Reichsb\u00fcrger\"typischer Art und Weise wurde versucht, diese Ma\u00dfnahmen als Beweis f\u00fcr die eigene Vorhersage, dass der vermeintlich illegitime Staat die Menschen in deren Rechten immer mehr beschneidet, zu nutzen. Die Akteure versuchten, eine Anschlussf\u00e4higkeit \u00fcber die Grenzen der eigenen Anh\u00e4ngerschaft zum nicht extremistischen Protestpotenzial herzustellen. Hierbei handelt es sich um einen nicht nur bei \"Reichsb\u00fcrgern und Selbstverwaltern\" zu beobachtenden Trend. Rechtsextremisten lehnen eine Vernetzung mit \"Reichsb\u00fcrgern und Selbstverwaltern\", im Zusammenhang mit Protesten gegen die Corona Ma\u00dfnahmen, nicht mehr grunds\u00e4tzlich ab. Deutlich wurde dies zum Beispiel an der gemeinsamen Teilnahme an verschiedenen Demonstrationen. Bei der Verbreitung ihrer Weltsicht setzte die Szene insbesondere auf die Verteilung von Flyern und eigenen Zeitungen. Die verteilten Printmedien wurden teilweise aufw\u00e4ndig produziert und sowohl an Privathaushalte als auch an Beh\u00f6rden verteilt. Aber auch \u00fcber Social Media wurde vermeintliches Wissen vermittelt, wobei jede Gruppierung f\u00fcr sich das Recht beansprucht, als einzige die Wahrheit zu kennen und verbreiten zu d\u00fcrfen. 3.3.1 \"Preu\u00dfisches Institut - Bismarcks Erben\" Die Gruppierung \"Preu\u00dfisches Institut - Bismarcks Erben\" tritt auch unter dem Namen \"Ewiger Bund\" auf und bezeichnet sich selbst als \"Kultur-Organisation f\u00fcr das Staatsvolk Preu\u00dfens\". 79 Ziel der Gruppierung ist die Abschaffung der staatlichen Strukturen und des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik. Danach sollen die rechtlichen Zust\u00e4nde des Deutschen Kaiserreiches unter der F\u00fchrung des Oberhauptes des Hauses Hohenzollern wieder hergestellt werden. Die Grenzen richten sich, aus Sicht der Gruppierung, nach dem Staatenbund, der 1871 aus 26 einzelnen Staaten geschlossen wurde und dessen Rechtsordnung auch heute noch unver\u00e4ndert gelte. 79 VK-Seite \"Preu\u00dfisches Institut\", abgerufen 16.02.2021. 46","Um dem vermeintlichen \"Thronfolger\" das Einnehmen seines \"rechtm\u00e4\u00dfigen Platzes\" zu erm\u00f6glichen, wurde die Unterorganisation \"VHD - Vaterl\u00e4ndischer Hilfsdienst\" gegr\u00fcndet. 80 Der \"Vaterl\u00e4ndische Hilfsdienst\" orientiert sich an der Armeekorpsstruktur des Deutschen Kaiserreiches im Jahr 1914 und soll als eine Art milit\u00e4rische Ersatzstruktur dienen. Erkenntnisse \u00fcber tats\u00e4chliche milit\u00e4rische oder militante Aktivit\u00e4ten liegen derzeit nicht vor. Der \"Vaterl\u00e4ndische Hilfsdienst\" gab im Jahr 2020 eine Brosch\u00fcre heraus, die einen \"Leitfaden\" bzw. einen \"Rahmenplan zur Wiederherstellung der Handlungsf\u00e4higkeit des deutschen Gesamtstaates\" darstellen soll. Die Aktivit\u00e4ten der Gruppierungen \"Preu\u00dfisches Institut - Bismarcks Erben\" und \"Ewiger Bund\" sowie \"Vaterl\u00e4ndischer Hilfsdienst haben sich im Jahr 2020 - auch \u00fcberregional - deutlich gesteigert. 3.3.2 \"Penzliner Runde\" Die zuvor genannte Gruppierung \"Preu\u00dfisches Institut - Bismarcks Erben\" ist aus der Gruppierung \"Penzliner Runde\" hervorgegangen. 81 Erkl\u00e4rtes Ziel der Mitglieder der \"Penzliner Runde\" war und ist es, \"wirklich frei und absolut selbstbestimmt leben\" zu k\u00f6nnen. Ideologisch vertritt die Gruppierung die Auffassung, dass die ehemals bestehenden Bundesstaaten des 2. Deutschen Reiches bis heute fortbestehen. Damit folgt sie der verfassungswidrigen Argumentation des \"Preu\u00dfischen Institut - Bismarcks Erben\". 80 Internetseite \"Vaterl\u00e4ndischer Hilfsdienst\", abgerufen 16.02.2021. 81 Internetseite \"Penzliner Runde\", abgerufen 16.02.2021. 47","3.3.3 \"Freistaat Preu\u00dfen\" Die Gruppierung \"Freistaat Preu\u00dfen\" bzw. \"Deutsches Reich - Freistaat Preu\u00dfen\" hat seinen Hauptsitz in Rheinland-Pfalz, ist aber auch in Mecklenburg-Vorpommern aktiv. Die Anh\u00e4nger dieser Gruppierung gehen davon aus, dass das ehemals bestehende Kaiserreich niemals untergegangen und die Verfassung vom 30. November 1920 bis zum heutigen Tage rechtsg\u00fcltig sei. Seit der Bekanntgabe der \"Wiederherstellung der Staatlichkeit des Freistaates Preu\u00dfens\" im Sommer 2013 sieht die Organisation die Bundesrepublik Deutschland als abgel\u00f6st an und sich selbst in der Regierungsverantwortung. Diese Gruppierung war 2020 haupts\u00e4chlich im Internet aktiv, \u00f6ffentlichkeitswirksame Veranstaltungen konnten nicht festgestellt werden. 3.3.4 \"Staatenlos.Info - Comedian e.V.\" Eine sehr aktive auch \u00fcberregional agierende \"Reichsb\u00fcrger\"-Gruppierung ist der Verein \"Staatenlos.Info - Comedian e.V.\". Sitz des Vereins ist Berlin. Der Schwerpunkt der Aktivit\u00e4ten liegt aber in Mecklenburg-Vorpommern. Hier findet w\u00f6chentlich eine Veranstaltung in Wittenburg statt. Die Mitglieder des Vereins vertreten die Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland das \"Dritte Reich\" fortsetze und eine faschistische Politik betreibe.82 Sowohl mehrere YouTube-Videos83 als auch der vermeintliche \"Sturm auf den Reichstag\" im August 2020 belegen, dass die Szene versucht, das Protestgeschehen f\u00fcr sich zu nutzen und zu vereinnahmen. 3.3.5 \"Gro\u00dfherzogtum Friedrich Maik\" Bereits im Verfassungsschutzbericht 2019 wurde eine relativ neue Gruppierung innerhalb der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\"-Szene aufgef\u00fchrt, die ihren Sitz in der Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern hat. Der selbsternannte \"Gro\u00dfherzog Friedrich Maik\" entwickelte f\u00fcr sich - aus der Gruppe \"Volldraht e. V.\" heraus - eine eigene Gruppierung. Er sieht sich als vermeintlich rechtm\u00e4\u00dfiger Monarch der \"Gro\u00dfherzogt\u00fcmer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und des Herzogtums Pommern\". Ziel des \"Gro\u00dfherzogs\" und seiner Anh\u00e4nger ist die Abl\u00f6sung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns. 3.3.6 Gruppierung \"VD - Volldraht Deutschland\" Die Gruppierung \"VD - Volldraht Deutschland\"84 sowie dessen Publikationen (online und als Zeitschrift) waren schon in den Jahren 2018 und 2019 zun\u00e4chst genutzt wor82 Internetseite \"Wiki/Sonnenstaatenland\", abgerufen 16.02.2021. 83 Internetseite von \"Staatenlos\", abgerufen am 16.02.2021. 84 Internetseite \"Volldraht\", abgerufen 16.02.2021. 48","den, um die Ziele und Ansichten des zuvor erw\u00e4hnten \"Gro\u00dfherzogs Friedrich Maik\" als \"offizieller Anzeiger f\u00fcr das Grhzgt. Mecklenburg-Strelitz und das Grhzgt. Mecklenburg-Schwerin und das Hzgt. Pommern\"85 zu verk\u00fcnden und zu verbreiten. Seit Ende des Jahres 2020 hat sich \"Volldraht Deutschland\" vom \"Gro\u00dfherzog Friedrich Maik\" abgewandt und widmet sich seitdem thematisch ebenfalls den Beschr\u00e4nkungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. \"Volldraht Deutschland\" nutzt diese als Propaganda gegen die deutsche Regierung. Der \"Redaktionsleiter\" will mit seinen Darstellungen und Kommentaren \"etwas andere Nachrichten\" verbreiten, die er als unzensiert und somit als einzig wahr darstellt. 86 3.3.7 \"Geeinte deutsche V\u00f6lker und St\u00e4mme\" Die Gruppierung \"Geeinte deutsche V\u00f6lker und St\u00e4mme\" wurde im M\u00e4rz 2020 durch das Bundesministerium des Inneren, f\u00fcr Bau und Heimat verboten. 87 Die Gruppierung war in den vergangenen Jahren bundesweit aktiv und wollte die staatlichen Strukturen der Bundesrepublik abschaffen. Hierf\u00fcr gr\u00fcndete sie eigene \"staatliche\" Institutionen, wie Polizei und Gerichte. Im Zuge der von den \"Geeinten deutschen V\u00f6lkern und St\u00e4mmen\" angestrebten \"\u00dcbernahme\" von realweltlichen Strukturen kam es immer wieder auch zu Gewaltaufrufen. Die in der Vergangenheit festgestellten Strukturen der \"Geeinten deutschen V\u00f6lker und St\u00e4mme\" in Mecklenburg-Vorpommern scheinen sich mittlerweile aufgel\u00f6st zu haben. Strukturierte Aktivit\u00e4ten oder Veranstaltungen waren nicht feststellbar. Lediglich Einzelpersonen, mit Wohnsitz in M-V, fielen mit vereinzelten Schreiben an Beh\u00f6rden und \u00c4mter, die sich auf die Gruppierung bezogen, auf. 3.3.8 Sonstige Aktivit\u00e4ten von strukturierten sowie von strukturlosen \"Reichsb\u00fcrgern und Selbstverwaltern\" Wie im vergangenen Jahr zeigten sich \"Reichsb\u00fcrger und \"Selbstverwalter\" gegen\u00fcber Verwaltungsund Polizeibeh\u00f6rden, Gerichten sowie in schriftlicher Konfrontation mit Politikern in ihrer Wortwahl zunehmend aggressiver. Nicht selten m\u00fcndete der direkte Kontakt in Widerstandshandlungen. Polizeiliche Ma\u00dfnahmen gegen einzelne Vertreter der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" f\u00fchrten einerseits zu Unsicherheiten, aber andererseits ebenso zu Solidarit\u00e4tsbekundungen innerhalb der Szene. 3.4 Pr\u00e4vention Der Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern bieten verschiedene Pr\u00e4ventionsund Informationsangebote zum Thema Rechtsextremismus an: Hinweistelefon Extremismus und Terrorismus des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz Telefon: +49(0)228-99/792-6000 85 Internetseite \"Volldraht\", PDF-Zeitung 2020, abgerufen 16.02.2021. 86 Internetseite \"Volldraht\", PDF-Zeitung 2020, abgerufen 16.02.2021. 87 Pressemitteilung des BMI vom 19.03.2020, www.bmi.bund.de, abgerufen 04.01.2022. 49","Telefon: +49(0)30-18/792-6000 E-Mail: hinweise@bfv.bund.de Aussteigerprogramm aus der rechtsextremistischen Szene des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz Telefon: 0228-99/792-62 Telefon: 030-18/792-62 E-Mail: aussteiger@bfv.bund.de Das Beratungsnetzwerk Demokratie und Toleranz Mecklenburg-Vorpommern bietet auf der Internetseite www.beratungsnetzwerk-mv.de weitere Beratungsund Informationsangebote an. 4 Linksextremismus 4.1 Lage\u00fcberblick Linksextremisten verfolgen das Ziel, die bestehende Staatsund Gesellschaftsordnung und damit auch die freiheitliche demokratische Grundordnung abzuschaffen, um an deren Stelle ein kommunistisches System beziehungsweise eine \"herrschaftsfreie\", anarchistische Gesellschaftsform zu errichten. W\u00e4hrend nach klassischer marxistisch-leninistischer Lehre vor dem Kommunismus als \u00dcbergangsform ein sozialistisches System mit der Staatsform der Diktatur des Proletariats als Instrument der Machtsicherung der \"Arbeiterklasse\" notwendig ist, h\u00e4ngen Anarchisten vielfach der Vorstellung nach, dass es einen revolution\u00e4ren Prozess geben kann, der unmittelbar in eine \"herrschaftsfreie\" Gesellschaft\" m\u00fcndet. Bei der Bewertung der Gefahren, die von diesen Ideologiemodellen ausgehen, ist ein Blick auf die Herrschaftspraxis in Geschichte und Gegenwart notwendig. Systeme, die sich auf die Lehren von Marx, Engels, Lenin, Trotzki, Stalin oder Mao Tse-tung berufen haben und heute noch berufen, sind antidemokratisch und missachten die Menschenrechte. Dabei war und ist der Einzelne einem \u00dcberwachungssystem unterworfen, das Individualit\u00e4t, wie sie in Demokratien verfassungsrechtlich garantiert ist, nicht zul\u00e4sst. Zuerst kommt das \"System\", dann der Mensch. Es steht daher zu bef\u00fcrchten, dass eine solche Herrschaftspraxis auch hierzulande Platz greifen w\u00fcrde, wenn die heutigen Protagonisten linksextremistischer Ideologien an die Macht k\u00e4men. Das anarchistische Lager hatte bislang keine ausreichende Gelegenheit, die Funktionsf\u00e4higkeit der eigenen Denkmodelle in der Praxis \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum und in einem gesamtgesellschaftlichen Rahmen zu beweisen. Was in einem \"besetzten Haus\" m\u00f6glicherweise noch gelingen kann, ist sicherlich nicht auf die heutigen komplexen Gesellschaften zu \u00fcbertragen. Insbesondere stellt sich die Frage, wie politische Entscheidungen legitimiert und letztlich auch gegen die unterschiedlichen Interessen der Menschen durchgesetzt werden. Hier bleiben viele grunds\u00e4tzliche Fragen offen, wie etwa die nach der Stellung und den Rechten des Individuums. L\u00e4sst eine anarchistische Gesellschaftsform abweichendes Denken zu oder wird Konformit\u00e4t erwartet? Wie auch immer die Antworten in den einzelnen anarchistischen Denkmodellen ausfallen m\u00f6gen, das Fehlen einer staatlichen Ordnung ist mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes nicht vereinbar. 50","Zentraler Ausgangspunkt linksextremistischer Ideologien ist die Bek\u00e4mpfung des \"Kapitalismus\". Linksextremisten verbinden mit diesem Begriff in der heutigen Zeit marktwirtschaftliche Volkswirtschaften in demokratischen Rechtsstaaten. Diese Systeme seien verantwortlich f\u00fcr eine weltweite soziale Ungerechtigkeit, Rassismus, Kriege und Umweltzerst\u00f6rung. Daher sei die Beseitigung dieser Verh\u00e4ltnisse durch einen revolution\u00e4ren Prozess Voraussetzung f\u00fcr das Erreichen der eigenen Ziele, die eine Gesellschaft der \"Freien und Gleichen\" garantieren sollen. Auf dem Weg dorthin wird die Anwendung von Gewalt als legitimes Mittel angesehen. An dieser Vorstellung richten sich auch die Aktionsfelder der Szene aus. Im Berichtszeitraum standen in Mecklenburg-Vorpommern der \"Antifaschismus\", das Thema \"Antirepression\", die \"Kurdistansolidarit\u00e4t\" und - mit coronabedingten Einschr\u00e4nkungen - \"der Klimaschutz\" im Vordergrund. Zahlreiche demokratisch gesinnte Menschen engagieren sich gegen Rechtsextremismus und f\u00fcr Klimaschutz oder sehen Ver\u00e4nderungen im Bereich der Sicherheitsgesetzgebung skeptisch. Sie richten sich damit jedoch nicht gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung, sondern wollen das demokratische Gemeinwesen f\u00fcr die Zukunft weiterentwickeln und Freiheitsrechte sichern. Dies ist Ausdruck einer lebendigen Demokratie. Demgegen\u00fcber betrachten Linksextremisten diese Aktionsfelder prim\u00e4r ideologisch und im Sinne einer marxistisch-leninistischen B\u00fcndnispolitik als M\u00f6glichkeit, \u00fcber die eigene Klientel hinaus anschlussf\u00e4hig zu werden. Ziel ist es dabei, den eigenen politischen Einfluss so zu verbreitern, dass aus ihrer Sicht revolution\u00e4re Prozesse m\u00f6glich werden. In der politischen Praxis schieben Linksextremisten ihre angeblich humanit\u00e4ren Anliegen daher deutlich in den Vordergrund. Die verfassungsfeindliche Strategie wird - wenn \u00fcberhaupt - nur im Hintergrund sichtbar. Die Folge ist, dass in der \u00d6ffentlichkeit zumeist nur das scheinbar menschenfreundliche Engagement in den Aktionsfeldern wahrgenommen wird. Die von Linksextremisten ausgehenden Gefahren f\u00fcr unsere freiheitliche Gesellschaft werden daher regelm\u00e4\u00dfig \u00fcbersehen. Umso notwendiger ist eine kritische Auseinandersetzung mit dieser Entwicklung. In Mecklenburg-Vorpommern konnten die linksextremistischen Strukturen im Berichtszeitraum keinen Zulauf verzeichnen. Das Personenpotenzial bewegte sich weiterhin bei knapp 500. Dies d\u00fcrfte aber auch mit der Zusammensetzung dieser Szene zusammenh\u00e4ngen. Parteien mit marxistisch-leninistischer Ausrichtung sind auch aufgrund der Erfahrungen mit dem \"real existierenden Sozialismus\" bundesweit wenig attraktiv. Auch das Bed\u00fcrfnis, sich in gewaltbereiten Szenen zu bewegen, ist wenig ausgepr\u00e4gt und beschr\u00e4nkt sich zumeist auf junge Menschen in st\u00e4dtischen, universit\u00e4ren Milieus. Mecklenburg-Vorpommern mit seinen gro\u00dfen l\u00e4ndlichen R\u00e4umen ist daher allein schon strukturell kein Schwerpunktland f\u00fcr linksextremistische Militanz. Da Linksextremisten politische Macht nicht \u00fcber die Parlamente, sondern prim\u00e4r durch einen revolution\u00e4ren Prozess anstreben, messen sie demokratischen Wahlen nur eine geringe Bedeutung bei. Daher ist der au\u00dferparlamentarische Raum mit den dort agierenden \"Bewegungen\" f\u00fcr Linksextremisten von deutlich gr\u00f6\u00dferer Bedeutung. Genau hier setzen die Beeinflussungsversuche an. Besonders deutlich wird dies durch die auch in Mecklenburg-Vorpommern aktive \"Interventionistische Linke\" (IL). Vor diesem Hintergrund ist f\u00fcr die Beurteilung der Gef\u00e4hrlichkeit einer Bestrebung nicht allein ihr Personenpotenzial entscheidend, sondern die politische Wirkung insgesamt, d.h. ob und inwieweit es ihr gelingt, auch andere Personengruppen f\u00fcr ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu instrumentalisieren. 51","4.2 Linksextremismus in Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2020 Das Bild des deutschen Linksextremismus wird im Wesentlichen von zwei Hauptstr\u00f6mungen gepr\u00e4gt: die aktionsorientierten Autonomen (= undogmatischer Linksextremismus) und die orthodoxen Kommunisten, die sich in Parteien und sonstigen Gruppierungen organisieren (= dogmatischer Linksextremismus). 4.2.1 Personenpotenzial Personenpotenzial der linksextremistischen Personenzusammenschl\u00fcsse 2020 in Mecklenburg-Vorpommern und bundesweit.88 M-V 2019 M-V 2020 Bund 2019 Bund 2020 Gewaltorientierte 260 245 89 9.200 9.600 Linksextremisten \"Rote Hilfe e.V.\"(RH) 250 250 10.500 11.000 \"Deutsche Kommunisti40 35 2.850 2.850 sche Partei\"(DKP) \"MarxistischLeninisti20 15 2.800 2.800 sche Partei Deutschlands\"(MLPD) \"Sozialistische Organi25 20 400 400 sation Solidarit\u00e4t\"(SOL) \"Sozialistische Deut10 10 670 670 sche Arbeiterjugend\"(SDAJ)90 Gesamt91 500 480 33.500 34.300 4.2.2 Straftatenaufkommen Insgesamt wurden durch das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern im Ph\u00e4nomenbereich \"Links\" der politisch motivierten Kriminalit\u00e4t 174 Straftaten erfasst. Davon wurden 69 Straftaten als extremistisch eingestuft. Den Schwerpunkt bildeten auch in 2020 Sachbesch\u00e4digungen. Von den 93 politisch linksmotivierten verzeichneten Sachbesch\u00e4digungen wurden 37 als linksextremistisch eingestuft. Im Vordergrund standen hier erneut Angriffe auf die AfD. Von insgesamt 27 Angriffen auf Parteib\u00fcros im Land entfielen 17 auf die AfD. 88 Alle Zahlen sind Rundungswerte 89 Darin enthalten sind auch die Mitglieder / Anh\u00e4nger der \"interventionistischen Linken\"(IL). Die IL ist als gewaltunterst\u00fctzend einzustufen. 90 Die Anzahl der Mitglieder der SDAJ in Mecklenburg-Vorpommern ist in der Gesamtzahl der gewaltorientierten Linksextremisten in Mecklenburg-Vorpommern mit enthalten. 91 Gesamtzahl von Mecklenburg-Vorpommern und Bund um Mehrfachmitgliedschaften bereinigt. Die Gesamtzahl des Bundes umfasst auch Organisationen, die in Mecklenburg-Vorpommern nicht vertreten sind oder nicht beobachtet werden. 52","Dar\u00fcber hinaus wurden 2020 17 linksextremistisch motivierte Gewalttaten registriert. Sie richteten sich wiederum gegen den politischen Gegner und die Polizei, erfolgten also auf den Aktionsfeldern \"Antifaschismus\" und \"Antirepression\". Insgesamt ist eine deutliche Minderung der Fallzahlen f\u00fcr das Jahr 2020 im Vergleich zu den durchschnittlichen Zahlen der vergangenen Jahre zu verzeichnen. Die pandemiebedingten eingeschr\u00e4nkten Aktionsm\u00f6glichkeiten und der Ausfall von Gro\u00dfveranstaltungen bieten eine Erkl\u00e4rung f\u00fcr die gesunkenen Fallzahlen. Zudem fanden 2020 keine \u00fcberregionalen Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern statt, die sonst Anlass f\u00fcr Aktionen der linksextremistischen Szene sind und die Fallzahlen deutlich beeinflussen. 4.3 Corona-Krise Die Auswirkungen der Corona-Pandemie hatten auch in Mecklenburg-Vorpommern ma\u00dfgeblichen Einfluss auf die Aktivit\u00e4ten der hiesigen linksextremistischen Szene. Durch die immer wieder angepassten Ma\u00dfnahmen gegen die Corona-Pandemie ist auch die linksextremistische Szene in ihren Handlungsm\u00f6glichkeiten erheblich eingeschr\u00e4nkt. Zudem ist die Krise aus linksextremistischer Sicht nicht geeignet, \"die da Unten\" dazu zu bewegen, sich gegen \"die da Oben\" zu erheben. F\u00fcr Linksextremisten bedeutet das im Wesentlichen den Verzicht auf den \"Kampf auf der Stra\u00dfe\". So fanden denn auch im Jahr 2020 weitaus weniger Veranstaltungen und Demonstrationen der Szene statt als in den Vorjahren. Gleichwohl ist die Szene bestrebt, sich in die dennoch stattfindenden Veranstaltungen und Kampagnen des b\u00fcrgerlichen Spektrums aktiv einzubringen und somit die Grenzen zwischen B\u00fcrgerprotest und extremistischer Agitation zu verwischen. Die Teilnahme von tats\u00e4chlichen oder vermeintlichen Rechtsextremisten - zu denen aus linksextremistischer Sicht auch Anh\u00e4nger der AfD z\u00e4hlen - an den CoronaDemonstrationen f\u00fchrte innerhalb der linksextremistischen Szene bundesweit, wie auch in Mecklenburg-Vorpommern zur Mobilisierung von Gegenveranstaltungen und -aktionen. Neben den oben genannten Handlungsbeschr\u00e4nkungen aufgrund staatlicher Vorgaben wurden die Aktivit\u00e4ten der Szene zus\u00e4tzlich durch die anf\u00e4ngliche Schwierigkeit eingeschr\u00e4nkt, die Bedrohlichkeit eines Infektionsrisikos f\u00fcr den Einzelnen sowie die Tragweite der Pandemie zutreffend einzusch\u00e4tzen. Dies l\u00f6ste innerhalb der linksextremistischen Szene zun\u00e4chst Verunsicherung und Zur\u00fcckhaltung aus. Im Zuge der weiteren Auseinandersetzung mit der Pandemie setzte die linksextremistische Szene im Ergebnis einerseits auf das gemeinsame Einstehen f\u00fcr die eigenen Interessen sowie andererseits darauf, autorit\u00e4re Ma\u00dfnahmen des Staates nicht einfach hinzunehmen und angepasste Formen des Protestes und Widerstands zu finden. 4.4 Versuch der Einflussnahme auf die Klimakampagne Der Klimaschutz und die damit verbundenen Ver\u00e4nderungen f\u00fcr die Wirtschaft und die Lebensweise jedes Einzelnen nehmen in der gesamtgesellschaftlichen Diskussion \u00fcber die Gestaltung der Zukunft einen zunehmend breiteren Raum ein. Linksextremisten sehen hier im Sinne der oben beschriebenen Strategie der Einflussnahme eine zentrale M\u00f6glichkeit, eigene ideologische Inhalte zu verbreiten. Ge53","rade die Debatten \u00fcber die k\u00fcnftige Ausgestaltung marktwirtschaftlichen Handelns bieten hier g\u00fcnstige M\u00f6glichkeiten, sozialistisch-kommunistisches Denken wieder relevanter erscheinen zu lassen. Vor diesem Hintergrund versuchen Linksextremisten aus allen Lagern, sich in die \"Klimaschutzbewegung\" einzubringen. Vermutlich aus taktischen Erw\u00e4gungen heraus r\u00fcckte \"Fridays for Future\" (FFF) 2020 zunehmend in das Interesse der linksextremistischen Szene. Diese zivilgesellschaftliche, \u00fcberwiegend von demokratischen Akteuren getragene und daher nicht unter den gesetzlichen Auftrag des Verfassungsschutzes fallende Bewegung besteht haupts\u00e4chlich aus jungen Menschen und spricht weite Teile der Bev\u00f6lkerung an. Aus Sicht linksextremistischer Akteure entstand bzw. entsteht hier ein vielversprechender Resonanzraum f\u00fcr linksextremistisches Gedankengut. Entsprechend versuchten auch Linksextremisten in Mecklenburg-Vorpommern, sich in die im Vergleich zum Vorjahr wenigen Veranstaltungen von FFF einzubringen. Im Berichtszeitraum hervorzuheben ist hier eine zentrale Veranstaltung von FFF Rostock am 25. September 2020 unter dem Motto \"Globaler Klimastreik\", die gemeinsam mit den nicht extremistischen Organisationen \"Ende Gel\u00e4nde Rostock\" und \"Anti Kohle Kidz Rostock\" veranstaltet wurde. 92 Die noch im Jahr 2019 aktiv beteiligte \"Interventionistische Linke Rostock\" (IL Rostock) sowie \"Limo - antifaschistische Jugendgruppe HRO\" waren im Kontext von FFF und somit bei den Klimaprotesten nicht mehr medial wahrnehmbar. Dass die linksextremistische Szene auch in Corona-Zeiten nicht handlungsunf\u00e4hig ist, zeigt eine Aktion vom 27. November 2020. An diesem Tag kam es zu einer Abseilaktion von sechs Personen auf der Autobahn A 20, in der N\u00e4he von Tribsees, die zu einer mehrst\u00fcndigen Sperrung der Autobahn f\u00fchrte. W\u00e4hrend des durchgef\u00fchrten Polizeieinsatzes trat ein bekannter Linksextremist als Hauptakteur in Erscheinung. Die Personen gaben an, sie wollten mit der Aktion Druck auf die Landesregierung aus\u00fcben und gesellschaftliche Diskurse anregen. Sie forderten eine sofortige Verkehrswende und den Schienenausbau in Mecklenburg-Vorpommern sowie ein Ende der Rodungen im Dannenr\u00f6der Wald in Hessen f\u00fcr den Autobahnbau. Die Aktion steht, ohne sich eindeutig dazu zu bekennen, auffallend in einer Reihe mit mehreren bundesweit durchgef\u00fchrten Abseilaktionen von Aktionsgruppen am selben Tag. 4.5 Gewaltorientierte Linksextremisten Der gewaltorientierten Szene geh\u00f6ren in Mecklenburg-Vorpommern im Wesentlichen die \"Autonomen\" an, die ideologisch dem Anarchismus zuzurechnen sind. Sie sind f\u00fcr die Mehrzahl der linksextremistisch motivierten Straftaten, insbesondere die Gewalttaten, verantwortlich. Lokale Schwerpunkte dieser Szene sind die Universit\u00e4tsst\u00e4dte Rostock und Greifswald. In diesem Spektrum finden sich zudem die Vertreter der sogenannten Postautonomen, die im Unterschied zum harten Kern der Autonomen Szene eine gr\u00f6\u00dfere Einflussnahme auf politische Prozesse in der Gesamtgesellschaft anstreben. Zur Gewalt haben diese Gruppierungen - in Mecklenburg-Vorpommern z\u00e4hlt hierzu die \"Interventionistische Linke\" (IL) - ein taktisches Verh\u00e4ltnis: Gewalt wird zwar nicht selbst ausge\u00fcbt, deren Begehung durch Aktionsund B\u00fcndnispartner jedoch akzeptiert. 92 \"Ende Gel\u00e4nde\" wird bundesweit als linksextremistisch beeinflusst angesehen, deren Berliner Ortsgruppe wird von der dortigen Verfassungsschutzbeh\u00f6rde als gesichert extremistisch eingestuft. 54","4.5.1 Aktionsfeld \"Antifaschismus\" Eines der wichtigsten Themenfelder f\u00fcr Linksextremisten, bildet im Land Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor der \"Antifaschismus\". Hervorzuheben ist dabei aus Sicht des Verfassungsschutzes stets, dass sich der Antifaschismus der Linksextremisten letztlich nur vordergr\u00fcndig gegen die Bek\u00e4mpfung rechtsextremistischer Bestrebungen richtet. Eigentliches Ziel der Bek\u00e4mpfung bleibt der \"b\u00fcrgerlichdemokratische\" Staat, der in der Lesart von Linksextremisten den \"Faschismus\" als eine m\u00f6gliche Herrschaftsform akzeptiert, f\u00f6rdert und ihn deshalb auch nicht ausreichend bek\u00e4mpft. Letztlich, so wird argumentiert, wurzele der \"Faschismus\" in den gesellschaftlichen und politischen Strukturen des \"Kapitalismus\". Die \"Antifa-Arbeit\" verbindet auf diese Weise ihren \"Kampf gegen Rechtsextremismus\" mit dem (gesellschaftlich schwerer vermittelbaren) \"Kampf gegen das kapitalistische System\". Die konkreten Taten im Aktionsfeld des Antifaschismus reichen von der Ver\u00f6ffentlichung privater Daten, den sogenannten Outings, \u00fcber Sachbesch\u00e4digungen an Parteib\u00fcros und -geb\u00e4uden, bis hin zu t\u00e4tlichen Angriffen auf Personen. Opfer von gewaltsamen Aktionen wurden in der Vergangenheit auch Gastst\u00e4ttenbetreiber, die Veranstaltungen oder Zusammenk\u00fcnfte der AfD zulassen wollten. Bei Demonstrationen suchen gewaltorientierte Linksextremisten in erster Linie die Konfrontation mit dem politischen Gegner. Sofern sie durch die Polizei an der direkten Konfrontation gehindert werden, richtet sich die Gewalt auch gegen diese. Im Jahr 2020 wurde das Spektrum des unter dem Deckmantel des \"Antifaschismus\" vermeintlich legitimierten Handelns durch neue Konstellationen im Zuge der CoronaKrise erweitert. Beispielhaft sei insoweit die szeneinterne Auseinandersetzung im Zusammenhang mit Corona-Demonstrationen angef\u00fchrt, \u00fcber die die Zeitschrift \"Die Rote Hilfe\" in ihrer Ausgabe 4.2020 berichtet: \"(...) Im Verlauf der w\u00f6chentlichen \"Querdenken 711\" Kundgebungen kommt es durch unterschiedliche Aktionsformen zu antifaschistischer Intervention. Neben Aufkl\u00e4rungsarbeit, Gegenkundgebungen mit eigenen Antworten auf die durch Corona versch\u00e4rfte kapitalistische Krise, St\u00f6raktionen und Outingplakate, hat vor allem die direkte Konfrontation dazu gef\u00fchrt, dass die Bewegung um \"Querdenken 711\" in der Form in Stuttgart nicht mehr stattfand. (...)\". Zusammenfassend wird konstatiert: \"(...) erfolgreicher Antifaschismus lebt immer von seiner Vielschichtigkeit. Aufkl\u00e4rungsarbeit, Gegenproteste mit linken Antworten auf gesellschaftliche Widerspr\u00fcche, Blockaden, St\u00f6raktionen aber eben auch direkte Angriffe m\u00fcssen Hand in Hand gehen und sich gegenseitig erg\u00e4nzen, um langfristig erfolgreich zu sein.\"93 Das dargelegte Beispiel anhand von \"Querdenken 711\" l\u00e4sst sich bez\u00fcglich der angewandten Argumentationen und Handlungsfelder ebenfalls auf MecklenburgVorpommern \u00fcbertragen. 93 Internetseite www.rote-hilfe.de, PDF-Download der RHZ 2020/4, abgerufen am 04.02.2021, S. 4042. 55","Hervorzuhebende Einzelaktionen: * Sachbesch\u00e4digung am PKW eines Landtagsabgeordneten In der Nacht zum 31. Mai 2020 besch\u00e4digten unbekannte Tatverd\u00e4chtige den nahe seiner Wohnung abgestellten PKW eines fraktionslosen Landtagsmitgliedes. Das Auto wurde mit einer dunkelbraunen Fl\u00fcssigkeit \u00fcbergossen und die Reifen des Fahrzeugs zerstochen. Aufgrund der vormaligen Mitgliedschaft des MdL in der AfD-Fraktion und -Partei sowie eines als authentisch eingesch\u00e4tzten Selbstbezichtigungsschreibens auf der einschl\u00e4gigen Internetseite Indymedia.org ist von einem linksextremistischen Hintergrund der Tat auszugehen. * Farbanschlag auf das Polizeihauptrevier in Rostock Auf das Polizeihauptrevier in der Kr\u00f6peliner-Tor-Vorstadt in Rostock wurde in der Nacht zum 2. Dezember 2020 ein Farbanschlag ver\u00fcbt, indem mit Bitumen gef\u00fcllte Beh\u00e4lter gegen die Fassade geworfen wurden. Auf der auch von Linksextremisten genutzten Internetseite Indymedia.org erschien ein anonymes Bekennerschreiben, in welchem versucht wird, den Farbanschlag mit bekannten und medial begleiteten Vorf\u00e4llen innerhalb der Polizei in MecklenburgVorpommern zu rechtfertigen. Gleichzeitig wird Solidarit\u00e4t mit den Angeklagten des sog. Rondenbarg Prozesses bekundet, einem in Hamburg gef\u00fchrten Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit linksextremistischen Gewaltdelikten w\u00e4hrend des G20Gipfels 2017. * Brandanschlag auf ein Kraftfahrzeug Am 21. Dezember 2020 wurde in G\u00fcstrow ein Brandanschlag auf das Kraftfahrzeug eines bekannten und f\u00fchrenden Rechtsextremisten aus G\u00fcstrow ver\u00fcbt. Auf einschl\u00e4gigen linksextremistischen Internetseiten war im Vorfeld wiederholt \u00fcber Aktivit\u00e4ten dieses Rechtsextremisten berichtet worden. Im Nachgang zum Anschlag wurde auf der Internetseite Indymedia.org ein Bekennerschreiben ver\u00f6ffentlicht. * Ver\u00f6ffentlichung eines Antifaschistischen Archives Ebenfalls auf der einschl\u00e4gigen Internetseite Indymedia.org wurde 2020 f\u00fcr das \"Antifaschistische Archiv f\u00fcr Rostock und Umgebung\" geworben. In dem Archiv wird eine Vielzahl von Artikeln \u00fcber \"linke Politik und rechte Umtriebe\" in Rostock und Umgebung ver\u00f6ffentlicht. Berichte mit Informationen und Fotos \u00fcber bekannte oder vermeintliche Rechtsextremisten sollen darin \"recherchierbar\" aufbereitet werden. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Ver\u00f6ffentlichung dieser personenbezogenen Daten einerseits dazu dienen soll, die genannten Personen einzusch\u00fcchtern und andererseits aktionsbereiten Szeneangeh\u00f6rigen eine erleichterte \"Zielauswahl\" zu erm\u00f6glichen, so dass der Ansatz als klassisch bezeichnet werden kann. 56","4.5.2 Aktionsfeld \"Antirepression\" Als \"Antirepression\" bezeichnen Linksextremisten ihren Kampf gegen eine von ihnen behauptete, vielgestaltige Unterdr\u00fcckung durch den (verhassten) Staat, welcher nicht nur jegliche revolution\u00e4ren Ans\u00e4tze im Keim ersticken wolle, sondern bereits die blo\u00dfe allgemeine Aus\u00fcbung von staatsb\u00fcrgerlichen Grundrechten beeintr\u00e4chtige. Zu den bevorzugten Zielen der Antirepressionsaktionen geh\u00f6ren naturgem\u00e4\u00df Polizeibeamte, aber auch Nachrichtendienste und andere staatliche Einrichtungen, wie Gerichte und Staatsanwaltschaften. In diesem Aktionsfeld engagieren sich naturgem\u00e4\u00df gewaltorientierte Linksextremisten, aber auch Strukturen wie etwa die \"Rote Hilfe\". \"Rote Hilfe e.V.\" (RH) Als bedeutendste linksextremistische Organisation im Themenfeld \"Antirepression\" tritt der bundesweit agierende Verein \"Rote Hilfe e.V.\" (RH) auf, der in MecklenburgVorpommern mit Ortsgruppen in Rostock und Greifswald vertreten ist. Vorrangiges Aktionsfeld der RH ist die rechtliche und finanzielle Unterst\u00fctzung Szeneangeh\u00f6riger in gerichtlichen Verfahren, insbesondere bei Strafprozessen. Sonst regelm\u00e4\u00dfig durchgef\u00fchrte Informationsabende, die auch dem Ziel der Mitgliederwerbung dienen, konnten pandemiebedingt aufgrund der geschlossenen Szenetrefforte kaum stattfinden. Den beiden Ortsgruppen werden in Mecklenburg-Vorpommern etwa 250 Mitglieder zugerechnet. Bundesweit geh\u00f6ren ca. 11.000 Personen (2019: 10.500) dem linksextremistischen Verein RH an. 94 \"Schwarz-Rote Hilfe\" (SRH) Rostock Neben der RH versuchte in 2020 auch die linksextremistische Organisation \"Schwarz-Rote-Hilfe Rostock\" (SRH) Aktivit\u00e4ten zu entfalten. \u00c4hnlich wie bei der RH waren Aktionen pandemiebedingt kaum wahrnehmbar. Grunds\u00e4tzlich verfolgt die SRH, anders als die RH, den Ansatz der aktionsorientierten, nach eigenem Bekunden \"kreativen Antirepression\". Damit will sie u.a. Linksextremisten ermutigen, die Arbeit von Beh\u00f6rden und Gerichten zu erschweren. Institutionen sollen so l\u00e4cherlich gemacht und im Ergebnis diskreditiert werden. Laut Eigenangaben ist die SRH selbstorganisierte Anti-Repressions-Arbeit, die unter anderem rechtliche, finanzielle und menschliche Unterst\u00fctzung im Repressionsfall biete. 94 Internetseiten der RH, Ortsgruppen Greifswald und Rostock, abgerufen am 23.02.2021. 57","95 4.5.3 Aktionsfeld \"Antimilitarismus\" Das Thema Antimilitarismus ist ebenfalls ein klassisches linksextremistisches Aktionsfeld, dessen Wurzeln bis in die Anf\u00e4nge der kommunistischen Bewegung zur\u00fcckreichen. Nach linksextremistischer Argumentation dient das Milit\u00e4r dazu, angebliche kapitalistische Expansionsbestrebungen nach au\u00dfen durchzusetzen und im Inneren den Kapitalismus und dessen \"Ausbeutungsstrukturen\" zu stabilisieren. Antimilitaristische Aktionen der linksextremistischen Szene sind vordergr\u00fcndig gegen die Bundeswehr gerichtet. Die Auslandseins\u00e4tze der Bundeswehr sowie die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an Systemen kollektiver Sicherheit wie der NATO stehen dabei im Fokus. Zu Beginn des Jahres 2020 bereitete sich die Bundesrepublik auf das gr\u00f6\u00dfte NATOMilit\u00e4rman\u00f6ver der letzten 25 Jahre vor. Bei dem Man\u00f6ver \"Defender 2020\" wurden Tausende Soldaten und Fahrzeuge von der Nordsee auf dem Landweg in Richtung Polen und ins Baltikum verlegt. Im Rahmen dieser Milit\u00e4r\u00fcbung erreichten im Fr\u00fchjahr 2020 die ersten US-Milit\u00e4rtransporte auch Mecklenburg-Vorpommern. Aufgrund der sich auch im \u00dcbungsgebiet rasch ausbreitenden Corona-Pandemie wurde die Gro\u00df\u00fcbung noch im M\u00e4rz 2020 abgebrochen und die Truppen entsprechend wieder zur\u00fcckverlegt. 4.5.4 Aktionsfeld \"Kurdistansolidarit\u00e4t\" Solidarit\u00e4tsaktionen f\u00fcr die Autonomiebestrebungen der kurdischen Bev\u00f6lkerung sind nach wie vor ein Agitationsfeld der linksextremistischen Szene. Straftaten in diesem Zusammenhang waren gegen\u00fcber dem Vorjahr im Berichtszeitraum nicht feststellbar. Die Internationale Kampagne zur Unterst\u00fctzung kurdischer Autonomiebestrebungen \"#riseup4rojava\" wurde im Jahr 2020 von der antifaschistischen Jugendgruppe \"Limo Rostock\" sowie der IL Rostock unterst\u00fctzt. So machten die Protagonisten von \"Limo Rostock\" auf ihrer Facebook-Seite am 30. Oktober und 1. November 2020 auf den Jahrestag der Verteidigung der kurdischen Stadt Kobane gegen den sogenannten Islamischen Staat im Jahr 2014 aufmerksam. 95 Internetseite SRH, zuletzt abgerufen am 23.02.2021. 58","Das Ereignis wurde in der Folge zu einem \"Feiertag der Revolution\". 96 Die Beitr\u00e4ge er\u00f6rtern den Hintergrund und die Bedeutung der K\u00e4mpfe in der Region Rojava und fordern abschlie\u00dfend die Aufhebung des Verbotes der verbotenen \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK).97 98 99 Die IL in Mecklenburg-Vorpommern, die sich im Vorjahr eindeutig zur o.g. Kampagne bekannte und sie unterst\u00fctzte, war kaum noch aktiv und auf Demonstrationen kaum wahrnehmbar. Bez\u00fcge lassen sich dennoch weiterhin auf der eigenen Facebookseite sowie bei vereinzelten Aktionen erkennen. 100 96 Facebook-Seite Limo Rostock vom 30.10.2020, abgerufen am 02.02.2021. 97 Facebook-Seite von Limo Rostock vom 30.10.2020, abgerufen am 02.02.2021. 98 Facebook-Seite von Limo Rostock vom 30.10.2020, abgerufen am 02.02.2021. 99 Facebook-Seite Limo Rostock vom 01.11.2020, abgerufen am 02.02.2021. 59","4.6 Dogmatischer Linksextremismus Linksextremistische Parteien und Gruppierungen bem\u00fchen sich nach wie vor, mittels der bekannten Kritikmuster an den \"herrschenden Verh\u00e4ltnissen\" ihren sozialistischen und kommunistischen Zielen n\u00e4her zu kommen. In Mecklenburg-Vorpommern ist es dem dogmatischen Linksextremismus auch im Jahr 2020 nicht gelungen, eine gr\u00f6\u00dfere politische Bedeutung zu erlangen. Die \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP) verf\u00fcgt noch \u00fcber Ansprechstellen in Stralsund, Schwerin und Rostock. 101 Insgesamt ist das Personenpotenzial eher gering. Die \"Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend\" (SDAJ)102 ist eine eigenst\u00e4ndige Organisation, die der DKP nahesteht und mit Ortsgruppen in Schwerin und Rostock vertreten ist. Die \"Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands\" (MLPD) unterh\u00e4lt Ortsgruppen in Alt Schwerin, Rostock und Waren. Der Jugendverband \"REBELL\" der MLPD ist mit einer Ortsgruppe in Rostock in Mecklenburg-Vorpommern vertreten. 103 Daneben bestehen in Mecklenburg-Vorpommern einige Regionalgruppen des \"RotFuchs-F\u00f6rdervereins\", der zum Bereich der orthodoxen Kommunisten z\u00e4hlt. Die \"Sozialistische Organisation Solidarit\u00e4t Rostock\" (SOL Rostock), die aus der Spaltung der \"Sozialistischen Alternative\" (SAV) hervorgegangen ist104, entwickelte 2020 kaum \u00f6ffentlichkeitswirksame Aktionen. 105 Insgesamt ist festzustellen, dass die politischen Ziele der dogmatischen Linksextremisten so gut wie keine nen100 Der Wimpel ist auf der \"antifaschistischen Neujahrsdemo am 05.01.2020 in Rostock mitgef\u00fchrt worden. Das Foto wird mehrmals von der IL Rostock und auch von Limo Rostock verwendet. Facebook-Seite der IL Rostock vom 06.01.2020 und 02.03.2020, abgerufen am 02.02.2021 101 Logo der DKP, abgerufen auf der Internetseite Wikipedia, abgerufen am 23.02.2021. 102 Die SDAJ ist die Jugendorganisation der DKP, von dieser aber organisatorisch unabh\u00e4ngig. 103 Internetseite der MLPD, abgerufen am 23.02.2021. 104 Vgl. Verfassungsschutzbericht Mecklenburg-Vorpommern 2019, S.92. 105 Facebook-Seite SOL Rostock, abgerufen am 23.02.2021. 60","nenswerte Anziehungskraft auf die Bev\u00f6lkerung im Jahr 2020 ausge\u00fcbt haben. Das Personenpotenzial in Mecklenburg-Vorpommern aller dogmatischen Organisationen wird auf unter 100 Personen gesch\u00e4tzt und bleibt im Vergleich zu 2019 unver\u00e4ndert. 5 Islamismus / Islamistischer Terrorismus 5.1 Islamistische Bestrebungen - politischer Extremismus mit R\u00fcckgriff auf den Islam Das Ph\u00e4nomen des Islamismus wird begrifflich und inhaltlich von dem des Islam unterschieden. Der Islam ist eine Religion, deren Aus\u00fcbung durch das im Artikel 4 des Grundgesetzes festgehaltene Recht auf Religionsfreiheit garantiert und die als solche nicht von den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden beobachtet wird. Der Islamismus ist hingegen dadurch gekennzeichnet, dass er einen explizit politischen Anspruch aus der Religion des Islam ableitet. Islamisten instrumentalisieren die Religion des Islam f\u00fcr politische und verfassungsfeindliche Zwecke. Sie verfolgen das Ziel, ihre gesellschaftspolitischen Vorstellungen in Staat und Gesellschaft durchzusetzen und dies sowohl in muslimischen wie auch in s\u00e4kular gepr\u00e4gten Gesellschaften. Islamisten wollen eine \"Ordnung des Islam\" errichten, in der mittels Anwendung \"islamischer Rechtsnormen\" der Geltungsanspruch der Scharia durchgesetzt und damit wesentliche Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung au\u00dfer Kraft gesetzt werden sollen. Der Verfassungsschutz beobachtet deshalb unter der \u00dcberschrift \"Islamismus\" religi\u00f6s motivierte extremistische Bestrebungen, die sich gegen westliche Wertund Ordnungsvorstellungen, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Der islamistische Extremismus ist kein einheitliches Ph\u00e4nomen, sondern weist zahlreiche Facetten auf. Diese unterscheiden sich zum einen in ihrer Reichweite und ihrem Anspruch; das Spektrum reicht hierbei von lokalen islamistischen Vereinen bis zu global agierenden Organisationen wie den Terrororganisationen \"Islamischer Staat\" (IS) oder \"al-Qaida\". Logo der verbotenen Terrororganisation IS Daneben gibt es islamistische Gruppierungen, deren Agenda sich auf bestimmte Regionen bezieht. Die islamistische \"Harakat al-Muqawama al-Islamiya\" (HAMAS) etwa richtet ihre Aktivit\u00e4ten auf eine Islamisierung Pal\u00e4stinas. HAMAS ist f\u00fcr dieses Ziel aber weit \u00fcber die Grenzen Pal\u00e4stinas hinaus aktiv. Zum anderen unterscheiden sich die Mittel, die islamistische Gruppierungen einsetzen, um ihre Ziele zu erreichen. So gibt es islamistische Organisationen, die als legalistisch bezeichnet werden, weil ihre Zielsetzungen zwar extremistisch sind, sie sich aber bei ihren Aktionen innerhalb des vorgegebenen rechtlichen Rahmens bewegen. Andere islamistische Gruppierungen bef\u00fcrworten unter bestimmten Umst\u00e4nden den Einsatz von Gewalt als Mittel, um ihre Ziele durchzusetzen. Schlie\u00dflich gibt es im 61","Bereich des Islamismus terroristische Gruppierungen wie \"al-Qaida\" und den IS, deren prim\u00e4res Ziel die Propagierung, die Androhung und der Einsatz von Gewalt ist. Diese Vielfalt hat zur Folge, dass der islamistische Extremismus auch keine Bewegung ist, die nach au\u00dfen hin geschlossen auftritt. Teile dieses Spektrums bek\u00e4mpfen einander auf das Heftigste. Das Personenpotenzial im islamistischen Extremismus ist im Berichtsjahr 2020 konstant geblieben: M-V 2019 M-V 2020 Bund 2019 Bund 2020 Salafisten 160 160 12.150 12.150 Sonstige 30 30 15.870 16.565 Gesamt 190106 190107 28.020 28.715 Im Folgenden werden die \"Entwicklung des Islamismus und islamistischen Terrorismus 2020\" (Kapitel 5.2), die \"staatlichen Ma\u00dfnahmen gegen islamistischen Extremismus in Deutschland\" (Kapitel 5.3), der \"Salafismus in Deutschland\" (Kapitel 5.4) und die \"Trends des islamistischen Terrorismus\" (Kapitel 5.5) behandelt. Zum Abschluss dieses Teiles wird die \"Entwicklung des islamistischen Extremismus in Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2020\" (Kapitel 5.6) beschrieben. 5.2 Entwicklung des Islamismus und islamistischen Terrorismus 2020 Der islamistische Terrorismus stellt nach dem Rechtsterrorismus die gr\u00f6\u00dfte Gefahr f\u00fcr die innere Sicherheit der Bundesrepublik dar. Die angespannte Bedrohungslage blieb grunds\u00e4tzlich auch 2020 bestehen. 2020 gab es in Deutschland, anders als 2018 und 2019, wieder einen islamistischen Anschlag mit Todesfolge. Zudem kam es im Herbst 2020 in mehreren mitteleurop\u00e4ischen Staaten zu einer Serie von islamistischen Terroranschl\u00e4gen. Diese Taten zeigen, wie stark und aktiv der islamistische Terrorismus in Europa nach wie vor ist. Auch und vor allem aber in islamisch gepr\u00e4gten L\u00e4ndern wie Afghanistan, Syrien und Irak waren auch 2020 wieder zahlreiche islamistische Anschl\u00e4ge zu beklagen, bei denen noch erheblich mehr Menschen zu Schaden kamen als bei den Anschl\u00e4gen in Europa. Das islamistisch-terroristische Personenpotenzial in Deutschland lag im Dezember 2020 bei rund 2.040 Personen (September 2019: rund 2.020 Personen). Dieses Potenzial spiegelt eine permanente und erhebliche Gef\u00e4hrdung wider. Infolgedessen muss grunds\u00e4tzlich damit gerechnet werden, dass es in Deutschland zu einem Anschlag islamistischer Terroristen kommen kann. 5.2.1 Anschl\u00e4ge in Europa Messerangriff in Dresden am 4. Oktober 2020 Am 4. Oktober 2020 wurden in der Dresdener Innenstadt zwei M\u00e4nner durch Messerstiche schwer verletzt, woraufhin einer der beiden kurz darauf seinen Verletzun106 Um Doppelmitgliedschaften bereinigt. 107 Um Doppelmitgliedschaften bereinigt. 62","gen erlag. Als T\u00e4ter konnte in der Folge ein Abdullah al-H. aus Syrien ermittelt werden, der 2015 nach Deutschland eingereist war und die Tat wohl aus einem islamistischen Motiv heraus begangen hatte. Bereits 2018 hatte das Oberlandesgericht Dresden festgestellt, dass al-H. ein Anh\u00e4nger der Terrororganisation IS sei und einen Anschlag in Dresden geplant habe, worauf er zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt wurde. Im Dezember 2019 erfolgte eine weitere Verurteilung von al-H. wegen t\u00e4tlicher Angriffe auf Vollzugsbeamte und K\u00f6rperverletzung. F\u00fcnf Tage vor dem Messerangriff in der Dresdener Innenstadt war al-H. aus der Haft entlassen worden. Mord an Samuel Paty am 16. Oktober 2020 Am 16. Oktober 2020 wurde der franz\u00f6sische Lehrer Samuel Paty auf dem Nachhauseweg von seiner Schule im Pariser Vorort Conflans-Sainte-Honorine von Adullah A. einem islamistisch motivierten T\u00e4ter ermordet, der zur Tatzeit 18 Jahre alt war. A. stach mehrfach auf das Opfer ein und enthauptete den Lehrer schlie\u00dflich. Polizisten erschossen den T\u00e4ter bei dem Versuch ihn festzunehmen. Samuel Paty hatte im Unterricht beim Thema Meinungsfreiheit auf die Mohammed-Karikaturen Bezug genommen, die im franz\u00f6sischen Satiremagazin \"Charlie Hebdo\" ver\u00f6ffentlicht worden waren. Infolge dieses Unterrichtes gab es Proteste von radikalen Muslimen, die schnell die Grenzen von Conflans-Sainte-Honorine \u00fcberschritten. Namhafte Islamisten aus Paris griffen das Thema auf und machten daraus eine Kampagne gegen Paty und den franz\u00f6sischen Staat. In dieser radikalisierten Situation schritt A. zur Tat. Der Mord f\u00fchrte zu breiten Protesten in der franz\u00f6sischen Bev\u00f6lkerung und zu umfangreichen Ma\u00dfnahmen gegen den Islamismus in Frankreich. Nachdem der franz\u00f6sisch Pr\u00e4sident Emmanuel Macron das Zeigen der Mohammad-Karikaturen verteidigte und als einen Akt der freien Meinungs\u00e4u\u00dferung bezeichnete, kam es im Nahen und Mittleren Osten zu Protesten und Boykottaufrufen gegen franz\u00f6sische Waren. Anschlag in Nizza am 29. Oktober 2020 Am 29. Oktober 2020 t\u00f6tete der damals 21-j\u00e4hrige Tunesier Brahim A. mit einem Messer drei Personen in der gr\u00f6\u00dften katholischen Kirche der s\u00fcdfranz\u00f6sischen Stadt Nizza. Brahim A. war erst am 20. September 2020 mit einem Boot aus Tunesien auf der italienischen Insel Lampedusa angelandet. Die italienischen Beh\u00f6rden schoben ihn nicht wieder zur\u00fcck nach Tunesien, so dass Brahim A. kurz vor der Tat nach Nizza reisen konnte. Der Anschlag wird von franz\u00f6sischen Stellen als islamistisch motiviert bewertet und in einen Zusammenhang mit dem Mord an Samuel Paty gestellt (s.o.). Anschlag in Wien am 2. November 2020 Bei einem schwer bewaffneten, rund zehnmin\u00fctigen Amoklauf in der Wiener Innenstadt erschoss der seinerzeit 20-j\u00e4hrige Kujtim F. vier Menschen und verletzte mehr als zwanzig Personen zum Teil schwer. Der Amoklauf wurde schlie\u00dflich durch eine Sondereinheit der \u00f6sterreichischen Polizei mit einem t\u00f6dlichen Schuss auf den T\u00e4ter gestoppt. F., der \u00fcber die \u00f6sterreichische und nordmazedonische Staatsangeh\u00f6rigkeit verf\u00fcgte, soll ein Sympathisant der Terrororganisation IS gewesen sein. Er soll geplant haben, nach Syrien auszureisen und sich dort am bewaffneten Jihad zu beteiligen. Im September 2018 war er in die T\u00fcrkei gereist, um von dort nach Syrien zu gelangen. Nach 63","seiner Festnahme durch die t\u00fcrkischen Beh\u00f6rden wurde er nach \u00d6sterreich zur\u00fcckgebracht und dort im April 2019 unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Im Dezember 2019 wurde er vorzeitig entlassen und musste daf\u00fcr an einer Deradikalisierungsma\u00dfnahme teilnehmen, welche Ende Oktober 2020, also wenige Tage vor seiner Tat, beendet war. Die Terrororganisation IS ver\u00f6ffentlichte einen Tag nach dem Anschlag \u00fcber ihr nahestehende SocialMedia-Kan\u00e4le, dass sie f\u00fcr das Attentat des F. verantwortlich sei. 5.3 Staatliche Ma\u00dfnahmen gegen islamistischen Extremismus Eine herausragende staatliche Ma\u00dfnahme gegen den islamistischen Extremismus war 2020 der Erlass des Bet\u00e4tigungsverbots des Bundesinnenministeriums gegen die schiitisch-islamistische Terrororganisation \"Hizb Allah\" (deutsch: \"Partei Gottes\") am 30. April 2020. Begr\u00fcndet wurde das Verbot damit, dass die \"Hizb Allah\" offen zur gewaltsamen Vernichtung des Staates Israel aufruft und das Existenzrecht Israels in Frage stellt. Damit richtet sich die \"Hizb Allah\" in elementarer Weise gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung. Der \"Hizb Allah\" wurden in Deutschland 2020 bis zu 1.050 Personen zugerechnet. Logo der \"Hizb Allah\" Wie schon in den Jahren zuvor, leitete der Generalbundesanwalt (GBA) auch 2020 zahlreiche Ermittlungsverfahren ein, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufweisen, und brachte einen Gro\u00dfteil davon zur Anklage. Staatliche Ma\u00dfnahmen gegen islamistischen Extremismus umfassen neben den erforderlichen Repressionsma\u00dfnahmen verst\u00e4rkt auch Ans\u00e4tze der Pr\u00e4vention. Die Beratungsstelle Radikalisierung beim Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) ist insoweit ein bundesweiter Ansprechpartner, insbesondere f\u00fcr das private Umfeld von radikalisierten Personen. Die \"Beratungsstelle Radikalisierung\" beim BAMF ist \u00fcber die Rufnummer 0911/9434343 zu erreichen. 5.4 Salafismus - Hintergr\u00fcnde und aktuelle Entwicklung Nachdem die Anh\u00e4ngerzahl im Bereich Salafismus in Deutschland in den letzten Jahren deutlich und kontinuierlich gestiegen war, hat mittlerweile eine Konsolidierung stattgefunden. Insgesamt werden dem Salafismus in Deutschland mit Stand Dezember 2020 12.150 Personen zugerechnet. Diese Zahl hat sich gegen\u00fcber dem Vorjahr nicht ver\u00e4ndert. Der Salafismus ist eine Ideologie und gleichzeitig eine besonders radikale Bewegung innerhalb des islamistischen Extremismus, die sich an den Ideen und Lebensweisen der ersten Muslime und der islamischen Fr\u00fchzeit orientiert. Salafisten geben vor, ihre religi\u00f6se Praxis und Lebensf\u00fchrung ausschlie\u00dflich an den Prinzipien des Koran und dem Vorbild des Propheten Mohammed und der fr\u00fchen Muslime - der sogenannten rechtschaffenen Altvorderen (arabisch: al-salaf al-salih) - auszurichten. Um dies umzusetzen, streben Salafisten die bedingungslose Durchsetzung und Befolgung von 64","islamischen Regeln an, die ihrer Auffassung nach in der fr\u00fchislamischen Zeit g\u00fcltig waren. Salafisten nehmen f\u00fcr sich eine alleinige Deutungsmacht \u00fcber die islamischen Texte in Anspruch. Andere Meinungen und Positionen werden von ihnen systematisch unterbunden. Wer divergierende Positionen vertritt, wird gebannt, gegebenenfalls verfolgt oder sogar mit dem Tode bedroht. F\u00fcr Salafisten ist der Islam deshalb nicht nur \"Religion\", sondern ein auf der wortgetreuen Befolgung des Koran und der Prophetentradition beruhendes System, welches s\u00e4mtliche Lebensbereiche einschlie\u00dflich Gesetzgebung und Politik regelt. In letzter Konsequenz streben Salafisten die Errichtung eines islamischen \"Gottesstaates\" an. F\u00fcr Deutschland w\u00fcrde dieser Schritt bedeuten, dass wesentliche Grundrechte und Verfassungsprinzipien keine Geltung mehr h\u00e4tten. Propaganda und Handlungsweisen von Salafisten zielen folglich nicht nur auf eine Beeinflussung religi\u00f6ser \u00dcberzeugungen ab, sondern verfolgen einen totalit\u00e4ren Ansatz. Sie verwenden dabei zwar religi\u00f6se Begriffe, deuten sie jedoch politisch um und instrumentalisieren sie in ihrem Sinne. Die salafistische Ideologie ist daher mit Integration, religi\u00f6ser Toleranz und den Grundlagen des demokratischen Rechtsstaates nicht vereinbar. Gleichwohl ist der Salafismus keine homogene Bewegung, sondern teilt sich in verschiedene Unterkategorien auf. Der Verfassungsschutz unterscheidet zwischen den Str\u00f6mungen des politischen und des jihadistischen Salafismus. Beide Str\u00f6mungen teilen zwar grunds\u00e4tzlich die gleichen Glaubensvorstellungen, unterscheiden sich jedoch in der Wahl der Methoden, mit denen diese Glaubensvorstellungen umgesetzt werden sollen. Politische Salafisten versuchen, ihre islamistische Ideologie durch intensive Propagandaaktivit\u00e4ten zu verbreiten, welche sie als \"Missionierung\" (arabisch: da'wa) bezeichnen. Mit ihnen soll die Gesellschaft in einem langfristig angelegten Prozess nach salafistischen Vorstellungen ver\u00e4ndert werden. Politische Salafisten veranstalten zu diesem Zweck z.B. Kundgebungen in Innenst\u00e4dten und \"Islamseminare\". Sie unterhalten ein umfangreiches Angebot im Internet, mit dem sie ihre Propaganda verbreiten. Nach au\u00dfen wird dies als Informationsangebot zur korrekten Religionsaus\u00fcbung dargestellt, tats\u00e4chlich betreibt der politische Salafismus auf diesem Weg jedoch eine gezielte und systematische Indoktrination, die h\u00e4ufig den Anfangspunkt einer weiteren Radikalisierung bildet. Salafisten sind bei der Ansprache von Jugendlichen h\u00e4ufig erfolgreich, da sie eine jugendtypische Sprache sprechen und ihnen eine vermeintlich klare Orientierung in einer als un\u00fcbersichtlich empfundenen Welt aufzeigen k\u00f6nnen. Zudem bieten sie ihnen das Zusammengeh\u00f6rigkeitsgef\u00fchl einer eingeschworenen Gemeinschaft, reduzieren Komplexit\u00e4t, indem sie Sachverhalte knapp und klar in Gut und B\u00f6se einteilen, stellen klare Gebote und Verbote f\u00fcr alle Bereiche des Lebens auf und entlasten den Jugendlichen davon, eigene Entscheidungen f\u00e4llen zu m\u00fcssen. H\u00e4ufig nutzen sie auch den Idealismus der Jugendlichen und deren altersbedingte Protesthaltung, um sie f\u00fcr die Ziele des Salafismus einzuspannen. Insgesamt ist festzustellen, dass der politische Salafismus ein ambivalentes Verh\u00e4ltnis zur Gewalt als Mittel zur Durchsetzung seiner Ziele pflegt, da religi\u00f6s legitimierte Gewalt h\u00e4ufig nicht prinzipiell ausgeschlossen wird (z. B. \"zur Verteidigung des Islam\"). Anh\u00e4nger des politischen Salafismus positionieren sich zum Teil in bewusst herausfordernder Weise gegen Terrorismus, heben den friedfertigen Charakter des 65","Islam hervor und vermeiden offene Aufrufe zur Gewalt. Zwischen den unterschiedlichen salafistischen Str\u00f6mungen besteht Uneinigkeit, unter welchen Voraussetzungen Gewalt angewendet werden darf. Die Grenzziehung zwischen politischem und jihadistischem Salafismus erweist sich somit h\u00e4ufig als unklar. Jihadistische Salafisten bef\u00fcrworten dagegen eine unmittelbare und sofortige Gewaltanwendung. Sie propagieren den bewaffneten Kampf auch gegen Machthaber in L\u00e4ndern mit muslimischer Bev\u00f6lkerungsmehrheit, denen sie vorwerfen, vom Islam abgefallen und Handlanger des verhassten \"Westens\" zu sein. Bedeutendster Protagonist des jihadistischen Salafismus d\u00fcrfte nach wie vor die Terrororganisation des IS sein. Hervorzuheben ist, dass s\u00e4mtliche Personen mit Deutschlandbezug, die den gewaltsamen Jihad bef\u00fcrworten, zuvor mit salafistischen Einrichtungen in Kontakt standen. Es kann somit als gesichert gelten, dass das von Salafisten verbreitete Gedankengut den N\u00e4hrboden f\u00fcr eine islamistische Radikalisierung bis hin zur Rekrutierung f\u00fcr den militanten Jihad bildet. 5.5 Trends des islamistischen Terrorismus 2020 Obwohl der IS sein Territorium und seine F\u00fchrungsfigur, den \"Kalifen\" Abu Bakr al Baghdadi, verloren hat, setzten sich 2020 die Aktivit\u00e4ten des IS im Osten Syriens fort, u.a. mit Morden, Bombenund Brandanschl\u00e4gen. Nach dem Ende der milit\u00e4rischen K\u00e4mpfe werden Tausende von IS-K\u00e4mpfern in einigen Gefangenenlagern in Syrien gefangen gehalten. Gleichwohl ist die Terrororganisation in verschiedenen Regionen der Welt weiter aktiv. In Europa und auch in Deutschland zeigte sich auch 2020 weiterhin die anhaltende Relevanz der jihadistischen Ideologie. Im Zuge des Anschlags in Wien am 2. November 2020 wurde erneut deutlich, dass der IS weiterhin islamistische Anschl\u00e4ge propagandistisch f\u00fcr sich nutzt, u.a. um IS-Sympathisanten von seiner Schlagkraft zu \u00fcberzeugen und auch um neue Anh\u00e4nger zu gewinnen. Insgesamt kann weiterhin eine umfangreiche Internetpropaganda beobachtet werden, die auch in deutscher Sprache erfolgt, \u00fcber die Kreise des IS hinausgeht und in der auch zu Anschl\u00e4gen in Deutschland und Westeuropa aufgerufen wird. Ein wichtiger Faktor bei islamistischen Anschl\u00e4gen kann die Nachahmung sein: So liegt der Schluss nahe, dass sich die T\u00e4ter der Anschl\u00e4ge vom Oktober und November 2020 in Europa (Kapitel 5.2.1) m\u00f6glicherweise von anderen islamistischen Anschl\u00e4gen zus\u00e4tzlich motiviert f\u00fchlten. Zudem ist es wahrscheinlich, dass der neuerliche Streit um die Ver\u00f6ffentlichung der Mohammed-Karikaturen, der in Frankreich seinen Ausgang nahm, die islamistische Szene in Deutschland und Europa stark emotionalisiert und die Hemmschwelle zur Aus\u00fcbung von Gewalt gesenkt hat. \u00dcber mehrere Jahre hinweg wurde die Zahl der in Richtung Syrien und Irak ausgereisten Islamisten aus Deutschland erhoben. 2020 wurden nur noch sehr vereinzelt entsprechende Ausreisen festgestellt. Seit dem Beginn des B\u00fcrgerkrieges in Syrien sind insgesamt 1.060 Islamisten aus Deutschland in Richtung Syrien/Irak gereist. Zu etwa der H\u00e4lfte der gereisten Personen liegen konkrete Anhaltspunkte vor, dass sie auf Seiten des IS und der al-Qaida oder denen nahestehenden Gruppierungen sowie anderer terroristischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilgenommen haben oder diese in sonstiger Weise unterst\u00fctzt haben. Dies bedeutet, dass zu einem Teil der ausgereisten Personen bislang keine hinreichenden tats\u00e4chlichen Anhaltspunkte 66","f\u00fcr die Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die zust\u00e4ndigen Justizbeh\u00f6rden vorliegen. F\u00fcr die Sicherheitslage in Deutschland stellt die Gruppe der Islamisten, die aus Syrien und dem Irak nach einer Beteiligung an den dortigen K\u00e4mpfen zur\u00fcckkehren, ein erhebliches Gef\u00e4hrdungspotenzial dar. Diese Personen verf\u00fcgen \u00fcber umfangreiche Erfahrungen mit Krieg und Terrorismus und sind zudem stark ideologisch indoktriniert. Etwa ein Drittel der o.g. 1.060 Personen, die aus Deutschland in Richtung Syrien und Irak ausgereist sind, um sich dort am Jihad zu beteiligen, befindet sich mittlerweile wieder in Deutschland. Zu \u00fcber hundert der bislang zur\u00fcckgekehrten Personen liegen den Sicherheitsbeh\u00f6rden Erkenntnisse vor, wonach sie sich aktiv an K\u00e4mpfen in Syrien oder im Irak beteiligt oder hierf\u00fcr eine Ausbildung absolviert haben. Diese Personen stehen unver\u00e4ndert im Fokus polizeilicher und justizieller Ermittlungen. Personen, die im Ausland aktiv am Jihad teilgenommen haben, genie\u00dfen dar\u00fcber hinaus in salafistischen und jihadistischen Kreisen - auch in Deutschland - oft ein besonderes Ansehen, werden auf Grund dieser Erfahrungen h\u00e4ufig zu Vorbildern und tragen mit ihren Jihad-Erfahrungen zur St\u00e4rkung und Radikalisierung der salafistischen Szene in Deutschland bei. An vielen islamistischen Terroranschl\u00e4gen der letzten Jahre waren Personen beteiligt, die in Europa leben oder dort sogar geboren wurden, sich aber nicht im Ausland an terroristischen Aktivit\u00e4ten beteiligt haben (sogenannter \"homegrown terrorism\"). Die meisten dieser T\u00e4ter sind dabei ohne Anbindung bzw. den Auftrag einer Terrororganisation t\u00e4tig geworden. Nur ein Bruchteil der Fl\u00fcchtlinge, die zumeist als irregul\u00e4re Migranten 108 nach Deutschland gekommen sind, hatte sich zuvor in ihren Heimatl\u00e4ndern aktiv f\u00fcr islamistische bzw. jihadistische Organisationen bet\u00e4tigt und setzte solche Aktivit\u00e4ten auch in Deutschland fort. Diese Personen stellen einen Teil des o.g. islamistischterroristischen Personenpotenzials dar, das im besonderen Fokus der Sicherheitsbeh\u00f6rden steht. Als problematisch f\u00fcr letztere erweist sich hierbei die h\u00e4ufige Erkenntnis, dass vormalige Aktivit\u00e4ten von Terroristen im Nahen Osten jedoch h\u00e4ufig durch die deutschen Beh\u00f6rden nicht oder nur schwer aufzukl\u00e4ren sind. 5.6 Islamistischer Extremismus in Mecklenburg-Vorpommern Auch im Jahr 2020 waren zahlreiche Aktivit\u00e4ten aus verschiedenen Bereichen des islamistischen Extremismus in Mecklenburg-Vorpommern festzustellen. Im Land konnten auch 2020 wieder vor allem Aktivit\u00e4ten von islamistisch motivierten Einzelpersonen beobachtet werden. Aktivit\u00e4ten von islamistischen Organisationen spielen demgegen\u00fcber weiterhin eine deutlich geringere Rolle. Von besonderer Bedeutung waren erneut die Aktivit\u00e4ten von Anh\u00e4ngern des Salafismus. Mit Stand Dezember 2020 wurde f\u00fcr den Salafismus im Land ein Personenpotenzial von 160 festgestellt. Dieses Potential bleibt gegen\u00fcber dem Vorjahr unver\u00e4ndert. Das Personenpotenzial der Salafisten umfasst sowohl politische als auch jihadistische Salafisten. Organisier108 \"Der Begriff des \"irregul\u00e4ren\" bzw. unrechtm\u00e4\u00dfigen Aufenthalts wird im Hinblick auf Personen verwendet, die sich ohne Aufenthaltsrecht oder Duldung und ohne Kenntnis der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden in Deutschland aufhalten. (...)\", www.bamf.de. 67","te islamistische Strukturen haben sich im Land bisher nur wenig etabliert. Islamisten agieren in Mecklenburg-Vorpommern zumeist als Einzelpersonen oder im Rahmen von losen Personennetzwerken, die salafistische Aktivit\u00e4ten entfalten. Diese Personen sind ganz \u00fcberwiegend m\u00e4nnlich. Rund 30% der Salafisten in MecklenburgVorpommern stammen aus dem Nordkaukasus und rund 50% aus Syrien. Die Landesregierung verf\u00fcgt derzeit \u00fcber keine best\u00e4tigten Informationen zu islamistischen \"Ausreisef\u00e4llen\" aus Mecklenburg-Vorpommern nach Syrien oder in den Irak. 5.6.1 Ausl\u00e4ndische Islamisten und Aufenthaltsrecht Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist nachdr\u00fccklich bestrebt, islamistischen Aktivit\u00e4ten keinen Raum zu geben und diese - so sie bekannt werden - zur\u00fcckzudr\u00e4ngen und zu unterbinden. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wirkt im Verbund mit den Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden des Landes daran mit, ausl\u00e4ndischen Islamisten m\u00f6glichst keinen gefestigten Aufenthaltsstatus zu gew\u00e4hren und sie bei Vorliegen der Voraussetzungen in ihre Herkunftsl\u00e4nder zur\u00fcckzuf\u00fchren. Zu diesem Zweck wirken Polizei und Verfassungsschutzbeh\u00f6rde des Landes gemeinsam mit dem Ausl\u00e4nderreferat des Innenministeriums an der beim Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) angesiedelten Arbeitsgruppe \"Statusrechtliche Begleitma\u00dfnahmen\" (AG Status) mit. Ausdr\u00fcckliches Ziel dieser AG ist es, Personen mit extremistischem/terroristischem Hintergrund zu erkennen und zu pr\u00fcfen, inwieweit Ma\u00dfnahmen wie * ein Widerruf bzw. die R\u00fccknahme einer Asyl-/Fl\u00fcchtlingsanerkennung, * Ma\u00dfnahmen zur Aufenthaltsbeendigung, * Ma\u00dfnahmen zur \u00dcberwachung gem\u00e4\u00df SS 56 AufenthG * Ma\u00dfnahmen zur Verhinderung der (Wieder-) Einreise, * Ma\u00dfnahmen zur Verhinderung der Erteilung, bzw. des Widerrufs oder der R\u00fccknahme einer Einb\u00fcrgerung angezeigt sind. Die AG Status kann dabei f\u00fcr den Widerruf von Asylentscheidungen oder f\u00fcr die Empfehlung einer Ausweisungsverf\u00fcgung auch auf solche Erkenntnisse der Sicherheitsbeh\u00f6rden zur\u00fcckgreifen, die als solche nicht f\u00fcr eine strafrechtliche Verurteilung ausreichen. In diesem Zusammenhang ist jedoch hervorzuheben, dass islamistische Aktivit\u00e4ten, die unterhalb der Schwelle von Straftaten, die eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen, bleiben oder - gefahrenabwehrrechtlich - lediglich als abstrakte Gefahr klassifiziert werden k\u00f6nnen, f\u00fcr sich genommen regelm\u00e4\u00dfig nicht ausreichen, um darauf eine Aufenthaltsbeendigung zu st\u00fctzen. Mit anderen Worten: Ein vom BAMF anerkannter Fl\u00fcchtling kann ohne ausl\u00e4nderrechtliche Sanktionen bef\u00fcrchten zu m\u00fcssen, beispielsweise den demokratischen Rechtsstaat offen ablehnen und sich f\u00fcr die Einf\u00fchrung der Scharia aussprechen. 5.6.2 Islamismuspr\u00e4vention im Land Zur Umsetzung des \"Nationalen Pr\u00e4ventionsprogramms gegen islamistischen Extremismus\" war 2017 die Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe \"Islamismuspr\u00e4vention\" und der Aufbau einer Fachstelle zur Pr\u00e4vention von religi\u00f6s begr\u00fcn68","detem Extremismus mit Mitteln des Bundesprogramms \"Demokratie leben!\" beschlossen worden. Die Koordinierung dieser Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen wurde der \"Landeszentrale f\u00fcr politische Bildung/Landeskoordinierungsstelle Demokratie und Toleranz\" \u00fcbertragen. Die Islamismuspr\u00e4vention im Land Mecklenburg-Vorpommern wird seitdem unter der Mitwirkung der Ministerien f\u00fcr Inneres, f\u00fcr Bildung, Soziales und des Justizministeriums umgesetzt. Seit dem Fr\u00fchjahr 2018 ist die Fachstelle f\u00fcr Pr\u00e4vention von religi\u00f6s begr\u00fcndetem Extremismus mit dem Namen \"Bidaya\" (arab. f\u00fcr Start, Anfang) in Waren (M\u00fcritz) eingerichtet. \"Bidaya\" steht staatlichen Stellen, zivilgesellschaftlichen Tr\u00e4gern und Einzelpersonen in Mecklenburg-Vorpommern als Beratungsstelle im Themenfeld Islamismus und Islamfeindlichkeit zur Verf\u00fcgung. Neben der Beratung liegt ein Schwerpunkt auf der Fortbildung von Fachkr\u00e4ften. Die Fachstelle \"Bidaya\" ist sowohl im Internet unter www.bidaya-mv.de als auch telefonisch unter der Nummer 0160/ 8045287 erreichbar. 6 Sonstiger Ausl\u00e4nderextremismus 6.1 Personenpotenzial Die St\u00e4rke der in Mecklenburg-Vorpommern agierenden - nicht islamistischen - linksextremistischen Ausl\u00e4nderorganisationen stellt sich im Einzelnen wie folgt dar 109: MV MV Bund Bund 2019 2020 2019 2020 \"Arbeiterpartei Kurdistans\" 250 250 14.500 14.500 (PKK) T\u00fcrkische Linksextremisten < 20 < 20 2.550 2.550 Gesamt110 < 270 < 270 17.050 17.050 Von den meisten dieser Organisationen wird Deutschland als gesicherter R\u00fcckzugsraum betrachtet, jedoch ist die Zahl der Anh\u00e4nger der linksextremistischen Organisationen \"Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front\" (DHKP-C), \"T\u00fcrkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten\" (TKP/ML) und \"Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei\" (MLKP) - im Gegensatz zur Mitgliederzahl der \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) - im Land Mecklenburg-Vorpommern unbedeutend. 109 Alle Zahlen sind Rundungswerte. 110 Die Gesamtzahl des Bundes der Mitglieder-/Anh\u00e4ngerzahlen von nicht islamistischen - linksextremistischen Ausl\u00e4nderorganisationen weicht von der seitens des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz ver\u00f6ffentlichten Gesamtstatistik insofern ab, als in der o.a. Tabelle ausschlie\u00dflich die im Land Mecklenburg-Vorpommern agierenden Organisationen ber\u00fccksichtigt worden sind. 69","6.2 Straftatenaufkommen Im Bereich des sonstigen Ausl\u00e4nderextremismus registrierte das Landeskriminalamt 2020 (20) Straftaten mit politischer Motivation (2019: 2). Sie wurden wie 2019 insgesamt als extremistisch eingestuft. Die niedrige Zahl aus 2019 ist u.a. dem stark zur\u00fcckgegangenen Demonstrationsgeschehen und der sp\u00fcrbaren Zur\u00fcckhaltung der kurdischen Diaspora geschuldet. Bis zu den Kontaktbeschr\u00e4nkungen aufgrund der Corona-Pandemie, gab es 2020 ein erh\u00f6htes Demonstrationsaufkommen und damit einhergehende \"Szenedelikte\". Darunter fallen Delikte wie Beleidigung, Bedrohung und Widerstandshandlungen mit Beteiligung von Ausl\u00e4ndern, die teilweise als politisch motiviert und mit Extremismusbezug bewertet werden, wenn politische Meinungs\u00e4u\u00dferung oder rassistische Bez\u00fcge gegeben sind. 6.3 \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) 6.3.1 Allgemeines Die im Jahr 1978 in der T\u00fcrkei unter F\u00fchrung von Abdullah \u00d6calan gegr\u00fcndete \"Arbeiterpartei Kurdistans (Partiya Karkeren Kurdistan - PKK)\" k\u00e4mpft seit Anfang der 1980er Jahre f\u00fcr die Unabh\u00e4ngigkeit bzw. gr\u00f6\u00dfere Autonomie der Kurdengebiete im Osten der T\u00fcrkei. Seitdem sind bei Anschl\u00e4gen und Gefechten mehrere zehntausend Menschen get\u00f6tet worden, darunter auch viele Zivilisten. Die PKK ist in Deutschland, was Anh\u00e4ngerzahlen, Organisationsgrad und Mobilisierungspotenzial betrifft, nach wie vor die bedeutendste Kraft im Bereich des nicht religi\u00f6s motivierten Extremismus mit Auslandsbezug. Sie wurde von der Europ\u00e4ischen Union in die Liste der terroristischen Vereinigungen aufgenommen und unterliegt in Deutschland unter allen von ihr benutzten Bezeichnungen wie KADEK, KONGRA GEL, KKK und KCK - einschlie\u00dflich ver111 schiedener Teilund Nebenorganisationen - seit 1993 einem vereinsrechtlichen Bet\u00e4tigungsverbot. Die Aktivit\u00e4ten der PKK in Deutschland waren im Jahr 2020 im Wesentlichen von folgenden Themen bestimmt: * dem Kampf der Kurden in Syrien und im Irak gegen die islamistische Terrororganisation IS, * den bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der PKK und dem t\u00fcrkischen Staat und der kurdischen KDP im Nordirak, * der politischen Agitation zur Aufhebung des Bet\u00e4tigungsverbots der PKK in Deutschland und zur Verbesserung der Haftbedingungen des PKK-Vor sitzenden Abdullah \u00d6calan. 111 Internetseite \"wikipedia.de\", abgerufen am 08.02.2021. 70","Die PKK verf\u00fcgt in Deutschland \u00fcber einen konspirativ handelnden und streng hierarchisch organisierten Funktion\u00e4rsapparat. Das gesamte Bundesgebiet ist dabei in Zust\u00e4ndigkeitsbereiche aufgeteilt, dem jeweils ein PKK-F\u00fchrungsmitglied (sogenannter Gebietsverantwortlicher) vorsteht. Um sich der Verfolgung durch deutsche Sicherheitsbeh\u00f6rden zu entziehen, wechseln diese F\u00fchrungskader regelm\u00e4\u00dfig und in k\u00fcrzeren Zeitabst\u00e4nden europaweit ihr Zust\u00e4ndigkeitsgebiet. Eine der Hauptaufgaben dieser F\u00fchrungskader ist die Beschaffung finanzieller Mittel zur Durchsetzung der Parteiziele, zur Verbreitung der PKK-Ideologie und zur Ausstattung und Unterhaltung der Guerillaeinheiten. Dies erfolgt \u00fcberwiegend durch den Verkauf von Publikationen und durch Einnahmen aus Veranstaltungen. Ein gro\u00dfer Teil der Gelder wird dar\u00fcber hinaus durch \"Spendensammlungen\" in der PKKAnh\u00e4ngerschaft erzielt. Dabei gibt es auch deutliche Anzeichen, dass diese nicht immer freiwillig erfolgen. Entsprechende monatliche Sammlungen sowie gesonderte j\u00e4hrliche \"Spenden\"-Kampagnen finden auch in Mecklenburg-Vorpommern statt. Im Rahmen der genannten Themen fanden im Jahr 2020 europaund bundesweit zahlreiche Resonanzaktionen der PKK-Anh\u00e4ngerschaft, wie Kundgebungen, Hungerstreiks und Demonstrationsm\u00e4rsche statt. Die insbesondere zu Beginn und Ende des Jahres im Zuge der Corona-Pandemie verh\u00e4ngten Kontaktund Veranstaltungsbeschr\u00e4nkungen haben diese PKK-Aktivit\u00e4ten sp\u00fcrbar behindert. So wurden beispielsweise die allj\u00e4hrlich stattfindende Gro\u00dfveranstaltung zum Newroz-Fest im M\u00e4rz 2020 (Frankfurt/Main) und die geplante Gro\u00dfkundgebung am 21. November 2020 in K\u00f6ln zum j\u00e4hrlichen Aktionstag anl\u00e4sslich des PKK-Verbots coronabedingt abgesagt.112 Stattdessen wurde an diesem Tag ein bundesweiter, dezentraler Aktionstag ausgerufen, in dessen Rahmen mehrere Kundgebungen und Aktionen stattgefunden haben.113 114 Die kleineren Demonstrationen zu der laufenden, eher allgemein gehaltenen Kampagne \"Schluss mit Isolation, Faschismus und Besatzung - Zeit f\u00fcr Freiheit\" verliefen, unter Einhaltung der Corona-Abstandregeln, st\u00f6rungsfrei und eher unauff\u00e4llig. Dagegen hat der diesj\u00e4hrige \"Lange Marsch\" der kurdischen Jugend, der regelm\u00e4\u00dfig auch von Anh\u00e4ngern und Sympathisanten der PKK und ihrer Jugendorganisation besucht und durchgef\u00fchrt wird, von Hannover nach Hamburg eine besondere \u00d6ffentlichkeitswirkung erzeugt. Da einige Aktivisten w\u00e4hrend einer Zugfahrt das Zeigen der Fahrausweise verweigerten und die Corona-Regeln nicht einhielten, l\u00f6ste der amtlich angeordnete Stopp des Zuges im nieders\u00e4chsischen Bardowick am 10. September 2020 einen Gro\u00dfeinsatz der Polizei aus, bei dem es zu Gewaltund Widerstandshandlungen gegen die Polizei kam. 115 Auch am 6. September 2020 kam es in Berlin im Rahmen einer prokurdischen Demonstration zu einem 112 Vgl. \"+++Keine Gro\u00dfdemo am 21.11.+++\" vom 05.11.2020, in: https://unsereutopie.noblogs.org; abgerufen am 20.11.2020. 113 Vgl. \"WEG MIT DEM VERBOT DER PKK!\", in: https://kon-med.com; abgerufen am 23.11.2020. 114 Vgl. ebd. 115 https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg/Bardowick-Jugendgruppe-greiftpolizisten-an, abgerufen am 11.09.2020. 71","Gewaltausbruch, als ein t\u00fcrkischer Passant, der mit einem t\u00fcrkischen Nationaltrikot bekleidet war, unvermittelt von einer gr\u00f6\u00dferen Gruppe der Demonstrationsteilnehmer attackiert wurde.116 Die legalistischen Organisationen der PKK gaben sich im Rahmen der CoronaPandemie kooperationsbereit gegen\u00fcber den deutschen Beh\u00f6rden und gerierten sich dabei als Ansprechpartner f\u00fcr die Angelegenheiten s\u00e4mtlicher Kurden. Es war festzustellen, dass ein Gro\u00dfteil der Mitglieder und Anh\u00e4nger der PKK in der Pandemie dem Gesundheitsschutz augenscheinlich einen hohen Stellenwert einger\u00e4umt hat. 6.3.2 Aktivit\u00e4ten der PKK in Mecklenburg-Vorpommern In Mecklenburg-Vorpommern werden der PKK ca. 250 Personen zugerechnet. Obwohl diese auch im Jahr 2020 grunds\u00e4tzlich keine gr\u00f6\u00dferen \u00f6ffentlichkeitswirksamen politischen Aktivit\u00e4ten im Land entfalteten, gelingt es der PKK immer wieder, eine nicht unbedeutende Anzahl von Kurden aus Mecklenburg-Vorpommern zur Teilnahme an \u00fcberregionalen Veranstaltungen zu mobilisieren. Auch 2020 ist - nicht nur coronabedingt - insoweit jedoch ein r\u00fcckl\u00e4ufiger Trend zu verzeichnen; als Grund wird allgemein sowohl der bestehende und steigende Verfolgungsdruck durch deutsche und t\u00fcrkische Sicherheitsbeh\u00f6rden als auch eine wachsende Frustration der Kurden \u00fcber den Status quo in den kurdischen Siedlungsgebieten vermutet. Allein der Beginn der t\u00fcrkischen Milit\u00e4roffensive im Nordirak im Juni 2020 war geeignet, die hiesigen Kurden insgesamt zu einen und zu Demonstrationshandlungen zu mobilisieren. Eine besondere Dimension erlangte dieses Ereignis dadurch, dass sich hier ein m\u00f6glicher \"Bruderkrieg\" abzeichnete, da sich die T\u00fcrkei anl\u00e4sslich der Milit\u00e4roperationen \"Adlerkralle\" und \"Tigerkralle\" mit den nordirakischen Kampfverb\u00e4nden der kurdischen Regierungspartei KDP (Partya Demokrata Kurdistane - Demokratische Partei Kurdistans) im Kampf gegen die PKK verb\u00fcndet hatte und somit einen innerkurdischen Konflikt entfachte. So griff im weiteren Verlauf der monatelangen Kampfhandlungen diese Kurdenmiliz selbst das PKK-Hauptquartier im Nordirak an. 6.3.3 Kooperation mit deutschen Linksextremisten Im Verlauf des syrischen B\u00fcrgerkrieges und insbesondere seit Beginn der Kampfhandlungen zwischen dem IS und den PKK-nahen syrisch-kurdischen \"Volksverteidigungseinheiten\"' (YPG) solidarisierten sich deutsche Linksextremisten verst\u00e4rkt mit der kurdischen Autonomiebewegung. Diese Kurdistan-Solidarit\u00e4t deutscher Linksextremisten erhielt durch den Kampf der PKK gegen den IS erheblichen Auftrieb und nahm im Laufe der Zeit zunehmend konkretere Formen an. In der Folge bildeten sich nahezu bundesweit Aktionsb\u00fcndnisse PKK-naher kurdischer, linker und linksextremistischer Gruppierungen sowie Solidarit\u00e4tsgruppen mit linksextremistischer Beteiligung, die gegen den Fortbestand des PKK-Verbotes k\u00e4mpfen. Zentrum diesbez\u00fcglicher Bestrebungen in Mecklenburg-Vorpommern ist nach wie vor Rostock; auch in der Stadt Schwerin konnte eine zunehmende Resonanz festgestellt werden. Die diesbez\u00fcglichen Aktivit\u00e4ten in Rostock gingen im Berichtszeitraum leicht zur\u00fcck; ein Grund d\u00fcrfte auch hier in den versch\u00e4rften Corona-Bestimmungen ab M\u00e4rz 2020 zu suchen sein (siehe Abschnitt 5.3). 116 Berlin - Kundgebung am Brandenburger Tor \"Freiheit f\u00fcr \u00d6calan - Frieden in Kurdistan\". 72","Schwerpunkt der spektren\u00fcbergreifenden Zusammenarbeit stellte im Rahmen mehrerer Aufrufe das Bem\u00fchen dar, deutsche R\u00fcstungsfirmen, wie die Firma Rheinmetall, als Waffenexporteure in die T\u00fcrkei und damit eine Mitverantwortung Deutschlands als Akteur gegen den \"kurdischen Freiheitskampf\" \u00f6ffentlich zu brandmarken. Mitglieder der kurdischen PKK-nahen Studentenorganisationen \u00fcbten dar\u00fcber hinaus Solidarit\u00e4t mit den linksorientierten und linksextremistischen Besetzern im Hambacher und im Dannenr\u00f6der Forst und beteiligten sich aufgrund ideologischer \u00dcberschneidungen der Themen Umweltund Klimaschutz und der \"kurdischen Freiheitsbewegung\" an den mehrw\u00f6chigen Waldbesetzungen. 117 Die dabei enge Vernetzung mit deutschen Linksextremisten zeigte sich vor allem bei der Besetzung des Hambacher Forstes (Nordrhein-Westfalen), wo es immer wieder zu gemeinsamen Aktionen kam. So fand dort zum Beispiel im Juli 2020 unter dem Motto \"Green Resistance from Hambi to Rojava\" ein \"internationalistisches\" Fest statt, um den \"achten Jahrestag der Revolution in Rojava\" zu feiern.118 119 117 Vgl. Eintrag auf dem Twitteraccount @JxkYxkGiessen vom 18.10.2020, https://twitter.com, abgerufen am 23.10.2020. 118 Vgl. \"Rojava-Revolutionsfeier im Hambacher Wald\" vom 22.07.2020, https://anfdeutsch.com, abgerufen am 23.10.2020. 119 Vgl. \"Rojava-Revolutionsfeier im Hambacher Wald\" vom 22.07.2020, https://anfdeutsch.com, abgerufen am 23.10.2020. 73","7 Spionageabwehr 7.1 Aktivit\u00e4ten fremder Nachrichtendienste - Gef\u00e4hrdungspotenzial Die Beobachtung von sicherheitsgef\u00e4hrdenden oder geheimdienstlichen T\u00e4tigkeiten anderer Staaten in der Bundesrepublik Deutschland wird im Rahmen der Spionageabwehr wahrgenommen und ist eine gesetzlich normierte Aufgabe sowie eine Kernkompetenz der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder. Fremde Nachrichtendienste konzentrieren ihre rechtswidrigen Aktivit\u00e4ten insbesondere auf die Beschaffung von Informationen aus den Bereichen Politik, Milit\u00e4r, Wissenschaft, Forschung und Entwicklung sowie Wirtschaft. Deutsche Unternehmen, Forschungseinrichtungen und wissenschaftliche Institute sind in ihren Branchen mitunter als weltweite Marktf\u00fchrer anzusehen und stehen insofern f\u00fcr technologischen Fortschritt, Innovationskraft, Qualit\u00e4t und Erfolg. Vor diesem Hintergrund sind Produkte und Wissen \"Made in Germany\" ein bevorzugtes Aufkl\u00e4rungsziel fremder Staaten. In diesem Zusammenhang d\u00fcrften sicherlich auch entsprechende Einrichtungen und Unternehmen im Bundesland MecklenburgVorpommern im Fokus des Auslandes stehen. Dar\u00fcber hinaus stehen in Deutschland ans\u00e4ssige Personen und Organisationen, die sich in Opposition zu den jeweiligen Regierungen ihrer Heimatl\u00e4nder befinden, im nachrichtendienstlichen Aufkl\u00e4rungsinteresse relevanter Staaten. F\u00fcr Zwecke der verdeckten Informationsgewinnung werden global agierende, mitunter sehr personalstarke Nachrichtendienste eingesetzt, deren Aufgabenstellungen sich an den politisch festgelegten Vorgaben und strategischen Interessen orientieren. Gegen die Belange der Bundesrepublik Deutschland gerichtete Spionage und sonstige diesbez\u00fcglich als sicherheitsrelevant einzustufende Aktivit\u00e4ten werden seit Jahren im Wesentlichen durch die Russische F\u00f6deration, die Volksrepublik China, die Islamische Republik Iran sowie die Republik T\u00fcrkei ausge\u00fcbt. Im Rahmen eines methodischen Vorgehens kommen beispielhaft das Sammeln allgemein zug\u00e4nglicher Informationen auf Messen und sonstigen Fachveranstaltungen, das Abh\u00f6ren bzw. \u00dcberwachen der Telefonund Internetkommunikationsverbindungen, die Ausforschung, Werbung und sp\u00e4tere F\u00fchrung nachrichtendienstlich interessanter Personen in ausgesuchten Zielobjekten sowie hochwirksame Cyberangriffe zur Anwendung. Von Seiten der deutschen Spionageabwehr konnte in den letzten Jahren eine starke Verzahnung angewandter Mittel und Methoden mit der Aus\u00fcbung wirtschaftlicher, milit\u00e4rischer und/oder au\u00dfenpolitischer Druckmechanismen sowie der Durchf\u00fchrung von Desinformation bzw. Propagandama\u00dfnahmen in staatlich gelenkten Medien und sozialen Netzwerken beobachtet werden. Die Charakteristik von hybriden Bedrohungsformen, die insgesamt zu neuen, modernen Konfliktszenarien gef\u00fchrt haben, zeichnet sich durch ein planm\u00e4\u00dfiges Vorgehen, eine Verschleierungstaktik, hohe Kreativit\u00e4t und Koordinierung sowie Unberechenbarkeit aus. In deren Fokus befinden sich vorwiegend demokratische Staaten. 74","Prim\u00e4re Ziele gerade derartiger russischer Ma\u00dfnahmen sind die Destabilisierung demokratischer Gesellschaften, die Beeinflussung der \u00f6ffentlichen und politischen Meinung, die Schaffung bzw. der Erhalt entsprechender Einflusssph\u00e4ren sowie die Schw\u00e4chung und letztendlich Aufl\u00f6sung westlicher Allianzen, hier zuv\u00f6rderst des Nordatlantischen Verteidigungsb\u00fcndnisses (NATO). Eingerahmt wird dieses Vorgehen von umfangreichen Spionageaktivit\u00e4ten russischer Nachrichtendienste gegen die Interessen der Bundesrepublik Deutschland, die sich im Schwerpunkt nach wie vor auf alle deutschen Handlungsfelder der Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Milit\u00e4r konzentrieren, in denen m\u00f6gliche Bez\u00fcge nach Russland bestehen. Mit Blick auf die Volksrepublik China liegt der Schwerpunkt des Wirkens dortiger Sicherheitsbeh\u00f6rden auch nach wie vor in der Absicherung des Machterhalts der \"Kommunistischen Partei\" (KPCh) und der massiven Unterst\u00fctzung der Verwirklichung au\u00dfen-, sicherheitsund wirtschaftspolitischer Ambitionen mit globalstrategischer Ausrichtung. In diesem Zusammenhang ist und bleibt es das eindeutig definierte Ziel der politischen F\u00fchrung des Landes, bis zum 100. Jubil\u00e4um der Staatsgr\u00fcndung im Jahre 2049 die Position der weltweit f\u00fchrenden Wirtschaftsund Industrienation einnehmen zu wollen. Zur Umsetzung dieses Zieles bedient sich China eines stringent ausgerichteten, breit angelegten Vorgehens, in dem - unter staatspolitischer Koordinierung - eine Vielzahl von Initiativen, Ma\u00dfnahmen und Einflussakteuren in den unterschiedlichsten Bereichen der Wirtschaft, des Handels, der Wissenschaft und Politik weltweit ihre Wirkung entfalten. In au\u00dfenund wirtschaftspolitischer Hinsicht ist in diesem Kontext insbesondere die in Richtung Westen ausgerichtete \"Neue Seidenstra\u00dfe\" bzw. \"Belt and Road Initiative\" (BRI) zu nennen. Eine ebenfalls zentrale Bedeutung f\u00fcr den Erhalt des staatlichen Machtapparates kommt den Nachrichtendiensten der Islamischen Republik Iran zu. Insofern ist deren Schwerpunkt weiterhin in der \u00dcberwachung und Bek\u00e4mpfung der dort und im Ausland agierenden oppositionellen Parteien und Organisationen zu sehen. Dar\u00fcber hinaus sind die iranischen Dienste ma\u00dfgeblich in proliferationsrelevante Aktivit\u00e4ten eingebunden. Zudem ist es in der j\u00fcngeren Vergangenheit zu einer Vielzahl von Vorkommnissen mit staatsterroristischem Hintergrund gekommen, die eindeutige Bez\u00fcge in den Iran aufweisen. Auch t\u00fcrkische Nachrichtendienste sehen Deutschland als vorrangig zu bearbeitendes Ausforschungsgebiet an. In diesem Zusammenhang stehen die Aufkl\u00e4rung der \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) sowie die Bewegung des islamischen Predigers Fethullah G\u00fclen im Fokus des nachrichtendienstlichen Interesses. T\u00fcrkische Sicherheitsbeh\u00f6rden verfolgen seit dem dortigen Putschversuch im Juli 2016 diesbez\u00fcglich weltweit verst\u00e4rkt vermeintlich Verantwortliche. Ferner werden immer wieder Versuche und Bem\u00fchungen unternommen, die hier lebende t\u00fcrkischst\u00e4mmige Diaspora f\u00fcr Zwecke der t\u00fcrkischen Regierungspolitik einzusetzen. Es ist davon auszugehen, dass die sicherheitsrelevanten Aktivit\u00e4ten t\u00fcrkischer Nachrichtendienste in Deutschland weiterhin auf einem konstant hohen Niveau verbleiben. Ein weiteres Bet\u00e4tigungsfeld fremder Nachrichtendienste ist die Proliferation. Verschiedene Dienste ausl\u00e4ndischer Staaten sind auf deutschem Boden in einem ma\u00df75","geblichen Umfang in die rechtswidrige Beschaffung von Materialien und Wissen zur Herstellung atomarer, biologischer oder chemischer Massenvernichtungswaffen (ABC-Waffen) bzw. entsprechender Tr\u00e4gersysteme (z. B. Raketen) und ihrer Weiterverbreitung involviert. Die Aufmerksamkeit liegt in diesem Feld vor allem bei den L\u00e4ndern, von denen zu bef\u00fcrchten ist, dass diese ABC-Waffen in einer bewaffneten Auseinandersetzung einsetzen bzw. ein Einsatz zur Durchsetzung politischer Ziele angedroht werden k\u00f6nnte. In diesem Zusammenhang ist insbesondere das Wirken von Pakistan, Syrien, Nordkorea und des Irans zu beleuchten. Die Wahrnehmung der Spionageund Proliferationsabwehr in Deutschland erfolgt durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden in sachdienlicher und partnerschaftlicher Kooperation gemeinsam mit anderen Beh\u00f6rden. Sie ist nicht ausschlie\u00dflich auf bestimmte L\u00e4nder festgelegt, ber\u00fccksichtigt jedoch eine fachlich gebotene Priorisierung. 7.2 Bedrohungen durch Cyberangriffe Moderne Gesellschaften sind Informationsgesellschaften. Dies bedeutet, dass sie von Informationen abh\u00e4ngig sind. Insbesondere digital vorgehaltene Informationen m\u00fcssen jederzeit verf\u00fcgbar und korrekt sein, zugleich jedoch vor unberechtigter Kenntnisnahme gesch\u00fctzt werden. In Zeiten einer weltweiten massiven Vernetzung, also \u00fcber alle L\u00e4ndergrenzen hinweg, stellt dies eine enorme Herausforderung f\u00fcr jede einzelne B\u00fcrgerin und jeden einzelnen B\u00fcrger, aber auch f\u00fcr Firmen, Organisationen sowie Politik und Verwaltung dar. Die \u00f6ffentlichen Diskussionen um Vorf\u00e4lle rund um bekannt gewordene Datenskandale und Spionagef\u00e4lle im Cyberraum in den letzten Jahren zeigen die Vielf\u00e4ltigkeit der Gefahren und die Bedeutung von Datensicherheit f\u00fcr die Gesellschaft insgesamt. Das Jahr 2020 war durch die aufkommende COVID-19-Pandemie gepr\u00e4gt. In der Folge wurden unter extremem Zeitdruck Systeme zum Zugriff vom Homeoffice auf die zentralen IT-Systeme zum Einsatz gebracht. Dar\u00fcber hinaus mussten komplett neue Systeme, wie die viel diskutierte Corona-Warn-App, geschaffen werden. Den Datenschutz und die Sicherheit dieser Systeme zu gew\u00e4hrleisten, stellte eine enorme Herausforderung dar. Nicht selten kam auch die Forderung auf, hier Abstriche zu machen. Gleichzeitig wurde die unsichere Situation im Zusammenhang mit COVID19 von Angreifern f\u00fcr Phishing-Attacken genutzt. Aufsehen erregte auch der Cyberangriff auf die Europ\u00e4ische Arzneimittelbeh\u00f6rde, bei dem Daten zum BiontechImpfstoff erbeutet wurden. Die Bundesrepublik Deutschland mit ihrer Vielzahl von Forschungseinrichtungen und Unternehmen der Spitzentechnologie steht aufgrund ihrer weltweiten wirtschaftlichen und politischen Bedeutung besonders im Fokus ausl\u00e4ndischer Nachrichtendienste und anderer sicherheitsrelevanter Organisationen. Die Bedeutung der digitalen Aussp\u00e4hung von Informationen - m\u00f6gen dies politische Angelegenheiten wie Verhandlungsstrategien oder Informationen \u00fcber politische Gegner, milit\u00e4rische Geheimnisse oder auch Firmen-Knowhow wie Konstruktionen oder Technologien sein - ist augenf\u00e4llig. Dabei ist zu ber\u00fccksichtigen, dass es in vielen L\u00e4ndern zum gesetzlichen oder staatlichen Auftrag der Nachrichtendienste ge76","h\u00f6rt, die eigene Volkswirtschaft durch die Beschaffung solcher Informationen zu unterst\u00fctzen. Der hierdurch in Deutschland entstehende Schaden in der Wirtschaft bewegt sich in Milliardenh\u00f6he. Er kann im Einzelfall existenzgef\u00e4hrdend sein. Das Erlangen von Informationen ist - wie bereits angef\u00fchrt - jedoch nicht das einzige Ziel von Cyberangriffen. In vielen F\u00e4llen geht es auch um das Einwirken auf die gesellschaftliche Meinungsbildung. Beispiele hierf\u00fcr sind die Versuche der Manipulation von Wahlen durch das Ver\u00f6ffentlichen von falschen Informationen \u00fcber Kandidatinnen bzw. Kandidaten oder die massenhafte Verbreitung von einseitigen Kommentaren und Meinungen in sozialen Medien mit dem Ziel der Diskreditierung einzelner Bewerberinnen bzw. Bewerber, um bestimmte politische Richtungen zu sch\u00e4digen und damit andere zu f\u00f6rdern oder aber unsere Gesellschaft im Allgemeinen zu destabilisieren Ein weiteres Ziel solcher Angriffe stellt das Vorbereiten oder Durchf\u00fchren von Sabotage dar. Hierbei wird beispielsweise Schadsoftware in industrielle Steuerungssysteme eingeschleust, um diese insgesamt zu zerst\u00f6ren oder zumindest etwaige Produktionsabl\u00e4ufe zu behindern. Im Zentrum der Beobachtungen stehen hier die sogenannten \"Kritischen Infrastrukturen\" (KRITIS). Alle diese Angriffe erfolgen auf unterschiedlichen Wegen und von beliebigen \"unbekannten\" Orten aus \u00fcber die globale digitale Vernetzung. Das Enttarnungsund Gef\u00e4hrdungsrisiko ist hierbei gering. Dies macht es gerade auch f\u00fcr ausl\u00e4ndische Nachrichtenund Sicherheitsdienste interessant, sich dieser Mittel zu bedienen. Cyberkampagnen haben sich zu einem Standardwerkzeug vieler Nachrichtendienste entwickelt. Mehrere Staaten haben in den letzten Jahren ihre entsprechenden F\u00e4higkeiten im Cyberraum kontinuierlich ausgebaut. Der digitale Datenraum hat sich zu einem Hochrisikoraum entwickelt. Besonders in Erscheinung getreten sind in den letzten Jahren Cyberangriffskampagnen, die Russland, China und dem Iran, aber auch der T\u00fcrkei, zugeordnet werden. Anzuf\u00fchren ist hier die Russland zugeordnete Cyberangriffskampagne APT28, auch als FANCY BEAR bezeichnet, zu der auch der Angriff auf den Deutschen Bundestag im Mai 2015 oder gegen Parteistrukturen und Stiftungen im Mai 2016 in Deutschland gerechnet werden. Ebenso wird die Cyberangriffskampagne SNAKE - zu der auch der Cyberangriff auf den R\u00fcstungsund Technologiekonzern RUAG z\u00e4hlt - Russland zugeordnet. Auch eine der spektakul\u00e4rsten Attacken, die seit dem Fr\u00fchjahr 2020 laufende Angriffswelle, die mit der Schadsoftware \"SUNBURST\" durch die Infiltration einer IT-Verwaltungssoftware Hintert\u00fcren einrichtete, wird Russland zugeschrieben. Das Aufkl\u00e4rungsinteresse gilt vor allem der Hochtechnologie, insbesondere in den von China f\u00fcr die Entwicklung als besonders wichtig eingestuften zehn Schl\u00fcsseltechnologien, wozu beispielsweise Medizintechnik, Materialforschung, Steuerungstechnik oder die Energietechnik z\u00e4hlen. Ein Beispiel hierf\u00fcr ist die Cyberangriffskampagne APT10 - auch als STONE PANDA bezeichnet - , welche China zugerechnet wird. Mit Blick auf den Iran konnte - speziell nach dem \"STUXNET-Schock\" (spezielles Schadprogramm zum Angriff auf ein industrielles System zur \u00dcberwachung und 77","Steuerung) - seit 2010 beobachtet werden, dass die dortigen Cyberf\u00e4higkeiten ausgebaut wurden. Entsprechende Ziele sind es einerseits, die internetgebundene Kommunikation zu kontrollieren, um Gefahren f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit zu begegnen und die eigene Infrastruktur zu sch\u00fctzen. Die F\u00e4higkeiten werden jedoch andererseits auch offensiv zur Spionage und Sabotage genutzt. Cybersecurity, die Abwehr von Gefahren aus dem Cyberraum ist generell Aufgabe eines jeden Unternehmens, jeder Beh\u00f6rde und jeder sonstigen Einrichtung. Zunehmende Bedeutung gewinnt jedoch auch die Cyber-Resilienz, also die F\u00e4higkeit, auch in au\u00dfergew\u00f6hnlichen Situationen weiterhin die Funktion aufrecht zu erhalten oder schnell wieder zu erlangen. Dieser allgemeine Schutz durch Technik muss jedoch durch umsichtiges Handeln jedes Einzelnen erg\u00e4nzt werden. Systeme ohne technischen Grundschutz sind Angriffen gegen\u00fcber vollkommen schutzlos und stellen selbst eine Gefahr dar. Unbedachtes Handeln jedoch f\u00fchrt ebenso zu einer Gef\u00e4hrdung der eigenen Systeme und kann durch keine anderen Ma\u00dfnahmen ausgeglichen werden. M\u00f6gliche Auswirkungen eines unbedachten Handelns zeigte die zuletzt in der \u00d6ffentlichkeit viel beachtete und diskutierte Angriffswelle mit der Schadsoftware EMOTET. Deren Infrastruktur konnte zwischenzeitlich in einer internationalen Aktion der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden weitgehend zerschlagen werden. Die Infektion erfolgt hier typischerweise \u00fcber speziell manipulierte Word-Dateien mit Makros. So musste etwa nach einer Infektion k\u00fcrzlich die komplette Informationstechnik des Kammergerichtes Berlin mit entsprechenden Folgen f\u00fcr die Arbeitsf\u00e4higkeit au\u00dfer Betrieb genommen werden. Im Jahr 2020 musste festgestellt werden, dass Unternehmen sich h\u00e4ufiger mit erfolgreichen Phishing-Angriffen konfrontiert sahen. In Folge der skizzierten Entwicklungen insgesamt stellt die Cyberabwehr daher einen wichtigen Bestandteil in der Aufgabenstellung der deutschen Sicherheitsbeh\u00f6rden dar. W\u00e4hrend das Bundesamt f\u00fcr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) technologische Unterst\u00fctzung leistet und die Polizeibeh\u00f6rden f\u00fcr die Verfolgung von Straftaten zust\u00e4ndig sind, informieren, sensibilisieren und beraten die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden im Rahmen ihrer gesetzlichen Zust\u00e4ndigkeiten zur Vorbeugung und Abwehr der skizzierten Gefahren. Hierzu sammeln sie entsprechende Informationen und werten diese aus. 7.3 Wirtschaftsschutz - eine Aufgabe f\u00fcr Staat und Unternehmen Eine funktionierende Wirtschaft ist grundlegende Voraussetzung f\u00fcr die innere Stabilit\u00e4t von Staat und Gesellschaft. Es liegt daher im Interesse des Staates, den ungewollten Wissensabfluss an unbefugte Dritte zu verhindern. Vor diesem Hintergrund wird der Schutz der heimischen Wirtschaft gegen Spionage und andere Bedrohungsformen als gemeinsame Aufgabe von Staat und Unternehmen betrachtet. Es gilt jedoch anzuf\u00fchren, dass staatliche Ma\u00dfnahmen nur erg\u00e4nzend zu der bestehenden unternehmerischen Eigenverantwortung Anwendung finden k\u00f6nnen. Im Rahmen der staatlichen Vorsorge zum Schutz der Wirtschaft kommt der Spionageabwehr eine wesentliche Bedeutung zu. Wirtschaftsschutz als der pr\u00e4ventive Teil der Spionageabwehr umfasst alle relevanten Ma\u00dfnahmen, die geeignet sind, einen illegalen Know-how-Transfer durch fremde Nachrichtendienste aus deutschen Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu 78","verhindern oder zumindest zu erschweren sowie jeglichen potenziellen Angriffen bzw. Bedrohungen f\u00fcr die Wirtschaft durch Extremisten und/ oder Terroristen m\u00f6glichst rechtzeitig zu begegnen. Die Umsetzung dieser Aufgaben erfolgt in vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen den zust\u00e4ndigen deutschen Sicherheitsbeh\u00f6rden aus den Bereichen Nachrichtendienst und Strafverfolgung. Hierzu wird - unter Einbindung der Erkenntnisse ausl\u00e4ndischer Partnerbeh\u00f6rden - ein enger Informationsaustausch angestrebt. So hat sich etwa die \"Initiative Wirtschaftsschutz\" von Staat und Wirtschaft zum Ziel gesetzt, zentrale Unternehmenswerte f\u00fcr Deutschland und seine Wirtschaft besser zu sch\u00fctzen. Dabei arbeiten unter Federf\u00fchrung des Bundesinnenministeriums von Seiten der Wirtschaft der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Deutsche Industrieund Handelskammertag (DIHK), die Allianz f\u00fcr Sicherheit in der Wirtschaft (ASW-Bundesverband) und der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) mit staatlichen Akteuren, wie dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV), dem Bundeskriminalamt (BKA), dem Bundesnachrichtendienst (BND) sowie dem Bundesamt f\u00fcr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), partnerschaftlich seit mehreren Jahren zusammen. Das Informationsportal Wirtschaftsschutz b\u00fcndelt die Expertise aller Beteiligten im Internet auf neuartige Weise unter www.wirtschaftsschutz.info. Begleitet und erg\u00e4nzt werden diese Aktivit\u00e4ten durch eine l\u00e4nderspezifische Ausrichtung in den einzelnen Bundesl\u00e4ndern im Rahmen verschiedener M\u00f6glichkeiten und Formen der Zusammenarbeit der Beh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz und Polizei mit der Wirtschaft. 7.4 Spionageabwehr Mecklenburg-Vorpommern - Ihr Ansprechpartner vor Ort Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern warnen vor der zunehmenden Bedrohung durch die verst\u00e4rkte T\u00e4tigkeit fremder Nachrichtendienste in Deutschland. F\u00fcr die Wahrung unserer Hoheitsrechte und eines wirksamen Schutzes der hier lebenden Menschen ist es erforderlich, das gef\u00e4hrliche Wirken dieser Dienste aufzudecken und somit sch\u00e4digende Einfl\u00fcsse auf unseren Staat und Gesellschaft m\u00f6glichst fr\u00fchzeitig abwehren zu k\u00f6nnen. Bei der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben arbeitet die Spionageabwehr des Verfassungsschutzes nach dem sogenannten Opportunit\u00e4tsprinzip, unterliegt also im Gegensatz zur Polizei nicht der Pflicht zur Verfolgung einer Straftat. Hier sind wir auch auf Ihre Mitarbeit und Aufmerksamkeit angewiesen und bitten Sie, sofern Sie Kenntnis oder Hinweise zu Personen und/oder Sachverhalten haben, die einen m\u00f6glichen nachrichtendienstlichen Hintergrund aufweisen k\u00f6nnten, sich unverz\u00fcglich mit uns in Verbindung zu setzen. Auf Basis einer vertraulichen Behandlung der Angelegenheit bieten wir Ihnen zudem die M\u00f6glichkeit, Sie bei Bedarf ggf. auch an Ansprechpartner anderer deutscher Sicherheitsbeh\u00f6rden zu vermitteln. 79","Wir sind f\u00fcr Sie da: Ministerium f\u00fcr Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Verfassungsschutz - Spionageabwehr - Postfach 11 05 52 19005 Schwerin Telefon: 0385/ 7420-0 120 Fax: 0385/ 714438 E-Mail: spionageabwehr@verfassungsschutz-mv.de 120 Foto: Silke Kaiser/pixelio.de. 80","8 \u00d6ffentlichkeitsarbeit Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. Wie zuvor aufgezeigt, ist diese verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung vielf\u00e4ltigen Gefahren ausgesetzt. Auf Grundlage des Landesverfassungsschutzgesetzes M-V (LVerfSchG M-V)121 informiert der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern die zust\u00e4ndigen Stellen, wie z. B. die Polizei und andere Beh\u00f6rden sowie die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber diese Gefahren. Auf diese Weise k\u00f6nnen - durch die zust\u00e4ndigen Stellen - rechtzeitig die erforderlichen Ma\u00dfnahmen zur Abwehr dieser Gefahren getroffen werden und die \u00d6ffentlichkeit wird hinsichtlich der Bedrohungen der Demokratie aufgekl\u00e4rt und sensibilisiert. Diese Aufgabe ist Verpflichtung aber zugleich auch Selbstverst\u00e4ndnis f\u00fcr den Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern. Zur Erf\u00fcllung dieser Aufgabe ver\u00f6ffentlicht der Verfassungsschutz MecklenburgVorpommern den j\u00e4hrlichen Verfassungsschutzbericht und Brosch\u00fcren. Der Verfassungsschutzbericht informiert \u00fcber die wesentlichen, w\u00e4hrend des Berichtsjahres gewonnenen Erkenntnisse, bewertet diese und gibt eine Prognose \u00fcber die weitere Entwicklung der Bedrohungslage in unserem Bundesland ab. Er stellt keine abschlie\u00dfende Aufz\u00e4hlung aller verfassungsschutzrelevanten Personenzusammenschl\u00fcsse des Landes Mecklenburg-Vorpommern dar. Der Verfassungsschutzbericht sowie weitere Brosch\u00fcren mit Informationen aus den Arbeitsfeldern des Verfassungsschutzes stehen allen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern sowohl als bestellbare gedruckte Ausgaben als auch in elektronischer Form auf der Internetseite des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern unter www.verfassungsschutz-mv.de zur Verf\u00fcgung (siehe Kapitel 8.2). 8.1 Aktivit\u00e4ten Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Mecklenburg-Vorpommern ist Teil des Beratungsnetzwerks Demokratie und Toleranz Mecklenburg-Vorpommern (www.beratungsnetzwerk-mv.de). Bei diesem Netzwerk handelt es sich um einen Zusammenschluss aus staatlichen Beh\u00f6rden und nichtstaatlichen Beratungsorganisationen sowie Akteuren in freier Tr\u00e4gerschaft. Durch die Mitwirkung im landesweiten Beratungsnetzwerk sowie in den Regionalzentren f\u00fcr demokratische Kultur werden Einsch\u00e4tzungen zu extremistischen Entwicklungen in die Diskussionen eingebracht. Sofern Sie eine Vortrags-, Informationsveranstaltung oder eine Fachmesse vorbereiten, die Sachbezug zur Arbeit des Verfassungsschutzes aufweist, k\u00f6nnen Sie sich direkt an den Verfassungsschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, unter der Telefon-Nummer 0385/ 7420-0, wenden oder hierzu Kontakt \u00fcber die Internetseite www.verfassungsschutz-mv.de aufnehmen. 121 Vgl. SS 5 Abs. 2 LVerfSchG M-V. 82","8.2 Informationsmaterialien Diese Informationsmaterialien k\u00f6nnen kostenlos beim Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern angefordert oder im Internet unter der Adresse www.verfassungsschutz-mv.de/publikationen heruntergeladen werden. Im Berichtsjahr 2020 wurden durch den Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern mehr als 300 Publikationen kostenfrei an interessierte B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sowie an Einrichtungen im Land Mecklenburg-Vorpommern und \u00fcber die Landesgrenzen hinaus versendet. * Verfassungsschutzberichte der Jahre 2006 bis 2019 * Rituale und Symbole der rechtsextremistischen Szene (Historische und ideologische Hintergr\u00fcnde des Rechtsextremismus, Juli 2015) * Infoflyer \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" in Mecklenburg-Vorpommern (Beh\u00f6rdenund B\u00fcrgerinformation) * Infoflyer \"Informationen zum Thema Islamismus\" auch in russischer und arabischer Version verf\u00fcgbar (Allgemeiner Info-Flyer, Stand Januar 2020) * Islamistische Aktivit\u00e4ten erkennen (Kompaktinformation zu Salafismus und anderen Formen des Islamismus f\u00fcr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Fl\u00fcchtlingseinrichtungen, April 2016) 83","* Proliferation - Wir haben Verantwortung (Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz f\u00fcr die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder, Juli 2018) * Wirtschaftsspionage - Risiko f\u00fcr Unternehmen, Wissenschaft und Forschung (Gemeinschaftsproduktion der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern, Juli 2014) * Wirtschaftsschutz - mehrteilige Faltblattserie (Gemeinschaftsproduktion der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern) Informationen zu den jeweiligen Einzelthemen der Faltblattserie stehen im Bereich Wirtschaftsschutz auf der Internetseite www.verfassungsschutz.de des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz bereit. Dar\u00fcber hinaus stellt das Ministerium f\u00fcr Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern weitere Brosch\u00fcren und Information bereit, die kostenlos als Download unter der Internetadresse www.regierungmv.de/Landesregierung/im/Sicherheit/ zur Verf\u00fcgung stehen. Zus\u00e4tzlich wird an dieser Stelle auch auf das umfassende Publikationsangebot des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz zu allen verfassungsschutzrelevanten Themenbereichen hingewiesen, welches unter www.verfassungsschutz.de als Download abgerufen oder bestellt werden kann. 8.3 Ausund Fortbildung/Praktika Im Rahmen von Ausund Fortbildungsveranstaltungen halten Besch\u00e4ftigte des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern an der Fachhochschule f\u00fcr \u00f6ffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern in G\u00fcstrow (FH\u00f6VPR) sowohl Vortr\u00e4ge mit fachlichem Bezug zu der T\u00e4tigkeit und den 84","Aufgaben des Verfassungsschutzes als auch zu ausgesuchten, aktuellen sicherheitspolitischen Themen. Grundlage ist eine Kooperationsvereinbarung mit der FH\u00f6VPR, die seit 2010 Bestand hat. Um das gegenseitige Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die jeweiligen Aufgaben zu f\u00f6rdern und den Informationsaustausch zu verbessern, finden seit Juni 2014 gegenseitige mehrt\u00e4gige Hospitationen zwischen dem Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern und dem Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Staatsschutz, in verschiedenen Fachbereichen statt. Innerhalb der f\u00f6deralen Strukturen des Verfassungsschutzverbundes besteht Einvernehmen, sich mit den unterschiedlichen Arbeitsweisen vertraut zu machen, um somit die Zusammenarbeit durch gegenseitiges Kennenlernen zu erleichtern oder auch, um seine eigenen Abl\u00e4ufe zu hinterfragen und gegebenenfalls zu verbessern. Die Verfassungsschutzschutzbeh\u00f6rde Mecklenburg-Vorpommern ist auch regelm\u00e4\u00dfig Praktikumsstation f\u00fcr Studierende des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz am Zentrum f\u00fcr Nachrichtendienstliche Ausund Fortbildung. 85","9 Abk\u00fcrzungsverzeichnis AfD Alternative f\u00fcr Deutschland AG GGG Artgemeinschaft Germanische-Glaubens-Gemeinschaft APT Advanced Persistent Threat BAMAD Bundesamt f\u00fcr den Milit\u00e4rischen Abschirmdienst BAMF Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge BfV Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz BKA Bundeskriminalamt BMI Bundesministerium des Innern, f\u00fcr Bau und Heimat BND Bundesnachrichtendienst BRD Bundesrepublik Deutschland BRI Belt and Road Initiative BSI Bundesamt f\u00fcr Sicherheit in der Informationstechnik BVerfG Bundesverfassungsgericht BVerfSchG Bundesverfassungsschutzgesetz B&H Blood and Honour DHKP-C Devrimci Halk Kurtulus Partisi/Cephesi (Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front) DKP Deutsche Kommunistische Partei fdGO freiheitliche demokratische Grundordnung FFF Fridays for future F.i.e.L. Fremde im eigenen Land G 10 Gesetz zur Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses GBA Generalbundesanwalt GdVuST Geeinte deutsche V\u00f6lker und St\u00e4mme GETZ Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum GG Grundgesetz GTAZ Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum HAMAS Harakat al-Muqawama al-Islamiya IBD Identit\u00e4re Bewegung Deutschland IB MV Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern IL Interventionistische Linke IS Islamischer Staat IT Informationstechnik JA Junge Alternative, Jugendorganisation der AfD JN Junge Nationalisten KADEK Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans (Arbeiterpartei Kurdistans) KCK Koma Civaken Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) KDP Partya Demokrata Kurdistane (Demokratische Partei Kurdis86","tans) KKK Koma Komalen Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) KONGRA GEL Kongra Gele Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) KPCh Kommunistische Partei Chinas KRITIS Kritische Infrastrukturen LfDI Landesbeauftragter f\u00fcr den Datenschutz und Informationsfreiheit LfV Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Verfassungsschutz LKA M-V Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern LRH M-V Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern LVerfSchG M-V Landesverfassungsschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern MC Motorcycle Club MLKP Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschland MuP Mecklenburg und Pommern NATO North Atlantic Treaty Organization (Nordatlantische Vertragsorganisation) NIAS Nachrichtendienstliche Informationsund Analysestelle NPD Nationaldemokratische Partei Deutschland NS Nationalsozialistisch NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei NSR Nationale Sozialisten Rostock OVG Oberverwaltungsgericht PIAS Polizeiliche Informationsund Analysestelle PMK Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t PKK 1. Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages Mecklenburg-Vorpommern 2. Partiya Karkeren Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) RED Rechtsextremismusdatei RH Rote Hilfe RNF Ring Nationaler Frauen SAV Sozialistische Alternative SDAJ Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend sic Sic erat scriptum - wird bei w\u00f6rtlichen Zitaten verwendet, die Rechtschreibfehler oder andere Besonderheiten enthalten SOG M-V Sicherheitsund Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern SOL Sozialistische Organisation Solidarit\u00e4t SOO Soldiers of Odin Germany Mecklenburg-Vorpommern SRH Schwarz-Rote-Hilfe SS Schutzstaffel der NSDAP StGB Strafgesetzbuch S\u00dcG M-V Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern 87","TKP/ML T\u00fcrkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten VG Verwaltungsgericht VK vk.com - soziales Netzwerk aus Russland VP Vertrauensperson YPG Volksverteidigungseinheiten (Yekineyen Parastina Gel) 88","Glossar Anschlussf\u00e4higkeit Der Begriff Anschlussf\u00e4higkeit beschreibt politische Themen, die in der Gesellschaft breit diskutiert und akzeptiert sind, aber auch von extremistischen Gruppierungen mit dem strategischen Ziel aufgegriffen werden, sich als ernstzunehmender politischer Akteur im demokratischen Diskurs zu pr\u00e4sentieren und gleichzeitig die eigene extremistische Agenda zu verfolgen. Anti-Antifa Unter dem Begriff \"Anti-Antifa\" verfolgen Neonazis in Anlehnung an Terminologie und Vorgehensweise von Linksextremisten ein Konzept zur Erfassung und Ver\u00f6ffentlichung von Daten \u00fcber politische Gegner. Deutlich wird dabei eine Bereitschaft zur Gewaltanwendung. Antifaschismus \"Antifaschismus\" als Begriff wird auch von Demokraten verwendet, um ihre Ablehnung des Rechtsextremismus zum Ausdruck zu bringen. Mehrheitlich nehmen jedoch Linksextremisten diesen Begriff f\u00fcr sich in Anspruch. Sie behaupten, dass der kapitalistische Staat den Faschismus hervorbringe, zumindest aber toleriere. Daher richtet sich der Antifaschismus nicht nur gegen tats\u00e4chliche oder vermeintliche Rechtsextremisten, sondern immer auch gegen den Staat und seine Vertreter, insbesondere Angeh\u00f6rige der Sicherheitsbeh\u00f6rden. Anti-Terror-Datei (ATD) Die Anti-Terror-Datei (ATD) ist eine gemeinsame Datei des Bundes und der L\u00e4nder zur Aufkl\u00e4rung und Bek\u00e4mpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des Antiterrordateigesetzes (ATDG). Advanced Persistent Threat (APT) Der Begriff \"Advanced Persistent Threat\" wird im Bereich der Cyber-Bedrohungen (Cyberangriff) f\u00fcr einen komplexen, zielgerichteten und effektiven Angriff auf ITInfrastrukturen und vertrauliche Daten von Beh\u00f6rden und Unternehmen verwendet. Vielfach werden Angriffskampagnen vereinfacht mit APT und einer Nummer (z. B. APT28) versehen, um damit die Angriffskampagne zu kennzeichnen. Das Ziel eines solchen Angriffes ist insbesondere, die lang anhaltende Handlungsf\u00e4higkeit des Angreifers sicherzustellen. Dazu versucht dieser sich nach erfolgreichem Eindringen entweder m\u00f6glichst unauff\u00e4llig zu verhalten oder sich m\u00f6glichst schnell und umfassend in den angegriffenen Systemen auszubreiten und festzusetzen. Der Angreifer geht i. d. R. sehr gezielt vor und nimmt auch gro\u00dfen Aufwand in Kauf, um sein Ziel zu erreichen. Ausl\u00e4nderextremismus Extremistische Ausl\u00e4nderorganisationen verfolgen in Deutschland Ziele, die typischerweise durch aktuelle Ereignisse und politische Entwicklungen in ihren Heimatl\u00e4ndern bestimmt sind. Entsprechend ihrer politischen Ausrichtung handelt es sich dabei beispielsweise um linksextremistische Organisationen (z. B. die t\u00fcrkische \"Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front\" (DHKP-C), soweit sie in ihren Heimatl\u00e4ndern ein sozialistisches bzw. kommunistisches Herrschaftssystem anstreben oder um nationalistische Organisationen, die ein \u00fcberh\u00f6htes Selbstverst\u00e4ndnis von der eigenen Nation haben und die Rechte anderer V\u00f6lker missachten. Daneben gibt es sepa89","ratistische Organisationen, die eine Losl\u00f6sung ihres Herkunftsgebietes aus einem bereits bestehenden Staatsgebilde und die Schaffung eines eigenen Staates verfolgen. Die gr\u00f6\u00dfte von den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden beobachtete ausl\u00e4nderextremistische Organisation in Deutschland ist nach wie vor die unter der Bezeichnung PKK bekannte \"Arbeiterpartei Kurdistans\". Autonome Kennzeichnend f\u00fcr die Bewegung der Autonomen, die \u00fcber kein einheitliches ideologisches Konzept verf\u00fcgt, ist die Ablehnung staatlicher und gesellschaftlicher Normen und Zw\u00e4nge, die Suche nach einem freien, selbstbestimmten Leben in herrschaftsfreien R\u00e4umen und der Widerstand gegen den demokratischen Staat und seine Institutionen, wobei Gewalt von Autonomen grunds\u00e4tzlich als Aktionsmittel (\"militante Politik\") akzeptiert ist. Autonome bilden den weitaus gr\u00f6\u00dften Anteil des gewaltbereiten linksextremistischen Personenpotenzials. Das Selbstverst\u00e4ndnis der heterogenen autonomen Bewegung ist gepr\u00e4gt von Anti-Einstellungen (\"antikapitalistisch\", \"antifaschistisch\", \"antipatriarchal\"). Diffuse anarchistische und kommunistische Ideologiefragmente (\"Klassenkampf\", \"Revolution\" oder \"Imperialismus\") bilden den Rahmen ihrer oftmals spontanen Aktivit\u00e4ten. Eine klassische Form autonomer Gewalt ist die sogenannte Massenmilitanz. Das sind Stra\u00dfenkrawalle, die sich im Rahmen von Demonstrationen oder im Anschluss daran entwickeln. Hierbei kommt es regelm\u00e4\u00dfig auch zu Gewaltexzessen. Autonome Freir\u00e4ume Als \"autonome Freir\u00e4ume\" k\u00f6nnen vor allem besetzte H\u00e4user, Wohnprojekte und selbstverwaltete Jugendund Kulturzentren gelten, deren Existenz und Erhalt Linksextremisten bedroht sehen, wenn sich die Besitzund Eigentumsverh\u00e4ltnisse \u00e4ndern. Bestrebungen, extremistische Bestrebungen sind nach allgemeinem Sprachgebrauch alle auf ein Ziel gerichtet Aktivit\u00e4ten. Extremistische Bestrebungen im Sinne der Verfassungsschutzgesetze sind im Wesentlichen politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes. Von Einzelpersonen gehen solche Bestrebungen nur dann aus, wenn sie auf die Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder eines der obigen Schutzg\u00fcter erheblich besch\u00e4digen k\u00f6nnen.122 Cyberangriffe - Elektronische Angriffe Elektronische Angriffe Mit dem Begriff \"Elektronische Angriffe\" werden Ma\u00dfnahmen mit und gegen ITInfrastrukturen bezeichnet. Neben der Informationsbeschaffung fallen darunter auch Aktivit\u00e4ten, die zur Sch\u00e4digung bzw. Sabotage dieser Systeme geeignet sind. Dazu geh\u00f6ren insbesondere das Aussp\u00e4hen, Kopieren oder Ver\u00e4ndern von Daten, die \u00dcbernahme einer fremden elektronischen Identit\u00e4t, der Missbrauch oder die Sabotage fremder IT-Infrastrukturen sowie die \u00dcbernahme von computergesteuerten, netzgebundenen Produktionsund Steuereinrichtungen. Die Angriffe k\u00f6nnen dabei sowohl von au\u00dfen \u00fcber Computernetzwerke, wie z. B. das Internet, erfolgen als auch 122 Vgl. SS 6 LVerfSchG M-V. 90","durch einen direkten, nicht netzgebundenen Zugriff auf einen Rechner, z. B. mittels manipulierter Hardwarekomponenten wie Speichermedien (z. B. USB-Sticks). Entgrenzung Der Begriff Entgrenzung beschreibt den Ansatz von Extremisten, ihre politischen Themen und Ziele so in das demokratische Spektrum der Gesellschaft zu transportieren, dass diese dort akzeptabel erscheinen und auf diese Weise die bestehende Abgrenzung der gesellschaftlichen Mitte gegen\u00fcber extremistischen Positionen einzuebnen. Fanzine Der Begriff setzt sich aus den Worten \"Fan\" und \"Magazine\" zusammen und bezeichnet Publikationen, die innerhalb einer subkulturellen Szene szeneinterne Informationen verbreiten. In der subkulturell gepr\u00e4gten rechtsextremistischen Szene informieren diese Publikationen \u00fcber Musikgruppen, Tontr\u00e4ger, Konzerte sowie sonstige Szeneveranstaltungen. Aktivisten und rechtsextremistische Gruppierungen erhalten in Interviews Gelegenheit zur Selbstdarstellung und zur Verbreitung ihres extremistischen Gedankengutes. Gef\u00e4hrder Ein Gef\u00e4hrder ist eine Person, zu der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des SS 100a StPO, begehen wird. Die Einstufung einer Person als Gef\u00e4hrder erfolgt durch die Polizei (- Relevante Person). Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) Das GETZ hat am 15. November 2012 seine Arbeit aufgenommen. Ziel ist die Bek\u00e4mpfung des Rechts-, Links-, Ausl\u00e4nderextremismus/ -terrorismus, Spionage und Proliferation. Ziel ist es, die Fachexpertise aller Beh\u00f6rden unmittelbar zu b\u00fcndeln und einen m\u00f6glichst l\u00fcckenlosen und schnellen Informationsfluss sicherzustellen. Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) Das 2004 eingerichtete \"Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum\" (GTAZ) in BerlinTreptow mit einer \"Nachrichtendienstlichen Informationsund Analysestelle\" (NIAS) sowie einer \"Polizeilichen Informationsund Analysestelle\" (PIAS) konzentriert die Experten f\u00fcr Terrorismusabwehr der deutschen Sicherheitsbeh\u00f6rden an einem Ort. Im GTAZ sind die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder, das Bundeskriminalamt (BKA), die Landeskriminal\u00e4mter (LK\u00c4) und der Bundesnachrichtendienst (BND) eingebunden. Weitere Teilnehmer sind die Bundespolizei (BPOL), das Zollkriminalamt (ZKA), das Bundesamt f\u00fcr den Milit\u00e4rischen Abschirmdienst (BAMAD), das Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) und Vertreter der Generalbundesanwaltschaft. Die Abstimmung von Bewertungen und Ma\u00dfnahmen bei sicherheitsrelevanten Sachverhalten mit Terrorismusbezug wird erleichtert und beschleunigt. Gentrifizierung Der Begriff beschreibt die Umstrukturierung ganzer Wohnviertel und Stadtteile zu hochwertigen Wohnquartieren und damit einhergehend die Ver\u00e4nderung der Wohnbev\u00f6lkerung. Dieses Themenfeld kommt h\u00e4ufig in Ballungsr\u00e4umen vor. 91","Islamismus Der Begriff des Islamismus bezeichnet eine religi\u00f6s motivierte Form des politischen Extremismus. Islamisten sehen in den Schriften und Geboten des Islam nicht nur Regeln f\u00fcr die Aus\u00fcbung der Religion, sondern auch Handlungsanweisungen f\u00fcr eine islamistische Staatsund Gesellschaftsordnung. Ein Grundgedanke dieser islamistischen Ideologie ist die Behauptung, alle Staatsgewalt k\u00f6nne ausschlie\u00dflich von Gott (Allah) ausgehen. Damit richten sich islamistische Bestrebungen gegen die Vorschriften des Grundgesetzes, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Islamisten halten die Etablierung einer islamischen Gesellschaftsordnung f\u00fcr unabdingbar. Dieser Ordnung sollen letztlich sowohl Muslime als auch Nicht-Muslime unterworfen werden. Sonderformen des Islamismus sind der Salafismus (-) und der islamistische Terrorismus (-). Islamistischer Terrorismus Mit dem Begriff \"islamistischer Terrorismus\" wird Terrorismus (-) bezeichnet, der sich unter Berufung auf den Islam bzw. dessen selektive Auslegung und politische Instrumentalisierung darauf abzielt, eine nach eigener Auffassung \"islamische Ordnung\" bzw. einen \"islamischen Staat\" zu errichten. Dem \"islamistischen Terrorismus\" werden sunnitische Gruppierungen, hierunter sowohl salafistische (z. B. \"al-Qaida\") als auch nicht-salafistische (z. B. HAMAS), sowie schiitische Gruppierungen (z. B. \"Hizb Allah\") zugerechnet. Jihad Die w\u00f6rtliche \u00dcbersetzung dieses Begriffs ist \"Anstrengung\" oder \"Bem\u00fchung\". Es gibt zwei Formen des Jihad: die geistig-spirituelle Bem\u00fchung des Gl\u00e4ubigen um das richtige religi\u00f6se und moralische Verhalten gegen\u00fcber Gott und den Mitmenschen (sogenannter gro\u00dfer Jihad) und den k\u00e4mpferischen Einsatz zur Verteidigung oder Ausdehnung des islamischen Herrschaftsgebiets (sogenannter kleiner Jihad). Von militanten islamistischen (- Islamismus) Gruppen wird der Jihad h\u00e4ufig als religi\u00f6se Legitimation f\u00fcr Terroranschl\u00e4ge verwendet. Kameradschaften, rechtsextremistische Unter dem Begriff \"Kameradschaften\" werden i. d. R. neonazistische lokale Gruppierungen verstanden. Sie umfassen meist etwa 10 bis 20 Mitglieder und sind - im Gegensatz zu den Cliquen der subkulturell gepr\u00e4gten gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene - deutlich durch den Willen zu politischer Aktivit\u00e4t gepr\u00e4gt. Obwohl sie meist nur geringe vereins\u00e4hnliche Strukturen aufweisen, sind sie durch eine verbindliche Funktionsverteilung dennoch deutlich strukturiert. Mitglieder von Kameradschaften rechnen sich in der Regel den neonazistisch gepr\u00e4gten sogenannten \"Freien Nationalisten\" zu. Kritische Infrastrukturen (KRITIS) Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung f\u00fcr das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeintr\u00e4chtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengp\u00e4sse, erhebliche St\u00f6rungen der \u00f6ffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten w\u00fcrden. 92","Linksextremismus Mit diesem Begriff werden Bestrebungen (-) von Personenzusammenschl\u00fcssen bezeichnet, f\u00fcr die alle oder einige der folgenden Merkmale charakteristisch sind: * Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus als \"wissenschaftliche\" Anleitung zum Handeln; daneben - je nach Auspr\u00e4gung der Partei oder Gruppierung - R\u00fcckgriff auch auf Theorien weiterer Ideologen wie Stalin, Trotzki, Mao Tsetung und andere, * Bekenntnis zur sozialistischen oder kommunistischen Transformation der Gesellschaft mittels eines revolution\u00e4ren Umsturzes oder langfristiger revolution\u00e4rer Ver\u00e4nderungen, * Bekenntnis zur Diktatur des Proletariats oder zu einer herrschaftsfreien (anarchistischen) Gesellschaft, * Bekenntnis zur revolution\u00e4ren Gewalt als bevorzugte oder - je nach den konkreten Bedingungen - taktisch einzusetzende Kampfform. Linksextremistische Parteien und Gruppierungen lassen sich grob in zwei Hauptstr\u00f6mungen einteilen: * dogmatische Marxisten-Leninisten und sonstige revolution\u00e4re Marxisten: In Parteien oder anderen festgef\u00fcgten Vereinigungen organisiert, verfolgen sie die erkl\u00e4rte Absicht, eine sozialistische bzw. kommunistische Gesellschaftsordnung zu errichten, * Autonome, Anarchisten und sonstige Sozialrevolution\u00e4re (undogmatischer Linksextremismus): In losen Zusammenh\u00e4ngen, seltener in Parteien oder formalen Vereinigungen agierend, streben sie ein herrschaftsfreies, selbstbestimmtes Leben frei von jeglicher staatlicher Autorit\u00e4t an. NADIS Das NAchrichtenDienstliche InformationsSystem und WissensNetz (NADIS WN) ist das zentrale Hinweisund Verbundsystem der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder f\u00fcr Personen und Objekte. Dieses System ist eine technische Plattform, auf der Amtsund Verbunddateien von Bund und L\u00e4ndern unter einer einheitlichen Anwendungsoberfl\u00e4che betrieben werden k\u00f6nnen. Neonationalsozialismus/Neonazismus Der Neonationalsozialismus bezieht sich auf die Weltanschauung des \"Dritten Reiches\" und macht diese zur Grundlage seiner politischen Zielvorstellungen. Elementare Bestandteile der neonationalsozialistischen Weltanschauung sind Rassismus und Nationalismus sowie die Forderung nach einem autorit\u00e4ren \"F\u00fchrerstaat\" unter Ausschaltung der Gewaltenteilung. Outing-Aktion Durch Outing-Aktionen werden politische Gegner extremistischer Gruppierungen mit ihren personenbezogenen Daten (z.B. Foto, Name, Wohnanschrift, Arbeitsstelle pp.) zumeist via Internet \u00f6ffentlich bekannt gemacht, um sie zum einen an den \"virtuellen Pranger\" zu stellen, zum anderen aber auch, um sie damit einer erh\u00f6hten Gefahr 93","auszusetzen, zum Opfer einer politisch motivierten Straftat durch die gegnerische extremistische Gruppe zu werden. Proliferation Als Proliferation bezeichnet man die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen oder chemischen Massenvernichtungswaffen und entsprechenden Waffentr\u00e4gersystemen bzw. der zu deren Herstellung verwendeten Produkte einschlie\u00dflich des dazu erforderlichen Know-how. Radikal Als radikal werden Bestrebungen bezeichnet, die zur L\u00f6sung politischer Probleme \"bis auf die Wurzel gehen\", diese jedoch ohne zielgerichteten Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung l\u00f6sen wollen. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Rechtsextremismus Der Rechtsextremismus ist eine Ideologie der Ungleichheit, deren Anh\u00e4nger politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen zeigen, die darauf gerichtet sind, Grunds\u00e4tze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung au\u00dfer Geltung zu setzen oder zu beseitigen (- Bestrebung). Als Gegenentwurf zu einer modernen Demokratie und einer offenen Gesellschaft wollen Rechtsextremisten - auch unter Anwendung von Gewalt - ein autorit\u00e4res oder gar totalit\u00e4res staatliches System errichten, in dem nationalistisches und rassistisches Gedankengut die Grundlage der Gesellschaftsordnung bilden soll. Dementsprechend finden sich im deutschen Rechtsextremismus in unterschiedlicher und gruppenspezifischer Auspr\u00e4gung folgende ideologische Vorstellungen bzw. Handlungsmuster: * Ein aggressiver, vielfach v\u00f6lkisch ausgerichteter Nationalismus, f\u00fcr den nur die deutschen Interessen als Richtschnur gelten und der andere Nationen als \"minderwertig\" betrachtet, * die h\u00e4ufige Forderung nach der Neugr\u00fcndung eines \"Reiches\", das zum \"m\u00e4chtigen Mittelpunkt Europas\" werden m\u00fcsse, * der Wunsch nach einer Volksgemeinschaft auf \"rassischer\" Grundlage, die die Rechte des Einzelnen beliebig einschr\u00e4nkt und der pluralistischen Gesellschaft das Modell des \"Volkskollektivismus\" (\"Du bist nichts, Dein Volk ist alles\") entgegensetzt (Antiindividualismus, Antipluralismus, Antiliberalismus), * eine aggressive, extrem gewaltbereite Fremdenfeindlichkeit als Ergebnis rassistischen und damit verbunden antisemitischen Gedankenguts, * der Wunsch nach einem \"F\u00fchrerstaat\" mit milit\u00e4rischen Ordnungsprinzipien, * eine Relativierung oder sogar Leugnung der Verbrechen des \"Dritten Reiches\" und damit verbunden eine Verharmlosung oder Verherrlichung des Nationalsozialismus und * eine st\u00e4ndige Diffamierung der demokratischen Institutionen und ihrer Repr\u00e4sentanten. Rechtsextremismusdatei (RED) Die Rechtsextremismusdatei (RED) ist eine gemeinsame Datei des Bundes und der L\u00e4nder zur Aufkl\u00e4rung und Bek\u00e4mpfung des gewaltbereiten Rechtsextremismus auf Grundlage des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes (RED-G). Mit der RED soll der 94","Informationsaustausch zwischen den beteiligten Beh\u00f6rden intensiviert und beschleunigt werden. Rechtsextremistische Konzerte Die Kriterien zur Bewertung rechtsextremistischer Musikveranstaltungen lauten wie folgt: * Live-Auftritt mindestens einer als rechtsextremistisch bewerteten Band, * Szene\u00f6ffentlichkeit (z. B. \u00fcberregionale Mobilisierung, Erhebung von Eintrittsgeldern, Werbung f\u00fcr die Veranstaltung), * Vortrag rechtsextremistischer Liedtexte bzw. Feststellung rechtsextremistischer Aktivit\u00e4ten der Interpreten anl\u00e4sslich der Veranstaltungen (insbesondere Propagandadelikte), * Organisation der Veranstaltung durch rechtsextremistische Gruppierungen oder Einzelpersonen. Es ist nicht erforderlich, dass Informationen zu allen Kriterien vorliegen. Mindestvoraussetzung sind der szene\u00f6ffentliche Live-Auftritt sowie Indizien f\u00fcr rechtsextremistische Inhalte, die sich insbesondere aus dem Auftritt einschl\u00e4giger Bands oder aus dem Vortrag entsprechender Lieder ergeben k\u00f6nnen. Reichsb\u00fcrger Sogenannte Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter sind Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begr\u00fcndungen, unter anderem unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschw\u00f6rungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht, die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen, den demokratisch gew\u00e4hlten Repr\u00e4sentanten die Legitimation absprechen oder sich gar in G\u00e4nze als au\u00dferhalb der Rechtsordnung stehend definieren und deshalb bereit sind, Verst\u00f6\u00dfe gegen die Rechtsordnung zu begehen. F\u00fcr die Verwirklichung ihrer Ziele treten sie aktiv ein, z. B. mit Werbeaktivit\u00e4ten oder mit aggressiven Verhaltensweisen gegen\u00fcber den Gerichten und Beh\u00f6rden der Bundesrepublik Deutschland. Relevante Person Eine Person ist als relevant anzusehen, wenn sie innerhalb des extremistischen/terroristischen Spektrums die Rolle einer F\u00fchrungsperson, eines Unterst\u00fctzers/Logistikers oder eines Akteurs einnimmt und objektive Hinweise vorliegen, die die Prognose zulassen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des SS 100a Strafprozessordnung (StPO), f\u00f6rdert, unterst\u00fctzt, begeht oder sich daran beteiligt, oder es sich um eine Kontaktoder Begleitperson eines Gef\u00e4hrders, eines Beschuldigten oder eines Verd\u00e4chtigen einer politisch motivierten Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere einer solchen im Sinne des SS 100a StPO, handelt. Die Einstufung als relevante Person erfolgt durch die Polizei (- Gef\u00e4hrder). Scharia Die Scharia bezeichnet die im Koran von Gott gesetzte Ordnung, eine Art juristische Grundlage. Die Scharia enth\u00e4lt neben rituellen Vorschriften privat-, strafund \u00f6ffent95","lich-rechtliche Regelungen. Die Scharia ist kein ausformuliertes Regelwerk, sondern eine Quelle der Rechtsfindung. Verbindlichkeit und Handhabung der Scharia in den einzelnen islamischen L\u00e4ndern sind bis heute sehr unterschiedlich. Innerhalb der islamischen Welt wird die Rolle der Scharia kontrovers beurteilt. Einig ist man sich aber darin, dass die Scharia eine f\u00fcr alle Bereiche wichtige Rechtsquelle darstellt. Salafismus Der \"Salafismus\" ist eine Str\u00f6mung des sunnitischen Islamismus, die sich auf die Urzeit des Islam und die sogenannten \"rechtschaffenen Altvorderen\" (arab. al-salaf alsalih) bezieht und die R\u00fcckkehr zu den damaligen Herrschaftsund Rechtsformen anstrebt. Diese ist u.a. gekennzeichnet durch eine fundamentalistische Koranauslegung, die Ablehnung westlicher Wertevorstellungen und die Propagierung des Kampfes gegen die \"Ungl\u00e4ubigen\". Schwarzer Block Der sogenannte Schwarze Block, vermummte Aktivisten in einheitlicher \"Kampfausr\u00fcstung\", ist eine Aktionsform, die urspr\u00fcnglich im linksextremistischen autonomen Spektrum entwickelt wurde und vor allem bei Demonstrationen angewandt wird. Der \"Schwarze Block\" ist keine zentral organisierte und koordinierte Organisationsform, sondern ein punktueller Zusammenschluss gewaltorientierter Linksextremisten. Ziel dieses Auftretens ist die erschwerte Zuordnung von Strafund Gewalttaten zu Einzelpersonen durch die Polizei. Jeder \"Schwarze Block\" beinhaltet jedoch ein einzelfallbezogenes Gewaltpotenzial, das sich je nach Lageentwicklung ausleben kann. Selbstverwalter - Reichsb\u00fcrger Spionage Als Spionage wird die T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Nachrichtendienst einer fremden Macht bezeichnet, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gerichtet ist. Die Beschaffung von Informationen, vor allem aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Milit\u00e4r, erfolgt zumeist unter Anwendung geheimer Mittel und Methoden. Soweit Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist, kommt eine Strafbarkeit gem\u00e4\u00df SSSS 93 ff. StGB in Betracht. Spionageabwehr Die Spionageabwehr besch\u00e4ftigt sich mit der Aufkl\u00e4rung und Abwehr bzw. Verhinderung von Spionageaktivit\u00e4ten fremder Nachrichtendienste. Dazu sammelt sie Informationen \u00fcber sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten fremder Nachrichtendienste in der Bundesrepublik Deutschland und wertet sie mit dem Ziel aus, Erkenntnisse \u00fcber Struktur, Aktivit\u00e4ten, Arbeitsmethoden, nachrichtendienstliche Mittel und Zielobjekte dieser Nachrichtendienste zu gewinnen. Die Spionageabwehr geh\u00f6rt gem\u00e4\u00df SS 3 Abs. 1 Nr. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) zu den Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder. Staatsfreiheit Der Begriff der \"Staatsfreiheit\" ist ein innerhalb des ersten NPD-Verbotsverfahren gepr\u00e4gter Begriff. Danach hat das BVerfSchG die Forderung aufgestellt, dass w\u00e4hrend eines laufenden Verbotsverfahrens keine Vertrauenspersonen (VP) und Verdeckten Ermittler (VE) auf den F\u00fchrungsebenen einer Partei t\u00e4tig sein d\u00fcrfen. Damit wird sichergestellt, dass deren Willensbildung und Selbstdarstellung unbeobachtet 96","und selbst bestimmt erfolgen kann. Die Begr\u00fcndung des Verbotsantrags darf nicht auf Beweismaterialien gest\u00fctzt werden, deren Entstehung zumindest teilweise auf das Wirken von VP oder VE zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Die Beobachtung einer Partei w\u00e4hrend eines laufenden Verbotsverfahrens darf au\u00dferdem nicht dem Aussp\u00e4hen ihrer Prozessstrategie dienen. Zudem ist die privilegierte Stellung der Verfahrensbevollm\u00e4chtigten der betroffenen Partei zu beachten. Terrorismus Der \"Terrorismus\" ist der nachhaltig gef\u00fchrte Kampf f\u00fcr politische Ziele, die mit Hilfe von Anschl\u00e4gen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen, insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in SS 129a Abs. 1 StGB genannt sind, oder durch andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen. \"Vier-S\u00e4ulen-Strategie\" der NPD Die Strategie der NPD wurde auf dem Bundesparteitag 1998 im mecklenburgischen Stavenhagen zun\u00e4chst als \"Drei-S\u00e4ulen-Strategie\" konzipiert: Kampf um die Stra\u00dfe: Durchf\u00fchrung von Demonstrationen, Zeigen von Pr\u00e4senz in der \u00d6ffentlichkeit, Massenmobilisierung, Kampf um die K\u00f6pfe: Ziel ist die Meinungsf\u00fchrerschaft in der rechtsextremistischen Szene, aber ganz wesentlich auch das Erreichen von Personen au\u00dferhalb ihrer politischen Klientel, Kampf um die Parlamente: Wahlerfolge konnte die NPD in Mecklenburg-Vorpommern 2006 und 2009 vorweisen. Auf dem Bundesparteitag 2004 in Leinefeld/Th\u00fcringen wurde eine vierte S\u00e4ule erg\u00e4nzt: Kampf um den organisierten Willen: Die NPD sieht sich als \"Speerspitze der nationalen Erneuerung\" und versucht, alle \"nationalen Kr\u00e4fte\" zu einem B\u00fcndnis zu bewegen - nat\u00fcrlich unter ihrer F\u00fchrung. Wirtschaftsschutz Als Wirtschaftsschutz werden staatliche Ma\u00dfnahmen bezeichnet, die dem Schutz deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen vor einem durch Spionage betriebenen Know-how-Abfluss sowie vor Bedrohungen durch Rechtsund Linksextremisten, durch ausl\u00e4ndische Extremisten sowie durch islamistische Terroristen dienen. Wirtschaftsspionage Wirtschaftsspionage ist Teil der Spionage, der die staatlich gelenkte oder gest\u00fctzte, von fremden Nachrichtendiensten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Forschungseinrichtungen beinhaltet. Betreibt hingegen ein konkurrierendes Unternehmen eine private Ausforschung, handelt es sich um Konkurrenzaussp\u00e4hung, die h\u00e4ufig auch Industriespionage genannt wird. In den Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden f\u00e4llt ausschlie\u00dflich die Wirtschaftsspionage. 97","Registeranhang Im Textteil erw\u00e4hnte Personenzusammenschl\u00fcsse Seitenzahl A Aktionsblog 20 f., 27 al-Qaida 62 f., 68, 92 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) 59, 70-73 Arischer Widerstandsbund 24 Artgemeinschaft-Germanische Glaubens-Gemeinschaft we23 sensgem\u00e4\u00dfer Lebensgestaltung e. V. (AG-GGG) Aryan Warriors 24 Autonome 6, 55 B Blood and Honour 17 Brigade 8 24 Bruderschaft Grimmen 24 D Der III. Weg 14, 38 f. Der Fl\u00fcgel 14, 43 f. Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 52, 60 f. Die Liebenfels-Kapelle/Skalinger 18 DIE RECHTE 14, 32, 38 F Freistaat Preu\u00dfen 49 Fremde im eigenen Land (F.i.e.L.) 18, 24 Freikorps Heimatschutz 24 Freiheitliches B\u00fcndnis G\u00fcstrow 24 G Geeinte deutsche V\u00f6lker und St\u00e4mme (GdVuST) 49 Germanisches Bollwerk Mecklenburg 24 Greif e.V. 24 Gro\u00dfherzogtum Friedrich Maik 49 H Hammerskins 17, 24 f. Harakat al-Muqawama al-Islamiya (HAMAS) 62 Hizb Allah 64 HUSKARLAR MC Stralsund 25 I Identit\u00e4re Bewegung Deutschland (IBD) 40, 45 Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern (IB MV) 40-43 98","Initiative \"Vereint f\u00fcr Stralsund\" 23 Interventionistische Linke (IL) 52, 54 ff. Islamischer Staat (IS) 61-64, 66 f., 71 ff. J Junge Nationalisten (JN) 37 f. Junge Alternative (JA) 14, 44 K Kameradschaft Borken 24 Kameradschaftsbund Anklam 24 Kameradschaftsbund Bargischow 24 L Limo 54, 59 f. Leveler Records 19 M Mit erhobener Stimme 18 Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei (MLKP) 70 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) 52, 60 N Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 29-37 Nationales B\u00fcndnis L\u00f6cknitz 24 f. Nationale Sozialisten Rostock 20 Nordlichter Rostock 22 P Painful Awakening/Baltic Storm 18 f. Path of Resistance 18 f. Penzliner Runde 47 f. Pommerscher Buchdienst 19 Preu\u00dfisches Institut - Bismarcks Erben 46 ff. R Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter 13, 28, 45-50 Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) 70, 89 Rote Hilfe e. V. (RH) 52, 55, 57 f. REBELL 60 S Schwarz-Rote-Hilfe 58 Skalinger 18 Sozialistische Alternative (SAV) 61 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) 53, 61 Sozialistische Organisation Solidarit\u00e4t (SOL) 53, 61 99","Staatenlos.Info - Comedian e.V. 48 Stimme der Vergeltung 18 f. T Thinghaus 16 f. Thrima 18 f. T\u00fcrkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten 70 (TKP/ML) U Ungebetene G\u00e4ste 18 V V\u00f6lkische Burschenschar Strasburg 24 Vaterl\u00e4ndischer Hilfsdienst 47 Volldraht 49 W Wiege des Schicksals/Motorhate 18 100","Anlagen 101","10 Anlage 1 - Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t (PMK) Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t -Rechts2019 2020 Straftaten Gesamt 907 1012 davon extremistisch 930 981 Propagandadelikte 687 698 davon extremistisch 687 698 Gewaltdelikte 49123 53124 davon extremistisch 49 53 Fremdenfeindliche Straftaten 216 258 davon extremistisch 216 258 davon Gewaltdelikte 24 28 Antisemitische Straftaten 51 72 davon Gewaltdelikte 0 2 Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t -Links2019 2020 Straftaten Gesamt 279 174 davon extremistisch 92 69 Propagandadelikte 6 0 davon extremistisch 6 0 Gewaltdelikte 22 17 davon extremistisch 22 17 Fremdenfeindliche Straftaten 2 0 davon extremistisch 2 0 davon Gewaltdelikte 0 0 Antisemitische Straftaten 0 0 Politisch moPolitisch motiPolitisch Politisch tivierte Krimivierte Kriminamotivierte motivierte nalit\u00e4t - religilit\u00e4t - ausl\u00e4nKriminalit\u00e4t Kriminalit\u00e4t - \u00f6se Ideologie dische Ideolo- - religi\u00f6se ausl\u00e4ndische gie Ideologie Ideologie 2019 2019 2020 2020 Straftaten Gesamt 5 2 8 20 davon extremistisch 5 2 8 20 Propagandadelikte 0 1 0 2 Gewaltdelikte 0 0 0 7 davon extremistisch 0 0 0 7 Fremdenfeindliche Strafta- 3 0 2 17 ten davon extremistisch 3 0 2 17 davon Gewaltdelikte 0 0 0 6 Antisemitische Straftaten 1 0 1 0 davon Gewaltdelikte 0 0 0 0 Quelle: LKA M-V 123 Zus\u00e4tzlich 6 Gewalttaten durch \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\". 124 Zus\u00e4tzlich 4 Gewalttaten durch \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\". 102","103","11 Anlage 2 - Landesverfassungsschutzgesetz Amtliche Abk\u00fcrzung: LVerfSchG M-V Ausfertigungsdatum: 11.07.2001 Textnachweis ab: 01.01.2005 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: GVOBl. M-V 2001, 261 Gliederungs-Nr.: 12-4 Gesetz \u00fcber den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Landesverfassungsschutzgesetz - LVerfSchG M-V) Vom 11. Juli 2001 Fundstelle: GVOBl. M-V 2001, S. 261 Stand: letzte ber\u00fccksichtigte \u00c4nderung: zuletzt ge\u00e4ndert durch Gesetz vom 13. Januar 2017 (GVOBl. M-V S. 2) Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Inhalts\u00fcbersicht Abschnitt 1 Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS1 Zweck des Verfassungsschutzes SS2 Organisation SS3 Bedienstete SS4 Zusammenarbeit SS5 Aufgaben des Verfassungsschutzes SS6 Begriffsbestimmungen SS7 Rahmen f\u00fcr die T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS8 Funktionelle Trennung von Polizei und Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS9 Formen der Datenerhebung SS 10 Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln SS 10a Vertrauensleute und Verdeckte Mitarbeiter SS 11 Mitteilung an betroffene Personen SS 12 Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Abschnitt 2 Datenverarbeitung SS 13 Begriff der Datei und der Akte SS 14 Dateianordnung SS 15 Voraussetzung der Speicherung SS 16 Erfassung personenbezogener Daten von Minderj\u00e4hrigen SS 17 Speichern, Berichtigen, L\u00f6schen und Sperren personenbezogener Daten 104","Abschnitt 3 Informations\u00fcbermittlung und Auskunftserteilung SS 18 Informations\u00fcbermittlung zwischen den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden SS 19 Informations\u00fcbermittlung an Bundesnachrichtendienst und Milit\u00e4rischen Abschirmdienst SS 20 Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an Polizei, Staatsanwaltschaft und andere Stellen SS 20a Projektbezogene gemeinsame Dateien SS 21 Informations\u00fcbermittlung an ausl\u00e4ndische Stellen SS 22 Informations\u00fcbermittlung an die \u00d6ffentlichkeit SS 23 Dokumentation und Grundlage der Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 24 Informations\u00fcbermittlung durch \u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 24a Informations\u00fcbermittlung durch nicht-\u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 24b Weitere Auskunftsverlangen SS 25 \u00dcbermittlungsverbote, Nachberichtspflicht SS 26 Auskunft an betroffene Personen Abschnitt 4 Kontrolle der Verfassungsschutzbeb\u00f6rde SS 27 Parlamentarische Kontrollkommission SS 28 Geheimhaltung SS 29 Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission Abschnitt 5 Schlussvorschriften SS 30 Geltung des Landesdatenschutzgesetzes SS 31 (weggefallen) SS 32 In-Kraft-Treten, Au\u00dfer-Kraft-Treten Abschnitt 1 Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS1* Zweck des Verfassungsschutzes Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. Fu\u00dfnoten *) SS 1 ge\u00e4ndert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. April 2004. SS2 Organisation (1) Die Aufgaben des Verfassungsschutzes werden von der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wahrgenommen. Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist das Innenministerium. Es unterh\u00e4lt f\u00fcr diese Aufgaben eine besondere Abteilung. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf Dienststellen der Polizei, Dienststellen der Polizei d\u00fcrfen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht angegliedert werden. SS3 Bedienstete Mit Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde d\u00fcrfen nur Personen betraut werden, die nach ihrer Per105","s\u00f6nlichkeit und nach ihrem Verhalten die Gew\u00e4hr daf\u00fcr bieten, dass sie jederzeit f\u00fcr die Sicherung und Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eintreten. SS4 Zusammenarbeit (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist verpflichtet, mit Bund und L\u00e4ndern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit besteht insbesondere in gegenseitiger Unterst\u00fctzung und Information sowie in der Unterhaltung gemeinsamer Einrichtungen. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden anderer L\u00e4nder d\u00fcrfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur im Einvernehmen, der Bund nach Ma\u00dfgabe bundesrechtlicher Vorschriften nur im Benehmen mit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Mecklenburg-Vorpommerns t\u00e4tig werden. SS5 Aufgaben des Verfassungsschutzes (1) Zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgabe sammelt und wertet die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sachund personenbezogene Daten, insbesondere Ausk\u00fcnfte, Nachrichten und Unterlagen aus \u00fcber 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes f\u00fcr eine fremde Macht im Geltungsbereich dieses Gesetzes, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden, 4. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung ( Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes ) oder gegen das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker ( Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes ) gerichtet sind. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde informiert die zust\u00e4ndigen Stellen und die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. Sie kann dazu insbesondere Verfassungsschutzberichte ver\u00f6ffentlichen und Pr\u00e4vention im Rahmen von \u00d6ffentlichkeitsarbeit leisten. Den staatlichen Stellen soll erm\u00f6glicht werden, rechtzeitig die erforderlichen Ma\u00dfnahmen zur Abwehr der Gefahren nach Satz 1 zu treffen. (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wirkt mit 1. bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen nach Ma\u00dfgabe des Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetzes vom 22. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 114, 195), zuletzt ge\u00e4ndert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Januar 2009 (GVOBl. M-V S. 82), sowie bei Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen in den \u00fcbrigen gesetzlich bestimmten F\u00e4llen, 2. bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutz von im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. (4) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden ( Artikel 20 des Grundgesetzes ). 106","SS6 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, einen der in Absatz 3 genannten Verfassungsgrunds\u00e4tze zu beseitigen oder au\u00dfer Geltung zu setzen, 2. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihnen geh\u00f6rendes Gebiet abzutrennen, 3. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, den Bund, die L\u00e4nder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsf\u00e4higkeit erheblich zu beeintr\u00e4chtigen. (2) Eine Bestrebung im Sinne des Gesetzes ist insbesondere dann gegeben, wenn sie auf Gewaltanwendung gerichtet ist oder sonst ein k\u00e4mpferisches und aggressives Verhalten gegen\u00fcber den in Absatz 3 genannten Grunds\u00e4tzen erkennen l\u00e4sst. (3) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes z\u00e4hlen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszu\u00fcben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen, 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition, 4. die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung, 5. die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, 6. der Ausschluss jeder Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft und 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. (4) F\u00fcr einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdr\u00fccklich unterst\u00fctzt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu besch\u00e4digen. (5) Betroffene Personen sind Personen, bei denen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr T\u00e4tigkeiten oder Bestrebungen gem\u00e4\u00df SS 5 Abs. 1 vorliegen. Dritte sind Personen, bei denen keine derartigen Anhaltspunkte vorliegen. (6) Gewalt im Sinne dieses Gesetzes ist die Anwendung k\u00f6rperlichen Zwanges gegen Personen und die gewaltt\u00e4tige Einwirkung auf Sachen. 107","SS7 Rahmen f\u00fcr die T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf sachund personenbezogene Daten nur erheben, verarbeiten und nutzen, soweit sie zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlich sind. Voraussetzung f\u00fcr die Sammlung von Informationen im Sinne des SS 5 Abs. 1 ist das Vorliegen tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte, die, insgesamt betrachtet und unter Einbeziehung nachrichtendienstlicher Erfahrungen, den Verdacht einer der in SS 5 Abs. 1 genannten Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten rechtfertigen. Die Art und der Umfang des Umgangs mit Daten richtet sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes. Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, gilt das Landesdatenschutzgesetz von MecklenburgVorpommern. (2) Zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nur die dazu erforderlichen Ma\u00dfnahmen ergreifen; dies gilt insbesondere f\u00fcr den Umgang mit personenbezogenen Daten. Von mehreren m\u00f6glichen und geeigneten Ma\u00dfnahmen hat sie diejenige zu treffen, die den einzelnen, insbesondere in seinen Grundrechten, und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeintr\u00e4chtigt. Eine Ma\u00dfnahme darf nicht zu einem Nachteil f\u00fchren, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis steht. Sie ist nur so lange zul\u00e4ssig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann. SS8 Funktionelle Trennung von Polizei und Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Polizeiliche Befugnisse stehen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht zu; sie darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Ma\u00dfnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. SS9 Formen der Datenerhebung (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten der betroffenen Person auch ohne deren Kenntnis bei ihr und bei Dritten erheben, wenn 1. tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr den Verdacht von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten gem\u00e4\u00df SS 5 Abs. 1 vorliegen, 2. dies f\u00fcr die Erforschung und Bewertung von gewaltt\u00e4tigen Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich ist oder 3. dies zur Schaffung oder Erhaltung nachrichtendienstlicher Zug\u00e4nge \u00fcber Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 erforderlich ist. Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person mit ihrer Kenntnis erhoben, so ist sie \u00fcber die Freiwilligkeit der Mitwirkung und den Verwendungszweck aufzukl\u00e4ren. Die Aufkl\u00e4rungspflicht umfasst bei einer beabsichtigten \u00dcbermittlung auch den Empf\u00e4nger der Daten. Die Aufkl\u00e4rung kann unterbleiben, wenn die Tatsache, dass die Erhebung f\u00fcr Zwecke des Verfassungsschutzes erfolgt, aus besonderen Gr\u00fcnden nicht bekannt werden soll. (2) Personenbezogene Daten von Dritten d\u00fcrfen ohne deren Kenntnis nur erhoben werden, wenn 1. dies f\u00fcr die Erforschung von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 vor\u00fcbergehend erforderlich ist, 2. die Erforschung des Sachverhaltes auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert w\u00e4re und 3. \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Belange der betroffenen Personen nicht entgegenstehen. Daten Dritter d\u00fcrfen auch erhoben werden, wenn sie mit zur Aufgabenerf\u00fcllung erforderlichen Informationen untrennbar verbunden sind. Daten, die f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis der zu speichernden Informationen nicht erforderlich sind, sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Dies gilt nicht, wenn die L\u00f6schung nicht oder nur 108","mit unvertretbarem Aufwand m\u00f6glich ist. In diesem Fall sind die Daten zu sperren; die gesperrten Daten d\u00fcrfen nicht mehr genutzt werden. (3) Ist zum Zwecke der Sammlung von Informationen die Weitergabe personenbezogener Daten unerl\u00e4sslich, so d\u00fcrfen schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person oder Dritter nur im unvermeidbaren Umfang beeintr\u00e4chtigt werden. SS 10 Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur verdeckten Informationsbeschaffung, insbesondere zur verdeckten Erhebung personenbezogener Daten, nur folgende nachrichtendienstliche Mittel anwenden: 1. Inanspruchnahme von Vertrauensleuten nach Ma\u00dfgabe des SS 10a , sonstigen Informanten und Gew\u00e4hrspersonen; 2. Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern nach Ma\u00dfgabe des SS 10a ; 3. Observationen; 4. Bildaufzeichnungen (Fotografieren, Filmen und Videografieren) au\u00dferhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes ; 5. verdeckte Ermittlungen und Befragungen; 6. verdecktes Mith\u00f6ren ohne Inanspruchnahme technischer Mittel; 7. verdecktes Mith\u00f6ren und Aufzeichnen des nicht \u00f6ffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel au\u00dferhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes ; 8. Beobachtung des Funkverkehrs auf nicht f\u00fcr den allgemeinen Empfang bestimmten Kan\u00e4len; 9. Verwendung fingierter biographischer, beruflicher oder gewerblicher Angaben (Legenden) mit Ausnahme solcher beruflicher Angaben, die sich auf die in Satz 3 genannten Personen beziehen; 10. Beschaffung, Herstellung und Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen; 11. \u00dcberwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Ma\u00dfgabe des aufgrund von Artikel 10 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes; 12. verdecktes Beobachten und sonstiges Aufkl\u00e4ren des Internets, ohne dass der Schutzbereich des Artikels 10 des Grundgesetzes (Brief-, Postund Fernmeldegeheimnis) ber\u00fchrt ist, insbesondere die verdeckte Teilnahme an den Kommunikationseinrichtungen des Internets sowie die Suche nach ihnen. (2) Die Mittel nach Absatz 1 d\u00fcrfen nur angewendet werden, wenn 1. die Voraussetzungen des SS 9 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 vorliegen, 2. sich ihr Einsatz gegen Dritte richtet, deren Einbeziehung in eine solche Ma\u00dfnahme unumg\u00e4nglich ist, um auf diese Weise Erkenntnisse \u00fcber sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht oder Bestrebungen zu gewinnen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die im SS 5 Abs. 1 Nr. 1 und 3 genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind oder 3. dies zur Abschirmung der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenst\u00e4nde und Nachrichtenzug\u00e4nge des Verfassungsschutzes gegen sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten 109","erforderlich ist. Die Mittel nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 9 und 10 d\u00fcrfen auch f\u00fcr Vertrauensleute angewendet werden, wenn dies zur Erf\u00fcllung eines dienstlichen Auftrags oder zu ihrem Schutz erforderlich ist. (3) Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel gem\u00e4\u00df Absatz 1 ist unzul\u00e4ssig, wenn die Informationsbeschaffung auf andere, die betroffene Person weniger beeintr\u00e4chtigende Weise m\u00f6glich ist. Eine geringere Beeintr\u00e4chtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Daten aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen oder durch \u00dcbermittlung nach SS 24 gewonnen werden k\u00f6nnen. Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel darf nicht au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zur Bedeutung des aufzukl\u00e4renden Sachverhaltes stehen. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobenen Daten nur f\u00fcr die in SS 9 Abs. 1 genannten Zwecke nutzen. Daten, die f\u00fcr diese Zwecke nicht erforderlich sind, sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Sind diese Daten mit anderen, f\u00fcr die in SS 9 Abs. 1 genannten Zwecke erforderlichen Daten derart verbunden, dass sie nicht oder nur mit einem unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfen Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen, so sind diese Daten zu sperren; sie d\u00fcrfen nicht mehr genutzt werden. (4) Wirkt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen im Sinne des SS 5 Abs. 3 Nr. 1 mit, so darf sie nur das nachrichtendienstliche Mittel der Tarnung von Mitarbeitern anwenden. (5) Die Beh\u00f6rden des Landes sowie die Kommunalbeh\u00f6rden sind verpflichtet, der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Hilfe f\u00fcr Tarnungsma\u00dfnahmen zu leisten. (6) Die Anwendung des nachrichtendienstlichen Mittels nach Absatz 1 Nr. 7 bedarf im Einzelfall der Zustimmung des Innenministers, im Falle seiner Verhinderung der des Staatssekret\u00e4rs, und der Zustimmung der nach dem Ausf\u00fchrungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu dem aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes gebildeten Kommission; bei Gefahr im Verzug ist unverz\u00fcglich die Genehmigung dieser Kommission nachtr\u00e4glich einzuholen. Die durch solche Ma\u00dfnahmen erhobenen personenbezogenen Daten d\u00fcrfen nur nach Ma\u00dfgabe des aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes verwendet werden. (7) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf unter den Voraussetzungen des SS 24a Abs. 2 technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendger\u00e4tes und zur Ermittlung der Ger\u00e4teoder Kartennummer einsetzen. Die Ma\u00dfnahme ist nur zul\u00e4ssig, wenn ohne Einsatz technischer Mittel nach Satz 1 die Ermittlung des Standortes oder die Ermittlung der Ger\u00e4teoder Kartennummer aussichtslos oder wesentlich erschwert w\u00e4re. Sie darf sich nur gegen die in SS 24a Abs. 3 Nr. 1 und 2 Buchstabe b bezeichneten Personen richten. F\u00fcr die Verarbeitung der Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. Personenbezogene Daten eines Dritten d\u00fcrfen anl\u00e4sslich solcher Ma\u00dfnahmen nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gr\u00fcnden zur Erreichung des Zweckes nach Satz 1 unvermeidbar ist. Sie unterliegen einem absoluten Verwendungsverbot und sind nach Beendigung der Ma\u00dfnahme unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. SS 24a Abs. 4 bis 6 gilt entsprechend. Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses ( Artikel 10 des Grundgesetzes ) wird insoweit eingeschr\u00e4nkt. SS 10a Vertrauensleute und Verdeckte Mitarbeiter (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf 1. Privatpersonen, deren planm\u00e4\u00dfige, dauerhafte Zusammenarbeit mit ihr Dritten nicht bekannt ist (Vertrauensleute), und 2. eigene Mitarbeiter unter einer ihnen verliehenen und auf Dauer angelegten Legende (Verdeckte Mitarbeiter) zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen unter den Voraussetzungen des SS 10 Absatz 2 einsetzen. Ein dauerhafter Einsatz zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nummer 1 und 4 ist nur bei Bestrebungen von erheblicher Bedeutung zul\u00e4ssig, insbesondere, wenn sie darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewalt vorzubereiten. 110","(2) Vertrauensleute und Verdeckte Mitarbeiter d\u00fcrfen weder zur Gr\u00fcndung von Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nr. 1, 3 oder 4 noch zur steuernden Einflussnahme auf derartige Bestrebungen eingesetzt werden. Sie d\u00fcrfen in solchen Personenzusammenschl\u00fcssen oder f\u00fcr solche Personenzusammenschl\u00fcsse, einschlie\u00dflich strafbarer Vereinigungen, t\u00e4tig werden, um deren Bestrebungen aufzukl\u00e4ren. Im \u00dcbrigen ist im Einsatz eine Beteiligung an Bestrebungen nur zul\u00e4ssig, wenn sie 1. nicht in Individualrechte eingreift, 2. von den an den Bestrebungen Beteiligten derart erwartet wird, dass sie zur Gewinnung und Sicherung der Informationszug\u00e4nge unumg\u00e4nglich ist, und 3. nicht au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zur Bedeutung des aufzukl\u00e4renden Sachverhalts steht. Sofern zureichende tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass Vertrauensleute oder Verdeckte Mitarbeiter rechtswidrig einen Straftatbestand von erheblicher Bedeutung verwirklicht haben, soll der Einsatz unverz\u00fcglich beendet und die Strafverfolgungsbeh\u00f6rde unterrichtet werden. \u00dcber Ausnahmen nach Satz 4 entscheidet der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter. (3) \u00dcber die Verpflichtung von Vertrauensleuten entscheidet der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter. Als Vertrauensleute d\u00fcrfen Personen nicht angeworben und eingesetzt werden, die 1. nicht voll gesch\u00e4ftsf\u00e4hig, insbesondere minderj\u00e4hrig sind, 2. von den Geldoder Sachzuwendungen f\u00fcr die T\u00e4tigkeit auf Dauer als alleinige Lebensgrundlage abh\u00e4ngen w\u00fcrden, 3. an einem Aussteigerprogramm teilnehmen, 4. im Bundeszentralregister mit einer Verurteilung wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bew\u00e4hrung ausgesetzt worden ist, eingetragen sind, 5. Mitglied des Europ\u00e4ischen Parlaments, des Deutschen Bundestages, eines Landesparlaments oder Mitarbeiter eines solchen Mitglieds sind oder 6. berechtigt sind, in Strafsachen aus beruflichen Gr\u00fcnden das Zeugnis zu verweigern ( SSSS 53 und 53a der Strafprozessordnung ), wenn sie zur Beschaffung von Informationen \u00fcber Sachverhalte eingesetzt werden sollen, auf die sich ihr Zeugnisverweigerungsrecht bezieht; Informationen, die diese Personen unter Verletzung des SS 203 des Strafgesetzbuches rechtswidrig an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde weiterzugeben beabsichtigen, d\u00fcrfen von dieser nicht entgegengenommen werden. Der Leiter der Verfassungsschutzabteilung kann eine Ausnahme von Nummer 4 zulassen, wenn die Verurteilung nicht als T\u00e4ter eines Totschlags ( SSSS 212 , 213 StGB ) oder einer allein mit lebenslanger Haft bedrohten Straftat erfolgt ist und der Einsatz zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen, die auf die Begehung von in SS 3 Absatz 1 des Artikel 10-Gesetzes bezeichneten Straftaten gerichtet sind, unerl\u00e4sslich ist. Im Falle einer Ausnahme nach Satz 3 ist der Einsatz nach h\u00f6chstens sechs Monaten zu beenden, wenn er zur Erforschung der in Satz 3 genannten Bestrebungen nicht zureichend gewichtig beigetragen hat. Auch im Weiteren ist die Qualit\u00e4t der gelieferten Informationen fortlaufend zu bewerten. Das Ministerium f\u00fcr Inneres und Sport tr\u00e4gt der Parlamentarischen Kontrollkommission mindestens einmal im Jahr einen Lagebericht zum Einsatz von Vertrauensleuten vor. (4) Zum Absehen von der Verfolgung von im Einsatz begangenen Vergehen oder der R\u00fccknahme einer bereits erhobenen Klage und der Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft findet SS 9a Absatz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes Anwendung. 111","SS 11 Mitteilung an betroffene Personen Betroffenen Personen sind Ma\u00dfnahmen nach SS 10 Abs. 6 Satz 1 nach ihrer Beendigung mitzuteilen, sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zweckes des Eingriffs ausgeschlossen werden kann. L\u00e4sst sich im Zeitpunkt der Beendigung der Ma\u00dfnahme noch nicht abschlie\u00dfend beurteilen, ob diese Voraussetzung erf\u00fcllt ist, unterbleibt die Mitteilung so lange, bis eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Ma\u00dfnahme ausgeschlossen werden kann. Die nach dem Ausf\u00fchrungsgesetz zu dem aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes gebildete Kommission ist \u00fcber die Gr\u00fcnde, die einer Mitteilung entgegenstehen, zu unterrichten; h\u00e4lt sie eine Mitteilung f\u00fcr geboten, so ist diese unverz\u00fcglich zu veranlassen. SS 12 Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur Aufkl\u00e4rung 1. von Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, 2. von Bestrebungen im Sinne des SS 5 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 bei \u00f6ffentlichen Stellen gef\u00fchrte Dateien, Akten und Register einsehen. (2) Eine solche Einsichtnahme ist nur zul\u00e4ssig, wenn 1. die Aufkl\u00e4rung auf andere Weise nicht m\u00f6glich erscheint, insbesondere durch eine \u00dcbermittlung der Daten durch die registerf\u00fchrende Stelle der Zweck der Ma\u00dfnahme gef\u00e4hrdet w\u00fcrde, 2. die betroffenen Personen durch eine anderweitige Aufkl\u00e4rung unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig beeintr\u00e4chtigt werden w\u00fcrden und 3. eine besondere gesetzliche Geheimhaltungsvorschrift oder ein Berufsgeheimnis der Einsichtnahme nicht entgegensteht. (3) Die auf diese Weise gewonnenen Erkenntnisse d\u00fcrfen nur zu den in Absatz 1 genannten Zwecken verwendet werden. Daten, die f\u00fcr diese Zwecke nicht erforderlich sind, sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Sind diese Daten mit anderen, f\u00fcr die in Absatz 1 genannten Zwecke erforderlichen Daten derart verbunden, dass sie nicht oder nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfem Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen, so sind diese Daten zu sperren; sie d\u00fcrfen nicht mehr genutzt werden. (4) \u00dcber die Einsichtnahme ist ein gesonderter Nachweis zu f\u00fchren, aus dem ihr Zweck, die in Anspruch genommene Stelle sowie die Namen der betroffenen Person, deren Daten f\u00fcr eine weitere Verwendung erforderlich sind, hervorgehen. Diese Aufzeichnungen sind gesondert aufzubewahren, durch technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Erstellung folgt, zu vernichten. Dieser Nachweis ist der Parlamentarischen Kontrollkommission auf Wunsch vorzulegen. Abschnitt 2 Datenverarbeitung SS 13 Begriff der Datei und der Akte (1) Eine Datei im Sinne dieses Gesetzes ist 1. eine Sammlung personenbezogener Daten, die durch automatisierte Verfahren verarbeitet und ausgewertet werden kann (automatisierte Datei) oder 2. jede sonstige Sammlung gleichartig aufgebauter personenbezogener Daten, die nach be112","stimmten Merkmalen geordnet und ausgewertet werden kann (nicht-automatisierte Datei). (2) Eine Akte ist jede sonstige Sammlung von amtlichen oder dienstlichen Zwecken dienenden Unterlagen, die in einem inhaltlichen Bezug zueinander stehen und auch personenbezogene Daten enthalten k\u00f6nnen. Dazu z\u00e4hlen auch Bildund Tonmedien. Akten oder Ausz\u00fcge aus Akten d\u00fcrfen auch in elektronischer Form gef\u00fchrt werden. Eine Abfrage personenbezogener Daten mittels automatisierter Verarbeitung ist nur zul\u00e4ssig, wenn f\u00fcr sie die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 15 Absatz 1 oder SS 16 Absatz 1 vorliegen. Der automatisierte Abgleich dieser personenbezogenen Daten ist nur beschr\u00e4nkt auf Akten eng umgrenzter Anwendungsgebiete zul\u00e4ssig. Bei jeder Abfrage sind f\u00fcr Zwecke der Datenschutzkontrolle der Zeitpunkt, die Angaben, die die Feststellung der abgefragten Daten erm\u00f6glichen, sowie Angaben zur Feststellung des Abfragenden zu protokollieren. Die protokollierten Daten d\u00fcrfen nur f\u00fcr Zwecke der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betriebs der Datenverarbeitungsanlage verwendet werden. Die Protokolldaten sind am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Protokollierung folgt, zu l\u00f6schen. SS 14 Dateianordnung (1) F\u00fcr jede automatisierte Datei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sind in einer Dateianordnung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde festzulegen: 1. Bezeichnung der Datei, 2. Zweck der Datei, 3. Inhalt, Umfang, Voraussetzungen der Speicherung, \u00dcbermittlung und Nutzung, 4. Berechtigung zur Eingabe von Daten, 5. Zugangsberechtigung, 6. \u00dcberpr\u00fcfungsfristen und Speicherungsdauer, 7. Protokollierung. (2) Der Landesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz ist vor Erlass der Dateianordnung anzuh\u00f6ren. SS 15 Voraussetzung der Speicherung (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben personenbezogene Informationen in Dateien nur speichern, wenn die Voraussetzungen ihrer Erhebung gem\u00e4\u00df SS 9 Absatz 1 oder 2 vorliegen. (2) Unterlagen, die nach Absatz 1 gespeicherte Angaben belegen, d\u00fcrfen auch gespeichert werden, wenn in ihnen weitere personenbezogene Daten Dritter enthalten sind. Eine Abfrage von Daten Dritter ist unzul\u00e4ssig. (3) Bundesgesetzliche Vorschriften \u00fcber die Datenverarbeitung in gemeinsamen Dateien der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder bleiben unber\u00fchrt. SS 16 Erfassung personenbezogener Daten von Minderj\u00e4hrigen (1) Personenbezogene Daten von Minderj\u00e4hrigen d\u00fcrfen in Dateien und Akten nur erfasst werden, wenn 1. diese zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Daten beziehen, das 16. Lebensjahr vollendet haben 113","und 2. der Verdacht einer geheimdienstlichen T\u00e4tigkeit ( SS 5 Absatz 1 Nummer 2 ) oder einer Bestrebung im Sinne des SS 5 Absatz 1 Nummer 1 oder 3 besteht, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen verfolgt wird. (2) Personenbezogene Daten \u00fcber Minderj\u00e4hrige nach Vollendung des 16. und vor Vollendung des 18. Lebensjahres sind nach zwei Jahren auf die Erforderlichkeit der Erfassung zu \u00fcberpr\u00fcfen und sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren zu l\u00f6schen, es sei denn, dass nach Eintritt der Vollj\u00e4hrigkeit weitere Erkenntnisse nach SS 5 Absatz 1 angefallen sind. SS 17 Speichern, Berichtigen, L\u00f6schen und Sperren personenbezogener Daten (1) Umfang und Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind auf das f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erforderliche Ma\u00df zu beschr\u00e4nken. (2) Wird die Richtigkeit von personenbezogenen Daten von betroffenen Personen bestritten, so ist dies in der Akte und Datei zu vermerken oder auf sonstige Weise festzuhalten. Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Dabei muss nachvollziehbar bleiben, in welchem Zeitraum und aus welchem Grund sie unrichtig waren. Die Daten sind zu erg\u00e4nzen, wenn sie unvollst\u00e4ndig sind und dadurch schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person beeintr\u00e4chtigt sein k\u00f6nnen. (3) Personenbezogene Daten in Dateien sind zu l\u00f6schen, wenn ihre Erhebung oder Speicherung unzul\u00e4ssig war oder ihre Kenntnis f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung nicht mehr erforderlich ist. Bei jeder Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, sp\u00e4testens aber nach f\u00fcnf Jahren, sind die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten auf ihre Erforderlichkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen. Soweit die Daten Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nummer 1 betreffen, sind sie sp\u00e4testens zehn Jahre, soweit sie Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nummer 3 oder 4 betreffen, sp\u00e4testens f\u00fcnfzehn Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu l\u00f6schen, es sei denn, der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter trifft im Einzelfall ausnahmsweise eine andere Entscheidung. (4) Personenbezogene Daten sind in Dateien zu sperren, soweit durch ihre L\u00f6schung schutzw\u00fcrdige Belange der betroffenen Person oder von Dritten beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. Ein schutzw\u00fcrdiges Interesse liegt auch vor, wenn die betroffene Person einen Antrag nach SS 26 Absatz 1 Satz 1 gestellt hat. Anstelle der L\u00f6schung tritt auch dann eine Sperrung, wenn die nach Absatz 3 zu l\u00f6schenden Daten mit anderen Daten derart verbunden sind, dass sie nicht oder nur mit einem unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfen Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen. Die gesperrten Daten d\u00fcrfen ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht mehr genutzt werden. (5) Eine Akte ist zu vernichten, wenn sie insgesamt zur Aufgabenerf\u00fcllung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht oder nicht mehr erforderlich ist. Die Erforderlichkeit ist bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren, zu pr\u00fcfen. Eine Vernichtung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch sie schutzw\u00fcrdige Interessen des Betroffenen beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. Dies ist auch dann gegeben, wenn eine betroffene Person einen Antrag nach SS 26 Absatz 1 Satz 1 gestellt hat. In diesen F\u00e4llen ist die Akte zu sperren und mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen. Sie darf nur f\u00fcr den Zweck verwendet werden, f\u00fcr den sie gesperrt worden ist oder wenn es zur Abwehr einer erheblichen Gefahr unerl\u00e4sslich ist. Eine Vernichtung der Akte erfolgt nicht, wenn sie nach den Vorschriften des Landesarchivgesetzes dem Landesarchiv zur \u00dcbernahme anzubieten und zu \u00fcbergeben ist. (6) Personenbezogene Daten, die ausschlie\u00dflich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, d\u00fcrfen nur f\u00fcr diesen Zweck verwendet werden. 114","Abschnitt 3 Informations\u00fcbermittlung und Auskunftserteilung SS 18 Informations\u00fcbermittlung zwischen den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde unterrichtet das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder \u00fcber alle Angelegenheiten, deren Kenntnis zur Erf\u00fcllung der Aufgaben der empfangenden Stellen erforderlich ist. SS 19 Informations\u00fcbermittlung an Bundesnachrichtendienst und Milit\u00e4rischen Abschirmdienst Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde \u00fcbermittelt dem Bundesnachrichtendienst und dem Milit\u00e4rischen Abschirmdienst die ihr bekannt gewordenen Informationen, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die \u00dcbermittlung f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Aufgaben der empfangenden Stelle erforderlich ist. Handelt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde auf Ersuchen, so ist sie zur \u00dcbermittlung nur verpflichtet und berechtigt, wenn sich die tats\u00e4chlichen Anhaltspunkte aus den Angaben der ersuchenden Beh\u00f6rde ergeben. SS 20 Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an Polizei, Staatsanwaltschaft und andere Stellen (1) Die im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben gewonnenen Erkenntnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, die nicht personenbezogen sind, k\u00f6nnen an andere Beh\u00f6rden und Stellen, insbesondere an die Polizei und Staatsanwaltschaften, \u00fcbermittelt werden, wenn sie f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung der empfangenden Stellen erforderlich sein k\u00f6nnen. (2) Personenbezogene Daten \u00fcbermittelt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde von sich aus an die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei, sofern aufgrund der bei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorliegenden Informationen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die \u00dcbermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist. Delikte nach Satz 1 sind die in SS 74a Abs. 1 und SS 120 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), zuletzt ge\u00e4ndert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1756), genannten Straftaten sowie sonstige Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des T\u00e4ters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, dass sie gegen die in Artikel 73 Nr. 10 Buchstabe b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind. (3) Personenbezogene Daten darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorbehaltlich des Absatzes 4 \u00fcbermitteln 1. an die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei, sofern aufgrund der bei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorliegenden Informationen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass jemand eine Straftat plant oder begangen hat, die im Mindestma\u00df mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bedroht ist, oder wenn es zum Schutz vor Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 erforderlich ist, 2. an andere staatliche Beh\u00f6rden und an die der Aufsicht des Landes unterstellten Gebietsk\u00f6rperschaften, wenn dies zum Schutz vor Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 erforderlich ist, 3. an Stellen, die mit dem \u00dcberpr\u00fcfungsverfahren nach SS 5 Absatz 3 Nummer 1 befasst sind, 4. an andere Stellen, wenn es zum Schutz vor Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes unverzichtbar ist. In den F\u00e4llen der Nummer 4 entscheidet der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertre115","ter. (4) Personenbezogene Daten, die mit den nachrichtendienstlichen Mitteln nach SS 10 Absatz 1 erhoben wurden, darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an die Staatsanwaltschaften, die Finanzbeh\u00f6rden nach SS 386 Absatz 1 der Abgabenordnung , die Polizei, die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbeh\u00f6rden, die Beh\u00f6rden des Zollfahndungsdienstes sowie anderer Zolldienststellen, soweit diese Aufgaben nach dem Bundespolizeigesetz wahrnehmen, nur \u00fcbermitteln, soweit dies erforderlich ist zur 1. Erf\u00fcllung eigener Aufgaben der Informationsgewinnung, 2. Abwehr einer im Einzelfall bestehenden Gefahr f\u00fcr den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder f\u00fcr Leib, Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person oder f\u00fcr Sachen von erheblichem Wert, deren Erhaltung im \u00f6ffentlichen Interesse geboten ist, 3. Verhinderung oder sonstigen Verh\u00fctung von Straftaten von erheblicher Bedeutung oder 4. Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung. (5) Soweit es zur Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten gem\u00e4\u00df Absatz 2 erforderlich ist, k\u00f6nnen die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten im Einzelfall verlangen. Das Ersuchen bedarf der Schriftform, ist zu begr\u00fcnden und zu dokumentieren. Eine \u00dcbermittlung unterbleibt, sofern \u00fcbergeordnete Bedenken aus den Aufgaben des Verfassungsschutzes der \u00dcbermittlung entgegenstehen. Die Entscheidung trifft der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter. Die Ablehnung ist zu dokumentieren und zu begr\u00fcnden. Nach Wegfall der Ablehnungsgr\u00fcnde ist die Auskunft auf Verlangen nachzuholen. (6) Die nach Absatz 2 bis 4 oder 5 \u00fcbermittelten personenbezogenen Daten darf die empfangende Stelle nur zu dem Zweck verwenden, zu dessen Erf\u00fcllung sie ihr \u00fcbermittelt wurden. Auf diese Einschr\u00e4nkung ist die empfangende Stelle hinzuweisen. SS 20a Projektbezogene gemeinsame Dateien (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde kann f\u00fcr die Dauer einer befristeten projektbezogenen Zusammenarbeit mit dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, den \u00fcbrigen Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz, dem Milit\u00e4rischen Abschirmdienst, dem Bundesnachrichtendienst, dem Zollkriminalamt sowie den Polizeibeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder eine gemeinsame Datei errichten. Die projektbezogene Zusammenarbeit soll nach Ma\u00dfgabe der Aufgaben und Befugnisse der in Satz 1 genannten Beh\u00f6rden den Austausch und die gemeinsame Auswertung von Erkenntnissen zu Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind, bewirken. Personenbezogene Daten zu Bestrebungen nach Satz 2 d\u00fcrfen unter Einsatz der gemeinsamen Datei durch die an der projektbezogenen Zusammenarbeit beteiligten Beh\u00f6rden im Rahmen ihrer Befugnisse verwendet werden, soweit dies in diesem Zusammenhang zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Bei der weiteren Verwendung der personenbezogenen Daten finden f\u00fcr die beteiligten Beh\u00f6rden die jeweils f\u00fcr sie geltenden Vorschriften \u00fcber die Verwendung von Daten Anwendung. (2) SS 22a Absatz 2 bis 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes findet entsprechende Anwendung. SS 21 Informations\u00fcbermittlung an ausl\u00e4ndische Stellen Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten im Einvernehmen mit dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz an ausl\u00e4ndische \u00f6ffentliche Stellen sowie an \u00fcberund zwischenstaatliche Stellen \u00fcbermitteln, soweit die \u00dcbermittlung in einem Gesetz, einem Rechtsakt der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften oder in einer internationalen Vereinbarung geregelt ist. 116","Eine \u00dcbermittlung darf auch erfolgen, wenn sie 1. zum Schutz von Leib oder Leben erforderlich ist oder 2. zur Erf\u00fcllung eigener Aufgaben, insbesondere in F\u00e4llen grenz\u00fcberschreitender T\u00e4tigkeiten der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, unumg\u00e4nglich ist und im Empf\u00e4ngerland gleichwertige Datenschutzregelungen gelten. Die \u00dcbermittlung unterbleibt, wenn ihr ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person, insbesondere deren Schutz vor einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. SS 20 Abs. 5 gilt entsprechend; die empfangende Stelle ist dar\u00fcber hinaus darauf hinzuweisen, dass sich die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorbeh\u00e4lt, Auskunft \u00fcber die Verarbeitung der \u00fcbermittelten Daten zu verlangen. SS 22 Informations\u00fcbermittlung an die \u00d6ffentlichkeit Bei der Unterrichtung der \u00d6ffentlichkeit, einschlie\u00dflich der Medien, \u00fcber Erkenntnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist die \u00dcbermittlung von personenbezogenen Daten nur zul\u00e4ssig, wenn es zu einer sachgem\u00e4\u00dfen Information erforderlich ist und schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person nicht entgegenstehen. Werden von der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde personenbezogene Daten an die \u00d6ffentlichkeit gegeben, so ist im Einzelfall zu pr\u00fcfen, ob vorab eine Benachrichtigung der betroffenen Person oder des Dritten geboten ist. SS 23 Dokumentation und Grundlage der Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Die \u00dcbermittlung von personenbezogenen Daten ist zu dokumentieren. Vor der Daten\u00fcbermittlung soll der Akteninhalt gew\u00fcrdigt und der Daten\u00fcbermittlung zugrunde gelegt werden. Erkennbar unvollst\u00e4ndige Daten sind vor der \u00dcbermittlung im Rahmen der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit durch Einholung zus\u00e4tzlicher Ausk\u00fcnfte zu vervollst\u00e4ndigen, anderenfalls ist auf die Unvollst\u00e4ndigkeit hinzuweisen. SS 24 * Informations\u00fcbermittlung durch \u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde kann von den Beh\u00f6rden des Landes und den der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts nur die \u00dcbermittlung von Daten verlangen, die diesen Stellen im Rahmen ihrer Aufgaben vorliegen und die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes erforderlich sind. Voraussetzung hierf\u00fcr ist, dass die betreffenden Daten nicht aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen oder nur mit \u00fcberm\u00e4\u00dfigem Aufwand oder nur durch eine die betroffene Person st\u00e4rker belastende Ma\u00dfnahme erhoben werden k\u00f6nnen. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde braucht Ersuchen nicht zu begr\u00fcnden, soweit dies dem Schutz der betroffenen Person dient oder eine Begr\u00fcndung den Zweck der Ma\u00dfnahme gef\u00e4hrden w\u00fcrde. (3) Die in Absatz 1 genannten Stellen \u00fcbermitteln von sich aus der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde alle ihnen im Rahmen ihrer Aufgaben vorliegenden Daten \u00fcber Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen verfolgt werden, und \u00fcber geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten. Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei \u00fcbermitteln dar\u00fcber hinaus auch andere ihnen im Rahmen ihrer Aufgabenerf\u00fcllung bekannt gewordene Daten \u00fcber Bestrebungen im Sinne des SS 5 Abs. 1 . Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund einer Ma\u00dfnahme nach SS 100a der Strafprozessordnung bekannt geworden sind, ist nur zul\u00e4ssig, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass jemand eine der im aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetz als Voraussetzung f\u00fcr eine Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahme genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund anderer strafprozessualer Zwangsma\u00dfnahmen bekannt geworden sind, ist nur zul\u00e4ssig, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr geheimdienstliche oder sicherheitsgef\u00e4hrdende T\u00e4tigkeiten oder gewaltt\u00e4tige Bestrebungen bestehen. Auf die nach Satz 3 \u00fcbermittelten Daten und die dazugeh\u00f6renden Unterlagen finden die im aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetz enthaltenen Bestimmungen \u00fcber die Nutzung, 117","\u00dcbermittlung und Vernichtung von Daten entsprechende Anwendung. Die nach Satz 4 \u00fcbermittelten Daten d\u00fcrfen nur zur Erforschung geheimdienstlicher oder sicherheitsgef\u00e4hrdender T\u00e4tigkeiten oder gewaltt\u00e4tiger Bestrebungen genutzt werden. (4) Vorschriften zur Daten\u00fcbermittlung an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nach anderen Gesetzen bleiben unber\u00fchrt. (5) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat die \u00fcbermittelten Daten nach ihrem Eingang unverz\u00fcglich darauf zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob sie f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer in SS 5 genannten Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Pr\u00fcfung, dass sie nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverz\u00fcglich zu vernichten. Die Vernichtung unterbleibt, wenn die Unterlagen von anderen Daten, die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen; in diesem Fall sind die Daten gesperrt und entsprechend zu kennzeichnen. (6) Soweit andere gesetzliche Vorschriften nicht besondere Regelungen \u00fcber die Dokumentation treffen, haben die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde und die \u00fcbermittelnde Stelle die Daten\u00fcbermittlung zu dokumentieren. Fu\u00dfnoten*) SS 24 \u00dcberschrift neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. April 2004. SS 24a Informations\u00fcbermittlung durch nicht-\u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf im Einzelfall bei denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Postdienstleistungen oder Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, Auskunft \u00fcber Daten einholen, die f\u00fcr die Begr\u00fcndung, inhaltliche Ausgestaltung, \u00c4nderung oder Beendigung eines Vertragsverh\u00e4ltnisses \u00fcber Postdienstleistungen oder Telemediendienste (Bestandsdaten) gespeichert worden sind, soweit dies zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf im Einzelfall Auskunft einholen bei 1. Luftfahrtunternehmen zu Namen und Anschriften des Kunden sowie zur Inanspruchnahme und den Umst\u00e4nden von Transportleistungen, insbesondere zum Zeitpunkt von Abfertigung und Abflug und zum Buchungsweg, 2. Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen zu Konten, Konteninhabern und sonstigen Berechtigten sowie weiteren am Zahlungsverkehr Beteiligten und zu Geldbewegungen und Geldanlagen, insbesondere \u00fcber Kontostand und Zahlungseinund - ausg\u00e4nge, 3. denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Postdienstleistungen erbringen oder daran mitwirken, zu den Umst\u00e4nden des Postverkehrs, 4. denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken, zu Verkehrsdaten nach SS 96 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 sowie SS 113a des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198) ge\u00e4ndert worden ist, und sonstigen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation notwendigen Verkehrsdaten und 5. denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, zu a) Merkmalen zur Identifikation des Nutzers eines Telemediums, b) Angaben \u00fcber Beginn und Ende sowie \u00fcber den Umfang der jeweiligen Nutzung und c) Angaben \u00fcber die vom Nutzer in Anspruch genommenen Telemediendienste, soweit dies zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten erforderlich ist und tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr schwerwiegende Gefahren f\u00fcr die in SS 5 Abs. 1 genannten Schutzg\u00fcter vorliegen. Im Falle des SS 5 Abs. 1 Nr. 1 gilt dies nur f\u00fcr Bestrebungen, die bezwecken oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, 118","1. zu Hass oder Willk\u00fcrma\u00dfnahmen gegen Teile der Bev\u00f6lkerung aufzustacheln oder deren Menschenw\u00fcrde durch Beschimpfen, b\u00f6swilliges Ver\u00e4chtlichmachen oder Verleumden anzugreifen und dadurch die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt zu f\u00f6rdern und den \u00f6ffentlichen Frieden zu st\u00f6ren oder 2. Gewalt anzuwenden oder vorzubereiten einschlie\u00dflich dem Bef\u00fcrworten, Hervorrufen oder Unterst\u00fctzen von Gewaltanwendung, auch durch Unterst\u00fctzen von Vereinigungen, die Anschl\u00e4ge gegen Personen oder Sachen veranlassen, bef\u00fcrworten oder androhen. (3) Anordnungen nach Absatz 2 d\u00fcrfen sich nur gegen Personen richten, bei denen 1. tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, dass sie die schwerwiegenden Gefahren nach Absatz 2 nachdr\u00fccklich f\u00f6rdern oder 2. aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist a) bei Ausk\u00fcnften nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5, dass sie die Leistung f\u00fcr eine Person nach Nummer 1 in Anspruch nehmen oder b) bei Ausk\u00fcnften nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und 4, dass sie f\u00fcr eine Person nach Nummer 1 bestimmte oder von ihr herr\u00fchrende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder im Falle des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 4, dass eine Person nach Nummer 1 ihren Anschluss benutzt. (4) Die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 ist in einer Dienstvorschrift zu regeln, die der Zustimmung des Innenministers bedarf. Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5 werden vom Leiter der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde oder seinem Vertreter schriftlich beantragt und begr\u00fcndet. Im Falle der Auskunft nach Nummer 2 kann der Antrag auch von einem Bediensteten der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde gestellt werden, der die Bef\u00e4higung zum Richteramt hat. Zust\u00e4ndig f\u00fcr Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5 ist der Innenminister. Die Anordnung einer Auskunft \u00fcber k\u00fcnftig anfallende Daten ist auf h\u00f6chstens drei Monate zu befristen. Die Verl\u00e4ngerung dieser Anordnung um jeweils nicht mehr als drei Monate ist auf Antrag zul\u00e4ssig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 hat die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde dem Betroffenen mitzuteilen, sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zweckes des Eingriffs ausgeschlossen werden kann. (5) \u00dcber Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 unterrichtet der Innenminister monatlich die Kommission nach SS 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausf\u00fchrung des Artikel 10-Gesetzes vom 17. Juli 1992 (GVOBl. M-V S. 486), das zuletzt durch das Gesetz vom 30. Juli 2007 (GVOBl. M-V S. 278) ge\u00e4ndert worden ist, vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzug kann er den Vollzug der Entscheidung auch bereits vor der Unterrichtung der Kommission anordnen. Die Kommission pr\u00fcft von Amts wegen oder aufgrund von Beschwerden die Zul\u00e4ssigkeit und Notwendigkeit der Einholung von Ausk\u00fcnften. SS 15 Abs. 5 des Artikel 10-Gesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, 2298), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Februar 2007 (BGBl. I S 106) ge\u00e4ndert worden ist, ist mit der Ma\u00dfgabe entsprechend anzuwenden, dass die Kontrollbefugnis der Kommission sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 erlangten personenbezogenen Daten erstreckt. Entscheidungen \u00fcber Ausk\u00fcnfte, die die Kommission f\u00fcr unzul\u00e4ssig oder nicht notwendig erkl\u00e4rt, hat der Innenminister unverz\u00fcglich aufzuheben. Die Daten unterliegen in diesem Falle einem absoluten Verwendungsverbot und sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. F\u00fcr die Verarbeitung der nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 erhobenen Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. SS 12 Abs. 1 und 3 des Artikel 10-Gesetzes findet entsprechend Anwendung. (6) Der Innenminister unterrichtet im Abstand von h\u00f6chstens sechs Monaten die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber Anordnungen nach Absatz 2; dabei ist insbesondere ein \u00dcberblick \u00fcber Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen zu geben. (7) Anordnungen sind dem Verpflichteten insoweit schriftlich mitzuteilen, als dies erforderlich ist, um ihm die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtung zu erm\u00f6glichen. Anordnungen und \u00fcbermittelte Daten d\u00fcrfen dem Betroffenen oder Dritten vom Verpflichteten nicht mitgeteilt werden. 119","(8) Der Innenminister unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundes j\u00e4hrlich \u00fcber Anordnungen nach Absatz 2 nach Ma\u00dfgabe des SS 8b Absatz 3 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes . (9) Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses ( Artikel 10 des Grundgesetzes ) wird nach Ma\u00dfgabe des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 und der Abs\u00e4tze 3 bis 5 eingeschr\u00e4nkt. SS 24b Weitere Auskunftsverlangen (1) Soweit dies zur Erf\u00fcllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erforderlich ist, darf von demjenigen, der gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, im Einzelfall Auskunft \u00fcber die nach den SSSS 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juni 2013 (BGBl. I S. 1602) ge\u00e4ndert worden ist, erhobenen Daten verlangt werden ( SS 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes ). Bezieht sich das Auskunftsverlangen nach Satz 1 auf Daten, mittels derer der Zugriff auf Endger\u00e4te oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endger\u00e4ten oder hiervon r\u00e4umlich getrennt eingesetzt werden, gesch\u00fctzt wird ( SS 113 Absatz 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes ), darf die Auskunft nur verlangt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Nutzung der Daten vorliegen. (2) Die Auskunft nach Absatz 1 darf auch anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse verlangt werden ( SS 113 Absatz 1 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes ). (3) Von einer Beauskunftung nach Absatz 2 ist die betroffene Person zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung erfolgt, soweit und sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Auskunft und der Eintritt \u00fcbergreifender Nachteile f\u00fcr das Wohl des Bundes oder eines Landes ausgeschlossen werden k\u00f6nnen. Sie unterbleibt, wenn ihr \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Belange Dritter oder der betroffenen Person selbst entgegenstehen. Wird die Benachrichtigung nach Satz 2 zur\u00fcckgestellt oder nach Satz 3 von ihr abgesehen, sind die Gr\u00fcnde aktenkundig zu machen. (4) Aufgrund eines Auskunftsverlangens nach Absatz 1 oder Absatz 2 hat derjenige, der gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, die zur Auskunftserteilung erforderlichen Daten unverz\u00fcglich, vollst\u00e4ndig und richtig zu \u00fcbermitteln. (5) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat f\u00fcr ihr erteilte Ausk\u00fcnfte eine Entsch\u00e4digung zu gew\u00e4hren, deren Umfang sich nach SS 23 und Anlage 3 des Justizverg\u00fctungsund -entsch\u00e4digungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2418) ge\u00e4ndert worden ist, bemisst. Die Vorschriften \u00fcber die Verj\u00e4hrung in SS 2 Absatz 1 und Absatz 4 des Justizverg\u00fctungsund -entsch\u00e4digungsgesetzes finden entsprechend Anwendung. (6) Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses ( Artikel 10 des Grundgesetzes ) wird nach Ma\u00dfgabe des Absatzes 2 eingeschr\u00e4nkt. SS 25 \u00dcbermittlungsverbote, Nachberichtspflicht (1) Die \u00dcbermittlung von Daten unterbleibt, wenn 1. die Daten zu l\u00f6schen oder f\u00fcr die empfangende Stelle nicht bedeutsam sind, 2. \u00fcberwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern, 3. erkennbar ist, dass unter Ber\u00fccksichtigung der Art der Daten und ihrer Erhebung die schutzw\u00fcrdigen Interessen der betroffenen Person das Allgemeininteresse an der \u00dcbermittlung \u00fcberwiegen, 4. es sich um personenbezogene Daten aus der engeren Pers\u00f6nlichkeitssph\u00e4re oder solche \u00fcber Minderj\u00e4hrige unter 16 Jahren handelt, es sei denn, die empfangende Stelle der Daten ben\u00f6tigt 120","diese zum Schutz vor Gewalt oder vor Vorbereitungshandlungen zur Gewalt oder vor geheimdienstlichen T\u00e4tigkeiten, 5. die Daten gesperrt sind und ihre Trennung nicht oder nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohem Aufwand von anderen zu \u00fcbermittelnden Daten m\u00f6glich ist oder 6. besondere gesetzliche \u00dcbermittlungsregelungen entgegenstehen; die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleibt unber\u00fchrt. (2) Erweisen sich Daten nach ihrer \u00dcbermittlung als unrichtig, unvollst\u00e4ndig, unzul\u00e4ssig gespeichert oder erhoben, so hat die \u00fcbermittelnde Stelle den Empf\u00e4nger unverz\u00fcglich darauf hinzuweisen, es sei denn, dass dies f\u00fcr die Beurteilung eines Sachverhaltes ohne Bedeutung ist. Unrichtige oder unvollst\u00e4ndige Daten sind durch die \u00fcbermittelnde Stelle gegen\u00fcber dem Empf\u00e4nger zu berichtigen oder zu erg\u00e4nzen, wenn durch die unrichtige oder unvollst\u00e4ndige \u00dcbermittlung schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person beeintr\u00e4chtigt sein k\u00f6nnen. Die Benachrichtigung sowie Erg\u00e4nzung sind aktenkundig zu machen und in der entsprechenden Datei zu vermerken. SS 26 Auskunft an betroffene Personen (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erteilt betroffenen Personen auf schriftlichen Antrag unentgeltlich Auskunft \u00fcber zu ihrer Person gespeicherte Daten. Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empf\u00e4nger von \u00dcbermittlungen. \u00dcber Daten aus Akten, die nicht zu der betroffenen Person gef\u00fchrt werden, wird Auskunft nur erteilt, soweit Daten, namentlich aufgrund von Angaben der betroffenen Person, mit angemessenem Aufwand auffindbar sind. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde bestimmt Verfahren und Form der Auskunftserteilung nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen. (2) Die Auskunftserteilung kann nur abgelehnt werden, soweit 1. die Auskunft die \u00f6ffentliche Sicherheit gef\u00e4hrden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten w\u00fcrde, 2. die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der berechtigten Interessen von Dritten geheimgehalten werden m\u00fcssen oder 3. durch die Auskunftserteilung Informationsquellen gef\u00e4hrdet w\u00fcrden oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zu bef\u00fcrchten ist. Die Entscheidung trifft der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder ein besonders von ihm beauftragter Mitarbeiter, der die Bef\u00e4higung zum Richteramt besitzen soll. (3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begr\u00fcndung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gef\u00e4hrdet w\u00fcrde. Die Gr\u00fcnde der Auskunftsverweigerung sind zu dokumentieren. (4) Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist dem Antragsteller die Rechtsgrundlage dieser Ablehnung mitzuteilen. Die antragstellende Person ist auf ihr Recht hinzuweisen, sich an den Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz wenden zu k\u00f6nnen. Dem Landesbeauftragen f\u00fcr den Datenschutz ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen. Stellt der Innenminister oder im Verhinderungsfall der Staatssekret\u00e4r im Einzelfall fest, dass durch die Erteilung der Auskunft die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gef\u00e4hrdet w\u00fcrde, so darf die Auskunft nur dem Landesbeauftragten pers\u00f6nlich erteilt werden. Mitteilungen des Landesbeauftragten an die antragstellende Person d\u00fcrfen keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf den Kenntnisstand der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zulassen, sofern diese nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. 121","Abschnitt 4 Kontrolle der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 27 Parlamentarische Kontrollkommission (1) In Angelegenheiten des Verfassungsschutzes des Landes unterliegt die Landesregierung unbeschadet der Rechte des Landtages der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission. Die Kontrolle der Durchf\u00fchrung des aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes bleibt den aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 des Grundgesetzes von dem Landtag bestellten Organen und Hilfsorganen vorbehalten. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus f\u00fcnf Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte einzeln mit der Mehrheit seiner Mitglieder gew\u00e4hlt werden. Zwei Mitglieder sollen der parlamentarischen Opposition angeh\u00f6ren. Die Mitglieder d\u00fcrfen nicht der Landesregierung angeh\u00f6ren. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung. Sie \u00fcbt ihre T\u00e4tigkeit auch \u00fcber das Ende der Wahlperiode des Landtages solange aus, bis der nachfolgende Landtag die Mitglieder neu gew\u00e4hlt hat. Der Parlamentarischen Kontrollkommission ist die f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben notwendige Personalund Sachausstattung zur Verf\u00fcgung zu stellen. (4) Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder aus der Fraktion, die ihn zur Wahl vorgeschlagen hat, aus, so verliert es seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission. F\u00fcr dieses Mitglied ist unverz\u00fcglich ein neues Mitglied zu w\u00e4hlen; das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus anderen Gr\u00fcnden aus der Parlamentarischen Kontrollkommission ausscheidet. (5) Die Parlamentarische Kontrollkommission tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. (6) Jedes Mitglied kann die Einberufung und die Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission verlangen. SS 28 Geheimhaltung (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission tagt in nicht\u00f6ffentlicher Sitzung, \u00fcber die jeweils ein Protokoll anzufertigen ist. Die Mitglieder sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer T\u00e4tigkeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt geworden sind. Dies gilt auch f\u00fcr die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus der Parlamentarischen Kontrollkommission. (2) Auf Antrag eines Mitgliedes beschlie\u00dft die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber die Herstellung der \u00d6ffentlichkeit oder die Aufhebung der Vertraulichkeit nach Absatz 1, soweit \u00f6ffentliche Geheimschutzinteressen, insbesondere die Aufrechterhaltung des Nachrichtenzuganges, oder berechtigte Interessen eines Einzelnen dem nicht entgegenstehen. Der Beschluss bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder der Kommission. Der Innenminister, im Falle seiner Verhinderung der Staatssekret\u00e4r, kann einem Beschluss nach Satz 1 widersprechen, wenn die Voraussetzungen der Aufhebung der Vertraulichkeit gem\u00e4\u00df Satz 1 nicht vorliegen. Der Innenminister, im Falle seiner Verhinderung der Staatssekret\u00e4r, hat die Gr\u00fcnde hierf\u00fcr darzulegen. Die Aufhebung der Vertraulichkeit von Beratungsgegenst\u00e4nden, die in die Verantwortlichkeit des Bundes oder eines Landes fallen, ist nur mit deren Zustimmung m\u00f6glich. (3) Sitzungsunterlagen und Protokolle verbleiben im Gewahrsam der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde und k\u00f6nnen nur dort von den Mitgliedern der Kommission oder dem Innenminister, im Falle seiner Verhinderung dem Staatssekret\u00e4r, eingesehen werden, es sei denn, der ordnungsgem\u00e4\u00dfe Umgang mit diesen Unterlagen gem\u00e4\u00df der Verschlusssachenanweisung f\u00fcr das Land Mecklenburg-Vorpommern ist nach \u00dcberzeugung der Parlamentarischen Kontrollkommission auf andere Weise gew\u00e4hrleistet. SS 29 Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Das Innenministerium hat die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend \u00fcber die allgemeine T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, das Lagebild und \u00fcber die Vorg\u00e4nge von besonderer Be122","deutung, insbesondere Einzelf\u00e4lle, in denen eine Daten\u00fcbermittlung gem\u00e4\u00df SS 20 Abs. 4 Satz 3 unterblieben ist, sowie auf Verlangen der Kommission \u00fcber sonstige Einzelf\u00e4lle zu unterrichten. Ferner unterrichtet es \u00fcber den Erlass und die Einhaltung von Verwaltungsvorschriften sowie \u00fcber den Verfassungsschutz betreffende Eingaben einzelner B\u00fcrger (Petenten), sofern der Petent der Unterrichtung nicht widersprochen hat. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann von dem Innenministerium alle f\u00fcr ihre Kontrollaufgaben erforderlichen Ausk\u00fcnfte, Unterlagen, Aktenund Dateneinsicht, Stellungnahmen und den Zutritt zur Verfassungsschutzbeh\u00f6rde verlangen sowie bei besonderem Aufkl\u00e4rungsbedarf Bedienstete und Auskunftspersonen zum Sachverhalt befragen, sofern dem nicht \u00fcberwiegende \u00f6ffentliche (zum Beispiel Aufrechterhaltung des Nachrichtenzugangs) oder private Belange entgegenstehen; das Innenministerium hat dies vor der Parlamentarischen Kontrollkommission zu begr\u00fcnden. Die Parlamentarische Kontrollkommission kann ferner den Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutzbeauftragen, die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit einzelner Ma\u00dfnahmen, welche die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde durchgef\u00fchrt hat, zu \u00fcberpr\u00fcfen und der Kommission das Ergebnis der \u00dcberpr\u00fcfung mitzuteilen. Die Befugnisse des Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz richten sich nach dem Landesdatenschutzgesetz von MecklenburgVorpommern. Wird der Landesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz nach SS 26 Abs. 4 t\u00e4tig, so kann er von sich aus die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichten, wenn sich Beanstandungen ergeben, eine Mitteilung an die betroffene Person aber aus Geheimhaltungsgr\u00fcnden unterbleiben muss. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann mit der Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitglieder nach Anh\u00f6rung des Innenministeriums im Einzelfall einen Sachverst\u00e4ndigen beauftragen, zur Wahrnehmung ihrer Kontrollaufgaben Untersuchungen durchzuf\u00fchren. Der Sachverst\u00e4ndige hat der Parlamentarischen Kontrollkommission \u00fcber das Ergebnis seiner Untersuchungen zu berichten; SS 28 Abs. 1 und 2 gelten entsprechend. (4) Die Angaben \u00fcber Ausgaben aus dem der Abteilung zugewiesenen Titel werden der Parlamentarischen Kontrollkommission im Ansatz vor Beratung des Haushaltsplanes zur Stellungnahme \u00fcberwiesen. Das Innenministerium unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber den Vollzug des Haushaltsplanes, soweit es die der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zugewiesenen Titel betrifft. Abschnitt 5 Schlussvorschriften SS 30 Geltung des Landesdatenschutzgesetzes Bei der Erf\u00fcllung der Aufgaben nach SS 5 durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde finden SS 3 Abs. 2 und 3 , SSSS 9 , 10 Abs. 1 bis 4 , SSSS 11 , 13 Abs. 1 bis 4,6 und 7 , SSSS 14 , 15 , 16 , 18 , 24 und 25 des Landesdatenschutzgesetzes keine Anwendung. SS 31 (aufgehoben) 123","SS 32 In-Kraft-Treten, Au\u00dfer-Kraft-Treten (1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des SS 30 am Tag nach seiner Verk\u00fcndung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landesverfassungsschutzgesetz vom 18. M\u00e4rz 1992 (GVOBl. M-V S. 194) au\u00dfer Kraft. (2) SS 30 tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Landesdatenschutzgesetz in Kraft tritt. Der Tag des InKraft-Tretens ist vom Innenministerium im Gesetzund Verordnungsblatt f\u00fcr MecklenburgVorpommern bekannt zu geben. Das vorstehende Gesetz wird hiermit verk\u00fcndet. Schwerin, den 11. Juli 2001 Der Ministerpr\u00e4sident Der Innenminister Dr. Harald Ringstorff Dr. Gottfried Timm 124","125"],"title":"Verfassungsschutzbericht 2020","year":2020}
