{"file_url":"https://verfassungsschutzberichte.de/pdfs/vsbericht-mv-2019.pdf","jurisdiction":"Mecklenburg-Vorpommern","num_pages":127,"pages":["Verfassungsschutzbericht 2019","Entwurf, Stand: 30.10.2020 Verfassungsschutzbericht 2019","Verfassungsschutzbericht 2019","Impressum Herausgeber: Ministerium f\u00fcr Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern Redaktion: Abteilung Verfassungsschutz Postfach 11 05 52 19005 Schwerin 1. Auflage: 150 Exemplare Druck: LAiV Mecklenburg-Vorpommern Titelbild: \"Die wehrhafte Demokratie\" Manfred Diekmann, 2009 Diese Druckschrift ist Teil der \u00d6ffentlichkeitsarbeit des Ministeriums f\u00fcr Inneres und Europa MecklenburgVorpommern. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern w\u00e4hrend eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt f\u00fcr Kommunal, Land tags, Bundestags und Europawahlen. Missbr\u00e4uchlich sind insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Infor mationsst\u00e4nden sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Unter sagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorste henden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme des Ministeriums f\u00fcr Inneres und Europa MecklenburgVorpommern zu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden k\u00f6nnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.","Vorwort Sehr geehrte B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, auch im 70. Jahr des Bestehens des Grundgesetzes war unsere freiheitliche demokratische Grundordnung vielfachen Angriffen durch politische Extremisten ausgesetzt. Eine besondere Gef\u00e4hrdung ging dabei vom Rechtsextremismus aus. Dessen zentrale Triebkraft war und ist der Rassismus. Er stellt eine t\u00f6dliche Gefahr dar. Dies zeigen in erschreckender Weise der Mord am Kasseler Regierungspr\u00e4sidenten Dr. Walter L\u00fcbcke im Juni und der Angriff auf die Synagoge in Halle im Oktober, der - wenn er gelungen w\u00e4re - den Tod zahlreicher Menschen j\u00fcdischen Glaubens zur Folge gehabt h\u00e4tte. Der T\u00e4ter t\u00f6tete in der Folge willk\u00fcrlich zwei Menschen. Er filmte sich selbst w\u00e4hrend des Anschlags und \u00fcbertrug die Tat live im Internet, wie es zuvor Attent\u00e4ter in Neuseeland und den USA getan hatten. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die zahlreichen Bedrohungsdelikte gegen Menschen, die politische Verantwortung in Bund, L\u00e4ndern und Gemeinden \u00fcbernommen haben, sich gegen den Rechtsextremismus engagieren und/oder sich f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge einsetzen, zeigt sich, dass die terroristische Bedrohung durch Rechtsextremisten auf hohem Niveau anh\u00e4lt. Dies gilt auch f\u00fcr MecklenburgVorpommern. Weitere Herausforderungen im Bereich des Rechtsextremismus ergaben sich aus Teilstrukturen der \"Alternative f\u00fcr Deutschland\" (AfD). Der zwischenzeitlich aufgel\u00f6ste \"Fl\u00fcgel\" sowie die Jugendorganisation \"Junge Alternative\" (JA) wurden Anfang 2019 zu rechtsextremistischen Verdachtsf\u00e4llen erkl\u00e4rt. Sie sind nicht Bestandteile einer Splitterpartei, sondern einer Partei, die auch in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin Zustimmung in der W\u00e4hlerschaft genie\u00dft. Besonders bedr\u00fcckend ist die Tatsache, dass sich auch Mitarbeiter des \u00f6ffentlichen Dienstes rechtsextremistisch bet\u00e4tigen. Dies ist keineswegs hinnehmbar und muss entsprechende strafrechtliche und disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Extremisten geh\u00f6ren nicht in \u00f6ffentliche \u00c4mter! Bedrohungen gingen aber auch aus den anderen Extremismusfeldern hervor, wobei der islamistische Terrorismus weiterhin eine besondere Gefahr darstellt. Im bundesweiten Ma\u00dfstab war auch eine Radikalisierung der linksextremistischen Szene zu beobachten. Die Szene der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" ist weiter gewachsen und bem\u00fcht sich um einen h\u00f6heren Organisationsgrad. Eine zentrale Rolle bei Radikalisierungsprozessen, der Verbreitung von Hassbotschaften, aber auch der Organisierung von extremistischen Aktivit\u00e4ten nimmt weiterhin das Internet ein. Dieser Entwicklung muss konsequent entgegengetreten werden.","Die Innenministerkonferenz hat hinsichtlich der Verst\u00e4rkung der Aufkl\u00e4rungsaktivit\u00e4ten im Internet 2019 entsprechende Beschl\u00fcsse gefasst. Die Entwicklung des politischen Extremismus im 70. Jahr unserer Republik lenkt zwangsl\u00e4ufig den Blick auf die Entstehungszeit des Grundgesetzes. Mit der staatlichen Verpflichtung, die W\u00fcrde aller Menschen zu garantieren, dem Demokratieprinzip und dem Rechtsstaatprinzip haben die M\u00fctter und V\u00e4ter des Grundgesetzes das Fundament f\u00fcr eine stabile Demokratie geschaffen. In fortw\u00e4hrender Erinnerung an die menschenverachtende Schreckensherrschaft der NS-Diktatur und sp\u00e4ter mit Blick auf die \"Diktatur des Proletariats\" in der DDR sind wir verpflichtet, die Feinde der Demokratie zu bek\u00e4mpfen, um Freiheit und Sicherheit f\u00fcr alle hier lebenden Menschen zu erhalten. Diesem Zweck dient auch das Prinzip der \"wehrhaften Demokratie\". Es soll unsere verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung vor Angriffen sch\u00fctzen. Das Grundgesetz sieht hier als ein wesentliches Schutzinstrument die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden vor, die als \"Fr\u00fchwarnsystem\" rechtzeitig auf extremistische Gefahren hinweisen sollen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes haben diese wichtige Aufgabe auch 2019 engagiert wahrgenommen. Daf\u00fcr geb\u00fchrt ihnen unser Dank. Lorenz Caffier Minister f\u00fcr Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern","Inhaltsverzeichnis 1 \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 6 1.1 Grunds\u00e4tzliches/Zweck des Verfassungsschutzes 6 1.2 Freiheitliche demokratische Grundordnung 7 1.3 Wesentliche gesetzliche Grundlagen im \u00dcberblick 8 1.4 Verfassungsschutzverbund von Bund und L\u00e4ndern 8 1.5 Aufgaben des Verfassungsschutzes 8 1.6 Informationsbeschaffung 9 1.7 Kontrolle 9 1.8 Verh\u00e4ltnis von Verfassungsschutz und Polizei 10 2 Rechtsextremismus/-terrorismus 12 2.1 Lage\u00fcberblick 12 2.2 Personenpotenzial 14 2.3 Straftatenaufkommen 14 2.4 Trefforte der rechtsextremistischen Szene 15 2.5 Weitgehend unstrukturiertes rechtsextremistisches Personenpotenzial/rechtsextremistische Subkulturen 16 2.5.1 Rechtsextremistische Musikveranstaltungen 17 2.5.2 Szenel\u00e4den/Versandhandel 19 2.6 Parteiunabh\u00e4ngige bzw. parteiungebundene Strukturen/Neonazis 20 2.6.1 Einzelgruppierungen/regionale Entwicklungen 21 2.6.2 Bedeutsame parteiunabh\u00e4ngige neonazistische Strukturen auf \u00fcberregionaler Ebene 25 2.7 Neonazistisch gepr\u00e4gte Veranstaltungen und Aktivit\u00e4ten 26 2.8 Krisenvorsorge durch Rechtsextremisten 27 2.9 Kampfsport in der rechtsextremistischen Szene 28 2.10 Rechtsextremistische Parteien 31 2.10.1 \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern 31 2.10.1.1 Aktivit\u00e4ten der NPD Mecklenburg-Vorpommern im Einzelnen 32 2.10.1.2 Kommunalund Europawahlen 2019 33 2.11 Weitere Aktivit\u00e4ten im Umfeld der NPD 37 2.12 Verfahren zum Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung 39 2.13 \"Junge Nationalisten\" (JN) 39 2.14 Sonstige rechtsextremistische Parteien 40 3","2.14.1 \"DIE RECHTE\" 40 2.14.2 \"Der III. Weg\" 41 3 \"Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern\" (IB MV) 43 3.1 Grunds\u00e4tzliches 43 3.2 Strukturen 43 3.3 Aktionen von IB-Anh\u00e4ngern aus Mecklenburg-Vorpommern 44 4 Verdachtsfallbearbeitung im Rechtsextremismus - \"Der Fl\u00fcgel\"/\"Junge Alternative\" (JA) 46 5 \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" 47 5.1 Lage\u00fcberblick 47 5.2 Strukturen und Aktivit\u00e4ten der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" in Mecklenburg-Vorpommern 47 6 Linksextremismus 50 6.1 Lage\u00fcberblick 50 6.2 Linksextremismus in Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2019 52 6.2.1 Personenpotenzial 52 6.2.2 Straftatenaufkommen 52 6.3 Versuch der Einflussnahme auf die Klimaproteste 53 6.4 Gewaltorientierte Linksextremisten 54 6.4.1 Aktionsfeld \"Antifaschismus\" 54 6.4.2 Aktionsfeld \"Antirepression\" 56 6.4.2.1 \"Rote Hilfe e.V.\" (RH) 57 6.4.2.2 \"Schwarz-Rote Hilfe\" (SRH) Rostock 58 6.4.2.3 Proteste gegen die Novellierung des Sicherheitsund Ordnungsgesetzes M-V (SOG M-V) 58 6.4.3 Aktionsfeld \"Kurdistansolidarit\u00e4t\" 59 6.5 Dogmatischer Linksextremismus 60 7 Islamismus/Islamistischer Terrorismus 62 7.1 Entwicklung des Islamismus und islamistischen Terrorismus 2019 62 7.1.1 Anschl\u00e4ge in Europa 62 7.1.2 Anschl\u00e4ge weltweit 62 7.2 Salafismus - Hintergr\u00fcnde und aktuelle Entwicklung 63 7.3 Islamistischer Extremismus in Mecklenburg-Vorpommern 64 7.3.1 Personenpotenzial 64 7.3.2 Straftatenaufkommen 64 7.3.3 Lageentwicklung 65 7.3.4 Einbindung von Nordkaukasiern in die international agierende Islamistenszene 65 4","7.3.5 Aufenthaltsverfestigung ausl\u00e4ndischer Islamisten 66 7.3.6 Staatliche Ma\u00dfnahmen gegen islamistischen Extremismus 66 8 Sonstiger Ausl\u00e4nderextremismus 68 8.1 Personenpotenzial 68 8.2 Straftatenaufkommen 68 8.3 \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) 68 8.3.1 Allgemeines 68 8.3.2 Aktivit\u00e4ten der PKK in Mecklenburg-Vorpommern 69 8.3.3 Kooperation mit deutschen Linksextremisten 70 9 Spionageabwehr 71 9.1 Entwicklungslinien und Bedrohungslage 71 9.2 Bedrohungen durch Cyberangriffe 73 9.3 Wirtschaftsschutz - eine gemeinsame Aufgabenstellung 75 9.4 Spionageabwehr Mecklenburg-Vorpommern - Ihr Ansprechpartner vor Ort 75 10 \u00d6ffentlichkeitsarbeit 78 10.1 Aktivit\u00e4ten 78 10.2 Informationsmaterialien 81 10.3 Ausund Fortbildung/Praktika 82 Abk\u00fcrzungsverzeichnis 84 Glossar 87 Registeranhang 96 Anlage 1 - Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t (PMK) 100 Anlage 2 - Landesverfassungsschutzgesetz 102 5","1 \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 1.1 Grunds\u00e4tzliches/Zweck des Verfassungsschutzes Der Verfassungsschutz ist eine entscheidende S\u00e4ule der \"Wehrhaften Demokratie\". Darunter wird ein B\u00fcndel von verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen zusammengefasst, die den Kernbestand und die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung (siehe Abschnitt 1.2) - die freiheitliche demokratische Grundordnung - sch\u00fctzen sollen. Die \"Wehrhafte Demokratie\" ist durch folgende Wesensmerkmale gekennzeichnet: * Die Wertegebundenheit, d. h. unser Staat bekennt sich zu Werten, denen er eine besondere Bedeutung beimisst und die deshalb nicht zur Disposition stehen, * die Abwehrbereitschaft, d. h. der Staat ist gewillt, diese wichtigsten Werte gegen\u00fcber extremistischen Positionen zu verteidigen und * die Vorverlagerung der Beobachtung, d. h. der Staat reagiert nicht erst dann, wenn Extremisten gegen gesetzliche Normen versto\u00dfen. Diese \"Wehrhaftigkeit\" ist eine Lehre aus der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, die auf legalistischem Wege durch Abschaffung der demokratischen Weimarer Republik entstanden ist. Politik und Staat sind daher aufgefordert, entschieden und entschlossen den unterschiedlichen totalit\u00e4ren Gefahren entgegenzutreten - bevor es zu sp\u00e4t ist! Als \"Fr\u00fchwarnsystem\" soll der Verfassungsschutz in diesem Sinne aufkl\u00e4ren, informieren, sensibilisieren, warnen und - soweit gesetzlich erlaubt - entsprechende Gefahren erforschen. Dabei wird er unterhalb der Schwelle der konkreten Gefahr und des Anfangsverdachts einer Straftat t\u00e4tig. Ihm kommt also die Funktion eines \"Brandmelders\" in Bezug auf politische Entwicklungen zu, die unsere freiheitliche demokratische Rechtsordnung und damit die Freiheit und Sicherheit der Menschen in diesem Land gef\u00e4hrden k\u00f6nnen. In diesem Sinne wird der Verfassungsschutz - anders als die Polizei - nur t\u00e4tig, wenn ein politischer Bezug erkennbar ist. Seine T\u00e4tigkeit erstreckt sich daher auf entsprechende \"Bestrebungen\", die im Einzelnen als \"Beobachtungsobjekte\" festgelegt werden. Dies k\u00f6nnen rechtsextremistische Strukturen wie Parteien (z. B. die \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD) oder Neonazi-Kameradschaften, linksextremistische Strukturen wie gewaltt\u00e4tige Autonome oder islamistische Strukturen sein, die Freiheit und Sicherheit bedrohen. Dieser Handlungsauftrag des Verfassungsschutzes ist verfassungsrechtlich normiert.1 Er wird auf der Grundlage des Landesverfassungsschutzgesetzes (LVerfSchG M-V)2, also mit dem Willen des Landesgesetzgebers als Vertretung des Volkes, wahrgenommen und kontrolliert. 1 Vgl. Artikel 73 Nummer 10 Buchstaben b) und c) Grundgesetz. 2 Siehe Anlage 2. 6","Der Zweck des Verfassungsschutzes ist dementsprechend gesetzlich geregelt und im SS 1 des LVerfSchG M-V festgeschrieben: \"Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder.\" Der Verfassungsschutz ist insoweit die ma\u00dfgebliche Bewertungsinstanz f\u00fcr den politischen Extremismus in Deutschland. Er ist eine eigenst\u00e4ndige S\u00e4ule innerhalb der f\u00f6deralen Sicherheitsarchitektur. Von der T\u00e4tigkeit des Verfassungsschutzes als Inlandsnachrichtendienst zu unterscheiden ist die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND). Dieser beschafft au\u00dfenund sicherheitspolitisch relevante Informationen \u00fcber das Ausland. Das Bundesamt f\u00fcr den Milit\u00e4rischen Abschirmdienst (BAMAD) nimmt Verfassungsschutzaufgaben im Bereich der Bundeswehr wahr. 1.2 Freiheitliche demokratische Grundordnung Der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO) ist Kernaufgabe der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden in Bund und L\u00e4ndern. Damit ist aber nicht die Verfassung bzw. das Grundgesetz (GG) in seiner Gesamtheit gemeint, sondern die unab\u00e4nderlichen obersten Wertprinzipien als Kernbestand der Demokratie. Diese fundamentalen Wertprinzipien bestimmen die Gesetzgebung des Bundes und der L\u00e4nder, so auch die Verfassungsschutzgesetze. Zu diesen Grunds\u00e4tzen geh\u00f6ren folgende Verfassungsprinzipien: * das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszu\u00fcben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen, * die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Recht und Gesetz, * das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition, * die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung, * die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, * der Ausschluss jeder Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft sowie * die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. Nach den Ausf\u00fchrungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) 3 umfasst der Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz nur jene zentralen Grundprinzipien, \"die f\u00fcr den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind\". Dazu z\u00e4hlen die Menschenw\u00fcrde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip. Das BVerfG hat dar\u00fcber hinaus klargestellt, dass neben der Verletzung der Menschenw\u00fcrde, der Grunds\u00e4tze der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auch eine Ver\u00e4chtlichmachung des Parlamenta- 3 Vgl. Urteil im Verbotsverfahren gegen die \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (2 BvB 1/13) vom 17.01.2017. 7","rismus sowie das Missachten des staatlichen Gewaltmonopols eine Beeintr\u00e4chtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung darstellen. 1.3 Wesentliche gesetzliche Grundlagen im \u00dcberblick F\u00fcr die Arbeit des Verfassungsschutzes sind, neben dem Grundgesetz und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere das: * Landesverfassungsschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LVerfSchG M-V), * das Gesetz zur Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz) und * das Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (S\u00dcG M-V) f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung des materiellen und personellen Geheimschutzes ma\u00dfgebend. 1.4 Verfassungsschutzverbund von Bund und L\u00e4ndern Der Verfassungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist f\u00f6deral organisiert. Dementsprechend existieren 17 Verfassungsschutzbeh\u00f6rden, ein Bundesamt (Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz) und 16 Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz (LfV). Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder sind entweder eine Abteilung des jeweiligen Innenressorts (zw\u00f6lf Bundesl\u00e4nder) oder eine eigenst\u00e4ndige Landesoberbeh\u00f6rde (vier Bundesl\u00e4nder). Der Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern ist seit 1991 eine Abteilung des Ministeriums f\u00fcr Inneres und Europa (Abteilung 5) und gliedert sich in f\u00fcnf Referate. F\u00fcr weitere Informationen zum Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern wird auf die Internetseite www.verfassungsschutz-mv.de hingewiesen. 1.5 Aufgaben des Verfassungsschutzes Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und die LfV haben ihrem gesetzlichen Auftrag folgend Informationen, insbesondere sachund personenbezogene Ausk\u00fcnfte, Nachrichten und Unterlagen zu sammeln und auszuwerten \u00fcber: * Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes und eines Landes gerichtet sind o- der eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, * sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes f\u00fcr eine fremde Macht, * Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden und * Bestrebungen, die gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung (Artikel 9 Absatz 2 GG) oder gegen das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker (Artikel 26 Absatz 1 GG) gerichtet sind. Diese Bestrebungen werden als sogenannte Beobachtungsobjekte bezeichnet, die auf der Grundlage der gesetzlichen Voraussetzungen bestimmt werden. 8","Ferner wirken das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und die LfV mit: * bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, denen im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftige Tatsachen, Gegenst\u00e4nde oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen, * bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen besch\u00e4ftigt sind oder werden sollen sowie bei der \u00dcberpr\u00fcfung von Personen in sonstigen gesetzlich bestimmten F\u00e4llen, * bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutz von im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte und * bei Parteiund Vereinsverbotsverfahren. 1.6 Informationsbeschaffung Den weitaus gr\u00f6\u00dften Teil ihrer Informationen (ca. 80 Prozent) gewinnen die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden aus offenen, allgemein zug\u00e4nglichen Quellen - also aus Druckerzeugnissen wie Zeitungen, Flugbl\u00e4ttern, Programmen, Aufrufen und aus dem Internet. Die Besch\u00e4ftigten der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden besuchen \u00f6ffentliche Veranstaltungen und befragen dort auch Personen, die sachdienliche Hinweise geben k\u00f6nnen. Bei diesen Gespr\u00e4chen auf freiwilliger Basis treten die Besch\u00e4ftigten des Verfassungsschutzes offen auf. Mit der Sammlung offenen Materials entsteht allerdings nicht immer ein vollst\u00e4ndiges Bild. Gegen\u00fcber konspirativen Methoden versagen diese Mittel der Nachrichtengewinnung. Nicht alle Extremisten verfassen nach der Tat Bekennerschreiben oder nennen gar ihren wahren Namen. Spione ver\u00f6ffentlichen keine Programme und verteilen keine Flugbl\u00e4tter. Um auch getarnte oder geheim gehaltene Aktivit\u00e4ten beobachten zu k\u00f6nnen, ist dem Verfassungsschutz im Rahmen gesetzlich festgelegter Befugnisse und unter Wahrung des Grundsatzes der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit der Gebrauch nachrichtendienstlicher Mittel zur Informationsgewinnung gestattet. Zu diesen gesetzlich vorgesehenen Methoden der verdeckten Nachrichtenbeschaffung geh\u00f6ren insbesondere * die Observation, * der Einsatz von Vertrauenspersonen (VP) und Gew\u00e4hrspersonen, * Bildund Tonaufzeichnungen und * die \u00dcberwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Ma\u00dfgabe des Artikel 10-Gesetzes. 1.7 Kontrolle F\u00fcr die Arbeit des Verfassungsschutzes gelten strenge rechtsstaatliche Ma\u00dfst\u00e4be. Eingriffe in die Privatund Freiheitsrechte der B\u00fcrger sind den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden nur auf gesetzlicher Grundlage gestattet. Damit die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger darauf vertrauen k\u00f6nnen, dass die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden sich an ihren gesetzlichen Auftrag und an die f\u00fcr die T\u00e4tigkeit geltenden Rechtsbestimmungen halten, unterliegen sie der Kontrolle auf mehreren Ebenen: 9","* der allgemeinen parlamentarischen Kontrolle durch die Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern aufgrund von Berichtspflichten des Ministers f\u00fcr Inneres und Europa im Rahmen von Aktuellen Stunden, Kleinen und Gro\u00dfen Anfragen oder Petitionen, * einer besonderen parlamentarischen Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) des Landtages und ggf. durch einen Untersuchungsausschuss, * Postkontrollen und Telefon\u00fcberwachungen m\u00fcssen durch die G 10Kommission des Landtages genehmigt werden, * des Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI M-V) in Bezug auf die Einhaltung von Datenschutzvorschriften und sein Recht zur Akteneinsicht, * des Landesrechnungshofs Mecklenburg-Vorpommern (LRH M-V) in Bezug auf das Haushaltsrecht, * der justiziellen \u00dcberpr\u00fcfung seines Handelns, soweit es daf\u00fcr einen Anlass gibt sowie * der st\u00e4ndigen und intensiven \u00dcberwachung durch die \u00d6ffentlichkeit und Medien, die die Aufgaben und Arbeit des Verfassungsschutzes kritisch w\u00fcrdigen. Parlamentarische Kontrolle Kontrolle durch die PKK Justiz G 10-Kommission Verfassungsschutz M-V Innerbeh\u00f6rdliche Kontrolle durch die Kontrolle Sonstige externe \u00d6ffentlichkeit Kontrolle B\u00fcrger LfDI M-V Medien LRH M-V 1.8 Verh\u00e4ltnis von Verfassungsschutz und Polizei Verfassungsschutz und Polizeibeh\u00f6rden sind organisatorisch voneinander getrennt 4. Somit steht die Aus\u00fcbung polizeilicher oder strafprozessualer Eingriffsbefugnisse, zum Beispiel die Durchsuchung von Personen oder Sachen, die Beschlagnahme o- der Festnahme von Personen, dem Verfassungsschutz nicht zu. Halten Besch\u00e4ftigte des Verfassungsschutzes ein polizeiliches Eingreifen f\u00fcr geboten, unterrichten sie die Polizei. Diese entscheidet, ob und ggf. wie sie in eigener Zust\u00e4ndigkeit t\u00e4tig wird. Der Verfassungsschutz unterliegt - im Gegensatz zu Polizei und Staatsanwaltschaft - nicht dem Legalit\u00e4tsprinzip, so dass er nicht in jedem Fall Strafverfolgungsma\u00dfnahmen initiieren muss, wenn er Kenntnis von einer Straftat erlangt. Die Kompetenzverteilung l\u00e4sst sich im \u00dcberblick wie folgt darstellen: 4 Vgl. SS 2 Absatz 2 LVerfSchG M-V. 10","Polizei Verfassungsschutz * Legalit\u00e4tsprinzip bei Strafverfol- * Opportunit\u00e4tsprinzip gungsma\u00dfnahmen, Opportunit\u00e4tsprinzip bei Gefahrenabwehr * allgemeine Gefahrenabwehr und * Aufkl\u00e4rung von politischem ExtreStrafverfolgung durch offene und mismus durch offene und verdeckte verdeckte Informationsgewinnung Informationsgewinnung * Eingriffsbefugnisse * keine polizeilichen Eingriffsbefugnisse * Einsatz von Zwangsmitteln * keine Zwangsmittel Dieses organisatorische Trennungsgebot bedeutet jedoch nicht, dass Polizei, Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und Verfassungsschutz nicht zusammenwirken d\u00fcrfen. Im Gegenteil: Im Sinne eines notwendigen ganzheitlichen Aufkl\u00e4rungsund Bek\u00e4mpfungsansatzes extremistischer Bedrohungen ist eine informationelle Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen unverzichtbar. Diese findet sowohl in der allt\u00e4glichen Arbeit zwischen den zust\u00e4ndigen Dienststellen als auch institutionalisiert mit allen Sicherheitsbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern in zwei gemeinsamen Zentren statt: F\u00fcr den Bereich des islamistischen Terrorismus seit 2004 im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin und f\u00fcr die Bereiche Rechtsund Linksextremismus seit 2012 im Gemeinsamen Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) in K\u00f6ln. Verfassungsschutz und Polizei aller L\u00e4nder sind in den Zentren durch Verbindungsbeamte vertreten. 11","2 Rechtsextremismus/-terrorismus 2.1 Lage\u00fcberblick Das Jahr 2019 hat erneut die t\u00f6dliche Gefahr aufgezeigt, die von der Ideologie des Rassismus ausgeht. Der Kasseler Regierungspr\u00e4sident Dr. Walter L\u00fcbcke wurde im Juni des Jahres ermordet, weil er sich - so der bisherige Informationsstand - f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge eingesetzt und mit deutlichen Worten die fremdenfeindliche Szene kritisiert hatte. Ein offensichtlich antisemitisch motivierter Anschlagsversuch erfolgte im Oktober in Halle (Saale). Der nach der Tat gestellte Angreifer hatte offenbar die Absicht, am h\u00f6chsten j\u00fcdischen Feiertag (Yom Kippur) in die dortige Synagoge einzudringen, um Menschen j\u00fcdischen Glaubens zu ermorden. Nachdem ihm dies nicht gelang, t\u00f6tete er wahllos zwei Menschen. Beide Terrorakte k\u00f6nnen auf zentrale Elemente der nationalsozialistischen Ideologie zur\u00fcckgef\u00fchrt werden, n\u00e4mlich den \"Rassenbiologismus\" und den eliminatorischen Antisemitismus. Diese Ideenwelt ist trotz ihrer Irrationalit\u00e4t weiterhin \u00e4u\u00dferst wirkm\u00e4chtig. Sie wird daher auch in Zukunft den geistigen \"N\u00e4hrboden\" f\u00fcr Gewaltt\u00e4ter aus der rechtsextremistischen Szene bilden. Wie auch die rechtsextremistischen Terrorakte in anderen L\u00e4ndern (z.B. USA, Neuseeland) zeigen, spielt bei der Radikalisierung der T\u00e4ter das Internet eine zentrale Rolle, etwa bei der Verbreitung von Tatmustern und ideologischen Versatzst\u00fccken f\u00fcr die Tatmotivation. F\u00fcr die Herausbildung von \"Feindbildern\" und einem damit verbundenen Tatentschluss bedarf es also keiner vorherigen Szeneanbindung. Der sich in einer selbst gew\u00e4hlten Isolation herausbildende heterogene T\u00e4tertyp ist f\u00fcr die Sicherheitsbeh\u00f6rden - wenn \u00fcberhaupt - nur sehr schwer zu erkennen. Damit vergr\u00f6\u00dfert sich das Gefahrenspektrum erheblich. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die zahlreichen Bedrohungsdelikte gegen Menschen, die politische Verantwortung in Bund, L\u00e4ndern und Gemeinden \u00fcbernommen haben, sich gegen den Rechtsextremismus engagieren und/oder sich f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge einsetzen, zeigen, dass die terroristische Bedrohung durch Rechtsextremisten auf hohem Niveau anh\u00e4lt. Dies gilt auch f\u00fcr MecklenburgVorpommern. Der \u00f6ffentlich als Fallkomplex \"Nordkreuz\" bekannte Sachverhalt umfasst eine rechtsextremistische Gruppierung, die sich gezielt auf den Zusammenbruch der politischen Ordnung vorbereitet hat. Hierzu geh\u00f6rte auch die Beschaffung von Waffen und Munition. Besorgniserregend ist der Umstand, dass unter den Mitgliedern auch Polizeibeamte waren. In diesem Zusammenhang f\u00fchrt der Generalbundesanwalt (GBA) ein Verfahren wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgef\u00e4hrdenden Gewalttat. Da die Informationshoheit beim GBA liegt, sind an dieser Stelle keine weiteren Ausf\u00fchrungen m\u00f6glich.5 Die in diesem Zusammenhang von Innenminister Caffier eingesetzte unabh\u00e4ngige Expertenkommission zur Untersuchung der Spezialeinheiten der Landespolizei hat 5 Siehe dazu Verfassungsschutzbericht Mecklenburg-Vorpommern 2017, S. 20. 12","festgestellt, dass ein Generalverdacht gegen die Polizei des Landes im Hinblick auf rechtsextremistische Umtriebe unbegr\u00fcndet ist. Gleichwohl zeigen die bekannt gewordenen Einzelf\u00e4lle, dass dem Thema Extremisten im \u00f6ffentlichen Dienst hohe Aufmerksamkeit zu schenken ist. Weitere Herausforderungen im Bereich des Rechtsextremismus haben sich 2019 auch durch die rechtsextremistischen Verdachtsf\u00e4lle \"Der Fl\u00fcgel\" und \"Junge Alternative\" (JA) in der \"Alternative f\u00fcr Deutschland\" (AfD) ergeben. Sie sind nicht Bestandteile einer Splitterpartei, sondern einer Partei, die in allen Landtagen und im Bundestag vertreten ist. Im Bundestag, in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Th\u00fcringen und auch in Mecklenburg-Vorpommern ist sie sogar st\u00e4rkste Oppositionskraft mit den entsprechenden politischen M\u00f6glichkeiten. Auch hier zeigt sich, dass rechtsextremistisches, auf eine \"v\u00f6lkisch-homogene\" Gesellschaft zielendes Gedankengut offenbar zunehmend anschlussf\u00e4hig wird. Dieser Entgrenzungsprozess stellt eine erhebliche Gefahr f\u00fcr die liberale Demokratie dar. Zugleich dienen diese ideologischen Modelle der sogenannten Neuen Rechten, zu denen auch die \"Identit\u00e4re Bewegung\" z\u00e4hlt, Rechtsterroristen als Rechtfertigung f\u00fcr ihre Taten. Das rechtsextremistische Personenpotenzial ist gegen\u00fcber dem Vorjahr gestiegen. Diese Entwicklung ist auf einen leichten Zuwachs im neonazistischen Spektrum und die neu hinzugekommenen rechtsextremistischen Verdachtsf\u00e4lle \"Der Fl\u00fcgel\" und JA in der Partei AfD zur\u00fcckzuf\u00fchren. Es muss jedoch ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen werden, dass insbesondere das Anh\u00e4ngerpotenzial des \"Fl\u00fcgels\" - wie im Bund auch - ma\u00dfgeblich durch Sch\u00e4tzungen ermittelt wurde. Gegen\u00fcber dem Vorjahr ist auch die Zahl der rechtsextremistischen Straftaten gestiegen, wobei sich die Gewaltdelikte erneut \u00fcber dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre bewegt haben. Der Szene fehlte auch 2019 ein organisatorisches Zentrum, so dass gr\u00f6\u00dfere Veranstaltungen im \u00f6ffentlichen Raum nur am 1. und 8. Mai stattfanden. Sie wurden bezeichnenderweise durch die NPD verantwortet. Insgesamt ist jedoch eine Diversifizierung zu verzeichnen, deren Auswirkungen auf die Entwicklung des Rechtsextremismus im Lande noch nicht abzusch\u00e4tzen ist. Beherrschendes Thema des rechtsextremistischen Spektrums war weiterhin die Migration. Sowohl im \u00f6ffentlichen Raum als auch im Internet wird in \u00e4u\u00dferst aggressiver Weise gegen Zuwanderer agitiert. Der Anschlag in Halle, aber auch die Propaganda lassen zudem bef\u00fcrchten, dass sich der Fokus gewaltbereiter Rechtsextremisten wieder verst\u00e4rkt auf j\u00fcdisches Leben richtet. Hier ist erh\u00f6hte Aufmerksamkeit geboten. Die ideologische Ausrichtung des weit \u00fcberwiegenden Teils der hiesigen Szene am Nationalsozialismus spiegelte sich auch 2019 in den j\u00e4hrlichen Ritualen wider. 13","Festzustellen waren wiederum \"Heldengedenk\"-Aktionen, Sonnenwendfeiern, \"Julfeste\" oder sonstige Rituale mit Bezug zum Dritten Reich (z. B. \"Marsch der Ehre\" in Budapest, Geburtstag Adolf Hitlers), wobei der Todestag von Rudolf He\u00df eine geringere Resonanz als in den Vorjahren erfuhr. Auff\u00e4llig war ein deutlicher Anstieg der Musikveranstaltungen. Dar\u00fcber hinaus waren Kampfsport und \"Krisenvorsorge\" weiterhin Themen mit besonderer Bedeutung f\u00fcr die Szene. 2.2 Personenpotenzial Rechtsextremismuspotenzial6 M-V M-V Bund Bund - nach Organisationsgrad 2018 2019 2018 2019 in Parteien: 260 410 5.510 13.330 \"Nationaldemokratische Partei 250 200 4000 3.600 Deutschlands\" (NPD) \"DIE RECHTE\" <5 <5 600 550 \"Der III. Weg\" <5 <5 530 580 Verdachtsf\u00e4lle \"Der Fl\u00fcgel\" und \"Junge Alternative\" in ca. 2008 8.600 Mecklenburg-Vorpommern7 in parteiunabh\u00e4ngigen bzw. par570 5909 6.600 6.600 teiungebundenen Strukturen weitgehend unstrukturiertes rechtsextremistisches Personen670 67010 13.240 13.500 potenzial Gesamt11 1.500 1.670 24.100 32.080 davon gewaltorientierte 700 700 12.700 13.000 Rechtsextremisten 2.3 Straftatenaufkommen Im Jahre 2019 registrierte das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern im Bereich der politisch motivierten Kriminalit\u00e4t im Ph\u00e4nomenbereich \"Rechts\" 970 Strafta- 6 Alle Zahlen sind Rundungswerte. 7 Das den rechtsextremistischen Verdachtsf\u00e4llen \"Der Fl\u00fcgel\" und \"Junge Alternative\" zuzuordnende Personenpotenzial beruht auf Sch\u00e4tzzahlen, die auch die Basis der Berichterstattung des Bundes bilden. 8 Diese Zahl setzt sich aus einer gesch\u00e4tzten Anh\u00e4ngerzahl der rechtsextremistischen Verdachtsf\u00e4lle \"Der Fl\u00fcgel\" und den der \"JA\" zuzuordnenden ca. 30 Personen zusammen. Die Sch\u00e4tzzahl f\u00fcr den \"Fl\u00fcgel\" leitet sich aus einer Aussage des AfD-Bundessprechers ab, der von etwa 20 Prozent \"Fl\u00fcgel-Anh\u00e4ngern\" in der AfD ausgeht. Die Partei verf\u00fcgte in Mecklenburg-Vorpommern 2019 nach Eigenangaben \u00fcber 845 Mitglieder. Die AfD ist selbst kein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes. Die f\u00fcr dieses Spektrum genannten Zahlen folgen der Z\u00e4hlweise des Bundes. 9 Darunter 570 Neonazis und 20 Aktivisten der \"Identit\u00e4ren Bewegung\". 10 Darunter mehrheitlich Angeh\u00f6rige der subkulturellen rechtsextremistischen Szene. 11 Zahl nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften. 14","ten (2018: 907). Davon wurden insgesamt 930 (2018: 872) als rechtsextremistisch klassifiziert, u. a. weil sie antisemitisch oder fremdenfeindlich motiviert waren. Den Schwerpunkt der Straftaten bildeten mit 687 Vorf\u00e4llen (2018: 665) erneut die Propagandadelikte. Weiterhin wurden 49 (2018: 43) Gewalttaten mit rechtsextremistischer Motivation registriert, darunter 24 (2018: 39) mit einer fremdenfeindlichen Ausrichtung. Im Zusammenhang mit Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnften wurden im Berichtszeitraum sechs Straftaten erfasst (2018: 9). Die Anzahl antisemitisch motivierter Straftaten ist im Jahr 2019 mit 51 gegen\u00fcber dem Vorjahr (54) kaum gesunken. Darunter ist im Berichtsjahr kein Gewaltdelikt (2018:1). Auch 2019 kam es zu \u00dcbergriffen auf Partei/Wahlkreisb\u00fcros des politischen Gegners. 2.4 Trefforte der rechtsextremistischen Szene Als Veranstaltungsorte waren im Berichtszeitraum wieder die szeneeigenen Objekte von zentraler Bedeutung. Zu nennen sind hier weiterhin folgende Immobilien: * \"Thinghaus\", Grevesm\u00fchlen, Landkreis Nordwestmecklenburg * \"Kulturraum\", L\u00fcbtheen, Landkreis Ludwigslust-Parchim * \"Ehemaliger Dorfkonsum\", Klein Belitz, Landkreis Rostock * \"Braunes Haus\", Waren, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte * \"Haus Jugendstil\", Anklam, Landkreis Vorpommern-Greifswald sowie * \"Nationales Wohnprojekt\", Salchow, Landkreis Vorpommern-Greifswald. Besondere Bedeutung erlangte hier wiederum das \"Thinghaus\". Dort fanden im April und Juli \"Kampfsporttrainings\" statt. Sie wurden jeweils vom \"Baltik Korps\", dem \"sportlichen Arm\" des Rostocker \"Aktionsblog\" (vorher \"Nationale Sozialisten Rostock\", NSR) ausgerichtet und der Landesverband der NPD f\u00fchrte dort am 31. August sein Sommerfest (\"S\u00f6mmerfier\") mit ca. 100 Teilnehmern, darunter der NPD-Bundesvorsitzende Frank Franz, durch. Dabei traten mehrere rechtsextremistische Musiker auf, darunter der S\u00e4nger der Band \"Oidoxie\" aus Nordrhein-Westfalen. Da er jugendgef\u00e4hrdendes Liedgut spielte, wurde der Auftritt durch die Polizei abgebrochen und ein Auftrittsverbot f\u00fcr die weitere Versammlung ausgesprochen. Die Aktivit\u00e4ten im \"Thinghaus\" werden deutlich von der \"Dorfgemeinschaft Jamel\" gepr\u00e4gt. Diese neonazistische \"Dorfgemeinschaft\" verantwortet regelm\u00e4\u00dfig \u00fcberregional bedeutsame Veranstaltungen f\u00fcr die Szene. Sie finden auf einem Privatgrundst\u00fcck in Jamel statt. Etabliert haben sich inzwischen das \"Maifest\" am 30. April, an dem 2019 ca. 100 Personen teilnahmen, das \"Kinderfest\" mit anschlie\u00dfender Sonnenwendfeier im Juni mit ca. 150 Teilnehmern, parallel zum Festival \"Jamel rockt den F\u00f6rster\" das \"Grillen gegen Links\" mit ca. 65 Teilnehmern und das \"Lichterfest\" Ende Oktober mit ca. 50 Teilnehmern. Die Feiern sind jeweils nicht auf eine Au\u00dfenwirkung angelegt, sie dienen vielmehr dazu, den inneren Zusammenhalt der Szene zu festigen und bestehende Netzwerke zu pflegen. 15","2.5 Weitgehend unstrukturiertes rechtsextremistisches Personenpotenzial/rechtsextremistische Subkulturen Auch wenn im Berichtsjahr 2019 erneut eine Reihe von T\u00e4tern im Bereich der rechtsextremistisch motivierten Kriminalit\u00e4t registriert wurden, die keinen erkennbaren Bezug zu entsprechenden Strukturen aufwiesen, konnte kein weiteres Anwachsen dieses Spektrums festgestellt werden. Diese Szene umfasst Personen, die sich, wenn \u00fcberhaupt, in lokalen, lediglich losen Kleingruppen zusammenfinden. Eigenst\u00e4ndige Impulse in der \"politischen Arbeit\" gehen von ihnen, im Unterschied zu neonazistischen Personenzusammenschl\u00fcssen, in der Regel nicht aus. Ein Symptom f\u00fcr die Existenz einer solchen Szene ist das regelm\u00e4\u00dfige Auftreten rechtextremistisch motivierter Straftaten. Neben fremdenfeindlichen Straftaten sind insbesondere Propagandadelikte zu nennen, wie etwa das Schmieren von Hakenkreuzen oder SS-Runen. Schwerpunkte bildeten hier im Berichtszeitraum u. a. Wismar und Stralsund. Dar\u00fcber hinaus sind Propagandadelikte im Veranstaltungsgeschehen und hier insbesondere bei rechtsextremistischen Konzerten zu verzeichnen. Zwar ist auch weiterhin kein auf Dauer angelegtes organisatorisches Zusammenwirken von Rockern mit der rechtsextremistischen Szene festzustellen, sind doch die Interessen sehr unterschiedlich. Gleichwohl \u00fcbt die Rockersubkultur mit ihrem streng hierarchischen Habitus und der nach au\u00dfen gelebten \"Bruderschaft\" seit jeher eine Faszination und Anziehungskraft auf Teile des Rechtsextremismus aus. So gab es in Mecklenburg-Vorpommern vereinzelte Kontakte auf \u00f6rtlicher Ebene, die in aller Regel auf pers\u00f6nlichen Kennverh\u00e4ltnissen beruhen. Sie sind h\u00e4ufig auf Szenewechsler zur\u00fcckzuf\u00fchren. Diese Personen - \u00fcblicherweise nicht mehr ganz so junge Rechtsextremisten - sind von Rockergruppierungen aufgenommen worden und bewegen sich fortan in deren Subkultur. Ein Gesinnungswandel d\u00fcrfte damit jedoch nicht verbunden sein. Jedenfalls halten die alten Kontakte in die rechtsextremistische Szene. Unmittelbar rechtsextremistische Aktivit\u00e4ten von Rockerclubs, wie sie beim \"HUSKARLAR MC Stralsund\" in den vergangenen Jahren zu beobachten waren, bleiben jedoch nach wie vor Einzelerscheinungen. Dar\u00fcber hinaus orientieren sich einzelne rechtsextremistische Gruppierungen am Bekleidungsstil der Rocker, was sich insbesondere im Tragen von Kutten \u00e4u\u00dfert. Beispielhaft genannt seien hier die \"Gemeinschaft Recknitztal\" sowie die \"Aktionsgruppe F.i.e.L.\". Dies gilt auch f\u00fcr das erstmals 2018 in Erscheinung getretene \"Chapter Mecklenburg-Vorpommern\" der \"Soldiers of Odin\" (SOO). Angeh\u00f6rige dieser Gruppierung beteiligten sich 2019 am rechtsextremistischen Demonstrationsgeschehen und fielen im April des Jahres durch eine Flyerverteilung in Rostock auf. Dar\u00fcber hinaus bewegen sich Angeh\u00f6rige der rechtsextremistischen Subkultur auch im Bereich des Sportgeschehens. Sie sind in der Fu\u00dfballfanszene zu finden, aber auch im Bereich des Kampfsportes (s. u.). 16","2.5.1 Rechtsextremistische Musikveranstaltungen Im Jahr 2019 fanden in Mecklenburg-Vorpommern zehn rechtsextremistische Konzerte mit Live-Auftritten statt (2018: 4). Davon wurde eine Veranstaltung aufgel\u00f6st. Zudem wurden f\u00fcnf Liederabende festgestellt (2018: 2). Vier Veranstaltungen konnten im Vorfeld verhindert werden.12 Gegen\u00fcber dem Vorjahr ist somit ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Erneut fanden die besucherst\u00e4rksten Musikveranstaltungen in szeneeigenen Objekten, so im Juli und Oktober 2019 in Salchow (Landkreis Vorpommern-Greifswald) mit ca. 200 bzw. 300 Teilnehmern und im Oktober und November 2019 in L\u00f6cknitz (Landkreis Vorpommern-Greifswald) mit ca. 150 bzw. 200 Teilnehmern statt. Oftmals reisen zu gr\u00f6\u00dferen Musikveranstaltungen Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet an. Die Besucherzahl bei den \u00fcbrigen Veranstaltungen lag zwischen 35 und 120 Teilnehmern und damit wieder \u00fcber den durchschnittlichen Zahlen der Vorjahre. Das Publikum stammte auch im Berichtszeitraum aus allen Lagern des Rechtsextremismus. Es waren dort sowohl parteilich gebundene, nicht parteigebundene als auch Angeh\u00f6rige der weitgehend unorganisierten Szene zu finden. Insoweit waren die Konzerte weiterhin wichtige Plattformen f\u00fcr die Pflege gerade auch \u00fcberregionaler Kontakte. 12 Das LKA Mecklenburg-Vorpommern weist in seiner Statistik zus\u00e4tzlich 11 Szenepartys/Veranstaltungen (2018: 12) ohne Livemusik aus. 17","18","Die Zahl der regelm\u00e4\u00dfig \u00f6ffentlich aktiven Bands aus Mecklenburg-Vorpommern lag weiterhin bei zehn. Zu den bekanntesten z\u00e4hlten weiterhin \"Path of Resistance\", \"Painful Awakening\", \"Thrima\" und die \"Die Liebenfels Kapelle\"/\"Skalinger\". Sie bestritten ihre Auftritte gr\u00f6\u00dftenteils au\u00dferhalb des Landes. Auch 2019 geh\u00f6rte der Liedermacher \"F.i.e.L.\" (\"Fremde im eigenen Land\") aus dem Raum Grevesm\u00fchlen zu den bundesund europaweit aktivsten rechtextremistischen Musikern. Neben zahlreichen Liveauftritten produzierte \"F.i.e.L.\" bzw. die gleichnamige Band 2019 auch den Tontr\u00e4ger \"2 x 18\". 13 Erneut waren Verbindungen der hiesigen rechtsextremistischen Musikszene zur internationalen und in Deutschland seit 2000 verbotenen \"Blood & Honour\"-Bewegung (B&H) festzustellen. So warb das Bandprojekt \"Ahnenblut\" mit einem Flyer f\u00fcr ein Gedenk-Konzert des verstorbenen \"Blood & Honour\" Gr\u00fcnders Ian Stuart Donaldson im September in Budapest. Bei der Organisierung von Musikveranstaltungen spielten neben \u00f6rtlichen Akteuren auch die \"Hammerskins\" und die \"Brigade 8\" eine Rolle. Die Band \"Ungebetene G\u00e4ste\" warb auf ihrer Facebook-Seite f\u00fcr ein neues \"Skinzine\" aus Mecklenburg-Vorpommern namens \"De Kahle PlaatWaterkant\". Es erinnert von der Aufmachung und vom Inhalt her an die \"Skinzines/Fanzines\" der 14 neunziger Jahre des vorigen Jahrhunderts. Ob und inwieweit dieses \"Produkt\" in der Szene auf Resonanz st\u00f6\u00dft, bleibt abzuwarten. 2.5.2 Szenel\u00e4den/Versandhandel Der bekannte Onlinevertrieb \"Leveler Records\" mit seinem Musikproduktionslabel \"Glaube, Wille, Tat\" aus Anklam war auch 2019 bei \u00fcberregionalen Veranstaltungen mit einem Verkaufsstand, wie z. B. bei den \"Tagen der Nationalen Bewegung\" am 5./6. Juli 2019 in Themar (Th\u00fcringen) vertreten. Hinzu kamen vielf\u00e4ltige Aktivit\u00e4ten im Bereich des rechtsextremistischen Musikgeschehens. Aktiv waren auch die Internetversandh\u00e4ndler in Hagenow (\"Nordlicht-Gnoien-Weltnetzgesch\u00e4ft\")15 und Anklam (\"4uVinyl-Versand\" mit angeschlossenem Ladengesch\u00e4ft). Sie boten f\u00fcr die subkulturelle Szene typische Musikprodukte, Bekleidungsst\u00fccke und Devotionalien an. Der \"Pommersche Buchdienst\" in Anklam hielt ein anderes Sortiment vor. Er vertrieb auch einschl\u00e4gige Literatur aus Vergangenheit und Gegenwart. Ein Schwerpunkt lag 13 Facebook-Seite des Liedermachers F.i.e.l. vom 04.12.2019, abgerufen am 14.01.2019. 14 Budapest, Facebook-Seite Ahnenblut vom 08.09.2019, abgerufen am 14.01.2019. 15 Betriebsaufgabe 10.07.2018, jedoch weiterhin \u00fcber Facebook abrufbar. 19","auf der Geschichte des Dritten Reiches, das in den Werken entsprechend tendenzi\u00f6s dargestellt wird. Auch fanden sich \"esoterische\" Werke zur germanisch-heidnischen Mythologie. Damit d\u00fcrfte die Zielgruppe in der Tendenz etwas \u00e4lter sein als bei den zuvor genannten Versandgesch\u00e4ften. Fortgesetzt wurde der Vertrieb von Bekleidung oder \"heimatbezogenen\" Artikeln, die keinen erkennbaren Bezug zur rechtsextremistischen Ideologie aufweisen. 2.6 Parteiunabh\u00e4ngige bzw. parteiungebundene Strukturen/Neonazis Im Bereich des parteiungebundenen Rechtsextremismus, der im Wesentlichen die Neonazistrukturen umfasst, war in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin kein zentraler Akteur erkennbar. Diese Szene setzte sich auch 2019 aus vielen Gruppierungen zusammen, die regional oder auch \u00fcberregional agieren. Sie treten sowohl realweltlich wie auch virtuell in Erscheinung und vielfach auch in kombinierter Form. Von Relevanz sind hier die \"klassischen\" Kameradschaften. Die gegenw\u00e4rtig fehlende Kampagnenf\u00e4higkeit darf jedoch nicht dar\u00fcber hinwegt\u00e4uschen, dass diese Strukturen f\u00fcr den Zusammenhalt der Szene, das Ausleben der neonazistischen Ideologie und letztlich auch bei Radikalisierungsprozessen eine wichtige Rolle spielen. Sie sind insbesondere Ankerpunkte f\u00fcr regionale Prozesse der Szenestrukturierung und f\u00fcr die Nachwuchsgewinnung. Auch dienen sie der Organisation von Veranstaltungen, wie etwa das Abhalten von germanischen Ritualen, Konzerte oder \"sportliche\" Wettk\u00e4mpfe. Bedeutung kommt ihnen auch bei der Verbreitung des neonazistischen und von einem revolution\u00e4ren Habitus getragenen Gedankenguts zu. Hierf\u00fcr wird ein breites Spektrum genutzt. Es reicht von herk\u00f6mmlichen Printpublikationen \u00fcber digitale Angebote bis zu klandestin operierenden Chatgruppen. Die letzteren dienen insbesondere zur Verbreitung gewaltorientierter Inhalte oder auch zur Vorbereitung entsprechender Aktionen. Mit Blick auf die Entstehung rechtsterroristischer Strukturen ist hier besondere Aufmerksamkeit geboten. Trotz der wachsenden Bedeutung der digitalen Kommunikationskan\u00e4le war 2019 ein deutliches Bed\u00fcrfnis nach einer \u00fcberregionalen Vernetzung in der Realwelt festzustellen. So bildeten mehrere kleine, oft nur lokal aktive Gruppierungen und Einzelpersonen l\u00e4nder\u00fcbergreifend eine \"Allianz\". Auf diese Weise sollte die eigene Wirksamkeit erh\u00f6ht werden. Ob und inwieweit diese Bem\u00fchungen sich als nachhaltig erweisen, bleibt abzuwarten. Als stabil hat sich die Gruppierung \"3-L\u00e4nder-Jungs\" erwiesen, die auch 2019 im L\u00e4nderdreieck Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und dar\u00fcber hinaus Aktivit\u00e4ten entfaltete. 20","Im Einzelnen entwickelte sich diese Szene 2019 wie folgt: 2.6.1 Einzelgruppierungen/regionale Entwicklungen * Neonazistische Szene in Rostock Die \"Nationalen Sozialisten Rostock\" (NSR), die inzwischen haupts\u00e4chlich unter der Bezeichnung \"Aktionsblog\" aktiv sind, haben auch 2019 ihre Aktivit\u00e4ten fortgesetzt. Sie sind weiterhin die ma\u00dfgeblichste und aktivste Struktur in der neonazistischen Szene Mecklenburg-Vorpommerns. 16 In den sozialen Medien pr\u00e4sentiert sich die Gruppe als Kameradschaft, die keinen Hehl daraus macht, dass sie eine am Nationalsozialismus orientierte politische Ordnung anstrebt. So wird der Wunsch nach einem F\u00fchrerstaat deutlich, wenn es hei\u00dft: \"Wir halten nicht viel vom demokratischen Palaber und sind der Meinung, dass innerhalb eines starken Volkes auch eine starke F\u00fchrung an der Spitze stehen sollte.\"17 (sic) Die Aggressivit\u00e4t der Gruppierung zeigte sich einerseits im Aufbau von Drohkulissen, etwa als wiederholt Bilder des Leiters der Polizeiinspektion oder des Sozialsenators der Hansestadt Rostock mit dem Hinweis ver\u00f6ffentlicht wurden, sie seien \"die wirklichen Problemkids\" und andererseits in der fortgesetzten Durchf\u00fchrung von Kampfsportaktivit\u00e4ten. Diese nahmen einen immer gr\u00f6\u00dferen Teil der Aktivit\u00e4ten des \"Aktionsblogs\" ein. Hierf\u00fcr wurde im Januar 2019 eigens das \"Baltik Korps\" als \"sportlicher Arm\" gegr\u00fcndet 18. Unter diesem Label wurden 2019 mehrere Kampfsporttrainings durchgef\u00fchrt, darunter zwei Veranstaltungen im \u00fcberregionalen Szenetreff \"Thinghaus\" in Grevesm\u00fchlen. Ein H\u00f6hepunkt d\u00fcrfte aber ein Training Anfang September 2019 gewesen sein, an dem der Verantwortliche f\u00fcr die rechtsextremistische Kampfsportveranstaltung \"Kampf der Nibelungen\" teilnahm. Mehrmals mobilisierte die Gruppe f\u00fcr die Veranstaltung, die am 12. Oktober 2019 im s\u00e4chsischen Ostritz stattfinden sollte, jedoch kurz vor Beginn verboten wurde. Die Kampfsportaktivit\u00e4ten waren aber auch Bem\u00fchungen um eine \"gesunde Lebensweise\", der sich zumindest einige Mitglieder des \"Aktionsblog\" verschrieben haben. Wiederholt ver\u00f6ffentlichte die Gruppe Beitr\u00e4ge, in denen 16 Facebook-Seite \"Aktionsblog\", 08.08.2019, abgerufen am 01.09.2020. 17 Facebook-Seite \"Aktionsblog\", 25.11.2019, abgerufen am 26.11.2019; vk-Seite \"Aktionsblog\", 25.11.2019, abgerufen am 26.11.2019. 18 Internetseite \"Aktionsblog\", ohne Datum, abgerufen am 14.03.2019. 21","die hohe Bedeutung von Sport und einer \"gesunden Ern\u00e4hrungsweise\" betont wurden19. Wie im Nationalsozialismus ist mit der K\u00f6rperert\u00fcchtigung auch ein politischer Anspruch verbunden. So hie\u00df es auf den Profilseiten der Gruppe in den sozialen Netzwerken \"Facebook\" sowie \"vk.com\": \"St\u00e4hlerne Ma\u00dfnahmen zum Erringen eines starken K\u00f6rpers sind das Ziel unserer K\u00e4mpfer. [...] Wir wollen hervortreten und ausbrechen aus ihren Zw\u00e4ngen. Vorbilder sein f\u00fcr ein besseres Deutschland!\" 20 (sic). Mitglieder des \"Aktionsblogs\" trainierten Kampfsport nicht nur innerhalb der Szene, sondern traten auch in unpolitische Vereine ein und nehmen in diesem Rahmen an Wettk\u00e4mpfen teil. So trat ein Angeh\u00f6riger der Gruppierung am 2. November 2019 im Rahmen der Rostocker \"Fight Night\" zu einem Boxkampf an, ein weiterer Angeh\u00f6riger des \"Aktionsblogs\" ist als Trainer in einem G\u00fcstrower Verein aktiv. Damit verbunden ist die Gefahr, dass der Kampfsport als M\u00f6glichkeit der Nachwuchsgewinnung f\u00fcr die Szene genutzt wird. 21 Im Mai 2019 organisierte der \"Aktionsblog\" einen Zeitzeugenvortrag im Raum Rostock, der ihn in seinem nationalsozialistischen Weltbild und seinem \"Kampf gegen die M\u00e4chte unserer Zeit\" best\u00e4rkt habe. 22 Im August 2019 f\u00fchrte der \"Aktionsblog\", im Unterschied zu 2018, anl\u00e4sslich der \"Hanse Sail\" in Rostock Propagandaaktionen durch. Auch 2019 verteilte der \"Aktionsblog\" wieder Flugbl\u00e4tter, brachte Transparente an mindestens einer Br\u00fccke sowie einem Bauger\u00fcst an und richtete einen \"Tatort\" her, um eine Verbindung von Einwanderung und Gewaltkriminalit\u00e4t herzustellen. Diese Aktionen waren Teil der bereits im Jahr 2018 begonnenen Kampagne \"Deutsche Jugend in die Offensive\". 19 Facebook-Seite \"Aktionsblog\", 30.08.2019, abgerufen am 02.09.2019; vk-Seite \"Aktionsblog\", 08.09.2019, abgerufen am 19.12.2019. 20 Facebook-Seite \"Aktionsblog\", 29.09.2019, abgerufen am 30.09.2019; vk-Seite \"Aktionsblog\", 29.09.2019, abgerufen am 30.09.2019. 21 Internetseite \"Aktionsblog\", ohne Datum, abgerufen am 14.03.2019. 22 Facebook-Seite \"Aktionsblog\" vom 29.05.2019, abgerufen am 03.06.2019; vk-Seite \"Aktionsblog\" vom 29.05.2019, abgerufen am 03.06.2019. 22","Der \"Aktionsblog\" bzw. die NSR waren seit ihrer Gr\u00fcndung f\u00fchrend in der Nutzung der neuen Medien in der rechtsextremistischen Szene Rostocks. Mittlerweile wurde hier eine weitere Professionalisierung erreicht. Neben dem Umstand, dass eigene Aktionen schon seit L\u00e4ngerem von vornherein so angelegt werden, dass sie in den sozialen Netzwerken mit der Ver\u00f6ffentlichung von Bildern und Texten nachbereitet werden k\u00f6nnen, wurden in j\u00fcngerer Zeit mehrere Videos erstellt, die offensichtlich aufw\u00e4ndiger produziert wurden. Dabei wurde Material verschiedener Sequenzen nicht lediglich aneinander gereiht, sondern einer Konzeption folgend zusammengeschnitten und mit Musik unterlegt. Die Pr\u00e4senz der \"Rostocker Division\" ist im Vergleich zu den Vorjahren weiter zur\u00fcckgegangen. Nachdem im Berichtszeitraum aufeinanderfolgend zwei Profile der Gruppe auf Facebook gel\u00f6scht wurden, wurde offenbar kein weiterer Auftritt angelegt. Hie\u00df es zu Beginn des Jahres noch \"2019 holen wir uns St\u00fcck f\u00fcr St\u00fcck die sogenannten linken Gebiete zur\u00fcck\"23, wurde diese Ank\u00fcndigung augenscheinlich nicht umgesetzt. Allerdings nahmen Anh\u00e4nger der \"Division\" an der NPD-Demonstration am 1. Mai in Wismar teil. M\u00f6glicherweise ist die \"Rostocker Division\" inzwischen komplett in der Struktur \"Nordlichter Rostock\" aufgegangen. Diese 2018 bekannt gewordene Gruppierung stand bereits von Anfang an mit der \"Rostocker Division\" nicht nur in Kontakt, sondern arbeitete offenbar eng zusammen. Die \"Nordlichter Rostock\" sind sowohl virtuell als auch realweltlich aktiv. Neben Ver\u00f6ffentlichungen auf ihrer Facebook-Seite f\u00fchrte die Gruppierung beispielsweise eine \"Heldengedenkveranstaltung\" durch. Die \"Nordlichter Rostock\" sind dar\u00fcber hinaus - wie bereits im Vorjahr beschrieben - als lokaler Ableger mit der \u00fcberregional agierenden \"Sturm\"bzw. \"Wolfsbrigade 44\" verbunden. In diesem Zusammenhang wurden Ende Juli 2019 wegen des Verdachts des Versto\u00dfes gegen das Waffengesetz bei mehreren Angeh\u00f6rigen dieser Szene in Rostock und Umgebung Durchsuchungen durchgef\u00fchrt. M\u00f6glicherweise hat diese Ma\u00dfnahme dazu beigetragen, dass die Aktivit\u00e4ten der Gruppe im Laufe des Jahres zur\u00fcckgegangen sind. Die \"Patrioten Rostock/R\u00fcgen/Stralsund\" (in verschiedenen Reihenfolgen) waren 2019 lediglich mit dem Profil \"Patrioten Rostock/R\u00fcgen/Stralsund 2.0\" wahrnehmbar. Wie im vergangenen Jahr wurden dort Demonstrationsaufrufe, einzelne Ver\u00f6ffentlichungen anderer rechtsextremistischer FacebookProfile sowie Nachrichten geteilt und im Sinne der rechtsextremistischen Weltanschauung der Gruppe kommentiert. * Neonazistische Szene im Raum G\u00fcstrow (Landkreis Rostock) Die bis vor einigen Jahren noch ma\u00dfgeblichen rechtsextremistischen Strukturen in G\u00fcstrow sind \u00f6ffentlich kaum mehr wahrnehmbar. Aktiv ist das \"Freiheitliche B\u00fcndnis G\u00fcstrow\", das regelm\u00e4\u00dfig Mahnwachen durchf\u00fchrte. H\u00f623 Facebook-Seite R.D. Original, 01.01.2019, abgerufen am 02.01.2019. 23","hepunkt dieser Aktivit\u00e4ten war die Demonstration \"Sicherheit f\u00fcr G\u00fcstrow\" am 12. Oktober 2019, zu der 40 Personen mobilisiert werden konnten. Auch wenn die \"Kameradschaft G\u00fcstrow\" als Struktur kaum mehr in Erscheinung tritt, sind deren Protagonisten weiterhin aktiv. So waren sie wiederholt als Teilnehmer rechtsextremistischer Demonstrationen im Land wahrnehmbar. Die Existenz einer neonazistischen Szene im Raum G\u00fcstrow wird auch durch das Aufstellen \"Schwarzer Kreuze\" am 13. Juli 2019 deutlich. Eine in G\u00fcstrow lebende Landtagsabgeordnete der Partei \"Die LINKE\" ist auch in 2019 wieder Ziel rechtsextremistischer Aktionen geworden. Im Januar wurde an der Privatwohnung der Abgeordneten augenscheinlich Butters\u00e4ure verteilt. Am Wahlkreisb\u00fcro und einem weiteren Bezugsobjekt fanden sich im April im zeitlichen Zusammenhang mit dem Geburtstag Adolf Hitlers rechtsextremistische Aufkleber. Dar\u00fcber hinaus war G\u00fcstrow gelegentlich Schauplatz von Aktivit\u00e4ten des \"Aktionsblogs\" aus Rostock. Hintergrund d\u00fcrfte sein, dass einzelne Angeh\u00f6rige der Gruppe dort leben. Eine \u00d6ffentlichkeit wird hier jedoch eher vermieden. * Neonazistische Szene im Raum Waren (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) Im Unterschied zu anderen neonazistischen Kleinstgruppen war die neonazistische Szene in Waren sehr aktiv, Impulsgeberin war hier die ehemalige Stadtvertreterin der NPD Doris Zutt. Neben dem \"Kollektiv Seenplatte\" waren ebenfalls lokale NPD-Strukturen sowie der Verein \"Deutschland muss leben e. V.\" bestimmende Strukturen, in denen die Protagonisten aktiv sind. Angeh\u00f6rige des \"Kollektivs Seenplatte\" nahmen 2019 an verschiedenen Demonstrationen der rechtsextremistischen Szene teil, so an der Demonstration der NPD am 1. Mai 2019 in Wismar oder am \"Tag der deutschen Zukunft\" am 1. Juni 2019 in Chemnitz. * Neonazistische Szene im Raum Stralsund (Landkreis VorpommernR\u00fcgen) Die \"Initiative Vereint f\u00fcr Stralsund\" konnte das Niveau ihrer Aktivit\u00e4ten halten. Sie organisierte mehrere Demonstrationen in Stralsund, die sich insbesondere gegen die Zuwanderung richteten. * Weitere neonazistische Strukturen auf regionaler Ebene Als organisatorischer R\u00fcckhalt der rechtsextremistischen Szene waren auch 2019 \u00f6rtliche Kameradschaften und sonstige kleinere \u00f6rtliche Personenzusammenschl\u00fcsse von Bedeutung. Allerdings entfalteten nicht alle der nachfolgend genannten Gruppierungen \u00f6ffentliche oder gar kontinuierliche Aktivit\u00e4ten. Insoweit werden hier nur die Strukturen genannt, die nicht in der sonstigen Berichterstattung Erw\u00e4hnung finden: * \"Fremde im eigenen Land\" (F.i.e.L.), Landkreis Nordwestmecklenburg * \"Germanisches Bollwerk Mecklenburg\", Landkreis Nordwestmecklenburg 24","* \"Arischer Widerstandsbund\", Landkreis Vorpommern-Greifswald * \"V\u00f6lkische Burschenschar Strasburg\", Landkreis VorpommernGreifswald * \"Freie Pommern\", Landkreis Vorpommern-Greifswald * \"Freie Kr\u00e4fte Greifswald/Nationale Sozialisten Greifswald\", Landkreis Vorpommern-Greifswald * \"Kameradschaftsbund Anklam\", Landkreis Vorpommern-Greifswald * \"Kameradschaftsbund Bargischow\", Landkreis Vorpommern-Greifswald * \"Aryan Warriors\", Landkreis Vorpommern-Greifswald * \"Kameradschaft Borken\", Landkreis Vorpommern-Greifswald * \"Nationales B\u00fcndnis L\u00f6cknitz\", Landkreis Vorpommern-Greifswald * \"Freikorps Heimatschutz\", Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. 2.6.2 Bedeutsame parteiunabh\u00e4ngige neonazistische Strukturen auf \u00fcberregionaler Ebene 2019 konnten erneut Aktivit\u00e4ten der weltweit vernetzten \"Hammerskins\" und der \"Brigade 8\" in Mecklenburg-Vorpommern beobachtet werden.24 Sie entfalteten keine Au\u00dfenwirkung und konzentrierten sich auf die Durchf\u00fchrung interner Veranstaltungen, darunter auch Konzerte. Bei Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene im Lande wurde auch 2019 um Spenden f\u00fcr die \"Gefangenenhilfe Freundeskreis\" gebeten. F\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit kaum wahrnehmbar, aber f\u00fcr die szeneinterne Vernetzung und f\u00fcr die Ideologievermittlung wichtig, war die \"Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgem\u00e4\u00dfer Lebensgestaltung e. V.\" (AG GGG), kurz \"Artgemeinschaft\".25 Diese sich als \"Religionsgemeinschaft\" verstehende Gruppierung ist rassistisch, orientiert sich an der heidnisch-germanischen G\u00f6tterwelt und f\u00fchrt entsprechende Rituale durch. Bundesweit von Bedeutung sind die regelm\u00e4\u00dfigen \"Gemeinschaftstage\" im th\u00fcringischen Ilfeld. Diese Veranstaltungen werden stets geschlossen abgehalten und \u00e4hneln dem \u00e4u\u00dferen Anschein nach \"geselligen Familienveranstaltungen\". Wie bereits in den vergangenen Jahren berichtet, war die \"Artgemeinschaft\" in der rechtsextremistischen Szene des Landes vernetzt und eine wesentliche Gruppierung in der \"Siedlungsbewegung\". Es ist davon auszugehen, dass die Bem\u00fchungen zur Umsetzung der \"Idee gemeinsamer l\u00e4ndlicher Siedlungen\" fortgesetzt und - wenn m\u00f6glich - auch ausgeweitet werden.26 24 Vgl. hierzu auch Verfassungsschutzbericht Mecklenburg-Vorpommern 2018, S. 30 f.. 25 Vgl. hierzu auch den Verfassungsschutzbericht Mecklenburg-Vorpommern 2018, S. 38 f.. 26 Rieger, J\u00fcrgen: \"Weg und Ziel der Artgemeinschaft-GGG - Werden und Wesen der Artreligion\", 3800 nach Stonehenge, S. 125. 25","2.7 Neonazistisch gepr\u00e4gte Veranstaltungen und Aktivit\u00e4ten Auch im Jahr 2019 f\u00fchrte die neonazistische Szene zahlreiche - z. T. j\u00e4hrlich wiederkehrende - Veranstaltungen durch: * \"Tag der Ehre\" am 9. Februar 2019 in Budapest Die rechtsextremistische Szene in Ungarn organisiert j\u00e4hrlich im Februar den \"Marsch der Ehre\" in Budapest, um dem Widerstand deutscher und ungarischer Truppen gegen die Rote Armee im Zweiten Weltkrieg zu gedenken. Wie bereits in den Vorjahren nahmen auch 2019 wieder mehrere Personen aus Mecklenburg-Vorpommern an der Veranstaltung teil. * \"Tollensemarsch\" der rechtsextremistischen Szene am 2. M\u00e4rz 2019 An dem seit 2004 allj\u00e4hrlich stattfindenden \"Tollensemarsch\" nahmen am 2. M\u00e4rz 2019 ca. 55 Personen (2018: 35, 2017: 30) teil. * Neonazistische Aktionen zum 8. Mai Am j\u00e4hrlichen und seit 2018 von der NPD zu verantwortenden \"Trauermarsch\" der rechtsextremistischen Szene in Demmin zum Jahrestag der deutschen Kapitulation 1945 und dem damit einhergehenden Ende des nationalsozialistischen Regimes haben wie im Vorjahr ca. 200 Personen teilgenommen (S. 31). Dar\u00fcber hinaus kam es zu einzelnen Propagandaaktionen. * \"Aktion Schwarze Kreuze\" am 13. Juli 2019 Die \"Aktion Schwarze Kreuze\", die an deutsche Opfer von Gewalttaten erinnern soll, die von der rechtsextremistischen Szene Migranten zugerechnet werden, ist mittlerweile innerhalb der bundesdeutschen rechtsextremistischen Szene ein st\u00e4ndiges Ritual. 2019 wurden in MecklenburgVorpommern insgesamt 195 Kreuze festgestellt. Damit scheint sich die zunehmende Resonanz in der hiesigen Szene, die sich bereits 2018 mit 179 Kreuzen abzeichnete (2017: 68, 2016: 76), verstetigt zu haben. Urs\u00e4chlich hierf\u00fcr k\u00f6nnte das gestiegene Engagement der JN und der NPD sein. Regionale Schwerpunkte waren die Insel Usedom, Greifswald sowie der Raum G\u00fcstrow. * Aktionen mit Bezug zum Todestag von Rudolf He\u00df Auch wenn das Gedenken an den \"F\u00fchrerstellvertreter\" Rudolf He\u00df innerhalb der rechtsextremistischen Szene seit Jahren einen hohen Stellenwert genie\u00dft, schwankt das Niveau des Gedenkens erheblich. Gab es 2018 noch eine Vielzahl von Plakatierungen, Spr\u00fchaktionen und eine Vortragsveranstaltung im \"Haus Jugendstil\" in Anklam sowie eine Demonstration in Berlin, wurden 2019 lediglich einige Plakatierungen festgestellt. Dass der Tod von He\u00df in der Szene jedoch nicht nur um den Jahrestag herum thematisiert wird, beweist ein Bild, das am 9. Dezember 2019 auf dem Facebook-Profil 26","\"Thinghaus\" im Zusammenhang mit einem Bericht \u00fcber eine \"Julfeier\" ver\u00f6ffentlicht wurde. Im Hintergrund zeigt eines der Bilder eine Pinnwand mit einer Vielzahl rechtsextremistischer Plakate, darunter auch eines zum \"Mord\" an He\u00df.27 * \"Heldengedenken\" der rechtsextremistischen Szene Auch 2019 fanden an verschiedenen Denkmalen im Land, die an Kriegsopfer erinnern, Aktionen der rechtsextremistischen Szene statt. Dabei wurden Kr\u00e4nze niedergelegt, Gedichte oder andere anlassbezogene Texte vorgetragen und Schweigeminuten abgehalten. Entsprechende Veranstaltungen gab es in Rostock, R\u00f6bel, Tessin, L\u00f6cknitz, Waren sowie auf Usedom. * \"Germanisch-heidnische\" Rituale Fortgesetzt wurden auch die germanisch-heidnischen Rituale, wie etwa \"Ostarafeste\", \"Sonnenwendfeiern\" oder \"Julfeste\".28 2.8 Krisenvorsorge durch Rechtsextremisten Fester Bestandteil rechtsextremistischer Ideologie ist die Vorstellung eines \"Kampfes um das Dasein\", in dem der St\u00e4rkere gewinnt. Gesellschaftliche Ver\u00e4nderungen, wie etwa eine wachsende Zuwanderung, werden in diesem Zusammenhang verschw\u00f6rungstheoretisch aufgeladen als \"Umvolkung\" und damit als existenzielle Bedrohung wahrgenommen, der es zu begegnen gelte. Rechtsextremisten sehen in diesem Zusammenhang einen \"Rassenkrieg\" heraufziehen. Andere Verschw\u00f6rungstheorien, wie etwa die \"j\u00fcdische Weltverschw\u00f6rung\", verst\u00e4rken das Herausbilden irrationaler Weltbilder. Die damit verbundene Vorstellung von der unabweisbaren Notwendigkeit eines Kampfes lenkt den Blick auf dessen Beginn, der als \"Tag X\" bezeichnet wird. Auf diesen Zeitpunkt gelte es sich vorzubereiten. Hierzu geh\u00f6rt auch die pers\u00f6nliche Krisenvorsorge. Zu diesem Themenfeld gab es auch 2019 in der Szene entsprechende Vortr\u00e4ge. Die Krisenvorsorge in ihrer Gesamtheit wird damit auch zu einem politischen Instrument. Soziale Medien bilden dabei eine bevorzugte Kommunikationsplattform. Beispielhaft kann hier die im November 2019 in der Presse thematisierte - und zwischenzeitlich durch den Plattformbetreiber gesperrte - \"\u00dcberlebensgruppe\" im VKNetzwerk29 herangezogen werden. Neben allgemeinen Informationen zur Krisenvorsorge waren beispielsweise auch Themen wie \"B\u00fcrgerkriege\" oder \"Schusswaffen\" Teil des dortigen Austausches. Derartig ideologisch aufgeladene Vorsorgeaktivit\u00e4ten d\u00fcrfen jedoch nicht mit den von der Bundesregierung gew\u00fcnschten Vorsorgehandlungen verwechselt werden. 27 Facebook-Seite \"Thinghaus\" vom 09.12.2019, abgerufen am 10.12.2019. 28 Vgl. hierzu Ministerium f\u00fcr Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern (Hrsg.); Rituale und Symbole der rechtsextremistischen Szene, Schwerin: 2015. 29 VK (russisch: in Kontakt treten; mehrsprachiges soziales Netzwerk aus Russland). 27","2.9 Kampfsport in der rechtsextremistischen Szene Wie bereits im Zusammenhang mit dem Rostocker \"Aktionsblog\" und dem daran angeschlossenen \"Baltik Korps\" aufgezeigt wurde, kann auch im Jahr 2019 von einer steigenden Bedeutung des Kampfsports in der rechtsextremistischen Szene gesprochen werden. Dabei handelt es sich weder um eine landesnoch bundesspezifische Besonderheit. Vielmehr muss die Bedeutung des Kampfsports in seiner transnationalen Dimension Beachtung finden. Das \"Propatria Fest\" am 6. April in Griechenland kann hier als Beispiel f\u00fcr die - fast schon selbstverst\u00e4ndliche - Vernetzung innerhalb der Szene herangezogen werden. So wurde auf der Facebook-Seite der deutschen \"TIWAZ-Gemeinschaft\" mittels eines Youtube-Videos der franz\u00f6sischen Kampfsportmarke \"Pride France\" f\u00fcr die griechische Veranstaltung geworben und zugleich eine Teilnahme angek\u00fcndigt. Daneben zeigt auch das entsprechende Werbeplakat, dass auf ein Netz verschiedener Unterst\u00fctzergruppierungen zur\u00fcckgegriffen werden kann, zum Beispiel: * \"TIWAZ\", * \"Kampf der Nibelungen\", * \"2YT4U\"30, * \"Pride France\" oder auch * \"White REX\". 31 32 30 Hierbei handelt es sich um einen rechtsextremistischen Versandhandel. Die Bezeichnung \"2YT4U\" ist eine Abk\u00fcrzung und steht f\u00fcr den englischen Ausspruch \"too white for you\". 31 Facebook-Seite \"TIWAZ\" vom 22.03.2019, abgerufen am 19.02.2020. 32 Weblog \"racskins\" vom 09.03.2019, abgerufen am 19.02.2020. 28","Mit der fortschreitenden Professionalisierung rechtsextremistischer Kampfsportevents geht dabei zugleich auch eine Kommerzialisierung einher. Der oben benannte Versandhandel \"2YT4U\" bildet als internationaler Marktakteur folgerichtig nur einen weiteren Teil dieser in sich offenbar gut abgestimmten \"Wirtschaftsgemeinschaft\". 33 Auff\u00e4llig ist dabei die Kontinuit\u00e4t zwischen international agierenden \"Marken\", \"Kampfsport-Teams\" und weiteren Strukturen. In Bezug auf die Feststellungen im Verfassungsschutzbericht des Jahres 2018 ist daher von besonderer Bedeutung, dass zumeist die gleichen Akteure als Unterst\u00fctzer auftreten. Dies l\u00e4sst die Schlussfolgerung zu, dass hier eine \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum koordinierte Zusammenarbeit erfolgt, welche den \"rechtsextremistischen Kampfsportmarkt\" - sowohl hinsichtlich der Events als auch des Handels - dominiert und steuert. Doch obgleich versucht wird, damit eine weitere Einnahmequelle neben der Musik zu etablieren, darf der unterst\u00fctzende Effekt f\u00fcr die rechtsextremistische Ideologie nicht verkannt werden. So ist das damit einhergehende Rekrutierungspotenzial aufgrund der reichweitenstarken Auspr\u00e4gung des Kampfsports von besonderer Bedeutung und kann vor allem auch junge Menschen an die rechtsextremistische Szene binden. Zugleich fungiert die rechtsextremistische Kampfsportszene auch ideologieformend. 33 Internetseite \"2YT4U\", abgerufen am 19.02.2020. 29","Die - urspr\u00fcnglich aus dem Hardcore Punk der 80er Jahre hervorgegangene - \"Straight Edge\"-Bewegung ist daf\u00fcr beispielhaft. Propagierte diese zun\u00e4chst ausschlie\u00dflich im Kontext linker subkultureller Jugendbewegungen ein \"Clean-Living\"34,\"I don't smoke, don't drink, [...]!\"35 fand sie mit dem Aufstieg des sogenannten \"NS-Hardcore\" auch Einzug in die rechtsextremistische Szene. Dabei wird diese Art des \"n\u00fcchternen\" Lebens heute zumeist durch Akteure der rechtsextremistischen Kampfsportszene gefordert, wobei hier der rassistisch gepr\u00e4gte Volksgesundheitsgedanke im Sinne des Nationalsozialismus die Basis bildet. In dem ideologischen Konzept eines - wie bei der \"Krisenvorsorge\" - fortw\u00e4hrenden Kampfes bewegt sich die Szene dabei eng an den klassischen nationalsozialistischen Ideenbildern und versucht, diese in modernem Gewand zu transportieren: 36 \"[...] denn in der Masse genommen wird sich ein gesunder, kraftvoller Geist auch nur in einem gesunden und kraftvollen K\u00f6rper finden.\"37 34 Siehe hierzu beispielsweise Haenfler, Ross: Straight Edge: clean-living youth, hardcore punk, and social change, New Brunswick: Rutgers University Press 2006. 35 Mackaye, Ian: Out Step, Minor Threat, 1981. 36 Internetseite \"Kampf der Nibelungen\", abgerufen am 19.02.2020. 37 Hitler, Adolf: Mein Kampf, 17. Aufl., M\u00fcnchen: Zentralverlag der NSDAP 1943, S. 542. 30","2.10 Rechtsextremistische Parteien 2.10.1 \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern Das Aktivit\u00e4tsniveau der NPD lag im Berichtszeitraum auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Trotzdem blieb die Partei handlungsf\u00e4hig. So gelang es der NPD bundesweit, die Unterschriftenh\u00fcrde f\u00fcr den Antritt bei der Europawahl zu meistern und die erforderlichen mindestens 4.000 Unterst\u00fctzungsunterschriften zu sammeln. In ihrem Wahlkampf konzentrierte sich die Partei auf die Projekte \"Schutzzone\" und \"Deutsche helfen Deutschen\", die nach eigenen Angaben dazu beitragen sollten, die NPD verst\u00e4rkt als \"Macherpartei\" wahrzunehmen. Besonders be38 tont wurde im Rahmen des Wahlkampfes, dass die NPD als einzige Partei den \"Dexit\", den \"Austritt Deutschlands aus der EU\" fordere.39 Ein Wiedereinzug in das Europ\u00e4ische Parlament gelang jedoch nicht. Auch bei den Landtagswahlen in Sachsen, Brandenburg und Th\u00fcringen wurde deutlich, dass die NPD als Wahlpartei gegenw\u00e4rtig keine Rolle spielt: In der einstigen NPD-Hochburg Sachsen lag das Zweitstimmenergebnis bei 0,6 Prozent, in Brandenburg trat die NPD gar nicht erst an. Bei der Landtagswahl in Th\u00fcringen erreichte die NPD 6.093 Stimmen, dies entspricht einem Wahlergebnis von 0,55 Prozent. Damit verlor die Partei - wie schon zuvor in Sachsen - auch in Th\u00fcringen ihren Anspruch auf staatliche Parteienfinanzierung. Der NPD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern betonte im Zusammenhang mit den AfD-Wahlsiegen die \"N\u00fctzlichkeit\" der AfD, die die \"tragenden S\u00e4ulen des BRDSystems\" besch\u00e4dige, indem sie die CDU und SPD schw\u00e4che, die ihre \"systemerhaltende Funktion immer weniger aus\u00fcben\" k\u00f6nnten. Die AfD zersetze nach Auffassung der NPD das \"linksliberale Meinungsklima\", spalte so die Gesellschaft und schrumpfe CDU und SPD, sie demoliere das Parteiensystem. Die Balance \"zwischen Rebellentum und Angepasstheit\" k\u00f6nne jedoch kippen: N\u00e4here sich die AfD \"zu sehr den Etablierten an\", werde rechts von ihr Raum frei; bewege sie sich noch weiter nach rechts, werde sie vielleicht tats\u00e4chlich zu einer zweiten NPD. Die NPD werde abwarten, was passiert und sich derweil um die Kommunalpolitik k\u00fcmmern. 40 Die Haltung der NPD zur AfD schwankte nach wie vor zwischen Unterst\u00fctzung, dem Wunsch nach Zusammenarbeit und einer klaren Ablehnung. So sprach der NPDBundesverband auf der einen Seite auf seiner Facebook-Seite \"Schutzzone\" unter der \u00dcberschrift \"Wahltag ist Zahltag\" Wahlempfehlungen f\u00fcr die Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen aus: F\u00fcr die Wahl in Brandenburg wurde empfohlen, beide Stimmen \"der einzigen w\u00e4hlbaren Alternative\" AfD zu geben. Empfehlung f\u00fcr 38 Facebook-Seite des NPD-Landesverbandes vom 09.05.2019, abgerufen am 09.12.2019. 39 Facebook-Seite Stefan K\u00f6ster vom 22.02.2019, abgerufen am 25.02.2019. 40 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Kommunalpolitik machen und zusehen, wie die AfD das Parteiensystem demoliert - das ist es, was die NPD im Augenblick tun kann\" vom 02.09.2019, abgerufen am 03.09.2019. 31","Sachsen: Erststimme AfD, Zweitstimme NPD. 41 Offenbar geht die NPD davon aus, dass eigene Ziele auch innerhalb der AfD verwirklicht werden k\u00f6nnen. Auf der anderen Seite herrscht Unverst\u00e4ndnis dar\u00fcber, dass die AfD \"vom System besser behandelt\" werde und die NPD mit solchen \"Vorzugsbedingungen\" genauso weit gekommen w\u00e4re. Auch wird der AfD vorgeworfen, \"mit NPD-Inhalten Wahlkampf zu machen\".42 2.10.1.1 Aktivit\u00e4ten der NPD Mecklenburg-Vorpommern im Einzelnen * Demonstration am 1. Mai 2019 An dem vom NPD-Landesverband angemeldeten \u00f6ffentlichen Aufzug zum \"Tag der Arbeit\" in Wismar nahmen ca. 250 Personen teil. Die NPD zeigte ein Fronttransparent \"100 % National - 0% Asylbetrug\" sowie weitere Transparente mit den Aufschriften \"ARBEIT entlohnen statt ausbeuten!\", \"ZUKUNFT erk\u00e4mpfen und gestalten!\" sowie \"HEIMAT sch\u00fctzen und bewahren!\". Es wurden zudem u. a. Transparente der NPD-Jugendorganisation \"Junge Nationalisten Pommern\" (JN Pommern) und der \"Rostocker Division\" (Aufschrift \"1. Mai - Gemeinsam gegen Kapitalismus, Ausbeutung und \u00dcberfremdung - Tradition verpflichtet\") pr\u00e4sentiert.43 Weitere Neonazis waren anhand ihrer Kleidung einzelnen Strukturen zurechenbar (z. B. den \"Aryan Warriors Pommern\" oder dem szene\u00fcbergreifenden Label \"White Nation MV\"). Der ehemalige NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Past\u00f6rs trat nach l\u00e4ngerer Pause wieder \u00f6ffentlich als Redner in Mecklenburg-Vorpommern in Erscheinung. Die NPD bezeichnete die Versammlung nach Beendigung auf ihrer Facebook-Seite als \"erfolgreich\".44 Weitere Versammlungen der NPD am 1. Mai fanden in Dresden, Guben und Eisenh\u00fcttenstadt statt. * \"Trauermarsch\" der NPD am 8. Mai 2019 Der \"Trauermarsch\" der NPD anl\u00e4sslich des Jahrestages des 8. Mai 1945 unter dem Motto \"8. Mai 1945 - Kein Grund zum Feiern. Vergessen wir Tod, Leid und Besatzung nicht\" fand wie in jedem Jahr in Demmin mit ca. 200 Teilnehmern statt. Neben den \u00fcblichen schwarzen Flaggen als Zeichen der Trauer wurden u. a. NPDund JN-Fahnen sowie Mecklenburgund Pommern-Flaggen mitgef\u00fchrt. Szeneangeh\u00f6rige trugen einen Gedenkkranz, der sp\u00e4ter in die Peene geworfen wurde. Nach Einbruch der Dunkelheit wurden auch Fackeln verwendet. Die Versammlungen belegten, dass es der NPD im Land zumindest punktuell gelingt, die neonazistische 45 Szene f\u00fcr ihre jahrestypischen Veranstaltungen zu mobilisieren. 41 Facebook-Seite \"Schutzzone\" vom 01.09.2019, abgerufen am 06.09.2019. 42 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Schonbehandlung der AfD geht zu Ende\" vom 12.09.2019, abgerufen am 16.09.2019. 43 Flickr-Album \"1. Mai - NPD-Aufmarsch Wismar\" von \"Endstation Rechts\". 44 Facebook-Seite \"NPD-Landesverband MuP\" vom 01.05.2019, abgerufen am 02.05.2019. 45 Flyer Trauermarsch 8. Mai 2019 Demmin. 32","2.10.1.2 Kommunalund Europawahlen 2019 * Wahlkampfaktivit\u00e4ten des NPD-Landesverbandes In einer Fr\u00fchjahrs-Ausgabe der NPD-Publikation \"Der Anklamer Bote - Unabh\u00e4ngiges Mitteilungsblatt f\u00fcr die Hansestadt Anklam\", f\u00fcr die sich der NPDFraktionsvorsitzende im Kreistag Vorpommern-Greifswald verantwortlich zeichnet, wurde auf der Titelseite unter der \u00dcberschrift \"Asylanten vergraulen - Am 26. Mai bei der Kommunalwahl NPD w\u00e4hlen!\" Kommunalwahlkampf betrieben. In dem Artikel wurde in einem R\u00fcckblick auf den Herbst 2015, \"als Angela Merkel die Grenzen \u00f6ffnete und alle Welt einlud, nach Deutschland zu kommen\", dargestellt, dass die NPD seinerzeit den \"Widerstand\" organisiert und im Rahmen von zwei Demonstrationen mit bis zu 350 Teilnehmern den \"angeblichen 'Fl\u00fcchtlingen'\" klar gemacht habe, \"dass sie beim Volk nicht willkommen waren\".47 Der NPD-Landesverband pr\u00e4sentierte auf seiner Facebook-Seite verschiedene Wahlplakate mit der Aufforderung, am 26. Mai 2019 mit allen Stimmen NPD zu w\u00e4hlen. Diese trugen die Aufschriften \"Wir glauben an unsere Jugend! CDU/SPD/Linke/Gr\u00fcne an Einwanderung\", \"Die Richtung stimmt! NPD\", \"Sturmfest - Heimattreu - Von hier! NPD\", \"Wir halten Kurs - F\u00fcr unsere Gemein46 de\", \"Sind wir nicht alle ein wenig NPD\". Ein ver\u00f6ffentlichtes Flugblatt der NPD trug die Bezeichnung \"Ehrlich - Direkt - Unzensiert - Warum NPD?\". Darin wurde u. a. \u00fcber \"5 Jahre NPD-Fraktion im KreistagVG\" berichtet und die acht NPD-Kandidaten f\u00fcr den Kreistag vorgestellt. Anl\u00e4sslich der anstehenden Wahlen wurde zudem eine neue Ausgabe der NPDPublikation \"Kurz & Knapp - Nachrichten aus der Gemeindevertretung Heringsdorf\" mit den Kandidaten der NPD f\u00fcr die Wahl der Gemeindevertretung herausgegeben. Einer der wenigen Infost\u00e4nde der NPD wurde vom NPD-Kreisverband Westmecklenburg am 18. Mai 2019 in Wismar veranstaltet. Nach einer Pressemitteilung der Landeswahlleiterin Mecklenburg-Vorpommrtn stellte die NPD insgesamt 35 Bewerberinnen und Bewerber (1,5 Prozent) f\u00fcr alle Kreistage sowie f\u00fcr die B\u00fcrgerschaft der kreisfreien Stadt Rostock. Die im Europawahlkampf bundesweit feststellbare NPD-Kampagne \"Migration t\u00f6tet\" f\u00fchrte vielerorts zu Rechtsstreitigkeiten. Der NPD-Landesverband verwendete, wie auch die Bundes-NPD, im Zusammenhang mit den Wahlen am 26. Mai 2019 folgendes Titelbild: \"MIGRATION T\u00d6TET! AM 26. MAI LEBEN RETTEN NPD W\u00c4HLEN!\" 46 Facebook-Seite des NPD-Landesverbandes vom 17.05.2019, abgerufen am 17.05.2019. 47 Facebook-Seite \"NPD-Landesverband MuP\": \"HINWEIS! NEUER ANKLAMER BOTE ERSCHIENEN!\" vom 21.04.2019, abgerufen am 23.04.2019. 33","48 Das ZDF lehnte die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots der NPD zur Europawahl zu dieser Thematik in den daf\u00fcr vorgesehenen Sendezeiten am 29. April und 15. Mai 2019 ab, da der Verdacht der Volksverhetzung bestand. Das Verwaltungsgericht Mainz und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz best\u00e4tigten die Auffassung des ZDF und wiesen den Antrag der NPD auf Eilrechtsschutz ebenso wie das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27. April 2019 zur\u00fcck. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts war nicht erkennbar, dass die Fachgerichte den Schutzgehalt der Meinungsfreiheit der Antragstellerin aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 GG verkannt h\u00e4tten.49 Auch bez\u00fcglich der in den Landkreisen im Land festgestellten Wahlplakaten der NPD mit dem Inhalt \"Stoppt die Invasion: Migration T\u00d6TET!\" mit deutschen St\u00e4dtenamen im Hintergrund wurde der Verdacht der Volksverhetzung nach SS 130 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) erhoben. Die NPD wurde von verschiedenen Kommunen aufgefordert, diese an allen Standorten im jeweiligen Landkreis abzuh\u00e4ngen und nicht weiter zu 50 verbreiten. Soweit die Plakate seitens der NPD nicht fristgerecht entfernt wurden, erfolgte eine kostenpflichtige Entfernung der Plakate durch die \u00f6rtlichen Ordnungsbeh\u00f6rden. Die NPD sah trotz der Untersagung, ihre in Rede stehenden Plakate im \u00f6ffentlichen Raum aufzuh\u00e4ngen, den Zweck, \"Aufmerksamkeit zu erregen\", als erf\u00fcllt an, und bezeichnete die \"Gegenseite\" als \"unfreiwillige Wahlhelfer\".51 Das Verwaltungsgericht Schwerin best\u00e4tigte auf der Grundlage eines Eilantrages der NPD mit dem Ziel, die Entfernung der Plakate in Parchim zu verhindern, die ordnungsbeh\u00f6rdliche Entscheidung. Das Gericht sah den Straftatbestand der Volksverhetzung als erf\u00fcllt an und ging von einer rechtm\u00e4\u00dfigen Gefahrenabwehr aus. 48 Internetseite des NPD-Bundesverbandes, abgerufen am 14.10.2020. 49 Facebook-Seite \"NPD-Landesverband MuP\": vom 15.04.2019, abgerufen am 16.04.2019. 50 Facebook-Seite \"NPD - Die soziale Heimatpartei\" vom 11.05.2019, abgerufen am 13.05.2019. 51 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Landkreis Vorpommern-Greifswald hat Angst vor weiteren 'Migration t\u00f6tet'-Plakaten der NPD\" vom 20.05.2019, abgerufen am 21.05.2019. 34","Andere Verfahren, wie ein Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Gie\u00dfen, gingen zugunsten der NPD aus. Von dort wurde der Vorwurf der Volksverhetzung als \"nicht nachvollziehbar\" eingestuft. Ein weiterer Rechtsstreit betraf den entsprechenden H\u00f6rfunkspot der NPD zur Europawahl. Sowohl der abge\u00e4nderte Fernsehwahlwerbespot als auch der H\u00f6rfunkspot der NPD mussten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts letztlich gesendet werden, da ein Angriff auf die Menschenw\u00fcrde in der \u00fcberarbeiteten Fassung nicht mehr erkennbar gewesen sei. * Ergebnisse der NPD bei der Europawahl und den Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern Die NPD verpasste erwartungsgem\u00e4\u00df mit 0,3 Prozent, einem Minus von 0,7 Prozentpunkten gegen\u00fcber der letzten Europawahl 2014, ihren Wiedereinzug in das Europ\u00e4ische Parlament. In Mecklenburg-Vorpommern lag das Ergebnis f\u00fcr die NPD mit 1,1 Prozent \u00fcber diesem Wert. Bei den Kommunalwahlen in MecklenburgVorpommern erreichte die NPD auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien St\u00e4dte landesweit 1,3 Prozent der Stimmen (2014: 3,2 Prozent; 2011: 5,4 Prozent), dies entspricht insgesamt sechs Sitzen in den Kreistagen (2014: 17 Sitze, 2011: 25 Sitze). Der Negativtrend der letzten Wahlen setzte sich damit fort. Im Einzelnen wurden folgende Ergebnisse erzielt: * Landkreis Mecklenburgische Seenplatte: 1,0 Prozent, 1 Sitz (vorher 2 Sitze), * Landkreis Rostock: 1,1 Prozent, 1 Sitz (vorher 2 Sitze), * Landkreis Vorpommern-R\u00fcgen: 0,8 Prozent, kein Sitz f\u00fcr die NPD (vorher 2 Sitze), * Landkreis Nordwestmecklenburg: 1,3 Prozent, 1 Sitz (vorher 2 Sitze), * Landkreis Vorpommern-Greifswald: 2,8 Prozent, 2 Sitze (vorher 5 Sitze), * Landkreis Ludwigslust-Parchim: 1,7 Prozent, 1 Sitz (vorher 3 Sitze). In der B\u00fcrgerschaft Rostock (Ergebnis 0,6 Prozent, bislang 1 Sitz) und im Landkreis Vorpommern-R\u00fcgen (Ergebnis 0,8 Prozent, bislang zwei Sitze) ist die NPD nicht mehr vertreten, genauso wenig wie in der Stadtvertretung Schwerin, wo bereits 2014 kein Wahlantritt erfolgte. Der NPD-Landesverband stellte jedoch fest, dass dort, wo die AfD nicht angetreten war, etwa in Anklam, die Bereitschaft NPD zu w\u00e4hlen, nach wie vor vorhanden sei. Die NPD habe in Anklam etwa 11 Prozent erzielt und auch in weiteren Orten habe die NPD bis zu drei Sitzen erlangt. Die NPD habe damit noch \"Substanz\" und \"starke Standorte\".52 Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass die NPD als Wahlpartei - von ihren wenigen verbliebenen \"Hochburgen\" abgesehen - in Mecklenburg-Vorpommern wie auch bundesweit so gut wie keine Rolle mehr spielt und allenfalls davon profitiert, dass die ehemaligen NPD-Landtagsabgeordneten noch auf kommunaler Ebene aktiv sind und dort eine gewisse Bekanntheit erlangt haben. Das fr\u00fchere Unterst\u00fctzerUmfeld scheint weitgehend abhanden gekommen zu sein. So verlief der Wahlkampf der NPD sehr schleppend und selbst die eher starken NPD-Kreisverb\u00e4nde Vorpom52 Facebook-Seite des NPD-Landesverbandes: \"Wir halten Kurs - F\u00fcr Volk und Heimat!\" vom 27.05.2019, abgerufen am 28.05.2019. 35","mern-Greifswald und Westmecklenburg hatten Probleme, Freiwillige zur Verteilung ihrer Werbematerialien zu finden. Infost\u00e4nde fanden nicht statt bzw. mussten wegen Personalmangels abgesagt werden. Hinzu kamen die bekannten juristischen Probleme im Zusammenhang mit der \"Migration t\u00f6tet\"-Kampagne zur Europawahl. Die NPD hat zwar in ihren ehemaligen Hochburgen noch immer - gemessen am Landesergebnis - \u00fcberdurchschnittliche Ergebnisse erzielt, jedoch an vielen Orten etwa die H\u00e4lfte ihrer bisherigen W\u00e4hlerschaft verloren. Die NPD hat erwartungsgem\u00e4\u00df auf kommunaler Ebene - verglichen mit ihren Europawahlergebnissen - bessere Ergebnisse erzielt. * Umsetzung des \"B\u00fcrgerwehr\"-Konzeptes durch die NPD Der Begriff der \"B\u00fcrgerwehr\" ist innerhalb des Verfassungsschutzverbundes nicht einheitlich definiert, da diese ohne das Vorliegen eines manifesten Bestrebungscharakters und extremistischer Zielsetzungen auch nicht dem gesetzlichen Beobachtungsauftrag unterliegen. Eine B\u00fcrgerwehr kann jedoch als Gruppe von Personen verstanden werden, die sich abseits staatlicher Strukturen und ohne gesetzliche Legitimation (abgesehen von einzelnen Regelungen des Strafund Strafprozessrechtes wie der Nothilfe oder des Jedermann-Festnahmerechts) formiert, um f\u00fcr die Wahrung von \"Sicherheit und Ordnung\" nach eigenen Ma\u00dfst\u00e4ben einzutreten und diese punktuell im \u00f6ffentlichen Raum durchzusetzen. Eine dezidierte politische Motivation muss damit grunds\u00e4tzlich nicht verbunden sein. Aus rechtsextremistischer Perspektive ist jedoch offenkundig, dass sich B\u00fcrgerwehren vor allem gegen politische Feindbilder wie (vermeintliche) Migranten oder Angeh\u00f6rige des linken politischen Spektrums bet\u00e4tigen sollen. Vom NPD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern wird die Bildung von B\u00fcrgerwehren grunds\u00e4tzlich unterst\u00fctzt, und es wurde auch im Jahr 2019 zur Bildung von B\u00fcrgerwehren aufgerufen. Nachdem Anfang des Jahres in Torgelow der Tatverd\u00e4chtige einer Kindst\u00f6tung zun\u00e4chst fliehen konnte, sprach der NPD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern von \"totalem Staatsund Polizei-versagen\". Weiter hie\u00df es: \"In einer von jedem akzeptablen Polizeischutz verlassenen Region ist es Zeit, an B\u00fcrgerwehren zu denken. Die sind legal und vom Grundgesetz gedeckt - Artikel 9, Vereinigungsfreiheit. Solche B\u00fcrgerwehren haben alle Rechte, die jedem einzelnen B\u00fcrger auch zustehen. Wer den fl\u00fcchtigen M\u00f6rder sieht, darf ihn selber festnehmen. Leistet der M\u00f6rder gegen die Festnahme gewaltsam Widerstand, hat der B\u00fcrger das Notwehrrecht. Er darf dann im selben Ma\u00dfe Gewalt anwenden wie der T\u00e4ter. Das kann auch t\u00f6dliche Gewalt sein, wenn der M\u00f6rder etwa ein Messer einsetzt.\"53 Hier best\u00e4tigte sich erneut die schon in der Vergangenheit festgestellte Infragestellung des im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden staatlichen Gewaltmonopols durch die NPD. In diesem Kontext ist auch die \"Schutzzonen-Kampagne\" der NPD zu verstehen. Die Bundes-NPD richtete bereits im Juni 2018 eine eigene Internetund Facebook-Seite \"Schutzzone\" ein und schuf ein eigenes Symbol. Folgende Beispiele f\u00fcr \"Schutzzo53 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Torgelower Kinderm\u00f6rder: Nach totalem Polizeiversagen ist es Zeit f\u00fcr B\u00fcrgerwehren!\" vom 17.01.2019, abgerufen am 18.01.2019. 36","nen\" wurden im Internetauftritt genannt: \"Telefonkette, B\u00fcrgerwehr, R\u00fcckzugsraum, Schulwegwache, S-Bahn Streife\". B\u00fcrgerwehren seien, so die NPD, ein \"geeignetes Mittel, um f\u00fcr mehr Sicherheit zu sorgen\", wobei das Gewaltmonopol des Staates \"nat\u00fcrlich\" nicht ber\u00fchrt werden d\u00fcrfe.54 Der NPD-Kreisverband Vorpommern-R\u00fcgen teilte ebenfalls auf seiner FacebookSeite mit, f\u00fcr die Hansestadt Stralsund und Umgebung im Rahmen der deutschlandweiten NPD-Aktion eine neue \"Schutzzone\" ins Leben gerufen zu haben. K\u00fcnftig solle durch \"Streifen in entsprechenden Gebieten, die zum Beispiel aufgrund vermehrter Raub\u00fcberf\u00e4lle nicht mehr sicher\" seien oder auch in Gartenanlagen f\u00fcr \"etwas mehr Sicherheit\" gesorgt werden.55 Im Facebook-Auftritt \"Schutzzone\" wurde regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber bundesweite Aktionen berichtet. Anfang Oktober zeigten sich zum wiederholten Male mehrere m\u00e4nnliche Personen in den orangefarbenen \"Schutzzonen\"-Westen in G\u00fcstrow. Diese wurde von der RNF-Bundesvorsitzenden, diese allerdings ohne Weste, begleitet.57 Auf einem Lichtbild zu einem Beitrag, der sich mit der Bildung einer \"Schutzzonen56 Ortsgruppe\" in G\u00fcstrow befasste, waren sechs m\u00e4nnliche Personen mit orangefarbenen \"Schutzzonen\"-Westen zu sehen. Entsprechende \"Schutzzonen\"-Trupps wurden auch in anderen Bundesl\u00e4ndern eingerichtet. Im Rahmen eines \"1. Schutzzonen-Tages\" unter Verantwortung des NPDBundesvorsitzenden wurde am Wochenende des 23./24. November 2019 das Konzept der \"Schutzzone\" er\u00f6rtert, eine Rechtsschulung abgehalten und verschiedene Kampfsporttechniken, bezeichnet von der NPD als \"professionelles Selbstverteidigungstraining\", trainiert. Auf einem Gruppenfoto waren insgesamt 14 Teilnehmer zu erkennen, darunter auch Neonazis aus Mecklenburg-Vorpommern. 2.11 Weitere Aktivit\u00e4ten im Umfeld der NPD * Wahlantritt einer rechtsextremistischen W\u00e4hlergemeinschaft \"Heimat\" der \"Dorfgemeinschaft Jamel\" Besonders auf dem Grundst\u00fcck des bekannten Rechtextremisten Sven Kr\u00fcger in Jamel haben sich mit dem \"Maifest\" und der Sommersonnenwendfeier feste Veranstaltungen etabliert (s. o.). Im Februar 2019 wurde bekannt, dass eine neue, bislang nicht bekannte \"W\u00e4hlergemeinschaft Heimat\", vertreten durch drei bekannte Rechtsextremisten aus Jamel, einen Wahlvorschlag f\u00fcr die bevorstehende Kommunalwahl der Gemeindevertretung G\u00e4gelow eingereicht habe. Diese f\u00fchrte einige \u00f6ffentliche 54 Facebook-Seite der NPD: \"NPD - die soziale Heimatpartei hat einen Beitrag geteilt\" vom 27.06.2018, abgerufen am 28.06.2018. 55 Facebook-Seite des NPD-Kreisverbandes Vorpommern-R\u00fcgen vom 16.10.2019, abgerufen am 18.10.2019. 56 Facebook-Seite \"Schutzzone\" vom 30.03.2019, abgerufen am 01.04.2019. 57 Facebook-Seite \"Schutzzone\" vom 10.10.2019, abgerufen am 21.10.2019. 37","Wahlkampfaktivit\u00e4ten durch. Zwei Kandidaten zeigten sich beispielsweise beim \"Fr\u00fchjahrsputz\" auf der Strecke Gressow-Jamel. Da alle drei Kandidaten eine NPDVergangenheit aufweisen, verwunderte es nicht, dass der Wahlkampf sowohl inhaltlich als auch strategisch auf \u00e4hnliche Art und Weise gef\u00fchrt wurde. Am 9. Mai 2019 druckte die \"W\u00e4hlergemeinschaft Heimat\" ein Interview ihres Schriftf\u00fchrers mit einer Journalistin der Tageszeitung \"DIE WELT\" ab. Darin r\u00e4umte dieser ein, dass er selbst zwar seit 2015 kein Mitglied der NPD mehr sei, seine beiden Mitstreiter jedoch sehr wohl. Wegen der in der Vergangenheit erlebten Ausgrenzung w\u00e4hrend der Zeit als NPD-Kreistagsmitglieder sei eine Kandidatur unter dem Namen der NPD nicht f\u00f6rderlich, um politisch wirksam zu sein. Sven Kr\u00fcger von der \"W\u00e4hlergemeinschaft Heimat\" gelang letztlich der Einzug in die Gemeindevertretung G\u00e4gelow. Die \"W\u00e4hlergemeinschaft Heimat\" in Jamel sorgte bereits f\u00fcr Schlagzeilen, indem in der Gemeindevertretersitzung vom 19. November 2019 keine Mehrheit f\u00fcr einen Antrag zustande kam, eine Wiese in Jamel, die an einen Rechtsextremisten verpachtet sei, an jemand anderen zu verpachten und den derzeitigen Pachtvertrag zu k\u00fcndigen. Bei der Abstimmung dazu h\u00e4tte es gleichviele Jaund Nein-Stimmen gegeben, so dass der Rechtsextremist aus Jamel die Wiese weiterhin pachten k\u00f6nne. * Bez\u00fcge der NPD zum \"Thinghaus\" Grevesm\u00fchlen Vortragsveranstaltungen der NPD mit einer Buchvorstellung eines bekannten Rechtsextremisten \"Werde unsterblich - Rechte Metapolitik als Lebensphilosophie\" fanden am 22. und 23. Februar 2019 in Anklam und Grevesm\u00fchlen statt. Es wurden jeweils ca. 80 bzw. 100 Teilnehmer festgestellt. Der \"Freundeskreis Thinghaus\" bezeichnete die Veranstaltung im Nachgang als gelungen und verlinkte die M\u00f6glichkeit der Buchbestellung \u00fcber das Internet. Der NPD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern und einzelne NPD-Funktion\u00e4re unterst\u00fctzten am 7. M\u00e4rz 2019 eine Spendensammlung des \"Thinghauses\" f\u00fcr ein erforderliches Schallgutachten, das erhebliche Kosten verursache. Nunmehr hoffe man auf \"breite Unterst\u00fctzung, sei es durch Sachoder Geldspenden\" oder auch politische Literatur, Musik oder sonstiges Material. Es wurde die Hoffnung ge\u00e4u\u00dfert, dass im \"Thinghaus\" bald wieder Konzerte mit \"lauter Livemusik\" veranstaltet werden k\u00f6nnen.58 Das Sommerfest des NPDLandesverbandes fand am 31. August 2019 im \"Thinghaus\" in Grevesm\u00fchlen mit 114 Teilnehmern statt. Der ehemalige NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Past\u00f6rs referierte \u00fcber \"Rassen und Rassentrennung am Beispiel der DDR\" und \"das Volk im biologischen Sinne\". Zudem gab es Musikdarbietungen. 59 58 Facebook-Seite des NPD-Landesverbandes vom 07.03.2019, abgerufen am 07.03.2019. 59 Facebook-Seite \"Ungebetene G\u00e4ste\" vom 01.09.2019, abgerufen am 02.09.2019. 38","2.12 Verfahren zum Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beantragten mit einer im Juli 2019 beim Bundesverfassungsgericht eingereichten 154-seitigen Antragsschrift, der NPD als Antragsgegnerin die staatliche Finanzierung und die parteispezifische Steuerprivilegierung abzuerkennen. Der Antrag zeigt, dass die Partei weiterhin einem \"v\u00f6lkischen\" Denken folgt, das die Zugeh\u00f6rigkeit zum deutschen Volk an \"biologistisch/rassische\" Kriterien bindet. Dabei tritt die Partei bestimmten ethnischen Gruppen mit aggressiver Verachtung entgegen. Das Material belegt zudem eine unvermindert deutliche Ablehnung der Institutionen der parlamentarischen Demokratie und eine fehlende Anerkennung des sich aus dem Rechtsstaatsgebot ergebenden staatlichen Gewaltmonopols. Auch zeigt die NPD weiterhin eine deutliche N\u00e4he zum Nationalsozialismus. Mit Blick auf das vorangegangene NPD-Verbotsverfahren musste in der Antragsschrift nur noch begr\u00fcndet werden, dass die NPD auch nach dem 17. Januar 2017 verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und handlungsf\u00e4hig ist. Eine m\u00fcndliche Verhandlung wurde bislang nicht anberaumt. 2.13 \"Junge Nationalisten\" (JN) Die Jugendorganisation der NPD \"Junge Nationalisten\" (JN) entfaltete im Berichtszeitraum erneut Einzelaktivit\u00e4ten in Mecklenburg Vorpommern, ohne an das Aktivit\u00e4tsniveau fr\u00fcherer Jahre ankn\u00fcpfen zu k\u00f6nnen: So wurde \u00fcber eine Gedenkveranstaltung am 12. M\u00e4rz 2019 auf dem \"Swinem\u00fcnder Golm\" anl\u00e4sslich der Bombardierung der ehemals deutschen Hafenstadt Swinem\u00fcnde berichtet, an der \"zahlreiche junge Aktivisten, bestehend aus freien Kameradschaften, NPD und JN Pommern\" teilgenommen h\u00e4tten.60 Wenige Tage vor den Europaund Kommunalwahlen versandte die Bundesf\u00fchrung der JN bundesweit Anschreiben mit Flyern und Downloadm\u00f6glichkeiten der Kampagne SCHUELERSPRECHER.INFO, auch bezeichnet als \"Schulhof-CD 2.0\", an Sch\u00fclervertretungen. Mindestens eine solche Briefsendung ist auch an einer Schule in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt worden. In dem Schreiben behauptete der JN-Bundesvorsitzende, dass sich \"aktuell \u00fcberall Jugendliche vor den Karren des von Greta Thunberg angef\u00fchrten Protestes gegen den sogenannten 'globalen Klimawandel' spannen lassen\" w\u00fcrden, w\u00e4hrend sich \"im politischen Europa derweil eine viel gr\u00f6\u00dfere Katastrophe\" anbahne, wenn der Kontinent an der \"Utopie eines multikulturellen Einheitsbreis\" zugrunde gehe. Wie die fr\u00fchere Schulhof-CD der NPD war die Kampagne direkt auf Kinder und Jugendliche zugeschnitten, die als potentielle Sympathisanten und als k\u00fcnftiger Nachwuchs der rechtsextremistischen Szene umworben werden sollen. Die \"JN Nord\" f\u00fchrten am 19. Oktober 2019 einen \"Kulturtag\" in der NPDLandesgesch\u00e4ftsstelle in Anklam mit ca. 15 Teilnehmern durch. Die Teilnehmer posierten f\u00fcr ein Gruppenfoto in der \u00d6ffentlichkeit mit gez\u00fcndeten Bengalos. Die Veranstaltung war ein Beleg daf\u00fcr, dass die JN sich zunehmend \u00fcber L\u00e4ndergrenzen hin60 Internetseite der JN: \"Swinem\u00fcnde: Opfer alliierten Bombenterrors unvergessen\" vom 12.03.2019, abgerufen am 18.03.2019. 39","weg vernetzen, da auch Teilnehmer aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen zugegen waren. Am 3. Oktober 2019, dem Tag der Deutschen Einheit, waren auf der Halbinsel Kampenwerder in Zarrentin am Schaalsee ca. 20 bis 25 Personen festgestellt worden, die eine Gedenkveranstaltung vor einer Gedenkeiche durchf\u00fchrten und dabei Fahnen der \"Jungen Nationalisten\" (JN) mitf\u00fchrten. Eine sp\u00e4tere Internetberichterstattung zeigte, dass es sich um ein Teilereignis des bundesweiten Aktionstages der JN zum 61 3. Oktober handelte. Da die JN den Polizeieinsatz nach eigenen Angaben als \"vollkommen \u00fcberzogen\" ansah, erfolgten am 20. Oktober 2019 in Zarrentin Flugblattverteilungen \"inklusive dazugeh\u00f6rigen Passierschein\" einer selbsternannten \"Stasi 2.0 Dienststelle\".62 * Politische Aktivit\u00e4ten des ehemaligen JN-Bundesvorsitzenden Sebastian Richter in Gro\u00df Krams Die beiden als Einzelbewerber angetretenen und neu gew\u00e4hlten Gemeindevertreter aus Gro\u00df Krams Sebastian Richter (12,96 Prozent, zweitbestes Ergebnis) und der weitere Einzelbewerber (7,72 Prozent) gaben mit dem \"Gross Kramser Bl\u00e4ttchen\" im Eigendruck mit einer Auflage von 100 Exemplaren ein neues \"Infoblatt f\u00fcr die Gemeinde\" heraus, das stark an fr\u00fchere NPD-Publikationen wie \"Kurz&Knapp\" bzw. die \"Boten\" erinnert. So wurde beispielsweise der NPD-Wahlkampfspruch aus dem Jahr 2014 \"Aus Liebe zur Heimat\" verwendet. Richter warb in der neu erschienenen Publikation u. a. f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von \"Selbstverteidigungs\"-Seminaren und stellte gleich auf der ersten Seite eine Anw\u00e4ltin an den Pranger, die sich offenbar gegen den Wahlkampf \"heimattreuer Parteien (AfD und NPD)\" (sic) engagiert hatte.63 2.14 Sonstige rechtsextremistische Parteien 2.14.1 \"DIE RECHTE\" Die rechtsextremistische Partei \"DIE RECHTE\" f\u00fchrte am 5. Januar 2019 ihren 10. Bundesparteitag in Dortmund durch und w\u00e4hlte einen neuen Bundesvorstand. Unter den f\u00fcnf Beisitzern befand sich erneut der in Parchim wohnhafte Christian Worch, der nunmehr gleichzeitig Bundesschatzmeister ist. Worch war vor einiger Zeit zwar als Bundesvorsit64 zender zur\u00fcckgetreten, hatte sich jedoch 61 Twitter-Profil \"Junge Nationalisten\" vom 25.10.2019, abgerufen am 25.10.2019. 62 Internetseite des NPD-Landesverbandes Schleswig-Holstein: \"Alles Stasi oder was?\" vom 22.10.2019, abgerufen am 25.10.2019. 63 \"Gross Kramser Bl\u00e4ttchen\" Ausgabe 1/2019. 64 Internetseite \"DIE RECHTE\", abgerufen am 09.12.2019. 40","weiterhin f\u00fcr die Partei engagiert, beispielsweise \u00fcber seine Kandidatur f\u00fcr die Europawahlliste 2019. \"DIE RECHTE\" bezeichnete es auch als \"besonders erfreulich, mit Christian Worch den Gr\u00fcnder der Partei nach einer Auszeit erneut f\u00fcr eine Vorstandsposition gewonnen zu haben\".65 Die Partei \"DIE RECHTE\" berichtet auf ihrer Internetseite 66 und bei Twitter67 \u00fcber den Europawahlkampf in Mecklenburg-Vorpommern. In den St\u00e4dten Parchim, Goldberg und Grimmen sollen offizielle Flugzettel zur Europawahl verteilt worden sein. Aufgrund von Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten bei den pers\u00f6nlichen Daten einer in der Gemeinde Crivitz eingereichten Liste mit 13 Unterschriften wurden die Angaben \u00fcberpr\u00fcft und festgestellt, dass diese in Teilen gef\u00e4lscht waren. Nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Schwerin wegen Urkundenf\u00e4lschung und Wahlbetrugs gegen den Bundesgesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Partei \"DIE RECHTE\" wurde am 2. Mai 2019 die Bundesgesch\u00e4ftsstelle in Dortmund durchsucht und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Auf ihrer Internetseite nahm die Partei Stellung und bezeichnet die erfolgten Ma\u00dfnahmen als rechtswidrig, da der Beschuldigte lediglich eine Verwaltungst\u00e4tigkeit ausgef\u00fchrt habe und nicht f\u00fcr die einzelnen Unterschriften auf der Liste verantwortlich sei. 2.14.2 \"Der III. Weg\" Die sich als \"nationalrevolution\u00e4r\" verstehende Partei \"Der III. Weg\", die in Mecklenburg-Vorpommern nicht \u00fcber eigene Strukturen, aber Einzelmitglieder verf\u00fcgt, veranstaltete erneut lediglich Flugblattverteilungen, die ohne jede Au\u00dfenwirkung blieben. In der ersten Februarwoche wurden Flugbl\u00e4tter mit der \u00dcber68 schrift \"Kein deutsches Blut f\u00fcr fremde Interessen\" unter anderem in Rostock und auf der Insel Usedom in private Briefk\u00e4sten verteilt. 69 Im Zusammenhang mit dem Europawahlkampf in Mecklenburg-Vorpommern sollen hunderte Flugbl\u00e4tter in Neustrelitz und mehreren Gemeinden auf Usedom verteilt worden sein. Ein h\u00e4ufig aufgegriffenes Thema des \"III. Wegs\" ist der Umweltschutz. So wurden unter anderem Bilder von einer Flugblattverteilung im Umkreis von Wismar ver\u00f6ffentlicht. In dem Artikel \"Aktiv f\u00fcr eine saubere Umwelt auf Usedom\" vom 12. September 2019 berichtete \"Der III. Weg\" \u00fcber weitere Flugblattverteilungen in den Orten Bansin, Heringsdorf und Ahlbeck auf der Insel Usedom. Die Thematik \"Umweltschutz ist Heimatschutz\" findet sich auch im \"Zehn-Punkte-Programm\" des \"III. Wegs\" als Punkt 7 wieder. Dort hei\u00dft es, dass \"heimatverbundene Politik\" von jeher auch Umweltpolitik sei und ohne eine umweltfreundliche Politik jedes Volk \"in seiner Substanz ge65 Internetseite \"DIE RECHTE\": \"DIE RECHTE: Bundesparteitag w\u00e4hlt neue Doppelspitze und stellt Weichen f\u00fcr die n\u00e4chsten Jahre!\" vom 05.01.2019, abgerufen am 08.01.2019. 66 Internetseite \"DIE RECHTE\" vom 08.04. 2019, abgerufen am 10.04.2019. 67 Twitter-Profil \"DIE RECHTE\" vom 08.04.2019, abgerufen am 10.04.2019. 68 Internetseite \"Der III. Weg\", abgerufen am 09.12.2019. 69 Internetseite \"Der III. Weg\": \"Verteilungen in Pommern\", abgerufen am 11.02.2019. 41","f\u00e4hrdet\" sei. Dem Naturschutz m\u00fcssten daher wirtschaftliche Interessen untergeordnet werden. Ziel der Partei sei in diesem Zusammenhang die Schaffung bzw. Wiederherstellung einer lebenswerten Umwelt, die Erhaltung und Entwicklung der \"biologischen Substanz des Volkes und die F\u00f6rderung seiner Gesundheit\". Auch seitens der NPD wurde die Parole \"Umweltschutz ist Heimatschutz\" in der Vergangenheit immer wieder verwendet. Neonazistische Parteien folgen damit der v\u00f6lkischen Blutund Boden-Ideologie mit der Verkn\u00fcpfung von \"Rasse\" mit dem angestammten Raum. Dabei zielen diese Parteien, wie schon die NSDAP, im Sinne eines v\u00f6lkischen Kollektivismus auf die \"Volksgesundheit\" im Ganzen und verbinden den Umweltschutz mit ihren biologistischen Vorstellungen. Zum Volkstrauertag am 17. November 2019 f\u00fchrte der \"Der III. Weg\" ein \"Heldengedenken\" in B\u00f6lkow bei G\u00fcstrow im \"famili\u00e4ren Kreis\" durch.70 Auf einem Lichtbild war ein Angeh\u00f6riger des \"III. Wegs\" vor einem Denkmal der Gefallenen beider Weltkriege zu sehen. Ein weiteres Gesteck wurde von \"Aktivisten\" aus dem Bereich Kaiserb\u00e4der Bansin-Heringsdorf-Ahlbeck in Garz nahe der Gedenkst\u00e4tte Golm abgelegt. 70 Internetseite \"Der III. Weg\": \"Heldengedenken in Mecklenburg und Pommern\" vom 18.11.2019, abgerufen am 19.11.2019. 42","3 \"Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern\" (IB MV) 3.1 Grunds\u00e4tzliches Im Juli 2019 stufte das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz die \"Identit\u00e4re Bewegung Deutschlands\" (IBD) als erwiesen rechtsextremistisch ein.72 Dieser Bewertung schloss sich das Ministerium f\u00fcr Inneres und Europa an. Damit gilt auch die IB MV als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung. Ihr ist die ideologische Ausrichtung der IBD zuzurechnen. Dies wurde exemplarisch deutlich, als der langj\u00e4hrige Leiter der IBD, Daniel Fi\u00df, erkl\u00e4rte, was er unter einem \"homogenen Volk\" versteht. Dies hat er Anfang Mai 71 2019 in einem Interview mit der \"Jungen Freiheit\" erl\u00e4utert. Darin gestand er \"einzelnen Einwanderern und auch Gruppen\" die M\u00f6glichkeit einer \"Assimilation\" zu, wenn es sich beispielsweise um \"D\u00e4nen, Friesen, Sorben, Hugenotten oder Ruhr-Polen\" handele und bezeichnete vor diesem Hintergrund \"ethnische Exklusivit\u00e4t\" als zentralen, wenn auch nicht absoluten oder totalen Wert der IBD. 73 Diese Klassifizierung von Einwanderern nach deren ethnischer Herkunft sowie die Forderung nach einer \"Assimilation\" im Sinne einer \"geistige[n] Verwandlung, bei der der Einzelne in einem symbolischen Akt nicht nur Sprache, Kulturformen und Rechtsregeln der Gemeinschaft, sondern auch ihre gesamte Vergangenheit und Geschichte kollektiv als die seine annimmt\", wie sie von dem russischen Ideologen Alexander Dugin beschrieben und von der IBD \u00fcbernommen wurde,74 ist mit der Menschenw\u00fcrdegarantie aus Artikel 1 des Grundgesetzes nicht vereinbar. 3.2 Strukturen Neben der IB MV weisen der der IBD zuzurechnende Verein \"Heimw\u00e4rts e. V.\" sowie die Unternehmen \"Schanze Eins\", \"IB-Laden\" und \"Okzident Media\" Bez\u00fcge zum hiesigen Bundesland auf. Bei \"Schanze Eins - Identit\u00e4re Strukturprojekte\" handelt es sich um ein seit 2018 bestehendes \"Gro\u00dfprojekt\" der IBD zum Erwerb und zur Finanzierung von Immobilien, welches \"erfolgversprechende Investitionsm\u00f6glichkeiten\" biete. Sobald eine Person F\u00f6rdermitglied geworden sei, k\u00f6nne diese mit dem Unternehmen zu einzelnen Objekten \"individuelle Darlehensvertr\u00e4ge\" schlie\u00dfen. Auf der Internetseite des IBD-Projekts \"Schanze Eins\" wurden das Beteiligungssowie das Investitionskonzept des Unternehmens ver\u00f6ffentlicht. Diese Struktur soll es anonymen Geldgebern erm\u00f6glichen, \u00fcber Tarnvereine, die Darlehen an die Schanze Eins UG & Co. KG vergeben, in Immobilienprojekte der IBD zu investieren. Als erstes Beispiel wurde der Verein \"Heimw\u00e4rts e.V.\" aus Rostock genannt, der als Tarnverein 71 Twitter-Profil \"Identit\u00e4re MV\", abgerufen am 09.12.2019. 72 Zur Frage der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Beobachtung der IBD durch das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, der Darstellung in dessen Verfassungsschutzbericht 2016 sowie der \u00f6ffentlichen Verlautbarung der Einstufung der IBD als gesichert rechtextremistische Bestrebung durch das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz sind zurzeit Gerichtsverfahren vor dem VG K\u00f6ln und dem OVG M\u00fcnster rechtsh\u00e4ngig. 73 \"Extremismus ist falsch\", ver\u00f6ffentlicht in der \"Jungen Freiheit\" Nr. 19/19, S. 3. 74 Vgl. Internetseite der IBD: \"Integration und Selbsthass I\" von Redaktion, Text im Original von Martin Sellner, abgerufen am 27.05.2019. 43","f\u00fcr das geplante Investitionsprojekt \"Konservatives Zentrum\" in Rostock dienen soll. Dieses sei ab dem Jahr 2020 mit einem Investitionsvolumen von ca. 400.000 Euro und Mieteinnahmen von zun\u00e4chst ca. 6.000 Euro geplant. Das \"Konservative Zentrum\" soll u. a. folgenden Zwecken dienen: \"Schaffung eines unabh\u00e4ngigen Anlaufpunktes f\u00fcr alle Interessierten, Einflussnahme auf die \u00f6ffentliche Meinung durch regionale Kampagnen\". 75 3.3 Aktionen von IB-Anh\u00e4ngern aus Mecklenburg-Vorpommern Im Berichtszeitraum f\u00fchrten Anh\u00e4nger der IB MV eine Reihe von Aktionen durch: * In der ersten Februarwoche 2019 f\u00fchrte die IBD in mehr als 15 St\u00e4dten eine bundesweite Kampagne gegen die Entstehung sogenannter No-Go-Areas durch. Im Zuge dieser Aktionswoche verteilten Anh\u00e4nger der IB MV in Neubrandenburg und Greifswald Flugbl\u00e4tter mit der Aufschrift \"Lebst du wirklich in einem sicheren Land?\", um \"auf zunehmend rechtsfreie R\u00e4ume\" 76 bzw. \"die zugespitzte (Un)Sicherheitslage\"77 aufmerksam zu machen. In Rostock wurden gleichlautende Plakate aufgeh\u00e4ngt, in Stralsund sogar falsche Verkehrsschilder angebracht: So wurde unter dem Ortseingangsschild von Stralsund ein identisches Schild mit einem arabischen Schriftzug befestigt. * Die IBD startete dann am 9. M\u00e4rz 2019 ihre Aktionswoche \"Remigration\" mit einem \"Protestflashmob\" vor dem Bundesinnenministerium und im Stadtteil Berlin-Neuk\u00f6lln vor der Zentralen Moschee Berlin. Die IB MV beteiligte sich an der Aktionswoche, indem am 13. M\u00e4rz 2019 in Rostock Ortseingangsschilder mit arabischen Schriftzeichen unter den regul\u00e4ren Stra\u00dfenschildern angebracht wurden. Damit sollte insbesondere gegen den Bau einer Moschee in Rostock protestiert werden. Dar\u00fcber hinaus erfolgten in Rostock, Neubrandenburg und Stralsund Plakatierungen zum Thema \"Remigration\".78 In Stralsund wurde zudem ein beh\u00f6rdlich aussehendes Schild mit der Aufschrift \"Remigrationsbeh\u00f6rde Landkreis Vorpommern-R\u00fcgen\" an der Hauswand der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde angebracht, um diese entsprechend \"umzubenennen\". Die Aktion sei \"Teil einer Werbekampagne f\u00fcr eine entsprechende Petition\" gewesen.79 * Die Ortsgruppe der IB MV aus Stralsund h\u00e4ngte in der Nacht vom 19. auf den 20. April 2019 am Stadthafen und an zwei Br\u00fccken im Stadtgebiet von Stralsund Spruchbanner mit der Aufschrift \"Remigration.net\", eine Internetseite der IBD, welche sich mit der \"R\u00fcckf\u00fchrung der Migrantenmassen\" befasse.80 In der dazugeh\u00f6rigen Berichterstattung hie\u00df es, dass \"eine konsequente Politik der Remigration und Schaffung von Ausreisezentren echte Entwicklungshilfe\" sei.81 75 Internetseite \"Schanze Eins\": \"Konservatives Zentrum Rostock\", abgerufen am 29.04.2019. 76 Twitter-Profil \"Identit\u00e4re MV\" vom 15.02.2019, abgerufen am 19.02.2019. 77 Twitter-Profil \"Identit\u00e4re MV\" vom 16.02.2019, abgerufen am 19.02.2019. 78 Twitter-Profil \"Identit\u00e4re MV\" vom 14.03.2019, abgerufen am 15.03.2019. 79 Facebook-Seite \"Aktionsgruppe Nord-Ost\" vom 18.03.2019, abgerufen am 19.03.2019. 80 Facebook-Seite \"Aktionsgruppe Nord-Ost\" vom 20.04.2019, abgerufen am 23.04.2019. 81 Twitter-Profil \"Identit\u00e4re MV\" vom 20.04.2019, abgerufen am 23.04.2019. 44","* In der Hansestadt Rostock \u00f6ffneten unbekannte T\u00e4ter am 6. Juni 2019 an insgesamt f\u00fcnf Standorten mehrere sogenannte City-Light-Schauk\u00e4sten und entfernten die darin befindlichen Plakate, um im Anschluss Plakate der \"Identit\u00e4ren Bewegung\" mit der Aufschrift \"go home. Der Krieg ist vorbei. Syrien braucht Dich. Mit dem Fall der letzten IS-Hochburg braucht Syrien junge M\u00e4nner und Frauen, die ihr Land nach dem jahrelangen Krieg beim Wiederaufbau unterst\u00fctzen\" aufzuh\u00e4ngen. Diese Plakate wurden professionell und passgenau gefertigt, so dass der Eindruck vermittelt wurde, die Forderung an die Syrer, dass Land zu verlassen, habe amtlichen Charakter. Die IB MV bekannte sich in ihrem Twitter-Profil zu der Aktion und stellte entsprechende Lichtbilder ins Internet. * Der seinerzeit amtierende Rostocker Oberb\u00fcrgermeister Methling geriet ebenfalls in den Fokus rechtsextremistischer Agitation: Am 6. August 2019 erschienen Personen in typisch arabischen Gew\u00e4ndern mit einem selbst gefertigten sogenannten Pr\u00e4sentationsscheck mit der Aufschrift \"Gewinnbeteiligung \u00fcber 12.000 Euro f\u00fcr die Abnahme von 20 Transitkunden, zu H\u00e4nden Roland Methling\", gez. Berufsverband Nordafrikanischer Schlepper.\"82 in dessen B\u00fcro. Die Aktion wurde von einem der Aktivisten videografisch dokumentiert. Die Gruppe verlie\u00df nach Aufforderung die R\u00e4umlichkeiten, die IB MV publizierte die Aktion auf Twitter. * Anl\u00e4sslich des Todestages (Hinrichtung am 18. August 1944) des Vorsitzenden der stalinistischen \"Kommunistischen Partei Deutschlands\" Ernst Th\u00e4lmann brachte die IB MV in Stralsund eine Gedenktafel mit einem Zitat von Ernst Th\u00e4lmann an dessen Denkmal an: \"Mein Volk, dem ich angeh\u00f6re und das ich liebe, ist das deutsche Volk, und meine Nation, die ich mit gro\u00dfem Stolz verehre, ist die deutsche Nation. Eine ritterliche, stolze und harte Nation.\"83 Damit wollte die IB MV nach eigenen Angaben darauf aufmerksam machen, dass Linke fr\u00fcher mehr Rechte f\u00fcr ihr Volk erk\u00e4mpfen wollten, w\u00e4hrend sie heute nur noch \"das Fu\u00dfvolk globalistischer Eliten\" seien.84 * Am Wochenende des 19./20. Oktober 2019 wurden in Stralsund mehrere Plakate der IBD mit der Aufschrift \"Festung Europa - Macht die Grenzen dicht!\" festgestellt. In ihrem Twitter-Profil bekannte sich die IB MV zu der Aktion und begr\u00fcndete diese damit, dass Deutschland \u00fcber die Balkanroute eine neue Migrationswelle drohe und sich 2015 wiederholen w\u00fcrde. 82 Twitter-Profil \"Identit\u00e4re MV\", abgerufen am 07.08.2019. 83 Facebook-Seite der \"Aktionsgruppe Nord-Ost\" vom 18.08.2019, abgerufen am 19.08.2019. 84 Twitter-Profil \"Identit\u00e4re MV\" vom 18.08.2019, abgerufen am 19.08.2019. 45","4 Verdachtsfallbearbeitung im Rechtsextremismus - \"Der Fl\u00fcgel\"/\"Junge Alternative\" (JA) Der Verfassungsschutzverbund hatte 2018 unter Federf\u00fchrung des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) einen ergebnisoffenen Pr\u00fcfprozess hinsichtlich der Frage eingeleitet, ob tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in der \"Alternative f\u00fcr Deutschland\" (AfD) und/oder ihren Teilorganisationen erkennbar sind. Das BfV gab mit Presseerkl\u00e4rung vom 15. Januar 2019 das Ergebnis seiner Pr\u00fcfung bekannt. Danach wurden der parteiinterne Personenzusammenschluss \"Der Fl\u00fcgel\" sowie die offizielle Jugend85 organisation \"Junge Alternative f\u00fcr Deutschland\" (JA) zu rechtsextremistischen Verdachtsf\u00e4llen erkl\u00e4rt. Wesentliche Argumente f\u00fcr die Einstufung sind: * ein ethnisch homogener Volksbegriff, der dem Grundgesetz fremd ist * Fremdenfeindlichkeit/Muslimfeindlichkeit sowie * geschichtsrevisionistische Tendenzen (Relativierung des Nationalsozialismus). In das Gutachten des BfV sind auch einzelne Zitate und Sachverhalte von Personen und Teilstrukturen der AfD aus Mecklenburg-Vorpommern eingeflossen. Auch vor diesem Hintergrund beteiligte sich die Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Verfassungsschutz im Berichtszeitraum im Rahmen seiner gesetzlichen Vorschriften an der Verdachtsfallbearbeitung. Von besonderer Bedeutung war das \"1. K\u00f6nigsstuhltreffen\" des \"AfD-Fl\u00fcgels\", das am 23. November 2019 in Binz mit ca. 220 Teilnehmern aus verschiedenen Bundesl\u00e4ndern stattfand. Darunter waren die \"Fl\u00fcgel\"-Verantwortlichen aus Th\u00fcringen und Brandenburg Bj\u00f6rn H\u00f6cke und Andreas Kalbitz. Auf \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Lichtbildern aus dem Internet wurden aus Mecklenburg-Vorpommern Unterst\u00fctzer des \"Fl\u00fcgels\" identifiziert, darunter auch Mitglieder der \"Jungen Alternative MecklenburgVorpommern\" (JA M-V) und der IB MV. 85 Facebook-Seite \"Der Fl\u00fcgel\", abgerufen am 09.12.2019. 46","5 \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" 5.1 Lage\u00fcberblick Die Szene der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" unterlag auch im Jahr 2019 Ver\u00e4nderungen. So stieg das Personenpotenzial entgegen dem Bundestrend (2018: 19.000, 2019: 19.000) auf etwa 550 (2018: 450). Zudem konnte beobachtet werden, dass insbesondere der organisierte Teil der Szene weiterhin bem\u00fcht ist, sich mit anderen Gruppen (auch bundesweit) zu vernetzen. \u00dcberschneidungen mit dem rechtsextremistischen Spektrum finden sich bei ca. 40 Personen (2018: 30). Neben der stetigen Leugnung der Existenz der Bundesrepublik Deutschland als Gemeinsamkeit wurden weiterhin sehr unterschiedliche ideologische Ans\u00e4tze deutlich. Insbesondere zielte die Agitation der Szene 2019 verst\u00e4rkt auf das Feststellen vermeintlich illegitimer Ma\u00dfnahmen des Staates ab und darauf, wie solchen entgegengewirkt werden kann. Um die bew\u00e4hrte Zusammenarbeit mit den Kommunalbeh\u00f6rden des Landes zu verstetigen, wurde der Erlass zu Vorkommnissen mit \"Reichsb\u00fcrgern und Selbstverwaltern\" im Januar 2019 durch das Ministerium f\u00fcr Inneres und Europa angepasst und verl\u00e4ngert. Danach bleibt der Verfassungsschutz des Landes zentrale Sammelstelle f\u00fcr Informationen aus diesem Spektrum. Er ist weiterhin als alleinige Beh\u00f6rde dazu befugt, eine Zuordnung von Personen zu diesem Extremismusfeld vorzunehmen. Die Bem\u00fchungen, den legalen Besitz von Waffen bei \"Reichsb\u00fcrgern und Selbstverwaltern\" einzud\u00e4mmen, wurden ebenso fortgesetzt. Hierbei hat sich die intensive Zusammenarbeit mit den Waffenbeh\u00f6rden der Landkreise und kreisfreien St\u00e4dte bew\u00e4hrt. 5.2 Strukturen und Aktivit\u00e4ten der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" in Mecklenburg-Vorpommern Die Szene versuchte auch 2019, eine Anschlussf\u00e4higkeit herzustellen. Mit dem Aufgreifen tagesaktueller Themen auf den einschl\u00e4gigen Internetseiten, der Verteilung von Flyern und sogar durch die Verbreitung einer gedruckten Zeitung namens \"Volldraht\", die eine N\u00e4he zum selbst ernannten \"Gro\u00dfherzog von Mecklenburg-Schwerin Maik Friedrich\" aufweist, wurde versucht, reichsb\u00fcrgertypische \"Welterkl\u00e4rungen\" zu verbreiten. Zielgruppen waren neben der allgemeinen Bev\u00f6lkerung insbesondere auch \u00f6ffentlich Bedienstete. Ob und wie diese kruden Theorien auf Resonanz sto\u00dfen, ist nicht bekannt. Das steigende Personenpotenzial im Land zeigt zumindest, dass sich weitere Personen derartigen Ideologien verschrieben haben. 86 86 Internetseite der Zeitung \"Volldraht\" vom 27.08.2019, abgerufen am 14.09.2020. 47","Im Berichtszeitraum entfalteten die nachfolgenden Gruppierungen regelm\u00e4\u00dfige - auch \u00fcberregionale - Aktivit\u00e4ten: * \"Freistaat Preu\u00dfen\" - Provinzverwaltung Pommern, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte * \"Staatenlos.Info - Comedian e.V.\", Landkreis Ludwigslust-Parchim * \"Penzliner Runde\", Landkreis Mecklenburgische Seenplatte * \"Preu\u00dfisches Institut - Bismarcks Erben\", Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Die Anh\u00e4nger der zuvor jahrelang auch hier aktiven Gruppierung \"Geeinte deutsche V\u00f6lker und St\u00e4mme\" (GdVuSt) aus Mecklenburg-Vorpommern haben ihre Aktivit\u00e4ten im Land eingestellt und sich umstrukturiert. Die Gruppierung war 2019 jedoch au\u00dferhalb von Mecklenburg-Vorpommern weiterhin bundesweit aktiv. Sie wurde im M\u00e4rz 2020 durch den Bundesinnenminister verboten. Bemerkenswert widerspr\u00fcchlich zur eigenen Weltsicht erwies sich die Kandidatur der \"W\u00e4hlergemeinschaft Penzliner Runde\" bei den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 in Penzlin. Die W\u00e4hlergemeinschaft ging aus der Reichsb\u00fcrgerstruktur \"Penzliner Runde\" hervor, die grunds\u00e4tzlich das Bestehen der Bundesrepublik abstreitet, aber sich gleichwohl in dieser zur Wahl stellt. Das Hauptanliegen war die Motivation der \"Penzliner B\u00fcrger zu einer aktiven 87 Gestaltung des Lebens\"88 in der Stadt. Ein Wahlerfolg blieb jedoch aus. Im Berichtszeitraum war das Spektrum der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" nicht nur propagandistisch aktiver, sondern zeigte sich auch aggressiver. Szeneangeh\u00f6rige suchten insbesondere bei Verwaltungsbeh\u00f6rden, Gerichten und der Polizei verst\u00e4rkt den direkten und teilweise sehr konfrontativen Kontakt. So kam es zum Beispiel zu Widerstandshandlungen, sofern staatliche Ma\u00dfnahmen (z.B. Zwangsvollstreckungen) bei \"Reichsb\u00fcrgern\" durchgesetzt werden sollten. Bemerkenswert waren hierbei das sehr hohe Mobilisierungspotenzial sowie die gruppierungs\u00fcbergreifende Unterst\u00fctzungsbereitschaft innerhalb der Szene. Dies zeigte sich insbesondere auch bei Gerichtsverhandlungen gegen Anh\u00e4nger der Szene, die zum Teil nur mit erheblichem Einsatz von Sicherheitspersonal durchgef\u00fchrt werden konnten. Dar\u00fcber hinaus stellten Anh\u00e4nger der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\"-Szene im Berichtszeitraum Daten von Personen zusammen, die von ihnen als \"feindlich\" betrachtet wurden. Sie wurden dann im Internet ver\u00f6ffentlicht. Dabei handelte es sich mehrheitlich um Beh\u00f6rdenangeh\u00f6rige. Ziel dieser \"Outings\" war die Diffamierung und Einsch\u00fcchterung der genannten Personen. 87 Internetseite der Gruppierung \"Penzliner Runde\", abgerufen am 05.02.2020. 88 Ebd. 48","Zudem konnte ein stetig wachsender Informationsaustausch innerhalb der Szene wahrgenommen werden. So entwickelten sich regelrechte Netzwerke in den Gruppierungen, die darauf abzielten, sich gegenseitig \u00fcber die erfolgreichsten Methoden zur \"Bek\u00e4mpfung\" der Bundesrepublik Deutschland zu unterrichten. Entsprechende \"Seminare\" wurden von bundesweit bedeutsamen Gruppierungen auch in Mecklenburg-Vorpommern durchgef\u00fchrt. 49","6 Linksextremismus 6.1 Lage\u00fcberblick Linksextremisten verfolgen das Ziel, die bestehende Staatsund Gesellschaftsordnung und damit auch die freiheitliche demokratische Grundordnung abzuschaffen, um an deren Stelle ein kommunistisches System beziehungsweise eine \"herrschaftsfreie\", anarchistische Gesellschaftsform zu errichten. W\u00e4hrend nach klassischer marxistisch-leninistischer Lehre vor dem Kommunismus als \u00dcbergangsform ein sozialistisches System mit der Staatsform der Diktatur des Proletariats als Instrument der Machtsicherung der \"Arbeiterklasse\" notwendig ist, h\u00e4ngen Anarchisten vielfach der Vorstellung nach, dass es einen revolution\u00e4ren Prozess geben kann, der unmittelbar in eine \"herrschaftsfreie\" Gesellschaft\" m\u00fcndet. Bei der Bewertung der Gefahren, die von diesen Ideologiemodellen ausgehen, ist ein Blick auf die Herrschaftspraxis in Geschichte und Gegenwart notwendig. Systeme, die sich auf die Lehren von Marx, Engels, Lenin, Trotzki, Stalin oder Mao Tse-tung berufen haben und heute noch berufen, sind antidemokratisch und missachten die Menschenrechte. Dabei war und ist der Einzelne einem \u00dcberwachungssystem unterworfen, das Individualit\u00e4t, wie sie in Demokratien verfassungsrechtlich garantiert ist, nicht zul\u00e4sst. Zuerst kommt das \"System\", dann der Mensch. Es steht daher zu bef\u00fcrchten, dass eine solche Herrschaftspraxis auch hierzulande Platz greifen w\u00fcrde, wenn die heutigen Protagonisten linksextremistischer Ideologien an die Macht k\u00e4men. Das anarchistische Lager hatte bislang keine ausreichende Gelegenheit, die Funktionsf\u00e4higkeit der eigenen Denkmodelle in der Praxis \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum und in einem gesamtgesellschaftlichen Rahmen zu beweisen. Was in einem \"besetzten\" Haus\" m\u00f6glicherweise noch gelingen kann, ist sicherlich nicht auf die heutigen komplexen Gesellschaften zu \u00fcbertragen. Insbesondere stellt sich die Frage, wie politische Entscheidungen legitimiert und letztlich auch gegen die unterschiedlichen Interessen der Menschen durchgesetzt werden. Bedarf es da nicht doch eines irgendwie gearteten Apparates, und wer bestimmt \u00fcber dessen Handlungen? Hier bleiben viele grunds\u00e4tzliche Fragen offen, wie etwa die nach der Stellung und den Rechten des Individuums. L\u00e4sst eine anarchistische Gesellschaftsform abweichendes Denken zu oder wird Konformit\u00e4t erwartet? Wie auch immer die Antworten in den einzelnen anarchistischen Denkmodellen ausfallen m\u00f6gen, das Fehlen einer staatlichen Ordnung ist mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes nicht vereinbar. Zentraler Ausgangspunkt linksextremistischer Ideologien ist die Bek\u00e4mpfung des \"Kapitalismus\". Linksextremisten verbinden mit diesem Begriff in der heutigen Zeit marktwirtschaftliche Volkswirtschaften in demokratischen Rechtsstaaten. Diese Systeme seien verantwortlich f\u00fcr eine weltweite soziale Ungerechtigkeit, Rassismus, Kriege und Umweltzerst\u00f6rung. Daher sei die Beseitigung dieser Verh\u00e4ltnisse durch einen revolution\u00e4ren Prozess Voraussetzung f\u00fcr das Erreichen der eigenen Ziele, die eine Gesellschaft der \"Freien und Gleichen\" garantieren sollen. Auf dem Weg dorthin wird die Anwendung von Gewalt als legitimes Mittel angesehen. An dieser Vorstellung richten sich auch die Aktionsfelder der Szene aus. Im Berichtszeitraum standen in Mecklenburg-Vorpommern der \"Antifaschismus\", das Thema \"Antirepression\", der Klimaschutz und die \"Kurdistansolidarit\u00e4t\" im Vordergrund. 50","Auch demokratisch gesinnte Menschen engagieren sich vielfach gegen Rechtsextremismus und f\u00fcr Klimaschutz oder sehen Ver\u00e4nderungen im Bereich der Sicherheitsgesetzgebung skeptisch. Die handelnden Personen richten sich jedoch nicht gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung, sondern wollen das demokratische Gemeinwesen f\u00fcr die Zukunft weiterentwickeln und Freiheitsrechte sichern. Dies ist Ausdruck einer lebendigen Demokratie. Demgegen\u00fcber betrachten Linksextremisten diese Aktionsfelder prim\u00e4r ideologisch und im Sinne der klassischen marxistisch-leninistischen B\u00fcndnispolitik als M\u00f6glichkeit, \u00fcber die eigene Klientel hinaus anschlussf\u00e4hig zu werden. Ziel ist es dabei, den eigenen politischen Einfluss so zu verbreitern, dass perspektivisch revolution\u00e4re Prozesse m\u00f6glich werden. In der politischen Praxis stellen Linksextremisten ihre angeblich humanit\u00e4ren Anliegen daher deutlich in den Vordergrund. Die verfassungsfeindliche Strategie wird - wenn \u00fcberhaupt - nur im Hintergrund sichtbar. Die Folge ist, dass in der \u00d6ffentlichkeit zumeist nur das scheinbar menschenfreundliche Engagement in den Aktionsfeldern wahrgenommen wird. Die von Linksextremisten ausgehenden Gefahren f\u00fcr unsere freiheitliche Gesellschaft werden daher regelm\u00e4\u00dfig \u00fcbersehen. Umso notwendiger ist eine kritische Auseinandersetzung mit dieser Entwicklung. In Mecklenburg-Vorpommern konnten die linksextremistischen Strukturen im Berichtszeitraum trotz der \"B\u00fcndnispolitik\" keinen Zulauf verzeichnen. Das Personenpotenzial bewegte sich weiterhin bei 500. Dies d\u00fcrfte aber auch mit der Zusammensetzung dieser Szene zusammenh\u00e4ngen. Parteien mit marxistisch-leninistischer Ausrichtung sind auch aufgrund der Erfahrungen mit dem \"real existierenden Sozialismus\" bundesweit wenig attraktiv. Auch das Bed\u00fcrfnis, sich in gewaltbereiten Szenen zu bewegen, ist wenig ausgepr\u00e4gt und beschr\u00e4nkt sich zumeist auf junge Menschen in st\u00e4dtischen Milieus. Mecklenburg-Vorpommern mit seinen gro\u00dfen l\u00e4ndlichen R\u00e4umen ist daher allein schon strukturell kein Schwerpunktland f\u00fcr linksextremistische Militanz. Bei den Kommunalund Europawahlen 2019 erreichten die linksextremistischen Parteien daher auch nur marginale Ergebnisse. Hierbei ist jedoch zu ber\u00fccksichtigen, dass Linksextremisten demokratischen Wahlen ohnehin eine geringe Bedeutung beimessen, da die politische Macht nicht \u00fcber die Parlamente, sondern durch einen revolution\u00e4ren Prozess gewonnen werden soll. Daher ist der au\u00dferparlamentarische Raum mit den dort agierenden \"Bewegungen\" f\u00fcr Linksextremisten von deutlich gr\u00f6\u00dferer Bedeutung. Genau hier setzen die Beeinflussungsversuche an. Besonders deutlich wird dies durch die auch in Mecklenburg-Vorpommern aktive \"Interventionistische Linke\" (IL). Vor diesem Hintergrund ist f\u00fcr die Beurteilung der Gef\u00e4hrlichkeit einer Bestrebung nicht allein das Personenpotenzial entscheidend, sondern die politische Wirkung insgesamt. Wenn auch die Zahl der Gewalttaten gegen\u00fcber 2018 gesunken ist, so ist im Vergleich zur Szenegr\u00f6\u00dfe weiterhin eine deutliche Gewaltbereitschaft zu erkennen. 51","6.2 Linksextremismus in Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2019 6.2.1 Personenpotenzial Personenpotenzial der linksextremistischen Organisationen 2019 in MecklenburgVorpommern und bundesweit:89 M-V M-V Bund Bund 2018 2019 2018 2019 Gewaltorientierte Linksextre280 26091 9.000 9.20092 misten90 \"Rote Hilfe e.V.\" (RH) 250 250 9.200 10.500 \"Deutsche Kommunistische 40 40 2.850 2.850 Partei\" (DKP) \"Marxistisch-Leninistische 20 20 2.800 2.800 Partei Deutschlands\" (MLPD) \"Sozialistische Alternative\" 25 25 300 400 (SAV) \"Sozialistische Deutsche Ar10 10 670 670 beiterjugend\" (SDAJ) Gesamt93 520 500 32.000 33.500 6.2.2 Straftatenaufkommen Insgesamt wurden durch das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern im Ph\u00e4nomenbereich \"Links\" der politisch-motivierten Kriminalit\u00e4t 279 (2018: 249) Straftaten erfasst. Davon wurden 92 Straftaten als extremistisch eingestuft (2018: 89). Den Schwerpunkt bildeten auch in 2019 Sachbesch\u00e4digungen, von den 129 (2018: 115) politisch linksmotivierten verzeichneten Sachbesch\u00e4digungen wurden 43 (2018: 43) als linksextremistisch eingesch\u00e4tzt. Im Vordergrund standen hier erneut Angriffe auf die AfD. Von insgesamt 32 Angriffen auf Parteib\u00fcros im Land entfielen allein 22 (2018: 28) auf die AfD. Dar\u00fcber hinaus wurden 2019 22 linksextremistisch motivierte Gewalttaten registriert (2018: 26). Sie richteten sich wiederum gegen den politischen Gegner und die Polizei, erfolgten also auf den Aktionsfeldern \"Antifaschismus\" und \"Repression\". Hier sehen Linksextremisten ohnehin einen deutlichen Zusammenhang. 89 Alle Zahlen sind Rundungswerte. 90 Die Begriffe \"gewaltbereite Linksextremisten\" und \"Autonome\" werden weitgehend synonym verwendet. 91 Darunter befinden sich auch Mitglieder/Anh\u00e4nger der \"Interventionistischen Linken\" (IL) im unteren zweistelligen Bereich. Die IL ist als gewaltunterst\u00fctzend einzustufen. 92 Seit 2014 wird beim Bund die Anzahl gewaltorientierter Linksextremisten angegeben, in der die Zahl der gewaltbereiten Linksextremisten als Teilmenge enthalten ist. 93 Gesamtzahl von Mecklenburg-Vorpommern und Bund um Mehrfachmitgliedschaften bereinigt. Die Gesamtzahl des Bundes umfasst auch Organisationen, die in MecklenburgVorpommern nicht vertreten sind bzw. nicht beobachtet werden. 52","6.3 Versuch der Einflussnahme auf die Klimaproteste Der Klimaschutz und die damit verbundenen Ver\u00e4nderungen f\u00fcr die Wirtschaft und die Lebensweise jedes Einzelnen nehmen in der gesamtgesellschaftlichen Diskussion \u00fcber die Gestaltung der Zukunft einen immer breiteren Raum ein. Linksextremisten sehen hier im Sinne der oben beschriebenen Strategie der Einflussnahme eine zentrale M\u00f6glichkeit, eigene ideologische Inhalte zu verbreiten. Gerade die Debatten \u00fcber die k\u00fcnftige Ausgestaltung marktwirtschaftlichen Handels bieten hier g\u00fcnstige M\u00f6glichkeiten, sozialistisch-kommunistisches Denken wieder relevanter werden zu lassen. Vor diesem Hintergrund versuchen Linksextremisten aus allen Lagern sich, in die \"Klimaschutzbewegung\" einzubringen. Daher und wegen der Bedeutung des Themas f\u00fcr die k\u00fcnftige Entwicklung des Linksextremismus erfolgt die Darstellung gesondert an dieser Stelle. Vermutlich aus taktischen Erw\u00e4gungen heraus r\u00fcckte die \u00f6ffentlich immer bedeutsamer werdende \"Fridays For Future\"-Bewegung (FFF) 2019 zunehmend in das Interesse der linksextremistischen Szene. FFF besteht haupts\u00e4chlich aus jungen Menschen und spricht weite Teile der Bev\u00f6lkerung an. Aus Sicht linksextremistischer Akteure entstand bzw. entsteht hier ein idealer Resonanzraum f\u00fcr linksextremistisches Gedankengut. Entsprechend versuchten auch Linksextremisten in Mecklenburg-Vorpommern, sich in das Demonstrationsgeschehen von FFF einzubringen. Im Zusammenhang mit dem \"ersten weltweiten Klimastreik\" am 15. M\u00e4rz 2019 \u00e4u\u00dferte die IL Rostock in den sozialen Medien, dass sich der \"VS\" [Anmerkung: vermutlich Verfassungsschutz] gerade richtig beliebt mache, da er Keile in die Umweltbewegung treibe, deren Teil die IL mit voller \u00dcberzeugung sei. Nat\u00fcrlich handele die IL innerhalb dieser Bewegung strategisch, weil sie m\u00f6chte, dass sie erfolgreich werde. Die IL Rostock und andere \"linksradikale Genoss*innen\" seien auf der Demonstration am 15. M\u00e4rz 2019 dabei gewesen. 94 Die IL mobilisierte auch f\u00fcr die FFF-Demonstration am 20. September in Rostock und sprach dabei von einer Unterst\u00fctzung der \"Genoss*innen\" von \"fridaysforfuture Rostock\".95 Allerdings wurden im Anschluss an die Demonstration Konflikte zwischen FFF und der linksextremistischen Szene deutlich. In einem offenen Brief96 kritisierte die linksextremistische Gruppe \"Limoantifaschistische Jugendgruppe HRO\" (Limo) die Geschehnisse w\u00e4hrend der FFFAktion am 20. September 2019 in Rostock und beschwerte sich \u00fcber eine unfaire und unsolidarische Behandlung durch FFF. Demnach habe FFF Rostock ihr verboten, einen \"antikapitalistischen Block\" auf der Demonstration zu organisieren und auch einen zuvor abgesprochenen Redebeitrag verhindert. Au\u00dferdem habe FFF Rostock durch die Polizei \u00fcbermitteln lassen, dass \"Limo\" eine eigene Veranstaltung machen solle, wenn diese ihre Parolen rufen wollten. 94 Facebook-Seite der IL Rostock vom 15. April 2019, zuletzt abgerufen am 18.12.2019. 95 Facebook-Seite der IL Rostock vom 18.09.2019, zuletzt abgerufen am 18.12.2019. 96 Facebook-Seite Limo vom 26.09.2019, zuletzt abgerufen am 18.12.2019. 53","Gleichwohl beteiligte sich diese Gruppierung an den Klimaprotesten von FFF Rostock am 29. November 2019. \"Limo\" rief im Vorfeld dazu auf, einen \"antikapitalistischen Block\" zu bilden. Im Aufruf hei\u00dft es: \"Kommt zum antikapitalistischen Block! [...] denn die Ursachen der drohenden Klimakrise liegen in unserer Produktionsweise [...] Die Parteien im Bundestag vertreten durchweg die Interessen des Kapitals, die das Gegenteil sind von effektivem Klimaschutz und sozialer Sicherheit.\" 97 \"Limo\" machte des Weiteren deutlich, dass die Klimabewegung eine politische Bewegung sein m\u00fcsse und forderte FFF auf, sich dazu politisch eindeutig zu positionieren. Im Demonstrationszug lief eine Gruppe schwarz gekleideter Personen mit, die ein Transparent mit der Aufschrift: \"SYSTEM CHANGE NOT CLIMATE CHANGE - SMASH CAPITALISM\" trugen. Es liegt nahe, dass es sich auf dem abgebildeten Foto um den \"antikapitalistischen Block\" handelt. Unten, mittig auf dem Transparent, ist der Urheber \"Limo\" ausgewiesen. \"Limo\" kommentierte das Transparent mit den Worten: \"Nicht aufs Parlament vertrauen, auf Widerstand von unten baun [sic!]! Stabiler, antikapitalistischer Block auf der Klimademo in Rostock.\"99 An der Demonstration beteiligten sich auch Personen mit einer Fahne der MLPD. FFF Rostock distanzierte sich gleich zu Beginn der Veranstaltung ausdr\u00fccklich von der 98 MLPD. 6.4 Gewaltorientierte Linksextremisten Dieser Szene geh\u00f6ren in Mecklenburg-Vorpommern im Wesentlichen die \"Autonomen\" an, die ideologisch dem Anarchismus zuzurechnen sind. Sie sind f\u00fcr die Mehrzahl der linksextremistisch motivierten Straftaten, insbesondere die Gewalttaten verantwortlich. Lokale Schwerpunkte dieser Szene sind die Universit\u00e4tsst\u00e4dte Rostock und Greifswald. In diesem Spektrum finden sich zudem die Vertreter der sogenannten Postautonomen, die im Unterschied zum harten Kern der Autonomenszene eine gr\u00f6\u00dfere Einflussnahme auf politische Prozesse in der Gesamtgesellschaft anstreben. Zur Gewalt haben diese Gruppierungen - in Mecklenburg-Vorpommern z\u00e4hlt hierzu die \"Interventionistische Linke\" (IL) - ein taktisches Verh\u00e4ltnis. 6.4.1 Aktionsfeld \"Antifaschismus\" Der \"Antifaschismus\" verk\u00f6rpert weiterhin das wichtigste Aktionsfeld der gewaltorientierten Linksextremisten in Mecklenburg-Vorpommern. Entsprechende Aktionen richten sich dabei vornehmlich gegen tats\u00e4chliche oder f\u00fcr solche gehaltene Rechtsextremisten. 97 Ebd. 98 Facebook-Seite \"Limo\" vom 29.11.2019, zuletzt abgerufen am 18.12.2019. 99 Ebd. 54","Die Taten reichen von der Ver\u00f6ffentlichung privater Daten, den sogenannten Outings, \u00fcber Sachbesch\u00e4digungen an Parteib\u00fcros und -geb\u00e4uden, bis hin zu t\u00e4tlichen Angriffen auf Personen. Opfer von Straftaten werden auch Gastst\u00e4ttenbetreiber, die AfD-Treffen zulassen oder zulassen wollten. Bei Demonstrationen suchen gewaltorientierte Linksextremisten die Konfrontation mit dem politischen Gegner oder der Polizei. Dies geschieht insbesondere dann, wenn die Polizei die Linksextremisten daran hindert, gewaltsam gegen ihren politischen Gegner vorzugehen. Beispielhaft seien die folgenden Ereignisse genannt: * Einsch\u00fcchterung eines Rostocker Lokalbetreibers mittels Outing Im Internet berichtete der Absender \"Antifa\", dass am 16. Mai 2019 eine Veranstaltung der \"faschistischen AfD\" im Stadthafen geplant sei. 100 Hierf\u00fcr habe sich der AfD-Kreisverband Rostock in der \u00d6rtlichkeit [Name und Adresse des Lokals wurden benannt] eingemietet. In dem ver\u00f6ffentlichten Artikel forderte der Absender die Absage der Veranstaltung mit dem Hinweis, dass \"in dem Viertel der Antifa\"101 weder rechte Veranstaltungen noch Unternehmen geduldet werden, die rechten Hetzern eine B\u00fchne bieten. Um dies deutlich zu machen, habe die Antifa das Lokal sowie die Privatund Gesch\u00e4ftsadresse des Betreibers gro\u00dffl\u00e4chig mit Plakaten \"versch\u00f6nert\". Au\u00dferdem waren in dem Artikel der Name des Betreibers, dessen Adresse, E-Mailadresse, Festnetzund Mobilfunknummer ver\u00f6ffentlicht, versehen mit dem Kommentar, dass sich dieser bestimmt \u00fcber weitere Nachrichten, Briefe, Gespr\u00e4che, Mails, Anrufe und Klingelstreiche freue. Die Verfasser fordern ausdr\u00fccklich: \"Werdet aktiv! [...] Antifa bleibt Handarbeit!.\"102 F\u00fcr den Fall, dass die AfDVeranstaltung trotzdem stattfinden sollte, wurden Gegenaktionen angek\u00fcndigt. Der Betreiber der R\u00e4umlichkeiten sagte daraufhin den geplanten B\u00fcrgerdialog der AfD ab.103,104 * Anschlag auf eine Gastst\u00e4tte in Stralsund In der Nacht vom 20. auf den 21. Mai 2019 wurde in eine Gastst\u00e4tte in Stralsund eingebrochen und dabei innen und au\u00dfen am Geb\u00e4ude gro\u00dffl\u00e4chige Schriftz\u00fcge (2 m x 10 m), wie \"FCK NZ\"; \"ACAB\", \"FCK AFD\", \"No Heart for Nation\" und \"No Nazis\", angebracht. Am 22. Mai 2019 sollte in der Gastst\u00e4tte eine Wahlkampfveranstaltung der AfD stattfinden, was zuvor \u00f6ffentlich bekannt war. Zeitgleich wurde das B\u00fcrgerb\u00fcro der AfD in Stralsund ebenfalls gro\u00dffl\u00e4chig beschmiert. 100 Internetseite de.indymedia.org: \"[HRO] KEIN RAUM DER AFD - Veranstaltung am 16.05. in Rostock absagen!\" vom 13.05.2019, abgerufen am 13.05.2019. 101 Ebd. 102 Ebd. 103 Schweriner Volkszeitung online: \"AfD sagt B\u00fcrgerdialog in Rostock ab\" vom 13.05.2019, abgerufen am 14.05.2019. 104 Facebook-Seite der AfD vom 13.05.2019. 55","* Gef\u00e4hrliche K\u00f6rperverletzung und Diebstahl in Greifswald Am 26. Mai 2019 kam es vor dem Jugendclub \"KLEX\" in Greifswald zum Diebstahl einer Studentenm\u00fctze und einer anschlie\u00dfenden gef\u00e4hrlichen K\u00f6rperverletzung an zwei Mitgliedern einer studentischen Burschenschaft. Zuerst stahlen die T\u00e4ter einem der beiden Studenten die M\u00fctze und fl\u00fcchteten vom Tatort. Einige Minuten sp\u00e4ter wurden die Gesch\u00e4digten von einer ca. zehnk\u00f6pfigen Gruppe t\u00e4tlich angegriffen. Einem der beiden wurde von hinten auf den Kopf geschlagen, der andere zu Boden gerissen und dort liegend noch mit Fu\u00dftritten attackiert. * Outingaktion mit anschlie\u00dfendem Brandanschlag im Dezember 2019 Am 1. Dezember 2019 wurde im Internet ein \"Nazi-Adventskalender\" vorgestellt und angek\u00fcndigt, dass nun t\u00e4glich ein neues Foto zu sehen sei, es handele sich um \"Nazis aus Rostock und Umgebung\". 105 Insgesamt wurden im Zuge dieser Aktion 23 Personen mit Foto und Namen, Gruppenzugeh\u00f6rigkeit und Wohnort geoutet. In diesem Zusammenhang folgte dann am 27. Dezember 2019 im Internet die Ver\u00f6ffentlichung eines anonymen Bekennerschreibens zu einem Brandanschlag, in dem auf den \"Nazi-Adventskalender M-V\" Bezug genommen wurde. 106 In dem Beitrag war auch die Abbildung des 1. Adventst\u00fcrchens mit Foto und Namen ver\u00f6ffentlicht, kommentiert mit den Worten: \"Advent Advent 'ne Karre brennt, erst eine, dann zwei, dann drei, dann vier, dann steht die Antifa vor der T\u00fcr.\" 107 Au\u00dferdem f\u00fchrten die Absender aus, dass sie am 24. Dezember 2019 dem \"Rostocker Fascho [Name ist benannt]\" vor seiner Wohnung sein Auto angez\u00fcndet haben. Nazi sein, bedeute Probleme zu bekommen und wer sich in Rostock in rechten Kreisen rumtreibe, m\u00fcsse jeder Zeit damit rechnen, \"Besuch\" zu bekommen. Der Bericht schloss mit den Worten: \"Wir kennen euch, wir hassen euch! Antifa hei\u00dft Angriff!\"108 Neben den gezielten Einzelaktionen gegen tats\u00e4chliche oder vermeintliche Rechtsextremisten nahmen Linksextremisten auch an den Gegenprotesten anl\u00e4sslich der j\u00e4hrlichen Demonstration der NPD in Demmin teil. 6.4.2 Aktionsfeld \"Antirepression\" Als \"Antirepression\" bezeichnen Linksextremisten ihren Kampf gegen eine von ihnen behauptete, vielgestaltige Unterdr\u00fcckung durch den (verhassten) Staat, welcher nicht nur jegliche revolution\u00e4ren Ans\u00e4tze im Keim ersticken wolle, sondern bereits die blo\u00dfe allgemeine Aus\u00fcbung von staatsb\u00fcrgerlichen Grundrechten beeintr\u00e4chtige. Zu den bevorzugten Zielen der Antirepressionsaktionen geh\u00f6ren naturgem\u00e4\u00df Polizeibeamte, aber auch Nachrichtendienste und andere staatliche Einrichtungen, wie Ge105 Internetseite de.indymedia.org: \"Adventskalender MV: Euer Nazi-Adventskalender aus Mecklenburg-Vorpommern\" vom 01.12.2019, zuletzt abgerufen am 04.12.2019. 106 Internetseite de.indymedia.org: \"[HRO] Brandanschlag auf Auto von Nazi ...\", vom 27.12.2019, abgerufen am 02.01.2020. 107 Ebd. 108 Ebd. 56","richte und Staatsanwaltschaften. In diesem Aktionsfeld engagieren sich naturgem\u00e4\u00df gewaltorientierte Linksextremisten, aber auch Strukturen wie etwa die \"Rote Hilfe\". 6.4.2.1 \"Rote Hilfe e.V.\" (RH) Als bedeutendste linksextremistische Organisation im Themenfeld \"Antirepression\" tritt der bundesweit agierende Verein RH auf, der in Mecklenburg-Vorpommern mit Ortsgruppen in Rostock und Greifswald vertreten ist. Vorrangiges Aktionsfeld der RH ist die rechtliche und finanzielle Unterst\u00fctzung Szeneangeh\u00f6riger in gerichtlichen Verfahren, insbesondere bei Strafprozessen. Durch diesen R\u00fcckhalt k\u00f6nnen potenzielle Straft\u00e4109 ter in ihren Vorhaben best\u00e4rkt werden. Voraussetzung f\u00fcr die Unterst\u00fctzung durch die RH ist die Verweigerung jeglicher Zusammenarbeit der Beschuldigten mit Vertretern des Staates, wie der Polizei und der Justiz. In der hierzu erstellten RH-Brosch\u00fcre mit dem Titel \"Aussageverweigerung\" wird unter der bekannten \u00dcberschrift \"Anna und Arthur halten's Maul\" ausgef\u00fchrt, dass es einzig sinnvoll sei, den Umgang mit den \"Repressionsbeh\u00f6rden\" abzulehnen.110 Gest\u00e4ndnisse oder Entschuldigungen zur vorgeworfenen Tat f\u00fchren regelm\u00e4\u00dfig zur Ablehnung der Unterst\u00fctzung durch die RH. Au\u00dferdem organisiert die RH Informationsabende, erstellt Brosch\u00fcren zu verschiedenen Einzelthemen, wie beispielsweise dem Verhalten auf Demonstrationen, bei Festnahmen und Hausdurchsuchungen und gibt eine viertelj\u00e4hrliche Zeitschrift mit dezidiert linksextremistischen Themensetzungen heraus. Im \u00fcbergeordneten Sinn strebt die RH mit ihrer Arbeit an, die T\u00e4ter linksmotivierter Gewalt zu \"politischen Gefangenen\" zu stilisieren, somit aus T\u00e4tern Opfer zu machen und damit die Strategie zu verfolgen, die Bundesrepublik als diktatorischen Staat darzustellen und zu diskreditieren. Im Berichtsjahr 2019 wurden den beiden Ortsgruppen in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt etwa 250 Mitglieder zugerechnet; bundesweit hat die RH einen deutlichen Zuwachs erfahren. Die Zahl der Mitglieder ist von 9.200 im Jahr 2018 auf 10.500 Mitglieder im Jahr 2019 angewachsen. Am 1. Oktober 2019 startete die neue bundesweite Kampagne der RH unter dem Motto: \"Solidarit\u00e4t verbindet\". In der Kampagne wirbt die RH damit, dass es sich bei ihr um einen \"Solidarit\u00e4tsverein f\u00fcr alle Linken\"112 handele. Die RH stelle sich gegen die Einschr\u00e4nkung \"linker\" Politik und sei solidarisch mit betroffenen Personen und Organisationen - unabh\u00e4ngig von deren politischen Einstellungen und angewandten Aktionsformen.113 111 109 Internetseiten der RH, Ortsgruppen Rostock und Greifswald, abgerufen am 16.12.2019. 110 RH: Brosch\u00fcre \"Aussageverweigerung\", 2016. 111 Internetseite Solidarit\u00e4t-verbindet: \"Solidarit\u00e4t\", zuletzt abgerufen am 08.10.2019. 112 Ebd. 113 Ebd. 57","6.4.2.2 \"Schwarz-Rote Hilfe\" (SRH) Rostock Neben der RH war in 2019 auch die linksextremistische Organisation SRH Rostock aktiv. Laut Eigenangaben ist die SRH \"selbstorganisierte Anti-Repressions-Arbeit\", die unter anderem rechtliche, finanzielle und menschliche Unterst\u00fctzung im Repressionsfall biete.115 Anders als die RH verfolgt die SRH den Ansatz der \"kreativen Antirepression\". Im Vergleich zum Jahr 2018 ist es im Berichtsjahr 2019 um die SRH wieder ruhiger 114 geworden, es fanden kaum Aktionen statt. Jeden ersten Donnerstag im Monat organisierte die SRH ein \"Anti Knast Cafe\" in Rostock. Die Veranstaltung soll dem Kennenlernen und Gedankenaustausch dienen sowie dem gemeinsamen Schreiben von Briefen und Postkarten an Gefangene.116 6.4.2.3 Proteste gegen die Novellierung des Sicherheitsund Ordnungsgesetzes M-V (SOG M-V) Die oben genannten Organisationen IL Rostock, RH Rostock und die SRH Rostock haben sich im Berichtszeitraum auch in dem B\u00fcndnis \"SOGenannte Sicherheit - B\u00fcndnis gegen die Versch\u00e4rfung des SOG in M-V\" (kurz: \"B\u00fcndnis SOGenannte Sicherheit MV\") engagiert. Dar\u00fcber hinaus wurde das B\u00fcndnis durch \"Antifa\"Gruppierungen, die \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP) und die \"Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend\" (SDAJ) unterst\u00fctzt.117 Das zivilgesellschaftliche und \u00fcberwiegend von demokratischen Akteuren getragene und daher nicht unter den gesetzlichen Auftrag des Verfassungsschutzes fallende \"B\u00fcndnis SOGenannte Sicherheit MV\" kritisierte die Novellierung des Sicherheits-und Ordnungsgesetzes als zu weitgehend. Dieses Anliegen wurde von linksextremistischer Seite als eine weitere M\u00f6glichkeit gesehen, im Rahmen der angestrebten B\u00fcndnisse mit aus linksextremistischer Sicht geeigneten Bewegungen eigene ideologische Ziele zu verfolgen. Hier ging es prim\u00e4r um die f\u00fcr Linksextremisten typische Diskreditierung rechtsstaatlichen Handelns. Im Rahmen von Demonstrationen, die vom \"B\u00fcndnis SOGenannte Sicherheit MV\" organisiert wurden, zeigte sich dann auch, dass die linksextremistischen Akteure deutlich weitergehende Ziele verfolgen als das B\u00fcndnis selbst. Bei einer Veranstaltung am 16. Juni 2019 in Schwerin spannten offensichtlich Linksextremisten ein gro\u00dffl\u00e4chiges Plakat mit der Aufschrift \"NOT OUR FRIENDS - POLIZEI AUFL\u00d6SEN\" auf. 114 Internetseite SRH, zuletzt abgerufen am 17.12.2019. 115 Internetseite SRH: \"\u00dcber die SRH\", abgerufen am 20.12.2019. 116 Internetseite SRH: \"Anti Knast Cafe in Rostock\", abgerufen am 20.12.2019. 117 Internetseite SOGenannte Sicherheit: \"Unterst\u00fctzerinnen\", abgerufen am 20.12.2019. 58","Offen bleibt hier stets die Frage, auf welche Weise in politischen Systemen, die nach den Vorstellungen der linksextremistischen Akteure durch linksextremistische Ideologien gepr\u00e4gt sein sollen, Recht und Ordnung aufrechterhalten werden. Die Staaten, die sich aktuell auf den Marxismus-Leninismus berufen, zeigen hier ein abschreckendes Bild. Deren Machtapparat ist menschenverachtend und mit rechtsstaatlichen Grunds\u00e4tzen unvereinbar. 118 6.4.3 Aktionsfeld \"Kurdistansolidarit\u00e4t\" Die \"Kurdistansolidarit\u00e4t\" ist bundesweit ein klassisches Agitationsfeld der linksextremistischen Szene. In Mecklenburg-Vorpommern waren Aktionen, die in diesem Zusammenhang stattfanden, bisher kaum in der \u00d6ffentlichkeit wahrnehmbar. Dies \u00e4nderte sich mit der Brandstiftung an vier Transportern der Deutschen Bahn AG (DB) im Januar 2019 in Rostock. Auf dem Gel\u00e4nde einer Reparaturwerkstatt der DB wurden vier Transporter der DB mit Hilfe von Brandbeschleunigern in Brand gesetzt, wodurch ein Sachschaden von ca. 100.000 Euro entstand. Im Internet erschien im Nachgang zur Tat ein anonymes Bekennerschreiben mit dem Titel: \"[HRO] Deutsche Bahn Logistik abgefackelt!\"119. Als Gr\u00fcnde f\u00fcr die Brandstiftung nannten die Verfasser die Solidarit\u00e4t mit von R\u00e4umung bedrohten linksradikalen Projekten sowie das Motto \"Krieg dem Krieg\", da die Deutsche Bahn AG ein f\u00fchrender Logistikpartner der NATO sei und somit verantwortlich f\u00fcr den Transport von Kriegsnachschub an deutsche Truppen und deren Partner, das \"faschistische t\u00fcrkische Regime\". Au\u00dferdem werde an alle gedacht, die nicht mehr dabei sein k\u00f6nnen, weil sie vom Staat verfolgt w\u00fcrden. Die Brandstifter forderten: \"Freiheit f\u00fcr alle!\".120 Zur Unterst\u00fctzung kurdischer Autonomiebestrebungen wurde im Fr\u00fchjahr 2019 die internationale Kampagne \"#riseup4rojava\" gegr\u00fcndet. Sie verfolgt das Ziel, die \"Solidarit\u00e4t mit der Revolution in Kurdistan\" weiterzuentwickeln.\"122 Dabei stellen die Protagonisten dieser Kampagne die Entwicklungen im Kurdengebiet in eine Reihe mit der \"Oktoberrevolution\" in Russland und der \"kubanischen Revolution\".123 Vor diesem Hintergrund zeigte auch die IL in Mecklen121 burg-Vorpommern ihre Solidarit\u00e4t, indem sie im Oktober 2019 unter dem Eindruck eines eskalierenden Konfliktes zwischen der T\u00fcrkei und den Kurden ihr Profilbild auf Facebook an die Farben der in Deutschland verbotenen 118 Foto: Ministerium f\u00fcr Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern. 119 Internetseite de.indymedia.org: \"[HRO] Deutsche Bahn Logistik abgefackelt!\" vom 31.01.2019, zuletzt abgerufen am 04.02.2019. 120 Ebd.. 121 Facebook-Seite der IL Rostock vom 10.10.2019, abgerufen am 15.10.2019. 122 Internetseite von #riseup4rojava: \"\u00dcber uns\", abgerufen am 14.10.2019. 123 Internetseite von #riseup4rojava: \"Aufruf\", abgerufen am 14.10.2019. 59","\"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) und der YPG (kurdische \"Volksverteidigungseinheiten\") anpasste.124 Dar\u00fcber hinaus kam es zu folgenden Aktionen: * Unangemeldete Demonstration in Rostock Am 12. Oktober 2019 stellte die Polizei einen nicht angemeldeten Aufzug in Rostock mit ca. 40 zum Teil vermummten Personen fest. Die Gruppe zeigte Transparente mit den Aufschriften \"Rojava verteidigen\" und \"K\u00e4mpfen Afrin\" sowie Fahnen der YPG. 125 * Graffiti-Aktion am Firmengeb\u00e4ude der Rheinmetall AG in Rostock Durch die Polizei wurden am 28. Oktober 2019 am Rostocker Firmengeb\u00e4ude der Rheinmetall AG ein 15 Meter langer Schriftzug \"BIJI ROJAVA\" sowie gelbe und gr\u00fcne Farbkreise festgestellt. Im Nachgang zu der Aktion fand sich im Internet eine Taterkl\u00e4rung126, die einen Zusammenhang zwischen deutschen R\u00fcstungsfirmen und den milit\u00e4rischen Aktionen der T\u00fcrkei gegen die Kurden herstellt. * Graffiti-Aktion an einer Rostocker Stra\u00dfenbahn Am 5. November 2019 wurde eine Rostocker Stra\u00dfenbahn mit themenbezogenen Graffiti (Fahne der YPG und Schriftzug \"Defend Rojava\") versehen. In der Folge wurde eine entsprechende Taterkl\u00e4rung ver\u00f6ffentlicht.128 Auf dem gleichzeitig eingestellten Video waren drei dunkel gekleidete und vermummte Personen 127 zu sehen, die die Graffitis auf die Stra\u00dfenbahn spr\u00fchten. 6.5 Dogmatischer Linksextremismus Dem dogmatischen Linksextremismus sind Parteien und Strukturen zuzurechnen, die unverbr\u00fcchlich an der Ideologie des Marxismus-Leninismus oder gar des Stalinismus festhalten und als Endziel eine kommunistische Gesellschaftsordnung anstreben. Wie auch die unten aufgezeigten Wahlergebnisse zeigen, findet dieses Spektrum in der W\u00e4hlerschaft keinen R\u00fcckhalt. Diese Gruppierungen versuchen daher, im au\u00dferparlamentarischen Raum Einfluss auf politische Entwicklungen zu nehmen, so aktuell in der Klimaschutzbewegung. 124 Facebook-Seite der IL Rostock vom 10.10.2019, abgerufen am 15.10.2019. 125 Facebook-Seite Limo vom 13.10.2019, abgerufen am 15.10.2019. 126 Internetseite de.indymedia.org: \"[HRO] Rheinmetall B\u00fcro mit Farbe angegriffen\" vom 29.10.2019, abgerufen am 04.11.2019. 127 Ebd. 128 Internetseite de.indymedia.org: \"[HRO] Defend Rojava - Backjump Graffiti Action - Rostocker Stra\u00dfenbahn (Video)\" vom 05.11.2019, abgerufen am 05.11.2019. 60","In Mecklenburg-Vorpommern ist es dem dogmatischen Linksextremismus auch in 2019 nicht gelungen, eine gr\u00f6\u00dfere politische Bedeutung zu erlangen. Bei den Europawahlen erreichte die \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP) 0,2 Prozent und bei der Kommunalwahl landesweit 0,0 Prozent der W\u00e4hlerstimmen. Die \"MarxistischLeninistische Partei Deutschlands\" (MLPD) konnte bei der Europawahl 0,1 Prozent der Stimmen auf sich vereinigen. Diese fehlende politische Zustimmung darf jedoch nicht dar\u00fcber hinwegt\u00e4uschen, dass die genannten Parteien aufgrund ihrer Mitgliederst\u00e4rke, ihrer Jugendorganisationen und den vorhandenen Finanzmitteln zumindest im bundesweiten Ma\u00dfstab eine relevante Gr\u00f6\u00dfe im linksextremistischen Spektrum darstellen. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Organisationsgrad weiterhin eher schwach. Die DKP verf\u00fcgt zwar \u00fcber Ortsgruppen in Schwerin, Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Stralsund und auf R\u00fcgen, jedoch ist das Personenpotenzial insgesamt gering. Die \"Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend\" (SDAJ)130 ist eine eigenst\u00e4ndige Organisation, 129 die der DKP nahe steht und \u00fcber Ortsgruppen in Schwerin und Rostock verf\u00fcgt. Die \"Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands\" (MLPD) unterh\u00e4lt Ortsgruppen in Alt-Schwerin und Rostock. Der Jugendverband \"REBELL\" der MLPD ist mit einer Ortsgruppe in Rostock vertreten. 131 Daneben bestehen in Mecklenburg-Vorpommern einige Regionalgruppen des \"RotFuchs-F\u00f6rdervereins\", der zum Bereich der \"DDR-nostalgischen\", orthodoxen Kommunisten z\u00e4hlt. Mit Blick auf die in den letzten Verfassungsschutzberichten erw\u00e4hnte \"Soziale Alternative\" (SAV) ist im Be132 richtsjahr 2019 festzustellen, dass es zu einer Umorganisation bzw. Spaltung kam, die am 8. September 2019 auf der Bundeskonferenz in Berlin vollzogen wurde. Die bisherige Mehrheit des SAV-Vorstandes gr\u00fcndete eine neue Organisation mit dem Namen \"Sozialistische Organisation Solidarit\u00e4t\" (SOL). Die SOL ist in zw\u00f6lf deutschen St\u00e4dten mit Ortsgruppen vertreten. In MecklenburgVorpommern gibt es eine Ortsgruppe in Rostock. 129 Internetseite der DKP, abgerufen am 15.01.2019. 130 Die SDAJ ist die Jugendorganisation der DKP, von dieser aber organisatorisch unabh\u00e4ngig. 131 Internetseite der MLPD, abgerufen am 15.01.2019. 132 Facebook-Seite SOL Rostock, abgerufen am 16.12.2019. 61","7 Islamismus/Islamistischer Terrorismus 7.1 Entwicklung des Islamismus und islamistischen Terrorismus 2019 Der islamistische Terrorismus stellt weiterhin eine sehr gro\u00dfe Gefahr f\u00fcr die innere Sicherheit der Bundesrepublik dar. Allerdings gab es auch 2019 keinen islamistischen Anschlag mit Todesfolge in Deutschland. Gleichwohl bildet das islamistischterroristische Spektrum von etwa 2.200 Personen (2018: ca. 2.240) ein permanentes und erhebliches Gef\u00e4hrdungspotenzial. Der Islamismus mit seinem religi\u00f6s begr\u00fcndeten politischen Machtanspruch darf jedoch nicht als regionales Ph\u00e4nomen betrachtet werden. Vielmehr bedarf seine Entwicklung einer transnationalen Betrachtung, die auch die vielgestaltigen Facetten und die zum Teil destabilisierenden Auswirkungen au\u00dferhalb Europas einbezieht. So ist es im europ\u00e4ischen Ausland, vor allem aber in islamisch gepr\u00e4gten L\u00e4ndern, wie Afghanistan, Syrien, Irak und in Afrika 2019 wieder zu zahlreichen islamistischen Anschl\u00e4gen gekommen. 7.1.1 Anschl\u00e4ge in Europa * Anschlag auf die Polizeipr\u00e4fektur von Paris am 3. Oktober 2019 Am 3. Oktober 2019 t\u00f6tete ein Polizeimitarbeiter in seiner Dienststelle in der Pariser Innenstadt vier Kollegen durch Messerstiche. Der T\u00e4ter hatte in Frankreich beim polizeilichen Nachrichtendienst gearbeitet und war im Bereich der Bek\u00e4mpfung des islamistischen Terrorismus eingesetzt. Nach seiner Tat stellte sich heraus, dass er in seinem Wohngebiet regelm\u00e4\u00dfig eine islamistische Moschee besucht hatte und im Kontakt zur salafistischen Szene stand. Die Tat erregte in Frankreich insbesondere deshalb Aufsehen, weil die Polizei verschiedenen Hinweisen auf die islamistische Orientierung des T\u00e4ters im Vorfeld der Tat nicht ausreichend nachgegangen war. * Anschlag in London am 29. November 2019 Am fr\u00fchen Nachmittag des 29. November 2019 griff ein 28-j\u00e4hriger Mann in der britischen Hauptstadt mehrere Menschen mit einem Messer an. Zwei von ihnen erlitten t\u00f6dliche Verletzungen. Der Attent\u00e4ter war ein verurteilter Terrorist, der 2018 aus der Haft entlassen worden war. Vor dem Anschlag hatte er an einer Veranstaltung zur Resozialisierung von Ex-H\u00e4ftlingen teilgenommen und trug w\u00e4hrenddessen eine elektronische Fu\u00dffessel. Er starb durch Sch\u00fcsse der Polizei am Tatort. Die Terrororganisation IS reklamierte die Tat f\u00fcr sich. 7.1.2 Anschl\u00e4ge weltweit In Asien und Afrika war auch im Jahr 2019 wieder eine gro\u00dfe Zahl von islamistischen Anschl\u00e4gen zu verzeichnen, deren Opferzahlen die der vorstehend geschilderten Anschl\u00e4ge in Europa um ein Vielfaches \u00fcberstiegen. Die Anschl\u00e4ge mit den meisten Opfern wurden - wie auch schon in den letzten Jahren - in Syrien, Afghanistan, Pakistan, Nigeria und Somalia ver\u00fcbt. Das gravierendste Ereignis war im Jahr 2019 al62","lerdings eine Anschlagsserie in Sri Lanka am 21. April 2019. Selbstmordattent\u00e4ter hatten drei Kirchen und drei Hotels angegriffen und dabei 259 Menschen get\u00f6tet. Die Terrororganisation IS reklamierte anschlie\u00dfend die Tat f\u00fcr sich. Bei einem Anschlag auf Einrichtungen von afghanischen Spezialkr\u00e4ften in Maidan Shar in der Provinz Wardak kamen am 21. Januar 2019 \u00fcber 120 Menschen ums Leben. Als Verantwortliche f\u00fcr diesen Anschlag werden die Taliban vermutet. Ebenfalls in der afghanischen Hauptstadt Kabul kamen bei einem Anschlag auf eine Hochzeitsfeier am 17. August 2019 \u00fcber 90 Menschen ums Leben. Viele dieser Anschl\u00e4ge richteten sich gezielt gegen andere Muslime, welche lediglich einen anderen Islam vertreten als die jihadistischen Attent\u00e4ter. 7.2 Salafismus - Hintergr\u00fcnde und aktuelle Entwicklung Der Salafismus ist in Deutschland und zahlreichen anderen L\u00e4ndern Europas nach wie vor die am dynamischsten wachsende islamistische Bewegung. Ihm werden in Deutschland mit Stand Dezember 2019 ca. 12.150 Personen zugerechnet, was einen Anstieg von ca. 7,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr bedeutet (September 2018: ca. 11.300). Der Salafismus ist eine Ideologie und gleichzeitig eine besonders radikale Bewegung innerhalb des islamistischen Extremismus, die sich an den Ideen und Lebensweisen der ersten Muslime und der islamischen Fr\u00fchzeit orientiert. Die Zahl der Islamisten aus Deutschland, die in Richtung Syrien oder Irak ausgereist sind, um sich dort am Jihad zu beteiligen, betr\u00e4gt nach Einsch\u00e4tzungen der Sicherheitsbeh\u00f6rden des Bundes wie bereits 2018 1.050 Personen. Im Kampf gegen den IS konnten im Berichtsjahr 2019 zwei gro\u00dfe Erfolge verzeichnet werden. Zum einen wurde in diesem Jahr der Einflussbereich des IS gegen\u00fcber dem Jahr 2018 nochmals verringert. Anfang des Jahres 2019 waren f\u00fcr den IS von seinem umfangreichen Gebiet in Syrien nur noch wenige Flecken in der Provinz Deir azZoor im Osten des Landes \u00fcbrig geblieben. Durch den Einsatz kurdischer Truppen der \"Syrian Democratic Forces\" (SDF) und der USA gelang es bis Ende M\u00e4rz 2019, auch das restliche Gebiet vollst\u00e4ndig vom IS zu befreien. Der zweite bedeutsame Schlag richtete sich gegen den Anf\u00fchrer und selbsternannten Kalifen des IS, Abu Bakr alBaghdadi. Bevor US-Spezialeinheiten gegen ihn im Oktober 2019 vorgehen konnten, sprengte er sich in seinem Quartier gemeinsam mit zweien seiner Kinder mittels einer Sprengstoffweste in die Luft. Obwohl der IS sein Territorium und seinen 133 Kalifen verloren hatte, setzten sich Ende 2019 die Aktivit\u00e4ten des IS im Osten Syriens fort, unter anderem mit Morden, Bombenund Brandanschl\u00e4gen. Nach dem Ende der milit\u00e4rischen K\u00e4mpfe werden Tau133 Foto: picture alliance/dpa. 63","sende von IS-K\u00e4mpfern in einigen Gefangenenlagern in Syrien gefangen gehalten. Gleichwohl ist die Terrororganisation in verschiedenen Regionen der Welt weiter aktiv (siehe Abschnitt 7.3.4). F\u00fcr die Sicherheitslage in Deutschland stellt die Gruppe der Islamisten, die aus Syrien und dem Irak nach einer Beteiligung an den dortigen K\u00e4mpfen zur\u00fcckkehren, ein erhebliches Gef\u00e4hrdungspotenzial dar. Diese Personen verf\u00fcgen \u00fcber umfangreiche Erfahrungen aus Krieg und Terrorismus und sind zudem stark ideologisch indoktriniert. Rund ein Drittel der oben genannten 1.050 Personen, die aus Deutschland in Richtung Syrien und Irak ausgereist sind, um sich dort am Jihad zu beteiligen, befindet sich mittlerweile wieder in Deutschland. Zu \u00fcber 110 der bislang zur\u00fcckgekehrten Personen liegen den Sicherheitsbeh\u00f6rden Erkenntnisse vor, wonach sie sich aktiv an K\u00e4mpfen in Syrien oder im Irak beteiligt oder hierf\u00fcr eine Ausbildung absolviert haben. Diese Personen stehen unver\u00e4ndert im Fokus polizeilicher und justizieller Ermittlungen. Die Zahl der Verurteilungen von Personen, die aus Syrien/Irak zur\u00fcckgekehrt sind, bewegt sich im mittleren zweistelligen Bereich. Personen, die im Ausland aktiv am Jihad teilgenommen haben, genie\u00dfen dar\u00fcber hinaus in salafistischen und jihadistischen Kreisen - auch in Deutschland - oft ein besonderes Ansehen, werden auf Grund dieser Erfahrungen h\u00e4ufig zu Vorbildern und tragen mit ihren Jihad-Erfahrungen zur St\u00e4rkung und Radikalisierung der salafistischen Szene in Deutschland bei. Wie auch schon im Berichtsjahr 2018 stellen Frauen und Kleinkinder eine zahlenm\u00e4\u00dfig bedeutende Gruppe unter den Jihad-R\u00fcckkehrern dar. Ob und inwieweit die jihadistische Sozialisierung auf die weitere Entwicklung der Kinder Einfluss nimmt, kann nicht prognostiziert werden. Hier sind besondere Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen mit dem Ziel der Integration in eine demokratische Gesellschaft notwendig. 7.3 Islamistischer Extremismus in Mecklenburg-Vorpommern 7.3.1 Personenpotenzial134 M-V M-V Bund Bund 2018 2019 2018 2019 Salafisten 135 160 11.300 12.150 Sonstige - 30 15.260 15.870 Gesamt 135 190135 26.560 28.020 7.3.2 Straftatenaufkommen Im Bereich der religi\u00f6s motivierten Kriminalit\u00e4t registrierte das Landeskriminalamt 2019 f\u00fcnf Straftaten (2018: 6), die s\u00e4mtlich als extremistisch eingestuft wurden. In einem Fall handelte es sich um ein Verfahren wegen des Verdachts der Terrorfinanzierung (SS 89 c StGB). 134 Alle Zahlen sind Rundungswerte. 135 Um Doppelmitgliedschaften bereinigt. 64","7.3.3 Lageentwicklung Wie bereits im Jahr 2018 waren im Berichtsjahr 2019 Aktivit\u00e4ten aus verschiedenen Bereichen des islamistischen Extremismus in Mecklenburg-Vorpommern festzustellen. Von besonderer Bedeutung waren erneut die Aktivit\u00e4ten von Anh\u00e4ngern des Salafismus. Das Personenpotenzial der Salafisten umfasst sowohl politische als auch jihadistische Salafisten. Organisierte islamistische Strukturen haben sich im Land bisher nur wenig etabliert. Islamisten agieren in Mecklenburg-Vorpommern zumeist als Einzelpersonen oder im Rahmen von losen Personennetzwerken, die salafistische Aktivit\u00e4ten entfalten. Diese Personen sind ganz \u00fcberwiegend m\u00e4nnlich. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die Aufschl\u00fcsselung des salafistischen Personenpotenzials nach Herkunftsl\u00e4ndern. So stammen ca. 32 Prozent der Salafisten in Mecklenburg-Vorpommern aus dem Nordkaukasus und rund 47 Prozent aus Syrien. Die Landesregierung verf\u00fcgt derzeit \u00fcber keine best\u00e4tigten Informationen zu islamistischen \"Ausreisef\u00e4llen\" aus Mecklenburg-Vorpommern nach Syrien oder in den Irak. Vom sonstigen islamistischen Personenpotenzial gingen im Berichtszeitraum keine nennenswerten Aktivit\u00e4ten aus. 7.3.4 Einbindung von Nordkaukasiern in die international agierende Islamistenszene Im Ph\u00e4nomenbereich Islamismus/ islamistischer Terrorismus sind auch nordkaukasische Netzwerke in Deutschland aktiv, welche sich durch eine weitgehende Abschottung nach au\u00dfen auszeichnen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist zwar kein Hotspot dieser extremistisch-terroristisch agierenden Netzwerke - so sind beispielsweise hier keine islamistisch motivierten Aktivit\u00e4ten im Hinblick auf den Betrieb von eigenen Kulturzentren oder die Einrichtung von eigenen Moscheen bekannt geworden - gleichwohl umfasst der Aktionsraum dieser europaweit aufgestellten islamistischen Netzwerke auch das hiesige Bundesland, wie oben f\u00fcr den Anteil der Nordkaukasier an den Salafisten beschrieben. Nach dem faktischen Ende des IS-Kalifats in Syrien im M\u00e4rz 2019 dr\u00e4ngt sich zunehmend die Frage nach dem Verbleib und dem Umgang der Heimatstaaten mit den vormaligen K\u00e4mpfern in den Vordergrund. Die russischen Beh\u00f6rden haben mehrere hundert Nordkaukasier zur internationalen Fahndung wegen deren Aktivit\u00e4ten als sogenannte Foreign Fighters, zur Unterst\u00fctzung islamistisch-terroristischer Strukturen in Syrien/ Irak, ausgeschrieben. Bei einer R\u00fcckkehr nach Russland drohen den Jihadisten dort Ermittlungsverfahren wegen der Unterst\u00fctzung einer ausl\u00e4ndischen Terrororganisation. Insofern stellt f\u00fcr diesen Personenkreis eine Ausreise nach Deutschland oder in andere EU-Staaten eine attraktive Alternative zum Heimatland Russland dar, da sie zum einen auf vorhandene Vernetzungsstrukturen in Europa zur\u00fcckgreifen k\u00f6nnen und zum anderen die Erwartung haben d\u00fcrften, dort einer zumindest weniger rigorosen Strafverfolgung als im Heimatstaat ausgesetzt zu sein. Auch wenn nur ein kleinerer Teil der (russischen) R\u00fcckkehrer nach Deutschland oder Westeuropa kommen w\u00fcrde, w\u00fcrden kampferfahrene, gut ausgebildete und motivierte Einzelt\u00e4ter oder Kleingruppen ein erhebliches Gefahrenpotenzial darstellen. 65","7.3.5 Aufenthaltsverfestigung ausl\u00e4ndischer Islamisten Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist nachdr\u00fccklich bestrebt, islamistischen Aktivit\u00e4ten keinen Raum zu geben und diese - so sie bekannt werden - zur\u00fcckzudr\u00e4ngen und zu unterbinden. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wirkt im Verbund mit den Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden des Landes daran mit, ausl\u00e4ndischen Islamisten wenn m\u00f6glich keinen gefestigten Aufenthaltsstatus zu gew\u00e4hren und sie bei Vorliegen der Voraussetzungen in ihre Herkunftsl\u00e4nder zur\u00fcckzuf\u00fchren. In diesem Zusammenhang ist jedoch hervorzuheben, dass islamistische Aktivit\u00e4ten, die unterhalb der Schwelle von bedeutsameren Straftaten bleiben oder - gefahrenabwehrrechtlich - lediglich als abstrakte Gefahr klassifiziert werden k\u00f6nnen, f\u00fcr sich genommen regelm\u00e4\u00dfig nicht ausreichen, um darauf eine Aufenthaltsbeendigung zu st\u00fctzen. Mit anderen Worten: Ein vom Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) anerkannter Fl\u00fcchtling kann ohne ausl\u00e4nderrechtliche Sanktionen bef\u00fcrchten zu m\u00fcssen, den demokratischen Rechtsstaat offen ablehnen und sich f\u00fcr die Einf\u00fchrung der Scharia aussprechen. 7.3.6 Staatliche Ma\u00dfnahmen gegen islamistischen Extremismus Der Bund und die L\u00e4nder haben im Jahr 2019 keine Verbote islamistischer Vereine ausgesprochen. Wie aber schon in den Jahren zuvor, leitete der Generalbundesanwalt (GBA) auch 2019 zahlreiche Ermittlungsverfahren ein, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufweisen und brachte einen Gro\u00dfteil davon zur Anklage. Staatliche Ma\u00dfnahmen gegen den islamistischen Extremismus umfassen neben den landl\u00e4ufigen Repressionsma\u00dfnahmen verst\u00e4rkt auch Ans\u00e4tze der Pr\u00e4vention. Die Beratungsstelle Radikalisierung beim Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) ist ein wichtiger zentraler Ansprechpartner, insbesondere f\u00fcr das private Umfeld von radikalisierten Personen. 136 Islamismuspr\u00e4vention im Land Zur Umsetzung des \"Nationalen Pr\u00e4ventionsprogramms gegen islamistischen Extremismus\" wurde im Juli 2017 die Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe \"Islamismuspr\u00e4vention\" und der Aufbau einer Fachstelle zur Pr\u00e4vention von religi\u00f6s begr\u00fcndetem Extremismus mit Mitteln des Bundesprogramms \"Demokratie leben!\" beschlossen. Die Koordinierung dieser Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen ist der \"Landeszentrale f\u00fcr politische Bildung/Landeskoordinierungsstelle Demokratie und Toleranz\" \u00fcbertragen. Die Islamismuspr\u00e4vention im Land Mecklenburg-Vorpommern wird seitdem unter der Mitwirkung des Ministeriums f\u00fcr Bildung, Wissenschaft und Kultur, des 136 Die Beratungsstelle Radikalisierung beim BAMF ist \u00fcber die abgebildete Rufnummer 0911 / 9434343 zu erreichen. 66","Ministeriums f\u00fcr Inneres und Europa, des Ministeriums f\u00fcr Soziales, Integration und Gleichstellung sowie des Justizministeriums umgesetzt. Seit dem Fr\u00fchjahr 2018 ist die Fachstelle f\u00fcr Pr\u00e4vention von religi\u00f6s begr\u00fcndetem Extremismus mit dem Namen \"Bidaya\" (arab. f\u00fcr Start, Anfang) in Waren (M\u00fcritz) eingerichtet. \"Bidaya\" steht staatlichen Stellen, zivilgesellschaftlichen Tr\u00e4gern und Einzelpersonen in Mecklenburg-Vorpommern als Beratungsstelle im Themenfeld Islamismus und Islamfeindlichkeit zur Verf\u00fcgung. Neben der Beratung liegt ein Schwerpunkt auf der Fortbildung von Fachkr\u00e4ften. Die Fachstelle \"Bidaya\" ist sowohl im Internet unter www.bidaya-mv.de als auch telefonisch unter der Nummer 0160/8045287 erreichbar. 67","8 Sonstiger Ausl\u00e4nderextremismus 8.1 Personenpotenzial Die St\u00e4rke der in Mecklenburg-Vorpommern agierenden - nicht islamistischen - linksextremistischen Ausl\u00e4nderorganisationen stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: 137 MV MV Bund Bund 2018 2019 2018 2019 \"Arbeiterpartei Kurdistans\" 250 250 14.500 14.500 (PKK) T\u00fcrkische Linksextremisten < 30 < 20 2.550 2.550 Gesamt138 < 280 < 270 17.050 17.050 Von den meisten dieser Organisationen wird Deutschland als gesicherter R\u00fcckzugsraum betrachtet, jedoch ist die Zahl der Anh\u00e4nger der linksextremistischen Organisationen \"Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front\" (DHKP-C), T\u00fcrkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML) und \"Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei\" (MLKP) - im Gegensatz zur Mitgliederzahl von \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) - im Land Mecklenburg-Vorpommern unbedeutend. 8.2 Straftatenaufkommen Im Bereich des sonstigen Ausl\u00e4nderextremismus registrierte das Landeskriminalamt 2019 zwei Straftaten mit politischer Motivation (2018: 13). Sie wurden wie 2018 gesamt als extremistisch eingestuft. 8.3 \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) 8.3.1 Allgemeines Die im Jahr 1978 in der T\u00fcrkei unter F\u00fchrung von Abdullah \u00d6calan gegr\u00fcndete \"Arbeiterpartei Kurdistans (Partiya Karkeren Kurdistan - PKK)\" k\u00e4mpft seit Anfang der 1980er Jahre f\u00fcr die Unabh\u00e4ngigkeit bzw. gr\u00f6\u00dfere Autonomie der Kurdengebiete im Osten der T\u00fcrkei. Seitdem sind bei Anschl\u00e4gen und Gefechten mehrere zehntausend Menschen get\u00f6tet worden, darunter auch viele Zivi139 listen. Die PKK ist in Deutschland, was Anh\u00e4ngerzahlen, Organisationsgrad und Mobilisierungspotenzial betrifft, nach wie vor die bedeutendste Kraft im Bereich des nicht religi\u00f6s motivierten Extremismus mit Auslandsbezug. Sie wurde von der Europ\u00e4ischen 137 Alle Zahlen sind Rundungswerte. 138 Die Gesamtzahl des Bundes der Mitglieder-/Anh\u00e4ngerzahlen von nicht islamistischen - linksextremistischen Ausl\u00e4nderorganisationen weicht von der seitens des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz ver\u00f6ffentlichten Gesamtstatistik insofern ab, als in der o.a. Tabelle ausschlie\u00dflich die im Land Mecklenburg-Vorpommern agierenden Organisationen ber\u00fccksichtigt worden sind. 139 Internetseite \"wikipedia.de\". 68","Union in die Liste der terroristischen Vereinigungen aufgenommen und unterliegt in Deutschland unter allen von ihr benutzten Bezeichnungen wie KADEK, KONGRA GEL, KKK und KCK - einschlie\u00dflich verschiedener Teilund Nebenorganisationen - seit 1993 einem vereinsrechtlichen Bet\u00e4tigungsverbot. Die Aktivit\u00e4ten der PKK in Deutschland waren im Jahr 2019 im Wesentlichen von folgenden Themen bestimmt: * dem Kampf der Kurden in Syrien und im Irak gegen die islamistische Terrororganisation IS, * den bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der PKK und dem t\u00fcrkischen Staat, * der politischen Agitation zur Aufhebung des Bet\u00e4tigungsverbots der PKK in Deutschland und zur Verbesserung der Haftbedingungen des PKKVorsitzenden Abdullah \u00d6calan. Die PKK verf\u00fcgt in Deutschland \u00fcber einen konspirativ handelnden und streng hierarchisch organisierten Funktion\u00e4rsapparat. Das gesamte Bundesgebiet ist dabei in Zust\u00e4ndigkeitsbereiche aufgeteilt, dem jeweils ein PKK-F\u00fchrungsmitglied (sogenannter Gebietsverantwortlicher) vorsteht. Um sich der Verfolgung durch deutsche Sicherheitsbeh\u00f6rden zu entziehen, wechseln diese F\u00fchrungskader regelm\u00e4\u00dfig und in k\u00fcrzeren Zeitabst\u00e4nden europaweit ihr Zust\u00e4ndigkeitsgebiet. Eine der Hauptaufgaben dieser F\u00fchrungskader ist die Beschaffung finanzieller Mittel zur Durchsetzung der Parteiziele und zur Verbreitung der PKK-Ideologie. Dies erfolgt \u00fcberwiegend durch den Verkauf von Publikationen und durch Einnahmen aus Veranstaltungen. Ein gro\u00dfer Teil der Gelder wird dar\u00fcber hinaus durch mehr oder weniger freiwillige \"Spendensammlungen\" in der PKK-Anh\u00e4ngerschaft erzielt. Entsprechende monatliche Sammlungen sowie gesonderte j\u00e4hrliche \"Spenden\"-Kampagnen finden auch in Mecklenburg-Vorpommern statt. Im Rahmen der genannten Themen fanden im Jahr 2019 europaweit zahlreiche Resonanzaktionen der PKK-Anh\u00e4ngerschaft, wie Kundgebungen, Hungerstreiks und Demonstrationsm\u00e4rsche statt. 8.3.2 Aktivit\u00e4ten der PKK in Mecklenburg-Vorpommern In Mecklenburg-Vorpommern werden der PKK ca. 250 Personen zugerechnet. Obwohl diese auch im Jahr 2019 grunds\u00e4tzlich keine gr\u00f6\u00dferen \u00f6ffentlichkeitswirksamen politischen Aktivit\u00e4ten im Land entfalteten, gelingt es der PKK immer wieder, eine nicht unbedeutende Anzahl von Kurden aus Mecklenburg-Vorpommern zur Teilnahme an \u00fcberregionalen Veranstaltungen zu mobilisieren. Auch 2019 ist insoweit jedoch ein r\u00fcckl\u00e4ufiger Trend zu verzeichnen; als Grund wird allgemein sowohl der bestehende und steigende Verfolgungsdruck durch deutsche und t\u00fcrkische Sicherheitsbeh\u00f6rden als auch eine wachsende Frustration der Kurden \u00fcber den Status quo in den kurdischen Siedlungsgebieten vermutet. Allein der Beginn der t\u00fcrkischen Milit\u00e4roffensive in Nordostsyrien im Oktober 2019 war geeignet, die Kurden insgesamt zu einen und zu spontanen Demonstrationshandlungen zu mobilisieren. 69","8.3.3 Kooperation mit deutschen Linksextremisten Im Verlauf des syrischen B\u00fcrgerkrieges und insbesondere seit Beginn der Kampfhandlungen zwischen dem IS und den PKK-nahen syrisch-kurdischen \"Volksverteidigungseinheiten\"' (YPG) solidarisierten sich deutsche Linksextremisten verst\u00e4rkt mit der kurdischen Autonomiebewegung. Diese Kurdistan-Solidarit\u00e4t deutscher Linksextremisten erhielt durch den Kampf der PKK gegen den IS erheblichen Auftrieb und nahm im Laufe der Zeit zunehmend konkretere Formen an. In der Folge bildeten sich nahezu bundesweit Aktionsb\u00fcndnisse PKK-naher kurdischer, linker und linksextremistischer Gruppierungen sowie Solidarit\u00e4tsgruppen mit linksextremistischer Beteiligung, die gegen den Fortbestand des PKK-Verbotes k\u00e4mpfen. Zentrum diesbez\u00fcglicher Bestrebungen in Mecklenburg-Vorpommern ist Rostock (siehe Abschnitt 6.4.3). 70","9 Spionageabwehr 9.1 Entwicklungslinien und Bedrohungslage Im Rahmen zunehmend global ausgerichteter politischer Handlungsmechanismen bilden Informationen \u00fcber in diesem Wirkungsfeld mitagierende Staaten einen entscheidenden Vorteil f\u00fcr die unterschiedlichsten Prozesse nationaler Entscheidungsfindungen - denn Wissen ist Macht. Die Regierungen fast aller Staaten dieser Welt sind an genauen und umfangreichen Informationen aus dem Ausland interessiert, wobei die begehrten Erkenntnisse insbesondere in ausgesuchten Themenfeldern der Wirtschaft, der Forschung, der Umwelt, des Milit\u00e4rs und der Politik liegen. In diesem Zusammenhang weckt die Bundesrepublik Deutschland eine Vielzahl an Begehrlichkeiten, nimmt sie aufgrund ihres wissenschaftlich-technologischen Potenzials, ihrer geostrategischen Lage sowie ihrer au\u00dfenpolitischen Rolle doch einen international bedeutsamen Raum ein. Insgesamt hat dies seit vielen Jahren zu kontinuierlich hohen Aufkl\u00e4rungst\u00e4tigkeiten ausl\u00e4ndischer Nachrichtendienste in Deutschland gef\u00fchrt, wobei derzeit im Wesentlichen die Russische F\u00f6deration, die Volksrepublik China, die Islamische Republik Iran und die Republik T\u00fcrkei als Hauptakteure entsprechender sicherheitserheblicher Aktivit\u00e4ten zu bezeichnen sind. Die Schwerpunkte f\u00fcr die Informationsgewinnung der einzelnen Dienste werden durch die jeweiligen Regierungen definiert und sind auf die Erreichung der innen-, au\u00dfenund wirtschaftspolitischen Zielvorgaben ausgerichtet. In Bezug auf Russland gilt es anzuf\u00fchren, dass dort alle nationalen und internationalen deutschen Politikfelder von Interesse sind, die einen Bezug zur Russischen F\u00f6deration aufweisen. Dies sind vor allem Handlungsgebiete der Au\u00dfen-, Sicherheits-, B\u00fcndnisund Wirtschaftspolitik. Zudem entfalten russische Akteure vielf\u00e4ltige Propagandaund Desinformationsaktivit\u00e4ten, versuchen also, verdeckten Einfluss auf den \u00f6ffentlichen politischen Meinungsund Willensbildungsprozess in Deutschland zu nehmen. Heterogene Bedrohungen, bei denen auch von einer Einbindung russischer Nachrichtendienste ausgegangen werden kann, zielen auf die Destabilisierung demokratischer Gesellschaften, die Schaffung bzw. den Erhalt von Einflusssph\u00e4ren sowie die Schw\u00e4chung westlicher Allianzen. F\u00fcr die chinesischen Dienste liegt der Fokus ihrer T\u00e4tigkeit unverkennbar in der Absicherung des Machterhalts der dortigen \"Kommunistischen Partei\" (KPCh) sowie in der Unterst\u00fctzung des weiteren Ausbaus geostrategischer Ambitionen der Volksrepublik China. Klar definiertes Ziel der politischen F\u00fchrung in Peking ist es, bis zum Jahr 2049, dem 100. Jubil\u00e4um der Staatsgr\u00fcndung, die Position der weltweit f\u00fchrenden Industrienation einzunehmen. Hierf\u00fcr wird durch den zielgerichteten Einsatz von global agierenden Einflussakteuren auf den unterschiedlichsten Feldern der internationalen Politik, Gesellschaft, 71","Wissenschaft und Wirtschaft versucht, ein insgesamt zutr\u00e4gliches Umfeld zu generieren. F\u00fcr den wirtschaftspolitischen Sektor ist in diesem Zusammenhang die \"Neue Seidenstra\u00dfe\" bzw. \"Belt and Road Initiative\" (BRI) anzuf\u00fchren. In der Islamischen Republik Iran kommt den dortigen Nachrichtendiensten eine gewichtige Rolle bei der Bek\u00e4mpfung und Aussp\u00e4hung von im Inund Ausland lebenden bzw. t\u00e4tigen oppositionellen Personen und Gruppierungen zu. In diesem Zusammenhang mehren sich seit einigen Jahren Hinweise auf staatsterroristische Aktivit\u00e4ten in europ\u00e4ischen L\u00e4ndern, die ihren Ursprung im Iran haben. Neben den angef\u00fchrten L\u00e4ndern ist auch ein verst\u00e4rktes Agieren der T\u00fcrkei im Zusammenhang mit nachrichtendienstlich relevanten Vorg\u00e4ngen auf deutschem Boden zu vernehmen. Hauptziel der t\u00fcrkischen Dienste ist die Aufkl\u00e4rung der sogenannten G\u00fclen-Bewegung. Der islamische Prediger Fethullah G\u00fclen und dessen Anh\u00e4nger werden durch t\u00fcrkische Stellen f\u00fcr den gescheiterten Putschversuch im Sommer 2016 verantwortlich gemacht. Dar\u00fcber hinaus verfolgen t\u00fcrkische Nachrichtendienste weltweit weitere Personen und Organisationen, die aus dortiger Sicht als extremistisch oder terroristisch angesehen werden. Auch andere Staaten sehen den nachrichtendienstlichen Aufgabenschwerpunkt in der Beobachtung von Personen oder Organisationen aus den eigenen L\u00e4ndern, die sich in Deutschland politisch gegen die Interessen ihrer jeweiligen Heimatl\u00e4nder bet\u00e4tigen. So steht etwa - insbesondere im Kontext der Fl\u00fcchtlingsbewegungen - Deutschland weiterhin im Blickfeld syrischer Sicherheitsbeh\u00f6rden. Dar\u00fcber hinaus sind ausl\u00e4ndische Nachrichtendienste ma\u00dfgeblich in die illegale Beschaffung von Materialien und Wissen zur Herstellung atomarer, biologischer oder chemischer Massenvernichtungswaffen (ABC-Waffen) bzw. entsprechender Tr\u00e4gersysteme (z. B. Raketen) und ihrer Weiterverbreitung eingebunden. Eine Relevanz f\u00fcr diese - als Proliferation bezeichneten - Aktivit\u00e4ten wird bei Staaten gesehen, von denen zu bef\u00fcrchten ist, dass sie ABC-Waffen in einem milit\u00e4rischen Konflikt einsetzen bzw. ein Einsatz zur Durchsetzung politischer Ziele angedroht werden k\u00f6nnte. In diesem Kontext sind insbesondere die Islamische Republik Pakistan, die Islamische Republik Iran, die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea) und die Arabische Republik Syrien zu betrachten. Bei den dargestellten, umfangreichen Aktivit\u00e4ten ausl\u00e4ndischer Nachrichtendienste in unserem Land gelangen - neben der klassischen Vorgehensweise der Anwerbung und F\u00fchrung interessanter Zielpersonen, der offenen und verdeckten Informationsgewinnung, dem Abh\u00f6ren unterschiedlicher Kommunikationsverbindungen und verschiedene Ma\u00dfnahmen - auch zielgerichtete Angriffe im Cyberraum zur Anwendung. Die Bearbeitung der dargestellten nachrichtendienstlichen bzw. sicherheitsrelevanten Aktivit\u00e4ten fremder Staaten in Deutschland ist eine Kernkompetenz des Verfassungsschutzes und erfolgt im Rahmen von gesetzlich normierten Aufgabenstellungen durch die jeweils zust\u00e4ndigen Organisationsbereiche der Spionageabwehr in Bund und L\u00e4ndern. 72","Diese Aufgabenwahrnehmung erfolgt im engen und vertrauensvollen Zusammenwirken mit weiteren Dienststellen der deutschen Sicherheitslandschaft und ist nicht auf einen abschlie\u00dfenden Kreis bestimmter Staaten beschr\u00e4nkt. 9.2 Bedrohungen durch Cyberangriffe Cyberangriffe stellen bekanntlich einerseits ein spezielles Mittel der Spionage, andererseits aber auch ein eigenst\u00e4ndiges Bedrohungsph\u00e4nomen dar. Sie werden ferner auch von extremistischen und kriminellen Organisationen zu deren Zwecken durchgef\u00fchrt. Eine Unterscheidung nach Zielen und Verursachern ist zumeist erst nach intensiver Aufkl\u00e4rung m\u00f6glich. Cyberangriffe setzen dort an, wo unsere heutigen Gesellschaften besonders verwundbar geworden sind. Moderne Gesellschaften sind Informationsgesellschaften. Dies bedeutet zugleich, dass sie von Informationen abh\u00e4ngig sind. Insbesondere digital vorgehaltene Informationen m\u00fcssen jederzeit verf\u00fcgbar und korrekt sein, zugleich jedoch vor unberechtigter Kenntnisnahme gesch\u00fctzt werden. In Zeiten einer weltweiten massiven Vernetzung - also \u00fcber alle L\u00e4ndergrenzen hinweg - stellt dies eine enorme Herausforderung f\u00fcr jede einzelne B\u00fcrgerin und jeden einzelnen B\u00fcrger, aber auch f\u00fcr Firmen, Organisationen sowie Politik und Verwaltung dar. Die \u00f6ffentlichen Diskussionen um Vorf\u00e4lle rund um bekannt gewordene Datenskandale und Spionagef\u00e4lle im Cyberraum in den letzten Jahren zeigen die Vielf\u00e4ltigkeit der Gefahren und die Bedeutung von Datensicherheit f\u00fcr die Gesellschaft insgesamt. Die Bundesrepublik Deutschland steht aufgrund ihrer weltweiten wirtschaftlichen und politischen Bedeutung - unter anderem durch eine Vielzahl von Forschungseinrichtungen und Unternehmen der Spitzentechnologie - besonders im Fokus ausl\u00e4ndischer Nachrichtendienste und anderer sicherheitsrelevanter Organisationen. Die Bedeutung der digitalen Aussp\u00e4hung von Informationen - m\u00f6gen dies politische Angelegenheiten wie Verhandlungsstrategien oder Informationen \u00fcber politische Gegner, milit\u00e4rische Geheimnisse oder auch Firmen-Knowhow wie Konstruktionen oder Technologien sein - ist augenf\u00e4llig. Dabei ist zu ber\u00fccksichtigen, dass es in vielen L\u00e4ndern zum gesetzlichen oder staatlichen Auftrag der Nachrichtendienste geh\u00f6rt, die eigene Volkswirtschaft durch die Beschaffung solcher Informationen zu unterst\u00fctzen. Der hierdurch in Deutschland entstehende Schaden in der Wirtschaft bewegt sich in Milliardenh\u00f6he und kann im Einzelfall existenzgef\u00e4hrdend sein. Das Erlangen von Informationen ist - wie bereits angef\u00fchrt - jedoch nicht das einzige Ziel von Cyberangriffen. In vielen F\u00e4llen geht es auch um das Einwirken auf die gesellschaftliche Meinungsbildung. Beispiele hierf\u00fcr sind die Versuche der Manipulation von Wahlen durch das Ver\u00f6ffentlichen von falschen Informationen \u00fcber Kandidatinnen bzw. Kandidaten oder die massenhafte Verbreitung von einseitigen Kommentaren und Meinungen in sozialen Medien mit dem Ziel der Diskreditierung einzelner Bewerberinnen bzw. Bewerber, um bestimmte politische Richtungen zu sch\u00e4digen und damit andere zu f\u00f6rdern oder aber unsere Gesellschaft im Allgemeinen zu destabilisieren. Ein weiteres Ziel solcher Angriffe stellt das Vorbereiten oder Durchf\u00fchren von Sabotage dar. Hierbei wird beispielsweise Schadsoftware in industrielle Steuerungssysteme eingeschleust, um diese insgesamt zu zerst\u00f6ren oder zumindest etwaige Produk73","tionsabl\u00e4ufe zu behindern. Im Zentrum der Beobachtungen stehen hier die sogenannten \"Kritischen Infrastrukturen\" (KRITIS). Alle diese Angriffe erfolgen auf unterschiedlichen Wegen und von beliebigen \"unbekannten\" Orten aus \u00fcber die globale digitale Vernetzung. Das Enttarnungsund Gef\u00e4hrdungsrisiko ist hierbei gering. Dies macht es auch f\u00fcr ausl\u00e4ndische Nachrichtenund Sicherheitsdienste interessant, sich dieser Mittel zu bedienen. Cyberkampagnen haben sich zu einem Standardwerkzeug vieler Nachrichtendienste entwickelt. Mehrere Staaten haben in den letzten Jahren ihre entsprechenden F\u00e4higkeiten im Cyberraum kontinuierlich ausgebaut. Der digitale Datenraum hat sich zu einem Hochrisikoraum entwickelt. Besonders in Erscheinung getreten sind in den letzten Jahren Cyberangriffskampagnen, die Russland, China und dem Iran zugeordnet werden. Anzuf\u00fchren ist hier die Russland zugeordnete Cyberangriffskampagne APT28, auch als FANCY BEAR bezeichnet, zu der auch der Angriff auf den Deutschen Bundestag im Mai 2015 oder gegen Parteistrukturen und Stiftungen im Mai 2016 in Deutschland gerechnet werden. Ebenso wird die Cyberangriffskampagne SNAKE - zu der auch der Cyberangriff auf den R\u00fcstungsund Technologiekonzern RUAG z\u00e4hlt - Russland zugeordnet. China wird die Cyberangriffskampagne APT10 - auch als STONE PANDA bezeichnet - zugerechnet. Das Aufkl\u00e4rungsinteresse gilt vor allem der Hochtechnologie, insbesondere in den von China f\u00fcr die Entwicklung als besonders wichtig eingestuften zehn Schl\u00fcsseltechnologien, wozu beispielsweise Medizintechnik, Materialforschung, Steuerungstechnik oder die Energietechnik z\u00e4hlen. Mit Blick auf den Iran konnte - speziell nach dem \"STUXNET-Schock\" (spezielles Schadprogramm zum Angriff auf ein industrielles System zur \u00dcberwachung und Steuerung) - in 2010 beobachtet werden, dass die dortigen Cyberf\u00e4higkeiten ausgebaut wurden. Entsprechende Ziele sind es einerseits, die internetgebundene Kommunikation zu kontrollieren, um Gefahren f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit zu begegnen und die eigene Infrastruktur zu sch\u00fctzen. Die F\u00e4higkeiten werden jedoch andererseits auch offensiv zur Spionage und Sabotage genutzt. Die Abwehr von Gefahren aus dem Cyberraum ist generell Aufgabe eines jeden Unternehmens, jeder Beh\u00f6rde und jeder sonstigen Einrichtung. Dieser allgemeine Schutz durch Technik muss jedoch durch umsichtiges Handeln jedes Einzelnen erg\u00e4nzt werden. Systeme ohne technischen Grundschutz sind Angriffen gegen\u00fcber vollkommen schutzlos und stellen selbst eine Gefahr dar. Unbedachtes Handeln jedoch f\u00fchrt ebenso zu einer Gef\u00e4hrdung der eigenen Systeme und kann durch keine anderen Ma\u00dfnahmen ausgeglichen werden. M\u00f6gliche Auswirkungen eines unbedachten Handelns zeigte die zuletzt in der \u00d6ffentlichkeit viel beachtete und diskutierte Angriffswelle mit der Schadsoftware EMOTET. Die Infektion erfolgt hier typischerweise \u00fcber speziell manipulierte Word-Dateien mit Makros. So musste etwa nach einer Infektion k\u00fcrzlich die komplette Informationstechnik des Kammergerichtes Berlin mit entsprechenden Folgen f\u00fcr die Arbeitsf\u00e4higkeit au\u00dfer Betrieb genommen werden. 74","In Folge der skizzierten Entwicklungen insgesamt stellt die Cyberabwehr daher einen wichtigen Bestandteil in der Aufgabenstellung der deutschen Sicherheitsbeh\u00f6rden dar. W\u00e4hrend das Bundesamt f\u00fcr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) technologische Unterst\u00fctzung leistet und die Polizeibeh\u00f6rden f\u00fcr die Verfolgung von Straftaten zust\u00e4ndig sind, informieren, sensibilisieren und beraten die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden im Rahmen ihrer gesetzlichen Zust\u00e4ndigkeiten zur Vorbeugung und Abwehr der skizzierten Gefahren. Hierzu sammeln sie entsprechende Informationen und werten diese aus. 9.3 Wirtschaftsschutz - eine gemeinsame Aufgabenstellung Eine funktionsf\u00e4hige Wirtschaft stellt ein grundlegendes Fundament f\u00fcr die innere Stabilit\u00e4t von Staat und Gesellschaft sowie deren Zusammenhalt dar. Insoweit ist es ein besonderes Anliegen staatlicher Akteure, zielf\u00fchrende Ma\u00dfnahmen zum Schutz vor nachrichtendienstlichen Angriffen auf deutsche Unternehmen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen zu ergreifen. In diesem Kontext ist die Betrachtung extremistischer und/ oder terroristischer Handlungen mit anzuf\u00fchren. Die Ausforschung hiesiger Firmen nimmt einen Schwerpunkt in den Aktivit\u00e4ten ausl\u00e4ndischer Nachrichtendienste auf deutschem Boden ein und gewinnt im Rahmen wirtschaftspolitisch global ausgerichteter Handelsmechanismen und Interessen seit Jahren zunehmend an Bedeutung. Die in diesem Zusammenhang eingesetzten Mittel und Methoden reichen von der offenen Informationsabsch\u00f6pfung, dem Abh\u00f6ren der betrieblichen Telefonund Internetkommunikation, der gezielten Anwerbung sowie konspirativen F\u00fchrung von Personen bis hin zu verdeckt durchgef\u00fchrten, hochwirksamen Cyberangriffen auf ITInfrastrukturen in den jeweiligen Unternehmen. Vor diesem Hintergrund ist ein gemeinsames Handeln von Staat und Wirtschaft unabdingbar. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern nehmen diese Herausforderung an und leisten im Rahmen der bestehenden Eigenverantwortung von Unternehmen durch geeignete Ma\u00dfnahmen auf den Gebieten Sensibilisierung und Pr\u00e4vention einen effektiven Beitrag zum Wirtschaftsschutz und damit letztendlich auch zur Sicherung des Standortes Deutschland. Seit dem Jahr 2016 b\u00fcndelt die Initiative Wirtschaftsschutz - unter Koordinierung des Bundesministeriums des Innern, f\u00fcr Bau und Heimat (BMI) - eine Vielzahl von Aktivit\u00e4ten verschiedener Beh\u00f6rden, Verb\u00e4nde sowie Unternehmen und f\u00fchrt M\u00f6glichkeiten des Handelns im partnerschaftlichen Zusammenwirken strategischen Bearbeitungsans\u00e4tzen zu. F\u00fcr Zwecke einer vertiefenden, weiterf\u00fchrenden Informationsvermittlung wird auf die Internetplattform www.wirtschaftsschutz.info hingewiesen. 9.4 Spionageabwehr Mecklenburg-Vorpommern - Ihr Ansprechpartner vor Ort Zur Erf\u00fcllung unserer Aufgaben sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen und w\u00fcrden uns freuen, wenn die Ausf\u00fchrungen zum Themenfeld Spionage Ihr Interesse geweckt haben. 75","F\u00fcr die Wahrung deutscher Hoheitsrechte und eines wirksamen Schutzes der hier lebenden Menschen gegen rechtswidrige Aktivit\u00e4ten ausl\u00e4ndischer Nachrichtendienste ist es erforderlich, deren Agieren m\u00f6glichst rechtzeitig aufzudecken und damit sch\u00e4digende Ereignisse und weitere widrige Folgen auf unser Gemeinwesen abzuwehren. Wie dargestellt, bedienen sich fremde Staaten in Deutschland einer breiten und vielschichtigen Vorgehensweise, um an f\u00fcr sie wichtige und nutzbringende Informationen \u00fcber Personen, Wirtschaftsunternehmen, Beh\u00f6rden und sonstige relevante Institutionen zu gelangen. Die bestehende Erkenntnislage gibt insgesamt einen berechtigten Anlass zu einer erh\u00f6hten Aufmerksamkeit sowie einem sensiblen Umgang mit der in Rede stehenden Thematik. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, die Gegebenheiten Ihres t\u00e4glichen, beruflichen Wirkungsfeldes im Kontext der skizzierten Darstellungen zu betrachten und sich auch pers\u00f6nlich der Frage nach einem richtigen Verhalten im Umgang mit vertraulichen, beruflichen Sachverhalten bzw. Informationen zu widmen. Eine pr\u00e4ventive Sicherheitsvorsorge entfaltet ihre gr\u00f6\u00dfte Schutzwirkung, wenn sie stets nach innen und au\u00dfen gedacht sowie gelebt wird. Sofern Sie Kenntnis von Ereignissen haben, die einen m\u00f6glichen nachrichtendienstlich relevanten Bezug aufweisen k\u00f6nnten, w\u00e4ren wir Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich nach M\u00f6glichkeit zeitnah mit uns in Verbindung setzen w\u00fcrden. Auf Grundlage einer vertraulichen Behandlung von Informationen k\u00f6nnen wir Ihnen, auch f\u00fcr den Fall einer m\u00f6glichen eigenen, pers\u00f6nlichen Verstrickung, gegebenenfalls individuelle L\u00f6sungsans\u00e4tze aufzeigen. Wir arbeiten nach dem sogenannten Opportunit\u00e4tsprinzip, unterliegen also im Gegensatz zur Polizei nicht der Pflicht zur Strafverfolgung. Wir sind f\u00fcr Sie da: Ministerium f\u00fcr Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Verfassungsschutz - Spionageabwehr - Postfach 11 05 52 19005 Schwerin Telefon: 0385/ 7420-0 140 Fax: 0385/ 714438 E-Mail: spionageabwehr@verfassungsschutz-mv.de 140 Foto: Silke Kaiser/pixelio.de. 76","10 \u00d6ffentlichkeitsarbeit Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. Wie oben aufgezeigt, ist diese verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung vielf\u00e4ltigen Gefahren ausgesetzt. Auf Grundlage des LVerfSchG M-V141 informiert der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern die zust\u00e4ndigen Stellen, wie z. B. die Polizei und andere Beh\u00f6rden sowie die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber diese Gefahren. Auf diese Weise k\u00f6nnen - durch die zust\u00e4ndigen Stellen - rechtzeitig die erforderlichen Ma\u00dfnahmen zur Abwehr dieser Gefahren getroffen werden und die \u00d6ffentlichkeit wird hinsichtlich der Bedrohungen der Demokratie aufgekl\u00e4rt und sensibilisiert. Diese Aufgabe ist Verpflichtung aber zugleich auch Selbstverst\u00e4ndnis f\u00fcr den Verfassungsschutz MecklenburgVorpommern. Zur Erf\u00fcllung dieser Aufgabe ver\u00f6ffentlicht der Verfassungsschutz MecklenburgVorpommern den j\u00e4hrlichen Verfassungsschutzbericht und Brosch\u00fcren. Der Verfassungsschutzbericht informiert \u00fcber die wesentlichen, w\u00e4hrend des Berichtsjahres gewonnenen Erkenntnisse, bewertet diese und gibt eine Prognose \u00fcber die weitere Entwicklung der Bedrohungslage in unserem Bundesland ab. Er stellt keine abschlie\u00dfende Aufz\u00e4hlung aller verfassungsschutzrelevanten Personenzusammenschl\u00fcsse des Landes Mecklenburg-Vorpommern dar. Der Verfassungsschutzbericht sowie weitere Brosch\u00fcren mit Informationen aus den Arbeitsfeldern des Verfassungsschutzes stehen allen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern sowohl als bestellbare gedruckte Ausgaben als auch in elektronischer Form auf der Internetseite des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern unter www.verfassungsschutz-mv.de zur Verf\u00fcgung (siehe Abschnitt 10.2). 10.1 Aktivit\u00e4ten Im Berichtsjahr 2019 informierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern das Fachpublikum und die \u00d6ffentlichkeit auf zahlreichen landesund bundesweiten Veranstaltungen. Sie stellten sich dort den aktuellen Diskussionen \u00fcber die Arbeit und die Aufgaben der Sicherheitsbeh\u00f6rden, \u00fcber neue Entwicklungen im Verfassungsschutz sowie \u00fcber die Entwicklungen in den unterschiedlichen Bereichen des politischen Extremismus und Terrorismus. Einen besonderen H\u00f6hepunkt stellte, am Tag des Grundgesetzes, dem 23. Mai 2019, die Durchf\u00fchrung des 6. Gemeinsamen Symposiums der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der ostdeutschen L\u00e4nder und Berlins dar. Namhafte Experten aus unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Bereichen befassten sich mit der Rolle des Verfassungsschutzes in Staat und Gesellschaft. Sie gingen der Frage nach: \"Ist unsere Demokratie noch wehrhaft?\" und machten deutlich, wie aktuell das Thema ist. An der Veranstaltung nahmen mehr als 150 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft, den Medien, Kirchen, Ministerien, Beh\u00f6rden, Gewerkschaften, Schulen und der Zivilgesellschaft teil. Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung k\u00f6nnen unter www.verfassungsschutz-mv.de abgerufen werden. (Bild einf\u00fcgen) 141 Vgl. SS 5 Abs. 2 LVerfSchG M-V. 78","Ferner wirkte der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern unter anderem bei den folgenden Veranstaltungen mit: * 24. Januar 2019 Vortrag mit anschlie\u00dfender Diskussion vor dem 1. Studienjahr des 8. Gemeinsamen Ratsanw\u00e4rterlehrgangs der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes zum Thema \"Verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Polizei und Verfassungsschutzbeh\u00f6rden\" an der Hochschule des Bundes f\u00fcr \u00f6ffentliche Verwaltung in L\u00fcbeck * 18. M\u00e4rz 2019 Vortrag zu den Themen \"Cyberangriffe\", \"Fremde M\u00e4chte und Dienst\" und Darstellung der aktuellen Bedrohungslage vor dem Unternehmerverband Norddeutschland; Regionalgesch\u00e4ftsstelle Mecklenburg und Schwerin * 15. bis 16. Mai 2019 Teilnahme an den 20. \"Danziger Gespr\u00e4chen\" zum Thema: \"Innere Sicherheit. Aktuelle Herausforderungen.\" Mit inund ausl\u00e4ndischen Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Sicherheitsbeh\u00f6rden, Milit\u00e4r, Wirtschaft, Wissenschaft, und Medien * 18. Juni 2019 Vortrag zu den Aufgaben und zu den aktuellen Herausforderungen des Verfassungsschutzes vor Mitgliedern des Rotary Clubs in Heiligendamm * 9. September 2019 Teilnahme am 17. Symposium des Verfassungsschutzes Th\u00fcringen und der Industrieund Handelskammer Erfurt mit dem Thema: \"Digitale Wirtschaftsspionage - Th\u00fcringens Wirtschaft im Fokus fremder Staaten\" mit G\u00e4sten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik * 10. September 2019 Vortrag zum Thema: \"Cyberangriffe/Cyberabwehr\" im Rahmen der \"Bl\u00fccherRunde\" des Landeskommandos Mecklenburg-Vorpommern * 28. November 2019 Vortrag auf der Fachtagung des Leitungsbereichs der ordentlichen Arbeitsund Sozialgerichtsbarkeit Mecklenburg-Vorpommerns Wie in den vorangegangenen Jahren auch, fanden im Berichtszeitraum Sicherheitskonferenzen in den Landkreisen und kreisfreien St\u00e4dten unter der Teilnahme des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern und in Zusammenarbeit mit den Polizeibeh\u00f6rden statt. Die Veranstaltungen wurden im Zeitraum Oktober bis Dezem79","ber durchgef\u00fchrt und dienten zur Information \u00fcber die einzelnen Ph\u00e4nomenbereiche in der jeweiligen Region. Die Informationsarbeit des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern \u00fcber das Auftreten der sogenannten Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter (siehe Abschnitt 5) im \u00f6ffentlichen Raum wurde ebenfalls fortgesetzt. Im Berichtszeitraum nahmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern an insgesamt drei Veranstaltungen teil, die zahlreiche Bedarfstr\u00e4ger aus der \u00f6ffentlichen Verwaltung oder Hoheitstr\u00e4ger mit Vollstreckungsaufgaben zum richtigen Umgang mit dem Ph\u00e4nomen informierten. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Mecklenburg-Vorpommern ist Teil des Beratungsnetzwerks Demokratie und Toleranz Mecklenburg-Vorpommern (www.beratungsnetzwerk-mv.de). Bei diesem Netzwerk handelt es sich um einen Zusammenschluss aus staatlichen Beh\u00f6rden und nichtstaatlichen Beratungsorganisationen sowie Akteuren in freier Tr\u00e4gerschaft. Durch die Mitwirkung im landesweiten Beratungsnetzwerk sowie in den Regionalzentren f\u00fcr demokratische Kultur werden Einsch\u00e4tzungen zu extremistischen Entwicklungen in die Diskussionen eingebracht. Sofern Sie eine Vortrags-, Informationsveranstaltung oder eine Fachmesse vorbereiten, die Sachbezug zur Arbeit des Verfassungsschutzes aufweist, k\u00f6nnen Sie sich direkt an den Verfassungsschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, unter der Telefon-Nummer 0385/ 7420-0, wenden oder hierzu Kontakt \u00fcber die Internetseite www.verfassungsschutz-mv.de aufnehmen. 80","10.2 Informationsmaterialien Informationsmaterialien k\u00f6nnen kostenlos beim Verfassungsschutz MecklenburgVorpommern angefordert oder im Internet unter der Adresse www.verfassungsschutz-mv.de heruntergeladen werden. Im Berichtsjahr 2019 wurden durch den Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern mehr als 1.100 Publikationen kostenfrei an interessierte B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sowie an Einrichtungen im Land Mecklenburg-Vorpommern und \u00fcber die Landesgrenzen hinaus versendet. * Verfassungsschutzberichte der Jahre 2006 bis 2019 * Rituale und Symbole der rechtsextremistischen Szene (Historische und ideologische Hintergr\u00fcnde des Rechtsextremismus, Juli 2015) * Infoflyer \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" in Mecklenburg-Vorpommern (Beh\u00f6rdenund B\u00fcrgerinformation) * Infoflyer \"Informationen zum Thema Islamismus\" auch in russischer und arabischer Version verf\u00fcgbar (Allgemeiner Info-Flyer, Stand Januar 2020) * Islamistische Aktivit\u00e4ten erkennen (Kompaktinformation zu Salafismus und anderen Formen des Islamismus f\u00fcr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Fl\u00fcchtlingseinrichtungen, April 2016) 81","* Proliferation - Wir haben Verantwortung (Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz f\u00fcr die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder, Juli 2018) * Wirtschaftsspionage - Risiko f\u00fcr Unternehmen, Wissenschaft und Forschung (Gemeinschaftsproduktion der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern, Juli 2014) * Wirtschaftsschutz - mehrteilige Faltblattserie (Gemeinschaftsproduktion der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern) Informationen zu den jeweiligen Einzelthemen der Faltblattserie stehen im Bereich Wirtschaftsschutz auf der Internetseite www.verfassungsschutz.de des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz bereit. Dar\u00fcber hinaus stellt das Ministerium f\u00fcr Inneres und Europa MecklenburgVorpommern weitere Brosch\u00fcren und Information bereit, die kostenlos als Download unter der Internetadresse www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Sicherheit/ zur Verf\u00fcgung stehen. Zus\u00e4tzlich wird an dieser Stelle auch auf das umfassende Publikationsangebot des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz zu allen verfassungsschutzrelevanten Themenbereichen hingewiesen, welches unter www.verfassungsschutz.de als Download abgerufen oder bestellt werden kann. 10.3 Ausund Fortbildung/Praktika Im Rahmen von Ausund Fortbildungsveranstaltungen halten Besch\u00e4ftigte des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern an der Fachhochschule f\u00fcr \u00f6ffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern in G\u00fcstrow (FH\u00f6VPR) sowohl Vortr\u00e4ge mit fachlichem Bezug zu der T\u00e4tigkeit und den Aufgaben des Verfassungsschutzes als auch zu ausgesuchten, aktuellen sicher82","heitspolitischen Themen. Grundlage ist eine Kooperationsvereinbarung mit der FH\u00f6VPR, die seit 2010 Bestand hat. Im Jahr 2019 wurde ein Vortrag vor angehenden Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten sowie Verwaltungsbeamtinnen undbeamten im Rahmen von Qualifizierungsma\u00dfnahmen zu den Themen Organisation und Aufgaben des Verfassungsschutzes und Schnittstellen zum polizeilichen Staatsschutz, zum Ph\u00e4nomen der sogenannten Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter sowie zum Islamismus gehalten. Um das gegenseitige Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die jeweiligen Aufgaben zu f\u00f6rdern und den Informationsaustausch zu verbessern, finden seit Juni 2014 gegenseitige mehrt\u00e4gige Hospitationen zwischen dem Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern und dem Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Staatsschutz, in verschiedenen Fachbereichen statt. Innerhalb der f\u00f6deralen Strukturen des Verfassungsschutzverbundes besteht Einvernehmen, sich mit den unterschiedlichen Arbeitsweisen vertraut zu machen, um somit die Zusammenarbeit durch gegenseitiges Kennenlernen zu erleichtern oder auch, um seine eigenen Abl\u00e4ufe zu hinterfragen und gegebenenfalls zu verbessern. Im Jahr 2019 haben drei Besch\u00e4ftigte mehrere Tage beim Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz hospitiert. Im Gegenzug wurde einem Besch\u00e4ftigten des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz die Hospitation in Mecklenburg-Vorpommern erm\u00f6glicht. 83","Abk\u00fcrzungsverzeichnis AfD Alternative f\u00fcr Deutschland AG GGG Artgemeinschaft Germanische-Glaubens-Gemeinschaft APT Advanced Persistent Threat BAMAD Bundesamt f\u00fcr den Milit\u00e4rischen Abschirmdienst BAMF Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge BfV Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz BKA Bundeskriminalamt BMI Bundesministerium des Innern, f\u00fcr Bau und Heimat BND Bundesnachrichtendienst BRD Bundesrepublik Deutschland BRI Belt and Road Initiative BSI Bundesamt f\u00fcr Sicherheit in der Informationstechnik BVerfG Bundesverfassungsgericht BVerfSchG Bundesverfassungsschutzgesetz B&H Blood and Honour DHKP-C Devrimci Halk Kurtulus Partisi/Cephesi (Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front) DKP Deutsche Kommunistische Partei fdGO freiheitliche demokratische Grundordnung FFF Fridays for future F.i.e.L. Fremde im eigenen Land G 10 Gesetz zur Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses GBA Generalbundesanwalt GdVuST Geeinte deutsche V\u00f6lker und St\u00e4mme GETZ Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum GG Grundgesetz GTAZ Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum HAMAS Harakat al-Muqawama al-Islamiya IBD Identit\u00e4re Bewegung Deutschland IB MV Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern IL Interventionistische Linke IS Islamischer Staat IT Informationstechnik JA Junge Alternative, Jugendorganisation der AfD JN Junge Nationalisten KADEK Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans (Arbeiterpartei Kurdistans) KCK Koma Civaken Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) KKK Koma Komalen Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) 84","KONGRA GEL Kongra Gele Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) KPCh Kommunistische Partei Chinas KRITIS Kritische Infrastrukturen LfDI Landesbeauftragter f\u00fcr den Datenschutz und Informationsfreiheit LfV Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Verfassungsschutz LKA M-V Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern LRH M-V Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern LVerfSchG M-V Landesverfassungsschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern MC Motorcycle Club MLKP Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschland MuP Mecklenburg und Pommern NATO North Atlantic Treaty Organization (Nordatlantische Vertragsorganisation) NIAS Nachrichtendienstliche Informationsund Analysestelle NPD Nationaldemokratische Partei Deutschland NS Nationalsozialistisch NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei NSR Nationale Sozialisten Rostock OVG Oberverwaltungsgericht PIAS Polizeiliche Informationsund Analysestelle PMK Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t PKK 1. Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages Mecklenburg-Vorpommern 2. Partiya Karkeren Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) RED Rechtsextremismusdatei RH Rote Hilfe RNF Ring Nationaler Frauen SAV Sozialistische Alternative SDAJ Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend sic Sic erat scriptum - wird bei w\u00f6rtlichen Zitaten verwendet, die Rechtschreibfehler oder andere Besonderheiten enthalten SOG M-V Sicherheitsund Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern SOL Sozialistische Organisation Solidarit\u00e4t SOO Soldiers of Odin Germany Mecklenburg-Vorpommern SRH Schwarz-Rote-Hilfe SS Schutzstaffel der NSDAP StGB Strafgesetzbuch S\u00dcG M-V Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern TKP/ML T\u00fcrkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten VG Verwaltungsgericht 85","VP Vertrauensperson YPG Volksverteidigungseinheiten (Yekineyen Parastina Gel) 86","Glossar Anti-Antifa Unter dem Begriff \"Anti-Antifa\" verfolgen Neonazis in Anlehnung an Terminologie und Vorgehensweise von Linksextremisten ein Konzept zur Erfassung und Ver\u00f6ffentlichung von Daten \u00fcber politische Gegner. Deutlich wird dabei eine Bereitschaft zur Gewaltanwendung. Antifaschismus \"Antifaschismus\" als Begriff wird auch von Demokraten verwendet, um ihre Ablehnung des Rechtsextremismus zum Ausdruck zu bringen. Mehrheitlich nehmen jedoch Linksextremisten diesen Begriff f\u00fcr sich in Anspruch. Sie behaupten, dass der kapitalistische Staat den Faschismus hervorbringe, zumindest aber toleriere. Daher richtet sich der Antifaschismus nicht nur gegen tats\u00e4chliche oder vermeintliche Rechtsextremisten, sondern immer auch gegen den Staat und seine Vertreter, insbesondere Angeh\u00f6rige der Sicherheitsbeh\u00f6rden. Anti-Terror-Datei (ATD) Die Anti-Terror-Datei (ATD) ist eine gemeinsame Datei des Bundes und der L\u00e4nder zur Aufkl\u00e4rung und Bek\u00e4mpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des Antiterrordateigesetzes (ATDG). Advanced Persistent Threat (APT) Der Begriff \"Advanced Persistent Threat\" wird im Bereich der Cyber-Bedrohungen (Cyberangriff) f\u00fcr einen komplexen, zielgerichteten und effektiven Angriff auf ITInfrastrukturen und vertrauliche Daten von Beh\u00f6rden und Unternehmen verwendet. Vielfach werden Angriffskampagnen vereinfacht mit APT und einer Nummer (z. B. APT28) versehen, um damit die Angriffskampagne zu kennzeichnen. Das Ziel eines solchen Angriffes ist insbesondere, die lang anhaltende Handlungsf\u00e4higkeit des Angreifers sicherzustellen. Dazu versucht dieser sich nach erfolgreichem Eindringen entweder m\u00f6glichst unauff\u00e4llig zu verhalten oder sich m\u00f6glichst schnell und umfassend in den angegriffenen Systemen auszubreiten und festzusetzen. Der Angreifer geht i. d. R. sehr gezielt vor und nimmt auch gro\u00dfen Aufwand in Kauf, um sein Ziel zu erreichen. Ausl\u00e4nderextremismus Extremistische Ausl\u00e4nderorganisationen verfolgen in Deutschland Ziele, die typischerweise durch aktuelle Ereignisse und politische Entwicklungen in ihren Heimatl\u00e4ndern bestimmt sind. Entsprechend ihrer politischen Ausrichtung handelt es sich dabei beispielsweise um linksextremistische Organisationen (z. B. die t\u00fcrkische \"Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front\" (DHKP-C), soweit sie in ihren Heimatl\u00e4ndern ein sozialistisches bzw. kommunistisches Herrschaftssystem anstreben oder um nationalistische Organisationen, die ein \u00fcberh\u00f6htes Selbstverst\u00e4ndnis von der eigenen Nation haben und die Rechte anderer V\u00f6lker missachten. Daneben gibt es separatistische Organisationen, die eine Losl\u00f6sung ihres Herkunftsgebietes aus einem bereits bestehenden Staatsgebilde und die Schaffung eines eigenen Staates verfolgen. Die gr\u00f6\u00dfte von den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden beobachtete ausl\u00e4nderextremistische Organisation in Deutschland ist nach wie vor die unter der Bezeichnung PKK bekannte \"Arbeiterpartei Kurdistans\". 87","Autonome Kennzeichnend f\u00fcr die Bewegung der Autonomen, die \u00fcber kein einheitliches ideologisches Konzept verf\u00fcgt, ist die Ablehnung staatlicher und gesellschaftlicher Normen und Zw\u00e4nge, die Suche nach einem freien, selbstbestimmten Leben in herrschaftsfreien R\u00e4umen und der Widerstand gegen den demokratischen Staat und seine Institutionen, wobei Gewalt von Autonomen grunds\u00e4tzlich als Aktionsmittel (\"militante Politik\") akzeptiert ist. Autonome bilden den weitaus gr\u00f6\u00dften Anteil des gewaltbereiten linksextremistischen Personenpotenzials. Das Selbstverst\u00e4ndnis der heterogenen autonomen Bewegung ist gepr\u00e4gt von Anti-Einstellungen (\"antikapitalistisch\", \"antifaschistisch\", \"antipatriarchal\"). Diffuse anarchistische und kommunistische Ideologiefragmente (\"Klassenkampf\", \"Revolution\" oder \"Imperialismus\") bilden den Rahmen ihrer oftmals spontanen Aktivit\u00e4ten. Eine klassische Form autonomer Gewalt ist die sogenannte Massenmilitanz. Das sind Stra\u00dfenkrawalle, die sich im Rahmen von Demonstrationen oder im Anschluss daran entwickeln. Hierbei kommt es regelm\u00e4\u00dfig auch zu Gewaltexzessen. Autonome Freir\u00e4ume Als \"autonome Freir\u00e4ume\" k\u00f6nnen vor allem besetzte H\u00e4user, Wohnprojekte und selbstverwaltete Jugendund Kulturzentren gelten, deren Existenz und Erhalt Linksextremisten bedroht sehen, wenn sich die Besitzund Eigentumsverh\u00e4ltnisse \u00e4ndern. Bestrebungen, extremistische Bestrebungen sind nach allgemeinem Sprachgebrauch alle auf ein Ziel gerichtet Aktivit\u00e4ten. Extremistische Bestrebungen im Sinne der Verfassungsschutzgesetze sind im Wesentlichen politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes. Von Einzelpersonen gehen solche Bestrebungen nur dann aus, wenn sie auf die Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder eines der obigen Schutzg\u00fcter erheblich besch\u00e4digen k\u00f6nnen.142 Cyberangriffe Elektronische Angriffe Elektronische Angriffe Mit dem Begriff \"Elektronische Angriffe\" werden Ma\u00dfnahmen mit und gegen ITInfrastrukturen bezeichnet. Neben der Informationsbeschaffung fallen darunter auch Aktivit\u00e4ten, die zur Sch\u00e4digung bzw. Sabotage dieser Systeme geeignet sind. Dazu geh\u00f6ren insbesondere das Aussp\u00e4hen, Kopieren oder Ver\u00e4ndern von Daten, die \u00dcbernahme einer fremden elektronischen Identit\u00e4t, der Missbrauch oder die Sabotage fremder IT-Infrastrukturen sowie die \u00dcbernahme von computergesteuerten, netzgebundenen Produktionsund Steuereinrichtungen. Die Angriffe k\u00f6nnen dabei sowohl von au\u00dfen \u00fcber Computernetzwerke, wie z. B. das Internet, erfolgen als auch durch einen direkten, nicht netzgebundenen Zugriff auf einen Rechner, z. B. mittels manipulierter Hardwarekomponenten wie Speichermedien (z. B. USB-Sticks). 142 Vgl. SS 6 LVerfSchG M-V. 88","Fanzine Der Begriff setzt sich aus den Worten \"Fan\" und \"Magazine\" zusammen und bezeichnet Publikationen, die innerhalb einer subkulturellen Szene szeneinterne Informationen verbreiten. In der subkulturell gepr\u00e4gten rechtsextremistischen Szene informieren diese Publikationen \u00fcber Musikgruppen, Tontr\u00e4ger, Konzerte sowie sonstige Szeneveranstaltungen. Aktivisten und rechtsextremistische Gruppierungen erhalten in Interviews Gelegenheit zur Selbstdarstellung und zur Verbreitung ihres extremistischen Gedankengutes. Gef\u00e4hrder Ein Gef\u00e4hrder ist eine Person, zu der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des SS 100a StPO, begehen wird. Die Einstufung einer Person als Gef\u00e4hrder erfolgt durch die Polizei ( Relevante Person). Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) Das GETZ hat am 15. November 2012 seine Arbeit aufgenommen. Ziel ist die Bek\u00e4mpfung des Rechts-, Links-, Ausl\u00e4nderextremismus/ -terrorismus, Spionage und Proliferation. Ziel ist es, die Fachexpertise aller Beh\u00f6rden unmittelbar zu b\u00fcndeln und einen m\u00f6glichst l\u00fcckenlosen und schnellen Informationsfluss sicherzustellen. Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) Das 2004 eingerichtete \"Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum\" (GTAZ) in BerlinTreptow mit einer \"Nachrichtendienstlichen Informationsund Analysestelle\" (NIAS) sowie einer \"Polizeilichen Informationsund Analysestelle\" (PIAS) konzentriert die Experten f\u00fcr Terrorismusabwehr der deutschen Sicherheitsbeh\u00f6rden an einem Ort. Im GTAZ sind die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder, das Bundeskriminalamt (BKA), die Landeskriminal\u00e4mter (LK\u00c4) und der Bundesnachrichtendienst (BND) eingebunden. Weitere Teilnehmer sind die Bundespolizei (BPOL), das Zollkriminalamt (ZKA), das Bundesamt f\u00fcr den Milit\u00e4rischen Abschirmdienst (BAMAD), das Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) und Vertreter der Generalbundesanwaltschaft. Die Abstimmung von Bewertungen und Ma\u00dfnahmen bei sicherheitsrelevanten Sachverhalten mit Terrorismusbezug wird erleichtert und beschleunigt. Gentrifizierung Der Begriff beschreibt die Umstrukturierung ganzer Wohnviertel und Stadtteile zu hochwertigen Wohnquartieren und damit einhergehend die Ver\u00e4nderung der Wohnbev\u00f6lkerung. Dieses Themenfeld kommt h\u00e4ufig in Ballungsr\u00e4umen vor. Islamismus Der Begriff des Islamismus bezeichnet eine religi\u00f6s motivierte Form des politischen Extremismus. Islamisten sehen in den Schriften und Geboten des Islam nicht nur Regeln f\u00fcr die Aus\u00fcbung der Religion, sondern auch Handlungsanweisungen f\u00fcr eine islamistische Staatsund Gesellschaftsordnung. Ein Grundgedanke dieser islamistischen Ideologie ist die Behauptung, alle Staatsgewalt k\u00f6nne ausschlie\u00dflich von Gott (Allah) ausgehen. Damit richten sich islamistische Bestrebungen gegen die Vorschriften des Grundgesetzes, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Islamisten halten die Etablierung einer islamischen Gesellschaftsordnung f\u00fcr unabdingbar. Dieser Ordnung sollen letztlich sowohl Muslime als auch 89","Nicht-Muslime unterworfen werden. Sonderformen des Islamismus sind der Salafismus () und der islamistische Terrorismus (). Islamistischer Terrorismus Mit dem Begriff \"islamistischer Terrorismus\" wird Terrorismus () bezeichnet, der sich unter Berufung auf den Islam bzw. dessen selektive Auslegung und politische Instrumentalisierung darauf abzielt, eine nach eigener Auffassung \"islamische Ordnung\" bzw. einen \"islamischen Staat\" zu errichten. Dem \"islamistischen Terrorismus\" werden sunnitische Gruppierungen, hierunter sowohl salafistische (z. B. \"al-Qaida\") als auch nicht-salafistische (z. B. HAMAS), sowie schiitische Gruppierungen (z. B. \"Hizb Allah\") zugerechnet. Jihad Die w\u00f6rtliche \u00dcbersetzung dieses Begriffs ist \"Anstrengung\" oder \"Bem\u00fchung\". Es gibt zwei Formen des Jihad: die geistig-spirituelle Bem\u00fchung des Gl\u00e4ubigen um das richtige religi\u00f6se und moralische Verhalten gegen\u00fcber Gott und den Mitmenschen (sogenannter gro\u00dfer Jihad) und den k\u00e4mpferischen Einsatz zur Verteidigung oder Ausdehnung des islamischen Herrschaftsgebiets (sogenannter kleiner Jihad). Von militanten islamistischen ( Islamismus) Gruppen wird der Jihad h\u00e4ufig als religi\u00f6se Legitimation f\u00fcr Terroranschl\u00e4ge verwendet. Kameradschaften, rechtsextremistische Unter dem Begriff \"Kameradschaften\" werden i. d. R. neonazistische lokale Gruppierungen verstanden. Sie umfassen meist etwa 10 bis 20 Mitglieder und sind - im Gegensatz zu den Cliquen der subkulturell gepr\u00e4gten gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene - deutlich durch den Willen zu politischer Aktivit\u00e4t gepr\u00e4gt. Obwohl sie meist nur geringe vereins\u00e4hnliche Strukturen aufweisen, sind sie durch eine verbindliche Funktionsverteilung dennoch deutlich strukturiert. Mitglieder von Kameradschaften rechnen sich in der Regel den neonazistisch gepr\u00e4gten sogenannten \"Freien Nationalisten\" zu. Kritische Infrastrukturen (KRITIS) Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung f\u00fcr das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeintr\u00e4chtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengp\u00e4sse, erhebliche St\u00f6rungen der \u00f6ffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten w\u00fcrden. 90","Linksextremismus Mit diesem Begriff werden Bestrebungen () von Personenzusammenschl\u00fcssen bezeichnet, f\u00fcr die alle oder einige der folgenden Merkmale charakteristisch sind: * Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus als \"wissenschaftliche\" Anleitung zum Handeln; daneben - je nach Auspr\u00e4gung der Partei oder Gruppierung - R\u00fcckgriff auch auf Theorien weiterer Ideologen wie Stalin, Trotzki, Mao Tsetung und andere, * Bekenntnis zur sozialistischen oder kommunistischen Transformation der Gesellschaft mittels eines revolution\u00e4ren Umsturzes oder langfristiger revolution\u00e4rer Ver\u00e4nderungen, * Bekenntnis zur Diktatur des Proletariats oder zu einer herrschaftsfreien (anarchistischen) Gesellschaft, * Bekenntnis zur revolution\u00e4ren Gewalt als bevorzugte oder - je nach den konkreten Bedingungen - taktisch einzusetzende Kampfform. Linksextremistische Parteien und Gruppierungen lassen sich grob in zwei Hauptstr\u00f6mungen einteilen: * dogmatische Marxisten-Leninisten und sonstige revolution\u00e4re Marxisten: In Parteien oder anderen festgef\u00fcgten Vereinigungen organisiert, verfolgen sie die erkl\u00e4rte Absicht, eine sozialistische bzw. kommunistische Gesellschaftsordnung zu errichten, * Autonome, Anarchisten und sonstige Sozialrevolution\u00e4re: In losen Zusammenh\u00e4ngen, seltener in Parteien oder formalen Vereinigungen agierend, streben sie ein herrschaftsfreies, selbstbestimmtes Leben frei von jeglicher staatlicher Autorit\u00e4t an. NADIS Das NAchrichtenDienstliche InformationsSystem und WissensNetz (NADIS WN) ist das zentrale Hinweisund Verbundsystem der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder f\u00fcr Personen und Objekte. Dieses System ist eine technische Plattform, auf der Amtsund Verbunddateien von Bund und L\u00e4ndern unter einer einheitlichen Anwendungsoberfl\u00e4che betrieben werden k\u00f6nnen. Neonationalsozialismus/Neonazismus Der Neonationalsozialismus bezieht sich auf die Weltanschauung des \"Dritten Reiches\" und macht diese zur Grundlage seiner politischen Zielvorstellungen. Elementare Bestandteile der neonationalsozialistischen Weltanschauung sind Rassismus und Nationalismus sowie die Forderung nach einem autorit\u00e4ren \"F\u00fchrerstaat\" unter Ausschaltung der Gewaltenteilung. Proliferation Als Proliferation bezeichnet man die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen oder chemischen Massenvernichtungswaffen und entsprechenden Waffentr\u00e4gersystemen bzw. der zu deren Herstellung verwendeten Produkte einschlie\u00dflich des dazu erforderlichen Know-how. 91","Radikal Als radikal werden Bestrebungen bezeichnet, die zur L\u00f6sung politischer Probleme \"bis auf die Wurzel gehen\", diese jedoch ohne zielgerichteten Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung l\u00f6sen wollen. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Rechtsextremismus Der Rechtsextremismus ist eine Ideologie der Ungleichheit, deren Anh\u00e4nger politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen zeigen, die darauf gerichtet sind, Grunds\u00e4tze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung au\u00dfer Geltung zu setzen oder zu beseitigen ( Bestrebung). Als Gegenentwurf zu einer modernen Demokratie und einer offenen Gesellschaft wollen Rechtsextremisten - auch unter Anwendung von Gewalt - ein autorit\u00e4res oder gar totalit\u00e4res staatliches System errichten, in dem nationalistisches und rassistisches Gedankengut die Grundlage der Gesellschaftsordnung bilden soll. Dementsprechend finden sich im deutschen Rechtsextremismus in unterschiedlicher und gruppenspezifischer Auspr\u00e4gung folgende ideologische Vorstellungen bzw. Handlungsmuster: * Ein aggressiver, vielfach v\u00f6lkisch ausgerichteter Nationalismus, f\u00fcr den nur die deutschen Interessen als Richtschnur gelten und der andere Nationen als \"minderwertig\" betrachtet, * die h\u00e4ufige Forderung nach der Neugr\u00fcndung eines \"Reiches\", das zum \"m\u00e4chtigen Mittelpunkt Europas\" werden m\u00fcsse, * der Wunsch nach einer Volksgemeinschaft auf \"rassischer\" Grundlage, die die Rechte des Einzelnen beliebig einschr\u00e4nkt und der pluralistischen Gesellschaft das Modell des \"Volkskollektivismus\" (\"Du bist nichts, Dein Volk ist alles\") entgegensetzt (Antiindividualismus, Antipluralismus, Antiliberalismus), * eine aggressive, extrem gewaltbereite Fremdenfeindlichkeit als Ergebnis rassistischen und damit verbunden antisemitischen Gedankenguts, * der Wunsch nach einem \"F\u00fchrerstaat\" mit milit\u00e4rischen Ordnungsprinzipien, * eine Relativierung oder sogar Leugnung der Verbrechen des \"Dritten Reiches\" und damit verbunden eine Verharmlosung oder Verherrlichung des Nationalsozialismus und * eine st\u00e4ndige Diffamierung der demokratischen Institutionen und ihrer Repr\u00e4sentanten. Rechtsextremismusdatei (RED) Die Rechtsextremismusdatei (RED) ist eine gemeinsame Datei des Bundes und der L\u00e4nder zur Aufkl\u00e4rung und Bek\u00e4mpfung des gewaltbereiten Rechtsextremismus auf Grundlage des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes (RED-G). Mit der RED soll der Informationsaustausch zwischen den beteiligten Beh\u00f6rden intensiviert und beschleunigt werden. 92","Rechtsextremistische Konzerte Die Kriterien zur Bewertung rechtsextremistischer Musikveranstaltungen lauten wie folgt: * Live-Auftritt mindestens einer als rechtsextremistisch bewerteten Band, * Szene\u00f6ffentlichkeit (z. B. \u00fcberregionale Mobilisierung, Erhebung von Eintrittsgeldern, Werbung f\u00fcr die Veranstaltung), * Vortrag rechtsextremistischer Liedtexte bzw. Feststellung rechtsextremistischer Aktivit\u00e4ten der Interpreten anl\u00e4sslich der Veranstaltungen (insbesondere Propagandadelikte), * Organisation der Veranstaltung durch rechtsextremistische Gruppierungen oder Einzelpersonen. Es ist nicht erforderlich, dass Informationen zu allen Kriterien vorliegen. Mindestvoraussetzung sind der szene\u00f6ffentliche Live-Auftritt sowie Indizien f\u00fcr rechtsextremistische Inhalte, die sich insbesondere aus dem Auftritt einschl\u00e4giger Bands oder aus dem Vortrag entsprechender Lieder ergeben k\u00f6nnen. Reichsb\u00fcrger Sogenannte Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter sind Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begr\u00fcndungen, unter anderem unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschw\u00f6rungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht, die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen, den demokratisch gew\u00e4hlten Repr\u00e4sentanten die Legitimation absprechen oder sich gar in G\u00e4nze als au\u00dferhalb der Rechtsordnung stehend definieren und deshalb bereit sind, Verst\u00f6\u00dfe gegen die Rechtsordnung zu begehen. F\u00fcr die Verwirklichung ihrer Ziele treten sie aktiv ein, z. B. mit Werbeaktivit\u00e4ten oder mit aggressiven Verhaltensweisen gegen\u00fcber den Gerichten und Beh\u00f6rden der Bundesrepublik Deutschland. Relevante Person Eine Person ist als relevant anzusehen, wenn sie innerhalb des extremistischen/terroristischen Spektrums die Rolle einer F\u00fchrungsperson, eines Unterst\u00fctzers/Logistikers oder eines Akteurs einnimmt und objektive Hinweise vorliegen, die die Prognose zulassen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des SS 100a Strafprozessordnung (StPO), f\u00f6rdert, unterst\u00fctzt, begeht oder sich daran beteiligt, oder es sich um eine Kontaktoder Begleitperson eines Gef\u00e4hrders, eines Beschuldigten oder eines Verd\u00e4chtigen einer politisch motivierten Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere einer solchen im Sinne des SS 100a StPO, handelt. Die Einstufung als relevante Person erfolgt durch die Polizei ( Gef\u00e4hrder). Scharia Die Scharia bezeichnet die im Koran von Gott gesetzte Ordnung, eine Art juristische Grundlage. Die Scharia enth\u00e4lt neben rituellen Vorschriften privat-, strafund \u00f6ffentlich-rechtliche Regelungen. Die Scharia ist kein ausformuliertes Regelwerk, sondern eine Quelle der Rechtsfindung. Verbindlichkeit und Handhabung der Scharia in den einzelnen islamischen L\u00e4ndern sind bis heute sehr unterschiedlich. Innerhalb der 93","islamischen Welt wird die Rolle der Scharia kontrovers beurteilt. Einig ist man sich aber darin, dass die Scharia eine f\u00fcr alle Bereiche wichtige Rechtsquelle darstellt. Salafismus Der \"Salafismus\" ist eine Str\u00f6mung des sunnitischen Islamismus, die sich auf die Urzeit des Islam und die sogenannten \"rechtschaffenen Altvorderen\" (arab. al-salaf alsalih) bezieht und die R\u00fcckkehr zu den damaligen Herrschaftsund Rechtsformen anstrebt. Diese ist u.a. gekennzeichnet durch eine fundamentalistische Koranauslegung, die Ablehnung westlicher Wertevorstellungen und die Propagierung des Kampfes gegen die \"Ungl\u00e4ubigen\". Schwarzer Block Der sogenannte Schwarze Block, vermummte Aktivisten in einheitlicher \"Kampfausr\u00fcstung\", ist eine Aktionsform, die urspr\u00fcnglich im linksextremistischen autonomen Spektrum entwickelt wurde und vor allem bei Demonstrationen angewandt wird. Der \"Schwarze Block\" ist keine zentral organisierte und koordinierte Organisationsform, sondern ein punktueller Zusammenschluss gewaltorientierter Linksextremisten. Ziel dieses Auftretens ist die erschwerte Zuordnung von Strafund Gewalttaten zu Einzelpersonen durch die Polizei. Jeder \"Schwarze Block\" beinhaltet jedoch ein einzelfallbezogenes Gewaltpotenzial, das sich je nach Lageentwicklung ausleben kann. Selbstverwalter Reichsb\u00fcrger Spionage Als Spionage wird die T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Nachrichtendienst einer fremden Macht bezeichnet, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gerichtet ist. Die Beschaffung von Informationen, vor allem aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Milit\u00e4r, erfolgt zumeist unter Anwendung geheimer Mittel und Methoden. Soweit Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist, kommt eine Strafbarkeit gem\u00e4\u00df SSSS 93 ff. StGB in Betracht. Spionageabwehr Die Spionageabwehr besch\u00e4ftigt sich mit der Aufkl\u00e4rung und Abwehr bzw. Verhinderung von Spionageaktivit\u00e4ten fremder Nachrichtendienste. Dazu sammelt sie Informationen \u00fcber sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten fremder Nachrichtendienste in der Bundesrepublik Deutschland und wertet sie mit dem Ziel aus, Erkenntnisse \u00fcber Struktur, Aktivit\u00e4ten, Arbeitsmethoden, nachrichtendienstliche Mittel und Zielobjekte dieser Nachrichtendienste zu gewinnen. Die Spionageabwehr geh\u00f6rt gem\u00e4\u00df SS 3 Abs. 1 Nr. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) zu den Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder. Staatsfreiheit Der Begriff der \"Staatsfreiheit\" ist ein innerhalb des ersten NPD-Verbotsverfahren gepr\u00e4gter Begriff. Danach hat das BVerfSchG die Forderung aufgestellt, dass w\u00e4hrend eines laufenden Verbotsverfahrens keine Vertrauenspersonen (VP) und Verdeckten Ermittler (VE) auf den F\u00fchrungsebenen einer Partei t\u00e4tig sein d\u00fcrfen. Damit wird sichergestellt, dass deren Willensbildung und Selbstdarstellung unbeobachtet und selbst bestimmt erfolgen kann. Die Begr\u00fcndung des Verbotsantrags darf nicht auf Beweismaterialien gest\u00fctzt werden, deren Entstehung zumindest teilweise auf das Wirken von VP oder VE zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Die Beobachtung einer Partei w\u00e4h94","rend eines laufenden Verbotsverfahrens darf au\u00dferdem nicht dem Aussp\u00e4hen ihrer Prozessstrategie dienen. Zudem ist die privilegierte Stellung der Verfahrensbevollm\u00e4chtigten der betroffenen Partei zu beachten. Terrorismus Der \"Terrorismus\" ist der nachhaltig gef\u00fchrte Kampf f\u00fcr politische Ziele, die mit Hilfe von Anschl\u00e4gen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen, insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in SS 129a Abs. 1 StGB genannt sind, oder durch andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen. \"Vier-S\u00e4ulen-Strategie\" der NPD Die Strategie der NPD wurde auf dem Bundesparteitag 1998 im mecklenburgischen Stavenhagen zun\u00e4chst als \"Drei-S\u00e4ulen-Strategie\" konzipiert: Kampf um die Stra\u00dfe: Durchf\u00fchrung von Demonstrationen, Zeigen von Pr\u00e4senz in der \u00d6ffentlichkeit, Massenmobilisierung, Kampf um die K\u00f6pfe: Ziel ist die Meinungsf\u00fchrerschaft in der rechtsextremistischen Szene, aber ganz wesentlich auch das Erreichen von Personen au\u00dferhalb ihrer politischen Klientel, Kampf um die Parlamente: Wahlerfolge konnte die NPD in Mecklenburg-Vorpommern 2006 und 2009 vorweisen. Auf dem Bundesparteitag 2004 in Leinefeld/Th\u00fcringen wurde eine vierte S\u00e4ule erg\u00e4nzt: Kampf um den organisierten Willen: Die NPD sieht sich als \"Speerspitze der nationalen Erneuerung\" und versucht, alle \"nationalen Kr\u00e4fte\" zu einem B\u00fcndnis zu bewegen - nat\u00fcrlich unter ihrer F\u00fchrung. Wirtschaftsschutz Als Wirtschaftsschutz werden staatliche Ma\u00dfnahmen bezeichnet, die dem Schutz deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen vor einem durch Spionage betriebenen Know-how-Abfluss sowie vor Bedrohungen durch Rechtsund Linksextremisten, durch ausl\u00e4ndische Extremisten sowie durch islamistische Terroristen dienen. Wirtschaftsspionage Wirtschaftsspionage ist Teil der Spionage, der die staatlich gelenkte oder gest\u00fctzte, von fremden Nachrichtendiensten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Forschungseinrichtungen beinhaltet. Betreibt hingegen ein konkurrierendes Unternehmen eine private Ausforschung, handelt es sich um Konkurrenzaussp\u00e4hung, die h\u00e4ufig auch Industriespionage genannt wird. In den Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden f\u00e4llt ausschlie\u00dflich die Wirtschaftsspionage. 95","Registeranhang Im Textteil erw\u00e4hnte Personenzusammenschl\u00fcsse Seitenzahl A Aktionsblog 15, 21ff, 28 al-Qaida 90 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) 60, 68 ff., 85, 87 Arischer Widerstandsbund 25 Artgemeinschaft-Germanische Glaubens-Gemeinschaft we25, 84 sensgem\u00e4\u00dfer Lebensgestaltung e. V. (AG-GGG) Aryan Warriors 25, 32 Autonome 6, 54, 88, 91 B Bataillon 500 18 Blood and Honour 19, 84 Brigade 8 19, 25 D Der III. Weg 14, 41 f. Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 52, 58, 61, 84 Deutschland muss leben e. V. (DML) 24 Die Liebenfels-Kapelle/Skalinger 18, 19 DIE RECHTE 14, 40f 3-L\u00e4nder-Jungs 20 F Freie Kr\u00e4fte Greifswald/Nationale Sozialisten Greifswald 25 Freie Pommern 25 Freistaat Preu\u00dfen 48 Fremde im eigenen Land (F.i.e.L.) 19, 24, 84 Freundeskreis Thinghaus 38 Freikorps Heimatschutz 25 G Geeinte deutsche V\u00f6lker und St\u00e4mme (GdVuST) 48, 84 Gefangenenhilfe Freundeskreis 25 Gemeinschaft Recknitztal 16 Germanisches Bollwerk Mecklenburg 24 Glaube, Wille, Tat (Musiklabel) 19 H Hammerskins 19, 25 Harakat al-Muqawama al-Islamiya (HAMAS) 84, 90 96","Hizb Allah 90 HUSKARLAR MC Stralsund 16 I Identit\u00e4re Bewegung Deutschland (IBD) 13, 43ff., 84 Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern (IB MV) 43 ff., 84 Initiative \"Vereint f\u00fcr Stralsund\" 24 Interventionistische Linke (IL) 51ff., 58ff., 84 Islamischer Staat (IS) 45, 62-65, 69 f., 84 J Junge Nationalisten (JN) 26, 32, 39 f., 40, 84 K Kameradschaft Borken 25 Kameradschaftsbund Anklam 25 Kameradschaftsbund Bargischow 25 Kollektiv Seenplatte 24 L Limo 53 f. Leveler Records 19 M Mit erhobener Stimme 18 Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei (MLKP) 68, 85 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) 52, 61, 85 N Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 6 f., 14, 31-40, 85 Nationales B\u00fcndnis L\u00f6cknitz 25 Nationale Sozialisten Rostock 15, 21, 85 Nordlichter Rostock 23 P Painful Awakening/Baltic Storm 18, 19 Path of Resistance 18, 19 Patrioten Rostock/R\u00fcgen/Stralsund 23 Penzliner Runde 48 Pommerscher Bismarck 19 Preu\u00dfisches Institut - Bismarcks Erben 48 R Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter 47 f., 80 f., 83, 93 f. 100 Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) 68, 84, 87 97","Ring Nationaler Frauen (RNF) 37, 85 Rostocker Division 23, 32 Rote Hilfe e. V. (RH) 52, 57, 85 RotFuchs-F\u00f6rderverein 61 REBELL 61 S Schlachtruf Germania 18 Schwarz-Rote-Hilfe 58, 85 Skalinger 18, 19 Soldiers of Odin Germany Mecklenburg-Vorpommern (SOO) 16, 85 Sozialistische Alternative (SAV) 52, 61, 85 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) 52, 58, 61, 85 Sozialistische Organisation Solidarit\u00e4t (SOL) 61, 85 Staatenlos.Info - Comedian e.V. 48 Stimme der Vergeltung 18 T Taliban 63 Thrima 18, 19 T\u00fcrkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten 68, 85 (TKP/ML) U Ungebetene G\u00e4ste 18, 19, 38 V V\u00f6lkische Burschenschar Strasburg 25 W White Rex 28 Wiege des Schicksals/Motorhate 18 98","Anlagen 99","Anlage 1 - Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t (PMK) Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t -Rechts2018 2019 Straftaten Gesamt 907 970 davon extremistisch 872 930 Propagandadelikte 665 687 davon extremistisch 665 687 143 Gewaltdelikte 43 49 davon extremistisch 43 49 Fremdenfeindliche Straftaten 231 216 davon extremistisch 231 216 davon Gewaltdelikte 39 24 Antisemitische Straftaten 54 51 davon Gewaltdelikte 1 0 Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t -Links2018 2019 Straftaten Gesamt 249 279 davon extremistisch 89 92 Propagandadelikte 7 6 davon extremistisch 7 6 Gewaltdelikte 26 22 davon extremistisch 26 22 Fremdenfeindliche Straftaten 0 2 davon extremistisch 2 davon Gewaltdelikte 0 Antisemitische Straftaten 0 0 Politisch moPolitisch motiPolitisch Politisch tivierte Krimivierte Kriminamotivierte motivierte nalit\u00e4t - religilit\u00e4t - ausl\u00e4nKriminalit\u00e4t Kriminalit\u00e4t - \u00f6se Ideologie dische Ideolo- - religi\u00f6se ausl\u00e4ndische gie Ideologie Ideologie 2018 2018 2019 2019 Straftaten Gesamt 6 13 5 2 davon extremistisch 6 13 5 2 Propagandadelikte 1 2 0 1 Gewaltdelikte 3 4 0 0 davon extremistisch 3 4 0 0 Fremdenfeindliche Strafta- 4 6 3 0 ten davon extremistisch 4 6 3 0 davon Gewaltdelikte 3 3 0 0 Antisemitische Straftaten 2 1 0 0 davon Gewaltdelikte 0 0 0 Quelle: LKA M-V 143 Zus\u00e4tzlich 6 Gewalttaten durch \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\". 100","101","Anlage 2 - Landesverfassungsschutzgesetz Amtliche Abk\u00fcrzung: LVerfSchG M-V Ausfertigungsdatum: 11.07.2001 Textnachweis ab: 01.01.2005 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: GVOBl. M-V 2001, 261 Gliederungs-Nr.: 12-4 Gesetz \u00fcber den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Landesverfassungsschutzgesetz - LVerfSchG M-V) Vom 11. Juli 2001 Fundstelle: GVOBl. M-V 2001, S. 261 Stand: letzte ber\u00fccksichtigte \u00c4nderung: zuletzt ge\u00e4ndert durch Gesetz vom 13. Januar 2017 (GVOBl. M-V S. 2) Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Inhalts\u00fcbersicht Abschnitt 1 Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS1 Zweck des Verfassungsschutzes SS2 Organisation SS3 Bedienstete SS4 Zusammenarbeit SS5 Aufgaben des Verfassungsschutzes SS6 Begriffsbestimmungen SS7 Rahmen f\u00fcr die T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS8 Funktionelle Trennung von Polizei und Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS9 Formen der Datenerhebung SS 10 Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln SS 10a Vertrauensleute und Verdeckte Mitarbeiter SS 11 Mitteilung an betroffene Personen SS 12 Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Abschnitt 2 Datenverarbeitung SS 13 Begriff der Datei und der Akte SS 14 Dateianordnung SS 15 Voraussetzung der Speicherung SS 16 Erfassung personenbezogener Daten von Minderj\u00e4hrigen SS 17 Speichern, Berichtigen, L\u00f6schen und Sperren personenbezogener Daten 102","Abschnitt 3 Informations\u00fcbermittlung und Auskunftserteilung SS 18 Informations\u00fcbermittlung zwischen den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden SS 19 Informations\u00fcbermittlung an Bundesnachrichtendienst und Milit\u00e4rischen Abschirmdienst SS 20 Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an Polizei, Staatsanwaltschaft und andere Stellen SS 20a Projektbezogene gemeinsame Dateien SS 21 Informations\u00fcbermittlung an ausl\u00e4ndische Stellen SS 22 Informations\u00fcbermittlung an die \u00d6ffentlichkeit SS 23 Dokumentation und Grundlage der Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 24 Informations\u00fcbermittlung durch \u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 24a Informations\u00fcbermittlung durch nicht-\u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 24b Weitere Auskunftsverlangen SS 25 \u00dcbermittlungsverbote, Nachberichtspflicht SS 26 Auskunft an betroffene Personen Abschnitt 4 Kontrolle der Verfassungsschutzbeb\u00f6rde SS 27 Parlamentarische Kontrollkommission SS 28 Geheimhaltung SS 29 Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission Abschnitt 5 Schlussvorschriften SS 30 Geltung des Landesdatenschutzgesetzes SS 31 (weggefallen) SS 32 In-Kraft-Treten, Au\u00dfer-Kraft-Treten Abschnitt 1 Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS1* Zweck des Verfassungsschutzes Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. Fu\u00dfnoten *) SS 1 ge\u00e4ndert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. April 2004. SS2 Organisation (1) Die Aufgaben des Verfassungsschutzes werden von der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wahrgenommen. Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist das Innenministerium. Es unterh\u00e4lt f\u00fcr diese Aufgaben eine besondere Abteilung. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf Dienststellen der Polizei, Dienststellen der Polizei d\u00fcrfen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht angegliedert werden. SS3 Bedienstete Mit Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde d\u00fcrfen nur Personen betraut werden, die nach ihrer Per103","s\u00f6nlichkeit und nach ihrem Verhalten die Gew\u00e4hr daf\u00fcr bieten, dass sie jederzeit f\u00fcr die Sicherung und Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eintreten. SS4 Zusammenarbeit (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist verpflichtet, mit Bund und L\u00e4ndern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit besteht insbesondere in gegenseitiger Unterst\u00fctzung und Information sowie in der Unterhaltung gemeinsamer Einrichtungen. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden anderer L\u00e4nder d\u00fcrfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur im Einvernehmen, der Bund nach Ma\u00dfgabe bundesrechtlicher Vorschriften nur im Benehmen mit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Mecklenburg-Vorpommerns t\u00e4tig werden. SS5 Aufgaben des Verfassungsschutzes (1) Zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgabe sammelt und wertet die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sachund personenbezogene Daten, insbesondere Ausk\u00fcnfte, Nachrichten und Unterlagen aus \u00fcber 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes f\u00fcr eine fremde Macht im Geltungsbereich dieses Gesetzes, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden, 4. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung ( Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes ) oder gegen das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker ( Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes ) gerichtet sind. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde informiert die zust\u00e4ndigen Stellen und die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. Sie kann dazu insbesondere Verfassungsschutzberichte ver\u00f6ffentlichen und Pr\u00e4vention im Rahmen von \u00d6ffentlichkeitsarbeit leisten. Den staatlichen Stellen soll erm\u00f6glicht werden, rechtzeitig die erforderlichen Ma\u00dfnahmen zur Abwehr der Gefahren nach Satz 1 zu treffen. (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wirkt mit 1. bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen nach Ma\u00dfgabe des Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetzes vom 22. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 114, 195), zuletzt ge\u00e4ndert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Januar 2009 (GVOBl. M-V S. 82), sowie bei Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen in den \u00fcbrigen gesetzlich bestimmten F\u00e4llen, 2. bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutz von im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. (4) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden ( Artikel 20 des Grundgesetzes ). 104","SS6 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, einen der in Absatz 3 genannten Verfassungsgrunds\u00e4tze zu beseitigen oder au\u00dfer Geltung zu setzen, 2. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihnen geh\u00f6rendes Gebiet abzutrennen, 3. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, den Bund, die L\u00e4nder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsf\u00e4higkeit erheblich zu beeintr\u00e4chtigen. (2) Eine Bestrebung im Sinne des Gesetzes ist insbesondere dann gegeben, wenn sie auf Gewaltanwendung gerichtet ist oder sonst ein k\u00e4mpferisches und aggressives Verhalten gegen\u00fcber den in Absatz 3 genannten Grunds\u00e4tzen erkennen l\u00e4sst. (3) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes z\u00e4hlen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszu\u00fcben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen, 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition, 4. die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung, 5. die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, 6. der Ausschluss jeder Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft und 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. (4) F\u00fcr einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdr\u00fccklich unterst\u00fctzt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu besch\u00e4digen. (5) Betroffene Personen sind Personen, bei denen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr T\u00e4tigkeiten oder Bestrebungen gem\u00e4\u00df SS 5 Abs. 1 vorliegen. Dritte sind Personen, bei denen keine derartigen Anhaltspunkte vorliegen. (6) Gewalt im Sinne dieses Gesetzes ist die Anwendung k\u00f6rperlichen Zwanges gegen Personen und die gewaltt\u00e4tige Einwirkung auf Sachen. 105","SS7 Rahmen f\u00fcr die T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf sachund personenbezogene Daten nur erheben, verarbeiten und nutzen, soweit sie zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlich sind. Voraussetzung f\u00fcr die Sammlung von Informationen im Sinne des SS 5 Abs. 1 ist das Vorliegen tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte, die, insgesamt betrachtet und unter Einbeziehung nachrichtendienstlicher Erfahrungen, den Verdacht einer der in SS 5 Abs. 1 genannten Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten rechtfertigen. Die Art und der Umfang des Umgangs mit Daten richtet sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes. Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, gilt das Landesdatenschutzgesetz von MecklenburgVorpommern. (2) Zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nur die dazu erforderlichen Ma\u00dfnahmen ergreifen; dies gilt insbesondere f\u00fcr den Umgang mit personenbezogenen Daten. Von mehreren m\u00f6glichen und geeigneten Ma\u00dfnahmen hat sie diejenige zu treffen, die den einzelnen, insbesondere in seinen Grundrechten, und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeintr\u00e4chtigt. Eine Ma\u00dfnahme darf nicht zu einem Nachteil f\u00fchren, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis steht. Sie ist nur so lange zul\u00e4ssig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann. SS8 Funktionelle Trennung von Polizei und Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Polizeiliche Befugnisse stehen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht zu; sie darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Ma\u00dfnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. SS9 Formen der Datenerhebung (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten der betroffenen Person auch ohne deren Kenntnis bei ihr und bei Dritten erheben, wenn 1. tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr den Verdacht von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten gem\u00e4\u00df SS 5 Abs. 1 vorliegen, 2. dies f\u00fcr die Erforschung und Bewertung von gewaltt\u00e4tigen Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich ist oder 3. dies zur Schaffung oder Erhaltung nachrichtendienstlicher Zug\u00e4nge \u00fcber Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 erforderlich ist. Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person mit ihrer Kenntnis erhoben, so ist sie \u00fcber die Freiwilligkeit der Mitwirkung und den Verwendungszweck aufzukl\u00e4ren. Die Aufkl\u00e4rungspflicht umfasst bei einer beabsichtigten \u00dcbermittlung auch den Empf\u00e4nger der Daten. Die Aufkl\u00e4rung kann unterbleiben, wenn die Tatsache, dass die Erhebung f\u00fcr Zwecke des Verfassungsschutzes erfolgt, aus besonderen Gr\u00fcnden nicht bekannt werden soll. (2) Personenbezogene Daten von Dritten d\u00fcrfen ohne deren Kenntnis nur erhoben werden, wenn 1. dies f\u00fcr die Erforschung von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 vor\u00fcbergehend erforderlich ist, 2. die Erforschung des Sachverhaltes auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert w\u00e4re und 3. \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Belange der betroffenen Personen nicht entgegenstehen. Daten Dritter d\u00fcrfen auch erhoben werden, wenn sie mit zur Aufgabenerf\u00fcllung erforderlichen Informationen untrennbar verbunden sind. Daten, die f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis der zu speichernden Informationen nicht erforderlich sind, sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Dies gilt nicht, wenn die L\u00f6schung nicht oder nur 106","mit unvertretbarem Aufwand m\u00f6glich ist. In diesem Fall sind die Daten zu sperren; die gesperrten Daten d\u00fcrfen nicht mehr genutzt werden. (3) Ist zum Zwecke der Sammlung von Informationen die Weitergabe personenbezogener Daten unerl\u00e4sslich, so d\u00fcrfen schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person oder Dritter nur im unvermeidbaren Umfang beeintr\u00e4chtigt werden. SS 10 Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur verdeckten Informationsbeschaffung, insbesondere zur verdeckten Erhebung personenbezogener Daten, nur folgende nachrichtendienstliche Mittel anwenden: 1. Inanspruchnahme von Vertrauensleuten nach Ma\u00dfgabe des SS 10a , sonstigen Informanten und Gew\u00e4hrspersonen; 2. Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern nach Ma\u00dfgabe des SS 10a ; 3. Observationen; 4. Bildaufzeichnungen (Fotografieren, Filmen und Videografieren) au\u00dferhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes ; 5. verdeckte Ermittlungen und Befragungen; 6. verdecktes Mith\u00f6ren ohne Inanspruchnahme technischer Mittel; 7. verdecktes Mith\u00f6ren und Aufzeichnen des nicht \u00f6ffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel au\u00dferhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes ; 8. Beobachtung des Funkverkehrs auf nicht f\u00fcr den allgemeinen Empfang bestimmten Kan\u00e4len; 9. Verwendung fingierter biographischer, beruflicher oder gewerblicher Angaben (Legenden) mit Ausnahme solcher beruflicher Angaben, die sich auf die in Satz 3 genannten Personen beziehen; 10. Beschaffung, Herstellung und Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen; 11. \u00dcberwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Ma\u00dfgabe des aufgrund von Artikel 10 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes; 12. verdecktes Beobachten und sonstiges Aufkl\u00e4ren des Internets, ohne dass der Schutzbereich des Artikels 10 des Grundgesetzes (Brief-, Postund Fernmeldegeheimnis) ber\u00fchrt ist, insbesondere die verdeckte Teilnahme an den Kommunikationseinrichtungen des Internets sowie die Suche nach ihnen. (2) Die Mittel nach Absatz 1 d\u00fcrfen nur angewendet werden, wenn 1. die Voraussetzungen des SS 9 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 vorliegen, 2. sich ihr Einsatz gegen Dritte richtet, deren Einbeziehung in eine solche Ma\u00dfnahme unumg\u00e4nglich ist, um auf diese Weise Erkenntnisse \u00fcber sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht oder Bestrebungen zu gewinnen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die im SS 5 Abs. 1 Nr. 1 und 3 genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind oder 3. dies zur Abschirmung der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenst\u00e4nde und Nachrichtenzug\u00e4nge des Verfassungsschutzes gegen sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten 107","erforderlich ist. Die Mittel nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 9 und 10 d\u00fcrfen auch f\u00fcr Vertrauensleute angewendet werden, wenn dies zur Erf\u00fcllung eines dienstlichen Auftrags oder zu ihrem Schutz erforderlich ist. (3) Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel gem\u00e4\u00df Absatz 1 ist unzul\u00e4ssig, wenn die Informationsbeschaffung auf andere, die betroffene Person weniger beeintr\u00e4chtigende Weise m\u00f6glich ist. Eine geringere Beeintr\u00e4chtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Daten aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen oder durch \u00dcbermittlung nach SS 24 gewonnen werden k\u00f6nnen. Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel darf nicht au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zur Bedeutung des aufzukl\u00e4renden Sachverhaltes stehen. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobenen Daten nur f\u00fcr die in SS 9 Abs. 1 genannten Zwecke nutzen. Daten, die f\u00fcr diese Zwecke nicht erforderlich sind, sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Sind diese Daten mit anderen, f\u00fcr die in SS 9 Abs. 1 genannten Zwecke erforderlichen Daten derart verbunden, dass sie nicht oder nur mit einem unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfen Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen, so sind diese Daten zu sperren; sie d\u00fcrfen nicht mehr genutzt werden. (4) Wirkt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen im Sinne des SS 5 Abs. 3 Nr. 1 mit, so darf sie nur das nachrichtendienstliche Mittel der Tarnung von Mitarbeitern anwenden. (5) Die Beh\u00f6rden des Landes sowie die Kommunalbeh\u00f6rden sind verpflichtet, der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Hilfe f\u00fcr Tarnungsma\u00dfnahmen zu leisten. (6) Die Anwendung des nachrichtendienstlichen Mittels nach Absatz 1 Nr. 7 bedarf im Einzelfall der Zustimmung des Innenministers, im Falle seiner Verhinderung der des Staatssekret\u00e4rs, und der Zustimmung der nach dem Ausf\u00fchrungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu dem aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes gebildeten Kommission; bei Gefahr im Verzug ist unverz\u00fcglich die Genehmigung dieser Kommission nachtr\u00e4glich einzuholen. Die durch solche Ma\u00dfnahmen erhobenen personenbezogenen Daten d\u00fcrfen nur nach Ma\u00dfgabe des aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes verwendet werden. (7) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf unter den Voraussetzungen des SS 24a Abs. 2 technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendger\u00e4tes und zur Ermittlung der Ger\u00e4teoder Kartennummer einsetzen. Die Ma\u00dfnahme ist nur zul\u00e4ssig, wenn ohne Einsatz technischer Mittel nach Satz 1 die Ermittlung des Standortes oder die Ermittlung der Ger\u00e4teoder Kartennummer aussichtslos oder wesentlich erschwert w\u00e4re. Sie darf sich nur gegen die in SS 24a Abs. 3 Nr. 1 und 2 Buchstabe b bezeichneten Personen richten. F\u00fcr die Verarbeitung der Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. Personenbezogene Daten eines Dritten d\u00fcrfen anl\u00e4sslich solcher Ma\u00dfnahmen nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gr\u00fcnden zur Erreichung des Zweckes nach Satz 1 unvermeidbar ist. Sie unterliegen einem absoluten Verwendungsverbot und sind nach Beendigung der Ma\u00dfnahme unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. SS 24a Abs. 4 bis 6 gilt entsprechend. Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses ( Artikel 10 des Grundgesetzes ) wird insoweit eingeschr\u00e4nkt. SS 10a Vertrauensleute und Verdeckte Mitarbeiter (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf 1. Privatpersonen, deren planm\u00e4\u00dfige, dauerhafte Zusammenarbeit mit ihr Dritten nicht bekannt ist (Vertrauensleute), und 2. eigene Mitarbeiter unter einer ihnen verliehenen und auf Dauer angelegten Legende (Verdeckte Mitarbeiter) zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen unter den Voraussetzungen des SS 10 Absatz 2 einsetzen. Ein dauerhafter Einsatz zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nummer 1 und 4 ist nur bei Bestrebungen von erheblicher Bedeutung zul\u00e4ssig, insbesondere, wenn sie darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewalt vorzubereiten. 108","(2) Vertrauensleute und Verdeckte Mitarbeiter d\u00fcrfen weder zur Gr\u00fcndung von Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nr. 1, 3 oder 4 noch zur steuernden Einflussnahme auf derartige Bestrebungen eingesetzt werden. Sie d\u00fcrfen in solchen Personenzusammenschl\u00fcssen oder f\u00fcr solche Personenzusammenschl\u00fcsse, einschlie\u00dflich strafbarer Vereinigungen, t\u00e4tig werden, um deren Bestrebungen aufzukl\u00e4ren. Im \u00dcbrigen ist im Einsatz eine Beteiligung an Bestrebungen nur zul\u00e4ssig, wenn sie 1. nicht in Individualrechte eingreift, 2. von den an den Bestrebungen Beteiligten derart erwartet wird, dass sie zur Gewinnung und Sicherung der Informationszug\u00e4nge unumg\u00e4nglich ist, und 3. nicht au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zur Bedeutung des aufzukl\u00e4renden Sachverhalts steht. Sofern zureichende tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass Vertrauensleute oder Verdeckte Mitarbeiter rechtswidrig einen Straftatbestand von erheblicher Bedeutung verwirklicht haben, soll der Einsatz unverz\u00fcglich beendet und die Strafverfolgungsbeh\u00f6rde unterrichtet werden. \u00dcber Ausnahmen nach Satz 4 entscheidet der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter. (3) \u00dcber die Verpflichtung von Vertrauensleuten entscheidet der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter. Als Vertrauensleute d\u00fcrfen Personen nicht angeworben und eingesetzt werden, die 1. nicht voll gesch\u00e4ftsf\u00e4hig, insbesondere minderj\u00e4hrig sind, 2. von den Geldoder Sachzuwendungen f\u00fcr die T\u00e4tigkeit auf Dauer als alleinige Lebensgrundlage abh\u00e4ngen w\u00fcrden, 3. an einem Aussteigerprogramm teilnehmen, 4. im Bundeszentralregister mit einer Verurteilung wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bew\u00e4hrung ausgesetzt worden ist, eingetragen sind, 5. Mitglied des Europ\u00e4ischen Parlaments, des Deutschen Bundestages, eines Landesparlaments oder Mitarbeiter eines solchen Mitglieds sind oder 6. berechtigt sind, in Strafsachen aus beruflichen Gr\u00fcnden das Zeugnis zu verweigern ( SSSS 53 und 53a der Strafprozessordnung ), wenn sie zur Beschaffung von Informationen \u00fcber Sachverhalte eingesetzt werden sollen, auf die sich ihr Zeugnisverweigerungsrecht bezieht; Informationen, die diese Personen unter Verletzung des SS 203 des Strafgesetzbuches rechtswidrig an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde weiterzugeben beabsichtigen, d\u00fcrfen von dieser nicht entgegengenommen werden. Der Leiter der Verfassungsschutzabteilung kann eine Ausnahme von Nummer 4 zulassen, wenn die Verurteilung nicht als T\u00e4ter eines Totschlags ( SSSS 212 , 213 StGB ) oder einer allein mit lebenslanger Haft bedrohten Straftat erfolgt ist und der Einsatz zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen, die auf die Begehung von in SS 3 Absatz 1 des Artikel 10-Gesetzes bezeichneten Straftaten gerichtet sind, unerl\u00e4sslich ist. Im Falle einer Ausnahme nach Satz 3 ist der Einsatz nach h\u00f6chstens sechs Monaten zu beenden, wenn er zur Erforschung der in Satz 3 genannten Bestrebungen nicht zureichend gewichtig beigetragen hat. Auch im Weiteren ist die Qualit\u00e4t der gelieferten Informationen fortlaufend zu bewerten. Das Ministerium f\u00fcr Inneres und Sport tr\u00e4gt der Parlamentarischen Kontrollkommission mindestens einmal im Jahr einen Lagebericht zum Einsatz von Vertrauensleuten vor. (4) Zum Absehen von der Verfolgung von im Einsatz begangenen Vergehen oder der R\u00fccknahme einer bereits erhobenen Klage und der Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft findet SS 9a Absatz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes Anwendung. 109","SS 11 Mitteilung an betroffene Personen Betroffenen Personen sind Ma\u00dfnahmen nach SS 10 Abs. 6 Satz 1 nach ihrer Beendigung mitzuteilen, sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zweckes des Eingriffs ausgeschlossen werden kann. L\u00e4sst sich im Zeitpunkt der Beendigung der Ma\u00dfnahme noch nicht abschlie\u00dfend beurteilen, ob diese Voraussetzung erf\u00fcllt ist, unterbleibt die Mitteilung so lange, bis eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Ma\u00dfnahme ausgeschlossen werden kann. Die nach dem Ausf\u00fchrungsgesetz zu dem aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes gebildete Kommission ist \u00fcber die Gr\u00fcnde, die einer Mitteilung entgegenstehen, zu unterrichten; h\u00e4lt sie eine Mitteilung f\u00fcr geboten, so ist diese unverz\u00fcglich zu veranlassen. SS 12 Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur Aufkl\u00e4rung 1. von Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, 2. von Bestrebungen im Sinne des SS 5 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 bei \u00f6ffentlichen Stellen gef\u00fchrte Dateien, Akten und Register einsehen. (2) Eine solche Einsichtnahme ist nur zul\u00e4ssig, wenn 1. die Aufkl\u00e4rung auf andere Weise nicht m\u00f6glich erscheint, insbesondere durch eine \u00dcbermittlung der Daten durch die registerf\u00fchrende Stelle der Zweck der Ma\u00dfnahme gef\u00e4hrdet w\u00fcrde, 2. die betroffenen Personen durch eine anderweitige Aufkl\u00e4rung unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig beeintr\u00e4chtigt werden w\u00fcrden und 3. eine besondere gesetzliche Geheimhaltungsvorschrift oder ein Berufsgeheimnis der Einsichtnahme nicht entgegensteht. (3) Die auf diese Weise gewonnenen Erkenntnisse d\u00fcrfen nur zu den in Absatz 1 genannten Zwecken verwendet werden. Daten, die f\u00fcr diese Zwecke nicht erforderlich sind, sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Sind diese Daten mit anderen, f\u00fcr die in Absatz 1 genannten Zwecke erforderlichen Daten derart verbunden, dass sie nicht oder nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfem Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen, so sind diese Daten zu sperren; sie d\u00fcrfen nicht mehr genutzt werden. (4) \u00dcber die Einsichtnahme ist ein gesonderter Nachweis zu f\u00fchren, aus dem ihr Zweck, die in Anspruch genommene Stelle sowie die Namen der betroffenen Person, deren Daten f\u00fcr eine weitere Verwendung erforderlich sind, hervorgehen. Diese Aufzeichnungen sind gesondert aufzubewahren, durch technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Erstellung folgt, zu vernichten. Dieser Nachweis ist der Parlamentarischen Kontrollkommission auf Wunsch vorzulegen. Abschnitt 2 Datenverarbeitung SS 13 Begriff der Datei und der Akte (1) Eine Datei im Sinne dieses Gesetzes ist 1. eine Sammlung personenbezogener Daten, die durch automatisierte Verfahren verarbeitet und ausgewertet werden kann (automatisierte Datei) oder 2. jede sonstige Sammlung gleichartig aufgebauter personenbezogener Daten, die nach be110","stimmten Merkmalen geordnet und ausgewertet werden kann (nicht-automatisierte Datei). (2) Eine Akte ist jede sonstige Sammlung von amtlichen oder dienstlichen Zwecken dienenden Unterlagen, die in einem inhaltlichen Bezug zueinander stehen und auch personenbezogene Daten enthalten k\u00f6nnen. Dazu z\u00e4hlen auch Bildund Tonmedien. Akten oder Ausz\u00fcge aus Akten d\u00fcrfen auch in elektronischer Form gef\u00fchrt werden. Eine Abfrage personenbezogener Daten mittels automatisierter Verarbeitung ist nur zul\u00e4ssig, wenn f\u00fcr sie die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 15 Absatz 1 oder SS 16 Absatz 1 vorliegen. Der automatisierte Abgleich dieser personenbezogenen Daten ist nur beschr\u00e4nkt auf Akten eng umgrenzter Anwendungsgebiete zul\u00e4ssig. Bei jeder Abfrage sind f\u00fcr Zwecke der Datenschutzkontrolle der Zeitpunkt, die Angaben, die die Feststellung der abgefragten Daten erm\u00f6glichen, sowie Angaben zur Feststellung des Abfragenden zu protokollieren. Die protokollierten Daten d\u00fcrfen nur f\u00fcr Zwecke der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betriebs der Datenverarbeitungsanlage verwendet werden. Die Protokolldaten sind am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Protokollierung folgt, zu l\u00f6schen. SS 14 Dateianordnung (1) F\u00fcr jede automatisierte Datei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sind in einer Dateianordnung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde festzulegen: 1. Bezeichnung der Datei, 2. Zweck der Datei, 3. Inhalt, Umfang, Voraussetzungen der Speicherung, \u00dcbermittlung und Nutzung, 4. Berechtigung zur Eingabe von Daten, 5. Zugangsberechtigung, 6. \u00dcberpr\u00fcfungsfristen und Speicherungsdauer, 7. Protokollierung. (2) Der Landesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz ist vor Erlass der Dateianordnung anzuh\u00f6ren. SS 15 Voraussetzung der Speicherung (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben personenbezogene Informationen in Dateien nur speichern, wenn die Voraussetzungen ihrer Erhebung gem\u00e4\u00df SS 9 Absatz 1 oder 2 vorliegen. (2) Unterlagen, die nach Absatz 1 gespeicherte Angaben belegen, d\u00fcrfen auch gespeichert werden, wenn in ihnen weitere personenbezogene Daten Dritter enthalten sind. Eine Abfrage von Daten Dritter ist unzul\u00e4ssig. (3) Bundesgesetzliche Vorschriften \u00fcber die Datenverarbeitung in gemeinsamen Dateien der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder bleiben unber\u00fchrt. SS 16 Erfassung personenbezogener Daten von Minderj\u00e4hrigen (1) Personenbezogene Daten von Minderj\u00e4hrigen d\u00fcrfen in Dateien und Akten nur erfasst werden, wenn 1. diese zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Daten beziehen, das 16. Lebensjahr vollendet haben 111","und 2. der Verdacht einer geheimdienstlichen T\u00e4tigkeit ( SS 5 Absatz 1 Nummer 2 ) oder einer Bestrebung im Sinne des SS 5 Absatz 1 Nummer 1 oder 3 besteht, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen verfolgt wird. (2) Personenbezogene Daten \u00fcber Minderj\u00e4hrige nach Vollendung des 16. und vor Vollendung des 18. Lebensjahres sind nach zwei Jahren auf die Erforderlichkeit der Erfassung zu \u00fcberpr\u00fcfen und sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren zu l\u00f6schen, es sei denn, dass nach Eintritt der Vollj\u00e4hrigkeit weitere Erkenntnisse nach SS 5 Absatz 1 angefallen sind. SS 17 Speichern, Berichtigen, L\u00f6schen und Sperren personenbezogener Daten (1) Umfang und Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind auf das f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erforderliche Ma\u00df zu beschr\u00e4nken. (2) Wird die Richtigkeit von personenbezogenen Daten von betroffenen Personen bestritten, so ist dies in der Akte und Datei zu vermerken oder auf sonstige Weise festzuhalten. Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Dabei muss nachvollziehbar bleiben, in welchem Zeitraum und aus welchem Grund sie unrichtig waren. Die Daten sind zu erg\u00e4nzen, wenn sie unvollst\u00e4ndig sind und dadurch schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person beeintr\u00e4chtigt sein k\u00f6nnen. (3) Personenbezogene Daten in Dateien sind zu l\u00f6schen, wenn ihre Erhebung oder Speicherung unzul\u00e4ssig war oder ihre Kenntnis f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung nicht mehr erforderlich ist. Bei jeder Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, sp\u00e4testens aber nach f\u00fcnf Jahren, sind die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten auf ihre Erforderlichkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen. Soweit die Daten Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nummer 1 betreffen, sind sie sp\u00e4testens zehn Jahre, soweit sie Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nummer 3 oder 4 betreffen, sp\u00e4testens f\u00fcnfzehn Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu l\u00f6schen, es sei denn, der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter trifft im Einzelfall ausnahmsweise eine andere Entscheidung. (4) Personenbezogene Daten sind in Dateien zu sperren, soweit durch ihre L\u00f6schung schutzw\u00fcrdige Belange der betroffenen Person oder von Dritten beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. Ein schutzw\u00fcrdiges Interesse liegt auch vor, wenn die betroffene Person einen Antrag nach SS 26 Absatz 1 Satz 1 gestellt hat. Anstelle der L\u00f6schung tritt auch dann eine Sperrung, wenn die nach Absatz 3 zu l\u00f6schenden Daten mit anderen Daten derart verbunden sind, dass sie nicht oder nur mit einem unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfen Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen. Die gesperrten Daten d\u00fcrfen ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht mehr genutzt werden. (5) Eine Akte ist zu vernichten, wenn sie insgesamt zur Aufgabenerf\u00fcllung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht oder nicht mehr erforderlich ist. Die Erforderlichkeit ist bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren, zu pr\u00fcfen. Eine Vernichtung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch sie schutzw\u00fcrdige Interessen des Betroffenen beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. Dies ist auch dann gegeben, wenn eine betroffene Person einen Antrag nach SS 26 Absatz 1 Satz 1 gestellt hat. In diesen F\u00e4llen ist die Akte zu sperren und mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen. Sie darf nur f\u00fcr den Zweck verwendet werden, f\u00fcr den sie gesperrt worden ist oder wenn es zur Abwehr einer erheblichen Gefahr unerl\u00e4sslich ist. Eine Vernichtung der Akte erfolgt nicht, wenn sie nach den Vorschriften des Landesarchivgesetzes dem Landesarchiv zur \u00dcbernahme anzubieten und zu \u00fcbergeben ist. (6) Personenbezogene Daten, die ausschlie\u00dflich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, d\u00fcrfen nur f\u00fcr diesen Zweck verwendet werden. 112","Abschnitt 3 Informations\u00fcbermittlung und Auskunftserteilung SS 18 Informations\u00fcbermittlung zwischen den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde unterrichtet das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder \u00fcber alle Angelegenheiten, deren Kenntnis zur Erf\u00fcllung der Aufgaben der empfangenden Stellen erforderlich ist. SS 19 Informations\u00fcbermittlung an Bundesnachrichtendienst und Milit\u00e4rischen Abschirmdienst Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde \u00fcbermittelt dem Bundesnachrichtendienst und dem Milit\u00e4rischen Abschirmdienst die ihr bekannt gewordenen Informationen, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die \u00dcbermittlung f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Aufgaben der empfangenden Stelle erforderlich ist. Handelt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde auf Ersuchen, so ist sie zur \u00dcbermittlung nur verpflichtet und berechtigt, wenn sich die tats\u00e4chlichen Anhaltspunkte aus den Angaben der ersuchenden Beh\u00f6rde ergeben. SS 20 Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an Polizei, Staatsanwaltschaft und andere Stellen (1) Die im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben gewonnenen Erkenntnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, die nicht personenbezogen sind, k\u00f6nnen an andere Beh\u00f6rden und Stellen, insbesondere an die Polizei und Staatsanwaltschaften, \u00fcbermittelt werden, wenn sie f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung der empfangenden Stellen erforderlich sein k\u00f6nnen. (2) Personenbezogene Daten \u00fcbermittelt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde von sich aus an die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei, sofern aufgrund der bei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorliegenden Informationen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die \u00dcbermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist. Delikte nach Satz 1 sind die in SS 74a Abs. 1 und SS 120 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), zuletzt ge\u00e4ndert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1756), genannten Straftaten sowie sonstige Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des T\u00e4ters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, dass sie gegen die in Artikel 73 Nr. 10 Buchstabe b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind. (3) Personenbezogene Daten darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorbehaltlich des Absatzes 4 \u00fcbermitteln 1. an die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei, sofern aufgrund der bei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorliegenden Informationen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass jemand eine Straftat plant oder begangen hat, die im Mindestma\u00df mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bedroht ist, oder wenn es zum Schutz vor Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 erforderlich ist, 2. an andere staatliche Beh\u00f6rden und an die der Aufsicht des Landes unterstellten Gebietsk\u00f6rperschaften, wenn dies zum Schutz vor Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 erforderlich ist, 3. an Stellen, die mit dem \u00dcberpr\u00fcfungsverfahren nach SS 5 Absatz 3 Nummer 1 befasst sind, 4. an andere Stellen, wenn es zum Schutz vor Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes unverzichtbar ist. In den F\u00e4llen der Nummer 4 entscheidet der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertre113","ter. (4) Personenbezogene Daten, die mit den nachrichtendienstlichen Mitteln nach SS 10 Absatz 1 erhoben wurden, darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an die Staatsanwaltschaften, die Finanzbeh\u00f6rden nach SS 386 Absatz 1 der Abgabenordnung , die Polizei, die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbeh\u00f6rden, die Beh\u00f6rden des Zollfahndungsdienstes sowie anderer Zolldienststellen, soweit diese Aufgaben nach dem Bundespolizeigesetz wahrnehmen, nur \u00fcbermitteln, soweit dies erforderlich ist zur 1. Erf\u00fcllung eigener Aufgaben der Informationsgewinnung, 2. Abwehr einer im Einzelfall bestehenden Gefahr f\u00fcr den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder f\u00fcr Leib, Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person oder f\u00fcr Sachen von erheblichem Wert, deren Erhaltung im \u00f6ffentlichen Interesse geboten ist, 3. Verhinderung oder sonstigen Verh\u00fctung von Straftaten von erheblicher Bedeutung oder 4. Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung. (5) Soweit es zur Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten gem\u00e4\u00df Absatz 2 erforderlich ist, k\u00f6nnen die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten im Einzelfall verlangen. Das Ersuchen bedarf der Schriftform, ist zu begr\u00fcnden und zu dokumentieren. Eine \u00dcbermittlung unterbleibt, sofern \u00fcbergeordnete Bedenken aus den Aufgaben des Verfassungsschutzes der \u00dcbermittlung entgegenstehen. Die Entscheidung trifft der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter. Die Ablehnung ist zu dokumentieren und zu begr\u00fcnden. Nach Wegfall der Ablehnungsgr\u00fcnde ist die Auskunft auf Verlangen nachzuholen. (6) Die nach Absatz 2 bis 4 oder 5 \u00fcbermittelten personenbezogenen Daten darf die empfangende Stelle nur zu dem Zweck verwenden, zu dessen Erf\u00fcllung sie ihr \u00fcbermittelt wurden. Auf diese Einschr\u00e4nkung ist die empfangende Stelle hinzuweisen. SS 20a Projektbezogene gemeinsame Dateien (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde kann f\u00fcr die Dauer einer befristeten projektbezogenen Zusammenarbeit mit dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, den \u00fcbrigen Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz, dem Milit\u00e4rischen Abschirmdienst, dem Bundesnachrichtendienst, dem Zollkriminalamt sowie den Polizeibeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder eine gemeinsame Datei errichten. Die projektbezogene Zusammenarbeit soll nach Ma\u00dfgabe der Aufgaben und Befugnisse der in Satz 1 genannten Beh\u00f6rden den Austausch und die gemeinsame Auswertung von Erkenntnissen zu Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind, bewirken. Personenbezogene Daten zu Bestrebungen nach Satz 2 d\u00fcrfen unter Einsatz der gemeinsamen Datei durch die an der projektbezogenen Zusammenarbeit beteiligten Beh\u00f6rden im Rahmen ihrer Befugnisse verwendet werden, soweit dies in diesem Zusammenhang zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Bei der weiteren Verwendung der personenbezogenen Daten finden f\u00fcr die beteiligten Beh\u00f6rden die jeweils f\u00fcr sie geltenden Vorschriften \u00fcber die Verwendung von Daten Anwendung. (2) SS 22a Absatz 2 bis 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes findet entsprechende Anwendung. SS 21 Informations\u00fcbermittlung an ausl\u00e4ndische Stellen Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten im Einvernehmen mit dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz an ausl\u00e4ndische \u00f6ffentliche Stellen sowie an \u00fcberund zwischenstaatliche Stellen \u00fcbermitteln, soweit die \u00dcbermittlung in einem Gesetz, einem Rechtsakt der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften oder in einer internationalen Vereinbarung geregelt ist. 114","Eine \u00dcbermittlung darf auch erfolgen, wenn sie 1. zum Schutz von Leib oder Leben erforderlich ist oder 2. zur Erf\u00fcllung eigener Aufgaben, insbesondere in F\u00e4llen grenz\u00fcberschreitender T\u00e4tigkeiten der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, unumg\u00e4nglich ist und im Empf\u00e4ngerland gleichwertige Datenschutzregelungen gelten. Die \u00dcbermittlung unterbleibt, wenn ihr ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person, insbesondere deren Schutz vor einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. SS 20 Abs. 5 gilt entsprechend; die empfangende Stelle ist dar\u00fcber hinaus darauf hinzuweisen, dass sich die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorbeh\u00e4lt, Auskunft \u00fcber die Verarbeitung der \u00fcbermittelten Daten zu verlangen. SS 22 Informations\u00fcbermittlung an die \u00d6ffentlichkeit Bei der Unterrichtung der \u00d6ffentlichkeit, einschlie\u00dflich der Medien, \u00fcber Erkenntnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist die \u00dcbermittlung von personenbezogenen Daten nur zul\u00e4ssig, wenn es zu einer sachgem\u00e4\u00dfen Information erforderlich ist und schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person nicht entgegenstehen. Werden von der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde personenbezogene Daten an die \u00d6ffentlichkeit gegeben, so ist im Einzelfall zu pr\u00fcfen, ob vorab eine Benachrichtigung der betroffenen Person oder des Dritten geboten ist. SS 23 Dokumentation und Grundlage der Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Die \u00dcbermittlung von personenbezogenen Daten ist zu dokumentieren. Vor der Daten\u00fcbermittlung soll der Akteninhalt gew\u00fcrdigt und der Daten\u00fcbermittlung zugrunde gelegt werden. Erkennbar unvollst\u00e4ndige Daten sind vor der \u00dcbermittlung im Rahmen der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit durch Einholung zus\u00e4tzlicher Ausk\u00fcnfte zu vervollst\u00e4ndigen, anderenfalls ist auf die Unvollst\u00e4ndigkeit hinzuweisen. SS 24 * Informations\u00fcbermittlung durch \u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde kann von den Beh\u00f6rden des Landes und den der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts nur die \u00dcbermittlung von Daten verlangen, die diesen Stellen im Rahmen ihrer Aufgaben vorliegen und die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes erforderlich sind. Voraussetzung hierf\u00fcr ist, dass die betreffenden Daten nicht aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen oder nur mit \u00fcberm\u00e4\u00dfigem Aufwand oder nur durch eine die betroffene Person st\u00e4rker belastende Ma\u00dfnahme erhoben werden k\u00f6nnen. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde braucht Ersuchen nicht zu begr\u00fcnden, soweit dies dem Schutz der betroffenen Person dient oder eine Begr\u00fcndung den Zweck der Ma\u00dfnahme gef\u00e4hrden w\u00fcrde. (3) Die in Absatz 1 genannten Stellen \u00fcbermitteln von sich aus der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde alle ihnen im Rahmen ihrer Aufgaben vorliegenden Daten \u00fcber Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen verfolgt werden, und \u00fcber geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten. Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei \u00fcbermitteln dar\u00fcber hinaus auch andere ihnen im Rahmen ihrer Aufgabenerf\u00fcllung bekannt gewordene Daten \u00fcber Bestrebungen im Sinne des SS 5 Abs. 1 . Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund einer Ma\u00dfnahme nach SS 100a der Strafprozessordnung bekannt geworden sind, ist nur zul\u00e4ssig, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass jemand eine der im aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetz als Voraussetzung f\u00fcr eine Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahme genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund anderer strafprozessualer Zwangsma\u00dfnahmen bekannt geworden sind, ist nur zul\u00e4ssig, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr geheimdienstliche oder sicherheitsgef\u00e4hrdende T\u00e4tigkeiten oder gewaltt\u00e4tige Bestrebungen bestehen. Auf die nach Satz 3 \u00fcbermittelten Daten und die dazugeh\u00f6renden Unterlagen finden die im aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetz enthaltenen Bestimmungen \u00fcber die Nutzung, 115","\u00dcbermittlung und Vernichtung von Daten entsprechende Anwendung. Die nach Satz 4 \u00fcbermittelten Daten d\u00fcrfen nur zur Erforschung geheimdienstlicher oder sicherheitsgef\u00e4hrdender T\u00e4tigkeiten oder gewaltt\u00e4tiger Bestrebungen genutzt werden. (4) Vorschriften zur Daten\u00fcbermittlung an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nach anderen Gesetzen bleiben unber\u00fchrt. (5) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat die \u00fcbermittelten Daten nach ihrem Eingang unverz\u00fcglich darauf zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob sie f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer in SS 5 genannten Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Pr\u00fcfung, dass sie nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverz\u00fcglich zu vernichten. Die Vernichtung unterbleibt, wenn die Unterlagen von anderen Daten, die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen; in diesem Fall sind die Daten gesperrt und entsprechend zu kennzeichnen. (6) Soweit andere gesetzliche Vorschriften nicht besondere Regelungen \u00fcber die Dokumentation treffen, haben die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde und die \u00fcbermittelnde Stelle die Daten\u00fcbermittlung zu dokumentieren. Fu\u00dfnoten*) SS 24 \u00dcberschrift neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. April 2004. SS 24a Informations\u00fcbermittlung durch nicht-\u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf im Einzelfall bei denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Postdienstleistungen oder Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, Auskunft \u00fcber Daten einholen, die f\u00fcr die Begr\u00fcndung, inhaltliche Ausgestaltung, \u00c4nderung oder Beendigung eines Vertragsverh\u00e4ltnisses \u00fcber Postdienstleistungen oder Telemediendienste (Bestandsdaten) gespeichert worden sind, soweit dies zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf im Einzelfall Auskunft einholen bei 1. Luftfahrtunternehmen zu Namen und Anschriften des Kunden sowie zur Inanspruchnahme und den Umst\u00e4nden von Transportleistungen, insbesondere zum Zeitpunkt von Abfertigung und Abflug und zum Buchungsweg, 2. Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen zu Konten, Konteninhabern und sonstigen Berechtigten sowie weiteren am Zahlungsverkehr Beteiligten und zu Geldbewegungen und Geldanlagen, insbesondere \u00fcber Kontostand und Zahlungseinund - ausg\u00e4nge, 3. denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Postdienstleistungen erbringen oder daran mitwirken, zu den Umst\u00e4nden des Postverkehrs, 4. denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken, zu Verkehrsdaten nach SS 96 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 sowie SS 113a des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198) ge\u00e4ndert worden ist, und sonstigen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation notwendigen Verkehrsdaten und 5. denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, zu a) Merkmalen zur Identifikation des Nutzers eines Telemediums, b) Angaben \u00fcber Beginn und Ende sowie \u00fcber den Umfang der jeweiligen Nutzung und c) Angaben \u00fcber die vom Nutzer in Anspruch genommenen Telemediendienste, soweit dies zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten erforderlich ist und tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr schwerwiegende Gefahren f\u00fcr die in SS 5 Abs. 1 genannten Schutzg\u00fcter vorliegen. Im Falle des SS 5 Abs. 1 Nr. 1 gilt dies nur f\u00fcr Bestrebungen, die bezwecken oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, 116","1. zu Hass oder Willk\u00fcrma\u00dfnahmen gegen Teile der Bev\u00f6lkerung aufzustacheln oder deren Menschenw\u00fcrde durch Beschimpfen, b\u00f6swilliges Ver\u00e4chtlichmachen oder Verleumden anzugreifen und dadurch die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt zu f\u00f6rdern und den \u00f6ffentlichen Frieden zu st\u00f6ren oder 2. Gewalt anzuwenden oder vorzubereiten einschlie\u00dflich dem Bef\u00fcrworten, Hervorrufen oder Unterst\u00fctzen von Gewaltanwendung, auch durch Unterst\u00fctzen von Vereinigungen, die Anschl\u00e4ge gegen Personen oder Sachen veranlassen, bef\u00fcrworten oder androhen. (3) Anordnungen nach Absatz 2 d\u00fcrfen sich nur gegen Personen richten, bei denen 1. tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, dass sie die schwerwiegenden Gefahren nach Absatz 2 nachdr\u00fccklich f\u00f6rdern oder 2. aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist a) bei Ausk\u00fcnften nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5, dass sie die Leistung f\u00fcr eine Person nach Nummer 1 in Anspruch nehmen oder b) bei Ausk\u00fcnften nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und 4, dass sie f\u00fcr eine Person nach Nummer 1 bestimmte oder von ihr herr\u00fchrende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder im Falle des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 4, dass eine Person nach Nummer 1 ihren Anschluss benutzt. (4) Die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 ist in einer Dienstvorschrift zu regeln, die der Zustimmung des Innenministers bedarf. Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5 werden vom Leiter der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde oder seinem Vertreter schriftlich beantragt und begr\u00fcndet. Im Falle der Auskunft nach Nummer 2 kann der Antrag auch von einem Bediensteten der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde gestellt werden, der die Bef\u00e4higung zum Richteramt hat. Zust\u00e4ndig f\u00fcr Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5 ist der Innenminister. Die Anordnung einer Auskunft \u00fcber k\u00fcnftig anfallende Daten ist auf h\u00f6chstens drei Monate zu befristen. Die Verl\u00e4ngerung dieser Anordnung um jeweils nicht mehr als drei Monate ist auf Antrag zul\u00e4ssig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 hat die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde dem Betroffenen mitzuteilen, sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zweckes des Eingriffs ausgeschlossen werden kann. (5) \u00dcber Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 unterrichtet der Innenminister monatlich die Kommission nach SS 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausf\u00fchrung des Artikel 10-Gesetzes vom 17. Juli 1992 (GVOBl. M-V S. 486), das zuletzt durch das Gesetz vom 30. Juli 2007 (GVOBl. M-V S. 278) ge\u00e4ndert worden ist, vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzug kann er den Vollzug der Entscheidung auch bereits vor der Unterrichtung der Kommission anordnen. Die Kommission pr\u00fcft von Amts wegen oder aufgrund von Beschwerden die Zul\u00e4ssigkeit und Notwendigkeit der Einholung von Ausk\u00fcnften. SS 15 Abs. 5 des Artikel 10-Gesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, 2298), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Februar 2007 (BGBl. I S 106) ge\u00e4ndert worden ist, ist mit der Ma\u00dfgabe entsprechend anzuwenden, dass die Kontrollbefugnis der Kommission sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 erlangten personenbezogenen Daten erstreckt. Entscheidungen \u00fcber Ausk\u00fcnfte, die die Kommission f\u00fcr unzul\u00e4ssig oder nicht notwendig erkl\u00e4rt, hat der Innenminister unverz\u00fcglich aufzuheben. Die Daten unterliegen in diesem Falle einem absoluten Verwendungsverbot und sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. F\u00fcr die Verarbeitung der nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 erhobenen Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. SS 12 Abs. 1 und 3 des Artikel 10-Gesetzes findet entsprechend Anwendung. (6) Der Innenminister unterrichtet im Abstand von h\u00f6chstens sechs Monaten die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber Anordnungen nach Absatz 2; dabei ist insbesondere ein \u00dcberblick \u00fcber Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen zu geben. (7) Anordnungen sind dem Verpflichteten insoweit schriftlich mitzuteilen, als dies erforderlich ist, um ihm die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtung zu erm\u00f6glichen. Anordnungen und \u00fcbermittelte Daten d\u00fcrfen dem Betroffenen oder Dritten vom Verpflichteten nicht mitgeteilt werden. 117","(8) Der Innenminister unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundes j\u00e4hrlich \u00fcber Anordnungen nach Absatz 2 nach Ma\u00dfgabe des SS 8b Absatz 3 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes . (9) Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses ( Artikel 10 des Grundgesetzes ) wird nach Ma\u00dfgabe des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 und der Abs\u00e4tze 3 bis 5 eingeschr\u00e4nkt. SS 24b Weitere Auskunftsverlangen (1) Soweit dies zur Erf\u00fcllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erforderlich ist, darf von demjenigen, der gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, im Einzelfall Auskunft \u00fcber die nach den SSSS 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juni 2013 (BGBl. I S. 1602) ge\u00e4ndert worden ist, erhobenen Daten verlangt werden ( SS 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes ). Bezieht sich das Auskunftsverlangen nach Satz 1 auf Daten, mittels derer der Zugriff auf Endger\u00e4te oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endger\u00e4ten oder hiervon r\u00e4umlich getrennt eingesetzt werden, gesch\u00fctzt wird ( SS 113 Absatz 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes ), darf die Auskunft nur verlangt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Nutzung der Daten vorliegen. (2) Die Auskunft nach Absatz 1 darf auch anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse verlangt werden ( SS 113 Absatz 1 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes ). (3) Von einer Beauskunftung nach Absatz 2 ist die betroffene Person zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung erfolgt, soweit und sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Auskunft und der Eintritt \u00fcbergreifender Nachteile f\u00fcr das Wohl des Bundes oder eines Landes ausgeschlossen werden k\u00f6nnen. Sie unterbleibt, wenn ihr \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Belange Dritter oder der betroffenen Person selbst entgegenstehen. Wird die Benachrichtigung nach Satz 2 zur\u00fcckgestellt oder nach Satz 3 von ihr abgesehen, sind die Gr\u00fcnde aktenkundig zu machen. (4) Aufgrund eines Auskunftsverlangens nach Absatz 1 oder Absatz 2 hat derjenige, der gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, die zur Auskunftserteilung erforderlichen Daten unverz\u00fcglich, vollst\u00e4ndig und richtig zu \u00fcbermitteln. (5) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat f\u00fcr ihr erteilte Ausk\u00fcnfte eine Entsch\u00e4digung zu gew\u00e4hren, deren Umfang sich nach SS 23 und Anlage 3 des Justizverg\u00fctungsund -entsch\u00e4digungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2418) ge\u00e4ndert worden ist, bemisst. Die Vorschriften \u00fcber die Verj\u00e4hrung in SS 2 Absatz 1 und Absatz 4 des Justizverg\u00fctungsund -entsch\u00e4digungsgesetzes finden entsprechend Anwendung. (6) Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses ( Artikel 10 des Grundgesetzes ) wird nach Ma\u00dfgabe des Absatzes 2 eingeschr\u00e4nkt. SS 25 \u00dcbermittlungsverbote, Nachberichtspflicht (1) Die \u00dcbermittlung von Daten unterbleibt, wenn 1. die Daten zu l\u00f6schen oder f\u00fcr die empfangende Stelle nicht bedeutsam sind, 2. \u00fcberwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern, 3. erkennbar ist, dass unter Ber\u00fccksichtigung der Art der Daten und ihrer Erhebung die schutzw\u00fcrdigen Interessen der betroffenen Person das Allgemeininteresse an der \u00dcbermittlung \u00fcberwiegen, 4. es sich um personenbezogene Daten aus der engeren Pers\u00f6nlichkeitssph\u00e4re oder solche \u00fcber Minderj\u00e4hrige unter 16 Jahren handelt, es sei denn, die empfangende Stelle der Daten ben\u00f6tigt 118","diese zum Schutz vor Gewalt oder vor Vorbereitungshandlungen zur Gewalt oder vor geheimdienstlichen T\u00e4tigkeiten, 5. die Daten gesperrt sind und ihre Trennung nicht oder nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohem Aufwand von anderen zu \u00fcbermittelnden Daten m\u00f6glich ist oder 6. besondere gesetzliche \u00dcbermittlungsregelungen entgegenstehen; die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleibt unber\u00fchrt. (2) Erweisen sich Daten nach ihrer \u00dcbermittlung als unrichtig, unvollst\u00e4ndig, unzul\u00e4ssig gespeichert oder erhoben, so hat die \u00fcbermittelnde Stelle den Empf\u00e4nger unverz\u00fcglich darauf hinzuweisen, es sei denn, dass dies f\u00fcr die Beurteilung eines Sachverhaltes ohne Bedeutung ist. Unrichtige oder unvollst\u00e4ndige Daten sind durch die \u00fcbermittelnde Stelle gegen\u00fcber dem Empf\u00e4nger zu berichtigen oder zu erg\u00e4nzen, wenn durch die unrichtige oder unvollst\u00e4ndige \u00dcbermittlung schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person beeintr\u00e4chtigt sein k\u00f6nnen. Die Benachrichtigung sowie Erg\u00e4nzung sind aktenkundig zu machen und in der entsprechenden Datei zu vermerken. SS 26 Auskunft an betroffene Personen (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erteilt betroffenen Personen auf schriftlichen Antrag unentgeltlich Auskunft \u00fcber zu ihrer Person gespeicherte Daten. Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empf\u00e4nger von \u00dcbermittlungen. \u00dcber Daten aus Akten, die nicht zu der betroffenen Person gef\u00fchrt werden, wird Auskunft nur erteilt, soweit Daten, namentlich aufgrund von Angaben der betroffenen Person, mit angemessenem Aufwand auffindbar sind. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde bestimmt Verfahren und Form der Auskunftserteilung nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen. (2) Die Auskunftserteilung kann nur abgelehnt werden, soweit 1. die Auskunft die \u00f6ffentliche Sicherheit gef\u00e4hrden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten w\u00fcrde, 2. die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der berechtigten Interessen von Dritten geheimgehalten werden m\u00fcssen oder 3. durch die Auskunftserteilung Informationsquellen gef\u00e4hrdet w\u00fcrden oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zu bef\u00fcrchten ist. Die Entscheidung trifft der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder ein besonders von ihm beauftragter Mitarbeiter, der die Bef\u00e4higung zum Richteramt besitzen soll. (3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begr\u00fcndung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gef\u00e4hrdet w\u00fcrde. Die Gr\u00fcnde der Auskunftsverweigerung sind zu dokumentieren. (4) Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist dem Antragsteller die Rechtsgrundlage dieser Ablehnung mitzuteilen. Die antragstellende Person ist auf ihr Recht hinzuweisen, sich an den Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz wenden zu k\u00f6nnen. Dem Landesbeauftragen f\u00fcr den Datenschutz ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen. Stellt der Innenminister oder im Verhinderungsfall der Staatssekret\u00e4r im Einzelfall fest, dass durch die Erteilung der Auskunft die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gef\u00e4hrdet w\u00fcrde, so darf die Auskunft nur dem Landesbeauftragten pers\u00f6nlich erteilt werden. Mitteilungen des Landesbeauftragten an die antragstellende Person d\u00fcrfen keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf den Kenntnisstand der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zulassen, sofern diese nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. 119","Abschnitt 4 Kontrolle der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 27 Parlamentarische Kontrollkommission (1) In Angelegenheiten des Verfassungsschutzes des Landes unterliegt die Landesregierung unbeschadet der Rechte des Landtages der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission. Die Kontrolle der Durchf\u00fchrung des aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes bleibt den aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 des Grundgesetzes von dem Landtag bestellten Organen und Hilfsorganen vorbehalten. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus f\u00fcnf Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte einzeln mit der Mehrheit seiner Mitglieder gew\u00e4hlt werden. Zwei Mitglieder sollen der parlamentarischen Opposition angeh\u00f6ren. Die Mitglieder d\u00fcrfen nicht der Landesregierung angeh\u00f6ren. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung. Sie \u00fcbt ihre T\u00e4tigkeit auch \u00fcber das Ende der Wahlperiode des Landtages solange aus, bis der nachfolgende Landtag die Mitglieder neu gew\u00e4hlt hat. Der Parlamentarischen Kontrollkommission ist die f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben notwendige Personalund Sachausstattung zur Verf\u00fcgung zu stellen. (4) Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder aus der Fraktion, die ihn zur Wahl vorgeschlagen hat, aus, so verliert es seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission. F\u00fcr dieses Mitglied ist unverz\u00fcglich ein neues Mitglied zu w\u00e4hlen; das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus anderen Gr\u00fcnden aus der Parlamentarischen Kontrollkommission ausscheidet. (5) Die Parlamentarische Kontrollkommission tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. (6) Jedes Mitglied kann die Einberufung und die Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission verlangen. SS 28 Geheimhaltung (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission tagt in nicht\u00f6ffentlicher Sitzung, \u00fcber die jeweils ein Protokoll anzufertigen ist. Die Mitglieder sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer T\u00e4tigkeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt geworden sind. Dies gilt auch f\u00fcr die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus der Parlamentarischen Kontrollkommission. (2) Auf Antrag eines Mitgliedes beschlie\u00dft die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber die Herstellung der \u00d6ffentlichkeit oder die Aufhebung der Vertraulichkeit nach Absatz 1, soweit \u00f6ffentliche Geheimschutzinteressen, insbesondere die Aufrechterhaltung des Nachrichtenzuganges, oder berechtigte Interessen eines Einzelnen dem nicht entgegenstehen. Der Beschluss bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder der Kommission. Der Innenminister, im Falle seiner Verhinderung der Staatssekret\u00e4r, kann einem Beschluss nach Satz 1 widersprechen, wenn die Voraussetzungen der Aufhebung der Vertraulichkeit gem\u00e4\u00df Satz 1 nicht vorliegen. Der Innenminister, im Falle seiner Verhinderung der Staatssekret\u00e4r, hat die Gr\u00fcnde hierf\u00fcr darzulegen. Die Aufhebung der Vertraulichkeit von Beratungsgegenst\u00e4nden, die in die Verantwortlichkeit des Bundes oder eines Landes fallen, ist nur mit deren Zustimmung m\u00f6glich. (3) Sitzungsunterlagen und Protokolle verbleiben im Gewahrsam der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde und k\u00f6nnen nur dort von den Mitgliedern der Kommission oder dem Innenminister, im Falle seiner Verhinderung dem Staatssekret\u00e4r, eingesehen werden, es sei denn, der ordnungsgem\u00e4\u00dfe Umgang mit diesen Unterlagen gem\u00e4\u00df der Verschlusssachenanweisung f\u00fcr das Land Mecklenburg-Vorpommern ist nach \u00dcberzeugung der Parlamentarischen Kontrollkommission auf andere Weise gew\u00e4hrleistet. SS 29 Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Das Innenministerium hat die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend \u00fcber die allgemeine T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, das Lagebild und \u00fcber die Vorg\u00e4nge von besonderer Be120","deutung, insbesondere Einzelf\u00e4lle, in denen eine Daten\u00fcbermittlung gem\u00e4\u00df SS 20 Abs. 4 Satz 3 unterblieben ist, sowie auf Verlangen der Kommission \u00fcber sonstige Einzelf\u00e4lle zu unterrichten. Ferner unterrichtet es \u00fcber den Erlass und die Einhaltung von Verwaltungsvorschriften sowie \u00fcber den Verfassungsschutz betreffende Eingaben einzelner B\u00fcrger (Petenten), sofern der Petent der Unterrichtung nicht widersprochen hat. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann von dem Innenministerium alle f\u00fcr ihre Kontrollaufgaben erforderlichen Ausk\u00fcnfte, Unterlagen, Aktenund Dateneinsicht, Stellungnahmen und den Zutritt zur Verfassungsschutzbeh\u00f6rde verlangen sowie bei besonderem Aufkl\u00e4rungsbedarf Bedienstete und Auskunftspersonen zum Sachverhalt befragen, sofern dem nicht \u00fcberwiegende \u00f6ffentliche (zum Beispiel Aufrechterhaltung des Nachrichtenzugangs) oder private Belange entgegenstehen; das Innenministerium hat dies vor der Parlamentarischen Kontrollkommission zu begr\u00fcnden. Die Parlamentarische Kontrollkommission kann ferner den Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutzbeauftragen, die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit einzelner Ma\u00dfnahmen, welche die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde durchgef\u00fchrt hat, zu \u00fcberpr\u00fcfen und der Kommission das Ergebnis der \u00dcberpr\u00fcfung mitzuteilen. Die Befugnisse des Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz richten sich nach dem Landesdatenschutzgesetz von MecklenburgVorpommern. Wird der Landesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz nach SS 26 Abs. 4 t\u00e4tig, so kann er von sich aus die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichten, wenn sich Beanstandungen ergeben, eine Mitteilung an die betroffene Person aber aus Geheimhaltungsgr\u00fcnden unterbleiben muss. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann mit der Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitglieder nach Anh\u00f6rung des Innenministeriums im Einzelfall einen Sachverst\u00e4ndigen beauftragen, zur Wahrnehmung ihrer Kontrollaufgaben Untersuchungen durchzuf\u00fchren. Der Sachverst\u00e4ndige hat der Parlamentarischen Kontrollkommission \u00fcber das Ergebnis seiner Untersuchungen zu berichten; SS 28 Abs. 1 und 2 gelten entsprechend. (4) Die Angaben \u00fcber Ausgaben aus dem der Abteilung zugewiesenen Titel werden der Parlamentarischen Kontrollkommission im Ansatz vor Beratung des Haushaltsplanes zur Stellungnahme \u00fcberwiesen. Das Innenministerium unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber den Vollzug des Haushaltsplanes, soweit es die der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zugewiesenen Titel betrifft. Abschnitt 5 Schlussvorschriften SS 30 Geltung des Landesdatenschutzgesetzes Bei der Erf\u00fcllung der Aufgaben nach SS 5 durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde finden SS 3 Abs. 2 und 3 , SSSS 9 , 10 Abs. 1 bis 4 , SSSS 11 , 13 Abs. 1 bis 4,6 und 7 , SSSS 14 , 15 , 16 , 18 , 24 und 25 des Landesdatenschutzgesetzes keine Anwendung. SS 31 (aufgehoben) 121","SS 32 In-Kraft-Treten, Au\u00dfer-Kraft-Treten (1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des SS 30 am Tag nach seiner Verk\u00fcndung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landesverfassungsschutzgesetz vom 18. M\u00e4rz 1992 (GVOBl. M-V S. 194) au\u00dfer Kraft. (2) SS 30 tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Landesdatenschutzgesetz in Kraft tritt. Der Tag des InKraft-Tretens ist vom Innenministerium im Gesetzund Verordnungsblatt f\u00fcr MecklenburgVorpommern bekannt zu geben. Das vorstehende Gesetz wird hiermit verk\u00fcndet. Schwerin, den 11. Juli 2001 Der Ministerpr\u00e4sident Der Innenminister Dr. Harald Ringstorff Dr. Gottfried Timm 122","123",""],"title":"Verfassungsschutzbericht 2019","year":2019}
