{"file_url":"https://verfassungsschutzberichte.de/pdfs/vsbericht-mv-2018.pdf","jurisdiction":"Mecklenburg-Vorpommern","num_pages":206,"pages":["Ministerium f\u00fcr Inneres und Europa Verfassungsschutzbericht 2018","","Verfassungsschutzbericht 2018","Impressum Herausgeber: Ministerium f\u00fcr Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern Redaktion: Abteilung Verfassungsschutz Postfach 11 05 52 19005 Schwerin 1. Auflage: 1500 Exemplare Herstellung: Produktionsb\u00fcro TINUS Titelbild: \"Die wehrhafte Demokratie\" Manfred Diekmann, 2009 Diese Druckschrift ist Teil der \u00d6ffentlichkeitsarbeit des Ministeriums f\u00fcr Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern w\u00e4hrend eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt f\u00fcr Kommunal-, Landtags-, Bundestagsund Europawahlen. Missbr\u00e4uchlich sind insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsst\u00e4nden sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme des Ministerium f\u00fcr Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern zu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden k\u00f6nnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.","Vorwort Sehr geehrte B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, es freut mich, dass ich Ihnen den Verfassungsschutzbericht f\u00fcr das Jahr 2018 deutlich fr\u00fcher als die Berichte in den vergangenen Jahren vorlegen kann. Der Verfassungsschutz war auch im Jahre 2018 vor eine Vielzahl herausfordernder und arbeitsintensiver Ma\u00dfnahmen gestellt. Neben der eigentlichen Arbeit - der Bearbeitung des politischen Extremismus in unserem Land - musste der Verfassungsschutz eine Reihe zus\u00e4tzlicher Aufgaben bew\u00e4ltigen. Hinweisen m\u00f6chte ich insoweit vor allem auf die zahlreichen Beweisbeschl\u00fcsse des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufkl\u00e4rung der NSU-Aktivit\u00e4ten in Mecklenburg-Vorpommern und die Fortsetzung der Materialsammlung zum Ausschluss der NPD aus der staatlichen Parteienfinanzierung. In allen Ph\u00e4nomenbereichen waren wichtige Entwicklungen zu beobachten: Obwohl die rechtsextremistische Szene im Jahr 2018 nicht an das Aktionsniveau fr\u00fcherer Jahre ankn\u00fcpfen konnte, bleibt sie weiterhin eine zentrale Herausforderung f\u00fcr die Sicherheitsbeh\u00f6rden. Das stabile Personenpotenzial, die Propagandaaktivit\u00e4ten und auch die zumindest latent hohe Gewaltbereitschaft stellen nach wie vor eine deutliche Gefahr f\u00fcr die innere Sicherheit dar. Hinzu kommt, dass auch die Gefahr von Terroranschl\u00e4gen durch sich selbst radikalisierende Einzelt\u00e4ter ohne vorherige kriminelle oder extremistische Karriere grunds\u00e4tzlich nicht ausgeschlossen werden kann, wie uns der Anschlag in Neuseeland im M\u00e4rz 2019 erschreckend vor Augen gef\u00fchrt hat.","Dar\u00fcber hinaus hat sich der Verfassungsschutz auch weiterhin mit der Verdachtsfallbeobachtung der \"Identit\u00e4ren Bewegung\" sowie dem sehr heterogenen Spektrum der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" als Sonderform des Extremismus zu besch\u00e4ftigen. Auch wenn letztere nur zu einem kleinen Teil klassische Rechtsextremisten sind bzw. \u00fcber Waffenerlaubnisse verf\u00fcgen, verlangt dies die ganze Aufmerksamkeit der Sicherheitsbeh\u00f6rden. Auch der gewaltorientierte Linksextremismus bereitet den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden wachsende Sorgen. Das Geschehen um den G20-Gipfel in Hamburg im Jahre 2017 und den \"Hambacher Forst\" hat gezeigt, wie es Linksextremisten bei einem anschlussf\u00e4higen Thema gelingen kann, Teile des demokratischen Spektrums und der Zivilgesellschaft gegen Staat und Gesellschaft aufzubringen. Es bleibt dabei: Es gibt keinen \"guten\" Linksextremismus; f\u00fcr alle gilt gleicherma\u00dfen Recht und Gesetz. Der im Bereich des Linksextremismus verbreiteten Auffassung, man m\u00fcsse neben und anstelle des Staates den politischen Gegner mit einer Selbsterm\u00e4chtigung zur Gewalt bek\u00e4mpfen, weist auf eine bedenkliche Entwicklung hin und ist im Sinne eines friedlichen Zusammenlebens entschieden zu verurteilen. Die gr\u00f6\u00dfte Herausforderung und Bedrohung f\u00fcr Staat und Gesellschaft in Deutschland geht nach wie vor vom Islamismus und dem islamistischen Terrorismus aus. Dar\u00fcber darf auch die Tatsache nicht hinwegt\u00e4uschen, dass der \"Islamische Staat\" (IS) vordergr\u00fcndig milit\u00e4risch besiegt ist. Die Islamisten und ihre menschenverachtende Ideologie sind nach wie vor unter uns; die zahlreichen R\u00fcckkehrer/innen - mit deutscher Staatsangeh\u00f6rigkeit - werden diese Gefahren eher noch erh\u00f6hen. Das Jahr 2019 erinnert uns an bedeutende Daten deutscher Geschichte: 100 Jahre Weimarer Republik, 70 Jahre Grundgesetz f\u00fcr die Bundesrepublik Deutschland und 30 Jahre \"Mauerfall\". Vor diesem Hintergrund wollen wir uns am diesj\u00e4hrigen Verfassungstag, am 23. Mai 2019, anl\u00e4sslich des 6. Symposiums der ostdeutschen","Verfassungsschutzbeh\u00f6rden und Berlins in Schwerin mit einer grunds\u00e4tzlichen Thematik und der Frage nach der Rolle des Verfassungsschutzes in Staat und Gesellschaft befassen: \"Ist unsere Demokratie noch wehrhaft?\" Das Konzept des Grundgesetzes der \"Wehrhaften Demokratie\" f\u00fcr Freiheit und Sicherheit als \"Gesch\u00e4ftsgrundlage des Verfassungsschutzes\" soll verdeutlicht und der Frage nachgegangen werden, ob und inwieweit dieser Anspruch heute gelebt wird und welchen Gef\u00e4hrdungen die \"Wehrhafte Demokratie\" ausgesetzt ist. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verfassungsschutzes danke ich herzlich f\u00fcr ihre engagierte Arbeit zur Gew\u00e4hrleistung von Freiheit und Sicherheit. Lorenz Caffier Minister f\u00fcr Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern","INHALTSVERZEICHNIS 1 \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes . . . . . . . . . . . 8 1.1 Grunds\u00e4tzliches/Zweck des Verfassungsschutzes . . . . 8 1.2 Freiheitliche demokratische Grundordnung . . . . . . . . 10 1.3 Wesentliche gesetzliche Grundlagen im \u00dcberblick . . 11 1.4 Verfassungsschutzverbund von Bund und L\u00e4ndern . 11 1.5 Aufgaben des Verfassungsschutzes . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 1.6 Informationsbeschaffung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 1.7 Kontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 1.8 Verh\u00e4ltnis von Verfassungsschutz und Polizei . . . . . . . 15 2 Rechtsextremismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 2.1 Lage\u00fcberblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 2.2 Personenpotenzial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 2.3 Straftatenaufkommen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 2.4 Rechtsterrorismus/ \"Nationalsozialistischer Untergrund\" (NSU) . . . . . . . . . 20 2.5 Trefforte der rechtsextremistischen Szene . . . . . . . . . . 21 2.6 Wirtschaftliche Netzwerke von Rechtsextremisten . . 22 2.7 Weitgehend unstrukturiertes rechtsextremistisches Personenpotenzial/ rechtsextremistische Subkulturen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 2.7.1 Rechtsextremistische Musikveranstaltungen . . . . . . . 25 2.7.2 Szenel\u00e4den/Versandhandel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 2.8 Parteiunabh\u00e4ngige bzw. parteiungebundene Strukturen/Neonazis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 2.8.1 Einzelgruppierungen/regionale Entwicklungen . . . . . 30 2.8.2 Parteiunabh\u00e4ngige neonazistische Strukturen auf \u00fcberregionaler Ebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 2.9 Neonazistisch gepr\u00e4gte Veranstaltungen und Aktivit\u00e4ten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 2.10 Krisenvorsorge durch Rechtsextremisten . . . . . . . . . . . 43 2.11 Kampfsport in der rechtsextremistischen Szene . . . . . 45 2.12 Rechtsextremistische Parteien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47","2.12.1 \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern. . 47 2.12.1.1 Aktivit\u00e4ten der NPD Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2018 im Einzelnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 2.12.1.2 Waffenrechtliche Unzuverl\u00e4ssigkeit von NPD-Mitgliedern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 2.12.1.3 Publikationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 2.12.1.4 Ausbau der \"Schutzzonen\"-Kampagne durch die NPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 2.12.1.5 Ideologie der NPD/Haltung zu aktuellen politischen Themen und Organisationen . . . . . . . . . . . 56 2.12.1.6 Verfahren zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . 62 2.12.1.7 \"Junge Nationalisten\" (JN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 2.12.1.8 NPD-Frauenorganisation \"Ring Nationaler Frauen\" (RNF) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 2.12.2 Sonstige rechtsextremistische Parteien . . . . . . . . . . . . . 65 2.12.2.1 \"DIE RECHTE\" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 2.12.2.2 \"Der III. Weg\". . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 3 Verdachtsfallbearbeitung im Rechtsextremismus - \"Identit\u00e4re Bewegung Deutschland\" (IBD) und \"Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern\" (IB MV) . . . . . . . . . . . . . 69 3.1 Beobachtung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde . 69 3.2 Strukturen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 3.3 Aktivit\u00e4ten in Mecklenburg-Vorpommern . . . . . . . . . . 70 3.4 Beteiligung von Angeh\u00f6rigen der IBD bzw. IB MV an Aktionen im europ\u00e4ischen Ausland . . . . . . . . . . . . . . 70 3.5 Nutzung alternativer Nachrichtenkan\u00e4le . . . . . . . . . . . . 70 3.6 Finanzierung und Nutzung von Immobilien. . . . . . . . . 71 4 \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" . . . . . . . . . . . . . 73 4.1 Lage\u00fcberblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 4.2 Strukturen und Aktivit\u00e4ten der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" in Mecklenburg-Vorpommern 74","5 Linksextremismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 5.1 Lage\u00fcberblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 5.2 Linksextremismus in Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2018 . . . . . . . . . . 79 5.2.1 Personenpotenzial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 5.2.2 Linksextremistisch motivierte Straftaten . . . . . . . . . . . . 80 5.3 Proteste in Rostock anl\u00e4sslich der Urteilsverk\u00fcndung im NSU-Prozess . . . . . . . . . . . . . . . . 81 5.4 Undogmatischer Linksextremismus . . . . . . . . . . . . . . . . 83 5.4.1 Aktionsfeld \"Antifaschismus\" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 5.4.2 Aktionsfeld \"Antirepression\" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 5.5 Dogmatischer Linksextremismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 6 Islamismus / Islamistischer Terrorismus . . . . . . . . . . 93 6.1 Islamistische Bestrebungen - politischer Extremismus mit R\u00fcckgriff auf den Islam . . . . . . . . . . . . 93 6.2 Entwicklung des Islamismus und islamistischen Terrorismus 2018 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 6.2.1 Anschl\u00e4ge in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 6.2.2 Anschl\u00e4ge weltweit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 6.3 Staatliche Ma\u00dfnahmen gegen islamistischen Extremismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 6.4 Salafismus - Hintergr\u00fcnde und aktuelle Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 6.5 Trends des islamistischen Terrorismus 2018 . . . . . . . .102 6.6 Islamistischer Extremismus in Mecklenburg-Vorpommern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .104 6.6.1 Islamisten aus dem Nordkaukasus . . . . . . . . . . . . . . . . .104 6.6.2 Verurteilung von Yamen A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .106 6.6.3 Islamismuspr\u00e4vention im Land . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .107 6.6.4 Islamistische Radikalisierung unter Minderj\u00e4hrigen 108 7 Sonstiger Ausl\u00e4nderextremismus . . . . . . . . . . . . . . .109 7.1 Personenpotenzial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .109 7.2 \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) . . . . . . . . . . . . . . . . . .110","7.2.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .110 7.2.2 Aktivit\u00e4ten der PKK in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . .112 7.2.3 Internetaktivit\u00e4ten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .115 7.2.4 Kooperation mit deutschen Linksextremisten . . . . . .116 8 Spionageabwehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .119 8.1 Deutschland im Fokus ausl\u00e4ndischer Nachrichtendienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .119 8.2 Vorsicht: nachrichtendienstliche Kontaktaufnahme \u00fcber Soziale Netzwerke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .122 8.3 Bedrohungen durch Cyberangriffe . . . . . . . . . . . . . . . .123 8.4 Wirtschaftsschutz - Herausforderung f\u00fcr Staat und Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .127 8.5 Spionageabwehr Mecklenburg-Vorpommern - Ihr Ansprechpartner vor Ort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .128 9 \u00d6ffentlichkeitsarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .131 9.1 Aktivit\u00e4ten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .131 9.2 Informationsmaterialien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .135 9.3 Ausund Fortbildung/Praktika . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .138 Abk\u00fcrzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .139 Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .143 Registeranhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .156 Anlage 1 Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t (PMK)) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .161 Anlage 2 Landesverfassungsschutzgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .164","1 \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 1.1 Grunds\u00e4tzliches/Zweck des Verfassungsschutzes Der Verfassungsschutz ist eine entscheidende S\u00e4ule der \"Wehrhaften Demokratie\". Darunter wird ein B\u00fcndel von verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen zusammengefasst, die den Kernbestand und die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung (siehe Abschnitt 1.2) - die freiheitliche demokratische Grundordnung - sch\u00fctzen sollen. Die \"Wehrhafte Demokratie\" ist durch folgende Wesensmerkmale gekennzeichnet: * Die Wertegebundenheit, d. h. unser Staat bekennt sich zu Werten, denen er eine besondere Bedeutung beimisst und die deshalb nicht zur Disposition stehen, * die Abwehrbereitschaft, d. h. der Staat ist gewillt, diese wichtigsten Werte gegen\u00fcber extremistischen Positionen zu verteidigen und * die Vorverlagerung der Beobachtung, d. h. der Staat reagiert nicht erst dann, wenn Extremisten gegen gesetzliche Normen versto\u00dfen. Diese \"Wehrhaftigkeit\" ist eine Lehre aus der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, die auf legalistischem Wege durch Abschaffung der demokratischen Weimarer Republik entstanden ist. Politik und Staat sind daher aufgefordert, entschieden und entschlossen den unterschiedlichen totalit\u00e4ren Gefahren entgegenzutreten - bevor es zu sp\u00e4t ist! Als\"Fr\u00fchwarnsystem\" soll der Verfassungsschutz in diesem Sinne aufkl\u00e4ren, informieren, sensibilisieren, warnen und - soweit gesetzlich erlaubt - entsprechende Gefahren erforschen. Dabei wird er unterhalb der Schwelle der konkreten Gefahr und des Anfangsverdachts -- 8 --","einer Straftat t\u00e4tig. Ihm kommt also die Funktion eines \"Brandmelders\" in Bezug auf politische Entwicklungen zu, die unsere freiheitliche demokratische Rechtsordnung und damit die Freiheit und Sicherheit der Menschen in diesem Land gef\u00e4hrden k\u00f6nnen. In diesem Sinne wird der Verfassungsschutz - anders als die Polizei - nur t\u00e4tig, wenn ein politischer Bezug erkennbar ist. Seine T\u00e4tigkeit erstreckt sich daher auf entsprechende \"Bestrebungen\", die im Einzelnen als \"Beobachtungsobjekte\" festgelegt werden. Dies k\u00f6nnen rechtsextremistische Strukturen wie Parteien (z. B. die \"Nationaldemokratische Partei Deutschland\" (NPD)) oder Neonazi-Kameradschaften, linksextremistische Strukturen wie gewaltt\u00e4tige Autonome oder islamistische Strukturen sein, die Freiheit und Sicherheit bedrohen. Dieser Handlungsauftrag des Verfassungsschutzes ist Verfassungssauftrag1. Er wird auf der Grundlage des Landesverfassungsschutzgesetzes (LVerfSchG M-V)2, also mit dem Willen des Landesgesetzgebers als Vertretung des Volkes, wahrgenommen und kontrolliert. Der Zweck des Verfassungsschutzes ist in diesem Sinne gesetzlich geregelt und im SS 1 des LVerfSchG M-V festgeschrieben: \"Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder.\" Der Verfassungsschutz ist insoweit die ma\u00dfgebliche Bewertungsinstanz f\u00fcr den politischen Extremismus in Deutschland. Er ist eine eigenst\u00e4ndige S\u00e4ule innerhalb der f\u00f6deralen Sicherheitsarchitektur. Von der T\u00e4tigkeit des Verfassungsschutzes als Inlandsnachrichtendienst zu unterscheiden ist die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND). Dieser beschafft au\u00dfenund sicherheitspolitisch relevante Informationen \u00fcber das Ausland. Das Bundesamt f\u00fcr den Milit\u00e4rischen Abschirmdienst (BAMAD) nimmt Verfassungsschutzaufgaben im Bereich der Bundeswehr wahr. 1 Vgl. Artikel 73 Nummer 10 Buchstaben b) und c) Grundgesetz. 2 Siehe Anlage 2. -- 9 --","1.2 Freiheitliche demokratische Grundordnung Der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (kurz: fdGO) ist Kernaufgabe der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden in Bund und L\u00e4ndern. Damit ist aber nicht die Verfassung bzw. das Grundgesetz (GG) in seiner Gesamtheit gemeint, sondern die unab\u00e4nderlichen obersten Wertprinzipien als Kernbestand der Demokratie. Diese fundamentalen Wertprinzipien bestimmen die Gesetzgebung des Bundes und der L\u00e4nder, so auch die Verfassungsschutzgesetze. Zu diesen Grunds\u00e4tzen geh\u00f6ren folgende Verfassungsprinzipien: * das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszu\u00fcben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen, * die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, * das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition, * die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung, * die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, * der Ausschluss jeder Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft sowie * die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. Nach den Ausf\u00fchrungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)3 umfasst der Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz nur jene zentralen Grundprinzipien, \"die f\u00fcr den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind\". Dazu z\u00e4hlen die Menschenw\u00fcrde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip. Das BVerfG hat dar\u00fcber hinaus klargestellt, dass neben 3 Vgl. Urteil im Verbotsverfahren gegen die \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (2 BvB 1/13) vom 17.01.2017. -- 10 --","der Verletzung der Menschenw\u00fcrde, der Grunds\u00e4tze der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auch eine Ver\u00e4chtlichmachung des Parlamentarismus sowie das Missachten des staatlichen Gewaltmonopols eine Beeintr\u00e4chtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung darstellen. 1.3 Wesentliche gesetzliche Grundlagen im \u00dcberblick F\u00fcr die Arbeit des Verfassungsschutzes sind, neben dem Grundgesetz und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern insbesondere das * Landesverfassungsschutzgesetz (LVerfSchG M-V), * das Gesetz zur Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz) und * das Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz (S\u00dcG M-V) f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung des materiellen und personellen Geheimschutzes ma\u00dfgebend. 1.4 Verfassungsschutzverbund von Bund und L\u00e4ndern Der Verfassungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist f\u00f6deral organisiert. Dementsprechend existieren 17 Verfassungsschutzbeh\u00f6rden, ein Bundesamt (BfV) und 16 Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz (LfV). Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder sind entweder eine Abteilung des jeweiligen Innenressorts oder eine eigenst\u00e4ndige Landesoberbeh\u00f6rde. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Verfassungsschutz seit 1991 eine Abteilung des Ministeriums f\u00fcr Inneres und Europa (Abteilung 5), wie dies auch in zw\u00f6lf weiteren L\u00e4ndern der Fall ist. -- 11 --","1.5 Aufgaben des Verfassungsschutzes Das BfV und die LfV haben ihrem gesetzlichen Auftrag folgend Informationen, insbesondere sachund personenbezogene Ausk\u00fcnfte, Nachrichten und Unterlagen zu sammeln und auszuwerten \u00fcber: * Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes und eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, * sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes f\u00fcr eine fremde Macht, * Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden und * Bestrebungen, die gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung (Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes) oder gegen das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker (Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. Diese Bestrebungen werden als sogenannte Beobachtungsobjekte bezeichnet, die auf der Grundlage der gesetzlichen Voraussetzungen bestimmt werden. Ferner wirken das BfV und die LfV mit * bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, denen im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftige Tatsachen, Gegenst\u00e4nde oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen, * bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen besch\u00e4ftigt sind oder werden sollen sowie bei der \u00dcberpr\u00fcfung von Personen in sonstigen gesetzlich bestimmten F\u00e4llen und -- 12 --","* bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutz von im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte, * bei Parteiund Vereinsverbotsverfahren. 1.6 Informationsbeschaffung Den weitaus gr\u00f6\u00dften Teil ihrer Informationen (ca. 80 %) gewinnen die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden aus offenen, allgemein zug\u00e4nglichen Quellen - also aus Druckerzeugnissen wie Zeitungen, Flugbl\u00e4ttern, Programmen, Aufrufen und aus dem Internet. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden besuchen \u00f6ffentliche Veranstaltungen, und sie befragen auch Personen, die sachdienliche Hinweise geben k\u00f6nnen. Bei diesen Gespr\u00e4chen auf freiwilliger Basis treten die Besch\u00e4ftigten des Verfassungsschutzes offen auf. Mit der Sammlung offenen Materials entsteht allerdings nicht immer ein vollst\u00e4ndiges Bild. Gegen\u00fcber konspirativen Methoden versagen diese Mittel der Nachrichtengewinnung. Nicht alle Extremisten verfassen nach der Tat Bekennerschreiben oder nennen gar ihren wahren Namen. Spione ver\u00f6ffentlichen keine Programme und verteilen keine Flugbl\u00e4tter. Um auch getarnte oder geheim gehaltene Aktivit\u00e4ten beobachten zu k\u00f6nnen, ist dem Verfassungsschutz im Rahmen gesetzlich festgelegter Befugnisse und unter Wahrung des Grundsatzes der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit der Gebrauch nachrichtendienstlicher Mittel zur Informationsgewinnung gestattet. Zu diesen gesetzlich vorgesehenen Methoden der verdeckten Nachrichtenbeschaffung geh\u00f6ren insbesondere * die Observation, * der Einsatz von Vertrauenspersonen (kurz: VP) und Gew\u00e4hrspersonen, * Bildund Tonaufzeichnungen und * die \u00dcberwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Ma\u00dfgabe des Artikel 10-Gesetzes. -- 13 --","1.7 Kontrolle F\u00fcr die Arbeit des Verfassungsschutzes gelten strenge rechtsstaatliche Ma\u00dfst\u00e4be. Eingriffe in die Privatund Freiheitsrechte der B\u00fcrger sind den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden nur auf gesetzlicher Grundlage gestattet. Damit die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger darauf vertrauen k\u00f6nnen, dass die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden sich an ihren gesetzlichen Auftrag und an die f\u00fcr die T\u00e4tigkeit geltenden Rechtsbestimmungen halten, unterliegen sie der Kontrolle auf mehreren Ebenen: * der allgemeinen parlamentarischen Kontrolle durch die Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern aufgrund von Berichtspflichten des Ministers f\u00fcr Inneres und Europa im Rahmen von Aktuellen Stunden, Kleinen und Gro\u00dfen Anfragen oder Petitionen; * einer besonderen parlamentarischen Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) des Landtages und ggf. durch einen Untersuchungsausschuss; * Postkontrollen und Telefon\u00fcberwachungen m\u00fcssen durch die G 10-Kommission des Landtages genehmigt werden; * des Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI M-V) in Bezug auf die Einhaltung von Datenschutzvorschriften und sein Recht zur Akteneinsicht; * des Landesrechnungshofs Mecklenburg-Vorpommern (LRH M-V) in Bezug auf das Haushaltsrecht; Parlamentarische Kontrolle Kontrolle durch die PKK Justiz G-10-Kommission Verfassungsschutz M-V Innerbeh\u00f6rdliche Kontrolle durch die Kontrolle Sonstige externe \u00d6ffentlichkeit Kontrolle B\u00fcrger LfDI M-V Medien LRH M-V -- 14 --","* der justiziellen \u00dcberpr\u00fcfung seines Handelns, soweit es daf\u00fcr einen Anlass gibt sowie * der st\u00e4ndigen und intensiven \u00dcberwachung durch die \u00d6ffentlichkeit und Medien, die die Aufgaben und Arbeit des Verfassungsschutzes kritisch w\u00fcrdigen. 1.8 Verh\u00e4ltnis von Verfassungsschutz und Polizei Verfassungsschutz und Polizeibeh\u00f6rden sind organisatorisch voneinander getrennt (vgl. SS 2 Absatz 2 LVerfSchG M-V). Somit steht die Aus\u00fcbung polizeilicher oder strafprozessualer Eingriffsbefugnisse, z. B. die Durchsuchung von Personen oder Sachen, die Beschlagnahme oder Festnahme von Personen, dem Verfassungsschutz nicht zu. Halten Besch\u00e4ftigte des Verfassungsschutzes ein polizeiliches Eingreifen f\u00fcr geboten, unterrichten sie die Polizei. Diese entscheidet, ob und ggf. wie sie in eigener Zust\u00e4ndigkeit t\u00e4tig wird. Der Verfassungsschutz unterliegt - im Gegensatz zu Polizei und Staatsanwaltschaft - nicht dem Legalit\u00e4tsprinzip, so dass er nicht in jedem Fall Strafverfolgungsma\u00dfnahmen initiieren muss, wenn er Kenntnis von einer Straftat erlangt. Die Kompetenzverteilung l\u00e4sst sich im \u00dcberblick wie folgt darstellen: Polizei Verfassungsschutz ** Legalit\u00e4tsprinzip bei Straf** Opportunit\u00e4tsprinzip verfolgungsma\u00dfnahmen, Opportunit\u00e4tsprinzip bei Gefahrenabwehr ** allgemeine Gefahrenab** Aufkl\u00e4rung von politiwehr und Strafverfolgung schem Extremismus durch durch offene und verdeckoffene und verdeckte Inforte Informationsgewinnung mationsgewinnung ** Eingriffsbefugnisse ** keine polizeilichen Eingriffsbefugnisse ** Einsatz von Zwangsmitteln ** keine Zwangsmittel Dieses organisatorische Trennungsgebot bedeutet jedoch nicht, dass Polizei, Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und Verfassungsschutz nicht zusammenwirken d\u00fcrfen. Im Gegenteil: Im Sinne eines -- 15 --","notwendigen ganzheitlichen Aufkl\u00e4rungsund Bek\u00e4mpfungsansatzes extremistischer Bedrohungen ist eine informationelle Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen unverzichtbar. Diese findet sowohl in der allt\u00e4glichen Arbeit zwischen den zust\u00e4ndigen Dienststellen als auch institutionalisiert mit allen Sicherheitsbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern in zwei gemeinsamen Zentren statt: F\u00fcr den Bereich des islamistischen Terrorismus seit 2004 im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin und f\u00fcr die Bereiche Rechtsund Linksextremismus seit 2012 im Gemeinsamen Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) in K\u00f6ln. Verfassungsschutz und Polizei aller L\u00e4nder sind in den Zentren durch Verbindungsbeamte vertreten. -- 16 --","2 Rechtsextremismus 2.1 Lage\u00fcberblick Auch 2018 konnte die rechtsextremistische Szene nicht an das Aktionsniveau fr\u00fcherer Jahre und insbesondere des Jahres 2015 ankn\u00fcpfen. Ihr fehlte mit der weiterhin schw\u00e4chelnden \"Nationaldemokratischen Partei Deutschlands\" (NPD) ein organisatorischer Kern, der \u00fcber Jahre die Kampagnenf\u00e4higkeit der Szene garantierte. Erst im letzten Quartal des Jahres waren zaghafte Versuche der Partei erkennbar, wieder politisch sichtbarer zu werden. Hierbei nutzte sie die von ihr gesteuerte Bewegung \"Mecklenburg-Vorpommern gegen die Islamisierung des Abendlandes\" (MVGIDA) nach l\u00e4ngerer Zeit erstmals wieder f\u00fcr Mobilisierungszwecke. Hintergrund dieser Entwicklung d\u00fcrfte die 2019 anstehende Kommunalwahl sein, die offenbar als Startbasis f\u00fcr die Wiedererringung politischen Einflusses dienen soll. Das im rechtsextremistischen Spektrum aktive Personenpotenzial bewegte sich auf dem Niveau des Vorjahres. Allerdings war ein weiteres Abschmelzen des parteigebundenen Lagers festzustellen, w\u00e4hrend im Bereich des parteiungebundenen und des weitgehend unstrukturierten Spektrums leichte Anstiege zu verzeichnen waren. Damit folgt die hiesige Entwicklung weitgehend dem Bundestrend. Im Berichtszeitraum war ein R\u00fcckgang der rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten festzustellen. Die Zahl liegt jedoch erneut \u00fcber dem Durchschnitt des letzten 10-Jahreszeitraums. Mit 94 Gewalttaten wurde 2015 der in diesem Zeitraum h\u00f6chste Stand erreicht. Der R\u00fcckgang kann jedoch angesichts der anhaltenden Hasspropaganda gegen Migranten und den politischen Gegner nicht beruhigen. Vor diesem Hintergrund muss weiterhin mit schweren Straftaten gegen Zuwanderer und der Herausbildung terroristischer Strukturen gerechnet werden. Alarmierend ist zudem die weitere Zunahme antisemitischer Straftaten. -- 17 --","Dar\u00fcber hinaus waren erneut Straftaten zu verzeichnen, die beim politischen Gegner - auch im pers\u00f6nlichen Bereich - Verunsicherung und \u00c4ngste ausl\u00f6sen sollten. Bereits das Straftatenaufkommen zeigt, dass die Zuwanderung weiterhin das Hauptaktionsfeld der rechtsextremistischen Szene bildet. Deutlich wird dies auch bei der Propaganda im Internet sowie im allerdings weiterhin eher schwach ausgepr\u00e4gten Demonstrationsgeschehen und an der Beteiligung hiesiger Rechtsextremisten an bundesweiten Gro\u00dfveranstaltungen mit entsprechendem thematischen Bezug. Zus\u00e4tzlich mobilisierend wirkten hier mutma\u00dfliche oder erwiesene Straftaten von Migranten, etwa in Kandel, Chemnitz, K\u00f6then und hierzulande in Wittenburg (Landkreis Ludwigslust-Parchim). Einzelne Rechtsextremisten beteiligten sich zudem an Demonstrationen und Mahnwachen der Alternative f\u00fcr Deutschland (AfD), die sich allgemein gegen die \"Islamisierung\" richteten. Hier scheinen die in der Vergangenheit stets zu beobachtenden Abgrenzungen des nichtextremistischen Lagers zur rechtsextremistischen Szene zu schwinden - eine bedenkliche Entwicklung. Dar\u00fcber hinaus f\u00fchrte die Szene auch im Jahr 2018 ihre typischen Rituale aus Anlass der Sonnenwenden, zum \"Heldengedenken\", zum \"Julfest\" oder im Zusammenhang mit dem Dritten Reich durch. Der allj\u00e4hrliche \"Trauermarsch\" am 8. Mai 2018 in Demmin wurde erstmals unter der direkten Verantwortung der NPD organisiert. Wie im Vorjahr fanden im Zusammenhang mit dem Todestag des Stellvertreters des \"F\u00fchrers\" Rudolf He\u00df beachtlich viele Aktionen statt, ein deutliches Zeichen f\u00fcr das unverbr\u00fcchliche Festhalten der hiesigen Szene an der nationalsozialistischen Ideologie. Dies zeigen auch die \"Zeitzeugenvortr\u00e4ge\" (siehe Abschnitt 2.9). Ein weiteres bedeutsames Thema in der Szene war im Berichtszeitraum die Vorbereitung auf einen angeblich durch den Migrationsdruck ausgel\u00f6sten herannahenden \"Untergang des Systems\" und dem damit verbundenen Kontrollverlust staatlicher Organe. Zu diesem Zweck wurden Schulungsveranstaltungen zur Krisen-- 18 --","vorsorge und Eigenversorgung durchgef\u00fchrt. Dar\u00fcber hinaus haben Kampfsportveranstaltungen bundesweit deutlich an Bedeutung gewonnen. Sie sollen angeblich auch der Vorbereitung der im Krisenfall notwendigen Selbstverteidigung dienen. 2.2 Personenpotenzial Rechtsextremismuspotenzial4 M-V M-V Bund Bund - nach Organisationsgrad 2017 2018 2017 2018 in Parteien: 310 260 6.050 5.510 \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD) 300 250 4.500 4.000 \"DIE RECHTE\" <5 <5 650 600 \"Der III. Weg\" <5 <5 500 530 in parteiunabh\u00e4ngigen bzw. parteiungebundenen Struk550 5705 6.300 6.600 turen weitgehend unstrukturiertes rechtsextremistisches Perso640 6706 12.900 13.240 nenpotenzial Gesamt7 1.500 1.500 24.000 24.100 davon gewaltorientierte 700 700 12.700 12.700 Rechtsextremisten 2.3 Straftatenaufkommen Im Jahre 2018 registrierte das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern (LKA M-V) im Bereich der politisch motivierten Kriminalit\u00e4t im Ph\u00e4nomenbereich \"Rechts\" 907 Strafta- 4 Alle Zahlen sind Rundungswerte. 5 Darunter 500 Neonazis und 20 Aktivisten der \"Identit\u00e4ren Bewegung\" (rechtsextremistischer Verdachtsfall). 6 Darunter mehrheitlich Angeh\u00f6rige der subkulturellen rechtsextremistischen Szene. 7 Zahl nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften. Dar\u00fcber hinaus enth\u00e4lt die Aufstellung zu den Bundeszahlen nur die auch in Mecklenburg-Vorpommern aktiven Strukturen. -- 19 --","ten (2017: 1.027). Davon wurden insgesamt 872 (2017: 986) als rechtsextremistisch klassifiziert, u. a. weil sie antisemitisch oder fremdenfeindlich motiviert waren. Den Schwerpunkt der Straftaten bildeten mit 665 Vorf\u00e4llen (2017: 702) erneut die Propagandadelikte. Weiterhin wurden 43 (2017: 84) Gewalttaten mit rechtsextremistischer Motivation registriert, darunter 39 (2017: 74) mit einer fremdenfeindlichen Ausrichtung. Die Mehrzahl dieser Angriffe richtete sich gegen einzelne Personen oder Personengruppen. Die Zahl der \u00dcbergriffe auf Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnfte ist im Berichtszeitraum jedoch auf neun gestiegen (2017: 4). Die Anzahl rechtsextremistisch motivierter antisemitischer Straftaten hat sich im Jahr 2018 mit 54 gegen\u00fcber dem Vorjahr (44) erneut gesteigert. Darunter ist im Berichtsjahr auch ein Gewaltdelikt (2017: 3). Beispielsweise wurde im April 2018 in Lalendorf (Landkreis Rostock) ein Graffiti \"Israel t\u00f6tet und Deutschland hilft\" angebracht. Am J\u00fcdischen Friedhof in Boizenburg wurden am 11. September 2018 und am 9. November 2018 Hakenkreuze gespr\u00fcht. Ziele rechtsextremistisch motivierter Straftaten sind auch immer wieder Wahlkreisb\u00fcros von Parteien oder Abgeordneten des politischen Gegners, etwa in G\u00fcstrow. Meist handelt es sich hier um Propagandadelikte. 2.4 Rechtsterrorismus/\"Nationalsozialistischer Untergrund\" (NSU) Das Oberlandesgericht (OLG) M\u00fcnchen hat am 11. Juli 2018 die Urteile im Prozess gegen ein Mitglied und vier Unterst\u00fctzer des rechtsterroristischen \"Nationalsozialistischen Untergrunds\" (NSU) gesprochen und den damit - gemessen an der Zahl der Verhandlungstage - l\u00e4ngsten Strafprozess in Deutschland seit der Wiedervereinigung vorl\u00e4ufig abgeschlossen. Das OLG M\u00fcnchen befand in seinem Urteil alle f\u00fcnf Angeklagten wegen unterschiedlicher Tatvorw\u00fcrfe im Zusammenhang mit der Mordserie des NSU f\u00fcr schuldig. Der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde allein die Hauptangeklagte Beate Zsch\u00e4pe -- 20 --","schuldig gesprochen. Sie bildete danach mit den bereits sich selbst get\u00f6teten Rechtsextremisten Uwe B\u00f6hnhardt und Uwe Mundlos den NSU. Die \u00fcbrigen Mitangeklagten wurden wegen Beihilfe zum Mord sowie wegen Unterst\u00fctzung einer terroristischen Vereinigung f\u00fcr schuldig befunden. Auch nach dem genannten Urteil befassen sich die Sicherheitsbeh\u00f6rden im Lande weiter mit dem Gesamtkomplex des NSU. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat sich im Fr\u00fchjahr 2018 dazu entschlossen, einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) zur \"Aufkl\u00e4rung der NSU-Aktivit\u00e4ten in Mecklenburg-Vorpommern\" einzurichten. Die seit der Konstituierung des PUA beschlossenen Beweisbeschl\u00fcsse sollen einerseits der weiteren Aufhellung des Tatgeschehens in Bezug auf die vom NSU in Mecklenburg-Vorpommern begangenen Straftaten und andererseits der Analyse des Umfelds und der Unterst\u00fctzer der Terrorgruppe NSU im Lande dienen. Im Rahmen der Arbeit des PUA soll auch die Ausstattung und Struktur der Sicherheitsund Strafverfolgungsbeh\u00f6rden des Landes Mecklenburg-Vorpommern analysiert und die angemessene Aufgabenwahrnehmung gepr\u00fcft werden. Die bereits gewonnenen Erkenntnisse der beim Deutschen Bundestag und in anderen Bundesl\u00e4ndern eingesetzten Parlamentarischen Untersuchungsaussch\u00fcsse werden ebenso in die Arbeit des hiesigen PUA einbezogen, wie die unter Mitwirkung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde bereits zum NSU-Komplex erstellten Informationsberichte der Sicherheitsbeh\u00f6rden in Mecklenburg-Vorpommern. 2.5 Trefforte der rechtsextremistischen Szene Auch im Jahr 2018 hat die rechtsextremistische Szene bei ihren Veranstaltungen vorrangig auf Objekte zur\u00fcckgegriffen, die in ihrer weitgehend ungehinderten Verf\u00fcgungsgewalt stehen. Derartige Immobilien werden als R\u00fcckzugsr\u00e4ume betrachtet, in denen St\u00f6rungen durch den politischen Gegner oder staatliche Ma\u00dfnahmen zumindest erschwert werden. Dort finden z. T. die bereits genannten szenetypischen Rituale statt. Zudem werden dort Vortragsoder Musikveranstaltungen durchgef\u00fchrt. Inso-- 21 --","weit spielen solche \u00d6rtlichkeiten f\u00fcr den Zusammenhalt der Szene eine wichtige Rolle. Zugleich sollen sie Ausgangspunkt f\u00fcr eine politische Einflussnahme auf das Umfeld sein. Auch dienen sie als Basis f\u00fcr wirtschaftliches Handeln. Im Berichtszeitraum waren in diesem Kontext folgende Objekte von Bedeutung: * \"Thinghaus\" Grevesm\u00fchlen im Landkreis Nordwestmecklenburg * \"Kulturraum\" des NPD-Kreisverbandes Westmecklenburg in L\u00fcbtheen im Landkreis Ludwigslust-Parchim * \"Ehemaliger Dorfkonsum\" Klein Belitz im Landkreis Rostock * \"Braunes Haus\" Waren (M\u00fcritz) im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte * NPD-Landesgesch\u00e4ftsstelle in Anklam (\"Haus JugendStil\") * und das \"Nationale Wohnprojekt\" in Salchow im Landkreis VorpommernGreifswald 8 2.6 Wirtschaftliche Netzwerke von Rechtsextremisten Weiterhin sind Rechtsextremisten bem\u00fcht, ihren Lebensunterhalt durch selbstst\u00e4ndige Arbeit zu bestreiten. Schwerpunkte liegen im Bereich des Handwerks und des Internetversandhandels. Weiterhin ist ein Bestreben erkennbar, wirtschaftliches Handeln zu vernetzen, wenn etwa das von einem NPD-Kader betriebene \"Versand- & Handelshaus Nord-Ost\" in Anklam Unterst\u00fctzung f\u00fcr \"regionale Unternehmen und Dienstleister\" anbietet. Auf der einschl\u00e4gigen Internetseite werden dann auch Betriebe verlinkt, 8 Facebook-Seite \"Haus JugendStil\" vom 09.10.2018, abgerufen am 25.03.2019 -- 22 --","u. a. aus dem Baugewerbe oder der Vermietung von Ferienwohnungen.9 Auch im Vertrieb von Bekleidung mit heimatlichen Bez\u00fcgen, die jedoch keine rechtsextremistischen Botschaften vermittelt, und im Bereich der Mediengestaltung haben Rechtsextremisten ein Bet\u00e4tigungsfeld gefunden. Die Bem\u00fchungen der rechtsextremistischen Szene, mit der \"Mecklenburg-Vorpommerschen Strukturentwicklungsgenossenschaft eG\" (MVSE), die bereits 2016 gegr\u00fcndet wurde, Wohnund Gewerberaum zu schaffen, Firmengr\u00fcndungen zu unterst\u00fctzen und bestehende Unternehmen zu erhalten, haben offenbar einen R\u00fcckschlag erlitten. Nachdem die Genossenschaft und der f\u00fcr sie zust\u00e4ndige Pr\u00fcfungsverband Ende Juni 2018 ihre Zusammenarbeit beendet haben, musste sich die MVSE eine andere Rechtsform geben. 2.7 Weitgehend unstrukturiertes rechtsextremistisches Personenpotenzial/rechtsextremistische Subkulturen Das Personenpotenzial dieses Spektrums ist 2018 erneut angestiegen. Eine Ursache hierf\u00fcr ist wie zuvor die Ermittlung von Einzelt\u00e4tern im Zusammenhang mit rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten, die keine erkennbare Einbindung in rechtsextremistische Strukturen aufwiesen. Die Existenz subkultureller Szenen wurde auch durch rechtsextremistisch motivierte Straftaten, insbesondere Propagandadelikten deutlich, die keiner Struktur unmittelbar zuzuordnen sind. Schwerpunkte bildeten im Berichtszeitraum u. a. Wismar und Stralsund. Dem subkulturellen Spektrum ist auch der \"HUSKARLAR MC Stralsund\" zuzurechnen. Dessen Mitglieder, auch solche in F\u00fchrungspositionen, bewegen sich in der Rockerszene und in der rechts- 9 Internetseite \"Pommerscher Buchdienst\" vom 30.12.2018, abgerufen am 02.01.2019 -- 23 --","extremistischen Szene. Dieses Verhalten ist f\u00fcr Rockerclubs eher ungew\u00f6hnlich, da diese es in der Regel vermeiden, \u00f6ffentlich mit rechtsextremistischen Bestrebungen in Erscheinung zu treten. Auch der Ableger des Clubs in Anklam, der sein Clubhaus direkt neben dem \"Haus JugendStil\" (siehe Abschnitt 2.5) betreibt, pflegt Kontakte zur \u00f6rtlichen rechtsextremistischen Szene. Dar\u00fcber hinaus weisen einzelne Rechtsextremisten Verbindungen zu Rockern und Rockerclubs auf. Gelegentlich ist auch ein \u00dcbertritt von Einzelpersonen aus der rechtsextremistischen Szene zu einem Rockerclub zu beobachten, womit in aller Regel aber auch die Aktivit\u00e4ten in der rechtsextremistischen Szene aufgegeben werden. Dieser Prozess kann sich jedoch, auch vor dem Hintergrund, dass vor der Vollmitgliedschaft bei einem Rockerclub eine Probezeit zu durchlaufen ist, \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum erstrecken. Rocker\u00e4hnliche Kennzeichen zeigten die \"Soldiers of Odin Germany Mecklenburg-Vorpommern\" (SOO), die 2018 hierzulande erstmals mit Aktivit\u00e4ten in Erscheinung getreten sind. Sie waren mit entsprechender Kleidung im Demonstrationsgeschehen feststellbar. Die SOO bilden ein Netzwerk lokaler Gruppen, 10 die in ihrem jeweiligen \u00f6rtlichen Bereich \"Streifeng\u00e4nge\" durchf\u00fchren wollen, um angeblich das Sicherheitsgef\u00fchl der Bev\u00f6lkerung zu verbessern. Urspr\u00fcnglich wurden die SOO von Rechtsextremisten in Finnland gegr\u00fcndet. Ob und inwieweit sich die Strukturen stabilisieren und sich die Aktivit\u00e4ten verstetigen, bleibt abzuwarten. Konfliktpotenzial ist in der gewaltbereiten Fu\u00dfballfanszene erkennbar. Die Szene l\u00e4sst sich weiterhin nicht eindeutig verorten. Dort sind rechtsextremistische Bez\u00fcge erkennbar, aber auch - vorrangig in Rostock - Versuche einer linksextremistischen Ein10 Internetseite \"encrypted.com\" vom 06.02.2019, abgerufen am 06.02.2019. -- 24 --","flussnahme. Gemeinsames Feindbild ist hier die Polizei. Diese problematische Gemengelage mit der hohen Gewaltaffinit\u00e4t bedarf erh\u00f6hter Aufmerksamkeit. 2.7.1 Rechtsextremistische Musikveranstaltungen Im Jahr 2018 fanden in Mecklenburg-Vorpommern vier rechtsextremistische Konzerte mit Live-Auftritten statt (2017: 8). Zudem wurden zwei Liederabende festgestellt (2017: 2). Des Weiteren fand im Rahmen einer NPD-Veranstaltung eine Musikdarbietung statt (siehe Abschnitt 2.9).11 Gegen\u00fcber dem Vorjahr ist somit ein deutlicher R\u00fcckgang zu verzeichnen. Auch im Jahr 2018 fanden die besucherst\u00e4rksten Musikveranstaltungen in szeneeigenen Objekten, so im Juli 2018 in Salchow (Landkreis Vorpommern-Greifswald) mit ca. 150 Teilnehmern und im Oktober 2018 in L\u00f6cknitz (Landkreis Vorpommern-Greifswald) mit ca. 100 Teilnehmern statt. Hierzu reisten Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet an. Die Besucherzahl bei den \u00fcbrigen Veranstaltungen lag zwischen 20 und 30 Teilnehmern und damit weit unter den durchschnittlichen Zahlen der Vorjahre. Das Publikum stammte auch im Berichtszeitraum aus allen Lagern des Rechtsextremismus. Es sind dort sowohl parteilich gebundene, nicht parteigebundene und Angeh\u00f6rige der weitgehend unorganisierten Szene zu finden. Insoweit sind die Konzerte weiterhin wichtige Plattformen f\u00fcr die Pflege gerade auch \u00fcberregionaler Kontakte. 11 Das LKA Mecklenburg-Vorpommern weist in seiner Statistik zus\u00e4tzlich 12 Szenepartys/Veranstaltungen (2017: 10) ohne Livemusik aus. -- 25 --","DR ee, am 8uay\u00dfausn1yseiwysa0unexsasn2yasnyw","Dua RMIecukhletsnbeiuxkrtgrb-eVmaoripsnotimsdchsern","Die Zahl der regelm\u00e4\u00dfig \u00f6ffentlich aktiven Bands aus Mecklenburg-Vorpommern ist leicht zur\u00fcckgegangen und liegt gegenw\u00e4rtig bei 10. Zu den bekanntesten z\u00e4hlen weiterhin \"Path of Resistance\", \"Painful Awakening\", \"Thrima\" und die \"Die Liebenfels Kapelle\"/ \"Skalinger\". Sie bestreiten ihre Auftritte gr\u00f6\u00dftenteils au\u00dferhalb des Landes. Die lange Zeit \u00f6ffentlich nicht auftretende Band \"Bataillon 500\" absolvierte im Berichts12 zeitraum wieder Livekonzerte. Ein H\u00f6hepunkt war sicherlich der Auftritt mehrerer Bands aus Mecklenburg-Vorpommern auf dem \"Schildund Schwert Festival\" am 20./ 21. April 2018 in Ostritz (Sachsen) mit etwa 1.300 Teilnehmern aus dem Inund Ausland. Zu den bundesund europaweit aktivsten rechtextremistischen Musikern geh\u00f6rte 2018 erneut der Liedermacher \"F.i.e.L.\" (\"Fremde im eigenen Land\") aus dem Raum Grevesm\u00fchlen. Er tritt meist als Solist auf, gelegentlich aber auch in einem gleichnamigen Bandrahmen. Seine szeneinterne Bedeutung wird durch den vorgesehenen Auftritt bei der rechtsextremistischen 13 12 Flyer Schild & Schwert - Festival am 20. und 21.04.2018. 13 Facebook-Seite des S\u00e4ngers \" F.i.e.L.\" vom 13.12.2017, abgerufen am 21.12.2017. -- 28 --","Gro\u00dfveranstaltung \"Rock gegen \u00dcberfremdung III\" im Oktober 2018 in Th\u00fcringen deutlich. Aufgrund beh\u00f6rdlicher Verf\u00fcgungen konnte dieses Konzert jedoch nicht wie geplant stattfinden. Zu einem Auftritt von \"F.i.e.L.\" kam es daher offenbar nicht. Neben zahlreichen Liveauftritten produzierte \"F.i.e.L.\" bzw. die gleichnamige Band 2018 den Tontr\u00e4ger \"Hautnah in Germania\". Erneut waren Verbindungen der hiesigen rechtsextremistischen Musikszene zur internationalen und in Deutschland seit 2000 verbotenen \"Blood and Honour\"Bewegung (B&H) festzustellen, etwa bei der Band \"Ungebetene G\u00e4ste\", die auf ihrer Facebook-Seite ein Bild eingestellt hatte, das auf eine Teilnahme zumindest eines ihrer Mitglieder an einem der \"B&H\"-Bewegung sowie der Hammerskinszene zuzurechnenden Konzerts in Finnland am 27./28. Juli 2018 hindeutet. 14 2.7.2 Szenel\u00e4den/Versandhandel Der bekannte Onlinevertrieb \"Leveler Records\" mit seinem Musikproduktionslabel \"Glaube, Wille, Tat\" aus Anklam hat 2018 bundesweit erneut an Bedeutung gewonnen. So war \"Leveler Records\" mit einem Verkaufsstand bei dem \"Schild & Schwert-Festival\" am 2./3. November 2018\" in Ostritz vertreten. Hinzu kommen vielf\u00e4ltige Aktivit\u00e4ten im Bereich des rechtsextremistischen Musikgeschehens. Hierbei ist die neonazistische Ausrichtung unverkennbar. 14 Facebook-Seite der Band \"Ungebetene G\u00e4ste\" vom 29.07.2018, abgerufen am 19.12.2018. -- 29 --","2.8 Parteiunabh\u00e4ngige bzw. parteiungebundene Strukturen/Neonazis Im Berichtszeitraum konnte sich die neonazistische Szene weiter konsolidieren, allerdings waren regional unterschiedliche Entwicklungen zu beobachten. Insbesondere in Rostock waren verst\u00e4rkt neonazistische Aktivit\u00e4ten zu verzeichnen. Gleichwohl war auch f\u00fcr 2018 festzustellen, dass die neonazistische Szene in den sozialen Netzwerken deutlich aktiver ist als in der Realwelt. Dies d\u00fcrfte eher einem taktischen Kalk\u00fcl geschuldet sein, denn die Reichweite internetbasierter Propaganda ist deutlich h\u00f6her als die Wirkung regionaler Einzelaktionen. Soweit solche stattfinden, werden diese gezielt f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung in den sozialen Netzwerken aufbereitet oder gar bereits in der Vorbereitungsphase entsprechend angelegt. Dar\u00fcber hinaus beteiligte sich die hiesige Neonaziszene regelm\u00e4\u00dfig an rechtsextremistischen Veranstaltungen in anderen Bundesl\u00e4ndern und unterhielt entsprechende Kontakte, etwa zur rechtsextremistischen Szene in Schleswig-Holstein, Niedersachsen oder Brandenburg. Zu nennen ist hier die Gruppierung \"3-L\u00e4nder-Jungs\", der Rechtsextremisten aus Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen angeh\u00f6ren. Im Einzelnen entwickelte sich diese Szene 2018 wie folgt: 2.8.1 Einzelgruppierungen/regionale Entwicklungen * Neonazistische Szene in Rostock Die \"Nationalen Sozialisten Rostock\" (NSR), die inzwischen haupts\u00e4chlich unter dem Namen \"Aktionsblog\" agieren, konnten im Berichtszeitraum an das Aktionsniveau der Vorjahre ankn\u00fcpfen. Dabei besetzten sie neben ideologischen Themen, die einen deutlich antikapitalistischen Anklang haben auch Felder, die -- 30 --","offenbar auf eine Anschlussf\u00e4higkeit zielen, etwa Tierund Umweltschutz oder das Kleingartenwesen. Beherrschend war jedoch eine aggressive Propaganda gegen den 15 politischen Gegner und Migranten. Unter dem Motto \"Deutsche Jugend geht in die Offensive\" wurde zu mehr Aktionsbereitschaft aufgerufen. In den letzten Tagen des Jahres 2018 wird von einem \"brachialen Gegenschlag\" gesprochen. Weiter hei\u00dft es: \"Ein rauer Wind wird von der Ostseek\u00fcste hin\u00fcber \u00fcber unser geliebtes Deutschland fegen, der auch den letzten Dreck beiseite schaffen wird.\"16 Derartige Ank\u00fcndigungen sind auch deshalb beunruhigend, da Gruppenmitglieder verst\u00e4rkt Kampfsportaktivit\u00e4ten entfalten. So beteiligten sich Aktivisten der NSR am 12. Mai 2018 an einem Kampfsporttraining mit dem ukrainischen Rechtsextremisten Denis Nikitin im \"Thinghaus\" in Grevesm\u00fchlen. Dabei sei u. a. \"der aktive Stra\u00dfenkampf auf dem Boden und mit dem Messer [...] beleuchtet\" worden. Auch w\u00e4hrend eines Besuchs mehrerer Gruppenmitglieder in G\u00fcstrow am 15. September 2018 soll es \"eine kleine sportliche Einheit, in der sich der ein oder andere unter Beweis stellen konnte, um bei der n\u00e4chsten Ak17 15 Facebook-Seite \"Aktionsblog\" vom 09.08.2018, abgerufen 25.03.2019. 16 Facebook-Seite \"Aktionsblog\" vom 28.12.2018, abgerufen am 03.01.2019. 17 Facebook-Seite \"Aktionsblog\" vom 16.09.2018, abgerufen am 17.09.2018. -- 31 --","tion wieder bereit sein kann, seinen Nebenmann, als auch sein Volk zu sch\u00fctzen\"18 gegeben haben. Dazu ver\u00f6ffentlichte Fotos legen nahe, dass auch hier Kampfsport trainiert wurde. Dar\u00fcber hinaus war die Gruppierung am 2./3. November 2018 auf dem \"Schild & Schwert Festival\" in Ostritz (Sachsen) mit einem Infostand vertreten. Diese Veranstaltung beinhaltete auch einen Kampfsportteil. Zudem zeigt die Pr\u00e4senz auf diesem f\u00fcr die rechtsextremistischen Szenen europaweit bedeutsamen \"Festival\" den Wunsch nach einer \u00fcberregionalen oder gar internationalen Vernetzung.19 Dem Interesse am Kampfsport wohnt aber nicht nur ein revolution\u00e4rer Impetus inne, sondern ist sicher auch der \u00e4u\u00dferst angespannten Situation zwischen den extremistischen Lagern in Rostock geschuldet. Nach der Demonstration der rechtsextremistischen Szene am 8. Mai 2018 in Demmin wurde ein Mitglied der Gruppe auf dem Heimweg mutma\u00dflich von Linksextremisten \u00fcberfallen und erheblich verletzt. In der Folge riefen die NSR selbst sowie der NPD-Landesverband und die NPD-Kreisverb\u00e4nde Mecklenburg-Mitte und Vorpommern-R\u00fcgen zu Spenden f\u00fcr das Opfer auf. Die NSR selbst f\u00fchrten am 13. Mai 2018 einen \"Sonntagssowie einen Abendspaziergang\" zu Anlaufpunkten der linksextremistischen Szene durch. Dort wurden demonstrativ Gruppenfotos vor den Objekten angefertigt und ver\u00f6ffentlicht. Zu einer direkten Konfrontation mit dem politischen Gegner kam es jedoch nicht. Gleichwohl bleibt die Gefahr direkter k\u00f6rperlicher Auseinandersetzungen hoch. Auch 2018 f\u00fchrten die NSR wieder eine eigene \"Heldengedenkveranstaltung\" auf dem Neuen Friedhof in Rostock durch. Daran beteiligt war eine bis dahin unbekannte \"Gemeinschaft Recknitztal\", die eine Woche sp\u00e4ter eine \u00e4hnliche Veranstaltung in Tessin durchf\u00fchrte, an der sich wiederum die NSR beteiligten. 18 Facebook-Seite \"Aktionsblog\" vom 16.09.2018, abgerufen am 17.09.2018. 19 Vk.com-Seite vom 01.11.2018, abgerufen am 03.01.2019. -- 32 --","Zum wiederholten Male f\u00fchrten die NSR eine \"Weihnachtsaktion\" durch. Dabei wurde Ende November das Flugblatt \"Deutsche Weihnacht\" verteilt. Darin hei\u00dft es u. a.: \"Auch wenn die heutige Gesellschaft versucht, diese Feierlichkeit f\u00fcr ihre multikulturelle Kaste zu benutzen, Weihnachtsfeste aus Kitas, Schulen und dem Stra\u00dfenbild immer mehr verschwinden, solltet ihr standhaft bleiben und Euch dieses St\u00fcck Kultur nicht nehmen lassen. Die Volksgemeinschaft ist f\u00fcr uns als junge NSler oberstes Ziel und keinen Schritt dichter als zur besinnlichen Zeit.\"20 Die \"Rostocker Division\" war 2018 weit weniger pr\u00e4sent als die NSR. Sie zeigte sich haupts\u00e4chlich auf Facebook und nahm nur vereinzelt an Veranstaltungen teil, ist aber in der rechtsextremistischen Szene vernetzt. Verbindungen gibt es augenscheinlich zu dem oder den Betreibern des Anfang Oktober 2018 eingerichteten Facebook-Profils \"Nordlichter Rostock\". Das dort eingestellte Titelbild zeigt neben einem Logo \"Nordlichter Rostock\" auch das der \"Rostocker Division\". Auf dem Profil wurden einige Bilder zu Aktionen ver\u00f6ffentlicht, die mehrere Personen zeigen, die hinter selbst gefertigten Holzkreuzen posieren. Am 18. November 2018 wurde kommentarlos ein Bild eingestellt, dass offenbar an die Darstellung von Rockerclubs angelehnt ist. Es zeigt in der Mitte als \"Center Patch\" einen Totenkopf vor zwei Schwertern mit einem Eisernen Kreuz, dar\u00fcber als \"Top Rocker\" den Schriftzug \"Sturmbrigade 44\" und als \"Bottom Rocker\" den Schriftzug \"Rostock\". Ob hiermit eine eigene Gruppierung benannt werden soll oder sich die \"Nordlichter Rostock\" als Teil der \u00fcberregional organisierten Neonazigruppierung \"Sturmbrigade 44\"21 sehen, ist nicht bekannt. Von den verschiedenen Facebook-Profilen der \"Patrioten Rostock/R\u00fcgen/Stralsund\" (in verschiedenen Reihenfolgen) war 2018 nur noch das Profil \"Patrioten Rostock/R\u00fcgen/Stralsund 1.0\" aktiv. Auf der Seite wurden verschiedene Demons20 Facebook-Seite \"Aktionsblog\" vom 04.12.2018, abgerufen am 05.12.2018. 21 Die Bezeichnung \"Sturmbrigade\" soll offensichtlich einen Bezug zu Einheitsbezeichnungen der Waffen-SS herstellen, etwa zur \"Sturmbrigade Langemarck\". -- 33 --","trationsaufrufe, Nachrichten sowie Inhalte anderer rechtsextremistischer Facebook-Profile geteilt. Die Mobilisierung f\u00fcr die Demonstrationen legt nahe, dass Angeh\u00f6rige der Gruppe an diesen teilgenommen haben, so z. B. an verschiedenen Demonstrationen der AfD in Rostock oder an der Demonstration \"Heimatliebe ist kein Verbrechen\" der rechtsextremistischen Szene am 9. November 2018 in Stralsund. * Neonazistische Szene im Raum G\u00fcstrow Die neonazistische Szene in G\u00fcstrow konnte an das Aktivit\u00e4tsniveau der Vorjahre anschlie\u00dfen. Vorrangig ist hier die \"Kameradschaft G\u00fcstrow\" zu nennen. Diese \"Kameradschaft\" trat als Veranstalter der Demonstration \"F\u00fcr die Sicherheit unserer Kinder\" am 10. November 2018 in G\u00fcstrow in Erscheinung, an der sich 35 Personen beteiligten. Au\u00dferdem zeigte sich die Gruppe an einem Infotisch, den die NSR am 7. Juli 2018 in G\u00fcstrow durchf\u00fchrten sowie bei der \"Heldengedenkveranstaltung\" der rechtsextremistischen Szene am 18. November 2018 in Tessin. Dieses Spektrum d\u00fcrfte auch f\u00fcr die wiederholten \u00dcbergriffe auf Parteib\u00fcro und Wohnobjekt einer Landtagsabgeordneten der Partei DIE LINKE in G\u00fcstrow verantwortlich sein. * Neonazistische Szene im Raum Waren Die neonazistische Szene im Raum Waren (M\u00fcritz) ist trotz ihrer geringen personellen St\u00e4rke eine der aktivsten des Landes. Eine entscheidende Rolle spielt hier die NPD-Funktion\u00e4rin Doris Zutt, die die Szene strukturiert und mobilisiert. Trat die neonazistische Szene Warens in den vergangenen Jahren noch unter mehreren Eigennamen (u. a. \"Kollektiv M\u00fcritzfunken\", \"Nationale Aktivisten MuP\") in Erscheinung, wurde 2018 das \"Kollektiv Seenplatte\" in den Vordergrund geschoben. Angeh\u00f6rige der Gruppe sind aber gleichzeitig in lokalen NPD-Strukturen sowie im Verein \"Deutschland muss leben e. V.\" (DML) aktiv. -- 34 --","Die Szene entfaltete auch 2018 ihre typischen Aktivit\u00e4ten wie kleinere Mahnwachen in Waren und gruppeninterne Veranstaltungen. Die Gruppe beteiligte sich aber auch an \u00fcberregionalen rechtsextremistischen Aktivit\u00e4ten, so an der Demonstration am 13. Februar 2018 in Dresden oder an der Demonstration am 8. Mai 2018 in Demmin. Dass der Antisemitismus ein wesentlicher Bestandteil der Ideologie der Gruppe ist, beweist eine Kundgebung am 27. Januar 2018 in Waren gegen den Holocaustgedenktag. Die Gruppe f\u00fchrte dabei ein Transparent mit der Aufschrift \"Antisemiten kann man nicht verbieten\" mit.22 * Neonazistische Szene im Raum Stralsund Die \"Initiative 'Vereint f\u00fcr Stralsund'\" organisierte mehrere Demonstrationen in Stralsund um gegen die Zuwanderung oder den politischen Gegner zu protestieren. An den Veranstaltungen beteiligten sich bis zu 150 Personen. Auff\u00e4llig ist in Stralsund eine H\u00e4ufung von Propagandadelikten, wie etwa Graffiti mit rechtsextremistischem Hintergrund. So brachten Unbekannte am 22. Oktober 2018 am Au\u00dfenschild der Gesch\u00e4ftsstelle der Partei DIE LINKE ein Hakenkreuz sowie den Schriftzug \"Ein Volk, Ein Reich, Ein F\u00fchrer\" an. Vereinzelt wurden auch ausl\u00e4nderfeindlich motivierte K\u00f6rperverletzungsdelikte registriert. Die Vorf\u00e4lle zeigen, dass in Stralsund eine aktive neonazistische Szene existiert, die aber nicht durchweg organisatorischen Zusammenh\u00e4ngen zugeordnet werden kann. * Weitere neonazistische Strukturen auf regionaler Ebene Als organisatorischer R\u00fcckhalt der rechtsextremistischen Szene waren auch 2018 \u00f6rtliche \"Kameradschaften\" und sonstige kleinere \u00f6rtliche Personenzusammenschl\u00fcsse von Bedeutung. Allerdings entfalteten nicht alle der nachfolgend genannten 22 Facebook-Seite \"Antikapitalistisches Kollektiv Seenplatte\" vom 27.01.2018, abgerufen am 30.01.2018. -- 35 --","Gruppierungen \u00f6ffentliche oder gar kontinuierliche Aktivit\u00e4ten. Insoweit werden hier nur die Strukturen genannt, die nicht in der sonstigen Berichterstattung Erw\u00e4hnung finden: * \"Fremde im eigenen Land\" (F.i.e.L.), Raum Grevesm\u00fchlen (siehe Abschnitt 2.7.1) * \"Freie Kameradschaft Wismar\" * \"Germanisches Bollwerk Mecklenburg\" * \"Arischer Widerstandsbund\", Altentreptow * \"V\u00f6lkische Burschenschar Strasburg\" * \"Freie Pommern\", Raum Pasewalk * \"Freie Kr\u00e4fte Greifswald/Nationale Sozialisten Greifswald\" * \"Kameradschaftsbund Anklam\" * \"Kameradschaftsbund Bargischow\" * \"Aryan Warriors\", Ueckerm\u00fcnde * \"Kameradschaft Borken\" * \"Nationales B\u00fcndnis L\u00f6cknitz\" * \"Freikorps Heimatschutz\" (\u00f6stliches Mecklenburg). Im rechtsextremistischen Veranstaltungsgeschehen waren erneut Kleidungsst\u00fccke mit \"Divisionsaufdruck (Mecklenburg oder Pommern)\" zu beobachten. Ein Beleg daf\u00fcr, dass diese Bezeichnungen weiterhin dem szeneinternen Zusammenhalt dienen sollen. 2.8.2 Parteiunabh\u00e4ngige neonazistische Strukturen auf \u00fcberregionaler Ebene Nachfolgend werden neonazistische Gruppierungen beschrieben, die \u00fcberregional aktiv sind und auch in Mecklenburg-Vorpommern \u00fcber Mitglieder/Sympathisanten verf\u00fcgen: * Bundesund weltweit vernetzt sind die \"Hammerskins\". Sie verstehen sich nach wie vor als eine Art Szeneelite, die ihre Herkunft aus der subkulturellen Skinheadszene bewusst pflegt, aber gleichzeitig \u00fcber eine klare Struktur verf\u00fcgt. Die Mitglieder der \"Hammerskinnation\" (HSN) m\u00fcssen sich einem Verhaltenskodex unterwerfen, der f\u00fcr eine gruppeninterne -- 36 --","Disziplin sorgen soll. Die Aktivit\u00e4ten der \"Hammerskins\" sind jedoch weiterhin nicht darauf angelegt, \u00f6ffentliche Wirkung zu entfalten. Die Mitglieder verhalten sich im Zusammenhang mit der Hammerskinstruktur sehr konspirativ, zeigen aber in anderen rechtsextremistischen Zusammenh\u00e4ngen durchaus Pr\u00e4senz, etwa bei der Organisierung rechtsextremistischer Konzerte. Unterst\u00fctzt wird die Kernstruktur durch \"Supporter\", die die Zahl 38 als Zeichen nut23 zen. Sie steht f\u00fcr \"Crossed Hammers\", also f\u00fcr den dritten und achten Buchstaben im Alphabet. Mitglieder dieser Struktur streben eine Vollmitgliedschaft bei den \"Hammerskins\" an. * Einen konspirativen Habitus pflegt auch die \"Brigade 8\". Sie kopiert in gewisser Weise das Verhalten 24 der \"Hammerskins\" und will sich damit ebenfalls einen elit\u00e4ren Anstrich geben. Eine politische Au\u00dfenwirkung steht nicht im Zentrum der Aktivit\u00e4ten. Auch diese Gruppierung hat ein \"Supporter-Umfeld\" und engagiert sich im rechtsextremistischen Konzertgeschehen.24 * Auch die \"Aryan Warriors\", eine \u00fcberregionale Neonazistruktur, entfalteten hierzulande vereinzelte Aktivit\u00e4ten. * Die \"Gefangenenhilfe Freundeskreis\" setzte ihre Aktivit\u00e4ten weiter fort. Sie unterh\u00e4lt ihren Sitz in Schweden und unterst\u00fctzt rechtsextremistische Gefangene und deren Familien 23 Internetseite der Hammerskins vom 07.02.2019, abgerufen am 07.02.2019. 24 Facebook-Seite \"Brigade 8\" vom 26.10.2018, abgerufen am 03.01.2019. -- 37 --","w\u00e4hrend der Haft. Offene Sympathien zeigte die Organisation f\u00fcr Ralf Wohlleben, der im NSU-Prozess im Juli 2018 wegen Beihilfe zum Mord verurteilt wurde. Dieser \"Freundeskreis\" hat auch Unterst\u00fctzer in Mecklenburg-Vorpommern. * Von nicht zu untersch\u00e4tzender Bedeutung f\u00fcr den internen Zusammenhalt und die ideologische Verfasstheit der rechtsextremistischen Szene ist weiterhin die \"Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgem\u00e4\u00dfer Lebensgestaltung e. V.\" (AG-GGG).25 Sie wurde als nichtrechtsf\u00e4higer Verein im Jahr 1951 (3751 n. St. nach der eigenen Zeitrechnung, der \"Jahresz\u00e4hlung nach Stonehenge\") gegr\u00fcndet. Wer das \"Artbekenntnis und das Sittengesetz unserer Art\" voll bejahe, k\u00f6nne einen Antrag auf Aufnahme als Mitglied der \"Artgemeinschaft\" stellen.26 Das \"heidnische Artbekenntnis\" enth\u00e4lt gem\u00e4\u00df Ziffer 3 der Satzung der AG-GGG zw\u00f6lf Regeln, die die Bedeutung des \"germanischen Kulturerbes\" betonen, \"Kampf als Teil des Lebens\" ansehen und allgemein von einer Verehrung der Natur und der Ahnen gepr\u00e4gt sind. Die Mitgliederversammlung der AG-GGG hei\u00dfe \"Thing\" und sei das \"eigentliche Entscheidungsgremium der Gemeinschaft\" (Ziffer 7 der Satzung). Mindestens sieben \"Gef\u00e4hrten\" der AG-GGG k\u00f6nnen sich bei regionaler N\u00e4he zu einer \"Gef\u00e4hrtschaft\" zusammenschlie\u00dfen (Ziffer 13 der Satzung). Der \"Freundeskreis\" sei die \"Vorstufe zur Gef\u00e4hrtschaft\".27 Das nach wie vor geltende \"Standardwerk\" des inzwischen verstorbenen Neonazis J\u00fcrgen Rieger \"Weg und Ziel der Artgemeinschaft-GGG\" enth\u00e4lt alle theoretischen Grundlagen dieser Gemeinschaft und unterscheidet dabei zwischen den \"Gro\u00dfrassen Europiden, Mongoliden und Negriden\", zwischen denen es \"geistige und seelische Unterschiede\" gebe. Die \"Religion f\u00fcr unsere Menschenart\" richte sich ausdr\u00fccklich an die \"nordischen und f\u00e4lischen Menschen dieser Welt\" und kn\u00fcpfe an die \"heidni25 Vgl. hierzu auch den Verfassungsschutzbericht Mecklenburg-Vorpommern 2012, S. 45f. 26 Facebook-Seite \"Die Artgemeinschaft-GGG e.V.\" vom 17.09.2018, abgerufen am 23.10.2018. 27 Rieger, J\u00fcrgen: \"Weg und Ziel der Artgemeinschaft-GGG - Werden und Wesen der Artreligion\", 3800 n. St., S. 65. -- 38 --","sche germanische Religion\" an. Wenn das \"Germanentum\" eine Zukunft haben solle, m\u00fcsse eine Lebensordnung geschaffen werden, \"wo seine biologische Substanz erhalten bleibt, die F\u00e4higkeiten gef\u00f6rdert werden und die Unf\u00e4higen soweit zur\u00fcckgedr\u00e4ngt werden, da\u00df sie der Allgemeinheit nicht gef\u00e4hrlich werden k\u00f6nnen\".28 Diese Vorstellungen sind eindeutig rassistisch und erinnern an die ideologischen Vorstellungen Heinrich Himmlers und seiner SS.29 Regelm\u00e4\u00dfig stattfindende Veranstaltungen der AG-GGG sind die sogenannten Gemeinschaftstage, zu denen unter anderem das \"Fr\u00fchlingsfest\", das \"Julfest\" und die Sonnenwendfeiern im Sommer und Winter geh\u00f6ren. Viertelj\u00e4hrlich erscheint die Publikation der AG-GGG \"Nordische Zeitung\" (NZ). Auch Rechtsextremisten, die sich selbst als \"v\u00f6lkische Siedler\" bzw. \"Artamanen\"30 verstehen, sind Mitglieder dieser \"Religionsgemeinschaft\", etwa im Raum G\u00fcstrow. Rieger widmete ein Kapitel seines vorgenannten Werkes den \"Artamanen in der Artgemeinschaft\" und betonte darin Gemeinsamkeiten mit dem \"Bund Artam\". Es sei die \"Idee gemeinsamer l\u00e4ndlicher Siedlung\" entstanden. Die \"eigene Art\" brauche \"sowohl biologisch wie kulturell Keimzellen, wo sie sich ungest\u00f6rt entfalten\" k\u00f6nne.31 Schlagzeilen machte der Verein, als Ralf Wohlleben nach Beendigung des NSU-Prozesses beim Bundesvorsitzenden der AGGGG in Sachsen-Anhalt seinen Wohnsitz nahm. 28 Ebd., S. 8. 29 Vgl. Longerich, Peter: Heinrich Himmler - Biographie, M\u00fcnchen: Pantheon Verlag 2010, S. 265ff. 30 Diese Bezeichnung geht zur\u00fcck auf den \"Bund Artam\", einem v\u00f6lkischen Jugendbund in den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts, der der \"Blut-und-Boden-Ideologie\" folgte und zur Landarbeit aufrief. Deutlich war eine personelle Verquickung mit der NSDAP, vgl. hierzu Longerich, Peter: Heinrich Himmler - Biographie, M\u00fcnchen: Pantheon Verlag 2010, S. 109 ff. Die Bedeutung des Wortes ist nicht gesichert, meint aber in etwa \"H\u00fcter der Scholle\". 31 Rieger, J\u00fcrgen: \"Weg und Ziel der Artgemeinschaft-GGG - Werden und Wesen der Artreligion\", 3800 n. St., S. 125. -- 39 --","2.9 Neonazistisch gepr\u00e4gte Veranstaltungen und Aktivit\u00e4ten Auch im Jahr 2018 f\u00fchrte die neonazistische Szene zahlreiche - z. T. j\u00e4hrlich wiederkehrende - Veranstaltungen durch: * \"Tollensemarsch\" der rechtsextremistischen Szene am 17. Februar 2018 Der seit 2004 stattfindende \"Tollensemarsch\" ist zwischenzeitlich zu einem feststehenden Ritual geworden und dient neonazistischen Kadern als Gemeinschaftserlebnis. Am 17. Februar 2018 nahmen ca. 35 Personen (2017: 30) an der Veranstaltung teil. * Neonazistische Aktionen zum 8. Mai 2018 Der traditionelle \"Trauermarsch\" der rechtsextremistischen Szene in Demmin des Landes zum Jahrestag der deutschen Kapitulation 1945 und dem damit einhergehenden Ende des nationalsozialistischen Regimes fand 2018 erstmals unter direkter F\u00fchrung der NPD statt. Wurde die Veranstaltung seit 2012 von einem fr\u00fcheren Mitglied des NPD-Landesvorstandes Mecklenburg-Vorpommern als Privatperson angemeldet, wurde die versammlungsrechtliche Verantwortung 2018 durch ein aktives Mitglied des Landesvorstandes wahrgenommen. Teilgenommen haben wie im Vorjahr ca. 200 Personen. * \"Aktion Schwarze Kreuze\" am 13. Juli 2018 Mittlerweile zum f\u00fcnften Mal durchgef\u00fchrt, entwickelt sich die \"Aktion Schwarze Kreuze\" ebenfalls zu einem festen Termin innerhalb der rechtsextremistischen Szene. Mit dem Aufstellen von schwarzen Kreuzen beabsichtigen Rechtsextremisten, an die \"Deutschen Opfer von Ausl\u00e4ndergewalt\" zu erinnern. Ging die Beteiligung der rechtsextremistischen Szene Mecklenburg-Vorpommerns in den vergangenen Jahren noch stetig zur\u00fcck, wurden 2018 bislang die meisten Kreuze -- 40 --","festgestellt. Regionale Schwerpunkte waren die Landkreise Ludwigslust-Parchim, Rostock und Vorpommern-Greifswald. 32 * Aktionen mit Bezug zum Todestag von Rudolf He\u00df F\u00fcr die rechtsextremistische Szene ist das Gedenken an den \"F\u00fchrerstellvertreter\" Rudolf He\u00df ein identit\u00e4tsstiftendes Moment, das auch dem Zusammenhalt der Szene dient. Die Neonazis glauben nicht an einen Selbstmord und feiern He\u00df als M\u00e4rtyrer. In der Szene hat sich der 17. August damit als \"Pflichttermin\" etabliert, zu dem allj\u00e4hrlich dezentrale Aktionen durchgef\u00fchrt werden. An seinem 30. Todestag im Jahr 2017 fand in Berlin unter dem Motto \"Mord verj\u00e4hrt nicht! Gebt die Akten frei - Recht statt Rache!\" erstmals seit mehreren Jahren wieder eine zentrale Demonstration der rechtsextremistischen Szene statt, die am 18. August 2018 wiederholt wurde und an der sich auch Rechtsextremisten aus Mecklenburg-Vorpommern beteiligten. Aber auch in Mecklenburg-Vorpommern wurde der Termin vielf\u00e4ltig aufgegriffen. So gab es Spr\u00fchaktionen und Plakatierungen mit Bezug zu Rudolf He\u00df, im \"Haus JugendStil\" in Anklam f\u00fchrte ein NPD-Funktion\u00e4r am 11. August 2018 eine Saalveranstaltung zum Thema \"Mord verj\u00e4hrt nicht!\" mit ca. 50 Teilnehmern durch. Als Zeitzeuge war ein Tunesier geladen, der als ehemaliger \"Pfleger und Vertrauter von Rudolf He\u00df\" regelm\u00e4\u00dfig bundesweit entsprechende Vortr\u00e4ge h\u00e4lt und Autor des Buches \"Ich sah seinen M\u00f6rdern in die Augen\" ist. In seinem Vortrag habe dieser einger\u00e4umt, dass in dem Spandauer Gef\u00e4ngnis \"aus einer blo\u00dfen Pfleger-Patient-Beziehung eine Freund32 Facebook-Seite \"Schwarze Kreuze 2.0\" vom 03.05.2018, abgerufen am 25.03.2019. -- 41 --","schaft wurde\". Den Vorwurf, mit He\u00df' \u00dcberzeugungen zu sympathisieren, weise er von sich. \"In der demokratischen Welt\" k\u00f6nne er dar\u00fcber nicht sprechen.33 Mit den Vortr\u00e4gen best\u00e4rkte der Redner die Verschw\u00f6rungstheorie der Ermordung des Stellvertreters Hitlers. Im Anschluss trat der Brandenburger Liedermacher \"Fylgien\" auf. * \"Heldengedenken\" der rechtsextremistischen Szene Auch 2018 fanden an verschiedenen Denkmalen im Land, die an Kriegsopfer erinnern, Aktionen der rechtsextremistischen Szene statt. Dabei wurden Kr\u00e4nze niedergelegt, Gedichte oder andere anlassbezogene Texte vorgetragen und Schweigeminuten abgehalten. Die rechtsextremistische Szene Rostocks f\u00fchrte z. B. am 10. November 2018 auf dem Neuen Friedhof in Rostock eine Veranstaltung durch und verwies dabei auf die Facebook-Seite \"Gemeinschaft Recknitztal\"34. Diese Gruppe zeichnete f\u00fcr eine Heldengedenkveranstaltung am 18. November 2018 in Tessin verantwortlich, an der sich wiederum Rostocker Rechtsextremisten beteiligten35. Weitere Veranstaltungen gab es in R\u00f6bel, Teterow, Waren, B\u00fctzow sowie auf Usedom. * \"Germanisch-heidnische\" Rituale Fortgesetzt wurden auch die germanisch-heidnischen Rituale, wie etwa \"Ostarafeste\", \"Sonnenwendfeiern\" oder \"Julfeste\".36 Eine besondere Bedeutung nimmt dabei die Sommersonnenwendfeier der Szene im Jamel ein, die von der \"Dorfgemeinschaft Jamel\" ausgerichtet und regelm\u00e4\u00dfig mit einem Kinderfest kombiniert wird und in dieser Form nun schon zum 14. Mal durchgef\u00fchrt wurde. 2018 nahmen an der Veranstaltung, die nicht darauf angelegt ist, eine \u00f6ffentliche Wirkung zu 33 Facebook-Seite \"Haus JugendStil\" vom 14.08.2018, abgerufen am 15.08.2018. 34 Facebook-Seite \"Aktionsblog\" vom 11.11.2018, abgerufen am 12.11.2018. 35 Facebook-Seite \"Aktionsblog\" vom 18.11.2018, abgerufen am 19.11.2018. 36 Vgl. hierzu Ministerium f\u00fcr Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern (Hrsg.); Rituale und Symbole der rechtsextremistischen Szene, Schwerin, 2015. -- 42 --","entfalten, ca. 200 Personen teil. Sie dient damit nicht nur der Brauchtumspflege innerhalb der rechtsextremistischen Szene, sondern ist auch ein Forum, sich zu vernetzen und bestehende Kontakte zu pflegen. * \"Zeitzeugenvortr\u00e4ge\" Im Jahr 2018 wurden in Mecklenburg-Vorpommern vier Zeitzeugenvortr\u00e4ge der rechtsextremistischen Szene bekannt. Sie fanden mehrheitlich in Malchow statt und l\u00f6sten dort eine \u00f6ffentliche Diskussion aus. Bei den Vortragenden handelte es sich um ehemalige Angeh\u00f6rige der Teilstreitkr\u00e4fte der Wehrmacht und der Waffen-SS. Die Veranstaltungsteilnehmer rekrutierten sich aus verschiedenen Spektren der rechtsextremistischen Szene. Die beachtliche Resonanz auf derartige Vortr\u00e4ge speist sich aus verschiedenen Quellen. So spielt hier das f\u00fcr Rechtsextremisten typische Interesse an milit\u00e4rischen Ereignissen im Zweiten Weltkrieg sicherlich eine Rolle. Allerdings darf auch die ideologische Bedeutung nicht untersch\u00e4tzt werden, sehen heutige Rechtsextremisten die Vortragenden doch als Vorbilder f\u00fcr den eigenen rassistisch motivierten \"Kampf\". Insoweit ziehen die Veranstaltungsteilnehmer eine ideologisch bruchfreie Linie in die Vergangenheit. Dies belegt erneut die weiterhin hohe Wirkm\u00e4chtigkeit der nationalsozialistischen Ideologie f\u00fcr die rechtsextremistische Szene in Mecklenburg-Vorpommern. Gleichzeitig dienen diese Veranstaltungen dem Szenezusammenhalt und der Vernetzung. 2.10 Krisenvorsorge durch Rechtsextremisten Das Thema \"Krisenvorsorge\", welches sp\u00e4testens in der Folge der am 28. August 2017 erfolgten Durchsuchungsma\u00dfnahmen wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgef\u00e4hrdenden Gewalttat37 unter dem Stichwort \"Prepper\" auch in das Zentrum einer breiten \u00d6ffentlichkeit r\u00fcckte, war in der rechtsextremistischen Szene auch im Jahr 2018 weiterhin pr\u00e4sent. 37 Siehe www.generalbundesanwalt.de, Pressemitteilung vom 28.08.2017 - 73/2017. -- 43 --","Rechtsextremisten sehen dieses Thema im Wesentlichen unter zwei Gesichtspunkten: * eigene Vorbereitung auf die kommende \"Krise\" oder gar den \"Umsturz des Systems\" und * als Agitationsplattform. Rechtsextremisten streben mit Blick auf ihre verschw\u00f6rungstheoretischen Untergangsszenarien durch Selbstver38 sorgung eine Unabh\u00e4ngigkeit von dem politisch-wirtschaftlichen System an, das sie zutiefst ablehnen und letztlich beseitigen wollen. Informationen zu Themen wie \"Selbstversorgung am Rande der Gro\u00dfstadt\"39 oder \"Vorsorge f\u00fcr den Zusammenbruch\"40 finden sich daher auch regelm\u00e4\u00dfig in einschl\u00e4gigen Medien. Als Beispiel f\u00fcr die Nutzung zu Propagandazwecken kann hier ein Antrag der NPD in der B\u00fcrgerschaft der Hansestadt Rostock zum Thema \"Krisenvorsorge\" angef\u00fchrt werden. Darin hei\u00dft es: \"Infolge einer nahezu ungebremsten Zuwanderung [...] hat der Terror auch die Bundesrepublik Deutschland erreicht. [...] Vermehrte Zeichen von inneren Unruhen gibt es bereits in Frankreich, Belgien und Schweden, ansatzweise aber auch schon in der BRD. Wenn der Staat schon nicht willens ist, seine B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger durch stringente Grenzkontrollen zu sch\u00fctzen, hat er die Bev\u00f6lkerung wenigstens auf Krisensituationen vorzubereiten.\" 41 An dieser Stelle muss aber noch einmal betont werden, dass die von der Bundesregierung durchaus erw\u00fcnschten Vorsorgehandlungen f\u00fcr die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden ohne Relevanz sind. 38 Blickpunkt VG, Mitteilungsblatt der NPD-Fraktion im Kreistag Vorpommern-Greifswald, November 2017. 39 N.S. Heute, Nr. 8, M\u00e4rz/April 2018, Dortmund, 2018. 40 N.S. Heute, Nr. 9, Mai/Juni 2018, Dortmund, 2018. 41 Antrag vom 10.01.2018, B\u00fcrgerschaft der Hansestadt Rostock, 2018/AN/3375. -- 44 --","Eine Zust\u00e4ndigkeit des Verfassungsschutzes liegt erst dann vor, wenn die Vorsorge - wie oben dargestellt - Teil verfassungsfeindlicher Bestrebungen ist. 2.11 Kampfsport in der rechtsextremistischen Szene Nicht zuletzt im Rahmen verschiedener rechtsextremistischer Gro\u00dfveranstaltungen im Jahr 2018 zeigt sich, welchen besonderen Stellenwert der Kampfsport innerhalb der rechtsextremistischen Szene einnimmt. Die wachsende 42 Bedeutung konnte in den letzten Jahren insbesondere daran abgelesen werden, dass entsprechende Kampfsportaktivit\u00e4ten durch Rechtsextremisten offensiv nach au\u00dfen propagiert wurden. Ziel ist es offenbar, auf diesem Wege \u00fcber das eigene Lager hinaus Interesse zu erwecken und insbesondere jugendlichen Nachwuchs zu gewinnen. Verbunden wird damit eine ideologische Botschaft, die unmittelbar an den Nationalsozialismus ankn\u00fcpft, n\u00e4mlich die Herausbildung eines \"gest\u00e4hlten\" Menschen, der zum Kampf mit dem \"Feind\" bereit ist.43 Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang die auch von hiesigen Rechtsextremisten frequentierte Facebook-Seite \"WARDON\". \"WARDON steht f\u00fcr die Vereinigung erwachter Deutscher, welche es sich zum Ziel gesetzt haben, dem Ideal wahrer Volksgesundheit zuzustreben. [...] Daher lautet unser Auftrag die Wiederherstellung der Volksgesundheit durch Sport und sportliche Erziehung, das Erschaffen einer Wehrhaftigkeit zur Abwehr aller inneren und \u00e4u\u00dferen Feinde [...] und eine Abkehr vom dekadenten Konsumverhalten, 42 Facebook-Seite Aktionsblog vom 16.09.2018, abgerufen am 17.09.2018. 43 Vgl. Rede Adolf Hitlers an die deutsche Jugend in N\u00fcrnberg 1935, zitiert nach von Schirach, Baldur: Die Hitler -Jugend - Idee und Gestalt, Leipzig: Koehler und Amelang 1936, S. 197ff.. -- 45 --","welches unser Volk in die materielle Abh\u00e4ngigkeit gef\u00fchrt und [...] zu geistlosen Systemerhaltern gemacht hat.\"44 Neben der ideologischen Komponente und der Rekrutierungsfunktion darf die szeneformende Rolle des Kampfsports keineswegs untersch\u00e4tzt werden. Sie f\u00fchrt sowohl innerhalb Deutschlands als auch international zu einer verst\u00e4rkten Vernetzung der verschiedenen Akteure. Dies zeigte sich beispielsweise an entsprechenden Kampfsporttrainings wie am 12. Mai 2018 mit dem ukrainischen Rechtsextremisten Denis Nikitin im 45 \"Thinghaus\" in Grevesm\u00fchlen oder aber struktur\u00fcbergreifend zuletzt beim \"Kampf der Nibelungen\" am 13. Oktober 2018 in Sachsen. Die im abgebildeten Plakat erkennbaren Veranstalter bzw. Unterst\u00fctzer46 zeigen eine internationale Organisationsbreite auf, die \u00fcber den Kampfsport hinaus Kontakte er\u00f6ffnet. Letztlich dienen derartige Veranstaltungen auch der Gewinnerzielung. In der Gesamtbetrachtung besteht die berechtigte Sorge, dass sich das rechtsextremistische Gewaltpotenzial auf diese Weise professionalisiert, so dass der \"Kampf um die Stra\u00dfe\" in einer neuen - noch brutaleren - Intensit\u00e4t umgesetzt werden k\u00f6nnte. 44 Facebook-Seite \"Wardon\" vom 10.10.2017, abgerufen am 06.12.2018. 45 Internetseite \"Kampf der Nibelungen\", abgerufen am 06.12.2018. 46 Z. B. \"White Rex\" (Russland), \"Pride France\" (Frankreich), \"Greifvogel Wear\", \"WARDON\". -- 46 --","2.12 Rechtsextremistische Parteien 2.12.1 \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern 47 Gr\u00fcndung 1990 Publikationen - \"Blickpunkt VG - Mitteilungsblatt der NPD-Fraktion im Kreistag (soweit Ausgaben Vorpommern-Greifswald\" im Jahr 2018 ver\u00f6f- - \"Kurz & Knapp, Nachrichten aus der fentlicht wurden) Gemeindevertretung der Kaiserb\u00e4der\" Internet und soziale - Internetseite des NPDNetzwerke Landesverbandes - Facebook-Seiten des NPDLandesverbandes - der Kreistagsfraktion VorpommernGreifswald - der NPD in der B\u00fcrgerschaft Rostock - der NPD-Kreisverb\u00e4nde Westmecklenburg, Mecklenburg-Mitte und Vorpommern-R\u00fcgen - sowie der \"JN Mecklenburg und Pommern\" 47 Facebook-Seite des NPD-Landesverbandes vom 02.10.2018, abgerufen am 05.10.2018. -- 47 --","Kreisverb\u00e4nde - NPD-Kreisverband Westmecklenburg - NPD-Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte - NPD-Kreisverband VorpommernGreifswald - NPD-Kreisverband Mecklenburg-Mitte - NPD-Kreisverband VorpommernR\u00fcgen Unterorganisationen - Jugendorganisation \"Junge Nationalisten\" (JN) - Frauenorganisation \"Ring Nationaler Frauen\" (RNF) - Interessenvertretung f\u00fcr kommunale Mandatstr\u00e4ger \"Kommunalpolitische Vereinigung\" (KPV) ohne Aktivit\u00e4ten in Mecklenburg Vorpommern Der Negativtrend bei den Mitgliederzahlen der einzelnen NPD-Kreisverb\u00e4nde in Mecklenburg-Vorpommern setzte sich auch im Jahr 2018 fort. Der Verlust der NPD-Landtagsfraktion im Jahr 2016 konnte durch die Partei nicht kompensiert werden. Auch von der Jugendorganisation \"Junge Nationalisten\" (JN) gingen im Berichtszeitraum nur wenige Impulse aus. Es bestehen noch einzelne \"Hochburgen\" der Partei beispielsweise in Anklam (Sitz der NPD-Kreistagsfraktion Vorpommern-Greifswald) und L\u00fcbtheen, wo der NPD-Kreisverband Westmecklenburg angesiedelt ist. Im Berichtszeitraum entfaltete die NPD trotz ihres derzeitigen Aktionstiefs und des selbstkritisch bem\u00e4ngelten fehlenden Nachwuchses zumindest Einzelaktivit\u00e4ten. So veranstaltete sie erstmals offiziell den allj\u00e4hrlichen \"Trauermarsch\" zum 8. Mai 2018 in Demmin mit ca. 250 Teilnehmern (siehe Abschnitt 2.9). Vermutlich will die Partei mit Blick auf die Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern im Mai 2019 wieder sichtbarer werden. So ver\u00f6ffentlichte der NPD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern im Internet einen Hinweis auf neue -- 48 --","Aufkleber, die \u00fcber den Materialdienst des Landesverbandes bezogen werden k\u00f6nnen. Unter dem programmatischen Dreiklang \"Wille - Gemeinschaft - Tat\" wolle die NPD bundesweit k\u00fcnftig neue Impulse setzen. Die NPD wolle, wohl auch mit Blick auf die desastr\u00f6sen Wahlergebnisse der letzten Monate und 48 Jahre, nicht nur als Wahlpartei, sondern auch au\u00dferparlamentarisch als \"echte Alternative\" wahrgenommen werden. Die Partei k\u00fcndigte an, dass mit der NPD und JN auch k\u00fcnftig gerechnet werden m\u00fcsse.49 Der NPD-Bundesverband begann im Dezember 2018 in den sozialen Netzwerken auch schon mit seinem Wahlkampf f\u00fcr die Europawahl 2019. Mit dem Titelbild \"Dexit jetzt - Schluss mit der Bevormundung aus Br\u00fcssel\" wurde bei Facebook eine Veranstaltung mit dem Titel \"Europawahl 2019 - NPD w\u00e4hlen!\" erstellt, die unter anderem vom \"Uecker-Randow Boten\" verbreitet wurde. Da sich, so die NPD, \"die politische Landschaft in Europa mit den Wahlen am 26. Mai 2019 deutlich nach rechts verschieben\" werde, wolle auch die NPD \"ihr Ergebnis im Vergleich zu 2014 nochmals steigern\".50 Zudem wurden Listen verlinkt, mit denen die erforderlichen mindestens 4.000 Unterst\u00fctzungsunterschriften gesammelt werden k\u00f6nnen, beispielsweise von den NPD-Kreisverband Mecklenburg-Mitte, Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-R\u00fcgen. Unter den Kandidaten der NPD f\u00fcr die Europawahl 2019 befand sich auf Listenplatz 6 die RNF-Bundesvorsitzende aus L\u00fcbtheen Antje Mentzel. Sie forderte die \"Todesstrafe f\u00fcr Kindersch\u00e4nder\" und die Verhinderung \"weiterer Inklusionsexperimente in Schulen\".51 48 Facebook-Seite des NPD-Landesverbandes vom 08.10.2018, abgerufen am 09.10.2018. 49 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Wohin gehst du Deutschland? - Wohin steuert die NPD?\" vom 16.04.2018, abgerufen am 16.04.2018. 50 Facebook-Veranstaltungsseite \"Europawahl 2019 - NPD w\u00e4hlen!\", abgerufen am 03.12.2018. 51 Facebook-Seite \"RNF - Ring Nationaler Frauen\" vom 18.11.2018, abgerufen am 03.12.2018. -- 49 --","2.12.1.1 Aktivit\u00e4ten der NPD Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2018 im Einzelnen * Regionalkonferenzen/Saalveranstaltungen der NPD am 13. und 14. April 2018 in Anklam und Grevesm\u00fchlen 52 Der NPD-Bundesvorsitzende Frank Franz f\u00fchrte bundesweit Regionalkonferenzen durch, um den Mitgliedern die k\u00fcnftige Ausrichtung der NPD zu erl\u00e4utern. Diese wurden unter dem Motto \"Wohin gehst du Deutschland? - Wohin steuert die NPD?\" in Form von Saalveranstaltungen am 13. April 2018 in der NPD-Landesgesch\u00e4ftsstelle in Anklam und am 14. April 2018 im \"Thinghaus\" in Grevesm\u00fchlen mit jeweils ca. 50 Teilnehmern durchgef\u00fchrt. Es wurden die neuen Projekte der NPD \"Deutsche helfen Deutschen\" sowie die \"Schutzzonen\"-Kampagne vorgestellt (siehe Abschnitt 2.12.1.4)53 Das Projekt \"Deutsche helfen Deutschen\" folgt vergleichbaren Aktionen der nicht parteigebundenen Neonaziszene und der Partei \"Der III. Weg\". Offenbar will die NPD diesen Szenetrend, der letztlich auf die \"Nationalsozialistische Volkswohlfahrt\" zur\u00fcckgeht, f\u00fcr sich propagandistisch nutzbar machen. Die Aktion \"Schutzzonen\" reflektiert auf das Konzept der \"befreiten Zonen\", in denen der \"Deutsche\" frei von Einfl\u00fcssen anderer Kulturen und ohne Zuwanderer sein \"v\u00f6lkisches\" Leben f\u00fchren kann. 52 Facebook-Seite des NPD-Kreisverbandes Vorpommern-R\u00fcgen vom 01.10.2018, abgerufen am 08.10.2018. 53 Facebook-Seite Frank Franz vom 15.04.2018, abgerufen am 16.04.2018. -- 50 --","* Demonstration zum 1. Mai 2018 Im Jahr 2018 f\u00fchrten die einzelnen NPD-Landesverb\u00e4nde nicht mehr, wie in den Vorjahren, Versammlungen in mehreren Bundesl\u00e4ndern gleichzeitig durch, sondern zusammen mit der Partei \"DIE RECHTE\" nur noch eine zentrale 1. Mai-Demonstration der NPD/JN in Erfurt, an der sich ca. 700 Rechtsextremisten (Eigenangabe: 850 bis 1.000) beteiligten. Die Zahl \u00fcberstieg wohl auch deshalb nicht die 1.000-Teilnehmer-Marke, weil ein Teil der f\u00fcr derartige Veranstaltungen mobilisierbaren Rechtsextremisten zu der Demonstration der Partei \"Der III. Weg\" nach Chemnitz fuhr, insgesamt etwa 600 Personen (Eigenangabe: 800). Der NPD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern mit dem ehemaligen NPD-Fraktionsvorsitzenden Udo Past\u00f6rs, der nur noch selten \u00f6ffentlich in Erscheinung trat, war in Erfurt hinter dem Banner \"Wir fordern Arbeit mit gerechten L\u00f6hnen vor Ort - Leben und arbeiten in der Heimat! als eigener Block erkennbar. Der NPD-Kreisverband Vorpommern-Greifswald lief davon abgesetzt schwarz gekleidet hinter dem Transparent \"F\u00fcr die Zukunft unserer Kinder! F\u00fcr den Erhalt unserer Kultur! Darum reiht euch ein und lasst uns daf\u00fcr auf die Stra\u00dfe gehen\". Die entsprechenden Lichtbilder wurden in Bildergalerien im Internet ver\u00f6ffentlicht. Die Strategie, statt vieler dezentraler Demonstrationen bundesweit nur eine Gro\u00dfdemonstration durchzuf\u00fchren, d\u00fcrfte f\u00fcr die NPD zwar nicht g\u00e4nzlich aufgegangen sein, da sich die Partei sicherlich eine h\u00f6here Mobilisierung erhofft hatte. Werden jedoch beide rechtsextremistischen Gro\u00dfdemonstrationen gemeinsam betrachtet, konnten insgesamt weit \u00fcber 1.000 Rechtsextremisten f\u00fcr die Teilnahme an den Aufm\u00e4rschen zum 1. Mai mobilisiert werden. Somit bleibt der \"Arbeiterkampftag\" f\u00fcr die rechtsextremistische Szene eines der wichtigsten Ereignisse bundesweit. -- 51 --","* Trauermarsch der NPD am 8. Mai 2018 in Demmin In Jahr 2018 wurde der Trauermarsch unter dem Motto \"Wir feiern nicht - Wir vergessen nicht!\" erstmals unter dem Parteilogo der NPD/JN beworben (siehe Abschnitt 2.9). Es handele sich nach eigenen Angaben um den \"Ehrendienst der NPD f\u00fcr die Opfer der stalinistischen Verbrechen in Demmin\".54 55 Die Veranstaltung mit ca. 200 Teilnehmern zeigte, dass der 8. Mai f\u00fcr die rechtsextremistische Szene weiterhin von hoher Bedeutung ist (vgl. z. B. auch Ver\u00f6ffentlichung \"Aktionsblog\"56). Mobilisiert wurde u. a. von den JN Pommern und \"Aktionsblog\". Die Aufschriften auf den Jacken von Teilnehmern wiesen auf die Teilnahme u. a. der \"Aryan Warriors\" sowie der \"identit\u00e4ren Jugend\" (vermutlich JN) hin. Die Versammlung und Gegenversammlungen verliefen im Wesentlichen st\u00f6rungsfrei. Dass ann\u00e4hernd die gleiche Teilnehmerzahl erreicht wurde wie in den Vorjahren, ist vor dem Hintergrund, dass die NPD Mecklenburg-Vorpommern sich weiterhin zum Ziel gesetzt hat, prim\u00e4r den Zusammenhalt der rechtsextremistischen Szene zu f\u00f6rdern, als Erfolg f\u00fcr die Partei zu werten. Dies belegte zudem einmal mehr, wie wichtig die Partei f\u00fcr die Mobilisierung der rechtsextremistischen Szene im Lande bleibt. 54 Facebook-Seite des NPD-Landesverbandes vom 25.04.2018, abgerufen am 26.08.2018. 55 Facebook-Seite \"NPD-Landesverband MuP\" vom 08.04.2018, abgerufen am 10.04.2018. 56 Facebook-Seite \"Aktionsblog\" vom 02.05.2018, abgerufen am 03.05.2018. -- 52 --","* 17. Kinderfest der NPD am 26. August 2018 in der Hansestadt Stralsund An dem nunmehr - neben Jamel - einzigen offiziellen Kinderfest der NPD im Lande nahmen im Laufe des Tages ca. 200 Personen (einschl. Kinder) teil. Durch mehrere Banner war das Kin57 derfest f\u00fcr jedermann als NPD-Veranstaltung erkennbar. Es war auch der aus dem Wahlkampf bekannte Transporter des NPD-Landesverbandes mit Lautsprecheranlage vor Ort. Als Sprecher fungierte der Stralsunder NPD-Kreisvorsitzende. 2.12.1.2 Waffenrechtliche Unzuverl\u00e4ssigkeit von NPD-Mitgliedern Nachdem sich das BVerfG in seinem Urteil vom 17. Januar 2017, 2 BvB 1/13, mit dem Verbotsantrag gegen die NPD befasst und festgestellt hatte, dass die NPD ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anh\u00e4nger nach die Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung anstrebt und dass auf Einsch\u00fcchterung und Bedrohung sowie den Aufbau von Gewaltpotentialen mit den Mitteln des pr\u00e4ventiven Polizeirechts und des repressiven Strafrechts rechtzeitig und umfassend reagiert werden muss, wurden die \u00f6rtlichen Waffenbeh\u00f6rden der Landkreise und kreisfreien St\u00e4dte - als die f\u00fcr die Einzelfallpr\u00fcfung zust\u00e4ndigen Stellen - aufgefordert, unverz\u00fcglich in aktuelle waffenrechtliche Zuverl\u00e4ssigkeitspr\u00fcfungen zu NPD-Mitgliedern einzutreten. 57 Facebook-Seite \"NPD-Kreisverband Vorpommern R\u00fcgen\" vom 07.08.2018, abgerufen am 25.03.2019. -- 53 --","Von der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wurden zu einzelnen NPD-Funktion\u00e4ren gem\u00e4\u00df SS 20 Absatz 3 VerfSchG in Verbindung mit Nummer 5.5 der WaffVwV Erkenntnisse \u00fcber deren Einbindung in die NPD und weitere rechtsextremistische Strukturen an die zust\u00e4ndigen Waffenbeh\u00f6rden \u00fcbersandt. In allen F\u00e4llen wurden waffenrechtliche Zuverl\u00e4ssigkeitspr\u00fcfungen eingeleitet und teilweise Widerrufsbescheide bzw. Untersagungen erlassen. Die gegen die Untersagung des Erwerbs und des Besitzes jeglicher (auch erlaubnisfreier) Art von Waffen und Munition im Sinne des Waffengesetzes f\u00fcr einen stellvertretenden NPD-Landesvorsitzenden beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern eingelegte Beschwerde wurde unter Ber\u00fccksichtigung der durch diesen Kader \u00fcbernommenen verschiedenen \u00c4mter und Mandate f\u00fcr die NPD und dessen aktives Vertreten von deren Anschauungen und Zielen zur\u00fcckgewiesen. Das Handeln dieses Aktivisten erf\u00fclle den Regeltatbestand des SS 5 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a WaffG, n\u00e4mlich eine waffenrechtliche Annahme der Unzuverl\u00e4ssigkeit, soweit Personen einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterst\u00fctzen oder in den letzten f\u00fcnf Jahren verfolgt oder unterst\u00fctzt haben, die gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung gerichtet sind. Der NPD-Landesverband bezeichnete in einem Internetbeitrag den Entzug des Kleinen Waffenscheins \"wegen mangelnder politischer Zuverl\u00e4ssigkeit\" als eine von \"vielen Schikanen\", \"die sich der \u00dcberwachungsstaat f\u00fcr B\u00fcrger mit nationaler Gesinnung einfallen\" lie\u00dfe. In den entsprechenden Bescheiden der Waffenbeh\u00f6rden w\u00fcrde auch das Verbot ausgesprochen werden, \"an sich erlaubnisfreie Waffen \u00fcberhaupt besitzen zu d\u00fcrfen\". Sowohl in Hessen als auch in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern seien Urteile f\u00fcr die Betroffenen ung\u00fcnstig ausgefallen. Die NPD regte vor diesem Hintergrund an, eine Gaspistole zu kaufen und zu Hause aufzubewahren, ohne den Kleinen Waffenschein zu beantragen - diesen ben\u00f6tige man nur, um die Gaspistole auch au\u00dferhalb der eigenen Wohnung beziehungsweise des eigenen Grundst\u00fccks f\u00fchren zu d\u00fcrfen. Ohne dieses Dokument sei es immerhin gestattet, eine solche erlaubnisfreie Waffe zu Hause zu haben.58 58 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Achtung, nationale B\u00fcrger - blo\u00df nicht den Kleinen Waffenschein beantragen!\" vom 12.04.2018, abgerufen am 12.04.2018. -- 54 --","2.12.1.3 Publikationen Die der NPD zuzurechnende Facebook-Seite \"Der Uecker-Randow Bote\" rief unter der Parole \"Dein Land braucht Dich!\" dazu auf, die \"Landsleute in unserem Landkreis Vorpommern-Greifswald politisch aufzukl\u00e4ren\" und die Sonderausgabe der \"Deutschen Stimme\" im jeweiligen Wohnort zu verteilen oder an Bekannte, Verwandte, Freunde und Arbeitskollegen weiter zu geben. Diese Sonderausgabe, die sich mit der \"Schutzzonen\"-Kampagne der NPD befasst, stehe zur Selbstabholung in der NPD-Landesgesch\u00e4ftsstelle in Anklam bereit.59 Landeseigene Schriftpublikationen wurden von der NPD - abgesehen von der o. g. Fraktionszeitung \"Blickpunkt VG - Mitteilungsblatt der NPD-Fraktion im Kreistag Vorpommern-Greifswald\" sowie der \"Kurz & Knapp\" der NPD-Fraktion Kaiserb\u00e4der im Jahr 2018 nicht herausgegeben. 2.12.1.4 Ausbau der \"Schutzzonen\"-Kampagne durch die NPD Die Bundes-NPD richtete zu der bereits zum Jahresanfang 2018 angek\u00fcndigten \"Schutzzonen\"-Kampagne eine eigene Internetund Facebook-Seite ein und schuf ein eigenes Symbol. Als Begr\u00fcndung wurde angef\u00fchrt, dass \"die massive Zunahme von Gewaltkriminalit\u00e4t und Einbr\u00fcchen 60 und der gleichzeitige Abbau von Polizeistellen zur weitgehenden Kapitulation des Rechtsstaats gef\u00fchrt\" habe. Deshalb m\u00fcssten B\u00fcrger sich durch \"Schutzzonen\" selbst sch\u00fctzen.61 Folgende Beispiele f\u00fcr Schutzzonen wurden genannt: Telefonkette, B\u00fcrgerwehr, R\u00fcckzugsraum, Schulwegwache, S-Bahn Streife. Mit der Kampagne versuchte die NPD in typischer Art und Weise, Fl\u00fcchtlinge und Migranten pauschal abzuwer59 Facebook-Seite \"Der Uecker-Randow Bote\" vom 17.09.2018, abgerufen am 17.09.2018. 60 Facebook-Seite \"Schutzzone\" vom 20.06.2018, abgerufen am 22.06.2018. 61 Facebook-Seite \"Schutzzone\" vom 20.06.2018, abgerufen am 22.06.2018. -- 55 --","ten und als gravierende Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit und existenzielle Bedrohung f\u00fcr das deutsche Volk zu diffamieren. Sie zielte dabei auf eine gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Au\u00dfenwirkung mit zugleich m\u00f6glichst geringem personellem Aufwand. Durch provokante Einzelaktionen sollte eine mediale 62 Pr\u00e4senz hergestellt werden, die - angesichts begrenzter personeller Ressourcen der NPD - das defizit\u00e4re Mobilisierungspotenzial f\u00fcr kontinuierliche und gr\u00f6\u00dfere \u00f6ffentlichkeitswirksame Aktionen zu kompensieren versuchte. Sichtbar wurde die Kampagne im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen im Zusammenhang mit dem T\u00f6tungsdelikt an einem Rentner in Wittenburg im November 2018. 2.12.1.5 Ideologie der NPD/Haltung zu aktuellen politischen Themen und Organisationen * Haltung des NPD-Landesverbandes zur AfD \u00c4u\u00dferungen innerhalb des NPD-Landesverbandes aus dem Jahr 2018 zeigten, dass die Haltung der NPD zur AfD \u00e4u\u00dferst kritisch, aber zugleich auch ambivalent war. Positiv wurde gesehen, dass von den Medien im Zuge der Berichterstattung \u00fcber die AfD Themen angesprochen w\u00fcrden, die aus Sicht der NPD von zentraler Bedeutung sind, wie etwa die Zuwanderung und daraus entstehende Problemlagen. Die NPD verstieg sich in diesem Zusammenhang sogar zu der Bewertung, dass ihre Ausgrenzung nicht gelingen k\u00f6nne, wenn die \"nationale Ideologie\" auf diese Weise \"enttabuisiert\" werde.63 Im \u00dcbrigen sei die Personaldecke der AfD sehr d\u00fcnn, so dass die NPD dort 62 Facebook-Seite \"Schutzzone\" vom 12.09.2018, abgerufen am 01.11.2018. 63 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Beachtliche NPD-Erfolge in Th\u00fcringen!\" vom 17.04.2018, abgerufen am 18.04.2018. -- 56 --","antreten k\u00f6nne, wo die AfD \"L\u00fccken\" lasse, wie k\u00fcrzlich bei der Kommunalwahl in Neum\u00fcnster (Schleswig-Holstein) geschehen. So entstehe \"im R\u00fccken der AfD eine echte nationale Front\".64 Diese taktischen \u00dcberlegungen der NPD bedeuteten jedoch nicht unbedingt eine Ann\u00e4herung an die politische Konkurrenz. Vielmehr ist teilweise eine deutliche Ablehnung der AfD seitens der NPD erkennbar. So f\u00fchrte die Bef\u00fcrwortung eines Ausschlusses der NPD von der Parteienfinanzierung durch die AfD im Bundestag zu harschen Reaktionen von NPD-Funktion\u00e4ren. Nachdem ein Bundestagsabgeordneter der AfD bei der entsprechenden Debatte am 26. April 2018 die NPD als \"zutiefst widerliche Partei\" bezeichnet hatte, nannte der NPD-Landesvorsitzende Stefan K\u00f6ster die AfD und ihre Abgeordneten u. a. \"Alternativ-Leuchte\" und \"M\u00f6chtegern-Volksvertreter\" sowie eine \"h\u00f6chst suspekte Partei, die mit Volksverr\u00e4tern gemeinsame Sache\" mache. Die AfD sei, so K\u00f6ster anspielend auf den Migrationshintergrund einzelner AfD-Mitglieder, \"auch nur eine multikulturelle Ansammlung\", w\u00e4hrend f\u00fcr die NPD \"der ethnische Volksbegriff und somit die Naturgesetze G\u00fcltigkeit besitzen\".65 Auch die Haltung zum Existenzrecht Israels innerhalb der AfD wird von der NPD kritisiert und als \"Opportunismus\" bezeichnet.66 Zudem sorgte regional ein Vorfall f\u00fcr Unmut, als eine Wahlkampfveranstaltung mit einem AfD-Bundestagsabgeordneten in einem Anklamer Lokal, 67 64 Facebook-Seite des NPD-Landesverbandes: \"NPD-Taktik geht auf - Jetzt Fraktionsst\u00e4rke in Neum\u00fcnster\" vom 08.05.2018, abgerufen am 09.05.2018. 65 Facebook-Seite Stefan K\u00f6ster vom 27.04.2018, abgerufen am 29.05.2018. 66 Facebook-Seite des NPD-Landesverbandes vom 26.04.2018, abgerufen am 29.05.2018. 67 Z. B. Facebook-Seite Adrian Wasner vom 07.05.2018, abgerufen am 29.05.2018. -- 57 --","nachdem der Betreiber in einem Pressebericht als Rechtsextremist bezeichnet worden war, von der AfD abgesagt wurde. Daraufhin wurde von NPD-Mitgliedern im Internet die Grafik \"Keine! Alternative f\u00fcr Deutschland\" verbreitet. Die vorgenannten \u00c4u\u00dferungen belegten, dass die NPD sich zwar erhoffte, vom Erfolg der AfD mittelbar profitieren zu k\u00f6nnen, die AfD als Gesamtpartei aber grunds\u00e4tzlich als politischen Gegner und Teil des Systems wahrnahm, die die Themen der NPD nur benutzen w\u00fcrde, ohne eine echte \"Systemalternative\" zu sein. Offenbar hatte sich die NPD erhofft, dass die AfD \u00f6fter f\u00fcr die NPD Partei ergreifen w\u00fcrde, wie es beispielsweise anf\u00e4nglich bei der Ablehnung des so genannten Schweriner Weges durch AfD-Mandatstr\u00e4ger in verschiedenen kommunalen Vertretungen der Fall war. * Solidarit\u00e4tsbekundungen aus Anlass der Verhaftung von Ursula Haverbeck-Wetzel Gegen Ursula Haverbeck-Wetzel wurde am 7. Mai 2018 ein Haftbefehl zur Durchsetzung des Haftantrittes vollstreckt. Haverbeck-Wetzel ist wiederholt wegen Volksverhetzung strafrechtlich verurteilt worden und verb\u00fc\u00dft aktuell ihre Haftstrafe in der JVA Bielefeld-Brackwede. Als beharrliche Leugnerin des Holocaust genie\u00dft sie im rechtsextremistischen Spektrum einen besonderen Stellenwert. Die Inhaftierung f\u00fchrte bundesweit zu zahlreichen Solidarit\u00e4tsbekundungen der rechtsextremistischen Szene in den sozialen Netzwerken. Der hiesige NPD-Landesvorsitzende Stefan K\u00f6ster teilte einen Beitrag der Publikation \"Ein F\u00e4hnlein\", der mit einem abgelichteten Transparent \"Freiheit f\u00fcr Ursula Haverbeck\" forderte.68 Die Facebook-Seite des \"Ring Nationaler Frauen\" (RNF) verwies auf einen eigens eingerichteten Facebook-Auftritt \"Freiheit f\u00fcr Ursula Haverbeck\". Dort wurde u. a. dazu aufgefordert, Solidarit\u00e4tsbekundungen an die JVA-Bielefeld-Senne, einer Anstalt des offenen Vollzugs, zu richten, in der sich Haverbeck befinde. Zudem 68 Facebook-Seite Stefan K\u00f6ster vom 07.05.2018, abgerufen am 08.05.2018. -- 58 --","wurde zur Organisation \"deutschlandweiter Solidarit\u00e4tsaktionen\" aufgerufen. Es sei ein \"Armutszeugnis f\u00fcr ein System, das eine alte Dame zur Staatsfeindin Nr. 1 erkl\u00e4rt\" werde (sic).69 Der NPD-Landesverband \u00e4u\u00dferte zudem, dass \"wer 89-j\u00e4hrige Frauen wegen unbequemen Meinungs\u00e4u\u00dferungen einkerkert, sich aus der zivilisierten Menschheit verabschiedet\" habe.70 * Reaktionen auf die Vorf\u00e4lle in Chemnitz Der NPD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern vertrat die Auffassung, dass nach Chemnitz auch \"der letzte Gutmensch\" verstanden haben m\u00fcsse, warum \u00fcberall im Land \"Schutzzonen f\u00fcr unsere Landsleute\" eingerichtet w\u00fcrden. Au\u00dferdem behauptete die NPD im Zusammenhang mit den Demonstrationen in Chemnitz und den dort auftretenden Pressevertretern, dass sich diese an \"nationale Demonstranten heranmachen\" w\u00fcrden, diese fotografieren und filmen und \"ihren Gespr\u00e4chspartnern vielleicht den Namen und die Adresse entlocken\" w\u00fcrden. Die Daten w\u00fcrden sp\u00e4ter bei \"Antifa-Schl\u00e4gern oder bei der Justiz\" landen. Da sich - so die NPD - \"nicht wenige Journalisten allzu gerne als Denunzianten bet\u00e4tigen\" w\u00fcrden, sei es angebracht, diese \"allesamt vorsichtshalber als Verfassungsschutzund Antifa-Helfer zu behandeln\". Der Hass, der den \"Presshetzern\" (sic) in Chemnitz entgegenschlage, sei \"v\u00f6llig verdient\".71 Die entsprechenden Berichterstattungen der NPD Mecklenburg-Vorpommern wurden unter den Hashtags \"#CHEMNITZ #MULTIKULTIT\u00d6TET #DEFENDEUROPE\" verbreitet. Der NPD-Landesvorsitzende Stefan K\u00f6ster ver\u00f6ffentlichte in seinem Facebook-Profil weitere Aussagen, Bilder und Videos, die seine Sichtweise auf die Dinge belegen: Die Aussage, dass 69 Facebook-Seite \"Freiheit f\u00fcr Ursula Haverbeck\" vom 07.05.2018, abgerufen am 08.05.2018. 70 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Vor Krawall-Asylanten weglaufen, aber die 89-j\u00e4hrige Ursula Haverbeck verhaften - so mutig ist die BRD-Polizei\" vom 07.05.2018, abgerufen am 09.05.2018. 71 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Pressehetzer wagen sich nur noch mit Leibw\u00e4chtern zu Chemnitzer Demos\" vom 03.09.2018, abgerufen am 04.09.2018. -- 59 --","es die \"Hetzjagd auf Muslime, offenbar in Chemnitz\" tats\u00e4chlich gegeben habe, wurde mit einem Video \"belegt\", das eine arabisch aussehende Person in traditioneller Kleidung in Flucht vor ei72 nem Laufvogel zeigt, was offenbar l\u00e4cherlich wirken soll. Zudem stellte K\u00f6ster fest, dass \"zunehmend die Gesundheit und das Leben deutscher B\u00fcrger durch importierte Messerm\u00e4nner gef\u00e4hrdet\" sei. Die etablierten Parteien und Medien w\u00fcrden durch das \"Gespenst der 'Fremdenfeindlichkeit' von den eigenen Taten, die sich gegen uns Europ\u00e4er und insbesondere gegen das deutsche Volk richten\" w\u00fcrden, ablenken. Hierin sah K\u00f6ster ein \"sehr kriminelles Verhalten, welches hoffentlich in Zukunft mit rechtsstaatlichen Mitteln beantwortet wird\".73 Ver\u00f6ffentlichte Bilder zeigten zus\u00e4tzlich eine Guthei\u00dfung von Ausschreitungen und revolution\u00e4rer Widerstandshandlungen. Die NPD-Stadtvertreterin Doris Zutt pr\u00e4sentierte sich bereits am 9. September 2018 mit einem themenbezogenen Plakat.74 Die der NPD zuzurechnende Facebook-Seite \"Der Uecker-Randow Bote\" stellte die Frage, warum alle zum Kampf gegen \"rechts\" aufrufen, aber nicht \"zum Kampf gegen M\u00f6rder, Vergewaltiger und Messerstecher\".75 Nachdem die Gruppe \"Revolution Chemnitz\" unter Terrorverdacht geraten war, w\u00fcnschte der NPD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern den wegen Terrorverdachts verhafteten 72 Facebook-Seite Stefan K\u00f6ster vom 11.09.2018, abgerufen am 14.09.2018. 73 Facebook-Seite Stefan K\u00f6ster vom 13.09.2018, abgerufen am 14.09.2018. 74 Facebook-Seite \"Freie Kr\u00e4fte Mecklenburgische Seenplatte\" vom 10.09.2018, abgerufen am 18.09.2018. 75 Facebook-Seite \"Der Uecker-Randow Bote\" vom 17.09.2018, abgerufen am 17.09.2018. -- 60 --","Angeh\u00f6rigen der Gruppe \"Revolution Chemnitz\" \"Durchhalteverm\u00f6gen und Zusammenhalt\" gegen die \"'Verh\u00f6rspezialisten' des Systems\". Mit einer \"Hysterie um angebliche Rechtsterroristen\", die beabsichtigt h\u00e4tten, \"Ausl\u00e4nder und Andersdenken76 de anzugreifen, wom\u00f6glich sogar Unschuldsl\u00e4mmer vom AntifaSchwarzen Block\" (sic) und sich hierf\u00fcr darum bem\u00fcht h\u00e4tten, an halbautomatische Schusswaffen zu gelangen, solle von \"kriminellen Araberclans\" abgelenkt werden. \"Jahrzehntelang\" habe der Staat \"tatenlos\" zugesehen, \"wie sich diese Bedrohung (bez\u00fcglich arabischer Verbrecherclans) aufbaute\".77 Hier wurde erneut die Haltung der NPD deutlich, dass im Rahmen des \"nationalen Widerstandes\" das staatliche Gewaltmonopol des Staates untergraben werden k\u00f6nne. Im Rahmen dieser Widerstandshandlungen werden Strafund Gewalttaten gegen\u00fcber Zuwanderern, demokratischen Politikern, dem politischen Gegner und letztlich jedem \"Andersdenkenden\" offensichtlich gebilligt. 76 Facebook-Seite \"Freie Kr\u00e4fte Mecklenburgische Seenplatte\" vom 10.09.2018, abgerufen am 18.09.2018. 77 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Hysterie um angebliche Rechtsterroristen: Wunderbar zur Ablenkung von kriminellen Araberclans\" vom 02.10.2018, abgerufen am 02.10.2018. -- 61 --","2.12.1.6 Verfahren zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung Der Bundesrat fasste am 2. Februar 2018 den Beschluss, beim BVerfG gem\u00e4\u00df Artikel 21 Absatz 3 GG in Verbindung mit SS 13 Nummer 2 a, SSSS 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) eine Entscheidung \u00fcber den Ausschluss der NPD f\u00fcr sechs Jahre von der staatlichen Parteifinanzierung nach SS 18 PartG zu beantragen (Drucksache 30/18). Ob die von den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern gem\u00e4\u00df Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) vom 12. bis 14. Juni 2017 zusammengetragenen Beweismittel ausreichen, das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen nach Artikel 21 Absatz 3 GG zu belegen, ist offen. Anders als beim NPD-Verbotsverfahren schlossen sich sowohl die Bundesregierung als auch der Bundestag dem Antrag an. 2.12.1.7 \"Junge Nationalisten\" (JN) Am 13. Januar 2018 fand der urspr\u00fcnglich f\u00fcr 2017 vorgesehene Bundeskongress der NPD-Jugendorganisation \"Junge Nationaldemokraten\" (JN) statt, bei dem die Delegierten einen neuen Bundesvorstand w\u00e4hlten sowie die Umbenennung in \"Junge Nationalisten\" beschlossen. Dieser Schritt sollte nach personellen und strukturellen Problemen der letzten Jahre offensichtlich einen Neustart markieren. Neuer JN-Vorsitzender wurde ein langj\u00e4hriger Aktivist der Neonazi-Szene, Gr\u00fcndungsmitglied und F\u00fchrungsfigur der ehemaligen rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung \"Aktionsb\u00fcro Mittelrhein\", gegen dessen Mitglieder beim Landgericht Koblenz ein Verfahren anh\u00e4ngig ist. Dieser hatte zeitweise seinen melderechtlichen Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Am 11. und 12. Mai 2018 f\u00fchrten die JN im s\u00e4chsischen Riesa unter dem Motto \"[RE]generation.Europa\" einen sogenannten Europakongress durch, den sie nach einer strukturellen und personellen Schw\u00e4chephase mit bis zu 350 Besuchern und 14 vertretenen ausl\u00e4ndischen Organisationen durchaus als Erfolg verbuchen konnten. -- 62 --","Dar\u00fcber hinaus wurde \u00fcber die Internetseite SCHUELERSPRECHER.INFO der JN, die vermutlich mit Blick auf die Landtagswahl in Hessen aktualisiert wurde, ein Angebot kostenfreier Musik \"f\u00fcr die R\u00fcckeroberung unserer Heimat\" unter dem Motto \"[RE] GENERATION:EUROPA\" zur Verf\u00fcgung gestellt. Dies richtete sich offenbar vornehmlich an junge Erwachsene im wahlf\u00e4higen Alter. Der unmittelbar abrufbare Rechtsrock \"Muttersprache&Vaterland\" stammte von einer Band \"Handstreich\". \"Einer Jugend, die immer mehr vernachl\u00e4ssigt, stets weiter verbl\u00f6det oder zu Opfern erzogen\" werde, st\u00fcnden \"zehntausende gewaltbereite Islamisten und ein sich immer weitere Macht sichernder Herrschaftsapparat gegen\u00fcber\". Dies k\u00f6nne verhindert werden, indem die NPD gew\u00e4hlt werde. Hierzu hie\u00df es \"Wir w\u00e4hlen deutsch! Was sonst?\"78 Die Idee, Erstw\u00e4hler \u00fcber Musikangebote zu einer Stimmenabgabe f\u00fcr die NPD zu bewegen, ist bereits von fr\u00fcheren \"Schulhof-CDs\" bekannt. Ber\u00fccksichtigt wurde hier der Umstand, dass Jugendliche ihre Musik mittlerweile vornehmlich aus dem Internet beziehen. Bei der Wortwahl wurde eher auf moderne Begrifflichkeiten gesetzt, die an \u00e4hnliche Formulierungen der \"Identit\u00e4ren Bewegung\" erinnern (\"R\u00fcckeroberung\" statt \"Reconquista\"). * Aktivit\u00e4ten in Mecklenburg-Vorpommern Die \"JN Pommern\" f\u00fchrten aus Anlass des alliierten Bombenangriffs auf Swinem\u00fcnde am 12. M\u00e4rz 1945 eine \"Gedenkveranstaltung\" mit Kranzniederlegung durch.79 Es ist davon auszugehen, dass diese auf dem Golm bei Kamminke (Insel Usedom) veranstaltet wurde. Dar\u00fcber hinaus beteiligten sich die JN Pommern an einem \"Fr\u00fchjahrsputz\" an der NPD-Landesgesch\u00e4ftsstelle in Anklam und f\u00fchrten dort am 7. Juli 2018 einen \"Gemeinschaftstag\" durch. \"Mitglieder, Interessenten und Sympathisanten\" [sic!] sollten sich besser kennenlernen, um die Zusammenarbeit zu intensivieren. Man wollte auch einfach mal vom \"t\u00e4glichen BRD-Irrsinn\" abschalten. In Anklam habe man zudem \"staatlich gef\u00f6rderte demokratische Objekte\", 78 Internetseite \"Sch\u00fclersprecher\", abgerufen am 23.10.2018. 79 Internetseite der JN: \"Das Massaker von Swinem\u00fcnde - unvergessen\" vom 13.03.2018, abgerufen am 19.03.2018. -- 63 --","wie den \"Demokratiebahnhof\" und \"Schlomi-Treff\", \"besucht\".80 Au\u00dferdem erfolgten mehrere Flugblattverteilungen auf der Insel Usedom. * Beteiligung der JN an bundesweiten Aktivit\u00e4ten Die \"JN Mecklenburg und Pommern\" beteiligte sich an dem bundesweiten Aktionsund Wandertag anl\u00e4sslich des \"Tages der deutschen Einheit\" am 3. Oktober 2018 unter dem Motto \"St\u00e4rke durch Einheit!\" und f\u00fchrten eine Wanderung ins polnische Swinem\u00fcnde, zum Fort Zachodni und Fort Engelsburg durch. Beide Anlagen seien nach Aussage der JN \"f\u00fcr kulturhistorische Ausfl\u00fcge sehr zu empfehlen\".81 2.12.1.8 NPD-Frauenorganisation \"Ring Nationaler Frauen\" (RNF) Die NPD-Frauenorganisation \"Ring Nationaler Frauen\" (RNF) wurde im September 2006 gegr\u00fcndet und soll als Sprachrohr und Ansprechpar tner f\u00fcr alle \"nationalen\" Frauen, unabh\u00e4n82 gig von einer Parteimitgliedschaft in der NPD, dienen. Im Jahr 2018 trat der RNF bei den \"Tagen der nationalen Bewegung\" am 9. Juni 2018 in Themar/ Th\u00fcringen mit einem Infostand \u00f6ffentlich in Erscheinung. Am 28. Juli 2018 f\u00fchrte die Bundesvorsitzende des RNF Antje Mentzel in Umsetzung der bundesweiten NPD-Initiative \"Deut80 Internetseite aktion-widerstand.de, abgerufen am 13.07.2018. 81 Internetseite der JN: \"St\u00e4rke durch Einheit!\" vom 07.10.2018, abgerufen am 19.10.2018. 82 Facebook-Seite \"RNF - Ring Nationaler Frauen\" vom 09.06.2018, abgerufen am 25.03.2019. -- 64 --","sche helfen Deutschen\" auf dem Pferdemarkt in G\u00fcstrow eine Spendenaktion durch. Dabei wurden Sachspenden wie Spielzeuge, Kleidung sowie Leseund Malb\u00fccher an Kinder und Eltern verteilt. Zudem wurde mittels einer Brosch\u00fcre \u00fcber die weitere NPD-Kampagne \"Schafft Schutzzonen\" (siehe Abschnitt 2.12.1.4) informiert. Mentzel stand zudem als einzige Frau auf der Rednerliste des sogenannten Eichsfeldtages des NPD-Kreisverbandes Eichsfeld am 1. September 2018 in Leinefelde/Th\u00fcringen. Sie trat auch dar\u00fcber hinaus au\u00dferhalb des hiesigen Bundeslandes als Rednerin in Erscheinung, beispielsweise am 30. September 2018 bei einer Veranstaltung des NPD-Landesverbandes Hessen. Au\u00dferdem wurde sie auf dem Bundesparteitag der NPD vom 17. bis 18. November 2018 in B\u00fcdingen (Hessen) auf Listenplatz 6 der Liste f\u00fcr die Europawahl 2019 gew\u00e4hlt. Zu dem Parteitag waren mehrere teilweise als Rechtsextremisten bekannte Gastredner aus dem europ\u00e4ischen Ausland angek\u00fcndigt worden. Der Fortbestand des RNF in Mecklenburg-Vorpommern ist insofern vor allem auf das pers\u00f6nliche Engagement von Mentzel, die daneben auch weiterhin f\u00fcr MVGIDA die Verantwortung tr\u00e4gt, zur\u00fcckzuf\u00fchren. Ansonsten waren Aktivit\u00e4ten des RNF im hiesigen Bundesland nicht wahrnehmbar. 2.12.2 Sonstige rechtsextremistische Parteien 2.12.2.1 \"DIE RECHTE\" \"DIE RECHTE\" gliedert sich in sieben Landesverb\u00e4nde (Baden-W\u00fcrttemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt) sowie den Gebietsverband S\u00fcdwest (umfasst die Bundesl\u00e4nder Rheinland-Pfalz und Saarland) mit insgesamt ca. 20 Kreisverb\u00e4nden bzw. sogenannten \"St\u00fctzpunkten\". Der Bundesparteitag im April 2018 beschloss auf Antrag des Bundesvorstands, zur Europawahl im Jahr 2019 mit einer eige-- 65 --","nen Liste anzutreten. Diese setzt sich \u00fcberwiegend aus Neonazis zusammen, die wegen einschl\u00e4giger Delikte in der Vergangenheit bereits Haftstrafen verb\u00fc\u00dften. Spitzenkandidatin ist die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel, die als \"Deutschlands bekannteste Dissidentin\" in ihrer Kandidatenrede ank\u00fcndigte, f\u00fcr die Abschaffung des \"Volksverhetzungs-Paragraphen\" (SS 130 StGB) eintreten zu wollen. Auf Platz zwei tritt der Neonazi Sven Skoda an, seinerzeit Hauptangeklagter im Prozess gegen Funktion\u00e4re und Mitglieder des \"Aktionsb\u00fcros Mittelrhein\" vor dem Landgericht Koblenz. Auf dem dritten Listenplatz folgt der fr\u00fchere Parteivorsitzende Worch. Worch sprach sich im Zusammenhang mit seiner Kandidatur f\u00fcr eine \"fundamentale Opposition\" gegen die Europ\u00e4ische Union aus, in der die Entfremdung zwischen dem eigentlichem Souver\u00e4n, dem Volk, einerseits und Regierung und Parlament andererseits noch gr\u00f6\u00dfer als in den einzelnen Nationalstaaten sei. Mit dem \"b\u00fcrokratischen Moloch EU\" h\u00e4tten die politischen F\u00fchrungen einen \"supra-nationalen Quasi-Staat mit einer bunt gemischten Bev\u00f6lkerung\" geschaffen, \"den sie wie aus dem luftleeren Raum heraus mit B\u00fcrokratie und einem Kommissarunwesen geradezu bolschewistischen Ausma\u00dfes beherrschen\". Es sei kein Widerspruch, mit dieser Auffassung f\u00fcr das Europ\u00e4ische Parlament und das nominell h\u00f6chste beschlussfassende Gremium der EU zu kandidieren, da der \"Kampf auch in das Herz des Feindes\" getragen werden m\u00fcsse, \"in die Institutionen des Molochs EU hinein\".83 Die Wahl der Kandidaten zur Europawahl 2019 d\u00fcrfte in erster Linie eine rein provokatorische Intention verfolgen um eine m\u00f6glichst gro\u00dfe \u00d6ffentlichkeitswirksamkeit zu erzeugen. 83 Internetseite \"DIE RECHTE\": \"Christian Worch: Warum ich f\u00fcr DIE RECHTE zur Europawahl kandidiere\" vom 24.04.2018, abgerufen am 26.04.2018. -- 66 --","2.12.2.2 \"Der III. Weg\" Die neonazistische Kleinstpartei \"Der III. Weg\" versteht sich als \"ganzheitliche Organisation\" mit den drei Bet\u00e4tigungsfeldern \"Politischer Kampf\", \"Kultureller Kampf\" und \"Gemeinschaft\". Zum \"politischen Kampf\" geh\u00f6ren u. a. der Aufbau von Strukturen, Demonstrationen, Kundgebungen, Verteilaktionen 84 sowie der \"Antritt als wahlpolitische Initiative\". Der \"kulturelle Kampf\" bezieht sich auf die Brauchtumspflege. Der \"Kampf um die Gemeinschaft\" beinhaltet die Aspekte \"gelebte Gemeinschaft\", \"Nachbarschaftshilfe\", \"gemeinsame Freizeitgestaltung\" und \"sportliche Zusammenk\u00fcnfte\" bei denen u. a. auch Kampfsport ausge\u00fcbt wird. \"Der III. Weg\" konnte in Mecklenburg-Vorpommern bislang, ohne \u00fcber \u00f6rtliche Strukturen zu verf\u00fcgen, lediglich Einzelaktionen in Form verschiedener Flugblattverteilungen in Mecklenburg-Vorpommern durchf\u00fchren. So verteilten Anh\u00e4nger - wie schon im letzten Jahr - im Juli 2018 in Zinnowitz anl\u00e4sslich von Vorstellungen des Zirkus \"Berolina\" 3.000 Flugbl\u00e4tter zum Thema \"Kein Applaus f\u00fcr Tierqu\u00e4lerei\". Es sollte \u00fcber die \"uns\u00e4gliche Wildtierhaltung\" aufgekl\u00e4rt und \"unn\u00f6tige Attraktion in der Manege\" \u00f6ffentlich angegriffen werden. Die Partei \"Der III. Weg\" setze sich f\u00fcr ein Verbot von Wildtieren im Zirkus ein.85 Flugblattverteilungen und Demonstrationen \"gegen Tierqu\u00e4lerei\" f\u00fchrt die Partei im gesamten Bundesgebiet durch. Vermutlich will die Partei mit diesem Thema, das andere rechtsextremistische Parteien bislang nicht aufgegriffen haben, eigene Akzente setzen. 84 Internetseite \"Der III. Weg\", abgerufen am 25.03.2019. 85 Internetseite \"Der III. Weg\": \"'Kein Applaus f\u00fcr Tierqu\u00e4lerei' auf Usedom\" vom 17.07.2018, abgerufen am 23.07.2018. -- 67 --","Eine weitere Flugblattverteilung erfolgte am 6. August zum Thema Umweltschutz in Koserow (Landkreis Vorpommern-Greifswald). Die Umweltverschmutzung stelle das \"gr\u00f6\u00dfte Armutszeugnis\" der \"BRD Konsumund Wegwerfgesellschaft\" dar. Die Partei \"Der III. Weg\" vertritt die Auffassung, dass Umweltschutz \"Heimatschutz\" und \"Heimatschutz\" Nationalismus sei.86 \"Der III. Weg\" verteilte dar\u00fcber hinaus Flugbl\u00e4tter u. a. auch in Wolgast.87 Weitere Verteilungen erfolgten Ende Oktober/Anfang November in Usedom und in der Gemeinde Kronskamp im Landkreis Rostock mit Forderungen nach einer europ\u00e4ischen Eidgenossenschaft bzw. gegen die \"\u00dcberfremdung unserer Heimat\".88 Im Hinblick auf die EU-Wahl im Mai 2019 sei dies schon ein \"Vorwahlkampf in Vorpommern\", weitere Aktionen w\u00fcrden folgen.89 Zudem h\u00e4tte auf Usedom die \"Deutsche Winterhilfe\" gestartet und bei \"Aktivisten vor Ort\" w\u00e4ren die ersten Kleiderund Sachspenden f\u00fcr die \"bundesweite Unterst\u00fctzung bed\u00fcrftiger und mittelloser deutscher Landsleute\" eingetroffen.90 Es zeichnet sich damit zunehmend ein Aktivit\u00e4tsschwerpunkt des \"III. Wegs\" im Landkreis Vorpommern-Greifswald ab, wobei sich die Aktivit\u00e4ten weiterhin auf einem niedrigen Niveau bewegen. 86 Internetseite \"Der III. Weg\": \"Heimat und Umweltschutz in Koserow\" vom 06.08.2018, abgerufen am 09.08.2018. 87 Internetseite \"Der III. Weg\": \"Umweltschutz ist Heimatschutz in Wolgast\" vom 13.09.2018, abgerufen am 17.09.2018. 88 Internetseite \"Der III. Weg\": \"Aktiv im Landkreis Rostock\" vom 31.10.2018, abgerufen am 07.11.2018. 89 Internetseite \"Der III. Weg\": \"Verteilung in der Kleinstadt Usedom\" vom 05.11.2018, abgerufen am 07.11.2018. 90 Internetseite \"Der III. Weg\" vom 31.10.2018, abgerufen am 07.11.2018. -- 68 --","3 Verdachtsfallbearbeitung im Rechtsextremismus - \"Identit\u00e4re Bewegung Deutschland\" (IBD) und \"Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern\" (IB MV) 3.1 Beobachtung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Die Einstufung der \"Identit\u00e4ren Bewegung Deutschland e. V.\" (IBD) als bundesweiter rechtsextremistischer Verdachtsfall besteht fort. Vor diesem Hintergrund wurden die IBD und IB MV im Berichtszeitraum ebenfalls als rechtsextremistische Verdachtsf\u00e4lle bearbeitet. Der Rechtsstreit zwischen dem 91 Bund und der IBD hinsichtlich der Nennung im Verfassungsschutzbericht des Bundes und der Frage der Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist noch nicht abgeschlossen. 3.2 Strukturen Auf der Internetseite der IBD wurde im Berichtszeitraum Daniel Fi\u00df als Verantwortlicher der \"IBD e.V.\" genannt, die offizielle Bezeichnung laut Vereinsregister lautet \"zweiter Bundesvorsitzender\". Als Sitz des Vereins und des Vertriebes \"IB-Laden\" war der Wohnsitz von Fi\u00df in der Hansestadt Rostock angegeben. Fi\u00df zeichnet auch f\u00fcr den Internetauftritt der IB MV verantwortlich. Regionalleiter der IB war jedoch zeitweilig ein anderer IB-Aktivist. Die Anzahl der Mitglieder der IBD wird bundesweit auf ca. 500 Personen gesch\u00e4tzt. In Mecklenburg-Vorpommern liegt die Zahl der Aktivisten bei etwa 20. Die IBD verf\u00fcgt \u00fcber enge Beziehungen zur \"Identit\u00e4ren Bewegung \u00d6sterreich\" (IB\u00d6). 91 VK-Seite \"Identit\u00e4re Bewegung Deutschland\" vom 02.06.2018, abgerufen am 25.03.2019 -- 69 --","3.3 Aktivit\u00e4ten in Mecklenburg-Vorpommern Die IBD und die IB MV f\u00fchrten im Berichtszeitraum wiederum eine Reihe von Propagandaaktivit\u00e4ten durch. Sie richteten sich der ideologischen Ausrichtung folgend unter dem Motto \"Remigration - der gro\u00dfe Austausch\" hauts\u00e4chlich gegen die Zuwanderung nichteurop\u00e4ischer Menschen.92 Themen waren aber auch die Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner und die Diskussion um Ernst Moritz Arndt als Namensgeber der Universit\u00e4t Greifswalds. In wenigen Einzelf\u00e4llen wurden Ermittlungsverfahren wegen versammlungstypischer Straftaten eingeleitet. 3.4 Beteiligung von Angeh\u00f6rigen der IBD bzw. IB MV an Aktionen im europ\u00e4ischen Ausland \"Identit\u00e4re\" u. a. aus Frankreich, Deutschland, und \u00d6sterreich starteten am 21. April 2018 die \"Defend Europe Mission Alpen\" in Frankreich. 100 Aktivisten errichteten am Col de l'Echelle eine symbolische Blockade gegen die weitere illegale Zuwanderung aus Italien nach Frankreich. Eine vergleichbare Aktion erfolgte an einem \"Aktivistenwochenende\" bzw. \"Grenzcamp\" unter dem Motto \"Grenzsch\u00fctzer - Pro Border - Pro Nation\" der IBD, das vom 28. bis 30. September 2018 in Schneizlreuth/Oberbayern stattfand, an dem Aktivisten aus Baden-W\u00fcrttemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt teilnahmen, darunter der Bundesleiter Daniel Fi\u00df. 3.5 Nutzung alternativer Nachrichtenkan\u00e4le Ende Mai 2018 wurden die Facebook-Profile der IBD schrittweise durch Facebook abgeschaltet. Die Hintergr\u00fcnde sind hier nicht bekannt. In der Folge wies die IBD \u00fcber ihren Twitter-Account auf 92 Vgl. Verfassungsschutzberichte 2016, S. 79ff. und 2017, S. 70ff.. -- 70 --","ihre alternativen Kan\u00e4le hin und bat Unterst\u00fctzer, diese zu verbreiten. Im Berichtszeitraum bestanden - neben dem klassischen Internetauftritt - Profile im russischen Netzwerk \"V-Kontakte\" (vk. com) sowie auf der Video-Plattform YouTube. Dar\u00fcber hinaus wurde der Messenger-Dienst Telegram genutzt. Als weiteren Ausgleich richtete die IB eine eigene Nachrichtenapplikation mit dem Namen \"Okzident News\" ein, die \"inmitten des Infokrieges\" u. a. dem \"Aufbau eigener Nachrichtenseiten\" dienen soll.93 Die dort als \"das Team\" angegebenen Verantwortlichen haben beide ihren Wohnsitz in Rostock. Die f\u00fcr diese Informationsplattform verantwortliche Firma wurde bereits im Dezember 2017 unter dem Namen \"Okzident Media UG\" in das Handelsregister eingetragen. Dieser Firma gelang es, als Sponsor f\u00fcr eine kostenlos zur Verteilung an Schulen herausgegebene \"Fahrradfibel\" aufzutreten und prominent auf der R\u00fcckseite dieses Heftes Werbung, einschlie\u00dflich IBD-Logo und Kontaktdaten, zu platzieren. 12.000 Exemplare waren mit dieser Werbung bereits in Mecklenburg-Vorpommern an Schulen verteilt worden. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde des Landes hat das Ministerium f\u00fcr Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern entsprechend unterrichtet. Die weitere Verteilung wurde dadurch verhindert und die bereits verteilten Schulb\u00fccher wurden wieder eingezogen. 3.6 Finanzierung und Nutzung von Immobilien Zum Jahresende 2018 wurde ein neues Unternehmen \"Schanze Eins UG & Co. KG\" bekannt, das zu diesem Zeitpunkt noch nicht in das Handelsregister eingetragen war, aber bereits \u00fcber einen Internetauftritt verf\u00fcgte: \"SCHANZE EINS - IDENTIT\u00c4RE STRUKTURPROJEKTE\". Die Gr\u00fcnder sind bekannten IBD-Aktivisten aus Papendorf und Rostock. Durch eine anonyme Investition bei \"SCHANZE EINS\" sollen Hausprojekte (Ferienh\u00e4user, Fl\u00e4chen f\u00fcr Veranstaltungen, Gastronomiebertiebe als Treffpunkte und 93 Internetseite \"okzident.news\". -- 71 --","\"Identit\u00e4re Zentren\") finanziert und Kontrolle sowie Mitspracherecht durch Hausvereine erreicht werden. Aus der inoffiziellen IBD-Zentrale (B\u00fcroetage in einem Gewerbeobjekt) in Rostock, welche ein IB-Aktivist angemietet hatte, erfolgte Ende Oktober 2018 ein Auszug, da der Vermieter den Mietvertrag offenbar gek\u00fcndigt hatte. Die Aktivit\u00e4ten wurden zwischenzeitlich in ein neues Objekt im Raum Rostock verlegt. -- 72 --","4 \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" 4.1 Lage\u00fcberblick Die Szene der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" hat sich im Berichtszeitraum erneut weiterentwickelt.95 2018 stieg das Personenpotenzial auf etwa 450. Zudem konnten weitere Strukturierungsbem\u00fchungen beobachtet werden. Allerdings waren au\u00dfer einer Leugnung der Existenz der Bundesrepublik Deutschland als Gemeinsamkeit weiterhin sehr unterschiedliche 94 ideologische Ans\u00e4tze erkennbar. Sie reichten von \"antifaschistischen\" Zielsetzungen bis hin zu Phantasien hinsichtlich der Errichtung eines K\u00f6nigreiches in Deutschland. Der Anteil der Rechtsextremisten lag bei ca. 30 Personen. Insoweit bleibt die Einsch\u00e4tzung aufrechterhalten, dass es sich bei diesem Ph\u00e4nomen um eine eigene Form des Extremismus handelt, die aufgrund der weit verbreiteten Irrationalit\u00e4t hinsichtlich ihres Gefahrenpotenzials auch k\u00fcnftig keinesfalls untersch\u00e4tzt werden darf. Vor diesem Hintergrund wurden die Bem\u00fchungen, den legalen Besitz von Waffen bei \"Reichsb\u00fcrgern und Selbstverwaltern\" einzud\u00e4mmen, fortgesetzt. Hierbei hat sich die intensive Zusammenarbeit mit den Waffenbeh\u00f6rden der Landkreise und kreisfreien St\u00e4dte bew\u00e4hrt. Gem\u00e4\u00df des Erlasses des Ministeriums f\u00fcr Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern vom 18. Juli 2017 zur waffenrechtlichen Unzuverl\u00e4ssigkeit von \"Reichsb\u00fcrgern und Selbstverwaltern\" wurden durch den Verfassungsschutz des Landes auch 2018 alle bekannt gewordenen F\u00e4lle legalen Waffenbesitzes an die zust\u00e4ndigen Waffen94 Foto: Sascha Steinbach/dpa/pictur alliance. 95 Vgl. Verfassungsschutzbericht Mecklenburg-Vorpommern 2017, S. 74 ff. -- 73 --","beh\u00f6rden gemeldet, die im Rahmen ihrer Zust\u00e4ndigkeit die n\u00f6tigen Ma\u00dfnahmen zu ergreifen haben.96 Allerdings darf hier nicht \u00fcbersehen werden, dass ein Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse auch in diesen F\u00e4llen rechtsstaatlichen Regeln zu folgen hat. Die Betroffenen k\u00f6nnen Rechtsmittel einlegen und vor den Verwaltungsgerichten klagen, so dass sich die Verfahren in vielen F\u00e4llen hinziehen. Unabh\u00e4ngig davon findet auch w\u00e4hrend der laufenden Bearbeitung stets ein enger Austausch zwischen den Waffenbeh\u00f6rden und dem Verfassungsschutz des Landes statt. Dar\u00fcber hinaus haben auch die Schulungsma\u00dfnahmen des Verfassungsschutzes zu mehr Handlungssicherheit im Umgang mit \"Reichsb\u00fcrgern und Selbstverwaltern\" gef\u00fchrt. 4.2 Strukturen und Aktivit\u00e4ten der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" in Mecklenburg-Vorpommern Auch im aktuellen Berichtszeitraum war die Szene nicht einheitlich organisiert. Sie war gepr\u00e4gt durch verschiedene Gruppierungen mit unterschiedlichen ideologischen Vorstellungen. Deren Anh\u00e4nger waren weiterhin mehrheitlich m\u00e4nnlich. Allerdings ist vor diesem Hintergrund auff\u00e4llig, dass insbesondere gr\u00f6\u00dfere Personenzusammenschl\u00fcsse, die zudem eine gewisse Gewaltorientierung aufweisen, durch Frauen gegr\u00fcndet und dominiert werden. Offenbar spielen sie bei der Herausbildung und Umsetzung reichsb\u00fcrgertypischer Ideologien eine nicht zu untersch\u00e4tzende Rolle. 96 Ebd. -- 74 --","Im Jahr 2018 konnten Aktivit\u00e4ten folgender Gruppierungen festgestellt werden: * \"Freistaat Preu\u00dfen\" (Provinzverwaltung Pommern) mit Sitz in Demmin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) * \"Staatenlos.Info - Comedian e.V.\" mit Landessitz in P\u00fcttelkow (Landkreis Ludwigslust-Parchim) * \"Geeinte deutsche V\u00f6lker und St\u00e4mme\" (GdVuSt) mit Hauptsitz in Berlin und Aktivisten in Mecklenburg-Vorpommern * \"Penzliner Runde\" mit regelm\u00e4\u00dfigem Treffort in der Gastst\u00e4tte \"Buddelscheune\" in Penzlin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) * \"Preu\u00dfisches Institut - Bismarcks Erben\" mit Aktivit\u00e4ten vorrangig in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch in Sachsen-Anhalt. 97 Im Vorjahr beschr\u00e4nkte sich der Kontakt von \"Reichsb\u00fcrgern und Selbstverwaltern\" zu Beh\u00f6rden meist auf einen umfangreichen Schriftverkehr. Im Berichtszeitraum trat dieser Personenkreis jedoch verst\u00e4rkt \u00f6ffentlich in Erscheinung. Die durchgef\u00fchrten Aktionen erreichten dabei z. T. eine neue Qualit\u00e4t in Agitation und Bedrohung. So nahmen \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" an Gerichtsverhandlungen teil, die sich gegen Anh\u00e4nger der Szene richteten, um diese jeweils zu \"unterst\u00fctzen\". Polizeidienststellen und andere Beh\u00f6rden mussten sich vermehrt mit \"Reichsb\u00fcrgern und Selbstverwaltern\" auseinandersetzen. Sie traten organisiert und z. T. in erheblicher Anzahl in Erscheinung. Dabei argumentierten sie sehr selbstbewusst und konnten auf diese Weise mit pseudojuristischen \"Argumenten\" eine Drohkulisse aufbauen. In der Folge kam es zu entsprechenden Strafanzeigen gegen Szeneangeh\u00f6rige. 97 Internetseite der Gruppierung \"Bismarcks Erben\" vom 25.03.2019, abgerufen am 25.03.2019. -- 75 --","Dar\u00fcber hinaus haben Anh\u00e4nger der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\"-Szene im Berichtszeitraum Zusammenstellungen von Daten von Personen erstellt, die von ihnen als \"feindlich\" betrachtet werden. Sie wurden dann im Internet ver\u00f6ffentlicht. Dabei handelte es sich mehrheitlich um Beh\u00f6rdenangeh\u00f6rige. Ziel dieser \"Outings\" war eine Diffamierung der genannten Personen, aber zugleich auch der Versuch, eine Einsch\u00fcchterung zu erreichen. Das strukturierte Personenpotenzial der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" versuchte zudem, die Anschlussf\u00e4higkeit in der Bev\u00f6lkerung zu erh\u00f6hen, indem z. B. einschl\u00e4gige Flyer verteilt werden. Zielgruppen waren dabei nicht nur Privathaushalte, sondern auch \u00f6ffentlich Bedienstete. Des Weiteren zeigten sich verschiedene Gruppierungen im \u00f6ffentlichen Raum. Der Verein \"Staatenlos. Info\" warb sowohl regional im Raum Wittenburg (Landkreis Ludwigslust-Parchim) 98 als auch \u00fcberregional, etwa in Berlin, f\u00fcr seine kruden Ziele. Das \"Preu\u00dfische Institut - Bismarcks Erben\" f\u00fchrte eine \u00f6ffentliche \"Heldengedenkveranstaltung\" im Oktober 2018 und eine \"Gedenkveranstaltung\" aus Anlass des 100. Jahrestages des Endes des Ersten Weltkriegs im November 2018 durch. Beide Veranstaltungen wurden vorab szeneintern im Internet beworben. Die Gruppierung \"Freistaat Preu\u00dfen\" rief zu w\u00f6chentlichen Veranstaltungen auf dem Marktplatz in Pasewalk auf. Dort sollten \"Aufkl\u00e4rungsveranstaltungen zur deutschen Kultur\" stattfinden. Hier wurden auch Kennverh\u00e4ltnisse in die regionale rechtsextremistische Szene deutlich. 98 Internetseite der Gruppierung \"Staatenlos. info\" vom 25.03.2019, abgerufen am 25.03.2019. -- 76 --","5 Linksextremismus 5.1 Lage\u00fcberblick Linksextremisten sind bestrebt, unsere Staatsund Gesellschaftsordnung - und damit auch die freiheitliche demokratische Grundordnung - abzuschaffen und je nach Ausrichtung, durch ein kommunistisches oder herrschaftsfreies System zu ersetzen. Gemeinsame Grundlage ist die Ablehnung des Kapitalismus, welcher nach linksextremistischem Verst\u00e4ndnis nicht nur als Wirtschaftsform, sondern als Wurzel von sozialer Ungerechtigkeit, Rassismus, Kriegen und Umweltzerst\u00f6rung gilt. Gesellschaftliche Konflikte und Protestaktionen, die an sich keine typischen linksextremistischen Themen darstellen, werden h\u00e4ufig genutzt, um f\u00fcr linksextremistische Positionen zu werben. Aktionsschwerpunkt der linksextremistischen Szene im Jahr 2018 bildete der \"Kampf gegen Rechts\" und hier insbesondere der gegen die AfD. Auch in Mecklenburg-Vorpommern steht die AfD bereits seit l\u00e4ngerer Zeit aufgrund ihrer Positionierung zur Fl\u00fcchtlingsthematik und ihrer aus linksextremistischer Sicht \"rassistischen und faschistischen\" Ausrichtung im Fokus linksextremistischer Agitation und Straftaten. Infolgedessen kam es zu zahlreichen Sachbesch\u00e4digungen an Parteib\u00fcros der AfD und sog. Outings von AfD-Mitgliedern im Internet. Der G20-Gipfel, welcher 2017 in Hamburg stattfand, war auch noch in 2018 ein wesentlicher Diskussionsgegenstand in der linksextremistischen Szene. Themen waren insbesondere die eingeleiteten Verfahren gegen Protestteilnehmer und die Freilassung der bereits in diesem Zusammenhang inhaftierten Personen sowie eine m\u00f6gliche Versch\u00e4rfung des Polizeirechts, von der Szene als Aufbau eines \"\u00dcberwachungsstaates\" kritisiert. Zum Jahrestag des G20-Gipfels lud die \"Interventionistische Linke\" (IL) Hamburg vom 5. bis 8. Juli 2018 zu einem \"Festival der Solidarit\u00e4t\" nach Hamburg ein. Auch die Aktionsb\u00fcndnisse \"BlockG20\" und \"G20-Demo - Grenzenlose Solidarit\u00e4t statt G20\" riefen zu Veranstaltungen auf, wie beispielsweise zu den Aktionen: \"Massencornern - ein Jahr nach G20 in Hamburg\" und \"Demo-Rave - Ein Jahr nach G20\". -- 77 --","Das Gerichtsverfahren, in dem f\u00fcnf Personen der Beteiligung an den Taten der rechtsextremen Terrorgruppe NSU angeklagt waren, fand nach nunmehr f\u00fcnf Jahren seinen Abschluss. Als Reaktion auf die Verk\u00fcndung der Urteile im NSU-Prozess am 11. Juli 2018 kam es bundesweit zu angemeldeten sowie spontanen Demonstrationen und Aktionen, an denen sich auch Linksextremisten beteiligten. Zu den Aktionen in Rostock wird auf Abschnitt 5.3 dieses Berichtes verwiesen. Kritisiert wurde insbesondere eine angeblich mangelhafte Aufkl\u00e4rung der Taten sowie eine unzureichende Beleuchtung der Rolle des Staates, insbesondere des Verfassungsschutzes. Au\u00dferdem habe eine \"rassistische Einstellung der Ermittlungsbeh\u00f6rden\" eine Aufkl\u00e4rung der Taten aktiv verhindert und dadurch eine Mitschuld des Staates an den Morden begr\u00fcndet. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat im Mai 2018 einen PUA des Landtages eingerichtet, dessen Arbeit zur weiteren Aufkl\u00e4rung der Aktivit\u00e4ten des NSU in Mecklenburg-Vorpommern beitragen soll. Ein weiteres Thema, welches Linksextremisten aufgriffen, war der Klimaund Umweltschutz. Eine besondere Bedeutung kam in diesem Zusammenhang der Kampagne \"Ende Gel\u00e4nde\" zu. Im Fokus des nach der Kampagne benannten linksextremistisch beeinflussten B\u00fcndnisses standen die ab Oktober 2018 geplanten Rodungsma\u00dfnahmen im Hambacher Forst durch die Betreibergesellschaft des Rheinischen Braunkohlereviers RWE. F\u00fcr den 25. bis 29. Oktober 2018 rief \"Ende Gel\u00e4nde\" zu Massenaktionen des zivilen Ungehorsams im Hambacher Forst auf, um ein klares Zeichen f\u00fcr den sofortigen Ausstieg aus der Braunkohle und f\u00fcr \"Klimagerechtigkeit\" zu setzen. Bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtes K\u00f6ln \u00fcber die Klage des Bundes f\u00fcr Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen den Hauptbetriebsplan 2018 bis 2020 f\u00fcr den Braunkohletagebau Hambach gilt der vom Oberverwaltungsgericht M\u00fcnster verf\u00fcgte vorl\u00e4ufige Rodungsstopp. -- 78 --","5.2 Linksextremismus in Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2018 Das Bild des deutschen Linksextremismus wird im Wesentlichen durch zwei Hauptstr\u00f6mungen gepr\u00e4gt: die aktionsorientierten Autonomen (= undogmatischer Linksextremismus) und die orthodoxen Kommunisten, die sich in Parteien und sonstigen Gruppierungen organisieren (= dogmatischer Linksextremismus). 5.2.1 Personenpotenzial Personenpotenzial der linksextremistischen Organisationen 2018 in Mecklenburg-Vorpommern und bundesweit: 99 M-V M-V Bund Bund 2017 2018 2017 2018 Gewaltbereite 290 280 9.000 9.000101 Linksextremisten100 \"Rote Hilfe e.V.\" (RH) 170 250102 8.300 9.240 \"Deutsche Kommunistische 40 40 3.000 2.850 Partei\" (DKP) \"Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands\" 20 20 1.800 2.800 (MLPD) \"Sozialistische Alternative\" 25 25 300 314 (SAV) \"Sozialistische Deutsche 10 10 750 670 Arbeiterjugend\" (SDAJ) Gesamt103 450 520 29.500 32.000 99 Alle Zahlen sind Rundungswerte. 100 Die Begriffe \"gewaltbereite Linksextremisten\" und \"Autonome\" werden weitgehend synonym verwendet. 101 Seit 2014 wird beim Bund die Anzahl gewaltorientierter Linksextremisten angegeben, in der die Zahl der gewaltbereiten Linksextremisten als Teilmenge enthalten ist. 102 Der deutliche Anstieg des Personenpotenzials der RH steht vermutlich im Zusammenhang mit den Straftaten und Ermittlungen im Kontext des G20-Gipfels 2017 in Hamburg. 103 Gesamtzahl von Mecklenburg-Vorpommern und Bund um Mehrfachmitgliedschaften bereinigt. Die Gesamtzahl des Bundes umfasst auch Organisationen, die in Mecklenburg-Vorpommern nicht vertreten sind bzw. nicht beobachtet werden. -- 79 --","5.2.2 Linksextremistisch motivierte Straftaten Insgesamt wurden durch das LKA M-V im Ph\u00e4nomenbereich \"Links\" der politisch-motivierten Kriminalit\u00e4t 249 Straftaten zugeordnet. Im Vorjahr waren in diesem Bereich 223 Straftaten aufgenommen worden. Von den 249 politisch linksmotivierten Straftaten werden 89 Straftaten als extremistisch eingestuft (2017: 76). Dies entspricht einem Anstieg von ca. 17,1 Prozent. Den Schwerpunkt bildeten auch in 2018 Sachbesch\u00e4digungen. Von den 115 politisch linksmotivierten Sachbesch\u00e4digungen werden 43 als linksextremistisch eingestuft. Wie bereits in 2017 waren Angriffe auf Parteib\u00fcros auff\u00e4llig, insbesondere auf solche der AfD. Hier gab es mit 28 F\u00e4llen sogar noch eine weitere deutliche Steigerung (2016: 1, 2017: 16). Nachdem die Gewaltdelikte der politisch-motivierten Kriminalit\u00e4t \"Links\" in den letzten Jahren r\u00fcckl\u00e4ufig waren (2015: 63, 2016: 24 und 2017: 11), gab es in 2018 einen Wendepunkt. In der politisch-motivierten Kriminalit\u00e4t \"Links\" 2018, in der alle Gewaltdelikte auch als extremistisch eingestuft sind, wurden 26 Gewaltdelikte festgestellt. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Gewaltdelikte damit in diesem Bereich mehr als verdoppelt und liegen noch \u00fcber dem Niveau des Jahres 2016. Dies ist insbesondere deshalb bemerkenswert, da es f\u00fcr die linksextremistische Szene in Mecklenburg-Vorpommern im Berichtsjahr keine besonders herausragenden Ereignisse gab, wie beispielsweise Landtagswahlen oder ein in r\u00e4umlicher N\u00e4he stattfindendes Gro\u00dfereignis, vergleichbar dem G20-Gipfel 2017. Die meisten Gewaltdelikte ereigneten sich im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen den politischen Gegner. Dies war vornehmlich die AfD, die 2018 unter anderem neun Mal in Rostock demonstrierte. Bei den festgestellten Gewaltdelikten im Kontext von Demonstrationen handelte es sich ganz \u00fcberwiegend um einfache und gef\u00e4hrliche K\u00f6rperverletzungen zu Lasten der politischen Gegner sowie um Widerstandshandlungen gegen die Polizei. -- 80 --","5.3 Proteste in Rostock anl\u00e4sslich der Urteilsverk\u00fcndung im NSU-Prozess Am 11. Juli 2018 verk\u00fcndete das Oberlandesgericht M\u00fcnchen die Urteile im NSU-Prozess. Neben der Hauptangeklagten, Beate Zsch\u00e4pe, die wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, ergingen auch zu den vier Mitangeklagten Urteile mit Haftstrafen. Bereits im Vorfeld der Urteilsverk\u00fcndung gab es in den sozialen Medien Aufrufe, am \"Tag X\" auf die Stra\u00dfe zu gehen. Am 11. Juli 2018 kam es dann, als Reaktion auf die Verk\u00fcndung der Urteile im NSU-Prozess, bundesweit zu angemeldeten sowie spontanen Demonstrationen und Aktionen, an denen sich auch zahlreiche Linksextremisten beteiligten. Bereits in der Nacht vom 10. auf den 11. Juli 2018 \u00fcberklebten Unbekannte mehrere Stra\u00dfenschilder in Rostock. \u00dcber die \"Stra\u00dfenumbenennung\" wurde auf mehreren einschl\u00e4gigen Seiten in den sozialen Medien berichtet und in diesem Zusammenhang nochmals zur Teilnahme an der angek\u00fcndigten Demonstration zum \"Tag X\" am 11. Juli 2018 in Rostock aufgerufen.104 Auf der Internetseite \"de.indymedia.org\" ver\u00f6ffentlichte eine sogenannte \"Initiative verschiedener Gruppen aus Rostock\" einen Artikel zu dieser Aktion105. Demnach erfolgte die Aktion in Gedenken an die Opfer des NSU. Im weiteren Text wird dem Staat ein Versagen bei den Ermittlungen und eine Tatbeteiligung staatlicher Stellen vorgeworfen, welche nicht ausreichend aufgekl\u00e4rt worden sei. Von einem Staat m\u00fcsse Aufkl\u00e4rung verlangt werden, aber von einem rassistischen Staat k\u00f6nne keine Aufkl\u00e4rung erwartet werden. Die Konsequenz k\u00f6nne deshalb nur sein, gemeinsam f\u00fcr eine andere Gesellschaft zu k\u00e4mpfen. 104 Bspw. Facebook-Seite der IL Rostock vom 11.07.2018 und Facebook-Seite der Bad Kids Rostock vom 11.07.2018, abgerufen am 11.07.2018. 105 Internetseite \"de.indymedia.org\": \"Kein Schlussstrich - Stra\u00dfenumbenennungen in Rostock\" vom 11.07.2018, abgerufen am 04.01.2019. -- 81 --","Im Anschluss an die angemeldete Kundgebung formierte sich ein neuer Demonstrationszug, der sich durch die Kr\u00f6peliner-Tor-Vorstadt bewegte. Einige Teilnehmer dieses Zuges trugen 106 Masken mit dem Konterfei des Ministers f\u00fcr Inneres und Europa. Dabei wurden Transparente gezeigt, u. a. mit der Aufschrift \"Nazis morden, der Staat macht mit, der NSU war nicht zu dritt!\". Auf der Internetseite \"de.indymedia.org\" wurden zwei weitere Artikel zu den mit der Urteilsverk\u00fcndung im NSU-Prozess im Zusammenhang stehenden Aktionen in Rostock ver\u00f6ffentlicht107. Die Absicht der Spontandemo war demnach, die Gesichter und Namen der Ermordeten sichtbar in die \u00d6ffentlichkeit zu tragen. Begr\u00fcndet wurde die Aktion mit einer geradezu verschw\u00f6rungstheoretischen Sicht auf das NSU-Geschehen. Ziel der Kundgebung sei demnach das Polizeirevier Rostock Reutershagen in der Ulmenstra\u00dfe gewesen, da der NSU auch in Rostock gemordet und die Polizei aufgrund rassistischer Motive in die falsche Richtung ermittelt habe. Das \"Unterst\u00fctzer*innennetzwerk\" reiche bis in den Schweriner Landtag. So sei es kein Wunder, dass es bis heute keine vollst\u00e4ndige Aufkl\u00e4rung der Tat, der Rolle der \"Unterst\u00fctzer*innen\", des Verfassungsschutzes und der Polizeibeh\u00f6rden g\u00e4be. 106 Internetseite \"de.indymedia.org\": \"Kein Schlussstrich - Sponti in Rostock\" vom 12.07.2018, abgerufen am 04.01.2019. 107 Ebd. -- 82 --","5.4 Undogmatischer Linksextremismus Die aktionsorientierten Autonomen, die sich keinen festen Regeln und Lehren (\"Dogmen\") unterwerfen wollen, engagieren sich in zahlreichen typischen Aktionsfeldern, um die von ihnen gew\u00fcnschte Umgestaltung der Gesellschaft zu erreichen. Lokale Schwerpunkte der undogmatischen linksextremistischen Szene in Mecklenburg-Vorpommern sind die Universit\u00e4tsst\u00e4dte Rostock und Greifswald. 5.4.1 Aktionsfeld \"Antifaschismus\" Der \"Antifaschismus\" verk\u00f6rpert weiterhin das wichtigste Aktionsfeld der Linksextremisten in Mecklenburg-Vorpommern. Entsprechende Aktionen richten sich dabei vornehmlich gegen tats\u00e4chliche oder f\u00fcr solche gehaltene Rechtsextremisten. Die Taten reichen von Sachbesch\u00e4digungen an Parteigeb\u00e4uden und studentischen Verbindungsh\u00e4usern \u00fcber t\u00e4tliche Angriffe auf Personen bis hin zu Ver\u00f6ffentlichungen von privaten Daten, den sogenannten 108 Outings. Bei Demonstrationen suchen gewaltorientierte Linksextremisten die Konfrontation mit dem politischen Gegner oder der Polizei, insbesondere dann, wenn diese die Linksextremisten daran hindert, gewaltsam gegen ihren politischen Gegner vorzugehen. 108 Facebook-Seite \"Bad Kids Rostock\" vom 13.11.2018, abgerufen am 15.01.2019. -- 83 --","Beispielhaft seien die folgenden Ereignisse genannt: * Sachbesch\u00e4digungen am AfD-B\u00fcro in Schwerin Auch im Jahr 2018 kam es wiederholt zu Sachbesch\u00e4digungen am B\u00fcro der AfD in Schwerin. Die Sachbesch\u00e4digungen bestanden vorrangig aus Graffiti und Besch\u00e4digungen des Briefkastens. * Sachbesch\u00e4digungen am AfD-B\u00fcro in Wolgast In Wolgast kam es ebenfalls mehrfach zu Sachbesch\u00e4digungen am B\u00fcro der AfD. Hier wurden die Fenster und die Eingangst\u00fcr besch\u00e4digt sowie Graffiti und Aufkleber angebracht. * Angriff auf ein Mitglied der AfD in Wolgast Am Vormittag des 8. August 2018 betrat ein Mann das Wahlkreisb\u00fcro der AfD in Wolgast und beleidigte das dort angetroffene AfD-Mitglied mehrfach als \"Nazi\". Im weiteren Verlauf der Konfrontation schlug und bespuckte der Angreifer den Mann und verletzte ihn im Gesicht. * Angriff auf einen Verbindungsstudenten in Greifswald In der Nacht zum 10. Juni 2018 griffen drei M\u00e4nner aus einer Gruppe von etwa 40 bis 50 Personen heraus ein Mitglied der katholischen Studentenverbindung \"KDStV Alemannia\" in Greifswald k\u00f6rperlich an, beschimpften ihn und entrissen ihm gewaltsam das Verbindungsband. * Graffiti am Geb\u00e4ude einer Burschenschaft in Greifswald Am 11. Februar 2018 wurde die Hauseingangst\u00fcr der Burschenschaft \"Markomannia Aachen\" mit dem Schriftzug \"Nazis Pack Hate\" beschmiert. -- 84 --","* Anonyme Outingaktion zur \"Identit\u00e4ren Bewegung\" (IB) Am 29. Mai 2018 wurden in den H\u00f6rs\u00e4len der Universit\u00e4t Greifswald sowie in der neuen und der alten Mensa Flyer verteilt. Auf den Flyern stand die \u00dcberschrift: \"Schaut nicht weg. Bei Greifswalder Identit\u00e4ren und ihrer rassistischen Ideologie\". Unter der \u00dcberschrift waren mehrere Personen mit Namen und Foto abgebildet. Darunter stand der Aufruf: \"Werdet aktiv gegen v\u00f6lkischen Nationalismus an eurer Uni! Schaut nicht weg bei Rassismus/Antisemitismus/Homophobie/Sexismus.\" * Anonyme Outingaktion - \"Die AfD \u00fcberall und jederzeit angreifen\" Anonyme Verfasser ver\u00f6ffentlichten im Vorfeld des vom 30. Juni bis 1. Juli 2018 stattgefundenen Bundesparteitages der AfD in Augsburg im Internet unter der \u00dcberschrift \"Die AfD \u00fcberall und jederzeit angreifen\"109 zahlreiche Adressen von AfD-Parteib\u00fcros sowie Daten (Name, AfD-Mitgliedsnummer, Geburtsdatum, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) von AfD-Abgeordneten110 mit dem Kommentar: \"Viel Spa\u00df damit!\"111 Neben den gezielten Einzelaktionen gegen tats\u00e4chliche oder vermeintliche Rechtsextremisten nahmen Linksextremisten auch an den Gegenprotesten anl\u00e4sslich der j\u00e4hrlichen Demonstration der NPD in Demmin teil. * Proteste gegen den \"Trauermarsch\" am 8. Mai 2018 in Demmin Die Proteste und Gegenveranstaltungen zum sogenannten Trauermarsch der rechtsextremistischen Szene am 8. Mai in Demmin stellten f\u00fcr die linksextremistische Szene in Mecklen109 Internetseite \"de.indymedia.org\": \"Die AfD \u00fcberall und jederzeit angreifen - Adressen von Parteib\u00fcros und Mitgliedern\" vom 28.06.2018, abgerufen am 02.07.2018. 110 Internetseite \"Augsburg f\u00fcr Krawalltouristen\": \"Adressen der AfD in Deutschland\", abgerufen am 02.07.2018. 111 Internetseite \"de.indymedia.org\": \"Die AfD \u00fcberall und jederzeit angreifen - Adressen von Parteib\u00fcros und Mitgliedern\" vom 28.06.2018, abgerufen am 02.07.2018. -- 85 --","burg-Vorpommern auch im Jahr 2018 einen Schwerpunkt im Aktionsfeld \"Antifaschismus\" dar. Am 8. Mai 2018 reisten etwa 900 (2017: 330) Gegendemonstranten, darunter auch gewaltbereite Linksextremisten, nach Demmin. Der deutliche Anstieg der Gegendemonstranten im Vergleich zum Vorjahr resultierte h\u00f6chstwahrscheinlich aus der Ank\u00fcndigung eines kostenlosen Konzertes der Band \"Feine Sahne Fischfilet\" (FSF), die mit dem Aufruf verbunden war, am 8. Mai 2018 nach Demmin zu kommen: \"Gegen den Aufmarsch der Nazis! Wir feiern den Tag der Befreiung! [....] Vorpommern noch nicht komplett im Arsch!\"112 Die Proteste gegen den Trauermarsch verliefen weitestgehend friedlich - nicht zuletzt auch aufgrund des vorsorglich vorgehaltenen gro\u00dfen Polizeiaufgebotes. 5.4.2 Aktionsfeld \"Antirepression\" Als Antirepression bezeichnen Linksextremisten ihren Kampf gegen eine von ihnen behauptete, vielgestaltige Unterdr\u00fcckung durch den (verhassten) Staat, welcher nicht nur jegliche revolution\u00e4re Ans\u00e4tze im Keim ersticken will, sondern bereits die blo\u00dfe allgemeine Aus\u00fcbung von staatsb\u00fcrgerlichen Grundrechten beeintr\u00e4chtige. Zu den bevorzugten Zielen der Antirepressionsaktionen geh\u00f6ren naturgem\u00e4\u00df Polizeibeamte, aber auch Nach112 Internetseite von \"Feine Sahne Fischfilet\", abgerufen am 03.05.2018. -- 86 --","richtendienste und andere staatliche Einrichtungen, wie Gerichte und Staatsanwaltschaften. Als bedeutendste linksextremistische Organisation im Themenfeld Antirepression tritt der bundesweit agierende Verein \"Rote Hilfe e.V.\" (RH) auf, der in Mecklenburg-Vorpommern mit Ortsgruppen in Rostock und Greifswald vertreten ist. Vorrangiges Aktions113 feld der RH ist die rechtliche und finanzielle Unterst\u00fctzung Szeneangeh\u00f6riger in gerichtlichen Verfahren, insbesondere bei Strafprozessen. Au\u00dferdem organisiert die RH Informationsabende und erstellt Brosch\u00fcren zu verschiedenen Themen, wie beispielsweise dem Verhalten auf Demonstrationen, bei Festnahmen und Hausdurchsuchungen. Den beiden Ortsgruppen werden in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt etwa 250 Mitglieder zugerechnet; bundesweit geh\u00f6ren ca. 9.240 Personen dem linksextremistischen Verein RH an. Im Zuge von linksextremistischen Aktivit\u00e4ten im Themenfeld \"Antifaschismus\" kommt es h\u00e4ufig zu der Konstellation, dass die Polizei eine rechtm\u00e4\u00dfig angemeldete Demonstration von Rechtsextremisten sch\u00fctzen muss, um deren Aus\u00fcbung des Grundrechts auf Demonstrationsfreiheit zu sichern. Wenn Linksextremisten dann die Demonstration der Rechtsextremisten zu st\u00f6ren versuchen, f\u00fchrt dies mit steter Regelm\u00e4\u00dfigkeit zu Konfrontationen mit der Polizei, was daraufhin von linker Seite als gezielte staatliche Repression gegen Links und \"gewollte staatliche Unterst\u00fctzung rechtsextremer Umtriebe\" gebrandmarkt sowie als \"Beweis\" f\u00fcr eine \"faschistische Haltung\" des deutschen Staates ins Feld gef\u00fchrt wird. Im Jahr 2018 wirkten noch die Ereignisse im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel 2017 in Hamburg nach. Mit Bezug zum 113 Internetseiten der RH, Ortsgruppen Rostock und Greifswald, abgerufen am 28.12.2018. -- 87 --","G20-Gipfel wurden 2017 bundesweit 1.783 linksextremistisch motivierte Straftaten registriert, darunter 1.023 Gewalttaten. Die meisten dieser Straftaten standen im engen zeitlichen und r\u00e4umlichen Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in Hamburg. Zum Schutz des G20-Gipfels waren mehr als 30.000 Polizeibeamte im Einsatz. Im Verlauf der Proteste gegen den G20-Gipfel war es zu schweren Konfrontationen mit Polizeikr\u00e4ften, zu Blockaden und Brandanschl\u00e4gen gekommen. In der Zeit des Einsatzes vom 6. bis 9. Juli 2017 wurden \u00fcber 230 Polizisten verletzt. Die RH verurteilt den Einsatz der Polizei und die sich anschlie\u00dfenden Ermittlungen und Verfahren gegen\u00fcber Straft\u00e4tern. In der Kampagne \"United we stand\" wird regelm\u00e4\u00dfig zur Solidarit\u00e4t mit den Straft\u00e4tern (\"eingesperrten Genoss*innen\"114) und zu Spenden f\u00fcr die zu erwartenden Prozesskosten an die RH aufgerufen. In Mecklenburg-Vorpommern kam es im Jahr 2018 u. a. zu folgenden Einzelereignissen: * Aufruf zur \"Antirepressions-Demo\" am 17. M\u00e4rz 2018 in Hamburg Im Rahmen der Kampagne \"United we stand!\" wurde bundesweit zur Teilnahme an einer \"Antirepressionsdemo\" am 17. M\u00e4rz 2018 in Hamburg aufgerufen. Die Demonstration stand unter dem Motto \"Gemeinsam gegen Repression und autorit\u00e4re Formierung\" und richtete sich gegen das Handeln der Sicherheitsbeh\u00f6rden w\u00e4hrend und nach dem G 20-Gipfel 2017. In dem Aufruf zu der Demonstration hie\u00df es unter anderem: \"Die verschiedenen Repressionsma\u00dfnahmen der vergangenen Monate haben offenbart, dass f\u00fcr Politik und Repressionsorgane das Feindbild \"links\" steht. Es wird versucht, uns als antagonistische Bewegung in Angst zu versetzen. In eine Angst, die uns daran hindern soll, sich zu organisieren und widerst\u00e4ndig gegen die 114 Internetseite \"unitedwestand\": \"Nach G20 Repression \u00fcberwinden\", S. 6, abgerufen am 02.01.2019. -- 88 --","herrschenden Verh\u00e4ltnisse zu agieren. Die Repression gegen linke Bewegungen hat in Deutschland Tradition.\" 115 Der Demonstrationsaufruf wurde auch von den in Mecklenburg-Vorpommern vertretenen Ortsgruppen der RH Greifswald und Rostock verbreitet. 116 * Solidarit\u00e4tsaktion f\u00fcr einen verurteilten gewaltt\u00e4tigen Linksextremisten Die linksextremistische Organisation \"Bad Kids Rostock\" forderte am 29. November 2018 \"FREE SCHUBI!\" in den sozialen Medien 117 und berichtete von der gescheiterten Revision ihres Freundes, welche zur Folge habe, dass das erstinstanzliche Urteil von vier Jahren und f\u00fcnf Monaten Haft somit rechtskr\u00e4ftig sei. Die \"Bad Kids Rostock\" riefen zur Unterst\u00fctzung und Solidarit\u00e4t auf, Karten und Briefe an den Verurteilten k\u00f6nnen an die Ortsgruppe der RH in Rostock geschickt werden. Bei dem benannten \"Schubi\" handelt es sich um einen Fu\u00dfballrowdy und gewaltt\u00e4tigen Linksextremisten aus Rostock, der wegen gef\u00e4hrlicher K\u00f6rperverletzung an Polizeivollzugsbeamten vom Landgericht Rostock zu der vorgenannten Haftstrafe verurteilt wurde. Neben der RH war in 2018 auch die linksextremistische Organisation \"Schwarz-Rote-Hilfe Rostock\" (SRH) wieder aktiv. Laut Eigenangaben ist die SRH \"selbstorganisierte Anti-Repressions-Arbeit\", die unter anderem rechtliche, finanzielle und menschliche Unterst\u00fctzung im Repressionsfall biete. 118 119 115 Internetseiten der RH Rostock und RH Greifswald: \"United we stand! Gemeinsam gegen Repression und autorit\u00e4re Formierung!, abgerufen am 28.12.2018. 116 Ebd. 117 Facebook-Seite Bad Kids Rostock vom 29.11.2018, abgerufen am 03.12.2018. 118 Internetseite der SRH: \"\u00dcber die SRH\", abgerufen am 28.12.2018. 119 Internetseite der SRH, abgerufen am 28.12.2018. -- 89 --","Im Zuge dessen bewarb die SRH ihre Veranstaltungen zum Thema \"Antirepression\", wie beispielsweise: * Ausweiskontrollen und juristische Konsequenzen von Personalienverweigerungen bei Demonstrationen und Aktionen, * \"Workshop zum Verh\u00f6rtraining\" mit Einf\u00fchrung in das Polizeiund Vernehmungsrecht und praktische \u00dcbungen, * Informationsveranstaltung zum Thema \"Was tun bei b\u00f6ser Post?\". Anders als die RH verfolgt die SRH den Ansatz der \"kreativen Antirepression\". Damit will sie (u. a. Linksextremisten) ermutigen, die Arbeit von Beh\u00f6rden und Gerichten zu erschweren, sie l\u00e4cherlich zu machen und im Ergebnis zu diskreditieren. So warb die SRH Rostock beispielsweise unter dem Motto \"Von wegen Ruhe im Gericht\" f\u00fcr eine Kundgebung am 5. Juli 2018 vor und im Amtsgericht Rostock mit Brunch und sogenannter kreativer Aktion wie \"witzigen Antr\u00e4gen, Mitmach-Aktionen, aber auch Platz f\u00fcr Konfetti und individuelle Ideen\". Mit der Aktion wollte die SRH Rostock laut eigenen Angaben der Repression begegnen, welche sie Staat, Justiz und Polizei unterstellt. 120 Die dann im Zuge des Gerichtstermins durchgef\u00fchrten St\u00f6raktionen fanden nicht spontan statt, sondern waren das Ergebnis einer, zuvor bei einem von der SRH Rostock \u00f6ffentlich beworbenen Vorbereitungstreffen, abgesprochenen Planung. 121 5.5 Dogmatischer Linksextremismus Linksextremistische Parteien und Gruppierungen bem\u00fchen sich nach wie vor mittels der bekannten Kritikmuster an den \"herrschenden Verh\u00e4ltnissen\" ihren sozialistischen und kommunistischen Zielen n\u00e4her zu kommen. In Mecklenburg-Vorpommern ist es dem dogmatischen Linksextremismus auch im Jahr 2018 nicht gelungen, eine gr\u00f6\u00dfere politische Bedeutung zu erlangen. Die \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP) verf\u00fcgt zwar \u00fcber 120 Internetseite der SRH: \"Von wegen Ruhe im Gericht\" abgerufen am 29.06.2018. 121 Ebd. -- 90 --","Ortsgruppen in Schwerin, Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Stralsund und auf R\u00fcgen, jedoch ist das Personenpotenzial insgesamt gering. Die \"Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend\" (SDAJ)122 123 ist eine eigenst\u00e4ndige Organisation, die der DKP nahe steht und \u00fcber Ortsgruppen in Schwerin und Rostock verf\u00fcgt. Die \"Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands\" (MLPD) unterh\u00e4lt Ortsgrup124 pen in Alt-Schwerin und Rostock. Der Jugendverband \"REBELL\" der MLPD ist mit einer Ortsgruppe in Rostock in Mecklenburg-Vorpommern vertreten, ebenso die \"Sozi125 alistische Alternative\" (SAV). Daneben bestehen in Mecklenburg-Vorpommern einige Regionalgruppen des \"RotFuchs-F\u00f6rdervereins\", der zum Bereich der orthodoxen Kommunisten z\u00e4hlt. Die Organisationen und Parteien des dogmatischen Linksextremismus entfalteten im Berichtszeitraum nur eine schwache Au\u00dfenwirkung. Im Wesentlichen veranstalteten sie Mitgliedertreffen und interne Schulungen. Dar\u00fcber hinaus beteiligten sie sich neben anderen parteipolitischen und zivilgesellschaftlichen Akteuren an j\u00e4hrlich wiederkehrenden Gedenkund Protestveranstaltungen, wie dem 1. Mai oder dem Ostermarsch sowie an Gegenprotestveranstaltungen zu Demonstrationen der AfD. 122 Die SDAJ ist die Jugendorganisation der DKP, von dieser aber organisatorisch unabh\u00e4ngig. 123 Internetseite der DKP, abgerufen am 15.01.2019. 124 Internetseite der MLPD, abgerufen am 15.01.2019. 125 Internetseite der SAV, abgerufen am 15.01.2019. -- 91 --","Insgesamt ist festzustellen, dass die politischen Ziele der dogmatischen Linksextremisten so gut wie keine nennenswerte Anziehungskraft auf die Bev\u00f6lkerung aus\u00fcben. Hinsichtlich gemeinsamer Aktivit\u00e4ten von deutschen Linksextremisten mit Gruppierungen aus dem (nicht islamistischen) Ausl\u00e4nderextremismus wird auf den Abschnitt 7.2.4 dieses Berichtes mit dem Titel \"Kooperation mit deutschen Linksextremisten\" verwiesen. -- 92 --","6 Islamismus / Islamistischer Terrorismus 6.1 Islamistische Bestrebungen - politischer Extremismus mit R\u00fcckgriff auf den Islam Das Ph\u00e4nomen des Islamismus wird begrifflich und inhaltlich von dem des Islam unterschieden. Der Islam ist eine Religion, deren Aus\u00fcbung durch das im Artikel 4 des Grundgesetzes festgehaltene Recht auf Religionsfreiheit garantiert und nicht von den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden beobachtet wird. Der Islamismus ist hingegen dadurch gekennzeichnet, dass er einen explizit politischen Anspruch aus der Religion des Islam ableitet. Islamisten instrumentalisieren die Religion des Islam f\u00fcr politische und verfassungsfeindliche Zwecke. Sie verfolgen das Ziel, ihre gesellschaftspolitischen Vorstellungen in Staat und Gesellschaft durchzusetzen und dies sowohl in muslimischen wie auch in s\u00e4kular gepr\u00e4gten Gesellschaften. Islamisten wollen eine \"Ordnung des Islam\" errichten, in der mittels Anwendung \"islamischer Rechtsnormen\" der Geltungsanspruch der Scharia durchgesetzt und damit wesentliche Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung au\u00dfer Kraft gesetzt werden sollen. Der Verfassungsschutz beobachtet deshalb unter der \u00dcberschrift \"Islamismus\" religi\u00f6s motivierte extremistische Bestrebungen, die sich gegen westliche Wertund Ordnungsvorstellungen, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Der islamistische Extremis- n - e mus ist kein einheitliches Ph\u00e4nomen, sondern weist o t b zahlreiche Facetten auf. Diese unterscheiden sich zum einen e r v in ihrer Reichweite und ihrem Anspruch; das Spektrum reicht hierbei von lokalen isla- - 126 mistischen Vereinen bis zu global agierenden Organisationen wie den Terrororganisationen \"Islamischer Staat\" (IS) oder \"al-Qaida\". 126 Logo der verbotenen Terrororganisation IS. -- 93 --","Daneben gibt es islamistische Gruppierungen, deren Agenda sich auf bestimmte Regionen bezieht. Die islamistische \"Harakat al-Muqawama al-Islamiya\" (HAMAS) etwa richtet ihre Aktivit\u00e4ten auf eine Islamisierung Pal\u00e4stinas. HAMAS ist f\u00fcr dieses Ziel aber weit \u00fcber die Grenzen Pal\u00e4stinas hinaus aktiv. Zum anderen unterscheiden sich die Mittel, mit denen islamistische Gruppierungen ihre Ziele zu erreichen suchen. So gibt es islamistische Organisationen, die als legalistisch bezeichnet werden, weil ihre Zielsetzungen zwar extremistisch sind, sie sich aber bei ihren Aktionen innerhalb des vorgegebenen rechtlichen Rahmens bewegen. Andere islamistische Gruppierungen bef\u00fcrworten unter bestimmten Umst\u00e4nden den Einsatz von Gewalt als Mittel, um ihre Ziele durchzusetzen. Schlie\u00dflich gibt es im Bereich des Islamismus terroristische Gruppierungen wie \"al-Qaida\" und den IS, deren prim\u00e4res Ziel die Propagierung, die Androhung und der Einsatz von Gewalt ist. Diese Vielfalt hat zur Folge, dass der islamistische Extremismus auch keine Bewegung ist, die nach au\u00dfen hin geschlossen auftritt. Teile dieses Spektrums bek\u00e4mpfen einander aufs Heftigste. 6.2 Entwicklung des Islamismus und islamistischen Terrorismus 2018 Der islamistische Terrorismus stellt weiterhin die gr\u00f6\u00dfte Gefahr f\u00fcr die innere Sicherheit der Bundesrepublik dar. Die angespannte Bedrohungslage blieb grunds\u00e4tzlich auch 2018 bestehen. Hatte es 2017 in Deutschland noch einen islamistischen Anschlag mit Todesfolge gegeben, blieben derartige Anschl\u00e4ge in 2018 in Deutschland aus. Nach Angaben der Bundesregierung wurden 2018 jedoch im Bereich des islamistischen Terrorismus zwei Anschl\u00e4ge verhindert127, einer in Hessen und einer in Nordrhein-Westfalen (siehe Abschnitt 6.2.1). 127 Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Drucksache 19/6684, 21.12.2018, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Thomae, Renata Alt, Jens Beeck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP, S. 2. -- 94 --","Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass seit 2015 in der EU etwa 40 schwere islamistische Anschl\u00e4ge mit insgesamt mehr als 350 Toten ver\u00fcbt wurden. Auff\u00e4llig dabei ist, dass viele T\u00e4ter - so auch der Attent\u00e4ter vom Berliner Weihnachtsmarkt Anis Amri - zuvor wegen anderer allgemeinkrimineller Delikte in Erscheinung getreten waren. In zahlreichen europ\u00e4ischen Staaten, vor allem aber in islamisch gepr\u00e4gten L\u00e4ndern, wie Afghanistan, Syrien und Irak waren auch 2018 wieder zahlreiche islamistische Anschl\u00e4ge zu beklagen. Das islamistisch-terroristische Personenpotenzial in Deutschland lag im letzten Quartal 2018 bei 2.240 (2017: 1.880) Personen. Dieses Potenzial stellt eine erhebliche und permanente Gef\u00e4hrdung dar. Infolgedessen muss grunds\u00e4tzlich damit gerechnet werden, dass es in Deutschland zu einem Anschlag islamistischer Terroristen kommen kann. 6.2.1 Anschl\u00e4ge in Europa * Geiselnahme und Schie\u00dferei in Carcassonne und Trebes (Frankreich) am 23. M\u00e4rz 2018 Am 23. M\u00e4rz 2018 schoss ein 26 Jahre alter Marokkaner in der s\u00fcdfranz\u00f6sischen Stadt Carcassonne auf die Insassen eines Autos, t\u00f6tete dabei den Beifahrer und verletzte den Fahrer schwer. Anschlie\u00dfend nahm er in einem Supermarkt mehrere Geiseln und erschoss dort zwei Menschen. Ein Polizist, der sich gegen eine der Geiseln hatte eintauschen lassen, wurde durch einen Schuss des T\u00e4ters so schwer verletzt, dass er sp\u00e4ter seinen Verletzungen erlag. Der T\u00e4ter hatte sich bei der Tat selbst als Soldat des Kalifats, d. h. als Angeh\u00f6riger der Terrororganisation IS bezeichnet, welche sich sp\u00e4ter ihrerseits zu der Tat bekannte. -- 95 --","* Anschlag in Paris am 12. Mai 2018 Am 12. Mai 2018 griff ein in Tschetschenien geborener Zwanzigj\u00e4hriger in der Pariser Innenstadt mehrere Menschen mit einem Messer an, t\u00f6tete einen Mann und verletzte vier weitere Personen zum Teil schwer. Als der T\u00e4ter auch die anger\u00fcckte Polizei attackierte, wurde er von einem Polizisten erschossen. Die Terrororganisation IS bekannte sich kurz nach der Tat \u00fcber die Medienstelle A'MAQ zu der Tat. * Festnahme in K\u00f6ln im Juni 2018 und Hinweis auf jihadistisch motivierte Herstellung von Biowaffen Am 12. Juni 2018 wurden in der K\u00f6lner Wohnung eines 29 Jahre alten Tunesiers und seiner deutschen Ehefrau das Gift Rizin in gro\u00dfem Umfang sichergestellt. Der Mann steht unter Verdacht, mit einem selbsthergestellten Sprengsatz unter Einsatz des Giftes Rizin einen Anschlag geplant zu haben. Der Generalbundesanwalt (GBA) ermittelt wegen des Vorwurfs der Herstellung biologischer Waffen und des Verdachts auf Versto\u00df gegen SS 20 Absatz 1 Nummer. 1 Variante 2 des Kriegswaffenkontrollgesetzes. Es liegen Hinweise darauf vor, dass die Anschlagsplanungen des Verd\u00e4chtigen jihadistisch motiviert waren. Er soll Kontakt zur Terrororganisation IS gesucht und einen Treueid auf den Anf\u00fchrer der Organisation geleistet haben. * Islamistisch motivierte Messerattacke in Amsterdam am 31. August 2018 Ein neunzehnj\u00e4hriger afghanischer Asylbewerber attackierte am 31. August 2018 am Hauptbahnhof von Amsterdam zwei US-Amerikaner mit einem Messer und verletzte sie dabei schwer. Der T\u00e4ter war im Besitz einer deutschen Aufenthaltsgestattung, lebte vor der Tat in Rheinland-Pfalz und war am Tattag mit der Bahn nach Amsterdam gereist. Nach der Tat wurde er von der niederl\u00e4ndischen Polizei niedergeschossen. In Vernehmungen gab er als Motiv f\u00fcr die Tat an, dass in den Niederlanden der Prophet Mohammed und der Islam insgesamt beleidigt w\u00fcrden. -- 96 --","* Anschlag in Stra\u00dfburg am 11. Dezember 2018 Am Abend des 11. Dezember 2018 feuerte der neunundzwanzigj\u00e4hrige Franzose Cherif C. nahe des Stra\u00dfburger Weihnachtsmarktes auf einige Passanten und stach mit einem Mes128 ser auf weitere Personen ein. Dabei wurden vier Menschen get\u00f6tet und zahlreiche Menschen teilweise schwer verletzt. Er war vor der Tat bereits der Polizei in Frankreich, der Schweiz, in Luxemburg sowie in Deutschland wegen unterschiedlicher allgemeinkrimineller Taten bekannt und bereits mehrfach verurteilt worden. Zwei Tage nach dem Anschlag wurde er bei einem Schusswechsel mit Spezialeinheiten der Polizei in Stra\u00dfburg get\u00f6tet, nachdem er auf eine sich ihm n\u00e4hernde Streife geschossen hatte. Die franz\u00f6sischen Ermittlungsbeh\u00f6rden gehen von einer islamistisch motivierten Tat des Cherif C. aus. So soll er auf einem Video der Terrororganisation IS die Treue geschworen haben. 6.2.2 Anschl\u00e4ge weltweit In Asien und Afrika war auch im Jahr 2018 wieder eine gro\u00dfe Zahl von islamistischen Anschl\u00e4gen zu verzeichnen, deren Opferzahlen die der vorstehend geschilderten Anschl\u00e4ge in Europa um ein Vielfaches \u00fcberstiegen. Die Anschl\u00e4ge mit den meisten Opfern wurden - wie auch schon in den letzten Jahren - in Syrien, Afghanistan, Pakistan, Nigeria und Somalia ver\u00fcbt. Der gravierendste Anschlag fand am 28. Juli 2018 in der s\u00fcdsyrischen Stadt Suwaida statt, die haupts\u00e4chlich von der religi\u00f6sen Minderheit der Drusen bewohnt wird. Durch Angriffe der Terrororganisation IS kamen zwischen 200 und 250 Menschen ums Leben. In Nigeria gab es am 128 Foto: Jean-Marc loos/MAXPPP/dpa/Picture alliance -- 97 --","1. Mai und am 18. November 2018 Anschl\u00e4ge der Terrororganisation \"Boko Haram\", bei denen 86 bzw. 118 Menschen ums Leben kamen. Sehr hohe Opferzahlen waren auch bei verschiedenen Anschl\u00e4gen im Rahmen des Wahlkampfes in Pakistan zu beklagen. Der gravierendste dieser Anschl\u00e4ge, am 13. Juli 2018 in der Provinz Belutschistan, f\u00fcr den verschiedene islamistische Terrororganisationen die Verantwortung reklamierten, forderte mindestens 128 Menschenleben. Viele dieser Anschl\u00e4ge richteten sich gezielt gegen andere Muslime, die lediglich einen anderen Islam vertreten als die jihadistischen Gruppierungen, die diese Anschl\u00e4ge ver\u00fcben. 6.3 Staatliche Ma\u00dfnahmen gegen islamistischen Extremismus Der GBA leitete im Jahr 2018129 855 Ermittlungsverfahren ein, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufweisen (2017: 1.052). Diese 855 Ermittlungsverfahren richteten sich gegen 905 Beschuldigte (2017: 1.173). In zehn Verfahren (2017: 17) mit unmittelbarem oder mittelbarem Bezug zum islamistischen Terrorismus hat der GBA gegen zw\u00f6lf Personen (2017: 29) Anklage erhoben.130 Bis Dezember 2018 kam es in neunzehn der vom GBA angeklagten F\u00e4llen mit unmittelbarem Bezug zum islamistischen Terrorismus zu einer rechtskr\u00e4ftigen Verurteilung (2017: 21).131 Zu den herausragenden Verurteilungen z\u00e4hlte in diesem Zusammenhang die des Syrers Yamen A., der bis zu seiner Verhaftung am 31. Oktober 2017 in Schwerin lebte (siehe Abschnitt 6.6.2). Der Bund und die L\u00e4nder haben im Jahr 2018 keine Verbote islamistischer Vereine ausgesprochen. Staatliche Ma\u00dfnahmen gegen islamistischen Extremismus um129 Stand, 10.12.2018. 130 Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Drucksache 19/6684, 21.12.2018, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Thomae, Renata Alt, Jens Beeck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP, S. 12, 13. 131 Ebd., S. 17,18. -- 98 --","fassen neben den landl\u00e4ufigen Repressionsma\u00dfnahmen verst\u00e4rkt auch Ans\u00e4tze der Pr\u00e4vention. Die Beratungsstelle Radikalisierung beim Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) ist insoweit ein wichtiger 132 Ansprechpartner, insbesondere f\u00fcr das private Umfeld von radikalisierten Personen. Im Jahr 2018 hat auch die Ende 2017 gegr\u00fcndete Pr\u00e4ventionsstelle gegen islamistische Radikalisierung in Mecklenburg-Vorpommern ihre Arbeit aufgenommen (siehe Abschnitt 6.6.3). 6.4 Salafismus - Hintergr\u00fcnde und aktuelle Entwicklung Der Salafismus ist in Deutschland und zahlreichen anderen L\u00e4ndern Europas nach wie vor die am dynamischsten wachsende islamistische Bewegung. Ihm werden in Deutschland mit Stand September 2018 ca. 11.300 Personen zugerechnet, dies bedeutet einen Anstieg von ca. 4,6 % im Vergleich zum Vorjahr (Ende 2017: 10.800). Der Salafismus ist eine Ideologie und gleichzeitig eine besonders radikale Bewegung innerhalb des islamistischen Extremismus, die sich an den Ideen und Lebensweisen der ersten Muslime und der islamischen Fr\u00fchzeit orientiert. Salafisten geben vor, ihre religi\u00f6se Praxis und Lebensf\u00fchrung ausschlie\u00dflich an den Prinzipien des Koran und dem Vorbild des Propheten Muhammad und der fr\u00fchen Muslime - der sogenannten rechtschaffenen Altvorderen (arabisch: al-salaf al-salih) - auszurichten. Um dies umzusetzen, streben Salafisten die bedingungslose Durchsetzung und Befolgung von islamischen Regeln an, die ihrer Auffassung nach in der fr\u00fchislamischen Zeit g\u00fcltig waren. Salafisten nehmen f\u00fcr sich eine alleinige Deutungsmacht \u00fcber 132 Die Beratungsstelle Radikalisierung beim BAMF ist \u00fcber die abgebildete Rufnummer 0911 / 9434343 zu erreichen. -- 99 --","die islamischen Texte in Anspruch. Andere Meinungen und Positionen werden von ihnen systematisch unterbunden. Wer divergierende Positionen vertritt, wird gebannt, gegebenenfalls verfolgt oder sogar mit dem Tode bedroht. F\u00fcr Salafisten ist der Islam deshalb nicht nur \"Religion\", sondern ein auf der wortgetreuen Befolgung des Koran und der Prophetentradition beruhendes System, welches s\u00e4mtliche Lebensbereiche einschlie\u00dflich Gesetzgebung und Politik regelt. In letzter Konsequenz streben Salafisten die Errichtung eines islamischen \"Gottesstaates\" an. F\u00fcr Deutschland w\u00fcrde dieser Schritt bedeuten, dass wesentliche Grundrechte und Verfassungsprinzipien keine Geltung mehr h\u00e4tten. Propaganda und Handlungsweisen von Salafisten zielen folglich nicht nur auf eine Beeinflussung religi\u00f6ser \u00dcberzeugungen ab, sondern verfolgen einen totalit\u00e4ren Ansatz. Sie verwenden dabei zwar religi\u00f6se Begriffe, deuten sie jedoch politisch um und instrumentalisieren sie in ihrem Sinne. Die salafistische Ideologie ist daher mit Integration, religi\u00f6ser Toleranz und den Grundlagen des demokratischen Rechtsstaates nicht vereinbar. Gleichwohl ist der Salafismus keine homogene Bewegung, sondern in verschiedene Unterkategorien zu gliedern. Der Verfassungsschutz unterscheidet zwischen den Str\u00f6mungen des politischen und des jihadistischen Salafismus. Beide Str\u00f6mungen teilen zwar grunds\u00e4tzlich die gleichen Glaubensvorstellungen, unterscheiden sich jedoch in der Wahl der Methoden, mit denen diese Glaubensvorstellungen zur Anwendung gebracht werden sollen. Politische Salafisten versuchen, ihre islamistische Ideologie durch intensive Propagandaaktivit\u00e4ten zu verbreiten, welche sie als \"Missionierung\" (arabisch: da'wa) bezeichnen. Mit ihnen soll die Gesellschaft in einem langfristig angelegten Prozess nach salafistischen Vorstellungen ver\u00e4ndert werden. Politische Salafisten veranstalten Kundgebungen in Innenst\u00e4dten und \"Islamseminare\". Sie unterhalten ein umfangreiches Angebot im Internet, mit dem sie ihre Propaganda verbreiten. Nach au\u00dfen wird dies als Informationsangebot zur korrekten Religionsaus\u00fcbung dargestellt, tats\u00e4chlich betreibt der politische Salafismus auf diesem Weg jedoch eine gezielte und systematische Indoktrination, die h\u00e4ufig den Anfangspunkt einer weiteren Radikalisierung bildet. Salafisten sind -- 100 --","bei der Ansprache von Jugendlichen h\u00e4ufig erfolgreich, da sie eine jugendtypische Sprache sprechen und ihnen eine vermeintlich klare Orientierung in einer als un\u00fcbersichtlich empfundenen Welt aufzeigen k\u00f6nnen. Zudem bieten sie ihnen das Zusammengeh\u00f6rigkeitsgef\u00fchl einer eingeschworenen Gemeinschaft, reduzieren Komplexit\u00e4t, indem sie Sachverhalte knapp und klar in Gut und B\u00f6se einteilen, stellen klare Gebote und Verbote f\u00fcr alle Bereiche des Lebens auf und entlasten den Jugendlichen davon, eigene Entscheidungen f\u00e4llen zu m\u00fcssen. H\u00e4ufig nutzen sie auch den Idealismus der Jugendlichen und deren altersbedingte Protesthaltung, um sie f\u00fcr die Ziele des Salafismus einzuspannen. Insgesamt ist festzustellen, dass der politische Salafismus ein ambivalentes Verh\u00e4ltnis zur Gewalt als Mittel zur Durchsetzung seiner Ziele pflegt, da religi\u00f6s legitimierte Gewalt h\u00e4ufig nicht prinzipiell ausgeschlossen wird (z. B. \"zur Verteidigung des Islam\"). Anh\u00e4nger des politischen Salafismus positionieren sich zum Teil in bewusst herausfordernder Weise gegen Terrorismus, heben den friedfertigen Charakter des Islam hervor und vermeiden offene Aufrufe zur Gewalt. Zwischen den unterschiedlichen salafistischen Str\u00f6mungen besteht Uneinigkeit, unter welchen Voraussetzungen Gewalt angewendet werden darf. Die Grenzziehung zwischen politischem und jihadistischem Salafismus erweist sich somit h\u00e4ufig als unklar. Jihadistische Salafisten bef\u00fcrworten dagegen eine unmittelbare und sofortige Gewaltanwendung. Sie propagieren den bewaffneten Kampf auch gegen Machthaber in L\u00e4ndern mit muslimischer Bev\u00f6lkerungsmehrheit, denen sie vorwerfen, vom Islam abgefallen und Handlanger des verhassten \"Westens\" zu sein. Bedeutendster Protagonist des jihadistischen Salafismus d\u00fcrfte nach wie vor die Terrororganisation des IS sein. Hervorzuheben ist, dass s\u00e4mtliche Personen mit Deutschlandbezug, die den gewaltsamen Jihad bef\u00fcrworten, zuvor mit salafistischen Einrichtungen in Kontakt standen. Es kann somit als gesichert gelten, dass das von Salafisten verbreitete Gedankengut den N\u00e4hrboden f\u00fcr eine islamistische Radikalisierung bis hin zur Rekrutierung f\u00fcr den militanten Jihad bildet. -- 101 --","6.5 Trends des islamistischen Terrorismus 2018 Die Zahl der Islamisten aus Deutschland, die 2018 in Richtung Syrien oder Irak ausgereist sind, um sich dort am Jihad zu beteiligen, ist zwar von 970 Personen in 2017 auf 1.050 Personen weiter angestiegen, jedoch d\u00fcrfte dieser Anstieg sich fast ausschlie\u00dflich auf Ausreisef\u00e4lle beziehen, die erst nachtr\u00e4glich bekannt geworden sind und bereits l\u00e4ngere Zeit zuvor stattgefunden hatten. Das politische Thema der \"Islamistisch motivierten Ausreisen\" in den Jihad ist damit im Jahr 2018 durch das Thema \"R\u00fcckkehrer\" aus diesen L\u00e4ndern nach Deutschland abgel\u00f6st worden. Etwa ein Drittel der ausgereisten Personen befand sich 2018 wieder in Deutschland. Zu mehr als 110 dieser Personen liegen den Sicherheitsbeh\u00f6rden Erkenntnisse vor, dass sie sich aktiv am islamistisch motivierten Kampf in Syrien oder im Irak beteiligt oder dort eine entsprechende Ausbildung absolviert haben. Polizei und Justiz ermitteln umfangreich zu diesen Personen. Die Terrororganisation IS kontrollierte 2018 nur noch ein unbedeutendes Restterritorium in Syrien. Im Irak hatte die Organisation ihr Gebiet bereits Ende 2017 verloren. Trotz der gro\u00dfen Gebietsverluste und der faktischen Verlagerung ihrer Aktivit\u00e4ten in den Untergrund, zeichnet sich nach Erkenntnissen der Sicherheitsbeh\u00f6rden bislang noch keine verst\u00e4rkte R\u00fcckreisetendenz ab. Gleichwohl stellt die Gruppe der potenziellen R\u00fcckkehrer ein erhebliches Gef\u00e4hrdungspotenzial f\u00fcr die Bundesrepublik dar, da diese Personen \u00fcber massive Erfahrungen aus Krieg und Terrorismus verf\u00fcgen und zudem stark ideologisch indoktriniert sind. Personen, die im Ausland aktiv am Jihad teilgenommen haben, genie\u00dfen dar\u00fcber hinaus in salafistischen und jihadistischen Kreisen - auch in Deutschland - ein besonderes Ansehen, werden auf Grund dieser Erfahrungen h\u00e4ufig zu Vorbildern und tragen mit ihren Jihad-Erfahrungen zur St\u00e4rkung und Radikalisierung der salafistischen Szene in Deutschland bei. Eine zunehmend bedeutende Gruppe unter den R\u00fcckkehrern stellen Frauen und Kinder dar, die aus Syrien und dem Irak nach Deutschland zur\u00fcckreisen. Die Mehrheit der Kinder, die in Syrien -- 102 --","und im Irak in jihadistischen Familien geboren bzw. aufgewachsen ist, ist gegenw\u00e4rtig j\u00fcnger als acht Jahre. Insofern werden die Auswirkungen solcher jihadistischen Sozialisierungen wahrscheinlich erst in einigen Jahren offen zu Tage treten. Der IS und andere islamistische Terrororganisationen nutzen vor allem das Internet f\u00fcr ihre propagandistischen Ziele. Sie betreiben u. a. offizielle Medienstellen, die hochprofessionelle Onlinemagazine produzieren und damit den Mediengewohnheiten junger Erwachsener entgegenkommen. An dieser online verbreiteten Propaganda, die vor allem auch der Werbung neuer Anh\u00e4nger dient, lassen sich die Ziele der Terrororganisationen ablesen. Tatbekennungen zu islamistischen Anschl\u00e4gen, die \u00fcber A'MAQ oder andere Kan\u00e4le des IS im Netz verbreitet werden, sind ein zentraler Bestandteil seiner Propagandakampagnen. An vielen islamistischen Terroranschl\u00e4gen der letzten Jahre waren Personen beteiligt, die in Europa leben oder dort sogar geboren wurden, sich aber nicht im Ausland an terroristischen Aktivit\u00e4ten beteiligt haben (sogenannter \"homegrown terrorism\"). Die meisten dieser T\u00e4ter sind dabei ohne Anbindung bzw. den Auftrag einer Terrororganisation t\u00e4tig. In den letzten Jahren wurde insbesondere deutlich, dass viele islamistisch motivierte Attent\u00e4ter vor ihrer Tat mit Eigentums-, Drogenoder K\u00f6rperverletzungsdelikten aufgefallen sind. Aus unterschiedlichen Gr\u00fcnden war es bei diesen Personen zu einer islamistischen Radikalisierung und im Anschluss danach zu einem Anschlag gekommen. Ein Bruchteil der Fl\u00fcchtlinge, die zumeist als irregul\u00e4re Migranten nach Deutschland gekommen sind, hat sich in ihren Heimatl\u00e4ndern aktiv f\u00fcr islamistische bzw. jihadistischen Organisationen bet\u00e4tigt und setzte eine solche Aktivit\u00e4t auch in Deutschland fort (siehe Abschnitt 6.6). Diese Personen stellen jedoch einen Teil des islamistisch-terroristischen Personenpotenzials dar, das die Sicherheitsbeh\u00f6rden vor besonders gro\u00dfe Herausforderungen stellt, da vormalige Aktivit\u00e4ten von Terroristen im Nahen Osten durch die deutschen Sicherheitsbeh\u00f6rden nur schwer aufzukl\u00e4ren sind. -- 103 --","6.6 Islamistischer Extremismus in MecklenburgVorpommern Im Jahr 2018 waren weiterhin zahlreiche Aktivit\u00e4ten aus verschiedenen Bereichen des islamistischen Extremismus in Mecklenburg-Vorpommern festzustellen. Von besonderer Bedeutung waren erneut die Aktivit\u00e4ten von Anh\u00e4ngern des Salafismus. Mit Stand September 2018 wurde f\u00fcr den Salafismus im Land ein Personenpotenzial von 135 (2017: 130) ermittelt. Somit ist dieser Personenkreis im Jahr 2018 um ca. 4 % angestiegen. Das Personenpotenzial der Salafisten umfasst sowohl politische als auch jihadistische Salafisten. Im Land haben sich islamistische Strukturen bisher nur wenig etabliert. Islamisten agieren in Mecklenburg-Vorpommern zumeist als Einzelpersonen oder im Rahmen von losen Personennetzwerken, die salafistische Aktivit\u00e4ten entfalten. Diese Personen sind ganz \u00fcberwiegend m\u00e4nnlich. Wie in Abschnitt 6.5 ausgef\u00fchrt, geh\u00f6rte ein Bruchteil der irregul\u00e4ren Migranten, die aus dem Nahen und Mittleren Osten nach Deutschland gekommen sind, in der Heimat islamistischen bzw. jihadistischen Organisationen an. Im Jahr 2018 waren, wie in den Vorjahren, eine Reihe von Hinweisen auf solche Personen zu verzeichnen, deren Zahl nach wie vor erheblich h\u00f6her ist als in den Jahren vor 2015. Die Sicherheitsbeh\u00f6rden des Landes gehen diesen Hinweisen konsequent nach. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die Aufschl\u00fcsselung des salafistischen Personenpotenzials nach Herkunftsl\u00e4ndern. So stammen rund 34 % der Salafisten in Mecklenburg-Vorpommern aus dem Nordkaukasus und rund 40 % aus Syrien. Die Landesregierung verf\u00fcgt derzeit \u00fcber keine best\u00e4tigten Informationen zu islamistischen \"Ausreisef\u00e4llen\" aus Mecklenburg-Vorpommern nach Syrien oder in den Irak. 6.6.1 Islamisten aus dem Nordkaukasus Die nordkaukasische Islamistenszene wird im \u00fcberwiegenden Ma\u00dfe als salafistisch und gewaltbereit eingestuft. Ihre Anh\u00e4nger wurden in den vergangenen Jahren vorwiegend der Or-- 104 --","ganisation \"Kaukasisches Emirat\" (KE) zugerechnet. Diese urspr\u00fcnglich an \"al-Qaida\" angelehnte Separatistenbewegung im Nordkaukasus, die u. a. mit Terroranschl\u00e4gen die russischen Sicherheitskr\u00e4fte bek\u00e4mpft und einen islamischen Gottesstaat auf Basis der Schari'a anstrebt, ist nach Entstehung der Terrororganisation IS sowohl im Kaukasus selbst als auch bei deren Anh\u00e4ngern in Deutschland zunehmend in den Hintergrund gedr\u00e4ngt worden. Das Erstarken der Terrororganisation IS, ihre Proklamation des Kalifats im Juni 2014 und die anschlie\u00dfenden Gel\u00e4ndeeroberungen \u00fcbten auf islamistisch ausgerichtete Nordkaukasier eine starke Anziehungskraft aus. Das KE verlor parallel dazu weiter an Bedeutung. Die Ideologie des IS ist wie keine andere dazu geeignet, jihadistisch ausgerichtete Salafisten in ihrem Weltbild zu best\u00e4rken, welches auf eine gewaltbereite Ausbreitung eines r\u00fcckw\u00e4rts gewandten Islam und eine \"Vernichtung der Ungl\u00e4ubigen\" gerichtet ist. Das territoriale Verschwinden des IS in weiten Teil der zuvor von ihm beherrschten Gebiete in Syrien und im Irak hat nicht nur einen weitgehenden Stopp der jihadistisch motivierten Ausreisen aus Deutschland zum IS bewirkt, sondern auch zu einem Umschwenken der nordkaukasischen IS-Sympathisanten gef\u00fchrt, hin zu einer virtuellen Begleitung dieser Terrororganisation im Internet. Insofern tr\u00e4gt die Ideologie des IS auch aktuell nach wie vor dazu bei, dass Nordkaukasier in Deutschland sich radikalisieren und in extremen F\u00e4llen zumindest die Bereitschaft erkennen lassen, terroristische Aktivit\u00e4ten im Namen des IS auch in Deutschland zu entfalten. Auch vor diesem Hintergrund ist die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern bestrebt, islamistischen Aktivit\u00e4ten keinen Raum zu geben bzw. diese - so sie bekannt werden - zur\u00fcckzudr\u00e4ngen und zu unterbinden. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wirkt im Verbund mit den Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden des Landes daran mit, ausl\u00e4ndischen Salafisten keinen gefestigten Aufenthaltsstatus zu gew\u00e4hren und sie wo immer m\u00f6glich, in ihre Herkunftsl\u00e4nder zur\u00fcckzuf\u00fchren. -- 105 --","6.6.2 Verurteilung von Yamen A. Der syrische Fl\u00fcchtling Yamen A. war am 31. Oktober 2017 wegen des Verdachts der Vorbereitung eines islamistisch motivierten Sprengstoffanschlags durch Beamte des Bundeskriminalamtes im Auftrag der Generalbundesanwaltschaft in Schwerin festgenommen worden. Yamen A. wurde vorgeworfen, sp\u00e4testens im Sommer 2017 den Entschluss gefasst zu haben, in Deutschland inmitten einer gr\u00f6\u00dferen Menschenansammlung einen Sprengsatz z\u00fcnden zu wollen. Zur Umsetzung 133 seines Vorhabens hatte er sich \u00fcber das Internet die notwendigen Kenntnisse zum Bau eines Z\u00fcnders, einer Fernausl\u00f6sung sowie zur Herstellung des Sprengstoffes Triacetontriperoxid (TATP) besorgt. Bereits Ende Juli 2017 hatte er damit begonnen, sich die notwendigen Chemikalien und Komponenten zum Bau der Bombe \u00fcber einen Internetversandhandel zu beschaffen. In der Wohnung von A. wurden am Tag der Festnahme nahezu s\u00e4mtliche hierf\u00fcr erforderliche Chemikalien und Utensilien aufgefunden. Darunter befand sich auch ein Videomitschnitt, der Yamen A. bei der Herstellung von TATP in seiner K\u00fcche zeigt. Im M\u00e4rz 2018 erhob die Bundesanwaltschaft vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes Hamburg Anklage wegen des Tatvorwurfs gem\u00e4\u00df SS 89a StGB - der Vorbereitung einer schweren staatsgef\u00e4hrdenden Gewalttat. Die Bundesanwaltschaft konnte in dem von August bis November 2018 gef\u00fchrten Prozess gegen\u00fcber dem Strafsenat aufgrund der zahlreichen durch das Bundeskriminalamt gesicherten Chatprotokolle und der aufgefundenen Asservate, die Vorbereitung eines 133 Foto: Bernd W\u00fcsteneck/dpa -- 106 --","Anschlags durch Yamen A. \u00fcberzeugend und belastbar belegen. Dies f\u00fchrte schlussendlich zur Verurteilung von Yamen A. am 30. November 2018. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes Hamburg verh\u00e4ngte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Das Oberlandesgericht ging mit seiner Entscheidung damit sogar noch \u00fcber den Strafantrag der Bundesanwaltschaft, die f\u00fcnfeinhalb Jahre Haft gefordert hatte, hinaus. 6.6.3 Islamismuspr\u00e4vention im Land Zur Umsetzung des \"Nationalen Pr\u00e4ventionsprogramms gegen islamistischen Extremismus\" war im Juli 2017 die Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe \"Islamismuspr\u00e4vention\" und der Aufbau einer Fachstelle zur Pr\u00e4vention von religi\u00f6s begr\u00fcndetem Extremismus mit Mitteln des Bundesprogramms \"Demokratie leben!\" beschlossen worden. Die Koordinierung dieser Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen wurde der \"Landeszentrale f\u00fcr politische Bildung/Landeskoordinierungsstelle Demokratie und Toleranz\" \u00fcbertragen. Die Islamismuspr\u00e4vention im Land Mecklenburg-Vorpommern wird seitdem unter der Mitwirkung des Ministeriums f\u00fcr Bildung, Wissenschaft und Kultur, des Ministeriums f\u00fcr Inneres und Europa, dem Ministerium f\u00fcr Soziales, Integration und Gleichstellung sowie dem Justizministerium umgesetzt. Am 6. April 2018 wurde die landesweite Fachstelle f\u00fcr Pr\u00e4vention von religi\u00f6s begr\u00fcndetem Extremismus mit dem Namen \"Bidaya\" (arab.: Start, Anfang) durch die Ministerin f\u00fcr Bildung, Wissenschaft und Kultur er\u00f6ffnet. Sie hat ihren Sitz in Waren (M\u00fcritz) und steht staatlichen Stellen, zivilgesellschaftlichen Tr\u00e4gern und Einzelpersonen in Mecklenburg-Vorpommern als Beratungsstelle im Themenfeld Islamismus und Islamfeindlichkeit zur Verf\u00fcgung. Neben der Beratung liegt ein Schwerpunkt auf der Fortbildung von Fachkr\u00e4ften. Die Fachstelle \"Bidaya\" ist sowohl im Internet unter www.bidaya-mv.de als auch telefonisch unter der Nummer 0160/ 8045287 erreichbar. -- 107 --","6.6.4 Islamistische Radikalisierung unter Minderj\u00e4hrigen Im Jahr 2018 wurden F\u00e4lle von Kindern und Jugendlichen im Land bekannt, die durch islamistische Verhaltensweisen aufgefallen waren. Die Handlungsm\u00f6glichkeiten des Verfassungsschutzes sind in solchen F\u00e4llen gegenw\u00e4rtig beschr\u00e4nkt. Gem\u00e4\u00df SS 16 LVerfSchG M-V d\u00fcrfen die Daten von Minderj\u00e4hrigen nur in Dateien und Akten erfasst werden, wenn sie zum einen das 16. Lebensjahr vollendet haben und zum anderen extremistische Bestrebungen verfolgen, die auch die Anwendung von Gewalt oder die auf Anwendung von Gewalt gerichtete Vorbereitungshandlungen umfassen. -- 108 --","7 Sonstiger Ausl\u00e4nderextremismus 7.1 Personenpotenzial Die St\u00e4rke der in Mecklenburg-Vorpommern agierenden - nicht islamistischen - linksextremistischen Ausl\u00e4nderorganisationen stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:134 MV MV Bund Bund 2017 2018 2017 2018 \"Arbeiterpartei Kurdistans\" 250 250 14.500 14.500 (PKK) \"Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front\" <10 <10 650 650 (DHKP-C) \"Ehemalige T\u00fcrkische Kommunistische Partei/ Marxisten-Leninisten\" <10 <10 1.300 1.300 (TKP/ML) und \"Maoistische Kommunistische Partei\" (MKP) \"Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei\" <10 <10 600 600 (MLKP) Gesamt135: < 280 < 280 17.050 17.050 Von den meisten dieser Organisationen wird Deutschland als gesicherter R\u00fcckzugsraum betrachtet, jedoch ist die Zahl der Anh\u00e4nger von DHKP-C, TKP/ML und MLKP - im Gegensatz zur Mitgliederzahl von PKK - im Land Mecklenburg-Vorpommern unbedeutend. 134 Alle Zahlen sind Rundungswerte. 135 Die Gesamtzahl des Bundes der Mitglieder-/Anh\u00e4ngerzahlen von nicht islamistischen - linksextremistischen Ausl\u00e4nderorganisationen weicht von der seitens des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz ver\u00f6ffentlichten Gesamtstatistik insofern ab, als in der o.a. Tabelle ausschlie\u00dflich die im Land Mecklenburg-Vorpommern agierenden Organisationen ber\u00fccksichtigt worden sind. -- 109 --","7.2 \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) 7.2.1 Allgemeines Die im Jahr 1978 in der T\u00fcrkei unter F\u00fchrung von n - Abdullah \u00d6calan gegr\u00fcnte dete \"Arbeiterpartei Kur- b o r distans (Partiya Karkeren Kurdistan - PKK)\" k\u00e4mpft seit Anfang der 1980er ve Jahre f\u00fcr die Unabh\u00e4ngigkeit bzw. gr\u00f6\u00dfere - 136 Autonomie der Kurdengebiete im Osten der T\u00fcrkei. Seitdem sind bei Anschl\u00e4gen und Gefechten mehrere zehntausend Menschen get\u00f6tet worden, darunter auch viele Zivilisten. Die PKK ist in Deutschland, was Anh\u00e4ngerzahlen, Organisationsgrad und Mobilisierungspotenzial betrifft, nach wie vor die bedeutendste Kraft im Bereich des nicht religi\u00f6s motivierten Extremismus mit Auslandsbezug. Sie wurde von der Europ\u00e4ischen Union in die Liste der terroristischen Vereinigungen aufgenommen und unterliegt in Deutschland unter allen von ihr benutzten Bezeichnungen wie KADEK, KONGRA GEL, KKK und KCK - einschlie\u00dflich verschiedener Teilund Nebenorganisationen - seit 1993 einem vereinsrechtlichen Bet\u00e4tigungsverbot. Der Aktionsradius der PKK erstreckt sich \u00fcber die Grenzen Deutschlands hinaus auf ganz Europa. Dabei verfolgt die PKK seit Jahren eine Doppelstrategie, die einerseits einen weitgehend gewaltfreien Kurs im westlichen Europa umfasst, andererseits aber - insbesondere in der T\u00fcrkei und zuletzt auch in Teilen Syriens und des Iraks - auch den bewaffneten Kampf der Guerillaverb\u00e4nde sowie die Aktionen des terroristischen Arms, der \"Freiheitsfalken Kurdistans\" (TAK) umfasst. 136 Internetseite \"wikipedia.de\". -- 110 --","Die Aktivit\u00e4ten der PKK in Deutschland waren im Jahr 2018 im Wesentlichen von folgenden Themen bestimmt: * Dem Kampf der Kurden in Syrien und im Irak gegen die islamistische Terrororganisation IS, * den bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der PKK und dem t\u00fcrkischen Staat, * der politischen Agitation zur Aufhebung des Bet\u00e4tigungsverbots der PKK in Deutschland und zur Verbesserung der Haftbedingungen des PKK-Vorsitzenden Abdullah \u00d6calan, * Unterst\u00fctzung des Wahlkampfes der prokurdischen HDP bei den t\u00fcrkischen Pr\u00e4sidentschaftsund Parlamentswahlen sowie Protest gegen den Besuch des t\u00fcrkischen Staatspr\u00e4sidenten in Deutschland und * Protestund Demonstrationsgeschehen nebst Gewaltund Widerstandshandlungen aufgrund der t\u00fcrkischen Milit\u00e4roperation \"Olivenzweig\" im kurdischen Siedlungsgebiet Afrin/ Nordsyrien. Im Rahmen der genannten Themen fanden auch im Jahr 2018 europaweit zahlreiche Resonanzaktionen der PKK-Anh\u00e4ngerschaft, wie Kundgebungen und Hungerstreiks, statt. In Mecklenburg-Vorpommern werden der PKK ca. 250 Personen zugerechnet. Obwohl diese auch im Jahr 2018 grunds\u00e4tzlich keine gr\u00f6\u00dferen \u00f6ffentlichkeitswirksamen politischen Aktivit\u00e4ten im Land entfalteten, gelingt es der PKK immer wieder, eine nicht unbedeutende Anzahl von Kurden aus Mecklenburg-Vorpommern zur Teilnahme an \u00fcberregionalen Veranstaltungen zu mobilisieren. Aktuell ist insoweit jedoch ein r\u00fcckl\u00e4ufiger Trend zu verzeichnen; als Grund wird allgemein sowohl der steigende Verfolgungsdruck durch deutsche und t\u00fcrkische Sicherheitsbeh\u00f6rden als auch eine wachsende Frustration der Kurden \u00fcber den Status quo in den kurdischen Siedlungsgebieten vermutet. -- 111 --","7.2.2 Aktivit\u00e4ten der PKK in Deutschland Die PKK verf\u00fcgt in Deutschland \u00fcber einen konspirativ handelnden und streng hierarchisch organisierten Funktion\u00e4rsapparat. Das gesamte Bundesgebiet ist dabei in Zust\u00e4ndigkeitsbereiche aufgeteilt, dem jeweils ein PKK-F\u00fchrungsmitglied (sogenannter Gebietsverantwortlicher) vorsteht. Um sich der Verfolgung durch deutsche Sicherheitsbeh\u00f6rden zu entziehen, wechseln diese F\u00fchrungskader regelm\u00e4\u00dfig und in k\u00fcrzeren Zeitabst\u00e4nden europaweit ihr Zust\u00e4ndigkeitsgebiet. Mecklenburg-Vorpommern bildet zusammen mit dem gr\u00f6\u00dften Teil Schleswig-Holsteins das \"Gebiet Kiel\", das zum \"Saha Nord\" geh\u00f6rt und wiederum in einzelne Teilgebiete aufgeteilt ist. Eine der Hauptaufgaben dieser F\u00fchrungskader ist die Beschaffung finanzieller Mittel zur Durchsetzung der Parteiziele und zur Verbreitung der PKK-Ideologie. Dies erfolgt \u00fcberwiegend durch den Verkauf von Publikationen und durch Einnahmen aus Veranstaltungen. Ein gro\u00dfer Teil der Gelder wird dar\u00fcber hinaus durch mehr oder weniger freiwillige \"Spendensammlungen\" in der PKK-Anh\u00e4ngerschaft erzielt. Entsprechende monatliche Sammlungen sowie gesonderte j\u00e4hrliche \"Spenden\"-Kampagnen finden auch in Mecklenburg-Vorpommern statt. Die Geldmittel werden \u00fcberwiegend zur Aufrechterhaltung der konspirativen wie auch der \"offenen\" Organisationsstrukturen der PKK, f\u00fcr die PKK-nahen Medien und f\u00fcr die Ausr\u00fcstung und den Lebensunterhalt der Guerillatruppen in den Kampfgebieten im Nahen Osten verwendet. Aufgrund der in 2018 in Nordsyrien begonnenen und im Nordirak fortgesetzten t\u00fcrkischen Milit\u00e4roperationen gegen die PKK und damit einhergehenden Verwicklung in Kampfhandlungen, ist deren Finanzbedarf im Jahr 2018 stark gestiegen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der angespannten Lage in den kurdischen Siedlungsgebieten in Syrien und im Irak setzt die PKK ihre Rekrutierungsaktivit\u00e4ten in allen Teilen Deutschlands fort und fordert ihre Anh\u00e4nger auf, sich den bewaffneten Einheiten der PKK anzuschlie\u00dfen. \u00dcberwiegend Jugendliche und junge Er-- 112 --","wachsene werden nach einer erfolgreichen Rekrutierung und vor einem Einsatz auf ihre Tauglichkeit f\u00fcr entsprechende Aufgaben gepr\u00fcft. Teilweise werden diese Personen im Nordirak ausgebildet und im Kampf in Syrien, der T\u00fcrkei oder auch im Irak eingesetzt. Solange die vereinzelten K\u00e4mpfe zwischen dem IS und der PKK und die verst\u00e4rkten Kampfhandlungen zwischen der PKK und den t\u00fcrkischen Sicherheitsund Milit\u00e4reinsatzkr\u00e4ften andauern, d\u00fcrften sich die Rekrutierungsbem\u00fchungen in ganz Europa fortsetzen. Trotz des seit 1993 bestehenden PKK-Verbots f\u00fchrten deren Anh\u00e4nger auch im Jahr 2018 erneut europaweit zentrale Propagandaveranstaltungen, wie Podiumsdiskussionen, Hungerstreiks, Mahnwachen und massive Gro\u00dfdemonstrationen mit teilweise mehreren zehntausend Teilnehmern durch, an denen ebenfalls Personen aus Mecklenburg-Vorpommern teilnahmen. Neben den \u00fcblichen Themen, wie dem Schicksal des seit 1999 inhaftierten PKK-F\u00fchrers \u00d6calan, dem PKK-Bet\u00e4tigungsverbot in Deutschland und den Auseinandersetzungen in den kurdischen Siedlungsgebieten stellte der Einmarsch t\u00fcrkischer Truppen in die nordsyrische Provinz Afrin Ende Januar 2018 einen besonderen Schwerpunkt dar.137 In vielen deutschen St\u00e4dten fanden sich bis Anfang April 2018 hunderte bis tausende meist kurdische Demonstranten zu angemeldeten und spontanen Kundgebungen zusammen, um auf das Schicksal der syrischen Kurden aufmerksam zu machen und gegen die t\u00fcrkische Milit\u00e4rintervention zu protestieren. Dabei blieb 137 es nicht immer bei friedlichen Aktionen, wiederholt kam es auch zu gewaltt\u00e4tigen Attacken und Brandanschl\u00e4gen gegen inl\u00e4ndische t\u00fcrkische Einrichtungen und Moscheen, Parteizentralen von CDU und SPD, deutsche R\u00fcs137 Internetseite \"de.indymedia.org\", abgerufen am 10.09.2018. -- 113 --","tungsfirmen und Banken. Deutsche Einrichtungen waren ins Ziel der PKK geraten, nachdem die Bundesregierung Waffenlieferungen in die T\u00fcrkei genehmigt hatte. Die gr\u00f6\u00dften Demonstrationen fanden am 27. Januar 2018 in K\u00f6ln mit ca. 15.000 und am 3. M\u00e4rz 2018 in Berlin mit ca. 7.000 Teilnehmern statt. Dar\u00fcber hinaus war auch aus den Reihen der PKK, PKK-naher und linksorientierter Verb\u00e4nde eine Mobilisierung zur Teilnahme an Protesten gegen den Staatsbesuch des t\u00fcrkischen Staatspr\u00e4sidenten vom 27. bis 29. September 2018 in Berlin und K\u00f6ln und den 25. Jahrestag des PKK-Verbotes am 1. Dezember 2018 in Berlin festzustellen. Insbesondere wurde hier in Zusammenarbeit mit linksgerichteten Organisationen zur Teilnahme an der Gro\u00dfdemonstration \"ERDOGAN - NOT WELCOME\" am 28. September 2018 und \"Der Wunsch nach Freiheit l\u00e4sst sich nicht verbieten-Demo gegen Polizeigesetze, PKK-Verbot und Nationalismus\" in Berlin aufgerufen.138 Der Beginn der t\u00fcrkischen Milit\u00e4roperation in Afrin/Syrien am 20. Januar 2018 war auch f\u00fcr die PKK-Jugendorganisation \"Tevgera Ciwanen Soresger\" (fr\u00fchere Bezeichnung \"Komalen Ciwan\"/ \"Ciwanen Azad\") der Anlass, im Rahmen von prokurdischen Demonstrationen auf die Lage im nordsyrischen kurdischen Siedlungsgebiet aufmerksam zu machen. Einige der o. g. Gewaltaktionen gegen t\u00fcrkische Einrichtungen und inl\u00e4ndische Parteizentralen gingen dabei auf das Konto der PKK-Jugend. Im Dezember 2018 fanden europaund bundesweit konzertierte Hungerstreikaktionen mit dem Ziel der Lockerung der Haftbedingungen des PKK-Vorsitzenden \u00d6calan statt. Organisiert wurden die Veranstaltungen in der Regel nicht unmittelbar durch die PKK, sondern \u00fcberwiegend durch die \u00f6rtlichen kurdischen Vereine und das \"Demokratische Gesellschaftszentrum der Kurdinnen und Kurden in Deutschland\" (NAV-DEM e. V.), welches als Dachverband dieser Vereine in Deutschland fungiert. Die Vereine haben den Auftrag, die Politik der PKK unter den Anh\u00e4ngern zu verbreiten und stellen sich in der \u00d6ffentlichkeit in der Regel als reine Kulturvereine dar. NAV-DEM e. V. ist zurzeit nicht vom Bet\u00e4tigungsverbot gegen die PKK und deren Nachfolgeor138 Ebd. -- 114 --","ganisationen erfasst. Nach seinem Selbstverst\u00e4ndnis vertritt der Verein jedoch gleichwohl die politischen Interessen der PKK. F\u00fcr eine Abkehr der PKK von ihrem so bezeichneten \"Friedenskurs\" im westlichen Europa gibt es derzeit keine Hinweise. In diesem Aktionsraum versucht die PKK vielmehr, kurdische Demonstranten zu einem gewaltfreien Verhalten zu verpflichten, um eine g\u00fcnstige \u00f6ffentliche Wahrnehmung \"der Kurden\" nicht zu tr\u00fcben und f\u00fcr eine Aufhebung des PKK-Verbots zu werben. Gleichwohl ist die PKK nach wie vor die mitgliederst\u00e4rkste ausl\u00e4nderextremistische Organisation in Deutschland. Die aktuelle Lage in der T\u00fcrkei und in den kurdischen Siedlungsgebieten ist dazu angetan, Auseinandersetzungen zwischen Anh\u00e4ngern der PKK und nationalistischen T\u00fcrken und Islamisten zu entfachen. Ein Aufeinandertreffen dieser Gruppierungen kann insofern jederzeit zu Gewalteskalationen f\u00fchren und bildet somit einen best\u00e4ndigen latenten Gefahrenherd f\u00fcr die innere Sicherheit in Deutschland. Wie in anderen deutschen St\u00e4dten fanden ebenfalls in Mecklenburg-Vorpommern anl\u00e4sslich des Beginns der t\u00fcrkischen Milit\u00e4roperation in Afrin/Syrien prokurdische Demonstrationen statt, die insgesamt friedlich verliefen. Die gr\u00f6\u00dfte Kundgebung wurde dabei am 27. Januar 2018 in Rostock mit ca. 400 Teilnehmern abgehalten. Weitere Veranstaltungen fanden am 27. Januar 2018 in Neubrandenburg mit ca. 70, am 28. Januar 2018 in Schwerin mit ca. 200, am 30. Januar 2018 in Greifswald mit ca. 20, am 24. M\u00e4rz 2018 in Rostock mit ca. 200 und am 7. April 2018 in Wismar mit ca. 80 Teilnehmern statt. 7.2.3 Internetaktivit\u00e4ten F\u00fcr die PKK spielt das Internet eine immer wichtigere Rolle. Insbesondere die PKK-Jugend nutzt vorwiegend Videoportale (z. B. YouTube) oder soziale Netzwerke (z. B. Facebook), um Propaganda f\u00fcr die Guerillaeinheiten der PKK zu verbreiten, kurzfristig f\u00fcr Demonstrationen oder sonstige Protestaktionen zu mobilisieren oder um Nachwuchs f\u00fcr ihre Guerillaeinheiten zu rekrutieren. Die kurdische und PKK-nahe Nachrichtenagentur ANF NEWS (Firat-- 115 --","news Agency) berichtet im Internet regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber die verbotene PKK, den Guerillakampf gegen den t\u00fcrkischen Staat und stellt Einzelschicksale von Guerillak\u00e4mpfern vor. 7.2.4 Kooperation mit deutschen Linksextremisten Im Verlauf des syrischen B\u00fcrgerkrieges und insbesondere seit Beginn der Kampfhandlungen zwischen dem IS und den PKK-nahen syrisch-kurdischen \"Volksverteidigungseinheiten\" (YPG) solidarisierten sich deutsche Linksextremisten verst\u00e4rkt mit der kurdischen Autonomiebewegung. Diese Kurdistan-Solidarit\u00e4t deutscher Linksextremisten erhielt durch den Kampf der PKK gegen den IS erheblichen Auftrieb und nahm im Laufe der Zeit zunehmend konkretere Formen an. In der Folge haben sich nahezu bundesweit lose Aktionsb\u00fcndnisse PKK-naher kurdischer, linker und linksextremistischer Gruppierungen sowie Solidarit\u00e4tsgruppen mit linksextremistischer Beteiligung gebildet, die gegen den Fortbestand des PKK-Verbotes k\u00e4mpfen. Bereits im Mai 2010 hatten PKK-nahe linksextremistische Gruppen ein bundesweites Aktionsb\u00fcndnis unter der Bezeichnung \"Tatort Kurdistan\" gegr\u00fcndet. An dem B\u00fcndnis sind von PKK-Seite insbesondere die YEK-KOM, die sich im Juni 2014 in NAV-DEM umbenannte, sowie auf linksextremistischer Seite u. a. die MLPD beteiligt.139 Die Kampagne zielt darauf ab, angebliche Verwicklungen deutscher Beh\u00f6rden sowie der Industrie in den \"Krieg der T\u00fcrkei gegen die kurdische Zivilbev\u00f6lkerung\" aufzuzeigen. Zudem for139 dert die Kampagne die Aufhebung des Bet\u00e4tigungsverbots gegen die PKK in Deutschland und die Freilassung des seit 1999 in der T\u00fcrkei inhaftierten PKK-F\u00fchrers Abdullah \u00d6calan. 139 Internetseite \"de.indymedia.org\", abgerufen am 23.01.2017. -- 116 --","Die MLPD ist dar\u00fcber hinaus ma\u00dfgeblich in die Organisation der \"Kobane-Solidarit\u00e4tsbrigaden\" eingebunden, einer Initiative der linksextremistischen \"Internationalistischen Organisation revolution\u00e4rer Parteien 140 und Organisationen\" (ICOR), der weltweit 48 Gruppierungen angeh\u00f6ren. So wirbt die MLPD um Freiwillige f\u00fcr die Mitwirkung an diesen \"Solidarit\u00e4tsbrigaden\", deren Ziel u. a. die Errichtung eines Gesundheitszentrums in Nordsyrien ist. Zur Unterst\u00fctzung dieses Projekts sind auch deutsche Linksextremisten in die kurdisch kontrollierten Kampfgebiete Syriens gereist.140 Der Einmarsch der t\u00fcrkischen Truppen in die nordsyrische Kurdenprovinz Afrin zu Jahresbeginn 2018 hatte auch den Effekt, dass sich die bereits bestehenden ideologischen \u00dcberschneidungen zwischen Linksextremisten und Aktivisten und Sympathisanten der PKK weiter verfestigt haben. Beide Lager sehen ihre Ideale und Ziele, wie z. B. die Gleichberechtigung der Frau, Demilitarisierung, Sozialismus/Kommunismus und Antiimperialismus durch die t\u00fcrkische Intervention im Nachbarland gef\u00e4hrdet. Aus diesen Gr\u00fcnden haben sich die jeweiligen Protagonisten und Anh\u00e4nger z. B. bei gemeinsam durchgef\u00fchrten Demonstrationen gegenseitig unterst\u00fctzt. Aufgrund der bestehenden Fl\u00fcchtlingssituation und der besonderen Motivation infolge des syrischen B\u00fcrgerkrieges waren auf Seiten der PKK-Anh\u00e4nger dort insbesondere syrische Kurden aktiv. Gewaltbereite Mitglieder der PKK-Jugendorganisation haben allem Anschein nach zusammen mit Linksextremisten im Rahmen der Proteste gegen die t\u00fcrkische Milit\u00e4roperation in Afrin zu Gewaltoder Besetzungsaktionen gegen t\u00fcrkische und deutsche in140 Internetseite \"rebell.info\", abgerufen am 23.01.2017. -- 117 --","l\u00e4ndische Einrichtungen, Parteizentralen und Banken aufgerufen, solche Aktionen durchgef\u00fchrt und entsprechende anonyme Bekennerschreiben zu den begangenen Straftaten verfasst und im Internet, z. B. 141 unter dem Blog \"FIGHT4AFRIN\"142 aufgelistet und ver\u00f6ffentlicht. Die zahlreichen schweren Straftaten, die bei diesen Aktionen begangen wurden (z. B. versuchter Mord, Brandstiftung), zogen entsprechende strafrechtliche Ermittlungs143 verfahren nach sich, die zu einer Reihe von Verurteilungen gef\u00fchrt haben. 141 Brandanschlag auf ein Vereinsgeb\u00e4ude der t\u00fcrkisch-ultranationalistischen \"Grauen W\u00f6lfe\" in Meschede am 11.03.2018, Internetseite \"rojaciwan.eu\", abgerufen am 11.03.2018. 142 Internetseite des Blogs \"FIGHT4AFRIN\" vom 08.03.2018 und 18.03.2018, abgerufen am 10.01.2019. 143 Internetseite \"nuceciwan10.com\", abgerufen am 18.03.2018. -- 118 --","8 Spionageabwehr 8.1 Deutschland im Fokus ausl\u00e4ndischer Nachrichtendienste Die Bundesrepublik Deutschland stellt mit ihrer Vielzahl an technologisch-wissenschaftlich hoch entwickelten und ausgerichteten Wirtschaftsunternehmen und Forschungseinrichtungen sowie ihrer Hochschullandschaft einen pulsierenden Produktionsund Innovationsraum dar. Zudem nimmt unser Land aufgrund seiner geostrategischen Lage und Mitgliedschaften in verschiedenen internationalen Einrichtungen, hier insbesondere in der Nordatlantischen Verteidigungsorganisation (NATO) und in der Europ\u00e4ischen Union (EU), die Rolle eines im politischen Wirkungsfeld verschiedener Staaten handelnden, bedeutsamen Akteurs ein. Insgesamt weckt dies kontinuierlich das Interesse und die Aufmerksamkeit weiterer international agierender Player und f\u00fchrt seit Jahren und mit anhaltend hoher Intensit\u00e4t zu Aufkl\u00e4rungsaktivit\u00e4ten von Nachrichtendiensten verschiedener Staaten auf 144 deutschem Boden. Die Abwehr derartiger T\u00e4tigkeiten in Deutschland ist eine Kernkompetenz des Verfassungsschutzes und erfolgt im Rahmen einer gesetzlich normierten Aufgabenstellung durch die jeweiligen Fachbereiche Spionageabwehr im l\u00e4nder\u00fcbergreifenden Verbund. Die Regierungen fast aller Staaten dieser Welt befinden sich im st\u00e4ndigen Wettlauf um wichtige und pr\u00e4zise Informationen aus dem Ausland, die insbesondere mit wirtschaftlichen, politischen und/oder milit\u00e4rischen Bez\u00fcgen in nationale Entscheidungsprozesse einflie\u00dfen und dortige Handlungsvorteile begr\u00fcnden sollen. 144 Foto: pixabay.com. -- 119 --","Insbesondere die Russische F\u00f6deration, die Volksrepublik China und die Islamische Republik Iran sind auch weiterhin als Haupttr\u00e4ger nachrichtendienstlicher bzw. in diesem Kontext als sicherheitsrelevant einzustufender Aktivit\u00e4ten anzusehen. Diesbez\u00fcglich angewandte methodische Vorgehensweisen sind etwa die Absch\u00f6pfung \u00f6ffentlich zug\u00e4nglicher Informationen, das Abh\u00f6ren bzw. \u00dcberwachen der Telefonund Internetkommunikationsverbindungen, die klassische Anwerbung und Steuerung nachrichtendienstlich bedeutsamer Personen sowie die Durchf\u00fchrung verdeckter, hochkomplexer Angriffe im Cyberraum. Auch wenn die letztgenannte Methode in den vergangenen Jahren eine - auch der medialen Berichterstattung geschuldete - zunehmende Aufmerksamkeit bzw. Bedeutung erlangt hat, d\u00fcrften Einsatz und Steuerung menschlicher Erkenntnisquellen in einem Zielobjekt aus Sicht eines Nachrichtendienstes nach wie vor als bevorzugt anzustreben und h\u00f6chstwirksam zu betrachten sein. Dar\u00fcber hinaus stehen jedoch auch die Aktivit\u00e4ten weiterer ausl\u00e4ndischer Nachrichtendienste, etwa die der T\u00fcrkei, unter Beobachtung der deutschen Spionageabwehr. Kernaufgabe t\u00fcrkischer Dienste in Deutschland ist die Aufkl\u00e4rung von hier t\u00e4tigen oppositionellen Organisationen. In diesem Zusammenhang wird der Bewegung des islamischen Predigers Fethullah G\u00fclen eine besondere Bedeutung beigemessen. Diese Organisation wird aus Sicht der t\u00fcrkischen Regierung f\u00fcr den Putschversuch im Juli 2016 in der T\u00fcrkei verantwortlich gemacht. T\u00fcrkische Sicherheitsbeh\u00f6rden verfolgen seitdem weltweit vermeintlich Verantwortliche. Weitere Staaten, z. B. Syrien und Indien, legen ihr nachrichtendienstliches Augenmerk ebenfalls besonders auf im deutschen Exil lebende Oppositionsgruppen aus dem eigenen Land und sind bestrebt, diese zu infiltrieren bzw. deren Wirken in Deutschland einzud\u00e4mmen. Die Bek\u00e4mpfung der Proliferation, also die illegale Weiterverbreitung atomarer, biologischer oder chemischer Massenvernich-- 120 --","tungswaffen (ABC-Waffen) beziehungsweise der zu ihrer Herstellung erforderlichen Materialien sowie entsprechender Tr\u00e4gersysteme (z. B. Raketen) einschlie\u00dflich des hierf\u00fcr notwendigen Wissens, liegt im Zusammenwirken mit anderen Beh\u00f6rden auch im Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Spionageabwehr. Unter diesen Gesichtspunkten sind im Wesentlichen die Islamische Republik Pakistan, die Islamische Republik Iran, die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea) und die Arabische Republik Syrien anzuf\u00fchren. Deren Nachrichtendienste sind in vielf\u00e4ltigster Hinsicht in rechtswidrige Beschaffungsaktivit\u00e4ten auf dem Gebiet der Proliferation eingebunden und bedienen sich dabei weltweit ausgerichteter, konspirativ agierender Gesch\u00e4ftsund Handelsstrukturen. Auf dem Feld der sicherheitsrelevanten Propagandaund Desinformationsaktivit\u00e4ten, also der staatlich gesteuerten Manipulation der \u00f6ffentlichen Meinungsbildung sowie entsprechender Einflussnahmen auf politische Entscheidungstr\u00e4ger in Deutschland, ist als ma\u00dfgeblicher Akteur ebenfalls die Russische F\u00f6deration anzuf\u00fchren. Hier gelangen umfangreiche Mittel und Methoden zur Anwendung, die unter dem vermeintlichen Deckmantel einer objektiven Berichterstattung, gezielt prorussische Sichtweisen und Argumentationsmuster platzieren und somit insgesamt den politischen Interessen Russlands dienen sollen. In diese Aktivit\u00e4ten sind mehrere staatliche Einrichtungen, eine Vielzahl von Organisationen und Institutionen privater Tr\u00e4gerschaften sowie soziale Medien eingebunden. Die T\u00e4tigkeit der Spionageabwehr ist auf die Beobachtung aller rechtswidrigen nachrichtendienstlichen Aktivit\u00e4ten auf deutschem Boden bzw. gegen Deutschland zielende Spionage und in diesem Kontext als sicherheitsgef\u00e4hrdend zu bezeichnenden Bestrebungen ausgerichtet und unterliegt insoweit keiner Festlegung auf einzelne Staaten. -- 121 --","8.2 Vorsicht: nachrichtendienstliche Kontaktaufnahme \u00fcber Soziale Netzwerke Soziale Netzwerke wie Facebook, LinkedIn und Xing bieten viele M\u00f6glichkeiten, mit interessanten Leuten Kontakte zu kn\u00fcpfen, sich zu vernetzen oder einen neuen Job zu finden. Daher interessieren sich auch ausl\u00e4ndische Nachrichtendienste in besonderem Ma\u00dfe f\u00fcr Soziale Netzwerke, denn sie enthalten eine F\u00fclle von wichtigen Informationen: Details zur Biografie einer Person, zur Ausbildung, zur aktuellen T\u00e4tigkeit, zu Freunden und Kollegen. Hier werden Informationen zu pers\u00f6nlichen Gewohnheiten und Hobbys usw. herausgefiltert, wie etwa Lieblingsrestaurants, Reisel\u00e4nder, politische Interessen (\"Likes\") und mehr. Gerade chinesische Nachrichtendienste waren in den letzten Jahren in Netzwerken wie LinkedIn und Facebook aktiv und d\u00fcrften auch zuk\u00fcnftig bestrebt sein, sich \u00fcber diesen Weg geeignete Zug\u00e4nge zu erschlie\u00dfen bzw. geeignete Quellen zu werben. Zu diesem Zweck haben sie Fake-Profile geschaffen, \u00fcber die entsprechende Anbahnungen erfolgen. Es werden h\u00e4ufig Personen ausgew\u00e4hlt, die sich mit f\u00fcr China wichtigen Themen befassen (z. B. Au\u00dfenpolitik, EU, G7/G20-Gipfel, Wirtschaftsund W\u00e4hrungspolitik, Terrorismus, Uiguren, Tibet, Territorialkonflikte im S\u00fcdchinesischen Meer etc.). Auch gehen chinesische Nachrichtendienste bevorzugt auf Personen zu, die schon einmal in China waren, oder die die Landessprache beherrschen. Oftmals sind dies Besch\u00e4ftigte deutscher und europ\u00e4ischer Beh\u00f6rden, Diplomaten, Offiziere der Bundeswehr, Wissenschaftler, Studenten, Angestellte von Entwicklungshilfeorganisationen und sonstigen Institutionen sowie freie Politikberater mit Zug\u00e4ngen zu Ministerien oder anderen Beh\u00f6rden. Dabei treten die chinesischen Nachrichtendienste nicht offen auf, sondern tarnen sich als Mitarbeiter von Denkfabriken (Think Tanks), als Wissenschaftler (Research Fellow) oder Angeh\u00f6rige chinesischer Dienststellen (z. B. Stadtverwaltungen). Manchmal geben sie auch vor, als Personalvermittler (Headhunter) oder Manager von Consulting Firmen t\u00e4tig zu sein. Diese Mitarbeiter f\u00fch-- 122 --","ren ihr Interesse hinsichtlich eines speziellen Arbeitsgebietes an und fragen nach M\u00f6glichkeiten eines diesbez\u00fcglichen Austausches. Auch wird mitgeteilt, dass ein \"wichtiger Kunde\" in China Interesse an Analysen aus diesem Arbeitsgebiet habe. Sobald die angesprochenen Personen dann Interesse zeigen, verl\u00e4uft die Anbahnung typischerweise wie folgt: Die Personen werden im n\u00e4chsten Schritt um ihren Lebenslauf und eine Probearbeit gebeten, f\u00fcr die eine Bezahlung erfolgt. Wenn diese Arbeit zur Zufriedenheit ausgefallen ist, wird eine Einladung nach China ausgesprochen, um sich mit dem \"wichtigen Kunden\" zu treffen. Dieser tritt jedoch niemals in Erscheinung und wird namentlich auch nicht benannt. Entstehende Kosten werden von der chinesischen Seite \u00fcbernommen. Im weiteren Verlauf werden die Personen aufgefordert, gegen Bezahlung Berichte zu verfassen und/ oder interne, sensible Informationen aus ihrem Arbeitsbereich weiterzugeben. Unabh\u00e4ngig von der dargestellten Vorgehensweise erfolgen Anbahnung und Werbung h\u00e4ufig im Land selbst. Mitarbeiter dortiger Nachrichtendienste treten unter Verwendung der bereits skizzierten Legenden an die entsprechenden Personen heran. Hier wird versucht, eine scheinbar freundschaftliche Beziehung aufzubauen, aus dieser dann z. B. Vorschl\u00e4ge zur Mitarbeit an bestimmten Forschungsprojekten an die Betroffenen gerichtet werden. In der Folgezeit nehmen diese Auftr\u00e4ge immer konkretere Formen an, werden brisanter und die gezahlten finanziellen Betr\u00e4ge steigen. 8.3 Bedrohungen durch Cyberangriffe Moderne Gesellschaften sind Informationsgesellschaften. Dies bedeutet zugleich, dass sie von Informationen abh\u00e4ngig sind. Informationen m\u00fcssen jederzeit verf\u00fcgbar und korrekt sein, zugleich jedoch vor unberechtigter Kenntnisnahme gesch\u00fctzt werden. In Zeiten einer weltweiten massiven Vernetzung, also \u00fcber alle L\u00e4ndergrenzen hinweg, stellt dies eine enorme Herausforderung f\u00fcr jeden einzelnen B\u00fcrger, aber auch f\u00fcr Firmen, Organisa-- 123 --","tionen sowie Politik und Verwaltung dar. Die \u00f6ffentlichen Diskussionen um Vorf\u00e4lle rund um bekannt gewordene Datenskandale und Spionagef\u00e4lle in den letzten Jahren zeigen die Vielf\u00e4ltigkeit der Gefahren und die Bedeutung von Datensicherheit f\u00fcr die Gesellschaft insgesamt. Wie einleitend im Abschnitt 8.1 dargestellt steht die Bundesrepublik Deutschland im Fokus ausl\u00e4ndischer Nachrichtendienste. Die Bedeutung der Aussp\u00e4hung von Informationen, m\u00f6gen dies politische Angelegenheiten, wie Ver145 handlungsstrategien oder Informationen \u00fcber politische Gegner, milit\u00e4rische Geheimnisse oder auch Firmen-Know-how, wie Konstruktionen oder Technologien sein, ist augenf\u00e4llig. Dabei ist zu ber\u00fccksichtigen, dass es in vielen L\u00e4ndern zum gesetzlichen oder staatlichen Auftrag der Nachrichtendienste geh\u00f6rt, die eigene Volkswirtschaft durch die Beschaffung solcher Informationen zu unterst\u00fctzen. Der hierdurch in Deutschland entstehende Schaden in der Wirtschaft bewegt sich in Milliardenh\u00f6he und kann im Einzelfall existenzgef\u00e4hrdend sein. Das Beschaffen von Informationen ist jedoch nicht das einzige Ziel von Cyberangriffen. In vielen F\u00e4llen geht es auch um das Einwirken auf die gesellschaftliche Meinungsbildung. Beispiele hierf\u00fcr sind die Versuche der Manipulation von Wahlen durch das Ver\u00f6ffentlichen von falschen Informationen \u00fcber Bewerber oder die massenhafte Verbreitung von einseitigen Kommentaren und Meinungen in sozialen Medien mit dem Ziel der Diskreditierung einzelner Bewerber, um bestimmte politische Richtungen zu sch\u00e4digen und damit andere zu f\u00f6rdern, oder aber einer politischen Destabilisierung unserer Gesellschaft im Allgemeinen. 145 Foto: Ministerium f\u00fcr Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern. -- 124 --","Ein weiteres Ziel solcher Angriffe stellt das Vorbereiten oder Durchf\u00fchren von Sabotage dar. Hierbei wird beispielsweise Schadsoftware in industrielle Steuerungssysteme eingeschleust, um diese insgesamt zu zerst\u00f6ren oder zumindest etwaige Produktionsabl\u00e4ufe zu behindern. Im Zentrum der Beobachtungen stehen hier die sogenannten Kritischen Infrastrukturen (kurz: KRITIS). Darunter werden Anlagen, Systeme oder Teile davon verstanden, die von wesentlicher Bedeutung f\u00fcr die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen, der Gesundheit, der Sicherheit und des wirtschaftlichen oder sozialen Wohlergehens der Bev\u00f6lkerung sind und deren St\u00f6rung oder Zerst\u00f6rung erhebliche Auswirkungen h\u00e4tte, da ihre Funktion nicht aufrechterhalten werden k\u00f6nnten. Aufgrund der globalen digitalen Vernetzung erfolgen diese Angriffe auf unterschiedlichen Wegen von beliebigen unbekannten Orten. Das Enttarnungsund Gef\u00e4hrdungsrisiko ist hierbei gering. Dies macht es auch f\u00fcr ausl\u00e4ndische Nachrichtenund Sicherheitsdienste interessant, sich dieser Mittel zu bedienen. Cyberkampagnen haben sich zu einem Standardwerkzeug vieler Nachrichtendienste entwickelt. Mehrere Staaten haben in den letzten Jahren ihre entsprechenden F\u00e4higkeiten im Cyberraum kontinuierlich ausgebaut. Der digitale Datenraum hat sich zu einem Hochrisikoraum entwickelt. Besonders in Erscheinung getreten sind in den letzten Jahren Cyberangriffskampagnen, die Russland, China und dem Iran zugeordnet werden. Erinnert sei hier an die Russland zugeordnete Cyberangriffskampagne APT28, auch als FANCY BEAR bezeichnet, zu der auch der Angriff auf den Deutschen Bundestag im Mai 2015 oder gegen Parteistrukturen und Stiftungen im Mai 2016 in Deutschland gerechnet werden. Ebenso wird die Cyberangriffskampagne SNAKE, zu der auch der Cyberangriff auf den R\u00fcstungsund Technologiekonzern RUAG z\u00e4hlt, Russland zugeordnet. China wird die Cyberangriffskampagne APT10, auch als STONE PANDA bezeichnet, zugerechnet. Das Aufkl\u00e4rungsinteresse gilt vor allem der Hochtechnologie, insbesondere in den von China -- 125 --","f\u00fcr die Entwicklung als besonders wichtig eingestuften zehn Schl\u00fcsseltechnologien, wozu beispielsweise Medizintechnik, Materialforschung, Steuerungstechnik oder die Energietechnik z\u00e4hlen. Speziell nach dem STUXNET-Schock (spezielles Schadprogramm zum Angriff auf ein industrielles System zur \u00dcberwachung und Steuerung) in 2010 konnte beobachtet werden, dass die iranischen Cyberf\u00e4higkeiten ausgebaut wurden. Dortiges Ziel ist es einerseits zwar, die internetgebundene Kommunikation zu kontrollieren, um Gefahren f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit zu begegnen und die eigene Infrastruktur zu sch\u00fctzen. Die F\u00e4higkeiten werden jedoch andererseits auch offensiv zur Spionage und Sabotage genutzt. Die Abwehr von Gefahren aus dem Cyberraum ist ganz generell Aufgabe eines jeden Unternehmens, jeder Beh\u00f6rde und jeder sonstigen Einrichtung. Dieser allgemeine Schutz durch Technik muss jedoch durch umsichtiges Handeln jedes Einzelnen erg\u00e4nzt werden. Systeme ohne technischen Grundschutz sind Angriffen gegen\u00fcber vollkommen ausgeliefert und stellen selbst eine Gefahr dar. Unbedachtes Handeln jedoch f\u00fchrt ebenso zu einer Gef\u00e4hrdung der eigenen Systeme und kann durch keine anderen Ma\u00dfnahmen ausgeglichen werden. Dar\u00fcber hinaus ist die Cyberabwehr eine Aufgabe der Sicherheitsbeh\u00f6rden. W\u00e4hrend das Bundesamt f\u00fcr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) technologische Unterst\u00fctzung leistet und die Polizeibeh\u00f6rden f\u00fcr die Verfolgung von Straftaten zust\u00e4ndig sind, informieren, sensibilisieren und beraten die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden im Rahmen ihrer gesetzlichen Zust\u00e4ndigkeiten zur Vorbeugung und Abwehr der skizzierten Gefahren. Hierzu sammeln sie entsprechende Informationen und werten diese aus. -- 126 --","8.4 Wirtschaftsschutz - Herausforderung f\u00fcr Staat und Unternehmen Eine funktionsund leistungsf\u00e4hige Wirtschaft ist eine wichtige und grundlegende Voraussetzung zur Gew\u00e4hrleistung eines modernen, staatlichen Gemeinwesens. Wie bereits ausgef\u00fchrt, stellen deutsche Unternehmen und Forschungseinrichtungen seit vielen Jahren \"Objekte der Begehrlichkeiten\" f\u00fcr eine Vielzahl ausl\u00e4ndischer Nachrichtendienste dar und sind somit permanent und in hoher Intensit\u00e4t entsprechenden Angriffen mit unterschiedlichster Auspr\u00e4gung und Zielsetzung ausgesetzt. In diesem Lichte ist der Schutz der heimischen Wirtschaft gegen sch\u00e4digende Handlungen und Entwicklungen mit Bez\u00fcgen zur Spionage, Sabotage, Extremismus oder Terrorismus als gemeinsame Herausforderung f\u00fcr Staat und Unternehmen anzusehen. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4nder stellen sich dieser Aufgabe und leisten im Rahmen der bestehenden Eigenverantwortung von Unternehmen durch Sensibilisierung und Aufkl\u00e4rung einen wirkungsvollen Beitrag zum Wirtschaftsschutz und somit letztendlich auch zur Sicherung des Standortes Deutschland. So erarbeiten und b\u00fcndeln im Rahmen der Initiative Wirtschaftsschutz seit 2016 verschiedene Sicherheitsbeh\u00f6rden, Verb\u00e4nde und Unternehmen unter Koordinierung des Bundesministeriums des Innern, f\u00fcr Bau und Heimat (BMI) verschiedene M\u00f6glichkeiten eines zielf\u00fchrenden Handelns und f\u00fchren diese durch partnerschaftliches Zusammenwirken optimierten Bearbeitungslinien zu. F\u00fcr eine weiterf\u00fchrende, vertiefende Informationsvermittlung zu diesem Themenfeld steht Interessenten insbesondere die Internetplattform www.wirtschaftsschutz.info zur Verf\u00fcgung. -- 127 --","8.5 Spionageabwehr Mecklenburg-Vorpommern - Ihr Ansprechpartner vor Ort Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern k\u00f6nnen vor den drohenden Gefahren der zunehmenden Aussp\u00e4hung von hier ans\u00e4ssigen und nachrichtendienstlich interessanten Personen, Unternehmen, Beh\u00f6rden sowie Organisationen nur warnen. Ausl\u00e4ndische Nachrichtendienste versuchen etwa Personen, die in entsprechend relevanten politischen oder wirtschaftlichen Institutionen oder Firmen in Deutschland t\u00e4tig sind, anzuwerben bzw. auf andere Weise an begehrte Betriebsgeheimnisse und Unterlagen zu gelangen. So kann es w\u00e4hrend der Aufenthalte von insbesondere chinesischen Besuchergruppen in Betrieben immer wieder zu Auff\u00e4lligkeiten kommen, die auch unter Aspekten der Wirtschaftsspionage zu betrachten sind. In diesem Kontext sind etwa das scheinbar versehentliche Entwenden von technischen Ger\u00e4tschaften (wie Laptops, Smartphones usw.) des gastgebenden Unternehmens, der Einsatz von elektronischen Speichermedien zur verdeckten Aufzeichnung, das vermeintliche Verlaufen einzelner Besucher in Sicherheitsbereiche der jeweiligen Institutionen oder die \u00dcbergabe von mit Schadsoftware infizierten USB-Sticks als Gastgeschenke anzuf\u00fchren. Daher sollte in verantwortungsbewusster Vorbereitung von derartigen Besuchsaufenthalten grunds\u00e4tzlich die oder der zust\u00e4ndige Sicherheitsbeauftragte des Unternehmens (oder auch der Beh\u00f6rde) unterrichtet und in \u00dcberlegungen zur Umsetzung geeigneter Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen einbezogen werden. In diesem Zusammenhang wird z. B. angemerkt, dass es ggf. einzelnen Personen nicht gestattet sein sollte, sich frei bzw. abgesetzt von der jeweiligen Besuchergruppe ohne Beaufsichtigung bzw. Begleitung in B\u00fcror\u00e4umlichkeiten oder Produktionsr\u00e4umen aufzuhalten. Auch wenn mit den vorstehenden Ausf\u00fchrungen insgesamt kein Generalverdacht \u00fcber chinesische oder generell ausl\u00e4ndische Staatsb\u00fcrger ausgesprochen wird, geben vorliegende Erkennt-- 128 --","nisse doch berechtigten Anlass zu einer erh\u00f6hten Aufmerksamkeit sowie einem sensiblen Umgang mit der Thematik. Insgesamt sollten Einzelpersonen, Unternehmen, Beh\u00f6rden und sonstige Institutionen ein besonderes Interesse am Schutz ihrer vertraulichen, betriebsinternen Informationen haben 146 und durch ein angemessenes Verhalten im pers\u00f6nlichen und beruflichen Umfeld jederzeit den erforderlichen Sicherheitsinteressen Rechnung tragen. Im Kern einer kritischen Betrachtung geht es hier um die Frage, welche Informationen wirklich f\u00fcr au\u00dfenstehende Dritte zur Verf\u00fcgung gestellt werden m\u00fcssen bzw. k\u00f6nnen, ohne dass hierdurch ein sch\u00e4digender, ungewollter Datenabfluss - auch gerade mittels technischer Kommunikationsm\u00f6glichkeiten - eintritt. Zur Erf\u00fcllung unserer Aufgaben sind wir auch auf Ihre Mithilfe angewiesen. Insofern w\u00fcrden wir uns freuen, wenn unsere Ausf\u00fchrungen Ihr Interesse geweckt haben. M\u00f6glicherweise sehen Sie Gegebenheiten des t\u00e4glichen, pers\u00f6nlichen Wirkens, etwa als Privatperson, beruflich Selbst\u00e4ndiger oder Besch\u00e4ftigter in der Wirtschaft oder dem \u00f6ffentlichen Dienst, im Kontext vorstehender Ausf\u00fchrungen mitunter in einem anderen, neuen Licht und Ihnen fallen Erlebnisse bzw. Umst\u00e4nde ein, die Sie bislang nicht genau einordnen konnten und die ggf. einen nachrichtendienstlichen Hintergrund aufweisen. Spionage ist ein sehr reales, weitverbreitetes Ph\u00e4nomen mit vielf\u00e4ltigen Facetten und Auspr\u00e4gungen, mit dem auch \"ganz normale Menschen\" in Ber\u00fchrung kommen k\u00f6nnen. Sollten Sie daher Hinweise haben bzw. erlangen, die auf eine m\u00f6gliche 146 Foto: pixabay.com. -- 129 --","Spionagerelevanz deuten k\u00f6nnen, m\u00f6chten wir Sie bitten, sich schnellstm\u00f6glich mit uns in Verbindung zu setzen. Im Rahmen einer vertraulichen Behandlung Ihrer Verdachtsmomente k\u00f6nnen wir Ihnen auch f\u00fcr den Fall einer eigenen pers\u00f6nlichen Verstrickung ggf. individuelle L\u00f6sungsans\u00e4tze aufzeigen. Bei der Wahrnehmung unserer T\u00e4tigkeit arbeiten wir nach dem Opportunit\u00e4tsprinzip, unterliegen also im Gegensatz zur Polizei nicht der Pflicht zur Verfolgung von m\u00f6glichen Straftaten. Dar\u00fcber hinaus stehen wir Ihnen auch zur Kl\u00e4rung von Sachverhalten, die nicht unmittelbar in die Zust\u00e4ndigkeit der hiesigen Spionageabwehr fallen, auf Wunsch bei der Vermittlung von weiteren kompetenten Ansprechpartnern anderer Dienststellen im Bundesgebiet selbstverst\u00e4ndlich gern zur Verf\u00fcgung. Wir sind f\u00fcr Sie da: Ministerium f\u00fcr Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Verfassungsschutz -Spionageabwehr - Postfach 11 05 52 19005 Schwerin 147 Telefon: 0385 / 7420-0 Fax: 0385 / 714438 E-Mail: spionageabwehr@verfassungsschutz-mv.de 147 Foto: Silke Kaiser/pixelio.de. -- 130 --","9 \u00d6ffentlichkeitsarbeit Der Verfassungsschutz soll die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes sowie der L\u00e4nder vor Gefahren sch\u00fctzen, die beispielsweise aus politischem Extremismus, Terrorismus, Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit oder Gewalt hervorgehen k\u00f6nnen. Dazu informiert er die zust\u00e4ndigen Stellen, wie z. B. die Polizei und andere Beh\u00f6rden sowie die \u00d6ffentlichkeit. Auf diese Weise k\u00f6nnen - durch die zust\u00e4ndigen Stellen - rechtzeitig die erforderlichen Ma\u00dfnahmen zur Abwehr dieser Gefahren getroffen werden und die \u00d6ffentlichkeit wird hinsichtlich der Bedrohungen der Demokratie aufgekl\u00e4rt und sensibilisiert. Diese Aufgabe ist im Landesverfassungsschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern gesetzlich festgelegt. Sie ist somit Verpflichtung aber auch Selbstverst\u00e4ndnis f\u00fcr den Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern zugleich. Zur Erf\u00fcllung dieser Aufgabe ver\u00f6ffentlicht der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern zusammenfassende Berichte und Brosch\u00fcren. Der Verfassungsschutzbericht informiert \u00fcber die wesentlichen w\u00e4hrend des Berichtsjahres gewonnenen Erkenntnisse, bewertet diese und gibt eine Prognose \u00fcber die weitere Entwicklung der Bedrohungslage in unserem Bundesland ab. Der Bericht steht allen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern sowohl als bestellbare gedruckte Brosch\u00fcre als auch in elektronischer Form auf der Internetseite des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern zur Verf\u00fcgung. 9.1 Aktivit\u00e4ten Im vergangenen Jahr informierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern auf zahlreichen landesund bundesweiten Veranstaltungen das Fachpublikum und die \u00d6ffentlichkeit. Sie gaben Auskunft \u00fcber die Arbeit und die Aufgaben der Sicherheitsbeh\u00f6rden, \u00fcber neue -- 131 --","Entwicklungen im Verfassungsschutz sowie \u00fcber die Entwicklungen in den unterschiedlichen Bereichen des politischen Extremismus und Terrorismus und stellten sich Diskussionen zu aktuellen Themen. Bei dem im Jahr 2018 veranstalteten Mecklenburg-Vorpommern-Tag vom 18. bis 20. Mai in der Hanseund Universit\u00e4tsstadt Rostock war der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern mit einem Infostand als ein Bestandteil des Gesamtauftritts des Ministeriums f\u00fcr Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern vertreten. Eine Vielzahl von interessierten B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern nutzte diese M\u00f6glichkeit, um Fragen zu stellen und sich zu informieren. Ferner wirkte der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2018 unter anderem bei den folgenden Veranstaltungen mit: * 17. Januar 2018 Teilnahme an der AG der Ordnungs\u00e4mter im Landkreis Nordwestmecklenburg in Grevesm\u00fchlen mit Informationsund Erfahrungsaustausch zur aktuellen Situation beim Umgang mit \"Reichsb\u00fcrgern und Selbstverwaltern\". * 25. Januar 2018 Vortrag mit anschlie\u00dfender Diskussion vor dem 1. Studienjahr des 7. Gemeinsamen Ratanw\u00e4rterlehrgangs der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes zum Thema \"Verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Polizei und Verfassungsschutzbeh\u00f6rden\" an der Hochschule des Bundes f\u00fcr \u00f6ffentliche Verwaltung in L\u00fcbeck. * 5. M\u00e4rz 2018 Durchf\u00fchrung des bundesweiten Workshops zum SS 58a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) mit Vertretern von Sicherheitsund Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden in der Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Bund in Berlin. -- 132 --","* 18. und 19. April 2018 Teilnahme an den Danziger Gespr\u00e4chen in Heringsdorf auf der Insel Usedom mit Vortrag zum Thema \"Abwehr von Wirtschaftsspionage\" vor Vertretern von Sicherheitsbeh\u00f6rden, Milit\u00e4r, Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Medien. * 15. Mai 2018 Durchf\u00fchrung von Workshops mit Sch\u00fclern in Neustrelitz zu den Thematiken \"Rechtsextremismus\" sowie \"Islamismus\" im Rahmen des Jugendpolitiktages der Konrad-Adenauer-Stiftung. * 28. Mai 2018 Teilnahme am Gespr\u00e4ch \u00fcber die Sicherheit bei der Digitalisierung in der Wirtschaft vor Pr\u00e4sidenten und Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrern der Wirtschaftsverb\u00e4nde in Schwerin. * 31. Mai 2018 Teilnahme am Symposium im Rahmen der Sicherheitskooperation der ostdeutschen L\u00e4nder und Berlins in Magdeburg zum Thema \"Provokation und Propaganda - Neue Dynamiken antisemitischer Agitation\". * 10. und 11. September 2018 Teilnahme am Fachkongress Deutschlands f\u00fcr ITund Cybersicherheit bei Staat und Verwaltung (PITS) in Berlin mit Vortrag und Teilnahme an der Expertenrunde zum Thema \"Wirtschaftsspionage\". * 14. November 2018 Vortrag zum Thema \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" bei der Industrieund Handelskammer Schwerin vor Vertretern der Gewerbe\u00e4mtern Mecklenburg-Vorpommerns. -- 133 --","Die Sicherheitskonferenzen in den Landkreisen und kreisfreien St\u00e4dten wurden im Jahr 2018 unter der Teilnahme des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern und in Zusammenarbeit mit den Polizeibeh\u00f6rden fortgesetzt. Die Veranstaltungen fanden im Zeitraum Oktober bis Dezember statt und dienten zur Information \u00fcber die einzelnen Ph\u00e4nomenbereiche in der jeweiligen Region. Dar\u00fcber hinaus setzte der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern seine Informationsarbeit \u00fcber das Auftreten der sogenannten \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" (siehe Abschnitt 4) im \u00f6ffentlichen Raum fort. Im Berichtszeitraum nahmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern an insgesamt zehn Veranstaltungen teil, die zahlreiche Bedarfstr\u00e4ger aus der \u00f6ffentlichen Verwaltung oder Hoheitstr\u00e4ger mit Vollstreckungsaufgaben zum richtigen Umgang mit dem Ph\u00e4nomen informierten. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Mecklenburg-Vorpommern ist Teil des Beratungsnetzwerks Demokratie und Toleranz Mecklenburg-Vorpommern (www.demokratie-mv.de). Bei diesem Netzwerk handelt es sich um einen Zusammenschluss aus Beh\u00f6rden und nichtstaatlichen Beratungsorganisationen sowie Akteuren in freier Tr\u00e4gerschaft. Durch die Mitwirkung im landesweiten Beratungsnetzwerk sowie in den Regionalzentren f\u00fcr demokratische Kultur werden Einsch\u00e4tzungen zu extremistischen Entwicklungen in die Diskussionen eingebracht. Sofern Sie eine Vortrags-, Informationsveranstaltung oder eine Fachmesse vorbereiten, die Sachbezug zur Arbeit des Verfassungsschutzes aufweist, k\u00f6nnen Sie sich direkt an den Verfassungsschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, unter der Telefon-Nummer 0385/ 7420-0, wenden oder hierzu Kontakt \u00fcber die Internetseite www.verfassungsschutz-mv.de aufnehmen. -- 134 --","9.2 Informationsmaterialien Informationsmaterialien k\u00f6nnen kostenlos beim Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern angefordert oder auf der Internetseite www.verfassungsschutz-mv.de herunter geladen werden. Im Jahr 2018 hat der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern mehr als 650 Publikationen kostenfrei an interessierte B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sowie Einrichtungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und \u00fcber die Landesgrenzen hinaus versendet. * Verfassungsschutzberichte der Jahre 2006 bis 2018 * Rituale und Symbole der rechtsextremistischen Szene Rituale und Symbole der rechtsextremistischen Szene (Historische und ideologische Hintergr\u00fcnde des Rechtsextremismus, Juli 2015) Ministerium f\u00fcr Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Verfassungsschutz 1 * Infoflyer \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" in Mecklenburg-Vorpommern (Beh\u00f6rdenund B\u00fcrgerinformation) \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" in Mecklenburg-Vorpommern in Mecklenburg-Vorpommern Beh\u00f6rdeninformation B\u00fcrgerinformation WEHRHAFTE DEMOKRATIE F\u00dcR FREIHEIT UND SICHERHEIT WEHRHAFTE DEMOKRATIE F\u00dcR FREIHEIT UND SICHERHEIT -- 135 --","* Islamistische Aktivit\u00e4ten erkennen (Kompaktinformation zu Salafismus Ministerium f\u00fcr Inneres und Sport Abteilung Verfassungsschutz und anderen Formen des Islamismus Islamistische Aktivit\u00e4ten erkennen f\u00fcr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Fl\u00fcchtlingseinrichtungen, April 2016) Kompaktinformation zu Salafismus und anderen Formen des Islamismus f\u00fcr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Fl\u00fcchtlingseinrichtungen 1 * Wirtschaftsschutz - mehrteilige Faltblattserie (Gemeinschaftsproduktion der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern) zu den folgenden Einzelthemen: * Unsere Themen: Das sollten Sie wissen * Know-how-Schutz: Identifizieren, Bewerten, Sch\u00fctzen * Gesch\u00e4ftsreisen: Sicherheit bei Auslandsreisen * Personalauswahl: Loyalit\u00e4t als Sicherheitsgewinn * Sicherheitsl\u00fccke Mensch: Gefahr durch Innent\u00e4ter * Social Engineering: Informationsbeschaffung durch soziale Manipulation * Social Media: Risiken durch soziale Netzwerke * Besuchermanagement: Umgang mit Besuchern und Fremdpersonal * Elektronische Angriffe: Gefahren f\u00fcr Informationsund Kommunikationstechnik * Industrie 4.0: Herausforderungen neuer Technologien * Fokus Wirtschaft: Gefahren f\u00fcr Forschung und Lehre * Cloud Computing: Was KMU wissen und beachten sollten -- 136 --","* Proliferation - Wir haben Verantwortung (Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz f\u00fcr die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4ndern, Juli 2018) * Wirtschaftsspionage - Telekommunikationsanlagen Drahtlose Verbindungen Verfassungsschutz Fotokopierer Soziale Netzwerke Risiko f\u00fcr Unternehmen, Cloud Computing Cyberangriffe Konkurrenzaussp\u00e4hung Sicherheitsvorfall Abfotografieren Rootkits Know-how-Schutz Competitive-Intelligence Wissenschaft und Forschung Schnittstellen Informationsschutz Produktionsanlagen Social Engineering Russland Sicherheit Satellitenaufkl\u00e4rung (Gemeinschaftsproduktion der Wirtschaftsschutz China Kryptierung Proliferation Legalresidentur Trojaner Mobile Ger\u00e4te Verfassungsschutzbeh\u00f6rden von Personalauswahl Spionageabwehr Sicherheitsl\u00fccken Wirtschaftsspionage Bund und L\u00e4ndern, Juli 2014) Praktikanten Mittelstand Joint-Venture Kritis Risiko f\u00fcr Unternehmen, Einbruchsdiebstahl Messen Sensible Informationen geheim DDoS Wissenschaft und Botnetze W\u00fcrmer Forschung Kompromat Industrie Gastwissenschaftler Kronjuwelen Innent\u00e4ter Quellen Outsourcing Ausforschung Nachrichtendienste Smart-Meter Besuchermanagement BYOD VISA-Bestimmungen Sensibilisierung Zertifizierung Gespr\u00e4chsabsch\u00f6pfung Bund Dumpster Diving L\u00e4nder Dar\u00fcber hinaus stellt das Ministerium f\u00fcr Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern weitere Brosch\u00fcren und Information bereit, die kostenlos als Download unter der Adresse www.regierung-mv.de zur Verf\u00fcgung stehen. Zus\u00e4tzlich wird an dieser Stelle auch auf das umfassende Publikationsangebot des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz zu allen Themenbereichen (z.B. Cyberangriffe, Spionage, Linksextremismus, Ausl\u00e4nderextremismus, \"Reichsb\u00fcrger\") hingewiesen. Die Publikationen k\u00f6nnen unter www.verfassungsschutz.de als Download abgerufen oder bestellt werden. -- 137 --","9.3 Ausund Fortbildung/Praktika Im Rahmen von Ausund Fortbildungsveranstaltungen halten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern an der Fachhochschule f\u00fcr \u00f6ffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern in G\u00fcstrow (FH\u00f6VPR) sowohl Vortr\u00e4ge mit fachlichem Bezug zu der T\u00e4tigkeit und den Aufgaben des Verfassungsschutzes als auch zu ausgesuchten, aktuellen sicherheitspolitischen Themen. Grundlage ist eine Kooperationsvereinbarung mit der FH\u00f6VPR, die seit 2010 Bestand hat. Im Jahr 2018 erfolgten Vortr\u00e4ge vor angehenden Polizeibeamten zu den Themen Organisation und Aufgaben des Verfassungsschutzes und Schnittstellen zum polizeilichen Staatsschutz, zum Ph\u00e4nomen der sogenannten Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter sowie zum Islamismus. Um das gegenseitige Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die jeweiligen Aufgaben zu f\u00f6rdern und den Informationsaustausch zu verbessern, finden seit Juni 2014 gegenseitige mehrt\u00e4gige Hospitationen zwischen dem Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern und dem Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Staatsschutz, in verschiedenen Fachbereichen statt. Im Jahr 2018 haben neun Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des LKA M-V an Hospitationen in verschiedenen Fachbereichen des Verfassungsschutzes teilgenommen. Die Fortsetzung dieser Hospitationen wird auch f\u00fcr die Zukunft angestrebt. -- 138 --","Abk\u00fcrzungsverzeichnis AfD Alternative f\u00fcr Deutschland AG GGG Artgemeinschaft Germanische-Glaubens-Gemeinschaft AKK Antikapitalistisches Kollektiv APT Advanced Persistent Threat AufenthG Aufenthaltsgesetz BAMAD Bundesamt f\u00fcr den Milit\u00e4rischen Abschirmdienst BAMF Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge BfV Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz BKA Bundeskriminalamt BMI Bundesministerium des Innern, f\u00fcr Bau und Heimat BND Bundesnachrichtendienst BRD Bundesrepublik Deutschland BSI Bundesamt f\u00fcr Sicherheit in der Informationstechnik BUND Bund f\u00fcr Umwelt und Naturschutz BVerfG Bundesverfassungsgericht BVerfSchG Bundesverfassungsschutzgesetz B&H Blood and Honour DHKP-C Devrimci Halk Kurtulus Partisi/Cephesi (Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front) DKP Deutsche Kommunistische Partei DML Deutschland muss Leben e.V. fdGO freiheitlich demokratische Grundordnung FDP Freie Demokratische Partei FSF Feine Sahne Fischfilet F.i.e.L. Fremde im eigenen Land G 10 Gesetz zur Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses G20 Gruppe der Zwanzig GBA Generalbundesanwalt -- 139 --","GdVuST Geeinte deutsche V\u00f6lker und St\u00e4mme GETZ Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum GG Grundgesetz GTAZ Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum HAMAS Harakat al-Muqawama al-Islamiya HDP Halklarin Demokratik Partisi IBD Identit\u00e4re Bewegung Deutschland IB MV Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern IB\u00d6 Identit\u00e4re Bewegung \u00d6stereich ICOR Internationalistische Organisation revolution\u00e4rer Parteien und Organisationen IL Interventionistische Linke IMK Innenministerkonferenz IS Islamischer Staat IT Informationstechnologie JN Junge Nationalisten KADEK Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans KCK Koma Civaken Kurdistan KDStV Katholische Deutsche Studentenverbindung KE Kaukasisches Emirat KKK Koma Komalen Kurdistan KONGRA Kongra Gele Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) GEL KPV Kommunalpolitische Vereinigung der NPD KRITIS Kritische Infrastrukturen LfDI Landesbeauftragter f\u00fcr den Datenschutz und Informationsfreiheit LfV Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Verfassungsschutz LKA M-V Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern LRH M-V Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern LVerfSchG Landesverfassungsschutzgesetz Mecklenburg-VorM-V pommern -- 140 --","MC Motorcycle Club MKP Maoistische Kommunistische Partei MLKP Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschland MuP Mecklenburg und Pommern MVGIDA Mecklenburg-Vorpommern gegen die Islamisierung des Abendlandes MVSE Mecklenburg-Vorpommersche Strukturentwicklungsgenossenschaft eG NATO North Atlantic Treaty Organization (Nordatlantische Vertragsorganisation) NAV-DEM Demokratisches Gesellschaftszentrum der Kurdinnen und Kurden in Deutschland NIAS Nachrichtendienstliche Informationsund Analysestelle NPD Nationaldemokratische Partei Deutschland NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei NSR Nationale Sozialisten Rostock NSU Nationalsozialistischer Untergrund OLG Oberlandesgericht PartG Gesetz \u00fcber die politischen Parteien (Parteiengesetz) PIAS Polizeiliche Informationsund Analysestelle PMK Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t PKK 1. Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages Mecklenburg-Vorpommern 2. Partiya Karkeren Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) PUA Parlamentarischer Untersuchungsausschuss RAF Rote Armee Fraktion RED Rechtsextremismusdatei RH Rote Hilfe RNF Ring Nationaler Frauen RWE Rheinisch-Westf\u00e4lisches Elektrizit\u00e4tswerk AG SAV Sozialistische Alternative -- 141 --","SDAJ Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend SOO Soldiers of Odin Germany Mecklenburg-Vorpommern SRH Schwarz-Rote-Hilfe SS Schutzstaffel der NSDAP StGB Strafgesetzbuch S\u00dcG M-V Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz Mecklenburg-vorpommern TAK Freiheitsfalken Kurdistans (deutsche Bezeichnung) TATP Triacetontriperoxid TKP/ML T\u00fcrkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten VP Vertrauensperson WaffVwV Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz YPG Volksverteidigungseinheiten (Yekineyen Parastina Gel) -- 142 --","Glossar Anti-Antifa Unter dem Begriff \"Anti-Antifa\" verfolgen Neonazis in Anlehnung an Terminologie und Vorgehensweise von Linksextremisten ein Konzept zur Erfassung und Ver\u00f6ffentlichung von Daten \u00fcber politische Gegner. Deutlich wird dabei eine Bereitschaft zur Gewaltanwendung. Antifaschismus \"Antifaschismus\" als Begriff wird auch von Demokraten verwendet, um ihre Ablehnung des Rechtsextremismus zum Ausdruck zu bringen. Mehrheitlich nehmen jedoch Linksextremisten diesen Begriff f\u00fcr sich in Anspruch. Sie behaupten, dass der kapitalistische Staat den Faschismus hervorbringe, zumindest aber toleriere. Daher richtet sich der Antifaschismus nicht nur gegen tats\u00e4chliche oder vermeintliche Rechtsextremisten, sondern immer auch gegen den Staat und seine Vertreter, insbesondere Angeh\u00f6rige der Sicherheitsbeh\u00f6rden. Anti-Terror-Datei (ATD) Die Anti-Terror-Datei (ATD) ist eine gemeinsame Datei des Bundes und der L\u00e4nder zur Aufkl\u00e4rung und Bek\u00e4mpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des Antiterrordateigesetzes (ATDG). Advanced Persistent Threat (APT) Der Begriff \"Advanced Persistent Threat\" wird im Bereich der Cyber-Bedrohungen (Cyberangriff) f\u00fcr einen komplexen, zielgerichteten und effektiven Angriff auf IT-Infrastrukturen und vertrauliche Daten von Beh\u00f6rden und Unternehmen verwendet. Vielfach werden Angriffskampagnen vereinfacht mit APT und einer Nummer (z. B. APT28) versehen um damit die Angriffskampagne zu kennzeichnen. Das Ziel eines solchen Angriffes ist insbesondere die lang anhaltende Handlungsf\u00e4higkeit des Angreifers sicherzustellen. Dazu versucht dieser sich nach erfolgreichem Eindringen entweder m\u00f6glichst unauff\u00e4llig zu verhalten oder sich m\u00f6glichst schnell und umfassend in den angegriffenen Systemen auszubreiten und festzusetzen. Der Angreifer geht i. d. R. sehr gezielt vor und nimmt auch gro\u00dfen Aufwand in Kauf um sein Ziel zu erreichen. -- 143 --","Ausl\u00e4nderextremismus Extremistische Ausl\u00e4nderorganisationen verfolgen in Deutschland Ziele, die typischerweise durch aktuelle Ereignisse und politische Entwicklungen in ihren Heimatl\u00e4ndern bestimmt sind. Entsprechend ihrer politischen Ausrichtung handelt es sich dabei beispielsweise um linksextremistische Organisationen (z. B. die t\u00fcrkische \"Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C)), soweit sie in ihren Heimatl\u00e4ndern ein sozialistisches bzw. kommunistisches Herrschaftssystem anstreben oder um nationalistische Organisationen, die ein \u00fcberh\u00f6htes Selbstverst\u00e4ndnis von der eigenen Nation haben und die Rechte anderer V\u00f6lker missachten. Daneben gibt es separatistische Organisationen, die eine Losl\u00f6sung ihres Herkunftsgebietes aus einem bereits bestehenden Staatsgebilde und die Schaffung eines eigenen Staates verfolgen. Die gr\u00f6\u00dfte von den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden beobachtete ausl\u00e4nderextremistische Organisation in Deutschland ist nach wie vor die unter der Bezeichnung PKK bekannte \"Arbeiterpartei Kurdistans\". Autonome Kennzeichnend f\u00fcr die Bewegung der Autonomen, die \u00fcber kein einheitliches ideologisches Konzept verf\u00fcgt, ist die Ablehnung staatlicher und gesellschaftlicher Normen und Zw\u00e4nge, die Suche nach einem freien, selbstbestimmten Leben in herrschaftsfreien R\u00e4umen und der Widerstand gegen den demokratischen Staat und seine Institutionen, wobei Gewalt von Autonomen grunds\u00e4tzlich als Aktionsmittel (\"militante Politik\") akzeptiert ist. Autonome bilden den weitaus gr\u00f6\u00dften Anteil des gewaltbereiten linksextremistischen Personenpotenzials. Das Selbstverst\u00e4ndnis der heterogenen autonomen Bewegung ist gepr\u00e4gt von Anti-Einstellungen (\"antikapitalistisch\", \"antifaschistisch\", \"antipatriarchal\"). Diffuse anarchistische und kommunistische Ideologiefragmente (\"Klassenkampf\", \"Revolution\" oder \"Imperialismus\") bilden den Rahmen ihrer oftmals spontanen Aktivit\u00e4ten. Eine klassische Form autonomer Gewalt ist die so genannte Massenmilitanz. Das sind Stra\u00dfenkrawalle, die sich im Rahmen von Demonstrationen oder im Anschluss daran entwickeln. Hierbei kommt es regelm\u00e4\u00dfig auch zu Gewaltexzessen. -- 144 --","Autonome Freir\u00e4ume Als \"autonome Freir\u00e4ume\" k\u00f6nnen vor allem besetzte H\u00e4user, Wohnprojekte und selbstverwaltete Jugendund Kulturzentren gelten, deren Existenz und Erhalt Linksextremisten bedroht sehen, wenn sich die Besitzund Eigentumsverh\u00e4ltnisse \u00e4ndern. Bestrebungen, extremistische Bestrebungen sind nach allgemeinem Sprachgebrauch alle auf ein Ziel gerichteten Aktivit\u00e4ten. Extremistische Bestrebungen im Sinne der Verfassungsschutzgesetze sind im Wesentlichen politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes. Von Einzelpersonen gehen solche Bestrebungen nur dann aus, wenn sie auf die Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder eines der obigen Schutzg\u00fcter erheblich besch\u00e4digen k\u00f6nnen. Cyberangriffe Elektronische Angriffe Elektronische Angriffe Mit dem Begriff \"Elektronische Angriffe\" werden Ma\u00dfnahmen mit und gegen IT-Infrastrukturen bezeichnet. Neben der Informationsbeschaffung fallen darunter auch Aktivit\u00e4ten, die zur Sch\u00e4digung bzw. Sabotage dieser Systeme geeignet sind. Dazu geh\u00f6ren insbesondere das Aussp\u00e4hen, Kopieren oder Ver\u00e4ndern von Daten, die \u00dcbernahme einer fremden elektronischen Identit\u00e4t, der Missbrauch oder die Sabotage fremder IT-Infrastrukturen sowie die \u00dcbernahme von computergesteuerten, netzgebundenen Produktionsund Steuereinrichtungen. Die Angriffe k\u00f6nnen dabei sowohl von au\u00dfen \u00fcber Computernetzwerke, wie z. B. das Internet erfolgen, als auch durch einen direkten, nicht netzgebundenen Zugriff auf einen Rechner, z. B. mittels manipulierter Hardwarekomponenten wie Speichermedien (z. B. USB-Sticks). -- 145 --","Fanzine Der Begriff setzt sich aus den Worten \"Fan\" und \"Magazine\" zusammen und bezeichnet Publikationen, die innerhalb einer subkulturellen Szene szeneinterne Informationen verbreiten. In der subkulturell gepr\u00e4gten rechtsextremistischen Szene informieren diese Publikationen \u00fcber Musikgruppen, Tontr\u00e4ger, Konzerte sowie sonstige Szeneveranstaltungen. Aktivisten und rechtsextremistische Gruppierungen erhalten in Interviews Gelegenheit zur Selbstdarstellung und zur Verbreitung ihres extremistischen Gedankengutes. Gef\u00e4hrder Ein Gef\u00e4hrder ist eine Person, zu der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des SS 100a StPO, begehen wird. Die Einstufung einer Person als Gef\u00e4hrder erfolgt durch die Polizei ( Relevante Person). Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) Das GETZ hat am 15. November 2012 seine Arbeit aufgenommen. Ziel ist die Bek\u00e4mpfung des Rechts-, Links-, Ausl\u00e4nderextremismus/-terrorismus, Spionage und Proliferation. Ziel ist es, die Fachexpertise aller Beh\u00f6rden unmittelbar zu b\u00fcndeln und einen m\u00f6glichst l\u00fcckenlosen und schnellen Informationsfluss sicherzustellen. Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) Das 2004 eingerichtete \"Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum\" (GTAZ) in Berlin-Treptow mit einer \"Nachrichtendienstlichen Informationsund Analysestelle\" (NIAS) sowie einer \"Polizeilichen Informationsund Analysestelle\" (PIAS) konzentriert die Experten f\u00fcr Terrorismusabwehr der deutschen Sicherheitsbeh\u00f6rden an einem Ort. Im GTAZ sind die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder, das Bundeskriminalamt (BKA), die Landeskriminal\u00e4mter und der Bundesnachrichtendienst (BND) eingebunden. Weitere Teilnehmer sind die Bundespolizei, das Zollkriminalamt (ZKA), das Bundesamt f\u00fcr den Milit\u00e4rischen Abschirmdienst (BAMAD), das Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fccht-- 146 --","linge (BAMF) und Vertreter der Generalbundesanwaltschaft. Die Abstimmung von Bewertungen und Ma\u00dfnahmen bei sicherheitsrelevanten Sachverhalten mit Terrorismusbezug wird erleichtert und beschleunigt. Gentrifizierung Der Begriff beschreibt die Umstrukturierung ganzer Wohnviertel und Stadtteile zu hochwertigen Wohnquartieren und damit einhergehend die Ver\u00e4nderung der Wohnbev\u00f6lkerung. Dieses Themenfeld kommt h\u00e4ufig in Ballungsr\u00e4umen vor. Islamismus Der Begriff des Islamismus bezeichnet eine religi\u00f6s motivierte Form des politischen Extremismus. Islamisten sehen in den Schriften und Geboten des Islam nicht nur Regeln f\u00fcr die Aus\u00fcbung der Religion, sondern auch Handlungsanweisungen f\u00fcr eine islamistische Staatsund Gesellschaftsordnung. Ein Grundgedanke dieser islamistischen Ideologie ist die Behauptung, alle Staatsgewalt k\u00f6nne ausschlie\u00dflich von Gott (Allah) ausgehen. Damit richten sich islamistische Bestrebungen gegen die Vorschriften des Grundgesetzes, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Islamisten halten die Etablierung einer islamischen Gesellschaftsordnung f\u00fcr unabdingbar. Dieser Ordnung sollen letztlich sowohl Muslime als auch Nicht-Muslime unterworfen werden. Sonderformen des Islamismus sind der Salafismus () und der islamistische Terrorismus (). Islamistischer Terrorismus Mit dem Begriff \"islamistischer Terrorismus\" wird Terrorismus (), d. h. die Ver\u00fcbung schwerer Straftaten, wie sie in SS 129a Abs. 1 StGB genannt sind, oder andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen, bezeichnet, der sich unter Berufung auf den Islam bzw. dessen selektive Auslegung und politische Instrumentalisierung darauf abzielt, eine nach eigener Auffassung \"islamische Ordnung\" bzw. einen \"islamischen Staat\" zu errichten. Dem \"islamistischen Terrorismus\" werden sunnitische Gruppierungen, hierunter sowohl salafistische (z. B. \"al-Qaida\") als auch nicht-salafistische (z. B. HAMAS), sowie schiitische Gruppierungen (z. B. \"Hizb Allah\") zugerechnet. -- 147 --","Jihad Die w\u00f6rtliche \u00dcbersetzung dieses Begriffs ist \"Anstrengung\" oder \"Bem\u00fchung\". Es gibt zwei Formen des Jihad: die geistig-spirituelle Bem\u00fchung des Gl\u00e4ubigen um das richtige religi\u00f6se und moralische Verhalten gegen\u00fcber Gott und den Mitmenschen (so genannter gro\u00dfer Jihad) oder der k\u00e4mpferische Einsatz zur Verteidigung oder Ausdehnung des islamischen Herrschaftsgebiets (so genannter kleiner Jihad). Von militanten islamistischen ( Islamismus) Gruppen wird der Jihad h\u00e4ufig als religi\u00f6se Legitimation f\u00fcr Terroranschl\u00e4ge verwendet. Kameradschaften, rechtsextremistische Unter dem Begriff \"Kameradschaften\" werden i. d. R. neonazistische lokale Gruppierungen verstanden. Sie umfassen meist etwa 10 bis 20 Mitglieder und sind - im Gegensatz zu den Cliquen der subkulturell gepr\u00e4gten gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene - deutlich durch den Willen zu politischer Aktivit\u00e4t gepr\u00e4gt. Obwohl sie meist nur geringe vereins\u00e4hnliche Strukturen aufweisen, sind sie durch eine verbindliche Funktionsverteilung dennoch deutlich strukturiert. Mitglieder von Kameradschaften rechnen sich in der Regel den neonazistisch gepr\u00e4gten sog. \"Freien Nationalisten\" zu. Kritische Infrastrukturen (KRITIS) Unter dem Begriff \"Kritische Infrastrukturen\" werden Organisationen und Einrichtungen mit hoher Bedeutung f\u00fcr das staatliche Gemeinwesen verstanden, bei deren Ausfall oder wesentlicher Beeintr\u00e4chtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengp\u00e4sse oder andere dramatische Folgen eintreten w\u00fcrden. Linksextremismus Mit diesem Begriff werden Bestrebungen von Personenzusammenschl\u00fcssen bezeichnet, f\u00fcr die alle oder einige der folgenden Merkmale charakteristisch sind: * Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus als \"wissenschaftliche\" Anleitung zum Handeln; daneben - je nach Auspr\u00e4gung der Partei oder Gruppierung -R\u00fcckgriff auch auf Theorien weiterer Ideologen wie Stalin, Trotzki, Mao Zedong und andere, -- 148 --","* Bekenntnis zur sozialistischen oder kommunistischen Transformation der Gesellschaft mittels eines revolution\u00e4ren Umsturzes oder langfristiger revolution\u00e4rer Ver\u00e4nderungen, * Bekenntnis zur Diktatur des Proletariats oder zu einer herrschaftsfreien (anarchistischen) Gesellschaft, * Bekenntnis zur revolution\u00e4ren Gewalt als bevorzugte oder - je nach den konkreten Bedingungen - taktisch einzusetzende Kampfform. Linksextremistische Parteien und Gruppierungen lassen sich grob in zwei Hauptstr\u00f6mungen einteilen: * dogmatische Marxisten-Leninisten und sonstige revolution\u00e4re Marxisten: In Parteien oder anderen festgef\u00fcgten Vereinigungen organisiert, verfolgen sie die erkl\u00e4rte Absicht, eine sozialistische bzw. kommunistische Gesellschaftsordnung zu errichten, * Autonome, Anarchisten und sonstige Sozialrevolution\u00e4re: In losen Zusammenh\u00e4ngen, seltener in Parteien oder formalen Vereinigungen agierend, streben sie ein herrschaftsfreies, selbstbestimmtes Leben frei von jeglicher staatlicher Autorit\u00e4t an. NADIS Das NAchrichtenDienstliche InformationsSystem und Wissens Netz (NADIS WN) ist das zentrale Hinweisund Verbundsystem der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder f\u00fcr Personen und Objekte. Dieses System ist eine technische Plattform, auf der Amtsund Verbunddateien von Bund und L\u00e4ndern unter einer einheitlichen Anwendungsoberfl\u00e4che betrieben werden k\u00f6nnen. Neonationalsozialismus/Neonazismus Der Neonationalsozialismus bezieht sich auf die Weltanschauung des \"Dritten Reiches\" und macht diese zur Grundlage seiner politischen Zielvorstellungen. Elementare Bestandteile der neonationalsozialistischen Weltanschauung sind Rassismus und Nationalismus sowie die Forderung nach einem autorit\u00e4ren \"F\u00fchrerstaat\" unter Ausschaltung der Gewaltenteilung. -- 149 --","Proliferation Als Proliferation bezeichnet man die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen oder chemischen Massenvernichtungswaffen und entsprechenden Waffentr\u00e4gersystemen bzw. der zu deren Herstellung verwendeten Produkte einschlie\u00dflich des dazu erforderlichen Know-how. Radikal Als radikal werden Bestrebungen bezeichnet, die zur L\u00f6sung politischer Probleme \"bis auf die Wurzel gehen\", diese jedoch ohne zielgerichteten Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung l\u00f6sen wollen. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Rechtsextremismus Der Rechtsextremismus ist eine Ideologie der Ungleichheit, deren Anh\u00e4nger politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen zeigen, die darauf gerichtet sind, Grunds\u00e4tze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung au\u00dfer Geltung zu setzen oder zu beseitigen (vgl. SS 6 LVerfSchG M-V). Als Gegenentwurf zu einer modernen Demokratie und einer offenen Gesellschaft wollen Rechtsextremisten - auch unter Anwendung von Gewalt - ein autorit\u00e4res oder gar totalit\u00e4res staatliches System errichten, in dem nationalistisches und rassistisches Gedankengut die Grundlage der Gesellschaftsordnung bilden soll. Dementsprechend finden sich im deutschen Rechtsextremismus in unterschiedlicher und gruppenspezifischer Auspr\u00e4gung folgende ideologische Vorstellungen bzw. Handlungsmuster: * Ein aggressiver, vielfach v\u00f6lkisch ausgerichteter Nationalismus, f\u00fcr den nur die deutschen Interessen als Richtschnur gelten und der andere Nationen als \"minderwertig\" betrachtet, * die h\u00e4ufige Forderung nach der Neugr\u00fcndung eines \"Reiches\", das zum \"m\u00e4chtigen Mittelpunkt Europas\" werden m\u00fcsse, * der Wunsch nach einer Volksgemeinschaft auf \"rassischer\" Grundlage, die die Rechte des Einzelnen beliebig einschr\u00e4nkt -- 150 --","und der pluralistischen Gesellschaft das Modell des \"Volkskollektivismus\" (\"Du bist nichts, Dein Volk ist alles\") entgegensetzt (Antiindividualismus, Antipluralismus, Antiliberalismus), * eine aggressive, extrem gewaltbereite Fremdenfeindlichkeit als Ergebnis rassistischen und damit verbunden antisemitischen Gedankenguts, * der Wunsch nach einem \"F\u00fchrerstaat\" mit milit\u00e4rischen Ordnungsprinzipien, * eine Relativierung oder sogar Leugnung der Verbrechen des \"Dritten Reiches\" und damit verbunden eine Verharmlosung oder Verherrlichung des Nationalsozialismus und * eine st\u00e4ndige Diffamierung der demokratischen Institutionen und ihrer Repr\u00e4sentanten. Rechtsextremismusdatei (RED) Die Rechtsextremismusdatei (RED) ist eine gemeinsame Datei des Bundes und der L\u00e4nder zur Aufkl\u00e4rung und Bek\u00e4mpfung des gewaltbereiten Rechtsextremismus auf Grundlage des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes (RED-G). Mit der RED soll der Informationsaustausch zwischen den beteiligten Beh\u00f6rden intensiviert und beschleunigt werden. Rechtsextremistische Konzerte Die Kriterien zur Bewertung rechtsextremistischer Musikveranstaltungen lauten wie folgt: * Live-Auftritt mindestens einer als rechtsextremistisch bewerteten Band, * Szene\u00f6ffentlichkeit (z. B. \u00fcberregionale Mobilisierung, Erhebung von Eintrittsgeldern, Werbung f\u00fcr die Veranstaltung), * Vortrag rechtsextremistischer Liedtexte bzw. Feststellung rechtsextremistischer Aktivit\u00e4ten der Interpreten anl\u00e4sslich der Veranstaltungen (insbesondere Propagandadelikte), * Organisation der Veranstaltung durch rechtsextremistische Gruppierungen oder Einzelpersonen. Es ist nicht erforderlich, dass Informationen zu allen Kriterien vorliegen. Mindestvoraussetzung sind der szene\u00f6ffentliche Live-Auftritt sowie Indizien f\u00fcr rechtsextremistische Inhalte, die -- 151 --","sich insbesondere aus dem Auftritt einschl\u00e4giger Bands oder aus dem Vortrag entsprechender Lieder ergeben k\u00f6nnen. Reichsb\u00fcrger Sogenannte Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter sind Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begr\u00fcndungen, unter anderem unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschw\u00f6rungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen, den demokratisch gew\u00e4hlten Repr\u00e4sentanten die Legitimation absprechen oder sich gar in G\u00e4nze als au\u00dferhalb der Rechtsordnung stehend definieren und deshalb bereit sind, Verst\u00f6\u00dfe gegen die Rechtsordnung zu begehen. F\u00fcr die Verwirklichung ihrer Ziele treten sie aktiv ein, z. B. mit Werbeaktivit\u00e4ten oder mit aggressiven Verhaltensweisen gegen\u00fcber den Gerichten und Beh\u00f6rden der Bundesrepublik Deutschland. Relevante Person Eine Person ist als relevant anzusehen, wenn sie innerhalb des extremistischen/terroristischen Spektrums die Rolle einer F\u00fchrungsperson, eines Unterst\u00fctzers/Logistikers oder eines Akteurs einnimmt und objektive Hinweise vorliegen, die die Prognose zulassen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des SS 100a StPO, f\u00f6rdert, unterst\u00fctzt, begeht oder sich daran beteiligt, oder es sich um eine Kontaktoder Begleitperson eines Gef\u00e4hrders, eines Beschuldigten oder eines Verd\u00e4chtigen einer politisch motivierten Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere einer solchen im Sinne des SS 100a StPO, handelt. Die Einstufung als relevante Person erfolgt durch die Polizei ( Gef\u00e4hrder). Salafismus Der \"Salafismus\" ist eine Str\u00f6mung des sunnitischen Islamismus, die sich auf die Urzeit des Islam und die sogenannten \"rechtschaffenen Altvorderen\" (arab. al-salaf al-salih) bezieht und die R\u00fcckkehr zu den damaligen Herrschaftsund Rechtsformen anstrebt. -- 152 --","Schwarzer Block Der so genannte Schwarze Block, vermummte Aktivisten in einheitlicher \"Kampfausr\u00fcstung\", ist eine Aktionsform, die urspr\u00fcnglich im linksextremistischen autonomen Spektrum entwickelt wurde und vor allem bei Demonstrationen angewandt wird. Der \"Schwarze Block\" ist keine zentral organisierte und koordinierte Organisationsform, sondern ein punktueller Zusammenschluss gewaltorientierter Linksextremisten. Ziel dieses Auftretens ist die erschwerte Zuordnung von Strafund Gewalttaten zu Einzelpersonen durch die Polizei. Jeder \"Schwarze Block\" beinhaltet jedoch ein einzelfallbezogenes Gewaltpotenzial, das sich je nach Lageentwicklung ausleben kann. Selbstverwalter Reichsb\u00fcrger Spionage Als Spionage wird die T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Nachrichtendienst einer fremden Macht bezeichnet, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gerichtet ist. Die Beschaffung von Informationen, vor allem aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Milit\u00e4r, erfolgt zumeist unter Anwendung geheimer Mittel und Methoden. Soweit Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist, kommt eine Strafbarkeit gem\u00e4\u00df SSSS 93 ff. StGB in Betracht. Spionageabwehr Die Spionageabwehr besch\u00e4ftigt sich mit der Aufkl\u00e4rung und Abwehr bzw. Verhinderung von Spionageaktivit\u00e4ten fremder Nachrichtendienste. Dazu sammelt sie Informationen \u00fcber sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten fremder Nachrichtendienste in der Bundesrepublik Deutschland und wertet sie mit dem Ziel aus, Erkenntnisse \u00fcber Struktur, Aktivit\u00e4ten, Arbeitsmethoden, nachrichtendienstliche Mittel und Zielobjekte dieser Nachrichtendienste zu gewinnen. Die Spionageabwehr geh\u00f6rt gem\u00e4\u00df SS 3 Abs. 1 Nr. 2 BVerfSchG zu den Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder. -- 153 --","Staatsfreiheit Der Begriff der \"Staatsfreiheit\" ist ein innerhalb des ersten NPD-Verbotsverfahren gepr\u00e4gter Begriff. Danach hat das BVerfG die Forderung aufgestellt, dass w\u00e4hrend eines laufenden Verbotsverfahrens keine Vertrauenspersonen (VP) und Verdeckten Ermittler (VE) auf den F\u00fchrungsebenen einer Partei t\u00e4tig sein d\u00fcrfen. Damit wird sichergestellt, dass deren Willensbildung und Selbstdarstellung unbeobachtet und selbst bestimmt erfolgen kann. Die Begr\u00fcndung des Verbotsantrags darf nicht auf Beweismaterialien gest\u00fctzt werden, deren Entstehung zumindest teilweise auf das Wirken von VP oder VE zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Die Beobachtung einer Partei w\u00e4hrend eines laufenden Verbotsverfahrens darf au\u00dferdem nicht dem Aussp\u00e4hen ihrer Prozessstrategie dienen. Zudem ist die privilegierte Stellung der Verfahrensbevollm\u00e4chtigten der betroffenen Partei zu beachten. Terrorismus Der \"Terrorismus\" ist der nachhaltig gef\u00fchrte Kampf f\u00fcr politische Ziele, die mit Hilfe von Anschl\u00e4gen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen, insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in SS 129a Abs. 1 StGB genannt sind, oder durch andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen. \"Vier-S\u00e4ulen-Strategie\" der NPD Die Strategie der NPD wurde auf dem Bundesparteitag 1998 im mecklenburgischen Stavenhagen zun\u00e4chst als \"Drei-S\u00e4ulen-Strategie\" konzipiert: Kampf um die Stra\u00dfe: Durchf\u00fchrung von Demonstrationen, Zeigen von Pr\u00e4senz in der \u00d6ffentlichkeit, Massenmobilisierung, Kampf um die K\u00f6pfe: Ziel ist die Meinungsf\u00fchrerschaft in der rechtsextremistischen Szene, aber ganz wesentlich auch das Erreichen von Personen au\u00dferhalb ihrer politischen Klientel, -- 154 --","Kampf um die Parlamente: Wahlerfolge konnte die NPD in Mecklenburg-Vorpommern 2006 und 2009 vorweisen. Auf dem Bundesparteitag 2004 in Leinefeld/Th\u00fcringen wurde eine vierte S\u00e4ule erg\u00e4nzt: Kampf um den organisierten Willen: Die NPD sieht sich als \"Speerspitze der nationalen Erneuerung\" und versucht, alle \"nationalen Kr\u00e4fte\" zu einem B\u00fcndnis zu bewegen - nat\u00fcrlich unter ihrer F\u00fchrung. Wirtschaftsschutz Als Wirtschaftsschutz werden staatliche Ma\u00dfnahmen bezeichnet, die dem Schutz deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen vor einem durch Spionage betriebenen Know-how-Abfluss sowie vor Bedrohungen durch Rechtsund Linksextremisten, durch ausl\u00e4ndische Extremisten sowie durch islamistische Terroristen dienen. Wirtschaftsspionage Wirtschaftsspionage ist Teil der Spionage, der die staatlich gelenkte oder gest\u00fctzte, von fremden Nachrichtendiensten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Forschungseinrichtungen beinhaltet. Betreibt hingegen ein konkurrierendes Unternehmen eine private Ausforschung, handelt es sich um Konkurrenzaussp\u00e4hung, die h\u00e4ufig auch Industriespionage genannt wird. In den Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden f\u00e4llt ausschlie\u00dflich die Wirtschaftsspionage. -- 155 --","Registeranhang Extremistische Organisationen Seitenzahl A Aktionsblog 30-33, 42, 45, 52 al-Qaida 93-94, 105, 147 A'MAQ 96, 103 Antikapitalistisches Kollektiv (AKK), auch 35, 139 AKK Seenplatte Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)/ KONGRA 109, 110-117, 140, 141, GEL 144 Arischer Widerstandsbund 36 Artamanen 39 Artgemeinschaft-Germanische 38-39, 138 Glaubens-Gemeinschaft wesensgem\u00e4\u00dfer Lebensgestaltung e. V. (AG-GGG) Aryan Warriors 36-37, 52 Autonome 79, 83, 144, 149 B Bad Kids Rostock 81, 83, 89 Bataillon 500 27-28 Blood and Honour 29, 139 Boko Haram 98 Brigade 8 37 D Demokratisches Gesellschaftszentrum der 114, 116, 141 KurdInnen in Deutschland (NAV-DEM e. V.) Der III. Weg 19, 50-51, 67-68 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 79, 90-91, 139 Deutschland muss leben e. V. (DML) 34, 139 Die Liebenfels-Kapelle/Skalinger 27-28 DIE RECHTE 19, 51, 65 3-L\u00e4nder-Jungs 30 F Freie Kameradschaft Wismar 36 -- 156 --","Freie Kr\u00e4fte Greifswald/Nationale Sozialisten 36 Greifswald Freie Pommern 36 Freikorps Heimatschutz 36 Freistaat Preu\u00dfen 75-76 Fremde im eigenen Land (F.i.e.L.) 28, 36, 139 G Geeinte deutsche V\u00f6lker und St\u00e4mme 75, 140 (GdVuST) Gefangenenhilfe Freundeskreis 37 Gemeinschaft Recknitztal 32, 42 Germanisches Bollwerk Mecklenburg 36 Glaube, Wille, Tat (Musiklabel) 29 H Hammerskins 36-37 Harakat al-Muqawama al-Islamiya (HAMAS) 94, 140, 147 HUSKARLAR MC Stralsund 23 I Identit\u00e4re Bewegung Deutschland (IBD) 69-72, 140 Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg69-70, 85, 140 Vorpommern (IB MV) Initiative \"Vereint f\u00fcr Stralsund\" 35 Internationalistische Organisation 117, 140 revolution\u00e4rer Parteien und Organisationen (ICOR) Interventionistische Linke (IL) 77, 81, 140 Islamischer Staat (IS) 93-97, 101-103, 105, 111, 113, 116 140 J Junge Nationalisten (JN) 47-49, 51-52, 62-64, 140 K Kameradschaft Borken 36 Kameradschaft G\u00fcstrow 34 Kameradschaftsbund Anklam 36 Kameradschaftsbund Bargischow 36 Kaukasisches Emirat (KE) 105, 140 Kollektiv Seenplatte 34 -- 157 --","L Leveler Records 29 M Maoistische Kommunistische Partei (MKP) 109, 141 Marxistisch-Leninistische Kommunistische 109, 141 Partei (MLKP) Marxistisch-Leninistische Partei 79, 91, 116-117, 141 Deutschlands (MLPD) Mecklenburg-Vorpommern gegen die 17, 65, 141 Islamisierung des Abendlandes (MVGIDA) Mecklenburg-Vorpommersche 23, 141 Strukturentwicklungs-Genossenschaft eG (MVSE) Mit erhobener Stimme 27 M\u00fcritzfunken/Kollektiv M\u00fcritzfunken 34 N Nationaldemokratische Partei 9, 10, 1719, 22, 25, 32, Deutschlands (NPD) 34, 40-41, 44, 47-65, 85, 140, 141, 154-155 Nationale Aktivisten MuP 34 Nationales B\u00fcndnis L\u00f6cknitz 36 Nationale Sozialisten Greifswald 36 Nationale Sozialisten Rostock 30-34, 141 Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) 20-21, 38-39, 78, 81-82, 141 Nordlichter Rostock 33 P Painful Awakening/Baltic Storm 27-28 Path of Resistance 27-28 Patrioten Rostock/R\u00fcgen/Stralsund 33 Penzliner Runde 75 Pommerscher Buchdienst 23 Preu\u00dfisches Institut - Bismarcks Erben 75-76 R REBELL 91, 117 Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter 73-76, 133-135, 138, 152-153 -- 158 --","Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front 109, 139, 144 (DHKP-C) Ring Nationaler Frauen (RNF) 48-49, 58, 64-65, 141 Rostocker Division 33 Rote Hilfe e. V. (RH) 79, 87-90, 141 RotFuchs-F\u00f6rderverein 91 S Schlachtruf Germania 27 Schwarz-Rote-Hilfe 89-90, 142 Skalinger 27-28 Soldiers of Odin Germany Mecklenburg24, 142 Vorpommern (SOO) Sozialistische Alternative (SAV) 79, 91, 141 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend 79, 91, 142 (SDAJ) Staatenlos.Info - Comedian e.V. 75-76 Stimme der Vergeltung 27 Sturmbrigade 44 33 T Tevgera Ciwanen Soresger 114 Thrima 28 T\u00fcrkische Kommunistische Partei/ 109, 142 Marxisten-Leninisten (TKP/ML) U Ungebetene G\u00e4ste 27, 29 V V\u00f6lkische Burschenschar Strasburg 36 W WARDON 45-46 White Rex 46 Wiege des Schicksals/Motorhate 27 -- 159 --","ANLAGEN -- 160 --","Anlage 1 Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t (PMK)1 Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t - Rechts - 2017 2018 Straftaten Gesamt 1.027 907 davon extremistisch 986 872 Propagandadelikte 702 665 davon extremistisch 702 665 Gewaltdelikte 84 43 davon extremistisch 84 43 Fremdenfeindliche Straftaten 250 231 davon extremistisch 250 231 davon Gewaltdelikte 74 39 Antisemitische Straftaten 44 54 3 1 Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t -Links2017 2018 Straftaten Gesamt 223 249 davon extremistisch 76 89 Propagandadelikte 8 7 davon extremistisch 8 7 Gewaltdelikte 11 26 davon extremistisch 11 26 Fremdenfeindliche Straftaten davon extremistisch 0 0 davon Gewaltdelikte Antisemitische Straftaten 0 0 1 Im Bereich der keinem Extremismusph\u00e4nomen direkt zuzuordnenden politisch motivierten Straftaten wurden sieben Gewaltdelikte erfasst, die durch \"Reichsb\u00fcrger\" verursacht wurden. -- 161 --","ausl\u00e4ndische Ideologie ausl\u00e4ndische Ideologie Politisch motivierte Politisch motivierte Politisch motivierte Politisch motivierte religi\u00f6se Ideologie religi\u00f6se Ideologie Kriminalit\u00e4t - Kriminalit\u00e4t - Kriminalit\u00e4t - Kriminalit\u00e4t - 2017 2017 2018 2018 Straftaten Gesamt 6 4 6 13 davon extremistisch 6 4 6 13 Propagandadelikte 0 1 1 2 Gewaltdelikte 2 1 3 4 davon extremistisch 2 1 3 4 Fremdenfeindliche 4 7 2 2 Straftaten davon extremistisch 2 2 4 7 davon Gewaltdelikte 1 1 3 3 Antisemitische Straftaten 1 2 0 0 davon Gewaltdelikte 0 0 Quelle: LKA M-V -- 162 --","-- 163 --","Anlage 2 Landesverfassungsschutzgesetz AmtlicheAbk\u00fcrzung: Quelle: LVerfSchGM-V Ausfertigungsdatum: 11.07.2001 Textnachweis ab: Fundstelle: 01.01.2005 GVOBl. M-V 2001,261 Dokumenttyp: Gliederungs-Nr: Gesetz 12-4 Gesetz \u00fcber den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Landesverfassungsschutzgesetz - LVerfSchG M-V) Vom 11. Juli 2001 Zum 24.04.2019 aktuellste verf\u00fcgbare Fassung der Gesamtausgabe Stand: letzte ber\u00fccksichtigte \u00c4nderung: SS 27 ge\u00e4ndert durch Gesetz vom 13. Januar 2017 (GVOBl. M-V S. 2) Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Inhalts\u00fcbersicht Abschnitt 1 Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS1 Zweck des Verfassungsschutzes SS2 Organisation SS3 Bedienstete SS4 Zusammenarbeit SS5 Aufgaben des Verfassungsschutzes SS6 Begriffsbestimmungen SS7 Rahmen f\u00fcr die T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS8 Funktionelle Trennung von Polizei und Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS9 Formen der Datenerhebung -- 164 --","SS 10 Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln SS 10a Vertrauensleute und Verdeckte Mitarbeiter SS 11 Mitteilung an betroffene Personen SS 12 Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Abschnitt 2 Datenverarbeitung SS 13 Begriff der Datei und der Akte SS 14 Dateianordnung SS 15 Voraussetzung der Speicherung SS 16 Erfassung personenbezogener Daten von Minderj\u00e4hrigen SS 17 Speichern, Berichtigen, L\u00f6schen und Sperren personenbezogener Daten Abschnitt 3 Informations\u00fcbermittlung und Auskunftserteilung SS 18 Informations\u00fcbermittlung zwischen den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden SS 19 Informations\u00fcbermittlung an Bundesnachrichtendienst und Milit\u00e4rischen Abschirmdienst SS 20 Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an Polizei, Staatsanwaltschaft und andere Stellen SS 20a Projektbezogene gemeinsame Dateien SS 21 Informations\u00fcbermittlung an ausl\u00e4ndische Stellen SS 22 Informations\u00fcbermittlung an die \u00d6ffentlichkeit SS 23 Dokumentation und Grundlage der Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 24 Informations\u00fcbermittlung durch \u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 24a Informations\u00fcbermittlung durch nicht-\u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 24b Weitere Auskunftsverlangen SS 25 \u00dcbermittlungsverbote, Nachberichtspflicht SS 26 Auskunft an betroffene Personen Abschnitt 4 Kontrolle der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 27 Parlamentarische Kontrollkommission SS 28 Geheimhaltung SS 29 Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission -- 165 --","Abschnitt 5 Schlussvorschriften SS 30 Geltung des Landesdatenschutzgesetzes SS 31 (weggefallen) SS 32 In-Kraft-Treten, Au\u00dfer-Kraft-Treten Abschnitt 1 Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 1 *) Zweck des Verfassungsschutzes Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. Fu\u00dfnoten *) SS 1 ge\u00e4ndert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. April 2004. SS2 Organisation (1) Die Aufgaben des Verfassungsschutzes werden von der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wahrgenommen. Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist das Innenministerium. Es unterh\u00e4lt f\u00fcr diese Aufgaben eine besondere Abteilung. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf Dienststellen der Polizei, Dienststellen der Polizei d\u00fcrfen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht angegliedert werden. -- 166 --","SS3 Bedienstete Mit Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde d\u00fcrfen nur Personen betraut werden, die nach ihrer Pers\u00f6nlichkeit und nach ihrem Verhalten die Gew\u00e4hr daf\u00fcr bieten, dass sie jederzeit f\u00fcr die Sicherung und Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eintreten. SS4 Zusammenarbeit (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist verpflichtet, mit Bund und L\u00e4ndern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit besteht insbesondere in gegenseitiger Unterst\u00fctzung und Information sowie in der Unterhaltung gemeinsamer Einrichtungen. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden anderer L\u00e4nder d\u00fcrfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur im Einvernehmen, der Bund nach Ma\u00dfgabe bundesrechtlicher Vorschriften nur im Benehmen mit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Mecklenburg-Vorpommerns t\u00e4tig werden. SS5 Aufgaben des Verfassungsschutzes (1) Zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgabe sammelt und wertet die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sachund personenbezogene Daten, insbesondere Ausk\u00fcnfte, Nachrichten und Unterlagen aus \u00fcber 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes f\u00fcr eine fremde Macht im Geltungsbereich dieses Gesetzes, -- 167 --","3. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden, 4. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) oder gegen das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde informiert die zust\u00e4ndigen Stellen und die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. Sie kann dazu insbesondere Verfassungsschutzberichte ver\u00f6ffentlichen und Pr\u00e4vention im Rahmen von \u00d6ffentlichkeitsarbeit leisten. Den staatlichen Stellen soll erm\u00f6glicht werden, rechtzeitig die erforderlichen Ma\u00dfnahmen zur Abwehr der Gefahren nach Satz 1 zu treffen. (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wirkt mit 1. bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen nach Ma\u00dfgabe des Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetzes vom 22. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 114, 195), zuletzt ge\u00e4ndert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Januar 2009 (GVOBl. M-V S. 82), sowie bei Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen in den \u00fcbrigen gesetzlich bestimmten F\u00e4llen, 2. bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutz von im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. (4) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden ( Artikel 20 des Grundgesetzes). -- 168 --","SS6 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, einen der in Absatz 3 genannten Verfassungsgrunds\u00e4tze zu beseitigen oder au\u00dfer Geltung zu setzen, 2. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihnen geh\u00f6rendes Gebiet abzutrennen, 3. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, den Bund, die L\u00e4nder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsf\u00e4higkeit erheblich zu beeintr\u00e4chtigen. (2) Eine Bestrebung im Sinne des Gesetzes ist insbesondere dann gegeben, wenn sie auf Gewaltanwendung gerichtet ist oder sonst ein k\u00e4mpferisches und aggressives Verhalten gegen\u00fcber den in Absatz 3 genannten Grunds\u00e4tzen erkennen l\u00e4sst. (3) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes z\u00e4hlen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszu\u00fcben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen, 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, -- 169 --","3. das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition, 4. die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung, 5. die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, 6. der Ausschluss jeder Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft und 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. (4) F\u00fcr einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdr\u00fccklich unterst\u00fctzt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu besch\u00e4digen. (5) Betroffene Personen sind Personen, bei denen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr T\u00e4tigkeiten oder Bestrebungen gem\u00e4\u00df SS 5 Abs. 1 vorliegen. Dritte sind Personen, bei denen keine derartigen Anhaltspunkte vorliegen. (6) Gewalt im Sinne dieses Gesetzes ist die Anwendung k\u00f6rperlichen Zwanges gegen Personen und die gewaltt\u00e4tige Einwirkung auf Sachen. SS7 Rahmen f\u00fcr die T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf sachund personenbezogene Daten nur erheben, verarbeiten und nutzen, soweit sie zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlich sind. Voraussetzung f\u00fcr die Sammlung von Informationen im Sinne des SS 5 Abs. 1 ist das Vorliegen tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte, die, insgesamt betrachtet und unter Einbeziehung nachrichtendienstlicher Erfahrungen, den Verdacht einer der in SS 5 Abs. 1 genannten Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten rechtfertigen. Die Art und der Umfang des Umgangs mit Daten richtet sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes. Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, gilt das Landesdatenschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern. -- 170 --","(2) Zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nur die dazu erforderlichen Ma\u00dfnahmen ergreifen; dies gilt insbesondere f\u00fcr den Umgang mit personenbezogenen Daten. Von mehre ren m\u00f6glichen und geeigneten Ma\u00dfnahmen hat sie diejenige zu treffen, die den einzelnen, insbesondere in seinen Grundrechten, und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeintr\u00e4chtigt. Eine Ma\u00dfnahme darf nicht zu einem Nachteil f\u00fchren, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis steht. Sie ist nur so lange zul\u00e4ssig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann. SS8 Funktionelle Trennung von Polizei und Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Polizeiliche Befugnisse stehen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht zu; sie darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Ma\u00dfnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. SS9 Formen der Datenerhebung (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten der betroffenen Person auch ohne deren Kenntnis bei ihr und bei Dritten erheben, wenn 1. tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr den Verdacht von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten gem\u00e4\u00df SS 5 Abs. 1 vorliegen, 2. dies f\u00fcr die Erforschung und Bewertung von gewaltt\u00e4tigen Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich ist oder 3. dies zur Schaffung oder Erhaltung nachrichtendienstlicher Zug\u00e4nge \u00fcber Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 erforderlich ist. Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person mit ihrer Kenntnis erhoben, so ist sie \u00fcber die Freiwilligkeit der Mitwirkung und den Verwendungszweck aufzukl\u00e4ren. Die Aufkl\u00e4rungspflicht umfasst bei einer beabsichtigten \u00dcbermittlung auch den Empf\u00e4nger der Daten. Die Aufkl\u00e4rung kann unterbleiben, wenn die Tatsache, dass die Erhebung f\u00fcr Zwecke des Verfassungsschutzes erfolgt, aus besonderen Gr\u00fcnden nicht bekannt werden soll. -- 171 --","(2) Personenbezogene Daten von Dritten d\u00fcrfen ohne deren Kenntnis nur erhoben werden, wenn 1. dies f\u00fcr die Erforschung von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 vor\u00fcbergehend erforderlich ist, 2. die Erforschung des Sachverhaltes auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert w\u00e4re und 3. \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Belange der betroffenen Personen nicht entgegenstehen. Daten Dritter d\u00fcrfen auch erhoben werden, wenn sie mit zur Aufgabenerf\u00fcllung erforderlichen Informationen untrennbar verbunden sind. Daten, die f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis der zu speichernden Informationen nicht erforderlich sind, sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Dies gilt nicht, wenn die L\u00f6schung nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand m\u00f6glich ist. In diesem Fall sind die Daten zu sperren; die gesperrten Daten d\u00fcrfen nicht mehr genutzt werden. (3) Ist zum Zwecke der Sammlung von Informationen die Weitergabe personenbezogener Daten unerl\u00e4sslich, so d\u00fcrfen schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person oder Dritter nur im unvermeidbaren Umfang beeintr\u00e4chtigt werden. SS 10 Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur verdeckten Informationsbeschaffung, insbesondere zur verdeckten Erhebung personenbezogener Daten, nur folgende nachrichtendienstliche Mittel anwenden: 1. Inanspruchnahme von Vertrauensleuten nach Ma\u00dfgabe des SS 10a, sonstigen Informanten und Gew\u00e4hrspersonen; 2. Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern nach Ma\u00dfgabe des SS 10a; 3. Observationen; -- 172 --","4. Bildaufzeichnungen (Fotografieren, Filmen und Videografieren) au\u00dferhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes; 5. verdeckte Ermittlungen und Befragungen; 6. verdecktes Mith\u00f6ren ohne Inanspruchnahme technischer Mittel; 7. verdecktes Mith\u00f6ren und Aufzeichnen des nicht \u00f6ffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel au\u00dferhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes; 8. Beobachtung des Funkverkehrs auf nicht f\u00fcr den allgemeinen Empfang bestimmten Kan\u00e4len; 9. Verwendung fingierter biographischer, beruflicher oder gewerblicher Angaben (Legenden) mit Ausnahme solcher beruflicher Angaben, die sich auf die in Satz 3 genannten Personen beziehen; 10. Beschaffung, Herstellung und Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen; 11. \u00dcberwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Ma\u00dfgabe des aufgrund von Artikel 10 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes; 12. verdecktes Beobachten und sonstiges Aufkl\u00e4ren des Internets, ohne dass der Schutzbereich des Artikels 10 des Grundgesetzes (Brief-, Postund Fernmeldegeheimnis) ber\u00fchrt ist, insbesondere die verdeckte Teilnahme an den Kommunikationseinrichtungen des Internets sowie die Suche nach ihnen. (2) Die Mittel nach Absatz 1 d\u00fcrfen nur angewendet werden, wenn 1. die Voraussetzungen des SS 9 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 vorliegen, 2. sich ihr Einsatz gegen Dritte richtet, deren Einbeziehung in eine solche Ma\u00dfnahme unumg\u00e4nglich ist, um auf diese Weise Erkenntnisse \u00fcber sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht oder Bestrebungen zu gewinnen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die im SS 5 Abs. 1 Nr. 1 und 3 genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind oder -- 173 --","3. dies zur Abschirmung der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenst\u00e4nde und Nachrichtenzug\u00e4nge des Verfassungsschutzes gegen sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten erforderlich ist. Die Mittel nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 9 und 10 d\u00fcrfen auch f\u00fcr Vertrauensleute angewendet werden, wenn dies zur Erf\u00fcllung eines dienstlichen Auftrags oder zu ihrem Schutz erforderlich ist. (3) Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel gem\u00e4\u00df Absatz 1 ist unzul\u00e4ssig, wenn die Informationsbeschaffung auf andere, die betroffene Person weniger beeintr\u00e4chtigende Weise m\u00f6glich ist. Eine geringere Beeintr\u00e4chtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Daten aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen oder durch \u00dcbermittlung nach SS 24 gewonnen werden k\u00f6nnen. Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel darf nicht au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zur Bedeutung des aufzukl\u00e4renden Sachverhaltes stehen. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobenen Daten nur f\u00fcr die in SS 9 Abs. 1 genannten Zwecke nutzen. Daten, die f\u00fcr diese Zwecke nicht erforderlich sind, sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Sind diese Daten mit anderen, f\u00fcr die in SS 9 Abs. 1 genannten Zwecke erforderlichen Daten derart verbunden, dass sie nicht oder nur mit einem unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfen Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen, so sind diese Daten zu sperren; sie d\u00fcrfen nicht mehr genutzt werden. (4) Wirkt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen im Sinne des SS 5 Abs. 3 Nr. 1 mit, so darf sie nur das nachrichtendienstliche Mittel der Tarnung von Mitarbeitern anwenden. (5) Die Beh\u00f6rden des Landes sowie die Kommunalbeh\u00f6rden sind verpflichtet, der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Hilfe f\u00fcr Tarnungsma\u00dfnahmen zu leisten. (6) Die Anwendung des nachrichtendienstlichen Mittels nach Absatz 1 Nr. 7 bedarf im Einzelfall der Zustimmung des Innenministers, im Falle seiner Verhinderung der des Staatssekret\u00e4rs, und der Zustimmung der nach dem Ausf\u00fchrungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu dem aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes gebildeten Kommission; bei Gefahr im Verzug ist unverz\u00fcglich die Genehmigung dieser Kommission nachtr\u00e4glich einzuholen. Die durch solche Ma\u00dfnahmen erhobenen personenbezogenen Daten d\u00fcrfen nur nach Ma\u00dfgabe des aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes verwendet werden. -- 174 --","(7) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf unter den Voraussetzungen des SS 24a Abs. 2 technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendger\u00e4tes und zur Ermittlung der Ger\u00e4teoder Kartennummer einsetzen. Die Ma\u00dfnahme ist nur zul\u00e4ssig, wenn ohne Einsatz technischer Mittel nach Satz 1 die Ermittlung des Standortes oder die Ermittlung der Ger\u00e4teoder Kartennummer aussichtslos oder wesentlich erschwert w\u00e4re. Sie darf sich nur gegen die in SS 24a Abs. 3 Nr. 1 und 2 Buchstabe b bezeichneten Personen richten. F\u00fcr die Verarbeitung der Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. Personenbezogene Daten eines Dritten d\u00fcrfen anl\u00e4sslich solcher Ma\u00dfnahmen nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gr\u00fcnden zur Erreichung des Zweckes nach Satz 1 unvermeidbar ist. Sie unterliegen einem absoluten Verwendungsverbot und sind nach Beendigung der Ma\u00dfnahme unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. SS 24a Abs. 4 bis 6 gilt entsprechend. Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschr\u00e4nkt. SS 10a Vertrauensleute und Verdeckte Mitarbeiter (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf 1. Privatpersonen, deren planm\u00e4\u00dfige, dauerhafte Zusammenarbeit mit ihr Dritten nicht bekannt ist (Vertrauensleute), und 2. eigene Mitarbeiter unter einer ihnen verliehenen und auf Dauer angelegten Legende (Verdeckte Mitarbeiter) zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen unter den Voraussetzungen des SS 10 Absatz 2 einsetzen. Ein dauerhafter Einsatz zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nummer 1 und 4 ist nur bei Bestrebungen von erheblicher Bedeutung zul\u00e4ssig, insbesondere, wenn sie darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewalt vorzubereiten. (2) Vertrauensleute und Verdeckte Mitarbeiter d\u00fcrfen weder zur Gr\u00fcndung von Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nr. 1, 3 oder 4 noch zur steuernden Einflussnahme auf derartige Bestrebungen eingesetzt werden. Sie d\u00fcrfen in solchen Personenzusammenschl\u00fcssen oder f\u00fcr solche Personenzusammenschl\u00fcsse, einschlie\u00dflich strafbarer Vereinigungen, t\u00e4tig werden, um deren Bestrebungen aufzukl\u00e4ren. Im \u00dcbrigen ist im Einsatz eine Beteiligung an Bestrebungen nur zul\u00e4ssig, wenn sie -- 175 --","1. nicht in Individualrechte eingreift, 2. von den an den Bestrebungen Beteiligten derart erwartet wird, dass sie zur Gewinnung und Sicherung der Informationszug\u00e4nge unumg\u00e4nglich ist, und 3. nicht au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zur Bedeutung des aufzukl\u00e4renden Sachverhalts steht. Sofern zureichende tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass Vertrauensleute oder Verdeckte Mitarbeiter rechtswidrig einen Straftatbestand von erheblicher Bedeutung verwirklicht haben, soll der Einsatz unverz\u00fcglich beendet und die Strafverfolgungsbeh\u00f6rde unterrichtet werden. \u00dcber Ausnahmen nach Satz 4 entscheidet der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter. (3) \u00dcber die Verpflichtung von Vertrauensleuten entscheidet der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter. Als Vertrauensleute d\u00fcrfen Personen nicht angeworben und eingesetzt werden, die 1. nicht voll gesch\u00e4ftsf\u00e4hig, insbesondere minderj\u00e4hrig sind, 2. von den Geldoder Sachzuwendungen f\u00fcr die T\u00e4tigkeit auf Dauer als alleinige Lebensgrundlage abh\u00e4ngen w\u00fcrden, 3. an einem Aussteigerprogramm teilnehmen, 4. im Bundeszentralregister mit einer Verurteilung wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bew\u00e4hrung ausgesetzt worden ist, eingetragen sind, 5. Mitglied des Europ\u00e4ischen Parlaments, des Deutschen Bundestages, eines Landesparlaments oder Mitarbeiter eines solchen Mitglieds sind oder 6. berechtigt sind, in Strafsachen aus beruflichen Gr\u00fcnden das Zeugnis zu verweigern (SSSS 53 und 53a der Strafprozessordnung), wenn sie zur Beschaffung von Informationen \u00fcber Sachverhalte eingesetzt werden sollen, auf die sich ihr Zeugnisverweigerungsrecht bezieht; Informationen, die diese Personen unter Verletzung des SS 203 des Strafgesetzbuches rechtswidrig an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde weiterzugeben beabsichtigen, d\u00fcrfen von dieser nicht entgegengenommen werden. -- 176 --","Der Leiter der Verfassungsschutzabteilung kann eine Ausnahme von Nummer 4 zulassen, wenn die Verurteilung nicht als T\u00e4ter eines Totschlags (SSSS 212, 213 StGB) oder einer allein mit lebenslanger Haft bedrohten Straftat erfolgt ist und der Einsatz zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen, die auf die Begehung von in SS 3 Absatz 1 des Artikel 10-Gesetzes bezeichneten Straftaten gerichtet sind, unerl\u00e4sslich ist. Im Falle einer Ausnahme nach Satz 3 ist der Einsatz nach h\u00f6chstens sechs Monaten zu beenden, wenn er zur Erforschung der in Satz 3 genannten Bestrebungen nicht zureichend gewichtig beigetragen hat. Auch im Weiteren ist die Qualit\u00e4t der gelieferten Informationen fortlaufend zu bewerten. Das Ministerium f\u00fcr Inneres und Sport tr\u00e4gt der Parlamentarischen Kontrollkommission mindestens einmal im Jahr einen Lagebericht zum Einsatz von Vertrauensleuten vor. (4) Zum Absehen von der Verfolgung von im Einsatz begangenen Vergehen oder der R\u00fccknahme einer bereits erhobenen Klage und der Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft findet SS 9a Absatz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes Anwendung. SS 11 Mitteilung an betroffene Personen Betroffenen Personen sind Ma\u00dfnahmen nach SS 10 Abs. 6 Satz 1 nach ihrer Beendigung mitzuteilen, sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zweckes des Eingriffs ausgeschlossen werden kann. L\u00e4sst sich im Zeitpunkt der Beendigung der Ma\u00dfnahme noch nicht abschlie\u00dfend beurteilen, ob diese Voraussetzung erf\u00fcllt ist, unterbleibt die Mitteilung so lange, bis eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Ma\u00dfnahme ausgeschlossen werden kann. Die nach dem Ausf\u00fchrungsgesetz zu dem aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes gebildete Kommission ist \u00fcber die Gr\u00fcnde, die einer Mitteilung entgegenstehen, zu unterrichten; h\u00e4lt sie eine Mitteilung f\u00fcr geboten, so ist diese unverz\u00fcglich zu veranlassen. -- 177 --","SS 12 Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur Aufkl\u00e4rung 1. von Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, 2. von Bestrebungen im Sinne des SS 5 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 bei \u00f6ffentlichen Stellen gef\u00fchrte Dateien, Akten und Register einsehen. (2) Eine solche Einsichtnahme ist nur zul\u00e4ssig, wenn 1. die Aufkl\u00e4rung auf andere Weise nicht m\u00f6glich erscheint, insbesondere durch eine \u00dcbermittlung der Daten durch die registerf\u00fchrende Stelle der Zweck der Ma\u00dfnahme gef\u00e4hrdet w\u00fcrde, 2. die betroffenen Personen durch eine anderweitige Aufkl\u00e4rung unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig beeintr\u00e4chtigt werden w\u00fcrden und 3. eine besondere gesetzliche Geheimhaltungsvorschrift oder ein Berufsgeheimnis der Einsichtnahme nicht entgegensteht. (3) Die auf diese Weise gewonnenen Erkenntnisse d\u00fcrfen nur zu den in Absatz 1 genannten Zwecken verwendet werden. Daten, die f\u00fcr diese Zwecke nicht erforderlich sind, sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Sind diese Daten mit anderen, f\u00fcr die in Absatz 1 genannten Zwecke erforderlichen Daten derart verbunden, dass sie nicht oder nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfem Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen, so sind diese Daten zu sperren; sie d\u00fcrfen nicht mehr genutzt werden. (4) \u00dcber die Einsichtnahme ist ein gesonderter Nachweis zu f\u00fchren, aus dem ihr Zweck, die in Anspruch genommene Stelle sowie die Namen der betroffenen Person, deren Daten f\u00fcr eine weitere Verwendung erforderlich sind, hervorgehen. Diese Aufzeichnungen sind gesondert aufzubewahren, durch technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Erstellung folgt, zu vernichten. Dieser Nachweis ist der Parlamentarischen Kontrollkommission auf Wunsch vorzulegen. -- 178 --","Abschnitt 2 Datenverarbeitung SS 13 Begriff der Datei und der Akte (1) Eine Datei im Sinne dieses Gesetzes ist 1. eine Sammlung personenbezogener Daten, die durch automatisierte Verfahren verarbeitet und ausgewertet werden kann (automatisierte Datei) oder 2. jede sonstige Sammlung gleichartig aufgebauter personenbezogener Daten, die nach bestimmten Merkmalen geordnet und ausgewertet werden kann (nicht-automatisierte Datei). (2) Eine Akte ist jede sonstige Sammlung von amtlichen oder dienstlichen Zwecken dienenden Unterlagen, die in einem inhaltlichen Bezug zueinander stehen und auch personenbezogene Daten enthalten k\u00f6nnen. Dazu z\u00e4hlen auch Bildund Tonmedien. Akten oder Ausz\u00fcge aus Akten d\u00fcrfen auch in elektronischer Form gef\u00fchrt werden. Eine Abfrage personenbezogener Daten mittels automatisierter Verarbeitung ist nur zul\u00e4ssig, wenn f\u00fcr sie die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 15 Absatz 1 oder SS 16 Absatz 1 vorliegen. Der automatisierte Abgleich dieser personenbezogenen Daten ist nur beschr\u00e4nkt auf Akten eng umgrenzter Anwendungsgebiete zul\u00e4ssig. Bei jeder Abfrage sind f\u00fcr Zwecke der Datenschutzkontrolle der Zeitpunkt, die Angaben, die die Feststellung der abgefragten Daten erm\u00f6glichen, sowie Angaben zur Feststellung des Abfragenden zu protokollieren. Die protokollierten Daten d\u00fcrfen nur f\u00fcr Zwecke der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betriebs der Datenverarbeitungsanlage verwendet werden. Die Protokolldaten sind am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Protokollierung folgt, zu l\u00f6schen. -- 179 --","SS 14 Dateianordnung (1) F\u00fcr jede automatisierte Datei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sind in einer Dateianordnung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde festzulegen: 1. Bezeichnung der Datei, 2. Zweck der Datei, 3. Inhalt, Umfang, Voraussetzungen der Speicherung, \u00dcbermittlung und Nutzung, 4. Berechtigung zur Eingabe von Daten, 5. Zugangsberechtigung, 6. \u00dcberpr\u00fcfungsfristen und Speicherungsdauer, 7. Protokollierung. (2) Der Landesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz ist vor Erlass der Dateianordnung anzuh\u00f6ren. SS 15 Voraussetzung der Speicherung (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben personenbezogene Informationen in Dateien nur speichern, wenn die Voraussetzungen ihrer Erhebung gem\u00e4\u00df SS 9 Absatz 1 oder 2 vorliegen. (2) Unterlagen, die nach Absatz 1 gespeicherte Angaben belegen, d\u00fcrfen auch gespeichert werden, wenn in ihnen weitere personenbezogene Daten Dritter enthalten sind. Eine Abfrage von Daten Dritter ist unzul\u00e4ssig. (3) Bundesgesetzliche Vorschriften \u00fcber die Datenverarbeitung in gemeinsamen Dateien der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder bleiben unber\u00fchrt. -- 180 --","SS 16 Erfassung personenbezogener Daten von Minderj\u00e4hrigen (1) Personenbezogene Daten von Minderj\u00e4hrigen d\u00fcrfen in Dateien und Akten nur erfasst werden, wenn 1. diese zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Daten beziehen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und 2. der Verdacht einer geheimdienstlichen T\u00e4tigkeit (SS 5 Absatz 1 Nummer 2) oder einer Bestrebung im Sinne des SS 5 Absatz 1 Nummer 1 oder 3 besteht, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen verfolgt wird. (2) Personenbezogene Daten \u00fcber Minderj\u00e4hrige nach Vollendung des 16. und vor Vollendung des 18. Lebensjahres sind nach zwei Jahren auf die Erforderlichkeit der Erfassung zu \u00fcberpr\u00fcfen und sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren zu l\u00f6schen, es sei denn, dass nach Eintritt der Vollj\u00e4hrigkeit weitere Erkenntnisse nach SS 5 Absatz 1 angefallen sind. SS 17 Speichern, Berichtigen, L\u00f6schen und Sperren personenbezogener Daten (1) Umfang und Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind auf das f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erforderliche Ma\u00df zu beschr\u00e4nken. (2) Wird die Richtigkeit von personenbezogenen Daten von betroffenen Personen bestritten, so ist dies in der Akte und Datei zu vermerken oder auf sonstige Weise festzuhalten. Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Dabei muss nachvollziehbar bleiben, in welchem Zeitraum und aus welchem Grund sie unrichtig waren. Die Daten sind zu erg\u00e4nzen, wenn sie unvollst\u00e4ndig sind und dadurch schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person beeintr\u00e4chtigt sein k\u00f6nnen. (3) Personenbezogene Daten in Dateien sind zu l\u00f6schen, wenn ihre Erhebung oder Speicherung unzul\u00e4ssig war oder ihre Kenntnis f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung nicht mehr erforderlich ist. Bei jeder Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, sp\u00e4testens aber nach f\u00fcnf Jahren, sind die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten auf ihre -- 181 --","Erforderlichkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen. Soweit die Daten Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nummer 1 betreffen, sind sie sp\u00e4testens zehn Jahre, soweit sie Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nummer 3 oder 4 betreffen, sp\u00e4testens f\u00fcnfzehn Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu l\u00f6schen, es sei denn, der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter trifft im Einzelfall ausnahmsweise eine andere Entscheidung. (4) Personenbezogene Daten sind in Dateien zu sperren, soweit durch ihre L\u00f6schung schutzw\u00fcrdige Belange der betroffenen Person oder von Dritten beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. Ein schutzw\u00fcrdiges Interesse liegt auch vor, wenn die betroffene Person einen Antrag nach SS 26 Absatz 1 Satz 1 gestellt hat. Anstelle der L\u00f6schung tritt auch dann eine Sperrung, wenn die nach Absatz 3 zu l\u00f6schenden Daten mit anderen Daten derart verbunden sind, dass sie nicht oder nur mit einem unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfen Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen. Die gesperrten Daten d\u00fcrfen ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht mehr genutzt werden. (5) Eine Akte ist zu vernichten, wenn sie insgesamt zur Aufgabenerf\u00fcllung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht oder nicht mehr erforderlich ist. Die Erforderlichkeit ist bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren, zu pr\u00fcfen. Eine Vernichtung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch sie schutzw\u00fcrdige Interessen des Betroffenen beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. Dies ist auch dann gegeben, wenn eine betroffene Person einen Antrag nach SS 26 Absatz 1 Satz 1 gestellt hat. In diesen F\u00e4llen ist die Akte zu sperren und mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen. Sie darf nur f\u00fcr den Zweck verwendet werden, f\u00fcr den sie gesperrt worden ist oder wenn es zur Abwehr einer erheblichen Gefahr unerl\u00e4sslich ist. Eine Vernichtung der Akte erfolgt nicht, wenn sie nach den Vorschriften des Landesarchivgesetzes dem Landesarchiv zur \u00dcbernahme anzubieten und zu \u00fcbergeben ist. (6) Personenbezogene Daten, die ausschlie\u00dflich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, d\u00fcrfen nur f\u00fcr diesen Zweck verwendet werden. -- 182 --","Abschnitt 3 Informations\u00fcbermittlung und Auskunftserteilung SS 18 Informations\u00fcbermittlung zwischen den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde unterrichtet das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder \u00fcber alle Angelegenheiten, deren Kenntnis zur Erf\u00fcllung der Aufgaben der empfangenden Stellen erforderlich ist. SS 19 Informations\u00fcbermittlung an Bundesnachrichtendienst und Milit\u00e4rischen Abschirmdienst Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde \u00fcbermittelt dem Bundesnachrichtendienst und dem Milit\u00e4rischen Abschirmdienst die ihr bekannt gewordenen Informationen, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die \u00dcbermittlung f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Aufgaben der empfangenden Stelle erforderlich ist. Handelt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde auf Ersuchen, so ist sie zur \u00dcbermittlung nur verpflichtet und berechtigt, wenn sich die tats\u00e4chlichen Anhaltspunkte aus den Angaben der ersuchenden Beh\u00f6rde ergeben. SS 20 Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an Polizei, Staatsanwaltschaft und andere Stellen (1) Die im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben gewonnenen Erkenntnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, die nicht personenbezogen sind, k\u00f6nnen an andere Beh\u00f6rden und Stellen, insbesondere an die Polizei und Staatsanwaltschaften, \u00fcbermittelt werden, wenn sie f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung der empfangenden Stellen erforderlich sein k\u00f6nnen. (2) Personenbezogene Daten \u00fcbermittelt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde von sich aus an die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei, sofern aufgrund der bei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorliegenden Informationen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die \u00dcbermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist. -- 183 --","Delikte nach Satz 1 sind die in SS 74a Abs. 1 und SS 120 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), zuletzt ge\u00e4ndert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1756), genannten Straftaten sowie sonstige Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des T\u00e4ters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, dass sie gegen die in Artikel 73 Nr. 10 Buchstabe b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind. (3) Personenbezogene Daten darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorbehaltlich des Absatzes 4 \u00fcbermitteln 1. an die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei, sofern aufgrund der bei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorliegenden Informationen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass jemand eine Straftat plant oder begangen hat, die im Mindestma\u00df mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bedroht ist, oder wenn es zum Schutz vor Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 erforderlich ist, 2. an andere staatliche Beh\u00f6rden und an die der Aufsicht des Landes unterstellten Gebietsk\u00f6rperschaften, wenn dies zum Schutz vor Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 erforderlich ist, 3. an Stellen, die mit dem \u00dcberpr\u00fcfungsverfahren nach SS 5 Absatz 3 Nummer 1 befasst sind, 4. an andere Stellen, wenn es zum Schutz vor Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes unverzichtbar ist. In den F\u00e4llen der Nummer 4 entscheidet der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter. (4) Personenbezogene Daten, die mit den nachrichtendienstlichen Mitteln nach SS 10 Absatz 1 erhoben wurden, darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an die Staatsanwaltschaften, die Finanzbeh\u00f6rden nach SS 386 Absatz 1 der Abgabenordnung, die Polizei, die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbeh\u00f6rden, die Beh\u00f6rden des Zollfahndungsdienstes sowie anderer Zolldienststellen, soweit diese Aufgaben nach dem Bundespolizeigesetz wahrnehmen, nur \u00fcbermitteln, soweit dies erforderlich ist zur -- 184 --","1. Erf\u00fcllung eigener Aufgaben der Informationsgewinnung, 2. Abwehr einer im Einzelfall bestehenden Gefahr f\u00fcr den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder f\u00fcr Leib, Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person oder f\u00fcr Sachen von erheblichem Wert, deren Erhaltung im \u00f6ffentlichen Interesse geboten ist, 3. Verhinderung oder sonstigen Verh\u00fctung von Straftaten von erheblicher Bedeutung oder 4. Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung. (5) Soweit es zur Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten gem\u00e4\u00df Absatz 2 erforderlich ist, k\u00f6nnen die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten im Einzelfall verlangen. Das Ersuchen bedarf der Schriftform, ist zu begr\u00fcnden und zu dokumentieren. Eine \u00dcbermittlung unterbleibt, sofern \u00fcbergeordnete Bedenken aus den Aufgaben des Verfassungsschutzes der \u00dcbermittlung entgegenstehen. Die Entscheidung trifft der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter. Die Ablehnung ist zu dokumentieren und zu begr\u00fcnden. Nach Wegfall der Ablehnungsgr\u00fcnde ist die Auskunft auf Verlangen nachzuholen. (6) Die nach Absatz 2 bis 4 oder 5 \u00fcbermittelten personenbezogenen Daten darf die empfangende Stelle nur zu dem Zweck verwenden, zu dessen Erf\u00fcllung sie ihr \u00fcbermittelt wurden. Auf diese Einschr\u00e4nkung ist die empfangende Stelle hinzuweisen. SS 20a Projektbezogene gemeinsame Dateien (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde kann f\u00fcr die Dauer einer befristeten projektbezogenen Zusammenarbeit mit dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, den \u00fcbrigen Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz, dem Milit\u00e4rischen Abschirmdienst, dem Bundesnachrichtendienst, dem Zollkriminalamt sowie den Polizeibeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder eine gemeinsame Datei errichten. Die projektbezogene Zusammenarbeit soll nach Ma\u00dfgabe der Aufgaben und Befugnisse der in Satz 1 genannten Beh\u00f6rden den Austausch und die gemeinsame Auswertung von Erkenntnissen zu Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf ge-- 185 --","richtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind, bewirken. Personenbezogene Daten zu Bestrebungen nach Satz 2 d\u00fcrfen unter Einsatz der gemeinsamen Datei durch die an der projektbezogenen Zusammenarbeit beteiligten Beh\u00f6rden im Rahmen ihrer Befugnisse verwendet werden, soweit dies in diesem Zusammenhang zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Bei der weiteren Verwendung der personenbezogenen Daten finden f\u00fcr die beteiligten Beh\u00f6rden die jeweils f\u00fcr sie geltenden Vorschriften \u00fcber die Verwendung von Daten Anwendung. (2) SS 22a Absatz 2 bis 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes findet entsprechende Anwendung. SS 21 Informations\u00fcbermittlung an ausl\u00e4ndische Stellen Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten im Einvernehmen mit dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz an ausl\u00e4ndische \u00f6ffentliche Stellen sowie an \u00fcberund zwischenstaatliche Stellen \u00fcbermitteln, soweit die \u00dcbermittlung in einem Gesetz, einem Rechtsakt der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften oder in einer internationalen Vereinbarung geregelt ist. Eine \u00dcbermittlung darf auch erfolgen, wenn sie 1. zum Schutz von Leib oder Leben erforderlich ist oder 2. zur Erf\u00fcllung eigener Aufgaben, insbesondere in F\u00e4llen grenz\u00fcberschreitender T\u00e4tigkeiten der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, unumg\u00e4nglich ist und im Empf\u00e4ngerland gleichwertige Datenschutzregelungen gelten. Die \u00dcbermittlung unterbleibt, wenn ihr ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person, insbesondere deren Schutz vor einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. SS 20 Abs. 5 gilt entsprechend; die empfangende Stelle ist dar\u00fcber hinaus darauf hinzuweisen, dass sich die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorbeh\u00e4lt, Auskunft \u00fcber die Verarbeitung der \u00fcbermittelten Daten zu verlangen. -- 186 --","SS 22 Informations\u00fcbermittlung an die \u00d6ffentlichkeit Bei der Unterrichtung der \u00d6ffentlichkeit, einschlie\u00dflich der Medien, \u00fcber Erkenntnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist die \u00dcbermittlung von personenbezogenen Daten nur zul\u00e4ssig, wenn es zu einer sachgem\u00e4\u00dfen Information erforderlich ist und schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person nicht entgegenstehen. Werden von der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde personenbezogene Daten an die \u00d6ffentlichkeit gegeben, so ist im Einzelfall zu pr\u00fcfen, ob vorab eine Benachrichtigung der betroffenen Person oder des Dritten geboten ist. SS 23 Dokumentation und Grundlage der Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Die \u00dcbermittlung von personenbezogenen Daten ist zu dokumentieren. Vor der Daten\u00fcbermittlung soll der Akteninhalt gew\u00fcrdigt und der Daten\u00fcbermittlung zugrunde gelegt werden. Erkennbar unvollst\u00e4ndige Daten sind vor der \u00dcbermittlung im Rahmen der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit durch Einholung zus\u00e4tzlicher Ausk\u00fcnfte zu vervollst\u00e4ndigen, anderenfalls ist auf die Unvollst\u00e4ndigkeit hinzuweisen. SS 24 *) Informations\u00fcbermittlung durch \u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde kann von den Beh\u00f6rden des Landes und den der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts nur die \u00dcbermittlung von Daten verlangen, die diesen Stellen im Rahmen ihrer Aufgaben vorliegen und die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes erforderlich sind. Voraussetzung hierf\u00fcr ist, dass die betreffenden Daten nicht aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen oder nur mit \u00fcberm\u00e4\u00dfigem Aufwand oder nur durch eine die betroffene Person st\u00e4rker belastende Ma\u00dfnahme erhoben werden k\u00f6nnen. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde braucht Ersuchen nicht zu begr\u00fcnden, soweit dies dem Schutz der betroffenen Person dient oder eine Begr\u00fcndung den Zweck der Ma\u00dfnahme gef\u00e4hrden w\u00fcrde. -- 187 --","(3) Die in Absatz 1 genannten Stellen \u00fcbermitteln von sich aus der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde alle ihnen im Rahmen ihrer Aufgaben vorliegenden Daten \u00fcber Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen verfolgt werden, und \u00fcber geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten. Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei \u00fcbermitteln dar\u00fcber hinaus auch andere ihnen im Rahmen ihrer Aufgabenerf\u00fcllung bekannt gewordene Daten \u00fcber Bestrebungen im Sinne des SS 5 Abs. 1. Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund einer Ma\u00dfnahme nach SS 100a der Strafprozessordnung bekannt geworden sind, ist nur zul\u00e4ssig, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass jemand eine der im aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetz als Voraussetzung f\u00fcr eine Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahme genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund anderer strafprozessualer Zwangsma\u00dfnahmen bekannt geworden sind, ist nur zul\u00e4ssig, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr geheimdienstliche oder sicherheitsgef\u00e4hrdende T\u00e4tigkeiten oder gewaltt\u00e4tige Bestrebungen bestehen. Auf die nach Satz 3 \u00fcbermittelten Daten und die dazugeh\u00f6renden Unterlagen finden die im aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetz enthaltenen Bestimmungen \u00fcber die Nutzung, \u00dcbermittlung und Vernichtung von Daten entsprechende Anwendung. Die nach Satz 4 \u00fcbermittelten Daten d\u00fcrfen nur zur Erforschung geheimdienstlicher oder sicherheitsgef\u00e4hrdender T\u00e4tigkeiten oder gewaltt\u00e4tiger Bestrebungen genutzt werden. (4) Vorschriften zur Daten\u00fcbermittlung an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nach anderen Gesetzen bleiben unber\u00fchrt. (5) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat die \u00fcbermittelten Daten nach ihrem Eingang unverz\u00fcglich darauf zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob sie f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer in SS 5 genannten Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Pr\u00fcfung, dass sie nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverz\u00fcglich zu vernichten. Die Vernichtung unterbleibt, wenn die Unterlagen von anderen Daten, die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen; in diesem Fall sind die Daten gesperrt und entsprechend zu kennzeichnen. (6) Soweit andere gesetzliche Vorschriften nicht besondere Regelungen \u00fcber die Dokumentation treffen, haben die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde und die \u00fcbermittelnde Stelle die Daten\u00fcbermittlung zu dokumentieren. Fu\u00dfnoten *) SS 24 \u00dcberschrift neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. April 2004. -- 188 --","SS 24a Informations\u00fcbermittlung durch nicht-\u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf im Einzelfall bei denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Postdienstleistungen oder Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, Auskunft \u00fcber Daten einholen, die f\u00fcr die Begr\u00fcndung, inhaltliche Ausgestaltung, \u00c4nderung oder Beendigung eines Vertragsverh\u00e4ltnisses \u00fcber Postdienstleistungen oder Telemediendienste (Bestandsdaten) gespeichert worden sind, soweit dies zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf im Einzelfall Auskunft einholen bei 1. Luftfahrtunternehmen zu Namen und Anschriften des Kunden sowie zur Inanspruchnahme und den Umst\u00e4nden von Transportleistungen, insbesondere zum Zeitpunkt von Abfertigung und Abflug und zum Buchungsweg, 2. Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen zu Konten, Konteninhabern und sonstigen Berechtigten sowie weiteren am Zahlungsverkehr Beteiligten und zu Geldbewegungen und Geldanlagen, insbesondere \u00fcber Kontostand und Zahlungseinund -ausg\u00e4nge, 3. denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Postdienstleistungen erbringen oder daran mitwirken, zu den Umst\u00e4nden des Postverkehrs, 4. denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken, zu Verkehrsdaten nach SS 96 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 sowie SS 113a des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198) ge\u00e4ndert worden ist, und sonstigen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation notwendigen Verkehrsdaten und 5. denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, zu a) Merkmalen zur Identifikation des Nutzers eines Telemediums, b) Angaben \u00fcber Beginn und Ende sowie \u00fcber den Umfang der jeweiligen Nutzung und -- 189 --","c) Angaben \u00fcber die vom Nutzer in Anspruch genommenen Telemediendienste, soweit dies zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten erforderlich ist und tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr schwerwiegende Gefahren f\u00fcr die in SS 5 Abs. 1 genannten Schutzg\u00fcter vorliegen. Im Falle des SS 5 Abs. 1 Nr. 1 gilt dies nur f\u00fcr Bestrebungen, die bezwecken oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, 1. zu Hass oder Willk\u00fcrma\u00dfnahmen gegen Teile der Bev\u00f6lkerung aufzustacheln oder deren Menschenw\u00fcrde durch Beschimpfen, b\u00f6swilliges Ver\u00e4chtlichmachen oder Verleumden anzugreifen und dadurch die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt zu f\u00f6rdern und den \u00f6ffentlichen Frieden zu st\u00f6ren oder 2. Gewalt anzuwenden oder vorzubereiten einschlie\u00dflich dem Bef\u00fcrworten, Hervorrufen oder Unterst\u00fctzen von Gewaltanwendung, auch durch Unterst\u00fctzen von Vereinigungen, die Anschl\u00e4ge gegen Personen oder Sachen veranlassen, bef\u00fcrworten oder androhen. (3) Anordnungen nach Absatz 2 d\u00fcrfen sich nur gegen Personen richten, bei denen 1. tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, dass sie die schwerwiegenden Gefahren nach Absatz 2 nachdr\u00fccklich f\u00f6rdern oder 2. aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist a) bei Ausk\u00fcnften nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5, dass sie die Leistung f\u00fcr eine Person nach Nummer 1 in Anspruch nehmen oder b) bei Ausk\u00fcnften nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und 4, dass sie f\u00fcr eine Person nach Nummer 1 bestimmte oder von ihr herr\u00fchrende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder im Falle des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 4, dass eine Person nach Nummer 1 ihren Anschluss be-nutzt. (4) Die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 ist in einer Dienstvorschrift zu regeln, die der Zustimmung des Innenministers bedarf. Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5 werden vom Leiter der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde oder seinem Vertreter schriftlich beantragt und begr\u00fcndet. Im Falle der Auskunft nach Nummer 2 kann der An-- 190 --","trag auch von einem Bediensteten der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde gestellt werden, der die Bef\u00e4higung zum Richteramt hat. Zust\u00e4ndig f\u00fcr Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5 ist der Innenminister. Die Anordnung einer Auskunft \u00fcber k\u00fcnftig anfallende Daten ist auf h\u00f6chstens drei Monate zu befristen. Die Verl\u00e4ngerung dieser Anordnung um jeweils nicht mehr als drei Monate ist auf Antrag zul\u00e4ssig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 hat die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde dem Betroffenen mitzuteilen, sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zweckes des Eingriffs ausgeschlossen werden kann. (5) \u00dcber Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 unterrichtet der Innenminister monatlich die Kommission nach SS 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausf\u00fchrung des Artikel 10-Gesetzes vom 17. Juli 1992 (GVOBl. M-V S. 486), das zuletzt durch das Gesetz vom 30. Juli 2007 (GVOBl. M-V S. 278) ge\u00e4ndert worden ist, vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzug kann er den Vollzug der Entscheidung auch bereits vor der Unterrichtung der Kommission anordnen. Die Kommission pr\u00fcft von Amts wegen oder aufgrund von Beschwerden die Zul\u00e4ssigkeit und Notwendigkeit der Einholung von Ausk\u00fcnften. SS 15 Abs. 5 des Artikel 10-Gesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, 2298), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Februar 2007 (BGBl. I S 106) ge\u00e4ndert worden ist, ist mit der Ma\u00dfgabe entsprechend anzuwenden, dass die Kontrollbefugnis der Kommission sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 erlangten personenbezogenen Daten erstreckt. Entscheidungen \u00fcber Ausk\u00fcnfte, die die Kommission f\u00fcr unzul\u00e4ssig oder nicht notwendig erkl\u00e4rt, hat der Innenminister unverz\u00fcglich aufzuheben. Die Daten unterliegen in diesem Falle einem absoluten Verwendungsverbot und sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. F\u00fcr die Verarbeitung der nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 erhobenen Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. SS 12 Abs. 1 und 3 des Artikel 10-Gesetzes findet entsprechend Anwendung. (6) Der Innenminister unterrichtet im Abstand von h\u00f6chstens sechs Monaten die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber Anordnungen nach Absatz 2; dabei ist insbesondere ein \u00dcberblick \u00fcber Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen zu geben. (7) Anordnungen sind dem Verpflichteten insoweit schriftlich mitzuteilen, als dies erforderlich ist, um ihm die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtung zu erm\u00f6glichen. Anordnungen und \u00fcbermittelte Daten d\u00fcrfen dem Betroffenen oder Dritten vom Verpflichteten nicht mitgeteilt werden. -- 191 --","(8) Der Innenminister unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundes j\u00e4hrlich \u00fcber Anordnungen nach Absatz 2 nach Ma\u00dfgabe des SS 8b Absatz 3 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. (9) Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Ma\u00dfgabe des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 und der Abs\u00e4tze 3 bis 5 eingeschr\u00e4nkt. SS 24b Weitere Auskunftsverlangen (1) Soweit dies zur Erf\u00fcllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erforderlich ist, darf von demjenigen, der gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, im Einzelfall Auskunft \u00fcber die nach den SSSS 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juni 2013 (BGBl. I S. 1602) ge\u00e4ndert worden ist, erhobenen Daten verlangt werden (SS 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes). Bezieht sich das Auskunftsverlangen nach Satz 1 auf Daten, mittels derer der Zugriff auf Endger\u00e4te oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endger\u00e4ten oder hiervon r\u00e4umlich getrennt eingesetzt werden, gesch\u00fctzt wird (SS 113 Absatz 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes), darf die Auskunft nur verlangt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Nutzung der Daten vorliegen. (2) Die Auskunft nach Absatz 1 darf auch anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse verlangt werden (SS 113 Absatz 1 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes). (3) Von einer Beauskunftung nach Absatz 2 ist die betroffene Person zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung erfolgt, soweit und sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Auskunft und der Eintritt \u00fcbergreifender Nachteile f\u00fcr das Wohl des Bundes oder eines Landes ausgeschlossen werden k\u00f6nnen. Sie unterbleibt, wenn ihr \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Belange Dritter oder der betroffenen Person selbst entgegenstehen. Wird die Benachrichtigung nach Satz 2 zur\u00fcckgestellt oder nach Satz 3 von ihr abgesehen, sind die Gr\u00fcnde aktenkundig zu machen. (4) Aufgrund eines Auskunftsverlangens nach Absatz 1 oder Absatz 2 hat derjenige, der gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, die zur Auskunftserteilung erforderlichen Daten unverz\u00fcglich, vollst\u00e4ndig und richtig zu \u00fcbermitteln. -- 192 --","(5) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat f\u00fcr ihr erteilte Ausk\u00fcnfte eine Entsch\u00e4digung zu gew\u00e4hren, deren Umfang sich nach SS 23 und Anlage 3 des Justizverg\u00fctungsund -entsch\u00e4digungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2418) ge\u00e4ndert worden ist, bemisst. Die Vorschriften \u00fcber die Verj\u00e4hrung in SS 2 Absatz 1 und Absatz 4 des Justizverg\u00fctungsund -entsch\u00e4digungsgesetzes finden entsprechend Anwendung. (6) Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Ma\u00dfgabe des Absatzes 2 eingeschr\u00e4nkt. SS 25 \u00dcbermittlungsverbote, Nachberichtspflicht (1) Die \u00dcbermittlung von Daten unterbleibt, wenn 1. die Daten zu l\u00f6schen oder f\u00fcr die empfangende Stelle nicht bedeutsam sind, 2. \u00fcberwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern, 3. erkennbar ist, dass unter Ber\u00fccksichtigung der Art der Daten und ihrer Erhebung die schutzw\u00fcrdigen Interessen der betroffenen Person das Allgemeininteresse an der \u00dcbermittlung \u00fcberwiegen, 4. es sich um personenbezogene Daten aus der engeren Pers\u00f6nlichkeitssph\u00e4re oder solche \u00fcber Minderj\u00e4hrige unter 16 Jahren handelt, es sei denn, die empfangende Stelle der Daten ben\u00f6tigt diese zum Schutz vor Gewalt oder vor Vorbereitungshandlungen zur Gewalt oder vor geheimdienstlichen T\u00e4tigkeiten, 5. die Daten gesperrt sind und ihre Trennung nicht oder nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohem Aufwand von anderen zu \u00fcbermittelnden Daten m\u00f6glich ist oder 6. besondere gesetzliche \u00dcbermittlungsregelungen entgegenstehen; die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleibt unber\u00fchrt. -- 193 --","(2) Erweisen sich Daten nach ihrer \u00dcbermittlung als unrichtig, unvollst\u00e4ndig, unzul\u00e4ssig gespeichert oder erhoben, so hat die \u00fcbermittelnde Stelle den Empf\u00e4nger unverz\u00fcglich darauf hinzuweisen, es sei denn, dass dies f\u00fcr die Beurteilung eines Sachverhaltes ohne Bedeutung ist. Unrichtige oder unvollst\u00e4ndige Daten sind durch die \u00fcbermittelnde Stelle gegen\u00fcber dem Empf\u00e4nger zu berichtigen oder zu erg\u00e4nzen, wenn durch die unrichtige oder unvollst\u00e4ndige \u00dcbermittlung schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person beeintr\u00e4chtigt sein k\u00f6nnen. Die Benachrichtigung sowie Erg\u00e4nzung sind aktenkundig zu machen und in der entsprechenden Datei zu vermerken. SS 26 Auskunft an betroffene Personen (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erteilt betroffenen Personen auf schriftlichen Antrag unentgeltlich Auskunft \u00fcber zu ihrer Person gespeicherte Daten. Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empf\u00e4nger von \u00dcbermittlungen. \u00dcber Daten aus Akten, die nicht zu der betroffenen Person gef\u00fchrt werden, wird Auskunft nur erteilt, soweit Daten, namentlich aufgrund von Angaben der betroffenen Person, mit angemessenem Aufwand auffindbar sind. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde bestimmt Verfahren und Form der Auskunftserteilung nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen. (2) Die Auskunftserteilung kann nur abgelehnt werden, soweit 1. die Auskunft die \u00f6ffentliche Sicherheit gef\u00e4hrden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten w\u00fcrde, 2. die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der berechtigten Interessen von Dritten geheimgehalten werden m\u00fcssen oder 3. durch die Auskunftserteilung Informationsquellen gef\u00e4hrdet w\u00fcrden oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zu bef\u00fcrchten ist. Die Entscheidung trifft der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder ein besonders von ihm beauftragter Mitarbeiter, der die Bef\u00e4higung zum Richteramt besitzen soll. -- 194 --","(3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begr\u00fcndung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gef\u00e4hrdet w\u00fcrde. Die Gr\u00fcnde der Auskunftsverweigerung sind zu dokumentieren. (4) Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist dem Antragsteller die Rechtsgrundlage dieser Ablehnung mitzuteilen. Die antragstellende Person ist auf ihr Recht hinzuweisen, sich an den Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz wenden zu k\u00f6nnen. Dem Landesbeauftragen f\u00fcr den Datenschutz ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen. Stellt der Innenminister oder im Verhinderungsfall der Staatssekret\u00e4r im Einzelfall fest, dass durch die Erteilung der Auskunft die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gef\u00e4hrdet w\u00fcrde, so darf die Auskunft nur dem Landesbeauftragten pers\u00f6nlich erteilt werden. Mitteilungen des Landesbeauftragten an die antragstellende Person d\u00fcrfen keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf den Kenntnisstand der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zulassen, sofern diese nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. Abschnitt 4 Kontrolle der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 27 Parlamentarische Kontrollkommission (1) In Angelegenheiten des Verfassungsschutzes des Landes unterliegt die Landesregierung unbeschadet der Rechte des Landtages der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission. Die Kontrolle der Durchf\u00fchrung des aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes bleibt den aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 des Grundgesetzes von dem Landtag bestellten Organen und Hilfsorganen vorbehalten. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus f\u00fcnf Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte einzeln mit der Mehrheit seiner Mitglieder gew\u00e4hlt werden. Zwei Mitglieder sollen der parlamentarischen Opposition angeh\u00f6ren. Die Mitglieder d\u00fcrfen nicht der Landesregierung angeh\u00f6ren. -- 195 --","(3) Die Parlamentarische Kontrollkommission gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung. Sie \u00fcbt ihre T\u00e4tigkeit auch \u00fcber das Ende der Wahlperiode des Landtages solange aus, bis der nachfolgende Landtag die Mitglieder neu gew\u00e4hlt hat. Der Parlamentarischen Kontrollkommission ist die f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben notwendige Personalund Sachausstattung zur Verf\u00fcgung zu stellen. (4) Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder aus der Fraktion, die ihn zur Wahl vorgeschlagen hat, aus, so verliert es seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission. F\u00fcr dieses Mitglied ist unverz\u00fcglich ein neues Mitglied zu w\u00e4hlen; das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus anderen Gr\u00fcnden aus der Parlamentarischen Kontrollkommission ausscheidet. (5) Die Parlamentarische Kontrollkommission tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. (6) Jedes Mitglied kann die Einberufung und die Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission verlangen. SS 28 Geheimhaltung (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission tagt in nicht\u00f6ffentlicher Sitzung, \u00fcber die jeweils ein Protokoll anzufertigen ist. Die Mitglieder sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer T\u00e4tigkeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt geworden sind. Dies gilt auch f\u00fcr die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus der Parlamentarischen Kontrollkommission. (2) Auf Antrag eines Mitgliedes beschlie\u00dft die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber die Herstellung der \u00d6ffentlichkeit oder die Aufhebung der Vertraulichkeit nach Absatz 1, soweit \u00f6ffentliche Geheimschutzinteressen, insbesondere die Aufrechterhaltung des Nachrichtenzuganges, oder berechtigte Interessen eines Einzelnen dem nicht entgegenstehen. Der Beschluss bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder der Kommission. Der Innenminister, im Falle seiner Verhinderung der Staatssekret\u00e4r, kann einem Beschluss nach Satz 1 widersprechen, wenn die Voraussetzungen der Aufhebung der Vertraulichkeit gem\u00e4\u00df Satz 1 nicht vorliegen. Der Innenminister, im Falle seiner Verhinderung der Staatssekret\u00e4r, hat die Gr\u00fcnde hierf\u00fcr darzulegen. -- 196 --","Die Aufhebung der Vertraulichkeit von Beratungsgegenst\u00e4nden, die in die Verantwortlichkeit des Bundes oder eines Landes fallen, ist nur mit deren Zustimmung m\u00f6glich. (3) Sitzungsunterlagen und Protokolle verbleiben im Gewahrsam der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde und k\u00f6nnen nur dort von den Mitgliedern der Kommission oder dem Innenminister, im Falle seiner Verhinderung dem Staatssekret\u00e4r, eingesehen werden, es sei denn, der ordnungsgem\u00e4\u00dfe Umgang mit diesen Unterlagen gem\u00e4\u00df der Verschlusssachenanweisung f\u00fcr das Land Mecklenburg-Vorpommern ist nach \u00dcberzeugung der Parlamentarischen Kontrollkommission auf andere Weise gew\u00e4hrleistet. SS 29 Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Das Innenministerium hat die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend \u00fcber die allgemeine T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, das Lagebild und \u00fcber die Vorg\u00e4nge von besonderer Bedeutung, insbesondere Einzelf\u00e4lle, in denen eine Daten\u00fcbermittlung gem\u00e4\u00df SS 20 Abs. 4 Satz 3 unterblieben ist, sowie auf Verlangen der Kommission \u00fcber sonstige Einzelf\u00e4lle zu unterrichten. Ferner unterrichtet es \u00fcber den Erlass und die Einhaltung von Verwaltungsvorschriften sowie \u00fcber den Verfassungsschutz betreffende Eingaben einzelner B\u00fcrger (Petenten), sofern der Petent der Unterrichtung nicht widersprochen hat. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann von dem Innenministerium alle f\u00fcr ihre Kontrollaufgaben erforderlichen Ausk\u00fcnfte, Unterlagen, Aktenund Dateneinsicht, Stellungnahmen und den Zutritt zur Verfassungsschutzbeh\u00f6rde verlangen sowie bei besonderem Aufkl\u00e4rungsbedarf Bedienstete und Auskunftspersonen zum Sachverhalt befragen, sofern dem nicht \u00fcberwiegende \u00f6ffentliche (zum Beispiel Aufrechterhaltung des Nachrichtenzugangs) oder private Belange entgegenstehen; das Innenministerium hat dies vor der Parlamentarischen Kontrollkommission zu begr\u00fcnden. Die Parlamentarische Kontrollkommission kann ferner den Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutzbeauftragen, die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit einzelner Ma\u00dfnahmen, welche die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde durchgef\u00fchrt hat, zu \u00fcberpr\u00fcfen und der Kommission das Ergebnis der \u00dcberpr\u00fcfung mitzuteilen. Die Befugnisse des Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz richten sich nach dem Landesdatenschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern. Wird der Landesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz nach SS 26 Abs. 4 t\u00e4tig, so kann er von sich aus die Parla-- 197 --","mentarische Kontrollkommission unterrichten, wenn sich Beanstandungen ergeben, eine Mitteilung an die betroffene Person aber aus Geheimhaltungsgr\u00fcnden unterbleiben muss. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann mit der Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitglieder nach Anh\u00f6rung des Innenministeriums im Einzelfall einen Sachverst\u00e4ndigen beauftragen, zur Wahrnehmung ihrer Kontrollaufgaben Untersuchungen durchzuf\u00fchren. Der Sachverst\u00e4ndige hat der Parlamentarischen Kontrollkommission \u00fcber das Ergebnis seiner Untersuchungen zu berichten; SS 28 Abs. 1 und 2 gelten entsprechend. (4) Die Angaben \u00fcber Ausgaben aus dem der Abteilung zugewiesenen Titel werden der Parlamentarischen Kontrollkommission im Ansatz vor Beratung des Haushaltsplanes zur Stellungnahme \u00fcberwiesen. Das Innenministerium unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber den Vollzug des Haushaltsplanes, soweit es die der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zugewiesenen Titel betrifft. Abschnitt 5 Schlussvorschriften SS 30 Geltung des Landesdatenschutzgesetzes Bei der Erf\u00fcllung der Aufgaben nach SS 5 durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde finden SS 3 Abs. 2 und 3, SSSS 9, 10 Abs. 1 bis 4, SSSS 11, 13 Abs. 1 bis 4, 6 und 7, SSSS 14, 15, 16, 18, 24 und 25 des Landesdatenschutzgesetzes keine Anwendung. SS 31 (aufgehoben) -- 198 --","SS 32 In-Kraft-Treten, Au\u00dfer-Kraft-Treten (1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des SS 30 am Tag nach seiner Verk\u00fcndung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landesverfassungsschutzgesetz vom 18. M\u00e4rz 1992 (GVOBl. M-V S. 194) au\u00dfer Kraft. (2) SS 30 tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Landesdatenschutzgesetz in Kraft tritt. Der Tag des In-Kraft-Tretens ist vom Innenministerium im Gesetzund Verordnungsblatt f\u00fcr Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu geben. Das vorstehende Gesetz wird hiermit verk\u00fcndet. Schwerin, den 11. Juli 2001 Der Ministerpr\u00e4sident Der Innenminister Dr. Harald Ringstorff Dr. Gottfried Timm (c) juris GmbH","","",""],"title":"Verfassungsschutzbericht 2018","year":2018}
