{"file_url":"https://verfassungsschutzberichte.de/pdfs/vsbericht-mv-2017.pdf","jurisdiction":"Mecklenburg-Vorpommern","num_pages":208,"pages":["Ministerium f\u00fcr Inneres und Europa Verfassungsschutzbericht 2017","","Verfassungsschutzbericht 2017","Impressum Herausgeber: Ministerium f\u00fcr Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern Redaktion: Abteilung Verfassungsschutz Postfach 11 05 52 19005 Schwerin 1. Auflage: 1000 Exemplare Herstellung: Produktionsb\u00fcro TINUS Titelbild: \"Die wehrhafte Demokratie\" Manfred Diekmann, 2009","Vorwort Sehr geehrte B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, ist auf den Rechtsstaat und seine Institutionen noch Verlass? Und ist unsere Demokratie noch streitbar und wehrhaft? Viele von Ihnen werden sich diese Fragen in den vergangenen Monaten und Jahren gestellt haben. H\u00e4ufig sind es politische oder religi\u00f6se Extremisten, die mit ihren Verbrechen das Vertrauen in den Staat als dem Inhaber des Gewaltmonopoles und Garanten der Sicherheit ersch\u00fcttern - sei es die Mordserie des \"NSU\" in den Jahren 2000 bis 2007, sei es der islamistische Massenmordanschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 oder sei es die mehrt\u00e4gige Gewaltorgie militanter Linksautonomer w\u00e4hrend des G20-Gipfels 2017 in Hamburg. Fehlender Respekt vor dem demokratisch gesetzten Recht, gewaltsame Angriffe auf demokratisch legitimierte Amtsund Mandatstr\u00e4ger sowie die undemokratische Selbsterm\u00e4chtigung zivilgesellschaftlicher Akteure stellen sowohl eine Ursache als auch eine Folge jener gef\u00e4hrlichen Vertrauenskrise dar, von der vor allem Extremisten profitieren. Umso mehr gilt es, den Kern unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu verteidigen: die Menschenw\u00fcrde, das Demokratieprinzip und den Rechtsstaat. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil im NPD-Verbotsverfahren diese Prinzipien als unentbehrlich f\u00fcr eine Demokratie bezeichnet. Sie d\u00fcrfen daher von niemandem zur Disposition gestellt werden! Der Verantwortung, diese Werteordnung im Auftrage des Landesgesetzgebers zu sch\u00fctzen, ist der Verfassungsschutz des Landes auch im Jahr 2017 gerecht geworden. Daf\u00fcr geb\u00fchrt ihm unser aller Dank. Unsere Demokratie ist jedoch weiterhin vielf\u00e4ltigen Gef\u00e4hrdungen ausgesetzt.","In Mecklenburg-Vorpommern bildet der Rechtsextremismus dabei trotz ausbleibender Wahlerfolge und des damit verbundenen R\u00fcckgangs der politischen Einflussm\u00f6glichkeiten weiterhin den Schwerpunkt extremistischer Umtriebe. Die Szene verf\u00fcgt \u00fcber ein stabiles Personenpotenzial und kann mit der \"Nationaldemokratischen Partei Deutschlands\" und der Kameradschaftsszene auf eine funktionierende Struktur zur\u00fcckgreifen. Auch deswegen unterst\u00fctzt das Land Mecklenburg-Vorpommern das Verfahren zum Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung. Besorgniserregend ist die weiterhin hohe Gewaltbereitschaft, die auch schwerste Straftaten bis hin zum Terrorismus bef\u00fcrchten l\u00e4sst. Ziel der Gewalttaten sind \u00fcberwiegend Menschen mit Migrationshintergrund. Dabei beg\u00fcnstigen Hasskommentare im Internet ein Klima der Aggression und Gewalt gegen Zuwanderer. Bei den Protesten gegen Fl\u00fcchtlinge ist in j\u00fcngster Zeit eine Entwicklung zu beobachten, die Sorge bereitet. An asylfeindlichen Demonstrationen nahmen bundesweit nicht selten Menschen ohne einen erkennbar extremistischen Hintergrund zusammen mit Rechtsextremisten teil. Offenbar finden hier Entgrenzungsprozesse statt, die Ber\u00fchrungs\u00e4ngste schwinden lassen. An dieser Schnittstelle bewegen sich auch neue Str\u00f6mungen, die zwar eine N\u00e4he zum nationalsozialistischen Gedankengut ablehnen, um ihre Anschlussf\u00e4higkeit zu erh\u00f6hen, aber zugleich antidemokratische Tendenzen mit Bezug zur \"Konservativen Revolution\" in der Weimarer Republik erkennen lassen. Aktuelles Hauptagitationsfeld dieser sich \"Identit\u00e4re\" oder \"Kontrakulturelle\" nennenden Bewegungen ist zwar auch die Zuwanderung. Es besteht jedoch der Verdacht, dass sie langfristig einen grunds\u00e4tzlichen Umbau der Gesellschaft zu einem elit\u00e4ren Herrschaftssystem anstreben. In den Blick zu nehmen sind auch die \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\", die - wenn es auch einzelne \u00dcberschneidungen mit dem Rechtsextremismus gibt - aufgrund der h\u00e4ufig kruden und nicht eindeutig zuzuordnenden Gedankenwelt ein eigenes Extremismusfeld bilden. Diese Szene birgt ein deutliches Gewaltpotenzial und zeigt eine hohe Affinit\u00e4t zu Waffen. Das Anwachsen dieser Bewegung l\u00e4sst durchaus Fragen nach der Integrationskraft unserer Demokratie aufkommen.","Die bundesweit gr\u00f6\u00dfte Herausforderung f\u00fcr die Sicherheitsbeh\u00f6rden bleibt der islamistische Terrorismus. Die furchtbaren Anschl\u00e4ge in Deutschland und in den europ\u00e4ischen Nachbarl\u00e4ndern haben in der Bev\u00f6lkerung gro\u00dfe Verunsicherung ausgel\u00f6st. In der Folge mussten Schutzma\u00dfnahmen f\u00fcr Gro\u00dfveranstaltungen ergriffen werden, die als sichtbares Zeichen f\u00fcr die Einschr\u00e4nkung der pers\u00f6nlichen Freiheit wahrgenommen wurden. Der totalit\u00e4re Machtanspruch der Islamisten darf daher keineswegs untersch\u00e4tzt werden. Sie werden auch weiterhin versuchen, ihr religi\u00f6s unterlegtes politisches Machtkonzept umzusetzen. Es richtet sich eben in der Konsequenz gegen die westlichen Wertund Ordnungsvorstellungen, etwa durch das Nichtakzeptieren der gleichen Rechte von Mann und Frau oder des parlamentarischen Systems mit freien Wahlen. In diesem Spektrum gilt der Salafismus als besonders r\u00fcckw\u00e4rtsgewandte und teils gewaltbereite Form des Islams. Dabei ist der Salafismus bundesweit die zurzeit dynamischste islamistische Bewegung. Sie w\u00e4chst von Jahr zu Jahr und hat auch in Mecklenburg-Vorpommern weiteren Zulauf. Zudem ist das Land nicht von terroristischen Aktivit\u00e4ten verschont geblieben. Der Verdachtsfall in G\u00fcstrow, der zur Ausweisung zweier Islamisten gef\u00fchrt hat sowie die fortgeschrittenen Anschlagsvorbereitungen in Schwerin im Jahr 2017 zeigen, dass die Entwicklung des Islamismus auch hierzulande aufmerksam verfolgt werden muss. Dies auch vor dem Hintergrund der Zuwanderung aus muslimischen L\u00e4ndern, da sich unter den Migranten Personen befinden, die offenbar dem \"Islamischen Staat\" oder anderen islamistischen Kampforganisationen angeh\u00f6ren. Die Gewaltexzesse aus Anlass des G20-Gipfels im Juli 2017 in Hamburg haben eher kurzeitig den Blick auf ein verfassungsfeindliches Lager gerichtet, das in der \u00f6ffentlichen Wahrnehmung regelm\u00e4\u00dfig kaum Aufmerksamkeit genie\u00dft, den Linksextremismus. Dies ist umso verwunderlicher, als dass die ideologischen Konzepte, die die Gewaltt\u00e4ter antreiben, mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Dies gilt gleicherma\u00dfen f\u00fcr den jeglichen Staat ablehnenden Anarchismus als auch f\u00fcr den Marxismus-Leninismus, dessen unheilvolle Geschichte nicht zu leugnen ist. Ursache f\u00fcr das fehlende Gefahrenbewusstsein d\u00fcrften","die Themen sein, die von Linksextremisten traditionell besetzt werden. So sind zentrale Aktionsfelder der \"Antikapitalismus\" und mit diesem ideologisch eng verbunden der \"Antifaschismus\". Bei oberfl\u00e4chlicher Betrachtung wird hier im Unterschied zum Rechtsextremismus oder zum Salafismus ein emanzipatorischer und fortschrittlicher Ansatz verfolgt, der die Welt \"besser\" machen soll. Bei n\u00e4herer Betrachtung ist jedoch schnell festzustellen, dass wie in anderen Extremismusfeldern auch, eine hohe Gewaltbereitschaft, Intoleranz und die Unf\u00e4higkeit zum politischen Kompromiss vorherrschen. Dies zeigt sich besonders deutlich bei Gewalttaten gegen\u00fcber politisch Andersdenkenden und bei der beinahe rituellen Gewalt gegen die Polizei, die nicht selten Leib und Leben der Beamten gef\u00e4hrdet. W\u00fcrde es den Protagonisten dieser Szene also gelingen, auf Dauer politische Macht zu erringen, so w\u00fcrden sie - wie die Geschichte ja zeigt - repressive Systeme errichten, in denen die Gleichheitsrechte, die Meinungsfreiheit oder die Eigentumsrechte abgeschafft sind. Von einer \"besseren Welt\" kann hier wohl kaum gesprochen werden. Umso erstaunlicher ist es, dass es dieser Szene immer wieder gelingt, gerade auf dem Aktionsfeld \"Antifaschismus\" weitreichende B\u00fcndnisse zu schlie\u00dfen. Akteure der nicht dem extremistischen Spektrum angeh\u00f6renden Zivilgesellschaft zeigen hier weder Ber\u00fchrungs\u00e4ngste noch Abgrenzungsbem\u00fchungen. Neben jenen Ereignissen und Entwicklungen, die problemlos innerhalb der klassischen Ph\u00e4nomenbereiche des Extremismus verortet und beobachtet werden k\u00f6nnen, d\u00fcrfen aber auch solche Bestrebungen nicht vernachl\u00e4ssigt werden, die sich einer eindeutigen Zuordnung entziehen, wie beispielsweise der - weiterhin zunehmende - Antisemitismus: Partielle ideologische \u00dcbereinstimmungen zwischen Rechtsund Linksextremisten sowie Islamisten, aber auch ideologische \u00dcberschneidungen und Kooperationen mit nicht-extremistischen zivilgesellschaftlichen Akteuren k\u00f6nnen und d\u00fcrfen keinesfalls ignoriert werden. Vor diesem Hintergrund sind nicht nur die Sicherheitsbeh\u00f6rden gefordert, sondern die gesamte Gesellschaft. Dabei ist es f\u00fcr eine dauerhafte Stabilit\u00e4t unserer Demokratie unverzichtbar, dass alle Formen des Extremismus als Gefahr f\u00fcr unser Gemeinwesen wahrgenommen werden. Dem demokratischen Gedanken ver-","pflichtete Menschen sollten sich daher gegen\u00fcber allen Formen verfassungsfeindlichen Handelns deutlich abgrenzen. Zugleich m\u00fcssen Staat und Politik daf\u00fcr Sorge tragen, dass das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat nicht weiter schwindet, denn - wie die Geschichte zeigt - gibt es zu dieser Staatsform keine Alternative. Lorenz Caffier Minister f\u00fcr Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern","INHALTSVERZEICHNIS 1 \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes . . . . . . . . . . 10 1.1 Grunds\u00e4tzliches/Zweck des Verfassungsschutzes . . . 10 1.2 Freiheitliche demokratische Grundordnung . . . . . . . . 12 1.3 Wesentliche gesetzliche Grundlagen im \u00dcberblick . . 13 1.4 Verfassungsschutzverbund von Bund und L\u00e4ndern . 13 1.5 Aufgaben des Verfassungsschutzes . . . . . . . . . . . . . . . . 13 1.6 Informationsbeschaffung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 1.7 Kontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 1.8 Verh\u00e4ltnis von Verfassungsschutz und Polizei . . . . . . . 16 2 Rechtsextremismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 2.1 Lage\u00fcberblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 2.2 Personenpotenzial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 2.3 Straftatenaufkommen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 2.4 Rechtsterrorismus/ \"Nationalsozialistischer Untergrund\" (NSU) . . . . . . . . . 23 2.5 Fortsetzung der \"Antiasylkampagne\" . . . . . . . . . . . . . . . 24 2.6 Trefforte der rechtsextremistischen Szene . . . . . . . . . . 26 2.7 Weitgehend unstrukturiertes rechtsextremistisches Personenpotenzial/ rechtsextremistische Subkulturen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 2.7.1 Rechtsextremistische Musikveranstaltungen . . . . . . . 29 2.7.2 Szenel\u00e4den/Versandhandel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 2.8 Parteiunabh\u00e4ngige bzw. parteiungebundene Strukturen/Neonazis . . . . . . . . . . 34 2.8.1 Wirtschaftliche Netzwerke von Rechtsextremisten . . 35 2.8.2 Einzelgruppierungen/regionale Entwicklungen . . . . . 36 2.9 Neonazistische Publikationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 2.10 Neonazistisch gepr\u00e4gte Veranstaltungen und Aktivit\u00e4ten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 2.11 Rechtsextremistische Parteien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49","2.11.1 \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern . . . . . . . . 49 2.11.1.1 NPD-Verbotsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 2.11.1.2 Aktivit\u00e4ten der NPD im Jahr 2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 2.11.1.3 Einzelsachverhalte zum Wahlkampf der NPD f\u00fcr die Bundestagswahl 2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 2.11.1.4 Ergebnis der NPD bei der Bundestagswahl am 24. September 2017. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 2.11.1.5 Ideologie der NPD/Haltung zu aktuellen politischen Themen und Organisationen . . . . . . . . . . . 63 2.11.1.6 \"Junge Nationaldemokraten\" (JN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 2.11.1.7 NPD-Frauenorganisation \"Ring Nationaler Frauen\" (RNF) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 2.11.2 Sonstige rechtsextremistische Parteien . . . . . . . . . . . . . 69 2.11.2.1 \"Die Rechte\" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 2.11.2.2 \"Der Dritte Weg\" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 3 \"Identit\u00e4re Bewegung Deutschland\" (IBD) und \"Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern\" (IBMV) als rechtsextremistischer Verdachtsfall . . . . . . . . . . . . . . 70 4 \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" . . . . . . . . . . . . . 74 4.1 Lage\u00fcberblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 4.2 Ideologie der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" . . . 75 4.3 Handlungsweisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 4.4 Strukturen der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" in Mecklenburg-Vorpommern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 5 Linksextremismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 5.1 Lage\u00fcberblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 5.2 Linksextremismus in Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 5.2.1 Personenpotenzial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80","5.2.2 Linksextremistisch motivierte Straftaten . . . . . . . . . . . . 80 5.3 Gefahr durch gewaltbereite Linksextremisten - das Beispiel des G20-Gipfels in Hamburg . . . . . . . . . . . 81 5.3.1. Hintergrund: Ideologien, Strategien und Strukturen des autonomen und postautonomen Linksextremismus . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 5.3.2 Rolle der \"Interventionistische Linke\" und der \"Roten Hilfe e.V.\" beim G20-Gipfel . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 5.4 Undogmatischer Linksextremismus . . . . . . . . . . . . . . . . 88 5.4.1 Aktionsfeld \"Antifaschismus\" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 5.4.2 Aktionsfeld \"Antirepression\" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 5.5 Dogmatischer Linksextremismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 6 Islamismus/Islamistischer Terrorismus . . . . . . . . . . . 99 6.1 Islamistische Bestrebungen - politischer Extremismus mit R\u00fcckgriff auf den Islam . . . . . . . . . . . . 99 6.2 Entwicklung des Islamismus und islamistischen Terrorismus 2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .100 6.2.1 Anschl\u00e4ge in Deutschland. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .101 6.2.2 Anschl\u00e4ge in Europa und den USA . . . . . . . . . . . . . . . . .101 6.2.3 Anschl\u00e4ge weltweit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .104 6.3 Staatliche Ma\u00dfnahmen gegen islamistischen Extremismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .105 6.4 Salafismus - Hintergr\u00fcnde und aktuelle Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .107 6.5 Trends des islamistischen Terrorismus 2017 . . . . . . . .110 6.6 Islamistischer Extremismus in Mecklenburg-Vorpommern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .113 7 Sonstiger Ausl\u00e4nderextremismus . . . . . . . . . . . . . . .118 7.1 Personenpotenzial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .118 7.2 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)/Volkskongress Kurdistans (KONGRA GEL) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .119 7.2.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .119","7.2.2 Aktivit\u00e4ten der PKK in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . .120 7.2.3 Internetaktivit\u00e4ten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .123 7.2.4 Kooperation mit deutschen Linken und Linksextremisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .123 8 Spionageabwehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .125 8.1 Aktuelle Entwicklungslinien und Tendenzen . . . . . . .125 8.2 Wirtschaftsschutz - Aufgabe der Spionageabwehr .127 8.3 Bedrohungen durch Cyberangriffe . . . . . . . . . . . . . . . .128 8.4 Spionageabwehr - Ihr Ansprechpartner vor Ort . . . .130 9 \u00d6ffentlichkeitsarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .132 9.1 Aktivit\u00e4ten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .133 9.2 Informationsmaterialien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .135 9.3 Ausund Fortbildung/Praktika . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .140 Abk\u00fcrzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .141 Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .145 Registeranhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .158 Anlage 1 Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t (PMK) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .163 Anlage 2 Landesverfassungsschutzgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .166","1 \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 1.1 Grunds\u00e4tzliches/Zweck des Verfassungsschutzes Der Verfassungsschutz ist eine entscheidende S\u00e4ule der \"Wehrhaften Demokratie\". Darunter wird ein B\u00fcndel von verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen zusammengefasst, die den Kernbestand und die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung (siehe Abschnitt 1.2), die freiheitliche demokratische Grundordnung, sch\u00fctzen sollen. Die \"Wehrhafte Demokratie\" ist durch folgende Wesensmerkmale gekennzeichnet: ** Die Wertegebundenheit, d. h. unser Staat bekennt sich zu Werten, denen er eine besondere Bedeutung beimisst und die deshalb nicht zur Disposition stehen, ** die Abwehrbereitschaft, d. h. der Staat ist gewillt, diese wichtigsten Werte gegen\u00fcber extremistischen Positionen zu verteidigen und ** die Vorverlagerung der Beobachtung, d. h. der Staat reagiert nicht erst dann, wenn Extremisten gegen gesetzliche Normen versto\u00dfen. Diese \"Wehrhaftigkeit\" ist eine Lehre aus der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, die auf legalistischem Wege durch Abschaffung der demokratischen Weimarer Republik entstanden ist. Politik und Staat sind daher aufgefordert, entschieden und entschlossen den unterschiedlichen totalit\u00e4ren Gefahren entgegenzutreten - bevor es zu sp\u00e4t ist! Als \"Fr\u00fchwarnsystem\" soll der Verfassungsschutz in diesem Sinne aufkl\u00e4ren, informieren, sensibilisieren und warnen und, soweit gesetzlich erlaubt, entsprechende Gefahren erforschen. Dabei wird er unterhalb der Schwelle der konkreten Gefahr und des Anfangsverdachts einer Straftat t\u00e4tig. Ihm kommt also die Funktion -- 10 --","eines \"Brandmelders\" in Bezug auf politische Entwicklungen zu, die unsere freiheitliche demokratische Rechtsordnung und damit die Freiheit und Sicherheit der Menschen in diesem Land gef\u00e4hrden k\u00f6nnen. In diesem Sinne wird der Verfassungsschutz - anders als die Polizei - nur t\u00e4tig, wenn ein politischer Bezug erkennbar ist. Seine T\u00e4tigkeit erstreckt sich in diesem Sinne auf entsprechende \"Bestrebungen\", die im Einzelnen als \"Beobachtungsobjekte\" festgelegt werden. Dies k\u00f6nnen rechtsextremistische Strukturen wie Parteien (z. B. die NPD) oder Neonazi-Kameradschaften, linksextremistische Strukturen wie gewaltt\u00e4tige Autonome oder islamistische Strukturen sein, die Freiheit und Sicherheit bedrohen. Dieser Handlungsauftrag des Verfassungsschutzes ist Verfassungssauftrag (vgl. insbesondere Artikel 73 Nummer 10 Buchstaben b) und c) Grundgesetz). Er wird insbesondere auf der Grundlage des Landesverfassungsschutzgesetzes (siehe Anlage 2), also dem Willen des Landesgesetzgebers als Vertretung des Volkes, wahrgenommen und kontrolliert. Der Zweck des Verfassungsschutzes ist in diesem Sinne gesetzlich geregelt und in SS 1 des LVerfSchG M-V festgeschrieben: \"Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder.\" Der Verfassungsschutz ist insoweit die ma\u00dfgebliche Bewertungsinstanz f\u00fcr den politischen Extremismus in Deutschland. Er ist eine eigenst\u00e4ndige S\u00e4ule innerhalb der f\u00f6deralen Sicherheitsarchitektur. Von der T\u00e4tigkeit des Verfassungsschutzes als Inlandsnachrichtendienst zu unterscheiden ist die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND). Dieser beschafft au\u00dfenund sicherheitspolitisch relevante Informationen \u00fcber das Ausland. Das Bundesamt f\u00fcr den Milit\u00e4rischen Abschirmdienst (BAMAD) nimmt Verfassungsschutzaufgaben im Bereich der Bundeswehr wahr. -- 11 --","1.2 Freiheitliche demokratische Grundordnung Der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (kurz: fdGO) ist Kernaufgabe der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden in Bund und L\u00e4ndern. Damit ist aber nicht die Verfassung bzw. das Grundgesetz in seiner Gesamtheit gemeint, sondern die unab\u00e4nderlichen obersten Wertprinzipien als Kernbestand der Demokratie. Diese fundamentalen Wertprinzipien bestimmen die Gesetzgebung des Bundes und der L\u00e4nder, so auch die Verfassungsschutzgesetze. Zu diesen Grunds\u00e4tzen geh\u00f6ren folgende Verfassungsprinzipien: ** das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszu\u00fcben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen, ** die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, ** das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition, ** die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung, ** die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, ** der Ausschluss jeder Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft sowie ** die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. Mit dem am 17. Januar 2017 verk\u00fcndeten Urteil im Verbotsverfahren gegen die \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (2 BvB 1/13) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erstmals seit \u00fcber 60 Jahren die inhaltlichen Anforderungen an Parteiverbote bestimmt. Nach den Ausf\u00fchrungen des BVerfG umfasst der Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz (GG) nur jene zentralen Grundprinzipien, \"die f\u00fcr den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind\". Dazu z\u00e4hlen die Menschenw\u00fcrde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip. Das BVerfG hat dar\u00fcber hinaus klargestellt, dass neben der Verlet-- 12 --","zung der Menschenw\u00fcrde, der Grunds\u00e4tze der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auch eine Ver\u00e4chtlichmachung des Parlamentarismus sowie das Missachten des staatlichen Gewaltmonopols eine Beeintr\u00e4chtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung darstellen. 1.3 Wesentliche gesetzliche Grundlagen im \u00dcberblick F\u00fcr die Arbeit des Verfassungsschutzes sind, neben dem Grundgesetz und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern insbesondere das ** Landesverfassungsschutzgesetz (LVerfSchG M-V), ** das Gesetz zur Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz) und ** das Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz (S\u00dcG) f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung des materiellen und personellen Geheimschutzes ma\u00dfgebend. 1.4 Verfassungsschutzverbund von Bund und L\u00e4ndern Der Verfassungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland ist f\u00f6deral organisiert. Dementsprechend existieren 17 Verfassungsschutzbeh\u00f6rden, ein Bundesamt (BfV) und 16 Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz (LfV). Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder sind entweder eine Abteilung des jeweiligen Innenressorts oder eine eigenst\u00e4ndige Landesoberbeh\u00f6rde. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Verfassungsschutz seit 1991 eine Abteilung des Ministeriums f\u00fcr Inneres und Europa (Abteilung 5), wie dies auch in elf weiteren L\u00e4ndern der Fall ist. 1.5 Aufgaben des Verfassungsschutzes Das BfV und die LfV haben ihrem gesetzlichen Auftrag folgend Informationen, insbesondere sachund personenbezogene Ausk\u00fcnfte, Nachrichten und Unterlagen zu sammeln und auszuwerten \u00fcber: -- 13 --","** Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes und eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, ** sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes f\u00fcr eine fremde Macht, ** Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden und ** Bestrebungen, die gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung (Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes) oder gegen das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker (Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. Diese Bestrebungen werden als sogenannte Beobachtungsobjekte bezeichnet, die auf der Grundlage der gesetzlichen Voraussetzungen bestimmt werden. Ferner wirken das BfV und die LfV mit ** bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, denen im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftige Tatsachen, Gegenst\u00e4nde oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen, ** bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen besch\u00e4ftigt sind oder werden sollen sowie bei der \u00dcberpr\u00fcfung von Personen in sonstigen gesetzlich bestimmten F\u00e4llen und ** bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutz von im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte ** bei Parteiund Vereinsverbotsverfahren. -- 14 --","1.6 Informationsbeschaffung Den weitaus gr\u00f6\u00dften Teil ihrer Informationen (ca. 80 %) gewinnen die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden aus offenen, allgemein zug\u00e4nglichen Quellen - also aus Druckerzeugnissen wie Zeitungen, Flugbl\u00e4ttern, Programmen, Aufrufen und aus dem Internet. Mitarbeiter der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden besuchen \u00f6ffentliche Veranstaltungen, und sie befragen auch Personen, die sachdienliche Hinweise geben k\u00f6nnen. Bei diesen Gespr\u00e4chen auf freiwilliger Basis treten die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes offen auf. Mit der Sammlung offenen Materials entsteht allerdings nicht immer ein vollst\u00e4ndiges Bild. Gegen\u00fcber konspirativen Methoden versagen diese Mittel der Nachrichtengewinnung. Nicht alle Extremisten verfassen nach der Tat Bekennerschreiben oder nennen gar ihren wahren Namen. Spione ver\u00f6ffentlichen keine Programme und verteilen keine Flugbl\u00e4tter. Um auch getarnte oder geheim gehaltene Aktivit\u00e4ten beobachten zu k\u00f6nnen, ist dem Verfassungsschutz im Rahmen gesetzlich festgelegter Befugnisse und unter Wahrung des Grundsatzes der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit der Gebrauch nachrichtendienstlicher Mittel zur Informationsgewinnung gestattet. Zu diesen gesetzlich vorgesehenen Methoden der verdeckten Nachrichtenbeschaffung geh\u00f6ren insbesondere ** die Observation, ** der Einsatz von Vertrauensleuten (kurz: VP) und Gew\u00e4hrspersonen, ** Bildund Tonaufzeichnungen und ** die \u00dcberwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Ma\u00dfgabe des Artikel 10-Gesetzes. 1.7 Kontrolle F\u00fcr die Arbeit des Verfassungsschutzes gelten strenge rechtsstaatliche Ma\u00dfst\u00e4be. Eingriffe in die Privatund Freiheitsrechte der B\u00fcrger sind den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden nur auf gesetzlicher Grundlage gestattet. Damit die B\u00fcrger darauf vertrauen k\u00f6nnen, dass die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden sich an ihren gesetzlichen Auftrag und an die f\u00fcr die T\u00e4tigkeit geltenden Rechtsbestimmungen halten, unterliegen sie der Kontrolle auf mehreren Ebenen: -- 15 --","** der allgemeinen parlamentarischen Kontrolle durch die Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern aufgrund von Berichtspflichten des Ministers f\u00fcr Inneres und Europa im Rahmen von Aktuellen Stunden, Kleinen und Gro\u00dfen Anfragen oder Petitionen; ** einer besonderen parlamentarischen Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) des Landtages und ggf. durch einen Untersuchungsausschuss; ** Postkontrollen und Telefon\u00fcberwachungen m\u00fcssen durch die G-10-Kommission des Landtages genehmigt werden; ** des Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI M-V) in Bezug auf die Einhaltung von Datenschutzvorschriften und sein Recht zur Akteneinsicht; ** des Landesrechnungshofs Mecklenburg-Vorpommern (LRH M-V) in Bezug auf das Haushaltsrecht; ** der justiziellen \u00dcberpr\u00fcfung seines Handelns, soweit es daf\u00fcr einen Anlass gibt sowie ** der st\u00e4ndigen und intensiven \u00dcberwachung durch die \u00d6ffentlichkeit und Medien, die die Aufgaben und Arbeit des Verfassungsschutzes kritisch w\u00fcrdigen. Parlamentarische Kontrolle Kontrolle durch die PKK Justiz G-10-Kommission Verfassungsschutz M-V Innerbeh\u00f6rdliche Kontrolle durch die Kontrolle Sonstige externe \u00d6ffentlichkeit Kontrolle B\u00fcrger LfDI M-V Medien LRH M-V 1.8 Verh\u00e4ltnis von Verfassungsschutz und Polizei Verfassungsschutz und Polizeibeh\u00f6rden sind organisatorisch voneinander getrennt (vgl. SS 2 Absatz 2 LVerfSchG M-V). Somit steht die Aus\u00fcbung polizeilicher oder strafprozessualer Eingriffsbefugnisse, z. B. die Durchsuchung von Personen oder Sachen, die Beschlagnahme oder Festnahme von Personen, dem Verfas-- 16 --","sungsschutz nicht zu. Halten Mitarbeiter des Verfassungsschutzes ein polizeiliches Eingreifen f\u00fcr geboten, unterrichten sie die Polizei. Diese entscheidet, ob und ggf. wie sie in eigener Zust\u00e4ndigkeit t\u00e4tig wird. Der Verfassungsschutz unterliegt - im Gegensatz zu Polizei und Staatsanwaltschaft - nicht dem Legalit\u00e4tsprinzip, so dass er nicht in jedem Fall Strafverfolgungsma\u00dfnahmen initiieren muss, wenn er Kenntnis von einer Straftat erlangt. Die Kompetenzverteilung l\u00e4sst sich im \u00dcberblick wie folgt darstellen: Polizei Verfassungsschutz ** Legalit\u00e4tsprinzip bei Straf** Opportunit\u00e4tsprinzip verfolgungsma\u00dfnahmen, Opportunit\u00e4tsprinzip bei Gefahrenabwehr ** allgemeine Gefahrenab** Aufkl\u00e4rung von politiwehr und Strafverfolgung schem Extremismus durch durch offene und verdeckoffene und verdeckte Inforte Informationsgewinnung mationsgewinnung ** Eingriffsbefugnisse ** keine polizeilichen Eingriffsbefugnisse ** Einsatz von Zwangsmitteln ** keine Zwangsmittel Dieses organisatorische Trennungsgebot bedeutet jedoch nicht, dass Polizei, Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und Verfassungsschutz nicht zusammenwirken d\u00fcrfen. Im Gegenteil: Im Sinne eines notwendigen ganzheitlichen Aufkl\u00e4rungsund Bek\u00e4mpfungsansatzes extremistischer Bedrohungen ist eine informationelle Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen unverzichtbar. Diese findet sowohl in der allt\u00e4glichen Arbeit zwischen den zust\u00e4ndigen Dienststellen als auch institutionalisiert mit allen Sicherheitsbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern in zwei gemeinsamen Zentren statt: F\u00fcr den Bereich des islamistischen Terrorismus seit 2004 im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin und f\u00fcr die Bereiche Rechtsund Linksextremismus seit 2012 im Gemeinsamen Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) in K\u00f6ln. Verfassungsschutz und Polizei aller L\u00e4nder sind in den Zentren durch Verbindungsbeamte vertreten. -- 17 --","2 Rechtsextremismus 2.1 Lage\u00fcberblick 2017 konnte im Unterschied zum Vorjahr ein leichter Anstieg des rechtsextremistischen Personenpotenzials beobachtet werden. Dieser ist jedoch nicht auf ein Erstarken von Strukturen zur\u00fcckzuf\u00fchren, sondern auf ermittelte Tatverd\u00e4chtige bei rechtsextremistischen Straftaten, die vielfach keinen Vorlauf in der rechtsextremistischen Szene hatten. Dies gilt auch f\u00fcr die Gewaltt\u00e4ter unter ihnen. Dieser Personenkreis wird bis zum Vorliegen anderweitiger Erkenntnisse dem Spektrum des weitgehend unorganisierten Rechtsextremismus zugeordnet. Sorge bereitet nach wie vor die hohe Gewaltbereitschaft der Szene. Zwar wurde nicht das Niveau des Jahres 2015 erreicht, gegen\u00fcber 2016 war jedoch insgesamt ein Anstieg der rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten zu verzeichnen. Insbesondere hat die Zahl der Gewalttaten mit fremdenfeindlichem Hintergrund 2017 im Vergleich mit den Jahren 2015 und 2016 deutlich zugenommen. Auf diesem Feld sind daher weiterhin schwerste Straftaten zu bef\u00fcrchten. Wie das Beispiel \"Oldschool Society\" zeigt, muss dabei stets auch mit der Herausbildung terroristischer Strukturen gerechnet werden. Im M\u00e4rz 2017 wurden mehrere f\u00fchrende Mitglieder der Gruppierung wegen der Gr\u00fcndung einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Dar\u00fcber hinaus erhob der Generalbundesanwalt im April 2017 gegen weitere Mitglieder, darunter eine Person aus Mecklenburg-Vorpommern, ebenfalls Anklage. Die Gruppe hatte Anschl\u00e4ge, u. a. auf Moscheen und Asylbewerberunterk\u00fcnfte, geplant. Im Mai 2015 wurde sie aufgrund von Hinweisen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden zerschlagen. Beunruhigend ist zudem die erneute Zunahme antisemitischer Straftaten. Hier kam es 2017 nach l\u00e4ngerer Zeit auch zu einzelnen Gewalttaten. Hauptagitationsfeld der Szene war auch 2017 das Thema Zuwanderung, wenn auch das Demonstrationsgeschehen stark r\u00fcckl\u00e4ufig war und die \u00dcbergriffe auf Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnfte -- 18 --","deutlich zur\u00fcckgegangen sind. In den sozialen Netzwerken wurde demgegen\u00fcber unvermindert die menschenverachtende Propaganda gegen Menschen mit Migrationshintergrund fortgesetzt. Der Landesverband der NPD zeigte sich nach der Urteilsverk\u00fcndung im Parteiverbotsverfahren k\u00e4mpferisch und verk\u00fcndete ein Festhalten an den vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestuften Zielen. Diese vom Gericht vorgenommene Bewertung1, der R\u00fcckgang der finanziellen Zuwendungen sowie der f\u00fcr die Partei negative Ausgang der Landtagswahl 2016 haben trotz der markigen Bekundungen offenbar zu einer deutlichen Verunsicherung der NPD-Kader gef\u00fchrt, die \u00fcber Jahre die politische Agenda des Rechtsextremismus im Lande bestimmt haben. In der Folge waren sie weniger sichtbar. Auch der Bundestagswahlkampf wurde auf geringem Niveau gef\u00fchrt, so dass die Partei im Vergleich zu den vergangenen Wahlen nur ein schwaches Ergebnis erzielte. Parallel war zu beobachten, dass die politisch relevanten Aktivit\u00e4ten und hier insbesondere die Kampagnenf\u00e4higkeit der rechtsextremistischen Szene im Berichtszeitraum auch im Ganzen zur\u00fcckgegangen sind. Auch diese Entwicklung unterstreicht die bisherige Einsch\u00e4tzung der NPD als organisatorischer Kern der \"Szene\". Vor diesem Hintergrund versucht die Partei im Land nach wie vor, ihren F\u00fchrungsanspruch innerhalb des rechtsextremistischen Spektrums im Land aufrechtzuerhalten und durch parteiinterne Treffen, Schulungsund Vortragsveranstaltungen ihre Anh\u00e4nger weiter an sich zu binden. Offenbar geht sie davon aus, bei den kommenden Wahlen wieder bessere Ergebnisse zu erzielen und zu alter St\u00e4rke zur\u00fcckfinden zu k\u00f6nnen. Auch setzen die NPD und ihre Teilorganisationen vermehrt auf eine Zusammenarbeit mit ausl\u00e4ndischen europ\u00e4ischen Rechtsextremisten. Die parteiungebundene rechtsextremistische Szene organisierte die jahreszeit\u00fcblichen Veranstaltungen, wie den allj\u00e4hrlichen \"Trauermarsch\" am 8. Mai in Demmin. Auff\u00e4llig waren die im 1 Vgl. Verfassungsschutzbericht Mecklenburg-Vorpommern 2016, S. 49 ff. -- 19 --","Vergleich zu den Vorjahren deutlich gestiegenen Aktivit\u00e4ten im Zusammenhang mit dem Todestag des Hitlerstellvertreters Rudolf He\u00df. Dies d\u00fcrfte auf dessen 30. Todestag und auf das Bestreben der Szene, Geschlossenheit zu demonstrieren, zur\u00fcckzuf\u00fchren sein. Bundesweite Aufmerksamkeit erregte eine am 28. August 2017 erfolgte Durchsuchungsaktion wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgef\u00e4hrdenden Gewalttat.2 Die entsprechenden Ermittlungen dauern an. Festnahmen sind bislang nicht erfolgt. Dieser besorgniserregende Fall hat in der Folge die Aufmerksamkeit auf ein Milieu gerichtet, das bislang nicht im Fokus der Sicherheitsbeh\u00f6rden stand, die sogenannten Prepper. Dieser Begriff leitet sich ab aus dem englischen Wort \"preparedness\" (\"Bereitschaft\") und bezeichnet Personen, die sich im Rahmen der pers\u00f6nlichen Notfallvorsorge auf verschiedene Krisenszenarien (Naturkatastrophen, technische St\u00f6rungen, Wirtschaftskrisen oder Kriege) vorbereiten. Diese von der Bundesregierung durchaus erw\u00fcnschten Vorsorgehandlungen sind f\u00fcr die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden ohne Belang, da damit in aller Regel keine extremistischen Bestrebungen verbunden sind. Eine Zust\u00e4ndigkeit des Verfassungsschutzes liegt erst dann vor, wenn die Vorsorge Teil verfassungsfeindlicher Bestrebungen ist. Dies gilt etwa f\u00fcr den im vorliegenden Fall vorhandenen Verdacht der Vorbereitung staatsgef\u00e4hrdender Straftaten oder den bereits in den Verfassungsschutzberichten der Jahre 2015 und 2016 dargestellten Vorsorgeaktivit\u00e4ten der rechtsextremistischen Szene, die auch 2017 fortgesetzt wurden. Beispielhaft steht daf\u00fcr der Text \"2017 - Wann kommt der totale Systemkollaps?\", den die \"Europ\u00e4ische Aktion\" im Mai 2017 auf ihrer Internetseite ver\u00f6ffentlichte.3 Rechtsextremisten streben in diesem Zusammenhang auch durch Selbstversorgung eine Unabh\u00e4ngigkeit von dem politisch-wirtschaftlichen System an, das sie zutiefst ablehnen und letztlich beseitigen wollen. 2 Vgl. hierzu www.generalbundesanwalt.de, Pressemitteilung vom 28.08.2017 - 73/2017 3 Internetseite der \"Europ\u00e4ischen Aktion\": \"2017 - Wann kommt der totale Systemkollaps?\" vom 05.05.2017, abgerufen am 15.01.2018 -- 20 --","Als Konsequenz aus den Durchsuchungsma\u00dfnahmen hat das Ministerium f\u00fcr Inneres und Europa im September 2017 eine Kommission eingerichtet4, die den Auftrag hat, das Wissen \u00fcber die \"Prepper\" in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern. Ziel ist es dabei auch, m\u00f6gliche Radikalisierungstendenzen zu erkennen. 2.2 Personenpotenzial Vor dem Hintergrund, dass die Akteure im rechtsextremistischen Spektrum Deutschlands ideologisch mehrheitlich einer v\u00f6lkisch-rassistischen und vielfach deutlich am Nationalsozialismus orientierten Ideologie folgen und daher die ideologische Zuordnung - von wenigen Ausnahmen abgesehen - kein echtes Unterscheidungsmerkmal ist, haben sich die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder dazu entschlossen, das rechtsextremistische Personenpotenzial neu zu kategorisieren. Dabei ist das zentrale Unterscheidungsmerkmal der jeweilige Organisationsgrad. Die statistische Erfassung erfolgt demgem\u00e4\u00df erstmals f\u00fcr das Jahr 2017 und in der Zukunft nach folgenden Kategorien: * Personen in rechtsextremistischen Parteien, * Personen in parteiunabh\u00e4ngigen bzw. parteiungebundenen Strukturen und * weitgehend unstrukturiertes rechtsextremistisches Personenpotenzial. W\u00e4hrend in der ersten Kategorie Mitglieder (auch passive) und Anh\u00e4nger rechtsextremistischer Parteien gez\u00e4hlt werden, fallen unter die zweite Kategorie Kameradschaften, Vereine, Netzwerke, sonstige Strukturen (z. B. die \"Hammerskins\"), Nachfolgebestrebungen zu verbotenen Organisationen sowie Verlage und sonstige organisierte Rechtsextremisten. In der dritten Kategorie werden die Rechtsextremisten zusammengefasst, die nicht unter die ersten beiden Kategorien fallen, 4 Vgl. hierzu www.regierung-mv.de, Pressemitteilung des Ministeriums f\u00fcr Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern vom 14.09.2017 - Nr. 156 -- 21 --","also insbesondere organisationsungebundene Subkulturelle, Gewaltt\u00e4ter, Konzertbesucher oder Internet-Aktivisten, die keiner Organisation zugeordnet werden k\u00f6nnen. Auch die meisten rechtsextremistischen Intellektuellen (Autoren) fallen in diese Kategorie. Ausgehend von dieser Z\u00e4hlweise ergibt sich f\u00fcr Mecklenburg-Vorpommern f\u00fcr das Jahr 2017 folgendes Bild: Rechtsextremismuspotenzial M-V M-V Bund Bund - nach Organisationsgrad 2016 2017 2016 2017 in Parteien: ca. 320 ca. 310 6.550 6.050 \"Nationaldemokratische 310 300 5.000 4.500 Partei Deutschlands\" (NPD) \"Die Rechte\" < 10 <5 700 650 \"Der III. Weg\" - <5 350 500 in parteiunabh\u00e4ngigen bzw. parteiungebundenen 500 5505 - 6.300 Strukturen weitgehend unstrukturiertes rechtsextremistisches 580 6406 - 12.900 Personenpotenzial Gesamt7 ca. 1.450 ca. 1.500 23.100 24.000 davon gewaltorientierte ca. 700 ca. 700 12.100 12.700 Rechtsextremisten 5 darunter 500 Neonazis und 20 Aktivisten der \"Identit\u00e4ren Bewegung\" (rechtsextremistischer Verdachtsfall) 6 darunter mehrheitlich Angeh\u00f6rige der subkulturellen rechtsextremistischen Szene 7 Zahl nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften. Dar\u00fcber hinaus enth\u00e4lt die Aufstellung zu den Bundeszahlen nur die auch in M-V aktiven Strukturen. -- 22 --","2.3 Straftatenaufkommen Im Jahre 2017 registrierte das Landeskriminalamt MecklenburgVorpommern im Bereich der politisch motivierten Kriminalit\u00e4t im Ph\u00e4nomenbereich \"Rechts\" 1.027 Straftaten (Vorjahr: 1.050). Davon wurden insgesamt 986 (Vorjahr: 955) als rechtsextremistisch klassifiziert, u. a. weil sie antisemitisch oder fremdenfeindlich motiviert waren. Den Schwerpunkt der Straftaten bildeten mit 702 Vorf\u00e4llen (Vorjahr: 589) erneut die Propagandadelikte. Weiterhin wurden 84 (Vorjahr: 79) Gewalttaten mit rechtsextremistischer Motivation registriert, darunter 74 (Vorjahr: 53) mit einer fremdenfeindlichen Ausrichtung. Die Mehrzahl dieser Angriffe richtete sich gegen einzelne Personen oder Personengruppen. Die Zahl der \u00dcbergriffe auf Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnfte ist im Berichtszeitraum auf vier gesunken (2016: 33). Die Anzahl rechtsextremistisch motivierter antisemitischer Straftaten hat sich im Jahr 2017 mit 44 gegen\u00fcber dem Vorjahr (37) erneut gesteigert. Darunter sind im Berichtsjahr auch drei Gewaltdelikte. 2.4 Rechtsterrorismus/ \"Nationalsozialistischer Untergrund\" (NSU) Auch im Jahre 2017 wurde die Aufkl\u00e4rung des NSU-Geschehens fortgesetzt. Neben dem weiterhin laufenden NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht in M\u00fcnchen sind hier die zum NSU-Komplex von verschiedenen Landtagen eingesetzten Untersuchungsaussch\u00fcsse sowie der bereits 2. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zu nennen. Letzterer hat Ende Juni 2017 einen fast 1.800 Seiten umfassenden Abschlussbericht vorgelegt. Aus dem gesamten Bericht ergeben sich bezogen auf Mecklenburg-Vorpommern keine neuen Erkenntnisse. Bereits vor Ver\u00f6ffentlichung dieses Berichts hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern mit Beschluss vom 8. M\u00e4rz 20178 dem Innenund Europaausschuss die Aufgabe \u00fcbertragen, die NSU-Aktivit\u00e4ten in Mecklenburg-Vorpommern zu untersuchen. Zu diesem Zweck 8 www.landtag-mv.de, Drucksache 7/291 -- 23 --","wurde ein Unterausschuss eingesetzt, der dem Innenund Europaausschuss bis zur Sommerpause 2019 Bericht erstatten sollte. Die Sicherheitsbeh\u00f6rden des Landes haben durch einen umfangreichen Bericht, die \u00dcbersendung von Akten und die Beantwortung zahlreicher Fragen die Aufkl\u00e4rungsarbeit des Unterausschusses unterst\u00fctzt. 9 2.5 Fortsetzung der \"Antiasylkampagne\" Vor dem Hintergrund der anhaltenden Zuwanderungsdebatte und den damit verbundenen gesellschaftlichen Ver\u00e4nderungen, die auch durch Konflikte gepr\u00e4gt sind, haben die rechtsextremistischen Akteure des Landes ihre Aktivit\u00e4ten gegen die Asylpolitik im Berichtszeitraum fortgesetzt. Verbinden sie damit doch die durchaus berechtigte Erwartung, dass dieses Thema den Anschluss an nicht dieser Szene zugeh\u00f6rige Bev\u00f6lkerungsteile erm\u00f6glicht. Tats\u00e4chlich ist bundesweit zu beobachten, dass die Scheu, bei Demonstrationen gemeinsam mit Rechtsextremisten auf die Stra\u00dfe zu gehen, schwindet. Dies ist insbesondere dann zu beobachten, wenn Migranten f\u00fcr schwere Straftaten verantwortlich gemacht werden. Hierbei darf jedoch keineswegs \u00fcbersehen werden, dass f\u00fcr die Rechtsextremisten der erreichte Propagandaeffekt nur vordergr\u00fcndig z\u00e4hlt. Ihnen kommt es vielmehr darauf an, die aktuelle politische Situation daf\u00fcr zu nutzen, ihre auf konsequente Ausgrenzung des \"Fremden\" gepr\u00e4gte Weltanschauung breiteren Bev\u00f6lkerungsschichten n\u00e4her zu bringen. Diese Ausgrenzungsvorstellungen sind - wenn dies auch in der aktuellen Propaganda nicht so deutlich hervorgehoben wird - im Kern auf ein rassistisches Menschenbild zur\u00fcckzuf\u00fchren. Rechtsextremisten gehen nach wie vor davon aus, dass im Zentrum menschlicher Geschichte der Kampf \"minderwertiger\" gegen \"h\u00f6herwertige Rassen\" steht. Ziel sei dabei die \"Reinerhaltung der eigenen Rasse\", die das \u00dcberleben sichere. Daher werden Fl\u00fcchtlinge als Bedrohung f\u00fcr die biologische Substanz des eigenen Volkes wahr- 9 Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat zwischenzeitlich mit Beschluss vom 26. April 2018 (Drucksache 7/2000) einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Aufkl\u00e4rung der NSU-Aktivit\u00e4ten in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt (www.landtag-mv.de). -- 24 --","genommen, der auch mit massiver Gewalt begegnet werden muss. Die nach wie vor hohe Zahl fremdenfeindlicher Gewalttaten im Lande spricht hier eine deutliche Sprache. Allerdings sind die \u00dcbergriffe in der Regel nicht organisiert, sondern situationsbezogen. Im Berichtszeitraum war auch hierzulande eine verst\u00e4rkte direkte Bezugnahme auf die Bundeskanzlerin zu beobachten. Sie wird pers\u00f6nlich f\u00fcr die hohen Fl\u00fcchtlingszahlen und die damit verbundenen Probleme verantwortlich gemacht. So nahmen an insgesamt drei Demonstrationen unter dem Motto \"Merkel muss weg\" in Berlin auch Rechtsextremisten aus Mecklenburg-Vorpommern teil. Im Zusammenhang mit dem Protest gegen Asylbewerber wurden hierzulande verst\u00e4rkt Aktionen registriert, die sich gegen den Islam richten. Der Islam wird in der rechtsextremistischen Szene nicht als eine Religion wahrgenommen, ihm werden vielmehr pauschal politische Absichten unterstellt. Typisches Zielobjekt solcher Aktionen sind muslimische Gebetsr\u00e4ume, wie in Stralsund, vor dem Mitte Juli 2017 ein schwarzes Holzkreuz aufgestellt so10 wie eine Schweinenase Schmiererei am islamischen Gebetsabgelegt wurde. raum in Rostock-Evershagen Auch die geplante Einrichtung eines solchen Gebetsraumes in Rostock war im Berichtszeitraum Anlass f\u00fcr rechtsextremistische Aktivit\u00e4ten. So nahmen Rechtsextremisten an Sitzungen des Ortsbeirates Rostock-Evershagen teil und st\u00f6rten diese teilweise. Anfang M\u00e4rz 2017 wurde an das Geb\u00e4ude, in dem der Gebetsraum eingerichtet werden soll, der durchgestrichene Schriftzug \"ISLAM\" sowie mehrere Kreuze gespr\u00fcht. 10 Facebook-Seite \"Patrioten Rostock/R\u00fcgen/Stralsund\" vom 07.03.2017, abgerufen am 10.03.2017 -- 25 --","2.6 Trefforte der rechtsextremistischen Szene Von besonderer Relevanz waren im Jahr 2017 folgende Objekte: ** \"Thinghaus\" Grevesm\u00fchlen (Landkreis Nordwestmecklenburg) Das \"Thinghaus\" hat f\u00fcr die rechtsextremistische Szene weiterhin eine hohe Bedeutung, auch wenn die \u00d6ffnungszeiten des dort ans\u00e4ssigen NPD-B\u00fcros nach dem Ausscheiden der Partei aus dem Landtag deutlich eingeschr\u00e4nkt wurden. Das Objekt steht insbesondere der parteiungebundenen neonazistischen Szene f\u00fcr eine Vielzahl verschiedener, auch und gerade szeneinterner Veranstaltungen (Vortr\u00e4ge, B\u00fccherb\u00f6rsen, Szenefeiern), die durch die Abschottung des Geb\u00e4udes ohne Au\u00dfenwirkung durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, zur Verf\u00fcgung. Das \"Thinghaus\" ist dar\u00fcber hinaus Sitz mehrerer Firmen von Rechtsextremisten bzw. rechtsextremistischen Organisationen. Im \"Thinghaus\" ist beispielsweise die \"Mecklenburg-Vorpommersche Strukturentwicklungs-Genossenschaft eG\" (MVSE) ans\u00e4ssig, die dem Aufbau eigener Wirtschaftskreisl\u00e4ufe von Rechtsextremisten dient. Als Aufsichtsratsvorsitzender fungiert ein NPD-Funktion\u00e4r. Mit dem \"Thinghaus\" eng verbunden ist die \"Dorfgemeinschaft Jamel\", die in dem kleinen Ort im Landkreis Nordwestmecklenburg auch 2017 wieder Veranstaltungen mit \u00fcberregionaler Bedeutung durchgef\u00fchrt hat. So fand dort am 30. April 2017 das \"2. Maibaumfest\" statt, zu dem etwa 250 Rechtsextremisten aus dem gesamten Bundesgebiet angereist waren. ** \"Kulturraum\" des NPD-Kreisverbandes Westmecklenburg in L\u00fcbtheen Der \"Kulturraum\" des NPD-Kreisverbandes Westmecklenburg diente auch im Jahr 2017 als Treffort von NPD-Mitgliedern und -Anh\u00e4ngern. Gr\u00f6\u00dfere Veranstaltungen mit Au\u00dfenwirkung fanden allerdings nicht statt. -- 26 --","** \"Ehemaliger Dorfkonsum\" Klein Belitz (Landkreis Rostock) Der Treffort des NPD-Kreisverbandes Mecklenburg-Mitte wurde auch 2017 f\u00fcr szeneinterne Veranstaltungen genutzt. So fand dort am 11. Oktober 2017 eine rechtsextremistische Musikveranstaltung statt, die jedoch ohne Au\u00dfenwirkung blieb. ** \"Braunes Haus\" Waren (M\u00fcritz) Im Objekt der NPD-Stadtvertreterin Doris Zutt, fr\u00fcher bezeichnet als \"Zutts Patriotentreff\", fanden im Jahr 2017 Stammtische der NPD-Ortsgruppe Waren (M\u00fcritz) und Vortragsveranstaltungen statt. Anders als die vorher benannten Trefforte war das Wohnhaus bereits mehrfach von Sachbesch\u00e4digungen betroffen. ** NPD-Landesgesch\u00e4ftsstelle in Anklam (\"Haus Jugendstil\") Das \"Nationale Begegnungszentrum\" Anklam wurde zwischenzeitlich in \"Haus Jugendstil\" umbenannt. Es diente auch 2017 als \u00fcberregionaler Anlaufpunkt f\u00fcr die rechtsextremistische Szene. Dort fanden Vortr\u00e4ge und Gespr\u00e4chsrunden der rechtsextremistischen Szene statt. In dem Objekt sind auch weiterhin die \"Pommersche Volksb\u00fccherei\" sowie der Versandhandel \"Pommerscher Buchdienst\" angesiedelt. ** \"Nationales Wohnprojekt\" in Salchow Das im Landkreis Vorpommern-Greifswald liegende \"Nationale Wohnprojekt\" in Salchow diente 2017 neben seiner Rolle als Wohnsitz f\u00fcr Szeneangeh\u00f6rige auch als Austragungsort f\u00fcr rechtsextremistische Musikveranstaltungen. Es ist weiterhin im Eigentum eines NPD-Kaders. -- 27 --","2.7 Weitgehend unstrukturiertes rechtsextremistisches Personenpotenzial/rechtsextremistische Subkulturen Diesem Personenkreis rechnen die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden - wie bereits zuvor dargestellt - organisationsungebundene subkulturelle Rechtsextremisten, rechtsextremistisch motivierte Gewaltt\u00e4ter ohne Organisationsbezug, Konzertbesucher oder Internet-Aktivisten, die keiner Struktur zugeordnet werden k\u00f6nnen, zu. Auch die meisten rechtsextremistischen Intellektuellen (Autoren) fallen in diese Kategorie. Derartige Autoren sind in Mecklenburg-Vorpommern jedoch nicht bekannt. Das Personenpotenzial dieses Spektrums ist 2017 angestiegen, da im Zuge der Ermittlungen zu rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten vermehrt Einzelt\u00e4ter festgestellt wurden, die keine erkennbare Einbindung in rechtsextremistische Strukturen aufwiesen. Eine Ausnahme bei der \u00fcblicherweise fehlenden Strukturierung bilden die \"Hammerskins\" oder auch die \"Brigade 8\", die sich im Grenzbereich zwischen subkulturellem Rechtsextremismus und der Neonaziszene bewegen. Sie sind \u00e4hnlich einer Rockergruppierung hierarchisch organisiert und nehmen nur ausgesuchte Mitglieder auf. Allerdings sind sie als Struktur nicht an einer politischen Au\u00dfenwirkung interessiert. Sie dienen vorrangig dem Szenezusammenhalt und \u00fcbernehmen bei der Organisation von szeneinternen Veranstaltungen nicht selten eine zentrale Rolle. Dar\u00fcber hinaus unterhalten einzelne subkulturelle Rechtsextremisten Kontakte in die gewaltbereite Fu\u00dfballfanszene. Eine bedeutsame Rolle spielt im subkulturellen Rechtsextremismus auch der Kampfsport. So wurde im Mai 2017 durch den russischen Aktivisten Nikitin, F\u00fchrungsperson der rassistischen Organisation \"White Rex\", in Vorpommern ein \"Kampfsportseminar\" mit 40 bis 50 Teilnehmern durchgef\u00fchrt, darunter mehrere bekannte Rechtsextremisten aus dem gesamten Bundesland. Auch 2017 konnte ein Zusammenwirken zwischen der rechtsextremistischen Szene und dem Rockerclub \"HUSKARLAR MC Stralsund\" beobachtet werden. Zwischenzeitlich gibt es ein weiteres -- 28 --","Chapter dieses Clubs in Anklam, das in unmittelbarer N\u00e4he zur NPD-Landesgesch\u00e4ftsstelle \"Haus Jugendstil\" ein Clubhaus unterh\u00e4lt. Dort sind zumindest Kennverh\u00e4ltnisse zwischen den Szenen festzustellen. Ob sich daraus eine \u00e4hnliche Entwicklung wie in Stralsund ergibt, bedarf einer aufmerksamen Beobachtung. 2.7.1 Rechtsextremistische Musikveranstaltungen Im Jahr 2017 fanden in Mecklenburg-Vorpommern acht rechtsextremistische Konzerte mit Live-Auftritten statt (2016: 10). Zudem wurden zwei Liederabende festgestellt. Eine Veranstaltung konnte im Vorfeld verhindert werden.11 Gegen\u00fcber dem Vorjahr ist somit ein R\u00fcckgang zu verzeichnen. F\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Musikveranstaltungen ist die M\u00f6glichkeit der Nutzung szeneeigener Objekte weiterhin von hoher Bedeutung, da sie dort weitgehend abgeschottet von der \u00d6ffentlichkeit stattfinden k\u00f6nnen. So wurden die besucherst\u00e4rksten Konzerte auch 2017 auf dem Grundst\u00fcck eines bekannten NPD-Funktion\u00e4rs in Salchow im Landkreis Vorpommern-Greifswald durchgef\u00fchrt, darunter das landesweit gr\u00f6\u00dfte Konzert am 14. Oktober 2017 mit ca. 250 Teilnehmern. Zu den dort stattfindenden Konzerten reisten Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland an. Auch das \"Thinghaus\" in Grevesm\u00fchlen ist weiterhin Austragungsort f\u00fcr Konzerte. Dort liegt jedoch eine beh\u00f6rdliche Nutzungsbeschr\u00e4nkung vor, die nur eine begrenzte Teilnehmerzahl zul\u00e4sst. Am 3. November 2017 kam es hier zu einer Musikveranstaltung mit ca. 150 Personen. Die Besucherzahl bei den \u00fcbrigen Veranstaltungen lag zwischen 75 und 200 Teilnehmern und damit \u00fcber den durchschnittlichen Zahlen des Vorjahres. Das Publikum setzt sich regelm\u00e4\u00dfig aus allen Spektren des Rechtsextremismus zusammen. Es sind dort sowohl Funktion\u00e4re der NPD als auch Angeh\u00f6rige der weitgehend unorganisierten Szene zu finden. Insoweit spielen die Konzerte bei der szene\u00fcbergreifenden Kommunikation eine wichtige Rolle und st\u00e4rken damit den Zusammenhalt. Zugleich dient die Musik der ideologischen Selbstvergewisserung. 11 Das LKA M-V weist in seiner Statistik zus\u00e4tzlich 10 Szenepartys/Veranstaltungen (2016 : 10) ohne Livemusik aus. -- 29 --","","","In Mecklenburg-Vorpommern sind gegenw\u00e4rtig 13 rechtsextremistische Bands bekannt, die mehr oder weniger regelm\u00e4\u00dfig \u00f6ffentliche Auftritte im Inund Ausland absolvieren. Zu den bekanntesten z\u00e4hlen \"Path of Resistance\", \"Painful Awakening\", \"Thrima\" und die \"Die Liebenfels Kapelle\"/\"Skalinger\". Bei Auftritten im Ausland sind auch 2017 Verbindungen zur internationalen und in Deutschland seit 2000 verbotenen \"Blood and Honour\"-Bewegung (B&H) deutlich geworden, wie das Beispiel \"Wei\u00dfe Revolution\u00e4re\" zeigt. 12 Hier wird zudem deutlich, dass in Osteuropa trotz der ideologischen Schranken weiterhin regelm\u00e4\u00dfig rechtsextremistische Konzerte stattfinden, an denen sich Bands aus ganz Europa und eben auch aus Mecklenburg-Vorpommern beteiligen, wie etwa die Band \"Ungebetene G\u00e4ste\" am 10. Juli 2017 in der Tschechischen Republik. 13 12 Facebook-Seite von \"Rac and Rall Records\" vom 10. 09.2017, abgerufen am 20.12.2017 13 Facebook-Seite der Band \"Ungebetene G\u00e4ste\" vom 07.05.2017, abgerufen am 20.12.2017 -- 32 --","Zu beobachten waren neben den Auftritten einschl\u00e4giger Bands auch Aktivit\u00e4ten von Bandprojekten mit Beteiligung von Musikern aus Mecklenburg-Vorpommern, wie \"Ahnenblut\". Zu den bundesund europaweit aktivsten rechtsextremistischen Musikern geh\u00f6rte 2017 der Liedermacher \"F.i.e.L.\" (\"Fremde im eigenen Land\") aus dem Raum Grevesm\u00fchlen. Er tritt meist als Solist auf, gelegentlich aber auch in einem gleichnamigen Bandrahmen. Im Oktober 2017 ver\u00f6ffentlichte er ein Video zum kommenden Album \"Hautnah in Germany\". 14 2.7.2 Szenel\u00e4den/Versandhandel In Mecklenburg-Vorpommern haben sich seit dem letzten Berichtsjahr keine wesentlichen Ver\u00e4nderungen ergeben. Allerdings hat sich das Anklamer Unternehmen \"Leveler Records\" mit dem Musikproduktionslabel \"Glaube, Wille, Tat\" (GWT-Produktionen)15 mit der Vermarktung entsprechender Szeneprodukte am einschl\u00e4gigen Markt etabliert. So war \"Leveler Records\" auch bei der 2017 bundesweit gr\u00f6\u00dften Musikveranstaltung der Szene mit ca. 6.000 Teilnehmern am 29. Juli 2017 im th\u00fcringischen Themar pr\u00e4sent. Einer der Verantwortlichen von \"GWT-Produktionen/Leveler Records\" tritt auch als Solok\u00fcnstler bei rechtsextremistischen Veranstaltungen auf und 14 Facebook-Seite des S\u00e4ngers \" F.i.e.L.\" vom 13.12.2017, abgerufen am 21.12.2017 15 Internetseite \"Leveler Records\" vom 08.12.2017, abgerufen am 21.12.2017 -- 33 --","unterst\u00fctzt eine Vielzahl rechtsextremistischer Bands und Bandprojekte bundesweit mit Live-Auftritten. Diese Aktivit\u00e4ten unterst\u00fctzen insoweit ein enges Geflecht der Akteure im Konzertgeschehen, zu dem auch die \"Hammerskins\" z\u00e4hlen. 2.8 Parteiunabh\u00e4ngige bzw. parteiungebundene Strukturen/Neonazis Die bereits seit dem letzten Jahr zu beobachtende Neustrukturierung der neonazistischen Szene hat sich insbesondere in Rostock fortgesetzt. Diese Gruppierungen sind jedoch in sozialen Netzwerken weiterhin deutlich aktiver als in der Realwelt. Hierbei darf jedoch der Vernetzungsaspekt nicht untersch\u00e4tzt werden. Derartige Internetstrukturen bieten sowohl M\u00f6glichkeiten der Absprache von Aktionen als auch des Austausches im propagandistischen Bereich. Ein weiterer Hinweis auf die Konsolidierung der Szene ist ein R\u00fcckgang der Fluktuation der Internet-Profile. Diese dienten auch im Berichtszeitraum dazu, die eigene ideologische Sichtweise auf die politische Entwicklung darzustellen. Zu diesem Zweck wurden h\u00e4ufig Presseberichte, aber auch verschw\u00f6rungstheoretische Texte geteilt und entsprechend kommentiert. Dargestellt wurden eigene Aktionen, wie etwa Flugblattverteilungen oder \"Gedenkaktionen\" mit neonationalsozialistischem Hintergrund. Aufw\u00e4ndigere weltanschauliche Texte wurden demgegen\u00fcber deutlich weniger und dann nur von Gruppen ver\u00f6ffentlicht, die auch im \u00f6ffentlichen Raum aktiv waren. Dar\u00fcber hinaus beteiligte sich die hiesige Neonaziszene regelm\u00e4\u00dfig an rechtsextremistischen Veranstaltungen in anderen Bundesl\u00e4ndern (s. u.) und unterhielt entsprechende Kontakte, etwa zur rechtsextremistischen Szene in Schleswig-Holstein, Niedersachsen oder Brandenburg. Dar\u00fcber hinaus entwickelte sich diese Szene 2017 wie folgt: -- 34 --","2.8.1 Wirtschaftliche Netzwerke von Rechtsextremisten Wesentlich f\u00fcr die Einkommenssituation f\u00fchrender Rechtsextremisten in Mecklenburg-Vorpommern waren zwischen 2006 und 2016 die Landtagsfraktionen der NPD. Neben den sechs bzw. f\u00fcnf Abgeordneten wurde eine Vielzahl von Szenekadern als Mitarbeiter der Fraktion selbst oder der Abgeordneten in den Wahlkreisb\u00fcros besch\u00e4ftigt. Neben der wirtschaftlichen Sicherheit, die die Abgeordneten und Mitarbeiter auf diese Weise genossen, waren die NPD-Fraktionen auch ein Ort, an dem die Arbeit der Szene, z. B. im Umgang mit Beh\u00f6rden oder der Vorbereitung gr\u00f6\u00dferer Veranstaltungen, professionalisiert wurde. Nachdem die NPD 2016 den Wiedereinzug in den Landtag verpasste, fehlt diese Einnahmequelle und zwingt zu Alternativen. Hierbei kann die Szene weiter auf das Netzwerk zur\u00fcckgreifen, das durch die Strukturierung des rechtsextremistischen Lagers unter F\u00fchrung der NPD in den vergangenen Jahren entstanden ist. So unterh\u00e4lt ein ehemaliger Mitarbeiter im Wahlkreisb\u00fcro des damaligen NPD-Landtagsabgeordneten Michael Andrejewski eine Internetseite, auf der Werbung f\u00fcr mehrere Handwerksfirmen ver\u00f6ffentlicht wird. Sie werden allesamt von Rechtsextremisten aus Mecklenburg-Vorpommern gef\u00fchrt. Bevorzugte Branche der selbstst\u00e4ndig t\u00e4tigen Rechtsextremisten ist der gesamte Baubereich. Auch das \"Thinghaus\" in Grevesm\u00fchlen ist Teil dieses Netzwerkes. Dort sind mehrere Firmen ans\u00e4ssig, die Rechtsextremisten geh\u00f6ren, darunter \"Abriss Kr\u00fcger\", der \"Levensboom-Versand\" sowie die \"Mecklenburg-Vorpommersche Strukturentwicklungsgenossenschaft eG\" (MVSE). Die MVSE wurde bereits im Juli 2016 im \"Thinghaus\" gegr\u00fcndet. Diese Genossenschaft will prim\u00e4r Wohnund Gewerberaum zur Verf\u00fcgung stellen, um der Abwanderung aus Mecklenburg-Vorpommern und sinkenden Geburtenraten entgegenzuwirken. Unterst\u00fctzt werden sollen auch Firmengr\u00fcndungen oder der Erhalt von bestehenden Betrieben. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Torgai Klingebiel, ehemaliger Mitarbeiter im Wahlkreisb\u00fcro der damaligen NPD-Landtagsabgeordneten Udo Past\u00f6rs und Stefan K\u00f6ster; ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrates ist der ehemalige NPD-Landtagsabgeordnete David Petereit. -- 35 --","Die Gr\u00fcndung einer Genossenschaft ist ein Novum in der rechtsextremistischen Szene. Die damit geschaffenen Strukturen erm\u00f6glichen es, in diesem Rahmen eigene wirtschaftliche Strukturen und Wertsch\u00f6pfungsketten zu etablieren. 2.8.2 Einzelgruppierungen/regionale Entwicklungen 2.8.2.1 Neonazistische Szene in Rostock Die \"Nationalen Sozialisten Rostock\" (NSR), die auch unter dem Namen \"Aktionsblog\" agieren, konnten ihre Struktur stabilisieren und sind aufgrund dessen wieder deutlich kampagnenf\u00e4higer als in den letzten Jahren. Zu Beginn des Jahres 2017 stand die Kampagne gegen die Einrichtung eines muslimischen Gebetsraumes im Vordergrund der Agitation. Dazu besuchten neben weiteren Rechtsextremisten aus Rostock auch Mitglieder der NSR wiederholt \u00f6ffentliche Sitzungen des Ortsbeirates Rostock-Evershagen, der im Zuge des Genehmigungsverfahrens zust\u00e4ndig war. Die Berichterstattung der NSR \u00fcber diese Aktionen war deutlich antiislamisch und wurde gleichzeitig dazu genutzt, demokratische Entscheidungsprozesse zu diskreditieren, da einerseits die Mehrzahl der Besucher gegen die Einrichtung des Gebetsraumes gewesen sei, der Ortsbeirat aber dennoch eine positive Entscheidung gef\u00e4llt habe. Die Mitglieder des Ortsbeirates wurden als \"antideutsche Demokraten\" und demokratische Entscheidungen als \"volksfeindliche Politik der Etablierten\" verunglimpft16. Die Sitzung des Ortsbeirates am 14. Februar 2017 habe \"die Sinnlosigkeit der Demokratie\" gezeigt, da trotz aller Diskussionen und Debatten am Ende das Volk verliere.17 Bei den Protesten war auch ein Zusammenwirken der \"freien Kr\u00e4fte\" mit der NPD festzustellen. Der NPD-Landesverband hatte in diesem Zusammenhang deutlich gemacht, dass es die Umsetzung entsprechender \"Islamisierungspl\u00e4ne\" mit der NPD nicht gegeben h\u00e4tte. Die Volksvertreter des Stadtteils h\u00e4tten gegen den B\u00fcrgerwillen entschieden. Die NPD sprach von einem \"Ortsbeirat 16 Facebook-Seite \"Infoflut Rostock\" vom 11.01.2017, abgerufen am 11.01.2017 17 Facebook-Seite \"Aktionsblog\" vom 16.02.2017, abgerufen am 17.02.2017 -- 36 --","ohne R\u00fcckgrat\" und wiederholte in diesem Zusammenhang die Forderung \"Islamisierung stoppen\".18 Im Verlauf des Jahres wurden zudem wieder einzelne Schulungsund Vortragsveranstaltungen durchgef\u00fchrt, so eine \"Sicherheits & Kiezschulung\" am 21. Januar 2017 sowie eine Vortragsveranstaltung zum Thema \"Schlachtfeld Osteuropa\" am 3. M\u00e4rz 2017 in der N\u00e4he von Rostock. Den Jahrestag der Bombardierung Rostocks im Zweiten Weltkrieg durch die Alliierten nahmen die NSR im April 2017 zum Anlass f\u00fcr eine entsprechende Aktionswoche. Dabei wurden nach eigenen Angaben mehrere Sichttafeln im Rostocker Stadtgebiet aufgestellt. Am 29. April 2017 f\u00fchrte die Gruppe eine konspirative Gedenkveranstaltung auf dem Neuen Friedhof in Rostock durch, an der sich auch Angeh\u00f6rige der \"Rostocker Division\" sowie weitere Rechtsextremisten beteiligten. 19 Am 1. Mai 2017 demonstrierten Mitglieder der NSR am Rande einer Demonstration des \"Deutschen Gewerkschaftsbundes\" (DGB). Sie f\u00fchrten dabei ein Transparent mit der Aufschrift \"F\u00fcr Volk & Arbeit seid ihr schlecht in Schutzhaft gesteckt und zwar zu Recht\" (sic) mit. Auf dem Facebook-Profil \"Aktionsblog\" wurde am 1. Mai ein Bild ver\u00f6ffentlicht, das rund 15 unkenntlich gemachte Personen mit dem Transparent zeigt. Ver\u00f6ffentlicht wurde dies 18 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Ortsbeirat ohne R\u00fcckgrat: Moschee-Filiale in Rostock-Evershagen geplant\" vom 11.01.2017, abgerufen am 12.01.2017 19 Facebook-Seite \"Aktionsblog\" vom 26.04.2017, abgerufen am 08.05.2017 -- 37 --","mit dem Kommentar \"DGB Arbeiterverr\u00e4ter!\"20. In ihrer Diktion folgen die NSR damit ihrem historischen Vorbild. 21 Die \"Rostocker Division\" war \u00fcberwiegend auf Facebook aktiv. Zwar beteiligte sich die Gruppe an einzelnen Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene und war \u00fcber diesen Weg zumindest innerhalb der rechtsextremistischen Szene Rostocks vernetzt, sie war jedoch kaum in der Lage, eigene Akzente zu setzen. Unter der Bezeichnung \"Patrioten Rostock/R\u00fcgen/Stralsund\" (in verschiedenen Reihenfolgen) werden mehrere Facebook-Profile betrieben, die auf ein Netzwerk von Rechtsextremisten aus den genannten Regionen hindeuten. Abgesehen von den Aktivit\u00e4ten auf Facebook, wo anlassbezogen Nachrichten geteilt wurden, fiel die Gruppe mit Mobilisierungsaufrufen und der Teilnahme an antiislamischen Mahnwachen in Stralsund auf. 2.8.2.2 Neonazistische Szene im Raum G\u00fcstrow Die Aktivit\u00e4ten der neonazistischen Szene im Raum G\u00fcstrow bewegten sich in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Die \"Kameradschaft G\u00fcstrow\" und die \"Aktionsgruppe Lalendorf\" traten erneut mit verschiedenen Aktionen in Erscheinung. So veranstaltete die \"Kameradschaft G\u00fcstrow\" am 7. Januar 2017 eine \"Mahnwache\" unter dem Motto \"Heimat sch\u00fctzen - \u00dcberfremdungswahn stoppen\". Am 27. Januar, dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust, f\u00fchrten Angeh\u00f6rige der Kameradschaft eine Demonstration unter dem Motto \"Schuldkult als Ersatzreligion? Nicht mit uns!\" durch. Die \"Aktionsgruppe Lalendorf\" war offenbar auch an der Aktion \"Schwarze Kreuze\" am 13. Juli 2017 (vgl. Abschnitte 2.10, 2.11.1.6) beteiligt. 22 20 Facebook-Seite \"Aktionsblog\" vom 01.05.2017, abgerufen am 08.05.2017 21 Im Laufe des Jahres 1933 zerschlugen die Nationalsozialisten die Gewerkschaften in Deutschland. 22 Facebock-Seite \"Aktionsgruppe Lalendorf\" vom 13.07.2017, abgerufen am 17.07.2017 -- 38 --","Beide Gruppierungen haben im Berichtszeitraum im sozialen Netzwerk Facebook aktuell \u00fcber ihre Aktionen berichtet und zugleich ihre neonazistischen \u00dcberzeugungen deutlich gemacht. 2.8.2.3 Neonazistische Szene im Raum Waren (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) Die neonazistische Szene im Raum Waren (M\u00fcritz) geh\u00f6rte zu den aktivsten im Lande. Sie agierte eng mit der NPD-Funktion\u00e4rin Doris Zutt und beteiligte sich an \u00fcberregionalen Demonstrationen. Die \"Nationalen Aktivisten MuP\" und das \"Kollektiv Seenplatte\" f\u00fchrten am 5. April 2017 anl\u00e4sslich einer Ausschusssitzung in Waren (M\u00fcritz) zur Erweiterung des Friedhofes um ein Gr\u00e4berfeld f\u00fcr Muslime eine unangemeldete \u00f6ffentliche Versammlung durch und zeigten dabei ein Plakat mit der Aufschrift \"Keine Muslime auf unserem Friedhof\". Nach polizeilichen Ma\u00dfnahmen wurde in den Abendstunden eine wiederum unangemeldete \"Mahnwache gegen Polizeiwillk\u00fcr\" abgehalten. Neben der zuwanderungsfeindlichen Propaganda folgte die dortige Szene auch 2017 den \u00fcblichen Ritualen. So rief das \"Kollektiv Seenplatte\" f\u00fcr den 23 19. November 2017 zum \"Heldengedenken 2017\" in Waren (M\u00fcritz) auf. Als Redner wurde jeweils eine Person des neonazistischen \"Kollektivs Seenplatte\", der \"Kameradschaft G\u00fcstrow\" sowie der NPD Waren angek\u00fcndigt. Es handelte sich erneut um eine gemeinsame Veranstaltung der NPD-Ortsgruppe Waren und parteiungebundener Neonazis. 23 Facebook-Seite \"Kollektiv Seenplatte\" vom 12.11.2017, abgerufen am 13.11.2017 -- 39 --","Der Verein \"Deutschland muss leben e.V.\" (DML) war ebenfalls organisatorisch eingebunden. Auff\u00e4llig war, dass die bereits im Jahr 2016 zu beobachtende \"antikapitalistische\" Propaganda auch im Berichtszeitraum einen Schwerpunkt der dortigen Szene bildete. Das \"Kollektiv Seenplatte\" versteht sich als Teil des neonazistischen \"Antikapitalistischen Kollektivs\" (AKK). So wurden im Rahmen der Au\u00dfendarstellung zuweilen auch die Namen \"AKK Mecklenburgische Seenplatte\" oder \"Antikapitalistisches Kollektiv Seenplatte\" genutzt. Das bundesweit agierende AKK sieht sich selbst als B\u00fcndnis bzw. Plattform, um verschiedene Gruppierungen und Organisationen zu vernetzen. Es m\u00f6chte daher keine bestehenden Strukturen ersetzen, sondern vielmehr als eine Art Dachorganisation fungieren. Das AKK tritt auf Demonstrationen als \"Schwarzer Block\" in Erscheinung und orientiert sich insoweit an den Aktionsformen der \"Autonomen Nationalisten\". Die ideologische Grundlage bilden die nachfolgenden Thesen, die auch auf der Internetseite des \"Kollektivs Seenplatte\" zu finden sind: \"1. Es gilt den Kapitalismus, seine Ausw\u00fcchse und Folgen zu bek\u00e4mpfen Als solche gelten u.a.: a. Armut und Ausbeutung b. Flucht und Vertreibung c. Krieg und Imperialismus d. Chauvinismus und Klassendenken e. Profitmaximierung auf Kosten von Lebewesen und deren Umwelt 2. Die Nation muss Lebensund Wirtschaftsraum des Volkes sein 3. Nur der Sozialismus innerhalb der Nation kann gerecht und nachhaltig sein 4. Die globalen Befreiungsk\u00e4mpfe m\u00fcssen vernetzt werden um auch dem globalisierten Kapitalismus entgegen zu treten. [sic!]\" 24 Allerdings hat das AKK zwischenzeitlich bundesweit an Bedeu24 Internetseite des \"Kollektiv Seenplatte\", abgerufen am 04.05.2017 -- 40 --","tung verloren, so dass abzuwarten bleibt, ob und inwieweit des \"Kollektiv Seenplatte\" zuk\u00fcnftig an dieser ideologischen Ausrichtung festh\u00e4lt, zumal sie nicht bei allen Szeneangeh\u00f6rigen auf ungeteilte Zustimmung st\u00f6\u00dft. Schlie\u00dflich war auch das Verh\u00e4ltnis des historischen Nationalsozialismus zu einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung durchaus zwiesp\u00e4ltig. 2.8.2.4 Rechtsextremistische Einflussnahme auf die Fu\u00dfballszene in der Landeshauptstadt Schwerin Bei den Bem\u00fchungen um den Erhalt der Sportst\u00e4tte Paulsh\u00f6he in Schwerin waren Versuche der Einflussnahme durch die rechtsextremistische Szene zu beobachten. So beteiligten sich vereinzelt Rechtsextremisten an einer themenbezogenen Demonstration am 18. Juni 2017 in Schwerin, die keinen extremistischen Bezug aufwies. Im Vorfeld hatte die rechtsextremistische Organisationsebene der Bewegung \"Mecklenburg-Vorpommern gegen die Islamisierung des Abendlandes\" (MVGIDA) zur Teilnahme aufgerufen. Die Bundesvorsitzende des \"Rings Nationaler Frauen\" (RNF) und MVGIDA-Mitverantwortliche Antje Mentzel war als Ordnerin eingesetzt. Im Facebook-Auftritt des Schweriner Fu\u00dfballvereins \"SG Dynamo Schwerin\" wurde im September 201725 die Wirtschaftsberatung eines NPD-Kreistagsmitglieds und -Gemeindevertreters als \"neuer Partner im Sponsorenpool der SG Dynamo Schwerin\" vorgestellt. Nach \u00f6ffentlicher Kritik wurde die Zusammenarbeit offiziell beendet. 2.8.2.5 Vortragsveranstaltung zum Thema \"Russland verstehen - ein Streifzug durch die russische Geschichte bis zur Gegenwart\" in Anklam Auf der Facebook-Seite des rechtsextremistischen Treffobjektes \"Haus Jugendstil\" (NPD-Landesgesch\u00e4ftsstelle) in Anklam wurde f\u00fcr den 19. November 2017 eine Vortragsveranstaltung zum Thema \"Russland verstehen - ein Streifzug durch die russische Geschich25 Facebook-Seite SG Dynamo Schwerin vom 28.09.2017, abgerufen am 04.10.2017. -- 41 --","te bis zur Gegenwart\" in Anklam angek\u00fcndigt. Der Redner Denis Nikitin (vgl. Abschnitt 2.7) habe ausgef\u00fchrt, dass die von deutschen Medien vermittelte angebliche nationale Politik Russlands mit dem Fokus auf das eigene Volk eine Fehleinsch\u00e4tzung sei. Auch in Russland seien \"Multikulti und Repressionen gegen die so gut wie nicht vorhandene nationale Opposition\" an der Tagesordnung. Vor diesem Hintergrund sei \"White Rex\" nicht als Organisation, sondern als \"Ideal\" mit der Intention gegr\u00fcndet worden, das eigene Volk \"nicht kampflos aufzugeben und eine Generation von wehrf\u00e4higen jungen Leuten zu formen sowie eine europaweite Vernetzung zu erreichen\". Es gelte, \"die europ\u00e4ische Kultur und Identit\u00e4t der europ\u00e4ischen V\u00f6lker zu wahren\". Einigen Teilnehmern h\u00e4tte die Veranstaltung, auch in pers\u00f6nlichen Gespr\u00e4chen, eine \"v\u00f6llig neue Sichtweise vor Augen\" gef\u00fchrt.26 Die Veranstaltung war geeignet, zu einer Radikalisierung und St\u00e4rkung der hiesigen Neonazis beizutragen, da zumindest subjektiv der Eindruck vermittelt wurde, \u00fcber Verb\u00fcndete in Russland zu verf\u00fcgen, die zudem im Nahkampf ausgebildet sind (\"White Rex\" versteht sich auch als \"Kampfsport-Netzwerk\"). 2.8.2.6 Weitere neonazistische Strukturen auf regionaler Ebene Als organisatorischer R\u00fcckhalt der rechtsextremistischen Szene sind auch 2017 \u00f6rtliche Kameradschaften und sonstige kleinere \u00f6rtliche Personenzusammenschl\u00fcsse von Bedeutung gewesen. Allerdings entfalteten nicht alle der nachfolgend genannten Gruppierungen \u00f6ffentliche oder gar kontinuierliche Aktivit\u00e4ten. Insoweit werden hier nur die Strukturen genannt, die nicht in der sonstigen Berichterstattung Erw\u00e4hnung finden: ** \"Freie Kameradschaft Wismar\" ** \"Rostocker Widerstand\" ** \"Initiative Vereint f\u00fcr Stralsund\" ** \"Freies Kollektiv Parchim\" ** \"Germanisches Bollwerk Mecklenburg\" ** \"Kameradschaft Schwerin\" 26 Internetseite der JN: \"Vortragsveranstaltung in Anklam\" vom 22.11.2017, abgerufen am 27.11.2017 -- 42 --","** \"Kameradschaft B\u00fctzow\" ** \"Nationale Offensive Gnoien\" ** \"Autonome Nationalisten Amt Goldberg-Mildenitz\" ** \"Arischer Widerstandsbund\", Altentreptow ** \"Freie Pommern\", Raum Pasewalk ** \"Freie Kr\u00e4fte Greifswald/Nationale Sozialisten Greifswald\" ** \"V\u00f6lkische Burschenschar Strasburg\" ** \"Kameradschaftsbund Anklam\" ** \"Kameradschaftsbund Bargischow\" ** \"Aryan Warriors\", Ueckerm\u00fcnde ** \"Kameradschaft Borken\" ** \"Nationales B\u00fcndnis L\u00f6cknitz\" Dar\u00fcber hinaus sind bundesweit verst\u00e4rkt Strukturen zu beobachten, die sich \"Divisionen\" nennen und dabei sicherlich bewusst auf die milit\u00e4rische Bedeutung abstellen. Hinzu kommt eine regionale Bezeichnung wie etwa hierzulande die \"Division Mecklenburg, die \"Division Pommern\" oder die bereits l\u00e4nger existierende \"Pommern Division\". Kontinuierliche und organisierte Aktivit\u00e4ten sind damit meist nicht verbunden. Diese Bezeichnungen sollen eher ein \"Gemeinschaftsgef\u00fchl\" erzeugen. 27 27 Internetseite \"Patriotic Store\", abgerufen am 10.01.2018 -- 43 --","2.8.2.7 Rechtsextremistische Strukturen auf \u00fcberregionaler Ebene (ohne Parteien) Die Entwicklung \u00fcberregionaler bzw. internationaler rechtsextremistischer Organisationen ohne Parteibezug stellte sich 2017 wie folgt dar: ** Die \"Gefangenenhilfe Freundeskreis\" setzte ihre Aktivit\u00e4ten weiter fort. Sie unterh\u00e4lt ihren Sitz in Schweden und unterst\u00fctzt rechtsextremistische Gefangene und deren Familien w\u00e4hrend der Haft. Offene Sympathien zeigte die Organisation f\u00fcr Ralf Wohlleben, einen der Angeklagten im NSU-Prozess. Dieser \"Freundeskreis\" hat auch Unterst\u00fctzer in Mecklenburg-Vorpommern. ** Die zeitweilig auch in Mecklenburg-Vorpommern im Aufbau befindliche \"Europ\u00e4ische Aktion\" (EA) gab auf ihrer Internetseite am 26. September 2017 ihre Aufl\u00f6sung bekannt. Trotzdem verweist die EA darauf, dass die durch sie formulierten Ziele \"[n]ach wie vor [...] das Werkzeug [bilden], um Europa als Heimat seiner autochthonen V\u00f6lker zu erhalten und gegen die von aussen [sic!] einbrechenden Todesgefahren zu sch\u00fctzen.\"28 Auch war der Internetauftritt der EA weiterhin erreichbar. ** Die \"Artgemeinschaft Germanische-Glaubens-Gemeinschaft wesensgem\u00e4\u00dfer Lebensgestaltung e. V.\" (AG GGG), kurz \"Artgemeinschaft\", ist der derzeit gr\u00f6\u00dfte rechtsextremistische weltanschaulich-religi\u00f6se Personenzusammenschluss in Deutschland. Sie bildet damit eine wichtige Schnittstelle f\u00fcr die gesamtdeutsche Neonaziszene. Die AG GGG versteht sich weiterhin als \"unabh\u00e4ngige religi\u00f6se Gemeinschaft au\u00dferhalb des Christentums.\"29. Ideologische Grundlage bildet nach wie vor das \"Artbekenntnis\" sowie ein \"Sittengesetz unserer Art\". Die daraus resultierende neu-heidnische Religi\u00f6sit\u00e4t ist rassistisch und - damit verbunden - antisemitisch gepr\u00e4gt. Daher kann Mitglied der \"Artgemeinschaft\" nur werden, wer die \"rassege28 Internetseite der \"Europ\u00e4ischen Aktion\", abgerufen am 03.01.2018 29 Internetseite des \"Thule Seminars\", \"Die Artgemeinschaft stellt sich vor\", S. 1, abgerufen am 04.01.2018 -- 44 --","m\u00e4\u00dfen\" Voraussetzungen erf\u00fcllt, wie das nachfolgende Zitat zeigt: \"Die Verhaltensbiologie hat gezeigt, da\u00df bestimmten \u00e4u\u00dferen Erscheinungen oftmals auch unterschiedliche seelische Haltungen entsprechen. Mit R\u00fccksicht darauf wollen wir nur Artverwandte nordisch-f\u00e4lischen Menschentums gewinnen, wobei wir davon ausgehen, da\u00df diese vorwiegend in Skandinavien, dem deutschsprachigen Raum, den Niederlanden einschlie\u00dflich Flandern, England, Irland, den USA, Australien, Neuseeland und S\u00fcdafrika zu finden sind, also in den Gebieten germanischer Sprachgruppe.\"30 Auch wenn die AG GGG im Jahr 2017 in Mecklenburg-Vorpommern keine unmittelbare Au\u00dfenwirkung entfaltete, werden ihre Anh\u00e4nger weiterhin versuchen, ihr unmittelbares soziales Umfeld im Sinne ihrer Ideologie zu beeinflussen (beispielsweise als Siedler im Raum G\u00fcstrow/Krakow/Koppelow). 2.9 Neonazistische Publikationen Die lokale Publikation \"Der Anklamer Bote\" wird seit dem Jahr 2008 herausgegeben. Als Verantwortlicher fungierte zun\u00e4chst der eingetragene Verein \"Initiative f\u00fcr Volksaufkl\u00e4rung e. V.\", sp\u00e4ter erfolgte die Herausgabe der Publikation durch wechselnde NPD-Funktion\u00e4re. F\u00fcr die zuletzt erschienene Ausgabe im Fr\u00fchjahr 2017 trat der fr\u00fchere NPD-Landtagsabgeordnete Michael Andrejewski als presserechtlich Verantwortlicher in Erscheinung. Diese sei in der Hansestadt Anklam verteilt worden und konnte auch im Internet eingesehen werden. 31 Eine Verbreitung anderer \"Boten\" als Druckerzeugnis konnte nicht mehr festgestellt werden. 30 Internetseite des \"Thule Seminars\", \"Die Artgemeinschaft stellt sich vor\", S. 2, abgerufen am 04.01.2018 31 Quelle: Internetseite issuu, abgerufen am 26.07.2017 -- 45 --","2.10 Neonazistisch gepr\u00e4gte Veranstaltungen und Aktivit\u00e4ten ** \"Tollensemarsch\" der rechtsextremistischen Szene am 4. M\u00e4rz 2017 An dem seit dem Jahre 2004 allj\u00e4hrlich stattfindenden \"Tollensemarsch\" nahmen am 4. M\u00e4rz 2017 ca. 30 Rechtsextremisten teil (Teilnehmer 2014: ca. 70, Teilnehmer 2015: ca. 20, Teilnehmer 2016: ca. 50). Neben lokalen Rechtsextremisten waren auch in diesem Jahr Neonazis aus anderen Bundesl\u00e4ndern zu dem als \"Sportveranstaltung\" deklarierten Marsch angereist. ** Neonazistische Aktionen zum 8. Mai Auch 2017 veranstaltete die rechtsextremistische Szene am 8. Mai in Demmin ihren traditionellen \"Trauermarsch\"32 zum Jahrestag der deutschen Kapitulation 1945 und dem damit einhergehenden Ende des nationalsozialistischen Regimes. Angemeldet wird die Veranstaltung seit 2012 von einem fr\u00fcheren Mitglied des NPD-Landesvorstandes Mecklenburg-Vorpommern als Privatperson. Teilgenommen haben ca. 200 Personen. ** \"Aktion Schwarze Kreuze\" am 13. Juli 2017 Die \"Aktion Schwarze Kreuze\", die nun bereits zum vierten Mal am 13. Juli stattfand, hat sich in der rechtsextremistischen Szene offenbar zu einem festen Ritual entwickelt. Sie soll an die \"Deutschen Opfer von Ausl\u00e4ndergewalt\" erinnern. So wurden auch 2017 an verschiedenen Orten im Land schwarze Holzkreuze mit Aufschriften wie \"F\u00fcr deutsche Opfer\" oder \"7500 Opfer durch Migranten\" aufgestellt. Die Aktion konzentrierte sich im Jahr 2017 auf den Landkreis Rostock, insbesondere die Umgebung von G\u00fcstrow (vgl. Abschnitt 2.8.2.2) und 32 Der seit Jahren in Demmin stattfindende \"Trauermarsch\" zum 8. Mai hat f\u00fcr die rechtsextremistische Szene eine besonderen Symbolwert, da sich dort in den letzten Tagen des Zweiten Weltkrieges zahlreiche Zivilisten aus Angst und Panik vor der vorr\u00fcckenden Roten Armee das Leben nahmen. -- 46 --","das Stadtgebiet von Parchim. Allerdings ging die Resonanz innerhalb der rechtsextremistischen Szene insgesamt zur\u00fcck. ** Aktionen zum Todestag von Rudolf He\u00df am 17. August Im Unterschied zum Jahr 2016, in dem aus Anlass des Todestages von Rudolf He\u00df hierzulande kaum Aktivit\u00e4ten der rechtsextremistischen Szene festgestellt wur33 den, zeigte sie 2017 deutlich mehr Engagement. Dies d\u00fcrfte im Wesentlichen darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren sein, dass sich 2017 der Todestag zum 30. Mal j\u00e4hrte. Aus diesem Grund wurde am 19. August 2017 unter dem Motto \"Mord verj\u00e4hrt nicht! Gebt die Akten frei - Recht statt Rache\" in Berlin eine Demonstration durchgef\u00fchrt, an der ca. 750 Personen, darunter auch Rechtsextremisten aus Mecklenburg-Vorpommern, teilnahmen. Im Vorfeld der Veranstaltung wurde an der \u00e4u\u00dferen Umz\u00e4unung des \"Thinghauses\" in Grevesm\u00fchlen gro\u00dffl\u00e4chig f\u00fcr die Veranstaltung geworben. Dar\u00fcber hinaus wurden im August 2017 u. a. in Lalendorf, Boizenburg, Strasburg und G\u00fcstrow themenbezogene Plakate angebracht. ** \"Heldengedenken\" der rechtsextremistischen Szene Anhaltend hohe Bedeutung genie\u00dft in der rechtsextremistischen Szene weiterhin der Volkstrauertag, der in der Szene als \"Heldengedenktag\" begangen wird. Auch 2017 fanden im Land mehrere dezentrale Aktionen statt, bei denen Rechtsextremisten an verschiedenen Denkmalen, die an Kriegsopfer erinnern, Kr\u00e4nze ablegten und Schweigeminuten abhielten. In 33 Eigenaufnahme des Ministeriums f\u00fcr Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern -- 47 --","Rostock beteiligten sich ortsans\u00e4ssige Rechtsextremisten wieder an der Gedenkveranstaltung der Stadt; im Anschluss daran f\u00fchrten sie eine eigene Veranstaltung durch. Eine gr\u00f6\u00dfere Veranstaltung war in Bad Kleinen geplant. Dort wurden ca. 60 Personen kontrolliert und die Veranstaltung untersagt. Sie wurde jedoch am Folgetag durchgef\u00fchrt. Dabei wurden mehrere Kr\u00e4nze niedergelegt, u. a. vom \"Freundeskreis Thinghaus\". In Stralsund gedachten nach eigenen Angaben \"zahlreiche parteiunabh\u00e4ngige Nationalisten\" gemeinsam mit dem NPD-Kreisverband Nordvorpommern \"den toten Helden unseres Volkes\" an den Kriegsgr\u00e4berst\u00e4tten der Hansestadt durch Kranzniederlegungen und Redebeitr\u00e4ge. Erinnert worden sei \"an die Verbrechen der Vertreibung, Pl\u00fcnderung, des Mordes und der Vergewaltigung von Millionen deutscher Landsleute\" und den \"alliierten Bombenhagel\".34 Vereinzelt wurden auch um den 16. M\u00e4rz herum Gedenkveranstaltungen durchgef\u00fchrt. Sie stellen ab auf den \"Heldengedenktag\" im Dritten Reich, der ab 1939 auf diesen Tag oder, 35 wenn dieser ein Werktag war, auf den davorliegenden Sonntag verlegt wurde. Hintergrund war die zum gleichen Zeitpunkt erfolgte Wiedereinf\u00fchrung der allgemeinen Wehrpflicht. \u00dcber diese meist mit dem Nationalsozialismus verbundenen Veranstaltungen hinaus konnten auch 2017 rechtsextremistische Veranstaltungen mit Bezug zum heidnisch-germanischen Brauchtum, wie \"Ostarafeste\", \"Sonnenwendfeiern\" oder \"Julfeste\" festgestellt werden.36 34 Facebook-Seite des NPD-Kreisverbandes Nordvorpommern vom 19.11.2017, abgerufen am 21.11.2017 35 Facebook-Seite \"Thinghaus\" vom 26.11.2017, abgerufen am 06.12.2017 36 Vgl. hierzu Ministerium f\u00fcr Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern (Hrsg.); Rituale und Symbole der rechtsextremistischen Szene, Schwerin: 2015 -- 48 --","2.11 Rechtsextremistische Parteien 2.11.1 \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern 37 38 Gr\u00fcndung 1990 Landesvorstand 38 Stefan K\u00f6ster (Landesvorsitzender) David Petereit (stellv. Landesvorsitzender) Enrico Hamisch (stellv. Landesvorsitzender) Tino M\u00fcller (Beisitzer) Alexander Wendt (Beisitzer) Michael Grewe (Beisitzer) Publikationen \"Blickpunkt VG\" - Mitteilungsblatt der (soweit Ausgaben im NPD-Fraktion im Kreistag VorpommernJahr 2017 ver\u00f6ffentGreifswald licht wurden) Internet und soziale Internetseite des NPD-Landesverbandes Netzwerke Facebook-Seiten des NPD-Landesverbandes, der Kreistagsfraktion Vorpommern-Greifswald, der NPD in der B\u00fcrgerschaft Rostock, der NPD-Kreisverb\u00e4nde Westmecklenburg, Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Mitte und Nordvorpommern, der \"JN Mecklenburg und Pommern\" und der \"JN Pommern\" 37 Facebook-Seite des NPD-Landesverbandes, abgerufen am 10.10.2017 38 Stand: 28.01.2017 -- 49 --","Kreisverb\u00e4nde NPD-Kreisverband Westmecklenburg NPD-Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte NPD-Kreisverband Vorpommern-Greifswald NPD-Kreisverband Mecklenburg-Mitte NPD-Kreisverband Nordvorpommern Unterorganisationen Jugendorganisation \"Junge Nationaldemokraten\" (JN) Frauenorganisation \"Ring Nationaler Frauen\" (RNF) Interessenvertretung f\u00fcr kommunale Mandatstr\u00e4ger \"Kommunalpolitische Vereinigung\" (KPV) ohne Aktivit\u00e4ten in Mecklenburg Vorpommern 2.11.1.1 NPD-Verbotsverfahren Das Bundesverfassungsgericht hat im Verfahren 2 BvB 1/13 am 17. Januar 2017 bekannterma\u00dfen seine einstimmig ergangene Entscheidung verk\u00fcndet, die NPD wegen fehlender Anhaltspunkte f\u00fcr eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele nicht zu verbieten. Das Gericht hat einerseits nach der materiellen Prozesslage festgestellt, dass das Handeln der NPD planm\u00e4\u00dfig auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet ist. Andererseits fehle es aber derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es m\u00f6glich erscheinen lassen, dass das Handeln gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zum Erfolg f\u00fchrt. Eine Durchsetzung des verfassungsfeindlichen politischen Konzepts der NPD mit parlamentarischen oder au\u00dferparlamentarischen demokratischen Mitteln erscheine ausgeschlossen. Die NPD verf\u00fcge weder \u00fcber die Aussicht, bei Wahlen eigene Mehrheiten zu gewinnen noch \u00fcber die Option, sich durch die Beteiligung an Koalitionen eigene Gestaltungsspielr\u00e4ume zu verschaffen. Auch durch die Beteiligung am Prozess der politischen Willensbildung bestehe wegen des eingeschr\u00e4nkten Mobilisierungsgrades und ihrer geringen Wirkkraft in die Gesellschaft in absehbarer Zeit keine M\u00f6glichkeit erfolgreicher Verfolgung ihrer verfassungsfeindlichen -- 50 --","Ziele. Die Pr\u00e4senz der NPD und damit die vom Verhalten ihrer Mitglieder und Anh\u00e4nger ausgehende einsch\u00fcchternde Wirkung weise lediglich lokale oder - seltener - einige wenige regionale Schwerpunkte auf. Auf Einsch\u00fcchterung und Bedrohung sowie den Aufbau von Gewaltpotentialen k\u00f6nne mit den Mitteln des pr\u00e4ventiven Polizeirechts und des repressiven Strafrechts rechtzeitig und umfassend reagiert werden. Das \"Nichtverbot\" ist keineswegs als Scheitern zu bewerten. Alles in allem ist ein bedeutendes Urteil erwirkt worden. Das Bundesverfassungsgericht hat neue Ma\u00dfst\u00e4be f\u00fcr ein Parteiverbot implementiert. Dabei ist es zu einer \u00c4nderung der Rechtsprechung gegen\u00fcber den bisherigen Verbotsurteilen gekommen. Seinerzeit war der Nachweis hinreichender Wirkungsm\u00f6glichkeiten im Sinne der Parteiziele nicht erforderlich. Nunmehr kommt ein Parteiverbot nur dann in Betracht, wenn die M\u00f6glichkeit der Erreichung der verfassungsfeindlichen Parteiziele zumindest nicht v\u00f6llig aussichtslos erscheint. Die Antragsschrift hatte sich auf drei Linien gest\u00fctzt: ** Nachweis der Staatsfreiheit ** Nachweis der Verfassungsfeindlichkeit ** Nachweis des \"darauf Ausgehens\" (aktives und planvolles Handeln, das auf die planvolle Beeintr\u00e4chtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet ist, Vorliegen konkreter Anhaltspunkte von Gewicht, die einen Erfolg dieses Handelns zumindest m\u00f6glich erscheinen lassen). Das Gericht ist den Darlegungen und Bewertungen des Bundesrates unter den ersten beiden Punkten vollst\u00e4ndig gefolgt. Die vorgelegten Argumente und Sachverhalte zum Nachweis der Gef\u00e4hrlichkeit der Partei f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung sind jedoch vom Gericht anders bewertet worden. Mit Blick auf die \u00c4nderung der Rechtsprechung ist dies der Grund f\u00fcr das \"Nichtverbot\" gewesen. -- 51 --","Von Bedeutung ist zudem, dass das Gericht dieses Verfahren im Einklang mit der Rechtsprechung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes f\u00fcr Menschenrechte gesehen hat. Im Vorfeld zu diesem Punkt vorgenommene skeptische Bewertungen von verschiedenen Seiten sind damit widerlegt. * Reaktionen der NPD auf die Urteilsverk\u00fcndung Die NPD f\u00fchrte zeitgleich zur Urteilsverk\u00fcndung eine Mahnwache an der Siegess\u00e4ule in Schwerin mit 26 Teilnehmern durch. Der ehemalige NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Past\u00f6rs hatte sich dort mit dem Plakat \"Widerstand l\u00e4sst sich nicht verbieten! Wir k\u00e4mpfen f\u00fcr Deutschland, komme was wolle!\" pr\u00e4sentiert. Ein Plakat mit demselben Wortlaut war auch am \"Nationalen Begegnungszentrum\" Anklam, Sitz des NPD-Landesverbandes, aufgeh\u00e4ngt worden. Der NPD-Landesvorsitzende Stefan K\u00f6ster distanzierte sich auf seiner Facebook-Seite unmittelbar nach der Urteilsverk\u00fcndung von der \"politischen Wertung\" des Bundesverfassungsgerichts bez\u00fcglich der NPD. Der Einsatz \"f\u00fcr die Existenz und Zukunft unseres Volkes sowie Souver\u00e4nit\u00e4t unserer Heimat\" sei eine \"nat\u00fcrliche Haltung\" und keine \"verfassungsfeindliche Einstellung\".39 Die Aussagen zeigen, dass die NPD auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts an ihrem rassistischen Menschenbild festh\u00e4lt. Auf Kritik innerhalb des rechtsextremistischen Parteienspektrums stie\u00df insbesondere die Feststellung des Gerichts, dass der ethnische Volksbegriff der Partei gegen die Menschenw\u00fcrde aus Artikel 1 des Grundgesetzes versto\u00dfe. Damit habe das Gericht - so die Interpretation der NPD - das f\u00fcr die Partei nicht verhandelbare Bekenntnis zum deutschen Volkstum stigmatisiert und kriminalisiert. Hintergrund ist die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Grundgesetz einen ausschlie\u00dflich an ethnischen Kategorien orientierten Begriff des Volkes nicht kennt. 39 Facebook-Seite Stefan K\u00f6ster vom 17.01.2017, abgerufen am 18.01.2017 -- 52 --","Wer die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit erwirbt, ist aus Sicht der Verfassung unabh\u00e4ngig von seiner ethnischen Herkunft Teil des Volkes. Die Garantie der W\u00fcrde des Menschen aus Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes und die damit verbundene elementare Rechtsgleichheit unabh\u00e4ngig von Merkmalen wie ethnischer Herkunft, Lebensalter oder Geschlecht beinhaltet die Anerkennung als gleichberechtigtes Mitglied in der rechtlich verfassten - nicht \"nat\u00fcrlich gewachsenen\" - Gemeinschaft. Unter Zugrundelegung der nunmehr nochmals klar definierten Wesenselemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung - das Bundesverfassungsgericht hat sich ausdr\u00fccklich auf den \"unantastbaren Kernbestand\", die \"unverzichtbaren Grunds\u00e4tze\" einer freiheitlichen Demokratie beschr\u00e4nkt, n\u00e4mlich Menschenw\u00fcrde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit - sind politische Konzepte, die auf die strikte Exklusion und weitgehende Rechtlosstellung bzw. willk\u00fcrliche Diskriminierung aller ethnisch Nichtdeutschen gerichtet sind, als verfassungsfeindlich anzusehen. 2.11.1.2 Aktivit\u00e4ten der NPD im Jahr 2017 In Mecklenburg-Vorpommern ist seit dem Wegfall der NPD-Landtagsfraktion und ihrer finanziellen staatlichen Zuwendungen ein R\u00fcckgang der rechtsextremistischen Aktivit\u00e4ten insgesamt zu verzeichnen, sowohl im Hinblick auf das Demonstrationsgeschehen und die Publikationen als auch auf die Propaganda im Internet. Der R\u00fcckgang bis hin zur Einstellung der Aktivit\u00e4ten betrifft nicht nur die Partei und ihre Unterorganisationen RNF/JN, sondern auch ihre Anh\u00e4ngerschaft und die von ihr unmittelbar beeinflussten Strukturen (MVGIDA, \"MUPINFO\", \"Ein Volk hilft sich selbst Mecklenburg-Vorpommern\"). ** Landesparteitag der NPD am 28. Januar 2017 in Anklam Unter dem Motto \"Unsere Heimat braucht uns!\" fand der Landesparteitag der NPD am 28. Januar 2017 mit ca. 100 Teilnehmern in der NPD-Landesgesch\u00e4ftsstelle in Anklam statt. Als Redner traten u. a. der NPD-Landesvorsitzende Stefan K\u00f6ster, der in seinem Amt best\u00e4tigt wurde sowie der bisherige Prozessbevollm\u00e4chtigte der NPD, Michael Andrejewski auf, der einen Bericht -- 53 --","zum Verlauf des NPD-Verbotsverfahrens vortrug.40 Es wurde au\u00dferdem die Landesliste der NPD f\u00fcr die bevorstehende Bundestagswahl gew\u00e4hlt, die von Udo Past\u00f6rs auf Platz 1 angef\u00fchrt wurde. Past\u00f6rs ist dar\u00fcber hinaus als Direktkandidat im Wahlkreis 15 (Wahlkreis der Bundeskanzlerin) angetreten. Der neu gew\u00e4hlte Landesvorstand besteht nicht mehr aus neun, sondern nur noch aus sieben Mitgliedern. Drei bisherige Beisitzer sind ausgeschieden. Daf\u00fcr hat der fr\u00fchere NPD-Fraktionsgesch\u00e4ftsf\u00fchrer Michael Grewe erneut - wie schon von 2012 bis 2015 - das Amt eines Beisitzers \u00fcbernommen. Bei den Funktionen des Vorsitzenden und der beiden Stellvertreter gab es keine \u00c4nderungen. Past\u00f6rs hat keine Funktion \u00fcbernommen (in seiner Zeit als NPD-Fraktionsvorsitzender im Landtag geh\u00f6rte er dem NPD-Landesvorstand kraft Amtes an). Zu den Aktivit\u00e4ten in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien St\u00e4dten: ** Neujahrswanderung der NPD am 21. Januar 2017 in L\u00fcbtheen (Landkreis Ludwigslust-Parchim) Am 21. Januar 2017 fand die traditionelle Neujahrswanderung der NPD um L\u00fcbtheen statt. Startund Endpunkt der Wanderung war der rechtsextremistische Treffort \"Kulturraum L\u00fcbtheen\". Zu verzeichnen waren ca. 30 Teilnehmer des NPD-Kreisverbandes Westmecklenburg und der parteiungebundenen neonazistischen Szene. Szenetypische Symbole oder Kennzeichen wurden w\u00e4hrend der Wanderung nicht gezeigt. Die Veranstaltung verlief ohne Au\u00dfenwirkung. Die NPD betont immer wieder die Bedeutung derartiger Veranstaltungen, um den Zusammenhalt der rechtsextremistischen Szene zu f\u00f6rdern. ** Protestkundgebung der NPD am 8. September 2017 in Wolgast (Landkreis Vorpommern-Greifswald) Ein ehemaliger NPD-Landtagsabgeordneter hatte im Namen 40 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Landesparteitag der NPD in Anklam: Stefan K\u00f6ster als Landesvorsitzender best\u00e4tigt - Udo Past\u00f6rs f\u00fchrt die NPD in den Bundestagswahlkampf\" vom 01.02.2017, abgerufen am 01.02.2017 -- 54 --","des NPD-Kreisverbandes Vorpommern-Greifswald am 4. September 2017 eine Protestkundgebung anl\u00e4sslich des Besuchs der Bundeskanzlerin in Wolgast unter dem Motto \"Schlepper-Merkel stoppen - Wir schaffen das!\" angemeldet. Diese fand - mit weiteren Protesten aus dem nichtextremistischen Spektrum - direkt vor dem Geb\u00e4ude statt, in dem die Bundeskanzlerin einen Wahlkampfauftritt absolvierte. Die Gesamtteilnehmerzahl lag bei ca. 150, die Anzahl der NPD-Anh\u00e4nger d\u00fcrfte in etwa bei 80 gelegen haben. Als offenbar einziger Redner trat der NPD-Spitzenkandidat Udo Past\u00f6rs auf. ** Demonstration der NPD am 1. Mai 2017 in Stralsund (Landkreis Vorpommern-R\u00fcgen) Trotz des Wegfalls der NPD-Landtagsfraktion ist es dem NPD-Landesverband gelungen, im Schulterschluss mit den \"Freien Kr\u00e4ften\" bei der Demonstration am 1. Mai 2017 in Stralsund unter dem Motto \"F\u00fcr Volk und Heimat - Sozial National Legal\" mit etwa 250 Teilnehmern Geschlossenheit zu demonstrieren und eine durchaus beachtliche Anzahl von Szeneangeh\u00f6rigen zu mobilisieren, wenn auch deutlich weniger als in den letzten Jahren. Neben dem NPD-Landesvorsitzenden Stefan K\u00f6ster und dem NPD-Spitzenkandidaten f\u00fcr die Bundestagswahl Udo Past\u00f6rs traten der Parteivorsitzende Frank Franz sowie ein Vertreter der rechtsextremistischen \"Partei der D\u00e4nen\" (\"Danskernes Parti\"), Daniel Carlsen und der Schwede Dan Eriksson, Vorsitzender der rechtsextremistischen Stiftung \"Europa Terra Nostra\", als Redner auf. Franz habe seine Aussage wiederholt, dass er \"lieber ein Feind der Verfassung als ein Volksfeind\" sei. Past\u00f6rs forderte \"einen fundamentalen Systemwechsel, welcher nicht zuletzt durch den Schulterschluss aller gewachsenen V\u00f6lker Europas gelingen k\u00f6nnte\". Carlsen sprach sich ebenfalls f\u00fcr ein \"Europa der Vaterl\u00e4nder\" aus. Im Rahmen des Demonstrationszuges wurden Transparente mit den Aufschriften \"F\u00fcr Volk und Heimat - Sozial-National-Legal - Jetzt Mitglied werden!\" (NPD), \"Konsequent gegen die Islamisierung und \u00dcberfremdung unserer Heimat! www.npd-mv. de\", \"F\u00fcr die Zukunft unserer Kinder! F\u00fcr den Erhalt unserer Kul-- 55 --","tur! Darum reiht euch ein und lasst uns daf\u00fcr auf die Stra\u00dfe gehen!\", \"Dieses System bringt uns den Volkstod! Nationaler Sozialismus Jetzt! Freiheit statt BRD\", \"1. Mai - Gemeinsam gegen Kapitalismus, Ausbeutung und \u00dcberfremdung - Tradition verpflichtet!\" sowie \"Kampf bis zum Endsieg - F\u00fcr Volk und Vaterland\" (beide von der \"Rostocker Division\"), \"Volkstod stoppen - Die Zeit ist reif f\u00fcr unseren Widerstand - Volksgemeinschaft statt BRD-Gesellschaft\" (\"M\u00fcritzfunken\") gezeigt. In dem Mobilisierungsaufruf war die Wichtigkeit der \"Gemeinschaft\" des deutschen Volkes aus Angeh\u00f6rigen \"gleicher Abstammung, gleicher Sprache und gleicher Kultur\" und die Bedrohung der \"Identit\u00e4t\" durch die Zuwanderung von \"Millionen raumund kulturfremder Ausl\u00e4nder\" betont worden. Dieser \"gro\u00dfe Austausch\" werde bereits in wenigen Jahren zur \"Vernichtung des europ\u00e4ischen Abendlandes\" f\u00fchren. Es folgt eine Bezugnahme auf das Urteil im NPD-Verbotsverfahren durch Bezeichnung des \"Versto\u00dfes gegen die Menschenw\u00fcrde\" als \"sinnleeres Wortgebilde\" sowie auf die bekannten 14 W\u00f6rter des amerikanischen Rechtsextremisten David Lane (\"Einzig die NPD [...] setzt sich f\u00fcr die Zukunft unserer Kinder ein und will die Existenz unseres Volkes sichern\").41 Der Ablauf der Demonstration, die vorgetragenen Reden und pr\u00e4sentierten Plakate sowie die anschlie\u00dfende Berichterstattung im sozialen Netzwerk Facebook waren von einem hohen Grad an Professionalit\u00e4t gekennzeichnet. Durch die Gewinnung der beiden ausl\u00e4ndischen Rechtsextremisten als Teilnehmer bzw. Redner wurde zudem der Strategie einer Vernetzung auf europ\u00e4ischer Ebene erneut Ausdruck verliehen. ** 16. Kinderfest der NPD in Stralsund Der NPD-Kreisverband Nordvorpommern f\u00fchrte am 17. September 2017 unter dem Motto \"Unsere Kinder sind unsere Zukunft und deshalb k\u00fcmmern wir uns darum!\" sein 16. Kinderfest 41 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Heraus zum 1. Mai: F\u00fcr Volk und Heimat - Sozial National Legal!\" vom 03.04.2017, abgerufen am 04.04.2017 -- 56 --","mit mehr als 100 Teilnehmern durch. Im Nachgang bedankte sich der NPD-Kreisverband Nordvorpommern u. a. daf\u00fcr, dass mit Hilfe der Spender eine neue H\u00fcpfburg angeschafft werden konnte. ** Kundgebungen der NPD am Rande der Wahlkampfauftritte der Bundeskanzlerin am 19. September 2017 in Wismar und Schwerin (Landkreis Nordwestmecklenburg und Hansestadt Wismar) Der NPD-Spitzenkandidat Udo Past\u00f6rs trat mit seinen Anh\u00e4ngern, maximal bis zu 15 Personen, jeweils in der N\u00e4he der Veranstaltungsorte und mit diversen NPD-Plakaten auf. Zudem wurde NPD-Wahlwerbung aus einem Lautsprecherfahrzeug abgespielt. An den Veranstaltungsorten kam es jeweils zu \"Merkel muss weg\"-Rufen. \u00d6ffentlich waren die Mobilisierungen in erster Linie von den Facebook-Auftritten \"Wismar wehrt sich\" und MVGIDA gesteuert worden. Der NPD-Landesverband wollte nach eigenen Angaben \"Schlepper-Merkel\" zeigen, dass die Versammlungen der CDU \"nicht nur bestellte Klatscher besuchen, sondern sich \u00fcberall Widerstand gegen die Umvolkungspolitik\" entfalte.42 2.11.1.3 Einzelsachverhalte zum Wahlkampf der NPD f\u00fcr die Bundestagswahl 2017 Einleitend ist anzumerken, dass die gegenw\u00e4rtige Erfolglosigkeit von neonazistischen Parteien bei Wahlen voraussichtlich keine langfristigen Auswirkungen auf die rechtsextremistische Parteienlandschaft in G\u00e4nze haben wird. Entscheidend ist, dass das Parteimodell Vorteile gegen\u00fcber anderen Organisationsformen aufweist, weshalb Parteistrukturen auch in Zukunft attraktiv sein werden. Dazu geh\u00f6ren die Parteiorganisationsstruktur selbst, die eine effizientere Vernetzung als lose Zusammenschl\u00fcsse gew\u00e4hrleistet sowie die Aussicht auf staatliche finanzielle Zusch\u00fcsse, beispielsweise in Form von Aufwandsentsch\u00e4digungen f\u00fcr kommunale Mandate. 42 Facebook-Seite des NPD-Landesverbandes vom 21.09.2017, abgerufen am 22.09.2017 -- 57 --","** Bem\u00fchungen um die Sammlung von Unterst\u00fctzungsunterschriften f\u00fcr die Teilnahme der NPD an der Bundestagswahl 2017 Der Bundesorganisationsleiter der NPD (Sebastian Schmidtke) hatte in der Publikation des NPD-Parteivorstandes \"Nachrichten aus der Parteizentrale\" (Ausgabe 18) bereits im Dezember 2016 den Vorwahlkampf der NPD f\u00fcr die Bundestagswahl 2017 eingel\u00e4utet und auf die notwendige Sammlung von Unterst\u00fctzungsunterschriften hingewiesen. F\u00fcr jedes Bundesland wurde die notwendige Anzahl von Unterschriften ver\u00f6ffentlicht, verbunden mit dem Aufruf, die NPD bei der Sammlung zu unterst\u00fctzen und die jeweiligen Unterschriftenlisten beim Landesverband oder in der Parteizentrale in Berlin anzufordern. In Mecklenburg-Vorpommern wurden gem\u00e4\u00df dieser Ver\u00f6ffentlichung 1.351 Unterschriften ben\u00f6tigt. Die NPD hatte auf ihrer FacebookSeite zur Unterst\u00fctzung bei der Sammlung von Unterst\u00fctzungsunterschriften aufgerufen und diese Bitte mit einem Video von 43 \"Deutsche Stimme TV\" mit dem Titel \"Bundestagswahl ohne NPD?\" unterlegt. Die \"Altparteien\" h\u00e4tten bewusst hohe H\u00fcrden f\u00fcr Parteien gesetzt, um sich \"k\u00fcnftige Konkurrenz auch ohne Wahlen vom Hals zu halten\". Jede Partei, die nicht im Bundestag vertreten ist, m\u00fcsse knapp 30.000 Unterst\u00fctzungsunterschriften sammeln, um \u00fcberhaupt auf dem Stimmzettel stehen zu d\u00fcrfen. Hinzu k\u00e4me, dass diese auch noch gleichm\u00e4\u00dfig \u00fcber das gesamte Bundesgebiet verteilt sein m\u00fcssen. Linke, Gr\u00fcne, SPD, FDP und CDU/CSU h\u00e4tten sich \"von dieser schweren H\u00fcrde selbst 43 Facebook-Seite der NPD vom 13.05.2017, abgerufen am 15.05.2017 -- 58 --","ausgenommen\", worin die NPD einen \"schweren Versto\u00df gegen die Wahlgrunds\u00e4tze der Demokratie\" sah.44 Nach Ablauf der Abgabefrist f\u00fcr die Unterst\u00fctzungsunterschriften am 17. Juli 2017 machte die NPD \u00f6ffentlich bekannt, fl\u00e4chendeckend zur Bundestagswahl antreten zu k\u00f6nnen. Die vergleichsweise kleine NPD habe die \"nicht zu untersch\u00e4tzende Leistung\" vollbracht, die Antrittsh\u00fcrde von rund 28.000 Unterschriften zu meistern und somit in allen 16 Bundesl\u00e4ndern auf dem Stimmzettel zu stehen. Mit einem \"kaum noch f\u00fcr m\u00f6glich gehaltenen Kraftakt\" sei es \"im Endspurt\" auch im letzten Bundesland Schleswig-Holstein noch gelungen, \"unter erschwerten Bedingungen\" Unterschriften zu sammeln.45 Nur der NPD-Landesverband Berlin wurde wegen eines Formfehlers nicht zur Wahl zugelassen. ** \"Gro\u00dfe Wahlkampfauftaktveranstaltung\" der NPD in Riesa/Sachsen Bei der Wahlkampfauftaktveranstaltung der NPD am 22. Juli 2017 in Riesa mit - nach eigenen Angaben - etwa 450 Teilnehmern trat u. a. der hiesige NPD-Spitzenkandidat Udo Past\u00f6rs als Redner auf. In seiner Rede sagte er denen, \"die unsere Existenz als Nation, als ethnische Gruppe, als kulturell gewachsene Einheit vernichten wollen\", einen \"harten Kampf\" an, egal was gegen die NPD unternommen werde. Wenn das Volk als \"Abstammungsgemeinschaft\" \u00fcberleben wolle, brauche es \"wenn das deutsche Volk aufgewacht ist\", Gesetze, zu denen es keine Alternative gebe. Es folgten die \u00fcblichen Ausf\u00fchrungen zu den \"gleichgeschalteten Medien\" (\"L\u00fcgenpresse\", \"Schmei\u00dffliegenpresse\", \"Versiffungsindustrie von ARD und ZDF\") und zur Exekutive als \"verbrecherische Elite\". Als Strategie zeigte Past\u00f6rs auf, dass es gelte, herauszufiltern, welche Informationen dem \"physischen biologischen Erhalt\", der \"identit\u00e4ren unendlich vererbbaren genetisch bedingten Fortpflanzungskette\" der \"euro44 Facebook-Seite des NPD-Bundesverbandes: \"Hilf uns, an der Wahl teilzunehmen!\" vom 13.04.2017, abgerufen am 18.04.2017 45 Internetseite der NPD: \"Grandioser Endspurt: NPD tritt fl\u00e4chendeckend zur Bundestagswahl an\" vom 17.07.2017, abgerufen am 18.07.2017 -- 59 --","p\u00e4ische Ethnie, der Wei\u00dfen des Abendlandes\" dienlich seien. Jedes Volk habe ein Recht auf Erhalt der Identit\u00e4t als \"kultureller und ethnischer Eigenwert\", ansonsten drohten die V\u00f6lker durch \"\u00dcberfremdung\" unterzugehen.46 In einem Ausblick auf den anstehenden Wahlkampf wurden vom NPD-Parteivorsitzenden Frank Franz die neuen Plakatentw\u00fcrfe vorgestellt, die von \"NAFRI-Gewalt bis hin zum Lutherjahr und Asyllobby\" \u00fcber ein \"hohes, aber wohl kalkuliertes Provokationspotential\" verf\u00fcgen w\u00fcrden.47 Die Rede von Past\u00f6rs zeigte, dass die NPD weiterhin an der vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestuften Parteilinie festh\u00e4lt. ** Wahlkampf in Mecklenburg-Vorpommern Die NPD stellte im sozialen Netzwerk Facebook die Plakate zur Bundestagswahl mit den dahinterstehenden Forderungen (z. B. R\u00fcckf\u00fchrungsstatt Einwanderungsgesetze, Einf\u00fchrung einer Migrationsabgabe f\u00fcr Unternehmen, die nichteurop\u00e4ische Ausl\u00e4nder in Deutschland besch\u00e4ftigen, Wiedereinf\u00fchrung von Grenzkontrollen, verst\u00e4rkte \u00dcberwachung von Moscheen und islamischen Vereinen) nochmals ausf\u00fchrlich vor. 46 \"Udo Past\u00f6rs - Auftakt zur Bundestagswahl 2017\", ver\u00f6ffentlicht auf www.youtube.com, abgerufen am 05.12.2017 47 Internetseite der NPD: \"Wenn ihr Wind s\u00e4t, werden wir Sturm sein!\" vom 24.07.2017, abgerufen am 25.07.2017 -- 60 --","Im Rahmen einer Interviewreihe \"3 Fragen - 1 Meinung\" wurde die neugew\u00e4hlte Bundesvorsitzende der NPD-Frauenorganisation \"Ring Nationaler Frauen\" (RNF) aus Mecklenburg-Vorpommern befragt. Diese bezeichnete sich als \"Gegnerin des Genders\", da sie \"neben der politischen Aktivistin auch noch Frau und Mutter\" sei und dann geh\u00f6re - wie \"Kultur, Heimat und Vaterland\" - auch die \"Hausfrauenrolle\" dazu. Dies sei von der Natur so vorgesehen. Frauen m\u00fcssten den \"politischen Kampf und den 'Kampf' zu Hause zeitgleich f\u00fchren\". Der RNF, f\u00fcr den das Parteiprogramm der NPD an erster Stelle stehe, werde die NPD im Bundestagswahlkampf \"tatkr\u00e4ftig und gewissenhaft\" unterst\u00fctzen und \"aktiv Infotische betreuen, eigene Flugbl\u00e4tter verteilen\" und sich an Demonstrationen bzw. \u00f6ffentlichen Versammlungen beteiligen.48 Dies ist in dieser Form jedoch nicht eingetreten. Im Internet zeigten sich lediglich einzelne NPD-Funktion\u00e4re - nach eigenen Angaben \"voll motiviert\" - beim Aufh\u00e4ngen von Wahlplakaten der NPD, die teilweise bereits beim letzten Landtagswahlkampf verwendet worden waren. Zudem wurden in mehreren Landkreisen Wahlkampfzeitungen (Sonderausgabe der \"Deutschen Stimme\" zur Bundestagswahl) verteilt. Auch seitens des NPD-Kreisverbandes Nordvorpommern wurde zumindest behauptet, dass der Wahlkampf nunmehr \"auf Hochtouren\" laufe und Plakate aufgeh\u00e4ngt sowie Sonderausgaben der \"Deutsche Stimme\" verteilt wurden.49 Die JN Pommern verteilten in der zweiten Augustwoche 2017 in den Gemeinden Usedoms nach eigenen Angaben \"mehrere hundert Flugbl\u00e4tter\" der Kampagne \"Antikapitalismus von Rechts\".50 Auch hierbei handelt es sich um eine \u00e4ltere Kampagne der \"Jungen Nationaldemokraten\" (JN) aus dem Jahr 2015. Infost\u00e4nde der NPD in Mecklenburg-Vorpommern fanden zur Bundestagswahl 2017 nicht statt. Der Landesverband der NPD bot eine Woche vor der Wahl lediglich \u00fcber seinen Mate48 Facebook-Seite der NPD vom 31.07.2017, abgerufen am 01.08.2017 49 Facebook-Seite des NPD-Kreisverbandes Nordvorpommern vom 28.08.2017, abgerufen am 29.08.2017 50 Facebook-Seite der JN Pommern vom 14.08.2017, abgerufen am 28.08.2017 -- 61 --","rialdienst \"f\u00fcr alle Mecklenburger und Pommern\" kostenfrei so genannte Nachbarschaftspakete an, bestehend aus 35 Sonderausgaben der \"Deutschen Stimme\" und diversen Aufklebern, um gegebenenfalls noch Wahlkampf zu betreiben. Diese waren zuletzt angeblich \"restlos vergriffen\".51 \u00dcber den Bundesverband der NPD konnte das Flugblatt \"NPD w\u00e4hlen - F\u00fcr ein Europa ohne EU\" ausgedruckt werden, um in den letzten Tagen vor der Bundestagswahl noch einmal in der Nachbarschaft \"f\u00fcr die Forderungen und Ziele der sozialen Heimatpartei\" zu werben.52 Inhaltlich setzte der NPD-Bundesverband seinen Schwerpunkt, wie bereits erw\u00e4hnt, auf den \"Erhalt der deutschen Identit\u00e4t\". Auch die Verschw\u00f6rungstheorie des angeblichen \"Hooton-Plans - Massenmigration als Waffe gegen das deutsche Volk\" wurde wie schon im Jahr 2015 erneut bem\u00fcht: \"1. Dem Deutschen das Nationalgef\u00fchl nehmen. 2. Die Geburtenzahl der Deutschen reduzieren. 3. Millionen von Ausl\u00e4ndern nach Deutschland lassen. 4. Unter den Ausl\u00e4ndern sollen m\u00f6glichst viele M\u00e4nner sein!\"53 2.11.1.4 Ergebnis der NPD bei der Bundestagswahl am 24. September 2017 Die NPD kam bei der Bundestagswahl am 24. September 2017 bei den Zweitstimmen auf rund 0,4 % und verlor damit gegen\u00fcber der letzten Bundestagswahl im Jahr 2013 0,9 %. Selbst in Mecklenburg-Vorpommern war nur noch ein Ergebnis von 1,1 % (10.418 Stimmen gegen\u00fcber 23.728 Stimmen bei der letzten Bundestagswahl 2013) zu verzeichnen. Dies entspricht einem Minus von 1,6 %. Die in den letzten Jahren relativ stabile Stammw\u00e4hlerschaft von ca. 3 % hat sich damit mehr als halbiert. Das NPD-Parteipr\u00e4sidium gab am 25. September 2017 im Inter51 Facebook-Seite des NPD-Landesverbandes vom 14. und 19.09.2017, abgerufen am 20.09.2017 52 Facebook-Seite der NPD vom 15.09.2017, abgerufen am 18.09.2017 53 Facebook-Seite der NPD vom 15.09.2017, abgerufen am 15.09.2017 -- 62 --","net eine Erkl\u00e4rung zum Ausgang der Bundestagswahl ab. Das Wahlergebnis sei entt\u00e4uschend und das Wahlziel \"untertroffen\" worden. Die AfD habe \"alles aufgesogen, was m\u00f6glich war\", weil es momentan \"angesagt\" sei, \"bei dem vor allem auch von den Medien inszenierten 'Hype' dabei zu sein\". Zur zuk\u00fcnftigen Ausrichtung der NPD wurde angemerkt, dass sich die NPD im \"Kampf um W\u00e4hlerstimmen\" als \"radikal soziale und nationale au\u00dferparlamentarische Opposition pr\u00e4sentieren\" m\u00fcsse. Die NPD m\u00fcsse \"vor Ort\", beispielsweise \u00fcber die kommunalen Mandatstr\u00e4ger, \"als politischer Faktor wirken\". Das Projekt \"Deutsche helfen Deutschen\", das bereits in einzelnen Bundesl\u00e4ndern umgesetzt werde, sei hier ein \"guter Anfang\". Die NPD m\u00fcsse deutlicher ihre \"politischen Alleinstellungsmerkmale herausarbeiten\" und wolle - wahlstrategisch betrachtet - insbesondere das Jahr 2019 mit den Kommunalwahlen in acht Bundesl\u00e4ndern, der Europawahl und den Landtagswahlen in Sachsen, Th\u00fcringen und Brandenburg in den Blick nehmen. Der R\u00fcckgang des Stimmenanteils in Mecklenburg-Vorpommern, der im Vergleich mit anderen Bundesl\u00e4ndern immer noch \u00fcberdurchschnittlich ist, kann auf verschiedene Ursachen zur\u00fcckgef\u00fchrt werden. So war der NPD-Landesverband seit der Landtagswahl 2016 weitgehend inaktiv und damit kaum sichtbar. Schlie\u00dflich k\u00f6nnte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren, in dem die Partei als verfassungsfeindlich bezeichnet wurde, unsichere W\u00e4hler von einem Votum f\u00fcr die NPD abgehalten haben. Vorstellbar sind zudem Wahlverweigerungen und Stimmenverlagerungen innerhalb des \"rechts\" zu verortenden W\u00e4hlerpotenzials. 2.11.1.5 Ideologie der NPD/Haltung zu aktuellen politischen Themen und Organisationen ** Haltung der NPD zur \"Reichsb\u00fcrgerszene\" Der NPD-Parteivorstand, dem aus Mecklenburg-Vorpommern der NPD-Landesvorsitzende Stefan K\u00f6ster angeh\u00f6rt, \u00e4u\u00dferte sich in seiner Publikation \"Nachrichten aus der Parteizentrale\" in Ausgabe 18 zur \"Reichsb\u00fcrgerbewegung\". Die Behauptung, -- 63 --","dass die Bundesrepublik Deutschland kein Staat, sondern eine eingetragene GmbH sei, werde von der NPD nicht geteilt. Die Bundesrepublik k\u00f6nne zwar nach Auffassung der NPD derzeit nicht als vollst\u00e4ndig souver\u00e4ner Staat bezeichnet werden, sei aber rechtlich gesehen ein Staat mit einem Staatsgebiet, einem Staatsvolk und einer wirksamen Staatsgewalt. Auch geltende Gesetze seien vorhanden und sollten beachtet werden. Die NPD empfahl, nicht auf Einfl\u00fcsse von Personen hereinzufallen, \"die sich ihr Rechtssystem selbst ausgedacht haben\" und beispielsweise als \"kommissarischer Reichskanzler\" gegen Bezahlung Ersatzpapiere anbieten. Es sei sinnvoller, \"sich tatkr\u00e4ftig f\u00fcr die Ver\u00e4nderung der bestehenden Verh\u00e4ltnisse und f\u00fcr die Wiederherstellung der vollen Souver\u00e4nit\u00e4t Deutschlands einzusetzen\".54 ** Haltung der NPD zur US-amerikanischen Politik und zu Russland In der Ausgabe 04/2017 der NPD-Publikation \"Deutsche Stimme\" wurde berichtet, dass die Versuche des US-Pr\u00e4sidenten zur Umsetzung der Wahlkampfversprechen per Dekret (Einreisestopp f\u00fcr mehrere L\u00e4nder des islamischen Kulturkreises, Ausweisung von drei Millionen illegal eingereister Ausl\u00e4nder) \"f\u00fcr deutsche Nationalisten gute Argumentationsmuster\" b\u00f6ten. Wenn die USA als klassisches Einwanderungsland den Zuzug von Fl\u00fcchtlingen aus Syrien komplett aussetzen w\u00fcrde, sei eine entsprechende Forderung f\u00fcr Deutschland nicht von der Hand zu weisen. Allerdings h\u00e4tte die Aufhebung der Pr\u00e4sidenten-Dekrete durch \"linksliberale Apologeten\" in den Gerichten gezeigt, dass \"ein grundlegender politischer Wandel in einem Land nur durch den breitangelegten Austausch der oberen und mittleren F\u00fchrungsebenen in Justiz, Verwaltung und im Sicherheitsbereich m\u00f6glich\" sei. Im Weiteren kritisiert die NPD die pro-israelische Politik der US-Administration mit einer deutlich erkennbaren antisemitischen Argumentation.55 54 \"Mitteilungen aus der Rechtsabteilung - 'Reichsb\u00fcrgerbewegung'\", Ausgabe 18 55 Safet Babic: \"Welchen Weg geht Trump?\", Deutsche Stimme Ausgabe 04/2017, Seite 9 -- 64 --","Dass Antisemitismus ein wesentliches Strukturelement der Parteiideologie der NPD ist, auch wenn er im Parteiprogramm nicht offen zutage tritt, wurde u. a. im Rahmen der Beweisf\u00fchrung und Urteilsbegr\u00fcndung zum NPD-Verbotsverfahren gezeigt (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17. Januar 2017, Az.: 2 BvB 1/13, Rz. 52, 598). Der von US-amerikanischen Kreisen vertretene \"Konservatismus\" d\u00fcrfte zwar Bef\u00fcrworter auch in Reihen der NPD finden, die beschriebene pro-j\u00fcdische Haltung ist jedoch unvereinbar mit dem geschlossenen rechtsextremistischen Weltbild der NPD. Dar\u00fcber hinaus wird die fehlende \"nationale Souver\u00e4nit\u00e4t\" Deutschlands aufgrund einer \"dauerhaften Abh\u00e4ngigkeit Europas von den USA\" moniert, weshalb der \"amerikanische Liberalismus\" als Feindbild der NPD auch unter dem jetzigen Pr\u00e4sidenten bestehen bleibt. Gegen\u00fcber Russland und Osteuropa (\"Eurasien\") zeigte die NPD demgegen\u00fcber weiterhin eine positive Haltung.So \u00e4u\u00dferte sich der 56 Vorsitzende der NPD-Kreistagsfraktion Vorpommern-Greifswald Michael Andrejewski positiv \u00fcber eine Gesetzes\u00e4nderung in Russland, wonach sich ausl\u00e4ndische Medien - besonders die US-amerikanischen - als Agenten registrieren lassen m\u00fcssen. Andrejewski sieht diese Einschr\u00e4nkung der Pressefreiheit positiv und forderte \u00e4hnliche Einschr\u00e4nkungen f\u00fcr \"israelische Medien\" sowie \"BRD-Medienh\u00e4user, die nach 1945 dank alliierter Lizenzen, alliiertem Wohlwollen und alliiertem Geld gro\u00df geworden\" seien. Auch diese seien nichts anderes als \"ausl\u00e4ndische Agenten\".57 56 Ronny Zasowk: \"Wir wollen nicht l\u00e4nger Vasallen fremder M\u00e4chte sein!\" vom 12.06.2017, ver\u00f6ffentlicht auf www.npd.de, abgerufen am 13.06.2017 57 Facebook-Seite \"Rechtsanwaltskanzlei Michael Andrejewski\" vom 15.11.2017, abgerufen am 21.11.2017 -- 65 --","2.11.1.6 \"Junge Nationaldemokraten\" (JN) Die Jugendorganisation der NPD \"Junge Nationaldemokraten\" (JN) nahm das Treffen der Regierungschefs der G20-Staaten in Hamburg zum Anlass, ihre Ablehnung der \"internationalistischen Politik\", die besonders in der \"Einschleusung von Fremdl\u00e4ndern, dem Sch\u00fcren von antideutschem Hass und der grunds\u00e4tzlichen Bek\u00e4mpfung von Nationalstaaten\" zum Ausdruck k\u00e4me, deutlich zu machen. Um sich gegen\u00fcber den \"Herrschenden, welche nur im Sinne der Wirtschaft und des Profits und nicht im Sinne des Volkes\" handeln w\u00fcrden, Geh\u00f6r zu verschaffen, h\u00e4tte der Hamburger NPD-Landesvorstand beschlossen, \"sich an geeigneten Demonstrationen erkennbar zu beteiligen\". Geplant sei, so hie\u00df es im Vorfeld, ein eigener Block des NPD-Landesverbandes Hamburg \"mit NPD-Plakaten und den deutschen Farben\". Es gelte, Stellung zu beziehen gegen die \"Macht multinationaler Konzerne\", die immer mehr die Richtlinien der Politik bestimmen w\u00fcrden und die Vorreiter einer \"multinationalen Gesellschaft\" seien. Erkenntnisse \u00fcber die Beteiligung von NPD-Strukturen an den Protesten sind jedoch nicht angefallen. 58 Im Land Mecklenburg-Vorpommern haben nur die \"Jungen Nationaldemokraten Pommern\" (JN Pommern) Aktivit\u00e4ten entfaltet. Sie nahmen nach eigenen Angaben an der j\u00e4hrlich am 13. Juli stattfindenden bundesweiten Aktion der neonazistischen Szene \"Aktion schwarze Kreuze\" teil, bei der den \"deutschen Opfern ausl\u00e4ndischer T\u00e4ter\" gedacht werden soll. In Ahlbeck auf Usedom stellten sie sechs schwarze Kreuze mit den Aufschriften \"Deutsche 58 Internetseite der JN:\"G20-Protest gegen Globalisierung und Ausbeutung\" vom 01.07.2017, abgerufen am 03.07.2017 -- 66 --","Opfer - Fremde T\u00e4ter - Wir gedenken 2017\" auf und setzten damit \"ein sichtbares Zeichen um an die tausenden Morde von Ausl\u00e4ndern an deutschen B\u00fcrgern seit 1990 zu erinnern\".59 Mitglieder der JN Pommern verteilten au\u00dferdem auf Usedom - u. a. in \u00dcckeritz und Zempin - Infomaterial zur Bundestagswahl. In diesen Orten sei, so die JN, \"keine Wahlwerbung der etablierten Versagerparteien oder diverser Scheinalternativen zu sehen\" gewesen.60 Der Bundesverband der JN baute zudem die Zusammenarbeit auf europ\u00e4ischer Ebene aus. Die JN, die sich zeitweilig auch wieder \"die identit\u00e4re Jugend\" nannte bzw. darauf hinwies, \"seit 1969 identit\u00e4r\"61 zu sein, hat nach einem erstinstanzlichen Verbot des finnischen Ablegers der \"Nordischen Widerstandsbewegung\" (\"Nordic Resistance Movement\") seine Solidarit\u00e4t mit den Betroffenen bekundet. 59 Facebook-Seite der JN Pommern vom 13.07.2017, abgerufen am 17.07.2017 60 Facebook-Seite der JN Pommern vom 29.08.2017, abgerufen am 05.09.2017 61 Facebook-Seite der JN Pommern vom 26.11.2017, abgerufen am 27.11.2017 -- 67 --","Eine JN-Delegation nahm nach eigenen Angaben an einer Demonstration der \"Nordischen Widerstandsbewegung\" am 6. Dezember 2017 in Helsinki/Finnland teil. An dieser Demonstration war u. a. auch \"Blood & Honour Finnland\" beteiligt, deren deutscher Ableger in Deutschland seit dem Jahr 2000 verboten ist. 62 2.11.1.7 NPD-Frauenorganisation \"Ring Nationaler Frauen\" (RNF) Am 27. Mai 2017 fand ab 13 Uhr in Pirmasens (Rheinland-Pfalz) der Bundeskongress des \"Rings Nationaler Frauen\" (RNF) mit Vorstandswahlen statt. Als neue RNF-Bundesvorsitzende wurde die hiesige RNF-Landesvorsitzende Antje Mentzel aus L\u00fcbtheen gew\u00e4hlt. Mentzel z\u00e4hlte in den letzten Jahren zu den aktivsten Rechtsextremistinnen im Land und \u00fcbernahm in der Vergangenheit bereits ma\u00dfgebliche Verantwortung f\u00fcr MVGIDA sowie die rechtsextremistische Facebookinitiative \"Ein Volk hilft sich selbst\". Abgesehen von vereinzelter Wahlkampfunterst\u00fctzung (Verteilung von Wahlkampfmaterialien) zeigte der RNF im Land jedoch keine Aktivit\u00e4ten. 62 Facebook-Seite der JN: \"JN in Finnland! Solidarit\u00e4t ist mehr als ein Wort!\" vom 08.12.2017, abgerufen am 11.12.2017 -- 68 --","2.11.2 Sonstige rechtsextremistische Parteien 2.11.2.1 \"Die Rechte\" Im Rahmen eines bereits zum achten Mal seit Gr\u00fcndung am 28. Oktober 2017 durchgef\u00fchrten turnusgem\u00e4\u00dfen Bundesparteitags der Partei \"Die Rechte\" in Dortmund wurde der bisherige Parteivorsitzende Christian Worch aus Mecklenburg-Vorpommern zwar als Bundesvorsitzender zun\u00e4chst mit 78,4 % der g\u00fcltigen Stimmen wiedergew\u00e4hlt. Aufgrund von programmatischen Auseinandersetzungen legte Worch jedoch kurze Zeit darauf zun\u00e4chst das Tagungspr\u00e4sidium und einen Tag sp\u00e4ter auch den Parteivorsitz nieder. \"Die Rechte\" hat nunmehr ihren Sitz nicht mehr in Parchim, sondern am Wohnsitz des Bundesvorsitzenden in Dortmund. 2.11.2.2 \"Der Dritte Weg\" Aktivit\u00e4ten der Partei \"Der III. Weg\" in Mecklenburg-Vorpommern sind bislang nur vereinzelt bekannt geworden. Mittlerweile ist davon auszugehen, dass die Partei \u00fcber Einzelmitglieder mit Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern verf\u00fcgt, die organisatorisch 2017 dem \"St\u00fctzpunkt Uckermark\" in Brandenburg angeh\u00f6rten. -- 69 --","3 \"Identit\u00e4re Bewegung Deutschland\" (IBD) und \"Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern\" (IBMV) als rechtsextremistischer Verdachtsfall Die \"Identit\u00e4re Bewegung Deutschland\" (IBD) wurde auch im Jahre 2017 bundesseitig weiterhin nur als Verdachtsfall beobachtet, da bislang nicht belastbar festgestellt werden konnte, dass die IBD eine Bestrebung darstellt, die zielgerichtet gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet und deshalb eine dauerhafte Beobachtung erforderlich ist. Insbesondere konnten auch in Mecklenburg-Vorpommern keine schwerwiegenden politischen Straftaten registriert werden. Festgestellt wurden verschiedene Aktionen, die allerdings grunds\u00e4tzlich von den Grundrechten der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit (Artikel 5 und Artikel 8 GG) gedeckt sind. Insofern sind die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden entsprechend ihrem verfassungsm\u00e4\u00dfigen und gesetzlichen Auftrag verpflichtet, dies - auch gegen wiederkehrende anders lautende \u00f6ffentliche Zuschreibungen - zu verdeutlichen. Die Kritik an der Zuwanderungspolitik und deren Folgen stellt jedenfalls per se keine beobachtungsf\u00e4hige Verhaltensweise dar, solange damit nicht eine grunds\u00e4tzliche gegen den demokratischen Verfassungsstaat gerichtete und auf dessen Beseitigung ausgelegte Ideologie und entsprechende Aktivit\u00e4ten einhergehen.63 Dennoch darf nicht verkannt werden, dass die ideologische Ausrichtung der IBD durchaus auch Fragen aufwirft, die weiterhin eine Beobachtung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden in Bund und L\u00e4ndern, zumindest bis zur Kl\u00e4rung der Verdachtssituation, rechtfertigen.64 F\u00fcr Mecklenburg-Vorpommern kommt in diesem Zusammenhang hinzu, dass namhafte Mitglieder und Aktivisten der IBD hier beheimatet sind und von hier aus ihre Aktivit\u00e4ten entfalten. Die IBD wurde im Oktober 2012 auf der Internetplattform Facebook gegr\u00fcndet und stellt sich als deutscher Ableger der franz\u00f663 Dieser Ma\u00dfstab gilt f\u00fcr alle Bereiche des politischen Extremismus. 64 Die IBD ist seit August 2016 bundesseitig und damit auch in Mecklenburg-Vorpommern als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. -- 70 --","sischen \"Generation Identitaire\" dar. W\u00e4hrend sie sich zu Beginn als ein rein virtuelles Ph\u00e4nomen zeigte, ist sie mittlerweile eine in der \u00d6ffentlichkeit auftretende aktionistisch gepr\u00e4gte Organisation, die sich prim\u00e4r als au\u00dferparlamentarische Opposition versteht. Seit Mai 2014 ist die IBD beim Amtsgericht Paderborn (Nordrhein-Westfalen) als eingetragener Verein registriert. Einen organisatorischen Schwerpunkt hat der Verein aktuell in Rostock. Von dort stammt der zweite Bundesvorsitzende der IBD, der auch verantwortlich f\u00fcr die Internetseite sowie den Facebook-Auftritt der IBD zeichnet. Die \"Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern\" (IBMV) verf\u00fcgt \u00fcber Ortsgruppen in den Hansest\u00e4dten Rostock, Stralsund und Greifswald. Dem festen Mitgliederstamm der IBMV sind etwa 20 Personen zuzurechnen. Aktivisten der IBMV sind mitverantwortlich f\u00fcr den Versandhandel der IBD und deren Kommunikationsinfrastruktur. Die IBMV nutzte f\u00fcr ihre Aktivit\u00e4ten auch das Ideologieprojekt \"Kontrakultur\" und offenbar haupts\u00e4chlich f\u00fcr logistische Zwecke den Verein \"Heimw\u00e4rts e.V.\", der seinen Sitz ebenfalls in Rostock hat. Die IBD st\u00fctzt sich ideologisch auf die Gedankenwelt der \"Konservativen Revolution\"65, die ein elit\u00e4res Staatssystem anstrebt und die westlich-liberale Gesellschaftsform ablehnt. So bezieht sich die IBD aktuell auf den russischen Soziologen Alexander Dugin66 und dessen \"Vierte Politische Ideologie\". Dugin spricht sich in seinem gleichnamigen Werk f\u00fcr einen \"globalen Feldzug gegen die USA, den Westen, die Globalisierung und deren politisch-ideologischen Ausdruck, den Liberalismus\" aus.67 68 Auch Dugin reflektiert die ideologischen Vorstellungen der \"Konservativen Revolution\". Etwa wenn er den Vertreter dieser Denkrichtung Arthur Moeller van den Bruck (1876-1925) mit den Worten zitiert: \"Fr\u00fchere Konservative haben versucht die Revolution aufzuhalten, aber wir m\u00fcssen sie f\u00fchren\".69 65 Vgl. hierzu den Verfassungsschutzbericht Mecklenburg-Vorpommern 2016, S. 79 ff. 66 Vgl. Internetseite der IBD: \"Nationalismus revisited - Teil 4, abgerufen am 21.07.2017 und \"Warum wir Identit\u00e4re nicht nationalistisch sind! - Liberalismus stoppen und der Globalisierung entgegentreten\", abgerufen am 21.07.2017 67 Dugin, Alexander: Die Vierte Politische Theorie, London: Arktos Media 2013, S. 168 68 Vgl. hierzu auch Halbach, Uwe: Russland im Wertekampf gegen den \"Westen\", in: SWPAktuell 43, Juni 2014 69 a. a. O., S. 101 f. -- 71 --","Ein weiteres wichtiges Ideologem der IBD ist der \"Ethnopluralismus\". Darunter versteht die IBD eine \"Vielfalt der V\u00f6lker\" die einer \"One-World-Doktrin\" entgegengestellt wird. Dieses Konstrukt postuliert ein \"Recht auf Verschiedenheit\" und das Recht, die eigene Kultur zu erhalten.70 Diese Feststellungen werden bei vielen Menschen kaum auf Widerspruch sto\u00dfen und die Frage aufwerfen, was daran mit den Werten unseres Grundgesetzes nicht vereinbar sein soll. Diese Frage ist in der Tat nicht leicht zu beantworten, da die IBD das \"Deutschsein\" nicht aus einer biologischen Wurzel herleitet, wie etwa die NPD, die eine eindeutig biologistische Position vertritt, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht im letzten NPD-Verbotsverfahren verfassungsfeindlich ist. Die IBD stellt auf eine kulturelle Basis ab. Sie verbindet die Begriffe \"Ethnie\" (griech.: Volksstamm) und Kultur zu einer \"ethnokulturellen Identit\u00e4t\", die eine Zuordnung von Menschen zu einem Kollektiv von einer \u00e4hnlich unver\u00e4nderlichen Voraussetzung abh\u00e4ngig macht wie eine biologische Herkunft. So stellt die IBD Folgendes fest: \"Ethnokulturell kann sich allerdings niemand per Unterschrift zum Deutschen machen lassen.\"71 Dabei geht die IBD davon aus, dass Gemeinschaften, die sich auf \"ethnisch-kulturelle Voraussetzungen\" gr\u00fcnden, stabiler sind als andere. Daher fordert sie eine \"Kulturevolution\", die den \"Wert organischer Gemeinschaften\"72 deutlich werden l\u00e4sst. In der Konsequenz bedeutet dies, dass die IBD das Ideal einer kulturell homogenen Gesellschaft in Deutschland anstrebt. Vor diesem Hintergrund muss sich die IBD die Frage stellen lassen, wie sie ihr \"Ideal\" erreichen will, ohne Ausgrenzungsprozesse einleiten zu m\u00fcssen, die mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Artikel 3 GG) kollidieren k\u00f6nnten. Insoweit ist eine weitere Beobachtung der IBD/IBMV als rechtextremistischer Verdachtsfall gerechtfertigt. Die IBD sieht sich jedoch zu Unrecht der Beobachtung durch die Sicherheitsbeh\u00f6rden ausgesetzt und hat im Oktober 2017 Klage 70 Internetseite der IBD: Was ist unter dem Begriff \"Ethnopluralismus\" zu verstehen?\", abgerufen am 21.07.2017 71 Internetseite der IBD: Nationalismus vs. ethnokulturelle Identit\u00e4t, abgerufen am 21.07.2018 72 Ebd. -- 72 --","gegen den Bundesminister des Innern eingereicht, um zu erreichen, dass die Nennung der IBD im Verfassungsschutzbericht des Bundes unterbleibt und die Beobachtung eingestellt wird. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. In Mecklenburg-Vorpommern f\u00fchrte die IBD 2017 eine Reihe von Propagandaaktionen durch, die sich entsprechend ihrer Zielsetzung gegen die Zuwanderung richteten. Dabei kam es vereinzelt zu Rechtsverst\u00f6\u00dfen, etwa gegen das Versammlungsrecht. In diesem Zusammenhang sind als plakative Aktionen mit entsprechender medialer Aufmerksamkeit zu nennen: ** \"Defend Europe\": Die IB charterte ein Schiff, mit dem Menschen in Not gerettet, aber an die afrikanische K\u00fcste zur\u00fcckgebracht werden sollten. Der zweite Bundesvorsitzende aus Mecklenburg-Vorpommern trat hierbei zeitweise als Sprecher der Aktion \u00f6ffentlich in Erscheinung. Der \"Crew\" des Schiffes geh\u00f6rte mindestens ein weiterer IB-Aktivist aus Mecklenburg-Vorpommern an. F\u00fcr die Kampagne im Mittelmeer konnte die IBD nach eigenen Angaben in relativ kurzer Zeit Spenden in H\u00f6he von \u00fcber 100.000 Euro generieren. Allerdings wurde die Aktion nach dem erw\u00fcnschten Propagandaeffekt rasch wieder eingestellt. ** Am 17. Juli 2017 stellte die IB ein ausgebranntes Auto vor die Staatskanzlei in Schwerin. Damit sollte ein Bezug zu den linksextremistischen Ausschreitungen anl\u00e4sslich des G20-Gipfels hergestellt werden. -- 73 --","4 \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" 4.1 Lage\u00fcberblick Im Berichtszeitraum wurde die Aufkl\u00e4rung des Extremismusfeldes \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" durch den Verfassungsschutz des Landes fortgesetzt.73 Die dabei gewonnenen Erkenntnisse zeigen, dass diese Szene offenbar w\u00e4chst und sich zunehmend organisiert. So wird f\u00fcr das Jahr 2017 von einem Personenpotenzial von etwa 350 ausgegangen. Auch war h\u00e4ufig eine erhebliche Aggressivit\u00e4t und insbesondere eine Affinit\u00e4t zu Waffen festzustellen. Jedoch ist weiterhin keine konsistente Ideologie erkennbar, so dass der Verfassungsschutzverbund trotz partieller \u00dcberschneidungen mit dem Rechtsextremismus unver\u00e4ndert von einem Extremismus eigener Art ausgeht. Fortgesetzt wurden auch die Bem\u00fchungen zur Eind\u00e4mmung des von diesem Personenkreis ausgehenden Gefahrenpotenzials. Hierzu geh\u00f6rt insbesondere die von der St\u00e4ndigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der L\u00e4nder (IMK) geforderte Unterbindung des legalen Waffenbesitzes. Zur Umsetzung dieses Beschlusses hat das Ministerium f\u00fcr Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 18. Juli 2017 einen \"Erlass zur waffenrechtlichen Unzuverl\u00e4ssigkeit von Reichsb\u00fcrgern und Selbstverwaltern\" herausgegeben. In diesem wird festgestellt, dass die f\u00fcr die Szene typische Ablehnung der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland im Widerspruch zu den waffenrechtlichen Anforderungen an die Zuverl\u00e4ssigkeit steht. Daher muss eine nachgewiesene Zugeh\u00f6rigkeit zu dieser Szene zum Entzug einer waffenrechtlichen Erlaubnis f\u00fchren. Daraufhin wurden entsprechende Entzugsverfahren eingeleitet. Dar\u00fcber hinaus hat der Verfassungsschutz des Landes seine Schulungsma\u00dfnahmen zum Umgang mit \"Reichsb\u00fcrgern und Selbstverwaltern\" - insbesondere im beh\u00f6rdlichen Bereich - in73 Vgl. Verfassungsschutzbericht Mecklenburg-Vorpommern 2016, S. 82 ff. -- 74 --","tensiv fortgesetzt. Dies dient ganz entscheidend der Handlungssicherheit vor Ort. 4.2 Ideologie der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" Die Ideologie der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" weist kein geschlossenes Weltbild auf und ist u. a. durch folgende Merkmale gepr\u00e4gt: ** die Bundesrepublik ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, ** die Bundesrepublik ist nicht souver\u00e4n, ** alle Deutschen sind \"staatenlos\", da nach der Abdankung des Kaisers 1918 kein neuer deutscher Staat gegr\u00fcndet worden ist, ** das Grundgesetz ist keine Verfassung, ** die Bundesrepublik ist kein Staat, sondern eine Firma (\"BRDGmbH\") und die B\u00fcrger sind das \"Personal\" dieser Firma und ** verschiedene andere Verschw\u00f6rungstheorien (z. B. \"Chemtrails\" zur angeblich gezielten Bev\u00f6lkerungsreduzierung). Die verschw\u00f6rungstheoretischen Vorstellungen sind keiner rationalen Argumentation zug\u00e4nglich. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit \"Reichsb\u00fcrgern und Selbstverwaltern\" ist daher nicht ohne Weiteres m\u00f6glich. 4.3 Handlungsweisen Typische Verhaltensweisen von \"Reichsb\u00fcrgern und Selbstverwaltern\" sind u.a. ** R\u00fcckgabe von Ausweispapieren, ** Verweigerung von Abgaben, Geb\u00fchren, Steuern oder Bu\u00dfgeldzahlungen, ** Beantragung von Staatsangeh\u00f6rigkeitsausweisen, ** zum Teil gewaltt\u00e4tige Widerstandshandlungen gegen staatliche Ma\u00dfnahmen, ** Nachbildung staatlicher Strukturen (\"Reichsregierungen\", \"K\u00f6nigreiche\") inklusive der Vergabe fiktiver \u00c4mter in diesem Zusammenhang, -- 75 --","** Verkauf und Herstellung von Fantasiedokumenten (z.B. \"Reichsf\u00fchrerschein\"), ** \"\u00dcberflutung\" von Beh\u00f6rden mit einer Vielzahl von Dokumenten, wie das Versenden von \"Erlassen\" oder \"Verf\u00fcgungen\" und ** die Einhegung des eigenen \"Staatsgebietes\" (z. B. das Umranden des eigenen Grundst\u00fcckes mit einer gelben Linie, meist bei \"Selbstverwaltern\"). Vereinzelt sind mit den einschl\u00e4gigen Aktivit\u00e4ten auch Bereicherungsabsichten verbunden, etwa durch die Erhebung von hohen Vortragshonoraren, dem Angebot von Rechtsberatungen und \"universit\u00e4ren\" Ausbildungen, etwa zu \"Standesbeamten\". 4.4 Strukturen der \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" in Mecklenburg-Vorpommern Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind Tendenzen zu einer Organisierung der Szene erkennbar. Im Berichtszeitraum konnten Aktivit\u00e4ten folgender Gruppierungen festgestellt werden: ** \"Freistaat Preu\u00dfen\" (Provinzverwaltung Pommern) mit Sitz in Demmin Landkreis Mecklenburgische Seenplatte), ** \"Staatenlos.Info - Comedian e.V.\" mit Landessitz in P\u00fcttelkow (Landkreis Ludwigslust-Parchim), ** \"Geeinte deutsche V\u00f6lker und St\u00e4mme\" (GdVuSt) mit Haupt74 sitz in Berlin und Aktivisten in Mecklenburg-Vorpommern. Gerade die Vorstellungen von \"Staatenlos.Info - Comedian e.V.\" zeigen, dass eine vielfach in der \u00d6ffentlichkeit vorgenommene pauschale Zuordnung dieses Ph\u00e4nomenbereichs zum Rechtsextremismus die notwendige Differenziertheit vermissen l\u00e4sst. So 74 Quelle: Briefkopf eines Schreibens an eine Kommunalbeh\u00f6rde aus dem August 2017 -- 76 --","fordert diese Gruppierung u. a. \"die Befreiung von Deutschland und Europa aus der faschistischen Gesinnungsdiktatur\"75 und stellt dabei eine gro\u00dfe N\u00e4he zu Russland her, das 76 bei der Erreichung dieses speziellen Zieles offenbar als Verb\u00fcndeter gesehen wird. Dabei geht die Gruppierung davon aus, dass die deutsche Staatsb\u00fcrgerschaft schon lange beseitigt worden w\u00e4re und die Bundesrepublik sich nur alter faschistischer Staatsstrukturen bedienen, aber in der Konsequenz nicht bestehen w\u00fcrde Die Vielf\u00e4ltigkeit der ideologischen Ans\u00e4tze zeigt sich auch bei den \"GdVuST\", die die die Existenz der Bundesrepublik im Unterschied zu den anderen \"Reichsb\u00fcrgern und Selbstverwaltern\" nicht leugnen, diese aber abschaffen will. Sie gehen davon aus, dass die Bundesrepublik ein Staatengebilde unterer Wertigkeit ist und jederzeit durch ein Staatsgebilde h\u00f6herer Wertigkeit ersetzt werden kann. Daf\u00fcr \"reaktivieren\" sie die aus ihrer Sicht bestehenden alten \"nat\u00fcrlichen\" Gebietsk\u00f6rperschaften, um einen neuen Staat schaffen zu k\u00f6nnen. Vertreter dieser Gruppierung treten besonders aggressiv auf. 75 Flyer auf der Internetseite von \"Staatenlos.Info\", abgerufen am 06.03.2018 76 Foto: Christian Ohde, picture alliance -- 77 --","5 Linksextremismus 5.1 Lage\u00fcberblick Linksextremisten sind bestrebt, unsere Staatsund Gesellschaftsordnung - und damit auch die freiheitliche demokratische Grundordnung - abzuschaffen und je nach Ausrichtung, durch ein kommunistisches oder herrschaftsfreies System zu ersetzen. Gemeinsame Grundlage ist die Ablehnung des Kapitalismus, welcher nach linksextremistischem Verst\u00e4ndnis nicht nur als Wirtschaftsform, sondern als Wurzel von sozialer Ungerechtigkeit, Rassismus, Kriegen und Umweltzerst\u00f6rung gilt. Gesellschaftliche Konflikte und Protestaktionen, die an sich keine typischen linksextremistischen Themen darstellen, werden h\u00e4ufig genutzt, um f\u00fcr linksextremistische Positionen zu werben. Aktionsschwerpunkt der linksextremistischen Szene im Jahr 2017 war das j\u00e4hrliche Treffen der Staatsund Regierungschefs der \"Gruppe der 20 wichtigsten Industrieund Schwellenl\u00e4nder\" (G20), welches am 7. und 8. Juli 2017 in Hamburg stattfand. Bundesweit mobilisierten nahezu s\u00e4mtliche linksextremistische Gruppierungen der verschiedenen ideologischen Str\u00f6mungen gegen den G20-Gipfel. Die Koordination der bundesweiten Mobilisierung und die Initialisierung der bundesweiten Kampagnen im G20-Kontext erfolgten ma\u00dfgeblich durch das Aktionsb\u00fcndnis \"NoG20\". Dieses B\u00fcndnis legte in speziellen Arbeitsgruppen die Grundz\u00fcge der Aktionsplanung und Protestchoreographie fest. In Mecklenburg-Vorpommern gr\u00fcndete sich dazu im M\u00e4rz 2017 ein regionales \"NoG20 MV\"-B\u00fcndnis, das von der linksextremistischen Organisation \"Interventionistische Linke Ortsgruppe Rostock\" (IL Rostock) gef\u00fchrt wurde. W\u00e4hrend der Proteste gegen den G20-Gipfel kam es zu gewaltt\u00e4tigen Ausschreitungen und Angriffen auf Polizeikr\u00e4fte. Es wurden Barrikaden errichtet und angez\u00fcndet sowie massive Sachbesch\u00e4digungen, unter anderem gegen Gesch\u00e4fte und Fahrzeuge ver\u00fcbt; zudem fanden Pl\u00fcnderungen von Gesch\u00e4ften statt. -- 78 --","Die Reaktionen des linksextremistischen Spektrums auf die Gewaltexzesse bei den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg waren vielf\u00e4ltig. Insgesamt wurden die Proteste als Erfolg bewertet. Eine klare Distanzierung von der Gewalt erfolgte nur selten. Eine ausf\u00fchrliche Darstellung zur Rolle des gewaltbereiten Linksextremismus im Kontext des G20-Gipfels findet sich unter Abschnitt 5.3 dieses Jahresberichtes. Ein weiteres wichtiges Ereignis stellte die Bundestagswahl im September 2017 dar. Vor dem Hintergrund des Einzugs der \"Alternative f\u00fcr Deutschland\" (AfD) in den Deutschen Bundestag gab es zahlreiche Mobilisierungen gegen den AfD-Bundesparteitag am 2./3. Dezember 2017 in Hannover. In einem unmittelbar nach der Bundestagswahl ver\u00f6ffentlichten Aufruf der Kampagne \"Nationalismus ist keine Alternative\" (NIKA) wurden weitere Aktionen gegen die AfD angek\u00fcndigt. Die AfD steht auch in Mecklenburg-Vorpommern bereits seit l\u00e4ngerer Zeit aufgrund ihrer Positionierung zur Fl\u00fcchtlingsthematik und ihrer aus linksextremistischer Sicht \"rassistischen und faschistischen\" Ausrichtung im Fokus linksextremistischer Agitation und Straftaten. 5.2 Linksextremismus in Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2017 Das Bild des deutschen Linksextremismus wird im Wesentlichen durch zwei Hauptstr\u00f6mungen gepr\u00e4gt: die aktionsorientierten Autonomen (= undogmatischer Linksextremismus) und die orthodoxen Kommunisten, die sich in Parteien und sonstigen Gruppierungen organisieren (= dogmatischer Linksextremismus). -- 79 --","5.2.1 Personenpotenzial Personenpotenzial der linksextremistischen Organisationen 2017 in Mecklenburg-Vorpommern und bundesweit77 78 79 M-V M-V Bund Bund 2016 2017 2016 2017 Gewaltbereite Linksextremisten77 280 290 8.500 9.00078 Rote Hilfe e.V. 170 170 8.000 8.300 Deutsche Kommunistische Partei 40 40 3.000 3.000 (DKP) Marxistisch-Leninistische Partei 20 20 1.800 1.800 Deutschlands (MLPD) Sozialistische Alternative (SAV) 25 25 300 300 Sozialistische Deutsche Arbeiter10 10 750 750 jugend (SDAJ) Gesamt79 440 450 28.500 29.500 5.2.2 Linksextremistisch motivierte Straftaten Insgesamt wurden durch das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern im Ph\u00e4nomenbereich \"Links\" 223 Straftaten (2016: 482) registriert. Dies entspricht einen R\u00fcckgang von 53,7 %.80 Die Zahl der linksextremistisch motivierten Straftaten ist dagegen von 64 im Jahre 2016 auf 76 im Jahr 2017 angestiegen. Den Schwerpunkt der politisch motivierten Straftaten \"Links\" bildeten in 2017 Sachbesch\u00e4digungen mit insgesamt 124 F\u00e4llen. Hier ist ein deutlicher Anstieg der Angriffe auf Parteib\u00fcros auff\u00e4llig. Insgesamt wurden in diesem Zusammenhang 18 Straftaten registriert (2016: 3). 16 dieser Angriffe richteten sich gegen B\u00fcros der AfD. 77 Die Begriffe \"gewaltbereite Linksextremisten\" und \"Autonome\" werden weitgehend synonym verwendet. 78 Seit 2014 wird beim Bund die Anzahl gewaltorientierter Linksextremisten angegeben, in der die Zahl der gewaltbereiten Linksextremisten als Teilmenge enthalten ist. 79 Gesamtzahl von Mecklenburg-Vorpommern und Bund um Mehrfachmitgliedschaften bereinigt. Die Gesamtzahl des Bundes umfasst auch Organisationen, die in Mecklenburg-Vorpommern nicht vertreten sind bzw. nicht beobachtet werden. 80 Die deutlich h\u00f6here Zahl der politisch motivierten Straftaten in 2016 resultierte haupts\u00e4chlich aus den im September 2016 abgehaltenen Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern. -- 80 --","Im Jahr 2017 wurden 11 (2016: 24) linksextremistische Gewalttaten registriert. Dieser R\u00fcckgang ist insbesondere auf fehlende Konfrontationsm\u00f6glichkeiten im Rahmen von Demonstrationsveranstaltungen zur\u00fcckzuf\u00fchren. 5.3 Gefahr durch gewaltbereite Linksextremisten - das Beispiel des G20-Gipfels in Hamburg Vom 7. bis 8. Juli 2017 trafen sich die Staatsund Regierungschefs der zwanzig f\u00fchrenden Industrienationen (G20) in den Hamburger Messehallen zu ihrem j\u00e4hrlichen Gipfel. Das Treffen, aber auch die zahlreichen friedlichen Proteste und Gegenveranstaltungen, wurden durch eine Reihe massiver gewaltt\u00e4tiger Ausschreitungen deutscher und ausl\u00e4ndischer Linksextremisten \u00fcberschattet, die sich \u00fcber den gesamten Zeitraum des Gipfeltreffens auf weite Teile des Hamburger Stadtgebietes erstreckten. 81 82 Die detailliert und langfristig geplanten Angriffe bundesweit und international vernetzter linksautonomer Strukturen gef\u00e4hrdeten in vielen F\u00e4llen nicht nur Leib und Leben der eingesetzten Polizeikr\u00e4fte, sondern f\u00fcgten auch den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern der Stadt und ihren G\u00e4sten immense materielle und immaterielle Sch\u00e4den zu. Angesichts der n\u00e4chtlichen Pl\u00fcnderungen von Ladengesch\u00e4ften, der wahllosen Brandstiftungen an Kraftfahrzeugen jeglichen Typs und der willk\u00fcrlichen Gewalt marodierender Schl\u00e4gertrupps auf den Stra\u00dfen und Pl\u00e4tzen der f\u00fcr ihre Weltof81 Foto: Bastian Schumacher, Wikimedia Common (CC BY-SA 4.0) 82 Foto: JouWatch, Wikimedia Commons (CC BY-SA 2.0) -- 81 --","fenheit gesch\u00e4tzten Hansestadt f\u00fchlten sich viele Bewohner nicht nur durch die Behauptung der Gewaltt\u00e4ter, f\u00fcr eine \"bessere Welt\" zu k\u00e4mpfen, verh\u00f6hnt und provoziert, sondern faktisch auch wesentlicher Rechte und Freiheiten beraubt. Im Nachgang zu den Ereignissen leitete die Hamburger Polizei - unterst\u00fctzt von Kollegen aus Bund und L\u00e4ndern - \u00fcber 3.000 Ermittlungsverfahren ein, u. a. wegen schweren Landfriedensbruchs und gef\u00e4hrlicher K\u00f6rperverletzung. Der durch die dreit\u00e4gige Gewaltorgie verursachte Gesamtschaden wird auf mehrere Millionen Euro gesch\u00e4tzt. Irritierend ist, dass die Gewaltexzesse von Hamburg in der \u00d6ffentlichkeit und in den Medien nicht in gleicher Weise wie beim Rechtsextremismus beurteilt werden und vielfach Protagonisten der linksextremistischen Szene eine oftmals nicht nachvollziehbare mediale Aufmerksamkeit genie\u00dfen. 5.3.1. Hintergrund: Ideologien, Strategien und Strukturen des autonomen und postautonomen Linksextremismus Mit der gezielt herbeigef\u00fchrten Eskalation der Gewalt konterkarierten die linksautonomen bzw. \"postautonomen\" Gewaltt\u00e4ter jedoch nicht nur ihren Anspruch, f\u00fcr eine \"bessere Welt\" und mehr \"soziale Gerechtigkeit\" zu k\u00e4mpfen, sondern provozierten auch Kritik aus anderen Bereichen des linksextremistischen Spektrums: Es sei nicht nachvollziehbar, welchen Beitrag beispielsweise Pl\u00fcnderungen in einem \"Szene-Kiez\" wie dem Hamburger Schanzenviertel oder das \"Abfackeln\" von Fahrzeugen ambulanter Pflegedienste f\u00fcr die \"revolution\u00e4re \u00dcberwindung\" der \"herrschenden Verh\u00e4ltnisse\" leisten w\u00fcrden. Tats\u00e4chlich teilen sogenannte Autonome und \"Post-Autonome\" zwar die meisten ideologischen Pr\u00e4missen des traditionellen Linksextremismus und besetzen dieselben Themenfelder, wie z.B. \"Anti-Kapitalismus\", \"Antiimperialismus\", \"Antifaschismus\", \"Antimilitarismus\" und \"Anti-Repression\". Allerdings vertrauen sie weder -- 82 --","(wie etwa dogmatische Marxisten) auf die vermeintliche \"historische Gesetzm\u00e4\u00dfigkeit\" einer unausweichlichen Selbstzerst\u00f6rung des \"Kapitalismus\" durch eine permanente systemimmanente \"Zuspitzung der antagonistischen Klassenverh\u00e4ltnisse\", noch auf die revolution\u00e4re Avantgarde-Funktion einer hierarchisch organisierten leninistischen Kader-Partei als \"Vorhut der Arbeiterklasse\"83. Vielmehr gehen autonome und post-autonome Linksextremisten davon aus, dass \"Kapitalismus\" automatisch zu \"Autoritarismus\" und dieser wiederum zwangsl\u00e4ufig zu \"Faschismus\" f\u00fchre. Daher sei jede \"b\u00fcrgerliche\" bzw. \"kapitalistische\" Gesellschaft immer auch eine latent \"faschistische\" Gesellschaft. Als solche k\u00f6nne und m\u00fcsse sie dadurch bek\u00e4mpft werden, dass jeder einzelne sich ihren Regeln, Normen und Gesetzen widersetze und nur jenen \"Gesetzen\" folge, die er bzw. das autonome Kollektiv sich selbst gegeben habe (daher die Selbstbezeichnung \"Autonome\" = \"Selbst-Gesetzgeber\"). Rechtsbr\u00fcche (bis hin zu schwersten Gewaltstraftaten) seien daher nicht nur Akte der individuellen Selbstbefreiung, sondern stets auch ein Beitrag zum globalen \"Befreiungskampf\" gegen Kapitalismus, Faschismus, Imperialismus, Rassismus und (Neo-) Kolonialismus. Prominente K\u00e4mpfer f\u00fcr diese Ziele waren insbesondere die Vertreter der sogenannten ersten Generation der \"Rote Armee Fraktion\" (RAF) in den sp\u00e4ten 1960er und ersten 1970er Jahren. Mit dem im weiteren Verlauf zunehmenden Einblick in das innere Gef\u00fcge dieser Organisation wurde jedoch allzu deutlich, dass die RAF mit ihrem hierarchischen Aufbau, ihrem Gruppenzwang und ihren rigiden Disziplinierungsritualen ihr angebliches Ziel einer \"Befreiung des Menschen\" ad absurdum f\u00fchrte. Es war diese Erkenntnis, die Teile des gewaltbereiten linksextremistischen Spektrums in den 1980er Jahren dazu veranlasste, neue Wege beim \"Kampf gegen das Schweinesystem\" zu beschreiten: 83 Der geistige Ursprung einer solchen Partei wird von Karl Marx bereits im \"Manifest der kommunistischen Partei\" von 1848 postuliert, wo es hei\u00dft: \"Die Kommunisten sind aber praktisch der entschiedenste, immer weiter treibende Teil der Arbeiterparteien aller L\u00e4nder; sie haben theoretisch vor der \u00fcbrigen Masse des Proletariats die Einsicht in die Bedingungen, den Gang und die allgemeinen Resultate der proletarischen Bewegung voraus.\" (Vgl. Marx/Engels, Ausgew\u00e4hlte Schriften, Bd. 1, Berlin 1964, S. 38). -- 83 --","Sie verabschiedeten sich zwar nicht von ihrer perfiden Entmenschlichungsrhetorik (\"Schweine\", \"Bullen\") und der grunds\u00e4tzlichen Bereitschaft, den Tod von Menschen bei ihren \"Aktionen\" billigend in Kauf zu nehmen, jedoch proklamierten sie nun die gruppeninterne Hierarchielosigkeit und Herrschaftsfreiheit zum neuen Ideal ihrer \"autonomen\" Bewegung. Dieses Ideal konnte zwar niemals wirklich erreicht werden - auch in \"autonomen\" Gruppen dominieren tendenziell die \u00c4lteren die J\u00fcngeren, die Intelligenteren die weniger Begabten und die \"Altgedienten\" die Neuhinzugekommenen - allerdings bildet es bis zum heutigen Tag den Ma\u00dfstab kollektiver \"autonomer\" Selbstreflektion und damit h\u00e4ufig auch Anlass f\u00fcr heftige gruppeninterne Auseinandersetzungen. Die extreme Selbstbezogenheit der \"Selbst-Gesetzgeber\", aber auch ihre Organisationsund Theoriefeindlichkeit f\u00fchrten jedoch dazu, dass diese sich nicht nur innerhalb der linksextremistischen Szene, sondern vor allem auch gesamtgesellschaftlich isolierten und damit an politischem Einfluss verloren. 84 Dies f\u00fchrte bereits in den 1990er Jahren zur Herausbildung der Bewegung der \"Post-Autonomen\": Deren Aktivisten streben zwar ebenfalls eine \"revolution\u00e4re \u00dcberwindung der herrschenden Verh\u00e4ltnisse\" an und propagieren den Rechtsbruch als Befreiungsakt, allerdings verstehen sie sich als \"Bindeglied\" - nicht nur zum legalistischen Spektrum des Linksextremismus, sondern auch zu \"progressiven\" Kr\u00e4ften der politischen Mitte: Ihr strategisches Ziel ist die m\u00f6glichst weitgehende Vereinnahmung linksliberaler b\u00fcrgerlicher Milieus und die Ausnutzung der (z. T. auch staatlichen) Ressourcen, auf die sie zur\u00fcckgreifen k\u00f6nnen - ohne dabei jedoch die eigene extremistische Zielsetzung und grund84 Foto: Polizei MV (polizeifeindliche Graffiti am Geb\u00e4ude eines Treffortes der linksextremistischen Szene in Rostock) -- 84 --","s\u00e4tzliche Gewaltbereitschaft aufgeben zu m\u00fcssen. Die gr\u00f6\u00dfte und einflussreichste Organisation des \"post-autonomen\" Spektrums ist die \"Interventionistische Linke\". 5.3.2 Rolle der \"Interventionistische Linke\" und der \"Roten Hilfe e.V.\" beim G20-Gipfel ** Aktivit\u00e4ten \"Interventionistische Linke\" (IL) Eines der generellen strategischen Ziele der IL besteht in einer kampagnenorientierten Zusammenf\u00fchrung linksextremistischer Akteure unterschiedlicher ideologischer Pr\u00e4gung, wobei sie selbst bewusst als Scharnier zwischen militanten Gruppierungen und nicht gewaltorientierten Linksextremisten sowie nichtextremistischen Initiativen fungiert. So tritt die IL regelm\u00e4\u00dfig bei der Organisierung von Gro\u00dfereignissen in Erscheinung und \u00fcbernahm, wie schon zuvor bei den Protesten gegen die Neuer\u00f6ffnung der Zentrale der Europ\u00e4ischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt/Main im Fr\u00fchjahr 2015, auch bei der Mobilisierung gegen den G20-Gipfel eine ma\u00dfgebliche und f\u00fchrende Rolle. Die von ihr koordinierte Zusammenarbeit unterschiedlicher ideologischer Akteure im Vorfeld des Gro\u00dfereignisses G20 kann als ein wesentlicher \"Erfolgsfaktor\" f\u00fcr die sp\u00e4tere Verwirklichung von spektakul\u00e4ren Aktionen gegen den Gipfel herausgestellt werden. Dar\u00fcber hinaus ist bekannt, dass die IL eine zentrale Planungsund Koordinierungsfunktion in den Camps im Stadtpark Altona hatte. Die Rolle dieser Camps als R\u00fcckzugsort sowie zur Planung und logistischen Unterst\u00fctzung von Straftaten ist Gegenstand weiterer Ermittlungen. Auch wenn die IL und ihre Vertreter sich w\u00e4hrend der Gipfeltage an ihre Aussage hielten, \"dass von ihnen [selbst] keine Eskalation ausgehen werde\", so wurde die eigentliche Strategie der IL doch dadurch erkennbar, dass sie \u00fcber ihre Sprecher sowohl im Vorfeld als auch nach den Krawallen eine Distanzierung von den Ausschreitungen entschieden ablehnte und weiterhin ihren Anspruch betonte, f\u00fcr alle radikalen Kr\u00e4fte zu sprechen. -- 85 --","In Mecklenburg-Vorpommern hat die in Rostock seit 2016 bestehende Ortsgruppe der IL ma\u00dfgeblich die Organisation der Proteste gegen den G20-Gipfel bestimmt und bediente sich dabei des eigens gebildeten Aktionsb\u00fcndnisses \"NoG20 MV\". Der nachfolgende Aufruf auf der Internetseite der IL Rostock verdeutlicht das \u00fcbergreifende Ziel der IL, n\u00e4mlich die B\u00fcndelung aller \"systemkritischen\" Kr\u00e4fte, um die herrschende Gesellschaftsordnung zu \u00fcberwinden. \"Das hat weniger mit den G20 zu tun, als dass diese Proteste einen Raum erm\u00f6glichen, in dem wir uns alle treffen k\u00f6nnen. Die t\u00e4glichen K\u00e4mpfe zur \u00dcberwindung von Kapitalismus, Ausbeu85 tung, Fremdbestimmung und Diskriminierung b\u00fcndeln sich in den Protesten rund um solche Gro\u00dfereignisse.(...) Kommt mit uns nach Hamburg. Bildet Bezugsgruppen, join the Team. Blockiert den Gipfel. Habt Spa\u00df!\"86 Aufrufe dieser Art motivieren aktionsorientierte junge Erwachsene \"zum Mitmachen\" und sind dazu geeignet, die Bereitschaft zur Begehung gewaltsamer Aktionen zu erh\u00f6hen. Nach den Ausschreitungen im Umfeld des G20-Gipfels bediente sich die IL in ihren \u00f6ffentlichen Bekundungen dann ihres \u00fcblichen Narrativs, demzufolge nicht die eigentlichen T\u00e4ter (\"Aktivisten\"), sondern allein der verhasste Staat die Schuld an den Straftaten tr\u00e4gt, da erstere letztlich gezwungen wurden, auf bewusste Provokationen der Polizei zu reagieren. ** Aktivit\u00e4ten \"Rote Hilfe e.V.\" (RH) Die RH, die sich selbst als \"parteiunabh\u00e4ngige str\u00f6mungs\u00fcbergreifende linke Schutzund Solidarit\u00e4tsorganisation\" de85 Facebook-Seite\"Interventionistische Linke Rostock\" vom 14.06.2017, abgerufen am 14.06.2017 86 Internetseite \"Interventionistische Linke Rostock\" vom 27.06.2017, abgerufen am 27.06.2017 -- 86 --","finiert, leistet - nach Ma\u00dfgabe ihrer eigenen Bedingungen - politische und finanzielle Unterst\u00fctzung f\u00fcr Strafund Gewaltt\u00e4ter bei anfallenden Anwaltsund Prozesskosten. Voraussetzung f\u00fcr eine Unterst\u00fctzung der RH ist, dass die Betroffenen in der Regel strikt die Aussage verweigern. Die Unterst\u00fctzungss\u00e4tze der RH k\u00f6nnen gek\u00fcrzt oder gestrichen werden, wenn sich der Beschuldigte entschuldigt oder gar Reue zeigt.87 Im Rahmen dieser sogenannten Antirepressionsarbeit war die RH auch beim G20-Gipfel schon fr\u00fchzeitig in die Mobilisierung zu den Protesten eingebunden und kritisierte die Veranstaltung schon im Vorfeld als \"Gipfel der Repression\". F\u00fcr potenzielle Teilnehmer der Protestveranstaltungen ist das Wissen um die bereitgehaltene juristische Betreuung sowie die M\u00f6glichkeit einer finanziellen Hilfe bei anschlie\u00dfenden Strafverfahren ein Faktor, der dazu geeignet ist, die Hemmschwelle f\u00fcr gewaltt\u00e4gige Formen des Protestes herabzusenken. Die RH \u00fcbernahm nicht nur w\u00e4hrend des G20-Gipfels eine wesentliche Rolle bei der juristischen Betreuung von Personen, die mit Polizeiund Justizma\u00dfnahmen konfrontiert wurden, sondern auch bei der anschlie\u00dfenden strafrechtlichen Aufarbeitung des Gipfelgeschehens. Gewaltt\u00e4tiges Verhalten von Demonstranten wird dabei von der RH gezielt verschwiegen und stattdessen ausschlie\u00dflich die als \"Repression\" kritisierten Ma\u00dfnahmen staatlicher Organe in den Vordergrund gestellt, welche in unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Weise \"demokratische Proteste\" unterdr\u00fccken w\u00fcrden. Auch in Mecklenburg-Vorpommern unterst\u00fctzt die RH Personen, die im Zusammenhang mit der Mobilisierung zu Protesten gegen den G20-Gipfel mit den Sicherheitsbeh\u00f6rden in Konflikt geraten sind. So wird die Tatsache, dass in Rostock im Vorfeld des G20-Gipfels bei polizeilichen Durchsuchungsma\u00dfnahmen diverse waffen\u00e4hnliche und pyrotechnische 87 Internetseite \"Rote Hilfe e.V./Rechtshilfeund Unterst\u00fctzung/haeufige-fragen-faq\", abgerufen am 26.01.2018 -- 87 --","Gegenst\u00e4nde sichergestellt wurden (vgl. Abschnitt 5.4.2, zweiter Anstrich) zum Anlass genommen, um f\u00fcr finanzielle Unterst\u00fctzung zur Deckung der Prozessund Anwaltskosten des von den Ma\u00dfnahmen Betroffenen zu werben(Verwendungs88 zweck: Feuerl\u00f6scher89). 5.4 Undogmatischer Linksextremismus Die aktionsorientierten Autonomen, die sich keinen festen Regeln und Lehren (\"Dogmen\") unterwerfen wollen, engagieren sich in zahlreichen typischen Aktionsfeldern, um die von ihnen gew\u00fcnschte Umgestaltung der Gesellschaft zu erreichen. 5.4.1 Aktionsfeld \"Antifaschismus\" Der \"Antifaschismus\" verk\u00f6rpert weiterhin das wichtigste Aktionsfeld der Linksextremisten in Mecklenburg-Vorpommern. Entsprechende Aktionen richten sich dabei vornehmlich gegen tats\u00e4chliche oder f\u00fcr solche gehaltene Rechtsextremisten. Die Taten reichen \u00fcber Sachbesch\u00e4digungen an Parteigeb\u00e4uden, studentischen Verbindungsh\u00e4usern und Privath\u00e4usern \u00fcber Brandstiftungen an Fahrzeugen bis hin zu t\u00e4tlichen Angriffen auf Personen sowie Ver\u00f6ffentlichungen von privaten Daten, den sogenannten Outings. Beispielhaft seien die folgenden Ereignisse dargestellt: ** Sachbesch\u00e4digung am Geb\u00e4ude einer Studentenverbindung in Greifswald Am Morgen des 24. Februar 2017 spr\u00fchten Unbekannte in Greifswald ein Fl\u00fcssigkeitsgemisch auf die Hauswand eines Geb\u00e4udes der Burschenschaft \"Markomannia\" und schlugen 88 Internetseite \"Rote Hilfe Rostock/Solikreis Feuerl\u00f6scher\" vom Juli 2017, abgerufen am 26.01.2018 89 Internetseite \"Rote Hilfe Rostock\" vom 09.09.2017, abgerufen am 11.09.2017 -- 88 --","Fenster ein. In der Vergangenheit war es bereits mehrfach zu \u00e4hnlichen Aktionen an diesem Haus gekommen. Zu der Sachbesch\u00e4digung wurde auf der inzwischen verbotenen Internetseite \"linksunten.indymedia\" ein Selbstbekenner-Artikel ver\u00f6ffentlicht: \"gestern nacht 90 haben wir die markomannia mit einem neuen anstrich versehen und die fenster der veranstaltungsr\u00e4ume entglast. gr\u00fcnde daf\u00fcr hatten wir genug. von treffen der identit\u00e4ren bewegung greifswald \u00fcber afd bis hin zu gr\u00f6\u00dfen der neuen rechten wie dem institut f\u00fcr staatspolitik und der blauen narzisse hat die markomannia klar rechtsradikal position bezogen.\"91 ** Sachbesch\u00e4digungen an Partei-B\u00fcros der AfD Auch in 2017 gab es Sachbesch\u00e4digungen an Geb\u00e4uden, die von der AfD genutzt werden, wie beispielsweise in Greifswald (Schriftzug am Wahlkreisb\u00fcro der AfD: \"AfD auf's Maul\"), in Wolgast (Zerst\u00f6rung der Fensterscheibe des Wahlkreisb\u00fcros) und in Schwerin. Das im Juni 2017 neu er\u00f6ffnete B\u00fcrgerb\u00fcro der AfD in Schwerin war wiederholt Ziel von Sachbesch\u00e4digungen (u. a. zerkratzte Fensterscheiben, Graffiti-Schmierereien, Steinw\u00fcrfe gegen mehrere Fensterscheiben). ** Sachbesch\u00e4digung am Wohngeb\u00e4ude eines AfD-Mitgliedes Ende Oktober 2017 spr\u00fchten unbekannte T\u00e4ter mit roter Farbe unter anderem \"FCK AFD\" sowie Anarchiesymbole an die Hauswand und die Umfriedung eines Mehrfamilienhauses eines AfD-Bundestagsabgeordneten in Neubrandenburg. 90 Internetseite \"linksunten.indymedia\" vom 24.02.2017, abgerufen am 27.02.2017 91 Internetseite \"linksunten.indymedia\" vom 24.02.2017, abgerufen am 27.02.2017 -- 89 --","** Angriffe auf Wahlhelfer der AfD Am 15. September 2017 bedrohten f\u00fcnf unbekannte Personen in Rostock Wahlhelfer der AfD. Zun\u00e4chst griffen die dunkel gekleideten und teilweise vermummten Personen die vierk\u00f6pfige Wahlhelfergruppe mit Steinen an und besch\u00e4digten den AfD-Transporter. Anschlie\u00dfend wurden die Wahlhelfer auch an einem weiteren Ort in Rostock von 10 bis 15 Personen bedr\u00e4ngt, die vereinzelt gegen den Transporter traten. ** Sachbesch\u00e4digung an der Wohnung eines vermeintlichen Rechtsextremisten in Rostock Unter der \u00dcberschrift \"Naziwohnung in Rostock Toitenwinkel bel\u00fcftet\" wurde am 22. Februar 2017 auf einem inzwischen verbotenen Internetportal \u00fcber eine Sachbesch\u00e4digung an einer Wohnung in Rostock berichtet, bei der mehrere Scheiben zu Bruch gegangen sein sollen. Zur Tatmotivation schreiben die Verfasser: \"Anlass des Angriffes war eine gro\u00dfe Reichskriegsflagge, die an der Balkont\u00fcr befestigt war. Dieser offensichtlichen Einladung konnte Mensch nat\u00fcrlich nicht widerstehen\". Es werden weitere Aktionen angek\u00fcndigt: \"Wir werden nicht weiter zu sehen, wie Nazis in Rostock 'Nazi Kieze' ausrufen und freuen uns schon auf die n\u00e4chsten Abendspazierg\u00e4nge in Toitenwinkel, Lichtenhagen und CO.\"92 ** Brandstiftung an einem Fahrzeug in Rostock Im Internet ist ein Selbstbekenner-Artikel zu einer Brandstiftung am Fahrzeug eines mutma\u00dflichen Rechtsextremisten in Rostock ver\u00f6ffentlicht worden. Die sich \"Autonome\" nennenden Verfasser berichteten in dem Beitrag \u00fcber ein Ereignis vom 17. Februar 2017, bei dem sich angeblich zwei Gruppen von Neonazis in Rostock getroffen h\u00e4tten, um Angriffe gegen \"Gefl\u00fcchtete und Linke\" auszuf\u00fchren. Diese Absicht sei durch die Polizei vereitelt worden. Als Reaktion sei daraufhin ein Fahrzeug in Brand gesetzt worden, \"in dem kurz zuvor Nazis gesichtet 92 Internetseite \"linksunten.indymedia\" vom 22.02.2017, abgerufen am 23.02.2017 -- 90 --","wurden (...), der Heckscheibe prankte ein gro\u00dfer Aufkleber mit der Aufschrift 'Deutsches Kulturgut': Auch in Rostock werden rechte \u00dcbergriffe weiterhin nicht unbeantwortet bleiben!\" 93 ** Ver\u00f6ffentlichung von pers\u00f6nlichen Daten tats\u00e4chlicher oder vermeintlicher Rechtsextremisten Unter der \u00dcberschrift \"Die Identit\u00e4re Bewegung in Norddeutschland\" ver\u00f6ffentlichte ein sich \"IB-Info\" nennender Verfasser am 2. Februar 2017 einen umfangreichen Artikel zur \"Identit\u00e4ren Bewegung\" (IB)94. Dieser enthielt - weitestgehend nach Bundesl\u00e4ndern sortiert - detaillierte Informationen \u00fcber \"Struktur & Organisation\", mutma\u00dfliche Mitglieder und Verbindungen zu Organisationen und Vereinen. 45 Portraitfotos, 23 weitere Fotos und eine Fundstellen\u00fcbersicht der Quellen waren dem Artikel beigef\u00fcgt. F\u00fcr Mecklenburg-Vorpommern wurde Rostock als Schwerpunkt der politischen Arbeit der IB dargestellt. Der Artikel und die sich darauf beziehenden Kommentareintr\u00e4ge enthielten auch diverse personenbezogene Daten zu angeblich identifizierten Mitgliedern der hiesigen IB, wie auch des Ende 2016 gegr\u00fcndeten Rostocker Vereins \"Heimw\u00e4rts e.V.\" . Dar\u00fcber hinaus wurde am 4. Februar 2017, ebenfalls auf der inzwischen verbotenen Internetseite \"linksunten.indymedia\", ein Artikel zu beruflichen Aktivit\u00e4ten eines ehemaligen NPD-Landtagsabgeordneten ver\u00f6ffentlicht (angebliche \u00dcbernahme eines Gastst\u00e4ttenbetriebes in Rostock)95. Unter Verweis auf schon zuvor begangene Sachbesch\u00e4digungen gegen\u00fcber dem ehemaligen NPD-Abgeordneten erging auch ein erneuter Aufruf zu \"antifaschistischen Aktionen\". 93 Internetseite \"linksunten.indymedia\" vom 28.02.2017, abgerufen am 01.03.2017 94 Internetseite \"linksunten.indymedia.\" vom 02.02.2017, abgerufen am 06.02.2017 95 Internetseite \"linksunten.indymedia\" vom 04.02.2017, abgerufen am 06.02.2017 -- 91 --","Neben den gezielten Einzelaktionen gegen tats\u00e4chliche oder vermeintliche Rechtsextremisten nahmen Linksextremisten auch an den gewaltt\u00e4tigen Auseinandersetzungen anl\u00e4sslich der j\u00e4hrlichen Demonstrationen der NPD teil: ** Auseinandersetzungen bei NPD-Demonstration am 1. Mai 2017 in Stralsund An den von demokratischen Parteien und B\u00fcndnissen organisierten Gegenveranstaltungen zur NPD-Demonstration in Stralsund nahmen auch Linksextremisten aus ganz Mecklenburg-Vorpommern teil. Aufgrund der von Teilen der Gegendemonstranten versuchten Blockadeaktionen wurde eine Gruppe von etwa 150 Personen durch die Polizei umschlossen und erkennungsdienstlich behandelt. W\u00e4hrend der polizeilichen Ma\u00dfnahmen versuchten einzelne Gegendemonstranten, die Polizeiumschlie\u00dfung zu durchbrechen. ** Proteste gegen den \"Trauermarsch\" am 8. Mai 2017 in Demmin Die Proteste und Gegenveranstaltungen zum sogenannten Trauermarsch der rechtsex tre - mistischen Szene am 8. 96 Mai in DemProtestaktion gegen den \"Trauermarsch\" in Demmin min (vgl. Abschnitt 2.10) stellten f\u00fcr die linksextremistische Szene in Mecklenburg-Vorpommern auch in diesem Jahr einen Schwerpunkt im Aktionsfeld \"Antifaschismus\" dar. Am 8. Mai 2017 reisten etwa 330 Gegendemonstranten, darunter auch gewaltbereite Linksextre96 Foto: Polizei MV (Protest zum 08.05.2017 in Demmin) -- 92 --","misten, nach Demmin. Die Proteste gegen den Trauermarsch verliefen, anders als in den Jahren zuvor, weitestgehend friedlich - nicht zuletzt auch aufgrund des vorsorglich vorgehaltenen gro\u00dfen Polizeiaufgebotes. 97 5.4.2 Aktionsfeld \"Antirepression\" Als Antirepression bezeichnen Linksextremisten ihren Kampf gegen eine von ihnen behauptete, vielgestaltige Unterdr\u00fcckung durch den (verhassten) Staat, welcher nicht nur jegliche revolution\u00e4re Ans\u00e4tze im Keim ersticken will, sondern bereits die blo\u00dfe allgemeine Aus\u00fcbung von staatsb\u00fcrgerlichen Grundrechten beeintr\u00e4chtige. Zu den bevorzugten Zielen der Antirepressionsaktionen geh\u00f6ren naturgem\u00e4\u00df Polizeibeamte, aber auch Nachrichtendienste und andere staatliche Einrichtungen, wie Gerichte und Staatsanwaltschaften. Als bedeutendste linksextremistische Organisation im Themenfeld Antirepression tritt der bundesweit agierende Verein \"Rote Hilfe e.V.\" (RH) auf, der in Mecklenburg-Vorpommern mit zwei Ortsgruppen in Rostock und Greifswald vertreten ist. Vorrangiges Aktionsfeld der RH ist die rechtliche und finanzielle Unterst\u00fctzung Szeneangeh\u00f6riger in gerichtlichen Verfahren, insbesondere bei Strafprozessen. Au\u00dferdem organisiert die RH Informationsabende und erstellt Brosch\u00fcren zu verschiedenen Themen, wie beispielsweise dem Verhalten auf Demonstrationen, bei Festnahmen und Hausdurchsuchungen. 98 Den beiden Ortsgruppen werden in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt etwa 170 Mitglieder zugerechnet; bundesweit geh\u00f6ren rund 8.300 Mitglieder/Anh\u00e4nger dem linksextremistischen Verein RH an. 97 Quelle: Polizei MV (Protest zum 08.05.2017 in Demmin) 98 Internetseiten des \"Rote Hilfe e.V.\", Ortsgruppen Rostock und Greifswald, abgerufen am 11.01.2018 -- 93 --","Im Zuge von linksextremistischen Aktivit\u00e4ten im Themenfeld \"Antifaschismus\" kommt es h\u00e4ufig zu der Konstellation, dass die Polizei eine ordnungsgem\u00e4\u00df angemeldete Demonstration von Rechtsextremisten wegen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit sch\u00fctzen muss, um deren Aus\u00fcbung des Grundrechts auf Demonstrationsfreiheit zu sichern. Wenn Linksextremisten dann die Demonstration der Rechtsextremisten zu st\u00f6ren versuchen, f\u00fchrt dies mit steter Regelm\u00e4\u00dfigkeit zu Konfrontationen mit der Polizei, was daraufhin von linker Seite als gezielte staatliche Repression gegen Links und \"gewollte staatliche Unterst\u00fctzung rechtsextremer Umtriebe\" gebrandmarkt sowie als \"Beweis\" f\u00fcr eine \"faschistische Haltung\" des deutschen Staates ins Feld gef\u00fchrt wird. In Mecklenburg-Vorpommern kam es im Jahr 2017 u. a. zu folgenden Einzelereignissen: ** Proteste gegen das Vorgehen der Polizei am 1. Mai 2017 in Stralsund Gegen den NPD-Aufmarsch am 1. Mai 2017 in Stralsund waren etwa 150 Gegendemonstranten nach versuchten Blockadeaktionen von der Polizei umschlossen und erkennungsdienstliche Ma\u00dfnahmen veranlasst worden. Die Durchf\u00fchrung der Ma\u00dfnahmen dauerte mehrere Stunden an. Die linksextremistische \"Rote Hilfe Rostock\" k\u00fcndigte am 3. Mai 2017 an, dass es geplant sei, gegen diese \"Freiheitsberaubung\" zu klagen.99 Au\u00dferdem solle sich bei der \"Roten Hilfe Rostock\" melden, wer Post von der Polizei bekam - Vorladungen sollen ignoriert werden. \"Keine Kooperation, keine Aussagen bei der Polizei und Staatsanwaltschaft!\" ** Solidarit\u00e4tsbekundungen f\u00fcr einen in Unterbindungs-Gewahrsam genommenen Linksextremisten aus Rostock Am Abend des 1. Juli 2017 erfolgte in Rostock im Rahmen der Gefahrenabwehr die Durchsuchung mehrerer Objekte durch 99 Internetseite der Roten Hilfe Rostock: \"Klage gegen Kessel in Stralsund...\", abgerufen am 03.05.2017 -- 94 --","Einsatzkr\u00e4fte der Polizei. Dabei konnten zahlreiche Gegenst\u00e4nde sichergestellt werden, die als typische Tatmittel bei Demonstrationsstraftaten dienen, wie Pr\u00e4zisionszwillen, Schlagringe, ein Schlagstock, diverse \"Polenb\u00f6ller\", \"Kr\u00e4henf\u00fc\u00dfe\", ein Taser und mehrere f\u00fcr solche Verwendung manipulierte Feuerl\u00f6scher. Zwei Personen wurden erkennungsdienstlich behandelt, eine von ihnen wurde auf richterliche Anordnung zum Schutz des G20-Gipfels bis zum 10. Juli 2017 in Gewahrsam genommen. Am 4. Juli 2017 stellte die Hamburger Polizei die bei den Durchsuchungen in Rostock und Hamburg sichergestellten Gegenst\u00e4nde und deren Wirkung mittels eines Videos in einer Pressekonferenz vor. Zu den gezeigten Beweisst\u00fccken geh\u00f6rten u. a. Feuerl\u00f6scher, die mit einem Bitumengemisch gef\u00fcllt waren. W\u00fcrde diese Substanz auf Personen, mutma\u00dflich Polizisten, gespr\u00fcht werden und anschlie\u00dfend Feuer fangen, w\u00e4re eine L\u00f6schung massiv erschwert. Dar\u00fcber hinaus wurde demonstriert, welche Wirkungen sich mit den ebenfalls sichergestellten Pr\u00e4zisionszwillen erzielen lassen, indem mit Stahlkugeln auf Styropor-K\u00f6pfe geschossen und dabei tiefe L\u00f6cher verursacht wurden. Die Pressegruppe des von der RH eigens eingesetzten Ermittlungsausschusses (G20 EA) hat zu dieser Polizeipr\u00e4sentation einen Artikel mit dem Vorwurf der Verleumdung ver\u00f6ffentlicht: \"Darin versucht die Polizei die bei der Hausdurchsuchung in Rostock gefundenen Gegenst\u00e4nde in einen Zusammenhang mit Protesten gegen den bevorstehenden G20-Gipfel zu setzen. (...) Obwohl laut der Polizeipressemitteilung der Polizei lediglich 'mit Farbe gef\u00fcllte Feuerl\u00f6scher' gefunden wurden, werden diese in dem Propaganda-Video als 'Flammenwerfer' pr\u00e4sentiert. (...) Tats\u00e4chlich jedoch hat die Polizei keine Beweise f\u00fcr eine geplante Beteiligung des Beschuldigten an Protesten gegen den G20-Gipfel vorgelegt.\"100 Dar\u00fcber hinaus rief die Ortsgruppe Rostock der RH per Internet zu weiteren Solidarit\u00e4tsaktionen f\u00fcr den \"inhaftierten Ge100 Internetseite \"linksunten.indymedia\" vom 04.07.2017, abgerufen am 05.07.2017 -- 95 --","nossen\" auf, damit \"der \u00d6ffentlichkeit gezeigt (wird), dass diese restriktiven Methoden und Einsch\u00fcchterungsma\u00dfnahmen in keinster Weise tolerierbar sind.\"101 Als Reaktion auf die dargestellten Ma\u00dfnahmen fanden am 2. Juli 2017 vor dem Geb\u00e4ude des Polizeizentrums Rostock sowie am 4. und 8. Juli 2017 vor der Justizvollzugsanstalt B\u00fctzow Solidarit\u00e4tskundgebungen zugunsten des o. g. Inhaftierten statt. W\u00e4hrend der Versammlungen wurden Transparente mit der Forderung \"SOLIDARIT\u00c4T mit ALLEN politischen GEFANGENEN\" und \"LOVE FLITZER - HATE COPS!\" entrollt. 5.5 Dogmatischer Linksextremismus Linksextremistische Parteien und Gruppierungen bem\u00fchen sich nach wie vor mittels der bekannten Kritikmuster an den \"herrschenden Verh\u00e4ltnissen\" ihren sozialistischen und kommunistischen Zielen n\u00e4her zu kommen. In Mecklenburg-Vorpommern ist es dem dogmatischen Linksextremismus auch in 2017 nicht gelungen, eine gr\u00f6\u00dfere politische Bedeutung zu erlangen. Die \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP) verf\u00fcgt zwar \u00fcber Ortsgruppen in Schwerin, Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Stralsund und auf R\u00fcgen, jedoch ist das Personenpotenzial insgesamt gering. Die \"Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend\" (SDAJ)102 ist eine eigenst\u00e4ndige Organisation, die der DKP nahe steht. Sie hat Ortsgruppen in Schwerin und Rostock. Die \"Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands\" (MLPD) verf\u00fcgt \u00fcber Ortsgruppen in Alt-Schwerin und Rostock. Der Jugendverband \"REBELL\" der MLPD ist mit einer Ortsgruppe in Rostock in Mecklenburg-Vorpommern vertreten, ebenso die \"Sozialistische Alternative\" (SAV). Daneben bestehen in Mecklenburg-Vorpommern einige Regionalgruppen des \"RotFuchs-F\u00f6rdervereins\", der zum Bereich der orthodoxen Kommunisten z\u00e4hlt. 101 Internetseite \"linksunten.indymedia\" vom 03.07.2017, abgerufen am 05.07.2017 102 Die SDAJ ist die Jugendorganisation der DKP, von dieser aber organisatorisch unabh\u00e4ngig. -- 96 --","103 104 105 Die Organisationen und Parteien des dogmatischen Linksextremismus entfalteten im Berichtszeitraum nur eine schwache Au\u00dfenwirkung. Im Wesentlichen veranstalteten sie Mitgliedertreffen und interne Schulungen. Dar\u00fcber hinaus beteiligten sie sich neben anderen parteipolitischen und zivilgesellschaftlichen Akteuren an j\u00e4hrlich wiederkehrenden Gedenkund Protestveranstaltungen, wie dem 1. Mai oder dem Ostermarsch. Insgesamt ist festzustellen, dass die politischen Ziele der dogmatischen Linksextremisten so gut wie keine nennenswerte Anziehungskraft auf die Bev\u00f6lkerung aus\u00fcben, was sich nicht zuletzt auch in den Ergebnissen bei Wahlen widerspiegelt. Nachdem die DKP bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2016 lediglich 1.315 Zweitstimmen erhalten hatte, was 0,2 % aller abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen entsprach, beabsichtigte die DKP Mecklenburg-Vorpommern, im September 2017 zur Bundestagswahl anzutreten. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch an den f\u00fcr die Zulassung zur Bundestagswahl erforderlichen 1.351 Unterst\u00fctzungsunterschriften. Die MLPD, die im Jahr 2016 nicht an der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern teilnahm, trat nun gemeinsam mit der \"Interna103 Internetseite \"Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands\", abgerufen am 11.01.2018 104 Internetseite \"Deutsche Kommunistische Partei\", abgerufen am 11.01.2018 105 Internetseite \"Sozialistische Alternative\", abgerufen am 11.01.2018 -- 97 --","tionalistischen Liste\"106 an und erf\u00fcllte in Mecklenburg-Vorpommern die Voraussetzungen f\u00fcr die Teilnahme an der Bundestagswahl. Bundesweit bekamen die Internationalistische Liste/MLPD 35.835 Erststimmen (0,1 %) sowie 29.928 Zweitstimmen (0,1 %).107 Darin enthalten sind 1.666 Erststimmen und 1.366 Zweitstimmen aus Mecklenburg-Vorpommern. 106 Hierbei handelt es sich um einen von der MLPD initiierten \"gleichberechtigen Zusammenschluss antifaschistischer, klassenk\u00e4mpferischer, internationalistischer und revolution\u00e4rer Organisationen und Einzelpersonen\". Jahresbericht des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz 2016, S. 136. 107 Internetseite \"Bundestagswahlen 2017\", abgerufen am 26.09.2017 -- 98 --","6 Islamismus/Islamistischer Terrorismus 6.1 Islamistische Bestrebungen - politischer Extremismus mit R\u00fcckgriff auf den Islam Das Ph\u00e4nomen des Islamismus wird begrifflich und inhaltlich von dem des Islam unterschieden. Der Islam ist eine Religion, deren Aus\u00fcbung durch das im Artikel 4 Grundgesetz festgehaltene Recht auf Religionsfreiheit garantiert und nicht von den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden beobachtet wird. Der Islamismus ist hingegen dadurch gekennzeichnet, dass er einen explizit politischen Anspruch aus der Religion des Islam ableitet. Islamisten instrumentalisieren die Religion des Islam f\u00fcr politische und verfassungsfeindliche Zwecke. Sie verfolgen das Ziel, ihre gesellschaftspolitischen Vorstellungen in Staat und Gesellschaft durchzusetzen und dies sowohl in muslimischen wie auch in s\u00e4kular gepr\u00e4gten Gesellschaften. Islamisten wollen eine \"Ordnung des Islam\" errichten, in der mittels Anwendung \"islamischer Rechtsnormen\" der Geltungsanspruch der Scharia durchgesetzt und damit wesentliche Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung au\u00dfer Kraft gesetzt werden sollen. Der Verfassungsschutz beobachtet deshalb unter der \u00dcberschrift \"Islamismus\" religi\u00f6s motivierte extremistische Bestrebungen, die sich gegen westliche Wertund Ordnungsvorstellungen, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Der islamistische Extremismus ist kein einheitliches Ph\u00e4nomen, sondern weist zahlreiche Facetten auf. Diese unterscheiden sich zum einen in ihrer Reichweite und ihrem Anspruch; das Spektrum reicht hierbei von lokalen islamistischen Vereinen bis zu global agierenden Organisationen wie den Terrororganisationen \"Islamischer Staat\" (IS) oder \"al-Qaida\". Daneben gibt es islamistische Gruppierungen, deren Agenda sich auf bestimmte Regionen bezieht. Die islamistische \"Harakat al-Muqawama al-Islamiya\" (HAMAS) etwa richtet ihre Aktivit\u00e4ten auf eine Islamisierung Pal\u00e4stinas. HAMAS ist f\u00fcr dieses Ziel aber weit \u00fcber die Grenzen Pal\u00e4stinas hinaus aktiv. -- 99 --","Zum anderen unterscheiden sich die Mittel, mit denen islamistische Gruppierungen ihre Ziele zu erreichen suchen. So gibt es islamistische Organisationen, die als legalistisch bezeichnet werden, weil ihre Zielsetzungen zwar extremistisch sind, sie sich aber bei ihren Aktionen innerhalb des vorgegebenen rechtlichen Rahmens bewegen. Andere islamistische Gruppierungen bef\u00fcrworten unter bestimmten Umst\u00e4nden den Einsatz von Gewalt als Mittel, um ihre Ziele durchzusetzen. Schlie\u00dflich gibt es im Bereich des Islamismus terroristische Gruppierungen wie \"al-Qaida\" und den \"IS\", deren prim\u00e4res Ziel die Propagierung, die Androhung und der Einsatz von Gewalt sind. Diese Vielfalt hat zur Folge, dass der islamistische Extremismus auch keine Bewegung ist, die nach au\u00dfen hin geschlossen auftritt. Teile dieses Spektrums bek\u00e4mpfen einander aufs Heftigste. 6.2 Entwicklung des Islamismus und islamistischen Terrorismus 2017 Der islamistische Terrorismus stellt weiterhin die gr\u00f6\u00dfte Gefahr f\u00fcr die innere Sicherheit der Bundesrepublik dar. Die angespannte Bedrohungslage bleibt auch 2017 bestehen. Hatte es jedoch 2016 noch f\u00fcnf islamistisch motivierte Anschl\u00e4ge in Deutschland gegeben108, war 2017 in Deutschland nur ein Anschlag mit Todesfolge zu verzeichnen. In zahlreichen europ\u00e4ischen Staaten, vor allem aber in islamisch gepr\u00e4gten L\u00e4ndern, wie Afghanistan, Syrien und Irak waren auch 2017 wieder zahlreiche islamistische Anschl\u00e4ge zu beklagen. Das islamistisch-terroristische Personenpotenzial in Deutschland lag im Dezember 2017 bei 1.880 Personen. Dieses Potenzial stellt eine erhebliche und permanente Gef\u00e4hrdung dar. Infolgedessen muss grunds\u00e4tzlich damit gerechnet werden, dass es in Deutschland zu einem Anschlag islamistischer Terroristen kommen kann. 108 Vgl. \"Verfassungsschutzbericht Mecklenburg-Vorpommern 2016\", S. 104-106 -- 100 --","6.2.1 Anschl\u00e4ge in Deutschland ** T\u00f6dliche Verletzung durch Messerattacke am 28. Juli 2017 in Hamburg Am 28. Juli 2017 stach der 26-j\u00e4hrige pal\u00e4stinensische Fl\u00fcchtling Ahmad A. in Hamburg-Barmbek auf einen Kunden in einem Supermarkt ein und verletzte ihn dabei t\u00f6dlich. Sechs weitere Menschen verletzte er am Tatort teilweise schwer. Bei den polizeilichen Vernehmungen bezeichnete Ahmad A. seine Tat als islamistisch motiviert und als seinen pers\u00f6nlichen Beitrag zum weltweiten Jihad. Er gab an, nicht Mitglied der Terrororganisation IS zu sein. Sein Ziel sei es gewesen, eine m\u00f6glichst gro\u00dfe Zahl von deutschen Staatsangeh\u00f6rigen christlichen Glaubens zu t\u00f6ten, um f\u00fcr das Unrecht Vergeltung zu \u00fcben, dass aus seiner Sicht den Muslimen weltweit zugef\u00fcgt werde. Im M\u00e4rz 2018 verurteilte das Oberlandesgericht Hamburg den Attent\u00e4ter wegen Mordes sowie versuchten Mordes und gef\u00e4hrlicher K\u00f6rperverletzung in sechs F\u00e4llen zu lebenslanger Haft und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. 6.2.2 Anschl\u00e4ge in Europa und den USA ** Drei schwere Anschl\u00e4ge in Gro\u00dfbritannien In Gro\u00dfbritannien ereigneten sich 2017 drei schwere islamistisch motivierte Anschl\u00e4ge. Der schwerwiegendste Anschlag geschah am 22. Mai 2017 in Manchester im Rahmen eines Pop-Konzerts, der zum Tod von 22 Besuchern sowie des T\u00e4ters f\u00fchrte. Der Attent\u00e4ter von Manchester war ein Brite libyscher Abstammung. Er soll sich am B\u00fcrgerkrieg in Libyen auf Seiten der Islamisten beteiligt und dort Kontakt zu Vertretern des IS gehabt haben. Verschiedene Seiten hatten die britischen Sicherheitsbeh\u00f6rden in den zwei Jahren vor dem Anschlag vor der Person gewarnt. -- 101 --","Ein weiterer Anschlag ereignete sich auf der Westminster Bridge in London am 22. M\u00e4rz 2017, bei der ein 52-J\u00e4hriger in eine Menschenmenge fuhr, dabei insgesamt vier Menschen t\u00f6tete und anschlie\u00dfend noch einen Polizisten erstach. Am 3. Juni 2017 t\u00f6teten drei islamistische Terroristen in London drei Fu\u00dfg\u00e4nger, indem sie die Passanten mit einem Kleinlaster auf der London Bridge gezielt \u00fcberfuhren. Anschlie\u00dfend verlie\u00dfen sie das Fahrzeug und erstachen in einem nahegelegenen Markt f\u00fcnf Menschen und verletzten weitere 48 Personen. Zu allen drei Attentaten bekannte sich der IS. ** Bombenanschlag in der St. Petersburger Metro am 3. April 2017 Ein Selbstmordattent\u00e4ter z\u00fcndete am 3. April 2017 in einer fahrenden Metro in Sankt Petersburg eine Bombe und t\u00f6tete damit 14 Menschen und sich selbst. In einem sp\u00e4ter ver\u00f6ffentlichten Bekennerschreiben einer islamistischen Gruppierung wurde der Anschlag als Rache f\u00fcr das russische Engagement in Syrien deklariert. ** Anschlag mit Lastkraftwagen in Stockholm am 7. April 2017 Am 7. April 2017 ver\u00fcbte ein 39-j\u00e4hriger T\u00e4ter aus Usbekistan in der Stockholmer Innenstadt einen islamistisch motivierten Anschlag mit einem gestohlenen Lastkraftwagen, indem er in einer Fu\u00dfg\u00e4ngerzone gezielt Passanten \u00fcberfuhr, dadurch f\u00fcnf Menschen t\u00f6tete und weitere Personen verletzte. 109 109 Foto: Frankie Fouganthin, Wikimedia Common (CC BY-SA 4.0) -- 102 --","** Anschl\u00e4ge in Barcelona und Umgebung am 17. und 18. August 2017 Bei einem islamistisch motivierten Anschlag im Zentrum von Barcelona kamen am 17. August 2017 f\u00fcnfzehn Menschen ums Leben, als ein 22 Jahre alter Marokkaner mit einem gemieteten Lastkraftwagen durch eine Menschenmenge auf dem bekannten Boulevard La Rambla in der Innenstadt von Barcelona raste. Auf der Flucht t\u00f6tete der T\u00e4ter eine weitere Person. Insgesamt wurden 119 Menschen bei dem Anschlag verletzt. Der mutma\u00dfliche Attent\u00e4ter wurde am 21. August 2017 auf der Flucht erschossen. Am 18. August 2017 \u00fcberfuhr ein Fahrzeug im 120 km westlich von Barcelona gelegenen K\u00fcstenort Cambrils bei der Flucht vor der Polizei absichtlich mehrere Menschen. Dabei wurden eine Person get\u00f6tet und sechs verletzt. Beide Anschl\u00e4ge wurden von einer ca. zw\u00f6lfk\u00f6pfigen IS-Terrorzelle in Spanien geplant und durchgef\u00fchrt. Auch hier erging ein Tatbekenntnis der Terrororganisation IS. Im Zuge der Ermittlungen zu einer Gasexplosion am 16. August 2017 in einem Wohnhaus in der unweit von Barcelona gelegenen Gemeinde Alcanar konnte nachgewiesen werden, dass jene IS-Terrorzelle dieses Haus als Vorbereitungsraum f\u00fcr geplante Anschl\u00e4ge genutzt hatte. Der mutma\u00dflich f\u00fcr die Radikalisierung der Terrorzelle verantwortliche Imam und eine weitere Person kamen bei dieser Explosion ums Leben. ** Angriff auf einen Nachtclub in Istanbul am Neujahrsmorgen 2017 Am fr\u00fchen Neujahrsmorgen 2017 wurden bei einem Angriff auf einen der gr\u00f6\u00dften Nachtklubs Istanbuls insgesamt fast 40 Menschen get\u00f6tet und rund 70 verletzt. Der T\u00e4ter war mit Gewalt in den im Stadtteil Ortak\u00f6y gelegenen Nachtclub eingedrungen und hatte dort wahllos um sich geschossen. Der IS reklamierte die Tat kurz nach der Tat f\u00fcr sich. -- 103 --","** Attentat in New York am 31. Oktober 2017 Ein 29-j\u00e4hriger Usbeke fuhr mit einem Pick-up-Fahrzeug \u00fcber mehrere Stra\u00dfenblocks auf einem Fu\u00dfund Radweg in Manhattan, t\u00f6tete dabei acht Menschen und verletzte neun weitere, zum Teil schwer. Auf der anschlie\u00dfenden Flucht wurde der Attent\u00e4ter von der Polizei angeschossen, \u00fcberlebte jedoch den Vorfall. Bei ihm wurde eine schriftlich verfasste Sympathiebekundung f\u00fcr den IS gefunden. 6.2.3 Anschl\u00e4ge weltweit In Asien und Afrika war 2017 wieder eine gro\u00dfe Zahl von Anschl\u00e4gen zu verzeichnen, wobei Afghanistan auch in 2017 wieder besonders stark von islamistischen Anschl\u00e4gen betroffen war. Hervorzuheben ist insbesondere der Anschlag am 21. April 2017 auf das Milit\u00e4rlager Shaheen in der N\u00e4he von Masar-i-Sharif durch die islamistische Terrororganisation der Taliban, bei dem \u00fcber 250 afghanische Soldaten ums Leben kamen. Auch im Irak und in Syrien waren 2017 zahlreiche gravierende Anschl\u00e4ge islamistischer Terrororganisationen zu verzeichnen. Der gr\u00f6\u00dfte Anschlag im Irak fand am 14. September 2017 im S\u00fcden des Landes statt. Bei dem Doppelanschlag des IS kamen \u00fcber siebzig Menschen ums Leben. Bei einem Anschlag der Terrororganisation al-Shabab, dem somalischen Ableger von al-Qaida, in der somalischen Hauptstadt Mogadishu wurden am 14. Oktober 2017 mehr als 350 Menschen get\u00f6tet. Ein Novum bildeten die beiden zeitgleichen Anschl\u00e4ge in der iranischen Hauptstadt Teheran am 7. Juni 2017 auf das iranische Parlament und das Chomeini-Mausoleum, die dem Anschein nach auch auf die Terrororganisation IS zur\u00fcckgehen. Insgesamt kamen hier mindestens 18 Menschen ums Leben, darunter f\u00fcnf der Attent\u00e4ter. -- 104 --","6.3 Staatliche Ma\u00dfnahmen gegen islamistischen Extremismus Auch in 2017 f\u00fchrte die deutsche Justiz eine erhebliche Zahl von Verfahren im Zusammenhang mit dem islamistischen Terrorismus. Bis Dezember wurden vom Generalbundesanwalt (GBA) Ermittlungsverfahren gegen 38 Personen wegen Straftaten nach SSSS 129 a/b Strafgesetzbuch (StGB) eingeleitet, die im Zusammenhang mit den Terrororganisationen IS, Jabhat al-Nusra und Junud al-Sham stehen.110 Eine weitere bedeutende Entscheidung auf dem Gebiet des islamistischen Terrorismus erging im April 2017 durch das Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf gegen Marco G., welcher am 10. Dezember 2012 versucht hatte, mittels einer selbstgebauten Rohrbombe eine Explosion auf dem Bonner Hauptbahnhof herbeizuf\u00fchren und dabei eine Vielzahl von Menschen zu t\u00f6ten111. Eine tats\u00e4chliche Explosion scheiterte, da die Z\u00fcndvorrichtung der Bombe besch\u00e4digt war. Marco G. wurde wegen versuchten Mordes und versuchter Herbeif\u00fchrung einer Sprengstoffexplosion verurteilt. Gemeinsam mit drei weiteren Personen wurde Marco G. in dieser Gerichtsentscheidung auch wegen des geplanten Attentats auf den Vorsitzenden der Partei PRO Nordrhein-Westfalen im M\u00e4rz 2013 abgeurteilt.112 In Mecklenburg-Vorpommern gelang es den Sicherheitsbeh\u00f6rden, 2017 zwei Personen aus G\u00fcstrow per Abschiebungsanordnung in ihr Heimatland abzuschieben, die im Verdacht standen, vom IS rekrutiert worden zu sein und Terroranschl\u00e4ge vorzubereiten. Ein Syrer konnte in Schwerin festgenommen und in Untersuchungshaft genommen werden, weil er im Verdacht steht, eine schwere staatsgef\u00e4hrdende Gewalttat vorbereitet zu haben (vgl. Abschnitt 6.6) 110 Vgl. Kleine Anfrage der Linksfraktion des Deutschen Bundestages zu \"Umgang mit ISR\u00fcckkehrern\" vom 15.12.2017 (Drucksache 19/284), S. 5 111 \u00dcber diesen Vorfall wurde im Verfassungsschutzbericht Mecklenburg-Vorpommern 2013, S. 111, berichtet. 112 Vgl. Verfassungsschutzbericht Mecklenburg-Vorpommern 2013, S. 114 -- 105 --","Staatliche Ma\u00dfnahmen gegen islamistischen Extremismus umfassen neben Repression verst\u00e4rkt auch Pr\u00e4ventionsans\u00e4tze. Die Beratungsstelle Radikalisierung beim Bundesamt f\u00fcr Migra113 tion und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) ist Die Beratungsstelle Radikalisierung ein wichtiger Ansprechpartner beim BAMF ist \u00fcber die Rufnummer f\u00fcr Fragen und Rat im Zusam0911-9434343 zu erreichen menhang mit Radikalisierung im privaten Umfeld. Ende 2017 hat auch eine Pr\u00e4ventionsstelle gegen islamistische Radikalisierung in Mecklenburg-Vorpommern ihre Arbeit aufgenommen. 113 Daneben wurden auch 2017 in Deutschland wieder Verbote gegen islamistische Vereine ausgesprochen. Der Verein \"Fussilet 33 e.V.\" und die vom Verein unterhaltene \"Fussilet-Moschee\" in Berlin-Moabit wurden am 8. Februar 2017 durch den Berliner Innensenator nach dem Vereinsgesetz verboten. Der tragende Grund f\u00fcr das Verbot waren die Verstrickungen des Vereinsvorstands und der Imame der Moschee mit terroristischen Gruppierungen im Ausland. Anis Amri, der das Attentat auf dem Berliner Weihnachtsmarkt am 19. Dezember 2016 ver\u00fcbte, hatte die Moschee 2016 regelm\u00e4\u00dfig besucht.114 Der Verein hatte f\u00fcr den IS und die Terrororganisation \"Junud al-Sham\" Spenden gesammelt und mit Spendengeldern K\u00e4mpfer unterst\u00fctzt, die in der Moschee f\u00fcr den Einsatz dieser Organisationen in Syrien rekrutiert worden waren. Am 20. Juli 2017 verurteilte das Kammergericht Berlin unter anderem den ehemaligen Vorsitzenden des Vereins Ismet D. wegen Unterst\u00fctzung der Terrororganisation \"Junud al-Sham\" zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Die schwerwiegendste Tat von Ismet D. war in diesem Zusammenhang die Schleusung von vier ausreisewilligen kaukasischen K\u00e4mpfern aus dem Umfeld der Moschee nach Syrien im September 2013. 113 www.bamf.de, heruntergeladen am 3.1.2018 114 Vgl. Verfassungsschutzbericht Mecklenburg-Vorpommern 2016, S. 106 -- 106 --","Am 14. M\u00e4rz 2017 wurde der Moscheeverein \"Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim e.V.\" (DIK Hildesheim) vom Nieders\u00e4chsischen Ministerium f\u00fcr Inneres und Sport verboten. Der Iraker Abu Walaa war von 2014 bis zu seiner Festnahme am 8. November 2016 regelm\u00e4\u00dfig als Imam im DIK Hildesheim t\u00e4tig. Abu Walaa ist zuzurechnen, dass der DIK Hildesheim ideologisch der verbotenen Terrororganisation \"Islamischer Staat\" (IS) zugeordnet wurde. Nicht \u00f6ffentlich, aber in geschlossenen Kreisen hatte sich Abu Walaa dezidiert zum IS bekannt und zu dessen Unterst\u00fctzung aufgerufen.115 Bei einer Durchsuchung der Moscheer\u00e4ume im Sommer 2016 wurde Material sichergestellt, dessen Auswertung ergab, dass im DIK Hildesheim zielgerichtet islamistisch radikalisiert wurde und zahlreiche Personen aus dieser Organisation zur Jihad-Ausreise nach Syrien/Irak bewegt wurden, um sich dort dem IS anzuschlie\u00dfen. Das Hessische Innenministerium erlie\u00df im M\u00e4rz 2017 ein Verbot des \"Almedinah Islamischer Kulturverein e.V.\" in Kassel. Der Verein hatte ein jihadistisch-salafistisches Netzwerk gef\u00f6rdert und in der zum Verein geh\u00f6rigen Medina-Moschee eine Plattform f\u00fcr den Aufruf zu Hass und Gewalt gegen andere Religionsgruppen, Staaten und V\u00f6lker sowie ganz allgemein anders denkende Menschen geboten. Nach sicherheitsbeh\u00f6rdlichen Erkenntnissen waren vor dem Verbot mehrere Besucher der Medina-Moschee nach Syrien ausgereist. Der Hauptverantwortliche der Moschee hatte fortlaufend salafistische Predigten gehalten und offen zum Jihad und zur T\u00f6tung Andersgl\u00e4ubiger aufgerufen. 6.4 Salafismus - Hintergr\u00fcnde und aktuelle Entwicklung Der Salafismus ist in Deutschland und zahlreichen anderen L\u00e4ndern Europas nach wie vor die am dynamischsten wachsende islamistische Bewegung. Ihm werden in Deutschland derzeit rd. 10.800 Personen (Stand: Dezember 2017) zugerechnet, dies bedeutet einen Anstieg um 11 % im Verlauf des Jahres 2017 (9.600 Salafisten im Dezember 2016). 115 Vgl. Verfassungsschutzbericht Mecklenburg-Vorpommern 2016, S. 109 -- 107 --","Der Salafismus ist eine Ideologie und gleichzeitig eine besonders radikale Bewegung innerhalb des islamistischen Extremismus, die sich an den Ideen und Lebensweisen der ersten Muslime und der islamischen Fr\u00fchzeit orientiert. Salafisten geben vor, ihre religi\u00f6se Praxis und Lebensf\u00fchrung ausschlie\u00dflich an den Prinzipien des Koran und dem Vorbild des Propheten Muhammad und der fr\u00fchen Muslime - der sogenannten rechtschaffenen Altvorderen (arabisch: al-salaf al-salih) - auszurichten. Um dies umzusetzen, streben Salafisten die bedingungslose Durchsetzung und Befolgung von islamischen Regeln an, die ihrer Auffassung nach in der fr\u00fchislamischen Zeit g\u00fcltig waren. Salafisten nehmen f\u00fcr sich eine alleinige Deutungsmacht \u00fcber die islamischen Texte in Anspruch. Andere Meinungen und Positionen werden von ihnen systematisch unterbunden. Wer divergierende Positionen vertritt, wird gebannt, gegebenenfalls verfolgt oder sogar mit dem Tode bedroht. F\u00fcr Salafisten ist der Islam deshalb nicht nur \"Religion\", sondern ein auf der wortgetreuen Befolgung des Koran und der Prophetentradition beruhendes System, welches s\u00e4mtliche Lebensbereiche einschlie\u00dflich Gesetzgebung und Politik regelt. In letzter Konsequenz streben Salafisten die Errichtung eines islamischen \"Gottesstaates\" an. F\u00fcr Deutschland w\u00fcrde dieser Schritt bedeuten, dass wesentliche Grundrechte und Verfassungsprinzipien keine Geltung mehr h\u00e4tten. Propaganda und Handlungsweisen von Salafisten zielen folglich nicht nur auf eine Beeinflussung religi\u00f6ser \u00dcberzeugungen ab, sondern verfolgen einen totalit\u00e4ren Ansatz. Sie verwenden dabei zwar religi\u00f6se Begriffe, deuten sie jedoch politisch um und instrumentalisieren sie in ihrem Sinne. Die salafistische Ideologie ist daher mit Integration, religi\u00f6ser Toleranz und den Grundlagen des demokratischen Rechtsstaates nicht vereinbar. Gleichwohl ist der Salafismus keine homogene Bewegung, sondern in verschiedene Unterkategorien zu gliedern. Der Verfassungsschutz unterscheidet zwischen den Str\u00f6mungen des politischen und des jihadistischen Salafismus. Beide Str\u00f6mungen teilen zwar grunds\u00e4tzlich die gleichen Glaubensvorstellungen, unterscheiden sich jedoch in der Wahl der Methoden, mit denen diese Glaubensvorstellungen zur Anwendung gebracht werden -- 108 --","sollen. Politische Salafisten versuchen, ihre islamistische Ideologie durch intensive Propagandaaktivit\u00e4ten zu verbreiten, welche sie als \"Missionierung\" (arabisch: da'wa) bezeichnen. Mit ihnen soll die Gesellschaft in einem langfristig angelegten Prozess nach salafistischen Vorstellungen ver\u00e4ndert werden. Politische Salafisten veranstalten Kundgebungen in Innenst\u00e4dten und \"Islamseminare\". Sie unterhalten ein umfangreiches Angebot im Internet, mit dem sie ihre Propaganda verbreiten. Nach au\u00dfen wird dies als Informationsangebot zur korrekten Religionsaus\u00fcbung dargestellt, tats\u00e4chlich betreibt der politische Salafismus auf diesem Weg jedoch eine gezielte und systematische Indoktrination, die h\u00e4ufig den Anfangspunkt einer weiteren Radikalisierung bildet. Salafisten sind bei der Ansprache von Jugendlichen h\u00e4ufig erfolgreich, da sie eine jugendtypische Sprache sprechen und ihnen eine vermeintlich klare Orientierung in einer als un\u00fcbersichtlich empfundenen Welt aufzeigen k\u00f6nnen. Zudem bieten sie ihnen das Zusammengeh\u00f6rigkeitsgef\u00fchl einer eingeschworenen Gemeinschaft, reduzieren Komplexit\u00e4t, indem sie Sachverhalte knapp und klar in Gut und B\u00f6se einteilen, stellen klare Gebote und Verbote f\u00fcr alle Bereiche des Lebens auf und entlasten den Jugendlichen davon, eigene Entscheidungen f\u00e4llen zu m\u00fcssen. H\u00e4ufig nutzen sie auch den Idealismus der Jugendlichen und deren altersbedingte Protesthaltung, um sie f\u00fcr die Ziele des Salafismus einzuspannen. Auch der IS verfolgt einen jihadistischen Salafismus. Die Terrororganisation geht im Ursprung zur\u00fcck auf den jordanischen Jihadisten Abu Mus'ab al-Zarqawi, der um das Jahr 2000 das jordanische K\u00f6nigshaus st\u00fcrzen wollte. Nach kurzem Aufenthalt in Afghanistan floh er 2001 mit seinen Anh\u00e4ngern in den Irak. Nach dem Einmarsch der USA 2003 und dem folgenden Sturz der Regimes von Saddam Hussein formierte sich im Irak ein umfangreicher sunnitischer Widerstand. Al-Zarqawi stand dabei mit seinen Anh\u00e4ngern schnell an dessen Spitze. 2004 schloss er sich dem Netzwerk der Terrororganisation al-Qaida an und f\u00fchrte die Organisation \"al-Qaida im Zweistromland\", die f\u00fcr die schlimmsten Anschl\u00e4ge im Irak verantwortlich war und den B\u00fcrgerkrieg im Irak weiter entfesselte. Nach seinem Tod 2006 bekam die Terrorgruppe einen neuen Namen und firmierte dann unter dem Namen -- 109 --","\"Islamischer Staat im Irak\" (ISI). 2010 \u00fcbernahm Abu Bakr al-Baghdadi die F\u00fchrung; er expandierte 2011 nach Syrien, rief am 29. Juni 2014 in Mossul (Irak) das Kalifat aus und benannte die Organisation in der Folge in \"Islamischer Staat\" (IS) um. Insgesamt ist festzustellen, dass der politische Salafismus ein ambivalentes Verh\u00e4ltnis zur Gewalt als Mittel zur Durchsetzung seiner Ziele pflegt, da religi\u00f6s legitimierte Gewalt h\u00e4ufig nicht prinzipiell ausgeschlossen wird (z. B. \"zur Verteidigung des Islam\"). Anh\u00e4nger des politischen Salafismus positionieren sich zum Teil ostentativ gegen Terrorismus, heben den friedfertigen Charakter des Islam hervor und vermeiden offene Aufrufe zur Gewalt. Zwischen den unterschiedlichen salafistischen Str\u00f6mungen besteht Uneinigkeit, unter welchen Voraussetzungen Gewalt angewendet werden darf. Die Grenzziehung zwischen politischem und jihadistischem Salafismus erweist sich somit h\u00e4ufig als unklar. Jihadistische Salafisten bef\u00fcrworten dagegen eine unmittelbare und sofortige Gewaltanwendung. Sie propagieren den bewaffneten Kampf auch gegen Machthaber in L\u00e4ndern mit muslimischer Bev\u00f6lkerungsmehrheit, denen sie vorwerfen, vom Islam abgefallen und Handlanger des verhassten \"Westens\" zu sein. Hervorzuheben ist hier, dass s\u00e4mtliche Personen mit Deutschlandbezug, die den gewaltsamen Jihad bef\u00fcrworten, zuvor mit salafistischen Einrichtungen in Kontakt standen. Es kann somit als gesichert gelten, dass das von Salafisten verbreitete Gedankengut den N\u00e4hrboden f\u00fcr eine islamistische Radikalisierung bis hin zur Rekrutierung f\u00fcr den militanten Jihad bildet. 6.5 Trends des islamistischen Terrorismus 2017 Die Zahl der Islamisten aus Deutschland, die 2017 in Richtung Syrien oder Irak ausgereist sind, um sich dort am Jihad zu beteiligen, ist zwar von 880 Personen in 2016 auf 970 Personen weiter angestiegen, jedoch d\u00fcrfte dieser Anstieg sich vornehmlich auf Ausreisef\u00e4lle beziehen, die nachtr\u00e4glich bekannt wurden und bereits vor l\u00e4ngerer Zeit erfolgt waren. Die Zahl der 2017 tats\u00e4chlich ausgereisten Personen ist hingegen deutlich geringer. -- 110 --","Islamistisch motivierte Ausreisen nach Syrien und in den Irak waren f\u00fcr einige Jahre das zentrale Thema bei der Analyse des internationalen islamistischen Terrorismus. Bereits 2016 zeichnete sich hier eine deutliche Ver\u00e4nderung ab, welche sich in 2017 weiter verfestigte. Der IS musste 2017 in Syrien und Irak gro\u00dfe territoriale Verluste hinnehmen. Ende 2017 kontrollierte er nur noch ein vergleichsweise kleines Territorium am syrischen Teil des Euphrats im Grenzgebiet zum Irak. Er verf\u00fcgte zu diesem Zeitpunkt somit \u00fcber kein Territorium mehr, das er propagandistisch als Gebiet eines Kalifats anpreisen konnte. F\u00fcr viele Islamisten war jedoch die Vorstellung, in einem real existierenden Kalifat zu leben, der entscheidende Anreiz f\u00fcr die Ausreise nach Syrien oder in den Irak. Gleichzeitig setzte sich 2017 die Tendenz fort, dass der IS seine Anh\u00e4nger ausdr\u00fccklich dazu aufrief, nicht mehr in das Kalifatsgebiet zu reisen, sondern stattdessen die \"Ungl\u00e4ubigen\" in ihren Heimatl\u00e4ndern zu bek\u00e4mpfen, d. h. Anschl\u00e4ge in westlichen Staaten zu ver\u00fcben. Trotz seiner erheblichen territorialen Verluste, die vor allem auch 2017 zu verzeichnen waren, verf\u00fcgt der IS \u00fcber intakte Entscheidungsstrukturen, umfangreiche propagandistische Mittel und operative M\u00f6glichkeiten, um auch \u00fcber das Jahr 2017 hinaus weltweit Anschl\u00e4ge zu ver\u00fcben und neue Anh\u00e4nger zu gewinnen. Der IS und andere islamistische Terrororganisationen nutzen vor allem das Internet f\u00fcr ihre propagandistischen Ziele. Sie betreiben u. a. \"offizielle\" Medienstellen, die hochprofessionelle Onlinemagazine produzieren und damit den Mediengewohnheiten junger Erwachsener entgegenkommen. An dieser online verbreiteten Propaganda, die vor allem auch der Werbung neuer Anh\u00e4nger dient, lassen sich die Ziele der Terrororganisationen ablesen. Die Tatbekennungen, die \u00fcber A'MAQ oder andere Kan\u00e4le des IS im Netz verbreitet werden, sind ein zentraler Bestandteil seiner PropagandakamLogo der IS-nahen pagnen. Nachrichtenagentur A'MAQ -- 111 --","Der IS will mit seiner Propaganda aber nicht nur auf seine politischen und religi\u00f6sen Anliegen aufmerksam machen und neue Anh\u00e4nger mobilisieren, sondern auch ganz gezielt Spannungen zwischen Muslimen und Nichtmuslimen erzeugen und damit die Gesellschaft spalten. Ein zentrales Element der IS-Propaganda ist die Ver\u00f6ffentlichung von Bekennungen zu Terroranschl\u00e4gen, mit denen die vorgeblichen Erfolge der Terrororganisation herausgestellt werden sollen. 2017 lie\u00df sich beobachten, dass der IS zwar die Verantwortung f\u00fcr Anschl\u00e4ge reklamierte, es jedoch keine Hinweise gab, dass die Tat tats\u00e4chlich unter Beteiligung der Terrororganisation ver\u00fcbt wurde. Daneben gibt es das Ph\u00e4nomen, dass der IS darum bem\u00fcht ist, Terroranschl\u00e4ge im Nachhinein als gezielte Aktionen des IS erscheinen zu lassen, ohne dass die Organisation tats\u00e4chlich an diesen Taten beteiligt war. Durch die Bekennung des T\u00e4ters kann die Terrororganisation gleichwohl den Anschein eines propagandistischen Erfolges aus dem Anschlag erzeugen. Etwa ein Drittel der oben erw\u00e4hnten 970 Personen, die bis Januar 2018 in Richtung Syrien und Irak ausgereist sind, befindet sich aktuell wieder in Deutschland. Trotz der massiven Gebietsverluste des IS zeichnet sich nach Einsch\u00e4tzung der Sicherheitsbeh\u00f6rden eine verst\u00e4rkte R\u00fcckreisetendenz bislang nicht ab. Die Gruppe der R\u00fcckreisenden stellt in Bezug auf die Bundesrepublik ein gro\u00dfes Gef\u00e4hrdungspotential dar, da diese Personen mit einschl\u00e4gigen Erfahrungen nach Europa zur\u00fcckkehren und hier m\u00f6glicherweise Anschl\u00e4ge ver\u00fcben. Den Sicherheitsbeh\u00f6rden liegen aktuell zu \u00fcber 80 Personen Erkenntnisse vor, wonach sie sich aktiv an K\u00e4mpfen in Syrien oder im Irak beteiligt oder hierf\u00fcr eine Ausbildung absolviert haben. Personen, die im Ausland aktiv am Jihad teilgenommen haben, genie\u00dfen dar\u00fcber hinaus in salafistischen und jihadistischen Kreisen auch in Deutschland ein besonderes Ansehen, werden auf Grund dieser Erfahrungen h\u00e4ufig zu Vorbildern und tragen mit ihren Jihad-Erfahrungen zur St\u00e4rkung und Radikalisierung der salafistischen Szene in Deutschland bei. Eine zunehmend bedeutende Gruppe unter den R\u00fcckkehrern stellen Frauen und Kinder dar, die aus Syrien und dem Irak nach Deutschland reisen. -- 112 --","Nur ein Bruchteil der Fl\u00fcchtlinge haben sich in ihren Heimatl\u00e4ndern aktiv f\u00fcr islamistische Organisationen bet\u00e4tigt und setzen diese Aktivit\u00e4t in Deutschland teilweise fort (vgl. Abschnitt 6.6). Diese Personen stellen jedoch einen Teil des islamistisch-terroristischen Personenpotenzials dar, das die Sicherheitsbeh\u00f6rden vor besonders gro\u00dfe Herausforderungen stellt, da Aktivit\u00e4ten von Terroristen im Nahen Osten durch die deutschen Sicherheitsbeh\u00f6rden nur schwer aufzukl\u00e4ren sind. 6.6 Islamistischer Extremismus in MecklenburgVorpommern Auch 2017 waren zahlreiche Aktivit\u00e4ten aus verschiedenen Bereichen des islamistischen Extremismus in Mecklenburg-Vorpommern festzustellen. Von besonderer Bedeutung waren erneut die Aktivit\u00e4ten von Anh\u00e4ngern des Salafismus. Mit Stand Ende 2017 wurde f\u00fcr den Salafismus im Land ein Personenpotenzial von 130 ermittelt. Somit ist dieser Personenkreis im Jahr 2017 um rund 50 % angestiegen. 2016 betrug der Anstieg rund 30 %. Das Personenpotenzial der Salafisten umfasst sowohl politische als auch jihadistische Salafisten. 2017 waren keine Nachfolgeorganisation oder zurechenbare Aktivit\u00e4ten der \"Lies!\"-Kampagne im Land auszumachen. Bis zum Verbot der salafistischen Organisation \"Die wahre Religion\" (DWR) am 15. November 2016 durch den Bundesinnenminister hatten 2016 in Rostock und Schwerin noch mehrere LIES!-St\u00e4nde stattgefunden. Wie in Abschnitt 6.5 ausgef\u00fchrt, befinden sich unter den Menschen, die aus dem Nahen und Mittleren Ostens nach Deutschland gekommen sind, auch Personen, bei denen Hinweise darauf vorliegen, dass sie zuvor in ihrem Herkunftsland in unterschiedlicher Weise in jihadistische Organisationen eingebunden waren - bis hin zu einer m\u00f6glichen Beauftragung zu terroristischen Aktivit\u00e4ten in Europa. Auch in 2017 war die Zahl der Hinweise auf solche Personen im Vergleich zu den Jahren vor 2015 hoch. Die Sicherheitsbeh\u00f6rden -- 113 --","des Landes gehen diesen Hinweisen konsequent nach. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die Aufschl\u00fcsselung des salafistischen Personenpotenzials nach Herkunftsl\u00e4ndern: So kommen rund 44 % der Salafisten in Mecklenburg-Vorpommern aus dem Nordkaukasus und rund 37 % aus Syrien. ** Islamisten aus dem Nordkaukasus Die nordkaukasische Islamistenszene wird im \u00fcberwiegenden Ma\u00dfe als salafistisch und gewaltbereit eingestuft. Ihre Anh\u00e4nger wurden in den vergangenen Jahren \u00fcberwiegend der Organisation \"Kaukasisches Emirat\" (KE) zugerechnet. Diese urspr\u00fcnglich an al-Qaida angelehnte Separatistenbewegung im Nordkaukasus, die u. a. mit Terroranschl\u00e4gen die russischen Sicherheitskr\u00e4fte bek\u00e4mpft und einen islamischen Gottesstaat auf Basis der Schari'a anstrebt, ist nach Entstehung der Terrororganisation IS sowohl im Kaukasus selbst als auch bei deren Anh\u00e4ngern in Deutschland zunehmend in den Hintergrund gedr\u00e4ngt worden. Das Erstarken der Terrororganisation IS, die Proklamation des Kalifats im Juni 2014 und die anschlie\u00dfenden Gel\u00e4ndeeroberungen \u00fcbten auf islamistisch ausgerichtete Nordkaukasier eine starke Anziehungskraft aus. Das Kaukasische Emirat verlor parallel dazu weiter an Bedeutung. Die Ideologie des IS ist wie keine andere f\u00fcr jihadistisch ausgerichtete Salafisten geeignet, diese in ihrem Weltbild einer gewaltbereiten Ausbreitung eines r\u00fcckw\u00e4rts gewandten Islam und in ihrem Ziel, der \"Vernichtung der Ungl\u00e4ubigen\", zu best\u00e4rken. Das Extremismuspotenzial der nordkaukasischen Szene in Deutschland ist ganz \u00fcberwiegend salafistisch gepr\u00e4gt. Szeneangeh\u00f6rige sind zu einem gro\u00dfen Teil als gewaltbereit einzustufen. ** Abschiebung von zwei bosnischen Salafisten aus G\u00fcstrow wegen Terrorverdachts Am 17. August 2017 wurden die in G\u00fcstrow lebenden bosnischen Islamisten und Terrorverd\u00e4chtigen Amir H. und Emir H. gem\u00e4\u00df SS 58a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in ihr Heimatland abgeschoben. -- 114 --","Die Br\u00fcder Amir H. und Emir H. waren den Sicherheitsbeh\u00f6rden bereits seit mehreren Jahren als Angeh\u00f6rige der gewaltbereiten salafistischen Szene bekannt und hatten sich u. a. von Mitte 2014 bis 2016 als Verantwortliche und Organisatoren an der mittlerweile verbotenen Koranverteilaktion \"LIES!\" beteiligt (s. o.). Im Juli 2017 leitete die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe gegen Amir H. und Emir H. ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgef\u00e4hrdenden Gewalttat gem\u00e4\u00df SS 89a Strafgesetzbuch (StGB) ein, da Hinweise vorlagen, dass die Beschuldigten in die Vorbereitung eines Terroranschlages verstrickt waren. Exkurs: SS 58a Aufenthaltsgesetz als ein Instrument der Terrorabwehr Im Jahre 2005 wurde in das Aufenthaltsgesetz die Regelung des SS 58a eingef\u00fchrt, auf dessen Grundlage das Innenministerium eine Abschiebeanordnung erlassen kann. Voraussetzung hierf\u00fcr ist, dass diese \"auf Grund einer auf Tatsachen gest\u00fctzten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr f\u00fcr die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr\" basiert. Einer vorhergehenden Abschiebungsandrohung bedarf es nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 24. Juli 2017 dargelegt, dass eine solche Gefahrenprognose eine Bedrohungslage erfordere, bei der sich das vom Ausl\u00e4nder ausgehende Risiko einer sicherheitsgef\u00e4hrdenden oder terroristischen Tat jederzeit aktualisieren und in eine konkrete Gefahr umschlagen k\u00f6nne. Nicht erforderlich ist gem\u00e4\u00df einer Entscheidung Bundesverwaltungsgerichts vom 21. M\u00e4rz 2017, dass die vom Ausl\u00e4nder ausgehende Bedrohung bereits die Schwelle einer konkreten Gefahr im Sinne des Polizeirechts \u00fcberschritten hat. -- 115 --","Das Instrument des SS 58a AufenthG stellt somit ein vergleichsweise \"scharfes Schwert\" im Spektrum der Vorschriften zur Aufenthaltsbeendigung dar, da sowohl die K\u00fcrze des Verwaltungsverfahrens wie auch der gerichtlichen Kontrollm\u00f6glichkeiten kombiniert mit der Rechtsgrundlage f\u00fcr einen sofortigen Abschiebegewahrsam ein ungew\u00f6hnlich schnelles und effektives staatliches Handeln erm\u00f6glichen. Die R\u00fcckf\u00fchrung der beiden terrorverd\u00e4chtigen Br\u00fcder nach Bosnien-Herzegowina konnte daher nach Ablauf der siebent\u00e4gigen Antragsfrist auf vorl\u00e4ufigen Rechtsschutz (SS 58a Abs. 4 AufenthG) am 17. August 2017 erfolgreich durchgef\u00fchrt werden. ** Festnahme eines Syrers in Schwerin wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgef\u00e4hrdenden Gewalttat Am 31. Oktober 2017 wurde der syrische Staatsangeh\u00f6rige Yamen A. wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgef\u00e4hrdenden Gewalttat nach SS 89a Strafgesetzbuch in Schwerin 116 festgenommen. Er ist dringend verd\u00e4chtig, die Begehung eines islamistisch motivierten Sprengstoffanschlags geplant und bereits konkret vorbereitet zu haben. Nach intensiven Ermittlungsma\u00dfnahmen der Sicherheitsbeh\u00f6rden des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern hatte sich abgezeichnet, dass der Beschuldigte sp\u00e4testens im Juli 2017 den Entschluss gefasst hatte, in Deutschland 116 Foto: Bernd W\u00fcstneck/dpa -- 116 --","einen Sprengsatz zu z\u00fcnden und dadurch eine m\u00f6glichst gro\u00dfe Anzahl von Personen zu t\u00f6ten und zu verletzen. Bei den Durchsuchungsma\u00dfnahmen am Tag der Festnahme wurden Beweismittel gefunden, die zu einer Untersuchungshaft des Beschuldigten f\u00fchrten. Zur Teilnahme von Personen aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern am B\u00fcrgerkrieg in Syrien/Irak liegen auch f\u00fcr das Jahr 2017 keine belastbaren Erkenntnisse vor. Es gibt jedoch zahlreiche Hinweise zu Einzelpersonen, welche Bez\u00fcge zum B\u00fcrgerkrieg in Syrien/Irak aufweisen, etwa in Form von Ausreiseabsichten oder zu dortigen Aktivit\u00e4ten vor ihrer Ersteinreise nach Deutschland. Da von einer mehr oder weniger gro\u00dfen Dunkelziffer auszugehen ist - jede T\u00fcrkeireise kann zumindest theoretisch auch eine Weiterreise nach Syrien beinhalten - ist eine seri\u00f6se Zahlenangabe an dieser Stelle nicht m\u00f6glich. Wie oben ausgef\u00fchrt, hat sich die Zahl der Ausreisen aus Deutschland in den syrischen B\u00fcrgerkrieg 2017 deutlich verringert. Ein vorrangiges Risiko geht daher von Personen aus, die aus den Kampfgebieten Syriens zur\u00fcckkehren. Auch 2017 gab es Hinweise darauf, dass sich Personen in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten, die auf Seiten von islamistischen Organisationen in Syrien gek\u00e4mpft haben. Dieser Kreis umfasst auch Personen, die nicht aus der Region Syrien/Irak stammen. -- 117 --","7 Sonstiger Ausl\u00e4nderextremismus 7.1 Personenpotenzial Die St\u00e4rke der in Mecklenburg-Vorpommern agierenden - nicht islamistischen - linksextremistischen Ausl\u00e4nderorganisationen stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:117 MV MV Bund Bund 2016 2017 2016 2017 Arbeiterpartei Kurdistans 250 250 14.000 14.500 (PKK) Revolution\u00e4re Volksbefrei<10 <10 650 650 ungspartei-Front (DHKP-C) Ehemalige T\u00fcrkische Kommunistische Partei/ Marxisten-Leninisten (TKP/ML) und Maoistische <10 <10 1.300 1.300 Kommunistische Partei (MKP) Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei (MLKP) <10 <10 600 600 Gesamt: < 280 < 280 16.550117 17.050 Von den meisten dieser Organisationen wird Deutschland als gesicherter R\u00fcckzugsraum betrachtet, jedoch ist die Zahl der Anh\u00e4nger von DHKP-C, TKP/ML und MLKP - im Gegensatz zur Mitgliederzahl von PKK - im Land Mecklenburg-Vorpommern unbedeutend. 117 Die Gesamtzahl (hier: Bund) der Mitglieder-/Anh\u00e4ngerzahlen von nicht islamistischen - linksextremistischen Ausl\u00e4nderorganisationen weicht von der seitens des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz ver\u00f6ffentlichten Gesamtstatistik insofern ab, als in der o.a. Tabelle ausschlie\u00dflich die im Land Mecklenburg-Vorpommern agierenden Organisationen ber\u00fccksichtigt worden sind. -- 118 --","7.2 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)/Volkskongress Kurdistans (KONGRA GEL) n - rb ote -ve 118 7.2.1 Allgemeines Die im Jahr 1978 in der T\u00fcrkei unter F\u00fchrung von Abdullah \u00d6calan gegr\u00fcndete Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) k\u00e4mpft seit Anfang der 1980er Jahre f\u00fcr die Unabh\u00e4ngigkeit und gr\u00f6\u00dfere Autonomie der Kurdengebiete im Osten der T\u00fcrkei. Seitdem sind bei Anschl\u00e4gen und Gefechten mehrere zehntausend Menschen get\u00f6tet worden, darunter auch viele Zivilisten. Die PKK ist in Deutschland, was Anh\u00e4ngerzahlen, Organisationsgrad und Mobilisierungspotenzial betrifft, nach wie vor die bedeutendste Kraft im Bereich des nicht religi\u00f6s motivierten Extremismus mit Auslandsbezug. Sie wurde von der Europ\u00e4ischen Union in die Liste der terroristischen Vereinigungen aufgenommen und unterliegt in Deutschland unter allen von ihr benutzten Bezeichnungen wie KADEK, KONGRA GEL, KKK und KCK - einschlie\u00dflich verschiedener Teilund Nebenorganisationen - seit 1993 einem vereinsrechtlichen Bet\u00e4tigungsverbot. Der Aktionsradius der PKK erstreckt sich \u00fcber die Grenzen Deutschlands hinaus auf ganz Europa. Dabei verfolgt die PKK seit Jahren eine Doppelstrategie, die einerseits einen weitgehend gewaltfreien Kurs im westlichen Europa verfolgt, andererseits aber - insbesondere in der T\u00fcrkei - auch den bewaffneten Kampf der Guerillaverb\u00e4nde sowie die Aktionen des terroristischen Arms, der \"Freiheitsfalken Kurdistans\" (TAK) umfasst. 118 Internetseite \"wikipedia\", abgerufen am 20.01.2016 -- 119 --","Die Aktivit\u00e4ten der PKK in Deutschland waren im Jahr 2017 im Wesentlichen von folgenden Themen bestimmt: ** Dem Kampf der Kurden in Syrien und im Irak gegen die islamistische Terrormiliz \"Islamischer Staat\" (IS), ** den bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der PKK und dem t\u00fcrkischen Staat und ** der politischen Agitation zur Aufhebung des Bet\u00e4tigungsverbots der PKK in Deutschland. Im Rahmen der genannten Themen fanden auch im Jahr 2017 europaweit zahlreiche Resonanzaktionen der PKK-Anh\u00e4ngerschaft, wie Kundgebungen und Hungerstreiks, statt. In Mecklenburg-Vorpommern werden der PKK ca. 250 Personen zugerechnet. Obwohl diese auch im Jahr 2017 keine \u00f6ffentlichkeitswirksamen politischen Aktivit\u00e4ten im Land entfalteten, gelingt es der PKK immer wieder, eine relativ gro\u00dfe Zahl von Kurden aus Mecklenburg-Vorpommern zur Teilnahme an \u00fcberregionalen Veranstaltungen zu mobilisieren. 7.2.2 Aktivit\u00e4ten der PKK in Deutschland Die PKK verf\u00fcgt in Deutschland \u00fcber einen konspirativ handelnden und streng hierarchisch organisierten Funktion\u00e4rsapparat. Das gesamte Bundesgebiet ist dabei in Zust\u00e4ndigkeitsbereiche aufgeteilt, dem jeweils ein PKK-F\u00fchrungsmitglied (sogenannter Gebietsverantwortlicher) vorsteht. Um sich der Verfolgung durch deutsche Sicherheitsbeh\u00f6rden zu entziehen, wechseln diese F\u00fchrungskader regelm\u00e4\u00dfig und in k\u00fcrzeren Zeitabst\u00e4nden europaweit ihr Zust\u00e4ndigkeitsgebiet. Mecklenburg-Vorpommern bildet zusammen mit dem gr\u00f6\u00dften Teil Schleswig-Holsteins das \"Gebiet Kiel\", das zum \"Saha Nord\" geh\u00f6rt und wiederum in einzelne Teilgebiete aufgeteilt ist. Eine der Hauptaufgaben dieser F\u00fchrungskader ist die Beschaffung finanzieller Mittel zur Durchsetzung der Parteiziele und zur Verbreitung der PKK-Ideologie. Dies erfolgt \u00fcberwiegend durch -- 120 --","den Verkauf von Publikationen und durch Einnahmen aus Veranstaltungen. Ein gro\u00dfer Teil der Gelder wird dar\u00fcber hinaus durch mehr oder weniger freiwillige \"Spendensammlungen\" in der PKK-Anh\u00e4ngerschaft erzielt. Entsprechende monatliche Sammlungen sowie gesonderte j\u00e4hrliche \"Spenden\"-Kampagnen finden auch in Mecklenburg-Vorpommern statt. Die Geldmittel werden \u00fcberwiegend zur Aufrechterhaltung der konspirativen wie auch der \"offenen\" Organisationsstrukturen der PKK, f\u00fcr die PKK-nahen Medien und f\u00fcr die Ausr\u00fcstung und den Lebensunterhalt der Guerillatruppen in den Kampfgebieten im Nahen Osten verwendet. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der angespannten Lage in den kurdischen Siedlungsgebieten in Syrien und im Irak setzt die PKK ihre Rekrutierungsaktivit\u00e4ten in allen Teilen Deutschlands fort und fordert ihre Anh\u00e4nger auf, sich den bewaffneten Einheiten der PKK anzuschlie\u00dfen. \u00dcberwiegend Jugendliche und junge Erwachsene werden nach einer erfolgreichen Rekrutierung und vor einem Einsatz auf ihre Tauglichkeit f\u00fcr entsprechende Aufgaben gepr\u00fcft. Teilweise werden diese Personen im Nordirak ausgebildet und im Kampf eingesetzt. Solange die K\u00e4mpfe sowohl zwischen dem IS und der PKK als auch zwischen der PKK und den t\u00fcrkischen Sicherheitskr\u00e4ften andauern, d\u00fcrften sich die Rekrutierungsbem\u00fchungen in ganz Europa fortsetzen. Trotz des seit 1993 bestehenden PKK-Verbots f\u00fchrten deren Anh\u00e4nger auch im Jahr 2017 erneut europaweit zentrale Propagandaveranstaltungen mit teilweise mehreren zehntausend Teilnehmern durch, an denen ebenfalls Personen aus Mecklenburg-Vorpommern teilnahmen. Mittelpunkt der Veranstaltungen waren u. a. die Auseinandersetzungen in den kurdischen Siedlungsgebieten, das Schicksal des seit 1999 inhaftierten PKK-F\u00fchrers \u00d6calan und das PKK-Bet\u00e4tigungsverbot in Deutschland. Wesentliche Elemente der Propaganda sind Podiumsdiskussionen, Unterschriftenkampagnen, Hungerstreiks und Mahnwachen. Dar\u00fcber hinaus war auch aus den Reihen der PKK bzw. PKK-naher Verb\u00e4nde eine Mobilisierung zur Teilnahme an Protesten gegen den G20-Gipfel festzustellen. Insbesondere wurde hier zur Teil-- 121 --","nahme an der Gro\u00dfdemonstration \"G20 - not welcome\" am 8. Juli 2017 aufgerufen. F\u00fcr die PKK-Jugendorganisation \"Komalen Ciwan\"/\"Ciwanen Azad\" war vorwiegend die Teilnahme des t\u00fcrkischen Staatspr\u00e4sidenten Erdogan am G20-Gipfel ein Grund, ihre Anh\u00e4nger dazu aufzufordern, bei G20-Demonstrationen auf die Lage des inhaftierten PKK-F\u00fchrers \u00d6calan aufmerksam zu machen Organisiert wurden die Veranstaltungen in der Regel nicht unmittelbar durch die PKK, sondern stellvertretend durch die \u00fcberwiegend \u00f6rtlichen kurdischen Vereine und das \"Demokratische Gesellschaftszentrum der Kurdinnen und Kurden in Deutschland\" (NAV-DEM e. V.), welches als Dachverband dieser Vereine in Deutschland fungiert. Die Vereine haben den Auftrag, die Politik der PKK unter den Anh\u00e4ngern zu verbreiten und stellen sich in der \u00d6ffentlichkeit in der Regel als reine Kulturvereine dar. NAVDEM e. V. ist zur Zeit nicht vom Bet\u00e4tigungsverbot gegen die PKK und deren Nachfolgeorganisationen erfasst. Nach seinem Selbstverst\u00e4ndnis vertritt er jedoch gleichwohl die politischen Interessen der PKK. F\u00fcr eine Abkehr der PKK von ihrem sogenannten \"Friedenskurs\" im westlichen Teil Europas gibt es derzeit keine Hinweise. In diesem Aktionsraum versucht die PKK vielmehr, kurdische Demonstranten zu einem gewaltfreien Verhalten zu verpflichten, um die g\u00fcnstige \u00f6ffentliche Wahrnehmung \"der Kurden\" nicht zu tr\u00fcben und f\u00fcr eine Aufhebung des PKK-Verbots zu werben. Gleichwohl ist die PKK nach wie vor die mitgliederst\u00e4rkste ausl\u00e4nderextremistische Organisation in Deutschland. Die aktuelle Lage in der T\u00fcrkei und in den kurdischen Siedlungsgebieten ist dazu angetan, Auseinandersetzungen zwischen Anh\u00e4ngern der PKK und nationalistischen T\u00fcrken beziehungsweise Islamisten zu entfachen. Ein Aufeinandertreffen dieser Gruppierungen kann insofern jederzeit zu Gewalteskalationen f\u00fchren und stellt somit einen best\u00e4ndigen latenten Gefahrenherd f\u00fcr die innere Sicherheit in Deutschland dar. -- 122 --","7.2.3 Internetaktivit\u00e4ten Auch f\u00fcr die PKK spielt das Internet eine immer wichtigere Rolle. Insbesondere die PKK-Jugend nutzt vorwiegend Videoportale (z. B. YouTube) oder soziale Netzwerke (z. B. Facebook), um Propaganda f\u00fcr die Guerillaeinheiten der PKK zu verbreiten, kurzfristig f\u00fcr Demonstrationen oder sonstige Protestaktionen zu mobilisieren oder um Nachwuchs f\u00fcr ihre Guerillaeinheiten zu rekrutieren. 7.2.4 Kooperation mit deutschen Linken und Linksextremisten Im Verlauf des syrischen B\u00fcrgerkriegs und insbesondere seit Beginn der Kampfhandlungen zwischen dem \"Islamischen Staat\" (IS) und den syrisch-kurdischen \"Volksverteidigungseinheiten\"' (YPG) solidarisierten sich deutsche Linksextremisten verst\u00e4rkt mit der kurdischen Autonomiebewegung. Diese Kurdistan-Solidarit\u00e4t deutscher Linksextremisten erhielt durch den Kampf der PKK gegen den IS erheblichen Auftrieb und nahm im Laufe der Zeit zunehmend konkretere Formen an. In der Folge haben sich nahezu bundesweit lose Aktionsb\u00fcndnisse PKK-naher kurdischer, linker und linksextremistischer Gruppierungen sowie Solidarit\u00e4tsgruppen mit linksextremistischer Beteiligung gebildet, die gegen den Fortbestand des PKK-Verbotes k\u00e4mpfen. Bereits im Mai 2010 hatten PKK-nahe linksextremistische Gruppen ein bundesweites Aktionsb\u00fcndnis unter der Bezeichnung \"Tatort Kurdistan\" gegr\u00fcndet. An dem B\u00fcndnis sind von PKK-Seite insbesondere die YEK-KOM, die sich im Juni 2014 in NAV-DEM umbenannte, sowie auf linksextremistischer Seite u. a. die \"Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands\" (MLPD) beteiligt. Die Kampagne zielt darauf ab, angebliche Verwicklungen deutscher Beh\u00f6rden sowie der Industrie in den \"Krieg der T\u00fcrkei gegen die kurdische Zivilbev\u00f6lkerung\" aufzuzeigen. 119 119 119 Internetseite \"Indymedia.org\", abgerufen am 23.01.2017 -- 123 --","Zudem fordert die Kampagne die Aufhebung des Bet\u00e4tigungsverbots gegen die PKK in Deutschland und die Freilassung des seit 1999 in der T\u00fcrkei inhaftierten PKK-F\u00fchrers Abdullah \u00d6calan. Die MLPD ist dar\u00fcber hinaus ma\u00dfgeblich in die Organisation der \"Kobane-Solidarit\u00e4tsbrigaden\" eingebunden, einer Initiative der linksextremistischen \"Internationa120 listischen Organisation revolution\u00e4rer Parteien und Organisationen\" (ICOR), der weltweit 48 Gruppierungen angeh\u00f6ren.120 So wirbt die MLPD um Freiwillige f\u00fcr die Mitwirkung an diesen \"Solidarit\u00e4tsbrigaden\", deren Ziel u. a. die Errichtung eines Gesundheitszentrums in Nordsyrien ist. Zur Unterst\u00fctzung dieses Projekts sind auch deutsche Linksextremisten in die kurdisch kontrollierten Kampfgebiete Syriens gereist. 120 Internetseite \"rebell.info\", abgerufen am 23.01.2017 -- 124 --","8 Spionageabwehr 8.1 Aktuelle Entwicklungslinien und Tendenzen In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die Beobachtung von sicherheitsgef\u00e4hrdenden oder geheimdienstlichen T\u00e4tigkeiten anderer Staaten durch die Fachbereiche Spionageabwehr der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder und wird im Rahmen der gesetzlich normierten Aufgabenstellung als l\u00e4nder\u00fcbergreifende Verbundaufgabe wahrgenommen. Kennzeichnend f\u00fcr die Aktivit\u00e4ten ausl\u00e4ndischer Nachrichtendienste ist ihr - durch politische Vorgaben der jeweiligen Regierungen definiertes - Interesse und Agieren zur Erlangung von Informationen aus allen Bereichen des politischen, wirtschaftlichen, milit\u00e4rischen und wissenschaftlichen Wirkungsfeldes unterschiedlicher Einzelpersonen, Beh\u00f6rden, Unternehmen und sonstiger Organisationen in Deutschland. Die in diesem Zusammenhang eingesetzten Mittel und Methoden reichen von der klassischen Anwerbung und F\u00fchrung nachrichtdienstlich interessanter Zielpersonen bis hin zu offenen und/ oder verdeckt durchgef\u00fchrten, hochwirksamen Cyberangriffen. Deutschland ist Standort einer Vielzahl von hochtechnologischwissenschaftlich ausgerichteten Firmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Universit\u00e4ten und liegt somit im besonderen Aufkl\u00e4rungsinteresse anderer Staaten. Auf dem Feld der Spionage und sonstiger diesbez\u00fcglich als relevant einzustufenden Aktivit\u00e4ten sind insbesondere die Russische F\u00f6deration, die Volksrepublik China und die Islamische Republik Iran t\u00e4tig. Des Weiteren sind die Nachrichtendienste anderer Staaten, hier vor allem Pakistan, Nordkorea und Syrien, in vielf\u00e4ltigster Art und Weise in illegale Beschaffungsaktivit\u00e4ten auf dem Gebiet der Proliferation, also der Weiterverbreitung atomarer, biologischer oder chemischer Massenvernichtungswaffen (ABC-Waffen) beziehungsweise der zu ihrer Herstellung erforderlichen Materialien sowie ent-- 125 --","sprechender Tr\u00e4gersysteme (z. B. Raketen) einschlie\u00dflich des hierf\u00fcr notwendigen Wissens, ma\u00dfgeblich eingebunden. Im Zusammenwirken mit anderen Dienststellen liegt die Bearbeitung und Aufkl\u00e4rung von derartigen Sachverhalten ebenfalls im Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Spionageabwehr. Neben den bereits skizzierten Spionageaktivit\u00e4ten bildet die Aussp\u00e4hung von in Deutschland lebenden Personen und Organisationen, die sich in politischer Opposition zu den jeweiligen Regierungen ihrer Heimatl\u00e4nder befinden, einen weiteren Schwerpunkt hier t\u00e4tiger ausl\u00e4ndischer Nachrichtendienste. So gibt es nach wie vor Hinweise und Verdachtsmomente, die auf eine m\u00f6gliche T\u00e4tigkeit syrischer Nachrichtendienste im Umfeld der Fl\u00fcchtlingsbewegungen schlie\u00dfen lassen. Dar\u00fcber hinaus stehen die Aktivit\u00e4ten t\u00fcrkischer Nachrichtendienste in Deutschland im Fokus der Spionageabwehr. T\u00fcrkische Sicherheitsbeh\u00f6rden verfolgen seit dem Putschversuch in der T\u00fcrkei im Juli 2016 diesbez\u00fcglich weltweit verst\u00e4rkt vermeintlich Verantwortliche. Im Lichte der Gegebenheiten ist hierzulande von einer zunehmenden Aufkl\u00e4rungst\u00e4tigkeit t\u00fcrkischer Nachrichtendienste auszugehen. Bei der staatlich gelenkten Einflussnahme auf die \u00f6ffentliche Meinung und politische Entscheidungstr\u00e4ger in Deutschland bedient sich gerade Russland verschiedener Formen von Vorgehensweisen, denen nachrichtendienstliche Verhaltensmuster zugrunde liegen. Im Rahmen von derartigen Propagandaund Desinformationsaktivit\u00e4ten kommen unter anderem sogenannte Internet-Trolle zum Einsatz, die in sozialen Medien pro-russische Sichtweisen platzieren. Auch verschiedene private Institute, Staatsmedien und soziale Netzwerke sind in die vorstehend angef\u00fchrten Zwecke eingebunden. Zudem versuchen verschiedene, beauftragte Akteure, durch entsprechendes Handeln Gespr\u00e4chspartner in ihrem Wirkungsfeld im Sinne Russlands gezielt zu beeinflussen. -- 126 --","Ferner nehmen weitere - auch westliche Staaten - eine verst\u00e4rkte Rolle im Zusammenhang mit Spionageaktivit\u00e4ten auf deutschem Boden ein. Auch diese unterliegen der Beobachtung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden. 8.2 Wirtschaftsschutz - Aufgabe der Spionageabwehr Unternehmen aus Deutschland zeichnen sich durch Innovationskraft und Wettbewerbsf\u00e4higkeit aus und geh\u00f6ren mit ihrer Produkten mitunter zu den Weltmarktf\u00fchrern in den jeweiligen Branchen. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass sich deutsche Firmen weiterhin und im hohen Ma\u00dfe im nachrichtendienstlichen Interessensfeld anderer Staaten befinden. Diese versuchen durch unterschiedlichste Vorgehensweisen, sensible Betriebsgeheimnisse zum Vorteil dortiger Volkswirtschaften gezielt abzusch\u00f6pfen. Eine funktionsund leistungsf\u00e4hige Wirtschaft ist eine elementare Voraussetzung zur Gew\u00e4hrleistung eines modernen, staatlichen Gemeinwesens in Deutschland. Vor diesem Hintergrund wird der Schutz von heimischen Unternehmen gegen Sabotage und Spionage als gemeinsame Aufgabe von Staat und Wirtschaft betrachtet. Absicht eines pr\u00e4ventiv ausgerichteten Wirtschaftsschutzes ist es, deutsche Unternehmen insgesamt vor jeglichen Formen sch\u00e4digender Angriffshandlungen, die einen nachrichtendienstlichen, extremistischen und/oder terroristischen Hintergrund aufweisen, zu sch\u00fctzen. So hat das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz - diese Schutzverpflichtung staatlichen Handels aufgreifend - mit weiteren Sicherheitsbeh\u00f6rden und der Wirtschaft, mit der \"Initiative Wirtschaftsschutz\" eine Form der Zusammenarbeit gegr\u00fcndet, bei der unter Koordinierung des Bundesministeriums des Innern (BMI) verschiedene Bearbeitungsans\u00e4tze und M\u00f6glichkeiten zur Optimierung entsprechender Belange geb\u00fcndelt und einer sachdienlichen Umsetzung zugef\u00fchrt werden. Auf der Internetplattform www.wirtschaftsschutz.info steht allen interessierten Nutzern die Bandbreite des diesbez\u00fcglich vorhandenen Wissens zur Verf\u00fcgung. -- 127 --","8.3 Bedrohungen durch Cyberangriffe Im Rahmen digitaler Globalisierung stellen Daten wertvolle Rohstoffe dar und sind dementsprechend auch Ziel ausl\u00e4ndischer unberechtigter Zugriffe. Parallel dazu hat die Abh\u00e4ngigkeit unserer Gesellschaft von der Informationstechnologie (IT) ein kaum vorstellbares Ma\u00df erreicht. Cyberbzw. Hackerangriffe treten folglich mit steigender Tendenz in allen Bereichen des digitalen Datenverkehrs auf. Vorgehensweisen, Motive und Ziele der Angreifer sowie deren Herkunft sind vielf\u00e4ltig und zumeist aufgrund technischer Gegebenheiten nur schwer durchschaubar. Der Schutz von Daten vor Aussp\u00e4hung oder Verf\u00e4lschung durch ausl\u00e4ndische Beh\u00f6rden muss daher auch f\u00fcr die Spionageabwehr als wichtige Aufgabe angesehen werden, zumal neben Wirtschaftsunternehmen und Forschungseinrichtungen zunehmende deutsche Regierungsstellen und Beh\u00f6rden im Fokus von Cyberangriffen stehen. Die gesetzlichen Grundlagen zum Schutz von Daten und IT-Systemen wurden in Deutschland an die skizzierten Entwicklungen angepasst und unterliegen einer fortw\u00e4hrenden Beurteilung. Cyberangriffe bieten f\u00fcr den Angreifer, im Gegensatz zu herk\u00f6mmlichen Mitteln und Methoden der Spionage und Sabotage, erhebliche Vorteile. So erfolgen sie im Allgemeinen von beliebigen, \"unbekannten\" Orten aus und unterliegen einem wesentlich geringeren Enttarnungsund Gef\u00e4hrdungsrisiko f\u00fcr die handelnden Personen und Organisationen. Nicht wenige Staaten und mittlerweile auch terroristische Gruppierungen verf\u00fcgen \u00fcber eigene F\u00e4higkeiten und Kapazit\u00e4ten auf diesem Gebiet. Der Pr\u00e4vention gegen\u00fcber unberechtigten digitalen Zugriffen kommt \u00fcberragende Bedeutung zu. Aufgrund der Vielfalt von Cyberangriffen sind einerseits breitfl\u00e4chige technische Vorkehrungen zu treffen, die ein unberechtigtes Eindringen in digitale Systeme verhindern. Andererseits ist durch allgemeine und spezifische Aufkl\u00e4rung der Bediener digitaler Systeme entgegenzuwirken, dass arglos potentiellen Angreifern durch Vort\u00e4uschen falscher Berechtigungen oder Autorit\u00e4t der Zugriff auf digitale Kommunikationssysteme gew\u00e4hrt wird. -- 128 --","Die Sammlung und Auswertung relevanter Erkenntnisse erm\u00f6glicht die bedarfsgerechte Unterrichtung m\u00f6glicher Adressaten solcher Angriffe und tr\u00e4gt somit zu einer stetigen Optimierung bestehender Schutzmechanismen sowie strategischen Handlungs\u00fcberlegungen bei. Zu den Aufgaben ausl\u00e4ndischer Nachrichtendienste geh\u00f6rt vielfach nicht nur die Ausforschung von Politik und Milit\u00e4r anderer Staaten, sondern auch deren Wirtschaft und Wissenschaft. Dabei nutzen sie zunehmend die M\u00f6glichkeiten von Cyberangriffen. Der j\u00e4hrlich in Deutschland verursachte wirtschaftliche Schaden bewegt sich in Milliardenh\u00f6he. Arbeitspl\u00e4tze und Firmen, nicht nur im Hochtechnologiebereich, sind gef\u00e4hrdet. Cyberangriffe waren in den letzten Jahren insbesondere der Russischen F\u00f6deration und der Volksrepublik China zuzuordnen. Auf Russland werden Angriffe gegen den Deutschen Bundestag und weitere Beh\u00f6rden sowie im franz\u00f6sischen Wahlkampf im Jahr 2017 zur\u00fcckgef\u00fchrt. Hierbei werden mit den Angriffen zugleich Versuche der Destabilisierung und Beeinflussung der \u00f6ffentlichen Meinung verbunden. China ist im Rahmen seiner zentralen industrie-politischen Planung, bis 2049 zum globalen F\u00fchrer der vierten industriellen Revolution zu werden, an Spitzentechnologie interessiert, um zu einem Hochtechnologieland aufzusteigen. Hierzu dienen Cyberangriffe, um an die entsprechende Technologie zu gelangen. Allerdings ist erkennbar, dass mittlerweile auch erhebliche Mittel aufgewendet werden, um entsprechende Unternehmen zum Zweck des Technologietransfers zu erwerben. In der Folge steigender Abwehrbem\u00fchungen gegen\u00fcber Cyberangriffen stellt der Unternehmenserwerb ein legales Mittel zur Wissenserweiterung dar und entzieht sich somit dem Aufgabenbereich der deutschen Spionageabwehr. Weiterhin k\u00f6nnen intensive Anwerbeversuche, auch und gerade in sozialen Netzwerken, insbesondere Karrierenetzwerke, festgestellt werden. Daneben stehen oppositionelle Kr\u00e4fte oder nach Unabh\u00e4ngigkeit strebende Volksgruppen auch im Ausland unter besonderer Beobachtung, wozu auch Cyberangriffe eingesetzt werden. -- 129 --","Neben den Aktivit\u00e4ten der genannten L\u00e4nder sind zunehmend auch Cyberaktivit\u00e4ten zu verzeichnen, die politisch oder wirtschaftlich motiviert sind. Ein weiterer Aspekt, der zunehmend in den Fokus r\u00fcckt, ist die digitale Vorbereitung von Sabotage. Hierzu werden IT-Systeme mit dem Ziel infiltriert, zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt bei einem entsprechenden Bedarf der Angreifer Systeme zu sch\u00e4digen und damit au\u00dfer Betrieb zu setzen. Aus diesem Grunde sind besonders wichtige Bereiche, unter anderem sogenannte kritische Infrastrukturen, auch besonders zu sch\u00fctzen. Damit sollen Angriffe auf diese Systeme erschwert und deren Auswirkungen m\u00f6glichst verhindert werden. Auf diesem weiten Feld der Abwehr von m\u00f6glichen Cyberangriffen ist auch der Verfassungsschutz im Rahmen seiner Spionageabwehr - in enger und vertraulicher Zusammenarbeit mit anderen Beh\u00f6rden - pr\u00e4ventiv und repressiv im Rahmen seiner Aufgabenbeschreibung - dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder - t\u00e4tig. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden informieren, sensibilisieren und beraten zur Vorbeugung und Abwehr der Gefahren von Cyberangriffen. Hierzu sammeln sie entsprechende Informationen und werten diese aus. 8.4 Spionageabwehr - Ihr Ansprechpartner vor Ort Der Verfassungsschutz bearbeitet Verdachtsf\u00e4lle im Bereich der Spionage und unterst\u00fctzt auf Wunsch bei der Kl\u00e4rung entsprechender Anhaltspunkte vor Ort. Zur Erf\u00fcllung unserer gesetzlichen Aufgaben sind wir jedoch auch auf die Unterst\u00fctzung der Bev\u00f6lkerung angewiesen. Sollten Sie daher Umst\u00e4nde oder Verdachtsmomente, die in Ihrem Wirkungsfeld auf einen nachrichtendienstlichen Hintergrund deuten k\u00f6nnen, erlangen, werden Sie gebeten, dies unverz\u00fcglich der zust\u00e4ndigen Verfassungsschutzbeh\u00f6rde mitzuteilen. -- 130 --","Auf der Grundlage einer vertraulichen Behandlung Ihrer Hinweise k\u00f6nnen wir Ihnen auch f\u00fcr den Fall einer eigenen, pers\u00f6nlichen Verstrickung ggf. individuelle L\u00f6sungsans\u00e4tze aufzeigen. Bei der Wahrnehmung unserer T\u00e4tigkeit arbeiten wir nach dem sogenannten Opportunit\u00e4tsprinzip, unterliegen also im Gegensatz zur Polizei nicht der Pflicht zur Verfolgung von m\u00f6glichen Straftaten. Auch stehen wir Ihnen zur Kl\u00e4rung von Sachverhalten, die nicht unmittelbar in die Zust\u00e4ndigkeit der hiesigen Spionageabwehr fallen, auf Wunsch bei der Vermittlung von weiteren, kompetenten Ansprechpartnern anderer Dienststellen im Bundesgebiet selbstverst\u00e4ndlich gern zur Verf\u00fcgung. Wir sind f\u00fcr Sie da: Ministerium f\u00fcr Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Verfassungsschutz Spionageabwehr Postfach 11 05 52 19005 Schwerin 121 Telefon: 0385/7420-0 Fax: 0385/714438 E-Mail: spionageabwehr@verfassungsschutz-mv.de 121 Foto: Silke Kaiser/pixelio.de -- 131 --","9 \u00d6ffentlichkeitsarbeit Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. Eine Gefahr f\u00fcr diese Schutzg\u00fcter kann dabei aus vielen Str\u00f6mungen wie politischem Extremismus, Terrorismus, Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit oder Gewalt hervorgehen. Beispielhaft sollen hier nur die gewaltt\u00e4tigen Proteste des linksextremistischen Spektrums gegen den G20-Gipfel in Hamburg im Juli 2017, die Demonstration der NPD am 1. Mai 2017 in Stralsund und die Festnahme eines Syrers am 31. Oktober 2017 in Schwerin wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgef\u00e4hrdenden Gewalttat genannt werden. Aus diesem Grund ist es Aufgabe des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern, die Bev\u00f6lkerung und die zust\u00e4ndigen Stellen \u00fcber Gefahren zu informieren, aufzukl\u00e4ren und Pr\u00e4ventionsarbeit zu leisten. Diese Arbeit erm\u00f6glicht es der \u00d6ffentlichkeit, sich wehrhaft zu zeigen und den Bedrohungen der Demokratie entgegenzutreten. Im Rahmen der Umsetzung dieses Auftrages, der Verpflichtung und Selbstverst\u00e4ndnis f\u00fcr den Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern zugleich ist und dar\u00fcber hinaus im Landesverfassungsschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern verankert wurde, ver\u00f6ffentlicht der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern zusammenfassende Berichte. Zu diesen zusammenfassenden Berichten z\u00e4hlt insbesondere der j\u00e4hrliche Verfassungsschutzbericht des Ministeriums f\u00fcr Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern. Er informiert \u00fcber die wesentlichen, w\u00e4hrend des Berichtsjahres gewonnenen Erkenntnisse des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern, bewertet diese und gibt eine Prognose \u00fcber die weitere Entwicklung der Bedrohungslage in unserem Bundesland ab. Der Bericht steht allen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern sowohl als bestellbare gedruckte Brosch\u00fcre als auch in elektronischer Form auf der Internetseite des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern zur Verf\u00fcgung. -- 132 --","9.1 Aktivit\u00e4ten Zus\u00e4tzlich zum Verfassungsschutzbericht informierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern die \u00d6ffentlichkeit im vergangenen Jahr aber auch auf zahlreichen landesund bundesweiten Fachtagungen und Veranstaltungen. Sie stellten sich dort den aktuellen Diskussionen \u00fcber die Arbeit und die Aufgaben der Sicherheitsbeh\u00f6rden, \u00fcber neue Entwicklungen im Verfassungsschutz sowie \u00fcber die Entwicklungen in den unterschiedlichen Bereichen des politischen Extremismus und Terrorismus. Im Jahr 2017 hat der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern unter anderem an den folgenden Veranstaltungen mitgewirkt: ** 1. Februar 2017 Vortrag mit anschlie\u00dfender Diskussion in Grevesm\u00fchlen zum Thema \"Islamismus unter Fl\u00fcchtlingen\" f\u00fcr Mitarbeiter von Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden und Fl\u00fcchtlingseinrichtungen. ** 3. M\u00e4rz 2017 Vortrag mit anschlie\u00dfender Diskussion in Rostock zum Urteil im NPD-Verbotsverfahren und seine Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern vor Akteuren aus dem Bereich der politischen Bildung und der Presse. ** 4. April 2017 Vortrag zum Thema \"Wirtschaftsschutz\" in Schwerin im Rahmen einer Informationsveranstaltung des Patentinformationszentrum Schwerin vor Vertretern aus der Wirtschaft. ** 9. Mai 2017 Vortrag zum Thema \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" in Wulkenzien vor Vertretern der Industrieund Handelskammer und des Bankenverbandes. -- 133 --","** 16. Mai 2017 Durchf\u00fchrung von Workshops mit Sch\u00fclern in Neustrelitz zu den Thematiken \"Rechtsextremismus\" sowie \"Islamismus\" im Rahmen des Jugendpolitiktages der Konrad-Adenauer-Stiftung. ** 7. Juni 2017 Vortrag mit anschlie\u00dfender Diskussion in Sternberg zum Thema \"Innere Sicherheit\". ** 12. Oktober 2017 Vortrag zum Thema \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" in Schwerin vor Mitarbeitern der Agentur f\u00fcr Arbeit. ** 9. November 2017: Teilnahme am Symposium im Rahmen der Sicherheitskooperation der f\u00fcnf neuen Bundesl\u00e4nder und Berlin in Dresden zum Thema \"Verschw\u00f6rungstheorien - Lackmustest f\u00fcr die Demokratie und Einfallstor f\u00fcr Extremisten?\" ** 16. November 2017 Vortrag zum Thema \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" in Hasenwinkel im Rahmen einer Fachtagung des Leitungsbereichs der ordentlichen Arbeitsund Sozialgerichtsbarkeit aus Mecklenburg-Vorpommern. Zur Aufkl\u00e4rung der Fach\u00f6ffentlichkeit f\u00fchrte der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern von Oktober bis Dezember 2017 zusammen mit den Polizeibeh\u00f6rden in den Landkreisen und kreisfreien St\u00e4dten unseres Landes Sicherheitskonferenzen durch und informierte \u00fcber die einzelnen Ph\u00e4nomenbereiche in der jeweiligen Region. Dar\u00fcber hinaus setzte der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern seine Informationsarbeit \u00fcber das Auftreten der sogenannten \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" (vgl. Abschnitt 4) im \u00f6ffentlichen Raum fort. Im Berichtszeitraum nahmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern an neun Veranstaltungen teil, auf denen zahlreiche Be-- 134 --","darfstr\u00e4ger aus der \u00f6ffentlichen Verwaltung oder Hoheitstr\u00e4ger mit Vollstreckungsaufgaben zum richtigen Umgang mit dem Ph\u00e4nomen informiert wurden. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Mecklenburg-Vorpommern ist Teil des Beratungsnetzwerks Demokratie und Toleranz Mecklenburg-Vorpommern (www.demokratie-mv.de). Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss aus staatlichen Beh\u00f6rden und nichtstaatlichen Beratungsorganisationen sowie Akteuren in freier Tr\u00e4gerschaft. Durch die Mitwirkung im landesweiten Beratungsnetzwerk sowie in den Regionalzentren f\u00fcr demokratische Kultur werden Einsch\u00e4tzungen zu extremistischen Entwicklungen in die Diskussionen eingebracht. Sofern Sie eine Vortrags-, Informationsveranstaltung oder eine Fachmesse vorbereiten, die Sachbezug zur Arbeit des Verfassungsschutzes aufweist, k\u00f6nnen Sie sich direkt an den Verfassungsschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, unter der Telefon-Nummer 0385/7420-0, wenden oder hierzu Kontakt \u00fcber die Internetseite www.verfassungsschutz-mv.de aufnehmen. 9.2 Informationsmaterialien Informationsmaterialien k\u00f6nnen kostenlos beim Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern angefordert oder im Internet unter der Adresse www.verfassungsschutz-mv.de herunter geladen werden. F\u00fcr das Berichtsjahr 2017 ist festzustellen, dass der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern mehr als 500 Publikationen kostenfrei an interessierte B\u00fcrger und Einrichtungen innerhalb und au\u00dferhalb der \u00f6ffentlichen Verwaltung verschickt hat. ** Verfassungsschutzberichte der Jahre 2006 bis 2017 -- 135 --","** Rituale und Symbole der rechtsextremistischen Szene (Historische und ideologische Hintergr\u00fcnde des Rechtsextremismus, Juli 2015) ** Infoflyer zu \"Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter\" -- 136 --","** Islamistische Aktivit\u00e4ten erkennen (Kompaktinformation zu Salafismus und anderen Formen des Islamismus f\u00fcr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Fl\u00fcchtlingseinrichtungen, April 2016) ** Proliferation - Wir haben Verantwortung (Gemeinschaftsproduktion der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern, M\u00e4rz 2014) -- 137 --","** Wirtschaftsschutz - mehrteilige Faltblattserie (Gemeinschaftsproduktion der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern, Februar 2017), zu den folgenden Einzelthemen: ** Unsere Themen: Das sollten Sie wissen ** Know-how-Schutz: Identifizieren, Bewerten, Sch\u00fctzen ** Gesch\u00e4ftsreisen: Sicherheit bei Auslandsreisen ** Personalauswahl: Loyalit\u00e4t als Sicherheitsgewinn ** Sicherheitsl\u00fccke Mensch: Gefahr durch Innent\u00e4ter ** Social Engineering: Informationsbeschaffung durch soziale Manipulation ** Social Media: Risiken durch soziale Netzwerke ** Besuchermanagement: Umgang mit Besuchern und Fremdpersonal ** Elektronische Angriffe: Gefahren f\u00fcr Informationsund Kommunikationstechnik ** Industrie 4.0: Herausforderungen neuer Technologien ** Fokus Wirtschaft: Gefahren f\u00fcr Forschung und Lehre -- 138 --","** Wirtschaftsspionage - Risiko f\u00fcr Unternehmen, Wissenschaft und Forschung (Gemeinschaftsproduktion der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern, Juli 2014) Dar\u00fcber hinaus stellt das Ministerium f\u00fcr Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern Brosch\u00fcren und Information bereit, die kostenlos als Download unter der Adresse www.regierung-mv.de zur Verf\u00fcgung stehen: ** Gegen Gewalt und Rassismus im Amateurfu\u00dfball ** Runderlass des Ministers an die Kommunen zur Vermietung von \u00f6ffentlichen Einrichtungen an rechtsoder linksextremistische Gruppen Abschlie\u00dfend soll an dieser Stelle auf das umfassende Publikationsangebot des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz hingewiesen werden, das seine Publikationen unter der Internetadresse www.verfassungsschutz.de zum Download anbietet. -- 139 --","9.3 Ausund Fortbildung/Praktika Im Rahmen von Ausund Fortbildungsveranstaltungen halten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern an der Fachhochschule f\u00fcr \u00f6ffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern in G\u00fcstrow (FH\u00f6VPR) sowohl Vortr\u00e4ge mit fachlichem Bezug zu der T\u00e4tigkeit und den Aufgaben des Verfassungsschutzes als auch zu ausgesuchten, aktuellen sicherheitspolitischen Themen. Grundlage ist eine Kooperationsvereinbarung mit der FH\u00f6VPR, die seit 2010 Bestand hat. Im Jahr 2017 erfolgte ein Vortrag zum Thema \"Politischer Extremismus - Herausforderung f\u00fcr den demokratischen Rechtsstaat\", der vor Studentinnen und Studenten der FH\u00f6VPR gehalten wurde. Die Verfassungsschutzschutzbeh\u00f6rde MV ist auch regelm\u00e4\u00dfig Praktikumsstation f\u00fcr Studierende an der Hochschule des Bundes f\u00fcr \u00f6ffentliche Verwaltung im Fachbereich Nachrichtendienste. Im Jahr 2017 haben drei Anw\u00e4rter des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz im Rahmen ihrer Laufbahnausbildung f\u00fcr den gehobenen Dienst ein Praktikum beim Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern f\u00fcr die Dauer von jeweils ca. drei Monaten absolviert. -- 140 --","Abk\u00fcrzungsverzeichnis a.a.O. an angegebenen Ort Abs. Absatz AfD Alternative f\u00fcr Deutschland AG GGG Artgemeinschaft Germanische-Glaubens-Gemeinschaft AKK Antikapitalistisches Kollektiv AufenthG Aufenthaltsgesetz BAMAD Bundesamt f\u00fcr den Milit\u00e4rischen Abschirmdienst BAMF Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge BfV Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz B&H Blood and Honour BKA Bundeskriminalamt BND Bundesnachrichtendienst BRD Bundesrepublik Deutschland BVerfG Bundesverfassungsgericht BVerfSchG Bundesverfassungsschutzgesetz DIK Deutscher Islamkreis DHKP-C Devrimci Halk Kurtulus Partisi/Cephesi (Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front) DKP Deutsche Kommunistische Partei DML Deutschland muss Leben e.V. DWR Die wahre Religion EA Europ\u00e4ische Aktion ebd. Ebenda e.G. eingetragene Genossenschaft e. V. eingetragener Verein EZB Europ\u00e4ische Zentralbank fdGO freiheitliche demokratische Grundordnung F.i.e.L. Fremde im eigenen Land -- 141 --","G10 Gesetz zur Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses GBA Generalbundesanwalt GdVuST Geeinte deutsche V\u00f6lker und St\u00e4mme GETZ Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum GG Grundgesetz griech. griechisch GTAZ Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum GWT Glaube, Wille, Tat HAMAS Harakat al-Muqawama al-Islamiya Hrsg. Herausgeber IBD Identit\u00e4re Bewegung Deutschland IBMV Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg-Vorpommern ICOR Internationalistische Organisation revolution\u00e4rer Parteien und Organisationen IL Interventionistische Linke IMK St\u00e4ndige Konferenz der Innenminister und -senatoren der L\u00e4nder - Innenministerkonferenz IS Islamischer Staat ISI Islamischer Staat im Irak IT Informationstechnologie JN Junge Nationaldemokraten KADEK Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans KCK Koma Civaken Kurdistan KE Kaukasisches Emirat KKK Koma Komalen Kurdistan KONGRA GEL Kongra Gele Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) KPV Kommunalpolitische Vereinigung der NPD LfDI Landesbeauftragter f\u00fcr den Datenschutz und Informationsfreiheit -- 142 --","LfV Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz LKA M-V Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern LRH M-V Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern LVerfSchG M-V Landesverfassungsschutzgesetz MC Motorcycle Club MdL Mitglied des Landtages MKP Maoistische Kommunistische Partei MLKP Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschland MuP Mecklenburg und Pommern MUPINFO von der NPD beeinflusste Internetplattform MVSE Mecklenburg-Vorpommersche Strukturentwicklungsgenossenschaft e.G. MVGIDA Mecklenburg-Vorpommern gegen die Islamisierung des Abendlandes NATO North Atlantic Treaty Organization (Nordatlantische Vertragsorganisation) NAV-DEM Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland NBZ Nationales Begegnungszentrum NIAS Nachrichtendienstliche Informationsund Analysestelle NIKA Nationalismus ist keine Alternative NPD Nationaldemokratische Partei Deutschland NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei NSR Nationale Sozialisten Rostock NSU Nationalsozialistischer Untergrund NRW Nordrhein-Westfalen o.a. oben angef\u00fchrt OSS Oldschool Society PIAS Polizeiliche Informationsund Analysestelle -- 143 --","PMK Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t PKK 1. Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages Mecklenburg-Vorpommern 2. Partiya Karkeren Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) PYD Partei der demokratischen Union (Partiya Yekitiya Demokrat) RAF Rote Armee Fraktion RED Rechtsextremismusdatei RH Rote Hilfe RNF Ring Nationaler Frauen Rz. Randziffer SAV Sozialistische Alternative SDAJ Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend StGB Strafgesetzbuch SS Schutzstaffel der NSDAP S\u00dcG Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz SWP Stiftung f\u00fcr Wissenschaft und Politik TAK Freiheitsfalken Kurdistans (deutsche Bezeichnung) TKP/ML T\u00fcrkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten u.a. unter anderem VA Veranstaltung VP Vertrauensperson V. i. S. d. P. Verantwortlich im Sinne des Presserechts vs. versus YPG Volksverteidigungseinheiten (Yekineyen Parastina Gel) ZKA Zollkriminalamt z.T. Zum Teil -- 144 --","Glossar Anti-Antifa Unter dem Begriff \"Anti-Antifa\" verfolgen Neonazis in Anlehnung an Terminologie und Vorgehensweise von Linksextremisten ein Konzept zur Erfassung und Ver\u00f6ffentlichung von Daten \u00fcber politische Gegner. Deutlich wird dabei eine Bereitschaft zur Gewaltanwendung. Antifaschismus \"Antifaschismus\" als Begriff wird auch von Demokraten verwendet, um ihre Ablehnung des Rechtsextremismus zum Ausdruck zu bringen. Mehrheitlich nehmen jedoch Linksextremisten diesen Begriff f\u00fcr sich in Anspruch. Sie behaupten, dass der kapitalistische Staat den Faschismus hervorbringe, zumindest aber toleriere. Daher richtet sich der Antifaschismus nicht nur gegen tats\u00e4chliche oder vermeintliche Rechtsextremisten, sondern immer auch gegen den Staat und seine Vertreter, insbesondere Angeh\u00f6rige der Sicherheitsbeh\u00f6rden. Anti-Terror-Datei (ATD) Die Anti-Terror-Datei (ATD) ist eine gemeinsame Datei des Bundes und der L\u00e4nder zur Aufkl\u00e4rung und Bek\u00e4mpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland. Ausl\u00e4nderextremismus Extremistische Ausl\u00e4nderorganisationen verfolgen in Deutschland Ziele, die typischerweise durch aktuelle Ereignisse und politische Entwicklungen in ihren Heimatl\u00e4ndern bestimmt sind. Entsprechend ihrer politischen Ausrichtung handelt es sich dabei beispielsweise um linksextremistische Organisationen (z. B. die t\u00fcrkische \"Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C)), soweit sie in ihren Heimatl\u00e4ndern ein sozialistisches bzw. kommunistisches Herrschaftssystem anstreben oder um nationalistische Organisationen, die ein \u00fcberh\u00f6htes Selbstverst\u00e4ndnis von der eigenen Nation haben und die Rechte anderer V\u00f6lker missachten. Daneben gibt es separatistische Organisationen, die eine Losl\u00f6sung ihres Herkunftsgebietes aus einem bereits bestehenden Staatsgebilde und die Schaffung eines eigenen Staates -- 145 --","verfolgen. Die gr\u00f6\u00dfte von den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden beobachtete ausl\u00e4nderextremistische Organisation in Deutschland ist nach wie vor die unter der Bezeichnung PKK bekannte \"Arbeiterpartei Kurdistans\". Autonome Kennzeichnend f\u00fcr die Bewegung der Autonomen, die \u00fcber kein einheitliches ideologisches Konzept verf\u00fcgt, ist die Ablehnung staatlicher und gesellschaftlicher Normen und Zw\u00e4nge, die Suche nach einem freien, selbstbestimmten Leben in herrschaftsfreien R\u00e4umen und der Widerstand gegen den demokratischen Staat und seine Institutionen, wobei Gewalt von Autonomen grunds\u00e4tzlich als Aktionsmittel (\"militante Politik\") akzeptiert ist. Autonome bilden den weitaus gr\u00f6\u00dften Anteil des gewaltbereiten linksextremistischen Personenpotenzials. Das Selbstverst\u00e4ndnis der heterogenen autonomen Bewegung ist gepr\u00e4gt von Anti-Einstellungen (\"antikapitalistisch\", \"antifaschistisch\", \"antipatriarchal\"). Diffuse anarchistische und kommunistische Ideologiefragmente (\"Klassenkampf\", \"Revolution\" oder \"Imperialismus\") bilden den Rahmen ihrer oftmals spontanen Aktivit\u00e4ten. Eine klassische Form autonomer Gewalt ist die so genannte Massenmilitanz. Das sind Stra\u00dfenkrawalle, die sich im Rahmen von Demonstrationen oder im Anschluss daran entwickeln. Hierbei kommt es regelm\u00e4\u00dfig auch zu Gewaltexzessen. Autonome Freir\u00e4ume Als \"autonome Freir\u00e4ume\" k\u00f6nnen vor allem besetzte H\u00e4user, Wohnprojekte und selbstverwaltete Jugendund Kulturzentren gelten, deren Existenz und Erhalt Linksextremisten bedroht sehen, wenn sich die Besitzund Eigentumsverh\u00e4ltnisse \u00e4ndern. Bestrebungen, extremistische Bestrebungen sind nach allgemeinem Sprachgebrauch alle auf ein Ziel gerichteten Aktivit\u00e4ten. Extremistische Bestrebungen im Sinne der Verfassungsschutzgesetze sind im Wesentlichen politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes. Von Einzelper-- 146 --","sonen gehen solche Bestrebungen nur dann aus, wenn sie auf die Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder eines der obigen Schutzg\u00fcter erheblich besch\u00e4digen k\u00f6nnen. Elektronische Angriffe Mit dem Begriff \"Elektronische Angriffe\" werden gezielte Ma\u00dfnahmen mit und gegen IT-Infrastrukturen bezeichnet. Neben der Informationsbeschaffung fallen darunter auch Aktivit\u00e4ten, die zur Sch\u00e4digung bzw. Sabotage dieser Systeme geeignet sind. Dazu geh\u00f6ren das Aussp\u00e4hen, Kopieren oder Ver\u00e4ndern von Daten, die \u00dcbernahme einer fremden elektronischen Identit\u00e4t, der Missbrauch oder die Sabotage fremder IT-Infrastrukturen sowie die \u00dcbernahme von computergesteuerten, netzgebundenen Produktionsund Steuereinrichtungen. Die Angriffe k\u00f6nnen dabei sowohl von au\u00dfen \u00fcber Computernetzwerke, wie z. B. das Internet, erfolgen als auch durch einen direkten, nicht netzgebundenen Zugriff auf einen Rechner, z. B. mittels manipulierter Hardwarekomponenten wie Speichermedien (z. B. USB-Sticks). Fanzine Der Begriff setzt sich aus den Worten \"Fan\" und \"Magazine\" zusammen und bezeichnet Publikationen, die innerhalb einer subkulturellen Szene szeneinterne Informationen verbreiten. In der subkulturell gepr\u00e4gten rechtsextremistischen Szene informieren diese Publikationen \u00fcber Musikgruppen, Tontr\u00e4ger, Konzerte sowie sonstige Szeneveranstaltungen. Aktivisten und rechtsextremistische Gruppierungen erhalten in Interviews Gelegenheit zur Selbstdarstellung und zur Verbreitung ihres extremistischen Gedankengutes. Gef\u00e4hrder Ein Gef\u00e4hrder ist eine Person, zu der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des SS 100 a StPO, begehen wird. Die Einstufung einer Person als Gef\u00e4hrder erfolgt durch die Polizei ( Relevante Person). -- 147 --","Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) Das GETZ hat am 15. November 2012 seine Arbeit aufgenommen. Ziel ist die Bek\u00e4mpfung des Rechts-, Links-, Ausl\u00e4nderextremismus/-terrorismus, Spionage und Proliferation. Ziel ist es, die Fachexpertise aller Beh\u00f6rden unmittelbar zu b\u00fcndeln und einen m\u00f6glichst l\u00fcckenlosen und schnellen Informationsfluss sicherzustellen. Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) Das 2004 eingerichtete \"Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum\" (GTAZ) in Berlin-Treptow mit einer \"Nachrichtendienstlichen Informationsund Analysestelle\" (NIAS) sowie einer \"Polizeilichen Informationsund Analysestelle\" (PIAS) konzentriert die Experten f\u00fcr Terrorismusabwehr der deutschen Sicherheitsbeh\u00f6rden an einem Ort. Im GTAZ sind die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder, das Bundeskriminalamt (BKA), die Landeskriminal\u00e4mter und der Bundesnachrichtendienst (BND) eingebunden. Weitere Teilnehmer sind die Bundespolizei, das Zollkriminalamt (ZKA), das Bundesamt f\u00fcr den Milit\u00e4rischen Abschirmdienst (BAMAD), Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) und Vertreter der Generalbundesanwaltschaft. Die Abstimmung von Bewertungen und Ma\u00dfnahmen bei sicherheitsrelevanten Sachverhalten mit Terrorismusbezug wird erleichtert und beschleunigt. Gentrifizierung Der Begriff beschreibt die Umstrukturierung ganzer Wohnviertel und Stadtteile zu hochwertigen Wohnquartieren und damit einhergehend die Ver\u00e4nderung der Wohnbev\u00f6lkerung. Dieses Themenfeld kommt h\u00e4ufig in Ballungsr\u00e4umen vor. Islamismus Der Begriff des Islamismus bezeichnet eine religi\u00f6s motivierte Form des politischen Extremismus. Islamisten sehen in den Schriften und Geboten des Islam nicht nur Regeln f\u00fcr die Aus\u00fcbung der Religion, sondern auch Handlungsanweisungen f\u00fcr eine islamistische Staatsund Gesellschaftsordnung. Ein Grundgedanke dieser islamistischen Ideologie ist die Behauptung, alle Staatsgewalt k\u00f6n-- 148 --","ne ausschlie\u00dflich von Gott (Allah) ausgehen. Damit richten sich islamistische Bestrebungen gegen die Vorschriften des Grundgesetzes, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Islamisten halten die Etablierung einer islamischen Gesellschaftsordnung f\u00fcr unabdingbar. Dieser Ordnung sollen letztlich sowohl Muslime als auch Nicht-Muslime unterworfen werden. Sonderformen des Islamismus sind der Salafismus () und der islamistische Terrorismus (). Islamistischer Terrorismus IMit dem Begriff \"islamistischer Terrorismus\" wird Terrorismus (), d.h. die Ver\u00fcbung schwerer Straftaten, wie sie in SS 129a Abs. 1 StGB genannt sind, oder andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen, bezeichnet, der sich unter Berufung auf den Islam bzw. dessen selektive Auslegung und politische Instrumentalisierung darauf abzielt, eine nach eigener Auffassung \"islamische Ordnung\" bzw. einen \"islamischen Staat\" zu errichten. Dem 'islamistischen Terrorismus' werden sunnitische Gruppierungen, hierunter sowohl salafistische (z.B. \"al-Qaida\") als auch nicht-salafistische (z.B. HAMAS), sowie schiitische Gruppierungen (z.B. \"Hizb Allah\") zugerechnet. Jihad Die w\u00f6rtliche \u00dcbersetzung dieses Begriffs ist \"Anstrengung\" oder \"Bem\u00fchung\". Es gibt zwei Formen des Jihad: die geistig-spirituelle Bem\u00fchung des Gl\u00e4ubigen um das richtige religi\u00f6se und moralische Verhalten gegen\u00fcber Gott und den Mitmenschen (so genannter gro\u00dfer Jihad) oder der k\u00e4mpferische Einsatz zur Verteidigung oder Ausdehnung des islamischen Herrschaftsgebiets (so genannter kleiner Jihad). Von militanten islamistischen ( Islamismus) Gruppen wird der Jihad h\u00e4ufig als religi\u00f6se Legitimation f\u00fcr Terroranschl\u00e4ge verwendet. Kameradschaften, rechtsextremistische Unter dem Begriff \"Kameradschaften\" werden i. d. R. neonazistische lokale Gruppierungen verstanden. Sie umfassen meist etwa 10 bis 20 Mitglieder und sind - im Gegensatz zu den Cliquen der -- 149 --","subkulturell gepr\u00e4gten gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene - deutlich durch den Willen zu politischer Aktivit\u00e4t gepr\u00e4gt. Obwohl sie meist nur geringe vereins\u00e4hnliche Strukturen aufweisen, sind sie durch eine verbindliche Funktionsverteilung dennoch deutlich strukturiert. Mitglieder von Kameradschaften rechnen sich in der Regel den neonazistisch gepr\u00e4gten sog. \"Freien Nationalisten\" zu. Linksextremismus Mit diesem Begriff werden Bestrebungen von Personenzusammenschl\u00fcssen bezeichnet, f\u00fcr die alle oder einige der folgenden Merkmale charakteristisch sind: ** Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus als \"wissenschaftliche\" Anleitung zum Handeln; daneben, je nach Auspr\u00e4gung der Partei oder Gruppierung, R\u00fcckgriff auch auf Theorien weiterer Ideologen wie Stalin, Trotzki, Mao Zedong und andere, ** Bekenntnis zur sozialistischen oder kommunistischen Transformation der Gesellschaft mittels eines revolution\u00e4ren Umsturzes oder langfristiger revolution\u00e4rer Ver\u00e4nderungen, ** Bekenntnis zur Diktatur des Proletariats oder zu einer herrschaftsfreien (anarchistischen) Gesellschaft, ** Bekenntnis zur revolution\u00e4ren Gewalt als bevorzugte oder - je nach den konkreten Bedingungen - taktisch einzusetzende Kampfform. Linksextremistische Parteien und Gruppierungen lassen sich grob in zwei Hauptstr\u00f6mungen einteilen: ** dogmatische Marxisten-Leninisten und sonstige revolution\u00e4re Marxisten: In Parteien oder anderen festgef\u00fcgten Vereinigungen organisiert verfolgen sie die erkl\u00e4rte Absicht, eine sozialistische bzw. kommunistische Gesellschaftsordnung zu errichten, -- 150 --","** Autonome, Anarchisten und sonstige Sozialrevolution\u00e4re: In losen Zusammenh\u00e4ngen, seltener in Parteien oder formalen Vereinigungen agierend, streben sie ein herrschaftsfreies, selbstbestimmtes Leben frei von jeglicher staatlicher Autorit\u00e4t an. NADIS Das NAchrichtenDienstliche InformationsSystem und WissensNetz (NADIS WN) ist das zentrale Hinweisund Verbundsystem der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder f\u00fcr Personen und Objekte. Dieses System ist eine technische Plattform, auf der Amtsund Verbunddateien von Bund und L\u00e4ndern unter einer einheitlichen Anwendungsoberfl\u00e4che betrieben werden k\u00f6nnen. Neonationalsozialismus/Neonazismus Der Neonationalsozialismus bezieht sich auf die Weltanschauung des \"Dritten Reiches\" und macht diese zur Grundlage seiner politischen Zielvorstellungen. Elementare Bestandteile der neonationalsozialistischen Weltanschauung sind Rassismus und Nationalismus sowie die Forderung nach einem autorit\u00e4ren \"F\u00fchrerstaat\" unter Ausschaltung der Gewaltenteilung. Proliferation Als Proliferation bezeichnet man die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen oder chemischen Massenvernichtungswaffen und entsprechenden Waffentr\u00e4gersystemen bzw. der zu deren Herstellung verwendeten Produkte einschlie\u00dflich des dazu erforderlichen Know-how. Radikal Als radikal werden Bestrebungen bezeichnet, die zur L\u00f6sung politischer Probleme \"bis auf die Wurzel gehen\", diese jedoch ohne zielgerichteten Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung l\u00f6sen wollen. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. So w\u00e4re z. B. eine etwaige Forderung nach Wiedereinf\u00fchrung der Todesstrafe durch das Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung gedeckt. -- 151 --","Rechtsextremismus Der Rechtsextremismus ist eine Ideologie der Ungleichheit, deren Anh\u00e4nger politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen zeigen, die darauf gerichtet sind, Grunds\u00e4tze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung au\u00dfer Geltung zu setzen oder zu beseitigen (vgl. SS 6 LVerfSchG M-V). Als Gegenentwurf zu einer modernen Demokratie und einer offenen Gesellschaft wollen Rechtsextremisten - auch unter Anwendung von Gewalt - ein autorit\u00e4res oder gar totalit\u00e4res staatliches System errichten, in dem nationalistisches und rassistisches Gedankengut die Grundlage der Gesellschaftsordnung bilden soll. Dementsprechend finden sich im deutschen Rechtsextremismus in unterschiedlicher und gruppenspezifischer Auspr\u00e4gung folgende ideologische Vorstellungen bzw. Handlungsmuster: ** Ein aggressiver, vielfach v\u00f6lkisch ausgerichteter Nationalismus, f\u00fcr den nur die deutschen Interessen als Richtschnur gelten und der andere Nationen als \"minderwertig\" betrachtet, ** die h\u00e4ufige Forderung nach der Neugr\u00fcndung eines \"Reiches\", das zum \"m\u00e4chtigen Mittelpunkt Europas\" werden m\u00fcsse, ** der Wunsch nach einer Volksgemeinschaft auf \"rassischer\" Grundlage, die die Rechte des Einzelnen beliebig einschr\u00e4nkt und der pluralistischen Gesellschaft das Modell des \"Volkskollektivismus\" (\"Du bist nichts, Dein Volk ist alles\") entgegensetzt (Antiindividualismus, Antipluralismus, Antiliberalismus), ** eine aggressive, extrem gewaltbereite Fremdenfeindlichkeit als Ergebnis rassistischen und damit verbunden antisemitischen Gedankenguts, ** der Wunsch nach einem \"F\u00fchrerstaat\" mit milit\u00e4rischen Ordnungsprinzipien, ** eine Relativierung oder sogar Leugnung der Verbrechen des \"Dritten Reiches\" und damit verbunden eine Verharmlosung oder Verherrlichung des Nationalsozialismus und ** eine st\u00e4ndige Diffamierung der demokratischen Institutionen und ihrer Repr\u00e4sentanten. -- 152 --","Rechtsextremismusdatei (RED) Die Rechtsextremismusdatei (RED) ist eine gemeinsame Datei des Bundes und der L\u00e4nder zur Aufkl\u00e4rung und Bek\u00e4mpfung des gewaltbereiten Rechtsextremismus. Mit der RED soll der Informationsaustausch zwischen den beteiligten Beh\u00f6rden intensiviert und beschleunigt werden. Rechtsextremistische Konzerte Die Kriterien zur Bewertung rechtsextremistischer Musikveranstaltungen lauten wie folgt: ** Live-Auftritt mindestens einer als rechtsextremistisch bewerteten Band, ** Szene\u00f6ffentlichkeit (z. B. \u00fcberregionale Mobilisierung, Erhebung von Eintrittsgeldern, Werbung f\u00fcr die Veranstaltung), ** Vortrag rechtsextremistischer Liedtexte bzw. Feststellung rechtsextremistischer Aktivit\u00e4ten der Interpreten anl\u00e4sslich der Veranstaltungen (insbesondere Propagandadelikte), ** Organisation der Veranstaltung durch rechtsextremistische Gruppierungen oder Einzelpersonen. Es ist nicht erforderlich, dass Informationen zu allen Kriterien vorliegen. Mindestvoraussetzung sind der szene\u00f6ffentliche Live-Auftritt sowie Indizien f\u00fcr rechtsextremistische Inhalte, die sich insbesondere aus dem Auftritt einschl\u00e4giger Bands oder aus dem Vortrag entsprechender Lieder ergeben k\u00f6nnen. Reichsb\u00fcrger Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter sind Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begr\u00fcndungen, unter anderem unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschw\u00f6rungs-theoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen, den demokratisch gew\u00e4hlten Repr\u00e4sentanten die Legitimation absprechen oder sich gar in G\u00e4nze als au\u00dferhalb -- 153 --","der Rechtsordnung stehend definieren und deshalb bereit sind, Verst\u00f6\u00dfe gegen die Rechtsordnung zu begehen. F\u00fcr die Verwirklichung ihrer Ziele treten sie aktiv ein, z. B. mit Werbeaktivit\u00e4ten oder mit aggressiven Verhaltensweisen gegen\u00fcber den Gerichten und Beh\u00f6rden der Bundesrepublik Deutschland. Relevante Person Eine Person ist als relevant anzusehen, wenn sie innerhalb des extremistischen/terroristischen Spektrums die Rolle einer F\u00fchrungsperson, eines Unterst\u00fctzers/Logistikers oder eines Akteurs einnimmt und objektive Hinweise vorliegen, die die Prognose zulassen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des SS 100 a StPO, f\u00f6rdert, unterst\u00fctzt, begeht oder sich daran beteiligt, oder es sich um eine Kontaktoder Begleitperson eines Gef\u00e4hrders, eines Beschuldigten oder eines Verd\u00e4chtigen einer politisch motivierten Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere einer solchen im Sinne des SS 100 a StPO, handelt. Die Einstufung als relevante Person erfolgt durch die Polizei ( Gef\u00e4hrder). Salafismus Der \"Salafismus\" ist eine Str\u00f6mung des sunnitischen Islamismus, die sich auf die Urzeit des Islam und die sogenannten \"rechtschaffenen Altvorderen\" (arab. al-salaf al-salih) bezieht und die R\u00fcckkehr zu den damaligen Herrschaftsund Rechtsformen anstrebt. Schwarzer Block Der so genannte Schwarze Block, vermummte Aktivisten in einheitlicher \"Kampfausr\u00fcstung\", ist eine Aktionsform, die urspr\u00fcnglich im linksextremistischen autonomen Spektrum entwickelt wurde und vor allem bei Demonstrationen angewandt wird. Der \"Schwarze Block\" ist keine zentral organisierte und koordinierte Organisationsform, sondern ein punktueller Zusammenschluss gewaltorientierter Linksextremisten. Ziel dieses Auftretens ist die erschwerte Zuordnung von Strafund Gewalttaten zu Einzelpersonen durch die Polizei. Jeder \"Schwarze Block\" beinhaltet jedoch ein einzelfallbezogenes Gewaltpotenzial, das sich je nach Lageentwicklung ausleben kann. -- 154 --","Selbstverwalter Reichsb\u00fcrger Spionage Als Spionage wird die T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Nachrichtendienst einer fremden Macht bezeichnet, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gerichtet ist. Die Beschaffung von Informationen, vor allem aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Milit\u00e4r, erfolgt zumeist unter Anwendung geheimer Mittel und Methoden. Soweit Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist, kommt eine Strafbarkeit gem\u00e4\u00df SSSS 93 ff. StGB in Betracht. Spionageabwehr Die Spionageabwehr besch\u00e4ftigt sich mit der Aufkl\u00e4rung und Abwehr bzw. Verhinderung von Spionageaktivit\u00e4ten fremder Nachrichtendienste. Dazu sammelt sie Informationen \u00fcber sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten fremder Nachrichtendienste in der Bundesrepublik Deutschland und wertet sie aus, mit dem Ziel, Erkenntnisse \u00fcber Struktur, Aktivit\u00e4ten, Arbeitsmethoden, nachrichtendienstliche Mittel und Zielobjekte dieser Nachrichtendienste zu gewinnen. Die Spionageabwehr geh\u00f6rt gem\u00e4\u00df SS 3 Abs. 1, Nr. 2 BVerfSchG zu den Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder. Staatsfreiheit Der Begriff der \"Staatsfreiheit\" ist ein innerhalb des ersten NPD-Verbotsverfahren gepr\u00e4gter Begriff. Danach hat das BVerfG die Forderung aufgestellt, dass w\u00e4hrend eines laufenden Verbotsverfahrens keine Vertrauenspersonen (VP) und Verdeckten Ermittler (VE) auf den F\u00fchrungsebenen einer Partei t\u00e4tig sein d\u00fcrfen. Damit wird sichergestellt, dass deren Willensbildung und Selbstdarstellung unbeobachtet und selbst bestimmt erfolgen kann. Die Begr\u00fcndung des Verbotsantrags darf nicht auf Beweismaterialien gest\u00fctzt werden, deren Entstehung zumindest teilweise auf das Wirken von VP oder VE zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Die Beobachtung einer Partei w\u00e4hrend eines laufenden Verbotsverfahrens darf au\u00dferdem nicht dem Aussp\u00e4hen ihrer Prozessstrategie dienen. Zudem ist die privilegierte Stellung der Verfahrensbevollm\u00e4chtigten der betroffenen Partei zu beachten. -- 155 --","Terrorismus Der \"Terrorismus\" ist der nachhaltig gef\u00fchrte Kampf f\u00fcr politische Ziele, die mit Hilfe von Anschl\u00e4gen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen, insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in SS 129 a Abs. 1 StGB genannt sind, oder durch andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen. \"Vier-S\u00e4ulen-Strategie\" der NPD Die Strategie der NPD wurde auf dem Bundesparteitag 1998 im mecklenburgischen Stavenhagen zun\u00e4chst als \"Drei-S\u00e4ulen-Strategie\" konzipiert: Kampf um die Stra\u00dfe: Durchf\u00fchrung von Demonstrationen, Zeigen von Pr\u00e4senz in der \u00d6ffentlichkeit, Massenmobilisierung, Kampf um die K\u00f6pfe: Ziel ist die Meinungsf\u00fchrerschaft in der rechtsextremistischen Szene, aber ganz wesentlich auch das Erreichen von Personen au\u00dferhalb ihrer politischen Klientel, Kampf um die Parlamente: Wahlerfolge konnte die NPD in Mecklenburg-Vorpommern 2006 und 2009 vorweisen. Auf dem Bundesparteitag 2004 in Leinefeld/Th\u00fcringen wurde eine vierte S\u00e4ule erg\u00e4nzt: Kampf um den organisierten Willen: Die NPD sieht sich als \"Speerspitze der nationalen Erneuerung\" und versucht, alle \"nationalen Kr\u00e4fte\" zu einem B\u00fcndnis zu bewegen - nat\u00fcrlich unter ihrer F\u00fchrung. -- 156 --","Wirtschaftsschutz Als Wirtschaftsschutz werden staatliche Ma\u00dfnahmen bezeichnet, die dem Schutz deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen vor einem durch Spionage betriebenen Know-how-Abfluss sowie vor Bedrohungen durch Rechtsund Linksextremisten, durch ausl\u00e4ndische Extremisten sowie durch islamistische Terroristen dienen. Wirtschaftsspionage Wirtschaftsspionage ist Teil der Spionage, der die staatlich gelenkte oder gest\u00fctzte, von fremden Nachrichtendiensten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Forschungseinrichtungen beinhaltet. Betreibt hingegen ein konkurrierendes Unternehmen eine private Ausforschung, handelt es sich um Konkurrenzaussp\u00e4hung, die h\u00e4ufig auch Industriespionage genannt wird. In den Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden f\u00e4llt ausschlie\u00dflich die Wirtschaftsspionage. -- 157 --","Registeranhang Extremistische Organisationen Seitenzahl A Ahnenblut 33 Aktionsblog 36-38 Aktionsgruppe Lalendorf 38 Almedinah Islamischer Kulturverein e.V. 107 al-Qaida 99-100, 104, 109, 114, 149 al-Shabab 104 A'maq 111 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) / KONGRA 118-124, 142, GEL 144, 146 Arischer Widerstandsbund 43 Artgemeinschaft-Germanische 44-45, 141 Glaubens-Gemeinschaft wesensgem\u00e4\u00dfer Lebensgestaltung e. V. Aryan Warriors 43 Autonome 11, 40, 43, 79-80, 82-83, 88, 90, 146, 151 Autonome Nationalisten Amt Goldberg43 Mildenitz B Baltic Storm 31 Bataillon 500 31 Blood and Honour 32, 141 Brigade 8 28 D Demokratisches Gesellschaftszentrum der 122-123, 143 KurdInnen in Deutschland (NAV-DEM e. V.) Der III. Weg 22, 69 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 80, 96-97, 141 Deutschland muss leben e. V. (DML) 40, 141 Die Liebenfels-Kapelle/Skalinger 31-32 Die Rechte 22, 69 Die wahre Religon (DWR) 113, 141 Division Mecklenburg 43 Division Pommern 43 -- 158 --","E Europ\u00e4ische Aktion 20, 44, 141 F Freie Kameradschaft Wismar 42 Freie Pommern 43 Freies Kollektiv Parchim 42 Freistaat Preu\u00dfen 76 Fremde im eigenen Land (F.i.e.L.) 33, 141 Freundeskreis Thinghaus 48 Fussilet-Moschee 106 G Geeinte deutsche V\u00f6lker und St\u00e4mme 76-77, 142 (GdVuST) Gefangenenhilfe Freundeskreis 44 Germanisches Bollwerk Mecklenburg 42 Glaube, Wille, Tat (Musiklabel) 33, 142 H Hammerskins 21, 28, 34 Harakat al-Muqawama al-Islamiya (HAMAS) 99, 142, 149 HUSKARLAR MC Stralsund 28 I Identit\u00e4re Bewegung Deutschland (IBD) 70-73, 142 Identit\u00e4re Bewegung Mecklenburg70-72, 142 Vorpommern (IBMV) Infoflut Rostock 36 Initiative f\u00fcr Volksaufkl\u00e4rung e.V. 45 Initiative \"Vereint f\u00fcr Stralsund\" 42 Internationalistische Organisation 124, 142 revolution\u00e4rer Parteien und Organisationen (ICOR) Interventionistische Linke (IL) 78, 85-86, 142 Islamischer Staat im Irak (ISI) 110, 142 Islamischer Staat (IS) 99-112, 114, 120121, 123, 142, 160 J Jabhat al-Nusra 105 Junge Nationaldemokraten (JN) 42, 49-50, 53, 61, 66-68, 142 Junud al-Sham 105-106 -- 159 --","K Kameradschaft Borken 43 Kameradschaft B\u00fctzow 43 Kameradschaft G\u00fcstrow 38-39 Kameradschaftsbund Anklam 43 Kameradschaftsbund Bargischow 43 Kameradschaft Schwerin 42 Kaukasisches Emirat (KE) 114, 142 Kollektiv Seenplatte 39-41 L Leveler Records 33 Levensboom-Versand 35 M Maoistische Kommunistische Partei (MKP) 118, 143 Marxistisch-Leninistische Kommunistische 118, 143 Partei (MLKP) Marxistisch-Leninistische Partei 80, 96-98, 123Deutschlands (MLPD) 124, 143 Mecklenburg-Vorpommern gegen die 41, 53, 57, 68, Islamisierung des Abendlandes (MVGIDA) 143 Mecklenburg-Vorpommersche 26, 35, 143 Strukturentwicklungs-Genossenschaft eG (MVSE) Mit erhobener Stimme 31 M\u00fcritzfunken / Kollektiv M\u00fcritzfunken 56 N Nationaldemokratische Partei 11-12, 19, 22, 26Deutschlands (NPD) 27, 29, 35-37, 39, 41, 45-46, 48-66, 68, 72, 91-92, 94, 132-133, 143, 155, 156 Nationale Aktivisten MuP 39, 143 Nationale Offensive Gnoien 43 Nationales B\u00fcndnis L\u00f6cknitz 43 Nationale Sozialisten Greifswald 43 Nationale Sozialisten Rostock 36-38, 143 Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) 23-24, 44, 143 -- 160 --","P Painful Awakening 31-32 Path of Resistance 31-32 Patrioten Rostock / R\u00fcgen / Stralsund 25, 38 Pommernklang 31 Pommerscher Buchdienst 27 R Reichsb\u00fcrger und Selbstverwalter 74-77, 133-134, 136, 153, 155, 164 Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front 118, 141, 145 (DHKP-C) Ring Nationaler Frauen (RNF) 41, 50, 53, 61, 68, 144 Rostocker Division 37-38, 56 Rostocker Widerstand 42 Rote Hilfe e. V. (RH) 80, 86-88, 93-95, 144 RotFuchs-F\u00f6rderverein 96 S Schlachtruf Germania 31 Skalinger 31-32 Sozialistische Alternative (SAV) 80, 96-97, 144 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend 80, 96, 144 (SDAJ) Staatenlos.Info - Comedian e.V. 76-77 Stimme der Vergeltung 31 T Thrima 31-32 U Ungebetene G\u00e4ste 31-32 V V\u00f6lkische Burschenschar Strasburg 43 W Wei\u00dfe Revolution\u00e4re 31-32 White Rex 28, 42 Wiege des Schicksals / Motorhate 31 Y Yekineyen Parastina Gel (YPG) 123, 144 \"Volksverteidigungseinheiten\" -- 161 --","ANLAGEN -- 162 --","Anlage 1 Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t (PMK) Jahres\u00fcbersicht 2016/2017 (Quelle LKA M-V)1 Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t -Rechts2016 2017 Straftaten Gesamt 1.050 1.027 davon extremistisch 955 986 Propagandadelikte 589 702 davon extremistisch 589 702 Gewaltdelikte 79 84 davon extremistisch 79 84 Fremdenfeindliche Straftaten 304 250 davon extremistisch 304 250 davon Gewaltdelikte 53 74 Antisemitische Straftaten 37 44 davon Gewaltdelikte 0 3 Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t -Links2016 2017 Straftaten Gesamt 482 223 davon extremistisch 64 76 Propagandadelikte 8 8 davon extremistisch 8 8 Gewaltdelikte 24 11 davon extremistisch 24 11 Fremdenfeindliche Straftaten davon extremistisch 0 0 davon Gewaltdelikte Antisemitische Straftaten 0 0 1 Im Bereich der keinem Extremismusph\u00e4nomen direkt zuzuordnenden politisch motivierten Straftaten wurden f\u00fcnf Gewaltdelikte erfasst, die durch \"Reichsb\u00fcrger\" verursacht wurden. -- 163 --","Politisch Politisch Politisch motivierte motivierte motivierte Kriminalit\u00e4t Kriminalit\u00e4t Kriminalit\u00e4t - Ausl\u00e4nder - religi\u00f6se - ausl\u00e4nIdeologie dische Ideologie 2016 2017119 2017 Straftaten Gesamt 22 6 4 davon extremistisch 19 6 4 Propagandadelikte 3 0 1 Gewaltdelikte 3 2 1 davon extremistisch 3 2 1 Fremdenfeindliche 1 2 2 Straftaten davon extremistisch 1 2 2 davon Gewaltdelikte 0 1 1 Antisemitische Straftaten 1 1 davon Gewaltdelikte 0 0 0 2 Ab dem 1.1.2017 wurde im polizeilichen Meldedienst \"Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t (PMK)\" aufgrund der aktuellen Entwicklung das entsprechende Definitionssystem dahingehend pr\u00e4zisiert, dass der \"Ph\u00e4nomenbereich der politisch motivierten Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t\" in die Bereiche \"Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t - religi\u00f6se Ideologie\" und \"Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t - ausl\u00e4ndische Ideologie\" unterteilt wurde (vgl. hierzu auch die Pressemitteilung des Ministeriums f\u00fcr Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern zur Entwicklung der Politisch motivierten Kriminalit\u00e4t 2017 Nr. 47 vom 23.04.2018). -- 164 --","-- 165 --","Anlage 2 Landesverfassungsschutzgesetz AmtlicheAbk\u00fcrzung: Quelle: LVerfSchGM-V Ausfertigungsdatum: 11.07.2001 Textnachweisab: Fundstelle: 01.01.2005 GVOBl. M-V 2001,261 Dokumenttyp: Gliederungs-Nr: Gesetz 12-4 Gesetz \u00fcber den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Landesverfassungsschutzgesetz - LVerfSchG M-V) Vom 11. Juli 2001 Zum 28.02.2017 aktuellste verf\u00fcgbare Fassung der Gesamtausgabe Stand: letzte ber\u00fccksichtigte \u00c4nderung: SS 27 ge\u00e4ndert durch Gesetz vom 13. Januar 2017 (GVOBl. M-V S. 2) Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Inhalts\u00fcbersicht Abschnitt 1 Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS1 Zweck des Verfassungsschutzes SS2 Organisation SS3 Bedienstete SS4 Zusammenarbeit SS5 Aufgaben des Verfassungsschutzes SS6 Begriffsbestimmungen SS7 Rahmen f\u00fcr die T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS8 Funktionelle Trennung von Polizei und Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS9 Formen der Datenerhebung -- 166 --","SS 10 Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln SS 10a Vertrauensleute und Verdeckte Mitarbeiter SS 11 Mitteilung an betroffene Personen SS 12 Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Abschnitt 2 Datenverarbeitung SS 13 Begriff der Datei und der Akte SS 14 Dateianordnung SS 15 Voraussetzung der Speicherung SS 16 Erfassung personenbezogener Daten von Minderj\u00e4hrigen SS 17 Speichern, Berichtigen, L\u00f6schen und Sperren personenbezogener Daten Abschnitt 3 Informations\u00fcbermittlung und Auskunftserteilung SS 18 Informations\u00fcbermittlung zwischen den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden SS 19 Informations\u00fcbermittlung an Bundesnachrichtendienst und Milit\u00e4rischen Abschirmdienst SS 20 Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an Polizei, Staatsanwaltschaft und andere Stellen SS 20a Projektbezogene gemeinsame Dateien SS 21 Informations\u00fcbermittlung an ausl\u00e4ndische Stellen SS 22 Informations\u00fcbermittlung an die \u00d6ffentlichkeit SS 23 Dokumentation und Grundlage der Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 24 Informations\u00fcbermittlung durch \u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 24a Informations\u00fcbermittlung durch nicht-\u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 24b Weitere Auskunftsverlangen SS 25 \u00dcbermittlungsverbote, Nachberichtspflicht SS 26 Auskunft an betroffene Personen Abschnitt 4 Kontrolle der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 27 Parlamentarische Kontrollkommission SS 28 Geheimhaltung SS 29 Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission -- 167 --","Abschnitt 5 Schlussvorschriften SS 30 Geltung des Landesdatenschutzgesetzes SS 31 (weggefallen) SS 32 In-Kraft-Treten, Au\u00dfer-Kraft-Treten Abschnitt 1 Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 1 *) Zweck des Verfassungsschutzes Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. Fu\u00dfnoten *) SS 1 ge\u00e4ndert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. April 2004. SS2 Organisation (1) Die Aufgaben des Verfassungsschutzes werden von der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wahrgenommen. Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist das Innenministerium. Es unterh\u00e4lt f\u00fcr diese Aufgaben eine besondere Abteilung. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf Dienststellen der Polizei, Dienststellen der Polizei d\u00fcrfen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht angegliedert werden. SS3 Bedienstete Mit Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde d\u00fcrfen nur Personen betraut werden, die nach ihrer Pers\u00f6nlichkeit und nach ihrem Verhalten die Gew\u00e4hr daf\u00fcr bieten, dass sie jederzeit f\u00fcr die Sicherung und Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eintreten. -- 168 --","SS4 Zusammenarbeit (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist verpflichtet, mit Bund und L\u00e4ndern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit besteht insbesondere in gegenseitiger Unterst\u00fctzung und Information sowie in der Unterhaltung gemeinsamer Einrichtungen. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden anderer L\u00e4nder d\u00fcrfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur im Einvernehmen, der Bund nach Ma\u00dfgabe bundesrechtlicher Vorschriften nur im Benehmen mit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Mecklenburg-Vorpommerns t\u00e4tig werden. SS5 Aufgaben des Verfassungsschutzes (1) Zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgabe sammelt und wertet die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sachund personenbezogene Daten, insbesondere Ausk\u00fcnfte, Nachrichten und Unterlagen aus \u00fcber 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes f\u00fcr eine fremde Macht im Geltungsbereich dieses Gesetzes, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden, 4. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) oder gegen das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. -- 169 --","(2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde informiert die zust\u00e4ndigen Stellen und die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. Sie kann dazu insbesondere Verfassungsschutzberichte ver\u00f6ffentlichen und Pr\u00e4vention im Rahmen von \u00d6ffentlichkeitsarbeit leisten. Den staatlichen Stellen soll erm\u00f6glicht werden, rechtzeitig die erforderlichen Ma\u00dfnahmen zur Abwehr der Gefahren nach Satz 1 zu treffen. (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wirkt mit 1. bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen nach Ma\u00dfgabe des Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetzes vom 22. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 114, 195), zuletzt ge\u00e4ndert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Januar 2009 (GVOBl. M-V S. 82), sowie bei Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen in den \u00fcbrigen gesetzlich bestimmten F\u00e4llen, 2. bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutz von im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. (4) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden ( Artikel 20 des Grundgesetzes). SS6 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, einen der in Absatz 3 genannten Verfassungsgrunds\u00e4tze zu beseitigen oder au\u00dfer Geltung zu setzen, 2. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihnen geh\u00f6rendes Gebiet abzutrennen, -- 170 --","3. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, den Bund, die L\u00e4nder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsf\u00e4higkeit erheblich zu beeintr\u00e4chtigen. (2) Eine Bestrebung im Sinne des Gesetzes ist insbesondere dann gegeben, wenn sie auf Gewaltanwendung gerichtet ist oder sonst ein k\u00e4mpferisches und aggressives Verhalten gegen\u00fcber den in Absatz 3 genannten Grunds\u00e4tzen erkennen l\u00e4sst. (3) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes z\u00e4hlen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszu\u00fcben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen, 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition, 4. die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung, 5. die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, 6. der Ausschluss jeder Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft und 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. (4) F\u00fcr einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdr\u00fccklich unterst\u00fctzt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu besch\u00e4digen. -- 171 --","(5) Betroffene Personen sind Personen, bei denen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr T\u00e4tigkeiten oder Bestrebungen gem\u00e4\u00df SS 5 Abs. 1 vorliegen. Dritte sind Personen, bei denen keine derartigen Anhaltspunkte vorliegen. (6) Gewalt im Sinne dieses Gesetzes ist die Anwendung k\u00f6rperlichen Zwanges gegen Personen und die gewaltt\u00e4tige Einwirkung auf Sachen. SS7 Rahmen f\u00fcr die T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf sachund personenbezogene Daten nur erheben, verarbeiten und nutzen, soweit sie zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlich sind. Voraussetzung f\u00fcr die Sammlung von Informationen im Sinne des SS 5 Abs. 1 ist das Vorliegen tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte, die, insgesamt betrachtet und unter Einbeziehung nachrichtendienstlicher Erfahrungen, den Verdacht einer der in SS 5 Abs. 1 genannten Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten rechtfertigen. Die Art und der Umfang des Umgangs mit Daten richtet sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes. Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, gilt das Landesdatenschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern. (2) Zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nur die dazu erforderlichen Ma\u00dfnahmen ergreifen; dies gilt insbesondere f\u00fcr den Umgang mit personenbezogenen Daten. Von mehre ren m\u00f6glichen und geeigneten Ma\u00dfnahmen hat sie diejenige zu treffen, die den einzelnen, insbesondere in seinen Grundrechten, und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeintr\u00e4chtigt. Eine Ma\u00dfnahme darf nicht zu einem Nachteil f\u00fchren, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis steht. Sie ist nur so lange zul\u00e4ssig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann. SS8 Funktionelle Trennung von Polizei und Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Polizeiliche Befugnisse stehen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht zu; sie darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Ma\u00dfnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. -- 172 --","SS9 Formen der Datenerhebung (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten der betroffenen Person auch ohne deren Kenntnis bei ihr und bei Dritten erheben, wenn 1. tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr den Verdacht von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten gem\u00e4\u00df SS 5 Abs. 1 vorliegen, 2. dies f\u00fcr die Erforschung und Bewertung von gewaltt\u00e4tigen Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich ist oder 3. dies zur Schaffung oder Erhaltung nachrichtendienstlicher Zug\u00e4nge \u00fcber Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 erforderlich ist. Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person mit ihrer Kenntnis erhoben, so ist sie \u00fcber die Freiwilligkeit der Mitwirkung und den Verwendungszweck aufzukl\u00e4ren. Die Aufkl\u00e4rungspflicht umfasst bei einer beabsichtigten \u00dcbermittlung auch den Empf\u00e4nger der Daten. Die Aufkl\u00e4rung kann unterbleiben, wenn die Tatsache, dass die Erhebung f\u00fcr Zwecke des Verfassungsschutzes erfolgt, aus besonderen Gr\u00fcnden nicht bekannt werden soll. (2) Personenbezogene Daten von Dritten d\u00fcrfen ohne deren Kenntnis nur erhoben werden, wenn 1. dies f\u00fcr die Erforschung von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 vor\u00fcbergehend erforderlich ist, 2. die Erforschung des Sachverhaltes auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert w\u00e4re und 3. \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Belange der betroffenen Personen nicht entgegenstehen. Daten Dritter d\u00fcrfen auch erhoben werden, wenn sie mit zur Aufgabenerf\u00fcllung erforderlichen Informationen untrennbar verbunden sind. Daten, die f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis der zu speichernden Informationen nicht erforderlich sind, sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Dies gilt nicht, wenn die L\u00f6schung nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand m\u00f6glich ist. In diesem Fall sind die Daten zu sperren; die gesperrten Daten d\u00fcrfen nicht mehr genutzt werden. -- 173 --","(3) Ist zum Zwecke der Sammlung von Informationen die Weitergabe personenbezogener Daten unerl\u00e4sslich, so d\u00fcrfen schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person oder Dritter nur im unvermeidbaren Umfang beeintr\u00e4chtigt werden. SS 10 Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur verdeckten Informationsbeschaffung, insbesondere zur verdeckten Erhebung personenbezogener Daten, nur folgende nachrichtendienstliche Mittel anwenden: 1. Inanspruchnahme von Vertrauensleuten nach Ma\u00dfgabe des SS 10a, sonstigen Informanten und Gew\u00e4hrspersonen; 2. Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern nach Ma\u00dfgabe des SS 10a; 3. Observationen; 4. Bildaufzeichnungen (Fotografieren, Filmen und Videografieren) au\u00dferhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes; 5. verdeckte Ermittlungen und Befragungen; 6. verdecktes Mith\u00f6ren ohne Inanspruchnahme technischer Mittel; 7. verdecktes Mith\u00f6ren und Aufzeichnen des nicht \u00f6ffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel au\u00dferhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes; 8. Beobachtung des Funkverkehrs auf nicht f\u00fcr den allgemeinen Empfang bestimmten Kan\u00e4len; 9. Verwendung fingierter biographischer, beruflicher oder gewerblicher Angaben (Legenden) mit Ausnahme solcher beruflicher Angaben, die sich auf die in Satz 3 genannten Personen beziehen; 10. Beschaffung, Herstellung und Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen; -- 174 --","11. \u00dcberwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Ma\u00dfgabe des aufgrund von Artikel 10 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes; 12. verdecktes Beobachten und sonstiges Aufkl\u00e4ren des Internets, ohne dass der Schutzbereich des Artikels 10 des Grundgesetzes (Brief-, Postund Fernmeldegeheimnis) ber\u00fchrt ist, insbesondere die verdeckte Teilnahme an den Kommunikationseinrichtungen des Internets sowie die Suche nach ihnen. (2) Die Mittel nach Absatz 1 d\u00fcrfen nur angewendet werden, wenn 1. die Voraussetzungen des SS 9 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 vorliegen, 2. sich ihr Einsatz gegen Dritte richtet, deren Einbeziehung in eine solche Ma\u00dfnahme unumg\u00e4nglich ist, um auf diese Weise Erkenntnisse \u00fcber sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht oder Bestrebungen zu gewinnen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die im SS 5 Abs. 1 Nr. 1 und 3 genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind oder 3. dies zur Abschirmung der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenst\u00e4nde und Nachrichtenzug\u00e4nge des Verfassungsschutzes gegen sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten erforderlich ist. Die Mittel nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 9 und 10 d\u00fcrfen auch f\u00fcr Vertrauensleute angewendet werden, wenn dies zur Erf\u00fcllung eines dienstlichen Auftrags oder zu ihrem Schutz erforderlich ist. (3) Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel gem\u00e4\u00df Absatz 1 ist unzul\u00e4ssig, wenn die Informationsbeschaffung auf andere, die betroffene Person weniger beeintr\u00e4chtigende Weise m\u00f6glich ist. Eine geringere Beeintr\u00e4chtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Daten aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen oder durch \u00dcbermittlung nach SS 24 gewonnen werden k\u00f6nnen. Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel darf nicht au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zur Bedeutung des aufzukl\u00e4renden Sachverhaltes stehen. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobenen Daten nur f\u00fcr die in SS 9 Abs. 1 genannten Zwecke nutzen. Daten, die f\u00fcr diese Zwecke nicht erforderlich sind, sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Sind diese Daten mit anderen, f\u00fcr die in SS 9 Abs. 1 genannten Zwecke erforderlichen Daten derart verbun-- 175 --","den, dass sie nicht oder nur mit einem unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfen Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen, so sind diese Daten zu sperren; sie d\u00fcrfen nicht mehr genutzt werden. (4) Wirkt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen im Sinne des SS 5 Abs. 3 Nr. 1 mit, so darf sie nur das nachrichtendienstliche Mittel der Tarnung von Mitarbeitern anwenden. (5) Die Beh\u00f6rden des Landes sowie die Kommunalbeh\u00f6rden sind verpflichtet, der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Hilfe f\u00fcr Tarnungsma\u00dfnahmen zu leisten. (6) Die Anwendung des nachrichtendienstlichen Mittels nach Absatz 1 Nr. 7 bedarf im Einzelfall der Zustimmung des Innenministers, im Falle seiner Verhinderung der des Staatssekret\u00e4rs, und der Zustimmung der nach dem Ausf\u00fchrungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu dem aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes gebildeten Kommission; bei Gefahr im Verzug ist unverz\u00fcglich die Genehmigung dieser Kommission nachtr\u00e4glich einzuholen. Die durch solche Ma\u00dfnahmen erhobenen personenbezogenen Daten d\u00fcrfen nur nach Ma\u00dfgabe des aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes verwendet werden. (7) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf unter den Voraussetzungen des SS 24a Abs. 2 technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendger\u00e4tes und zur Ermittlung der Ger\u00e4teoder Kartennummer einsetzen. Die Ma\u00dfnahme ist nur zul\u00e4ssig, wenn ohne Einsatz technischer Mittel nach Satz 1 die Ermittlung des Standortes oder die Ermittlung der Ger\u00e4teoder Kartennummer aussichtslos oder wesentlich erschwert w\u00e4re. Sie darf sich nur gegen die in SS 24a Abs. 3 Nr. 1 und 2 Buchstabe b bezeichneten Personen richten. F\u00fcr die Verarbeitung der Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. Personenbezogene Daten eines Dritten d\u00fcrfen anl\u00e4sslich solcher Ma\u00dfnahmen nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gr\u00fcnden zur Erreichung des Zweckes nach Satz 1 unvermeidbar ist. Sie unterliegen einem absoluten Verwendungsverbot und sind nach Beendigung der Ma\u00dfnahme unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. SS 24a Abs. 4 bis 6 gilt entsprechend. Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschr\u00e4nkt. -- 176 --","SS 10a Vertrauensleute und Verdeckte Mitarbeiter (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf 1. Privatpersonen, deren planm\u00e4\u00dfige, dauerhafte Zusammenarbeit mit ihr Dritten nicht bekannt ist (Vertrauensleute), und 2. eigene Mitarbeiter unter einer ihnen verliehenen und auf Dauer angelegten Legende (Verdeckte Mitarbeiter) zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen unter den Voraussetzungen des SS 10 Absatz 2 einsetzen. Ein dauerhafter Einsatz zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nummer 1 und 4 ist nur bei Bestrebungen von erheblicher Bedeutung zul\u00e4ssig, insbesondere, wenn sie darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewalt vorzubereiten. (2) Vertrauensleute und Verdeckte Mitarbeiter d\u00fcrfen weder zur Gr\u00fcndung von Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nr. 1, 3 oder 4 noch zur steuernden Einflussnahme auf derartige Bestrebungen eingesetzt werden. Sie d\u00fcrfen in solchen Personenzusammenschl\u00fcssen oder f\u00fcr solche Personenzusammenschl\u00fcsse, einschlie\u00dflich strafbarer Vereinigungen, t\u00e4tig werden, um deren Bestrebungen aufzukl\u00e4ren. Im \u00dcbrigen ist im Einsatz eine Beteiligung an Bestrebungen nur zul\u00e4ssig, wenn sie 1. nicht in Individualrechte eingreift, 2. von den an den Bestrebungen Beteiligten derart erwartet wird, dass sie zur Gewinnung und Sicherung der Informationszug\u00e4nge unumg\u00e4nglich ist, und 3. nicht au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zur Bedeutung des aufzukl\u00e4renden Sachverhalts steht. Sofern zureichende tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass Vertrauensleute oder Verdeckte Mitarbeiter rechtswidrig einen Straftatbestand von erheblicher Bedeutung verwirklicht haben, soll der Einsatz unverz\u00fcglich beendet und die Strafverfolgungsbeh\u00f6rde unterrichtet werden. \u00dcber Ausnahmen nach Satz 4 entscheidet der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter. -- 177 --","(3) \u00dcber die Verpflichtung von Vertrauensleuten entscheidet der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter. Als Vertrauensleute d\u00fcrfen Personen nicht angeworben und eingesetzt werden, die 1. nicht voll gesch\u00e4ftsf\u00e4hig, insbesondere minderj\u00e4hrig sind, 2. von den Geldoder Sachzuwendungen f\u00fcr die T\u00e4tigkeit auf Dauer als alleinige Lebensgrundlage abh\u00e4ngen w\u00fcrden, 3. an einem Aussteigerprogramm teilnehmen, 4. im Bundeszentralregister mit einer Verurteilung wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bew\u00e4hrung ausgesetzt worden ist, eingetragen sind, 5. Mitglied des Europ\u00e4ischen Parlaments, des Deutschen Bundestages, eines Landesparlaments oder Mitarbeiter eines solchen Mitglieds sind oder 6. berechtigt sind, in Strafsachen aus beruflichen Gr\u00fcnden das Zeugnis zu verweigern (SSSS 53 und 53a der Strafprozessordnung), wenn sie zur Beschaffung von Informationen \u00fcber Sachverhalte eingesetzt werden sollen, auf die sich ihr Zeugnisverweigerungsrecht bezieht; Informationen, die diese Personen unter Verletzung des SS 203 des Strafgesetzbuches rechtswidrig an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde weiterzugeben beabsichtigen, d\u00fcrfen von dieser nicht entgegengenommen werden. Der Leiter der Verfassungsschutzabteilung kann eine Ausnahme von Nummer 4 zulassen, wenn die Verurteilung nicht als T\u00e4ter eines Totschlags (SSSS 212, 213 StGB) oder einer allein mit lebenslanger Haft bedrohten Straftat erfolgt ist und der Einsatz zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen, die auf die Begehung von in SS 3 Absatz 1 des Artikel 10-Gesetzes bezeichneten Straftaten gerichtet sind, unerl\u00e4sslich ist. Im Falle einer Ausnahme nach Satz 3 ist der Einsatz nach h\u00f6chstens sechs Monaten zu beenden, wenn er zur Erforschung der in Satz 3 genannten Bestrebungen nicht zureichend gewichtig beigetragen hat. Auch im Weiteren ist die Qualit\u00e4t der gelieferten Informationen fortlaufend zu bewerten. Das Ministerium f\u00fcr Inneres und Sport tr\u00e4gt der Parlamentarischen Kontrollkommission mindestens einmal im Jahr einen Lagebericht zum Einsatz von Vertrauensleuten vor. -- 178 --","(4) Zum Absehen von der Verfolgung von im Einsatz begangenen Vergehen oder der R\u00fccknahme einer bereits erhobenen Klage und der Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft findet SS 9a Absatz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes Anwendung. SS 11 Mitteilung an betroffene Personen Betroffenen Personen sind Ma\u00dfnahmen nach SS 10 Abs. 6 Satz 1 nach ihrer Beendigung mitzuteilen, sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zweckes des Eingriffs ausgeschlossen werden kann. L\u00e4sst sich im Zeitpunkt der Beendigung der Ma\u00dfnahme noch nicht abschlie\u00dfend beurteilen, ob diese Voraussetzung erf\u00fcllt ist, unterbleibt die Mitteilung so lange, bis eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Ma\u00dfnahme ausgeschlossen werden kann. Die nach dem Ausf\u00fchrungsgesetz zu dem aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes gebildete Kommission ist \u00fcber die Gr\u00fcnde, die einer Mitteilung entgegenstehen, zu unterrichten; h\u00e4lt sie eine Mitteilung f\u00fcr geboten, so ist diese unverz\u00fcglich zu veranlassen. SS 12 Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur Aufkl\u00e4rung 1. von Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, 2. von Bestrebungen im Sinne des SS 5 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 bei \u00f6ffentlichen Stellen gef\u00fchrte Dateien, Akten und Register einsehen. (2) Eine solche Einsichtnahme ist nur zul\u00e4ssig, wenn 1. die Aufkl\u00e4rung auf andere Weise nicht m\u00f6glich erscheint, insbesondere durch eine \u00dcbermittlung der Daten durch die registerf\u00fchrende Stelle der Zweck der Ma\u00dfnahme gef\u00e4hrdet w\u00fcrde, 2. die betroffenen Personen durch eine anderweitige Aufkl\u00e4rung unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig beeintr\u00e4chtigt werden w\u00fcrden und -- 179 --","3. eine besondere gesetzliche Geheimhaltungsvorschrift oder ein Berufsgeheimnis der Einsichtnahme nicht entgegensteht. (3) Die auf diese Weise gewonnenen Erkenntnisse d\u00fcrfen nur zu den in Absatz 1 genannten Zwecken verwendet werden. Daten, die f\u00fcr diese Zwecke nicht erforderlich sind, sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Sind diese Daten mit anderen, f\u00fcr die in Absatz 1 genannten Zwecke erforderlichen Daten derart verbunden, dass sie nicht oder nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfem Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen, so sind diese Daten zu sperren; sie d\u00fcrfen nicht mehr genutzt werden. (4) \u00dcber die Einsichtnahme ist ein gesonderter Nachweis zu f\u00fchren, aus dem ihr Zweck, die in Anspruch genommene Stelle sowie die Namen der betroffenen Person, deren Daten f\u00fcr eine weitere Verwendung erforderlich sind, hervorgehen. Diese Aufzeichnungen sind gesondert aufzubewahren, durch technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Erstellung folgt, zu vernichten. Dieser Nachweis ist der Parlamentarischen Kontrollkommission auf Wunsch vorzulegen. Abschnitt 2 Datenverarbeitung SS 13 Begriff der Datei und der Akte (1) Eine Datei im Sinne dieses Gesetzes ist 1. eine Sammlung personenbezogener Daten, die durch automatisierte Verfahren verarbeitet und ausgewertet werden kann (automatisierte Datei) oder 2. jede sonstige Sammlung gleichartig aufgebauter personenbezogener Daten, die nach bestimmten Merkmalen geordnet und ausgewertet werden kann (nicht-automatisierte Datei). (2) Eine Akte ist jede sonstige Sammlung von amtlichen oder dienstlichen Zwecken dienenden Unterlagen, die in einem inhaltlichen Bezug zueinander stehen und auch personenbezogene Daten enthalten k\u00f6n-- 180 --","nen. Dazu z\u00e4hlen auch Bildund Tonmedien. Akten oder Ausz\u00fcge aus Akten d\u00fcrfen auch in elektronischer Form gef\u00fchrt werden. Eine Abfrage personenbezogener Daten mittels automatisierter Verarbeitung ist nur zul\u00e4ssig, wenn f\u00fcr sie die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 15 Absatz 1 oder SS 16 Absatz 1 vorliegen. Der automatisierte Abgleich dieser personenbezogenen Daten ist nur beschr\u00e4nkt auf Akten eng umgrenzter Anwendungsgebiete zul\u00e4ssig. Bei jeder Abfrage sind f\u00fcr Zwecke der Datenschutzkontrolle der Zeitpunkt, die Angaben, die die Feststellung der abgefragten Daten erm\u00f6glichen, sowie Angaben zur Feststellung des Abfragenden zu protokollieren. Die protokollierten Daten d\u00fcrfen nur f\u00fcr Zwecke der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betriebs der Datenverarbeitungsanlage verwendet werden. Die Protokolldaten sind am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Protokollierung folgt, zu l\u00f6schen. SS 14 Dateianordnung (1) F\u00fcr jede automatisierte Datei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sind in einer Dateianordnung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde festzulegen: 1. Bezeichnung der Datei, 2. Zweck der Datei, 3. Inhalt, Umfang, Voraussetzungen der Speicherung, \u00dcbermittlung und Nutzung, 4. Berechtigung zur Eingabe von Daten, 5. Zugangsberechtigung, 6. \u00dcberpr\u00fcfungsfristen und Speicherungsdauer, 7. Protokollierung. (2) Der Landesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz ist vor Erlass der Dateianordnung anzuh\u00f6ren. -- 181 --","SS 15 Voraussetzung der Speicherung (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben personenbezogene Informationen in Dateien nur speichern, wenn die Voraussetzungen ihrer Erhebung gem\u00e4\u00df SS 9 Absatz 1 oder 2 vorliegen. (2) Unterlagen, die nach Absatz 1 gespeicherte Angaben belegen, d\u00fcrfen auch gespeichert werden, wenn in ihnen weitere personenbezogene Daten Dritter enthalten sind. Eine Abfrage von Daten Dritter ist unzul\u00e4ssig. (3) Bundesgesetzliche Vorschriften \u00fcber die Datenverarbeitung in gemeinsamen Dateien der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder bleiben unber\u00fchrt. SS 16 Erfassung personenbezogener Daten von Minderj\u00e4hrigen (1) Personenbezogene Daten von Minderj\u00e4hrigen d\u00fcrfen in Dateien und Akten nur erfasst werden, wenn 1. diese zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Daten beziehen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und 2. der Verdacht einer geheimdienstlichen T\u00e4tigkeit (SS 5 Absatz 1 Nummer 2) oder einer Bestrebung im Sinne des SS 5 Absatz 1 Nummer 1 oder 3 besteht, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen verfolgt wird. (2) Personenbezogene Daten \u00fcber Minderj\u00e4hrige nach Vollendung des 16. und vor Vollendung des 18. Lebensjahres sind nach zwei Jahren auf die Erforderlichkeit der Erfassung zu \u00fcberpr\u00fcfen und sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren zu l\u00f6schen, es sei denn, dass nach Eintritt der Vollj\u00e4hrigkeit weitere Erkenntnisse nach SS 5 Absatz 1 angefallen sind. SS 17 Speichern, Berichtigen, L\u00f6schen und Sperren personenbezogener Daten (1) Umfang und Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind auf das f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erforderliche Ma\u00df zu beschr\u00e4nken. -- 182 --","(2) Wird die Richtigkeit von personenbezogenen Daten von betroffenen Personen bestritten, so ist dies in der Akte und Datei zu vermerken oder auf sonstige Weise festzuhalten. Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Dabei muss nachvollziehbar bleiben, in welchem Zeitraum und aus welchem Grund sie unrichtig waren. Die Daten sind zu erg\u00e4nzen, wenn sie unvollst\u00e4ndig sind und dadurch schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person beeintr\u00e4chtigt sein k\u00f6nnen. (3) Personenbezogene Daten in Dateien sind zu l\u00f6schen, wenn ihre Erhebung oder Speicherung unzul\u00e4ssig war oder ihre Kenntnis f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung nicht mehr erforderlich ist. Bei jeder Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, sp\u00e4testens aber nach f\u00fcnf Jahren, sind die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten auf ihre Erforderlichkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen. Soweit die Daten Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nummer 1 betreffen, sind sie sp\u00e4testens zehn Jahre, soweit sie Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nummer 3 oder 4 betreffen, sp\u00e4testens f\u00fcnfzehn Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu l\u00f6schen, es sei denn, der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter trifft im Einzelfall ausnahmsweise eine andere Entscheidung. (4) Personenbezogene Daten sind in Dateien zu sperren, soweit durch ihre L\u00f6schung schutzw\u00fcrdige Belange der betroffenen Person oder von Dritten beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. Ein schutzw\u00fcrdiges Interesse liegt auch vor, wenn die betroffene Person einen Antrag nach SS 26 Absatz 1 Satz 1 gestellt hat. Anstelle der L\u00f6schung tritt auch dann eine Sperrung, wenn die nach Absatz 3 zu l\u00f6schenden Daten mit anderen Daten derart verbunden sind, dass sie nicht oder nur mit einem unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfen Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen. Die gesperrten Daten d\u00fcrfen ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht mehr genutzt werden. (5) Eine Akte ist zu vernichten, wenn sie insgesamt zur Aufgabenerf\u00fcllung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht oder nicht mehr erforderlich ist. Die Erforderlichkeit ist bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren, zu pr\u00fcfen. Eine Vernichtung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch sie schutzw\u00fcrdige Interessen des Betroffenen beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. Dies ist auch dann gegeben, wenn eine betroffene Person einen Antrag nach SS 26 Absatz 1 Satz 1 gestellt hat. In diesen F\u00e4llen ist die Akte zu sperren und mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen. Sie darf nur f\u00fcr den Zweck verwendet werden, f\u00fcr den sie gesperrt worden ist oder wenn es zur Abwehr einer erheblichen Gefahr unerl\u00e4sslich ist. Eine Vernichtung der Akte erfolgt -- 183 --","nicht, wenn sie nach den Vorschriften des Landesarchivgesetzes dem Landesarchiv zur \u00dcbernahme anzubieten und zu \u00fcbergeben ist. (6) Personenbezogene Daten, die ausschlie\u00dflich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, d\u00fcrfen nur f\u00fcr diesen Zweck verwendet werden. Abschnitt 3 Informations\u00fcbermittlung und Auskunftserteilung SS 18 Informations\u00fcbermittlung zwischen den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde unterrichtet das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder \u00fcber alle Angelegenheiten, deren Kenntnis zur Erf\u00fcllung der Aufgaben der empfangenden Stellen erforderlich ist. SS 19 Informations\u00fcbermittlung an Bundesnachrichtendienst und Milit\u00e4rischen Abschirmdienst Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde \u00fcbermittelt dem Bundesnachrichtendienst und dem Milit\u00e4rischen Abschirmdienst die ihr bekannt gewordenen Informationen, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die \u00dcbermittlung f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Aufgaben der empfangenden Stelle erforderlich ist. Handelt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde auf Ersuchen, so ist sie zur \u00dcbermittlung nur verpflichtet und berechtigt, wenn sich die tats\u00e4chlichen Anhaltspunkte aus den Angaben der ersuchenden Beh\u00f6rde ergeben. SS 20 Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an Polizei, Staatsanwaltschaft und andere Stellen (1) Die im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben gewonnenen Erkenntnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, die nicht personenbezogen sind, k\u00f6nnen an andere Beh\u00f6rden und Stellen, insbesondere an die Polizei und Staatsanwaltschaften, \u00fcbermittelt werden, wenn sie f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung der empfangenden Stellen erforderlich sein k\u00f6nnen. -- 184 --","(2) Personenbezogene Daten \u00fcbermittelt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde von sich aus an die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei, sofern aufgrund der bei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorliegenden Informationen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die \u00dcbermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist. Delikte nach Satz 1 sind die in SS 74a Abs. 1 und SS 120 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), zuletzt ge\u00e4ndert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1756), genannten Straftaten sowie sonstige Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des T\u00e4ters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, dass sie gegen die in Artikel 73 Nr. 10 Buchstabe b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind. (3) Personenbezogene Daten darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorbehaltlich des Absatzes 4 \u00fcbermitteln 1. an die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei, sofern aufgrund der bei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorliegenden Informationen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass jemand eine Straftat plant oder begangen hat, die im Mindestma\u00df mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bedroht ist, oder wenn es zum Schutz vor Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 erforderlich ist, 2. an andere staatliche Beh\u00f6rden und an die der Aufsicht des Landes unterstellten Gebietsk\u00f6rperschaften, wenn dies zum Schutz vor Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 erforderlich ist, 3. an Stellen, die mit dem \u00dcberpr\u00fcfungsverfahren nach SS 5 Absatz 3 Nummer 1 befasst sind, 4. an andere Stellen, wenn es zum Schutz vor Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes unverzichtbar ist. In den F\u00e4llen der Nummer 4 entscheidet der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter. (4) Personenbezogene Daten, die mit den nachrichtendienstlichen Mitteln nach SS 10 Absatz 1 erhoben wurden, darf die Verfassungsschutz-- 185 --","beh\u00f6rde an die Staatsanwaltschaften, die Finanzbeh\u00f6rden nach SS 386 Absatz 1 der Abgabenordnung, die Polizei, die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbeh\u00f6rden, die Beh\u00f6rden des Zollfahndungsdienstes sowie anderer Zolldienststellen, soweit diese Aufgaben nach dem Bundespolizeigesetz wahrnehmen, nur \u00fcbermitteln, soweit dies erforderlich ist zur 1. Erf\u00fcllung eigener Aufgaben der Informationsgewinnung, 2. Abwehr einer im Einzelfall bestehenden Gefahr f\u00fcr den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder f\u00fcr Leib, Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person oder f\u00fcr Sachen von erheblichem Wert, deren Erhaltung im \u00f6ffentlichen Interesse geboten ist, 3. Verhinderung oder sonstigen Verh\u00fctung von Straftaten von erheblicher Bedeutung oder 4. Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung. (5) Soweit es zur Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten gem\u00e4\u00df Absatz 2 erforderlich ist, k\u00f6nnen die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten im Einzelfall verlangen. Das Ersuchen bedarf der Schriftform, ist zu begr\u00fcnden und zu dokumentieren. Eine \u00dcbermittlung unterbleibt, sofern \u00fcbergeordnete Bedenken aus den Aufgaben des Verfassungsschutzes der \u00dcbermittlung entgegenstehen. Die Entscheidung trifft der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter. Die Ablehnung ist zu dokumentieren und zu begr\u00fcnden. Nach Wegfall der Ablehnungsgr\u00fcnde ist die Auskunft auf Verlangen nachzuholen. (6) Die nach Absatz 2 bis 4 oder 5 \u00fcbermittelten personenbezogenen Daten darf die empfangende Stelle nur zu dem Zweck verwenden, zu dessen Erf\u00fcllung sie ihr \u00fcbermittelt wurden. Auf diese Einschr\u00e4nkung ist die empfangende Stelle hinzuweisen. SS 20a Projektbezogene gemeinsame Dateien (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde kann f\u00fcr die Dauer einer befristeten projektbezogenen Zusammenarbeit mit dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, den \u00fcbrigen Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz, dem Milit\u00e4-- 186 --","rischen Abschirmdienst, dem Bundesnachrichtendienst, dem Zollkriminalamt sowie den Polizeibeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder eine gemeinsame Datei errichten. Die projektbezogene Zusammenarbeit soll nach Ma\u00dfgabe der Aufgaben und Befugnisse der in Satz 1 genannten Beh\u00f6rden den Austausch und die gemeinsame Auswertung von Erkenntnissen zu Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind, bewirken. Personenbezogene Daten zu Bestrebungen nach Satz 2 d\u00fcrfen unter Einsatz der gemeinsamen Datei durch die an der projektbezogenen Zusammenarbeit beteiligten Beh\u00f6rden im Rahmen ihrer Befugnisse verwendet werden, soweit dies in diesem Zusammenhang zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Bei der weiteren Verwendung der personenbezogenen Daten finden f\u00fcr die beteiligten Beh\u00f6rden die jeweils f\u00fcr sie geltenden Vorschriften \u00fcber die Verwendung von Daten Anwendung. (2) SS 22a Absatz 2 bis 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes findet entsprechende Anwendung. SS 21 Informations\u00fcbermittlung an ausl\u00e4ndische Stellen Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten im Einvernehmen mit dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz an ausl\u00e4ndische \u00f6ffentliche Stellen sowie an \u00fcberund zwischenstaatliche Stellen \u00fcbermitteln, soweit die \u00dcbermittlung in einem Gesetz, einem Rechtsakt der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften oder in einer internationalen Vereinbarung geregelt ist. Eine \u00dcbermittlung darf auch erfolgen, wenn sie 1. zum Schutz von Leib oder Leben erforderlich ist oder 2. zur Erf\u00fcllung eigener Aufgaben, insbesondere in F\u00e4llen grenz\u00fcberschreitender T\u00e4tigkeiten der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, unumg\u00e4nglich ist und im Empf\u00e4ngerland gleichwertige Datenschutzregelungen gelten. Die \u00dcbermittlung unterbleibt, wenn ihr ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person, insbesondere deren Schutz vor einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. SS 20 Abs. 5 gilt entsprechend; die -- 187 --","empfangende Stelle ist dar\u00fcber hinaus darauf hinzuweisen, dass sich die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorbeh\u00e4lt, Auskunft \u00fcber die Verarbeitung der \u00fcbermittelten Daten zu verlangen. SS 22 Informations\u00fcbermittlung an die \u00d6ffentlichkeit Bei der Unterrichtung der \u00d6ffentlichkeit, einschlie\u00dflich der Medien, \u00fcber Erkenntnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist die \u00dcbermittlung von personenbezogenen Daten nur zul\u00e4ssig, wenn es zu einer sachgem\u00e4\u00dfen Information erforderlich ist und schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person nicht entgegenstehen. Werden von der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde personenbezogene Daten an die \u00d6ffentlichkeit gegeben, so ist im Einzelfall zu pr\u00fcfen, ob vorab eine Benachrichtigung der betroffenen Person oder des Dritten geboten ist. SS 23 Dokumentation und Grundlage der Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Die \u00dcbermittlung von personenbezogenen Daten ist zu dokumentieren. Vor der Daten\u00fcbermittlung soll der Akteninhalt gew\u00fcrdigt und der Daten\u00fcbermittlung zugrunde gelegt werden. Erkennbar unvollst\u00e4ndige Daten sind vor der \u00dcbermittlung im Rahmen der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit durch Einholung zus\u00e4tzlicher Ausk\u00fcnfte zu vervollst\u00e4ndigen, anderenfalls ist auf die Unvollst\u00e4ndigkeit hinzuweisen. SS 24 *) Informations\u00fcbermittlung durch \u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde kann von den Beh\u00f6rden des Landes und den der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts nur die \u00dcbermittlung von Daten verlangen, die diesen Stellen im Rahmen ihrer Aufgaben vorliegen und die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes erforderlich sind. Voraussetzung hierf\u00fcr ist, dass die betreffenden Daten nicht aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen oder nur mit \u00fcberm\u00e4\u00dfigem Aufwand oder nur durch eine die betroffene Person st\u00e4rker belastende Ma\u00dfnahme erhoben werden k\u00f6nnen. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde braucht Ersuchen nicht zu begr\u00fcnden, soweit dies dem Schutz der betroffenen Person dient oder eine Begr\u00fcndung den Zweck der Ma\u00dfnahme gef\u00e4hrden w\u00fcrde. -- 188 --","(3) Die in Absatz 1 genannten Stellen \u00fcbermitteln von sich aus der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde alle ihnen im Rahmen ihrer Aufgaben vorliegenden Daten \u00fcber Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen verfolgt werden, und \u00fcber geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten. Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei \u00fcbermitteln dar\u00fcber hinaus auch andere ihnen im Rahmen ihrer Aufgabenerf\u00fcllung bekannt gewordene Daten \u00fcber Bestrebungen im Sinne des SS 5 Abs. 1. Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund einer Ma\u00dfnahme nach SS 100a der Strafprozessordnung bekannt geworden sind, ist nur zul\u00e4ssig, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass jemand eine der im aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetz als Voraussetzung f\u00fcr eine Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahme genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund anderer strafprozessualer Zwangsma\u00dfnahmen bekannt geworden sind, ist nur zul\u00e4ssig, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr geheimdienstliche oder sicherheitsgef\u00e4hrdende T\u00e4tigkeiten oder gewaltt\u00e4tige Bestrebungen bestehen. Auf die nach Satz 3 \u00fcbermittelten Daten und die dazugeh\u00f6renden Unterlagen finden die im aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetz enthaltenen Bestimmungen \u00fcber die Nutzung, \u00dcbermittlung und Vernichtung von Daten entsprechende Anwendung. Die nach Satz 4 \u00fcbermittelten Daten d\u00fcrfen nur zur Erforschung geheimdienstlicher oder sicherheitsgef\u00e4hrdender T\u00e4tigkeiten oder gewaltt\u00e4tiger Bestrebungen genutzt werden. (4) Vorschriften zur Daten\u00fcbermittlung an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nach anderen Gesetzen bleiben unber\u00fchrt. (5) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat die \u00fcbermittelten Daten nach ihrem Eingang unverz\u00fcglich darauf zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob sie f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer in SS 5 genannten Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Pr\u00fcfung, dass sie nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverz\u00fcglich zu vernichten. Die Vernichtung unterbleibt, wenn die Unterlagen von anderen Daten, die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen; in diesem Fall sind die Daten gesperrt und entsprechend zu kennzeichnen. (6) Soweit andere gesetzliche Vorschriften nicht besondere Regelungen \u00fcber die Dokumentation treffen, haben die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde und die \u00fcbermittelnde Stelle die Daten\u00fcbermittlung zu dokumentieren. Fu\u00dfnoten *) SS 24 \u00dcberschrift neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. April 2004. -- 189 --","SS 24a Informations\u00fcbermittlung durch nicht-\u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf im Einzelfall bei denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Postdienstleistungen oder Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, Auskunft \u00fcber Daten einholen, die f\u00fcr die Begr\u00fcndung, inhaltliche Ausgestaltung, \u00c4nderung oder Beendigung eines Vertragsverh\u00e4ltnisses \u00fcber Postdienstleistungen oder Telemediendienste (Bestandsdaten) gespeichert worden sind, soweit dies zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf im Einzelfall Auskunft einholen bei 1. Luftfahrtunternehmen zu Namen und Anschriften des Kunden sowie zur Inanspruchnahme und den Umst\u00e4nden von Transportleistungen, insbesondere zum Zeitpunkt von Abfertigung und Abflug und zum Buchungsweg, 2. Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen zu Konten, Konteninhabern und sonstigen Berechtigten sowie weiteren am Zahlungsverkehr Beteiligten und zu Geldbewegungen und Geldanlagen, insbesondere \u00fcber Kontostand und Zahlungseinund -ausg\u00e4nge, 3. denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Postdienstleistungen erbringen oder daran mitwirken, zu den Umst\u00e4nden des Postverkehrs, 4. denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken, zu Verkehrsdaten nach SS 96 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 sowie SS 113a des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198) ge\u00e4ndert worden ist, und sonstigen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation notwendigen Verkehrsdaten und 5. denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, zu a) Merkmalen zur Identifikation des Nutzers eines Telemediums, b) Angaben \u00fcber Beginn und Ende sowie \u00fcber den Umfang der jeweiligen Nutzung und -- 190 --","c) Angaben \u00fcber die vom Nutzer in Anspruch genommenen Telemediendienste, soweit dies zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten erforderlich ist und tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr schwerwiegende Gefahren f\u00fcr die in SS 5 Abs. 1 genannten Schutzg\u00fcter vorliegen. Im Falle des SS 5 Abs. 1 Nr. 1 gilt dies nur f\u00fcr Bestrebungen, die bezwecken oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, 1. zu Hass oder Willk\u00fcrma\u00dfnahmen gegen Teile der Bev\u00f6lkerung aufzustacheln oder deren Menschenw\u00fcrde durch Beschimpfen, b\u00f6swilliges Ver\u00e4chtlichmachen oder Verleumden anzugreifen und dadurch die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt zu f\u00f6rdern und den \u00f6ffentlichen Frieden zu st\u00f6ren oder 2. Gewalt anzuwenden oder vorzubereiten einschlie\u00dflich dem Bef\u00fcrworten, Hervorrufen oder Unterst\u00fctzen von Gewaltanwendung, auch durch Unterst\u00fctzen von Vereinigungen, die Anschl\u00e4ge gegen Personen oder Sachen veranlassen, bef\u00fcrworten oder androhen. (3) Anordnungen nach Absatz 2 d\u00fcrfen sich nur gegen Personen richten, bei denen 1. tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, dass sie die schwerwiegenden Gefahren nach Absatz 2 nachdr\u00fccklich f\u00f6rdern oder 2. aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist a) bei Ausk\u00fcnften nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5, dass sie die Leistung f\u00fcr eine Person nach Nummer 1 in Anspruch nehmen oder b) bei Ausk\u00fcnften nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und 4, dass sie f\u00fcr eine Person nach Nummer 1 bestimmte oder von ihr herr\u00fchrende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder im Falle des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 4, dass eine Person nach Nummer 1 ihren Anschluss be-nutzt. (4) Die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 ist in einer Dienstvorschrift zu regeln, die der Zustimmung des Innenministers bedarf. Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5 werden vom Leiter der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde oder seinem Vertreter schriftlich beantragt und begr\u00fcndet. Im Falle der Auskunft nach Nummer 2 kann der An-- 191 --","trag auch von einem Bediensteten der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde gestellt werden, der die Bef\u00e4higung zum Richteramt hat. Zust\u00e4ndig f\u00fcr Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5 ist der Innenminister. Die Anordnung einer Auskunft \u00fcber k\u00fcnftig anfallende Daten ist auf h\u00f6chstens drei Monate zu befristen. Die Verl\u00e4ngerung dieser Anordnung um jeweils nicht mehr als drei Monate ist auf Antrag zul\u00e4ssig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 hat die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde dem Betroffenen mitzuteilen, sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zweckes des Eingriffs ausgeschlossen werden kann. (5) \u00dcber Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 unterrichtet der Innenminister monatlich die Kommission nach SS 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausf\u00fchrung des Artikel 10-Gesetzes vom 17. Juli 1992 (GVOBl. M-V S. 486), das zuletzt durch das Gesetz vom 30. Juli 2007 (GVOBl. M-V S. 278) ge\u00e4ndert worden ist, vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzug kann er den Vollzug der Entscheidung auch bereits vor der Unterrichtung der Kommission anordnen. Die Kommission pr\u00fcft von Amts wegen oder aufgrund von Beschwerden die Zul\u00e4ssigkeit und Notwendigkeit der Einholung von Ausk\u00fcnften. SS 15 Abs. 5 des Artikel 10-Gesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, 2298), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Februar 2007 (BGBl. I S 106) ge\u00e4ndert worden ist, ist mit der Ma\u00dfgabe entsprechend anzuwenden, dass die Kontrollbefugnis der Kommission sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 erlangten personenbezogenen Daten erstreckt. Entscheidungen \u00fcber Ausk\u00fcnfte, die die Kommission f\u00fcr unzul\u00e4ssig oder nicht notwendig erkl\u00e4rt, hat der Innenminister unverz\u00fcglich aufzuheben. Die Daten unterliegen in diesem Falle einem absoluten Verwendungsverbot und sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. F\u00fcr die Verarbeitung der nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 erhobenen Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. SS 12 Abs. 1 und 3 des Artikel 10-Gesetzes findet entsprechend Anwendung. (6) Der Innenminister unterrichtet im Abstand von h\u00f6chstens sechs Monaten die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber Anordnungen nach Absatz 2; dabei ist insbesondere ein \u00dcberblick \u00fcber Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen zu geben. (7) Anordnungen sind dem Verpflichteten insoweit schriftlich mitzuteilen, als dies erforderlich ist, um ihm die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtung zu erm\u00f6glichen. Anordnungen und \u00fcbermittelte Daten d\u00fcrfen dem Betroffenen oder Dritten vom Verpflichteten nicht mitgeteilt werden. -- 192 --","(8) Der Innenminister unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundes j\u00e4hrlich \u00fcber Anordnungen nach Absatz 2 nach Ma\u00dfgabe des SS 8b Absatz 3 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. (9) Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Ma\u00dfgabe des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 und der Abs\u00e4tze 3 bis 5 eingeschr\u00e4nkt. SS 24b Weitere Auskunftsverlangen (1) Soweit dies zur Erf\u00fcllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erforderlich ist, darf von demjenigen, der gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, im Einzelfall Auskunft \u00fcber die nach den SSSS 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juni 2013 (BGBl. I S. 1602) ge\u00e4ndert worden ist, erhobenen Daten verlangt werden (SS 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes). Bezieht sich das Auskunftsverlangen nach Satz 1 auf Daten, mittels derer der Zugriff auf Endger\u00e4te oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endger\u00e4ten oder hiervon r\u00e4umlich getrennt eingesetzt werden, gesch\u00fctzt wird (SS 113 Absatz 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes), darf die Auskunft nur verlangt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Nutzung der Daten vorliegen. (2) Die Auskunft nach Absatz 1 darf auch anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse verlangt werden (SS 113 Absatz 1 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes). (3) Von einer Beauskunftung nach Absatz 2 ist die betroffene Person zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung erfolgt, soweit und sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Auskunft und der Eintritt \u00fcbergreifender Nachteile f\u00fcr das Wohl des Bundes oder eines Landes ausgeschlossen werden k\u00f6nnen. Sie unterbleibt, wenn ihr \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Belange Dritter oder der betroffenen Person selbst entgegenstehen. Wird die Benachrichtigung nach Satz 2 zur\u00fcckgestellt oder nach Satz 3 von ihr abgesehen, sind die Gr\u00fcnde aktenkundig zu machen. (4) Aufgrund eines Auskunftsverlangens nach Absatz 1 oder Absatz 2 hat derjenige, der gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, die zur Auskunftserteilung erforderlichen Daten unverz\u00fcglich, vollst\u00e4ndig und richtig zu \u00fcbermitteln. -- 193 --","(5) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat f\u00fcr ihr erteilte Ausk\u00fcnfte eine Entsch\u00e4digung zu gew\u00e4hren, deren Umfang sich nach SS 23 und Anlage 3 des Justizverg\u00fctungsund -entsch\u00e4digungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2418) ge\u00e4ndert worden ist, bemisst. Die Vorschriften \u00fcber die Verj\u00e4hrung in SS 2 Absatz 1 und Absatz 4 des Justizverg\u00fctungsund -entsch\u00e4digungsgesetzes finden entsprechend Anwendung. (6) Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Ma\u00dfgabe des Absatzes 2 eingeschr\u00e4nkt. SS 25 \u00dcbermittlungsverbote, Nachberichtspflicht (1) Die \u00dcbermittlung von Daten unterbleibt, wenn 1. die Daten zu l\u00f6schen oder f\u00fcr die empfangende Stelle nicht bedeutsam sind, 2. \u00fcberwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern, 3. erkennbar ist, dass unter Ber\u00fccksichtigung der Art der Daten und ihrer Erhebung die schutzw\u00fcrdigen Interessen der betroffenen Person das Allgemeininteresse an der \u00dcbermittlung \u00fcberwiegen, 4. es sich um personenbezogene Daten aus der engeren Pers\u00f6nlichkeitssph\u00e4re oder solche \u00fcber Minderj\u00e4hrige unter 16 Jahren handelt, es sei denn, die empfangende Stelle der Daten ben\u00f6tigt diese zum Schutz vor Gewalt oder vor Vorbereitungshandlungen zur Gewalt oder vor geheimdienstlichen T\u00e4tigkeiten, 5. die Daten gesperrt sind und ihre Trennung nicht oder nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohem Aufwand von anderen zu \u00fcbermittelnden Daten m\u00f6glich ist oder 6. besondere gesetzliche \u00dcbermittlungsregelungen entgegenstehen; die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleibt unber\u00fchrt. (2) Erweisen sich Daten nach ihrer \u00dcbermittlung als unrichtig, unvollst\u00e4ndig, unzul\u00e4ssig gespeichert oder erhoben, so hat die \u00fcbermittelnde -- 194 --","Stelle den Empf\u00e4nger unverz\u00fcglich darauf hinzuweisen, es sei denn, dass dies f\u00fcr die Beurteilung eines Sachverhaltes ohne Bedeutung ist. Unrichtige oder unvollst\u00e4ndige Daten sind durch die \u00fcbermittelnde Stelle gegen\u00fcber dem Empf\u00e4nger zu berichtigen oder zu erg\u00e4nzen, wenn durch die unrichtige oder unvollst\u00e4ndige \u00dcbermittlung schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person beeintr\u00e4chtigt sein k\u00f6nnen. Die Benachrichtigung sowie Erg\u00e4nzung sind aktenkundig zu machen und in der entsprechenden Datei zu vermerken. SS 26 Auskunft an betroffene Personen (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erteilt betroffenen Personen auf schriftlichen Antrag unentgeltlich Auskunft \u00fcber zu ihrer Person gespeicherte Daten. Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empf\u00e4nger von \u00dcbermittlungen. \u00dcber Daten aus Akten, die nicht zu der betroffenen Person gef\u00fchrt werden, wird Auskunft nur erteilt, soweit Daten, namentlich aufgrund von Angaben der betroffenen Person, mit angemessenem Aufwand auffindbar sind. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde bestimmt Verfahren und Form der Auskunftserteilung nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen. (2) Die Auskunftserteilung kann nur abgelehnt werden, soweit 1. die Auskunft die \u00f6ffentliche Sicherheit gef\u00e4hrden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten w\u00fcrde, 2. die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der berechtigten Interessen von Dritten geheimgehalten werden m\u00fcssen oder 3. durch die Auskunftserteilung Informationsquellen gef\u00e4hrdet w\u00fcrden oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zu bef\u00fcrchten ist. Die Entscheidung trifft der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder ein besonders von ihm beauftragter Mitarbeiter, der die Bef\u00e4higung zum Richteramt besitzen soll. (3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begr\u00fcndung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gef\u00e4hrdet w\u00fcrde. Die Gr\u00fcnde der Auskunftsverweigerung sind zu dokumentieren. -- 195 --","(4) Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist dem Antragsteller die Rechtsgrundlage dieser Ablehnung mitzuteilen. Die antragstellende Person ist auf ihr Recht hinzuweisen, sich an den Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz wenden zu k\u00f6nnen. Dem Landesbeauftragen f\u00fcr den Datenschutz ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen. Stellt der Innenminister oder im Verhinderungsfall der Staatssekret\u00e4r im Einzelfall fest, dass durch die Erteilung der Auskunft die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gef\u00e4hrdet w\u00fcrde, so darf die Auskunft nur dem Landesbeauftragten pers\u00f6nlich erteilt werden. Mitteilungen des Landesbeauftragten an die antragstellende Person d\u00fcrfen keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf den Kenntnisstand der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zulassen, sofern diese nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. Abschnitt 4 Kontrolle der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 27 Parlamentarische Kontrollkommission (1) In Angelegenheiten des Verfassungsschutzes des Landes unterliegt die Landesregierung unbeschadet der Rechte des Landtages der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission. Die Kontrolle der Durchf\u00fchrung des aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes bleibt den aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 des Grundgesetzes von dem Landtag bestellten Organen und Hilfsorganen vorbehalten. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus f\u00fcnf Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte einzeln mit der Mehrheit seiner Mitglieder gew\u00e4hlt werden. Zwei Mitglieder sollen der parlamentarischen Opposition angeh\u00f6ren. Die Mitglieder d\u00fcrfen nicht der Landesregierung angeh\u00f6ren. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung. Sie \u00fcbt ihre T\u00e4tigkeit auch \u00fcber das Ende der Wahlperiode des Landtages solange aus, bis der nachfolgende Landtag die Mitglieder neu gew\u00e4hlt hat. Der Parlamentarischen Kontrollkommission ist die f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben notwendige Personalund Sachausstattung zur Verf\u00fcgung zu stellen. -- 196 --","(4) Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder aus der Fraktion, die ihn zur Wahl vorgeschlagen hat, aus, so verliert es seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission. F\u00fcr dieses Mitglied ist unverz\u00fcglich ein neues Mitglied zu w\u00e4hlen; das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus anderen Gr\u00fcnden aus der Parlamentarischen Kontrollkommission ausscheidet. (5) Die Parlamentarische Kontrollkommission tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. (6) Jedes Mitglied kann die Einberufung und die Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission verlangen. SS 28 Geheimhaltung (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission tagt in nicht\u00f6ffentlicher Sitzung, \u00fcber die jeweils ein Protokoll anzufertigen ist. Die Mitglieder sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer T\u00e4tigkeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt geworden sind. Dies gilt auch f\u00fcr die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus der Parlamentarischen Kontrollkommission. (2) Auf Antrag eines Mitgliedes beschlie\u00dft die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber die Herstellung der \u00d6ffentlichkeit oder die Aufhebung der Vertraulichkeit nach Absatz 1, soweit \u00f6ffentliche Geheimschutzinteressen, insbesondere die Aufrechterhaltung des Nachrichtenzuganges, oder berechtigte Interessen eines Einzelnen dem nicht entgegenstehen. Der Beschluss bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder der Kommission. Der Innenminister, im Falle seiner Verhinderung der Staatssekret\u00e4r, kann einem Beschluss nach Satz 1 widersprechen, wenn die Voraussetzungen der Aufhebung der Vertraulichkeit gem\u00e4\u00df Satz 1 nicht vorliegen. Der Innenminister, im Falle seiner Verhinderung der Staatssekret\u00e4r, hat die Gr\u00fcnde hierf\u00fcr darzulegen. Die Aufhebung der Vertraulichkeit von Beratungsgegenst\u00e4nden, die in die Verantwortlichkeit des Bundes oder eines Landes fallen, ist nur mit deren Zustimmung m\u00f6glich. -- 197 --","(3) Sitzungsunterlagen und Protokolle verbleiben im Gewahrsam der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde und k\u00f6nnen nur dort von den Mitgliedern der Kommission oder dem Innenminister, im Falle seiner Verhinderung dem Staatssekret\u00e4r, eingesehen werden, es sei denn, der ordnungsgem\u00e4\u00dfe Umgang mit diesen Unterlagen gem\u00e4\u00df der Verschlusssachenanweisung f\u00fcr das Land Mecklenburg-Vorpommern ist nach \u00dcberzeugung der Parlamentarischen Kontrollkommission auf andere Weise gew\u00e4hrleistet. SS 29 Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Das Innenministerium hat die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend \u00fcber die allgemeine T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, das Lagebild und \u00fcber die Vorg\u00e4nge von besonderer Bedeutung, insbesondere Einzelf\u00e4lle, in denen eine Daten\u00fcbermittlung gem\u00e4\u00df SS 20 Abs. 4 Satz 3 unterblieben ist, sowie auf Verlangen der Kommission \u00fcber sonstige Einzelf\u00e4lle zu unterrichten. Ferner unterrichtet es \u00fcber den Erlass und die Einhaltung von Verwaltungsvorschriften sowie \u00fcber den Verfassungsschutz betreffende Eingaben einzelner B\u00fcrger (Petenten), sofern der Petent der Unterrichtung nicht widersprochen hat. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann von dem Innenministerium alle f\u00fcr ihre Kontrollaufgaben erforderlichen Ausk\u00fcnfte, Unterlagen, Aktenund Dateneinsicht, Stellungnahmen und den Zutritt zur Verfassungsschutzbeh\u00f6rde verlangen sowie bei besonderem Aufkl\u00e4rungsbedarf Bedienstete und Auskunftspersonen zum Sachverhalt befragen, sofern dem nicht \u00fcberwiegende \u00f6ffentliche (zum Beispiel Aufrechterhaltung des Nachrichtenzugangs) oder private Belange entgegenstehen; das Innenministerium hat dies vor der Parlamentarischen Kontrollkommission zu begr\u00fcnden. Die Parlamentarische Kontrollkommission kann ferner den Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutzbeauftragen, die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit einzelner Ma\u00dfnahmen, welche die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde durchgef\u00fchrt hat, zu \u00fcberpr\u00fcfen und der Kommission das Ergebnis der \u00dcberpr\u00fcfung mitzuteilen. Die Befugnisse des Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz richten sich nach dem Landesdatenschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern. Wird der Landesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz nach SS 26 Abs. 4 t\u00e4tig, so kann er von sich aus die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichten, wenn sich Beanstandungen ergeben, eine Mitteilung an die betroffene Person aber aus Geheimhaltungsgr\u00fcnden unterbleiben muss. -- 198 --","(3) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann mit der Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitglieder nach Anh\u00f6rung des Innenministeriums im Einzelfall einen Sachverst\u00e4ndigen beauftragen, zur Wahrnehmung ihrer Kontrollaufgaben Untersuchungen durchzuf\u00fchren. Der Sachverst\u00e4ndige hat der Parlamentarischen Kontrollkommission \u00fcber das Ergebnis seiner Untersuchungen zu berichten; SS 28 Abs. 1 und 2 gelten entsprechend. (4) Die Angaben \u00fcber Ausgaben aus dem der Abteilung zugewiesenen Titel werden der Parlamentarischen Kontrollkommission im Ansatz vor Beratung des Haushaltsplanes zur Stellungnahme \u00fcberwiesen. Das Innenministerium unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber den Vollzug des Haushaltsplanes, soweit es die der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zugewiesenen Titel betrifft. Abschnitt 5 Schlussvorschriften SS 30 Geltung des Landesdatenschutzgesetzes Bei der Erf\u00fcllung der Aufgaben nach SS 5 durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde finden SS 3 Abs. 2 und 3, SSSS 9, 10 Abs. 1 bis 4, SSSS 11, 13 Abs. 1 bis 4, 6 und 7, SSSS 14, 15, 16, 18, 24 und 25 des Landesdatenschutzgesetzes keine Anwendung. SS 31 (aufgehoben) -- 199 --","SS 32 In-Kraft-Treten, Au\u00dfer-Kraft-Treten (1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des SS 30 am Tag nach seiner Verk\u00fcndung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landesverfassungsschutzgesetz vom 18. M\u00e4rz 1992 (GVOBl. M-V S. 194) au\u00dfer Kraft. (2) SS 30 tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Landesdatenschutzgesetz in Kraft tritt. Der Tag des In-Kraft-Tretens ist vom Innenministerium im Gesetzund Verordnungsblatt f\u00fcr Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu geben. Das vorstehende Gesetz wird hiermit verk\u00fcndet. Schwerin, den 11. Juli 2001 Der Ministerpr\u00e4sident Der Innenminister Dr. Harald Ringstorff Dr. Gottfried Timm (c) juris GmbH -- 200 --","","","",""],"title":"Verfassungsschutzbericht 2017","year":2017}
