{"file_url":"https://verfassungsschutzberichte.de/pdfs/vsbericht-mv-2015.pdf","jurisdiction":"Mecklenburg-Vorpommern","num_pages":194,"pages":["Ministerium f\u00fcr Inneres und Sport Verfassungsschutzbericht 2015","","Verfassungsschutzbericht 2015","Impressum Herausgeber: Ministerium f\u00fcr Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern Redaktion: Abteilung Verfassungsschutz Postfach 11 05 52 19005 Schwerin 1. Auflage: 1000 Exemplare Layout, Gestaltung und Herstellung: Janner & Sch\u00f6ne Medien GmbH Titelbild: \"Die wehrhafte Demokratie\" Manfred Diekmann, 2009","Vorwort Sehr geehrte B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, das Jahr 2015 war ein Jahr historischer Jubil\u00e4en: Mecklenburg-Vorpommern feierte den 25. Jahrestag seiner Neugr\u00fcndung und ganz Deutschland die Erfolge eines Vierteljahrhunderts gemeinsamer Anstrengungen in Frieden, Freiheit und nationaler Einheit - 70 Jahre nach der Befreiung von der nationalsozialistischen Terrorherrschaft. Das Jahr 2015 war aber auch ein Jahr beispielloser Ver\u00e4nderungen und unerwarteter Herausforderungen, die viele Menschen mit Sorge erf\u00fcllten. W\u00e4hrend im Sp\u00e4tsommer und Fr\u00fchherbst dieses Jahres an vielen Orten der \u00dcberwindung der kommunistischen Diktatur und politischen Teilung unseres Vaterlandes sowie der endg\u00fcltigen R\u00fcckkehr Deutschlands in die V\u00f6lkerfamilie in Folge der friedlichen Revolution des Jahres 1989 gedacht wurde, wurden wir alle Zeugen einer Massenflucht und Zuwanderung, die Europa in diesem Ausma\u00df zuletzt am Ende des Zweiten Weltkrieges erlebt hatte. \u00dcber eine Million Menschen, vor allem aus den L\u00e4ndern der islamischen Welt, suchten 2015 in Deutschland Zuflucht vor politischer Verfolgung, Terror, B\u00fcrgerkrieg oder den katastrophalen Lebensbedingungen in ihrer Heimat. Auch f\u00fcr den Verfassungsschutz war das Jahr 2015 mit neuen Herausforderungen verbunden, die auch in den kommenden Jahren bestehen bleiben und zwangsl\u00e4ufig zu zus\u00e4tzlichen Belastungen f\u00fchren werden. Insgesamt musste der Verfassungsschutz im Jahr 2015 in Folge der Fl\u00fcchtlingskrise eine deutliche Zunahme offener und verdeckter Aktivit\u00e4ten in allen Extremismusbereichen verzeichnen. W\u00e4hrend die \u00f6ffentliche Wahrnehmung dieser Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern vor allem durch Aufm\u00e4rsche und Straf- 5","taten von Rechtsund Linksextremisten bestimmt wurde, haben nicht zuletzt die Anschl\u00e4ge des \"Islamischen Staates\" vom 13. November 2015 in Paris mit 137 Todesopfern erneut vor Augen gef\u00fchrt, dass der islamistische Terrorismus weiterhin die mit Abstand gr\u00f6\u00dfte Gefahr f\u00fcr die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der hier lebenden Menschen darstellt. So gehen die deutschen Sicherheitsbeh\u00f6rden davon aus, dass durch ihre Exekutivma\u00dfnahmen an verschiedenen Orten Deutschlands auch 2015 mehrere Anschlagsplanungen islamistischer Terroristen vereitelt werden konnten. Auch in Mecklenburg-Vorpommern ging der Verfassungsschutz im Jahr 2015 mehreren Einzelhinweisen auf mutma\u00dfliche islamistische Extremisten und Terroristen nach, die zum Teil als Fl\u00fcchtlinge oder Asylbewerber getarnt in das Bundesgebiet eingereist waren. Die in diesem Zusammenhang gewonnenen Erkenntnisse verdeutlichen erneut die Notwendigkeit eines m\u00f6glichst umfassenden Informationsaustausches der Sicherheitsbeh\u00f6rden auf europ\u00e4ischer Ebene - analog der Zusammenarbeit aller deutschen Polizeibeh\u00f6rden und Nachrichtendienste im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum in Berlin, an der sich neben dem Landeskriminalamt auch der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern beteiligt. Wo datenschutzrechtliche Vorschriften einer derartigen Kooperation auf internationaler Ebene entgegenstehen, bed\u00fcrfen diese dringend einer grundgesetzkonformen \u00dcberarbeitung, denn jeder Akt des Terrors ist auch ein perfider Angriff auf die Menschenw\u00fcrde - und diese zu sch\u00fctzen ist die wichtigste Aufgabe des freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates! Auch die Angriffe von Rechtsextremisten auf Fl\u00fcchtlinge und deren Unterk\u00fcnfte sind Ausdruck einer tiefen Verachtung der Werteordnung des Grundgesetzes im Allgemeinen und der Idee der Menschenw\u00fcrde im Besonderen. Ihre Zahl ist im Jahr 2015 auch in Mecklenburg-Vorpommern deutlich gestiegen. Mit Besorgnis registrierte der Verfassungsschutz zudem die Bem\u00fchungen von Rechtsextremisten - vor allem der NPD - legitime demokratische B\u00fcrgerproteste im Kontext der Fl\u00fcchtlingszuwanderung f\u00fcr ihre ideologischen und parteipolitischen Zwecke zu vereinnahmen. Dadurch gelingt es ihnen nicht nur, nach innen und au\u00dfen eine St\u00e4rke zu suggerieren, \u00fcber die sie in Wirklichkeit gar nicht ver- 6","f\u00fcgen. Vielmehr behindert die rechtsextremistische Vereinnahmung der Fl\u00fcchtlingsthematik vielerorts eine angemessene und sachliche Auseinandersetzung mit jenen grunds\u00e4tzlichen Fragen und Problemen, die sp\u00e4testens seit dem Jahr 2015 die ganze Gesellschaft besch\u00e4ftigen. Aber auch Linksextremisten sprechen ganzen Bev\u00f6lkerungsgruppen systematisch die Menschenw\u00fcrde ab. Neben Polizeibeamten, die 2015 in nochmals h\u00f6herer Zahl Opfer t\u00e4tlicher Angriffe wurden, betrifft dies vor allem den politischen Gegner - also tats\u00e4chliche oder auch nur vermeintliche Rechtsextremisten. Dabei bedienen sich Linksextremisten nicht nur h\u00e4ufig einer entw\u00fcrdigenden Entmenschlichungsrhetorik sowie des Mittels der nur notd\u00fcrftig kaschierten Aufforderung zu Straftaten (sogenannte \"Outing-Aktionen\"), sondern greifen den Gegner unter Berufung auf eine angeblich h\u00f6here Moral immer wieder auch t\u00e4tlich an. Brandstiftungen an Kraftfahrzeugen von Demonstrationsteilnehmern, Sachbesch\u00e4digungen an Parteib\u00fcros und Wohnungen oder Angriffe auf Leib und Leben sind keine legalen oder auch nur legitimen Mittel der politischen Auseinandersetzung, sondern Straftaten! Mit ihrer aktiven Mitwirkung am NPD-Verbotsverfahren hat die Landesregierung bei der Bek\u00e4mpfung des Rechtsextremismus einen Weg beschritten, der zwar lang und beschwerlich, daf\u00fcr aber zweifelsfrei rechtsstaatlich ist und auch die Grundrechte der Gegner einer offenen Gesellschaft respektiert. Wer hingegen die eigene Moral \u00fcber das geltende Recht stellt, unterminiert nicht nur die normativen und institutionellen Grundlagen unseres Zusammenlebens, sondern auch die - 1989 m\u00fchsam erk\u00e4mpfte - Freiheit, die nur durch das Recht und den Rechtsstaat gesch\u00fctzt und verteidigt werden kann! Lorenz Caffier Minister f\u00fcr Inneres und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern 7","Inhaltsverzeichnis 1 \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes .......................................................11 1.1 Der gesetzliche Auftrag des Verfassungsschutzes ................. 11 1.2 Freiheitliche demokratische Grundordnung............................ 13 1.3 Weitere Rechtsgrundlagen ............................................................. 14 1.4 Struktur ................................................................................................. 14 1.5 Informationsbeschaffung ............................................................... 14 1.6 Kontrolle ............................................................................................... 15 1.7 Verh\u00e4ltnis von Verfassungsschutz und Polizei ......................... 16 1.8 \u00c4nderung des Landesverfassungsschutzgesetzes ................ 17 2 Rechtsextremismus .................................................................18 2.1 Lage\u00fcberblick ..................................................................................... 18 2.2 Personenpotenzial ............................................................................ 20 2.3 Straftatenaufkommen ...................................................................... 20 2.4 Rechtsterrorismus / \"Nationalsozialistischer Untergrund\" (NSU) ...................................................................................................... 21 2.5 Fortsetzung der \"Antiasylkampagne\" ......................................... 22 2.5.1 Einflussnahme der rechtsextremistischen Szene auf islamund asylgegnerische Bewegungen ......................... 25 2.6 Radikalisierungstendenzen in der rechtsextremistischen Szene ...................................................................................................... 27 2.7 Trefforte der rechtsextremistischen Szene ............................... 29 2.8 Subkultureller Rechtsextremismus.............................................. 31 2.8.1 Rechtsextremistische Musikveranstaltungen .......................... 32 2.8.2 Szenel\u00e4den/Versandhandel ........................................................... 38 2.9 Neonationalsozialismus (Neonazismus) .................................... 39 2.9.1 Neonazistische Publikationen ....................................................... 44 2.9.2 Neonazistische Veranstaltungen und Aktivit\u00e4ten .................. 45 2.10 Rechtsextremistische Parteien /\"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern ............................................................................ 49 8","2.10.1 \"Junge Nationaldemokraten\" (JN) ............................................... 75 2.10.2 NPD-Frauenorganisation \"Ring Nationaler Frauen\" (RNF) ... 79 2.11 Sonstige rechtsextremistische Parteien/ \"Die Rechte Kreisverband Schwerin\" und \"Der III. Weg\" ....... 80 2.12 Nutzung des Internets durch Rechtsextremisten ................... 81 3 Linksextremismus ...................................................................83 3.1 Lage\u00fcberblick ..................................................................................... 83 3.2 Linksextremismus in Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2015 ...................................................................................... 85 3.2.1 Personenpotenzial ............................................................................ 86 3.2.2 Linksextremistisch motivierte Straftaten .................................. 86 3.3 Undogmatischer Linksextremismus............................................ 87 3.3.1 Aktionsfeld \"Antifaschismus\" ......................................................... 87 3.3.2 Aktionsfeld \"Antirassismus\" ............................................................ 91 3.3.3 Aktionsfeld \"Antirepression\" .......................................................... 92 3.4 Dogmatischer Linksextremismus ................................................. 94 4 Islamismus / Islamistischer Terrorismus ..............................96 4.1 Islamistische Bestrebungen - politischer Extremismus mit R\u00fcckgriff auf den Islam............................................................. 96 4.2 \u00dcbersicht \u00fcber die Entwicklung des Islamismus und islamistischen Terrorismus 2015 ................................................... 97 4.3 Salafismus - Hintergr\u00fcnde und aktuelle Entwicklung........102 4.4 Der syrische B\u00fcrgerkrieg als Motor des islamistischen Terrorismus ........................................................................................106 4.5 Islamistischer Extremismus in MecklenburgVorpommern.....................................................................................108 4.6 Aktivit\u00e4ten von Islamisten aus dem Nordkaukasus .............110 5 Sonstiger Ausl\u00e4nderextremismus ..................................... 111 5.1 Personenpotenzial ..........................................................................111 5.2 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) / Volkskongress Kurdistans (KONGRA GEL) .............................................................112 5.2.1 Allgemeines .......................................................................................112 5.2.2 Aktivit\u00e4ten der PKK in Deutschland ..........................................113 5.2.3 Unterst\u00fctzung f\u00fcr die Kurden in Syrien ...................................115 9","5.2.4 Kooperation mit deutschen Linken und Linksextremisten..............................................................................116 6 Spionageabwehr .................................................................. 117 6.1 Deutschland im Fokus fremder Nachrichtendienste ...........117 6.2 Wirtschaftsschutz - eine Aufgabe der Spionageabwehr ...119 6.3 Was kann ich tun? ............................................................................120 7 \u00d6ffentlichkeitsarbeit ............................................................ 121 7.1 Aktivit\u00e4ten ..........................................................................................121 7.2 Informationsmaterialien................................................................123 7.3 Ausund Fortbildung / Hospitationen .....................................128 Abk\u00fcrzungsverzeichnis ................................................................... 130 Glossar ................................................................................................ 133 Registeranhang ................................................................................. 144 Anlage 1.............................................................................................. 148 Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t (PMK) Jahres\u00fcbersicht 2014/2015 ........................................................................148 Anlage 2.............................................................................................. 150 Gesetz \u00fcber den Verfassungsschutz im Lande MecklenburgVorpommern ...................................................................................................150 10","1 \"Wehrhafte Demokratie\" - Auftrag und Verpflichtung des Verfassungsschutzes 1.1 Der gesetzliche Auftrag des Verfassungsschutzes Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe, Informationen \u00fcber \"Bestrebungen\" zu sammeln und auszuwerten, die sich zielgerichtet gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, also die Grundprinzipien unseres Staates, richten. Dies ist in allen Verfassungsschutzgesetzen des Bundes und der L\u00e4nder entsprechend geregelt (vgl. SSSS 5, 6 LVerfSchG M-V). Als \"Fr\u00fchwarnsystem\" soll der Verfassungsschutz aufkl\u00e4ren, informieren, sensibilisieren und warnen. Dabei wird er bereits unterhalb der Schwelle der konkreten Gefahr und des Anfangsverdachts einer Straftat t\u00e4tig, allerdings nur bei sogenannten Beobachtungsobjekten, die im Einzelnen festgelegt sind. Dies k\u00f6nnen rechtsextremistische Strukturen wie die NPD oder Neonazi-Kameradschaften, linksextremistische Gruppierungen wie gewaltt\u00e4tige Autonome oder islamistische Organisationen sein, die Freiheit und Sicherheit bedrohen. Damit zeigt sich der demokratische Rechtsstaat \"wehrhaft\", eine Lehre aus der auf legalistischem Wege erfolgten Abschaffung der Weimarer Republik durch die Nationalsozialisten. Es gilt, entschlossen den drohenden totalit\u00e4ren Gefahren entgegenzutreten - bevor es zu sp\u00e4t ist! Die \"Wehrhafte Demokratie\" hat folgende Wesensmerkmale: * Die Wertegebundenheit, d. h. unser Staat bekennt sich zu Werten, denen er eine besondere Bedeutung beimisst und die deshalb nicht zur Disposition stehen, * die Abwehrbereitschaft, d. h. der Staat ist gewillt, diese wichtigsten Werte gegen\u00fcber extremistischen Positionen zu verteidigen und * die Vorverlagerung des Verfassungsschutzes, d. h. der Staat reagiert nicht erst dann, wenn Extremisten gegen gesetzliche Normen versto\u00dfen. Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) und die Landesbeh\u00f6rden 11","f\u00fcr Verfassungsschutz (LfV) haben ihrem gesetzlichen Auftrag folgend also Informationen, insbesondere sachund personenbezogene Ausk\u00fcnfte, Nachrichten und Unterlagen zu sammeln und auszuwerten \u00fcber: * Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes und eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, * sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes f\u00fcr eine fremde Macht, * Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden und * Bestrebungen, die gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung (Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes) oder gegen das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker (Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. Ferner wirken das BfV und die LfV mit * bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, denen im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftige Tatsachen, Gegenst\u00e4nde oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen, * bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen besch\u00e4ftigt sind oder werden sollen sowie bei der \u00dcberpr\u00fcfung von Personen in sonstigen gesetzlich bestimmten F\u00e4llen und * bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutz von im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. 12","Der Verfassungsschutz ist die ma\u00dfgebliche Bewertungsinstanz f\u00fcr den politischen Extremismus in Deutschland. Er ist und bleibt eine eigenst\u00e4ndige S\u00e4ule innerhalb der f\u00f6rderalen Sicherheitsarchitektur. Vorstellungen, dem Verfassungsschutz diese Stellung streitig zu machen und die Bewertung f\u00fcr den politischen Extremismus au\u00dferhalb des Staates anzusiedeln, ist die st\u00e4ndige Konferenz der Innenminister und -senatoren der L\u00e4nder (IMK) entschieden entgegen getreten. Der weiteren Erosion des staatlichen Gewaltmonopols als wesentlichem Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips wurde damit Einhalt geboten. Von der T\u00e4tigkeit des Verfassungsschutzes als Inlandsnachrichtendienst zu unterscheiden ist die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND). Dieser beschafft au\u00dfenund sicherheitspolitisch relevante Informationen \u00fcber das Ausland. Der Milit\u00e4rische Abschirmdienst (MAD) nimmt Verfassungsschutzaufgaben im Bereich der Bundeswehr wahr. 1.2 Freiheitliche demokratische Grundordnung Der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist Kernaufgabe der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden. Damit ist aber nicht die Verfassung bzw. das Grundgesetz in seiner Gesamtheit gemeint, sondern die unab\u00e4nderlichen obersten Wertprinzipien als Kernbestand der Demokratie. Diese fundamentalen Wertprinzipien bestimmen die Gesetzgebung des Bundes und der L\u00e4nder, so auch die Verfassungsschutzgesetze. Zu diesen Grunds\u00e4tzen geh\u00f6ren folgende Verfassungsprinzipien: * das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszu\u00fcben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen, * die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, * das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition, 13","* die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung, * die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, * der Ausschluss jeder Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft sowie * die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. 1.3 Weitere Rechtsgrundlagen F\u00fcr die Arbeit des Verfassungsschutzes sind neben dem Grundgesetz und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern insbesondere das Landesverfassungsschutzgesetz (LVerfSchG M-V), das Gesetz zur Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz) und das Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz (S\u00dcG) ma\u00dfgebend. 1.4 Struktur Der Verfassungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland ist f\u00f6deral organisiert. Dementsprechend existieren 17 Verfassungsschutzbeh\u00f6rden, ein Bundesamt (BfV) und 16 Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz (LfV). Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder sind entweder eine Abteilung des jeweiligen Innenressorts oder eine eigenst\u00e4ndige Landesoberbeh\u00f6rde. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Verfassungsschutz seit 1991 eine Abteilung des Ministeriums f\u00fcr Inneres und Sport (Abteilung 5), wie dies auch in acht weiteren L\u00e4ndern der Fall ist. 1.5 Informationsbeschaffung Den weitaus gr\u00f6\u00dften Teil ihrer Informationen gewinnen die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden aus offenen, allgemein zug\u00e4nglichen Quellen - also aus Druckerzeugnissen wie Zeitungen, Flugbl\u00e4ttern, Programmen, Aufrufen und dem Internet. Mitarbeiter der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden besuchen \u00f6ffentliche Veranstaltungen und sie befragen auch Personen, die sachdienliche Hinweise geben k\u00f6nnen. Bei diesen Gespr\u00e4chen auf freiwilliger Basis treten die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes offen auf. Mit der Sammlung offenen Materials 14","entsteht allerdings nicht immer ein vollst\u00e4ndiges Bild. Gegen\u00fcber konspirativen Methoden versagen diese Mittel der Nachrichtengewinnung. Nicht alle Extremisten verfassen nach der Tat Bekennerschreiben oder nennen gar ihren wahren Namen. Spione ver\u00f6ffentlichen keine Programme und verteilen keine Flugbl\u00e4tter. Um auch getarnte oder geheim gehaltene Aktivit\u00e4ten beobachten zu k\u00f6nnen, ist dem Verfassungsschutz im Rahmen gesetzlich festgelegter Befugnisse und unter Wahrung des Grundsatzes der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit der Gebrauch nachrichtendienstlicher Mittel zur Informationsgewinnung gestattet. Zu diesen Methoden der geheimen, verdeckten Nachrichtenbeschaffung geh\u00f6ren insbesondere: * die Observation, * der Einsatz von Vertrauenspersonen und Gew\u00e4hrspersonen, * Bildund Tonaufzeichnungen und * die \u00dcberwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Ma\u00dfgabe des Artikel 10-Gesetzes. 1.6 Kontrolle F\u00fcr die Arbeit des Verfassungsschutzes gelten strenge rechtsstaatliche Ma\u00dfst\u00e4be. Eingriffe in die Privatund Freiheitsrechte der B\u00fcrger sind den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden nur auf gesetzlicher Grundlage gestattet. Damit die B\u00fcrger darauf vertrauen k\u00f6nnen, dass die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden sich an ihren gesetzlichen Auftrag und an die f\u00fcr die T\u00e4tigkeit geltenden Rechtsbestimmungen halten, unterliegen sie der Kontrolle auf mehreren Ebenen: * der allgemeinen parlamentarischen Kontrolle durch die Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern aufgrund von Berichtspflichten des Ministers f\u00fcr Inneres und Sport im Rahmen von Aktuellen Stunden, Kleinen und Gro\u00dfen Anfragen oder Petitionen; * einer besonderen parlamentarischen Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) des Landtages und ggf. durch einen Untersuchungsausschuss; * Postkontrollen und Telefon\u00fcberwachungen m\u00fcssen durch die G-10-Kommission des Landtages genehmigt werden; 15","* des Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI M-V) in Bezug auf die Einhaltung von Datenschutzvorschriften und sein Recht zur Akteneinsicht; * des Landesrechnungshofs Mecklenburg-Vorpommern (LRH M-V) in Bezug auf das Haushaltsrecht; * der justiziellen \u00dcberpr\u00fcfung seines Handelns, soweit es daf\u00fcr einen Anlass gibt sowie * der st\u00e4ndigen und intensiven \u00dcberwachung durch die \u00d6ffentlichkeit und Medien, die die Aufgaben und Arbeit des Verfassungsschutzes kritisch w\u00fcrdigen. Parlamentarische Kontrolle Kontrolle durch PKK die Justiz G-10-Kommission Verfassungsschutz M-V Innerbeh\u00f6rdliche Kontrolle Kontrolle durch Sonstige externe die \u00d6ffentlichkeit Kontrolle B\u00fcrger LfDI M-V Medien LRH M-V 1.7 Verh\u00e4ltnis von Verfassungsschutz und Polizei Verfassungsschutz und Polizeibeh\u00f6rden sind organisatorisch voneinander getrennt (vgl. SS 2 Absatz 2 LVerfSchG M-V). Somit steht die Aus\u00fcbung polizeilicher oder strafprozessualer Eingriffsbefugnisse, z.B. die Durchsuchung von Personen oder Sachen, die Beschlagnahme oder Festnahme von Personen, dem Verfassungsschutz nicht zu. Halten Mitarbeiter des Verfassungsschutzes ein polizeiliches Eingreifen f\u00fcr geboten, unterrichten sie die Polizei. Diese entscheidet, ob und ggf. wie sie in eigener Zust\u00e4ndigkeit t\u00e4tig wird. Der Verfassungsschutz unterliegt - im Gegensatz zu Polizei und Staatsanwaltschaft - nicht dem Legalit\u00e4tsprinzip, so dass er nicht in jedem Fall Strafverfolgungsma\u00dfnahmen initiieren muss, wenn er Kenntnis von einer Straftat erlangt. Die Kompetenzverteilung l\u00e4sst sich \u00fcberblicksartig wie folgt darstellen: 16","Polizei Verfassungsschutz Legalit\u00e4tsprinzip bei Strafverfolgungsma\u00dfnahmen, Opportunit\u00e4tsprinzip Opportunit\u00e4tsprinzip bei Gefahrenabwehr allgemeine Gefahrenabwehr Aufkl\u00e4rung von politischem und Strafverfolgung durch offeExtremismus durch offene und ne und verdeckte verdeckte InformationsgewinInformationsgewinnung nung keine polizeilichen EingriffsEingriffsbefugnisse befugnisse Einsatz von Zwangsmitteln keine Zwangsmittel Dieses organisatorische Trennungsgebot bedeutet jedoch nicht, dass Polizei, Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und Verfassungsschutz nicht zusammenwirken d\u00fcrfen. Im Sinne eines notwendigen ganzheitlichen Aufkl\u00e4rungsund Bek\u00e4mpfungsansatzes extremistischer Bedrohungen ist eine informationelle Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen unverzichtbar. Die notwendige Zusammenarbeit der verschiedenen Sicherheitsbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder wird \u00fcber die t\u00e4gliche Arbeit hinaus auch \u00fcber gemeinsame Zentren gew\u00e4hrleistet: * Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) seit dem 14. Dezember 2004 * Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) seit dem 15. November 2012. 1.8 \u00c4nderung des Landesverfassungsschutzgesetzes Die Landesregierung hat im August 2015 einen Entwurf zur \u00c4nderung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetzes in den Landtag Mecklenburg-Vorpommern eingebracht. Der Gesetzentwurf setzt die bundesweite Reform des 17","Verfassungsschutzes entsprechend den Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses und der Innenministerkonferenz in Landesrecht um. Das \u00c4nderungsgesetz orientiert sich inhaltlich eng an das im November 2015 beschlossene \"Gesetz zur \u00c4nderung des Bundesver fassungsschutzgesetzes\". Es wurde am 20. April 2016 nach der zweiten Lesung vom Landtag beschlossen und ist am 14. Mai 2016 in Kraft getreten. 2 Rechtsextremismus 2.1 Lage\u00fcberblick Im Berichtszeitraum konnte im Vergleich zu den Vorjahren eine deutlich h\u00f6here Mobilisierung und zugleich Radikalisierung der rechtsextremistischen Szene beobachtet werden. Dies wird auch in dem angewachsenen rechtsextremistischen Personenpotenzial und dem drastischen Anstieg der rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten deutlich. Das Gewaltgeschehen hat im Vergleich zu den letzten zehn Jahren einen H\u00f6chststand erreicht. Damit folgt die Entwicklung im Land dem Bundestrend. Schwerpunkt bildeten einmal mehr und im Hinblick auf die aktuelle Situation die Aktivit\u00e4ten gegen Fl\u00fcchtlinge und Asylbewerber. Wie in den Vorjahren stand dabei der NPD-Landesverband sowie die NPD-Landtagsfraktion im Zentrum der Entwicklung. Sie haben im Laufe des Jahres 2015 auch die Steuerung der Bewegung \"Mecklenburg-Vorpommern gegen die Islamisierung des Abendlandes\" (MVGIDA) \u00fcbernommen. Dies unterstreicht erneut die politische Bedeutung der Partei f\u00fcr den Rechtsextremismus im Lande, die sich offenbar auf diese Weise zugleich f\u00fcr die kommende Landtagswahl aufstellt. Zu beobachten war dar\u00fcber hinaus, dass die rechtsextremistische Szene ihre fremdenfeindlichen Aktivit\u00e4ten nicht nur unter der eigenen Flagge oder als MVGIDA, sondern verst\u00e4rkt unter Nutzung weiterer zuwanderungsfeindlicher Bewegungen, wie etwa \"MV-Patrioten\" oder \"Deutschland wehrt sich\" vorangetrieben hat. Offensichtlich 18","wurde damit das Ziel verfolgt, die Anschlussf\u00e4higkeit in der Bev\u00f6lkerung zu erh\u00f6hen. Allerdings war der rechtsextremistische Bezug meist unverkennbar. Sicherlich auch daher blieb eine gr\u00f6\u00dfere Resonanz aus. Die \u00fcbergro\u00dfe Mehrheit der hiesigen Bev\u00f6lkerung hat sich entgegen mancher Bef\u00fcrchtungen eben nicht von der rechtsextremistischen Szene instrumentalisieren lassen. Nicht jeder Teilnehmer einer asylkritischen Demonstration, der sein Grundrecht nach Artikel 8 Grundgesetz wahrnimmt, darf pauschal als Rechtsextremist bezeichnet werden. Kritik an der Zuwanderung an sich ist - solange sie nicht extremistisch motiviert ist - ein demokratisch legitimiertes Protestverhalten. Hier bedarf es gerade mit Blick auf die gesetzlichen Grundlagen des Verfassungsschutzes einer differenzierten Sicht auf die Entwicklung, wie sie im Nachfolgenden beschrieben wird. F\u00fcr die Mobilisierung des zuwanderungsfeindlichen Spektrums waren die sozialen Netzwerke von wachsender Bedeutung. Neben den \u00fcblichen rechtsextremistischen Internetauftritten wurden bis Ende 2015 etwa 40 asylfeindliche Facebook-Auftritte in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt. Neben dem Hauptaktionsfeld \"Antiasyl\" f\u00fchrte die Szene auch 2015 jahreszeittypische Rituale oder aber Aktionen mit Bezug zum Geschehen w\u00e4hrend der Zeit des Nationalsozialismus durch. Sie sind offenbar identit\u00e4tsstiftend und dienen der Selbstvergewisserung der eigenen Ideologie. Daher sind sie f\u00fcr Rechtsextremisten unverzichtbar. Die Entwicklung der Lage im Jahr 2015 muss insgesamt mit Sorge betrachtet werden. Sollte sich die Zuwanderungsdebatte nicht entspannen, wird f\u00fcr die Zukunft neben einer anhaltenden Agitation gegen Fl\u00fcchtlinge ein * generelles Erstarken des Rechtsextremismus und * eine weitere Radikalisierung von Einzelpersonen bzw. Gruppen zu bef\u00fcrchten sein, die mit einer Absenkung der Hemmschwelle zur Anwendung von Gewalt, verbunden ist. Dies insbesondere dann, wenn friedliche Proteste allein als nicht mehr ausreichend angesehen werden. 19","Vor diesem Hintergrund muss die Gefahr des Rechtsterrorismus stets mit bedacht werden. Die im Fr\u00fchjahr 2015 aufgrund von Hinweisen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden aufgel\u00f6ste rechtsextremistische Gruppierung \"Oldschool Society\" (OSS), gegen die der Generalbundesanwalt Anfang 2016 Anklage wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung erhoben hat, ist in diesem Zusammenhang ein deutliches Warnzeichen. Bei dieser Gruppierung gab es auch Bez\u00fcge nach Mecklenburg-Vorpommern. 2.2 Personenpotenzial M-V M-V Bund Bund 2014 2015 2014 2015 Subkulturell gepr\u00e4gte 550 580 7.200 8.200 Rechtsextremisten Neonazis 480 500 5.600 5.800 in Parteien: \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" 340 340 5.200 5.200 (NPD) \"Die Rechte\" <10 <10 500 650 Sonstige rechtsextremisti20 30 2.500 3.200 sche Organisationen Gesamt 1 ca. 1.400 ca.1.450 21.000 22.600 davon gewaltorientierte ca. 650 ca. 680 10.500 11.800 Rechtsextremisten 2.3 Straftatenaufkommen Im Jahre 2015 registrierte das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern im Bereich der politisch motivierten Kriminalit\u00e4t im Ph\u00e4nomenbereich \"Rechts\" 1032 Straftaten (Vorjahr: 689). Davon wurden insgesamt 952 (Vorjahr: 642) als rechtsextremistisch klassifiziert, 1 nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften 20","u.a. weil sie antisemitisch oder fremdenfeindlich motiviert waren. Den Schwerpunkt der Straftaten bildeten mit 565 Vorf\u00e4llen (Vorjahr: 520) erneut die Propagandadelikte. Weiterhin wurden 93 (Vorjahr: 35) Gewalttaten mit rechtsextremistischer Motivation registriert, darunter 57 (Vorjahr: 16) mit einer fremdenfeindlichen Ausrichtung. Dies ist seit 10 Jahren die h\u00f6chste Zahl an Gewaltdelikten. Im Jahre 2008 wurde mit 42 Gewaltstraftaten im 10-Jahresvergleich die bisher h\u00f6chste Zahl registriert. Die Gesamtzahl der extremistisch motivierten fremdenfeindlichen Straftaten stieg von 62 auf 311. Auch dies ist im 10-Jahres-Vergleich ein Rekord. Angriffsziele waren dabei sowohl Einzelpersonen mit Migrationshintergrund als auch Asylbewerberunterk\u00fcnfte. Gegen\u00fcber 2014 mit 10 wurden 2015 mit 48 \u00dcbergriffen auf Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnfte fast f\u00fcnf mal so viele gez\u00e4hlt. Die Palette reicht hier von Sachbesch\u00e4digungen \u00fcber Bedrohungen bis hin zu Brandanschl\u00e4gen, die sich sowohl gegen bewohnte wie auch unbewohnte Objekte richteten. Die Anzahl antisemitischer Straftaten war demgegen\u00fcber r\u00fcckl\u00e4ufig. Hier wurden 2015 19 gegen\u00fcber 28 Straftaten im Vorjahr registriert. 2.4 Rechtsterrorismus/\"Nationalsozialistischer Untergrund\" (NSU) Auch 2015 sind bei den Sicherheitsbeh\u00f6rden des Landes und des Bundes keine Erkenntnisse angefallen, die eine Verflechtung des \"NSU-Trios\" mit der hiesigen rechtsextremistischen Szene belegen. Insoweit hat sich gegen\u00fcber den Vorjahren kein neuer Sachstand ergeben. Gleichwohl finden sich in den Medien regelm\u00e4\u00dfig anderslautende Aussagen. So wurde u. a. behauptet, es gebe \"viele Indizien\", die darauf hinweisen w\u00fcrden, \"wie eng auch die NSU-Terroristen mit Kameraden im Nordosten vernetzt waren\"2. F\u00fcr die Ermittlungsbeh\u00f6rden haben sich daraus bislang keine Ans\u00e4tze f\u00fcr eine weitere Aufkl\u00e4rung des Geschehens ergeben, so dass derartige Aussagen journalistisch gepr\u00e4gte Spekulationen bleiben. 2 Internetseite taz, Auszug aus einem Artikel vom 18./19.07.2015 unter der \u00dcberschrift \"Zsch\u00e4pe war gestern\", abgerufen am 21.07.2015 21","Der als Folge des NSU-Geschehens vom Deutschen Bundestag eingesetzte Untersuchungsausschuss hat - wie bereits berichtet - in seinem Abschlussbericht vom August 2013 als Konsequenz seines Untersuchungsergebnisses 47 Empfehlungen f\u00fcr Justiz, Polizei und Verfassungsschutz abgeleitet, die insbesondere auf die Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den Ermittlungsund Sicherheitsbeh\u00f6rden abzielen. Die Sicherheitsbeh\u00f6rden des Landes haben den in diesem Sinne notwendigen Reformprozess fortgesetzt und dem Landtag - dem entsprechenden Beschluss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern vom 30. Oktober 2013 (Drucksache 6/2346) entsprechend - einen zweiten \"Bericht zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages\" vom Dezember 2015 vorgelegt. Der Bericht kann auf der Internetseite des Landtages eingesehen werden3. Er stellt gleichzeitig eine Erg\u00e4nzung der kontinuierlichen Berichterstattung gegen\u00fcber der Parlamentarischen Kontrollkommission dar. Der Deutsche Bundestag hat im November 2015 die Einsetzung eines weiteren NSU-Untersuchungsausschusses beschlossen, der an die Arbeit des o. g. Untersuchungsausschusses ankn\u00fcpfen und seither bekanntgewordene Fakten, die der fr\u00fchere Ausschuss nicht behandeln konnte, aufarbeiten soll. 2.5 Fortsetzung der \"Antiasylkampagne\" Das Jahr 2015 stand im Zeichen eines stetig wachsenden Fl\u00fcchtlingsstroms nach Westeuropa, der von B\u00fcrgerkriegen und religi\u00f6s/sozialen Spannungen in Afrika sowie im vorderen und mittleren Orient ausgel\u00f6st wurde und eine seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges nicht mehr aufgetretene Dimension erreichte. Bevorzugte Ziele der Fl\u00fcchtlinge waren wegen der gro\u00dfz\u00fcgigen Aufnahmebereitschaft Schweden und Deutschland. Vor diesem Hintergrund steigerte die rechtsextremistische Szene nochmals die rassistisch motivierte Agitation gegen eine Zuwande- 3 www.landtag-mv.de, Drucksache 6/4876 22","rung. Sie verband dies mit der Hoffnung, ihre Anschlussf\u00e4higkeit in der Mitte der Gesellschaft zu erh\u00f6hen. Insgesamt scheint ihr dies bislang nicht im erwarteten Ma\u00dfe gelungen zu sein. Allerdings wuchs im Laufe des Jahres in der Bev\u00f6lkerung die Skepsis, ob es der Politik gelingt, L\u00f6sungen f\u00fcr die vielf\u00e4ltigen Probleme zu finden.4 Insoweit k\u00f6nnte die weitere Entwicklung, die weder ein Ende des Fl\u00fcchtlingsstroms noch eine Bew\u00e4ltigung der damit verbundenen Herausforderungen erkennen l\u00e4sst, den Rechtsextremisten letztlich doch noch in die H\u00e4nde spielen. In Mecklenburg-Vorpommern hat die rechtsextremistische Szene ihre Aktivit\u00e4ten 2015 fast vollst\u00e4ndig auf dieses Thema konzentriert. F\u00fcr die Agitation nutzen die Rechtsextremisten verst\u00e4rkt das Internet. Hier vor allem die sozialen Medien wie \"Facebook\", \"vk.com\" oder \"Juppy\". Dies er\u00f6ffnet ihnen, im Unterschied zu statischen Internetseiten, die M\u00f6glichkeit der Interaktion. Ferner k\u00f6nnen hier geschlossene Bereiche gebildet werden, die der heimlichen Kommunikation und damit auch der Vorbereitung von Straftaten dienen. Oft ist auf den ersten Blick nicht immer zu erkennen, wer der Betreiber einer solchen Seite ist und welche ideologischen Ziele tats\u00e4chlich dahinter liegen. So werden z. B. unter der Bezeichnung \"... wehrt sich\" Demonstrationen gegen den Zuzug von Asylbewerbern organisiert, ohne dass eine konkrete Gruppierung als Urheber erkennbar wird. Tats\u00e4chlich verbergen sich dahinter etwa neonazistische Gruppierungen, die derartige Plattformen zus\u00e4tzlich f\u00fcr Vernetzungsaktivit\u00e4ten nutzen. Insgesamt kam es landesweit zu \u00fcber 150 Demonstrationen gegen Asylbewerber. Diese wurden zu einem gro\u00dfen Teil von \"...wehrt sich\"-Gruppierungen durchgef\u00fchrt. Nach den Terroranschl\u00e4gen in Paris im November 2015 konnte allgemein eine deutliche Zunahme der Diskreditierung von Asylbewer- 4 Internetseite \"FAZ\", \"Allensbach-Umfrage: Mehrheit besorgt \u00fcber Folgen der Fl\u00fcchtlingskrise\", vom 20.10.2015, abgerufen am 29.12.2015, oder Internetseite \"FOCUS online\", INSAUmfrage: \"Jeder zweite Deutsche will Grenzen schlie\u00dfen, um Fl\u00fcchtlingsstrom zu stoppen\", vom 21.10.2015, abgerufen am 29.12.2015 23","bern (die des Terrorismus verd\u00e4chtig dargestellt wurden) beobachtet werden. Gezielt gesch\u00fcrt wurde auch der Sozialneid, etwa durch die rechtswidrige Ver\u00f6ffentlichung eines Leistungsbescheides f\u00fcr Asylbewerber oder aber indem Solidarit\u00e4t mit deutschen Obdachlosen gezeigt wurde, denen angeblich Nachteile durch die soziale Konkurrenz mit den Zuwanderern entstehen. Letzteres ist umso erstaunlicher, als dass sozial Benachteiligte von gewaltorientierten Rechtsextremisten bislang eher als Angriffsziel betrachtet wurden. 6 Neben den Asylbewerbern selbst standen auch Personen im Fokus der Agitation, die sich f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge einsetzen oder die als (auch vermeintlich) politisch Verantwortliche f\u00fcr den Zuzug von Asylbewerbern und Fl\u00fcchtlingen wahrgenommen wurden. So wurden beispielsweise Anfang Oktober 2015 auf einer rechtsextremistischen Internet-Seite Personen namentlich genannt, die sich f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge einsetzen7 oder aber dem politischen Gegner zuzurechnen sind. 5 Internetseite \"Landkreis Rostock\", Beitrag vom 17.11.20105 \"Ver\u00f6ffentlichung einer Entscheidung \u00fcber den Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Landkreis Rostock auf der Facebook-Seite der MVGIDA\", abgerufen am 30.12.2015 6 Facebook-Seite der \"Division Rostock\" , abgerufen am 29.12.2015 7 Internet-Seite \"Nationale Sozialisten M\u00fcritz\" vom 02.10.2015, abgerufen am 02.10.2015 24","2.5.1 Einflussnahme der rechtsextremistischen Szene auf islamund asylgegnerische Bewegungen In der Folge der Aktivit\u00e4ten der Bewegung \"Patriotische Europ\u00e4er gegen die Islamisierung des Abendlandes\" (PEGIDA) in Sachsen bildete sich in Mecklenburg-Vorpommern der Ableger \"Mecklenburg-Vorpommern gegen die Islamisierung des Abendlandes\" (MVGIDA). Im Unterschied zu PEGIDA war bei MVGIDA von Anfang an ein deutlicher Einfluss der rechtsextremistischen Szene festzustellen, der sich im Laufe des Jahres immer deutlicher herausstellte. Zuletzt war unverkennbar, dass MVGIDA ma\u00dfgeblich von der NPD gesteuert wurde. Die MVGIDA-Aktivit\u00e4ten waren nicht kontinuierlich \u00fcber das ganze Jahr verteilt, sondern wiesen zwei Phasen auf. Das Demonstrationsgeschehen begann am 12. Januar 2015 mit zwei gleichzeitig in Schwerin und Stralsund durchgef\u00fchrten Veranstaltungen. In Schwerin wurden ca. 350 Teilnehmer gez\u00e4hlt und in Stralsund nahmen ca. 300 Personen teil. Einen ersten H\u00f6hepunkt erlebten die MVGIDA-Demonstrationen am 26. Januar 2015, als in Schwerin ca. 500 Teilnehmer gez\u00e4hlt wurden. Anschlie\u00dfend nahmen abwechselnd in Schwerin und Stralsund jeweils zwischen 150 und 300 Personen teil. Am 1. M\u00e4rz 2015 fand erstmals eine MVGIDA-Demonstration in Rostock statt, an der sich ca. 240 Personen beteiligten. Die vorerst letzte MVGIDA-Veranstaltung im ersten Halbjahr ereignete sich am 27. April 2015 mit ca. 140 Teilnehmern in Schwerin. Au\u00dferhalb von MVGIDA Demonstrationen gab es im ersten Halbjahr 2015 lediglich im Raum G\u00fcstrow/B\u00fctzow kleine Demonstrationen bzw. Mahnwachen, die durch die \u00f6rtliche Kameradschaftsszene organisiert wurden8. Im ersten Quartal 2015 kam es zwischen den Organisatoren der Schweriner und der Stralsunder Demonstrationen zu Zerw\u00fcrfnissen, die zur Abspaltung der heutigen \"MV-Patrioten\" f\u00fchrte. 8 vgl. Abschnitt 2.10 25","Nach einer mehrmonatigen Pause wurden die Demonstrationen der MVGIDA dann am 21. September 2015 in Boizenburg wieder aufgenommen. Ab diesem Zeitpunkt wurden die Demonstrationen nicht mehr in Schwerin und Stralsund, sondern in kleineren St\u00e4dten im ganzen durchgef\u00fchrt. Sp\u00e4testens ab diesem Zeitpunkt war von einer Steuerung der MVGIDA durch die NPD auszugehen. Dies wird zum einen daran deutlich, dass Michael Grewe (Fraktionsgesch\u00e4ftsf\u00fchrer der NPD-Landtagsfraktion des Landtags Mecklenburg-Vorpommerns) von nun an als Anmelder und regelm\u00e4\u00dfig auch als Versammlungsleiter fungierte, andererseits traten mit Andreas Thei\u00dfen, Stefan K\u00f6ster und Udo Past\u00f6rs regelm\u00e4\u00dfig NPD-Funktion\u00e4re als Redner auf. So kann davon ausgegangen werden, dass die F\u00fchrungsstrukturen der MVGIDA seit September 2015 mit den F\u00fchrungsstrukturen der NPD M-V identisch sind. Dar\u00fcber hinaus wurden bei Demonstranten au\u00dferdem Plakate mitgef\u00fchrt, die vorher bereits durch die NPD f\u00fcr Wahlk\u00e4mpfe genutzt wurden, wobei jedoch das NPD-Logo entfernt wurde. Im Oktober 2015 kam es zu einem weiteren Anstieg der Teilnehmerzahlen, als am 12. Oktober 2015 in Sternberg ca. 360, am 19. Oktober 2015 in Parchim ca. 700 und am 26. Oktober 2015 in Neubrandenburg ca. 550 Personen teilnahmen. Danach gingen die Teilnehmerzahlen kontinuierlich auf ca. 75 bis ca. 200 Personen zur\u00fcck. F\u00fcr ihre Demonstrationen konnte die rechtsextremistische Szene in der Vergangenheit durchschnittlich ca. 300 Teilnehmer mobilisieren. Die Teilnehmerzahlen bei MVGIDA-Veranstaltungen haben gezeigt, dass das Thema Zuwanderung offenbar auch Menschen mobilisiert hat, die nicht dem engeren Kreis des rechtsextremistischen Spektrums zuzurechnen sind. Mit Blick auf den ideologischen Hintergrund der Rechtsextremisten in Mecklenburg-Vorpommern war \u00fcberraschend, dass ab Mitte 2015 vereinzelt Versuche unternommen wurden, mit Rechtsextremisten aus Polen zu kooperieren. Offenbar sehen beide Lager im Islam einen gemeinsamen Feind, der die bisherigen Gegens\u00e4tze zur\u00fccktreten l\u00e4sst. Ob und inwieweit sich hier eine auf Dauer angelegte Zusammenarbeit entwickelt, bleibt abzuwarten. Sie erscheint jedoch eher unwahrscheinlich. 26","2.6 Radikalisierungstendenzen in der rechtsextremistischen Szene Die signifikant gestiegene Zahl von Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund ist ein deutlicher Indikator f\u00fcr die im Berichtszeitraum zu beobachtende Radikalisierung der Szene. Hauptfeindbild ist in diesem Zusammenhang der \"Zuwanderer\". Er wird aus der rassistischen Weltanschauung der Rechts- 9 extremisten heraus als \"Bedrohung\" der von ihnen biologisch definierten \"Volksgemeinschaft\" gesehen. Aktuell genutzte Begriffe aus der Geschichte des Nationalsozialismus wie \"Volkstod\" oder \"Umvolkung\" zeigen die geistige Kontinuit\u00e4t der heutigen Akteure mit ihren Ideengebern im Dritten Reich. Allerdings konnte zumindest in Mecklenburg-Vorpommern keine \u00fcbergeordnete (Gewalt-)Strategie auf regionaler oder \u00fcberregionaler Ebene festgestellt werden.9 Dass eine solche grunds\u00e4tzlich denkbar ist, zeigt das Beispiel der bereits erw\u00e4hnten \"Oldschool Society\" 10. Besorgniserregend ist zudem der Umstand, dass ein Gro\u00dfteil der \u00dcbergriffe auf Migranten durch Personen erfolgte, die bislang keine rechtsextremistischen Bez\u00fcge in ihren Biografien aufweisen. Wie die (Selbst-)Radikalisierung dieser Personen erfolgte, muss sicher individuell betrachtet werden. Es ist aber davon auszugehen, dass das Internet hierbei eine wichtige Rolle spielt. Dort war im Verlaufe des Jahres ein deutlicher Grad an Verrohung festzustellen. 9 Zeichen der \"OSS\" 10 siehe auch Abschnitt 2.8 27","11 Neben dem Straftatengeschehen sind weitere Hinweise auf eine zunehmende Radikalisierung erkennbar. So gibt es Str\u00f6mungen, die sich zunehmend von \"Feinden\" umgeben sehen und sich f\u00fcr den \"Notstand\" r\u00fcsten. Durch gezieltes Trainieren von \u00dcberlebenstechniken oder dem Anlegen von Vorr\u00e4ten erfolgt die Vorbereitung auf einen \"Ernstfall\". Im Internet werden verst\u00e4rkt entsprechende Kurse und Waffen angeboten.12 13 11 Facebook-Seite \"Dachverband Deutschland wehrt sich\", Beitrag vom 25.12.2015 \"\u00dcber Geschmack...\", abgerufen am 30.12.2015 12 Facebook-Seite der \"Rostocker Division\", Beitrag \"7 LEGALE WAFFEN F\u00dcR DEINEN SCHUTZ IN DER KRISE\", abgerufen am 30.12.2015 13 Facebook-Seite der \"Rostocker Division\", Beitrag \"7 LEGALE WAFFEN F\u00dcR DEINEN SCHUTZ IN DER KRISE\", abgerufen am 30.12.2015 28","Neben diesen Aktivit\u00e4ten, die der Herstellung der individuellen Abwehrbereitschaft dienen sollen, wird auch zum \"Kampf\" aufgerufen. Teilweise werden sogar \"B\u00fcrgerkriegszust\u00e4nde\" prognostiziert. So forderte der Mitbegr\u00fcnder und langj\u00e4hrige Vorsitzende der antisemitischen \"Europ\u00e4ischen Aktion\" (EA), Bernhard Schaub, im Oktober 2015 einen \"europaweiten Volksaufstand\". 14 Im Artikel \"Auf ins Kampfjahr 2016\", der ohne Autorenanagabe auf der Internetseite der EA ver\u00f6ffentlicht wurde, hei\u00dft es: \"Der Kampf um die Wahrung unserer Existenz geht in die alles entscheidende Phase \u00fcber und es obliegt uns, unsere Kr\u00e4fte auch im neuen Jahr gemeinsam aus dem Vollen zu sch\u00f6pfen.\"15 (Schreibweise wie im Original) All dies zeigt, dass die vom Rechtsextremismus ausgehenden Gefahren wachsen. Umso aufmerksamer muss die Entwicklung beobachtet werden. 2.7 Trefforte der rechtsextremistischen Szene Von besonderer Relevanz waren im Jahr 2015 folgende Objekte: * \"Nationales Begegnungszentrum\" (NBZ) Anklam (Landkreis Vorpommern-Greifswald) Das NBZ wird als Veranstaltungsort insbesondere f\u00fcr Parteiveranstaltungen der NPD und Vortragsveranstaltungen, als Buchhandlung und Bibliothek genutzt und verf\u00fcgt mittlerweile auch \u00fcber eine eigene Facebook-Seite. Dort wurde beispielweise als Veranstaltungshinweis f\u00fcr den 27. November 2015 auf einen Zeitzeugenvortrag mit einem \"SS-Mann der 'Division Nordland'\", welcher \"von seiner bewegten Zeit als Verteidiger von Berlin 1945\" berichten 14 Internetseite der EA, \"Kommt es zum Volksaufstand?\" vom 23.10.2015, abgerufen am 12.12.2015 15 Internetseite der EA, \"Auf ins Kampfjahr 2016\" vom 23.10.2015, abgerufen am 12.12.2015 29","werde, aufmerksam gemacht.16 Entsprechende Veranstaltungen dienen der Glorifizierung des Dritten Reiches sowie einer Relativierung der nationalsozialistischen Gewaltverbrechen. In dem Objekt ist weiterhin der NPD-Landesverband und das B\u00fcrgerb\u00fcro des NPD-Landtagsabgeordneten Andrejewski angesiedelt. * \"Thinghaus\" Grevesm\u00fchlen (Landkr. Nordwestmecklenburg) Das \"Thinghaus\" hatte als Treffort der rechtsextremistischen Szene auch 2015 \u00fcberregionale Bedeutung. In der \u00d6ffentlichkeit trat wiederholt der \"Freundeskreis Thinghaus\" als Ausrichter verschiedener Veranstaltungen auf. 17 Inzwischen hat sich im \"Thinghaus\" ein regelm\u00e4\u00dfiger \"Kneipenabend\" etabliert, der ca. monatlich durchgef\u00fchrt wird. Es werden aber auch Vortr\u00e4ge organisiert. Im Rahmen der dort am 1. M\u00e4rz 2015 durchgef\u00fchrten \"2. Norddeutschen B\u00fccherb\u00f6rse\" berichtete ein ehemaliges Mitglied der Waffen-SS in einem Zeitzeugenvortrag \u00fcber seine Erlebnisse w\u00e4hrend des Zweiten Weltkrieges. Am 22. M\u00e4rz 2015 wurde zum Strafprozess gegen die Neonazigruppierung \"Aktionsgruppe Mittelrhein\" vorgetragen. 16 Facebookseite des NBZ: \"NBZ - Nationales Begegnungszentrum hat ein neues Foto hinzugef\u00fcgt\" vom 25.11.2015, abgerufen am 22.12.2015 17 Facebook-Seite des \"Thinghauses\" vom 09.04.2015, abgerufen am 08.03.2016 30","* \"Kulturraum\" und Bundesgesch\u00e4ftsstelle der \"Jungen Nationaldemokraten\" (JN) in L\u00fcbtheen In L\u00fcbtheen finden nach wie vor rechtsextremistische Vortragsveranstaltungen und \"Kampfsport\"-Kurse statt, getarnt als \"Selbstverteidigungsseminare\". Der JN-Bundesvorsitzende Sebastian Richter hat dort beispielsweise am 30. Mai 2015 zum Thema \"Der Staat und seine juristischen Mittel im Kampf gegen die nationalistische Bewegung\" referiert.18 Neu hinzugekommen ist 2015 folgendes Objekt: * \"Ehemaliger Dorfkonsum\" Klein Belitz (Landkreis Rostock) In dem neuen Treffobjekt der rechtsextremistischen Szene in Klein Belitz wurde am 5. Dezember 2015 ein konspirativ vorbereitetes rechtsextremistisches Konzert polizeilich verboten. Bei dem Versuch, dagegen Protest zu erheben, stellten die eingesetzten Polizeibeamten bei dem Verantwortlichen ein nach dem Waffengesetz verbotenes Einhandmesser fest. W\u00e4hrend der Kontrolle anreisender Konzertteilnehmer wurden dar\u00fcber hinaus Tontr\u00e4ger sichergestellt, die auf Grund ihres verfassungsfeindlichen Inhalts indiziert sind. Es wurden 39 Platzverweise ausgesprochen. 2.8 Subkultureller Rechtsextremismus Gegen\u00fcber dem Berichtsjahr 2014 konnte in diesem Spektrum ein Anwachsen beobachtet werden. Dies d\u00fcrfte im Zusammenhang mit dem deutlich erh\u00f6hten Aktionsniveau der rechtsextremistischen Szene insgesamt stehen. Erkenntnisse im Hinblick auf eine Erh\u00f6hung des Organisationsgrades sind jedoch nicht angefallen. Strukturen, die sich im Grenzbereich zwischen subkulturellem Rechtsextremismus und der Neonaziszene bewegen, wie etwa die \"Hammerskins\", konnten keinen Zulauf verzeichnen. Dem subkulturellen Rechtsextremismus rechnen die Verfassungs18 Facebook-Seite der JN vom 30.05.2015, abgerufen am 01.06.2015 31","schutzbeh\u00f6rden weiterhin die Personen zu, die ohne gr\u00f6\u00dferen Organisationsgrad zumeist auf \u00f6rtlicher Ebene Aktivit\u00e4ten entfalten. Subkulturelle Rechtsextremisten sind tendenziell gewaltund aktionsorientiert. Sie treten mit typisch rechtsextremistisch motivierten Straftaten, wie einschl\u00e4gigen Propagandadelikten oder fremdenfeindlichen Gewalttaten in Erscheinung. Auch 2015 geh\u00f6rte diese Szene zu den Besuchern rechtsextremistischer Konzerte. Ein Zusammenwirken mit dem organisierten Rechtsextremismus erfolgte im Rahmen des Demonstrationsgeschehens. So waren Angeh\u00f6rige dieser Szene regelm\u00e4\u00dfig bei den oben beschriebenen asylund islamfeindlichen Veranstaltungen zu beobachten. Nachdem 2014 im Zusammenhang mit den Demonstrationen der \"Hooligans gegen Salafisten\" (HOGESA) in K\u00f6ln und Hannover die \u00dcberschneidungen der Hooliganszene mit der rechtsextremistischen Szene in das Blickfeld der \u00d6ffentlichkeit gerieten, konnten im Berichtszeitraum hierzulande keine \u00fcber pers\u00f6nliche Kennverh\u00e4ltnisse hinausgehenden Verschr\u00e4nkungen der beiden Szenen festgestellt werden. 2.8.1 Rechtsextremistische Musikveranstaltungen Im Jahr 2015 fanden in Mecklenburg-Vorpommern wie im Jahr 2014 sieben rechtsextremistische Konzerte mit Live-Auftritten statt. Liederabende wurden nicht festgestellt (2014 : 1). Zwei Veranstaltungen konnten im Vorfeld verhindert werden (2014 : 4). 19 Gegen\u00fcber den Jahren bis 2013 ist damit insgesamt ein R\u00fcckgang zu verzeichnen. Eine Ursache f\u00fcr diesen r\u00fcckl\u00e4ufigen Trend d\u00fcrfte der anhaltende Verfolgungsdruck sein. Dieser st\u00fctzt sich auf einen kontinuierlichen Informationsaustausch zwischen Polizei und Verfassungsschutz, der entsprechende Verhinderungsma\u00dfnamen erm\u00f6glicht. Auch das Nutzungsverbot f\u00fcr den zeitweilig beliebten Austragungsort f\u00fcr Konzerte \"Saustall\" in Viereck im Landkreis Vorpommern-Greifswald hat die M\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von 19 Das LKA M-V weist in seiner Statistik zus\u00e4tzlich 14 Szenepartys ohne Livemusik aus. 32","Konzerten verringert. \u00c4hnliches gilt f\u00fcr das \"Thinghaus\" in Grevesm\u00fchlen. Auch dort gibt es eine beh\u00f6rdliche Nutzungsbeschr\u00e4nkung. Gleichwohl ist die M\u00f6glichkeit der Nutzung szeneeigener Objekte f\u00fcr Musikveranstaltungen weiterhin von hoher Bedeutung, da sie dort abgeschottet von der \u00d6ffentlichkeit stattfinden k\u00f6nnen. So wurden drei der insgesamt sieben Konzerte auf dem Grundst\u00fcck eines bekannten NPD-Vorstandsmitgliedes in Salchow im Landkreis Vorpommern-Greifswald durchgef\u00fchrt, darunter am 1. August 2015 das landesweit gr\u00f6\u00dfte mit 300-350 Teilnehmern. Ansonsten lag die Besucherzahl zwischen 50 und 250. In Mecklenburg-Vorpommern sind gegenw\u00e4rtig ca. 10 aktive rechtsextremistische Bands bekannt. Zu den bekanntesten z\u00e4hlen \"Path of Resistance\" (Raum Rostock), \"Painful Awakening\" (Raum G\u00fcstrow), \"Thrima\" (Raum Niepars) und die \"Liebenfels Kapelle\"/\"Skalinger\" (Raum Wolgast). Auch 2015 traten diese Bands im Inund Ausland auf. Dabei wurden immer wieder Verbindungen zu internationalen und in Deutschland seit 2000 verbotenen \"Blood and Honour\"-Bewegung (B&H) deutlich. Die Band \"Path of Resistance\" wurde f\u00fcr ein Konzert am 21. Februar 2015 im nordwestlichen Frankreich angek\u00fcndigt, das einen B&H-Bezug aufwies. Die Band \"Painful Awakening\" geh\u00f6rt zu den aktivsten Musikgruppen im Land. Sie beschreibt sich selbst wie folgt: 20 \"Wir sind die nationale Musikformation, Painful Awakening aus dem Her20 Facebook-Seite der Band \"Path of Resistance\" vom 16.02.2015, abgerufen am 30. Dezember 2015 33","Salchow Stralsu1Knodnzert B1KRLVAo\u00dcNOKnDS@GzotRrEean3KlPNzrsItSueronsrndttzecrWL%ktAeNisDmKRaELMSIAErSCcKNLhEDNwPBKULeRAGTErISiCInSHE (c)Greifswald (r) Neubrandenburg VR2Meucshik0tsvexrat1rnesmtaisl5tuisncghen usNORPODMWESRTNM-EGCRKELIFESNWBAULRDG Klein Steinhagen Belitz LRAONSDTKORCEIKS Greves1Kmo\u00fchnleznert1VAsonstige LANDKREIS iLUADWeNIGSDLUKSTR-PAERCIHSIM","Vergeltung KOstomando GLKS@itearbpelsnulfenldSdersr/tifmswalde VORPOMERN-GREIFSWALB LANDKREIS WidesSchckgale' Motorhate PRMiecukhlnetsbeiuxkrtgrb-eVmaoripsnofRotSimsdeckshsearinsltianhgcerO(r)NGROPROD\u00fcMWESSLMsETERAMCcNtEEKN-LhCrGEDKNRowPLBKEULNIeRFwABGSUrTEIWSRiCInGASHE N (r) Neubrandenburg VLORAPNOMDEKRN-RE\u00dcGISEN Pom ernklang Rostock LRAONSDTKORCEIKS PAwaiknefnuinlg ErLUADWNIGSDLUKSTR-PAERCIHSIM Wi(r)smar LANDKREIS","zen Mecklenburgs und setzen uns aus 6 wilden Gesellen zusammen. PA befindet sich mittlerweile schon im zehnten Jahr und wir schauen auf 2 Vollalben, einige Split - sowie Samplerbeitr\u00e4ge und 'nen Haufen Auftritte im Inund Ausland zur\u00fcck.\"21 Nach wie vor unverkennbar ist die neonazistische Ausrichtung der Gruppe. Auf ihrer Facebook-Seite findet sich ein Bild des SS-Offiziers und verurteilten Kriegsverbrechers Erich Priebke in Uniform aus dem Jahre 1942 anl\u00e4sslich seines Geburtstages (23. Juli 1913). Priebke hatte darauf offenbar folgende Widmung vorgenommen: \"F\u00fcr meine guten Freunde von der Musikgruppe Painful Awakening mit allen guten W\u00fcnschen! Rom, 21.07.2012\".22 23 Priebke verstarb im Oktober 2013 in Italien. Im Facebookauftritt der Band findet sich auch eine Abbildung der \"Blutzeugen\". Dabei handelte es sich um die beim \"Marsch auf die Feldherrnhalle\" am 9. November 1923 in M\u00fcnchen get\u00f6teten Rechtsextremisten. Sie wurden im Dritten Reich als M\u00e4rtyrer der nationalsozialistischen Bewegung besonders geehrt.24 21 Internetseite der \"Nationalen Sozialisten M\u00fcritz\" vom 30.05.2015, abgerufen am 29.12.2015 22 Facebook-Seite der Band \"Painful Awakening\" vom 29.07.2015, abgerufen am 30. Dezember 2015 23 Facebook-Seite der Band \"Painful Awakening\" vom 29.07.2015, abgerufen am 30. Dezember 2015 24 vgl. Schmitz-Berning, Cornelia: Vokabular des Nationalsozialismus, Berlin: Walter de Gruyter GmbH & Co KG 2000, S. 125 36","25 Vor diesem ideologischen Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass die Auftritte von \"Painful Awakenig\" im Ausland klare Bez\u00fcge zu B&H aufweisen. So warb die Band f\u00fcr ein Konzert \"zu Ehren\" des 1993 verstorbenen B&H-Gr\u00fcnders Ian Stuart Donaldson am 29. August in Polen unter dem Motto \"Legends never die!\" 26 27 Auch die Band \"Thrima\" war 2015 international engagiert. Auf ihrer Facebook-Seite hat sie z. B. einen Flyer ver\u00f6ffentlicht, der auf einen Auftritt bei einem Konzert am 4. April 2015 in Verona/Italien hinweist. 25 Facebook-Seite der Band \"Painful Awakening\" vom 29.07.2015, abgerufen am 30. November 2015 26 \"Legenden sterben nie!\" 27 Facebook-Seite der Band \"Painful Awakening\" vom 14.08.2015, abgerufen am 30. Dezember 2015 37","Veranstalter waren die der B&H-Szene nahestehenden italienischen \"Veneto-Fronte-Skinheads\". 28 Neben den einschl\u00e4gigen Bands sind auch immer wieder Bandprojekte zu beobachten, wie z. B. das im Verfassungsschutzbericht 2014 bereits erw\u00e4hnte Projekt \"Ahnenblut\" mit Beteiligung von Musikern aus Mecklenburg-Vorpommern. Die Gruppe trat im Rahmen der von Rechtsextremisten organisierten Veranstaltung \"Rock f\u00fcr Meinungsfreiheit - Musik und Redebeitr\u00e4ge gegen staatliche Zensur\" am 23. Mai 2015 in th\u00fcringischen Hildburghausen auf. Die Anzahl der Besucher beziffert die Polizei auf ca. 1.500 Personen. Damit war diese Veranstaltung eine der gr\u00f6\u00dften bundesweit. 2.8.2 Szenel\u00e4den/Versandhandel Im Bereich des rechtsextremistischen Versandhandels haben sich gegen\u00fcber 2014 kaum Ver\u00e4nderungen ergeben. Hier ist weiterhin das Internet die wichtigste Plattform f\u00fcr die Abwicklung von Gesch\u00e4ften. Es werden Musikprodukte, B\u00fccher, Kleidungsst\u00fccke, Poster, Fahnen, und sonstige Szenedevotionalien zum Kauf angeboten. 28 Facebook-Seite der Band \"Thrima\" vom 17.02.2015, abgerufen am 30.12.2015 38","29 Mit \"Leveler.Records\" ist in der Vetriebsszene des Landes jedoch ein neuer Akteur in Erscheinung getreten, der unter dem Motto \"Glaube, Wille, Tat\"30 entsprechende Produkte anbietet, aber auch als Musikproduzent auftritt. Er firmiert unter der selben Adresse wie der \"Pommersche Buchdienst\" im \"Nationalen Begegnungszentrum Anklam\". 2.9 Neonationalsozialismus (Neonazismus) Im Berichtszeitraum konnte auch in dieser Szene ein Anwachsen des Personenpotenzials beobachtet werden. Offenbar hat die aktuelle Entwicklung, die insgesamt zu einer Mobilisierung der rechtsextremistischen Szene f\u00fchrt, in diesem Spektrum einen Motivationsschub ausgel\u00f6st. Diese \u00e4u\u00dferte sich jedoch nicht gleichzeitig in einem verst\u00e4rkten eigenst\u00e4ndigen Engagement. Abgesehen von vielf\u00e4ltigen propagandistischen Aktivit\u00e4ten in sozialen Netzwerken tritt dieses Spektrum weiterhin meist im Zusammenwirken mit der NPD auf. Dies zeigte sich insbesondere im Demonstrationsgeschehen. So etwa beim Aufmarsch der NPD am 1. Mai in Neubrandenburg oder im Rahmen der von der NPD organisierten MVGIDA-Veranstaltungen. Neonazis waren aber auch anderen asylund islamfeindlichen Veranstaltungen beteiligt. 29 Facebook-Seite \"Leveler.Records\" vom 24.05.2015, abgerufen am 07.01.2016 30 Internetseite \"Leveler.Records\", abgerufen am 07.01.2016 39","31 Folgende regionale Entwicklungen sind hervorzuheben: In Rostock hat sich die neonazistische Szene in den vergangenen Jahren deutlich gewandelt. Eigenst\u00e4ndige \u00f6ffentlichkeitswirksame Aktivit\u00e4ten entfaltete die Szene eher selten, eine Zusammenarbeit mit den JN - wie in den vorangegangenen Jahren - war im Berichtszeitraum nicht mehr zu beobachten. Dass die Szene dennoch weiter aktiv ist, belegen auch die Facebook-Auftritte. Besonders auff\u00e4llig ist in diesem Zusammenhang die Facebook-Seite der \"Rostocker Division\", die eine aggressive Fremdenfeindlichkeit und eine deutliche Gewaltorientierung erkennen l\u00e4sst. Angeh\u00f6rige dieser Gruppierung beteiligten sich auch an den bereits genannten asylund islamfeindlichen Demonstrationen. Insgesamt muss die Entwicklung dieser Gruppierung weiterhin aufmerksam beobachtet werden. Im Raum G\u00fcstrow ist seit l\u00e4ngerem ein enges Zusammenwirken zwischen Neonazis und NPD-Aktivisten zu beobachten. Sie f\u00fchrten wiederholt kleinere Kundgebungen im Stadtgebiet G\u00fcstrows und in Krakow am See durch, mit denen gegen Asylbewerber demonstriert wurde. In M\u00fchlengeez nahe G\u00fcstrow demonstrierten Angeh\u00f6rige dieser Szene am 15. September 2015 gegen die Unterbringung einer gro\u00dfen Zahl von Fl\u00fcchtlingen. 31 Facebook-Seite der \"Division Rostock\" vom 29.09.2015 , abgerufen am 29.12.2015 40","Dass es in G\u00fcstrow einen harten Kern der rechtsextremistischen Szene gibt, der auch gewaltt\u00e4tige Auseinandersetzungen nicht scheut, zeigt exemplarisch ein Vorfall am 30. Mai 2015. An diesem Tag f\u00fchrten Fl\u00fcchtlinge und Unterst\u00fctzer eine Demonstration gegen Rassismus und f\u00fcr ein friedliches Zusammenleben in der Stadt durch. Am Rande der Veranstaltung kam es auf dem Marktplatz zu einem gewaltsamen Aufeinandertreffen von Angeh\u00f6rigen der linksautonomen sowie der lokalen rechtsextremistischen Szene. Die Polizei nahm Ermittlungen wegen des Verdachts des Landfriedensbruches auf. Aus dieser Szene heraus wird auch die Internetseite \"Der Staatsstreich\" betrieben. Dort werden Aktionen der Szene aufgegriffen und kommentiert. Gro\u00dfen Raum nimmt auch die Berichterstattung \u00fcber die Fl\u00fcchtlingssituation in G\u00fcstrow ein, wobei sowohl Fl\u00fcchtlinge als auch deren Unterst\u00fctzer verunglimpft werden. In Waren (M\u00fcritz) ist das Zusammenwirken der Neonaziszene mit der NPD besonders augenf\u00e4llig. Die dortige NPD-Stadtvertreterin Doris Zutt agiert regelm\u00e4\u00dfig mit Neonazis aus der Gruppierung \"Nationale Sozialisten M\u00fcritz\". Diese will sich jedoch im November 2015 aufgel\u00f6st haben.32 Vielmehr hat hier offenbar lediglich eine Umbenennung in \"Nationale Sozialisten Waren\" stattgefunden. Deren F\u00fchrungsperson Chris Henry Knaak gab sich im Jahre 2015 besonders radikal und fiel insbesondere mit zahlreichen asylfeindlichen Aktionen und Veranstaltungen auf, wobei diese sich auch gegen Personen richteten, die sich f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge engagieren. Neonazis aus dem Lande beteiligten sich 2015 zudem regelm\u00e4\u00dfig an rechtsextremistischen Veranstaltungen auch au\u00dferhalb des Landes.33 Kontakte waren z. B. zur Neonaziszene im S\u00fcdosten Schleswig-Holsteins, nach Niedersachsen sowie nach Brandenburg festzustellen. Neben den bereits oben genannten Strukturen waren 2015 folgende \"Kameradschaften\"/Gruppen dem neonazistischen Spektrum zuzuordnen: 32 Internet-Seite \"Nationale Sozialisten M\u00fcritz\" vom 23.11.2015, abgerufen am 25.11.2015 33 vgl. Abschnitt 2.9.2 41","* \"Freie Kameradschaft Wismar\" * \"Germanisches Bollwerk Mecklenburg\" * \"Kameradschaft Schwerin\" * \"Kameradschaft B\u00fctzow\" * \"Agitationsdistrikt Amt Goldberg-Mildenitz\" * \"Aktionsgruppe G\u00fcstrow\" * \"Nationale Offensive Gnoien\" * \"Arischer Widerstandsbund\", Altentreptow * \"Netzwerk Freies Pommern/Nationale Sozialisten Pommern\" * \"Freie Kr\u00e4fte Greifswald/Nationale Sozialisten Greifswald\" * \"V\u00f6lkische Burschenschar Strasburg\" * \"Kameradschaftsbund Anklam\" * \"Kameradschaftsbund Bargischow\" * \"Aryan Warriors\", Ueckerm\u00fcnde * \"Kameradschaft Borken\" * \"Pommern Division\" * \"Nationales B\u00fcndnis L\u00f6cknitz\". Diese Gruppierungen bilden den strukturellen Kern der Neonaziszene und sind weiterhin mehrheitlich im Osten des Landes angesiedelt. Um eine \u00fcberregionale oder gar internationale Vernetzung bem\u00fchen sich die folgenden Strukturen: * Der Verein \"Deutschland muss leben\" (DML) mit Sitz in Greifswald wurde im Februar 2015 offiziell beim Amtsgericht Greifswald eingetragen. Aus der Vereinssatzung ergeben sich zwar zun\u00e4chst keine unmittelbaren Anhaltspunkte, dass der Verein Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt. Allerdings belegen die Berufung des seit Jahren bekannten Rechtsextremisten Maik Spiegelmacher in den Vorstand wie auch das offen zug\u00e4ngliche Facebook-Profil des Vereins eine eindeutig rechtsextremistische Ausrichtung. Durch die in der Satzung beschriebene Vereinsarbeit soll offenbar insbesondere Einzelpersonen in Haft oder anderen Notlagen geholfen werden, wobei sich vor dem Hintergrund der ideologischen Ausrichtung die Haftunterst\u00fctzung auf Rechtsextremisten 42","beschr\u00e4nken d\u00fcrfte. Das verwendete Logo des Vereins ist direkt an die nationalsozialistische Symbolik angelehnt. Auf schwarzem Grund ist ein Reichsadler dargestellt, wobei das urspr\u00fcnglich zwischen den F\u00e4ngen des Adlers befindliche Hakenkreuz durch den Schriftzug \"Dml\" ersetzt wurde. Dem Verein geh\u00f6ren neben Spiegelmacher nach eigenem Bekunden aus Mecklenburg-Vorpommern auch die NPD-Stadtvertreterin Doris Zutt aus Waren34 an. Dar\u00fcber hinaus ist dem Facebook-Auftritt des DML zu entnehmen, dass offenbar auch Personen aus mehreren anderen Bundesl\u00e4ndern dem Verein angeh\u00f6ren, so dass von einem \u00fcberregionalen Ansatz des Vereins ausgegangen wird. * Die Aktivit\u00e4ten der \"Europ\u00e4ische Aktion\" (EA) bleiben in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin auf das Internet beschr\u00e4nkt. Ziel der EA ist es weiterhin, ein gesamteurop\u00e4isches Netzwerk von Rechtsextremisten zu kn\u00fcpfen. Ein ma\u00dfgeblicher Akteur der EA ist zwischenzeitlich in Mecklenburg-Vorpommern wohnhaft. * Die rechtsextremistische Hafthilfeorganisation \"Gefangenenhilfe.info\" st\u00f6\u00dft auch in der hiesigen Szene weiterhin auf Interesse. Die Internetseite wird regelm\u00e4\u00dfig aktualisiert, der Fokus liegt hierbei auf der Berichterstattung \u00fcber Gerichtsverfahren und vermeintliche Repressionen gegen Rechtsextremisten in Deutschland und \u00d6sterreich. \u00dcber Straftaten mit einem rechtsextremistischen bzw. mutma\u00dflich rechtsextremistischen Hintergrund wird in der Regel verharmlosend berichtet. * Die \"Artgemeinschaft-Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgem\u00e4\u00dfer Lebensgestaltung e. V.\" (AG GGG), kurz \"Artgemeinschaft\" verfolgte auch im Jahr 2015 ihre Strategie der regionalen Einflussnahme mit Schwerpunkt im Raum G\u00fcstrow/Krakow am See. Angeh\u00f6rige dieser Gruppierung sind im handwerklichen Bereich oder in der Landwirtschaft t\u00e4tig, um ein m\u00f6glichst autar34 Facebook-Seite \"Deutschland muss leben\" vom 08.10.2015, abgerufen am 10.06.2015 43","kes Leben f\u00fchren zu k\u00f6nnen.35 Sie ist eng mit der \"Gesellschaft f\u00fcr biologische Anthropologie und Verhaltensforschung e. V.\" (GfbAV) verbunden, von der jedoch im Berichtszeitraum keine Aktivit\u00e4ten ausgegangen sind. Der \"Artgemeinschaft\" geh\u00f6ren auch Rechtsextremisten an, die in anderen Zusammenh\u00e4ngen aktiv sind. Insoweit dient sie der szeneinternen Vernetzung. 2.9.1 Neonazistische Publikationen Durch die rechtsextremistische Szene wurden wie in den Vorjahren \"Boten\" f\u00fcr jeweils verschiedene Regionen verteilt. Die Bedeutung von Schriftpublikationen ist jedoch auch 2015 weiter zur\u00fcckgegangen, rechtsextremistische Propaganda wird - wie bereits mehrfach beschrieben wurde - zunehmend \u00fcber die sozialen Netzwerke verbreitet. So ist der \"Uecker-Randow-Bote\" zwischenzeitlich \u00fcber Facebook erreichbar. 2015 sind als Papierfassung folgende \"Boten\" mit mindestens einer Ausgabe bekannt geworden: * \"Der Lassaner Bote\" * \"Der Anklamer Bote\" * \"Der Usedomer Bote\" Presserechtlich verantwortlich f\u00fcr alle \"Boten\" waren regelm\u00e4\u00dfig NPD-Kader. Der \"Usedomer Bote\" aus dem Sommer 2015 ist jedoch mit einem fiktiven Herausgeber versehen. Ein \u00e4hnliches Ziel wie die \"Boten\" verfolgt auch der von der \"Interessengemeinschaft Sch\u00f6neres Strasburg\" herausgegebene \"Strasburger Beobachter\", von dem im Jahre 2015 mehrere Ausgaben bekannt wurden. 35 vgl. Verfassungsschutzbericht M-V 2012, S. 28f. 44","2.9.2 Neonazistische Veranstaltungen und Aktivit\u00e4ten * Rechtsextremistische Gedenkveranstaltung am 15. Februar 2015 in Dresden anl\u00e4sslich des Jahrestages der Zerst\u00f6rung der Stadt im Zweiten Weltkrieg Vor dem Hintergrund der Zerst\u00f6rung der Stadt Dresden durch Luftangriffe der Alliierten w\u00e4hrend des Zweiten Weltkrieges, f\u00fchrt die rechtsextremistische Szene traditionell um den 13. Februar, dem Jahrestag der Ereignisse, in der Stadt eine Demonstration durch. Am 15. Februar 2015 versammelten sich in Dresden unter dem Motto \"Wir gedenken\" ca. 500 Personen der rechtsextremistischen Szene. Wie in der Vergangenheit \u00fcblich, d\u00fcrften auch Personen aus Mecklenburg-Vorpommern angereist sein. Da die Veranstaltung jedoch erst kurz zuvor angemeldet wurde, kam es zu keiner langfristigen bundesweiten Mobilisierung. * \"Tollensemarsch\" der rechtsextremistischen Szene am 31. Januar 2015 in Neubrandenburg Der j\u00e4hrlich durchgef\u00fchrte \"Tollensemarsch\" der rechtsextremistischen Szene fand am 31. Januar 2015 statt. Damit wurde von den in den vergangenen Jahren \u00fcblichen Veranstaltungszeitpunkten (Ende Februar bzw. Anfang M\u00e4rz) abgewichen. An der Veranstaltung beteiligten sich ca. 20 Personen. Es handelt sich um die inzwischen bereits zw\u00f6lfte Veranstaltung dieser Art, wobei die Teilnehmerzahl im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zur\u00fcckgegangen ist. Im Jahr 2014 hatten noch ca. 60 Personen an der Wanderung teilgenommen. Die geringe Teilnehmerzahl war m\u00f6glicherweise der spontanen Terminverschiebung geschuldet. Mit dem in diesem Jahr vorgezogenen Veranstaltungstermin wollten die Rechtsextremisten offenbar Beobachtungen und etwaige Gegenaktionen gering halten. 45","* Demonstration gegen \"Asylbetrug\" am 7. M\u00e4rz 2015 in Torgelow (Landkreis Vorpommern-Greifswald) Die aus dem neonazistischen Spektrum entstandene B\u00fcrgerinitiative \"Sch\u00f6ner und sicherer Wohnen\" hat am 7. M\u00e4rz 2015 eine zuvor von Tino M\u00fcller (NPD-MdL), dem ma\u00dfgeblichen Verantwortlichen f\u00fcr die o. g. B\u00fcrgerinitiative, angemeldete Demonstration unter dem Motto \"Heimat und Identit\u00e4t bewahren - Asylbetrug stoppen!\" in Torgelow durchgef\u00fchrt. Obwohl im Vorfeld auf verschiedenen rechtsextremistischen Internetplattformen, so z. B. von der NPD-nahen W\u00e4hlervereinigung \"Alternative f\u00fcr Torgelow\" (AfT) oder der Facebook-Seite des \"Uecker-Randow-Boten\", zur Teilnahme aufgerufen worden war und der Veranstaltungstermin auch \u00fcber die Presseberichterstattung hinl\u00e4nglich bekannt war, nahmen lediglich ca. 150 Personen an der Demonstration teil. Eine entsprechende Veranstaltung war bereits am 22. M\u00e4rz 2014 in Torgelow mit ca. 200 Personen durchgef\u00fchrt worden. Unter den Teilnehmern am 7. M\u00e4rz 2015 wurden zahlreiche bekannte Rechtsextremisten, unter anderem auch NPDKader sowie Mitglieder von \u00f6rtlichen rechtsextremistischen \"Kameradschaften\", festgestellt. Die Analogien zwischen dieser Veranstaltung in Torgelow und den seit Wochen vorher stattgefundenen \"MVGIDA\"-Demonstrationen in Schwerin, Stralsund und Rostock waren unverkennbar. Die Strategie der NPD, unter Nutzung anderer Organisationsbezeichnungen neue Anh\u00e4nger f\u00fcr ihre Ziele zu mobilisieren, trat in Torgelow allerdings noch offenkundiger zu Tage. * Neonazistische Aktionen zum 8. Mai Zum Jahrestag der deutschen Kapitulation 1945 und dem damit einhergehenden Ende des nationalsozialistischen Regimes veranstaltet die rechtsextremistische Szene in Mecklenburg-Vorpommern j\u00e4hrlich einen \"Trauermarsch\" in Demmin. Michael GIELNIK, Mitglied des NPD-Landesvorstandes Mecklenburg-Vorpommern, hatte die Demonstration, an der sich im Jahr 2015 ca. 200 Personen beteiligten, als Privatperson angemeldet. Als Redner traten u. a. Stefan K\u00f6ster, Landesvorsitzender der NPD und Udo Past\u00f6rs, 46","Vorsitzender der NPD-Landtagsfraktion, auf. Daneben gab es einige kleinere Aktionen. So wurden in Friedland, Heringsdorf, Neubrandenburg und Wolgast mehrere wei\u00dfe Holzkreuze aufgestellt, die Aufschriften wie \"Befreiungsl\u00fcge\", \"Umerziehung\", \"Vertreibung\" oder \"Wir feiern nicht\" trugen. * Bundesweite \"Aktion schwarze Kreuze\" am 13. Juli 2015 F\u00fcr den 13. Juli 2015 wurde im Netz - wie bereits im Vorjahr - zu einer bundesweiten \"Aktion Schwarze Kreuze\" zum Gedenken an \"Deutsche Opfer von Ausl\u00e4ndergewalt\" aufgerufen. In der Nacht vom 12. auf den 13. Juli 2015 stellten Rechtsextremisten an diversen Orten in Mecklenburg-Vorpommern, vorwiegend in den Landkreisen Nordwestmecklenburg und Mecklenburgische Seenplatte sowie der Hansestadt Rostock, ca. 120 entsprechende Holzkreuze auf; die Aktion fand damit eine \u00e4hnliche Resonanz wie im Vorjahr. * Aktionen zum Todestag von Rudolf HE\u00df am 17. August Die Bedeutung des Todestages des HITLER-Stellvertreters Rudolf HE\u00df h\u00e4lt sich innerhalb der rechtsextremistischen Szene auf einem niedrigen Niveau. Wie bereits im Vorjahr wurden auch 2015 nur wenige Aktionen mit Bezug zu diesem Datum registriert. So wurden in Heringsdorf, G\u00fcstrow und Boizenburg jeweils mehrere Plakate im \u00f6ffentlichen Raum angebracht, wobei mehrere Rechtsextremisten als Tatverd\u00e4chtige festgestellt wurden. 36 36 Internetseite \"Der Staatsstreich\" von \"Helden und Schweinen\" vom 23.08.2015, abgerufen am 07.09.2015 47","* Heldengedenken\" der rechtsextremistischen Szene Die rechtsextremistische Szene f\u00fchrt ihr \"Heldengedenken\" sowohl um den 16. M\u00e4rz (\"Heldengedenktag\" ab 1939 im Dritten Reich) als auch im Zusammenhang mit dem Volkstrauertag im November durch. Im Vergleich zum vergangenen Jahr ist jedoch ein R\u00fcckgang zu verzeichnen. Auch die Nachbereitung im Internet fiel deutlich geringer aus als im Vorjahr. Nichtsdestotrotz hat dieser Gedenktag weiterhin gro\u00dfe Bedeutung f\u00fcr die rechtsextremistische Szene und die Veranstaltungen werden teilweise mit erheblichem Aufwand durchgef\u00fchrt. So gab es beispielsweise im Landkreis Nordwestmecklenburg eine Veranstaltung, \u00fcber die im Anschluss auf dem Facebook-Profil des \"Thinghauses\" berichtet wurde37. Die dazu ver\u00f6ffentlichten Fotos zeigen die Teilnehmer, die sich mit Fackeln an einem \"Gedenkort\" versammelt haben. 38 39 37 Facebook-Profil \"Thinghaus\": \"Heldengedenken 2016\" (sic!) vom 17. November 2015, abgerufen am 18. November 2015 38 Facebook-Profil \"Thinghaus\": Heldengedenken 2016 (sic!) vom 17. November 2015, abgerufen am 18. November 2015 39 Facebook-Profil \"Thinghaus\": Heldengedenken 2016 (sic!) vom 17. November 2015, abgerufen am 18. November 2015 48","2.10 Rechtsextremistische Parteien/\"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern 40 Gr\u00fcndung 1990 Landesvorstand Stefan K\u00f6ster (Landesvorsitzender) David Petereit (stellv. Landesvorsitzender) Enrico Hamisch (stellv. Landesvorsitzender) Stefan Suhr (Schatzmeister) Norman Runge (Landesorganisationsleiter) Michael Gielnik (Beisitzer) Tino M\u00fcller (Beisitzer) Marko M\u00fcller (Beisitzer) Alexander Wendt (Beisitzer) Udo Past\u00f6rs (Mitglied kraft Amtes) Wahlkreisb\u00fcros L\u00fcbtheen (Udo Past\u00f6rs, Stefan K\u00f6ster) der NPDGrevesm\u00fchlen, \"Thinghaus\" (Udo Past\u00f6rs, LandtagsabgeStefan K\u00f6ster) ordneten Anklam, \"Nationales Begegnungszentrum\" (Michael Andrejewski) Ueckerm\u00fcnde (Tino M\u00fcller) David Petereit ohne B\u00fcrgerb\u00fcro im Jahr 2015 40 Facebook-Seite des NPD-Landesverbandes: Titelbild vom 18.03.2015, abgerufen am 18.12.2015 49","Publikationen \"Der Ordnungsruf\" (soweit Ausgaben \"Kurz & Knapp, Informationen f\u00fcr B\u00fcrger der im Jahr 2015 ver\u00f6fStadt Goldberg\" fentlicht wurden) \"Kurz & Knapp, Nachrichten aus der Eggesiner Stadtvertretung\" \"Kurz & Knapp, Nachrichten aus der Friedl\u00e4nder Stadtvertretung\" \"Kurz & Knapp, Nachrichten aus der Lassaner Stadtvertretung\" \"Blickpunkt VG - Mitteilungsblatt der NPD-Fraktion im Kreistag VorpommernGreifswald Internet und Internetseite des NPD-Landesverbandes, soziale Netzwerke der NPD-Landtagsfraktion sowie der NPD-Fraktion Kaiserb\u00e4der Facebook-Seiten des NPD-Landesverbandes, der NPD-Landtagsfraktion, der Kreistagsfraktion Vorpommern-Greifswald, der NPD in der B\u00fcrgerschaft Rostock, der NPD-Kreisverb\u00e4nde Westmecklenburg, Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Mitte und Nordvorpommern Kreisverb\u00e4nde NPD-Kreisverband Westmecklenburg NPD-Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte NPD-Kreisverband Ostvorpommern-Greifswald NPD-Regionalverband Uecker-Randow NPD-Kreisverband Mecklenburg-Mitte NPD-Kreisverband Nordwestmecklenburg NPD-Kreisverband Nordvorpommern 50","UnterJugendorganisation \"Junge Nationaldemoorganisationen kraten\" (JN) Frauenorganisation \"Ring Nationaler Frauen\" (RNF) Internetund Facebookauftritte: \"JN Mecklenburg und Pommern\", \"JN Pommern\", RNF (Bundesverband) * NPD-Verbotsverfahren Im NPD-Verbotsverfahren hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am 19. M\u00e4rz 2015 einen Hinweisbeschluss gefasst (2 BvB 1/13), der dem antragstellenden Bundesrat auftr\u00e4gt, u. a. weitere Belege zur Abschaltung von Quellen auf der F\u00fchrungsebene der NPD und zum Nachweis der Gew\u00e4hrleistung der Vermeidung der Aussp\u00e4hung der Prozessstrategie vorzulegen. In der Antwort der Prozessbevollm\u00e4chtigten auf diesen Hinweisbeschluss wurden in beispielloser Weise interne Aktenst\u00fccke der Sicherheitsbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder offengelegt, die zum Teil bisher der Geheimhaltung unterlagen und nennt auch die Anzahl der abgeschalteten V-Personen in Bund und L\u00e4ndern. Mit Schreiben vom 19. M\u00e4rz 2015 gab der Berichterstatter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts dem Antragsteller zudem auf, weitere Belege zum Nachweis der aggressivk\u00e4mpferischen Haltung der NPD vorzulegen. Die Antwort erfolgte mit Schriftsatz vom 27. August 2015. Hierzu sind aus Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche Sachverhalte und Belege zugearbeitet worden, die weitgehend \u00fcbernommen wurden. Daneben haben die Prozessbevollm\u00e4chtigten auch Aussagen von Zeugen aus dem kommunalen Bereich und der Zivilgesellschaft unmittelbar aufgenommen und im Schriftsatz ber\u00fccksichtigt. Gem\u00e4\u00df Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Dezember 2015 fand die m\u00fcndliche Verhandlung vom 1. bis 3. M\u00e4rz 2016 statt. 51","* Aktivit\u00e4ten der NPD M-V im Jahr 2015 Im Jahr 2015 legte der NPD-Landesverband seinen Schwerpunkt auf die Agitation gegen Fl\u00fcchtlinge und Asylbewerber sowie gegen f\u00fcr die Fl\u00fcchtlingspolitik verantwortliche Politiker und setzte im \"Kampf um die K\u00f6pfe\" verst\u00e4rkt auf asylfeindliche Propaganda in den sozialen Netzwerken. Ziel war es offenbar, Personen durch die Fl\u00fcchtlingskrise f\u00fcr fremdenfeindliches und letztlich rechtsextremistisches Gedankengut und so im n\u00e4chsten Jahr auch als NPD-W\u00e4hler zu gewinnen. Bestehende Ber\u00fchrungs\u00e4ngste k\u00f6nnen aus Sicht der NPD m\u00f6glicherweise \u00fcberwunden werden, wenn der Einstieg zun\u00e4chst \u00fcber die Teilnahme an vermeintlich \"b\u00fcrgerlichen\" Versammlungen erfolgt. In einem zweiten Schritt stellt sich die NPD als \"einzige Alternative\" dar. So betonte beispielsweise der NPD-Kreisverband Nordvorpommern auf seiner Facebook-Seite: \"Es gibt viele M\u00f6glichkeiten unsere Arbeit zu unterst\u00fctzen. Nimm teil an k\u00fcnftigen Mahnwachen und Demonstrationen gegen den herrschenden Asylwahnsinn, verteile mit uns Aufkl\u00e4rungsmaterial an viele Haushalte, werde Mitglied oder unterst\u00fctze uns mit einer Geldspende.\"41 \"Die NPD ist als einzige deutsche Wahlpartei nicht bereit, die von allen etablierten Parteien verschuldete katastrophale Entwicklung im Bereich der Ausl\u00e4nderund Asylpolitik in Deutschland zu akzeptieren.\"42 Die Aussichten auf einen Verbleib der NPD im Landtag Mecklenburg-Vorpommern sch\u00e4tzte der NPD-Landesvorsitzende Stefan K\u00f6ster in einer ersten Einsch\u00e4tzung als gut ein. Er begr\u00fcndete dies mit der \"\u00dcberfremdungspolitik der Bundestagsparteien\", die NPD sei \"die Alternative zum Parteienkartell der \u00dcberfremdungsfanatiker\". Die NPD sei au\u00dferdem die Partei, \"die sich mit voller Energie 41 Facebook-Seite des NPD-Kreisverbandes Nordvorpommern: \"Jetzt mitmachen, gemeinsam Ver\u00e4nderung schaffen!\" vom 20.09.2015, abgerufen am 22.09.2015 42 Facebook-Seite des NPD-Kreisverbandes Nordvorpommern: \"Identit\u00e4t: \u00dcberfremdung stoppen!\" vom 22.09.2015, abgerufen am 22.09.2015 52","f\u00fcr die Freiheit unseres Volkes und die Souver\u00e4nit\u00e4t unserer Nation\" einsetze. Unterst\u00fctzer wurden bereits fr\u00fchzeitig aufgefordert, in der Urlaubsplanung einen Einsatz in Mecklenburg-Vorpommern von mindestens einer Woche zu ber\u00fccksichtigen, insbesondere in den Monaten Juli und August 2016 werde Unterst\u00fctzung ben\u00f6tigt.43 Neben der Antiasylkampagne waren weitere politische Themenfelder eher von untergeordneter Bedeutung. So versuchte die NPD wie in den Vorjahren auch im Jahr 2015 die Probleme der Freiwilligen Feuerwehren zu instrumentalisieren und Einfluss auf die Angeh\u00f6rigen der Wehren zu erlangen. Im Juli 2015 verschickte die NPD-Landtagsfraktion mit ihrem Vorsitzenden Udo Past\u00f6rs ein Schreiben an alle Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern, um \u00fcber die parlamentarischen Initiativen der NPD zur Verbesserung der Einsatzf\u00e4higkeit der Wehren im Land zu informieren. In einem gemeinsam von Herrn Minister Caffier und dem Vorsitzenden des Landesfeuerwehrverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V.\" mit Datum vom 17. August 2015 verfassten Schreiben mit dem Betreff \"Die Freiwilligen Feuerwehren in unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft\" wurde dies als durchsichtiger Versuch entlarvt, mit vorgeschobenem Interesse f\u00fcr die Belange und Probleme der Feuerwehren letztlich Unterst\u00fctzer f\u00fcr die eigene extremistische Weltanschauung und Gleichgesinnte zu gewinnen. Die NPD-Landtagsfraktion ver\u00f6ffentlichte dieses Schreiben am 20. August 2015 auf ihrer Internetseite.44 Weiterhin galt das Engagement einer Kampagne, um zur Teilnahme am Volksentscheid \u00fcber die Gerichtsstrukturreform am 6. September 2015 aufzurufen und die B\u00fcrger dazu zu bewegen, sich mit einem \"Ja\" gegen die Reform auszusprechen. Vielerorts wurden Plakate und Gro\u00dfaufsteller mit der Aufschrift \"Ja zum Volksentscheid, zeigen Sie der Kahlschlag-Politik die rote Karte!\" 43 Stefan K\u00d6STER in: \"JA ZUM VOLK!\", ver\u00f6ffentlicht in der \"Deutschen Stimme\", Ausgabe 09 / September 2015. 44 Internetseite der NPD-Landtagsfraktion: \"Innenminister Caffier erkl\u00e4rt Feuerwehrverb\u00e4nden 'wahre Demokratie'\" vom 20.08.2015, abgerufen am 25.08.2015 53","aufgeh\u00e4ngt bzw. aufgestellt. Ein Faltblatt mit entsprechender Bezeichnung war auf der Internetseite des NPD-Landesverbandes abrufbar. Darin hie\u00df es gleich einleitend: \"Tauscht die Politiker aus, bevor sie uns zu Tode reformieren!\". Mit Blick auf den \"angestammten Lebensraum\" und die gleichbleibende besiedelte Fl\u00e4che m\u00fcsse nach Auffassung der NPD trotz schrumpfender Bev\u00f6lkerung die Pr\u00e4senz von Justiz-, Polizei-, Feuerwehr-, Gesundheitsund Schulwesen die gleiche bleiben. F\u00fcr jedes geschlossene Amtsgericht w\u00fcrden zwei \"Asylantenheime\" er\u00f6ffnet. Abschlie\u00dfend wurde dazu aufgerufen, den Volksentscheid \"als Denkzettel f\u00fcr die reformw\u00fctigen Altparteien\" zu nutzen.45 * Antiasylkampagne der NPD Im Rahmen ihrer asylfeindlichen Propagandaaktivit\u00e4ten setzte die NPD folgende Schwerpunkte: Bekanntmachung von Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnften Der NPD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern konzentrierte sich in seiner Berichterstattung im Jahr 2015 zunehmend auf die geplante und bestehende Unterbringung von Fl\u00fcchtlingen. Dabei hat er m\u00f6glicherweise beabsichtigt oder zumindest in Kauf genommen, dass entsprechende Ver\u00f6ffentlichungen gewaltbereite und aktionsorientierte Rechtsextremisten auf die Standorte von Gemeinschaftsunterk\u00fcnften aufmerksam machen und zu m\u00f6glichen strafbaren Handlungen animieren k\u00f6nnen. An eine Unterkunft in Friedland wurde durch Fotomontage ein NPD-Plakat mit der Aufschrift \"Asylantenheim? Nein Danke! Wir sind nicht das Sozialamt der Welt!\" angebracht. Zudem findet sich die Anschrift der Unterkunft durch ein Ortsschild mit der Bezeichnung \"Friedland, Jahnstra\u00dfe\".46 45 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"JA ZUM VOLKSENTSCHEID / Infrastruktur erhalten statt Asylantenheime errichten\" vom 26.08.2015, abgerufen am 27.08.2015 46 Facebook-Seite des NPD-Kreisverbandes Mecklenburgische Seenplatte vom 31.08.2015, abgerufen am 31.08.2015 54","Im besonderen Fokus standen u. a. auch die Gemeinschaftsunterkunft bzw. die dezentrale Unterbringung von Fl\u00fcchtlingen in Anklam. Die einzig verbliebene NPD-Kreistagsfraktion im Land betrieb mit den ihr zu Verf\u00fcgung stehenden finanziellen Mitteln eine besonders aufw\u00e4ndige Kampagne, es wurden zahlreiche Filme und Flyer produziert. Aufkl\u00e4rung \u00fcber tats\u00e4chliche oder vermeintliche Straftaten im Umfeld von Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnften Eine weitere Strategie war die wiederholte Behauptung, dass es in oder im Umfeld von Fl\u00fcchtlingsunterk\u00fcnften vermehrt zu Straftaten komme, um \u00c4ngste vor Fl\u00fcchtlingen zu sch\u00fcren und Vorurteile zu bedienen. Dabei wurde die NPD nicht m\u00fcde zu betonen, als einzige Institution \u00fcber die \"wahren Hintergr\u00fcnde\" aufzukl\u00e4ren, wenn Beh\u00f6rden und \"L\u00fcgenpresse\" schweigen.47 Der NPD-Landtagsabgeordnete David Petereit wollte \"B\u00fcrgerinformationen\" entnommen haben, dass es \"hinter der Asylbewerberunterkunft in Stern-Buchholz zu dem Verzehr zweier Pferde durch Asylanten gekommen\" sei, \"die zuvor, noch lebend, von einer Koppel in der N\u00e4he gestohlen worden sein sollen.48 Da der Sachverhalt polizeilich nicht bekannt geworden ist, ist davon auszugehen, dass hier lediglich Vorurteile gesch\u00fcrt werden sollten. 47 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"NPD deckt auf: Sexuelle Bel\u00e4stigung durch Asylant in Vorpommern!\" vom 19.12.2015, abgerufen am 21.12.2015 48 Facebook-Seite von David PETEREIT: \"Grillfest mit geklauten Pferden im Asylantenheim?\" vom 14.09.2015, abgerufen am 15.09.2015 55","Warnung vor \u00dcberfremdung / Aufrufe zum Widerstand Insbesondere der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Past\u00f6rs \u00e4u\u00dferte sich regelm\u00e4\u00dfig im Internet und rief dabei zum \"politischen Kampf gegen die \u00dcberfremdung des Abendlandes\" auf. \"Der Volksverrat an den V\u00f6lkern Europas\", so hofft Past\u00f6rs, werde \"die EU-Diktatur zu Fall bringen\". Gegenw\u00e4rtig finde \"eine von langer Hand geplante Umvolkung des Abendlandes, eine Orientalisierung\" statt, die unumkehrbar sei. Die Amerikaner h\u00e4tten \"gezielt den ganzen nahen 'Osten' in Brand gesetzt, um Europa durch \u00dcberflutung von Fremdv\u00f6lkern wirtschaftlich wie kulturell zu schw\u00e4chen\". Past\u00f6rs forderte zudem, die Bundeskanzlerin \"aus ihrem Amt zu jagen\". Er hoffe, \"aus der Phase der Kritik in dieser schicksalhaften Frage (\"Untergang des Abendlandes\") in die Phase eines politischen Kampfes einzutreten\".49 Hier wurde die offenbar vorhandene Hoffnung auf eine die Demokratie sch\u00e4digende Entwicklung deutlich. Auch pr\u00e4sentierte sich der NPD-Fraktionsvorsitzende in einem Video vor der geplanten Fl\u00fcchtlingsunterkunft in Sumte/Niedersachsen und sprach von \"1.000 sogenannten Kriegsfl\u00fcchtlingen\", die dort untergebracht werden sollen. Deutschland werde, so Past\u00f6rs, \"gezielt \u00fcberfremdet\", er sieht darin einen \"Verrat am deutschen Volk\". Er hat dazu aufgerufen \"aufzustehen\", sich politisch zu wehren gegen die \"\u00dcberfremdung unseres Vaterlandes\".50 Wie die vorgenannten Beispiele zeigen, gab sich der NPD-Fraktionsvorsitzende Past\u00f6rs besonders k\u00e4mpferisch und versuchte noch nicht einmal, seine Aufrufe zur \u00dcberwindung des bestehenden politischen Systems zu verschleiern. Da es der NPD Mecklenburg-Vorpommern insbesondere im zweiten Halbjahr 2015 gelungen ist, sich entsprechend ihrer \"Vier-S\u00e4ulen-Strategie\" an die Spitze der asylgegnerischen Bewegung zu setzen, richten sich diese Aufrufe wohl an die gesamte asylgegnerische Bewegung 49 Facebook-Seite von Udo Past\u00f6rs vom 06.10.2015, abgerufen am 08.10.2015 50 Facebook-Seite von Udo PAST\u00d6RS vom 14.10.2015, abgerufen am 15.10.2015 56","und nicht lediglich an NPD-Anh\u00e4nger. Verbale Anfeindungen gegen \"verantwortliche\" Politiker Einhergehend mit dem erheblichen Anwachsen zuwanderungsfeindlicher Proteste, die ma\u00dfgeblich von NPD-Funktion\u00e4ren gesteuert wurden, versuchte die NPD, demokratische Politiker als unf\u00e4hig zur Probleml\u00f6sung darzustellen (Stichwort: \"Volksverr\u00e4ter\"). Die Anfeindungen \u00e4u\u00dferten sich im Berichtszeitraum lediglich in verbalen Attacken, konkrete \u00dcbergriffe auf Personen oder entsprechende Absichten sind nicht bekannt geworden. Allerdings zeigen die folgenden Beispiele, dass Landesund Kommunalpolitiker durchaus im Fokus der rechtsextremistischen Szene standen und diese auch gezielt eingesch\u00fcchtert werden sollten: * Der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Past\u00f6rs hat einen Aufruf zur Teilnahme an der MVGIDA-Veranstaltung am 2. November 2015 in Grevesm\u00fchlen mit den Worten geteilt: \"Die Volksfeinde in Berlin und ihrer Unterst\u00fctzer vor Ort m\u00fcssen den Druck auf der Stra\u00dfe sp\u00fcren\" (sic).51 * Nach der Ank\u00fcndigung des B\u00fcrgermeisters der Gemeinde Hohenbollentin Hans Schommer, gegen die markenrechtlich gesch\u00fctzte Bezeichnung \"Demminer B\u00fcrgerwehr\" im Rahmen der Demonstration am 7. November 2015 in Demmin vorgehen zu wollen, hat die NPD M-V den Veranstaltern geraten, \"diesem dreisten Einsch\u00fcchterungsversuch entschiedenen Widerstand entgegenzusetzen\". Abschlie\u00dfend hei\u00dft es: \"Besondere Aufmerksamkeit hat in Zukunft Schommers Wohnort Hohenbollentin verdient. Bei Verteilund sonstigen Aktionen sollte er ganz oben auf der Liste stehen\".52 * In dem Beitrag der NPD M-V \"CDU will Pflichtjahr f\u00fcr alle Jugendlichen zur Asylantenbetreuung\" wurde der haushalts51 Facebook-Seite von Udo PAST\u00d6RS: \"Druck erh\u00f6hen - heute 19:00 Uhr in Grevesm\u00fchlen Demo gegen \u00dcberfremdung\" vom 02.11.2015, abgerufen am 03.11.2015 52 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Massive Einsch\u00fcchterungsversuche gegen asylkritische Demonstration in Demmin\" vom 05.11.2015, abgerufen am 10.11.2015 57","politische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Eckhardt Rehberg w\u00f6rtlich zitiert. \"In dieselbe Kerbe\", so die NPD, \"haut Innenminister Caffier\". Der Beitrag schlie\u00dft mit den Worten \"Deutsche Jugendliche sollen also gezwungen werden, Asylanten zu bedienen. Willkommenskultur mit der Brechstange. Wenn das kein Grund zum Widerstand ist\".53 * Einzelne Kommentatoren meinen hierzu: \"Das Drecks pack der CDU CSU und SPD sowie die EUROP\u00c4ISCHE Union die der Meinung sind die EU muss das Sozialamt der Welt sein die haben doch echt keine anderen sorgen!\"54 \"Tankt auf die G\u00fcllebomber und zeigt unser Regierung, was sie uns wert ist. So wie in Frankreich\"55 Die Berichterstattung der NPD M-V auf Facebook bietet, wie das vorgenannte Beispiel zeigt, insoweit regelm\u00e4\u00dfig Plattform f\u00fcr beleidigende oder sonstige strafrechtlich relevante Kommentare. Dabei hat der \"Verbalradikalismus\" deutlich zugenommen, im Fokus standen dabei neben der Bundeskanzlerin vor allem Oppositionsund Lokalpolitiker, die sich f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge einsetzen. * Publikationen und Flugblattverteilungen Aufkleber Beim NPD-Landesverband waren ab September 2015 die Aufkleber \"Asylantenheim? Nein Danke!\" und \"Asylmissbrauch? Nein Danke!\" wieder bestellbar, die oftmals f\u00fcr Sachbesch\u00e4digungen verwendet wurden. Verantwortlicher im Sinne des Presserechts ist der NPD-Landesvorsitzende Stefan K\u00f6ster. 53 Facebook-Seite des NPD-Landesverbandes: \"CDU will Pflichtjahr f\u00fcr alle Jugendlichen zur Asylantenbetreuung\" vom 03.11.2015, abgerufen am 10.11.2015 54 Kommentar Ronald Hank zum Beitrag \"CDU will Pflichtjahr f\u00fcr alle Jugendlichen zur Asylantenbetreuung\" vom 03.11.2015, abgerufen am 10.11.2015 55 Kommentar Peter Niemann zum Beitrag \"CDU will Pflichtjahr f\u00fcr alle Jugendlichen zur Asylantenbetreuung\" vom 05.11.2015, abgerufen am 10.11.2015 58","Der NPD-Landtagsabgeordnete David Petereit hat den Beitrag, der auf diese Aufkleber aufmerksam machte, mit den Worten \"Zeichen setzen!\" geteilt.56 57 Beim NPD-Landesverband waren dar\u00fcber hinaus als Werbemittel Aufkleber mit einem ausgestreckten Mittelfinger sowie der Aufschrift \"Vorsicht! Gutmensch - Asylbesoffen & Inl\u00e4nderfeindlich\" erh\u00e4ltlich, f\u00fcr die der stellvertretende NPD-Landesvorsitzende Enrico Hamisch verantwortlich zeichnet. Diese Aufkleber kamen beispielsweise bei einer Sachbesch\u00e4digung an einem SPD-B\u00fcrgerb\u00fcro in Torgelow in der Nacht vom 8. auf den 9. Dezember 2015 zum Einsatz. 56 Facebook-Seite von David PETEREIT: \"Zeichen setzen!\" vom 17.09.2015, abgerufen am 17.09.2015 57 Facebook-Seite des NPD-Landesverbandes: \"Ab sofort wieder lieferbar!\" vom 17.09.2015, abgerufen am 17.09.2015 59","58 Auff\u00e4llig ist, dass beide Aufkleber ohne das NPD-Logo gefertigt wurden, auch hier trat also eine \"Verschleierungsstrategie\" zutage. Der NPD-Landesverband nutzt eing\u00e4ngige Symbole, Signalfarben und aussagekr\u00e4ftige Parolen, um dem Unmut gegen die bef\u00fcrchtete \"\u00dcberfremdung\" auf einfache Art und Weise - durch das Anbringen eines Aufklebers - Ausdruck verleihen zu k\u00f6nnen. Flugbl\u00e4tter Die Bedeutung von Schriftpublikationen ist in gleicher Weise, wie die Bedeutung der Propaganda in sozialen Netzwerken zugenommen hat, zur\u00fcckgegangen, sowohl was die Anzahl von NPD-Publikationen als auch die H\u00e4ufigkeit von Verteilungen anbelangt. Gleichwohl verzichtet die NPD Mecklenburg-Vorpommern noch nicht g\u00e4nzlich auf die Herausgabe und Verteilung von Flugbl\u00e4ttern, da sie m\u00f6glicherweise davon ausgeht, dass das Internet noch nicht von allen potenziellen Unterst\u00fctzern genutzt wird. Der NPD-Kreisverband Westmecklenburg hat am 8. September 2015 in Zahrensdorf bei Boizenburg Flugbl\u00e4tter verteilt, um \u00fcber die Un58 Facebook-Seite des NPD-Landesverbandes: \"Neue Aufkleber erh\u00e4ltlich\" vom 16.10.2015, abgerufen am 19.10.2015 60","terbringung von Fl\u00fcchtlingen in der dortigen Sporthalle zu informieren, die \"in aller Heimlichkeit beschlagnahmt\" worden sei. Diese sei zur \"Erstaufnahmeeinrichtung, inklusive Wachschutz und Rotes Kreuz\", umgebaut und der Sportbetrieb bis auf Weiteres eingestellt worden.59 Bereits Ende August/Anfang September wurde in Goldberg u. a. von der neonazistischen Gruppierung \"Agitationsdistrikt Amt Goldberg-Mildenitz\" zum Thema \"Asyl\" eine neue Publikation der NPD M-V verteilt, \"Kurz & Knapp, Informationen f\u00fcr B\u00fcrger der Stadt Goldberg\". Darin hei\u00dft es gleich auf der Titelseite: \"Erst 1, 2, 3 und 4 - jetzt stehen die Asylanten auch vor deiner T\u00fcr!\". Darin wurde u. a. zur Teilnahme an einer Informationsveranstaltung des Amtes Goldberg-Mildenitz am 7. September 2015 im dortigen Verwaltungsgeb\u00e4ude aufgerufen.60 Der NPD-Kreisverband Ostvorpommern hat zwei neue Publikationen in Lassan und Pinnow verteilt, eine Sonderausgabe von \"Kurz & Knapp\" Lassan sowie ein \"Informationsflugblatt\" f\u00fcr die B\u00fcrger um und in Pinnow bei Murchin / Landkreis Vorpommern-Greifswald mit der Bezeichnung \"Die Asylantenflut erreicht Pinnow\". Aus letzterem ergibt sich der NPD-Bezug nur mittelbar \u00fcber einen abgedruckten Link der Internetseite der NPD M-V sowie den verantwortlichen Herausgeber, den Lassaner NPD-Stadtvertreter Christian Hilse. Beide Publikationen enthielten den im Jahr 2013 erstellten \"Leitfaden zum Umgang mit Asylanten in der Nachbarschaft\".61 Der vorgenannte \"Leitfaden\", der zun\u00e4chst vom NPD-Landesverband und dem Verantwortlichen Michael Andrejewski und im Laufe des Jahres 2014 von verschiedenen NPD-Kreisverb\u00e4nden herausgegeben worden war, lag im Jahr 2015 in gleichlautender Fassung, aber ohne das NPD-Logo vor. Verantwortlich zeichnete der NPD-Kreisvorsitzende Andreas Thei\u00dfen. Auch dieses Beispiel zeigte die \"Verschleierungsversuche\" der NPD, rassistisches Gedankengut lieber 59 Facebook-Seite des NPD-Kreisverbandes Westmecklenburg: \"NPD-Kreisverband Westmecklenburg hat 2 neue Fotos hinzugef\u00fcgt\" vom 08.09.2015, abgerufen am 11.09.2015 60 Facebook-Seite des Agitationsdistriktes Amts Goldberg-Mildenitz: \"Verteilaktion zum Thema Asyl in Goldberg\" vom 02.09.2015, abgerufen am 15.09.2015 61 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"NPD vor Ort: Aufkl\u00e4rungswelle am Achterwasser \u00fcber Asylirrsinn\" vom 26.09.2015, abgerufen am 28.09.2015 61","ohne Organisationsbezug zu verbreiten. * Landtag als B\u00fchne / Nutzen der Rechte als Abgeordnete Am 28. September 2015 haben die f\u00fcnf Abgeordneten der NPD-Landtagsfraktion die Erstaufnahmeeinrichtung Mecklenburg-Vorpommerns f\u00fcr Asylbewerber in Horst besucht. Dabei wurden sie von Abgeordneten aller anderen Fraktionen flankiert, um der NPD keine alleinige B\u00fchne zu bieten. Innenminister Lorenz Caffier hatte den Besuch zun\u00e4chst mit der Begr\u00fcndung abgelehnt, dass in der wegen der hohen Belegung ohnehin angespannten Situation das friedliche Zusammenleben der Fl\u00fcchtlinge beeintr\u00e4chtigt werden k\u00f6nnte. Er bezog sich dabei auf ausl\u00e4nderfeindliche \u00c4u\u00dferungen aus den Reihen der NPD und deren Positionen zur Asylpolitik. Das Landesverfassungsgericht lie\u00df den Besuch jedoch zu. Das Gericht hat festgestellt, dass mit der Argumentation, die schlie\u00dflich zur Ablehnung gef\u00fchrt hat, ein Anspruch der Antragsteller auf Zugang zu der Aufnahmeeinrichtung des Landes in Nostorf-Horst im Ergebnis generell und dauerhaft allein wegen der von ihnen inhaltlich vertretenen politischen Auffassungen ausgeschlossen wird. Dies sei mit dem Status eines gew\u00e4hlten Abgeordneten nicht vereinbar.62 Der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Past\u00f6rs hat am 19. November 2015 im Landtag zu TOP 24 - Beratung des Antrages der Fraktion der NPD \"Asylbewerberbericht\" - eine Rede gehalten, in der er u. a. die Inhaftierung \"federf\u00fchrender Politiker\" im Land und in Berlin gefordert hat. Auch finden sich in seiner Rede folgende Zitate: * \"importierte Schmarotzer aus der ganzen Welt\", * \"verbrecherische Politik gegen die Interessen des deutschen Volkes\" * \"gezielte \u00dcberfremdung Europas\" * \"gewollte Umvolkung des alten Kontinents\"63 62 Beschluss des Landesverfassungsgerichts vom 27.08.2015 LVerfG 4/15 e.A. 63 \"NPD fordert Asylbericht - im Anschlu\u00df kam es zum Eklat!\" vom 19.11.2015, ver\u00f6ffentlicht auf www.youtube.com, abgerufen am 23.11.2015 62","Zum Abschluss hat er zusammen mit Tino M\u00fcller am Rednerpult ein Transparent mit der Aufschrift \"Paris mahnt - Asylflut stoppen - NPD\" entrollt, woraufhin die Sitzung durch die Landtagspr\u00e4sidentin unterbrochen wurde. Beide erhielten hierf\u00fcr einen Ordnungsruf, zudem wurden vier der f\u00fcnf NPD-Abgeordneten wegen gr\u00f6blicher Verletzung der Ordnung von drei Landtagssitzungen ausgeschlossen.64 * Instrumentalisierung der kommunalen Vertretungen Weitere Strategie der NPD M-V war es, gegen Fl\u00fcchtlinge insbesondere auch in den kommunalen Vertretungen zu agitieren. Das Problem der fehlenden Zust\u00e4ndigkeit der Kommunen wurde dahingehend gel\u00f6st, dass die Verwaltungsleiter jeweils lediglich aufgefordert werden sollten, sich gegen\u00fcber dem Landtag und der Landesregierung f\u00fcr einen Vorsto\u00df auf Bundesebene einzusetzen. Zudem wurden themenbezogene Anfragen an die Verwaltung gestellt, deren Antworten dann entsprechend propagandistisch umgesetzt wurden. Oftmals wirken die Angeh\u00f6rigen der NPD-Landtagsfraktion und ihre Mitarbeiter auch in den kommunalen Vertretungen und nutzen diese als \"B\u00fchne\" f\u00fcr ihre Antiasylkampagne. Letztlich soll \"Druck von unten her\" aufgebaut werden.65 Deutlich wurde dies im Berichtszeitraum anhand folgender Beispiele: * Mit Blick auf die geplante Unterbringung von Fl\u00fcchtlingen in Breesen, Lohmen und G\u00fcstrow hat die NPD im Kreistag des Landkreises Rostock per Eilantrag gefordert, hierzu B\u00fcrgerentscheide durchzuf\u00fchren. Die B\u00fcrger dieses Landes seien kein \"Pack\", \u00fcber dessen K\u00f6pfe hinweg entschieden werden d\u00fcrfe.66 * NPD-B\u00fcrgerschaftsmitglied Dirk Arendt hat einen Antrag mit der Bezeichnung \"Keine weiteren Asylbewerber aufnehmen\" in 64 \"Landtag beendet zweiten Sitzungstag\" vom 19.11.2015, ver\u00f6ffentlicht auf www.landtag-mv. de, abgerufen am 23.11.2015 65 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Australien nacheifern Kampagne gegen Schlepper und Wirtschaftsfl\u00fcchtlinge starten!\" vom 01.12.2015, abgerufen am 01.12.2015 66 Facebook-Seite des NPD-Kreisverbandes Mecklenburg-Mitte vom 02.09.2015, abgerufen am 14.09.2015 63","die Stralsunder B\u00fcrgerschaft eingebracht. W\u00e4hrend der Sitzung am 17. September 2015 wurde er von \"asylkritischen B\u00fcrgern\" unterst\u00fctzt, die ein Transparent mit den Worten \"wir machen den Herrschenden Dampf\" und \"nein zum Asylheim\" entrollt hatten. Zudem h\u00e4tten sie gerufen: \"Wir wollen keine Asylantenheime\". wurden mehrere Ordnungsrufe und letztlich Hausverbot erteilt.67 Es * Das Mitglied der NPD-Kreistagsfraktion Vorpommern-Greifswald Tino M\u00fcller hat am 5. Oktober 2015 den Antrag in die Kreistagssitzung eingebracht: \"Die Landr\u00e4tin fragt bei allen Haushalten an, wer bereit ist, in seinem Privathaus und seiner Privatwohnung auf eigene Kosten und, wenn erforderlich, auf Dauer Asylbewerber oder als 'Fl\u00fcchtlinge' eingestufte Personen aufzunehmen, und ver\u00f6ffentlicht das Ergebnis auf der Internetseite des Landkreises.\"68 * Der Heringsdorfer NPD-Gemeindevertreter Enrico Hamisch, gleichzeitig stellvertretender Landesvorsitzender, hat sich am 26. November 2015 an einer Informationsveranstaltung zum Thema \"Fl\u00fcchtlinge\" in der dortigen \"Pommernhalle\" beteiligt und sich entsprechend zu Wort gemeldet, nachdem ihm die offizielle Teilnahme im Podium verwehrt worden war. Nach \"zwei S\u00e4tzen\" sei ihm das Mikrofon abgestellt worden. Die NPD bezeichnete die Veranstaltung als \"Pure Volksverarsche\" und \"Asyl-Propaganda-Show\" bzw. \"Pro-Asyl-Show\" des B\u00fcrgermeisters. Bei einem der Redner, einem geb\u00fcrtigen Syrer mit deutscher Staatsangeh\u00f6rigkeit, der mit seiner Ehefrau seit ca. neun Jahren in Deutschland lebt, wurden kurz nach dieser Veranstaltung asylfeindliche Aufkleber an den Briefk\u00e4sten des Einfamilienhauses festgestellt: 1. \"Fl\u00fcchtlinge\" NEIN DANKE! (facebook.com/wir.sind.usedom)\" 2. \"ASYLANTENHEIM? NEIN DANKE! (V.i.S.d.P.: Stefan K\u00f6ster, Pasewalker Str. 36, 17389 Anklam / \"www.npd-mv.de)\" 67 Facebook-Seite des NPD-Kreisverbandes Nordvorpommern: \"Maulkorb statt Meinungsfreiheit\" vom 17.09.2015, abgerufen am 21.09.2015 68 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Kreistag Vorpommern-Greifswald: Gutmenschen und Asylanten in einer Wohnung - das w\u00e4re wahre Willkommenskultur\" vom 08.10.2015, abgerufen am 08.10.2015 64","* Asylfeindliche Demonstrationen im ersten Halbjahr 2015 Die NPD f\u00fchrte wie im Vorjahr im ersten Halbjahr 2015 eine Kundgebungstour durch Mecklenburg-Vorpommern mit asylfeindlicher Zielsetzung durch. Am 19. und 21. Mai 2015 begann der NPD-Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte mit jeweils einer Kundgebung unter dem Motto \"Wir sind nicht das Sozialamt der Welt - Unsere D\u00f6rfer und St\u00e4dte haben eigene Probleme\" in Waren (M\u00fcritz) und Stavenhagen, wobei jeweils lediglich ca. 10 Teilnehmer zu verzeichnen waren. Die NPD-Landtagsfraktion startete am 9. Juni 2015 ihre landesweite Kundgebungstour unter dem Motto \"Konsequent f\u00fcr deutsche Interessen\". Die Versammlungen mit direktem Bezug zur Asylpolitik wurden von den \u00f6rtlich zust\u00e4ndigen NPD-Kreisverb\u00e4nden angemeldet: * 9. Juni 2015 Pasewalk Kundgebung \"Konsequent f\u00fcr deutsche Interessen\" * 10. Juni 2015 Anklam Kundgebung \"Asylbetr\u00fcger konsequent abschieben\" * 11. Juni 2015 Torgelow Kundgebung \"Konsequent f\u00fcr deutsche Interessen\" * 24. Juni 2015 Boizenburg Kundgebung \"Konsequent f\u00fcr deutsche Interessen\" * 25. Juni 2015 Ludwigslust Kundgebung \"Konsequent f\u00fcr deutsche Interessen\" * 26. Juni 2015 Waren (M\u00fcritz) Kundgebung \"Asylbetrug macht uns arm\" * 16. Juli 2015 Grevesm\u00fchlen Kundgebung \"Ausl\u00e4nder kosten uns Millionen - Asylrecht abschaffen\" * 21. Juli 2015 Bergen Kundgebung \"Konsequent f\u00fcr deutsche Interessen\" * 22. Juli 2015 Grimmen Kundgebung \"Konsequent f\u00fcr deutsche Interessen\" Im zweiten Halbjahr 2015 folgte ein Strategiewechsel dahingehend, dass zahlreiche Versammlungen als \"B\u00fcrgerproteste\" ohne Organisationsbezug angemeldet und durchgef\u00fchrt wurden. Es gab nur noch 65","zwei unmittelbar von der NPD angemeldete Versammlungen. Eine dieser Veranstaltungen, die Kundgebung des NPD-Kreisverbandes Westmecklenburg am 9. Oktober 2015 in Dabel, hatte nicht wie in der Anmeldung angegeben 10, sondern 120 Teilnehmer. Hier zeigte sich, dass von der Fl\u00fcchtlingskrise und dem daraus folgenden Unmut in Teilen der Bev\u00f6lkerung zumindest zeitweise entgegen anderslautender Behauptungen auch die NPD profitieren konnte, obwohl sie offen als Anmelder und mit Udo Past\u00f6rs als Redner auftrat. * Teilnahme an Informationsveranstaltungen zur Aufnahme von Asylbewerbern Bereits in der Vergangenheit haben Vertreter der NPD an Einwohnerversammlungen und sonstigen \u00f6ffentlichen Veranstaltungen teilgenommen, um im Rahmen der \"Wortergreifungsstrategie\" vorhandene Vorurteile der Anwesenden zu verst\u00e4rken und zu instrumentalisieren. Dabei wird Asylbewerbern zumeist pauschal unterstellt, nicht politisch verfolgt zu sein, sondern lediglich westlichen Wohlstand in Anspruch nehmen zu wollen. Auch im Jahr 2015 wurden seitens der NPD zahlreiche Aufrufe zur Beteiligung an Informationsveranstaltungen zum Thema \"Fl\u00fcchtlinge\" ver\u00f6ffentlicht. Entsprechende Veranstaltungen wurden von NPD-Funktion\u00e4ren auch besucht. An einer Informationsveranstaltung zu Pl\u00e4nen f\u00fcr eine Au\u00dfenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung Horst in Stern Buchholz am 7. April 2015 mit ca. 300 Teilnehmern, darunter Herrn Ministerpr\u00e4sident Sellering, Herrn Minister Caffier und der Schweriner Oberb\u00fcrgermeisterin Frau Gramkow, beteiligten sich auch bekannte Rechtsextremisten. Der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Past\u00f6rs ergriff das Wort und prangerte die vermeintlich steigende Kriminalit\u00e4t im Umfeld von Gemeinschaftsunterk\u00fcnften und den angeblichen Wertverlust von Immobilien in der N\u00e4he entsprechender Einrichtungen an. Der NPD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern unterstellte in seiner Berichterstattung den \"verantwortlichen Politikern\", die Anwohner \"mit ihren Sorgen und \u00c4ngsten\" weitgehend allein zu las66","sen. Die \"Asyl-Lobbyisten, insbesondere von rot bis gr\u00fcn\" h\u00e4tten ihre eigenen Fragesteller mitgebracht, um die Veranstaltung von Beginn an zu dominieren. Die Rede ist in diesem Zusammenhang von \"Asylfanatikern\" bzw. \"Willkommensfanatikern\".69 * Reaktionen der NPD Mecklenburg-Vorpommern auf die Anschl\u00e4ge von Paris vom 7. Januar und 13. November 2015 Die NPD hatte noch am Tag des Terroranschlags in Paris auf die Satirezeitschrift \"Charlie Hebdo\" am 7. Januar 2015 eine Eilkundgebung in Schwerin durchgef\u00fchrt. An der Mahnwache beteiligten sich 25 Personen, darunter der Fraktionsvorsitzende Udo Past\u00f6rs, der als Redner auftrat. Dieser hatte zuvor im Internet eine Stellungnahme ver\u00f6ffentlicht, in der er auf die \"islamistische Gefahr in Europa\" hingewiesen hat, die von \"interessierter Seite\" herunter geredet werde. Der \"politische Islam\" sei und bleibe eine konkrete Bedrohung f\u00fcr Europa. Weiterhin rief er dazu auf, an den islamkritischen Veranstaltungen in Dresden oder Schwerin teilzunehmen, was bereits Indiz f\u00fcr die Einflussnahme der NPD auf MVGIDA war. In einem Kommentar auf Facebook \u00e4u\u00dferte die Warener NPD-Stadtvertreterin Doris Zutt, dass sich mit Blick darauf, wie Journalisten mit \"Nationalisten\" umgingen, ihre Trauer in Grenzen halte. Personen, die ihr Mitgef\u00fchl ausspr\u00e4chen, seien f\u00fcr die Misere mitverantwortlich, Ausl\u00e4nder sollen \"in deren Urheimat\" bleiben.70 Die erneuten Anschl\u00e4ge in Paris am 13. November 2015 haben zu einer weiteren Versch\u00e4rfung der Agitation der rechtsextremistischen Szene gegen Fl\u00fcchtlinge und Regierungsverantwortliche gef\u00fchrt. Der NPD-Landesvorsitzende Stefan K\u00f6ster sah die Ursachen f\u00fcr \"Terror, Tod und Gewalt\" im \"multikulturellen Wahnsinn\" und der \"katastrophalen Asylund Einwanderungspolitik der 'Willkommenskulturfanati69 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"B\u00fcrgerinformationsveranstaltung nach Gutsherrenart!\" 70 Facebook-Seite von Thomas Wulff: Kommentar zum Beitrag \"Ich bin doch nicht Charlie...!\" vom 12.01.2015, abgerufen am 16.01.2015 67","ker'\", ohne dabei die Terroranschl\u00e4ge in Paris explizit zu benennen.71 Der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Past\u00f6rs vermischte die Terrorbek\u00e4mpfung mit der Fl\u00fcchtlingspolitik. Unter der \u00dcberschrift \"Sie wollen und sie k\u00f6nnen uns nicht sch\u00fctzen!\" kritisiert er, dass die \"SPD/CDU-Regierungsspitze selbst nach den brutalen Terroranschl\u00e4gen von Paris\" nichts in der Asylpolitik \u00e4ndern w\u00fcrde. \"Frau Merkel und der Vizekanzler der SPD, Gabriel\" w\u00fcrden \"weiterhin so genannte Kriegsfl\u00fcchtlinge ins Land str\u00f6men\" lassen. \"Die Regierenden\" h\u00e4tten sowohl die Polizei als auch die Bundeswehr \"regelrecht 'kastriert'\", so dass \"ein Schutz der eigenen Bev\u00f6lkerung in Notf\u00e4llen mehr als zweifelhaft\" erscheine. \"Die Machthaber\" h\u00e4tten \"ihr eigenes Volk verraten\", die Deutschen w\u00fcrden \"der treulosen F\u00fchrungsspitze keine Treue mehr\" schulden. Der Beitrag endete mit einem Aufruf zum \"Aufstand der Anst\u00e4ndigen\".72 * Besondere Veranstaltungen des NPD-Landesverbandes und einzelner Kreisverb\u00e4nde Landesparteitag und Neujahrsempfang der NPD am 24. Januar 2015 in Anklam Am 24. Januar 2015 wurde im \"Nationalen Begegnungszentrum\" Anklam der Landesparteitag der NPD unter dem Motto \"Organisierter Wille bedeutet Macht!\" mit einer Neuwahl des Landesvorstandes durchgef\u00fchrt. Stefan K\u00f6ster wurde als Landesvorsitzender in seinem Amt best\u00e4tigt. Neu in den Vorstand gew\u00e4hlt wurden die NPD-Fraktionsmitarbeiter Stefan Suhr als Schatzmeister und Norman Runge als Beisitzer, die auch schon in NPD-Kreisvorst\u00e4nden vertreten sind. Des Weiteren gab es eine interne Verschiebung: Michael Gielnik wird nicht mehr als einer der beiden Stellvertreter, sondern als Beisitzer fungieren. An seine Stelle r\u00fcckte der bisherige Beisitzer und NPD-Kreisvorsitzende Ostvorpommern Enrico Hamisch. Die \u00fcbrigen Landesvorstandsmitglieder wurden in ihren Funktionen best\u00e4tigt: David Petereit als stellvertretender Vorsitzender und Marko und Tino M\u00fcller 71 Facebook-Seite von Stefan K\u00d6STER vom 14.11.2015, abgerufen am 18.11.2015 72 Facebook-Seite von Stefan K\u00d6STER vom 14.11.2015, abgerufen am 18.11.2015 68","sowie Alexander Wendt als Beisitzer. Neben der Wahl des neuen Landesvorstandes wurde auf Antrag des NPD-Kreisverbandes Westmecklenburg eine Erkl\u00e4rung mit der \u00dcberschrift \"F\u00fcr die Freiheit, Identit\u00e4t und Souver\u00e4nit\u00e4t unseres Volkes!\" verabschiedet, die die Haltung der NPD zu den \"B\u00fcrgerbewegungen\" beinhaltete. Bei den Angeh\u00f6rigen dieser B\u00fcndnisse handele es sich nach Auffassung der NPD um \"aktive und wache Landsleute, die ihre Geschicke selbst in die Hand nehmen wollen und sich h\u00e4ufig erstmals ernsthaft politisch engagieren\". Erstmals seit 20 Jahren g\u00e4be es eine \"entschlossene Massenbewegung gegen die \u00dcberfremdung und Ausbeutung unserer Heimat\", die sich \"von der Verunglimpfung und Diskriminierung durch Medien und Politik nicht mehr einsch\u00fcchtern\" lassen w\u00fcrde. Es folgten Darstellungen der Gr\u00fcnde, weshalb B\u00fcrger dem \"Politikzirkus\" aus Sicht der NPD ihr Vertrauen entziehen w\u00fcrden, die von \"Ausl\u00e4nderbanden\" \u00fcber \"L\u00fcgenpresse\" und \"Total\u00fcberwachung\" bis hin zu \"illegaler Masseneinwanderung, Asylbetrug\" und \"korrupten und/oder volksfernen Politikern\" reichen. Vor diesem Hintergrund sprach die NPD M-V \"allen Veranstaltungen mit der Zielrichtung, ein deutliches Zeichen gegen Asylbetrug, \u00dcberfremdung sowie f\u00fcr das Recht auf Identit\u00e4t und Heimat zu setzen, ihre Solidarit\u00e4t aus\". F\u00fcr die NPD sei es eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit, sich den \"Protestaktionen von MVGIDA, Pegida, HoGeSa\" anzuschlie\u00dfen.73 Die hier beschriebene Solidarisierung wurde in der Folge auch umgesetzt, allerdings nicht nur dahingehend, sich den Protesten anzuschlie\u00dfen, sondern vielmehr eine f\u00fchrende Rolle bei Organisation und Durchf\u00fchrung zu \u00fcbernehmen. Mahnwache und Gedenkveranstaltung der NPD am 6./7. M\u00e4rz 2015 in Sassnitz/Landkreis Vorpommern-R\u00fcgen Am 6. M\u00e4rz 1945 wurden durch einen Bombenangriff der britischen Luftwaffe ca. 1.300 Menschen get\u00f6tet, Teile der Stadt zerst\u00f6rt und zahlreiche Kriegsund sonstige Schiffe versenkt. Die 73 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"F\u00fcr die Freiheit, Identit\u00e4t und Souver\u00e4nit\u00e4t unseres Volkes!\" vom 26.01.2015, ver\u00f6ffentlicht auf www.npd-mv.de, abgerufen am 27.01.2015 69","rechtsextremistische Szene nutzt die Bombardierung deutscher St\u00e4dte im Zweiten Weltkrieg regelm\u00e4\u00dfig f\u00fcr propagandistische Zwecke, zur Erinnerung an das \"alliierte Bombenmassaker\" sowie zum Gedenken an die deutschen Opfer. Anl\u00e4sslich des 70. Jahrestages der Bombardierung von Sassnitz f\u00fchrte der NPD-Kreisverband Nordvorpommern am 7. M\u00e4rz 2015 eine vom Kreisvorsitzenden Dirk Arendt angemeldete Mahnwache in Sassnitz unter dem Motto \"Im Gedenken an die Opfer des alliierten Bombenmassakers auf Sassnitz. Gegen Krieg und V\u00f6lkermord-Nein zur Nato-Aggressionspolitik-Nein zum Krieg gegen Russland\" durch. Zuvor waren bereits Flugbl\u00e4tter an Sassnitzer Haushalte verteilt worden. Mit Blick auf die vermeintliche \"Nato-Aggressionspolitik gegen Russland\" ist im Rahmen eines \"Stra\u00dfentheaters\" eine als Bundeskanzlerin verkleidete Person mit dem Schild \"US-KRIEGSTREIBER, BEFIEHL, WIR FOLGEN DIR!\" aufgetreten. US-Pr\u00e4sident Obama wurde als \"Gevatter Tod\" mit dem Etikettenschild \"Kriegstreiber\" dargestellt. 74 Interessant ist, dass die neonazistische NPD Solidarit\u00e4t mit dem seinerzeitigen Hauptkriegsgegner (ehemals Sowjetunion, jetzt Russland) zeigt. Dies d\u00fcrfte auch auf den deutlich antiwestlichen Kurs der russischen Regierung zur\u00fcckzuf\u00fchren sein, die dem \"an74 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Mahnwache und Stra\u00dfentheater in Sassnitz\" vom 10.03.2015, abgerufen am 11.03.2015 70","gels\u00e4chsischen Liberalismus\" aus Sicht der Rechtsextremisten ein ihren eigenen Vorstellungen nahestehenden nationalistischen \"Wertekanon\" entgegenstellt. Putin gilt daher zwischenzeitlich in der rechtsextremistischen Szene als Stichwortgeber. Demonstration zum 1. Mai Am 1. Mai, dem Tag der Arbeit, begehen Rechtsextremisten den von den Nationalsozialisten 1933 eingef\u00fchrten \"Tag der nationalen Arbeit\". Es handelt sich um die bedeutsamste \u00f6ffentliche Veranstaltung des NPD-Landesverbandes im Jahresverlauf. Mit Ausnahme des Jahres 2013 wurden in den letzten f\u00fcnf Jahren regelm\u00e4\u00dfig entsprechende Versammlungen mit 300 bis 400 Teilnehmern durchgef\u00fchrt. Im Jahr 2015 hat der Landesorganisationsleiter der NPD Norman Runge f\u00fcr den 1. Mai 2015 eine Demonstration in Neubrandenburg unter dem Motto \"Gute Arbeit hat einen Wert! Gerechtigkeit erk\u00e4mpfen - Ausbeutung beenden!\" angemeldet. Der Aufzug der NPD mit etwa 350 Teilnehmern wurde durch Blockaden gest\u00f6rt und musste vorzeitig beendet werden. Als Redner traten der NPD-Landesvorsitzende Stefan K\u00f6ster, der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Past\u00f6rs sowie der Bundesvorsitzende der JN Sebastian Richter in Erscheinung. Past\u00f6rs sprach u. a. von der \"Fratze dieses BRD-kapitalistischen Unrechtssystems\" sowie dem \"faulen Parteiensystem\", das beiseite gesto\u00dfen werden m\u00fcsse. Richter thematisierte - entsprechend der von ihm vertretenden v\u00f6lkischen Ideologie - das \"System\", das das Leben f\u00fcr das eigene Volk erschwere, und betonte die sozialrevolution\u00e4re Botschaft des 1. Mai. Seine Rede schloss mit den Worten \"Nationaler Sozialismus\" und der Antwort aus der Menge der Demonstrationsteilnehmer \"jetzt, jetzt, jetzt\". W\u00e4hrend des Aufzuges kam es zu Sprechch\u00f6ren \"frei, sozial und national\".75 75 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Videobericht: 1. Mai Demonstration in Neubrandenburg\" vom 02.05.2015, abgerufen am 05.05.2015 71","* Selbstdarstellung der NPD als \"Kinderschutzpartei\" Die Selbstdarstellung der NPD als \"Kinderschutzpartei\" \u00e4u\u00dfert sich u. a. wie folgt: * Durchf\u00fchrung kostenloser Kinderfeste * Kampagne \"F\u00fcr die Zukunft unserer Kinder\" Die Partei sieht hier neben der Zuwanderungsthematik offenbar eine weitere M\u00f6glichkeit propagandistisch in die Mehrheitsgesellschaft hineinzuwirken. Insoweit d\u00fcrfte der \"Kinderschutz\" auch im kommenden Landtagswahlkampf der NPD eine Rolle spielen. Kinderfeste der NPD In der Durchf\u00fchrung von Kinderfesten sieht die NPD im Land eine geeignete Aktionsform, um ihre Akzeptanz in der Bev\u00f6lkerung zu erh\u00f6hen und ihre \"K\u00fcmmererstrategie\" fortzusetzen. Die erneut eingesetzten \"Maskottchen\" sollen offenbar den Wiedererkennungswert erh\u00f6hen und gezielt j\u00fcngere Kinder ansprechen. Politische Botschaften stehen bei diesen Veranstaltungen zwar nicht im Vordergrund, werden jedoch unterschwellig gleichwohl vermittelt. Die F\u00f6rderung ausschlie\u00dflich \"deutscher\" Kinder ist untrennbar mit der Ausgrenzung \"fremder\" Volksgruppen verbunden. Das 8. Kinderfest des NPD-Regionalverbandes Uecker-Randow fand am 11. Juli 2015 in Eggesin statt. Hierzu wurde ein Videobericht mit dem NPD-Landesvorstandsmitglied und dem stellvertretenden Kreisvorsitzenden Marko M\u00fcller als Sprecher ver\u00f6ffentlicht. Es wurden Kinder bei verschiedenen Spielen und auf einer H\u00fcpfburg gezeigt. Die Satirefigur \"Fuchs Reinar\" war ebenfalls zu sehen. Den Aufnahmen nach zu urteilen lag die Teilnehmerzahl in diesem Jahr im zweistelligen Bereich. Das vom NPD-Kreisverband Nordvorpommern allj\u00e4hrlich veranstaltete Kinderfest fand am 9. August 2015 bereits zum 14. Mal in 72","der Hansestadt Stralsund statt. Die Veranstaltung hatte mit 250 Teilnehmern regen Zulauf. Erneut wurden die Figuren \"Fuchs Reinar\", \"Kinderfestb\u00e4r Bruno\" sowie \"Clown Maex\" eingesetzt. 76 Der NPD-Kreisverband Ostvorpommern mit dem NPD-Stadtvertreter und Landtagsabgeordneten Michael Andrejewski f\u00fchrte am 15. August 2015 in Anklam zum f\u00fcnften Mal die Aktion \"Di\u00e4tenerh\u00f6hung f\u00fcr Kinder\", ausgestaltet als Kinderfest, durch. Nach eigenen Angaben h\u00e4tten sich mehr als 200 Personen beteiligt. Das 4. Kinderfest des NPD-Kreisverbandes Mecklenburgische Seenplatte mit dem Verantwortlichen Norman Runge wurde am 12. September 2015 in Neustrelitz mit ca. 40 Teilnehmern durchgef\u00fchrt. Kampagne \"F\u00fcr die Zukunft unserer Kinder\" Die NPD bzw. NPD-beeinflusste Organisationen verwenden h\u00e4ufig Bilder mit Kindern, um sich als Partei zu pr\u00e4sentieren, die sich in besonderem Ma\u00dfe f\u00fcr den Schutz von Kindern einsetzt. Auch trugen zahlreiche asylfeindliche Versammlungen das Motto \"F\u00fcr die Zukunft unserer Kinder\". 76 Facebook-Seite des NPD-Kreisverbandes Nordvorpommern, Hinweis auf Kinderfest/Lichtbild ver\u00f6ffentlicht am 10.08.2015, abgerufen am 11.08.2015 73","77 Die Bezugnahme auf die \"Zukunft unserer Kinder\" spielt auf k\u00fcnftige Generationen an, denen eine - aus Sicht der NPD - lebenswerte Zukunft unter Wahrung der nationalen Identit\u00e4t erhalten bleiben soll. Bereits am 12. August 2015 gab Past\u00f6rs unter dem Stichwort \"Zuwanderungsbombe\" folgende Stellungnahme ab: \"Es ist an der Zeit aufzustehen gegen diesen Volksbetrug, der uns nicht nur materiell, sondern auch kulturell massiv bedroht. Das Versteckspiel des deutschen Michels mu\u00df beendet werden. Wir wollen keine Asylantenheime! (...) Wer dazu schweigt und keinen politischen Widerstand leistet, macht sich schuldig an der Zukunft unserer Kinder!\"78 Die Bezugnahme auf die \"Zukunft unserer Kinder\" k\u00f6nnte m\u00f6glicherweise eine Anspielung auf die \"legend\u00e4ren 14 W\u00f6rter\" des amerikanischen Rechtsextremisten David Eden Lane sein: \"Wir m\u00fcssen den Erhalt unseres Volkes sichern und eine Zukunft f\u00fcr wei\u00dfe Kinder\".79 77 Facebook-Seite des NPD-Kreisverbandes Nordvorpommern: \"F\u00fcr die Zukunft unserer Kinder\" vom 12.12.2015, abgerufen am 21.12.2015 78 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Die Zuwanderungsbombe tickt\" vom 12.08.2015, abgerufen am 31.08.2015 79 vgl. Brosch\u00fcre \"Rituale und Symbole der rechtsextremistischen Szene\", Hrsg.: Ministerium f\u00fcr Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Verfassungsschutz, 1. Auflage Juli 2015 74","2.10.1 \"Junge Nationaldemokraten\" (JN) Nach der Wahl des im Landkreis Ludwigslust-Parchim wohnhaften Sebastian Richter zum Bundesvorsitzenden wurde 80 das B\u00fcro der JN-Bundesf\u00fchrung nach L\u00fcbtheen im Landkreis Ludwigslust-Parchim verlegt. Von dort aus werde, so Richter, das Organisationsleben der JN gesteuert, bestehend aus dem \"Dreiklang Bildung, Gemeinschaft und Aktivismus\". Gemeinschaftsgef\u00fchl soll durch jugendgem\u00e4\u00dfe Veranstaltungen - Zeltlager, Auslandsfahrten und Sportveranstaltungen - erzeugt werden. Die JN wolle durch Aufzeigen einer \"ganzheitlichen \"nationalistischen Weltanschauung\" in alle Lebensbereiche eingreifen. Diesbez\u00fcglich w\u00fcrden Konzeptionen f\u00fcr ein bundesweites Angebot erarbeitet, was nach Aussage von Richter \"keine Kameradschaft und keine Kleinstpartei\" leisten k\u00f6nne. Die JN wolle den \"wichtigen (NPD-)Landtagswahlkampf in Mecklenburg und Pommern\" im Jahr 2016 zu unterst\u00fctzen.81 * Aktivit\u00e4ten im Jahr 2015 Die JN-Bundesf\u00fchrung hatte am 30. Januar 2015 auf ihrer Internetseite mitgeteilt, anl\u00e4sslich des 70. Jahrestages der Bombardierung Dresdens im Jahr 1945 eine CD \"Aufkl\u00e4rungsmaterial\" an Schulen in ganz Deutschland versandt zu haben. Am 4. Februar 2015 wurde bekannt, dass eine CD und zwei Flugbl\u00e4tter der JN \u00fcber die Post im Albert-Einstein-Gymnasium in Neubrandenburg eingegangen sind. Mit Schreiben vom 21. Januar 2015 ist auch dem Hansa-Gymnasium in Stralsund eine CD und ein dazugeh\u00f6riger Flyer zugegangen. Im Anschreiben wies der Bundesvorsitzende Sebastian Richter darauf hin, dass beiliegende CD unabdingbar f\u00fcr einen objektiven Geschichtsunterricht sei. Ziel dieser Aktion sei es, Sch\u00fcler \u00fcber die Bombardierung Dresdens am 13. und 14. Februar 1945 aufzukl\u00e4ren. Denn der schulische Geschichtsunterricht be80 Facebook-Seite der \"JN Mecklenburg und Pommern\", abgerufen am 18.12.2015 81 \"Deutsche Stimme\", Ausgabe M\u00e4rz 2015, Seite 4 75","handle die Ereignisse des 2. Weltkrieges nicht neutral und betrachte die Folgen des Krieges nur einseitig. Sowohl im Redebeitrag auf der CD als auch im Flyer wurde die im NS-Regime propagierte Volksgemeinschaft als lobenswert hervorgehoben und f\u00fcr die Gegenwart gefordert. Die Bundesf\u00fchrung der JN rief im Internet au\u00dferdem mehrfach zum \"15. Selbstverteidigungsseminar\", einem \"Nervendruck-Seminar\", am 24. Oktober 2015 in \"Mitteldeutschland\" auf. Dabei sollte laut Ank\u00fcndigung u. a. \"Wissenswertes rund um Schlag-, Hebel-, Trittund Nervendrucktechniken\" vermittelt werden. Tats\u00e4chlich wurde die Schulung nach Angaben der JN vom rechtsextremistischen Verein \"Sportfreunde Griese Gegend e.V.\" durchgef\u00fchrt, da sich in den letzten Wochen \"national eingestellte Menschen immer \u00f6fter Angriffen von Ausl\u00e4ndern oder Antifaschisten ausgesetzt\" sehen w\u00fcrden. 82 Der Verein \"Sportfreunde Griese Gegend e.V.\" mit Sitz in L\u00fcbtheen ist bereits im M\u00e4rz 2013 im Zusammenhang mit der Durchf\u00fchrung eines sogenannten \"Nervendruck-Seminars\" bekannt geworden. Es ist eine immer wieder feststellbare Strategie von Rechtsextremisten, Kampfausbildungen und Waffenbeschaffungen mit der Notwendigkeit einer Selbstverteidigung zu rechtfertigen. * \"Antikapitalismuskampagne\" Die JN-Bundesf\u00fchrung hat im April 2015 mit Blick auf das Gipfeltreffen der Finanzminister und Notenbankchefs der sieben f\u00fchrenden Industrienationen (G7) vom 27. bis 29. Mai 2015 in Dresden die bundesweite \"Antikapitalismuskampagne 2015\" ins Leben gerufen.83 Das gegenw\u00e4rtige Wirtschaftssystem wurde in diesem Zusammenhang als \"verbrecherisch\" und \"asozial\" bezeichnet. Die Ursache f\u00fcr die \"Ausbeutung von Mensch und Umwelt\" sei aber nicht bei den \"Besitzenden\", sondern vor allem in der \"Zirkulationsebene des Geldes\", dem \"Zinseszins,\" zu suchen. Das \"Streben nach Privateigentum\" sei hingegen 82 Internetseite des JN-Bundesverbandes: \"JN trifft den Nerv der Zeit\" vom 28.10.2015, abgerufen am 05.11.2015 83 Internetseite des JN-Bundesverbandes: \"S\u00e4chsischer JN-Landeskongress im Zeichen der Gemeinschaft\" vom 22.03.2015, abgerufen am 23.03.2015 76","\"nat\u00fcrlich\". Gefordert wurde von den JN ein \"gerechtes Geldsystem innerhalb einer raumorientierten Volkswirtschaft\".84 Im Rahmen dieser Kampagne haben sich einige JN-St\u00fctzpunkte haupts\u00e4chlich in Sachsen, aber auch Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern am 27. Juni 2015 an einem bundesweiten \"antikapitalistischen Putzaktionstag\" beteiligt. Es wurden Lichtbilder von Putzaktionen wie das Entfernen von Graffiti und das Einsammeln von M\u00fcll in verschiedenen Orten in Sachsen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern ins Internet gestellt. Die Aktionen haben gezeigt, dass der Schwerpunkt der JN-Aktivit\u00e4ten offenbar nach wie vor in Sachsen liegt. * Haltung in der Fl\u00fcchtlingsfrage Der Bundesverband der JN hat sich auf seiner Facebook-Seite zu den Hintergr\u00fcnden seiner Kritik am \"Asyl-System der BRD\" ge\u00e4u\u00dfert. Dabei hat er eingangs betont, dass \"oberster Bezugspunkt nationalistischer Politik die Verantwortung f\u00fcr \u00dcberleben und Fortbestand des deutschen Volkes in seinem angestammten mitteleurop\u00e4ischen Lebensraum\" sei. \"Massenzuwanderung und die Ver\u00e4nderung der ethnischen Mehrheiten in den urbanen Ballungsr\u00e4umen\" w\u00fcrden die JN als \"Anschlag auf die Integrit\u00e4t und Identit\u00e4t\" des deutschen Volkes konsequent ablehnen. Das \"sichtbarste Zeichen der ungebremsten \u00dcberfremdung\" sei die \"expansive Ausbreitung des Islam\". Anschlie\u00dfend wird auf die \"\u00fcberdurchschnittliche Kriminalit\u00e4tsbelastung durch nichtdeutsche Tatverd\u00e4chtige\", die \"durch Masseneinwanderung\" verursachten den Sozialstaat gef\u00e4hrdenden Kosten sowie die - so die JN - \"geringe schulische und berufliche Qualifikation der hier lebenden Ausl\u00e4nder\" hingewiesen. Die \"v\u00f6llig verfehlte Zuwanderungspolitik der etablierten Parteien\" bewirke in erster Linie eine \"Zuwanderung in die deutschen Sozialsysteme und eine weitere unverantwortliche Belastung der deutschen Steuerzahler\".85 Der JN-Bundesvorsitzende Sebastian Richter hat zudem Fl\u00fcchtlinge als \"Armee des Kapitals\" bezeichnet und \"nicht nur das Ende der Asylflut, 84 Internetseite des JN-Bundesverbandes: \"Kapitalismus t\u00f6tet!\" vom 14.04.2015, abgerufen am 15.04.2015 85 Facebook-Seite des JN-Bundesverbandes: \"V\u00f6lkerwanderung und Identit\u00e4t\" vom 24.08.2015, abgerufen am 25.08.2015 77","sondern eine radikale soziale und nationalistische Revolution\" gefordert.86 Richter griff hier Themen auf, die sich auch in den an der Zahl zunehmenden asylgegnerischen Facebook-Auftritten wiederfinden, deren eindeutige Zuordnung zum Rechtsextremismus nicht immer m\u00f6glich ist. Hinweise auf die Folgelasten des Fl\u00fcchtlingsstromes und die \u00c4ngste vor den m\u00f6glicherweise dadurch entstehenden sozialen Problemen finden sich dort zuhauf. Insoweit hat Richter hier durchaus Stimmungen in der Bev\u00f6lkerung aufgenommen, auch wenn diese zumeist nicht so weit gehen, eine Revolution zu fordern. Der Beitrag Richters zeigte zugleich deutlich, dass die JN trotz der Verbotsdiskussion nicht von der nationalistisch/v\u00f6lkischen Ideologie abr\u00fccken. Dies ist wohl auch nicht zu erwarten. * Regionale Strukturen der JN 87 Der JN-Landesverband war im Jahr 2015 als eigene Struktur nicht \u00f6ffentlich wahrnehmbar. Vereinzelt sind jedoch Aktivit\u00e4ten der \"JN Pommern\" mit Sitz in Anklam bekannt geworden. So hatte sich die JN-Untergliederung bereits mit einem Transparent an der Demonstration der NPD am 1. Mai 2015 in Neubrandenburg beteiligt. Am 20. Juni 2015 veranstalteten die JN Pommern eine typisch rechtsextremistische Sonnenwendfeier. 86 Facebook-Seite des JN-Bundesverbandes: \"Kapitalnomaden\" vom 18.11.2015, abgerufen am 19.11.2015 87 Internetseite des NPD-Landesverbandes: \"Der 1. Mai in Neubrandenburg (Stand: 18:30 Uhr)\" vom 01.05.2015, abgerufen am 05.05.2015 78","2.10.2 NPD-Frauenorganisation \"Ring Nationaler Frauen\" (RNF) 88 Die im Jahr 2014 verst\u00e4rkt festgestellten Aktivit\u00e4ten des RNF, die wohl in erster Linie auf die neue RNF-Landesvorsitzende in Mecklenburg-Vorpommern Antje Mentzel zur\u00fcckzuf\u00fchren waren, wurden im Jahr 2015 nahezu vollst\u00e4ndig eingestellt. Mentzel trat allerdings im Rahmen der Organisationsebene der MVGIDA in Erscheinung und war auch Verantwortliche des dortigen Facebook-Auftritts. Insofern ist sie als eine der wenigen Frauen innerhalb der rechtsextremistischen Szene mit Leitungsfunktion anzusehen. Beim Rechtsrock-Konzert \"Rock f\u00fcr Meinungsfreiheit\" am 23. Mai 2015 in Hildburghausen/Th\u00fcringen mit ca. 1.500 Teilnehmern wurde von Mentzel und einer weiteren Rechtsextremistin aus Mecklenburg-Vorpommern der RNF-Infotisch betreut. Mentzel habe in einem Redebeitrag u. a. die \"Fr\u00fchsexualisierung an Kitas und Schulen\" kritisiert.89 88 Facebook-Seite der RNF vom 04.06.2015, abgerufen am 18.12.2015 89 Internetseite der RNF: \"Erfolgreicher Infotisch auf dem Rock f\u00fcr Meinungsfreiheit\" vom 01.06.2015, abgerufen am 03.06.2015 79","2.11 Sonstige rechtsextremistische Parteien/ \"Die Rechte Kreisverband Schwerin\" und \"Der III. Weg\" 90 Obwohl der Bundesvorsitzende der Partei \"Die Rechte\" Christian Worch in Mecklenburg-Vorpommern ans\u00e4ssig ist, existiert nach wie vor kein Landesverband. Ein im November 2015 festgestellter \"Kreisverband Schwerin\", der sich offensichtlich aus der Neonaziszene heraus bildete, l\u00f6ste sich kurze Zeit sp\u00e4ter wieder auf. Der damit verbundene kurzfristige Mitgliederaufwuchs fand damit ein rasches Ende. 91 Von einer weiteren rechtsextremistischen Partei, \"Der III. Weg\", gingen bislang in Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls keine Aktivit\u00e4ten aus. Diese Partei wurde am 28. September 2013 in Heidelberg/ Baden-W\u00fcrttemberg insbesondere von ehemaligen Angeh\u00f6rigen des rheinland-pf\u00e4lzischen NPD-Landesvorstands gegr\u00fcndet. In Mecklenburg-Vorpommern hat sich die Partei weder an einer Landtagswahl, die zuletzt am 4. September 2011 stattfand, noch an den zuletzt am 25. Mai 2014 durchgef\u00fchrten Kommunalwahlen beteiligt. Beim \"Heldengedenken\" am 14. November 2015 in Waren (M\u00fcritz) mit ca. 10 Teilnehmern, bei dem die NPD-Stadtvertreterin Doris Zutt als Rednerin auftrat, waren nach eigenen Angaben neben NPD-Mitgliedern und \"Freien Aktivisten\" allerdings erstmals auch Mitglieder Partei \"Der III. Weg\" zugegen. 90 Facebook-Seite \"Die Rechte Kreisverband Schwerin\" vom 24.11.2015, abgerufen am 18.12.2015 91 Facebook-Seite \"Der III. Weg\" vom 04.10.2014, abgerufen am 21.12.2015 80","2.12 Nutzung des Internets durch Rechtsextremisten * \"MUPINFO - Nachrichten f\u00fcr Mecklenburg und Pommern\" Der in den Vorjahren durch den NPD-Landtagsabgeordneten David PETEREIT verantwortete Internetauftritt MUPINFO-Nachrichten f\u00fcr Mecklenburg und Pommern, wurde im Fr\u00fchjahr des Jahres 2015 abgeschaltet. Allerdings wird unter gleichem Namen noch ein Facebook-Auftritt gepflegt. Er verf\u00fcgt jedoch nicht \u00fcber die gleiche Aktualit\u00e4t wie der Internetauftritt und verweist h\u00e4ufig auf andere Internetseiten. * \"THIAZI-Forum\" Am 22. Oktober 2015 verurteilte das Landgericht Rostock einen 34-j\u00e4hrigen deutschen Staatsangeh\u00f6rigen wegen R\u00e4delsf\u00fchrerschaft in einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Dar\u00fcber hinaus ordnete das Gericht u. a. den Verfall von Wertersatz in H\u00f6he von insgesamt mehr als 11.000 EUR an. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er als hauptverantwortlicher Administrator dem Betreiberteam des ehemals gr\u00f6\u00dften deutschsprachigen rechtsextremistischen Forums angeh\u00f6rte. Drei weitere Mitglieder dieses Betreiberteams waren bereits am 12. Juni 2015 durch das Landgericht Rostock zu Haftstrafen auf Bew\u00e4hrung sowie zur Leistung gemeinn\u00fctziger Arbeit verurteilt worden. Da die Verurteilten und die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil rechtskr\u00e4ftig. Das \"Thiazi-Forum\" war das bedeutendste deutschsprachige rechtsextremistische Internetforum. Mit Stand Juni 2012 gab es dort etwa 30.000 registrierte Nutzer. Dort fanden sich unter anderem Liedtexte mit volksverhetzendem Inhalt sowie Beitr\u00e4ge, in denen zu gewaltt\u00e4tigen \u00dcbergriffen u. a. auf Ausl\u00e4nder, Juden und Menschen anderer Hautfarbe aufgestachelt wurde. Die Herausbildung einer neuen Internetplattorm in diesen Dimensionen konnte bislang nicht festgestellt werden. 81","* Facebook als fremdenfeindlicher Propagandaapparat Infolge der Gesamtentwicklung war im Berichtszeitraum die Erstellung einer Vielzahl von Facebook-Profilseiten, die sich vorrangig gegen die aktuelle Asylpolitik richteten, zu beobachten. H\u00e4ufig firmieren sie unter dem Label \"...wehrt sich\". Inhaltlich wird hierbei vor allem die gegenseitige Verlinkung 92 genutzt, um Aktualit\u00e4t und Substanz zu suggerieren. Auff\u00e4llig war eine relativ hohe Anzahl von \"gef\u00e4llt mir\"-Angaben. Dies deutet auf einen gr\u00f6\u00dferen Sympathisantenkreis hin. Insgesamt hat sich die Nutzung sozialer Netzwerke innerhalb der rechtsextremistischen Szene mittlerweile etabliert. Klassische Internetseiten werden in aller Regel durch Facebook-Auftritte erg\u00e4nzt, die f\u00fcr eine h\u00f6chstm\u00f6gliche Aktualit\u00e4t sorgen sollen. 92 Facebook-Auftritt vom 03.12.2015, abgerufen am 30.12.2015 82","3 Linksextremismus 3.1 Lage\u00fcberblick Das linksextremistische Spektrum ist in sich breit gef\u00e4chert und vertritt im Einzelnen ideologisch voneinander abweichende Positionen. Gemeinsames Ziel aller Linksextremisten ist jedoch, die bestehende Staatsund Gesellschaftsordnung zu beseitigen. Ihre Bestrebungen richten sich letztlich gegen grundlegende Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, da sie entweder einen marxistisch-leninistischen Staat oder eine \"herrschaftsfreie Gesellschaft\" anstreben und bei tagespolitischen Auseinandersetzungen h\u00e4ufig auch zu gewaltt\u00e4tigen Formen des politischen Engagements greifen. Mit Blick auf die polizeilich festgestellte extremistische Gewaltkriminalit\u00e4t ist dabei festzuzuhalten, dass die Zahl der Straftaten zugenommen hat und der Modus der Begehung deutlich aggressiver wurde (vgl. 3.2.2). Eine Ursache f\u00fcr diese Zunahme an linksextremistisch motivierten Straftaten d\u00fcrfte darin liegen, dass es im Zuge der aktuellen Fl\u00fcchtlingssituation zahlreiche Demonstrationen, Aufm\u00e4rsche und Protestkundgebungen gab, bei denen es zu so genannten Links-Rechts-Auseinandersetzungen kam. Da linksextremistische Bestrebungen im Lande mangels eigener Konzepte weitgehend darin bestehen, auf Aktivit\u00e4ten rechtsextremistischer oder als solcher wahrgenommener Organisationen zu reagieren, bildeten im Berichtszeitraum Proteste gegen Anti-Fl\u00fcchtlingsdemonstrationen und deren Teilnehmer ein Hauptbet\u00e4tigungsfeld - wobei ausdr\u00fccklich hervorzuheben ist, dass entsprechende Proteste nicht pauschal als linksextremistisch eingestuft werden. Ein typisches Handlungsmuster von Linksextremisten besteht darin, sich zivilgesellschaftlichen Initiativen anzuschlie\u00dfen und zu versuchen, auf deren Zielsetzungen Einfluss zu nehmen. Zudem nutzen sie oftmals die gr\u00f6\u00dferen Menschenmengen solcher zivilgesellschaftlicher Initiativen oder allgemein von b\u00fcrgerlichen Protestaktionen, um ihre gewaltt\u00e4tigen Handlungen weniger leicht vorhersehbar zu machen und deren Verfolgung zu erschweren. 83","Die Fl\u00fcchtlingssituation nutzten Linksextremisten im Jahr 2015 propagandistisch, um zugleich mehrere linksextremistische Aktionsfelder abzudecken: Ursachen f\u00fcr Armut und Flucht werden pauschal \"dem Kapitalismus\" zugerechnet (= Aktionsfeld \"Antikapitalismus\"); Initiatoren von Demonstrationen gegen die Aufnahme von Fl\u00fcchtlingen gelten als rechtsextremistisch (= Aktionsfeld \"Antifaschismus\"); deren Motivation wird als Rassismus gesehen (= Aktionsfeld \"Antirassismus\"); polizeiliche Eins\u00e4tze gegen unfriedliche Gegendemonstranten sind nach linksextremistischer Lesart Ausdruck der als unangemessen empfundenen staatlichen Repression (= Aktionsfeld \"Antirepression\"). Ein \"Aufruf zum Widerstand gegen MVGIDA\" der aus Mecklenburg-Vorpommern betriebenen linksextremistischen Internetplattform \"Kombinat Fortschritt\"93 sieht entsprechend die Teilnehmer der Protestdemonstrationen gegen Fl\u00fcchtlinge undifferenziert als Rechtsextremisten, deren Rassismus von Seiten des kapitalistischen Staates unterst\u00fctzt und honoriert werde: \"Die besorgten Anwohner_innen, privilegierten Wutb\u00fcrger_innen, marginalisierten Sozialneider_innen, Verteidiger_innen des 'Abendlandes', Stammtischrassist_innen, geistige Brandstifter_innen und Neonazis liegen deshalb vereint in den Sch\u00fctzengr\u00e4ben ihres kulturellen Ghettos, zur Verteidigung vor allem was ihnen fremd scheint. [...] Politisch Verfolgten Asyl zu gew\u00e4hren, sei zwar 'Menschenpflicht', die aber auch eine Obergrenze kennt. Besonders m\u00fcsse aber zwischen Politischenund Wirtschaftsfl\u00fcchtlingen unterschieden werden. [...] Denn die Unterscheidung [zwischen politischen und Wirtschaftsfl\u00fcchtlingen] verschleiert die Zusammenh\u00e4nge hinter Armut und Flucht. Schlie\u00dflich kann es im Kapitalismus, Gewinnende nicht ohne Verlierende geben. So resultiert der Wohlstand Einiger aus der Ausbeutung Vieler. W\u00e4hrend den vor Ausbeutung Fl\u00fcchtenden klar 93 Internetseite von \"Kombinat Fortschritt\" vom 11. November 2015, abgerufen am 12. November 2015 84","gemacht wird, dass Boote voll und ein Staat nicht das 'Sozialamt der Welt' sei, garantiert der Staat den Fortbestand der Ausbeutungsverh\u00e4ltnisse. So ist die staatliche Einwanderungsgenehmigung kein humanistisches Zugest\u00e4ndnis sondern Ausdruck kapitalistischer Verwertungslogik.\" (Schreibweise wie im Original) Das vorstehende Zitat unterstreicht, inwieweit die Aktionsfelder im ideologischen Verst\u00e4ndnis von Linksextremisten in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen. Die Ursachen f\u00fcr Rassismus sehen diese gleichfalls in der von Klassengegens\u00e4tzen, Ausbeutung und Unterdr\u00fcckung gepr\u00e4gten kapitalistischen Gesellschaft. Dem demokratischen Rechtsstaat werfen sie hierbei vor, durch seine vermeintlich rassistische Grundausrichtung rechtsextremistische Strukturen zu f\u00f6rdern. 3.2 Linksextremismus in Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2015 Im Berichtszeitraum kam es im Lande wie in den Vorjahren zu Strafund Gewalttaten mit linksextremistischem Hintergrund, die gewaltbereiten Linksextremisten, insbesondere Autonomen, zuzurechnen sind. Angriffsziele waren, wie bereits angedeutet, nicht nur etablierte rechtsextremistische Personenzusammenschl\u00fcsse, wie NPD oder Neonationalsozialisten, sondern auch Anh\u00e4nger von Organisationen, die sich gegen die Aufnahme von Fl\u00fcchtlingen wandten und entsprechende Demonstrationen initiierten. 85","3.2.1 Personenpotenzial Personenpotenzial der linksextremistischen Organisationen 2015 in Mecklenburg-Vorpommern M-V M-V Bund Bund 2014 2015 2014 2015 Gewaltbereite Linksextre270 270 7.600 7.70095 misten94 Rote Hilfe e.V. 120 170 6.500 7.000 Deutsche Kommunistische 40 40 3.000 3.000 Partei (DKP) Marxistisch-Leninistische 20 20 1.800 1.800 Partei Deutschlands (MLPD) Sozialistische Alternative 20 25 350 300 (SAV) Sozialistische Deutsche 20 10 500 500 Arbeiterjugend (SDAJ) Gesamt96 410 430 27.200 28.000 949596 3.2.2 Linksextremistisch motivierte Straftaten Im Jahr 2015 wurden im Ph\u00e4nomenbereich \"Links\" der politisch motivierten Kriminalit\u00e4t insgesamt 165 Straftaten (Vorjahr: 190) durch das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern festgestellt, darunter 76 (Vorjahr: 44) linksextremistische Taten und davon 63 Gewalttaten (Vorjahr: 34). Die w\u00f6chentlich stattfindenden Protestdemonstrationen gegen die weitere Aufnahme von Fl\u00fcchtlingen boten dabei immer wieder die M\u00f6glichkeit, einzelne Teilnehmer anzugreifen. Dabei kam es zu K\u00f6rperverletzungen, erheblichen Sachsch\u00e4den und auch Brandan94 Die Begriffe \"gewaltbereite Linksextremisten\" und \"Autonome\" werden weitgehend synonym verwendet. 95 Seit 2014 wird beim Bund die Anzahl gewaltorientierter Linksextremisten angegeben, in der die Zahl der gewaltbereiten Linksextremisten als Teilmenge enthalten ist. 96 Gesamtzahl von Mecklenburg-Vorpommern und Bund um Mehrfachmitgliedschaften bereinigt. Die Gesamtzahl des Bundes umfasst auch Organisationen, die in Mecklenburg-Vorpommern nicht vertreten sind bzw. nicht beobachtet werden. 86","schl\u00e4gen auf Pkw, in denen sich die besondere Qualit\u00e4t offenkundig vorbereiteter linksextremistischer Gewalt offenbarte. Insgesamt kann zudem die Tendenz festgestellt werden, dass die Hemmschwelle zur Begehung von Gewalt gegen Personen und deren Eigentum, die nicht zur rechtsextremistischen Szene zu z\u00e4hlen sind, gesunken ist. Als Beispiele sind insoweit die \u00dcbergriffe auf Mitglieder der Partei AfD zu nennen sowie auf Angeh\u00f6rige von Studentenverbindungen. Zu besonders erw\u00e4hnenswerten Strafoder Gewalttaten im Einzelnen vgl. die nachfolgenden Darstellungen zu den linksextremistischen Aktionsfeldern. 3.3 Undogmatischer Linksextremismus 3.3.1 Aktionsfeld \"Antifaschismus\" Die Bek\u00e4mpfung des \"Faschismus\" ist - nicht zuletzt aufgrund der Vermittelbarkeit des Themas gegen\u00fcber gr\u00f6\u00dferen Teilen der Bev\u00f6lkerung - das Hauptaktionsfeld von Linksextremisten. Unter R\u00fcckgriff auf die von dem damaligen Vorsitzenden der Kommunistischen Internationale (Komintern) Georgi Dimitroff im August 1935 in Moskau aufgestellte These, wonach der Faschismus \"die offene terroristische Diktatur der reaktion\u00e4rsten, am meisten chauvinistischen, am meisten imperialistischen Elemente des Finanzkapitals\"97 sei, ist der Faschismus nach linksextremistischem Verst\u00e4ndnis dem Kapitalismus immanent. Demzufolge richtet sich die Bek\u00e4mpfung des \"Faschismus\" nach Auffassung der Linksextremisten nicht nur \"gegen Nazis\", sondern den Kapitalismus, den b\u00fcrgerlichen Staat, seine Institutionen und die b\u00fcrgerliche Gesellschaft, also die kapitalistische Wirtschaftsund Gesellschaftsordnung. Einig sind sich die Linksextremisten in ihrem Ziel der gewaltsamen Zerschlagung des Staates und seiner Einrichtungen. Um diesem Ziel n\u00e4her zu kommen, nutzen sie aktuelle politische Fragen f\u00fcr ihre Zwecke und versuchen durch geschickte Agitation, auch demokratische Protestbewegungen f\u00fcr 97 Georgi Dimitroff, Die Offensive des Faschismus und die Aufgaben der Kommunistischen Internationale im Kampf f\u00fcr die Einheit der Arbeiterklasse gegen den Faschismus, in: \"Gegen Faschismus und Krieg. Ausgew\u00e4hlte Reden und Schriften, Leipzig 1982, Seite 52 87","ihren Kampf zu mobilisieren. Der Kampf gegen den Rechtsextremismus bietet dabei eine willkommene Gelegenheit, um sich unter die Teilnehmer von anderen b\u00fcrgerlichen Gegenveranstaltungen zu mischen. Das Ziel der Autonomen, rechtsextremistische Veranstaltungen als \"Antifaschistische Aktion\" 98 zu verhindern oder wenigstens zu st\u00f6ren, stand auch im vergangenen Jahr bei den teilweise \u00e4u\u00dferst aggressiv gef\u00fchrten Gegenprotesten im Vordergrund. Dies ist auch urs\u00e4chlich f\u00fcr die sprunghaft angestiegenen linksextremistischen Straftaten im Jahr 2015. Daher sind auch im Jahr 2015 wiederum die meisten linksextremistischen Vorf\u00e4lle diesem Kontext zuzuordnen. Folgende Einzelsachverhalte sind hervorzuheben: * Proteste gegen NPD-Versammlung am 1. Mai 2015 in Neubrandenburg An den Protesten gegen eine vom NPD-Landesverband in Neubrandenburg angemeldete Demonstration beteiligten sich mehrere hundert Personen \u00fcberwiegend friedlich. Seitens der beteiligten gewaltbereiten Linksextremisten kam es zu k\u00f6rperlichen Auseinandersetzungen mit Polizeibeamten, indem versucht wurde, die Polizeikette zu \u00fcberwinden, um zu den Teilnehmern der rechtsextremistischen Versammlung zu gelangen. Zudem wurde die rechtsextremistische Versammlung mehrfach mit Feuerwerksk\u00f6rpern beworfen. 98 Logo \"Antifaschistische Aktion\" aus Internetseite \"wikipedia\", abgerufen am 19.01.2016 88","* Ausschreitungen bei Protesten gegen Trauermarsch am 8. Mai 2015 in Demmin Gegen den von einem Mitarbeiter der NPD-Landtagsfraktion als Privatperson angemeldeten \"Trauermarsch\" am 8. Mai in Demmin demonstrierten mehrere hundert Personen aus dem zivilgesellschaftlichen Bereich friedlich. Unter den rund 500 Gegendemonstranten befanden sich jedoch auch gewaltbereite Linksextremisten, die den Stra\u00dfenverkehr blockierten und versuchten, den von der Polizei abgesperrten Antreteplatz der rechtsextremistischen Versammlungsteilnehmer zu erreichen. Dabei kam es zu k\u00f6rperlichen Auseinandersetzungen mit Polizeibeamten, in deren Verlauf die Polizei Reizstoffgas und auch Schlagst\u00f6cke einsetzen musste. * Rechts-/Linksauseinandersetzung am 30. Mai 2015 in G\u00fcstrow W\u00e4hrend einer angemeldeten Kundgebung gegen Rassismus wurden von Angeh\u00f6rigen des linken und des lokalen rechten Spektrums St\u00fchle und Tische ans\u00e4ssiger Gastronomiebetriebe aufeinander geworfen. Der Vorfall f\u00fchrte zu Ermittlungen wegen Landfriedensbruchs. * Farbanschlag auf Wohnhaus am 14. Juli 2015 in Waren Auf das Haus einer NPD-Stadtvertreterin wurde ein massiver Farbanschlag ver\u00fcbt, indem mit Hilfe eines Wurfgeschosses und eines Feuerl\u00f6schers orange Farbe und eine dunkle Fl\u00fcssigkeit auf gro\u00dfe Teile der Fassade aufgebracht wurden. Das Geb\u00e4ude dient auch der \u00f6rtlichen rechtsextremistischen Szene als Treffort. Die Gesamtumst\u00e4nde der Tat deuten hier unmissverst\u00e4ndlich auf einen linksextremistischen Tathintergrund hin. * Outingaktionen Zu den Schwerpunkten der \"Antifaschismusarbeit\" von Linksextremisten geh\u00f6ren die Ver\u00f6ffentlichungen von Recherchen zu tats\u00e4chlichen oder vermeintlichen Rechtsextremisten. Durch das 89","Ver\u00f6ffentlichen von Benutzernamen, unter denen die vermeintlichen Angeh\u00f6rigen der rechtsextremistischen Szene in sozialen Netzwerken zu finden sind, werden zugleich auch Kontakte verbreitet und wird m\u00f6glicherweise zu militanten Aktionen animiert. Pers\u00f6nlichkeitsrechte werden den \"Outing-Opfern\" abgesprochen; Personen aus dem rechten Milieu h\u00e4tten kein Recht auf Menschenw\u00fcrde und Rechtsstaatlichkeit, lautet ein g\u00e4ngiges Argument der Rechercheteams. Einige Zielpersonen werden langfristig observiert oder heimlich bei Demonstrationen oder im sozialen Umfeld fotografiert. Derartige \"Outingaktionen\" wurden im Jahr 2015 u. a. im Raum Greifswald, in Waren und in Neubrandenburg durchgef\u00fchrt. * Brandstiftungen an Kraftfahrzeugen des politischen Gegners * Brandstiftungen an zehn Fahrzeugen am 23. Oktober 2015 in Stralsund Wenige Stunden nach der Kundgebung der \"MV Patrioten\" unter dem Motto \"MV wehrt sich\" und einer Gegenversammlung des Aktionsb\u00fcndnisses \"Stralsund f\u00fcr alle\" wurden am 23. Oktober 2015 in Stralsund zehn Kraftfahrzeuge in Brand gesetzt. Einige der zerst\u00f6rten Fahrzeuge geh\u00f6rten Teilnehmern der Kundgebung der \"MV Patrioten\". Bereits einen Tag nach dem Brandanschlag wurde auf einer von der linksextremistischen Szene als zentrales Info-Portal genutzten Internetseite unter der \u00dcberschrift \"Zehn Nazikarren angez\u00fcndet\" der Brandanschlag begr\u00fc\u00dft. W\u00f6rtlich hei\u00dft es dort: \"Dies zeigt einmal mehr, dass antifaschistische Aktionen machbar, effektiv und notwendig sind! Wir sind dankbar und freuen uns sehr \u00fcber die gelungene Aktion!\" 90","99 Bemerkenswert ist nicht nur die Tat selbst, sondern auch die Tatsache, dass der Brandanschlag auf den entsprechenden Internetportalen als quasi vorbildliche Tat gelobt wurde. Die sehr wahrscheinliche Tatbeteiligung von Personen des linksextremistischen Spektrums kann dabei auch mit Blick auf die massive Schadensh\u00f6he der Tat nicht als kleinkriminelle Handlung abgetan werden. * Weitere Brandstiftungen an Fahrzeugen Weitere Brandstiftungen mit politisch motiviertem Hintergrund wurden am 12. Januar 2015 am Fahrzeug eines AfD-Mitglieds in Stralsund sowie am 19. August 2015 am Kfz eines NPD-Mitglieds in G\u00fcstrow begangen. Dar\u00fcber hinaus wurde am 28. Juni 2015 versucht, zwei Fahrzeuge auf dem Gel\u00e4nde des Polizeireviers in Rostock-Lichtenhagen anzuz\u00fcnden. T\u00e4ter konnten nicht ermittelt werden. 3.3.2 Aktionsfeld \"Antirassismus\" Linksextremisten widmen sich verst\u00e4rkt dem Thema \"Antirassismus\". Insbesondere am Rande von asylkritischen Versammlungen, aber auch im Zuge von eigens veranstalteten antirassistischen Kundgebungen, kam es wiederholt zu k\u00f6rperlichen Auseinandersetzungen zwischen Linksund Rechtsextremisten. Die \u00f6ffentliche Debatte zur Fl\u00fcchtlingsproblematik wird auch von Linksextremisten genutzt, um 99 Internetseite \"linksunten.indymedia\", abgerufen am 24.10.2014 91","das Agitationsfeld \"Antirassismus\" aufzuwerten und in Verbindung mit anderen Aktionsfeldern f\u00fcr ihre eigenen politischen Ziele zu bef\u00f6rdern. Die aktuelle Fl\u00fcchtlingssituation sowie die damit einhergehende Debatte um die Integration von Asylbewerbern und m\u00f6gliche Auswirkungen auf die Gesellschaft, werden genutzt, um staatliche Einrichtungen eines \"institutionellen Rassismus\" zu bezichtigen und der Gesellschaft insgesamt einen \"strukturellen Rassismus\" zu unterstellen, der quasi eine zwingende Folge des Kapitalismus darstelle. Letzterer sei die wesentliche Ursache f\u00fcr Armut, Elend, Hunger, Umweltzerst\u00f6rung und Krieg und damit die ausschlie\u00dfliche Grundlage aller sozialen, \u00f6kologischen und politischen Probleme. Die aktuellen Sorgen hinsichtlich der Integration der Fl\u00fcchtlinge sind nach Lesart der Linksextremisten \"nur\" kapitalistische Sorgen um den eigenen Wohlstand, den Arbeitsplatz oder z. B. die Wohnung. 3.3.3 Aktionsfeld \"Antirepression\" Innerhalb des Aktionsfeldes \"Antirepression\" kritisieren Linksextremisten den - aus ihrer Sicht - permanenten Ausbau des staatlichen \u00dcberwachungsapparates und die als unangemessen empfundenen staatlichen Ma\u00dfnahmen gegen Angeh\u00f6rige der linksextremistischen Szene. Unterst\u00fctzung in der (juristischen) Auseinandersetzung mit der \"staatlichen Repression\" erhalten die Betroffenen von politischen Hafthilfeorganisationen, wie z. B. dem \"Rote Hilfe e. V.\" (RH): Der Verein \"Rote Hilfe e. V.\" ist ein wichtiger Bestandteil der bundesweiten linksextremistischen Szene. Die nach eigenen Angaben \"wichtigste und gr\u00f6\u00dfte Antirepressionsorganisation in Deutschland\" leistet dem linksextremistischen Spektrum als \"parteiunabh\u00e4ngige, str\u00f6mungs\u00fcbergreifende linke Schutzund Solidarit\u00e4tsorganisation\" materielle und politische Hilfe in erheblichem Ma\u00dfe. Zu nennen sind hier in erster Linie Unterst\u00fctzungsleistungen finanzieller, politischer und juristischer Art f\u00fcr vorwiegend linksextremistische Aktivisten, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Aber auch die Durchf\u00fchrung entsprechender Informationsveranstaltungen und interner Gruppentreffen oder das Bereitstellen so genannter \"Ermittlungs92","aussch\u00fcsse\" bei einschl\u00e4gigen Demonstrationen, geh\u00f6ren zu den wahrnehmbaren Agitationsfeldern der Organisation. Neben der Ortsgruppe Greifswald bildet die Ortsgruppe Rostock der RH die zweite Regionalorganisation in Mecklenburg-Vorpommern. Auf ihrer Internetseite hat die Ortsgruppe Rostock angek\u00fcndigt, ab September 2015 einmal monatlich eine Informationsund Beratungsveranstaltung in Rostock durchzuf\u00fchren. 100 101 Die Ortsgruppen Rostock und Greifswald der RH unterst\u00fctzen \u00f6ffentlich einen wegen versuchten Totschlags und gef\u00e4hrlicher K\u00f6rperverletzung zum Nachteil eines Polizeibeamten angeklagten Rostocker Fu\u00dfballfan, der dem linksextremistischen Personenspektrum zugerechnet wird. Im Zusammenhang mit diesem Prozess wurde im August 2015 eine so genannte \"Soligruppe\" gegr\u00fcndet, die den Ermittlungsund Justizbeh\u00f6rden \"gezielte Repression\" vorwerfen. In einer Erkl\u00e4rung zum Ende des Jahres hei\u00dft es: \"Seitens der Staatsanwaltschaft, aber vor allem auf richterlicher Seite wird immer wieder ein starker Verurteilungswille erkennbar. Die oben benannten Versuche, Schubi zu kriminalisieren und aus ihm einen gewaltenthemmten Hooligan und vor allem Antifaschisten zu konstruieren, die Aussagen der Polizisten, die deutlich dem Videomaterial widersprechen und die Vorenthaltung von m\u00f6glichem entlastendem Videomaterial zeigen, dass man von der Gel100 Internetseite \"rotehilferostock\", abgerufen am 04.01.2016 101 Internetseite \"rotehilfegreifswald\", abgerufen am 24.01.2014 93","tung der Unschuldsvermutung in diesem Prozess nicht ausgehen kann, gar von einer einseitigen Konstruktion von Beweisen ausgehen muss, die einer Vorverteilung dienlich sind. [...] Solidarisiert euch mit ihm. Zeigt ihm und allen anderen, dass er nicht alleine ist! Informiert andere \u00fcber den Fall! Und denkt immer daran: Getroffen hat es einen - gemeint sind wir alle.\" 3.4 Dogmatischer Linksextremismus Linksextremistische Parteien und Gruppierungen bem\u00fchen sich weiterhin durch massive Kritik an den \"herrschenden Verh\u00e4ltnissen\" ihren sozialistischen und kommunistischen Zielen n\u00e4her zu kommen. In Mecklenburg-Vorpommern ist der dogmatische Linksextremismus jedoch weiterhin nicht von gr\u00f6\u00dferer politischer Bedeutung. Die \"Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands\" (MLPD) und die \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP) verf\u00fcgen \u00fcber Ortsgruppen in Schwerin und Rostock. Die Jugendorganisation der DKP, die \"Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend\" (SDAJ), wird koordiniert durch den \"SDAJ-Landesverband Waterkant\". Daneben bestehen in Mecklenburg-Vorpommern einige Regionalgruppen des \"RotFuchs-F\u00f6rdervereins\", die zum Bereich der orthodoxen Kommunisten z\u00e4hlen. 102 103 102 Internetseite \"Deutsche Kommunistische Partei\", abgerufen am 19.01.2016 103 Internetseite \"Sozialistische Alternative\", abgerufen am 19.01.2016 94","104 Die Organisationen und Parteien des dogmatischen Linksextremismus traten im Berichtszeitraum au\u00dfenwirksam kaum in Erscheinung. Im Wesentlichen veranstalteten sie Mitgliedertreffen und interne Schulungen. Dar\u00fcber hinaus beteiligten sie sich an Protestveranstaltungen gegen Versammlungen der NPD. Im Rahmen eines \"Landesaktionstages\" f\u00fchrte der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern der DKP am 26. September 2015 in Schwerin eine friedlich verlaufende \"Friedensdemonstration\" unter dem Motto \"Nein zum Krieg - gegen deutsche Kriegseins\u00e4tze\" durch. Unter den nach DKP-Angaben 50 Teilnehmern waren auch Angeh\u00f6rige von \"Rotfuchs\" und der SDAJ, die ihrer \"Ablehnung der Militarisierung der deutschen Au\u00dfenpolitik und im besonderen der kriegstreiberischen Rolle Deutschlands gegen\u00fcber Russland und der Ukraine\" Ausdruck verleihen wollten. 104 Internetseite \"Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands\", abgerufen am 19.01.2016 95","4 Islamismus / Islamistischer Terrorismus 4.1 Islamistische Bestrebungen - politischer Extremismus mit R\u00fcckgriff auf den Islam Das Ph\u00e4nomen des Islamismus wird begrifflich und inhaltlich von dem des Islam unterschieden. W\u00e4hrend der Islam lediglich eine Religion verk\u00f6rpert, ist der Islamismus dadurch gekennzeichnet, dass er einen explizit politischen Anspruch aus der Religion des Islam ableitet. Islamisten instrumentalisieren die Religion des Islam f\u00fcr politische und verfassungsfeindliche Zwecke. Sie verfolgen das Ziel, ihre gesellschaftspolitischen Vorstellungen in Staat und Gesellschaft durchzusetzen und dies sowohl in muslimischen wie auch in s\u00e4kular gepr\u00e4gten Gesellschaften. Islamisten wollen eine \"Ordnung des Islam\" errichten, in der mittels Anwendung \"islamischer Rechtsnormen\" der Geltungsanspruch der Schari'a durchgesetzt und damit wesentliche Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung au\u00dfer Kraft gesetzt werden sollen. Der Verfassungsschutz beobachtet deshalb unter der \u00dcberschrift \"Islamismus\" religi\u00f6s motivierte extremistische Bestrebungen, die sich gegen westliche Wertund Ordnungsvorstellungen, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Der islamistische Extremismus ist kein einheitliches Ph\u00e4nomen, sondern weist verschiedene Facetten auf. Diese unterscheiden sich zum einen in ihrer Reichweite und ihrem Anspruch; das Spektrum reicht hier von lokal (ortsbezogene Vereine mit Islamismusbezug) bis zu global agierenden Organisationen (\"al-Qaida\"). Daneben gibt es islamistische Gruppierungen, deren Agenda sich auf bestimmte Regionen bezieht. Die islamistische \"Harakat al-Muqawama al-Islamiya\" (HAMAS) etwa richtet ihre Aktivit\u00e4ten auf eine Islamisierung Pal\u00e4stinas, ist f\u00fcr dieses Ziel aber weit \u00fcber die Grenzen Pal\u00e4stinas hinaus aktiv. Zum anderen differieren die Mittel, mit denen islamistische Gruppierungen ihre Ziele zu erreichen suchen. So gibt es legalistische islamistische Organisationen, die sich dabei innerhalb des vorgegebenen rechtlichen Rahmens bewegen. Andere bef\u00fcrworten 96","unter bestimmten Umst\u00e4nden den Einsatz von Gewalt als Mittel, um ihre Ziele durchzusetzen. Schlie\u00dflich gibt es im Bereich des Islamismus terroristische Gruppierungen wie \"al-Qaida\" und den \"Islamischen Staat\" (IS), deren prim\u00e4res Ziel die Propagierung, Androhung und der Einsatz von Gewalt ist. Diese Vielfalt hat zur Folge, dass der islamistische Extremismus auch keine Bewegung ist, die nach au\u00dfen hin geschlossen auftritt. Teile dieses Spektrums bek\u00e4mpfen einander aufs heftigste. Deutlich wird das beispielsweise in Angriffen von Salafisten (also Sunniten) gegen Schiiten. 4.2 \u00dcbersicht \u00fcber die Entwicklung des Islamismus und islamistischen Terrorismus 2015 Deutschland steht weiterhin im Zielspektrum von islamistisch-terroristischen Bestrebungen. Trotz zahlreicher Fahndungserfolge stellt der islamistische Terrorismus im Bereich des politischen Extremismus weiterhin die gr\u00f6\u00dfte Gefahr f\u00fcr die innere Sicherheit Deutschlands dar. Die zahlreichen vereitelten oder fehlgeschlagenen Anschl\u00e4ge im Inland seit dem Jahr 2000 belegen, dass deutsche und internationale Islamisten ihren vielfachen Anschlagsdrohungen gegen deutsche Interessen auch Taten folgen lassen. Das Anschlagsrisiko in Deutschland wurde 2015 auch in der \u00d6ffentlichkeit durch eine Reihe von konkreten Gef\u00e4hrdungen deutlich, die die Absage \u00f6ffentlicher Veranstaltungen nach sich zogen. Genannt seien insoweit nur der Karnevalszug in Braunschweig am 15. Februar 2015 und das Fu\u00dfballl\u00e4nderspiel am 17. November 2015 in Hannover wegen der m\u00f6glichen Gef\u00e4hrdung durch einen islamistischen Anschlag. Zum Jahreswechsel 2015/2016 hatte die Polizei in M\u00fcnchen wegen einer Anschlagswarnung zwei Bahnh\u00f6fe zeitweise r\u00e4umen lassen und dazu aufgerufen, \u00f6ffentliche Versammlungen zu meiden. Ende Februar 2015 kam es in Bremen zu einem Gro\u00dfeinsatz von Sicherheitskr\u00e4ften, weil eine konkrete Gef\u00e4hrdung durch islamistische Terroristen im Raum stand. Die im Jahr 2015 deutlich angestiegenene Migrationsbewegungen insbesondere aus dem Nahen und Mittleren Osten nach Europa und 97","Deutschland wirken sich auch auf den Ph\u00e4nomenbereich Islamismus aus. Bundesweit erlangte der Verfassungsschutzverbund in diesem Zusammenhang mehrere hundert Hinweise zur Einreise mutma\u00dflicher Jihadisten unter den Migranten nach Deutschland. Ein Gro\u00dfteil dieser zumeist unspezifischen Meldungen l\u00e4sst sich derzeit weder eindeutig verifizieren noch falsifizieren und bleibt Gegenstand nachrichtendienstlicher Ermittlungen. Weltweit gab es 2015 eine gro\u00dfe Zahl von islamistischen Terroranschl\u00e4gen, die gr\u00f6\u00dftenteils der Terrororganisation IS zuzurechnen waren. Zu nennen sind hier die zwei schweren Anschl\u00e4ge in Tunesien, am 18. M\u00e4rz 2015 auf das Bardo-Museum in Tunis und am 26. Juni 2015 auf einen Badestrand n\u00f6rdlich von Sousse, die schweren Anschl\u00e4ge in der T\u00fcrkei in Suruc (20. Juli 2015), Ankara (10. Oktober 2015) und Istanbul (12. Januar 2016) sowie der Anschlag in Beirut am 12. November 2015 mit 43 Todesopfern. Weitere islamistische Terroranschl\u00e4ge mit teilweise erheblichen Opferzahlen fanden 2015 in Bosnien-Herzegowina, Kuwait, Irak, Somalia, Kenia und Nigeria statt. W\u00e4hrend Deutschland 2015 von islamistisch motivierten Anschl\u00e4gen verschont blieb, galt dies umso weniger f\u00fcr andere westliche Staaten. Die Anzahl und die Schwere der Anschl\u00e4ge in Frankreich und D\u00e4nemark 2015 verdeutlichen die wachsende Gef\u00e4hrdung Europas durch den islamistischen Terrorismus in drastischer Weise: * Anschl\u00e4ge in Paris am 7./8. Januar 2015 Am 7. Januar 2015 drangen die zwei Islamisten Cherif und Said Kouachi mit Sturmgewehren in die Redaktionsr\u00e4ume des Satiremagazins \"Charlie Hebdo\" in Paris ein und t\u00f6teten dabei zw\u00f6lf Personen. Die Terrororganisation \"al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel\" (AQAH) \u00fcbernahm kurz danach in einem ver\u00f6ffentlichten Video die Verantwortung f\u00fcr den Anschlag. Ein Attent\u00e4ter soll ein Ausbildungslager der Organisation besucht haben. Auch die Terrororganisation \"Islamischer Staat\" nahm die Urheberschaft des Anschlags f\u00fcr sich in Anspruch. 98","Said Kouachi war einer der Attent\u00e4ter auf die Redaktion der Zeitschrift Charlie Hebdo. Der Sohn algerischer Einwanderer war 2011 in den Jemen gereist und hatte dort eine Ausbildung durch die Terror-Organisation Al-Qaida erhalten. 105 Bei einem weiteren Anschlag im Pariser Vorort Montrouge schoss der Attent\u00e4ter Amedy Coulibaly am 8. Januar 2015 auf mehrere Polizeibeamte und t\u00f6tete dabei eine Polizistin. Am folgenden Tag \u00fcberfiel er in Vincennes bei Paris einen j\u00fcdischen Supermarkt, nahm die Anwesenden als Geiseln und erschoss vier Personen. * Anschlag in Kopenhagen am 14. Januar 2015 In Kopenhagen gab am 14. Februar 2015 ein islamistischer Attent\u00e4ter zahlreiche Sch\u00fcsse auf ein Kulturzentrum ab. Dabei starb ein d\u00e4nischer Filmregisseur, drei Polizeibeamte wurden verletzt. In der folgenden Nacht erschoss der Attent\u00e4ter einen Wachmann vor einer Synagoge und verletzte zwei Polizeibeamte, bevor er bei einem anschlie\u00dfenden Schusswechsel mit Polizeikr\u00e4ften selbst get\u00f6tet wurde. Wenige Stunden vor seinen Taten hatte er auf Facebook einen Treueeid auf den IS-Anf\u00fchrer Abu Bakr al-Baghdadi gepostet. * Anschl\u00e4ge in Paris am 13. November 2015 Am 13. November 2015 ver\u00fcbte die Terrororganisation IS in Paris die bis dato schwersten islamistischen Terroranschl\u00e4ge in Europa. Zun\u00e4chst z\u00fcndeten drei islamistische Terroristen in kurzen Abst\u00e4nden au\u00dferhalb des Stade de France, in dem an diesem Abend das Fu\u00dfball-L\u00e4nderspiel Frankreich-Deutschland stattfand, ihre Sprengstoff105 Laut Internet steht dieses Foto zur freien Verf\u00fcgung; es wurde von der Pariser Polizei erstellt. Unter https://commons.wikimedia.org/wiki/File%3ASa%C3%AFd_Kouachi.jpg kann die Frage der Rechte zu diesem Foto nachvollzogen und ggf. eine andere Version heruntergeladen werden. 99","westen. Dabei wurde au\u00dfer den Attent\u00e4tern eine weitere Person get\u00f6tet. Im gleichen Zeitraum griffen weitere islamistische Terroristen in der Pariser Innenstadt verschiedene Bars und Restaurants mit Handfeuerwaffen an, wodurch rund 40 Menschen ums Leben kamen. Ein Selbstmordanschlag auf ein Cafe im Stadtzentrum zog nur Verletzte nach sich. Der terroristische Angriff auf eine Konzertveranstaltung in der Pariser \"Bataclan\"-Halle forderte neben den drei Attent\u00e4tern 88 weitere Opfer. Die Terrororganisation IS ist verantwortlich f\u00fcr die Anschl\u00e4ge am 13. November in Paris. Die Organisation ist in Deutschland am 12. Septem- N TE ber 2014 vom Bundesinnenministerium auf B O Grundlage des Vereinsrechts verboten worden. R VE Das Verbot umfasst jegliche Beteiligung an der Organisation, etwa \u00fcber soziale Medien oder bei Demonstrationen, die Anwerbung von Geldern oder K\u00e4mpfern sowie die \u00f6ffentliche Verwendung von Kennzeichen der Organisation. Insgesamt starben durch die Pariser Anschl\u00e4ge \u00fcber 130 Personen, mehr als 350 Personen wurden teils schwer verletzt. Ein Teil der Attent\u00e4ter hatte sich in Syrien aufgehalten und dort auf Seiten des IS gek\u00e4mpft. Dies gilt auch f\u00fcr den mutma\u00dflichen Organisator der Anschl\u00e4ge, den 28 Jahre alten Belgier Abdelhamid Abaaoud. Die Anschl\u00e4ge von Paris markieren dezidiert eine neue Dimension terroristischer Bedrohungen in Europa. Die politischen Entwicklungen in der arabischen Welt haben weiterhin erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung des islamistischen Extremismus in Deutschland. So stieg 2015 die Zahl der Ausreisenden aus Deutschland, die eine Teilnahme am Krieg in Syrien anstrebten weiter an; die Gef\u00e4hrdung durch Islamisten, die nach einer Kriegsteilnahme in Syrien nach Deutschland zur\u00fcckkehrten, nahm deutlich zu (vgl. Abschnitt 4.4). 100","* Verbote islamistischer Vereine in Deutschland Zu den wichtigsten Ma\u00dfnahmen gegen die Bedrohung durch Islamisten z\u00e4hlen Vereinsverbote, die ein geeignetes Mittel sind, um die organisatorischen und finanziellen M\u00f6glichkeiten islamistischer Organisationen zu beschr\u00e4nken. Extremisten wird so die offene Werbung von Anh\u00e4ngern, die Finanzierung ihrer Aktivit\u00e4ten und die Kommunikation erheblich erschwert. 2015 wurden \"Tauhid Germany\" (TG) und das \"Islamische Bildungsund Kulturzentrum Mesdschid Sahabe e.V.\" verboten. 106 \"Tauhid Germany\" wurde als Nachfolgeorganisation von \"Millatu Ibrahim\" verboten. TG wurde am 26. M\u00e4rz 2015 vom Bundesminister des Innern verboten und aufgel\u00f6st, da es sich hierbei um eine Nachfolgeorganisation der bereits im Jahr 2012 verbotenen \"Millatu Ibrahim\"-Vereinigung (MI) handelt. Nach dem Verbot von MI waren zahlreiche Mitglieder in den Nahen Osten ausgereist, darunter der Gr\u00fcnder von MI, der \u00d6sterreicher Mohamed Mahmoud und der bekannte Berliner Jihadist Denis Cuspert. Einige in Deutschland verbliebene Anh\u00e4nger von MI, wollten die Arbeit der Organisation fortf\u00fchren und gr\u00fcndeten dazu im Mai 2013 TG. TG betrieb mehrere Internetplattformen und Informationsst\u00e4nde, \u00fcber die Muslime zum Kampf gegen die verfas106 Internetseite www.verfassungsschutz.de, abgerufen am 05.01.2016 101","sungsm\u00e4\u00dfige Ordnung aufgerufen wurden. Daneben glorifizierte TG den gewaltsamen Jihad terroristischer Gruppen in Syrien und Irak. Am 17. Dezember 2015 verbot der Baden-W\u00fcrttembergische Innenminister das Islamische Bildungsund Kulturzentrum Mesdschid Sahabe e. V. aus Stuttgart, da der Verein die Terrororganisation \"Islamischer Staat\" unterst\u00fctzte. Durch den Verein waren Spenden f\u00fcr terroristische Gruppierungen gesammelt und K\u00e4mpfer f\u00fcr den Konflikt in Syrien rekrutiert worden. 4.3 Salafismus - Hintergr\u00fcnde und aktuelle Entwicklung Der Salafismus ist in Deutschland und zahlreichen anderen L\u00e4ndern nach wie vor die am st\u00e4rksten wachsende islamistische Bewegung. Ihm werden in Deutschland derzeit ca. 8.350 Personen (Stand: Dezember 2015) zugerechnet. Im Januar 2015 veranschlagte der Verfassungsschutz die Zahl der Salafisten bundesweit noch auf 7.000. Unter dem Oberbegriff Salafismus versteht man eine besonders radikale und r\u00fcckw\u00e4rtsgewandte Str\u00f6mung innerhalb des Islamismus, die sich an den Ideen und Lebensweisen der ersten Muslime und der islamischen Fr\u00fchzeit orientiert. So geben Salafisten vor, ihre religi\u00f6se Praxis und Lebensf\u00fchrung ausschlie\u00dflich an den Prinzipien des Koran und dem Vorbild des Propheten Muhammad und der fr\u00fchen Muslime - der so genannten rechtschaffenen Altvorderen - auf Arabisch al-salaf al-salih - auszurichten. Die Orientierung an der fr\u00fchislamischen Zeit dr\u00fcckt sich f\u00fcr Salafisten in der bedingungslosen Befolgung und Durchsetzung von islamischen Regeln aus, die sie als authentisch und ma\u00dfgeblich ansehen. \"Islam\" im Sinne des Salafismus ist f\u00fcr sie eben nicht nur \"Religion\", sondern ein auf der wortgetreuen Befolgung des Koran und der Prophetentradition beruhendes System, welches s\u00e4mtliche Lebensbereiche, einschlie\u00dflich Gesetzgebung und Politik regelt. In letzter Konsequenz streben Salafisten die Errichtung eines islamischen \"Gottesstaates\" an. F\u00fcr Deutschland w\u00fcrde dieser Schritt bedeuten, dass wesentliche Grundrechte und Verfassungsprinzipien keine Geltung mehr h\u00e4tten. Propaganda und Handlungsweisen von Salafisten zielen folglich nicht nur auf eine Beeinflussung religi\u00f6ser 102","\u00dcberzeugungen ab, sondern verfolgen einen totalit\u00e4ren Ansatz. Sie verwenden dabei zwar religi\u00f6se Begriffe, deuten sie jedoch politisch um und instrumentalisieren sie in ihrem Sinne. Die salafistische Ideologie ist daher mit Integration, religi\u00f6ser Toleranz und den Grundlagen des demokratischen Rechtsstaates nicht vereinbar. Gleichwohl ist der Salafismus keine homogene Bewegung, sondern wiederum in verschiedene Unterkategorien zu gliedern. Der Verfassungsschutz unterscheidet zwischen den Str\u00f6mungen des politischen und des jihadistischen Salafismus. Beide Str\u00f6mungen teilen zwar die gleichen Glaubensvorstellungen, unterscheiden sich jedoch in der Wahl der Methoden, mit denen die Glaubensvorstellungen zur Anwendung gebracht werden sollen. Politische Salafisten versuchen, ihre islamistische Ideologie durch intensive Propagandaaktivit\u00e4ten zu verbreiten, welche sie als \"Missionierung\" (arabisch da'wa) bezeichnen. Mit ihnen soll die Gesellschaft in einem langfristig angelegten Prozess nach salafistischen Vorstellungen ver\u00e4ndert werden. Politische Salafisten veranstalten in zunehmend professioneller Weise \"Islam-Infost\u00e4nde\", Kundgebungen in Innenst\u00e4dten und \"Islamseminare\". Sie unterhalten ein umfangreiches Angebot im Internet, mit dem sie ihre Propaganda verbreiten. Nach au\u00dfen wird diese Propaganda als Informationsangebot zur korrekten Religionsaus\u00fcbung dargestellt, tats\u00e4chlich betreibt der politische Salafismus auf diesem Weg jedoch eine systematische Indoktrination, die in vielen F\u00e4llen den Anfangspunkt f\u00fcr eine Radikalisierung bildet. Salafisten sind bei der Ansprache von Jugendlichen h\u00e4ufig erfolgreich, da sie eine jugendtypische Sprache sprechen und ihnen eine vermeintlich klare Orientierung in einer als un\u00fcbersichtlich empfundenen Welt aufzeigen k\u00f6nnen. Zudem bieten sie ihnen das Zusammengeh\u00f6rigkeitsgef\u00fchl einer eingeschworenen Gemeinschaft, reduzieren Komplexit\u00e4t, indem sie Sachverhalte knapp und klar in Gut und B\u00f6se einteilen, stellen klare Gebote und Verbote f\u00fcr alle Bereiche des Lebens auf und entlasten den Jugendlichen davon, eigene Entscheidungen f\u00e4llen zu m\u00fcssen. H\u00e4ufig nutzen sie auch den Idealismus der Jugendlichen und deren altersbedingte Protesthaltung, um sie f\u00fcr die Ziele des Salafismus einzuspannen. 103","Der Berliner Denis Cuspert (*1975) gelangte 2010 in die salafistische Szene Berlins und entwickelte sich zu einem der prominentesten deutschsprachigen Propagandisten des bewaffneten Jihad. 2014 trat er dem sogenannten \"Islamischen Staat\" bei und rief Muslime in Deutschland auf, sich dem Kampf in Syrien anzuschlie\u00dfen. Cuspert soll im Oktober 2015 in Syrien get\u00f6tet worden sein. Der Tod Cusperts ist bislang noch nicht best\u00e4tigt.107 Ein Beispiel f\u00fcr salafistische \"Da'wa-Arbeit\" ist die von der Missionierungsorganisation \"Die wahre Religion\" (DWR) betriebene Kampagne \"LIES!\" des salafistischen Predigers Ibrahim ABOU NAGIE. Mit ihr werden seit Oktober 2011 kostenlose Koran\u00fcbersetzungen an Nicht-Muslime verteilt. Die Kampagne war seinerzeit mit dem erkl\u00e4rten Ziel gestartet, 25 Millionen Koranexemplare an Haushalte in Deutschland zu verteilen. Grunds\u00e4tzlich verst\u00f6\u00dft die Verteilung von Koranen nicht gegen deutsches Recht, da Missionierungsaktivit\u00e4ten durch die in Artikel 4 des Grundgesetzes verankerte Religionsfreiheit gesch\u00fctzt sind. Die genannten \"LIES!-St\u00e4nde\" werden jedoch auch mit dem Ziel betrieben, Kontakte zu potenziellen neuen Anh\u00e4ngern anzubahnen, was in der Folge h\u00e4ufig zu deren Indoktrinierung und weiterer Radikalisierung f\u00fchrt. Das Gebrauch machen vom Grund107 https://twitter.com/artwendeley/status/518725741744488449 abgerufen am 7.1.2015 104","recht der Religionsfreiheit stellt sich in dieser Konstellation somit als eine aus staatlicher Sicht zumindest problematische Form der Rechtsaus\u00fcbung dar. Insgesamt ist festzustellen, dass der politische Salafismus ein ambivalentes Verh\u00e4ltnis zur Gewalt als Mittel zur Durchsetzung seiner Ziele pflegt, da religi\u00f6s legitimierte Gewalt h\u00e4ufig nicht prinzipiell ausgeschlossen wird (z. B. \"zur Verteidigung des Islam\"). Anh\u00e4nger des politischen Salafismus positionieren sich zum Teil ostentativ gegen Terrorismus, heben den friedfertigen Charakter des Islam hervor und vermeiden offene Aufrufe zur Gewalt. Zwischen den unterschiedlichen salafistischen Str\u00f6mungen besteht Uneinigkeit, unter welchen Voraussetzungen Gewalt angewendet werden darf. Die Grenzziehung zwischen politischem und jihadistischem Salafismus erweist sich somit h\u00e4ufig als unklar. Jihadistische Salafisten bef\u00fcrworten dagegen eine unmittelbare und sofortige Gewaltanwendung. Sie propagieren den bewaffneten Kampf auch gegen Machthaber in L\u00e4ndern mit muslimischer Bev\u00f6lkerungsmehrheit, denen sie vorwerfen, vom Islam abgefallen und Handlanger des verhassten \"Westens\" zu sein. Hervorzuheben ist hier, dass s\u00e4mtliche Personen mit Deutschlandbezug, die den gewaltsamen Jihad bef\u00fcrworten, zuvor mit salafistischen Einrichtungen in Kontakt standen. Es kann somit als gesichert gelten, dass das von Salafisten verbreitete Gedankengut den N\u00e4hrboden f\u00fcr eine islamistische Radikalisierung bis hin zur Rekrutierung f\u00fcr den militanten Jihad bildet. 105","4.4 Der syrische B\u00fcrgerkrieg als Motor des islamistischen Terrorismus Der Krieg in Syrien ist weiterhin der wichtigste Anziehungspunkt f\u00fcr Jihadisten aus Deutschland. Nach Einsch\u00e4tzung der Bundessicherheitsbeh\u00f6rden liegen aktuell (Stand: Dezember 2015) Erkenntnisse zu mehr als 780 Islamisten aus Deutschland vor, die in Richtung Syrien ausgereist sind, um dort an Kampfhandlungen teilzunehmen oder den Widerstand gegen das Assad-Regime in sonstiger Weise zu unterst\u00fctzen. Ein F\u00fcnftel dieser Personen ist weiblich. Im August 2014 lag die Zahl die Zahl der Ausgereisten noch bei 400. Rund ein Drittel der Ausgereisten ist mittlerweile nach Deutschland zur\u00fcckgekehrt. In den meisten F\u00e4llen ist schwer einzusch\u00e4tzen, ob diese Personen in Syrien bzw. im Irak als Islamisten an Kampfhandlungen teilgenommen haben. Gleichzeitig liegen zu mehr als 130 Personen Hinweise vor, dass sie im Rahmen von Kampfhandlungen in Syrien oder im Irak zu Tode gekommen sind. Im August 2014 lag diese Zahl noch bei 40 Personen. Die Sicherheitsbeh\u00f6rden sind in diesem Zusammenhang bestrebt, Ausreiseplanungen von Islamisten nach Syrien fr\u00fchzeitig zu erkennen und Ausreisen zu unterbinden. So soll verhindert werden, dass Islamisten in Syrien weiter radikalisiert werden und dort Erfahrungen und Fertigkeiten erwerben, die ihr Gefahrenpotenzial nach einer R\u00fcckkehr nach Europa erheblich erh\u00f6hen w\u00fcrden. Die deutschen Sicherheitsbeh\u00f6rden haben 2015 einen Bericht zu den Radikalisierungshintergr\u00fcnden und -verl\u00e4ufen der Personen ver\u00f6ffentlicht, die aus islamistischer Motivation aus Deutschland in Richtung Syrien oder Irak ausgereist sind.108 Die Studie untersucht die Biographien von 677 Personen sowie die Gr\u00fcnde f\u00fcr ihre Radikalisierung und ihre Ausreise. Dabei kommt sie unter anderem zu dem 108 \"Analyse der Radikalisierungshintergr\u00fcnde und -verl\u00e4ufe der Personen, die aus islamistischer Motivation aus Deutschland in Richtung Syrien oder Irak ausgereist sind. Fortschreibung 2015\", Gemeinsame Auswertung durch: Bundeskriminalamt (BKA), Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV), Hessisches Informationsund Kompetenzzentrum gegen Extremismus (HKE) (https://www.bka.de/nn_231072/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/ Publikationsreihen/SonstigeVeroeffentlichungen/2015AnalyseRadikalisierungsgruendeSyrie nIrakAusreisende.html), abgerufen am 8. Januar 2015 106","Ergebnis, dass in 55 Prozent der F\u00e4lle das Internet bei der Radikalisierung eine Rolle gespielt hat. Bei der vorangehenden Studie zum gleichen Thema im Jahre 2014 lag dieser Anteil noch bei 38 Prozent. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass der Einfluss von Freunden und der Clique auf den Radikalisierungsprozess gesunken ist.109 Islamisten nutzen zunehmend das Internet als Medium zur Verbreitung von Propaganda, zur Mobilisierung und Rekrutierung von Anh\u00e4ngern, in wachsendem Ma\u00dfe aber auch, um jihadistisch motivierte elektronische Angriffe auf die IT-Infrastruktur im Westen durchzuf\u00fchren. Mittels sozialer Netzwerke, Video-Plattformen und Online-Magazinen wenden sie sich vorrangig an j\u00fcngere Menschen und machen sich deren Kommunikationsgewohnheiten f\u00fcr ihre Ziele nutzbar. Ein prominentes Beispiel hierf\u00fcr ist das Mediencenter al-Hayat der Terrororganisation IS, welches Videos ver\u00f6ffentlicht, die hochprofessionell produziert sind und extreme Formen grausamer Gewalt verbreiten. Sie verherrlichen den Kampf der Terrororganisation und versuchen mit diesen Bildern junge Menschen f\u00fcr den Jihad in Syrien und Irak zu mobilisieren. Die o. g. Studie kommt auch zu dem Ergebnis, dass die Ausreiseaktivit\u00e4ten von Jihadisten nach Syrien und in den Irak im Jahr 2015 zur\u00fcckgegangen sind. In der Tendenz kann festgestellt werden, dass der Zenit jihadistischer Reisebewegungen in Richtung Syrien und Irak f\u00fcrs erste \u00fcberschritten ist110. Das gro\u00dfe Gef\u00e4hrdungspotential des Syrien-Krieges resultiert in erster Line aus Personen, die dort zun\u00e4chst eine Ausbildung an Waffen bekommen, anschlie\u00dfend Kampferfahrung gesammelt haben und mit diesem Erfahrungshintergrund nach Europa zur\u00fcckgekehrt sind. Verschiedene islamistische Anschl\u00e4ge in Europa unterstreichen diesen Zusammenhang. Aus den 2015 stark angewachsenen Zuwanderungsbewegungen aus dem Nahen Osten nach Deutschland, welche zumindest in Teilen ohne staatliche Kontrolle erfolgte, erw\u00e4chst zumindest die potenziel109 Ebenda, S. 31 110 Ebenda, S. 29 107","le Gefahr, dass sich unter den Einreisenden auch Personen befinden k\u00f6nnen, die jihadistischen Organisationen wie dem IS angeh\u00f6ren. Den Sicherheitsbeh\u00f6rden in Deutschland liegen Hinweise auf entsprechende Personen vor. Zwei Attent\u00e4ter der Anschl\u00e4ge in Paris vom 13. November 2015 sind im Fl\u00fcchtlingsstrom unter Nutzung von Falschpersonalien nach Europa eingereist. Die Sicherheitsbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder ber\u00fccksichtigen diesen Umstand im Rahmen der Hinweisbearbeitung und der zu treffenden Ma\u00dfnahmen. 4.5 Islamistischer Extremismus in Mecklenburg-Vorpommern Auch 2015 konnten wieder Aktivit\u00e4ten aus verschiedenen Bereichen des islamistischen Extremismus und von verschiedenen Organisationen in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt werden. Von besonderer Bedeutung waren erneut Aktivit\u00e4ten von Anh\u00e4ngern des politischen Salafismus. So fanden 2015 in Rostock im Rahmen der \"LIES!\"-Kampagne (vgl. Abschnitt 4.3) regelm\u00e4\u00dfige Koranverteilungsaktionen statt. Diese erfolgten in der ersten Jahresh\u00e4lfte zun\u00e4chst in ambulanter Form (\"Bauchl\u00e4den\"), in der zweiten Jahresh\u00e4lfte dann als station\u00e4re Infost\u00e4nde (s. u.). 111 Ibrahim Abu Nagie (2.v.r.), der Leiter der salafistischen Organisation \"Die wahre Religion\" war f\u00fcr den ersten \"Lies!\"-Stand in Rostock am 4. Juli 2015 aus K\u00f6ln angereist. 111 Facebook \"Die Wahre Religion\", aufgerufen am 8.7.2015 108","Die \"LIES!\"-Kampagne in Rostock wird von Personen aus Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit ausw\u00e4rtigen Aktivisten veranstaltet. Dieses Projekt zeigt deutlich, wie der Salafismus von bestimmten Zentren in einigen westdeutschen Gro\u00dfst\u00e4dten und Berlin in die Fl\u00e4che hineinwirkt. Die Protagonisten und Initiatoren des politischen Salafismus - seien es Autoren, Initiatoren von sozialen Netzwerken oder Prediger - wohnen ganz \u00fcberwiegend au\u00dferhalb von Mecklenburg-Vorpommern. Entsprechend dem globalen Geltungsanspruch des Salafismus sind sie bestrebt, ihre Ideologie an m\u00f6glichst jedem Ort zu verbreiten, um so ihren gesellschaftlichen und politischen Einfluss zu erweitern und neue Anh\u00e4nger zu gewinnen. Bundesweit sind nach Einsch\u00e4tzung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden gegenw\u00e4rtig etwa 8.350 Salafisten aktiv (s. o.). Die Zahl f\u00fcr Mecklenburg-Vorpommern bewegt sich im mittleren zweistelligen Bereich. Zur Teilnahme von Personen aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern am B\u00fcrgerkrieg in Syrien liegen auch f\u00fcr das Jahr 2015 keine belastbaren Erkenntnisse vor. Es gibt jedoch Hinweise auf Einzelpersonen, welche Bez\u00fcge zum B\u00fcrgerkrieg in Syrien aufweisen, so etwa in Form von Ausreiseabsichten oder dortigen Aktivit\u00e4ten vor der Einreise nach Deutschland. Da von einer mehr oder weniger gro\u00dfen Dunkelziffer auszugehen ist - jede T\u00fcrkeireise kann zumindest theoretisch auch eine Weiterreise nach Syrien beinhalten - ist eine seri\u00f6se Zahlenangabe an dieser Stelle nicht m\u00f6glich. Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist auch von den 2015 stark angewachsenen Zuwanderungsbewegungen aus dem Nahen Osten betroffen. So ist die Gesamtzahl islamistischer Verdachtsf\u00e4lle ist in 2015 signifikant angestiegen. Es gab auch Hinweise darauf, dass sich unter den einreisenden Fl\u00fcchtlingen Personen befinden, die jihadistischen Organisationen wie dem IS angeh\u00f6ren. Die Sicherheitsbeh\u00f6rden des Landes gehen diesen Hinweisen konsequent nach; die Verdachtsf\u00e4lle haben sich bisher noch in keinem Fall best\u00e4tigt. Einzelne Personen in Mecklenburg-Vorpommern lassen sich dar\u00fcber hinaus islamistischen Organisationen wie der HAMAS, der \"Hizb Allah\", den \"Murabitun\", und der \"T\u00fcrkischen Hizbollah\" (TH), zuordnen. 109","4.6 Aktivit\u00e4ten von Islamisten aus dem Nordkaukasus Die nordkaukasische Islamistenszene wird im \u00fcberwiegenden Ma\u00dfe als salafistisch und gewaltbereit eingesch\u00e4tzt. Ihre Anh\u00e4nger sind zum Teil dem \"Kaukasischen Emirat\" (KE) zuzurechnen. Dabei handelt es sich um eine urspr\u00fcnglich an al-Qaida angelehnte Separatistenbewegung im Nordkaukasus, die u. a. mit Terroranschl\u00e4gen die russischen Sicherheitskr\u00e4fte bek\u00e4mpft und einen islamischen Gottesstaat auf Basis der Schari'a anstrebt. Zudem gibt es zahlreiche Bez\u00fcge von Anh\u00e4ngern des KE zum IS im syrischen B\u00fcrgerkrieg. Die Anh\u00e4nger des KE bezeichnen sich selbst auch als \"Wahabiten\", was wiederum eine Unterart des Salafismus darstellt. Die \u00dcberg\u00e4nge zwischen der nordkaukasischen Separatistenbewegung, dem Salafismus und dem IS sind somit zunehmend flie\u00dfend. Eines der Kernprojekte der Salafisten in Deutschland, an der sich auch Nordkaukasier beteiligen, stellt die LIES!-Kampagne dar.112 Dar\u00fcber hinaus wurde seit der zweiten Jahresh\u00e4lfte 2013 eine Tendenz zur Radikalisierung von Nordkaukasiern innerhalb der Gemeinschaftsunterk\u00fcnfte f\u00fcr Asylbewerber in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt. Auff\u00e4llig waren typische Ver\u00e4nderungen des \u00e4u\u00dferen Erscheinungsbildes nach salafistischem Vorbild und - in mehreren bekannt gewordenen F\u00e4llen - Versuche, insbesondere die muslimischen Mitbewohner religi\u00f6s zu bevormunden und sie dabei psychisch und physisch unter Druck zu setzen. 112 vgl. Abschnitt 4.5 110","5 Sonstiger Ausl\u00e4nderextremismus 5.1 Personenpotenzial Die St\u00e4rke der in Mecklenburg-Vorpommern agierenden - nicht islamistischen - linksextremistischen Ausl\u00e4nderorganisationen stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: M-V M-V Bund Bund 2014 2015 2014 2015 Arbeiterpartei Kurdistans 250 250 14.000 14.000 (PKK)/ KONGRA GEL Revolution\u00e4re Volks<10 <10 650 650 befreiungspartei-Front (DHKP-C) Ehemalige T\u00fcrkische <10 <10 1.300 1.300 Kommunistische Partei/ Marxisten-Leninisten (TKP/ML) und Maoistische Kommunistische Partei (MKP) Marxistisch-Leninistische <10 <10 600 600 Kommunistische Partei (MLKP) Gesamt: < 280 < 280 16.550113 16.550 113 Von den meisten dieser Organisationen wird Deutschland als gesicherter R\u00fcckzugsraum betrachtet, jedoch ist die Zahl der Anh\u00e4nger von DHKP-C, TKP/ML und MLKP - im Gegensatz zur Mitgliederzahl von PKK / KONGRA GEL - im Land Mecklenburg-Vorpommern unbedeutend. 113 Die Gesamtzahl (hier: Bund) der Mitglieder-/Anh\u00e4ngerzahlen von nicht islamistischen - linksextremistischen Ausl\u00e4nderorganisationen weicht von der seitens des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz ver\u00f6ffentlichten Gesamtstatistik insofern ab, als in der o. a. Tabelle ausschlie\u00dflich die im Land Mecklenburg-Vorpommern agierenden Organisationen ber\u00fccksichtigt worden sind 111","5.2 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) / Volkskongress Kurdistans (KONGRA GEL) N TE R BO VE 114 5.2.1 Allgemeines Die im Jahr 1978 in der T\u00fcrkei unter F\u00fchrung von Abdullah \u00d6calan gegr\u00fcndete Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) k\u00e4mpft seit Anfang der 1980er Jahre f\u00fcr die Unabh\u00e4ngigkeit und gr\u00f6\u00dfere Autonomie der Kurdengebiete im Osten der T\u00fcrkei. Seitdem sind bei Anschl\u00e4gen und Gefechten mehrere zehntausend Menschen get\u00f6tet worden, darunter auch viele Zivilisten. Die PKK ist in Deutschland, was Anh\u00e4ngerzahlen, Organisationsgrad und Mobilisierungspotenzial betrifft, immer noch die bedeutendste Kraft im Bereich des nicht religi\u00f6s motivierten Extremismus mit Auslandsbezug. Sie wurde von der Europ\u00e4ischen Union in die Liste der terroristischen Vereinigungen aufgenommen und unterliegt in Deutschland unter allen von ihr benutzten Bezeichnungen wie KADEK, KONGRA GEL, KKK und KCK - einschlie\u00dflich verschiedener Teilund Nebenorganisationen - seit 1993 einem vereinsrechtlichen Bet\u00e4tigungsverbot. Der Aktionsradius der PKK erstreckt sich \u00fcber die Grenzen Deutschlands hinaus auf ganz Europa. Dabei verfolgt die PKK seit Jahren eine Doppelstrategie, die einerseits einen weitgehend gewaltfreien Kurs im westlichen Europa, andererseits aber terroristische Akte durch die PKK und ihre bewaffneten Guerillaver114 Internetseite www.wikipedia.de, abgerufen am 20.01.2016 112","b\u00e4nde, insbesondere in der T\u00fcrkei umfasst. Als Reaktion auf die politische und milit\u00e4rische Lage in der T\u00fcrkei sowie auf die Haftbedingungen ihres seit 1999 in der T\u00fcrkei inhaftieren unangefochtenen Anf\u00fchrers Abdullah \u00d6calan fanden auch im Jahr 2015 europaweit zahlreiche Resonanzaktionen der PKK-Anh\u00e4ngerschaft, wie Kundgebungen und Hungerstreiks statt. In Mecklenburg-Vorpommern werden der PKK ca. 250 Personen zugerechnet. Obwohl diese auch im Jahr 2015 keine \u00f6ffentlichkeitswirksamen politischen Aktivit\u00e4ten im Land entfalteten, gelingt es der PKK immer wieder, eine relativ gro\u00dfe Zahl von Kurden aus Mecklenburg-Vorpommern zur Teilnahme an \u00fcberregionalen Veranstaltungen zu mobilisieren. 5.2.2 Aktivit\u00e4ten der PKK in Deutschland Die PKK verf\u00fcgt in Deutschland \u00fcber einen konspirativ handelnden und streng hierarchisch organisierten Funktion\u00e4rsapparat. Das gesamte Bundesgebiet ist dabei in Zust\u00e4ndigkeitsbereiche aufgeteilt, dem jeweils ein PKK-F\u00fchrungsmitglied (so genannter Gebietsverantwortlicher) vorsteht. Um sich der Verfolgung durch deutsche Sicherheitsbeh\u00f6rden zu entziehen, wechseln diese F\u00fchrungskader regelm\u00e4\u00dfig und in k\u00fcrzeren Zeitabst\u00e4nden europaweit ihr Zust\u00e4ndigkeitsgebiet. Mecklenburg-Vorpommern bildet zusammen mit dem gr\u00f6\u00dften Teil Schleswig-Holsteins das \"Gebiet Kiel\", das zum \"Saha Nord\" geh\u00f6rt und wiederum in einzelne Teilgebiete aufgeteilt ist. Eine der Hauptaufgaben dieser F\u00fchrungskader ist die Beschaffung finanzieller Mittel zur Durchsetzung der Parteiziele und der Verbreitung der Ideologie der PKK. Dies erfolgt \u00fcberwiegend durch den Verkauf von Publikationen und durch Einnahmen aus Veranstaltungen. Ein gro\u00dfer Teil der Gelder wird dar\u00fcber hinaus durch mehr oder weniger freiwillige \"Spendensammlungen\" in der PKK-Anh\u00e4ngerschaft erzielt. Entsprechende monatliche Sammlungen sowie gesonderte 113","j\u00e4hrliche \"Spenden\"-Kampagnen finden auch in Mecklenburg-Vorpommern statt. Die Geldmittel werden \u00fcberwiegend zur Aufrechterhaltung der konspirativen wie auch der \"offenen\" Organisationsstrukturen der PKK, f\u00fcr die PKK-nahen Medien und f\u00fcr die Ausr\u00fcstung und den Lebensunterhalt der Guerillatruppen in den Kampfgebieten im Nahen Osten verwendet. Trotz des seit 1993 bestehenden PKK-Verbots f\u00fchrten deren Anh\u00e4nger auch im Jahr 2015 erneut Gro\u00dfveranstaltungen mit teilweise mehreren zehntausend Teilnehmern durch, an denen ebenfalls Personen aus Mecklenburg-Vorpommern teilnahmen. Organisiert wurden diese Veranstaltungen in der Regel nicht unmittelbar durch die PKK, sondern durch das \"Demokratische Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland\" (NAV-DEM e. V.). Teilnehmerzahlen von mehr als 20.000 Personen pro Veranstaltung, wie z. B. beim Kurdistan-Festival am 9. September 2015 in D\u00fcsseldorf und bei den j\u00e4hrlich stattfindenden \"Newroz-Kundgebungen\", welche auch als Symbol des Freiheitskampfes gefeiert werden, zeigen, dass die PKK nach wie vor in der Lage ist, eine gro\u00dfe Anzahl von Kurden f\u00fcr die Bewegung in Deutschland zu mobilisieren. F\u00fcr eine Abkehr der PKK von ihrem so genannten \"Friedenskurs\" im westlichen Teil Europas gibt es derzeit keine Hinweise. Die PKK versucht vielmehr, kurdische Demonstranten zu einem gewaltfreien Verhalten zu verpflichten, um die g\u00fcnstige \u00f6ffentliche Wahrnehmung \"der Kurden\" nicht zu tr\u00fcben und f\u00fcr eine Aufhebung des PKK-Verbots zu werben. Gleichwohl darf ein vorhandenes Aggressionspotenzial nicht untersch\u00e4tzt werden. Ein solches findet sich insbesondere unter jugendlichen PKK-Anh\u00e4ngern gegen\u00fcber Personen, die als t\u00fcrkische Nationalisten angesehen werden und gegen\u00fcber t\u00fcrkischen Einrichtungen. Beim Aufeinandertreffen beider Gruppen sind spontane Gewalttaten nicht auszuschlie\u00dfen. 114","5.2.3 Unterst\u00fctzung f\u00fcr die Kurden in Syrien Seit Beginn des Aufstandes in Syrien im Fr\u00fchjahr 2011 richtete sich das Interesse der PKK darauf, die syrischen Kurden enger an die PKK zu binden. Als strategisches Fernziel der PKK zeichnet sich dabei die Einrichtung eines kurdischen Autonomiegebietes im Norden Syriens ab. In den kurdisch bewohnten Gebieten Syriens (im Sprachgebrauch der PKK als \"Rojava\" bzw. \"Westkurdistan\" bezeichnet), agiert zu diesem Zweck der syrische Ableger der PKK, die \"Partei der demokratischen Union\" (Partiya Yekitiya Demokrat, PYD). Deren milit\u00e4rischer Arm, die \"Volksverteidigungseinheiten\" (Yekineyen Parastina Gel, YPG), k\u00e4mpfte im Berichtsjahr gegen die \u00fcbrigen B\u00fcrgerkriegsparteien, insbesondere gegen die islamistischen Verb\u00e4nde \"Jabhat al-Nusra\" und den \"Islamischen Staat\". Die PKK beschuldigte dabei die t\u00fcrkische Regierung, die \"islamistischen Banden\" logistisch und finanziell zu unterst\u00fctzen; den westeurop\u00e4ischen Staaten unterstellte sie, die Ausreise islamistischer Glaubenskrieger absichtlich nicht zu verhindern. PKK-nahe Medien berichteten nahezu t\u00e4glich \u00fcber Menschenrechtsverletzungen der Islamisten an syrischen Kurden und l\u00f6sten damit eine Welle der Solidarit\u00e4t unter den Kurden in Deutschland aus. Die PKK mobilisierte deutschlandweit zu Solidarit\u00e4tskundgebungen und rief zu einer Sonderspendenkampagne f\u00fcr \"Rojava\" auf, in deren Zuge auch in Mecklenburg-Vorpommern Gelder gesammelt wurden. Die PKK-Anh\u00e4ngerschaft selbst ist \u00fcberwiegend in \u00f6rtlichen Vereinen organisiert, die dem \"Demokratischen Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland\" (NAV-DEM e. V.) angegliedert sind. Diese Vereine haben die Bestimmung, die Politik der PKK unter den Anh\u00e4ngern zu verbreiten und stellen sich in der \u00d6ffentlichkeit in der Regel als reine Kulturvereine dar. NAV-DEM e. V. ist zur Zeit nicht vom Bet\u00e4tigungsverbot gegen die PKK und deren Nachfolgeorganisationen erfasst. Nach seinem Selbstverst\u00e4ndnis vertritt er gleichwohl die politischen Interessen der PKK und war auch im Jahr 2015 regelm\u00e4\u00dfig an der Organisation von Veranstaltungen mit PKK-Bezug beteiligt. 115","Bis zum Jahr 2011 war dem NAV-DEM e. V. der am 18. Mai 2008 in Rostock gegr\u00fcndete Deutsch-Kurdische Freundschaftsverein \"Hasankeyf\" e. V. formal angegliedert, welcher trotz seiner anderslautenden Satzung als \"Sammelund Bet\u00e4tigungsstelle\" der PKK und ihrer Anh\u00e4nger, wie auch als eine Finanzierungsquelle der PKK gewertet worden ist. Der auch im Jahr 2015 formal fortbestehende Verein entfaltete im Berichtszeitraum jedoch keine \u00f6ffentlich wahrnehmbaren Aktivit\u00e4ten. 5.2.4 Kooperation mit deutschen Linken und Linksextremisten Die Kurdistan-Solidarit\u00e4t erhielt durch den Kampf der PKK gegen den IS erheblichen Auftrieb. Letzterer verk\u00f6rpert auch f\u00fcr deutsche Linksextremisten einen Teil ihres \"faschistischen\" Feindbildes. Zu der schon seit mehreren Jahren bestehenden \"Kampagne Tatort Kurdistan\", einem losen Aktionsb\u00fcndnis PKK-naher kurdischer, linker und linksextremistischer Gruppierungen, bildeten sich nahezu bundesweit neue Solidarit\u00e4tsgruppen mit linksextremistischer Beteiligung. So traten in j\u00fcngster Vergangenheit diverse Organisationen aus dem linken und linksextremistischen Spektrum mit Propaganda zur Aufhebung des PKK-Verbotes in Erscheinung. 116","6 Spionageabwehr 6.1 Deutschland im Fokus fremder Nachrichtendienste Die Bundesrepublik Deutschland steht aufgrund ihrer geopolitischen Lage, ihrer Einbindung und Rolle in verschiedenen internationalen Organisationen, wie etwa der Europ\u00e4ischen Union (EU) und der NATO, sowie als Wirtschaftsund Forschungsstandort weiterhin im Fokus fremder Nachrichtendienste. Die Beobachtung dieser illegalen, geheimdienstlichen Aktivit\u00e4ten ist eine gesetzlich normierte Kernaufgabe der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder und wird im Rahmen der Spionageabwehr wahrgenommen. Insbesondere die personalstarken Nachrichtenund Sicherheitsdienste der Russischen F\u00f6deration, der Volksrepublik China und der Islamischen Republik Iran betrachten Deutschland nach wie vor als wichtiges Aufkl\u00e4rungsziel. In Umsetzung gesetzlicher und politischer Vorgaben sowie bestehender wirtschaftlicher Priorit\u00e4ten richtet sich das nachrichtendienstliche Aufkl\u00e4rungsinteresse dabei auf die Bereiche Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Milit\u00e4r, Forschung, Entwicklung und Technik. Deutsche Unternehmen und Forschungseinrichtungen sind auf den unterschiedlichsten Gebieten als international f\u00fchrend zu bezeichnen und stehen weltweit f\u00fcr technologischen Fortschritt, Innovationskraft, Qualit\u00e4t und Erfolg. Insofern ist Know-how \"Made in Germany\" ein gefragtes Ausforschungsziel fremder Staaten. In diesem Zusammenhang d\u00fcrften sicherlich auch Wirtschaftsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern sowie die Universit\u00e4ten Rostock und Greifswald entsprechende Begehrlichkeiten wecken. Dar\u00fcber hinaus versuchen einige L\u00e4nder, wie etwa die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea), die Islamische Republik Pakistan, der Iran sowie - aufgrund des B\u00fcrgerkrieges - in betr\u00e4chtlich redu117","ziertem Umfang auch die Arabische Republik Syrien weiterhin in den Besitz von Technologien f\u00fcr atomare, biologische oder chemische Massenvernichtungswaffen mit den entsprechenden Tr\u00e4gersystemen zu gelangen sowie das hierzu erforderliche Wissen zu erwerben. Auch vor diesem Hintergrund kommen hiesige Hochschulen, wissenschaftliche Institute und Forschungseinrichtungen sowie proliferationsrelevante Bereiche der Wirtschaft und Industrie - so z. B. im Rahmen des Austausches von Studenten und Wissenschaftlern - als Orte und Ziele m\u00f6glicher Beschaffungsma\u00dfnahmen in Betracht. Die hiesige Spionageabwehr arbeitet auch hier eng und vertrauensvoll mit den unterschiedlichsten Akteuren im Bund und L\u00e4ndern zusammen und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Bek\u00e4mpfung illegaler Proliferationsaktivit\u00e4ten. Dar\u00fcber hinaus liegt ein weiterer Schwerpunkt des Interesses bzw. der T\u00e4tigkeit von Nachrichtendiensten fremder Staaten in der Informationsbeschaffung \u00fcber in Deutschland ans\u00e4ssige Vereinigungen und Personen, die sich in verschiedenen, oppositionellen Handlungen zu ihren Regierungen in den jeweiligen Heimatl\u00e4ndern engagieren. Ein weiteres Bedrohungspotenzial liegt in den \u00fcber Jahre hinweg mit stark zunehmender Tendenz festgestellten \"Elektronischen Angriffen\" (auch \"Cyber-Attacken\" genannt) auf deutsche Wirtschaftsunternehmen, Forschungseinrichtungen und Beh\u00f6rden. Dies sind gezielt durchgef\u00fchrte Handlungen mit und gegen bestehende IT-Infrastrukturen. Darunter fallen neben der Beschaffung von Informationen jedoch auch Aktivit\u00e4ten, die zur Sch\u00e4digung bzw. Sabotage entsprechender Systeme geeignet sind. Derartige Angriffe haben sich in den letzten Jahren als weitere wichtige Methode der Informationsgewinnung fremder Nachrichtendienste etabliert und fallen somit auch in die Zust\u00e4ndigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder. 118","6.2 Wirtschaftsschutz - eine Aufgabe der Spionageabwehr Die Ausforschung hiesiger Wirtschaftsunternehmen z\u00e4hlt neben der milit\u00e4rischen und politischen Aufkl\u00e4rung zu den \"klassischen\" Bet\u00e4tigungsfeldern der Nachrichtendienste fremder Staaten auf deutschem Boden und hat - vor dem Hintergrund zunehmend global ausgerichteter Handelsbeziehungen und wirtschaftlicher Interessen - seit den 1990er Jahren stetig zugenommen. Dabei bedienen sich die gegen Deutschland t\u00e4tigen Nachrichtendienste insbesondere menschlicher Quellen sowie des Einsatzes verschiedener technischer Mittel und Methoden. In diesem Zusammenhang sind vor allem die Aussp\u00e4hung und \u00dcberwachung der Telefonund Internetkommunikation sowie die Durchf\u00fchrung elektronischer Angriffe auf IT-Infrastrukturen hervorzuheben. Diese Art der Informationsbeschaffung gewinnt, wie bereits angef\u00fchrt, zunehmend an Bedeutung, weil hierdurch ein nahezu umf\u00e4nglicher Zugriff auf begehrte Informationen erm\u00f6glicht wird und zudem das Entdeckungsrisiko f\u00fcr den Angreifer als gering zu bezeichnen ist. Eine funktionierende Wirtschaft ist eine grundlegende Voraussetzung f\u00fcr die innere Stabilit\u00e4t von Staat und Gesellschaft. Insofern liegt es im besonderen staatlichen Interesse, geeignete Ma\u00dfnahmen zum rechtswidrigen Abfluss von Wissen und Produkten \"Made in Germany\" zu ergreifen. Dies schlie\u00dft auch die Betrachtung m\u00f6glicher extremistischer und/oder terroristischer Handlungen mit ein. Im Rahmen des Wirtschaftsschutzes kommt der Spionageabwehr daher eine hohe Bedeutung zu, denn es gilt, durch Sensibilisierung und Aufkl\u00e4rung pr\u00e4ventiv t\u00e4tig zu werden und m\u00f6gliche Spionageaktivit\u00e4ten bereits im Vorfeld abzuwehren. In diesem Zusammenhang bieten wir Unternehmen, Forschungseinrichtungen und sonstigen Institutionen im Lande an, bei der Gestaltung und Entwicklung von konzeptionellen \u00dcberlegungen zur Abwehr von Spionageaktivit\u00e4ten beratend zu unterst\u00fctzen. Nutzen Sie daher unser Angebot und vereinbaren mit uns ein unverbindliches und vertrauliches Beratungsund Informationsgespr\u00e4ch, 119","denn oft ist nur ein geringer Aufwand notwendig, um schutzw\u00fcrdige Informationen vor unberechtigtem Zugriff zu sch\u00fctzen. 6.3 Was kann ich tun? Die hiesige Verfassungsschutzbeh\u00f6rde steht interessierten B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern, Wirtschaftsunternehmen, Hochschulen und sonstigen Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern in allen Fragen rund um das Thema \"Spionage und deren Abwehrm\u00f6glichkeiten\" gern zur Verf\u00fcgung und bietet zudem konkrete Unterst\u00fctzung in Form von individuell abgestimmten Beratungsund Vortragsveranstaltungen an. Sofern Sie Kenntnis oder Hinweise zu Personen und/oder Sachverhalten haben, die einen m\u00f6glichen nachrichtendienstlichen Hintergrund aufweisen k\u00f6nnten, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Bei der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben arbeitet die Spionageabwehr des Verfassungsschutzes nach dem sogenannten Opportunit\u00e4tsprinzip, unterliegt also im Gegensatz zur Polizei nicht der Pflicht zur Verfolgung einer Straftat. Bei Bedarf bieten wir Ihnen zudem die M\u00f6glichkeit, Sie auch an Ansprechpartner anderer deutscher Sicherheitsbeh\u00f6rden vermitteln zu k\u00f6nnen. Wir sind f\u00fcr Sie da: Ministerium f\u00fcr Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Verfassungsschutz - Spionageabwehr - Postfach 11 05 52 19005 Schwerin Telefon: 0385/7420-0 Fax: 0385/714438 E-Mail: spionageabwehr@verfassungsschutz-mv.de 120","7 \u00d6ffentlichkeitsarbeit 7.1 Aktivit\u00e4ten Der Verfassungsschutz ist eine ma\u00dfgebliche Bewertungsinstanz f\u00fcr extremistische Bestrebungen in Mecklenburg-Vorpommern. Innerhalb der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland ist es seine Aufgabe - ausschlie\u00dflich auf der Grundlage von gesetzlichen Regelungen - extremistische politische Bestrebungen zu beobachten und die zust\u00e4ndigen Stellen dar\u00fcber zu informieren und dadurch dazu beizutragen, dass rechtzeitig Ma\u00dfnahmen gegen die Gef\u00e4hrdung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung (vgl. Nr. 1.2) eingeleitet werden k\u00f6nnen. Mit den am 20. April 2016 vom Landtag verabschiedeten \u00c4nderungen des Landesverfassungsschutzgesetzes wurden aber auch die Regelungen f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeitsarbeit auf neue Grundlagen gestellt. Die Ver\u00f6ffentlichung eines Jahresberichtes ist als Instrument der \u00d6ffentlichkeitsarbeit ausdr\u00fccklich genannt, genauso wie die Pr\u00e4vention als gesetzliche Aufgabe normiert wird115. Die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber die Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informieren, ist der beste Schutz f\u00fcr die Demokratie. Die Ver\u00f6ffentlichung des j\u00e4hrlichen Verfassungsschutzberichts als gedruckte Brosch\u00fcre oder als Online-Version dient der zeitgerechten und bedarfsgerechten Information der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger. Zus\u00e4tzlich zum Verfassungsschutzbericht informierten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Mecklenburg-Vorpommern die \u00d6ffentlichkeit im vergangenen Jahr aber auch auf zahlreichen Veranstaltungen. Sie stellten sich dort den aktuellen Diskussionen \u00fcber die Arbeit und Aufgaben der Sicherheitsbeh\u00f6rden, \u00fcber neue Entwicklungen im Verfassungsschutz sowie \u00fcber Entwicklungen in den unterschiedlichen Bereichen des politischen Extremismus und Terrorismus. 115 vgl. SS 5 Absatz 2 Landesverfassungsschutzgesetz (LVerfSchG M-V) 121","Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Mecklenburg-Vorpommern ist Teil des Beratungsnetzwerks Demokratie und Toleranz Mecklenburg-Vorpommern (www.demokratie-mv.de). Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss aus staatlichen Beh\u00f6rden und nichtstaatlichen Beratungsorganisationen sowie Akteuren in freier Tr\u00e4gerschaft. Durch die Mitwirkung im landesweiten Beratungsnetzwerk sowie in den Regionalzentren f\u00fcr demokratische Kultur werden Einsch\u00e4tzungen zu extremistischen Entwicklungen in die Diskussionen eingebracht. Zur Aufkl\u00e4rung f\u00fchrt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zusammen mit den Polizeibeh\u00f6rden und Staatsanwaltschaften in den Landkreisen und kreisfreien St\u00e4dten unseres Landes Sicherheitskonferenzen durch und tauscht sich \u00fcber die Extremismuslage in der Region aus. Im Jahr 2015 wurden dar\u00fcber hinaus insbesondere folgende Veranstaltungen mitgestaltet: 3. M\u00e4rz Vortrag auf der Beratertagung der Polizeien der Norddeutschen L\u00e4nder 12. Mai Vortrag und Projektgrupenarbeit im Rahmen des Jugendpolitiktages am Gymnasium Carolinum \"F\u00fcr Demokratie - Gegen Extremismus!\" in Neustrelitz in Zusammenarbeit mit der Konrad-Adenauer-Stiftung 21. November Teilnahme an Workshops w\u00e4hrend der 7. Regionalkonferenz Rechtsextremismus der St\u00e4dte M\u00f6lln und Ratzeburg 24. November Vortrag zum Thema Verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Polizei und Verfassungsschutzbeh\u00f6rden vor Absolventen des Masterstudiengangs \u00f6ffentliche Verwaltung - Polizeimanagement an der Deutschen Hochschule der Polizei in L\u00fcbeck 122","Im Rahmen der Sicherheitskooperation der f\u00fcnf neuen Bundesl\u00e4nder und Berlin war die Beh\u00f6rde am 28. Mai 2015 Mitausrichter einer gemeinsamen Fachtagung zum Thema \"Unsere Jugend im Visier von Extremisten\". Diese federf\u00fchrend durch das Land Brandenburg ausgerichtete Veranstaltung hat bei den Teilnehmern aus Sicherheitskreisen, Politik, Wissenschaft und Gesellschaft gro\u00dfe Resonanz gefunden. Eine vergleichbare Gemeinschaftsveranstaltung wird 2016 in Th\u00fcringen stattfinden. Ferner war die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde bei der Festveranstaltung \"25 Jahre Landespolizei\" am 26. September 2015 mit ihrem Informationsstand vertreten. Viele B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger nutzten die M\u00f6glichkeit, sich anhand von Brosch\u00fcren oder im Gespr\u00e4ch \u00fcber extremistische Bestrebungen zu informieren. Sofern Sie eine Vortrags-, Informationsveranstaltung oder eine Fachmesse vorbereiten, die Sachbezug zur Arbeit des Verfassungsschutzes aufweist, k\u00f6nnen Sie sich direkt an den Verfassungsschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, unter der Telefon-Nummer 0385/7420-0, wenden oder hierzu Kontakt \u00fcber die Internetseite www.verfassungsschutz-mv.de aufnehmen. 7.2 Informationsmaterialien Informationsmaterialien k\u00f6nnen kostenlos beim Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern angefordert oder im Internet unter der Adresse www.verfassungsschutz-mv.de herunter geladen werden: 123","* Verfassungsschutzberichte der Jahre 2006 bis 2015 * Rituale und Symbole der rechtsextremistischen Szene (Historische und ideologische Hintergr\u00fcnde des Rechtsextremismus, Juli 2015) * Proliferation - Wir haben Verantwortung (Gemeinschaftsproduktion der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern, M\u00e4rz 2014) 124","* Wirtschaftsspionage - 10-teilige Faltblattserie (Gemeinschaftsproduktion der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern, August 2010), zu den folgenden Einzelthemen: * Sicherheitsl\u00fccke Mensch - Der Innent\u00e4ter als gr\u00f6\u00dfte Bedrohung f\u00fcr die Unternehmen * Verfassungsschutz - Ihr Ansprechpartner f\u00fcr Wirtschaftsschutz * Sicherheit im Know-how-Transfer * Elektronische Attacken auf Informationsund Kommunikationstechnik * Wissenschaftsspionage - Gefahren f\u00fcr Forschung und Lehre * Schrankenlose Offenheit - \"soziale Netzwerke\" im Web * Personalauswahl - Sicherheitsaspekt im Unternehmen * Wirtschaftsspionage durch Diebstahl und Einbruchdiebstahl * Besuchermanagement - Umgang mit Besuchern und Fremdpersonal * Gesch\u00e4ftsreisen - Sch\u00fctzen Sie Ihr Know-how! 125","* Wirtschaftsspionage - Risiko f\u00fcr Unternehmen, Wissenschaft und Forschung (Gemeinschaftsproduktion der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern, Juli 2014) * Wirtschaftsschutz - 9-teilige Faltblattserie (Gemeinschaftsproduktion der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden von Bund und L\u00e4ndern, M\u00e4rz 2016), zu den folgenden Einzelthemen: * Unsere Themen: Das sollten Sie wissen * Know-how-Schutz: Identifizieren, Bewerten, Sch\u00fctzen * Gesch\u00e4ftsreisen: Sicherheit bei Auslandsreisen * Personalauswahl: Loyalit\u00e4t als Sicherheitsgewinn * Sicherheitsl\u00fccke Mensch: Gefahr durch Innent\u00e4ter * Social Engineering: Informationsbeschaffung durch soziale Manipulation * Social Media: Risiken durch soziale Netzwerke * Besuchermanagement: Umgang mit Besuchern und Fremdpersonal * Elektronische Angriffe: Gefahren f\u00fcr Informationsund Kommunikationstechnik 126","* Islamistische Aktivit\u00e4ten erkennen (Kompaktinformation des Ministeriums f\u00fcr Inneres und Sport zu Salafismus und anderen Formen des Islamismus f\u00fcr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fl\u00fcchtlingseinrichtungen, April 2016) 127","* Wei\u00df ist keine Farbe (Comic des Ministeriums f\u00fcr Inneres und Sport \u00fcber die Gefahren des Rechtsextremismus, Juli 2008) Dar\u00fcber hinaus sind Informationsbl\u00e4tter erh\u00e4ltlich, die ebenfalls kostenlos als Download beim Ministerium f\u00fcr Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern zum Thema Rechtsextremismus unter der Adresse www.regierung-mv.de zur Verf\u00fcgung stehen: * Informationsblatt f\u00fcr Vermieter von Veranstaltungss\u00e4len * Merkblatt zum Kauf von Immobilien durch Rechtsextremisten 7.3 Ausund Fortbildung / Hospitationen Mit der Fachhochschule f\u00fcr \u00f6ffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege G\u00fcstrow (FH\u00f6VPR) besteht seit 2010 eine Kooperationsvereinbarung. Auf dieser Grundlage werden durch Mitarbeiter der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde im Rahmen von Ausund Fortbildungsveranstaltungen Vortr\u00e4ge mit fachlichem Bezug zu der T\u00e4tigkeit und den Aufgaben des Verfassungsschutzes als auch zu ausgesuchten, aktuellen sicherheitspolitischen Themen gehalten. 128","Die bereits 2014 durchgef\u00fchrten mehrt\u00e4gigen gegenseitigen Hospitationen in der Abteilung Verfassungsschutz und im Landeskriminalamt, Abteilung Staatsschutz, wurden auch 2015 fortgef\u00fchrt. Dies tr\u00e4gt zweifelsfrei zu einer Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den Beh\u00f6rden und zur F\u00f6rderung des Verst\u00e4ndnisses f\u00fcr ihre jeweiligen Aufgaben bei. Die Verfassungsschutzschutzbeh\u00f6rde MV ist auch regelm\u00e4\u00dfig Praktikumsstation f\u00fcr Studierende an der Hochschule des Bundes f\u00fcr \u00f6ffentliche Verwaltung im Fachbereich Nachrichtendienste. Das Studium wird traditionell um Praktika in nationalen Sicherheitsbeh\u00f6rden erg\u00e4nzt. 129","Abk\u00fcrzungsverzeichnis Abs. Absatz AfD Alternative f\u00fcr Deutschland AfT Alternative f\u00fcr Torgelow AG GGG Artgemeinschaft Germanische-Glaubens-Gemeinschaft BAMF Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge BfV Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz B&H Blood and Honour BKA Bundeskriminalamt BND Bundesnachrichtendienst BRD Bundesrepublik Deutschland DHKP-C Devrimci Halk Kurtulus Partisi/Cephesi (Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front) DKP Deutsche Kommunistische Partei DML Deutschland muss Leben DWR Die wahre Religion EA Europ\u00e4ische Aktion G-10 Gesetz zur Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses GETZ Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum GfbAV Gesellschaft f\u00fcr biologische Anthropologie und Verhaltensforschung e. V. GTAZ Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum HAMAS Harakat al-Muqawama al-Islamiya (HAMAS - Islamische Widerstandsbewegung) HOGESA Hooligans gegen Salafisten Hrsg. Herausgeber IS Islamischer Staat JN Junge Nationaldemokraten KADEK Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans KCK Koma Civaken Kurdistan KE Kaukasisches Emirat KKK Koma Komalen Kurdistan 130","KONGRA GEL Kongra Gele Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) LfDI Landesbeauftragter f\u00fcr den Datenschutz und Informationsfreiheit LfV Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz LRH M-V Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern LVerfSchG M-V Landesverfassungsschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern MAD Milit\u00e4rischer Abschirmdienst MdL Mitglied des Landtages MI Millatu Ibrahim MKP Maoistische Kommunistische Partei MLKP Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschland MVGIDA Mecklenburg-Vorpommern gegen die Islamisierung des Abendlandes NATO North Atlantic Treaty Organization (Nordatlantische Vertragsorganisation) NAV-DEM e. V. Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland NBZ Nationales Begegnungszentrum NIAS Nachrichtendienstliche Informationsund Analysestelle NPD Nationaldemokratische Partei Deutschland NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei NSU Nationalsozialistischer Untergrund OSS Oldschool Society PEGIDA Patriotische Europ\u00e4er gegen die Islamisierung des Abendlandes PIAS Polizeiliche Informationsund Analysestelle PMK Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t PKK 1. Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages Mecklenburg-Vorpommern 2. Partiya Karkeren Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) PYD Partei der demokratischen Union (Partiya Yekitiya Demokrat) RED Rechtsextremismusdatei 131","RH e. V. Rote Hilfe e. V. RNF Ring Nationaler Frauen SAV Sozialistische Alternative SDAJ Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend StGB Strafgesetzbuch SS Schutzstaffel der NSDAP TG Tauhid Germany TH T\u00fcrkische Hizbollah TKP/ML T\u00fcrkische Kommunistische Partei/ Marxisten-Leninisten YPG Volksverteidigungseinheiten (Yekineyen Parastina Gel) ZKA Zollkriminalamt 132","Glossar Anti-Antifa Unter dem Begriff \"Anti-Antifa\" verfolgen Neonazis in Anlehnung an Terminologie und Vorgehensweise von Linksextremisten ein Konzept zur Erfassung und Ver\u00f6ffentlichung von Daten \u00fcber politische Gegner. Antifaschismus \"Antifaschismus\" als Begriff wird auch von Demokraten verwendet, um ihre Ablehnung des Rechtsextremismus zum Ausdruck zu bringen. Mehrheitlich nehmen jedoch Linksextremisten diesen Begriff f\u00fcr sich in Anspruch. Sie behaupten, dass der kapitalistische Staat den Faschismus hervorbringe, zumindest aber toleriere. Daher richtet sich der Antifaschismus nicht nur gegen tats\u00e4chliche oder vermeintliche Rechtsextremisten, sondern immer auch gegen den Staat und seine Vertreter, insbesondere Angeh\u00f6rige der Sicherheitsbeh\u00f6rden. Anti-Terror-Datei (ATD) Die Anti-Terror-Datei (ATD) ist eine gemeinsame Datei des Bundes und der L\u00e4nder zur Aufkl\u00e4rung und Bek\u00e4mpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland. Ausl\u00e4nderextremismus Extremistische Ausl\u00e4nderorganisationen verfolgen in Deutschland Ziele, die typischerweise durch aktuelle Ereignisse und politische Entwicklungen in ihren Heimatl\u00e4ndern bestimmt sind. Entsprechend ihrer politischen Ausrichtung handelt es sich dabei beispielsweise um linksextremistische Organisationen (z. B. die t\u00fcrkische \"Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C)), soweit sie in ihren Heimatl\u00e4ndern ein sozialistisches bzw. kommunistisches Herrschaftssystem anstreben oder um nationalistische Organisationen, die ein \u00fcberh\u00f6htes Selbstverst\u00e4ndnis von der eigenen Nation haben und die Rechte anderer V\u00f6lker missachten. Daneben gibt es separatistische Organisationen, die eine Losl\u00f6sung ihres Herkunftsgebietes aus einem bereits bestehenden Staatsgebilde und die Schaffung 133","eines eigenen Staates verfolgen. Die gr\u00f6\u00dfte von den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden beobachtete ausl\u00e4nderextremistische Organisation in Deutschland ist nach wie vor die unter der Bezeichnung PKK bekannte \"Arbeiterpartei Kurdistans\". Autonome Kennzeichnend f\u00fcr die Bewegung der Autonomen, die \u00fcber kein einheitliches ideologisches Konzept verf\u00fcgt, ist die Ablehnung staatlicher und gesellschaftlicher Normen und Zw\u00e4nge, die Suche nach einem freien, selbstbestimmten Leben in herrschaftsfreien R\u00e4umen und der Widerstand gegen den demokratischen Staat und seine Institutionen, wobei Gewalt von Autonomen grunds\u00e4tzlich als Aktionsmittel (\"militante Politik\") akzeptiert ist. Autonome bilden den weitaus gr\u00f6\u00dften Anteil des gewaltbereiten linksextremistischen Personenpotenzials. Das Selbstverst\u00e4ndnis der heterogenen autonomen Bewegung ist gepr\u00e4gt von Anti-Einstellungen (\"antikapitalistisch\", \"antifaschistisch\", \"antipatriarchal\"). Diffuse anarchistische und kommunistische Ideologiefragmente (\"Klassenkampf\", \"Revolution\" oder \"Imperialismus\") bilden den Rahmen ihrer oftmals spontanen Aktivit\u00e4ten. Eine klassische Form autonomer Gewalt ist die so genannte Massenmilitanz. Das sind Stra\u00dfenkrawalle, die sich im Rahmen von Demonstrationen oder im Anschluss daran entwickeln. Hierbei kommt es regelm\u00e4\u00dfig auch zu Gewaltexzessen. Autonome Freir\u00e4ume Als \"autonome Freir\u00e4ume\" k\u00f6nnen vor allem besetzte H\u00e4user, Wohnprojekte und selbstverwaltete Jugendund Kulturzentren gelten, deren Existenz und Erhalt Linksextremisten bedroht sehen, wenn sich die Besitzund Eigentumsverh\u00e4ltnisse \u00e4ndern. Bestrebungen, extremistische Bestrebungen sind nach allgemeinem Sprachgebrauch alle auf ein Ziel gerichteten Aktivit\u00e4ten. Extremistische Bestrebungen im Sinne des Verfassungsschutzgesetzes sind politisch zielgerichtete Aktivit\u00e4ten, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen. Dazu geh\u00f6ren Vorbereitungshandlungen, Agitation und Gewaltakte. Es ist zu unterscheiden zwischen 134","Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes, Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes und Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Elektronische Angriffe Mit dem Begriff \"Elektronische Angriffe\" werden gezielte Ma\u00dfnahmen mit und gegen IT-Infrastrukturen bezeichnet. Neben der Informationsbeschaffung fallen darunter auch Aktivit\u00e4ten, die zur Sch\u00e4digung bzw. Sabotage dieser Systeme geeignet sind. Dazu geh\u00f6ren das Aussp\u00e4hen, Kopieren oder Ver\u00e4ndern von Daten, die \u00dcbernahme einer fremden elektronischen Identit\u00e4t, der Missbrauch oder die Sabotage fremder IT-Infrastrukturen sowie die \u00dcbernahme von computergesteuerten, netzgebundenen Produktionsund Steuereinrichtungen. Die Angriffe k\u00f6nnen dabei sowohl von au\u00dfen \u00fcber Computernetzwerke, wie z. B. das Internet, erfolgen als auch durch einen direkten, nicht netzgebundenen Zugriff auf einen Rechner, z. B. mittels manipulierter Hardwarekomponenten wie Speichermedien (z. B. USB-Sticks). Fanzine Der Begriff setzt sich aus den Worten \"Fan\" und \"Magazine\" zusammen und bezeichnet Publikationen, die innerhalb einer subkulturellen Szene szeneinterne Informationen verbreiten. In der subkulturell gepr\u00e4gten rechtsextremistischen Szene informieren diese Publikationen \u00fcber Musikgruppen, Tontr\u00e4ger, Konzerte sowie sonstige Szeneveranstaltungen. Aktivisten und rechtsextremistische Gruppierungen erhalten in Interviews Gelegenheit zur Selbstdarstellung und zur Verbreitung ihres extremistischen Gedankengutes. Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) Das GETZ hat am 15. November 2012 seine Arbeit aufgenommen. Ziel ist die Bek\u00e4mpfung des Rechts-, Links-, Ausl\u00e4nderextremismus/-terrorismus, Spionage und Proliferation. Ziel ist es, die Fachexpertise aller Beh\u00f6rden unmittelbar zu b\u00fcndeln und einen m\u00f6glichst l\u00fcckenlosen und schnellen Informationsfluss sicherzustellen. 135","Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) Das 2004 eingerichtete \"Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum\" (GTAZ) in Berlin-Treptow mit einer \"Nachrichtendienstlichen Informationsund Analysestelle\" (NIAS) sowie einer \"Polizeilichen Informationsund Analysestelle\" (PIAS) konzentriert die Experten f\u00fcr Terrorismusabwehr der deutschen Sicherheitsbeh\u00f6rden an einem Ort. Im GTAZ sind die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder, das Bundeskriminalamt (BKA), die Landeskriminal\u00e4mter und der Bundesnachrichtendienst (BND) eingebunden. Weitere Teilnehmer sind Bundespolizei, Zollkriminalamt (ZKA), Milit\u00e4rischer Abschirmdienst (MAD), Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) und Vertreter der Generalbundesanwaltschaft. Die Abstimmung von Bewertungen und Ma\u00dfnahmen bei sicherheitsrelevanten Sachverhalten mit Terrorismusbezug wird erleichtert und beschleunigt. Gentrifizierung Der Begriff beschreibt die Umstrukturierung ganzer Wohnviertel und Stadtteile zu hochwertigen Wohnquartieren und damit einhergehend die Ver\u00e4nderung der Wohnbev\u00f6lkerung. Dieses Themenfeld kommt h\u00e4ufig in Ballungsr\u00e4umen vor. Islamismus Der Begriff des Islamismus bezeichnet eine religi\u00f6s motivierte Form des politischen Extremismus. Islamisten sehen in den Schriften und Geboten des Islam nicht nur Regeln f\u00fcr die Aus\u00fcbung der Religion, sondern auch Handlungsanweisungen f\u00fcr eine islamistische Staatsund Gesellschaftsordnung. Ein Grundgedanke dieser islamistischen Ideologie ist die Behauptung, alle Staatsgewalt k\u00f6nne ausschlie\u00dflich von Gott (Allah) ausgehen. Damit richten sich islamistische Bestrebungen gegen die Vorschriften des Grundgesetzes, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Islamisten halten die Etablierung einer islamischen Gesellschaftsordnung f\u00fcr unabdingbar. Dieser Ordnung sollen letztlich sowohl Muslime als auch Nicht-Muslime unterworfen werden. Sonderformen des Islamismus sind der Salafismus () und der islamistische Terrorismus (). 136","Islamistischer Terrorismus Islamistischer Terrorismus ist der nachhaltig gef\u00fchrte Kampf f\u00fcr islamistische ( Islamismus) Ziele, die mit Hilfe von Anschl\u00e4gen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen, insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in SS 129 a Abs. 1 StGB genannt sind, oder durch andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen. Islamistische Terroristen nennen ihren Kampf Jihad (), sie legitimieren ihre Gewalt mit Vorschriften des Islam und argumentieren, dass Gott ihnen den Befehl gegeben hat, diesen Kampf zu f\u00fchren. Die Ziele und Mittel des islamistischen Terrorismus sind unterschiedlich, gemein ist ihm ein Kampf gegen die vermeintlichen Gegner des Islam. Ein typisches Handlungsmuster islamistischer Terroristen ist der Selbstmordanschlag. Er ist nach Auffassung der islamitischen Terroristen eine gottgewollte Aktion, die den Selbstmordattent\u00e4ter herausragende Anerkennung im Diesseits und einen privilegierten Zugang zum Jenseits erm\u00f6glichen soll. Handlungen und Argumentationsmuster der Protagonisten des islamistischen Terrorismus stehen in Widerspruch zu den Interpretationen und \u00dcberzeugungen der religi\u00f6sen Autorit\u00e4ten des lslam, die v. a. Mord und Selbstmord ablehnen und den religi\u00f6s begr\u00fcndeten Kampf nur unter eng definierten Bedingungen erlauben, Terrorismus als schwere Gewalttaten jedoch ablehnen. Jihad Die w\u00f6rtliche \u00dcbersetzung dieses Begriffs ist \"Anstrengung\" oder \"Bem\u00fchung\". Es gibt zwei Formen des Jihad: die geistig-spirituelle Bem\u00fchung des Gl\u00e4ubigen um das richtige religi\u00f6se und moralische Verhalten gegen\u00fcber Gott und den Mitmenschen (so genannter gro\u00dfer Jihad) oder der k\u00e4mpferische Einsatz zur Verteidigung oder Ausdehnung des islamischen Herrschaftsgebiets (so genannter kleiner Jihad). Von militanten islamistischen ( Islamismus) Gruppen wird der Jihad h\u00e4ufig als religi\u00f6se Legitimation f\u00fcr Terroranschl\u00e4ge verwendet. Islamistische Terroristen ( Islamistischer Terrorismus) f\u00fchren unter dem Leitprinzip dieses Jihad ihren gewaltt\u00e4tigen Kampf/ \"heiligen Krieg\" gegen die angeblichen Feinde des Islam. 137","\"Kameradschaften\", rechtsextremistische Unter dem Begriff \"Kameradschaften\" werden i. d. R. neonazistische lokale Gruppierungen verstanden. Sie umfassen meist etwa 10 bis 20 Mitglieder und sind - im Gegensatz zu den Cliquen der subkulturell gepr\u00e4gten gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene - deutlich durch den Willen zu politischer Aktivit\u00e4t gepr\u00e4gt. Obwohl sie meist nur geringe vereins\u00e4hnliche Strukturen aufweisen, sind sie durch eine verbindliche Funktionsverteilung dennoch deutlich strukturiert. Mitglieder von Kameradschaften rechnen sich in der Regel den neonazistisch gepr\u00e4gten sog. \"Freien Nationalisten\" zu. Linksextremismus Mit diesem Begriff werden Bestrebungen von Personenzusammenschl\u00fcssen bezeichnet, f\u00fcr die alle oder einige der folgenden Merkmale charakteristisch sind: Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus als \"wissenschaftliche\" Anleitung zum Handeln; daneben, je nach Auspr\u00e4gung der Partei oder Gruppierung, R\u00fcckgriff auch auf Theorien weiterer Ideologen wie Stalin, Trotzki, Mao Zedong und andere, Bekenntnis zur sozialistischen oder kommunistischen Transformation der Gesellschaft mittels eines revolution\u00e4ren Umsturzes oder langfristiger revolution\u00e4rer Ver\u00e4nderungen, Bekenntnis zur Diktatur des Proletariats oder zu einer herrschaftsfreien (anarchistischen) Gesellschaft, Bekenntnis zur revolution\u00e4ren Gewalt als bevorzugte oder - je nach den konkreten Bedingungen - taktisch einzusetzende Kampfform. Linksextremistische Parteien und Gruppierungen lassen sich grob in zwei Hauptstr\u00f6mungen einteilen: dogmatische Marxisten-Leninisten und sonstige revolution\u00e4re Marxisten: In Parteien oder anderen festgef\u00fcgten Vereinigungen organisiert verfolgen sie die erkl\u00e4rte Absicht, eine sozialistische bzw. kommunistische Gesellschaftsordnung zu errichten, Autonome, Anarchisten und sonstige Sozialrevolution\u00e4re: In losen Zusammenh\u00e4ngen, seltener in Parteien oder formalen Vereinigungen agierend, streben sie ein herrschaftsfreies, selbstbestimmtes Leben frei von jeglicher staatlicher Autorit\u00e4t an. 138","NADIS Das NAchrichtenDienstliche InformationsSystem und WissensNetz (NADIS WN) ist das zentrale Hinweisund Verbundsystem der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder f\u00fcr Personen und Objekte. Dieses System ist eine technische Plattform, auf der Amtsund Verbunddateien von Bund und L\u00e4ndern unter einer einheitlichen Anwendungsoberfl\u00e4che betrieben werden k\u00f6nnen. Neonationalsozialismus/Neonazismus Der Neonationalsozialismus bezieht sich auf die Weltanschauung des \"Dritten Reiches\" und macht diese zur Grundlage seiner politischen Zielvorstellungen. Elementare Bestandteile der neonationalsozialistischen Weltanschauung sind Rassismus und Nationalismus sowie die Forderung nach einem autorit\u00e4ren \"F\u00fchrerstaat\" unter Ausschaltung der Gewaltenteilung. Proliferation Als Proliferation bezeichnet man die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen oder chemischen Massenvernichtungswaffen und entsprechenden Waffentr\u00e4gersystemen bzw. der zu deren Herstellung verwendeten Produkte einschlie\u00dflich des dazu erforderlichen Know-how. Radikal Als radikal werden Bestrebungen bezeichnet, die zur L\u00f6sung politischer Probleme \"bis auf die Wurzel gehen\", diese jedoch ohne zielgerichteten Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung l\u00f6sen wollen. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. So ist z. B. die Forderung nach Wiedereinf\u00fchrung der Todesstrafe durch das Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung gedeckt. Rechtsextremismus Der Rechtsextremismus ist eine Ideologie der Ungleichheit, deren Anh\u00e4nger politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen zeigen, die darauf gerichtet sind, Grunds\u00e4tze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung au\u00dfer Geltung zu setzen oder zu beseitigen (vgl. SS 6 LVerfSchG M-V). 139","Als Gegenentwurf zu einer modernen Demokratie und einer offenen Gesellschaft wollen Rechtsextremisten - auch unter Anwendung von Gewalt - ein autorit\u00e4res oder gar totalit\u00e4res staatliches System errichten, in dem nationalistisches und rassistisches Gedankengut die Grundlage der Gesellschaftsordnung bilden soll. Dementsprechend finden sich im deutschen Rechtsextremismus in unterschiedlicher und gruppenspezifischer Auspr\u00e4gung folgende ideologische Vorstellungen bzw. Handlungsmuster: * ein aggressiver, vielfach v\u00f6lkisch ausgerichteter Nationalismus, f\u00fcr den nur die deutschen Interessen als Richtschnur gelten und der andere Nationen als \"minderwertig\" betrachtet * h\u00e4ufige Forderung nach der Neugr\u00fcndung eines \"Reiches\", das zum \"m\u00e4chtigen Mittelpunkt Europas\" werden m\u00fcsse; * der Wunsch nach einer Volksgemeinschaft auf \"rassischer\" Grundlage, die die Rechte des Einzelnen beliebig einschr\u00e4nkt und der pluralistischen Gesellschaft das Modell des \"Volkskollektivismus\" (\"Du bist nichts, Dein Volk ist alles\") entgegensetzt (Antiindividualismus, Antipluralismus, Antiliberalismus) * eine aggressive, extrem gewaltbereite Fremdenfeindlichkeit als Ergebnis rassistischen und damit verbunden antisemitischen Gedankenguts * der Wunsch nach einem \"F\u00fchrerstaat\" mit milit\u00e4rischen Ordnungsprinzipien * Relativierung oder sogar Leugnung der Verbrechen des \"Dritten Reiches\" und damit verbunden eine Verharmlosung oder Verherrlichung des Nationalsozialismus und * eine st\u00e4ndige Diffamierung der demokratischen Institutionen und ihrer Repr\u00e4sentanten. Rechtsextremismusdatei (RED) Die Rechtsextremismusdatei (RED) ist eine gemeinsame Datei des Bundes und der L\u00e4nder zur Aufkl\u00e4rung und Bek\u00e4mpfung des gewaltbereiten Rechtsextremismus. Mit der RED soll der Informationsaustausch zwischen den beteiligten Beh\u00f6rden intensiviert und beschleunigt werden. 140","Rechtsextremistische Konzerte Die Kriterien zur Bewertung rechtsextremistischer Musikveranstaltungen lauten wie folgt: * Live-Auftritt mindestens einer als rechtsextremistisch bewerteten Band, * Szene\u00f6ffentlichkeit (z. B. \u00fcberregionale Mobilisierung, Erhebung von Eintrittsgeldern, Werbung f\u00fcr die Veranstaltung), * Vortrag rechtsextremistischer Liedtexte bzw. Feststellung rechtsextremistischer Aktivit\u00e4ten der Interpreten anl\u00e4sslich der Veranstaltungen (insbesondere Propagandadelikte), * Organisation der Veranstaltung durch rechtsextremistische Gruppierungen oder Einzelpersonen. Es ist nicht erforderlich, dass Informationen zu allen Kriterien vorliegen. Mindestvoraussetzung sind der szene\u00f6ffentliche Live-Auftritt sowie Indizien f\u00fcr rechtsextremistische Inhalte, die sich insbesondere aus dem Auftritt einschl\u00e4giger Bands oder aus dem Vortrag entsprechender Lieder ergeben k\u00f6nnen. Salafismus Salafismus ist eine r\u00fcckw\u00e4rtsgewandte Str\u00f6mung innerhalb des Islamismus (), die sich an der islamischen Fr\u00fchzeit orientiert. Salafisten geben vor, ihre religi\u00f6se Praxis und Lebensf\u00fchrung ausschlie\u00dflich an den Prinzipien des Koran und der Prophetentradition (arab. Sunna), d. h. den vom Propheten Muhammad \u00fcberlieferten Aussagen und Handlungen, auszurichten. Dabei kommt bei der Bestimmung dessen, was \"wahrhaft islamisch\" ist, den so genannten\"rechtschaffenen Altvorderen\" (arab. Al-salaf al-salih, daher der Begriff Salafismus) eine entscheidende Rolle zu. Das Streben der Salafisten nach Wiederherstellung der \"urspr\u00fcnglichen\" und \"reinen\" Religion nach dem Modell der islamischen Fr\u00fchzeit geht mit der Forderung nach vollst\u00e4ndiger Umsetzung der Scharia einher. Nach der salafistischen Ideologie ist die Scharia von Gott gesetztes Recht. Sie ist die Gesamtheit der Regeln und Bestimmungen, die im Koran und der Propheten\u00fcberlieferung niedergelegt sind und nach salafistischer Ansicht das Leben der Muslime in allen Aspekten leiten und bestimmen sollen. 141","Schwarzer Block Der so genannte Schwarze Block, vermummte Aktivisten in einheitlicher \"Kampfausr\u00fcstung\", ist eine Aktionsform, die urspr\u00fcnglich im linksextremistischen autonomen Spektrum entwickelt wurde und vor allem bei Demonstrationen angewandt wird. Der \"Schwarze Block\" ist keine zentral organisierte und koordinierte Organisationsform, sondern ein punktueller Zusammenschluss gewaltorientierter Linksextremisten. Ziel dieses Auftretens ist die erschwerte Zuordnung von Strafund Gewalttaten zu Einzelpersonen durch die Polizei. Jeder \"Schwarze Block\" beinhaltet jedoch ein einzelfallbezogenes Gewaltpotenzial, das sich je nach Lageentwicklung ver\u00e4ndern kann. Wenngleich der \"Schwarze Block\" \u00fcberwiegend ein Ausdruck linksextremistischer Massenmilitanz (Stra\u00dfenkrawalle im Rahmen von Demonstrationen) ist, schlie\u00dft die Teilnahme eines \"Schwarzen Blocks\" an einer Demonstration keinesfalls einen friedlichen Demonstrationsverlauf aus. Spionage Als Spionage wird die T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Nachrichtendienst einer fremden Macht bezeichnet, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gerichtet ist. Die Beschaffung von Informationen, vor allem aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Milit\u00e4r, erfolgt zumeist unter Anwendung geheimer Mittel und Methoden. Soweit Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist, kommt eine Strafbarkeit gem\u00e4\u00df SSSS 93 ff. StGB in Betracht. Spionageabwehr Die Spionageabwehr besch\u00e4ftigt sich mit der Aufkl\u00e4rung und Abwehr bzw. Verhinderung von Spionageaktivit\u00e4ten fremder Nachrichtendienste. Dazu sammelt sie Informationen \u00fcber sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten fremder Nachrichtendienste in der Bundesrepublik Deutschland und wertet sie aus, mit dem Ziel, Erkenntnisse \u00fcber Struktur, Aktivit\u00e4ten, Arbeitsmethoden, nachrichtendienstliche Mittel und Zielobjekte dieser Nachrichtendienste zu gewinnen. Die Spionageabwehr geh\u00f6rt gem\u00e4\u00df SS 3 Abs. 1, Nr. 2 BVerfSchG zu den Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder. 142","\"Vier-S\u00e4ulen-Strategie\" der NPD Die Strategie der NPD wurde auf dem Bundesparteitag 1998 im mecklenburgischen Stavenhagen zun\u00e4chst als \"Drei-S\u00e4ulen-Strategie\" konzipiert: Kampf um die Stra\u00dfe: Durchf\u00fchrung von Demonstrationen, Zeigen von Pr\u00e4senz in der \u00d6ffentlichkeit, Massenmobilisierung, Kampf um die K\u00f6pfe: Ziel ist die Meinungsf\u00fchrerschaft in der rechtsextremistischen Szene, aber ganz wesentlich auch das Erreichen von Personen au\u00dferhalb ihrer politischen Klientel, Kampf um die Parlamente: Wahlerfolge konnte die NPD in Mecklenburg-Vorpommern 2006 und 2009 vorweisen. Auf dem Bundesparteitag 2004 in Leinefeld/Th\u00fcringen wurde eine vierte S\u00e4ule erg\u00e4nzt: Kampf um den organisierten Willen: Die NPD sieht sich als \"Speerspitze der \"nationalen Erneuerung\" und versucht, alle \"nationalen Kr\u00e4fte\" zu einem B\u00fcndnis zu bewegen - nat\u00fcrlich unter ihrer F\u00fchrung. Wirtschaftsschutz Als Wirtschaftsschutz werden staatliche Ma\u00dfnahmen bezeichnet, die dem Schutz deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen vor einem durch Spionage betriebenen Know-how-Abfluss sowie vor Bedrohungen durch Rechtsund Linksextremisten, durch ausl\u00e4ndische Extremisten sowie durch islamistische Terroristen dienen. Wirtschaftsspionage Wirtschaftsspionage ist Teil der Spionage, der die staatlich gelenkte oder gest\u00fctzte, von fremden Nachrichtendiensten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Forschungseinrichtungen beinhaltet. Betreibt hingegen ein konkurrierendes Unternehmen eine private Ausforschung, handelt es sich um Konkurrenzaussp\u00e4hung, die h\u00e4ufig auch Industriespionage genannt wird. In den Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden f\u00e4llt ausschlie\u00dflich die Wirtschaftsspionage. 143","Registeranhang Extremistische Organisationen Gruppierungen/Versandhandel Seitenzahl A Agitationsdistrict Amt Goldberg-Mildenitz 42, 61 Ahnenblut 38 Aktionsgruppe G\u00fcstrow 42 Aktionsgruppe Mittelrhein 30 al-Qaida 96, 97, 99, 110 al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) 98 Alternative f\u00fcr Torgelow 46 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)/ KONGRA GEL 111, 112, 134 Arischer Widerstandsbund 42 Artgemeinschaft-Germanische Glaubens43, 44 Gemeinschaft wesensgem\u00e4\u00dfer Lebensgestaltung e. V. Aryan Warriors 42 B Blood and Honour 33 B\u00fcrgerinitiative Sch\u00f6ner und sicherer Wohnen 46 B\u00fcrgerinitiative B\u00fctzow wehrt sich 82 (rechtsextremistisch beeinflusst) D Dachverband Deutschland wehrt sich 28 (rechtsextremistisch beeinflusst) Der III. Weg 80 Demokratisches Gesellschaftszentrum der 114, 115, 116 KurdInnen in Deutschland (NAV-DEM e. V.) Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 86, 94 Deutsch-Kurdischer 116 Freundschaftsverein \"Hasankeyf\" e.V 42, 43 Deutschland muss Leben (DML e. V.) 18, 28 Deutschland wehrt sich (rechtsextremistisch beeinflusst) 144","Die Rechte 20, 80 Die Liebenfels-Kapelle/Skalinger 33, 35 Die wahre Religon (DWR) 104, 108 E Europ\u00e4ische Aktion 43 F Freie Kameradschaft Wismar 42 Freie Kr\u00e4fte Greifswald/Nationale Sozialisten 42 Greifswald Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans 112 (KADEK) G Germanisches Bollwerk Mecklenburg 42 Gefangenenhilfe.info 43 Gesellschaft f\u00fcr biologische Anthropologie und 44 Verhaltensforschung e. V. H Hamas 96, 109 Hammerskins 31 Hizb Allah 109 Hooligans gegen Salafisten 32 I Interessengemeinschaft Sch\u00f6neres Strasburg 44 Islamischer Staat (IS) 98, 112 Islamisches Bildungsund Kulturzentrum 101, 102 Mesdschid Sahabe e. V. J Junge Nationaldemokraten 51, 75 K Kameradschaft Borken 42 Kameradschaft B\u00fctzow 42 Kameradschaft Schwerin 42 Kameradschaftsbund Anklam 42 Kameradschaftsbund Bargischow 42 Kaukasisches Emirat (KE) 110 Koma Civaken Kurdistan (KCK) 112 145","Koma Komalen Kurdistan (KKK) 112 M Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei 111 (MLKP) Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands 86, 94 (MLPD) Millatu Ibrahim 101 Murabitun 109 MVGIDA (Organisationsebene) 18, 24-26, 39, 46, 57, 67, 69, 79, 84 MV-Patrioten (rechtsextremistisch beeinflusst) 18, 25, 90 N Nationaldemokratische Partei Deutschlands 6, 7, 11, 18, 20, 25, 26, 29, 30, 33, 3941, 43, 44, 46, 47, 49-81, 85, 88, 89, 91, 95, 143 Nationale Offensive Gnoien 42 Nationales B\u00fcndnis L\u00f6cknitz 42 Nationale Sozialisten M\u00fcritz/Nationale Sozialisten 24, 41 Waren Nationalsozialistischer Untergrund 8, 18, 21, 22 Netzwerk Freies Pommern/Nationale Sozialisten 42 Pommern O Oldschool Society 20, 27 P Painful Awakening 33, 35-37 Partei der demokratischen Union (Partiya Yekitiya 115 Demokrat, PYD) Path of Resistance 33, 35 Pommern Division 42 Pommerscher Buchdienst 39 R Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front 111, 133 (DHKP-C) Ring Nationaler Frauen 51, 79 146","Rostocker Division 28, 40 Rote Hilfe e. V. (RH) 86, 92 RotFuchs-F\u00f6rderverein 95 S Skalinger 33, 35 Sozialistische Alternative (SAV) 86, 94 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) 86, 94 T Tauhid Germany 101 Thrima 33, 35, 37, 38 T\u00fcrkische Hizbollah 109 Ehemalige T\u00fcrkische Kommunistische Partei/ 111 Marxisten-Leninisten (TKP/ML) und MKP V V\u00f6lkische Burschenschar Strasburg 42 W Wiege des Schicksals/Motorhate 35 Y Yekineyen Parastina Gel (YPG) 115 \"Volksverteidigungseinheiten\" 147","Anlage 1 Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t (PMK) Jahres\u00fcbersicht 2014/2015 Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t - Rechts - 2014 2015 Straftaten Gesamt 689 1032 davon extremistisch 642 952 Propagandadelikte 520 565 davon extremistisch 520 55 Gewaltdelikte 35 93 davon extremistisch 35 93 Fremdenfeindliche Straftaten 62 313 davon extremistisch 62 311 davon Gewaltdelikte 16 57 Antisemitische Straftaten 28 19 davon Gewaltdelikte 28 0 Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t -Links2014 2015 Straftaten Gesamt 190 165 davon extremistisch 44 76 Propagandadelikte 3 2 davon extremistisch 3 2 Gewaltdelikte 34 63 davon extremistisch 34 63 Fremdenfeindliche Straftaten davon extremistisch 0 0 davon Gewaltdelikte Antisemitische Straftaten 0 0 148","Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t -Ausl\u00e4nder2014 2015 Straftaten Gesamt 11 12 davon extremistisch 8 11 Propagandadelikte 0 0 Gewaltdelikte 2 4 davon extremistisch 2 4 Fremdenfeindliche Straftaten 0 0 Antisemitische Straftaten 1 0 davon Gewaltdelikte 0 149","Anlage 2 Amtliche Abk\u00fcrzung: LVerfSchG M-V Fundstelle: GVOBl. M-V 2001, 261 Gesetz \u00fcber den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Landesverfassungsschutzgesetz - LVerfSchG M-V) Vom 11. Juli 2001 Stand: letzte ber\u00fccksichtigte \u00c4nderung: mehrfach ge\u00e4ndert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. April 2016 (GVOBl. M-V S. 203) Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Inhalts\u00fcbersicht Abschnitt 1 Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS1 Zweck des Verfassungsschutzes SS2 Organisation SS3 Bedienstete SS4 Zusammenarbeit SS5 Aufgaben des Verfassungsschutzes SS6 Begriffsbestimmungen SS7 Rahmen f\u00fcr die T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS8 Funktionelle Trennung von Polizei und Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS9 Formen der Datenerhebung SS 10 Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln SS 10a Vertrauensleute und Verdeckte Mitarbeiter SS 11 Mitteilung an betroffene Personen SS 12 Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde 150","Abschnitt 2 Datenverarbeitung SS 13 Begriff der Datei und der Akte SS 14 Dateianordnung SS 15 Voraussetzung der Speicherung SS 16 Erfassung personenbezogener Daten von Minderj\u00e4hrigen SS 17 Speichern, Berichtigen, L\u00f6schen und Sperren personenbezogener Daten Abschnitt 3 Informations\u00fcbermittlung und Auskunftserteilung SS 18 Informations\u00fcbermittlung zwischen den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden SS 19 Informations\u00fcbermittlung an Bundesnachrichtendienst und Milit\u00e4rischen Abschirmdienst SS 20 Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an Polizei, Staatsanwaltschaft und andere Stellen SS 20a Projektbezogene gemeinsame Dateien SS 21 Informations\u00fcbermittlung an ausl\u00e4ndische Stellen SS 22 Informations\u00fcbermittlung an die \u00d6ffentlichkeit SS 23 Dokumentation und Grundlage der Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 24 Informations\u00fcbermittlung durch \u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 24a Informations\u00fcbermittlung durch nicht-\u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 24b Weitere Auskunftsverlangen SS 25 \u00dcbermittlungsverbote, Nachberichtspflicht SS 26 Auskunft an betroffene Personen Abschnitt 4 Kontrolle der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 27 Parlamentarische Kontrollkommission SS 28 Geheimhaltung SS 29 Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission 151","Abschnitt 5 Schlussvorschriften SS 30 Geltung des Landesdatenschutzgesetzes SS 31 (weggefallen) SS 32 In-Kraft-Treten, Au\u00dfer-Kraft-Treten Abschnitt 1 Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 1 *) Zweck des Verfassungsschutzes Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. Fu\u00dfnoten *) SS 1 ge\u00e4ndert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. April 2004. SS2 Organisation (1) Die Aufgaben des Verfassungsschutzes werden von der Ver fassungsschutzbeh\u00f6rde wahrgenommen. Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist das Innenministerium. Es unterh\u00e4lt f\u00fcr diese Aufgaben eine besondere Abteilung. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf Dienststellen der Polizei, Dienststellen der Polizei d\u00fcrfen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht angegliedert werden. SS3 Bedienstete Mit Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde d\u00fcrfen nur Personen betraut werden, die nach ihrer Pers\u00f6nlichkeit und nach ihrem Ver152","halten die Gew\u00e4hr daf\u00fcr bieten, dass sie jederzeit f\u00fcr die Sicherung und Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eintreten. SS4 Zusammenarbeit (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist verpflichtet, mit Bund und L\u00e4ndern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit besteht insbesondere in gegenseitiger Unterst\u00fctzung und Information sowie in der Unterhaltung gemeinsamer Einrichtungen. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden anderer L\u00e4nder d\u00fcrfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur im Einvernehmen, der Bund nach Ma\u00dfgabe bundesrechtlicher Vorschriften nur im Benehmen mit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Mecklenburg-Vorpommerns t\u00e4tig werden. SS5 Aufgaben des Verfassungsschutzes (1) Zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgabe sammelt und wertet die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sachund personenbezogene Daten, insbesondere Ausk\u00fcnfte, Nachrichten und Unterlagen aus \u00fcber 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes f\u00fcr eine fremde Macht im Geltungsbereich dieses Gesetzes, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungs153","handlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden, 4. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) oder gegen das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde informiert die zust\u00e4ndigen Stellen und die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. Sie kann dazu insbesondere Verfassungsschutzberichte ver\u00f6ffentlichen und Pr\u00e4vention im Rahmen von \u00d6ffentlichkeitsarbeit leisten. Den staatlichen Stellen soll erm\u00f6glicht werden, rechtzeitig die erforderlichen Ma\u00dfnahmen zur Abwehr der Gefahren nach Satz 1 zu treffen. (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wirkt mit 1. bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen nach Ma\u00dfgabe des Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetzes vom 22. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 114, 195), zuletzt ge\u00e4ndert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Januar 2009 (GVOBl. M-V S. 82), sowie bei Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen in den \u00fcbrigen gesetzlich bestimmten F\u00e4llen, 2. bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutz von im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. (4) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Ar tikel 20 des Grundgesetzes). 154","SS6 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, einen der in Absatz 3 genannten Verfassungsgrunds\u00e4tze zu beseitigen oder au\u00dfer Geltung zu setzen, 2. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihnen geh\u00f6rendes Gebiet abzutrennen, 3. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, den Bund, die L\u00e4nder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsf\u00e4higkeit erheblich zu beeintr\u00e4chtigen. (2) Eine Bestrebung im Sinne des Gesetzes ist insbesondere dann gegeben, wenn sie auf Gewaltanwendung gerichtet ist oder sonst ein k\u00e4mpferisches und aggressives Verhalten gegen\u00fcber den in Absatz 3 genannten Grunds\u00e4tzen erkennen l\u00e4sst. (3) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes z\u00e4hlen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszu\u00fcben und 155","die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen, 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition, 4. die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung, 5. die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, 6. der Ausschluss jeder Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft und 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. (4) F\u00fcr einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdr\u00fccklich unterst\u00fctzt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu besch\u00e4digen. (5) Betroffene Personen sind Personen, bei denen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr T\u00e4tigkeiten oder Bestrebungen gem\u00e4\u00df SS 5 Abs. 1 vorliegen. Dritte sind Personen, bei denen keine derartigen Anhaltspunkte vorliegen. (6) Gewalt im Sinne dieses Gesetzes ist die Anwendung k\u00f6rperlichen Zwanges gegen Personen und die gewaltt\u00e4tige Einwirkung auf Sachen. 156","SS7 Rahmen f\u00fcr die T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf sachund personenbezogene Daten nur erheben, verarbeiten und nutzen, soweit sie zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlich sind. Voraussetzung f\u00fcr die Sammlung von Informationen im Sinne des SS 5 Abs. 1 ist das Vorliegen tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte, die, insgesamt betrachtet und unter Einbeziehung nachrichtendienstlicher Erfahrungen, den Verdacht einer der in SS 5 Abs. 1 genannten Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten rechtfertigen. Die Art und der Umfang des Umgangs mit Daten richtet sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes. Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, gilt das Landesdatenschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern. (2) Zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nur die dazu erforderlichen Ma\u00dfnahmen ergreifen; dies gilt insbesondere f\u00fcr den Umgang mit personenbezogenen Daten. Von mehreren m\u00f6glichen und geeigneten Ma\u00dfnahmen hat sie diejenige zu treffen, die den einzelnen, insbesondere in seinen Grundrechten, und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeintr\u00e4chtigt. Eine Ma\u00dfnahme darf nicht zu einem Nachteil f\u00fchren, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis steht. Sie ist nur so lange zul\u00e4ssig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann. SS8 Funktionelle Trennung von Polizei und Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Polizeiliche Befugnisse stehen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht zu; sie darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Ma\u00dfnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. 157","SS9 Formen der Datenerhebung (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten der betroffenen Person auch ohne deren Kenntnis bei ihr und bei Dritten erheben, wenn 1. tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr den Verdacht von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten gem\u00e4\u00df SS 5 Abs. 1 vorliegen, 2. dies f\u00fcr die Erforschung und Bewertung von gewaltt\u00e4tigen Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich ist oder 3. dies zur Schaffung oder Erhaltung nachrichtendienstlicher Zug\u00e4nge \u00fcber Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 erforderlich ist. Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person mit ihrer Kenntnis erhoben, so ist sie \u00fcber die Freiwilligkeit der Mitwirkung und den Verwendungszweck aufzukl\u00e4ren. Die Aufkl\u00e4rungspflicht umfasst bei einer beabsichtigten \u00dcbermittlung auch den Empf\u00e4nger der Daten. Die Aufkl\u00e4rung kann unterbleiben, wenn die Tatsache, dass die Erhebung f\u00fcr Zwecke des Verfassungsschutzes erfolgt, aus besonderen Gr\u00fcnden nicht bekannt werden soll. (2) Personenbezogene Daten von Dritten d\u00fcrfen ohne deren Kenntnis nur erhoben werden, wenn 1. dies f\u00fcr die Erforschung von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 vor\u00fcbergehend erforderlich ist, 2. die Erforschung des Sachverhaltes auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert w\u00e4re und 3. \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Belange der betroffenen Personen nicht entgegenstehen. 158","Daten Dritter d\u00fcrfen auch erhoben werden, wenn sie mit zur Aufgabenerf\u00fcllung erforderlichen Informationen untrennbar verbunden sind. Daten, die f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis der zu speichernden Informationen nicht erforderlich sind, sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Dies gilt nicht, wenn die L\u00f6schung nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand m\u00f6glich ist. In diesem Fall sind die Daten zu sperren; die gesperrten Daten d\u00fcrfen nicht mehr genutzt werden. (3) Ist zum Zwecke der Sammlung von Informationen die Weitergabe personenbezogener Daten unerl\u00e4sslich, so d\u00fcrfen schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person oder Dritter nur im unvermeidbaren Umfang beeintr\u00e4chtigt werden. SS 10 Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur verdeckten Informationsbeschaffung, insbesondere zur heimlichen Erhebung personenbezogener Daten, nur folgende nachrichtendienstliche Mittel anwenden: 1. Inanspruchnahme von Vertrauensleuten nach Ma\u00dfgabe des SS10a, sonstigen Informanten und Gew\u00e4hrspersonen; 2. Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern nach Ma\u00dfgabe des SS 10a; 3. Observationen; 4. Bildaufzeichnungen (Fotografieren, Filmen und Videografieren) au\u00dferhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes; 5. verdeckte Ermittlungen und Befragungen; 6. verdecktes Mith\u00f6ren ohne Inanspruchnahme technischer Mittel; 7. verdecktes Mith\u00f6ren und Aufzeichnen des nicht \u00f6ffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel au\u00dferhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 des Grundgesetzes; 159","8. Beobachtung des Funkverkehrs auf nicht f\u00fcr den allgemeinen Empfang bestimmten Kan\u00e4len; 9. Verwendung fingierter biographischer, beruflicher oder gewerblicher Angaben (Legenden) mit Ausnahme solcher beruflicher Angaben, die sich auf die in Satz 3 genannten Personen beziehen; 10. Beschaffung, Herstellung und Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen; 11. \u00dcberwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Ma\u00dfgabe des aufgrund von Artikel 10 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes; 12. verdecktes Beobachten und sonstiges Aufkl\u00e4ren des Internets, ohne dass der Schutzbereich des Artikels 10 des Grundgesetzes (Brief-, Postund Fernmeldegeheimnis) ber\u00fchrt ist, insbesondere die verdeckte Teilnahme an den Kommunikationseinrichtungen des Internets sowie die Suche nach ihnen. (2) Die Mittel nach Absatz 1 d\u00fcrfen nur angewendet werden, wenn 1. die Voraussetzungen des SS 9 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 vorliegen, 2. sich ihr Einsatz gegen Dritte richtet, deren Einbeziehung in eine solche Ma\u00dfnahme unumg\u00e4nglich ist, um auf diese Weise Erkenntnisse \u00fcber sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht oder Bestrebungen zu gewinnen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die im SS 5 Abs. 1 Nr. 1 und 3 genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind oder 3. dies zur Abschirmung der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenst\u00e4nde und Nachrichtenzug\u00e4nge des Verfassungsschutzes gegen sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten erforderlich ist. 160","Die Mittel nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 9 und 10 d\u00fcrfen auch f\u00fcr Vertrauensleute angewendet werden, wenn dies zur Erf\u00fcllung eines dienstlichen Auftrags oder zu ihrem Schutz erforderlich ist. (3) Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel gem\u00e4\u00df Absatz 1 ist unzul\u00e4ssig, wenn die Informationsbeschaffung auf andere, die betroffene Person weniger beeintr\u00e4chtigende Weise m\u00f6glich ist. Eine geringere Beeintr\u00e4chtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Daten aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen oder durch \u00dcbermittlung nach SS 24 gewonnen werden k\u00f6nnen. Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel darf nicht au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zur Bedeutung des aufzukl\u00e4renden Sachverhaltes stehen. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobenen Daten nur f\u00fcr die in SS 9 Abs. 1 genannten Zwecke nutzen. Daten, die f\u00fcr diese Zwecke nicht erforderlich sind, sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Sind diese Daten mit anderen, f\u00fcr die in SS 9 Abs. 1 genannten Zwecke erforderlichen Daten derart verbunden, dass sie nicht oder nur mit einem unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfen Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen, so sind diese Daten zu sperren; sie d\u00fcrfen nicht mehr genutzt werden. (4) Wirkt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen im Sinne des SS 5 Abs. 3 Nr. 1 mit, so darf sie nur das nachrichtendienstliche Mittel der Tarnung von Mitarbeitern anwenden. (5) Die Beh\u00f6rden des Landes sowie die Kommunalbeh\u00f6rden sind verpflichtet, der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Hilfe f\u00fcr Tarnungsma\u00dfnahmen zu leisten. (6) Die Anwendung des nachrichtendienstlichen Mittels nach Absatz 1 Nr. 7 bedarf im Einzelfall der Zustimmung des Innenministers, im Falle seiner Verhinderung der des Staatssekret\u00e4rs, und der Zustimmung der nach dem Ausf\u00fchrungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu dem aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes gebildeten Kommission; bei Gefahr im Verzug ist unverz\u00fcglich die Genehmigung dieser Kommission nachtr\u00e4glich einzuholen. Die durch solche Ma\u00dfnahmen erhobenen personenbezogenen Daten d\u00fcrfen nur nach Ma\u00dfgabe 161","des aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes verwendet werden. (7) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf unter den Voraussetzungen des SS 24a Abs. 2 technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendger\u00e4tes und zur Ermittlung der Ger\u00e4teoder Kartennummer einsetzen. Die Ma\u00dfnahme ist nur zul\u00e4ssig, wenn ohne Einsatz technischer Mittel nach Satz 1 die Ermittlung des Standortes oder die Ermittlung der Ger\u00e4teoder Kartennummer aussichtslos oder wesentlich erschwert w\u00e4re. Sie darf sich nur gegen die in SS 24a Abs. 3 Nr. 1 und 2 Buchstabe b bezeichneten Personen richten. F\u00fcr die Verarbeitung der Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. Personenbezogene Daten eines Dritten d\u00fcrfen anl\u00e4sslich solcher Ma\u00dfnahmen nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gr\u00fcnden zur Erreichung des Zweckes nach Satz 1 unvermeidbar ist. Sie unterliegen einem absoluten Verwendungsverbot und sind nach Beendigung der Ma\u00dfnahme unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. SS 24a Abs. 4 bis 6 gilt entsprechend. Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschr\u00e4nkt. SS 10a Vertrauensleute und Verdeckte Mitarbeiter (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf 1. Privatpersonen, deren planm\u00e4\u00dfige, dauerhafte Zusammenarbeit mit ihr Dritten nicht bekannt ist (Vertrauensleute), und 2. eigene Mitarbeiter unter einer ihnen verliehenen und auf Dauer angelegten Legende (Verdeckte Mitarbeiter) zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen unter den Voraussetzungen des SS 10 Absatz 2 einsetzen. Ein dauerhafter Einsatz zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nummer 1 und 4 ist nur bei Bestrebungen von erheblicher Bedeutung zul\u00e4ssig, insbesondere, wenn sie darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewalt vorzubereiten. 162","(2) Vertrauensleute und Verdeckte Mitarbeiter d\u00fcrfen weder zur Gr\u00fcndung von Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nr. 1, 3 oder 4 noch zur steuernden Einflussnahme auf derartige Bestrebungen eingesetzt werden. Sie d\u00fcrfen in solchen Personenzusammenschl\u00fcssen oder f\u00fcr solche Personenzusammenschl\u00fcsse, einschlie\u00dflich strafbarer Vereinigungen, t\u00e4tig werden, um deren Bestrebungen aufzukl\u00e4ren. Im \u00dcbrigen ist im Einsatz eine Beteiligung an Bestrebungen nur zul\u00e4ssig, wenn sie 1. nicht in Individualrechte eingreift, 2. von den an den Bestrebungen Beteiligten derart erwartet wird, dass sie zur Gewinnung und Sicherung der Informationszug\u00e4nge unumg\u00e4nglich ist, und 3. nicht au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zur Bedeutung des aufzukl\u00e4renden Sachverhalts steht. Sofern zureichende tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass Vertrauensleute oder Verdeckte Mitarbeiter rechtswidrig einen Straftatbestand von erheblicher Bedeutung verwirklicht haben, soll der Einsatz unverz\u00fcglich beendet und die Strafverfolgungsbeh\u00f6rde unterrichtet werden. \u00dcber Ausnahmen nach Satz 4 entscheidet der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter. (3) \u00dcber die Verpflichtung von Vertrauensleuten entscheidet der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter. Als Vertrauensleute d\u00fcrfen Personen nicht angeworben und eingesetzt werden, die 1. nicht voll gesch\u00e4ftsf\u00e4hig, insbesondere minderj\u00e4hrig sind, 2. von den Geldoder Sachzuwendungen f\u00fcr die T\u00e4tigkeit auf Dauer als alleinige Lebensgrundlage abh\u00e4ngen w\u00fcrden, 3. an einem Aussteigerprogramm teilnehmen, 163","4. im Bundeszentralregistermit einer Verurteilung wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bew\u00e4hrung ausgesetzt worden ist, eingetragen sind, 5. Mitglied des Europ\u00e4ischen Parlaments, des Deutschen Bundestages, eines Landesparlaments oder Mitarbeiter eines solchen Mitglieds sind oder 6. berechtigt sind, in Strafsachen aus beruflichen Gr\u00fcnden das Zeugnis zu verweigern (SSSS 53 und 53a der Strafprozessordnung), wenn sie zur Beschaffung von Informationen \u00fcber Sachverhalte eingesetzt werden sollen, auf die sich ihr Zeugnisverweigerungsrecht bezieht; Informationen, die diese Personen unter Verletzung des SS 203 des Strafgesetzbuches rechtswidrig an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde weiterzugeben beabsichtigen, d\u00fcrfen von dieser nicht entgegengenommen werden. Der Leiter der Verfassungsschutzabteilung kann eine Ausnahme von Nummer 4 zulassen, wenn die Verurteilung nicht als T\u00e4ter eines Totschlags (SSSS 212, 213 StGB) oder einer allein mit lebenslanger Haft bedrohten Straftat erfolgt ist und der Einsatz zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen, die auf die Begehung von in SS 3 Absatz 1 des Artikel 10-Gesetzes bezeichneten Straftaten gerichtet sind, unerl\u00e4sslich ist. Im Falle einer Ausnahme nach Satz 3 ist der Einsatz nach h\u00f6chstens sechs Monaten zu beenden, wenn er zur Erforschung der in Satz 3 genannten Bestrebungen nicht zureichend gewichtig beigetragen hat. Auch im Weiteren ist die Qualit\u00e4t der gelieferten Informationen fortlaufend zu bewerten. Das Ministerium f\u00fcr Inneres und Sport tr\u00e4gt der Parlamentarischen Kontrollkommission mindestens einmal im Jahr einen Lagebericht zum Einsatz von Vertrauensleuten vor. (4) Zum Absehen von der Verfolgung von im Einsatz begangenen Vergehen oder der R\u00fccknahme einer bereits erhobenen Klage und der Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft findet SS 9a Absatz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes Anwendung. 164","SS 11 Mitteilung an betroffene Personen Betroffenen Personen sind Ma\u00dfnahmen nach SS 10 Abs. 6 Satz 1 nach ihrer Beendigung mitzuteilen, sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zweckes des Eingriffs ausgeschlossen werden kann. L\u00e4sst sich im Zeitpunkt der Beendigung der Ma\u00dfnahme noch nicht abschlie\u00dfend beurteilen, ob diese Voraussetzung erf\u00fcllt ist, unterbleibt die Mitteilung so lange, bis eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Ma\u00dfnahme ausgeschlossen werden kann. Die nach dem Ausf\u00fchrungsgesetz zu dem aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes gebildete Kommission ist \u00fcber die Gr\u00fcnde, die einer Mitteilung entgegenstehen, zu unterrichten; h\u00e4lt sie eine Mitteilung f\u00fcr geboten, so ist diese unverz\u00fcglich zu veranlassen. SS 12 Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur Aufkl\u00e4rung 1. von Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, 2. von Bestrebungen im Sinne des SS 5 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 bei \u00f6ffentlichen Stellen gef\u00fchrte Dateien, Akten und Register einsehen. (2) Eine solche Einsichtnahme ist nur zul\u00e4ssig, wenn 1. die Aufkl\u00e4rung auf andere Weise nicht m\u00f6glich erscheint, insbesondere durch eine \u00dcbermittlung der Daten durch die registerf\u00fchrende Stelle der Zweck der Ma\u00dfnahme gef\u00e4hrdet w\u00fcrde, 2. die betroffenen Personen durch eine anderweitige Aufkl\u00e4rung unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig beeintr\u00e4chtigt werden w\u00fcrden und 165","3. eine besondere gesetzliche Geheimhaltungsvorschrift oder ein Berufsgeheimnis der Einsichtnahme nicht entgegensteht. (3) Die auf diese Weise gewonnenen Erkenntnisse d\u00fcrfen nur zu den in Absatz 1 genannten Zwecken verwendet werden. Daten, die f\u00fcr diese Zwecke nicht erforderlich sind, sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Sind diese Daten mit anderen, f\u00fcr die in Absatz 1 genannten Zwecke erforderlichen Daten derart verbunden, dass sie nicht oder nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfem Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen, so sind diese Daten zu sperren; sie d\u00fcrfen nicht mehr genutzt werden. (4) \u00dcber die Einsichtnahme ist ein gesonderter Nachweis zu f\u00fchren, aus dem ihr Zweck, die in Anspruch genommene Stelle sowie die Namen der betroffenen Person, deren Daten f\u00fcr eine weitere Verwendung erforderlich sind, hervorgehen. Diese Aufzeichnungen sind gesondert aufzubewahren, durch technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Erstellung folgt, zu vernichten. Dieser Nachweis ist der Parlamentarischen Kontrollkommission auf Wunsch vorzulegen. Abschnitt 2 Datenverarbeitung SS 13 Begriff der Datei und der Akte (1) Eine Datei im Sinne dieses Gesetzes ist 1. eine Sammlung personenbezogener Daten, die durch automatisierte Verfahren verarbeitet und ausgewertet werden kann (automatisierte Datei) oder 2. jede sonstige Sammlung gleichartig aufgebauter personenbezogener Daten, die nach bestimmten Merkmalen geordnet und ausgewertet werden kann (nicht-automatisierte Datei). 166","(2) Eine Akte ist jede sonstige Sammlung von amtlichen oder dienstlichen Zwecken dienenden Unterlagen, die in einem inhaltlichen Bezug zueinander stehen und auch personenbezogene Daten enthalten k\u00f6nnen. Dazu z\u00e4hlen auch Bildund Tonmedien. Akten oder Ausz\u00fcge aus Akten d\u00fcrfen auch in elektronischer Form gef\u00fchrt werden. Eine Abfrage personenbezogener Daten mittels automatisierter Verarbeitung ist nur zul\u00e4ssig, wenn f\u00fcr sie die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 15 Absatz 1 oder SS 16 Absatz 1 vorliegen. Der automatisierte Abgleich dieser personenbezogenen Daten ist nur beschr\u00e4nkt auf Akten eng umgrenzter Anwendungsgebiete zul\u00e4ssig. Bei jeder Anfrage sind f\u00fcr Zwecke der Datenschutzkontrolle der Zeitpunkt, die Angaben, die die Feststellung der abgefragten Daten erm\u00f6glichen, sowie die Angaben zur Feststellung des Abfragenden zu protokollieren. Die protokollierten Daten d\u00fcrfen nur f\u00fcr Zwecke der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betriebs der Datenverarbeitungsanlage verwendet werden. Die Protokolldaten sind am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Protokollierung folgt, zu l\u00f6schen. SS 14 Dateianordnung (1) F\u00fcr jede automatisierte Datei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sind in einer Dateianordnung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde festzulegen: 1. Bezeichnung der Datei, 2. Zweck der Datei, 3. Inhalt, Umfang, Voraussetzungen der Speicherung, \u00dcbermittlung und Nutzung, 4. Berechtigung zur Eingabe von Daten, 5. Zugangsberechtigung, 167","6. \u00dcberpr\u00fcfungsfristen und Speicherungsdauer, 7. Protokollierung. (2) Der Landesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz ist vor Erlass der Dateianordnung anzuh\u00f6ren. SS 15 Voraussetzung der Speicherung (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben personenbezogene Informationen in Dateien nur speichern, wenn die Voraussetzungen ihrer Erhebung gem\u00e4\u00df SS 9 Absatz 1 oder 2 vorliegen. (2) Unterlagen, die nach Absatz 1 gespeicherte Angaben belegen, d\u00fcrfen auch gespeichert werden, wenn in ihnen weitere personenbezogene Daten Dritter enthalten sind. Eine Abfrage von Daten Dritter ist unzul\u00e4ssig. (3) Bundesgesetzliche Vorschriften \u00fcber die Datenverarbeitung in gemeinsamen Dateien der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder bleiben unber\u00fchrt. SS 16 Erfassung personenbezogener Daten von Minderj\u00e4hrigen (1) Personenbezogene Daten von Minderj\u00e4hrigen d\u00fcrfen in Dateien nur gespeichert werden, wenn 1. diese zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Daten beziehen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und 2. der Verdacht einer geheimdienstlichen T\u00e4tigkeit (SS 5 Absatz 1 Nummer 2) oder einer Bestrebung im Sinne des SS 5 Absatz 1 Nummer 1 oder 3 besteht, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen verfolgt wird. 168","(2) Personenbezogene Daten \u00fcber Minderj\u00e4hrige nach Vollendung des 16. und vor Vollendung des 18. Lebensjahres sind nach zwei Jahren auf die Erforderlichkeit der Erfassung zu \u00fcberpr\u00fcfen und sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren zu l\u00f6schen, es sei denn, dass nach Eintritt der Vollj\u00e4hrigkeit weitere Erkenntnisse nach SS 5 Absatz 1 angefallen sind. SS 17 Speichern, Berichtigen, L\u00f6schen und Sperren personenbezogener Daten (1) Umfang und Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind auf das f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erforderliche Ma\u00df zu beschr\u00e4nken. (2) Wird die Richtigkeit von personenbezogenen Daten von betroffenen Personen bestritten, so ist dies in der Akte und Datei zu vermerken oder auf sonstige Weise festzuhalten. Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Dabei muss nachvollziehbar bleiben, in welchem Zeitraum und aus welchem Grund sie unrichtig waren. Die Daten sind zu erg\u00e4nzen, wenn sie unvollst\u00e4ndig sind und dadurch schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person beeintr\u00e4chtigt sein k\u00f6nnen. (3) Personenbezogene Daten in Dateien sind zu l\u00f6schen, wenn ihre Erhebung oder Speicherung unzul\u00e4ssig war oder ihre Kenntnis f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung nicht mehr erforderlich ist. Bei jeder Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, sp\u00e4testens aber nach f\u00fcnf Jahren, sind die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten auf ihre Erforderlichkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen. Soweit die Daten Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nummer 1 betreffen, sind sie sp\u00e4testens zehn Jahre, soweit sie Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nummer 3 oder 4 betreffen, sp\u00e4testens f\u00fcnfzehn Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu l\u00f6schen, es sei denn, der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter trifft im Einzelfall ausnahmsweise eine andere Entscheidung. 169","(4) Personenbezogene Daten sind in Dateien zu sperren, soweit durch ihre L\u00f6schung schutzw\u00fcrdige Belange der betroffenen Person oder von Dritten beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. Ein schutzw\u00fcrdiges Interesse liegt auch vor, wenn die betroffene Person einen Antrag nach SS 26 Absatz 1 Satz 1 gestellt hat. An Stelle der L\u00f6schung tritt auch dann eine Sperrung, wenn die nach Absatz 3 zu l\u00f6schenden Daten mit anderen Daten derart verbunden sind, dass sie nicht oder nur mit einem unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfen Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen. Die gesperrten Daten d\u00fcrfen ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht mehr genutzt werden. (5) Eine Akte ist zu vernichten, wenn sie insgesamt zur Aufgabenerf\u00fcllung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht oder nicht mehr erforderlich ist. Die Erforderlichkeit ist bei der Einzelfallbearbeitung und nach gesetzten Fristen, sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren, zu pr\u00fcfen. Eine Vernichtung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch sie schutzw\u00fcrdige Interessen des Betroffenen beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. Dies ist auch dann gegeben, wenn eine betroffene Person einen Antrag nach SS 26 Absatz 1 Satz 1 gestellt hat. In diesen F\u00e4llen ist die Akte zu sperren und mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen. Sie darf nur f\u00fcr den Zweck verwendet werden, f\u00fcr den sie gesperrt worden ist oder wenn es zur Abwehr einer erheblichen Gefahr unerl\u00e4sslich ist. Eine Vernichtung der Akte erfolgt nicht, wenn sie nach den Vorschriften des Landesarchivgesetzes dem Landesarchivgesetz zur \u00dcbernahme anzubieten und zu \u00fcbergeben ist. (6) Personenbezogene Daten, die ausschlie\u00dflich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, d\u00fcrfen nur f\u00fcr diesen Zweck verwendet werden. 170","Abschnitt 3 Informations\u00fcbermittlung und Auskunftserteilung SS 18 Informations\u00fcbermittlung zwischen den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde unterrichtet das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder \u00fcber alle Angelegenheiten, deren Kenntnis zur Er f\u00fcllung der Aufgaben der empfangenden Stellen erforderlich ist. SS 19 Informations\u00fcbermittlung an Bundesnachrichtendienst und Milit\u00e4rischen Abschirmdienst Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde \u00fcbermittelt dem Bundesnachrichtendienst und dem Milit\u00e4rischen Abschirmdienst die ihr bekannt gewordenen Informationen, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die \u00dcbermittlung f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Aufgaben der empfangenden Stelle erforderlich ist. Handelt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde auf Ersuchen, so ist sie zur \u00dcbermittlung nur verpflichtet und berechtigt, wenn sich die tats\u00e4chlichen Anhaltspunkte aus den Angaben der ersuchenden Beh\u00f6rde ergeben. SS 20 Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an Polizei, Staatsanwaltschaft und andere Stellen (1) Die im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben gewonnenen Erkenntnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, die nicht personenbezogen sind, k\u00f6nnen an andere Beh\u00f6rden und Stellen, insbesondere an die Polizei und Staatsanwaltschaften, \u00fcbermittelt werden, wenn sie f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung der empfangenden Stellen erforderlich sein k\u00f6nnen. (2) Personenbezogene Daten \u00fcbermittelt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde von sich aus an die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich 171","der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei, sofern aufgrund der bei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorliegenden Informationen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die \u00dcbermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist. Delikte nach Satz 1 sind die in SS 74a Abs. 1 und SS 120 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), zuletzt ge\u00e4ndert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1756), genannten Straftaten sowie sonstige Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des T\u00e4ters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, dass sie gegen die in Artikel 73 Nr. 10 Buchstabe b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind. (3) Personenbezogene Daten darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorbehaltlich des Absatzes 4 \u00fcbermitteln 1. an die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei, sofern aufgrund der bei der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorliegenden Informationen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass jemand eine Straftat plant oder begangen hat, die im Mindestma\u00df mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bedroht ist, oder wenn es zum Schutz vor Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 erforderlich ist, 2. an andere staatliche Beh\u00f6rden und an die der Aufsicht des Landes unterstellten Gebietsk\u00f6rperschaften, wenn dies zum Schutz vor Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 1 erforderlich ist, 3. an Stellen, die mit dem \u00dcberpr\u00fcfungsverfahren nach SS 5 Absatz 3 Nummer 1 befasst sind, 4. an andere Stellen, wenn es zum Schutz vor Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes unverzichtbar ist. 172","In den F\u00e4llen der Nummer 4 entscheidet der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter. (4) Personenbezogene Daten, die mit den nachrichtendienstlichen Mitteln nach SS 10 Absatz 1 erhoben wurden, darf die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde an die Staatsanwaltschaften, die Finanzbeh\u00f6rden nach SS 386 Absatz 1 der Abgabenordnung, die Polizei, die mit der Steuer fahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbeh\u00f6rden, die Beh\u00f6rden des Zollfahndungsdienstes sowie anderer Zolldienststellen, soweit diese Aufgaben nach dem Bundespolizeigesetz wahrnehmen, nur \u00fcbermitteln, soweit dies erforderlich ist zur 1. Erf\u00fcllung eigener Aufgaben der Informationsgewinnung, 2. Abwehr einer im Einzelfall bestehenden Gefahr f\u00fcr den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder f\u00fcr Leib, Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person oder f\u00fcr Sachen von erheblichen Wert, deren Erhaltung im \u00f6ffentlichen Interesse geboten ist, 3. Verhinderung oder sonstigen Verh\u00fctung von Straftaten von erheblicher Bedeutung oder 4. Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung. (5) Soweit es zur Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten gem\u00e4\u00df Absatz 2 erforderlich ist, k\u00f6nnen die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten im Einzelfall verlangen. Das Ersuchen bedarf der Schriftform, ist zu begr\u00fcnden und zu dokumentieren. Eine \u00dcbermittlung unterbleibt, sofern \u00fcbergeordnete Bedenken aus den Aufgaben des Verfassungsschutzes der \u00dcbermittlung entgegenstehen. Die Entscheidung trifft der Leiter der Ver fassungsschutzabteilung oder sein Vertreter. Die Ablehnung ist zu dokumentieren und zu begr\u00fcnden. Nach Wegfall der Ablehnungsgr\u00fcnde ist die Auskunft auf Verlangen nachzuholen. 173","(6) Die nach Absatz 2 bis 4 oder 5 \u00fcbermittelten personenbezogenen Daten darf die empfangende Stelle nur zu dem Zweck verwenden, zu dessen Erf\u00fcllung sie ihr \u00fcbermittelt wurden. Auf diese Einschr\u00e4nkung ist die empfangende Stelle hinzuweisen. SS 20a Projektbezogene gemeinsame Dateien (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde kann f\u00fcr die Dauer einer befristeten projektbezogenen Zusammenarbeit mit dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, den \u00fcbrigen Landesbeh\u00f6rden f\u00fcr Verfassungsschutz, dem Milit\u00e4rischen Abschirmdienst, dem Bundesnachrichtendienst, dem Zollkriminalamt sowie den Polizeibeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder eine gemeinsame Datei errichten. Die projektbezogene Zusammenarbeit soll nach Ma\u00dfgabe der Aufgaben und Befugnisse der in Satz 1 genannten Beh\u00f6rden den Austausch und die gemeinsame Auswertung von Erkenntnissen zu Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 genannten Schutzg\u00fcter gerichtet sind, bewirken. Personenbezogene Daten zu Bestrebungen nach Satz 2 d\u00fcrfen unter Einsatz der gemeinsamen Datei durch die an der projektbezogenen Zusammenarbeit beteiligten Beh\u00f6rden im Rahmen ihrer Befugnisse verwendet werden, soweit dies in diesem Zusammenhang zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Bei der weiteren Verwendung der personenbezogenen Daten finden f\u00fcr die beteiligten Beh\u00f6rden die jeweils f\u00fcr sie geltenden Vorschriften \u00fcber die Verwendung von Daten Anwendung. (2) SS 22a Absatz 2 bis 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes findet entsprechende Anwendung. SS 21 Informations\u00fcbermittlung an ausl\u00e4ndische Stellen Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf personenbezogene Daten im Einvernehmen mit dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz an ausl\u00e4ndische \u00f6ffentliche Stellen sowie an \u00fcberund zwischenstaatliche 174","Stellen \u00fcbermitteln, soweit die \u00dcbermittlung in einem Gesetz, einem Rechtsakt der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften oder in einer internationalen Vereinbarung geregelt ist. Eine \u00dcbermittlung darf auch erfolgen, wenn sie 1. zum Schutz von Leib oder Leben erforderlich ist oder 2. zur Erf\u00fcllung eigener Aufgaben, insbesondere in F\u00e4llen grenz\u00fcberschreitender T\u00e4tigkeiten der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, unumg\u00e4nglich ist und im Empf\u00e4ngerland gleichwertige Datenschutzregelungen gelten. Die \u00dcbermittlung unterbleibt, wenn ihr ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person, insbesondere deren Schutz vor einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. SS 20 Abs. 5 gilt entsprechend; die empfangende Stelle ist dar\u00fcber hinaus darauf hinzuweisen, dass sich die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde vorbeh\u00e4lt, Auskunft \u00fcber die Verarbeitung der \u00fcbermittelten Daten zu verlangen. SS 22 Informations\u00fcbermittlung an die \u00d6ffentlichkeit Bei der Unterrichtung der \u00d6ffentlichkeit, einschlie\u00dflich der Medien, \u00fcber Erkenntnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist die \u00dcbermittlung von personenbezogenen Daten nur zul\u00e4ssig, wenn es zu einer sachgem\u00e4\u00dfen Information erforderlich ist und schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person nicht entgegenstehen. Werden von der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde personenbezogene Daten an die \u00d6ffentlichkeit gegeben, so ist im Einzelfall zu pr\u00fcfen, ob vorab eine Benachrichtigung der betroffenen Person oder des Dritten geboten ist. 175","SS 23 Dokumentation und Grundlage der Informations\u00fcbermittlung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Die \u00dcbermittlung von personenbezogenen Daten ist zu dokumentieren. Vor der Daten\u00fcbermittlung soll der Akteninhalt gew\u00fcrdigt und der Daten\u00fcbermittlung zugrunde gelegt werden. Erkennbar unvollst\u00e4ndige Daten sind vor der \u00dcbermittlung im Rahmen der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit durch Einholung zus\u00e4tzlicher Ausk\u00fcnfte zu vervollst\u00e4ndigen, anderenfalls ist auf die Unvollst\u00e4ndigkeit hinzuweisen. SS 24 *) Informations\u00fcbermittlung durch \u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde kann von den Beh\u00f6rden des Landes und den der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts nur die \u00dcbermittlung von Daten verlangen, die diesen Stellen im Rahmen ihrer Aufgaben vorliegen und die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes erforderlich sind. Voraussetzung hier f\u00fcr ist, dass die betreffenden Daten nicht aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen oder nur mit \u00fcberm\u00e4\u00dfigem Aufwand oder nur durch eine die betroffene Person st\u00e4rker belastende Ma\u00dfnahme erhoben werden k\u00f6nnen. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde braucht Ersuchen nicht zu begr\u00fcnden, soweit dies dem Schutz der betroffenen Person dient oder eine Begr\u00fcndung den Zweck der Ma\u00dfnahme gef\u00e4hrden w\u00fcrde. (3) Die in Absatz 1 genannten Stellen \u00fcbermitteln von sich aus der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde alle ihnen im Rahmen ihrer Aufgaben vorliegenden Daten \u00fcber Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen verfolgt werden, und \u00fcber geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten. Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei \u00fcbermitteln dar\u00fcber hinaus auch andere ihnen im Rahmen ihrer Aufgabenerf\u00fcllung bekannt gewordene Da176","ten \u00fcber Bestrebungen im Sinne des SS 5 Abs. 1. Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund einer Ma\u00dfnahme nach SS100a der Strafprozessordnung bekannt geworden sind, ist nur zul\u00e4ssig, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass jemand eine der im aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetz als Voraussetzung f\u00fcr eine Beschr\u00e4nkungsma\u00dfnahme genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund anderer strafprozessualer Zwangsma\u00dfnahmen bekannt geworden sind, ist nur zul\u00e4ssig, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr geheimdienstliche oder sicherheitsgef\u00e4hrdende T\u00e4tigkeiten oder gewaltt\u00e4tige Bestrebungen bestehen. Auf die nach Satz 3 \u00fcbermittelten Daten und die dazugeh\u00f6renden Unterlagen finden die im aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetz enthaltenen Bestimmungen \u00fcber die Nutzung, \u00dcbermittlung und Vernichtung von Daten entsprechende Anwendung. Die nach Satz 4 \u00fcbermittelten Daten d\u00fcrfen nur zur Erforschung geheimdienstlicher oder sicherheitsgef\u00e4hrdender T\u00e4tigkeiten oder gewaltt\u00e4tiger Bestrebungen genutzt werden. (4) Vorschriften zur Daten\u00fcbermittlung an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nach anderen Gesetzen bleiben unber\u00fchrt. (5) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat die \u00fcbermittelten Daten nach ihrem Eingang unverz\u00fcglich darauf zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob sie f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer in SS 5 genannten Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Pr\u00fcfung, dass sie nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverz\u00fcglich zu vernichten. Die Vernichtung unterbleibt, wenn die Unterlagen von anderen Daten, die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand getrennt werden k\u00f6nnen; in diesem Fall sind die Daten gesperrt und entsprechend zu kennzeichnen. (6) Soweit andere gesetzliche Vorschriften nicht besondere Regelungen \u00fcber die Dokumentation treffen, haben die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde und die \u00fcbermittelnde Stelle die Daten\u00fcbermittlung zu dokumentieren. 177","Fu\u00dfnoten *) SS 24 \u00dcberschrift neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. April 2004. SS 24a Informations\u00fcbermittlung durch nicht-\u00f6ffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf im Einzelfall bei denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Postdienstleistungen oder Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, Auskunft \u00fcber Daten einholen, die f\u00fcr die Begr\u00fcndung, inhaltliche Ausgestaltung, \u00c4nderung oder Beendigung eines Vertragsverh\u00e4ltnisses \u00fcber Postdienstleistungen oder Telemediendienste (Bestandsdaten) gespeichert worden sind, soweit dies zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf im Einzelfall Auskunft einholen bei 1. Luftfahrtunternehmen zu Namen und Anschriften des Kunden sowie zur Inanspruchnahme und den Umst\u00e4nden von Transportleistungen, insbesondere zum Zeitpunkt von Abfertigung und Abflug und zum Buchungsweg, 2. Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen zu Konten, Konteninhabern und sonstigen Berechtigten sowie weiteren am Zahlungsverkehr Beteiligten und zu Geldbewegungen und Geldanlagen, insbesondere \u00fcber Kontostand und Zahlungseinund -ausg\u00e4nge, 3. denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Postdienstleistungen erbringen oder daran mitwirken, zu den Umst\u00e4nden des Postverkehrs, 4. denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken, zu Verkehrsdaten nach SS 96 Abs. 1 178","Nr. 1 bis 4 sowie SS 113a des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198) ge\u00e4ndert worden ist, und sonstigen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation notwendigen Verkehrsdaten und 5. denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telemediendienste erbringen oder daran mitwirken, zu a) Merkmalen zur Identifikation des Nutzers eines Telemediums, b) Angaben \u00fcber Beginn und Ende sowie \u00fcber den Umfang der jeweiligen Nutzung und c) Angaben \u00fcber die vom Nutzer in Anspruch genommenen Telemediendienste, soweit dies zur Aufkl\u00e4rung von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten erforderlich ist und tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr schwerwiegende Gefahren f\u00fcr die in SS 5 Abs. 1 genannten Schutzg\u00fcter vorliegen. Im Falle des SS 5 Abs. 1 Nr. 1 gilt dies nur f\u00fcr Bestrebungen, die bezwecken oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, 1. zu Hass oder Willk\u00fcrma\u00dfnahmen gegen Teile der Bev\u00f6lkerung aufzustacheln oder deren Menschenw\u00fcrde durch Beschimpfen, b\u00f6swilliges Ver\u00e4chtlichmachen oder Verleumden anzugreifen und dadurch die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt zu f\u00f6rdern und den \u00f6ffentlichen Frieden zu st\u00f6ren oder 2. Gewalt anzuwenden oder vorzubereiten einschlie\u00dflich dem Bef\u00fcrworten, Hervorrufen oder Unterst\u00fctzen von Gewaltanwendung, auch durch Unterst\u00fctzen von Vereinigungen, die Anschl\u00e4ge gegen Personen oder Sachen veranlassen, bef\u00fcrworten oder androhen. (3) Anordnungen nach Absatz 2 d\u00fcrfen sich nur gegen Personen richten, bei denen 179","1. tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, dass sie die schwerwiegenden Gefahren nach Absatz 2 nachdr\u00fccklich f\u00f6rdern oder 2. aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist a) bei Ausk\u00fcnften nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5, dass sie die Leistung f\u00fcr eine Person nach Nummer 1 in Anspruch nehmen oder b) bei Ausk\u00fcnften nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und 4, dass sie f\u00fcr eine Person nach Nummer 1 bestimmte oder von ihr herr\u00fchrende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder im Falle des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 4, dass eine Person nach Nummer 1 ihren Anschluss benutzt. (4) Die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 ist in einer Dienstvorschrift zu regeln, die der Zustimmung des Innenministers bedarf. Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5 werden vom Leiter der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde oder seinem Vertreter schriftlich beantragt und begr\u00fcndet. Im Falle der Auskunft nach Nummer 2 kann der Antrag auch von einem Bediensteten der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde gestellt werden, der die Bef\u00e4higung zum Richteramt hat. Zust\u00e4ndig f\u00fcr Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 bis 5 ist der Innenminister. Die Anordnung einer Auskunft \u00fcber k\u00fcnftig anfallende Daten ist auf h\u00f6chstens drei Monate zu befristen. Die Verl\u00e4ngerung dieser Anordnung um jeweils nicht mehr als drei Monate ist auf Antrag zul\u00e4ssig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 hat die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde dem Betroffenen mitzuteilen, sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zweckes des Eingriffs ausgeschlossen werden kann. (5) \u00dcber Anordnungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 unterrichtet der Innenminister monatlich die Kommission nach SS 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausf\u00fchrung des Artikel 10-Gesetzes vom 17. Juli 1992 180","(GVOBl. M-V S. 486), das zuletzt durch das Gesetz vom 30. Juli 2007 (GVOBl. M-V S. 278) ge\u00e4ndert worden ist, vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzug kann er den Vollzug der Entscheidung auch bereits vor der Unterrichtung der Kommission anordnen. Die Kommission pr\u00fcft von Amts wegen oder aufgrund von Beschwerden die Zul\u00e4ssigkeit und Notwendigkeit der Einholung von Ausk\u00fcnften. SS 15 Abs. 5 des Artikel 10-Gesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, 2298), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Februar 2007 (BGBl. I S 106) ge\u00e4ndert worden ist, ist mit der Ma\u00dfgabe entsprechend anzuwenden, dass die Kontrollbefugnis der Kommission sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 erlangten personenbezogenen Daten erstreckt. Entscheidungen \u00fcber Ausk\u00fcnfte, die die Kommission f\u00fcr unzul\u00e4ssig oder nicht notwendig erkl\u00e4rt, hat der Innenminister unverz\u00fcglich aufzuheben. Die Daten unterliegen in diesem Falle einem absoluten Verwendungsverbot und sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. F\u00fcr die Verarbeitung der nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 erhobenen Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. SS 12 Abs. 1 und 3 des Artikel 10-Gesetzes findet entsprechend Anwendung. (6) Der Innenminister unterrichtet im Abstand von h\u00f6chstens sechs Monaten die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber Anordnungen nach Absatz 2; dabei ist insbesondere ein \u00dcberblick \u00fcber Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen zu geben. (7) Anordnungen sind dem Verpflichteten insoweit schriftlich mitzuteilen, als dies erforderlich ist, um ihm die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtung zu erm\u00f6glichen. Anordnungen und \u00fcbermittelte Daten d\u00fcrfen dem Betroffenen oder Dritten vom Verpflichteten nicht mitgeteilt werden. (8) Der Innenminister unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundes j\u00e4hrlich \u00fcber Anordnungen nach Absatz 2 nach Ma\u00dfgabe des SS 8b Absatz 3 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. 181","(9) Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Ma\u00dfgabe des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 3 bis 5 und der Abs\u00e4tze 3 bis 5 eingeschr\u00e4nkt. SS 24b Weitere Auskunftsverlangen (1) Soweit dies zur Erf\u00fcllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erforderlich ist, darf von demjenigen, der gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, im Einzelfall Auskunft \u00fcber die nach den SSSS 95 und 111 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juni 2013 (BGBl. I S. 1602) ge\u00e4ndert worden ist, erhobenen Daten verlangt werden (SS 113 Absatz 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes). Bezieht sich das Auskunftsverlangen nach Satz 1 auf Daten, mittels derer der Zugriff auf Endger\u00e4te oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endger\u00e4ten oder hiervon r\u00e4umlich getrennt eingesetzt werden, gesch\u00fctzt wird (SS 113 Absatz 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes), darf die Auskunft nur verlangt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Nutzung der Daten vorliegen. (2) Die Auskunft nach Absatz 1 darf auch anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse verlangt werden (SS 113 Absatz 1 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes). (3) Von einer Beauskunftung nach Absatz 2 ist die betroffene Person zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung erfolgt, soweit und sobald eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Auskunft und der Eintritt \u00fcbergreifender Nachteile f\u00fcr das Wohl des Bundes oder eines Landes ausgeschlossen werden k\u00f6nnen. Sie unterbleibt, wenn ihr \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Belange Dritter oder der betroffenen Person selbst entgegenstehen. Wird die Benachrichtigung nach Satz 2 zur\u00fcckgestellt oder nach Satz 3 von ihr abgesehen, sind die Gr\u00fcnde aktenkundig zu machen. 182","(4) Aufgrund eines Auskunftsverlangens nach Absatz 1 oder Absatz 2 hat derjenige, der gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, die zur Auskunftserteilung erforderlichen Daten unverz\u00fcglich, vollst\u00e4ndig und richtig zu \u00fcbermitteln. (5) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat f\u00fcr ihr erteilte Ausk\u00fcnfte eine Entsch\u00e4digung zu gew\u00e4hren, deren Umfang sich nach SS 23 und Anlage 3 des Justizverg\u00fctungsund -entsch\u00e4digungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2418) ge\u00e4ndert worden ist, bemisst. Die Vorschriften \u00fcber die Verj\u00e4hrung in SS 2 Absatz 1 und Absatz 4 des Justizverg\u00fctungsund -entsch\u00e4digungsgesetzes finden entsprechend Anwendung. (6) Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Ma\u00dfgabe des Absatzes 2 eingeschr\u00e4nkt. SS 25 \u00dcbermittlungsverbote, Nachberichtspflicht (1) Die \u00dcbermittlung von Daten unterbleibt, wenn 1. die Daten zu l\u00f6schen oder f\u00fcr die empfangende Stelle nicht bedeutsam sind, 2. \u00fcberwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern, 3. erkennbar ist, dass unter Ber\u00fccksichtigung der Art der Daten und ihrer Erhebung die schutzw\u00fcrdigen Interessen der betroffenen Person das Allgemeininteresse an der \u00dcbermittlung \u00fcberwiegen, 4. es sich um personenbezogene Daten aus der engeren Pers\u00f6nlichkeitssph\u00e4re oder solche \u00fcber Minderj\u00e4hrige unter 16 Jahren handelt, es sei denn, die empfangende Stelle der Daten ben\u00f6tigt diese zum Schutz vor Gewalt oder vor Vorbereitungshandlungen zur Gewalt oder vor geheimdienstlichen T\u00e4tigkeiten, 183","5. die Daten gesperrt sind und ihre Trennung nicht oder nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohem Aufwand von anderen zu \u00fcbermittelnden Daten m\u00f6glich ist oder 6. besondere gesetzliche \u00dcbermittlungsregelungen entgegenstehen; die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleibt unber\u00fchrt. (2) Erweisen sich Daten nach ihrer \u00dcbermittlung als unrichtig, unvollst\u00e4ndig, unzul\u00e4ssig gespeichert oder erhoben, so hat die \u00fcbermittelnde Stelle den Empf\u00e4nger unverz\u00fcglich darauf hinzuweisen, es sei denn, dass dies f\u00fcr die Beurteilung eines Sachverhaltes ohne Bedeutung ist. Unrichtige oder unvollst\u00e4ndige Daten sind durch die \u00fcbermittelnde Stelle gegen\u00fcber dem Empf\u00e4nger zu berichtigen oder zu erg\u00e4nzen, wenn durch die unrichtige oder unvollst\u00e4ndige \u00dcbermittlung schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person beeintr\u00e4chtigt sein k\u00f6nnen. Die Benachrichtigung sowie Erg\u00e4nzung sind aktenkundig zu machen und in der entsprechenden Datei zu vermerken. SS 26 Auskunft an betroffene Personen (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erteilt betroffenen Personen auf schriftlichen Antrag unentgeltlich Auskunft \u00fcber zu ihrer Person gespeicherte Daten. Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empf\u00e4nger von \u00dcbermittlungen. \u00dcber Daten aus Akten, die nicht zu der betroffenen Person gef\u00fchrt werden, wird Auskunft nur erteilt, soweit Daten, namentlich aufgrund von Angaben der betroffenen Person, mit angemessenem Aufwand auffindbar sind. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde bestimmt Verfahren und Form der Auskunftserteilung nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen. (2) Die Auskunftserteilung kann nur abgelehnt werden, soweit 184","1. die Auskunft die \u00f6ffentliche Sicherheit gef\u00e4hrden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten w\u00fcrde, 2. die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der berechtigten Interessen von Dritten geheimgehalten werden m\u00fcssen oder 3. durch die Auskunftserteilung Informationsquellen gef\u00e4hrdet w\u00fcrden oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zu bef\u00fcrchten ist. Die Entscheidung trifft der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder ein besonders von ihm beauftragter Mitarbeiter, der die Bef\u00e4higung zum Richteramt besitzen soll. (3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begr\u00fcndung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gef\u00e4hrdet w\u00fcrde. Die Gr\u00fcnde der Auskunftsverweigerung sind zu dokumentieren. (4) Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist dem Antragsteller die Rechtsgrundlage dieser Ablehnung mitzuteilen. Die antragstellende Person ist auf ihr Recht hinzuweisen, sich an den Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz wenden zu k\u00f6nnen. Dem Landesbeauftragen f\u00fcr den Datenschutz ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen. Stellt der Innenminister oder im Verhinderungsfall der Staatssekret\u00e4r im Einzelfall fest, dass durch die Erteilung der Auskunft die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gef\u00e4hrdet w\u00fcrde, so darf die Auskunft nur dem Landesbeauftragten pers\u00f6nlich erteilt werden. Mitteilungen des Landesbeauftragten an die antragstellende Person d\u00fcrfen keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf den Kenntnisstand der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zulassen, sofern diese nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. 185","Abschnitt 4 Kontrolle der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde SS 27 Parlamentarische Kontrollkommission (1) In Angelegenheiten des Verfassungsschutzes des Landes unterliegt die Landesregierung unbeschadet der Rechte des Landtages der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission. Die Kontrolle der Durchf\u00fchrung des aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes bleibt den aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 des Grundgesetzes von dem Landtag bestellten Organen und Hilfsorganen vorbehalten. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus sechs Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte einzeln mit der Mehrheit seiner Mitglieder gew\u00e4hlt werden. Zwei Mitglieder sollen der parlamentarischen Opposition angeh\u00f6ren. Die Mitglieder d\u00fcrfen nicht der Landesregierung angeh\u00f6ren. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung. Sie \u00fcbt ihre T\u00e4tigkeit auch \u00fcber das Ende der Wahlperiode des Landtages solange aus, bis der nachfolgende Landtag die Mitglieder neu gew\u00e4hlt hat. Der Parlamentarischen Kontrollkommission ist die f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben notwendige Personalund Sachausstattung zur Ver f\u00fcgung zu stellen. (4) Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder aus der Fraktion, die ihn zur Wahl vorgeschlagen hat, aus, so verliert es seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission. F\u00fcr dieses Mitglied ist unverz\u00fcglich ein neues Mitglied zu w\u00e4hlen; das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus anderen Gr\u00fcnden aus der Parlamentarischen Kontrollkommission ausscheidet. (5) Die Parlamentarische Kontrollkommission tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. 186","(6) Jedes Mitglied kann die Einberufung und die Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission verlangen. SS 28 Geheimhaltung (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission tagt in nicht\u00f6ffentlicher Sitzung, \u00fcber die jeweils ein Protokoll anzufertigen ist. Die Mitglieder sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer T\u00e4tigkeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt geworden sind. Dies gilt auch f\u00fcr die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus der Parlamentarischen Kontrollkommission. (2) Auf Antrag eines Mitgliedes beschlie\u00dft die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber die Herstellung der \u00d6ffentlichkeit oder die Aufhebung der Vertraulichkeit nach Absatz 1, soweit \u00f6ffentliche Geheimschutzinteressen, insbesondere die Aufrechterhaltung des Nachrichtenzuganges, oder berechtigte Interessen eines Einzelnen dem nicht entgegenstehen. Der Beschluss bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder der Kommission. Der Innenminister, im Falle seiner Verhinderung der Staatssekret\u00e4r, kann einem Beschluss nach Satz 1 widersprechen, wenn die Voraussetzungen der Aufhebung der Vertraulichkeit gem\u00e4\u00df Satz 1 nicht vorliegen. Der Innenminister, im Falle seiner Verhinderung der Staatssekret\u00e4r, hat die Gr\u00fcnde hierf\u00fcr darzulegen. Die Aufhebung der Vertraulichkeit von Beratungsgegenst\u00e4nden, die in die Verantwortlichkeit des Bundes oder eines Landes fallen, ist nur mit deren Zustimmung m\u00f6glich. (3) Sitzungsunterlagen und Protokolle verbleiben im Gewahrsam der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde und k\u00f6nnen nur dort von den Mitgliedern der Kommission oder dem Innenminister, im Falle seiner Verhinderung dem Staatssekret\u00e4r, eingesehen werden, es sei denn, der ordnungsgem\u00e4\u00dfe Umgang mit diesen Unterlagen gem\u00e4\u00df der Verschlusssachenanweisung f\u00fcr das Land Mecklenburg-Vorpommern ist nach \u00dcberzeugung der Parlamentarischen Kontrollkommission auf andere Weise gew\u00e4hrleistet. 187","SS 29 Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Das Innenministerium hat die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend \u00fcber die allgemeine T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, das Lagebild und \u00fcber die Vorg\u00e4nge von besonderer Bedeutung, insbesondere Einzelf\u00e4lle, in denen eine Daten\u00fcbermittlung gem\u00e4\u00df SS 20 Abs. 4 Satz 3 unterblieben ist, sowie auf Verlangen der Kommission \u00fcber sonstige Einzelf\u00e4lle zu unterrichten. Ferner unterrichtet es \u00fcber den Erlass und die Einhaltung von Verwaltungsvorschriften sowie \u00fcber den Verfassungsschutz betreffende Eingaben einzelner B\u00fcrger (Petenten), sofern der Petent der Unterrichtung nicht widersprochen hat. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann von dem Innenministerium alle f\u00fcr ihre Kontrollaufgaben erforderlichen Ausk\u00fcnfte, Unterlagen, Aktenund Dateneinsicht, Stellungnahmen und den Zutritt zur Verfassungsschutzbeh\u00f6rde verlangen sowie bei besonderem Aufkl\u00e4rungsbedarf Bedienstete und Auskunftspersonen zum Sachverhalt befragen, sofern dem nicht \u00fcberwiegende \u00f6ffentliche (zum Beispiel Aufrechterhaltung des Nachrichtenzugangs) oder private Belange entgegenstehen; das Innenministerium hat dies vor der Parlamentarischen Kontrollkommission zu begr\u00fcnden. Die Parlamentarische Kontrollkommission kann ferner den Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutzbeauftragen, die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit einzelner Ma\u00dfnahmen, welche die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde durchgef\u00fchrt hat, zu \u00fcberpr\u00fcfen und der Kommission das Ergebnis der \u00dcberpr\u00fcfung mitzuteilen. Die Befugnisse des Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz richten sich nach dem Landesdatenschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern. Wird der Landesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz nach SS 26 Abs. 4 t\u00e4tig, so kann er von sich aus die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichten, wenn sich Beanstandungen ergeben, eine Mitteilung an die betroffene Person aber aus Geheimhaltungsgr\u00fcnden unterbleiben muss. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann mit der Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitglieder nach Anh\u00f6rung des Innenministeriums 188","im Einzelfall einen Sachverst\u00e4ndigen beauftragen, zur Wahrnehmung ihrer Kontrollaufgaben Untersuchungen durchzuf\u00fchren. Der Sachverst\u00e4ndige hat der Parlamentarischen Kontrollkommission \u00fcber das Ergebnis seiner Untersuchungen zu berichten; SS 28 Abs. 1 und 2 gelten entsprechend. (4) Die Angaben \u00fcber Ausgaben aus dem der Abteilung zugewiesenen Titel werden der Parlamentarischen Kontrollkommission im Ansatz vor Beratung des Haushaltsplanes zur Stellungnahme \u00fcberwiesen. Das Innenministerium unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber den Vollzug des Haushaltsplanes, soweit es die der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde zugewiesenen Titel betrifft. Abschnitt 5 Schlussvorschriften SS 30 Geltung des Landesdatenschutzgesetzes Bei der Erf\u00fcllung der Aufgaben nach SS 5 durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde finden SS 3 Abs. 2 und 3, SSSS 9, 10 Abs. 1 bis 4, SSSS 11, 13 Abs. 1 bis 4,6 und 7, SSSS 14, 15, 16, 18, 24 und 25 des Landesdatenschutzgesetzes keine Anwendung. SS 31 (aufgehoben) SS 32 In-Kraft-Treten, Au\u00dfer-Kraft-Treten (1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des SS 30 am Tag nach seiner Verk\u00fcndung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landesverfassungsschutzgesetz vom 18. M\u00e4rz 1992 (GVOBl. M-V S. 194) au\u00dfer Kraft. (2) SS 30 tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Landesdatenschutzgesetz in Kraft tritt. Der Tag des In-Kraft-Tretens ist vom Innenministeri189","um im Gesetzund Verordnungsblatt f\u00fcr Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu geben. Das vorstehende Gesetz wird hiermit verk\u00fcndet. Schwerin, den 11. Juli 2001 Der Ministerpr\u00e4sident Der Innenminister Dr. Harald Ringstorff Dr. Gottfried Timm 190","","","","194"],"title":"Verfassungsschutzbericht 2015","year":2015}
