{"file_url":"https://verfassungsschutzberichte.de/pdfs/vsbericht-hb-2007.pdf","jurisdiction":"Bremen","num_pages":143,"pages":["Der Senator Freie f\u00fcr Hansestadt Inneres und Sport Bremen Verfassungsschutzbericht 2007","-2Herausgeber: Der Senator f\u00fcr Inneres und Sport Contrescarpe 22-24, 28203 Bremen www.inneres.bremen.de Bremen, im Juni 2008","-3Vorwort Mit dem vorliegenden Jahresbericht gibt das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz einen Einblick in seine Arbeit und informiert die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber den Umfang verfassungsfeindlicher Bestrebungen in unserem Bundesland. Die hier dokumentierten Erkenntnisse des Landesamtes sollen es den zust\u00e4ndigen staatlichen Stellen und den politischen Gremien erm\u00f6glichen, gegebenenfalls Ma\u00dfnahmen zur rechtzeitigen Abwehr von Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung zu treffen. Zugleich soll die Ver\u00f6ffentlichung auch dazu beitragen, die politische Auseinandersetzung \u00fcber Ziele und Verhaltensweisen extremistischer Gruppierungen anzuregen und insbesondere auf der Basis der zusammengetragenen Fakten zu versachlichen. Ein Jahresbericht kann selbstverst\u00e4ndlich nicht f\u00fcr Interpretationen von tagesaktuellen Gefahrenlagen dienen. Er kann auch nicht allzu detaillierte Erkenntnisse ver\u00f6ffentlichen, die denen, die beobachtet werden, R\u00fcckschl\u00fcsse auf die Arbeit des Landesamtes erlauben. Aber der Bericht kann Hintergrundinformationen liefern und Aufmerksamkeit erzeugen f\u00fcr verfassungsfeindliche oder gar terroristische Entwicklungen in unserem Lande und deren Dimensionen skizzieren. Der diesj\u00e4hrige Verfassungsschutzbericht stellt in gewisser Weise ein Z\u00e4sur dar. Er dokumentiert die Arbeit eines Amtes, das seit Anfang dieses Jahres organisatorisch und personell neu aufgestellt wurde und dessen inhaltliche Schwerpunktsetzung noch nicht abgeschlossen ist. Diese Ver\u00e4nderungen werden sich erst im n\u00e4chsten Jahresbericht niederschlagen k\u00f6nnen. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesamtes f\u00fcr ihre Arbeit, die einen wichtigen Beitrag f\u00fcr die Auseinandersetzung mit dem Extremismus in unserem Lande darstellt. Ulrich M\u00e4urer Senator f\u00fcr Inneres und Sport","-4-","-5Inhaltsverzeichnis Seite I. Verfassungsschutz im Lande Bremen 6 II. Rechtsextremismus 13 1. \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD) 15 2. \"Deutsche Volksunion\" (DVU) 24 3. \"Neonazistische Szene\" 31 4. \"Rechtsextremistische Skinheads\" 36 5. Bewertung der aktuellen Situation des Rechtsextremismus in Bremen 40 III. Linksextremismus 42 1. \"Autonome Linksextremisten\" 44 2. \"DIE LINKE.\" / vormals \"Die Linkspartei.PDS\" 52 3. \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP) 57 4. \"Sozialistische Alternative\" (SAV) 58 5. \"Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union\" (FAU) 59 6. \"Rote Hilfe e.V.\" (RH) 61 7. \"GegenStandpunkt\" / vormals \"Marxistische Gruppe\" (MG) 62 8. \"Arbeiterbund f\u00fcr den Wiederaufbau der KPD\" (AB) 64 9. \"Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands\" (MLPD) 66 10. Bewertung der aktuellen Situation des Linksextremismus in Bremen 67 IV. Sicherheitsgef\u00e4hrdende und extremistische Bestrebungen von Ausl\u00e4ndern 68 1. \"Islamische Gemeinschaft Milli G\u00f6r\u00fcs e.V.\" (IGMG) 70 2. \"Partei Gottes\" (Hizb Allah) 79 3. \"Partei der Befreiung\" (Hizb ut-Tahrir / HuT) 81 4. \"Islamisches Kulturzentrum Bremen e.V.\" (IKZ) 84 5. \"Marokkanischer Verein Abu Bakr Moschee e.V.\" 86 6. \"Gemeinschaft f\u00fcr Verk\u00fcndigung und Mission\" (Tablighi Jama'at) 88 7. \"Volkskongress Kurdistans\" (Kongra Gel) / vormals \"Arbeiterpartei 90 Kurdistans\" (PKK) 8. \"Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front\" (DHKP-C) 97 9. \"Nationaler Widerstandsrat Iran\" (NWRI) / \"Volksmodjahedin Iran99 Organisation\" (MEK) 10. \"Befreiungstiger von Tamil Eelam\" (Liberation Tigers of Tamil Eelam / 102 LTTE) 11. Bewertung der aktuellen Situation sicherheitsgef\u00e4hrdender und 104 extremistischer Bestrebungen von Ausl\u00e4ndern V. Scientology-Organisation (SO) 106 VI. Geheimschutz 109 VII. Rechtsvorschriften 113 1. Bremisches Verfassungsschutzgesetz (BremVerfSchG) 113 2. Bremisches Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz (BremS\u00dcG) 129 Anhang 142 Straftaten mit erwiesener oder zu vermutender extremistischer Motivation 142","-6Verfassungsschutzbericht des Landes Bremen 2007 I. Verfassungsschutz im Lande Bremen Den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden ist durch das Grundgesetz und die Verfassungsschutzgesetze des Bundes und der L\u00e4nder die Aufgabe zugewiesen, verfassungsfeindliche sowie sicherheitsgef\u00e4hrdende Bestrebungen zu beobachten. \u00dcber die Ergebnisse der Arbeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden werden politisch Verantwortliche, aber auch die \u00d6ffentlichkeit unterrichtet, um einen \u00dcberblick \u00fcber die tats\u00e4chliche Bedrohung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung durch ihre Gegner zu erhalten. Der institutionelle Verfassungsschutz dient insofern als \"Fr\u00fchwarnsystem\". Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung z\u00e4hlen: - das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszu\u00fcben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen, - die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, - das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition, - die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung, - die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, - der Ausschluss jeder Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft und - die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (LfV) Bremen ist nach dem Gesetz \u00fcber die Zusammenarbeit des Bundes und der L\u00e4nder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes verpflichtet, im Nachrichtenverbund mit den","-7Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder und dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) zusammenzuarbeiten, denn verfassungsfeindliche Organisationen und Personen beachten bei ihren demokratiefeindlichen Aktivit\u00e4ten innerhalb der Bundesrepublik keine L\u00e4ndergrenzen. Demzufolge werden die grundlegenden Arbeitsergebnisse auch im f\u00f6derativen \u00c4mterverbund analysiert und einer gemeinsamen Bewertung zugef\u00fchrt. Die so gewonnenen Erkenntnisse sollen es den zust\u00e4ndigen Stellen erm\u00f6glichen, rechtzeitig erforderliche Ma\u00dfnahmen zur Abwehr von Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung zu treffen. Dies kann prim\u00e4r durch eine geistig-politische Auseinandersetzung mit den Zielen oder dem Verhalten extremistischer Gruppierungen geschehen. Aber auch das Verbot eines Vereins durch den zust\u00e4ndigen Innenminister/-senator oder einer Partei durch das Bundesverfassungsgericht kann als Folge des von den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden gelieferten Beweismaterials in Betracht kommen. Erkenntnisse des Verfassungsschutzes aus den gewaltbereiten extremistischen oder gar terroristischen Bereichen sowie der Spionageabwehr bilden nicht selten die Basis f\u00fcr staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden setzen sich mit Extremisten und dem Extremismus auseinander. Radikal und Radikalismus sind keine Arbeitsbegriffe f\u00fcr sie. Denn das Attribut radikal leitet sich vom lateinischen \"radix\" (Wurzel) her und beschreibt das politische Ziel, eine Gesellschaft grundlegend zu ver\u00e4ndern. Der Begriff beschreibt dabei nur die Entschlossenheit und Konsequenz des politischen Handelns, aber keine bestimmte inhaltliche Richtung. Das Attribut extrem hingegen ist vom lateinischen extremus (\u00e4u\u00dferster, letzter, \u00fcbersteigert) abgeleitet. Der Begriff beruht auf der Idee eines politischen Spektrums, das eine Mitte und R\u00e4nder besitzt. Er bestimmt das gemeinte Verhalten und Denken als Gegensatz zu einem gesellschaftlich und staatlich etablierten Demokratieverst\u00e4ndnis, das er damit als Normalit\u00e4t definiert. Er kennzeichnet eine Politik als \"\u00e4u\u00dferen Rand\", von dem eine Gef\u00e4hrdung dieser Normalit\u00e4t ausgehen k\u00f6nnte.","-8Das LfV Bremen ist wie alle Verfassungsschutzbeh\u00f6rden nur beobachtend und unterrichtend t\u00e4tig. Ihm stehen polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse nicht zu. Es darf mit Polizeidienststellen organisatorisch nicht verbunden werden und diese auch im Wege der Amtshilfe nicht um Ma\u00dfnahmen ersuchen, zu denen es selbst nicht befugt ist. Gleichwohl arbeiten Verfassungsschutzund Polizeibeh\u00f6rden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, der \"Zusammenarbeitsrichtlinien\", eng zusammen. Demnach ist der Verfassungsschutz kein willk\u00fcrlich agierender \"Geheimdienst\", sondern ein Inlandsnachrichtendienst, der an Recht und Gesetz gebunden ist. Die nachrichtendienstliche Auspr\u00e4gung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden ergibt sich vorrangig aus dem Umstand, dass sie nicht dem Strafverfolgungszwang (Legalit\u00e4tsprinzip) unterliegen, sondern nach dem Opportunit\u00e4tsprinzip handeln. Zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben d\u00fcrfen sie Mittel und Instrumente einsetzen, die der geheimen, von Betroffenen nicht wahrnehmbaren, Nachrichtenbeschaffung dienen. Beispiele f\u00fcr diese \"nachrichtendienstlichen Mittel\" sind: - Einsatz von Vertrauensleuten (VM) - Observation - geheimes Fotografieren sowie - Tarnma\u00dfnahmen, mit denen verdeckt werden soll, dass der Verfassungsschutz t\u00e4tig ist. Dar\u00fcber hinaus darf der Verfassungsschutz im Einzelfall unter engen, gesetzlich normierten Voraussetzungen den Briefund Fernmeldeverkehr \u00fcberwachen. Die meisten Informationen werden aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen (Parteiprogramme, Flugbl\u00e4tter, Publikationen, \u00f6ffentliche Veranstaltungen) gewonnen. Neben der Bewertung extremistischer und terroristischer Bestrebungen ist auch die Spionageabwehr, d.h. das Erkennen und Verhindern geheimdienstlicher T\u00e4tigkeiten fremder Nachrichtendienste, eine origin\u00e4re Aufgabe des Verfassungsschutzes.","-9Obwohl sich ehemals feindlich gegen\u00fcberstehende Staaten einander angen\u00e4hert haben, stellt Deutschland nach wie vor ein Aufkl\u00e4rungsziel f\u00fcr eine Vielzahl von Nachrichtendiensten fremder Staaten dar. Daf\u00fcr spricht der hohe Anteil von Mitarbeitern ausl\u00e4ndischer Nachrichtendienste, die an halbstaatlichen oder staatlichen Vertretungen (Legalresidenturen) der jeweiligen L\u00e4nder in Deutschland eingesetzt sind. Die nachrichtendienstlichen Aktivit\u00e4ten, die sich gegen die Interessen Deutschlands richten, umfassen neben den \"klassischen\" Gebieten der Spionage, d.h. Informationsbeschaffung aus den Bereichen Politik, Milit\u00e4r, Wirtschaft, Wissenschaft und Technik, auch die Aussp\u00e4hung und Unterwanderung von Personen und Gruppen, die in Deutschland leben und in Opposition zur Regierung ihres Heimatlandes stehen. Daneben gilt es, Beschaffungsaktivit\u00e4ten der um Proliferation bem\u00fchten Staaten zu verhindern. Proliferation bedeutet die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen bzw. der zu ihrer Herstellung verwendeten Produkte, einschlie\u00dflich des daf\u00fcr erforderlichen Know-hows sowie von entsprechenden Waffentr\u00e4gersystemen. Das Land Bremen ist ein bedeutender Standort f\u00fcr Luft-, Raumfahrtund Automobilindustrie sowie f\u00fcr Wissenschaft und Forschung. Seine beiden in Bremen und Bremerhaven befindlichen Seeh\u00e4fen sind vor Ausforschung fremder Geheimdienste besonders zu sch\u00fctzen. Zunehmende Bedeutung nach dem 11. September 2001 haben die Mitwirkungsaufgaben erlangt. Die Anzahl der Personen\u00fcberpr\u00fcfungen bei Regelanfragen (Einb\u00fcrgerungen und Aufenthaltsgenehmigungen) hat 2007 abgenommen. Die entsprechenden Vergleichszahlen sind im Abschnitt V \"Geheimschutz\" nachzulesen. Der Verfassungsschutz ist an die Gesetze und an rechtsstaatliche Ma\u00dfst\u00e4be gebunden. Als Rechtsgrundlage kommen hier insbesondere das Gesetz \u00fcber den Verfassungsschutz im Lande Bremen, das 2006 voll-","- 10 - st\u00e4ndig novelliert wurde, sowie das Bundesverfassungsschutzgesetz zum Tragen. Das LfV Bremen unterliegt in seiner Arbeit der Aufsicht durch den Senator f\u00fcr Inneres und Sport, der der Bremischen B\u00fcrgerschaft politisch verantwortlich ist. Die parlamentarische Kontrolle des LfV wird von einer speziell f\u00fcr diesen Zweck konstituierten \"Parlamentarischen Kontrollkommission\" (PKK) ausge\u00fcbt. Besch\u00e4ftigte und Haushalt des LfV Bremen Besch\u00e4ftigte Das Besch\u00e4ftigungsvolumen umfasste 2007 39,4 Vollzeiteinheiten (2006: 41,7). Haushalt Im Haushaltsjahr 2007 wurden f\u00fcr Personal 1.677.298 EURO (2006: 1.799.041 EURO) und f\u00fcr Sachmittel 478.524 EURO (2006: 472.819 EURO) ausgegeben. Die investiven Ausgaben betrugen 2007 78.166 EURO (2006: 79.697 EURO). Das Gesamtausgabevolumen lag 2007 bei 2.233.988 EURO (2006: 2.351.557 EURO). Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz Bremen ist zu erreichen unter: Anschrift: Flughafenallee 23 28199 Bremen Postadresse: Postfach 286157 28361 Bremen Telefon: 0421/5377-0 Fax: 0421/5377-195 E-Mail: office@lfv.bremen.de Internet: http://www.inneres.bremen.de","- 11 - Beobachtungsschwerpunkte im Jahr 2007 Auch im Jahr 2007 stand die Beobachtung des islamistischen Spektrums aufgrund der weltweit anhaltenden Attentate und Terroranschl\u00e4ge mit islamistischem T\u00e4terprofil im Vordergrund. Dass Anschl\u00e4ge insbesondere in Regionen wie dem Nahen und Mittleren Osten ausge\u00fcbt wurden, \u00e4ndert nichts an der Tatsache, dass auch westliche Staaten dieser Bedrohung ausgesetzt sind. Die gescheiterten \"Kofferbomben\"-Anschl\u00e4ge im Sommer 2006 auf zwei Regionalz\u00fcge in Nordrhein-Westfalen, die Festnahme von drei Personen im September 2007 im Sauerland wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags in Deutschland sowie die Anschl\u00e4ge der zur\u00fcckliegenden Jahre mit hunderten Todesopfern und Verletzten wie beispielsweise in London, Madrid und Istanbul vergegenw\u00e4rtigen uns dies. Auch andere gewaltgeneigte ausl\u00e4ndische Organisationen, die in ihren Herkunftsl\u00e4ndern terroristische und in der Bundesrepublik kriminelle Aktivit\u00e4ten entwickeln, stehen im Fokus des Bremer Verfassungsschutzes. So z.B. die separatistisch ausgerichtete \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK), die sich mehrmals umbenannt hat und jetzt \"Volkskongress Kurdistans\" (Kongra Gel) hei\u00dft. F\u00fcr ihren bewaffneten Kampf im S\u00fcdosten der T\u00fcrkei rekrutiert sie in Europa junge Kurden und treibt f\u00fcr diese Zwecke \"Spendengelder\" ein. Nach wie vor stehen Bestrebungen rechtsextremistischer Personen und Organisationen, die antij\u00fcdische und ausl\u00e4nderfeindliche Ressentiments bedienen, sowie gewaltt\u00e4tige Aktionen autonomer linksextremistischer Gruppierungen, die sich gegen den Kernbereich des Grundgesetzes richten, im Zentrum der Bremer Verfassungsschutzarbeit. Die Aufkl\u00e4rungspriorit\u00e4ten des Landesamtes wurden im Einklang mit den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder bestimmt. Die extremistischen und sicherheitsgef\u00e4hrdenden Komplexe weisen bundesweit nur minimale, meist regional bedingte Abweichungen auf.","- 12 - Im vorliegenden Bericht finden nicht alle Beobachtungsobjekte des LfV Bremen und auch nicht alle Ereignisse des Jahres 2007 Erw\u00e4hnung.","- 13 - II. Rechtsextremismus Der Rechtsextremismus in Deutschland weist keine gefestigte einheitliche Ideologie auf. Gemein ist den rechtsextremistischen Bestrebungen die \u00dcberzeugung von der \"Ungleichheit der Menschen\". Sie streben eine totalit\u00e4re politische Ordnung an, in der die Rechte des Individuums aufgehoben werden. Damit stehen sie im krassen Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes. Kennzeichnend f\u00fcr rechtsextremistische Bestrebungen sind u.a. folgende Merkmale: * Nationalismus als \u00dcberh\u00f6hung des eigenen Volkes und der eigenen Nation, mit dem oft ein Feindbild gegen\u00fcber anderen Staaten aufgebaut wird. * Menschenverachtende, aggressive Fremdenfeindlichkeit bis hin zum Rassismus und Antisemitismus. * Vorstellungen von Staat und Nation, in denen die Interessen der Volksgemeinschaft \u00fcber die Rechte der Individuen gestellt werden (v\u00f6lkischer Kollektivismus). * Ausrichtung an autorit\u00e4ren und totalit\u00e4ren Politikmodellen (F\u00fchrerprinzip) ohne die wesentlichen Kontrollelemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. * Die Leugnung oder Relativierung der Verbrechen des NSRegimes, Glorifizierung von Funktionstr\u00e4gern des Nationalsozialismus, wie des ehemaligen Hitler-Stellvertreters Rudolf He\u00df, sowie \"gebietsrevisionistische\" Forderungen. * Die systematische Diffamierung unseres demokratischen Rechtsstaates und seiner Repr\u00e4sentanten. Deutsche Politiker werden als \"Erf\u00fcllungsgehilfen fremder M\u00e4chte\", insbesondere der USA, bezeichnet. Diese Merkmale sind nicht gleichm\u00e4\u00dfig bei allen Rechtsextremisten feststellbar. Der Rechtsextremismus stellt kein einheitliches Gef\u00fcge dar und tritt mit unterschiedlicher Auspr\u00e4gung nationalistischer, rassistischer und antisemitischer Weltanschauung in Erscheinung.","- 14 - Dabei wird das diffuse Weltbild der gewaltbereiten Rechtsextremisten, zu denen insbesondere rechtsextremistische Skinheads z\u00e4hlen, von fremdenfeindlichen oder rassistischen Ressentiments gepr\u00e4gt. Sie treten durch spontane Gewalttaten und aggressive, volksverhetzende Musik in Erscheinung. Von der rechtsextremistischen Skinheadszene heben sich die Neonazis durch eine st\u00e4rker ausgepr\u00e4gte politische Aktivit\u00e4t ab, obwohl die Grenzen teilweise flie\u00dfend sind. Eindeutig ist ihre Orientierung an einem nationalistischen und rassistischen \"F\u00fchrerstaat\" nach dem Vorbild des Dritten Reiches. Die rechtsextremistischen Parteien vertreten dagegen Positionen, die den nationalistischen Staat unter Abwertung von Menschenund B\u00fcrgerrechten zum obersten Prinzip erheben. Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung werden in unterschiedlicher Intensit\u00e4t von allen rechtsextremistischen Bestrebungen missachtet. Im Jahr 2007 gab es in Deutschland mehr als 180 rechtsextremistische Organisationen und Personenzusammenschl\u00fcsse. Vor diesem Hintergrund wurden im Land Bremen u.a. folgende Parteien und Gruppierungen beobachtet:","- 15 - 1. \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD) Gegr\u00fcndet: 1964 Mitglieder: Deutschland: ca. 7.200 (2006: ca. 7.000) Land Bremen: ca. 60 (unver\u00e4ndert, wie 2006) Organisation / Der NPD-Landesverband besteht aus den Kreisverb\u00e4nden Struktur: Bremen-Stadt und Bremerhaven. Dem Kreisverband Bremen-Stadt ist eine \"NPDJugendgruppe\" angegliedert. Medien: \"Deutsche Stimme\" (bundesweite Monatsschrift), Die Kreisverb\u00e4nde Bremen und Bremerhaven sowie die \"Jugendgruppe\" haben eigene Internetseiten. Entwicklung Die 1964 gegr\u00fcndete NPD war \u00fcber viele Jahre die einzige rechtsextremistische Partei und hatte bundesweit bis zu 28.000 Mitglieder. Nach Erfolgen bei Landtagswahlen (in der Bremischen B\u00fcrgerschaft war sie von 1967-1971 vertreten; Wahlergebnis: 8,8 %) verfehlte sie bei der Bundestagswahl 1969 mit 4,3 % der Stimmen den Einzug in das Parlament. Nach dieser Niederlage wurde sie in den folgenden Jahrzehnten weitgehend bedeutungslos. Ihre Mitgliederzahl reduzierte sich bundesweit auf ca. 3.500 bis zum Jahr 1996. Eine Wandlung der Partei vollzog sich 1996 mit der Wahl von Udo VOIGT zum Bundesvorsitzenden. Die NPD \u00f6ffnete sich nun f\u00fcr Angeh\u00f6rige der Neonaziund Skinheadszene. Das in dieser Phase vom Bundesvorstand ausgegebene \"Drei-S\u00e4ulen-Konzept\": \"Kampf um die Stra\u00dfe / Kampf um die K\u00f6pfe / Kampf um die Stimmen\" machte die NPD seitdem zu der aktivsten Bewegung im rechtsextremistischen Spektrum. Die Einstellung des gegen sie eingeleiteten Verbotsverfahrens im Jahr 2003 wertete die NPD als \"Aufbruchsignal f\u00fcr Deutschland\" und bot sich selbst als die \"nationale Alternative, auf die das Land wartet\", an. Mit dem Einzug in den Landtag von Sachsen 2004 erg\u00e4nzte sie das \"Drei-S\u00e4ulenKonzept\" um den \"Kampf um den organisierten Willen\" und strebt dadurch die Konzentration \"aller nationalen Kr\u00e4fte\" zu einer \"Volksfront von Rechts\" an mit dem Ziel, die Macht zu erlangen.","- 16 - Als Teil dieser \"Volksfront\" stellt sich auch der \"Deutschland-Pakt\" zwischen der NPD und der \"Deutschen Volksunion\" (DVU) dar. Darin haben am 15. Januar 2005 der NPD-Vorsitzende Udo VOIGT und der Vorsitzende der DVU, Dr. Gerhard FREY, eine zun\u00e4chst bis zum Jahr 2009 geltende Kooperation beider Parteien festgeschrieben, um bei Wahlen auf Europa-, Bundesund Landesebene nicht gegeneinander anzutreten, jedoch wechselseitig die Listen der NPD und der DVU f\u00fcr die jeweils andere Partei zu \u00f6ffnen. Bei der Landtagswahl 2006 in Mecklenburg-Vorpommern zog die NPD mit einem Stimmenanteil von 7,3 % und sechs Abgeordneten in ein weiteres Landesparlament ein. Zwei der Abgeordneten kommen aus der Neonaziszene. Dar\u00fcber hinaus ist die NPD inzwischen auch in mehrere Kommunalvertretungen eingezogen. Mit einem aktionistischen Politikstil und einer Vielzahl von Demonstrationen und Kundgebungen erreichte sie \u00f6ffentliche Wahrnehmung und konnte damit - wie auch vorrangig gewollt - junge Menschen ansprechen. Parteiveranstaltungen werden h\u00e4ufig von einem musikalischen Rahmenprogramm mit Skinhead-Bands und rechtsextremistischen Liedermachern begleitet, das insbesondere an Jugendliche und Heranwachsende gerichtet ist. Die Zusammenarbeit mit Neonazis wurde auch 2007 fortgesetzt. Auf ihrer Internetseite erkl\u00e4rte die NPD, die \"Volksfront von Partei und unabh\u00e4ngigen Nationalisten\" sei festgef\u00fcgt und habe Erfolge m\u00f6glich gemacht. Aktionsbereitschaft und Kampagnef\u00e4higkeit des \"nationalen Widerstandes\" h\u00e4tten eine neue Qualit\u00e4t erreicht. Neonazis bekleiden weitere F\u00fchrungsfunktionen im Bundesverband und in Landesverb\u00e4nden. So wurde im Februar mit J\u00fcrgen RIEGER einer der schillerndsten Protagonisten der Neonaziszene zum Landesvorsitzenden der Hamburger NPD gew\u00e4hlt. Die NPD avancierte 2007 mit 7.200 Mitgliedern zur st\u00e4rksten rechtsextremistischen Partei.","- 17 - Ideologische Ausrichtung Die NPD ist eine rassistisch, fremdenfeindlich und antisemitisch ausgerichtete Partei, die als Ziel die Beseitigung des demokratischen Rechtsstaates anstrebt. Sie versteht sich als \"idealistische deutsche Erneuerungsbewegung, die der noch unter dem Schutt der Zeit liegenden Volksgemeinschaft den Weg ebnen wird\". Nach ihrer \u00dcberzeugung hat sich das Individuum den Interessen einer \"Volksgemeinschaft\" unterzuordnen. Mitglied dieses \"v\u00f6lkischen Kollektivs\" kann aber nur derjenige sein, dessen \"Blut deutsch\" ist. Durch eine beabsichtigte totalit\u00e4re \"Volksherrschaft\" werden Ausl\u00e4nder, Andersdenkende und Minderheiten ausgegrenzt. Mit dieser Sichtweise greift die NPD einen Kernpunkt der Ideologie des Nationalsozialismus auf. Die NPD betrachtet sich als sozialrevolution\u00e4re Partei mit antikapitalistischer Diktion und fordert einen \"revolution\u00e4ren Nationalismus statt Globalkapitalismus\" und eine \"Volksgemeinschaft statt Globalisierungswahn\". Nur eine \"Volksgemeinschaft\" k\u00f6nne sich erfolgreich gegen die \"b\u00f6sen M\u00e4chte\" - USA, Israel und \"die Juden\" - wehren. Der deutschen Regierung wird in diesem Zusammenhang eine \"Vasallenmentalit\u00e4t\" gegen\u00fcber den USA und \"bestimmten j\u00fcdischen Interessenvertretern\" unterstellt. Die NPD sch\u00fcrt Zukunfts\u00e4ngste, wie Arbeitsplatzverlust oder \"\u00dcberfremdung\", in der Bev\u00f6lkerung und bietet sich als vermeintlich \"demokratische Partei\" an, die sich um die Bed\u00fcrfnisse des \"einfachen Menschen\" k\u00fcmmert und \"sozial Entrechtete vertritt\". Sie versteht sich als Kopf einer breiten sozialen Protestbewegung unter der Maxime \"Sozial geht nur national\", die gemeinsam mit Neonazis und Skinheads auch in \u00f6ffentlichen Aufm\u00e4rschen das Ziel der \"\u00dcberwindung des Systems\" verfolgt. Dabei versucht sie, durch ein b\u00fcrgerlich-ziviles Auftreten \"die Mitte des Volkes, das wahre Deutschland und die Zukunft\" zu repr\u00e4sentieren.","- 18 - Landesverband Bremen Der Bremer NPD-Landesverband mit seinen Kreisverb\u00e4nden BremenStadt und Bremerhaven sowie der \"NPD-Jugendgruppe\" des Kreisverbandes Bremen-Stadt konnte, entgegen eigener Darstellung, seinen ca. 60 Personen umfassenden Mitgliederstand nicht ausbauen. Ein eigenes Parteib\u00fcro existiert nicht. Mitgliedertreffen finden in Gastst\u00e4tten oder Privatwohnungen statt. Das von der Parteif\u00fchrung initiierte \"Volksfront-Konzept\" wird vom Bremer Landesverband im vollen Umfang mitgetragen. Seit 2006 \u00fcbernahmen Angeh\u00f6rige der Neonaziund Skinheadszene Funktionen im Landesverband und in den Kreisverb\u00e4nden. Diese Entwicklung setzte sich auch im Jahre 2007 fort. So wurde im Februar auf der Jahreshauptversammlung des Kreisverbandes Bremen-Stadt der bisherige Vorsitzende, ein einschl\u00e4gig vorbestrafter Neonazi, im Amt best\u00e4tigt. Ihm zur Seite steht nun als Stellvertreter ein gewaltbereiter junger Neonazi, der dar\u00fcber hinaus auch Vorsitzender der \"NPD-Jugendgruppe\" des Kreisverbandes Bremen-Stadt ist. Im April gab der Bremer Landesverband unter der \u00dcberschrift \"Schulterschluss mit freien Kr\u00e4ften! NPD-Bremerhaven unter neuer F\u00fchrung\" auf seiner Internetseite die Wahl eines neuen Vorsitzenden im Kreisverband Bremerhaven bekannt, der \"(...) bisher erfolgreich im freien Nationalen Spektrum in Bremen und Bremerhaven gewirkt hatte. Er k\u00fcndigte an, auch in Zukunft freie Kr\u00e4fte in die Arbeit der NPD mit einzubeziehen, um somit, noch st\u00e4rker als bisher, eine wirkliche Volksfront der nationalen Opposition in Bremerhaven zu bilden.\" Der neue Kreisvorsitzende, ein gewaltbereiter Skinhead, verlegte im Vorjahr seinen Wohnsitz von Bremen nach Bremerhaven. Unter seiner F\u00fchrung sammelten sich dort ca. zehn - bisher unorganisierte - Neonazis und gewaltbereite Skinheads in einer Gruppe unter der Bezeichnung \"Backstreet Skinheads\". Mitglieder dieser Gruppe nehmen sporadisch an Ver-","- 19 - anstaltungen des Bremer NPD-Landesverbandes und Demonstrationen und Kundgebungen norddeutscher Neonazis teil. Im Juni wurde auf dem Landesparteitag der seit 2003 amtierende Landesvorsitzende Horst G\u00d6RMANN in seinem Amt best\u00e4tigt. Zu seinem neuen Stellvertreter wurde der Bremerhavener Kreisvorsitzende gew\u00e4hlt. Mit der \u00dcbernahme von Funktionen durch Neonazis und Skinheads ging auch eine Steigerung \u00f6ffentlichkeitswirksamer Aktionen, insbesondere des NPD-Kreisverbandes Bremen-Stadt, einher. Die \"NPD-Jugendgruppe\" setzte die im Sommer 2006 begonnene Reihe von NPD-Informationsst\u00e4nden in Bremen auch im ersten Halbjahr fort. Dabei sahen sich die Betreuer der St\u00e4nde wiederholt mit - zum Teil handgreiflichen - Protesten des politischen Gegners konfrontiert. Unter anderem aus diesen Anl\u00e4ssen wurde auf Initiative des Vorsitzenden der \"NPD-Jugendgruppe\" ein \"Bremer B\u00fcndnis keine Gewalt\" gegr\u00fcndet, das von NPD-Gliederungen, Neonazis und Skinheads unterst\u00fctzt wird und \"\u00fcber linksextreme Gewalttaten und deren Hintergr\u00fcnde aufkl\u00e4ren\" soll. Das \"B\u00fcndnis\" unterh\u00e4lt eine eigene Internetseite. Mit der Gr\u00fcndung dieses \"B\u00fcndnisses\" versuchen Teile der rechtsextremistischen Bremer Szene, die eigene Gewaltbereitschaft zu negieren und sich selbst ausschlie\u00dflich als \"Opfer\" darzustellen. Mit der Absicht, den Tod des kleinen Bremer Jungen \"Kevin\" in ihrem Sinne zu instrumentalisieren, f\u00fchrten Mitglieder dieses \"B\u00fcndnisses\" am 20. Januar in Bremen-Osterholz eine \"Mahnwache\" unter dem Motto \"Warum wollt ihr nicht kapieren, Kinderm\u00f6rder kann man nicht therapieren\" durch. Die Veranstaltung mit ca. 20 Teilnehmern aus Reihen der NPD, Neonaziund Skinheadszene richtete sich gegen die psychiatrische Behandlung des Ziehvaters und mutma\u00dflich Verantwortlichen f\u00fcr den Tod des kleinen Kevin. Die \"Mahnwache\" der Rechtsextremisten wurde von","- 20 - einer gruppen\u00fcbergreifenden Protestkundgebung mit ca. 300 Teilnehmern begleitet. Unter dem Motto \"Aufmucken gegen Rechts? - nein danke! - linke Gewalt stoppen\" f\u00fchrte das \"Bremer B\u00fcndnis\" am 22. September in Weyhe/Niedersachsen eine \u00f6ffentliche Versammlung mit Aufzug durch, an der sich ca. 40 Rechtsextremisten aus Bremen und der regionalen nieders\u00e4chsischen Szene beteiligten. Die Demonstration richtete sich gegen die von Weyher Antifaschisten ausgerichtete j\u00e4hrliche Veranstaltung \"Aufmucken gegen Rechts\". Die Beteiligung blieb weit hinter den Erwartungen zur\u00fcck. Neben der Ausrichtung eigener Veranstaltungen beteiligte sich der Bremer NPD-Landesverband auch an \u00fcberregionalen Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene. Um der eigenen Klientel gerecht zu werden, bevorzugte er dabei Kundgebungen und Demonstrationen, die gemeinsam von der NPD und \"Freien Kr\u00e4ften\" getragen wurden. So beteiligten sich Mitglieder des Landesverbandes u.a. an: * Einer Demonstration der Hamburger NPD und \"Freier Nationalisten\" mit ca. 50 Teilnehmern am 10. Februar in Hamburg gegen den Bau einer Moschee im Stadtteil Hamburg-Bergedorf. Nach dem Aufzug hie\u00df es in einem Bericht auf der Internetseite des Bremer Landesverbandes: \"Der Islamismus oder islamisch gepr\u00e4gte Staaten k\u00f6nnen unter Umst\u00e4nden \u00e4u\u00dfere Freunde Deutschlands sein. Der Islam im Inneren unseres Vaterlandes ist aber zweifelsohne unser Feind. Er kann uns aber nur dann besiegen, wenn das deutsche Volk nicht mehr bereit ist, um seinen Lebensraum und sein v\u00f6lkisches \u00dcberleben zu k\u00e4mpfen.\" * Einer Spontandemonstration von NPD-Mitgliedern und \"Freien Nationalisten\" aus Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Th\u00fcringen und Niedersachsen am 2. Juni in L\u00fcneburg. Die ca. 300 Teilnehmer waren urspr\u00fcnglich auf der Anreise zu einer Demonstration gegen den \"G8-Gipfel\" in Mecklenburg-Vorpommern. Als sie vom Verbot des geplanten Aufzuges erfuhren, fanden sie sich in L\u00fcneburg zu einem Aufzug mit Kundgebungen und Redebeitr\u00e4gen von NPD-","- 21 - Funktion\u00e4ren und Wortf\u00fchrern des neonazistischen Lagers ein. Die Polizei f\u00fchrte Personenfeststellungen durch. * Einer Demonstration von NPD und \"Freien Nationalisten\" am 14. Juli in L\u00fcneburg unter dem Motto \"Keine Demonstrationsverbote - Meinungsfreiheit erk\u00e4mpfen!\". Etwa 150 Rechtsextremisten aus norddeutschen Bundesl\u00e4ndern richteten ihren Protest insbesondere gegen die Polizeima\u00dfnahmen vom 2. Juni in L\u00fcneburg. In Redebeitr\u00e4gen wandten sich NPD-Funktion\u00e4re und Neonazis gegen eine vermeintliche staatliche Repressionspolitik. Der Bremer NPD-Landesverband war weder an Planungen noch an den Ausgestaltungen \u00fcberregionaler Veranstaltungen beteiligt. Bremer Funktion\u00e4re lieferten auch keine Redebeitr\u00e4ge. Bei internen Informationsveranstaltungen, zu denen auch Mitglieder der DVU sowie Neonazis und Skinheads eingeladen werden, l\u00e4sst der Bremer Landesverband vornehmlich \"Parteiprominenz\" anderer Landesverb\u00e4nde als Referenten auftreten. So trat am 7. September der Fraktionsvorsitzende der NPD im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Udo PAST\u00d6RS, in einer Bremer Gastst\u00e4tte vor ca. 60 Rechtsextremisten mit einem Vortrag \u00fcber die \"Gefahren der Globalisierung\" auf. Der Landesverband berichtete auf seiner Internetseite \u00fcber die Veranstaltung unter der \u00dcberschrift \"Deutliche Abrechnung mit Multikulti und Globalisierung\". Demnach habe PAST\u00d6RS angeprangert, dass \"(...) die nationale Identit\u00e4t des deutschen Volkes im immer st\u00e4rkeren Ma\u00dfe auf dem Altar internationaler Machtinteressen geopfert werde. Mit dem Ausverkauf der deutschen Wirtschaft gehe der Verrat an deutschen Werten und Eigenst\u00e4ndigkeiten einher. Die zunehmende \u00dcberfremdung deutscher Gro\u00dfst\u00e4dte sei das offenkundigste Zeichen f\u00fcr diese Entwicklung.\" Weiter wurde ausgef\u00fchrt: \"Als die Schuldigen f\u00fcr diesen Verfall der politischen Moral habe PAST\u00d6RS die etablierten Parteien und ihre drittklassigen F\u00fchrungsriegen benannt. Die hilflosen Reaktionen der herrschenden Kr\u00e4fte gegen die NPD zeigten, dass diese Herrschaften mit dem","- 22 - R\u00fccken zur Wand st\u00fcnden. Deshalb laute die Devise f\u00fcr Nationaldemokraten: Her mit der Macht!\" Der Bremer Landesverband wertete die Veranstaltung \"als einen weiteren Erfolg der Bremer NPD im Kampf um die K\u00f6pfe und Seelen der Menschen in dieser Stadt\". Bei der gemeinsamen \"Jahresabschlussfeier von Bremer NPD und DVU\" am 9. Dezember in einer Bremer Gastst\u00e4tte forderte Andreas MOLAU, Spitzenkandidat der NPD bei der Wahl zum nieders\u00e4chsischen Landtag im Januar 2008, als Gastredner dazu auf, \"Multikulti-Wahnsinn, Globalisierung und der Zerst\u00f6rung von Tradition und Familie entschlossen entgegenzutreten.\" Mit der gemeinsamen \"Jahresabschlussfeier\" versuchten die Bremer Landesverb\u00e4nde von NPD und DVU, offenbar eine Wiederann\u00e4herung zu signalisieren. In der Bremer NPD war es im Fr\u00fchjahr zu heftigen Verstimmungen gekommen, weil die DVU bei ihrer - zwischen beiden Parteien vereinbarten - Kandidatur zur B\u00fcrgerschaftswahl am 13. Mai kein NPD-Mitglied auf ihren Kandidatenlisten nominiert hatte. Mit unverhohlener Kritik begleitete daher der NPD-Landesverband unmittelbar nach der Wahl die Stimmenverluste der DVU in ihrer \"Hochburg\" Bremerhaven. Im Gastkommentar eines Bremer Neonazis auf der Internetseite der Bremer NPD hei\u00dft es: \"Der pers\u00f6nliche Kontakt zum W\u00e4hler wurde nicht gesucht. Ein Stra\u00dfenwahlkampf w\u00e4re auch nicht m\u00f6glich gewesen, weil die DVU-Mitglieder daf\u00fcr in der Regel zu alt sind und die angebotene Unterst\u00fctzung seitens der NPD von Dr. Frey torpediert wurde.\" \"Weil die DVU aufgrund ihres \u00fcberalterten Personals keinen derartigen Wahlkampf f\u00fchren kann, h\u00e4tte sie auf ihren B\u00fcndnispartner, die NPD, zur\u00fcckgreifen m\u00fcssen. Und da die DVU nicht nur nehmen kann, sondern auch geben mu\u00df, h\u00e4tte sie ihre Landesliste f\u00fcr deren Kandidaten \u00f6ffnen m\u00fcssen.\" Zum Parteiaustritt des Bremerhavener DVU-Spitzenkandidaten Siegfried TITTMANN am 17. Juli und dessen Entschluss, die Mandate in der Bremischen B\u00fcrgerschaft und der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung zu behalten, wird auf der Internetseite angef\u00fchrt:","- 23 - \"Bei der Bremer NPD, wie verschiedentlich gemutma\u00dft, wird f\u00fcr ihn jedenfalls kein Platz sein. Dort werden Mitstreiter gesucht, die dienen k\u00f6nnen, und dabei nicht ausschlie\u00dflich an sich selbst denken.\" Gleichzeitig signalisierte man der DVU aber auch die Bereitschaft zum Neubeginn der beiderseitigen Beziehungen, unter der Bedingung, \"(...) dass die DVU zuk\u00fcnftig nicht mehr nur an kurzfristigen Wahlerfolgen ohne nachhaltige Wirkung interessiert ist und sich stattdessen mehr als bisher am Drei-S\u00e4ulen-Konzept der NPD (Kampf um die Stra\u00dfe, Kampf um die K\u00f6pfe, Kampf um die Parlamente) orientieren will, werden die Bremer Nationaldemokraten dem nicht im Wege stehen.\" Dem Bremer NPD-Landesverband ist es bei stagnierender Mitgliederzahl gelungen, insbesondere Neonazis und Skinheads in seine Aktivit\u00e4ten einzubinden. Eigene \u00f6ffentliche Aktionen hatten dabei nur lokale Ausstrahlung. Bei Beteiligungen an \u00fcberregionalen Veranstaltungen nimmt der Bremer Landesverband lediglich eine \"Mitl\u00e4uferrolle\" ein. Impulse zur Ausgestaltung solcher Veranstaltungen gehen vom Bremer Landesverband nicht aus.","- 24 - 2. \"Deutsche Volksunion\" (DVU) Gegr\u00fcndet: 1971 als Verein DVU e.V. 1987 als DVU - Liste D 1991 in DVU umbenannt Mitglieder: Deutschland: ca. 7.000 (2006: ca. 8.500) Land Bremen: ca. 120 (2006: ca. 145) Organisation / Der DVU-Landesverband besteht aus den Kreisverb\u00e4nStruktur: den Bremen und Bremerhaven. Medien: \"Nationalzeitung/Deutsche Wochenzeitung\" (NZ) erscheint bundesweit. Der Bremer Landesverband unterh\u00e4lt eine Internetseite. Entwicklung Die 1987 als Partei gegr\u00fcndete \"Deutsche Volksunion\" (DVU) mit Sitz in M\u00fcnchen musste einen weiteren Mitgliederr\u00fcckgang hinnehmen. Der Mitgliederschwund ist teils altersbedingt, aber auch auf eine fehlende Jugendarbeit der Partei, die keine Jugendorganisation unterh\u00e4lt, zur\u00fcckzuf\u00fchren. Gr\u00fcnder, bislang einziger Vorsitzender und Gro\u00dffinanzier der Partei ist der M\u00fcnchener Verleger Dr. Gerhard FREY. Mit seiner Finanzkraft und seinem autorit\u00e4ren F\u00fchrungsstil dominiert er die Partei v\u00f6llig. Die beispiellose Konzentration aller wesentlichen Parteifunktionen auf seine Person bedingt zwangsl\u00e4ufig das Fehlen innerparteilicher Demokratie. Folglich existieren nur formal funktionierende Parteistrukturen in allen Bundesl\u00e4ndern. Eine wirkliche aktive Mitgestaltung der Basis an der sachpolitischen Willensbildung ist nicht erkennbar. Bei Funktionsbesetzungen wird einzig die Treue zu FREY als Auswahlkriterium gewertet. Auf dem Bundesparteitag am 20. Januar in M\u00fcnchen wurde der Bundesvorsitzende erneut im Amt best\u00e4tigt. Die Funktion\u00e4re des Bremer Landesverbandes - Siegfried TITTMANN als einer der beiden Stellvertreter von FREY und Hans-Otto WEIDENBACH als Beisitzer -wurden ebenfalls best\u00e4tigt. Ideologische Ausrichtung Zentrales Ideologieelement der DVU ist ihr tief greifender v\u00f6lkisch gepr\u00e4gter Nationalismus. Demnach ist das allein bestimmende Identifikationsmerkmal der Partei das Begriffsumfeld \"Deutschland\" und die \"deut-","- 25 - sche Nation\". Es ist das erkl\u00e4rte Ziel, ein ethnisch einheitliches Deutschland zu schaffen. Ein durchgehendes Thema stellt dabei die \"Umvolkung der Deutschen\" dar. Suggeriert wird, dass durch eine gezielte und geplante Zuwanderung von Ausl\u00e4ndern ein \"Volksaustausch\" in Deutschland vorgenommen werde. Vor diesem Hintergrund greift die DVU im Wesentlichen die typischen rechtsextremistischen Agitationsfelder auf. Kernpunkte bilden dabei die Themen \"Fremdenfeindlichkeit\", \"Antisemitismus\" sowie ein umfassender \"Revisionismus\". Der demokratische Rechtsstaat und seine Repr\u00e4sentanten werden systematisch diffamiert. Als propagandistisches Sprachrohr dient der Partei daf\u00fcr insbesondere die von FREY in einer Auflage von ca. 40.000 Exemplaren w\u00f6chentlich herausgegebene \"National-Zeitung/Deutsche Wochen-Zeitung\" (NZ). In der Berichterstattung werden dabei oftmals die Verbrechen der Nationalsozialisten relativiert, unterschwellig eine antisemitische und fremdenfeindliche Stimmung gesch\u00fcrt, gegen Repr\u00e4sentanten des Rechtsstaates polemisiert und gegen die USA agitiert. Beispielhaft hierf\u00fcr sind Artikel\u00fcberschriften wie: * Zweiter Weltkrieg: Die wahren Ursachen - SensationsDokumente entlasten Deutschland (NZ 06/07 vom 2. Februar 2007) * Merkels m\u00f6rderische Kriegspolitik - Warum soll Deutschland f\u00fcr die USA bluten? (NZ 16/07 vom 13. April 2007) * Tatort Fu\u00dfball - Ausl\u00e4ndergewalt in deutschen Stadien (NZ 29/07 vom 13. Juli 2007) * Kommen Millionen Afrikaner? - So kann der Ansturm gestoppt werden (NZ 30/07 vom 20. Juli 2007) * Die Invasion der Moscheen - Deutschlands heimliche Islamisierung (NZ 35/07 vom 24. August 2007","- 26 - Teilnahme an Wahlen Prim\u00e4r ist die DVU eine Wahlpartei, das hei\u00dft, sie verfolgt ihre verfassungsfeindlichen Zielsetzungen in der Hauptsache durch die Teilnahme an Wahlen und - bei Erfolg - durch parlamentarische Arbeit. Die Wahlerfolge der DVU seit 1987 resultieren u.a. aus Wahlabsprachen mit anderen rechtsextremistischen Parteien. Aus dieser Erfahrung heraus und dem erfolgreichen Abschneiden beider Parteien bei den Landtagswahlen 2004 in Brandenburg und Sachsen, schlossen FREY und der Bundesvorsitzende der \"Nationaldemokratischen Partei Deutschlands\" (NPD) im Januar 2005 eine als \"Deutschland-Pakt\" bezeichnete Vereinbarung. Sie legten fest, bei kommenden Wahlen auf Europa-, Bundesund Landesebene bis zum 31. Dezember 2009 nicht gegeneinander anzutreten. Die Ablehnung \"antideutscher\" Bestrebungen bildet die Klammer des \"Deutschland-Paktes\". Damit hat sich die DVU gleichzeitig formell in die von der NPD initiierte Sammlung aller nationalen Kr\u00e4fte zur \"Volksfront von rechts\" eingebunden. Aus dieser Absprache resultierte auch die alleinige Kandidatur der DVU bei der Wahl zur Bremischen B\u00fcrgerschaft am 13. Mai, der einzigen Landtagswahl 2007. Als Kandidaten wurden ausschlie\u00dflich eigene Parteimitglieder nominiert. Der Bundesvorsitzende FREY betrachtet seit dem ersten Wahlantritt zur B\u00fcrgerschaftswahl im Jahre 1987 den Wahlbereich Bremerhaven als \"seine Bastion\". Im Zweckb\u00fcndnis mit der NPD war der DVU \u00fcber die Bremerhavener Wahlliste damals der Einzug in die Bremische B\u00fcrgerschaft mit einem Mandat gelungen. Das Bremer Wahlrecht bestimmt, dass eine Partei ein Mandat erh\u00e4lt, wenn sie in einem der Wahlbereiche Bremen oder Bremerhaven die F\u00fcnf-Prozent-H\u00fcrde \u00fcberwindet. Seit 1999 war die DVU mit einem Abgeordneten, dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden Siegfried TITTMANN, im Landesparlament vertreten. Diesen Sitz hatte sie wiederum im Wahlbereich Bremerhaven errungen, auf den sich auch diesmal die Wahlkampfaktivit\u00e4ten konzentrierten. Par-","- 27 - allel zur B\u00fcrgerschaftswahl fand in Bremerhaven die Wahl der Stadtverordnetenversammlung sowie in Bremen die Wahl zu den Stadtteilbeir\u00e4ten statt. Die DVU f\u00fchrte in der f\u00fcr sie bekannten Manier einen kostenintensiven Wahlkampf mit Informationsst\u00e4nden, Flugblattverteilungen, Bannerwerbung mit Flugzeugen, Verteilung einer Wahlkampf-CD mit dem Titel: \"Stolz und frei - Heimatlieder, Vaterlandslieder, Deutschlandlied\". Am 6. Mai fand in der Stadthalle Bremerhaven eine Informationsveranstaltung mit dem Bundesvorsitzenden FREY statt. Den Veranstaltungsort hatte die Partei gerichtlich durch einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Bremen erstritten. In Bremerhaven war der Wahlkampf mit fl\u00e4chendeckenden Plakatierungen auf den Spitzenkandidaten Siegfried TITTMANN abgestellt. Ihre politische Standortbestimmung kam in einem Flugblatt mit dem Titel \"Warum DVU w\u00e4hlen\" deutlich zum Ausdruck. Darin hei\u00dft es u.a.: * \"Die Deutsche Volksunion (DVU) ist die Partei der Deutschen\". * \"Nicht die Interessen der USA, Israels und des Gro\u00dfkapitals d\u00fcrfen deutsche Politik bestimmen, sondern nur das Wohl des deutschen Volkes\". * \"Die DVU tritt ein f\u00fcr ein freies, unabh\u00e4ngiges, souver\u00e4nes, neutrales, rechtsstaatliches, demokratisches, soziales und vor allem deutsches Deutschland\". Inhaltliche Aussagen beschr\u00e4nkten sich auf die Verbreitung stereotyper Parolen wie: * \"Arbeit statt Zuwanderung\" * \"Geld f\u00fcr Deutsche statt Bundeswehr im Ausland\" * \"Kriminelle Ausl\u00e4nder raus\" * \"Raus! Die ROTE KARTE f\u00fcr Polit-Bonzen\"","- 28 - Mit einem Stimmenzuwachs von knapp 0,5 % auf Landesebene konnte die DVU ihr Ergebnis gegen\u00fcber der Wahl von 2003 auf 2,7 % steigern. Die Stimmengewinne erzielte sie im Wahlbereich Bremen. Im Wahlbereich Bremerhaven musste sie allerdings deutliche Verluste (-1,7 %) hinnehmen. Das Ergebnis - mit Vergleichszahlen 2003 - im Einzelnen: B\u00fcrgerschaftswahl 2007 B\u00fcrgerschaftswahl 2003 Land Bremen: 2,74 % - 7.566 Stimmen 2,28 % - 6.642 Stimmen Stadt Bremen: 2,24 % - 5.191 Stimmen 1,37 % - 3.376 Stimmen Bremerhaven: 5,36 % - 2.375 Stimmen 7,10 % - 3.266 Stimmen Durch das Resultat in Bremerhaven zog der bisherige Abgeordnete TITTMANN erneut f\u00fcr die DVU in die Bremische B\u00fcrgerschaft. Deutliche Stimmenverluste fuhr die DVU bei der zeitgleichen Wahl des Bremerhavener Kommunalparlaments, der Stadtverordnetenversammlung, ein. Mit einem Stimmenanteil von 5,53 % gegen\u00fcber 8,08 % bei der Wahl im Jahr 2003 gingen 2,55 % W\u00e4hlerstimmen verloren. Mit dem Ergebnis b\u00fc\u00dfte die DVU einen Sitz ein und erhielt nur noch drei Mandate. Die Partei ist in dem Stadtparlament ununterbrochen seit 1987 vertreten. In Bremen errang die DVU bei den gleichzeitig durchgef\u00fchrten Wahlen zu den Stadtteilbeir\u00e4ten erneut insgesamt vier Sitze, verteilt auf die Beir\u00e4te der Stadtteile Huchting, Osterholz, Vahr und Walle. In einer Pressemitteilung auf der Internetseite des Bremer Landesverbandes bedankte sich der Landesvorsitzende WEIDENBACH bei den W\u00e4hlern der DVU. Ohne auf die Stimmenverluste in Bremerhaven einzugehen betonte er: \"F\u00fcr vier Jahre ist damit gew\u00e4hrleistet, dass deutsche Politik in der Bremischen B\u00fcrgerschaft und in der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven eine Stimme hat - die Stimme der DVU!\"","- 29 - Musste schon das Wahlergebnis die Partei entt\u00e4uschen, wurde sie am 17. Juli vom Parteiaustritt ihres Bremerhavener \"Aush\u00e4ngeschildes\" TITTMANN vollends \u00fcberrascht. Gegen\u00fcber der Presse lie\u00df er verlauten, die DVU aus pers\u00f6nlichen Gr\u00fcnden verlassen zu haben, weil er die politische Entwicklung in der Partei nicht mehr habe mittragen k\u00f6nnen. Seine Mandate als Bremerhavener Stadtverordneter und als Abgeordneter in der Bremischen B\u00fcrgerschaft werde er allerdings bis 2011 behalten. Tats\u00e4chlich war aber wohl die parteiinterne Kritik an dem Bremerhavener Wahlergebnis und die Ank\u00fcndigung des Parteivorstandes, \"beim n\u00e4chsten Wahlantritt mit einem neuen Gesicht und neuen Ideen aufzuwarten\", urs\u00e4chlich f\u00fcr den Parteiaustritt. Aus \"Solidarit\u00e4t\" erkl\u00e4rten weitere Mitglieder des Bremerhavener Kreisverbandes ihren Parteiaustritt, darunter auch ein DVU-Abgeordneter aus der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung. Somit hat die DVU nur noch ein Mandat inne. Die Mandatsund Mitgliederverluste im Bremer Landesverband werden die Stellung der Partei im Lager der rechtsextremistischen Parteien, insbesondere gegen\u00fcber der NPD, weiter schw\u00e4chen. Der Vorstand des Bremer Landesverbandes steht weiterhin - formal - zu der eingegangenen B\u00fcndnispolitik mit der NPD. Eine fundierte Zusammenarbeit hat sich zwischen den beiden Landesverb\u00e4nden aber nicht herausgebildet. Die Kooperation beschr\u00e4nkt sich auf gemeinsame Kranzniederlegungen am Volkstrauertag und der gelegentlichen Teilnahme einzelner Parteimitglieder an internen Veranstaltungen des jeweiligen Partners. Erstmals f\u00fchrten beide Parteien eine gemeinsame \"Jahresabschlussfeier\" in einer Bremer Gastst\u00e4tte durch. Nach wie vor betrachtet insbesondere die Parteibasis das Kooperations-Konzept wegen der N\u00e4he des Bremer NPD-Landesverbandes zur Neonazi-Szene skeptisch. Die DVU f\u00fchrt in Bremen wegen ihrer organisatorischen Schw\u00e4che und aus Furcht vor Gegenaktionen keine \u00f6ffentlichen Veranstaltungen durch. Turnusm\u00e4\u00dfige Mitgliedertreffen erfolgen in Form von \"Politischen Stammtischen\" in Gastst\u00e4tten. Satzungsobligatorische Mitgliederversammlungen","- 30 - werden auch weiterhin unter konspirativen Modalit\u00e4ten im nieders\u00e4chsischen Umland abgehalten.","- 31 - 3. \"Neonazistische Szene\" Erstmalig Ende der 70er Jahre. aufgetreten: Anh\u00e4nger: Deutschland: ca. 4.400 (2006: ca. 4.200) Land Bremen: ca. 15 (unver\u00e4ndert, wie 2006) Organisation / Meist unstrukturiert oder lokal verankerte Struktur: \"Freie Kameradschaften\". Medien: Diverse Internetseiten. Entwicklung und Ausrichtung Bundesweit stieg 2007 die Zahl der Neonazis auf ca. 4.400 Personen (2006: 4.200) an. Sie sind in ca. 160 Kameradschaften organisiert; im Land Bremen blieb mit ca. 15 Neonazis die Zahl gegen\u00fcber dem Vorjahr unver\u00e4ndert. Die ideologische Basis f\u00fcr die Neonazis, die sich selbst auch \"Freie Nationalisten\" nennen, bildet der historische Nationalsozialismus. Ihr Ziel ist die Errichtung eines autorit\u00e4ren F\u00fchrerstaates und die Schaffung eines ethnisch homogenen \"Vierten Reiches\". Ihr Weltbild wird bestimmt von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus. Die kultische Verehrung von Repr\u00e4sentanten des Dritten Reiches sowie die Leugnung oder Relativierung der Verbrechen des Nationalsozialismus, insbesondere des Holocaust, sind pr\u00e4gende Merkmale des Neonationalsozialismus. Die Themenpalette ihrer Agitationen umfasst seit geraumer Zeit Bekundungen \"Gegen staatliche Repression - Weg mit dem SS 130 StGB1\" und Forderungen wie \"Moscheebau stoppen\". Des Weiteren werden sozialpolitische Themen aufgegriffen und die Ausl\u00e4nderund Asylpolitik kritisiert. Nach den Verboten neonazistischer Vereine in den 90er Jahren entwikkelten f\u00fchrende Neonazis eine Organisationsform ohne verbotsf\u00e4hige formale Vereinsstrukturen und ohne formale Mitgliedschaften, die \"Freien 1 Mit der Neufassung des SS 130 StGB im Jahr 2005 wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, \"wer \u00f6ffentlich oder in einer Versammlung den \u00f6ffentlichen Frieden in einer","- 32 - Kameradschaften\". Einer \"Kameradschaft\", die meist lokal verankert ist, geh\u00f6ren in der Regel f\u00fcnf bis zwanzig Personen an, die sich selbst auch als \"Freie Nationalisten\" oder \"Freie Kr\u00e4fte\" bezeichnen. Aus Sicht der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden handelt es sich um eine \"Kameradschaft\", wenn folgende Kriterien erf\u00fcllt sind: * eine gemeinsame, zielgerichtete politische Arbeit mit einer neonazistischen Grundorientierung, * ein fester Stamm von Aktivisten mit einer geringen Fluktuation, * ein lokaler bis regionaler Aktionsbereich, * eine zumindest minimale Struktur. Ein Informationsaustausch zwischen den einzelnen lokalen oder regionalen Gruppen wird \u00fcber moderne Kommunikationsmittel, wie das Internet oder Mobiltelefone, sichergestellt. Zur Koordinierung gemeinsamer Aktivit\u00e4ten wurden regional agierende \"Aktionsb\u00fcros\" installiert. So sind Bremer Neonazis \u00fcber das \"Aktionsb\u00fcro Norddeutschland\" (Sitz in Hamburg) in die Szene eingebunden. Neonazis sehen sich in erster Linie als politische Stra\u00dfenk\u00e4mpfer. Ihre politischen Positionen tragen sie insbesondere mit provokativen Aufm\u00e4rschen und Kundgebungen \u00f6ffentlichkeitswirksam vor. Dabei greifen sie auch tagesaktuelle, populistisch verwertbare Themen auf und instrumentalisieren diese, um nationalsozialistische Positionen in die \u00d6ffentlichkeit zu bringen. Die Ann\u00e4herung gro\u00dfer Teile der Neonaziszene an die NPD und daraus resultierende gemeinsame Aktionen er\u00f6ffneten ihnen ein noch breiteres Forum. Neonazistische Szene in Bremen Im Land Bremen bestimmte bis zum Jahr 2006 die bis zu 30 Mitglieder z\u00e4hlende \"Kameradschaft Bremen\" die lokale Neonaziszene. Interne Querelen und der R\u00fcckzug einzelner F\u00fchrungspersonen aus der politischen Arbeit brachten die eigenst\u00e4ndigen Aktivit\u00e4ten der Gruppe weitestgehend zum Erliegen. Bislang unorganisierte Bremer Neonazis lie\u00dfen danach die W\u00fcrde der Opfer verletzenden Weise dadurch st\u00f6rt, dass er die nationalsozialistische Gewalt und Willk\u00fcrherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.\".","- 33 - zwar die Absicht erkennen, neue feste Strukturen zu entwickeln. Es gelang ihnen aber nicht, die Bremer Neonaziszene zu einer \"elit\u00e4ren Kaderschmiede\" im Sinne der \"Kameradschaft Bremen\" zusammenzuf\u00fchren. Vielmehr ist eine weitere Vermischung der Neonaziszene mit der Skinheadszene festzustellen und eine noch engere Einbindung in die Aktivit\u00e4ten des Bremer NPD-Landesverbandes, in dem sowohl Neonazis als auch gewaltbereite Skinheads Funktionen \u00fcbernommen haben. Dies kann als ein Beleg f\u00fcr die Akzeptanz und Unterst\u00fctzung des von der NPD propagierten \"Volksfront-Konzeptes\" durch gro\u00dfe Teile der Bremer Neonaziund Skinheadszene gewertet werden. So nahmen Neonazis und Skinheads aus Bremen gemeinsam an regionalen Demonstrationen und Kundgebungen \"Freier Nationalisten\" oder auch der NPD teil, wie im Februar * bei zwei Kundgebungen der NPD-Jugendorganisation \"Junge Nationaldemokraten\" (JN) in Rotenburg, die sich gegen die polizeiliche Aufl\u00f6sung einer rechtsextremistischen Musikveranstaltung \"Gegen Repression und Polizeigewalt\" richteten, und * bei einer Veranstaltung \"Freier Nationalisten\" mit ca. 200 Teilnehmern in Hildesheim, die unter dem Motto \"Gegen Repression und Polizeiwillk\u00fcr\" polizeiliche Ma\u00dfnahmen zur Verhinderung rechtsextremistischer Veranstaltungen in Gastst\u00e4tten im Landkreis Hildesheim anprangerten. F\u00fcr Bremer Neonazis haben die j\u00e4hrlichen Aktivit\u00e4ten des rechtsextremistischen Spektrums aus Anlass des Todestages von Rudolf He\u00df, dem ehemaligen Hitler-Stellvertreter, einen hohen Stellenwert. He\u00df wird besonders von Neonazis als \"M\u00e4rtyrer des Friedens\" verehrt. Der rechtsextremistischen Szene gelang es auch anl\u00e4sslich des diesj\u00e4hrigen 20. Todestages wiederum nicht, eine zentrale Gedenkveranstaltung in Wunsiedel (Bayern), dem Begr\u00e4bnisort von He\u00df, durchzuf\u00fchren. Das Landratsamt hatte die f\u00fcr den 18. August von dem rechtsextremistischen","- 34 - Hamburger Rechtsanwalt J\u00fcrgen RIEGER angemeldete Veranstaltung \"Gedenken an Rudolf He\u00df\" verboten. Es sei zu erwarten gewesen, dass bei einer solchen Veranstaltung die nationalsozialistische Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft gebilligt, verherrlicht oder gerechtfertigt worden w\u00e4re. Damit w\u00e4re der \u00f6ffentliche Frieden in einer die W\u00fcrde der Opfer verletzenden Weise gest\u00f6rt worden und h\u00e4tte eine Straftat gem\u00e4\u00df SS 130 Abs. 4 StGB dargestellt. Das Bundesverfassungsgericht best\u00e4tigte am 13. August den Verbotsbescheid des Landratsamtes Wunsiedel. An mehreren dezentralen Veranstaltungen um den 17. August, u.a. in Bayern, Baden-W\u00fcrttemberg, Berlin und Th\u00fcringen, nahmen insgesamt ca. 1.200 Personen teil. Die Aufz\u00fcge der Rechtsextremisten wurden von starken Protesten begleitet. Bremer Neonazis und Skinheads beteiligten sich am 18. August zusammen mit anderen Rechtsextremisten aus Norddeutschland, D\u00e4nemark und Schweden an einer von Gegendemonstrationen begleiteten Ausweichveranstaltung in der d\u00e4nischen Stadt Kolding. In Bremen wurde am 16. August von Unbekannten an zwei Autobahn\u00fcberf\u00fchrungen an der A1 und der A 27 jeweils ein gro\u00dfes Plakat mit der Aufschrift \"Rudolf He\u00df von Engl\u00e4ndern ermordet\" angebracht. Drei Aktivisten der Bremer Skinheadund Hooliganszene wurden in der Nacht vom 17. auf den 18. August von der Polizei auf frischer Tat gestellt, als sie an W\u00e4nde des Bremer \"Weserstadions\" Konterfeis von Rudolf He\u00df sprayten und Flyer klebten. Mit ma\u00dfgeblicher Beteiligung eines \u00fcberregional agierenden Bremer Neonazis / Hooligans und Mitarbeiters des \"Deutsche-Stimme-Verlages\" der NPD in Riesa (Sachsen) f\u00fchrten Rechtsextremisten unter dem Motto \"R\u00e4der m\u00fcssen rollen f\u00fcr die Wahrheit\" eine Propagandaaktion f\u00fcr Rudolf He\u00df durch. Vom 13. bis 17. August fuhren Rechtsextremisten mit einem Lkw, an dessen Aufbauten ein Kopfbild von Rudolf He\u00df sowie die Aufschrift \"Rudolf","- 35 - He\u00df, 1894 - 1987, Mord verj\u00e4hrt nicht\" aufgedruckt waren, durch mehrere deutsche Gro\u00dfst\u00e4dte, darunter am 16. August auch durch Bremen. Auf einer eigens eingerichteten Internetseite wurde in einem Verlaufsbericht die Fahrt kommentiert. Die Kontakte zwischen Bremer Neonazis und Skinheads zu Teilen der gewaltbereiten Bremer Hooliganszene verfestigten sich im Verlaufe des Jahres. Nachdem 2006 mehrere Neonazis und Skinheads von politischen Gegnern gezielt angegriffen worden waren, hatte sich Ende 2006 eine aus ca. 20 Neonazis, Skinheads und Hooligans bestehende \"Eingreifgruppe\" formiert, um solchen Attacken entgegenzuwirken. Seit Beginn des Jahres suchten nun Mitglieder dieser Gruppe mehrfach gezielt Trefforte (z.B. Freizeitheime) oder Veranstaltungen der als \"Zecken\" titulierten AntifaAktivisten auf und provozierten Konfrontationen mit den erkannten Aktivisten dieser Szene.","- 36 - 4. \"Rechtsextremistische Skinheads\" Erstmalig In den 80er Jahren. aufgetreten: Mitglieder: Deutschland: ca. 10.000 (2006: ca. 10.400) Land Bremen: ca. 35 (unver\u00e4ndert, wie 2006) Organisation / Unstrukturiert / Lose Cliquen. Struktur: Medien: Diverse Internetseiten. Entwicklung und Ausrichtung Dem Bereich der rechtsextremistischen Skinheads und sonstigen gewaltbereiten Rechtsextremisten werden auf Bundesebene ca. 10.000 Personen (2006: ca. 10.400) zugerechnet. Im Land Bremen blieb die Anzahl mit 35 Personen gegen\u00fcber 2006 konstant. Dieser Bereich bildet, wie auch auf Bundesebene, ein wichtiges Rekrutierungsfeld f\u00fcr die Neonaziszene und in Bremen dar\u00fcber hinaus auch f\u00fcr den NPD-Landesverband. Nachdem sich fr\u00fcher die Skinheadund Neonaziszene voneinander abgegrenzt hatten, bewegten sie sich im Verlaufe der letzten Jahre aufeinander zu. Daraus entwickelte sich im Land Bremen inzwischen eine \"Mischszene\", bei der auch die Distanz zur NPD merklich abgenommen hat. Einige Skinheads beteiligen sich mittlerweile an der Parteiarbeit in den Kreisverb\u00e4nden Bremen-Stadt und Bremerhaven. Einzelne Bremer Skins bekleiden Funktionen in der Partei. Motivierend f\u00fcr die Skinheads, sich an Demonstrationen und Kundgebungen der NPD und Neonazis zu beteiligen, ist auch der dabei gebotene Aktionismus. Rechtsextremistische Skinheads, die Teil der \"subkulturell gepr\u00e4gten und sonstigen gewaltbereiten Rechtsextremisten\" sind, haben in der Regel kein geschlossenes rechtsextremistisches Weltbild. Oft vertreten sie Versatzst\u00fccke des nationalsozialistischen Gedankengutes. Nationalistische, rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Vorurteile sind bei ihnen stark ausgepr\u00e4gt. Sie sind als gewaltbejahend und grunds\u00e4tzlich gewaltbereit einzustufen. Ihre Aggressivit\u00e4t entl\u00e4dt sich zumeist in spontanen Gewalttaten insbesondere gegen Menschen anderer Hautfarbe","- 37 - oder \"Undeutschen\", zu denen sie z.B. Homosexuelle oder Obdachlose z\u00e4hlen. Das \u00e4u\u00dfere Erscheinungsbild der Skinszene mit den klassischen Accessoires wie Springerstiefel, Bomberjacke und kahlgeschorener Kopf, wich zunehmend einem \"zivilen\" Auftreten in modischer Freizeitkleidung, wobei zur internen Identifikation bestimmten szenetypischen Textilmarken Vorzug einger\u00e4umt wird. Identifikationsfaktor und verbindendes Element der rechtsextremistischen Skinheadszene ist die Skinmusik. In den Liedtexten dr\u00fcckt sich das Selbstverst\u00e4ndnis und die Abgrenzung der Szene zur b\u00fcrgerlichen Gesellschaft aus. Es werden Fragmente der nationalsozialistischen Ideologie, Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit, sowie die Verherrlichung der Gewalt propagiert. Bundesweit gibt es ca. 150 rechtsextremistische Skinhead-Musikgruppen, die Tontr\u00e4ger produzieren und / oder bei einschl\u00e4gigen Konzerten im Inund Ausland auftreten. Da die Skinheadszene kaum feste organisatorische Strukturen kennt, haben die meist konspirativ durchgef\u00fchrten Musikveranstaltungen eine gro\u00dfe Bedeutung, um Kontakte zu kn\u00fcpfen und das Zusammengeh\u00f6rigkeitsgef\u00fchl zu st\u00e4rken. Dar\u00fcber hinaus bilden diese Konzerte eine Art \"Klammerfunktion\" zwischen der Skinszene und Teilen des rechtsextremistischen/ neonazistischen Lagers und werden oftmals auch als Umschlagb\u00f6rse f\u00fcr verbotene einschl\u00e4gige CDs und szenetypische Kleidung genutzt. In Bremen fanden, wie auch in den Vorjahren, keine Skinheadkonzerte statt. Skinhead-Musikszene in Bremen \u00dcberregional bekannt sind die Bremer Skinhead-Bands \"Endl\u00f6ser\", \"Endstufe\" und \"Hetzjagd\". Die Texte ihrer Lieder sind vielfach von rassistischer, volksverhetzender und antisemitischer Tendenz gepr\u00e4gt. Mehrere","- 38 - CDs dieser Gruppen wurden indiziert. Konzerte mit diesen Bands wurden wiederholt verboten bzw. von der Polizei aufgel\u00f6st. Die Gruppe \"Endstufe\" ist die \u00e4lteste bestehende Bremer Skin-Band, der vier Mitglieder angeh\u00f6ren. Sie tritt seit 1981 in wechselnden Formationen bei Skinkonzerten in Deutschland und dem europ\u00e4ischen Ausland auf. Zu ihren Auftritten reist h\u00e4ufig auch eine feste \"Fangemeinde\" aus der regionalen Bremer Skinszene mit. Zusammen mit drei anderen Gruppen trat \"Endstufe\" im M\u00e4rz bei einem Konzert in Mecklenburg-Vorpommern auf. An der Saalveranstaltung nahmen ca. 500 Personen aus ganz Deutschland und D\u00e4nemark teil. Im Juli spielte die Gruppe zusammen mit anderen Skin-Bands aus verschiedenen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern bei einem Skinkonzert in Norditalien. Organisatoren des \"Veneto Summer Fest\" waren italienische Rechtsextremisten. Die Gruppe \"Hetzjagd\" wurde 2002 gegr\u00fcndet. Ihre Mitglieder geh\u00f6ren der \"Hammerskin-Bewegung\"2 an. In diesem Jahr ver\u00f6ffentlichten sie eine CD mit elf Liedern unter dem Titel \"Kampf dem System\". Mit dem Lied \"Hammerskins\" geben sie ein Bekenntnis zur \"Hammerskin-Bewegung\" und eine Kampfansage gegen den politischen Gegner ab. Darin hei\u00dft es in einer Textpassage: \"Hammerskins, die Elite aus der Masse, Skinheads aus der Arbeiterklasse, den H\u00e4mmern immer treu verbunden, im Kampf um unsere wei\u00dfe Rasse. Wir sind Nationalisten aus der ganzen Welt, unsere Bruderschaft uns ewig zusammen h\u00e4lt, bis der letzte unserer Gegner f\u00e4llt.\" Die Skinheadband \"Endl\u00f6ser\" stellte mit der CD \"Wir geben Gas\" eine neue Produktion vor. Der Tontr\u00e4ger enth\u00e4lt elf Titel. Er weist strafrechts- 2 Die \"Hammerskins\" wurden 1986 in den USA gegr\u00fcndet. Ihre Mitglieder erheben innerhalb der Skinheadszene einen elit\u00e4ren Anspruch. Sie vertreten ein rassistisches Weltbild, das mit nationalsozialistischem Gedankengut verbunden ist. Ihr Ziel ist die Vereinigung aller wei\u00dfen Skinheads zu einer \"Hammerskin Nation\". Zwei gekreuzte Zimmermannsh\u00e4mmer sind das Zeichen der \"Hammerskins\" und sollen die wei\u00dfe Arbeiterklasse symbolisieren.","- 39 - relevante sowie jugendgef\u00e4hrdende Inhalte auf. Das Amtsgericht Bremen erlie\u00df im Juni einen allgemeinen Beschlagnahmebeschluss. Die Bundespr\u00fcfstelle f\u00fcr jugendgef\u00e4hrdende Medien indizierte die CD, weil der Inhalt zum Rassenhass anreizt. Der Titel der CD stellt auf die Genozide an der j\u00fcdischen Bev\u00f6lkerung und anderer Opfer der Nationalsozialisten in den Konzentrationslagern ab. So hei\u00dft es auszugsweise in dem Lied \"Wir geben Gas\": \"Neue Lieder, neuer Hass, schnallt euch an, denn wir geben wieder Gas... Heute bringen wir alles wieder in'n Schlot. Ihr habt wohl gedacht \"Oh Gott das war's\". Doch das war ein Irrtum, wir geben Gas... Alte Methoden, neue Sitten, Wir lassen uns nicht zweimal bitten. Die Lunte brennt, die Bombe tickt, Ihr werdet alle eingeschickt. Steht zusammen gegen die Pest Und heute geben wir euch den Rest. Ihr habt wohl gedacht \"Oh Gott das war's\", Die B\u00fchne frei, wir geben Gas\". Der Text verharmlost und bef\u00fcrwortet die T\u00f6tungspraktiken der Nationalsozialisten und k\u00fcndigt dar\u00fcber hinaus neuerliche Gr\u00e4ueltaten (\"alte Methoden, neue Sitten\") durch Vergasungen an. Die optische Gestaltung des CD-Covers zeigt deutlich, dass die Interpreten die Verh\u00f6hnung der Opfer der Nazi-Diktatur beabsichtigten.","- 40 - 5. Bewertung der aktuellen Situation des Rechtsextremismus in Bremen Der NPD-Landesverband Bremen konnte seinen Mitgliederstand halten. Insbesondere seine im Vorjahr gegr\u00fcndete \"Jugendgruppe\" entwickelte \u00f6ffentliche Aktivit\u00e4ten in Bremen. Das von der Parteif\u00fchrung initiierte \"VolksfrontKonzept\" - die Konzentration aller nationalen Kr\u00e4fte zu einer \"Volksfront von Rechts\" - wird vom Bremer Landesverband im vollen Umfang mitgetragen. Weitere Angeh\u00f6rige der Neonaziund Skinheadszene \u00fcbernahmen Funktionen im Landesverband und in den Kreisverb\u00e4nden Bremen-Stadt und Bremerhaven. Daraus resultierten gemeinsame Teilnahmen von NPDMitgliedern, Neonazis und Skinheads an \u00fcberregionalen Veranstaltungen der NPD und \"Freier Nationalisten\". Impulse auf \u00fcberregionale Veranstaltungen der Partei gehen vom Bremer Landesverband nicht aus. Die NPD ging deutlich auf Distanz zum Bremer DVU-Landesverband, nachdem diese ihr bei der Wahl zur Bremischen B\u00fcrgerschaft am 13. Mai keine Kandidatur auf ihren Listen einger\u00e4umt hatte. Erst durch gemeinsame Veranstaltungen zum Jahresende scheinen die Parteien sich wieder anzun\u00e4hern. Die DVU konnte bei der Wahl zur Bremischen B\u00fcrgerschaft zwar im Wahlbereich Bremen Stimmengewinne verzeichnen, musste aber in ihrer \"Hochburg\" Bremerhaven deutliche Verluste hinnehmen - auch bei der gleichzeitig stattfindenden Wahl zur Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung. Das gewonnene B\u00fcrgerschaftsmandat verlor die DVU am 17. Juli durch den Parteiaustritt ihres Abgeordneten Siegfried TITTMANN. Dar\u00fcber hinaus b\u00fc\u00dfte sie auch in der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung durch Parteiaustritte zwei der drei errungenen Mandate ein. Dem Beispiel TITTMANNs folgten weitere Mitglieder. Die Entwicklung im Bremer Landesverband d\u00fcrfte auch die Position der DVU gegen\u00fcber der NPD innerhalb des \"Deutschland-Paktes\" geschw\u00e4cht haben. In der Bremer Neonazi-Szene hat sich keine gefestigte Gruppe formieren k\u00f6nnen, die dieses Spektrum zu eigenen politischen Aktionen anleiten k\u00f6nnte. Vielmehr ist eine weitere Anbindung an die Aktivit\u00e4ten der NPD fest-","- 41 - zustellen. Einzelne Neonazis besetzen Funktionen im Landesverband und den Kreisverb\u00e4nden. Die Neonaziund Skinheadszenen entwickeln sich zunehmend zu einer \"Mischszene\". Zusammen mit Skinheads und Hooligans traten Bremer Neonazis bei gezielten \u00dcbergriffen gegen Aktivisten aus dem antifaschistischen Spektrum in Erscheinung. Bremer Skinheadgruppen traten mit CD-Produktionen auf, die wegen ihrer Texte zum Teil indiziert wurden oder der Beschlagnahme unterliegen. Dar\u00fcber hinaus waren Bremer Skinbands auch auf \u00fcberregionalen Konzerten vertreten. In Bremen fanden keine Skinkonzerte statt. Die Gesamtzahl der Rechtsextremisten im Land Bremen ging auf ca. 265 Personen (2006: 285 Personen) zur\u00fcck. Die Straftaten mit erwiesener oder zu vermutender rechtsextremistischer Motivation gingen gegen\u00fcber dem Vorjahr leicht zur\u00fcck (siehe Anhang). Eine deutliche Zunahme ist bei den rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten auf insgesamt 17 gegen\u00fcber zwei Delikten im Vorjahr zu verzeichnen. Diese Steigerung ist u.a. auf Konfrontation von Rechtsextremisten mit ihrem politischen Gegner, den \"Linken\", zur\u00fcckzuf\u00fchren.","- 42 - III. Linksextremismus Orthodoxe Linksextremisten streben auf der Grundlage einer \u00f6konomisch begr\u00fcndeten Klassentheorie eine \"klassenlose Gesellschaft\" an. Es wird eine v\u00f6llige Unterordnung des Individuums gefordert, da die revolution\u00e4ren Ziele Priorit\u00e4t genie\u00dfen. In der Bundesrepublik Deutschland zielen sie auf die Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie bekennen sich \u00fcberwiegend zu \"revolution\u00e4rer Gewalt\". Ihre teilweise differierenden ideologischen Ausrichtungen basieren auf marxistisch-leninistischen oder trotzkistischen Elementen. Sie propagieren die \"Herrschaft der Arbeiterklasse\", d.h. \"Diktatur des Proletariats\", oder die Einf\u00fchrung einer \"R\u00e4terepublik\" - ein politisches System, bei dem die Herrschaft von der Bev\u00f6lkerung \u00fcber direkt gew\u00e4hlte R\u00e4te ausge\u00fcbt wird. Es gibt keine Gewaltenteilung (Judikative, Legislative und Exekutive). Unter Marxismus, von Karl MARX (1818-1883) und Friedrich ENGELS (1820-1895) begr\u00fcndete Wirtschaftsund Gesellschaftstheorie, versteht man im heutigen Sprachgebrauch die Weiterentwicklungen und Interpretationen der Lehren von Karl MARX. In seinem ab 1850 entstandenen Hauptwerk \"Das Kapital. Kritik der politischen \u00d6konomie\" kritisiert er \"die selbst zerst\u00f6rerische Produktionsweise des Kapitalismus\". Die von Wladimir Iljitsch LENIN (1870-1924) entwickelte revolution\u00e4re Lehre, Leninismus, basiert auf dem Marxismus. Im Leninismus wird die Rolle der an der \"richtigen\" Theorie ausgerichteten revolution\u00e4ren Partei bei der kommunistischen Machtergreifung und bei der Konsolidierung dieser Macht hervorgehoben. Die Parteif\u00fchrer sind klassenbewusste Berufsrevolution\u00e4re, deren Aufgabe darin besteht, der Arbeiterklasse ein revolution\u00e4res Bewusstsein, Disziplin und die marxistische Theorie zu vermitteln. Nach der Machtergreifung sollte die Partei die \"Diktatur des Proletariats\" errichten. Trotzkismus bezieht sich auf Leo TROTZKI (1879-1940). Ausgangspunkt f\u00fcr den Trotzkismus ist eine Analyse der \"B\u00fcrokratisierung\" der L\u00e4nder, in denen eine proletarische Revolution stattgefunden hatte. Im Gegensatz zu der von Josef STALIN (1878-1953, sowjetischer Politiker und Diktator) vertretenen These vom m\u00f6glichen \"Sozialismus im eigenen Land\" stand","- 43 - TROTZKI f\u00fcr einen konsequenten Internationalismus. Laut TROTZKI kann der Sozialismus nur auf internationaler Ebene funktionieren. Autonome Linksextremisten wollen eine \"herrschaftsfreie Gesellschaft\". Sie haben eine latente Bereitschaft, zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele Gewalt einzusetzen. Sie verfolgen kein einheitliches ideologisches Konzept. Durch einen Minimalkonsens wird eine diffuse \"antifaschistische\", \"antiimperialistische\" und \"antipatriarchale\" Grundhaltung eingenommen, die sich gegen die bestehende politische und gesellschaftliche Ordnung richtet. Durch eine fehlende Strategie nehmen sie die Ineffektivit\u00e4t ihrer Aktionen in Kauf. Die anarchistische Szene lehnt jede institutionalisierte Form von Macht ab. Es wird, ihrem Selbstverst\u00e4ndnis entsprechend, die bestehende Staatsund Gesellschaftsordnung abgelehnt und eine \"herrschaftsfreie Gesellschaft\" propagiert. Anarchisten verfolgen die Utopie eines auf freier Selbstbestimmung beruhenden Zusammenlebens, das in der Regel ohne Anwendung von Gewalt verfolgt und realisiert werden soll. Unter anderem folgende Parteien und Gruppierungen unterlagen 2007 in Bremen einer Beobachtung:","- 44 - 1. \"Autonome Linksextremisten\" Erstmalig Anfang der 1970er Jahre aufgetreten: MobilisierungsDeutschland: ca. 5.800 (2006: ca. 5.500) potenzial: Land Bremen: ca. 200 (unver\u00e4ndert, wie 2006) Organisation / Kein ideologisches Konzept, verschwommene anarchoStruktur: kommunistische Vorstellungen. Medien: \"Interim\" (bundesweit), w\u00f6chentlich, \"Bremer Kassiber\", unregelm\u00e4\u00dfig. Entwicklung Die autonomen Linksextremisten sind aus der Konkursmasse der \"Au\u00dferparlamentarischen Opposition\" (APO) Anfang der 70er Jahre hervorgegangen. Diese undogmatische linksextremistische Bewegung hat die aus der gleichen Politisierungsphase resultierenden kommunistischen Splittergruppen - so genannte \"K-Gruppen\" - zeitlich weit \u00fcberdauert und f\u00fcr die Sicherheitslage der Bundesrepublik ein weitaus gr\u00f6\u00dferes Gewaltpotenzial heraufbeschworen. Die nicht homogene autonome Szene verf\u00fcgt \u00fcber keine geschlossene Ideologie. Ein \"Vulg\u00e4rmarxismus\"3, gepaart mit einer strikten Ablehnung leninistischer Kaderorganisierung, bestimmen diese weitgehend regionale und basisorientierte Bewegung. Sie agiert \u00fcberwiegend spontan und reflexartig auf ihre Feindbilder, ist jedoch infolge der fehlenden Strukturen meist nur zu kurzfristigen Aktionsformen f\u00e4hig. Charakteristisch f\u00fcr die autonomen Linksextremisten ist ihre Spontanit\u00e4t, mit der ad hoc \"Initiativen\", \"B\u00fcros\", \"B\u00fcndnisse\" usw. gegr\u00fcndet werden, die sich aktuellen Themen widmen. Stets greifen sie jedoch \u00fcber den konkreten Anlass hinaus das parlamentarische System der Bundesrepublik Deutschland an, das sich f\u00fcr sie als \"Verschleierung eines industriell-milit\u00e4rischen Machtkartells\" darstellt, als \"Kern allen \u00dcbels\". Der autonome Linksextremismus war auch Rekrutierungsund Unterst\u00fct- 3 Vulg\u00e4rmarxismus werden vereinfachende Darstellungen des Marxismus und die verk\u00fcrzenden Auslegungen der Schriften von Karl MARX genannt. Diese dienten im Vulg\u00e4rmarxismus vor allem zur","- 45 - zerfeld f\u00fcr alle terroristischen Gruppierungen der vergangenen Jahrzehnte (\"Rote Armee Fraktion / RAF\", \"Bewegung 2. Juni\", \"Revolution\u00e4re Zellen / RZ\"). Mit Schwerpunkten in Norddeutschland wurden auch 2007 konspirative militante Anschl\u00e4ge ver\u00fcbt, die im Zusammenhang mit dem \"G8-Gipfel\" vom 6. bis 8. Juni 2007 in Heiligendamm (MecklenburgVorpommern) standen. Personensch\u00e4den waren nicht zu verzeichnen, es kam jedoch teilweise zu erheblichen Sachbesch\u00e4digungen, insbesondere durch Brandanschl\u00e4ge. In Bremen ist eine solche militante Auspr\u00e4gung der autonomen linksextremistischen Szene bisher nicht erkennbar. Veranstaltungen zum \"G8-Gipfel\" Im Mittelpunkt der Aktivit\u00e4ten der autonomen linksextremistischen Szene in Bremen standen 2007 die vielf\u00e4ltigen Aktionen gegen den \"G8-Gipfel\". Innerhalb der Antiglobalisierungsbewegung fanden erneut verschiedene Mobilisierungsveranstaltungen unter Beteiligung Bremer Linksextremisten sowohl auf lokaler als auch auf \u00fcberregionaler Ebene statt. In diesem Zusammenhang wurde in der Zeit vom 19. bis 21. Januar in Bremen das sechste bundesweite Anti-G8-Vorbereitungstreffen des \u00fcberregionalen \"Dissent!\"-Netzwerkes durchgef\u00fchrt. Im globalisierungskritischen Lager wird \"Dissent!\" als eine \"Organisierung im linksradikalen, autonomen, emanzipatorischen und anarchistischen Spektrum\" beschrieben. Durch Einbeziehung von Personen aus demokratischen Initiativen an den Veranstaltungen wird versucht, eine gr\u00f6\u00dfere Vernetzung zu erreichen. Anlass der Veranstaltung war erneut die Vorbereitung der Proteste gegen den \"G8-Gipfel\". Etwa 150 Personen aus dem gesamten Bundesgebiet Vermittlung grundlegender Ergebnisse aus der Forschung von Karl Marx zur \u00d6konomie, Soziologie und Philosophie an das nicht akademische Publikum, der Arbeiterschaft.","- 46 - nahmen an den verschiedenen Plenen und Arbeitsgruppen teil. Bei 50 Personen handelte es sich um Bremer Aktivisten, die \u00fcberwiegend dem linksextremistischen Spektrum zuzuordnen waren. Neben verschiedenen Themen besch\u00e4ftigten sich die Teilnehmer schwerpunktm\u00e4\u00dfig u.a. mit organisatorischen Inhalten, geplanten Demonstrationen, Blockadekonzepten und der so genannten Camp-Thematik. Verschiedene Teilnehmer sollen im Hinblick auf eine f\u00fcr den 7. Juni geplante Demonstration (\"Sternmarsch\") ge\u00e4u\u00dfert haben, es m\u00fcsse \"dort richtig zur Sache gehen\". Auch das Durchbrechen von Absperrungen sollte demnach in Kauf genommen werden. Ziel sei es, \"(...) die Repr\u00e4sentantInnen der herrschenden Verh\u00e4ltnisse dieser Welt an der Fortf\u00fchrung ihrer Politik zu hindern\". Wie auch die \"Gewaltfrage\" wurden diverse Themenbereiche erneut kontrovers diskutiert, so dass eine Konsensfindung oft nicht abschlie\u00dfend m\u00f6glich war. Ausz\u00fcgen aus einem Protokoll des \"Dissent!\"-Abschlussplenums zufolge \"(...) ist Hauptergebnis des Treffens, dass sich viel mehr Menschen beteiligen m\u00fcssen, da die auf uns zukommende Arbeit f\u00fcr die viel zu wenigen Menschen, die im Moment daran arbeiten, in der immer knapper werdenden Zeit nicht zu schaffen ist. An Infrastruktur steht bisher fast nichts.\". Aus Bremen beteiligten sich am 2. Juni ca. 500 Personen an einer Demonstration in Rostock, davon ca. 100 Bremer autonome Linksextremisten. Insgesamt haben daran bis zu 30.000 Personen aus dem Inund Ausland, darunter ca. 2.000 Gewaltbereite, teilgenommen. Seitens der Autonomen kam es zu einer F\u00fclle von massiven Stein-, Farbbeutelund Molotowcocktailw\u00fcrfen gegen Polizeikr\u00e4fte. Insgesamt wurden \u00fcber 400 Polizeibeamte verletzt, 32 davon schwer. Im Laufe der \"Aktionswoche\" wurden 1.185 Personen in Gewahrsam bzw. vorl\u00e4ufig festgenommen, darunter 274 ausl\u00e4ndische Demonstranten. Un-","- 47 - ter den Festgenommenen befanden sich 25 Personen aus Bremen, die \u00fcberwiegend der autonomen linksextremistischen Szene angeh\u00f6ren. Die Proteste wurden von linksextremistischen Globalisierungsgegnern als Erfolg gewertet, obwohl die angestrebte Mobilisierung von ca. 100.000 Personen nicht erreicht werden konnte. In Bremen meldete das \"Bremer B\u00fcndnis gegen G8\" eine Kundgebung f\u00fcr den 6. Juni an. An der Kundgebung beteiligten sich rund 150 Personen, die sich anschlie\u00dfend zu einer spontanen Demonstration durch das \"Steintorviertel\" bewegten. Die Veranstaltung verlief friedlich. Auch am 23. Juni wurde eine Nachbereitungsdemonstration unter dem Motto \"G 8 ist jeden Tag - Den Polizeistaatstendenzen entgegentreten\" durchgef\u00fchrt. Die ca. 80 Teilnehmenden demonstrierten friedlich gegen \"gesteigerte\" Polizeipr\u00e4senz. EU-Au\u00dfenministerkonferenz In die Aktivit\u00e4ten von Globalisierungsgegnern sind die Aktionen von Linksextremisten gegen die EU-Au\u00dfenministerkonferenz in Bremen am 30./31. M\u00e4rz einzuordnen. Sie begannen mit einem \"Aktionstag\" am 30. M\u00e4rz und endeten mit einer Demonstration am 31. M\u00e4rz. Daf\u00fcr lagen zwei Anmeldungen von nicht extremistischen Organisationen f\u00fcr eine Mahnwache und einen Informationsstand vor. Es musste aufgrund von Hinweisen auf dem Flugblatt zur Demonstration am 31. M\u00e4rz auch mit spontanen Aktivit\u00e4ten von autonomen Linksextremisten gerechnet werden, die sich jedoch nicht best\u00e4tigten. Hinter dem Aufruf zur Demonstration stand ein auch von autonomen Linksextremisten initiiertes \"Bremer B\u00fcndnis gegen die EUAu\u00dfenministerkonferenz\". Der Aufzug am 31. M\u00e4rz mit 600 Teilnehmenden - darunter ca. 300 Linksextremisten - verlief friedlich. Veranstaltung zu SS 129a StGB","- 48 - Der AStA der Universit\u00e4t Bremen f\u00fchrte zusammen mit der \"Messstelle f\u00fcr Arbeitsund Umweltschutz (Maus) e.V.\" und der Stadtkommune \"Alla Hopp\" eine Veranstaltung zum Thema SS 129a StGB durch. Die Veranstaltung fand am 1. November in den R\u00e4umen der Universit\u00e4t Bremen statt. Es traten u.a. zwei Referenten auf, gegen die der Generalbundesanwalt ein Verfahren wegen des Verdachts der Gr\u00fcndung einer terroristischen Vereinigung nach SS 129a StGB anl\u00e4sslich der \"Militanten Kampagne zum Weltwirtschaftsgipfel der G8 2007 in Heiligendamm\" eingeleitet hatte. An der Veranstaltung beteiligten sich rund 100 Personen, von denen ca. 50 dem autonomen linksextremistischen Spektrum zuzurechnen sind. Thematisiert wurden insbesondere die Durchsuchungen Anfang Mai von insgesamt 40 Objekten in sechs Bundesl\u00e4ndern, darunter in Bremen R\u00e4ume der Universit\u00e4t, von \"Maus e.V.\" und der Stadtkommune \"Alla Hopp\". Die beiden Betroffenen schilderten aus ihrer Sicht die Umst\u00e4nde, unter denen sie ins Visier der Fahnder geraten waren. Der zweite Betroffene schilderte, er habe seit Jahren unter staatlichen Repressionen, Observationen und Abh\u00f6raktionen zu leiden. Auch er lie\u00df die Aktionen gegen ihn im Mai noch einmal Revue passieren (Geruchsproben, Beschlagnahmungen usw.). In seinem abschlie\u00dfenden Pl\u00e4doyer lie\u00df er sich \u00fcber Neoliberalismus und kapitalistische Globalisierung aus. Politische Antagonisten w\u00fcrden vom Staat unterdr\u00fcckt und schikaniert. Die Bundeswehr nannte er eine Kriegsarmee und hie\u00df es gut, diese zu bek\u00e4mpfen. Transnationale Unternehmen seien f\u00fcr die Armut der Dritten Welt und den Hungertod vieler Millionen Kinder verantwortlich. Die Politiker des G8 seien die wirklichen Terroristen und M\u00f6rder. Sich gegen deren Pl\u00e4ne und Politik zu wehren und sie zu sabotieren, sei f\u00fcr ihn legitim. Anmerkung: Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 20. Dezember 2007 gab es f\u00fcr die im Vorfeld des Weltwirtschaftsgipfels am 09. Mai 2007 durchgef\u00fchrten Exekutivma\u00dfnahmen keine Zust\u00e4ndigkeit des Bundes bzw. des Generalbundesanwaltes, weil, \"soweit es den Verdacht der mitglied-","- 49 - schaflichen Beteiligung in einer kriminellen Vereinigung anbelangt, fehle es an der f\u00fcr die Bundeszust\u00e4ndigkeit zus\u00e4tzlich erforderlichen besonderen Bedeutung des Falles.\" Denn zur Verfolgung der in Rede stehenden Aktionen w\u00e4ren die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden der Bundesl\u00e4nder zust\u00e4ndig gewesen. Antifaschismusarbeit Zu den aktuellen Aktionsfeldern der autonomen Linksextremisten in Bremen geh\u00f6rt weiterhin die \"Antifaschismusarbeit\", die sich vordergr\u00fcndig in Angriffen auf Personen der rechtsextremistischen Szene ausdr\u00fcckt. Der \"Antifaschismus\" linksextremistischer Organisationen und Gruppierungen geht jedoch in seiner Ausrichtung \u00fcber ein moralisch-ethisches Antifaschismusverst\u00e4ndnis des demokratischen gesellschaftlichen Spektrums hinaus. Er hat eine mobilisierende Funktion im eigenen Umfeld und dient als \"Totschlagargument\" der Diffamierung politischer Gegner jeglicher Herkunft. Selbst militante Aktionen werden mit \"antifaschistischer Motivation\" zu rechtfertigen versucht. Mit einer solchen Antifaschismusstrategie versuchen autonome Linksextremisten, ihre auf eine System\u00fcberwindung zielenden Absichten zu verschleiern. Ein Bestandteil der \"Antifaschismusarbeit\" ist das Beobachten und \"Outen\" der Aktivit\u00e4ten von Rechtsextremisten im Land Bremen und im nieders\u00e4chsischen Umland. \u00dcber eine eigens eingerichtete Internetseite werden die Beobachtungen der linksextremistischen \"Aufkl\u00e4rungsarbeit\" ver\u00f6ffentlicht: Eigenen Angaben zufolge soll diese Internetseite ein \"antifaschistisches Webprojekt\" f\u00fcr Bremen und das nieders\u00e4chsische Umland sein. Hier werden Hinweise und Beitr\u00e4ge zu rechtsextremistischen Veranstaltungen sowie \u00fcber Aktionen des autonomen Spektrums ver\u00f6ffentlicht. Auf dieser Internetseite werden u.a. Fotos von Personen ver\u00f6ffentlicht, die an rechtsextremistischen Demonstrationen und Aufm\u00e4rschen teilgenommen haben. Auch mit so genannten Steckbriefaktionen - Flugbl\u00e4ttern mit","- 50 - Kurzdarstellungen zu Bremer Rechtsextremisten - wird aktives \"Outing\" betrieben. Eine neue Variante der linksextremistischen Antifaschismusarbeit ist die \"Kampagne Ladenschluss\", die sich gegen Gesch\u00e4ftsstrukturen der Bremer Neonazi-Szene richtet. Gegendemonstrationen Bremer Linksextremisten beteiligten sich auch an Gegendemonstrationen bzw. -aktionen zu regionalen und \u00fcberregionalen rechtsextremistischen Veranstaltungen. Dabei stehen sie in reger Kooperation mit autonomen \"Antifa\"-Gruppen des nieders\u00e4chsischen Umlandes. So wurde z.B. eine Kundgebung norddeutscher Rechtsextremisten am 10. Februar in Rotenburg/W\u00fcmme von ca. 400 Gegendemonstranten, darunter viele autonome Linksextremisten, gest\u00f6rt. Antirassismusarbeit Einen weiteren Teil der Aktivit\u00e4ten der autonomen linksextremistischen Szene in Bremen bildet die so genannte Antirassismusarbeit. Bremer Linksextremisten beteiligten sich auch 2007 an regionalen und \u00fcberregionalen Veranstaltungen der \"Anti-Lager-Tour\"4-Struktur. Anmerkung: Angeh\u00f6rige der \"Anti-Lager-Bewegung\" wie auch Gruppierungen aus anderen autonomen Themenzusammenh\u00e4ngen beteiligten sich vor dem Hintergrund des in Heiligendamm (MV) stattfindenden G8-Gipfels zunehmend an \u00fcberregionaler \"Anti-G8\"-Mobilisierung. Themen, wie \"Migration\" bzw. \"Fl\u00fcchtlingsproblematik\", sollten Schwerpunkte bei den Gipfelprotesten darstellen. Die geschw\u00e4chte \"Antirassismus\"-Bewegung erhoffte sich - wie andere b\u00fcndnisorientierte Gruppierungen - eine B\u00fcndelung der Kr\u00e4fte. So wurde bei einem migrationsbezogenen Anti-G8-Vorbereitungstreffen der Vorschlag einer erneuten \"Karawane/NoLager-Tour\" erarbeitet. Diese 4 Die \"Anti-Lager-Bewegung\" hat die Nachfolge der vorangegangenen \"Antirassistischen Grenzcamps\" angetreten. Das zuletzt durchgef\u00fchrte \"Grenzcamp\" wurde im Jahr 2003 nach Ausschreitungen autonomer Linksextremisten durch die Polizei aufgel\u00f6st.","- 51 - bundesweite \"Tour der Karawane f\u00fcr die Rechte der Fl\u00fcchtlinge und Migrant/innen\" wurde vom 19. Mai bis zum 4. Juni durchgef\u00fchrt. Die \"Tour\" machte am 27. Mai einen Zwischenstopp mit einer Kundgebung auf dem Bremer Bahnhofsvorplatz. Das d\u00e4nische Szeneobjekt \"Ungdomshuset\" Im Hinblick auf die R\u00e4umung des von Autonomen besetzten d\u00e4nischen Szeneobjektes \"Ungdomshuset\" und den damit verbundenen Ausschreitungen am 1. M\u00e4rz in Kopenhagen wurde aus Solidarit\u00e4t mit den d\u00e4nischen Demonstranten in Deutschland zu Kundgebungen aufgerufen. Eine solche unangemeldete Solidarit\u00e4tsdemonstration hat u.a. am 1. M\u00e4rz auch in der Bremer Innenstadt stattgefunden. Die Teilnehmerzahl belief sich auf 80 bis 100 Personen, \u00fcberwiegend aus dem autonomen Spektrum. Neben vereinzelten Flaschenw\u00fcrfen verlief die unangemeldete Demonstration weitestgehend st\u00f6rungsfrei, obwohl eine aggressive Grundstimmung herrschte. Ebenfalls im Zusammenhang mit der R\u00e4umung des d\u00e4nischen \"Ungdomshuset\" kam es am 24. M\u00e4rz in Bremen erneut zu unangemeldeten demonstrativen Aktionen, diesmal im Bereich des d\u00e4nischen Konsulats. Die Anzahl der Demonstranten belief sich auf ca. 70 \u00fcberwiegend vermummte Personen des autonomen Spektrums. Aus der Gruppe der Teilnehmer heraus wurden verschiedene Sachbesch\u00e4digungen begangen, u.a. wurden Farbbeutel auf das Konsulatsgeb\u00e4ude geworfen. Es wurde ein Transparent mit der Aufschrift \"Linke Zentren erk\u00e4mpfen und verteidigen\" mitgef\u00fchrt. Nach Aufl\u00f6sung der Versammlung nahm die Polizei 69 Personen vorl\u00e4ufig fest.","- 52 - 2. \"DIE LINKE.\" / vormals \"Die Linkspartei.PDS\" Erstmalig 1946 in der sowjetisch besetzten Zone. Zwangszusammenleaufgetreten: gung von SPD und KPD zur SED, der sp\u00e4teren Staatspartei der DDR (1949-1990). Umbenennung im Februar 1990 zur \"Partei des Demokratischen Sozialismus\" (PDS). Am 31. Juli 2005 Umbenennung in \"Die Linkspartei.PDS\". Am 17. Juni 2007 Vereinigung mit der WASG und Umbenennung in \"DIE LINKE.\". Mitglieder: Deutschland: ca. 71.000 (2006: 62.000 \"Die Linkspartei\") Land Bremen: ca. 400 (2006: 170 \"Die Linkspartei\") Organisation / Landesverband Bremen. Struktur: Medien: \"Disput\", monatlich; \"stimmt!\"; \"Ein anderes Bremen ist n\u00f6tig - Ein anderes Bremen ist m\u00f6glich!\", monatlich. Entwicklung Die in der ehemaligen DDR herrschende \"Sozialistische Einheitspartei Deutschlands\" (SED) hat sich nach dem Zusammenbruch ihres Unrechtsystems nicht aufgel\u00f6st. Sie beschloss zun\u00e4chst auf ihrem Sonderparteitag am 16./17. Dezember 1989 die Umbenennung in \"Sozialistische Einheitspartei Deutschlands - Partei des Demokratischen Sozialismus\" (SED - PDS). Der Parteivorstand \u00e4nderte am 4. Februar 1990 den Parteinamen in \"Partei des Demokratischen Sozialismus\" (PDS). Diese Namens\u00e4nderung wurde vom 1. Parteitag der PDS am 24./25. Februar 1990 best\u00e4tigt. Obwohl sie sich programmatisch von den Prinzipien des MarxismusLeninismus losgesagt hat und diese Ideologie nicht mehr zur Staatsdoktrin erhebt, hat sie bei ihrer Gr\u00fcndung am 4. Februar 1990 in den neuen L\u00e4ndern die bestehenden Strukturen, Logistik und den Mitgliederstamm sowie die Finanzmittel der ehemaligen SED behalten. Semantische Anleihen bei demokratischen Parteien und den Interessenvertretungen gesellschaftlicher Minderheiten rundeten diesen Anpassungskurs an die Realit\u00e4ten im vereinten Deutschland ab. Im Dezember 1994 hat sich der Landesverband Bremen konstituiert. Das Parteiprogramm der PDS aus dem Jahre 1993 wurde nach einer breiten, durchaus kontroversen parteiinternen Diskussion am 25./26. Ok-","- 53 - tober 2003 auf der Tagung des 8. Parteitages der PDS in Chemnitz (Sachsen) erneuert. In dem neuen Parteiprogramm richtete man sich nicht im Kapitalismus ein, sondern zielte auf dessen schrittweise \u00dcberwindung. Es wurde auch weiterhin das gesellschaftliche Endziel des Sozialismus angestrebt. Es hie\u00df dort: \"In der PDS wirken unterschiedliche, linke demokratische Kr\u00e4fte zusammen. In ihr haben sowohl Menschen einen Platz, die der kapitalistischen Gesellschaft Widerstand entgegensetzen und die die gegebenen Verh\u00e4ltnisse fundamental ablehnen, als auch jene, die ihren Widerstand damit verbinden, die gegebenen Verh\u00e4ltnisse positiv zu ver\u00e4ndern und schrittweise zu \u00fcberwinden.\" Die PDS richtete ein Hauptaugenmerk auf die Beteiligung an Wahlen. Der Beschluss des PDS-Landesverbandes Bremen vom Dezember 2004: \"In Bremen in die Politik einmischen - 2006 in den Bundestag einziehen\" wurde durch die Aktivit\u00e4ten zur Vereinigung von PDS und der nicht extremistischen WASG (Arbeit & soziale Gerechtigkeit - Die Wahlalternative) \u00fcberholt. Auf einem Landesparteitag der PDS am 31. Juli 2005 in Bremen wurden die Vorgaben der Bundespartei f\u00fcr Bremen sanktioniert. Das kurzfristige Ziel der Zusammenarbeit von PDS und WASG ist durch die f\u00fcr WASG-Mitglieder offene Liste und das Abschneiden bei den vorgezogenen Wahlen zum Deutschen Bundestag am 18. September 2005 (8,7 % auf Bundesebene, 8,4 % im Land Bremen) erreicht worden Am 16. Juni 2007 fand in Berlin der Gr\u00fcndungsparteitag der Partei \"DIE LINKE.\" statt. Insgesamt 796 Delegierte der \"Linkspartei.PDS\" und der Partei \"Arbeit & soziale Gerechtigkeit - Die Wahlalternative\" (WASG) stimmten dem Zusammenschluss beider Parteien bei nur einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen zu. Damit trat der so genannte Verschmelzungsvertrag in Kraft, wonach der Zusammenschluss beider Parteien nach den Regeln des Umwandlungsgesetzes durch \u00dcbertragung des Verm\u00f6gens der WASG als Ganzes auf","- 54 - die \"Linkspartei.PDS\" vollzogen wurde. Der Zusammenschluss beider Parteien wurde nach dem seit 1995 geltenden Umwandlungsgesetz gestaltet. Deshalb haben sich die beiden Parteien Ende 2006 in rechtsf\u00e4hige Vereine umgewandelt. Nach dem so genannten Beitrittsmodell ist die kleinere WASG der gr\u00f6\u00dferen \"Linkspartei.\" beigetreten. Im Gegenzug gew\u00e4hrte die \"Linkspartei.PDS\" den ca. 11.000 WASGAngeh\u00f6rigen Mitgliedsrechte. \"DIE LINKE.\" z\u00e4hlt nun rund 71.000 Mitglieder und ist damit bundesweit die drittgr\u00f6\u00dfte Partei. Die Delegierten w\u00e4hlten einen aus 44 Personen bestehenden - parit\u00e4tisch besetzten - Vorstand. Zu gleichberechtigten Vorsitzenden gew\u00e4hlt wurden der bisherige Vorsitzende der \"Linkspartei.PDS\", Lothar BISKY, und der jetzige Vorsitzende der Bundestagsfraktion \"DIE LINKE.\", Oskar LAFONTAINE. Der Zusammenschluss beider Parteien wurde von Anfang an ma\u00dfgeblich durch die \"Linkspartei.PDS\" bestimmt oder sogar dominiert. Bereits im Vorfeld hatten Funktion\u00e4re und Gliederungen der \"Linkspartei.PDS\" mehrfach bekr\u00e4ftigt, an den bisherigen Aussagen ihres Programms festzuhalten. \"DIE LINKE.\" hat in erster Linie zentrale und elementare Wertvorstellungen und Positionen der \"Linkspartei.PDS\" \u00fcbernommen. Auffallend ist auch eine weitgehende personelle Kontinuit\u00e4t in den F\u00fchrungsgremien. Von den 22 Mitgliedern im Vorstand geh\u00f6rten 19 bereits dem bisherigen - 20 Mitglieder umfassenden - Parteivorstand der \"Linkspartei.PDS\" an. Zudem waren ein Vorsitzender, zwei stellvertretende Vorsitzende, der Bundesgesch\u00e4ftsf\u00fchrer und der Bundesschatzmeister bereits in der \"Linkspartei.PDS\" in diesen Funktionen t\u00e4tig. Es wird weiterhin eine \u00fcber die Grenzen der bestehenden Gesellschaft hinausweisende sozialistische Ordnung propagiert. Innerhalb der Partei \"DIE LINKE.\" werden offen extremistische Strukturen geduldet und gef\u00f6rdert, darunter u.a. die bereits in der \"Linkspartei.PDS\" entstandenen Zusammenschl\u00fcsse \"Kommunistische Plattform\" (KPF) und \"Marxistisches Forum\" (MF). Zu beobachten ist in Bremen auch die Zusammenarbeit zwischen Organisationen, die der verbotenen \"PKK\" nahe stehen, mit der Partei \"DIE LINKE.\".","- 55 - Von den rund 71.000 Mitgliedern der Partei \"DIE LINKE.\" waren nach Aussage des Parteivorsitzenden BISKY 55.000 bereits Mitglieder der \"Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands\" (SED). Wahlergebnisse Bei der Wahl am 13. Mai zur Bremischen B\u00fcrgerschaft erreichte die Partei \"DIE LINKE.\" folgendes Wahlergebnis: B\u00fcrgerschaftswahl 2007 B\u00fcrgerschaftswahl 2003 Land Bremen 8,44 % - 23.296 Stimmen 1,67 % - 4.885 Stimmen Stadt Bremen 8,73 % - 20.226 Stimmen 1,78 % - 4.386 Stimmen Bremerhaven 6,92 % - 3.070 Stimmen 1,08 % - 499 Stimmen Jugendorganisation umbenannt Die parteinahe Jugendorganisation \"['solid] - die sozialistische Jugend\" hat sich in \"Linksjugend ['solid]\" umbenannt. Sie versteht sich als ein sozialistischer, antifaschistischer, basisdemokratischer und feministischer Jugendverband. ['solid] steht f\u00fcr \"sozialistisch, links, demokratisch\". Laut Eigendarstellung: \"(...) greift er in die gesellschaftlichen Verh\u00e4ltnisse ein und ist Plattform f\u00fcr antikapitalistische und selbstbestimmte Politik. Als Teil emanzipatorischer Bewegungen sucht der Jugendverband die Kooperation mit anderen B\u00fcndnispartnerInnen. Der Jugendverband strebt eine enge Zusammenarbeit mit gleichgesinnten politischen Jugendstrukturen auf internationaler und insbesondere auf europ\u00e4ischer Ebene an. Politische Bildung, der Eintritt in eine politische und kulturelle Offensive von links und die politische Aktion stehen dabei im Mittelpunkt der T\u00e4tigkeit des Jugendverbandes. Als parteinaher Jugendverband ist die Linksjugend ['solid] die Jugendorganisation der Partei DIE LINKE und wirkt als Interessensvertretung linker Jugendlicher in die Partei.\". Schwerpunkt der Arbeit der Jugendorganisation ist weiterhin der Kampf gegen den Rechtsextremismus. Am 20. Januar 2007 f\u00fchrte die Jugendorganisation in Bremen eine Gegendemonstration zum Thema \"Gemeinsam gegen Nazis\" mit etwa 300 Personen, darunter ca. 100 Linksextremisten, durch. Die Veranstaltung richtete sich gegen eine Kundgebung eines","- 56 - rechtsextremistischen \"B\u00fcndnisses keine Gewalt\" im Zusammenhang mit dem Tod des Jungen Kevin.","- 57 - 3. \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP) Gegr\u00fcndet: 1968 Mitglieder: Deutschland: ca. 4.200 (unver\u00e4ndert, wie 2006) Land Bremen ca. 70 (unver\u00e4ndert, wie 2006) Organisation / Parteivorstand auf Bundesebene. In Bremen besteht die DKP Struktur: aus dem Bezirk Land Bremen. Der Bezirk wird von einem Landesvorstand geleitet. Medien: \"Unsere Zeit\" (UZ), w\u00f6chentlich, \"Bremer Rundschau\", unregelm\u00e4\u00dfig. Entwicklung Die orthodox-kommunistische DKP war von ihrer Gr\u00fcndung im Jahre 1968 an, de facto als Nachfolgeorganisation der 1952 verbotenen \"Kommunistischen Partei Deutschlands\" (KPD), das \"Trojanische Pferd\" der \"Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands\" (SED) in der Bundesrepublik. Ausgestattet mit j\u00e4hrlich zweistelligen Millionenbetr\u00e4gen aus der DDR war sie bis zur Wiedervereinigung ein durchaus potenter au\u00dferparlamentarischer Faktor, insbesondere durch Unterwanderung und Beeinflussung gesellschaftlicher Protestbewegungen, wie z.B. der Friedensund der AntiAtom-Bewegung. Bei ihren Teilnahmen an Wahlen blieb sie in der Bundesrepublik jedoch, abgesehen von Einzelergebnissen auf kommunaler Ebene, v\u00f6llig bedeutungslos. Die DKP ist bei den Wahlen zur Bremischen B\u00fcrgerschaft am 13. Mai 2007 nicht angetreten. Mitgliederverlust Nach der Aufl\u00f6sung der DDR und infolge der ausbleibenden ideologischen - und vor allem finanziellen - Unterst\u00fctzung begann ein rasanter Niedergang der DKP. Von ehemals etwa 50.000 Mitgliedern in der Bundesrepublik sind gegenw\u00e4rtig h\u00f6chstens 4.200 Mitglieder \u00fcbrig geblieben. Nach wie vor werden DKP-Funktion\u00e4re in Bildungseinrichtungen der Partei au\u00dferhalb von Bremen geschult. Der DKP-Bezirk Land Bremen jedoch entwickelte mit seiner \u00fcberalterten Mitgliederstruktur kaum mehr \u00f6ffentlich wahrnehmbare Aktivit\u00e4ten.","- 58 - 4. \"Sozialistische Alternative\" (SAV) Gegr\u00fcndet: 1994 Mitglieder: Deutschland: ca. 400 (unver\u00e4ndert, wie 2006) Land Bremen: ca. 20 (unver\u00e4ndert, wie 2006) Organisation / Trotzkistische Kernorganisation mit Sitz in Berlin. Die SAV verStruktur: f\u00fcgt \u00fcber eine Ortsgruppe in Bremen. Medien: Monatlich \"Solidarit\u00e4t\". Eigene Internetseite. Entwicklung Die trotzkistische \"Sozialistische Alternative\" (SAV) ist die deutsche Sektion des internationalen Dachverbandes \"Komitee f\u00fcr eine Arbeiterinternationale\" (KAI) mit Sitz in London. Sie will, laut \"Solidarit\u00e4t\" vom Juli 2006, \u00fcber den Aufbau einer \"revolution\u00e4r sozialistischen Masseninternationale\" den Kapitalismus abschaffen und diesen durch eine \"sozialistische Demokratie\" ersetzen. Die SAV hat sich bundesweit in die Proteste gegen die \"Hartz IV\"-Reform und den \"Sozialabbau\" eingebracht. Sie versucht nach wie vor, \u00fcber eine Beteiligung an gemeinsamen politischen Kampagnen Einfluss auf demokratische Organisationen zu gewinnen. So arbeitete sie in der nicht extremistischen WASG (Arbeit & soziale Gerechtigkeit - Die Wahl-alternative) mit und beteiligte sich dort eigenen Angaben zufolge am Aufbau einer \"Jugend-AG\". Durch die Mitarbeit in der WASG versuchte sie, Zugang zur \"Linkspartei.\" zu erlangen. Trotz aller Bem\u00fchungen ist es der SAV nicht gelungen, neue Mitglieder zu gewinnen. Eine Au\u00dfenwirkung ging 2007 von ihr in Bremen kaum aus.","- 59 - 5. \"Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union\" (FAU) Gegr\u00fcndet: 1977 als \"Initiative Freie Arbeiter Union\" (I-FAU) in K\u00f6ln. Mitglieder: Deutschland: ca. 250 (2006: 300) Land Bremen: ca. 15 (2006: 10) Organisation / Deutschlandweite Ortsgruppen. \"Lokalf\u00f6deration Bremen\" unStruktur: terteilt in Syndikate (Gewerkschaften). Medien: \"Direkte Aktion\" (Bund), zweimonatlich. \"Bremer Aktion\" (erscheint unregelm\u00e4\u00dfig). Eigene Internetseite. Entwicklung Die FAU bezeichnet sich als \"anarcho-syndikalistische Gewerkschaft\" und Teil der \"Internationalen ArbeiterInnen Assoziation\" (IAA). In den Bereichen Bildung, Lebensmittel und Landwirtschaft, Informationstechnologie, Kultur, Tiermedizin und Gesundheit gibt es lokale Branchensyndikate und/oder \u00fcberregionale Branchenf\u00f6derationen. Besch\u00e4ftigte aus den \u00fcbrigen Branchen schlie\u00dfen sich derzeit in Allgemeinen Syndikaten bzw. Vereinigungen aller Berufe/Branchen zusammen. Das Wort \"Syndikat\" kommt aus dem Franz\u00f6sischen und hei\u00dft \"Gewerkschaft\". Die FAU beschreibt \"Anarchosyndikalismus\" wie folgt: \"Wir Anarcho-SyndikalistInnen lehnen die Organisation unserer Interessen in zentralistisch aufgebauten Parteien und Organisationen ab. Gegen Stellvertreterpolitik und Parlamentarismus setzen wir die Selbstorganisation der Arbeitenden und Erwerbslosen in autonomen, unabh\u00e4ngigen Gruppen und Syndikaten (Gewerkschaften), die miteinander auf lokaler, regionaler und \u00fcberregionaler Ebene zusammen-geschlossen sind. Zur Durchsetzung unserer Ziele und Forderungen dienen uns die Mittel der 'direkten Aktion' (z.B. Besetzungen, Boykotts, Streiks usw.). Wir lehnen im Gegensatz dazu 'indirekte' Ma\u00dfnahmen wie die parlamentarische Bet\u00e4tigung ab. Das Ziel des Anarcho-Syndikalismus ist die herrschaftsfreie, auf Selbstorganisation aufgebaute und auf Selbstverwaltung gegr\u00fcndete Gesellschaft.\". Veranstaltungen Die Ortsgruppe der sich als \"basisdemokratische Gewerkschaftsinitiative\" beschreibenden FAU verf\u00fcgt in Bremen \u00fcber eigene R\u00e4umlichkeiten, wie das \"Working Class Cafe\", Buchtstr. 14/15. Im \"Lagerhaus\" in der Schildstra\u00dfe f\u00fchrte die FAU einige kleinere Informationsveranstaltungen durch.","- 60 - Auch in Bremerhaven wurde eine Kontaktstelle eingerichtet. 2007 thematisierte die FAU Bremen die Situation der Erwerbst\u00e4tigen in Deutschland. Dar\u00fcber hinaus wurde in Bremen der \"ChefduzenStammtisch der Ausgebeuteten\" wieder eingerichtet. In einer im August im Internet ver\u00f6ffentlichten Einladung hie\u00df es dazu: \"Alle die sich mit anderen \u00fcber die Situation mit \u00c4mtern, auf Arbeit oder in 'Ma\u00dfnahmen' austauschen wollen sind herzlich dazu eingeladen.","- 61 - 6. \"Rote Hilfe e.V.\" (RH) Gegr\u00fcndet: 1975 Mitglieder: Deutschland: ca. 4.300 (unver\u00e4ndert, wie 2006) Land Bremen: ca. 130 (2006: ca. 100) Organisation/ Bundesweite Organisation mit einer Ortsgruppe in Bremen. Struktur: Medien: \"Die Rote Hilfe\" (viertelj\u00e4hrlich), eigene Internetseite. Entwicklung Die \"Rote Hilfe e.V.\" (RH) ist eine Organisation, die in ca. 40 Ortsgruppen im gesamten Bundesgebiet agiert. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Geld f\u00fcr die Unterst\u00fctzung inhaftierter \"Genossen\" sowie f\u00fcr Prozesskostenhilfe zu sammeln. Ihrer Satzung (SS 2) entsprechend organisiert die RH: \"(...) nach ihren M\u00f6glichkeiten die Solidarit\u00e4t f\u00fcr alle, unabh\u00e4ngig von Parteizugeh\u00f6rigkeit oder Weltanschauung, die in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer politischen Bet\u00e4tigung verfolgt werden. Politische Bet\u00e4tigung in diesem Sinne ist z.B. das Eintreten f\u00fcr die Ziele der ArbeiterInnenbewegung, der antifaschistische, antisexistische, antirassistische, demokratische oder gewerkschaftliche Kampf und der Kampf gegen die Kriegsgefahr.\" Werbung neuer Mitglieder Die RH Ortsgruppe Bremen engagierte sich 2007 schwerpunktm\u00e4\u00dfig in der \"Antirepressionsarbeit\" und im Kampf gegen den \"G8-Gipfel\" bzw. \"G8-Repressionen\". Im Zusammenhang mit dem \"G8-Gipfel\" ist es ihr gelungen, eine Reihe von Neumitgliedern f\u00fcr sich zu gewinnen.","- 62 - 7. \"GegenStandpunkt\" / vormals \"Marxistische Gruppe\" (MG) Gegr\u00fcndet: Anfang der 70er Jahre. Bis 1991 als \"Marxistische Gruppe\". Danach \"GegenStandpunkt\" (Bremen). Mitglieder: Deutschland: ca. 10.000 (unver\u00e4ndert, wie 2006) Land Bremen: ca. 250 (unver\u00e4ndert, wie 2006) Organisation / Konspirativ t\u00e4tige, sektenartige Organisation mit Sitz in M\u00fcnStruktur: chen und Gruppierungen in mehr als 20 St\u00e4dten, u.a. in Bremen mit der Bezeichnung \"GegenStandpunkt\". Medien: \"GegenStandpunkt\" (viertelj\u00e4hrlich), \"GegenStandpunkt\" (Bremen), eigene Internetseite. Entwicklung 1991 l\u00f6ste sich die in Bremen ca. 500 Personen starke \"Marxistische Gruppe\" (MG) offiziell auf. Personell existiert die MG jedoch bundesweit unter verschiedenen Bezeichnungen weiter. Die Gruppe \"GegenStandpunkt\" Bremen setzt sich \u00fcberwiegend aus Akademikern zusammen. Es handelt sich um einen weitgehend geschlossenen Personenkreis, dessen polemische Exegese der kapitalistischen Wirtschaftsordnung pseudomarxistische Ans\u00e4tze in den Vordergrund r\u00fcckt. Der parlamentarische, demokratische Rechtsstaat wird auf den \"GegenStandpunkt\"Veranstaltungen in destruktiver Weise kritisiert. Sie befasste sich 2007 mit folgenden Themen: \"Familienpolitik heute - Wie der Staat den Kinderwunsch fruchtbar machen will\" \"Streit um das amerikanische Raketenabwehrsystem\" \"Die Lokf\u00fchrer f\u00fchren einen Lohnkampf: D\u00fcrfen die das?\" \"Kreditkrise und Menschenrechte\" \"US-Hypothekenkrise\" Die Vierteljahreszeitschrift \"GegenStandpunkt\" bem\u00fcht sich um Erkl\u00e4rungen, die den Beweis erbringen sollen, dass die wirklichen Verh\u00e4ltnisse in der Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anders verlaufen als die \"amtierenden Fachleute von Wirtschaft, Politik, Moral & Weltanschauung\" das dem Wahlvolk vermitteln wollen.","- 63 - Im Bremer \"B\u00fcrgerhaus Weserterrassen\" werden fast monatlich Diskussionsveranstaltungen (\"jour fixe\") vor 150 bis 250 Personen durchgef\u00fchrt. Die Gruppe \"GegenStandpunkt\" verf\u00fcgt \u00fcber eine eigene Internetseite.","- 64 - 8. \"Arbeiterbund f\u00fcr den Wiederaufbau der KPD\" (AB) Gegr\u00fcndet: 1973 Mitglieder: Deutschland: ca. 130 (unver\u00e4ndert, wie 2006) Land Bremen: ca. 10 (unver\u00e4ndert, wie 2006) Organisation / Bundesweite Ortsgruppen. Sitz in M\u00fcnchen. Struktur: Medien: Eigene Internetseite. Entwicklung Der \"Arbeiterbund f\u00fcr den Wiederaufbau der KPD\" (AB) mit Sitz in M\u00fcnchen verf\u00fcgt in verschiedenen Bundesl\u00e4ndern \u00fcber einzelne Ortsgruppen. Bundesweit wird die Mitgliederzahl des Arbeiterbundes auf ca. 130 Personen gesch\u00e4tzt. Der Ortsgruppe Bremen k\u00f6nnen ca. 10 Mitglieder zugerechnet werden. Der AB ist eine kommunistische Organisation, hervorgegangen 1973 aus \"Arbeiter-Basisgruppen\" in M\u00fcnchen. Der AB orientierte sich zun\u00e4chst an der maoistischen5 Lesart des Marxismus-Leninismus und betrachtete die Volksrepublik China als Zentrum des Sozialismus, die Sowjetunion als \"sozialimperialistisch\", die DKP als \"sozialdemokratisch\". Veranstaltungen Am 3. November hatte ein \"Jugendausschuss Notstand der Republik\", dem Organisationen der Gewerkschaftsjugend und Verb\u00e4nde aus dem linksextremistischem Spektrum angeh\u00f6ren, zu Demonstrationen aufgerufen. Unter dem Motto \"Jugend gegen den Notstand der Republik\" fand eine Kundgebung in Bremen statt. Gleichzeitig wurden weitere Veranstaltungen unter dem gleichen Motto in Erfurt und Regensburg durchgef\u00fchrt. 5 Maoismus, die politische Lehre des langj\u00e4hrigen Vorsitzenden der Kommunistischen Partei Chinas und Gr\u00fcnder der Volksrepublik China, Mao ZEDONG (1893-1976). Der Begriff Maoismus wurde nie eindeutig definiert und nie von denjenigen benutzt, die in China oder anderswo eine maoistische Politik praktizierten; sie bevorzugten die Ausdrucksweise: \"die Gedanken von Mao Zedong\" und beschrieben den Maoismus als eine Anpassung des Marxismus-Leninismus an chinesische Verh\u00e4ltnisse.","- 65 - Die AB-Ortsgruppen Bremen und Hamburg haben sich neben antifaschistischen und gewerkschaftlichen Gruppierungen an der Demonstration in der Bremer Innenstadt beteiligt. Daran nahmen ca. 120 Personen teil. Die Anmeldenden gingen von ca. 500 Personen aus. Die Demonstration verlief friedlich. Ein Einfluss des AB auf andere linksextremistische Str\u00f6mungen in Bremen ist weiterhin nicht erkennbar.","- 66 - 9. \"Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands\" (MLPD) Gegr\u00fcndet: 1982 Mitglieder: Deutschland: ca. 2.300 (unver\u00e4ndert, wie 2006) Land Bremen: ca. 15 (unver\u00e4ndert, wie 2006) Organisation / Bundesweite Ortsgruppen. Sitz in Gelsenkirchen. Struktur: Medien: Zentralorgan \"Rote Fahne\". Eigene Internetseite. Entwicklung Die \"Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands\" (MLPD) mit ihren ca. 2.000 Mitgliedern wird bundesweit von einem Zentralkomitee mit Sitz in Gelsenkirchen gef\u00fchrt. Die Bremer Ortsgruppe umfasst ca. 15 Mitglieder. Das Ziel der 1982 gegr\u00fcndeten Partei ist der \"revolution\u00e4re Sturz der Diktatur des Monopolkapitals\". Maoistische Ausrichtung Die maoistisch-stalinistisch gepr\u00e4gte MLPD geh\u00f6rt zu den wenigen linksextremistischen Organisationen, die sich offen zu ihrer verfassungsfeindlichen Ausrichtung bekennen und unver\u00e4ndert die revolution\u00e4re \u00dcberwindung der parlamentarischen Demokratie anstreben. Letztendlich sollen nach der Ideologie der MLPD mit dem \"bewaffneten Aufstand\" der Arbeiterklasse unter F\u00fchrung der Partei der \"Sturz des Imperialismus\" und die \"Zerschlagung des Staatsapparats\" erreicht werden. \u00d6ffentlich wahrnehmbare Aktivit\u00e4ten gingen von der MLPD 2007 in Bremen nicht aus. An der Wahl zur Bremischen B\u00fcrgerschaft am 13. Mai beteiligte sie sich nicht.","- 67 - 10. Bewertung der aktuellen Situation des Linksextremismus in Bremen Die Partei \"DIE LINKE.\" hat sich nach dem Zusammenschluss mit der WASG im Juni zu einer w\u00e4hlbaren Alternative entwickelt. Das zeigen auch die Wahlergebnisse, die sie anl\u00e4sslich der Wahlen zur Bremischen B\u00fcrgerschaft am 13. Mai 2007 erlangt hat. Sie errang sieben Sitze. Die \u00fcbrigen linksextremistischen Gruppierungen haben sich \u00fcberwiegend an Protestkundgebungen demokratischer Organisationen, insbesondere gegen den \"G8-Gipfel\" in Heiligendamm und gegen rechtsextremistische Aufm\u00e4rsche, beteiligt. F\u00fcr die linksextremistisch ausgerichtete autonome Szene Bremens hatten die Proteste gegen den \"G8-Gipfel\" Priorit\u00e4t. Daneben stand die \"Antifaschismusarbeit\" weiterhin im Fokus dieses Spektrums. W\u00e4hrend im Raum Hamburg Anschl\u00e4ge mit G8-Hintergrund ver\u00fcbt wurden, sind in Bremen Ans\u00e4tze f\u00fcr linksextremistisch motivierte terroristische Aktivit\u00e4ten derzeit nicht feststellbar. Die Zahl der Straftaten mit linksextremistischer Motivation nahm leicht zu (siehe Anhang). Der Schwerpunkt der Straftaten lag dabei in den Deliktsbereichen Sachbesch\u00e4digung und K\u00f6rperverletzung.","- 68 - IV. Sicherheitsgef\u00e4hrdende und extremistische Bestrebungen von Ausl\u00e4ndern Im Land Bremen (Gesamtbev\u00f6lkerung ca. 663.000) bet\u00e4tigen sich rund 1.900 der insgesamt 84.000 ausl\u00e4ndischen Staatsangeh\u00f6rigen in unterschiedlichen extremistischen Zusammenh\u00e4ngen. Ausl\u00e4ndische Staatsb\u00fcrger oder ausl\u00e4ndische Organisationen werden vom Verfassungsschutz nur dann beobachtet, wenn ihre Ausrichtung mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar ist oder wenn sie Bestrebungen verfolgen, die darauf gerichtet sind, durch Gewalt die politischen Verh\u00e4ltnisse in den jeweiligen Herkunftsl\u00e4ndern zu ver\u00e4ndern. Die verfassungsfeindliche Orientierung dieser Gruppierungen basiert sowohl auf linksextremistischen als auch auf nationalistischen und religi\u00f6s \u00fcberh\u00f6hten Ideologien. Islamistische Bestrebungen geh\u00f6ren zu den Beobachtungsschwerpunkten der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden. Der Islamismus ist eine politische Bewegung, die von einer Minderheit der Muslime unterst\u00fctzt wird. Sie gibt sich als \"wahrer Islam\" aus und will diesen als verbindliche Richtschnur f\u00fcr Staat und Gesellschaft - ohne R\u00fccksicht auf Andersgl\u00e4ubige - verwirklichen. Der Islam hingegen ist eine monotheistische Religion (der Glaube an einen Gott), die eng mit dem Judentum und dem Christentum verwandt ist. Islamisten fordern unter Berufung auf die \"Scharia\" die Wiederherstellung einer so genannten islamischen Ordnung. In dieser \"Ordnung\" sollen alle Lebensbereiche so gestaltet sein, wie es nach ihrer Auslegung von Gott verbindlich vorgegeben ist - unabh\u00e4ngig von den Regeln eines demokratischen Rechtsstaates. Unter \"Scharia\" versteht man sowohl das islamische Recht als auch die Lehren vom Gottesbegriff und den religi\u00f6sen Handlungen. Die \"Scharia\"","- 69 - speist sich aus verschiedenen Quellen: Koran (heilige Schrift des Islam) und Sunna (Lebensweise des Propheten Mohammed). Zur herausragenden Bedrohung f\u00fcr die internationale Staatengemeinschaft hat sich der islamistische Terrorismus entwickelt. Seit dem 11. September 2001 ist das Bedrohungspotenzial durch den islamistischen Terrorismus um ein Vielfaches gestiegen. Die von Usama Bin LADEN6 Mitte der 80er Jahre gegr\u00fcndete \"al Qaida\" (die Basis) hat sich zum bekanntesten und auch gef\u00e4hrlichsten islamistisch-terroristischen Ph\u00e4nomen entwickelt. Der \"Jihad\" als bewaffneter Kampf gegen den Westen verbreitete sich weit \u00fcber die Grenzen von Krisengebieten mit muslimischer Bev\u00f6lkerung und wurde zur weltweiten Bedrohung. Der \"Jihad\" ist ein Begriff aus dem Koran und bedeutet an sich die Anstrengung eines Muslims auf dem Weg zu Gott. Traditionell wird zwischen \"gro\u00dfem\" und \"kleinem\" Jihad unterschieden: Der \"gro\u00dfe\" Jihad meint die individuelle Bem\u00fchung des Gl\u00e4ubigen um ein gottgef\u00e4lliges Leben in einem friedlichen Sinne. Der \"kleine\" Jihad ist der bewaffnete Kampf zur Verteidigung des Glaubens. Islamistische Terroristen missbrauchen den Begriff \"Jihad\" zur Rechtfertigung ihres \"Kampfes\". Sie behaupten pauschal, dass \"der Westen\" den Islam vernichten wolle. Besonders die westlichen Staaten und ihre B\u00fcrger sehen sich dadurch einer unmittelbaren, globalen terroristischen Bedrohung ausgesetzt. Durch diesen weltweiten Kampf der \"al Qaida\" gegen die \"Ungl\u00e4ubigen\" kamen auch deutsche Zivilisten und Soldaten, die u.a. in Afghanistan Aufbauarbeit leisten, zu Tode. Der Ausl\u00e4nderextremismus unterteilt sich in Organisationen mit religi\u00f6ser (1. bis 6.) und ohne religi\u00f6se (7. bis 10.) Motivation, von denen 2007 u.a. folgende beobachtet wurden:","- 70 - 1. \"Islamische Gemeinschaft Milli G\u00f6r\u00fc e.V.\" (IGMG) Gegr\u00fcndet: 1985 als \"Vereinigung der neuen Weltsicht in Europa e.V.\" (AMGT) gegr\u00fcndet. 1995 umorganisiert und umbenannt in IGMG. Mitglieder/ Deutschland: ca. 27.000 (2006: 26.500) Anh\u00e4nger: Land Bremen: ca. 1.200 (unver\u00e4ndert, wie 2006) Organisation / Die Europazentrale befindet sich in Kerpen (NRW). Die FaStruktur: tih-Moschee ist Zentrum der IGMG in Bremen mit \u00fcberregionaler Bedeutung und eine der gr\u00f6\u00dften Norddeutschlands. Ideologisch eng verbunden ist die IGMG mit der t\u00fcrkischen \"Gl\u00fcckseligkeitspartei\" (Saadet Partisi, SP). Medien: \"IGMG Perspektive\". Als Plattform dient auch die t\u00fcrkische Tageszeitung \"Milli Gazete\" (Nationale Zeitung). Eigene Internetseite. Entwicklung Die IGMG trat bis 1995 unter dem Namen \"Vereinigung der neuen Weltsicht in Europa e.V.\" (AMGT) auf. 1995 teilte sich die Organisation in zwei unabh\u00e4ngige juristische Personen. Die \"Islamische Gemeinschaft Milli G\u00f6r\u00fcs e.V.\" (IGMG) \u00fcbernahm die kulturellen, sozialen und religi\u00f6sen Aufgaben der AMGT, w\u00e4hrend die \"Europ\u00e4ische Moscheebauund Unterst\u00fctzungsgemeinschaft e.V.\" (EMUG) f\u00fcr die Verwaltung des Immobilienbesitzes der ehemaligen AMGT zust\u00e4ndig wurde. Unter den islamistischen Organisationen in Deutschland nimmt die IGMG nicht nur wegen ihrer Mitgliederzahl, sondern auch wegen der zahlreichen, auch in anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern verbreiteten Einrichtungen eine besondere Stellung ein. Die IGMG gilt sowohl im Bundesgebiet als auch in Bremen als gr\u00f6\u00dfte extremistische Ausl\u00e4nderorganisation. ERBAKANs F\u00fchrungsanspruch Die IGMG sieht sich als Gespr\u00e4chspartner f\u00fcr Vertreter aus Politik und Gesellschaft und setzt der Eigendarstellung zufolge ihre \"gewissenhaft 6 Der in Saudi-Arabien geborene Usama Bin LADEN k\u00e4mpfte gegen die sowjetische Besetzung Afghanistans und gilt heute als weltweit meistgesuchter Terrorist, insbesondere wegen der ihm zugeschriebenen Anschl\u00e4ge am 11. September 2001.","- 71 - formulierte Integrationspolitik\" vor Ort um. Doch ihr Auftreten nach au\u00dfen steht im Widerspruch zur weiterhin engen Verbindung zu Prof. Dr. Necmettin ERBAKAN und dessen Ideologie. Diese hat er in der programmatischen Schrift \"Gerechte Ordnung\" (Adil D\u00fczen) niedergelegt. Hieraus, wie auch aus anderen \u00c4u\u00dferungen ERBAKANs geht hervor, dass die derzeitig herrschende politische Ordnung nichtig sei und durch eine auf dem Islam fu\u00dfende Ordnung, die er als \"Gerechte Ordnung\" bezeichnet, ersetzt werden m\u00fcsse. Seine Vorstellung stellt ein auf islamischer Grundlage basierendes, umfassendes soziales, \u00f6konomisches und politisches Regelungssystem dar, das die westliche Zivilisation, ihren Wertekanon und ihr Demokratieverst\u00e4ndnis ablehnt. ERBAKAN ist geistiger Vater und F\u00fchrer der \"Milli G\u00f6r\u00fcs\"-Bewegung. Insbesondere die traditionalistischen Anh\u00e4nger unter den IGMG-Anh\u00e4ngern sehen nach wie vor in ihm die eigentliche F\u00fchrungspers\u00f6nlichkeit. Neben f\u00fchrenden Abgeordneten der t\u00fcrkischen \"Gl\u00fcckseligkeitspartei\" (Saadet Partisi / SP) trat ERBAKAN immer wieder als Gastredner bei Veranstaltungen der IGMG auf oder wurde per Telefon zugeschaltet. So z.B. anl\u00e4sslich des \"Studententages\" am 31. M\u00e4rz 2007 in Hagen. Durch die Video-Zuschaltungen von ERBAKAN bei IGMGGro\u00dfveranstaltungen wird die enge Verbundenheit zwischen IGMG und der \"Milli G\u00f6r\u00fcs\"-Bewegung in der T\u00fcrkei offensichtlich. Nach wie vor hat die SP in der T\u00fcrkei gro\u00dfen Einfluss auf die Besetzung wichtiger F\u00fchrungsfunktionen innerhalb der IGMG in Deutschland. Auf einer Veranstaltung des Istanbuler Jugendverbandes der SP unter dem Motto \"Milli G\u00f6r\u00fcs trifft die Jugend\" im Jahre 2006 wurde ERBAKAN ebenfalls per Telefon zugeschaltet und machte seine Grundposition sehr deutlich: \"Die Jugend ist der Motor unserer Mission. In der heutigen Welt, die den rassistischen Imperialisten in die H\u00e4nde gefallen ist, hat die Menschheit nur Blut, Tr\u00e4nen und Kriege erlebt. Nur die \"Milli G\u00f6r\u00fc\"-Jugend kann die Menschheit von diesen Kinderm\u00f6rdern befreien.\"","- 72 - \"Milli Gazete\" - Plattform der \"Milli G\u00f6r\u00fcs\" Die t\u00fcrkische Tageszeitung \"Milli Gazete\" (Nationale Zeitung), formal von der IGMG unabh\u00e4ngig, dient u.a. der IGMG und der SP als Plattform. In ihr werden Verschw\u00f6rungstheorien verbreitet, die u.a. Israel, die USA und die T\u00fcrkei betreffen. Berichterstattung mit \"Milli-G\u00f6r\u00fcs\"-Bezug genie\u00dft Priorit\u00e4t; auf Veranstaltungen der IGMG wird regelm\u00e4\u00dfig hingewiesen. Nach wie vor wird bei Veranstaltungen f\u00fcr ein Zeitungsabonnement geworben. Der Kolumnist Mehmet Sevket EYGI schrieb in der Ausgabe vom 22. August 2007: \"In einem Land, in dem es keine qualifizierte und starke Opposition gibt, kann Demokratie nicht richtig funktionieren. Ich kritisiere die Islamisten nicht, aber die qualifizierten Muslime in einem solchen Land sollten in ausreichender Zahl in der Opposition sitzen. (...) Die Muslime in einem solchen Land m\u00fcssten als gute, qualifizierte und repr\u00e4sentative Inspektoren auftreten (...) Wenn sie so handeln, werden selbst die Ungl\u00e4ubigen nach einer Zeit wollen, dass die Muslime die Macht dieses Landes \u00fcbernehmen.\" In seiner bereits am 18. Dezember 2006 erschienenen Kolumne schrieb EYGI unter anderem: \"Die B\u00fccher, die gelesen werden sollen, m\u00fcssen dem Koran, der Sunna, dem Konsens der Umma entsprechen. Vom islamischen Standpunkt werden B\u00fccher in zwei Kategorien eingeteilt: 1. G\u00f6ttliche B\u00fccher (...) 2. Teuflische B\u00fccher. Kaufen Sie nicht irrt\u00fcmlich teuflische B\u00fccher, und lassen Sie sich nicht von diesen t\u00e4uschen! Die Titel, Einb\u00e4nde, Aufmachungen mancher B\u00fccher sind anziehend und t\u00e4uschend, aber der Inhalt kann sch\u00e4dliche, verderbliche Informationen, Gedanken und Meinungen enthalten. Gift wird nicht in Bechern aus Blech gereicht. (...). Seien wir vorsichtig und wachsam!\" Strukturen Europaweit verf\u00fcgt die IGMG \u00fcber weit gestreute Einrichtungen. Es gibt jeweils 15 europ\u00e4ische und 15 deutsche Regionalverb\u00e4nde. In der Bundesrepublik und in Europa existieren mehr als 500 Moschee-Gemeinden. Im Land Bremen sind 7 Moscheen der IGMG zuzurechnen.","- 73 - Mit ca. 1.200 Mitgliedern stellt die nicht gewaltgeneigte IGMG in Bremen die mitgliederst\u00e4rkste extremistische Organisation unter den mehr als 30.000 hier lebenden Muslimen dar. In den Bremer Moscheen bietet die IGMG den Muslimen Beistand und Betreuung auf religi\u00f6sem, kulturellem und sozialem Gebiet an. Durch ein fast alle gesellschaftlichen Lebensbereiche abdeckendes Vereinsgeflecht gelingt es der IGMG, einen Teil der hier lebenden t\u00fcrkischen Muslime an sich zu binden. Ein Schwerpunkt der IGMG bleibt nach wie vor die islamische Erziehungsund Bildungsarbeit. Insbesondere der Jugendorganisation der IGMG als Nachwuchsbasis wird ein besonderer Stellenwert beigemessen. So liegt einer Eigendarstellung der IGMG zufolge das besondere Augenmerk auf Vermittlung von religi\u00f6sen Werten an die Jugendlichen. Die Jugendlichen sollen bei der Schaffung einer Basis f\u00fcr ein bewusstes und von Wissen getragenes, gottgef\u00e4lliges Leben begleitet und dabei unterst\u00fctzt werden. Die Organisation versucht so, junge Muslime \u00fcber ein breites Freizeitangebot zu werben und an sich zu binden. So werden in Sommerschulen und Ferienkursen F\u00e4cher, wie Benimmregeln, Sittenlehre, Koranrezitation und T\u00fcrkisch, gelehrt sowie Wissenswettbewerbe durchgef\u00fchrt. Kindern und Jugendlichen wird dar\u00fcber hinaus Nachhilfeunterricht erteilt. Die Betroffenen sollen dadurch vor dem Einfluss der aus der Sicht der IGMG von Moralund Sittenverfall gepr\u00e4gten westlichen Gesellschaft gesch\u00fctzt und eine am islamischen Glauben ausgerichtete Lebensweise soll bewahrt werden. Die IGMG verfolgt in dieser Hinsicht ein wesentliches, allen islamistischen Kr\u00e4ften gemeinsames Ziel: die St\u00e4rkung des Gef\u00fchls, Teil der einzigartigen Gemeinschaft aller Muslime zu sein und sich damit gleichzeitig von der \"westlichen Welt\" abzugrenzen.","- 74 - Durch die intensive organisatorische Anbindung, insbesondere der Jugendlichen, und der Schaffung einer eigenen Infrastruktur in fast allen Bereichen des t\u00e4glichen Lebens, schafft die IGMG alle Voraussetzungen f\u00fcr den Aufbau einer Parallelgesellschaft. Kopftuchproblematik Neben den aktuellen Zielen der IGMG, wie der Anerkennung als Religionsgemeinschaft sowie der Durchsetzung eines von der Organisation beeinflussten islamischen Religionsunterrichts an deutschen Schulen, wird nach wie vor das Tragen des Kopftuches in \u00f6ffentlichen Einrichtungen thematisiert. Nicht nur die Zentrale in Kerpen greift auf ihrer Internetseite regelm\u00e4\u00dfig das Thema auf, sondern auch auf Gebietsebene versuchen IGMG-Funktion\u00e4re, in Gespr\u00e4chskreisen mit Politik und Gesellschaft auf die Kopftuchproblematik aufmerksam zu machen. So kritisieren Islamrat und die IGMG den Ende 2006 erfolgten Appell deutsch-t\u00fcrkischer Politiker an muslimische Frauen in Deutschland, ihr Kopftuch abzulegen. Dies sei \"ein Versuch der Bevormundung der muslimischen Frauen\". Der Islam k\u00f6nne nicht \u00fcber Assimilation integriert werden. Integration bedeute vielmehr, dass man auch die Identit\u00e4t bewahren darf und soll, so der Vorsitzende des Islamrates, Ali KIZILKAYA. In einem Artikel der \"Milli Gazete\" vom 21. November 2006 \u00e4u\u00dferte sich der Vorsitzende der Bildungs-Abteilung der IGMG, Mehmet GEDIK, \u00fcber die Vergabe von Stipendien an T\u00fcrkinnen, die aufgrund ihres Kopftuches in der T\u00fcrkei nicht studieren d\u00fcrfen. Dieser Fonds sei gegr\u00fcndet worden, um den \"kopftuchgesch\u00e4digten Studentinnen ein Studium im Ausland zu erm\u00f6glichen\". Dem Bericht zufolge haben von 1996 bis heute 1.200 Studentinnen ein Stipendium erhalten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hat entschieden7, dass das Bremer Landesinstitut f\u00fcr Schule (LIS) eine Muslimin, die sich weigert, im Unterricht ihr Kopftuch abzulegen, nicht in den Vorbereitungsdienst im Rahmen eines \u00f6ffentlich-rechtlichen Ausbildungsverh\u00e4ltnisses aufnehmen muss. Das OVG blieb damit bei seinem schon im vorausgegangenen Eilverfahren vertretenen Standpunkt, dass die Vorschriften des bremischen","- 75 - Schulgesetzes verfassungskonform seien. Hiernach seien Lehrer insbesondere im Hinblick auf Vorgaben der bremischen Landesverfassung verpflichtet, in der Schule auch hinsichtlich ihres \u00e4u\u00dferen Erscheinungsbildes auf die religi\u00f6sen und weltanschaulichen Empfindungen aller Sch\u00fcler sowie ihrer Erziehungsberechtigen R\u00fccksicht zu nehmen. Parlamentswahlen in der T\u00fcrkei Am 22. Juli fanden in der T\u00fcrkei vorgezogene Parlamentswahlen statt. Die Regierungspartei AKP (Gerechtigkeitsund Entwicklungspartei) konnte mit einem Stimmenanteil von 46,58 % ihr Wahlergebnis von 2002 um 12,38 Prozentpunkte verbessern. Der Stimmenanteil der SP fiel im Vergleich zu den vorausgegangenen Wahlen um weitere 0,15 Prozentpunkte auf 2,34 %. Unter dem Titel \"Wahlfieber\" kritisierte der Generalsekret\u00e4r der IGMG, Oguz \u00dcC\u00dcNC\u00dc, am 7. April auf der Internetseite der IGMG bereits im Vorfeld der Wahlen die Regierungsarbeit des t\u00fcrkischen Ministerpr\u00e4sidenten ERDOGAN. Die t\u00fcrkische Regierung habe sich in Sachen Gleichg\u00fcltigkeit und Ignoranz gegen\u00fcber 4,5 Millionen im Ausland lebenden Mitb\u00fcrgern nahtlos in die Tradition der Vorg\u00e4ngerregierungen eingereiht und die Interessen der Auslandst\u00fcrken nicht geb\u00fchrend vertreten. Vor den Wahlen sagte der stellvertretende Generalsekret\u00e4r der SP, Mete G\u00dcNDOGAN, in einem Fernsehinterview in der T\u00fcrkei, \"nur die SP und die \"Milli G\u00f6r\u00fcs\" k\u00f6nne Licht in die Dunkelheit der T\u00fcrkei bringen\". Er \u00e4u\u00dferte sich weiterhin: \"Seien Sie sich dessen bewusst, egal, wo wir hingehen, umarmt uns das Volk. Wir werden aus den bevorstehenden Wahlen als Sieger hervorgehen. Andernfalls erwarten die T\u00fcrkei dunkle Tage.\"8 Unter dem Titel \"Wir werden die Saadet-Fahne ganz nach oben ziehen\" berichtete die \"Milli Gazete\" vom 16. April 2007 \u00fcber eine monatlich abgehaltene Provinzratssitzung der SP in Istanbul. Neben dem Istanbuler Par- 7 Vgl. Pressemitteilung vom 22. Februar 2007 OVG Bremen. 8 \"Milli Gazete\" vom 05. Februar 2007.","- 76 - teivorsitzenden, Osman YUMAKOGULLARI, nahmen auch IGMGFunktion\u00e4re daran teil. Hasan DAMAR, Mitglied des IGMG-Exekutivrates, erkl\u00e4rte in seiner Rede, man werde im Rahmen der Wahlvorbereitungen mit tausend Fahrzeugen und tausend Predigern aktiv sein, denn es handele sich bei dieser Mission um eine heilige Reise. Aber auch Reaktionen auf die Wahlen mit der einhergehenden unver\u00e4nderten ideologischen Verbundenheit zur SP spiegeln sich in der \"Milli Gazete\" wider. Einem Artikel vom 26. November 2007 zufolge, fand in Istanbul eine erweiterte Vorstandssitzung der SP unter reger Teilnahme statt. Necmettin ERBAKAN nahm als Ehrengast an dem Programm teil. Der Vorsitzende der SP, Recai KUTAN, hielt eine Rede und betonte, dass die T\u00fcrkei eine sehr schwere Zeit zu \u00fcberstehen h\u00e4tte, dass westlich gelenkte Kreise f\u00fcr die schlechte Lage der T\u00fcrkei verantwortlich seien und nur die \"Milli G\u00f6r\u00fcs\" die T\u00fcrkei aus der Misere befreien k\u00f6nne. In der Er\u00f6ffnungsrede einer in Ankara einberufenen Sitzung betonte KUTAN, dass es wichtig sei, die Wahlergebnisse richtig zu bewerten. Die Bev\u00f6lkerung suche im Grunde nicht nach der kollaborierenden AKP sondern nach der SP, der Vertreterin der \"Milli G\u00f6r\u00fcs\". Die SP sei der einzige Garant f\u00fcr die Gl\u00fcckseligkeit. Ihre Mission sei g\u00f6ttlich und in Zukunft gelte es, noch disziplinierter f\u00fcr die Erreichung ihrer Ziele zu arbeiten.9 Studenten-Treffen Der Vorstand der Studenten-Abteilung des IGMG-Jugendverbandes veranstaltete am 31. M\u00e4rz 2007 in Hagen einen \"Tag der Studenten\", an dem rund 1.600 Studenten aus ganz Deutschland teilnahmen. Bei der unter dem Motto \"Die Zukunft in der Tradition\" betriebenen Veranstaltung wurde Necmettin ERBAKAN per Video live zugeschaltet. Er forderte die Jugendlichen in seiner Botschaft auf, mit solidem Glauben auf innere und \u00e4u\u00dfere Sauberkeit zu achten, ihre religi\u00f6sen Verpflichtungen nicht zu vernachl\u00e4ssigen und als moralisch handelnde Menschen zu lernen, ihre Gel\u00fcste zu bez\u00e4hmen. Die Mobilisierung f\u00fcr diese Veranstaltung","- 77 - erfolgte \u00fcber eine eigens f\u00fcr den \"Tag der Studenten\" eingerichtete t\u00fcrkischsprachige Internetseite. Mesut G\u00dcLBAHAR, der Vorsitzende der IGMG-Jugendabteilung sprach in einem Interview mit der Islamischen Zeitung (IZ) \u00fcber den Hagener Studententag: \"(...) Wir haben sicherlich generell mehr Jugendliche als fr\u00fcher, und wir wissen, dass mehr als die H\u00e4lfte unserer Funktion\u00e4re Akademiker oder Studentinnen und Studenten sind, die in unseren Regionalund Ortsverb\u00e4nden aktiv sind. Das zeigt, dass die Zahl peu a peu steigt.\"10 Die Abteilung f\u00fcr Bildung und Erziehung des IGMG-Gebiets Bremen organisierte im April ein Seminar f\u00fcr F\u00fchrungskr\u00e4fte, an dem Mitglieder aus allen Gemeinden teilgenommen haben. Zahlreiche Gastredner nahmen an dem Programm teil. Darunter Referenten aus Deutschland und der T\u00fcrkei - u.a. der stellvertretende Vorsitzende der Bremer IGMG, Ahmet \u00d6ZDEN, sowie der IGMG-Generalvorsitzende Yavuz Celik KARAHAN, der sich anl\u00e4sslich des Seminars wie folgt \u00e4u\u00dferte: \"(...) diejenigen, die kein Ziel haben, k\u00f6nnen auch keinen Ehrgeiz entwickeln, unser Ziel ist es, Allahs Gnade zu gewinnen.\" Gro\u00dfe Saalveranstaltung Am 8. April feierten etwa 5.000 Muslime in der Bremer Stadthalle die \"Woche der Heiligen Geburt\" des Propheten Mohammed. Dazu eingeladen hatte u.a. die IGMG, damit \"(...) dem falschen oder fehlerhaften Wissen \u00fcber den Islam, das in den letzten Jahren insbesondere in der westlichen Welt eine ansteigende Tendenz zeigt, entgegengewirkt\" werde (Presseerkl\u00e4rung). Die Teilnehmer kamen aus Bremen und dem nieders\u00e4chsischen Umland. Die Teilnehmerzahl zeigt, dass die IGMG \u00fcber ein hohes Mobilisierungspotenzial verf\u00fcgt. \"Tag der offenen Moschee\" 9 \"Milli Gazete\" vom 30. Juli 2007. 10 Islamische Zeitung vom 04. April 2007.","- 78 - Die nach au\u00dfen hin demonstrierten demokratischen Verhaltensweisen, wie Integrationsbereitschaft und Offenheit, werden insbesondere an der j\u00e4hrlichen Teilnahme am \"Tag der offenen Moschee\" - jeweils zum 3. Oktober - deutlich. Zum ersten Mal luden in diesem Jahr die vier gr\u00f6\u00dften islamischen Dachverb\u00e4nde gemeinsam unter dem Motto \"Moscheen - Br\u00fccken f\u00fcr eine gemeinsame Zukunft\" G\u00e4ste in ihre Gebetsh\u00e4user ein. Bundesweit beteiligten sich rund 2.000 Moscheen daran, darunter auch die Fatih-Moschee in Bremen. Hier konnten sich Besucher \u00fcber den Islam und seine Traditionen informieren. Am Abend veranstaltete die FatihGemeinde ein \"Iftar-Mahl\" (Fastenbrechen), da der diesj\u00e4hrige Tag der offenen Moschee in den Fastenmonat Ramadan11 fiel. An dem Essen nahmen sowohl Vertreter deutscher Verb\u00e4nde und Einrichtungen als auch t\u00fcrkische Unternehmer teil. Unter den zahlreich erschienenen G\u00e4sten war auch der Vorsitzende des Islamrates f\u00fcr die Bundesrepublik Deutschland, Ali KIZILKAYA. 11 Heiliger Fastenmonat, eine der f\u00fcnf S\u00e4ulen des Islam, die der Koran allen (gesunden) erwachsenen Muslimen vorschreibt. Die \u00fcbrigen S\u00e4ulen sind: Glaubenszeugnis, rituelles Pflichtgebet, Almosensteuer, Wallfahrt nach Mekka.","- 79 - 2. \"Partei Gottes\" (Hizb Allah) Gegr\u00fcndet: 1982 im Libanon. Anh\u00e4nger/ Deutschland: ca. 900 (unver\u00e4ndert, wie 2006) Aktivisten: Land Bremen: ca. 50 (unver\u00e4ndert, wie 2006) Organisation / Funktion\u00e4rsgruppe, Anh\u00e4nger z.T. im Verein \"Al Mustafa GeStruktur: meinschaft e.V.\" in Bremen organisiert. Medien: \"Al Ahd\" (Die Verpflichtung), \"Al-Manar\" (Der Leuchtturm), TVSender (Beirut). Entwicklung Die libanesisch-schiitische12 \"Hizb Allah\" (Partei Gottes) wurde 1982 nach dem Einmarsch israelischer Truppen im Libanon auf ma\u00dfgebliche iranische Initiative gegr\u00fcndet. Sowohl Syrien als auch der Iran beeinflussen die Organisation. Die im Wesentlichen aus radikalen Splittereinheiten der \"Gruppe des libanesischen Widerstandes\" (AMAL) bestehende Organisation entwickelte sich schnell zu einer militanten Sammlungsbewegung von Schiiten. Die \"Hizb Allah\" entwickelte sich im Laufe der Zeit zu einer politischen Partei und \u00fcbernahm auch gleichzeitig die Rolle einer Miliz im B\u00fcrgerkrieg. Sie gilt als eine der ersten Organisationen in der Region, die Selbstmordattentate als Teil einer milit\u00e4rischen Strategie bef\u00fcrwortet. Strukturen In Deutschland besteht die \"Hizb Allah\" seit etwa 1986. Sie tritt hier auch unter der Bezeichnung \"Islamischer Widerstand\" auf. Geistliche Autorit\u00e4t der \"Hizb Allah\" ist Scheich Hussein FADLALLAH, politischer F\u00fchrer ist der Generalsekret\u00e4r Hassan NASRALLAH. Die Anh\u00e4nger der \"Hizb Allah\" in Bremen, \u00fcberwiegend organisiert in der \"Al Mustafa Gemeinschaft e.V.\", beschr\u00e4nken sich auf gelegentliche 12 Schiiten (auch Schia genannt, arab. \"Partei\") sind neben den Sunniten die kleinere der beiden Hauptgruppen des Islam, die etwa ein Zehntel aller Muslime ausmacht. Beide Gruppen unterscheiden sich weniger durch ihre Riten und Gesetze als vielmehr aufgrund ihrer Theologie sowie in der Frage der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des Imams. Imame k\u00f6nnen Vorbeter in einer Moschee sein, aber auch das Oberhaupt einer Gemeinschaft oder Gruppe.","- 80 - Treffen besonders anl\u00e4sslich schiitischer Festtage und auf das Sammeln von Spendengeldern, die auch f\u00fcr die Finanzierung von Ortsgruppen verwendet werden. Lediglich zu Feiertagen und religi\u00f6sen Festen wie dem \"Aschura-Fest\", das zum Gedenken an den M\u00e4rtyrertod des Imam Hussein begangen wird, werden die Vereine und Moscheen von einer gr\u00f6\u00dferen Besucheranzahl aufgesucht. Neue Vereinsr\u00e4umlichkeiten In Bremen wurden Anfang 2007 neue Vereinsr\u00e4umlichkeiten in der Stolzenauer Str. 36 bezogen. Im Laufe des Jahres fanden dort verschiedene religi\u00f6se Veranstaltungen mit einer Beteiligung von bis zu 100 Personen statt. Predigten wurden verschiedentlich von ausw\u00e4rtigen Imamen gehalten. Dabei halten sich diese mit politischen \u00c4u\u00dferungen zur\u00fcck. Dieses Verhalten ist auch auf Bundesebene zu beobachten. Dar\u00fcber hinaus nahmen an einer Veranstaltung in Bremerhaven zum Jahrestag der \"Befreiung des S\u00fcdlibanons\" etwa 200 Personen der dortigen libanesischen Gemeinde teil. \"Spendengeldsammlungen\" In Deutschland werden \"Spendengelder\" z.B. f\u00fcr das \"Waisenkinderprojekt Libanon\" (WKP) gesammelt. Das \"WKP\" existiert seit 1993 in Deutschland und kooperiert eng mit der \"Hizb Allah\"-Stiftung \"Al Shahid Association\" (Vereinigung der M\u00e4rtyrer). Sie ist eine soziale Hilfsorganisation im Geflecht der \"Hizb Allah\", dessen Aufgaben die Betreuung der Angeh\u00f6rigen von Get\u00f6teten, Verletzten und Gefangenen und Vermittlung von Patenschaften f\u00fcr M\u00e4rtyrerwaisenkinder umfasst. Schiiten betrachten Ali, den Schwiegersohn und Vetter des Propheten Mohammed, als dessen designierten Nachfolger und als ihren ersten Imam.","- 81 - 3. \"Partei der Befreiung\" (Hizb ut-Tahrir / HuT) Gegr\u00fcndet: 1953 in Jordanien Mitglieder: Deutschland: ca. 300 (unver\u00e4ndert, wie 2006) Land Bremen: Einzelpersonen (unver\u00e4ndert, wie 2006) Organisation / Konspirativ agierende Organisation. Struktur: Medien: \"Al Khilafah\" (Englisch/Arabisch), \"Hilafet\" und \"K\u00f6kl\u00fc Degisim\" (T\u00fcrkisch), \"Al-Waie\" (Arabisch), \"Expliciet\" (Niederl\u00e4ndisch). Entwicklung Die \"Hizb ut-Tahrir\" (HuT) wurde 1953 von Taqi ad-Din AN-NABHANI (1909-1977) in Jordanien als politische Partei gegr\u00fcndet. AN-NABHANIs Buch \"Nizam-ul Islam\" (Die Ordnung des Islam) dient bis heute als ideologische Grundlage f\u00fcr die Organisation. Das Bundesverwaltungsgericht hat durch ein Urteil vom 25. Januar 2006 das vom Bundesinnenministerium gegen die Organisation erlassene Bet\u00e4tigungsverbot mit Wirkung zum 15. Januar 2003 best\u00e4tigt. Gr\u00fcndung eines Kalifats Die HuT versteht den Islam als ein geistiges System, das alle Lebensbereiche der Menschen, insbesondere auch politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Fragen, abschlie\u00dfend regelt. Unter Ablehnung nationalstaatlicher Strukturen wird die Einigung der islamischen Gemeinschaft (Umma) in einem weltweiten islamischen Staat unter der F\u00fchrung eines Kalifen13 angestrebt. Die Aufgabe des Kalifen soll u.a. die Umsetzung der Scharia sein, um so die angestrebte Herrschaft Gottes auf Erden zu verwirklichen. Dabei betrachtet die HuT die Machtergreifung durch einen Staatsstreich als Alternative zu der in ihren Augen gescheiterten Strategie 13 Kalifat, Amt und Machtbereich des Kalifen als Leiter der muslimischen Gemeinde und Nachfolger des Propheten Mohammed. Die Kalifen waren sowohl weltliche als auch religi\u00f6se F\u00fchrer.","- 82 - der Muslimbruderschaft14, sich zuerst \u00fcber soziale Betreuungsangebote in der Gesellschaft eine Basis zu verschaffen. Israelfeindliche Grundhaltung Die HuT spricht dem Staat Israel das Existenzrecht ab und verbreitet antizionistische Propaganda, die auf eine antij\u00fcdische Gesinnung hindeutet. In hetzerischer Weise agiert die HuT nicht nur gegen die USA, sondern lehnt auch Staaten der islamischen Welt mit westlicher oder weltlicher Orientierung ab. Gewalt als Methode der Auseinandersetzung wird jedoch nach au\u00dfen abgelehnt. Die Organisation ist heute auf allen Kontinenten aktiv, u.a. im Nahen Osten, in Zentralasien, auf dem indischen Subkontinent und in Europa. In ihrer T\u00e4tigkeit in den westlichen L\u00e4ndern beschr\u00e4nkt sie sich darauf, ein \"richtiges islamisches Bewusstsein\" unter den dort lebenden Muslimen zu vermitteln. Intensive Internet-Nutzung Sie verbreitet ihre Propaganda haupts\u00e4chlich \u00fcber das Internet, sie ist dort mit einer eigenen Internetseite vertreten. Bei der Wahl ihrer Worte und Zitate betonen die Sprecher der Organisation einerseits, dieses Ziel auf friedlichem Wege erreichen zu wollen, doch andererseits l\u00e4sst sich zwischen den Zeilen ein zwiesp\u00e4ltiges Verh\u00e4ltnis zur Gewaltanwendung erkennen. Hinsichtlich der Pr\u00e4sidentschaftswahlen im Oktober in Pakistan ver\u00f6ffentlichte die Organisation im Internet einen Aufruf an die Soldaten in Pakistan: \"So fl\u00fcchtet hin zu Allah ihr Muslime. Fl\u00fcchtet hin zu Allah ihr Soldaten der Muslime. Verteidigt euren Glauben und die Flagge eures Propheten. Hizb ut-Tahrir sucht eure Unterst\u00fctzung, so gebt sie ihr! Sie sucht eure Hilfe, so helft ihr! Beseitigt die Herrschaft des Unrechts und der Ungerechten. Errichtet den Staat des Islam, den Staat der Muslime! Errichtet das rechtgeleitete Kalifat (...).\" 14 Die Muslimbruderschaft ist eine der einflussreichsten islamistischen Bewegungen im Nahen Osten, die 1928 von Hasan al BANNA in \u00c4gypten gegr\u00fcndet wurde. Sie gilt als die erste revolution\u00e4re islamische Bewegung.","- 83 - Im Zusammenhang mit den versuchten \"Kofferbomben\"-Anschl\u00e4gen vom 31. Juli 2006 in Koblenz und Dortmund \u00e4u\u00dfert sich Dr. I. Shaker ASSEM als repr\u00e4sentierendes Mitglied der HuT im Internet wie folgt: \"In aller Entschiedenheit weist die Hizb-ut-Tahrir alle Anschuldigungen zur\u00fcck, mit den vermeintlichen Kofferbombenanschl\u00e4gen in Deutschland in irgendeinem Zusammenhang zu stehen. Alle seitens der deutschen Beh\u00f6rden und Medien vorgebrachten Verd\u00e4chtigungen sind nichts als Hirngespinste, die in boshafter Absicht gegen die HuT konstruiert wurden.\" (...) Obwohl wir derartige Anschl\u00e4ge in keiner Weise guthei\u00dfen und sie aus unserer islamischen \u00dcberzeugung heraus ablehnen, halten wir eine Tatsache fest, die von westlichen Politikern und Medien nur allzu gern verschwiegen wird: Die wahre Ursache f\u00fcr solche Taten liegt in der verbrecherischen Politik des Westens gegen\u00fcber der islamischen Welt (...).\" In der Vergangenheit trat die HuT in Deutschland vorwiegend in Universit\u00e4tsst\u00e4dten durch die Verteilung von Flugbl\u00e4ttern und Publikationen in Erscheinung. Darin wurden u.a. antij\u00fcdische und antiwestliche Positionen vertreten. \u00d6ffentlichkeitswirksame Aktivit\u00e4ten der HuT konnten von hier lebenden Anh\u00e4ngern im Land Bremen nicht festgestellt werden. Die Zahl der Anh\u00e4nger in Bremen beschr\u00e4nkt sich nach bisherigen Erkenntnissen auf Einzelpersonen.","- 84 - 4. \"Islamisches Kulturzentrum Bremen e.V.\" (IKZ) Gegr\u00fcndet: 2003 Besucherstand: Ca. 180 Personen zum Freitagsgebet (2006: 100-150). Organisation / Vereinsr\u00e4umlichkeiten, Gebetsr\u00e4ume im Breitenweg 57/59, Struktur: Bremen. Medien: Keine eigenen. Entwicklung Das \"Islamische Kulturzentrum Abu Bakr15 Moschee e.V.\" wurde 1986 von einer Gruppe Marokkaner gegr\u00fcndet und im M\u00e4rz 2001 ins Vereinsregister eingetragen. Die Vereinsund Gebetsr\u00e4ume befanden sich anfangs im Breitenweg 50, seit Mai 2001 im Breitenweg 57/59, Bremen. Im Juni 2003 wurde durch Beschluss einer Mitgliederversammlung das \"Islamische Kulturzentrum Abu Bakr Moschee e.V.\" in \"Islamisches Kulturzentrum Bremen e.V.\" (IKZ) umbenannt. Bis zu 180 Gl\u00e4ubige unterschiedlicher Nationalit\u00e4t besuchen die Vereinsr\u00e4umlichkeiten zu den Freitagsgebeten. Somit ist die Besucherzahl 2007 leicht angestiegen. Neben den Freitagsgebeten werden an allen anderen Tagen zu unterschiedlichen Uhrzeiten Gebete abgehalten. Auch Koranund Arabischunterricht wird angeboten. Islamistische Umtriebe Aus dem Umfeld des heutigen IKZ gibt es Hinweise auf Einzelpersonen mit Verbindungen zu islamistischen Gruppierungen sowie Personen, die islamistisches Gedankengut verbreiten. Beispielsweise zur \"Tablighi Jama'at\" (TJ), einer pakistanischen \"Missionsbewegung\", die f\u00fcr eine sunnitisch-orthodoxe Auslegung des Islam eintritt (mehr dazu unter Ziffer 6). 15 Abu Bakr (um 570 bis 634), erster islamischer Kalif und einer der ersten Anh\u00e4nger des Propheten Mohammed. Abu Bakr wird von den Sunniten als erster der vier \"rechtm\u00e4\u00dfigen\" Kalifen verehrt. Die Mehrheit der Schiiten dagegen glaubt, dass er das Kalifat von dem Vetter und Schwiegersohn des Propheten, Ali, usurpiert habe, und sieht in ihm somit den ersten unrechtm\u00e4\u00dfigen Kalifen. Die vier \"rechtm\u00e4\u00dfigen\" Kalifen sind Abu Bakr, Omar, Othman und Ali.","- 85 - Des Weiteren sprechen einige Hinweise daf\u00fcr, dass in der Vergangenheit junge Bremer mit Migrationshintergrund von Personen aus dem Umfeld des ehemaligen \"Islamischen Kulturzentrums Abu Bakr Moschee\" islamistisch beeinflusst wurden. Eine seit 2001 als Imam im IKZ t\u00e4tige Person wurde im November mit ihrer Familie, nach Abschluss eines Ermittlungsverfahrens wegen mittelbarer Falschbeurkundung, in die T\u00fcrkei abgeschoben. Dieser in der Presse als \"Hetzprediger\" titulierte Imam verbreitete im IKZ islamistisches Gedankengut.","- 86 - 5. \"Marokkanischer Verein Abu Bakr Moschee e.V.\" Gegr\u00fcndet: 2004 Besucherstand: Ca. 90 Personen zum Freitagsgebet (2006: 50-60). Organisation / Vereinsr\u00e4umlichkeiten, Gebetsr\u00e4ume in der Duckwitzstra\u00dfe Struktur: 23, Bremen. Medien: Keine eigenen. Entwicklung Da sich in der Vergangenheit Mitglieder des ehemaligen \"Islamischen Kulturzentrums Abu-Bakr-Moschee\", heute \"Islamisches Kulturzentrum e.V.\" (IKZ), durch die Berichterstattung in den Medien zu sehr im Licht der \u00d6ffentlichkeit sahen, wurden durch \u00fcberwiegend marokkanische Gemeindemitglieder neue Versammlungsr\u00e4ume in der Duckwitzstra\u00dfe 23 in Bremen angemietet. Die neu er\u00f6ffnete Moschee wurde im Februar 2004 als \"Marokkanischer Verein Abu-Bakr-Moschee e.V.\" in das Vereinsregister eingetragen. Im Umfeld des \"Marokkanischen Vereins Abu-Bakr-Moschee\" gibt es ebenfalls Hinweise auf Einzelpersonen mit Verbindungen zu islamistischen Gruppierungen. \"Hetzpredigten\" Es wurden in beiden Moscheen, sowohl im Breitenweg als auch in der Duckwitzstra\u00dfe, \"Hetzpredigten\" gehalten. In diesen Reden wurde u.a. der \"Religionskrieg der Amerikaner\" im Irak sowie der \"Verfolgungswahn der Juden in Pal\u00e4stina\" verurteilt. In den Predigten wurden Gemeindemitglieder aufgefordert, den Jihad sowohl pers\u00f6nlich als auch materiell zu unterst\u00fctzen. In einer dieser \"Hetzpredigten\" hie\u00df es beispielsweise: \"Wir d\u00fcrfen nie vergessen, dass t\u00e4glich in Pal\u00e4stina viele unserer Glaubensbr\u00fcder dem Terror der Juden zum Opfer fallen. Wir m\u00fcssen k\u00e4mpfen im Namen Gottes um den Erhalt unseres religi\u00f6sen Lebensmittelpunktes in Pal\u00e4stina, der El-Kuds-Moschee. Sollten die j\u00fcdischen Kriegstreiber die El-Kuds-Moschee zerst\u00f6ren, wird die gesamte islamische Welt sich erheben. Im Namen Gottes lie-","- 87 - ben wir den Tod. Wir werden bis zum letzten Blutstropfen uns der Zerst\u00f6rungspolitik der Juden mit aller H\u00e4rte widersetzen.\" Ferner hie\u00df es: \"Nicht nur im Irak, in Pal\u00e4stina oder Afghanistan, sondern weltweit, befinden wir uns als Muslime in einem religi\u00f6sen Verteidigungskampf gegen die B\u00f6sen des Imperialismus.\" Seit August 2005 f\u00fchrt ein neuer Imam die Freitagsgebete im \"Marokkanischen Verein Abu-Bakr-Moschee\". Dieser war zuvor in Th\u00fcringen t\u00e4tig. Aufgrund interner Streitigkeiten war ab der zweiten H\u00e4lfte des Jahres ein R\u00fcckgang der Besucherzahlen um etwa ein Drittel zu verzeichnen.","- 88 - 6. \"Gemeinschaft f\u00fcr Verk\u00fcndigung und Mission\" (Tablighi Jama'at) Gegr\u00fcndet: Um 1926. Anh\u00e4nger/ Deutschland: ca. 700 (2006: 600) Aktivisten: Land Bremen: 15-20 (2006: 10-12) Organisation/ Internationale Missionsbewegung mit weltweit bis zu 15 MillioStruktur: nen Mitgliedern. Medien: Keine eigenen auf deutsch. Entwicklung Die \"Tablighi Jama'at\" (TJ) wurde um 1926 von dem Religionsgelehrten Maulawi Muhammad ILYAS als eine Wiedererweckungsund Missionsbewegung gegr\u00fcndet. Die Urspr\u00fcnge liegen in Indien in der Region um Delhi. Die Anh\u00e4nger der anf\u00e4nglichen Wiedererweckungsund Missionsbewegung distanzierten sich damals sowohl von der englischen Kolonialmacht als auch vom Hinduismus. Sie predigten gruppenweise und verk\u00fcndeten ihren Glauben auf Reisen. Hieraus entstand eine islamische Massenbewegung, die auch heute noch ihren Schwerpunkt in der Missionst\u00e4tigkeit sieht. Bei den missionarischen Reiset\u00e4tigkeiten werden weltweit Moscheen aufgesucht. Das heutige Zentrum der TJ befindet sich in Lahore / Pakistan. Das Zentrum f\u00fcr Europa ist in Dewsbury / Gro\u00dfbritannien. Islamistisches Gedankengut Ziel der Gemeinschaft ist die Islamisierung der Gesellschaft, um dadurch die Etablierung eines islamischen Staates zu erreichen. Ihre Anh\u00e4nger sollen ein Leben streng nach Koran und Sunna f\u00fchren. Sie fordern die strikte Einhaltung der Scharia und f\u00fcrchten daher gerade in westlichen L\u00e4ndern die ihrer Ansicht nach \"negativen Einfl\u00fcsse\" auf ihre Glaubensbr\u00fcder. TJ-Anh\u00e4nger verfechten die strikte Trennung der Geschlechter und eine deutliche Abgrenzung gegen\u00fcber Nichtmuslimen.","- 89 - Die Organisation gibt an, Gewalt abzulehnen. Im Umfeld der TJ wurden aber in der Vergangenheit immer wieder Personen festgestellt, die extremistisches Gedankengut verbreitet haben. Es besteht die Gefahr, dass Terrororganisationen die Strukturen der TJ als Rekrutierungsquelle f\u00fcr potenzielle Terroristen nutzen. Das Verwaltungsgericht Bayreuth kommt in einem Beschluss vom 24. November 2005 (Az: B 1 S 05.763) zu der \u00dcberzeugung, dass die TJ den internationalen Terrorismus unterst\u00fctzt. Missionarische Treffen Charakteristisch f\u00fcr die Gruppierung ist eine missionarische Reiset\u00e4tigkeit. Die Anh\u00e4nger reisen in kleinen Gruppen und verpflichten sich Missionsreisen zu unternehmen und andere Moscheen aufzusuchen, um sich mit Glaubensbr\u00fcdern auszutauschen und gemeinsam zu beten. Dar\u00fcber hinaus sollen neue Anh\u00e4nger gewonnen werden. Innerhalb der TJ werden zudem regelm\u00e4\u00dfig Treffen veranstaltet. Hierzu geh\u00f6ren Versammlungen in kleineren regionalen Gruppen, aber auch Deutschlandund Europatreffen. Zum Beispiel versammelten sich vom 20. bis 22. April 2007 rund 500 TJ-Anh\u00e4nger zu einem Deutschlandtreffen in Berlin. Hieran soll auch eine Delegation von religi\u00f6sen Autorit\u00e4ten aus Pakistan und Indien teilgenommen und ihren Unmut dar\u00fcber ge\u00e4u\u00dfert haben, dass die Missionierungserfolge in Deutschland weit hinter denen anderer europ\u00e4ischer L\u00e4nder zur\u00fcckliegen. Die Missionierungsarbeit in Deutschland solle intensiviert werden. Es ist davon auszugehen, dass TJAnh\u00e4nger aus Bremen an regionalen und \u00fcberregionalen Treffen teilgenommen haben. Zudem werden in j\u00e4hrlich stattfindenden Treffen in Bangladesh, Pakistan und Indien Strategien festgelegt, wie die Organisation in anderen Teilen der Welt zu agieren habe, um beispielsweise neue Anh\u00e4nger zu gewinnen.","- 90 - 7. \"Volkskongress Kurdistans\" (Kongra Gel) / vormals \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) Gegr\u00fcndet: 1978 als \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) in der T\u00fcrkei gegr\u00fcndet. Anh\u00e4nger/ Deutschland: ca. 11.500 (unver\u00e4ndert, wie 2006) Aktivisten und Mobilisierungspotenzial: ca. 40.000 (unver\u00e4ndert, wie 2006) MobilisierungsLand Bremen: ca. 300 (unver\u00e4ndert, wie 2006) potenzial: Mobilisierungspotenzial: ca. 380 (unver\u00e4ndert, wie 2006) Organisation / Der Kongra Gel ist eine straff organisierte und zentralistisch Struktur: gef\u00fchrte Kaderpartei. Die Bundesrepublik ist in 27 \"Gebiete\" unterteilt. Daneben existieren diverse Kulturvereine. Medien: \"Serxwebun\" (Unabh\u00e4ngigkeit), diverse Internetseiten. Entwicklung Die \"PKK\" wurde am 27. November 1978 von einer kurdischen16 Gruppierung um den damaligen Politik-Studenten Abdullah \u00d6CALAN (APO) gegr\u00fcndet. Dieser leitete die Organisation bis zu seiner Festnahme im Februar 1999 in Kenia direkt. Danach \u00fcbernahm ein so genannter Pr\u00e4sidialrat die F\u00fchrung, der jedoch indirekt den Weisungen des Gr\u00fcnders aus dem Gef\u00e4ngnis folgt. Im Bundesgebiet ist die \"PKK\" seit Anfang der achtziger Jahre aktiv. Teilweise mit \u00e4u\u00dferster Gewalt vollzogene Unterst\u00fctzungshandlungen hier lebender Anh\u00e4nger f\u00fchrten am 26. November 1993 zum Bet\u00e4tigungsverbot der \"PKK\" durch das Bundesministerium des Innern. Strategiewandel Mit der Inhaftierung Abdullah \u00d6CALANs auf der t\u00fcrkischen Gef\u00e4ngnisinsel Imrali17 ging ein Strategiewandel der Organisation einher. Der seit 1984 in der Ostt\u00fcrkei gef\u00fchrte \"bewaffnete Kampf\" wurde zun\u00e4chst eingestellt. Ein \"demokratisch-politischer Kampf\" r\u00fcckte in den Vordergrund und wurde programmatisch auf dem 7. Parteikongress im Fr\u00fchjahr 2000 umgesetzt. Damit verbunden war eine Vielzahl von Umbenennungen, z.B. wurde die 16 Das Siedlungsgebiet der Kurden erstreckt sich auf die Territorien haupts\u00e4chlich folgender Staaten: T\u00fcrkei, Iran, Irak, Syrien, ehemalige Sowjetrepubliken. Die Kurden sprechen eine indogermanische Sprache aus der iranischen Gruppe und geh\u00f6ren zu den iranischen V\u00f6lkern. 17 Imrali ist die fl\u00e4chenm\u00e4\u00dfig zweitgr\u00f6\u00dfte Insel im Marmarameer. Sie ist unbewohnt.","- 91 - \"Volksverteidigungsarmee\" (ARGK) in \"Volksverteidigungskr\u00e4fte\" (HPG) und die 1985 f\u00fcr \u00f6ffentliche Parteiarbeit gegr\u00fcndete Europaorganisation \"Nationale Befreiungsfront Kurdistans\" (ERNK) in \"Kurdische Demokratische Volksunion\" (YDK) umbenannt. Einen weiteren Wandel vollzog die \"PKK\" im Fr\u00fchjahr 2002 aufgrund der von Abdullah \u00d6CALAN entwickelten Verteidigungsschrift f\u00fcr sein Verfahren vor dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR). Mit Beschluss des 8. Parteikongresses 2002 im Nordirak fungierte die \"Partei\" fortan nur noch als eine Art Koordinierungseinheit, unter der sich weitere Parteien / Organisationen in Iran, Irak, Syrien und T\u00fcrkei ansiedeln sollten. Die Forderung nach einem eigenst\u00e4ndigen kurdischen Staat wurde aufgegeben. Eine \"kulturelle Autonomie\" wurde nun mehr angestrebt. Die Ank\u00fcndigungen blieben jedoch ohne nennenswerte Ver\u00e4nderungen in der Organisationsstruktur, wie die zur Umsetzung gegr\u00fcndete Nachfolgeorganisation der \"PKK\", der \"Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans\" (KADEK), selbst eingestand. Im Oktober 2003 beschloss die Organisation deshalb die Aufl\u00f6sung des KADEK. Einen Monat sp\u00e4ter wurde der \"Volkskongresses Kurdistans\" (Kongra Gel) gegr\u00fcndet. Bisherige Unterorganisationen des KADEK siedelten sich als selbst\u00e4ndige Einheiten unter dem Dach des Kongra Gel an. Gleiches erfolgte mit dem europ\u00e4ischen Arm der \"Partei\", der YDK, welche sich in \"Koordination der kurdischen demokratischen Gesellschaft in Europa\" (CDK) umbenannte. EU-Terrorliste Trotz programmatischer Ver\u00e4nderungen wurde die \"Partei\" aber weiterhin nach dem Kaderprinzip gef\u00fchrt. Ank\u00fcndigungen demokratischer Strukturen blieben weitgehend Lippenbekenntnisse. Am 2. Mai 2002 beschloss der Rat der Europ\u00e4ischen Union - als Folge der Geschehnisse des 11. September 2001 - u.a. die \"PKK\" in die Liste der terroristischen Organisationen aufzunehmen. Anfang April 2004 setzte die Europ\u00e4ische Union auch die Nachfolgeorganisation, den Kongra Gel, auf die so genannte Terrorliste.","- 92 - Im Juli 2004 erkl\u00e4rte das Bundesministerium des Innern, dass sich das gegen die \"PKK\" verh\u00e4ngte vereinsrechtliche Bet\u00e4tigungsverbot vom 22. November 1993 auch auf den Kongra Gel erstreckt. Die neue Strategie und die damit verbundenen Umbenennungen der Organisation stie\u00dfen bei vielen Anh\u00e4ngern auf Unverst\u00e4ndnis. Zeitgleich fanden Machtk\u00e4mpfe in der F\u00fchrungsriege der \"PKK\" statt, die letztlich 2004 zur Abspaltung einer Gruppe um Osman \u00d6CALAN, Bruder des Abdullah \u00d6CALAN, f\u00fchrte. Am 1. Juni 2004 erkl\u00e4rte der Kommandorat der \"Volksverteidigungskr\u00e4fte\" den \"einseitigen\" f\u00fcnfj\u00e4hrigen Waffenstillstand in der T\u00fcrkei f\u00fcr beendet. Damit setzte die \"PKK\" erneut Gewalt zur Durchsetzung ihrer Ziele ein. Ab 2005 versuchten die so genannten Freiheitsfalken Kurdistans (TAK)18 den Forderungen des Kongra Gel mit Bombenanschl\u00e4gen auf t\u00fcrkische Tourismuszentren Nachdruck zu verleihen. Innerparteilich \u00fcbernahm eine \"neue PKK\" die ideologische Straffung der Gesamtorganisation. Konflikt im Grenzgebiet Unter dem Motto \"Der Staat hat die Waffenruhe ins Leere laufen lassen\" erhoben am 1. Oktober F\u00fchrungsgremien der Organisation schwere Vorw\u00fcrfe gegen den t\u00fcrkischen Staat. Dieser habe die vor einem Jahr verk\u00fcndete \"einseitige Waffenruhe\"19 der \"PKK\" missachtet und seine Sanktionen gegen die Kurden verst\u00e4rkt. Die Zusammenst\u00f6\u00dfe zwischen HPG und den t\u00fcrkischen Streitkr\u00e4ften eskalierten, nachdem \"PKK\"-K\u00e4mpfer im t\u00fcrkisch-irakischen Grenzgebiet einen Milit\u00e4rposten angriffen und 12 t\u00fcrkische Soldaten t\u00f6teten. Daraufhin erteilte das t\u00fcrkische Parlament am 17. Oktober der AKP-Regierung die Erlaubnis f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Milit\u00e4rschl\u00e4ge gegen \"PKK\"-Stellungen im Nordirak. 18 Splittergruppe der \"PKK\" / des Kongra Gel. Operiert vorwiegend in Touristenzentren und Metropolen im Westen der T\u00fcrkei. Kongra Gel und TAK bestreiten, organisatorisch zusammen zu geh\u00f6ren. Gleichwohl orientiert sich der terroristische Aktionismus an Paradigmen des Kongra Gel / des \"F\u00fchrers\" Abdullah \u00d6CALAN. 19 Die \"Waffenruhe\" schlie\u00dft so genannte Verteidigungsaktionen der \"Volksverteidigungskr\u00e4fte\" (HPG) nicht aus.","- 93 - Auf europ\u00e4ischer Ebene betreibt die \"PKK\" weiterhin einen gewaltfreien Kurs. Lediglich kurdische Jugendliche treten vereinzelt mit \"Hit and Run\"Aktionen20 in Erscheinung, abh\u00e4ngig von politischen Geschehnissen in der T\u00fcrkei. Der europ\u00e4ische Arm der \"PKK\", die CDK und die Dachverb\u00e4nde der PKK-nahen Vereine k\u00e4mpfen gegen einen drohenden Mitgliederverlust. Die Mitbestimmung des Volkes \u00fcber so genannte Volksr\u00e4te konnte bisher ansatzweise verwirklicht werden. Jedoch sind nur wenige Kurden aus dem Umfeld der \"PKK\" bereit, sich in diesen von der \"PKK\" geschaffenen Gremien zu engagieren. Zentren der \"PKK\" / des Kongra Gel Im Lande Bremen sind als Informationsund Kommunikationszentren f\u00fcr Anh\u00e4nger der \"PKK\" / des Kongra Gel folgende Einrichtungen bekannt: \"Mesopotamischer Kulturverein Bremen e.V.\" gegr\u00fcndet: 7. Juni 1987 - verboten: 26. November 1993 durch das Bundesministerium des Innern. \"Kurdisch-Deutscher Verein f\u00fcr V\u00f6lkerfreundschaft e.V. -HEVALTI-\" gegr\u00fcndet: 6. Dezember 1993 - verboten: 14. November 1995 durch den Senator f\u00fcr Inneres. \"Kurdisch-Deutscher Solidarit\u00e4tsverein e.V.\" gegr\u00fcndet: 15. Dezember 1995 - verboten: 27. April 1998 durch den Senator f\u00fcr Inneres. Als zentraler CDK-Basisverein existiert in Bremen, An der Weide 27, das \"MED-Kulturzentrum e.V.\" gegr\u00fcndet: 24. November 1999 - am 22. Mai 2005 umbenannt in \"BIRATI e.V.21 (Verein zur F\u00f6rderung demokratischer Gesellschaft Kurdistans)\" sowie in Bremerhaven der \"Kurdisch-Deutsche Freundschaftsverein Bremerhaven e.V.\" gegr\u00fcndet: 10. Dezember 1993. 20 \"Hit and Run\" kommt klassischerweise im Guerillakrieg bzw. bei insgesamt asymmetrischen Konflikten zur Anwendung. 21 Antr\u00e4ge auf \u00c4nderungen hinsichtlich der Umbenennung wurden vom Amtsgericht zun\u00e4chst wegen Formfehler abgelehnt. Erst am 19. M\u00e4rz 2007 wurde die Namens\u00e4nderung offiziell in das Vereinsregister eingetragen.","- 94 - Solidarit\u00e4tsb\u00fcndnisse Einem Artikel der t\u00fcrkischsprachigen Tageszeitung \"Yeni \u00d6zg\u00fcr Politika\" (Y\u00d6P) am 25. Juni zufolge, habe nach der B\u00fcrgerschaftswahl am 13. Mai auf Einladung der \"F\u00f6deration der kurdischen Vereine in Deutschland\" (YEK-KOM)22 ein Treffen zwischen den Delegationen der Partei \"DIE LINKE.\" und YEK-KOM im \"BIRATI e.V.\" stattgefunden. F\u00fcr die geleistete Unterst\u00fctzung und den Wahlerfolg mit Hilfe des kurdischen Volkes habe sich die Delegation der Partei \"DIE LINKE.\" bedankt. Bremer Vertreter der YEK-KOM hoben w\u00e4hrend der Zusammenkunft die Wichtigkeit von B\u00fcndnissen f\u00fcr den \"gerechten Kampf des kurdischen Volkes in Europa\" hervor. Anhand solcher B\u00fcndnisse, u.a. mit weiteren Migrantengruppen in Bremen, versucht sich der \"BIRATI e.V.\" als \"demokratische Einrichtung\" zu etablieren. Propagandapolitik Die Partizipation an der B\u00fcrgerschaftswahl verdeutlicht, dass die \"PKK\" in Bremen eine geschickte Propagandapolitik betreibt. Kontakte zu \u00f6rtlichen Politikern und Institutionen werden insbesondere von der YEK-KOM wahrgenommen. Sie fungiert f\u00fcr die \"PKK\" als eine Art \"legaler Arm\", weil sie dem Verbot von 1993 nicht unterliegt. Offenbar konnten \u00f6rtliche Funktion\u00e4re von YEK-KOM und \"BIRATI e.V.\" gegen\u00fcber Menschenrechtsvereinigungen, diversen Migrantengruppen und dem politischen linken Spektrum glaubhaft machen, dass der \u00f6rtliche Aktionismus keine Verbindung zu den Terrorakten der \"PKK\" in der T\u00fcrkei aufweist. So hatte sich angesichts eines bevorstehenden Einmarsches t\u00fcrkischer Truppen in den Nordirak zeitweise sogar eine Art \"Solidarit\u00e4tsfront\" gebildet. Veranstaltungen Mit der \"PKK\" im Zusammenhang stehende Bremer Veranstaltungen wurden fast ausschlie\u00dflich vom \"BIRATI e.V.\" organisiert. \"Geschehnisse in der Heimat\" bestimmten weitgehend die Themen. Auch \"PKK\"-historische","- 95 - Daten, beispielsweise der Gr\u00fcndungstag der \"PKK\", waren Anlass zum Feiern. Der Schwerpunkt des Aktionismus lag, wie bereits in den vergangenen Jahren, in der Person des \"F\u00fchrers\" Abdullah \u00d6CALAN begr\u00fcndet. Funktion\u00e4re bzw. \"PKK\"-nahe Medien weisen stets auf die Zusammengeh\u00f6rigkeit von \"F\u00fchrung\" und dem kurdischen Volk hin. Es ist stets die Bef\u00fcrchtung sp\u00fcrbar, ohne \u00d6CALAN k\u00f6nnte sich die Anh\u00e4ngerschaft von der \"Partei\" abwenden. In einem Artikel des Parteiorgans \"Serxwebun\" Nr. 305 hie\u00df es: \"Die Freiheit unseres Anf\u00fchrers ist n\u00e4mlich das Zentrum, der Brennpunkt und die Hauptachse jeder Art von Freiheiten.\" Im Oktober forderte die CDK die Kurden in Europa auf, gegen die vermeintliche Vergiftung \u00d6CALANs und einen m\u00f6glichen Einmarsch t\u00fcrkischer Streitkr\u00e4fte in den Nordirak zu protestieren. Dem Aufruf von \"BIRATI e.V.\" folgten Anfang November ca. 600 Personen aus Bremen und dem nieders\u00e4chsischen Umland, aus diversen Vereinen und Organisationen, darunter auch Personen, die der Bremer \"Saidi Kurdi\"-Moschee23 angeh\u00f6ren. Abgesehen von wiederholten Verst\u00f6\u00dfen gegen das Vereinsgesetz, beispielsweise dem Skandieren verbotener Parolen, blieben die Demonstrationen in Bremen friedlich. In einigen anderen St\u00e4dten Deutschlands kam es im Zusammenhang mit der im Herbst eskalierenden Lage im t\u00fcrkischirakischen Grenzraum zu vereinzelten Brandanschl\u00e4gen jugendlicher \"PKK\"-Anh\u00e4nger24 auf Vereinsgeb\u00e4ude t\u00fcrkischer Nationalisten. \"M\u00e4rtyrer\" In \"PKK\"-nahen Vereinen werden regelm\u00e4\u00dfig Feiern f\u00fcr \"M\u00e4rtyrer\" veranstaltet. Anfang Juli wurde in den R\u00e4umen des \"BIRATI e.V.\" einer aus Bremen stammenden 27-j\u00e4hrigen \"PKK\"-K\u00e4mpferin gedacht. Diese war 22 Sie versteht sich als Interessenvertreter der in Deutschland lebenden Kurden und unterst\u00fctzt mit ihrem propagandistischen Wirken die Ziele der \"PKK\" und ihrer Nachfolgeorganisationen. YEK-KOM gilt als Dachverband aller PKK-nahen \u00f6rtlichen kurdischen Vereine in Deutschland. 23 Wird vorwiegend von kurdischen Muslimen besucht.","- 96 - Ende Juni bei K\u00e4mpfen im S\u00fcdosten der T\u00fcrkei get\u00f6tet worden. Die in Bremen lebenden Eltern brachten ihren Stolz auf ihre Tochter zum Ausdruck. Die Mutter bot sogar weitere Kinder f\u00fcr den Kampf der \"PKK\" an. Mit dem \"M\u00e4rtyrertum\" in der \"PKK\" befasst sich auch ein Artikel der Parteizeitung \"Serxwebun\" vom Mai. Darin hie\u00df es \u00fcbersetzt: \"Die Kurden unserer Zeit, die sich den Spruch, wir lieben das Leben so sehr, dass wir dessentwegen gerne in den Tod gehen, zu ihrer Devise gemacht h\u00e4tten, bezeichne man inzwischen als APOs Kurden, weil er, \u00d6CALAN, der Sch\u00f6pfer eines solchen neuen Kurdentyps sei. Deshalb nenne man auch die PKK, diese durch das Blut der M\u00e4rtyrer gewachsene untadelige Partei, die Partei der M\u00e4rtyrer.\" \"Spendenkampagne\" J\u00e4hrlich findet europaweit im Herbst und Winter eine \"Spendenkampagne\" der \"PKK\" statt. Dabei wurden auch von den Bremer Anh\u00e4ngern der Organisation unterschiedliche Betr\u00e4ge eingefordert. Gegen\u00fcber fr\u00fcheren Jahren hat die Gewaltandrohung dabei allerdings deutlich abgenommen. Die in der Kampagne gesammelten Gelder stellen zusammen mit weiteren Einnahmequellen, beispielsweise aus dem Verkauf von Zeitschriften, die Finanzierungsgrundlage f\u00fcr den Aktionismus der \"PKK\" im Inund Ausland dar. Aufgrund des im Herbst eskalierenden Konfliktes im t\u00fcrkischirakischen Grenzraum ist mit einer erh\u00f6hten Spendenbereitschaft der europ\u00e4ischen Anh\u00e4ngerschaft zu rechnen. 24 Die Jugendlichen sind teilweise Mitglieder in der Kongra Gel-Jugendorganisation \"Comalen Ciwan\" oder werden zumindest von Funktion\u00e4ren dieser Organisation beeinflusst.","- 97 - 8. \"Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front\" (DHKP-C) Gegr\u00fcndet: 1994 in Syrien Mitglieder/ Deutschland: ca. 650 (unver\u00e4ndert, wie 2006) Aktivisten: Land Bremen: ca. 40 (unver\u00e4ndert, wie 2006) Organisation/ Gewaltt\u00e4tige revolution\u00e4re Kaderpartei, die \u00fcber eine konspiStruktur: rativ agierende Funktion\u00e4rsgruppe verf\u00fcgt. Unterh\u00e4lt Guerillaeinheiten in der T\u00fcrkei. Medien: \"Devrimci Sol\" (Revolution\u00e4re Linke), \"Y\u00fcr\u00fcy\u00fcs\" (Marsch). Entwicklung Die DHKP-C ist im M\u00e4rz 1994 aus der t\u00fcrkischen Vereinigung \"Devrimci Sol\" (Revolution\u00e4re Linke) hervorgegangen, die in der T\u00fcrkei verboten ist. Sie h\u00e4lt dort eine Untergrundstruktur aufrecht. In Deutschland ist die \"Devrimci Sol\" seit dem 9. Februar 1983 durch Verf\u00fcgung des Bundesinnenministeriums mit einem Bet\u00e4tigungsverbot belegt. Am 13. August 1998 wurde auch die DHKP-C durch das Bundesministerium als Ersatzorganisation der \"Devrimci Sol\" eingestuft und mit einem Bet\u00e4tigungsverbot belegt. Zwischen der DHKP-C und der mit ihr konkurrierenden \"T\u00fcrkischen Volksbefreiungspartei-Front - Revolution\u00e4re Linke\" (THKP/-C - Devrimci Sol) kam es zwischen 1997 und 1998 zu massiven Gewalttaten mit schweren K\u00f6rperverletzungen und Mordanschl\u00e4gen. Gegen zahlreiche Mitglieder und Funktion\u00e4re der DHKP-C wurde eine Vielzahl von Strafverfahren gef\u00fchrt. Mehrere ranghohe Funktion\u00e4re wurden zum Teil zu hohen Haftstrafen verurteilt. Daraus resultierte in Deutschland ein Mitgliederverlust, dessen Folge geringere Mitgliedsbeitr\u00e4ge und \"Spenden\" waren. Die THKP/-C ist ebenfalls aus der Konkursmasse der \"Devrimci-Sol\" hervorgegangenen. Auch sie wurde 1998 verboten. Die DHKP-C wurde dar\u00fcber hinaus im Mai 2002 in die von der Europ\u00e4ischen Union gef\u00fchrte Liste terroristischer Organisationen aufgenommen. \"Todesfasten\"-Kampagne","- 98 - Nachdem bereits 2002 verschiedene t\u00fcrkische linksextremistische Gruppierungen das \"Todesfasten\" als Kampfform um eine Verbesserung der Haftbedingungen in t\u00fcrkischen Gef\u00e4ngnissen f\u00fcr beendet erkl\u00e4rten, schloss sich die DHKP-C 2007 diesem Schritt an. Pressever\u00f6ffentlichungen zufolge fielen mehr als hundert Menschen, meist Angeh\u00f6rige der DHKP-C, dem \"Todesfasten\" zum Opfer. Eine Umfeldorganisation der DHKP-C, das so genannte \"TAYAD-Komitee\" (\"Solidarit\u00e4tsverein mit den politischen Gefangenen und deren Familien in der T\u00fcrkei\"), erwies sich in der Vergangenheit auf europ\u00e4ischer Ebene als Initiator von Veranstaltungen zugunsten der Gefangenen. \"Kulturund Musikveranstaltungen\", vorwiegend von Anh\u00e4ngern der DHKP-C besucht, dienen Parteifunktion\u00e4ren nach wie vor als Agitationsfeld gegen den als \"faschistisch\" bezeichneten t\u00fcrkischen Staat. In Bremen sind keine Strukturen eines \"TAYAD-Komitees\" bekannt. \"Spendenkampagne\" Wichtigste Finanzquelle der Organisation ist und bleibt die j\u00e4hrliche \"Spendensammlung\". Die Sammlung erfolgt \u00e4u\u00dfert konspirativ. Eine Konfrontation mit der Polizei wird vermieden. Bremer Asylbewerberunterk\u00fcnfte erwiesen sich in der Vergangenheit als erfolgreiches Werbungsund Sammelterrain f\u00fcr die Organisation. Einzelne gesch\u00e4ftliche Aktivit\u00e4ten von Mitgliedern lassen den Schluss zu, dass Teile des Gewinns an die Organisation flie\u00dfen bzw. solcherlei Aktivit\u00e4ten gezielt von der Organisation \u00fcber Strohm\u00e4nner als Einnahmequelle betrieben werden. Obwohl die DHKP-C nach au\u00dfen einen gewaltfreien Kurs in Europa vertritt, dienen hier durchgef\u00fchrte Protestveranstaltungen und \"Spendensammlungen\" der moralischen und finanziellen Unterst\u00fctzung terroristischer Aktionen bewaffneter Einheiten in der T\u00fcrkei. Streitigkeiten zwischen einzelnen Funktion\u00e4ren verhindern weiterhin die Entwicklung \u00f6ffentlichkeitswirksamer Aktivit\u00e4ten von Bremer DHKP-CAktivisten sowohl auf regionaler als auch auf \u00fcberregionaler Ebene.","- 99 -","- 100 - 9. \"Nationaler Widerstandsrat Iran\" (NWRI) / \"Volksmodjahedin IranOrganisation\" (MEK) Gegr\u00fcndet: 1981 in Paris gegr\u00fcndet. Seit 1994 in Deutschland vertreten. Mitglieder/ Deutschland: ca.1250 (2006 ca. 1.150) Aktivisten: Land Bremen: ca. 50 (unver\u00e4ndert, wie 2006) (Mobilisierungspotenzial: ca. 80 (2006 ca. 100) Organisation / Revolution\u00e4re Kaderpartei, konspirativ agierende FunktioStruktur: n\u00e4rsgruppe. Medien: \"Mojahed\" (Glaubensk\u00e4mpfer). Entwicklung Die Organisation der \"Volksmodjahedin Iran-Organisation\" (MEK) ist die bedeutendste und fr\u00fcher auch militanteste iranische Oppositionsgruppe. In Europa und Nordamerika treten die Mitglieder und Sympathisanten als Anh\u00e4nger des \"Nationalen Widerstandsrats Iran\" (NRWI) in Erscheinung. Der NWRI ist ein im Jahre 1981 gegr\u00fcndeter Zusammenschluss zahlreicher Oppositionsgruppen und Einzelpersonen, der von der MEK dominiert wird. Die weltweit operierende Organisation verfolgte jahrelang eine Doppelstrategie. So f\u00fchrten bewaffnete Kr\u00e4fte der \"Nationalen Befreiungsarmee\" (NLA), dem ehemals militanten Arm der Bewegung, einen Guerillakampf auf iranischem Boden gegen das dortige islamische Regime mit dem Ziel des gewaltsamen Umsturzes. Die Terroranschl\u00e4ge am 11. September 2001 blieben auch f\u00fcr die NLA nicht ohne Auswirkungen. Letztmalig im Mai 2002 f\u00fchrte sie einen Anschlag im Iran durch. Nach dem Sturz des irakischen Diktators Saddam HUSSEIN im Mai 2003 wurden etwa 3.000 NLA-Angeh\u00f6rige von den US-Truppen entwaffnet und im irakischen Lager Ashraf interniert. Deshalb konzentrierte sich die MEK \u00fcber den NWRI auf politische Aktivit\u00e4ten in europ\u00e4ischen L\u00e4ndern. Veranstaltungen In Europa und der restlichen Welt tritt die Organisation durch umfangreiche Propaganda und Geldbeschaffungsaktionen in Erscheinung. Hauptagitationsschwerpunkte des NWRI waren bzw. sind die Wiederaufnahme des iranischen Atomprogramms, die Streichung der MEK von der","- 101 - so genannten Terrorliste der Europ\u00e4ischen Union und die durch den iranischen Staat missachteten Menschenrechte, insbesondere Hinrichtungen von Regimegegnern, darunter auch viele Anh\u00e4nger der MEK / des NWRI. Aufgrund der Menschenrechtsthematik bestehen innerhalb Deutschlands auch Kontakte zu Menschenrechtsvereinen und politisch aktiven Einzelpersonen. Aktivit\u00e4ten in Bremen Auch in Bremen waren Menschenrechtsverletzungen, die Atompolitik des Iran und die F\u00fchrung der MEK in der EU-Terrorliste Anlass f\u00fcr vereinzelte \u00f6ffentliche Veranstaltungen. So protestierten ca. 45 Anh\u00e4nger mit Fahnen und Bildern der Organisation w\u00e4hrend der EU-Au\u00dfenministerkonferenz, die Ende M\u00e4rz in Bremen stattfand. Wie auf Bundesebene wurde auf lokaler Ebene teilweise mit Menschenrechtsgruppen kooperiert. Dabei pr\u00e4sentierten sich die NWRI-Anh\u00e4nger als Angeh\u00f6rige einer \"demokratischen iranischen Exilbewegung\", um \u00d6ffentlichkeit und Politik f\u00fcr ihre Ziele zu gewinnen. Zur Finanzierung seiner Aktivit\u00e4ten f\u00fchrt der NWRI u.a. Stra\u00dfengeldsammlungen durch, wie sie 2006 in der Bremer Innenstadt festgestellt wurden. Iranischer Nachrichtendienst Die intensive Propagandat\u00e4tigkeit des NWRI gegen das iranische Regime in Europa blieb im Iran nicht unbeachtet. Entsprechend versuchte der iranische Nachrichtendienst, die Strukturen des NWRI in Deutschland zu unterwandern und hier lebende Anh\u00e4nger zu verunsichern. EU-Terrorliste Obwohl der Europ\u00e4ische Gerichtshof Erster Instanz im Dezember 2006 die Aufnahme der Volksmodjahedin in die EU-Terrorliste f\u00fcr rechtswidrig erkl\u00e4rte, entschied sich der EU-Ministerrat f\u00fcr die weitere Erfassung in der Liste. Die Gerichtsentscheidung beziehe sich auf das formelle Aufnahmeverfahren und impliziere nicht die generelle Aufnahme in die Liste, so die Erl\u00e4uterung des EU-Rates. Mit der Erfassung ist das Einfrieren finanzieller","- 102 - Mittel verbunden. Die Entscheidung l\u00f6ste europaweite Proteste der NWRIAnh\u00e4ngerschaft aus, auch in Bremen.","- 103 - 10. \"Befreiungstiger von Tamil Eelam\" (Liberation Tigers of Tamil Eelam / LTTE) Gegr\u00fcndet: 1972 in Sri Lanka. Mitglieder/ Deutschland: ca. 800 (unver\u00e4ndert, wie 2006) Anh\u00e4nger: Land Bremen: ca. 20 (unver\u00e4ndert, wie 2006) Organisation / Streng hierarchisch gegliederte Kadergruppe, konspirative Struktur: Arbeitsweise. Medien: \"Viduthalai Puligal\", vierzehnt\u00e4glich. Entwicklung Bei den Tamilen handelt es sich um eine Volksgruppe, die den Nordosten Sri Lankas bewohnt. Der B\u00fcrgerkrieg zwischen den hinduistischen Tamilen und den buddhistischen Singhalesen um die Aufteilung der Insel schwelt seit langem. Die \"Liberation Tigers of Tamil Eelam\" (LTTE) (Befreiungstiger von Tamil Eelam) gr\u00fcndeten sich 1972 und fordern einen unabh\u00e4ngigen sozialistischen Tamilenstaat, den \"Tamil Eelam\". Zur Durchsetzung ihrer Ziele f\u00fchrt die Organisation seit Jahren einen Guerillakrieg gegen die von den Singhalesen dominierte Zentralregierung Sri Lankas. Im Verlauf der seit September 2002 andauernden Friedensverhandlungen zwischen der Zentralregierung und der LTTE war die Organisation von ihrer Forderung eines eigenen Tamilenstaates abger\u00fcckt, forderte aber eine Teilautonomie innerhalb des Staatsgef\u00fcges Sri Lankas. Die LTTE ver\u00fcbte in der Vergangenheit eine Vielzahl von Terroranschl\u00e4gen gegen srilankische und indische Ziele. EU-Terrorliste Durch einen Selbstmordanschlag am 25. April 2006 auf das Hauptquartier der srilankischen Armeetruppen in der Hauptstadt Colombo hat sich die Lage weiter zugespitzt. Die Europ\u00e4ische Union hat die LTTE am 31. Mai 2006 offiziell als Terrororganisation eingestuft. Erstmals hat die EU die Aufnahme in die Liste der terroristischen Organisationen mit einer politi-","- 104 - schen Erkl\u00e4rung verbunden. In dieser Erkl\u00e4rung wird die R\u00fccknahme der Einstufung in Aussicht gestellt, falls die LTTE dauerhaft auf Gewalt verzichten und sich erkennbar f\u00fcr den Friedensprozess einsetzen sollten. Kritik \u00fcbte die EU auch an der Regierung Sri Lankas und wies darauf hin, dass die Gewalt dort nicht allein durch die LTTE verursacht sei. Die Gewalt auf Sri Lanka hat 2007 zugenommen und erneut b\u00fcrgerkriegs\u00e4hnliche Zust\u00e4nde erreicht. \"Spendensammlungen\" Die Aktivit\u00e4ten der LTTE in Deutschland umfassen u.a. auch das Sammeln von \"Spendengeldern\", die teilweise f\u00fcr die Finanzierung des bewaffneten Kampfes auf Sri Lanka verwendet werden. Die \"Spenden\" wurden in der Vergangenheit teilweise mit Gewalt eingefordert. Die LTTE steuert und nutzt unterschiedliche tamilische Vereine in ganz Deutschland, um so ihr Spendenaufkommen zu erh\u00f6hen. Der in Bremen ans\u00e4ssige \"Internationale Menschenrechtsverein Bremen e.V.\" steht der LTTE nahe. Bremer Anh\u00e4nger sind in der Lage, anlassbezogen Aktivisten zu mobilisieren. So meldete der oben erw\u00e4hnte \"Menschenrechtsverein\" f\u00fcr den 6. November vor der Bremischen B\u00fcrgerschaft eine Mahnwache mit 30 Teilnehmern an. Mit dieser Aktion wollten die Vereinsmitglieder an get\u00f6tete F\u00fchrungskader in Sri Lanka erinnern.","- 105 - 11. Bewertung der aktuellen Situation sicherheitsgef\u00e4hrdender und extremistischer Bestrebungen von Ausl\u00e4ndern Die IGMG ist deutschlandweit die mitgliederst\u00e4rkste Organisation mit islamistischem Hintergrund. Dies gilt auch f\u00fcr das Land Bremen. Die Organisation ist nicht gewaltgeneigt. Jedoch verfolgt sie Ziele, die nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar sind. Die IGMG, die sich nach au\u00dfen offen zeigt, verh\u00e4lt sich in ihren Grundz\u00fcgen integrationsunwillig. Mit ihrem Bildungsangebot, mit dem sie versucht, muslimische Jugendliche vor dem \"Einfluss der westlichen Welt\" zu sch\u00fctzen, tr\u00e4gt sie zum Aufbau bzw. zur Festigung einer Parallelgesellschaft bei. Noch immer besch\u00e4ftigt sie Imame und Hodschas aus der T\u00fcrkei, die kein Deutsch sprechen. Die IGMG unterh\u00e4lt weiterhin enge Kontakte zur t\u00fcrkischen \"Saadet Partisi\" (SP), deren geistiger F\u00fchrer Necmettin ERBAKAN ist. Diesen hatte in den vergangenen Jahren das t\u00fcrkische Verfassungsgericht wegen antilaizistischer Umtriebe mit einem politischen Bet\u00e4tigungsverbot belegt. ERBAKANs Machtanspruch bleibt innerhalb der \"Milli G\u00f6r\u00fcs\"-Bewegung dennoch unangetastet. IGMG-Reginonalund -Ortsverb\u00e4nde befolgen strikt die von der Zentrale in Kerpen (NRW) erteilten Weisungen. In ihrer Israelund USA-feindlichen Rhetorik hat sich die Organisation in den letzten Jahren stark zur\u00fcckgenommen. Die von der \"PKK\" in der T\u00fcrkei durchgef\u00fchrten Terroranschl\u00e4ge haben 2007 zugenommen. Der Angriff auf einen t\u00fcrkischen Grenzposten, bei dem im Herbst zw\u00f6lf Soldaten get\u00f6tet wurden, f\u00fchrte dazu, dass die T\u00fcrkei mit diplomatischen, wirtschaftlichen und milit\u00e4rischen Mitteln den Druck auf den (Nord-)Irak erh\u00f6ht und dort befindliche \"PKK\"-Stellungen angegriffen hat. In Europa versuchten der \"PKK\" nahe stehende Organisationen durch diverse Aktionen auf die Situation ihres inhaftierten \"F\u00fchrers\" Abdullah \u00d6CALAN aufmerksam zu machen. Nach wie vor ist \u00d6CALAN die F\u00fchrungsperson innerhalb der Organisation.","- 106 - Auch in Bremen versuchte die \"PKK\"-Sektion, sich durch Kontaktaufnahme zu Politikern und politischen Institutionen Geh\u00f6r zu verschaffen. Der Bremer Basisverein \"BIRATI e.V. nutzte jede Gelegenheit in Form von Demonstrationen, Mahnwachen und den Aufbau von Informationsst\u00e4nden, um auf den \"Gesundheitszustand\" \u00d6CALANs und die Situation im Nordirak aufmerksam zu machen. Die Umstrukturierungen und Umbenennungen der vergangenen Jahre konnten den undemokratischen Charakter der \"Partei\" nicht verschleiern. Sie nutzt nach wie vor Gewalt als legitimes Mittel zur Durchsetzung ihrer Ziele. Personen mit terroristischem T\u00e4terhintergrund aus dem Bereich \"Ausl\u00e4nderextremismus\" wurden in Bremen auch 2007 nicht festgestellt. Die Zahl der Straftaten mit ausl\u00e4nderextremistischer Motivation nahm deutlich ab (siehe Anhang).","- 107 - V. Scientology-Organisation (SO) Gegr\u00fcndet: 1954 in den USA. Erste Niederlassung in Deutschland 1970, in Bremen 1981. Mitglieder: Deutschland: 5.000-6.000, (unver\u00e4ndert, wie 2006) Land Bremen: ca. 100, (unver\u00e4ndert, wie 2006) Organisation / Los Angeles (\"Church of Scientology International\" / CSI), MisStruktur: sion in Bremen: Stolzenauer Str. 36, Bremen-Hastedt. Medien: Freiheit, Impact, Scientology-News, Source, eigene Internetseiten. Entwicklung Die Programmatik der Scientology-Organisation (SO) beruht nach wie vor auf den Schriften von L. Ron HUBBARD (1911-1986), die nach eigenem Bekunden der Organisation f\u00fcr sie unver\u00e4ndert G\u00fcltigkeit haben und als Arbeitsanweisungen dienen. Die SO versteht sich als Glaubensgemeinschaft. Einem Beschluss25 des Bundesarbeitsgerichts vom 23. M\u00e4rz 1995 zufolge handelt es sich bei der Organisation in Deutschland jedoch nicht um eine Religionsoder Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes. Ihre Lehren dienen vielmehr nur als Vorwand f\u00fcr die Verfolgung wirtschaftlicher Ziele. Eine von der Innenministerkonferenz (IMK) eingesetzte Arbeitsgruppe hat festgestellt, dass Ziele und Verhaltensweisen der SO der freiheitlichen demokratischen Grundordnung entgegenstehen. Das kollektive Verhalten der Organisation l\u00e4sst Anzeichen f\u00fcr eine politische Zielsetzung erkennen, die letztlich darauf ausgerichtet ist, unsere verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung zu ver\u00e4ndern bzw. zu beseitigen. Dies ergibt sich aus dem von Hubbard verfassten und 1950 erschienenen Grundlagenwerk \"Dianetik\". Das darin publizierte Verfahren strebt mit Hilfe von Psychotechniken die ideologische Umerziehung und Ver\u00e4nderung der Pers\u00f6nlichkeit von Menschen an. Hierbei erhebt die Methode Anspruch auf den einzig legitimen Weg zur Rettung des einzelnen Menschen und der gesamten Gesellschaft. 25 \"Neue Juristische Wochenschrift\" 1996, S.143 ff - Az.:5AZB21/94.","- 108 - Strukturen Die SO verf\u00fcgt \u00fcber diverse Nebenund Unterstrukturen, die sich mit den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Themen besch\u00e4ftigen. Dazu geh\u00f6ren u.a. das WISE (Welt-Institut f\u00fcr Scientology-Unternehmen), die ABLE (Vereinigung f\u00fcr besseres Leben und Bildung), die KVPM (Kommission f\u00fcr Verst\u00f6\u00dfe der Psychiatrie gegen Menschenrechte), deren Ziel es sei, gegen angebliche Menschrechtsverletzungen der modernen Psychiatrie vorzugehen, das ZIEL (Zentrum f\u00fcr Individuelles und Effektives Lernen), die APS zur Sch\u00fclernachhilfe, die NARCONON zur Drogenrehabilitation und CRIMINON zur Rehabilitation von Straft\u00e4tern. Tats\u00e4chliche Anhaltspunkte Im Jahr 1997 erhielten die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden auf Grund eines Beschlusses der Innenministerkonferenz den Auftrag, die SO zu beobachten. Grundlage hierf\u00fcr war die Feststellung, dass bei der SO tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Diese Anhaltspunkte finden sich u.a. in den von HUBBARD verfassten Schriften, Regelwerken und Richtlinienbriefen (policy letters), die immer noch innerhalb der Organisation ihre G\u00fcltigkeit haben. In diesen Schriften finden sich zahlreiche und eindeutige Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass die SO eine scientologische Weltordnung errichten und dazu grundlegende Prinzipien eines demokratischen Rechtsstaates au\u00dfer Kraft setzen will. In diesem \"Scientologischen Gesellschaftssystem\" werden nur denjenigen Rechte zuerkannt, die das so genannte Auditing-Verfahren angewandt haben und zu \"geclearten\", d.h. zu geheilten Menschen geworden sind. Ferner hei\u00dft es in einem Zitat von HUBBART: \"Wenn wir alle zusammen mit allen Organisationen unsere gemeinsame Kraft als eine Bem\u00fchung Schulter-an-Schulter aus\u00fcbten, w\u00fcrden wir diesen Planeten einfach so, und nur mit dem, was wir wissen, \u00fcbernehmen.\"26 26 FREEWINDS, Ausgabe 42 von 2001, S. 23.","- 109 - Aktivit\u00e4ten Neben den Mitgliederzahlen stagnieren auch die Aktivit\u00e4ten der SO in Bremen. Wie in den Jahren zuvor trat das \"Dianetik-Zentrum der Scientology-Mission Bremen e.V.\" als Anmelder von mehreren Informationsst\u00e4nden in verschiedenen Bremer Stadtteilen auf. Die Aktionen der SO stie\u00dfen in der Bremer \u00d6ffentlichkeit auf wenig Interesse.","- 110 - VI. Geheimschutz Materieller Geheimschutz Ziel des Geheimschutzes ist der Schutz staatlicher Verschlusssachen. Er soll die Kenntnisnahme durch Unbefugte verhindern, um dadurch eine Gef\u00e4hrdung des Bestandes, der Sicherheit oder sonstiger Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer L\u00e4nder auszuschlie\u00dfen. Die Sicherheit des demokratischen Rechtsstaates und die seiner B\u00fcrger sind aber unverzichtbare Verfassungswerte. Unabh\u00e4ngig von ihrer Darstellungsform sind Tatsachen, Gegenst\u00e4nde oder Erkenntnisse, die geheim zu halten sind, Verschlusssachen (VS). Sie werden je nach dem Schutz, dessen sie bed\u00fcrfen, nach SS 5 Bremisches Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz (BremS\u00dcG) in die vier folgenden Geheimhaltungsgrade eingestuft: STRENG GEHEIM GEHEIM VS-VERTRAULICH VS-NUR F\u00dcR DEN DIENSTGEBRAUCH Der Schutz der geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen (Verschlusssachen) wird durch Ma\u00dfnahmen des personellen und materiellen Geheimschutzes verwirklicht. Der materielle Geheimschutz beinhaltet technische und organisatorische Sicherheitsma\u00dfnahmen. Sie sind in der Verschlusssachenanweisung (VSA) des Landes Bremen vom 05. Januar 1996 sowie erg\u00e4nzenden Richtlinien zusammengefasst. Personeller Geheimschutz Beim personellen Geheimschutz sollen Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen verhindern, dass Personen mit Sicherheitsrisiken sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeiten aus\u00fcben.","- 111 - Die Pflichten und Befugnisse der an einer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung Beteiligten sind im Gesetz \u00fcber die Vorraussetzungen und das Verfahren von Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen des Landes Bremen (Bremisches Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz - BremS\u00dcG) geregelt. Das am 30. Juni 1998 von der Bremischen B\u00fcrgerschaft verabschiedete Gesetz lehnt sich an das auf Bundesebene geltende S\u00dcG an und l\u00f6ste die bis dahin geltenden Sicherheitsrichtlinien des Landes Bremen von 1961 ab. Die Verantwortung f\u00fcr den personellen und materiellen Geheimschutz in den einzelnen Dienststellen tr\u00e4gt der Leiter der jeweiligen Dienststelle, der diese Aufgaben weitgehend auf einen Geheimschutzbeauftragten \u00fcbertragen kann. Dieser arbeitet bei der Erf\u00fcllung seiner Aufgaben eng mit den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden zusammen, denen der Gesetzgeber Mitwirkungspflichten beim Geheimschutz \u00fcbertragen hat (SS 3 Abs. 2 Bremisches Verfassungsschutzgesetz). Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen Zentrales Instrument des personellen Geheimschutzes ist die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, die mit einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit betraut werden sollen. Das S\u00dcG sieht f\u00fcr Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen drei \u00dcberpr\u00fcfungsarten vor: * (\u00dc1) - einfache Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung * (\u00dc2) - erweiterte Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung * (\u00dc3) - erweiterte Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung mit Sicherheitsermittlungen. Die Stufe der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung richtet sich nach der H\u00f6he des Verschlusssachengrades, zu dem der/die Betroffene Zugang erhalten soll. Bei den \u00dcberpr\u00fcfungsarten \u00dc2 und \u00dc3 werden Lebenspartner / Lebenspartnerin in die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung einbezogen, weil sich Sicherheitsrisiken bei diesen Personen auf den Betroffenen auswirken k\u00f6nnen. Die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung wird mit dem Ziel durchgef\u00fchrt, m\u00f6gliche sicherheitserhebliche Erkenntnisse bei dem Betroffenen festzustellen, aus denen sich Anhaltspunkte f\u00fcr ein Sicherheitsrisiko ergeben. Sicherheitsri-","- 112 - siken sind gegeben, wenn Zweifel an der Zuverl\u00e4ssigkeit des Betroffenen oder an seinem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder Erpressbarkeit bzw. Anf\u00e4lligkeit f\u00fcr Anbahnungsund Werbungsversuche durch fremde Nachrichtendienste f\u00fcr eine nachrichtendienstliche T\u00e4tigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland vorliegen. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass eine Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nur mit vorheriger Zustimmung des Betroffenen erfolgen darf. Das LfV gibt gegen\u00fcber den f\u00fcr die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung zust\u00e4ndigen Stellen ein so genanntes Sicherheitsvotum ab. Das Votum ist eine Entscheidungshilfe, auf deren Grundlage die zust\u00e4ndige Stelle (Besch\u00e4ftigungsbeh\u00f6rde) \u00fcber die Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit entscheidet. Das Ende der Ost-West-Konfrontation und die Intention des im Jahre 1998 in Kraft getretenen Bremischen Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetzes, den Kreis der staatlichen Geheimnistr\u00e4ger auf den notwendigen Kernbestand zu beschr\u00e4nken, hatte zur Folge, dass das Antragsaufkommen bei den Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen im Laufe der letzten Jahre abgenommen hat. Regelanfragen Die nach den Ereignissen im September 2001 eingef\u00fchrten Regelanfragen im Rahmen von Einb\u00fcrgerungen sowie die Anfragen vor Erteilung bzw. Verl\u00e4ngerung einer Aufenthaltserlaubnis sind gegen\u00fcber dem Vorjahr leicht zur\u00fcckgegangen. Angestiegen ist die Zahl der Personen, die nach dem Luftverkehrs-, Hafensicherheitsund Sprengstoffgesetz \u00fcberpr\u00fcft wurden.","- 113 - Insgesamt ergibt sich f\u00fcr das Jahr 2007 folgendes Bild: Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen gem. SS 29 a Luftverkehrgesetz pro Jahr: 2006 2007 2048 Personen 2272 Personen Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen gem. SS 13 Hafensicherheitsgesetz: 2006 2007 21 Personen 58 Personen Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen gem. SS 8 Sprengstoffgesetz: 2006 2007 34 Personen 47 Personen Regelanfragen im Rahmen von Einb\u00fcrgerungen: 2006 2007 2926 Personen 2630 Personen Regelanfragen vor Erteilung oder Verl\u00e4ngerung einer Aufenthaltsgenehmigung: 2006 2007 2491 Personen 2299 Personen","- 114 - VII. Rechtsvorschriften 1. Gesetz \u00fcber den Verfassungsschutz im Lande Bremen (Bremisches Verfassungsschutzgesetz - BremVerfSchG) Vom 28. Februar 2006 Inhalts\u00fcbersicht Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften SS 1 Zweck und Auftrag des Verfassungsschutzes SS 2 Zust\u00e4ndigkeit SS 3 Aufgaben des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz SS 4 Aufkl\u00e4rung der \u00d6ffentlichkeit SS 5 Begriffsbestimmungen Abschnitt 2 Befugnisse, nachrichtendienstliche Mittel, Datenverarbeitung SS 6 Allgemeine Befugnisse des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz SS 7 Besondere Befugnisse des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz SS 8 Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln SS 9 Einsatz technischer Mittel im Schutzbereich von Artikel 13 Grundgesetz SS 10 Weiterverarbeitung; Mitteilung an Betroffene SS 11 Speicherung, Ver\u00e4nderung und Nutzung personenbezogener Daten SS 12 Speicherung, Ver\u00e4nderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderj\u00e4hrigen SS 13 Berichtigung, L\u00f6schung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Dateien SS 14 Berichtigung, L\u00f6schung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Akten SS 15 Verfahrensbeschreibungen Abschnitt 3 Auskunft SS 16 Auskunft an Betroffene Abschnitt 4 Informations\u00fcbermittlung SS 17 Grenzen der \u00dcbermittlung personenbezogener Daten SS 18 \u00dcbermittlung von Informationen an das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz SS 19 Registereinsicht durch das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz SS 20 \u00dcbermittlung personenbezogener Daten durch das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz SS 21 \u00dcbermittlung von Informationen durch das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz an Strafverfolgungsund Sicherheitsbeh\u00f6rden in Angelegenheiten des Staatsund Verfassungsschutzes SS 22 \u00dcbermittlung personenbezogener Daten an die \u00d6ffentlichkeit","- 115 - SS 23 \u00dcbermittlungsverbote, Minderj\u00e4hrigenschutz SS 24 Pflichten der empfangenden Stelle SS 25 Nachberichtspflicht Abschnitt 5 Parlamentarische Kontrolle SS 26 Parlamentarische Kontrollkommission SS 27 Zusammensetzung, Wahl der Mitglieder SS 28 Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission SS 29 Gesch\u00e4ftsordnung, Geheimhaltung SS 30 Eingaben Abschnitt 6 Schlussvorschriften SS 31 Geltung des Bremischen Datenschutzgesetzes SS 32 In-Kraft-Treten, Au\u00dfer-Kraft-Treten Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften SS1 Zweck und Auftrag des Verfassungsschutzes Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. Er erf\u00fcllt diesen Auftrag durch 1. die Sammlung und Auswertung von Informationen \u00fcber Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1, 2. die Unterrichtung der Landesregierung und die Mitwirkung an der Aufkl\u00e4rung der \u00d6ffentlichkeit \u00fcber diese Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten, 3. die Wahrnehmung der in diesem Gesetz geregelten sonstigen Mitwirkungsaufgaben sowie 4. den in diesem Gesetz oder in anderen Rechtsvorschriften vorgesehenen Informationsaustausch mit anderen Stellen. SS2 Zust\u00e4ndigkeit (1) Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz im Gesch\u00e4ftsbereich des Senators f\u00fcr Inneres und Sport. (2) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und polizeiliche Dienststellen d\u00fcrfen einander nicht angegliedert werden. (3) Verfassungsschutzbeh\u00f6rden anderer L\u00e4nder d\u00fcrfen im Lande Bremen nur im Einvernehmen mit dem Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz t\u00e4tig werden. Ihre Befugnisse bestimmen sich dabei nach den Vorschriften dieses Gesetzes. (4) Hat sich das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz wegen beabsichtigter eigener Ma\u00dfnahmen im Lande Bremen mit dem Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz ins Benehmen gesetzt (SS 5 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes), so unterrichtet das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz den Senator f\u00fcr Inneres und Sport \u00fcber die Herstellung des Benehmens.","- 116 - (5) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf andere Verfassungsschutzbeh\u00f6rden nicht um Ma\u00dfnahmen ersuchen, zu denen es selbst nicht befugt ist. SS3 Aufgaben des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz (1) Aufgabe des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Ausk\u00fcnften, Nachrichten und Unterlagen, \u00fcber 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, 2. sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland f\u00fcr eine fremde Macht, 3. Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden, 4. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) oder gegen das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. Die Leiterin oder der Leiter des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz oder die Vertreterin oder der Vertreter bestimmt die Objekte, die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben nach Satz 1 Nrn. 1, 3 und 4 planm\u00e4\u00dfig zu beobachten und aufzukl\u00e4ren sind (Beobachtungsobjekte). SS 6 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend. Die Bestimmung eines Beobachtungsobjektes ist regelm\u00e4\u00dfig zu \u00fcberpr\u00fcfen. Sie ist aufzuheben, wenn die Voraussetzung des SS 6 Abs. 1 Satz 3 entfallen ist. Die Bestimmung eines Beobachtungsobjektes bedarf der pers\u00f6nlichen Zustimmung des Senators f\u00fcr Inneres und Sport oder seiner Vertreterin oder seines Vertreters. (2) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz unterrichtet den Senator f\u00fcr Inneres und Sport regelm\u00e4\u00dfig und umfassend \u00fcber die Wahrnehmung seiner Aufgaben und seine Auswertungsergebnisse. Die Unterrichtung soll die zust\u00e4ndigen Stellen in die Lage versetzen, Art und Ausma\u00df von Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach Absatz 1 zu beurteilen und die erforderlichen Abwehrma\u00dfnahmen zu treffen. (3) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz wirkt mit 1. bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen nach Ma\u00dfgabe des Bremischen Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetzes, 2. bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen besch\u00e4ftigt sind oder werden sollen, 3. bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutz von im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. SS4 Aufkl\u00e4rung der \u00d6ffentlichkeit (1) Der Senator f\u00fcr Inneres und Sport kl\u00e4rt die \u00d6ffentlichkeit auf der Grundlage der Auswertungsergebnisse des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz durch zusammenfassende Berichte \u00fcber Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 auf. Hierzu geh\u00f6rt ein regelm\u00e4\u00dfiger Verfassungsschutzbericht, in dem auch die Summe der Haushaltsmittel f\u00fcr das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz sowie die Gesamtzahl seiner Bediensteten nach Stellen und Besch\u00e4ftigungsvolumen darzustellen sind. (2) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz wirkt erg\u00e4nzend durch eigene Ma\u00dfnahmen an der Aufkl\u00e4rung der \u00d6ffentlichkeit mit; es kann dabei zugleich \u00fcber die Wahrnehmung seiner Aufgaben unterrichten. SS5 Begriffsbestimmungen (1) Bestrebungen im Sinne des SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 3 und 4 sind politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss. F\u00fcr einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdr\u00fccklich unterst\u00fctzt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne","- 117 - des SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 3 oder 4, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu besch\u00e4digen. (2) Im Sinne des SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sind 1. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes: solche, die darauf gerichtet sind, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihnen geh\u00f6rendes Gebiet abzutrennen; 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes: solche, die darauf gerichtet sind, den Bund, L\u00e4nder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsf\u00e4higkeit erheblich zu beeintr\u00e4chtigen; 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung: solche, die darauf gerichtet sind, einen der in Absatz 3 genannten Verfassungsgrunds\u00e4tze zu beseitigen oder au\u00dfer Geltung zu setzen. (3) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 z\u00e4hlen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszu\u00fcben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen, 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition, 4. die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung, 5. die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, 6. der Ausschluss jeder Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft und 7. die im Grundgesetz und in der Landesverfassung konkretisierten Menschenrechte. (4) Eine Gef\u00e4hrdung ausw\u00e4rtiger Belange im Sinne des SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 liegt nur dann vor, wenn die Gewalt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland angewendet oder vorbereitet wird und sie sich gegen die politische Ordnung oder Einrichtungen anderer Staaten richtet oder richten soll. (5) Gewalt im Sinne dieses Gesetzes ist die Anwendung k\u00f6rperlichen Zwanges gegen Personen und die gewaltt\u00e4tige Einwirkung auf Sachen. (6) Sammlung von personenbezogenen Daten ist das Erheben im Sinne des Bremischen Datenschutzgesetzes. Abschnitt 2 Befugnisse, nachrichtendienstliche Mittel, Datenverarbeitung SS6 Allgemeine Befugnisse des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz (1) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf die zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten sowie besonderer Arten personenbezogener Daten nach SS 2 Abs. 6 des Bremischen Datenschutzgesetzes erheben und weiter verarbeiten, soweit dieses Gesetz oder andere Rechtsvorschriften nicht besondere Regelungen treffen. Regelungen dieses Gesetzes \u00fcber die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten f\u00fcr die Verarbeitung besonderer Arten personenbezogener Daten gleicherma\u00dfen. Voraussetzung f\u00fcr die Sammlung von Informationen im Sinne des SS 3 Abs. 1 Satz 1 ist das Vorliegen tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte, die, insgesamt betrachtet und unter Einbeziehung nachrichtendienstlicher Erfahrungen, den Verdacht einer der in SS 3 Abs. 1 Satz 1 genannten Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten rechtfertigen. (2) Werden personenbezogene Daten bei Betroffenen mit deren Kenntnis erhoben, so ist der Erhebungszweck anzugeben, es sei denn, dass die Erhebung f\u00fcr Zwecke des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz nicht bekannt werden darf. Die Betroffenen sind auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben hinzuweisen.","- 118 - (3) Ist zum Zwecke der Sammlung von Informationen die Weitergabe personenbezogener Daten unerl\u00e4sslich, so d\u00fcrfen schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person nur im unvermeidbaren Umfang beeintr\u00e4chtigt werden. (4) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen dem Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz nicht zu; es darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Ma\u00dfnahmen ersuchen, zu denen es selbst nicht befugt ist. (5) Bei der Sammlung und Verarbeitung von Informationen hat das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz von mehreren geeigneten Ma\u00dfnahmen diejenige zu w\u00e4hlen, die den Betroffenen voraussichtlich am wenigsten beeintr\u00e4chtigt. Eine Ma\u00dfnahme darf keinen Nachteil herbeif\u00fchren, der erkennbar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. SS7 Besondere Befugnisse des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz (1) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf im Einzelfall bei Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen unentgeltlich Ausk\u00fcnfte zu Konten, Konteninhabern und sonstigen Berechtigten sowie weiteren am Zahlungsverkehr Beteiligten und zu Geldbewegungen und Geldanlagen einholen, wenn dies zur Erf\u00fcllung der Aufgaben nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 bis 4 erforderlich ist und tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr schwerwiegende Gefahren f\u00fcr die in SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 bis 4 genannten Schutzg\u00fcter vorliegen. (2) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf im Einzelfall bei Luftfahrtunternehmen unentgeltlich Ausk\u00fcnfte zu Namen, Anschriften und zur Inanspruchnahme von Transportleistungen und sonstigen Umst\u00e4nden des Luftverkehrs einholen. Absatz 1 Halbsatz 2 gilt entsprechend. (3) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf im Einzelfall zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 bis 4 unter den Voraussetzungen des SS 3 Abs. 1 des Artikel-10-Gesetzes bei Personen und Unternehmen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Postdienstleistungen erbringen, sowie bei denjenigen, die an der Erbringung dieser Dienstleistungen mitwirken, unentgeltlich Ausk\u00fcnfte zu Namen, Anschriften, Postf\u00e4chern und sonstigen Umst\u00e4nden des Postverkehrs einholen. (4) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf im Einzelfall zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 bis 4 unter den Voraussetzungen des SS 3 Abs. 1 des Artikel-10-Gesetzes bei denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telekommunikationsdienste und Teledienste erbringen oder daran mitwirken, unentgeltlich Ausk\u00fcnfte \u00fcber Telekommunikationsverbindungsdaten und Teledienstenutzungsdaten einholen. Die Auskunft kann auch in Bezug auf zuk\u00fcnftige Telekommunikation und die zuk\u00fcnftige Nutzung von Telediensten eingeholt werden. Telekommunikationsverbindungsdaten und Teledienstenutzungsdaten sind 1. Berechtigungskennungen, Kartennummern, Standortkennungen sowie Rufnummer oder Kennung des anrufenden und angerufenen Anschlusses oder der Endeinrichtung, 2. Beginn und Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit, 3. Angaben \u00fcber die Art der von der Kundin oder dem Kunden in Anspruch genommenen Telekommunikationsund Teledienst-Dienstleistungen, 4. Endpunkte festgeschalteter Verbindungen, ihr Beginn und ihr Ende nach Datum und Uhrzeit. (5) \u00dcber das Einholen von Ausk\u00fcnften nach den Abs\u00e4tzen 1 bis 4 entscheidet der Senator f\u00fcr Inneres und Sport auf Antrag des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz. Der Antrag ist zu begr\u00fcnden und von der Leiterin oder dem Leiter des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz oder der Vertreterin oder dem Vertreter zu unterzeichnen. Die Entscheidung des Senators f\u00fcr Inneres und Sport bedarf der Zustimmung der nach SS 1 Abs. 3 des Bremischen Gesetzes zur Ausf\u00fchrung des Artikel-10-Gesetzes bestehenden Kommission (G-10-Kommission). Bei Gefahr im Verzuge kann der Senator f\u00fcr Inneres und Sport anordnen, dass die Entscheidung bereits vor der Zustimmung der G-10-Kommission vollzogen wird. In diesem Fall ist die nachtr\u00e4gliche Zustimmung unverz\u00fcglich einzuholen. (6) Die G-10-Kommission pr\u00fcft im Rahmen der Erteilung der Zustimmung gem\u00e4\u00df Absatz 5 Satz 3 sowie aufgrund von Beschwerden die Zul\u00e4ssigkeit und Notwendigkeit der Einholung von Ausk\u00fcnften nach den Abs\u00e4tzen 1 bis 4. SS 3 Abs. 1 des Bremischen Gesetzes zur Ausf\u00fchrung des Artikel-10-Gesetzes ist entsprechend anzuwenden. Entscheidungen \u00fcber Ausk\u00fcnfte, die die G-10-Kommission f\u00fcr unzul\u00e4ssig oder nicht notwendig erkl\u00e4rt, hat der Senator f\u00fcr Inneres und Sport unverz\u00fcglich aufzuheben. Wird die nachtr\u00e4gliche Zustimmung im Fall des Absatzes 5 Satz 4 versagt, so ist die Anordnung aufzuheben und die aufgrund der Anordnung erhobenen Daten sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Das Auskunftsersuchen und die \u00fcbermittelten Daten d\u00fcrfen weder den Betroffenen noch Dritten vom Auskunftsgeber mitgeteilt werden. (7) Der Senator f\u00fcr Inneres und Sport unterrichtet im Abstand von h\u00f6chstens sechs Monaten die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber die Durchf\u00fchrung der Abs\u00e4tze 1 bis 4; dabei ist insbesondere ein \u00dcberblick \u00fcber Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen zu geben. Die Parlamentarische Kontrollkommission erstattet der B\u00fcrgerschaft j\u00e4hrlich einen Bericht \u00fcber die Durchf\u00fchrung sowie Art, Umfang und Anordnungsgr\u00fcnde der Ma\u00dfnahmen nach den Abs\u00e4tzen 1 bis 4.","- 119 - (8) Der Senator f\u00fcr Inneres und Sport unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundes j\u00e4hrlich \u00fcber die nach den Abs\u00e4tzen 1 bis 4 durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen; dabei ist ein \u00dcberblick \u00fcber Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen zu geben. (9) Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Ma\u00dfgabe der Abs\u00e4tze 3 bis 6 eingeschr\u00e4nkt. SS8 Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln (1) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf zur heimlichen Informationsbeschaffung, einschlie\u00dflich der heimlichen Erhebung personenbezogener Daten, nur folgende nachrichtendienstliche Mittel anwenden: 1. Inanspruchnahme von Vertrauensleuten, sonstigen geheimen Informantinnen und Informanten und Gew\u00e4hrspersonen; 2. Einsatz von verdeckt ermittelnden Beamtinnen und Beamten; 3. Observationen und f\u00fcr besondere Observationszwecke bestimmte technische Mittel; 4. heimliche Bildaufzeichnungen; 5. verdeckte Ermittlungen und Befragungen; 6. heimliches Mith\u00f6ren ohne Inanspruchnahme technischer Mittel; 7. heimliches Mith\u00f6ren und Aufzeichnen des nicht \u00f6ffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel; 8. Beobachtung des Funkverkehrs auf nicht f\u00fcr den allgemeinen Empfang bestimmten Kan\u00e4len; 9. fingierte biographische, berufliche oder gewerbliche Angaben (Legenden); 10. Tarnpapiere und Tarnkennzeichen; 11. \u00dcberwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Ma\u00dfgabe des Artikel-10-Gesetzes; 12. Technische Mittel, mit denen zur Ermittlung des Standortes und zur Ermittlung der Ger\u00e4teund der Kartennummern aktiv geschaltete Mobilfunkendeinrichtungen zur Datenabsendung an eine Stelle au\u00dferhalb des Telekommunikationsnetzes veranlasst werden. (2) Die Mittel nach Absatz 1 d\u00fcrfen nur angewendet werden, wenn 1. sich ihr Einsatz gegen Personenzusammenschl\u00fcsse, in ihnen oder f\u00fcr sie t\u00e4tige Personen oder gegen Einzelpersonen richtet, bei denen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr den Verdacht von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 vorliegen; 2. sich ihr Einsatz gegen Personen richtet, von denen aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie f\u00fcr eine der in Nummer 1 genannten Personen bestimmte oder von ihr herr\u00fchrende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben; 3. ihr Einsatz gegen andere als die in den Nummern 1 und 2 genannten Personen unumg\u00e4nglich ist, um Erkenntnisse \u00fcber sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht oder \u00fcber Bestrebungen zu gewinnen, die sich unter Anwendung von Gewalt oder durch darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 genannten Schutzg\u00fcter wenden; 4. durch sie die zur Erforschung von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 erforderlichen Quellen in den in Nummer 1 genannten Personenzusammenschl\u00fcssen gewonnen oder \u00fcberpr\u00fcft werden k\u00f6nnen oder 5. dies zum Schutz der Bediensteten, Einrichtungen, Gegenst\u00e4nde und Quellen des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz vor Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder vor sicherheitsgef\u00e4hrdenden oder geheimdienstlichen T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht erforderlich ist. (3) In den F\u00e4llen des SS 53 der Strafprozessordnung ist die Informationsbeschaffung mit den Mitteln nach Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1, 2 und 7 unzul\u00e4ssig; ergibt sich w\u00e4hrend oder nach Durchf\u00fchrung der Ma\u00dfnahme, dass ein Fall des SS 53 der Strafprozessordnung vorliegt, d\u00fcrfen die Erkenntnisse nicht verwendet werden. In den F\u00e4llen des SS 53 a der Strafprozessordnung gilt SS 9 Abs. 4 Satz 2 entsprechend.","- 120 - (4) Technische Mittel gem\u00e4\u00df Absatz 1 Satz 1 Nr. 12 darf das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 bis 4 unter den Voraussetzungen des SS 3 Abs. 1 des Artikel-10Gesetzes einsetzen. Die Ma\u00dfnahme ist nur zul\u00e4ssig, wenn ohne die Ermittlung die Erreichung des Zwecks der \u00dcberwachungsma\u00dfnahme aussichtslos oder wesentlich erschwert w\u00e4re. Personenbezogene Daten Dritter d\u00fcrfen anl\u00e4sslich solcher Ma\u00dfnahmen nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gr\u00fcnden zur Erreichung des Zwecks nach Satz 1 unvermeidbar ist. Sie unterliegen einem absoluten Verwendungsverbot und sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. SS 7 Abs. 5 bis 7 gilt entsprechend. Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschr\u00e4nkt. (5) Eine Informationsbeschaffung mit den Mitteln nach Absatz 1 ist unzul\u00e4ssig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere, die Betroffenen weniger beeintr\u00e4chtigende Weise m\u00f6glich ist; dies ist in der Regel anzunehmen, wenn die Information aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen oder durch ein Ersuchen nach SS 18 Abs. 3 gewonnen werden kann. Die Anwendung eines Mittels nach Absatz 1 darf nicht erkennbar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zur Bedeutung des aufzukl\u00e4renden Sachverhalts stehen, insbesondere nicht au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zu der Gefahr, die von der jeweiligen Bestrebung oder T\u00e4tigkeit nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 ausgeht oder ausgehen kann. Die Ma\u00dfnahme ist unverz\u00fcglich zu beenden, wenn ihr Zweck erreicht ist oder sich Anhaltspunkte daf\u00fcr ergeben, dass er nicht oder nicht auf diese Weise erreicht werden kann. (6) Von einem Einsatz eines nachrichtendienstlichen Mittels nach Absatz 1, das in seiner Art und Schwere einer Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses gleichkommt, ist die Parlamentarische Kontrollkommission in der n\u00e4chsten nach der Anordnung stattfindenden Sitzung zu unterrichten. (7) Die Beh\u00f6rden des Landes und der Gemeinden sind verpflichtet, dem Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz technische Hilfe f\u00fcr Tarnma\u00dfnahmen (Absatz 1 Satz 1 Nr. 10) zu leisten. (8) Die n\u00e4heren Voraussetzungen f\u00fcr die Anwendung der Mittel nach Absatz 1 und die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr ihre Anordnung sind in Dienstvorschriften durch den Senator f\u00fcr Inneres und Sport umfassend zu regeln. F\u00fcr die Anordnung des Einsatzes eines Mittels nach Absatz 1 Nr. 2 im Schutzbereich des Artikel 13 des Grundgesetzes ist die Zust\u00e4ndigkeit der Leiterin oder des Leiters des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz oder der Vertreterin oder des Vertreters vorzusehen. Vor Erlass solcher Dienstvorschriften ist die Parlamentarische Kontrollkommission rechtzeitig zu unterrichten. SS9 Einsatz technischer Mittel im Schutzbereich von Artikel 13 Grundgesetz (1) Der verdeckte Einsatz technischer Mittel zur Informationsgewinnung und Informationsaufzeichnung im Schutzbereich des Artikel 13 des Grundgesetzes ist zul\u00e4ssig, wenn die Voraussetzungen nach SS 3 Abs. 1 des Artikel-10-Gesetzes vorliegen und die Erforschung des Sachverhaltes auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert ist. Er darf nur in Wohnungen der verd\u00e4chtigen Person erfolgen. In Wohnungen anderer Personen ist der Einsatz von Mitteln nach Satz 1 nur zul\u00e4ssig, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass die verd\u00e4chtige Person sich darin aufh\u00e4lt. (2) Die Ma\u00dfnahme ist nur zul\u00e4ssig, soweit nicht aufgrund tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte, insbesondere der Art der zu \u00fcberwachenden R\u00e4umlichkeiten und dem Verh\u00e4ltnis der zu \u00fcberwachenden Personen zueinander, anzunehmen ist, dass dadurch \u00c4u\u00dferungen, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, erfasst werden. Gespr\u00e4che in Betriebsoder Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen sind in der Regel nicht dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen. Das Gleiche gilt f\u00fcr Gespr\u00e4che \u00fcber Straftaten. (3) Die Ma\u00dfnahme ist unverz\u00fcglich zu unterbrechen, soweit sich Anhaltspunkte daf\u00fcr ergeben, dass \u00c4u\u00dferungen erfasst werden, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind. Erkenntnisse \u00fcber solche \u00c4u\u00dferungen d\u00fcrfen nicht verwendet werden, Aufzeichnungen hier\u00fcber sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Die Tatsache der Erfassung der Daten und ihrer L\u00f6schung ist zu dokumentieren. Ist eine Ma\u00dfnahme nach Satz 1 unterbrochen, so darf sie unter den in Absatz 2 genannten Voraussetzungen fortgef\u00fchrt werden. Im Zweifel ist \u00fcber die Unterbrechung oder Fortf\u00fchrung der Ma\u00dfnahme unverz\u00fcglich eine Entscheidung des Gerichts herbeizuf\u00fchren; SS 100 d Abs. 4 der Strafprozessordnung gilt entsprechend. (4) In den F\u00e4llen des SS 53 der Strafprozessordnung ist die Ma\u00dfnahme unzul\u00e4ssig; ergibt sich w\u00e4hrend oder nach Durchf\u00fchrung der Ma\u00dfnahme, dass ein Fall des SS 53 der Strafprozessordnung vorliegt, gilt Absatz 3 Satz 2 und 3 entsprechend. In den F\u00e4llen der SSSS 52 und 53 a der Strafprozessordnung d\u00fcrfen aus der Ma\u00dfnahme gewonnene Erkenntnisse nur verwertet werden, wenn dies unter Ber\u00fccksichtigung des zugrundeliegenden Vertrauensverh\u00e4ltnisses nicht au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zum Interesse an der Erforschung des Sachverhalts steht. (5) Die Ma\u00dfnahmen bed\u00fcrfen der richterlichen Anordnung. Zust\u00e4ndig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz seinen Sitz hat. Die Anordnung ist auf h\u00f6chstens drei Monate zu befristen. Verl\u00e4ngerungen um jeweils h\u00f6chstens drei weitere Monate sind auf Antrag zul\u00e4ssig, soweit die Voraussetzungen f\u00fcr die Anordnung fortbestehen. F\u00fcr das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes \u00fcber die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend. Gegen eine Entscheidung, durch welche der Antrag des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz abgelehnt wird, steht diesem die Beschwerde zu. Bei Gefahr im Verzuge kann die Leiterin oder der Leiter des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz oder die Vertreterin oder der Vertreter","- 121 - die Anordnung treffen; die richterliche Entscheidung ist unverz\u00fcglich nachzuholen. Der Vollzug der Anordnung erfolgt unter der Aufsicht einer oder eines Bediensteten des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz, die oder der die Bef\u00e4higung zum Richteramt hat. Liegen die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vor oder ist der verdeckte Einsatz technischer Mittel zur Informationsgewinnung nicht mehr erforderlich, so ist die Ma\u00dfnahme unverz\u00fcglich zu beenden. (6) Der verdeckte Einsatz technischer Mittel zur Informationsgewinnung im Schutzbereich des Artikel 13 des Grundgesetzes ist auch zul\u00e4ssig, soweit dieser Einsatz zur Abwehr von Gefahren f\u00fcr Leben, Gesundheit oder Freiheit der bei einem Einsatz in Wohnungen t\u00e4tigen Personen unerl\u00e4sslich ist. Verdeckte Eins\u00e4tze nach Satz 1 bed\u00fcrfen der Anordnung durch die Leiterin oder den Leiter des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz oder durch die Vertreterin oder den Vertreter. (7) Von einer Ma\u00dfnahme nach Absatz 1 oder Absatz 6 ist die Parlamentarische Kontrollkommission in der n\u00e4chsten nach der Anordnung stattfindenden Sitzung zu unterrichten. (8) Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird nach Ma\u00dfgabe der Abs\u00e4tze 1 bis 6 eingeschr\u00e4nkt. SS 10 Weiterverarbeitung; Mitteilung an Betroffene (1) Die durch Ma\u00dfnahmen nach den SSSS 7 und 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 erhobenen personenbezogenen Daten d\u00fcrfen nur nach Ma\u00dfgabe des SS 4 des Artikel-10-Gesetzes weiterverarbeitet werden. (2) Die mit Mitteln nach SS 8 Abs. 1 erhobenen personenbezogenen Daten d\u00fcrfen nur f\u00fcr den Zweck weiterverarbeitet werden, zu dem sie erhoben worden sind. Eine Verarbeitung f\u00fcr andere Zwecke ist nur zul\u00e4ssig, wenn das zur Erhebung verwendete Mittel auch f\u00fcr den anderen Zweck h\u00e4tte angewendet werden d\u00fcrfen. F\u00fcr personenbezogene Daten, die durch Ma\u00dfnahmen nach SS 9 Abs. 1 erhoben wurden, gilt SS 4 Abs. 1 und 2 Satz 1 und 2 sowie Abs. 5 und 6 des Artikel-10-Gesetzes entsprechend. Die Daten d\u00fcrfen au\u00dfer zu den in SS 9 Abs. 1 genannten Zwecken nur zur Verfolgung der in SS 100 c Abs. 2 der Strafprozessordnung genannten Straftaten, sofern die Tat auch im Einzelfall besonders schwer wiegt, und zur Abwehr einer Gefahr f\u00fcr Leib, Leben oder Freiheit einer Person \u00fcbermittelt werden. F\u00fcr personenbezogene Daten, die durch solche Ma\u00dfnahmen nach SS 8 Abs. 1 erhoben wurden, die in ihrer Art und Schwere einer Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses gleichkommen, gilt SS 4 Abs. 1 und 2 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 bis 6 des Artikel-10-Gesetzes entsprechend. (3) Die durch Ma\u00dfnahmen nach SS 9 Abs. 6 erhobenen Daten d\u00fcrfen au\u00dfer zu den dort genannten Zwecken nur zu den in Absatz 2 Satz 4 genannten Zwecken verwertet werden. Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend. Die Verwertung bedarf der richterlichen Feststellung der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Ma\u00dfnahme. SS 9 Abs. 5 Satz 2 und 5 bis 7 gilt entsprechend. Wird die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Ma\u00dfnahme nicht nachtr\u00e4glich richterlich best\u00e4tigt, so sind die erhobenen Daten unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. (4) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz hat die in den Abs\u00e4tzen 1, 2 Satz 3 und Absatz 3 bezeichneten Ma\u00dfnahmen den Betroffenen nach ihrer Einstellung mitzuteilen, wenn eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Ma\u00dfnahme ausgeschlossen werden kann. Kann eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Ma\u00dfnahme zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, so ist die Mitteilung vorzunehmen, sobald diese Voraussetzung gegeben ist. Wurden personenbezogene Daten \u00fcbermittelt, so erfolgt die Mitteilung im Benehmen mit der empfangenden Stelle. Einer Mitteilung bedarf es endg\u00fcltig nicht, wenn 1. die Voraussetzung aus Satz 1 auch f\u00fcnf Jahre nach Einstellung der Ma\u00dfnahme noch nicht eingetreten ist, 2. sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft nicht eintreten wird und 3. die Voraussetzungen f\u00fcr eine L\u00f6schung sowohl bei der erhebenden als auch bei der empfangenden Stelle vorliegen. Bei den in Absatz 1 bezeichneten Ma\u00dfnahmen stellt die G-10-Kommission das Vorliegen der Voraussetzungen des Satzes 4 fest; SS 3 Abs. 1 und 2 des Bremischen Gesetzes zur Ausf\u00fchrung des Artikel-10-Gesetzes findet entsprechende Anwendung. Bei den \u00fcbrigen Ma\u00dfnahmen unterrichtet der Senator f\u00fcr Inneres und Sport die Parlamentarische Kontrollkommission innerhalb von sechs Monaten nach Einstellung \u00fcber die Mitteilung an die Betroffenen oder \u00fcber die Gr\u00fcnde, die einer Mitteilung entgegenstehen. Die Parlamentarische Kontrollkommission ist auch \u00fcber die nach Satz 4 unterbliebenen Mitteilungen zu unterrichten. SS 11 Speicherung, Ver\u00e4nderung und Nutzung personenbezogener Daten","- 122 - (1) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 personenbezogene Daten speichern, ver\u00e4ndern und nutzen, wenn 1. tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr den Verdacht bestehen, dass die betroffene Person an Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 beteiligt ist, und dies f\u00fcr die Beobachtung der Bestrebung oder T\u00e4tigkeit erforderlich ist, 2. dies f\u00fcr die Erforschung und Bewertung gewaltt\u00e4tiger Bestrebungen nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 3 und 4 oder von T\u00e4tigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 erforderlich ist oder 3. dies zur Schaffung nachrichtendienstlicher Zug\u00e4nge zu Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 erforderlich ist. In Akten d\u00fcrfen \u00fcber Satz 1 Nr. 2 hinaus personenbezogene Daten auch gespeichert, ver\u00e4ndert und genutzt werden, wenn dies sonst zur Erforschung und Bewertung von Bestrebungen nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 3 und 4 erforderlich ist. In Akten d\u00fcrfen \u00fcber Satz 1 Nr. 2 hinaus personenbezogene Daten auch gespeichert, ver\u00e4ndert und genutzt werden, wenn dies sonst zur Erforschung und Bewertung von Bestrebungen nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 13 und 4 erforderlich ist. (2) Personenbezogene Daten d\u00fcrfen nur dann in Dateien gespeichert werden, wenn sie aus Akten ersichtlich sind. (3) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz hat die Speicherungsdauer auf das f\u00fcr seine Aufgabenerf\u00fcllung erforderliche Ma\u00df zu beschr\u00e4nken. SS 12 Speicherung, Ver\u00e4nderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderj\u00e4hrigen (1) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf unter den Voraussetzungen des SS 11 Daten \u00fcber das Verhalten Minderj\u00e4hriger aus der Zeit vor Vollendung des 16. Lebensjahres in Akten, die zu ihrer Person gef\u00fchrt werden, nur speichern, ver\u00e4ndern oder nutzen, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die betroffene Person eine der in SS 3 Abs. 1 des Artikel-10-Gesetzes genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. In automatisierten Dateien ist eine Speicherung von Daten oder \u00fcber das Verhalten Minderj\u00e4hriger vor Vollendung des 16. Lebensjahres nicht zul\u00e4ssig. (2) Die nach Absatz 1 \u00fcber Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres gespeicherten Daten sind zwei Jahre nach der Speicherung zu l\u00f6schen, es sei denn, dass weitere Informationen im Sinne des SS 3 Abs. 1 Satz 1 hinzugekommen sind. Die nach Absatz 1 \u00fcber Personen nach Vollendung des 16. und vor Vollendung des 18. Lebensjahres gespeicherten Daten sind zwei Jahre nach der Speicherung auf die Erforderlichkeit einer weiteren Speicherung zu \u00fcberpr\u00fcfen. Sie sind sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren zu l\u00f6schen, es sei denn, dass nach Eintritt der Vollj\u00e4hrigkeit weitere Informationen \u00fcber Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 hinzugekommen sind. SS 13 Berichtigung, L\u00f6schung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Dateien (1) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz hat die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind; es hat sie zu erg\u00e4nzen, wenn sie unvollst\u00e4ndig sind und dadurch schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person beeintr\u00e4chtigt sein k\u00f6nnen. (2) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz hat die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu l\u00f6schen, wenn 1. ihre Speicherung unzul\u00e4ssig war oder 2. ihre Kenntnis f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung nicht mehr erforderlich ist. Die L\u00f6schung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch sie schutzw\u00fcrdige Interessen von Betroffenen beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. In diesem Falle sind die Daten zu sperren. Sie d\u00fcrfen nur noch mit Einwilligung der Betroffenen weiter verarbeitet werden. (3) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz pr\u00fcft bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren, ob gespeicherte personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu erg\u00e4nzen, zu l\u00f6schen oder zu sperren sind. Gespeicherte personenbezogene Daten \u00fcber Bestrebungen nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sind sp\u00e4testens zehn Jahre, \u00fcber Bestrebungen nach Nr. 3 oder 4 sp\u00e4testens 15 Jahre nach dem Zeit-","- 123 - punkt der letzten Speicherung einer Information \u00fcber Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 zu l\u00f6schen. (4) Personenbezogene Daten, die ausschlie\u00dflich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, d\u00fcrfen nur f\u00fcr diese Zwecke oder zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nach dem Bremischen Datenschutzgesetz weiter verarbeitet werden. SS 14 Berichtigung, L\u00f6schung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Akten (1) Stellt das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz fest, dass in Akten gespeicherte personenbezogene Daten unrichtig sind, berichtigt es diese; sofern die Daten durch die Berichtigung unverst\u00e4ndlich w\u00fcrden, ist die Berichtigung mittels eines erg\u00e4nzenden Vermerks vorzunehmen. Wird die Richtigkeit personenbezogener Daten von Betroffenen bestritten, so ist dies in der Akte zu vermerken. (2) F\u00fcr Akten, die zu einer bestimmten Person gef\u00fchrt werden, gilt SS 13 Abs. 2 und 3 entsprechend. Im \u00dcbrigen hat das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz personenbezogene Daten zu sperren, wenn es bei der Einzelfallbearbeitung feststellt, dass ohne die Sperrung schutzw\u00fcrdige Interessen von Betroffenen beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden, und die Daten f\u00fcr die k\u00fcnftige Aufgabenerf\u00fcllung nicht mehr erforderlich sind. Gesperrte Daten sind mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen; sie d\u00fcrfen nicht mehr weiter verarbeitet werden. Eine Aufhebung der Sperrung ist m\u00f6glich, wenn ihre Voraussetzungen nachtr\u00e4glich entfallen. SS 15 Verfahrensbeschreibungen (1) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz ist verpflichtet, in einer Beschreibung f\u00fcr jedes automatisierte Verfahren, mit dem personenbezogene Daten verarbeitet werden, festzulegen: 1. die Bezeichnung des Verfahrens und die Zweckbestimmung der Verarbeitung, 2. die Art der verarbeiteten Daten sowie die Rechtsgrundlage ihrer Verarbeitung, 3. den Kreis der Betroffenen, 4. die Empf\u00e4nger oder den Kreis von Empf\u00e4ngern, denen Daten mitgeteilt werden k\u00f6nnen, 5. Fristen f\u00fcr das Sperren und L\u00f6schen der Daten, 6. die technischen und organisatorischen Ma\u00dfnahmen nach SS 7 BremDSG, 7. eine geplante Daten\u00fcbermittlung in Staaten au\u00dferhalb der Europ\u00e4ischen Union. Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz kann die Angaben nach Satz 1 f\u00fcr mehrere gleichartige Verfahren in einer Verfahrensbeschreibung zusammenfassen. Satz 1 gilt nicht f\u00fcr Dateien, die ausschlie\u00dflich aus verarbeitungstechnischen Gr\u00fcnden vor\u00fcbergehend vorgehalten werden. (2) Verfahrensbeschreibungen bed\u00fcrfen der vorherigen Zustimmung des Senators f\u00fcr Inneres und Sport. Vor ihrem Erlass ist die oder der Landesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz anzuh\u00f6ren. (3) Die Speicherung personenbezogener Daten ist auf das erforderliche Ma\u00df zu beschr\u00e4nken. In angemessenen Abst\u00e4nden ist die Notwendigkeit der Weiterf\u00fchrung oder \u00c4nderung der Dateien zu \u00fcberpr\u00fcfen. (4) In der Verfahrensbeschreibung \u00fcber personenbezogene Textdateien ist die Zugriffsberechtigung auf Personen zu beschr\u00e4nken, die unmittelbar mit Arbeiten in dem Gebiet betraut sind, dem die Textdateien zugeordnet sind; Ausz\u00fcge aus Textdateien d\u00fcrfen nicht ohne die dazugeh\u00f6renden erl\u00e4uternden Unterlagen \u00fcbermittelt werden.","- 124 - Abschnitt 3 Auskunft SS 16 Auskunft an Betroffene (1) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz erteilt Betroffenen auf schriftlichen Antrag unentgeltlich Auskunft \u00fcber die zu ihrer Person gespeicherten Daten. Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf Angaben zur Herkunft der Daten sowie im Falle von \u00dcbermittlungen auf Angaben zu den empfangenden Stellen. \u00dcber Daten aus Akten, die nicht zur Person der Betroffenen gef\u00fchrt werden, wird Auskunft nur erteilt, soweit die Daten, namentlich aufgrund von Angaben der Betroffenen, mit angemessenem Aufwand auffindbar sind. Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz bestimmt Verfahren und Form der Auskunftserteilung nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen. (2) Die Auskunftserteilung kann nur abgelehnt werden, soweit 1. die Auskunft die \u00f6ffentliche Sicherheit gef\u00e4hrden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten w\u00fcrde, 2. die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der berechtigten Interessen von Dritten geheimgehalten werden m\u00fcssen oder 3. durch die Auskunftserteilung Informationsquellen gef\u00e4hrdet w\u00fcrden oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz zu bef\u00fcrchten ist. Die Entscheidung trifft die Leiterin oder der Leiter des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz unter Abw\u00e4gung der in Satz 1 Nrn. 1 bis 3 genannten Interessen mit dem Interesse der antragstellenden Person an der Auskunftserteilung. Die Leiterin oder der Leiter des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz kann eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter damit beauftragen, ebenfalls Entscheidungen nach Satz 1 zu treffen. (3) Die Ablehnung einer Auskunft bedarf keiner Begr\u00fcndung, soweit durch die Begr\u00fcndung der Zweck der Ablehnung gef\u00e4hrdet w\u00fcrde. Die Gr\u00fcnde der Ablehnung sind aktenkundig zu machen. Wird der antragstellenden Person keine Begr\u00fcndung f\u00fcr die Ablehnung der Auskunft gegeben, so ist ihr die Rechtsgrundlage daf\u00fcr zu nennen. Ferner ist sie darauf hinzuweisen, dass sie sich an die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz wenden kann. Der oder dem Landesbeauftragten ist auf Verlangen Auskunft zu erteilen. Stellt der Senator f\u00fcr Inneres und Sport fest, dass durch die Erteilung der Auskunft nach Satz 5 die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gef\u00e4hrdet w\u00fcrde, so darf die Auskunft nur der Landesbeauftragten oder dem Landesbeauftragten pers\u00f6nlich erteilt werden. Mitteilungen der oder des Landesbeauftragten an die antragstellende Person d\u00fcrfen keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf den Erkenntnisstand des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz zulassen, sofern dieses nicht einer weitergehenden Mitteilung zustimmt. (4) Auskunftsrechte, die in anderen Rechtsvorschriften geregelt sind, finden auf dieses Gesetz keine Anwendung. Abschnitt 4 Informations\u00fcbermittlung SS 17 Grenzen der \u00dcbermittlung personenbezogener Daten Wird nach den Bestimmungen dieses Abschnitts um die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten ersucht, so d\u00fcrfen nur solche Daten \u00fcbermittelt werden, die bei der ersuchten Beh\u00f6rde oder Stelle bereits bekannt sind oder von ihr aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen entnommen werden k\u00f6nnen. SS 18 \u00dcbermittlung von Informationen an das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (1) Die Beh\u00f6rden des Landes und der Gemeinden, insbesondere die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Beh\u00f6rden des Polizeivollzugsdienstes, sowie die sonstigen der ausschlie\u00dflichen Aufsicht des Landes unterstehenden K\u00f6rperschaften, Anstalten und Stiftungen des \u00f6ffentlichen Rechts unterrichten von sich aus das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz \u00fcber die ihnen bekannt gewordenen Tatsachen, die sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht oder Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland erkennen lassen, die sich unter Anwendung von Gewalt oder durch darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 3 und 4 genannten Schutzg\u00fcter wenden.","- 125 - (2) Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Beh\u00f6rden des Polizeivollzugsdienstes sowie die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden \u00fcbermitteln dar\u00fcber hinaus von sich aus dem Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz auch alle anderen ihnen bekannt gewordenen Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten \u00fcber Bestrebungen nach SS 3 Abs. 1 Satz 1, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die \u00dcbermittlung f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Aufgaben des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz erforderlich ist. (3) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf die in Absatz 1 genannten Stellen um \u00dcbermittlung der zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten ersuchen, wenn diese nicht aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen oder nur mit \u00fcberm\u00e4\u00dfigem Aufwand oder nur durch eine die betroffene Person st\u00e4rker belastende Ma\u00dfnahme erhoben werden k\u00f6nnen. Die Ersuchen sind aktenkundig zu machen. (4) Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund einer Ma\u00dfnahme nach SS 100 a der Strafprozessordnung bekannt geworden sind, ist nach den Abs\u00e4tzen 1 bis 3 nur zul\u00e4ssig, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass jemand eine der in SS 3 des Artikel-10-Gesetzes genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. Auf die dem Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz nach Satz 1 \u00fcbermittelten personenbezogenen Daten findet SS 4 Abs. 1 und 2 Satz 1 sowie Abs. 4 bis 6 des Artikel-10-Gesetzes entsprechende Anwendung. (5) Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund anderer strafprozessualer Zwangsma\u00dfnahmen (SSSS 94 bis 100, 100 c bis 111 p, 163 e und 163 f der Strafprozessordnung) bekannt geworden sind, ist nur zul\u00e4ssig, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr gewaltt\u00e4tige Bestrebungen nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 3 oder 4 oder von T\u00e4tigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bestehen. Die nach Satz 1 \u00fcbermittelten personenbezogenen Daten d\u00fcrfen nur zur Erforschung solcher Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten genutzt werden. SS 19 Registereinsicht durch das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (1) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf zur Gewinnung von Informationen \u00fcber gewaltt\u00e4tige Bestrebungen nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 3 oder 4 oder \u00fcber T\u00e4tigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 die von \u00f6ffentlichen Stellen gef\u00fchrten Register, insbesondere Grundb\u00fccher, Personenstandsb\u00fccher, Melderegister, Personalausweisregister, Passregister, F\u00fchrerscheinkartei, Waffenerlaubnisregister, einsehen. (2) Die Einsichtnahme ist nur zul\u00e4ssig, wenn 1. eine \u00dcbermittlung der Daten durch die registerf\u00fchrende Stelle den Zweck der Ma\u00dfnahme gef\u00e4hrden w\u00fcrde oder 2. die betroffene Person durch eine anderweitige Informationsgewinnung unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrde. Die Einsichtnahme ist unzul\u00e4ssig, wenn ihr eine gesetzliche Geheimhaltungsvorschrift oder eine Pflicht zur Wahrung von Berufsgeheimnissen entgegensteht. (3) Die Einsichtnahme ordnet die Leiterin oder der Leiter des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz, im Falle der Verhinderung die Vertreterin oder der Vertreter, an. (4) Die durch Einsichtnahme in Register gewonnenen Informationen d\u00fcrfen nur zu den in Absatz 1 genannten Zwecken verwendet werden. Gespeicherte Informationen sind zu l\u00f6schen und Unterlagen zu vernichten, sobald sie f\u00fcr diese Zwecke nicht mehr erforderlich sind. (5) \u00dcber jede Einsichtnahme ist ein gesonderter Nachweis zu f\u00fchren, aus dem ihr Zweck, das eingesehene Register und die registerf\u00fchrende Stelle sowie die Namen der Betroffenen hervorgehen, deren Daten f\u00fcr eine weitere Verarbeitung erforderlich sind. Diese Nachweise sind gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Anfertigung folgt, zu vernichten. SS 20 \u00dcbermittlung personenbezogener Daten durch das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (1) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an inl\u00e4ndische Beh\u00f6rden \u00fcbermitteln, wenn dies zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben erforderlich ist oder die empfangende Stelle die Daten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder sonst f\u00fcr Zwecke der \u00f6ffentlichen Sicherheit oder der Strafverfolgung ben\u00f6tigt. Die \u00dcbermittlung ist aktenkundig zu machen. Die empfangende Stelle darf die \u00fcbermittelten Daten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck weiterverarbeiten, zu dem sie ihr \u00fcbermittelt wurden.","- 126 - (2) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an Dienststellen der alliierten Streitkr\u00e4fte \u00fcbermitteln, soweit dies im Rahmen der Zusammenarbeit nach Artikel 3 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages vom 19. Juni 1951 \u00fcber die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausl\u00e4ndischen Truppen (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218) erforderlich ist. Die \u00dcbermittlung ist aktenkundig zu machen. (3) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten im Einvernehmen mit dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz an ausl\u00e4ndische \u00f6ffentliche Stellen sowie an \u00fcberund zwischenstaatliche Stellen \u00fcbermitteln, soweit die \u00dcbermittlung in einem Gesetz, einem Rechtsakt der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften oder einer internationalen Vereinbarung geregelt ist. Eine \u00dcbermittlung darf auch erfolgen, wenn sie 1. zum Schutz von Leib oder Leben erforderlich ist oder 2. zur Erf\u00fcllung eigener Aufgaben, insbesondere in F\u00e4llen grenz\u00fcberschreitender T\u00e4tigkeiten des Landesamtes, unumg\u00e4nglich ist und im Empf\u00e4ngerland gleichwertige Datenschutzregelungen gelten. Die \u00dcbermittlung unterbleibt, wenn ihr ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Interessen der Betroffenen, insbesondere deren Schutz vor einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. Die \u00dcbermittlung der von einer Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde empfangenen personenbezogenen Daten unterbleibt, es sei denn, die \u00dcbermittlung ist v\u00f6lkerrechtlich geboten. Die \u00dcbermittlung ist aktenkundig zu machen. Die empfangende Stelle darf die \u00fcbermittelten Daten nur f\u00fcr den Zweck weiter verarbeiten, zu dem sie ihr \u00fcbermittelt wurden. Sie ist auf die Verarbeitungsbeschr\u00e4nkung und darauf hinzuweisen, dass sich das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz vorbeh\u00e4lt, Auskunft \u00fcber die Verarbeitung der Daten zu verlangen. (4) Personenbezogene Daten d\u00fcrfen an einzelne Personen oder an andere als die in den Abs\u00e4tzen 1 bis 3 genannten Stellen nicht \u00fcbermittelt werden, es sei denn, dass dies zum Schutz vor Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 oder zur Gew\u00e4hrleistung der Sicherheit von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen erforderlich ist und der Senator f\u00fcr Inneres und Sport der \u00dcbermittlung zugestimmt hat. Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz f\u00fchrt \u00fcber jede \u00dcbermittlung personenbezogener Daten nach Satz 1 einen gesonderten Nachweis, aus dem der Zweck der \u00dcbermittlung, ihre Veranlassung, die Aktenfundstelle und die empfangende Stelle hervorgehen. Die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Anfertigung folgt, zu vernichten. Die empfangende Stelle darf die \u00fcbermittelten Daten nur f\u00fcr den Zweck weiterverarbeiten, zu dem sie ihr \u00fcbermittelt wurden. Sie ist auf die Verarbeitungsbeschr\u00e4nkung und darauf hinzuweisen, dass sich das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz vorbeh\u00e4lt, Auskunft \u00fcber die Verarbeitung der Daten zu verlangen. Die \u00dcbermittlung der personenbezogenen Daten ist der betroffenen Person durch das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz mitzuteilen, sobald eine Gef\u00e4hrdung der Aufgabenerf\u00fcllung durch die Mitteilung nicht mehr zu besorgen ist. Die Zustimmung nach Satz 1 und das F\u00fchren eines Nachweises nach Satz 2 sind nicht erforderlich, wenn personenbezogene Daten durch das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz zum Zweck von Datenerhebungen an andere Stellen \u00fcbermittelt werden. SS 21 \u00dcbermittlung von Informationen durch das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz an Strafverfolgungsund Sicherheitsbeh\u00f6rden in Angelegenheiten des Staatsund Verfassungsschutzes (1) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz \u00fcbermittelt den Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, den Beh\u00f6rden des Polizeivollzugsdienstes von sich aus die ihm bekannt gewordenen Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die \u00dcbermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von folgenden Straftaten erforderlich ist: 1. die in SS 74 a Abs. 1 und SS 120 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Straftaten, 2. sonstige Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielrichtung, des Motivs des T\u00e4ters oder dessen Verbindung zu einer Organisation anzunehmen ist, dass sie sich gegen die in SS 3 Abs. 1 Satz 1 genannten Schutzg\u00fcter wenden. (2) Die Polizeibeh\u00f6rden d\u00fcrfen zur Verhinderung von Straftaten nach Absatz 1 das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz um \u00dcbermittlung der erforderlichen Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten ersuchen. SS 22 \u00dcbermittlung personenbezogener Daten an die \u00d6ffentlichkeit Bei der Aufkl\u00e4rung der \u00d6ffentlichkeit einschlie\u00dflich der Medien d\u00fcrfen personenbezogene Daten nur bekannt gegeben werden, wenn die Ver\u00f6ffentlichung f\u00fcr die Aufkl\u00e4rung \u00fcber Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 erforderlich ist und das Interesse der Allgemeinheit das schutzw\u00fcrdige Interesse der betroffenen Person \u00fcberwiegt.","- 127 - SS 23 \u00dcbermittlungsverbote, Minderj\u00e4hrigenschutz (1) Die \u00dcbermittlung von Informationen nach den Vorschriften dieses Abschnitts unterbleibt, wenn 1. die Informationen zu l\u00f6schen sind, 2. f\u00fcr die \u00fcbermittelnde Stelle erkennbar ist, dass die Informationen f\u00fcr die empfangende Stelle nicht erforderlich sind, 3. f\u00fcr die \u00fcbermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter Ber\u00fccksichtigung der Art der Informationen, insbesondere ihres Bezuges zu der engeren Pers\u00f6nlichkeitssph\u00e4re der betroffenen Person, und der Umst\u00e4nde ihrer Erhebung das schutzw\u00fcrdige Interesse der betroffenen Person das Interesse der Allgemeinheit an der \u00dcbermittlung \u00fcberwiegt, 4. \u00fcberwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder 5. besondere Regelungen in Rechtsvorschriften, in Standesrichtlinien oder Verpflichtungen zur Wahrung besonderer Amtsgeheimnisse der \u00dcbermittlung entgegenstehen. (2) Personenbezogene Daten Minderj\u00e4hriger \u00fcber ihr Verhalten vor Vollendung des 14. Lebensjahres d\u00fcrfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes nicht an ausl\u00e4ndische oder an \u00fcberoder zwischenstaatliche Stellen \u00fcbermittelt werden. Dasselbe gilt f\u00fcr Informationen \u00fcber Personenzusammenschl\u00fcsse, deren Mitglieder \u00fcberwiegend Minderj\u00e4hrige sind, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. SS 24 Pflichten der empfangenden Stelle Die empfangende Stelle pr\u00fcft, ob die ihr nach den Vorschriften dieses Gesetzes \u00fcbermittelten personenbezogenen Daten f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Pr\u00fcfung, dass dies nicht der Fall ist, so hat sie die entsprechenden Unterlagen zu vernichten und gespeicherte Daten zu l\u00f6schen. Die Vernichtung und die L\u00f6schung k\u00f6nnen unterbleiben, wenn die Trennung von anderen Informationen, die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand m\u00f6glich ist; in diesem Fall sind die Daten zu sperren. SS 25 Nachberichtspflicht Erweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer \u00dcbermittlung als unvollst\u00e4ndig oder unrichtig, so sind sie gegen\u00fcber der empfangenden Stelle unverz\u00fcglich zu erg\u00e4nzen oder zu berichtigen, es sei denn, dass der Mangel f\u00fcr die Beurteilung des Sachverhalts offensichtlich ohne Bedeutung ist. Werden personenbezogene Daten wegen ihrer Unrichtigkeit oder Unvollst\u00e4ndigkeit nach ihrer \u00dcbermittlung gel\u00f6scht oder gesperrt, so ist dies der empfangenden Stelle unter Angabe der Gr\u00fcnde, die zu der L\u00f6schung oder Sperrung gef\u00fchrt haben, unverz\u00fcglich mitzuteilen. Abschnitt 5 Parlamentarische Kontrolle SS 26 Parlamentarische Kontrollkommission (1) Die parlamentarische Kontrolle auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes \u00fcbt unbeschadet der Rechte der B\u00fcrgerschaft und ihrer sonstigen Aussch\u00fcsse eine besondere, von der B\u00fcrgerschaft gebildete Parlamentarische Kontrollkommission aus. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcbt ihre T\u00e4tigkeit auch \u00fcber das Ende einer Wahlperiode der B\u00fcrgerschaft hinaus aus, bis die nachfolgende B\u00fcrgerschaft eine neue Parlamentarische Kontrollkommission gew\u00e4hlt hat.","- 128 - SS 27 Zusammensetzung, Wahl der Mitglieder (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus drei Mitgliedern und drei stellvertretenden Mitgliedern. Die B\u00fcrgerschaft w\u00e4hlt sie zu Beginn jeder Wahlperiode aus ihrer Mitte. (2) Scheidet ein Mitglied oder stellvertretendes Mitglied aus der B\u00fcrgerschaft oder aus seiner Fraktion aus, verliert es seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission; es ist unverz\u00fcglich ein neues Mitglied oder stellvertretendes Mitglied zu w\u00e4hlen. Das gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus der Parlamentarischen Kontrollkommission ausscheidet. SS 28 Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Der Senator f\u00fcr Inneres und Sport ist verpflichtet, die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend \u00fcber die T\u00e4tigkeit des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz im Allgemeinen sowie \u00fcber Vorg\u00e4nge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission hat das Recht, Ausk\u00fcnfte des Senators f\u00fcr Inneres und Sport einzuholen, von diesem Einsicht in Akten und andere Unterlagen sowie Zugang zu Einrichtungen des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz zu verlangen und Auskunftspersonen anzuh\u00f6ren. Sie \u00fcbt diese Rechte auf Antrag mindestens eines ihrer Mitglieder aus. (3) Das Kontrollbegehren ist an den Senator f\u00fcr Inneres und Sport zu richten; dieser kann widersprechen, wenn es die Erf\u00fcllung der Aufgaben des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz gef\u00e4hrden w\u00fcrde; dies hat er vor der Parlamentarischen Kontrollkommission zu begr\u00fcnden. (4) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann feststellen, dass der Unterrichtungsanspruch nicht oder nicht hinreichend erf\u00fcllt und eine weitergehende Unterrichtung erforderlich ist; hiervon kann sie der B\u00fcrgerschaft Mitteilung machen. SS 29 Gesch\u00e4ftsordnung, Geheimhaltung (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission w\u00e4hlt eine Person, die den Vorsitz aus\u00fcbt und gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung. Diese regelt auch, unter welchen Voraussetzungen Sitzungsunterlagen und -protokolle von den Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission oder ihren stellvertretenden Mitgliedern eingesehen werden k\u00f6nnen. Beschl\u00fcsse der Parlamentarischen Kontrollkommission bed\u00fcrfen der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Person, die den Vorsitz aus\u00fcbt. (2) Die Beratungen der Parlamentarischen Kontrollkommission sind geheim. Die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer T\u00e4tigkeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt geworden sind; dies gilt auch f\u00fcr die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus der Parlamentarischen Kontrollkommission. SS 30 Eingaben Eingaben von Personen \u00fcber ein sie betreffendes Verhalten des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz sind der Parlamentarischen Kontrollkommission zur Kenntnis zu geben. Abschnitt 6 Schlussvorschriften SS 31 Geltung des Bremischen Datenschutzgesetzes Soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt, finden die Vorschriften des Bremischen Datenschutzgesetzes Anwendung.","- 129 - SS 32 In-Kraft-Treten, Au\u00dfer-Kraft-Treten (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verk\u00fcndung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz \u00fcber den Verfassungsschutz im Lande Bremen in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. M\u00e4rz 1982 (Brem.GBl. S. 91 - 12-b1) au\u00dfer Kraft. (2) SS 7, SS 8 Abs. 1 Nr. 12 und SS 9 treten mit Ablauf des 10. Januar 2007 au\u00dfer Kraft. Sie sind vorher zu evaluieren. Bremen, den 28. Februar 2006 Der Senat","- 130 - 2. Gesetz \u00fcber die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen des Landes Bremen (Bremisches Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz - BremS\u00dcG) Vom 30. Juni 1998 Inhaltsverzeichnis Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften SS 1 Anwendungsbereich und Zweck des Gesetzes SS 2 Sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeiten SS 3 Betroffener Personenkreis SS 4 Zust\u00e4ndigkeit SS 5 Verschlu\u00dfsachen SS 6 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse SS 7 Rechte und Pflichten der betroffenen und der einbezogenen Person Abschnitt 2 \u00dcberpr\u00fcfungsarten und Durchf\u00fchrungsma\u00dfnahmen SS 8 Arten der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung SS 9 Einfache Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung SS 10 Erweiterte Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung SS 11 Erweiterte Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung mit Sicherheitsermittlungen SS 12 Datenerhebung SS 13 Ma\u00dfnahmen bei den einzelnen \u00dcberpr\u00fcfungsarten Abschnitt 3 Verfahren SS 14 Sicherheitserkl\u00e4rung SS 15 Abschlu\u00df der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung SS 16 Vorl\u00e4ufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit SS 17 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschlu\u00df der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung SS 18 Erg\u00e4nzung der Sicherheitserkl\u00e4rung und Wiederholungs\u00fcberpr\u00fcfung Abschnitt 4 Akten \u00fcber die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung; Datenverarbeitung SS 19 Sicherheitsakte und Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsakte SS 20 Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen SS 21 Speichern, Ver\u00e4ndern und Nutzen personenbezogener Daten in Dateien SS 22 \u00dcbermittlung und Zweckbindung SS 23 Berichtigen, L\u00f6schen und Sperren personenbezogener Daten SS 24 Auskunft, Akteneinsicht Abschnitt 5 Sonderregelungen bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen f\u00fcr nicht-\u00f6ffentliche Stellen SS 25 Anwendungsbereich SS 26 Zust\u00e4ndigkeit SS 27 Sicherheitserkl\u00e4rung SS 28 Abschlu\u00df der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse SS 29 Aktualisierung der Sicherheitserkl\u00e4rung SS 30 \u00dcbermittlung von Informationen \u00fcber pers\u00f6nliche und arbeitsrechtliche Verh\u00e4ltnisse SS 31 Sicherheitsakte der nicht-\u00f6ffentlichen Stelle SS 32 Datenverarbeitung, -nutzung und -berichtigung in automatisierten Dateien Abschnitt 6 Reisebeschr\u00e4nkungen und Schlu\u00dfvorschriften SS 33 Reisebeschr\u00e4nkungen SS 34 Allgemeine Verwaltungsvorschriften SS 35 Inkrafttreten","- 131 - Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften SS1 Anwendungsbereich und Zweck des Gesetzes (1) Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur \u00dcberpr\u00fcfung einer Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit betraut werden soll (Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung) oder bereits betraut worden ist (Wiederholungs\u00fcberpr\u00fcfung). (2) Zweck der \u00dcberpr\u00fcfung ist es, im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftige Tatsachen, Gegenst\u00e4nde oder Erkenntnisse vor dem Zugang von Personen zu sch\u00fctzen, bei denen ein Sicherheitsrisiko vorliegt (personeller Geheimschutz). (3) Dieses Gesetz gilt f\u00fcr Beh\u00f6rden und sonstige \u00f6ffentliche Stellen des Landes, der Gemeinden und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts. Es gilt zudem f\u00fcr politische Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes, soweit sie ihren Sitz im Land haben oder es sich um eine auf das Land beschr\u00e4nkte Untergliederung von Parteien handelt. F\u00fcr nicht\u00f6ffentliche Stellen gilt dieses Gesetz nach Ma\u00dfgabe des Abschnitts 5. SS2 Sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeiten Eine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit \u00fcbt aus, wer 1. Zugang zu Verschlu\u00dfsachen hat oder ihn sich verschaffen kann, die STRENG GEHEIM, GEHEIM oder VS-VERTRAULICH eingestuft sind, 2. Zugang zu Verschlu\u00dfsachen ausl\u00e4ndischer, \u00fcberoder zwischenstaatlicher Stellen hat oder ihn sich verschaffen kann, wenn die Bundesrepublik Deutschland, die Freie Hansestadt Bremen oder ein anderes Land verpflichtet ist, nur sicherheits\u00fcberpr\u00fcfte Personen hierzu zuzulassen, 3. in einer in SS 1 Abs. 3 Satz 1 genannten Stelle oder in einem Teil von ihr t\u00e4tig ist, die aufgrund des Umfangs und der Bedeutung dort anfallender Verschlu\u00dfsachen von der jeweils zust\u00e4ndigen obersten Landesbeh\u00f6rde im Einvernehmen mit dem Senator f\u00fcr Inneres zum Sicherheitsbereich erkl\u00e4rt worden ist. SS3 Betroffener Personenkreis (1) Eine Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit betraut werden soll (betroffene Person), ist vorher einer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung zu unterziehen. Eine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit darf erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres \u00fcbertragen werden. Auf eine Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach diesem Gesetz kann verzichtet werden, wenn f\u00fcr die betroffene Person vor weniger als f\u00fcnf Jahren eine gleichoder h\u00f6herwertige Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung durchgef\u00fchrt worden ist und die Unterlagen verf\u00fcgbar sind. (2) Wer mit der betroffenen Person verheiratet ist oder mit ihr in ehe\u00e4hnlicher oder gleichgeschlechtlicher Gemeinschaft lebt (Lebenspartnerin oder Lebenspartner) und vollj\u00e4hrig ist, soll in die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach den SSSS 10 und 11 einbezogen werden (einbezogene Person). \u00dcber Ausnahmen entscheidet die zust\u00e4ndige Stelle. Geht die betroffene Person die Ehe, die ehe\u00e4hnliche oder gleichgeschlechtliche Gemeinschaft w\u00e4hrend oder erst nach erfolgter Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung ein, so ist die zust\u00e4ndige Stelle zu unterrichten, um sie in die Lage zu versetzen, die Einbeziehung der Ehefrau oder des Ehemannes, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners in die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nachzuholen. Das gleiche gilt bei sp\u00e4ter eintretender Vollj\u00e4hrigkeit der Ehefrau oder des Ehemannes, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners. (3) Dieses Gesetz gilt nicht f\u00fcr: 1. die Mitglieder der B\u00fcrgerschaft (Landtag) und des Senats, 2. Richterinnen und Richter, soweit sie Aufgaben der Rechtsprechung wahrnehmen, 3. ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige, die in der Bundesrepublik Deutschland im Interesse \u00fcberoder zwischenstaatlicher Stellen eine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit nach SS 2 Nr. 2 aus\u00fcben sollen.","- 132 - SS4 Zust\u00e4ndigkeit (1) Zust\u00e4ndige Stelle f\u00fcr die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung ist 1. diejenige in SS 1 Abs., 3 Satz 1 genannten Stelle, die einer Person eine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit zuweisen, \u00fcbertragen oder sie dazu erm\u00e4chtigen will, es sei denn, die jeweilige oberste Landesbeh\u00f6rde \u00fcbernimmt die Aufgaben der zust\u00e4ndigen Stelle, 2. bei politischen Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes sowie deren Stiftungen die Partei selbst. (2) Die Aufgaben der zust\u00e4ndigen Stelle nach diesem Gesetz sind von einer von der Personalverwaltung getrennten Organisationseinheit wahrzunehmen. (3) Mitwirkende Beh\u00f6rde bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung ist das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz nach SS 3 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes \u00fcber den Verfassungsschutz im Lande Bremen. (4) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz f\u00fchrt Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen f\u00fcr Bewerberinnen und Bewerber sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des eigenen Dienstes nach den Vorschriften dieses Gesetzes selbst durch. SS5 Verschlu\u00dfsachen (1) Verschlu\u00dfsachen sind im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftige Tatsachen, Gegenst\u00e4nde oder Erkenntnisse, unabh\u00e4ngig von ihrer Darstellungsform. Sie werden entsprechend ihrer Schutzbed\u00fcrftigkeit von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung eingestuft. (2) Eine Verschlu\u00dfsache ist 1. STRENG GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer L\u00e4nder gef\u00e4hrden kann, 2. GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer L\u00e4nder gef\u00e4hrden oder ihren Interessen schweren Schaden zuf\u00fcgen kann, 3. VS-VERTRAULICH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte f\u00fcr die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer L\u00e4nder sch\u00e4dlich sein kann, 4. VS-NUR F\u00dcR DEN DIENSTGEBRAUCH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte f\u00fcr die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer L\u00e4nder nachteilig sein kann. SS6 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse (1) Ein Sicherheitsrisiko im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte 1. Zweifel an der Zuverl\u00e4ssigkeit der betroffenen Person bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit begr\u00fcnden, 2. eine besondere Gef\u00e4hrdung durch Anbahnungsund Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste, insbesondere die Besorgnis der Erpre\u00dfbarkeit, begr\u00fcnden oder 3. erhebliche Zweifel am Bekenntnis der betroffenen Person zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes oder am jederzeitigen Eintreten f\u00fcr deren Erhaltung begr\u00fcnden. Ein Sicherheitsrisiko kann auch aufgrund tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte zur Person der Ehefrau oder des Ehemannes, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners vorliegen. (2) Eine Erkenntnis ist sicherheitserheblich, wenn sich aus ihr ein Anhaltspunkt f\u00fcr ein Sicherheitsrisiko ergibt. SS7","- 133 - Rechte und Pflichten der betroffenen oder der einbezogenen Person (1) Die betroffene Person ist \u00fcber den Zweck und die Art der beabsichtigten Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von der zust\u00e4ndigen Stelle zu unterrichten. Wird eine Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung der n\u00e4chsth\u00f6heren Art notwendig, so ist auch f\u00fcr diese eine entsprechende Unterrichtung erforderlich. (2) Die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach den SSSS 9, 10 oder 11 bedarf der Zustimmung der betroffenen Person. Besteht f\u00fcr die betroffene Person eine dienstoder arbeitsrechtliche oder sonstige vertragliche Pflicht, die Zustimmung zu erteilen, so ist sie darauf hinzuweisen. (3) Hat die betroffene Person in die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung eingewilligt, so ist sie verpflichtet, die zur Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung erforderlichen Angaben vollst\u00e4ndig und wahrheitsgem\u00e4\u00df zu machen. Sie kann Angaben verweigern, die f\u00fcr sie, einen nahen Angeh\u00f6rigen im Sinne von SS 52 Abs. 1 der Strafproze\u00dfordnung oder die Lebenspartnern oder den Lebenspartner die Gefahr strafoder disziplinarrechtlicher Verfolgung, der Entlassung oder K\u00fcndigung begr\u00fcnden k\u00f6nnten. \u00dcber das Verweigerungsrecht ist die betroffene Person zu belehren. (4) Sind zur Ehefrau oder zum Ehemann, zur Lebenspartnern oder zum Lebenspartner Angaben zu erheben oder sollen sie in die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung einbezogen werden, gelten die Abs\u00e4tze 1 bis 3 mit Ausnahme von Absatz 2 Satz 2 entsprechend. (5) Vor Ablehnung der Zulassung zu einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit ist der betroffenen Person Gelegenheit zu geben, sich pers\u00f6nlich zu den f\u00fcr die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu \u00e4u\u00dfern. Die betroffene Person kann zur Anh\u00f6rung mit einem Rechtsbeistand erscheinen. Die Anh\u00f6rung erfolgt in einer Weise, die den Quellenschutz gew\u00e4hrleistet und den schutzw\u00fcrdigen Interessen von Personen, die im Rahmen einer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung befragt wurden, Rechnung tr\u00e4gt. Sie unterbleibt, wenn sie einen erheblichen Nachteil f\u00fcr die Sicherheit des Bundes oder eines Landes zur Folge h\u00e4tte, insbesondere bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen der Bewerberinnen und Bewerber beim Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz. (6) Liegen in der Person der Ehefrau oder des Ehemannes, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners Anhaltspunkte vor, die ein Sicherheitsrisiko begr\u00fcnden, ist ihnen Gelegenheit zu geben, sich vor der Ablehnung der Zulassung der betroffenen Person zu einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit pers\u00f6nlich zu den f\u00fcr die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu \u00e4u\u00dfern. Absatz 5 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. (7) Die Abs\u00e4tze 5 und 6 sind auch im Falle der Ablehnung einer Weiterbesch\u00e4ftigung in einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit anzuwenden. Abschnitt 2 \u00dcberpr\u00fcfungsarten und Durchf\u00fchrungsma\u00dfnahmen SS8 Arten der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung (1) Entsprechend der vorgesehenen sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit wird entweder eine 1. einfache Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung, 2. erweiterte Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung oder 3. erweiterte Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung mit Sicherheitsermittlungen durchgef\u00fchrt. (2) Ergeben sich bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung sicherheitserhebliche Erkenntnisse, die nur durch Ma\u00dfnahmen der n\u00e4chsth\u00f6heren Art der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung gekl\u00e4rt werden k\u00f6nnen, kann die zust\u00e4ndige Stelle die n\u00e4chsth\u00f6here Art der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung anordnen. SS 13 Abs. 6 bleibt unber\u00fchrt. SS9 Einfache Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung (1) Die einfache Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung ist f\u00fcr Personen durchzuf\u00fchren, die 1. Zugang zu VS-VERTRAULICH eingestuften Verschlu\u00dfsachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen, 2. T\u00e4tigkeiten in Bereichen nach SS 2 Nr. 3 wahrnehmen sollen.","- 134 - (2) In den F\u00e4llen von Absatz 1 Nr. 2 kann die zust\u00e4ndige Stelle von der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung absehen, wenn Art oder Dauer der T\u00e4tigkeit dies zulassen. SS 10 Erweiterte Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung Eine erweiterte Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung ist f\u00fcr Personen durchzuf\u00fchren, die 1. Zugang zu GEHEIM eingestuften Verschlu\u00dfsachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen, 2. Zugang zu einer hohen Anzahl VS-VERTRAULICH eingestuften Verschlu\u00dfsachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen, soweit nicht die zust\u00e4ndige Stelle im Einzelfall nach Art und Dauer der T\u00e4tigkeit eine Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach SS 9 f\u00fcr ausreichend h\u00e4lt. SS 11 Erweiterte Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung mit Sicherheitsermittlungen Eine erweiterte Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung mit Sicherheitsermittlungen ist f\u00fcr Personen durchzuf\u00fchren, die 1. Zugang zu STRENG GEHEIM eingestuften Verschlu\u00dfsachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen, 2. Zugang zu einer hohen Anzahl GEHEIM eingestuften Verschlu\u00dfsachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen, 3. beim Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz t\u00e4tig werden sollen oder sind, soweit nicht die zust\u00e4ndige Stelle im Einzelfall nach Art und Dauer der T\u00e4tigkeit eine Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach den SSSS 9 oder 10 f\u00fcr ausreichend h\u00e4lt. SS 12 Datenerhebung (1) Die zust\u00e4ndige Stelle und die mitwirkende Beh\u00f6rde d\u00fcrfen die zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlichen Daten erheben. Soweit Referenzund Auskunftspersonen sowie nicht\u00f6ffentliche Stellen befragt werden sollen, sind diese auf den Zweck der Erhebung und die Freiwilligkeit ihrer Angaben hinzuweisen. Bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen der in SS 4 Abs. 4 genannten Personen kann die Angabe der erhebenden Stelle gegen\u00fcber den sonstigen zu befragenden Personen oder nicht\u00f6ffentlichen Stellen unterbleiben, wenn dies zum Schutz der betroffenen Person oder des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz erforderlich ist. (2) Die zust\u00e4ndige Stelle erhebt die personenbezogenen Daten bei der betroffenen oder der einbezogenen Person. Reicht diese Erhebung nicht aus oder stehen ihr schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen oder der einbezogenen Person entgegen, k\u00f6nnen andere geeignete Personen oder Stellen befragt werden. SS 13 Ma\u00dfnahmen bei den einzelnen \u00dcberpr\u00fcfungsarten (1) Die mitwirkende Beh\u00f6rde wird nur auf Antrag der zust\u00e4ndigen Stelle t\u00e4tig. (2) Bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach SS 9 trifft die mitwirkende Beh\u00f6rde folgende Ma\u00dfnahmen: 1. sicherheitsm\u00e4\u00dfige Bewertung der Angaben in der Sicherheitserkl\u00e4rung unter Ber\u00fccksichtigung der Erkenntnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder, 2. Einholung einer unbeschr\u00e4nkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister, 3. Anfragen unter Beteiligung der Landeskriminal\u00e4mter an die Polizeidienststellen der Wohnsitze der betroffenen Person, in der Regel beschr\u00e4nkt auf die letzten f\u00fcnf Jahre.","- 135 - (3) Bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach SS 10 trifft die mitwirkende Beh\u00f6rde zus\u00e4tzlich folgende Ma\u00dfnahmen: 1. Pr\u00fcfung der Identit\u00e4t der betroffenen Person, 2. Anfragen an das Bundeskriminalamt, die Grenzschutzdirektion und Nachrichtendienste des Bundes. Absatz 2 und Satz 1 finden auf die einbezogene Person entsprechende Anwendung. (4) Bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach SS 11 befragt die mitwirkende Beh\u00f6rde zus\u00e4tzlich von der betroffenen Person in ihrer Sicherheitserkl\u00e4rung angegebene Referenzpersonen und weitere geeignete Auskunftspersonen, um zu pr\u00fcfen, ob die Angaben der betroffenen Person zutreffen und ob tats\u00e4chliche Anhaltspunkte vorliegen, die auf ein Sicherheitsrisiko schlie\u00dfen lassen. (5) Die zust\u00e4ndige Stelle fragt zur Feststellung einer hauptamtlichen oder inoffiziellen T\u00e4tigkeit der betroffenen oder der einbezogenen Person f\u00fcr den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik bei dem Bundesbeauftragten f\u00fcr die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik an, wenn die betroffene oder die einbezogene Person vor dem 1. Januar 1970 geboren wurde und in dem Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik wohnhaft war oder Anhaltspunkte f\u00fcr eine T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vorliegen. Ergibt die Anfrage sicherheitserhebliche Erkenntnisse, \u00fcbermittelt die zust\u00e4ndige Stelle diese zur Bewertung an die mitwirkende Beh\u00f6rde. (6) Soweit es eine sicherheitserhebliche Erkenntnis erfordert und die Befragung der betroffenen oder der einbezogenen Person nicht ausreicht oder ihr schutzw\u00fcrdige Interessen entgegenstehen, kann die mitwirkende Beh\u00f6rde neben den Ma\u00dfnahmen nach den Abs\u00e4tzen 2 bis 4 weitere geeignete Auskunftspersonen oder andere geeignete Stellen, insbesondere Staatsanwaltschalten oder Gerichte, befragen oder Einzelma\u00dfnahmen der n\u00e4chsth\u00f6heren Art der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung durchf\u00fchren. Abschnitt 3 Verfahren SS 14 Sicherheitserkl\u00e4rung (1) In der Sicherheitserkl\u00e4rung sind von der betroffenen Person anzugeben: 1. Namen, auch fr\u00fchere, Vornamen, 2. Geburtsdatum, -ort, 3. Staatsangeh\u00f6rigkeit, auch fr\u00fchere und doppelte Staatsangeh\u00f6rigkeiten, 4. Familienstand 5. Wohnsitze und Aufenthalte von l\u00e4ngerer Dauer als zwei Monate, und zwar im Inland in den vergangenen f\u00fcnf Jahren, im Ausland ab dem 18. Lebensjahr, 6. ausge\u00fcbter Beruf, 7. Arbeitgeber und dessen Anschrift, 8. Anzahl der Kinder, 9. im Haushalt lebende Personen \u00fcber 18 Jahre (Namen, auch fr\u00fchere, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Verh\u00e4ltnis zu dieser Person), 10. Eltern, Stiefoder Pflegeeltern (Namen, auch fr\u00fchere, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangeh\u00f6rigkeit und Wohnsitz), 11. Ausbildungsund Besch\u00e4ftigungszeiten, Wehroder Zivildienstzeiten mit Angabe der Ausbildungsst\u00e4tten, Besch\u00e4ftigungsstellen sowie deren Anschriften, 12. Nummer des Personalausweises oder Reisepasses, 13. Angaben \u00fcber in den vergangenen f\u00fcnf Jahren durchgef\u00fchrte Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen, und ob zur Zeit die finanziellen Verpflichtungen erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen,","- 136 - 14. Kontakte zu ausl\u00e4ndischen Nachrichtendiensten oder zu Nachrichtendiensten der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, die auf einen Anbahnungsund Werbungsversuch hindeuten k\u00f6nnen, 15. Beziehungen zu verlassungsfeindlichen Organisationen, 16. anh\u00e4ngige Strafund Disziplinarverfahren, 17. Angaben zu Wohnsitzen, Aufenthalten, Reisen, nahen Angeh\u00f6rigen und sonstigen Beziehungen in und zu Staaten, in denen nach Feststellung des Senators f\u00fcr Inneres besondere Sicherheitsrisiken f\u00fcr die mit sicherheitsempfindlicher T\u00e4tigkeit befa\u00dften Personen zu besorgen sind, 18. zwei Auskunftspersonen zur Identit\u00e4tspr\u00fcfung der betroffenen Person nur bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach den SSSS 10 und 11 (Namen, Vornamen, Anschrift, Rufnummer und Verh\u00e4ltnis zur Person), 19. drei Referenzpersonen nur bei einer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach SS 11 (Namen, Vornamen, Beruf, berufliche und private Anschrift und Rufnummern sowie zeitlicher Beginn der Bekanntschaft), 20. Angaben zu fr\u00fcheren Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen. Der Erkl\u00e4rung sind zwei aktuelle Lichtbilder mit der Angabe des Jahres der Aufnahme beizuf\u00fcgen. (2) Bei der Sicherheils\u00fcberpr\u00fcfung nach SS 9 entfallen die Angaben zu Absatz 1 Nrn. 8, 11 und 12 sowie die Pflicht, Lichtbilder beizubringen; Absatz 1 Nr. 10 entf\u00e4llt, soweit die dort genannten Personen nicht in einem Haushalt mit der betroffenen Person leben. Zur Person der Ehefrau oder des Ehemannes, der Lebenspartnern oder des Lebenspartners sind die in Absatz 1 Nm. 1 bis 4, 14 und 15 genannten Daten anzugeben. Ergeben sich aus der Sicherheitserkl\u00e4rung oder aufgrund der Abfrage aus einer der in SS 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes genannten Verbunddateien sicherheitserhebliche Erkenntnisse \u00fcber die Ehefrau oder den Ehemann, die Lebenspartnern oder den Lebenspartner der betroffenen Person, sind weitere \u00dcberpr\u00fcfungsma\u00dfnahmen nur zul\u00e4ssig, wenn die Ehefrau oder der Ehemann, die Lebenspartnern oder der Lebenspartner gem\u00e4\u00df SS 3 Abs. 2 in die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung einbezogen wird. (3) Wird die Ehefrau oder der Ehemann, die Lebenspartnern oder der Lebenspartner in die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung einbezogen, so sind zus\u00e4tzlich die in Absatz 1 Nrn. 5 bis 7,12,13, 16, 17 und 18 genannten Daten anzugeben. (4) Bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen der in SS 4 Abs. 4 genannten Personen sind zus\u00e4tzlich die Wohnsitze seit der Geburt, die Geschwister und abgeschlossene Strafund Disziplinarverfahren sowie alle Kontakte zu ausl\u00e4ndischen Nachrichtendiensten oder zu Nachrichtendiensten der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik anzugeben. (5) Die Sicherheitserkl\u00e4rung ist von der betroffenen Person der zust\u00e4ndigen Stelle zuzuleiten. Sie pr\u00fcft die Angaben auf ihre Vollst\u00e4ndigkeit und Richtigkeit. Zu diesem Zweck k\u00f6nnen die Personalakten eingesehen werden. Die zust\u00e4ndige Stelle leitet die Sicherheitserkl\u00e4rung an die mitwirkende Beh\u00f6rde weiter und beauftragt diese, eine Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung durchzuf\u00fchren, es sei denn, die zust\u00e4ndige Stelle hat bereits bei der Pr\u00fcfung der Sicherheitserkl\u00e4rung festgestellt, da\u00df ein Sicherheitsrisiko vorliegt. Die mitwirkende Beh\u00f6rde kann mit Zustimmung der zust\u00e4ndigen Stelle und der betroffenen Person in die Personalakte Einsicht nehmen, wenn dies zur Kl\u00e4rung oder Beurteilung sicherheitserheblicher Erkenntnisse unerl\u00e4\u00dflich ist. SS 15 Abschlu\u00df der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung (1) Kommt die mitwirkende Beh\u00f6rde zu dem Ergebnis, da\u00df kein Sicherheitsrisiko vorliegt, so teilt sie dies der zust\u00e4ndigen Stelle mit. Fallen Erkenntnisse an, die kein Sicherheitsrisiko begr\u00fcnden, aber weiterhin sicherheitserheblich sind, so werden diese mitgeteilt. (2) Kommt die mitwirkende Beh\u00f6rde zu dem Ergebnis, da\u00df ein Sicherheitsrisiko vorliegt, unterrichtet sie schriftlich unter Darlegung der Gr\u00fcnde und ihrer Bewertung die zust\u00e4ndige Stelle. Bei nachgeordneten Stellen erfolgt die Unterrichtung \u00fcber deren oberste Landesbeh\u00f6rde. (3) Die zust\u00e4ndige Stelle entscheidet, ob ein Sicherheitsrisiko vorliegt. Im Zweifel hat das Sicherheitsinteresse Vorrang vor anderen Belangen. (4) liegt ein Sicherheitsrisiko vor, hat die zust\u00e4ndige Stelle die Betrauung mit der sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit abzulehnen und dies der betroffenen Person mitzuteilen.","- 137 - SS 16 Vorl\u00e4ufige Zuweisung einer Sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit Die zust\u00e4ndige Stelle kann in Ausnahmef\u00e4llen abweichend von SS 3 Abs. 1 die sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit der betroffenen Person vor Abschlu\u00df der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung erlauben, wenn die mitwirkende Beh\u00f6rde 1. bei der einfachen Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung die Angaben in der Sicherheitserkl\u00e4rung unter Ber\u00fccksichtigung der eigenen Erkenntnisse bewertet hat oder 2. bei der erweiterten Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung und bei der erweiterten Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung mit Sicherheitsermittlungen die Ma\u00dfnahmen der n\u00e4chst niederen Art der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung abgeschlossen hat und sich daraus keine tats\u00e4chlichen Anhaltspunkte f\u00fcr ein Sicherheitsrisiko ergeben haben. SS 17 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschlu\u00df der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung (1) Die zust\u00e4ndige Stelle und die mitwirkende Beh\u00f6rde haben sich unverz\u00fcglich gegenseitig zu unterrichten, wenn sicherheitserhebliche Erkenntnisse \u00fcber die betroffene oder die einbezogene Person bekannt werden oder sich mitgeteilte Erkenntnisse als unrichtig erweisen. (2) Die mitwirkende Beh\u00f6rde pr\u00fcft die sicherheitserheblichen Erkenntnisse, stellt fest, ob ein Sicherheitsrisiko vorliegt, und unterrichtet die zust\u00e4ndige Stelle \u00fcber das Ergebnis der Pr\u00fcfung. Im \u00fcbrigen ist SS 15 Abs. 2 bis 4 entsprechend anzuwenden. SS 18 Erg\u00e4nzung der Sicherheitserkl\u00e4rung und Wiederholungs\u00fcberpr\u00fcfung (1) Die Sicherheitserkl\u00e4rung ist der betroffenen Person, die eine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit aus\u00fcbt, in der Regel alle f\u00fcnf Jahre erneut zur Abfrage von Ver\u00e4nderungen zuzuleiten. Unabh\u00e4ngig hiervon hat die betroffene Person der zust\u00e4ndigen Stelle von sich aus \u00c4nderungen von Familienstand, Namen, Wohnsitz und Staatsangeh\u00f6rigkeit mitzuteilen. (2) Die zust\u00e4ndige Stelle kann eine Wiederholungs\u00fcberpr\u00fcfung einleiten, wenn sicherheitserhebliche Erkenntnisse anfallen. Bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen nach SS 11 ist in der Regel im Abstand von zehn Jahren eine Wiederholungs\u00fcberpr\u00fcfung einzuleiten. Auf die Wiederholungs\u00fcberpr\u00fcfung finden die Vorschriften \u00fcber die Erst\u00fcberpr\u00fcfung Anwendung. Sie Ist jedoch nur soweit durchzuf\u00fchren, wie der \u00dcberpr\u00fcfungszweck dies erfordert. Abschnitt 4 Akten \u00fcber die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung; Datenverarbeitung SS 19 Sicherheitsakte und Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsakte (1) Die zust\u00e4ndige Stelle f\u00fchrt \u00fcber die betroffene Person eine Sicherheitsakte, in die alle die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung betreffenden Informationen aufzunehmen sind. (2) Informationen \u00fcber die pers\u00f6nlichen, dienstlichen und arbeitsrechtlichen Verh\u00e4ltnisse der Personen, die mit einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit befa\u00dft sind, sind zur Sicherheitsakte zu nehmen, soweit sie f\u00fcr die sicherheitsm\u00e4\u00dfige Beurteilung erheblich sind. Dazu z\u00e4hlen insbesondere: 1. Zuweisung, \u00dcbertragung einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit, die dazu erteilte Erm\u00e4chtigung sowie deren \u00c4nderungen und Beendigung, 2. Umsetzung, Abordnung, Versetzung und Ausscheiden, 3. \u00c4nderungen des Familienstandes, des Namens, eines Wohnsitzes und der Staatsangeh\u00f6rigkeit, 4. Anhaltspunkte f\u00fcr \u00dcberschuldung, insbesondere Pf\u00e4ndungsund \u00dcberweisungsbeschl\u00fcsse,","- 138 - 5. Anhaltspunkte f\u00fcr geistige oder seelische St\u00f6rungen sowie f\u00fcr Alkohol-, Drogenoder Tablettenmi\u00dfbrauch, 6. Strafund Disziplinarsachen sowie dienstund arbeitsrechtliche Ma\u00dfnahmen. (3) Die Sicherheitsakte ist keine Personalakte. Sie ist gesondert zu f\u00fchren und darf weder der personalverwaltenden Stelle noch der betroffenen Person zug\u00e4nglich gemacht werden. SS 24 bleibt unber\u00fchrt. Im Falle des Wechsels der Dienststelle oder des Dienstherrn ist die Sicherheitsakte nach dorthin abzugeben, wenn auch dort eine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt werden soll. (4) Die mitwirkende Beh\u00f6rde f\u00fchrt \u00fcber die betroffene Person eine Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsakte, in die aufzunehmen sind: 1. Informationen, die die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung, die durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen und das Ergebnis betreffen, 2. das Ausscheiden aus oder die Nichtaufnahme der sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit, 3. \u00c4nderungen des Familienstandes, des Namens, eines Wohnsitzes und der Staatsangeh\u00f6rigkeit. Die in Absatz 2 Nrn. 4 bis 6 genannten Daten sind zur Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsakte zu nehmen, wenn sie sicherheitserheblich sind. (5) Die zust\u00e4ndige Stelle ist verpflichtet, die in Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 genannten Daten unverz\u00fcglich der mitwirkenden Beh\u00f6rde zu \u00fcbermitteln. Die \u00dcbermittlung der in Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 genannten Daten erfolgt nach den in SS 23 Abs. 2 Nr. 1 festgelegten Fristen. SS 20 Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen (1) Die Unterlagen \u00fcber die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung sind gesondert aufzubewahren und gegen unbefugten Zugriff zu sch\u00fctzen. (2) Die Unterlagen \u00fcber die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung sind bei der zust\u00e4ndigen Stelle innerhalb eines Jahres zu vernichten, wenn die betroffene Person keine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit aufnimmt, es sei denn, die betroffene Person willigt in die weitere Aufbewahrung ein. Im \u00fcbrigen sind die Unterlagen \u00fcber die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung bei der zust\u00e4ndigen Stelle f\u00fcnf Jahre nach dem Ausscheiden aus der sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit zu vernichten, es sei denn, die betroffene Person willigt in die weitere Aufbewahrung ein oder es ist beabsichtigt, die betroffene Person in absehbarer Zeit erneut mit einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit zu betrauen. Die Aufbewahrungszeit soll insgesamt 10 Jahre nicht \u00fcberschreiten, sofern die betroffene Person keine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit aufgenommen hat. (3) Die Unterlagen \u00fcber die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung bei der mitwirkenden Beh\u00f6rde sind nach den in SS 23 Abs. 2 Nr. 2 genannten Fristen zu vernichten. Gleiches gilt bez\u00fcglich der Unterlagen zu den in SS 4 Abs. 4 genannten Personen. SS 21 Speichern, Ver\u00e4ndern und Nutzen personenbezogener Daten in Dateien (1) Die zust\u00e4ndige Stelle darf zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz 1. die in SS 14 Abs. 1 Nrn. 1 bis 6 genannten personenbezogenen Daten, ihre Aktenfundstelle und die der mitwirkenden Beh\u00f6rde, 2. die Besch\u00e4ftigungsstelle, 3. Verf\u00fcgung zur Bearbeitung des Vorganges sowie 4. beteiligte Beh\u00f6rden in Dateien speichern, ver\u00e4ndern und nutzen. (2) Die mitwirkende Beh\u00f6rde darf zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben 1. die in SS 14 Abs. 1 Nrn. 1 bis 6 genannten personenbezogenen Daten der betroffenen und der einbezogenen Person und die Aktenfundstelle,","- 139 - 2. Verf\u00fcgungen zur Bearbeitung des Vorgangs sowie 3. sicherheitserhebliche Erkenntnisse und Erkenntnisse, die ein Sicherheitsrisiko begr\u00fcnden, in Dateien speichern, ver\u00e4ndern und nutzen. Die Daten nach Nummer 1 d\u00fcrfen auch in den nach SS 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes zul\u00e4ssigen Verbunddateien gespeichert werden. SS 22 \u00dcbermittlung und Zweckbindung (1) Die im Rahmen der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung gespeicherten personenbezogenen Daten d\u00fcrfen von der zust\u00e4ndigen Stelle oder mitwirkenden Beh\u00f6rde nur f\u00fcr 1. die mit der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung verfolgten Zwecke, 2. Zwecke der Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung, 3. Zwecke parlamentarischer Untersuchungsaussch\u00fcsse genutzt und \u00fcbermittelt werden. Die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden d\u00fcrfen die ihnen nach Satz 1 Nr. 2 \u00fcbermittelten Daten f\u00fcr Zwecke eines Strafverfahrens nur verwenden, wenn die Strafverfolgung auf andere Weise erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert w\u00e4re. Die zust\u00e4ndige Stelle darf die gespeicherten personenbezogenen Daten dar\u00fcber hinaus f\u00fcr Zwecke der disziplinarrechtlichen Verfolgung sowie dienstoder arbeitsrechtlicher Ma\u00dfnahmen nutzen und \u00fcbermitteln, wenn dies zur Gew\u00e4hrleistung des Verschlu\u00dfsachenschutzes erforderlich ist. Die mitwirkende Beh\u00f6rde darf die gespeicherten personenbezogenen Daten im Rahmen des erforderlichen Umfangs nutzen und \u00fcbermitteln zur Aufkl\u00e4rung von sicherheitsgef\u00e4hrdenden oder geheimdienstlichen T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht oder von Bestrebungen, die darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewaltanwendung vorzubereiten oder zur Aufkl\u00e4rung sonstiger Bestrebungen von erheblicher Bedeutung. (2) Die \u00dcbermittlung der nach SS 21 in Dateien gespeicherten Daten ist nur zul\u00e4ssig, soweit sie f\u00fcr die Erf\u00fcllung der in Absatz 1 genannten Zwecke erforderlich ist. Die nach SS 21 Abs. 2 Nr. 1 gespeicherten Daten d\u00fcrfen zur Erf\u00fcllung aller Zwecke des Verfassungsschutzes genutzt und \u00fcbermittelt werden. (3) Die mitwirkende Beh\u00f6rde darf personenbezogene Daten nach den Abs\u00e4tzen 1 und 2 nur an \u00f6ffentliche Stellen \u00fcbermitteln, (4) Die Nutzung oder \u00dcbermittlung unterbleibt, soweit gesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen. (5) Die Empfangsstellen d\u00fcrfen die \u00fcbermittelten Daten nur f\u00fcr Zwecke verarbeiten und nutzen, zu dessen Erf\u00fcllung sie ihnen \u00fcbermittelt werden. Eine nicht-\u00f6ffentliche Stelle ist darauf hinzuweisen. SS 23 Berichtigen, L\u00f6schen und Sperren personenbezogener Daten (1) Die zust\u00e4ndige Stelle und die mitwirkende Beh\u00f6rde haben personenbezogene Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Wird festgestellt, da\u00df personenbezogene Daten unrichtig sind oder wird ihre Richtigkeit von der betroffenen Person bestritten, so ist dies, soweit sich die personenbezogenen Daten in Akten befinden, dort zu vermerken oder auf sonstige Weise festzuhalten. Zust\u00e4ndige Stelle und mitwirkende Beh\u00f6rde haben sich jeweils gegenseitig zu unterrichten. (2) In Dateien gespeicherte personenbezogene Daten sind zu l\u00f6schen 1. von der zust\u00e4ndigen Stelle a) innerhalb eines Jahres, wenn die betroffene Person keine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit aufnimmt, es sei denn, die betroffene Person willigt in die weitere Speicherung ein, b) nach Ablauf von f\u00fcnf Jahren nach dem Ausscheiden der betroffenen Person aus der sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit, es sei denn, die betroffene Person willigt in die weitere Speicherung ein oder es ist beabsichtigt, die betroffene Person in absehbarer Zeit mit einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit zu betrauen. Die Speicherung soll insgesamt zehn Jahre nicht \u00fcberschreiten, sofern die betroffene Person keine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit aufgenommen hat. 2. von der mitwirkenden Beh\u00f6rde","- 140 - a) bei einfachen Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen nach Ablauf von f\u00fcnf Jahren nach dem Ausscheiden der betroffenen Person aus der sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit, b) bei den \u00fcbrigen \u00dcberpr\u00fcfungsakten nach Ablauf von zehn Jahren, c) die nach SS 21 Abs. 2 Nr. 3 gespeicherten Daten, wenn feststeht, da\u00df die betroffene Person keine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit aufnimmt oder aus ihr ausgeschieden ist. Im \u00fcbrigen sind in Dateien gespeicherte personenbezogene Daten zu l\u00f6schen, wenn ihre Speicherung unzul\u00e4ssig ist. (3) Die L\u00f6schung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, da\u00df durch sie schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. In diesem Fall sind die Daten zu sperren. Sie d\u00fcrfen nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person verarbeitet und genutzt werden. SS 24 Auskunft, Akteneinsicht (1) Auf Antrag ist von der zust\u00e4ndigen Stelle oder mitwirkenden Beh\u00f6rde unentgeltlich Auskunft zu erteilen, welche Daten \u00fcber die anfragende Person im Rahmen der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung gespeichert wurden. (2) Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empfangsstellen von \u00dcbermittlungen. Bezieht sich die Auskunftserteilung auf die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten an die mitwirkende Beh\u00f6rde, ist sie nur mit deren Zustimmung zul\u00e4ssig; entsprechendes gilt f\u00fcr die Auskunftserteilung durch die zust\u00e4ndige Stelle hinsichtlich solcher Daten, die ihr von der mitwirkenden Beh\u00f6rde \u00fcbermittelt wurden. (3) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit 1. die Auskunft die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der in der Zust\u00e4ndigkeit der speichernden Stelle liegenden Aufgaben gef\u00e4hrden w\u00fcrde, 2. die Auskunft die \u00f6ffentliche Sicherheit gef\u00e4hrden oder sonst dem Wohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten w\u00fcrde oder 3. die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der \u00fcberwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheimgehalten werden m\u00fcssen und deswegen das Interesse des Anfragenden an der Auskunftserteilung zur\u00fccktreten mu\u00df. (4) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begr\u00fcndung, soweit durch die Mitteilung der tats\u00e4chlichen und rechtlichen Gr\u00fcnde, auf die die Entscheidung gest\u00fctzt wird, der mit der Auskunftsverweigerung verfolgte Zweck gef\u00e4hrdet w\u00fcrde. In diesem Fall sind die Gr\u00fcnde der Auskunftsverweigerung aktenkundig zu machen. Die anfragende Person ist auf die Rechtsgrundlage f\u00fcr das Fehlen der Begr\u00fcndung und darauf hinzuweisen, da\u00df sie sich an den Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz wenden kann. (5) Wird der anfragenden Person keine Auskunft erteilt, so ist sie auf ihr Verlangen dem Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz zu erteilen. Soweit der jeweils zust\u00e4ndige Senator im Einzelfall feststellt, da\u00df die Sicherheit des Bundes oder eines Landes es gebietet, ist Auskunft nur dem Landesbeauftragten selbst oder seinem Vertreter nach SS 24 Abs. 2 BrDSG zu gew\u00e4hren. Die Mitteilung des Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz darf keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf den Erkenntnisstand der speichernden Stelle zulassen, sofern diese nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. (6) Die zust\u00e4ndige Stelle gew\u00e4hrt der anfragenden Person Einsicht in die Sicherheitsakte, soweit eine Auskunft f\u00fcr die Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen nicht ausreicht und sie hierf\u00fcr auf die Einsichtnahme angewiesen ist. Die Regelung der Abs\u00e4tze 2 bis 5 gelten entsprechend. Abschnitt 5 Sonderregelungen bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen f\u00fcr nicht-\u00f6ffentliche Stellen SS 25 Anwendungsbereich Bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen von betroffenen Personen, die von der zust\u00e4ndigen Stelle zu einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit bei einer nicht-\u00f6ffentlichen Stelle erm\u00e4chtigt werden sollen, gelten folgende Sonderregelungen.","- 141 - SS 26 Zust\u00e4ndigkeit Die Aufgaben der zust\u00e4ndigen Stelle werden wahrgenommen von derjenigen In SS 1 Abs. 3 Satz 1 genannten Stelle, die eine Verschlu\u00dfsache an eine nicht-\u00f6ffentliche Stelle weitergeben will, es sei denn, die jeweilige oberste Landesbeh\u00f6rde \u00fcbernimmt die Aufgaben der zust\u00e4ndigen Stelle. SS 27 Sicherheitserkl\u00e4rung Die betroffene Person leitet ihre Sicherheitserkl\u00e4rung der zust\u00e4ndigen Stelle zu. Au\u00dferdem legt sie der nicht-\u00f6ffentlichen Stelle, in der sie besch\u00e4ftigt ist, ihre Angaben zu SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 7 vor. Die nicht-\u00f6ffentliche Stelle pr\u00fcft die Vollst\u00e4ndigkeit und Richtigkeit der Angaben und darf, soweit dies erforderlich ist, die Personalunterlagen beiziehen. Sie gibt die Angaben nach \u00dcberpr\u00fcfung an die zust\u00e4ndige Stelle weiter und teilt dieser vorhandene sicherheitserhebliche Erkenntnisse mit. Im Falle der Einbeziehung der Ehefrau oder des Ehemannes, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners f\u00fcgt die betroffene Person deren Zustimmung bei. SS 28 Abschlu\u00df der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse Die zust\u00e4ndige Stelle unterrichtet die nicht-\u00f6ffentliche Stelle nur dar\u00fcber, da\u00df die betroffene Person zur sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit erm\u00e4chtigt oder nicht erm\u00e4chtigt werden kann. Erkenntnisse, die die Ablehnung der Erm\u00e4chtigung zur sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit betreffen, d\u00fcrfen nicht mitgeteilt werden. Zur Gew\u00e4hrleistung des Geheimschutzes k\u00f6nnen sicherheitserhebliche Erkenntnisse an die nicht-\u00f6ffentliche Stelle \u00fcbermittelt werden und d\u00fcrfen von ihr ausschlie\u00dflich zu diesem Zweck genutzt werden. Die nicht-\u00f6ffentliche Stelle hat die zust\u00e4ndige Stelle unverz\u00fcglich zu unterrichten, wenn sicherheitserhebliche Erkenntnisse \u00fcber die betroffene oder die einbezogene Person bekannt werden. SS 29 Aktualisierung der Sicherheitserkl\u00e4rung (1) Die nicht-\u00f6ffentliche Stelle leitet der betroffenen Person, die eine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit aus\u00fcbt, auf Anforderung der zust\u00e4ndigen Stelle die Sicherheitserkl\u00e4rung in der Regel alle f\u00fcnf Jahre erneut zu. Unabh\u00e4ngig hiervon hat die betroffene Person der zust\u00e4ndigen Stelle von sich aus \u00c4nderungen von Familienstand, Namen, Wohnsitz und Staatsangeh\u00f6rigkeit mitzuteilen. (2) Die betroffene Person hat die in der Sicherheitserkl\u00e4rung angegebenen Daten im Falle eingetretener Ver\u00e4nderungen zu erg\u00e4nzen. Die zust\u00e4ndige Stelle beauftragt die mitwirkende Beh\u00f6rde, die Ma\u00dfnahmen nach SS 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3, Abs. 3 Nr. 1 erneut durchzuf\u00fchren und zu bewerten. SS 30 \u00dcbermittlung von Informationen \u00fcber pers\u00f6nliche und arbeitsrechtliche Verh\u00e4ltnisse Die nicht-\u00f6ffentliche Stelle hat der zust\u00e4ndigen Stelle das Ausscheiden aus sicherheitsempfindlicher T\u00e4tigkeit, \u00c4nderungen des Familienstandes, des Namens, eines Wohnsitzes und der Staatsangeh\u00f6rigkeit unverz\u00fcglich mitzuteilen. SS 31 Sicherheitsakte der nicht-\u00f6ffentlichen Stelle F\u00fcr die Sicherheitsakte in der nicht -\u00f6ffentlichen Stelle gelten die Vorschriften dieses Gesetzes \u00fcber die Sicherheitsakte entsprechend mit der Ma\u00dfgabe, da\u00df die Sicherheitsakte der nicht-\u00f6ffentlichen Stelle bei einem Wechsel des Arbeitgebers nicht abgegeben wird. SS 32 Datenverarbeitung, -nutzung und -berichtigung in automatisierten Dateien Die nicht-\u00f6ffentliche Stelle darf die nach diesem Gesetz zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlichen personenbezogenen Daten der betroffenen Person in automatisierten Dateien speichern, ver\u00e4ndern und nutzen. Die f\u00fcr die zust\u00e4ndige Stelle geltenden Vorschriften zur Berichtigung, L\u00f6schung und Sperrung finden Anwendung.","- 142 - Abschnitt 6 Reisebeschr\u00e4nkungen und Schlu\u00dfvorschriften SS 33 Reisebeschr\u00e4nkungen (1) Personen, die eine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit aus\u00fcben, die eine Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach den SSSS 10 und 11 erfordert, k\u00f6nnen verpflichtet werden, Dienstund Privatreisen in und durch Staaten, f\u00fcr die besondere Sicherheitsregelungen gelten, der zust\u00e4ndigen Stelle oder der nicht\u00f6ffentlichen Stelle rechtzeitig vorher anzuzeigen. Die Verpflichtung kann auch f\u00fcr die Zeit nach dem Ausscheiden aus der sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit angeordnet werden. (2) Die Reise kann von der zust\u00e4ndigen Stelle untersagt werden, wenn Anhaltspunkte zur Person oder eine besonders sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit vorliegen, die eine erhebliche Gef\u00e4hrdung durch fremde Nachrichtendienste erwarten lassen. (3) Ergeben sich bei einer Reise in und durch Staaten, f\u00fcr die besondere Sicherheitsregelungen gelten, Anhaltspunkte, die auf einen Anbahnungsund Werbungsversuch fremder Nachrichtendienste hindeuten k\u00f6nnen, so ist die zust\u00e4ndige Stelle nach Abschlu\u00df der Reise unverz\u00fcglich zu unterrichten. SS 34 Allgemeine Verwaltungsvorschriften Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Ausf\u00fchrung dieses Gesetzes erl\u00e4\u00dft der Senator f\u00fcr Inneres. SS 35 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verk\u00fcndung in Kraft. Bremen, den 30. Juni 1998 Der Senat","- 143 - Anhang Straftaten mit erwiesener oder zu vermutender extremistischer Motivation Straftaten mit erwiesener oder zu vermutender rechtsextremistischer Motivation insgesamt27 2004 86 2005 121 2006 138 2007 130 Davon Propagandadelikte 2004 48 2005 72 2006 95 2007 82 Straftaten mit erwiesener oder zu vermutender linksextremistischer Motivation 2004 18 2005 44 2006 80 2007 86 Straftaten im Zusammenhang mit erwiesener oder zu vermutender politisch motivierter Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t 2004 30 2005 14 2006 40 2007 20 27 Zur Sicherstellung einer bundesweit einheitlichen Erfassung und Bewertung politisch motivierter Straftaten wurde ein neues Definitionsund Erfassungssystem erarbeitet, dass mit Wirkung vom 01.01.2001 eingef\u00fchrt wurde. Seit Einf\u00fchrung des neuen Definitionsund Erfassungssystems werden rechtsextremistische Straftaten und Propagandadelikte nach kriminalistischen Aspekten erfasst."],"title":"Verfassungsschutzbericht 2007","year":2007}
