{"file_url":"https://verfassungsschutzberichte.de/pdfs/vsbericht-hb-2006.pdf","jurisdiction":"Bremen","num_pages":147,"pages":["Der Senator Freie f\u00fcr Inneres und Sport Hansestadt Bremen VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2006","-2Herausgeber: Senator f\u00fcr Inneres und Sport Contrescarpe 22 - 24, 28203 Bremen www.inneres.bremen.de Bremen, im Juli 2007","-3Vorwort Regelm\u00e4\u00dfig dokumentiert das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz die Ergebnisse seiner Arbeit in einem Verfassungsschutzbericht, um die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber den Umfang verfassungsfeindlicher Bestrebungen in unserem Bundesland zu informieren. Die Erkenntnisse des Amtes sollen es den zust\u00e4ndigen staatlichen Stellen erm\u00f6glichen, gegebenenfalls Ma\u00dfnahmen zur rechtzeitigen Abwehr von Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung zu treffen. Aber nicht nur das. Die Ver\u00f6ffentlichung soll auch dazu beitragen, die politische Auseinandersetzung \u00fcber Ziele und Verhaltensweisen extremistischer Gruppierungen anzuregen und insbesondere auf der Basis der zusammengetragenen Fakten zu versachlichen. Ein Jahresbericht kann selbstverst\u00e4ndlich nicht f\u00fcr Interpretationen von tagesaktuellen Gefahrenlagen dienen. Aber er kann Hintergrundinformationen liefern und Aufmerksamkeit erzeugen f\u00fcr verfassungsfeindliche oder gar terroristische Entwicklungen in unserem Lande. Beispielsweise ist dem aktuellen Bericht zu entnehmen, dass der Rechtsextremismus in Bremen personell nicht allzu stark ist. Trotzdem gibt es eine rege Szene, die sich zwar \u00fcberwiegend au\u00dferhalb der Landesgrenzen bet\u00e4tigt, aber auch immer wieder hier aktiv wird. So stellen wir fest, dass es verst\u00e4rkt Propagandama\u00dfnahmen der rechtsextremistischen Szene gibt. Dazu geh\u00f6ren neben gelegentlichen Demonstrationen beispielsweise die Versuche von Rechtsextremen, junge Leute \u00fcber die Verteilung von Musik-CDs auf sich aufmerksam zu machen und anzuwerben. W\u00e4hrend die ins Parlament gew\u00e4hlte DVU hier weniger auff\u00e4llig ist, beobachten wir im Bereich der NPD, die auch bundesweit wieder Sorgen bereitet, Aktivit\u00e4ten, die wir im Auge behalten und politisch bek\u00e4mpfen m\u00fcssen; gleiches gilt f\u00fcr andere, offen neonazistische Gruppen.","-4Linksextremistisch motivierte terroristische Aktivit\u00e4ten hat der Verfassungsschutz nicht feststellen k\u00f6nnen. Gleichwohl haben die Straftaten mit linksextremistischer Motivation zugenommen. Sie resultieren insbesondere aus \"antifaschistischen\" Aktionen, das hei\u00dft, aus einem Aufeinandertreffen von Rechtsund Linksextremisten. Gewaltt\u00e4tige Auseinandersetzungen, egal wer sie f\u00fchrt, d\u00fcrfen uns nicht gleichg\u00fcltig lassen. W\u00e4hrend bundesweit \u00fcber die Bedrohungen durch islamistische Fundamentalisten diskutiert wird, gibt es f\u00fcr Bremen keine Anhaltspunkte f\u00fcr akute terroristische Bedrohungen. Dennoch halte ich eine Reihe von Erkenntnissen f\u00fcr politisch sehr beachtenswert. So gehen mehr als 20.000 Jungen und M\u00e4dchen j\u00e4hrlich in die Sommerschule der Islamischen Gemeinschaft Milli G\u00f6r\u00fcs e.V. (IGMG), einer Organisation, die nach Feststellungen des Verfassungsschutzes gezielt an der Schaffung einer Parallelgesellschaft arbeitet. Dem m\u00fcssen wir entgegenwirken - nicht nur, um in Bremen keinen N\u00e4hrboden f\u00fcr islamistischen Terrorismus entstehen zu lassen, sondern auch um zu verhindern, dass hier eine Generation heranw\u00e4chst, die sich einer Integration entzieht und somit sozialpolitisches Konfliktpotential erzeugt. Um seine Arbeit leisten zu k\u00f6nnen, hat das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz seine besonderen Kompetenzen und Instrumentarien, die bei Bedarf aktuellen Erfordernissen wie politischen Entwicklungen anzupassen sind. Diese Anpassungen sind zu Recht immer auch Gegenstand \u00f6ffentlicher Diskussionen. Deswegen enth\u00e4lt dieser Bericht auch den Text des 2006 ge\u00e4nderten Bremischen Verfassungsschutzgesetzes und des Bremischen Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetzes. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesamtes f\u00fcr ihre Arbeit, die einen wichtigen Beitrag f\u00fcr die Auseinandersetzung mit dem Extremismus in unserem Lande darstellt. Willi Lemke Senator f\u00fcr Inneres und Sport","-5Inhaltsverzeichnis Seite I. Verfassungsschutz im Lande Bremen 6 II. Rechtsextremismus 12 1. \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD) 13 2. \"Deutsche Volksunion\" (DVU) 18 3. \"Neonazistische Szene\" 23 4. \"Rechtsextremistische Skinheads\" 27 5. Bewertung der aktuellen Situation des Rechtsextremismus in Bremen 30 III. Linksextremismus 32 1. \"Autonome\" 33 2. \"Die Linkspartei.PDS\"/ Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) 43 3. \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP) 47 4. \"Sozialistische Alternative\" (SAV) 49 5. \"Freie Arbeiterinnenund Arbeiter Union\" (FAU) 50 6. \"Rote Hilfe e.V.\" (RH) 51 7. \"GegenStandpunkt\" / fr\u00fcher Marxistische Gruppe (MG) 52 8. Sonstige linksextremistische Parteien und Gruppen 54 9. Bewertung der aktuellen Situation des Linksextremismus in Bremen 55 IV. Sicherheitsgef\u00e4hrdende und extremistische Bestrebungen von Ausl\u00e4ndern 56 1. \"Islamische Gemeinschaft Milli G\u00f6r\u00fcs e.V.\" (IGMG) 58 2. \"Partei Gottes\" (Hizb Allah) 65 3. \"Partei der Befreiung\" (Hizb ut-Tahrir / HuT) 67 4. \"Islamisches Kulturzentrum Bremen e.V.\" 70 5. \"Marokkanischer Verein Abu Bakr Moschee e.V.\" 72 6. \"Gemeinschaft f\u00fcr Verk\u00fcndung und Mission\" (Tablighi Jama'at) 74 7. \"Volkskongress Kurdistans\" (Kongra Gel), vormals \"Freiheits76 und Demokratiekongress Kurdistans\" (KADEK) bzw. \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) 8. \"Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front\" (DHKP-C) 83 9. \"Nationaler Widerstandsrat Iran\" (NWRI) 87 10. \"Befreiungstiger von Tamil Eelam\" (Liberation Tigers of Tamil Eelam / 90 LTTE) 11. Bewertung der aktuellen Situation sicherheitsgef\u00e4hrdender und 93 extremistischer Bestrebungen von Ausl\u00e4ndern V. Scientology-Organisation (SO) 94 VI. Geheimschutz 97 VII. Rechtsvorschriften 101 1. Bremisches Verfassungsschutzgesetz (BremVerfSchG) 101 2. Bremisches Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz (BremS\u00dcG) 126 Anhang 147 Straftaten mit erwiesener oder zu vermutender extremistischer Motivation 147","-6Verfassungsschutzbericht des Landes Bremen 2006 I. Verfassungsschutz im Lande Bremen Den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden ist durch das Grundgesetz und die Verfassungsschutzgesetze des Bundes und der L\u00e4nder die Aufgabe zugewiesen, verfassungsfeindliche sowie sicherheitsgef\u00e4hrdende Bestrebungen zu beobachten. \u00dcber die Ergebnisse der Arbeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden werden politisch Verantwortliche, aber auch die \u00d6ffentlichkeit unterrichtet, um einen \u00dcberblick \u00fcber die tats\u00e4chliche Bedrohung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung durch ihre Gegner zu erhalten. Der institutionelle Verfassungsschutz dient insofern als \"Fr\u00fchwarnsystem\". Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung z\u00e4hlen: * das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszu\u00fcben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen, * die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, * das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition, * die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung, * die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, * der Ausschluss jeder Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft und * die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (LfV) Bremen ist nach dem Gesetz \u00fcber die Zusammenarbeit des Bundes und der L\u00e4nder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes verpflichtet, im Nachrichtenverbund mit den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder und dem Bundesamt f\u00fcr","-7Verfassungsschutz (BfV) zusammenzuarbeiten, denn verfassungsfeindliche Organisationen und Personen beachten bei ihren demokratiefeindlichen Aktivit\u00e4ten innerhalb der Bundesrepublik keine L\u00e4ndergrenzen. Demzufolge werden die grundlegenden Arbeitsergebnisse auch im f\u00f6derativen \u00c4mterverbund analysiert und einer gemeinsamen Bewertung zugef\u00fchrt. Die so gewonnenen Erkenntnisse sollen es den zust\u00e4ndigen Stellen erm\u00f6glichen, rechtzeitig die erforderlichen Ma\u00dfnahmen zur Abwehr von Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung zu treffen. Dies kann prim\u00e4r durch eine geistigpolitische Auseinandersetzung mit den Zielen oder dem Verhalten extremistischer Gruppierungen geschehen. Aber auch das Verbot eines Vereins durch den zust\u00e4ndigen Innenminister/-senator oder einer Partei durch das Bundesverfassungsgericht kann als Folge des von den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden gelieferten Beweismaterials in Betracht kommen. Erkenntnisse des Verfassungsschutzes aus den militant-extremistischen oder gar terroristischen Bereichen sowie der Spionageabwehr bilden nicht selten die Basis f\u00fcr staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren. Das LfV Bremen ist wie alle Verfassungsschutzbeh\u00f6rden nur beobachtend und unterrichtend t\u00e4tig. Ihm stehen polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse nicht zu. Es darf mit Polizeidienststellen organisatorisch nicht verbunden werden und diese auch im Wege der Amtshilfe nicht um Ma\u00dfnahmen ersuchen, zu denen es selbst nicht befugt ist. Die nachrichtendienstliche Auspr\u00e4gung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden ergibt sich vorrangig aus dem Umstand, dass sie nicht dem Strafverfolgungszwang (Legalit\u00e4tsprinzip) unterliegen, sondern nach dem Opportunit\u00e4tsprinzip handeln. Zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben d\u00fcrfen sie Mittel und Instrumente einsetzen, die der geheimen, von Betroffenen nicht wahrnehmbaren, Nachrichtenbeschaffung dienen. Beispiele f\u00fcr diese \"nachrichtendienstlichen Mittel\" sind: - Einsatz von Vertrauensleuten (VM) - Observation - geheimes Fotografieren sowie - Tarnma\u00dfnahmen, mit denen verdeckt werden soll, dass der Verfassungsschutz t\u00e4tig ist.","-8Dar\u00fcber hinaus darf der Verfassungsschutz im Einzelfall unter engen, gesetzlich normierten Voraussetzungen den Briefund Fernmeldeverkehr \u00fcberwachen. Gleichwohl werden die meisten Informationen aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen (Parteiprogramme, Flugbl\u00e4tter, Publikationen, \u00f6ffentliche Veranstaltungen) gewonnen. Neben der Bewertung extremistischer und terroristischer Bestrebungen ist auch die Spionageabwehr, d.h. das Erkennen und Verhindern geheimdienstlicher T\u00e4tigkeiten fremder Nachrichtendienste, eine origin\u00e4re Aufgabe des Verfassungsschutzes. Obwohl sich ehemals gegen\u00fcberstehende Staaten einander angen\u00e4hert haben, stellt Deutschland nach wie vor ein Aufkl\u00e4rungsziel f\u00fcr eine Vielzahl von Nachrichtendiensten fremder Staaten dar. Daf\u00fcr spricht der hohe Anteil von Mitarbeitern ausl\u00e4ndischer Nachrichtendienste, die an halbstaatlichen oder staatlichen Vertretungen (Legalresidenturen) der jeweiligen L\u00e4nder in Deutschland eingesetzt sind. Die nachrichtendienstlichen Aktivit\u00e4ten, die sich gegen die Interessen Deutschlands richten, umfassen neben den \"klassischen\" Gebieten der Spionage, d.h. Informationsbeschaffung aus den Bereichen Politik, Milit\u00e4r, Wirtschaft, Wissenschaft und Technik, auch die Aussp\u00e4hung und Unterwanderung von Personen und Gruppen, die in Deutschland leben und in Opposition zur Regierung ihres Heimatlandes stehen. Daneben gilt es Beschaffungsaktivit\u00e4ten der um Proliferation bem\u00fchten Staaten zu verhindern. Proliferation bedeutet die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen bzw. der zu ihrer Herstellung verwendeten Produkte, einschlie\u00dflich des daf\u00fcr erforderlichen Know-hows sowie von entsprechenden Waffentr\u00e4gersystemen. Bremen als ein bedeutender Standort f\u00fcr Luftund Raumfahrtindustrie, f\u00fcr Wissenschaft, Forschung und Milit\u00e4rtechnologie sowie seine beiden Seeh\u00e4fen in Bremen und Bremerhaven sind vor geheimdienstlicher Ausforschung besonders zu sch\u00fctzen.","-9Zunehmende Bedeutung nach dem 11. September 2001 haben die Mitwirkungsaufgaben. So hat die Anzahl der Personen\u00fcberpr\u00fcfungen durch die Einf\u00fchrung der Regelanfrage bei Einb\u00fcrgerungen und Gew\u00e4hrung von Aufenthaltsgenehmigungen erheblich zugenommen. Die entsprechenden Vergleichszahlen sind im Abschnitt V \"Geheimschutz\" nachzulesen. Im gesamten Spektrum seiner Aufgabenerf\u00fcllung ist das Handeln des Verfassungsschutzes an die Gesetze und an rechtsstaatliche Ma\u00dfst\u00e4be gebunden. Als Rechtsgrundlage kommen hier insbesondere das Gesetz \u00fcber den Verfassungsschutz im Lande Bremen sowie das Bundesverfassungsschutzgesetz zum Tragen. Das LfV Bremen unterliegt in seiner Arbeit der Aufsicht durch den Senator f\u00fcr Inneres und Sport, der der Bremischen B\u00fcrgerschaft politisch verantwortlich ist. Die parlamentarische Kontrolle des LfV wird von einer speziell f\u00fcr diesen Zweck konstituierten parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) ausge\u00fcbt. Besch\u00e4ftigte und Haushalt des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz Bremen Besch\u00e4ftigte Das Besch\u00e4ftigungsvolumen umfasste 2006 41,7 Vollzeiteinheiten (2005: 43,5). Haushalt Im Haushaltsjahr 2006 wurden f\u00fcr Personal 1.799.041 Euro (2005: 1.894.718 Euro) und f\u00fcr Sachmittel 472.819 Euro (2005: 486.297 Euro) ausgegeben. Die investiven Ausgaben betrugen 79.697 Euro (2005: 39.359 Euro). Das Gesamtausgabevolumen lag bei 2.351.557 Euro (2005: 2.420.374 Euro).","- 10 - Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz Bremen ist zu erreichen unter: Anschrift: Flughafenallee 23 28199 Bremen Postadresse: Postfach 286157 28361 Bremen Telefon: 0421/5377-0 Fax: 0421/5377-195 E-Mail: office@lfv.bremen.de Internet: http://www.inneres.bremen.de","- 11 - Beobachtungsschwerpunkte im Jahre 2006 Die Aufkl\u00e4rungspriorit\u00e4ten des LfV Bremen wurden im Einklang mit den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder bestimmt. Die extremistischen und sicherheitsgef\u00e4hrdenden Komplexe weisen bundesweit nur minimale, meist regional bedingte Abweichungen auf. Der vorliegende Bericht erw\u00e4hnt nicht alle Beobachtungsobjekte des LfV Bremen und auch nicht alle Ereignisse des Jahres 2006. Die Welle weltweiter Terroranschl\u00e4ge mit islamistischem T\u00e4terhintergrund haben die Aufkl\u00e4rung und die Beobachtung von Organisationen und Einzelpersonen dieses Spektrums weiterhin in die vorderste Linie ger\u00fcckt. Auch die gegen den Kernbereich des Grundgesetzes gerichteten Bestrebungen rechtsextremistischer Organisationen sowie die Aktionen autonomer linksextremistischer Gruppen erfordern eine stetige und hohe Beobachtungsintensit\u00e4t.","- 12 - II. Rechtsextremismus Rechtsextremisten aller Schattierungen propagieren eine \"Ideologie der Ungleichheit\". Sie stellen ihre Nation, ihre Rasse und ihre Volksgemeinschaft \u00fcber andere Nationen, andere Rassen und \u00fcber die Rechte des Individuums. Folglich wenden sie sich gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung und propagieren bzw. praktizieren eine aggressive, menschenverachtende, rassistisch gepr\u00e4gte Fremdenfeindlichkeit. Gleichwohl verf\u00fcgen sie \u00fcber keine gefestigte ideologische Struktur. Die den deutschen Rechtsextremismus pr\u00e4gende Haltung ist seine, die geschichtlichen Tatsachen leugnende, Einstellung zum \"Dritten Reich\" und die Verharmlosung, Rechtfertigung oder gar Verherrlichung nationalsozialistischer Untaten. In diesem Rahmen wird auch der Antisemitismus best\u00e4ndig gen\u00e4hrt. Der Rechtsextremismus in Deutschland stellt kein einheitliches Gef\u00fcge dar: Das Spektrum umfasst rechtsextremistische Skinheads mit einem diffusen Weltbild, gepr\u00e4gt von fremdenfeindlichen Ressentiments. Sie treten durch spontane Gewalttaten und ihre aggressive, volksverhetzende Musik in Erscheinung. Von dieser Skinheadszene heben sich die Neonazis durch eine st\u00e4rker ausgepr\u00e4gte, zielgerichtete politische Aktivit\u00e4t ab, obwohl die Grenzen teilweise flie\u00dfend sind. Eindeutig ist die Orientierung der Neonazis an nationalsozialistischen Vorstellungen eines \"F\u00fchrerstaates\" auf rassistischer Grundlage. Die rechtsextremistischen Parteien vertreten dagegen Positionen, die den nationalsozialistischen Staat unter Abwendung von Menschenund B\u00fcrgerrechten zum obersten Prinzip erheben. Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung werden in unterschiedlicher Intensit\u00e4t von allen rechtsextremistischen Bestrebungen missachtet. Im Jahre 2006 gab es in Deutschland mehr als 180 rechtsextremistische Organisationen und Personenzusammenschl\u00fcsse. Vor diesem Hintergrund wurden 2006 im Land Bremen u.a. folgende Parteien und Gruppierungen beobachtet:","- 13 - 1. \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD) Gegr\u00fcndet: 1964 Mitglieder: Deutschland: ca. 7.000 (2005: ca. 6.000) Land Bremen: ca. 60 (unver\u00e4ndert, wie 2005) Organisation/ Der NPD-Landesverband besteht aus den Kreisverb\u00e4nden Struktur: Bremen-Stadt und Bremerhaven. Dem Kreisverband Bremen-Stadt ist eine \"NPDJugendgruppe\" angegliedert. Publikationen: \"Deutsche Stimme\" (Monatsschrift), Die Kreisverb\u00e4nde und die \"Jugendgruppe\" haben eigene Internetseiten. Politische Die NPD versteht sich als \"sozialrevolution\u00e4re Ziele/ Erneuerungsbewegung\", als \"Partei der neuen Ordnung\" und Agitations\"nationale Alternative f\u00fcr ein besseres Deutschland\". Sie will schwerpunkte: \"auf den Tr\u00fcmmern des Liberalkapitalismus ein neues Deutschland errichten\". Einher damit geht eine Polemik gegen das Demokratieprinzip und eine Diffamierung des parlamentarischen Systems und seiner Repr\u00e4sentanten. Mit der Zielsetzung, alle \"nationalen Kr\u00e4fte\" durch Kooperation zu konzentrieren, ruft sie zur Beteiligung an der von ihr initiierten \"Volksfront von rechts\" auf. Aktuelle Werbung f\u00fcr das \"Volksfront\"-Konzept, Themen: \"\u00dcberfremdung und Einreise stoppen\", \"Arbeit, Familie, Vaterland\", \"Arbeit f\u00fcr Deutsche\", \"Arbeit f\u00fcr Millionen statt Profit f\u00fcr Million\u00e4re\" Letztes Europawahl 2004 zum Vergleich 1999 Wahlergebnis: Land Bremen: 0,83% (1.483 Stimmen) 0,43% (923) Stadt Bremen: 0,67% (1.003 Stimmen) 0,39% (700) Stadt Bremerhaven: 1.70% (480 Stimmen) 0,62% (223) Bundestagswahl 2005 zum Vergleich 2002 Land Bremen: 1,48% (5.341 Stimmen) 0,48% (1.801) Stadt Bremen: 1,37% (4.121 Stimmen) 0,44% (1.372) Stadt Bremerhaven: 2,01% (1.220 Stimmen) 0,66% (429) An der Wahl zur Bremischen B\u00fcrgerschaft 2003 und der Wahl zur Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung 2003 hat die NPD nicht teilgenommen.","- 14 - Entwicklung und Tendenz: Die 1964 gegr\u00fcndete NPD war \u00fcber viele Jahre die einzige rechtsextremistische Partei. Nach ihren beachtlichen Wahlerfolgen in den Jahren 1967 - 1969 (in der Bremischen B\u00fcrgerschaft war sie von 1967 - 1971 vertreten; Wahlergebnis: 8,84 %) wurde sie in den folgenden Jahrzehnten weitgehend bedeutungslos. Ihre Mitgliederzahl reduzierte sich bundesweit von 28.000 auf ca. 4.000. Erst nach der Beendigung der deutschen Teilung vermochte es die NPD, ihre Mitgliederzahlen wieder auf 6.500 zu steigern. Nach den Vereinsverboten von neonazistischen Gruppen in den Jahren 1992 bis 1996 traten eine beachtliche Zahl dieser neonazistischen Aktivisten in die NPD ein. Der seit 1996 amtierende Bundesvorsitzende Udo VOIGT hatte die NPD konsequent und beharrlich f\u00fcr Angeh\u00f6rige der Neonaziund Skinheadszene ge\u00f6ffnet. Dadurch erlangte die Partei eine Kampagnenf\u00e4higkeit, die sich in der Folgezeit in bundesweiten Gro\u00dfdemonstrationen auspr\u00e4gte. Das in dieser Phase vom Bundesvorstand ausgegebene \"Drei-S\u00e4ulenKonzept\": \"Kampf um die Stra\u00dfe / Kampf um die K\u00f6pfe / Kampf um die Stimmen\", machte die NPD seitdem zu der aktivsten Bewegung im rechtsextremistischen Spektrum. Nicht zuletzt als Folge der Verbotsantr\u00e4ge von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung im Jahr 2001 ging zun\u00e4chst bundesweit die Zahl der Mitglieder auf 5.000 zur\u00fcck. In der Einstellung des Verbotsverfahrens im Jahr 2003 sah die NPD ein \"Aufbruchsignal f\u00fcr Deutschland\" und bot sich selbst als die \"nationale Alternative, auf die das Land wartet\" an. Die Parole \"Kampf um die Parlamente\" gewann f\u00fcr die Partei eine noch gr\u00f6\u00dfere Bedeutung. Mit dem Einzug in den Landtag von Sachsen 2004 und dem von der NPD propagierten Konzept der Sammlung aller \"nationalen Kr\u00e4fte\" zu einer \"Volksfront von rechts\" im selben Jahr, stieg die Zahl der Mitglieder bis auf aktuell ca. 7.000 wieder an. Das \"Drei-S\u00e4ulen-Konzept\" wurde um die S\u00e4ule \"Kampf um den organisierten Willen\" erg\u00e4nzt. Ihre bundesweite Organisationsstruktur mit aktionistischen Kadern erm\u00f6glicht der NPD eine \u00f6ffentliche Pr\u00e4senz, die von anderen rechtsextremistischen Parteien und Gruppen so nicht erreicht wird.","- 15 - Als Teil des \"Volksfront\"-Konzeptes - B\u00fcndelung aller \"nationalen Kr\u00e4fte\" einschlie\u00dflich der neonazistischen Szene - stellt sich auch der \"DeutschlandPakt\" zwischen der NPD und der \"Deutschen Volksunion\" (DVU) dar. Darin haben am 15. Januar 2005 der NPD-Vorsitzende Udo VOIGT und der Vorsitzende der DVU, Dr. Gerhard FREY, eine zun\u00e4chst bis zum Jahr 2009 geltende Kooperation beider Parteien festgeschrieben und die Absprachen f\u00fcr anstehende Wahlen auf Europa-, Bundesund Landesebene konkretisiert. F\u00fcr die NPD war demnach im Jahr 2006 eine Kandidatur bei vier Landtagswahlen vorgesehen. Davon verfehlte die Partei bei drei Wahlen die 5 %-H\u00fcrde deutlich und erreichte am 26. M\u00e4rz in Rheinland-Pfalz 1,2 % und in Baden-W\u00fcrttemberg 0,7 % sowie am 17. September in Berlin 2,6 %. Bei der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern erreichte sie einen Stimmenanteil von 7,3 % und zog mit sechs Mandaten in den Landtag ein. Nach Sachsen ist sie damit in einem zweiten Landesparlament vertreten. Zwei der Abgeordneten kommen aus der Neonaziszene. Auf dem Bundesparteitag am 11./12. November in Berlin wurde der Parteivorsitzende VOIGT mit \u00fcber 95 % der Delegiertenstimmen in seinem Amt best\u00e4tigt. Mit der Wahl weiterer Neonazis in den Bundesvorstand hat sich deren Einfluss in der Partei noch verst\u00e4rkt. Mitglieder des Bremer Landesverbandes sind nicht im Bundesvorstand vertreten. Sowohl VOIGT als auch FREY bekr\u00e4ftigten auf dem Parteitag ihr Festhalten am \"Deutschland-Pakt\". Der Bremer NPD-Landesverband unterst\u00fctzte von Beginn an das von der Parteif\u00fchrung initiierte \"Volksfront\"-Konzept. Er \u00f6ffnete sich insbesondere f\u00fcr Angeh\u00f6rige der Neonaziund Skinheadszene. Dies wurde im M\u00e4rz bei der Neubesetzung des Vorstandes im Kreisverband Bremen-Stadt deutlich. Mit dem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter besetzen zwei Neonazis die F\u00fchrungspositionen im Kreisverband. Die von ihnen angek\u00fcndigte Gr\u00fcndung einer \"NPD-Jugendgruppe\" erfolgte noch im selben Monat. Die etwa zehn Personen umfassende Gruppe entwickelte, mit Unterst\u00fctzung des Kreisverbandes, im Laufe des Jahres eigenst\u00e4ndige, \u00f6ffentlichkeitswirksame Aktivit\u00e4ten in Form von Informationsst\u00e4nden und","- 16 - Flugblattverteilungen. Ihre Aktionen wurden mehrfach von massiven Protesten unter Beteiligung linksextremistischer Gruppen begleitet. Der Bremer NPD-Landesverband f\u00fchrte am 04. November unter dem Motto \"Arbeitspl\u00e4tze statt Kriegseins\u00e4tze - Kein deutsches Geld f\u00fcr fremde Interessen\" erstmals seit 2001 in Bremen wieder eine Demonstration durch. Die Veranstaltung wurde von \"Freien Kr\u00e4ften\" (Neonazis) unterst\u00fctzt. Die vom Bremer NPD-Landesvorsitzenden Horst G\u00d6RMANN angemeldete Demonstration war zun\u00e4chst vom Stadtamt Bremen verboten worden. Die geplante Marschroute sollte durch mehrere Stadtteile mit einem hohen Anteil an Migranten f\u00fchren. Das von der NPD angerufene Verwaltungsgericht verf\u00fcgte am 02. November in einer Eilentscheidung, die Demonstration und Kundgebung unter zeitlicher und r\u00e4umlicher Einschr\u00e4nkung sowie \u00f6rtlicher Trennung zu angemeldeten Gegenveranstaltungen zuzulassen. Das Oberverwaltungsgericht wies am 03. November die Beschwerde des Stadtamtes gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes zur\u00fcck. An dem Aufzug beteiligten sich ca. 100 Rechtsextremisten aus Bremen, Hamburg und Niedersachsen. Der Veranstalter hatte mit 300 Teilnehmern gerechnet. Nach einer Auftaktkundgebung am Ausgangspunkt vor dem Bahnhof Bremen-Walle mit Redebeitr\u00e4gen des Bremer NPDLandesvorsitzenden und des Hamburger Neonazis Christian WORCH setzte sich der Demonstrationszug in Bewegung. Nach wenigen hundert Metern musste die Polizei den Zug stoppen, um eine Konfrontation mit entgegenstr\u00f6menden Demonstranten zu verhindern. Nach einer kurzen Zwischenkundgebung kehrte der NPD-Demonstrationszug zum Ausgangsort zur\u00fcck und l\u00f6ste sich dort nach einer Abschlusskundgebung auf. Die Polizei nahm sechs Teilnehmer der NPD-Veranstaltung wegen Versto\u00dfes gegen das Vermummungsverbot fest. In einem Kommentar auf seiner Internetseite unterstrich der Bremer NPDLandesverband die Aktualit\u00e4t seines Demonstrationsmottos und die \"richtige Ortswahl f\u00fcr den Aufzug\". Gleichzeitig kritisiert er aber das Verhalten der Polizei, weil sie ca. 40 Personen an der Teilnahme gehindert habe und dar\u00fcber","- 17 - hinaus den gerichtlich festgelegten Aufzugsweg nicht habe durchsetzen k\u00f6nnen. Er drohte \"ein juristisches Nachspiel\" an. Tats\u00e4chlich musste die geringe Beteiligung den Veranstalter entt\u00e4uschen, da es ihm nicht gelang, das rechtsextremistische Bremer Potenzial zu mobilisieren. Eigene Parteimitglieder waren wegen parteiinterner Personalquerelen der Veranstaltung ferngeblieben. Dass der Bremer NPD-Landesverband das \"Volksfront-Kozept\" konsequent verfolgt und umsetzen will, zeigt sich in der Mitarbeit in der am 08. November in Bremen gegr\u00fcndeten \"Arbeitsgemeinschaft Nord\" (ARGE Nord). In einer Erkl\u00e4rung auf der Internetseite des Bremer NPD-Landesverbandes hei\u00dft es dazu: \"Da allen Teilnehmern der Norden unseres Landes sehr am Herzen liegt und wir unsere Kr\u00e4fte nicht verzetteln m\u00f6chten, wurde die Zusammenarbeit folgender nationaler Kr\u00e4fte beschlossen: NPDLandesverband Bremen, NPD-Landesverband Hamburg, NPDKreisverband Stade, NPD-Kreisverband Rotenburg, SPB/NM L\u00fcneburg.\" Die Zusammenarbeit solle den Gemeinschaftssinn st\u00e4rken, denn nur gemeinsam k\u00f6nne man den etablierten Parteien etwas entgegensetzen und Paroli bieten: \"Die herrschenden Zust\u00e4nde in unserem Land erfordern, den von der Partei proklamierten Volksfrontgedanken vorzuleben und zu realisieren.\" Der Bremer NPD-Landesverband k\u00fcndigte im September auf seiner Internetseite das Kaufinteresse an einer Immobilie in Bremen an. Durch Spendenzusagen \u00e4lterer NPD-Mitglieder und eines Gesch\u00e4ftsmannes sei es der Bremer NPD nun m\u00f6glich, eine Immobilie f\u00fcr eine Landesgesch\u00e4ftsstelle zu erwerben. Der Kaufpreis d\u00fcrfe max. 80.000 Euro betragen. Ein Immobilienerwerb wurde bislang nicht realisiert.","- 18 - 2. \"Deutsche Volksunion\" (DVU) Gegr\u00fcndet: 1971 als Verein DVU e.V. 1987 als DVU - Liste D 1991 in DVU umbenannt Mitglieder: Deutschland: ca. 8.500 (2005: ca. 9.000) Land Bremen: ca. 145 (2005: ca. 170) Organisation/ Der DVU-Landesverband besteht aus den Kreisverb\u00e4nden Struktur: Bremen und Bremerhaven. Publikationen: \"Nationalzeitung\" (erscheint bundesweit w\u00f6chentlich). Der Bremer Landesverband unterh\u00e4lt eine Internetseite. Politische Laut Parteiprogramm ist es das Hauptziel der DVU, Ziele/ \"dass deutsche Politik in Deutschland endlich wieder Agitationsgem. Art. 56 des Grundgesetzes (Amtseid) betrieben schwerpunkte: wird\", Herstellung von Deutschland in den Grenzen von 1937, Verteidigung der \"Ehre der ehemaligen deutschen Wehrmacht\", Antisemitismus / Propaganda gegen Israel, Keine Zuwanderung / Drohende \"Umvolkung\" der Deutschen, Abschiebung krimineller Ausl\u00e4nder, Arbeit f\u00fcr Deutsche. Aktuelle Gegen Sozialabbau und Sparkurs, Themen: Fortf\u00fchrung des \"Deutschland-Paktes\" mit der NPD, Geld f\u00fcr Deutsche statt Bundeswehr im Ausland, Polemik gegen Israel ist ein durchg\u00e4ngiges Thema. Letztes B\u00fcrgerschaftswahl 2003 zum Vergleich 1999 Wahlergebnis: Land Bremen: 2,28% (6.642 Stimmen) 3,03% (8.823) Stadt Bremen: 1,37% (3.376 Stimmen) 2,48% (6.076) Stadt Bremerhaven: 7,10% (3.266 Stimmen) 5,99% (2.747) Wahl zur Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung 2003 zum Vergleich 1999 8,08 % (3.564 Stimmen) 5,2 % (2.415) An den Bundestagswahlen 2005, 2002 und 1998 sowie an der Europawahl 2004 hat die DVU nicht teilgenommen. Mandate: 1 Mandat in der Bremischen B\u00fcrgerschaft, 4 Mandate in der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven, 4 Mandate in den Beir\u00e4ten in Bremer Stadtteilen.","- 19 - Entwicklung und Tendenz: Der M\u00fcnchener Verleger Dr. Gerhard FREY, der seit vielen Jahren im Rechtsextremismus in unterschiedlichen Organisationen eine ma\u00dfgebliche Rolle gespielt hatte, \u00fcberf\u00fchrte 1987 die Abonnenten seiner Wochenschrift \"Deutsche National-Zeitung\" in die Mitgliedschaft der von ihm als Partei etablierten \"Deutschen Volksunion\". Seit ihrer Gr\u00fcndung wird die DVU von Dr. FREY zentralistisch und autorit\u00e4r gef\u00fchrt. Durch die Konzentration aller wesentlichen Parteifunktionen auf seine Person entwickelt sich keine innerparteiliche Demokratie. Den 16 Landesverb\u00e4nden bleibt daher kaum Raum f\u00fcr selbst\u00e4ndige politische Arbeit. Die im Verlag des Bundesvorsitzenden erscheinende \"National-Zeitung\" ist das Sprachrohr der Partei. In der Berichterstattung werden die Verbrechen der Nationalsozialisten relativiert sowie unterschwellig eine antisemitische und fremdenfeindliche Stimmung gesch\u00fcrt. Beispielhaft hierf\u00fcr sind Artikel\u00fcberschriften wie: * \"Warum Multikulti verspielt hat Wird \u00dcberfremdung endlich gestoppt?\" * \"Bald mehr Ausl\u00e4nder als Deutsche? Die Schuldigen der Bev\u00f6lkerungs-Katastrophe\" * \"Darf jeder Deutscher werden? So werden wir \u00fcberfremdet\" * \"Wem geh\u00f6rt Deutschland? Die Gefahren der Ausl\u00e4nderpolitik\" * \"Wie frei ist Deutschland? Wegen falscher Meinung ins Gef\u00e4ngnis Zweifel am Holocaust sind hierzulande verboten\" Ein durchgehendes Thema der DVU bleibt die \"Umvolkung der Deutschen\". Damit wird suggeriert, dass durch eine gezielte und geplante Zuwanderung in Deutschland ein \"Volksaustausch\" vorgenommen wird. In einer auf der Internetseite des Bremer DVU-Landesverbandes ver\u00f6ffentlichten Rede des stellvertretenden Bundesvorsitzenden und Bremer DVU B\u00fcrgerschaftsabgeordneten Siegfried TITTMANN zur Bev\u00f6lkerungsentwicklung im Land Bremen hei\u00dft es dazu:","- 20 - \"Bei uns geht der Anteil der Deutschen seit Jahrzehnten dramatisch zur\u00fcck, w\u00e4hrend aber gleichzeitig die Geburtenfreudigkeit unter Ausl\u00e4ndern besonders zunimmt. Entsprechend vollzieht sich ein sogenannter Umvolkungsprozess im Zwei-St\u00e4dte-Staat.\" Dabei wird eine fremdenfeindliche Tendenz erkennbar, die darauf gerichtet ist, \u00c4ngste vor Massenzuwanderung und gleichzeitig eine - angeblich damit einhergehende - Steigerung der Kriminalit\u00e4t hervorzurufen. Die \u00dcberschrift eines Artikels \"B\u00f6se Deutsche, brave Ausl\u00e4nder Woher die Gewaltt\u00e4ter wirklich kommen\" in der \"National-Zeitung\" vom 09. Juni 2006 macht dies deutlich. Das zentrale Ideologieelement der DVU ist ihr tiefgreifender \"v\u00f6lkisch\" gepr\u00e4gter Nationalismus. Die bestimmenden Identifikationsmerkmale der Partei sind die Begriffe \"Deutschland\" und die \"deutsche Nation\". Ziel ist es, ein ethnisch einheitliches Deutschland zu schaffen. Als Beispiele seien hier Aussagen TITTMANNs auf der Internetseite des Bremer Landesverbandes angef\u00fchrt: Die Deutsche Volksunion (DVU) ist die Partei f\u00fcr die Deutschen. Die DVU tritt ein f\u00fcr ein freies, unabh\u00e4ngiges, souver\u00e4nes, neutrales, rechtsstaatliches, demokratisches, soziales und vor allem deutsches Deutschland. Die Deutsche Volksunion wird sich jedenfalls nach wie vor einem Ausl\u00e4nderlobbyismus, multikultureller Propaganda oder \u00dcberfremdungswahn widersetzen und entschlossen daf\u00fcr k\u00e4mpfen und sich einsetzen, dass einer Politik der Weg geebnet wird, die das \u00dcberleben des deutschen Volkes in einem sozial gerechten und vor allen Dingen deutschen Deutschland erm\u00f6glicht. Die DVU bleibt, trotz eines stetigen Mitgliederr\u00fcckganges, die gr\u00f6\u00dfte rechtsextremistische Partei in Deutschland. \u00d6ffentlich wahrnehmbar ist die Partei fast nur bei ihren Wahlantritten. Gegenw\u00e4rtig ist die DVU im Landesparlament von Brandenburg mit sechs Sitzen und in Bremen mit einem Abgeordneten vertreten. Die Wahlerfolge der DVU seit 1987 resultieren u.a. auch aus den Wahlabsprachen mit anderen rechtsextremistischen Parteien. So war bei ihrem","- 21 - ersten Wahlantritt 1987 in Bremen der DVU im Zweckb\u00fcndnis mit der NPD \u00fcber die Bremerhavener Wahlliste der Einzug in die Bremische B\u00fcrgerschaft mit einem Mandat gelungen. Der Bundesvorsitzende FREY betrachtet seither den Wahlbereich Bremerhaven als \"seine Bastion\". Aus diesen Erfahrungen heraus und dem erfolgreichen Abschneiden der DVU und der \"Nationaldemokratischen Partei Deutschlands\" (NPD) bei den Landtagswahlen 2004 in Brandenburg und Sachsen schlossen die Parteivorsitzenden FREY und VOIGT am 15. Januar 2005 eine als \"Deutschland-Pakt\" bezeichnete Vereinbarung, in der sie festlegten, bei kommenden Wahlen auf Europa-, Bundesund Landesebene bis zum 31. Dezember 2009 nicht gegeneinander anzutreten. Damit hat sich die DVU gleichzeitig formell in die von der NPD initiierte \"Volksfront von rechts\" eingebunden. Die Ablehnung \"antideutscher\" Bestrebungen bildet die Klammer des \"Deutschland-Paktes\". Gem\u00e4\u00df dieser Absprache trat die DVU bei gleichzeitigem Verzicht der NPD am 26. M\u00e4rz zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt an. Auf ihrer Landesliste waren auch NPD-Kandidaten nominiert. Nach einem aufw\u00e4ndig gef\u00fchrten Wahlkampf blieb sie aber mit einem Stimmenanteil von nur 3 % deutlich hinter den eigenen Erwartungen zur\u00fcck. Auf ihrer Internetseite betonte die DVU-F\u00fchrung in einer Erkl\u00e4rung zum Wahlausgang, dass sie, trotz des entt\u00e4uschenden Ergebnisses, am \"Deutschland-Pakt\" mit der NPD festhalten wolle. Weitere Kandidaturen der DVU sind bei den Landtagswahlen in Bremen (2007), Hamburg (2008), Th\u00fcringen, Brandenburg und der Europawahl (2009) vorgesehen. Der Vorstand des Bremer DVU-Landesverbandes steht zwar formal zu der eingegangenen B\u00fcndnispolitik mit der NPD. Eine fundierte Zusammenarbeit hat sich bislang zwischen den beiden Landesverb\u00e4nden aber nicht herausgebildet. Die Kooperation beschr\u00e4nkte sich auf eine gemeinsame Kranzniederlegung auf einem Bremer Friedhof am Volkstrauertag. Insbesondere die Parteibasis betrachtet das Kooperations-Konzept wegen der N\u00e4he der NPD zur NeonaziSzene skeptisch. Dies wurde u.a. auch bei der Demonstration der Bremer NPD und Neonazis am 04. November in Bremen deutlich: Mitglieder des Bremer DVU-Landesverband beteiligten sich nicht an diesem Aufzug.","- 22 - Die Partei f\u00fchrt in Bremen wegen ihrer organisatorischen Schw\u00e4che und aus Furcht vor Gegenaktionen keine \u00f6ffentlichen Veranstaltungen durch. Turnusm\u00e4\u00dfige Mitgliedertreffen werden in Form von \"Politischen Stammtischen\" in Gastst\u00e4tten durchgef\u00fchrt. Satzungsobligatorische Mitgliederversammlungen werden auch weiterhin unter konspirativen Modalit\u00e4ten im nieders\u00e4chsischen Umland abgehalten.","- 23 - 3. Neonazistische Szene Bundesweit gab es 2006 ca. 4.200 (2005: 4.100) Neonazis, organisiert in ca. 160 Kameradschaften, im Land Bremen ca. 15 Neonazis (2005: 10-15). Nach den Vereinsverboten in den Jahren 1992 bis 1996 verzichtet die Neonaziszene im Gegensatz zu den rechtsextremistischen Parteien auf Organisationsstrukturen. Sie ist gekennzeichnet durch eine weitgehend undifferenzierte \u00dcbernahme des Gedankengutes der ehemaligen NSDAP. Insbesondere die Verherrlichung dieses dunkelsten Kapitels deutscher Geschichte und die kultische Verehrung f\u00fchrender Personen der NS-\u00c4ra pr\u00e4gen die Ausrichtung dieser Szene und sind f\u00fcr ihre terminologische Festlegung ma\u00dfgebend. Auf dieser Grundlage haben sich in verschiedenen Regionen der Bundesrepublik lose strukturierte \"Kameradschaften\" gebildet, die sich zur Verwirklichung ihrer neonazistischen Ziele h\u00e4ufig aber einer gemeinsamen Willensbildung unterwerfen. Die lediglich lose Organisation der Neonazis, auch \"Freie Nationalisten\", schr\u00e4nkt aber keineswegs ihre Aktionsf\u00e4higkeit ein. Der aktuelle Informationsaustausch zwischen den einzelnen regionalen Gruppen wird \u00fcber moderne Kommunikationsmittel wie Internet oder Mobiltelefone sichergestellt. \u00dcber die Webseiten regionaler \"Aktionsb\u00fcros\" wird die Szene \u00fcber geplante oder durchgef\u00fchrte Veranstaltungen informiert. Ihre politischen Positionen tragen Neonazis \u00f6ffentlichkeitswirksam insbesondere auf Demonstrationen und Kundgebungen vor. Einen hohen Mobilisierungsgrad erreichen dabei Veranstaltungen zur Glorifizierung der Wehrmacht und zur Verehrung von Repr\u00e4sentanten des Dritten Reiches, insbesondere von Rudolf He\u00df. Im Jahre 2006 nahmen dar\u00fcber hinaus soziale Themen und die Forderung \"Gegen staatliche Repressionen - Weg mit dem Paragraphen 130 StGB\" einen breiten Rahmen bei \u00f6ffentlichen Protesten ein. Mit der Neufassung des SS 130 StGB aus dem Jahr 2005 wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, \"wer \u00f6ffentlich oder in einer Versammlung den \u00f6ffentlichen Frieden in einer die W\u00fcrde der Opfer verletzenden Weise dadurch st\u00f6rt, dass er die","- 24 - nationalsozialistische Gewalt und Willk\u00fcrherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.\" \u00dcber Jahre pr\u00e4gte die \"Kameradschaft Bremen\" die lokale Neonazi-Szene und hatte bis zu 30 Mitglieder. Interne Querelen und der R\u00fcckzug einzelner \"F\u00fchrungspersonen\" aus der politischen Arbeit f\u00fchrten seit Beginn des Jahres zu einem deutlichen Mitgliederverlust. \u00d6ffentlichkeitswirksame Aktivit\u00e4ten entwickelten die verbliebenen Kameradschaftsmitglieder in diesem Jahr nicht. Einzelne Mitglieder traten aber durch sporadische \u00dcbergriffe auf politische Gegner in Erscheinung. Es bestehen weiterhin intensive Kontakte zu anderen \"Freien Nationalisten\" in Norddeutschland. \u00dcber das \"Aktionsb\u00fcro Norddeutschland\" ist die \"Kameradschaft Bremen\" an gemeinsamen Veranstaltungen beteiligt. Dar\u00fcber hinaus banden sie sich enger in die Aktivit\u00e4ten der \"Nationaldemokratischen Partei Deutschlands\" (NPD) in Bremen ein. Versuche bisher unorganisierter Neonazis, zusammen mit gewaltbereiten Skinheads aus Bremen-Nord, in Bremen neue, auf Dauer angelegte \"Kameradschaften\" mit einem stringenten neonazistischen Handlungswillen zu gr\u00fcnden, schlugen meist fehl. So konnte die Gruppe \"Weyher Sturmtrupp & Farger Nationalisten\" oder der \"Wesersturm\" anf\u00e4nglich mit \u00f6ffentlichkeitswirksamen Aktionen gegen antifaschistische Gruppen in Bremen und dem nieders\u00e4chsischen Umland auf sich aufmerksam machen. Der Aufbau fester Strukturen gelang ihnen aber nicht. Einzelne dieser zum Teil sehr jungen Akteure traten der NPD bei und bekleiden mittlerweile Funktionen im Bremer Landesverband. Erstmals seit Jahren sammelten sich bisher unorganisierte Neonazis und gewaltbereite Skinheads in Bremerhaven unter der F\u00fchrung eines aus Bremen zugezogenen Neonazis in einer Gruppe unter der Bezeichnung \"Backstreet Skinheads\". Neben eigenst\u00e4ndigen Aktionen, die sich u.a. gegen antifaschistische Gruppen richteten, beteiligte sich diese Gruppe an Veranstaltungen des Bremer NPD-Landesverbandes und an Demonstrationen und Kundgebungen norddeutscher Neonazis.","- 25 - Gruppen\u00fcbergreifend beteiligten sich Bremer Neonazis und Skinheads u.a. am 28. Januar in L\u00fcneburg an einer Demonstration \"Freier Nationalisten\" aus Norddeutschland unter dem Motto \"Gegen Demonstrationsverbote - Meinungsfreiheit erk\u00e4mpfen\". Der Aufzug mit ca. 150 Teilnehmern war Teil der bundesweiten Kampagne \"Gegen staatliche Repression\". Bremer Neonazis und Skinheads beteiligten sich auch am 11. M\u00e4rz an einer zentralen \"Heldengedenkfeier\" auf der gr\u00f6\u00dften deutschen Kriegsgr\u00e4berst\u00e4tte in Halbe (Brandenburg). Die Veranstaltung, an der ca. 700 Rechtsextemisten teilnahmen, hat in der Neonazi-Szene einen hohen identit\u00e4tsstiftenden Charakter. Aus Anlass des Todestages von Rudolf HE\u00df (17. August) fand zwischen 2001 und 2004 in Wunsiedel (Bayern) allj\u00e4hrlich eine zentrale Gedenkfeier der rechtsextremistischen Szene statt. Der ehemalige Hitler-Stellvertreter He\u00df wird in der rechtsextremistischen Szene, besonders von den Neonazis, als \"M\u00e4rtyrer des Friedens\" verehrt. Die j\u00e4hrlichen Gedenkveranstaltungen hatten auch bei Bremer Rechtsextremisten einen festen Platz im Terminkalender. Das Bundesverfassungsgericht best\u00e4tigte, wie im Vorjahr, das Verbot der Veranstaltung. F\u00fcr die daraufhin bundesweit durchgef\u00fchrten Ersatzveranstaltungen w\u00e4hlten die Veranstalter fast ausschlie\u00dflich Demonstrationsmottos, die keinen direkten Bezug zu Rudolf He\u00df aufwiesen. Einzelne Bremer Neonazis und Skinheads beteiligten sich an einer solchen Ersatzveranstaltung mit insgesamt ca. 250 Teilnehmern am 19. August in Berlin. Mit Unterst\u00fctzung \"Freier Nationalisten\" aus Norddeutschland richtete der Bremer NPD-Landesverband am 04. November in Bremen eine Demonstration unter dem Motto \"Arbeitspl\u00e4tze statt Kriegseins\u00e4tze - Kein Geld f\u00fcr fremde Interessen\" aus. Zu den ca. 100 Demonstranten z\u00e4hlten auch Bremer Neonazis und Skinheads, die damit ihren Willen zur Beteiligung an einer \"Volksfront von rechts\" unter F\u00fchrung der NPD deutlich machten. Feststellbar wurde im Verlaufe des Jahres eine zunehmende Vermischung von Teilen der neonazistischen mit der Skinheadszene im Land Bremen, die sich u.a. in den geschilderten gemeinsamen Beteiligungen an \u00f6ffentlichkeitswirksamen Aktionen widerspiegelt. Die distanzierte Positionierung gegen\u00fcber dem Bremer NPD-Landesverband weichte zusehends auf. Dies dr\u00fcckte sich in","- 26 - der \u00dcbernahme von Funktionen im NPD-Landesverband durch Neonazis und Skins aus. Die Kontakte zwischen Bremer Neonazis und Skinheads zu Teilen der gewaltbereiten Bremer Hooliganszene wurden intensiviert. Nachdem im Verlaufe des Jahres mehre Neonazis und Skinheads von politischen Gegnern gezielt angegriffen wurden, formierte sich Ende des Jahres eine aus ca. 20 Personen bestehende \"Eingreifgruppe\", um solchen Attacken entgegenzuwirken. Zu dieser Gruppe geh\u00f6ren auch Angeh\u00f6rige der Bremer Hooliganszene.","- 27 - 4. Rechtsextremistische Skinheads Das Personenpotenzial der rechtsextremistischen Skinheads und sonstiger gewaltbereiter Rechtsextremisten umfasste auf Bundesebene im Jahr 2006 ca. 10.400 Personen. Im Land Bremen sind ca. 35 Personen der Skinheadszene zuzuordnen. Sie bildet, wie auch auf Bundesebene, ein wichtiges Rekrutierungsfeld f\u00fcr die Neonaziszene und in Bremen auch f\u00fcr den NPDLandesverband. Rechtsextremistische Skinheads verzichten weitestgehend auf feste Strukturen. Zusammenschl\u00fcsse haben eher einen Cliquencharakter. Nationalsozialistisches Gedankengut, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Gewaltbereitschaft sind pr\u00e4gende Merkmale der Skinheadszene. Das bisherige typische \u00e4u\u00dfere Erscheinungsbild wie Springerstiefel, Bomberjacke und kahlgeschorener Kopf, weicht zunehmend einem \"zivilen\" Auftreten in modischer Freizeitkleidung. Zur internen Identifikation werden nun bevorzugt Kleidungsst\u00fccke bestimmter Marken und Firmen getragen. Einen bedeutenden Identifikationsfaktor der Skinszene stiftet die gewaltverherrlichende und aggressionsf\u00f6rdernde Skinmusik, die als wichtiges Medium f\u00fcr rechtsextremistisches Gedankengut dient. Die \u00fcberregional bekannten Bremer Skinhead-Bands \"Nahkampf\", \"Endl\u00f6ser\" (fr\u00fcher: \"Schlachtruf\"), \"Rufmord\" und \"Endstufe\" traten in den zur\u00fcckliegenden Jahren bundesweit bei Skin-Konzerten auf. Die Gruppe \"Hetzjagd\", deren Mitglieder den \"Hammerskins\" angeh\u00f6ren, brachte im Jahr 2006 ihre erste eigene CD-Produktion heraus. Ihre Musik ist vornehmlich durch Texte mit rassistischer, volksverhetzender und antisemitischer Tendenz gepr\u00e4gt. Mehrere CDs dieser Gruppen wurden indiziert. Wiederholt wurden Konzerte mit diesen Bands verboten bzw. von der Polizei aufgel\u00f6st. Ausz\u00fcge aus dem Lied \"Endl\u00f6ser\" machen beispielsweise die N\u00e4he der gleichnamigen Gruppe zur Rassenideologie der Nationalsozialisten deutlich, denn sowohl der Titel als auch der Text spielen deutlich auf den von den Nationalsozialisten verwendeten Begriff f\u00fcr die Vernichtung der Juden an. So hei\u00dft es im Refrain des Liedes:","- 28 - \"Endl\u00f6ser ist unser Name Und der Name ist Programm Unseren Worten folgen Taten Aller Feinde Untergang\" In einem weiteren Lied derselben Gruppe wird der Kampf gegen das Judentum propagiert, weil es angeblich die Menschen unterdr\u00fcckt. So lautet auszugsweise der Text: \"Wir waren die Herren des Nordens, in Thule einst geboren Doch haben wir den Kampf gegen das Judentum verloren Seitdem tragen wir ein Joch, gemacht von fremder Hand Unsagbare Qualen kommen \u00fcber unser Land Doch unsere Zeit wird kommen, Die Rache steht bevor......\" Skinheadkonzerte, die meist konspirativ organisiert und als private Feiern deklariert werden, dienen dem Zusammenhalt der Szene. Durch die Teilnahme werden Kontakte untereinander gefestigt und daneben auch bislang unpolitische junge Menschen an die rechtsextremistische Szene herangef\u00fchrt. Gleichzeitig werden solche Veranstaltungen oftmals als Umschlagb\u00f6rse f\u00fcr verbotene einschl\u00e4gige CDs und szenetypische Kleidung genutzt. Dar\u00fcber hinaus bilden Skinheadkonzerte eine Art \"Klammerfunktion\" zwischen der Skinszene und Teilen des rechtsextremistischen/neonazistischen Lagers.","- 29 - Bundesweit fanden 163 rechtsextremistische Konzerte statt. In Bremen wurden, wie schon in den Vorjahren, keine Skinkonzerte ausgerichtet.","- 30 - 5. Bewertung der aktuellen Situation des Rechtsextremismus in Bremen Bis auf die NPD hatten die rechtsextremistischen Parteien erneut einen R\u00fcckgang der Mitgliederzahlen zu verzeichnen. Der NPD-Landesverband Bremen konnte seinen Mitgliederstand halten. Mit der Gr\u00fcndung einer \"Jugendgruppe\" gelang es dem Bremer NPD-Kreisverband, insbesondere junge Neonazis und Skinheads in die Parteiarbeit einzubinden. Die im Januar 2005 im \"Deutschlandpakt\" festgeschriebene Zusammenarbeit f\u00fcr kommende Wahlen zwischen der DVU und der NPD sowie der Aufruf der NPD an \"alle nationalen Kr\u00e4fte\" zur \"Bildung einer Volksfront von rechts\" hat nach wie vor Bestand. Einzelne Neonazis und Skinheads \u00fcbernahmen im NPDLandesverband Bremen Funktionen. Durch eine Vielzahl von Informationsst\u00e4nden in Bremen machte die NPD seit Mitte des Jahres auf sich aufmerksam. Mit Unterst\u00fctzung \"Freier Nationalisten\" f\u00fchrte sie erstmals seit Jahren in Bremen wieder eine Demonstration durch. Die neonazistische \"Kameradschaft Bremen\" hat nach Mitgliederverlusten auf die Aktivit\u00e4ten der neonazistischen Szene in Bremen an Einfluss verloren. Der Aufbau weiterer gefestigter neonazistischer Gruppen scheiterte bislang. Eigenst\u00e4ndige \u00f6ffentlichkeitswirksame Aktivit\u00e4ten entwickelten Bremer Neonazis nur in Einzelf\u00e4llen. \u00dcberwiegend banden sie sich aktionistisch an Veranstaltungen des \u00fcbrigen rechtsextremistischen Spektrums, insbesondere in Norddeutschland. Hatten gro\u00dfe Teile der Bremer Neonaziund Skinheadszene bislang der NPD skeptisch und distanziert gegen\u00fcbergestanden, wurde im Verlaufe des Jahres eine deutliche Ann\u00e4herung sichtbar, die sich auch in der \u00dcbernahme von Funktionen in der Partei widerspiegelt. In Bremen gibt es derzeit weder Anhaltspunkte f\u00fcr Anschlagplanungen von Rechtsextremisten noch Anzeichen f\u00fcr die Existenz oder Gr\u00fcndung rechtsextremistischer terroristischer Strukturen. Ein bedeutender Identifikationsfaktor der gesamten Szene ist nach wie vor die rechtsextremistische Skinheadmusik. Bremer Skinheadbands traten bundesweit bei mehreren Konzerten auf und produzierten neue CDs.","- 31 - Die DVU war \u00f6ffentlich nur im Hinblick auf die Wahlen zur Bremischen B\u00fcrgerschaft im Jahr 2007 wahrnehmbar. Die Gesamtzahl der Rechtsextremisten im Land Bremen blieb mit ca. 285 Personen auf dem Niveau des Vorjahres. Die Straftaten mit erwiesener oder zu vermutender rechtsextremistischer Motivation stiegen gegen\u00fcber dem Vorjahr erneut an (siehe Anhang). Gewalttaten mit rechtsextremistischem Hintergrund waren gegen\u00fcber dem Vorjahr r\u00fcckl\u00e4ufig (zwei gegen\u00fcber zehn im Jahr 2005).","- 32 - III. Linksextremismus Orthodoxe Linksextremisten streben auf der Grundlage einer \u00f6konomisch begr\u00fcndeten Klassentheorie eine Umw\u00e4lzung der gesellschaftlichen Verh\u00e4ltnisse an. In der Bundesrepublik Deutschland zielen sie auf die Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie bekennen sich \u00fcberwiegend zu \"revolution\u00e4rer Gewalt\". Ihre teilweise differierenden ideologischen Ausrichtungen basieren auf marxistisch-leninistischen1 oder trotzkistischen Elementen. Sie propagieren die \"Herrschaft der Arbeiterklasse\" - \"Diktatur des Proletariats\" - oder die Einf\u00fchrung einer \"R\u00e4terepublik\". Autonome Linksextremisten wollen eine \"herrschaftsfreie Gesellschaft\", die sie auch unter Anwendung von Gewalt zu erreichen versuchen. Sie verfolgen kein einheitliches ideologisches Konzept. Durch eine fehlende Strategie nehmen sie die Ineffektivit\u00e4t ihrer Aktionen in Kauf. Die anarchistische Szene lehnt jede institutionalisierte Form von Macht ab. Anarchisten verfolgen die Utopie eines auf freier Selbstbestimmung beruhenden Zusammenlebens, das in der Regel ohne Anwendung von Gewalt propagiert und realisiert werden soll. 1 Marxismus, von Karl Marx (1818-1883) und Friedrich Engels (1820-1895) begr\u00fcndete Wirtschaftsund Gesellschaftstheorie. Unter Marxismus versteht man im heutigen Sprachgebrauch auch die Weiterentwicklungen und Interpretationen der Lehren von Marx. In seinem ab 1850 entstandenen Hauptwerk Das Kapital. Kritik der politischen \u00d6konomie beschreibt Karl Marx \"die selbst zerst\u00f6rerische Produktionsweise des Kapitalismus\". Leninismus, von Wladimir Iljitsch Lenin (18701924) entwickelte revolution\u00e4re Lehre auf der Basis des Marxismus. Im Leninismus wird die Rolle der an der \"richtigen\" Theorie ausgerichteten revolution\u00e4ren Partei bei der kommunistischen Machtergreifung und bei der Konsolidierung dieser Macht hervorgehoben. Die Parteif\u00fchrer sind klassenbewusste Berufsrevolution\u00e4re, deren Aufgabe darin besteht, der Arbeiterklasse ein revolution\u00e4res Bewusstsein, Disziplin und die marxistische Theorie zu vermitteln. Nach der Machtergreifung sollte die Partei die \"Diktatur des Proletariats\" errichten, bis der \u00dcbergang zum Sozialismus vollzogen ist. Trotzkismus bezieht sich auf Leo Trotzki (1879-1940). Ausgangspunkt f\u00fcr den Trotzkismus ist eine Analyse der \"B\u00fcrokratisierung\" der L\u00e4nder, in denen eine proletarische Revolution stattgefunden hatte. Im Gegensatz zu der von Stalin vertretenen These vom m\u00f6glichen \"Sozialismus im eigenen Land\" stand Trotzki f\u00fcr einen konsequenten Internationalismus. Laut Trotzki kann der Sozialismus als \u00dcbergangsgesellschaft zum Kommunismus nur auf internationaler Ebene funktionieren.","- 33 - 1. Autonome Mobilisierbares Deutschland: ca. 5.500 (2005: ca. 5.000) Potenzial: Land Bremen: ca. 200 (2005: ca. 250) Organisation / Kein ideologisches Konzept, verschwommene anarchoStruktur: kommunistische Vorstellungen. Publikationen: \"Interim\" (bundesweit), w\u00f6chentlich \"Bremer Kassiber\", unregelm\u00e4\u00dfig Politische Ablehnung staatlicher Strukturen und der vorherrschenden Ziele/ Gesellschaftsform, AgitationsBereitschaft zur Gewaltanwendung, schwerpunkte: die Aktionsfelder \"Antifaschismus\", \"Antiimperialismus\" und \"Antirassismus\" dominieren, Leitmotiv: \"Propaganda der Tat\", Interaktionen mit Globalisierungsgegnern, Kriegsgegnern und der Anti-Atom-Bewegung. Aktuelle Widerstand gegen Atomtransporte, Themen: das \"Outen\" von Rechtsextremisten, G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm, Aktionen gegen Unterbringungsund Abschiebepraxis Entwicklung und Tendenz: Die autonomen Linksextremisten sind aus der Konkursmasse der \"Au\u00dferparlamentarischen Opposition\" (APO) Anfang der 70er Jahre hervorgegangen. Diese undogmatische linksextremistische Bewegung hat die aus der gleichen Politisierungsphase resultierenden kommunistischen Splittergruppen (sog. \"K-Gruppen\") zeitlich weit \u00fcberdauert und f\u00fcr die Sicherheitslage der Bundesrepublik ein weitaus gr\u00f6\u00dferes Gefahrenpotenzial heraufbeschworen. Die nicht homogene autonome Szene verf\u00fcgt \u00fcber keine geschlossene Ideologie. Ein \"Vulg\u00e4rmarxismus\" als Analyse des kapitalistischen Systems (\"Schweinesystem\"), gepaart mit einer strikten Ablehnung leninistischer Kaderorganisierung, bestimmen diese weitgehend regionale und basisorientierte Bewegung. Sie agiert \u00fcberwiegend spontan und reflexartig auf ihre Feindbilder, ist jedoch infolge der fehlenden Strukturen meist nur zu kurzfristigen Aktionsformen f\u00e4hig. Charakteristisch f\u00fcr die autonomen Linksextremisten ist ihre Spontaneit\u00e4t, mit der ad hoc Initiativen, \"B\u00fcros\", B\u00fcndnisse etc. gebildet werden, die sich","- 34 - aktuellen Themen widmen. Stets greifen sie jedoch \u00fcber den konkreten Anlass hinaus das parlamentarische System der Bundesrepublik Deutschland an, das sich f\u00fcr sie als \"Verschleierung eines industriell-milit\u00e4rischen Machtkartells\" darstellt, als \"Kern allen \u00dcbels\". Der autonome Linksextremismus war auch Rekrutierungsund Unterst\u00fctzerfeld f\u00fcr alle terroristischen Konzepte der vergangenen Jahrzehnte (RAF, \"Bewegung 2. Juni\", RZ). Mit Schwerpunkten in Berlin und Hamburg sowie im nieders\u00e4chsischen und schleswig-holsteinischen Umland wurden vermehrt konspirative militante Anschl\u00e4ge ver\u00fcbt, die im Themenzusammenhang mit dem \"G8-Gipfel 2007\" in Heiligendamm standen. Personensch\u00e4den waren nicht zu verzeichnen, es kam jedoch teilweise zu erheblichen Sachbesch\u00e4digungen, insbesondere durch Brandanschl\u00e4ge. In Bremen ist eine solche militante Auspr\u00e4gung der autonomen linksextremistischen Szene bisher nicht erkennbar. Die aktuellen Aktionsfelder der linksextremistischen Autonomen in Bremen erstrecken sich prim\u00e4r auf Aktionen gegen den \"Faschismus\", der sich vordergr\u00fcndig in Angriffen auf Personen des rechtsextremistischen Bereichs ausdr\u00fcckt. Der \"Antifaschismus\" linksextremistischer Organisationen und Gruppierungen geht jedoch in seiner Ausrichtung \u00fcber ein moralisch-ethisches Antifaschismusverst\u00e4ndnis des demokratischen gesellschaftlichen Spektrums hinaus. Er hat eine mobilisierende Funktion im eigenen Umfeld und dient als \"Totschlagargument\" der Diffamierung politischer Gegner jeglicher Provenienz. Selbst militante Aktionen werden mit \"antifaschistischer Motivation\" zu rechtfertigen versucht. Mit einer solchen Antifaschismusstrategie versuchen autonome Linksextremisten, ihre auf eine System\u00fcberwindung zielenden Absichten zu verschleiern. Ein Bestandteil der \"Antifaschismusarbeit\" ist das Beobachten und \"Outen\" der Aktivit\u00e4ten von Rechtsextremisten im Land Bremen und im nieders\u00e4chsischen Umland.","- 35 - \u00dcber eine eigens eingerichtete Internetseite werden die Beobachtungen der linksextremistischen \"Aufkl\u00e4rungsarbeit\" ver\u00f6ffentlicht: Laut einer Selbstdarstellung soll diese Internetseite ein \"antifaschistisches Webprojekt\" f\u00fcr Bremen und das nieders\u00e4chsische Umland sein. Hier werden Hinweise und Beitr\u00e4ge zu rechtsextremistischen Veranstaltungen in Bremen und dem nieders\u00e4chsischen Umland sowie \u00fcber Aktionen des autonomen Spektrums ver\u00f6ffentlicht. Auf dieser Seite werden u.a. die Fotos von Personen ver\u00f6ffentlicht, die an rechtsextremistischen Demonstrationen / Aufm\u00e4rschen teilgenommen haben. So wurden zum Beispiel 124 Bilder von Rechtsextremisten, die an der Kundgebung am 04. November in Bremen-Walle beteiligt waren, kurz darauf in das Internet eingestellt. Auch \u00fcber sog. \"Steckbriefaktionen\", bei denen im Juni und Oktober in Form von Flugbl\u00e4ttern Kurzdarstellungen zu Bremer Rechtsextremisten in Bremen verteilt wurden, wird aktives \"Outing\" betrieben. Bremer Linksextremisten beteiligten sich auch an Gegendemonstrationen bzw. -aktionen zu regionalen und \u00fcberregionalen rechtsextremistischen Veranstaltungen. Dabei stehen sie in reger Kooperation mit autonomen \"Antifa\"-Gruppen des nieders\u00e4chsischen Umlandes. Bei diesen zum Teil militanten Protestveranstaltungen wurde Gewalt nicht nur gegen Sachen, sondern immer h\u00e4ufiger gegen Rechtsextremisten oder Polizeikr\u00e4fte eingesetzt. Die autonomen linksextremistischen \"Antifaschisten\" suchten die Konfrontation mit dem rechtsextremistischen Gegner auf der Stra\u00dfe und versuchten, dessen Aufm\u00e4rsche zu verhindern. So war ein Schwerpunkt der Bremer linksextremistischen Antifaschismusarbeit die Gegendemonstration / Gegenaktion zu dem NPD-Aufmarsch am 04. November in Bremen-Walle. Als Reaktion auf die angek\u00fcndigte NPD-Demonstration in Bremen-Walle hatte sich im Vorfeld ein breites B\u00fcndnis aus \u00fcberwiegend demokratischen Organisationen wie Gewerkschaften, Parteien, Vereinen, Kirchen und anderen Gruppierungen gebildet, die gegen den geplanten Aufmarsch der NPD protestieren wollten. Neben dem breiten b\u00fcrgerlichen Spektrum beteiligten sich","- 36 - auch die \"Linkspartei.PDS\", die ihr nahe stehende Jugendorganisation ['solid], die Bremer \"autonome Antifa\" und die DKP am B\u00fcndnis. Umfangreiche Vorbereitungen bez\u00fcglich der Gegendemonstration hatten bereits seit September stattgefunden, so sollen 10.000 Plakate und 30.000 Flugbl\u00e4tter gedruckt und verteilt worden sein. Auf zahlreichen Internetseiten und in einigen St\u00e4dten wurde f\u00fcr die Gegendemonstration in Bremen mobilisiert. Gegen den NPD-Aufmarsch in Bremen-Walle am 04. November demonstrierten ca. 4.000 Personen - darunter ca. 400 bis 500 Autonome - im Rahmen des o. g. breiten B\u00fcndnisses, bestehend aus ca. 80 \u00fcberwiegend demokratischen Initiativen. Eine Polizeisperre, die laut einer Gerichtsentscheidung als Pufferzone zwischen Gegendemonstration und Demonstration errichtet worden war, wurde von ca. 400 vermummten Autonomen durchbrochen. Diesen Autonomen folgten 1.500 Personen, die sich dann vor einer zweiten Absperrung der Polizei sammelten und ihre Demonstration fortsetzten. Im Bereich dieser polizeilichen Absperrlinien kam es zu Steinund Flaschenw\u00fcrfen gegen Polizeibeamte. Insgesamt erfolgten sieben Festnahmen und ca. 200 Personen wurden bis zum Ende der Demonstration in Gewahrsam genommen. Aus polizeilicher Sicht wurde eine deutliche und massive Aggressivit\u00e4t von gewaltbereiten Demonstrationsteilnehmern gegen\u00fcber den eingesetzten Polizeibeamten wahrgenommen. Die Gegendemonstration wurde von der linksextremistischen autonomen Szene in Bremen als Erfolg gewertet. Der Umstand, dass die Rechtsextremisten nach ca. 300 Metern wieder umkehren mussten, wurde besonders herausgestellt. Neben der Veranstaltung von Demonstrationen zu rechtsextremistischen Aufm\u00e4rschen engagierte sich die Bremer antifaschistische Szene vor allem bei Aktionen gegen Informationsst\u00e4nde der NPD. So griffen z.B. am 22. August ca. 25 vermummte Personen einen Informationsstand der NPD in Bremen/Vegesack an. Dabei wurde der Stand zerst\u00f6rt und Informationsmaterial vernichtet bzw. zerstreut. Zwei weitere Informationsst\u00e4nde der NPD am 18. und am 25. November in Bremen /","- 37 - Gr\u00f6pelingen bzw. Walle wurden ebenfalls von Protesten u.a. der autonomen linksextremistischen Szene begleitet. Bei beiden Veranstaltungen konnten \u00dcbergriffe der Gegendemonstranten durch die Polizei verhindert werden. Diese Tendenz des Jahres 2005 setzte sich auch im Jahr 2006 fort. So ist ein Anstieg von Straftaten mit linksextremistischer Motivation im Land Bremen zu verzeichnen. Der Deliktsschwerpunkt der linksextremistisch motivierten Straftaten lag auch im Jahr 2006 in Sachbesch\u00e4digungen und K\u00f6rperverletzungen. Die Bereitschaft, Gewalt gegen den \"politischen Gegner\" einzusetzen, wird immer h\u00e4ufiger umgesetzt. Einen weiteren Schwerpunkt der autonomen Szene in Bremen bildet die sog. \"Antirassismusarbeit\". Hierunter fielen im Jahr 2006 in Bremen u.a. erneut Demonstrationen und Aktionen gegen die Unterbringungsund Abschiebepraxis von nicht aufenthaltsberechtigten Personen. Gemeinsame Aktivit\u00e4ten mit demokratischen Gruppierungen wurden in dem jeweiligen Zusammenhang angestrebt. Im Zusammenhang mit dem zwangsweisen Einsatz eines Brechmittels bei Laye Alama CONDE2, in dessen Folge der Betroffene verstarb, wurde am 07. Januar 2006 eine Demonstration mit dem Titel \"Zum Gedenken an Laye Alama CONDE und seinen Tod durch Brechmitteleinsatz\" durchgef\u00fchrt. Unter den 150-200 Demonstranten befanden sich ebenfalls Bremer Linksextremisten. Sowohl im Vorfeld im Internet als auch der Demonstration auf Transparenten und Flugbl\u00e4ttern w\u00e4hrend der Demonstration wurden Konsequenzen f\u00fcr die \"Verantwortlichen\" gefordert: \"Wir werden die Bagatellisierung der Folter und Infragestellung elementarster Menschenrechte durch die CDU hier in Bremen und in Berlin nicht kampflos hinnehmen.\" \"Wir fordern eine \u00f6ffentliche und angemessene Entschuldigung der f\u00fcr den Tod (...) pers\u00f6nlich und politisch Verantwortlichen (...)! Endg\u00fcltig Schluss mit jedweder Vergabe von Brechmitteln (...)! Weg mit der Drogenverbotspolitik! Stoppt rassistische Polizeigewalt!\" Neben Beeinflussung verschiedener Demonstrationen \u00fcberwiegend 2 Hintergrund war eine im Dezember 2004 in Bremen durchgef\u00fchrte Zwangsmedikation an den mutma\u00dflichen Drogendealer L. A. CONDE mit Todesfolge.","- 38 - demokratischer Gruppierungen beteiligten sich Bremer Linksextremisten auch 2006 bei regionalen sowie bundesweiten Veranstaltungen der \"Anti-LagerTour\"3-Struktur. Ein Schwerpunkt der \"Anti-Lager-Tour\"-Bewegung war u.a. die im Juni in \u00f6rtlicher N\u00e4he zur Landesaufnahmestelle Bramsche-Hesepe (Niedersachsen) durchgef\u00fchrten \"Anti-Lager-Tage\", die unter dem Motto \"Wir wollen nicht im Lager leben\" standen. Zentrale Forderung dieser Aktionstage war die \"sofortige Schlie\u00dfung des Abschiebelagers Bramsche-Hesepe\". Anmerkung: In Bramsche/Hesepe befindet sich die gr\u00f6\u00dfte Landesaufnahmestelle in Deutschland. Ca. 550 Fl\u00fcchtlinge und Asylsuchende sind dort untergebracht. Von linksextremistisch beeinflussten antirassistischen Gruppierungen und Organisationen werden die dort herrschenden Zust\u00e4nde schon seit l\u00e4ngerer Zeit als unzumutbar kritisiert. Aus diesem Grund geriet diese Aufnahmestelle auch in der Vergangenheit mehrfach in den Fokus. Unter dem Motto \"Bleiberecht f\u00fcr alle! Globale Bewegungsfreiheit f\u00fcr alle! Alles f\u00fcr alle!\" wurden im September / Oktober erneut \u00fcberregionale \"Anti-LagerAktionstage\" durchgef\u00fchrt. Die Aktionstage fanden in der N\u00e4he der \"Zentralen Aufnahmestelle\" (ZAST) Blankenburg (Niedersachsen) statt. Durch ihre Aktionen wollten die Veranstaltungsteilnehmer \"(...) die repressive Fl\u00fcchtlingspolitik, die durch das Lagersystem charakterisiert ist, aufgreifen und sichtbar machen.\" Des Weiteren sollten \"(...) Perspektiven des gemeinsamen Widerstands gesucht (...)\" werden. Neben Workshops mit Titeln wie \"Linksradikale Politik und antirassistische Arbeit\" und Diskussionsrunden zu \"Perspektiven antirassistischen Widerstands\" wurde ebenfalls eine Demonstration zur \"Lagerpolitik\" in der Oldenburger Innenstadt durchgef\u00fchrt, an der ca. 400 Personen teilnahmen, darunter auch Personen aus dem Bremer autonomen linksextremistischen Spektrum. Auch im Hinblick auf diese Aktionstage wurden \u00fcberregional Vorbereitungstreffen und Informationsveranstaltungen, erneut auch in Bremen, durchgef\u00fchrt. 3 Die \"Anti-Lager-Bewegung\" hat die Nachfolge der vorangegangenen \"Antirassistischen Grenzcamps\" angetreten. Das zuletzt durchgef\u00fchrte \"Grenzcamp\" wurde im Jahr 2003 nach militanten Ausschreitungen autonomer Linksextremisten durch die Polizei aufgel\u00f6st.","- 39 - Anmerkung: Angeh\u00f6rige der \"Anti-Lager-Bewegung\" wie auch Gruppierungen aus anderen autonomen Themenzusammenh\u00e4ngen, beteiligen sich vor dem Hintergrund des im Jahr 2007 in Heiligendamm (MV) stattfindenden G8-Gipfels zunehmend auch an \u00fcberregionaler \"Anti-G8\"-Mobilisierung. Themen wie \"Migration\" bzw. \"Fl\u00fcchtlingsproblematik\" sollen Schwerpunkte bei den Gipfelprotesten darstellen. Die geschw\u00e4chte \"Antirassismus\"-Bewegung erhofft sich wie andere b\u00fcndnisorientierte Gruppierungen eine B\u00fcndelung der Kr\u00e4fte. Bremer Linksextremisten beteiligten sich regional an Aktivit\u00e4ten gegen die Nutzung von Kernenergie sowie an bundesweit durchgef\u00fchrten Aktionen gegen sog. Castortransporte. Die \"Anti-Atom-Bewegung\" wird jedoch weiterhin nicht von Linksextremisten dominiert. Anl\u00e4sslich des 20. Jahrestages des Reaktorunfalls in Tschernobyl wurden im April in Bremen verschiedene Veranstaltungen durchgef\u00fchrt. An einem Informationsabend mit inhaltlichen Beitr\u00e4gen, Lesungen und Filmvorf\u00fchrungen unter dem Motto \"Zur sofortigen Stilllegung aller zivilen und milit\u00e4rischen Atomanlagen - weltweit!\" nahmen bis zu 150 Personen, auch aus dem linksextremistischen Spektrum Bremen teil. Angebrachte Transparente demonstrierten \u00f6ffentliche Gesellschaftskritik: \"AKW's und die herrschende Klasse ausschalten\". Auf Infotischen lagen weiterhin u.a. mehrere Exemplare des \u00fcberregionalen linksradikalen Untergrundblattes \"radikal\" aus. Anmerkung: Bei der \"radikal\" handelt es sich um eine konspirativ hergestellte Zeitschrift, die Positionen autonomer und antiimperialistischer Gruppen vertritt und unterst\u00fctzt. Nach fast f\u00fcnfj\u00e4hriger Pause erschien im April 2004 eine neue Ausgabe der Zeitschrift mit dem Schwerpunkt \"Anleitungen zum Bau von - auch z\u00fcndverz\u00f6gerten - Brands\u00e4tzen\". Diese Veranstaltung diente ebenfalls der Vorbereitung eines f\u00fcr den 26. April geplanten \"Sternmarsches\" durch die Bremer Innenstadt.","- 40 - Der vorgenannte \"Sternmarsch\" wurde unter dem Motto \"20 Jahre Tschernobyl - born to be wild\" durchgef\u00fchrt. Unter Beteiligung von Teilen der Bremer linksextremistischen Szene verlief die mit bis zu 700 Demonstranten frequentierte Veranstaltung st\u00f6rungsfrei. In einem bereits im Vorfeld verteilten Flugblatt wurde neben der Ablehnung der Nutzung von Kernenergie erneut auch Kritik an den herrschenden Verh\u00e4ltnissen deutlich. Hierin hie\u00df es u.a.: \"Unser Kampf richtet sich nicht nur gegen menschenfeindliche Technologien (...), sondern auch gegen die Verh\u00e4ltnisse, die diese Technologie erm\u00f6glichen. (...) \u00dcberzeugung l\u00e4uft \u00fcber politischen Druck und politischer Druck l\u00e4uft \u00fcber praktischen Widerstand. Wir sind innerhalb der herrschenden Verh\u00e4ltnisse nicht kompromissbereit und versuchen uns in diese nicht integrieren zu lassen - wir wollen ein anderes Leben, (...) eine andere Welt! F\u00fcr die sofortige Stilllegung der herrschenden Klasse! - weltweit.\" Im Hinblick auf einen im November durchgef\u00fchrten Castortransport von der Wiederaufbereitungsanlage La Hague (Frankreich) in das Zwischenlager Gorleben (Niedersachsen) wurde ebenfalls bereits im Vorfeld \u00fcber die \u00fcblichen Medien und Veranstaltungen \u00fcberregional und lokal mobilisiert. Am 10. November wurde hierzu eine Anti-Castor-Demonstration unter dem Motto \"Castor stoppen - Atomstaat zerschlagen\" durch die Bremer Innenstadt durchgef\u00fchrt. Neben Transparenten und Plakaten mit Aufschriften wie \"Castor stoppen! Gegen unsere Lebendigkeit seid ihr machtlos - sofortige Stilllegung aller Atomanlagen weltweit\" oder \"Wenn ihr unser Leben nicht achtet, achten wir eure Gesetze nicht!\" kam es u.a. zu symbolischen Blockadeaktionen, die als sog. \"Aufw\u00e4rmtraining\" f\u00fcr eine Gro\u00dfdemonstration am 11. November in Gorleben dienen sollten. Insgesamt nahmen ca. 200-300 Personen, u.a. aus dem linksextremistischen autonomen Spektrum, teil. Bis zu 3500 Demonstranten demonstrierten am 11. November in Gorleben \"f\u00fcr den sofortigen Atomausstieg\". An dieser Kundgebung nahmen bis zu 200 Bremer Atomkraftgegner teil, darunter Aktivisten aus dem linksextremistischen Milieu. W\u00e4hrend des gesamten Transportes in der Zeit vom 10.-13. November kam es bundesweit zu verschiedenen Blockadeaktionen. Direkt im Wendland wurden vermehrt Gleisund Stra\u00dfenblockaden sowie Ankettaktionen u.\u00e4.","- 41 - durchgef\u00fchrt, wodurch es zu Verz\u00f6gerungen des Transportes kam. Dar\u00fcber hinaus wurden im Vorfeld und w\u00e4hrend des Castor-Transportes verschiedene Sabotageaktionen und Sachbesch\u00e4digungen ver\u00fcbt. Die Protestaktionen und Teilnehmerzahlen bewegten sich in etwa auf dem Niveau der Vorjahre. Neben der \u00fcberwiegenden Anzahl von friedlichen Demonstrationen kam es gelegentlich zu gewaltsamen Ausschreitungen gegen Polizeibeamte. Eine erh\u00f6hte Militanz durch die im Vorfeld angek\u00fcndigte Teilnahme von Anti-G8-Aktivisten war nicht erkennbar. Im Rahmen der \u00fcberregionalen Mobilisierung gegen den geplanten \"G8-Gipfel\" vom 06. bis 08. Juni 2007 in Heiligendamm wurden u.a. diverse bundesweite Vernetzungstreffen sowie lokale Vorbereitungsund Informationsveranstaltungen, vereinzelt auch auf Bremer Ebene, durchgef\u00fchrt. Getragen werden die \u00fcberregionalen \"Anti-G8\"-Veranstaltungen durch ein breites globalisierungskritisches Spektrum, das sich aus B\u00fcndnissen verschiedener linksextremistischer, linksextremistisch beeinflusster und demokratischer Themenzusammenh\u00e4nge und Personen gebildet hat. Bremer Globalisierungskritiker dominieren die \"Anti-G8\"-Bewegung nicht. Innerhalb der einzelnen Mobilisierungsstr\u00f6mungen bestanden und bestehen kontroverse Auffassungen zum Thema \"Militanzdebatte\", dennoch wurden im Jahr 2006 \u00fcberregional vermehrt konspirative, militante Anschl\u00e4ge ver\u00fcbt, die im Kontext mit dem G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm standen. Hierbei kam es teilweise zu erheblichen Sachbesch\u00e4digungen, insbesondere durch Brandanschl\u00e4ge. Derlei militante Aktionen werden von nichtextremistischen Globalisierungskritikern abgelehnt. In Bremen ist eine militante Auspr\u00e4gung der autonomen linksextremistischen Szene bisher nicht erkennbar. Sonstige Projekte und Aktionen Auch nahmen - wie im Vorjahr - Bremer Linksextremisten an der Demonstration und Kundgebung gegen eine Veranstaltung des \"Verbandes der Freunde der Gebirgsj\u00e4ger\" in Mittenwald (Bayern) teil. Diese regelm\u00e4\u00dfig stattfindenden","- 42 - Protestaktionen gegen Gebirgsj\u00e4gertreffen finden bei Bremer Linksextremisten eine konstante Resonanz. Mit einer Demonstration unter dem Motto \"Deutschland weggr\u00e4tschen! Gegen Deutschland und seine Fans\", trat die \"Antinationale Gruppe Bremen\" (ANG) in die \u00d6ffentlichkeit. Der Demonstrationsaufruf endet mit den Worten: \"Gegen Deutschland - F\u00fcr den Kommunismus\". Der NPD-Aufmarsch am 04.11. wurde von der ANG zum Anlass genommen, \u00fcber das Internet einen Artikel zum Thema \"Kein Frieden mit Deutschland - ob mit Nazis oder ohne\" zu ver\u00f6ffentlichen. Der Beitrag endet mit dem Aufruf: \"Weg mit Deutschland, her mit dem Kommunismus! Gegen Antisemitismus, Rassismus und Kapitalismus\" Die \"Antinationalen\" zeichnen sich durch eine Ablehnung von Nation und Nationalstaatlichkeit und eine unkritische Solidarit\u00e4t mit Israel aus. Der \"Ermittlungsausschuss\" (EA) Bremen f\u00fchrte Anfang des Jahres 2006 eine Veranstaltungsreihe zum Thema \"Aktion Repression & Widerstand\" in Bremen durch. \"Ermittlungsaussch\u00fcsse\" arbeiten auf lokaler Ebene und betreuen Demonstrationen, beobachten Prozesse, leisten Rechtshilfe u.a. f\u00fcr Personen des autonomen linksextremistischen Spektrums und informieren \u00fcber \"staatliche Repressionen\". Im Jahr 2006 wurde die Bremer Zeitung \"Kassiber\", in der regionale Bez\u00fcge wie \"Antifa-Arbeit\" und \"Internationalismus\" dargestellt werden, nur unregelm\u00e4\u00dfig herausgegeben. Der \"Kassiber\" sieht sich selbst als \"Zeitung der linksradikalen Szene\" und will \"radikale Inhalte und Positionen\" in der \u00d6ffentlichkeit bekannt bzw. verst\u00e4ndlich machen und so R\u00fcckhalt schaffen f\u00fcr eine \"gesellschaftliche Wurzelbehandlung, die den Herren noch einige Zahnschmerzen verursachen wird.\"","- 43 - 2. \"Die Linkspartei.PDS\" / vormals \"Partei des Demokratischen Sozialismus\" (PDS) Erstmalig in 1946 in der sowjetisch besetzten Zone. Zwangszusammenlegung Erscheinung von SPD und KPD zur SED, der sp\u00e4teren Staatspartei der DDR getreten: (1949-1990). Umbenennung im Februar 1990 zur \"Partei des Demokratischen Sozialismus\" (PDS). Im Dezember 1994 hat sich der PDS-Landesverband Bremen konstituiert. Am 31. Juli 2005 Umbenennung in \"Die Linkspartei.PDS\", Landesverband Bremen. Der Zusatz \"PDS\" wurde am 25.11.2006 gestrichen. Mitglieder: Deutschland: ca. 62.000 (unver\u00e4ndert, wie 2005) Land Bremen: ca. 170 (unver\u00e4ndert, wie 2005) Organisation/ Landesverband Bremen. Ziel ist das zeitnahe Zusammenwachsen Struktur: von \"Linkspartei\" und der Partei \" Arbeit und Soziale Gerechtigkeit - Die Wahlalternative \" (WASG). Publikationen: \"Disput\", monatlich; \"PDS International\", viertelj\u00e4hrlich; (Auswahl) \"stimmt!\" ; \"Ein anderes Bremen ist n\u00f6tig - Ein anderes Bremen ist m\u00f6glich!\", monatlich. Politische Widerstand gegen die \"Militarisierung\" der Politik, soziale Ziele/ Grundsicherung, gegen Sozialabbau, AgitationsZusammenschluss mit der WASG. schwerpunkte: Aktuelle \"Widerstand gegen soziale Raubz\u00fcge\", Themen: Steuerpolitik, Bildungspolitik, Haushaltspolitik und Sanierungsm\u00f6glichkeiten in Bremen. Letztes Europawahl 2004: 1999: Wahlergebnis: Land Bremen: 3,71% (6.627 Stimmen) 2,60% (5.576) Stadt Bremen: 3,87% (5.816 Stimmen) 2,78% (4.954) Stadt Bremerhaven: 2,88% (811 Stimmen) 1,73% (622) B\u00fcrgerschaftswahl 2003: 1999: Land Bremen: 1,67% (4.885 Stimmen) 2,89% (8.418) Stadt Bremen: 1,78% (4.386 Stimmen) 3,13% (7.678) Stadt Bremerhaven: 1,08% (499 Stimmen) 1,61% (740) Bundestagswahl 2005: 2002: Land Bremen: 8,45% (30.570 Stimmen) 2,24% (8.443) Stadt Bremen: 8,62% (25.959 Stimmen) 2,39% (7.464) Stadt Bremerhaven: 7,58% ( 4.611 Stimmen) 1,51% (979) Mandate: 6 Mandate in den Beir\u00e4ten der Bremer Stadtteile","- 44 - Entwicklung und Tendenz: Die in der ehemaligen DDR herrschende \"Sozialistische Einheitspartei Deutschlands\" (SED) hat sich nach dem Zusammenbruch ihres Unrechtsystems nicht aufgel\u00f6st. Sie beschloss zun\u00e4chst, auf ihrem Sonderparteitag am 16./17. Dezember 1989 die Umbenennung in \"Sozialistische Einheitspartei Deutschlands - Partei des Demokratischen Sozialismus\" (SED - PDS). Der Parteivorstand \u00e4nderte am 04. Februar 1990 den Parteinamen endg\u00fcltig in \"Partei des Demokratischen Sozialismus\" (PDS). Diese Namens\u00e4nderung wurde vom 1. Parteitag der PDS am 24./25. Februar 1990 best\u00e4tigt. Die PDS ist somit Rechtsnachfolgerin der SED der DDR-Diktatur. Das Bekenntnis zu ihrer Tradition bleibt auch nach der Tagung des 8. Bundesparteitages am 12./13. Oktober 2002 in Gera ein wesentlicher Faktor der Identit\u00e4t der PDS. Obwohl sie sich programmatisch von den Prinzipien des MarxismusLeninismus (\"Diktatur des Proletariats\") losgesagt hat und diese Ideologie nicht mehr zur Staatsdoktrin erhebt, hat sie bei ihrer Gr\u00fcndung am 04. Februar 1990 in den neuen L\u00e4ndern die bestehenden Strukturen, Logistik und den Mitgliederstamm sowie die Finanzmittel der ehemaligen SED behalten. Semantische Anleihen bei demokratischen Parteien und den Interessenvertretungen gesellschaftlicher Minderheiten rundeten diesen Anpassungskurs an die Realit\u00e4ten im wiedervereinten Deutschland ab. Im Dezember 1994 hat sich der Landesverband Bremen konstituiert. Das Parteiprogramm der PDS aus dem Jahre 1993 wurde nach einer breiten, durchaus kontroversen parteiinternen Diskussion am 25./26. Oktober 2003 auf der Tagung des 8. Parteitages der PDS in Chemnitz (Sachsen) erneuert. In dem neuen Parteiprogramm richtet man sich nicht im Kapitalismus ein, sondern zielt auf dessen schrittweise \u00dcberwindung. Es wird auch weiterhin das gesellschaftliche Endziel des Sozialismus angestrebt. Es hei\u00dft dort weiterhin: \"In der PDS wirken unterschiedliche, linke demokratische Kr\u00e4fte zusammen. In ihr haben sowohl Menschen einen Platz, die der kapitalistischen Gesellschaft Widerstand entgegensetzen und die die gegebenen Verh\u00e4ltnisse fundamental ablehnen, als auch jene, die ihren Widerstand damit verbinden, die gegebenen Verh\u00e4ltnisse positiv zu ver\u00e4ndern und schrittweise zu \u00fcberwinden.\"","- 45 - Das Ziel des neuen Programms ist nach wie vor eine \u00fcber die Grenzen der bestehenden Gesellschaftsform hinausgehende sozialistische Ordnung. Die PDS richtet ein Hauptaugenmerk auf die Beteiligung an Wahlen. Der im Hinblick auf den urspr\u00fcnglichen Bundestagswahlkampf 2006 gefasste Beschluss des PDS-Landesverbandes Bremen im Dezember 2004: \"In Bremen in die Politik einmischen - 2006 in den Bundestag einziehen\" bekam im Jahre 2005 durch die Aktivit\u00e4ten zur Vereinigung von der PDS und der WASG eine erhebliche Bedeutung. Auf einem Landesparteitag der PDS am 31. Juli 2005 in Bremen wurden die Vorgaben der PDS auf Bundesebene f\u00fcr Bremen sanktioniert. Das kurzfristige Ziel der Zusammenarbeit von PDS und WASG ist durch die f\u00fcr WASG-Mitglieder offene Liste und das erfolgreiche Abschneiden bei den vorgezogenen Wahlen zum Deutschen Bundestag am 18. September 2005 erreicht worden. Nach der Fusion beider Parteien wird die neue Partei die Bezeichnung \"Die Linke\" tragen. Durch die Aufhebung des Verbots der Doppelmitgliedschaft hat die \"Linkspartei.PDS\" am 10. Dezember 2005 auf ihrem Parteitag in Dresden den Mitgliedern der WASG die M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnet, gleichzeitig Mitglied der \"Linkspartei.PDS\" zu sein. Am 23. Februar stellten die \"Linkspartei.PDS\" und die WASG auf einer gemeinsamen Pressekonferenz \"Programmatische Eckpunkte auf dem Weg zu einer neuen Linkspartei in Deutschland\" vor. Aus einer breiten Diskussion \u00fcber diese Eckpunkte solle dann das Programm einer neuen linken Partei entwickelt werden. Ende Oktober legten die \"Linkspartei.PDS\" und die WSAG Entw\u00fcrfe der Gr\u00fcndungsdokumente f\u00fcr eine neue gesamtdeutsche linke Partei vor. In Bremen ist die \"Linkspartei\" weiterhin bestrebt, den Erfolg bei den Bundestagswahlen 2005 auszubauen. Auf die politische Arbeit in den Ortsbeir\u00e4ten wird besonderes Gewicht gelegt. Die PDS ist in Bremen in sechs Beir\u00e4ten vertreten. Der der \"Linkspartei\" nahestehende Jugendverband \"['solid] - die sozialistische Jugend\", der sich als \"Teil der undogmatischen radikalen Linken\" versteht, hat sich weiterhin in die Kampagne gegen Rechtsextremismus eingebracht.","- 46 - Der Jugendverband ['solid] will versuchen, Jugendlichen Unterst\u00fctzung und Hilfestellung anzubieten, um den Herausforderungen der Rechtsextremisten begegnen zu k\u00f6nnen. Er schreibt in einer Erkl\u00e4rung vom November 2005: \"Behandeln wir Nationalismus und Kapitalismus doch einfach wie unsere schlimmsten Feinde. Meckern wir nicht \u00fcber sie, sondern versuchen wir, sie abzuschaffen.\" Ein Schwerpunkt der Aktivit\u00e4ten der Jugendorganisation war die Beteiligung an der Organisation und Durchf\u00fchrung der Gegendemonstration am 04. November gegen einen NPD-Aufmarsch in Bremen. Die Jugendorganisation der \"Linkspartei.PDS\" f\u00fchrte weiterhin in der Zeit vom 28. Juni bis zum 12. Juli eine Veranstaltungsreihe zum Thema \"G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm\" im Jugendzentrum Friesenstra\u00dfe in Bremen durch. Abgeschlossen wurde die Veranstaltungsreihe durch eine Demonstration am 20. Juli in Bremen anl\u00e4sslich des 5. Jahrestages des Todes von Carlo GIULIANI, der anl\u00e4sslich der Gipfel-Proteste in Genua am 20. Juli 2001 ums Leben kam.","- 47 - 3. \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP) Gegr\u00fcndet: 1968 Mitglieder: Deutschland: ca. 4.200 ( 2005: 4500 ) Land Bremen ca. 70 (unver\u00e4ndert, wie 2005) Organisation / Parteivorstand auf Bundesebene. In Bremen besteht die DKP Struktur: aus dem Bezirk Land Bremen. Der Bezirk wird von einem Landesvorstand geleitet. Publikationen: \"Unsere Zeit\" (UZ), w\u00f6chentlich, \"Bezirksumschau\", unregelm\u00e4\u00dfig. Politische Die DKP befasst sich mit den Theorien von Marx, Engels und Ziele/ Lenin und deren Bedeutung f\u00fcr die heutigen Bedingungen des AgitationsKlassenkampfes. Sie beteiligt sich an Aktivit\u00e4ten anderer - auch Schwerpunkte: demokratischer - Gruppen, soweit die Thematik ihrem Konzept entspricht. Ein Einfluss der DKP auf Aktivit\u00e4ten der linksextremistischen Szene in Bremen ist nicht feststellbar. Aktuelle Aufl\u00f6sung der NATO, gegen Krieg und \"R\u00fcstungswahn\", Themen: Ablehnung der EU, Gegen \"Hartz IV\", \"Antifaschismus\". Letztes Europawahl 2004 Wahlergebnis: Land Bremen: 0,23 % (415 Stimmen) Stadt Bremen: 0,25 % (374 Stimmen) Stadt Bremerhaven: 0,15 % ( 41 Stimmen) Die DKP hat sich in Bremen weder an der B\u00fcrgerschaftswahl 2003 noch an der Bundestagswahl 2005 beteiligt. Entwicklung und Tendenz: Die orthodox-kommunistische DKP war von ihrer Gr\u00fcndung im Jahre 1968 an, de facto als Nachfolgeorganisation der 1952 verbotenen KPD, das \"Trojanische Pferd\" der SED in der Bundesrepublik Deutschland. Ausgestattet mit j\u00e4hrlich zweistelligen Millionenbetr\u00e4gen aus der DDR war sie bis zur Wiedervereinigung ein durchaus potenter au\u00dferparlamentarischer Faktor, insbesondere durch Unterwanderung und Beeinflussung gesellschaftlicher Protestbewegungen wie z.B. der Friedensund der Anti-Atom-Bewegung. Bei ihren Teilnahmen an Wahlen blieb sie in der Bundesrepublik jedoch, abgesehen von Einzelergebnissen auf kommunaler Ebene, v\u00f6llig bedeutungslos. Nach der Aufl\u00f6sung der DDR und infolge der nunmehr ausbleibenden","- 48 - ideologischen und vor allem finanziellen Unterst\u00fctzung begann ein rasanter Niedergang der DKP. Von ehemals etwa 50.000 Mitgliedern in der Bundesrepublik sank sie auf den gegenw\u00e4rtigen Stand von h\u00f6chstens 4.200 Mitgliedern. Auch im Jahre 2006 entfaltete der DKP-Bezirk Land Bremen mit seiner \u00fcberalterten Mitgliederstruktur kaum \u00f6ffentlich wahrnehmbare Aktivit\u00e4ten.","- 49 - 4. \"Sozialistische Alternative\" (SAV) Gegr\u00fcndet: 1994 Mitglieder: Deutschland: ca. 400 (unver\u00e4ndert, wie 2005) Land Bremen: ca. 20 (unver\u00e4ndert, wie 2005) Organisation/ Trotzkistische Kernorganisation mit Sitz in Berlin. Die SAV Struktur: Ortsgruppe Bremen trifft sich regelm\u00e4\u00dfig in einem Jugendfreizeitheim in Bremen sowie in Gastst\u00e4tten und Wohnungen von Aktivisten. Enge personelle Verflechtungen bestehen zur Ortsgruppe Hamburg. Publikationen: Seit April 2002 erscheint monatlich die \"Solidarit\u00e4t\" als Nachfolgezeitung der \"Voran\". Die SAV verf\u00fcgt \u00fcber eine eigene Homepage. Politische Aufbau einer neuen Arbeiterpartei gegen \"Sozialkahlschlag\" und Ziele/ \"Bildungsreform\". Thematisierung des Spanischen AgitationsB\u00fcrgerkrieges und die Rolle des Staates in der kapitalistischen schwerpunkte Gesellschaft. Aktuelle Sozialkahlschlag / \"Hartz IV\", Themen: Mitarbeit im \"B\u00fcndnis gegen Sozialkahlschlag\", Antiglobalisierungskampagnen, \"Antifaschismus\", Mitarbeit bei der \"Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit\" (WASG). Letztes B\u00fcrgerschaftswahl 2003 0,2 % (557 Stimmen), Wahlergebnis Spitzenkandidat Hendrik J\u00c4GER. Die SAV beteiligte sich nicht an der Bundestagswahl im September 2005. Entwicklung und Tendenz: Die trotzkistische \"Sozialistische Alternative\" (SAV), Teil des \"Komitees f\u00fcr eine Arbeiter-Internationale\", hat sich bundesweit auch in die Proteste gegen \"Hartz IV\" und Sozialabbau eingebracht. Sie versteht sich als eine \"revolution\u00e4re, sozialistische Partei\". Die SAV versucht nach wie vor, \u00fcber eine Beteiligung an gemeinsamen politischen Kampagnen Einfluss auf demokratische Organisationen zu gewinnen. So arbeitet die SAV in der WASG mit und hat sich dort eigenen Angaben zufolge am Aufbau einer \"Jugend-AG\" beteiligt. Die SAV versucht \u00fcber die Mitarbeit in der WASG auch Zugang zur \"Linkspartei\" zu erlangen.","- 50 - 5. \"Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union\" (FAU) Mitglieder: Deutschland: ca. 300 (unver\u00e4ndert, wie 2005) Land Bremen: ca. 10 (unver\u00e4ndert, wie 2005) Organisation/ Lokalf\u00f6rderation Bremen. Gleichzeitig Sitz der Struktur: \"Regionalkoordination Nord\" und des \"Internationalen Sekretariats\". Angliederung an die \"Internationale ArbeiterAssociation\" (IAA). Publikationen: \"Direkte Aktion\" (Bund), zweimonatlich, \"Bremer Aktion\" (erscheint unregelm\u00e4\u00dfig), Die FAU Bremen verf\u00fcgt \u00fcber eine eigene Homepage. Politische Arbeitern, Erwerbslosen und Sch\u00fclern sollen Hilfen bei der Ziele/ \"Durchsetzung ihrer Interessen\" angeboten werden. AgitationsVeranstaltungen und Agitationen auf anarcho-syndikalistischer schwerpunkte: Basis, f\u00fcr eine \"herrschaftslose, ausbeutungsfreie, auf Selbstverwaltung begr\u00fcndete Gesellschaft\" sowie \"Antifaschismusund Antirassismusarbeit\". Aktuelle Beteiligung an Aktionen gegen \"Globalisierung\" und Themen: Antikriegskampagnen, \"Revolution\" in Spanien, Arbeiterbewegung in der Ukraine, Gegen Bildungsund Sozialabbau. Entwicklung und Tendenz: Die FAU hat in Bremen eigene R\u00e4umlichkeiten, in dem sie auch ihre Zusammenk\u00fcnfte durchf\u00fchrt. Jeden 1. Montag im Monat werden sog. \"offene Treffen\" angeboten. Im Jahr 2006 beteiligte sich die FAU Bremen u.a. an Aktivit\u00e4ten im Antifaschismusbereich und der Einf\u00fchrung eines \"Chefduzen-Stammtisches\" in Bremen. An diesem Stammtisch soll \u00fcber die Situation in \u00c4mtern, B\u00fcros und sonstigen Arbeitspl\u00e4tzen diskutiert werden.","- 51 - 6. \"Rote Hilfe e.V.\" (RH) Gegr\u00fcndet: 1975 Mitglieder: Deutschland: ca. 4.300 ( 2005: ca. 4600) Land Bremen: ca. 100 ( 2005: ca. 110) Organisation/ Bundesweite Organisation Struktur: Ortsgruppe Bremen. Publikationen: \"Die Rote Hilfe\" (viertelj\u00e4hrlich), Newsletter f\u00fcr Mitglieder. Politische Unterst\u00fctzung straff\u00e4llig gewordener deutscher und ausl\u00e4ndischer Ziele / Linksextremisten, AgitationsForderungen nach \"Freiheit f\u00fcr alle politischen Gefangenen\", schwerpunkte: Abschaffung des SS 129a StGB (\"Verdacht der Gr\u00fcndung einer terroristischen Vereinigung\"). Aktuelle Rechtshilfe, Themen: Solidarit\u00e4t mit \"politischen Gefangenen\". Entwicklung und Tendenz: Die \"Rote Hilfe e.V.\" (RH) agiert in ca. 40 Ortsgruppen im gesamten Bundesgebiet. Der Hauptzweck der RH besteht darin, Geld f\u00fcr die Unterst\u00fctzung inhaftierter \"Genossen\" sowie f\u00fcr Prozesskostenhilfe zu sammeln. Die RH Ortsgruppe Bremen engagierte sich in Bremen schwerpunktm\u00e4\u00dfig in der \"Antirepressionsarbeit\". Die antifaschistische Demonstration am 04. November im Bremen-Walle und die damit verbundenen \"Ausschreitungen der Polizei\" boten der Ortsgruppe Bremen ein Bet\u00e4tigungsfeld.","- 52 - 7. \"GegenStandpunkt\" (fr\u00fcher \"Marxistische Gruppe\" / MG) Mitglieder: Land Bremen: ca. 250 (unver\u00e4ndert, wie 2005) Organisation / Konspirativ t\u00e4tige, sektenartige Organisation mit Sitz in Struktur: M\u00fcnchen und Gruppierungen in mehr als 20 St\u00e4dten, u.a. in Bremen mit der Bezeichnung \"GegenStandpunkt\". Publikationen: \"GegenStandpunkt\" (viertelj\u00e4hrlich / bundesweit), \"GegenStand & Diskussion\", Zeitung f\u00fcr Bremen, Eigene Internetseite. Politische Eine Ver\u00e4nderung der Gesellschaftsordnung wird angestrebt. Ziele/ Die Gruppe \"GegenStandpunkt\" vertritt einen modifizierten und Agitationselit\u00e4ren Marxismus und will einer angestrebten Revolution, schwerpunkte: durch radikal destruktive Kritik der Verh\u00e4ltnisse, den Boden bereiten. Dabei wird dem \"Proletariat\" in j\u00fcngster Zeit die Rolle des potenziellen Tr\u00e4gers der Revolution abgesprochen. Aktuelle Die gro\u00dfe Koalition Themen: Karikaturenstreit und Iranpolitik Iran und die Atombombe Lohnpolitik Lateinamerika Deutschlands Au\u00dfenpolitik Energiepolitik Entwicklung und Tendenz: 1991 l\u00f6ste sich die in Bremen ca. 500 Personen starke \"Marxistische Gruppe\" (MG) offiziell auf. Personell existiert die MG jedoch bundesweit unter verschiedenen Bezeichnungen weiter. Die Gruppe \"GegenStandpunkt Bremen\" setzt sich \u00fcberwiegend aus Hochschulabsolventen zusammen. Es handelt sich um einen weitgehend geschlossenen Personenkreis, dessen polemische Exegese der kapitalistischen Wirtschaftsordnung pseudo-marxistische Ans\u00e4tze in den Vordergrund r\u00fcckt. Der parlamentarische, demokratische Rechtsstaat wird auf den \"GegenStandpunkt\"-Veranstaltungen in destruktiver Weise kritisiert. Im Bremer \"B\u00fcrgerhaus Weserterrassen\" werden fast monatlich Diskussionsveranstaltungen (\"jour fixe\") vor 150 bis 250 Personen durchgef\u00fchrt. Die Referenten waren schon vor der Aufl\u00f6sung der MG Mitglieder und Funktion\u00e4re. Im Internet ist die Gruppe \"GegenStandpunkt\" mit einer","- 53 - eigenen Seite vertreten, auf der vor den Veranstaltungen die Zusammenfassung des Vortragsthemas nachzulesen ist.","- 54 - 8. Sonstige linksextremistische Parteien und Gruppen 8.1. \"Arbeiterbund f\u00fcr den Wiederaufbau der KPD\" (AB) Der \"Arbeiterbund f\u00fcr den Wiederaufbau der KPD\" (AB) mit Sitz in M\u00fcnchen verf\u00fcgt in verschiedenen Bundesl\u00e4ndern \u00fcber einzelne Ortsgruppen. Bundesweit wird die Mitgliederzahl des Arbeiterbundes auf ca. 130 Personen gesch\u00e4tzt. Der Ortsgruppe Bremen k\u00f6nnen ca. 10 Mitglieder zugerechnet werden. Ein Einfluss des AB auf andere linksextremistische Str\u00f6mungen in Bremen ist weiterhin nicht erkennbar. 8.2. \"Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands\" (MLPD) Die \"Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands\" (MLPD) mit ihren ca. 2.300 Mitgliedern wird bundesweit von einem Zentralkomitee mit Sitz in Gelsenkirchen gef\u00fchrt. Das Ziel der 1982 gegr\u00fcndeten Partei ist der \"revolution\u00e4re Sturz der Diktatur des Monopolkapitals\". Die Bremer Ortsgruppe umfasst ca. 15 Mitglieder. Von der MLPD wurden bei der Bundestagswahl 2005 folgende Ergebnisse erzielt: Land Bremen: Stadt Bremen: Stadt Bremerhaven: 0,08 % 0,08 % 0,06 % 283 Stimmen 246 Stimmen 37 Stimmen Die MLPD beteiligte sich im Namen der Initiative \"Bremer Montagsdemonstrationen\" erneut an Protesten gegen die \"Hartz IV\"-Reform und stellte Aufrufe zur Teilnahme an den \"Montagsdemonstrationen\" sowie Redebeitr\u00e4ge auf eine eigene Internetseite. In der Bev\u00f6lkerung war die Resonanz bei den vorgenannten Demonstrationen im Jahr 2006 wie im Vorjahr eher als gering einzustufen.","- 55 - 9. Bewertung der aktuellen Situation des Linksextremismus in Bremen Die \"Linkspartei.PDS\" hat sich nach dem gemeinsamen Vorgehen mit der WASG bei den Bundestagswahlen im September 2005 und der \u00d6ffnung der Partei f\u00fcr WASG-Mitglieder mit dem Ziel der Fusion im Juni 2007 personell und programmatisch verst\u00e4rkt. Die \u00fcbrigen linksextremistischen Gruppierungen haben sich lediglich an Protestkundgebungen demokratischer Organisationen insbesondere gegen rechtsextremistische Umtriebe beteiligt. F\u00fcr die linksextremistisch ausgerichtete autonome Szene Bremens hat weiterhin die \"Antifaschismusarbeit\" Priorit\u00e4t. Ihre Hauptaktionsfelder lagen neben der Teilnahme an regionalen und \u00fcberregionalen Gegendemonstrationen zu rechtsextremistischen Aufm\u00e4rschen und Veranstaltungen auch in der \"Antifarecherche\", dem Beobachten und dem \"Outen\" von Rechtsextremisten. Die Proteste gegen die Castortransporte bewegen sich seit einigen Jahren auf einem gleichbleibenden Niveau und sind somit ein fester Bestandteil der Aktivit\u00e4ten eines Teils der autonomen linksextremistischen Szene. Ans\u00e4tze f\u00fcr linksextremistisch motivierte terroristische Aktivit\u00e4ten waren im Lande Bremen nicht feststellbar. Der G8-Gipfel im Juni 2007 in Heiligendamm hat in Bremen bislang nur bei Teilen der autonomen Szene Interesse geweckt. Die Zahl der Straftaten mit linksextremistischer Motivation nahm zu (siehe Anhang). Der Schwerpunkt der Straftaten lag dabei in den Deliktsbereichen Sachbesch\u00e4digung und K\u00f6rperverletzung, die \u00fcberwiegend im Rahmen \"antifaschistischer\" Aktionen begangen wurden.","- 56 - IV. Sicherheitsgef\u00e4hrdende und extremistische Bestrebungen von Ausl\u00e4ndern Von den rund 84.000 ausl\u00e4ndischen Staatsangeh\u00f6rigen, die im Lande Bremen (Gesamtbev\u00f6lkerung ca. 663.000) gemeldet sind, bet\u00e4tigen sich rund 1.900 in unterschiedlichen extremistischen Zusammenh\u00e4ngen. Ausl\u00e4ndische Staatsb\u00fcrger oder ausl\u00e4ndische Organisationen werden vom Verfassungsschutz nur dann beobachtet, wenn ihre Ausrichtung mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar ist oder wenn sie Bestrebungen verfolgen, die darauf gerichtet sind, durch Gewalt die politischen Verh\u00e4ltnisse in den jeweiligen Herkunftsl\u00e4ndern zu ver\u00e4ndern. Die verfassungsfeindliche Orientierung dieser Gruppierungen basiert sowohl auf linksextremistischen als auch auf nationalistischen und religi\u00f6s \u00fcberh\u00f6hten Ideologien. Islamistische Bestrebungen geh\u00f6ren zu den Beobachtungsschwerpunkten der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden. Der Islamismus ist eine politische Bewegung, die von einer Minderheit der Muslime unterst\u00fctzt wird. Die Islamisten fordern unter Berufung auf die Scharia4, deren Grundlage in erster Linie der Koran ist, die Wiederherstellung einer so genannten islamischen Ordnung. In dieser \"Ordnung\" sollen alle Lebensbereiche so gestaltet sein, wie es nach ihrer Auslegung von Gott verbindlich vorgegeben ist - unabh\u00e4ngig von den Regeln eines demokratischen Rechtsstaates. Zur herausragenden Bedrohung f\u00fcr die internationale Staatengemeinschaft hat sich der islamistische Terrorismus entwickelt. Seit dem 11. September 2001 ist das durch den islamistischen Terrorismus verursachte Bedrohungspotenzial um ein Vielfaches gestiegen. Die von Usama Bin LADEN5 Mitte der 80er Jahre gegr\u00fcndete \"Al Qaida\" (die Basis) hat sich zum bekanntesten und auch gef\u00e4hrlichsten islamistischterroristischen Ph\u00e4nomen entwickelt. Der Jihad6 als bewaffneter Kampf gegen 4 Die Scharia umfasst die das Leben eines Gl\u00e4ubigen bestimmenden Gesetze und Regelungen. Sie beinhaltet die Glaubenspraxis ebenso wie u.a. das Familien-, Erbschafts-, Strafoder Prozessrecht. 5 Der in Saudi-Arabien geborene Usama Bin LADEN k\u00e4mpfte gegen die sowjetische Besetzung Afghanistans und gilt heute als weltweit meistgesuchter Terrorist, insbesondere wegen der ihm zugeschriebenen Anschl\u00e4ge am 11. September 2001. 6 Es wird zwischen dem gro\u00dfen und dem kleinen Jihad unterschieden. Der \"gro\u00dfe Jihad\" ist der Kampf gegen das niedere Selbst. Es wird u.a. vollzogen durch das Gebet bzw. das Streben nach Wissen. Der \"kleine Jihad\" besteht in der Ausbreitung und Verteidigung des Islam. In islamistischen Kreisen wird Jihad als der nach au\u00dfen gerichtete Kampf gegen die \"Ungl\u00e4ubigen\" interpretiert.","- 57 - \"Kreuzz\u00fcgler\" und \"Zionisten\" verbreitete sich weit \u00fcber die Grenzen von Krisengebieten mit muslimischer Bev\u00f6lkerung und wurde zur weltweiten Bedrohung. Besonders die westlichen Staaten und ihre B\u00fcrger sehen sich einer unmittelbaren, globalen terroristischen Bedrohung ausgesetzt. Durch diesen weltweiten Kampf der \"al Qaida\" gegen die \"Ungl\u00e4ubigen\" kamen auch Deutsche zu Tode.7 Der islamistische Terrorismus bleibt nach wie vor Hauptthema im Bereich Ausl\u00e4nderextremismus. 7 Auswahl von schweren Terroranschl\u00e4gen, die nach dem 11. September 2001 weltweit (ohne Irak) durch al Qaida und islamistische Terroristen ausge\u00fcbt wurden: 11. April 2002, Tunesien, Anschlag auf Synagoge auf Djerba, 21 Tote. 12. Oktober 2002, Indonesien, Bombenanschlag auf zwei Diskotheken auf Bali, 202 Tote. 28. November 2002, Kenia, Selbstmordattent\u00e4ter in Mombasa, 18 Tote. 12. Mai 2003, Saudi-Arabien, Serienanschlag auf Wohngebiete westlicher Ausl\u00e4nder in Riad, 35 Tote. 16. Mai 2003, Marokko, Anschlagsserie in Casablanca, mehr als 40 Tote. 20. November 2003, T\u00fcrkei, Bombenanschl\u00e4ge in Istanbul vor zwei Synagogen mit mindestens 24 Toten, f\u00fcnf Tage sp\u00e4ter explodierten Bomben vor britischen Einrichtungen, mindestens 33 Tote. 11. M\u00e4rz 2004, Spanien, in vier Nahverkehrz\u00fcgen in Madrid explodierten zehn Bomben, 191 Tote. 29. Mai 2004, Saudi-Arabien, Anschl\u00e4ge in al Khobar, 42 Tote. 24. August 2004, Russland, nach Sprengstoffexplosionen st\u00fcrzen zwei russische Passagierflugzeuge ab, 90 Tote. 1. September 2004, Russland, in Beslan \u00fcberfallen Bewaffnete eine Schule, rund 300 Tote. 7. Juli 2005, Gro\u00dfbritannien, Selbstmordanschl\u00e4ge in drei U-Bahnen und einem Bus in London, 56 Tote. 23. Juli 2005, \u00c4gypten, Bombenanschl\u00e4ge in Scharm el Scheich, 66 Tote. 1. Oktober 2005, Indonesien, Selbstmordattentat auf Bali, 22 Tote. 9. November 2005, Jordanien, drei Selbstmordattentate in Amman, mindestens 58 Tote. 11. Juli 2006 Indien, Bahnanschl\u00e4ge in Bombay, 182 Tote. Quelle: www.fr-online.de, 16. M\u00e4rz 2007.","- 58 - 1. \"Islamische Gemeinschaft Milli G\u00f6r\u00fc e.V.\" (IGMG) Gegr\u00fcndet: 1985 als \"Vereinigung der neuen Weltsicht in Europa e.V.\" (AMGT) gegr\u00fcndet. Mitglieder/ Deutschland: ca. 26.500 (unver\u00e4ndert, wie 2005) Anh\u00e4nger: Land Bremen: ca. 1.200 (unver\u00e4ndert, wie 2005) Organisation/ Die Europazentrale befindet sich in Kerpen (NRW). Ihr sind Struktur: Gebietsleitungen nachgeordnet, die Weisungen an Ortsvereine weitergeben. Die Fatih-Moschee ist Zentrum der IGMG in Bremen mit \u00fcberregionaler Bedeutung und eine der gr\u00f6\u00dften Norddeutschlands. Ideologisch eng verbunden ist die IGMG mit der t\u00fcrkischen \"Gl\u00fcckseligkeitspartei\" (Saadet Partisi, SP), vormals \"Tugendpartei\" (Fazilet Partisi, FP) sowie \"Wohlfahrtspartei\" (Refah Partisi, RP). Die beiden letzteren wurden durch das t\u00fcrkische Verfassungsgericht, aufgrund des Versto\u00dfes gegen das Prinzip der strikten Trennung von Religion und Staat, verboten. Publikationen: Seit Januar 2005 \"IGMG Perspektive\" - als Plattform wird auch die t\u00fcrkische Tageszeitung \"Milli Gazete\" (Nationale Zeitung) genutzt. In ihr werden u.a. islamistische und antiisraelische Positionen vertreten, die unterschwellig auf eine antij\u00fcdische Gesinnung hindeuten. Politische Die IGMG verfolgt islamistische Ziele, die den von ihr Ziele/ propagierten Islam als Gesellschaftssystem vorsehen. Dazu Agitationsgeh\u00f6rt u.a. die Abschaffung der laizistischen Staatsordnung in schwerpunkte: der T\u00fcrkei. Die IGMG-Ideologie ist durch Ablehnung des Wertekanons und des Demokratieverst\u00e4ndnisses der westlichen Welt gepr\u00e4gt. Die IGMG bem\u00fcht sich um Anerkennung als legitime Vertretung der (t\u00fcrkischen) Muslime im politischen wie religi\u00f6sen Leben in der Bundesrepublik und ist bestrebt, einen Alleinvertretungsanspruch zu reklamieren. Aktuelle Schaffung eines eigenst\u00e4ndigen Profils, Themen Kopftuchdebatte in Deutschland und Europa, So genannter Gesinnungstest f\u00fcr Muslime Tag der offenen Moscheen am 3.Oktober F\u00f6rderung der Jugend","- 59 - Entwicklung und Tendenz: Die IGMG trat bis 1995 unter dem Namen \"Vereinigung der neuen Weltsicht in Europa e.V.\" (AMGT) auf. 1995 teilte sich die Organisation in zwei unabh\u00e4ngige juristische Personen. Die \"Islamische Gemeinschaft Milli G\u00f6r\u00fcs e.V.\" (IGMG) \u00fcbernahm die kulturellen, sozialen und religi\u00f6sen Aufgaben der AMGT, w\u00e4hrend die \"Europ\u00e4ische Moscheebauund Unterst\u00fctzungsgemeinschaft e.V.\" (EMUG) f\u00fcr die Verwaltung des Immobilienbesitzes der ehemaligen AMGT zust\u00e4ndig wurde. Unter den islamistischen Organisationen in Deutschland nimmt die IGMG eine besondere Stellung ein. Die IGMG gilt sowohl im Bundesgebiet als auch in Bremen als gr\u00f6\u00dfte extremistische Ausl\u00e4nderorganisation. Die Ideologie der \"Milli G\u00f6r\u00fcs\" (Nationale Weltsicht) basiert auf dem 1975 ver\u00f6ffentlichten gleichnamigen Werk ihres geistigen F\u00fchrers, Necmettin ERBAKAN, in dem dieser seine Vision zur L\u00f6sung der politischen und gesellschaftlichen Probleme der T\u00fcrkei darlegt. Die von ERBAKAN ebenfalls im Rahmen der \"Milli G\u00f6r\u00fcs\" entwickelte \"Gerechte Ordnung\" (Adil D\u00fczen) verurteilt \"die Ausbeutung der Menschheit, insbesondere der islamischen L\u00e4nder, durch Imperialismus und Zionismus\". Die IGMG sieht ihre Aufgabe in der Verbreitung der islamistischen \"Milli G\u00f6r\u00fcs\"Ideologie unter den t\u00fcrkischen Migranten in Deutschland. Die Organisation stellte sich nach dem Verbot der \"Tugendpartei\" (Fazilet Partisi, FP) in der T\u00fcrkei eindeutig an die Seite der im Juni 2001 gegr\u00fcndeten \"Gl\u00fcckseligkeitspartei\" (Saadet Partisi, SP), f\u00fcr die die \"Milli G\u00f6r\u00fcs\"-Ideologie unver\u00e4ndert verbindlich geblieben ist. In der \"Milli Gazete\", die der IGMG nahe steht, wurde am 02. Oktober auf eine Versammlung der SP (Saadet Partisi) in Bolu (T\u00fcrkei) hingewiesen, auf der sich deren stellvertretender Generalvorsitzende, Numan KURTULMUS, wie folgt ge\u00e4u\u00dfert haben soll: \"Sobald die V\u00f6lker der Welt das gro\u00dfe Spiel durchschaut haben, das unter dem Deckmantel 'Neue Weltordnung' aufgef\u00fchrt wird, bringen sie Regierungen mit Milli-G\u00f6r\u00fc-Denkweisen an die Macht. (...) Die","- 60 - Welt wird mit Hilfe der Milli G\u00f6r\u00fc gerettet. Die Kollaboration auf der Welt ist nunmehr beendet.\" Necmettin ERBAKAN wird seit der Gr\u00fcndung der IGMG als geistiger Vater und F\u00fchrer der \"Milli G\u00f6r\u00fcs\"-Bewegung verehrt. Insbesondere die traditionalistischen Anh\u00e4nger unter den IGMG-Mitgliedern sehen in ERBAKAN trotz seines ihm einst auferlegten Politikverbotes die eigentliche F\u00fchrungspers\u00f6nlichkeit. Neben f\u00fchrenden Abgeordneten der SP trat ERBAKAN immer wieder als Gastredner bei Veranstaltungen der IGMG auf oder wurde per Telefon zugeschaltet. Die t\u00fcrkische Tageszeitung \"Milli Gazete\" (Nationale Zeitung), formal unabh\u00e4ngig, spielt eine bedeutende Rolle f\u00fcr die Positionen der \"Milli-G\u00f6r\u00fcsBewegung\". Eine Zusammenarbeit zwischen der IGMG und der \"Milli Gazete\" wird zwar offiziell bestritten, durch zahlreiche Publikationen in der \"Milli Gazete\" aber belegt. Berichterstattung mit Milli-G\u00f6r\u00fcs-Bezug genie\u00dft Priorit\u00e4t; auf Veranstaltungen der IGMG wird regelm\u00e4\u00dfig hingewiesen. Auch f\u00fcr Pilgerfahrten, die von der IGMG organisiert werden, und Bestattungsfonds der Organisation wird geworben. Au\u00dferdem werden in der \"Milli Gazete\" antizionistische und antilaizistische Positionen vertreten sowie Israel und die USA betreffende Verschw\u00f6rungstheorien verbreitet. Europaweit verf\u00fcgt die IGMG \u00fcber weit gestreute Einrichtungen. In der Bundesrepublik und in Europa existieren mehr als 500 Betr\u00e4ume und Moscheen. Im Land Bremen sind 7 Moscheen der IGMG zuzurechnen. Mit ca. 1.200 Mitgliedern stellt die IGMG in Bremen die mitgliederst\u00e4rkste Organisation unter den mehr als 30.000 hier lebenden Muslimen dar. In den Bremer Moscheen bietet die IGMG den Muslimen Beistand und Betreuung in religi\u00f6sen und sozialen Fragen an. Nach wie vor bildet die islamische Erziehungsund Bildungsarbeit einen Schwerpunkt der Aktivit\u00e4ten der Organisation.","- 61 - Die Jugend bildet die Basis der Organisation. Die t\u00fcrkischen Jugendlichen sollen f\u00fcr den Islam sensibilisiert werden. In so genannten Sommerschulen oder Ferienkursen soll diese Zielsetzung verwirklicht werden. In den Kursen wird von Religionslehrern (Hodschas), die aus der T\u00fcrkei eingeladen werden und oft kein Deutsch sprechen, neben Allgemeinwissen insbesondere \"Islamkunde\" vermittelt. Daneben werden aber auch F\u00e4cher wie Benimmregeln, Sittenlehre, Koranrezitation und T\u00fcrkisch gelehrt. Das Interesse an den von der IGMG durchgef\u00fchrten \"Sommerschulen\" war auch im Jahr 2006 wieder sehr gro\u00df. Es wurden 20.183 M\u00e4dchen und Jungen unterrichtet. Zu den Lehrprogrammen geh\u00f6rten religi\u00f6se Bildung und Erziehung, t\u00fcrkische Grammatik und Rhetorik, Dialog mit anderen Kulturen und Religionen, Orientierungs-Unterricht f\u00fcr Schule und Beruf, Sport, Ausfl\u00fcge und k\u00fcnstlerische Aktivit\u00e4ten. Ziele des Lernprogramms waren, Kindern eine Identit\u00e4t und Pers\u00f6nlichkeit, Zugeh\u00f6rigkeitsgef\u00fchl zur muslimischen Gemeinde, Benimmregeln, Verantwortungsgef\u00fchl in der Gesellschaft, Gef\u00fchl des Miteinanders sowie andere F\u00e4higkeiten zu vermitteln. Die IGMG verfolgt in dieser Hinsicht ein wesentliches, allen islamistischen Kr\u00e4ften gemeinsames Ziel: die St\u00e4rkung des Gef\u00fchls, Teil der einzigartigen Gemeinschaft aller Muslime zu sein und sich damit gleichzeitig von der \"westlichen Welt\" abzugrenzen. Ein besonderes Augenmerk der IGMG ist auf die Jugend gerichtet. Diese wird als \"Garant der Zukunft\" bezeichnet. Die Muslime seien verpflichtet, der jungen Generation ihre Religion zu lehren. In diesem Zusammenhang werden die Leser aufgefordert, ihre Kinder in die Moscheen und Korankurse zu schicken. Die Eltern werden dazu aufgerufen, ihre Kinder w\u00e4hrend der Sommerferien in die Korankurse der IGMG zu schicken. Nur so sei es m\u00f6glich, die Jugend auf die Zukunft vorzubereiten und sie zu \"musterhaften\" Menschen zu erziehen. Der Vorsitzende der Jugendorganisation der dem IGMG-Gebiet Bremen angegliederten Gemeinde der FATIH-Moschee und der Gemeindevorsitzende der IGMG Bremen erkl\u00e4ren in der Milli Gazette vom 17. Oktober, dass man sich","- 62 - zum Ziel gesetzt habe, die religi\u00f6sen und nationalen Werte der Jugend zu bewahren und weiter zu entwickeln. Durch das breit gef\u00e4cherte Freizeitund Weiterbildungsangebot der Organisation wird das Ziel verfolgt, Kinder und Jugendliche vom \"Einfluss der westlichen Gesellschaft\" fernzuhalten, wodurch sich die IGMG in ihren Grundz\u00fcgen integrationsfeindlich verh\u00e4lt. Sie ist jedoch bestrebt, diese Ausrichtung in ihren offiziellen Darstellungen zu verschleiern. Durch die intensive organisatorische Anbindung, insbesondere der Jugendlichen, und der Schaffung einer eigenen Infrastruktur in fast allen Bereichen des t\u00e4glichen Lebens schafft die IGMG alle Voraussetzungen f\u00fcr den Aufbau einer Parallelgesellschaft. Die Ziele der Organisation liegen insbesondere in: - der Anerkennung als Religionsgemeinschaft, - der Erlangung von Sonderregelungen f\u00fcr den Schwimmund Sportunterricht f\u00fcr muslimische M\u00e4dchen, - der Durchsetzung eines von der Organisation beeinflussten islamischen Religionsunterrichts an deutschen Schulen. In der programmatischen Entwicklung l\u00e4sst sich auf Bremer Ebene keine Unterscheidung zum Bundestrend feststellen. Nach au\u00dfen demonstriert die Bremer IGMG stets demokratische Verhaltensweisen, Integrationsbereitschaft und Offenheit. Verdeutlicht wird dies insbesondere durch die j\u00e4hrliche Teilnahme am \"Tag der offenen Moschee\" (jeweils zum 03. Oktober), wodurch laut eigener Darstellung der IGMG in Bremen die Verbundenheit der 3,5 Millionen Muslime in Deutschland mit der Gesellschaft zum Ausdruck gebracht werden soll. Zu diesem Zwecke des \"gegenseitigen Kennenlernens\" \u00f6ffnen die Moscheen Fatih, Hicret, Kuba und Aksa regelm\u00e4\u00dfig f\u00fcr Interessierte ihre T\u00fcren. Anl\u00e4sslich des Tages der offenen Moschee am 03. Oktober sagte Ismail BASER, Verantwortlicher f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeitsarbeit der FATIH-Moschee:","- 63 - \"Wir stehen nicht au\u00dferhalb der deutschen Gesellschaft, wir sind auch ein Teil dieser Einheit (...). \"St\u00e4ndig stehen wir unter Generalverdacht, teilweise spielen die Menschen dabei eine unr\u00fchmliche Rolle. Deshalb gesellt sich zu meiner Hoffnung f\u00fcr die Zukunft auch ein wenig Angst.\" Neben den aktuellen Zielen der IGMG, wie der Anerkennung als Religionsgemeinschaft sowie der Durchsetzung eines von der Organisation beeinflussten islamischen Religionsunterrichts an deutschen Schulen, wird auch die \"Kopftuchfrage\" in den Reihen der \"Milli G\u00f6r\u00fcs\"-Organisation fortlaufend diskutiert. Nicht nur die Zentrale in Kerpen greift auf ihrer Homepage regelm\u00e4\u00dfig das Thema auf, sondern auch auf Gebietsebene versuchen IGMG-Funktion\u00e4re, in Gespr\u00e4chskreisen mit Politik und Gesellschaft auf die Kopftuchproblematik aufmerksam zu machen. Deutsch-t\u00fcrkische Politiker hatten muslimische Frauen in Deutschland aufgefordert, als Zeichen ihrer Integrationsbereitschaft das Kopftuch abzulegen. Der Vorsitzende der IGMG, Yavuz Celik KARAHAN, \u00e4u\u00dferte sich dazu wie folgt: \"ein Armutszeugnis f\u00fcr das Demokratieund Menschenrechtsverst\u00e4ndnis. Anstatt sich mit den T\u00fcchern von muslimischen Frauen zu besch\u00e4ftigen, sollten diejenigen, die dazu aufrufen, sich um die Bretter vor ihren eigenen K\u00f6pfen k\u00fcmmern.\" \"Politisch verantwortliches Handeln w\u00fcrde gebieten, diese Menschen mit ihren Unterschieden in die Gesellschaft zu integrieren. So muss man muslimischen Frauen das Gef\u00fchl geben, dass sie auch mit ihrem Kopftuch am \u00f6ffentlichen Leben teilnehmen k\u00f6nnen. Nur dadurch k\u00f6nne die Integration gef\u00f6rdert werden, nicht durch Ausgrenzung.\" . Nach wie vor ist die IGMG bem\u00fcht, zur St\u00e4rkung ihres Einflusses im gesellschaftspolitischen Raum ihre Mitglieder zum Erwerb der deutschen Staatsangeh\u00f6rigkeit aufzufordern. Die Empfehlungen f\u00fcr die Annahme der deutschen Staatsangeh\u00f6rigkeit zielen jedoch auf den Erwerb von Rechten und nicht auf Akzeptanz des demokratischen Verfassungsstaates und seiner Werteordnung sowie auf uneingeschr\u00e4nkte Anerkennung seines Rechtssystems ab.","- 64 - In einer gemeinsamen Presseerkl\u00e4rung am 01. Februar forderten islamische Organisationen auf der Internetseite der IGMG die baden-w\u00fcrttembergische Landesregierung auf, den sog. Einb\u00fcrgerungstest f\u00fcr Muslime \"umgehend zur\u00fcckzuziehen\". Unter den unterzeichnenden islamischen Organisationen befindet sich auch die Islamische F\u00f6deration Bremen (IFB).","- 65 - 2. \"Partei Gottes\" (Hizb Allah) Gegr\u00fcndet: 1982 im Libanon. Anh\u00e4nger/ Deutschland: ca. 900 (unver\u00e4ndert, wie 2005) Aktivisten: Land Bremen: ca. 50 (unver\u00e4ndert, wie 2005) Organisation/ Funktion\u00e4rsgruppe, Anh\u00e4nger im Verein \"Al Mustafa Struktur: Gemeinschaft e.V.\" in Bremen organisiert. Publikationen: \"Al Ahd\" (Die Verpflichtung) \"Al-Manar\" (Der Leuchtturm) Politische Der Kampf gegen Israel und j\u00fcdisch-israelische Ziele/ Einrichtungen weltweit. AgitationsDie Errichtung einer islamischen Republik nach iranischem schwerpunkte: Vorbild. Aktuelle Finanzielle und moralische Unterst\u00fctzung der \"Mutterpartei\" Themen: im Libanon. Aktivierung von Mitgliedern. Entwicklung und Tendenz: Die extremistisch-schiitische8 \"Hizb Allah\" (Partei Gottes) wurde 1982 nach dem Einmarsch israelischer Truppen im Libanon auf iranische Initiative gegr\u00fcndet. Die im Wesentlichen aus radikalen Splittereinheiten der \"Gruppe des libanesischen Widerstandes\" (AMAL) bestehende Organisation entwickelte sich schnell zu einer militanten Sammlungsbewegung von Schiiten. In Deutschland besteht die \"Hizb Allah\" seit etwa 1986. Sie tritt hier auch unter der Bezeichnung \"Islamischer Widerstand\" auf. Geistliche Autorit\u00e4t der \"Hizb Allah\" ist Scheich Hussein FADLALLAH, politischer F\u00fchrer ist der Generalsekret\u00e4r Hassan Nasrallah. Die Anh\u00e4nger der \"Hizb Allah\" in Bremen beschr\u00e4nken sich auf gelegentliche Treffen besonders anl\u00e4sslich schiitischer Festtage und auf das Sammeln von Spenden. In Deutschland werden z.B. Spenden f\u00fcr das \"Waisenkinderprojekt Libanon\" (WKP) gesammelt. Das \"WKP\" existiert seit 1993 in Deutschland und 8 Schiiten sind neben den Sunniten die kleinere der beiden Hauptgruppen des Islam, die etwa ein Zehntel aller Muslime ausmacht. Beide Gruppen unterscheiden sich weniger durch ihre Riten und Gesetze als vielmehr aufgrund ihres Ethos, ihrer Theologie sowie in der Frage der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit","- 66 - kooperiert eng mit der \"Hizb Allah\"-Stiftung \"Ashahid Association\" (Vereinigung der M\u00e4rtyrer). Sie ist eine soziale Hilfsorganisation im Geflecht der \"Hizb Allah\", dessen Aufgaben die Betreuung der Angeh\u00f6rigen von Gefallenen, Kriegsverletzten und -gefangenen und Vermittlung von Patenschaften f\u00fcr \"M\u00e4rtyrerwaisenkinder\" umfasst. In Bremen besteht innerhalb der \"Hizb Allah\"-Anh\u00e4ngerschaft weiterhin nur geringes Interesse an einer aktiven Vereinsarbeit. Lediglich zu Feiertagen und religi\u00f6sen Festen wie dem \"Aschura-Fest\", das zum Gedenken an den M\u00e4rtyrertod des Imam Hussein begangen wird, werden die Vereine / Moscheen von einer gr\u00f6\u00dferen Besucheranzahl aufgesucht. Dabei halten sich diese derzeit mit \u00f6ffentlichen Aktivit\u00e4ten und politischen \u00c4u\u00dferungen zur\u00fcck. Dieses Verhalten ist auch auf Bundesebene zu beobachten. Im Zusammenhang mit dem milit\u00e4rischen Vorgehen Israels gegen \"Hizb Allah\"Strukturen im S\u00fcdlibanon kam es im Juli und August auch in Bremen zu zahlreichen Demonstrationen. Es waren deutliche Reaktionen der zumeist schiitischen Libanesen aus Bremen und dem Umland zu verzeichnen, aber auch Personen mit einem pal\u00e4stinensischen Migrationshintergrund verurteilten die israelischen Angriffe. Im Bremer Stadtgebiet fanden sieben angemeldete Demonstrationen und Kundgebungen bzw. Informationsst\u00e4nde mit insgesamt 3.300 Teilnehmern statt. Auffallend war ein hoher Anteil von Kindern und Frauen an der Zahl der Demonstranten. Die Veranstaltungen verliefen \u00fcberwiegend friedlich. An den gezeigten Transparenten und Bildern verdeutlichte sich die \"Hizb Allah\"-nahe Position vieler Kundgebungsteilnehmer, u.a. durch das Emblem der Organisation. Bei einer Kundgebung wurde ein Plakat mit einem \"Judenstern\" und einem \"Hakenkreuz\" gezeigt und zwei Mitglieder der j\u00fcdischen Gemeinde Bremens von libanesischen Heranwachsenden beschimpft und attackiert. des Imams (Imam, Vorbeter in einer Moschee. Imam kann auch das Oberhaupt einer Gemeinschaft oder Gruppe sein).","- 67 - 3. \"Partei der Befreiung\" (Hizb ut-Tahrir / HuT) Gegr\u00fcndet: 1953 in Jordanien Mitglieder: Deutschland: ca. 300 (unver\u00e4ndert, wie 2005) Land Bremen: Einzelpersonen (unver\u00e4ndert, wie 2005) Organisation/Struktur: Konspirativ agierende Organisation Publikationen: \"Khilafah Magazine\" (Englisch), \"Hilafet\" und K\u00f6kl\u00fc degisim\" (T\u00fcrkisch), \"Al-Waie\" (Arabisch), \"Expliciet\" (Niederl\u00e4ndisch) Politische Ziele / Errichtung eines Kalifats, AgitationsRe-Islamisierung der Gesellschaft. schwerpunkte: Bet\u00e4tigungsverbot: 15. Januar 2003 Entwicklung und Tendenzen: Die Hizb ut-Tahrir wurde 1953 von Taqi ad-Din AN-NABHANI (1909-1977) in Jordanien gegr\u00fcndet. AN-NABHANIs Buch \"Nizam-ul Islam\" (Die Ordnung des Islam) dient bis heute als ideologische Grundlage f\u00fcr die Organisation. Die HuT versteht den Islam als ein geistiges System, das alle Lebensbereiche der Menschen, insbesondere auch politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Fragen, abschlie\u00dfend regelt. Unter Ablehnung nationalstaatlicher Strukturen und jedweder Staatsgewalt wird die Einigung der islamischen Gemeinschaft in einem weltweiten islamischen Staat unter der F\u00fchrung eines Kalifen angestrebt. Die Aufgabe des Kalifen sei u.a., den Islam durch Missionierung und Jihad in die Welt zu tragen. Die HuT spricht dem Staat Israel das Existenzrecht ab und verbreitet antizionistische Propaganda, die auf eine antij\u00fcdische Gesinnung hindeutet. In hetzerischer Weise agiert die HuT nicht nur gegen die USA, sondern lehnt auch Staaten der islamischen Welt mit westlicher oder weltlicher Orientierung ab. Gewaltanwendung wird als Mittel zur Durchsetzung politischer Belange bef\u00fcrwortet.","- 68 - Vermutlich befindet sich die Zentrale der HuT im Libanon. Die Organisation unterh\u00e4lt weltweite St\u00fctzpunkte (so genannte Wilayat) u.a. in \u00c4gypten, Australien, Jordanien, Kirgisistan, Kuwait, Sudan, Syrien, Tadschikistan, T\u00fcrkei, Usbekistan und in den USA. Auch der europ\u00e4ische Bereich stellt ein eigenes \"Wilaya\" dar. Die HuT verbreitet ihre Propaganda haupts\u00e4chlich \u00fcber das Internet, sie ist dort mit einer eigenen Homepage vertreten. Im Zusammenhang mit den versuchten \"Kofferbombenanschl\u00e4gen\" vom 31. Juli in Koblenz und Dortmund \u00e4u\u00dfert sich Dr. I. Shaker ASSEM als repr\u00e4sentierendes Mitglied der HuT im Internet wie folgt: \"In aller Entschiedenheit weist die Hizb-ut-Tahrir alle Anschuldigungen zur\u00fcck, mit den vermeintlichen Kofferbombenanschl\u00e4gen in Deutschland in irgendeinem Zusammenhang zu stehen. Alle seitens der deutschen Beh\u00f6rden und Medien vorgebrachten Verd\u00e4chtigungen sind nichts als Hirngespinste, die in boshafter Absicht gegen die HuT konstruiert wurden.\" (...) Obwohl wir derartige Anschl\u00e4ge in keiner Weise guthei\u00dfen und sie aus unserer islamischen \u00dcberzeugung heraus ablehnen, halten wir eine Tatsache fest, die von westlichen Politikern und Medien nur allzu gern verschwiegen wird: Die wahre Ursache f\u00fcr solche Taten liegt in der verbrecherischen Politik des Westens gegen\u00fcber der islamischen Welt (...)\" Im Bundesgebiet tat sich die HuT bis zum Bet\u00e4tigungsverbot im Januar 2003 schwerpunktm\u00e4\u00dfig durch die Verteilung von Flugbl\u00e4ttern und Brosch\u00fcren an die \u00d6ffentlichkeit hervor. Es wurden auch \u00f6ffentliche Veranstaltungen organisiert, vorwiegend in den Universit\u00e4tsst\u00e4dten, in denen offensichtlich von einander abgeschottete Kleinstgruppen agierten. Das Bundesverwaltungsgericht hat durch ein Urteil vom 25. Januar 2006 das vom Bundesinnenministerium erlassene Bet\u00e4tigungsverbot mit Wirkung zum 15. Januar 2003 best\u00e4tigt. Die Zeitschrift \"Explizit\" ist seit dem Best\u00e4tigungsverbot nicht mehr erschienen. \u00d6ffentlichkeitswirksame Aktivit\u00e4ten der HuT waren weder im Bundesgebiet noch im Land Bremen festzustellen.","- 69 - Die Zahl der Anh\u00e4nger in Bremen beschr\u00e4nkt sich nach bisherigen Erkenntnissen auf Einzelpersonen.","- 70 - 4. \"Islamisches Kulturzentrum Bremen e.V.\" Gegr\u00fcndet: 2003 \"Islamisches Kulturzentrum Bremen e.V.\" Besucherstand: \"Islamisches Kulturzentrum\" 100-150 (unver\u00e4ndert, wie 2005) Organisation: Der Verein verf\u00fcgt u.a. \u00fcber Gebetsr\u00e4ume in Bremen, Breitenweg 59 Entwicklung und Tendenz: Das \"Islamische Kulturzentrum Abu Bakr Moschee e.V.\" wurde 1986 von einer Gruppe Marokkaner gegr\u00fcndet und im M\u00e4rz 2001 ins Vereinsregister eingetragen. Die Vereinsund Gebetsr\u00e4ume befanden sich anfangs am Breitenweg 50, seit Mai 2001 am Breitenweg 59 in Bremen. Im Juni 2003 wurde durch Beschluss einer Mitgliederversammlung das \"Islamische Kulturzentrum Abu Bakr Moschee\" in \"Islamisches Kulturzentrum Bremen e.V.\" (IKZ) umbenannt. Der Verein hat nach eigenen Angaben etwa 50 zahlende Mitglieder. Nachrichtendienstlichen Informationen zufolge besuchen dort nach wie vor 100 bis 150 Gl\u00e4ubige, die \u00fcberwiegend libanesischer, \u00e4gyptischer und sudanesischer Herkunft sind, die Vereinsr\u00e4umlichkeiten. Da sich Mitglieder des ehemaligen \"Islamischen Kulturzentrums Abu Bakr Moschee\" durch die Berichterstattung in den Medien zu sehr im Licht der \u00d6ffentlichkeit sahen, haben \u00fcberwiegend marokkanische Gemeindemitglieder neue Versammlungsr\u00e4ume in der Duckwitzstra\u00dfe 23 in Bremen angemietet. Die neu er\u00f6ffnete Moschee wurde als \"Marokkanischer Verein Abu BakrMoschee e.V.\" im Februar 2004 in das Vereinsregister eingetragen. Im Umfeld des heutigen \"Islamischen Kulturzentrums Bremen e.V.\" gab und gibt es Einzelpersonen mit Verbindungen zu islamistischen Gruppierungen. Beispielsweise zur \"Tablighi Jama'at\" (TJ), einer pakistanischen \"Missionsbewegung\", die f\u00fcr eine sunnitisch-orthodoxe Auslegung des Islam eintritt. Angeh\u00f6rige der TJ hatten in der Vergangenheit versucht, vereinzelt Personen extremistisch zu beeinflussen. Zumindest einige Hinweise sprechen","- 71 - daf\u00fcr, dass junge Bremer ausl\u00e4ndischer Herkunft von Personen aus dem Umfeld des ehemaligen \"Islamischen Kulturzentrums Abu Bakr Moschee\" islamistisch beeinflusst wurden. Einer entf\u00fchrte am 25. April 2003 einen Linienbus, ein anderer, der t\u00fcrkische Staatsb\u00fcrger K., wurde nach seiner Festnahme im Januar 2002 in Pakistan US-Ermittlern \u00fcbergeben, die ihn nach Guantanamo / Cuba verbrachten. Am 24. August 2006 wurde K. nach fast f\u00fcnf Jahren Haft freigelassen. Es hat sich herausgestellt, dass neben den personellen Verflechtungen zwischen den Vorstandsmitgliedern beider Moscheen, auch Kontakte unter den Gemeindemitgliedern bestanden bzw. weiterbestehen. Im Umfeld beider Moscheen sind weiterhin Personen mit Verbindungen zu islamistischen Gruppierungen zu finden.","- 72 - 5. \"Marokkanischer Verein Abu-Bakr-Moschee e.V.\" Gegr\u00fcndet: 2004 \"Marokkanischer Verein Abu-Bakr-Moschee e.V.\" Besucherstand: Zum Freitagsgebet erscheinen regelm\u00e4\u00dfig zwischen 50-60 Gl\u00e4ubige. (2005: ca. 100) Organisation: Der Verein verf\u00fcgt in der Duckwitzstrasse 23 in Bremen \u00fcber Gebetsr\u00e4ume. Entwicklung und Tendenz: Da sich in der Vergangenheit Mitglieder des ehemaligen \"Islamischen Kulturzentrums Abu-Bakr-Moschee\" heute \"Islamisches Kulturzentrum\" durch die Berichterstattung in den Medien zu sehr im Licht der \u00d6ffentlichkeit sahen, haben \u00fcberwiegend marokkanische Gemeindemitglieder neue Versammlungsr\u00e4ume in der Duckwitzstra\u00dfe 23 in Bremen angemietet. Die neu er\u00f6ffnete Moschee wurde im Februar 2004 als \"Marokkanischer Verein AbuBakr-Moschee e.V.\" in das Vereinsregister eingetragen. Im Umfeld des \"Marokkanischen Vereins Abu-Bakr-Moschee\" gibt es Einzelpersonen mit Verbindungen zu islamistischen Gruppierungen. Beispielsweise zur \"Tablighi Jama'at\" (TJ), einer pakistanischen \"Missionsbewegung\", die f\u00fcr eine sunnitisch-orthodoxe Auslegung des Islam eintritt. Es hat sich herausgestellt, dass es enge Verflechtungen zwischen den Vorstandsmitgliedern des \"Islamischen Kulturzentrums\" und der \"Abu-BakrMoschee\" gibt. Es bestehen auch Kontakte unter den Gemeindemitgliedern. Es wurden in beiden Moscheen sowohl im Breitenweg als auch in der Duckwitzstra\u00dfe Hetzpredigten gehalten. In diesen Reden wurde u.a. der \"Religionskrieg der Amerikaner\" im Irak sowie der \"Verfolgungswahn der Juden in Pal\u00e4stina\" verurteilt. In den Predigten wurden Gemeindemitglieder aufgefordert, den Jihad sowohl pers\u00f6nlich als auch materiell zu unterst\u00fctzen. In einer dieser Hetzpredigten hie\u00df es beispielsweise:","- 73 - \"Wir d\u00fcrfen nie vergessen, dass t\u00e4glich in Pal\u00e4stina viele unserer Glaubensbr\u00fcder dem Terror der Juden zum Opfer fallen. Wir m\u00fcssen k\u00e4mpfen im Namen Gottes um den Erhalt unseres religi\u00f6sen Lebensmittelpunktes in Pal\u00e4stina, der El-Kuds-Moschee. Sollten die j\u00fcdischen Kriegstreiber die El-Kuds-Moschee zerst\u00f6ren, wird die gesamte islamische Welt sich erheben. Im Namen Gottes lieben wir den Tod. Wir werden bis zum letzten Blutstropfen uns der Zerst\u00f6rungspolitik der Juden mit aller H\u00e4rte widersetzen.\" Ferner hie\u00df es: \"Nicht nur im Irak, in Pal\u00e4stina oder Afghanistan, sondern weltweit, befinden wir uns als Muslime in einem religi\u00f6sen Verteidigungskampf gegen die B\u00f6sen des Imperialismus.\" Seit August 2005 f\u00fchrt ein neuer Imam die Freitagsgebete im \"Marokkanischen Verein Abu-Bakr-Moschee\". Dieser war zuvor u.a. als Imam in einer Erfurter Moschee in Th\u00fcringen besch\u00e4ftigt. Auff\u00e4llig ist, dass seit dieser Zeit die Besucherzahlen des Freitagsgebets r\u00fcckl\u00e4ufig sind. Besuchten bis etwa Ende 2005 noch bis zu 100 Personen die Freitagsgebete, so nehmen mittlerweile nur noch etwa 50 bis 60 Gl\u00e4ubige teil.","- 74 - 6. \"Gemeinschaft f\u00fcr Verk\u00fcndung und Mission\" (\"Tablighi Jama'at / TJ\") Gegr\u00fcndet: Mitte der 20er Jahre des vergangenen Jahrhunderts gegr\u00fcndet Anh\u00e4nger/ Deutschland: ca. 600 (2005: ca. 500) Aktivisten: Land Bremen: 10-12 (unver\u00e4ndert, wie 2005) Organisation/ Internationale Missionsbewegung mit weltweit bis zu 15 Struktur: Millionen Mitgliedern Politische Ziel ist die Islamisierung der Gesellschaft, um dadurch die Ziele/ Etablierung eines islamischen Staates zu erreichen. Ihre AgitationsAnh\u00e4nger vertreten eine wortgetreue Auslegung des Korans schwerpunkte: und der Sunna. Aktuelle Aus\u00fcbung ihrer Missionst\u00e4tigkeit und das Organisieren und Themen: Durchf\u00fchren von Missionsreisen. Entwicklung und Tendenz: Die \"Tablighi Jama'at\" wurde um 1926 von dem Religionsgelehrten Maulawi Muhammad ILYAS als eine Wiedererweckungsund Missionsbewegung gegr\u00fcndet. Die Urspr\u00fcnge liegen in Indien in der Region um Dehli. Das heutige Zentrum der \"Tabligh-i-Jamaat\" befindet sich in Lahore / Pakistan. Das Zentrum f\u00fcr Europa ist in Dewsbury / Gro\u00dfbritannien angesiedelt worden. Die Anh\u00e4nger dieser Wiedererweckungsund Missionsbewegung distanzierten sich damals sowohl von der englischen Kolonialmacht als auch von den Hindus. Sie predigten gruppenweise und verk\u00fcndeten ihren Glauben auf Reisen. Hieraus entstand eine islamische Massenbewegung, die auch heute noch ihren Schwerpunkt in der Missionst\u00e4tigkeit sieht. Bei ihren missionarischen Reiset\u00e4tigkeiten werden u.a. Moscheen in ganz Europa aufgesucht. Ziel der Gemeinschaft ist die Islamisierung der Gesellschaft, um dadurch die Etablierung eines islamischen Staates zu erreichen. Ihre Anh\u00e4nger sollen ein Leben gem\u00e4\u00df dem Koran und der Sunna - die vom Propheten Mohammed \u00fcberlieferte Lebensform - f\u00fchren. Sie fordern die strikte Einhaltung des muslimischen Familienrechts, die Trennung von Geschlechtern und eine Abgrenzung gegen\u00fcber Nichtmuslimen.","- 75 - Die Organisation behauptet, dass sie Gewalt ablehnt. Im Umfeld der \"Tablighi Jama'at\" wurden aber in der Vergangenheit immer wieder Personen mit extremistischem Gedankengut festgestellt. Es besteht die Gefahr, dass Terrororganisationen die Strukturen der TJ als Rekrutierungsquelle f\u00fcr potenzielle Terroristen nutzen. Das Verwaltungsgericht Bayreuth kommt in einem Beschluss vom 24. November 2005 (Az: B 1 S 05.763) zu der \u00dcberzeugung, dass die \"Tablighi Jama'at\" den internationalen Terrorismus unterst\u00fctzt. Innerhalb der TJ werden regelm\u00e4\u00dfig Treffen veranstaltet. Hierzu geh\u00f6ren Versammlungen in kleineren regionalen Gruppen, aber auch Deutschlandund Europatreffen. Es reisten in diesem Jahr auch Bremer Anh\u00e4nger der TJ zu gr\u00f6\u00dferen Treffen au\u00dferhalb Europas.","- 76 - 7. \"Volkskongress Kurdistans\" (Kongra Gel) / vormals \"Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans\" (KADEK) bzw. \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) Gegr\u00fcndet: 1978 als \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) in der T\u00fcrkei gegr\u00fcndet. Anh\u00e4nger/ Deutschland: ca. 11.500 (unver\u00e4ndert, wie 2005) Aktivisten und Mobilisierungspotenzial: ca. 40.000 (2005: ca. 35.000) MobilisierungsLand Bremen: ca. 300 (unver\u00e4ndert, wie 2005) potenzial: Mobilisierungspotenzial: ca. 380 (2005: ca. 400) Organisation/ Der Kongra Gel ist eine straff organisierte und zentralistisch Struktur: gef\u00fchrte Kaderpartei. Die Bundesrepublik ist in 27 \"Gebiete\" unterteilt. Daneben existieren diverse Kulturvereine. Publikationen: \"Serxwebun\" (Unabh\u00e4ngigkeit). Politische Durch bewaffnete Aktivit\u00e4ten in der T\u00fcrkei sowie demonstrative Ziele/ Aktionen sowohl in Europa als auch in der T\u00fcrkei versucht der AgitationsKongra Gel, die T\u00fcrkei in der Kurden-Frage zum Einlenken zu schwerpunkte: zwingen. Aktuelle Aufhebung der Bet\u00e4tigungsverbote in Deutschland, Themen: Streichung des Kongra Gel von der EU-Terrorliste, Aufhebung der \"Isolationshaft\" Abdullah \u00d6CALANs, Repressalien gegen das kurdische Volk, erneuter (einseitiger) Waffenstillstand seit dem 01. Oktober in der T\u00fcrkei, Beitrittsverhandlungen der Europ\u00e4ischen Union mit der T\u00fcrkei. Entwicklung und Tendenz: Die PKK wurde am 27. November 1978 von einer kurdischen Gruppierung um den damaligen Politik-Studenten Abdullah \u00d6CALAN (\"APO\" = Onkel) gegr\u00fcndet. Dieser leitete die Organisation bis zu seiner Festnahme im Februar 1999 in Kenia direkt. Danach \u00fcbernahm ein sog. Pr\u00e4sidialrat die F\u00fchrung, der aber indirekt den Weisungen des Gr\u00fcnders aus dem Gef\u00e4ngnis folgte. Im Bundesgebiet ist die PKK seit Anfang der achtziger Jahre aktiv. Teilweise mit \u00e4u\u00dferster Gewalt vollzogene vielf\u00e4ltige Unterst\u00fctzungshandlungen hier lebender Anh\u00e4nger f\u00fchrten am 26. November 1993 zum Bet\u00e4tigungsverbot der PKK durch das Bundesministerium des Innern (BMI). Mit der Inhaftierung Abdullah \u00d6CALANs auf der t\u00fcrkischen Gef\u00e4ngnisinsel Imrali ging ein Strategiewandel der Organisation einher. Der seit 1984 in der","- 77 - Ostt\u00fcrkei gef\u00fchrte \"bewaffnete Kampf\" wurde eingestellt. Ein \"demokratischpolitischer Kampf\" r\u00fcckte in den Vordergrund, und wurde programmatisch umgesetzt auf dem 7. Parteikongress im Fr\u00fchjahr 2000. Damit verbunden war eine Vielzahl von Namens\u00e4nderungen, beispielsweise wurde die \"Volksverteidigungsarmee\" (ARGK) in \"Volksverteidigungskr\u00e4fte\" (HPG) und die 1985 f\u00fcr \u00f6ffentliche Parteiarbeit gegr\u00fcndete Europaorganisation \"Nationale Befreiungsfront Kurdistans\" (ERNK) in \"Kurdische Demokratische Volksunion\" (YDK) umbenannt. Einen weiteren Wandel vollzog die PKK im Fr\u00fchjahr 2002 aufgrund der von Abdullah \u00d6CALAN entwickelten Verteidigungsschrift f\u00fcr sein Verfahren vor dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR). Mit Beschluss des 8. Parteikongresses im April 2002 im Nord-Irak fungierte die \"Partei\" fortan nur noch als eine Art Koordinierungseinheit, unter der sich weitere Parteien / Organisationen in den L\u00e4ndern Irak, Iran, Syrien und der T\u00fcrkei ansiedeln sollten. Die Forderung nach einem eigenst\u00e4ndigen kurdischen Staat wurde aufgegeben. Im Einvernehmen mit der T\u00fcrkei wurde eine \"kulturelle Autonomie\" der Kurden angestrebt. Die Ank\u00fcndigungen blieben jedoch ohne nennenswerte Ver\u00e4nderungen in der Organisationsstruktur, wie die zur Umsetzung gegr\u00fcndete Nachfolgeorganisation der PKK, der \"Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans\" (KADEK), selbst eingestand. Folglich konnte der KADEK den Makel der terroristischen PKK nicht ablegen. Ende Oktober 2003 beschloss die Organisation deshalb die Aufl\u00f6sung des KADEK. Damit sollte nach eigenen Verlautbarungen \"der Weg f\u00fcr eine neue, demokratische Organisationsstruktur\" freigemacht werden. Mitte November 2003 wurde in KADEK-nahen Medien die Gr\u00fcndung des \"Volkskongresses Kurdistans\" (Kongra Gel) verk\u00fcndet. Bisherige Unterorganisationen des KADEK siedelten sich als selbst\u00e4ndige Einheiten unter dem Dach des Kongra Gel an. Gleiches erfolgte mit dem europ\u00e4ischen Arm der \"Partei\", die YDK, welche sich in \"Koordination der kurdischen demokratischen Gesellschaft in Europa\" (CDK) umbenannte.","- 78 - Trotz programmatischer Ver\u00e4nderungen wurde die \"Partei\" aber weiterhin nach dem Kaderprinzip gef\u00fchrt. Ank\u00fcndigungen demokratischer Strukturen blieben weitgehend Lippenbekenntnisse. Am 02. Mai 2002 beschloss der Rat der Europ\u00e4ischen Union - als Folge der Geschehnisse des 11. September 2001 - u.a. die PKK in die Liste der terroristischen Organisationen aufzunehmen. Anfang April 2004 setzte die Europ\u00e4ische Union auch den Kongra Gel auf die so genannte EU-Terrorliste. Im Juli 2004 erkl\u00e4rte das Bundesministerium des Innern, dass sich das gegen die PKK verh\u00e4ngte vereinsrechtliche Bet\u00e4tigungsverbot vom 22. November 1993 (in Deutschland) auch auf den Kongra Gel erstreckt. Damit blieben Hoffnungen der \"Partei\" auf Zugest\u00e4ndnisse seitens der T\u00fcrkei und Europas unerf\u00fcllt. Zudem stie\u00dfen die neue Strategie und die damit verbundenen Namens\u00e4nderungen der \"Partei\" bei vielen Anh\u00e4ngern auf Unverst\u00e4ndnis. Zeitgleich fanden Machtk\u00e4mpfe in der F\u00fchrungsriege der \"PKK\" statt, die letztlich 2004 zur Abspaltung einer Gruppe um Osman \u00d6CALAN9 f\u00fchrten. W\u00e4hrenddessen verst\u00e4rkte der t\u00fcrkische Staat den Kampf gegen die Guerilla. Angesichts der \"Vernichtungsoperationen des t\u00fcrkischen Staates\" erkl\u00e4rte der Kommandorat der \"Volksverteidigungskr\u00e4fte\" zum 01. Juni 2004 den \"einseitigen\" f\u00fcnfj\u00e4hrigen Waffenstillstand in der T\u00fcrkei f\u00fcr beendet. Damit setzt(e) die \"PKK\"/der Kongra Gel erneut Gewalt zur Durchsetzung seiner Ziele ein. Zur innerparteilichen St\u00e4rkung wurde im Fr\u00fchjahr 2005 eine interne \"neue PKK\" gegr\u00fcndet, welche im Sinne \"APOs\" die Gesamtorganisation ideologisch straffen und lenken sollte. Der Terminologie des Kongra Gel folgend, ver\u00fcbten ab Juli 2005 die \"Freiheitsfalken Kurdistans\" (TAK)10 in t\u00fcrkischen Ferienorten Bombenanschl\u00e4ge. Dabei wurden bis heute etliche Menschen get\u00f6tet oder 9 Bruder Abdullah \u00d6CALANs. 10 Splittergruppe der \"PKK\"/des Kongra Gel. Operiert vorwiegend in Touristenzentren und Metropolen im Westen der T\u00fcrkei. Kongra Gel und TAK bestreiten die organisatorische Zusammengeh\u00f6rigkeit. Gleichwohl orientiert sich der terroristische Aktionismus an Paradigmen des Kongra Gel/des \"F\u00fchrers\" Abdullah \u00d6CALANs, was in Bekennungen zu Anschl\u00e4gen deutlich wird.","- 79 - verletzt. Im September rief Abdullah \u00d6CALAN die Guerilla zu einem erneuten11 begrenzten Waffenstillstand auf. HPG und TAK befolgten den Aufruf ab 01. Oktober und hielten diesen bis zum Jahresende weitgehend ein. Gegen Abdullah \u00d6CALAN wurden die Haftbedingungen wegen \"politischer Bet\u00e4tigung\" versch\u00e4rft, was Proteste der Anh\u00e4ngerschaft und versch\u00e4rfte Drohungen der Guerilla gegen die T\u00fcrkei ausl\u00f6ste. Auf europ\u00e4ischer Ebene betreibt die \"PKK\" weiterhin einen gewaltfreien Kurs. Lediglich kurdische Jugendliche treten vereinzelt mit \"hit and run\"-Aktionen in Erscheinung, abh\u00e4ngig von politischen Geschehnissen in der T\u00fcrkei. Demonstrative und politische Aktivit\u00e4ten \u00fcberwiegen. Zugleich ist die Partei bem\u00fcht, Mitgliederverlusten entgegenzuwirken. Dazu k\u00f6nnte auch die Adaptierung des von \u00d6CALAN entwickelten f\u00f6derativen (l\u00e4nder\u00fcbergreifenden) Systems der \"Union der kurdischen Gemeinschaften\" (KKK) auf die hier lebende Anh\u00e4ngerschaft beitragen. In der Praxis geschieht dies durch die Gr\u00fcndung von \"Volksr\u00e4ten\" als sog. Mitbestimmungselemente des Volkes. Dass die \"Partei\" von einer funktionierenden innerparteilichen Demokratie noch weit entfernt ist, belegen Hinweise auf immer noch vereinzelt praktizierte bzw. angedrohte Strafaktionen gegen Mitglieder, die sich nicht parteikonform verhalten. Im August wurden drei F\u00fchrungskader der CDK12 festgenommen, davon zwei in Deutschland. Kongra Gel und nahe stehende Organisationen werteten die Festnahmen als Fortsetzung der t\u00fcrkischen Repressalien gegen das kurdische Volk in Europa. Insbesondere in Deutschland l\u00f6sten die Festnahmen eine Protestwelle in der \u00f6rtlichen Anh\u00e4ngerschaft aus. Im Lande Bremen sind als Informationsund Kommunikationszentren f\u00fcr Anh\u00e4nger der PKK-, des KADEKund des Kongra Gel folgende Einrichtungen bekannt: \"Mesopotamischer Kulturverein Bremen e.V.\" 11 Bereits im Herbst 2005 kam es nach kurdenfreundlichen \u00c4u\u00dferungen des t\u00fcrkischen Ministerpr\u00e4sidenten zu einem kurzzeitigen Waffenstillstand. 12 Politischer Arm des Kongra Gel in Europa.","- 80 - gegr\u00fcndet: 07. Juni 1987 - verboten: 26. November 1993 durch das Bundesministerium des Innern. \"Kurdisch-Deutscher Verein f\u00fcr V\u00f6lkerfreundschaft e.V. -HEVALTI-\" gegr\u00fcndet: 06. Dezember 1993 - verboten: 14. November 1995 durch den Senator f\u00fcr Inneres. \"Kurdisch-Deutscher Solidarit\u00e4tsverein e.V.\" gegr\u00fcndet: 15. Dezember 1995 - verboten: 27. April 1998 durch den Senator f\u00fcr Inneres. Als zentraler CDK-Basisverein existiert in Bremen, An der Weide 27, das \"MED-Kulturzentrum e.V.\" gegr\u00fcndet: 24. November 1999 - am 22. Mai 2005 umbenannt in \"Demokratischer Gesellschaftsverein Kurdistan\" (BIRATI)13 sowie in Bremerhaven der \"Kurdisch-Deutsche Freundschaftsverein Bremerhaven e.V.\" gegr\u00fcndet: 10. Dezember 1993. \"BIRATI e.V.\" pr\u00e4sentierte sich gegen\u00fcber Politik und \u00d6ffentlichkeit als demokratisch-kultureller Vertreter und Integrationshelfer f\u00fcr Kurden der Region. Als Mitgliedsverein in der \"F\u00f6deration kurdischer Vereine in Deutschland\" (YEK-KOM)14 suchte der Vorstand u.a. Kontakte zur Bremer Politik als auch zu Menschenrechtsvereinigungen. Wesentliche Inhalte bildeten die politische Situation der Kurden in der T\u00fcrkei sowie die t\u00fcrkischen EUBeitrittsverhandlungen. Der zum 01. Oktober verk\u00fcndete Waffenstillstand des Kongra Gel diente dabei als Argumentationsbasis. Die N\u00e4he des \"BIRATI e.V.\" bzw. der Mitgliedschaft zur PKK / dem Kongra Gel, die mit einem Bet\u00e4tigungsverbot belegt sind, war wieder bei verschiedenen Veranstaltungen des Jahres feststellbar. So skandierten Teilnehmer auf einer von \"BIRATI e.V.\" im Januar organisierten und gegen die Haftbedingungen \u00d6CALANs gerichteten Demonstration verbotene \"Biji Serok Apo\"-Rufe (Es lebe der F\u00fchrer Apo). 13 Antr\u00e4ge auf \u00c4nderungen im Vereinsregister wurden beim Amtgericht gestellt. Wegen Formfehler bzw. teilweisen Ungereimtheiten in den Unterlagen hat das Amtsgericht die Eintragung bisher abgelehnt. Eine erneute Mitgliederversammlung hat zum Jahresende 2006 stattgefunden. 14 Diese F\u00f6deration versteht sich als Interessenvertreter der in Deutschland lebenden Kurden. Sie unterst\u00fctzt mit ihrem propagandistischen Wirken die Ziele der PKK und ihrer Nachfolgeorganisationen.","- 81 - Nach einem Artikel der \"Yeni \u00d6zg\u00fcr Politika\"15 fand am 25. Juni im \"BIRATI e.V.\" eine Volksversammlung statt, auf der ein hochrangiger Funktion\u00e4r u.a. die Bedeutung der KKK16 f\u00fcr die Befreiung des Volkes hervorhob. Zudem wurden Kongress-Beschl\u00fcsse der CDK diskutiert, deren Vorgabe f\u00fcr die untergeordneten Strukturen Handlungsanweisungen sind. Anmerkung: Bei zeitgleichen Volksversammlungen an anderen Orten verdeutlichte das F\u00fchrungsduo der KKK per Zuschaltung die besondere Bedeutung der in Europa lebenden Kurden f\u00fcr den derzeitigen Prozess des kurdischen Volkes. Bisher sollen schon \"Hunderte kurdischer Jugendlicher aus Europa in die Widerstandsgebiete entsandt worden\" sein (der Sprachgebrauch l\u00e4sst eindeutig auf den Eintritt in die Guerilla schlie\u00dfen). Auch der Jahrestag des Beginns des bewaffneten Kampfes der PKK, der 15. August 1984, war Anlass f\u00fcr Bremer Anh\u00e4nger und Sympathisanten zum Feiern im \"BIRATI e.V.\". Ebenso l\u00f6sten die oben erw\u00e4hnten Festnahmen dreier CDK-Funktion\u00e4re Demonstrationen des \"BIRATI e.V.\" in Bremen aus. Des Weiteren wurde der Gr\u00fcndungstag der PKK mit ca. 700 Anh\u00e4ngern und Sympathisanten aus dem Land Bremen und den umliegenden nieders\u00e4chsischen Bereichen in Delmenhorst gefeiert. Organisiert wurde diese \"Kulturveranstaltung\" wiederum von \"BIRATI e.V.\" und dem neu gegr\u00fcndeten Bremer \"Volksrat\". In politischen Reden wurde die Wichtigkeit des Kongra Gel f\u00fcr die Neuordnung des kurdischen Freiheitskampfes hervorgehoben. Gleichzeitig wurde mit Krieg gedroht, sollte die T\u00fcrkei nicht angemessen auf den Waffenstillstand der \"PKK\" reagieren. Anmerkung: Die Teilnehmerzahl zeigt, dass der \u00f6rtliche Basisverein der Bremer \"PKK\"-Sektion trotz \"Widrigkeiten\" (fortschreitende Integration; wiederholte Namenswechsel der \"PKK\"; restriktives Vorgehen deutscher Beh\u00f6rden gegen Funktion\u00e4re usw.) im Einzelfall noch zur Mobilisierung einer hohen Anh\u00e4ngerzahl in der Lage ist. 15 Die Zeitschrift greift \u00e4hnliche Themen wie die ehemalige \"\u00d6zg\u00fcr Politika\" auf und ist als Kongra Gel-nah anzusehen. 16 Wie sehr die als \"demokratische Volksbefreiungsbewegung\" gepriesene KKK mit der PKK-Guerilla verstrickt ist, wird u.a. in einer im August ver\u00f6ffentlichten KKK-Deklaration f\u00fcr eine \"demokratische L\u00f6sung\" verdeutlicht. Sollte n\u00e4mlich die T\u00fcrkei zu einem Waffenstillstand bereit sein, so \"k\u00f6nne die KKK f\u00fcr einen Waffenstillstand der HPG sorgen\", hei\u00dft es darin.","- 82 - Am 3. Februar fand vor dem Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf die Verhandlung gegen einen ehemaligen CDK-Gebietsleiter von Bremen statt. Wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung wurde er zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Dem R\u00fcckgang des Mobilisierungspotentials der letzten Jahre konnte die Bremer \"PKK\" weitgehend Einhalt gebieten. Die Werbung neuer Mitglieder/Anh\u00e4nger blieb aber bisher erfolglos. Dadurch ist mit einem sukzessiven R\u00fcckgang der allj\u00e4hrlichen Spendeneinnahmen zu rechnen.","- 83 - 8. \"Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front\" (DHKP-C) Gegr\u00fcndet: 1994 in Syrien Mitglieder/ Deutschland: ca. 650 unver\u00e4ndert, wie 2005 Aktivisten: Land Bremen: ca. 40 unver\u00e4ndert, wie 2005 Organisation/ Gewaltt\u00e4tige revolution\u00e4re Kaderpartei, Struktur: konspirativ agierende Funktion\u00e4rsgruppe, Guerillaeinheiten in der T\u00fcrkei. Publikationen: \"Devrimci Sol\" (Revolution\u00e4re Linke) \"Y\u00fcr\u00fcy\u00fcs\" (Marsch). Politische Zerschlagung des t\u00fcrkischen Staates, Ziele/ Errichtung einer Gesellschaft auf der Grundlage des AgitationsMarxismus-Leninismus, schwerpunkte: Agitationen gegen die USA und die Bundesrepublik als Unterst\u00fctzer des \"t\u00fcrkischen Faschismus/Terrorismus\". Aktuelle Kampagne gegen die Haftbedingungen in t\u00fcrkischen Themen: Gef\u00e4ngnissen, Terroristische Aktionen in der T\u00fcrkei, Proteste gegen \"Hartz IV\". Entwicklung und Tendenz: Die DHKP-C ist im M\u00e4rz 1994 aus der t\u00fcrkischen Vereinigung \"Devrimci Sol\" (Revolution\u00e4re Linke) hervorgegangen, die in der T\u00fcrkei verboten ist und dort eine Untergrundstruktur aufrechterh\u00e4lt. In Deutschland ist die \"Devrimci Sol\" seit dem 9. Februar 1983 durch Verf\u00fcgung des Bundesministers des Innern (BMI) mit einem Bet\u00e4tigungsverbot belegt. Auch die DHKP-C wurde am 13. August 1998 durch das BMI als Ersatzorganisation der \"Devrimci Sol\" eingestuft und mit einem Bet\u00e4tigungsverbot belegt. Zwischen der DHKP-C und der konkurrierenden, auch aus der \"Devrimci-Sol\" hervorgegangenen und ebenfalls 1998 mit einem Bet\u00e4tigungsverbot belegten \"T\u00fcrkischen Volksbefreiungspartei-Front - Revolution\u00e4re Linke\" (THKP/-C - Devrimci Sol) kam es zwischen 1997 und 1998 zu massiven Gewalttaten mit schweren K\u00f6rperverletzungen und Mordanschl\u00e4gen. Gegen zahlreiche Mitglieder und Funktion\u00e4re der DHKP-C wurden eine Vielzahl von Strafverfahren gef\u00fchrt. Mehrere ranghohe Funktion\u00e4re wurden zum Teil zu hohen Haftstrafen verurteilt. Daraus resultierte in Deutschland ein Mitgliederverlust, dessen Folge geringere Mitgliedsbeitr\u00e4ge und Spenden waren.","- 84 - Die DHKP-C wurde im Mai 2002 in die von der Europ\u00e4ischen Union gef\u00fchrte Liste terroristischer Organisationen aufgenommen. Nachdem bereits 2002 verschiedene linksextremistische t\u00fcrkische Gruppierungen das \"Todesfasten\" als Kampfform um eine Verbesserung der Haftbedingungen in t\u00fcrkischen Gef\u00e4ngnissen f\u00fcr beendet erkl\u00e4rten, f\u00fchrt die DHKP-C dieses im Berichtszeitraum in der T\u00fcrkei fort. Nach Pressever\u00f6ffentlichungen sollen dabei insgesamt mehr als hundert Menschen, meist Angeh\u00f6rige der DHKP-C, gestorben sein. Eine unter dem Namen \"TAYAD-Komitee\" (\"Solidarit\u00e4tsverein mit den politischen Gefangenen und deren Familien in der T\u00fcrkei\") auftretende Organisation, welche stark von der DHKP-C beeinflusst wird, erweist sich auf europ\u00e4ischer Ebene als Initiator von Veranstaltungen zugunsten der Gefangenen. Diese \"Kultur/Musikveranstaltungen\", vorwiegend von Anh\u00e4ngern der DHKP-C besucht, dienen Parteifunktion\u00e4ren als Agitationsfeld gegen die mit der \"imperialistischen\" USA kooperierende \"faschistische\" t\u00fcrkische Regierung. Eintrittsund Spendengelder flie\u00dfen au\u00dfer an Gefangene und deren Familien auch an die DHKP-C. Seit Anfang 2004 besuchten Bremer Funktion\u00e4re und Aktivisten der DHKP-C vermehrt Veranstaltungen der \"Anatolischen F\u00f6deration\" (Anadolu Federasyonu e.V.) in K\u00f6ln und Hamburg. Auch bei diesen Veranstaltungen werden \u00fcberwiegend Folkloredarbietungen inszeniert und politische Diskussionen gef\u00fchrt. Die DHKP-C verfolgt das Ziel, durch die Gr\u00fcndung neuer Vereine, wie der \"Anatolischen F\u00f6deration\", eine legale Plattform zu schaffen. Folgende Erkl\u00e4rung stellte die \"Anatolische F\u00f6rderation\" am 28. Juli ins Internet: \"Der R\u00e4uberstaat (Israel) f\u00fchrt in Gaza und im Libanon gegen das gesamte Volk Krieg. Wie auch im Irak bombardiert der Imperialismus im Namen von Gleichheit, Freiheit (und) Demokratie. .... Aber die Verantwortlichen sind nicht allein der Imperialismus und der Zionismus. Schuldig sind auch die arabischen L\u00e4nder und die T\u00fcrkei, die angesichts der Besetzung und des Massakers stumm geblieben sind. Wir als","- 85 - \"Anatolische F\u00f6rderation\" fordern, dass der Angriff auf den Libanon sofort beendet werden mu\u00df, ... dass (Israel) sich ohne Bedingung aus dem Land (Libanon) zur\u00fcckzieht und dass die Gefangenen, die sich in der Hand der Israelis befinden, freigelassen werden.\" Zu einer Gr\u00fcndung eines \"TAYAD-Komitees\" oder einer \"Anatolischen F\u00f6deration\" in Bremen ist es bis jetzt nicht gekommen. Das traditionelle Parteifest der DHKP-C anl\u00e4sslich der Gr\u00fcndung der Organisation fand am 29. April in 's-Hertogenbosch (Niederlande) statt. Es nahmen 1.500 bis 2.000 Personen an der Saalveranstaltung teil. Auch Bremer Funktion\u00e4re und Sympathisanten der Organisation beteiligten sich an dieser Veranstaltung. Es traten bekannte Musikund Folkloregruppen auf. In Redebeitr\u00e4gen ist zum \"Kampf gegen Imperialismus und Faschismus\" in der T\u00fcrkei aufgerufen worden. Auf der Veranstaltung wurde bekr\u00e4ftigt, den Hungerstreik in den t\u00fcrkischen Haftanstalten fortzusetzen. Wichtigste Finanzquelle der Organisation ist und bleibt die allj\u00e4hrliche Spendensammlung. Im Bremer Bereich ist eine zeitliche Begrenzung auf einen bestimmten Jahresabschnitt kaum noch erkennbar. Die Sammlung selber erfolgt \u00e4u\u00dfert konspirativ. Eine Konfrontation mit der Polizei wird vermieden. Neben bisherigen Anh\u00e4ngern / Sympathisanten erweisen sich Bremer Asylbewerberunterk\u00fcnfte offensichtlich als erfolgreiches Werbungsund Sammelterrain der Funktion\u00e4re. Einzelne gesch\u00e4ftliche Aktivit\u00e4ten von Mitgliedern lassen den Schluss zu, dass Teile des Gewinns an die Organisation flie\u00dfen bzw. solcherlei Aktivit\u00e4ten gezielt von der Organisation \u00fcber Strohm\u00e4nner als Einnahmequelle betrieben werden. Weitere Einnahmequellen der DHKP-C in Bremen sind von ihr durchgef\u00fchrte Kulturveranstaltungen f\u00fcr die hier lebenden Anh\u00e4nger. Obwohl die DHKP-C nach au\u00dfen einen gewaltfreien Kurs in Europa vertritt, dienen hier durchgef\u00fchrte Protestveranstaltungen und Spendensammlungen der moralischen und finanziellen Unterst\u00fctzung terroristischer Aktionen von Genossen in der T\u00fcrkei. Die DHKP-C ver\u00f6ffentlichte als Reaktion auf die Eskalation im Nahen Osten im Internet folgende Erkl\u00e4rung:","- 86 - \"Unser Volk! Der beste und st\u00e4rkste Weg, mit dem Volk Pal\u00e4stinas und Libanons solidarisch zu sein, ist, den Kampf gegen die kollaborierende Regierung unseres Landes, die den amerikanischen Imperialismus und den Zionismus unterst\u00fctzt... zu verst\u00e4rken... Israel ist ein zionistischer Staat. Ein Massenm\u00f6rder. Ein Besetzer. Ein Terrorist.\"","- 87 - 9. \"Nationaler Widerstandsrat Iran\" (NWRI) Gegr\u00fcndet: 1981 in Paris gegr\u00fcndet seit 1994 in Deutschland vertreten Mitglieder/ Deutschland: ca. 900 (unver\u00e4ndert, wie 2005 Aktivisten: Land Bremen: ca. 50 (unver\u00e4ndert, wie 2005) (Mobilisierungspotenzial: ca. 100, unver\u00e4ndert, wie 2005) Organisation/ revolution\u00e4re Kaderpartei, konspirativ agierende Struktur: Funktion\u00e4rsgruppe. Publikationen: \"Mojahed\" (Glaubensk\u00e4mpfer) Politische Sammeln von Spendengeldern, Ziele/ Politischer Umsturz im Iran. Agitationsschwerpunkte: Aktuelle Menschenrechtsverletzungen im Iran, Atompolitik im Iran, Themen: Streichung von der sog. EU-Terrorliste. Entwicklung und Tendenz: Der \"Nationale Widerstandsrat Iran\" ist ein im Jahre 1981 gegr\u00fcndeter Zusammenschluss zahlreicher Oppositionsgruppen und Einzelpersonen. Die Organisation der \"Volksmodjahedin Iran-Organisation\" (MEK) ist die bedeutenste und fr\u00fcher auch militanteste iranische Oppositionsgruppe. In Europa und Nordamerika treten die Mitglieder und Sympathisanten als Anh\u00e4nger des sogenannten NRWI in Erscheinung. Die weltweit operierende Organisation verfolgte jahrelang eine Doppelstrategie: So f\u00fchrten bewaffnete Kr\u00e4fte der \"Nationalen Befreiungsarmee\" (NLA), dem ehemals militanten Arm der Bewegung, einen Guerillakampf auf iranischem Boden gegen das dortige islamische Regime mit dem Ziel des gewaltsamen Umsturzes. Die NLA hat bis zum Sturz von Saddam Hussein teilweise schwere Terroranschl\u00e4ge im Iran ver\u00fcbt. Danach konnten keine militanten Aktionen mehr festgestellt werden. Mit dem Wegfall der Operationsbasis im Irak, versuchen MEK und NWRI mit politischen Aktionen in der westlichen Welt erfolgreich zu sein.","- 88 - Es fehlt jedoch an einer ausdr\u00fccklichen Abkehr von fr\u00fcheren terroristischen Verhaltensmustern. In Europa und der restlichen Welt tritt die Organisation durch umfangreiche Propaganda und Geldbeschaffungsaktionen in Erscheinung. Hauptagitationsschwerpunkte des NWRI waren die Wiederaufnahme des iranischen Atomprogramms, die Streichung des NWRI von der so genannten Terrorliste der Europ\u00e4ischen Union und die durch den iranischen Staat missachteten Menschenrechte. Aufgrund der Thematik der Menschenrechtsverletzungen im Iran gibt es innerhalb Deutschlands auch Kontakte zu Menschenrechtsvereinen und politisch aktiven Einzelpersonen. Bremer Aktivisten der Organisation beteiligten sich ganzj\u00e4hrig an Aktionen, die durch den NWRI organisiert wurden. Auch Veranstaltungen im europ\u00e4ischen Ausland, wie zum Beispiel die Gro\u00dfdemonstration am 01. Juli in Paris, wurden von zahlreichen Anh\u00e4ngern und Sympathisanten aus Deutschland besucht. Themen waren u.a. die \"Beschwichtigungspolitik\" der internationalen Gemeinschaft gegen\u00fcber dem Iran und die Streichung der Volksmodjahedin von der Terrorliste. Anlass der Demonstration war der Jahrestag der Durchsuchung der NWRIEuropazentrale und die Festnahme von Maryam RAJAVI, Pr\u00e4sidentin des NWRI, am 17. M\u00e4rz 2003 durch die franz\u00f6sische Polizei. In Bremen wurden mit Hilfe von Fotomappen, die Menschrechtsverletzungen im Iran zeigten, Unterschriften von Politikern und B\u00fcrgern gesammelt, um so die Streichung von der EU-Terrorliste zu erreichen. Solche Aktionen wurden ebenfalls in anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern durchgef\u00fchrt. Der NWRI wandte sich direkt an die Sicherheitsbeh\u00f6rden, so z.B. in Bremen, um vor dem Regime im Iran zu warnen. Zur Finanzierung seiner Aktivit\u00e4ten f\u00fchrte der NWRI auch Stra\u00dfengeldsammlungen durch, f\u00fcr die er vorwiegend Tarnvereine benutzte. In der Bremer Innenstadt wurden u.a. Spenden f\u00fcr den \"Menschenrechtsverein f\u00fcr Migranten e. V\" mit Sitz in Aachen und das \"Menschenrechtszentrum f\u00fcr ExiliranerInnen e. V.\" mit Sitz in D\u00fcsseldorf gesammelt.","- 89 - Das Europ\u00e4ische Gericht Erster Instanz in Luxemburg hat am 12. Dezember festgestellt, dass der Beschluss des EU-Ministerrats vom Mai 2002 die iranischen Volksmodjahedin in die EU-Terrorliste aufzunehmen, rechtswidrig war, da er das Recht auf effektiven Rechtsschutz dieser Gruppierung verletze und nicht hinreichend begr\u00fcndet worden sei. Der Beschluss \u00fcber das Einfrieren von Geldern der Organisation sei daher unwirksam.","- 90 - 10. \"Befreiungstiger von Tamil Eelam\" (\"Liberation Tigers of Tamil Eelam\" / LTTE) Gegr\u00fcndet: 1972 in Sri Lanka Mitglieder/ Deutschland: ca. 800 (unver\u00e4ndert, wie 2005) Anh\u00e4nger: Land Bremen: ca. 20 (unver\u00e4ndert, wie 2005) (Mobilisierungspotenzial: ca. 150, unver\u00e4ndert, wie 2005) Organisation/ Streng hierarchisch gegliederte Kadergruppe, Struktur: konspirative Arbeitsweise. Publikationen: \"Viduthalai Puligal\", vierzehnt\u00e4glich. Politische Sammeln von Geldern zur Unterst\u00fctzung und Finanzierung des Ziele/ bewaffneten Kampfes im Heimatland. AgitationsGr\u00fcndung eines eigenen unabh\u00e4ngigen Tamilenstaates \"Tamil schwerpunkte: Eelam\". Aktuelle Wiederaufnahme des Dialoges zwischen EU und LTTE, Themen: Aufnahme in die EU-Terrorliste, Spendensammlungen. Entwicklungen und Tendenzen: Bei den Tamilen handelt es sich um eine Volksgruppe, die den Nordosten Sri Lankas bewohnt. Der B\u00fcrgerkrieg zwischen den hinduistischen Tamilen und den buddhistischen Singhalesen um die Aufteilung der Insel schwelt seit langem. Die \"Liberation Tigers of Tamil Eelam\" (LTTE) (Befreiungstiger von Tamil Eelam) gr\u00fcndeten sich 1972 und fordern einen unabh\u00e4ngigen sozialistischen Tamilenstaat \"Tamil Eelam\". Zur Durchsetzung ihrer Ziele f\u00fchrt die Organisation seit Jahren einen Guerillakrieg gegen die von den Singhalesen dominierte Zentralregierung Sri Lankas. Im Verlauf der seit September 2002 andauernden Friedensverhandlungen zwischen der Zentralregierung und der LTTE war die Organisation von ihrer Forderung eines eigenen Tamilenstaates abger\u00fcckt, forderte aber eine Teilautonomie innerhalb des Staatsgef\u00fcges Sri Lankas. Die LTTE ver\u00fcbte in der Vergangenheit eine Vielzahl von Terroranschl\u00e4gen gegen srilankische und indische Ziele.","- 91 - Die Friedensverhandlungen der LTTE mit der Regierung von Sri Lanka, die seit 2002 andauern, wurden 2005 durch die Ermordung des Au\u00dfenministers Sri Lankas ersch\u00fcttert. Die Europ\u00e4ische Union reagierte umgehend auf die Zuspitzung der Gewalt indem sie bekannt gab, keine offizielle Delegation der LTTE mehr in EU-Gremien zu empfangen. Durch einen Selbstmordanschlag am 25. April auf das Hauptquartier der srilankischen Armeetruppen in Colombo hat sich die Lage weiter zugespitzt. Die Europ\u00e4ische Union hat die LTTE am 31. Mai offiziell als Terrororganisation eingestuft. Erstmals hat die EU die Aufnahme in die Liste der terroristischen Organisationen mit einer politischen Erkl\u00e4rung verbunden. In dieser Erkl\u00e4rung wird die R\u00fccknahme der Einstufung in Aussicht gestellt, falls die LTTE dauerhaft auf Gewalt verzichten und sich erkennbar f\u00fcr den Friedensprozess einsetzen sollten. Die Aufnahme in die Liste bedeutet, dass s\u00e4mtliche Verm\u00f6genswerte der LTTE in der EU eingefroren werden. Kritik \u00fcbte die EU auch an der Regierung Sri Lankas und wies darauf hin, dass die Gewalt dort nicht allein durch die LTTE verursacht sei. Die Geberl\u00e4nder Sri Lankas (EU, Japan, USA) haben beiden Seiten gedroht, jegliche finanzielle Unterst\u00fctzung einzustellen, sollte der Gewalt kein Ende bereitet werden. Inzwischen hat die Gewalt auf Sri Lanka wieder b\u00fcrgerkriegs\u00e4hnliche Zust\u00e4nde erreicht. Die Aktivit\u00e4ten der LTTE in Deutschland umfassen u.a. auch das Sammeln von Geldern, die teilweise f\u00fcr die Finanzierung des bewaffneten Kampfes auf Sri Lanka verwendet werden. Die Spenden wurden in der Vergangenheit teilweise mit Gewalt eingefordert. Die LTTE steuert und nutzt unterschiedliche tamilische Vereine in ganz Deutschland, um so ihr Spendenaufkommen zu erh\u00f6hen. Vereinstrukturen sind derzeit im Land Bremen nicht bekannt. Bremer Anh\u00e4nger sind in der Lage, anlassbezogen eine gro\u00dfe Anzahl an Aktivisten zu mobilisieren.","- 92 - Am 25. Juli fand auf dem Bremer Marktplatz eine Mahnwache von 20-30 Tamilen zur Situation in Sri Lanka statt. Anmelder der Demonstration war der Vorstand des \"Internationalen Menschrechtsvereins Bremen e.V.\". Es wurden Spruchb\u00e4nder gezeigt und Flugbl\u00e4tter verteilt. Inhalt der Flugbl\u00e4tter war u.a. die Aufnahme der LTTE in die EU-Terrorliste. Offen wurde darin ausgef\u00fchrt, die LTTE sei Repr\u00e4sentantin der Tamilen und die EU habe mit dem Verbot einseitig in den Konflikt interveniert. Bei den Parlamentswahlen in Sri Lanka vom April 2004 lautete die Wahlkampfaussage in den dortigen Siedlungsgebieten wie folgt: \"die LTTE sei die einzige und rechtm\u00e4\u00dfige Repr\u00e4sentantin des tamilischen Volkes.\" \"Wie kann die EU also behaupten, das Verbot richte sich gegen die LTTE und nicht gegen das tamilische Volk?\". Am 02. Dezember fand in der Gruga-Halle in Essen eine Feier zum Gedenken der verstorbenen Freiheitsk\u00e4mpfer der Tamilen statt. Die Rede des LTTEF\u00fchrers Velupillai PRABKHARAN wurde \u00fcber Video gezeigt. Er sagte, die Tamilen h\u00e4tten sich lange Zeit in Geduld ge\u00fcbt und niemals Krieg einer friedlichen L\u00f6sung vorgezogen. Nun aber sei es glasklar, dass die singhalesischen F\u00fchrer niemals eine gerechte L\u00f6sung der tamilischen nationalen Frage vorbringen w\u00fcrden. Diese kompromisslose Haltung lasse den Tamilen keine andere M\u00f6glichkeit, als einen unabh\u00e4ngigen Staat f\u00fcr das Volk der Tamil Eelams zu gr\u00fcnden. Die Internationale Gemeinschaft werde gebeten, diesen Freiheitskampf anzuerkennen.","- 93 - 11. Bewertung der aktuellen Situation sicherheitsgef\u00e4hrdender und extremistischer Bestrebungen von Ausl\u00e4ndern Die mitgliederst\u00e4rkste extremistische Ausl\u00e4nderorganisation im Lande Bremen, die \"Islamische Gemeinschaft Milli G\u00f6r\u00fcs\" (IGMG), nimmt sich nach wie vor nach der weltweiten Welle islamistischer Terroranschl\u00e4ge in ihrer antisemitischen, vor allem aber israelfeindlichen Rhetorik zur\u00fcck. Sie befolgt strikt die von ihrer Zentrale in Kerpen (NRW) erteilten Weisungen, sich jeglicher politisch-agitatorischer Aktivit\u00e4ten zu enthalten. Bei der IGMG sind jedoch auch Tendenzen zur Eigenst\u00e4ndigkeit gegen\u00fcber der t\u00fcrkischen \"Gl\u00fcckseligkeitspartei\" (Saadet Partisi) und eine Distanzierung von ihrem geistigen F\u00fchrer Necmettin ERBAKAN zu bemerken. Der ungebrochene F\u00fchrungsanspruch ERBAKANs setzt diesen Bestrebungen jedoch weiterhin deutliche Grenzen. Die von der Europ\u00e4ischen Union geforderte Einhaltung der Menschenrechte durch die t\u00fcrkische Regierung unter der F\u00fchrung ERDOGAN gegen\u00fcber dem kurdischen Bev\u00f6lkerungsteil betrachtet der Kongra Gel als Erfolg. Die abermalige Umbenennung der \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK), erst in \"Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans\" (KADEK), dann in \"Volkskongress Kurdistans\" (Kongra Gel) wird an der Grundausrichtung der Organisation wenig \u00e4ndern. Sie erh\u00e4lt weiterhin ihre Weisungen von ihrem \"F\u00fchrer\" Abdullah \u00d6CALAN. Die Zahl der Straftaten mit ausl\u00e4nderextremistischer Motivation nahm zu (siehe Anhang).","- 94 - V. Scientology-Organisation\" (SO) Gegr\u00fcndet: 1954 in den USA Gr\u00fcnder: L. Ron HUBBARD (1911 - 1986) Erste Niederlassung in Deutschland 1970 Erste Niederlassung in Bremen 1981 Mitglieder: Deutschland: ca. 5.000-6.000 Land Bremen: ca. 100 Organisation/ Los Angeles (\"Church of Scientology International\" CSI) Struktur: Mission in Bremen: Stolzenauer Str. 36 Bremen-Hastedt Publikationen: Freiheit, Impact, Scientology-News, Source, Diverse Internetadressen. Entwicklung und Tendenz: Die Programmatik der SO beruht nach wie vor auf den Schriften von L. Ron HUBBARD, die nach eigenen Aussagen der SO f\u00fcr sie unver\u00e4ndert G\u00fcltigkeit haben und den Mitarbeitern und Mitgliedern von SO-Einrichtungen als Arbeitsanweisungen dienen. In so genannten \"policy letters\" (Richtlinienbriefe) werden ihnen verbindliche Orientierungen vorgegeben. Eine von der Innenministerkonferenz (IMK) eingesetzte Arbeitsgruppe hat festgestellt, dass Ziele und Verhaltensweisen der SO der freiheitlichen demokratischen Grundordnung entgegenstehen. Das kollektive Verhalten der Organisation l\u00e4sst Anzeichen f\u00fcr eine politische Zielsetzung erkennen, die letztlich darauf ausgerichtet ist, unsere verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung zu ver\u00e4ndern bzw. zu beseitigen. Dies ergibt sich aus dem von Hubbard verfassten Grundlagenwerk der SO \"Dianetik - Die moderne Wissenschaft der geistigen Gesundheit\" und vielen Aussteigerberichten. Die SO will eine scientologische Gesellschaft etablieren, in der eigene \"Verwaltungs-, Technologieund Gerechtigkeitsverfahren\" ohne Rechtsweggarantie, ohne Gew\u00e4hrleistung des rechtlichen Geh\u00f6rs, ohne","- 95 - Anspruch auf einen gesetzlichen und unabh\u00e4ngigen Richter und ohne eine gesetzm\u00e4\u00dfige Verwaltung existieren. Die programmatischen \u00c4u\u00dferungen HUBBARDs sind f\u00fcr Scientologen, die Scientology-Organisation und insbesondere auch f\u00fcr ihre Teilorganisationen, die einzelnen \"Kirchen\" und \"Missionen\" in Deutschland oder die \"International Association of Scientology\" (IAS) unab\u00e4nderlich und dauerhaft g\u00fcltig. Die Scientology-Organisation in Deutschland bekennt sich in ihren Ver\u00f6ffentlichungen ausdr\u00fccklich zur Person und politischen Programmatik ihres Gr\u00fcnders. Wesentliche Elemente der scientologischen \"Technik\" bestehen darin, alle Aktivit\u00e4ten auf Expansion der Organisation auszulegen. Das dokumentiert sich in der Anweisung: \"make money - make more money - make other people produce so as to make money\" Die \"Scientology Kirche Deutschland e.V.\" (SKD) und die \"Scientology Kirche Berlin e.V.\" (SKB) hatten mit Schriftsatz vom 27. M\u00e4rz 2003 Klage gegen das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) mit dem Ziel erhoben, die Beobachtung der Kl\u00e4ger mit offenen und nachrichtendienstlichen Mitteln untersagen zu lassen. Die 20. Kammer des Verwaltungsgerichtes (VG) in K\u00f6ln hat am 11. November 2004 die Klage in vollem Umfang abgewiesen. Zur Begr\u00fcndung f\u00fchrte das Gericht aus, es sei zu der \u00dcberzeugung gelangt, die Beobachtung der SKD und der SKB durch das BfV sowohl mit offenen als auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln sei rechtm\u00e4\u00dfig. Es l\u00e4gen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr vor, dass die Kl\u00e4ger Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgen. Aus einer Vielzahl, teilweise auch nicht \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Quellen, ergebe sich, dass die Kl\u00e4ger Bestrebungen verfolgen, die gegen die Menschenrechte sowie gegen das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszu\u00fcben, gerichtet seien. Die Beobachtung der Kl\u00e4ger sei daher erforderlich, angemessen und damit insgesamt verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig, hei\u00dft es in der Urteilsbegr\u00fcndung.","- 96 - Die Scientology-Mission Bremen bietet in ihren Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen in der Stolzenauer Stra\u00dfe diverse Kurse an. Auch im Jahre 2006 trat das Dianetik-Zentrum der Scientology-Mission Bremen e.V. als Anmelder von mehreren Informationsst\u00e4nden in verschiedenen Bremer Stadtteilen auf, u.a. im Bereich des Bremer Hauptbahnhofes, der Obernstra\u00dfe und in der Vahr. Die Genehmigungen wurden unter der Auflage erteilt, dass B\u00fccher und Brosch\u00fcren nicht verkauft und Werbematerialien nicht verteilt werden durften. Eine Mitgliederwerbung war ebenfalls untersagt. Die Aktionen der SO stie\u00dfen in Bremen auf wenig Interesse bei den Passanten.","- 97 - VI. Geheimschutz Ziel des Geheimschutzes ist der Schutz staatlicher Verschlusssachen. Er soll die Kenntnisnahme durch Unbefugte verhindern, um dadurch eine Gef\u00e4hrdung des Bestandes, der Sicherheit oder sonstiger Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer L\u00e4nder auszuschlie\u00dfen. Die Sicherheit des demokratischen Rechtsstaates und die seiner B\u00fcrger sind aber unverzichtbare Verfassungswerte. Unabh\u00e4ngig von ihrer Darstellungsform sind Tatsachen, Gegenst\u00e4nde oder Erkenntnisse, die geheim zu halten sind, Verschlusssachen (VS). Sie werden je nach dem Schutz, dessen sie bed\u00fcrfen, nach SS 5 Bremisches Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz (BremS\u00dcG) in die vier folgenden Geheimhaltungsgrade eingestuft: STRENG GEHEIM GEHEIM VS-VERTRAULICH VS-NUR F\u00dcR DEN DIENSTGEBRAUCH Der Schutz der geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen (Verschlusssachen) wird durch Ma\u00dfnahmen des personellen und materiellen Geheimschutzes verwirklicht. Beim personellen Geheimschutz sollen Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen verhindern, dass Personen mit Sicherheitsrisiken sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeiten aus\u00fcben. Der materielle Geheimschutz beinhaltet technische und organisatorische Sicherheitsma\u00dfnahmen. Sie sind in der Verschlusssachenanweisung (VSA) des Landes Bremen vom 05. Januar 1996 sowie erg\u00e4nzenden Richtlinien zusammengefasst. Die Pflichten und Befugnisse der an einer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung Beteiligten sind im Gesetz \u00fcber die Vorraussetzungen und das Verfahren von Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen des Landes Bremen (Bremisches Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz - BremS\u00dcG) geregelt. Das am 30. Juni 1998","- 98 - von der Bremischen B\u00fcrgerschaft verabschiedete Gesetz lehnt sich an das auf Bundesebene geltende S\u00dcG an und l\u00f6ste die bis dahin geltenden Sicherheitsrichtlinien des Landes Bremen von 1961 ab. Die Verantwortung f\u00fcr den personellen und materiellen Geheimschutz in den einzelnen Dienststellen tr\u00e4gt der Leiter der jeweiligen Dienststelle, der diese Aufgaben weitgehend auf einen Geheimschutzbeauftragten \u00fcbertragen kann. Dieser arbeitet bei der Erf\u00fcllung seiner Aufgaben eng mit den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden zusammen, denen der Gesetzgeber Mitwirkungspflichten beim Geheimschutz \u00fcbertragen hat (SS 3 Abs. 2 Bremisches Verfassungsschutzgesetz). Zentrales Instrument des personellen Geheimschutzes ist die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, die mit einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit betraut werden sollen. Das S\u00dcG sieht f\u00fcr Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen drei \u00dcberpr\u00fcfungsarten vor: * (\u00dc1) - einfache Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung * (\u00dc2) - erweiterte Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung * (\u00dc3) - erweiterte Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung mit Sicherheitsermittlungen. Die Stufe der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung richtet sich nach der H\u00f6he des Verschlusssachengrades, zu dem der/die Betroffene Zugang erhalten soll. Bei den \u00dcberpr\u00fcfungsarten \u00dc2 und \u00dc3 werden Ehegatte / Lebenspartner in die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung einbezogen, weil sich Sicherheitsrisiken bei diesen Personen auf den Betroffenen auswirken k\u00f6nnen. Die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung wird mit dem Ziel durchgef\u00fchrt, m\u00f6gliche sicherheitserhebliche Erkenntnisse bei dem Betroffenen festzustellen, aus denen sich Anhaltspunkte f\u00fcr ein Sicherheitsrisiko ergeben. Sicherheitsrisiken sind gegeben, wenn Zweifel an der Zuverl\u00e4ssigkeit des Betroffenen oder an seinem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder Erpressbarkeit bzw. Anf\u00e4lligkeit f\u00fcr Anbahnungsund Werbungsversuche durch fremde Nachrichtendienste f\u00fcr eine nachrichtendienstliche T\u00e4tigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland vorliegen.","- 99 - In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass eine Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nur mit vorheriger Zustimmung des Betroffenen erfolgen darf. Das LfV gibt gegen\u00fcber den f\u00fcr die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung zust\u00e4ndigen Stellen ein so genanntes Sicherheitsvotum ab. Das Votum ist eine Entscheidungshilfe, auf deren Grundlage die zust\u00e4ndige Stelle (Besch\u00e4ftigungsbeh\u00f6rde) \u00fcber die Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit entscheidet. Das Ende der Ost-West-Konfrontation und die Intention des im Jahre 1998 in Kraft getretenen Bremischen Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetzes, den Kreis der staatlichen Geheimnistr\u00e4ger auf den notwendigen Kernbestand zu beschr\u00e4nken, hatte zur Folge, dass das Antragsaufkommen bei den Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen im Laufe der letzten Jahre stark zur\u00fcckgegangen ist. Dagegen haben die anderen \u00dcberpr\u00fcfungsarten deutlich zugenommen. Dies betrifft speziell die beim Einb\u00fcrgerungsverfahren angestiegenen Anfragen und die Regelanfragen nach dem Aufenthaltsgesetz. Ebenfalls stark angestiegen sind die \u00dcberpr\u00fcfungen von Personen, die Zugang zu den sicherheitskritischen Bereichen des Flughafens haben. Diese Personen\u00fcberpr\u00fcfungen nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) sind auch deswegen stark angestiegen, weil der \u00dcberpr\u00fcfungszeitraum bei den Wiederholungs\u00fcberpr\u00fcfungen von f\u00fcnf Jahren auf ein Jahr verk\u00fcrzt wurde. Weiter ist das LfV Bremen f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung von Personen nach dem \"Bremischen Hafensicherheitsgesetz\" zust\u00e4ndig. Das Gesetz ist am 01. Juli 2004 in Kraft getreten. Danach werden im Rahmen der Gefahrenabwehr und als vorbeugende Ma\u00dfnahme zum Schutz des Seeverkehrs und von Hafenanlagen Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen durchgef\u00fchrt. Neu hinzugekommen ist f\u00fcr das LfV Bremen die \u00dcberpr\u00fcfung von Personen nach dem \"Sprengstoffgesetz\". Das Gesetz ist entsprechend ge\u00e4ndert worden; danach ist der Verfassungsschutz seit dem 01. September 2005 als mitwirkende Beh\u00f6rde bei der Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfung mit eingebunden.","- 100 - Insgesamt ergibt sich f\u00fcr das Jahr 2006 folgendes Bild: Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen gem. SS 29 a LuftVG pro Jahr: 2005 2006 1907 Personen 2048 Personen Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen gem. SS 13 Hafensicherheitsgesetz: 2005 2006 15 Personen 21 Personen Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen gem. SS 8 Sprengstoffgesetz: 2005 2006 17 Personen 34 Personen Regelanfragen im Rahmen von Einb\u00fcrgerungen: 2005 2006 2653 Personen 2926 Personen Regelanfragen vor Erteilung oder Verl\u00e4ngerung einer Aufenthaltsgenehmigung: 2005 2006 2058 Personen 2491 Personen","- 101 - VII. Rechtsvorschriften 1. Gesetz \u00fcber den Verfassungsschutz im Lande Bremen (Bremisches Verfassungsschutzgesetz - BremVerfSchG) Vom 28. Februar 2006 Inhalts\u00fcbersicht Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften SS 1 Zweck und Auftrag des Verfassungsschutzes SS 2 Zust\u00e4ndigkeit SS 3 Aufgaben des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz SS 4 Aufkl\u00e4rung der \u00d6ffentlichkeit SS 5 Begriffsbestimmungen Abschnitt 2 Befugnisse, nachrichtendienstliche Mittel, Datenverarbeitung SS 6 Allgemeine Befugnisse des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz SS 7 Besondere Befugnisse des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz SS 8 Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln SS 9 Einsatz technischer Mittel im Schutzbereich von Artikel 13 Grundgesetz SS 10 Weiterverarbeitung; Mitteilung an Betroffene SS 11 Speicherung, Ver\u00e4nderung und Nutzung personenbezogener Daten SS 12 Speicherung, Ver\u00e4nderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderj\u00e4hrigen SS 13 Berichtigung, L\u00f6schung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Dateien SS 14 Berichtigung, L\u00f6schung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Akten SS 15 Verfahrensbeschreibungen Abschnitt 3 Auskunft SS 16 Auskunft an Betroffene","- 102 - Abschnitt 4 Informations\u00fcbermittlung SS 17 Grenzen der \u00dcbermittlung personenbezogener Daten SS 18 \u00dcbermittlung von Informationen an das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz SS 19 Registereinsicht durch das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz SS 20 \u00dcbermittlung personenbezogener Daten durch das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz SS 21 \u00dcbermittlung von Informationen durch das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz an Strafverfolgungsund Sicherheitsbeh\u00f6rden in Angelegenheiten des Staatsund Verfassungsschutzes SS 22 \u00dcbermittlung personenbezogener Daten an die \u00d6ffentlichkeit SS 23 \u00dcbermittlungsverbote, Minderj\u00e4hrigenschutz SS 24 Pflichten der empfangenden Stelle SS 25 Nachberichtspflicht Abschnitt 5 Parlamentarische Kontrolle SS 26 Parlamentarische Kontrollkommission SS 27 Zusammensetzung, Wahl der Mitglieder SS 28 Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission SS 29 Gesch\u00e4ftsordnung, Geheimhaltung SS 30 Eingaben Abschnitt 6 Schlussvorschriften SS 31 Geltung des Bremischen Datenschutzgesetzes SS 32 In-Kraft-Treten, Au\u00dfer-Kraft-Treten","- 103 - Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften SS1 Zweck und Auftrag des Verfassungsschutzes Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder. Er erf\u00fcllt diesen Auftrag durch 1. die Sammlung und Auswertung von Informationen \u00fcber Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1, 2. die Unterrichtung der Landesregierung und die Mitwirkung an der Aufkl\u00e4rung der \u00d6ffentlichkeit \u00fcber diese Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten, 3. die Wahrnehmung der in diesem Gesetz geregelten sonstigen Mitwirkungsaufgaben sowie 4. den in diesem Gesetz oder in anderen Rechtsvorschriften vorgesehenen Informationsaustausch mit anderen Stellen. SS2 Zust\u00e4ndigkeit (1) Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz im Gesch\u00e4ftsbereich des Senators f\u00fcr Inneres und Sport. (2) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und polizeiliche Dienststellen d\u00fcrfen einander nicht angegliedert werden. (3) Verfassungsschutzbeh\u00f6rden anderer L\u00e4nder d\u00fcrfen im Lande Bremen nur im Einvernehmen mit dem Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz t\u00e4tig werden. Ihre Befugnisse bestimmen sich dabei nach den Vorschriften dieses Gesetzes. (4) Hat sich das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz wegen beabsichtigter eigener Ma\u00dfnahmen im Lande Bremen mit dem Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz ins Benehmen gesetzt (SS 5 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes), so unterrichtet das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz den Senator f\u00fcr Inneres und Sport \u00fcber die Herstellung des Benehmens. (5) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf andere Verfassungsschutzbeh\u00f6rden nicht um Ma\u00dfnahmen ersuchen, zu denen es selbst nicht befugt ist.","- 104 - SS3 Aufgaben des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz (1) Aufgabe des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Ausk\u00fcnften, Nachrichten und Unterlagen, \u00fcber 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, 2. sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland f\u00fcr eine fremde Macht, 3. Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden, 4. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) oder gegen das friedliche Zusammenleben der V\u00f6lker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. Die Leiterin oder der Leiter des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz oder die Vertreterin oder der Vertreter bestimmt die Objekte, die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben nach Satz 1 Nrn. 1, 3 und 4 planm\u00e4\u00dfig zu beobachten und aufzukl\u00e4ren sind (Beobachtungsobjekte). SS 6 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend. Die Bestimmung eines Beobachtungsobjektes ist regelm\u00e4\u00dfig zu \u00fcberpr\u00fcfen. Sie ist aufzuheben, wenn die Voraussetzung des SS 6 Abs. 1 Satz 3 entfallen ist. Die Bestimmung eines Beobachtungsobjektes bedarf der pers\u00f6nlichen Zustimmung des Senators f\u00fcr Inneres und Sport oder seiner Vertreterin oder seines Vertreters. (2) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz unterrichtet den Senator f\u00fcr Inneres und Sport regelm\u00e4\u00dfig und umfassend \u00fcber die Wahrnehmung seiner Aufgaben und seine Auswertungsergebnisse. Die Unterrichtung soll die zust\u00e4ndigen Stellen in die Lage versetzen, Art und Ausma\u00df von Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach Absatz 1 zu beurteilen und die erforderlichen Abwehrma\u00dfnahmen zu treffen. (3) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz wirkt mit 1. bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen nach Ma\u00dfgabe des Bremischen Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetzes, 2. bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen besch\u00e4ftigt sind oder werden sollen, 3. bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutz von im \u00f6ffentlichen","- 105 - Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. SS4 Aufkl\u00e4rung der \u00d6ffentlichkeit (1) Der Senator f\u00fcr Inneres und Sport kl\u00e4rt die \u00d6ffentlichkeit auf der Grundlage der Auswertungsergebnisse des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz durch zusammenfassende Berichte \u00fcber Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 auf. Hierzu geh\u00f6rt ein regelm\u00e4\u00dfiger Verfassungsschutzbericht, in dem auch die Summe der Haushaltsmittel f\u00fcr das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz sowie die Gesamtzahl seiner Bediensteten nach Stellen und Besch\u00e4ftigungsvolumen darzustellen sind. (2) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz wirkt erg\u00e4nzend durch eigene Ma\u00dfnahmen an der Aufkl\u00e4rung der \u00d6ffentlichkeit mit; es kann dabei zugleich \u00fcber die Wahrnehmung seiner Aufgaben unterrichten. SS5 Begriffsbestimmungen (1) Bestrebungen im Sinne des SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 3 und 4 sind politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss. F\u00fcr einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdr\u00fccklich unterst\u00fctzt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder f\u00fcr einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne des SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 3 oder 4, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu besch\u00e4digen. (2) Im Sinne des SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sind 1. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes: solche, die darauf gerichtet sind, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihnen geh\u00f6rendes Gebiet abzutrennen; 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes: solche, die darauf gerichtet sind, den Bund, L\u00e4nder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsf\u00e4higkeit erheblich zu beeintr\u00e4chtigen; 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung: solche, die darauf gerichtet sind, einen der in Absatz 3 genannten Verfassungsgrunds\u00e4tze zu beseitigen oder au\u00dfer Geltung zu setzen.","- 106 - (3) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 z\u00e4hlen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszu\u00fcben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen, 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung einer parlamentarischen Opposition, 4. die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Volksvertretung, 5. die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, 6. der Ausschluss jeder Gewaltund Willk\u00fcrherrschaft und 7. die im Grundgesetz und in der Landesverfassung konkretisierten Menschenrechte. (4) Eine Gef\u00e4hrdung ausw\u00e4rtiger Belange im Sinne des SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 liegt nur dann vor, wenn die Gewalt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland angewendet oder vorbereitet wird und sie sich gegen die politische Ordnung oder Einrichtungen anderer Staaten richtet oder richten soll. (5) Gewalt im Sinne dieses Gesetzes ist die Anwendung k\u00f6rperlichen Zwanges gegen Personen und die gewaltt\u00e4tige Einwirkung auf Sachen. (6) Sammlung von personenbezogenen Daten ist das Erheben im Sinne des Bremischen Datenschutzgesetzes. Abschnitt 2 Befugnisse, nachrichtendienstliche Mittel, Datenverarbeitung SS6 Allgemeine Befugnisse des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz (1) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf die zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten sowie besonderer Arten personenbezogener Daten nach SS 2 Abs. 6 des Bremischen Datenschutzgesetzes erheben und weiter verarbeiten, soweit dieses Gesetz oder andere Rechtsvorschriften nicht besondere Regelungen treffen. Regelungen dieses Gesetzes \u00fcber die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten f\u00fcr die Verarbeitung besonderer Arten personenbezogener Daten gleicherma\u00dfen. Voraussetzung f\u00fcr die Sammlung von Informationen im Sinne des SS 3 Abs. 1 Satz 1","- 107 - ist das Vorliegen tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte, die, insgesamt betrachtet und unter Einbeziehung nachrichtendienstlicher Erfahrungen, den Verdacht einer der in SS 3 Abs. 1 Satz 1 genannten Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten rechtfertigen. (2) Werden personenbezogene Daten bei Betroffenen mit deren Kenntnis erhoben, so ist der Erhebungszweck anzugeben, es sei denn, dass die Erhebung f\u00fcr Zwecke des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz nicht bekannt werden darf. Die Betroffenen sind auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben hinzuweisen. (3) Ist zum Zwecke der Sammlung von Informationen die Weitergabe personenbezogener Daten unerl\u00e4sslich, so d\u00fcrfen schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person nur im unvermeidbaren Umfang beeintr\u00e4chtigt werden. (4) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen dem Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz nicht zu; es darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Ma\u00dfnahmen ersuchen, zu denen es selbst nicht befugt ist. (5) Bei der Sammlung und Verarbeitung von Informationen hat das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz von mehreren geeigneten Ma\u00dfnahmen diejenige zu w\u00e4hlen, die den Betroffenen voraussichtlich am wenigsten beeintr\u00e4chtigt. Eine Ma\u00dfnahme darf keinen Nachteil herbeif\u00fchren, der erkennbar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. SS7 Besondere Befugnisse des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz (1) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf im Einzelfall bei Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen unentgeltlich Ausk\u00fcnfte zu Konten, Konteninhabern und sonstigen Berechtigten sowie weiteren am Zahlungsverkehr Beteiligten und zu Geldbewegungen und Geldanlagen einholen, wenn dies zur Erf\u00fcllung der Aufgaben nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 bis 4 erforderlich ist und tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr schwerwiegende Gefahren f\u00fcr die in SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 bis 4 genannten Schutzg\u00fcter vorliegen. (2) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf im Einzelfall bei Luftfahrtunternehmen unentgeltlich Ausk\u00fcnfte zu Namen, Anschriften und zur Inanspruchnahme von Transportleistungen und sonstigen Umst\u00e4nden des Luftverkehrs einholen. Absatz 1 Halbsatz 2 gilt entsprechend. (3) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf im Einzelfall zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 bis 4 unter den Voraussetzungen des SS 3 Abs. 1 des Artikel-10-Gesetzes bei Personen und Unternehmen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Postdienstleistungen erbringen, sowie bei denjenigen, die an der Erbringung dieser Dienstleistungen mitwirken, unentgeltlich Ausk\u00fcnfte zu Namen, Anschriften, Postf\u00e4chern und sonstigen Umst\u00e4nden des Postverkehrs einholen. (4) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf im Einzelfall zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 bis 4 unter den Voraussetzungen des SS 3 Abs. 1 des Artikel-10-Gesetzes bei denjenigen, die gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig Telekommunikationsdienste und Teledienste erbringen oder daran mitwirken,","- 108 - unentgeltlich Ausk\u00fcnfte \u00fcber Telekommunikationsverbindungsdaten und Teledienstenutzungsdaten einholen. Die Auskunft kann auch in Bezug auf zuk\u00fcnftige Telekommunikation und die zuk\u00fcnftige Nutzung von Telediensten eingeholt werden. Telekommunikationsverbindungsdaten und Teledienstenutzungsdaten sind 1. Berechtigungskennungen, Kartennummern, Standortkennungen sowie Rufnummer oder Kennung des anrufenden und angerufenen Anschlusses oder der Endeinrichtung, 2. Beginn und Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit, 3. Angaben \u00fcber die Art der von der Kundin oder dem Kunden in Anspruch genommenen Telekommunikationsund Teledienst-Dienstleistungen, 4. Endpunkte festgeschalteter Verbindungen, ihr Beginn und ihr Ende nach Datum und Uhrzeit. (5) \u00dcber das Einholen von Ausk\u00fcnften nach den Abs\u00e4tzen 1 bis 4 entscheidet der Senator f\u00fcr Inneres und Sport auf Antrag des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz. Der Antrag ist zu begr\u00fcnden und von der Leiterin oder dem Leiter des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz oder der Vertreterin oder dem Vertreter zu unterzeichnen. Die Entscheidung des Senators f\u00fcr Inneres und Sport bedarf der Zustimmung der nach SS 1 Abs. 3 des Bremischen Gesetzes zur Ausf\u00fchrung des Artikel-10-Gesetzes bestehenden Kommission (G-10-Kommission). Bei Gefahr im Verzuge kann der Senator f\u00fcr Inneres und Sport anordnen, dass die Entscheidung bereits vor der Zustimmung der G-10-Kommission vollzogen wird. In diesem Fall ist die nachtr\u00e4gliche Zustimmung unverz\u00fcglich einzuholen. (6) Die G-10-Kommission pr\u00fcft im Rahmen der Erteilung der Zustimmung gem\u00e4\u00df Absatz 5 Satz 3 sowie aufgrund von Beschwerden die Zul\u00e4ssigkeit und Notwendigkeit der Einholung von Ausk\u00fcnften nach den Abs\u00e4tzen 1 bis 4. SS 3 Abs. 1 des Bremischen Gesetzes zur Ausf\u00fchrung des Artikel-10-Gesetzes ist entsprechend anzuwenden. Entscheidungen \u00fcber Ausk\u00fcnfte, die die G-10-Kommission f\u00fcr unzul\u00e4ssig oder nicht notwendig erkl\u00e4rt, hat der Senator f\u00fcr Inneres und Sport unverz\u00fcglich aufzuheben. Wird die nachtr\u00e4gliche Zustimmung im Fall des Absatzes 5 Satz 4 versagt, so ist die Anordnung aufzuheben und die aufgrund der Anordnung erhobenen Daten sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Das Auskunftsersuchen und die \u00fcbermittelten Daten d\u00fcrfen weder den Betroffenen noch Dritten vom Auskunftsgeber mitgeteilt werden. (7) Der Senator f\u00fcr Inneres und Sport unterrichtet im Abstand von h\u00f6chstens sechs Monaten die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcber die Durchf\u00fchrung der Abs\u00e4tze 1 bis 4; dabei ist insbesondere ein \u00dcberblick \u00fcber Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen zu geben. Die Parlamentarische Kontrollkommission erstattet der B\u00fcrgerschaft j\u00e4hrlich einen Bericht \u00fcber die Durchf\u00fchrung sowie Art, Umfang und Anordnungsgr\u00fcnde der Ma\u00dfnahmen nach den Abs\u00e4tzen 1 bis 4. (8) Der Senator f\u00fcr Inneres und Sport unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundes j\u00e4hrlich \u00fcber die nach den Abs\u00e4tzen 1 bis 4","- 109 - durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen; dabei ist ein \u00dcberblick \u00fcber Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen zu geben. (9) Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Ma\u00dfgabe der Abs\u00e4tze 3 bis 6 eingeschr\u00e4nkt. SS8 Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln (1) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf zur heimlichen Informationsbeschaffung, einschlie\u00dflich der heimlichen Erhebung personenbezogener Daten, nur folgende nachrichtendienstliche Mittel anwenden: 1. Inanspruchnahme von Vertrauensleuten, sonstigen geheimen Informantinnen und Informanten und Gew\u00e4hrspersonen; 2. Einsatz von verdeckt ermittelnden Beamtinnen und Beamten; 3. Observationen und f\u00fcr besondere Observationszwecke bestimmte technische Mittel; 4. heimliche Bildaufzeichnungen; 5. verdeckte Ermittlungen und Befragungen; 6. heimliches Mith\u00f6ren ohne Inanspruchnahme technischer Mittel; 7. heimliches Mith\u00f6ren und Aufzeichnen des nicht \u00f6ffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel; 8. Beobachtung des Funkverkehrs auf nicht f\u00fcr den allgemeinen Empfang bestimmten Kan\u00e4len; 9. fingierte biographische, berufliche oder gewerbliche Angaben (Legenden); 10. Tarnpapiere und Tarnkennzeichen; 11. \u00dcberwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Ma\u00dfgabe des Artikel-10-Gesetzes; 12. Technische Mittel, mit denen zur Ermittlung des Standortes und zur Ermittlung der Ger\u00e4teund der Kartennummern aktiv geschaltete Mobilfunkendeinrichtungen zur Datenabsendung an eine Stelle au\u00dferhalb des Telekommunikationsnetzes veranlasst werden. (2) Die Mittel nach Absatz 1 d\u00fcrfen nur angewendet werden, wenn 1. sich ihr Einsatz gegen Personenzusammenschl\u00fcsse, in ihnen oder f\u00fcr sie t\u00e4tige Personen oder gegen Einzelpersonen richtet, bei denen tats\u00e4chliche","- 110 - Anhaltspunkte f\u00fcr den Verdacht von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 vorliegen; 2. sich ihr Einsatz gegen Personen richtet, von denen aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie f\u00fcr eine der in Nummer 1 genannten Personen bestimmte oder von ihr herr\u00fchrende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben; 3. ihr Einsatz gegen andere als die in den Nummern 1 und 2 genannten Personen unumg\u00e4nglich ist, um Erkenntnisse \u00fcber sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht oder \u00fcber Bestrebungen zu gewinnen, die sich unter Anwendung von Gewalt oder durch darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 genannten Schutzg\u00fcter wenden; 4. durch sie die zur Erforschung von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 erforderlichen Quellen in den in Nummer 1 genannten Personenzusammenschl\u00fcssen gewonnen oder \u00fcberpr\u00fcft werden k\u00f6nnen oder 5. dies zum Schutz der Bediensteten, Einrichtungen, Gegenst\u00e4nde und Quellen des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz vor Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder vor sicherheitsgef\u00e4hrdenden oder geheimdienstlichen T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht erforderlich ist. (3) In den F\u00e4llen des SS 53 der Strafprozessordnung ist die Informationsbeschaffung mit den Mitteln nach Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1, 2 und 7 unzul\u00e4ssig; ergibt sich w\u00e4hrend oder nach Durchf\u00fchrung der Ma\u00dfnahme, dass ein Fall des SS 53 der Strafprozessordnung vorliegt, d\u00fcrfen die Erkenntnisse nicht verwendet werden. In den F\u00e4llen des SS 53 a der Strafprozessordnung gilt SS 9 Abs. 4 Satz 2 entsprechend. (4) Technische Mittel gem\u00e4\u00df Absatz 1 Satz 1 Nr. 12 darf das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 bis 4 unter den Voraussetzungen des SS 3 Abs. 1 des Artikel-10-Gesetzes einsetzen. Die Ma\u00dfnahme ist nur zul\u00e4ssig, wenn ohne die Ermittlung die Erreichung des Zwecks der \u00dcberwachungsma\u00dfnahme aussichtslos oder wesentlich erschwert w\u00e4re. Personenbezogene Daten Dritter d\u00fcrfen anl\u00e4sslich solcher Ma\u00dfnahmen nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gr\u00fcnden zur Erreichung des Zwecks nach Satz 1 unvermeidbar ist. Sie unterliegen einem absoluten Verwendungsverbot und sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. SS 7 Abs. 5 bis 7 gilt entsprechend. Das Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschr\u00e4nkt. (5) Eine Informationsbeschaffung mit den Mitteln nach Absatz 1 ist unzul\u00e4ssig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere, die Betroffenen weniger beeintr\u00e4chtigende Weise m\u00f6glich ist; dies ist in der Regel anzunehmen, wenn die Information aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen oder durch ein Ersuchen nach SS 18 Abs. 3 gewonnen werden kann. Die Anwendung eines Mittels nach Absatz 1 darf nicht erkennbar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zur Bedeutung des aufzukl\u00e4renden Sachverhalts stehen, insbesondere nicht au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zu der Gefahr, die von der jeweiligen Bestrebung oder T\u00e4tigkeit nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 ausgeht oder ausgehen kann. Die Ma\u00dfnahme ist unverz\u00fcglich zu beenden, wenn ihr Zweck erreicht ist oder sich","- 111 - Anhaltspunkte daf\u00fcr ergeben, dass er nicht oder nicht auf diese Weise erreicht werden kann. (6) Von einem Einsatz eines nachrichtendienstlichen Mittels nach Absatz 1, das in seiner Art und Schwere einer Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses gleichkommt, ist die Parlamentarische Kontrollkommission in der n\u00e4chsten nach der Anordnung stattfindenden Sitzung zu unterrichten. (7) Die Beh\u00f6rden des Landes und der Gemeinden sind verpflichtet, dem Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz technische Hilfe f\u00fcr Tarnma\u00dfnahmen (Absatz 1 Satz 1 Nr. 10) zu leisten. (8) Die n\u00e4heren Voraussetzungen f\u00fcr die Anwendung der Mittel nach Absatz 1 und die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr ihre Anordnung sind in Dienstvorschriften durch den Senator f\u00fcr Inneres und Sport umfassend zu regeln. F\u00fcr die Anordnung des Einsatzes eines Mittels nach Absatz 1 Nr. 2 im Schutzbereich des Artikel 13 des Grundgesetzes ist die Zust\u00e4ndigkeit der Leiterin oder des Leiters des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz oder der Vertreterin oder des Vertreters vorzusehen. Vor Erlass solcher Dienstvorschriften ist die Parlamentarische Kontrollkommission rechtzeitig zu unterrichten. SS9 Einsatz technischer Mittel im Schutzbereich von Artikel 13 Grundgesetz (1) Der verdeckte Einsatz technischer Mittel zur Informationsgewinnung und Informationsaufzeichnung im Schutzbereich des Artikel 13 des Grundgesetzes ist zul\u00e4ssig, wenn die Voraussetzungen nach SS 3 Abs. 1 des Artikel-10-Gesetzes vorliegen und die Erforschung des Sachverhaltes auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert ist. Er darf nur in Wohnungen der verd\u00e4chtigen Person erfolgen. In Wohnungen anderer Personen ist der Einsatz von Mitteln nach Satz 1 nur zul\u00e4ssig, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass die verd\u00e4chtige Person sich darin aufh\u00e4lt. (2) Die Ma\u00dfnahme ist nur zul\u00e4ssig, soweit nicht aufgrund tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte, insbesondere der Art der zu \u00fcberwachenden R\u00e4umlichkeiten und dem Verh\u00e4ltnis der zu \u00fcberwachenden Personen zueinander, anzunehmen ist, dass dadurch \u00c4u\u00dferungen, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, erfasst werden. Gespr\u00e4che in Betriebsoder Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen sind in der Regel nicht dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen. Das Gleiche gilt f\u00fcr Gespr\u00e4che \u00fcber Straftaten. (3) Die Ma\u00dfnahme ist unverz\u00fcglich zu unterbrechen, soweit sich Anhaltspunkte daf\u00fcr ergeben, dass \u00c4u\u00dferungen erfasst werden, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind. Erkenntnisse \u00fcber solche \u00c4u\u00dferungen d\u00fcrfen nicht verwendet werden, Aufzeichnungen hier\u00fcber sind unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Die Tatsache der Erfassung der Daten und ihrer L\u00f6schung ist zu dokumentieren. Ist eine Ma\u00dfnahme nach Satz 1 unterbrochen, so darf sie unter den in Absatz 2 genannten Voraussetzungen fortgef\u00fchrt werden. Im Zweifel ist \u00fcber die Unterbrechung oder Fortf\u00fchrung der Ma\u00dfnahme unverz\u00fcglich eine Entscheidung des Gerichts herbeizuf\u00fchren; SS 100 d Abs. 4 der Strafprozessordnung gilt entsprechend.","- 112 - (4) In den F\u00e4llen des SS 53 der Strafprozessordnung ist die Ma\u00dfnahme unzul\u00e4ssig; ergibt sich w\u00e4hrend oder nach Durchf\u00fchrung der Ma\u00dfnahme, dass ein Fall des SS 53 der Strafprozessordnung vorliegt, gilt Absatz 3 Satz 2 und 3 entsprechend. In den F\u00e4llen der SSSS 52 und 53 a der Strafprozessordnung d\u00fcrfen aus der Ma\u00dfnahme gewonnene Erkenntnisse nur verwertet werden, wenn dies unter Ber\u00fccksichtigung des zugrundeliegenden Vertrauensverh\u00e4ltnisses nicht au\u00dfer Verh\u00e4ltnis zum Interesse an der Erforschung des Sachverhalts steht. (5) Die Ma\u00dfnahmen bed\u00fcrfen der richterlichen Anordnung. Zust\u00e4ndig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz seinen Sitz hat. Die Anordnung ist auf h\u00f6chstens drei Monate zu befristen. Verl\u00e4ngerungen um jeweils h\u00f6chstens drei weitere Monate sind auf Antrag zul\u00e4ssig, soweit die Voraussetzungen f\u00fcr die Anordnung fortbestehen. F\u00fcr das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes \u00fcber die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend. Gegen eine Entscheidung, durch welche der Antrag des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz abgelehnt wird, steht diesem die Beschwerde zu. Bei Gefahr im Verzuge kann die Leiterin oder der Leiter des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz oder die Vertreterin oder der Vertreter die Anordnung treffen; die richterliche Entscheidung ist unverz\u00fcglich nachzuholen. Der Vollzug der Anordnung erfolgt unter der Aufsicht einer oder eines Bediensteten des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz, die oder der die Bef\u00e4higung zum Richteramt hat. Liegen die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vor oder ist der verdeckte Einsatz technischer Mittel zur Informationsgewinnung nicht mehr erforderlich, so ist die Ma\u00dfnahme unverz\u00fcglich zu beenden. (6) Der verdeckte Einsatz technischer Mittel zur Informationsgewinnung im Schutzbereich des Artikel 13 des Grundgesetzes ist auch zul\u00e4ssig, soweit dieser Einsatz zur Abwehr von Gefahren f\u00fcr Leben, Gesundheit oder Freiheit der bei einem Einsatz in Wohnungen t\u00e4tigen Personen unerl\u00e4sslich ist. Verdeckte Eins\u00e4tze nach Satz 1 bed\u00fcrfen der Anordnung durch die Leiterin oder den Leiter des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz oder durch die Vertreterin oder den Vertreter. (7) Von einer Ma\u00dfnahme nach Absatz 1 oder Absatz 6 ist die Parlamentarische Kontrollkommission in der n\u00e4chsten nach der Anordnung stattfindenden Sitzung zu unterrichten. (8) Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird nach Ma\u00dfgabe der Abs\u00e4tze 1 bis 6 eingeschr\u00e4nkt. SS 10 Weiterverarbeitung; Mitteilung an Betroffene (1) Die durch Ma\u00dfnahmen nach den SSSS 7 und 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 erhobenen personenbezogenen Daten d\u00fcrfen nur nach Ma\u00dfgabe des SS 4 des Artikel-10Gesetzes weiterverarbeitet werden. (2) Die mit Mitteln nach SS 8 Abs. 1 erhobenen personenbezogenen Daten d\u00fcrfen nur f\u00fcr den Zweck weiterverarbeitet werden, zu dem sie erhoben worden sind. Eine Verarbeitung f\u00fcr andere Zwecke ist nur zul\u00e4ssig, wenn das zur Erhebung verwendete Mittel auch f\u00fcr den anderen Zweck h\u00e4tte angewendet werden d\u00fcrfen.","- 113 - F\u00fcr personenbezogene Daten, die durch Ma\u00dfnahmen nach SS 9 Abs. 1 erhoben wurden, gilt SS 4 Abs. 1 und 2 Satz 1 und 2 sowie Abs. 5 und 6 des Artikel-10Gesetzes entsprechend. Die Daten d\u00fcrfen au\u00dfer zu den in SS 9 Abs. 1 genannten Zwecken nur zur Verfolgung der in SS 100 c Abs. 2 der Strafprozessordnung genannten Straftaten, sofern die Tat auch im Einzelfall besonders schwer wiegt, und zur Abwehr einer Gefahr f\u00fcr Leib, Leben oder Freiheit einer Person \u00fcbermittelt werden. F\u00fcr personenbezogene Daten, die durch solche Ma\u00dfnahmen nach SS 8 Abs. 1 erhoben wurden, die in ihrer Art und Schwere einer Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses gleichkommen, gilt SS 4 Abs. 1 und 2 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 bis 6 des Artikel-10-Gesetzes entsprechend. (3) Die durch Ma\u00dfnahmen nach SS 9 Abs. 6 erhobenen Daten d\u00fcrfen au\u00dfer zu den dort genannten Zwecken nur zu den in Absatz 2 Satz 4 genannten Zwecken verwertet werden. Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend. Die Verwertung bedarf der richterlichen Feststellung der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Ma\u00dfnahme. SS 9 Abs. 5 Satz 2 und 5 bis 7 gilt entsprechend. Wird die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Ma\u00dfnahme nicht nachtr\u00e4glich richterlich best\u00e4tigt, so sind die erhobenen Daten unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. (4) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz hat die in den Abs\u00e4tzen 1, 2 Satz 3 und Absatz 3 bezeichneten Ma\u00dfnahmen den Betroffenen nach ihrer Einstellung mitzuteilen, wenn eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Ma\u00dfnahme ausgeschlossen werden kann. Kann eine Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Ma\u00dfnahme zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, so ist die Mitteilung vorzunehmen, sobald diese Voraussetzung gegeben ist. Wurden personenbezogene Daten \u00fcbermittelt, so erfolgt die Mitteilung im Benehmen mit der empfangenden Stelle. Einer Mitteilung bedarf es endg\u00fcltig nicht, wenn 1. die Voraussetzung aus Satz 1 auch f\u00fcnf Jahre nach Einstellung der Ma\u00dfnahme noch nicht eingetreten ist, 2. sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft nicht eintreten wird und 3. die Voraussetzungen f\u00fcr eine L\u00f6schung sowohl bei der erhebenden als auch bei der empfangenden Stelle vorliegen. Bei den in Absatz 1 bezeichneten Ma\u00dfnahmen stellt die G-10-Kommission das Vorliegen der Voraussetzungen des Satzes 4 fest; SS 3 Abs. 1 und 2 des Bremischen Gesetzes zur Ausf\u00fchrung des Artikel-10-Gesetzes findet entsprechende Anwendung. Bei den \u00fcbrigen Ma\u00dfnahmen unterrichtet der Senator f\u00fcr Inneres und Sport die Parlamentarische Kontrollkommission innerhalb von sechs Monaten nach Einstellung \u00fcber die Mitteilung an die Betroffenen oder \u00fcber die Gr\u00fcnde, die einer Mitteilung entgegenstehen. Die Parlamentarische Kontrollkommission ist auch \u00fcber die nach Satz 4 unterbliebenen Mitteilungen zu unterrichten. SS 11 Speicherung, Ver\u00e4nderung und Nutzung personenbezogener Daten (1) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 personenbezogene Daten speichern, ver\u00e4ndern und nutzen, wenn","- 114 - 1. tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr den Verdacht bestehen, dass die betroffene Person an Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 beteiligt ist, und dies f\u00fcr die Beobachtung der Bestrebung oder T\u00e4tigkeit erforderlich ist, 2. dies f\u00fcr die Erforschung und Bewertung gewaltt\u00e4tiger Bestrebungen nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 3 und 4 oder von T\u00e4tigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 erforderlich ist oder 3. dies zur Schaffung nachrichtendienstlicher Zug\u00e4nge zu Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 erforderlich ist. In Akten d\u00fcrfen \u00fcber Satz 1 Nr. 2 hinaus personenbezogene Daten auch gespeichert, ver\u00e4ndert und genutzt werden, wenn dies sonst zur Erforschung und Bewertung von Bestrebungen nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 3 und 4 erforderlich ist. In Akten d\u00fcrfen \u00fcber Satz 1 Nr. 2 hinaus personenbezogene Daten auch gespeichert, ver\u00e4ndert und genutzt werden, wenn dies sonst zur Erforschung und Bewertung von Bestrebungen nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 13 und 4 erforderlich ist. (2) Personenbezogene Daten d\u00fcrfen nur dann in Dateien gespeichert werden, wenn sie aus Akten ersichtlich sind. (3) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz hat die Speicherungsdauer auf das f\u00fcr seine Aufgabenerf\u00fcllung erforderliche Ma\u00df zu beschr\u00e4nken. SS 12 Speicherung, Ver\u00e4nderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderj\u00e4hrigen (1) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf unter den Voraussetzungen des SS 11 Daten \u00fcber das Verhalten Minderj\u00e4hriger aus der Zeit vor Vollendung des 16. Lebensjahres in Akten, die zu ihrer Person gef\u00fchrt werden, nur speichern, ver\u00e4ndern oder nutzen, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die betroffene Person eine der in SS 3 Abs. 1 des Artikel-10-Gesetzes genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. In automatisierten Dateien ist eine Speicherung von Daten oder \u00fcber das Verhalten Minderj\u00e4hriger vor Vollendung des 16. Lebensjahres nicht zul\u00e4ssig. (2) Die nach Absatz 1 \u00fcber Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres gespeicherten Daten sind zwei Jahre nach der Speicherung zu l\u00f6schen, es sei denn, dass weitere Informationen im Sinne des SS 3 Abs. 1 Satz 1 hinzugekommen sind. Die nach Absatz 1 \u00fcber Personen nach Vollendung des 16. und vor Vollendung des 18. Lebensjahres gespeicherten Daten sind zwei Jahre nach der Speicherung auf die Erforderlichkeit einer weiteren Speicherung zu \u00fcberpr\u00fcfen. Sie sind sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren zu l\u00f6schen, es sei denn, dass nach Eintritt der Vollj\u00e4hrigkeit weitere Informationen \u00fcber Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 hinzugekommen sind.","- 115 - SS 13 Berichtigung, L\u00f6schung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Dateien (1) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz hat die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind; es hat sie zu erg\u00e4nzen, wenn sie unvollst\u00e4ndig sind und dadurch schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person beeintr\u00e4chtigt sein k\u00f6nnen. (2) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz hat die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu l\u00f6schen, wenn 1. ihre Speicherung unzul\u00e4ssig war oder 2. ihre Kenntnis f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung nicht mehr erforderlich ist. Die L\u00f6schung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch sie schutzw\u00fcrdige Interessen von Betroffenen beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. In diesem Falle sind die Daten zu sperren. Sie d\u00fcrfen nur noch mit Einwilligung der Betroffenen weiter verarbeitet werden. (3) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz pr\u00fcft bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren, ob gespeicherte personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu erg\u00e4nzen, zu l\u00f6schen oder zu sperren sind. Gespeicherte personenbezogene Daten \u00fcber Bestrebungen nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sind sp\u00e4testens zehn Jahre, \u00fcber Bestrebungen nach Nr. 3 oder 4 sp\u00e4testens 15 Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten Speicherung einer Information \u00fcber Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 zu l\u00f6schen. (4) Personenbezogene Daten, die ausschlie\u00dflich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, d\u00fcrfen nur f\u00fcr diese Zwecke oder zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nach dem Bremischen Datenschutzgesetz weiter verarbeitet werden. SS 14 Berichtigung, L\u00f6schung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Akten (1) Stellt das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz fest, dass in Akten gespeicherte personenbezogene Daten unrichtig sind, berichtigt es diese; sofern die Daten durch die Berichtigung unverst\u00e4ndlich w\u00fcrden, ist die Berichtigung mittels eines erg\u00e4nzenden Vermerks vorzunehmen. Wird die Richtigkeit personenbezogener Daten von Betroffenen bestritten, so ist dies in der Akte zu vermerken. (2) F\u00fcr Akten, die zu einer bestimmten Person gef\u00fchrt werden, gilt SS 13 Abs. 2 und 3 entsprechend. Im \u00dcbrigen hat das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz personenbezogene Daten zu sperren, wenn es bei der Einzelfallbearbeitung","- 116 - feststellt, dass ohne die Sperrung schutzw\u00fcrdige Interessen von Betroffenen beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden, und die Daten f\u00fcr die k\u00fcnftige Aufgabenerf\u00fcllung nicht mehr erforderlich sind. Gesperrte Daten sind mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen; sie d\u00fcrfen nicht mehr weiter verarbeitet werden. Eine Aufhebung der Sperrung ist m\u00f6glich, wenn ihre Voraussetzungen nachtr\u00e4glich entfallen. SS 15 Verfahrensbeschreibungen (1) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz ist verpflichtet, in einer Beschreibung f\u00fcr jedes automatisierte Verfahren, mit dem personenbezogene Daten verarbeitet werden, festzulegen: 1. die Bezeichnung des Verfahrens und die Zweckbestimmung der Verarbeitung, 2. die Art der verarbeiteten Daten sowie die Rechtsgrundlage ihrer Verarbeitung, 3. den Kreis der Betroffenen, 4. die Empf\u00e4nger oder den Kreis von Empf\u00e4ngern, denen Daten mitgeteilt werden k\u00f6nnen, 5. Fristen f\u00fcr das Sperren und L\u00f6schen der Daten, 6. die technischen und organisatorischen Ma\u00dfnahmen nach SS 7 BremDSG, 7. eine geplante Daten\u00fcbermittlung in Staaten au\u00dferhalb der Europ\u00e4ischen Union. Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz kann die Angaben nach Satz 1 f\u00fcr mehrere gleichartige Verfahren in einer Verfahrensbeschreibung zusammenfassen. Satz 1 gilt nicht f\u00fcr Dateien, die ausschlie\u00dflich aus verarbeitungstechnischen Gr\u00fcnden vor\u00fcbergehend vorgehalten werden. (2) Verfahrensbeschreibungen bed\u00fcrfen der vorherigen Zustimmung des Senators f\u00fcr Inneres und Sport. Vor ihrem Erlass ist die oder der Landesbeauftragte f\u00fcr den Datenschutz anzuh\u00f6ren. (3) Die Speicherung personenbezogener Daten ist auf das erforderliche Ma\u00df zu beschr\u00e4nken. In angemessenen Abst\u00e4nden ist die Notwendigkeit der Weiterf\u00fchrung oder \u00c4nderung der Dateien zu \u00fcberpr\u00fcfen. (4) In der Verfahrensbeschreibung \u00fcber personenbezogene Textdateien ist die Zugriffsberechtigung auf Personen zu beschr\u00e4nken, die unmittelbar mit Arbeiten in dem Gebiet betraut sind, dem die Textdateien zugeordnet sind; Ausz\u00fcge aus Textdateien d\u00fcrfen nicht ohne die dazugeh\u00f6renden erl\u00e4uternden Unterlagen \u00fcbermittelt werden.","- 117 - Abschnitt 3 Auskunft SS 16 Auskunft an Betroffene (1) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz erteilt Betroffenen auf schriftlichen Antrag unentgeltlich Auskunft \u00fcber die zu ihrer Person gespeicherten Daten. Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf Angaben zur Herkunft der Daten sowie im Falle von \u00dcbermittlungen auf Angaben zu den empfangenden Stellen. \u00dcber Daten aus Akten, die nicht zur Person der Betroffenen gef\u00fchrt werden, wird Auskunft nur erteilt, soweit die Daten, namentlich aufgrund von Angaben der Betroffenen, mit angemessenem Aufwand auffindbar sind. Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz bestimmt Verfahren und Form der Auskunftserteilung nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen. (2) Die Auskunftserteilung kann nur abgelehnt werden, soweit 1. die Auskunft die \u00f6ffentliche Sicherheit gef\u00e4hrden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten w\u00fcrde, 2. die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der berechtigten Interessen von Dritten geheimgehalten werden m\u00fcssen oder 3. durch die Auskunftserteilung Informationsquellen gef\u00e4hrdet w\u00fcrden oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz zu bef\u00fcrchten ist. Die Entscheidung trifft die Leiterin oder der Leiter des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz unter Abw\u00e4gung der in Satz 1 Nrn. 1 bis 3 genannten Interessen mit dem Interesse der antragstellenden Person an der Auskunftserteilung. Die Leiterin oder der Leiter des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz kann eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter damit beauftragen, ebenfalls Entscheidungen nach Satz 1 zu treffen. (3) Die Ablehnung einer Auskunft bedarf keiner Begr\u00fcndung, soweit durch die Begr\u00fcndung der Zweck der Ablehnung gef\u00e4hrdet w\u00fcrde. Die Gr\u00fcnde der Ablehnung sind aktenkundig zu machen. Wird der antragstellenden Person keine Begr\u00fcndung f\u00fcr die Ablehnung der Auskunft gegeben, so ist ihr die Rechtsgrundlage daf\u00fcr zu nennen. Ferner ist sie darauf hinzuweisen, dass sie sich an die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz wenden kann. Der oder dem Landesbeauftragten ist auf Verlangen Auskunft zu erteilen. Stellt der Senator f\u00fcr Inneres und Sport fest, dass durch die Erteilung der Auskunft nach Satz 5 die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gef\u00e4hrdet w\u00fcrde, so darf die Auskunft nur der Landesbeauftragten oder dem Landesbeauftragten pers\u00f6nlich erteilt werden. Mitteilungen der oder des Landesbeauftragten an die antragstellende Person d\u00fcrfen keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf den Erkenntnisstand des Landesamtes f\u00fcr","- 118 - Verfassungsschutz zulassen, sofern dieses nicht einer weitergehenden Mitteilung zustimmt. (4) Auskunftsrechte, die in anderen Rechtsvorschriften geregelt sind, finden auf dieses Gesetz keine Anwendung. Abschnitt 4 Informations\u00fcbermittlung SS 17 Grenzen der \u00dcbermittlung personenbezogener Daten Wird nach den Bestimmungen dieses Abschnitts um die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten ersucht, so d\u00fcrfen nur solche Daten \u00fcbermittelt werden, die bei der ersuchten Beh\u00f6rde oder Stelle bereits bekannt sind oder von ihr aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen entnommen werden k\u00f6nnen. SS 18 \u00dcbermittlung von Informationen an das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (1) Die Beh\u00f6rden des Landes und der Gemeinden, insbesondere die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Beh\u00f6rden des Polizeivollzugsdienstes, sowie die sonstigen der ausschlie\u00dflichen Aufsicht des Landes unterstehenden K\u00f6rperschaften, Anstalten und Stiftungen des \u00f6ffentlichen Rechts unterrichten von sich aus das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz \u00fcber die ihnen bekannt gewordenen Tatsachen, die sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht oder Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland erkennen lassen, die sich unter Anwendung von Gewalt oder durch darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 3 und 4 genannten Schutzg\u00fcter wenden. (2) Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Beh\u00f6rden des Polizeivollzugsdienstes sowie die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden \u00fcbermitteln dar\u00fcber hinaus von sich aus dem Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz auch alle anderen ihnen bekannt gewordenen Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten \u00fcber Bestrebungen nach SS 3 Abs. 1 Satz 1, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die \u00dcbermittlung f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Aufgaben des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz erforderlich ist. (3) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf die in Absatz 1 genannten Stellen um \u00dcbermittlung der zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten ersuchen, wenn diese nicht aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen oder nur mit \u00fcberm\u00e4\u00dfigem Aufwand oder nur durch eine die betroffene Person st\u00e4rker belastende Ma\u00dfnahme erhoben werden k\u00f6nnen. Die Ersuchen sind aktenkundig zu machen.","- 119 - (4) Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund einer Ma\u00dfnahme nach SS 100 a der Strafprozessordnung bekannt geworden sind, ist nach den Abs\u00e4tzen 1 bis 3 nur zul\u00e4ssig, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass jemand eine der in SS 3 des Artikel-10-Gesetzes genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. Auf die dem Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz nach Satz 1 \u00fcbermittelten personenbezogenen Daten findet SS 4 Abs. 1 und 2 Satz 1 sowie Abs. 4 bis 6 des Artikel-10-Gesetzes entsprechende Anwendung. (5) Die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund anderer strafprozessualer Zwangsma\u00dfnahmen (SSSS 94 bis 100, 100 c bis 111 p, 163 e und 163 f der Strafprozessordnung) bekannt geworden sind, ist nur zul\u00e4ssig, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr gewaltt\u00e4tige Bestrebungen nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 3 oder 4 oder von T\u00e4tigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bestehen. Die nach Satz 1 \u00fcbermittelten personenbezogenen Daten d\u00fcrfen nur zur Erforschung solcher Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten genutzt werden. SS 19 Registereinsicht durch das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (1) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf zur Gewinnung von Informationen \u00fcber gewaltt\u00e4tige Bestrebungen nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 3 oder 4 oder \u00fcber T\u00e4tigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 die von \u00f6ffentlichen Stellen gef\u00fchrten Register, insbesondere Grundb\u00fccher, Personenstandsb\u00fccher, Melderegister, Personalausweisregister, Passregister, F\u00fchrerscheinkartei, Waffenerlaubnisregister, einsehen. (2) Die Einsichtnahme ist nur zul\u00e4ssig, wenn 1. eine \u00dcbermittlung der Daten durch die registerf\u00fchrende Stelle den Zweck der Ma\u00dfnahme gef\u00e4hrden w\u00fcrde oder 2. die betroffene Person durch eine anderweitige Informationsgewinnung unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrde. Die Einsichtnahme ist unzul\u00e4ssig, wenn ihr eine gesetzliche Geheimhaltungsvorschrift oder eine Pflicht zur Wahrung von Berufsgeheimnissen entgegensteht. (3) Die Einsichtnahme ordnet die Leiterin oder der Leiter des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz, im Falle der Verhinderung die Vertreterin oder der Vertreter, an. (4) Die durch Einsichtnahme in Register gewonnenen Informationen d\u00fcrfen nur zu den in Absatz 1 genannten Zwecken verwendet werden. Gespeicherte Informationen sind zu l\u00f6schen und Unterlagen zu vernichten, sobald sie f\u00fcr diese Zwecke nicht mehr erforderlich sind. (5) \u00dcber jede Einsichtnahme ist ein gesonderter Nachweis zu f\u00fchren, aus dem ihr Zweck, das eingesehene Register und die registerf\u00fchrende Stelle sowie die Namen der Betroffenen hervorgehen, deren Daten f\u00fcr eine weitere Verarbeitung erforderlich sind. Diese Nachweise sind gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff","- 120 - zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Anfertigung folgt, zu vernichten. SS 20 \u00dcbermittlung personenbezogener Daten durch das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (1) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an inl\u00e4ndische Beh\u00f6rden \u00fcbermitteln, wenn dies zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben erforderlich ist oder die empfangende Stelle die Daten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder sonst f\u00fcr Zwecke der \u00f6ffentlichen Sicherheit oder der Strafverfolgung ben\u00f6tigt. Die \u00dcbermittlung ist aktenkundig zu machen. Die empfangende Stelle darf die \u00fcbermittelten Daten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck weiterverarbeiten, zu dem sie ihr \u00fcbermittelt wurden. (2) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an Dienststellen der alliierten Streitkr\u00e4fte \u00fcbermitteln, soweit dies im Rahmen der Zusammenarbeit nach Artikel 3 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages vom 19. Juni 1951 \u00fcber die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausl\u00e4ndischen Truppen (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218) erforderlich ist. Die \u00dcbermittlung ist aktenkundig zu machen. (3) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten im Einvernehmen mit dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz an ausl\u00e4ndische \u00f6ffentliche Stellen sowie an \u00fcberund zwischenstaatliche Stellen \u00fcbermitteln, soweit die \u00dcbermittlung in einem Gesetz, einem Rechtsakt der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften oder einer internationalen Vereinbarung geregelt ist. Eine \u00dcbermittlung darf auch erfolgen, wenn sie 1. zum Schutz von Leib oder Leben erforderlich ist oder 2. zur Erf\u00fcllung eigener Aufgaben, insbesondere in F\u00e4llen grenz\u00fcberschreitender T\u00e4tigkeiten des Landesamtes, unumg\u00e4nglich ist und im Empf\u00e4ngerland gleichwertige Datenschutzregelungen gelten. Die \u00dcbermittlung unterbleibt, wenn ihr ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Interessen der Betroffenen, insbesondere deren Schutz vor einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. Die \u00dcbermittlung der von einer Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde empfangenen personenbezogenen Daten unterbleibt, es sei denn, die \u00dcbermittlung ist v\u00f6lkerrechtlich geboten. Die \u00dcbermittlung ist aktenkundig zu machen. Die empfangende Stelle darf die \u00fcbermittelten Daten nur f\u00fcr den Zweck weiter verarbeiten, zu dem sie ihr \u00fcbermittelt wurden. Sie ist auf die Verarbeitungsbeschr\u00e4nkung und darauf hinzuweisen, dass sich das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz vorbeh\u00e4lt, Auskunft \u00fcber die Verarbeitung der Daten zu verlangen.","- 121 - (4) Personenbezogene Daten d\u00fcrfen an einzelne Personen oder an andere als die in den Abs\u00e4tzen 1 bis 3 genannten Stellen nicht \u00fcbermittelt werden, es sei denn, dass dies zum Schutz vor Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 oder zur Gew\u00e4hrleistung der Sicherheit von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen erforderlich ist und der Senator f\u00fcr Inneres und Sport der \u00dcbermittlung zugestimmt hat. Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz f\u00fchrt \u00fcber jede \u00dcbermittlung personenbezogener Daten nach Satz 1 einen gesonderten Nachweis, aus dem der Zweck der \u00dcbermittlung, ihre Veranlassung, die Aktenfundstelle und die empfangende Stelle hervorgehen. Die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Anfertigung folgt, zu vernichten. Die empfangende Stelle darf die \u00fcbermittelten Daten nur f\u00fcr den Zweck weiterverarbeiten, zu dem sie ihr \u00fcbermittelt wurden. Sie ist auf die Verarbeitungsbeschr\u00e4nkung und darauf hinzuweisen, dass sich das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz vorbeh\u00e4lt, Auskunft \u00fcber die Verarbeitung der Daten zu verlangen. Die \u00dcbermittlung der personenbezogenen Daten ist der betroffenen Person durch das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz mitzuteilen, sobald eine Gef\u00e4hrdung der Aufgabenerf\u00fcllung durch die Mitteilung nicht mehr zu besorgen ist. Die Zustimmung nach Satz 1 und das F\u00fchren eines Nachweises nach Satz 2 sind nicht erforderlich, wenn personenbezogene Daten durch das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz zum Zweck von Datenerhebungen an andere Stellen \u00fcbermittelt werden. SS 21 \u00dcbermittlung von Informationen durch das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz an Strafverfolgungsund Sicherheitsbeh\u00f6rden in Angelegenheiten des Staatsund Verfassungsschutzes (1) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz \u00fcbermittelt den Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, den Beh\u00f6rden des Polizeivollzugsdienstes von sich aus die ihm bekannt gewordenen Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die \u00dcbermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von folgenden Straftaten erforderlich ist: 1. die in SS 74 a Abs. 1 und SS 120 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Straftaten, 2. sonstige Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielrichtung, des Motivs des T\u00e4ters oder dessen Verbindung zu einer Organisation anzunehmen ist, dass sie sich gegen die in SS 3 Abs. 1 Satz 1 genannten Schutzg\u00fcter wenden. (2) Die Polizeibeh\u00f6rden d\u00fcrfen zur Verhinderung von Straftaten nach Absatz 1 das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz um \u00dcbermittlung der erforderlichen Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten ersuchen. SS 22 \u00dcbermittlung personenbezogener Daten an die \u00d6ffentlichkeit Bei der Aufkl\u00e4rung der \u00d6ffentlichkeit einschlie\u00dflich der Medien d\u00fcrfen personenbezogene Daten nur bekannt gegeben werden, wenn die Ver\u00f6ffentlichung","- 122 - f\u00fcr die Aufkl\u00e4rung \u00fcber Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 erforderlich ist und das Interesse der Allgemeinheit das schutzw\u00fcrdige Interesse der betroffenen Person \u00fcberwiegt. SS 23 \u00dcbermittlungsverbote, Minderj\u00e4hrigenschutz (1) Die \u00dcbermittlung von Informationen nach den Vorschriften dieses Abschnitts unterbleibt, wenn 1. die Informationen zu l\u00f6schen sind, 2. f\u00fcr die \u00fcbermittelnde Stelle erkennbar ist, dass die Informationen f\u00fcr die empfangende Stelle nicht erforderlich sind, 3. f\u00fcr die \u00fcbermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter Ber\u00fccksichtigung der Art der Informationen, insbesondere ihres Bezuges zu der engeren Pers\u00f6nlichkeitssph\u00e4re der betroffenen Person, und der Umst\u00e4nde ihrer Erhebung das schutzw\u00fcrdige Interesse der betroffenen Person das Interesse der Allgemeinheit an der \u00dcbermittlung \u00fcberwiegt, 4. \u00fcberwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder 5. besondere Regelungen in Rechtsvorschriften, in Standesrichtlinien oder Verpflichtungen zur Wahrung besonderer Amtsgeheimnisse der \u00dcbermittlung entgegenstehen. (2) Personenbezogene Daten Minderj\u00e4hriger \u00fcber ihr Verhalten vor Vollendung des 14. Lebensjahres d\u00fcrfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes nicht an ausl\u00e4ndische oder an \u00fcberoder zwischenstaatliche Stellen \u00fcbermittelt werden. Dasselbe gilt f\u00fcr Informationen \u00fcber Personenzusammenschl\u00fcsse, deren Mitglieder \u00fcberwiegend Minderj\u00e4hrige sind, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. SS 24 Pflichten der empfangenden Stelle Die empfangende Stelle pr\u00fcft, ob die ihr nach den Vorschriften dieses Gesetzes \u00fcbermittelten personenbezogenen Daten f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Pr\u00fcfung, dass dies nicht der Fall ist, so hat sie die entsprechenden Unterlagen zu vernichten und gespeicherte Daten zu l\u00f6schen. Die Vernichtung und die L\u00f6schung k\u00f6nnen unterbleiben, wenn die Trennung von anderen Informationen, die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand m\u00f6glich ist; in diesem Fall sind die Daten zu sperren.","- 123 - SS 25 Nachberichtspflicht Erweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer \u00dcbermittlung als unvollst\u00e4ndig oder unrichtig, so sind sie gegen\u00fcber der empfangenden Stelle unverz\u00fcglich zu erg\u00e4nzen oder zu berichtigen, es sei denn, dass der Mangel f\u00fcr die Beurteilung des Sachverhalts offensichtlich ohne Bedeutung ist. Werden personenbezogene Daten wegen ihrer Unrichtigkeit oder Unvollst\u00e4ndigkeit nach ihrer \u00dcbermittlung gel\u00f6scht oder gesperrt, so ist dies der empfangenden Stelle unter Angabe der Gr\u00fcnde, die zu der L\u00f6schung oder Sperrung gef\u00fchrt haben, unverz\u00fcglich mitzuteilen. Abschnitt 5 Parlamentarische Kontrolle SS 26 Parlamentarische Kontrollkommission (1) Die parlamentarische Kontrolle auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes \u00fcbt unbeschadet der Rechte der B\u00fcrgerschaft und ihrer sonstigen Aussch\u00fcsse eine besondere, von der B\u00fcrgerschaft gebildete Parlamentarische Kontrollkommission aus. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission \u00fcbt ihre T\u00e4tigkeit auch \u00fcber das Ende einer Wahlperiode der B\u00fcrgerschaft hinaus aus, bis die nachfolgende B\u00fcrgerschaft eine neue Parlamentarische Kontrollkommission gew\u00e4hlt hat. SS 27 Zusammensetzung, Wahl der Mitglieder (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus drei Mitgliedern und drei stellvertretenden Mitgliedern. Die B\u00fcrgerschaft w\u00e4hlt sie zu Beginn jeder Wahlperiode aus ihrer Mitte. (2) Scheidet ein Mitglied oder stellvertretendes Mitglied aus der B\u00fcrgerschaft oder aus seiner Fraktion aus, verliert es seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission; es ist unverz\u00fcglich ein neues Mitglied oder stellvertretendes Mitglied zu w\u00e4hlen. Das gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus der Parlamentarischen Kontrollkommission ausscheidet. SS 28 Kontrollrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Der Senator f\u00fcr Inneres und Sport ist verpflichtet, die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend \u00fcber die T\u00e4tigkeit des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz im Allgemeinen sowie \u00fcber Vorg\u00e4nge von besonderer Bedeutung zu unterrichten.","- 124 - (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission hat das Recht, Ausk\u00fcnfte des Senators f\u00fcr Inneres und Sport einzuholen, von diesem Einsicht in Akten und andere Unterlagen sowie Zugang zu Einrichtungen des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz zu verlangen und Auskunftspersonen anzuh\u00f6ren. Sie \u00fcbt diese Rechte auf Antrag mindestens eines ihrer Mitglieder aus. (3) Das Kontrollbegehren ist an den Senator f\u00fcr Inneres und Sport zu richten; dieser kann widersprechen, wenn es die Erf\u00fcllung der Aufgaben des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz gef\u00e4hrden w\u00fcrde; dies hat er vor der Parlamentarischen Kontrollkommission zu begr\u00fcnden. (4) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann feststellen, dass der Unterrichtungsanspruch nicht oder nicht hinreichend erf\u00fcllt und eine weitergehende Unterrichtung erforderlich ist; hiervon kann sie der B\u00fcrgerschaft Mitteilung machen. SS 29 Gesch\u00e4ftsordnung, Geheimhaltung (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission w\u00e4hlt eine Person, die den Vorsitz aus\u00fcbt und gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung. Diese regelt auch, unter welchen Voraussetzungen Sitzungsunterlagen und -protokolle von den Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission oder ihren stellvertretenden Mitgliedern eingesehen werden k\u00f6nnen. Beschl\u00fcsse der Parlamentarischen Kontrollkommission bed\u00fcrfen der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Person, die den Vorsitz aus\u00fcbt. (2) Die Beratungen der Parlamentarischen Kontrollkommission sind geheim. Die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer T\u00e4tigkeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt geworden sind; dies gilt auch f\u00fcr die Zeit nach ihrem Ausscheiden aus der Parlamentarischen Kontrollkommission. SS 30 Eingaben Eingaben von Personen \u00fcber ein sie betreffendes Verhalten des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz sind der Parlamentarischen Kontrollkommission zur Kenntnis zu geben. Abschnitt 6 Schlussvorschriften SS 31 Geltung des Bremischen Datenschutzgesetzes Soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt, finden die Vorschriften des Bremischen Datenschutzgesetzes Anwendung.","- 125 - SS 32 In-Kraft-Treten, Au\u00dfer-Kraft-Treten (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verk\u00fcndung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz \u00fcber den Verfassungsschutz im Lande Bremen in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. M\u00e4rz 1982 (Brem.GBl. S. 91 - 12-b-1) au\u00dfer Kraft. (2) SS 7, SS 8 Abs. 1 Nr. 12 und SS 9 treten mit Ablauf des 10. Januar 2007 au\u00dfer Kraft. Sie sind vorher zu evaluieren. Bremen, den 28. Februar 2006 Der Senat","- 126 - 2. Gesetz \u00fcber die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen des Landes Bremen (Bremisches Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz - BremS\u00dcG) Vom 30. Juni 1998 Inhaltsverzeichnis Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften SS 1 Anwendungsbereich und Zweck des Gesetzes SS 2 Sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeiten SS 3 Betroffener Personenkreis SS 4 Zust\u00e4ndigkeit SS 5 Verschlu\u00dfsachen SS 6 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse SS 7 Rechte und Pflichten der betroffenen und der einbezogenen Person Abschnitt 2 \u00dcberpr\u00fcfungsarten und Durchf\u00fchrungsma\u00dfnahmen SS 8 Arten der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung SS 9 Einfache Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung SS 10 Erweiterte Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung SS 11 Erweiterte Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung mit Sicherheitsermittlungen SS 12 Datenerhebung SS 13 Ma\u00dfnahmen bei den einzelnen \u00dcberpr\u00fcfungsarten Abschnitt 3 Verfahren SS 14 Sicherheitserkl\u00e4rung SS 15 Abschlu\u00df der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung SS 16 Vorl\u00e4ufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit SS 17 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschlu\u00df der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung SS 18 Erg\u00e4nzung der Sicherheitserkl\u00e4rung und Wiederholungs\u00fcberpr\u00fcfung Abschnitt 4 Akten \u00fcber die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung; Datenverarbeitung SS 19 Sicherheitsakte und Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsakte SS 20 Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen SS 21 Speichern, Ver\u00e4ndern und Nutzen personenbezogener Daten in Dateien SS 22 \u00dcbermittlung und Zweckbindung SS 23 Berichtigen, L\u00f6schen und Sperren personenbezogener Daten SS 24 Auskunft, Akteneinsicht","- 127 - Abschnitt 5 Sonderregelungen bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen f\u00fcr nicht\u00f6ffentliche Stellen SS 25 Anwendungsbereich SS 26 Zust\u00e4ndigkeit SS 27 Sicherheitserkl\u00e4rung SS 28 Abschlu\u00df der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse SS 29 Aktualisierung der Sicherheitserkl\u00e4rung SS 30 \u00dcbermittlung von Informationen \u00fcber pers\u00f6nliche und arbeitsrechtliche Verh\u00e4ltnisse SS 31 Sicherheitsakte der nicht-\u00f6ffentlichen Stelle SS 32 Datenverarbeitung, -nutzung und -berichtigung in automatisierten Dateien Abschnitt 6 Reisebeschr\u00e4nkungen und Schlu\u00dfvorschriften SS 33 Reisebeschr\u00e4nkungen SS 34 Allgemeine Verwaltungsvorschriften SS 35 Inkrafttreten Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften SS1 Anwendungsbereich und Zweck des Gesetzes (1) Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur \u00dcberpr\u00fcfung einer Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit betraut werden soll (Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung) oder bereits betraut worden ist (Wiederholungs\u00fcberpr\u00fcfung). (2) Zweck der \u00dcberpr\u00fcfung ist es, im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftige Tatsachen, Gegenst\u00e4nde oder Erkenntnisse vor dem Zugang von Personen zu sch\u00fctzen, bei denen ein Sicherheitsrisiko vorliegt (personeller Geheimschutz). (3) Dieses Gesetz gilt f\u00fcr Beh\u00f6rden und sonstige \u00f6ffentliche Stellen des Landes, der Gemeinden und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts. Es gilt zudem f\u00fcr politische Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes, soweit sie ihren Sitz im Land haben oder es sich um eine auf das Land beschr\u00e4nkte Untergliederung von Parteien handelt. F\u00fcr nicht-\u00f6ffentliche Stellen gilt dieses Gesetz nach Ma\u00dfgabe des Abschnitts 5.","- 128 - SS2 Sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeiten Eine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit \u00fcbt aus, wer 1. Zugang zu Verschlu\u00dfsachen hat oder ihn sich verschaffen kann, die STRENG GEHEIM, GEHEIM oder VS-VERTRAULICH eingestuft sind, 2. Zugang zu Verschlu\u00dfsachen ausl\u00e4ndischer, \u00fcberoder zwischenstaatlicher Stellen hat oder ihn sich verschaffen kann, wenn die Bundesrepublik Deutschland, die Freie Hansestadt Bremen oder ein anderes Land verpflichtet ist, nur sicherheits\u00fcberpr\u00fcfte Personen hierzu zuzulassen, 3. in einer in SS 1 Abs. 3 Satz 1 genannten Stelle oder in einem Teil von ihr t\u00e4tig ist, die aufgrund des Umfangs und der Bedeutung dort anfallender Verschlu\u00dfsachen von der jeweils zust\u00e4ndigen obersten Landesbeh\u00f6rde im Einvernehmen mit dem Senator f\u00fcr Inneres zum Sicherheitsbereich erkl\u00e4rt worden ist. SS3 Betroffener Personenkreis (1) Eine Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit betraut werden soll (betroffene Person), ist vorher einer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung zu unterziehen. Eine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit darf erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres \u00fcbertragen werden. Auf eine Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach diesem Gesetz kann verzichtet werden, wenn f\u00fcr die betroffene Person vor weniger als f\u00fcnf Jahren eine gleichoder h\u00f6herwertige Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung durchgef\u00fchrt worden ist und die Unterlagen verf\u00fcgbar sind. (2) Wer mit der betroffenen Person verheiratet ist oder mit ihr in ehe\u00e4hnlicher oder gleichgeschlechtlicher Gemeinschaft lebt (Lebenspartnerin oder Lebenspartner) und vollj\u00e4hrig ist, soll in die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach den SSSS 10 und 11 einbezogen werden (einbezogene Person). \u00dcber Ausnahmen entscheidet die zust\u00e4ndige Stelle. Geht die betroffene Person die Ehe, die ehe\u00e4hnliche oder gleichgeschlechtliche Gemeinschaft w\u00e4hrend oder erst nach erfolgter Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung ein, so ist die zust\u00e4ndige Stelle zu unterrichten, um sie in die Lage zu versetzen, die Einbeziehung der Ehefrau oder des Ehemannes, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners in die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nachzuholen. Das gleiche gilt bei sp\u00e4ter eintretender Vollj\u00e4hrigkeit der Ehefrau oder des Ehemannes, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners. (3) Dieses Gesetz gilt nicht f\u00fcr: 1. die Mitglieder der B\u00fcrgerschaft (Landtag) und des Senats,","- 129 - 2. Richterinnen und Richter, soweit sie Aufgaben der Rechtsprechung wahrnehmen, 3. ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige, die in der Bundesrepublik Deutschland im Interesse \u00fcberoder zwischenstaatlicher Stellen eine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit nach SS 2 Nr. 2 aus\u00fcben sollen. SS4 Zust\u00e4ndigkeit (1) Zust\u00e4ndige Stelle f\u00fcr die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung ist 1. diejenige in SS 1 Abs., 3 Satz 1 genannten Stelle, die einer Person eine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit zuweisen, \u00fcbertragen oder sie dazu erm\u00e4chtigen will, es sei denn, die jeweilige oberste Landesbeh\u00f6rde \u00fcbernimmt die Aufgaben der zust\u00e4ndigen Stelle, 2. bei politischen Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes sowie deren Stiftungen die Partei selbst. (2) Die Aufgaben der zust\u00e4ndigen Stelle nach diesem Gesetz sind von einer von der Personalverwaltung getrennten Organisationseinheit wahrzunehmen. (3) Mitwirkende Beh\u00f6rde bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung ist das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz nach SS 3 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes \u00fcber den Verfassungsschutz im Lande Bremen. (4) Das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz f\u00fchrt Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen f\u00fcr Bewerberinnen und Bewerber sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des eigenen Dienstes nach den Vorschriften dieses Gesetzes selbst durch. SS5 Verschlu\u00dfsachen (1) Verschlu\u00dfsachen sind im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftige Tatsachen, Gegenst\u00e4nde oder Erkenntnisse, unabh\u00e4ngig von ihrer Darstellungsform. Sie werden entsprechend ihrer Schutzbed\u00fcrftigkeit von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung eingestuft. (2) Eine Verschlu\u00dfsache ist 1. STRENG GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer L\u00e4nder gef\u00e4hrden kann,","- 130 - 2. GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer L\u00e4nder gef\u00e4hrden oder ihren Interessen schweren Schaden zuf\u00fcgen kann, 3. VS-VERTRAULICH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte f\u00fcr die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer L\u00e4nder sch\u00e4dlich sein kann, 4. VS-NUR F\u00dcR DEN DIENSTGEBRAUCH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte f\u00fcr die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer L\u00e4nder nachteilig sein kann. SS6 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse (1) Ein Sicherheitsrisiko im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte 1. Zweifel an der Zuverl\u00e4ssigkeit der betroffenen Person bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit begr\u00fcnden, 2. eine besondere Gef\u00e4hrdung durch Anbahnungsund Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste, insbesondere die Besorgnis der Erpre\u00dfbarkeit, begr\u00fcnden oder 3. erhebliche Zweifel am Bekenntnis der betroffenen Person zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes oder am jederzeitigen Eintreten f\u00fcr deren Erhaltung begr\u00fcnden. Ein Sicherheitsrisiko kann auch aufgrund tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte zur Person der Ehefrau oder des Ehemannes, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners vorliegen. (2) Eine Erkenntnis ist sicherheitserheblich, wenn sich aus ihr ein Anhaltspunkt f\u00fcr ein Sicherheitsrisiko ergibt. SS7 Rechte und Pflichten der betroffenen oder der einbezogenen Person (1) Die betroffene Person ist \u00fcber den Zweck und die Art der beabsichtigten Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von der zust\u00e4ndigen Stelle zu unterrichten. Wird eine Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung der n\u00e4chsth\u00f6heren Art notwendig, so ist auch f\u00fcr diese eine entsprechende Unterrichtung erforderlich. (2) Die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach den SSSS 9, 10 oder 11 bedarf der Zustimmung der betroffenen Person. Besteht f\u00fcr die betroffene Person eine","- 131 - dienstoder arbeitsrechtliche oder sonstige vertragliche Pflicht, die Zustimmung zu erteilen, so ist sie darauf hinzuweisen. (3) Hat die betroffene Person in die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung eingewilligt, so ist sie verpflichtet, die zur Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung erforderlichen Angaben vollst\u00e4ndig und wahrheitsgem\u00e4\u00df zu machen. Sie kann Angaben verweigern, die f\u00fcr sie, einen nahen Angeh\u00f6rigen im Sinne von SS 52 Abs. 1 der Strafproze\u00dfordnung oder die Lebenspartnern oder den Lebenspartner die Gefahr strafoder disziplinarrechtlicher Verfolgung, der Entlassung oder K\u00fcndigung begr\u00fcnden k\u00f6nnten. \u00dcber das Verweigerungsrecht ist die betroffene Person zu belehren. (4) Sind zur Ehefrau oder zum Ehemann, zur Lebenspartnern oder zum Lebenspartner Angaben zu erheben oder sollen sie in die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung einbezogen werden, gelten die Abs\u00e4tze 1 bis 3 mit Ausnahme von Absatz 2 Satz 2 entsprechend. (5) Vor Ablehnung der Zulassung zu einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit ist der betroffenen Person Gelegenheit zu geben, sich pers\u00f6nlich zu den f\u00fcr die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu \u00e4u\u00dfern. Die betroffene Person kann zur Anh\u00f6rung mit einem Rechtsbeistand erscheinen. Die Anh\u00f6rung erfolgt in einer Weise, die den Quellenschutz gew\u00e4hrleistet und den schutzw\u00fcrdigen Interessen von Personen, die im Rahmen einer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung befragt wurden, Rechnung tr\u00e4gt. Sie unterbleibt, wenn sie einen erheblichen Nachteil f\u00fcr die Sicherheit des Bundes oder eines Landes zur Folge h\u00e4tte, insbesondere bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen der Bewerberinnen und Bewerber beim Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz. (6) Liegen in der Person der Ehefrau oder des Ehemannes, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners Anhaltspunkte vor, die ein Sicherheitsrisiko begr\u00fcnden, ist ihnen Gelegenheit zu geben, sich vor der Ablehnung der Zulassung der betroffenen Person zu einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit pers\u00f6nlich zu den f\u00fcr die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu \u00e4u\u00dfern. Absatz 5 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. (7) Die Abs\u00e4tze 5 und 6 sind auch im Falle der Ablehnung einer Weiterbesch\u00e4ftigung in einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit anzuwenden. Abschnitt 2 \u00dcberpr\u00fcfungsarten und Durchf\u00fchrungsma\u00dfnahmen SS8 Arten der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung (1) Entsprechend der vorgesehenen sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit wird entweder eine 1. einfache Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung, 2. erweiterte Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung oder","- 132 - 3. erweiterte Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung mit Sicherheitsermittlungen durchgef\u00fchrt. (2) Ergeben sich bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung sicherheitserhebliche Erkenntnisse, die nur durch Ma\u00dfnahmen der n\u00e4chsth\u00f6heren Art der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung gekl\u00e4rt werden k\u00f6nnen, kann die zust\u00e4ndige Stelle die n\u00e4chsth\u00f6here Art der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung anordnen. SS 13 Abs. 6 bleibt unber\u00fchrt. SS9 Einfache Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung (1) Die einfache Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung ist f\u00fcr Personen durchzuf\u00fchren, die 1. Zugang zu VS-VERTRAULICH eingestuften Verschlu\u00dfsachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen, 2. T\u00e4tigkeiten in Bereichen nach SS 2 Nr. 3 wahrnehmen sollen. (2) In den F\u00e4llen von Absatz 1 Nr. 2 kann die zust\u00e4ndige Stelle von der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung absehen, wenn Art oder Dauer der T\u00e4tigkeit dies zulassen. SS 10 Erweiterte Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung Eine erweiterte Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung ist f\u00fcr Personen durchzuf\u00fchren, die 1. Zugang zu GEHEIM eingestuften Verschlu\u00dfsachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen, 2. Zugang zu einer hohen Anzahl VS-VERTRAULICH eingestuften Verschlu\u00dfsachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen, soweit nicht die zust\u00e4ndige Stelle im Einzelfall nach Art und Dauer der T\u00e4tigkeit eine Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach SS 9 f\u00fcr ausreichend h\u00e4lt. SS 11 Erweiterte Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung mit Sicherheitsermittlungen Eine erweiterte Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung mit Sicherheitsermittlungen ist f\u00fcr Personen durchzuf\u00fchren, die 1. Zugang zu STRENG GEHEIM eingestuften Verschlu\u00dfsachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen,","- 133 - 2. Zugang zu einer hohen Anzahl GEHEIM eingestuften Verschlu\u00dfsachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen, 3. beim Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz t\u00e4tig werden sollen oder sind, soweit nicht die zust\u00e4ndige Stelle im Einzelfall nach Art und Dauer der T\u00e4tigkeit eine Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach den SSSS 9 oder 10 f\u00fcr ausreichend h\u00e4lt. SS 12 Datenerhebung (1) Die zust\u00e4ndige Stelle und die mitwirkende Beh\u00f6rde d\u00fcrfen die zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlichen Daten erheben. Soweit Referenzund Auskunftspersonen sowie nicht-\u00f6ffentliche Stellen befragt werden sollen, sind diese auf den Zweck der Erhebung und die Freiwilligkeit ihrer Angaben hinzuweisen. Bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen der in SS 4 Abs. 4 genannten Personen kann die Angabe der erhebenden Stelle gegen\u00fcber den sonstigen zu befragenden Personen oder nicht-\u00f6ffentlichen Stellen unterbleiben, wenn dies zum Schutz der betroffenen Person oder des Landesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz erforderlich ist. (2) Die zust\u00e4ndige Stelle erhebt die personenbezogenen Daten bei der betroffenen oder der einbezogenen Person. Reicht diese Erhebung nicht aus oder stehen ihr schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen oder der einbezogenen Person entgegen, k\u00f6nnen andere geeignete Personen oder Stellen befragt werden. SS 13 Ma\u00dfnahmen bei den einzelnen \u00dcberpr\u00fcfungsarten (1) Die mitwirkende Beh\u00f6rde wird nur auf Antrag der zust\u00e4ndigen Stelle t\u00e4tig. (2) Bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach SS 9 trifft die mitwirkende Beh\u00f6rde folgende Ma\u00dfnahmen: 1. sicherheitsm\u00e4\u00dfige Bewertung der Angaben in der Sicherheitserkl\u00e4rung unter Ber\u00fccksichtigung der Erkenntnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder, 2. Einholung einer unbeschr\u00e4nkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister, 3. Anfragen unter Beteiligung der Landeskriminal\u00e4mter an die Polizeidienststellen der Wohnsitze der betroffenen Person, in der Regel beschr\u00e4nkt auf die letzten f\u00fcnf Jahre. (3) Bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach SS 10 trifft die mitwirkende Beh\u00f6rde zus\u00e4tzlich folgende Ma\u00dfnahmen:","- 134 - 1. Pr\u00fcfung der Identit\u00e4t der betroffenen Person, 2. Anfragen an das Bundeskriminalamt, die Grenzschutzdirektion und Nachrichtendienste des Bundes. Absatz 2 und Satz 1 finden auf die einbezogene Person entsprechende Anwendung. (4) Bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach SS 11 befragt die mitwirkende Beh\u00f6rde zus\u00e4tzlich von der betroffenen Person in ihrer Sicherheitserkl\u00e4rung angegebene Referenzpersonen und weitere geeignete Auskunftspersonen, um zu pr\u00fcfen, ob die Angaben der betroffenen Person zutreffen und ob tats\u00e4chliche Anhaltspunkte vorliegen, die auf ein Sicherheitsrisiko schlie\u00dfen lassen. (5) Die zust\u00e4ndige Stelle fragt zur Feststellung einer hauptamtlichen oder inoffiziellen T\u00e4tigkeit der betroffenen oder der einbezogenen Person f\u00fcr den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik bei dem Bundesbeauftragten f\u00fcr die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik an, wenn die betroffene oder die einbezogene Person vor dem 1. Januar 1970 geboren wurde und in dem Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik wohnhaft war oder Anhaltspunkte f\u00fcr eine T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vorliegen. Ergibt die Anfrage sicherheitserhebliche Erkenntnisse, \u00fcbermittelt die zust\u00e4ndige Stelle diese zur Bewertung an die mitwirkende Beh\u00f6rde. (6) Soweit es eine sicherheitserhebliche Erkenntnis erfordert und die Befragung der betroffenen oder der einbezogenen Person nicht ausreicht oder ihr schutzw\u00fcrdige Interessen entgegenstehen, kann die mitwirkende Beh\u00f6rde neben den Ma\u00dfnahmen nach den Abs\u00e4tzen 2 bis 4 weitere geeignete Auskunftspersonen oder andere geeignete Stellen, insbesondere Staatsanwaltschalten oder Gerichte, befragen oder Einzelma\u00dfnahmen der n\u00e4chsth\u00f6heren Art der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung durchf\u00fchren. Abschnitt 3 Verfahren SS 14 Sicherheitserkl\u00e4rung (1) In der Sicherheitserkl\u00e4rung sind von der betroffenen Person anzugeben: 1. Namen, auch fr\u00fchere, Vornamen, 2. Geburtsdatum, -ort, 3. Staatsangeh\u00f6rigkeit, auch fr\u00fchere und doppelte Staatsangeh\u00f6rigkeiten, 4. Familienstand","- 135 - 5. Wohnsitze und Aufenthalte von l\u00e4ngerer Dauer als zwei Monate, und zwar im Inland in den vergangenen f\u00fcnf Jahren, im Ausland ab dem 18. Lebensjahr, 6. ausge\u00fcbter Beruf, 7. Arbeitgeber und dessen Anschrift, 8. Anzahl der Kinder, 9. im Haushalt lebende Personen \u00fcber 18 Jahre (Namen, auch fr\u00fchere, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Verh\u00e4ltnis zu dieser Person), 10. Eltern, Stiefoder Pflegeeltern (Namen, auch fr\u00fchere, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangeh\u00f6rigkeit und Wohnsitz), 11. Ausbildungsund Besch\u00e4ftigungszeiten, Wehroder Zivildienstzeiten mit Angabe der Ausbildungsst\u00e4tten, Besch\u00e4ftigungsstellen sowie deren Anschriften, 12. Nummer des Personalausweises oder Reisepasses, 13. Angaben \u00fcber in den vergangenen f\u00fcnf Jahren durchgef\u00fchrte Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen, und ob zur Zeit die finanziellen Verpflichtungen erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen, 14. Kontakte zu ausl\u00e4ndischen Nachrichtendiensten oder zu Nachrichtendiensten der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, die auf einen Anbahnungsund Werbungsversuch hindeuten k\u00f6nnen, 15. Beziehungen zu verlassungsfeindlichen Organisationen, 16. anh\u00e4ngige Strafund Disziplinarverfahren, 17. Angaben zu Wohnsitzen, Aufenthalten, Reisen, nahen Angeh\u00f6rigen und sonstigen Beziehungen in und zu Staaten, in denen nach Feststellung des Senators f\u00fcr Inneres besondere Sicherheitsrisiken f\u00fcr die mit sicherheitsempfindlicher T\u00e4tigkeit befa\u00dften Personen zu besorgen sind, 18. zwei Auskunftspersonen zur Identit\u00e4tspr\u00fcfung der betroffenen Person nur bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach den SSSS 10 und 11 (Namen, Vornamen, Anschrift, Rufnummer und Verh\u00e4ltnis zur Person),","- 136 - 19. drei Referenzpersonen nur bei einer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach SS 11 (Namen, Vornamen, Beruf, berufliche und private Anschrift und Rufnummern sowie zeitlicher Beginn der Bekanntschaft), 20. Angaben zu fr\u00fcheren Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen. Der Erkl\u00e4rung sind zwei aktuelle Lichtbilder mit der Angabe des Jahres der Aufnahme beizuf\u00fcgen. (2) Bei der Sicherheils\u00fcberpr\u00fcfung nach SS 9 entfallen die Angaben zu Absatz 1 Nrn. 8, 11 und 12 sowie die Pflicht, Lichtbilder beizubringen; Absatz 1 Nr. 10 entf\u00e4llt, soweit die dort genannten Personen nicht in einem Haushalt mit der betroffenen Person leben. 2m Person der Ehefrau oder des Ehemannes, der Lebenspartnern oder des Lebenspartners sind die in Absatz 1 Nm. 1 bis 4, 14 und 15 genannten Daten anzugeben. Ergeben sich aus der Sicherheitserkl\u00e4rung oder aufgrund der Abfrage aus einer der in SS 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes genannten Verbunddateien sicherheitserhebliche Erkenntnisse \u00fcber die Ehefrau oder den Ehemann, die Lebenspartnern oder den Lebenspartner der betroffenen Person, sind weitere \u00dcberpr\u00fcfungsma\u00dfnahmen nur zul\u00e4ssig, wenn die Ehefrau oder der Ehemann, die Lebenspartnern oder der Lebenspartner gem\u00e4\u00df SS 3 Abs. 2 in die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung einbezogen wird. (3) Wird die Ehefrau oder der Ehemann, die Lebenspartnern oder der Lebenspartner in die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung einbezogen, so sind zus\u00e4tzlich die in Absatz 1 Nrn. 5 bis 7,12,13, 16, 17 und 18 genannten Daten anzugeben. (4) Bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen der in SS 4 Abs. 4 genannten Personen sind zus\u00e4tzlich die Wohnsitze seit der Geburt, die Geschwister und abgeschlossene Strafund Disziplinarverfahren sowie alle Kontakte zu ausl\u00e4ndischen Nachrichtendiensten oder zu Nachrichtendiensten der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik anzugeben. (5) Die Sicherheitserkl\u00e4rung ist von der betroffenen Person der zust\u00e4ndigen Stelle zuzuleiten. Sie pr\u00fcft die Angaben auf ihre Vollst\u00e4ndigkeit und Richtigkeit. Zu diesem Zweck k\u00f6nnen die Personalakten eingesehen werden. Die zust\u00e4ndige Stelle leitet die Sicherheitserkl\u00e4rung an die mitwirkende Beh\u00f6rde weiter und beauftragt diese, eine Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung durchzuf\u00fchren, es sei denn, die zust\u00e4ndige Stelle hat bereits bei der Pr\u00fcfung der Sicherheitserkl\u00e4rung festgestellt, da\u00df ein Sicherheitsrisiko vorliegt. Die mitwirkende Beh\u00f6rde kann mit Zustimmung der zust\u00e4ndigen Stelle und der betroffenen Person in die Personalakte Einsicht nehmen, wenn dies zur Kl\u00e4rung oder Beurteilung sicherheitserheblicher Erkenntnisse unerl\u00e4\u00dflich ist. SS 15 Abschlu\u00df der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung (1) Kommt die mitwirkende Beh\u00f6rde zu dem Ergebnis, da\u00df kein Sicherheitsrisiko vorliegt, so teilt sie dies der zust\u00e4ndigen Stelle mit. Fallen","- 137 - Erkenntnisse an, die kein Sicherheitsrisiko begr\u00fcnden, aber weiterhin sicherheitserheblich sind, so werden diese mitgeteilt. (2) Kommt die mitwirkende Beh\u00f6rde zu dem Ergebnis, da\u00df ein Sicherheitsrisiko vorliegt, unterrichtet sie schriftlich unter Darlegung der Gr\u00fcnde und ihrer Bewertung die zust\u00e4ndige Stelle. Bei nachgeordneten Stellen erfolgt die Unterrichtung \u00fcber deren oberste Landesbeh\u00f6rde. (3) Die zust\u00e4ndige Stelle entscheidet, ob ein Sicherheitsrisiko vorliegt. Im Zweifel hat das Sicherheitsinteresse Vorrang vor anderen Belangen. (4) liegt ein Sicherheitsrisiko vor, hat die zust\u00e4ndige Stelle die Betrauung mit der sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit abzulehnen und dies der betroffenen Person mitzuteilen. SS 16 Vorl\u00e4ufige Zuweisung einer Sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit Die zust\u00e4ndige Stelle kann in Ausnahmef\u00e4llen abweichend von SS 3 Abs. 1 die sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit der betroffenen Person vor Abschlu\u00df der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung erlauben, wenn die mitwirkende Beh\u00f6rde 1. bei der einfachen Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung die Angaben in der Sicherheitserkl\u00e4rung unter Ber\u00fccksichtigung der eigenen Erkenntnisse bewertet hat oder 2. bei der erweiterten Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung und bei der erweiterten Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung mit Sicherheitsermittlungen die Ma\u00dfnahmen der n\u00e4chst niederen Art der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung abgeschlossen hat und sich daraus keine tats\u00e4chlichen Anhaltspunkte f\u00fcr ein Sicherheitsrisiko ergeben haben. SS 17 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschlu\u00df der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung (1) Die zust\u00e4ndige Stelle und die mitwirkende Beh\u00f6rde haben sich unverz\u00fcglich gegenseitig zu unterrichten, wenn sicherheitserhebliche Erkenntnisse \u00fcber die betroffene oder die einbezogene Person bekannt werden oder sich mitgeteilte Erkenntnisse als unrichtig erweisen. (2) Die mitwirkende Beh\u00f6rde pr\u00fcft die sicherheitserheblichen Erkenntnisse, stellt fest, ob ein Sicherheitsrisiko vorliegt, und unterrichtet die zust\u00e4ndige Stelle \u00fcber das Ergebnis der Pr\u00fcfung. Im \u00fcbrigen ist SS 15 Abs. 2 bis 4 entsprechend anzuwenden.","- 138 - SS 18 Erg\u00e4nzung der Sicherheitserkl\u00e4rung und Wiederholungs\u00fcberpr\u00fcfung (1) Die Sicherheitserkl\u00e4rung ist der betroffenen Person, die eine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit aus\u00fcbt, in der Regel alle f\u00fcnf Jahre erneut zur Abfrage von Ver\u00e4nderungen zuzuleiten. Unabh\u00e4ngig hiervon hat die betroffene Person der zust\u00e4ndigen Stelle von sich aus \u00c4nderungen von Familienstand, Namen, Wohnsitz und Staatsangeh\u00f6rigkeit mitzuteilen. (2) Die zust\u00e4ndige Stelle kann eine Wiederholungs\u00fcberpr\u00fcfung einleiten, wenn sicherheitserhebliche Erkenntnisse anfallen. Bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen nach SS 11 ist in der Regel im Abstand von zehn Jahren eine Wiederholungs\u00fcberpr\u00fcfung einzuleiten. Auf die Wiederholungs\u00fcberpr\u00fcfung finden die Vorschriften \u00fcber die Erst\u00fcberpr\u00fcfung Anwendung. Sie Ist jedoch nur soweit durchzuf\u00fchren, wie der \u00dcberpr\u00fcfungszweck dies erfordert. Abschnitt 4 Akten \u00fcber die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung; Datenverarbeitung SS 19 Sicherheitsakte und Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsakte (1) Die zust\u00e4ndige Stelle f\u00fchrt \u00fcber die betroffene Person eine Sicherheitsakte, in die alle die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung betreffenden Informationen aufzunehmen sind. (2) Informationen \u00fcber die pers\u00f6nlichen, dienstlichen und arbeitsrechtlichen Verh\u00e4ltnisse der Personen, die mit einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit befa\u00dft sind, sind zur Sicherheitsakte zu nehmen, soweit sie f\u00fcr die sicherheitsm\u00e4\u00dfige Beurteilung erheblich sind. Dazu z\u00e4hlen insbesondere: 1. Zuweisung, \u00dcbertragung einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit, die dazu erteilte Erm\u00e4chtigung sowie deren \u00c4nderungen und Beendigung, 2. Umsetzung, Abordnung, Versetzung und Ausscheiden, 3. \u00c4nderungen des Familienstandes, des Namens, eines Wohnsitzes und der Staatsangeh\u00f6rigkeit, 4. Anhaltspunkte f\u00fcr \u00dcberschuldung, insbesondere Pf\u00e4ndungsund \u00dcberweisungsbeschl\u00fcsse, 5. Anhaltspunkte f\u00fcr geistige oder seelische St\u00f6rungen sowie f\u00fcr Alkohol-, Drogenoder Tablettenmi\u00dfbrauch, 6. Strafund Disziplinarsachen sowie dienstund arbeitsrechtliche Ma\u00dfnahmen.","- 139 - (3) Die Sicherheitsakte Ist keine Personalakte. Sie ist gesondert zu f\u00fchren und darf weder der personalverwaltenden Stelle noch der betroffenen Person zug\u00e4nglich gemacht werden. SS 24 bleibt unber\u00fchrt. Im Falle des Wechsels der Dienststelle oder des Dienstherrn ist die Sicherheitsakte nach dorthin abzugeben, wenn auch dort eine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt werden soll. (4) Die mitwirkende Beh\u00f6rde f\u00fchrt \u00fcber die betroffene Person eine Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsakte, in die aufzunehmen sind: 1. Informationen, die die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung, die durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen und das Ergebnis betreffen, 2. das Ausscheiden aus oder die Nichtaufnahme der sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit, 3. \u00c4nderungen des Familienstandes, des Namens, eines Wohnsitzes und der Staatsangeh\u00f6rigkeit. Die in Absatz 2 Nrn. 4 bis 6 genannten Daten sind zur Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsakte zu nehmen, wenn sie sicherheitserheblich sind. (5) Die zust\u00e4ndige Stelle ist verpflichtet, die in Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 genannten Daten unverz\u00fcglich der mitwirkenden Beh\u00f6rde zu \u00fcbermitteln. Die \u00dcbermittlung der in Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 genannten Daten erfolgt nach den in SS 23 Abs. 2 Nr. 1 festgelegten Fristen. SS 20 Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen (1) Die Unterlagen \u00fcber die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung sind gesondert aufzubewahren und gegen unbefugten Zugriff zu sch\u00fctzen. (2) Die Unterlagen \u00fcber die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung sind bei der zust\u00e4ndigen Stelle innerhalb eines Jahres zu vernichten, wenn die betroffene Person keine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit aufnimmt, es sei denn, die betroffene Person willigt in die weitere Aufbewahrung ein. Im \u00fcbrigen sind die Unterlagen \u00fcber die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung bei der zust\u00e4ndigen Stelle f\u00fcnf Jahre nach dem Ausscheiden aus der sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit zu vernichten, es sei denn, die betroffene Person willigt in die weitere Aufbewahrung ein oder es ist beabsichtigt, die betroffene Person in absehbarer Zeit erneut mit einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit zu betrauen. Die Aufbewahrungszeit soll insgesamt 10 Jahre nicht \u00fcberschreiten, sofern die betroffene Person keine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit aufgenommen hat. (3) Die Unterlagen \u00fcber die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung bei der mitwirkenden Beh\u00f6rde sind nach den in SS 23 Abs. 2 Nr. 2 genannten Fristen zu vernichten. Gleiches gilt bez\u00fcglich der Unterlagen zu den in SS 4 Abs. 4 genannten Personen.","- 140 - SS 21 Speichern, Ver\u00e4ndern und Nutzen personenbezogener Daten in Dateien (1) Die zust\u00e4ndige Stelle darf zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz 1. die in SS 14 Abs. 1 Nrn. 1 bis 6 genannten personenbezogenen Daten, ihre Aktenfundstelle und die der mitwirkenden Beh\u00f6rde, 2. die Besch\u00e4ftigungsstelle, 3. Verf\u00fcgung zur Bearbeitung des Vorganges sowie 4. beteiligte Beh\u00f6rden in Dateien speichern, ver\u00e4ndern und nutzen. (2) Die mitwirkende Beh\u00f6rde darf zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben 1. die in SS 14 Abs. 1 Nrn. 1 bis 6 genannten personenbezogenen Daten der betroffenen und der einbezogenen Person und die Aktenfundstelle, 2. Verf\u00fcgungen zur Bearbeitung des Vorgangs sowie 3. sicherheitserhebliche Erkenntnisse und Erkenntnisse, die ein Sicherheitsrisiko begr\u00fcnden, in Dateien speichern, ver\u00e4ndern und nutzen. Die Daten nach Nummer 1 d\u00fcrfen auch in den nach SS 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes zul\u00e4ssigen Verbunddateien gespeichert werden. SS 22 \u00dcbermittlung und Zweckbindung (1) Die im Rahmen der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung gespeicherten personenbezogenen Daten d\u00fcrfen von der zust\u00e4ndigen Stelle oder mitwirkenden Beh\u00f6rde nur f\u00fcr 1. die mit der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung verfolgten Zwecke, 2. Zwecke der Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung, 3. Zwecke parlamentarischer Untersuchungsaussch\u00fcsse genutzt und \u00fcbermittelt werden. Die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden d\u00fcrfen die ihnen nach Satz 1 Nr. 2 \u00fcbermittelten Daten f\u00fcr Zwecke eines Strafverfahrens nur verwenden, wenn die Strafverfolgung auf andere Weise erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert w\u00e4re. Die zust\u00e4ndige Stelle","- 141 - darf die gespeicherten personenbezogenen Daten dar\u00fcber hinaus f\u00fcr Zwecke der disziplinarrechtlichen Verfolgung sowie dienstoder arbeitsrechtlicher Ma\u00dfnahmen nutzen und \u00fcbermitteln, wenn dies zur Gew\u00e4hrleistung des Verschlu\u00dfsachenschutzes erforderlich ist. Die mitwirkende Beh\u00f6rde darf die gespeicherten personenbezogenen Daten im Rahmen des erforderlichen Umfangs nutzen und \u00fcbermitteln zur Aufkl\u00e4rung von sicherheitsgef\u00e4hrdenden oder geheimdienstlichen T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine fremde Macht oder von Bestrebungen, die darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewaltanwendung vorzubereiten oder zur Aufkl\u00e4rung sonstiger Bestrebungen von erheblicher Bedeutung. (2) Die \u00dcbermittlung der nach SS 21 in Dateien gespeicherten Daten ist nur zul\u00e4ssig, soweit sie f\u00fcr die Erf\u00fcllung der in Absatz 1 genannten Zwecke erforderlich ist. Die nach SS 21 Abs. 2 Nr. 1 gespeicherten Daten d\u00fcrfen zur Erf\u00fcllung aller Zwecke des Verfassungsschutzes genutzt und \u00fcbermittelt werden. (3) Die mitwirkende Beh\u00f6rde darf personenbezogene Daten nach den Abs\u00e4tzen 1 und 2 nur an \u00f6ffentliche Stellen \u00fcbermitteln, (4) Die Nutzung oder \u00dcbermittlung unterbleibt, soweit gesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen. (5) Die Empfangsstellen d\u00fcrfen die \u00fcbermittelten Daten nur f\u00fcr Zwecke verarbeiten und nutzen, zu dessen Erf\u00fcllung sie ihnen \u00fcbermittelt werden. Eine nicht-\u00f6ffentliche Stelle ist darauf hinzuweisen. SS 23 Berichtigen, L\u00f6schen und Sperren personenbezogener Daten (1) Die zust\u00e4ndige Stelle und die mitwirkende Beh\u00f6rde haben personenbezogene Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Wird festgestellt, da\u00df personenbezogene Daten unrichtig sind oder wird ihre Richtigkeit von der betroffenen Person bestritten, so ist dies, soweit sich die personenbezogenen Daten in Akten befinden, dort zu vermerken oder auf sonstige Weise festzuhalten. Zust\u00e4ndige Stelle und mitwirkende Beh\u00f6rde haben sich jeweils gegenseitig zu unterrichten. (2) In Dateien gespeicherte personenbezogene Daten sind zu l\u00f6schen 1. von der zust\u00e4ndigen Stelle a) innerhalb eines Jahres, wenn die betroffene Person keine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit aufnimmt, es sei denn, die betroffene Person willigt in die weitere Speicherung ein, b) nach Ablauf von f\u00fcnf Jahren nach dem Ausscheiden der betroffenen Person aus der sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit, es sei denn, die betroffene Person willigt in die weitere Speicherung ein oder es ist beabsichtigt, die betroffene Person in absehbarer Zeit mit einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit zu betrauen.","- 142 - Die Speicherung soll insgesamt zehn Jahre nicht \u00fcberschreiten, sofern die betroffene Person keine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit aufgenommen hat. 2. von der mitwirkenden Beh\u00f6rde a) bei einfachen Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen nach Ablauf von f\u00fcnf Jahren nach dem Ausscheiden der betroffenen Person aus der sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit, b) bei den \u00fcbrigen \u00dcberpr\u00fcfungsakten nach Ablauf von zehn Jahren, c) die nach SS 21 Abs. 2 Nr. 3 gespeicherten Daten, wenn feststeht, da\u00df die betroffene Person keine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit aufnimmt oder aus ihr ausgeschieden ist. Im \u00fcbrigen sind in Dateien gespeicherte personenbezogene Daten zu l\u00f6schen, wenn ihre Speicherung unzul\u00e4ssig ist. (3) Die L\u00f6schung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, da\u00df durch sie schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. In diesem Fall sind die Daten zu sperren. Sie d\u00fcrfen nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person verarbeitet und genutzt werden. SS 24 Auskunft, Akteneinsicht (1) Auf Antrag ist von der zust\u00e4ndigen Stelle oder mitwirkenden Beh\u00f6rde unentgeltlich Auskunft zu erteilen, welche Daten \u00fcber die anfragende Person im Rahmen der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung gespeichert wurden. (2) Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empfangsstellen von \u00dcbermittlungen. Bezieht sich die Auskunftserteilung auf die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten an die mitwirkende Beh\u00f6rde, ist sie nur mit deren Zustimmung zul\u00e4ssig; entsprechendes gilt f\u00fcr die Auskunftserteilung durch die zust\u00e4ndige Stelle hinsichtlich solcher Daten, die ihr von der mitwirkenden Beh\u00f6rde \u00fcbermittelt wurden. (3) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit 1. die Auskunft die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der in der Zust\u00e4ndigkeit der speichernden Stelle liegenden Aufgaben gef\u00e4hrden w\u00fcrde, 2. die Auskunft die \u00f6ffentliche Sicherheit gef\u00e4hrden oder sonst dem Wohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten w\u00fcrde oder 3. die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der \u00fcberwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheimgehalten werden m\u00fcssen","- 143 - und deswegen das Interesse des Anfragenden an der Auskunftserteilung zur\u00fccktreten mu\u00df. (4) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begr\u00fcndung, soweit durch die Mitteilung der tats\u00e4chlichen und rechtlichen Gr\u00fcnde, auf die die Entscheidung gest\u00fctzt wird, der mit der Auskunftsverweigerung verfolgte Zweck gef\u00e4hrdet w\u00fcrde. In diesem Fall sind die Gr\u00fcnde der Auskunftsverweigerung aktenkundig zu machen. Die anfragende Person ist auf die Rechtsgrundlage f\u00fcr das Fehlen der Begr\u00fcndung und darauf hinzuweisen, da\u00df sie sich an den Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz wenden kann. (5) Wird der anfragenden Person keine Auskunft erteilt, so ist sie auf ihr Verlangen dem Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz zu erteilen. Soweit der jeweils zust\u00e4ndige Senator im Einzelfall feststellt, da\u00df die Sicherheit des Bundes oder eines Landes es gebietet, ist Auskunft nur dem Landesbeauftragten selbst oder seinem Vertreter nach SS 24 Abs. 2 BrDSG zu gew\u00e4hren. Die Mitteilung des Landesbeauftragten f\u00fcr den Datenschutz darf keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf den Erkenntnisstand der speichernden Stelle zulassen, sofern diese nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. (6) Die zust\u00e4ndige Stelle gew\u00e4hrt der anfragenden Person Einsicht in die Sicherheitsakte, soweit eine Auskunft f\u00fcr die Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen nicht ausreicht und sie hierf\u00fcr auf die Einsichtnahme angewiesen ist. Die Regelung der Abs\u00e4tze 2 bis 5 gelten entsprechend. Abschnitt 5 Sonderregelungen bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen f\u00fcr nicht-\u00f6ffentliche Stellen SS 25 Anwendungsbereich Bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen von betroffenen Personen, die von der zust\u00e4ndigen Stelle zu einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit bei einer nicht\u00f6ffentlichen Stelle erm\u00e4chtigt werden sollen, gelten folgende Sonderregelungen. SS 26 Zust\u00e4ndigkeit Die Aufgaben der zust\u00e4ndigen Stelle werden wahrgenommen von derjenigen In SS 1 Abs. 3 Satz 1 genannten Stelle, die eine Verschlu\u00dfsache an eine nicht-\u00f6ffentliche Stelle weitergeben will, es sei denn, die jeweilige oberste Landesbeh\u00f6rde \u00fcbernimmt die Aufgaben der zust\u00e4ndigen Stelle.","- 144 - SS 27 Sicherheitserkl\u00e4rung Die betroffene Person leitet ihre Sicherheitserkl\u00e4rung der zust\u00e4ndigen Stelle zu. Au\u00dferdem legt sie der nicht-\u00f6ffentlichen Stelle, in der sie besch\u00e4ftigt ist, ihre Angaben zu SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 7 vor. Die nicht-\u00f6ffentliche Stelle pr\u00fcft die Vollst\u00e4ndigkeit und Richtigkeit der Angaben und darf, soweit dies erforderlich ist, die Personalunterlagen beiziehen. Sie gibt die Angaben nach \u00dcberpr\u00fcfung an die zust\u00e4ndige Stelle weiter und teilt dieser vorhandene sicherheitserhebliche Erkenntnisse mit. Im Falle der Einbeziehung der Ehefrau oder des Ehemannes, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners f\u00fcgt die betroffene Person deren Zustimmung bei. SS 28 Abschlu\u00df der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse Die zust\u00e4ndige Stelle unterrichtet die nicht-\u00f6ffentliche Stelle nur dar\u00fcber, da\u00df die betroffene Person zur sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit erm\u00e4chtigt oder nicht erm\u00e4chtigt werden kann. Erkenntnisse, die die Ablehnung der Erm\u00e4chtigung zur sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit betreffen, d\u00fcrfen nicht mitgeteilt werden. Zur Gew\u00e4hrleistung des Geheimschutzes k\u00f6nnen sicherheitserhebliche Erkenntnisse an die nicht-\u00f6ffentliche Stelle \u00fcbermittelt werden und d\u00fcrfen von ihr ausschlie\u00dflich zu diesem Zweck genutzt werden. Die nicht-\u00f6ffentliche Stelle hat die zust\u00e4ndige Stelle unverz\u00fcglich zu unterrichten, wenn sicherheitserhebliche Erkenntnisse \u00fcber die betroffene oder die einbezogene Person bekannt werden. SS 29 Aktualisierung der Sicherheitserkl\u00e4rung (1) Die nicht-\u00f6ffentliche Stelle leitet der betroffenen Person, die eine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit aus\u00fcbt, auf Anforderung der zust\u00e4ndigen Stelle die Sicherheitserkl\u00e4rung in der Regel alle f\u00fcnf Jahre erneut zu. Unabh\u00e4ngig hiervon hat die betroffene Person der zust\u00e4ndigen Stelle von sich aus \u00c4nderungen von Familienstand, Namen, Wohnsitz und Staatsangeh\u00f6rigkeit mitzuteilen. (2) Die betroffene Person hat die in der Sicherheitserkl\u00e4rung angegebenen Daten im Falle eingetretener Ver\u00e4nderungen zu erg\u00e4nzen. Die zust\u00e4ndige Stelle beauftragt die mitwirkende Beh\u00f6rde, die Ma\u00dfnahmen nach SS 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3, Abs. 3 Nr. 1 erneut durchzuf\u00fchren und zu bewerten.","- 145 - SS 30 \u00dcbermittlung von Informationen \u00fcber pers\u00f6nliche und arbeitsrechtliche Verh\u00e4ltnisse Die nicht-\u00f6ffentliche Stelle hat der zust\u00e4ndigen Stelle das Ausscheiden aus sicherheitsempfindlicher T\u00e4tigkeit, \u00c4nderungen des Familienstandes, des Namens, eines Wohnsitzes und der Staatsangeh\u00f6rigkeit unverz\u00fcglich mitzuteilen. SS 31 Sicherheitsakte der nicht-\u00f6ffentlichen Stelle F\u00fcr die Sicherheitsakte in der nicht -\u00f6ffentlichen Stelle gelten die Vorschriften dieses Gesetzes \u00fcber die Sicherheitsakte entsprechend mit der Ma\u00dfgabe, da\u00df die Sicherheitsakte der nicht-\u00f6ffentlichen Stelle bei einem Wechsel des Arbeitgebers nicht abgegeben wird. SS 32 Datenverarbeitung, -nutzung und -berichtigung in automatisierten Dateien Die nicht-\u00f6ffentliche Stelle darf die nach diesem Gesetz zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforderlichen personenbezogenen Daten der betroffenen Person in automatisierten Dateien speichern, ver\u00e4ndern und nutzen. Die f\u00fcr die zust\u00e4ndige Stelle geltenden Vorschriften zur Berichtigung, L\u00f6schung und Sperrung finden Anwendung. Abschnitt 6 Reisebeschr\u00e4nkungen und Schlu\u00dfvorschriften SS 33 Reisebeschr\u00e4nkungen (1) Personen, die eine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit aus\u00fcben, die eine Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach den SSSS 10 und 11 erfordert, k\u00f6nnen verpflichtet werden, Dienstund Privatreisen in und durch Staaten, f\u00fcr die besondere Sicherheitsregelungen gelten, der zust\u00e4ndigen Stelle oder der nicht\u00f6ffentlichen Stelle rechtzeitig vorher anzuzeigen. Die Verpflichtung kann auch f\u00fcr die Zeit nach dem Ausscheiden aus der sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit angeordnet werden. (2) Die Reise kann von der zust\u00e4ndigen Stelle untersagt werden, wenn Anhaltspunkte zur Person oder eine besonders sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit vorliegen, die eine erhebliche Gef\u00e4hrdung durch fremde Nachrichtendienste erwarten lassen. (3) Ergeben sich bei einer Reise in und durch Staaten, f\u00fcr die besondere Sicherheitsregelungen gelten, Anhaltspunkte, die auf einen Anbahnungs-","- 146 - und Werbungsversuch fremder Nachrichtendienste hindeuten k\u00f6nnen, so ist die zust\u00e4ndige Stelle nach Abschlu\u00df der Reise unverz\u00fcglich zu unterrichten. SS 34 Allgemeine Verwaltungsvorschriften Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Ausf\u00fchrung dieses Gesetzes erl\u00e4\u00dft der Senator f\u00fcr Inneres. SS 35 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verk\u00fcndung in Kraft. Bremen, den 30. Juni 1998 Der Senat","- 147 - Anhang Straftaten mit erwiesener oder zu vermutender extremistischer Motivation Straftaten mit erwiesener oder zu vermutender rechtsextremistischer Motivation insgesamt17 2003 73 2004 86 2005 121 2006 138 Davon Propagandadelikte 2003 48 2004 48 2005 72 2006 95 Straftaten mit erwiesener oder zu vermutender linksextremistischer Motivation 2003 36 2004 18 2005 44 2006 80 Straftaten im Zusammenhang mit erwiesener oder zu vermutender politisch motivierter Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t 2003 63 2004 30 2005 14 2006 40 17 Zur Sicherstellung einer bundesweit einheitlichen Erfassung und Bewertung politisch motivierter Straftaten wurde ein neues Definitionsund Erfassungssystem erarbeitet, dass mit Wirkung vom 01.01.2001 eingef\u00fchrt wurde. Seit Einf\u00fchrung des neuen Definitionsund Erfassungssystems werden rechtsextremistische Straftaten und Propagandadelikte nach kriminalistischen Aspekten erfasst."],"title":"Verfassungsschutzbericht 2006","year":2006}
