{"file_url":"https://verfassungsschutzberichte.de/pdfs/vsbericht-be-2001.pdf","jurisdiction":"Berlin","num_pages":245,"pages":["Senatsverwaltung f\u00fcr Inneres 1","","Senatsverwaltung f\u00fcr Inneres Abteilung Verfassungsschutz 1 Verfassungsschutzbericht 2001","Herausgeber: Senatsverwaltung f\u00fcr Inneres, Abteilung Verfassungsschutz Redaktion: Arbeitsgruppe \u00d6ffentlichkeitsarbeit Anschrift: Postfach 62 05 60, 10795 Berlin Tel.: 030 / 90129-0 Internet: www.berlin.de/verfassungsschutz E-Mail: verfassungsschutz@berlin.de Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin Redaktionsschluss: April 2002 Abdruck gegen Quellenangabe gestattet, Belegexemplar erbeten. Vorwort","5 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Auch mehrere Monate nach den Terroranschl\u00e4gen vom 11. September 2001 in New York und Washington erleben wir in Deutschland die politischen und gesellschaftlichen Auswirkungen dieses ersch\u00fctternden Tages. Auf weltpolitischer Ebene hat sich eine Anti-Terror-Koalition gebildet, innenpolitisch wurden Sicherheitspakete geschn\u00fcrt und bundesweit entwickelte sich eine Debatte \u00fcber die Grundwerte in der Politik. Wir haben erneut lernen m\u00fcssen, dass unsere Freiheit eine zarte Pflanze ist, die nur in Sicherheit gedeiht. Der Terror des 11. September war nicht nur gegen die Vereinigten Staaten gerichtet, es war ein Anschlag auf die gesamte zivilisierte Welt. Er hat den Willen der Demokratien zur Verteidigung ihrer rechtsstaatlich gesicherten Freiheiten nicht brechen k\u00f6nnen, sondern die Partnerschaft zur Wahrung von Demokratie und Recht weltweit gest\u00e4rkt. In Deutschland sch\u00fctzt die freiheitliche demokratische Grundordnung den Einzelnen - unabh\u00e4ngig von Herkunft, Religion und Weltanschauung. Den wenigen, die Freiheit ausnutzen, um Freiheit abzuschaffen, m\u00fcssen und werden wir weiterhin ebenso entschieden wie rechtsstaatlich entgegen treten. Die Anschl\u00e4ge stellen alle anderen Erscheinungsformen des politischen Extremismus in den Schatten. So bilden die Auswirkungen dieses Tages ebenso wie die Reaktionen von extremistischen Ausl\u00e4nderorganisationen, Rechtsund Linksextremisten in Berlin einen Themenschwerpunkt dieses nunmehr neu konzipierten Berliner Verfassungsschutzberichtes. Ein zweiter Schwerpunkt sind die Auswirkungen des NPDVerbotsverfahrens. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat reichten zu Beginn des Jahres 2001 einen Antrag auf Fest-","6 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 stellung der Verfassungswidrigkeit der NPD beim Bundesverfassungsgericht ein. Die Reaktionen der Partei auf das Verfahren haben sich im vergangenen Jahr deutlich gegen\u00fcber dem Vorjahr ver\u00e4ndert: W\u00e4hrend sich die Partei in 2000 noch uneinheitlich und unsicher zeigte, versuchte sie im vergangenen Jahr mit provokativen \u00f6ffentlichen Veranstaltungen, verst\u00e4rkt Aufmerksamkeit zu erzielen und innere Stabilit\u00e4t zu signalisieren. Im Bereich des Linksextremismus ging - wie bereits in den Vorjahren - auch 2001 die gr\u00f6\u00dfte Gefahr f\u00fcr die innere Sicherheit Berlins von den gewaltbereiten Autonomen aus. Sie benutzen unterdessen auch nicht-extremistische Protestformen und Kampagnen f\u00fcr ihre politischen Zwecke. Die Aktivit\u00e4ten zu einzelnen Themen wie beispielsweise \"Antifaschismus\", \"Neoliberalismus\" und \"Antiglobalisierung\" erzielten jedoch in Berlin nicht immer eine solche Resonanz, wie sie nach den Protesten gegen die Gipfeltreffen in G\u00f6teborg und Genua im Sommer zu erwarten gewesen w\u00e4re. An den gewaltt\u00e4tigen Demonstrationen in Schweden und Italien hatten sich auch Personen aus der Berliner autonomen Szene beteiligt. \"Antiglobalisierung\" ist also eine verschiedene Gruppen einigende Thematik, die auch von gewaltt\u00e4tigen Linksextremisten besetzt wird. Das Jahr 2001 war f\u00fcr den Berliner Verfassungsschutz wesentlich von der personellen Umstrukturierung gepr\u00e4gt, so dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonderen Arbeitsbelastungen ausgesetzt waren. Inzwischen ist die Erneuerung der Abteilung nahezu abgeschlossen: Erfahrene Nachrichtendienstler arbeiten nun mit neuen Fachleuten aus der Politologie und Islamwissenschaft zusammen, um den Herausforderungen an einen modernen Verfassungsschutz gerecht zu werden. Die herausragende Aufgabe des Verfassungsschutzes ist die Fr\u00fcherkennung von Gefahren f\u00fcr den Bestand unserer freiheitlichen Staatsordnung. Hierzu ist eine umfassende Analyse","7 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 politischer Str\u00f6mungen auf wissenschaftlicher Grundlage erforderlich. Nur so ist eine hochwertige Politikberatung im Interesse des Gemeinwohls m\u00f6glich. Dr. Ehrhart K\u00f6rting Senator f\u00fcr Inneres","8 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Editorial Der Aufbau des vorliegenden Jahresberichtes unterscheidet sich wesentlich von den vorherigen Berichten. Ziel war es, ihn zum einen durch das Herausheben von besonderen Themenfeldern interessanter und damit leserfreundlicher zu gestalten. Zum anderen soll er als ein Nachschlagewerk dienen. Bislang begannen die Kapitel zu den einzelnen Extremismusbereichen mit grunds\u00e4tzlichen Informationen \u00fcber Ideologie und Ph\u00e4nomenologie. Der Verfassungsschutzbericht 2001 stellt nun die herausragenden Entwicklungen in den Beobachtungsfeldern w\u00e4hrend des vergangenen Jahres in den Vordergrund. Dies ist der erste von insgesamt f\u00fcnf Abschnitten. Der zweite Abschnitt Statistik erkl\u00e4rt die neue Z\u00e4hlweise der politisch motivierten Straftaten und gibt eine \u00dcbersicht \u00fcber das extremistische Personenpotenzial. Grundlage f\u00fcr die Straftatenzahlen ist der Bericht der Senatsverwaltung f\u00fcr Inneres, Abteilung \u00d6ffentliche Sicherheit. Der dritte Abschnitt Hintergrundinformationen bringt Details \u00fcber Organisationen, Ideologien und Kommunikationsmittel. Dieses Kapitel ist nach Rechts-, Linksund Ausl\u00e4nderextremismus gegliedert und dient - alphabetisch sortiert - als eine Art Lexikon. Im vierten Teil finden sich grundlegende Informationen \u00fcber den Verfassungsschutz Berlin. Aufbau und Organisation werden ebenso erkl\u00e4rt wie Aufgaben, Befugnisse und Kontrollinstanzen. Im Anhang sind schlie\u00dflich das Verfassungsschutzgesetz und das Berliner Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz aufgef\u00fchrt.","9 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Inhaltsverzeichnis Vorwort ............................................................................................................... 5 Editorial............................................................................................................... 8 I Entwicklungen in den Beobachtungsfeldern ..............................14 1 Der 11. September und die Folgen ............................................................ 14 1.1 Ausl\u00e4nderextremismus ............................................................................... 18 1.2 Rechtsextremismus.................................................................................... 22 1.3 Linksextremismus....................................................................................... 30 2 Rechtsextremismus ................................................................................. 32 2.1 \u00dcberblick .................................................................................................... 32 2.2 NPD-Verbotsverfahren .............................................................................. 34 2.3 Beteiligung rechtsextremistischer Parteien an den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus ................................................................ 40 2.4 Musik-Szene .............................................................................................. 43 2.5 Neonazistische Kameradschaften ............................................................. 46 3 Linksextremismus .................................................................................... 49 3.1 \u00dcberblick .................................................................................................... 49 3.2 Autonome................................................................................................... 51 3.3. Sonstige militante Linksextremisten ........................................................... 53 3.4 Aktionsfelder .............................................................................................. 55 3.4.1 1. Mai ......................................................................................................... 55 3.4.2 Kampf gegen Globalisierung und Neoliberalismus..................................... 58 3.4.3 \"Anti-Atom-Kampagne \" ............................................................................. 62 3.4.4 \"Antifaschistischer Kampf\"......................................................................... 64 3.4.5 \"Antirassismus\" .......................................................................................... 67 3.5 Neue Medien.............................................................................................. 70 4 Ausl\u00e4nderextremismus ............................................................................ 74 4.1 \u00dcberblick .................................................................................................... 74 4.2 Verbot der Vereinigung \"Der Kalifatsstaat\" ................................................ 79 4.3 \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) .............................................................. 82 4.4 Reaktionen arabischer extremistischer Organisationen auf die Entwicklung des Nahost-Konflikts................................................... 90 4.5 Aktionen linksextremistischer t\u00fcrkischer Organisationen im Zusammenhang mit dem Hungerstreik in t\u00fcrkischen Gef\u00e4ngnissen............................................................................................. 93 4.6 Iranische Oppositionelle ............................................................................. 94 4.7 \"Islamische Gemeinschaft - Milli G\u00f6r\u00fcs e.V.\" (IGMG)................................ 96","10 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 5 Spionageabwehr .......................................................................................... 98 5.1 \u00dcberblick........................................................................................................ 98 5.2 Politische Spionage ....................................................................................... 100 5.3 Wirtschaftsspionage ...................................................................................... 101 5.4 Methodische Aspekte .................................................................................... 102 5.5 Spionageabwehr als Gemeinschaftsaufgabe................................................. 103 6 Geheimund Sabotageschutz..................................................................... 105 6.1 Personeller und materieller Geheimschutz im \u00f6ffentlichen Bereich........................................................................................................... 105 6.2 Geheimschutz in der Wirtschaft ..................................................................... 108 6.3 Sabotageschutz ............................................................................................. 110 6.4 Mitwirkung bei Einb\u00fcrgerungsverfahren und sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen \u00dcberpr\u00fcfungen.................................................................. 111 7 \"Scientology\"-Organisation (SO)................................................................ 115 II Statistik.......................................................................................... 118 1 Politisch motivierte Straftaten..................................................................... 118 2 Personenpotenziale ..................................................................................... 137 III Hintergrundinformationen: ............................................................ 142 Organisationen Ideologien Kommunikationsmittel 1 Rechtsextremismus ..................................................................................... 144 2 Linksextremismus........................................................................................ 165 3 Ausl\u00e4nderextremismus................................................................................ 178 4 \"Scientology\"-Organisation (SO)................................................................ 189 IV Verfassungsschutz Berlin ............................................................. 194 1 Aufbau und Organisation............................................................................. 194","11 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 2 Aufgaben, Befugnisse, Kontrollinstanzen.............................................. 195 3 \u00d6ffentlichkeitsarbeit: Verfassungsschutz durch Aufkl\u00e4rung.................................................... 199 V Anhang .......................................................................................204 1 Verfassungsschutzgesetz (VSG Bln) ..................................................... 204 2 Berliner Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz (BS\u00dcG).................................. 218 Personenund Sachregister ............................................................................. 233","12 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001","13","14 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 I ENTWICKLUNGEN IN DEN BEOBACHTUNGSFELDERN 1 Der 11. September und die Folgen \"Ein Tag, der die Welt ver\u00e4nderte\", \"Der Tag, an dem die Erde still stand\", \"Die Welt ist gel\u00e4hmt\" - so die Schlagzeilen der Weltpresse am Tag danach, nach dem 11. September. Dieser Tag ist ein Wendepunkt, dessen politische und gesellschaftliche Konsequenzen erst in Umrissen erkennbar werden. Auf weltpolitischer Ebene hat der 11. September eine AntiTerror-Koalition hervorgebracht, die bestehende Gegens\u00e4tze zu \u00fcberwinden scheint. Innenpolitisch wurden Sicherheitspakete auf den Weg gebracht, die die Wirksamkeit der Sicherheitsbeh\u00f6rden merklich verbessern sollen. Gesellschaftspolitisch reifte die Einsicht, dass es notwendig sein kann, Frieden durch den Einsatz milit\u00e4rischer Gewalt herzustellen. Dar\u00fcber hinaus wurde in den gesellschaftlichen Debatten in Deutschland verst\u00e4rkt das Bed\u00fcrfnis erkennbar, sich Klarheit zu verschaffen \u00fcber die eigene Position gegen\u00fcber Religion, Werten, Grenzen von Toleranz und Beliebigkeit. Wie kann ein solcher Hass entstehen, der in die Ausf\u00fchrung dieser bis dahin unvorstellbaren Taten m\u00fcndete - diese Frage stellt sich immer wieder im Zusammenhang mit dem 11. September. Die Erkl\u00e4rungsversuche reichen von den ungel\u00f6sten weltpolitischen Konflikten, insbesondere dem Nahostkonflikt, Judenhass, wirtschaftlicher Unterentwicklung vieler L\u00e4nder im Zeichen der Globalisierung bis hin zu psychologischen Analysen von Pers\u00f6nlichkeitsmerkmalen der Attent\u00e4ter","15 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 und religi\u00f6sem Wahn. Vermutlich spielten alle diese Aspekte in nicht zu definierenden Anteilen eine Rolle bei der Herausbildung von Wut und Hass auf die bestehenden weltpolitischen Verh\u00e4ltnisse. Zur Ausf\u00fchrung der Taten h\u00e4tte dies aber kaum gereicht. Hinzukommen muss eine extreme politische Ideologie, die den Rechtfertigungsgrund f\u00fcr die Anschl\u00e4ge und eine pers\u00f6nliche Motivation f\u00fcr die Attent\u00e4ter liefert. Eine pers\u00f6nliche Motivation in den M\u00e4rtyrertod zu gehen, findet sich schlie\u00dflich in dem Heilsversprechen, direkt ins Paradies zu gelangen. Dies belegt auch ein Brief, der im Gep\u00e4ck eines der Attent\u00e4ter, Mohammed ATTA, aufgefunden wurde. Weiterhin bedarf es einer Organisation mit einer ideologischen F\u00fchrungsfigur sowie einer finanziellen und logistischen Struktur. Diese Organisation und ihre Logistik k\u00f6nnen dabei durch moderne Kommunikationstechnologie und engmaschige Vernetzung der Transportwege weltweit verzweigt sein. Alle vorliegenden Erkenntnisse weisen darauf hin, dass Anh\u00e4nger der Organisation \"al-Qaida\" (Die Basis) um Osama BIN LADEN f\u00fcr die Anschl\u00e4ge auf das World Trade Center in New York und das Pentagon in Washington sowie den geplanten Anschlag auf das Capitol durch die ebenfalls entf\u00fchrte und in Pennsylvania abgest\u00fcrzte Maschine verantwortlich sind. Fr\u00fchere Anschl\u00e4ge, die ihm und seinem Netzwerk zugeschrieben werden, sind die Sprengstoffattentate auf die US-Botschaften in Kenia und Tansania im August 1998 mit 224 Toten sowie auf das US-Marineschiff USS Cole im Jemen im Oktober 2000 mit 17 Toten und 38 Verletzten.","16 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Osama BIN LADEN und \"al-Qaida \" Osama BIN LADEN (geb. 1957 in Saudi-Arabien) gilt bereits seit den Anschl\u00e4gen von Nairobi im Jahre 1998 als der weltweit meistgesuchte Terrorist. Bis zu seiner Ausb\u00fcrgerung 1994 wegen staatsgef\u00e4hrdenden Aktivit\u00e4ten war er saudiarabischer Staatsangeh\u00f6riger und lebte als Gesch\u00e4ftsmann in gut situierten Verh\u00e4ltnissen. Seine Familie stammt aus dem Jemen. Nach seinem angeblichen aktiven Kampf gegen sowjetische Truppen bereits im Afghanistan-Krieg, auf den sich sein sp\u00e4terer Nimbus bei den islamistischen Mujahedin begr\u00fcndet, geriet BIN LADEN mit der Stationierung von US-Soldaten in Saudi-Arabien w\u00e4hrend des 2. Golf-Krieges (ab 1990) jedoch zunehmend in einen ideologisch-religi\u00f6sen Konflikt mit dem saudischen Herrscherhaus. In den 90er Jahren lebte er zun\u00e4chst im Sudan und seit 1996 unter dem Schutz der Talibanherrschaft in Afghanistan. Aus diesen L\u00e4ndern agierte BIN LADEN weiterhin. Insbesondere in Afghanistan bildete er in Lagern wohl einige tausend Rekruten, vor allem aus arabischen und nordafrikanischen Staaten, f\u00fcr die weitverzweigte und international operierende Terrororganisation \"al-Qaida\" aus. Zusammen mit anderen Organisationen gr\u00fcndete Osama BIN LADEN im Januar 1998 die \"Internationale Islamische Front f\u00fcr den Djihad gegen Juden und Kreuzfahrer\". Wichtigster Partner in dieser Front d\u00fcrfte der \u00e4gyptische \"Jihad Islami\" mit seinem F\u00fchrer, Ayman AL-ZAWAHIRI, sein, der auch als rechte Hand Osama BIN LADENs gilt. Eine weitere Gruppe, die \"al-Qaida\" mehr oder weniger eng verbunden ist, bilden die \"non-aligned Mujahedin\". Diese h\u00e4ufig ebenfalls in den Lagern in Afghanistan ausgebildeten K\u00e4mpfer rekrutieren sich meist aus Islamisten nordafrikanischer Herkunft.","17 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Sie bilden kleinere Netzwerke in Europa, die zum Teil unabh\u00e4ngig voneinander agieren. Typischerweise begehen sie Delikte der allgemeinen Kriminalit\u00e4t, wie Passund Dokumentenf\u00e4lschung, die die Logistik f\u00fcr terroristische Aktivit\u00e4ten unterst\u00fctzen. Bei den Ermittlungen im Zusammenhang mit dem im Juni in Spanien festgenommenen BENSAKHRIA alias \"MELIANI\", der sich vorher zeitweise in Berlin aufhielt, gab es Hinweise darauf, dass auch Berlin in das Netzwerk der arabischen Mujahedin eingebunden ist. Ideologisch ist BIN LADEN von der Mutterorganisation aller sunnitischen Islamisten, der \"Muslimbruderschaft\" (MB) inspiriert, die 1928 von Hassan AL-BANNA in \u00c4gypten gegr\u00fcndet wurde. In den ideologischen Schriften des 1966 hingerichteten \u00c4gypters Sayyid QUTB findet sich das grundlegende Gedankengut, das bis heute das R\u00fcstzeug f\u00fcr sunnitische Islamisten ist. Hierzu geh\u00f6ren das Konzept der Gottesherrschaft sowie ein Verst\u00e4ndnis des Jihad als \"Heiligen Krieg\" gegen so genannte \"Ungl\u00e4ubige\". Die Gedankenwelt Osama BIN LADENs ist einerseits von den Ideen der \"Muslimbruderschaft\" beeinflusst. Andererseits ist er unter den strengen, oftmals als \"puritanisch\" beschriebenen Regeln des saudi-arabischen Islamverst\u00e4ndnisses aufgewachsen. Davon gepr\u00e4gt, wirft BIN LADEN dem saudischen K\u00f6nigshaus seit Jahren vor, den Islam nur auf heuchlerische und opportunistische Weise zu praktizieren. So habe es beispielsweise zugelassen, dass \"ungl\u00e4ubige\" amerikanische Soldaten und insbesondere auch Soldatinnen ins Land kamen, w\u00e4hrend in Saudi-Arabien nach dem Gesetz Frauen nicht einmal Auto fahren d\u00fcrften. Der Gegensatz zwischen \"Gl\u00e4ubigen und Ungl\u00e4ubigen\" und das extreme Feindbild \"Amerika\" werden in den Folgejahren die begrifflichen Eckpunkte der von Osama BIN LADEN inspirierten Bewegung. Dieser f\u00fchlen sich auch Angeh\u00f6rige anderer terroristisch operierender Organisationen verbunden in der Absicht, den Jihad zu internationalisieren.","18 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Ein Beispiel ist die algerisch-islamistische \"Salafiyya-Gruppe f\u00fcr die Mission und den Kampf\" (GSPC), nachdem deren Kampf in Algerien selbst nicht zum Durchbruch f\u00fchrte. Allen Gruppen gemeinsam ist der panislamistische Ansatz. Ziel des Jihad, wie er von ihnen verstanden wird, ist nicht nur der Kampf um die Errichtung eines islamistischen Staates in den jeweiligen Herkunftsl\u00e4ndern, sondern \u00fcberall, wo Muslime Konfliktbeteiligte sind, z. B. auch Kaschmir, Tschetschenien, Usbekistan oder vorher Bosnien. Die Feindbilder USA und Israel sind ebenfalls Allgemeingut. Anschl\u00e4ge gegen die USA selbst und gezielt gegen amerikanische Zivilisten sind in dieser Intensit\u00e4t allerdings bisher ein ausschlie\u00dfliches Kennzeichen der Vorgehensweise und Propaganda Osama BIN LADENs. Dessen Verbleib nach den massiven internationalen milit\u00e4rischen Aktionen in Afghanistan ab Oktober ist ebenso unbekannt wie die noch verbliebene Operationsf\u00e4higkeit der \"al-Qaida\" und ihrer international verzweigten Zellen. 1.1 Ausl\u00e4nderextremismus Reaktionen Unter dem unmittelbaren Eindruck der Bilder von den Anschl\u00e4gen in New York und Washington zeigte sich der \u00fcberwiegende Teil der Mitglieder und Anh\u00e4nger extremistischer, insbesondere islamistischer Ausl\u00e4nderorganisationen schockiert. In ersten Reaktionen wurde bestritten, dass Muslime f\u00fcr derartige Taten verantwortlich sein k\u00f6nnten. Gelegentlich wurde sogar unterstellt, dass in Wahrheit Israel hinter diesen Anschl\u00e4gen stecke, um damit den Islam als gewaltbereite Religion zu diskreditieren. Eine kleine Zahl von Anh\u00e4ngern extremistischer Ausl\u00e4nderOrganisationen bedauerte zwar die zivilen Opfer der Anschl\u00e4ge, rechtfertigte sie aber gleichwohl als Folge der us-amerikanischen Weltmachtpolitik und der pro-israelischen Haltung der USA. In diesem Zusammenhang wurden die Anschl\u00e4ge als verdiente Strafe gewertet. Lediglich von Einzelnen wurden die Anschl\u00e4ge ausdr\u00fccklich begr\u00fc\u00dft.","19 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Ein Beispiel f\u00fcr die ablehnende Reaktion auf die Anschl\u00e4ge ist die bereits am 12. September ver\u00f6ffentlichte Presseerkl\u00e4rung des \"Islamischen Kulturund Erziehungszentrums e. V.\" in Berlin. Diese ideologisch der \"Muslimbruderschaft\" (MB) nahestehende und vorwiegend von Pal\u00e4stinensern besuchte Einrichtung verurteilte \"den feigen Terroranschlag\" und zwar \"mit aller Sch\u00e4rfe: Diese abscheuliche kaltbl\u00fctige Untat erf\u00fcllte uns mit ersch\u00fctterndem Entsetzen und Trauer\". Die t\u00fcrkisch-islamistische \"Islamische Gemeinschaft-Milli G\u00f6r\u00fcs IGMG 1 e.V.\" (IGMG) wies in einer Presserkl\u00e4rung darauf hin, dass man Terrorismus und Islam nicht gleichsetzen d\u00fcrfe. So wie die IRA in Irland nicht f\u00fcr das Christentum stehe, so stehe Osama BIN LADEN nicht f\u00fcr den Islam. Anstelle von Vergeltungsschl\u00e4gen m\u00fcsse man sich jetzt um einen Dialog bem\u00fchen. Einen neuen \"Kalten Krieg\" zu beginnen bedeute \"globalen Wahnsinn\". Der Angriff auf die USA d\u00fcrfe nicht zu einer antiislamischen Haltung f\u00fchren. Die IGMG sei immer auf Seiten des Friedens und der 2 Ruhe . Die libanesische schiitisch-islamistische \"Hizb Allah\" (Partei \"Hizb Allah\" Gottes) bedauerte in einer im Internet ver\u00f6ffentlichten Erkl\u00e4rung die Toten des Anschlags, warnte aber die USA zugleich vor einer Fortf\u00fchrung ihrer \"ungerechten Politik\", die zu diesem Ausma\u00df von Hass gegen die USA gef\u00fchrt habe. Die Anschl\u00e4ge verunsicherten die t\u00fcrkisch-extremistische, insbeVerunsicherung sondere die arabisch-extremistische Szene in Berlin und lie\u00dfen f\u00fcr letztere die Ereignisse in Israel und den pal\u00e4stinensischen Autonomiegebieten in den Hintergrund treten. Den hier ans\u00e4ssigen Organisationen wurde klar, dass ein v\u00f6llig ver\u00e4ndertes Sicherheitsbewusstsein in Deutschland negative Auswirkungen auf die eigene Situation haben k\u00f6nnte. Es ist daher zu vermuten, dass die Erkl\u00e4rungen auch taktisch bedingt im Hinblick auf die Reaktionen der Sicherheitsbeh\u00f6rden abgegeben wurden. 1 siehe S. 96 f., S. 182 f. 2 \"Milli Gazete\" vom 15./16. September 2001","20 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Die vom Au\u00dfenministerium der USA ver\u00f6ffentlichte Liste, auf der 22 ausl\u00e4ndische Terrororganisationen, darunter auch die pal\u00e4stinensische \"Islamische Widerstandsbewegung\" (HAMAS), die libanesische \"Hizb Allah\" sowie die \"Volksfront f\u00fcr die Befreiung Pal\u00e4stinas\" (PFLP) verzeichnet sind, stiftete erhebliche Unruhe unter den in Berlin lebenden Anh\u00e4ngern der betreffenden Organisationen. Auf Grund des Terrorismusbek\u00e4m- 3 pfungsgesetzes gehen viele Organisationen davon aus, dass ihre Aktivit\u00e4ten nunmehr intensiver von den deutschen Sicherheitsbeh\u00f6rden beobachtet werden. Einige rechnen nach der \u00c4nderung des Vereinsgesetzes (Aufhebung des Religionsprivi- 4 legs) auch mit dem Verbot ihrer Vereinigungen . Einige Vereinigungen und islamistische Zentren vermieden nach Zur\u00fcckhaltung den Anschl\u00e4gen nahezu s\u00e4mtliche Aktivit\u00e4ten mit Au\u00dfenwirkung. Geplante Veranstaltungen und \u00f6ffentliche Aktionen wurden bis auf weiteres verschoben oder abgesagt, um die eigene Anh\u00e4ngerschaft vor der Beobachtung durch die Sicherheitsbeh\u00f6rden zu sch\u00fctzen. Gleichzeitig sollte dadurch verhindert werden, den Unmut der durch die Anschl\u00e4ge in den USA emotional betroffenen deutschen Bev\u00f6lkerung zu provozieren. Zudem schien aufgrund der verst\u00e4rkten Berichterstattung \u00fcber das in der Bundesrepublik Deutschland vorhandene islamistische Gefahrenpotenzial eine \u00f6ffentliche Darstellung der eigenen politischen Zielsetzungen, beispielsweise die Unterst\u00fctzung der pal\u00e4stinensischen Intifada gegen Israel, wenig erfolgversprechend. Das hohe Medieninteresse bot gleichwohl auch islamistisch Selbstdarstellung orientierten Vereinen Gelegenheit, den Terrorismusvorwurf zur\u00fcckzuweisen und sich als friedliebende Muslime, die ausschlie\u00dflich religi\u00f6sen Aktivit\u00e4ten nachgingen, zu pr\u00e4sentieren. Es entstand ein \u00f6ffentliches Forum, auf dem sich ausgew\u00e4hlte Sprecher einzelner islamistisch ausgerichteter Moscheen als kommunikativ, integrationsbereit und um eine friedliche Koexistenz aller Religionen bem\u00fcht darstellen konnten. Auch die 3 Gesetz zur Bek\u00e4mpfung des internationalen Terrorismus vom 9. Januar 2002, BGBl. Teil I S. 361 4 siehe auch S. 79 ff.","21 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Bereitschaft zur Teilnahme an Begegnungsveranstaltungen von Muslimen und Nichtmuslimen wurde nicht nur anl\u00e4sslich des \"Tags der offenen Moschee\" am 3. Oktober betont. Die Aufnahme der Angriffe der USA und Gro\u00dfbritanniens gegen das Taliban-Regime und die \"al-Qaida\"-Strukturen in Afghanistan am 7. Oktober f\u00fchrte in Berlin nicht zu \u00f6ffentlichen Reaktionen islamistischer Organisationen. Gelegentlich wurde in einigen islamistisch ausgerichteten Moscheen im Rahmen der Freitagsgebete zu Spenden f\u00fcr die notleidende afghanische Zivilbev\u00f6lkerung aufgerufen. Vereinzelt beteiligten sich Anh\u00e4nger pal\u00e4stinensischer linksextremistischer Gruppen an von deutschen Kriegsgegnern organisierten Demonstrationen. Die schiitisch-islamistische \"Hizb Allah\" bef\u00fcrchtete, dass der Terrorismus von den USA ausgerufene \"Krieg gegen den Terror\" sich nicht oder nur auf Afghanistan und die Verfolgung des Osama Bin LADEN Widerstand? beschr\u00e4nken werde. Der Generalsekret\u00e4r der \"Hizb Allah\", Hassan NASRALLAH, warnte laut Presseberichten bereits am 2. Oktober vor der Gefahr einer Internationalisierung des AntiTerror-Krieges durch die USA und forderte eine eindeutige Definition des Begriffs \"Terror\", um den auch von ihnen in Anspruch genommenen Begriff des \"legitimen Widerstandes\" abgrenzen zu k\u00f6nnen. Die Aufforderung der USA an die libanesische Regierung, die Konten der auf der \"Terrorliste\" aufgef\u00fchrten \"Hizb Allah\" zu sperren, wurde vom Libanon mit dem Hinweis zur\u00fcckgewiesen, dass es sich bei der \"Hizb Allah\" um eine Widerstandsbewegung handele. NASRALLAH selbst erkl\u00e4rte dazu am 4. November, dass man stolz sei, von dem \"gro\u00dfen Satan\" (USA), der an der Spitze der \"gr\u00f6\u00dften Pyramide von Tyrannei, Repression und Arroganz\" stehe, als Feind angesehen zu werden und verbot jegliche Form der Unterst\u00fctzung f\u00fcr die amerikanische Operation in Afghanistan, die er \"als Krieg gegen jeden Muslim\" 5 bezeichnete . NASRALLAHs \u00c4u\u00dferungen zeigen, wie 5 Im Internet nach AP/ MSNBC News/ Mideast NewsLine-Informationen zitiert.","22 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 ausgepr\u00e4gt der Hass auf die USA und deren \"Politik der Einmischung\" in diesen Kreisen ist. Die Situation in Berlin \u00e4hnelt der im \u00fcbrigen Bundesgebiet Zusammenfassung festgestellten Tendenz: Verurteilung der Anschl\u00e4ge durch die Funktion\u00e4re oder Sprecher islamistischer Organisationen, Zur\u00fcckhaltung der Anh\u00e4nger und nur vereinzelte Rechtfertigung oder gar Zustimmung zu den Anschl\u00e4gen. Auf Deutschland bezogen \u00fcberwog die Furcht vor verst\u00e4rkten \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen der Sicherheitsbeh\u00f6rden. 1.2 Rechtsextremismus Die Reaktionen der rechtsextremistischen Szene auf den 11. September waren widerspr\u00fcchlich. Ausl\u00e4nderZum \u00fcberwiegenden Teil sah sie sich durch die Terrorakte in feindlichkeit ihrer Warnung vor den Gefahren einer offenen Ausl\u00e4nderpolitik best\u00e4tigt. Dass auch Deutschland offensichtlich als Ruheraum zur Vorbereitung der Anschl\u00e4ge gedient hatte, nutzten rechtsextremistische Wortf\u00fchrer f\u00fcr eine pauschalisierende Kriminalisierung von Ausl\u00e4ndern - insbesondere Arabern - aus und forderten deutliche Versch\u00e4rfungen des Ausl\u00e4nderrechts. Antiamerikanismus Demgegen\u00fcber wurden aber auch die Anschl\u00e4ge aus einer antiAntisemitismus amerikanischen und antisemitischen Sicht heraus begr\u00fc\u00dft und die arabischen Terroristen f\u00fcr ihre Taten bewundert. So gab es im Internet anonyme Aufrufe, sich mit Islamisten im gemeinsamen Kampf gegen \"Judentum, Kapital und USA\" zu solidarisieren. Am 22. September erschien als G\u00e4stebucheintrag in der Homepage des rechtsextremistischen \"Nationalen und sozialen Aktionsb\u00fcndnisses Th\u00fcringen\" ein Aufruf zum Kampf gegen den \"us-imperialismus, auch hier in deutschland & weltweit!!!!\". Weiter hie\u00df es dort, die Islamisten der \"hamas u. des dschijhad\" seien nat\u00fcrliche Verb\u00fcndete im Kampf gegen die \"us-terroristen\" und ihre \"befehlsgeber in israel\", die \"geheimen weltherrscher\".","23 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Gemeinsam m\u00fcsse man gegen die \"zionistischen one-worldextremisten\" vorgehen. (Schreibweise des Originals) Derartige \u00c4u\u00dferungen sind als Absichtserkl\u00e4rungen zu werten. Es besteht weder ein verzweigtes Kontaktnetz zwischen deutschen Rechtsextremisten und islamischen Extremisten, noch erscheinen die grunds\u00e4tzlichen inhaltlichen Gegens\u00e4tze \u00fcberbr\u00fcckbar. Bemerkenswert ist, dass in diesem Zusammenhang Themen und Parallelen zu Begr\u00fcndungszusammenh\u00e4nge aufgegriffen wurden, die bis hin linksextremistizur Wortwahl den Parolen der linksextremistischen Szene schen Parolen gleichen. So wurden der \"US-Imperialismus\" und die \"weltweite Vormachtstellung\" der USA f\u00fcr die Anschl\u00e4ge verantwortlich gemacht. Ma\u00dfgeblich unter dem Einfluss von Horst MAHLER, Prozessvertreter der \"Nationaldemokratischen Partei Deutschlands\" (NPD) im Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, wurde auch das dem linken politischen Spektrum zuzurechnende Thema \"Antiglobalisierung\" aufgegriffen. Im Unterschied zur Antiglobalisierungsbewegung ist diese politische Position jedoch in einem v\u00f6lkisch antisemitischen Weltbild begr\u00fcndet: Der tats\u00e4chliche wirtschaftliche Einfluss der USA stehe der in der Szene gebr\u00e4uchlichen Vorstellung einer \"autarken v\u00f6lkischen Herrschaft\" entgegen. Zudem sei diesem Weltbild zufolge die Weltwirtschaftspolitik der USA ausschlie\u00dflich von j\u00fcdischen Interessen bestimmt. Einer kruden Verschw\u00f6rungstheorie nach sollen sich insbesondere im amerikanischen Finanzzentrum New Verschw\u00f6rungstheorie York einflussreiche j\u00fcdische Banker, Finanziers und Spekulanten 6 ein als \"Ost-K\u00fcsten-Mafia\" bezeichnetes Netz gesponnen haben, das die Weltwirtschaftspolitik bestimme. 6 Die hier zugespitzte Formulierung \"Ost-K\u00fcsten-Mafia\", gebraucht von Rechtsextremisten auf deren Flugbl\u00e4ttern und Homepages, aber auch der h\u00e4ufiger verwendete Begriff \"amerikanische Ostk\u00fcste\" verweisen auf eine unter Rechtsextremisten weit verbreitete antisemitische aber auch antiliberalistische Verschw\u00f6rungstheorie. Nach dieser Theorie hat sich ein weltweit agierendes \"Weltjudentum\" gebildet, dass eine \"zionistische Weltherrschaft\" anstrebe. Die internationale Finanzmetropole New York werde angeblich von einer j\u00fcdischen Finanzmacht dominiert, die von dort aus weltweit das wirtschaftliche und politische Geschehen kontrolliere, bzw. auch die entsprechenden Entwicklungen in einzelnen L\u00e4ndern im Sinne des Judentums beeinflusse. Ihr Einfluss solle","24 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Art und Ausma\u00df der Terroranschl\u00e4ge haben viele wegen der weit verbreiteten Gewaltaffinit\u00e4t der rechtsextremistischen Szene fasziniert. Neonazis Tradierte Weite Teile der Neonazis sehen in dem Terroranschlag ihre Feindbilder tradierten Feindbilder best\u00e4tigt: \"USA\", \"Juden\" und \"westliche Wertegemeinschaft\". Das World Trade Center sei das \"passende\" Angriffsziel gewesen, denn es symbolisiere alles, was auch sie ablehnen: \"Kapitalismus\", \"Multikultur\", \"Oneworld\", \"j\u00fcdisch dominierte Hochfinanz\". Aus den neonazistischen Stellungnahmen spricht kein aufrichtiges uneingeschr\u00e4nktes Bedauern \u00fcber die tausenden Toten. Bekundete Anteilnahme f\u00fcr die Opfer wird oftmals mit dem Hinweis auf \"zahlreiche Kriegsopfer des US-Imperialismus\" relativiert. Auffallend ist zudem, dass Neonazis zunehmend eine Rhetorik und Begrifflichkeit verwenden, die bislang aus dem linksextremistischen Bereich bekannt ist und sich gegen den erkl\u00e4rten Hauptfeind USA und die Globalisierung richtet. So erkl\u00e4rte das \"Aktionsb\u00fcro Norddeutschland\", das als Sprachrohr der neonazistischen Szene Deutschlands anzusehen ist und eine Meinungsf\u00fchrerschaft inne hat, in einer \u00fcber das Internet verbreiteten Stellungnahme: schon so hoch sein, dass die vom Volk gew\u00e4hlten Regierungen, auch in den USA, in ihren Entscheidungen nur noch scheinbar unabh\u00e4ngig seien. In Wahrheit agierten sie als Befehlsempf\u00e4nger einer angeblichen j\u00fcdischen Weltmacht. Besonders die enge Verbundenheit der USA zum Staat Israel wird als Abh\u00e4ngigkeit der USA von j\u00fcdischen Interessengruppen wider dem eigenen Interesse gewertet. Die Grundlage f\u00fcr diese Verschw\u00f6rungstheorie wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts gelegt. Ein vom zaristischen Geheimdienst verfasstes Schriftst\u00fcck, die so genannten \"Protokolle der Weisen von Zion\" von 1905, sollte den schwelenden Antisemitismus in eine entsprechende Richtung lenken. Auch die Nationalsozialisten begr\u00fcndeten ihren Antisemitismus mit der angeblichen j\u00fcdischen Weltverschw\u00f6rung.","25 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 \"Schon seit Jahren macht die Nationale Opposition immer wieder auf die Gefahren der Globalisierung aufmerksam. Wir haben erkannt, dass die Feinde der V\u00f6lker in den Chefetagen der westlichen Metropolen sitzen und die Freiheit der V\u00f6lker unumkehrbar abschaffen wollen. Wir haben dieses Weltherrschaftsstreben fr\u00fchzeitig mit dem Begriff ,Oneworld' gebrandmarkt. Dahinter verbergen sich die Macher von Weltbank, IWF, Multikultur und EU! Die USA sind die treibende Kraft in diesem Spiel.\" Weiter hei\u00dft es: \"Das Terrorismus-Geschw\u00e4tz ist nur ein Vorwand. Es geht nur um die Machtinteressen der Oneworld-Strategen! Die Feinde der V\u00f6lker sitzen in den Machtzentralen der westlichen Metropolen und wollen die Freiheit der V\u00f6lker mit Stumpf und Stiel ausrotten.\" (Homepage \"Aktionsb\u00fcro Norddeutschland\") Slogans wie \"Solidarit\u00e4t mit allen politisch Verfolgten des USRegimes!\", \"Dem US-Imperialismus auch in der BRD friedlich 7 entgegentreten\" und \"USA - internationale V\u00f6lkermordzentrale\" sind mit denen des Linksextremismus identisch. Rechtsextremistische Parteien Die rechtsextremistischen Parteien haben auf die Anschl\u00e4ge in den USA \u00fcberwiegend mit massiven rassistischen und antiamerikanischen Parolen reagiert. Die \u00c4u\u00dferungen der NPD Rassismus Antiamerikanismus belegen, dass die USA und die angeblich \"j\u00fcdisch dominierte Antisemitismus Finanzwelt\" nach wie vor ein Hauptfeindbild der Partei sind. Die Terroranschl\u00e4ge wurden als \"Befreiungstat unterdr\u00fcckter V\u00f6lker\" und somit als gerechtfertigt angesehen. Der Tod unschuldiger Opfer wurde zwar meist bedauert, andererseits wurden die Anschl\u00e4ge aber als Folge des \"US-Imperialismus\" angesehen, der sich weltweit in die Belange anderer V\u00f6lker einmische. Mit einer vierseitigen \"Sonderver\u00f6ffentlichung\" der Parteizeitung \"Deutsche Stimme\" legte die NPD ihre Position zu den NPD Terroranschl\u00e4gen in den USA dar. Tenor war dabei die Schuldzuweisung an die USA. Die USA betrieben seit je her 7 jeweils Homepage \"Aktionsb\u00fcro Norddeutschland\"","26 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 \"Kriegstreiberei und Volksunterdr\u00fcckung\", weshalb fraglich sei, ob die USA das Recht h\u00e4tten, \"den Terrorismus als interHorst MAHLER nationales Unrecht anzuklagen\". Rechtsanwalt Horst MAHLER, Deutsches Kolleg der die Partei im Verbotsverfahren vertritt, rechtfertigte in einem Beitrag auf seiner Homepage mit dem Titel \"Independence day live\", den er zuvor bereits im Namen des rechtsextremistischen 8 \"Deutschen Kollegs\" (DK) im Internet ver\u00f6ffentlicht hatte, die Terrorattacke: \"In unserem Mitgef\u00fchl f\u00fcr die Toten von Manhattan und ihre Angeh\u00f6rigen schwingt der fortw\u00e4hrende Schmerz und die Trauer der Deutschen \u00fcber die Opfer des anglo-amerikanischen Bombenterrors gegen die deutschen Gro\u00dfst\u00e4dte mit. Die Bilder des Grauens wecken Erinnerungen an das Inferno von Dresden und Hiroshima. (...) Der Luftschlag der noch unbekannten Todeskommandos hat das Herz dieses Ungeheuers getroffen und f\u00fcr einen Tag gel\u00e4hmt. Die Symbolkraft dieser milit\u00e4rischen Operation zerschmettert die Selbstgef\u00e4lligkeit der auf Heuchelei gegr\u00fcndeten westlichen Zivilisation. (...) Die milit\u00e4rischen Angriffe auf die Symbole der mammonistischen Weltherrschaft sind (...) eminent wirksam und deshalb rechtens.\" Der in Berlin ans\u00e4ssige NPD-Bundesvorstand reagierte mit unterschiedlichen Erkl\u00e4rungen auf die Terrorakte. In einer Presseerkl\u00e4rung vom 13. September lehnte die Partei Gewalt als Mittel der Politik grunds\u00e4tzlich ab, behauptete aber gleichzeitig, die USA selber seien Ausl\u00f6ser der Anschl\u00e4ge: \"Der NPD-Parteivorstand verurteilt den Terroranschlag in den USA und stellt fest, da\u00df Gewalt kein Mittel der Politik sein darf. Allerdings befindet sich Amerika seit Jahrzehnten im Krieg und mu\u00dfte immer mit entsprechenden Gegenma\u00dfnahmen rechnen. Erstmals wurden die Amerikaner auf ihrem eigenen Territorium empfindlich getroffen. Doch, was mu\u00df alles an Ungerechtigkeit und Unterdr\u00fcckung geschehen sein, wenn Menschen ihr eigenes Leben opfern, um in offensichtlich auswegloser Situation solch grauenvolle Anschl\u00e4ge zu begehen?\" In einer weiteren Presseerkl\u00e4rung vom 14. September rief der NPD-Bundesvorsitzende Udo VOIGT zum Widerstand gegen 8 siehe S. 148","27 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 erwartete Einsatzbefehle der Bundeswehr auf. Kriegsdienstverweigerung werde in diesem Fall zur soldatischen Pflicht. \"Deutsches Blut\" d\u00fcrfe nicht f\u00fcr fremde Interessen geopfert werden. In einer Pressemitteilung vom 25. September ver\u00f6ffentlichte der Junge NationalBundesvorstand der NPD-Jugendorganisation \"Junge Nationaldemokraten demokraten\" (JN) die Erkl\u00e4rung des 30. Ordentlichen Bundeskongresses der JN vom 22. September zu den Anschl\u00e4gen in den USA. Darin stimmen die JN mit der offiziellen Stellungnahme der Mutterpartei \u00fcberein, dass zwar einerseits die Anschl\u00e4ge zu verurteilen seien, andererseits aber die Schuld bei den USA selbst zu suchen sei: \"Ungeachtet der Tatsache, da\u00df Geschehenes (...) durch nichts zu rechtfertigen ist, stellen die Jungen Nationaldemokraten fest, da\u00df die v\u00f6lkerverachtende Kriegstreiberei und die imperialistische Hegemonialpolitik einer im Globalisierungswahn befindlichen USA als Ursachen herangef\u00fchrt werden m\u00fcssen, die einen militante Formen annehmenden Kulturkampf und seine Eskalation provozieren.\" Die Partei \"Die Republikaner\" (REP) und die \"Deutsche Volksunion\" (DVU) verurteilten die Anschl\u00e4ge, verkn\u00fcpften ihre Stellungnahmen jedoch gleichzeitig mit fremdenfeindlichen Bekundungen und Attacken auf die Ausl\u00e4nderpolitik. Die REP warnten in einer Pressemitteilung vom 18. September Die Republikaner vor einer Gef\u00e4hrdung der inneren Sicherheit durch den Zuzug von Ausl\u00e4ndern: \"... nur wenn die Bundesregierung sich vom Ziel der multikulturellen Gesellschaft l\u00f6st und die Zuwanderer einem strengen Wertekanon unterwirft, sind kulturelle Konflikte in Deutschland zu verhindern.\" In diesem Zusammenhang forderten sie die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl und ein Verbot der politischen Bet\u00e4tigung f\u00fcr Asylbewerber. Der REP-Bundesvorsitzende Rolf SCHLIERER erkl\u00e4rte:","28 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 \"Die Terroristen, die das World Trade Center und das Pentagon angegriffen haben, sind keine isolierten Spinner, sondern agieren vor dem Hintergrund einer weitverbreiteten Ablehnung westlicher Kultur und Lebensart in der islamischen Welt. Diese Erkenntnis kann nicht ohne Konsequenzen auch f\u00fcr die Zuwanderungspolitik bleiben.\" In einer Pressemitteilung vom 19. September lehnte SCHLIERER f\u00fcr seine Partei eine deutsche Beteiligung an Milit\u00e4raktionen ab. Deutsche Auch die DVU pl\u00e4dierte auf ihrer Internetseite ab dem Volksunion 18. September f\u00fcr eine radikale \u00c4nderung der Ausl\u00e4nderpolitik: Durch eine \"irrsinnige\" Einwanderungspolitik mit \"unkontrolliertem Ausl\u00e4nderzustrom\" seien deutsche St\u00e4dte zu \"St\u00fctzpunkten ausl\u00e4ndischer Fanatiker\" geworden. Der DVU-Bundesvorsitzende Dr. FREY lehnte in einer Rede auf dem traditionellen Jahrestreffen seiner Partei in Passau am 29. September einen \"Bundeswehreinsatz f\u00fcr fremde Interessen\" ab und sprach von der Gefahr eines Dritten Weltkriegs. Das DVU-Organ \"National-Zeitung / Deutsche Wochenzeitung\" (NZ) verurteilte in seiner Ausgabe vom 12. Oktober die Angriffe der USA auf Afghanistan als v\u00f6lkerrechtswidrig: \"Der Angriff ist vom V\u00f6lkerrecht so wenig gedeckt wie fast alle milit\u00e4rischen Operationen der USA seit ihrer Gr\u00fcndung\". In diesem Zusammenhang spricht die NZ von \"Terrorakten z. B. gegen den Irak\". Weiter hei\u00dft es: \"In seiner totalen Parteilichkeit f\u00fcr Israel entflammt Washington die mohammedanische Welt, die sich nicht f\u00fcr alle Zeit durch Geheimdienstaktivit\u00e4ten und Korruption gegeneinander hetzen l\u00e4sst.\" Des Weiteren machte das Blatt mit Schlagzeilen wie \"Sterben f\u00fcr Amerika?\", \"Deutschland bezahlt US-Krieg\" und \"Sonderrechte f\u00fcr Israel und die USA?\" auf. In Reaktion auf die Anschl\u00e4ge und mit Beginn der milit\u00e4rischen NPDDemonstrationen Aktionen in Afghanistan meldete die NPD mehrere Demonstrationen an. Bis zu 1 000 Personen nahmen an der gemeinsam von der NPD und dem neonazistischen \"B\u00fcndnis Rechts\" aus L\u00fcbeck veranstalteten Demonstration am 3. Oktober in Berlin teil. Die Veranstaltung stand unter dem Motto \"Deutsch-","29 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 land ist mehr als die Bundesrepublik - Keine Stimme den Kriegsparteien ... in Berlin und anderswo!\". Der aufgrund seiner rechtfertigenden \u00c4u\u00dferungen der Anschl\u00e4ge von der Versammlungsbeh\u00f6rde mit einem Redeverbot belegte Rechtsanwalt Horst MAHLER trug bei der Abschlusskundgebung ein rotes Tuch vor dem Mund mit der Aufschrift 9 \"BRD-Maulkorb\" . Am 7. Oktober f\u00fchrte der NPD-Landesverband Berlin-Brandenburg in Reaktion auf die amerikanischen Luftangriffe einen Aufzug mit etwa 100 Teilnehmern durch und am 8. Oktober demonstrierten etwa 45 Personen unter dem Motto \"Frieden und Freiheit f\u00fcr die V\u00f6lker - H\u00e4nde weg von Afghanistan\". Die Versammlungsteilnehmer zeigten Transparente mit den Aufschriften \"Los von Amerika - NPD\" und \"NATO aufl\u00f6sen - NPD\". Am 13. Oktober versuchten mutma\u00dfliche Anh\u00e4nger der NPD, eine Kundgebung politisch linksstehender Demonstranten in Berlin f\u00fcr ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Beim Sternmarsch zum Thema \"Kein Krieg - Aufstehen f\u00fcr den Frieden - wir sagen nein zur Vergeltung, zu Krieg und Militarismus\" (ca. 15 000 Teilnehmer) entrollten Unbekannte auf dem Dach des Franz\u00f6sischen Doms ein Transparent mit der Aufschrift \"L\u00f6sen von Amerika, raus aus der NATO - NPD\". Das Transparent wurde wenig sp\u00e4ter ebenfalls von unbekannt gebliebenen Personen entfernt. Vereinzelt gab es Bem\u00fchungen, sich den Protesten gegen Krieg und Globalisierung des linken politischen Spektrums anzuschlie\u00dfen. In diesem Zusammenhang kam es zu gleichlautenden Parolen, wie das oben genannte Beispiel zeigt. Zu einer 9 siehe Seite 26","30 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Teilnahme von Rechtsextremisten an diesen Veranstaltungen kam es aber nicht. 1.3 Linksextremismus Reaktionen Die linksextremistische Szene reagierte auf die terroristischen Anschl\u00e4ge des 11. September mit Antiamerikanismus (\"Wer 10 Wind s\u00e4t, wird Sturm ernten\" ) und Verst\u00e4ndnis f\u00fcr die vermeintlichen Beweggr\u00fcnde der Attent\u00e4ter. Allerdings war auch das Erschrecken \u00fcber das Ausma\u00df der Terrorakte und das Mitgef\u00fchl f\u00fcr die Opfer und deren Angeh\u00f6rige gro\u00df. Unmittelbar nach dem 11. September war, offenbar wegen der verheerenden Folgen der Attentate, zun\u00e4chst eine gewisse Sprachlosigkeit zu verzeichnen. Einschl\u00e4gige Erkl\u00e4rungsmuster kategorisierten die Ereignisse jedoch bald darauf als Folge eines \"us-amerikanischen Imperialismus\", der seit dem Zweiten Weltkrieg mehr als 40 L\u00e4ndern Tod und Verw\u00fcstung gebracht habe. Nicht ein einziger dieser Kriege habe einer gerechteren Welt gedient. Andererseits wurde auch problematisiert, dass der Begriff \"Antiimperialismus\" als politische Kritik und als \"Kampfinstrument\" durch militante islamistische Fundamentalisten ebenso wie durch Rechtsextremisten jeglicher Couleur \"enteignet\" worden sei und dringend einer inhaltlichen \u00dcberpr\u00fcfung und Novellierung bed\u00fcrfe. Der nicht hinzunehmende Grundgedanke beider politischer Orientierungen sei der Antisemitismus. \"Die Anschl\u00e4ge vom 11. September waren antisemitisch motiviert, sie entstammen zutiefst patriarchalem und unterdr\u00fcckerischem Denken. Sie haben mit linker, emanzipatorischer Politik nichts, aber auch gar nichts zu tun.\" 11 Einschl\u00e4gige Internetseiten wie der \"Stre\u00dffaktor\", \"Die Linke Seite\" oder \"Indymedia\", hinter denen jeweils unterschiedliche Teile des linksextremistischen Spektrums stehen, verurteilten 10 \"Wer Wind s\u00e4t...\", in: \"Unsere Zeit\" vom 14. September 2001, S. 2 11 \"Liebe GenossInnen\", in: \"INTERIM\" Nr. 538, 15. November 2001, S. 3 und 4","31 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 unisono sowohl die Intervention der USA in Afghanistan als auch Internetdiskussion eine deutsche Beteiligung an diesem Krieg auf das Sch\u00e4rfste. \"INTERIM\" bezeichnete sich im Untertitel als \"Berlin-Info gegen 12 KriegstreiberInnen\" . Besonders heftig reagierte die linksextremistische Szene nach dem 11. September auf polizeiliche Ma\u00dfnahmen sowie das geplante und inzwischen verabschiedete Terrorismusbek\u00e4m13 pfungsgesetz . Der Bundesinnenminister wurde nicht nur als 14 \"Preistr\u00e4ger des Big-Brother-Awards\" bezeichnet, sondern auf15 grund des geplanten \"Anti-Terror-Pakets\" des \"Hirnbrands\" verd\u00e4chtigt. Die \"Linke Seite\" setzte einen \"dauerhaften Frieden\" im 16 Verst\u00e4ndnis der Bundesregierung mit \"\u00dcberwachungsstaat\" synonym und verbreitete eine \"Resolution gegen Rasterfahn17 dung und Rassismus!\" . Der \"Stre\u00dffaktor\" forderte unter dem 18 Motto \"Deutschland halt's Maul\" zu Aktionen \"Gegen Krieg, deutsches Machtstreben und Repression\" auf. Die \"INTERIM\" sprach von einer Welle der Militarisierung und Nationalisierung der Innenund Au\u00dfenpolitik, in der \"Hardliner\" eine Versch\u00e4rfung der gesamtgesellschaftlichen Verh\u00e4ltnisse als zwingende Folge 19 propagierten. 12 \"INTERIM\" Nr. 538 vom 15. November 2001, S. 1 13 Kritisiert werden \"Rasterfahndung, Regelanfrage beim Verfassungsschutz f\u00fcr MigrantInnen, Fingerabdruck im Ausweis\", \"Einschr\u00e4nkung des Demonstrationsrechts\" sowie die \"Verh\u00e4ngung eines Quasi-Ausnahmezustands mit verdachtsunabh\u00e4ngigen Kontrollen an wechselnden Standorten\", vgl. u. a. \"INTERIM\" Nr. 536 vom 18. Oktober 2001, S. 2. 14 In Anlehnung an die in George ORWELLs Roman \"1984\" dargestellte \u00dcberwachungsgesellschaft, vgl. \"Bedrohlich: Spuren von Hirnbrand im Innenministerium\", Indymedia Startseite u. a. vom 31. Oktober 2001. 15 ebenda 16 \"Der 'dauerhafte Friede' - willkommen im \u00dcberwachungsstaat\", Website \"Die Linke Seite\" vom 9. Oktober 2001 17 Website \"Die Linke Seite\" vom 3. Oktober 2001 18 Website \"Stre\u00dffaktor\", Startseite vom 22. November 2001 19 \"INTERIM\" Nr. 534 vom 20. September 2001, S. 2","32 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 2 Rechtsextremismus 2.1 \u00dcberblick 20 Personenpotenziale Gemessen an den Personenpotenzialen zeigt das Lagebild nahezu konstant des rechtsextremistischen Spektrums in Berlin im Jahr 2001 gegen\u00fcber dem Vorjahr eine marginale Ver\u00e4nderung des Gesamtpotenzials (2 640 Personen im Jahr 2001 gegen\u00fcber 2 680 im Jahr 2000). Die Zahl gewaltbereiter Rechtsextremisten ist von 830 auf 640 Personen gesunken. Dies liegt am R\u00fcckgang der Zahl der registrierten Skinheads von 550 auf 370 Personen. Er erkl\u00e4rt sich dadurch, dass nach Ablauf der Erfassungsfristen (aufgrund st\u00e4ndiger Bereinigung der Dateien) eine Vielzahl von Personendaten gel\u00f6scht wurde. SkinheadKonzerte, bei denen relevante Personen in gr\u00f6\u00dferer Zahl festgestellt werden k\u00f6nnen, haben in Berlin in den letzten Jahren nicht mehr stattgefunden. Die Zahl der rechtsextremistischen Gewaltt\u00e4ter ist mit 270 nahezu unver\u00e4ndert geblieben. Gesamtpotenzial: ca. 2 695 Personen* (*einschl. Mehrfachmitgliedschaften) Skinheads Sonstige 370 135 Gewaltt\u00e4ter 270 RechtsextreDVU (600) mistische Neonazis REP (600) Parteien 440 NPD (250) 1485 JN (35) Die zu beobachtenden Ph\u00e4nomene und Erscheinungsformen des Rechtsextremismus in Berlin m\u00fcssen vor dem Hintergrund 20 siehe S. 137","33 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 der geopolitischen Lage bewertet werden. Im Ballungsraum Berlin mit 3,4 Millionen Einwohnern finden Rechtsextremisten wenig M\u00f6glichkeiten, das \u00f6ffentliche Bild zu dominieren. Urbane Lebensformen und hohe Polizeidichte wirken einer Atmosph\u00e4re, die rechtsextremistische Gewalttaten beg\u00fcnstigt, weitgehend entgegen. Berlin als neue mediale und politische Bezugsgr\u00f6\u00dfe der Bundesrepublik und ehemalige Reichshauptstadt kann aber f\u00fcr die Vermittlung rechtsextremistischer Ideologie auf ganz andere Weise instrumentalisiert werden. Dies verdeutlichten die DemonProvokationen der NPD strationen der NPD im vergangenen Jahr, die ganz bewusst und in provokativer Absicht vor symboltr\u00e4chtigen Orten der historischen Kulisse angemeldet wurden. Berlin wird von der NPD als Projektionsfl\u00e4che mit bundesweiter Medienaufmerksamkeit genutzt. Beispielhaft hat dies die von der NPD durchgef\u00fchrte Demonstration gegen die vom Hamburger Sozialforschungsinstitut veranstaltete so genannte \"Wehrmachtsausstellung\" in Berlin am 1. Dezember gezeigt. Im Zusammenspiel von thematischer Zielsetzung und dem f\u00fcr die Demonstration beabsichtigten Ort, dem ehemaligen j\u00fcdischen Scheunenviertel um die Berliner Synagoge, hat diese Demonstration bereits im Vorfeld h\u00f6chste Aufmerksamkeit in den Medien und heftige Reaktionen bei allen politischen Parteien und gesellschaftlichen Gruppen ausgel\u00f6st. Die beiden anderen rechtsextremistischen Parteien \"Deutsche Volksunion\" (DVU) und \"Die Republikaner\" (REP) traten hinsichtDVU lich der Bedeutung und ihrer Auswirkungen deutlich gegen\u00fcber REP der NPD in den Hintergrund. Das unorganisierte Feld des rechtsextremistischen Spektrums, die Skinheads und Neonazis, stellt sich in der Gro\u00dfstadt grundSkinheads, Neonazis s\u00e4tzlich anders dar als in einem Fl\u00e4chenstaat. Skinhead-Konund ihre zerte finden - wie schon erw\u00e4hnt - in der Gro\u00dfstadt kaum statt. Musik-Szene Es fehlt an den f\u00fcr derartige Veranstaltungen ben\u00f6tigten R\u00fcckzugsfl\u00e4chen. Gleichwohl sind dem rechtsextremistischen Spektrum Berlins Skinhead-Bands zuzurechnen, die f\u00fcr die bun-","34 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 desweite Szene von Bedeutung sind. Die CDs der im Berichtsjahr verhafteten Mitglieder der Skinhead-Band \"Landser\" haben in der Szene Kult-Charakter. Auch andere rechtsextremistische Musikprojekte haben \u00fcber Berlin hinaus Verbreitung gefunden. Daran zeigt sich die besondere Gefahr, die von der rechtsextremistischen Skinhead-Musikszene ausgeht: \u00dcber ein in Teilen professionell organisiertes Verteilungsnetz finden Lieder und CDs mit volksverhetzendem Charakter Verbreitung und erreichen ein Publikum weit \u00fcber Berlin hinaus. Der Nimbus indizierter Musiktitel und die M\u00f6glichkeit, \u00fcber das Internet problemlos und weitgehend unbemerkt rechtsextremistische Musik zu verbreiten, f\u00fchrt Jugendliche leicht an die neonazistische Ideologie heran. 2.2 NPD-Verbotsverfahren Im ersten Quartal 2001 reichten die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat jeweils einen eigenen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Grundlage daf\u00fcr war der im November des Jahres 2000 dem Bundesminister f\u00fcr Inneres vorgelegte Bericht der Bund/L\u00e4nder-Arbeitsgruppe zur Frage der Verfassungsfeindlichkeit der NPD. Im Sommer 2000 hatten aufeinander folgende und Aufsehen erregende antisemitische Anschl\u00e4ge eine \u00f6ffentliche Debatte \u00fcber Rechtsextremismus in der Bundesrepublik ausgel\u00f6st und es war die politische Forde21 rung nach einem Verbot der NPD aufgekommen. Die drei Antr\u00e4ge sind nicht wortgleich und betonen in ihrer Darstellung und Begr\u00fcndung jeweils andere Aspekte. Der Verbotsantrag der Bundesregierung stellt beispielsweise vor allem auf das so genannte \"aggressiv-k\u00e4mpferische\" Element ab, das nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes f\u00fcr ein Parteiverbot vorliegen muss. Demgegen\u00fcber betont der Antrag des Bundestages die Wesensverwandtschaft 21 Nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes k\u00f6nnen Parteien auf Antrag durch das Bundesverfassungsgericht f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt werden.","35 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 der NPD mit der \"Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei\" (NSDAP) und dem deutschen Nationalsozialismus. Der Antrag des Bundesrates belegt anhand zahlreicher NPDPublikationen deren verfassungsfeindliche Ziele: Demokratieund Rechtsstaatsfeindlichkeit, rassistisch motivierte Ablehnung von Menschenw\u00fcrde, Friedensfeindlichkeit. Dar\u00fcber hinaus wird besonders die enge Verbindung der gewaltbereiten Neonaziund Skinheadszene in die NPD nachgewiesen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den zwei bislang einzigen Parteiverbotsverfahren in den 50er Jahren gen\u00fcgt es nicht allein, dass eine Partei verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Vielmehr muss die Erreichung dieser Ziele in aggressiv-k\u00e4mpferischer Weise erfolgen. Dabei kommt es nach der Rechtsprechung auf den politischen Stil der Partei an. Damit ist der Gesamteindruck gemeint, den eine Partei in der \u00d6ffentlichkeit durch Auftreten ihrer Repr\u00e4sentanten erzeugt, durch die Sprache, mit der sie sich vermittelt sowie durch die 22 tats\u00e4chliche Anh\u00e4ngerschaft und das angestrebte Klientel . Die Verbotsantr\u00e4ge f\u00fchren in diesem Zusammenhang vor allem den von der NPD propagierten so genannten \"Kampf um die Stra\u00dfe\" an. Danach soll durch vehementes und lautstarkes Auftreten im \u00f6ffentlichen Raum ein Klima erzeugt werden, das Widerspruch und Kritik erschwert. In den Verbotsantr\u00e4gen wird damit eine Parallelit\u00e4t der NPD-Demonstrationen zu den Aufm\u00e4rschen der SS und SA in der Weimarer Republik hergestellt. Ob das Verfassungsgericht den Antr\u00e4gen auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit statt gibt und damit den Weg f\u00fcr ein Verbot der NPD er\u00f6ffnet, wird auch von der Frage der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit abh\u00e4ngen. Das Verbot einer Partei stellt einen massiven staatlichen Eingriff in grundlegende demokratische Freiheitsrechte dar und kann aus diesem Grund nur ultima ratio sein. Das bedeutet, den von der NPD f\u00fcr unsere Gesellschaft ausgehenden Gefahren kann nur durch ein Verbot und durch keine andere, weniger repressive Ma\u00dfnahme begegnet werden. 22 BVerfGE 5, 85","36 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Reaktion der NPD Die \u00f6ffentliche Diskussion \u00fcber ein NPD-Verbot bestimmte seit Mitte 2000 die Aktivit\u00e4ten der Partei. Zun\u00e4chst hatte die NPD im Herbst des Jahres 2000 auf die Kampagne \"Argumente statt \u00f6ffentliche Forderung nach einem Verbot uneinheitlich und Verbote\" verunsichert reagiert. Nach einer kurzen Phase der Gelassenheit der F\u00fchrungsebene bei gleichzeitiger Verunsicherung der Basis versuchte die Partei mit der Kampagne \"Argumente statt Verbote\" Geschlossenheit zu demonstrieren. Teile der F\u00fchrungsebene verlangten eine gem\u00e4\u00dfigte Selbstdarstellung in der \u00d6ffentlichkeit, andere forderten ein vehementes und provokatives Auftreten. Der NPD-Bundesvorstand legte der Partei einen intern umstrittenen Demonstrationsverzicht auf, der sp\u00e4ter wieder aufgehoben wurde. Zahlreiche K\u00fcndigungen von Parteikonten infolge der Verbotsdiskussion schw\u00e4chten die finanzielle Handlungsf\u00e4higkeit. Dennoch erlebte die Partei bundesweit im Jahr 2000 einen Mitgliederzuwachs um etwa 500 Personen. Das Erscheinungsbild der Partei sowie ihr \u00f6ffentliches Auftreten wandelten sich im Verlauf des Jahres 2001 deutlich gegen\u00fcber dem Vorjahr. Parteiinterne Beschl\u00fcsse sowie provokative \u00f6ffentliche Veranstaltungen machten deutlich, dass die NPD nicht gewillt war, sich durch das Parteiverbotsverfahren beeindrucken zu lassen. Bereits zu Beginn des Jahres gelang es ma\u00dfgeblich auf BeReintegration der RPF treiben Horst MAHLERs, die innerparteiliche Opposition - na23 mentlich die \"Revolution\u00e4re Plattform\" (RPF) in die Partei zu reintegrieren. Dem Parteiorgan \"Deutsche Stimme\" (Ausgabe Februar 2001) zufolge, verzichtete die RPF auf die \"eigen23 In der \"Revolution\u00e4ren Plattform - Aufbruch 2000\" (RPF) hatten sich revolution\u00e4re Nationalisten zu einer innerparteilichen Opposition zusammengefunden. Ziel war ein gegen\u00fcber der offiziellen Parteilinie kompromissloser Politikansatz, der im Sinne eines revolution\u00e4r-k\u00e4mpferischen Nationalismus eine Anbindung unorganisierter Neonazis an die NPD anstrebte. Daher war die RPF auch f\u00fcr Nichtmitglieder offen. H\u00f6hepunkt der Auseinandersetzung bildete der Unvereinbarkeitsbeschluss des Bundesvorstandes der NPD im Dezember 2000. Danach schlossen sich Mitgliedschaft in der NPD und Zugeh\u00f6rigkeit zur RPF aus.","37 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 st\u00e4ndige Form der Organisation\". Im Gegenzug hob der Parteivorstand den Unvereinbarkeitsbeschluss auf. Dadurch erreichte die Parteif\u00fchrung ein h\u00f6heres Ma\u00df an innerer Stabilit\u00e4t. Im Jahr 2001 gelang es der NPD mit zahlreichen DemonstraSechs tionen, eine breite Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Demonstrationen in Berlin Wie bereits im Vorjahr f\u00fchrte die NPD in Berlin sechs Demonstrationen durch, die in der Mehrzahl (1. Mai, 3. Oktober, 1. Dezember sowie die Reaktionen auf die amerikanischen Angriffe auf Afghanistan) f\u00fcr erhebliche \u00f6ffentliche Aufmerksamkeit sorgten. Anl\u00e4sslich der Wahlen zum Abgeordnetenhaus kamen zahlreiche Kundgebungen und Infost\u00e4nde hinzu. Als Anmelder traten dabei sowohl der Bundesvorstand als auch der Landesvorstand Berlin-Brandenburg auf. Zur Mobilisierung nutzte die Partei aktuelle politische Themen. So griff sie die Kritik an der Globalisierung und ihren Folgen auf und verband sie mit fremdenfeindlichen Forderungen und v\u00f6lkischen Positionen. Der NPD-Parteivorstand verabschiedete auf einer Sitzung AnF\u00fcnf-Punktefang September ein \"F\u00fcnf-Punkte-R\u00fcckf\u00fchrungsprogramm\" f\u00fcr Programm die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausl\u00e4nder. In dem Beschluss wird ausgef\u00fchrt:","38 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 \"1. Nationales Arbeitsplatzschutzsicherungsgesetz (Arbeitsvermittlungsstellen d\u00fcrfen nur dann Arbeit f\u00fcr eine begrenzte Zeit an Ausl\u00e4nder vergeben, wenn keine gleichqualifizierte deutsche Arbeitskraft zur Verf\u00fcgung steht). 2. Sofortige Ausgliederung der in Deutschland lebenden und besch\u00e4ftigten Ausl\u00e4nder aus dem deutschen Sozialund Rentenversicherungssystem. 3. Strikte Anwendung des Ausl\u00e4ndergesetzes, welches daf\u00fcr Sorge tr\u00e4gt, da\u00df Ausl\u00e4nder ohne Arbeit Deutschland nach l\u00e4ngstens drei Monaten verlassen m\u00fcssen. 4. Ausl\u00e4nder d\u00fcrfen kein Eigentum an Grund und Boden in Deutschland erwerben, bereits erworbenes Grundund Wohneigentum ist r\u00fcckzu\u00fcbertragen. 5. Ersatzlose Streichung der sogenannten \"Asylparagraphen\" SS 16a GG und unverz\u00fcgliche Ausweisung aller 'Scheinasylanten'.\" Das NPD-Bundesvorstandsmitglied Frank SCHWERDT verlas auf der gemeinsamen Demonstration der NPD und des neonazistischen \"B\u00fcndnis Rechts\" am 3. Oktober in Berlin eine von Vertretern neonazistischer Gruppen und der NPD ausgearbeitete Erkl\u00e4rung unter dem Titel \"Den V\u00f6lkern Freiheit. Den Globalisten ihr globales Vietnam\", in der es u. a. hei\u00dft: \"Der Luftschlag vom 11. September 2001 ist die Markierung der Globalisten als Aggressoren durch die geschundenen und abgeweideten V\u00f6lker. (...) Das ist das Ende der Globalmacht USA (...). Wir haben jetzt das Urteil auszusprechen, das die Geschichte \u00fcber die eine Weltmacht gef\u00e4llt hat, und es dadurch k\u00e4mpfend zu vollstrecken. (...) in diesem politischen Kampf, der seine Energie aus dem deutschen Idealismus sch\u00f6pft, erweist sich die Berufung der Deutschen zum welthistorischen Volk.\" Auf dieser Veranstaltung wurden Plakate u. a. mit folgenden Losungen gezeigt: - \"F\u00fcr Deutschland! - Keine Stimme den Kriegsparteien\" - \"Kampf, Aktion, Widerstand - Deutschland den Deutschen\", - \"Los von Amerika\" und - \"Arbeitspl\u00e4tze zuerst f\u00fcr Deutsche (...)\" In der Absicht gezielter Provokation w\u00e4hlte die NPD f\u00fcr Aufz\u00fcge Gezielte und Kundgebungen bevorzugt Orte, denen vor dem Hintergrund Provokation der deutschen Geschichte besondere symbolische Bedeutung","39 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 beigemessen wird. So demonstrierte sie beispielsweise vor dem Brandenburger Tor und in der N\u00e4he der j\u00fcdischen Synagoge in Berlin sowie vor dem V\u00f6lkerschlachtdenkmal in Leipzig. Besonderes Aufsehen in der \u00d6ffentlichkeit sowie heftige Reaktionen nahezu aller politischer Parteien und gesellschaftlicher Gruppen erregte die Demonstration der NPD gegen die so genannte Wehrmachtsausstellung am 1. Dezember in direkter N\u00e4he zum ehemals j\u00fcdischen Scheunenviertel in Berlin-Mitte. Unter dem Motto \"Wer einmal l\u00fcgt, dem glaubt man nicht\" hatte die NPD ca. 3 500 Personen zu einer Demonstration gegen die vom Hamburger Institut f\u00fcr Sozialforschung \u00fcberarbeitete Ausstellung \"Verbrechen der Wehrmacht - Dimensionen des Vernichtungskrieges 1941 - 44\" auf die Stra\u00dfe gebracht. Die gezielt provokative Ankn\u00fcpfung der NPD an ihre sehr erfolgreiche Kampagne gegen die erste Wehrmachtsausstellung mit der st\u00e4rksten Gegendemonstration in M\u00fcnchen mit ca. 5 000 Personen im Jahr 1997 ist ein deutliches Beispiel daf\u00fcr, dass die NPD durch die Verbotsantr\u00e4ge nicht eingesch\u00fcchtert ist. Soweit die jeweiligen Versammlungsbeh\u00f6rden ein Verbot derartiger Demonstrationen erlie\u00dfen, ging die NPD vor die Gerichte und konnte die Verbote mit Erfolg anfechten. Ihr gelang es hierdurch, eine breite Beachtung in der \u00d6ffentlichkeit auf sich zu ziehen. Die Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht haben keine dauerhaften Ver\u00e4nderungen bei der themenund aktionsZusammenarbeit mit Neonazis bezogenen Zusammenarbeit mit Neonazis bewirkt. An Gro\u00dfdemonstrationen der NPD sind weiterhin neonazistische Kameradschaften sowie Personen aus dem Spektrum der unorganisierten Neonazis beteiligt, die sich selbst als \"freie Kr\u00e4fte\" oder \"Nationaler Widerstand\" bezeichnen. Die Organisatoren meldeten f\u00fchrende, zum Teil auch ausl\u00e4ndische Rechtsextremisten als Redner bei Demonstrationen an. In einigen F\u00e4llen verh\u00e4ngte jedoch die Versammlungsbeh\u00f6rde Redeverbote. 2.3 Beteiligung rechtsextremistischer Parteien an den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus","40 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 An den Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Keine Beteiligung der DVU Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) am 21. Oktober beteiligten sich die NPD und die REP. Die DVU nahm an den Wahlen nicht teil, da der Bundesvorsitzende der Partei, Dr. Gerhard FREY, der Wahl zur Hamburger B\u00fcrgerschaft am 23. September Priorit\u00e4t einger\u00e4umt hatte. Bei der Entscheidung der DVU \u00fcber die Teilnahme an Wahlen spielen finanzielle Aspekte eine entscheidende Rolle: Sie beteiligt sich vor allem dann an Wahlen, wenn sie damit rechnet, die 1 %-H\u00fcrde zu erreichen und damit die Wahlkampfkosten erstattet zu bekommen. \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD) Angef\u00fchrt von ihrem Bundesvorsitzenden Udo VOIGT kandidierte die NPD mit einer 14 Personen umfassenden Landesliste sowie einem Direktkandidaten im Bezirk Marzahn-Hellersdorf f\u00fcr das Abgeordnetenhaus. In sechs Bezirken (Mitte, Lichtenberg, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Spandau und Treptow-K\u00f6penick) hatte die Partei 20 Bewerber f\u00fcr die Bezirksverordnetenversammlungen nominiert. Nach dem amtlichen Endergebnis entfielen bei der Wahl zum Wahlergebnis Abgeordnetenhaus auf die NPD berlinweit 0,9 % (1999: 0,8 %) 24 der abgegebenen g\u00fcltigen Zweitstimmen . Damit verfehlte sie die 5 %-Marke als Voraussetzung f\u00fcr den Einzug in das Abgeordnetenhaus erneut deutlich. Kennzeichnend f\u00fcr das Resultat der Nationaldemokraten ist, \u00e4hnlich wie bei der Abgeordnetenhauswahl im Jahre 1999, ein steiles Ost-West-Gef\u00e4lle. W\u00e4hrend 25 in den \u00f6stlichen Bezirken Berlins 1,6 % der W\u00e4hler f\u00fcr die Partei stimmten, erhielt sie in den westlichen Bezirken lediglich 26 0,5 % . Die NPD ist wiederum in keiner der zw\u00f6lf BVV vertreten. Sie scheiterte an der hier geltenden 3 %-Klausel. Den H\u00f6chstwert 24 absolut 15 352 (1999: 13 038) 25 absolut 10 133 26 absolut 5 219","41 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 erzielte die Partei im Bezirk Marzahn-Hellersdorf (2,6 %). Den schlechtesten Wert erhielt sie in Spandau mit 0,6 %. Insgesamt entfielen auf die Bezirkswahlvorschl\u00e4ge der NPD 0,8 % der Stimmen. Das Wahlergebnis der NPD l\u00e4sst sie nicht an der staatlichen Parteienfinanzierung teilhaben. Trotz des vor dem Bundesverfassungsgericht anh\u00e4ngigen VerWahlziel nicht botsverfahrens konnte die NPD also ihre Wahlergebnisse leicht erreicht verbessern. Dennoch sind sie f\u00fcr die NPD entt\u00e4uschend, denn sie konnte ihr Ziel, von dem gesteigerten Bekanntheitsgrad zu profitieren und Protestw\u00e4hler zu gewinnen, nicht erreichen. Ebenso wenig konnte sie in ihrer Darstellung als nationale Friedenspartei \u00fcberzeugen. Hierzu instrumentalisierte sie die ersch\u00fctternden Bilder der Terroranschl\u00e4ge vom 11. September in einem Wahlplakat. In den letzten Wochen vor dem Wahltag verst\u00e4rkte die NPD ihre Aktivit\u00e4ten deutlich. Zwei Wochen lang warb sie mit Kundgebungen an zentralen Orten, auf denen prominente Parteifunktion\u00e4re Reden hielten und der rechtsextremistische Liedermacher Frank RENNICKE f\u00fcr Aufmerksamkeit sorgte. Bei den Wahlkampfst\u00e4nden fungierten Neonazis als Ordner und Schutztruppe. Es kam zu vereinzelten Auseinandersetzungen mit Passanten aber auch einigen wenigen St\u00f6rungen, die vom linksextremistischen Spektrum ausgingen. \"Die Republikaner\" (REP) Auf der Landesliste der REP f\u00fcr die Wahl zum Abgeordnetenhaus bewarben sich 22 Kandidaten um ein Mandat, darunter auf Platz 1 der Berliner REP-Landesvorsitzende Dr. Konrad VOIGT. In zwei Wahlkreisen traten Direktbewerber der Partei an.","42 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Zur Wahl der BVV hatten die REP f\u00fcr zehn Berliner Bezirke 27 Wahlvorschl\u00e4ge mit insgesamt 65 Kandidaten eingereicht. Nach amtlichem Endergebnis konnten die REP bei der AbgeWahlergebnis 28 ordnetenhauswahl nur 1,3 % (1999: 2,7 %) der Zweitstimmen auf sich vereinigen. Im Vergleich zum Jahr 1999 verloren sie damit etwa die H\u00e4lfte ihrer W\u00e4hlerschaft. Das von der REPF\u00fchrung avisierte Ziel, mindestens 5 % der Stimmen in Berlin zu erreichen und damit in das Abgeordnetenhaus einzuziehen, blieb erneut unerreichbar fern. Allerdings konnten die REP die f\u00fcr die staatliche Parteienfinanzierung ma\u00dfgebliche H\u00fcrde von 1 % \u00fcberspringen. Im Gegensatz zu der NPD verteilt sich der Stimmenanteil der REP etwa gleich stark \u00fcber beide Stadth\u00e4lften. Von den Zweit29 30 stimmen entfielen auf die REP 1,4 % im Westteil und 1,2 % im Ostteil Berlins. Anders als bei den vorherigen BVV-Wahlen misslang den REP diesmal mit einem Stimmenergebnis zwischen 1,2 % in Charlottenburg-Wilmersdorf und 2,95 % sehr knapp in Neuk\u00f6lln auch der Einzug in eine der BVV. Insgesamt votierten zugunsten der REP-Bezirkswahlvorschl\u00e4ge 1,5 % der W\u00e4hler. In einer Pressemitteilung vom 22. Oktober bezeichnete der stellvertretende Bundesvorsitzende und langj\u00e4hrige Berliner Landesvorsitzende der REP, Dr. Werner M\u00dcLLER, das Wahlergebnis seiner Partei als eine herbe Niederlage. Dennoch wertete er den extremen Stimmenr\u00fcckgang von \u00fcber 50 % bzw. den Verlust s\u00e4mtlicher BVV-Mandate nicht als existenzielle Bedrohung f\u00fcr die REP: \"Der Kampf um mehr Demokratie in Deutschland geht weiter. Gerade jetzt kommt es in Berlin auf den Widerstand gegen eine linke Hegemonie an.\" 27 Mitte, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Neuk\u00f6lln, Pankow, Spandau, SteglitzZehlendorf, Tempelhof-Sch\u00f6neberg, Treptow-K\u00f6penick und Tiergarten 28 absolut 21 817 (1999: 41 814) 29 absolut 14 275 absolut 30 absolut 7 542","43 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 2.4 Musik-Szene Die Skinhead-Musik ist ein wichtiges Kommunikationsund Werbemittel f\u00fcr die Verbreitung rassistischen und neonazistischen Gedankenguts. Sie erleichtert den Einstieg in die rechtsextremistische Szene. Die von dumpfen Melodien, schneller Rhythmik und aufhetzenden Texten gepr\u00e4gte Musik transportiert nicht nur eine aggressive Stimmung, sondern auch eine fremdenfeindliche und den Nationalsozialismus verherrlichende Weltanschauung. F\u00f6rderlich wirkt dabei, dass Jugendliche bei den konspirativen Konzerten an abgelegenen Orten von dem empfundenen Gemeinschaftsgef\u00fchl und der vermittelten Gruppenst\u00e4rke angezogen werden k\u00f6nnen. Am Rande der Konzerte werden zus\u00e4tzlich Propagandamittel wie beispielsweise CDs anderer Bands, T-Shirts oder M\u00fctzen verkauft. Jugendliche werden an die Skinhead-Musik \u00fcber pers\u00f6nliche Einstieg Kontakte herangef\u00fchrt. In Cliquen und auf Parties h\u00f6ren sie die Musik in kleinerem, \u00fcberschaubaren Rahmen. \u00dcber Musikkassetten und CD-Kopien wird die Musik dann weiter gegeben. Wer so interessiert wurde, kann sich die Musik auch aus dem Internet auf den PC laden und CDs brennen oder Tontr\u00e4ger in SzeneL\u00e4den und \u00fcber (szeneeigene) Versandunternehmen erwerben. Auch der Zugang zu den Skinhead-Konzerten ist nur \u00fcber pers\u00f6nliche Kontakte m\u00f6glich. Die Organisatoren werben und mobilisieren f\u00fcr Skinhead-Konzerte ohne Nennung genauer","44 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Ortsangaben. Erst wenige Stunden vor Beginn eines Konzertes wird in der Szene im so genannten \"Schneeballsystem\" \u00fcber Mobilfunk-Kurznachrichten (SMS), die nur zuverl\u00e4ssige SzeneAngeh\u00f6rige erhalten, ein Sammelpunkt in der N\u00e4he des Veranstaltungsortes bekannt gegeben. Von dort werden die Besucher zum Konzert geleitet. Die Veranstalter nutzen dabei Grenzen von Bundesl\u00e4ndern mit ihren unterschiedlichen polizeilichen Zust\u00e4ndigkeiten, um einen Zugriff zu erschweren. Die Polizei hat aber zunehmend Erfolg bei ihren Bem\u00fchungen, die Konzerte im Vorfeld zu verhindern oder laufende Veranstaltungen aufzul\u00f6sen. Bei letzterem zeigte sich die gesteigerte Gewaltbereitschaft dieser Szene, teilweise kam es zu heftigen Auseinandersetzungen mit der Polizei. R\u00fcckgang Die Zahl der Skinhead-Konzerte im gesamten Bundesgebiet ist von in den 90er Jahren zun\u00e4chst angestiegen. Nach dem H\u00f6hepunkt Skinhead1998 mit bundesweit 128 Konzerten ist seit 1999 der Trend Konzerten deutlich r\u00fcckl\u00e4ufig. Diese bundesweiten Entwicklungen haben sich auch im Land Berlin abgebildet. W\u00e4hrend im Jahr 2000 nur ein SkinheadKonzert stattfand und ein weiteres geplantes Live-Konzert im Vorfeld von der Polizei unterbunden wurde, wurden im Jahr 2001 in Berlin keine Konzerte geplant oder ausgerichtet. Im st\u00e4dtischen Raum des Stadtstaates herrscht eine intensive Sozialkontrolle und hohe Polizeidichte. F\u00fcr die Szene besteht ein hohes Entdeckungsrisiko. Aus diesem Grund bevorzugen die Veranstalter von Skinhead-Konzerten, auf denen regelm\u00e4\u00dfig indizierte Musik mit strafbaren Texten zur Auff\u00fchrung kommt, den l\u00e4ndlichen Raum und meiden ganz offensichtlich Berlin. Auch wenn in Berlin Skinhead-Konzerte \u00fcber Jahre nur sporadisch stattgefunden haben, existiert doch eine aktive SkinheadMusikszene. Von den bundesweit ca. 100 Bands setzen sich einige \u00fcberregional bedeutende aus Berlinern zusammen. Dazu 31 geh\u00f6ren \"Spreegeschwader\", \"Deutsch, Stolz, Treue (DST)\" und \"Legion of Thor (LOT)\", vor allem aber \"Landser\". 31 Der Name der Band \"DST\" wurde oft auch mit \"Doktor Sommer Team\" \u00fcbersetzt. Davon hat sich die Band allerdings \u00f6ffentlich distanziert.","SkinheadBands 45 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Die vier Mitglieder der Band \"Landser\" wurden Ende September Ermittlungsverhaftet. Der Generalbundesanwalt hatte ein Verfahren wegen verfahren des Verdachts der Volksverhetzung und Bildung einer kriminellen Vereinigung eingeleitet. Die Skinhead-Band \"Landser\" hat bisher sieben CDs ver\u00f6ffentlicht, die ausnahmslos auf dem Index der Bundespr\u00fcfstelle f\u00fcr jugendgef\u00e4hrdende Schriften stehen. Noch im Jahr 2001 erschienen zwei CDs von Landser. \"The Best of\" enth\u00e4lt Titel, die bereits auf anderen CDs der Band erschienen sind. Dagegen sind auf der anderen CD mit dem Titel \"Guess Who's Coming For Seconds\" St\u00fccke anderer Skinhead-Bands aus der Bundesrepublik Deutschland aber auch Gro\u00dfbritannien, Russland und den USA zusammengestellt. Landser hat bei dieser CD als Herausgeber fungiert. Die Verhaftung hat in dem rechtsextremistischen Spektrum zu Verunsicherung einer erheblichen Verunsicherung gef\u00fchrt. Vor allen anderen Gruppen genie\u00dft \"Landser\" Kultstatus und wird auch \"Reichsmusikkapelle\" genannt. Seitdem werden Solidaraktionen organisiert. Im Internet wurde ein Konto f\u00fcr die Anwaltskosten und Gefangenenunterst\u00fctzung der im \"Landser\"-Verfahren Beteiligten bekannt gegeben. Es kursierten immer wieder Ger\u00fcchte von so genannten \"Landser-Soli-Konzerten\", deren Erl\u00f6s den ehemaligen Mitgliedern zu Gute kommen soll. Zu den derzeit aktiven Bands in Berlin geh\u00f6rt auch die Musikgruppe \"White Aryan Rebels\" (WAR). Sie ist bisher nur durch die Herausgabe einer CD mit dem Titel \"Noten des Hasses\" in Erscheinung getreten, deren Texte rechtsextremistisches Gedankengut propagieren und Straftatbest\u00e4nde erf\u00fcllen. Die CD hat in der Berliner rechtsextremistischen Szene starken Anklang gefunden. Nicht zuletzt hat auch die wiederholte Erw\u00e4hnung der CD in der Berliner Tagespresse zu einer Art Mythenbildung innerhalb der rechtsextremistischen Musik-Szene gef\u00fchrt. Neben den Skinhead-Bands treten in der rechtsextremistischen edermacher Szene auch Liedermacher durch die Organisation von Musikveranstaltungen in Erscheinung. Ihr Vorbild ist der seit 1989 aktive Liedermacher Frank RENNICKE. Derartige Liederabende","46 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 sprechen neben den Skinheads ein breiteres Publikum an, das sich im Sozialverhalten und in der Altersstruktur von der Skinhead-Szene unterscheidet. Im Jahr 2001 fanden bundesweit \u00fcber 30 derartige Veranstaltungen rechtsextremistischer Liedermacher statt. Sieben entfielen auf Berlin. Die NPD hatte Frank RENNICKE f\u00fcr ihre Wahlkampfveranstaltungen zum Abgeordnetenhaus im Oktober 32 2001 gewonnen. In den vorhergehenden Jahren blieben derartige Auftritte vereinzelt. 2.5 Neonazistische Kameradschaften In der ersten H\u00e4lfte des Jahres 2001 fanden die Kameradschaften Zulauf, in der zweiten Jahresh\u00e4lfte dagegen war diese Entwicklung wieder r\u00fcckl\u00e4ufig. Zu Beginn des Jahres existierten in Berlin sechs Kameradschaften: 33 - \"Kameradschaft Adlershof\" , - Kameradschaftskreis um den Berliner Neonazi Lars Burmeister, 34 - \"Kameradschaft Germania\" , - \"Kameradschaft Mahlsdorf\", - \"Kameradschaft Prenzlauer Berg\", 35 - \"Kameradschaft Tor Berlin\" . Im Verlauf des Jahres bildeten sich um einzelne F\u00fchrungsNeugr\u00fcndungen personen der rechtsextremistischen Szene neue Kameradschaften. Die Ursachen daf\u00fcr und Beweggr\u00fcnde der Mitglieder bei der Bildung einer Kameradschaft sind unterschiedlich und lassen sich kaum verallgemeinern. Aufgrund der geringen Mitgliederzahl und der strengen Ausrichtung auf eine F\u00fchrungs32 siehe S. 40 f. 33 siehe S. 154 34 siehe S. 154 f. 35 siehe S. 155","47 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 person sind Struktur und Entwicklung einer Kameradschaft entscheidend gepr\u00e4gt durch die pers\u00f6nlichen und quasi-freundschaftlichen Kontakte der Mitglieder untereinander sowie durch die Pers\u00f6nlichkeit des Anf\u00fchrers. In den neu hinzugekommenen Kameradschaften wurden Jugendliche ausschlie\u00dflich aus den \u00f6stlichen Stadtbezirken \u00fcberwiegend zwischen 16 und 20 Jahren an die rechtsextremistische Szene gebunden. Neu gegr\u00fcndet wurden: 36 - \"Kameradschaft 1375\" , - \"Kameradschaft Hohensch\u00f6nhausen\", - \"Kameradschaft Pankow\", - \"Kameradschaft Preu\u00dfen\". Mit dem personellen Zulauf ging auch der Versuch einher, in KameradschaftsKameradschaftsb\u00fcnden eine organisatorische Verfestigung zu bund Germania bewirken. Unter F\u00fchrung der \"Kameradschaft Germania\" gr\u00fcndete sich der \"Kameradschaftsbund Germania\". Ihm geh\u00f6rten die Kameradschaften \"Hohensch\u00f6nhausen\", \"Pankow\", \"Preu\u00dfen\" sowie \"Tor Berlin\" an. Ziel dieses Kameradschaftsnetzwerkes war es, Kr\u00e4fte innerhalb der Berliner Neonazi-Szene zu b\u00fcndeln und Aktivit\u00e4ten zu koordinieren. Die Protagonisten dieses B\u00fcndnisses beteiligten sich rege an regionalen und \u00fcberregionalen Demonstrationen. Aufgrund interner Querelen war allerdings die Existenz des Kameradschaftsbundes nur von kurzer Dauer. Im Sommer zerbrach der Bund im Streit. In Reaktion gr\u00fcndeten ehemalige Mitglieder unverz\u00fcglich als Nachfolgeorganisation den \"Kameradschaftsbund Berlin\". Hintergrund Kameradschaftsbund Berlin f\u00fcr diese Entwicklungen waren Querelen um den F\u00fchrungsanspruch, wie der Ausschluss der Mitglieder der ehemals f\u00fchrenden \"Kameradschaft Germania\" zeigt. Das angestrebte Ziel einer schlagkr\u00e4ftigen und stabilen Organisation ohne hierarchische Strukturen konnte nicht verwirklicht werden. Folgerichtig l\u00f6ste sich auch dieser Kameradschaftsbund zum Ende des Jahres auf. 36 siehe S. 153 f.","48 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Die zur Mitte des Jahres einsetzende r\u00fcckl\u00e4ufige Entwicklung ist vielfach in pers\u00f6nlichen Konflikten der die F\u00fchrerschaft beanspruchenden Protagonisten der Szene untereinander begr\u00fcndet. Auch gelang es nicht allen Kameradschaftsf\u00fchrern, die erforderliche Gefolgschaft und Bindung an die Gruppe einzufordern und aufzubauen. Im Rahmen dieser gegenl\u00e4ufigen Entwicklung in der zweiten Jahresh\u00e4lfte zerbrachen neben den B\u00fcnden auch folgende einzelne Kameradschaften: - Kameradschaftskreis um Lars Burmeister, - \"Kameradschaft Mahlsdorf\", - \"Kameradschaft Prenzlauer Berg\". Personenpotenzial Zum Ende des Jahres 2001 existierten in Berlin sieben Kameradschaften mit einem Potenzial von ungef\u00e4hr 60 Personen: - \"Kameradschaft 1375\", - \"Kameradschaft Adlershof\", - \"Kameradschaft Germania\", - \"Kameradschaft Hohensch\u00f6nhausen\", - \"Kameradschaft Pankow\", - \"Kameradschaft Preu\u00dfen\", - \"Kameradschaft Tor Berlin\". Die Zahl der Kameradschaften befand sich somit zum Jahresende 2001 nahezu wieder auf dem Stand von Ende 2000. Die Berliner Kameradschaftsszene zeigte sich zuletzt v\u00f6llig zerstritten und antriebslos. Politische Arbeit wurde durch pers\u00f6nliche Animosit\u00e4ten und Streitereien untereinander verdr\u00e4ngt.","49 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 3 Linksextremismus 3.1 \u00dcberblick Das Gef\u00fcge des organisierten Linksextremismus in Berlin hat sich mit ca. 2 520 Personen gegen\u00fcber den Vorjahren nicht Personenpotenzial wesentlich ver\u00e4ndert. Das Gesamtpotenzial ist im Vergleich mit dem Vorjahr in etwa konstant geblieben; Verluste durch \"R\u00fcckzug ins Private\" werden weitgehend ausgeglichen. Die Autonomen stellen mit etwa 1 200 Personen den weitaus gr\u00f6\u00dften Anteil des gewaltbereiten Potenzials. Gesamtpotenzial: ca. 2 520 Personen Marxisten-Leninisten und sonstige revolution\u00e4re sonstige militante Marxisten einschl. Trotzkisten Linksextremisten 1070 250 1200 Autonome So gingen die meisten militanten Aktionen - darunter K\u00f6rperverletzungen und konspirativ vorbereitete Brandanschl\u00e4ge - wie Autonome in den Vorjahren von der autonomen Szene aus, die sich auch in nicht-extremistische Protestformen und Kampagnen einbrachte. Die Aktivit\u00e4ten zu einzelnen Themen wie z. B. Antifaschismus, Antiglobalisierung oder Neoliberalismus erzielten jedoch nicht immer die erwartete Resonanz und Mobilisierung.","50 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Die traditionell revolution\u00e4r-marxistischen Organisationen wie Revolution\u00e4rmarxistische die \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP) und die \"MarxiOrganisationen stisch-Leninistische Partei Deutschlands\" (MLPD) setzen - trotz strukturbedingter Probleme - weiter auf kontinuierlich betriebenen Klassenkampf bis zum \"revolution\u00e4ren Bruch\" mit den bestehenden Verh\u00e4ltnissen. Sie verf\u00fcgen aber, wie die Ergebnisse der Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen zeigen, kaum noch \u00fcber \u00f6ffentliche Ausstrahlung. Das trotzkistische \"Linksruck-Netzwerk\" dagegen trat bei vielen Protestaktionen zumindest optisch massiv in Erscheinung. Im Berichtszeitraum wurde die Beobachtung des \"Marxistischen Forums\", eines Zusammenschlusses kommunistisch orientierter Mitglieder und Sympathisanten der \"Partei des Demokratischen Sozialismus\" (PDS), eingestellt. Eine weitere extremistische Str\u00f6mung in der PDS, die \"Kommunistische Plattform\" (KPF), wird hingegen - ohne Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel - weiter beobachtet. Hinsichtlich der Aktivit\u00e4ten waren im vergangenen Jahr drei Punkte von herausragender Bedeutung: Die gewaltt\u00e4tigen Ausschreitungen am 1. Mai, starke Mobilisierung und Beteiligung an den Protesten gegen die internationalen Gipfeltreffen in G\u00f6teborg und Genua sowie erfolgreicher Aufbau des InternetKommunikationsforums \"Indymedia\". 1. Mai Das herausragende Ereignis im ersten Halbjahr war der 1. Mai. Im 15. Jahr in Folge kam es im Zusammenhang mit den \"Revolution\u00e4ren 1. Mai-Demonstrationen\" zu gewaltt\u00e4tigen Ausschreitungen und heftigen Auseinandersetzungen mit der Polizei. Dabei hat sich die Entwicklung der vergangenen Jahre fortgesetzt, dass an den Unruhen in erheblichem Umfang unpolitische Krawallmacher beteiligt sind. Krawalle bei Das zweite Halbjahr war gepr\u00e4gt von den gewaltt\u00e4tigen AusGipfeltreffen schreitungen gegen die internationalen Gipfeltreffen in G\u00f6teborg, Genua, f\u00fcr die bereits im Vorfeld stark mobilisiert wurde. Das Thema Antiglobalisierung hat die vielf\u00e4ltigen Berliner linksextremistischen Gruppen und Lager vereint.","51 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Seit April ist im Internet das Nachrichtenund Kommunikationsforum \"Indymedia\" installiert. \"Indymedia Deutschland\" ist Teil Indymedia des weltweiten Netzwerkes \"Indymedia, International Media Center, IMC\". Auf diesen Seiten werden Nachrichten kommentiert und wird auf Veranstaltungen hingewiesen. Das Konzept dieser Seiten ist die freie und unzensierte Beteiligung eines jeden Internet-Nutzers. Indymedia avancierte innerhalb weniger Monate zum zentralen Kommunikationsund Agitationsmedium im Internet und entwickelte sich aufgrund der breiten Resonanz zu einem entscheidenden und effektiven Mittel der Mobilisierung f\u00fcr Aktionen. 3.2 Autonome Berlin bildet seit Jahren mit etwa 1 200 Szene-Angeh\u00f6rigen (bundesweit etwa 6 000) einen regionalen Schwerpunkt der autonomen \"Bewegung\" in Deutschland. Die Mehrzahl der Autonomen sind deutsche, zum geringen Teil ausl\u00e4ndische Jugendliche bzw. j\u00fcngere Erwachsene. Der Zulauf zu autonomen Strukturen h\u00e4lt unvermindert an. Verluste durch \"R\u00fcckzug ins Private\" gleichen sich so stetig aus. Der Einsatz von Gewalt stellt f\u00fcr die autonome Szene nach wie Einsatz von vor ein unverzichtbares Element ihrer \"revolution\u00e4ren Politik\" Gewalt dar. Umstritten ist, inwieweit Gewalt sich auch gegen Personen richten kann oder ob sie sich auf Gewalt gegen Sachen begrenzt. Von Teilen der Szene wird im Extremfall auch der Tod von Personen in Kauf genommen. In ihrem Streben, das ihnen verhasste System durch \"Widerstand von unten\" zu brechen, werden aber auch andere Aktionsformen gew\u00e4hlt. Die Bandbreite reicht von Demonstrationen, Informationsbzw. Diskussionsveranstaltungen, Vortr\u00e4gen, Ausstellungen, der Herausgabe von Steckbriefen, Flugbl\u00e4ttern und Brosch\u00fcren \u00fcber St\u00f6raktionen, Blockaden und Sachbesch\u00e4digungen bis hin zu k\u00f6rperlichen Angriffen auf tats\u00e4chliche und vermeintliche Rechtsextremisten.","52 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Terroristische Aktionsformen Seit Beginn der 90er Jahre ist zu beobachten, dass die autonome Szene sich zunehmend terroristischen Aktionsformen zugewandt hat. \u00dcbten Autonome fr\u00fcher Gewalt \u00fcberwiegend offen \"auf der Stra\u00dfe\", meist im Rahmen von Demonstrationen aus, so werden heute zunehmend die Modelle des \"Guerillakampfes\" der terroristischen \"Revolution\u00e4ren Zellen\" (RZ) propagiert und praktiziert. Danach gilt es, nicht in die Illegalit\u00e4t abzutauchen, sondern im Rahmen von streng abgeschotteten, hochkonspirativ arbeitenden Kleingruppen Anschl\u00e4ge zu begehen und \"tags\u00fcber\" ein weitgehend \"normales\" Leben zu f\u00fchren. Bei derartigen Anschl\u00e4gen werden in der Regel keine auswertbaren Spuren hinterlassen. Dar\u00fcber hinaus geben sich diese Gruppen in ihren Tatbekennungen oft wechselnde Gruppenbezeichnungen, um sich damit besser gegen Strafverfolgung zu sch\u00fctzen. Daher k\u00f6nnen nur selten T\u00e4ter ermittelt werden. Durch Gewalttaten autonomer Gruppen, die nach terroristischem Muster operieren, sind in den letzten Jahren Sachund Folgesch\u00e4den in vielfacher Millionenh\u00f6he entstanden. Unabh\u00e4ngig von Art und Ausma\u00df der Gewaltanwendung, ist ein Grundprinzip der Autonomen, ihr Handeln der \u00d6ffentlichkeit z. B. in Selbstbezichtigungen zu vermitteln und moralisch zu begr\u00fcnden. Brandanschl\u00e4ge Am 15. Mai ver\u00fcbten unbekannte T\u00e4ter im Bezirk Mitte Brandanschl\u00e4ge auf drei Firmenwagen der Deutschen Telekom AG mit einem Brandsatz, wie er in der autonomen Szene gebr\u00e4uchlich ist. Eine \"gruppe f\u00fcr unabh\u00f6rbare und un\u00fcberh\u00f6rbare buschtrommeln\" bekannte sich in einer Selbstbezichtigung an den \"Berliner Verlag GmbH\" zu dem Anschlag. Die Tatbekennung bezieht sich auf das Treffen der Arbeitsgemeinschaft \"Lawful Interception (sec-li)\", das unter der Schirmherrschaft der Deutschen Telekom AG vom 15. bis zum 17. Mai in Hamburg mit Teilnehmern der Telekommunikationswirtschaft sowie Polizei und Nachrichtendiensten mehrerer Staaten stattgefunden hat. Die T\u00e4ter begr\u00fcndeten den Anschlag mit der \"Standardisierung von \u00dcberwachungsschnittstellen\", an deren Entwicklung die Deutsche Telekom ma\u00dfgeblich beteiligt sei.","53 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Die auch in der \"INTERIM\" vom 31. Mai ver\u00f6ffentlichte Selbstbezichtigung endet mit dem Aufruf: \"Lasst euch von der immer st\u00e4rker werdenden \u00dcberwachung nicht einsch\u00fcchtern! Entwickelt neue Ans\u00e4tze f\u00fcr eine linksradikale militante Politik: F\u00fcr eine revolution\u00e4re, antipatriarchale Perspektive.\" 37 3.3 Sonstige militante Linksextremisten Hierzu z\u00e4hlen in Berlin etwa 150 Personen. Diese Gruppen des antiimperialistischen/autonomen Spektrums entstanden Mitte der 80er Jahre aus RAF-nahen Strukturen. Dazu stie\u00dfen im Laufe der Jahre Personen aus anderen linksextremistischen Bereichen. Sie fordern eine \"Neuorientierung antiimperialistischer revolution\u00e4rer Politik\" bei grunds\u00e4tzlicher Akzeptanz des \"bewaffneten Kampfes\". Dieser Kampf soll so lange wie m\u00f6glich aus der Legalit\u00e4t heraus gef\u00fchrt werden. Daneben hat sich im Berichtszeitraum eine neue Organisation mit Aktionen und Erkl\u00e4rungen zu Wort gemeldet. Am 14. Juni ging dem Bonner B\u00fcro des Regierungsbeauftragten f\u00fcr die Entsch\u00e4digung der Zwangsarbeiter Otto Graf LAMBSDORFF ein Drohschreiben mit der \u00dcberschrift \"Auch Kugeln markieren einen Schlussstrich...\" zu, dem eine scharfe Kleinkaliberpatrone beigelegt war. Am 20. und 21. Juni erhielten zwei Mitgliedern der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft identische Schreiben. Eine \"militante gruppe\" bezichtigte sich in militante einer Erkl\u00e4rung \u00f6ffentlich der Aktion. In dem Selbstbezichtigruppe (mg) gungsschreiben hei\u00dft es: \"Wenn die korrupte Regierungsbande Diepgen, Landowsky und Konsorten mal eben konsequenzenlos 6 Mrd. DM veruntreuen kann und andererseits 1,2 Mio. ehemalige ZwangsarbeiterInnen f\u00fcr das Ihnen zugef\u00fcgte Unrecht jenseits der tats\u00e4chlichen Lohnanspr\u00fcche mit 10 Mrd. DM abgespeist werden sollen, und den Profiteuren der Wirtschaft dies noch mit Steuererleichterung schmackhaft gemacht wird, so halten 37 \"Erkl\u00e4rung zum Anschlag auf die Deutsche Telekom AG\", in: \"INTERIM\" Nr. 527 vom 31. Mai 2001","54 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 wir eine Diskussion um geeignete Sanktionen derartiger Handlungsweisen l\u00e4ngst \u00fcberf\u00e4llig. Als Diskussionsanregung legen wir diesem Schreiben an die oben abgebildeten Repr\u00e4sentanten der Stiftungsinitiative eine scharfe Patrone bei. Kein Schluss-Strich unter Nazi-Verbrechen! 180 Mrd. f\u00fcr ehemalige ZwangsarbeiterInnen sofort und bedingungslos! T\u00e4ter von gestern und heute zur Rechenschaft ziehen!\" In den fr\u00fchen Morgenstunden des 22. Juni ereignete sich ein Anschlag gegen die DaimlerChrysler-Niederlassung im Bezirk Tempelhof-Sch\u00f6neberg. Mit einem z\u00fcndzeitverz\u00f6gerten Brandsatz wurde ein Pkw zerst\u00f6rt. In einer der Berliner Tageszeitung \"Der Tagesspiegel\" zugegangenen Selbstbezichtigung, die ebenfalls mit \"militante gruppe\" unterzeichnet ist, beziehen sich die T\u00e4ter ausdr\u00fccklich auf ihre Drohschreiben gegen die Vertreter der Stiftungsinitiative. Mit dem neuerlichen Anschlag, so hei\u00dft es darin, setzten sie den Angriff gegen den \"juristisch fixierten Schlussstrich unter das nazistische Vernichtungsprogramm der Zwangsarbeit\" fort. DaimlerChrysler sei treibende Kraft in dem \"zynischen Entsch\u00e4digungsspektakel\": \"F\u00fcr uns Anlass genug, diesen Konzern f\u00fcr seine exponierte Rolle im NS-Regime und in der Stiftungsinitiative zur Rechenschaft zu ziehen und militant anzugreifen.\" Die \"militante gruppe (mg)\" ver\u00f6ffentlichte in der Ausgabe des autonomen Szeneblatts \"INTERIM\" vom 29. November ein mit \"DEBATTENVERSUCH\" \u00fcberschriebenes sechsseitiges Papier. Mit dieser Positionsbestimmung will die Gruppe die Diskussion \u00fcber die Erweiterung militanter Aktionsformen offenbar zielstrebig vorantreiben. Ankn\u00fcpfungspunkt ist dabei die Selbstbezichtigung einer anderen Gruppe zu Brandanschl\u00e4gen im Juli und September in Berlin, die in der \"INTERIM\" vom 1. November abgedruckt war. Darin hatten die T\u00e4ter - wie zuvor schon die \"militante gruppe (mg)\" - signalisiert, zu einer Steigerung militanter Aktionen - \u00fcber Sachbesch\u00e4digung durch Brandstiftung hinaus - bereit zu sein. Dies h\u00e4nge davon ab, \"ob wir damit v\u00f6llig isoliert w\u00e4ren oder nicht\".","55 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 In ihrem \"DEBATTENVERSUCH\" begr\u00fcndet die \"militante grupDebattenversuch pe (mg)\" erneut das Verschicken von scharfen Patronen an Personen und verteidigt die damit transportierte \"immanente Drohung der Liquidation\": \"Wir k\u00f6nnen gesellschaftliche Zust\u00e4nde, die wir aus ganzem Herzen bek\u00e4mpfen wollen, nicht allein an anonymen Strukturen festmachen, wir m\u00fcssen die ma\u00dfgeblichen AkteurInnen identifizierbar und angreifbar machen. (...) Unsere Praxismittel sind mit dem 'st\u00e4ndigen Abfackeln von Autos' tats\u00e4chlich nicht an ihr Ende gekommen und k\u00f6nnen es auch nicht sein, wenn wir eine Perspektive eines umfassenden revolution\u00e4ren Prozesses f\u00fcr uns in Anspruch nehmen. (...) Es ist eine Diskussion, wie wir in Etappen von dem Angriff auf materielle Objekte zum Angriff auf verantwortliche Subjekte kommen. Dabei liegt im Zusammenhang mit der Aufbereitung der rzPolitik einiges an Material vor (Stichwort: Kniesch\u00fcsse) und auch im Antifa-Bereich sind Angriffe auf Personen durchaus akzeptiert.\" 38 Die Debatte um eine \"Erweiterung der Interventionsmittel\" sei in jeder Hinsicht gerechtfertigt. Sie f\u00fchre zur Besch\u00e4ftigung mit Organisationen, die \"bewaffnete Politik\" praktizierten oder praktiziert h\u00e4tten. Die \"militante gruppe (mg)\" bef\u00fcrwortet zwar personenbezogene Straftaten ausdr\u00fccklich, macht ihr weiteres Vorgehen jedoch offenbar abh\u00e4ngig vom Ergebnis der angestrebten Debatte \u00fcber die \"Notwendigkeit von direkten Angriffen auf Personen\". 3.4 Aktionsfelder 3.4.1 1. Mai Der so genannte \"Revolution\u00e4re 1. Mai\" hatte wie seit vielen Jahren auch 2001 eine herausragende Position im Ereigniskalender der linksextremistischen Szene Berlins. Die Ausgangssituation war im Vergleich zu den vergangenen Jahren 38 \"INTERIM\" Nr. 537 vom 1. November 2001","56 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 eine andere: Die Versammlungsbeh\u00f6rde hatte erstmals die f\u00fcr den Abend des 1. Mai traditionell von der militanten \"AntifaVerbot der AABschistischen Aktion Berlin\" (AAB) angemeldete Demonstration Demo verboten. So sollten die sich seit 1987 j\u00e4hrlich wiederholenden Ausschreitungen verhindert werden. Dieses Verbot wurde vom 39 Verwaltungsgericht Berlin best\u00e4tigt. Hingegen wurde eine NPD-Demonstration im Bezirk Hohensch\u00f6nhausen aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts unter strengen Auf40 lagen erlaubt . Zur Verhinderung eventueller Ausschreitungen war eine erh\u00f6hte Polizeipr\u00e4senz vorgesehen. Im Laufe des Tages fanden mehrere Demonstrationen statt, die NPD-Demo im Wesentlichen friedlich verliefen. In Hohensch\u00f6nhausen demonstrierten in den Mittagsstunden mehrere hundert Personen, darunter auch gewaltbereite antifaschistische Gruppierungen sowie so genannte Alt-Autonome gegen den Aufmarsch der NPD. Ein massives Polizeiaufgebot trennte NPD-Angeh\u00f6rige und Gegendemonstranten, so dass es zu keinen gr\u00f6\u00dferen Zwischenf\u00e4llen kam. Zur traditionellen \"Internationalistischen 13.00 Uhr-Demo\" stali\"13.00 Uhr\"-Demo nistisch-maoistisch orientierter Gruppierungen durch den Bezirk 41 Friedrichshain-Kreuzberg konnten etwa 2 500 Personen mobilisiert werden. Die Veranstaltung, an der auch zahlreiche ausl\u00e4ndische Linksextremisten teilnahmen, war von einem Angeh\u00f6rigen der maoistisch orientierten \"Revolution\u00e4ren Kommunisten (BRD)\" (RK) angemeldet worden. PDS gegen Zeitgleich zu dieser Veranstaltung hatte eine BundestagsabDemo-Verbot geordnete der \"Partei des Demokratischen Sozialismus\" (PDS) einen Aufzug \"Gegen das Demonstrationsverbot f\u00fcr Linke am 1. Mai\" angemeldet. Die rund 4 700 Teilnehmer, darunter zahlreiche Autonome, militante \"Antifas\" sowie Angeh\u00f6rige revolutio39 Beschluss der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 27. April 2001 - VG 1 A 134.01 - 40 Die NPD-Demonstration war von der Versammlungsbeh\u00f6rde mit Auflagen (Wegstrecke, Fackeln etc.) belegt worden. Diese wurden sp\u00e4ter vom Verwaltungsgericht best\u00e4tigt. 41 2000: 2 000 Personen","57 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 n\u00e4r-marxistischer Gruppen, wollten ihren Protest gegen das Verbot der urspr\u00fcnglich f\u00fcr den Abend geplanten AAB-Demonstration zum Ausdruck bringen. Krawalle und schwere Ausschreitungen entwickelten sich im Anschluss an diese Demonstration im Schutz eines zun\u00e4chst Ausschreitungen friedlich verlaufenen Stra\u00dfenfestes am Mariannenplatz in Friedrichshain-Kreuzberg. Bis zu 1 000 gewaltbereite Personen hatten sich unter die Feiernden gemischt und aus dieser Deckung heraus Pflastersteine und Flaschen auf Polizeibeamte geworfen, Autos angez\u00fcndet sowie brennende Barrikaden errichtet. Dabei ging mit hoher Wahrscheinlichkeit von Autonomen und Angeh\u00f6rigen des militanten \"Antifa\"-Spektrums ein z\u00fcndender Funke aus.","58 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Insgesamt hat sich der Trend der vergangenen Jahre auch 2001 Keine politische fortgesetzt: Die schon fast als traditionell zu bezeichnenden Motivation Ausschreitungen werden nicht mehr in erster Linie von politischen Gewaltt\u00e4tern getragen, sondern finden breite Unterst\u00fctzung unter zum Teil alkoholisierten Jugendlichen, die meist in der N\u00e4he wohnen und ihre Aggressionen ausleben. Sie nutzen die Situation zu einem \"Kr\u00e4ftemessen\" mit der Polizei als Repr\u00e4sentant der Staatsgewalt. Ihre hohe Militanzbereitschaft tr\u00e4gt ma\u00dfgeblich zu einer Eskalation der Situation bei. Ungeachtet dessen feierte die linksextremistische Szene auch im vergangenen Jahr die Aktivit\u00e4ten zum \"Revolution\u00e4ren 1. Mai\" als herausragenden Erfolg. Dabei spielte eine nicht unbedeutende Rolle, dass die Ausschreitungen in der Presse als 42 die \"schwersten Krawalle seit zehn Jahren\" bezeichnet wurden. Aus ihrer Sicht war es der Szene erneut gelungen, den 1. Mai zu einem Symbol f\u00fcr eine gewaltt\u00e4tige Konfrontation mit der Staatsmacht zu stilisieren. 3.4.2 Kampf gegen Globalisierung und Neoliberalismus Der Begriff \"Globalisierung\" beschreibt die zunehmend verflochtene und durch multinationale Konzerne gepr\u00e4gte Weltwirtschaft sowie die sich daraus ergebenden politischen, sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Folgen. Abh\u00e4ngig vom politischen Standpunkt ist dieser Begriff unterschiedlich besetzt. AntiDie Forderungen der Globalisierungsgegner reichen je nach poglobalisierungslitischer Verortung von mehr demokratischer Mitbestimmung und kampagnen Kontrolle der B\u00fcrger bei Entscheidungen supranationaler Organe bis hin zu marxistisch oder anarchistisch orientierten Vorstellungen. Antiglobalisierungskampagnen wenden sich gegen eine \"Herrschaft des Kapitals\", gegen die \"Steuerung gesellschaftlicher Prozesse durch Profit\" und gegen eine \"Entfremdung wirtschaftlich leistungsschwacher V\u00f6lker oder Staaten 42 \"Der Tagesspiegel\" vom 2. Mai 2001","59 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 durch Ausbeutung\". Sie streben eine \"Demokratisierung wirtschaftlicher Machtverh\u00e4ltnisse\", insbesondere auf internationaler Ebene, und eine \"radikale Umverteilung wirtschaftlicher Erl\u00f6se\" an. Der R\u00fcckgriff einzelner Gruppen auf das Vokabular und die Gedankenwelt des Marxismus-Leninismus wird insofern allerdings modifiziert, als unter \"Ausgebeuteten\" nicht mehr nur die \"Arbeiterklasse\" zu verstehen ist. Der Begriff umfasst in 43 diesem Zusammenhang vielmehr die Dritte Welt. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden interessieren sich dabei ausschlie\u00dflich f\u00fcr jene Gruppierungen, die einen (gewaltsamen) Sturz der verfassungsm\u00e4\u00dfigen Ordnung anstreben. Die Protestbewegung gegen Globalisierung und \"Neoliberalis44 mus\" hat sich in den letzten Jahren breit und vielschichtig entwickelt. Erstmals trat sie in Zusammenhang mit der 3. Jahrestagung der Welthandelsorganisation (WTO) in Seattle/USA im Seattle 1999 November 1999 massiv \u00f6ffentlich in Erscheinung. Die dortigen Ausschreitungen, die zur Verh\u00e4ngung des Ausnahmezustands f\u00fchrten, kreierten den Mythos der \"Battle of Seattle\". Er diente militanten Globalisierungsgegnern seitdem weltweit als Vorbild. Ziele verbaler und t\u00e4tlicher Angriffe sind vorwiegend die \"Architekten\" vermeintlich neoliberaler Konzepte wie die Regierungen der f\u00fchrenden Industrienationen, supranationale Institutionen wie Internationaler W\u00e4hrungsfonds (IWF), Weltbank, Welthandelsorganisation (WTO) und das Weltwirtschaftsforum (WEF) sowie multinationale Konzerne. Aktionsschwerpunkte sind jeweils Tagungen und Konferenzen dieser Gremien, wie beispielsweise die G7/G8 genannten Gipfeltagungen. 43 \"Das Gewaltpotenzial in der Antiglobalisierungsbewegung\". Eidgen\u00f6ssisches Justizund Polizeidepartment, Bundesamt f\u00fcr Polizei, Dienst f\u00fcr Analyse und Pr\u00e4vention, Bern, Juli 2001 44 Der Begriff Neoliberalismus steht f\u00fcr eine Wirtschaftsordnung, die durch die Steuerung aller \u00f6konomischen Prozesse \u00fcber den Markt (d. h. durch freien Wettbewerb) und die Ablehnung jeglicher staatlicher Intervention gekennzeichnet ist.","60 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Zu Protesten kommt es in der Regel nicht nur an den jeweiligen 45 Tagungsorten. Im Sinne der Devise \"Think global! Act local!\" 46 werden zeitgleich sogenannte \"Global Action Days\" mit dezentralen Protestaktionen durchgef\u00fchrt. Zweckorientierte Einige dieser Personenkreise sehen Gewalt als legitimes Mittel Provokation zur Revolution an, um die Bev\u00f6lkerung aufzur\u00fctteln und so das System zu schw\u00e4chen. Als zweckorientierte Provokation soll sie u. a. die Medienberichterstattung dominieren und damit letztlich zur Herstellung einer breiteren \u00d6ffentlichkeit dienen. Insofern ist davon auszugehen, dass eine Militanz, wie sie zuletzt im Rahmen des von Globalisierungsgegnern ausgerufenen \"Summer of 47 Resistance\" beim EU-Sommergipfel in G\u00f6teborg im Juni und der G8-Tagung in Genua im Juli manifest wurde, keineswegs spontan entsteht. 45 \"Denke global! Handle lokal!\" 46 \"Weltweite Aktionstage\". Sie wurden urspr\u00fcnglich initiiert durch die Bewegung \"Peoples Global Action\" (PGA) und stehen jeweils unter einem bestimmten Motto bzw. sind thematisch gebunden. Ihre Ausrufung - zumeist via Internet - soll gleichzeitiges und inhaltlich konformes Protestverhalten international b\u00fcndeln. Siehe auch S. 175. 47 \"Sommer des Widerstands\". International verwendete Bezeichnung f\u00fcr die AntiGlobalisierungs-Protestaktionen des Jahres 2001.","61 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Unter den gewaltt\u00e4tigen deutschen Protestteilnehmern konnte sowohl in G\u00f6teborg als auch in Genua ein relativ hoher Anteil von Personen festgestellt werden, die der Berliner autonomen Szene zuzurechnen sind. Von den zehn in G\u00f6teborg festgenommenen deutschen Staatsb\u00fcrgern hatten sechs ihren Wohnsitz in Berlin. Diese geh\u00f6rten zur so genannten \"K\u00f6pi\"-Gruppe. \"K\u00f6pi\"-Gruppe Im Berliner Szenetreffpunkt \"K\u00f6pi\" trafen sich im Rahmen des \"Summer of Resistance\" regelm\u00e4\u00dfig militante Autonome zur Vorbereitung und Koordinierung von Anti-Globalisierungsaktionen. In Genua, wo ein gewaltt\u00e4tiger italienischer Demonstrant von der Polizei erschossen wurde, kam es zu zahlreichen Festnahmen auch von Personen mit deutscher Staatsangeh\u00f6rigkeit. Die Umst\u00e4nde des polizeilichen Vorgehens und der Festnahmen werden von italienischer Staatsanwaltschaft noch untersucht. Zahlreiche aus Berlin stammende so genannte \"Alt-Autonome\" Funktion der \"Altvermieden es, sich in nachweisbarer Weise selbst an AusAutonomen\" schreitungen zu beteiligen. Sie \u00fcbernahmen organisatorische Funktionen, versuchten durch Vortr\u00e4ge die inhaltliche Ausgestaltung von Protesten zu beeinflussen und k\u00fcmmerten sich um eine internationale Kooperation von Aktionsgruppen. Durch solche gemeinsamen Protestvorbereitungen entstehen Gruppenund Personenkontakte, welche die Szene insbesondere vor dem Hintergrund einer seit langem angestrebten Vernetzung auch f\u00fcr zuk\u00fcnftige Aktivit\u00e4ten als sehr relevant beurteilt. F\u00fcr das letzte politische Gro\u00dfereignis des Jahres 2001, den EUGipfel im Dezember in Br\u00fcssel, wurde in Berlin im Vergleich zum Br\u00fcssel Sommer deutlich weniger mobilisiert. Gleichwohl ist es auch in Br\u00fcssel zu gewaltt\u00e4tigen Ausschreitungen gekommen, an denen erneut in nicht unerheblichem Ausma\u00df Deutsche beteiligt waren. Die belgischen Beh\u00f6rden stellten insgesamt ca. 100 deutsche Gewaltt\u00e4ter fest; unter ihnen befanden sich zehn Berliner. Bei Parallelveranstaltungen in Berlin konnte jedoch nur durch die thematische Verkn\u00fcpfung der Antiglobalisierungsproblematik mit","62 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 dem Thema Weltfrieden ein nennenswertes Protestpotenzial 48 mobilisiert werden . Diese Entwicklung h\u00e4ngt vermutlich zum einen mit der H\u00e4ufigkeit politischer Gro\u00dfereignisse in den vergangenen Monaten 49 zusammen. Zum anderen haben die Ereignisse von Genua innerhalb der linksextremistischen Szene zu einer umfassenden Diskussion \u00fcber den Einsatz von Gewalt bei derartigen Aktionen gef\u00fchrt. 3.4.3 \"Anti-Atom-Kampagne\" Die \"Anti-Atom-Kampagne\" unterliegt nicht einer gezielten Beobachtung. An ihr beteiligen sich jedoch auch Gruppen und Personen, die die bestehende staatliche Ordnung ablehnen. So bleibt der Widerstand gegen die friedliche Nutzung der Kernenergie ein relevantes Aktionsfeld von Linksextremisten, die den \"Kampf gegen die Atommafia\" auch stellvertretend als Kampf gegen die bestehende staatliche Ordnung f\u00fchren. Diese erm\u00f6gliche nach ihrem Verst\u00e4ndnis erst die Nutzung der \"menschenfeindlichen Technologie\". InstrumentaliAuch im vergangenen Jahr versuchte die militante Anti-Atomsierung der Bewegung, die b\u00fcrgerliche Anti-Atom-Bewegung f\u00fcr ihre eigeb\u00fcrgerlichen nen politischen Ziele zu instrumentalisieren. Die massive BehinBewegung derung von \"CASTOR\"-Transporten wurde medienwirksam dazu genutzt, das Gewaltmonopol des Staates in Frage zu stellen. Wie bereits 1997 war auch im Fr\u00fchjahr 2001, vor und w\u00e4hrend der ersten Atomm\u00fclltransporte unter einer rot-gr\u00fcnen Bundesregierung, eine Intensivierung der Propaganda feststellbar. Das Thema Anti-Atom wurde dabei mit anderen ideologisch begr\u00fcndeten Konfliktfeldern verkn\u00fcpft, nicht zuletzt, um neue Mitstreiter zu gewinnen. 48 z. B. bei einer Demonstration am 15. Dezember bis zu 1 000 Personen 49 u. a. Tagung des \"World Economic Forum\" in Davos, Weltbanktreffen in Barcelona (wurde abgesagt, eine Mobilisierung fand trotzdem statt), DeutschFranz\u00f6sischer Gipfel in Freiburg, EU-Sommergipfel in G\u00f6teborg, G8-Tagung in Genua","63 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Berlin ist seit vielen Jahren ein regionaler Schwerpunkt der \"Anti-Atommilitanten \"Anti-Atom-Bewegung\". F\u00fchrender Zusammenschluss Plenum\" (AAP) ist hier das Berliner \"Anti-Atom-Plenum\" (AAP), das dem gewaltbereiten autonomen Spektrum zuzurechnen und in die bundesweiten Widerstandsstrukturen eingebunden ist. Neben der Schwerpunktausrichtung Anti-Atom-Arbeit werden hier aus den oben genannten Gr\u00fcnden auch andere einschl\u00e4gige Themen der linksextremistischen autonomen Bewegung behandelt. Vor und w\u00e4hrend der \"CASTOR\"-Transporte kam es auch in Berlin zu einer Vielzahl von Anschl\u00e4gen, zu denen sich auto50 nome Gruppierungen bekannten . Neben Farbschmierereien kam es zu Sachbesch\u00e4digungen, Brandanschl\u00e4gen und zu St\u00f6rungen des Eisenbahnverkehrs durch Einh\u00e4ngen von so genannten Hakenkrallen in die Oberleitung und durch Auss\u00e4gen von Schienenst\u00fccken. Angriffsziele waren wie in den Vorjahren auch Firmen, die von Linksextremisten als \"Handlanger der Angriffsziele Atommafia\" bezeichnet werden. Dazu z\u00e4hlt die Deutsche Bahn AG, die \"CASTOR\"-Beh\u00e4lter aus deutschen Kernkraftwerken in die franz\u00f6sische Wiederaufbereitungsanlage La Hague bef\u00f6rdert und die bearbeiteten Brennelementereste in das Zwischenlager Gorleben im nieders\u00e4chsischen Wendland transportiert. Auch die Siemens AG ist Angriffsziel, weil sie f\u00fchrend im schl\u00fcsselfertigen Bau von Kernkraftwerken ist und sich fr\u00fcher in der Herstellung von Brennelementen, vor allem f\u00fcr deutsche Kernkraftwerke, engagiert hat. Die im November in Leipzig veranstaltete \"Anti-AKW-Herbst\"Anti-AKWkonferenz\", an der auch militante Kernkraftgegner aus dem Herbstkonferenz\" gesamten Bundesgebiet teilnahmen, konstatierte f\u00fcr die zweite Jahresh\u00e4lfte eine Mobilisierungsschw\u00e4che bei Protesten gegen 50 In Berlin erfolgten im Zusammenhang mit \"CASTOR\"-Transporten eine Sachbesch\u00e4digung an einem LKW der Deutschen Bahn AG am 2. Februar, ein Brandanschlag auf zwei Firmenfahrzeuge und Einwerfen von Scheiben eines Geb\u00e4udes der Deutschen Bahn AG am 27. Februar und 20. M\u00e4rz, Brandanschl\u00e4ge auf Fahrzeuge der SIEMENS AG am 4. und 18. M\u00e4rz, 20. September und 18. November, sowie ein Anschlag auf die elektrische Oberleitung der Bahn am 23. Oktober. Ein weiteres Ziel war u. a. die S-Bahn Berlin GmbH als Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG, bei der am 5. M\u00e4rz auf den Bahnh\u00f6fen Gro\u00dfg\u00f6rschenstra\u00dfe und Hermannstra\u00dfe die Fahrscheinautomaten verklebt wurden.","64 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 durchgef\u00fchrte \"CASTOR\"-Transporte nach Gorleben und diskutierte Perspektiven zuk\u00fcnftiger Anti-Atom-Arbeit. Diese sei unter dem Eindruck der Ereignisse des 11. September und vor dem Hintergrund der Erfolge der Anti-Globalisierungsbewegung ins Hintertreffen geraten. Insofern sei perspektivisch eine Vernetzung insbesondere mit der Bewegung gegen \"neoliberale Globalisierung\" anzustreben. Folgerichtig rief die \"HerbstKonferenz\" zur Teilnahme an Protesten u. a. gegen den EU-Gipfel in Br\u00fcssel im Dezember sowie die f\u00fcr Februar 2002 geplante Sicherheitskonferenz in M\u00fcnchen auf. Nicht zuletzt diese Entwicklungen zeigen, dass der Anti-AtomProtest nur ein Bet\u00e4tigungsfeld der hier involvierten militanten Szene ist und dass der \"Kampf gegen die Atommafia\" letztlich stellvertretend als \"Kampf gegen das kapitalistische System\" gef\u00fchrt wird. 3.4.4 \"Antifaschistischer Kampf\" Der \"Antifaschistische Kampf\" von Linksextremisten richtet sich nur vordergr\u00fcndig gegen tats\u00e4chliche oder vermeintliche Rechtsextremisten. Er zielt letztlich darauf ab, die freiheitlich verfasste Demokratie, bezeichnet als \"kapitalistisches System\", und damit die angeblichen Wurzeln des Faschismus zu beseitigen. Den Politikern der demokratischen Parteien wird vorgeworfen, sich an die Spitze eines staatlichen \"Antifaschismus\" gesetzt zu haben, um diesen f\u00fcr ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Tats\u00e4chlich bek\u00e4mpfen k\u00f6nnten sie ihn nicht. \"Ein b\u00fcrgerlicher Staat kann tats\u00e4chlich weder Rassismus noch 'Rechtsextremismus' wirkungsvoll bek\u00e4mpfen, sondern bringt beide selbst mit hervor. Sich gegen die Nazis als Erscheinungen der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft zu richten ist nur als Widerstand gegen den Staat m\u00f6glich. Nur der Kampf gegen die Wurzeln, aus denen nicht nur die braune Brut erw\u00e4chst, bietet eine tats\u00e4chliche Perspektive auf Befreiung - nicht nur von den Nazis\" 51. 51 \"kein antifaschismus ohne revolution\u00e4re perspektive\", in: Homepage der AAB","65 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Auch im vergangenen Jahr blieb die direkte Bek\u00e4mpfung rechtsextremistischer Parteien, Gruppierungen und Unterst\u00fctzer im Vordergrund \"revolution\u00e4rer Antifapolitik\". Bevorzugte Angriffsziele waren dabei Fahrzeuge und Versammlungsst\u00e4tten von Rechtsextremiste Rechtsextremisten sowie so genannte \"Faschokneipen\" und \"Na- n als Angriffsziel zi-L\u00e4den\". Die Bandbreite der Aktionen reichte von Farbschmierereien \u00fcber Sachbesch\u00e4digungen bis hin zu direkten Angriffen auf tats\u00e4chliche oder vermeintliche Rechtsextremisten. Eine bedeutsame Rolle spielen Ver\u00f6ffentlichungen von Namen, Anschriften, Telefonnummern oder anderen Daten in Publikationen der autonomen Szene. Sie sind als kaum verhohlene Aufforderung zu verstehen, gegen die \"geouteten\" Personen, Firmen oder Einrichtungen aktiv zu werden. So ver\u00f6ffentlichte die Berliner Szenepublikation \"INTERIM\" am 11. Januar die Firmenanschriften und Telefon-/Fax-Nummern von Busunternehmen, die am Transport von Rechtsextremisten am 25. Mai 2000 zum \"2. Tag des Nationalen Widerstandes\" der NPD in Passau beteiligt gewesen sein sollen. Die bundesweite Liste enth\u00e4lt auch Angaben \u00fcber zwei Berliner Busunternehmen. Am 17. und 19. Januar sowie am 5. Februar kam es zu SachbeSachbesch\u00e4sch\u00e4digungen gegen ein offenbar irrt\u00fcmlich aufgef\u00fchrtes Unterdigungen nehmen in Berlin, das nicht von Rechtsextremen in Anspruch genommen worden war. Unbekannte T\u00e4ter hatten Parolen wie \"Keine Busse f\u00fcr NPD\" und \"Nazis raus\" hinterlassen. In diesem Zusammenhang ver\u00f6ffentlichte \"INTERIM\" in ihrer Ausgabe vom 8. Februar Anmerkungen eines \"Antifas\": \"Von daher ist Genauigkeit bereits beim Notieren der Busse bzw. sind vor einer Ver\u00f6ffentlichung weitere Rechercheschritte vonn\u00f6ten, zumal eine INTERIM-Ver\u00f6ffentlichung in diesem Zusammenhang h\u00e4ufig als Aufforderung zum Handeln begriffen wird.\" 52 Am 17. M\u00e4rz bewarfen etwa 50 militante \"Antifas\" eine als Treffpunkt von Rechtsextremisten bekannte Gastst\u00e4tte im Ortsteil 52 \"INTERIM\" Nr. 519 vom 8. Februar 2001, S.20","66 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Lichtenberg, in der eine Veranstaltung der NPD-Jugendorganisation \"Junge Nationaldemokraten\" (JN) stattfand, mit Steinen und besch\u00e4digten davor abgestellte Fahrzeuge. In der Folge kam es zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen G\u00e4sten des Lokals und den Angreifern. Auch die k\u00f6rperlichen Angriffe auf tats\u00e4chliche und vermeintliche Rechtsextremisten hielten an. So wurden in den Nachtstunden des 4. August im Ortsteil Friedrichshain zwei M\u00e4nner, die ihrem \u00e4u\u00dferen Erscheinungsbild nach dem rechtsextremistischen Spektrum zugeordnet worden waren, von einer f\u00fcnfk\u00f6pfigen Personengruppe beschimpft und geschlagen. Beide erlitten erhebliche Verletzungen. Bereits am 27. Januar wurde im Ortsteil Hellersdorf aus einer Gruppe von 14 teilweise vermummten Personen heraus ein vermeintlich der rechten Szene zuzurechnender Jugendlicher attackiert. Anti-Nazi-LadenIm Sommer entfaltete die autonome \"Antifa\" vorrangig in Kampagne Pankow und Prenzlauer Berg eine so genannte Anti-Nazi-LadenKampagne. Ziel dieser Aktion war die Offenlegung von \"Nazistrukturen\", hier insbesondere das Vorhandensein von L\u00e4den, in denen sich die rechtsextremistische Szene mit entsprechenden Materialien versorgt. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Kleidungsst\u00fccke, einschl\u00e4gige Aufn\u00e4her und Tontr\u00e4ger mit rechtsextremistischer Musik. Wie schon im Jahr 2000 gab es auch 2001 eine regelm\u00e4\u00dfige Abfolge von rechtsextremistischen Demonstrationen und Reaktionen der Autonomen. Reaktionen auf Das Aufeinandertreffen der unterschiedlichen politischen Lager rechtsoder Angriffsversuche konnten jedoch alle durch die Polizei extremistische Demonstrationen unterbunden werden. Dies betrifft auch Aktionen gegen den Aufzug der NPD am 3. Oktober. Da die Versammlungsbeh\u00f6rde die angemeldete Wegstrecke ge\u00e4ndert und ein massives Polizeiaufgebot Angriffe auf die Demonstranten verhindert hatte, waren konzentrierte militante Aktionen nicht mehr m\u00f6glich. Die linksextremistische Szene bewertete den Verlauf des Tages als schwere Niederlage.","67 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Bei einer von der NPD angemeldeten Demonstration des bundesweiten rechtsextremistischen Spektrums am 1. Dezember gegen die so genannte Wehrmachtsausstellung in Mitte versuchten Autonome mehrmals am Endplatz einer Gegendemonstration, zu der zahlreiche gesellschaftliche Gruppen aufgerufen hatten, die polizeilichen Absperrungen zu durchbrechen. Dabei warfen sie Steine und Feuerwerksk\u00f6rper auf Polizeibeamte, die daraufhin Wasserwerfer, Tr\u00e4nengas und Schlagst\u00f6cke einsetzten und 37 Personen festnahm. Im Ergebnis erreichte die militante autonome Szene erneut nicht ihr Ziel, den NPD-Aufzug zum Abbruch zu bringen. 3.4.5 \"Antirassismus\" Ein weiteres thematisch relevantes Aktionsfeld militanter Linksextremisten war auch 2001 der Themenbereich \"Antirassismus\". Mit Demonstrationen, Veranstaltungen und anderen \u00f6ffentlich wirksamen, teilweise militanten Aktionen gegen den vermeintlich \"systemimmanenten Rassismus\" sollten Entscheidungen staatlicher Einrichtungen verhindert oder unterlaufen werden. Auch Firmen, die als \"Profiteure des Rassismus\" bezeichnet werden, waren betroffen. Linksextremisten nutzten das Themen-","68 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 feld \"Antirassismus\" teilweise gemeinsam mit demokratischb\u00fcrgerlichen Organisationen und Personen, um \u00f6ffentlich wirksame Aktionen durchzuf\u00fchren. Dabei versuchten sie nach M\u00f6glichkeit, Zielrichtung und Argumentation der Veranstaltungen zu bestimmen. Die der antiimperialistischen Szene zuzurechnende bundesweite Initiative \"Libertad!\" und das linksextremistisch beeinflusste Netzwerk \"kein mensch ist illegal\" riefen im M\u00e4rz \u00fcber das Kampagne gegen Lufthansa Internet zu einer Blockade der Lufthansa-Homepage auf. Die Aktion stand unter dem Motto \"Deportation Class: InternetDemo gegen das Abschiebegesch\u00e4ft\". \"Wenn Konzerne, die an Abschiebungen Geld verdienen, ihre gr\u00f6\u00dften Filialen im Internet aufbauen, muss man genau dort demonstrieren.\" 53 Wie bei einer Sitzblockade sollte der Zugang zur Homepage der Lufthansa durch Tausende Internetbenutzer zeitweise \u00fcberlastet und so blockiert werden. Dem Internet (Indymedia) und verschiedenen Pressemeldungen war zu entnehmen, dass die Aktion offenbar nur geringe Auswirkungen hatte. Die Web-Site war demnach nur f\u00fcr etwa zehn Minuten schwer erreichbar gewesen. Zu einem technischen Versagen ist es nicht gekommen. Aus Sicht der Veranstalter wurde die Online-Demonstration dennoch als Erfolg gewertet, da man durch das enorme Medieninteresse die Ziele der Kampagne wirksam darstellen und verbreiten konnte. Im Rahmen der gegen die Lufthansa gerichteten Kampagne fanden au\u00dferdem Aktionen an verschiedenen Flugh\u00e4fen, u. a. Frankfurt / Main und Berlin-Sch\u00f6nefeld sowie an Einrichtungen der Lufthansa AG und in Reiseb\u00fcros statt, an denen sich auch linksextremistische Gruppen beteiligten. Die \u00f6ffentliche Wirkung war jedoch nur m\u00e4\u00dfig. 53 \"E-Protest\", in: \"deportation class\", Gemeinsame taz-Beilage von \"kein mensch ist illegal\" und \"Libertad!\", Juni 2001","69 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Auch andere Firmen waren Ziele von Anschl\u00e4gen. So zerstachen unbekannte T\u00e4ter im April die LKW-Reifen einer Ger\u00fcstbaufirma, die an der Errichtung des Abschiebegewahrsams in Berlin-Gr\u00fcnau beteiligt gewesen sein soll. Ebenfalls im April wurde ein Brandanschlag auf ein Reinigungsfahrzeug einer von Brandanschlag der \"Berliner Verkehrsbetriebe\" (BVG) beauftragten Firma gegen BVG ver\u00fcbt. Die T\u00e4ter forderten: \"Freie Fahrt f\u00fcr alle - schluss mit dem rassistischen Kontrollsystem\". Sie begr\u00fcndeten ihren Anschlag damit, dass angeblich ausl\u00e4ndische Fahrg\u00e4ste gezielt kontrolliert w\u00fcrden und bei der Feststellung von Personalien ausl\u00e4ndischer Schwarzfahrer gleichzeitig auch deren Aufenthaltsgenehmigung gepr\u00fcft w\u00fcrde. Mehrere in Berlin unter dem Motto \"Nieder mit der Residenzpflicht\" durchgef\u00fchrte Kampagnen richteten sich gegen die r\u00e4umlichen Aufenthaltsbeschr\u00e4nkungen, denen Asylbewerber in Deutschland unterliegen. Der Berliner Dom wurde im Mai spontan besetzt und auch bei einer Demonstration zur gleichen Zeit vor der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde gelang es, im Innern der Dienststelle Flugbl\u00e4tter zu verteilen. Die meisten der an diesen Aktionen beteiligten Personen (darunter auch welche aus Brandenburg) sind den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden als Angeh\u00f6rige des autonomen linksextremistischen Spektrums bekannt. \u00dcber den gesamten Berichtszeitraum organisierten antirassistiProtest gegen sche Gruppen gegen das so genannte Chipkarten-System ge\"Chipkartenrichtete \"Gemeinsam einkaufen\" - Aktionen oder \"AntirassistiSystem\" 54 sche Eink\u00e4ufe\" mit Asylbewerbern und Fl\u00fcchtlingen . Vor und in Superm\u00e4rkten verschiedener Einkaufsketten, die sich an diesem Verfahren beteiligen, wurden Protestkundgebungen abgehalten. Szeneangeh\u00f6rige kauften mit Chipkarten ein und h\u00e4ndigten Asylbewerbern anschlie\u00dfend den entsprechenden Bargeldbetrag aus. In der Szenepublikation \"INTERIM\" hie\u00df es zudem: 54 In Berlin aufh\u00e4ltliche Asylbewerber oder Kriegsfl\u00fcchtlinge bekommen zum Lebensunterhalt in einigen Bezirken statt Bargeld eine Chipkarte mit einem bestimmten Geldbetrag ausgeh\u00e4ndigt, mit deren Hilfe in bestimmten Superm\u00e4rkten eingekauft werden kann. Diese Regelung wurde per Gesetz 1998 in Deutschland eingef\u00fchrt, um einem m\u00f6glichen Missbrauch von Sozialleistungen vorzubeugen.","70 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 \"Einkaufen mit Fl\u00fcchtlingen ist cool, Pl\u00fcndern f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge ist besser. Wir fordern alle auf, sich offensiv und kreativ mit verschiedenen Aktionen an der sofortigen Abschaffung des Chipkartensystems zu beteiligen. Zuerst m\u00fcssen diese L\u00e4den schlie\u00dfen, und zwar alle und m\u00f6glichst schnell. Um dies zu realisieren, gibt es verschiedene Wege, Steine fliegen in Scheiben, L\u00e4den lassen sich pl\u00fcndern, Butters\u00e4ure macht Einkaufen zur Qual. Seit kreativ und lasst euch was einfallen.\" 55 Brandanschlag Am 25. Oktober wurde auf einen Supermarkt in Berlin-Lichtenauf Supermarkt berg ein Brandanschlag ver\u00fcbt, bei dem der Kassenbereich v\u00f6llig ausbrannte. Vor dem Gesch\u00e4ft wurden so genannte Kr\u00e4henf\u00fc\u00dfe ausgestreut, um m\u00f6gliche Verfolger zu behindern. Obwohl zahlreiche Einzelaktionen zum Thema \"Antirassismus\" durchgef\u00fchrt wurden, konnten diese jedoch kaum \u00d6ffentlichkeitswirksamkeit entfalten. Die Mobilisierung blieb weit hinter der des Themenbereichs \"Anti-Globalisierung\" zur\u00fcck. Dies f\u00fchrte zu \u00dcberlegungen innerhalb der Szene, zuk\u00fcnftig eine engere Verzahnung mit Globalisierungsgegnern und Antifaschismusgruppen anzustreben. 3.5 Neue Medien Linksextremisten nutzen verst\u00e4rkt neue Medien, insbesondere das Internet. \u00dcber Homepages ver\u00f6ffentlichen verschiedene Gruppen Selbstdarstellungen, Informationen zu aktuellen Geschehnissen und Kampagnen sowie Aufrufe zu Demonstrationen und Veranstaltungen. F\u00fcr Kampagnen mit meist \u00fcberregionaler Bedeutung werden zus\u00e4tzliche Homepages eingerichtet. \u00dcber ihre Homepages und E-Mail-Adressen sind selbst konspirativ arbeitende Gruppen ansprechbar. Zum Austausch von Nachrichten werden jedoch meistens Verschl\u00fcsselungsprogramme benutzt. 55 \"Schon wieder Reichelt\", in: \"INTERIM\" Nr. 535 vom 4. Oktober 2001, S. 19","71 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 In Berlin verf\u00fcgt beispielsweise die militante \"Antifaschistische Aktion Berlin\" (AAB) \u00fcber eine eigene, professionell gestaltete Homepage, die in der Regel einmal w\u00f6chentlich aktualisiert wird. Die gesteigerte Bedeutung des Internets f\u00fcr Linksextremisten basiert nicht zuletzt auf dem im Fr\u00fchjahr 2001 gegr\u00fcndeten Internetportal \"Indymedia Deutschland\". Dieses ist als deutscher Indymedia 56 Ableger von \"Indymedia International\" im Internet vertreten. \"Indymedia ist unabh\u00e4ngige nichtkommerzielle Berichterstattung von unten \u00fcber wichtige soziale und politische Themen vor Ort und weltweit. Hunderte von Medieninitiativen und AktivistInnen sind daran beteiligt. Indymedia ist ein internationales hierarchiefreies Netzwerk und versteht sich als Teil des weltweiten Widerstands gegen die kapitalistische Globalisierung.\" Technisch funktioniert \"Indymedia\" so, dass \"AktivistInnen\" vor Open Posting Ort jederzeit z. B. via Computer, Handy, digitale Kameras Informationen, Eindr\u00fccke, Bewertungen, Bilder, Aufrufe usw. unter der Webadresse von \"Indymedia\" ins Netz einstellen k\u00f6nnen (\"Open Posting\"). Der deutsche Ableger des Netzwerks diskutiert das Modell einer \"moderierten Redaktion\", die \u00fcbermitteltes Material grob sichten, sortieren und ggf. auch ablehnen soll, um zu vermeiden, dass Inhalte, die als rassistisch, faschistisch, sexistisch oder \"sonst wie autorit\u00e4r und diskriminierend\" eingestuft werden, unter dem Logo von \"Indymedia\" Verbreitung finden. \"Indymedia International\" entstand im Rahmen der Proteste gegen die Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation WTO Ende November 1999 in Seattle/USA und sieht sich nicht nur aus diesem Grund als \"Bestandteil des Widerstands gegen die 56 Homepage \"Indymedia\"","72 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 kapitalistische Globalisierung\". \"Indymedia\" leitet sich ab von der englischen Bezeichnung \"Independent Media\" (Unabh\u00e4ngige Medien); Ende 2001 soll es weltweit \u00fcber 70 \"Independent Media Centres\" (IMC) gegeben haben, darunter allein 17 in Europa. Berliner \"Indymedia Deutschland\" setzt sich in erster Linie zusammen Aktivit\u00e4ten aus Berliner Aktivisten und Angeh\u00f6rigen des linksextremistischen \"nadir\"-Info-Systems aus Hamburg. \"Indymedia Deutschland\" 57 verf\u00fcgt \u00fcber ein B\u00fcro im \"Mehringhof\" . In Berlin sollen nach eigenen Aussagen etwa 15 Personen in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften wie Geld AG, Propaganda bzw. Public AG, Technik AG, Print AG (verantwortlich f\u00fcr die Erstellung von gedruckten Ausgaben zu bestimmten, aktuellen Themen) und AG Redaktion, die sich u. a. um bevorstehende Ereignisse k\u00fcmmert, t\u00e4tig sein. Dar\u00fcber hinaus veranstaltet \"Indymedia\" w\u00f6chentlich so genannte Hauptplena, die \u00f6ffentlich und f\u00fcr jeden zug\u00e4nglich sind. Anonymit\u00e4t Der Personenkreis, der \"Indymedia Deutschland\" zuzurechnen ist, ist nicht genau eingrenzbar, weil \"AktivistInnen\" aufgefordert sind, nicht mit Klarnamen aufzutreten, um eventuell strafrechtlich relevante Aussagen oder Sachverhalte nicht zum Verursacher zur\u00fcckverfolgen zu k\u00f6nnen. \"Indymedia Deutschland\" wird von Berliner Linksextremisten aus unterschiedlichen Zusammenh\u00e4ngen und von \"momentanen AktivistInnen vor Ort\" als Forum genutzt. Ideologisch sieht sich \"Indymedia\" in der 58 anarchistischen \"Graswurzelbewegung\" verankert und arbeitet dementsprechend nach eigenem Bekunden an einer \"Mobilisierung der Massen f\u00fcr eine gerechtere Welt\". Nach wie vor \u00fcberwiegen jedoch die \"traditionellen\" Kommunikationsmittel wie Szenepublikationen, Handzettel und Klebezettel (\"Spuckis\"). Auch findet die Berliner Szenepublikation \"INTERIM\" nach wie vor eine weite Verbreitung. 57 Dabei handelt es sich um ein Szeneobjekt in Friedrichshain-Kreuzberg, das u. a. als zentraler Anlaufpunkt f\u00fcr die autonome Szene dient. 58 Anarchistische Bewegung, die sich seit Ende der neunziger Jahre international vernetzt und zahlreiche neue Aktionsformen wie z. B. die \"Global Action Days\" entwickelt hat. Bezeichnung von engl. \"grassroots\": (Fu\u00df-)Volk, Basis abgeleitet.","73 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001","74 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 4 Ausl\u00e4nderextremismus 4.1 \u00dcberblick Der Anteil der in Berlin Ende 2001 melderechtlich erfassten 436 182 Ausl\u00e4nder (2000: 435 117), die extremistischen oder extremistisch beeinflussten Ausl\u00e4nderorganisationen zuzurechPotenziale nen sind, lag 2001 bei 1,5 % und ist damit gegen\u00fcber 2000 konstant konstant geblieben. Auch in absoluten Zahlen ergaben sich in Berlin wie auf der Bundesebene gegen\u00fcber dem Vorjahr keine wesentlichen Ver\u00e4nderungen der ausl\u00e4nderextremistischen Personenpotenziale. (W\u00e4hrend f\u00fcr das Jahr 2001 von 6 500 Personen ausgegangen wird, waren es 6 475 Personen im Jahr 2000.) Von den 126 050 t\u00fcrkischen Staatsangeh\u00f6rigen (ca. 28,9 % der ausl\u00e4ndischen Wohnbev\u00f6lkerung) werden 3 920 Personen (ca. 3,1 %) den in Berlin aktiven verschiedenen t\u00fcrkischen linksextremistischen, extrem-nationalistischen und islamistischen Organisationen zugerechnet. Sowohl in Berlin wie bundesweit l\u00e4sst sich ein R\u00fcckgang der Anh\u00e4ngerschaft linksextremistischer t\u00fcrkischer Organisationen verzeichnen, w\u00e4hrend das islamistische und extrem-nationalistische t\u00fcrkische Potenzial bundesweit einen leichten Zuwachs erfuhr. Unter den rund 50 000 Personen kurdischer Volkszugeh\u00f6rigkeit in Berlin verf\u00fcgt die Berliner Gliederung der \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) 59 \u00fcber etwa 1 100 Anh\u00e4nger . 59 9,2 % des bundesweiten Gesamtpotenzials der PKK von etwa 12 000 Anh\u00e4ngern","75 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Gesamtpotenzial: ca. 6 500 Personen Islamistische T\u00fcrken 3050 Islamistische 1200 Araber/Pal\u00e4stinenser Kurden 1110 Extrem-nationalistische 600 T\u00fcrken Linksextremistische 270 T\u00fcrken Linksextremistische 170 Araber/Pal\u00e4stinenser Organisierte 30 oppositionelle Iraner Organisierte regimetreue 20 Iraner Sonstige 50 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500 Das entscheidende Ereignis in der Entwicklung des Ausl\u00e4nderextremismus in Berlin im Jahr 2001 waren die Terroranschl\u00e4ge 60 des 11. September und ihre Folgen . Dieses beispiellose Ereignis stellte alle anderen Erscheinungsformen des politischen Extremismus in den Schatten und wirkte sich auch unmittelbar auf die Aktivit\u00e4ten aller ausl\u00e4ndischen extremistischen Organisationen vor allem islamistischer Pr\u00e4gung sowie arabischer Provenienz aus. 60 siehe S. 14 ff.","76 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Islamismus Auch wenn nicht zu \u00fcbersehen ist, dass der sunnitische Islamismus des 20. Jahrhunderts seine Wurzeln in den schriftlich fixierten religi\u00f6sen Grundlagen des Islam, des Koran und der Sunna hat, muss um der Klarheit willen scharf getrennt werden: Der Islamismus ist keine Religion und kein religi\u00f6ser Wahn. Er ist eine extremistische politische Ideologie der Neuzeit. Sie pr\u00e4sentiert sich zwar im religi\u00f6sen Gewand, das aus den jeweils passenden Versatzst\u00fccken des Islam zusammengesetzt ist, doch kennzeichnet sie, was sie mit anderen linken und rechten Extremismen gemein hat: Das Ziel der Errichtung eines universalen totalit\u00e4ren Herrschaftssystems, in dem Freiheit und Menschenrechte unterdr\u00fcckt werden. Islamisten lehnen sowohl den gescheiterten Kommunismus als auch den als dekadent und unmoralisch beschriebenen Kapitalismus ab, um das Wohlergehen der Menschheit zu gew\u00e4hrleisten. Nur eine \"Islamische Ordnung\" bzw. ein \"Islamisches System\" entspreche vollst\u00e4ndig der \"menschlichen Natur\". Staatliche Herrschaft stehe nur Gott zu und nicht den Menschen, die nur willk\u00fcrlich handeln k\u00f6nnten. Eine \"Islamische Ordnung\" steht damit im Widerspruch zu wesentlichen Grundlagen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wie dem Gleichheitsgrundsatz, dem Prinzip der Volkssouver\u00e4nit\u00e4t, dem Mehrheitsprinzip oder dem Recht auf eine parlamentarische Opposition. Dennoch sind in einer Gesamtschau auf das Jahr 2001 auch die weniger im Mittelpunkt des \u00f6ffentlichen Interesses stehenden Entwicklungslinien in den verschiedenen Feldern des Ausl\u00e4nderextremismus darzustellen. Dass der demokratische Rechtsstaat gegen\u00fcber dem MissVerbot brauch der in unserer Verfassungsordnung garantierten M\u00f6glich\"Kalifatsstaat\" keiten der freien politischen Bet\u00e4tigung durch ausl\u00e4ndische Extremisten nicht wehrlos ist, bewies der Bundesinnenminister mit dem Verbot des islamistischen Verbandes \"Der Kalifatsstaat\" am 12. Dezember.","77 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Das durch die Streichung des Religionsprivilegs im Vereinsgesetz erm\u00f6glichte Verbot des \"Kalifatsstaats\" wurde ausgesprochen, weil der Verband sich offen gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung der Bundesrepublik sowie den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung richtete und die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrdete. Die PKK trat im Rahmen des von ihr seit 1999 proklamierten PKK Umwandlungsprozesses als eine ausschlie\u00dflich politisch agierenden Organisation mit verschiedenen Kampagnen in Erscheinung, deren Ziel die Anerkennung der kurdischen Identit\u00e4t und die Er\u00f6ffnung von Handlungsspielr\u00e4umen zur L\u00f6sung der kurdischen Frage ist. In diesem Zusammenhang erkl\u00e4rte die Parteif\u00fchrung Anfang 2002 sogar, k\u00fcnftig ihre Aktivit\u00e4ten unter der Bezeichnung PKK in der T\u00fcrkei und Europa einstellen zu wollen. Allerdings kann von einer Aufl\u00f6sung der Partei nicht die Rede sein. Vielmehr soll offensichtlich der nicht nur aus t\u00fcrkischer Sicht belastete Name PKK einer erhofften politischen L\u00f6sung nicht weiter im Wege stehen. Ob die PKK-Basis auf l\u00e4ngere Sicht bereit ist, den von 61 \u00d6CALAN und der Parteif\u00fchrung propagierten Kurs der Gewaltfreiheit ohne Anzeichen einer grundlegenden Verbesserung der Lage der kurdischen Bev\u00f6lkerung in der T\u00fcrkei mitzutragen, l\u00e4sst sich nicht sicher vorhersagen. Bislang ist die Partei trotz der Bildung mehrerer oppositioneller Gruppen ehemaliger Funktion\u00e4re der PKK von Geschlossenheit gekennzeichnet. Die im Herbst 2000 durch das Wiederaufleben der \"Intifada\" Araber (\"Zweite\" bzw. \"al-Aqsa-Intifada\") festzustellende gro\u00dfe Mobilisierung unter den in Berlin lebenden Arabern, die zu mehreren Gro\u00dfdemonstrationen im Berliner Stadtgebiet gef\u00fchrt hatte, setzte sich 2001 in Berlin trotz einer Zuspitzung der Lage in den Autonomiegebieten nicht fort. War ein deutlicher R\u00fcckgang 61 Abdullah \u00d6CALAN amtierte seit der offiziellen Gr\u00fcndung der PKK am 27. November 1978 als Generalsekret\u00e4r und unumschr\u00e4nkter F\u00fchrer des die Partei leitenden Zentralkomitees (ZK). Seit der Verhaftung \u00d6CALANs am 15. Februar 1999 f\u00fchrt ein \"Pr\u00e4sidialrat\", dessen Mitglieder vom ZK gew\u00e4hlt und von \u00d6CALAN best\u00e4tigt wurden, die Partei im Sinne der von \u00d6CALAN aus der Haft heraus abgegebenen Erkl\u00e4rungen.","78 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 \u00f6ffentlichkeitswirksamer Proteste im Zusammenhang mit der Nahostkrise bereits vor dem 11. September zu beobachten, so hielten sich viele extremistische pal\u00e4stinensische und andere extremistische arabische Organisationen nach den Anschl\u00e4gen in den USA noch st\u00e4rker zur\u00fcck, um nicht in das Visier deutscher Sicherheitsbeh\u00f6rden zu geraten. Doch trotz dieser - zumindest nach dem 11. September - taktisch bedingten Zur\u00fcckhaltung k\u00f6nnen die Auswirkungen des ungel\u00f6sten israelisch-pal\u00e4stinensischen Konflikts jederzeit auch in Berlin sp\u00fcrbar sein, zumal alle relevanten islamistischen wie laizistischen extremistischen Organisationen hier \u00fcber Strukturen verf\u00fcgen. Politische Entwicklungen und aktuelle Ereignisse in den Heimatl\u00e4ndern pr\u00e4gten die Aktivit\u00e4ten auch anderer hier aktiver ausl\u00e4nderextremistischer Organisationen. So stellte das Schicksal der politischen Gefangenen in der t\u00fcrkische Linksextremisten T\u00fcrkei wie bereits im Vorjahr auch im Jahr 2001 einen Agitationsschwerpunkt linksextremistischer t\u00fcrkischen Organisationen dar. Verliefen die europaweiten Protestaktionen auch weitgehend friedlich, so ist doch nicht zu verkennen, dass diese Zur\u00fcckhaltung eher taktischer Natur ist und situationsbedingt auch wieder in zielgerichtete Gewalthandlungen umschlagen kann. Darauf deuten einzelne sehr militant formulierte Erkl\u00e4rungen linksextremistischer t\u00fcrkischer Organisationen hin. Iraner Die Protestkundgebungen iranischer Oppositioneller, u. a. \"Volksmodjahedin Iran-Organisation\" (MEK), aus Anlass der Besuche hochrangiger iranischer Politiker, die im Vorjahr besonders spektakul\u00e4r den Deutschland-Besuch des iranischen Pr\u00e4sidenten KHATAMI begleitet hatten, setzten sich auch 2001 fort. Wiederum blieb es nicht bei friedlichen Protestdemonstrationen, sondern wie bereits im Vorjahr kam es auch zu militanten St\u00f6raktionen durch z. T aus anderen europ\u00e4ischen Staaten angereiste MEK-Anh\u00e4nger.","79 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 4.2 Verbot der Vereinigung \"Der Kalifatsstaat\" Am 12. Dezember hat der Bundesinnenminister den islamistischen Verband \"Der Kalifatsstaat\" (Hilafet devleti) verboten. bundesweiter Dem Verbandsvorsitzenden des \"Kalifatsstaates\", Metin KAPVollzug LAN, wurde die Verbotsverf\u00fcgung in der Justizvollzugsanstalt D\u00fcsseldorf zugestellt, in der er seit seiner Verurteilung am 15. November 2000 eine dreij\u00e4hrige Haftstrafe wegen \u00f6ffentlicher 62 Aufforderung zu Straftaten verb\u00fc\u00dft . Das Verbot umfasst neben dem Gesamtverband auch die zum Verband geh\u00f6rende, in den Niederlanden registrierte Stiftung \"Diener des Islam\" sowie 19 Teilorganisationen. In Vollzug des Verbots durchsuchte die Polizei in Nordrhein-Westfalen, Baden-W\u00fcrttemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen und Berlin rund 200 Moscheer\u00e4umlichkeiten und Wohnungen von Verbandsfunktion\u00e4ren. In Berlin waren von den Ma\u00dfnahmen die \"Muhacirin-Moschee\" in Friedrichshain-Kreuzberg, sowie Wohnungen von zwei Berliner Verbandsfunktion\u00e4ren betroffen. Dabei stellte die Polizei umfangreiche Unterlagen wie Namenslisten, Spendenquittungen und Propagandamaterial sicher. Das Verbot des Verbandes wurde erst durch die Streichung des Religionsprivilegs im Vereinsgesetz m\u00f6glich. Das Verbot ist begr\u00fcndet, da sich der \"Kalifatsstaat\" offen gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung richtete und die innere Sicherheit sowie sonstige erhebliche Belange der Bundesrepu63 blik Deutschland gef\u00e4hrdete . Nach der Verbotsbegr\u00fcndung zielte der Verband auf die Weltherrschaft des Islams und - als ersten Schritt in diese Richtung - 62 KAPLAN hatte zur Ermordung des Berliner \"Gegenkalifen\" Dr. Halil Ibrahim SOFU aufgerufen. Dieser wurde 1997 in seiner Berliner Wohnung erschossen. 63 Im Februar 2002 hat der \"Kalifatsstaat\" gegen sein Verbot Klage beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.","80 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 64 auf die Beseitigung des gegenw\u00e4rtigen, laizistisch ausgerichteten Staatssystems in der T\u00fcrkei. F\u00fcr Anh\u00e4nger KAPLANs Demokratiestellt die Demokratie \"eine Ordnung des Unglaubens\", eine dem feindlichkeit Wesen des Islam fremde und \"von Juden erdachte Intrige\" dar, die nur Uneinigkeit und Zersplitterung herbeif\u00fchre. KAPLAN hatte den Anspruch, als Kalif - Statthalter des Propheten - die F\u00fchrung der islamischen Welt zu \u00fcbernehmen. Die Glaubensgrunds\u00e4tze sollten in dem zu schaffenden Staatssystem auch die Staatsform bestimmen. Seine Weltanschauung verbreitete der \"Kalifatsstaat\" in seiner w\u00f6chentlich erscheinenden Zeitung \"\u00dcMMET-I MUHAMMED\" (Die Gemeinde Mohammeds), in der per Satellit bis in die T\u00fcrkei ausgestrahlten Fernsehsendung \"HAKK-TV\" und \u00fcber das Internet. In zahlreichen Artikeln der \"\u00dcMMET-I MUHAMMED\" wurde die strikte Ablehnung der Demokratie unmissverst\u00e4ndlich zum Ausdruck gebracht, was auch einen wesentlichen Bestandteil der Verbotsbegr\u00fcndung darstellt. So wird dort z. B. zitiert: \"Der Islam ist sowohl eine Religion als auch ein Staat [...]. Der Islam ist niemals mit der Demokratie vereinbar! Kurzum l\u00e4uft das demokratische Regime im Kern, im Grunde und Endergebnis dem Islam zuwider, sogar im h\u00f6chsten Ma\u00dfe.\" 65 Die Muslime werden vor der Demokratie gewarnt: \"Die schlimmste Krankheit unserer Zeit ist die Demokratie! Sie ist gef\u00e4hrlicher und t\u00fcckischer als Krebs, Aids, als die Pest und vergleichbare Krankheiten. Die Demokratie ist die gr\u00f6\u00dfte Krankheit.\" 66 Auch in welcher Weise der \"Kalifatsstaat\" in der T\u00fcrkei mit den Vertretern des verhassten laizistischen Systems umgehen wollte, wurde in der Verbandszeitung publiziert: Wenn der \"Kali64 Laizismus: strikte Trennung von Religion und Staat, durch Mustafa Kemal ATAT\u00dcRK als Grundprinzip f\u00fcr die t\u00fcrkische Republik durchgesetzt. 65 \"\u00dcMMET-I MUHAMMED\" Nr. 314 vom 17. Februar 2000 66 \"\u00dcMMET-I MUHAMMED\" Nr. 381 vom 31. Mai 2001","81 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 fatsstaat\" das gesamte Land Anatolien beherrsche, werde man nach der Gr\u00fcndung der Gerichte einzeln mit den Glaubensabtr\u00fcnnigen abrechnen und sie hinrichten.67 Der Antisemitismus bildete seit der Verbandsgr\u00fcndung eine Antisemitismus Konstante der Propaganda des \"Kalifatsstaats\". So hei\u00dft es hierzu in der \"\u00dcMMET-I MUHAMMED\": \"Wenn wir Juden sagen, dann werden alle Muslime von einem Schauer erfasst [...]. Die j\u00fcdische Gesellschaft ist eine Gesellschaft, die die Propheten ermordete, sich gegen\u00fcber den Gottesgaben undankbar zeigte und Hinterh\u00e4ltigkeit und Gewaltt\u00e4tigkeit zu ihrer Parole machte.\" 68 Die Berliner Gliederung des \"Kalifatsstaats\" hatte ihren Sitz zuletzt in der Kreuzberger \"Muhacirin-Moschee\" und umfasste ca. 50 Personen. Die Er\u00f6ffnungsfeier fand 1996 in Anwesenheit des als \"Emir der Gl\u00e4ubigen\" bezeichneten Metin KAPLAN statt. Die Moschee diente im Selbstverst\u00e4ndnis der Anh\u00e4nger des \"Kalifatsstaates\" mehreren Funktionen, wie aus der vom Berliner 69 \"Gebietsemir\" gehalten Er\u00f6ffnungsrede deutlich wurde : \"Die in Berlin er\u00f6ffnete und dem Kalifatsstaat angeschlossene Muhacirin Moschee wird aus wissenschaftlicher Sicht als Medrese (Koranschule), aus der Sicht des islamischen Ordenswesens als ein Derwischkloster und aus milit\u00e4rischer 70 Sicht als eine Kaserne dienen\". 67 \"\u00dcMMET-I MUHAMMED\" Nr. 179 vom 17. Juli 1997 68 \"\u00dcMMET-I MUHAMMED\" Nr. 171 vom 22. Mai.1997 69 \"\u00dcMMET-I MUHAMMED\" vom 12. Dezember 1996 70 Die Rede des Gebietsemirs ist inhaltlich angelehnt an \u00c4u\u00dferungen des 1995 verstorbenen Gr\u00fcnders des Kalifatsstaats, Cemaleddin Kaplan. 1989 hatte er in einem Interview f\u00fcr die Zeitschrift \"Girisim\" erkl\u00e4rt, dass die Religions-StaatsEinheit Islam sowohl Religion wie auch Staat sei, Gebet wie auch Politik sei. Auf dem Zweig der Derwischkl\u00f6ster liege die Einheit und die gemeinsame Durchf\u00fchrung der Rezitation religi\u00f6ser Formeln. Die Formel dazu w\u00fcrde hei\u00dfen: Medrese - Derwischkl\u00f6ster - Kaserne.","82 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 4.3 \"Arbeiterpartei Kurdistans\" (PKK) \"Friedenskurs\" der PKK Laut ihrer Selbstdarstellung befindet sich die PKK bereits seit Umwandlung 1999 in einem Umwandlungsprozess von einer auf den bewaffneten Kampf ausgerichteten Organisation zu einer politisch agierenden Partei. Die organisatorischen Ver\u00e4nderungen waren jedoch bis zum Ende des Jahres auf Umbenennungen ihrer Teilorganisationen beschr\u00e4nkt. Die bisherigen Hierarchieund Befehlsstrukturen - das Festhalten am F\u00fchrerkult, am Prinzip des demokratischen Zentralismus und an konspirativ agierenden Kadern - sind dagegen unver\u00e4ndert geblieben. Im Zuge der proklamierten \"Umwandlung\" \u00e4nderte die Partei ihre Ver\u00e4nderte Zielsetzung Ziele: Die PKK fordert nunmehr die Anerkennung der kurdischen Identit\u00e4t, d. h. der kurdischen Sprache und Kultur, Amnestien f\u00fcr PKK-Aktivisten und insbesondere auch die Aufhebung der gegen Abdullah \u00d6CALAN verh\u00e4ngten Todesstrafe. Von ihren fr\u00fcheren Autonomiebestrebungen ist die PKK abger\u00fcckt und strebt f\u00fcr die kurdischen Volkszugeh\u00f6rigen einen Platz in einer T\u00fcrkei an, die sie nun als \"demokratische Republik\" beschreibt. Als Beweis f\u00fcr die friedliche Linie f\u00fchrt die Organisation die Einstellung des bewaffneten Kampfes und den Abzug ihrer K\u00e4mpfer aus dem t\u00fcrkischen Territorium an. Auch in Westeuropa hat die PKK ihrem neuen Kurs entsprechend weitgehend gewaltfrei agiert. In der Bundesrepublik Deutschland setzt sich die PKK f\u00fcr die Aufhebung des Bet\u00e4tigungsverbots ein. Anfang Februar 2002 berichteten deutsche Tageszeitungen f\u00e4lschlicherweise, dass die PKK beabsichtige, sich aufzul\u00f6sen. Anders lautendenden Berichten der PKK-orientierten t\u00fcrkischVermeidung der 71 Bezeichnung PKK sprachigen Tageszeitung \"\u00d6zg\u00fcr Politika\" sowie des in Berlin 72 ans\u00e4ssigen \"Kurdistan Informations-Zentrums\" (KIZ) zufolge habe der Parteirat der PKK Ende Januar 2002 seine 5. Generalversammlung beendet und im Rahmen der von der Parteif\u00fchrung 71 \"\u00d6zg\u00fcr Politika\" vom 6. Februar 2002 72 Presseerkl\u00e4rung des KIZ vom 6. Februar 2002 zur Ver\u00f6ffentlichung des Abschlusskommuniques der Parteiratsversammlung am 5. Februar 2002","83 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 beabsichtigen \"Neustrukturierung und Strategie der Ver\u00e4nderung und des Wandels\" beschlossen, die politische, organisatorische und praktische Arbeit unter dem Namen PKK innerhalb der Grenzen der EU und der T\u00fcrkei einzustellen. Stattdessen wolle man k\u00fcnftige Aktivit\u00e4ten im Namen der \"Kurdischen Demokratischen Volksunion\" (YDK) und des \"Kurdischen Nationalkongresses\" (KNK) organisieren. Entgegen dem vielfach von den Medien angek\u00fcndigten \"Ende der PKK\" handelt es sich hierbei lediglich um eine Umbenennung, die nach eigenem Bekunden der Partei einen weiteren historischen Schritt im Rahmen des Umwandlungsprozesses 73 darstellt . In der Bundesrepublik Deutschland trat die Partei bislang ohnehin nicht unter ihrer origin\u00e4ren Bezeichnung \"PKK\", sondern als \"YDK\" in Erscheinung. Da nach den Verlautbarungen des Parteirates die f\u00fcr die Arbeit der YDK in Europa entscheidenden Strukturen keiner Ver\u00e4nderung unterliegen, kann davon ausgegangen werden, dass auch diese angek\u00fcndigte Umbenennung - wie die organisatorischen \u00c4nderungen in der Vergangenheit - ohne Auswirkungen auf die tats\u00e4chliche Hierarchieund Befehlsstruktur bleibt und die Partei auch weiterhin ihre Aktivit\u00e4ten nicht einschr\u00e4nken wird. Unabh\u00e4ngig von dem eingeschlagenen \"Friedenskurs\" bzw. von Vorwurf der beabsichtigten \"Neustrukturierung\" der Partei sind die Anmangelnder zeichen nicht zu \u00fcbersehen, dass die aus Sicht der PKK Dialogmangelnde Dialogbereitschaft der t\u00fcrkischen Seite die Fortbereitschaft f\u00fchrung dieser friedlichen Linie sowohl in der F\u00fchrung als auch an der Basis zunehmend in Frage stellt. Vor allem an der PKK-Basis w\u00e4chst die Unzufriedenheit \u00fcber die - trotz des von \u00d6CALAN und der Parteif\u00fchrung propagierten Gewaltverzichts - ausbleibenden Verbesserungen der Lage der kurdischen Bev\u00f6lkerung in der T\u00fcrkei. Besonders bei den Anh\u00e4ngern der PKK-Nebenorganisation Militante \"Union der Jugendlichen aus Kurdistan\" (YCK) mehren sich Aktionen zumindest in Berlin die Anzeichen f\u00fcr eine wachsende Gewaltbereitschaft, die von der Partei immer schwerer unter Kontrolle 73 ebenda","84 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 zu halten ist. Ausdruck daf\u00fcr sind folgende Aktionen, die jugendlichen Anh\u00e4ngern der Organisation zuzuordnen waren: * In den Abendstunden des 15. Februar z\u00fcndeten jugendliche Kurden auf einer Kreuzung in der N\u00e4he des Hermannplatzes in Berlin-Neuk\u00f6lln Autoreifen an. 74 In einem Artikel der \"\u00d6zg\u00fcr Politika\" wurde diese Aktion einer Gruppe zugeschrieben, die sich \"Serhildan-Jugend Kurdistans\" nenne und mit dieser Aktion ihren \"Protest gegen das internationale Komplott gegen die Auslieferung \u00d6CALANs in die T\u00fcrkei\" zum Ausdruck gebracht habe. Die kurdi75 schen Jugendlichen h\u00e4tten u. a. \"Biji APO \" (Es lebe APO) gerufen und Informationsbl\u00e4tter verteilt, in denen der 15. Februar als \"Tag des Aufstandes und Widerstandes\" bezeichnet worden sei. Falls erforderlich, werde man nicht z\u00f6gern, \"berechtigte Aktionen auf h\u00f6chster Ebene auszutragen\". * Am 21. M\u00e4rz z\u00fcndeten etwa 15 Personen in Berlin-Mitte, Ortsteil Wedding, f\u00fcnf Autoreifen an. W\u00e4hrend der Aktion wurde auf Kurdisch u. a. \"Es lebe APO\" gerufen. 76 Die \"\u00d6zg\u00fcr Politika\" berichtete hierzu, dass die YCK mit der durchgef\u00fchrten Aktion vor dem Hintergrund eines angeblich gegen \u00d6CALAN geplanten \"Anschlages\" eine \"Warnung\" aus77 sprechen wollte . * Im August entz\u00fcndeten mehrere Personen vermutlich kurdischer Herkunft in Bremen, Hamburg und Celle brennbare Fl\u00fcssigkeiten auf der Stra\u00dfe. Sie skandierten Parolen mit Bezug zur PKK wie \"APO, APO\" und \"PKK\" und zeigten Spruchb\u00e4nder, aus denen sich die Verantwortlichkeit der YCK f\u00fcr diese Aktionen ergibt. 74 \"\u00d6zg\u00fcr Politika\" vom 17. Februar 2001 75 \"APO\" (deutsch: Onkel) ist der Spitzname Abdullah \u00d6CALANs. 76 \"\u00d6zg\u00fcr Politika\" vom 23. M\u00e4rz 2001 77 Zu dieser Zeit kursierte in Kreisen der PKK dieses Ger\u00fccht, ausgel\u00f6st durch eine \u00c4u\u00dferung des Mitglieds des Pr\u00e4sidialrats Osman \u00d6CALAN im PKK-orientierten Fernsehsender MEDYA-TV.","85 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Derartige Aktionen jugendlicher PKK-Anh\u00e4nger wurden von der F\u00fchrung zwar stillschweigend \u00fcbergangen, sie sind jedoch noch nicht als Zeichen f\u00fcr eine grundlegende Abkehr vom propagierten \"Friedenskurs\" der PKK zu werten. \"Zweite Friedensinitiative\" der PKK Nach Beendigung des bewaffneten Kampfes und R\u00fcckzug der Gro\u00dfdemonbewaffneten Einheiten aus der T\u00fcrkei im Jahr 2000 hatte der strationen Pr\u00e4sidialrat der PKK Anfang Mai den Beginn einer \"Zweiten Friedensinitiative\" der PKK angek\u00fcndigt. In dieser Phase des Befreiungskampfes sollte sich das gesamte kurdische Volk zu seiner Identit\u00e4t und zu \"seiner Partei\" bekennen. W\u00e4hrend einer Gro\u00dfdemonstration am 8. Mai in London trugen zahlreiche Demonstranten Plakate mit der Aufschrift \"I am the PKK\". Der Pr\u00e4sidialrat forderte bereits im Vorfeld der von der PKKNebenorganisation \"F\u00f6deration kurdischer Vereine in Deutschland e.V.\" (YEK-KOM) organisierten Demonstration am 12. Mai in Dortmund auf, dort in gleicher Weise auf die Existenz des kurdischen Volkes aufmerksam zu machen und durch eine massenhafte Provokation die Beh\u00f6rden auf ihre \"Ohnmacht\" 78 hinzuweisen . Zu den etwa 35 000 Teilnehmern dieser unter dem Motto Beteiligung \"Frieden in Kurdistan! Dialog jetzt!\" stehenden Demonstration t\u00fcrkischer Linksz\u00e4hlten neben Anh\u00e4ngern der PKK auch Anh\u00e4nger linksexextremisten tremistischer t\u00fcrkischer Organisationen, u. a. der \"T\u00fcrkischen Kommunistischen Partei / Marxisten-Leninisten\" (TKP/ML) und der \"Marxistisch-Leninistischen Kommunistischen Partei\" (MLKP). Die Berliner PKK-Anh\u00e4ngerschaft beteiligte sich mit etwa 1 000 Personen. Obwohl das massenhafte Bekenntnis zur PKK in Dortmund nicht praktiziert wurde, stellte der Pr\u00e4sidialrat diese Demonstration als \"Erfolg\" dar. Das kurdische Volk habe 79 gezeigt, dass es Verbote nicht akzeptiere . 78 \"\u00d6zg\u00fcr Politika\" vom 9. Mai 2001 79 \"\u00d6zg\u00fcr Politika\" vom 13., 14. und 15. Mai 2001","86 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Im Zusammenhang mit der Fortsetzung des vor dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte in Stra\u00dfburg anh\u00e4ngigen Verfahrens gegen \u00d6CALAN demonstrierten am 31. Mai in Mitte etwa 500 Menschen zum Thema: \"Freiheit f\u00fcr \u00d6CALAN - Frieden in Kurdistan\". Diese zeigten Plakate mit dem Bildnis von \u00d6CALAN und dem Aufruf \"Freiheit f\u00fcr Abdullah \u00d6CALAN\". Sie forderten die Anerkennung der \"politischen Identit\u00e4t der Kurden\" sowie die Aufhebung des PKK-Verbotes. 80 In einem Vorbericht der Tageszeitung \"\u00d6zg\u00fcr Politika\" wurde diese vom PKK-orientierten Fernsehsender MEDYA-TV auch live \u00fcbertragene Veranstaltung als \"Startschuss\" der \"Zweiten Friedensinitiative\" der PKK angek\u00fcndigt. Vor dem Hintergrund der \"Identit\u00e4tskampagne\" der PKK fand am Solidarit\u00e4ts30. Juni zum Thema \"Freiheit f\u00fcr \u00d6CALAN, Frieden in kampagne Kurdistan\" und \"F\u00fcr die Anerkennung der kurdischen Identit\u00e4t\" eine Kundgebung statt. Es beteiligten sich etwa 750 Personen. Der Veranstalter forderte die Demonstrationsteilnehmer wiederholt auf, keine verbotenen Symbole zu zeigen bzw. Parolen zu skandieren. Dennoch kam es zu einzelnen Verst\u00f6\u00dfen gegen das Vereinsgesetz durch das Zeigen von Bildern \u00d6CALANs und das Skandieren von Parolen mit PKK-Bezug. Im Juli wurden in Berlin vier Kundgebungen vor den Dienstgeb\u00e4uden der Senatsverwaltungen f\u00fcr Justiz und f\u00fcr Inneres, vor dem Landgericht Berlin sowie vor dem Kammergericht angemeldet. Sie standen unter dem Thema \"Freiheit f\u00fcr \u00d6CALAN - Frieden in Kurdistan\" und bezogen sich insbesondere auf die von der PKK zur \"Anerkennung der kurdischen Identit\u00e4t\" durchgef\u00fchrte \"Offenlegungskampagne\". Bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin wurden tauErmittlungsverfahren sende Unterschriften mit so genannten \"Identit\u00e4tsbekennungen\" (\"Ich bin PKK\") abgegeben. Derzeit sind 4 175 Ermittlungsverfahren wegen Versto\u00df gegen das Vereinsgesetz gegen die Unterzeichner dieser \"Identit\u00e4tsbekennungen\" anh\u00e4ngig. 80 \"\u00d6zg\u00fcr Politika\" vom 29. Mai 2001","87 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Auf Grund von Beschl\u00fcssen des Amtsgerichts Tiergarten kam es am 30. August im Zusammenhang mit der \"Identit\u00e4tskampagne\" zu zeitgleich durchgef\u00fchrten Durchsuchungen in zw\u00f6lf verschiedenen Berliner Objekten, wovon auch die R\u00e4um81 lichkeiten des Vereins MALA KURDA betroffen waren. Ein PKK-Funktion\u00e4r wurde festgenommen. Das KIZ nahm in einer Presseerkl\u00e4rung vom 26. Oktober zur Forderung nach \"Identit\u00e4tskampagne\" der PKK Stellung. Darin hei\u00dft es, DeutschAufhebung des land sei das einzige Land, in dem diese Kampagne kriminalisiert Bet\u00e4tigungsverbots werde. Kurden, die sich an der Kampagne beteiligten, w\u00fcrden willk\u00fcrlich von deutschen Beh\u00f6rden vorgeladen. Dort werde den Betroffenen das Selbstanzeigeformular mit ihrer Unterschrift und der Empfehlung vorgelegt, sich davon zu distanzieren. F\u00fcr den Weigerungsfall w\u00fcrden den Betroffenen Konsequenzen angedroht. Es gehe den Beh\u00f6rden nicht um die Pr\u00fcfung der Unterschriften, sondern darum, Druck auf die Beteiligten auszu\u00fcben, um die Wirkungskraft der Kampagne zu schw\u00e4chen. Die deutsche Regierung wurde aufgerufen, die Bem\u00fchungen der PKK um eine friedliche L\u00f6sung der kurdischen Frage anzuerkennen und das Verbot der PKK aufzuheben. \"Dritte Friedensinitiative\" Im August entschied der Pr\u00e4sidialrat den Beginn einer \"Dritten Weitere Friedensinitiative\" als politische Massenaktion auch in der T\u00fcrkei Mobilisierung und den kurdischen Siedlungsgebieten in anderen Staaten der Region. \"\u00d6zg\u00fcr Politika\"82 berichtete, dass mit der 6. Nationalkonferenz der PKK vom 5. bis 22. August die \"Dritte Friedensinitiative\" der PKK eingel\u00e4utet worden sei. In dieser Phase, die am 1. September beginne, m\u00fcsse jeder Kurde ein Friedensaktivist werden. Man beabsichtigte, nationale und politische Identit\u00e4tserkl\u00e4rungen abzugeben. 81 siehe S. 89 f. 82 \"\u00d6zg\u00fcr Politika\" vom 30. August 2001","88 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 In der gleichen Ausgabe der \"\u00d6zg\u00fcr Politika\" wird das \"kurdische Volk\" aufgefordert: \"Marschiert f\u00fcr den Frieden, ohne irgendein Hindernis anzuerkennen. Falls ihr daf\u00fcr den M\u00e4rtyrertod erleiden m\u00fcsst, so akzeptiert auch das.\" In diesem Zusammenhang konnten allerdings bis zum Jahresende keine herausragenden Aktivit\u00e4ten der PKK in Berlin festgestellt werden. Oppositionelle Gruppen Die Diskrepanz zwischen den an die T\u00fcrkei gerichteten Forderungen nach Demokratisierung und der mangelnden Umsetzung nach innen f\u00fchrten zur Bildung mehrerer oppositioneller Gruppen ehemaliger Funktion\u00e4re der PKK. Diese Gruppen griffen den politischen Kurs des Pr\u00e4sidialrates Verratsvorwurf an \u00d6CALAN an. Abdullah \u00d6CALAN wurde beschuldigt, zur Rettung seines Lebens die Forderungen der Kurden nach weitestgehender Eigenst\u00e4ndigkeit verraten zu haben und nunmehr dem t\u00fcrkischen Staat zu dienen. Die Oppositionsgruppen verf\u00fcgten in der Vergangenheit weder \u00fcber eine gr\u00f6\u00dfere Akzeptanz innerhalb der PKK-Anh\u00e4ngerschaft noch \u00fcber eine mit Abdullah \u00d6CALAN vergleichbare F\u00fchrungsperson. Allerdings mehren sich - auch im Zusammenhang mit der \"Dritten Friedensinitiative\" der PKK - die Anzeichen daf\u00fcr, dass den \"Dissidenten\" bzw. den \"Abtr\u00fcnnigen\" von der PKK eine zunehmend gr\u00f6\u00dfere Bedeutung beigemessen wird. Abdullah \u00d6CALAN soll die von einigen PKK-Funktion\u00e4ren im Aufruf zur Liquidierung Mai 2000 gegen\u00fcber seiner Person und am \"Friedenskurs\" der von Dissidenten PKK ge\u00e4u\u00dferte Kritik zum Anlass genommen haben, die Verh\u00e4ngung der h\u00f6chsten Strafe f\u00fcr die Personen auszusprechen, die sich inzwischen in die von der \"Patriotischen Union Kurdistans\" (PUK) beherrschten Regionen des Nord-Iraks abgesetzt hatten. Dieser Aufruf, bei dem es sich letztlich um eine Aufforderung zur Liquidierung der betreffenden PKK-Dissidenten gehandelt haben d\u00fcrfte, wurde von den sich in der Bundes-","89 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 republik Deutschland aufhaltenden PKK-Kritikern \u00f6ffentlich kritisiert. Eine Ausf\u00fchrung dieser angeordneten h\u00f6chsten Strafe in Europa w\u00e4re mit dem propagierten \"Friedenskurs\" der PKK jedoch nicht in Einklang zu bringen und eher im \u00fcberwiegend von Kurden besiedelten S\u00fcdosten der T\u00fcrkei oder im Irak zu bef\u00fcrchten gewesen. Mit einer neuerlichen Komplott-Theorie83 unterstellt die PKKKomplott-Theorie F\u00fchrung, dass eine gezielte Kooperation westeurop\u00e4ischer bzw. deutscher Nachrichtendienste mit PKK-Dissidenten stattfinde. Sie versucht damit, der Bundesrepublik Deutschland und anderen westeurop\u00e4ischen Staaten die \"Schuld\" an einem m\u00f6glichen Misslingen des Demokratisierungsprozesses innerhalb der PKK anzulasten. Vereinsneugr\u00fcndung in Berlin Am 6. Mai fand in Kreuzberg unter Beteiligung von etwa 600 Mitgliedern und Sympathisanten der PKK ein \"Gr\u00fcndungskongress\" f\u00fcr den Verein \"Kurdisches Haus Berlin-Brandenburg e.V.\" (MALA KURDA) statt. Eigenen Bekundungen zufolge die\"MALA KURDA\" ne der Verein dem Zweck, dass die in Berlin lebenden Kurden nunmehr \"legal f\u00fcr ihre Rechte in der \u00d6ffentlichkeit eintreten k\u00f6nnten\". Die Gr\u00fcndung von \"MALA KURDA\" sei auch eine Folge der demokratischen und friedlichen Linie der Partei in den letzten zwei Jahren. Zun\u00e4chst existiert auch der bisher als St\u00fctzpunkt der Berliner PKK-Anh\u00e4ngerschaft geltende Verein \"Demokratische Emigranten Union in Berlin e.V.\" (KOC-DEM) weiter. Es konnte wiederholt festgestellt werden, dass der PKK zuzurechnende Aktivit\u00e4ten beispielsweise im Namen des Vereins KOC-DEM angemeldet wurden, jedoch in Ver\u00f6ffentlichungen \"MALA KURDA\" als Veranstalter genannt wurde. Die Stimmung in der Berliner Gliederung der PKK war nach der Reaktion auf 84 urchsuchung Durchsuchung der R\u00e4umlichkeiten von MALA KURDA als 83 \"\u00d6zg\u00fcr Politika\" vom 15. Juli 2001 84 siehe S. 87","90 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 \"gelassen\" zu bezeichnen. Die Durchsuchungsaktion wurde innerhalb der Berliner Gliederung der PKK als Schikane der Polizei gewertet. Man solle sich nicht einsch\u00fcchtern lassen und wie bisher mit dem \"Friedenskurs\" fortfahren. Obwohl sich die PKK zunehmend mit Legitimationsproblemen und einer wachsenden Unzufriedenheit ihrer Anh\u00e4nger konfrontiert sah, zeichnete sich eine grunds\u00e4tzliche Abkehr der PKK vom Kurs des Gewaltverzichts nicht ab. Die Absichtsbekundung der PKK, sich umzubenennen, verdeutWeiterhin Gewaltverzicht licht die Hoffnung der Partei, die \"belastete\" Bezeichnung \"PKK\" abzustreifen und unter dem Deckmantel der Legalit\u00e4t ihre Interessen weiterverfolgen zu k\u00f6nnen. Zwar lassen sich zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses aus den Anfang des Jahres 2002 vom Parteirat gefassten Beschl\u00fcssen noch keine unmittelbaren Auswirkungen f\u00fcr die PKK in der Bundesrepublik Deutschland ableiten, jedoch ist eine Abkehr von der eingeschlagenen friedlichen Linie der Partei auch weiterhin nicht zu erkennen. 4.4 Reaktionen arabischer extremistischer Organisationen auf die Entwicklung des Nahost-Konflikts Die \"al-Aqsa-Intifada\", die im Herbst 2000 eine gro\u00dfe AnteilZur\u00fcckhaltung nahme unter den in Berlin lebenden Arabern hervorgerufen und zu mehreren Gro\u00dfdemonstrationen im Berliner Stadtgebiet gef\u00fchrt hatte, wirkte sich 2001 in Berlin trotz einer Zuspitzung der Lage in den Autonomiegebieten nicht in gleichem Ma\u00dfe aus. Dies war schon vor dem 11. September zu beobachten. Nach den Anschl\u00e4gen in den USA hielten sich viele Organisationen strikt zur\u00fcck, um nicht ins Visier deutscher Sicherheitsbeh\u00f6rden zu geraten. Weder die Wahl Ariel SHARONs zum israelischen Ministerpr\u00e4sidenten am 6. Februar, noch dessen Berlin-Besuch am 5. Juli f\u00fchrten zu erkennbaren Reaktionen bei den Anh\u00e4ngern extremistischer pal\u00e4stinensischer Organisationen. Auch die","91 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 gezielte T\u00f6tung von Aktivisten der \"Islamischen Widerstands85 bewegung\" (HAMAS) und anderer pal\u00e4stinensischer Terrorgruppen sowie der punktuelle Einmarsch in pal\u00e4stinensische Ortschaften in den Autonomiegebieten bzw. deren Abriegelung durch die israelische Armee blieben in Berlin ohne sichtbare Resonanz. Im Lauf des Jahres boten die aktuellen Ereignisse im Nahen Aktionen in Berlin Osten jedoch auch in Berlin Anlass f\u00fcr verschiedene Aktionen: Am 24. M\u00e4rz f\u00fchrten Vertreter verschiedener islamistischer und anderer extremistischer Organisationen eine gr\u00f6\u00dfere, friedlich verlaufene Demonstration mit ca. 500 Teilnehmenden zum Thema \"Frieden, Demokratie, Menschenrechte - gegen Zionismus und Krieg\" durch. Teilnehmer waren Anh\u00e4nger islamistischer arabischer Gruppen, wie der pal\u00e4stinensischen HAMAS und der libanesischen \"Partei Gottes\" (\"Hizb Allah\") sowie linksextremistischer pal\u00e4stinensischer Organisationen, z. B. der \"Volksfront f\u00fcr die Befreiung Pal\u00e4stinas\" (PFLP). Anlass war die Gipfelkonferenz der \"Arabischen Liga\" in Amman (Jordanien) am 27./28. M\u00e4rz. Die \"Arabische Liga\", deren Berliner B\u00fcro in Berlin-Kreuzberg Ziel des Aufzugs war, z\u00e4hlt die Pal\u00e4stinafrage zu ihren zentralen Anliegen. Zum Abschluss wurde dem Leiter des Berliner B\u00fcros der \"Arabischen Liga\" eine Petition \u00fcberreicht. Vor dem \"Axel-Springer-Haus\" hatte man zuvor \u00fcber einen Lautsprecherwagen Kritik an der pro-israelischen Berichterstattung der so genannten \"Springer-Presse\" ge\u00fcbt. Aus demselben Anlass wurden unter Beteiligung extremistischer arabischer Gruppierungen in Berlin noch eine Reihe weiterer Demonstrationen und Kundgebungen gegen die Politik Israels organisiert. Deren Teilnehmerzahlen lagen jedoch deutlich unter denen des Vorjahres. Zunehmende Weitere Ereignisse im Nahen Osten, wie die als Provokation ch\u00e4rfung im empfundene symbolische Grundsteinlegung durch ultra-orthoNahen Osten doxe Juden auf dem Jerusalemer Tempelberg am 29. Juli und die T\u00f6tung des Generalsekret\u00e4rs der linksextremistischen PFLP, 85 In Deutschland auch als \"Islamischer Bund Pal\u00e4stina\" (IBP) organisiert, siehe S. 180 f.","92 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Abu Ali MUSTAFA durch einen Angriff der israelischen Luftwaffe am 27. August, f\u00fchrten zu Demonstrationen extremistischer Pal\u00e4stinenserorganisationen mit geringer Beteiligung. Als am 17. Oktober der israelische Tourismusminister Rechavam SEEVI get\u00f6tet wurde, wirkte sich das von der PFLP ausgef\u00fchrte und als Vergeltung f\u00fcr die Ermordung Abu Ali MUSTAFAs gerechtfertigte Attentat noch einmal versch\u00e4rfend auf die dortige Konfliktlage aus. Trotzdem verhielten sich die hiesigen extremistischen arabischen Organisationen zur\u00fcckhaltend. Es \u00fcberwog nach den Anschl\u00e4gen vom 11. September die Bef\u00fcrchtung, intensiv von den deutschen Sicherheitsbeh\u00f6rden beobachtet zu werden. So thematisierten sie auch den Ersten Jahrestag der \"al-Aqsa-Intifada\" am 30. September nicht 86 \u00f6ffentlichkeitswirksam . ZusammenZusammenfassend ist festzustellen, dass die Ereignisse in Israel fassung und den pal\u00e4stinensischen Autonomiegebieten zwar einen Widerhall in Berlin fanden, jedoch die Reaktionen von Zur\u00fcckhaltung gepr\u00e4gt waren. 86 siehe S. 18 ff.","93 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 4.5 Aktionen linksextremistischer t\u00fcrkischer Organisationen im Zusammenhang mit dem Hungerstreik in t\u00fcrkischen Gef\u00e4ngnissen Auch im Jahr 2001 stellten die bereits Ende 2000 begonnenen Hungerstreik in Aktionen linksextremistischer t\u00fcrkischen Organisationen zur t\u00fcrkischen Unterst\u00fctzung der Revolte ihrer Gesinnungsgenossen in den Haftanstalten t\u00fcrkischen Gef\u00e4ngnissen einen Agitationsschwerpunkt dar. Dies betraf insbesondere die \"Revolution\u00e4re VolksbefreiungsparteiFront\" (DHKP-C), die \"T\u00fcrkische Kommunistische Partei/ Marxisten-Leninisten\" (TKP/ML) und die t\u00fcrkische \"Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei\" (MLKP). Die Zerschlagung der H\u00e4ftlingsrevolte durch t\u00fcrkische Sicherheitskr\u00e4fte kostete bislang mehr als 30 Menschenleben. Hinzu kommen \u00fcber 40 Personen - H\u00e4ftlinge im Hungerstreik sowie Sympathisanten oder Angeh\u00f6rige, die sich dem Hungerstreik aus Solidarit\u00e4t in Freiheit angeschlossen haben -, die bis zum Ende des Jahres 2001 an den direkten Folgen des Hunger87 streiks verstorben sind . Seit Beginn des Hungerstreiks finden europaweit Protestaktionen statt. Getragen werden diese mehrheitlich vom in Solidarit\u00e4tsDeutschland gegr\u00fcndeten Zweckb\u00fcndnis \"Solidarit\u00e4tskomitee komitee mit den revolution\u00e4ren Gefangenen\" (DETUDAK), das anl\u00e4sslich der Einf\u00fchrung der Zellen des \"Typs F\" f\u00fcr maximal vier H\u00e4ftlinge ins Leben gerufen wurde. In der DETUDAK haben sich TKP/ML, DHKP-C und die MLKP zusammengeschlossen, wobei die MLKP eine dominierende Rolle einnimmt. In einem vom \"Presseb\u00fcro\" der TKP/ML im Januar ver\u00f6ffentKampf gegen lichten Flugblatt wird der Hungerstreik als Mittel zur Erlangung den Faschismus der \"n\u00f6tigen Kraft\" im Kampf gegen den Faschismus dargestellt. Man m\u00fcsse von den \"revolution\u00e4ren Inhaftierten\" lernen, \"Widerstand bis zuletzt zu leisten und f\u00fcr den Sieg zu sterben\". Es sei eine Verpflichtung, gegen die Ausbeuter zu k\u00e4mpfen und dem Willen des Volkes Geltung zu verschaffen. Hierzu sei 87 siehe Verfassungsschutzbericht Berlin 2000, S. 153 ff.","94 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Gewalt unvermeidbar. Wo Krieg herrsche, sei auch der Tod unvermeidbar, und davor schrecke man nicht zur\u00fcck; \"F\u00fcr Gleichheit und Freiheit ist die Revolution und f\u00fcr die Revolution ist die Gewalt zwingend erforderlich\". Protestaktionen Auch in Berlin f\u00fchrten linksextremistische t\u00fcrkische Organisain Berlin tionen seit Beginn des Hungerstreiks zahlreiche Protestaktionen durch, die friedlich verliefen. Am 11. April wurden die Redaktionsr\u00e4ume der t\u00fcrkischen Tageszeitung \"Star International\" besetzt. Die Besetzer h\u00e4ngten ein Transparent aus dem Fenster und nutzten Kommunikationsmittel der Zeitung zur \u00dcbermittlung von Presseerkl\u00e4rungen an weitere Zeitungsredaktionen. Nach etwa zwei Stunden wurde die Besetzung beendet, ohne dass es zu Gewalttaten kam. 4.6 Iranische Oppositionelle Neben der linksextremistischen \"Volksmodjahedin Iran-OrganiMEK, sation\" (MEK), der wichtigsten iranischen Exilopposition in API Deutschland, haben insbesondere in Berlin die \"Arbeiterkommunistische Partei Iran\" (API) und ihre Nebenorganisationen durch Kundgebungen und teilweise militante Protestaktionen ihre Kritik an der iranischen Regierung und an der Iran-Politik der Bundesrepublik Deutschland zum Ausdruck gebracht. Vor allem die Auslandsaufenthalte hochrangiger iranischer Politiker nehmen Oppositionelle zum Anlass, um medienwirksam zu demonstrieren. Dar\u00fcber hinaus gaben auch Prozesse gegen Reformpolitiker, liberale Publizisten und Intellektuelle sowie die Verbote zahlreicher reformorientierter Zeitungen im Iran Anlass zu Protestkundgebungen in Berlin. Der Arbeitsbesuch des iranischen Au\u00dfenministers, Dr. Kamal St\u00f6raktionen in Berlin KHARRAZI, am 8./9. Februar in Berlin wurde von \u00fcberwiegend friedlichen Protestkundgebungen iranischer Oppositioneller begleitet. Wie bei fr\u00fcheren Besuchen kam es jedoch auch zu","95 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 militanten St\u00f6raktionen durch MEK-Anh\u00e4nger: Am Nachmittag des 8. Februar wurde eine Scheinkolonne mit Farbeiern beworfen. Der T\u00e4ter konnte unerkannt entkommen. Am Abend desselben Tages war eine Fahrzeugkolonne der iranischen Delegation auf ihrer Fahrt zum Ausw\u00e4rtigen Amt Ziel von Farbbeutelattacken. Die Meldeadressen der festgenommenen T\u00e4ter im Ausland deuten auf eine europaweite Mobilisierung hin. Anl\u00e4sslich der Teilnahme des iranischen Ministers f\u00fcr Wirtschaft und Finanzen, Dr. Hossein NAMAZI, vom 8. bis 11. April an einer Konferenz der deutsch-iranischen Wirtschaftskommission erfolgten mehrere Eierw\u00fcrfe durch MEK-Anh\u00e4nger. Anl\u00e4sslich der Pr\u00e4sidentschaftswahl am 8. Juni im Iran kam es am Wahltag zu mehreren Protestkundgebungen oppositioneller Gruppen vor den diplomatischen Vertretungen des Iran in Berlin, Hamburg und Frankfurt/Main. In Berlin demonstrierten etwa 100 Anh\u00e4nger der linksextremistischen, der API zuzurechnenden \"Internationalen F\u00f6deration Iranischer Fl\u00fcchtlingsund Immigrantenr\u00e4te\" (IFIR) vor der iranischen Botschaft. In den iranischen Vertretungen waren Wahlb\u00fcros eingerichtet worden, in denen die im Ausland lebenden Iraner ihrem Wahlrecht nachkommen konnten. Es kam zu verbalen Auseinandersetzungen; Gewaltt\u00e4tigkeiten blieben allerdings auf Grund starker Polizeipr\u00e4senz aus. Anh\u00e4nger der MEK nahmen den EU-Gipfel in G\u00f6teborg zum Gro\u00dfAnlass f\u00fcr Protestkundgebungen. Den H\u00f6hepunkt bildete eine demonstration friedliche Gro\u00dfdemonstration am 14. Juni, an der insgesamt in G\u00f6teborg rund 2 000 Mitglieder und Sympathisanten der Organisation teilnahmen. Die F\u00fchrung der Organisation zeigte im Vorfeld der Aktion ihre F\u00e4higkeit, ihre Anh\u00e4ngerschaft europaweit f\u00fcr eine Teilnahme an der Kundgebung in G\u00f6teborg zu mobilisieren. So waren aus Deutschland etwa 600 Angeh\u00f6rige der MEK nach Schweden gereist. 4.7 \"Islamische Gemeinschaft - Milli G\u00f6r\u00fcs e.V.\" (IGMG)","96 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Islamismus Die \"Islamische Gemeinschaft - Milli G\u00f6r\u00fcs e.V.\" (IGMG) ist die gr\u00f6\u00dfte Organisation der in Deutschland lebenden T\u00fcrken. Der Begriff \"Milli G\u00f6r\u00fcs\" (Nationale Weltsicht) geht auf ein 1973 ver\u00f6ffentlichtes gleichnamiges Buch des t\u00fcrkischen Islamistenf\u00fchrers Necmettin ERBAKAN zur\u00fcck, in dem er sein Konzept der so genannten \"gerechten Ordnung\" (Adil D\u00fczen) zur Errichtung einer islamischen Republik in der T\u00fcrkei darlegt. Adil D\u00fczen ist ein auf Koran und Sunna basierendes Gesellschaftsmodell, das in wesentlichen Punkten mit der Ideologie der Nationalismus arabischen Muslimbruderschaft (MB) identisch, aber um die nationalistische Komponente der R\u00fcckbesinnung und Verkl\u00e4rung des Osmanischen Reichs erg\u00e4nzt ist. Am 20. Juli 2001 gab der ehemalige Vorsitzende der \"Fazilet 88 Partisi - Partei der Tugend\" (FP) , Recai KUTAN; die Parteispaltung Gr\u00fcndung einer neuen Partei, der \"Partei der Gl\u00fcckseligkeit\" in der T\u00fcrkei (Saadet Partisi - SP) in der T\u00fcrkei bekannt. Dies f\u00fchrte zu einer Trennung zwischen \"Traditionalisten\" und \"Erneuerern\" in der FP. In der neu gegr\u00fcndeten Partei finden sich vor allem die \"Traditionalisten\" wieder, die sich offen zu der Milli-G\u00f6r\u00fcs-Ideologie und zu der F\u00fchrungsfigur ERBAKAN bekennen. Die so genannten \"Erneuerer\" der FP vereinigten sich in der im August 2001 gegr\u00fcndeten \"Gerechtigkeitsund Entwicklungspartei\" (Adalet ve Kalkinma Partisi - AKP). 51 der 102 FP-Politiker des t\u00fcrkischen Abgeordnetenhauses schlossen sich der AKP an. Der ehemalige Istanbuler Oberb\u00fcrgermeister Recep Tayyip ERDOGAN wurde auf der ersten Parteitagung zum Vorsitzenden der neugegr\u00fcndeten Partei gew\u00e4hlt. Entgegen den Behauptungen der FP-Funktion\u00e4re, dass eine Spaltung der Anh\u00e4ngerschaft trotz aller innerparteilichen Auseinandersetzungen nicht zu erwarten sei, hatte sich nunmehr die Trennung vollzogen. 88 Als Nachfolgegr\u00fcndung der 1998 in der T\u00fcrkei verbotenen islamistischen \"Wohlfahrtspartei\" ERBAKANs (\"Refah Partisi\", RP) stand die \"Tugendpartei\" (\"Fazilet Partisi\", FP) in weitgehender personeller und programmatischer Kontinuit\u00e4t. Sie wurde im Juni 2001 ebenfalls verboten.","97 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Eigenen Verlautbarungen zufolge soll die AKP keine islamiPolitisches stische Partei sein, sondern eine konservative Partei mit religi\u00f6Bet\u00e4tigungsverbot f\u00fcr ser Orientierung darstellen. Das Programm der AKP sei proERDOGAN europ\u00e4isch und vertrete das Konzept einer sozialen Marktwirtschaft. Gegenw\u00e4rtig macht die Partei nur Schlagzeilen mit der Diskussion in der t\u00fcrkischen \u00d6ffentlichkeit, ob das gegen den Parteivorsitzenden Recep Tayyip ERDOGAN im Zusammenhang mit einer 1998 verh\u00e4ngten Verurteilung einhergehende Verbot der politischen Bet\u00e4tigung aufrechterhalten werden muss. Der Verurteilung wegen des \"Aufrufs zum islamischen Aufstand\" lag eine Rede ERDOGANs zugrunde, in der er die Verse des Dichters Ziya G\u00d6KALP, \"die Minarette werden unsere Bajonette sein und die Kuppeln unsere Helme\", zitiert hatte. Sollte das Verbot der politischen Bet\u00e4tigung Bestand haben, k\u00f6nnte dies nach dem geltenden t\u00fcrkischen Recht auch ein Verbot der AKP zufolge haben, da ERDOGAN zu den Gr\u00fcndungsmitgliedern der Partei geh\u00f6rt. Die Richtungsk\u00e4mpfe in der ehemaligen FP wirkten sich zuAuswirkungen mindest intern auch auf die IGMG in Deutschland aus. Unter den auf IGMG langj\u00e4hrigen Funktion\u00e4ren der IGMG gelten viele als Anh\u00e4nger der \"Traditionalisten\", wohingegen die \"Erneuerer\" ihre Anh\u00e4ngerschaft eher unter den in Deutschland aufgewachsenen Muslimen finden. Die IGMG-F\u00fchrung ist bem\u00fcht, die Fl\u00fcgelk\u00e4mpfe aus der IGMG herauszuhalten und somit eine Spaltung des Verbandes zu verhindern. Der bislang fortw\u00e4hrende Zusammenhalt der Anh\u00e4nger d\u00fcrfte damit begr\u00fcndet sein, dass sie noch keine Alternative zur IGMG gefunden haben.","98 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 5 Spionageabwehr 5.1 \u00dcberblick Aufgaben Im Bereich Spionageabwehr werden Informationen \u00fcber sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten gesammelt und ausgewertet. Ziel ist nicht nur, gegnerische Agenten zu \u00fcberf\u00fchren, sondern generell Strukturen, Methoden und Zielsetzungen in Berlin t\u00e4tiger fremder Nachrichtendienste systematisch aufzukl\u00e4ren. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben kooperieren die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder untereinander sowie mit anderen inund ausl\u00e4ndischen Partnerdiensten. Besonders eng gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der Berliner Au\u00dfenstelle des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV). In seiner Funktion als Bundeshauptstadt ist Berlin mit den hier angesiedelten Institutionen von Regierung, Parlament und NichtRegierungsorganisationen sowie den Botschaften und konsularischen Einrichtungen einer Vielzahl von L\u00e4ndern bevorzugtes Aufkl\u00e4rungsziel von fremden Nachrichtendiensten. Sie betreiben in unterschiedlicher Art und Intensit\u00e4t illegale Informationsgewinnung und gef\u00e4hrden deutsche Interessen, zielen aber auch auf Repr\u00e4sentanten oder Institutionen anderer L\u00e4nder ab. Solche Aktivit\u00e4ten waren auch im Jahr 2001 festzustellen. Unter dem diplomatischen Schutz ausl\u00e4ndischer Vertretungen etablieren sich die dort abgetarnten, so genannten LegalresiLegalresidenturen denturen als Berliner \"Filialen\" der jeweiligen ausl\u00e4ndischen Dienste. Beim R\u00fcckblick auf Erkenntnisse der letzten f\u00fcnf Jahre wird deutlich, dass in drei Viertel der F\u00e4lle nachrichtendienstliche Aktivit\u00e4ten aus den \u00f6rtlichen Residenturen gesteuert werden, w\u00e4hrend nur knapp ein Viertel der Operationen direkt aus der Zentrale im jeweiligen F\u00fchrungsland gelenkt wird. Die Legalresidenturen bieten den Nachrichtendienstmitarbeitern g\u00fcnstige Rahmenbedingungen, die ihnen ihre Aufkl\u00e4rungsaktivit\u00e4ten wesentlich erleichtern. Als Diplomaten getarnt k\u00f6nnen","99 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 die Residenturangeh\u00f6rigen gegen\u00fcber Au\u00dfenstehenden ihr Interesse an bestimmten Informationen mit ihrer angeblichen Funktion erkl\u00e4ren. Im Fall ihrer Enttarnung sch\u00fctzt der diplomatische Status vor strafrechtlicher Verfolgung. Bei erkannten Agenten unter diplomatischer Abtarnung f\u00fchrt eine Intervention des Bundes auf zwischenstaatlicher Ebene nicht selten zu einem Abzug des vorgeblichen Diplomaten ohne Strafverfolgung oder \u00f6ffentliche Berichterstattung (\"Stille L\u00f6sung\"). Auch viele halbamtliche Vertretungen anderer Staaten wie PresHalbamtliche seagenturen, Handelsvertretungen, AuslandskorrespondentenVertretungen oder Reiseb\u00fcros werden f\u00fcr nachrichtendienstliche Zwecke genutzt. Damit verst\u00e4rken sich die nachrichtendienstlichen Potenziale und in der Folge die von ihnen ausgehenden Aktivit\u00e4ten in der Hauptstadt und im nahen Umland. Die j\u00fcngsten weltpolitischen Entwicklungen, nicht zuletzt die internationale Reaktion auf die Anschl\u00e4ge vom 11. September, haben die politische Position der Bundesrepublik Deutschland und ihren Einfluss unter den B\u00fcndnispartnern auch in internationalen Gremien erweitert. Ihre jeweilige politische Position auf nachrichtendienstlichem Weg vorab zu ermitteln, liegt damit im Interesse anderer, insbesondere der von Ma\u00dfnahmen potenziell betroffenen Staaten. Dies d\u00fcrfte dazu beitragen, dass der politischen Spionage in Berlin eine gr\u00f6\u00dfere Bedeutung zukommt. Auch der hohe Ausl\u00e4nderanteil in Berlin bringt verst\u00e4rkte BeAussp\u00e4hung von m\u00fchungen fremder Nachrichtendienste mit sich. Letztere versuOppositionellen chen zum einen oppositionelle Vereinigungen, bzw. Regimegegner auszusp\u00e4hen und zu unterwandern. Zum anderen sind sie daran interessiert, sich unter Anh\u00e4ngern und Sympathisanten eine logistische Basis f\u00fcr illegale Aktivit\u00e4ten aufzubauen. Erfahrungsgem\u00e4\u00df setzen die in Berlin operierenden fremden Nachrichtendienste ihre Schwerpunkte in den \"klassischen Bereichen\" der Spionage. Danach entfallen auf die politische Spionage etwa zwei Drittel der erkannten nachrichtendienstlichen","100 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Angriffe, nicht ganz ein Drittel auf die Wirtschaftsspionage und 89 nur ein geringer Teil auf die milit\u00e4rische Spionage . 5.2 Politische Spionage Spionage-Ziele Die Bilanz des Jahres 2001 zeigt kaum Ver\u00e4nderungen in der Zielsetzung der gegnerischen Nachrichtendienste in Berlin. Das Hauptinteresse lag in der Gewinnung von Beurteilungen und Einsch\u00e4tzungen zu aktuellen Fragen der nationalen und internationalen Politik sowie im Entwurf von Zukunftsszenarien. Wie schon in den Vorjahren wurden wichtige Entscheidungsgremien auf Bundesund Landesebene anvisiert. Zudem sind gegnerische Dienste nach wie vor bem\u00fcht, \"Vertrauliche Verbindungen\" zu Berliner Experten in Politik und Wissenschaft aufzubauen und diese Zielpersonen nachrichtendienstlich \"abzusch\u00f6pfen\". Zunehmend an Gewicht gewann die Ausforschung bzw. Absch\u00f6pfung von Mitarbeitern politikwissenschaftlicher Institutionen (\"Denkschmieden\"). Fremde Nachrichtendienste haben den hohen Stellenwert von \"Think Tanks\" als Quellen politischer Informationen, Einsch\u00e4tzungen und Hintergrundwissen erkannt. F\u00fcr die Dienste einiger nahund mittel\u00f6stlicher sowie nordafrikanischer Staaten hatte auch im Jahr 2001 die Beobachtung, Ausforschung sowie \u00dcberwachung ihrer jeweiligen oppositionellen Vereinigungen und Regimekritiker Priorit\u00e4t bei ihren Aktivit\u00e4ten in Berlin. Ebenso standen ausl\u00e4ndische Kulturund Berufsvereinigungen im Blickfeld ihres Heimatlandes. Die Geheimdienste aus dem Mutterland verfolgen das Ziel, unter dem kulturellen und beruflichen Deckmantel regimefreundliche Propaganda in der Bundesrepublik zu lancieren. F\u00fcr die oben genannten Aufkl\u00e4rungsbereiche werben diese Dienste aktive oder ehemalige 89 Die Aufkl\u00e4rung der milit\u00e4rischen Spionage obliegt im internen Bereich der Bundeswehr dem Milit\u00e4rischen Abschirmdienst (MAD), dar\u00fcber hinaus dem Verfassungsschutz.","101 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Mitglieder dieser Organisationen an oder schleusen eigene geheime Mitarbeiter unter der Legende politischer Verfolgung als Asylsuchende in diese Gruppierungen ein. Zu den bedeutenden Zielen gegnerischer Nachrichtendienste schlie\u00dflich geh\u00f6ren seit jeher die Sicherheitsbeh\u00f6rden. Ausl\u00e4ndische Geheimdienste erhoffen sich dabei grundlegende Erkenntnisse \u00fcber vorhandene Sicherheitsstrategien und Entscheidungen. 5.3 Wirtschaftsspionage Unter Wirtschaftsspionage wird die staatlich gesteuerte nachrichtendienstliche Beschaffung von Wirtschaftsgeheimnissen verstanden. Sie ist deutlich von der privatwirtschaftlichen Konkurrenzoder Industriespionage abzugrenzen. Die Wirtschaftsspionage stellt in Berlin einen weiteren Beobachtungsschwerpunkt dar. Dies ergibt sich vor allem aus der wachsenden Bedeutung der Stadt als Wissenschaftsund Hochtechnologiestandort. W\u00e4hrend Bereiche der Entwicklung und Produktion unter anderem auch in das nahe Umland abgewandert sind, siedelten sich daf\u00fcr im Gefolge des Regierungsumzuges zentrale Wirtschaftsinstitutionen, Spitzenorganisationen und Dachverb\u00e4nde in Berlin an. In der Konsequenz hat sich auch die Methode der gegnerischen Methodik der Aufkl\u00e4rung ver\u00e4ndert und mehr und mehr den Verfahren der Aussp\u00e4hung politischen Aufkl\u00e4rung angeglichen. Von Interesse waren in erster Linie Informationen \u00fcber wirtschaftspolitische Strukturen sowie vertrauliche Daten zu Marktund Wettbewerbsstrategien. Dabei spielten im Jahr 2001 auch kleinund mittelst\u00e4ndische Firmen aus der Hochtechnologiebranche eine Rolle. Der Verfassungsschutz wird seine Kontakte zu Wirtschaftsunternehmen daher mit dem Ziel einer Sensibilisierung und Beratung weiter intensivieren und ausbauen.","102 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 5.4 Methodische Aspekte Quellen Die nachrichtendienstliche Informationsbeschaffung durch fremde Staaten vollzieht sich nicht ausschlie\u00dflich auf geheimem Weg: eine Vielzahl von Informationen stammen aus offen zug\u00e4nglichen Quellen, wie z. B. der Absch\u00f6pfung gutgl\u00e4ubiger Gespr\u00e4chspartner. Trotz vielf\u00e4ltiger M\u00f6glichkeiten zur offenen Informationsgewinnung (mittels Telefon, Internet, computergest\u00fctzten Datenbanken) sowie den M\u00f6glichkeiten zur spurenund somit gefahrenlosen geheimen \u00dcberwachung des internationalen Telefonund Faxverkehrs aus dem Auftragsland heraus, bleibt die menschliche Quelle als Tr\u00e4ger oder Beschaffer von Informationen unersetzlich. Ein operativer Schwerpunkt ist in diesem Zusammenhang die Forschung und Werbung geeigneter Personen als \"Quellen im oder mit Zugang zum Objekt\", mit aller Wahrscheinlichkeit k\u00fcnftige \"Objektagenten\". Nur sie k\u00f6nnen ihren Auftraggebern aufgrund ihrer Zugangsm\u00f6glichkeiten authentisch und aktuell berichten und eine fachlich fundierte Bewertung der gewonnenen Informationen vornehmen. Anwerbung Die Methoden fremder Nachrichtendienste zur Werbung von menschlichen Quellen haben sich nicht ver\u00e4ndert: materielles Gewinnstreben, Karrieredenken und menschliche Eitelkeit, aber auch die vermeintliche gemeinsame Ideologie oder dieselbe Religion bieten Ansatzpunkte f\u00fcr erfolgreiche Operationen. Neben einer verschwindend kleinen Zahl von Selbstanbietern haben ca. zwei Drittel der Quellen auf der Basis pers\u00f6nlicher oder materieller Vorteile f\u00fcr einen fremden Dienst gearbeitet. Nur rund ein F\u00fcnftel der Betroffenen wiesen eine gemeinsame Ideologie oder einen verbindenden ethnischen Hintergrund als Motiv der Zusammenarbeit auf. Eine kleine Minderheit wurde unter Druck gesetzt. Letztere Methode (zur Quellenwerbung) wird vornehmlich von den nahund mittel\u00f6stlichen Nachrichtendiensten angewandt. Die g\u00e4ngigen Praktiken der Repression - angewandt bei Heim-","103 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 reisen - reichen von einfacher Aufforderung zur Kooperation bis hin zur Inhaftierung mit intensiven Verh\u00f6ren und wochenlanger Hinderung an der Ausreise. In vielen F\u00e4llen werden auch famili\u00e4re Bindungen zu dort lebenden nahen Angeh\u00f6rigen als Mittel f\u00fcr eine nachrichtendienstliche Erpressung genutzt. Werbungsbasis Ideologie, ethnische Verbundenheit 19% Pers\u00f6nliche Selbstanbieter Vorteile 3% (Karriere, Geld etc.) 64% Erpressung 14% 5.5 Spionageabwehr als Gemeinschaftsaufgabe Die bisherige Erkenntnislage unterstreicht die Notwendigkeit einer Spionageabwehr durch den Verfassungsschutz des Landes Berlin. Ziel der Spionageabwehr ist es, das Risiko und den Aufwand Ziel gegnerischer Spionageaktivit\u00e4ten in Berlin so hoch wie m\u00f6glich zu treiben und den Bewegungsspielraum fremder Nachrichtendienste so weit wie m\u00f6glich einzuengen. Das geschieht im Wesentlichen durch die nachhaltige Anstrengung der Spionageabwehr zur Enttarnung von Agenten fremder Dienste, ihren F\u00fchrungsoffizieren und die Neutralisierung ihrer Operationen. Hierzu ist - wie eingangs schon betont - eine intensive, sich erg\u00e4nzende Zusammenarbeit mit dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und dem Milit\u00e4rischen Abschirmdienst notwendig.","104 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Wichtig ist aber auch, Hinweise und Meldungen aus dem Kreis der Betroffenen und aus der \u00d6ffentlichkeit zu erhalten. Vertraulichkeit Personen, die von einem nachrichtendienstlichen Sachverhalt Kenntnis erlangt haben, werden von kompetenten Ansprechpartnern unter Wahrung der Vertraulichkeit und des Quellenschutzes beraten. Derjenige, der sich bereits nachrichtendienstlich verstrickt hat, kann sicher sein, dass ihm durch den Verfassungsschutz geholfen wird, sich aus der nachrichtendienstlichen Umklammerung zu befreien. Die Erfahrung zeigt, dass nur die Offenlegung von Anbahnungsversuchen bzw. von bereits entstandenen Verbindungen die geheimdienstliche Beziehung beenden kann. Strafbarkeit Strafbar macht sich nach dem Strafgesetzbuch (SS 99 StGB - \"Geheimdienstliche Agentent\u00e4tigkeit\") nicht nur derjenige, der f\u00fcr den Geheimdienst einer fremden Macht eine geheimdienstliche T\u00e4tigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland aus\u00fcbt, sondern auch derjenige, der sich zu einer solchen T\u00e4tigkeit bereit erkl\u00e4rt. Eine m\u00fcndliche Erkl\u00e4rung, z. B. gegen\u00fcber einem Angeh\u00f6rigen eines fremden Nachrichtendienstes, ist f\u00fcr eine Bestrafung ausreichend. Unerheblich ist es dabei, ob der T\u00e4ter die nachrichtendienstliche T\u00e4tigkeit tats\u00e4chlich aufgenommen hat. Offenbart sich ein Betroffener, ist der Verfassungsschutz nicht in jedem Fall verpflichtet, die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zu unterrichten. In der Beurteilung, ob und wann ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt weiterzuleiten ist, steht ihm ein Ermessensspielraum zu.","105 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 6 Geheimund Sabotageschutz Der Schutz von Informationen, deren Kenntnisnahme durch Geheimschutz Unbefugte den Bestand, die Sicherheit oder lebenswichtige Interessen, der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer L\u00e4nder gef\u00e4hrden kann, ist unverzichtbar. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wirkt auf Antrag der zust\u00e4ndigen \u00f6ffentlichen Stellen daran mit, durch personelle, technische und organisatorische Vorkehrungen Ausforschungen durch Unbefugte zu 90 verhindern . Die Bestimmung der sicherheitsempfindlichen Bereiche nach dem Berliner Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz (BS\u00dcG) wird in einer Verordnung geregelt. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde \u00fcberpr\u00fcft bei \u00f6ffentlichen Stellen Sicherheitsund Wirtschaftsunternehmen Mitarbeiter (so genannte \u00fcberpr\u00fcfungen Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen) und trifft selbst oder veranlasst Ma\u00dfnahmen zum materiellen Geheimschutz. Zum Zweck des so genannten personellen Sabotageschutzes ist die Durchf\u00fchrung von Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen gesetzlich vorgesehen. 6.1 Personeller und materieller Geheimschutz im \u00f6ffentlichen Bereich Der personelle Geheimschutz soll den Schutz von im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen (so genannte Verschlusssachen) gew\u00e4hrleisten. Verschlusssachen sind je nach dem Schutz, dessen sie beVerschlusssachen d\u00fcrfen, nach SS 6 BS\u00dcG in folgende Geheimhaltungsgrade einzustufen: 1. STRENG GEHEIM 2. GEHEIM 3. VS-VERTRAULICH 90 SS 5 Abs. 3 Nr. 1 VSG Bln, Berliner Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz (BS\u00dcG) vom 2. M\u00e4rz 1998 (GVBl S. 26) i.d.F. vom 25. Juni 2001 (GVBl S. 243)","106 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 4. VS-NUR F\u00dcR DEN DIENSTGEBRAUCH Um Sicherheitsrisiken auszuschlie\u00dfen, werden Personen, denen Verschlusssachen mit dem Geheimhaltungsgrad VS-VERTRAULICH und h\u00f6her anvertraut werden sollen, vorher einer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung unterzogen. BS\u00dcG Alle Details zum Verfahren, zur Definition eines Sicherheitsrisikos und zu den Folgen f\u00fcr den Betroffenen sind im BS\u00dcG geregelt. Dabei ber\u00fccksichtigt das BS\u00dcG die Mindestanforderungen an Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen, zu denen sich die Bundesrepublik Deutschland gegen\u00fcber ausl\u00e4ndischen Staaten und als Mitglied zwischenstaatlicher Einrichtungen (z. B. NATO, WEU, EU) vertraglich verpflichtet hat, damit die Sicherheitsma\u00dfnahmen einen m\u00f6glichst einheitlichen Standard haben. Freiwilligkeit Um den Grundrechten der Betroffenen Rechnung zu tragen, wird im BS\u00dcG kein Zwang zur Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung festgelegt. 91 Dieser Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht wird nur mit Zustimmung des Betroffenen durchgef\u00fchrt. Auch beim Ehegatten oder Lebenspartner, der bei bestimmten \u00dcberpr\u00fcfungsarten in die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung einbezogen wird, geschieht dies nur, wenn dieser zustimmt. Der Umfang der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung richtet sich nach der Sicherheitsrisiken H\u00f6he des Verschlusssachengrades, zu dem der Betroffene Zugang erhalten soll oder sich verschaffen kann. Ein Sicherheitsrisiko ist nach SS 7 Abs. 2 BS\u00dcG dann als gegeben anzusehen, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte vorliegen, - die Zweifel am Bekenntnis des Betroffenen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung begr\u00fcnden, - die Zweifel an der Zuverl\u00e4ssigkeit des Betroffenen begr\u00fcnden, - welche die Besorgnis der Erpressbarkeit und damit die Anwerbungsm\u00f6glichkeit f\u00fcr eine gegen die Bundesrepublik 91 BVerfGE 65, 1","107 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Deutschland gerichtete nachrichtendienstliche T\u00e4tigkeit begr\u00fcnden. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wird nicht von sich aus t\u00e4tig, Zust\u00e4ndige Stelle sondern f\u00fchrt Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen nur auf Antrag des Geheimschutzbeauftragten der Beh\u00f6rde durch, bei der die zu \u00fcberpr\u00fcfende Person besch\u00e4ftigt ist (so genannte zust\u00e4ndige Stelle). Im Jahr 2001 f\u00fchrte die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Berlin 425 \u00dcberpr\u00fcfungen durch (2000: 584). Der personelle Geheimschutz wird durch den materiellen Materieller Geheimschutz erg\u00e4nzt, der technische und organisatorische Geheimschutz Ma\u00dfnahmen gegen die unbefugte Kenntnisnahme von Verschlusssachen zum Inhalt hat. Der Verfassungsschutz ber\u00e4t die \u00f6ffentlichen Stellen des Landes Berlin bei der Planung und Durchf\u00fchrung technischer und organisatorischer Sicherheitsma\u00dfnahmen. Er informiert z. B. \u00fcber Verschlusssysteme wie den Einbau von Sicherheitst\u00fcren und die Installierung von Alarmsystemen. Er ber\u00e4t \u00fcber die Datensicherheit bei der Verarbeitung von Verschlusssachen in Datenverarbeitungssystemen und begleitet die Planung und Durchf\u00fchrung der Ma\u00dfnahmen. Zum materiellen Geheimschutz geh\u00f6rt auch die Information \u00fcber die Vorgaben der Verschlusssachenanweisung f\u00fcr das Land Berlin vom 1. Dezember 1992, welche die Bearbeitung, Verwahrung und Verwaltung von Verschlusssachen regelt, und die Kontrolle der Einhaltung dieser Anweisung. Diese Aufgabe obliegt den Geheimschutzbeauftragten, die in jeder Beh\u00f6rde, die Verschlusssachen bearbeitet und verwaltet, eingesetzt sind. Der wichtigste Grundsatz der Verschlusssachenanweisung lau\"Kenntnis nur wenn n\u00f6tig!\" tet: \"Kenntnis nur wenn n\u00f6tig!\" Nur die Personen, die mit einer bestimmten Verschlusssache befasst sind, sollen Kenntnis erlangen. Deshalb ist es Mitarbeitern, die Verschlusssachen bearbeiten oder sich Zugang verschaffen k\u00f6nnen, nicht erlaubt, z. B. mit Kollegen oder nach","108 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Feierabend mit Familienangeh\u00f6rigen \u00fcber die zu erledigenden Aufgaben zu sprechen. Jede technische Sicherheitsma\u00dfnahme ist sinnlos, wenn die Verschwiegenheit der Mitarbeiter nicht gegeben ist. 6.2 Geheimschutz in der Wirtschaft Wirtschaftsunternehmen, die geheimschutzbed\u00fcrftige Auftr\u00e4ge von Bundesund Landesbeh\u00f6rden ausf\u00fchren, m\u00fcssen vor Aussp\u00e4hung gegnerischer Nachrichtendienste gesch\u00fctzt und deshalb in das Geheimschutzverfahren von Bund und L\u00e4ndern aufgenommen werden. Es sollen Sicherheitsstandards geschaffen und eingehalten werden, um zu verhindern, dass Unbefugte Kenntnis von den im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen (Verschlusssachen) erhalten. Ein Unternehmen kann die Aufnahme in die GeheimschutzGeheimschutzbetreuung betreuung grunds\u00e4tzlich nicht f\u00fcr sich selbst beantragen. Lediglich Firmen, die sich an NATO-Infrastruktur-Ausschreibungen beteiligen wollen, sind zur Antragstellung in eigener Sache befugt. Voraussetzung f\u00fcr die Aufnahme eines Unternehmens in das Geheimschutzverfahren des Bundes ist die \u00f6ffentliche Ausschreibung eines Auftrages mit Verschlusssachen im Bundesausschreibungsblatt. \u00d6ffentliche Auftraggeber k\u00f6nnen z. B. der Bundesminister f\u00fcr Verteidigung bzw. das Bundesamt f\u00fcr Wehrtechnik und Beschaffung sein. Bei derartigen Verschlusssachen-Auftr\u00e4gen beantragt der Auftraggeber die Aufnahme des Unternehmens in das amtliche Geheimschutzverfahren beim Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Technologie. Die Senatsverwaltung f\u00fcr Wirtschaft, Arbeit und Frauen f\u00fchrt das Geheimschutzverfahren durch. Ausschreibungen Berliner Beh\u00f6rden schreiben geheimschutzbed\u00fcrftige Auftr\u00e4ge im Amtsblatt im Amtsblatt f\u00fcr Berlin aus. Wesentlich f\u00fcr die Ausschreibung bei vertraulichen Staatsauftr\u00e4gen ist die Formulierung:","109 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 \"Es k\u00f6nnen sich geeignete Firmen bewerben, die bereits dem Geheimschutz in der Wirtschaft unterliegen, bzw. die sich dem Geheimschutzverfahren in der Wirtschaft unterziehen wollen.\" Vor Auftragserteilung sind mindestens ein gesetzlicher Vertreter des Unternehmens, ein Sicherheitsbevollm\u00e4chtigter und die beteiligten Firmenmitarbeiter einer freiwilligen Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach den Bestimmungen des BS\u00dcG zu unterziehen. Mitwirkende Beh\u00f6rde bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung ist nach SS 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes \u00fcber den Verfassungsschutz in Berlin (VSG Bln) die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde. Im Jahr 2001 wurden 82 Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen f\u00fcr Angeh\u00f6rige Berliner Unternehmen durchgef\u00fchrt (2000: 15). Eine weitere grundlegende Voraussetzung f\u00fcr die Aufnahme in den amtlichen Geheimschutz bei Landesauftr\u00e4gen ist der Abschluss eines \u00f6ffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Senatsverwaltung f\u00fcr Wirtschaft, Arbeit und Frauen und der Unternehmensleitung. Dies bedeutet die rechtsverbindliche Anerkennung der Bestimmungen der vom Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Technologie verfassten Sicherheitsanleitung \"Handbuch f\u00fcr den Geheimschutz in der Wirtschaft\" (GHB). Der Sicherheitsbevollm\u00e4chtigte des Unternehmens ist in AngeSicherheitslegenheiten des Geheimschutzes f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe bevollm\u00e4chtigte Durchf\u00fchrung der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen verantwortlich. Nach SS 28 Abs. 4 BS\u00dcG wird der Sicherheitsbevollm\u00e4chtigte f\u00fcr den personellen Geheimschutz von der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde in seine Aufgaben eingef\u00fchrt. Nach \u00dcberpr\u00fcfung der erforderlichen Geheimschutzma\u00dfnahmen erteilt die Senatsverwaltung f\u00fcr Wirtschaft, Arbeit und Frauen dem staatlichen Auftraggeber einen Sicherheitsbescheid und dem Unternehmen eine abschlie\u00dfende Feststellung. Die Firma kann nunmehr an geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Auftragsverhandlungen beteiligt werden. Fast alle Berliner Firmen, die von staatlichen Auftraggebern einen Verschlusssachen-Auftrag erhalten haben, bearbeiten keine Verschlusssachen. Sie sind vielmehr mit der Durchf\u00fchrung","110 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 und Abwicklung von Lieferungen und Leistungen beauftragt worden, bei denen sie Zugang zu Verschlusssachen haben bzw. sich verschaffen k\u00f6nnen, die VS-VERTRAULICH und h\u00f6her eingestuft sind. Dazu z\u00e4hlen u. a. Montageund Wartungsarbeiten sowie Instandsetzungen in sicherheitsempfindlichen Bereichen. Aufkl\u00e4rungsund Seit Inkrafttreten des Berliner Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetzes Sensibilisierungsim Jahre 1998 und mit der damit verbundenen Regelung des gespr\u00e4che Geheimschutzverfahrens fanden mit den Sicherheitsbevollm\u00e4chtigten und Vertretern von Unternehmen 150 Aufkl\u00e4rungsund Sensibilisierungsgespr\u00e4che statt, davon 48 im Jahr 2001. Durch diese Partnerschaft von Wirtschaft und Sicherheitsbeh\u00f6rden soll auch weiterhin ein Beitrag f\u00fcr einen effektiven Wirtschaftsund Informationsschutz erreicht werden. Ziel der Betreuung ist es, die Verantwortlichen in den Wirtschaftsunternehmen zu unterst\u00fctzen, um Wirtschaftsspionage zu verhindern. 6.3 Sabotageschutz Ziel des Sabotageschutzes ist es, die Besch\u00e4ftigung von Personen, bei denen Sicherheitsrisiken vorliegen, an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensund verteidigungswichtigen \u00f6ffentlichen Einrichtungen zu verhindern. Auch zu diesem Zweck ist die Durchf\u00fchrung von Sicherheits92 \u00fcberpr\u00fcfungen gesetzlich vorgesehen . Regelungen zum Sabotageschutz sind erforderlich, weil Sabotageakte gegen lebensund verteidigungswichtige Einrichtungen erhebliche Risiken f\u00fcr die Gesundheit oder das Leben zahlreicher Menschen zur Folge haben oder das Funktionieren des Gemeinwesens gef\u00e4hrden k\u00f6nnen. Die Festlegung der lebensund verteidigungswichtigen \u00f6ffentlichen Einrichtungen oder Teile solcher Einrichtungen erfolgt in einer Verordnung. 92 SSSS 1 Nr. 2, 2 Nr. 4 BS\u00dcG","111 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 6.4 Mitwirkung bei Einb\u00fcrgerungsverfahren und sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen \u00dcberpr\u00fcfungen Eine weitere Mitwirkungsangelegenheit des Verfassungsschutzes sind nach SS 5 Abs. 3 Nr. 4 VSG Bln \u00dcberpr\u00fcfungen in Einb\u00fcrgerungsverfahren. Dabei pr\u00fcft der Verfassungsschutz auf Antrag der Einb\u00fcrgerungsbeh\u00f6rde, ob \u00fcber Personen, die einen Antrag auf Einb\u00fcrgerung gestellt haben, Erkenntnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder oder des Bundes vorliegen. Seit dem 1. Januar 2000 ist eine Einb\u00fcrgerung f\u00fcr Personen Ausschlie\u00dfungs93 zwingend ausgeschlossen , welche gr\u00fcnde - die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden, - sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewaltt\u00e4tigkeiten beteiligen, - \u00f6ffentlich zur Gewaltanwendung aufrufen, - mit Gewaltanwendung drohen. F\u00fcr die Versagung eines Einb\u00fcrgerungsantrages reicht es aus, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass der Einb\u00fcrgerungsbewerber verfassungsfeindliche Bestre94 bungen unterst\u00fctzt oder verfolgt . Im Januar 2001 legte die Senatsverwaltung f\u00fcr Inneres fest, Regelanfrage dass bei Einb\u00fcrgerungsbewerbern aus bestimmten Herkunftsl\u00e4ndern stets eine Anfrage beim Verfassungsschutz zu erfolgen hat. Unabh\u00e4ngig von der Herkunft der Einb\u00fcrgerungsbewerber ist eine Anfrage auch immer dann zu stellen, wenn Anhaltspunkte f\u00fcr eine extremistische Haltung oder sicherheitsgef\u00e4hrdende T\u00e4tigkeiten vorliegen. Die Zahl der Anfragen stieg daraufhin im Jahr 2001 auf rund 12 000 (2000: 7 000) an. 93 SS 46 Nr. 1 Ausl\u00e4ndergesetz (AuslG) 94 SS 86 Abs. 2 AuslG","112 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 95 Aufgrund der Anschl\u00e4ge des 11. September richtete die Senatsverwaltung f\u00fcr Inneres an die Einb\u00fcrgerungsbeh\u00f6rden die Weisung, zus\u00e4tzlich Einb\u00fcrgerungsbewerber aus den Herkunftsl\u00e4ndern Afghanistan, \u00c4gypten, Algerien, Bangladesch, Indien, Kuwait, Pakistan, Saudi-Arabien, Tunesien und Vereinigte Arabische Emirate in die \u00dcberpr\u00fcfung durch den Verfassungsschutz einzubeziehen. Dies f\u00fchrte im letzten Quartal des Jahres nicht zu einer erheblichen Steigerung der Fallzahlen gegen\u00fcber den Vormonaten. Grund daf\u00fcr ist, dass Personen aus diesen L\u00e4ndern nur einen geringen Anteil der Einb\u00fcrgerungsbewerber stellten. Auswirkungen auf die Arbeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde d\u00fcrften sich aus dem Gesetz zur Bek\u00e4mpfung des internatio96 nalen Terrorismus vom 9. Januar 2002 ergeben. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes ergeben sich \u00c4nderungen im Ausl\u00e4nderrecht: \u00c4nderungen im Personen, die gewaltbereit sind, terroristische Aktivit\u00e4ten begeAusl\u00e4nderrecht hen oder unterst\u00fctzen, erhalten keine Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen und unterliegen einem Einreiseund Aufenthaltsverbot in Deutschland. Zur Versagung der Einreise gen\u00fcgt die Feststellung einer Gef\u00e4hrdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Aus rechtsstaatlichen Gr\u00fcnden reichen Vermutun97 gen nicht aus . Um terroristischen oder gewaltbereiten Ausl\u00e4ndern keinen Ruheraum in Deutschland zu gew\u00e4hren, wurden ferner die Regelausweisungstatbest\u00e4nde des SS 47 Abs. 2 Ausl\u00e4ndergesetz (AuslG) erweitert. Im Regelfall wird ausgewiesen, wer nach dem 98 neuen Versagungsgrund nicht h\u00e4tte einreisen d\u00fcrfen . Zur Feststellung von Versagungsgr\u00fcnden nach SS 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG k\u00f6nnen die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder und weiteren Sicherheitsbeh\u00f6rden die personenbezogenen Daten der betroffenen Personen \u00fcbermitteln. 95 siehe S. 14 ff. 96 Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetz, BGBl. Teil I, S. 361 97 Art. 11 Nr. 3 Terrorismusbek\u00e4mpfungsG; SS 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG 98 Art. 11 Nr. 8 Terrorismusbek\u00e4mpfungsG","113 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Die angefragten Beh\u00f6rden teilen der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde unver99 z\u00fcglich mit, ob Versagungsgr\u00fcnde vorliegen . Zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes z\u00e4hlt nach SS 5 Zuverl\u00e4ssigkeitsAbs. 3 Nr. 4 VSG Bln auch die Mitwirkung bei Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen 100 \u00fcberpr\u00fcfungen nach SS 29d Luftverkehrsgesetz (LuftVG) . Die Luftfahrtbeh\u00f6rde Berlin, organisatorisch angesiedelt bei der Senatsverwaltung f\u00fcr Stadtentwicklung, f\u00fchrt danach Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen von Personen durch, die Zutritt zu den nicht allgemein zug\u00e4nglichen Bereichen der Flugh\u00e4fen Tegel und Tempelhof haben sollen. Zum Zweck der \u00dcberpr\u00fcfung kann sich die Luftfahrtbeh\u00f6rde vorhandene, f\u00fcr die Beurteilung der Zuverl\u00e4ssigkeit bedeutsame Informationen von der Polizei, aus dem Bundeszentralregister und vom Verfassungsschutz \u00fcbermitteln lassen. Liegen dem Verfassungsschutz Erkenntnisse vor, sind diese der Luftfahrtbeh\u00f6rde mitzuteilen. \u00dcber die Verwendung im Bereich der Flugh\u00e4fen entscheidet die Beh\u00f6rde selbst. Im Jahr 2001 wurden durch den Verfassungsschutz gem\u00e4\u00df Luftverkehr SS 29d LuftVG 2 954 \u00dcberpr\u00fcfungen durchgef\u00fchrt (2000: 2 912), wobei rund die H\u00e4lfte auf das letzte Quartal des Jahres entfiel. Der Anstieg der \u00dcberpr\u00fcfungen im letzten Quartal des Jahres 2001 ist auf die \u00c4nderung der Luftverkehrs-Zuverl\u00e4ssigkeits101 \u00fcberpr\u00fcfungsverordnung mit Wirkung vom 8. Oktober 2001 zur\u00fcckzuf\u00fchren. Zuvor wurde auf der Grundlage dieser Verordnung eine Wiederholungs\u00fcberpr\u00fcfung der nach SS 29d LuftVG \u00fcberpr\u00fcften Personen alle f\u00fcnf Jahre durchgef\u00fchrt. Die Anschl\u00e4ge des 11. September f\u00fchrten dazu, dass die Frist der Wiederholungs\u00fcberpr\u00fcfung auf nunmehr ein Jahr verk\u00fcrzt wurde. Damit soll sichergestellt werden, dass bedeutsame Erkenntnisse, die bei den angefragten Beh\u00f6rden, also auch beim Verfassungsschutz, zwischenzeitlich \u00fcber eine Person anfallen, der Luftverkehrsbeh\u00f6rde zeitnah zur Kenntnis gelangen. 99 Art. 11 Nr. 12 Terrorismusbek\u00e4mpfungsG; SS 64 a AuslG 100 BGBl. Teil I, S. 549 101 BGBl. Teil I, Nr. 51, S. 2625","114 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 102 Auch das Atomgesetz (AtomG) sieht Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen vor, an denen der Verfassungsschutz gem\u00e4\u00df SS 5 Abs. 3 Nr. 4 VSG Bln mitwirkt. Kerntechnische Da kerntechnische Anlagen im Hinblick auf m\u00f6gliche unbefugte Anlagen Handlungen besonders zu sch\u00fctzende Objekte darstellen, sind Sicherungsma\u00dfnahmen auch in Form der \u00dcberpr\u00fcfung von Personen erforderlich, die Zutritt zu den kerntechnischen Anlagen erhalten sollen. Im Land Berlin werden die Personen \u00fcberpr\u00fcft, denen der Zutritt zum Forschungsreaktor des HahnMeitner-Instituts gew\u00e4hrt werden soll. Weitere kerntechnische Anlagen sind im Land Berlin nicht vorhanden. Die \u00dcberpr\u00fcfung gem\u00e4\u00df SS 12 b AtomG wird ebenfalls von der Senatsverwaltung f\u00fcr Stadtentwicklung als zust\u00e4ndige atomrechtliche Beh\u00f6rde durchgef\u00fchrt. F\u00fcr die Pr\u00fcfung der Zuverl\u00e4ssigkeit werden auch hier Ausk\u00fcnfte von der Polizei, Informationen aus dem Bundeszentralregister und der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde eingeholt. Eine Bewertung der \u00fcbermittelten Erkenntnisse hinsichtlich der Zuverl\u00e4ssigkeit der \u00fcberpr\u00fcften Person unterbleibt, diese obliegt der zust\u00e4ndigen atomrechtlichen Beh\u00f6rde. Im Jahr 2001 wurden durch den Verfassungsschutz 176 Personen \u00fcberpr\u00fcft (2000: 185). 102 BGBl. Teil I, S. 1565 mit letzten \u00c4nderungen v. 27.7.2001 (BGBL. Teil I, S. 1950)","115 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 7 \"Scientology\"-Organisation (SO) Die \"Scientology\"-Organisation verf\u00fcgt bundesweit \u00fcber ca. 5 000 bis 6 000 Mitglieder, die \u00fcberwiegend in den insgesamt 10 103 \"Kirchen\" und bzw. oder in einer der 11 \"Missionen\" aktiv sind. In Berlin besteht weiterhin eine \"Kirche\", die im Berichtsjahr keine wesentliche \u00d6ffentlichkeitswirksamkeit entfaltet hat. Hier geh\u00f6ren derzeit etwa 200 Personen der Organisation an. Die Programmatik der SO ist unver\u00e4ndert und die Mitarbeiter Programmatik haben sich danach zu richten. Da sich aus der unver\u00e4nderten Programmatik die nach dem VSG Berlin erforderlichen Anhaltspunkte f\u00fcr Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung herleiten, liegen die Voraussetzungen f\u00fcr die Beobachtung der SO weiterhin vor. Dies hat das Ver104 waltungsgericht Berlin best\u00e4tigt. In dieser Entscheidung wird - abweichend von einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes, das die Beobachtung der SO ohne 105 Einschr\u00e4nkung f\u00fcr zul\u00e4ssig erkl\u00e4rt hat - jedoch der Einsatz von V-Leuten untersagt, weil die tats\u00e4chliche Ausbreitung von Scientologen im staatlichen Bereich nicht als ausreichend dargelegt angesehen wurde. Der politisch ausgerichtete Teil der Programmatik wird von den Aktivit\u00e4ten zur \"Lebensbew\u00e4ltigungshilfe\" durch pseudotherapeutische und religi\u00f6se Einflussnahme, die insbesondere psychisch labile Menschen in zum Teil ruin\u00f6ser Weise vereinnahmt, \u00fcberlagert. Der Verfassungsschutz bem\u00fcht sich mit anderen gesellschaftlichen Institutionen, wie Sektenbeauftragten des Staates und der Kirche, \u00fcber diese gef\u00e4hrliche Heilslehre zu berichten und durch Aufkl\u00e4rung und Sensibilisierung zu verhindern, dass Menschen in ihren Einflussbereich geraten. 103 SO verwendet gelegentlich abweichende Zahlen hinsichtlich ihrer Einrichtungen. 104 Urteil vom 13. Dezember 2001, Aktenzeichen VG 27 A 260.98 105 Entscheidung des VG Saarland vom 29. M\u00e4rz 2001, Aktenzeichen 6 K 149/00","116 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001","117","118 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 II STATISTIK 1 Politisch motivierte Straftaten Ausz\u00fcge aus dem Bericht der Senatsverwaltung f\u00fcr Inneres, 106 Abteilung \u00d6ffentliche Sicherheit Entwicklung und Implementierung eines neuen Definitionsund Meldesystems Aufgrund des Spannungsverh\u00e4ltnisses zwischen extremistischen Straftaten einerseits und der durch die \u00d6ffentlichkeit als solcher wahrgenommenen und durch den Polizeilichen Staatsschutz bearbeiteten Kriminalit\u00e4t andererseits ist nach einer breiten fachlichen wie \u00f6ffentlichen Debatte seit dem Sommer 2000 durch Entscheidung der St\u00e4ndigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der L\u00e4nder (IMK) im Mai 2001 ein ver\u00e4nderter Kriminalpolizeilicher Meldedienst Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t (KPMD-PMK) zur Bewertung und Erfassung s\u00e4mtlicher politisch motivierter Straftaten r\u00fcckwirkend ab 1. Januar 2001 eingef\u00fchrt worden. Auf dieser Basis soll eine differenzierte, \u00fcber den Bereich des politischen Extremismus hinausreichende und an dem \"tatausl\u00f6senden politischen Element\" ankn\u00fcpfende Darstellung unter den Gesichtspunkten * Deliktsqualit\u00e4t, * Themenfeld, * Ph\u00e4nomenbereich, * internationale Bez\u00fcge und * extremistische Kriminalit\u00e4t gew\u00e4hrleistet werden, die Grundlage f\u00fcr effektive pr\u00e4ventive und repressive Ma\u00dfnahmen bilden soll. 106 Die Zahlen beruhen auf Angaben des Polizeipr\u00e4sidenten in Berlin - Landeskriminalamt (LKA) - vom 18. M\u00e4rz 2002.","119 Eine neue Dimension bei der Betrachtung der Politisch motivierten Kriminalit\u00e4t sind die bundeseinheitlich vereinbarten Themenfelder wie z. B. Hasskriminalit\u00e4t, Kernenergie, Politischer Kalender/1. Mai. Ausgehend von den Umst\u00e4nden der Tat wird diese zun\u00e4chst einem Themenfeld zugeordnet. Danach erfolgt eine ph\u00e4nomenologische Zuordnung aufgrund weiterer Informationen zur Tat und/oder zum T\u00e4ter. Innerhalb der Themenfelder kann ggf. noch weiter differenziert werden; so stellen antisemitische bzw. fremdenfeindliche Straftaten beim KPMD-PMK Unterthemen des Oberbegriffes Hasskriminalit\u00e4t dar. F\u00fcr die politisch motivierte Gewaltkriminalit\u00e4t ist eine katalogm\u00e4\u00dfige Festlegung getroffen worden. Es handelt sich dabei um die Teilmenge der Politisch motivierten Kriminalit\u00e4t, die eine besondere Gewaltbereitschaft der Straft\u00e4ter erkennen l\u00e4sst. Die \u00fcbrigen Delikte, die f\u00fcr einzelne Ph\u00e4nomenbereiche oder Themenfelder besonders h\u00e4ufig zu verzeichnen sind, werden statistisch gesondert abgebildet (z. B. Propagandadelikte, Sachbesch\u00e4digungen, Verst\u00f6\u00dfe gegen das Versammlungsgesetz). Die bisherigen Erfahrungen nach der bundesweiten Einf\u00fchrung des neuen Definitionssystems haben bereits erhebliche Schwierigkeiten bei der nach wie vor erforderlichen Bewertung und systematischen Zuordnung sowie der teilweise abweichenden Einsch\u00e4tzung extremistisch motivierter Straftaten durch Polizei und Verfassungsschutz erkennen lassen. Diese Problematik wirkt sich insbesondere bei den so genannten Propagandadelikten aus, die im Jahr 2002 in Berlin 55,4 % der erfassten Straftaten (1 417 von insgesamt 2 558) nach KPMD-PMK ausmachen. Gleichwohl erm\u00f6glicht die differenzierte Darstellung eine weitgehende Vergleichbarkeit der aktuellen Fallzahlen mit denen des Jahres 2000, die auf Grundlage des damaligen Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Staatsschutzsachen (KPMD-S) erhoben worden waren. Die Darstellungsgr\u00f6\u00dfe \"Fallzahlen\" bedeutet, dass jede Straftat mit \u00dcbereinstimmung von Tatort, Tatzeit und Tatentschluss - unabh\u00e4ngig von der Zahl der Tatverd\u00e4chtigen - nur als jeweils ein \"Fall\" gewertet wird. Wurde dabei gegen mehrere Straf-","120 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 tatbest\u00e4nde versto\u00dfen, wird grunds\u00e4tzlich nur die schwerer wiegende Straftat gez\u00e4hlt. So sind etwa Landfriedensbr\u00fcche bei unmittelbarem r\u00e4umlichen und zeitlichen Zusammenhang und unabh\u00e4ngig von der Zahl der Tatverd\u00e4chtigen als ein Fall zu z\u00e4hlen. Dabei kann sich der r\u00e4umliche Zusammenhang z. B. auf einen Platz oder eine Stra\u00dfe nebst benachbarter Nebenstra\u00dfen beziehen. Die Bewertung und Erfassung der Straftaten erfolgt grunds\u00e4tzlich nach Abschluss der kriminalpolizeilichen Bearbeitung, so dass z. T. auch Straftaten des Jahres 2000 noch Eingang in die Zahlen f\u00fcr 2001 gefunden haben (und entsprechende Taten aus 2001 f\u00fcr 2002 ber\u00fccksichtigt werden).","121 \u00dcbersicht \u00fcber die Fallzahlen nach KPMD-PMK f\u00fcr Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t in Berlin gesamt Gewaltdelikte 2001 T\u00f6tungsdelikte SSSS 211 - 221 StGB 0 K\u00f6rperverletzung SSSS 223 - 231 StGB 68 Brandstiftung SSSS 306 - 306 f StGB 27 Sprengstoffexplosion SS 308 StGB 0 Bildung terroristischer Vereinigungen SS 129 a StGB 1 Landfriedensbruch SSSS 125, 125 a StGB 169 gef\u00e4hrlicher Eingriff in den Stra\u00dfenverkehr SSSS 315 - 316 StGB 7 Freiheitsberaubung SSSS 234 - 239 b StGB 1 Raub SSSS 249 - 255 StGB 1 Erpressung SS 253 StGB 2 Widerstandsdelikte SSSS 113 - 121 StGB 68 N\u00f6tigung / Bedrohung SSSS 240, 241 StGB 25 Summe Gewaltdelikte 369 Andere Straftaten Volksverhetzung SS 130 StGB 162 Propagandadelikte SSSS 86, 86 a StGB 1 417 Sachbesch\u00e4digung SSSS 303 - 305 a StGB 222 Verunglimpfungen gem\u00e4\u00df SSSS 90 - 90 b StGB 4 Straftaten gegen ausl\u00e4ndische Staaten SSSS 102 - 104 StGB 12 Straftaten bei Wahlen und Abstimmungen SSSS 107 - 108 e StGB 1 Straftaten gegen die Landesverteidigung SSSS 109 - 109 h StGB 1 \u00f6ffentliche Aufforderung zu Straftaten SSSS 111 StGB 11 St\u00f6rung des \u00f6ffentlichen Friedens SS 126 StGB 55 Hausfriedensbruch SSSS 123, 124 StGB 7 Bildung bewaffneter Gruppen SS 127 StGB 0 Amtsanma\u00dfung / Missbrauch von Titeln SSSS 132, 132 a StGB 2 Belohnung / Billigung von Straftaten SS 140 StGB 7 Beleidigung/\u00fcble Nachrede/Verleumdung SSSS 185 - 189 StGB 82 Diebstahl SS 242 StGB 2 Urkundenf\u00e4lschung SS 267 StGB 2 Versammlungsgesetz 130 Waffengesetz 4 Vereinsgesetz 43 Kunsturheberrechtsgesetz 22 Pressegesetz 3 Summe andere Straftaten 2 189 gesamt 2 558","122 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t - links Fallzahlen KPMD-PMK f\u00fcr Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t - links Gewaltdelikte 2000 2001 T\u00f6tungsdelikte SSSS 211 - 221 StGB 0 0 K\u00f6rperverletzung SSSS 223 - 231 StGB 65 32 Brandstiftung SSSS 306 - 306 f StGB 23 27 Sprengstoffexplosion SS 308 StGB 0 0 Landfriedensbruch SSSS 125, 125 a StGB 223 155 gef\u00e4hrlicher Eingriff in den Stra\u00dfenSSSS 315 - 316 StGB 2 5 verkehr Widerstandsdelikte SSSS 113 - 121 StGB 85 59 N\u00f6tigung / Bedrohung SSSS 240, 241 StGB 7 4 Summe Gewaltdelikte 405 282 Andere Straftaten Volksverhetzung SS 130 StGB + 6 Propagandadelikte SS 86 a StGB + 13 Sachbesch\u00e4digung SSSS 303 - 305 a StGB 161 191 Verunglimpfungen gem\u00e4\u00df SSSS 90 - 90 b StGB 0 2 Straftaten gegen ausl\u00e4ndische SSSS 102 - 104 StGB + 2 Staaten Straftaten gegen die LandesSSSS 109 - 109 h StGB + 1 verteidigung \u00f6ffentliche Aufforderung zu Straftaten SS 111 StGB 24 9 St\u00f6rung des \u00f6ffentlichen Friedens SS 126 StGB + 1 Hausfriedensbruch SSSS 123, 124 StGB + 6 Amtsanma\u00dfung / Missbrauch von SSSS 132, 132 a StGB + 2 Titeln Belohnung / Billigung von Straftaten SS 140 StGB + 5 Beleidigung/\u00fcble Nachrede/ SSSS 185 - 189 StGB 31 30 Verleumdung Diebstahl SS 242 StGB + 2 Versammlungsgesetz 159 109 Waffengesetz + 1 Kunsturheberrechtsgesetz + 20 Pressegesetz + 3 Summe andere Straftaten 443 403 gesamt 848 685 +) im Jahr 2000 keine gesonderte Erfassung","123 Der Politisch motivierten Kriminalit\u00e4t - links werden Straftaten zugeordnet, wenn in W\u00fcrdigung der Umst\u00e4nde der Tat und / oder der Einstellung des T\u00e4ters Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, dass sie nach verst\u00e4ndiger Betrachtung (etwa nach Art der Themenfelder) einer politisch linken Orientierung zuzurechnen sind, insbesondere wenn Bez\u00fcge zu * Anarchismus, * Kommunismus (einschlie\u00dflich Marxismus) ganz oder teilweise urs\u00e4chlich f\u00fcr die Tatbegehung waren, ohne dass die Tat bereits die Au\u00dferkraftsetzung oder Abschaffung eines Elementes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Extremismus) zum Ziel haben muss. Von 685 Straftaten waren nach polizeilicher Einsch\u00e4tzung 403 als extremistische Kriminalit\u00e4t einzuordnen. Ein Vergleich zum Jahr 2000 ist aufgrund der durch den KPMDPMK ver\u00e4nderten polizeilichen Bewertungskriterien nicht uneingeschr\u00e4nkt m\u00f6glich. Politisch motivierte Brandanschl\u00e4ge Im Jahr 2001 waren 27 Brandanschl\u00e4ge mit politischer Motivation zu verzeichnen. Diese Gr\u00f6\u00dfenordnung bewegt sich im Rahmen der Entwicklung der Vorjahre (1996 = 23 F\u00e4lle, 1997 = 33 F\u00e4lle, 1998 = 16 F\u00e4lle, 1999 = 36 F\u00e4lle, 2000 = 23 F\u00e4lle). Ein besonderer H\u00f6hepunkt war Ende Dezember 1999 zu verzeichnen, als sich im Vorfeld der \"Millenniums-Problematik\" eine zusammenh\u00e4ngende Brandanschlagsserie auf 15 hochwertige Kraftfahrzeuge ereignete. Die Tatmittel entsprachen jenen, die nur geringf\u00fcgig modifiziert seit Jahren immer wieder Verwendung finden. In 23 F\u00e4llen richteten sich die Taten gegen Kraftfahrzeuge, in vier F\u00e4llen gegen Geb\u00e4ude (u. a. gegen die Forschungseinrichtung BESSY, ein Dienstgeb\u00e4ude der Polizei und einen Supermarkt der Filialkette EXTRA). Der entstandene Sachschaden belief sich insgesamt auf \u00fcber eine Mio. Euro.","124 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Bei acht Anschl\u00e4gen auf Kraftfahrzeuge spielten Person und Status des Fahrzeughalters offensichtlich keine Rolle: Sie richteten sich gegen hochwertige Pkw (\"Nobelkarossen\") als Symbole f\u00fcr \"Bonzentum\" und \"ungerechtfertigte Bereicherung\", die sich nach Auffassung der Szene selbst erkl\u00e4ren, so dass dazu keine Tatbekennungen eingegangen sind. Zu insgesamt elf Brandanschl\u00e4gen liegen dagegen Tatbekennungen vor. \"Revolution\u00e4rer 1. Mai\" Gewaltdelikte 2001 K\u00f6rperverletzung SSSS 223 - 231 StGB 10 Landfriedensbruch SSSS 125, 125 a StGB 114 gef\u00e4hrlicher Eingriff in den Stra\u00dfenverkehr SSSS 315 - 316 StGB 1 Widerstandsdelikte SSSS 113 - 121 StGB 23 N\u00f6tigung / Bedrohung SSSS 240, 241 StGB 1 Summe Gewaltdelikte 149 Andere Straftaten Sachbesch\u00e4digung SSSS 303 - 305 a StGB 30 Beleidigung/\u00fcble Nachrede/Verleumdung SSSS 185 - 189 StGB 7 Versammlungsgesetz 8 Waffengesetz 1 Summe andere Straftaten 46 gesamt 195 Der so genannte \"Revolution\u00e4re 1. Mai\" 2001 f\u00fchrte erneut zu zahlreichen Landfriedensbr\u00fcchen, Widerstandshandlungen, K\u00f6rperverletzungen und Sachbesch\u00e4digungen, in deren Zusammenhang 152 Straft\u00e4ter festzustellen waren (2000 = 154). Die Mehrzahl der aufgekl\u00e4rten Straftaten ist dabei wiederum durch \"erlebnisorientierte\" Jugendliche und Heranwachsende, nicht durch linksextremistisch motivierte T\u00e4ter begangen worden. Durch \u00d6ffentlichkeitsfahndungen zur Namhaftmachung von 86 Straft\u00e4tern konnten bislang 32 Tatverd\u00e4chtige identifiziert werden.","125 Kernenergie Gewaltdelikte 2001 Brandstiftung SSSS 306 - 306 f StGB 8 Gef\u00e4hrlicher Eingriff in den Stra\u00dfenverkehr SSSS 315 - 316 StGB 5 Summe Gewaltdelikte 13 Andere Straftaten Sachbesch\u00e4digung SSSS 303 - 305 a StGB 19 St\u00f6rung des \u00f6ffentlichen Friedens SSSS 126 StGB 1 Versammlungsgesetz 2 Pressegesetz 1 Summe andere Straftaten 23 gesamt 36 Die Wiederaufnahme der CASTOR-Transporte l\u00f6ste vier eindeutig der Kernenergie-Thematik zuzuordnende Brandanschl\u00e4ge auf Kraftfahrzeuge der Deutschen Bahn AG sowie der Firma Siemens aus, zu denen sich \"Autonome Gruppen\" (27. Februar 2001), die \"Autonome Miliz\" (4. M\u00e4rz 2001), die \"Autonome Stiftung Warentest - Abteilung Anleitungen\" (18. M\u00e4rz 2001) sowie eine namenlose Gruppierung (20. September 2001) bekannten. Dar\u00fcber hinaus versuchte eine \"AUTONOME GRUPPE M\u00e4hdorn\" den Anbau eines ehemaligen B\u00fcrogeb\u00e4udes der Deutschen Bahn AG in Treptow in Brand zu setzen (4. November 2001). Vermutlich derselbe Tathintergrund d\u00fcrfte f\u00fcr drei Brandanschl\u00e4ge auf Kraftfahrzeuge der Deutschen Bahn AG am 28. M\u00e4rz, 30. April und 18. November 2001 und einen Brandanschlag auf das Forschungslabor der Berliner Elektronenspeicherring-Gesellschaft f\u00fcr Synchrotronstrahlung mbH (BESSY) am 7. Juli 2001 ma\u00dfgeblich gewesen sein, wenngleich dazu keine Tatbekennungen vorliegen. In der Nacht zum 21. M\u00e4rz 2001 zerst\u00f6rten ca. 15 - 20 unbekannte T\u00e4ter mit H\u00e4mmern insgesamt 74 Fensterscheiben eines von der \"DB Cargo AG\" genutzten Geb\u00e4udes in Treptow. Anschlie\u00dfend schleuderten sie Nebelwurfk\u00f6rper und Butters\u00e4ure in die R\u00e4umlichkeiten. Zeitgleich wurde an die Hauswand der Schriftzug \"OHNE BAHN KEIN CASTOR\" aufgespr\u00fcht;","126 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 \"autonome gruppen\" bekannten sich zu der Tat. Der entstandene Sachschaden war auf 130 000 DM zu beziffern. Am 23. Oktober 2001 ver\u00fcbten unbekannte T\u00e4ter gegen 5.00 Uhr - nahezu zeitgleich - drei Anschl\u00e4ge auf Oberleitungen der Deutschen Bahn AG. Statt der bislang verwendeten Hakenkrallen verwendeten die T\u00e4ter eine Stahlseilkonstruktion mit Metallketten, durch die u. a. die Stromabnehmer zweier durchfahrender Z\u00fcge irreparabel besch\u00e4digt wurden. In textidentischen, bei verschiedenen Tageszeitungen eingegangenen Selbstbezichtigungen bekannten sich \"autonome gruppen\" zu den Taten, die sie u. a. mit der \"Fortf\u00fchrung der Kampagne gegen die Atomindustrie und die involvierten Konzerne\" begr\u00fcndeten.","127 Politisch motivierte Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t Fallzahlen KPMD - PMK f\u00fcr Politisch motivierte Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t Gewaltdelikte 2000 2001 T\u00f6tungsdelikte SSSS 211 - 221 StGB 0 0 K\u00f6rperverletzung SSSS 223 - 231 StGB 5 11 Bildung terroristischer SS 129 a StGB + 1 Vereinigungen Landfriedensbruch SSSS 125, 125 a StGB 17 10 gef\u00e4hrlicher Eingriff in den SSSS 315 - 316 StGB + 2 Stra\u00dfenverkehr Freiheitsberaubung SSSS 234 - 239 b StGB + 1 Raub SSSS 249 - 255 StGB 3 0 Erpressung SS 253 StGB 3 2 Widerstandsdelikte SSSS 113 - 121 StGB 20 9 N\u00f6tigung / Bedrohung SSSS 240, 241 StGB 5 10 Summe Gewaltdelikte 53 46 Andere Straftaten Volksverhetzung SS 130 StGB 4 28 Propagandadelikte SSSS 86, 86 a StGB + 13 Sachbesch\u00e4digung SSSS 303 - 305 a StGB 18 21 Verunglimpfungen gem\u00e4\u00df SSSS 90 - 90 b StGB + 1 Straftaten gg. ausl. Staaten SSSS 102 - 104 StGB + 8 St\u00f6rung des \u00f6ffentlichen Friedens SS 126 StGB + 21 Hausfriedensbruch SSSS 123, 124 StGB + 1 Belohnung / Billigung von Straftaten SS 140 StGB + 2 Beleidigung/\u00fcble Nachrede/ SSSS 185 - 189 StGB + 10 Verleumdung Versammlungsgesetz 40 8 Waffengesetz + 1 Vereinsgesetz 19 40 Summe andere Straftaten 135 154 gesamt 188 200 +) im Jahr 2000 keine gesonderte Erfassung","128 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Der Politisch motivierten Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t werden Straftaten zugeordnet, wenn in W\u00fcrdigung * der Umst\u00e4nde der Tat und / oder * der Erkenntnisse \u00fcber den T\u00e4ter Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, dass die durch eine nichtdeutsche Herkunft gepr\u00e4gte Einstellung des T\u00e4ters entscheidend f\u00fcr die Tatbegehung war, insbesondere wenn sie darauf ausgerichtet sind * Verh\u00e4ltnisse und Entwicklungen im Ausland oder * aus dem Ausland Verh\u00e4ltnisse und Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland zu beeinflussen. 136 der insgesamt 200 Straftaten sind nach polizeilicher Bewertung der extremistisch motivierten Kriminalit\u00e4t zuzurechnen. Ein Vergleich zum Jahr 2000 ist aufgrund der durch den KPMDPMK ver\u00e4nderten polizeilichen Bewertungskriterien nicht uneingeschr\u00e4nkt m\u00f6glich. Im Zusammenhang mit den Terroranschl\u00e4gen gingen beim Polizeilichen Staatsschutz bis zum Jahresende 2001 insgesamt 991 Hinweise ein, die zur Einleitung mehrerer Ermittlungsverfahren f\u00fchrten, die durchweg jedoch nicht in Verbindung mit den Ereignissen des 11. September 2001 standen. Die allgemein hohe Emotionalisierung f\u00fchrte im Herbst 2001 zu 242 Anthrax-/Milzbrand-Verdachtsf\u00e4llen, von denen 128 Strafanzeigen wegen St\u00f6rung des \u00f6ffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten zur Folge hatten. 16 Tatverd\u00e4chtige konnten als sog. \"Trittbrettfahrer\" ermittelt werden. Tats\u00e4chliche Milzbrandf\u00e4lle waren nicht zu verzeichnen. Die Anschl\u00e4ge in den USA sowie ihre verschiedenen Folgen (z. B. Protestkundgebungen gegen den Krieg in Afghanistan) hatten auf die Entwicklung der Berliner Fallzahlen KPMD-PMK eine nur sehr geringe Auswirkung.","129 Islamismus / Fundamentalismus Gewaltdelikte 2001 K\u00f6rperverletzung SSSS 223 - 231 StGB 1 N\u00f6tigung / Bedrohung SSSS 240, 241 StGB 1 Summe Gewaltdelikte 2 Andere Straftaten Volksverhetzung SS 130 StGB 6 Sachbesch\u00e4digung SSSS 303 - 305 a StGB 1 St\u00f6rung des \u00f6ffentlichen Friedens SS 126 StGB 11 Belohnung / Billigung von Straftaten SS 140 StGB 2 Beleidigung / \u00fcble SS 185 - 189 StGB 1 Nachrede / Verleumdung Waffengesetz 1 Summe andere Straftaten 22 gesamt 24 PKK / Kurdenproblematik Gewaltdelikte 2001 K\u00f6rperverletzung SSSS 223 - 231 StGB 4 Bildung terroristischer Vereinigungen SS 129 a StGB 1 Landfriedensbruch SSSS 125, 125 a StGB 1 gef\u00e4hrlicher Eingriff in den SSSS 315 - 316 StGB 2 Stra\u00dfenverkehr Freiheitsberaubung SSSS 234 - 239 b StGB 1 Erpressung SS 253 StGB 1 Widerstandsdelikte SSSS 113 - 121 StGB 2 N\u00f6tigung / Bedrohung SSSS 240, 241 StGB 1 Summe Gewaltdelikte 13 Andere Straftaten Sachbesch\u00e4digung SSSS 303 - 305 a StGB 2 Vereinsgesetz 40 Versammlungsgesetz 1 Summe andere Straftaten 43 gesamt 56","130 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t - rechts Fallzahlen KPMD-PMK f\u00fcr Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t - rechts (einschlie\u00dflich antisemitischer und fremdenfeindlicher Straftaten) Gewaltdelikte 2000 2001 T\u00f6tungsdelikte SSSS 211 - 221 StGB 0 0 K\u00f6rperverletzung SSSS 223 - 231 StGB 31 24 Brandstiftung SSSS 306 - 306 f StGB 1 0 Sprengstoffexplosion SS 308 StGB 1 0 Landfriedensbruch SSSS 125, 125 a StGB 6 3 Raub SSSS 249 - 255 StGB 0 1 N\u00f6tigung / Bedrohung SSSS 240, 241 StGB 16 7 Summe Gewaltdelikte 55 35 Andere Straftaten Volksverhetzung SS 130 StGB 80++) 124 Propagandadelikte SSSS 86, 86 a StGB 148 238 Sachbesch\u00e4digung SSSS 303 - 305 a StGB 6 2 + Verunglimpfungen gem\u00e4\u00df SSSS 90 - 90 b StGB 1 + Straftaten gegen ausl\u00e4ndische SSSS 102 - 104 StGB 1 Staaten + St\u00f6rung des \u00f6ffentlichen Friedens SS 126 StGB 1 Beleidigung / \u00fcble SSSS 185 - 189 StGB 35 Nachrede / Verleumdung 8++) + Versammlungsgesetz 11 Waffengesetz 3 2 + Vereinsgesetz 3 + Kunsturheberrechtsgesetz 2 Summe andere Straftaten 278 420 gesamt 333 455 +) im Jahr 2000 keine gesonderte Erfassung ++) im Jahr 2000 teilweise gemeinsame Erfassung f\u00fcr Volksverhetzung/Beleidigung","131 Langfristige Entwicklung der Fallzahlen Fallzahlen PMK - rechts - 1997 1998 1999 2000 2001 Antisemitisch 96 106 59 56 106 Fremdenfeindlich 97 89 68 70 84 Sonstige PMK - rechts 359 315 111 207 265 gesamt 552 510 238 333 455 Der Politisch motivierten Kriminalit\u00e4t - rechts werden Straftaten zugeordnet, wenn in W\u00fcrdigung der Umst\u00e4nde der Tat und/oder der Einstellung des T\u00e4ters Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, dass sie nach verst\u00e4ndiger Betrachtung (etwa nach Art der Themenfelder) einer politisch rechten Orientierung zuzurechnen sind, insbesondere wenn Bez\u00fcge zu * v\u00f6lkischem Nationalismus, * Rassismus, * Sozialdarwinismus, * Nationalsozialismus ganz oder teilweise urs\u00e4chlich f\u00fcr die Tatbegehung waren, ohne dass die Tat bereits die Au\u00dferkraftsetzung oder Abschaffung eines Elementes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Extremismus) zum Ziel haben muss. Von 455 Straftaten insgesamt waren 240 als extremistisch zu bewerten. Ein Vergleich zum Jahr 2000 ist aufgrund der durch den KPMDPMK ver\u00e4nderten polizeilichen Bewertungskriterien nicht uneingeschr\u00e4nkt m\u00f6glich. Besonderheiten der Fallentwicklung / Schwerpunkte Der auffallende Anstieg im Bereich der Volksverhetzung ist durch die erhebliche Zunahme von Internet-Delikten zu erkl\u00e4ren. Die zunehmende Nutzung dieses Mediums f\u00fchrt zu immer h\u00e4ufigerer Feststellung und Mitteilung von und auch der Suche nach rechten Webseiten mit strafbaren Inhalten.","132 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Rechtsextremistische Straftaten (ohne Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit) Im vergangenen Jahr konnte - nicht zuletzt als Folge der \u00f6ffentlichen Debatte \u00fcber ein Verbot der NPD - ein verst\u00e4rktes Anzeigeverhalten der Bev\u00f6lkerung beobachtet werden, das sich insbesondere bei den Propagandadelikten unter Verwendung des Internets auswirkte. Ein weiterer Grund f\u00fcr den Anstieg der festgestellten Straftaten liegt im konsequenten polizeilichen Vorgehen bei Versammlungen und anderen \u00f6ffentlichkeitswirksamen Aktionen der rechten Szene und damit einer Aufhellung des statistischen Dunkelfeldes. Dazu geh\u00f6rte auch die Aufkl\u00e4rung der im Vorfeld zur Wahl zum Berliner Abgeordnetenhauses durchgef\u00fchrten zahlreichen Wahlkampfveranstaltungen der NPD. Hervorzuheben ist, dass die Zahl der Gewaltdelikte im Bereich des Rechtsextremismus trotz des zunehmend aggressiven Verhaltens von Teilnehmern rechter Veranstaltungen r\u00fcckl\u00e4ufig ist. Hasskriminalit\u00e4t (einschlie\u00dflich antisemitischer und fremdenfeindlicher Straftaten) Der Begriff \"Hasskriminalit\u00e4t\" ist an den international eingef\u00fchrten Begriff \"Hate-Crime\" angelehnt. Antisemitische und fremdenfeindliche Straftaten sind Teilmengen der Hasskriminalit\u00e4t, werden aber wegen ihrer Bedeutung und der bisherigen Erfassungspraxis gesondert ausgeworfen.","133 Gewaltdelikte 2001 K\u00f6rperverletzung SSSS 223 - 231 StGB 15 Raub SSSS 249 - 255 StGB 1 N\u00f6tigung / Bedrohung SSSS 240, 241 StGB 5 Summe Gewaltdelikte 21 Andere Straftaten Volksverhetzung 130 StGB 113 Propagandadelikte SSSS 86, 86 a StGB 18 Sachbesch\u00e4digung SSSS 303 - 305 a StGB 1 Straftaten gegen ausl\u00e4ndische Staaten SSSS 102 - 104 StGB 1 Beleidigung/\u00fcble Nachrede/Verleumdung SSSS 185 - 189 StGB 24 Summe andere Straftaten 157 gesamt 178 Hasskriminalit\u00e4t bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in W\u00fcrdigung der Umst\u00e4nde der Tat und/oder der Einstellung des T\u00e4ters Anhaltspunkte daf\u00fcr vorliegen, dass sie gegen eine Person wegen ihrer/ihres politischen Einstellung, Nationalit\u00e4t, Volkszugeh\u00f6rigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Herkunft, \u00e4u\u00dferen Erscheinungsbildes, Behinderung, sexuellen Orientierung oder gesellschaftlichen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet.","134 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Antisemitische Straftaten (alle Straftaten als rechtsextremistische Kriminalit\u00e4t bewertet) Gewaltdelikte 2000 2001 K\u00f6rperverletzung SSSS 223 - 231 StGB 0 0 Brandstiftung SSSS 306 - 306 f StGB 0 0 N\u00f6tigung / Bedrohung SSSS 240, 241 StGB 0 1 Summe Gewaltdelikte 0 1 Andere Straftaten Volksverhetzung SS 130 StGB 40 77 Propagandadelikte SSSS 86, 86 a StGB 7 16 Sachbesch\u00e4digung SSSS 303 - 305 a StGB 5 1 Beleidigung / \u00fcble Nachrede / SSSS 185 - 189 StGB 3 10 Verleumdung Pressegesetz 1 Summe andere Straftaten 56 105 gesamt 56 106 Antisemitische Straftaten sind insbesondere gekennzeichnet durch: * Diffamierung j\u00fcdischer Institutionen und ihrer Vertreter durch Telefonanrufe, anonyme Briefsendungen bzw. E-Mails; * Propagieren der Auschwitzl\u00fcge; * Schmierereien oder andere Besch\u00e4digungen an j\u00fcdischen Mahnmalen / Gedenkst\u00e4tten / Gr\u00e4bern. Ein wesentlicher Umstand beim Anstieg der antisemitischen Straftaten ist die Nutzung des Internets. Auf den entsprechenden Web-Seiten werden u. a. der Holocaust geleugnet oder ausl\u00e4ndische Bev\u00f6lkerungsgruppen diffamiert. Dar\u00fcber hinaus haben medienwirksame Ereignisse wie die Er\u00f6ffnung des J\u00fcdischen Museums, der Bau des HolocaustMahnmals und die gewaltt\u00e4tigen Auseinandersetzungen zwischen Pal\u00e4stinensern und Israelis in Nahost verst\u00e4rkt anonyme Briefeschreiber zum Handeln veranlasst. Dabei wurde die Mehrzahl der strafrechtlich relevanten Schreiben an den Zentralrat der","135 Juden in Deutschland (seit M\u00e4rz 2000 in Berlin angesiedelt) sowie an die J\u00fcdische Gemeinde zu Berlin gesandt. Fremdenfeindliche Straftaten (alle Straftaten als rechtsextremistische Kriminalit\u00e4t bewertet) Gewaltdelikte 2000 2001 K\u00f6rperverletzung SSSS 223 - 231 StGB 23 15 Landfriedensbruch SSSS 125, 125 a StGB 2 0 N\u00f6tigung / Bedrohung SSSS 240, 241 StGB 9 4 Summe Gewaltdelikte 34 19 Andere Straftaten Volksverhetzung SS 130 StGB 26+) 38 Propagandadelikte SSSS 86, 86 a StGB 10 12 Sachbesch\u00e4digung SSSS 303 - 305 a StGB 0 0 Straftaten gegen ausl\u00e4ndische SSSS 102 - 104 StGB 0 1 Staaten +) Beleidigung / \u00fcble SSSS 185 - 189 StGB 14 Nachrede / Verleumdung Summe andere Straftaten 36 65 gesamt 70 84 +) im Jahr 2000 gemeinsame Erfassung von Volksverhetzung und Beleidigung Fremdenfeindlich ist der Teil der Hasskriminalit\u00e4t, der aufgrund der tats\u00e4chlichen oder vermeintlichen Nationalit\u00e4t, Volkszugeh\u00f6rigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion bzw. Herkunft des Opfers ver\u00fcbt wird. Wenngleich ein Anstieg der Fallzahlen verzeichnet werden musste, ist die Anzahl der fremdenfeindlichen Gewaltdelikte weiter r\u00fcckl\u00e4ufig.","136 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Propagandadelikte Vorg\u00e4nge 1997 1998 1999 2000 2001 Propagandadelikte Antisemitisch 1 12 9 7 16 Fremdenfeindlich 6 2 11 10 12 Sonstige PMK -rechts 177 178 83 131 210 Politisch motiviert gesamt 184 192 103 148 238 Straftaten SSSS 86, 86 a 1 260 1 259 1 144 1 631 1 417+) gesamt +) davon 27 Straftaten offensichtlich nicht PMK -rechtszuzuordnen Bei diesen Straftaten handelt es sich \u00fcberwiegend um so genannte \"Hakenkreuz-Schmierereien\" im \u00f6ffentlichen Raum, zu denen im Regelfall keine Hinweise auf den T\u00e4ter und dessen Motivation vorliegen. Des \u00d6fteren besteht auch eine \u00f6rtliche N\u00e4he zu Graffiti oder anderen Beschmutzungen. Anhaltspunkte f\u00fcr eine politische Motivation m\u00fcssten sich aus \u00c4u\u00dferungen des T\u00e4ters bzw. staatsschutzrelevanten Erkenntnissen \u00fcber sie ergeben. Gr\u00fcnde f\u00fcr die Annahme eines politischen Motivs bilden aber auch besondere Tat\u00f6rtlichkeiten (z. B. Straftaten gegen j\u00fcdische Einrichtungen oder Mahnmale), zeitliche oder \u00f6rtliche N\u00e4he zu Treffpunkten der rechten Szene bzw. deren Veranstaltungen oder Aufz\u00fcgen.","137 2 Personenpotenziale Rechtsextremismus Berlin1 Bund2 2000 2001 2000 2001 Gesamt 2 915 2 695 52 600 50 500 ./. Mehrfachmitgliedschaften 240 55 1 700 800 Tats\u00e4chliches Personenpotenzial 2 675 2 640 50 900 49 700 3 3 Gewaltbereite Rechtsextremisten, davon 830 640 9 700 10 400 Gewaltt\u00e4ter 280 270 k.A. k.A. Skinheads 550 370 k.A. k.A. Neonazis, davon 440 435 2 200 2 800 Neonazistische Kameradschaften 75 60 k.A. 4 k.A. 4 \"Hilfsorganisation f\u00fcr nationale politische Gefangene und deren Angeh\u00f6rige e. V.\" (HNG) 50 45 550 k.A. \"Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei - Auslandsund Aufbauorganisation\" (NSDAP-AO) EM5 EM5 k.A. 6 k.A. 6 \"Neonazikreis um Frank Schwerdt\" EM5 EM5 k.A. 6 k.A. 6 \"Vandalen - Ariogermanische Kampfgemeinschaft\" 15 15 - - Unorganisierte Neonazis 280 300 k.A. 6 k.A. 6 Rechtsextremistische Parteien, davon 1 500 1 485 36 500 33 000 \"Deutsche Volksunion\" (DVU) 630 600 17 000 15 000 \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" 240 250 6 500 6 500 (NPD) \"Junge Nationaldemokraten\" (JN) 30 35 k.A. 7 k.A. 7 \"Die Republikaner\" (REP) 600 600 14 000 11 500 Sonstige rechtsextremistische Organisationen (insgesamt 8 Vereinigungen in Berlin) 145 135 4 200 4 300 1 Die Zahlen sind zum Teil gesch\u00e4tzt und gerundet. 2 Die Zahlen sind zum Teil gesch\u00e4tzt und gerundet. 3 Das BfV erfasst unter dieser Rubrik neben Skinheads auch gewaltbereite Rechtsextremisten anderer subkultureller Pr\u00e4gung (Gewaltt\u00e4ter ohne Organisationszugeh\u00f6rigkeit). 4 Bundesweit existieren zahlreiche vergleichbare Gruppierungen unter vielf\u00e4ltigen Bezeichnungen. Angaben zur Gesamtzahl der Mitglieder liegen jedoch nicht vor. 5 EM = Einzelmitglieder (pauschal mit jeweils 10 Personen gerechnet). 6 Zahl wird vom BfV nicht gesondert ausgewiesen. 7 Das BfV erfasst die JN-Mitgliederzahlen unter der Rubrik \"Sonstige rechtsextremistische Organisationen\" (2001: bis zu 500, 2000: bis zu 500 Personen).","138 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Linksextremismus Berlin1 Bund2 2000 2001 2000 2001 Gesamt 2 520 2 520 34 000 33 300 ./. Mehrfachmitgliedschaften 0 0 500 400 Tats\u00e4chliches Personenpotenzial 2 520 2 520 33 500 32 900 Gewaltbereite Linksextremisten einschlie\u00dflich Anarchisten3, davon 1 450 1 450 7 000 7 000 Autonome 1 200 1 200 6 000 6 000 Sonstige 250 250 1 000 1 000 Marxisten-Leninisten und sonstige revolution\u00e4re Marxisten einschlie\u00dflich 1 070 1 070 27 000 26 300 Trotzkisten 1 Die Zahlen sind zum Teil gesch\u00e4tzt und gerundet. 2 Die Zahlen sind zum Teil gesch\u00e4tzt und gerundet. 3 Das Mobilisierungspotenzial der \"Szene\" umfasst zus\u00e4tzlich mehrere hundert Personen.","139 Ausl\u00e4nderextremismus Berlin1 Bund2 2000 2001 2000 2001 Gesamt 6 475 6 500 58 800 59 100 Islamisch-extremistischeT\u00fcrken 3 050 3 050 28 150 28 650 Linksextremistische T\u00fcrken 300 270 4 250 3 950 Extrem-nationalistische T\u00fcrken 600 600 7 800 8 000 Islamisch-extremistische Araber / Pal\u00e4stinenser 1 145 1 200 3 100 3 100 Linksextremistische Araber / Pal\u00e4stinenser 170 170 150 150 Organisierte regimetreue Iraner 30 30 100 100 Organisierte oppositionelle Iraner 20 20 900 900 Kurden (PKK und sonstige) 1 110 1 110 12 400 12 350 Sonstige 50 50 1 950 1 900 1 Die Zahlen sind zum Teil gesch\u00e4tzt und gerundet. 2 Die Zahlen sind zum Teil gesch\u00e4tzt und gerundet Verteilung in Berlin nach ideologischer Ausrichtung 2000 2000 2001 2001 absolut % absolut % Islamisch-extremistische Organisationen 4 245 65,6 4 280 65,8 Linksextremistische Organisationen 1 580 24,4 1 570 24,1 Extrem-nationalistische Organisationen 600 9,3 600 9,2 Sonstige 50 0,8 50 0,8 Verteilung in Berlin nach Nationalit\u00e4ten 2000 2000 2001 2001 absolut % absolut % Kurden 1 110 17,1 1 100 17,1 T\u00fcrken 3 950 61,0 3 920 60,3 Araber / Pal\u00e4stinenser 1 315 20,3 1 370 21,1 Iraner 50 0,8 50 0,8 Sonstige 50 0,8 50 0,8","140 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001","141","142 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 III HINTERGRUNDINFORMATIONEN ORGANISATIONEN IDEOLOGIEN KOMMUNIKATIONSMITTEL 1 Rechtsextremismus - \"Aktionsb\u00fcro Mitteldeutschland - Nationaler Widerstand Berlin / Brandenburg\"............................................................ 146 - \"Anti-Antifa\" .......................................................................... 147 - \"Blood & Honour\" ................................................................. 147 - \"Deutsches Kolleg\" (DK)....................................................... 148 - \"Deutsche Volksunion\" (DVU) .............................................. 149 - \"Hammerskins\" ..................................................................... 151 - \"Hilfsorganisation f\u00fcr nationale politische Gefangene und deren Angeh\u00f6rige e. V.\" (HNG) ..................................... 151 - \"Junge Nationaldemokraten\" (JN)......................................... 152 - Kameradschaften................................................................. 153 - \"Kameradschaft 1375\".......................................................... 153 - \"Kameradschaft Adlershof\" .................................................. 154 - \"Kameradschaft Germania\".................................................. 154 - \"Kameradschaft Tor Berlin\".................................................. 155 - \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD) .......... 156 - \"Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei - Auslandsund Aufbauorganisation\" (NSDAP/AO) ..................... 159 - Neonazis .............................................................................. 160 - \"Die Republikaner\" (REP)..................................................... 161 - Skinheads............................................................................. 162 - Skinhead-Fanzines ............................................................... 163 - \"Vandalen - Ariogermanische Kampfgemeinschaft\" ............ 164 2 Linksextremismus - \"Antifaschistische Aktion Berlin\" (AAB) ................................ 166 - \"Anti-Atom-Plenum\" (AAP) ................................................... 167 - Autonome............................................................................. 167 - \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP) ........................... 170 - INTERIM .............................................................................. 171 - \"kein mensch ist illegal\" (kmii) ............................................... 171 - \"Kommunistische Plattform der PDS\" (KPF)........................ 172 - \"Libertad!\"............................................................................. 172 - Die Linke Seite ..................................................................... 173 - \"Linksruck\" ................................................................................ 174","143 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 - \"Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands\" (MLPD) .........175 - Peoples Global Action (PGA) ...................................................175 - \"Revolution\u00e4re Kommunisten (BRD)\" (RK)...............................176 - \"Rote Hilfe e.V.\" (RH) ...............................................................176 - Stre\u00dffaktor................................................................................177 3 Ausl\u00e4nderextremismus - DHKP-C: \"Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front\" ............178 - \"Hizb Allah\" (Partei Gottes).......................................................179 - IBP: \"Islamischer Bund Pal\u00e4stina\".............................................180 - IGMG: \"Islamische Gemeinschaft - Milli G\u00f6r\u00fcs e.V.\" ................182 - \"Der Kalifatsstaat\" (Hilafet Devleti) ...........................................183 - MEK: \"Organisation der Volksmodjahedin Iran\"........................185 - MLKP: \"Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei\"......186 - PKK: \"Arbeiterpartei Kurdistans\"...............................................186 - TKP/ML: \"T\u00fcrkische Kommunistische Partei / MarxistenLeninisten\".................................................................................188 4 \"Scientology\"-Organisation (SO)...............................................189","144 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 1 Rechtsextremismus Der Begriff \"Rechtsextremismus\" bezeichnet keine geschlossene politische Theorie. Er umschreibt vielmehr eine vielschichtige politische und soziale Gedankenwelt und ein Handlungssystem, das in der Gesamtheit seiner Einstellungen und Verhaltensweisen auf die Beseitigung oder nachhaltige Beeintr\u00e4chtigung demokratischer Rechte, Strukturen und Prozesse gerichtet ist. Rechtsextremistisches Gedankengut setzt sich aus Fragmenten verschiedener ideologischer Teilbereiche zusammen. Diese wurzeln vorrangig in einem v\u00f6lkischen Nationalismus, dessen Triebfeder ein elit\u00e4res Rassedenken ist. Nicht die Gemeinsamkeit der Geschichte, der Kultur und insbesondere der Sprache bestimmt nach diesem Weltbild die Zugeh\u00f6rigkeit zu einem Volk und zu einer Nation, sondern allein die biologische Abstammung (\"Rassevolk\", \"Rassenation\"). Die fehlende geschlossene Theorie des Rechtsextremismus wird in aller Regel durch die Dominanz einzelner \"starker\" Pers\u00f6nlichkeiten und durch das \"F\u00fchrerprinzip\" kompensiert. Rechtsextremistische Politik ist weitgehend vom Willen, von den F\u00e4higkeiten und dem Charisma der Leitfiguren abh\u00e4ngig. Folgende Vorstellungen k\u00f6nnen f\u00fcr den Rechtsextremismus als charakteristisch angesehen werden: - die ethnische Zugeh\u00f6rigkeit zu einer Nation oder Rasse und der Nutzen f\u00fcr die Gemeinschaft sollen den Wert des Menschen ausmachen, - der Staat und ein ethnisch homogenes Volk verschmelzen im Sinne einer angeblich vorgegebenen nat\u00fcrlichen Ordnung zu einer einheitlichen \"Volksgemeinschaft\", - die staatlichen F\u00fchrer handeln intuitiv nach dem einheitlichen Willen des Volkes. Diese Vorstellungen sind im Spektrum des Rechtsextremismus in unterschiedlichen Auspr\u00e4gungen vorzufinden und \u00e4u\u00dfern sich in folgenden Verhaltensmustern:","145 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 - die Ablehnung und Ausgrenzung von allen, die den jeweiligen Vorstellungen nicht entsprechen, - ein aggressiver antiparlamentarischer Nationalismus, - die Rechtfertigung des Einsatzes von Gewalt als \"Recht des St\u00e4rkeren\". Das Bundesverfassungsgericht hat 1952 bei der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der \"Sozialistischen Reichspartei\" (SRP) die wesentlichen Merkmale entwickelt, die f\u00fcr rechtsex107 tremistische Bestrebungen kennzeichnend sind : - Missachtung wesentlicher Menschenrechte, besonders der W\u00fcrde des Menschen, seines Rechtes auf freie Entfaltung und des Grundsatzes der Gleichheit vor dem Gesetz. Diese Einstellung \u00e4u\u00dfert sich beispielhaft in Rassismus und Antisemitismus. - Bek\u00e4mpfung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vornehmlich durch Diffamierung staatlicher Institutionen, demokratischer Parteien (Negierung des Pluralismusprinzips sowie Verneinung der Gewaltenteilung und der Unabh\u00e4ngigkeit der Gewalten). Dies gipfelt in der Forderung nach einer autorit\u00e4ren bzw. diktatorischen Staatsund Sozialordnung, welche die Notwendigkeit eines nach innen und au\u00dfen starken Staates sowie milit\u00e4rische Werte und hierarchische Prinzipien (\"F\u00fchrer\" und \"Gefolgschaft\") \u00fcberbetont. - Verharmlosung bzw. Leugnung der Verbrechen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft (Revisionismus) sowie mangelnde Distanz zum \"Dritten Reich\" in der gesamten Spannbreite von Verharmlosung bis Verherrlichung. - Die Behauptung einer prinzipiellen biologisch bzw. rassisch begr\u00fcndeten Ungleichheit von Menschen verbun107 BVerfGE 2, 1","146 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 den mit der Ausgrenzung und Abwertung der nicht zur eigenen Gruppe geh\u00f6renden Individuen. - \u00dcberbewertung der aufgrund ethnischer Zugeh\u00f6rigkeit definierten \"Volksgemeinschaft\" zu Lasten der Rechte und Interessen des Einzelnen (v\u00f6lkischer Kollektivismus) sowie fremder Nationen und Kulturen (Nationalismus). Anh\u00e4nger einer Wiederbelebung des Nationalsozialismus, so genannte Neonazis, streben direkt und offen eine nach dem F\u00fchrerprinzip ausgerichtete totalit\u00e4re Staatsform und eine \"Volksgemeinschaft\" nach dem Vorbild der ehemaligen \"Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei\" (NSDAP) an. In Berlin lassen sich vier Auspr\u00e4gungen des Rechtsextremismus unterscheiden: - Gewaltbereite Rechtsextremisten, insbesondere rechtsextremistische Skinheads, - neonazistische Gruppen und Einzelaktivisten, - rechtsextremistische Parteien sowie - sonstige rechtsextremistische Organisationen. Die Akteure dieser Bereiche pflegen untereinander z. T. intensive Kontakte und arbeiten anlassbezogen zusammen. \"Aktionsb\u00fcro Mitteldeutschland - Nationaler Widerstand Berlin / Brandenburg\" Ab August 2001 konnte die Homepage des \"Aktionsb\u00fcros Mitteldeutschland - Nationaler Widerstand Berlin/Brandenburg\" im Internet festgestellt werden. Darin werden u. a. Termine und Aktionsberichte ver\u00f6ffentlicht. Via E-Mail werden regelm\u00e4\u00dfig Pressemitteilungen abgegeben, in denen das Aktionsb\u00fcro zu aktuellen Ereignissen innerhalb der Szene Stellung bezieht. Durch das Layout und die Wortwahl wird","147 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 der Eindruck erweckt, dass hinter dem \"Aktionsb\u00fcro Mitteldeutschland\" ein gr\u00f6\u00dferer Personenkreis steht. Au\u00dferhalb des Internets tritt das \"Aktionsb\u00fcros Mitteldeutschland - Nationaler Widerstand Berlin/Brandenburg\" jedoch nicht in Erscheinung. \"Anti-Antifa\" Die \"Anti-Antifa\" ist eine Reaktion der Rechtsextremisten gegen\u00fcber der linksextremistischen \"Antifa\". \"Antifa\" ist eine Abk\u00fcrzung f\u00fcr Antifaschismus und richtet sich gezielt gegen tats\u00e4chliche und vermeintliche Rechtsextremisten. Nach Lesart der linksextremistischen \"Antifa\" z\u00e4hlen dazu auch Personen des konservativen Spektrums und Repr\u00e4sentanten des als \"faschistisch\" diffamierten Staates. Unter \"Anti-Antifa\" ist somit eine Gegenstr\u00f6mung zu dem von Linksextremisten propagierten Kampfbegriff \"Antifa\" zu verstehen. Im Jahr 2001 sind keine Aktionen der \"Anti-Antifa\" in Berlin bekannt geworden. \"Blood & Honour\" Die im Jahr 2000 in Deutschland verbotene neonazistische und international ausgerichtete \"Blood & Honour\"-Bewegung (\"B&H\") wurde Ende der 80er Jahre in England von dem Musiker Ian Stuart Donaldson gegr\u00fcndet. Die \"B&H\"-Bewegung\" beeinflusst die Skinhead-Szene ideologisch \u00fcber die Musik. Hierin wird ein effektives Mittel gesehen, die jugendlichen Skinheads wieder an den Nationalsozialismus heranzuf\u00fchren. \"Blood & Honour\" hat daf\u00fcr szeneeigene Produktionsund Vertriebswege geschaffen. Trotz Verbots der \"Blood & Honour\"-Division Deutschland und ihrer Jugendorganisation \"White Youth\" am 12. September 2000 gelang es der Szene im Jahr 2001, die 2. Auflage des bereits im Dezember 2000 bekannt gewordenen so genannten \"Blood & Honour\"-Brandenburg-Samplers herauszugeben. Auf diesem Sampler, der bereits indiziert ist, sind fast alle bekannten Berliner Skinhead-Bands mit einzelnen Titeln vertreten.","148 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Nach dem Verbot ist eine deutschlandweite einheitliche Struktur nicht mehr existent. Einige der ehemals f\u00fchrenden Mitglieder stehen jedoch noch miteinander in Kontakt und sind Bestandteil der rechtsextremistischen Szene geblieben. Zusammenh\u00e4nge sind vor allem bei Skinhead-Konzerten festzustellen. \"Deutsches Kolleg\" (DK) Sitz: Berlin/W\u00fcrzburg Organisationsstruktur: Funktion\u00e4rsgruppe Mitgliederzahl: Einzelmitglieder Entstehung/Gr\u00fcndung: 1994 Ideologie: rechtsextremistisch Das DK ist ein 1994 gegr\u00fcndeter Zusammenschluss, der sich selbst als Schulungseinrichtung der \"nationalen Intelligenz\" versteht. Mit seinen Schulungsmaterialien und Schulungen versucht er, Einfluss auf andere rechtsextremistische Personen und Gruppierungen zu nehmen. F\u00fchrender Protagonist ist der rechtsextremistische Theoretiker Dr. Reinhold OBERLERCHER. Im Fr\u00fchjahr 2000 gelang es diesem, den Rechtsextremisten Horst MAHLER f\u00fcr die Mitarbeit im DK zu gewinnen. Die politischen Werdeg\u00e4nge OBERLERCHERs und MAHLERs weisen Parallelen auf. So begann OBERLERCHER seine politische Laufbahn im \"Sozialistischen Deutschen Studentenbund\" (SDS), MAHLER war Mitbegr\u00fcnder der \"Rote Armee Fraktion\" (RAF). Durch das Mitwirken von Horst MAHLER erhielt das DK neue Impulse. Das Internet entwickelte sich inzwischen zum wichtigsten Diskussionsforum des DK. Mit Hilfe dieses Mediums kann es","149 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 seine teilweise recht abstrakten Materialien wesentlich wirkungsvoller verbreiten. Dabei fallen gerade die von Horst MAHLER ver\u00f6ffentlichten Texte durch ihre antisemitische Pr\u00e4gung auf. \"Deutsche Volksunion\" (DVU) Sitz: M\u00fcnchen Organisationsstruktur: Partei Mitgliederzahl: ca. 15 000 bundesweit (2000: ca. 17 000) ca. 600 in Berlin (2000: ca. 630) Entstehung/Gr\u00fcndung: 1987 Ideologie: rechtsextremistisch Publikationen: \"National-Zeitung/Deutsche Wochenzeitung\" (NZ) (\u00fcberregional, w\u00f6chentlich, Auflage: 45 000) Herausgeber: Dr. Gerhard FREY Die \"Deutsche Volksunion\" wurde 1987 auf Initiative des M\u00fcnchener Verlegers Dr. Gerhard FREY in engem Zusammenwirken mit der \"Nationaldemokratischen Partei Deutschlands\" (NPD) als \"Deutsche Volksunion - Liste D\" gegr\u00fcndet und 1991 in DVU umbenannt. Die Partei und der eingetragene Verein \"Deutsche Volksunion e. V.\" (DVU e.V.) mit seinen Aktionsgemeinschaften sind wie der \"DSZ Druckschriftenund Zeitungsverlag GmbH\" und der \"FZ - Freiheitlicher Buchund Zeitschriftendienst GmbH\" Bestandteile des von Dr. FREY aufgebauten Organisationsund Pressegeflechts. Die DVU bekennt sich formal zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, will jedoch die G\u00fcltigkeit der Grundund Menschenrechte des Grundgesetzes auf Deutsche begrenzen. Besondere Schwerpunkte ihrer politischen Arbeit bilden die Themen Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Revisionismus. Im Presseorgan der Partei, der \"National-Zeitung/Deutsche Wochenzeitung\" (NZ) steht die revisionistische Kritik an einer angeblich extrem einseitig erfolgenden Vergangenheitsbew\u00e4ltigung im Zentrum. Die Verbrechen der Nationalsozialisten und insbesondere die Ermordung der Juden werden zwar nicht in G\u00e4nze geleugnet, jedoch in starkem Ma\u00dfe bagatellisiert. Die politische Agitation ist fremdenfeindlich gepr\u00e4gt. So findet sich","150 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 in der NZ eine einseitige und verzerrende Berichterstattung \u00fcber Asylmissbrauch und Ausl\u00e4nderkriminalit\u00e4t. Mit st\u00e4ndigen Wiederholungen aggressiver Schlagzeilen wird der Versuch unternommen, Ausl\u00e4nder pauschal zu kriminalisieren. Nicht minder aggressiv wird gegen Juden agitiert und der DVU-Anh\u00e4ngerschaft werden angebliche j\u00fcdische Weltverschw\u00f6rungsszenarien nahegebracht. Die mit Abstand bedeutendste Veranstaltung f\u00fcr DVU-Mitglieder und Sympathisanten stellt die j\u00e4hrliche Gro\u00dfkundgebung in der Passauer Nibelungenhalle dar. Sie dient Dr. FREY zu seiner Selbstdarstellung und soll den Parteimitgliedern und -sympathisanten zur Motivierung ein Gemeinschaftserlebnis der Geschlossenheit, St\u00e4rke und Begeisterung vermitteln. Eine aktive politische Mitgestaltung durch die Basis findet kaum statt. F\u00fcr die Veranstaltung am 29. September unter dem Motto \"Wir sind stolz, Deutsche zu sein\" konnte die Partei mit 1 200 Teilnehmern nur noch die H\u00e4lfte der Besucherzahlen des Vorjahres mobilisieren. Die DVU wertete den geringen Zuspruch jedoch nicht als Niederlage, sondern bezeichnete die Veranstaltung vielmehr als Erfolg der Partei und ihres Vorsitzenden. So hei\u00dft es auf ihrer Internetseite: \"Passau 2001. Sieg \u00fcber Willk\u00fcr - Schlappe f\u00fcr Demokratiefeinde / Nationalfreiheitliche feiern Dr. FREY\". Der DVU-Landesverband Berlin ist seit Jahren durch Stagnation der Mitgliederzahlen und Passivit\u00e4t der Parteiangeh\u00f6rigen gepr\u00e4gt. So ist es auch dem im Juli 2001 neugew\u00e4hlten Landesvorstand bisher nicht gelungen, die Strukturen der Partei zu reorganisieren und damit einhergehend Mitgliederpotenziale zu mobilisieren. Auf Weisung ihres Bundesvorsitzenden nahm die DVU nicht an den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus im Oktober teil. Statt dessen hatte sich die Partei auf die Wahlen in Hamburg 108 konzentriert. Dort erhielt sie 0,7 % der Stimmen . \"Hammerskins\" 108 siehe S. 40","151 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Sitz: bundesweit Organisationsstruktur: Divisionen, Sektionen, Chapter Mitgliederzahl: ca. 100 bundesweit, ca. 15 in Berlin (gegen\u00fcber 2000 unver\u00e4ndert) Entstehung/Gr\u00fcndung: in Deutschland seit 1995 vertreten Ideologie: rassistisch, z. T. neonazistisch Die aus den USA stammenden \"Hammerskins\" sind Teil der Skinhead-Bewegung. In Deutschland strukturierten sie sich erst ab etwa Mitte der neunziger Jahre in \u00fcberwiegend voneinander unabh\u00e4ngigen landesweiten \"Sektionen\". Bundesweit werden den \"Hammerskins\" 100 Mitglieder zugerechnet, in Berlin z\u00e4hlen ca. 15 Personen zu den \"Hammerskins\". Die \"Hammerskins\" sind stark ideologisch gepr\u00e4gt und stellen nicht blo\u00df eine organisatorisch orientierte Sammlungsbewegung dar. Sie pflegen ein elit\u00e4res, rassistisches und zum Teil neonazistisches Weltbild. Ziel dieser Bewegung ist die Vereinigung aller Skinheads in einer \"Hammerskin-Nation\". Im Jahr 2001 wurden keine \u00f6ffentlichkeitswirksamen Aktivit\u00e4ten der Berliner \"Hammerskin\"-Sektion bekannt. \"Hilfsorganisation f\u00fcr nationale politische Gefangene und deren Angeh\u00f6rige e. V.\" (HNG) Sitz: Frankfurt/Main Organisationsstruktur: eingetragener Verein Mitgliederzahl: ca. 600 bundesweit (2000: ca. 550) ca. 45 in Berlin (2000: ca. 50) Entstehung/Gr\u00fcndung: 1979 Ideologie: neonazistisch Publikationen: \"Nachrichten der HNG\" (monatlich, Auflage: ca. 600) Die HNG ist der mitgliederst\u00e4rkste Neonazi-Zusammenschluss. In Berlin verf\u00fcgt sie \u00fcber ein Mitgliederpotenzial von rund 45 Personen. Sie bezeichnet sich als \"Sammelbecken und Solidargemeinschaft\" f\u00fcr Neonazis aller politischer Gruppierungen aus Deutschland und dem nahen Ausland. Ihre Aktivit\u00e4ten liegen in","152 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 der Betreuung inhaftierter Gesinnungsgenossen. Ziel ist es, die Einbindung der Straft\u00e4ter in die rechtsextremistische Szene auch w\u00e4hrend der Haftzeit zu gew\u00e4hrleisten und sie nach der Haftentlassung in dieses Spektrum nahtlos wieder einzuf\u00fcgen. Daf\u00fcr nutzt die HNG u. a. ihre Publikation \"Nachrichten der HNG\". Darin sind regelm\u00e4\u00dfig Gefangenenlisten abgedruckt sowie inhaftierte Personen aufgef\u00fchrt, die Briefkontakt w\u00fcnschen. Auch Rechtsextremisten in Berliner Gef\u00e4ngnissen werden derzeit von der HNG ideell und materiell betreut. \"Junge Nationaldemokraten\" (JN) Sitz: Riesa (Sachsen) Organisationsstruktur: Jugendorganisation der NPD Mitgliederzahl: bis zu 500 bundesweit (2000: bis zu 500) 30 in Berlin, 20 in Brandenburg (2000: 30 in Berlin, 35 in Brandenburg) Entstehung/Gr\u00fcndung: 1969 Ideologie: rechtsextremistisch Publikationen: \u00fcberregional: keine; Regionalverband Berlin: \"Jugend wacht - Die Zeitschrift f\u00fcr die nationalistische Jugendbewegung\" (unregelm\u00e4\u00dfig) Die \"Jungen Nationaldemokraten\" sind die Jugendorganisation 109 der \"Nationaldemokratischen Partei Deutschlands\" (NPD) . Sie sind laut Satzung der NPD integraler Bestandteil der Partei. Der JN-Bundesvorsitzende ist gem\u00e4\u00df den Statuten zugleich Mitglied des NPD-Bundesvorstandes. Die JN sind die gr\u00f6\u00dfte rechtsextremistische Jugendorganisation in der Bundesrepublik Deutschland. Lange Zeit \u00fcbten die JN eine Nahtstellenfunktion zwischen der NPD und Neonazis aus. Im Zuge des \u00d6ffnungsprozesses der Gesamtpartei zur NeonaziSzene haben die JN aber an eigenst\u00e4ndiger Bedeutung verloren und orientieren sich zunehmend an der Mutterpartei. Infolge dessen sind die eigenst\u00e4ndigen Aktivit\u00e4ten der JN stark r\u00fcckl\u00e4ufig. Diese Entwicklung zeigte sich auch in Berlin und Brandenburg. So f\u00fchrte der etwa 50 Mitglieder umfassende gemein109 siehe S. 156 ff.","153 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 same Landesverband Berlin/Brandenburg im Jahr 2001 keine \u00f6ffentlichen Veranstaltungen durch. Die Aktivit\u00e4ten des JNRegionalverbandes Berlin beschr\u00e4nkten sich im Jahr 2001 auf die Herausgabe einer Ausgabe der Publikation \"Jugend wacht - Die Zeitschrift f\u00fcr die nationalistische Jugendbewegung\". Kameradschaften Sitz: bundesweit 150, in Berlin 7 Organisationsstruktur: lose Zusammenschl\u00fcsse Mitgliederzahl: k.A. bundesweit (2000: k.A.) ca. 60 in Berlin (2000: ca. 75) Entstehung/Gr\u00fcndung: seit 1995 als Reaktion auf FAP-Verbot Ideologie: neonazistisch Publikationen: Flugbl\u00e4tter Kameradschaften sind Zusammenschl\u00fcsse von Neonazis mit einer mindestens rudiment\u00e4ren Struktur und Selbstorganisation. Die Mitglieder verbindet die Bereitschaft zu gemeinsamer politischer Arbeit. Ann\u00e4hernd regelm\u00e4\u00dfig treffen sie sich zu vorbereiteten Themen, die eine rechtsextremistische Gesinnung vermitteln oder vertiefen sollen. Durch die geschlossene Teilnahme an NPD-Demonstrationen unterst\u00fctzen Kameradschaften den von der Partei propagierten \"Kampf um die Stra\u00dfe\". Vereinzelte Kameradschaftsmitglieder unterhalten Kontakte zur NPD und vor allem seit dem \u00d6ffnungskurs der NPD gegen\u00fcber Neonazis bestehen regelm\u00e4\u00dfige Verbindungen zwischen Kameradschaften und der Partei. \"Kameradschaft 1375\" Die \"Kameradschaft 1375 hat sich erstmals im Juni 2001 \u00f6ffentlich im Internet pr\u00e4sentiert. Sie setzt sich aus vorwiegend jugendlichen Mitgliedern aus MarzahnHellersdorf zusammen.","154 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Nach eigenen Angaben auf ihrer Homepage handelt es sich bei der \"Kameradschaft 1375\" um eine \"kleine Gruppe mit gro\u00dfen Zielen\". Die Wahl ihres Namens begr\u00fcnden die Mitglieder mit der Gr\u00fcndung \"ihres\" Bezirkes Hellersdorf durch Kaiser Karl IV. im Jahr 1375. Entgegen dem im Internet ver\u00f6ffentlichten Anspruch, ihre politischen Ziele aktiv und \u00f6ffentlichkeitswirksam zu vertreten, war bislang als Gruppenaktivit\u00e4t lediglich die Teilnahme an rechtsextremistischen Demonstrationen wahrnehmbar. \"Kameradschaft Adlershof\" Anders als die \u00fcbrigen Kameradschaften bleibt die im Juni 2000 bekannt gewordene \"Kameradschaft Adlershof\" im Berliner Kameradschaftsspektrum in einer eher isolierten Rolle. Es bestehen kaum Kontakte zwischen den Mitgliedern der \"Kameradschaft Adlershof\" und den \u00fcbrigen Berliner Kameradschaften. Sie entfaltete im Jahr 2001 keine erkennbare Au\u00dfenwirkung. \"Kameradschaft Germania\" Die 1998 erstmals in Erscheinung getretene \"Kameradschaft Germania\" zeigte sich wie auch in den Vorjahren als die aktivste Berliner Kameradschaft. Sie erreichte unter den Berliner Kameradschaften durch ihr ausgepr\u00e4gtes politisches Sendungsbewusstsein - zumindest bis Mitte des Jahres - die mit Abstand gr\u00f6\u00dfte Au\u00dfenwirkung. Die \"Kameradschaft Germania\" versteht sich nach eigenen Angaben auf ihrer Homepage als \"politische Vereinigung\" und \"nat\u00fcrlicher Gegner im Kampf gegen die Feinde des deutschen Volkes\". Via Internet verbreitet die \"Kameradschaft Germania\" regelm\u00e4\u00dfig Beitr\u00e4ge, in denen sie gegen Fremde polemisiert, die freiheitliche demokratische Grundordnung angreift und die Ideologie des Nationalsozialismus propagiert. Die \"Kameradschaft Germania\" beteiligte sich an einer Vielzahl rechtsextremistischer Demonstrationen und fungierte selbst als Demonstrationsveranstalter.","155 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Seit Mitte des Jahres sind seitens der Kameradschaft jedoch kaum mehr politische Aktivit\u00e4ten mit Au\u00dfenwirkung zu verzeichnen. Die umfangreich gestaltete Homepage der Kameradschaft wurde in der zweiten Jahresh\u00e4lfte nicht mehr aktualisiert. \"Kameradschaft Tor Berlin\" Die seit Juli 2000 existierende \"Kameradschaft Tor Berlin\" versteht sich nach eigenen Angaben im Internet als Zusammenschluss \"junger und politisch interessierter Menschen\", die es sich zur Aufgabe gemacht haben, \"politische und soziale Probleme aufzugreifen und mit der erforderlichen Brisanz\" \u00f6ffentlich zu machen. Hierzu nehmen sie regelm\u00e4\u00dfig an einschl\u00e4gigen rechtsextremistischen Demonstrationen wie z. B. anl\u00e4sslich der \"Wehrmachtsausstellung\" in Berlin am 1. Dezember teil und berichten dar\u00fcber auf ihrer Homepage. Weitere \u00f6ffentlichkeitswirksame Aktivit\u00e4ten wurden nicht bekannt. Die \"Kameradschaft Tor Berlin\" war Mitglied im \"Kameradschaftsbund Germania\" und im \"Kameradschaftsbund Berlin\".","156 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" (NPD) Sitz: Berlin Organisationsstruktur: Partei Mitgliederzahl: ca. 6 500 bundesweit (2000: ca. 6 500) ca. 250 in Berlin, ca. 200 in Brandenburg (2000: ca. 240 in Berlin, ca. 225 in Brandenburg) Entstehung/Gr\u00fcndung: 1964 Ideologie: rechtsextremistisch Publikationen: \"Deutsche Stimme\" (\u00fcberregional, monatlich, Auflage: 10 000), \"Z\u00dcNDSTOFFDeutsche Stimme f\u00fcr Berlin und Brandenburg\" (viertelj\u00e4hrlich, Auflage: 200) Die \"Nationaldemokratische Partei Deutschlands\" ist aus der rechtsextremistischen \"Deutschen Reichspartei\" (DRP) hervorgegangen. Der letzte Vorsitzende der DRP, Adolf von THADDEN, war Initiator der NPD-Gr\u00fcndung und deren erster Vorsitzender. Die \u00e4lteste noch existierende rechtsextremistische Partei in Deutschland hatte ihren H\u00f6hepunkt in der zweiten H\u00e4lfte der sechziger Jahre. 1967 und 1969 erreichte sie mit 28 000 Mitgliedern ihren h\u00f6chsten Mitgliederstand. In den Jahren 1965 bis 1969 errang sie Mandate in mehreren Landtagen, unter anderem in Baden-W\u00fcrttemberg. Dort erzielte sie bei der Landtagswahl 1968 mit 9,8 % der abgegebenen Stimmen ihren gr\u00f6\u00dften Stimmenanteil. Bei der Bundestagswahl 1969 verpasste sie mit 4,3 % den Einzug in den Bundestag. Bei allen weiteren Bundestagswahlen lagen die Wahlergebnisse der NPD deutlich unterhalb der 5 % H\u00fcrde. Bei der letzten Bundestagswahl im Jahr 1998 erreichte die Partei 0,3 %. Die NPD ist in keinem Landesparlament vertreten, jedoch in vereinzelten Kommunalvertretungen. Die NPD hat daher keinen parlamentarischen Einfluss. Die NPD ist zurzeit die kleinste rechtsextremistische Partei mit Organisationsstrukturen in allen Bundesl\u00e4ndern. Unter ihrem seit 1996 amtierenden Parteivorsitzenden Udo VOIGT gewann sie insbesondere in den ostdeutschen Bundesl\u00e4ndern zahlreiche neue, \u00fcberwiegend j\u00fcngere Mitglieder. Der gemeinsame","157 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Landesverband Berlin-Brandenburg wuchs von 80 Mitgliedern im Jahr 1996 auf derzeit ca. 450 Mitglieder. Parteizeitung der NPD ist die \"Deutsche Stimme\" (DS). Die regionalen Parteigliederungen geben zum Teil eigene Publikationen heraus. Das Mitteilungsblatt des Landesverbandes Berlin-Brandenburg erscheint unter der Bezeichnung \"Z\u00dcNDSTOFF - Deutsche Stimme f\u00fcr Berlin und Brandenburg\". Jugendorganisation der NPD sind die \"Jungen Nationaldemo110 kraten\" (JN) . Die NPD vertritt fremdenfeindliche, rassistische und antisemitische Positionen und versteht sich als Fundamentalopposition zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die NPD stellt sich - als \"sozialrevolution\u00e4re Erneuerungsbewegung\" dar (so ihr Bundesvorsitzender Udo VOIGT auf dem 111 Bundesparteitag am 23./24. Januar 1999 in Mulda/Sachsen) sowie als \"Partei der neuen Ordnung\" und \"nationale Alternative 112 f\u00fcr ein besseres Deutschland\" . VOIGT zufolge ist die NPD als \"die einzige nationale Weltanschauungspartei einzig m\u00f6gliche Gestalterin einer neuen 113 Ordnung\" . Die angestrebte neue Ordnung steht - so VOIGT bereits 1996 im Parteiorgan \"Deutsche Stimme\" - im Gegensatz 114 zur \"sogenannten westlichen Werteordnung\" . Die NPD \u00e4u\u00dfert ihre verfassungsfeindlichen Ziele nicht nur verbal, sondern sie will diese im Rahmen ihres strategischen \"Drei-S\u00e4ulen-Konzeptes\" auch in einer aktiv-k\u00e4mpferischen und aggressiven Weise umsetzen. Das bereits 1997 von der Parteif\u00fchrung in einem Grundsatzpapier als Anleitung zum Handeln propagierte Konzept beinhaltet als strategische Elemente den \"Kampf um die Stra\u00dfe\", den \"Kampf um die K\u00f6pfe\" und den \"Kampf um die Parlamente\": 110 siehe S. 152 f. 111 \"Deutsche Stimme\" Nr. 2/99, S. 3 112 \"Deutsche Stimme\" Nr. 3/99, S. 2 113 \"Deutsche Stimme\" Nr. 1/97, S. 8 114 \"Deutsche Stimme\" Nr. 10/96, S. 8","158 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Im Kern des \"Drei-S\u00e4ulen-Modells\" steht die Annahme, dass die NPD nur dann politische Erfolge erreichen k\u00f6nne, wenn \"Kopfmenschen und Tatmenschen\" zusammen wirken w\u00fcrden. Die NPD will nicht nur Wahlpartei (\"Kampf um die Parlamente\") sein, sondern dar\u00fcber hinaus sowohl den intellektuellen Diskurs mitbestimmen (\"Kampf um die K\u00f6pfe\") als auch Massen auf die Stra\u00dfen bringen (\"Kampf um die Stra\u00dfe\"). \"Kampf um die Stra\u00dfe\" bedeutet Massenmobilisierung zur Durchf\u00fchrung von Demonstrationen und \u00f6ffentlichen Veranstaltungen. Um die \u00f6ffentliche Pr\u00e4senz zu erh\u00f6hen und damit politischen Druck auszu\u00fcben, sucht die NPD den Anschluss an die rechtsextremistische Skinheadund Neonazi-Szene. Hierbei spielt die themenund aktionsbezogene Zusammenarbeit der Gruppierungen eine wesentliche Rolle. \"Kampf um die K\u00f6pfe\" beinhaltet u. a. die argumentative \u00dcberzeugung Au\u00dfenstehender und Schulungen von Anh\u00e4ngern, um eine so genannte Parteielite aufzubauen, mit der sich die NPD im bundesweiten Parteienspektrum bew\u00e4hren m\u00f6chte. Diese Strategie zielt nicht auf politische Nahziele, sondern auf die langsame Eroberung der \"kulturellen Hegemonie\", d. h. das gesellschaftlich akzeptierte Einwirken rechtsextremistischer Gedanken in alle Lebensbereiche. Der \"Kampf um die Parlamente\" bezeichnet die Aufforderung, regelm\u00e4\u00dfig an politischen Wahlen teilzunehmen, um auch auf diese Weise die Aufmerksamkeit von Medien und B\u00fcrgern zu erringen. Hierzu f\u00fchrte der NPD-Bundesvorsitzende Udo VOIGT in seiner Rede zum \"2. Tag des Nationalen Widerstandes\" am 27. Mai 2000 in Passau aus: \"Daher werden wir auch weiterhin an Wahlen teilnehmen, um neue Mitglieder und Anh\u00e4nger zu gewinnen, um uns als die nationale Alternative gegen das liberal-kapitalistische System der BRD darzustellen und um den Kontakt zum W\u00e4hler nicht zu verlieren, denn den W\u00e4hler brauchen wir zur Erlangung der Macht!....\" Im Rahmen dieser Strategie hat sich die Partei f\u00fcr alle Rechtsextremisten ge\u00f6ffnet, die ihre Ziele und Programmatik akzeptieren, so insbesondere Neonazis und Skinheads.","159 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Umfassende Darstellungen der NPD beinhalten die Anfang 2001 beim Bundesverfassungsgericht eingereichten Verbotsantr\u00e4ge von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Alle drei Antr\u00e4ge sind im Wortlaut oder in wesentlichen Ausz\u00fcgen auf den Homepages im Internet einzusehen. Diese Antr\u00e4ge haben die Entwicklung und Aktivit\u00e4ten der NPD 115 seitdem gepr\u00e4gt . \"Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei - Auslandsund Aufbauorganisation\" (NSDAP/AO) Sitz: Lincoln, Nebraska (USA) Organisationsstruktur: unabh\u00e4ngige St\u00fctzpunkte Mitgliederzahl: k.A. bundesweit, Einzelmitglieder in Berlin (gegen\u00fcber 2000 unver\u00e4ndert) Entstehung/Gr\u00fcndung: 1976 Ideologie: neonazistisch Publikationen: \"NS-Kampfruf\" (alle zwei Monate) Die \"Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei - Auslandsund Aufbauorganisation\" (NSDAP/AO) gilt seit Anfang der 90er Jahre als gr\u00f6\u00dfter internationaler Hersteller und Vertreiber von NS-Propagandamaterial. Sie operiert aus den USA heraus und wird von dem einschl\u00e4gig verurteilten Gary Rex LAUCK geleitet. Die Website der Organisation wird von LAUCK in den USA betrieben. Dort unterliegen die in Deutschland strafbewehrten Inhalte keiner Strafverfolgung. Neben der Internetpr\u00e4sentation gibt die NSDAP/AO die Publikation \"NS-Kampfruf\" heraus. Anfang Juli 2001 wurde bei einer Hausdurchsuchung bei dem F\u00fchrer der Berliner \"Kameradschaft Tor Berlin\" in gro\u00dfer Menge mit Hakenkreuzen versehenes Propagandamaterial der NSDAP/AO festgestellt und beschlagnahmt. Neonazis 115 siehe S. 34 ff.","160 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Neonationalsozialisten (Neonazis) kennzeichnet ideologisch eine Ausrichtung auf den Nationalsozialismus wie ihn die \"Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei\" (NSDAP), die Partei Hitlers, gepr\u00e4gt hat. Ausdruck dieser Haltung ist zumeist die Glorifizierung der ehemals f\u00fchrenden Personen des NSRegimes, die Verharmlosung der NS-Verbrechen und das kultische Verwenden von Nazi-Parolen und Zeichen, die im damaligen Alltag den Alleinvertretungsanspruch der Nationalsozialisten symbolisierten. So zeigen Neonazis beispielsweise den so genannten \"Hitlergru\u00df\", skandieren \"Sieg Heil\"-Rufe und verwenden das Hakenkreuz als Symbol. Auch \u00fcbersteigerter Nationalismus, Rassismus und F\u00fchrerkult stehen im Widerspruch zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Um den Bedarf der Neonazis an szenetypischer Kleidung, Musik oder sonstigen Devotionalien zu befriedigen, existieren SzeneL\u00e4den, die besonders auf die Zielgruppe der Neonazis ausgerichtet sind. In Berlin sind etwa 380 Personen dem neonazistischen Spektrum zuzurechnen. Den Schwerpunkt der Neonazi-Szene in Berlin bildet weiterhin das Feld so genannter unorganisierter Neonazis, das mit rund 250 zugeh\u00f6rigen Personen 66 % des gesamten hier erfassten Neonazi-Spektrums stellt. Die \u00fcbrigen Personen der Neonazi-Szene geh\u00f6ren den neonazistischen Kameradschaften und anderen Kleingruppen der Szene an. Den unorganisierten Neonazis ist aufgrund des teilweise hohen Gewaltpotenzials und der latenten Militanz weiterhin eine gro\u00dfe Bedeutung beizumessen. Rund 90 % der in Berlin bekannten Neonazis wohnen in den \u00f6stlichen Bezirken. Einige Ortsteile stellen besondere Schwerpunkte dar. Allein 9 % der Berliner Neonazis leben in den Wohngebieten um den Bahnhof Lichtenberg. Auch in Adlershof oder den Wohngebieten Marzahn-Nord und Hellersdorf-Nord sind \u00fcberproportional viele Neonazis wohnhaft. \"Die Republikaner\" (REP)","161 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Sitz: Berlin Organisationsstruktur: Partei Mitgliederzahl: ca. 11 500 bundesweit (2000: 13 000) ca. 600 in Berlin (2000: ca. 600) Entstehung/Gr\u00fcndung: 1983, Landesverband Berlin 1987 Ideologie: rechtsextremistisch Publikationen: \"Der Republikaner\" (\u00fcberregional, monatlich, Auflage: 20 000) Die Partei \"Die Republikaner\" wurde im November 1983 in M\u00fcnchen von zwei ehemaligen CSU-Bundestagsabgeordneten und dem Fernsehjournalisten Franz SCH\u00d6NHUBER gegr\u00fcndet. SCH\u00d6NHUBER hatte den Parteivorsitz bis 1994 inne. Nach innerparteilichen Auseinandersetzungen wegen seiner Kontakte 116 zum Vorsitzenden der \"Deutschen Volksunion\" (DVU) Dr. Gerhard FREY, trat er 1995 aus der Partei aus. Seit 1994 bekleidet der Rechtsanwalt Dr. Rolf SCHLIERER das Amt des Parteivorsitzenden. Die REP sind nach der DVU die zweitgr\u00f6\u00dfte rechtsextremistische Partei in der Bundesrepublik Deutschland. Der Schwerpunkt ihrer politischen Arbeit liegt in S\u00fcddeutschland, insbesondere in Baden-W\u00fcrttemberg. Dort waren sie seit 1992 im Landtag vertreten. Bei der Landtagswahl am 25. M\u00e4rz 2001 verpasste die Partei mit 4,4 % den Wiedereinzug in die Volksvertretung. Von 1989 bis 1994 waren die REP auch im Europa-Parlament vertreten. Bei der Europawahl 1989 hatten die REP mit 7,1 % der Stimmen das h\u00f6chste Wahlergebnis erzielt, das eine rechtsextremistische Partei seit 1949 auf Bundesebene erreicht hatte. 1999 scheiterten sie bei der Europawahl mit 1,7 %. H\u00e4ufige Wahlniederlagen und die damit einhergehenden innerparteilichen Querelen \u00fcber den richtigen Kurs, insbesondere die Zusammenarbeit mit anderen rechtsextremistischen Parteien, pr\u00e4gen seit Mitte der neunziger Jahre die Situation der Partei. Um unterschiedliche Bev\u00f6lkerungsgruppen gezielt anzusprechen, bedient sich die Partei folgender Unterorganisationen: 116 siehe S. 149 f.","162 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 - \"Arbeitskreise Republikanische Jugend\" (RJ), - \"Republikanischer Bund der Frauen\" (RBF), - \"Republikanischer Bund der \u00f6ffentlich Bediensteten\" (RepBB), - \"Republikanischer Hochschulverband\" (RHV). Bundesweites Presseorgan der Partei ist die monatlich erscheinende Zeitung \"Der Republikaner\". Herausgeber ist die REPVerlags GmbH, Berlin. Die REP treten kaum als Veranstalter von Demonstrationen und anderen \u00f6ffentlichen Veranstaltungen in Erscheinung, sondern 117 agieren nahezu ausschlie\u00dflich im Rahmen von Wahlen . Skinheads Die Ende der 60er Jahre in Gro\u00dfbritannien entstandene Skinhead-Bewegung war urspr\u00fcnglich eine jugendliche Subkultur, die sich in ihrem Selbstverst\u00e4ndnis wie auch in ihrem \u00e4u\u00dferen Erscheinungsbild sowohl in Abgrenzung zu der von der Mittelund Oberschicht getragenen Hippie-Bewegung als auch dem aus ihrer Sicht dekadenten B\u00fcrgertum definierte. Mit \u00e4u\u00dferlichen Attributen wie kahl geschorenem Kopf, Jeans mit Hosentr\u00e4gern, T-Shirt und/oder kariertem Baumwollhemd und schweren Arbeitsschuhen (so genannte Doc Martens) wollten sich die Tr\u00e4ger bewusst als Angeh\u00f6rige der Arbeiterklasse kennzeichnen. Das urspr\u00fcnglich unpolitische Jugendph\u00e4nomen, das sich Anfang der 80er Jahre auch in Deutschland etablierte, entwickelte mehrheitlich jedoch relativ schnell ein diffuses rechtsextremistisches Weltbild, das anf\u00e4nglich vor allem der Provokation wegen vertreten wurde. Nach und nach diffundierte die Szene und neue Generationen von rechtsradikalen Jugendlichen wurden angezogen. Pr\u00e4gnant waren insbesondere ein \u00fcbersteigertes Nationalbewusstsein und eine rassistische Ausl\u00e4nderfeindlichkeit. Mit zunehmender Etablierung 117 siehe S. 42 f.","163 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 der Str\u00f6mung wurden so genannte Bomberjacken und Kampfstiefel zum Markenzeichen rechtsorientierter Skinheads. Hauptaktivit\u00e4ten der Skinhead-Szene sind Skinhead-Konzerte, die konspirativ organisiert werden und zu denen kurzfristig und 118 \u00fcberregional mobilisiert wird. Die Skinhead-Konzerte haben insbesondere eine szene-interne Funktion: Sie dienen der Kommunikation und dem gemeinsamen Erleben eines \"Events\". Dabei treten Musikgruppen auf, deren aggressive Musik und zum Teil rassistische Liedtexte im Zusammenhang mit exzessivem Alkoholkonsum eine Gewalt heraufbeschw\u00f6rende Stimmung erzeugen. Die Berliner Skinhead-Szene umfasst derzeit etwa 400 Personen. Die einzige Organisation innerhalb der Berliner Skinhead119 Szene sind die \"Hammerskins\" . Die Deutsche Sektion der internationalen Skinhead-Organisation \"Blood & Honour\" wurde 120 2000 vom Bundesinnenminister verboten . Skinhead-Fanzines Skinhead-Fanzines (zusammengesetzt aus \"Fan\" und \"Magazin\") sind illustrierte Schriften, die in der Szene vertrieben werden. Sie informieren \u00fcber Veranstaltungen (z. B. Konzerte), neue Tontr\u00e4ger und Publikationen. Sie enthalten ferner Interviews, Selbstdarstellungen einzelner Personen bzw. Gruppen und Informationen \u00fcber den Vertrieb von Szeneartikeln und CDs. Seit einiger Zeit findet man auch vermehrt Berichte \u00fcber die Black-Metalund Dark-Wave-Szene. Sofern politische Beitr\u00e4ge zu finden sind, handelt es sich um rechtsextremistische und neonazistische Artikel. In ihnen wird gegen Ausl\u00e4nder und Juden gehetzt und das Gesellschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland ver\u00e4chtlich gemacht. Dar\u00fcber hinaus werden Personen der NS-Zeit, hier insbesondere der ehemalige \"Hitler\"118 siehe S. 43 f. 119 siehe S. 151 120 siehe S. 147 f.","164 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Stellvertreter Rudolf HESS, glorifiziert und Ma\u00dfnahmen der Sicherheitsbeh\u00f6rden als Willk\u00fcr dargestellt. Es gibt derzeit rund 35 deutsche Fanzines. Sie erreichen Auflagen von mehreren hundert Exemplaren. Rechtsextremistische Fanzines sind - trotz steigender Bedeutung des Internet - ein wichtiger Faktor der szeneinternen Kommunikation. \"Vandalen - Ariogermanische Kampfgemeinschaft\" Die \"Vandalen - Ariogermanische Kampfgemeinschaft\" bilden eine abgeschottete, festgef\u00fcgte Neonazi-Funktion\u00e4rsgruppe. Sie wurde 1982 in der damaligen DDR gegr\u00fcndet und z\u00e4hlt etwa 15 Mitglieder. Es besteht kaum Fluktuation. Die \"Vandalen\" sind stark waffeninteressiert. Die Mitglieder sind der \"Heavy-MetalSzene\" zuzurechnen und unterhalten weit reichende Kontakte zu anderen rechtsextremistischen Organisationen und Parteien. Sie nehmen regelm\u00e4\u00dfig an entsprechenden Veranstaltungen teil. Einzelne Personen dieser Gruppierung geh\u00f6ren der SkinheadBand \"Landser\" an.","165 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 2 Linksextremismus Linksextremistische Leitbilder reichen von sozialistisch-kommunistischen Vorstellungen mit dem Endziel einer klassenlosen Gesellschaft bis zu der Vision eines herrschaftsfreien Zusammenlebens der Menschen (Anarchie). Gemeinsam ist allen Linksextremisten das Ziel, die parlamentarische Demokratie, die sie als kapitalistisch, imperialistische, faschistisch und rassistisch diffamieren, zu zerschlagen und durch eine totalit\u00e4re bzw. herrschaftsfreie Ordnung zu ersetzen. Dabei versucht die extremistische Linke, sich als eine politische Bewegung darzustellen, die gegen Unterdr\u00fcckung und illegitime Herrschaft k\u00e4mpft. Innerhalb der linksextremistischen Bewegung gibt es unterschiedliche Str\u00f6mungen. Deren Tr\u00e4ger - Parteien, Gruppen und lose Zusammenh\u00e4nge - streiten untereinander bis hin zur offenen Feindschaft wegen differierender ideologischer Standpunkte. Dabei erheben sie oftmals entsprechend ihrem politischen Selbstverst\u00e4ndnis f\u00fcr sich Anspruch auf die historischpolitische \"Wahrheit\". Viele von ihnen bef\u00fcrworten Gewalt als Mittel der aktuellen politischen Auseinandersetzung. Gemeinsam ist allen Linksextremisten die Bereitschaft, \"Faschisten\" (tats\u00e4chliche oder vermeintliche Rechtsextremisten) mit allen Mitteln zu bek\u00e4mpfen. Das Gesamtpotenzial des organisierten Linksextremismus in Berlin ist seit mehreren Jahren auf hohem Niveau konstant. Die gr\u00f6\u00dfte Gefahr f\u00fcr die innere Sicherheit Berlins im Bereich Linksextremismus geht auch weiterhin von den gewaltbereiten Autonomen aus.","166 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 \"Antifaschistische Aktion Berlin\" (AAB) Sitz: Berlin Organisationsstruktur: Gruppe mit fester Struktur Mitgliederzahl: ca. 30 in Berlin (2000: 60) Entstehung/Gr\u00fcndung: Mitte 1993 von nach Berlin umgezogenen militanten Autonomen aus Passau Ideologie: militanter Antifaschismus; Kampf gegen Faschismus als Kampf gegen die gesellschaftlichen Bedingungen Publikationen: diverse Flugund Faltbl\u00e4tter Eine der f\u00fchrenden \"Antifa\"-Gruppen in Berlin ist die \"Antifaschistische Aktion Berlin\" (AAB). Sie wurde Mitte 1993 von aus Passau nach Berlin umgezogenen militanten Autonomen - zun\u00e4chst unter der Bezeichnung \"Antifa A+P (Agitation und Praxis)\" - gegr\u00fcndet. Sie gilt heute nicht nur als die mitgliederst\u00e4rkste, sondern auch als eine der politisch aktivsten \"Antifa\"-Gruppen. In der j\u00fcngeren Vergangenheit ist die AAB allerdings innerhalb der autonomen Szene nicht unumstritten. Sie propagiert einen militanten Antifaschismus, der sich direkt gegen tats\u00e4chliche und vermeintliche \"Nazis\" richtet. Die AAB begreift den Kampf gegen den Faschismus auch als Kampf gegen die in der Bundesrepublik herrschenden gesellschaftlichen Bedingungen. Die AAB war der 1992 gegr\u00fcndeten und 2001 aufgel\u00f6sten \"Antifaschistischen Aktion / Bundesweite Organisation\" (AA/BO) angeschlossen und nahm regelm\u00e4\u00dfig an deren Treffen teil. Aus dieser Zeit hat sie bundesweit Kontakte zu weiteren autonomen Gruppen. Sie verf\u00fcgt auch \u00fcber eine eigene, professionelle InternetHomepage, die mindestens einmal w\u00f6chentlich aktualisiert wird. Dort stellt sie ihr Verst\u00e4ndnis von praktiziertem \"Antifaschismus\", ihre Aktionsschwerpunkte und Kampagnen sowie \u00fcberregionale Aktivit\u00e4ten vor.","167 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 \"Anti-Atom-Plenum\" (AAP) Das \"Anti-Atom-Plenum\" (AAP), das seinen Namen von einer in den 80er Jahren in Berlin existierenden Gruppe des Anti-AtomProtestes \u00fcbernommen hat, dient als Anlaufund Koordinierungsstelle des Berliner Widerstandes gegen den \"Atomstaat\". Seit seiner Gr\u00fcndung setzt sich das AAP f\u00fcr einen verst\u00e4rkten inhaltlichen Austausch der regionalen und \u00fcberregionalen linksextremistischen Gruppen im AKW-Widerstand ein und verf\u00fcgt \u00fcber gute Kontakte zu Anti-AKW-Gruppen in anderen Bundesl\u00e4ndern. Das AAP ist ausweislich seines Demonstrationsverhaltens dem gewaltbereiten linksextremistischen Spektrum innerhalb der AntiAKW-Bewegung zuzurechnen. Diese seit 1996 in der Berliner Szene agierende Gruppe bezeichnet sich selbst als \"ein freies B\u00fcndnis aus Gruppen und Personen\", die \"Atomkraft als einen Ansatzpunkt f\u00fcr eine Ver\u00e4nderung der Herrschaftsverh\u00e4ltnisse\" ansehen. Autonome Bei Autonomen handelt es sich um spontan entstandene, nach au\u00dfen eher abgeschottete Zusammenschl\u00fcsse von gewaltbereiten Linksextremisten. Ihre Aktionsfelder sind insbesondere \"Antifaschismus\", \"Umstrukturierung der Stadt\", \"Antirassismus\" sowie der Kampf gegen die Nutzung von Kernenergie. Dabei bringen sie ihren unvers\u00f6hnlichen Hass auf den Staat und die Gesellschaft durch gezielte militante, bisweilen terroristische Aktionen zum Ausdruck. Die Anf\u00e4nge der autonomen Szene reichen zur\u00fcck bis zum Beginn der 80er Jahre. Aus Kreisen weder organisationsgebundener noch im traditionellen Sinne ideologisch festgelegter, so genannter undogmatischer Linksextremisten, erschienen damals Thesen und Diskussionspapiere, deren Verfasser sich als \"Autonome\" bezeichneten. Sie sprachen von einer \"neuen autonomen Protestbewegung\", die den Staat mit dezentralen Aktionen, mit \"Phantasie und Flexibilit\u00e4t\", mit \"vielf\u00e4ltigen","168 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Widerstandsformen auf allen Ebenen\" angreifen m\u00fcsse. Es gelte, den b\u00fcrgerlichen Staat zu zerschlagen. Die autonome Szene ist in den sie pr\u00e4genden Idealen und ideologischen Versatzst\u00fccken nicht homogen. Eine geschlossene theoretische Fundierung ist vielen Anh\u00e4ngern verd\u00e4chtig und widerspricht ihrem Anspruch, nach eigenen Gesetzen - eben autonom - zu leben. Dabei herrscht ein Grundgef\u00fchl militanter \"Antistaatlichkeit\" vor. Vielfach haben Autonome anarchistische, oftmals auch kommunistisch beeinflusste Vorstellungen. Als f\u00fcr die meisten Autonomen g\u00fcltiger ideologischer Minimalkonsens wird eine - vage - \"antifaschistische\", \"antiimperialistische\" und \"antipatriarchale\" Grundhaltung vorausgesetzt, die sich gegen die bestehende politische und gesellschaftliche Ordnung richtet. Das perspektivische Ziel ist, eine unterdr\u00fcckungsfreie Gesellschaftsordnung zu erk\u00e4mpfen. Eckpunkte des politischen Selbstverst\u00e4ndnisses der Autonomen sind \"NullBock\"-Mentalit\u00e4t, permanente Revolte aber auch anlassbezogener \"Widerstand\". Unstrittig ist die Bereitschaft, zur Durchsetzung politischer Ziele Gewalt anzuwenden. Sie wird als \"Gegengewalt\" gegen die \"strukturelle Gewalt\" der Gesellschaft und des Staates gerechtfertigt. Seit Beginn der 90er Jahre verst\u00e4rkte sich aufgrund einer wachsenden Kritik an der Unverbindlichkeit autonomer Strukturen die Tendenz, auch innerhalb des autonomen Lagers Organisierungsmodelle zu erproben. Die Kurzatmigkeit autonomer \"Politik\", das reflexartige Hetzen von Kampagne zu Kampagne, so die Kritiker, verhindere die Herausbildung einer kontinuierlichen Theorie und Praxis und f\u00fchre auf Dauer in die Bedeutungslosigkeit. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, bildeten sich mehrere straff organisierte - eigentlich im urspr\u00fcnglichen Sinne nicht mehr \"autonome\" - Gruppierungen. Einen \u00fcberregionalen Ansatz zur Organisierung stellte die 1992 gegr\u00fcndete und im April 2001 aufgel\u00f6ste \"Antifaschistische Aktion / Bundesweite Organisation\" (AA/BO) dar. Ihr geh\u00f6rten am Ende noch sieben Gruppen an, darunter die \"Antifaschistische Aktion Berlin\" (AAB).","169 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 In Abgrenzung zu den von der Szene als hierarchisch empfundenen Strukturen der AA/BO versuchten seit 1995 haupts\u00e4chlich \"Alt-Autonome\" durch von ihnen organisierte Veranstaltungen einen Grundkonsens zu erreichen, um gemeinsam \"revolution\u00e4re Gegenmacht\" zu entwickeln. Der Erfolg blieb jedoch hinter den Erwartungen zur\u00fcck. Die dem Fall der Mauer folgenden strukturellen Ver\u00e4nderungen in Berlin raubten den hiesigen Autonomen einen Gro\u00dfteil ihrer R\u00fcckzugsr\u00e4ume und f\u00fchrte durch Weggang insbesondere in die Altbaubezirke von Prenzlauer Berg und Friedrichshain zu einer zunehmenden Aufsplitterung. In diese Zeit fiel eine zunehmende Zerstrittenheit, die zur\u00fcckzuf\u00fchren ist auf einen Generationswechsel in der autonomen Szene zwischen \"Alt-Autonomen\" der ersten Generation und z. T. zugezogenen \"Jung-Autonomen\", Konflikte zwischen Frauen und M\u00e4nnern innerhalb der Szene sowie die zunehmende Distanzierung der \"Ost\"-Autonomen von den als autorit\u00e4r empfundenen \"West\"-Autonomen. Individuelle und gruppenbezogene Interessen beeintr\u00e4chtigten das autonome Gesamtpotenzial in seiner Handlungsf\u00e4higkeit. Eine sich hieraus ergebende Folge war die nachhaltige Abschottung einzelner autonomer Personenzusammenh\u00e4nge untereinander, verbunden mit der Unf\u00e4higkeit zu koordiniertem zielgerichteten Vorgehen. Damit ging auch die fr\u00fcher feststellbare \"Kiezbezogenheit\" sowie die hohe Mobilisierungskraft der 80er Jahre weitgehend verloren. Als \"Alt-Autonome\" bezeichnen die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden \"Autonome der ersten Generation\", d. h. jenen Personenkreis, der Anfang der 80er Jahre zu den Begr\u00fcndern der autonomen Bewegung geh\u00f6rte. Dabei handelt es sich um einen ideologisch stark motivierten, zahlenm\u00e4\u00dfig relativ kleinen Personenkreis, der untereinander eng verbunden ist. Die inzwischen 20 Jahre in der autonomen Szene verhafteten \"Alt-Autonomen\" bestimmen die theoretischen Diskussionen. Sie geben die Impulse, die von der ansonsten von einer hohen Fluktuation gekennzeichneten Szene aufgenommen und in Aktionen wie Demonstrationen und Anschl\u00e4ge umgesetzt werden.","170 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Dabei treten sie nicht offen in Erscheinung, sondern operieren im Hintergrund. Ihre Diskussionsbeitr\u00e4ge ver\u00f6ffentlichen sie in der \"INTERIM\" oder in Brosch\u00fcren. \"Deutsche Kommunistische Partei\" (DKP) Sitz: Essen Organisationsstruktur: Partei Mitgliederzahl: 4 500 bundesweit (2000: 4 500) 140 in Berlin (2000: 130) Entstehung/Gr\u00fcndung: 1968 Ideologie: marxistisch-leninistisch Publikationen: \"Unsere Zeit\" (w\u00f6chentlich, Auflage: 8 000) Erscheinungsbild und Zustand der Bezirksorganisation Berlin der DKP haben sich auch im Jahr 2001 kaum ver\u00e4ndert. Sie blieb ohne jeden Einfluss auf die politische Entwicklung Berlins. Bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 21. Oktober 2001 errang die Partei einen Stimmenanteil von 0,1 % (1 382 Stimmen) und 0,2 % bzw. 0,4 % in den Bezirken Neuk\u00f6lln und FriedrichshainKreuzberg. Die DKP wurde am 25. September 1968 von fr\u00fcheren Funktion\u00e4ren der 1956 durch das Bundesverfassungsgericht verbotenen \"Kommunistischen Partei Deutschlands\" (KPD) gegr\u00fcndet. 121 Der Aufbau einer Parteiorganisation in Berlin begann 1990 . Die DKP hat ihre ideologische Ausrichtung nicht ge\u00e4ndert. In einem im Juni 2000 beschlossenen Leitantrag zum 15. Parteitag h\u00e4lt sie am Marxismus-Leninismus fest und bekennt sich zur revolution\u00e4ren \u00dcberwindung der bestehenden Gesellschaftsordnung. \"Das Ziel der DKP ist der Sozialismus als erste Stufe auf dem Weg zur klassenlosen kommunistischen Gesellschaft. Sie strebt den grundlegenden Bruch mit den kapitalistischen Eigentums121 nach Aufl\u00f6sung der \"Sozialistischen Einheitspartei Westberlin\" (SEW), zuletzt \"Sozialistische Initiative\"","171 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 und Machtverh\u00e4ltnissen an, orientiert auf die Arbeiterklasse als entscheidende gesellschaftsver\u00e4ndernde Kraft. Grundlage ihres Handelns ist die wissenschaftliche Theorie von Marx, Engels und Lenin, die sie entsprechend ihrer M\u00f6glichkeiten weiterentwickelt.\" 122 \"INTERIM\" Bei der \"INTERIM\" handelt es sich um eine Publikation der Berliner autonomen Szene mit bundesweiter Bedeutung, die seit April 1988 konspirativ hergestellt und verbreitet wird. Derzeit erscheint sie im zweiw\u00f6chigen Rhythmus jeweils donnerstags mit einer gesch\u00e4tzten Auflage von 1 000 St\u00fcck und wird haupts\u00e4chlich \u00fcber Infol\u00e4den vertrieben. Innerhalb der fast vierzehn Jahre ihres Bestehens entwickelte sich die \"INTERIM\" zu einer Publikation mit nahezu institutionellem Charakter. Sie ist zum Sprachrohr der militanten Szene f\u00fcr Berlin und das gesamte Bundesgebiet geworden. Ver\u00f6ffentlicht werden nicht nur Beitr\u00e4ge, die als Diskussionsgrundlage f\u00fcr szenerelevante Themen angesehen werden, wie Aufrufe zu Demonstrationen und Szene-Veranstaltungen, sondern auch Anleitungen zum \"Strommastenf\u00e4llen\" oder zur Herstellung von Brands\u00e4tzen mit Zeitverz\u00f6gerung; ebenso werden Selbstbezichtigungen von Gruppen, die Anschl\u00e4ge begangen haben, ver\u00f6ffentlicht und zum Teil kommentiert. \"kein mensch ist illegal\" (kmii) Bei \"kein mensch ist illegal\" handelt es sich um eine Berliner AntiRassismus-Kampagne, an der sich verschiedene Gruppen aus autonomen, linksextremistischen aber auch aus nichtextremistischen Spektren beteiligen. Die Initiatoren der Kampagne wollen den aktiven Gruppen und Einzelpersonen, \u00fcber die grundlegenden Forderungen nach uneingeschr\u00e4nkten Menschen122 \"Die DKP - Partei der Arbeiterklasse - Ihr politischer Platz heute\" in: DKPInformationen, Nr. 3/2000 vom 15. Juni 2000","172 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 rechten f\u00fcr Migranten und Fl\u00fcchtlinge hinaus, einen gemeinsamen politischen Rahmen geben. \"Kommunistische Plattform der PDS\" (KPF) Sitz: Berlin Mitgliederzahl: ca. 2 000 bundesweit, ca. 300 in Berlin (gegen\u00fcber 2000 unver\u00e4ndert) Organisationsstruktur: Zusammenschluss Entstehung/Gr\u00fcndung: 30. Dezember 1989 Ideologie: marxistisch-leninistisch Publikationen: \"Mitteilungen der Kommunistischen Plattform der PDS\" (monatlich, Auflage: 1 000) Die st\u00e4rkste extremistische PDS-Gruppierung KPF versteht sich als Nachfolgerin der verfassungswidrigen \"Kommunistischen Partei Deutschlands\" (KPD). Dieses Selbstverst\u00e4ndnis impliziert eine prinzipielle Identit\u00e4t mit deren Zielen. Es zeigt, dass die KPF an dem durch die marxistisch-leninistische Lehre vorgegebenen Weg zum Kommunismus \u00fcber eine mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbarende \"proletarische Revolution\" und die \"Diktatur des Proletariats\" festh\u00e4lt. Die KPF ist auch nach wie vor im Parteivorstand vertreten, ger\u00e4t aber durch ihre aggressiv vertretene dogmatische Positionierung immer wieder in Konflikt mit der Parteif\u00fchrung. Die KPF arbeitet, zur Durchsetzung ihrer Ziele auch mit marxistisch-leninistischen Parteien und mit militanten Linksextremisten zusammen. So kooperiert sie im Rahmen der allj\u00e4hrlich im Januar stattfindenden \"LUXEMBURG-LIEBKNECHT-Demonstration\" nicht nur mit linksextremistischen Parteien, sondern auch mit militanten Autonomen. \"Libertad!\" Die neben den Autonomen zweite Str\u00f6mung gewaltbereiter Linksextremisten umfasst vor allem antiimperialistisch und","173 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 internationalistisch ausgerichtete Gruppen und Einzelpersonen, vornehmlich aus ehemals der \"Roten Armee Fraktion\" (RAF) nahe stehenden Strukturen. Diese sehen u. a. den Einsatz f\u00fcr \"politische Gefangene\" als Aktionsschwerpunkt. Der in diesem Bereich seit Jahren aktivste Zusammenhang ist \"Libertad!\"; hier engagieren sich u. a. Angeh\u00f6rige der Berliner Gruppierung \"Libertad! Berlin\". \"Libertad!\" sieht in der \"Gefangenenfrage\" und der Solidarit\u00e4t mit \"Befreiungsbewegungen\" den Ausgangspunkt zum Aufbau eines internationalen Netzwerks. Eigenen Angaben zufolge entstand \"Libertad\" in Folge des Kongresses \"500 Jahre Kolonialismus und Widerstand\", der 1992 in M\u00fcnchen stattfand. Die Redaktion der Publikation \"So oder So\" - als Sprachrohr der Initiative \"Libertad!\" - besteht im Wesentlichen aus ehemaligen F\u00fchrungspersonen des engeren RAF-Umfelds Frankfurt/M, die ma\u00dfgeblichen Einfluss auf die politischen Aktivit\u00e4ten und die Entwicklung der Initiative \"Libertad!\" haben. \"Die Linke Seite\" Das Internetportal \"Die Linke Seite\" besteht seit April 1999 und versteht sich als bundesweites linkes Kommunikationsund Interaktionsmedium. Dort werden Informationen zu Aktivit\u00e4ten und Perspektiven von Linksextremisten - z. T. nach Themen und Schwerpunkten sortiert - zentral gesammelt und zum Abruf bereit gestellt. Eines der Hauptanliegen ist nach eigenen Aussagen die Dokumentation von Texten aus dem \"linkspolitischen Spektrum\" verbunden mit der M\u00f6glichkeit, sich bundesweit zu aktuellen Themen auseinandersetzen zu k\u00f6nnen. Fernziel ist eine verbesserte Koordination und Vernetzung linker Projekte und Gruppierungen. Dar\u00fcber hinaus bietet die Website einen \"Newsletter\", zahlreiche Links zu Internetseiten mit \u00fcberwiegend linksextremistischen Inhalten sowie eine umfangreiche Termin\u00fcbersicht.","174 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 \"Linksruck\" Mitgliederzahl: ca. 1 200 bundesweit (2000: ca. 1 200); ca. 100 in Berlin (2000: ca. 40) Entstehung/Gr\u00fcndung: 1993/1994 Ideologie: trotzkistisch Publikationen: \"Linksruck\" Das \"Linksruck-Netzwerk\" (jetzt \"Linksruck\") wurde 1993/94 von der 1996 aufgel\u00f6sten trotzkistischen \"Sozialistischen Arbeitergruppe\" (SAG) gegr\u00fcndet. \"Linksruck\" ist die deutsche Sektion des internationalen trotzkistischen Dachverbands \"International Socialists\" (IS) mit Sitz in London und strebt \u00fcber Betriebsund Gewerkschaftsarbeit den Aufbau einer revolution\u00e4ren kommunistischen Partei unter F\u00fchrung von Arbeiterr\u00e4ten an. Fernziel der Gruppe ist der Aufbau einer Partei Leninschen Typs als offizielle deutsche Sektion der um die britische \"Socialist Workers Party\" gruppierten \"International Socialist Tendency\". Seit 1993 leitet eine \"Bundeskoordination\" die Aktivit\u00e4ten der einzelnen Ortsgruppen und gibt die Zeitschrift \"Linksruck\" heraus. \"Linksruck\" finanziert sich \u00fcber Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Spenden und durch Zeitschriftenund Publikationsverkauf. Die Gruppe verzeichnet seit ihrer Gr\u00fcndung einen stetigen Mitgliederzuwachs; in Berlin sollen es 100 sein. Im April 2001 verlegte \"Linksruck\" seine \"Bundeskoordination\" von Hamburg nach Berlin. Ein aktueller Schwerpunkt von \"Linksruck\" ist die Anti-Globalisierungskampagne. Herausragendes Ereignis f\u00fcr \"Linksruck\" sind die seit Mitte der 90er Jahre j\u00e4hrlich stattfindenden \"Rosa-Luxemburg-Tage\". Dabei handelt es sich um ein mehrt\u00e4giges marxistisches Theorieund Diskussionsforum, das vom 1. bis zum 4. Juni 2001 mit 800 Teilnehmern erstmals in Berlin durchgef\u00fchrt wurde.","175 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 \"Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands\" (MLPD) Sitz: Gelsenkirchen Organisationsstruktur: Partei Mitgliederzahl: ca. 2 000 bundesweit (2000: ca. 2 000) ca. 100 in Berlin (2000: ca. 120) Entstehung/Gr\u00fcndung: 1982 Ideologie: marxistisch-leninistisch/maoistisch Publikationen: \"Rote Fahne\" (w\u00f6chentlich, Auflage: 7 500) Die MLPD blieb auch 2001 innerhalb des linksextremistischen Spektrums isoliert. Bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin am 21. Oktober erhielt sie einen Stimmenanteil von 0,1 % (1 182 Stimmen). Die MLPD wurde im Juni 1982 in Bochum gegr\u00fcndet. Die ideologische, politische und organisatorische Vorarbeit leistete der \"Kommunistische Arbeiterbund Deutschlands\" (KABD), ein seit 1972 bestehender Zusammenschluss der \"Kommunistischen Partei Deutschlands/Marxisten-Leninisten (Revolution\u00e4rer Weg)\" und des \"Kommunistischen Arbeiterbundes Deutschlands (Marxisten-Leninisten)\". Die MLPD bekennt sich zur Theorie des Marxismus-Leninismus in seiner Interpretation durch Mao ZEDONG. \"Peoples Global Action\" (PGA) Die 1998 nach verschiedenen internationalen Treffen gegen Neoliberalismus gegr\u00fcndete \"Peoples Global Action\" (PGA) setzt sich f\u00fcr eine weltweite Koordination des Widerstands gegen den globalen Markt ein und versucht eine neue Allianz des gemeinsamen Kampfes und der gegenseitigen Unterst\u00fctzung zu bilden. PGA umfasst zum Teil linksextremistische Bewegungen und Gruppen aus inzwischen allen Kontinenten. Sie lehnen Institutionen wie die Welthandelsorganisation (WTO) und die EU grunds\u00e4tzlich ab und nehmen diesen gegen\u00fcber prinzipiell eine klare Konfrontationshaltung ein.","176 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 \"Revolution\u00e4re Kommunisten (BRD)\" (RK) Aktivit\u00e4ten der seit 1991 als \"Revolution\u00e4re Kommunisten (BRD)\" (RK) auftretenden Anh\u00e4nger der peruanischen Terrororganisation \"Sendero Luminoso\" (Leuchtender Pfad) wurden auch 2001 kaum bekannt. Eine Ausnahme bildet die so genannte 13 UhrDemonstration am 1. Mai, die 2001 von den \"Revolution\u00e4ren Kommunisten\" angemeldet wurde. Die RK verf\u00fcgt bundesweit \u00fcber ca. 100 Anh\u00e4nger und sie ordnet sich dem von der \"Kommunistischen Partei Perus\" (PCP) gef\u00fchrten internationalen Dachverband \"Revolutionary Internationalist Movement\" (RIM, Sitz: London) unter. Dieser orientiert sich an MARX, ENGELS, LENIN und Mao ZEDONG und stellt dabei insbesondere Maos Konzept vom \"Revolution\u00e4ren Volkskrieg\" heraus. \"Die Rote Hilfe e.V.\" (RH) Sitz: G\u00f6ttingen (Gesch\u00e4ftsstelle) Organisationsstruktur: Verein Mitgliederzahl: ca. 4 000 bundesweit (2000: 4 000) 518 in Berlin (2000: 440) (eigene Angaben) Entstehung/Gr\u00fcndung: 1975 Ideologie: linksextremistisch Publikationen: \"Die Rote Hilfe\" (viertelj\u00e4hrlich) Die \"Rote Hilfe e.V.\" versteht sich selbst als \"parteiunabh\u00e4ngige, str\u00f6mungs\u00fcbergreifende linke Schutzund Solidarit\u00e4tsorganisation\". Mitglieder und Unterst\u00fctzer der RH rekrutieren sich aus dem Spektrum der gewaltbereiten Linksextremisten und aus Kreisen orthodoxer Kommunisten. Sie unterst\u00fctzt gezielt Anh\u00e4nger vor allem der linksextremistischen Szene, die im Zusammenhang mit politischen Aktivit\u00e4ten straff\u00e4llig geworden sind. Die Ortsgruppe Berlin der RH beteiligte sich auch 2001 federf\u00fchrend an Aktivit\u00e4ten zum 18. M\u00e4rz. Dieser Tag wird seit","177 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 mehreren Jahren in linksextremistischen Kreisen als \"Tag der politischen Gefangenen weltweit\" bezeichnet. \"Stre\u00dffaktor\" Das Internetportal \"Stre\u00dffaktor\" bezeichnet sich selbst - \u00e4hnlich wie \"Die Linke Seite\" - als \"Berliner Terminkalender f\u00fcr linke Subkultur und Politik\". Dort werden Informationen zu Aktivit\u00e4ten von Linksextremisten zentral gesammelt und zum Abruf bereitgestellt. Es ver\u00f6ffentlicht neben aktuellen Terminen Kurzstatements zu f\u00fcr die Szene relevanten Themen und bietet eine Reihe von Verkn\u00fcpfungen zu anderen linken Internetportalen.","178 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 3 Ausl\u00e4nderextremismus Die Beobachtung des Ausl\u00e4nderextremismus umfasst sicherheitsgef\u00e4hrdende und extremistische Bestrebungen ausl\u00e4ndischer Organisationen oder Gruppierungen in Deutschland. In erster Linie werden die Aktivit\u00e4ten dieser ausl\u00e4ndischen Gruppierungen durch Ereignisse in den Heimatl\u00e4ndern bestimmt. Zunehmend setzen sie sich jedoch auch mit ihrer Situation in Deutschland auseinander. DHKP-C: \"Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front\" Organisationsstruktur: konspirativ arbeitende Kaderorganisation, in Deutschland 1998 verboten Mitgliederzahl: ca. 900 bundesweit, ca. 70 in Berlin (gegen\u00fcber 2000 unver\u00e4ndert) Entstehung: 1994 Ideologie: linksextremistisch Publikationen: \"Vatan\", erscheint w\u00f6chentlich \"Kurtulus\", erscheint unregelm\u00e4\u00dfig \"Devrimci Sol\", erscheint quartalsweise Aus der 1978 in der T\u00fcrkei gegr\u00fcndeten und bereits 1983 in Deutschland verbotenen Organisation \"Devrimci Sol\" (Revolution\u00e4re Linke) sind die beiden miteinander rivalisierenden und seit 1998 in Deutschland ebenfalls verbotenen Organisationen \"Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front\" (DHKP-C) und die \"T\u00fcrkische Volksbefreiungspartei/-Front - Revolution\u00e4re Linke\" (THKP/-CDevrimci Sol) hervorgegangen. Die Anh\u00e4nger beider Organisationen streben eine gewaltsame Zerschlagung des t\u00fcrkischen Staatsgef\u00fcges und die Errichtung einer Gesellschaftsordnung auf marxistisch-leninistischer Basis an. Zur Durchsetzung ihrer Ziele propagiert die DHKP-C nach wie vor den bewaffneten Kampf. In Deutschland engagiert sich die DHKP-C gemeinsam mit anderen linksextremistischen t\u00fcrkischen Gruppierungen seit November 2000 mit \u00f6ffentlichen Solidarit\u00e4tskundgebungen f\u00fcr die Hungerstreikenden in den t\u00fcrkischen Gef\u00e4ngnissen. In Berlin","179 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 rief die Gruppe auch 2001 zu mehreren Protestkundgebungen auf. \"Hizb Allah\" (\"Partei Gottes\") Ideologie: islamistisch Organisationsstruktur: informelle Struktur Gr\u00fcndung: 1982 im Libanon, ca. 1986 in Deutschland Mitgliederzahl: ca. 800 bundesweit, ca. 150 in Berlin (gegen\u00fcber 2000 unver\u00e4ndert) Sitz im Ausland: Beirut/ Libanon Publikation: \"al Ahd\" (\"Die Verpflichtung\"), erscheint w\u00f6chentlich Die \"Hizb Allah\" wurde 1982 nach dem Einmarsch israelischer Truppen im Libanon auf Initiative und mit ma\u00dfgeblicher Unterst\u00fctzung des Iran gegr\u00fcndet, an dessen politischer Entwicklung sich auch die schiitische \"Hizb Allah\" weitgehend orientiert. Generalsekret\u00e4r der hierarchisch und zentralistisch organisierten Partei ist Scheich Hassan NASRALLAH. Die erkl\u00e4rten Ziele der \"Hizb Allah\" sind der auch mit terroristischen Mitteln gef\u00fchrte Kampf gegen Israel, gegen israelische Einrichtungen weltweit und die Errichtung einer \"Islamischen Republik Libanon\". Die Organisation unterh\u00e4lt enge Verbindungen zum Iran. \u00c4hnlich wie die HAMAS in den Autonomiegebieten tritt im Libanon die \"Hizb Allah\" sowohl als politische, soziale wie auch milit\u00e4rische Organisation auf. Sie agiert als politische Interessenvertretung f\u00fcr den schiitischen Bev\u00f6lkerungsteil und integriert sich zunehmend in das politische System des Libanons. Dar\u00fcber hinaus leistet die \"Hizb Allah\" Unterst\u00fctzung bei den \u00e4rmeren schiitischen Bev\u00f6lkerungsteilen, weshalb sie gerade dort eine gro\u00dfe Anh\u00e4ngerschaft hat.","180 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Nach dem Abzug der israelischen Truppen im Jahr 2000 aus der Sicherheitszone im libanesisch-israelischen Grenzgebiet, feierte die \"Hizb Allah\" das Ereignis als \"Sieg \u00fcber Israel\". Dazu geh\u00f6rte auch eine Kampagne gegen die ehemaligen Angeh\u00f6rigen der pro-israelischen \"S\u00fcdlibanesischen Armee\" (SLA), die den Libanon verlassen mussten, um sich im Ausland vor Vergeltungsma\u00dfnahmen der \"Hizb Allah\" in Sicherheit zu bringen. Gleichzeitig k\u00fcndigte die \"Hizb Allah\" an, den Kampf um die Befreiung weiterer Gebiete in Israel fortzusetzen. Hierbei handelte es sich um die so genannten Chebaa-Farmen, die vom Libanon beansprucht, jedoch von der UNO zur vorl\u00e4ufigen internationalen Grenze erkl\u00e4rt wurden. In Deutschland treten die Anh\u00e4nger der Organisation nicht offen unter der Bezeichnung \"Hizb Allah\" auf. Ihre Aktivit\u00e4ten konzentrieren sich auf die Vorbereitung von Veranstaltungen und das Sammeln von Spendengeldern. Dar\u00fcber hinaus nehmen ihre Anh\u00e4nger an Demonstrationen gegen Israel teil. Beispielsweise organisierten \"Hizb Allah\"-Anh\u00e4nger \"Siegesfeiern\" anl\u00e4sslich des Abzugs der israelischen Armee aus dem S\u00fcdlibanon. Spenden werden f\u00fcr die Angeh\u00f6rigen der im Kampf gegen Israel gefallenen \"M\u00e4rtyrer\" gesammelt. IBP: \"Islamischer Bund Pal\u00e4stina\" Ideologie: islamistisch Organisationsstruktur: informelle Gliederungen Entstehung/ Gr\u00fcndung: 1981 in M\u00fcnchen Mitgliederzahl: ca. 250 bundesweit, ca. 50 in Berlin (gegen\u00fcber 2000 unver\u00e4ndert) Mitglieder der bereits 1928 in \u00c4gypten entstandenen \"Muslimbruderschaft\" (MB), \"Mutterorganisation\" sunnitischer Islamisten, gr\u00fcndeten 1981 im \"Islamischen Zentrum\" in M\u00fcnchen den \"Islamischen Bund Pal\u00e4stina\" (IBP), um die Interessen der in Deutschland lebenden Pal\u00e4stinenser zu vertreten. Mit Beginn der ersten Intifada 1987 entwickelte der IBP sein eigentliches Profil und repr\u00e4sentiert in Deutschland die bislang","181 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 ausschlie\u00dflich in Israel und den pal\u00e4stinensischen Autonomiegebieten aktive \"Islamische Widerstandsbewegung\" (HAMAS). Diese stellt den pal\u00e4stinensischen Zweig der \"Muslimbruderschaft\" dar. Politisch ist die HAMAS ein erkl\u00e4rter Gegner des israelischpal\u00e4stinensischen Friedensprozesses. Ihre Hauptziele sind die Errichtung eines islamistischen Staates auf dem gesamten Gebiet Pal\u00e4stinas und die Vernichtung des Staates Israel. Zur Durchsetzung ihrer Ziele wendet die HAMAS terroristische Mittel an und propagiert den bewaffneten Kampf gegen Israel. Die HAMAS versteht sich auch als Oppositionsbewegung zu der \"Pal\u00e4stinensischen Befreiungsorganisation\" (PLO), deren Alleinvertretungsanspruch von der HAMAS bestritten wird. Die HAMAS wird in den pal\u00e4stinensischen Autonomiegebieten auch als religi\u00f6s-sozial agierende Organisation wahrgenommen. In Deutschland sind bislang keine gewaltt\u00e4tigen Aktionen von HAMASbzw. IBP-Anh\u00e4ngern ausgegangen. Die Bet\u00e4tigungsfelder liegen in der Organisation von und Teilnahme an Veranstaltungen und Demonstrationen gegen das Vorgehen Israels in den Pal\u00e4stinensergebieten. Der in Aachen ans\u00e4ssige Spendenverein \"al-Aqsa e.V.\" versucht, auch in Berlin Spenden f\u00fcr die Opfer der Intifada zu sammeln. Die tats\u00e4chliche Verwendung dieser Gelder ist unklar. Als Berliner Treffpunkt f\u00fcr mutma\u00dfliche Anh\u00e4nger der HAMAS gilt das \"Islamische Kulturund Erziehungszentrum Berlin e.V.\".","182 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 IGMG: \"Islamische Gemeinschaft - Milli G\u00f6r\u00fcs e.V.\" Ideologie: islamistisch Organisationsstruktur: Vereine Entstehung/ Gr\u00fcndung: 1985 in K\u00f6ln (als \"Vereinigung der neuen Weltsicht in Europa e.V.\" (AMGT) Mitgliederzahl: ca. 27 000 bundesweit, ca. 3 000 in Berlin (gegen\u00fcber 2000 unver\u00e4ndert) Sitz in Deutschland: K\u00f6ln, vereinsrechtlich jedoch Bonn Publikation: \"Milli G\u00f6r\u00fcs & Perspektive\", erscheint unregelm\u00e4\u00dfig, Auflage: ca. 8 - 10 000 Die \"Islamische Gemeinschaft - Milli G\u00f6r\u00fcs e.V.\" (IGMG) ging 1995 aus der 1985 gegr\u00fcndeten \"Vereinigung der Neuen Weltsicht in Europa e.V.\" (AMGT) hervor. In offiziellen Verlautbarungen \u00e4u\u00dfert die IGMG, sich an den Grundwerten westlicher Demokratien zu orientieren, das Grundgesetz zu achten und ihre Mitglieder in die deutsche Gesellschaft zu integrieren. Nach wie vor ist die IGMG jedoch mit der islamistischen Ideologie der in der T\u00fcrkei seit 1998 verbotenen \"Wohlfahrtspartei\" (\"Refah Partisi\", RP) des ehemaligen Staatspr\u00e4sidenten Necmettin ERBAKAN und der im Juni 2001 ebenfalls verbotenen RP-Nachfolgegr\u00fcndung \"Tugendpartei\" (\"Fazilet Partisi\", FP) verbunden. Auch zu der darauf hin im Juli 2001 gegr\u00fcndeten \"Partei der Gl\u00fcckseligkeit\" (\"Saadet Partisi\", SP) unterh\u00e4lt die IGMG nunmehr entsprechende Verbindungen. Es wird daher nach wie vor davon ausgegangen, dass die f\u00fcr die deutsche \u00d6ffentlichkeit bestimmten \u00c4u\u00dferungen zum Teil taktisch bedingt sind. In der T\u00fcrkei selbst unterh\u00e4lt die IGMG keine eigenen organisatorischen Gliederungen, jedoch weitere Zweigstellen in Europa, in den USA und in Australien. Die Organisation verf\u00fcgt \u00fcber erhebliche finanzielle Mittel und betreibt allein in Europa \u00fcber 500 Moscheevereine. F\u00fcr die Verwaltung des Immobilienbesitzes ist seit Mitte der Neunziger Jahre die \"Europ\u00e4ische Moscheebau und Unterst\u00fctzungsgemeinschaft e.V.\" (EMUG) zust\u00e4ndig. Zur Verst\u00e4rkung ihres Einflusses betreibt die IGMG in Deutschland zahlreiche soziale Aktivit\u00e4ten, u. a. eine intensive und","183 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 zielgerichtete Jugendarbeit. Die Zusammenarbeit mit anderen islamischen Gruppierungen und die Mitarbeit in islamischen Dachverb\u00e4nden nutzt die IGMG f\u00fcr ihr Bestreben, eine hervorgehobene Position in der Vertretung der in Deutschland lebenden Muslime einzunehmen. Ein weiteres Ziel der Organisation ist es, als \"K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechts\" anerkannt zu werden, um Mitspracherechte im \u00f6ffentlichen Leben, z. B. in der Gestaltung von Religionsunterricht, zu erhalten. \"Kalifatsstaat\" (Hilafet Devleti) Ideologie: islamistisch Organisationsstruktur: Vereine Entstehung/ Gr\u00fcndung: 1984 Mitgliederzahl: ca. 1 100 bundesweit, ca. 50 in Berlin (gegen\u00fcber 2000 unver\u00e4ndert) Sitz in Deutschland: K\u00f6ln, die Organisation wurde vom Bundesinnenminister am 12. Dezember 2001 verboten Publikation: \"\u00dcMMET-I MUHAMMED\" (\"Die Gemeinde Mohammeds\"), bisher w\u00f6chentlich Die seit 1984 vereinsrechtlich unter dem Namen \"Verband der Islamischen Vereine und Gemeinden e.V. K\u00f6ln\" (ICCB) - t\u00fcrkische Bezeichnung: \"Islami Cemiyet ve Cemaatler Birligi\" erfasste Organisation stand seit 1995 unter der Leitung des selbsternannten \"Kalifen\" Metin KAPLAN und trat seitdem ausschlie\u00dflich unter der Bezeichnung \"Der Kalifatsstaat\" (Hilafet Devleti) auf. Der \"Kalifatsstaat\" war streng hierarchisch aufgebaut und in Deutschland in verschiedene Gebiete (B\u00f6lge) gegliedert, an deren Spitze jeweils ein \"Gebietsemir\" stand. Die zum Zeitpunkt des Verbots noch etwa 1 100 Anh\u00e4nger des \"Kalifatsstaats\" waren dem \"Kalifen\" zu Gehorsam verpflichtet. Sie wurden regelm\u00e4\u00dfig aufgefordert, \"Steuern\" an die K\u00f6lner Zentrale abzuf\u00fchren und dar\u00fcber hinaus Spenden zu leisten. Metin KAPLAN hatte sich nach dem Tode seines Vaters und Verbandsgr\u00fcnders Cemaleddin KAPLAN 1995 zum \"Kalifen\" ausrufen lassen. Cemaleddin KAPLAN, der 1992 den \"F\u00f6de-","184 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 rativen Islamstaat Anatolien\" ins Leben gerufen hatte, war im M\u00e4rz 1994 von seinen Anh\u00e4ngern zum \"Kalifen\" gew\u00e4hlt worden. Cemaleddin KAPLAN Metin KAPLAN Seit dem Tod Cemaleddin KAPLANs 1995 f\u00fchrten Streitigkeiten \u00fcber dessen Nachfolge und das Parteiverm\u00f6gen innerhalb des Verbandes zu Aufl\u00f6sungsund Abspaltungstendenzen. In Berlin bildete sich eine oppositionelle Gruppe unter F\u00fchrung des ehemaligen Beraters KAPLANs, Dr. Halil Ibrahim SOFU, der sich seinerseits 1996 zum (Gegen-)\"Kalifen\" ausrief. Am 8. Mai 1997 wurde SOFU in seiner Wohnung in Berlin-Wedding von drei unbekannten maskierten Personen erschossen. Am 15. November 2000 verurteilte das OLG D\u00fcsseldorf Metin KAPLAN wegen zweimaliger \u00f6ffentlicher Aufforderung zum Mord an seinem Rivalen zu einer Haftstrafe von vier Jahren. Politisches Ziel der Organisation war zun\u00e4chst die Abschaffung der laizistischen Staatsordnung in der T\u00fcrkei und die Einf\u00fchrung einer auf Koran und Sunna basierenden Gesellschaftsordnung. Dar\u00fcber hinaus war jedoch die Weltherrschaft des Islam unter der F\u00fchrung eines einzigen Kalifen das Endziel der Bestrebungen. In der T\u00fcrkei selbst unterhielt der \"Kalifatsstaat\" keine eigenen organisatorischen Gliederungen, war aber \u00fcber das eigene TV-Programm \"HAKK-TV\" via Satellit in der T\u00fcrkei propagandistisch pr\u00e4sent. Die Berliner Anh\u00e4ngerschaft von KAPLAN traf sich bis zu ihrem Verbot in der Kreuzberger \"Muhacirin Moschee\". Eine nur noch geringe Rolle spielt die Gruppe von Anh\u00e4ngern des ermordeten \"Gegenkalifen\" SOFU. Die Gruppe lehnt zwar den F\u00fchrungs-","185 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 anspruch von Metin KAPLAN ab, identifiziert sich aber mit der Ideologie der KAPLAN-Gruppe. 123 MEK : \"Volksmodjahedin Iran-Organisation\" / \"Nationaler Widerstandsrat Iran\" (NWRI) Ideologie: linksextremistisch Organisationsstruktur: Die MEK ist seit 1985 die dominierende Gruppierung im \"Nationalen Widerstandsrat Iran\" (NWRI), dem Exilparlament der iranischen Opposition. Entstehung/ Gr\u00fcndung: 1965 im Iran, seit 1994 in Berlin vertreten Mitgliederzahl: ca. 900 bundesweit, ca. 20 in Berlin (gegen\u00fcber 2000 unver\u00e4ndert) Sitz im Ausland: Bagdad / Irak Sitz in Deutschland: K\u00f6ln Publikation: \"Modjahed\", erscheint w\u00f6chentlich Das erkl\u00e4rte Ziel der MEK ist die Bek\u00e4mpfung der iranischen Regierung. Aus ihrem Exil im Irak steuert die MEK einen Guerillakrieg auf iranischem Boden und unterh\u00e4lt zu diesem Zweck im irakisch-iranischen Grenzgebiet die vom Irak ausgebildete und bewaffnete \"Nationale Befreiungsarmee\" (NLA), eine von Frauen dominierte Rebellenarmee. In Deutschland ist die MEK durch ihren weltweit agierenden politischen Arm \"Nationaler Widerstandsrat Iran\" (NWRI) vertreten. Die Hauptaktivit\u00e4ten konzentrieren sich auf das Beschaffen von Spendengeldern auch unter Anwendung illegaler Methoden. Staatsbesuche iranischer Politiker nutzt der NWRI f\u00fcr Kundgebungen und militante St\u00f6raktionen mit dem Ziel, die iranische Staatsf\u00fchrung im Ausland zu diskreditieren. Die Organisation bem\u00fcht sich, ihre in europ\u00e4ischen L\u00e4ndern lebenden Anh\u00e4nger f\u00fcr einen zeitlich begrenzten Einsatz in der NLA zu rekrutieren. 123 bisher abgek\u00fcrzt PMOI (= englischsprachige Abk\u00fcrzung)","186 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 MLKP: \"Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei\" Ideologie: linksextremistisch MLKP Organisationsstruktur: Funktion\u00e4rsgruppe Entstehung/ Gr\u00fcndung: 1994 Mitgliederzahl: bundesweit ca. 600, Berlin ca. 25 (gegen\u00fcber 2000 unver\u00e4ndert) Publikation: \"Yasamda Atilim\" (Vorsto\u00df im Leben) erscheint w\u00f6chentlich \"Partinin Sesi\" (Die Stimme der Partei) zweimonatlich Auch die \"Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei\" (MLKP) strebt eine gewaltsame Zerschlagung des t\u00fcrkischen Staatsgef\u00fcges und die Errichtung einer kommunistischen Gesellschaftsordnung an. Die MLKP versteht sich dabei als die politische Stimme des Proletariats einer t\u00fcrkisch-kurdischen Nation, sowie als Vertreterin aller nationalen Minderheiten. Aus Protest gegen die Situation ihrer Gesinnungsgenossen in t\u00fcrkischen Gef\u00e4ngnissen ver\u00fcbte die MLKP im Berichtszeitraum dort Anschl\u00e4ge, verhielt sich aber in Deutschland gewaltfrei. PKK: \"Arbeiterpartei Kurdistans\" Ideologie: linksextremistisch Organisationsstruktur: Selbstverst\u00e4ndnis als politische Partei, in Deutschland Vereinsstrukturen (Tarnund Nebenorganisationen) Entstehung/ Gr\u00fcndung: 1978 in der T\u00fcrkei Mitgliederzahl: ca. 12 000 bundesweit, ca. 1 100 in Berlin (gegen\u00fcber 2000 unver\u00e4ndert) Sitz in Deutschland: Die Partei unterliegt seit 1993 in Deutschland einem vereinsrechtlichen Bet\u00e4tigungsverbot. Publikation: \"Serxwebun\" (Unabh\u00e4ngigkeit), monatlich Die \"Arbeiterpartei Kurdistans\" hat sich 1978 im S\u00fcdosten der T\u00fcrkei vor dem Hintergrund des seit Jahrzehnten andauernden Konfliktes \u00fcber die v\u00f6lkerrechtliche Situation der 25 Millionen Kurden im L\u00e4ndereck T\u00fcrkei, Iran, Irak und Syrien gegr\u00fcndet. Erkl\u00e4rte Zielsetzung der PKK war die kulturelle Anerkennung und","187 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 die Erlangung der politischen Autonomie f\u00fcr die in der T\u00fcrkei lebenden Kurden. Von 1984 bis 1999 f\u00fchrte die PKK f\u00fcr ein unabh\u00e4ngiges Kurdistan in der s\u00fcd\u00f6stlichen T\u00fcrkei einen Guerillakrieg gegen das t\u00fcrkische Milit\u00e4r. Im Jahre 1999 zeichnete sich ein grundlegender Wandel in Zielsetzung und Wahl der Mittel bei der PKK ab. Der bewaffnete Kampf sollte zu Gunsten legaler und friedlicher Mittel aufgegeben, und die Forderung politischer Autonomie durch eine Forderung nach kultureller Anerkennung ersetzt werden. Die grundlegende konzeptionelle \u00c4nderung ging ma\u00dfgeblich von dem Vorsitzenden Abdullah \u00d6CALAN aus. Dem vereinsrechtlichen Bet\u00e4tigungsverbot in Deutschland aus dem Jahr 1993 waren Anschlagsserien und gewaltt\u00e4tige Ausschreitungen bei Demonstrationen vorausgegangen. Ausschlaggebend f\u00fcr das Verbot war jedoch der \u00dcberfall auf das t\u00fcrkische Generalkonsulat in M\u00fcnchen am 24. Juni 1993, bei dem 20 Menschen als Geiseln genommen wurden. Von 1996 bis zur Gefangennahme des Vorsitzenden Abdullah \u00d6CALAN in Nairobi 1999 machten die Anh\u00e4nger der PKK in Deutschland in der Regel \u00fcber gewaltfreie Kundgebungen und Demonstrationen auf sich aufmerksam. Die Parteiarbeit beschr\u00e4nkte sich im Wesentlichen auf das Sammeln von Spendengeldern. Nach einer Welle von Protestaktionen gegen die Festnahme \u00d6calans gab es nach dem strategischen Kurswechsel auch eine Reihe von Ver\u00e4nderungen bei den deutschen PKK-nahen Vereinen. In ihrem Streben nach Anerkennung und um ihren Willen zur Wandlung auch nach au\u00dfen zu dokumentieren, benannte die PKK ihre Nebenorganisationen \"Nationale Befreiungsfront Kurdistan\" (ERNK) in \"Kurdische Demokratische Volksunion\" (YDK) um. Die \"Volksbefreiungsarmee Kurdistan\" (ARGK) hei\u00dft jetzt \"Volksverteidigungsarmee\" (HPG).","188 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 TKP/ML: \"T\u00fcrkische Kommunistische Partei/ Marxisten-Leninisten\" Ideologie: linksextremistisch Organisationsstruktur: konspirativ arbeitende Kaderpartei Entstehung/ Gr\u00fcndung: 1972 in der T\u00fcrkei, in Deutschland seit 1973/74 Mitgliederzahl: ca. 1 800 bundesweit, ca. 100 in Berlin (2000: 1 800 bzw. 180) Publikationen: \"\u00d6zg\u00fcr Gelecek\", vierzehnt\u00e4glich \"Isci K\u00f6yl\u00fc Kurtulusu\", zweimonatlich Die TKP/ML ist seit 1994 in die Fl\u00fcgel \"Partizan\" und \"Ostanatolisches Gebietskomitee\" (DABK) gespalten. Beide Fl\u00fcgel streben eine Zerschlagung des t\u00fcrkischen Staatsgef\u00fcges durch den bewaffneten Kampf an. Ziel ist die Errichtung einer \"demokratischen Volksherrschaft\" nach marxistisch-leninistischer Ideologie. Die TKP/ML unterh\u00e4lt mehrere Basisorganisationen in Deutschland und anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern. Dem Partizan-Fl\u00fcgel zuzurechnen sind die Organisationen \"F\u00f6deration der Arbeiter aus der T\u00fcrkei in Deutschland e.V.\" (ATIF) und \"Konf\u00f6deration der Arbeiter aus der T\u00fcrkei in Europa\" (ATIK). Der DABK nahestehende Organisationen sind die \"F\u00f6deration f\u00fcr demokratische Rechte in Deutschland\" (ADHF) und die \"Konf\u00f6deration f\u00fcr demokratische Rechte in Europa\" (ADHK). In Deutschland beteiligten sich Anh\u00e4nger der TKP/ML zusammen mit den t\u00fcrkischen linksextremistischen Organisationen \"Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei\" (MLKP) und \"Revolution\u00e4re Volksbefreiungspartei-Front\" (DHKP-C) an \u00f6ffentlichen Aktionen gegen die Einf\u00fchrung von neuen Gef\u00e4ngniszellen (\"Typ F\") in t\u00fcrkischen Gef\u00e4ngnissen und solidarisierten sich so mit den dort im Hungerstreik befindlichen Gefangenen. Seit 1998 waren von beiden TKP/ML-Fl\u00fcgeln in Deutschland keine Gewalttaten mehr zu verzeichnen. Die Berliner Anh\u00e4nger entfalteten kaum eigenst\u00e4ndige Aktivit\u00e4ten.","189 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 4 \"Scientology\"-Organisation (SO) \"Scientology\" versteht sich als \"Erl\u00f6sungsreligion\" in der \"Tradition ostasiatischer Religionen, insbesondere des Buddhismus\". Sie behauptet, dem Menschen den Zustand vollst\u00e4ndiger geistiger Freiheit und Unsterblichkeit zu vermitteln. Eine erste Niederlassung der pseudoreligi\u00f6sen \"Scientology\"-Organisation (SO) wurde im Jahre 1954 in Los Angeles (USA) unter der Bezeichnung \"Church of Scientology\" von dem Science-FictionRomanautor Lafayette Ronald HUBBARD gegr\u00fcndet. Bereits 1950 war sein Buch \"Dianetik - Die moderne Wissenschaft von der geistigen Gesundheit\" erschienen. Darin formte er u. a. aus Versatzst\u00fccken verschiedener Konzepte der etablierten Psychologie eine Methode, die letztlich auf eine umfassende Manipulation der menschlichen Psyche abzielt. Nach HUBBARDs Vision kann nur unter Anwendung dieser von ihm entwickelten \"Technologie\" die Welt von allem Elend wie Krieg, Verbrechen, Krankheit und Armut befreit werden. Die Festlegungen HUBBARDs bilden f\u00fcr jeden einzelnen Scientologen im gesamten Lebensumfeld und f\u00fcr die Organisation ein Dogma. Sie gelten als unab\u00e4nderlich und sind dauerhaft g\u00fcltig. Hinter der Maske vordergr\u00fcndiger Religiosit\u00e4t verbirgt sich eine Ideenlehre, die wirtschaftliche und politische Zielsetzungen eng miteinander verkn\u00fcpft. Die SO-Schriften lassen insbesondere auch eine politischgesellschaftliche Dimension erkennen: Endziel ist die neue Gesellschaftsordnung scientologischen Zuschnitts. Hierf\u00fcr m\u00fcsse man \"die Regierung und feindliche Philosophien oder Gesellschaften in einen Zustand vollst\u00e4ndiger Gef\u00fcgigkeit mit den Zielen der 'Scientology' bringen\". Die politischen und gesellschaftlichen Zielvorstellungen der Organisation stehen im Gegensatz zu tragenden Prinzipien des Grundgesetzes. Das SO-Modell wird dominiert von einem s\u00e4mtliche Lebensfelder umfassenden elit\u00e4ren Alleinvertretungsanspruch auf die absolute \"Wahrheit\" und erweist sich in weiten Teilen als antidemokratisch.","190 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 \"Scientology\" will das angeblich wirkliche \"Ich\" des Menschen, den unsterblichen \"Thetan\", durch ein zwangshypnotisches Verfahren, das so genannte \"Auditing\", befreien. Faktisch w\u00fcrde der einzelne Mensch zu einem rechtlosen Wesen, das einzig dem Willen der bestimmenden SO-Funktion\u00e4re unterworfen w\u00e4re. Jegliche Abweichung von der scientologischen Lehre (\"Aberration\") ist nach den Vorgaben der Organisation strikt zu unterbinden. Kritiker und Aussteiger der SO gelten als unterdr\u00fcckerische Personen (\"Suppressive\"), die man unnachsichtig bek\u00e4mpfen m\u00fcsse. Der von der SO formulierte Absolutheitsanspruch bedeutet eine Au\u00dferkraftsetzung aller Menschenrechte f\u00fcr die \u00fcbrigen Mitglieder der Gesellschaft, die ihre Rechte verwirkt haben. Die Anweisungen der SO \u00fcber die \"Handhabung\" von Abweichlern sowie Aussagen von Aussteigern \u00fcber das Verhalten der SO gegen\u00fcber Kritikern machen deutlich, dass in einer scientologischen Gesellschaft insbesondere die Meinungsfreiheit, der Schutz der Menschenw\u00fcrde, das Recht auf Leben und k\u00f6rperliche Unversehrtheit g\u00e4nzlich abgeschafft w\u00e4ren. Demokratische Mitwirkungsrechte wie das allgemeine Wahlrecht und das Recht des Einzelnen zur Bildung und Aus\u00fcbung einer Opposition sieht eine scientologische Ordnung nicht vor. Gleiches gilt f\u00fcr die Gewaltenteilung. Die totalit\u00e4re Programmatik der SO l\u00e4sst erkennen, dass \"Scientology\" f\u00fcr den Fall einer \u00dcbernahme staatlicher Macht eine diktatorische Willk\u00fcrherrschaft nach dem Vorbild scientologischer Grundmuster errichten w\u00fcrde. Die SO verf\u00fcgt \u00fcber eine streng hierarchische, weitverzweigte Struktur in einer Vielzahl von L\u00e4ndern. S\u00e4mtliche Handlungsund Entscheidungsstr\u00e4nge sind durch totalen Gehorsam gekennzeichnet. Innerhalb der Strukturen finden sich eine Reihe von \u00dcberwachungsmechanismen. Bezeichnend ist das mit ope-","191 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 rativen Aufgaben betraute \"Office of Special Affairs\" (OSA). Dem in Deutschland unter der Bezeichnung \"Department of Special Affairs\" (DSA) arbeitenden OSA obliegt u. a. die geheimdienstliche Abwehrarbeit gegen \"Scientology\"-Gegner und der verdeckt betriebene subversive Kampf gegen Regierungen, die sich als Gegner der SO exponiert haben. Die SO misst Deutschland f\u00fcr ihr Expansionsstreben auf dem europ\u00e4ischen Kontinent h\u00f6chsten Stellenwert zu. In Deutschland verf\u00fcgt die SO \u00fcber insgesamt zehn so genannte Kirchen, darunter eine in Berlin. Hinzu kommen elf \"Missionen\". M\u00fcnchen ist der zentrale Sitz von \"Scientology Deutschland\". Die SO selber verwendet unterschiedliche Zahlen bez\u00fcglich ihrer Einrichtungen. Die St\u00e4ndige Konferenz der Innenminister und -senatoren der L\u00e4nder (IMK) hat am 5./6. Juni 1997 festgestellt, dass hinsichtlich der SO tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen und dementsprechend die gesetzlichen Voraussetzungen f\u00fcr eine Beobachtung durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden gegeben sind. Die SO wird seitdem auch in Berlin durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde beobachtet.","192 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001","193","194 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 IV VERFASSUNGSSCHUTZ BERLIN 1 Aufbau und Organisation Mit dem \"Gesetz zur Reform des Verfassungsschutzes im Land 124 Berlin\" vom 30. November 2000 wurde das Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz aufgel\u00f6st. Verfassungsschutzbeh\u00f6rde f\u00fcr das Land Berlin ist seitdem die Senatsverwaltung f\u00fcr Inneres. Die Aufgaben werden durch die Abteilung Verfassungsschutz wahrgenommen. Diese gliedert sich in vier Referate: V AbtL Abteilungsleiterin VG VE VS VB Grundsatz, Recht, Auswertung Ausl\u00e4nderextremisBeschaffung, \u00d6ffentlichkeitsRechtsextremismus, mus, SpionageabForschung und arbeit, Verwaltung Linksextremismus wehr, MitwirkungsWerbung angelegenheiten F\u00fcr die Aufgaben des Verfassungsschutzes standen im Jahr 2001 Haushaltsmittel in H\u00f6he von 18,2 Mio. DM zur Verf\u00fcgung. Der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde waren 193 Stellen (2000: 235) zugewiesen. Mit dem Ziel, die Transparenz des Verfassungsschutzes zu erweitern, die b\u00fcrgernahe Aufkl\u00e4rung \u00fcber die gewonnenen Erkenntnisse zu st\u00e4rken und die Politikberatung zu verbessern, wurde eine umfangreiche Umstrukturierung vorgenommen. Den Schwerpunkt bildete dabei die Einstellung von Mitarbeitern mit 124 GVBl. Nr. 41 vom 8. Dezember 2000, S. 495","195 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 wissenschaftlicher Ausbildung, insbesondere Islamwissenschaftler, Politologen und Soziologen. Die Terroranschl\u00e4ge in den USA am 11. September 2001 und die nachfolgenden Gesetzes\u00e4nderungen haben auch Ver\u00e4nderungen f\u00fcr den Verfassungsschutz Berlin mit sich gebracht. So wurden u. a. die materiellen und personellen Ressourcen f\u00fcr die Aufkl\u00e4rung islamistischer Bestrebungen aufgestockt. 2 Aufgaben, Befugnisse, Kontrollinstanzen Grundlage f\u00fcr die Einrichtung und das T\u00e4tigwerden der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden sind die Art. 73 und 87 des Grundgesetzes. Die Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Berlin sind in SS 5 des Gesetzes \u00fcber den Verfassungsschutz in Berlin (VSG 125 Bln) geregelt. Danach werden Informationen gesammelt und ausgewertet \u00fcber - Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, - sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes f\u00fcr eine fremde Macht, - Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden. 125 GVBl. Nr. 28 vom 21. Juli 2001, S. 235, der vollst\u00e4ndige Gesetzestext ist im Anhang abgedruckt.","196 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wirkt dar\u00fcber hinaus auf Ersuchen der zust\u00e4ndigen \u00f6ffentlichen Stellen mit - bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, denen im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftige Tatsachen, Gegenst\u00e4nde oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen, - bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen besch\u00e4ftigt sind oder werden sollen, - bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutz von im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Tatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte, - bei aufenthaltsrechtlichen Verfahren, Einb\u00fcrgerungsverfahren sowie bei sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen \u00dcberpr\u00fcfungen; die Mitwirkung ist nur zul\u00e4ssig, wenn diese zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder f\u00fcr Zwecke der \u00f6ffentlichen Sicherheit erforderlich ist; N\u00e4heres wird in einer Verwaltungsvorschrift des Senators f\u00fcr Inneres im Benehmen mit dem Berliner Beauftragten f\u00fcr den 126 Datenschutz und f\u00fcr das Recht auf Akteneinsicht bestimmt. Die Befugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Berlin f\u00fcr diese Mitwirkungsangelegenheiten sind im Berliner Sicherheits\u00fcber127 pr\u00fcfungsgesetz vom 26. Juni 2001 geregelt. Die nach dem 11. September 2001 von der Bundesregierung initiierten Gesetzes\u00e4nderungen geben dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz erweiterte Befugnisse: - Es darf im Einzelfall bei Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen unentgeltliche Aus126 seit Juli 2001: Berliner Beauftragter f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit 127 GVBl. 28 vom 21. Juli 2001, S. 243, der vollst\u00e4ndige Gesetzestext ist im Anhang abgedruckt.","197 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 k\u00fcnfte u. a. zu Konten, Kontoinhabern sowie zu Geldbewegungen und Geldanlagen einholen. - Eine Erweiterung von Auskunftsbefugnissen gilt auch gegen\u00fcber Postdienstleistern, Luftverkehrsunternehmen, Telekommunikationsund Teledienstleistern. Diese Befugnisse sind auf f\u00fcnf Jahre begrenzt und d\u00fcrfen nur unter beschr\u00e4nkten Voraussetzungen und bei Unterrichtung von 128 Kontrollgremien wie der zust\u00e4ndigen G10-Kommission wahrgenommen werden. Der Verfassungsschutz erh\u00e4lt ca. 60 % seines Informationsaufkommens aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen. Hierunter fallen z. B. frei erh\u00e4ltliche Publikationen, Beitr\u00e4ge elektronischer Medien aber auch Erkenntnisse aus \u00f6ffentlichen Veranstaltungen von Beobachtungsobjekten. Etwa 20 % der Informationen beruhen auf Angaben anderer Beh\u00f6rden oder auf freiwilligen Ausk\u00fcnften einzelner Personen. Nur der geringere Teil des Informationsaufkommens wird durch den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gewonnen. Nachrichtendienstliche Mittel d\u00fcrfen nach den Bestimmungen des VSG Bln in F\u00e4llen eingesetzt werden, in denen sich verfassungsfeindliche Bestrebungen unter weitgehender konspirativer Abschottung und Geheimhaltung entfalten und sich anderweitig keine Informationen gewinnen lassen. Gem\u00e4\u00df den Vorgaben des VSG Bln soll der Einsatz dieser Mittel nur erfolgen, wenn sie erkennbar im Verh\u00e4ltnis zur Bedeutung des aufzukl\u00e4renden Sachverhalts stehen. Zu den nachrichtendienstlichen Mitteln z\u00e4hlen insbesondere der Einsatz von Vertrauensleuten, so genannten V-Leuten, die aus Beobachtungsobjekten berichten, die Observation sowie die \u00dcberwachung des Postund Fernmeldeverkehrs, deren besonders enge rechtliche Voraussetzun129 gen im Gesetz zu Artikel 10 GG geregelt sind. 128 Art. 10 Grundgesetz: Unverletzlichkeit des Brief-, Post und Fernmeldegeheimnisses 129 BGBl. Teil I, S. 1254 ff.","198 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist berechtigt, zur Erf\u00fcllung ihrer gesetzlichen Aufgaben personenbezogene Daten zu erheben und zu verarbeiten. Als bundesweite Hinweisdatei existiert f\u00fcr die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden des Bundes und der L\u00e4nder das \"Nachrichtendienstliche Informationssystem\" (NADIS). Hier\u00fcber ist es m\u00f6glich abzufragen, ob und f\u00fcr welchen Aufgabenbereich eine Person bei einer Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erfasst ist. Hinweise auf den Hintergrund der Speicherung sowie den Inhalt und Umfang der zugrundeliegenden Informationen lassen sich daraus nicht erkennen. Die Speicherungsgrundlagen sowie die Speicherungsdauer sind in den jeweiligen Verfassungsschutzgesetzen und in Verordnungen geregelt. F\u00fcr Berlin waren Ende 2001 insgesamt 17 371 Datens\u00e4tze im NADIS gespeichert (2000: 20 257). 53 % entfallen dabei auf Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen, die \u00fcbrigen verteilen sich auf die Aufgabenbereiche Spionageabwehr, Ausl\u00e4nder-, Rechtsund Linksextremismus. Nach SS 31 VSG Berlin erteilt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde einer nat\u00fcrlichen Person \u00fcber die zu ihr gespeicherten Informationen auf Antrag unentgeltlich Auskunft. Aufgrund eines Urteils 130 des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2000 hat die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Berlin ihre Auskunftserteilung dahingehend ge\u00e4ndert, dass nunmehr ein besonderes Interesse an der Auskunftserteilung nicht mehr dargelegt werden muss. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde unterliegt bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben einer weitgehenden Kontrolle auf mehreren Ebenen: - Allgemeine parlamentarische Kontrolle durch das Abgeordnetenhaus von Berlin, - besondere parlamentarische Kontrolle durch den Ausschuss f\u00fcr Verfassungsschutz, in dem jede Fraktion des Abgeordnetenhauses mit mindestens einem Mitglied vertreten ist, - Kontrolle durch eine \"Vertrauensperson\" des Ausschusses f\u00fcr Verfassungsschutz, 130 BVerfG, 1 BvR 586/90","199 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 - Kontrolle von Ma\u00dfnahmen zur \u00dcberwachung des Postund Fernmeldeverkehrs nach dem Gesetz zur Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (G 10) durch eine G 10-Kommission des Abgeordnetenhauses, - Kontrolle durch eine Revision bei der Leitung der Senatsverwaltung f\u00fcr Inneres, - Kontrolle durch den Berliner Beauftragten f\u00fcr Datenschutz und Informationsfreiheit, - gerichtliche Kontrolle bei Klagen vor den Verwaltungsgerichten gegen Ma\u00dfnahmen des Verfassungsschutzes, - \u00f6ffentliche Kontrolle durch B\u00fcrger und Medien. 3 \u00d6ffentlichkeitsarbeit: Verfassungsschutz durch Aufkl\u00e4rung Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde unterrichtet neben dem Senat, dem Abgeordnetenhaus und anderen Beh\u00f6rden auch die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber Bestrebungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit von Bund und L\u00e4ndern richten. Der Jahresbericht stellt die Entwicklungen in den einzelnen Beobachtungsfeldern dar. Er erm\u00f6glicht, sich in kurzer Zeit einen \u00dcberblick zu verschaffen. Dabei kann jedoch nicht jede Kleinstgruppe und Aktivit\u00e4t aufgef\u00fchrt werden, schon gar nicht, wenn daraus R\u00fcckschl\u00fcsse auf die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes gezogen werden k\u00f6nnten. Zu aktuellen Themen gibt der Verfassungsschutz Presseinformationen heraus. F\u00fcr eine vertiefte Erkenntnisdarstellung in einzelnen Extremismusbereichen hat der Verfassungsschutz eine Reihe \"Durchblicke\" aufgelegt. Die Resonanz war derart stark, dass ein Gro\u00dfteil der Auflagen vergriffen ist. Derzeit ist noch das Heft Nr. 10 \"Antifa hei\u00dft Angriff\" (1999) vorhanden.","200 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Im Jahr 2001 erschien zudem die Brosch\u00fcre \"Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus\". Sie gibt einen \u00dcberblick \u00fcber Zeichen, die Rechtsextremisten als Ausdruck gemeinsamen Denkens aber auch der Provokation gebrauchen. Dar\u00fcber hinaus bietet der Verfassungsschutz Vortr\u00e4ge und Diskussionsveranstaltungen an. Zielgruppen sind insbesondere schulische und au\u00dferschulische Bildungseinrichtungen bzw. deren Multiplikatoren. Des Weiteren richten sie sich an Vertreter der Medien, Polizei, Ordnungs-, Justizund anderer Verwaltungsbeh\u00f6rden des Landes sowie Parteien und weitere gesellschaftliche Gruppierungen. Schwerpunkte im Jahr 2001 bildeten Veranstaltungen zu den Themen Rechtsextremismus und Ausl\u00e4nderextremismus sowie zur Arbeitsweise des Verfassungsschutzes. Der Berliner Verfassungsschutz ist au\u00dferdem mit einer eigenen Homepage im Internet vertreten, die im Jahr 2001 erarbeitet wurde. Unter der Adresse www.berlin.de/verfassungsschutz finden Besucher nicht nur allgemeine Informationen, sondern auch aktuelle Nachrichten zum Thema Verfassungsschutz, Termin-Hinweise auf Diskussionen, Ausstellungen und Vortr\u00e4ge. Der aktuelle Verfassungsschutzbericht und die Brosch\u00fcre \"Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus\" k\u00f6nnen online gelesen, als PDF-Dokument herunter geladen oder per E-Mail angefordert werden.","201 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Erreichbarkeit des Berliner Verfassungsschutzes Senatsverwaltung f\u00fcr Inneres Abteilung Verfassungsschutz Potsdamer Str. 186, 10783 Berlin Postfach 62 05 60, 10795 Berlin ' 030 / 90129 0 Fax: 030 / 90129 844 Internet: http://www.berlin.de/verfassungsschutz E-Mail: verfassungsschutz@berlin.de \u00d6ffentlichkeitsarbeit ' 030 / 90129 871/872 Fax: 030 / 90129 876 Pressestelle ' 030 / 90129 565 Fax: 030 / 90129 533 Vertrauliches Telefon ' 030 / 90129 400","202 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001","203","204 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 V ANHANG Gesetz nator im \u00dcbrigen in der Durchf\u00fchrung von \u00fcber den Verfassungsschutz in Berlin Pr\u00fcfungen und der Beurteilung von Pr\u00fc(Verfassungsschutzgesetz Berlin - VSG Bln) fungsvorg\u00e4ngen unabh\u00e4ngig. in der Fassung vom 25. Juni 2001 SS3 Dienstkr\u00e4fte ERSTER ABSCHNITT (1) Die Dienstkr\u00e4fte der Verfassungsschutzabteilung haben neben den allgeAufgaben und Befugnisse meinen Pflichten die sich aus dem Wesen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde des Verfassungsschutzes und ihrer dienstlichen Stellung ergebenden besonderen SS1 Pflichten. Sie haben sich jederzeit f\u00fcr den Zweck des Verfassungsschutzes Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des GrundgeDer Verfassungsschutz dient dem setzes und der Verfassung von Berlin Schutz der freiheitlichen demokratischen einzusetzen. Die Funktion des Leiters der Grundordnung, des Bestandes und der f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndigen Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland Abteilung soll nur einer Person \u00fcbertragen und ihrer L\u00e4nder. werden, die die Bef\u00e4higung zum Richteramt besitzt. SS2 (2) Der Senat von Berlin kann j\u00e4hrlich Organisation bestimmen, in welchem Umfang Dienstkr\u00e4ften der Verfassungsschutzabteilung (1) Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist die freie, frei werdende und neu geschaffene Senatsverwaltung f\u00fcr Inneres. Die f\u00fcr den Stellen in der Hauptverwaltung f\u00fcr Zwecke Verfassungsschutz zust\u00e4ndige Abteilung der Personalentwicklung vorbehalten wernimmt ihre Aufgaben gesondert von der f\u00fcr den. die Polizei zust\u00e4ndigen Abteilung wahr. SS4 (2) Die f\u00fcr den Verfassungsschutz zuZusammenarbeit st\u00e4ndige Abteilung ist datenverarbeitende Stelle im Sinne des SS 4 Abs. 3 Nr. 1 des (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist Berliner Datenschutzgesetzes in der Fasverpflichtet, mit Bund und L\u00e4ndern in sung vom 17. Dezember 1990 (GVBl. 1991 Angelegenheiten des Verfassungsschutzes S. 16, 54), das zuletzt durch Artikel IX des zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit Gesetzes vom 30. November 2000 (GVBl. besteht insbesondere in gegenseitiger S. 495) ge\u00e4ndert worden ist. Die Unterst\u00fctzung und Information sowie in der \u00dcbermittlung an andere OrganisationsUnterhaltung gemeinsamer Einrichtungen einheiten der Senatsverwaltung f\u00fcr Inneres (wie z. B. das nachrichtendienstliche ist ungeachtet der fachund dienstInformationssystem des Bundes und der aufsichtlichen Befugnisse zul\u00e4ssig, wenn L\u00e4nder [NADIS] und die Schule f\u00fcr dies f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung nach SS 5 Verfassungsschutz). Abs. 1 erforderlich ist. (2) Verfassungsschutzbeh\u00f6rden anderer (3) Bei der Leitung der SenatsverwalL\u00e4nder d\u00fcrfen im Geltungsbereich dieses tung f\u00fcr Inneres wird eine Revision Gesetzes nur im Einvernehmen, das eingerichtet. Die Revision ist unbeschadet Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz nur im ihrer Verantwortung gegen\u00fcber dem Se-","205 Verfassungsschutz Berlin 2001 Benehmen mit der VerfassungsschutzSS5 beh\u00f6rde t\u00e4tig werden. Aufgaben der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat die Aufgabe, den Senat und das Abgeordnetenhaus von Berlin, andere zust\u00e4ndige staatliche Stellen und die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber Gefahren f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der L\u00e4nder zu unterrichten. Dadurch soll es den staatlichen Stellen insbesondere erm\u00f6glicht werden, rechtzeitig die erforderlichen Ma\u00dfnahmen zur Abwehr dieser Gefahren zu ergreifen. (2) Zur Erf\u00fcllung dieser Aufgaben sammelt und wertet die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Informationen, insbesondere sachund personenbezogene Daten, Ausk\u00fcnfte, Nachrichten und Unterlagen aus \u00fcber 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintr\u00e4chtigung der Amtsf\u00fchrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, 2. sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes f\u00fcr eine fremde Macht, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gef\u00e4hrden. (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wirkt auf Ersuchen der zust\u00e4ndigen \u00f6ffentlichen Stellen mit 1. bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, denen im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftige Tatsachen, Gegenst\u00e4nde oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen, 2. bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder vertei-","206 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 digungswichtigen Einrichtungen be(2) Bestrebungen im Sinne dieses Gesch\u00e4ftigt sind oder werden sollen, setzes, die gegen die freiheitliche demo3. bei technischen Sicherheitsma\u00dfnahkratische Grundordnung gerichtet sind, sind men zum Schutz von im \u00f6ffentlichen solche, die auf die Beseitigung oder Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Au\u00dferkraftsetzung wesentlicher VerfasTatsachen, Gegenst\u00e4nden oder Ersungsgrunds\u00e4tze abzielen. Hierzu geh\u00f6ren: kenntnissen gegen die Kenntnisnahme 1. das Recht des Volkes, die Staatsdurch Unbefugte, gewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der 4. bei aufenthaltsrechtlichen Verfahren, Gesetzgebung, der vollziehenden GeEinb\u00fcrgerungsverfahren sowie bei sonwalt und der Rechtsprechung stigen gesetzlich vorgeschriebenen auszu\u00fcben und die Volksvertretung in \u00dcberpr\u00fcfungen; die Mitwirkung ist nur allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleizul\u00e4ssig, wenn diese zum Schutz der cher und geheimer Wahl zu w\u00e4hlen, freiheitlichen demokratischen Grund2. die Bindung der Gesetzgebung an die ordnung oder f\u00fcr Zwecke der \u00f6fverfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung und die fentlichen Sicherheit erforderlich ist; Bindung der vollziehenden Gewalt und N\u00e4heres wird in einer Verwaltungsder Rechtsprechung an Gesetz und vorschrift des Senators f\u00fcr Inneres im Recht, Benehmen mit dem Berliner Beauf3. das Recht auf Bildung und Aus\u00fcbung tragten f\u00fcr den Datenschutz und f\u00fcr einer parlamentarischen Opposition, das Recht auf Akteneinsicht bestimmt. 4. die Abl\u00f6sbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegen\u00fcber der Die Befugnisse der VerfassungsschutzVolksvertretung, beh\u00f6rde bei der Mitwirkung nach Satz 1 Nr. 5. die Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte, 1 und 2 sind im Berliner Sicherheits6. der Ausschluss jeder Gewaltund \u00fcberpr\u00fcfungsgesetz vom 2. M\u00e4rz 1998 Willk\u00fcrherrschaft und (GVBl. S. 26) geregelt. 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. SS6 (3) Im Sinne dieses Gesetzes sind Begriffsbestimmungen 1. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche, die (1) Bestrebungen im Sinne des SS 5 Abs. darauf gerichtet sind, die Freiheit des 2 Nr. 1 und 3 sind politisch motivierte, zielBundes oder eines Landes von fremund zweckgerichtete Verhaltensweisen der Herrschaft aufzuheben, ihre staatoder Bet\u00e4tigungen von Organisationen, liche Einheit zu beseitigen oder ein zu Personenzusammenschl\u00fcssen ohne feste ihm geh\u00f6rendes Gebiet abzutrennen, hierarchische Organisationsstrukturen 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit (unorganisierte Gruppen) oder des Bundes oder eines Landes solche, Einzelpersonen gegen die in SS 5 Abs. 2 die darauf gerichtet sind, den Bund, die bezeichneten Schutzg\u00fcter. F\u00fcr eine OrgaL\u00e4nder oder deren Einrichtungen in nisation oder eine unorganisierte Gruppe ihrer Funktionsf\u00e4higkeit erheblich zu handelt, wer sie in ihren Bestrebungen beeintr\u00e4chtigen. nachdr\u00fccklich unterst\u00fctzt. Verhaltensweisen (4) Ausw\u00e4rtige Belange im Sinne des SS 5 von Einzelpersonen, die nicht in einer oder Abs. 2 Nr. 3 werden nur gef\u00e4hrdet, wenn f\u00fcr eine Organisation oder in einer oder f\u00fcr innerhalb des Geltungsbereichs des eine unorganisierte Gruppe handeln, sind Grundgesetzes Gewalt ausge\u00fcbt oder Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, durch Handlungen vorbereitet wird und wenn sie auf Anwendung von Gewalt diese sich gegen die politische Ordnung gerichtet sind oder auf Grund ihrer oder Einrichtungen anderer Staaten richten. Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu besch\u00e4digen.","207 Verfassungsschutz Berlin 2001 SS7 setzen, ist Gewalt die Anwendung k\u00f6rVoraussetzung und Rahmen f\u00fcr die perlichen Zwanges gegen Personen oder T\u00e4tigkeit eine nicht unerhebliche Einwirkung auf der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Sachen. (1) Soweit dieses Gesetz nichts anderes SS8 bestimmt, darf die VerfassungsBefugnisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde schutzbeh\u00f6rde bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach SS 5 Abs. 2 nur t\u00e4tig werden, (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf wenn im Einzelfall tats\u00e4chliche die zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erforAnhaltspunkte f\u00fcr den Verdacht der dort derlichen Informationen einschlie\u00dflich genannten Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten personenbezogener Daten verarbeiten und vorliegen. bei Beh\u00f6rden, sonstigen \u00f6ffentlichen (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf Stellen sowie nicht \u00f6ffentlichen Stellen, f\u00fcr die Pr\u00fcfung, ob die Voraussetzungen insbesondere bei Privatpersonen, erheben, des Absatzes 1 vorliegen, die dazu soweit die Bestimmungen dieses Gesetzes erforderlichen personenbezogenen Daten dies zulassen. aus allgemein zug\u00e4nglichen Quellen (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf erheben, speichern und nutzen. Eine zur heimlichen Informationsbeschaffung, Speicherung dieser Daten im nachrichteninsbesondere zur Erhebung personenbedienstlichen Informationssystem (NADIS) zogener Daten, nur in begr\u00fcndeten F\u00e4llen oder in anderen Verbunddateien ist nicht folgende nachrichtendienstliche Mittel zul\u00e4ssig. Eine Speicherung der nach Satz 1 anwenden: erhobenen personenbezogenen Daten in 1. Einsatz von Vertrauensleuten, sonAkten und Dateien \u00fcber den Ablauf eines stigen geheimen Informanten, zum Jahres seit der Speicherung hinaus ist nur Zweck der Spionageabwehr \u00fcberzul\u00e4ssig, wenn sp\u00e4testens von diesem worbenen Agenten, Gew\u00e4hrspersonen Zeitpunkt an die Voraussetzungen des und verdeckten Ermittlern, Absatzes 1 vorliegen. Dasselbe gilt f\u00fcr das 2. Observation, Anlegen personenbezogener Akten. 3. Bildaufzeichnungen (Fotografieren, (3) Zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben darf die Videografieren und Filmen), Verfassungsschutzbeh\u00f6rde nur die dazu 4. verdeckte Ermittlungen und Befragunerforderlichen Ma\u00dfnahmen ergreifen; dies gen, gilt insbesondere f\u00fcr die Erhebung und 5. Mith\u00f6ren ohne Inanspruchnahme techVerarbeitung personenbezogener Informanischer Mittel, tionen. Von mehreren m\u00f6glichen und 6. Mith\u00f6ren und Aufzeichnen des nicht geeigneten Ma\u00dfnahmen hat sie diejenige \u00f6ffentlich gesprochenen Wortes unter auszuw\u00e4hlen, die den einzelnen, insbeEinsatz technischer Mittel, sondere in seinen Grundrechten, und die 7. Beobachtungen des Funkverkehrs auf Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten nicht f\u00fcr den allgemeinen Empfang beeintr\u00e4chtigt. Eine Ma\u00dfnahme hat zu bestimmten Kan\u00e4len sowie die Sichtunterbleiben, wenn sie einen Nachteil barmachung, Beobachtung, Aufzeichherbeif\u00fchrt, der erkennbar au\u00dfer Verh\u00e4ltnis nung und Entschl\u00fcsselung von Signazu dem beabsichtigten Erfolg steht. Sie ist len in Kommunikationssystemen, nur solange zul\u00e4ssig, bis ihr Zweck erreicht 8. Verwendung fingierter biografischer, ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht beruflicher oder gewerblicher Angaben werden kann. (Legenden), (4) Soweit in diesem Gesetz besondere 9. Beschaffung, Erstellung und VerwenEingriffsbefugnisse das Vorliegen gewaltdung von Tarnpapieren und Tarnt\u00e4tiger Bestrebungen oder darauf gerichtete kennzeichen, Vorbereitungshandlungen voraus10. \u00dcberwachung des Brief-, Post-, und Fernmeldeverkehrs nach Ma\u00dfgabe","208 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgeheimdienstliche T\u00e4tigkeiten gesetz, vom 13. August 1968 (BGBl. I erforderlich ist. S.949), zuletzt ge\u00e4ndert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1999 Datenerhebungen nach Satz 1 Nr. 2 (BGBl. I S.1334), d\u00fcrfen sich gegen andere als die in SS 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 genannten Personen 11. Einsatz von weiteren vergleichbaren nur richten, soweit dies zur Gewinnung von Methoden, Gegenst\u00e4nden und InstruErkenntnissen unerl\u00e4sslich ist. menten zur heimlichen Informations(4) Die Erhebung nach Absatz 2 ist beschaffung, insbesondere das sonunzul\u00e4ssig, wenn die Erforschung des stige Eindringen in technische KomSachverhalts auf andere, die betroffene munikationsbeziehungen durch Bild-, Person weniger beeintr\u00e4chtigende Weise Ton-, und Datenaufzeichnungen; dem m\u00f6glich ist; eine geringere Beeintr\u00e4chtigung Einsatz derartiger Methoden, Gegenist in der Regel anzunehmen, wenn die st\u00e4nde und Instrumente hat der AusInformationen aus allgemein zug\u00e4nglichen schuss f\u00fcr Verfassungsschutz des Quellen oder durch eine Auskunft nach SS Abgeordnetenhauses von Berlin vorab 27 gewonnen werden k\u00f6nnen. Die seine Zustimmung zu erteilen. Anwendung eines Mittels gem\u00e4\u00df Absatz 2 soll erkennbar im Verh\u00e4ltnis zur Bedeutung Personen, die berechtigt sind, in Strafdes aufzukl\u00e4renden Sachverhalts stehen. sachen aus beruflichen Gr\u00fcnden das Die Ma\u00dfnahme ist unverz\u00fcglich zu Zeugnis zu verweigern (SSSS 53 und 53a der beenden, wenn ihr Zweck erreicht ist oder Strafprozessordnung), darf die Verfassich Anhaltspunkte daf\u00fcr ergeben, dass er sungsschutzbeh\u00f6rde nicht von sich aus nicht oder nicht auf diese Weise erreicht nach Satz 1 Nr. 1 zur Beschaffung von werden kann. Daten, die f\u00fcr das Informationen in Anspruch nehmen, auf die Verst\u00e4ndnis der zu speichernden Informasich ihr Zeugnisverweigerungsrecht tionen nicht erforderlich sind, sind unverbezieht. Die Beh\u00f6rden des Landes Berlin z\u00fcglich zu l\u00f6schen. Die L\u00f6schung kann sind verpflichtet, der Verfassungsschutzunterbleiben, wenn die Informationen von beh\u00f6rde technische Hilfe f\u00fcr Tarnungsanderen, die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben ma\u00dfnahmen zu geben. erforderlich sind, nicht oder nur mit (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf unvertretbarem Aufwand getrennt werden Informationen einschlie\u00dflich personenk\u00f6nnen; in diesem Fall d\u00fcrfen die Daten bezogener Daten mit den Mitteln gem\u00e4\u00df nicht verwertet werden. Absatz 2 erheben, wenn (5) Die n\u00e4heren Voraussetzungen f\u00fcr die 1. sich ihr Einsatz gegen Organisationen, Anwendung der Mittel nach Absatz 2 sind in unorganisierte Gruppen, in ihnen oder einer Verwaltungsvorschrift des Senators einzeln t\u00e4tige Personen richtet, bei f\u00fcr Inneres zu regeln, die auch die denen tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Anordnung solcher den Verdacht der Bestrebungen oder Informationsbeschaffung regelt. Die T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 2 bestehen, Verwaltungsvorschrift ist dem Ausschuss 2. auf diese Weise Erkenntnisse \u00fcber f\u00fcr Verfassungsschutz des Abgegewaltt\u00e4tige Bestrebungen oder geordnetenhauses von Berlin vorab zur heimdienstliche T\u00e4tigkeiten gewonnen Kenntnis zu geben. werden k\u00f6nnen, (6) F\u00fcr die Speicherung und L\u00f6schung 3. auf diese Weise die zur Erforschung der durch Ma\u00dfnahmen nach Absatz 2 von Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten erlangten personenbezogenen Daten gilt nach SS 5 Abs. 2 erforderlichen Quellen Artikel 1 SS 7 Abs. 4 des Gesetzes zu Artikel erschlossen werden k\u00f6nnen oder 10 Grundgesetz entsprechend. 4. dies zum Schutz der Dienstkr\u00e4fte, (7) Polizeiliche Befugnisse stehen der Einrichtungen, Gegenst\u00e4nde und QuelVerfassungsschutzbeh\u00f6rde nicht zu; sie len der Verfassungsschutzbeh\u00f6r-de darf die Polizei auch nicht im Wege der gegen sicherheitsgef\u00e4hrdende oder","209 Verfassungsschutz Berlin 2001 Amtshilfe um Ma\u00dfnahmen ersuchen, zu Verfassungsschutzbeh\u00f6rde, der die denen sie selbst nicht befugt ist. Bef\u00e4higung zum Richteramt hat. (8) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ist an (3) Sind technische Mittel ausschlie\u00dflich die allgemeinen Rechtsvorschriften gezum Schutze der bei einem Einsatz in bunden (Artikel 20 des Grundgesetzes). Wohnungen t\u00e4tigen Personen vorgesehen, kann die Ma\u00dfnahme durch den Senator f\u00fcr SS9 Inneres, der im Verhinderungsfall durch den Einsatz technischer Mittel zust\u00e4ndigen Staatssekret\u00e4r vertreten wird, zur \u00dcberwachung von Wohnungen angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten (1) Das in einer Wohnung nicht \u00f6ffentlich Erkenntnisse zum Zwecke der gesprochene Wort darf mit technischen Gefahrenabwehr ist nur zul\u00e4ssig, wenn Mitteln ausschlie\u00dflich bei der Wahrzuvor die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Ma\u00dfnahme nehmung der Aufgaben auf dem Gebiet der richterlich festgestellt worden ist; bei Gefahr Spionageabwehr und des gewaltbereiten im Verzuge ist die richterliche Entscheidung politischen Extremismus heimlich mitgeh\u00f6rt unverz\u00fcglich nachzuholen. oder aufgezeichnet werden. Eine solche (4) Zust\u00e4ndig f\u00fcr richterliche EntscheiMa\u00dfnahme ist nur zul\u00e4ssig, wenn sie im dungen nach den Abs\u00e4tzen 1 und 3 ist das Einzelfall zur Abwehr einer dringenden Amtsgericht Tiergarten. F\u00fcr das Verfahren Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit, gelten die Vorschriften des Gesetzes \u00fcber insbesondere einer gemeinen Gefahr oder die Angelegenheiten der freiwilligen Geeiner Lebensgefahr f\u00fcr einzelne Personen, richtsbarkeit entsprechend. unerl\u00e4sslich ist, ein konkreter Verdacht in (5) Der Senat unterrichtet die KomBezug auf eine Gef\u00e4hrdung der mission nach SS 2 des Gesetzes zur Ausvorstehenden Rechtsg\u00fcter besteht und der f\u00fchrung des Gesetzes zu Artikel 10 Einsatz anderer Methoden und Mittel zur Grundgesetz in der Fassung vom 25. M\u00e4rz heimlichen Informationsbeschaffung keine 1995 (GVBl. S. 261), das durch Artikel III Aussicht auf Erfolg bietet. Die S\u00e4tze 1 und des Gesetzes vom 30. November 2000 2 gelten entsprechend f\u00fcr einen verdeckten (GVBl. S. 495) ge\u00e4ndert worden ist, unverEinsatz technischer Mittel zur Anfertigung z\u00fcglich, m\u00f6glichst vorab, und umfassend von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen \u00fcber den Einsatz technischer Mittel nach in Wohnungen. Ma\u00dfnahmen nach den S\u00e4tAbsatz 1 und, soweit richterlich zen 1 bis 3 d\u00fcrfen nur auf Grund richter\u00fcberpr\u00fcfungsbed\u00fcrftig, nach Absatz 3. SS 3 licher Anordnung getroffen werden. Bei des Gesetzes zur Ausf\u00fchrung des Gesetzes Gefahr im Verzuge kann die Ma\u00dfnahme zu Artikel 10 Grundgesetz gilt entspreauch durch den Senator f\u00fcr Inneres, der im chend. Verhinderungsfall durch den zust\u00e4ndigen (6) Eine Ma\u00dfnahme nach den Abs\u00e4tzen Staatssekret\u00e4r vertreten wird, angeordnet 1 und 3 ist nach ihrer Beendigung der werden; eine richterliche Entscheidung ist betroffenen Person mitzuteilen, sobald eine unverz\u00fcglich nachzuholen. Gef\u00e4hrdung des Zwecks der Ma\u00dfnahme (2) Die Anordnung ist auf h\u00f6chstens drei ausgeschlossen werden kann. Die durch Monate zu befristen. Verl\u00e4ngerungen um Ma\u00dfnahmen im Sinne des Satzes 1 jeweils nicht mehr als drei weitere Monate erhobenen Informationen d\u00fcrfen nur nach sind auf Antrag zul\u00e4ssig, soweit die Ma\u00dfgabe des Artikels 1 SS 7 Abs. 3 des Voraussetzungen der Anordnung fortGesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz bestehen. Liegen die Voraussetzungen der verwendet werden. Anordnung nicht mehr vor oder ist der verdeckte Einsatz technischer Mittel zur SS 9a Informationsgewinnung nicht mehr erforEingriffe, die in ihrer Art und Schwere einer derlich, ist die Ma\u00dfnahme unverz\u00fcglich zu Beschr\u00e4nkung des Brief-, Postund beenden. Der Vollzug der Anordnung erfolgt Fernmeldegeheimnisses gleichkommen unter Aufsicht eines Bediensteten der","210 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 (1) Ein Eingriff, der in seiner Art und 3. eine besondere gesetzliche GeheimSchwere einer Beschr\u00e4nkung des Brief-, haltungsvorschrift oder ein BerufsgePostund Fernmeldegeheimnisses gleich heimnis der Einsichtnahme nicht entkommt und nicht den Regelungen des SS 9 gegensteht. (3) unterliegt, wozu insbesondere das Abh\u00f6ren Die Anordnung f\u00fcr die Ma\u00dfnahme nach und Aufzeichnen des nicht \u00f6ffentlich Absatz 1 trifft der Leiter der Verfasgesprochenen Wortes mit dem verdeckten sungsschutzabteilung, im Falle der VerEinsatz technischer Mittel geh\u00f6rt, bedarf hinderung der Vertreter. der Anordnung durch den Senator f\u00fcr (4) Die auf diese Weise gewonnenen Inneres, der im Verhinderungsfall durch den Erkenntnisse d\u00fcrfen nur zu den in Absatz 1 zust\u00e4ndigen Staatssekret\u00e4r vertreten wird. genannten Zwecken verwendet werden. (2) Die SSSS 2 und 3 des Gesetzes zur Gespeicherte Informationen sind zu l\u00f6schen Ausf\u00fchrung des Gesetzes zu Artikel 10 und Unterlagen zu vernichten, sobald sie Grundgesetz gelten entsprechend. f\u00fcr diese Zwecke nicht mehr ben\u00f6tigt (3) SS 9 Abs. 6 gilt entsprechend. werden. (5) \u00dcber die Einsichtnahme ist ein SS 10 gesonderter Nachweis zu f\u00fchren, aus dem Registereinsicht ihr Zweck, die in Anspruch genommene durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Stelle, die Namen der Betroffenen, deren Daten f\u00fcr eine weitere Verwendung erfor(1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf derlich sind, sowie der Zeitpunkt der Einzur Aufkl\u00e4rung sichtnahme hervorgehen. Diese Aufzeichnungen sind gesondert aufzubewahren, - von sicherheitsgef\u00e4hrdenden oder gedurch technische und organisatorische heimdienstlichen T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine Ma\u00dfnahmen zu sichern und, soweit sie f\u00fcr fremde Macht oder die Aufgabenerf\u00fcllung der Verfassungs- - von Bestrebungen, die durch Anwenschutzbeh\u00f6rde nach SS 5 Abs. 2 nicht mehr dung von Gewalt oder darauf gerichtete ben\u00f6tigt werden, am Ende des KalenderVorbereitungshandlungen gegen die jahres, das dem Jahr der Erstellung folgt, freiheitliche demokratische Grundordzu vernichten. nung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder ZWEITER ABSCHNITT - von Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Datenverarbeitung Vorbereitungshandlungen ausw\u00e4rtige Belange der Bundesrepublik DeutschSS 11 land gef\u00e4hrden, Speicherung, Ver\u00e4nderung und Nutzung personenbezogener Informationen von \u00f6ffentlichen Stellen gef\u00fchrte Register, z. B. Melderegister, Personalausweisre(1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf gister, Passregister, F\u00fchrerscheinkarteien, zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben rechtm\u00e4\u00dfig Waffenscheinkarteien, einsehen. erhobene personenbezogene Informationen (2) Eine solche Einsichtnahme ist nur speichern, ver\u00e4ndern und nutzen, wenn zul\u00e4ssig, wenn 1. die Aufkl\u00e4rung auf andere Weise nicht 1. tats\u00e4chliche Anhaltspunkte f\u00fcr Bestrem\u00f6glich erscheint, insbesondere durch bungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. eine \u00dcbermittlung der Daten durch die 2 vorliegen oder registerf\u00fchrende Stelle der Zweck der 2. dies f\u00fcr die Erforschung oder BeMa\u00dfnahme gef\u00e4hrdet w\u00fcrde, und wertung von gewaltt\u00e4tigen Bestre2. die betroffene Person durch eine anbungen oder geheimdienstlichen T\u00e4derweitige Aufkl\u00e4rung unverh\u00e4ltnistigkeiten nach SS 5 Abs. 2 erforderlich m\u00e4\u00dfig beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrde, und ist oder","211 Verfassungsschutz Berlin 2001 3. dies zur Schaffung oder Erhaltung Abs. 2 angefallen sind, die zur Erf\u00fcllung nachrichtendienstlicher Zug\u00e4nge \u00fcber der Aufgaben im Sinne dieses Bestrebungen oder T\u00e4tigkeiten nach Gesetzes eine Fortdauer der SS 5 Abs. 2 erforderlich ist oder Speicherung rechtfertigen. 4. dies zum Schutz der Dienstkr\u00e4fte, Einrichtungen, Gegenst\u00e4nde und Quellen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde gegen sicherheitsgef\u00e4hrdende oder geheimdienstliche T\u00e4tigkeiten erforderlich ist oder 5. sie auf Ersuchen der zust\u00e4ndigen Stelle nach SS 5 Abs. 3 t\u00e4tig wird. (2) In Dateien gespeicherte Informationen m\u00fcssen durch Aktenr\u00fcckhalt belegbar sein. (3) In Dateien ist die Speicherung von Informationen aus der Intimsph\u00e4re der betroffenen Person unzul\u00e4ssig. SS 12 Speicherung, Ver\u00e4nderung und Nutzung personenbezogener Informationen von Minderj\u00e4hrigen Die Speicherung personenbezogener Informationen \u00fcber Minderj\u00e4hrige, die das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben, ist unzul\u00e4ssig. SS 13 Speicherungsdauer (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat die Speicherungsdauer auf das f\u00fcr ihre Aufgabenerf\u00fcllung erforderliche Ma\u00df zu beschr\u00e4nken. Die in Dateien gespeicherten Informationen sind bei der Einzelfallbearbeitung, sp\u00e4testens aber f\u00fcnf Jahre nach Speicherung der letzten Information, auf ihre Erforderlichkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen. Sofern die Informationen Bestrebungen nach SS 5 Abs. 2 Nr. 1 oder 3 betreffen, sind sie sp\u00e4testens zehn Jahre nach der zuletzt gespeicherten relevanten Information zu l\u00f6schen. (2) Sind Informationen \u00fcber Minderj\u00e4hrige in Dateien oder in Akten, die zu ihrer Person gef\u00fchrt werden, gespeichert, ist nach zwei Jahren die Erforderlichkeit der Speicherung zu \u00fcberpr\u00fcfen und sp\u00e4testens nach f\u00fcnf Jahren die L\u00f6schung vorzunehmen, es sei denn, dass nach Eintritt der Vollj\u00e4hrigkeit weitere Erkenntnisse nach SS 5","212 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 SS 14 Datenschutzgesetzes als Straftaten beBerichtigung, L\u00f6schung und Sperrung zeichneten Handlungen verwendet werden. personenbezogener Informationen in Dateien SS 15 Berichtigung und Sperrung (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat personenbezogener Informationen in Akten die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Informationen zu berichtigen, (1) Stellt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde wenn sie unrichtig sind; sie sind zu erg\u00e4nfest, dass in Akten gespeicherte perzen, wenn sie unvollst\u00e4ndig sind und dasonenbezogene Informationen unrichtig durch schutzw\u00fcrdige Interessen der besind, oder wird ihre Richtigkeit von dem troffenen Person beeintr\u00e4chtigt sein k\u00f6nBetroffenen bestritten, so ist dies in der nen. Akte zu vermerken oder auf sonstige Wiese (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat festzuhalten. die in Dateien gespeicherten personen(2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat bezogenen Informationen zu l\u00f6schen, wenn personenbezogene Informationen in Akten ihre Speicherung irrt\u00fcmlich erfolgt war, zu sperren, wenn sie im Einzelfall feststellt, unzul\u00e4ssig war oder ihre Kenntnis f\u00fcr die dass ohne die Sperrung schutzw\u00fcrdige Aufgabenerf\u00fcllung nicht mehr erforderlich Interessen von Betroffenen beeintr\u00e4chtigt ist und schutzw\u00fcrdige Interessen der w\u00fcrden und die Daten f\u00fcr ihre betroffenen Person nicht beeintr\u00e4chtigt Aufgabenerf\u00fcllung nicht mehr erforderlich werden. sind. Gesperrte Informationen sind mit (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat einem entsprechenden Vermerk zu verdie in Dateien gespeicherten personensehen; sie d\u00fcrfen nicht mehr genutzt oder bezogenen Informationen zu sperren, wenn \u00fcbermittelt werden. Eine Aufhebung der die L\u00f6schung unterbleibt, weil Grund zu der Sperrung ist m\u00f6glich, wenn ihre VorausAnnahme besteht, dass durch die L\u00f6schung setzungen nachtr\u00e4glich entfallen. schutzw\u00fcrdige Interessen der betroffenen Person beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden; gesperrte SS 16 Informationen sind entsprechend zu Dateianordnungen kennzeichnen und d\u00fcrfen nur mit Einwilligung der betroffenen Person (1) F\u00fcr jede automatisierte Datei der verwendet werden. Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sind in einer (4) In Dateien gel\u00f6schte Informationen Dateianordnung im Benehmen mit dem sind gesperrt. Unterlagen sind zu vernichBerliner Beauftragten f\u00fcr den Datenschutz ten, wenn sie zur Erf\u00fcllung der Aufgaben und f\u00fcr das Recht auf Akteneinsicht festnach SS 5 nicht oder nicht mehr erforderlich zulegen: sind, es sei denn, dass ihre Aufbewahrung 1. Bezeichnung der Datei, zur Wahrung schutzw\u00fcrdiger Interessen der 2. Zweck der Datei, betroffenen Person notwendig ist. Die 3. Inhalt, Umfang, Voraussetzungen der Vernichtung unterbleibt, wenn die UnterSpeicherungen, \u00dcbermittlung und lagen von anderen, die zur Erf\u00fcllung der Nutzung (betroffener Personenkreis, Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur Arten der Daten), mit unvertretbarem Aufwand getrennt wer4. Eingabeberechtigung, den k\u00f6nnen. 5. Zugangsberechtigung, (5) Personenbezogene Informationen, 6. \u00dcberpr\u00fcfungsfristen, Speicherungsdie ausschlie\u00dflich zu Zwecken der Datendauer, schutzkontrolle, der Datensicherung oder 7. Protokollierung, zur Sicherstellung eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen 8. Datenverarbeitungsger\u00e4te und BeBetriebes einer Datenverarbeitungsanlage triebssystem, gespeichert werden, d\u00fcrfen nur f\u00fcr diese 9. Inhalt und Umfang von Textzus\u00e4tzen, Zwecke und zur Verfolgung der in der die der Erschlie\u00dfung von Akten dienen. jeweiligen Fassung des Berliner","213 Verfassungsschutz Berlin 2001 (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat in SS 20 angemessenen Abst\u00e4nden die NotwenInformations\u00fcbermittlung digkeit der Weiterf\u00fchrung oder \u00c4nderung an den Bundesnachrichtendienst ihrer Dateien zu pr\u00fcfen. und den Milit\u00e4rischen Abschirmdienst SS 17 Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde \u00fcberGemeinsame Dateien mittelt dem Bundesnachrichtendienst und dem Milit\u00e4rischen Abschirmdienst die ihr Bundesgesetzliche Vorschriften \u00fcber die bekannt gewordenen Informationen einDatenverarbeitung in gemeinsamen schlie\u00dflich personenbezogener Daten, Dateien der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte daf\u00fcr des Bundes und der L\u00e4nder bleiben unbebestehen, dass die \u00dcbermittlung f\u00fcr die r\u00fchrt. Erf\u00fcllung der Aufgaben der empfangenden Stellen erforderlich ist. Handelt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde auf Ersuchen, so ist DRITTER ABSCHNITT sie zur \u00dcbermittlung nur verpflichtet und berechtigt, wenn sich die Voraussetzungen Informations\u00fcbermittlung aus den Angaben der ersuchenden Beh\u00f6rde ergeben. SS 18 Grunds\u00e4tze bei der SS 21 Informations\u00fcbermittlung Informations\u00fcbermittlung an durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Strafverfolgungsbeh\u00f6rden in Angelegenheiten des Staatsund Die \u00dcbermittlung von personenbeVerfassungsschutzes zogenen Informationen ist aktenkundig zu machen. In der entsprechenden Datei ist Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde \u00fcberdie Informations\u00fcbermittlung zu vermerken. mittelt den Staatsanwaltschaften und, vorVor der Informations\u00fcbermittlung ist der behaltlich der staatsanwaltlichen SachAkteninhalt im Hinblick auf den \u00dcberleitungsbefugnis, den Polizeibeh\u00f6rden des mittlungszweck zu w\u00fcrdigen und der Landes die ihr bekannt gewordenen Informations\u00fcbermittlung zugrunde zu leInformationen einschlie\u00dflich personenbegen. Erkennbar unvollst\u00e4ndige Informazogener Daten, wenn tats\u00e4chliche Antionen sind vor der \u00dcbermittlung im Rahmen haltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit durch Einholung \u00dcbermittlung zur Verhinderung oder Verzus\u00e4tzlicher Ausk\u00fcnfte zu vervollst\u00e4ndigen. folgung von Straftaten, die im Zusammenhang mit Bestrebungen oder T\u00e4tigSS 19 keiten nach SS 5 Abs. 2 stehen, erforderlich Informations\u00fcbermittlung ist. zwischen den Verfassungsschutzbeh\u00f6rden SS 22 \u00dcbermittlung von Informationen Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde unteran den \u00f6ffentlichen Bereich richtet das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und die Verfassungsschutzbeh\u00f6rden (1) Die im Rahmen der gesetzlichen der L\u00e4nder \u00fcber alle Angelegenheiten, Aufgabenerf\u00fcllung gewonnenen, nicht perderen Kenntnis zur Erf\u00fcllung der Aufgaben sonenbezogenen Erkenntnisse der Verfasder empfangenden Stellen erforderlich ist. sungsschutzbeh\u00f6rde k\u00f6nnen an andere Beh\u00f6rden und Stellen, insbesondere an die Polizei und die Staatsanwaltschaft, \u00fcbermittelt werden, wenn sie f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung der empfangenden Stellen erforderlich sein k\u00f6nnen.","214 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf SS 24 personenbezogene Informationen an in\u00dcbermittlung von Informationen l\u00e4ndische Beh\u00f6rden und juristische Peran die Stationierungsstreitkr\u00e4fte sonen des \u00f6ffentlichen Rechts \u00fcbermitteln, wenn dies zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf pererforderlich ist oder der Empf\u00e4nger die sonenbezogene Informationen an DienstInformationen zum Schutz vor Bestrestellen der Stationierungsstreitkr\u00e4fte \u00fcberbungen oder T\u00e4tigkeiten nach SS 5 Abs. 2 mitteln, soweit die Bundesrepublik oder zur Strafverfolgung ben\u00f6tigt oder nach Deutschland dazu im Rahmen von Artikel 3 SS 5 Abs. 3 t\u00e4tig wird. des Zusatzabkommens zu dem Abkommen (3) Die empfangende Stelle von Inforzwischen den Parteien des Nordmationen nach Absatz 2 ist darauf hinzuatlantikpaktes \u00fcber die Rechtsstellung ihrer weisen, dass sie die \u00fcbermittelten persoTruppen hinsichtlich der in der Bunnenbezogenen Informationen nur zu dem desrepublik Deutschland stationierten Zweck verwenden darf, zu dessen Erf\u00fcllung ausl\u00e4ndischen Streitkr\u00e4fte vom 3. August sie ihr \u00fcbermittelt wurden. 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183) verpflichtet ist. Die \u00dcbermittlung ist aktenkundig zu SS 23 machen. Der Empf\u00e4nger ist darauf hinzu\u00dcbermittlung von Informationen weisen, dass die \u00fcbermittelten Informaan Personen und Stellen tionen nur zu dem Zweck verwendet au\u00dferhalb des \u00f6ffentlichen Bereichs werden d\u00fcrfen, zu dem sie ihm \u00fcbermittelt wurden. Personenbezogene Informationen d\u00fcrfen an Personen oder Stellen au\u00dferhalb des SS 25 \u00f6ffentlichen Bereichs nicht \u00fcbermittelt \u00dcbermittlung von Informationen werden, es sei denn, dass dies zum Schutz an \u00f6ffentliche Stellen der freiheitlichen demokratischen au\u00dferhalb des Geltungsbereichs des Grundordnung, des Bestandes oder der Grundgesetzes Sicherheit des Bundes oder eines Landes erforderlich ist und der Senator f\u00fcr Inneres, Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf perder im Verhinderungsfall durch den sonenbezogene Informationen an auszust\u00e4ndigen Staatssekret\u00e4r vertreten wird, l\u00e4ndische \u00f6ffentliche Stellen sowie an \u00fcberim Einzelfall seine Zustimmung erteilt hat. oder zwischenstaatliche Stellen \u00fcbermitteln, Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde f\u00fchrt \u00fcber wenn die \u00dcbermittlung zur Erf\u00fcllung ihrer die Auskunft nach Satz 1 einen Nachweis, Aufgaben oder zur Wahrung erheblicher aus dem der Zweck der \u00dcbermittlung, die Sicherheitsinteressen des Empf\u00e4ngers Aktenfundstelle und der Empf\u00e4nger erforderlich ist. Die \u00dcbermittlung hervorgehen; die Nachweise sind unterbleibt, wenn ausw\u00e4rtige Belange der gesondert aufzubewahren, gegen Bundesrepublik Deutschland oder unberechtigten Zugriff zu sichern und am \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Interessen Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der betroffenen Person entgegenstehen. seiner Erstellung folgt, zu vernichten. Der Die \u00dcbermittlung ist nur im Einvernehmen Empf\u00e4nger darf die \u00fcbermittelten persomit dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz nenbezogenen Informationen nur f\u00fcr den zul\u00e4ssig. Sie ist aktenkundig zu machen. Zweck verwenden, zu dem sie ihm \u00fcberDer Empf\u00e4nger ist darauf hinzuweisen, mittelt wurden. Der Empf\u00e4nger ist auf die dass die \u00fcbermittelten personenbezogenen Verwendungsbeschr\u00e4nkung und darauf Informationen nur zu dem Zweck verwendet hinzuweisen, dass die Verfassungsschutzwerden d\u00fcrfen, zu dem sie ihm \u00fcbermittelt beh\u00f6rde sich vorbeh\u00e4lt, um Auskunft \u00fcber wurden, und die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde die vorgenommene Verwendung der Inforsich vorbeh\u00e4lt, um Auskunft \u00fcber die mationen zu bitten. vorgenommene Verwendung der Informationen zu bitten.","215 Verfassungsschutz Berlin 2001 SS 26 (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Unterrichtung der \u00d6ffentlichkeit braucht Ersuchen nicht zu begr\u00fcnden, soweit dies dem Schutz der betroffenen Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde unterrichtet Person dient oder eine Begr\u00fcndung den die \u00d6ffentlichkeit mindestens einmal j\u00e4hrlich Zweck der Ma\u00dfnahme gef\u00e4hrden w\u00fcrde. \u00fcber Bestrebungen und T\u00e4tigkeiten nach SS (4) Die \u00dcbermittlung personenbezogener 5 Abs. 2. Dabei ist die \u00dcbermittlung von Informationen, die auf Grund einer personenbezogenen Informationen nur Ma\u00dfnahme nach SS 100a der Strafprozesszul\u00e4ssig, wenn die Bekanntgabe f\u00fcr das ordnung bekannt geworden sind, ist nur Verst\u00e4ndnis des Zusammenhanges oder zul\u00e4ssig, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte der Darstellung von Organisationen oder daf\u00fcr bestehen, dass jemand eine der in unorganisierten Gruppierungen erforderlich SS 2 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz ist und die Interessen der Allgemeinheit an genannten Straftaten plant, begeht oder sachgem\u00e4\u00dfen Informationen das begangen hat. Auf die der Verschutzw\u00fcrdige Interesse des Betroffenen fassungsschutzbeh\u00f6rde nach Satz 1 \u00fcber\u00fcberwiegen. mittelten Informationen findet der Absatz 3, auf die dazugeh\u00f6renden Unterlagen findet SS 27 der Absatz 4 des SS 7 des Gesetzes zu \u00dcbermittlung von Informationen Artikel 10 Grundgesetz entsprechende an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Anwendung. (5) Vorschriften zur Informations\u00fcber(1) Die Beh\u00f6rden des Landes und die mittlung an die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sonstigen der Aufsicht des Landes unternach anderen Gesetzen bleiben unber\u00fchrt. stehenden juristischen Personen des (6) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde hat \u00f6ffentlichen Rechts \u00fcbermitteln von sich die \u00fcbermittelten Informationen nach ihrem aus der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde die Eingang unverz\u00fcglich darauf zu \u00fcberpr\u00fcfen, ihnen bekannt gewordenen Informationen, ob sie zur Erf\u00fcllung ihrer in SS 5 genannten insbesondere personenbezogene Daten, Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die \u00fcber Bestrebungen nach SS 5 Abs. 2, die Pr\u00fcfung, dass sie nicht erforderlich sind, durch Anwendung von Gewalt oder darauf sind die Unterlagen unverz\u00fcglich zu gerichtete Vorbereitungshandlungen vernichten. Die Vernichtung unterbleibt, verfolgt werden, und \u00fcber geheimdienstwenn die Trennung von anderen Informaliche T\u00e4tigkeiten. Die Staatsanwaltschaften tionen, die zur Erf\u00fcllung der Aufgaben und, vorbehaltlich der staatsanwaltlichen erforderlich sind, nicht oder nur mit unSachleitungsbefugnis, die Polizei vertretbarem Aufwand erfolgen kann; in \u00fcbermitteln dar\u00fcber hinaus auch andere im diesem Fall sind die Informationen gesperrt Rahmen ihrer Aufgabenerf\u00fcllung bekannt und entsprechend zu kennzeichnen. gewordene Informationen \u00fcber (7) Soweit andere gesetzliche VorBestrebungen im Sinne des SS 5 Abs. 2. schriften nicht besondere Regelungen \u00fcber (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde kann die Dokumentation treffen, haben die von jeder der in Absatz 1 genannten Verfassungsschutzbeh\u00f6rde und die \u00fcber\u00f6ffentlichen Stellen verlangen, dass sie ihr mittelnde Stelle die Informations\u00fcberdie zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben erformittlung aktenkundig zu machen. derlichen Informationen einschlie\u00dflich personenbezogener Daten \u00fcbermittelt, wenn SS 28 die Informationen nicht aus allgemein \u00dcbermittlungsverbote zug\u00e4nglichen Quellen oder nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigem Aufwand oder nur durch Die \u00dcbermittlung von Informationen nach eine den Betroffenen st\u00e4rker belastende den Vorschriften dieses Abschnitts unMa\u00dfnahme erhoben werden k\u00f6nnen. Es terbleibt, wenn d\u00fcrfen nur die Informationen \u00fcbermittelt 1. eine Pr\u00fcfung durch die \u00fcbermittelnde werden, die bei der ersuchten Beh\u00f6rde Stelle ergibt, dass die Informationen bereits bekannt sind.","216 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 zu l\u00f6schen oder f\u00fcr die empfangende VIERTER ABSCHNITT Stelle nicht mehr bedeutsam sind, 2. \u00fcberwiegende Sicherheitsinteressen Auskunftserteilung dies erfordern, 3. f\u00fcr die \u00fcbermittelnde Stelle erkennbar SS 31 ist, dass unter Ber\u00fccksichtigung der Art Auskunft an den Betroffenen der Informationen und ihrer Erhebung die schutzw\u00fcrdigen Interessen der (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde erteilt betroffenen Personen das Allgeeiner nat\u00fcrlichen Person \u00fcber die zu ihr meininteresse an der \u00dcbermittlung gespeicherten Informationen auf Antrag \u00fcberwiegen oder unentgeltlich Auskunft, soweit die Person 4. besondere gesetzliche \u00dcbermittlungsein besonderes Interesse an einer Auskunft regelungen entgegenstehen; die Verdarlegt. Die Auskunftsverpflichtung pflichtung zur Wahrung gesetzlicher erstreckt sich nicht auf Informationen, die Geheimhaltungspflichten oder von nicht der alleinigen Verf\u00fcgungsbeBerufsoder besonderen Amtsgerechtigung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde heimnissen, die nicht auf gesetzlichen unterliegen, sowie auf die Herkunft der Vorschriften beruhen, bleibt unber\u00fchrt. Informationen und die Empf\u00e4nger von \u00dcbermittlungen. SS 29 (2) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf Minderj\u00e4hrigenschutz den Antrag ablehnen, wenn das \u00f6ffentliche Interesse an der Geheimhaltung ihrer (1) Informationen einschlie\u00dflich persoT\u00e4tigkeit oder ein \u00fcberwiegendes Geheimnenbezogener Daten \u00fcber das Verhalten haltungsinteresse Dritter gegen\u00fcber dem Minderj\u00e4hriger d\u00fcrfen nach den VorInteresse der antragstellenden Person an schriften dieses Gesetzes \u00fcbermittelt werder Auskunftserteilung \u00fcberwiegt. In einem den, solange die Voraussetzungen der solchen Fall hat die VerfassungsschutzbeSpeicherung nach SS 13 Abs. 2 erf\u00fcllt sind. h\u00f6rde zu pr\u00fcfen, ob und inwieweit eine (2) Informationen einschlie\u00dflich persoTeilauskunft m\u00f6glich ist. Ein Geheimhalnenbezogener Daten \u00fcber das Verhalten tungsinteresse liegt vor, wenn Minderj\u00e4hriger vor Vollendung des 16. Le1. eine Gef\u00e4hrdung der Aufgabenerbensjahres d\u00fcrfen nach den Vorschriften f\u00fcllung durch die Auskunftserteilung zu dieses Gesetzes nicht an ausl\u00e4ndische besorgen ist, oder \u00fcberoder zwischenstaatliche Stellen 2. durch die Auskunftserteilung Quellen \u00fcbermittelt werden. gef\u00e4hrdet sein k\u00f6nnen oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder SS 30 der Arbeitsweisen der VerfassungsNachberichtspflicht schutzbeh\u00f6rde zu bef\u00fcrchten ist, 3. die Auskunft die \u00f6ffentliche Sicherheit Erweisen sich Informationen nach ihrer gef\u00e4hrden oder sonst dem Wohl des \u00dcbermittlung nach den Vorschriften dieses Bundes oder eines Landes Nachteile Gesetzes als unvollst\u00e4ndig oder unrichtig, bereiten w\u00fcrde oder so hat die \u00fcbermittelnde Stelle ihre Infor4. die Informationen oder die Tatsache mationen unverz\u00fcglich gegen\u00fcber der der Speicherung nach einer Rechtsempfangenden Stelle zu erg\u00e4nzen oder zu vorschrift oder ihrem Wesen nach, berichtigen, wenn dies zu einer anderen insbesondere wegen der \u00fcberwiegenBewertung der Informationen f\u00fchren k\u00f6nnte den berechtigten Interessen Dritter, oder zur Wahrung schutzw\u00fcrdiger Intergeheimgehalten werden m\u00fcssen. essen der betroffenen Person erforderlich Die Entscheidung nach den S\u00e4tzen 1 und 2 ist. Die Erg\u00e4nzung oder Berichtigung ist trifft der Leiter der Verfassungsschutzaktenkundig zu machen und in den entspreabteilung oder ein von ihm besonders chenden Dateien zu vermerken. beauftragter Mitarbeiter.","217 Verfassungsschutz Berlin 2001 (3) Die Ablehnung einer Auskunft ist zu(2) Die Einsichtnahme in Akten oder mindest insoweit zu begr\u00fcnden, dass eine Aktenteile ist insbesondere dann zu ververwaltungsgerichtliche Nachpr\u00fcfung der sagen, wenn die Daten des Betroffenen mit Verweigerungsgr\u00fcnde gew\u00e4hrleistet wird, Daten Dritter oder geheimhaltungsohne dabei den Zweck der Auskunftsbed\u00fcrftigen sonstigen Informationen derart verweigerung zu gef\u00e4hrden. Die Gr\u00fcnde verbunden sind, dass ihre Trennung auch der Ablehnung sind in jedem Fall aktendurch Vervielf\u00e4ltigung und Unkenntlichkundig zu machen. machung nicht oder nur mit unverh\u00e4ltnis(4) Wird die Auskunftserteilung ganz m\u00e4\u00dfig gro\u00dfem Aufwand m\u00f6glich ist. In oder teilweise abgelehnt, ist die betroffene diesem Fall ist dem Betroffenen zusamPerson darauf hinzuweisen, dass sie sich menfassende Auskunft \u00fcber den Akteninan den Berliner Beauftragten f\u00fcr den halt zu erteilen. Datenschutz und f\u00fcr das Recht auf Akten(3) Das Berliner Informationsfreiheitseinsicht wenden kann. Dem Berliner Begesetz vom 15. Oktober 1999 (GVBl. auftragten f\u00fcr den Datenschutz und f\u00fcr das S. 561) findet auf die von der VerfasRecht auf Akteneinsicht ist auf sein sungsschutzabteilung der SenatsverwalVerlangen Auskunft zu erteilen, soweit nicht tung f\u00fcr Inneres gef\u00fchrten Akten keine Ander Senator f\u00fcr Inneres im Einzelfall wendung. feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gef\u00e4hrdet w\u00fcrde. Mitteilungen des Berliner BeaufF\u00dcNFTER ABSCHNITT tragten f\u00fcr den Datenschutz und f\u00fcr das Recht auf Akteneinsicht an den Betroffenen Parlamentarische Kontrolle d\u00fcrfen keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf den Erkenntnisstand der VerfassungsschutzSS 33 beh\u00f6rde zulassen, soweit sie nicht einer Ausschuss f\u00fcr Verfassungsschutz weitergehenden Auskunft zustimmt. Der Kontrolle durch den Berliner Beauftragten (1) In Angelegenheiten des Verfasf\u00fcr den Datenschutz und f\u00fcr das Recht auf sungsschutzes unterliegt der Senat von Akteneinsicht unterliegen nicht personenBerlin der Kontrolle durch den Ausschuss bezogene Informationen, die der Kontrolle f\u00fcr Verfassungsschutz des Abgeordnetendurch die Kommission nach SS 2 des Gehauses von Berlin. Die Rechte des Abgesetzes zur Ausf\u00fchrung des Gesetzes zu ordnetenhauses und seiner anderen AusArtikel 10 Grundgesetz unterliegen, es sei sch\u00fcsse bleiben unber\u00fchrt. denn, die Kommission ersucht den Berliner (2) Der Ausschuss f\u00fcr VerfassungsBeauftragten f\u00fcr den Datenschutz und f\u00fcr schutz besteht in der Regel aus h\u00f6chstens das Recht auf Akteneinsicht, die Einhaltung zehn Mitgliedern. Das Vorschlagsrecht der der Vorschriften \u00fcber den Datenschutz bei Fraktionen f\u00fcr die Wahl der Mitglieder bestimmten Vorg\u00e4ngen oder in bestimmten richtet sich nach der St\u00e4rke der Fraktionen, Bereichen zu kontrollieren und auswobei jede Fraktion mindestens durch ein schlie\u00dflich ihr dar\u00fcber zu berichten. Mitglied vertreten sein muss. Eine Erh\u00f6hung der im Satz 1 bestimmten SS 32 Mitgliederzahl ist nur zul\u00e4ssig, soweit sie Akteneinsicht zur Beteiligung aller Fraktionen notwendig ist. (1) Sind personenbezogene Daten in (3) Scheidet ein Mitglied aus dem Akten gespeichert, so kann dem BetrofAbgeordnetenhaus oder seiner Fraktion fenen auf Antrag Akteneinsicht gew\u00e4hrt aus, so verliert es die Mitgliedschaft im werden, soweit GeheimhaltungsinteresAusschuss f\u00fcr Verfassungsschutz. F\u00fcr sen oder schutzw\u00fcrdige Belange Dritter dieses Mitglied ist unverz\u00fcglich ein nicht entgegenstehen. SS 31 gilt entspreneues Mitglied zu w\u00e4hlen; das gleiche chend.","218 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 gilt, wenn ein Mitglied aus dem SS 34 Ausschuss ausscheidet. Geheimhaltung Die \u00d6ffentlichkeit wird durch einen Beschluss des Ausschusses ausgeschlossen, wenn das \u00f6ffentliche Interesse oder berechtigte Interessen eines einzelnen dies gebieten. Sofern die \u00d6ffentlichkeit ausgeschlossen ist, sind die Mitglieder des Ausschusses zur Verschwiegenheit \u00fcber Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen dabei bekannt geworden sind. Das gleiche gilt auch f\u00fcr die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Ausschuss. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit kann von dem Ausschuss aufgehoben werden, soweit nicht berechtigte Interessen eines Einzelnen entgegenstehen oder der Senat widerspricht; in diesem Fall legt der Senat dem Ausschuss seine Gr\u00fcnde dar. SS 35 Aufgaben und Befugnisse des Ausschusses (1) Der Senat hat den Ausschuss umfassend \u00fcber die allgemeine T\u00e4tigkeit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde und \u00fcber Vorg\u00e4nge von besonderer Bedeutung zu unterrichten; er berichtet auch \u00fcber den Erlass von Verwaltungsvorschriften. Der Ausschuss hat Anspruch auf Unterrichtung. (2) Der Ausschuss hat auf Antrag mindestens eines seiner Mitglieder das Recht auf Erteilung von Ausk\u00fcnften, Einsicht in Akten und andere Unterlagen, Zugang zu Einrichtungen der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde sowie auf Anh\u00f6rung von deren Dienstkr\u00e4ften. Die Befugnisse des Ausschusses nach Satz 1 erstrecken sich nur auf Gegenst\u00e4nde, die der alleinigen Verf\u00fcgungsberechtigung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde unterliegen. (3) Der Senat kann die Unterrichtung \u00fcber einzelne Vorg\u00e4nge verweigern und bestimmten Kontrollbegehren widersprechen, wenn dies erforderlich ist, um vom Bund oder einem deutschen Land Nachteile abzuwenden; er hat dies vor dem Ausschuss zu begr\u00fcnden. (4) Das Abgeordnetenhaus kann den Ausschuss f\u00fcr einen bestimmten Untersuchungsgegenstand als Untersuchungsausschuss (Artikel 48 der Verfassung von","219 Verfassungsschutz Berlin 2001 Berlin) einsetzen. SS 3 des Gesetzes \u00fcber Gesetz vom 22. Oktober 1992 (GVBI. S. die Untersuchungsaussch\u00fcsse des Abge314), keine Anwendung. ordnetenhauses von Berlin vom 22. Juni 1970 (GVBI. S. 925), zuletzt ge\u00e4ndert durch Gesetz vom 24. Juni 1991 (GVBI. S. 154), findet keine Anwendung. (5) F\u00fcr den Ausschuss gelten im \u00dcbrigen die Bestimmungen der Gesch\u00e4ftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin. SS 36 Vertrauensperson des Ausschusses f\u00fcr Verfassungsschutz Der Ausschuss f\u00fcr Verfassungsschutz kann zur Wahrnehmung seiner Kontrollaufgaben im Einzelfall nach Anh\u00f6rung des Senats mit der Mehrheit seiner Mitglieder eine Vertrauensperson beauftragen, Untersuchungen durchzuf\u00fchren und dem Ausschuss \u00fcber das Ergebnis in nicht \u00f6ffentlicher Sitzung zu berichten. Die Vertrauensperson soll die Bef\u00e4higung zum Richteramt besitzen und wird f\u00fcr die Dauer der jeweils laufenden Wahlperiode vom Ausschuss f\u00fcr Verfassungsschutz mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder gew\u00e4hlt. SECHSTER ABSCHNITT Schlussvorschriften SS 37 Einschr\u00e4nkung von Grundrechten Aufgrund dieses Gesetzes kann das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 des Grundgesetzes eingeschr\u00e4nkt werden. SS 38 Anwendbarkeit des Berliner Datenschutzgesetzes Bei der Erf\u00fcllung der Aufgaben nach SS 5 durch die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde finden die SSSS 10 bis 17 und 19 Abs. 2 bis 4 des Berliner Datenschutzgesetzes in der Fassung vom 17. Dezember 1990 (GVBI. 1991 S. 16, 54), zuletzt ge\u00e4ndert durch","220 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 SS 39 Gesetz Inkrafttreten, Au\u00dferkrafttreten \u00fcber die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der im Land Berlin Verk\u00fcndung im Gesetzund Verord(Berliner Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz - nungsblatt f\u00fcr Berlin in Kraft. BS\u00dcG) (2) Gleichzeitig tritt das Gesetz \u00fcber das in der Fassung vom 25. Juni 2001 Landesamt f\u00fcr Verfassungsschutz in der Fassung vom 31. Juli 1989 (GVBl. S. 1545) au\u00dfer Kraft. Erster Abschnitt Allgemeines SS1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes Zweck dieses Gesetzes ist es, 1. im \u00f6ffentlichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftige Tatsachen, Gegenst\u00e4nde oder Erkenntnisse vor der Kenntnisnahme durch Unbefugte zu sch\u00fctzen und den Zugang von Personen zu verhindern, bei denen ein Sicherheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann (personeller Geheimschutz), und 2. die Besch\u00e4ftigung von Personen, bei denen ein Sicherheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann, an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen zu verhindern (personeller Sabotageschutz). Zweiter Abschnitt Personeller Geheimund Sabotageschutz bei \u00f6ffentlichen Stellen SS2 Sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeiten Eine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit \u00fcbt aus, wer 1. Zugang zu Verschlusssachen hat oder ihn sich verschaffen kann, die STRENG GEHEIM, GEHEIM oder VSVERTRAULICH eingestuft sind, 2. Zugang zu Verschlusssachen \u00fcberstaatlicher Einrichtungen und Stellen hat oder ihn sich verschaffen kann, wenn die Bundesrepublik Deutschland","221 Verfassungsschutz Berlin 2001 verpflichtet ist, nur sicherheits\u00fcberw\u00e4hrend oder erst nach erfolgter Sicherpr\u00fcfte Personen hierzu zuzulassen, heits\u00fcberpr\u00fcfung ein, so hat er die zust\u00e4n3. in dem Teil einer Beh\u00f6rde oder sondige Stelle umgehend zu unterrichten, die stigen \u00f6ffentlichen Stelle des Landes \u00fcber die Erhebung von Angaben zum Ehet\u00e4tig ist, der auf Grund des Umfanges gatten oder Lebenspartner und \u00fcber deren und der Bedeutung dort anfallender Einbeziehung in die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung Verschlusssachen von der jeweils entscheidet; dies gilt auch bei sp\u00e4ter zust\u00e4ndigen obersten Landesbeh\u00f6rde eintretender Vollj\u00e4hrigkeit des Ehegatten im Einvernehmen mit der Verfasoder Lebenspartners. sungsschutzbeh\u00f6rde zum Sicherheits(3) Dieses Gesetz gilt nicht f\u00fcr bereich mit dem Erfordernis einer 1. die Mitglieder des AbgeordnetenSicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach SS 10 erhauses; das Abgeordnetenhaus bekl\u00e4rt worden ist, oder stimmt im Rahmen dieses Gesetzes die 4. an einer sicherheitsempfindlichen StelVoraussetzungen f\u00fcr den Zugang le einer lebensoder verteidiseiner Mitglieder zu geheimhaltungsgungswichtigen \u00f6ffentlichen Einrichbed\u00fcrftigen Angelegenheiten, tung besch\u00e4ftigt ist, bei deren Ausfall 2. Richter, soweit sie Aufgaben der oder Zerst\u00f6rung eine erhebliche Rechtsprechung wahrnehmen, Bedrohung f\u00fcr die Gesundheit oder 3. ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige, die in das Leben zahlreicher Menschen zu der Bundesrepublik Deutschland im bef\u00fcrchten ist oder die f\u00fcr das FunkInteresse zwischenstaatlicher Einrichtionieren des Gemeinwesens unvertungen und Stellen eine sicherheitszichtbar ist. empfindliche T\u00e4tigkeit nach SS 2 Satz 1 Der Senat wird erm\u00e4chtigt, durch RechtsNr. 2 aus\u00fcben sollen. verordnung die zu sch\u00fctzenden Arten von (4) Mitglieder der BezirksverordnetenEinrichtungen oder Teile von Einrichtungen versammlungen sowie Personen, die vom abschlie\u00dfend festzulegen. Abgeordnetenhaus oder einer Bezirksverordnetenversammlung in ein \u00f6ffentliches SS3 Amtsoder Dienstverh\u00e4ltnis gew\u00e4hlt oder Betroffener Personenkreis berufen werden, sind Geheimnistr\u00e4ger kraft Amtes. Sie sind auf eigenen Antrag einer (1) Eine Person, die mit einer sicherSicherheits\u00fcberpr\u00fcfung zu unterziehen. heitsempfindlichen T\u00e4tigkeit betraut werden Dies gilt f\u00fcr Staatssekret\u00e4re entsprechend. soll (Betroffener), ist vorher einer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung zu unterziehen. Die SS4 beamtenund arbeitsrechtlichen Pflichten Zust\u00e4ndigkeit bleiben unber\u00fchrt. Auf eine Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach diesem Ge(1) Die Aufgaben dieses Gesetzes wersetz kann verzichtet werden, wenn der Beden von der Beh\u00f6rde oder sonstigen troffene bereits vor weniger als f\u00fcnf Jahren \u00f6ffentlichen Stelle wahrgenommen, die im erstrebten Umfang oder h\u00f6her \u00fcberpr\u00fcft einer Person eine sicherheitsempfindliche worden ist und die Unterlagen verf\u00fcgbar T\u00e4tigkeit \u00fcbertragen will (zust\u00e4ndige Stelle). sind. Eine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit F\u00fcr die Geheimschutzbeauftragten und ihre darf erst nach Vollendung des Vertreter werden die Aufgaben der 16. Lebensjahres \u00fcbertragen werden. zust\u00e4ndigen Stelle von dem f\u00fcr die (2) Soweit dieses Gesetz vorsieht, k\u00f6nVerfassungsschutzbeh\u00f6rde zust\u00e4ndigen nen auch Angaben zum vollj\u00e4hrigen EheGeheimschutzbeauftragten wahrgenomgatten oder Partner, mit dem die zu \u00fcbermen. Zust\u00e4ndige Stelle f\u00fcr Beh\u00f6rdenleiter pr\u00fcfende Person in ehe\u00e4hnlicher Gemeinist die oberste Landesbeh\u00f6rde. schaft lebt (Lebenspartner), erhoben und (2) Die Aufgaben der zust\u00e4ndigen Stelle sie in die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung einbezonach diesem Gesetz sind von einer von der gen werden. Geht der Betroffene die Ehe Personalverwaltung getrennten Orgaoder die ehe\u00e4hnliche Lebensgemeinschaft nisationseinheit wahrzunehmen. Die zu-","222 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 st\u00e4ndige Stelle sollte bei der Aus\u00fcbung zirks\u00e4mter mit Zustimmung der Verfasdieser T\u00e4tigkeit dem Beh\u00f6rdenleiter unmitsungsschutzbeh\u00f6rde f\u00fcr die zu ihrem Getelbar unterstellt sein. sch\u00e4ftsbereich geh\u00f6renden nachgeordne(3) Mitwirkende Beh\u00f6rde bei der Sicherten Beh\u00f6rden die Aufgaben gem\u00e4\u00df Absatz heits\u00fcberpr\u00fcfung ist nach SS 5 Abs. 3 Satz 1 1 \u00fcbernehmen. Nr. 1 und 2 des Verfassungsschutzgesetzes Berlin vom 25. M\u00e4rz 1995 (GVBl. S. 254, SS6 762), das zuletzt durch Artikel II des Verschlusssachen Gesetzes vom 30. November 2000 (GVBl. S. 495) ge\u00e4ndert worden ist, die (1) Verschlusssachen sind im \u00f6ffentVerfassungsschutzbeh\u00f6rde. lichen Interesse geheimhaltungsbed\u00fcrftige (4) Die sicherheitsempfindlichen Stellen Tatsachen, Gegenst\u00e4nde oder Erkenntvon lebensoder verteidigungswichtigen nisse unabh\u00e4ngig von ihrer Darstellungs\u00f6ffentlichen Einrichtungen nach SS 2 Satz 1 form. Sie werden entsprechend ihrer Nr. 4 werden auf deren Antrag von der Schutzbed\u00fcrftigkeit von einer amtlichen Verfassungsschutzbeh\u00f6rde im EinvernehStelle oder auf deren Veranlassung eingemen mit der zust\u00e4ndigen obersten Lanstuft. desbeh\u00f6rde bestimmt. (2) Eine Verschlusssache ist (5) Die Aufgaben der zust\u00e4ndigen Stelle 1. STRENG GEHEIM, wenn die Kenntbei der \u00dcberpr\u00fcfung gem\u00e4\u00df SS 3 Abs. 4 Satz nisnahme durch Unbefugte den Be- 2 werden f\u00fcr vom Abgeordnetenhaus stand oder lebenswichtige Interessen Gew\u00e4hlte vom Pr\u00e4sidenten des der Bundesrepublik Deutschland oder Abgeordnetenhauses und f\u00fcr von einer eines ihrer L\u00e4nder gef\u00e4hrden kann, Bezirksverordnetenversammlung Gew\u00e4hlte von dem f\u00fcr die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde 2. GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme zust\u00e4ndigen Geheimschutzbeauftragten durch Unbefugte die Sicherheit der wahrgenommen. Bundesrepublik Deutschland oder (6) Die Verwaltung des Abgeordeines ihrer L\u00e4nder gef\u00e4hrden oder netenhauses ist zust\u00e4ndig f\u00fcr die Sicherihren Interessen schweren Schaden heits\u00fcberpr\u00fcfung der Mitarbeiter der zuf\u00fcgen kann, Abgeordneten und der Fraktionen, die Zu3. VS-VERTRAULICH, wenn die Kenntgang zu Verschlusssachen gem\u00e4\u00df SS 6 ernisnahme durch Unbefugte f\u00fcr die Inhalten sollen. teressen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer L\u00e4nder sch\u00e4dlich SS5 sein kann, Bestellung von Geheimschutzbeauftragten 4. VS-NUR F\u00dcR DEN DIENSTGEBRAUCH, wenn die Kenntnisnahme (1) Bei Stellen, die mindestens f\u00fcnf Perdurch Unbefugte f\u00fcr die Interessen der sonen eine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigBundesrepublik Deutschland oder keit \u00fcbertragen haben, ist ein Geheimeines ihrer L\u00e4nder nachteilig sein kann. schutzbeauftragter zu bestellen. Er nimmt (3) Eine Person, die Zugang zu Verdie Aufgaben der zust\u00e4ndigen Stelle (SS 4 schlusssachen erhalten soll oder sich verAbs. 1) wahr, sorgt daf\u00fcr, dass die schaffen kann, ist nach einer Sichererforderlichen Geheimschutzma\u00dfnahmen heits\u00fcberpr\u00fcfung und dem Ergebnis, dass getroffen werden, und f\u00fchrt die Sicherkeine Sicherheitsrisiken vorliegen oder heits\u00fcberpr\u00fcfungen durch. SS 4 Abs. 2 findet erkennbar sind, von der zust\u00e4ndigen Stelle Anwendung. Wird weniger als f\u00fcnf f\u00f6rmlich zu belehren und zu erm\u00e4chtigen. Personen eine sicherheitsempfindliche Die Belehrung und die Erm\u00e4chtigung T\u00e4tigkeit \u00fcbertragen, so nimmt die Aufwerden ohne f\u00f6rmliche Sicherheitsgaben des Geheimschutzbeauftragten der \u00fcberpr\u00fcfung vorgenommen, wenn es sich Leiter der Stelle oder sein Vertreter wahr. nur um Verschlusssachen des Geheim(2) Abweichend von Absatz 1 k\u00f6nnen die haltungsgrades VS-NUR F\u00dcR DEN obersten Landesbeh\u00f6rden und die BeDIENSTGEBRAUCH handelt.","223 Verfassungsschutz Berlin 2001 SS7 Sicherheitsrisiken (1) Sicherheitsrisiken sind Umst\u00e4nde, die es aus Gr\u00fcnden des staatlichen Geheimschutzes oder des Sabotageschutzes verbieten, einem Betroffenen eine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit zuzuweisen. Die Beurteilung ist auf den Einzelfall abzustellen. (2) Ein Sicherheitsrisiko liegt vor, wenn tats\u00e4chliche Anhaltspunkte 1. Zweifel am Bekenntnis des Betroffenen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes oder am jederzeitigen Eintreten f\u00fcr deren Erhaltung begr\u00fcnden, 2. Zweifel an der Zuverl\u00e4ssigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit begr\u00fcnden oder 3. eine besondere Gef\u00e4hrdung durch Anbahnungsoder Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste, insbesondere die Besorgnis der Erpressbarkeit, begr\u00fcnden. Ein Sicherheitsrisiko kann auch auf Grund tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte zur Person des Ehegatten oder Lebenspartners vorliegen. SS8 Rechte und Pflichten des Betroffenen und der einbezogenen Person (1) Der Betroffene ist \u00fcber Art und Umfang der beabsichtigten Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung sowie \u00fcber die damit verbundene Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten und die weitere Datenverarbeitung zu unterrichten. Wird eine weitergehende Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung als urspr\u00fcnglich vorgesehen notwendig (SS 9 Abs. 2), so ist auch f\u00fcr diese eine entsprechende Unterrichtung erforderlich. (2) Die Einwilligung des Betroffenen ist Voraussetzung f\u00fcr die Durchf\u00fchrung einer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung. Sie bezieht sich nur auf die Art der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung, die Gegenstand der Unterrichtung war, sowie auf die Befragungen, die nach Art der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung vorgeschrieben","224 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 sind. Willigt der Betroffene in die SS 10 Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nicht ein, so ist die Einfache Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung undurchf\u00fchrbar. Dem Betroffenen darf dann keine (1) Die einfache Sicherheits\u00fcberpr\u00fcsicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit \u00fcbertrafung ist f\u00fcr Personen durchzuf\u00fchren, die gen werden. 1. Zugang zu VS-VERTRAULICH einge(3) Der Betroffene ist verpflichtet, die zur stuften Verschlusssachen erhalten Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung erforderlichen sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nAngaben vollst\u00e4ndig und wahrheitsgem\u00e4\u00df nen oder zu machen. 2. eine T\u00e4tigkeit in entsprechend ein(4) Der Betroffene kann Angaben vergestuften Bereichen nach SS 2 Satz 1 weigern, die f\u00fcr ihn, einen nahen AngeNr. 3 oder 4 wahrnehmen sollen. h\u00f6rigen im Sinne von SS 52 Abs. 1 der (2) In den F\u00e4llen von Absatz 1 Nr. 2 kann Strafprozessordnung oder den Lebensdie zust\u00e4ndige Stelle von der Sicherpartner die Gefahr strafrechtlicher oder heits\u00fcberpr\u00fcfung absehen, wenn Art oder disziplinarischer Verfolgung, der Entlassung Dauer der T\u00e4tigkeit dies zulassen. oder K\u00fcndigung begr\u00fcnden k\u00f6nnten. \u00dcber das Verweigerungsrecht ist der Betroffene SS 11 zu belehren. Erweiterte Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung (5) Sollen Angaben zum Ehegatten oder Lebenspartner erhoben oder soll einer von Eine erweiterte Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung ist diesen in die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung f\u00fcr Personen durchzuf\u00fchren, die einbezogen werden, gelten die Abs\u00e4tze 1 1. Zugang zu GEHEIM eingestuften Verbis 4 entsprechend. schlusssachen erhalten sollen oder ihn (6) Die Abs\u00e4tze 1 bis 5 gelten auch f\u00fcr sich verschaffen k\u00f6nnen, die Erg\u00e4nzung der Sicherheitserkl\u00e4rung 2. Zugang zu einer hohen Anzahl von VSund Wiederholungs\u00fcberpr\u00fcfungen. VERTRAULICH eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn SS9 sich verschaffen k\u00f6nnen oder Arten der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung 3. an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswich(1) Entsprechend der vorgesehenen tigen Einrichtungen nach SS 2 Satz 1 Nr. sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit wird 4 besch\u00e4ftigt sind oder werden sollen, entweder eine soweit nicht die zust\u00e4ndige Stelle im 1. einfache Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung Einzelfall nach Art und Dauer der T\u00e4tigkeit (S\u00dc 1), eine Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach SS 10 f\u00fcr 2. erweiterte Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung ausreichend h\u00e4lt. (S\u00dc 2) oder 3. erweiterte Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung mit SS 12 Sicherheitsermittlungen (S\u00dc 3) Erweiterte Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung mit durchgef\u00fchrt. Sicherheitsermittlungen (2) Ergeben sich bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung tats\u00e4chliche Anhaltspunkte, die Eine erweiterte Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung mit eine weitergehende \u00dcberpr\u00fcfung notwendig Sicherheitsermittlungen ist f\u00fcr Personen machen, kann die zust\u00e4ndige Stelle die durchzuf\u00fchren, die n\u00e4chsth\u00f6here Art der Sicher1. Zugang zu STRENG GEHEIM einheits\u00fcberpr\u00fcfung mit Zustimmung des gestuften Verschlusssachen erhalten Betroffenen und der einzubeziehenden oder sollen oder ihn sich verschaffen einbezogenen Person anordnen. Diese ist k\u00f6nnen, jedoch nur soweit durchzuf\u00fchren, wie es zur 2. Zugang zu einer hohen Anzahl von Aufkl\u00e4rung des Sicherheitsrisikos GEHEIM eingestuften Verschlusserforderlich ist. SS 15 Abs. 4 bleibt unber\u00fchrt. sachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen k\u00f6nnen oder","225 Verfassungsschutz Berlin 2001 3. als Dienstkr\u00e4fte der Verfassungs(1) Die zust\u00e4ndige Stelle unterrichtet schutzbeh\u00f6rde t\u00e4tig werden sollen, den Betroffenen und die einzubeziehende soweit nicht die zust\u00e4ndige Stelle im Person \u00fcber die Rechte und Pflichten nach Einzelfall nach Art und Dauer der T\u00e4tigkeit SS 8 und fordert sie zur Abgabe der eine Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach SS 10 Sicherheitserkl\u00e4rung auf. Anzugeben sind oder SS 11 f\u00fcr ausreichend h\u00e4lt. fr\u00fchere Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen und 1. Namen, auch fr\u00fchere, und Vornamen, SS 13 2. Geburtsdatum und -ort, Bundesland, Datenerhebung 3. Staatsangeh\u00f6rigkeit, auch fr\u00fchere und doppelte Staatsangeh\u00f6rigkeiten, (1) Die zust\u00e4ndige Stelle und die Ver4. Familienstand, fassungsschutzbeh\u00f6rde d\u00fcrfen die zur Er5. Wohnsitze und Aufenthalte von l\u00e4ngef\u00fcllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz rer Dauer als zwei Monate, und zwar erforderlichen Daten erheben. Der im Inland in den vergangenen f\u00fcnf Betroffene, die einzubeziehende Person Jahren, im Ausland ab dem 18. Lesowie die sonstigen zu befragenden bensjahr, Personen und nicht-\u00f6ffentlichen Stellen 6. ausge\u00fcbter Beruf, sind auf den Zweck der Erhebung, die 7. Arbeitgeber und dessen Anschrift, Auskunftspflichten nach diesem Gesetz und 8. Anzahl der Kinder, auf eine dienst-, arbeitsrechtliche oder 9. im Haushalt lebende Personen \u00fcber 18 sonstige vertragliche Mitwirkungspflicht, Jahre (Namen, auch fr\u00fchere, und ansonsten auf die Freiwilligkeit ihrer Vornamen, Geburtsdatum und -ort; Angaben hinzuweisen. Bei SicherheitsVerh\u00e4ltnis zu dieser Person), \u00fcberpr\u00fcfungen gem\u00e4\u00df SS 4 Abs. 4 kann die 10. Eltern, gegebenenfalls Stiefoder Angabe der erhebenden Stelle gegen\u00fcber Pflegeeltern (Namen, auch fr\u00fchere, den sonstigen zu befragenden Personen und Vornamen, Geburtsdatum und -ort, oder nicht-\u00f6ffentlichen Stellen unterbleiben, Staatsangeh\u00f6rigkeit und Wohnsitz), wenn dies zum Schutz des Betroffenen 11. Ausbildungsund Besch\u00e4ftigungszeioder der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ten, Wehrund Zivildienstzeiten mit erforderlich ist. Angabe der Ausbildungsst\u00e4tten, Be(2) Die zust\u00e4ndige Stelle erhebt die sch\u00e4ftigungsstellen sowie deren Anpersonenbezogenen Daten grunds\u00e4tzlich schriften, beim Betroffenen und, falls es dar\u00fcber 12. Nummer des Personalausweises oder hinaus erforderlich ist, gesondert bei dem in Reisepasses, die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung einzube13. Angaben \u00fcber in den vergangenen f\u00fcnf ziehenden Ehegatten oder Lebenspartner. Jahren durchgef\u00fchrte ZwangsReicht diese Erhebung nicht aus oder vollstreckungsma\u00dfnahmen und dar\u00fcstehen ihr schutzw\u00fcrdige Interessen des ber, ob zur Zeit die finanziellen VerBetroffenen oder seines Ehegatten oder pflichtungen erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen, Lebenspartners entgegen, k\u00f6nnen andere 14. Kontakte zu anderen Nachrichtengeeignete Personen oder Stellen befragt diensten einschlie\u00dflich der Nachrichwerden. Ist zum Zwecke der Sammlung von tendienste der ehemaligen Deutschen Informationen die Weitergabe persoDemokratischen Republik, nenbezogener Daten unerl\u00e4sslich, so d\u00fcrfen schutzw\u00fcrdige Interessen der 15. Beziehungen zu Organisationen, die betroffenen Personen nur in unvermeidvon ihren Anh\u00e4ngern unbedingten barem Umfang beeintr\u00e4chtigt werden. Der Gehorsam verlangen und deshalb den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel ist Betroffenen in Konflikt mit seiner Vernicht zul\u00e4ssig. schwiegenheitspflicht bringen k\u00f6nnen, 16. Beziehungen zu verfassungsfeindSS 14 lichen Organisationen, Einleitung der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung 17. anh\u00e4ngige Strafund Disziplinarverfahren,","226 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 18. Angaben zu Wohnsitzen, Aufenthalten, Staatssicherheitsdienstes der eheReisen, nahen Angeh\u00f6rigen und maligen Deutschen Demokratischen sonstigen Beziehungen in und zu Republik, wenn der Betroffene oder die Staaten, von denen die Verfassungseinbezogene Person vor dem 13. Jaschutzbeh\u00f6rde festgestellt hat, dass nuar 1972 geboren wurde und der besondere Sicherheitsrisiken zu besorgen sind, und personalverwaltenden Stelle eine 19. drei Referenzpersonen (Namen und uneingeschr\u00e4nkte Auskunft nicht vorVornamen, Berufe, berufliche und liegt. SS 13 Abs. 2 Satz 1 gilt entprivate Anschriften und Rufnummern sprechend. Die zust\u00e4ndige Stelle leitet sowie zeitlicher Beginn der Bedie Sicherheitserkl\u00e4rung und sicherkanntschaft). heitserhebliche Erkenntnisse an die Der Sicherheitserkl\u00e4rung sind zwei aktuelle Verfassungsschutzbeh\u00f6rde weiter, teilt Lichtbilder mit der Angabe des Jahres der dieser mit, in welcher sicherheitsAufnahme beizuf\u00fcgen. empfindlichen T\u00e4tigkeit der Betroffene (2) Bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach im Einzelnen eingesetzt werden soll, SS 10 entfallen die Angaben zu Absatz 1 Satz und beauftragt diese, die nach SS 15 2 Nr. 8, 11, 12 und 19 sowie die Pflicht, erforderlichen Ma\u00dfnahmen durchzuLichtbilder beizubringen; Absatz 1 Satz 2 Nr. 10 entf\u00e4llt, soweit die dort genannten f\u00fchren. Dies entf\u00e4llt, wenn die zust\u00e4nPersonen nicht in einem Haushalt mit dem dige Stelle bereits bei der Pr\u00fcfung der Betroffenen leben. Sicherheitserkl\u00e4rung festgestellt hat, (3) Bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das SS 11 entf\u00e4llt die Angabe zu Absatz 1 Satz 2 einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit Nr. 19. entgegensteht. (4) In jeder Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung werden zur Person des Ehegatten oder SS 15 Lebenspartners die Angaben nach Absatz 1 Ma\u00dfnahmen der Satz 2 Nr. 1 bis 4, 14 und 16 erhoben. Bei Verfassungsschutzbeh\u00f6rde einer Einbeziehung nach SS 15 Abs. 2 Nr. 3 sind zus\u00e4tzlich die in Absatz 1 Satz 2 Nr. 5 bei den einzelnen \u00dcberpr\u00fcfungsarten bis 7, 12, 13, 17, und 18 genannten Daten (1) Bei einer Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung anzugeben. nach SS 10 trifft die Verfassungsschutz(5) Bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen der in beh\u00f6rde zur Feststellung und Aufkl\u00e4rung SS 4 Abs. 4 genannten Personen sind zueines Sicherheitsrisikos folgende Ma\u00dfnahs\u00e4tzlich die Wohnsitze seit der Geburt, die men: Geschwister und abgeschlossene Straf1. sicherheitsm\u00e4\u00dfige Bewertung der Anund Disziplinarverfahren sowie alle Kongaben in der Sicherheitserkl\u00e4rung takte zu ausl\u00e4ndischen Nachrichtenunter Ber\u00fccksichtigung der Erkenntdiensten oder zu Nachrichtendiensten der nisse der Verfassungsschutzbeh\u00f6rden ehemaligen Deutschen Demokratischen des Bundes und der L\u00e4nder, Republik anzugeben. 2. Anfragen unter Beteiligung der Lan(6) Die Sicherheitserkl\u00e4rung ist vom deskriminal\u00e4mter an die PolizeidienstBetroffenen der zust\u00e4ndigen Stelle stellen der Wohnsitze des Betroffenen, zuzuleiten. Sie pr\u00fcft die Angaben des in der Regel beschr\u00e4nkt auf die letzten Betroffenen und, soweit m\u00f6glich, des f\u00fcnf Jahre, und, soweit es im Einzelfall Ehegatten oder Lebenspartners anhand sachdienlich erscheint, an das Bundeskriminalamt, der Personalunterlagen des Betroffenen 3. Anfragen an die f\u00fcr das Meldewesen auf Vollst\u00e4ndigkeit und Richtigkeit. Die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden der Wohnsitze zust\u00e4ndige Stelle richtet eine Anfrage des Betroffenen, in der Regel bean den Bundesbeauftragten f\u00fcr die schr\u00e4nkt auf die letzten f\u00fcnf Jahre, und Unterlagen des","227 Verfassungsschutz Berlin 2001 4. Ersuchen um Daten\u00fcbermittlung aus sungsschutzbeh\u00f6rde Erkenntnisse, die kein dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Sicherheitsrisiko begr\u00fcnden, aber weiterhin Verfahrensregister und Einholung einer sicherheitserheblich sind, \u00fcbermittelt sie unbeschr\u00e4nkten Auskunft aus dem dies der zust\u00e4ndigen Stelle. Bundeszentralregister. (3) Sieht die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (2) Bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach ein Sicherheitsrisiko als gegeben an, SS 11 trifft die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde unterrichtet sie schriftlich unter Darlegung zus\u00e4tzlich zu Absatz 1 folgende der Gr\u00fcnde und ihrer Bewertung die Ma\u00dfnahmen: zust\u00e4ndige Stelle. Bei nachgeordneten 1. Pr\u00fcfung der Identit\u00e4t des Betroffenen, Stellen erfolgt die Unterrichtung \u00fcber die 2. Anfragen an die Grenzschutzdirektion zust\u00e4ndige oberste Landesbeh\u00f6rde. und die Nachrichtendienste des Bun(4) \u00dcber Umst\u00e4nde, die zur Ablehnung des und der Zulassung f\u00fchren k\u00f6nnen, gibt die zu3. \u00dcberpr\u00fcfung und, soweit erforderlich, st\u00e4ndige Stelle dem Betroffenen GeleBefragung des Ehegatten oder Legenheit zur \u00c4u\u00dferung. Der Betroffene kann benspartners des Betroffenen in dem zur Anh\u00f6rung einen Rechtsbeistand in Absatz 1 genannten Umfang, sofern hinzuziehen. Bei der Anh\u00f6rung ist der nicht die zust\u00e4ndige Stelle von der Quellenschutz zu gew\u00e4hrleisten und den Einbeziehung abgesehen hat. Von der schutzw\u00fcrdigen Belangen von Personen, Einbeziehung kann in den F\u00e4llen des SS die in die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung einbe11 Nr. 3, bei dauernd getrennt lezogen wurden, Rechnung zu tragen. Die benden Ehegatten sowie in vergleichAnh\u00f6rung unterbleibt, wenn sie einen baren F\u00e4llen abgesehen werden. erheblichen Nachteil f\u00fcr die Sicherheit des (3) Bei der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach Bundes oder eines Landes zur Folge h\u00e4tte, SS 12 befragt die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde insbesondere bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen zus\u00e4tzlich zu den Ma\u00dfnahmen der Abs\u00e4tze der Bewerber bei der Verfas- 1 und 2 Referenzpersonen, um zu pr\u00fcfen, sungsschutzbeh\u00f6rde. ob die Angaben des Betroffenen zutreffen (5) Liegen in der Person des Ehegatten und ob ein Sicherheitsrisiko vorliegt. oder Lebenspartners Anhaltspunkte vor, die (4) In F\u00e4llen, in denen ein Sicherheitsein Sicherheitsrisiko begr\u00fcnden, ist ihm risiko auf Grund der vorstehenden Ma\u00dfGelegenheit zu geben, sich vor der nahmen nicht ausgeschlossen werden kann Ablehnung der Zulassung des Betroffenen und die Befragung des Betroffenen oder zu einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit seines Lebenspartners nicht ausreicht oder zu den f\u00fcr die Entscheidung erheblichen ihr schutzw\u00fcrdige Belange entgegenstehen, Tatsachen zu \u00e4u\u00dfern. Absatz 4 Satz 2 bis 4 k\u00f6nnen von anderen geeigneten Stellen, gilt entsprechend. insbesondere Staatsanwaltschaften oder (6) Die zust\u00e4ndige Stelle entscheidet, ob Gerichten, zus\u00e4tzliche Ausk\u00fcnfte eingeholt ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das der oder weitere geeignete Auskunftspersonen sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit des Bebefragt werden. troffenen entgegensteht. Kann die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nicht mit der Feststellung SS 16 abgeschlossen werden, dass kein SicherAbschluss der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung heitsrisiko vorliegt, hat das Sicherheitsinteresse Vorrang vor anderen Belangen. (1) Ein Rechtsanspruch auf Verwen(7) Lehnt die zust\u00e4ndige Stelle die Verdung in einem sicherheitsempfindlichen wendung in sicherheitsempfindlicher T\u00e4tigBereich oder auf Erm\u00e4chtigung zur Bearkeit ab, ist der Betroffene zu unterrichten. beitung von Verschlusssachen besteht (8) Die Abs\u00e4tze 1 bis 7 sind auch im nicht. Falle der Ablehnung einer Weiterbe(2) Kommt die Verfassungsschutzbesch\u00e4ftigung in einer sicherheitsempfindh\u00f6rde zu dem Ergebnis, dass kein lichen T\u00e4tigkeit anzuwenden. Sicherheitsrisiko vorliegt, teilt sie dies der zust\u00e4ndigen Stelle mit. Hat die VerfasSS 17","228 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Vorl\u00e4ufige Zuweisung Regel alle f\u00fcnf Jahre erneut zur Aktualisierung zuzuleiten. einer sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit (2) Die zust\u00e4ndige Stelle kann eine WieDie zust\u00e4ndige Stelle kann in Ausnahmederholungs\u00fcberpr\u00fcfung einleiten, wenn f\u00e4llen abweichend von SS 3 Abs. 1 die tats\u00e4chliche Anhaltspunkte gem\u00e4\u00df SS 7 Abs. sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit des Be- 2 bekannt werden, die auf ein troffenen vor Abschluss der SicherheitsSicherheitsrisiko hindeuten. Auf die Wie\u00fcberpr\u00fcfung erlauben, wenn die Verfasderholungs\u00fcberpr\u00fcfung finden die Vorsungsschutzbeh\u00f6rde schriften \u00fcber die Erst\u00fcberpr\u00fcfung 1. bei der einfachen Sicherheits\u00fcberAnwendung. Bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen pr\u00fcfung die Angaben in der Sichernach den SSSS 11 und 12 sind in der Regel im heitserkl\u00e4rung unter Ber\u00fccksichtigung Abstand von zehn Jahren der eigenen Erkenntnisse bewertet hat Wiederholungs\u00fcberpr\u00fcfungen durchzuf\u00fchund sich hierbei keine Erkenntnisse ren. Sie ist bei den Sicherheits\u00fcberergeben haben, die auf ein pr\u00fcfungen nach SS 11 jedoch nur soweit Sicherheitsrisiko hindeuten, oder durchzuf\u00fchren, wie der \u00dcberpr\u00fcfungszweck 2. bei der erweiterten Sicherheits\u00fcberdies erfordert, und umfasst zumindest die pr\u00fcfung und bei der erweiterten Ma\u00dfnahmen nach SS 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 4. Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung mit SicherBei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen nach SS 12 heitsermittlungen die Ma\u00dfnahmen der umfasst die Wiederholungs\u00fcberpr\u00fcfung alle n\u00e4chstniederen Art der SicherheitsMa\u00dfnahmen nach SS 15; die mitwirkende \u00fcberpr\u00fcfung abgeschlossen hat, auch Beh\u00f6rde kann von einer erneuten wenn bei dieser eine Antwort auf eine Identit\u00e4tspr\u00fcfung absehen. Anfrage nach SS 14 Abs. 6 Satz 3 noch nicht vorliegt, und sich keine SS 20 Erkenntnisse ergeben haben, die auf Sicherheitsakte und ein Sicherheitsrisiko hindeuten. Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsakte SS 18 (1) Die zust\u00e4ndige Stelle f\u00fchrt \u00fcber den Erkenntnisse nach Abschluss der Betroffenen eine Sicherheitsakte, in die alle Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung betreffenden Informationen aufzunehmen sind. (1) Die zust\u00e4ndige Stelle und die Ver(2) Informationen \u00fcber die pers\u00f6nlichen, fassungsschutzbeh\u00f6rde unterrichten sich dienstlichen und arbeitsrechtlichen gegenseitig, wenn sicherheitserhebliche Verh\u00e4ltnisse der mit sicherheitsempfindErkenntnisse \u00fcber den Betroffenen oder zu lichen T\u00e4tigkeiten befassten Personen sind der nach SS 15 Abs. 2 Nr. 3 einbezogenen zur Sicherheitsakte zu nehmen, soweit sie Person bekannt werden oder sich f\u00fcr die sicherheitsm\u00e4\u00dfige Beurteilung mitgeteilte Erkenntnisse als unrichtig erheblich sind. Zu diesen Informationen erweisen. z\u00e4hlen insbesondere: (2) Die mitwirkende Beh\u00f6rde pr\u00fcft die 1. Betrauen mit einer sicherheitsemmitgeteilten Erkenntnisse und stellt fest, ob pfindlichen T\u00e4tigkeit, die dazu erteilte ein Sicherheitsrisiko vorliegt. Im \u00dcbrigen Erm\u00e4chtigung sowie deren \u00c4nderung findet SS 16 entsprechend Anwendung. und Beendigung, 2. Umsetzung, Abordnung, Versetzung SS 19 und Ausscheiden, Erg\u00e4nzung der Sicherheitserkl\u00e4rung 3. \u00c4nderung des Familienstandes, des und Wiederholungs\u00fcberpr\u00fcfung Namens, eines Wohnsitzes und der Staatsangeh\u00f6rigkeit, (1) Die Sicherheitserkl\u00e4rung ist dem 4. Anhaltspunkte f\u00fcr \u00dcberschuldung, z. B. Betroffenen, der eine sicherheitsempfindPf\u00e4ndungsund \u00dcberweisungsliche T\u00e4tigkeit aus\u00fcbt, und der nach SS 15 beschl\u00fcsse, Abs. 2 Nr. 3 einbezogenen Person in der","229 Verfassungsschutz Berlin 2001 5. nicht getilgte Strafund Disziplinard\u00fcrfen von der zust\u00e4ndigen Stelle oder sachen sowie dienstund arbeitsVerfassungsschutzbeh\u00f6rde nur f\u00fcr rechtliche Ma\u00dfnahmen. 1. die mit der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde f\u00fchrt verfolgten Zwecke, \u00fcber den Betroffenen eine Sicherheits2. Zwecke der Verfolgung von Straftaten \u00fcberpr\u00fcfungsakte, in die aufzunehmen sind: von erheblicher Bedeutung, 1. Informationen, die die Sicherheits\u00fcber3. Zwecke der strafoder disziplinarpr\u00fcfung, die durchgef\u00fchrten Ma\u00dfrechtlichen Verfolgung sowie von nahmen und das Ergebnis betreffen, dienstoder arbeitsrechtlicher Ma\u00df2. das Ausscheiden aus oder die nahmen, die sich aus der SicherheitsNichtaufnahme der sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung ergeben, wenn dies zur empfindlichen T\u00e4tigkeit, Gew\u00e4hrleistung des Verschluss3. \u00c4nderungen des Familienstandes, des sachenschutzes erforderlich ist, Namens, eines Wohnsitzes und der 4. Zwecke parlamentarischer UntersuStaatsangeh\u00f6rigkeit, chungsaussch\u00fcsse 4. die in Absatz 2 Satz 2 Nr. 4 und 5 gegenutzt und \u00fcbermittelt werden. Die nannten Daten nur, wenn sie sicherNutzung von Erkenntnissen aus Anfragen heitserheblich sind. nach SS 14 Abs. 6 Satz 3 ist nur unter den (4) Sicherheitsakten und SicherheitsVoraussetzungen des SS 29 Stasi-Unter\u00fcberpr\u00fcfungsakten sind keine Personallagen-Gesetzes vom 20. Dezember 1991 akten. Sie sind gesondert zu f\u00fchren und (BGBl. I S. 2272), das zuletzt durch vom 20. d\u00fcrfen der personalverwaltenden Stelle Dezember 1996 (BGBl. I S. 2026) ge\u00e4ndert nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Wechselt worden ist, zul\u00e4ssig. Die Strafder Betroffene zu einer anderen Beh\u00f6rde verfolgungsbeh\u00f6rden d\u00fcrfen die Ihnen nach oder sonstigen \u00f6ffentlichen Stelle, ist die Satz 2 Nr. 2 \u00fcbermittelten Daten f\u00fcr Zwecke Sicherheitsakte an die nunmehr zust\u00e4ndige eines Strafverfahrens nur verwenden, wenn Stelle abzugeben, wenn auch dort eine die Strafverfolgung auf andere Weise sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt erheblich weniger erfolgversprechend oder werden soll. Auf Anforderung ist die wesentlich erschwert w\u00e4re. Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsakte an die (3) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde darf nunmehr mitwirkende Verfassungsschutzdie gespeicherten Daten nutzen und andebeh\u00f6rde abzugeben. ren Verfassungsschutzbeh\u00f6rden \u00fcber(5) Die zust\u00e4ndige Stelle ist verpflichtet, mitteln, wenn dies f\u00fcr Zwecke der Spiodie in Absatz 3 Nr. 2 bis 4 genannten Daten nageund Terrorismusabwehr oder zur unverz\u00fcglich der mitwirkenden Beh\u00f6rde zu Abwehr sonstiger extremistischer Bestre\u00fcbermitteln. bungen von erheblicher Bedeutung erforderlich ist. Die nach SS 22 Abs. 2 Satz 1 SS 21 Nr. 1 gespeicherten Daten d\u00fcrfen zur Nutzung, Verarbeitung und Behandlung Erf\u00fcllung aller Zwecke des Verfassungsschutzes genutzt und \u00fcbermittelt werden. der Unterlagen und Daten, Zweckbindung (4) Die mitwirkende Beh\u00f6rde darf per(1) Die Unterlagen und Daten \u00fcber die sonenbezogene Daten nach den Abs\u00e4tzen Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung sind gesondert 2 und 3 nur an \u00f6ffentliche Stellen \u00fcberaufzubewahren und gegen unbefugten mitteln. Zugriff zu sch\u00fctzen. (5) Die \u00dcbermittlung von personen(2) Die im Rahmen der Sicherheitsbezogenen Daten ist aktenkundig zu \u00fcberpr\u00fcfung rechtm\u00e4\u00dfig erhobenen persomachen. Die Nutzung oder \u00dcbermittlung nenbezogenen Daten d\u00fcrfen zur Durchpersonenbezogener Daten unterbleibt, f\u00fchrung der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nicht soweit gesetzliche Verwendungsregelungen an andere als die im Rahmen der Sicherentgegenstehen. Der Empf\u00e4nger darf die heits\u00fcberpr\u00fcfung zu beteiligenden Beh\u00f6r\u00fcbermittelten Daten nur f\u00fcr den Zweck den und Stellen \u00fcbermittelt werden. Sie verarbeiten und nutzen, zu dessen Erf\u00fcllung sie ihm \u00fcbermittelt werden, und","230 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 zum Zweck der Strafverfolgung gem\u00e4\u00df Speichern, Ver\u00e4ndern und Nutzen Absatz 2 Satz 2 Nr. 2. Eine nicht-\u00f6ffentliche personenbezogener Daten in Dateien Stelle ist darauf hinzuweisen. (6) Unterlagen \u00fcber die Sicherheits(1) Die zust\u00e4ndige Stelle darf zur Er\u00fcberpr\u00fcfung sind zu vernichten, wenn sie f\u00fcllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz nicht mehr ben\u00f6tigt werden, die in SS 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 und 6 1. von der zust\u00e4ndigen Stelle sp\u00e4testens genannten personenbezogenen Daten, ihre a) nach Ablauf eines Jahres nach Aktenfundstelle und die der mitwirkenden Abschluss der Sicherheits\u00fcberBeh\u00f6rde sowie die Besch\u00e4ftigungsstelle, pr\u00fcfung, wenn der Betroffene keine Verf\u00fcgungen zur Bearbeitung des sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit Vorganges und beteiligte Beh\u00f6rden in aufnimmt, es sei denn, der Dateien speichern, ver\u00e4ndern und nutzen. Betroffene willigt in die weitere (2) Die mitwirkende Beh\u00f6rde darf zur Aufbewahrung ein, Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben 1. die in SS 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 b) nach Ablauf von f\u00fcnf Jahren nach genannten personenbezogenen Daten dem Ausscheiden des Betroffenen des Betroffenen und des in die Sicheraus der sicherheitsempfindlichen heits\u00fcberpr\u00fcfung einbezogenen EheT\u00e4tigkeit, es sei denn, es ist begatten oder Lebenspartners und die absichtigt, dem Betroffenen erneut Aktenfundstelle, eine sicherheitsempfindliche T\u00e4tig2. Verf\u00fcgungen zur Bearbeitung des keit zuzuweisen, und der Betroffene Vorganges und willigt in die weitere Aufbewahrung 3. sicherheitserhebliche Erkenntnisse und ein, Erkenntnisse, die ein objektives 2. von der mitwirkenden Beh\u00f6rde Sicherheitsrisiko begr\u00fcnden, a) bei einfachen Sicherheits\u00fcberpr\u00fcin Dateien speichern, ver\u00e4ndern und fungen nach Ablauf von f\u00fcnf Jahren nutzen. Die Daten nach Satz 1 Nr. 1 d\u00fcrfen nach dem Ausscheiden des auch in nach SS 6 des BundesverBetroffenen aus der sicherheitsfassungsschutzgesetzes zul\u00e4ssigen Verempfindlichen T\u00e4tigkeit, bunddateien gespeichert werden. b) bei den \u00fcbrigen \u00dcberpr\u00fcfungsarten nach Ablauf von zehn Jahren nach SS 23 den in Nummer 1 genannten FriBerichtigen, L\u00f6schen und Sperren sten, personenbezogener Daten c) die nach SS 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 gespeicherten Daten, wenn fest(1) Die zust\u00e4ndige Stelle und die steht, dass der Betroffene keine Verfassungsschutzbeh\u00f6rde haben persosicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit nenbezogene Daten zu berichtigen, wenn aufnimmt oder aus ihr ausgesie unrichtig sind. Wird die Richtigkeit schieden ist. personenbezogener Daten vom Betroffenen (7) Im \u00dcbrigen sind in Unterlagen \u00fcber oder der einbezogenen Person bestritten, die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung gespeicherte so ist dies, soweit sich die perpersonenbezogene Daten zu l\u00f6schen, wenn sonenbezogenen Daten in Akten befinden, ihre Speicherung unzul\u00e4ssig ist. Die dort zu vermerken oder auf sonstige Weise L\u00f6schung unterbleibt, wenn Grund zu der festzuhalten. In Dateien gesperrte Annahme besteht, dass durch sie schutzInformationen sind entsprechend zu w\u00fcrdige Interessen des Betroffenen bekennzeichnen. Zust\u00e4ndige Stelle und eintr\u00e4chtigt w\u00fcrden. In diesem Fall sind die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde unterrichten Daten zu sperren. Sie d\u00fcrfen nur noch mit einander. Einwilligung des Betroffenen verarbeitet (2) Auf in Dateien gespeicherte peroder genutzt werden. sonenbezogene Daten findet SS 21 Abs. 6 und 7 entsprechend Anwendung. SS 22","231 Verfassungsschutz Berlin 2001 SS 24 Mitteilungen des Berliner Beauftragten f\u00fcr Auskunft, Akteneinsicht den Datenschutz und f\u00fcr das Recht auf Akteneinsicht d\u00fcrfen keine R\u00fcckschl\u00fcsse (1) Die zust\u00e4ndige Stelle oder mitauf den Erkenntnisstand der zust\u00e4ndigen wirkende Beh\u00f6rde erteilt auf schriftlichen Stelle und der mitwirkenden Beh\u00f6rden Antrag der anfragenden Person (Antragzulassen, sofern diese nicht einer steller) unentgeltlich Auskunft \u00fcber die im weitergehenden Auskunft zustimmen. Rahmen der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung zu (5) Dem Betroffenen haben die zust\u00e4nseiner Person gespeicherten Daten. dige Stelle und die mitwirkende Beh\u00f6rde (2) Bezieht sich die Auskunft auf persoauf Antrag Einsicht in die Teile der nenbezogene Daten, die von der zust\u00e4nSicherheitsund Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsdigen Stelle der mitwirkenden Beh\u00f6rde akten zu gew\u00e4hren, die Daten zu seiner \u00fcbermittelt wurden, so ist die Auskunft nur Person enthalten. Die Abs\u00e4tze 2 bis 4 mit deren Zustimmung zul\u00e4ssig. Entspregelten entsprechend. Die Einsichtnahme in chendes gilt f\u00fcr die Auskunftserteilung Sicherheitsakten ist insbesondere dann zu durch die zust\u00e4ndige Stelle hinsichtlich versagen, wenn \u00fcberwiegende \u00f6ffentliche solcher Daten, die ihr von der mitwirkenden oder \u00fcberwiegende GeheimhaltungsBeh\u00f6rde \u00fcbermittelt wurden. interessen Dritter entgegenstehen oder die (3) Die Auskunft unterbleibt, soweit Daten des Betroffenen mit Daten Dritter 1. eine Gef\u00e4hrdung der Aufgabenderart verbunden sind, dass ihre Trennung erf\u00fcllung der speichernden Stelle durch nach Vervielf\u00e4ltigung und Unkenntlichmadie Auskunftserteilung zu besorgen ist, chung nicht oder nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig 2. die Auskunft die \u00f6ffentliche Sicherheit gro\u00dfem Aufwand m\u00f6glich ist. In diesem Fall gef\u00e4hrden oder sonst dem Wohl des ist dem Betroffenen zusammenfassende Bundes oder eines Landes Nachteile Auskunft \u00fcber den Akteninhalt zu erteilen. bereiten w\u00fcrde oder (6) Das Auskunftsrecht sowie das Ein3. die Daten oder die Tatsache der sichtsrecht in die Sicherheitsakten nach Speicherung nach einer RechtsAbsatz 4 Satz 3 in Verbindung mit Absatz 5 vorschrift oder ihrem Wesen nach oder darf nur vom Berliner Beauftragten f\u00fcr den wegen der \u00fcberwiegenden beDatenschutz und f\u00fcr das Recht auf rechtigten Interessen Dritter geheimAkteneinsicht pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden, gehalten werden m\u00fcssen wenn die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde im und deswegen das Interesse des AnEinzelfall feststellt, dass dies die Sicherheit tragstellers an der Auskunftserteilung zudes Bundes oder eines Landes gebietet. r\u00fccktreten muss. Entsprechendes gilt f\u00fcr die (4) Die Ablehnung der Auskunft bedarf Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsakte. keiner Begr\u00fcndung, soweit dadurch der (7) SS 24 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 Buchstabe Zweck der Auskunftsverweigerung ge- c und Satz 5 des Bundesdatenschutzf\u00e4hrdet w\u00fcrde. Die Gr\u00fcnde der Ausgesetzes findet Anwendung. kunftsverweigerung sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunft ganz oder SS 25 teilweise abgelehnt, ist der Antragsteller auf Reisebeschr\u00e4nkungen die Rechtsgrundlage f\u00fcr das Fehlen der Begr\u00fcndung und darauf hinzuweisen, dass (1) Personen, die eine sicherheitsemer sich an den Berliner Beauftragten f\u00fcr den pfindliche T\u00e4tigkeit im Sinne von SS 2 Abs. 1 Datenschutz und f\u00fcr das Recht auf Satz 1 Nr. 1 bis 4 aus\u00fcben, die eine Akteneinsicht wenden kann. Diesem ist auf Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung nach SSSS 11 und 12 Verlangen Auskunft zu erteilen. Persoerfordert, k\u00f6nnen verpflichtet werden, nenbezogene Daten einer Person, der Dienstund Privatreisen in und durch Vertraulichkeit zugesichert worden ist, Staaten, f\u00fcr die besondere Sicherheitsd\u00fcrfen nur dem Berliner Beauftragten f\u00fcr regelungen gelten, der zust\u00e4ndigen Stelle den Datenschutz und f\u00fcr das Recht auf oder der nicht-\u00f6ffentlichen Stelle rechtzeitig Akteneinsicht pers\u00f6nlich offenbart werden. vorher anzuzeigen. Die Verfas-","232 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 sungsschutzbeh\u00f6rde wird erm\u00e4chtigt, die Einrichtung oder Teile von ihr zur Personengruppen und die Staaten durch sicherheitsempfindlichen Stelle erkl\u00e4ren, eine Dienstanweisung festzulegen. Die bei deren Ausfall oder Zerst\u00f6rung eine Verpflichtung kann auch f\u00fcr die Zeit nach erhebliche Bedrohung f\u00fcr die Gesundheit dem Ausscheiden aus der sicherheitsoder das Leben zahlreicher Menschen zu empfindlichen T\u00e4tigkeit angeordnet werden. bef\u00fcrchten oder die f\u00fcr das Funktionieren (2) Die zust\u00e4ndige Stelle kann die Reise des Gemeinwesens unverzichtbar ist. untersagen, wenn Anhaltspunkte zur (3) F\u00fcr den personellen Geheimund Person oder eine besonders sicherSabotageschutz bei nicht-\u00f6ffentlichen Stelheitsempfindliche T\u00e4tigkeit vorliegen, die len gelten die Vorschriften der SSSS 2 bis 25 eine erhebliche Gef\u00e4hrdung des Betrofentsprechend, sofern nicht nachfolgend fenen durch fremde Nachrichtendienste etwas anderes geregelt ist. erwarten lassen. (4) Die nicht-\u00f6ffentliche Stelle darf die (3) Ergeben sich insbesondere bei einer nach diesem Gesetz zur Erf\u00fcllung ihrer Reise in und durch Staaten, f\u00fcr die Aufgaben erforderlichen personenbezogebesondere Sicherheitsregelungen gelten, nen Daten der betroffenen Person in Anhaltspunkte, die auf einen AnbahnungsDateien speichern, ver\u00e4ndern und nutzen. oder Werbungsversuch fremder Nachrichtendienste hindeuten k\u00f6nnen, so hat der SS 27 Betroffene die zust\u00e4ndige Stelle unverZust\u00e4ndigkeit z\u00fcglich nach seiner R\u00fcckkehr zu unterrichten. (1) F\u00fcr den personellen Geheimschutz und den personellen Sabotageschutz werden die Aufgaben der zust\u00e4ndigen Stelle von der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde Dritter Abschnitt wahrgenommen, soweit nicht im Einvernehmen mit ihr die f\u00fcr Wirtschaft zust\u00e4ndige Personeller Geheimund Sabotageschutz oberste Landesbeh\u00f6rde die Aufgabe als bei nicht-\u00f6ffentlichen Stellen zust\u00e4ndige Stelle wahrnimmt. (2) Die Entscheidung nach SS 26 Abs. 2 SS 26 trifft die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde. Weitergabe geheimhaltungsbed\u00fcrftiger Angelegenheiten, SS 28 Sabotageschutz Bestellung eines Sicherheitsbevollm\u00e4chtigten (1) An eine nicht-\u00f6ffentliche Stelle d\u00fcrfen Verschlusssachen erst weitergegeben und (1) Liegt ein Vertrag zwischen einer Vertr\u00e4ge mit einer nicht-\u00f6ffentlichen Stelle, nicht-\u00f6ffentlichen Stelle und der zust\u00e4nbei deren Abwicklung Verschlusssachen digen Stelle zur Durchf\u00fchrung der Sicherentstehen, erst geschlossen werden, heits\u00fcberpr\u00fcfungen oder die Bestimmung nachdem die zust\u00e4ndige Stelle unter zur sicherheitsempfindlichen Stelle im Sinne Mitwirkung der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde von SS 4 Abs. 5 vor, benennt die gepr\u00fcft und best\u00e4tigt hat, dass Gesch\u00e4ftsleitung der zust\u00e4ndigen Stelle 1. keine Umst\u00e4nde vorliegen, die Zweifel einen fachlich und pers\u00f6nlich geeigneten an der Wahrung des Geheimschutzes leitenden Unternehmensangeh\u00f6rigen als begr\u00fcnden k\u00f6nnen, Sicherheitsbevollm\u00e4chtigten, der in Ange2. die erforderlichen Geheimschutzma\u00dflegenheiten des Geheimschutzes und des nahmen getroffen sind und personellen Sabotageschutzes f\u00fcr die 3. die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen der beordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung der troffenen Personen durchgef\u00fchrt sind. Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen verantwortlich (2) Auf Antrag einer nicht-\u00f6ffentlichen und mit den erforderlichen Befugnissen lebensoder verteidigungswichtigen Einausgestattet ist. Der Sicherheitsbevollrichtung kann die zust\u00e4ndige Stelle die m\u00e4chtigte muss der Gesch\u00e4ftsleitung","233 Verfassungsschutz Berlin 2001 unmittelbar unterstellt sein; die VerantDie zust\u00e4ndige Stelle unterrichtet den wortung der Gesch\u00e4ftsleitung bleibt hierSicherheitsbevollm\u00e4chtigten nach Abstimdurch unber\u00fchrt. mung mit der Verfassungsschutzbeh\u00f6rde (2) Der Sicherheitsbevollm\u00e4chtigte muss nur dar\u00fcber, ob oder ob keine Bedenken sicherheits\u00fcberpr\u00fcft sein nach der h\u00f6chsten bestehen, dass dem Betroffenen eine bei der nicht-\u00f6ffentlichen Stelle sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit \u00fcbertravorkommenden Verschlusssacheneinstugen wird. Erkenntnisse, auf denen diese fung. Entscheidung beruht, d\u00fcrfen nicht mitgeteilt (3) Die Aufgaben der nicht-\u00f6ffentlichen werden. Zur Gew\u00e4hrleistung des Stelle nach diesem Gesetz sind grundVerschlusssachenschutzes k\u00f6nnen sichers\u00e4tzlich von einer der Personalverwaltung heitserhebliche Erkenntnisse an die nichtgetrennten Organisationseinheit wahrzu\u00f6ffentliche Stelle \u00fcbermittelt werden und nehmen. Die zust\u00e4ndige Stelle kann d\u00fcrfen von ihr ausschlie\u00dflich zu diesem Ausnahmen zulassen, wenn die nichtZweck genutzt werden. Die nicht-\u00f6ffentliche \u00f6ffentliche Stelle sich verpflichtet, InformaStelle hat die zust\u00e4ndige Stelle tionen, die ihr im Rahmen der Sicherheitsunverz\u00fcglich zu unterrichten, wenn Er\u00fcberpr\u00fcfung bekannt werden, nur f\u00fcr solche kenntnisse zum Betroffenen oder zur Zwecke zu gebrauchen, die mit der einbezogenen Person bekannt werden, die Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung verfolgt werden. auf ein Sicherheitsrisiko hindeuten. (4) Der Sicherheitsbevollm\u00e4chtigte wird f\u00fcr den personellen Geheimschutz und f\u00fcr SS 31 den personellen Sabotageschutz von der Beh\u00f6rdliche Aufsicht Verfassungsschutzbeh\u00f6rde in seine Aufgaben eingef\u00fchrt. Die Verfassungsschutz(1) Soweit eine nicht-\u00f6ffentliche Stelle beh\u00f6rde ber\u00e4t und informiert in Fragen des \u00fcber Verschlusssachen die zust\u00e4ndige personellen Geheimund des personellen Stelle unter Mitwirkung der VerfassungsSabotageschutzes. schutzbeh\u00f6rde die Ausf\u00fchrung dieses Gesetzes und der vertraglich \u00fcbernommenen SS 29 Pflichten. Sicherheitserkl\u00e4rung, Sicherheitsakte (2) Die mit geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Angelegenheiten befasste nicht-\u00f6ffentliche (1) Abweichend von SS 14 Abs. 6 nimmt Stelle hat der zust\u00e4ndigen Stelle bei der der Sicherheitsbevollm\u00e4chtigte der nichtWahrnehmung der Aufgaben nach Absatz 1 \u00f6ffentlichen Stelle die Sicherheitserkl\u00e4rung die erforderliche Unterst\u00fctzung zu entgegen. Er pr\u00fcft die Vollst\u00e4ndigkeit und gew\u00e4hren. Sie hat insbesondere die Richtigkeit der Angaben gegebenenfalls geheimhaltungsbed\u00fcrftigen Angelegenunter Beziehung der Personalunterlagen heiten und die zu deren Schutz getroffenen und gibt sie an die zust\u00e4ndige Stelle weiter. Ma\u00dfnahmen nachzuweisen. Die zust\u00e4ndige Er teilt Erkenntnisse mit, die auf ein Stelle ist befugt, soweit es zur Sicherheitsrisiko hindeuten. Wahrnehmung der Aufgaben nach Absatz 1 (2) F\u00fcr die Sicherheitsakte in der nichterforderlich ist, Grundst\u00fccke und \u00f6ffentlichen Stelle gelten die Vorschriften Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume der mit geheimhaltungsdieses Gesetzes \u00fcber die Sicherheitsakte bed\u00fcrftigen Angelegenheiten befassten entsprechend mit der Ma\u00dfgabe, dass die nicht-\u00f6ffentlichen Stelle zu betreten und Sicherheitsakte der nicht-\u00f6ffentlichen Stelle dort Pr\u00fcfungen und Besichtigungen bei einem Wechsel des Arbeitgebers nicht vorzunehmen. Die nicht-\u00f6ffentliche Stelle abgegeben wird. hat diese Ma\u00dfnahmen zu dulden. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der SS 30 Wohnung (Artikel 13 Grundgesetz, Artikel Abschluss der Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfung, 28 Abs. 2 der Verfassung von Berlin) wird Weitergabe von Erkenntnissen insoweit eingeschr\u00e4nkt. SS 32","234 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Parteien sind, durch unrichtige Angaben erschleicht oder Politischen Parteien nach Artikel 21 des 2. entgegen SS 21 Abs. 2 oder SS 30 Daten Grundgesetzes, die \u00fcber Organisaf\u00fcr andere Zwecke nutzt, indem er sie tionseinheiten verf\u00fcgen, die den in SS 2 Satz innerhalb der Stelle an einen anderen 1 Nr. 3 beschriebenen Stellen vergleichbar weitergibt. oder die mit geheimhaltungsbed\u00fcrftigen (3) Handelt der T\u00e4ter gegen Entgelt oder Angelegenheiten befasst sind, obliegt die in der Absicht, sich oder einen anderen zu Durchf\u00fchrung von Sicherbereichern oder einen anderen zu heits\u00fcberpr\u00fcfungen f\u00fcr Mitarbeiter und sch\u00e4digen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe Mitglieder, die Zugang zu Verschlussbis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. sachen gem\u00e4\u00df SS 6 erhalten sollen, und der (4) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Ma\u00dfnahmen nach diesem Gesetz selbst. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde kann auf SS 35 Ersuchen Ma\u00dfnahmen nach SS 15 \u00dcbergangsvorschriften \u00fcbernehmen, wenn die Voraussetzungen nachgewiesen sind. (1) Bei Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeVierter Abschnitt schlossen wurden, ist die Wiederholungs\u00fcberpr\u00fcfung gem\u00e4\u00df SS 19 zehn Jahre nach Schlussvorschriften Abschluss der Erstoder der letzten Wiederholungs\u00fcberpr\u00fcfung durchzuf\u00fchren. SS 33 (2) Ma\u00dfnahmen im Rahmen von SicherErlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften heits\u00fcberpr\u00fcfungen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eingeleitet wurden, aber (1) Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde ernoch nicht abgeschlossen sind, gelten l\u00e4sst die zur Ausf\u00fchrung dieses Gesetzes weiter, sofern sie nach den Bestimmungen erforderlichen Verwaltungsvorschriften. dieses Gesetzes gleichwertig sind. (2) Die allgemeinen Verwaltungsvor(3) Sicherheitsund Sicherheits\u00fcberschriften zur Ausf\u00fchrung dieses Gesetzes pr\u00fcfungsakten sind bis zum Ablauf von im Bereich der nicht-\u00f6ffentlichen Stellen zw\u00f6lf Monaten nach Inkrafttreten dieses erl\u00e4sst die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde im Gesetzes den Erfordernissen des SS 20 Einvernehmen mit der f\u00fcr Wirtschaft zuanzupassen. st\u00e4ndigen obersten Landesbeh\u00f6rde. SS 36 SS 34 \u00c4nderung von Gesetzen Strafvorschriften Das Gesetz \u00fcber das Landesamt f\u00fcr Ver(1) Wer unbefugt von diesem fassungsschutz in der Fassung vom 25. Gesetz gesch\u00fctzte personenbezogene M\u00e4rz 1995 (GVBl. S. 254, 762 ) wird wie Daten, die nicht offenkundig sind, folgt ge\u00e4ndert: 1. speichert, ver\u00e4ndert oder \u00fcbermittelt, 1. SS 5 Abs. 3 wird wie folgt ge\u00e4ndert: 2. zum Abruf mittels automatisierten a) Satz 2 wird wie folgt gefasst: Verfahrens bereith\u00e4lt oder \"Die Befugnisse des Landesamtes 3. abruft oder sich oder einem anderen f\u00fcr Verfassungsschutz bei der Mitaus Dateien verschafft, wirkung nach Satz 1 Nr. 1 und 2 wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sind im Berliner Sicherheits\u00fcberoder mit Geldstrafe bestraft. pr\u00fcfungsgesetz vom 2. M\u00e4rz 1998 (2) Ebenso wird bestraft, wer (GVBl S. 26) geregelt.\" 1. die \u00dcbermittlung von durch dieses b) Satz 3 wird aufgehoben. Gesetz gesch\u00fctzten personenbezogenen Daten, die nicht offenkundig 2. SS 11 wird wie folgt ge\u00e4ndert: a) SS 11 Abs. 2 wird aufgehoben.","235 Verfassungsschutz Berlin 2001 b) Die bisherigen Abs\u00e4tze 3 und 4 Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf werden die neuen Abs\u00e4tze 2 und 3. die Verk\u00fcndung im Gesetzund Verordnungsblatt f\u00fcr Berlin folgenden KalenderSS 37 monats in Kraft. Inkrafttreten","236 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 Personenund Sachregister 1. Mai 37, 50, 55, 56, 58, 119, 124, 176 Antisemitismus 22, 23, 24, 30, 81, 132, 11. September 14, 22, 30, 31, 38, 41, 64, 134, 145, 149 75, 78, 90, 92, 99, 112, 113, 128, 195, Anti-Terror-Koalition 14 196 API Siehe Arbeiterkommunistische Partei Iran Arbeiterkommunistische Partei Iran 94, 95 A Arbeiterpartei Kurdistans 74, 77, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 129, 139, 143, AA/BO Siehe Antifaschistische Aktion / 186, 187 Bundesweite Organisation ARGK Siehe Volksbefreiungsarmee AAB Siehe Antifaschistische Aktion Berlin Kurdistan AAP Siehe Anti-Atom-Plenum ATIF Siehe F\u00f6deration der Arbeiter aus Adalet ve Kalkinma Partisi - AKP Siehe der T\u00fcrkei in Deutschland e.V. Gerechtigkeitsund Entwicklungspartei ATIK Siehe Konf\u00f6deration der Arbeiter aus ADHF Siehe F\u00f6deration f\u00fcr demokratische der T\u00fcrkei in Europa Rechte in Deutschland AtomG Siehe Atomgesetz ADHK Siehe Konf\u00f6deration f\u00fcr Atomgesetz 114 demokratische Rechte in Europa ATTA, Mohammed 15 Afghanistan 16, 18, 21, 28, 29, 31, 37, Auditing 190 112, 128 Aufgaben des Verfassungsschutzes 113, Agenten 98, 99, 103 194, 195 AKP Siehe Gerechtigkeitsund Ausl\u00e4nderextremismus 18, 74, 75, 76, 139, Entwicklungspartei 143, 178, 200 Aktionsb\u00fcro Mitteldeutschland - Nationaler Ausl\u00e4ndergesetz 111, 112, 113 Widerstand Berlin / Brandenburg 142, AuslG Siehe Ausl\u00e4ndergesetz 146 Autonome 49, 51, 52, 56, 57, 61, 66, 67, al Ahd 179 138, 165, 166, 167, 168, 169, 172 al-Aqsa e.V. 181 AUTONOME GRUPPE M\u00e4hdorn 125 al-Aqsa-Intifada 77, 90, 92 Autonome Gruppen 125, 126 AL-BANNA, Hassan 17 Autonome Miliz 125 al-Qaida 15, 16, 18, 21 Autonome Stiftung Warentest - Abteilung Alt-Autonome 61, 169 Anleitungen 125 AL-ZAWAHIRI, Ayman 16 Autonomiegebiete 19, 77, 90, 91, 92, 179, AMGT Siehe Vereinigung der Neuen 181 Weltsicht in Europa e.V. Anarchismus 123 Anthrax-/Milzbrand-Verdachtsf\u00e4lle 128 B Anti-Antifa 142, 147 Anti-Atom-Bewegung 62, 63 BENSAKHRIA alias MELIANI 17 Anti-Atom-Plenum 63, 142, 167 Berliner ElektronenspeicherringAntifa 55, 57, 66, 147, 166, 199 Gesellschaft f\u00fcr Synchrotronstrahlung Antifaschismus 49, 64, 147, 166, 167 mbH 123, 125 Antifaschistische Aktion / Bundesweite Berliner Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz Organisation 166, 168, 169 105, 106, 109, 110, 196, 218 Antifaschistische Aktion Berlin 56, 57, 64, BESSY Siehe Berliner 71, 142, 166, 168, 168 Elektronenspeicherring-Gesellschaft f\u00fcr Antiglobalisierung 23, 49, 50 Synchrotronstrahlung mbH Antirassismus 67, 70, 167 Bezirksverordnetenversammlungen 40, 41, 42, 50","237 Verfassungsschutz Berlin 2001 BIN LADEN, Osama 15, 16, 17, 19 E Blood & Honour 142, 147, 163 Einb\u00fcrgerungsverfahren 111, 196 Brandanschl\u00e4ge 49, 52, 63, 123, 125 EMUG Siehe Europ\u00e4ische Moscheebau BS\u00dcG Siehe Berliner und Unterst\u00fctzungsgemeinschaft e.V. Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungsgesetz ERBAKAN, Necmettin 96, 182 Bundespr\u00fcfstelle f\u00fcr jugendgef\u00e4hrdende ERDOGAN, Recep Tayyip 96, 97 Schriften 45 ERNK Siehe Nationale Befreiungsfront Bundesverfassungsgericht 23, 34, 39, 41, Kurdistan 145, 159, 170 Erreichbarkeit des Berliner BURMEISTER, Lars 48 Verfassungsschutzes 201 BVV Siehe Europ\u00e4ische Moscheebau und Bezirksverordnetenversammlungen Unterst\u00fctzungsgemeinschaft e.V. 182 C F CASTOR-Transporte 62, 63 Fazilet Partisi - Partei der Tugend 96, 97, 182 F\u00f6deration der Arbeiter aus der T\u00fcrkei in D Deutschland e.V. 188 DABK Siehe Ostanatolisches F\u00f6deration f\u00fcr demokratische Rechte in Gebietskomitee Deutschland 188 Demokratische Emigranten Union in Berlin FP Siehe Fazilet Partisi - Partei der e.V. 89 Tugend Department of Special Affairs 191 Freitagsgebet 21 Der Republikaner 161, 162 FREY, Dr. Gerhard 28, 40, 149, 150, 161 DETUDAK Siehe Solidarit\u00e4tskomitee mit FZ - Freiheitlicher Buchund den revolution\u00e4ren Gefangenen Zeitschriftendienst GmbH 149 Deutsch, Stolz, Treue (DST) 45 Deutsche Kommunistische Partei 50, 142, 170, 171 G Deutsche Stimme 25, 37, 156, 157 Geheimschutzbeauftragter 107 Deutsche Volksunion 27, 28, 33, 40, 137, Geheimschutzverfahren 108 142, 149, 150, 161 Generalbundesanwalt 45 Deutsches Kolleg 26, 142, 148 Gerechtigkeitsund Entwicklungspartei 96 Devrimci Sol 178 Gesetz \u00fcber den Verfassungsschutz in DHKP-C 93, 143, 178, 188 Berlin 204, 105, 109, 111, 113, 114, Die Linke Seite 30, 173, 177 195, 197, 204 Die Republikaner 27, 33, 40, 42, 137, 142, Gesetz \u00fcber die Voraussetzungen und das 161, 162 Verfahren von Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen Die Rote Hilfe e.V. 176 im Land Berlin 218 Diplomatische Abtarnung 99 Gewaltdelikte 121, 122, 124, 125, 127, DK Siehe Deutsches Kolleg 129, 130, 132, 133, 134, 135 DKP Siehe Deutsche Kommunistische Gewaltkriminalit\u00e4t 119 Partei Gewaltt\u00e4ter 32, 61, 137 Doktor Sommer Team 45 Global Action Days 60, 72 DS Siehe Deutsche Stimme Globalisierungsgegner 58 DSA 191 Siehe Department of Special G\u00f6teborg 50, 60, 61, 62, 95 Affairs DSZ Druckschriftenund Zeitungsverlag GmbH 149 H DVU Siehe Deutsche Volksunion Hakenkreuz-Schmierereien 136","238 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 HAKK-TV 80, 184 J HAMAS Siehe Islamische Jihad 16, 17, 18 Widerstandsbewegung JN Siehe Junge Nationaldemokraten Hammerskins 142, 151, 163 Jugend wacht - Die Zeitschrift f\u00fcr die Hasskriminalit\u00e4t 119, 132, 133, 135 nationalistische Jugendbewegung 152, HESS, Rudolf 164 153 Hilfsorganisation f\u00fcr nationale politische Junge Nationaldemokraten 27, 66, 137, Gefangene und deren Angeh\u00f6rige e. V. 142, 152, 157 137, 142, 151 Hizb Allah Siehe Partei Gottes HPG Siehe Volksverteidigungsarmee K HUBBARD, Lafayette Ronald 189 Hungerstreik 93, 188 KABD Siehe Kommunistischer Arbeiterbund Deutschlands Kalifatsstaat 20, 76, 77, 79, 80, 81, I 143,183, 184 Kameradschaft 1375 47, 48, 142, 153, IBP Siehe Islamischer Bund Pal\u00e4stina 154 ICCB Siehe Verband der Islamischen Kameradschaft Adlershof 46, 48, 142, 154 Vereine und Gemeinden e.V. K\u00f6ln Kameradschaft Germania 46, 47, 48, 142, Identit\u00e4tsbekennungen 86 154 Identit\u00e4tskampagne 86, 87 Kameradschaft Hohensch\u00f6nhausen 47, 48 IFIR Siehe Internationale F\u00f6deration Kameradschaft Mahlsdorf 46, 48 Iranischer Fl\u00fcchtlingsund Kameradschaft Pankow 47, 48 Immigrantenr\u00e4te Kameradschaft Prenzlauer Berg 46, 48 IGMG Siehe Islamische Gemeinschaft - Kameradschaft Preu\u00dfen 47, 48 Milli G\u00f6r\u00fcs e.V. Kameradschaft Tor Berlin 46, 48, 142, IMC Siehe Independent Media Centres 155, 159 Imperialismus 23, 24, 25, 30 Kameradschaften 39, 46, 47, 48, 137, 153, Independent Media Centres 51, 72 154, 160 Indymedia 30, 31, 50, 51, 71, 72, 243 Kameradschaftsbund Berlin 47, 155 INTERIM 30, 31, 53, 54, 55, 65, 70, 73, Kameradschaftsbund Germania 47, 155 170, 171 Kameradschaftskreis um den Berliner Internationale F\u00f6deration Iranischer Neonazi Lars Burmeister 46 Fl\u00fcchtlingsund Immigrantenr\u00e4te 95 KAPLAN, Cemaleddin 183, 184 Internationaler W\u00e4hrungsfonds 25, 59 KAPLAN, Metin 79, 80, 81, 183, 184, 185 Intifada 20, 77, 180, 181 kein mensch ist illegal 68, 142, 171 Isci K\u00f6yl\u00fc Kurtulusu 188 KHATAMI, Mohammed 78 Islamische Gemeinschaft - Milli G\u00f6r\u00fcs e.V. KIZ Siehe Kurdistan Informations-Zentrum 9, 19, 96, 143, 182 Klassenkampf 50 Islamisches Kulturund Erziehungszentrum KNK Siehe Kurdischer Nationalkongress Berlin e.V. 181 KOC-DEM Siehe Demokratische Islamische Widerstandsbewegung 20, 91, Emigranten Union in Berlin e.V. 179, 181 Kommunismus 76, 123, 172 Islamischer Bund Pal\u00e4stina 91, 143, 180, Kommunistische Plattform der PDS 50, 181 142, 172 Islamisches Kulturund Erziehungszentrum Kommunistischer Arbeiterbund e. V. 19 Deutschlands (Marxisten-Leninisten) Israel 18, 19, 20, 24, 28, 92, 179, 180, 181 175 IWF Siehe Internationaler W\u00e4hrungsfonds Kommunistische Partei Deutschlands 170, 172","239 Verfassungsschutz Berlin 2001 Kommunistische Partei Materieller Geheimschutz 105, 107 Deutschlands/Marxisten-Leninisten MB Siehe Muslimbruderschaft (Revolution\u00e4rer Weg) 175 MEDYA-TV 84, 86 Kommunistische Partei Perus 176 Mehringhof 72 Konf\u00f6deration der Arbeiter aus der T\u00fcrkei MEK Siehe Organisation der in Europa 188 Volksmodjahedin Iran Konf\u00f6deration f\u00fcr demokratische Rechte in militante gruppe 53, 54, 55 Europa 188 Milit\u00e4rische Spionage 100 Konkurrenzoder Industriespionage 101 Milli G\u00f6r\u00fcs Siehe Islamische K\u00f6pi 61 Gemeinschaft - Milli G\u00f6r\u00fcs e.V. KPD Siehe Kommunistische Partei Milli G\u00f6r\u00fcs & Perspektive 182 Deutschlands Mitteilungen der Kommunistischen KPF Siehe Kommunistische Plattform der Plattform der PDS 172 PDS Mitwirkungsangelegenheit 111 Kurdische Demokratische Volksunion 83, MLKP Siehe Marxistisch-Leninistische 187 Kommunistische Partei Kurdischer Nationalkongress 83 MLPD Siehe Marxistisch-Leninistische Kurdisches Haus Berlin-Brandenburg e.V. Partei Deutschlands 87, 89, 90 Modjahed 185 Kurdistan Informations-Zentrum 82, 87 Muhacirin-Moschee 79, 81 Kurtulus 178 M\u00dcLLER, Dr. Werner 42 Musik-Szene 43, 46 Muslimbruderschaft 17, 19, 96, 180, 181 L La Hague 63 Landser 34, 45, 164 N LAUCK, Gary Rex 159 Nachrichten der HNG 151, 152 Legalresidenturen 98 Nachrichtendienste 89, 98, 99, 100, 101, Legion of Thor (LOT) 45 102, 103, 108 Leuchtender Pfad 176 Nachrichtendienstliches Informationssystem Libertad! 68, 142, 172, 173 198 Liedermacher 41, 46 nadir 72 Linke Seite 31 NADIS Siehe Nachrichtendienstliches Linksextremismus 25, 30, 49, 138, 142, Informationssystem 165, 198 NASRALLAH, Hassan 21, 179 Linksruck 50, 143, 174 Nationaldemokratische Partei Deutschlands Luftfahrtbeh\u00f6rde Berlin 113 23, 25, 26, 27, 28, 29, 33, 34, 35, 36, 37, Luftverkehrsgesetz 113 38, 39, 40, 41, 42, 46, 56, 65, 66, 67, LuftVG Siehe Luftverkehrsgesetz 132, 137, 142, 149, 152, 156, 157, 158, Luxemburg-Liebknecht-Demonstration 172 159 Nationale Befreiungsfront Kurdistan 187 Nationaler Widerstand 39 M Nationaler Widerstandsrat Iran 185 MAHLER, Horst 23, 26, 29, 36, 148, 149 Nationalismus 36, 144, 145, 146, 160 MALA KURDA Siehe Kurdisches Haus Nationalsozialismus 35, 43, 131, 146, 147, Berlin-Brandenburg e.V. 154, 160 Marxismus 59, 123, 170, 175 Nationalsozialistische Deutsche Marxistisches Forum 50 Arbeiterpartei 35, 137, 146, 159, 160 Marxistisch-Leninistische Kommunistische Nationalsozialistische Deutsche Partei 85, 93, 143, 186, 188 Arbeiterpartei - Auslandsund Marxistisch-Leninistische Partei Aufbauorganisation 142, 159 Deutschlands 50, 143, 175","240 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 National-Zeitung / Deutsche Personenpotenziale 32, 74, 137 Wochenzeitung 28, 149 PFLP Siehe Volksfront f\u00fcr die Befreiung Neoliberalismus 49, 58, 59, 175 Pal\u00e4stinas Neonazikreis um Frank Schwerdt 137 PGA Siehe Peoples Global Action Neonazis 24, 33, 36, 39, 41, 137, 146, PKK Siehe Arbeiterpartei Kurdistans 151, 152, 153, 159, 160 PKK-Dissidenten 89 non-aligned Mujahedin 16 PLO Siehe Pal\u00e4stinensische NPD Siehe Nationaldemokratische Partei Befreiungsorganisation Deutschlands Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t 118, 121, NPD-Demonstrationen 35, 153 122, 130 NSDAP Siehe Nationalsozialistische Politische Spionage 99 Deutsche Arbeiterpartei Propagandadelikte 119, 121, 122, 127, NSDAP/AO Siehe Nationalsozialistische 130, 133, 132, 134, 135, 136 Deutsche Arbeiterpartei - Auslandsund PUK Siehe Patriotische Union Kurdistans Aufbauorganisation NS-Kampfruf 159 NWRI Siehe Nationaler Widerstandsrat Q Iran Quellenwerbung 102 NZ Siehe National-Zeitung / Deutsche QUTB, Sayyid 17 Wochenzeitung R O RAF Siehe Rote Armee Fraktion OBERLERCHER, Dr. Reinhold 148 Rassismus 31, 64, 67, 131, 145, 160, 171 Objektagenten 102 Rechtsextremismus 22, 32, 33, 34, 64, \u00d6CALAN, Abdullah 77, 82, 83, 84, 86, 88, 132, 142, 144, 146, 200 187 Regelausweisungstatbest\u00e4nde 112 \u00d6ffentlichkeitsarbeit 4, 199, 201 Reichsmusikkapelle 45 \u00d6zg\u00fcr Gelecek 188 RENNICKE, Frank 41, 46 \u00d6zg\u00fcr Politika 82, 84, 85, 86, 87, 88, REP Siehe Die Republikaner 89Office of Special Affairs 191 REP-Verlags GmbH 162 Organisation der Volksmodjahedin Iran 78, Revisionismus 145, 149 94, 95, 143, 185 Revolution\u00e4re Kommunisten (BRD) 143, OSA Siehe Office of Special Affairs 176 Ostanatolisches Gebietskomitee 188 Revolution\u00e4re Linke Siehe Devrimci Sol Revolution\u00e4re Plattform 36 Revolution\u00e4re VolksbefreiungsparteiFront P 93, 143, 178, 188 Pal\u00e4stinensische Befreiungsorganisation Revolution\u00e4re Kommunisten (BRD) 56, 181 143, 176 Partei der Gl\u00fcckseligkeit 96, 182 Revolution\u00e4re Zellen 52 Partei des Demokratischen Sozialismus RH Siehe Rote Hilfe e.V. 50, 56,142, 172 RK Siehe Revolution\u00e4re Kommunisten Partei Gottes 19, 20, 21, 91, 143, 179, 180 (BRD) Partinin Sesi 186 Rosa-Luxemburg-Tage 174 Patriotische Union Kurdistans 88 Rote Armee Fraktion 53, 148, 173 PCP Siehe Kommunistische Partei Perus Rote Fahne 175 PDS Siehe Partei des Demokratischen Rote Hilfe e.V. 143, 176 Sozialismus RPF Siehe Revolution\u00e4re Plattform Pentagon 15, 28 RZ Siehe Revolution\u00e4re Zellen Peoples Global Action 60, 143, 175 Personeller Geheimschutz 105, 107","241 Verfassungsschutz Berlin 2001 S T Saadet Partisi - SP Siehe Partei der Taliban 21 Gl\u00fcckseligkeit Terrorismusbek\u00e4mpfungsgesetz 20 Sabotageschutz 105, 110 THADDEN, Adolf von 156 SCHLIERER, Rolf 27, 28, 161 TKP/ML Siehe T\u00fcrkische Kommunistische SCH\u00d6NHUBER, Franz 161 Partei / Marxisten-Leninisten SCHWERDT, Frank 38 T\u00fcrkische Kommunistische Scientology-Organisation 115, 189, 190, Partei / Marxisten-Leninisten 85, 93, 191 143, 188 SDS Siehe Sozialistischer Deutscher U Studentenbund \u00dcMMET-I MUHAMMED 80, 81, 183 Selbstanbieter 102 Union der Jugendlichen aus Kurdistan 83, Sendero Luminoso Siehe Leuchtender 84 Pfad Unsere Zeit 30, 170 Serxwebun 186 US-Botschaften 15 SEW Siehe Sozialistische Einheitspartei Westberlins Sicherheitsbescheid 109 V Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen 105, 106, 107, Vandalen - Ariogermanische 109, 110, 198 Kampfgemeinschaft 137, 142, 164 Skinhead-Bands 34, 45, 46, 147 Vatan 178 Skinhead-Fanzines 163 Verband der Islamischen Vereine und Skinhead-Konzerte 32, 33, 44, 163 Gemeinden e.V. K\u00f6ln 183 Skinhead-Musik 43 Verbot 20, 27, 34, 35, 36, 39, 56, 57, 76, Skinhead-Musikszene 34, 45 77, 79, 87, 97, 132, 148, 153, 184, 187 Skinheads 32, 33, 46, 137, 146, 147, 151, Verbotsverfahren 23, 26, 34, 39 159, 162, 163 Vereinigung der Neuen Weltsicht in Europa Skinhead-Szene 46, 147, 163 e.V. 182 SLA 180 Siehe S\u00fcdlibanesische Armee Vereinsgesetz 20 SO Siehe Scientology-Organisation Versagungsgrund 112 SOFU, Dr. Halil Ibrahim 79, 184 Verschlusssachen 105 Solidarit\u00e4tskomitee mit den revolution\u00e4ren Verschlusssachenanweisung 107 Gefangenen 93 Vertrauliche Verbindungen 100 Sozialdarwinismus 131 VOIGT, Dr. Konrad 42 Sozialistischer Deutscher Studentenbund VOIGT, Udo 26, 40, 156, 157, 158 148 V\u00f6lkischer Nationalismus 131 Sozialistische Einheitspartei Westberlin V\u00f6lkischer Kollektivismus 146 170 Volksbefreiungsarmee Kurdistan 187 Sozialistische Reichspartei 145 Volksfront f\u00fcr die Befreiung Pal\u00e4stinas 20, Spreegeschwader 45 91, 92 SRP 145 Siehe Sozialistische Volksmodjahedin Iran-Organisation 78, 94, Reichspartei 185 Straftaten 55, 79, 118, 119, 120, 121, 122, Volksverteidigungsarmee 187 123, 124, 125, 127, 128, 129, 130, 131, VSG Bln Siehe Gesetz \u00fcber den 132, 133, 134, 135, 136 Verfassungsschutz Stre\u00dffaktor 30, 31, 177 S\u00fcdlibanesische Armee 180 Summer of Resistance 60, 61 W Suppressive 190 Wahlen 37, 40, 42, 50, 121, 150, 158, 162, 170, 175 WAR Siehe White Aryan Rebels","242 Verfassungsschutzbericht Berlin 2001 WEF Siehe Weltwirtschaftsforum Y Wehrmachtsausstellung 33, 39, 67, 155 Yasamda Atilim 186 Weltbank 25, 59 YCK Siehe Union der Jugendlichen aus Welthandelsorganisation 59, 72, 175 Kurdistan Weltwirtschaftsforum 59 YDK Siehe Kurdische Demokratische White Aryan Rebels 45 Volksunion White Youth 147 Wiederholungs\u00fcberpr\u00fcfung 113 Z Wirtschaftsspionage 100, 101, 110 Wohlfahrtspartei 96, 182 ZEDONG, Mao 175, 176 World Trade Center 15, 24, 28 Z\u00dcNDSTOFF - Deutsche Stimme f\u00fcr Berlin WTO Siehe Welthandelsorganisation und Brandenburg 157 Zuverl\u00e4ssigkeits\u00fcberpr\u00fcfungen 113, 114 Zwischenlager Gorleben 63","","","Senatsverwaltung f\u00fcr Inneres Abteilung Verfassungsschutz Postfach 62 05 60 10795 Berlin Tel.: 030 / 90129 - 0 Internet: http://www.berlin.de/verfassungsschutz E-Mail: verfassungsschutz@berlin.de"],"title":"Verfassungsschutzbericht 2001","year":2001}
